Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 2/4/2015

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich und rufe unseren ersten Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 1, auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Hierzu erteile ich dem Bundesinnenminister für seinen einleitenden Bericht das Wort. Wenn es, wie absehbar, Fragen dazu gibt, wäre ich im Übrigen dankbar, wenn mir die Geschäftsführer die Wortmeldungen aus den Fraktionen jetzt schon mitteilten; dann kann man diese schon ein bisschen vorsortieren.

Not found (Minister:in)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vom Präsidenten genannten Gesetzentwurf wird geregelt, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Die angestrebte Beschäftigung kann dann untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum bis zu 18 Monate betragen. Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidung über die Untersagung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums. Die Bundesregierung schlägt dieses Gremium vor. Der Bundespräsident soll dieses Gremium dann ernennen. Die Mitglieder dieses Gremiums - drei Personen - sollen Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Die Entscheidung der Bundesregierung wird mit der Empfehlung des beratenden Gremiums veröffentlicht. Wird die angestrebte Beschäftigung untersagt, besteht jedenfalls für die Dauer der Karenzzeit ein Anspruch auf Übergangsgeld. Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin sowie für die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Mit dem Gesetzentwurf wird ein transparentes Verfahren geschaffen, in dem Anzeigepflichten während und nach dem Amtsverhältnis sowie Untersagungsmöglichkeiten der Beschäftigung nach Ende des Amtsverhältnisses innerhalb einer Karenzzeit eingeführt werden. Mit dem Gesetz soll der Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach dem Ausscheiden aus dem Amt verhindert werden. Zugleich schützen die Vorschriften den Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter Kritik, insbesondere dann, wenn das beratende Gremium und das Kabinett sagen: Hier ist kein Interessenkonflikt zu befürchten. Das beendet meinen einführenden Bericht.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Vielen Dank. - Ich bitte nun zunächst um Wortmeldungen zu dem vorgestellten Thema der heutigen Kabinettssitzung. Die erste Wortmeldung hat die Kollegin Wawzyniak.

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr de Maizière, erlauben Sie mir, bevor ich meine Frage stelle, einen gewissen Unmut auszudrücken. Gestern haben wir in der Süddeutschen Zeitung einen Teil des Gesetzentwurfes lesen können. Er ist zitiert worden. Nach § 48 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist es eigentlich üblich, dass der Gesetzentwurf den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Nach meinem Kenntnisstand haben wir ihn nicht bekommen. Das ist, vorsichtig gesagt, suboptimal. Meine Frage ist: Sie haben gesagt, dass es sich um eine Kannregelung handelt. Mich interessiert, warum Sie sich für eine Regelung entschieden haben, nach der die angestrebte Beschäftigung untersagt werden kann, und warum Sie nicht zunächst eine Pflichtkarenzzeit eingeführt haben, also eine Umkehrung des Verhältnisses in der Form, dass sozusagen ein Wechsel genehmigt werden kann. Jetzt soll es nur möglich sein, diesen Wechsel zu untersagen. Warum dieses Verhältnis?

Not found (Minister:in)

Frau Abgeordnete, wir haben den Anwendungsbereich breit gewählt. Deswegen folgt daraus eine Kannregelung. Was meine ich damit? Der Anwendungsbereich bezieht sich auf Erwerbstätigkeiten, die alle entgeltlichen, auch freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten umfassen, aber auch sonstige Beschäftigungsverhältnisse, also auch unentgeltliche Tätigkeiten. Das gilt selbstverständlich auch in Fällen, in denen ein Minister oder eine Ministerin in seinen oder ihren ehemaligen Beruf zurückkehrt. Wenn der Bereich so weit gefasst ist, dann ist es nicht sinnvoll, eine zwingende Karenzzeit einzuführen. Das ist im Übrigen ein Eingriff in das in Artikel 12 Grundgesetz verankerte Grundrecht, die Freiheit der Berufsausübung. Das muss natürlich auch verhältnismäßig sein. Wenn wir den Wechsel von der Politik in die Wirtschaft, der Wirtschaft in die Politik oder anderen öffentlichen oder privaten Bereichen in die Politik wollen und nicht nur Berufspolitiker haben wollen, die keinerlei Berufserfahrung haben, dann kommt es nicht darauf an, dass man überhaupt keine Tätigkeit mehr ausübt, nachdem man Mitglied der Bundesregierung war, sondern es kommt darauf an, ob ein Interessenkonflikt vorliegt - das ist der entscheidende Punkt -, ob also zu befürchten ist, dass aus der Tätigkeit in der Bundesregierung ein besonderer Vorteil erwächst oder ob aus den Beziehungen aufgrund der Mitgliedschaft zur Bundesregierung besondere Vorteile für den zukünftigen Arbeitgeber entstehen. Dieser Interessenkonflikt soll verhindert werden; nur der. Deswegen ist eine solche Kannregelung sehr präzise und sehr sinnvoll.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich erinnere noch einmal an unser Zeitregime: jeweils eine Minute. Da es viele Fragen gibt, gibt es auch viele Möglichkeiten, zu antworten. Die nächste Frage stellt die Kollegin Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch, Herr Minister, für die Ausführungen. - Meine Frage lautet: Warum wird die in der Europäischen Kommission geltende Karenzzeitregelung für ausgeschiedene Kommissionsmitglieder von 18 Monaten bei dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung unterlaufen? Warum haben Sie sich für einen Regelzeitraum von 12 Monaten entschieden?

Not found (Minister:in)

Die Regelung der Europäischen Kommission war für uns ein maßgeblicher Punkt. Wir haben in diesem Gesetzentwurf vor allen Dingen eine strenge Anzeigepflicht geregelt, von der ich nicht genau weiß, ob sie in der Kommission auch so streng ist. Dies soll auch zu Rechtssicherheit für den Betroffenen führen. Vor diesem Hintergrund ist die Sollbestimmung von einem Jahr bis zu maximal 18 Monaten, glaube ich, eine richtige Abwägung zwischen dem Wunsch von jemandem, der aus der Bundesregierung ausscheidet oder als Parlamentarischer Staatssekretär ausscheidet, wieder in seinen alten Beruf zurückzukehren oder einen neuen Beruf auszuüben, und der Verhinderung der Erweckung des Anscheins einer Interessenverknüpfung. Das A und O - das hat die Abgeordnete der Linken schon gefragt - ist: Machen wir eine strenge Frist ohne Ermessen, oder machen wir eine Kannregelung, die auf den Interessenunterschied abstellt? Wenn man eine Kannregelung macht, die auf den Interessenkonflikt abstellt, dann muss man auch bei der Dauer der Karenzzeit flexibel sein: Es kann weniger als ein Jahr sein, es kann aber auch bis zu 18 Monaten sein. Die Tatsache, dass wir uns durch ein Gremium beraten lassen und dessen Empfehlung auch veröffentlicht wird, zeigt, dass im Einzelfall eine kluge Abwägung erfolgen muss und wird.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Minister, bei uns ist die Zeitvorgabe nicht ganz so flexibel wie die Regelung, die Sie gerade vorstellen. Deswegen will ich noch einmal daran erinnern.

Not found (Minister:in)

Okay, ich antworte kürzer.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die nächste Frage hat die Kollegin Sitte.

Dr. Petra Sitte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003848, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf die dreiköpfige Kommission, die am Ende beraten soll, Empfehlungen geben soll. Da gab es ja mal eine Ethikkommission; ich weiß jetzt nicht genau, wie sie am Ende in diesem Gesetz bezeichnet wird. Warum haben Sie sich für dieses Konstrukt entschieden, und welche Verbindlichkeit wird die Empfehlung der Kommission vor diesem Hintergrund am Ende wirklich haben?

Not found (Minister:in)

Wir haben uns für diese Konstruktion entschieden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Bundesregierung über ehemalige Kollegen sozusagen alleine entBundesminister Dr. Thomas de Maizière scheidet. Es sollte ein auswärtiges Element hinzukommen, aber, ehrlich gesagt, nicht der Deutsche Bundestag; denn es geht da ja um eine Entscheidung der Bundesregierung. Über die Frage der Interessenkollision bei Abgeordneten nach ihrem Ausscheiden muss der Deutsche Bundestag entscheiden. In der Kommission sollen aber Leute sein, die mit der Materie vertraut sind, die Bundesminister waren, die andere öffentliche Einrichtungen geleitet haben. Durch die Tatsache, dass eine Empfehlung der Kommission zwingend vorliegen muss und veröffentlicht wird, und aufgrund der Qualität der Leute, die in ihr vertreten sind, wird diese Empfehlung ein ziemlich überragendes Gewicht bekommen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Keul.

Katja Keul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004067, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Herr Minister, ich wollte an dieser Stelle ursprünglich die Frage nach den Sanktionen stellen, die verhängt werden, wenn jemand eine Tätigkeit ausübt, bei der eine Interessenkollision besteht. Aber jetzt habe ich eine ganz andere Frage: Sie haben ja gerade davon gesprochen, dass es ein Übergangsgeld geben soll. Ist es denn ein zusätzliches Übergangsgeld oder ein verlängerter Bezug des Übergangsgeldes, oder ist es das ganz normale Übergangsgeld, das jedem Minister zusteht?

Not found (Minister:in)

Es ist das ganz normale Übergangsgeld, dessen Bezugsdauer aber gegebenenfalls bei kurzen Amtszeiten für die Dauer der Karenzzeit entsprechend verlängert wird - kein zusätzliches Geld. ({0}) Zur ersten Frage, die Sie nicht gestellt haben, aber gerne gestellt hätten, will ich gerne sagen: Es gibt keine Sanktionen. Die öffentliche Kritik wird schon ihre Wirkung entfalten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kassner.

Kerstin Kassner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004324, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Innenminister de Maizière, ich habe die Frage: Wie würde sich der Wechsel der Parlamentarischen Staatssekretärin im Verkehrsministerium zum Verband kommunaler Unternehmen gestalten, falls dieses Gesetz mit den entsprechenden Karenzzeiten schon in Kraft wäre?

Not found (Minister:in)

Die Parlamentarische Staatssekretärin Reiche ist noch gar nicht gewählt. Deswegen stellt sich die Frage nicht. ({0}) Es käme dann auf die Abwägung im Einzelfall an. Jedenfalls will ich sagen: Wir haben die Tätigkeit im öffentlichen Dienst insoweit ausgenommen, weil wir davon ausgehen, dass der öffentliche Dienst per se gemeinwohlorientiert ist. Nehmen wir mal an, ein Parlamentarischer Staatssekretär wird Landesminister: Dann wird man ja keine Karenzzeit und auch kein solches Verfahren verlangen. Oder nehmen wir an, ein Minister übernimmt eine andere öffentliche Funktion, wird Präsident der Bundesbank oder so: Da wird man auch keine Karenzzeit verlangen; das ist ja öffentlicher Dienst. Anders verhält es sich bei Bundesbeteiligungen; da gilt die Regelung. Der VKU ist als Verein organisiert. Von daher wäre das schon einmal keine Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt: Sanktionen sind keine vorgesehen. Ich bin mir unsicher, wie man § 6 b des Gesetzentwurfs ({0}) in dem Falle auslegen müsste, dass jemand die Tätigkeit eben nicht anzeigt und sie antritt. Ist es dann nach § 6 b trotzdem möglich, dass die Bundesregierung, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass jemand eine Tätigkeit angetreten hat, entscheidet, ihm diese zu untersagen? Ansonsten wäre ja der Ehrliche der Dumme: Er meldet seine geplante Tätigkeit an, erhält dann von der Bundesregierung die Untersagung für eine Zeit von 12 oder im Einzelfall auch 18 Monaten, während der andere, der einfach mit Chuzpe den Vertrag unterschreibt und die Tätigkeit antritt, unter Umständen weiter tätig sein kann, auch während der Karenzzeit.

Not found (Minister:in)

Herr Abgeordneter Beck, ich lese § 6 b des Gesetzentwurfes als eigenständige Regelung. Eine Untersagung kann demzufolge auch erfolgen, wenn keine Anzeige vorgelegen hat; denn sonst wäre die entsprechende Entscheidung in der Tat von der Anzeigepflicht abhängig. Aber das können wir im Laufe der Gesetzesberatungen sicher noch einmal klarstellen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Petzold.

Harald Petzold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004374, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, ich möchte Sie fragen, was die Gründe dafür waren, dass sich die Bundesregierung für eine Anzeigepflicht mit grundsätzlicher Genehmigung entschieden hat und nicht für eine Genehmigungspflicht mit grundsätzlichem Tätigkeitsverbot?

Not found (Minister:in)

Herr Abgeordneter, ich habe die Frage nicht ganz genau verstanden. ({0}) Es ist aber so: Die Bundesregierung weiß nicht genau, was ein ehemaliger Bundesminister tut. Es muss auch möglich sein, dass ein ehemaliger Bundesminister oder eine ehemalige Bundesministerin Gespräche über eine mögliche Tätigkeit führt. Diese müssen ja nicht zum Erfolg führen. Deswegen ist die Anzeigepflicht - das ergibt sich aus der Begründung - an einen gewissen Konkretisierungsgrad geknüpft; das ist auch richtig so. Es ist von daher richtig, als ersten Anknüpfungspunkt die Anzeige des Betroffenen vorzusehen statt eine Ermittlungsbefugnis der Bundesregierung gegenüber ehemaligen Mitgliedern, die anbahnende Gespräche führen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Krischer.

Oliver Krischer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004081, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Bundesminister, seit wann ist der Bundesregierung der mögliche Wechsel der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche zum VKU bekannt? Welche Konsequenzen hätte das, wenn die Regelungen, die im neuen Gesetzentwurf enthalten sind, bereits gelten würden, bzw. gibt es in der aktuellen Situation schon Konsequenzen in Bezug auf die mögliche Tätigkeit der Kollegin Katherina Reiche? ({0})

Not found (Minister:in)

Einen Teil der Fragen habe ich schon in meiner Antwort auf die Frage einer Kollegin der Linken beantwortet. Wann das der Bundesregierung insgesamt bekannt war, weiß ich nicht. Mir, als federführendem Minister, war das seit einigen Tagen aus der Presse bekannt; vorher wusste ich das nicht. Die Überlegungen hinsichtlich einer Karenzzeit hingegen entstammen der Koalitionsvereinbarung und entsprangen aus Gesprächen, die wir im vergangenen Herbst geführt haben. Der erste Entwurf eines solchen Gesetzes ist lange vor Weihnachten erarbeitet worden. Wir sind auch in die Ressortabstimmung gegangen, und zwar lange vor dem von Ihnen genannten Vorgang. Von daher sehe ich da keinen Zusammenhang jedenfalls nicht vonseiten der Bundesregierung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Baerbock.

Annalena Baerbock (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004245, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, daran anknüpfend, da die Frage nach einer Karenzzeit und Verhalten von Politikern nicht nur die Regierung, sondern auch die Politik im Allgemeinen betrifft, die Frage: Inwieweit ist für den Übergangszeitraum, bis das Gesetz in Kraft tritt, innerhalb der Bundesregierung eine Selbstverpflichtung vorgesehen, damit kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht sozusagen noch einmal schnell ein nahtloser Übergang erfolgen kann? Inwieweit wirken Minister, die derzeit einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, an der Gesetzgebung mit?

Not found (Minister:in)

Die Minister, die im Amt sind, planen nicht schon jetzt ihre Erwerbstätigkeit nach dem Ausscheiden, weil sie ja die Absicht haben, möglichst lange Mitglied der Bundesregierung zu bleiben; ({0}) von daher verstehe ich die Frage nicht. ({1}) - Das mag sein. Sie müssten in dem Fall später ihre Anzeigepflicht wahrnehmen. Ich möchte gerne grundsätzlich auf Ihre Frage antworten. Viele der vorgesehenen Regelungen wären nicht nötig gewesen, wenn sich manche in der Vergangenheit - und da denke ich durchaus an prominente Vertreter der ehemaligen Bundesregierung - anders verhalten hätten. Dann wäre eine solche Regelung nicht nötig. ({2}) - Ja, die Mitglieder der Bundesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre der aktuellen Bundesregierung wissen, was sich gehört. ({3})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Wawzyniak.

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich würde die Bundesregierung gerne fragen, warum sie sich nicht für eine angemessene, erforderliche und rechtskonforme Regelung entschieden hat, die so aussehen könnte, dass sich die Karenzzeit an der Dauer des Amtes, dem sich daraus ergebenden Anspruch auf Übergangsgeld und der Ressortzuständigkeit orientiert. Dann hätten Sie auch nicht das Problem mit dem Übergangsgeld, das Sie angesprochen haben, und müssten nicht § 14 Absatz 2 Bundesministergesetz ändern, der das Übergangsgeld an den Zeitraum der Wahrnehmung des Amtes koppelt. Nach Ihrem Vorschlag würde es - das haben Sie auch gesagt - ein zusätzliches Übergangsgeld geben. Insofern bin ich auf Ihren Vorschlag zur Änderung von § 14 Absatz 2 Bundesministergesetz gespannt.

Not found (Minister:in)

Ich glaube, dass die Regelung, die wir vorgeschlagen haben, viel flexibler ist als die starre Abstellung auf die Amtszeit. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Wenn ein Minister nur kurze Zeit im Amt gewesen ist - diesen Fall hatten wir vor kurzem -, dann hielte ich es, obwohl er nur wenige Monate im Amt war, für ein Problem, wenn er meinetwegen im Landwirtschaftsbereich eine Erwerbstätigkeit übernehmen würde. Dagegen würde der jetzige Landwirtschaftsminister, der viele Jahre Staatssekretär im Verteidigungsministerium gewesen ist, meines Erachtens nicht ohne Weiteres, wenn er jetzt aus dem Amt schiede, eine Tätigkeit im Rüstungsbereich übernehmen können, weil er ganz lange Staatssekretär im Verteidigungsministerium war. Das heißt, es kommt nicht auf die Länge der Amtszeit an, sondern es kommt darauf an, ob ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Außerdem muss man berücksichtigen, dass die Länge der Amtszeit auch ein bisschen mit dem Lebensalter zusammenhängt. Normalerweise ist, wenn man 65 Jahre oder älter ist - bei Herrn Schäuble ist das immer etwas anders -, der Wunsch, erwerbstätig zu sein, geringer.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Aber in der Regel ist die Lebenszeit länger als die Amtszeit. ({0})

Not found (Minister:in)

Ja, aber wenn man mit 40 Jahren ausscheidet, ist das Interesse an einer Erwerbstätigkeit größer, als wenn man mit 60 Jahren ausscheidet. Deswegen ist die Länge der Amtszeit da kein richtiges Kriterium.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Herr Minister, ich möchte noch einmal zurückkommen auf die Unterscheidung 12 bzw. 18 Monate, weil das aus meiner Sicht nicht hinreichend dargelegt wurde. Deshalb frage ich Sie ganz konkret zur Abgrenzung: Sie sagen, dass die Karenzzeit in der Regel 12 Monate dauern soll und im Einzelfall, in schweren Fällen 18 Monate. Was müssen wir uns darunter vorstellen? Reden wir zum Beispiel über die seit der letzten Legislaturperiode ausgeschiedenen Mitglieder: Pofalla, Niebel, jetzt Frau Reiche. ({0}) Mich würde Folgendes interessieren: Würden Sie sagen, dass das schwere Fälle sind - von Klaeden könnte ich noch nennen -, bei denen man annehmen würde, dass eine Karenzzeit von 18 Monaten gerechtfertigt ist, weil klar ist, dass das Insiderwissen - ich sage das jetzt mit meinen Worten - aus der Tätigkeit in der Regierung für das Unternehmen, in das sie wechseln, sehr relevant ist? - Ich meine, Herr Niebel war Mitglied des Bundessicherheitsrates und ging zur Rüstungsindustrie. Herr Pofalla war im Kanzleramt in federführender Funktion für die Bahn zuständig und ging jetzt zur Bahn. Wie muss ich mir vor diesem Hintergrund die Abwägung - 12 oder 18 Monate - vorstellen?

Not found (Minister:in)

Ich möchte zu den Einzelfällen nicht Stellung nehmen. Wir würden dann ja auch eine Empfehlung des beratenden Gremiums bekommen. Aber in der Tat ist für die Bemessung der Dauer dieser Untersagung der Nutzen des im Amt erworbenen Wissens ein Kriterium, und zwar das entscheidende.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kassner.

Kerstin Kassner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004324, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr de Maizière, Sie hatten auf meine Frage geantwortet, dass Frau Reiche noch nicht gewählt sei. Deshalb möchte ich meine Frage wiederholen und sie allgemein formulieren, damit auch die Besucher hier im Saal und andere erfahren, wie man sich das vorstellen kann: Was passiert, wenn ein Mitglied der Bundesregierung ausscheidet und in absehbarer Zeit eine Tätigkeit übernimmt, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzuordnen ist? Was muss da passieren?

Not found (Minister:in)

Ich zitiere aus der Begründung, Frau Abgeordnete. Dort heißt es: Die Anzeigepflicht entsteht, sobald die Absicht, eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung aufzunehmen, ein konkretes Stadium erreicht hat. Ein solches ist erreicht, wenn Vorbereitungen für die Aufnahme einer Beschäftigung getroffen werden, insbesondere wenn Verhandlungen über ein Beschäftigungsverhältnis vor dem Abschluss stehen oder wenn beabsichtigt ist, auf ein angebotenes Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Das heißt, die Nachfrage von irgendeinem Verband oder irgendeinem Unternehmen: „Könnten Sie sich vorstellen, bei uns zu arbeiten?“, reicht noch nicht aus. Wenn man aber darauf eingehen will und fragt: „Wann soll es denn losgehen? Was ist mein Aufgabenprofil? Wie wird das bezahlt?“, dann soll vor dem Abschluss der Verhandlungen, also bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, die Anzeigepflicht entstehen. All das wird sich in einer Spruchpraxis erweisen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Keul.

Katja Keul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004067, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich möchte an meine vorherige Frage bezüglich des Übergangsgeldes anknüpfen. Sie hatten erklärt, dass es durchaus länger gezahlt wird, wenn eine solche Tätigkeit nicht genehmigt wird. Das verstehe ich nicht ganz. Sie sagen - theoretisch ist es natürlich so -, dass sich alle Mitglieder der Bundesregierung an Recht und Gesetz halten. Der Missbrauch liegt aber sozusagen auf der Hand: Wenn ich mir eine Tätigkeit suche, die offensichtlich mit einer Interessenkollision verbunden ist, und mir diese untersagt wird, dann bekomme ich länger Übergangsgeld. Das kann eigentlich nicht die Konsequenz sein; denn ich kann mir doch jederzeit, wenn mir eine Tätigkeit aufgrund einer Interessenkollision untersagt wird, eine andere Tätigkeit suchen; denn ich bin ja nicht erwerbsunfähig.

Not found (Minister:in)

Wenn man eine andere Tätigkeit wahrnimmt, gibt es auch kein Übergangsgeld. So würde ich das jedenfalls auslegen: Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung untersagt, so wird das Übergangsgeld - das Übergangsgeld, nicht irgendein anderes für die Dauer der Untersagung gewährt. Wenn man dann eine andere gut bezahlte Tätigkeit annimmt, gibt es auch kein Übergangsgeld. Das ergibt sich auch aus den allgemeinen Regelungen über die Inanspruchnahme des Übergangsgeldes. Dafür muss ich hier keine sonstigen Regelungen vorsehen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Wir haben ja noch keine Erfahrungen dazu, aber Ihr Haus wird sich natürlich mit großer Expertise Gedanken gemacht haben, wann was der Fall sein soll, also wann zum Beispiel eine Untersagung erfolgt. Dazu habe ich eine konkrete Nachfrage. Sie schreiben in § 6 b, dass Tätigkeiten in den Angelegenheiten oder Bereichen nicht ausgeübt werden dürfen, in denen das Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war. Das Gleiche gilt dann analog für Parlamentarische Staatssekretäre. Deshalb habe ich die abstrakte Frage, ob ein Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wenn er zum Verband kommunaler Unternehmen gehen würde, nicht unter diese Regelung fallen würde. Zu den kommunalen Unternehmen gehören ja Verkehrsunternehmen und Energieunternehmen. In meiner Heimatstadt betreibt die GEW das lokale Energieunternehmen und auch eine Telefongesellschaft. Das betrifft also die digitale Infrastruktur.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Beck, Sie achten bitte auf die Redezeit.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Würde ein solcher Fall unter diese Regelung fallen?

Not found (Minister:in)

Das ist jetzt die Variante einer schon zweimal gestellten Frage. Ich könnte auch abstrakt die Frage stellen, ob dann, wenn ein Landesumweltminister Bundesminister würde und hauptamtlicher Geschäftsführer der Verbraucherverbände wäre, auch eine Interessenkollision zu vermuten wäre. ({0}) Der Punkt ist: Weil wir das nicht im Vorhinein wissen, haben wir - so machen das Juristen - einen unbestimmten Rechtsbegriff formuliert und dann ein Verfahren gewählt, das zu einem sicheren Ergebnis führt. In diesem Fall heißt das: Wir haben das Gremium und das Kabinett, und die Entscheidung wird veröffentlicht. Dann wird sich das herausstellen. Ob dann die Aufsichtsratstätigkeit für ein Unternehmen, das Energieleitungen herstellt, unter die Regelung fallen würde oder nicht, müsste man im Einzelfall sehen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich habe jetzt noch einmal Wortmeldungen von Frau Wawzyniak, Frau Haßelmann, Herrn Petzold und Frau Keul. Da waren jetzt, teilweise schon mit erkennbar großzügiger Auslegung des Fragerechts, Fragemöglichkeiten gegeben. Ich habe den Eindruck: Dann ist es auch für heute gut, zumal wir über ein Gesetzesvorhaben reden, über das am Ende nicht die Regierung, sondern der Deutsche Bundestag zu beschließen hat, sodass sich manche der Nachfragen und Konkretisierungswünsche in diesem Gesetzgebungsverfahren ausdrücken können. Frau Wawzyniak. ({0})

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Bevor ich die Frage stelle, möchte ich zunächst Folgendes sagen: Nach dem Ministergesetz ist es so, dass man, wenn man sechs Monate Minister war, sechs Monate lang Übergangsgeld bekommt. Ich bin gespannt, wie es dann bei einem Jahr Karenzzeit ohne Übergangsgeld sein soll. Sie haben ja das Übergangsgeld gesagt. Zweitens will ich sagen, dass ich es ausgesprochen traurig finde, dass wir offensichtlich die einzige Fraktion sind, die diesen Gesetzentwurf nicht kennt. Aber das scheint offensichtlich der Umgang zu sein. Ich komme zu meiner Frage. Nach dem Gesetzentwurf soll ja eine Tätigkeit untersagt werden, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt wird. Nach unserer Ansicht ist das öffentliche Interesse grundsätzlich beeinträchtigt, wenn das Insiderwissen aus der RegierungstäHalina Wawzyniak tigkeit in ein privatwirtschaftliches Unternehmen mitgenommen wird. Habe ich Sie also richtig verstanden, dass es grundsätzlich eine Karenzzeit gibt, weil bei einem Ministerwechsel oder einem Regierungswechsel immer ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht und da das öffentliche Interesse beeinträchtigt wäre? Ist das grundsätzlich geplant, aber Sie wollen es nur nicht so genau sagen?

Not found (Minister:in)

Nein, das kann ich nicht bestätigen. - Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass es relativ wenige Bundesländer gibt, die eine solche Regelung haben. Das Bundesland, in dem Sie seit vielen Jahren mitregieren, hat eine solche Regelung für Landesminister noch nicht getroffen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das macht es in der Sache nicht besser, Herr de Maizière.

Not found (Minister:in)

Nein, das ist klar.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich meine, die Tatsache, dass Sie seit 14 Monaten von der Opposition getrieben werden, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, gehört auch zur Wahrheit. Ich habe eine ganz konkrete Frage: Wenn Sie sagen, dass das der Rahmen für das Gesetz ist, dass Sie diesen Entwurf jetzt in die parlamentarischen Beratungen geben wollen - das scheint ja jetzt Ihre Absicht zu sein -, beabsichtigen Sie dann, Frau Katherina Reiche für den Fall, dass sie heute zur Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen gewählt wird, ihren Geschäftsbereich zu entziehen? Denn sie ist ja im Ministerium für Verkehr tätig. Dort ist sie für Regionalisierungsmittel, für Entflechtungsmittel, für digitale Wirtschaft etc. zuständig. Nach den von Ihnen gesetzten Maßstäben müsste das dann die logische Konsequenz sein. ({0})

Not found (Minister:in)

Ich will zunächst etwas zu den 14 Monaten sagen: 14 Monate für eine neue Bundesregierung finde ich angesichts der Tatsache, dass es 50, 60 Jahre lang keine solche Regelung gegeben hat, nicht besonders langsam. Das muss ich so sagen. ({0}) Das ist überhaupt die erste Regelung dieser Art. Diese Bundesregierung hat sich entschlossen, das zu machen, und zwar ohne Druck der Opposition; denn es steht schon in der Koalitionsvereinbarung. Das finde ich gut. ({1}) Jetzt zu Ihrer Frage: Das hat mit der Anwendung des Gesetzes nichts zu tun. Vielmehr muss für den Fall, dass sich das ergibt, der zuständige Minister entscheiden, ob er Konsequenzen zieht oder nicht. ({2}) - Weil der Minister die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Parlamentarischen Staatssekretären und beamteten Staatssekretären nach der Ressorthoheit im eigenen Haus vornimmt. So ist das.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Petzold.

Harald Petzold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004374, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, ich möchte Sie bitten, uns noch einmal die Zusammensetzung dieser Kommission, die befinden soll, kurz zu beschreiben.

Not found (Minister:in)

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben, also nicht mehr im Amt sein, oder über Erfahrung in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Sie werden auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils zu Beginn einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom Bundespräsidenten berufen und sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder dieses Gremiums sind auch nach ihrem Ausscheiden zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Bundesregierung wird diese Mitglieder nicht erst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode berufen, sondern natürlich sofort nach Inkrafttreten. ({0}) - Das sind ganz einfache Menschen, die diese Erfahrung haben. Wir denken an die Zahl drei. Auch das wird natürlich öffentlich mitgeteilt. Hoffentlich sind es ganz einfache Menschen. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Es wird nicht ganz einfach sein, drei ganz einfache Menschen in diesem Land zu finden; aber dem sehen wir dann mit Interesse entgegen. - Frau Kollegin Keul.

Katja Keul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004067, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr de Maizière, wir hatten ja beide in der letzten Legislatur des Öfteren die Gelegenheit, uns mit dem Soldatengesetz zu beschäftigen. Da gibt es ja eine ähnliche Regel. In § 20 a des Soldatengesetzes ist eine Anzeigepflicht von fünf Jahren vorgesehen. Bei einer Interessenkollision kann eine entsprechende Tätigkeit für fünf Jahre untersagt werden. Wer dagegen verstößt, erhält Disziplinarmaßnahmen bis hin zu Strafverfahren. Aber dort ist die Logik: Wenn ich aufgrund von Interessenkollisionen innerhalb der fünf Jahre eine Tätigkeit nicht ausüben darf, erhalte ich nicht etwa eine Entschädigung, sondern muss mir schlicht einen anderen Job suchen. Ich verstehe Sie jetzt so, dass es hier nicht vergleichbar geregelt werden soll. ({0})

Not found (Minister:in)

Das verstehen Sie richtig. Das Übergangsgeld wird für die Zeit der Untersagung verlängert; das ist kein zusätzliches. So ist es. ({0}) - Die Dauer wird verlängert.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? - Das ist offenkundig nicht der Fall. ({0}) - Kabinettssitzung? - Okay, Frau Sitte, bitte schön.

Dr. Petra Sitte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003848, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön. - Wenn das, was ich gelesen habe, richtig ist, dann haben Sie sich heute im Kabinett mit einem Gesetzentwurf im Hinblick auf ausreisende Dschihadisten beschäftigt. - Jetzt nicken Sie; dann kann ich meine Frage also stellen. Im Kontext dieser ganzen Diskussion ist immer wieder - ich weiß natürlich nicht, ob dazu auch etwas in diesem Gesetzentwurf steht - über den Ausweisentzug gesprochen worden. Nun habe ich mich gefragt: Wie kann das eigentlich mit dem Grundgesetz zusammenpassen? Da war ich dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sehr dankbar, der öffentlich gesagt hat, er halte das für rechtlich fragwürdig. Ausreisefreiheit sei ein zentrales Menschenrecht, sagte er und fügte hinzu - ich zitiere -: Ich darf daran erinnern, dass Diktaturen gerade die Ausreisefreiheit mit allen, auch militärischen Mitteln zu unterbinden versuchen. Niemand dürfe aus vagen Verdachtsgründen daran gehindert werden, das Land zu verlassen. Dies wäre weder mit dem Grundgesetz noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Nun frage ich Sie - unabhängig davon, ob dazu etwas in dem Gesetzentwurf steht; erst recht natürlich, wenn dazu etwas drinsteht -: Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

Not found (Minister:in)

Darf ich das beantworten? Das war nämlich nicht Gegenstand der Kabinettsberatung, Herr Präsident. Aber ich beantworte die Frage gerne.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Bitte.

Not found (Minister:in)

Gut, ich darf. - Wir haben heute auf Vorschlag meines Kollegen Maas in der Tat beschlossen, den Paragrafen im Strafgesetzbuch zum Thema Reisen zu erweitern. Den anderen Gesetzentwurf, über den Sie gesprochen haben, habe ich vor einigen Wochen im Rahmen einer Regierungsbefragung erläutert. Wir hatten am letzten Freitag die erste Lesung exakt dieses Gesetzentwurfes. Dessen ungeachtet beantworte ich die Frage wie folgt: Ich teile die Auffassung von Herrn Professor Papier ausdrücklich nicht. Ich finde es richtig, dazu beizutragen, dass aus Deutschland kein Terrorismus in die Welt exportiert wird. Schon nach geltendem Recht können die Ausreise mittels eines Passes und die Ausreise generell untersagt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Insofern hätte dieses Petitum schon viel früher erfolgen müssen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine Nachfrage? - Frau Sitte.

Dr. Petra Sitte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003848, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Nur um die Peinlichkeit von mir zu nehmen: Ich habe mich im Kern meiner Frage auf genau diesen Gesetzentwurf bezogen. Wenn man googelt und zu ungenau hinschaut, passieren solche Fehler manchmal.

Not found (Minister:in)

Alles klar.

Dr. Petra Sitte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003848, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das muss nicht beantwortet werden. - Kollege Koenigs, dazu? ({0}) - Nicht dazu. Zu einer Frage an die Bundesregierung zu einem anderen Thema hat sich Frau Pothmer gemeldet. Weitere Wortmeldungen notiere ich gerne.

Brigitte Pothmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003823, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich habe eine Frage zu den Mindestlohnregelungen. Es ist ja so, dass ganz offensichtlich sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch innerhalb der Koalitionsfraktionen sehr unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wann die Mindestlohnregelungen überprüft oder ob sie gar ausgesetzt werden sollen. So sagt Bundesarbeitsministerin Nahles, dass sie eine Prüfung bis zum Sommer dieses Jahres vornehmen will, die Bundeskanzlerin spricht von einer Überprüfung bis Ostern dieses Jahres, und die CSU will sogar ein Moratorium, was die Kontrollen betrifft. Ich frage die Bundesregierung: Kann sie uns heute und hier zusichern, dass es kein Kontrollmoratorium geben wird und dass die Überprüfung der Regelungen zum Mindestlohn wie vorgesehen am 1. März dieses Jahres in vollem Umfang stattfinden kann?

Not found (Minister:in)

Herr Präsident, jetzt muss ich eine Frage zur Geschäftsordnung stellen. Ich habe sie so verstanden, dass sich die Befragung eines Mitglieds der Bundesregierung auf das bezieht, was heute im Kabinett erörtert worden ist. Das Thema Mindestlohn ist heute nicht erörtert worden. Wenn daraus jetzt eine allgemeine Regierungsbefragung werden soll, was ja in der Diskussion ist - ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nein, nein, nein. Das ist nicht in der Diskussion. Das ist geltende Geschäftsordnung. ({0})

Not found (Minister:in)

Gut, dann will ich die Frage gerne beantworten. ({0}) Ich möchte sagen: Die Bundesarbeitsministerin hat erklärt, dass sie sich alle Regelungen, die mit der Umsetzung des Mindestlohngesetzes zusammenhängen, im Einzelnen ansehen und gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung machen will. So lange gilt das Gesetz. ({1}) - Ich habe gesagt: Es ist ein Gesetz in Kraft getreten, und das gilt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Koenigs.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, ist heute im Kabinett die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte beschlossen worden?

Not found (Minister:in)

Nein. ({0}) - Ja. Das stand nicht auf der Tagesordnung. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Keul, Sie wollen jetzt sicher fragen, warum das nicht auf der Tagesordnung stand.

Katja Keul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004067, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herrn Lammert interessiert das offensichtlich sehr. Soll ich diese Frage jetzt stellen? Dann müssten Sie mich aber hinterher noch einmal drannehmen. Ich denke, wir alle wissen, warum dieses Thema nicht auf der Tagesordnung stand. Ich möchte Sie Folgendes fragen: Sie haben heute im Kabinett ja auch über Strafverschärfungen im Hinblick auf die Reisetätigkeit und die Terrorismusfinanzierung gesprochen. Wir kennen bisher nur den Referentenentwurf und hatten jede Menge Fragen dazu, über die wir im Rechtsausschuss ausführlich gesprochen haben und die ich in diesem Kreise gar nicht wiederholen will. Das ist ein sehr komplexes verfassungsrechtliches Problem. Wie kam es aber eigentlich, dass das plötzlich schon kabinettsreif war? Das ging jetzt doch ein bisschen schnell. Wie viele Bundesländer haben bisher zum Beispiel die Gelegenheit genutzt, Stellung zu diesem Gesetzentwurf zu nehmen?

Not found (Minister:in)

Über die Einzelheiten der Länderanhörungen kann ich jetzt keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass mein Kollege Maas ursprünglich angekündigt hatte, den Gesetzentwurf schon im Januar 2015 vorzulegen. Jetzt ist es der 4. Februar geworden. Das ist auch überhaupt keine neue Angelegenheit; wir haben darüber schon im September, Oktober, November letzten Jahres diskutiert. Die Ressortabstimmung geschah zügig, was angesichts der Terrorlage auch angemessen war. Deswegen haben wir das heute beschlossen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben gerade schon auf die Frage meiner Kollegin Pothmer eine knappe Antwort gegeben. Mich interessiert in diesem Zusammen7984 hang die Antwort auf die Frage: Planen Sie, Veränderungen im Hinblick auf das Thema „Bürokratieaufwand und Evaluation“ vorzunehmen, oder planen Sie, Veränderungen sehr grundsätzlicher Art - das wurde auch von der CSU durch Herrn Seehofer angekündigt - in Bezug auf ganze Komplexe des Gesetzes vorzunehmen?

Not found (Minister:in)

Frau Abgeordnete Haßelmann, es macht wenig Sinn, jetzt von dem nicht zuständigen Minister Aussagen darüber zu erwarten, wenn die zuständige Ministerin sagt, dass sie sich den gesamten Sachverhalt - Ehrenamt, Sport, soziales Engagement und Ähnliches - erst einmal angucken will. Wenn die zuständige Ministerin sich das angeguckt hat und wenn wir darüber in der Regierung beraten haben, dann wird meine Kollegin Nahles, so wie ich sie kenne, einen klugen Vorschlag dazu machen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Hänsel, bitte schön.

Heike Hänsel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003763, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön. - Herr Minister, gestern wurden dem Innenministerium 7 000 Unterschriften gegen ein mögliches deutsch-mexikanisches Sicherheitsabkommen übergeben. War das Sicherheitsabkommen in irgendeiner Weise heute Thema der Kabinettssitzung? Wenn nicht: Bis wann soll es nach den Planungen Thema sein?

Not found (Minister:in)

Frau Abgeordnete, mir ist das Thema natürlich wohlbekannt. Ich bin auch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages darauf angesprochen worden. Zusammen mit dem Auswärtigen Amt verhandeln wir sowohl mit Mexiko als auch mit ganz vielen anderen Ländern über Sicherheitsabkommen, bei denen es um die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden geht. Ich habe aber die Bitte zur Kenntnis genommen, dass dieses Abkommen mit Mexiko auch angesichts der dortigen Zustände nicht zügig abgeschlossen wird, und wir sind mit dem Auswärtigen Amt darüber im Gespräch, dass dieses Abkommen alles andere als eilbedürftig ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Pothmer noch einmal.

Brigitte Pothmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003823, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, können Sie uns hier heute zusichern, dass die 1 600 Stellen, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhalten soll, um den gesetzlichen Mindestlohn zu überprüfen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden, ({0}) insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Finanzminister öffentlich die Auffassung vertreten hat, dass es sinnvoller wäre, einen Teil dieser Stellen zur Verbrechensbekämpfung zu nutzen und der Polizei zur Verfügung zu stellen, als einen solchen bürokratischen Aufwand in Bezug auf den Mindestlohn zu betreiben?

Not found (Minister:in)

Nein. ({0}) - Nein, Sie haben gefragt, ob ich das zusichern kann. ({1}) Deswegen war meine Antwort: Nein. Über den Einsatz der Zollbeamten, die ja noch gar nicht da sind, entscheidet der Bundesfinanzminister. Deswegen möchte ich für den Bundesfinanzminister keine Zusicherung in die eine oder andere Richtung abgeben. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. - Vielen Dank an den Innenminister. Ich schließe hiermit die Regierungsbefragung. Ich rufe unseren Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/3887 Ich rufe, wie üblich, die mündlichen Fragen in der Reihenfolge der Geschäftsbereiche der Bundesregierung auf, die Ihnen aus den Unterlagen bekannt ist. Ich beginne mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht der Kollege Christian Lange zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Tom Koenigs auf: Welcher inhaltliche Dissens liegt den seit September 2014 andauernden Ressortverhandlungen bzw. der Arbeit der Koalitionsarbeitsgruppe zur gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V., DIMR, zugrunde?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn Sie gestatten, möchte ich gerne die Fragen 1, 2 und 3 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wenn die Beteiligten damit einverstanden sind Präsident Dr. Norbert Lammert ({0}) - denen ich natürlich feierlich die entsprechende Anzahl ihrer Nachfragen zusage -, rufe ich demgemäß die Frage 2 des Kollegen Tom Koenigs Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung haben Klärungsbedarf, Bedenken oder Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das DIMR aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz? und die Frage 3 des Kollegen Volker Beck auf: In welcher Form sind zum gegenwärtigen Stand die Rechtsform und die Beibehaltung der Unabhängigkeit - das Aufgabenfeld - des DIMR zwischen den Ressorts der Bundesregierung bzw. den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD streitig?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Wunderbar. - Dann will ich die drei Fragen wie folgt beantworten: Die Beratungen innerhalb der Koalition dauern derzeit noch an. Eine hierzu gebildete Arbeitsgruppe der Koalition prüft derzeit verschiedene Optionen hinsichtlich der für ein Nationales Menschenrechtsinstitut nach den Pariser Prinzipien angemessenen Rechtsform ebenso wie die Frage des Umfangs der Aufgaben des Instituts. Dabei verfolgen Ressorts und Koalitionsfraktionen gemeinsam das Ziel, bei der Schaffung einer stabilen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die Unabhängigkeit des Instituts uneingeschränkt zu erhalten, wie es den Pariser Prinzipien entspricht.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Bitte schön, Herr Kollege Koenigs.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke sehr für diese sehr aufschlussreiche Antwort. Treffen Berichte zu, dass das Bundeskanzleramt das Verfahren angehalten hat, nachdem die Ressortabstimmung schon einvernehmlich abgeschlossen war?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Herr Kollege, da Sie das Bundeskanzleramt ansprechen und der Kollege hier gerade sitzt, möchte ich die Frage gerne ans Kanzleramt abgeben.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich bin begeistert.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Staatsminister.

Not found (Gast)

Könnten Sie die Frage bitte wiederholen? Ich habe gerade nicht aufgepasst. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das ist schon in Ordnung. Die Frage war nicht an ihn gerichtet.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Gerne. Ich habe zu leise gesprochen. - Treffen Berichte zu, dass das Bundeskanzleramt das Verfahren angehalten hat, nachdem die Ressortabstimmung schon einvernehmlich abgeschlossen war?

Not found (Gast)

Beim Deutschen Institut für Menschenrechte? - Das kann ich Ihnen nicht bestätigen. In dem Moment, in dem die Ressortabstimmung einvernehmlich abgeschlossen wird, kommt es in der Konsequenz logischerweise zur Befassung im Kabinett. Aus der Tatsache, dass das Thema noch nicht im Kabinett war, können Sie schließen, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Hat die Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers?

Not found (Gast)

Die Bundesregierung insgesamt befasst sich gerade mit dem Thema und befindet sich in der Ressortabstimmung. Aus der Tatsache, dass diese noch nicht abgeschlossen ist, können Sie ersehen, dass in der Bundesregierung noch nicht über alle Punkte dieses Gesetzentwurfs Einvernehmen besteht. Sofern das noch nicht der Fall ist, gehört aber die Frage, welche Bedenken das im Einzelnen sind und von welchem Bundesministerium diese oder ob sie vom Bundeskanzleramt artikuliert werden, zum exekutiven Eigenverantwortungsbereich der Bundesregierung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich wende mich an das Bundesjustizministerium, weil es um die fachliche Frage geht, inwiefern den Pariser Kriterien bei dem Gesetzentwurf Rechnung getragen werden soll oder kann. Teilen Sie meine Rechtsauffassung, dass es mit den Pariser Kriterien nicht vereinbar wäre, beschränkte man die Zuständigkeit des Institutes auf folgende Tätigkeiten: entweder auf Ersuchen der betreffenden Behörden oder in Ausübung einer enumerativen Befugnis, die eine selbstständige Stellungnahme zu Menschenrechtsverletzungen im In- und Ausland nicht mehr zulassen würden? Wenn nein: Worauf gründen Sie Ihre Rechtsauffassung bezüglich der Pariser Kriterien?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Herr Kollege, ich will Ihnen zunächst einmal sagen, wie nach unseren Vorstellungen die Unabhängigkeit des Instituts umgesetzt werden soll. Die Unabhängigkeit des Instituts wird nach unserer Auffassung dadurch gewährleistet, dass die von unserem Haus entwickelte gesetzliche Grundlage weitgehend den Status quo des derzeit bestehenden Deutschen Instituts für Menschenrechte abbildet. Damit bildet die gesetzliche Grundlage außerdem den einstimmigen Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2000 ab, durch den das Institut ursprünglich gegründet wurde. Der Entwurf greift so die Tatsache auf, dass an der Unabhängigkeit des Instituts bisher keine Zweifel laut geworden sind. Entsprechend dem Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2000 bleibt das Institut für Menschenrechte ein eingetragener Verein. Diese Rechtsform hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht es dem Institut, entsprechend den Pariser Prinzipien unabhängig zu arbeiten. Durch die Struktur eines Vereins, der verschiedenen Mitgliedern offensteht, ist unserer Auffassung nach die geforderte pluralistische Zusammensetzung des Instituts gewährleistet - alles Voraussetzungen der Pariser Prinzipien. Außerdem gibt es im Rahmen des Vereinsrechts keine Rechtsaufsicht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der sich aus den Pariser Prinzipien ergibt. Die Kontrolle wird grundsätzlich von der Mitgliederversammlung ausgeübt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das hat nicht meine Frage beantwortet, sondern Sie haben eine nicht gestellte Frage beantwortet. Ich habe Sie nach Ihrer Rechtsauffassung gefragt, weil es im Bereich des parlamentarischen Raumes und der Bundesregierung auch andere Entwürfe gibt, die offensichtlich im Vergleich mit Ihren Vorschlägen diskutiert werden, die ich durchaus unterstützenswert finde. Aber wenn diese Vorschläge in der Bundesregierung offensichtlich nicht abgestimmt werden können und keine Kabinettsreife erreichen, dann ist die Frage, ob dem entgegenstehende Vorstellungen überhaupt mit den Pariser Kriterien vereinbar sind. Deshalb frage ich Sie noch einmal, ob Sie mit mir der Auffassung sind, dass eine Beschränkung der Tätigkeit des Institutes auf bloße Behördenersuchen und eine enumerativ beschränkte Aufzählung von Bekanntmachungen, menschenrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen dem nicht gerecht wird. Denn in Ihrem Entwurf wird durchaus richtig festgestellt, dass ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut selbstständig zu Menschenrechtsverletzungen im In- und Ausland Stellung beziehen können muss. In diesem Zusammenhang will ich nur wissen, ob wir darüber die gleiche Rechtsauffassung haben, und vielleicht, weil Sie das gerade angesprochen haben -

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nein, Herr Kollege Beck. Sie reden jetzt schon deutlich über die Zeit.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Okay, dann soll er das erst einmal beantworten. Ich habe noch mindestens zwei Nachfragen. Ich bin Fragesteller.

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Ich habe Ihnen deshalb unseren Entwurf vorgetragen, weil wir der Auffassung sind, dass nur durch unseren Entwurf den Pariser Kriterien Genüge getan wird. Daraus können Sie den Umkehrschluss selbst ziehen, Herr Kollege.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nur zur Geschäftslage, Herr Kollege Beck: Sie haben eine Frage; zu der haben Sie jetzt zwei Zusatzfragen gestellt. Das entspricht völlig unserem Reglement. ({0}) - Richtig, und dazu hat der Kollege Koenigs sich auch noch einmal zu Wort gemeldet. Er bekommt nachher auch noch einmal das Wort. Dazwischen bekommt Frau Jantz das Wort, und es gibt eine ganze Reihe weiterer Nachfragen.

Christina Jantz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004313, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Ich möchte an die Frage eines Kollegen anschließen und meine Frage direkt an Herrn Braun richten. Sie haben ausgeschlossen, dass die Einbringung des Referentenentwurfs ins Kabinett seitens Ihres Hauses verhindert wurde, bzw. Sie haben ausgeschlossen, dass Ihr Haus dafür verantwortlich ist. Daran schließt sich meine Frage an. Sie haben ein bisschen verklausuliert dargestellt, dass ein Ministerium dafür verantwortlich ist, also dass die Ressortabstimmung entgegen der Annahme nicht stattgefunden habe. Ich bitte Sie, dazu noch einmal ganz genau Stellung zu beziehen, zumal wir auch beispielsweise der Süddeutschen Zeitung und weiteren Medien eindeutig entnehmen konnten, dass die Verhinderung aus Ihrem Hause kam.

Not found (Gast)

Liebe Frau Kollegin, ich bitte Sie um Verständnis. Ich habe nichts ausgeschlossen, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung als ein Kollegialorgan grundsätzlich dann zu dem Regelungsinhalt eines Gesetzentwurfs Stellung nimmt, wenn sie darüber Einigkeit erzielt und das dadurch dokumentiert hat, dass sie ihn im Bundeskabinett beschlossen hat. Das ist beim Entwurf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte noch nicht der Fall. Es gibt einen Gesetzentwurf des zuständigen Ministeriums. Die Ressortabstimmung ist eingeleitet, und sie ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage, warum sie noch nicht abgeschlossen ist, welche Ministerien oder ob das Bundeskanzleramt dagegen Einwände hatten und welcher Natur diese sind, gehört naturgemäß zum exekutiven Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Dazu nehmen wir öffentlich und auch gegenüber dem Bundestag keine Stellung, sondern erst dann, wenn die Bundesregierung als Ganzes sich dazu eine Meinung gebildet hat. Deshalb kann ich weder einzelne Ministerien noch das Bundeskanzleramt davon ausnehmen oder konkret einschließen, sondern das muss unseren weiteren Beratungen so lange anheimgestellt werden, bis der vorliegende Gesetzentwurf Kabinettsreife hat.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich bitte noch einmal, die Ein-Minuten-Regelung im Blick zu behalten. - Nächste Frage: Frau Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Meine Frage richtet sich an Herrn Braun vom Kanzleramt und bezieht sich auf die Frage von Herrn Koenigs. Herr Braun, ich will Ihnen noch einmal die Gelegenheit geben, wahrheitsgemäß zu antworten. Sie haben das so kategorisch ausgeschlossen. Hat das Kanzleramt den Gesetzentwurf angehalten?

Not found (Gast)

Die Frage, welche Organisationseinheit innerhalb der Bundesregierung Bedenken gegen einen Gesetzentwurf hat, der infolgedessen seine Kabinettsreife noch nicht erhält, ist nicht Gegenstand unserer öffentlichen Äußerungen, sondern gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Barley.

Dr. Katarina Barley (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004247, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich habe eine inhaltliche Frage zu dem Gesetzentwurf. Sieht er konkrete Aufgabenzuweisungen an das Deutsche Institut für Menschenrechte vor, und, wenn ja, welche sind das?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Frau Kollegin, der Gesetzentwurf greift die Aufgaben auf, die dem Deutschen Institut für Menschenrechte durch den Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2000 übertragen worden sind. Diese gelten ihrerseits wiederum auf der Basis der Prinzipien von Paris. Nach dem Bundestagsbeschluss wird das Institut tätig insbesondere im Bereich der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im In- und Ausland. Es trägt durch Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit bei, betreibt Politikberatung und menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit im Inland, tauscht sich mit vergleichbaren Einrichtungen im Ausland aus und begleitet verschiedene internationale Menschenrechtsmechanismen. Der Gesetzentwurf übernimmt diese Aufgabenbeschreibung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Koenigs.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Meine Frage richtet sich wiederum an den Kollegen Braun. Es ist abzusehen, dass die Bundesregierung den A-Status nicht wird halten können; denn bereits im März beschließt die Kommission über den Status. Was plant denn die Bundeskanzlerin, um die drohende Blamage durch den Verlust des A-Status abzuwenden?

Not found (Gast)

Die Zuständigkeit für das Thema liegt im Bereich des Justizministeriums. Natürlich hat die Bundesregierung als Ganzes ein großes Interesse, den A-Status zu erhalten. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir so rechtzeitig die notwendigen Schritte innerhalb der Bundesregierung einleiten, dass wir im Ergebnis ein Signal senden können, das uns den A-Status erhalten lässt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Koenigs.

Tom Koenigs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004077, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Da dies aber so drängt und die Kanzlerin die Richtlinienkompetenz hat, müsste sich die Kanzlerin doch nun einmischen. Sonst sind die Fristen nicht einzuhalten. Da sich die verschiedenen Ministerien untereinander streiten, ist das doch der Moment, in dem die Kanzlerin ihrerseits sagen sollte: Jetzt kommt einmal in die Puschen! Warum macht sie das nicht?

Not found (Gast)

Sie können davon ausgehen, dass im Augenblick die gesamte Bundesregierung - das schließt die Bundeskanzlerin selbstverständlich genauso ein wie die beteiligten Ressortminister und die anderen Vertreter des Bundeskanzleramts - daran arbeitet, den A-Status zu erhalten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Fechner.

Dr. Johannes Fechner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004270, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär Lange, ich habe eine Frage zu den Pariser Prinzipien. Soll im Institut eine Vielfalt von gesellschaftlichen Gruppen repräsentiert sein? Im Vorfeld gab es Kritik, weil das derzeit nicht der Fall sein soll. Wie beurteilen Sie die aktuelle Situation?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Ich beurteile die aktuelle Situation so, Herr Kollege, dass inzwischen die geforderte gesellschaftliche Vielfalt erreicht ist. Ich sage bewusst „inzwischen“, weil es diesbezüglich im Jahr 2008, also vor fast sieben Jahren, tatsächlich einmal Kritik vom Akkreditierungsausschuss gab. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Verein allerdings nur 14 Mitglieder. Der Akkreditierungsausschuss hat diesen Punkt später nicht noch einmal beanstandet. Das deckt sich mit meiner Sicht auf die Vielfältigkeit der Vertretung. Das Problem ist aus unserer Sicht gelöst. Mittlerweise ist die Zahl der Vereinsmitglieder auf 60 angewachsen. Mitglieder sind - wie gefordert - eine ganze Bandbreite von Organisationen, die an der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte beteiligt sind. Wer derzeit Mitglied ist, kann man auf der Internetseite des Instituts sehen. Nach unseren Vorstellungen können sich außerdem alle natürlichen und juristischen Personen mit Bezug zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte zum Zweck der Aufnahme an das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte wenden. Natürlich können auch die Mitglieder des Kuratoriums Vereinsmitglieder vorschlagen. Ich erwähne das deshalb, Herr Kollege, weil im Kuratorium schon immer zwei Mitglieder dieses Hauses sitzen, sodass wir alle auch hier direkt im Bundestag Ansprechpartner haben, die wir mit Ideen, wer noch vertreten sein sollte, ansprechen können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Wiese.

Dirk Wiese (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004444, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich habe ebenfalls eine Frage an Herrn Staatssekretär Lange. Vielleicht können Sie Stellung dazu nehmen, welche Aufgabe das Deutsche Institut für Menschenrechte nach den Pariser Prinzipien wahrnehmen sollte. Können Sie das einmal darlegen?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Herr Kollege, die Pariser Prinzipien befassen sich in einem eigenen Abschnitt damit, welche Zuständigkeiten und Aufgaben eine nationale Menschenrechtsinstitution haben soll. Wichtig ist hier vor allem das Recht, der Regierung, dem Parlament und anderen Organen in beratender Eigenschaft Empfehlungen, Vorschläge und Berichte vorzulegen. Des Weiteren sollen die Aufgaben die Information der Öffentlichkeit, die Bildungsarbeit im Inland und wissenschaftliche Forschung und Publikationen umfassen. Die Pariser Prinzipien lassen dabei an verschiedenen Stellen deutlich erkennen, dass sich die nationalen Menschenrechtsinstitutionen maßgeblich mit der Menschenrechtslage im Inland befassen. So heißt es dort unter anderem, dass sie die Aufgabe haben, Berichte über die allgemeine Lage der Menschenrechte im Land zu erstellen und die Regierung auf Fälle von Menschenrechtsverletzung im ganzen Land aufmerksam zu machen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Bartke.

Dr. Matthias Bartke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004248, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär Lange, auch von mir noch eine Frage zu den Pariser Prinzipien. Können Sie benennen, was aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte der Pariser Prinzipien insbesondere in Bezug auf das Deutsche Institut für Menschenrechte sind?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Die wichtigsten Punkte der Pariser Prinzipien sind aus meiner Sicht die, die sich direkt auf die Unabhängigkeit beziehen. Die nationale Menschenrechtsinstitution, hier also das Deutsche Institut für Menschenrechte, muss von der Regierung unabhängig sein. Sie darf also nicht Weisungen der Regierung unterworfen sein. Auch jeder andere Mechanismus, der das Institut de facto den Wünschen oder Anweisungen einer Regierung unterwerfen würde, ist nicht erlaubt. Außerdem muss die Institution nach den Pariser Prinzipien über ausreichende Finanzmittel verfügen. Schließlich verlangen die Pariser Prinzipien auch, dass die nationalen Institutionen im nationalen Recht abgesichert sind, also die gefragte gesetzliche Grundlage haben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Schwabe.

Frank Schwabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003846, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich habe eine Frage an das Bundeskanzleramt. Ich will Ihnen natürlich sehr gerne abnehmen und glaube auch, dass es so ist, dass Sie sich der Bedeutung bewusst sind und Sie natürlich alles tun wollen, um außenpolitischen Schaden von Deutschland abzuwenden, und auch dafür sorgen, dass unsere Glaubwürdigkeit in Menschenrechtsfragen international nicht untergraben wird, gerade angesichts des Vorsitzes im UN-Menschenrechtsrat. Vielleicht können Sie uns den Zeitplan darlegen. Wie sind eigentlich die entsprechenden Zeitpläne in Genf? Wenn ich es richtig verstehe, steht dort eine Entscheidung Mitte März an. Wann ist aus Ihrer Sicht eigentlich die letzte Möglichkeit, dass aus Deutschland ein Signal kommt, das uns international in die Situation bringt, dass der A-Status erhalten bleiben kann?

Not found (Gast)

Diese konkreten fachlichen Fragen, wie es in Genf weitergeht, muss Ihnen der Kollege aus dem zuständigen Ressort beantworten. Aber wir alle in der Bundesregierung sind uns der Eilbedürftigkeit des Vorhabens bewusst, und deshalb arbeiten wir auch intensiv an einer Einigung. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Darf ich zwei Fragen auf einmal stellen?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Vielleicht sind nach der ersten Frage alle offenen Punkte beantwortet.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Es geht um zwei unterschiedliche Fragestellungen. Teilt das Justizministerium die Auffassung, dass eine Zuordnung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu einem Geschäftsbereich innerhalb der Bundesregierung in Konflikt mit den Pariser Kriterien zum Thema Unabhängigkeit stünde, und, wenn nein, wie begründen Sie Ihre Haltung?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist der Auffassung, dass nur der Vereinsstatus, wie wir ihn derzeit haben, den Pariser Prinzipien entspricht, und dementsprechend haben wir unseren Gesetzentwurf ausgestaltet. Der Grund dafür liegt darin, dass wir vermeiden müssen, dass es eine Fach- und Rechtsaufsicht gibt. Diese Fach- und Rechtsaufsicht wird durch die Rechtsform „e. V.“ vermieden. Deshalb haben wir diesen Vorschlag gemacht. Das entspricht im Übrigen der Praxis hier in der Bundesrepublik.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zweite Nachfrage, Herr Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich habe eine Frage zu den Folgen, wie sie das Kanzleramt schon angesprochen hat. Welche Staaten haben den A-Status nach den Pariser Kriterien in der Vergangenheit verloren bzw. nicht erreicht? Ich habe ein gewisses Verständnis, wenn Sie das jetzt nicht sagen können; dann hätte ich diese Frage aber gerne schriftlich beantwortet.

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Die Antwort kann ich Ihnen gerne schriftlich liefern; die nötigen Informationen sind vorhanden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Kollege Hoffmann.

Alexander Hoffmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004304, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Frage an den Staatssekretär Lange. Der Status wird ja durch das ICC verliehen. Nun wurden Institutionen in Afghanistan, Nigeria, Venezuela, Aserbaidschan und Russland im A-Status akkreditiert. Welche Aussagekraft hat demnach dieser Status für die Bewertung der Lage der Menschenrechte in einem Land? ({0})

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Keine. Der Status gibt vielmehr nur wieder, welche Rechtsstellung das Institut hat und welche Rechte damit verbunden sind. Das ist auch unser Ziel. Deswegen wollen wir den A-Status erhalten. Ich kann Ihnen einmal darstellen, was das alles für Folgen hat, wenn man den A-Status hat bzw. wenn man ihn nicht mehr hat: Zum einen ist der A-Status ein internationales Gütesiegel, das unterstreicht, wie ernsthaft die Beobachtung des Menschenrechtsschutzes in dem jeweiligen Land durch die Institution erfolgt. Würde in dieser Zeit das Deutsche Institut für Menschenrechte herabgestuft, wäre dies für viele Gegner der Bundesrepublik auf UN-Ebene ein willkommenes Argument, zu sagen, Deutschland beobachte den Menschenrechtsschutz im eigenen Land selbst nicht mehr ausreichend. Den damit verbundenen außenpolitischen Schaden wollen wir - es ist schon erwähnt worden - abwenden. Zum anderen folgen dem A-Status wichtige Mitwirkungsrechte auf UN-Ebene. Nur Institutionen mit dem A-Status haben Teilnahme- und Rederecht im UN-Menschenrechtsrat. Sie dürfen im UPR-Verfahren - das ist das Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrats für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen - einen eigenen Bericht zur Menschenrechtslage in ihrem Staat einreichen. Außerdem haben Institute mit A-Status das Recht auf Teilnahme an allen Fachausschüssen zu Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen und können dort eigene Parallelberichte über die Umsetzung des jeweiligen Menschenrechtspakts in ihrem Heimatstaat vorlegen. Zudem geht durch den Verlust des A-Status die Möglichkeit verloren, auf die Akkreditierungspolitik des dafür zuständigen International Coordinating Commitee, ICC, überhaupt Einfluss zu nehmen. Auch das wollen wir sicherstellen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Brunner.

Dr. Karl Heinz Brunner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004256, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage an Sie, Herr Staatssekretär, geht in die gleiche Richtung - sie überschneidet sich mit der des Kollegen Hoffmann -: Welche Zeitschiene ist erforderlich, um den Verlust des A-Status und damit die von Ihnen dargestellten Folgen für die Bundesrepublik Deutschland, Stichwort „Einflussnahme der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Menschenrechtsfragen“, zu vermeiden?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Herr Kollege, der Akkreditierungsausschuss tagt Ende März. Wir haben diesen Termin fest im Blick. Ich gehe davon aus, dass ein Gesetzentwurf, wenn die Koalitionsarbeitsgruppen zu einem Ergebnis kommen, schnell auf den Weg gebracht werden kann, zum Beispiel im Wege eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs. Ein sol7990 cher Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig; das heißt, der Bundesrat kann dieses Vorgehen nicht aufhalten. Wir sind der Auffassung, dass wir diesen föderalen Aspekt dem Akkreditierungsausschuss durchaus vermitteln können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Hänsel.

Heike Hänsel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003763, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön, Herr Präsident. - Bei mir klingen jetzt schon ein wenig die Ohren, wenn ich hier Fragen höre, die sozusagen die Bedeutung des A-Status relativieren wollen. Deshalb meine Nachfrage ans Bundeskanzleramt: Teilt das Bundeskanzleramt die Meinung, dass es unbedingt wichtig ist, den A-Status des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu erhalten, und dass man nicht anfangen darf, das unter Verweis auf andere Länder zu relativieren?

Not found (Gast)

Die Bundesregierung als Ganzes strebt den Erhalt des A-Status an.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Nachfragen liegen zu diesem Komplex nicht mehr vor. Wir kommen jetzt aber natürlich noch zu den Fragen der Kollegin Britta Haßelmann, die sicher implizit, mindestens teilweise, beantwortet sind. Aber vielleicht will der Staatssekretär noch etwas Ergänzendes sagen; sicher will die Kollegin noch etwas nachfragen. ({0}) Ich rufe zunächst die Frage 4 der Kollegin Haßelmann auf: Ist für die Kabinettssitzung am 25. Februar 2015 die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das DIMR vorgesehen?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Ich beantworte die Frage gern. Da die Tagesordnung für den 25. Februar 2015 noch nicht vorliegt, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dann kommen wir zur Frage 5 der Kollegin Haßelmann: Wann haben die letzten Ressortgespräche ({0}) zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das DIMR stattgefunden?

Christian Lange (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003168

Die Frage beantworte ich wie folgt: Ich habe in der angesprochenen Fragestunde darauf hingewiesen, dass die Ressortabstimmung noch läuft.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nachfrage, Kollege Beck. - Ach so, Frau Haßelmann; bitte, ja gern.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Genau. Ich habe auch noch eine Nachfrage, wie von Ihnen schon angekündigt. Meine Frage richtet sich wieder ans Kanzleramt. Herr Braun, Sie haben meinem Kollegen Koenigs bei der Beantwortung gerade zugesichert, dass wir das mit dem Gesetzentwurf bis März hinkriegen. Das ist notwendig, damit wir den A-Status nicht verlieren, weil Ende März die Konferenz stattfindet, auf der darüber entschieden wird. Der Kollege Lange hat gesagt: Auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 25. Februar steht das Thema bislang nicht. - Deshalb meine Frage: Beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Thema in Form eines Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung der Kabinettssitzung am 25. Februar oder am 4. März zu setzen? Das sind die beiden letzten Möglichkeiten, einen Gesetzentwurf vor der internationalen Entscheidung Ende März ins parlamentarische Verfahren zu bringen.

Not found (Gast)

Sehr geehrte Frau Kollegin, mir tut es leid, dass ich Ihrem Anspruch, Ihnen mehr zu erzählen, nicht gerecht werden kann. Aber solange die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist, kann auch kein Termin für die Beratung im Kabinett festgelegt werden. Der wird in aller Regel am Montag der laufenden Woche für den jeweiligen Mittwoch bestimmt. Ein konkreter Kabinettstermin steht dementsprechend derzeit noch nicht fest.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Aber wenn die Befassung im Kabinett in den Sternen steht, wie können Sie meinem Kollegen Koenigs dann versichern, dass wir den Termin für den Erhalt des A-Status Ende März halten? Das würde nur funktionieren, wenn die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin in der Frage wahrgenommen wird. Das haben Sie verneint, aber gleichzeitig zugesichert: Wir halten den Termin im März. - Sie haben mir jetzt gesagt, Sie könnten nichts dazu sagen, ob in den beiden Kabinettssitzungen, die vorher stattfinden, das Thema beraten wird oder nicht. Dann trifft doch die Aussage, die Sie gerade getroffen haben, nicht zu.

Not found (Gast)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich mir das, was Sie mir schon in Ihren Fragen unterstellen, ausdrücklich nicht zu eigen mache. Das Grundproblem ist, dass Sie hier die ganze Zeit zu einem Sachverhalt fragen, der noch nicht die Kabinettsreife hat und über den die Bundesregierung Ihnen deshalb weder zum Regelungsumfang noch zum Zeitplan so detailliert Auskunft geben kann, wie Sie das gern möchten. Das ist eine sinnvolle Regelung im Sinne auch einer sachgerechten Arbeit. Deshalb kann ich Ihnen nicht sagen, welche Ressorts oder Personen sich an welcher Stelle wie eingelassen haben. Deshalb kann ich Ihnen auch zum Zeitplan weder positiv noch negativ etwas sagen. Die Bundesregierung entscheidet im Zuge jeder Kabinettssitzung, ob das Thema dort aufgerufen wird, und das hängt davon ab, ob bis dahin die offenen Fragen geklärt sind und damit die Ressortabstimmung abgeschlossen ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Aus den Auskünften ergibt sich eigentlich konkludent, dass das Thema, wenn es der Regierung so wichtig ist, wie dargestellt, in einer der beiden nächsten Kabinettssitzungen behandelt werden muss. ({0}) Nachfrage des Kollegen Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Mit Blick auf die Anregung des Präsidenten: Kann uns die Bundesregierung angesichts der internationalen Sitzungen zum Erhalt des A-Status im März sagen, wie und wann sie das Beratungsverfahren abschließen will, um den Termin im März nicht zu reißen, weil das die unmittelbare Folge hätte, dass wir den A-Status verlieren? Sie haben vorhin gesagt, dass Sie das auf jeden Fall vermeiden wollen. Dann müssen Sie ja eine Vorstellung haben, wie Sie dieses Ziel beratungstechnisch erreichen. Sie sind gefragt, Herr Staatsminister.

Not found (Gast)

Ich sage es noch einmal: Ich kann Ihnen über die Abläufe dazu innerhalb der Bundesregierung keine Auskunft geben. Warten Sie das doch einfach mal ab. Wir sind gerne bereit, dann im Deutschen Bundestag auch Rede und Antwort zu stehen. Wir streben an, den A-Status zu erhalten. Den konkreten Kabinettsberatungstermin können wir Ihnen derzeit nicht mitteilen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Damit sind die Fragen zu diesem Geschäftsbereich erschöpft. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 6 der Abgeordneten Sabine Zimmermann wird schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Frage 7 der Abgeordneten Sabine Zimmermann, die Fragen 8 und 9 des Abgeordneten Kurth sowie die Frage 10 der Abgeordneten Bellmann werden schriftlich beantwortet. Nun kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Frage 11 der Abgeordneten Brugger wird schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Kunert werden ebenfalls schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Widmann-Mauz zur Beantwortung zur Verfügung. Ich rufe die Frage 14 der Kollegin Scharfenberg auf: Was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu tun, um die in der vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, in Auftrag gegebenen und vorgestellten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit zur Vergütung in den Pflegeberufen „Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient“ aufgezeigten eklatanten Lohnunterschiede zwischen den Berufsgruppen der Kranken- und der Altenpflegekräfte einerseits und die regionalen Unterschiede in der Bezahlung sowohl von Kranken- als auch von Altenpflegekräften andererseits anzugleichen?

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Frau Kollegin Scharfenberg, auf Grundlage der gesetzlichen und tariflichen Regelungen sind die Entscheidungen über die Höhe der Vergütungen und die Arbeitszeit in den Arbeitsverträgen zwischen den einzelnen Pflegeeinrichtungen und den Beschäftigten zu treffen. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Regelungen mit Bezug auf die Vergütungen getroffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aufgrund von Entscheidungen der Pflegekommission durch die Pflegearbeitsbedingungenverordnung geregelt, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege ab 1. Januar 2015 um 40 Cent je Stunde auf 9,40 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und um 65 Cent je Stunde auf 8,65 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern - ohne Berlin - steigt. In zwei Schritten soll er bis zum Januar 2017 weiter steigen und dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten betragen. Ab 1. Oktober soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden. Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von demenziell erkrankten Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren. Seit dem 1. Januar gilt zudem der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Hilfskräfte, die in Pflegeeinrichtungen arbeiten, so zum Beispiel für Küchenkräfte, für die keine Vergütungsregeln im Rahmen von Tarifverträgen gelten. Der Gesetzgeber hat zudem mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz die Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen in Vergütungsvereinbarungen ab dem 1. Januar gesetzlich festgeschrieben. Für Pflegeeinrichtungen werden damit Anreize gesetzt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das gilt sowohl für Pflegefachkräfte als auch für Pflegehilfskräfte. Im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ haben sich Verbände, Kostenträger und Gewerkschaften dazu bekannt, dass eine leistungsgerechte Vergütung der Pflegekräfte für die Attraktivität des Berufsfeldes wichtig und im Rahmen der Vergütungs- und Tarifverhandlungen stärker zu berücksichtigen ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Scharfenberg.

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. - Meine erste Nachfrage ist: Nach welchen Kriterien soll denn künftig geprüft werden - das hat der Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann in einer Pressemitteilung zur Studie zur Vergütung in der Pflege vorgeschlagen -, ob ein angemessener Lohn auch tatsächlich gezahlt wird? Was ist ein angemessener Lohn, und sollen die Pflegekassen das regelmäßig oder nur anlassbezogen überprüfen?

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Frau Kollegin Scharfenberg, ich habe bei der Beantwortung Ihrer Frage gerade ausgeführt, dass das Pflegestärkungsgesetz den Kostenträgern die Möglichkeit gibt, nachzuprüfen, ob Tariflohn gezahlt wird; das steht den Kostenträgern offen. Ansonsten werden die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen und sind dadurch auch nicht in dem Maße durch den Gesetzgeber kontrollierbar.

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Die Studie zur Vergütung in der Pflege hat gezeigt, dass es eine enorme Schieflage im Verhältnis zwischen der Vergütung in der Krankenpflege und der Vergütung in der Altenpflege gibt. Meine Frage ist daher: Was soll denn strukturell in der Altenpflege bzw. bei der Vergütung in der Altenpflege geändert werden, damit Altenpflegekräfte flächendeckend mehr verdienen?

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Zunächst einmal ist diese Studie ein wichtiger Beitrag dazu, dass in Bezug auf die Vergütungsbedingungen Transparenz entsteht. Dazu hat diese Studie einen wichtigen Beitrag geleistet; denn dadurch sind den verantwortlichen Vertragspartnern sowohl die Vergütungsunterschiede zwischen der Altenpflege und der Krankenpflege als auch die regionalen Unterschiede stärker bewusst geworden. Interessant an der Studie ist auch die Höhe des Anteils der Teilzeitkräfte; denn das Gesamtvergütungsniveau hängt natürlich sehr von der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Hier hat die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit durch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ wichtige Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel bei der Gestaltung von Dienstplänen bei den Einrichtungsträgern. Sie richtet sich nach den Wünschen der Beschäftigten, sowohl in familiärer Hinsicht als auch in Bezug auf deren persönliche und berufliche Lebensgestaltung, und orientiert sich gleichzeitig an den Wünschen der betroffenen Pflegenden nach mehr Vollzeitkräften und Vollzeitstellen und gibt ihnen wichtige Hilfestellungen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wir kommen zur Frage 15 der Kollegin Elisabeth Scharfenberg: Hält die Bundesregierung nach wie vor an der Strategie fest, eine generalistische Pflegeausbildung umzusetzen, wie vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, in der Pressemitteilung zur Studie über die Vergütung in den Pflegeberufen gefordert, und welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, wie sich die gemeinsame Ausbildung auf die Entwicklung der Löhne für den Bereich der Kranken- und der Altenpflege entwickeln wird?

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Frau Kollegin Scharfenberg, auf Ihre Frage antworte ich wie folgt: Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Entwurf für ein Pflegeberufegesetz, durch das die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt werden. Dabei wird an die Vorarbeiten der letzten Legislaturperiode angeknüpft, die gemeinsam mit der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder diskutiert worden sind. Es werden die Grundlagen für ein einheitliches Berufsbild Pflege geschaffen, das sich den Anforderungen an die Pflege der Zukunft anpasst. Es gilt, den jungen Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Ausbildung zu bieten, die dem breiten beruflichen Spektrum und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt und Entwicklungspfade öffnet. Die Verantwortung für die Vereinbarung der Höhe angemessener tariflicher Vergütungen obliegt auch weiterhin den Tarifvertragsparteien.

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. - Meine erste Nachfrage ist: Welche Auswirkung hätte denn nach Einschätzung der Bundesregierung eine generalistische Ausbildung auf den Fachkräftemangel im Arbeitsfeld

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Frau Kollegin Scharfenberg, neben einer weiteren Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes durch zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Aufwertung des Berufsfeldes geht es insbesondere um eine qualitative Verbesserung der Pflegeausbildung und eine umfassende Modernisierung ihrer Inhalte. Die Idee einer vereinheitlichten Pflegeausbildung ist im Übrigen auch nicht neu. Fachpolitische Forderungen zielen seit langem auf diese Neukonzeption der Pflegeausbildung im Sinne eines generalistischen Berufsprofils ab. Modellvorhaben haben gezeigt, dass eine dreijährige einheitliche Pflegeausbildung im Sinne eines neuen allgemeinen Pflegeberufs gerade die Kompetenzen besonders vermittelt, die angesichts zunehmend komplexer werdender Pflegesituationen und unterschiedlichster Pflegekontexte besonders notwendig sind. Die vereinheitlichte Pflegeausbildung wird auch eine Antwort auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, der Alterung der Gesellschaft, sein. Es entstehen neue Pflegebedarfe, und zwar in den Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen. Darauf reagiert die neue Pflegeausbildung. Das kommt den Pflegenden und den zu Pflegenden zugute. Ein einheitliches Berufsbild Pflege verstärkt außerdem insbesondere das berufliche Selbstverständnis der Pflegefachkräfte im Kontext anderer Gesundheitsfachberufe und führt damit auch zu einer stärkeren beruflichen Identifikation. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der Pflege ermöglichen es den Pflegenden auch, den Umfang ihrer Berufstätigkeit an ihre persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen. Das ist insbesondere in der Kranken- und Altenpflege wichtig.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Bitte achten Sie auf die Zeit.

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Zudem leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Ausbildung kostenfrei ist, was bisher insbesondere in der Altenpflege in einzelnen Bundesländern ein erhebliches Problem darstellt.

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Die Studie zur Vergütung in der Pflege hat ganz deutlich gezeigt, dass in der Krankenpflege mehr verdient wird als in der Altenpflege, dass Fachkräfte in der Altenpflege etwa so viel verdienen wie Hilfskräfte in der Krankenpflege. Das ist eine erhebliche Schieflage. Ist nicht zu befürchten, dass eine Ausbildung, die generalistisch für mehrere Pflegeberufe qualifiziert, die ausgebildeten Pflegekräfte dahin treiben wird, wo besser bezahlt wird, mit den entsprechenden Folgen für die schlechter entlohnten Bereiche, sprich: für die

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Frau Kollegin Scharfenberg, diese Entwicklung befürchten wir nicht. Im Gegenteil. Wir erhoffen uns durch die generalistische Pflegeausbildung eine insgesamt stärkere Attraktivität der Pflegeberufe in der Alten- wie in der Krankenpflege. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels sind dieses Mehr an Attraktivität und die höheren und besseren Qualifikationen, die in allen Einsatzbereichen erforderlich sind, die beste Gewähr dafür, dass wir in allen Bereichen eine deutliche Verbesserung der Vergütungssituation dauerhaft bewerkstelligen können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Zimmermann.

Pia Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004454, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Widmann-Mauz, ich habe eine Frage zum Koalitionsvertrag. Dort heißt es, dass es ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung geben soll. Meine Frage ist: Soll diese Spezialisierung Teil der dreijährigen Ausbildung sein, oder soll die Spezialisierung nach der Ausbildung stattfinden?

Annette Widmann-Mauz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003259

Frau Kollegin Zimmermann, das entsprechende Berufsgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Sobald diese Abstimmung abgeschlossen ist, werde ich Sie darüber gerne an dieser Stelle oder im Ausschuss ausführlich informieren.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Die Fragen 16 und 17 der Abgeordneten Sabine Leidig, die Fragen 18 und 19 des Abgeordneten Herbert Behrens sowie die Frage 20 des Abgeordneten Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet. Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf. Die Frage 21 des Abgeordneten André Hahn wird schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Jens Spahn sowie die Frage 24 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl werden ebenfalls schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Verfügung. Präsident Dr. Norbert Lammert Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf: Inwiefern treffen die Schilderungen im Nachrichtenmagazin Der Spiegel ({0}) zu, wonach der Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, die damalige Abteilungsleiterin U. M. in ihrem Büro aufgesucht und in aggressiver Weise aufgefordert habe, die Bewertung ihrer Mitarbeiterin G. H. abzusenken, und wie hat sich das daraufhin erfolgte Gespräch zwischen U. M. und dem Bundesminister Dr. Gerd Müller im Ministerbüro zugetragen, wo U. M. den Bundesminister über den - aus ihrer Sicht - Versuch der „Nötigung“ durch den Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt in Kenntnis gesetzt hat? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Kann ich beide Fragen zusammen beantworten?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dann rufe ich auch die Frage 26 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf: Kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung plausibel darlegen, wie der erst wenige Wochen im Amt befindliche Nachfolger von U. M. die Mitarbeiterin G. H. objektiver beurteilen kann als deren langjährige Vorgesetzte U. M., und welche Konsequenzen erwägt der Bundesminister Dr. Gerd Müller, sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich Klage gegen den Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt wegen Nötigung erheben oder diesen gar verurteilen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Kekeritz, zwei ganz klare Antworten: Erstens. Die in der von Ihnen zitierten Berichterstattung erhobenen Vorwürfe sind unbegründet. Zweitens. Das Beurteilungsverfahren lief nach den Grundsätzen ab, wie sie von der Bundeslaufbahnverordnung festgelegt sind.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Bitte, Herr Kekeritz.

Uwe Kekeritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004066, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Verstehe ich Sie richtig, Herr Fuchtel, dass es das Gespräch zwischen Frau Müller und dem Herrn Minister nicht gab? Was wurde von Herrn Minister Müller tatsächlich an Frau Müller zurückgespiegelt? Inwieweit war das Gespräch zwischen Frau Müller und Herrn Kitschelt vorher mit dem Minister abgesprochen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich habe Ihnen noch nicht gesagt, dass ich dazu keine Ausführungen mache. Ich wollte Ihnen erst einmal einleitend sagen, wie der Rahmen aussieht. Ich möchte Ihnen weiter sagen, dass ich als Dienstherr eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Bediensteten des Hauses habe. Des Weiteren habe ich im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Datenschutz zu wahren. Zudem habe ich die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass am heutigen Tage kein Präzedenzfall geschaffen wird, wonach künftig alle Gespräche, Benotungen und Konkurrenzen in Ministerien, die es täglich gibt, in diesem Plenum zur Debatte kommen.

Uwe Kekeritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004066, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Kann ich also davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus nicht ermitteln wird? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sie versuchen hier, mit Suggestivfragen irgendwelche Ergebnisse zu erzielen. Wir zwei sind schon zu lange alte Hasen, als dass dies klappen könnte. Insofern sage ich Ihnen: Es gab natürlich ein Gespräch zwischen Frau Müller, der Abteilungsleiterin, und Herrn Dr. Kitschelt. Dies diente der Übergabe der Urkunde zur Bestellung der Frau Müller zur Ministerialdirektorin auf Lebenszeit. Es gab auch ein Gespräch zwischen Frau Müller und dem Minister, dessen zentraler Gegenstand die Frage der Besetzung einer internationalen Spitzenposition war. Abschließend darf ich Ihnen sagen: Aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen und Leistungen wurde dieser Ministerialdirektorin vom BMZ die einflussreiche, multilaterale Position einer Exekutivdirektorin bei der Weltbank - es ist im internationalen Bereich eigentlich die einflussreichste Position - übertragen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Staatssekretär, achten Sie bitte auf die Zeit. Herr Kekeritz, Sie haben zwei Fragen gestellt. Jetzt können Sie zur zweiten Frage wiederum zwei Zusatzfragen stellen.

Uwe Kekeritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004066, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich stelle eine Frage, die in die gleiche Richtung geht. Ich möchte jetzt von Ihnen ganz allgemein wissen: Wie viele solcher Umbewertungen sind in Ihrem Hause schon vorgekommen, und inwieweit gibt es öfter Schwierigkeiten bei der Bewertung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? - Das betrifft nicht den Datenschutz; denn es geht mir nicht um Namen, sondern um Zahlen. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich habe Ihnen hier schon klar gesagt, wie das Verfahren aussieht. Es gibt eine Bundeslaufbahnverordnung und eine Verordnung für die Bewertung. Sie müssen eingehalten werden. Das betrifft alle Beamten, die eine andere Verwendung bekommen sollen und können oder beispielsweise vor einer Beförderung stehen. Dann muss jedes Mal ein solches Verfahren durchgeführt werden. Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel Ich betone nochmals, dass ich nicht all die Fälle zählen kann. Denn das würde bedeuten, dass wir die Bürokratie in den Ministerien weiter ausbauen müssten, und das kann nicht einmal in Ihrem Interesse sein.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Außerdem hätte die Redezeit dafür auch nicht mehr zur Verfügung gestanden. - Jetzt hat der Kollege Kekeritz noch eine letzte Zusatzfrage.

Uwe Kekeritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004066, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Genau. - Ich habe das Gefühl, dass Sie mir die Frage 26 eigentlich nicht richtig beantwortet haben. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Bewertung einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters durch jemanden korrigiert werden kann, der überhaupt nicht in diesem Bereich tätig war. Wie ist so etwas möglich? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sie können vielleicht von außen nicht beurteilen, wer da tätig war und wer nicht. Es ist eine Bewertung, die im Hause vorgenommen werden muss. Dazu darf ich Ihnen schlichtweg sagen: Hier handelt es sich um den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung des Ministeriums. Das gilt nicht nur für mein Ministerium, sondern es ist generell so. Das ist auch der Grund dafür, dass bisher keine Debatte über eine solche Materie stattgefunden hat und die Debatte heute die erste dieser Art gewesen wäre.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Hänsel.

Heike Hänsel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003763, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön. - Herr Staatssekretär, offensichtlich stimmt bei den Vorgängen etwas nicht. Sonst würde das ja nicht solche Wellen schlagen, sonst würde auch keine Mitarbeiterin den Rechtsweg beschreiten wollen. Das heißt, Sie können das nicht wegdiskutieren und sagen: „Wir haben hier innere Abläufe, und das wird hier nicht diskutiert“, zumal Good Governance ein sehr beliebtes Schwerpunktthema der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung ist. Sie sprechen immer von GoodGovernance-Kriterien usw. Dann kommt es mit Blick auf die Glaubwürdigkeit natürlich schlecht, wenn man im eigenen Ministerium solche Fälle hat, die doch sehr fragwürdig sind. Bisher haben Sie nicht plausibel erklärt, warum nicht eine langjährige Mitarbeiterin eine Bewertung vornimmt, sondern jemand, der viel kürzer im Ministerium arbeitet und daher die Arbeit der Kollegin gar nicht in ausreichendem Maße beurteilen kann. Meine Frage: Ziehen Sie denn irgendwelche Schlüsse daraus, um diese Sache zu heilen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sehen Sie, ich bin 20 Jahre lang aktiver Anwalt gewesen. Deswegen passe ich auf jeden Buchstaben auf. Mir gefällt an Ihrer Wortmeldung schon nicht, dass Sie statt von „Fall“ von „Fällen“ sprechen. Dazu gibt es selbst nach der Presseverlautbarung des betreffenden Magazins keinen Anlass. Daher entnehme ich Ihrer Frage, dass es Ihnen eher um Agitation geht als um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem betroffenen Haus.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu diesem Geschäftsbereich sehe ich keine weiteren Nachfragen. ({0}) Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Die Frage 27 des Kollegen Christian Kühn sowie die Frage 28 des Kollegen Dr. André Hahn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Frage 29 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, die Fragen 30 und 31 der Kollegin Katharina Dröge sowie die Frage 32 des Kollegen Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung steht Herr Staatsminister Roth zur Verfügung. Die Frage 33 der Kollegin Agnieszka Brugger wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke auf: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Moskauer Syrien-Konferenz ({1}), an der gewaltfreie demokratische Organisationen der syrischen Opposition sowie Regierungsvertreter teilnahmen, und welche Organisationen und Persönlichkeiten der syrischen Opposition haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konferenz teilgenommen?

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Ich danke Ihnen herzlich, Herr Präsident. - Herr Kollege Gehrcke, Sie beziehen sich auf die Syrien-Konferenz in Moskau, die vom 26. bis 29. Januar auf Einladung der russischen Regierung stattfand. Vonseiten der syrischen Opposition wurden ausdrücklich keine Organisationen, sondern nur Einzelpersönlichkeiten eingeladen. Inwieweit diese eingeladenen Persönlichkeiten wiederum Organisationen nahestehen, die als gewaltfrei, oppositionell und demokratisch zu bezeichnen sind, ist innerhalb der syrischen Opposition umstritten. Die angereisten Personen bilden nur einen sehr kleinen Ausschnitt aus dem Spektrum der syrischen Opposition ab. Eine offizielle Liste seitens der russischen Regierung liegt uns nicht vor, aber wir haben recherchiert und im Netz eine Liste der Teilnehmer gefunden. Ich biete gerne an, Ihnen diese Liste im Anschluss an die Fragestunde zur Verfügung zu stellen. Vonseiten der Nichtregierungsorganisationen haben etwas mehr als 30 Personen teilgenommen. Die Namen haben wir aufgeführt, aber ich kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Sie haben eine Nachfrage, Herr Gehrcke.

Wolfgang Gehrcke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003130, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatsminister, ich bin natürlich dankbar, wenn Sie mir diese Liste geben. Ich war so frei, sie mir ebenfalls aus dem Netz zu ziehen. Wir können ja gucken, ob wir die gleiche haben; das unterstelle ich einmal. Zu meiner Frage. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Konferenz in Moskau? Dass die Konferenz stattgefunden hat, ist auch von der UNO sehr positiv beurteilt worden. Dass man Einzelpersonen und nicht Organisationen einlädt, halte ich für diplomatisch sehr schlau; sonst hätte sie nämlich nicht stattgefunden. Im Ergebnis hat sie, glaube ich, ein Zehnpunkteprogramm gezeitigt. Ich würde gerne wissen, ob die Bundesregierung sich mit diesen Ergebnissen auseinandergesetzt hat und wie Sie sie bewerten?

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Herr Kollege Gehrcke, der Bundesregierung liegen derzeit keine direkten Informationen vor. Das heißt, ich müsste mit Ihnen allein auf der Grundlage von Medienberichterstattung ins Gespräch kommen. Wir haben auch noch keine Informationen von den Veranstaltern bzw. von den Teilnehmern der Konferenz. Worauf wir uns beziehen können, das sind die abschließenden Äußerungen des russischen Mediators Witalij Naumkin, der eine eigene Interpretation des Konsenses der Teilnehmer vorgenommen hat, der elf Punkte umfasst. Herr Präsident, wenn es die Zeit erlaubt, dann kann ich die elf Punkte gerne vortragen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das erlaubt die Zeit sicher nicht.

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Dann müsste der Kollege Gehrcke noch einmal nachfragen und sich dazu ins Benehmen setzen. Im Übrigen wissen Sie, Herr Kollege, dass sich die Bundesregierung seit der blutigen Niederschlagung der Bürgerproteste im Jahr 2011 stets für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts eingesetzt hat. Für uns ist aber das Kommuniqué von Genf 2012 die wesentliche Grundlage. Für uns spielen die Vereinten Nationen als Schirmherr dieses schwierigen Prozesses die zentrale Rolle.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Gehrcke.

Wolfgang Gehrcke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003130, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatsminister, ich bin nächste Woche in Moskau. Ich biete Ihnen an, die Informationen mitzubringen. Ich habe mich heute im Außenministerium angemeldet, um Informationen zu erhalten. Ich biete Ihnen an: Im Austausch für die Liste bringe ich Ihnen Informationen mit. Dann können wir uns darüber unterhalten. Ich frage vor dem Hintergrund der immer grausiger werdenden Ereignisse in Syrien - dieser Tage die Verbrennung des jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe und die Enthauptung des japanischen Journalisten -: Ist es nicht notwendig, mit aller Kraft alle politischen Formationen, die gegen IS in Stellung gehen können, zusammenzubringen und in diese Richtung sehr viel Druck zu entwickeln?

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Ich kann Ihnen in Ihrer Bewertung zustimmen: Was wir derzeit erleben, ist grauenhaft und entsetzt uns immer wieder aufs Neue. Es fällt auch mir schwer, Worte dafür zu finden. Ich bin natürlich immer an einem guten Miteinander mit dem Bundestag interessiert. Sollten Sie Informationen haben, können Sie uns diese natürlich gerne zur Verfügung stellen. Mit Blick auf die notwendigen Gespräche und den politischen Dialog will ich noch einmal darauf hinweisen, dass Gespräche zwischen den Oppositionellen einerseits und der syrischen Regierung andererseits selbstverständlich notwendig sind. In diese Gespräche müssen aber alle wichtigen Oppositionsgruppen institutionell eingebunden werden. Für die Bundesregierung gehört auch die Nationale Koalition dazu. Ohne diese Einbeziehung sehen wir kaum Aussicht auf Erfolg.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Hänsel.

Heike Hänsel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003763, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke. - Herr Staatsminister, ich habe noch eine Nachfrage. Sie sagten gerade, dass Sie auf das UN-Format fokussieren. Aber Sie bewegen sich natürlich auch außerhalb des UN-Formats in diesem Club der Freunde Syriens. Dort pflegen Sie - zumindest war das in den letzten Jahren so - enge Kontakte zur Opposition. Aus Ihrer Sicht hat er mittlerweile den legitimen Anspruch, die Regierung zu stellen. Für Sie ist Assad ja gar nicht mehr der legitime Vertreter Syriens. Zumindest sah die letzte Bundesregierung das so. Ich weiß nicht, ob Sie das auch so sehen. Wer ist für Sie legitimer Ansprechpartner in Syrien, und welche Initiativen ergreift der Club der Freunde Syriens für eine Konfliktlösung? Über Kontakte mit der Opposition usw. hört man überhaupt nichts. Vielleicht könnten Sie ein paar Sätze dazu sagen. Wie arbeitet im Moment eigentlich der angehängte Treuhandfonds mit immerhin 30 Millionen Euro? Vielleicht könnten Sie ein paar Punkte erläutern. Wenn Sie nicht alles beantworten können, nehme ich gerne auch eine schriftliche Antwort.

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Wenn Sie das wünschen, Frau Kollegin, biete ich natürlich an, Ihnen eine breite Information schriftlich zukommen zu lassen. Im Vorgriff darauf will ich auf die zentrale Rolle des Beauftragten der Vereinten Nationen hinweisen, Staffan de Mistura. Wir stehen in sehr engem Kontakt mit dem Beauftragten, weil er für uns einer der entscheidenden Akteure ist, wenn es darum geht, die verschiedenen Gruppierungen an einen Tisch zu bringen. Unsere Erwartung an die derzeitige syrische Regierung ist eindeutig, weil bislang jeglicher Beitrag zu einer Dialoglösung fehlt. Ich will ein paar Punkte nennen, die wesentlich sind, um den von uns geforderten politischen Prozess zu erleichtern. Dabei geht es nicht um den militärischen Prozess. Es geht unter anderem um die Freilassung von politischen Gefangenen, es geht um die Einstellung der Bombardierung von Zivilisten, und es geht vor allem natürlich darum, dass die VN-Resolutionen zur humanitären Hilfe in Syrien unverzüglich umgesetzt werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe jetzt die Frage 35 des Kollegen Gehrcke auf: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Konferenzteilnehmer sich auf einen Zehnpunkteplan einigten, der die Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien fordert, den Rücktritt von Staatspräsident Baschar al-Assad nicht mehr als Vorbedingung für eine Beteiligung an einer Übergangsregierung nennt und die ausländische Intervention im syrischen Konflikt verurteilt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung im Hinblick auf eine Unterstützung der geplanten Fortsetzung der Gespräche zwischen der syrischen Regierung und der syrischen Opposition in Moskau?

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Herr Präsident, ich bin davon ausgegangen, dass ich diese Frage schon beantwortet habe.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dann erkundige ich mich einmal beim Kollegen Gehrcke, ob er das auch so sieht.

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Ich kann sie aber noch einmal beantworten.

Wolfgang Gehrcke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003130, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich wollte Ihnen die Chance geben - ich würde sie auch gerne hören -, die elf Punkte vorzutragen. Genau darauf bezieht sich diese Frage. Ich spreche allerdings von zehn Punkten. Wahrscheinlich ist ein elfter Punkt hinzugekommen, den ich auch gerne hören würde.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dafür stehen genau 100 Sekunden zur Verfügung. Bitte schön.

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Ich will es ganz kurz machen. Schon in meinen einleitenden Erläuterungen habe ich darauf hingewiesen, dass wir noch keine Information von den Veranstaltern und Teilnehmenden hatten. Ich kann mich also nur auf die Pressekonferenz beziehen. Dort sind die sogenannten Moskauer Prinzipien erwähnt worden. Ich will jetzt schnell die elf Punkte vortragen: Erstens. Einhaltung der Souveränität, Eintracht und territorialen Integrität Syriens. Zweitens. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus in all seinen Formen. Drittens. Die Beilegung der Krise im Land mit friedlichen politischen Mitteln. Hierbei wurden auch die Prinzipien des Genfer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 erwähnt. Viertens. Die Bestimmung der Zukunft Syriens durch freie demokratische Willensbekundung des syrischen Volkes. Fünftens. Die Unzulässigkeit einer Einmischung von außen in die inneren Angelegenheiten Syriens. Sechstens. Die Gewährleistung der Kontinuität staatlicher Einrichtungen. Siebtens. Die Gewährleistung des Friedens durch umfassende Teilnahme aller Schichten des syrischen Volkes am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben des Landes. Achtens. Die Hoheit des Gesetzes und die Gleichheit aller gegenüber dem Gesetz. Neuntens. Die Unzulässigkeit ausländischer militärischer Präsenz in Syrien ohne Zustimmung der Regierung. Zehntens. Die Beendigung der Okkupation der Golanhöhen. Elftens. Die Aufhebung der gegen das syrische Volk verhängten Sanktionen. Das sind die elf Punkte.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Damit ist die Zeit auch erschöpft. Der Kollege Gehrcke hat aber noch eine Zusatzfrage.

Wolfgang Gehrcke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003130, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich finde, Herr Staatsminister, das, was dort in Moskau erarbeitet worden ist, ist ein recht vernünftiges Programm. Ein ähnliches Programm ist jetzt auch in Kairo auf einer Konferenz erarbeitet worden. Kann das die Bundesregierung nicht auch ihrerseits als Vorlage gegenüber dem Vertreter der Vereinten Nationen nehmen, wenn es darum geht, die Unterstützung Deutschlands für eine nicht gewaltsame Lösung der Syrienfrage, soweit es überhaupt möglich ist, aktiver zu betreiben? Syrien verschwindet aus den Schlagzeilen, auch aus unserer Politik. Das darf nicht sein.

Not found (Gast)

Ich habe schon eingangs deutlich gemacht, dass erstens jeder Beitrag, der den notwendigen politischen Prozess voranbringt, von uns erwünscht ist und dass wir ihn zweitens selbstverständlich auch unterstützen. Wir sind aber ebenso der Auffassung, dass die gesamte Breite der Opposition Syriens einbezogen werden muss. Drittens sind wir der Auffassung, dass die zentralen Gespräche unter dem Dach der Vereinten Nationen geführt werden sollen. Für uns bleibt das Kommuniqué von Genf dafür die Grundlage. Wenn Russland einen konstruktiven Beitrag zu leisten vermag, ist dieser willkommen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die Fragen 36 und 37 der Abgeordneten Sevim Dağdelen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Die Frage 38 des Abgeordneten Volker Beck wird schriftlich beantwortet. Damit schließen wir auch die heutige Fragestunde. ({0}) - Ich habe jedenfalls keine Wortmeldung registriert. ({1}) - Wir treffen uns dann nach Schluss der Sitzung beinahe unauffällig am Rande des Plenums. Ich bedanke mich bei allen Anwesenden und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags auf morgen, Donnerstag, den 5. Februar 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.