Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen guten Tag in schweren Stunden, in denen die Welt, glaube ich, nicht einfacher geworden ist .
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich bin in diesen
schweren Stunden sehr froh über unsere politische Kultur
in unserem Land und in unserem Haus, und ich hoffe,
dass wir das auch als Reichtum verstehen und daran festhalten werden .
({0})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist eröffnet .
Interfraktionell ist vereinbart worden, dass der Antrag
auf der Drucksache 18/10029 zu den Entwürfen für eine
Durchführungsverordnung und zwei Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission über das Inverkehrbringen von Saatgut zum Anbau der gentechnisch
veränderten Maislinien MON 810, 1507 und Bt 11 für
eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen werden soll .
Des Weiteren soll die Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates zum bereits überwiesenen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes auf der Drucksache 18/10225 an den federführenden Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur sowie zur Mitberatung
an den Haushaltsausschuss überwiesen werden . Sind Sie
mit diesen Vorschlägen einverstanden? - Ich höre und
sehe keinen Widerspruch . Dann ist das so beschlossen .
Dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Zweite Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes
zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksachen 18/8034, 18/8333, 18/8461 Nr. 1.5
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit ({1})
Drucksache 18/10056
Zu Artikel 2 Nummer 11 - § 40b - liegen Änderungsanträge vor . Drei Änderungsanträge - erstens der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt und weiterer Abgeordneter, zweitens der Abgeordneten Hilde Mattheis
und Sabine Dittmar und drittens der Abgeordneten
Dr . Georg Nüßlein, Dr . Karl Lauterbach und weiterer
Abgeordneter - betreffen die gruppennützige klinische
Prüfung von Arzneimitteln an nichteinwilligungsfähigen
Personen . Über diese Änderungsanträge werden wir später namentlich abstimmen .
Unabhängig davon liegt ein weiterer Änderungsantrag des Kollegen Hubert Hüppe vor, über den wir dann
durch Handaufheben abstimmen werden . Er bezieht sich
auf jeden der drei anderen Änderungsanträge . Also, egal
welchem Antrag zugestimmt wird: Im Anschluss daran
wird per Handaufheben auch über diesen Änderungsantrag abgestimmt .
Ich weise schon jetzt darauf hin, dass die dritte Beratung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs am
Freitag stattfinden wird.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 96 Minuten vorgesehen . - Auch dazu
höre und sehe ich keinen Widerspruch . Dann ist das so
beschlossen .
Ich eröffne diese Aussprache und gebe als erstem Redner Dr . Georg Nüßlein für die CDU/CSU-Fraktion das
Wort .
({2})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich hat die gruppennützige Forschung an nicht mehr einwilligungsfähigen Erwachsenen eine ethische Dimension . Deshalb ist das von uns gewählte Verfahren, über die
Fraktionsgrenzen hinweg offen zu diskutieren und dann
Beschlüsse zu fassen, richtig .
Aber ich möchte einleitend darauf hinweisen, dass
sich das Thema für Skandalisierungen nicht eignet, wie
wir sie im Rahmen der Debatte bereits erlebt haben . Es
ist deshalb nicht geeignet, weil wir sonst das, was Ärzte
in der NS-Diktatur gemacht haben, bagatellisieren würden . Es ist deshalb nicht geeignet, weil großes Vertrauen
in die forschende Ärzteschaft - ich habe es jedenfalls gerechtfertigt ist . Es ist auch deshalb nicht geeignet, weil
wir hier nichts anderes tun, als eine Verordnung, die uns
auf europäischer Ebene vorgegeben ist, weiter zu präzisieren und zu verschärfen . Nach geltendem europäischem
Recht wird die gruppennützige Forschung an nicht mehr
einwilligungsfähigen Erwachsenen unter bestimmten,
ganz engen Auflagen ermöglicht.
Worum geht es im Detail? Es geht um gruppennützige
Studien . Die spannende Frage lautet in diesem Zusammenhang: Was bedeutet Gruppennutz? Eigennutz kennt
in diesem Land jeder . „Gruppennützig“ bedeutet nicht,
dass jeder Teilnehmer solcher Studien einen individuellen Nutzen davon hat, wohl aber, dass Patienten mit
der gleichen Krankheit wie die Studienteilnehmer einen
Nutzen davon haben können . Davon zu unterscheiden
sind fremdnützige klinische Studien, von denen nur Gesunde oder Patienten mit einem anderen Krankheitsbild
einen Nutzen haben können . Um das ganz klar an dieser
Stelle festzuhalten: Nichteinwilligungsfähige dürfen in
Deutschland nicht an fremdnützigen Studien teilnehmen .
Das soll auch in Zukunft so bleiben .
({0})
Natürlich steht auch fest, dass niemand gezwungen werden darf . Deshalb ist es sehr wichtig, dass zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit zum Ausstieg besteht, auch dann,
wenn der nicht mehr Einwilligungsfähige nur seinen Unwillen zeigt .
Worin besteht nun der Streitpunkt? Der Streitpunkt ist,
ob man zu einem Zeitpunkt, an dem man noch einwilligen kann, in Voraussicht auf die Zukunft eine solche
Entscheidung treffen kann . Ich sage: Ja, das kann man,
allerdings unter engen Voraussetzungen, die dem Schutz
dienen .
Ein gutes Beispiel in diesem Zusammenhang ist aus
meiner Sicht die Patientenverfügung . Hier besteht eine
sehr ähnliche Problematik: Ich entscheide heute, wo ich
noch gesund bin, was passiert, wenn mein Leben dem
Ende zugeht, wenn es um die Frage geht, ob noch lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen oder
nicht . Jeder wird sicherlich verstehen, dass das eine andere, eine größere Tragweite hat, als heute zu entscheiden, ob man sich an minimalinvasiven Studien beteiligen
möchte .
Weil die Patientenverfügung in Deutschland - Gott sei
Dank - Realität ist und vielen Menschen selbst hilft, bin
ich der Auffassung, dass wir jedem auch die Möglichkeit
eröffnen sollten, etwas für andere zu tun . Es geht darum,
auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts zu sagen:
Ich möchte im Rahmen einer gruppennützigen Studie
etwas für andere tun, weil ich zum Beispiel bestimmte
Erfahrungen im familiären Umfeld habe, weil ich erlebt
habe, wie es meinem Großvater oder meinem Vater ergangen ist, weil ich einer Risikogruppe angehöre und der
Arzt mir gesagt hat, dass mich dasselbe Schicksal ereilen
kann . - Dann ist es doch naheliegend, dass so jemand für
sich entscheidet: Jawohl, dann möchte ich in dem Stadium, in dem ich nicht mehr einwilligungsfähig bin und in
dem man an der bei mir fortgeschrittenen Krankheit forschen kann, etwas dafür tun, dass anderen geholfen wird,
wenn man schon mir nicht mehr helfen kann .
Wenn man das so regelt, dann vermeidet man, dass
erst Eigennutz vorgetäuscht werden muss, um Forschung
zu ermöglichen . Man kann bei einer entsprechenden Regelung offensiv sagen: Die Wahrscheinlichkeit, dass es
dem Patienten noch hilft, ist überschaubar, aber gruppennützig ist es auf jeden Fall . „Gruppennützig“ bedeutet
altruistisch: Ich tue etwas für andere .
Meine Damen und Herren, das sage ich an die Adresse
derjenigen, die genauso wie ich unter einem christlichen
Blickwinkel argumentieren: Nächstenliebe ist ein tragendes Prinzip des Christentums . Dann soll mir niemand
sagen: Eigennutz, das geht für einen Christen . Aber einem anderen zu helfen, das kommt nicht infrage, das ist
nicht zulässig, das soll der Staat verbieten . - Das ist doch
der falsche Ansatz . Wenn man das noch als christlich bezeichnet, dann, glaube ich, sollte man ernsthaft in sich
gehen und genau darüber nachdenken .
({1})
- Ich habe offenbar einen wunden Punkt getroffen, stelle
ich fest .
Meine Damen und Herren, wir diskutieren hier über
die Schutzrechte der Prüfungsteilnehmer . Da geht es
zunächst einmal um die verpflichtende Aufklärung, die
aus unserer Sicht - das unterscheidet unseren Antrag beispielsweise von dem der Kollegin Mattheis - wichtig ist .
Wir sagen klar: Eine Aufklärung durch den Arzt muss
sein . Sie muss sein, um den Patienten zu schützen, sie
muss aber auch sein, um das, was er vorhat, nämlich später zu helfen, wirklich auf eine Grundlage zu stellen, damit man später nicht infrage stellen kann, ob er damals,
als er sich entschieden hat, überhaupt gewusst hat, um
was es geht . Es macht also Sinn, sich beraten zu lassen .
Die Beratung sorgt dafür, dass man am Ende tatsächlich
die Option hat, dass man helfen kann, wenn man es denn
will. Deshalb sind wir für eine verpflichtende ärztliche
Beratung an dieser Stelle .
({2})
Ich habe darauf hingewiesen, dass man den Probanden
über Wesen, Ziele, Nutzen, Folgen, Risiken und Nachteile der klinischen Prüfung aufklären muss . Die Erklärung
kann jederzeit - das habe ich einleitend schon gesagt formlos widerrufen werden . Eine Unwilligkeitsäußerung
muss ausreichen . Auch das halte ich für ganz wichtig .
({3})
Wenn die Thematik dann konkret wird, wenn der Proband nicht mehr einwilligungsfähig ist, wenn es so weit
ist, dass man mit dieser klinischen Studie beginnen will,
dann ist auch der Betreuer gefragt . Er muss - wiede rum
nach ärztlicher Aufklärung - tatsächlich einwilligen .
Auch das ist ganz entscheidend . Und es muss ein direkter
Zusammenhang der klinischen Prüfung mit dem lebensbedrohlichen oder zur Invalidität führenden klinischen
Zustand bestehen . Es darf nicht irgendetwas sein, das
man testet, sondern es muss ein Zusammenhang mit dem
Krankheitsbild vorhanden sein .
Es muss einen Gruppennutzen geben, und es darf nur
um ein minimales Risiko, um einen minimalen Eingriff
gehen . Gestern hat jemand behauptet, das gehe bis hin
zur Fixierung des Patienten . Das widerspricht sich komplett. Das ist undenkbar, weil man erstens, wenn man fixiert ist, nicht seinen Unwillen zeigen kann - wenn eine
Fixierung notwendig ist, zeigt das vielmehr schon den
Unwillen -, und zweitens, weil es nur um einen minimalen Eingriff - Speichelprobe, Blutentnahme - gehen darf .
Das halte ich für ganz entscheidend .
Insbesondere ist mir die Rolle der Ethikkommission
wichtig . Diese Ethikkommission muss bei jeder einzelnen beantragten klinischen Prüfung kontrollieren, ob die
Vorgaben, ob die Auflagen erfüllt sind. Es wird sogar
doppelt geprüft, von der zuständigen Bundesoberbehörde und der zuständigen Ethikkommission .
({4})
Doppelte Prüfung: Das ist gut, und das ist richtig so .
Ganz wesentlich ist: Es darf keine finanziellen oder
andere Anreize geben . Auch das ist entscheidend . Wir
wollen nichts kommerzialisieren, ganz im Gegenteil . Ich
will auch darauf hinweisen, dass eine gruppennützige
Forschung mit Menschen, die bereits als Kind einwilligungsunfähig waren, weiterhin verboten bleibt; also, es
geht auch nicht um Minderjährige an dieser Stelle .
Ich glaube, dass das, was wir hier in einem Bundesgesetz präzisieren wollen und was auf europäischen Vorgaben fußt, eine Frage der Selbstbestimmung ist, die natürlich in Grenzen gelten muss, aber auch ein Beitrag dazu
sein kann, schwierige Krankheitsverläufe wie beispielsweise Alzheimer in Zukunft sinnvoll zu erforschen . Das
wollen wir ermöglichen, sonst nichts . Der Schutz steht
für uns an oberster Stelle, und dieser Schutz ist eben auch
durch ärztliche Aufklärung zu gewährleisten .
Vielen Dank .
({5})
Vielen Dank, Kollege Dr . Nüßlein . - Nächste Rednerin: Kathrin Vogler für die Linke .
({0})
Vielen Dank . - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der medizinische Fortschritt ist mit großen Erwartungen verbunden .
Schwerkranke Menschen erhoffen sich von neuen Arzneimitteln Heilung oder zumindest Linderung . Sie hoffen
auf eine Verlängerung des Lebens oder auf mehr Lebensqualität .
Doch - das dürfen wir nicht vergessen - es gibt auch
die dunkle Seite der Forschung . Um sich das zu vergegenwärtigen, muss man, lieber Kollege Nüßlein, gar
nicht bis zu den grausamen Menschenversuchen in den
KZs und in Behinderteneinrichtungen während der Nazizeit zurückgehen . Auch nach 1945 gab es in beiden
Teilen Deutschlands ethisch bedenkliche Forschung an
Menschen ohne deren Zustimmung . In Nordrhein-Westfalen sorgt gerade eine Studie für Entsetzen - wir haben
gerade im Gesundheitsausschuss darüber gesprochen -,
die nachweist, dass bis in die 1970er-Jahre hinein Heimkinder und Bewohner von Behinderteneinrichtungen als
unfreiwillige Versuchspersonen übel missbraucht worden sind .
Weil wir diese dunkle Seite der Medizin in Deutschland ganz besonders gut kennen, haben wir uns auch hier
ganz besonders klare Regeln gegeben, die die Testpersonen schützen sollen: Arzneimitteltests müssen von einer unabhängigen Ethikkommission genehmigt werden .
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen umfassend
ärztlich aufgeklärt werden . Sie müssen in die Teilnahme
an der Studie einwilligen, und sie haben das Recht, sie
jederzeit abzubrechen . Und: Menschen, die nicht einwilligen können, zum Beispiel, weil sie bewusstlos sind
oder weil sie nicht verstehen, worum es eigentlich geht,
dürfen nur dann als Versuchspersonen eingesetzt werden,
wenn sie von der Studie einen direkten individuellen
Nutzen haben .
({0})
Diese Regeln hat der Deutsche Bundestag am 31 . Januar 2013 in einem einstimmigen Beschluss quer durch
alle Fraktionen bekräftigt . Er hat damals die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Erarbeitung der jetzt
vorliegenden EU-Richtlinie dafür einzusetzen, dass dieses Schutzniveau uneingeschränkt erhalten bleibt . Damals haben wir festgestellt, dass sich die bisherige Regelung in Deutschland - ich zitiere - „sowohl hinsichtlich
des Schutzes von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an
klinischen Prüfungen als auch aus der Sicht der Sponsoren klinischer Arzneimittelforschung insgesamt bewährt
hat“ .
Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der diesem einstimmigen Beschluss des Bundestages und der bisherigen Praxis in einem überaus
wichtigen Punkt widerspricht . Sie wollen nun auch Forschung ohne direkten individuellen Nutzen an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen erlauben . Dazu sollen
sich diese vorab in einer Patientenverfügung bereit erklärt haben, und ihr gesetzlicher Betreuer soll zustimmen müssen . Jetzt sage ich noch einmal, was das heißt:
Nichteinwilligungsfähig im Sinne des Gesetzes ist eine
Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und
Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren
Willen danach auszurichten .
Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen Uwe
Schummer, Cordula Schulz-Asche, Ulla Schmidt und
vielen anderen Abgeordneten habe ich jetzt einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag eingebracht, für den
ich hier werben möchte . Durch seine Annahme soll diese
Verschlechterung verhindert werden .
({1})
Wir meinen, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, die
Regeln für diese besonders schutzbedürftige Patientengruppe aufzuweichen . Deswegen wollen wir die jetzige
Gesetzeslage beibehalten .
({2})
In Reaktion auf unseren Antrag haben sich noch zwei
andere Abgeordnetengruppen gebildet, die jetzt ihrerseits Änderungen vorschlagen . Sie unterscheiden sich
aber nur in der Frage, wie eine solche Vorabverfügung
konkret aussehen soll . Ich habe den Eindruck - das muss
ich ganz ehrlich sagen -, dass es hier weniger um unterschiedliche Positionen geht als um ein taktisches Manöver, eine gespielte Kontroverse, um von der eigentlichen
Frage abzulenken . Die eigentliche Frage lautet doch:
Wollen wir wirklich, dass Arzneimittel in diesem Land
an Menschen getestet werden, die nicht in der Lage sind,
Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Studie zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten,
({3})
und zwar auch dann, wenn sie selber davon keinen Nutzen haben?
Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben, dass es
gleichgültig ist, ob ein Arzt oder eine Ärztin bei der Abfassung einer solchen Probandenerklärung beteiligt ist .
Denn was soll der oder die schon erklären, da es doch
noch gar kein konkretes Studiendesign gibt, in das jemand einwilligen könnte? Man könnte höchstens sehr
allgemein über Arzneimittelstudien informieren . Ich
sage: Das verstößt sehr klar gegen das Prinzip des Informed Consent, der informierten Zustimmung . Sie ist eines
der wichtigsten Patientenrechte .
({4})
Sie behaupten nun, dass man an diesen Menschen forschen müsse, um zum Beispiel Mittel gegen Alzheimer
zu entwickeln . Das ist aber einfach nicht wahr . Auch auf
mehrere Nachfragen konnte uns das Ministerium nicht
eine einzige Studie nennen, die unter den bisher geltenden Bedingungen in Deutschland nicht durchgeführt
werden konnte .
({5})
Die einzige Studie, die Sie genannt haben, hätte auch
nach den von Ihnen beantragten Änderungen in der EU
nicht zugelassen werden können .
Selbst die forschende Pharmaindustrie sieht keinen
Bedarf für solche Forschungen . Medizinerinnen und Mediziner bestätigen, dass alle erfolgversprechenden Therapieansätze in einem frühen Stadium von Alzheimer-Demenz ansetzen müssen, und dann können die Patienten
noch selbst bestimmen, ob sie an einer Studie teilnehmen
wollen, und gegebenenfalls einwilligen .
Die Idee mit der vorab erteilten Pauschalzustimmung
bringt übrigens nicht nur ethische Probleme mit sich,
sondern auch ganz praktische . Wer soll denn zum Beispiel die Zustimmungserklärungen sammeln und aufbewahren? Wer hilft gesetzlichen Betreuern, solche Arzneimittelstudien zu verstehen und richtig zu interpretieren?
Welche Folgen hat es für die Betreuer, wenn sie nicht erkennen, dass ein Schutzbefohlener eigentlich nicht mehr
mitmachen möchte und die Teilnahme an der Studie eigentlich abbrechen möchte? Auf all diese Fragen haben
Sie keine Antwort .
({6})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist ein
hervorragender Standort für die Arzneimittelforschung .
Der hohe Probandenschutz ist da kein Hindernis, sondern
ein Qualitätsmerkmal .
({7})
Deswegen sollten wir hier keinerlei Abstriche machen .
Bitte stimmen Sie für den Änderungsantrag „Schummer,
Schmidt und andere“ .
({8})
Vielen Dank, Kollegin Vogler . - Nächste Rednerin:
Ulla Schmidt für die SPD-Fraktion .
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst einmal möchte auch ich mich bedanken, dass
wir diese Frage hier so ausführlich diskutieren können .
Ich glaube, es ehrt dieses Parlament, dass wir uns in ethischen Fragen immer die Zeit genommen haben, die verschiedenen Argumente gegeneinander abzuwägen .
Der Ausgangspunkt ist - da habe ich keine Zweifel,
dass wir uns da einig sind -, dass kranke Menschen, die
nicht selbst in Forschungsvorhaben einwilligen können,
eine besonders verletzliche und damit auch eine besonders schützenswerte Personengruppe sind, so wie das
auch in der Deklaration von Helsinki beschrieben ist .
Im Hinblick auf all diese Fragen hat schon der Nürnberger Kodex von 1947 gesagt, dass Aufklärung über
Nutzen, Risiken und möglicherweise auch Belastungen eine zwingende Voraussetzung dafür sein soll, dass
einwilligungsfähige Menschen, Probandinnen und Probanden, in ein Forschungsvorhaben einsteigen können .
Dabei ist klar, glaube ich, dass von Nutzen nur dann
gesprochen werden kann, wenn es eigennützig ist . Bei
„fremdnützig“ stehen immer die Belastungen und auch
die eventuellen Risiken im Vordergrund; bei fremdnützigen und gruppennützigen Forschungsvorhaben gibt es
keinen individuellen Nutzen .
Ich glaube, dass das der Grund ist, warum bisher bei
allen Debatten über die Frage „Forschung an Nichteinwilligungsfähigen“ hier im Parlament einstimmig Konsens war, in dieser schwierigen Abwägung zwischen dem
hohen Schutzbedürfnis des Nichteinwilligungsfähigen
auf der einen Seite und dem vielleicht vorhandenen Nutzen und den Notwendigkeiten medizinischen Forschens
auf der anderen Seite zu sagen: Nichteinwilligungsfähige
können dann an Forschungsvorhaben teilnehmen, wenn
sie davon einen individuellen Nutzen haben . Denn von
einem solchen Nutzen wollte man auch Nichteinwilligungsfähige nicht ausschließen .
Die aktuelle Gesetzeslage - auch Frau Vogler hat darauf hingewiesen - wurde Anfang 2016 noch einmal
einstimmig bestätigt - mit dem Auftrag, bei der Arzneimittelrichtlinie dafür zu sorgen, dass dieses hohe Schutzniveau in Deutschland erhalten bleibt .
({0})
Dem ist die EU-Kommission nachgekommen, aber davon soll jetzt abgewichen werden . Das ist schon ein Widerspruch in sich . Das war etwas, was uns geeint hat, und
jetzt soll es geändert werden . Man soll als Einwilligungsfähiger sagen können: „Für irgendwann gebe ich meine
Einwilligung“, mit oder ohne ärztliche Beratung .
Jetzt frage ich Sie einmal, Herr Kollege Nüßlein:
Bleibt denn dann wirklich alles so, wie es ist? Ich glaube,
drei Gründe sprechen dagegen .
Erstens . Zu dem Zeitpunkt, an dem ich eine solche
Vorabentscheidung treffe, kenne ich den Forschungsinhalt nicht, sonst wäre es zeitnah . Keiner, auch kein Arzt,
kann mich über Risiken, Nutzen oder Sonstiges aufklären .
({1})
Herr Kollege Kauder, wenn schon bei Einwilligungsfähigen die Information über Nutzen, Risiken und Belastungen eine Voraussetzung ist, damit sie an einer Studie
teilnehmen können, dann kann man bei Nichteinwilligungsfähigen nicht plötzlich auf diesen Schutz und diese
Information verzichten .
({2})
Zweitens . Jeder Proband und jede Probandin, die an
einer Studie teilnehmen, haben das Recht, jederzeit ohne
Nachteil selbstbestimmt aus einer Studie wieder aussteigen zu können . Auch das kann der Nichteinwilligungsfähige nicht wahrnehmen, weil die Möglichkeit, selbstbestimmt auszusteigen, für ihn nicht mehr gegeben ist .
Damit ist es auch eine Benachteiligung gegenüber denen,
die einwilligungsfähig sind .
({3})
Drittens . Wir überschreiten diese Grenze, ohne dass
wirklich ein Nutzen vorhanden ist . Die Kollegin Vogler
hat gesagt: Niemand kann uns sagen, welche Forschung
nicht möglich ist, wenn wir diesen Weg nicht gehen . Professor Dr . Johannes Pantel, Leiter des Arbeitsbereichs
Altersmedizin der Universität Frankfurt, hat auf diese
Frage so geantwortet:
Ich kann mir nicht wirklich eine klinische Forschung vorstellen, die zu wesentlichen Fortschritten
führt und ausschließlich mit einer solchen Gesetzesänderung möglich wäre .
Irgendwann werden im Zuge der Teilnahme an einem
Forschungsvorhaben medizinische Belastungen bei den
Menschen auftreten . Er spricht sich weiter dafür aus, dass
das, was wir hier machen, ausschließlich dem Wohle der
Patienten dienen solle . Dem steht aber die gruppennützige Forschung entgegen . Wir brauchen keine neuen Wege .
Lassen Sie mich abschließen mit dem, was die Deutsche Alzheimer Gesellschaft gesagt hat . Sie ist die
Selbstvertretung der Menschen mit Demenz . Sie hat dazu
aufgefordert, die Regelung, wie wir sie jetzt haben, beizubehalten, und sie setzt sich dafür ein, dass Menschen
mit Demenz, die nicht mehr einwilligungsfähig sind, selber entscheiden können müssen, ob sie aus einer Studie
aussteigen .
({4})
Weiterhin sagt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft,
dass das, was wir hier vorhaben, nämlich dass die Betreuer es entscheiden sollen, nicht mit dem geltenden Betreuungsrecht zu vereinbaren ist; denn die Betreuer sind
ausschließlich dem Wohle des Einzelnen verpflichtet.
({5})
Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen:
Lassen Sie uns diesen Vorschlägen folgen . Lassen wir die
Gesetzeslage, wie sie ist . Sie reicht aus . Deutsche Forschung ist immer noch Spitze in der Welt .
Danke schön .
({6})
Vielen Dank, Kollegin Ulla Schmidt . - Nächste Rednerin: Kordula Schulz-Asche für Bündnis 90/Die Grünen .
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Demenzielle Erkrankungen breiten sich immer mehr aus .
Inzwischen sind ungefähr 1,6 Millionen Menschen in
Deutschland betroffen . Diese Erkrankungen bedeuten
unendliches Leid für die Betroffenen, aber auch für ihre
Familien . Vor der Diagnose Demenz haben viele Menschen große Angst . Demenz ist bisher nicht heilbar .
Umso intensiver suchen Forscherinnen und Forscher
weltweit nach geeigneten Therapien . Alle hier im Haus,
Ulla Schmidt ({0})
meine Damen und Herren, wollen die Forschung dabei
unterstützen, geeignete Therapien zu finden.
({1})
Sowohl meine Mutter als auch mein Vater waren an
einer Demenz erkrankt . So können Sie mir wirklich
glauben, dass ich alles Interesse daran habe, dass wir so
schnell wie möglich mehr wissen über diese Erkrankung,
ihre Ursachen, ihre Prävention, ihre Diagnostik und ihre
Therapie . Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen
medizinischen Fortschritt in diesem Bereich, aber wir
brauchen dafür eine Forschung, die den Schutz der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer in jeder Phase einer
Arzneimittelstudie in den Vordergrund stellt .
({2})
Unsere derzeitige Rechtslage macht das . Sie leistet beides . Arzneimittelstudien mit nicht mehr einwilligungsfähigen Erwachsenen sind heute möglich, allerdings unter
der Voraussetzung, dass sie selbst von einer Studie einen
individuellen Nutzen haben . Das ist die aktuelle Rechtslage, und sie ist auch mit dem EU-Recht vereinbar .
Daraus ergibt sich die Frage: Wird aufgrund der aktuellen Rechtslage Forschung verhindert? Auf mehrfache Nachfragen, die wir an die Bundesregierung gestellt
haben - auch in den Anhörungen -, konnte uns keine
einzige Forschung in Deutschland genannt werden, die
unter den heutigen Bedingungen nicht durchgeführt werden könnte . Im Gegenteil: Klinische Forschungen mit
Demenzkranken finden in Deutschland seit langem statt.
Das Deutsche Register Klinischer Studien führt aktuell
acht interventionelle Arzneimittelstudien allein zu Alzheimer-Demenz auf . Die überwältigende Mehrzahl der
bereits heute durchgeführten klinischen Studien zu Demenzerkrankungen konzentriert sich aber auf geringe bis
mäßige Schweregrade, also auf noch einwilligungsfähige
Patientinnen und Patienten, auch und gerade, um das Voranschreiten in ein späteres Stadium der Nichteinwilligungsfähigkeit hinauszuzögern oder sogar zu verhindern .
({3})
Natürlich ist auch Forschung mit Menschen mit einer
Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium möglich . Aber
mit welchem Ziel? Das Ziel muss doch sein, dass es zur
erhofften Erleichterung oder Verbesserung des Krankheitszustandes kommt, es also einen individuellen Nutzen gibt. Das ist eine andere Definition des Eigennutzes
als die Definition, die Sie, Herr Nüßlein, hier eingeführt
haben und die wirklich unanständig ist .
({4})
Wenn es aber so ist, wie ich es gerade gesagt habe,
nämlich dass Forschung derzeit auf breiter Basis möglich
ist, dann ist doch jetzt die nächste Frage: Warum soll ein
bewährtes Gesetz überhaupt geändert werden?
({5})
Erst 2013 hat sich der Bundestag explizit dafür ausgesprochen, den hohen Schutzstandard in Deutschland
aufrechtzuerhalten und entsprechend mit der EU zu verhandeln . Noch im Referentenentwurf der Bundesregierung war die Erhaltung dieses Schutzstandards vorgesehen . Aber - Minister Gröhe, das hat mich persönlich,
ehrlich gesagt, sehr erstaunt - ohne jede Not und jede
Vorankündigung ist nun dieser tiefgreifende Einschnitt
in die Rechtslage in Bezug auf Nichteinwilligungsfähige
erfolgt - zwischen dem Referentenentwurf und der Kabinettsvorlage . Diese rasante Kehrtwende konnten Sie
bisher nicht erklären .
({6})
Wir befürchten, dass sie auf Zuruf einer einzelnen Interessengruppe erfolgt ist . Was anfangs lediglich als kleine
Anpassung an EU-Recht ausgegeben wurde, entpuppt
sich jetzt in Wahrheit als eine bedeutende ethische Frage .
Es gibt gleich mehrere Gründe, die gegen eine Neuregelung sprechen:
Erstens . Es gibt aus Sicht der Forschung keine Notwendigkeit, die Personengruppe für Arzneimittelstudien
auszuweiten . Die bisherige Gesetzeslage führt im Bereich Demenzforschung weder aktuell noch in der Zukunft zur Behinderung eines wesentlichen Fortschritts,
noch koppelt sie die Demenzkranken vom medizinischen
Fortschritt ab - was ja auch ein Argument für eine Änderung wäre . Die gegenwärtige Gesetzeslage ist völlig ausreichend, um die ethisch gebotene Forschung in diesem
Bereich zu ermöglichen .
({7})
Zweitens . Es gibt keine renommierte Forschergruppe,
die neue Rahmenbedingungen gefordert hat, um laufende
oder geplante Forschungsvorhaben erfolgreich aufsetzen
und fortsetzen zu können . Deutschland nimmt trotz des
hohen Schutzniveaus für Probandinnen und Probanden
international einen Spitzenplatz in der klinischen Forschung ein .
Drittens . Die beiden anderen Änderungsanträge, die
hier heute zur Abstimmung stehen, gehen mit einer immensen Rechtsunsicherheit einher . Hier gilt umso mehr:
Wir alle im Bundestag sollten dem Prinzip folgen, dass
man keine bewährten Gesetze ändern sollte, wenn es dafür keine triftigen Gründe gibt .
({8})
Weder die im Gesetzentwurf vorgesehene Patientenverfügung noch die in den beiden zur Abstimmung
stehenden Anträgen vorgesehene Probandenverfügung
schaffen mehr Rechtssicherheit . Im Gegenteil: Während
eine Patientenverfügung ja wenigstens noch ein klar definiertes, eingeführtes und an sehr hohe Anforderungen
unserer jetzigen Rechtsprechung geknüpftes Instrument
ist, ist die Probandenerklärung ein neu erfundenes Instrument, für das überhaupt kein Rechtsrahmen vorgegeben ist . Sie unterscheiden in Ihren Anträgen lediglich, ob
ärztliche Beratung stattfinden soll oder nicht. So schafft
man keine Rechtssicherheit . Aber gerade in diesem Bereich brauchen wir eine sehr hohe Rechtssicherheit, um
Menschen zu schützen .
({9})
Was Sie mit Ihren Änderungsanträgen einführen wollen, ist eine Vorausverfügung mit einer Unterschrift zu
einem sehr frühen Zeitpunkt . Das ist eine Blankounterschrift, die zu einem Zeitpunkt gegeben wird, zu dem der
Proband noch einwilligungsfähig ist, zu dem aber das
Ziel und das Design der Studie, an der er teilnehmen soll,
überhaupt nicht bekannt sind . Was soll das denn für eine
Verfügung sein? Was soll denn in der Verfügung stehen,
wenn sie einigermaßen rechtssicher sein und die Probanden vor Eingriffen schützen soll, die sie nicht wollen?
Deshalb mein Fazit: Forschung, von der nichteinwilligungsfähige Patienten nicht selbst profitieren, ist nicht
nur unnötig, sondern medizinisch, juristisch und ethisch
fragwürdig .
Herr Kollege Nüßlein, Sie haben auf die Ethikkommissionen verwiesen . Wir werden am Freitag über das
gesamte Gesetz abstimmen, und das beinhaltet leider
auch die Entmachtung der Ethikkommissionen, die sich
auf Länderebene bewährt haben . Auch das steht neben
anderen Punkten im Gesetz .
({10})
Außerdem: Es wird nicht heute endgültig darüber abgestimmt, sondern am Freitag . Auch das muss man der Ehrlichkeit halber sagen .
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für den Änderungsantrag von Schummer,
Schmidt, Vogler und mir . Ich glaube, dass wir ein gutes
Werk tun, wenn wir die seitens der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung und die in den anderen Änderungsanträgen enthaltenen Vorschläge verhindern und
bei der bewährten Rechtslage bleiben .
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit .
({11})
Vielen Dank, Kordula Schulz-Asche . - Der nächste
Redner ist Hubert Hüppe, CDU/CSU-Fraktion .
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Es ist schon ein paarmal gesagt worden, dass wir 2013 beschlossen haben, dass wir
fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen
Patienten nicht wollen . Ich will einmal vorlesen - weil
das noch nicht gesagt worden ist -, wie der Text lautete .
Die Forderung war:
Bei Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen und an Personen in Notfallsituationen
ist ein direkter … Nutzen vorauszusetzen .
Alle haben dem zugestimmt, übrigens auch viele von denen, die jetzt anders reden und sich für die Öffnung der
Regelung aussprechen . Da fragt man sich in der Tat: Welche Gründe gibt es dafür? Noch im Referentenentwurf
wurde sich ja daran gehalten - ich war als Berichterstatter hochzufrieden, dass man sich daran gehalten hat, was
im Parlament beschlossen wurde -, aber dann wurde der
Entwurf plötzlich geändert . Ich habe einmal nachgefragt:
Woran lag es? Es hieß: Die Allianz für Menschen mit Demenz sei dafür . Dann habe ich die Allianz für Menschen
mit Demenz gefragt . Da sagte man mir: Auf keinen Fall!
Wir sind für Forschung, aber nicht an nichteinwilligungsfähigen Patienten, das würden wir unseren Patienten nie
zumuten . - Dann wird gesagt - das höre ich immer wieder -: Ja, aber andere sind dafür, Forscher sind dafür,
das KKS-Netzwerk der Koordinierungsstellen für Klinische Studien ist dafür, der Arbeitskreis Medizinischer
Ethik-Kommissionen und auch die Forschungsgesellschaften sind für unseren Antrag . - Meine Damen und
Herren, das stimmt nicht . Die sind nicht für die Anträge,
in denen eine Öffnung gefordert wird . Alle diese Gremien wollen viel mehr: Sie wollen fremdnützige Forschung
ohne eine Verfügung . Sie verfolgen ein anderes Ziel . Sie
nehmen die Vorschläge nur an, weil sie wissen, dass man
irgendwann sagen wird: Es gibt so viel Bürokratie, und
ihr habt der fremdnützigen Forschung grundsätzlich doch
schon zugestimmt, nun macht doch bitte weiter, damit
wir endlich ohne Einwilligung forschen können . Damit
sind aber eben nicht nur die Alzheimerpatienten gemeint,
sondern auch Menschen mit Downsyndrom . Und das ist
die Angst, die wir haben, nämlich dass das immer weiter
geht; denn das haben wir in der Diskussion schon erlebt .
Gestern hat mir ein Kollege gesagt: Aber wir haben
doch schon 2004 fremdnützige Forschung an Kindern,
sogar an Kleinkindern zugelassen . Die Forschung erfolgt
ohne Einwilligung der Kinder; denn sie können nicht einwilligen . Ich war damals Berichterstatter, und ich muss
zugeben: Ich habe damals zugestimmt . Wenn ich aber gewusst hätte, dass das jetzt als Argument benutzt wird, um
noch einen Schritt weiterzugehen, dann hätte ich damals
niemals zugestimmt, meine Damen und Herren . Man hat
mir als Berichterstatter damals versprochen: Es geht nur
um Kinder, sie haben einen anderen Stoffwechsel, das ist
etwas ganz Besonderes, wir achten darauf, und eine solche Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen werden wir in Deutschland nie und nimmer wieder
einführen . - Jetzt wollen das einige aber doch einführen .
Aber, meine Damen und Herren, das darf nicht stattfinden!
({0})
Es ist eben gesagt worden, es gehe nicht um Fixierung . Entschuldigung, aber dazu muss ich Folgendes sagen: Die Bundesregierung ist gefragt worden: Kennt ihr
irgendeine vergleichbare Studie mit Nichteinwilligungsfähigen, die bei uns nicht gemacht werden könnte? Eine
einzige hat sie gefunden, die sogenannte Wong-Studie
aus 2007 . Worum ging es dabei? Es ging um ein Diagnostikum . Es ging nicht um ein Heilmittel, sondern um
ein Diagnostikum . Es ging darum, ein Diagnostikum zu
finden, das eine längere Halbwertszeit hat, das also besser zu verpacken und besser zu lagern ist . Es ging nicht
um Therapie, es ging um Ökonomie . Dafür Menschen,
wie ich sage, zu missbrauchen, die nicht einwilligungsfähig sind, das darf hier in Deutschland nicht beschlossen
werden .
({1})
Ich habe mich mit der Studie beschäftigt . Ich will Ihnen sagen, was in dieser Studie stand . Darin stand, dass
die Probanden 90 Minuten in einem PET liegen mussten
und in einen MRT, also in eine Röhre gesteckt werden
mussten . Das geht bei einem Alzheimerpatienten, der das
Stadium der Nichteinwilligungsfähigkeit erreicht hat,
nur, wenn Sie ihn fixieren, weil er sich nämlich dagegen
wehrt . - Das haben nicht die Gegner vorgebracht, sondern das ist Teil der Antwort, die wir von der Bundesregierung bekommen haben .
Es wurde immer wieder gesagt, dass es um eine minimale Belastung geht, dass nur Speichelproben und zusätzliche Blutentnahmen anfallen würden - höchstens .
Aber darum geht es nicht . Es gibt keine Prüfung, die
damit auskommt, nicht eine einzige . Wir haben nachgefragt: Gibt es eine Prüfung, die nur mit Speichel- und
Blutprobe auskommt? - Nein, es gibt sie nicht .
Sie müssen sich einmal vorstellen, was das bedeutet,
was dazugehört . Sie müssen die Leute aus ihrem Wohnumfeld herausholen . Mein Schwiegervater, ein Alzheimerpatient, war bis letzte Woche in einer Einrichtung,
in einem Krankenhaus; jetzt ist er wieder zu Hause . Er
weint jedes Mal, wenn man ihn aus seinem Wohnumfeld
herausholt . Sie müssen diese Leute in Studienzentren
bringen, Sie müssen mit ihnen MRTs machen, und Sie
müssen vieles andere machen . Für uns ist das kein Problem; aber für diese Menschen ist das ein großes Problem . Wer Alzheimerpatienten kennt, weiß das .
({2})
Ich will ein Letztes sagen . - Frau Präsidentin, meine Redezeit ist knapp . Vielleicht darf ich, da ich einen
eigenen Änderungsantrag eingebracht habe, eine Minute länger reden . - Nein, gut, okay . Dann rede ich ganz
schnell . - Meine Damen und Herren, wir haben im geltenden Recht eine Regelung, die beinhaltet, dass es bei
nichteinwilligungsfähigen Kindern reicht, dass sie eine
abwehrende Haltung zeigen, damit die Studie abgebrochen wird . Wenn dieser Gesetzentwurf rechtskräftig
wird, gilt das nicht mehr . Dann muss man ausdrücklich
sagen und beteuern - das gilt nicht nur für die Kinder,
sondern auch für die nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen -, dass man das nicht will . Aber selbst das reicht
dann nicht aus . Dann reicht es nicht, dass Sie sagen:
„Nein, nein, ich will das nicht“, weil die Verordnung, auf
die dieser Gesetzentwurf Bezug nimmt, eindeutig besagt,
dass Sie nicht nur Ihren Willen äußern müssen, sondern
Sie sich auch darüber im Klaren sein müssen, was das
Wesen dieser Studie ist, wie lange sie dauert und welche Risiken sie für Sie bedeutet . - Aber Sie sind ja nicht
mehr einwilligungsfähig, und auch kein Kleinkind kann
das abschätzen, meine Damen und Herren .
Deswegen habe ich diesen Antrag eingebracht . Ich bitte um Entschuldigung, dass ich ihn so spät eingebracht
habe; aber wir haben das Protokoll erst am Montag, drei
Wochen nach der Anhörung, bekommen . Gestern habe
ich den Antrag formuliert und vor 19 Uhr eingebracht .
Diese vorgesehene Regelung würde nicht nur ein absolutes Absenken des Schutzstandards von Menschen, die
nicht einwilligungsfähig sind, bedeuten, sondern auch
ein Absenken des Schutzstandards von Kindern . Dieser Antrag hat mit den drei anderen Änderungsanträgen
nichts zu tun . Er ist ergänzend und ersetzt die anderen
Anträge nicht .
Ich bitte Sie, wenigstens meinen Änderungsantrag
anzunehmen, auch wenn er erst vor kurzem vorgelegt
wurde . Das kann nicht als Begründung dienen, ihn nicht
anzunehmen . Dafür kann ich nichts . So ist das nun einmal gewesen . Ich möchte Sie eindrücklich bitten, hier
mit Ja zu stimmen, damit, selbst wenn die andere Lösung kommt, dieser Schutzstandard erhalten bleibt . Ich
möchte Sie bitten, dass wir keine Tür öffnen, wo wir auch
keine Tür öffnen müssen; denn sonst denken wir - zumindest der eine oder andere - in einigen Jahren: Hätten
wir dies doch nie getan .
Vielen Dank, meine Damen und Herren .
({3})
Vielen Dank, Hubert Hüppe . - Nächste Rednerin:
Dr . Petra Sitte für die Linke .
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach
den klinischen Tests gab es Gewissheit: Die Vergesslichkeiten meines Vaters waren keine Zeichen von Unaufmerksamkeit oder Schusseligkeit, es waren Vorboten
der Alzheimererkrankung . Schnell kamen dann auch die
schwer erträglichen Bilder von Menschen, die immer
weniger verstehen oder in sich versunken leben, Bilder
von Menschen aus der Nachbarschaft, die sich verloren
hatten, oder eben auch Nachrichten über Menschen, die
in ihren besten Zeiten Weltgeschehen mitbestimmt hatten, Menschen wie beispielsweise Walter Jens, die mit
ihren Ideen, ihrem Geist und ihrer Redekunst ganze Generationen inspiriert haben .
Aktuell beziehen sich - das ist schon gesagt worden Forschungsstudien vor allem auf die Frühstadien . Gegenwärtig ist es so, dass man gar nicht so weit ist, um andere
Stadien zu untersuchen . Die Forschung kann erst einmal
nur diese Frühstadien untersuchen . Deshalb hat sich die
Frage, ob es in diesem Land Forschung bzw . Studien zu
weiteren Stadien geben sollte, eigentlich erledigt . Das ist
also kein gutes Argument .
({0})
Auch in meinem Wahlkreis in Halle forscht man zu
Alzheimer . Ich weiß noch ganz genau, wie mein Vater
damals zu mir sagte: Mädel, wenn ich eine Chance habe,
in solch eine Studie zu kommen, dann sieh zu, dass ich
da auch reinkomme . Vielleicht bringt es mir etwas; wenn
nicht, dann hilft es vielleicht anderen . - Natürlich hat er
tief im Inneren auf einen direkten individuellen Nutzen
gehofft; das ist doch völlig klar . Beides kam nie: weder
die Chance noch eine Verbesserung . Aber zu dem Zeitpunkt war er einwilligungsfähig . Er wusste, dass die Studien ihm diesen persönlichen Nutzen nicht garantieren
können . Nicht einmal der Nutzen für andere kann sichergestellt werden . Niemand kann das . Es macht ja gerade
das Wesen von Forschung aus, dass man vorher nicht
weiß, was sie erbringt .
({1})
Das verkennt leider der Antrag von Uwe Schummer und
anderen .
Es wäre aber sehr wohl der Wille meines Vaters und
auch sein Selbstbestimmungsrecht gewesen, sich solidarisch, sich altruistisch gegenüber später Erkrankten zu
verhalten . Eine Einwilligungserklärung im Zusammenhang mit seiner viel weiter reichenden Patientenverfügung oder von mir aus auch eine Probandenerklärung
wäre ganz sicher kein Problem gewesen . Ob es dazu ärztlicher Aufklärung, freiwillig oder verpflichtend, bedurft
hätte, sei jetzt einmal dahingestellt . Vielleicht hätte er darauf verzichten wollen, so wie man auch auf die Aufklärung zu einer bevorstehenden Operation verzichten kann .
Insofern liegen mir zwei Anträge nahe, nämlich der von
Hilde Mattheis und der von Karl Lauterbach .
Mein Vater wie auch wir hätten uns damals überhaupt
kein äußeres Ereignis vorstellen können, aus dem heraus
sich sein Grundsatz, sich an einer solchen Studie zu beteiligen, erledigt hätte . Allein der Verlauf seiner Erkrankung setzte diese Grenzen . Denn es zeigte sich im späteren Krankheitsverlauf, dass er aggressiv reagierte . Er ließ
sich ungern anfassen . Dieser Entwicklung wegen hätte
seine Studienteilnahme abgebrochen werden müssen,
sowohl aus unserer Betreuungsverantwortung als eben
auch aus der ärztlichen Ethik heraus, aber genauso auch
aufgrund der Festlegungen der Ethikkommissionen wie
auch der zuständigen Bundesoberbehörden .
({2})
Insofern ist dieses MRT-Szenario - in einen MRT haben
wir ihn gar nicht mehr hineinbekommen - eine völlig fiktive Konstruktion, die gar nicht zutrifft, wenn sich der
Patient wehrt .
({3})
Auch nichteinwilligungsfähige Menschen äußern ihren Willen und ebenso ihren Gegenwillen . Das wissen
Pflegende, das wissen Angehörige. Darüber gibt es keine
Irrtümer . Dieser Gegenwille ist unbedingt zu respektieren . Insofern kann man dem Antrag von Herrn Hüppe
zustimmen . Zudem werden in der EU-Verordnung von
2014 und in nationalen Regelungen weitere ganz klare
Bedingungen formuliert, die für die Studienteilnahme
von nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen erfüllt sein
müssen . Davon will hier überhaupt niemand abgehen .
Über die Frage der individuellen Einwilligung, der
ärztlichen Einschätzung oder der eingesetzten Betreuer
bedarf es darüber hinaus der Zustimmung von Ethikkommissionen und Bundesoberbehörden zu solchen Studien;
das habe ich ja schon gesagt . Demzufolge kann überhaupt
nicht von einem systematisch möglichen Missbrauchspotenzial gesprochen werden .
({4})
Meine Damen und Herren, es ist für mich nicht hinnehmbar, dass durch den Antrag von Herrn Schummer
und anderen viele Menschen in höheren Stufen der Alzheimererkrankung trotz aller berechtigterweise bestehenden Kontroll- und Begrenzungsregelungen gänzlich vom
medizinischen Fortschritt ausgeschlossen werden sollen .
({5})
Wenn der Bundestag den im Voraus verfügten Willen,
sich selbst aus Solidarität mit gleichermaßen Erkrankten
der Forschung zur Verfügung zu stellen, aus einem paternalistischen Sendungsbewusstsein heraus ignorieren
will, ist das aus meiner Sicht eine Anmaßung gegenüber
allen, die auf Heilung hoffen, und auch gegenüber allen,
die in künftigen Generationen daran erkranken .
({6})
Nicht zuletzt: Im Umfeld der Organtransplantation
wurde die hier zur Debatte stehende altruistische, solidarische Bereitschaft als Akt der Nächstenliebe ausdrücklich auch von den Kirchen gelobt .
({7})
Meine Damen und Herren, abschließend: Aktuell gibt
es in Deutschland circa 700 000 Menschen mit verschiedenen demenziellen Erkrankungen . Finden wir keine
Gegenmittel, sind es bis 2050 1,5 Millionen . Wir alle
wissen, dass das eine riesige gesellschaftliche Herausforderung ist . Ich betrachte es als ein Gebot der Humanität,
dass wir auch aus der Perspektive der fortgeschritten Erkrankten denken und handeln . Wir haben einfach nicht
das Recht - so empfinde ich das -, Menschen die Hoffnung zu nehmen, sich selbst mit auf den Weg zur Heilung
dieser Krankheit zu machen .
Danke schön .
({8})
Vielen Dank, Petra Sitte . - Nächste Rednerin: Hilde
Mattheis, SPD-Fraktion .
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass die Vertreter der Änderungsanträge Schummer/Schmidt und
Hüppe gesagt haben: Wir haben hohe Schutzstandards,
und wir wollen sie nicht senken . - Jemand, der sagt:
„Diejenigen, die einem anderen Antrag zustimmen, wollen diese Schutzstandards senken“, hat sich geirrt .
({0})
Dass die Schutzstandards unangetastet bleiben sollen,
heißt: Bei eigennütziger Forschung sollen der Betreuer
bzw . die Betreuerin und auch die Ethikkommission natürlich mitsprechen . Derzeit gibt es für Eltern das Recht,
einzuwilligen, dass an ihren minderjährigen Kindern geforscht wird . Diese hohen Schutzstandards, die alle dazu
beitragen, dass wir die Sicherheit haben, dass diese Forschungsprojekte nicht ausufern, werden selbstverständlich auch beim Thema „Gruppennützige Forschung an
Nichteinwilligungsfähigen“ Anwendung finden. Das ist
bislang von niemandem hier bestritten worden .
Jetzt geht es darum: Was ist der Unterschied zwischen
gruppennütziger Forschung und eigennütziger Forschung? Wie viele andere fand auch ich sehr interessant,
was uns die Sachverständigen in der Anhörung gesagt
haben .
({1})
Die Grenzen sind fließend. Jeder, der an eigennütziger
Forschung teilnimmt, nachdem der Betreuer bzw . die Betreuerin und die Ethikkommission dem zugestimmt haben, hat womöglich nicht direkt etwas davon, kann aber
aufgrund der intensiveren Betreuung und Begleitung
Nutzen daraus ziehen . Dies wird dann unter eigennütziger Forschung verbucht .
({2})
Jetzt kommt der nächste Punkt: Was unterscheidet
eine Vorausverfügung zur Teilnahme an einer gruppennützigen Forschung von dem, was wir bei der Patientenverfügung und bei der Organspende schon kennen?
Wenn wir diese Kriterien nämlich auch hier anwenden
würden, müssten wir das, was wir bei der Patientenverfügung und bei der Organspende kennen, logischerweise
längst infrage stellen .
({3})
Wir als Gesetzgeber werben aber für die Organspende
({4})
- Ich greife diesen Hinweis gerne auf .
Im letzten Jahr gab es fast 700 Lebendspender . Ist das
die Ausnahme? Nein, das ist nicht die Ausnahme, und
auch hier gelten selbstverständlich ganz hohe Schutzstandards .
({5})
- Augenblick .
Nehmen wir den Fall an, dass ich nicht mehr einwilligungsfähig bin und an einer gruppennützigen Forschung
teilnehmen möchte . Ich frage Sie: Worin besteht hier der
Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, dem geäußerten Willen zur Organspende und einer Vorausverfügung? Auch bei der Vorausverfügung gelten die Schutzmechanismen . Der Betreuer bzw . die Betreuerin sagt:
„Ja, der Wille des Patienten vor 20 Jahren ist auch jetzt
vorauszusetzen“, und die Ethikkommission sagt: Das ist
ein Projekt, das wir vertreten können .
({6})
Hier gibt es also überhaupt keinen großen Unterschied .
Wenn Sie jetzt sagen, die gruppennützige Forschung
an Nichteinwilligungsfähigen soll verboten werden,
dann würde das bedeuten, dass ich über die Teilnahme
meines minderjährigen Kindes an einem Forschungsprojekt verfügen darf, während ich aber nicht mit 40 oder
50 Jahren sagen kann, dass ich im Falle meiner Nichteinwilligungsfähigkeit unter Beachtung der gegebenen
Schutzmaßnahmen an dem Forschungsprojekt teilhaben
möchte . Worin besteht hier bitte die Logik für Sie? Für
mich gibt es hier keine .
({7})
Ich komme jetzt zum Thema „Ärztliche Beratungspflicht“. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Möglichkeit - das wurde schon zitiert -, auf eine Aufklärung
zu verzichten . Wenn eine Vorausverfügung abgegeben
wird - auch das wurde schon gesagt -, weiß niemand, um
welches Forschungsprojekt es sich handelt . Uns wurde
gesagt, Basisinformationen könne man in einem Faltblatt
mitliefern .
({8})
Ja, aber ich glaube nicht, dass wir durch die ärztliche Beratungspflicht irgendeine sichere Information über diese
Basisinformationen hinaus liefern können . Warum sollten wir also bei der Organspende und bei der Patientenverfügung keine ärztliche Beratungsverpflichtung vorsehen, bei diesem Thema aber schon? Auch das erschließt
sich mir nicht .
({9})
All diese Dinge werden jetzt sehr emotional und auch
unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten diskutiert .
Ich will hier niemandem die Redlichkeit absprechen, bitte aber auch darum, den jeweils anderen diese Redlichkeit ebenfalls nicht abzusprechen .
Denken Sie bitte an Ihre Redezeit .
Sehr gerne .
Ja .
Unter diesen Voraussetzungen bitte ich um die Unterstützung des Antrags Dittmar/Sitte/Mattheis .
Danke schön .
({0})
Vielen Dank, Frau Kollegin . - Der nächste Redner:
Dr . Harald Terpe für Bündnis 90/Die Grünen .
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich nehme zunächst ein paar Stichworte derjenigen auf,
die den jetzigen Schutzstandard bei nichteinwilligungsfähigen Patienten verlassen wollen, und fange mit dem
Kollegen Nüßlein an, der den Begriff „Eigennutz“ in dieser Diskussion für mich abwegigerweise mit einer Negativkonnotation verbunden hat. Ich finde, das ist für diese
Diskussion nicht angemessen .
({0})
Wir haben jetzt wiederholt gehört, dass Patientenverfügungen, Organtransplantationen und die von Ihnen angestrebte Probandenverfügung in einen Topf geworfen
werden . Ich komme zunächst zu den Organtransplantationen:
Es geht auf der einen Seite um postmortale Transplantationen . Sie erfolgen also nach dem Tode und haben mit
dem Schutzstatus zu Lebzeiten überhaupt nichts zu tun .
({1})
Die Lebendspende von Nichteinwilligungsfähigen ist
verboten; sie gibt es gar nicht . Dazu muss man nämlich
einwilligungsfähig sein und den konkreten Tatbestand
abwägen können .
({2})
Es ist unzulässig, das miteinander zu vermengen .
Das Gleiche gilt für Patientenverfügungen . Die Patientenverfügung ist ein Instrument, womit man ärztliches
oder medizinisches Handeln am Lebensende sozusagen
ablehnen will . Nach dem Informed Consent für Behandlungen im ärztlichen Bereich ist jeder Eingriff, der an
einem informierten Patienten gegen seinen Willen vorgenommen wird, eine Körperverletzung . Die Patientenverfügung zielt darauf ab, diesen Informed Consent zu
verlassen, indem verfügt wird, keine Behandlung mehr
haben zu wollen .
({3})
Beim Probandenschutz geht es ja gerade darum, einen Eingriff vorzunehmen . Er entspricht, auch wenn er
noch so klein ist, einer Körperverletzung . Werfen Sie
also nicht alle Begriffe in einen Topf, und bringen Sie sie
nicht durcheinander .
({4})
Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich
mit mir Folgendes vor: Ein naher Angehöriger hat wegen
einer schweren Krankheit seine Einwilligungsfähigkeit
verloren . Ich würde nun mit der Frage konfrontiert, ob an
ihm Forschungen zum Nutzen anderer durchgeführt werden dürfen, zu fremden Zwecken, jedenfalls nicht zum
Wohle des mir Nahestehenden . Ich fände ein solches Ansinnen unverschämt, es wäre eine schwere Zumutung für
sein Leid und mein Mitgefühl .
({5})
Vermutlich würde ich noch emotionaler reagieren . Meine
Emotionalität schützt meinen Angehörigen vor Verzweckung, noch bevor ich realisiere, dass es sich um eine
schwerwiegende ethische Frage handelt .
({6})
Als gesetzgebender Abgeordneter fühle ich gerade wegen des Fehlens dieses skizzierten emotionalen
Schutzschildes eine besondere Verantwortung für den
nichteinwilligungsfähigen Schutzbefohlenen,
({7})
der sich gegen fremdnützige Zwecklogik nicht wehren
kann . Seien wir uns deswegen gemeinsam dieser bioethischen Dimension bewusst .
({8})
In unserem Parlament war es bisher Tradition, dass
medizinethische Fragen aus dem Parlament heraus debattiert und dann entschieden wurden, nicht aber auf der
Basis von Änderungsanträgen . Bislang sind wir damit
gut gefahren, weil dies genügend Raum und Zeit für Gewissensentscheidungen ermöglichte . Da kann ich, wenn
ich mich hier umgucke, schon einmal sagen: In dieser
Hinsicht haben wir unsere Verpflichtung als Parlament
nur teilweise erfüllt . Erinnern Sie sich an alle bioethischen Fragen, die wir diskutiert haben: Da war das Parlament voll bis zum letzten Platz und nicht nur so besetzt,
wie es jetzt ist . Das heißt, meine Befürchtung ist folgende: Manchen ist noch gar nicht klar geworden, dass sich
hinter diesem Gesundheitsthema eigentlich eine schwerwiegende bioethische Frage verbirgt .
({9})
Jetzt noch einmal zur Europäischen Kommission: Es
ist schon vielfach darauf hingewiesen worden, dass wir
als Bundestag 2012, 2013 einen einstimmigen Beschluss
gefasst haben, übrigens zusammen mit vielen Abgeordneten, die jetzt noch im Bundestag sind . Wahrscheinlich
ist sogar die Mehrheit derjenigen, die damals zugestimmt
haben, jetzt noch im Parlament . Aber es hat noch niemand darauf hingewiesen, was eigentlich der Ausgangspunkt war . Damals hat nämlich die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie verfasst und
dort hineingeschrieben, dass fremdnützige Forschung in
Zukunft zugelassen werden soll . Wir wussten also, um
welche Frage es da geht, und haben aus diesem Grunde unserer Regierung den Rücken gestärkt, genau dafür
einzutreten, dass unser Schutzstandard nicht durch europäische Richtlinienkompetenz ausgehebelt wird und dass
wir genau diesen Schutzstandard bei uns erhalten .
({10})
Ich glaube, es sind genügend Argumente dafür genannt worden, warum das notwendig ist: Es geht nämlich
um eine Verzweckung . Sie verwahren sich jetzt gegen
die Verzweckung . So etwas wird in den Anhörungen von
Sachverständigen gesagt .
Bitte denken Sie an die Redezeit .
Da sage ich als letzten Satz: Das widerspricht auch
unserer Verfassung. Genau das darf nicht stattfinden.
({0})
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit . Ich bitte alle
Fraktionen, sich diese Dinge zu Herzen zu nehmen und
für den Antrag Schummer und andere zu stimmen .
({1})
Vielen Dank, Dr . Harald Terpe . - Der nächste Redner
für die Bundesregierung: Minister Hermann Gröhe .
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Auch wenn es in dieser Debatte zuallererst um die Zulässigkeit sogenannter gruppennütziger Forschung geht,
möchte ich doch zunächst etwas zum Gesetzentwurf insgesamt sagen .
Wir setzen mit diesem Vierten AMG-Änderungsgesetz eine EU-Verordnung um, deren Ziel die Harmonisierung von Genehmigung, Überwachung und Verfahren
klinischer Studien ist . Diese Harmonisierung wird dazu
führen, dass auch Menschen in unserem Land schneller
Zugang zum medizinischen Fortschritt erhalten . Wer
einmal erlebt hat, wie viele Menschen Hoffnung auf
die Möglichkeit zur Beteiligung an einer solchen Studie
setzen, wird wissen, was das bedeutet . Ich denke auch
daran, dass im letzten Jahr die Europäische Arzneimittel-Agentur Zulassungen von Arzneimitteln zurückgezogen hat, weil es zu Recht Zweifel an klinischen Studien
in anderen Kontinenten gab . Es geht also im Kern um
den Schutz von Patientinnen und Patienten und um den
Zugang zum medizinischen Fortschritt .
Darum geht es auch bei dem Thema, über das wir hier
mit großer Leidenschaft diskutieren . Diese Leidenschaft
ist angemessen . Ich persönlich will aber auch sagen, worum es aus meiner Sicht nicht geht . Es geht nicht um eine
Abwägung zwischen Lebensschutz und Forschungsinteresse . Würde es darum gehen - da kann ich wirklich auf
mein Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit hinweisen -, wäre für mich klar, dass ich auf der Seite des
Lebensschutzes stünde .
({0})
Deshalb lehne ich wie viele beispielsweise jede verbrauchende Embryonenforschung ab, bei der Lebensschutzinteressen gegenüber Forschungsinteressen hintangestellt werden . Nein, worum es heute geht, ist, wie wir in
diesen schwierigen Fragen die Orientierung auf die Menschenwürde, zu der wir alle verpflichtet sind, behalten.
Dazu aus meiner Sicht drei Anmerkungen .
Erstens . Gerade die Schwächsten brauchen unseren
Schutz .
({1})
Ich lehne die „Verzweckung“ eines Menschen - ein Begriff aus der Anhörung - ausdrücklich ab . Sie darf es
nicht geben . Deswegen freue ich mich darüber, dass es
in Wahrheit bei allem notwendigen Ringen einen großen
Konsens darüber gibt und dass wir, egal welcher Antrag
heute beschlossen wird, die strengste Regelung in der
Europäischen Union haben und wir gemeinsam eine Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne deren Einwilligung ablehnen . Dafür hatten wir in Brüssel im Rahmen
der Beauftragung durch den Bundestag gekämpft . Dies
haben wir durchgesetzt . Davon machen wir Gebrauch,
unabhängig davon, welcher Antrag heute hier beschlossen wird .
Zweitens . Zum Menschsein gehört es auch, Leid lindern zu wollen, Krankheiten besser zu verstehen, ja heilen zu können . Mich bedrückt der in Teilen - weniger
hier, aber in der öffentlichen Debatte - forschungsfeindliche Ton; denn gerade solche Töne gefährden die notwendige Debatte über die ethischen und rechtlichen Grenzen
unseres Forschens .
Ich habe viele in Behandlung und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte kennengelernt . Wir vertrauen
Schwerstkranke und auch Kinder ihrem Können, ihrem
ethischen Kompass an . Natürlich ist eine gruppennützige
Forschung ohne Nutzen für den Probanden etwas anderes . Aber genau diese Ärztinnen und Ärzte haben einen
derartigen Generalverdacht wahrlich nicht verdient, meine Damen, meine Herren .
({2})
Drittens . Menschsein verwirklicht sich auch in der
Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts, auch wenn
es weit darüber hinausgeht . Dass das Selbstbestimmungsrecht auch Vorausverfügungen für den Fall eigener
Nichteinwilligungsfähigkeit umfasst, ja sogar zwingend
umfassen muss, ist durch die Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Patientenverfügung immer wieder betont
worden . Dabei können solche Verfügungen beispielsweise einen Behandlungsabbruch oder einen Behandlungsverzicht vorgeben und damit eine Entscheidung treffen,
die bis zur schnelleren Lebensbeendigung führen kann .
Um weit weniger geht es bei den Entscheidungen über
die Beteiligung an einer Studie, bei der Belastung und
Risiko minimal sein müssen .
Wir haben damit ja Erfahrungen durch die Anwendung
der entsprechenden Regelung seit 2004 bei Kindern - auf
die wir übrigens, weil wir viel zu wenig ausdrücklich für
Kinder zugelassene Arzneimittel haben, so dringend angewiesen sind . Ich möchte doch sehr deutlich sagen, dass
nach meiner Überzeugung auch die Anhörung klar ergeben hat, dass die Verweise auf die Verordnung insgesamt
deutlich machen, dass mit der Annahme des Gesetzentwurfes keine Schutzabsenkung für die Beteiligung Minderjähriger an entsprechenden Studien verbunden ist .
Meine Damen, meine Herren, diese drei Gedanken
haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes geleitet . Ich will aber ausdrücklich sagen, dass ich es gut
finde, dass wir - nach sehr intensiven parlamentarischen
Beratungen und zwei Anhörungen - Sorgen und Anfragen bezüglich des Gesetzentwurfes heute auch in Form
von Änderungsanträgen aufnehmen und uns insofern
eine Weiterentwicklung vorgenommen haben . Deswegen unterstütze ich ausdrücklich den Änderungsantrag
der Kollegen Nüßlein, Lauterbach, Henke und weiterer .
Ich glaube, es ist gut, wenn wir mit den darin vorgesehenen Regelungen - etwa über das klare Erfordernis einer
ärztlichen Beratung im Vorfeld der eigenen Entscheidung - stärker verdeutlichen, dass dieser Entscheidung
im Zustand völliger geistiger Kräfte eine reflektierte
Entscheidung vorausgehen muss. Diese Reflexion muss
nicht jedes Detail eines späteren Studiendesigns umfassen, aber die Grundprinzipien, nach denen eine solche
Studie möglich ist . Im Übrigen wird es für den Probanden die Möglichkeit geben, einzugrenzen, an welcher Art
von Test er bereit ist mitzuwirken oder nicht .
Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Ja, gerne .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Vielen Dank auch,
Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen . Sie sprachen
gerade über die strengen Regeln . Was ist denn mit den
schon vorhandenen strengen Regeln der Patientenverfügung? Die unterliefen wir doch mit den Regelungen des
Antrags Lauterbach, Gröhe und andere oder des Antrags
Mattheis und andere, wenn wir einem von diesen Anträgen folgen würden .
Die unterlaufen wir nicht . Zunächst ist klar: Eine solche Probandenerklärung ist völlig freiwillig .
({0})
Wer sich nicht ausreichend beraten fühlt, wer darauf verzichtet, sich damit zu beschäftigen, oder sich überhaupt
nicht damit beschäftigen will, wird niemals in eine solche Studie einbezogen . Aber dass eine solche Erklärung
möglich ist, auch in Beziehung zu anderen Vorausverfügungen, die ja eine ganz andere Lebenssituation betreffen - wie im Falle von Patientenverfügungen -, ist klar .
Und sollte es im Ausnahmefall - diesen Streit gibt es
auch beim Verhältnis vom Organspendeausweis zur Patientenverfügung - Interpretationsunsicherheiten geben,
({1})
wacht darüber der Betreuer, und der Patient darf im
Zweifel eben nicht einbezogen werden . Insofern gibt es
diesen Widerspruch nicht .
({2})
Ich lege Wert darauf, dass es richtig ist, mit dem heute
vorliegenden Antrag der Kollegen Lauterbach und weitere auch auf Kritiker zuzugehen . Ich will einmal deutlich
sagen, weil das Stichwort „Verzweckung“ aus der Anhörung zitiert wurde, dass der Vorsitzende des Deutschen
Ethikrats, Peter Dabrock, ausdrücklich erklärt hat, dass
es bei Annahme dieses Antrages einen Schutz vor Verzweckung gibt und es um eine konkrete Ausgestaltung
des Selbstbestimmungsrechts geht . Das wurde ebenso
festgehalten wie die Aussagen des Bevollmächtigten
der EKD, der sich zwischenzeitlich sehr kritisch zum
Gesetzentwurf geäußert hat und den jetzt vorliegenden
Regelungsvorschlag als gangbaren Weg bezeichnet hat .
({3})
Meine Damen, meine Herren, wir streiten immer
wieder um das Wort „Notwendigkeit“ . Frau Kollegin
Schmidt, Sie haben Herrn Professor Pantel zitiert .
({4})
Sie könnten aber auch auf andere Professoren verweisen .
Es ist interessant, dass man sich nur einen herauspickt .
Wenn Sie Herrn Maier und Kollegen Schneider sehen ({5})
Herr Kollege Gröhe, erlauben Sie noch eine Zwischenfrage?
- ich würde jetzt gerne diesen Satz vollenden -, dann
werden Sie jedenfalls - - Ich räume doch ein, dass es verschiedene Meinungen gibt . Sie haben, mit Verlaub, nur
eine Meinung zitiert . Ich sage ausdrücklich: Ja, es gab
Herrn Pantel, den Sie zu Recht zitieren . Es gibt aber auch
andere, die eine gegenteilige Position haben . Vielleicht
nehmen Sie auch noch zur Kenntnis, dass die, die eine andere Position haben als die, die Sie zitieren, den Medizinischen Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland,
den Verband der Universitätsklinika der Bundesrepublik
Deutschland, das Koordinierungszentrum für Klinische
Studien auf ihrer Seite haben und den Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik
Deutschland, auf den ja zu Recht ein Hohes Lied gesungen wurde . Das gehört dann auch dazu .
({0})
Im Übrigen gilt: Die konkrete Notwendigkeit muss
eine Ethikkommission erstens prüfen und zweitens bejahen .
({1})
Dazu gehört ausdrücklich, dass sie feststellen muss, dass
ein entsprechender Forschungsstudieninhalt in anderer
Weise nicht erarbeitet werden kann . Insofern ist es, glaube ich, klar, dass hier ein hohes Maß an Schutz besteht .
({2})
Meine Damen, meine Herren, wir haben uns in dieser Legislaturperiode entschieden, in einem besonderen
Kraftakt die Pflege von Menschen mit einer Demenz umfassend zu verbessern . Für mich gehört dies eindeutig zur
ersten Aufgabe, wenn es um Menschen mit demenzieller
Erkrankung geht .
Aber ich bin genauso davon überzeugt, dass es richtig,
ja menschengemäß ist, zu fragen, wie wir diese Krankheit besser verstehen und eines Tages auch heilen oder
ihr vorbeugen können .
Ich zitiere abschließend noch einmal Peter Dabrock,
den Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats:
Wir brauchen Forschung und den Schutz der
Schwächsten . Beides, verantwortlich gestaltet, bedingt sich gegenseitig .
Herzlichen Dank .
({3})
Vielen Dank, Hermann Gröhe . - Nächster Redner:
Dr . Karl Lauterbach, SPD-Fraktion .
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für die Debatte bedanken. Ich finde, die Debatte ist angemessen
und emotional . Das Haus ist nicht komplett voll, aber wir
haben uns sehr intensiv mit der Sachlage auseinandergesetzt, und es gibt gute Gründe für alle drei Anträge das ist ganz klar -, sodass jeder, der nachher darüber abstimmt, in gewisser Weise richtig entscheidet . Denn es ist
tatsächlich eine Situation, in der es keine alleinig richtige
Entscheidung gibt .
Ich will trotzdem für unseren Antrag werben, zu dem
Herr Nüßlein und Herr Gröhe vorgetragen haben . Ich
fange zunächst einmal mit der ganz wichtigen faktischen
Frage an: Ist es überhaupt notwendig, bei fortgeschrittener Demenz Studien zu machen, oder hat der Sachverständige Pantel, der schon zitiert wurde, recht, dass man
alles bereits in früheren Stadien untersuchen kann?
Das ist abwegig . Dann wäre die Demenz die einzige
Erkrankung, bei der sich alle Stadien in frühen Stadien
untersuchen ließen und es in späteren Stadien keine Veränderungen mehr gäbe . Es ist bestens bekannt, dass die
Demenz verschiedene Stadien durchläuft, angefangen
bei der beginnenden Neuroinflammation. Dann bauen
sich Proteine auf; dann verhalten sich die Proteine, und
zum Schluss folgt eine weitere Phase der Neuroinflammation und auch der Gefäßbeschädigung . Diese Stadien
sind voneinander getrennt, und selbstverständlich sind
die späten Stadien nur bei fortgeschrittener Erkrankung
untersuchbar; das ist klar .
Übrigens wäre, wenn das Argument von Herrn Pantel
richtig wäre, bei fortgeschrittener Demenz gar keine eigennützige Forschung mehr nötig .
({0})
Denn dann würde auch bei der eigennützigen Forschung
bei Demenz alles ausreichen, was in den früheren Stadien untersucht wird . Dann müssten wir sagen: Bei fortgeschrittener Demenz brauchen wir gar keine Forschung
mehr,
({1})
weil sich im Gegensatz zu allen anderen Erkrankungen
alles schon in den frühen Erkrankungsstadien untersuchen lässt . - Das ist nicht die Wahrheit .
Die Wahrheit ist: Es gibt zahlreiche Untersuchungen .
Ich nenne wegen der Kürze der Zeit nur ein paar,
({2})
die derzeit durchgeführt werden, zum Beispiel die Untersuchung mit dem sogenannten Pittsburgh Compound,
bei der man mithilfe einer Positronenemissionstomografie feststellt, ob bei späten Stadien der Demenz noch die
Möglichkeit besteht, den Prozess umzukehren .
({3})
- Das ist kein minimaler Eingriff . Ich habe nicht gesagt,
dass das ein minimaler Eingriff ist . Ich bringe aber jetzt
einen minimalen Eingriff .
Wir lernen zunehmend, dass bei der fortgeschrittenen
Demenz die sogenannten Interleukine - das sind Botenstoffe der Inflammation im Gehirn - eine große Rolle
spielen . Die lernen wir jetzt erst kennen . Wenn man wissen will, wie diese Botenstoffe wirken, dann muss man
damit Blutuntersuchungen machen . Davon hat der Patient nichts, weil er derzeit keine Behandlung abwarten
kann . Es ist nur deshalb derzeit möglich, diese Studien zu
machen, weil wir, wenn wir ehrlich sind, immer so tun,
als würden wir diese Studien für den Patienten durchführen . Die Wahrheit ist aber: Es ist eine gruppennützige
Forschung .
({4})
Dafür brauchen wir uns nicht zu schämen . Das müssen
wir nicht verbergen . Aber wenn wir uns ehrlich machen,
dann machen wir derzeit sehr viele Studien bei Demenzkranken, bei denen wir so tun, als wären sie zum Eigennutz . Dabei ist es Gruppennutz . Daher ist diese Debatte
auch ein Fortschritt in der Ehrlichkeit .
({5})
Ich komme jetzt zum Kern . Wieso ist das keine Verzweckung? Wenn ich mich selbst für gruppennützige
Forschung zur Verfügung stelle, weil ich die Erkrankung
erforschen oder bei der Erforschung der Krankheit helfen
möchte, an der ich selbst leide und an der durch die genetische Belastung beispielsweise meine eigenen Kinder
möglicherweise erkranken werden, und wenn ich dies
nicht mache, um selbst zu profitieren, sondern um anderen - möglicherweise meinen Kindern und auch der Gesellschaft - zu helfen, worin liegt dann die Verzweckung?
Mit welchem Recht sprechen Sie Demenzerkrankten das
Recht ab, sich selbst zu verwirklichen und zu sagen: „Ich
bin von der Erkrankung befallen und möchte noch einen
Beitrag leisten, und zwar nach klaren Regeln“? Das ist
aus meiner Sicht keine Verzweckung, sondern Selbstverwirklichung, die auch Demenzkranken zusteht . Sie sind
zu dem Zeitpunkt, zu dem sie sich zugunsten der Forschung aussprechen, nicht entmündigt .
({6})
Ich komme nun zu der Argumentation, dass die Menschen möglicherweise fixiert werden und sich nicht mehr
wehren können . Herr Hüppe, Sie haben völlig recht: Das
ist nicht akzeptabel . Das darf nie passieren . Aber das passiert derzeit bei der eigennützigen genauso wie bei der
gruppennützigen Forschung . Wir müssen das grundsätzlich verbieten . Daher bin ich für Ihren Zusatz . Aber dieser Zusatz hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun;
denn das gilt für jede Forschung an Demenzkranken und
Nichteinwilligungsfähigen . Diese Vorsichtsmaßnahme
ist richtig .
Ich habe großen Respekt vor dem von Frau Mattheis
initiierten Antrag, in dem es heißt, dass Selbstverwirklichung jedem zusteht und dass jeder für sich selbst entscheiden soll . Wir sind lediglich aus Sicherheitsgründen
dazu übergegangen, noch eine ärztliche Beratung vorzuschalten . Wir wollen dadurch das Sicherheitsniveau erhöhen . Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das deutlich macht,
warum das einen Unterschied macht . Ich kann als Patient, der sich im Frühstadium einer Demenzerkrankung
befindet und der viele Studien bereits kennt, sagen: Diese
Untersuchung möchte ich, jene aber nicht . - So haben
viele Demenzerkrankte zu Recht Angst vor weiteren Liquorpunktionen . Wenn ich mich von einem Arzt beraten
lasse und sie ausschließe, dann ist das ein wesentlicher
Fortschritt . Dann ist nicht mehr alles erlaubt . Man kann
aber auch sagen: Bei mir dürfen bestimmte Blutuntersuchungen gemacht werden, aber ich möchte keine bildgebende Positronenemissionstomografie, weil ich nicht
fixiert werden möchte. - Für eine Positronenemissionstomografie muss der Patient fast immer fixiert werden.
Auch wenn ich als Patient die Details der Studien noch
nicht kenne, kann ich mit dem Arzt über wichtige Fragen
diskutieren und festlegen, was gemacht werden soll und
was nicht .
Das Gesetz deckt sicherlich den im von Frau Mattheis
und ihren Kolleginnen und Kollegen eingebrachten
Änderungsantrag formulierten Anspruch auf Selbstverwirklichung ab . Aber in Anbetracht der hohen ethischen
Standards, die hier berücksichtigt werden müssen, und
auch, weil ich glaube, dass wir den Betreffenden so einen
besseren Eindruck von dem Unterschied zwischen eigennütziger und gruppennütziger Forschung vermitteln, erhöhen wir das Sicherheitsniveau .
Herr Lauterbach, erlauben Sie eine Zwischenfrage
oder Bemerkung von Renate Künast?
Sehr gerne .
Herr Kollege, Sie haben darauf hingewiesen, dass eine
ärztliche Aufklärung und Beratung aus Sicherheitsgründen notwendig sind . Ich versuche, zu verstehen, wie das
zukünftige Verfahren aussehen soll . Bei Operationen und
Forschungen, die voll geschäfts- und einwilligungsfähige Menschen betreffen, hat uns die Rechtsprechung über
mehrere Jahre in zunehmendem Maße Details vorgegeben . Zur Absicherung geht die Medizin bei Operationen
und Behandlungsmaßnahmen sehr detailliert und genau
vor und erklärt, welche Nebenwirkungen zu erwarten
sind und welche Langzeitschäden auftreten können . Nun
versuche ich, nachzuvollziehen, was Sie in Ihrem Änderungsantrag unter ärztlicher Aufklärung verstehen . Sie
haben gesagt, dass das nicht in allen Details geregelt werden soll . Wenn aber eine Person heute schriftlich erklärt,
dass sie sich in 10, 20 oder 30 Jahren einer gruppennützigen Forschung unterzieht: Können Sie mir einmal genau
erklären, wie Sie als Arzt diese Person über Details einer
Forschung aufklären wollen, die Sie noch gar nicht kennen, weil diese Forschung erst Jahrzehnte später betrieben wird? Ist diese Aufklärung nur ein Placebo? Können
Sie mir einmal genau erklären, wie das gehen soll?
({0})
- Ich habe Zeit und bleibe gerne zehn Minuten hier stehen .
Ich nenne Ihnen ein praktisches Beispiel . Da ich mich
für die Alzheimerforschung sehr intensiv interessiere,
habe ich vor drei Wochen Professor Richard Isaacson
von der Cornell Universität besucht . Er führt Studien
über beginnende und fortgeschrittene Demenz durch,
unter anderem bei Risikopatienten aus Upper East Side
in Manhattan . In dieser Sprechstunde spricht er mit Patienten - ich habe selbst an einer solchen Sprechstunde
teilgenommen -, bei denen die Demenz schon begonnen
hat, und erklärt ihnen, wie die Studie funktioniert .
({0})
- Sie haben mich etwas gefragt . Bitte geben Sie mir die
Ehre, dass ich das zu Ende führen kann .
Irgendwann wird dieser Patient, der jetzt an der Studie
teilnimmt, nicht mehr in der Lage sein, die Fragen, die
Isaacson ihm jetzt stellt, zu beantworten, weil er dann
schlicht und einfach diese Fähigkeit nicht mehr hat .
({1})
Ich kann zum Beispiel sagen, dass ich im Rahmen dieser Studie weiter diese oder jene Blutuntersuchung zulassen möchte, aber an einer Liquorpunktion nicht mehr
teilnehmen möchte, ich kann zum Beispiel im Rahmen
einer solchen Aufklärung erklären, dass Genuntersuchungen gemacht werden dürfen, dass ich aber nicht für
Medikamententests zur Verfügung stehe, oder ich kann
zum Beispiel sagen, dass ich an Studien teilnehme, die
die Cornell-Universität macht, aber nicht an Pharmastudien . Das alles sind hochrelevante Informationen, die
der Patient versteht . Sie müssen bedenken: Patienten, die
sich für gruppennützige Studien zur Verfügung stellen,
sind sehr häufig Patienten, die jahrelang entweder schon
die Risikofaktoren oder die frühen Stufen der Demenz
gehabt haben .
({2})
Diese Gespräche werden von Fachleuten geführt . Man
kann aus ärztlicher Sicht sehr genau einengen, was der
Patient später zulassen möchte oder nicht .
({3})
Ich komme zum Abschluss . Ich glaube, dass alle Argumente, die hier ausgebreitet werden, in gewisser Weise
nachvollziehbar sind . Ich verstehe das hohe Schutzbedürfnis . Ich glaube übrigens auch nicht, dass wir dann,
wenn wir die gruppennützige Demenzforschung nicht
zulassen, wesentlich von der internationalen Forschung
abgekoppelt sein werden . Der Ehrlichkeit halber muss
ich zugeben: Die Studien, um die es hier geht, machen
nur einen kleinen Teil der Studien aus . Wir werden nicht
von der Forschung abgekoppelt .
Es geht mir in erster Linie um das Selbstverwirklichungsargument bei höchster Sicherheit und die Möglichkeit, einen Beitrag zu dieser Forschung zu leisten,
insbesondere dann, wenn man selbst betroffen ist, dies
weiß und einen Beitrag leisten möchte, damit diese
Krankheit von anderen Betroffenen und von den eigenen
Kindern abgewendet werden kann .
Vielen Dank .
({4})
Vielen Dank, Dr . Karl Lauterbach . - Nächster Redner:
Uwe Schummer für die CDU/CSU oder von der CDU/
CSU . Heute muss man es anders sagen .
({0})
Kollege Lauterbach, die Teilhabe an einer klinischen
Forschung auch an Menschen, die ihre Zustimmung nicht
gegeben haben, als einen Akt der Selbstverwirklichung
zu definieren, war heute eine sehr steile These.
({0})
Darüber werden wir uns im Rahmen der Definition der
Selbstverwirklichung noch einmal auseinandersetzen .
Ich will noch eines sagen, nämlich dass niemand von
denjenigen, die den Antrag, den auch ich vertrete, mittragen, in seiner Rede irgendetwas Forschungsfeindliches
gesagt hat .
({1})
Im Gegenteil, Ulla Schmidt hat gesagt: Wir sind ein
Spitzenstandort der Gesundheitsforschung . Auch der
Verband Forschender Arzneimittelhersteller sagte, dass
zur Bekämpfung von Demenz und anderen Krankheiten
die Ausweitung der Gruppe auf diejenigen, die nicht fähig sind, ihre Einwilligung zu klinischen Forschungen
zu geben, nicht notwendig ist . Wenn auf der anderen
Seite jetzt der Eindruck erweckt wird, dass Fortschritte
erst dann möglich sind, wenn die Gruppe erweitert wird,
dann wird doch etwas vorgegaukelt, was selbst in der
Forschungslandschaft nicht vertreten wird .
({2})
Wir haben aus guten Gründen bis Dezember letzten
Jahres immer wieder einstimmig im Deutschen Bundestag beschlossen, dass Forschung nur dann sinnvoll und
akzeptabel ist, wenn ein direkter individueller Nutzen
vorauszusetzen ist . Dass man ihn nicht garantieren kann,
ist klar; deshalb ist es Forschung . Es ist auch so, dass
natürlich derjenige, der an Demenz erkrankt ist, auch Teil
einer solchen Gruppe ist, weshalb man bei der Definition, was eigennützig oder auch für die betroffene Gruppe
nützlich ist, sehr vorsichtig sein muss . Es gibt im Grunde
keine Notwendigkeit für eine neue Definition, um Forschung zu verbessern .
({3})
Die Frage ist, weshalb wir die Gruppe und diese
Kriterien, die bis Dezember letzten Jahres galten, seit
September dieses Jahres nicht mehr so definieren, und
das, obwohl wir, wie mehrfach gesagt, in der Europäischen Union dafür gesorgt haben, dass unsere deutschen
Schutzstandards in die betreffende europäische Verordnung übertragen wurden .
Was hat sich in der Welt so fundamental verändert?
Dazu haben wir in Richtung der Vertreter der Wissenschaft in der Anhörung Fragen gestellt . Darauf gab es
keine Antworten . Es gibt keine fundamentale Veränderung, keine neue Erkenntnis . Daher ist es gut und sinnvoll, wenn man denen folgt, mit denen wir in besonderer
Weise verbunden sind und die uns warnen, nämlich die
Angehörigen der Gruppe, die davon profitieren soll, beispielsweise die Deutsche Alzheimer Gesellschaft .
({4})
Sie hat uns vehement aufgefordert, diesen Schritt nicht
zu vollziehen .
({5})
Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat in einem
Beschluss die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass
davon erhebliche Gefahren und Belastungen für eine extrem schutzbedürftige Gruppe von Menschen - wie Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium - ausgehen .
Die Deutsche Bischofskonferenz ist für mich als christlich orientierten Politiker ein wesentlicher, ein wichtiger
Ratgeber in dieser ethischen Frage .
({6})
Natürlich kann Forschung nicht ohne weitere Eingriffe auskommen - dabei geht es ja nicht nur um Blutabnahme -, wenn sie bis zum Ende durchgeführt werden soll .
Am Ende will man auch schauen, wie sich Arzneimittel
im Körper verteilen . Dann kann es eben, wie geschildert
wurde, zu einer Fixierung kommen, um CT-Aufnahmen
zu ermöglichen . Ich weiß, dass im Rahmen einer Staatenprüfung mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention die Fixierung - als ein Stück Folter - dargestellt
worden ist, als etwas, was man beseitigen sollte und was
nicht mehr stattfinden darf.
({7})
Von daher ist die Fixierung eine wesentliche Maßnahme . Ohne diese Maßnahme wäre ein Abschluss der Forschung kaum möglich .
Wie ist es, wenn wir Ja zu der vorgesehenen Ausweitung der klinischen Forschung sagen? Ich kann nur sagen - Hubert Hüppe hat das dargestellt -: 2004 ist der
erste Schritt eigentlich schon vollzogen worden, indem
man Forschung an Kindern zugelassen hat . Heute müssen wir uns sagen lassen: Weil damals, 2004, Forschung
an Kindern zugelassen wurde, können wir sie jetzt auch
an Erwachsenen ohne deren Einwilligungsmöglichkeit
zulassen . - Ich brauche keine große Fantasie, um zu ahnen, dass in fünf Jahren der dritte Weg kommt . Das heißt,
die schiefe Ebene ist dann erreicht . Es würde gesagt werden: Die ganzen bürokratischen Hemmnisse, die dazu
führen, dass wir diese Forschung nicht wirklich durchführen können, muss man beseitigen, damit man diese
Forschung - sie ist ja schon beschlossen worden - überhaupt praktizieren kann . - Dann sind auch diese Hemmnisse weg. Befindet man sich einmal auf der schiefen
Ebene, geht es immer weiter nach unten .
Deshalb hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum
Schutz ihrer Mitglieder und deren Kinder, die beispielsweise geistig behindert sind und in die Entscheidungen
nie selbst einwilligen können, einstimmig beschlossen,
dass die schiefe Ebene nicht mehr betreten werden soll,
dass wir vielmehr Dämme halten sollen, die heute notwendiger denn je sind .
({8})
Wer selber Sterbebegleitung in der Familie erlebt hat,
etwa bei einem Demenzkranken, weiß: Diese Menschen
brauchen eine helfende Hand, sie brauchen Menschen,
die bei ihnen sind . Sie wollen auch keine Apparatemedizin . Es ist wichtig und richtig - da sind wir konform mit
Hermann Gröhe -, dass wir die Palliativmedizin ausgebaut haben, dass wir den Hospizbereich ausgebaut haben .
Aber dies alles wird mit einem solchen Beschluss, der
nicht notwendig ist, konterkariert, durch den Menschen
zu einem medizinischen Versuchsobjekt gemacht werden . Menschen in einer solchen Situation sind Objekt und
nicht nur Subjekt des Handelns . Niemand, kein Arzt, und
auch niemand, der eine Patientenverfügung mit formulieren kann, weiß 20 Jahre im Voraus, woran der Betreffende erkranken kann . Das kann auch ein Unfall sein . Man
kann auch ins Koma fallen . Niemand kann vorhersehen,
welche klinischen Forschungen in 20 Jahren betrieben
werden, damit er darüber im Detail aufklären kann .
({9})
Wir würden damit erwarten, dass Ärzte nichts anderes
tun, als mit den Menschen einen Blick in die Glaskugel
zu werfen - und das als Voraussetzung für eine so zentrale und schwerwiegende Entscheidung . Das halte ich
aus christlicher Überzeugung nicht für akzeptabel, und
deshalb gibt es diesen Änderungsantrag .
Es ist wichtig, dass wir diese Debatte miteinander führen . Es war wichtig, dass wir dieses Thema in der Anhörung ausführlich geklärt haben, miteinander besprochen
haben .
Richtig ist: Je schwächer der Mensch ist, gerade am
Ende des Lebens, umso stärker muss die Schutzfunktion
des Staates sein . - Dieser Grundsatz muss bestehen bleiben . Das wollen wir so bewahren, und dafür bitte ich um
Ihre Unterstützung .
({10})
Vielen Dank, Uwe Schummer . - Die nächste Rednerin: Martina Stamm-Fibich von der SPD-Fraktion .
({0})
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Besucher auf der Tribüne! 99 Prozent
der sogenannten vierten AMG-Novelle sind unstrittig .
Aber hinter dem einen verbleibenden Prozent verbirgt
sich die umstrittene ethische Frage .
Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für
das Thema Arzneimittel habe ich den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet, und ich habe mich über die
eine oder andere mediale Berichterstattung doch sehr gewundert . Medien sollten komplizierte Sachverhalte ihren
Lesern bzw . Zuschauern verständlich machen . Bei der
vierten AMG-Novelle ist dies aus meiner Sicht nur unzureichend gelungen . Schnell waren Artikel mit Aussagen
wie „Gesetz für Tests an Demenzkranken“ oder „Versuchskaninchen Demenzkranke“ zu lesen . Das schürte
Ängste, und es baute sich ein Schreckensszenario auf .
Eine ausgewogene Diskussion gab es selten . Meist gab
es nur einseitige Positionierungen .
Wir als Politik waren daran nicht unschuldig; denn der
Paragraf zur gruppennützigen Forschung kam spät und
fast unbemerkt in den Gesetzentwurf . Im Referentenentwurf der AMG-Novelle war die strittige Formulierung
des neuen § 40b noch nicht enthalten . Im Gegenteil: Ausdrücklich wurde damals nochmals auf die Entschließung
des Bundestages vom Januar 2013 gegen diese Art klinische Prüfung verwiesen .
({0})
Im Kabinettsentwurf tauchte dann die Möglichkeit
fremdnütziger Forschung plötzlich auf - verbunden mit
der Auflage, dass der Betreffende die Teilnahme zuvor in
einer Patientenverfügung erlaubt haben muss . Warum die
Senkung des Schutzniveaus für genau diese vulnerable
Personengruppe nötig ist, lässt der Entwurf aber offen .
({1})
Die erste Lesung des Gesetzes wurde am 14 . April
dieses Jahres als Tagesordnungspunkt 17 in die Abendstunden verbannt . Die Reden wurden zu Protokoll gegeben . Doch zum Glück scheiterte dann im Sommer der
Versuch, das Gesetz still und heimlich zu verabschieden .
Gerade bei medizinethischen Themen ist ein breiter gesellschaftlicher Diskurs unabdingbar .
({2})
Mit der heutigen offenen und nicht durch die Fraktionsdisziplin gezähmten Debatte bekommt die Thematik das
einzig adäquate Forum .
Ich unterstütze den Antrag „Schummer, Schmidt,
Vogler, Schulz-Asche, u . a .“ und möchte an der aktuellen Rechtslage festhalten . Gruppennützige Studien an
nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen sollen verboten
bleiben .
({3})
Vielen ist bis heute nicht bewusst, dass im Gesetzentwurf nicht ein einziges Mal das Wort „Demenz“ oder
„demenzielle Erkrankung“ zu finden ist.
({4})
Der Gesetzentwurf macht die gruppennützige Forschung
an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen zum Thema,
und zwar ohne Verknüpfung mit dem Thema Demenz .
Der Gesetzentwurf will also nicht nur Demenzstudien
ermöglichen, sondern öffnet Tür und Tor für Arzneiforschung zu einer Vielzahl von Krankheiten .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte bedenken Sie
bei Ihrer Entscheidung, ob Sie eine Tür öffnen wollen,
die wir nicht mehr zubekommen .
Herzlichen Dank .
({5})
Vielen Dank, Martina Stamm-Fibich . - Der nächste
Redner: Rudolf Henke von der CDU/CSU-Fraktion .
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die in der Diskussion eine Rolle
gespielt haben und von denen ich das Gefühl habe, dass
zum Teil Vorstellungen existieren, die nicht so richtig
fundiert sind .
Fangen wir einmal mit der Frage an, ob es wirklich nur
um das Thema Demenz geht . Ja, das Thema Demenz Frau Sitte hat auf die Zahlen aufmerksam gemacht - bedrückt uns besonders, weil es niemanden unter uns gibt,
der im Kreis der Freunde oder Angehörigen keinen hätte,
der davon betroffen ist . Aber wenn wir über Forschung
an nichteinwilligungsfähigen Menschen sprechen, dann
sprechen wir nicht nur über das Thema Demenz,
({0})
sondern wir sprechen auch über andere Krankheiten, für
die es bisher keine Heilungschance in irgendeiner Weise
gibt . Ein paar weitere Beispiele: Da sprechen wir über
Menschen, die mit Tollwut, Rabies, auf der Intensivstation liegen, oder über Menschen, bei denen wir nicht
wissen können, wie ihre Heilungsperspektiven sind,
weil sie in einem Wachkoma liegen - die einen haben
ein Absterben des Gehirns erlitten und die anderen haben ein Locked-in-Syndrom -, also in einer Situation, in
der eine Chance besteht, dass sie aus diesem Wachkoma
erwachen und wieder gesunden . Ich will daran erinnern,
dass wir vor Jahren alle aufgeregt waren beim Rinderwahnsinn . Auch hier gibt es eine menschliche Form dieser Krankheit: die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit . Diese
Krankheit spielt heute in der Debatte keine Rolle . Aber
damals war eine Verlaufsforschung zu dieser Krankheit
das Gebot der Stunde .
Ich will damit sagen: Es sind nicht alles Therapiestudien, es geht nicht immer um die Einwirkung von Arzneimitteln .
({1})
Es ist gesagt worden, der vfa ist so bedeutend, weil er
Arzneimittelstudien machen kann .
({2})
Natürlich gibt es auch Krankheitssituationen, in denen
gar keine Arzneimittel zur Verfügung stehen,
({3})
aber auch für diese Situationen muss man Forschungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Patienten haben,
beispielsweise zu der Frage: Wie kann man ihnen die
beste unterstützende Pflege geben?
({4})
Das kann nur anhand der Regeln stattfinden, die man für
vergleichende Arzneimittelstudien anwendet . Natürlich
setzen wir auch für diese klinische Forschung mit dem
Arzneimittelgesetz den Standard, an den sich die zuständige Bundesoberbehörde, die Ethikkommissionen zu
halten haben .
({5})
Nächster Punkt . Ja, die Menschen haben große Erwartungen . Ich glaube aber, dass sich Fortschritte eher in
kleinen Schritten vollziehen werden und dass wir nicht
erleben werden, dass übermorgen das Arzneimittel zur
Verfügung steht, mit dem man den Schalter einfach umlegt und plötzlich für viele die Tür zur Heilung geöffnet
ist . Es gibt das Versprechen der Selbstnützigkeit, der Eigennützigkeit . Man muss übersetzen, was damit gemeint
ist: Es ist ein potenzieller, ein möglicher, ein denkbarer
Eigennutz . Bei vergleichenden Arzneimittelstudien wissen wir, wer das Arzneimittel und wer das Placebo bekommt . Man hat möglicherweise in beiden Fällen Belastungen und Risiken . Nur die Hälfte hat überhaupt eine
Chance, von den Arzneimitteln zu profitieren. Aber dennoch sagen wir: Diese Studie kann durchgeführt werden,
weil sie einen potenziellen Eigennutzen vermittelt .
Es wird gesagt: Keine einzige Studie ist untersagt
worden . - Ja, aber es ist auch keine einzige Studie erlaubt worden .
({6})
Wir wissen doch gar nicht, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft welche Ansätze entwickelt werden .
({7})
Aber es ist doch klar, dass niemand Anträge stellt, wenn
er von vornherein annehmen kann, dass der Antrag nicht
genehmigt wird .
({8})
Dann wird gefragt: Kann man im Voraus informiert
sein? Kann man im Voraus wissen, worin man einwilligt?
({9})
Das ist die Frage . Das hängt davon ab, welche Erklärung
man abgibt . Wir haben heute im Patientenverfügungsrecht die Möglichkeit, weit im Voraus zu sagen: Ich
möchte niemals an Maschinen hängen, ich möchte niemals beatmet werden, ich möchte niemals künstliche Ernährung haben . - Wenn man das für sich erklärt, ist diese
Erklärung für die gesundheitliche Versorgung bindend .
Ob sie sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, wird im Einzelnen
nicht überprüft . Weil es möglich ist, diese Entscheidung
zu treffen, frage ich mich: Wo liegt eigentlich der Unterschied, wenn man eine solche Entscheidung auch für andere Bedingungen als den Abbruch von Therapien trifft,
wenn man eben nicht unterbindet, dass bestimmte Therapien stattfinden, sondern erklärt, dass man bereit ist, an
bestimmten Maßnahmen mitzuwirken, die dem Erkenntnisgewinn dienen und mit denen möglicherweise nicht
mehr einem selber, aber anderen geholfen werden kann?
Übrigens - nur damit sich keiner Illusionen macht -:
Im Grunde akzeptiert das jeder von uns; denn jeder von
uns ist damit einverstanden, dass es möglich ist, sich vor
einer Narkose damit einverstanden zu erklären, dass man
einer Operation unterzogen wird .
({10})
Wenn ich eine solche Erklärung vor einem Eingriff abgebe, dann ist auch das eine Vorausverfügung;
({11})
denn in dem Moment, in dem die Operation beginnt,
habe ich meine Einwilligungsfähigkeit längst verloren,
in dem Moment bin ich narkotisiert und kann nicht mehr
einwilligen . Trotzdem gilt diese Vorausverfügung auch
für diesen Moment .
({12})
Herr Henke, erlauben Sie eine Zwischenfrage von
Frau Haßelmann?
Ja, gern .
Aber lassen Sie mich erst mal etwas sagen . - Liebe
Kolleginnen und Kollegen, wir sind in einer sehr intensiven Debatte . Ich bitte diejenigen, die jetzt andere Gespräche führen wollen, dies nicht hier im Raum zu tun, sondern sich hinzusetzen und dieser Debatte zu folgen . Sie
ist intensiv, und sie verdient es, dass den Kolleginnen und
Kollegen, die hier am Redepult stehen oder Zwischenfragen stellen, Aufmerksamkeit geschenkt wird, auch im
Interesse derjenigen, die zuhören wollen .
({0})
Bitte setzten Sie sich hin, und hören Sie den Kolleginnen
und Kollegen zu . Es geht in Richtung Ende der Debatte,
aber wir sind noch nicht am Ende, und jeder Kollege hat
das Recht, dass ihm hier im Haus Aufmerksamkeit geschenkt wird . - Bitte, Frau Haßelmann .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Vielen Dank, Herr
Kollege Henke, für die Zulassung der Frage . Aber jetzt
mal ganz im Ernst: Sie wollen uns doch nicht erklären,
dass die Vorauserklärung bei einer Narkose, die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Probandenerklärung
und die Patientenverfügung mit Blick auf die Frage, was
das denn eigentlich bedeutet, in irgendeiner Art und Weise auf eine Stufe zu stellen sind .
({0})
Es kann doch nicht ernsthaft Ihr Interesse sein, dem Haus
das so zu erläutern .
({1})
Frau Kollegin, was ich deutlich zu machen versucht
habe,
({0})
ist, dass es möglich sein muss, Vorausverfügungen für
einen Zeitpunkt zu treffen, zu dem man die eigene Einwilligungsfähigkeit nicht mehr zu Gebote hat . Diese
Möglichkeit muss es geben, und diese Möglichkeit wird
natürlich bei jeder unter Narkose stattfindenden Operation in Deutschland eingeräumt .
({1})
Wenn es nicht möglich wäre, überhaupt eine Vorausverfügung für den Zeitpunkt zu treffen, zu dem man die
Einwilligungsfähigkeit eingebüßt hat, dann müsste das
ja bedeuten, dass man im Grunde immer gegen Recht
verstoßen würde, wenn man sich damit einverstanden
erklärte, dass man zu einem Zeitpunkt beispielsweise
operiert wird, zu dem man die Einwilligungsfähigkeit
verloren hat .
({2})
Insofern sage ich: Die zentrale Frage, über die wir
heute hier diskutieren, ist nicht die Frage des Schutzniveaus . Das Schutzniveau ist gewaltig: Wir haben eine
Bundesoberbehörde, die jede einzelne Studie zu prüfen
hat . Wir haben örtliche Ethikkommissionen, die jede einzelne Studie zu prüfen haben .
({3})
Der Prüfplan ist im Einzelnen vorzulegen . Dieser Prüfplan ist im Einzelnen darauf zu prüfen, ob er mit der
Willenserklärung desjenigen übereinstimmt, der sich einverstanden erklärt hat . Wir haben im EU-Recht die Generalklausel: Der Prüfungsteilnehmer wird so weit wie
möglich in den Einwilligungsprozess einbezogen . - Das
schließt auch den natürlichen Willen mit ein, auf den der
Antrag von Hubert Hüppe abzielt und gegen dessen Annahme ich nichts habe .
Der einzige Punkt, über den wir diskutieren und entscheiden müssen, ist die Frage, ob man im Voraus die
Freiheit hat, darüber zu entscheiden, dass man sich an
einem Forschungsprojekt beteiligt . Das ist die zentrale
Frage . Diese Entscheidung darf jeder Elternteil, jeder Erziehungsberechtigte für seine eigenen Kinder treffen . Im
Jahr 2004 haben wir das so entschieden,
({4})
und es ist auch notwendig, dass wir das so entschieden
haben . Es kann doch nicht sein, dass ein Erwachsener
eine Entscheidung darüber treffen kann, ob sein Kind an
Forschungsprojekten beteiligt wird - es wird natürlich
nicht selbst gefragt; darüber darf der Erwachsene entscheiden -, aber nicht über sich selbst bestimmen und
sagen darf: In zwei Jahren, wenn bei mir die Demenz so
weit ist, dass ich meinen Verstand verloren habe, dann
bin ich bereit, mich an einer solchen Forschung zu beteiligen . - Das wollen wir verbieten? Das wollen wir untersagen? Ich finde, das kann nicht sein. Deswegen bitte
ich Sie sehr herzlich um die Zustimmung zu dem Änderungsantrag, den ich mit anderen Kollegen gestellt habe .
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit .
({5})
Vielen Dank, Kollege Henke . - Ich möchte noch einmal darauf hinweisen - und das gilt für alle -: Wir sind
nicht am Ende der Debatte . Es sprechen noch zwei Kollegen . Ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen und den
Kollegen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken .
Nächste Rednerin: Sabine Dittmar von der SPD-Fraktion .
({0})
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte für den Änderungsantrag Mattheis/Dittmar werben und Ihnen meine Gründe dafür nennen .
Vertreter der Grundlagenforschung haben mir sehr
deutlich dargelegt, dass klinische Forschung auch mit
nichteinwilligungsfähigen Probanden notwendig ist,
({0})
um diese vulnerable Patientengruppe nicht vom medizinischen Fortschritt abzukoppeln .
({1})
Mit einer großen Mehrheit von 80 Prozent hat sich daher
der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen,
der sich aus den 50 nationalen Ethikkommissionen zusammensetzt, für die Zulassung von gruppennützlicher
Forschung ausgesprochen . Mit unserem Änderungsantrag schlagen wir einen Weg vor, um den besonderen
Schutzbedürfnissen dieser vulnerablen Patientengruppe
gerecht zu werden und notwendige Forschung zu ermöglichen; denn nur, wenn ich in einwilligungsfähigem
Zustand festlege, dass ich meine Einbeziehung in gruppennützliche Forschung gestatte, komme ich später als
Proband infrage . Wenn ich nichts regele und keine Erklärung abgebe, bleibt es beim Status quo .
({2})
Wer nie einwilligungsfähig war, zum Beispiel geistig behinderte Menschen von Kindheit an, der wird auch niemals in Studien einbezogen, Herr Kollege Schummer .
({3})
Für mich ist die Voraberklärung Ausdruck meines
Selbstbestimmungsrechtes, und sie ist kein Freibrief für
ungezügelte Forschung an Nichteinwilligungsfähigen .
Bundesoberbehörde und Ethikkommissionen prüfen immer sehr genau, ob eine Studie gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht auch mit einwilligungsfähigen Probanden erfolgen könnte .
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass
Interventionen während einer Studie nur minimal belastend sein dürfen, und was minimal ist, das hat der deutsche Gesetzgeber definiert, als er die gruppennützliche
Forschung bei Minderjährigen erlaubte: zum Beispiel
Urinproben, zusätzliche Blutproben, Blutdruckmessen,
aber ganz sicher keine Zwangsfixierung und auch keine,
Kollege Lauterbach, Liquorpunktion .
({4})
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine entscheidende Rolle kommt dem gesetzlichen Vertreter zu .
Er muss letztendlich nach dann erfolgter Aufklärung entscheiden, ob der vorab geäußerte Wille noch mit der aktuellen Situation übereinstimmt, und niemals übertrumpft
der Vorabwille den gegebenenfalls auch nur vermuteten
aktuellen Willen . Das ist eine hohe Anforderung, die wir
an den Betreuer stellen . Aber diese Kolleginnen und KolRudolf Henke
legen müssen ja auch darüber entscheiden, ob die Teilnahme an einer eigennützigen klinischen Studie möglich
ist . So ist es also nichts Neues .
Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich vielleicht
wundern, dass ich als Ärztin eine verpflichtende ärztliche Aufklärung bei der Voraberklärung ablehne . Eine
solche Aufklärung könnte nur sehr allgemein sein: über
Sinn und Zweck, über Gruppennutzen, Individualnutzen, Fremdnutzen und über mögliche Interventionen .
Das kann genauso gut, wenn nicht in manchen Fällen
sogar besser, in einer standardisierten, fachlich fundierten schriftlichen Form erfolgen, ähnlich wie wir dies bei
Patientenverfügungen und Organspendeausweisen praktizieren . Natürlich hat man immer das Recht auf ärztliche
Beratung; aber eine Pflicht zur Beratung darf es nicht
geben,
({5})
da davon eine Gültigkeit der Voraberklärung abhängig
gemacht werden kann .
({6})
Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden heute, ob
wir eine vulnerable Patientengruppe von erwartbarem
medizinischen Fortschritt abkoppeln oder Forschung
unter hohen Schutzstandards zulassen . Derzeit sind
wir - das ist für mich ein moralisch-ethisches Dilemma - Nutznießer von Zulassungsstudien, die im Ausland
durchgeführt wurden,
({7})
von Studien, die bei den Schutzstandards, die die Kollegen Hüppe, Schmidt und Schummer wünschen, nicht
zulässig wären .
({8})
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass der Weg, den wir
vorschlagen, der richtige ist, nämlich klinische Studien
unter sehr hohen Schutzstandards zuzulassen .
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit .
({9})
Vielen Dank, Kollegin Dittmar . - Der letzte Redner in
der Debatte: Dirk Heidenblut aus der SPD-Fraktion .
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Um es vorweg zu sagen: Ich bitte Sie dringend: Stimmen Sie dem
Antrag von Schmidt und Schummer zu, und sorgen Sie
dafür, dass wir das höchste Schutzniveau für Menschen,
die nicht einwilligungsfähig sind, erhalten,
({0})
wenn sie keinerlei Nutzen von der Arzneimittelforschung, der sie unterworfen werden sollen, haben . Zu
allen anderen Anträgen sage ich: Natürlich geht es dabei
um die Aufhebung dieses Schutzniveaus .
({1})
Es geht bei unserem Antrag nicht darum - dagegen verwahre ich mich ausdrücklich -, dass irgendjemand von
der medizinischen Forschung abgekoppelt wird . Natürlich können Forschungen betrieben werden; sie werden ja auch betrieben . Es gibt auch überhaupt keinen
Nachweis dafür - in der ganzen Anhörung ist nicht ein
einziger Nachweis erbracht worden -, dass im Ausland
irgendetwas wild erforscht worden wäre, was man hier
nicht erforschen könnte .
({2})
Deutschland ist ein guter Forschungsstandort . Ja, wir
kommen weiter und wir müssen auch weiterkommen bei
der Alzheimerforschung und in anderen Forschungsbereichen . Aber das verhindert unser Antrag nicht . Unser
Antrag verhindert es vielmehr, dass der Schutzstandard
von Menschen abgesenkt wird .
Jetzt komme ich auf Selbstverwirklichung - das halte
ich für den völlig falschen Ansatz - bzw . Selbstbestimmung zu sprechen . Nein, es geht hier nicht um Selbstbestimmung . Es geht um die Frage, ob die Wissenschaft
Zugriff auf bestimmte Personengruppen erhalten soll .
Die Selbstbestimmung soll lediglich ins Gesetz eingeführt werden, um einen vermeintlich neuen Schutzmechanismus aufzubauen . Dazu ist sie aber nicht da .
({3})
Diese Selbstbestimmung läuft im Übrigen ins Leere das ist mehrfach gesagt worden -, weil das nur eine
vermeintliche Selbstbestimmung ist: Ich stelle eine
Blankovollmacht aus, und ich werde vermeintlich beraten . Lieber Kollege Lauterbach, ja, ich kann dem Arzt
sagen, dass ich mir kein Blut abnehmen lassen möchte,
und mit dieser selbstbestimmten Entscheidung schließe
ich obendrein alle Forschungsvorhaben aus . Das ist nun
auch wenig sinnvoll . - Ich erhalte also eine vermeintliche Selbstbestimmung, habe aber nicht die Möglichkeit,
auszusteigen .
({4})
Das ist einer der Gründe, warum die Deutsche Alzheimer
Gesellschaft sagt: Nein, das wollen wir nicht .
({5})
All denen, die die Selbstbestimmung so in den Vordergrund stellen, sage ich: Es gab an dieser Stelle doch
überhaupt keinen Druck von irgendjemandem, der sich
eingezwängt oder fremdbestimmt fühlt . Der Druck kam
doch ausschließlich von der Wissenschaft, weil man Forschung machen möchte .
({6})
Hier wird die Idee der Selbstbestimmung genutzt, um
eine vermeintliche Sicherheit vorzuschieben . Das geht
nicht . Das macht überhaupt keinen Sinn .
Zur Türöffnungsfunktion . Wenn die vorliegenden Anträge durchkommen, werden wir in den kommenden 15
bis 20 Jahren feststellen, dass sie der Forschung überhaupt nichts bringen, weil das im Zweifel erst in Patientenverfügungen oder woanders verankert werden muss .
Natürlich kommt dann der Ruf: Ihr habt ja schon eingesehen, dass das nötig ist; das bringt aber alles nichts; jetzt
müssen wir die Schutzmechanismen doch ein bisschen
weiter aushebeln . - Das wollen wir doch wohl nicht .
({7})
Deshalb kann ich nur dringend bitten: Sagen Sie Ja zu
unserem Antrag, zu dem Antrag Schmidt/Schummer, und
sagen Sie Nein zu den anderen Anträgen . Dann haben wir
wieder eine klare, geschützte Regelung .
Danke schön .
({8})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich
die Aussprache .
Wir kommen zu den Abstimmungen .
({0})
- Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, jetzt konzentriert zu sein und ihre Gespräche einzustellen . Das gilt für
alle Kolleginnen und Kollegen .
Wir kommen zur Abstimmung über den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten
Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften . Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung
auf Drucksache 18/10056, über Artikel 2 Nummer 11 § 40b - des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf
Drucksachen 18/8034 und 18/8333 einen Beschluss herbeizuführen . Eine inhaltliche Beschlussempfehlung wird
zu dieser Vorschrift nicht abgegeben .
Es liegen vier Änderungsanträge vor . Drei Änderungsanträge, nämlich der Änderungsantrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt und weiterer Abgeordneter, der Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde
Mattheis und Sabine Dittmar sowie der Änderungsantrag
der Abgeordneten Georg Nüßlein, Karl Lauterbach und
weiterer Abgeordneter, betreffen die gruppennützige klinische Prüfung von Arzneimitteln an nichteinwilligungsfähigen Personen . Hierzu ist namentliche Abstimmung
verlangt . Wird einer dieser Änderungsanträge angenommen, bekommt er also mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, entfällt die Abstimmung über die anderen dieser drei Änderungsanträge . Ich werde daher die
Sitzung jeweils bis zum Vorliegen des Ergebnisses der
namentlichen Abstimmung über den jeweiligen Änderungsantrag unterbrechen, damit wir die Stimmen auszählen und anhand des Ergebnisses feststellen können,
ob es weitere Abstimmungen gibt oder ob ein Antrag bereits die Mehrheit der anwesenden Kolleginnen und Kollegen gefunden hat . Im Anschluss an die letzte namentliche Abstimmung stimmen wir über den Änderungsantrag
des Abgeordneten Hubert Hüppe ab . - Ich hoffe, alle
Kolleginnen und Kollegen konnten dem folgen .
Wir kommen jetzt zu der ersten namentlichen Abstimmung, nämlich der Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt
und weiterer Abgeordneter . Das ist der Antrag auf Drucksache 18/10233 . Ich bitte die Schriftführerinnen und
Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen . Sind alle Urnen mit Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? - Die erste namentliche Abstimmung über
den Änderungsantrag auf Drucksache 18/10233 ist eröffnet .
Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder
der noch nicht abgestimmt hat? - Das ist nicht der Fall .
Dann schließe ich die Abstimmung . Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Stimmkarten auszuzählen .
Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen in wenigen
Minuten bekannt gegeben . Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen .
({1})
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet . Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen; die Auszählung
ist erfolgt .
Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung bekannt: Abgegeben wurden 583 Stimmen . Mit Ja haben gestimmt 254 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 321 Kolleginnen und Kollegen, 8 Kollegen haben sich enthalten . Damit ist dieser
Änderungsantrag abgelehnt worden .
({0})
- Lieber Kollege, ich bitte Sie, Beifallsbekundungen zu
unterlassen .
({1})
- Das gilt generell .
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 583;
davon
ja: 254
nein: 321
enthalten: 8
Ja
CDU/CSU
Dorothee Bär
Veronika Bellmann
Steffen Bilger
Peter Bleser
Klaus Brähmig
Michael Brand
Thomas Dörflinger
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dirk Fischer ({2})
Thorsten Frei
Alexander Funk
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Josef Göppel
Manfred Grund
Christian Haase
Matthias Hauer
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Frank Heinrich ({3})
Ansgar Heveling
Thorsten Hoffmann
({4})
Franz-Josef Holzenkamp
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Anette Hübinger
Bernhard Kaster
Jens Koeppen
Kordula Kovac
Dr . Günter Krings
Uwe Lagosky
Dr . Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr . Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Dr . Michael Meister
Volker Mosblech
Michaela Noll
Wilfried Oellers
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Josef Rief
Kathrin Rösel
Karl Schiewerling
Gabriele Schmidt ({5})
Patrick Schnieder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr . Patrick Sensburg
Johannes Singhammer
Marcus Weinberg ({6})
Peter Weiß ({7})
Sabine Weiss ({8})
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Klaus-Peter Willsch
Dr . Matthias Zimmer
SPD
Heike Baehrens
Bettina Bähr-Losse
Heinz-Joachim Barchmann
Klaus Barthel
Bärbel Bas
Lothar Binding ({9})
Willi Brase
Martin Burkert
Dr . Lars Castellucci
Jürgen Coße
Bernhard Daldrup
Dr . Karamba Diaby
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Karin Evers-Meyer
Dr . Fritz Felgentreu
Dr . Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Dagmar Freitag
Angelika Glöckner
Kerstin Griese
Michael Groß
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
({10})
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Heidtrud Henn
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Johannes Kahrs
Arno Klare
Lars Klingbeil
Daniela Kolbe
Dr . Hans-Ulrich Krüger
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Hiltrud Lotze
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Klaus Mindrup
Bettina Müller
Detlef Müller ({11})
Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Mahmut Özdemir ({12})
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Florian Post
Achim Post ({13})
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Andreas Rimkus
Dennis Rohde
Dr . Martin Rosemann
Michael Roth ({14})
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim
Schabedoth
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt ({15})
Matthias Schmidt ({16})
Dagmar Schmidt ({17})
Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Rita Schwarzelühr-Sutter
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Sonja Steffen
Kerstin Tack
Michael Thews
Dr . Karin Thissen
Franz Thönnes
Rüdiger Veit
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Dirk Wiese
Waltraud Wolff
({18})
Gülistan Yüksel
Stefan Zierke
DIE LINKE
Herbert Behrens
Matthias W . Birkwald
Heidrun Bluhm
Sevim Dağdelen
Dr . Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr . Gregor Gysi
Dr . André Hahn
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Jutta Krellmann
Sabine Leidig
Michael Leutert
Dr . Gesine Lötzsch
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller ({19})
Dr . Alexander S . Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Michael Schlecht
Dr . Kirsten Tackmann
Azize Tank
Dr . Axel Troost
Alexander Ulrich
Harald Weinberg
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Volker Beck ({20})
Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Dr . Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Oliver Krischer
Stephan Kühn ({21})
Christian Kühn ({22})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr . Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr . Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth ({23})
Corinna Rüffer
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Dr . Wolfgang StrengmannKuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr . Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Nein
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens ({24})
Sybille Benning
Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Clemens Binninger
Dr . Maria Böhmer
Norbert Brackmann
Dr . Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Dr . Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Michael Donth
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Hermann Färber
Uwe Feiler
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Axel E . Fischer
({25})
Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich
({26})
Michael Frieser
Dr . Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Cemile Giousouf
Ursula Groden-Kranich
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Florian Hahn
Rainer Hajek
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Mark Hauptmann
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Michael Hennrich
Dr . Heribert Hirte
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Karl Holmeier
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Charles M . Huber
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr . Franz Josef Jung
Andreas Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Volker Kauder
Dr . Stefan Kaufmann
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Axel Knoerig
Markus Koob
Carsten Körber
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr . Roy Kühne
Günter Lach
Dr . Dr . h .c . Karl A . Lamers
Andreas G . Lämmel
Dr . Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr . Katja Leikert
Dr . Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr . Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer ({27})
Reiner Meier
Dr . Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . h .c . Hans Michelbach
Dr . Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Elisabeth Motschmann
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller
({28})
Stefan Müller ({29})
Dr . Philipp Murmann
Dr . Andreas Nick
Helmut Nowak
Dr . Georg Nüßlein
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Dr . Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr . Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr . Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Johannes Röring
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer ({30})
Dr . Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Christian Schmidt ({31})
Nadine Schön ({32})
Dr . Kristina Schröder
({33})
Dr . Klaus-Peter Schulze
Armin Schuster ({34})
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr . Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Frhr . von Stetten
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Dr . Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel ({35})
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Kai Wegner
Dr . h .c . Albert Weiler
Dr . Anja Weisgerber
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese ({36})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Oliver Wittke
Dagmar G . Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ulrike Bahr
Dr . Katarina Barley
Dr . Matthias Bartke
Sören Bartol
Uwe Beckmeyer
Burkhard Blienert
Dr . Karl-Heinz Brunner
Dr . h .c . Edelgard Bulmahn
Petra Crone
Dr . Daniela De Ridder
Martin Dörmann
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Dr . Johannes Fechner
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr . Edgar Franke
Ulrich Freese
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Uli Grötsch
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Hubertus Heil ({37})
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Matthias Ilgen
Christina Jantz-Herrmann
Oliver Kaczmarek
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Dr. Bärbel Kofler
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange ({38})
Dr . Karl Lauterbach
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Dr . Matthias Miersch
Susanne Mittag
Thomas Oppermann
Christian Petry
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Dr . Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr . Sascha Raabe
Dr . Simone Raatz
Mechthild Rawert
Dr . Carola Reimann
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
René Röspel
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Johann Saathoff
Axel Schäfer ({39})
Dr . Nina Scheer
Swen Schulz ({40})
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Christoph Strässer
Claudia Tausend
Carsten Träger
Ute Vogt
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
DIE LINKE
Dr . Dietmar Bartsch
Roland Claus
Kerstin Kassner
Jan Korte
Katrin Kunert
Caren Lay
Stefan Liebich
Thomas Lutze
Richard Pitterle
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Birgit Wöllert
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Dr . Valerie Wilms
Enthalten
CDU/CSU
Dr . Thomas Feist
Dr . Philipp Lengsfeld
Dieter Stier
Oswin Veith
SPD
Doris Barnett
Ulrike Gottschalck
Rainer Spiering
DIE LINKE
Katja Kipping
Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
entschuldigten Abgeordneten ({41}) aufgeführt.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir
fortfahren, wie angekündigt, und jetzt über den zweiten
Änderungsantrag, nämlich den Änderungsantrag der
Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar auf
Drucksache 18/10234, abstimmen . Hierzu bitte ich die
Schriftführerinnen und Schriftführer wieder, die vorgesehenen Plätze einzunehmen . - Sind alle Urnen mit Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? - Das ist der Fall .
Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung
über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/10234 .
Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der
noch nicht abgestimmt hat? - Das ist nicht der Fall . Ich
schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen
und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen .
Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen in einigen
Minuten bekannt gegeben . Die Sitzung ist bis dahin unterbrochen .
({42})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene
Sitzung ist wieder eröffnet . Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen .
Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten
Hilde Mattheis und Sabine Dittmar bekannt: Abgegeben
wurden 581 Stimmen . Mit Ja haben gestimmt 69, mit
Nein haben gestimmt 508, 4 Kolleginnen und Kollegen
haben sich enthalten . Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden .
({0})
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 581;
davon
ja: 69
nein: 508
enthalten: 4
Ja
CDU/CSU
Katharina Landgraf
Dr . Silke Launert
Dr . Peter Ramsauer
SPD
Rainer Arnold
Ulrike Bahr
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Burkhard Blienert
Dr . h .c . Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Jürgen Coße
Petra Crone
Dr . Daniela De Ridder
Saskia Esken
Dr . Johannes Fechner
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr . Edgar Franke
Michael Gerdes
Uli Grötsch
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Gabriele Hiller-Ohm
Matthias Ilgen
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Dr. Bärbel Kofler
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Florian Pronold
Dr . Simone Raatz
Mechthild Rawert
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
René Röspel
Bernd Rützel
Marianne Schieder
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Sonja Steffen
Christoph Strässer
Dr . Karin Thissen
Carsten Träger
Ute Vogt
Dagmar Ziegler
DIE LINKE
Dr . Dietmar Bartsch
Heidrun Bluhm
Roland Claus
Dr . Gregor Gysi
Kerstin Kassner
Jan Korte
Katrin Kunert
Caren Lay
Michael Leutert
Stefan Liebich
Thomas Lutze
Richard Pitterle
Michael Schlecht
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Halina Wawzyniak
Birgit Wöllert
Nein
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens ({1})
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr . Maria Böhmer
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr . Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Dr . Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr . Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer ({2})
Axel E . Fischer
({3})
Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich
({4})
Michael Frieser
Dr . Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Rainer Hajek
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
Mark Hauptmann
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich ({5})
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Dr . Heribert Hirte
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann
({6})
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M . Huber
Anette Hübinger
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr . Franz Josef Jung
Andreas Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr . Stefan Kaufmann
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr . Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr . Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr . Dr . h .c . Karl A . Lamers
Andreas G . Lämmel
Dr . Norbert Lammert
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Paul Lehrieder
Dr . Katja Leikert
Dr . Philipp Lengsfeld
Dr . Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr . Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr . Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer ({7})
Reiner Meier
Dr . Michael Meister
Dr . Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . h .c . Hans Michelbach
Dr . Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller
({8})
Stefan Müller ({9})
Dr . Philipp Murmann
Dr . Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr . Georg Nüßlein
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr . Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr . Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer ({10})
Dr . Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Christian Schmidt ({11})
Gabriele Schmidt ({12})
Patrick Schnieder
Nadine Schön ({13})
Dr . Kristina Schröder
({14})
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr . Klaus-Peter Schulze
Armin Schuster ({15})
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr . Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr . Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Frhr . von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Dr . Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel ({16})
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Kai Wegner
Dr . h .c . Albert Weiler
Marcus Weinberg ({17})
Dr . Anja Weisgerber
Peter Weiß ({18})
Sabine Weiss ({19})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese ({20})
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth WinkelmeierBecker
Oliver Wittke
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Dr . Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Heike Baehrens
Bettina Bähr-Losse
Heinz-Joachim Barchmann
Dr . Katarina Barley
Dr . Matthias Bartke
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding ({21})
Willi Brase
Dr . Karl-Heinz Brunner
Dr . Lars Castellucci
Dr . Karamba Diaby
Martin Dörmann
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Dr . Fritz Felgentreu
Dr . Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Kerstin Griese
Michael Groß
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
({22})
Hubertus Heil ({23})
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Thomas Hitschler
Christina Jantz-Herrmann
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ulrich Kelber
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr . Hans-Ulrich Krüger
Christian Lange ({24})
Dr . Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Katja Mast
Dr . Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller ({25})
Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir ({26})
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post ({27})
Dr . Wilhelm Priesmeier
Dr . Sascha Raabe
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr . Carola Reimann
Andreas Rimkus
Dennis Rohde
Dr . Martin Rosemann
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth ({28})
Susann Rüthrich
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer ({29})
Dr . Nina Scheer
Udo Schiefner
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt ({30})
Matthias Schmidt ({31})
Dagmar Schmidt ({32})
Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Swen Schulz ({33})
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Rita Schwarzelühr-Sutter
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Franz Thönnes
Rüdiger Veit
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Waltraud Wolff
({34})
Gülistan Yüksel
Stefan Zierke
Manfred Zöllmer
DIE LINKE
Herbert Behrens
Matthias W . Birkwald
Sevim Dağdelen
Dr . Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr . André Hahn
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Katja Kipping
Jutta Krellmann
Sabine Leidig
Dr . Gesine Lötzsch
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller ({35})
Dr . Alexander S . Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Dr . Kirsten Tackmann
Azize Tank
Dr . Axel Troost
Alexander Ulrich
Katrin Werner
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Volker Beck ({36})
Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Dr . Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Oliver Krischer
Stephan Kühn ({37})
Christian Kühn ({38})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr . Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr . Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth ({39})
Corinna Rüffer
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Dr . Wolfgang StrengmannKuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr . Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr . Valerie Wilms
Enthalten
SPD
Doris Barnett
Bernhard Daldrup
Ulrike Gottschalck
Rainer Spiering
Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
entschuldigten Abgeordneten ({40}) aufgeführt.
Damit setzen wir unsere Abstimmungen, wie angekündigt, fort . Wir kommen zur dritten namentlichen
Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag der
Abgeordneten Dr . Georg Nüßlein, Dr . Karl Lauterbach
und weiterer Kolleginnen und Kollegen auf der Drucksache 18/10235 . Ich bitte auch hier die Schriftführerinnen
und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen . - Sind die Plätze an den Urnen besetzt? - Dann ist
die Abstimmung eröffnet .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verlassen Sie
nicht das Plenum . Es wird weitere Abstimmungen geben .
Die Abstimmungen sind noch nicht beendet . Ich bitte,
das auch den Kolleginnen und Kollegen mitzuteilen, die
sich schon entfernt haben .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der noch nicht abgestimmt hat? - Das ist nicht der Fall . Dann schließe ich
die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und
Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen .
Ich wiederhole: Es gibt anschließend weitere Abstimmungen . Deshalb wäre es notwendig und wichtig, dass
die Kolleginnen und Kollegen anwesend sind .
({41})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der
Abstimmung liegt vor . Ich bitte die Kolleginnen und
Kollegen, ihre Plätze einzunehmen .
Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten
Dr . Georg Nüßlein, Dr . Karl Lauterbach und anderen auf
Drucksache 18/10235 bekannt: Abgegeben wurden 581
Stimmen . Mit Ja haben gestimmt 330, mit Nein haben
gestimmt 243, und 8 Kolleginnen und Kollegen haben
sich enthalten . Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden .
({0})
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 580;
davon
ja: 330
nein: 242
enthalten: 8
Ja
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens ({1})
Sybille Benning
Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr . Maria Böhmer
Norbert Brackmann
Dr . Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Dr . Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Michael Donth
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr . Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich
({2})
Michael Frieser
Dr . Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Ursula Groden-Kranich
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Rainer Hajek
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Mark Hauptmann
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Michael Hennrich
Dr . Heribert Hirte
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann
({3})
Karl Holmeier
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Charles M . Huber
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr . Franz Josef Jung
Andreas Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Volker Kauder
Dr . Stefan Kaufmann
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Axel Knoerig
Markus Koob
Carsten Körber
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr . Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr . Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr . Dr . h .c . Karl A . Lamers
Andreas G . Lämmel
Dr . Norbert Lammert
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr . Katja Leikert
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
Dr . Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr . Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer ({4})
Reiner Meier
Dr . Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . h .c . Hans Michelbach
Dr . Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller ({5})
Stefan Müller ({6})
Dr . Philipp Murmann
Dr . Andreas Nick
Helmut Nowak
Dr . Georg Nüßlein
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Dr . Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr . Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr . Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Johannes Röring
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer ({7})
Dr . Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Christian Schmidt ({8})
Gabriele Schmidt ({9})
Nadine Schön ({10})
Dr . Kristina Schröder
({11})
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr . Klaus-Peter Schulze
Armin Schuster ({12})
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr . Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Frhr . von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Dr . Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel ({13})
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Kai Wegner
Dr . h .c . Albert Weiler
Dr . Anja Weisgerber
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese ({14})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Oliver Wittke
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Ulrike Bahr
Dr . Katarina Barley
Dr . Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding ({15})
Dr . Karl-Heinz Brunner
Dr . h .c . Edelgard Bulmahn
Jürgen Coße
Bernhard Daldrup
Dr . Daniela De Ridder
Martin Dörmann
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Dr . Johannes Fechner
Dr . Fritz Felgentreu
Dr . Edgar Franke
Ulrich Freese
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Hubertus Heil ({16})
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Matthias Ilgen
Christina Jantz-Herrmann
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Ulrich Kelber
Dr. Bärbel Kofler
Christian Lange ({17})
Dr . Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Katja Mast
Dr . Matthias Miersch
Susanne Mittag
Thomas Oppermann
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Dr . Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr . Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Dr . Carola Reimann
René Röspel
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth ({18})
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Johann Saathoff
Axel Schäfer ({19})
Dr . Nina Scheer
Swen Schulz ({20})
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Sonja Steffen
Claudia Tausend
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Manfred Zöllmer
DIE LINKE
Dr . Dietmar Bartsch
Roland Claus
Dr . Gregor Gysi
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Katrin Kunert
Caren Lay
Michael Leutert
Stefan Liebich
Thomas Lutze
Richard Pitterle
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Alexander Ulrich
Birgit Wöllert
Nein
CDU/CSU
Dorothee Bär
Veronika Bellmann
Steffen Bilger
Klaus Brähmig
Michael Brand
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dirk Fischer ({21})
Axel E . Fischer
({22})
Thorsten Frei
Alexander Funk
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Josef Göppel
Manfred Grund
Matthias Hauer
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Frank Heinrich ({23})
Ansgar Heveling
Franz-Josef Holzenkamp
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Anette Hübinger
Bernhard Kaster
Kordula Kovac
Katharina Landgraf
Paul Lehrieder
Dr . Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Dr . Michael Meister
Michaela Noll
Wilfried Oellers
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Josef Rief
Kathrin Rösel
Karl Schiewerling
Patrick Schnieder
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr . Patrick Sensburg
Marcus Weinberg ({24})
Peter Weiß ({25})
Sabine Weiss ({26})
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Klaus-Peter Willsch
Dr . Matthias Zimmer
SPD
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Bettina Bähr-Losse
Heinz-Joachim Barchmann
Klaus Barthel
Burkhard Blienert
Willi Brase
Martin Burkert
Dr . Lars Castellucci
Petra Crone
Dr . Karamba Diaby
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Dr . Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dagmar Freitag
Angelika Glöckner
Kerstin Griese
Michael Groß
Uli Grötsch
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
({27})
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Heidtrud Henn
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Gabriele Katzmarek
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr . Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Burkhard Lischka
Hiltrud Lotze
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Klaus Mindrup
Bettina Müller
Detlef Müller ({28})
Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Mahmut Özdemir ({29})
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Detlev Pilger
Florian Post
Dr . Simone Raatz
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr . Martin Rosemann
Sarah Ryglewski
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim
Schabedoth
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt ({30})
Matthias Schmidt ({31})
Dagmar Schmidt ({32})
Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Kerstin Tack
Michael Thews
Dr . Karin Thissen
Franz Thönnes
Gabi Weber
Dirk Wiese
Waltraud Wolff
({33})
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
DIE LINKE
Herbert Behrens
Matthias W . Birkwald
Heidrun Bluhm
Sevim Dağdelen
Dr . Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr . André Hahn
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Jutta Krellmann
Sabine Leidig
Dr . Gesine Lötzsch
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller ({34})
Dr . Alexander S . Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Michael Schlecht
Dr . Kirsten Tackmann
Azize Tank
Dr . Axel Troost
Harald Weinberg
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Volker Beck ({35})
Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Dr . Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Oliver Krischer
Stephan Kühn ({36})
Christian Kühn ({37})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr . Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr . Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth ({38})
Corinna Rüffer
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Dr . Wolfgang StrengmannKuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr . Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr . Valerie Wilms
Enthalten
CDU/CSU
Thomas Dörflinger
Jens Koeppen
Dr . Silke Launert
Dr . Philipp Lengsfeld
SPD
Doris Barnett
Ulrike Gottschalck
Christoph Strässer
Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
entschuldigten Abgeordneten ({39}) aufgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zu
dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hubert Hüppe
auf Drucksache 18/10236 . Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? ({40})
Wer stimmt dagegen? - Enthält sich jemand? - Damit hat
der Änderungsantrag von Hubert Hüppe eine Mehrheit
gefunden und ist angenommen worden .
({41})
Ich rufe nun Artikel 2 Nummer 11 - § 40b - des Gesetzentwurfes einschließlich der Änderungsanträge auf
den Drucksachen 18/10235 und 18/10236, die wir eben
angenommen haben, auf . Wer für den Gesetzentwurf
einschließlich der soeben beschlossenen Änderungen
stimmt, den bitte ich um das Handzeichen .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt eine
wichtige Entscheidung . Ich bitte, konzentriert zu sein .
Ich wiederhole die Abstimmung, weil offensichtlich
nicht alle konzentriert bei der Sache waren . Wir sind bei
der zweiten Lesung . Nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein .
Das gilt auch für die Kollegen, die immer noch da hinten
stehen . Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein . Ich werde die Abstimmung sonst nicht
fortsetzen . - Dort hinten stehen noch drei Kollegen .
({42})
Ich wiederhole die Abstimmung über den Gesetzentwurf einschließlich der eben beschlossenen Änderungen auf den Drucksachen 18/10235 und 18/10236 . Wer
stimmt für diesen Gesetzentwurf einschließlich der beschlossenen Änderungen? - Wer stimmt dagegen?
Darf ich wiederholen: Ich möchte auszählen lassen,
um sicherzustellen, dass wir eine eindeutige Mehrheit
dafür oder dagegen haben .
Also darf ich noch einmal bitten: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? - Wer stimmt dagegen?
({43})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine einstimmige Meinung des Präsidiums . Deshalb müssen wir
einen Hammelsprung machen . Es tut mir leid, aber es ist
so . Daher möchte ich Sie jetzt bitten, den Saal zu verlassen . Wir machen jetzt die Abstimmung über den Gesetzentwurf einschließlich, wie gesagt, der beschlossenen
Änderungen . Wir stimmen jetzt nur über § 40b ab . Das
ist, glaube ich, aber auch allen klar .
Für alle Kolleginnen und Kollegen, die es nicht nachvollzogen haben: Wir stimmen jetzt, wie gesagt, über
Artikel 2 Nummer 11 - § 40b - des Gesetzentwurfes ab .
Darum geht es bei dem Hammelsprung .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch
einmal bitten, den Sitzungssaal zu verlassen . Solange
hier noch Abgeordnete anwesend sind, können wir mit
dem Hammelsprung nicht beginnen .
({44})
- Es wird über Artikel 2 Nummer 11 - § 40b - des Gesetzentwurfes in der Fassung mit den beiden soeben beschlossenen Änderungen, Drucksachen 18/10235 und
18/10236, abgestimmt .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige wissen offensichtlich nicht genau, worüber abgestimmt wird . Deshalb
wiederhole ich das jetzt, glaube ich, zum vierten Mal:
Wir stimmen ab über Artikel 2 Nummer 11 -§ 40b - des
Gesetzentwurfes einschließlich der soeben beschlossenen Änderungen . Es wird jetzt sozusagen über den neuen
§ 40b abgestimmt .
({45})
- Doch . Ich darf Sie korrigieren: Das kann man auch in
der Lobby hören .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist
jetzt eröffnet . Ich bitte, langsam durch die Türen zu gehen, damit die Schriftführerinnen und Schriftführer die
Möglichkeit haben, gut mitzuzählen .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es noch jemanden in der Lobby, der noch nicht durch eine der Türen gegangen ist? Falls das der Fall sein sollte, dann müssen die
Kolleginnen und Kollegen jetzt bitte kommen, danach ist
es zu spät . - Dann bitte ich, die Türen zu schließen . Die
Abstimmung ist geschlossen .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Abstimmungsergebnis über den Artikel 2 Nummer 11 - § 40b - des
Gesetzentwurfes liegt vor . Dafür haben gestimmt 327,
dagegen 151, 3 haben sich enthalten . Es ist ein eindeutiges Ergebnis . Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist Artikel 2 Nummer 11 - § 40b - des Gesetzentwurfes
einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen angenommen worden .
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die übrigen
Teile des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung . Der
Ausschuss für Gesundheit empfiehlt, die übrigen Teile
des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung anzunehmen . Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der
Ausschussfassung einschließlich der Änderungen, die
wir beschlossen haben, und der sich daraus ergebenden
redaktionellen Änderungen zustimmen möchten, um
das Handzeichen . - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den zuvor beschlossenen Änderungen angenommen worden .
Die dritte Beratung und Schlussabstimmung erfolgt
am Freitag, nicht heute . Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen .
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen
Kabinettssitzung mitgeteilt: Nationaler Strategierahmen über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe als Teil der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU.
Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herr Alexander Dobrindt . - Herr Minister, Sie
haben das Wort .
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Frau Präsidentin! Wir haben heute im Kabinett den Nationalen Strategierahmen über den Aufbau
der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beraten und
verabschiedet . Dabei geht es darum, eine seit langem
schwelende Debatte einer Lösung zuzuführen, bei der
es um ein Henne-Ei-Problem geht, nämlich die ewige
Diskussion darüber, ob wir als Erstes die Infrastruktur
für die alternativen Antriebe aufbauen müssen oder als
Erstes die Fahrzeuge zur Verfügung stehen müssen und
dann eine entsprechend angepasste Infrastruktur geschaffen werden sollte .
Wir haben im Nationalen Strategierahmen festgelegt,
dass es eine Mindestausstattung an Tank- und Lademöglichkeiten für alternative Kraftstoffe geben soll . Unter alternativen Kraftstoffen verstehen wir Strom, Wasserstoff,
Erdgas und LNG . Das ist eine in Europa abgestimmte
Strategie . Das heißt, auch die anderen Länder in Europa
sind angehalten, eine entsprechende Strategie vorzustellen, damit wir in die Lage versetzt werden, mit Fahrzeugen mit alternativen Antrieben durch ganz Europa zu
kommen, ohne Bedenken haben zu müssen, dass irgendwo eine Versorgung mit Kraftstoff nicht möglich ist . Wir
wollen mit diesem klaren Signal für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Markthochlauf
der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben begleiten und
unterstützen .
Der Nationale Strategierahmen beinhaltet sowohl
Formulierungen zum aktuellen Stand des Infrastrukturaufbaus als auch zu den entsprechenden Zielen . Im Einzelnen geht es zum Beispiel im Bereich der E-Mobilität,
also der Versorgung mit Strom, darum: Wir sind aktuell dabei, auf allen bewirtschafteten Raststätten an den
Bundesautobahnen bis Ende 2017 eine Schnellladeinfrastruktur zu errichten . Das läuft ja auch aktuell im Rahmen eines Programms . Die Ladestationen werden gerade
aufgebaut . Alle Raststätten werden Ende 2017 damit ausgestattet sein . Des Weiteren geht es dabei um das Förderprogramm mit einem Volumen von 300 Millionen Euro,
über das 15 000 Ladepunkte geschaffen werden sollen,
davon 5 000 im Bereich der Schnellladung und 10 000 im
Bereich der Normalladung . Das ist die Maßnahme, die
wir in Kombination mit dem sogenannten Umweltbonus,
also dem Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge, beschlossen
haben . Auch wird im Strategierahmen auf das Elektromobilitätsgesetz und andere Maßnahmen Bezug genommen, die wir in diesem Bereich ergriffen haben .
Des Weiteren geht es um die Wasserstoffversorgung,
das heißt um die Unterstützung des Aufbaus der Infrastruktur für Fahrzeuge mit Brennstoffzelle . Wir gehen
davon aus, dass Brennstoffzellenfahrzeuge in der Zukunft eine höhere Bedeutung erlangen werden . Im nächsten Jahr wird ein deutscher Hersteller ein Serienfahrzeug
im Bereich der Brennstoffzellentechnologie auf den
Markt bringen . Wir sind aktuell dabei, bis zum Jahr 2020
100 Tankstellen für Wasserstofffahrzeuge aufzubauen,
und werden bis 2025 400 Tankstellen in Deutschland für
die Wasserstoffversorgung der Brennstoffzellenfahrzeuge errichten können .
Im Bereich Erdgas ist die aktuelle Situation so, dass
wir bereits 900 CNG-Tankstellen errichtet haben . Das ist
im Sinne unseres Nationalen Strategierahmens . Damit
sorgen wir dafür, dass Erdgasfahrzeuge auf ein ausreichendes Netz von Tankstellen zugreifen können .
Im Bereich LNG-Tankstellennetz wird darauf gesetzt,
dass es Tankanlagen gibt, die vor allem auch für die Bestückung von Schiffen vorgesehen sind . Es geht also um
die Bebunkerung . Im Wesentlichen kann man die Versorgung durch LNG-Tankwagen sicherstellen . Auch das
wird im Nationalen Strategierahmen so vorgesehen .
In der Summe führt all dies dazu, dass wir eine Unterstützung des Hochlaufs an alternativen Fahrzeugen
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
erreichen und im vorgesehenen Zeitraum sicherstellen
können, dass für die alternativen Antriebe die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht und dass man,
wenn man in Zukunft auf alternative Antriebe setzt, keine Bedenken haben muss, dass es keine ausreichende
Lade- oder Versorgungsinfrastruktur gibt und dass man
die gewünschten Entfernungen nicht zurücklegen kann .
Wir haben die Hoffnung, dass, ähnlich wie in Deutschland, auch in unseren europäischen Nachbarländern der
Fortschritt beim Aufbau der Infrastruktur vorangeht, sodass wir in Europa eine gleiche Entwicklung haben, die
dazu führt, dass wir überall in Europa mit alternativen
Antrieben unterwegs sein können .
Herzlichen Dank .
({0})
Vielen Dank . - Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde .
Hierzu liegen mir mehrere Wortmeldungen vor . Zuerst
hat der Kollege Lenkert das Wort .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Herr Minister, Sie
haben Ihren Plan vorgestellt, der vorsieht, dass eine Infrastruktur für alternative Antriebe aufgebaut werden
soll . Ich erinnere daran, dass schon einmal Infrastruktur für alternative Antriebe aufgebaut wurde, und zwar
im landwirtschaftlichen Bereich für Fahrzeuge, die mit
Biodiesel oder Pflanzenöl betrieben werden. In diese Infrastruktur wurde investiert, aber da einige Jahre später
die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert wurden,
waren das Fehlinvestitionen . Für mich stellt sich daher
die Frage: Inwieweit ist diesmal sichergestellt, dass nicht
auch durch dieses Projekt des unionsgeführten Verkehrsministeriums Fehlinvestitionen ausgelöst werden? Weiterhin stellt sich mir die Frage: Wie wollen Sie gerade
in diesem Bereich die Verkehrswende herbeiführen? Wie
passt Ihr geäußerter Wille, mehr in Schienen- und Wasserstraßenverkehr und nicht so sehr in den individuellen
Pkw-Verkehr zu investieren, mit den im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Maßnahmen zusammen? Können Sie mir das bitte erklären?
Herr Kollege, Sie haben Ihre Fragezeit deutlich überschritten . - Herr Minister, Sie haben das Wort .
({0})
Lieber Kollege, das passt natürlich zusammen . Im
Bundesverkehrswegeplan ist zum allerersten Mal vorgesehen, dass mehr als die Hälfte der Mittel in die Schiene
und in Wasserstraßen und nicht in die Straße investiert
wird . Das heißt, dass wir die ökologischen Verkehrsträger stärken .
Wenn Sie mir zugehört haben, dann haben Sie festgestellt, dass wir derzeit den Umbau von Schiffen vorantreiben, sodass sie LNG nutzen können . Es gibt entsprechende Förderprogramme - über sie wird auch in
unserem Nationalen Strategierahmen berichtet -, damit
Schiffe zukünftig vermehrt mit alternativen Kraftstoffen
betrieben werden können .
Sie haben auf Biodiesel und Pflanzenöl hingewiesen.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat es damals steuerliche Veränderungen in diesem Bereich gegeben, aber
das steht hier überhaupt nicht an . Hier geht es darum,
dass wir Antriebstechnologien fördern, die sich bereits
am Markt befinden, und wir wollen dafür sorgen, dass
diese entsprechend genutzt werden können . Deswegen
brauchen wir die Infrastruktur . Auch wenn wir an dem
Grundprinzip, die Güterverkehre stärker auf die Schiene zu verlagern, festhalten, wird der Individualverkehr
weiterhin zu einem großen Teil auf der Straße stattfinden . Das ist für uns ein wesentlicher Grund, mit diesem
Strategierahmen die Voraussetzungen für den Umbau der
Antriebstechnologien im Bereich Straße zu schaffen .
Frau Bulling-Schröter hat als nächste Fragestellerin
das Wort .
Vielen Dank . - Herr Minister, mich würde interessieren, ob die Tatsache, dass für den Anbau von Palmöl
Menschen vertrieben und Wälder gerodet werden, Eingang in den Strategierahmen gefunden hat .
Herr Minister .
Sehr geehrte Kollegin, wir bauen keine Infrastruktur
für Palmöl auf, sondern wir bauen eine Infrastruktur für
Strom, für Wasserstoff, für Gas und für LNG auf . Ich
habe im Detail ausgeführt, um welche Maßnahmen es dabei geht . Es geht nicht um die Verwendung von Palmöl .
({0})
Frau Binder, Sie haben als Nächste das Wort .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Herr Minister, welche Maßnahmen haben Sie denn vorgesehen, um beim
Aufbau der für alternative Energien notwendigen Infrastruktur die bestehenden Oligopole auf dem Energiemarkt und dem Kraftstoffmarkt zu durchbrechen? Also,
welche Maßnahmen helfen tatsächlich alternativen Anbietern, sich gegen diese Großen auf dem Markt zu behaupten und durchzusetzen?
Herr Minister .
Dem Aufbau der Infrastruktur ist ein Ausschreibungsverfahren vorgeschaltet . Das heißt, wir sorgen dafür, dass
all diejenigen, die heute im Energiesektor unterwegs
sind, nicht zwingend und automatisch diejenigen sind,
die zukünftig alternative Kraftstoffe anbieten . Es wird
möglicherweise ganz andere Anbieter geben, auch regional sehr unterschiedliche Anbieter .
Wir werden im Bereich der Ladeinfrastruktur, beim
Strom, unser Modell der 15 000 Ladesäulen vorstellen .
Die Regelung wird zurzeit in Brüssel behandelt . Wir warten auf die entsprechende Genehmigung . Danach können
wir Ihnen das Programm vorstellen und sagen, wie das
Ausschreibungsverfahren funktioniert . Es ist so ausgestaltet, dass auch andere Anbieter als die großen und bekannten Anbieter in diesem Bereich die Chance haben,
zum Zuge zu kommen .
Herr Kühn .
Herr Minister, Sie haben in das Thema eingeführt . In
der Richtlinie steht ja auch, dass im Nationalen Strategierahmen „eine Bewertung des gegenwärtigen Stands
und der zukünftigen Entwicklung des Markts für alternative Kraftstoffe“ enthalten sein soll . Ich will deshalb
fragen, wie Sie die Marktentwicklung von Erdgas beurteilen . Hier haben wir ja kein klassisches Henne-Ei-Problem mehr, sondern wir haben eine Infrastruktur . In dem
Bericht, den Sie nach Brüssel gemeldet haben, wird ja
auch darauf Bezug genommen, dass die Infrastruktur
insbesondere in Ballungsräumen vorhanden ist . Dennoch
sind Erdgasfahrzeuge, wenn man so will, Ladenhüter;
denn wir haben keine 100 000 Erdgasfahrzeuge . Wie beurteilen Sie die Marktsituation heute und künftig? Welche Rolle wird Erdgas insbesondere im Personenverkehr,
aber auch im Güterverkehr - da ist aber eher über flüssiges Erdgas zu reden - spielen? Mir geht es insbesondere
um CNG . Wie beurteilen Sie diesen Rahmen?
Herr Minister .
Ich kann heute keine abschließende Einschätzung abgeben, worauf im Bereich alternativer Kraftstoffe und
Antriebstechnologien am Schluss das Hauptaugenmerk
liegen wird . Deswegen wollen wir ja technologieoffen
bleiben . Wir fördern hinsichtlich der Infrastruktur alle
Bereiche .
Im Bereich Erdgas haben wir eine schon länger am
Markt befindliche Technologie. Deswegen sagen Sie ja
zu Recht, dass eine ausreichende Ladeinfrastruktur vorhanden ist, der Marktanteil dieser Fahrzeuge aber dennoch - in der Tat - überschaubar ist . Ich glaube, dass der
für die Zukunft bleiben wird . In der Konkurrenz mit anderen, neu entstehenden Antriebstechniken wird Erdgas
einen Platz haben, langfristig wird es aber wahrscheinlich durch den Einsatz von Batteriefahrzeugen, Brennstoffzellen oder auch durch LNG ersetzt werden .
Herr Gastel .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Herr Minister, ich
habe eine Frage an Sie, die sich auf Wasserstoff für die
Brennstoffzelle bezieht . Sie sind ja eingangs darauf eingegangen, dass Sie auch hier für den Ausbau der Tankstelleninfrastruktur sorgen wollen . Jetzt ist es aber so,
dass es beim Wasserstoff entscheidend darauf ankommt,
wie er erzeugt wurde . Ob er energieaufwendig, ob er
aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, ist ganz entscheidend für die Ökobilanz am Ende . Deswegen ist die
Frage: Was unternimmt die Bundesregierung über den
Ausbau der Infrastruktur hinaus, damit Wasserstoff für
das Betanken von Fahrzeugen entsprechend nachhaltig
erzeugt wird?
Herr Minister .
Sehr geehrter Herr Kollege, Wasserstoff ist ja ein klassischer Energiespeicher . Wenn wir über die Speicherproblematik diskutieren, dann reden wir in erster Linie
darüber, dass wir Wasserstoff als Energieträger und Energiespeicher nutzen wollen, weil er in der Lage ist, ökologische Energie, Solar- und Windenergie, aufzunehmen,
wenn sie zur Verfügung steht . Das ist die Grundlage . Daher sollten wir dafür sorgen, dass auf diese Art erzeugter
Wasserstoff auch zukünftig zum Tanken zur Verfügung
steht . Das ist die große Frage, um die es an dieser Stelle geht . Der Wirkmechanismus ist richtig beschrieben:
Wasserstoff ist vor allem dann ökologisch, wenn er aus
grüner Energie erzeugt worden ist .
({0})
Frau Lemke .
Herr Minister, ich möchte auf das Thema Palmöl zurückkommen . Ich gehe davon aus, dass, wenn Sie im
Kabinett über Strategien für alternative Antriebe reden,
auch der Anteil von Palmöl oder sogenannten Biokraftstoffen eine Rolle spielt . Ich möchte Sie konkret fragen:
Wie beurteilen Sie die Umweltauswirkungen, die Klimaauswirkungen des massiven Palmöleinsatzes in Europa? Wie beurteilen Sie, dass sich zwischen 2010 und
2014 der Einsatz von Palmöl in Europa versiebenfacht
hat und der allergrößte Teil davon in den Tanks landet?
Wie wollen Sie technologieoffen ausbauen, solange der
Beimischungszwang an unseren Tankstellen gilt?
Herr Minister .
Sehr geehrte Kollegin, noch einmal: Das, was wir im
Bereich des Nationalen Strategierahmens über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe heute beraten haben, befasst sich mit Strom, Wasserstoff, Erdgas
und LNG .
({0})
Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen . Die
Aufgabe ist die Schaffung einer neuen Infrastruktur . Dabei geht es nicht um Palmöl .
({1})
- Ja, selbstverständlich .
Herr Lenkert .
Herr Minister, ich frage noch einmal nach zu vorhin,
weil ja das Problem bei Biodiesel und bei Pflanzenölen
besteht . Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass
solche steuerlichen und andere gesetzlichen Veränderungen nicht wieder Investitionen entwerten und damit zu
Ressourcenverschwendung führen?
Eine weitere, ergänzende Frage: Das große Problem
bei Diesel-Pkw, bei dem es um das Nachtanken des Reinigungsmittels AdBlue, das den Ausstoß von Stickoxiden reduziert, geht, ist nicht gelöst . Haben Sie sich im
Zusammenhang mit dem Nationalen Strategierahmen
Gedanken darüber gemacht, wie dieses AdBlue-Problem
gelöst werden kann, und wird im Rahmen dieser Strategie auch über Nachtankmöglichkeiten für Diesel-Pkw
nachgedacht, damit diese die Vorgaben, die eigentlich für
sie gelten, erfüllen können?
Herr Minister .
Wir haben hier nicht die Situation, die Sie schon vorhin
versucht haben zu beschreiben, die es bei Pflanzenölen
und Biodiesel in der Vergangenheit gab . Deswegen stellt
sich diese Problemlage hier nicht . Jetzt geht es darum,
eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die es überhaupt möglich macht, dass Fahrzeuge mit alternativen
Antrieben auch mit Kraftstoff versorgt werden können .
Ihre Frage zum Diesel im Allgemeinen muss ich so
beantworten: Diesel ist kein alternativer Kraftstoff . Deswegen ist er auch nicht Teil unserer nationalen Strategie
zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe .
Frau Binder .
Vielen Dank . - Herr Minister, Sie stimmen mir sicherlich zu, dass wir ein besonders wichtiges Verkehrsmittel
haben, das mit alternativem Kraftstoff fährt: die Bahn .
Wir haben in Deutschland tatsächlich den Trend, dass
sehr viele Menschen von der Bahn zum Flugzeug wechseln . Nach wie vor gibt es eine Sonderbesteuerung von
Flugzeugbenzin . Welche Strategie haben Sie im Zusammenhang mit Ihrem jetzigen Programm, die Infrastruktur
von Bahn und Schiene zu forcieren und gleichzeitig die
nicht sehr umweltfreundliche Belastung durch Flugzeugbenzin einzudämmen?
Herr Minister .
Wir haben großes Interesse daran, dass die Bahn noch
attraktiver wird . Das hängt auch damit zusammen, dass
wir die Geschwindigkeiten, die auf den Strecken gefahren werden können, erhöhen . Der Bundesverkehrswegeplan bietet ausreichend Spielraum, dies möglich zu machen . Wir kennen ja entsprechende Beispiele, etwa das
VDE 8 zwischen München und Berlin . Durch die neue
Strecke wird eine Fahrzeitverkürzung in erheblichem
Umfang erreicht, nämlich von über sechs Stunden auf
unter vier Stunden . Das ist eine echte Alternative zu anderen Verkehrsmitteln wie dem Flugzeug .
Es geht darum, dass wir den Wettbewerb stärken und
die Bahn in eine bessere Position bringen . Dazu gehört
auch, dass wir die Elektrifizierung der Bahn, die weit
fortgeschritten ist, vollenden. Auch die Elektrifizierung
der Strecken, die bisher noch mit Dieselloks betrieben
werden, findet sich in ausreichendem Umfang im Bundesverkehrswegeplan wieder . Ich sage, weil Sie mich
schon wieder so anschauen, ausdrücklich: Nicht alle Vorhaben sind im Vordringlichen Bedarf .
({0})
- Nein, das geht schnell . - Aber es gibt erhebliche Maßnahmen, die dazu führen, dass das Bahnfahren weiterhin
attraktiv bleiben wird .
Herr Kühn .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Ich habe eine Frage zum Aufbau der Ladeinfrastruktur im Hinblick auf
das Tanken von E-Fahrzeugen . Wer kein eigenes Haus
hat, sondern in einem Mietshaus wohnt, muss natürlich
auch dort die Möglichkeit haben, zu tanken, sprich: das
Elek trofahrzeug aufzuladen . Da sind wir beim Thema
Wohneigentumsgesetz . Auch für Mieter soll in Häusern, die ihnen nicht gehören, also in Mietshäusern, eine
Ladeinfrastruktur aufgebaut werden . Ist damit zu rechnen, dass noch in dieser Legislaturperiode eine parlamentarische Initiative dazu auf den Weg gebracht wird?
Das Zweite . Aus anderen Ländern kennen wir, dass
beispielsweise im Baurecht bzw . in Bebauungsplänen
eine Ladeinfrastruktur verankert ist . Das heißt, wenn eine
öffentliche oder halböffentliche Infrastruktur aufgebaut
wird, dann ist sichergestellt, dass in diesem Zusammenhang auch die Ladeinfrastruktur berücksichtigt wird . Das
ist im deutschen Baurecht bisher nicht geregelt . Auch
hier habe ich die Frage, ob noch in dieser Legislaturperiode entsprechende Änderungen und parlamentarische
Initiativen auf den Weg gebracht werden .
Herr Minister .
In der Tat gibt es Diskussionen darüber, wie beispielsweise in Städten, in denen es ja viele Mietshäuser gibt,
damit umgegangen wird, dass eine Ladeinfrastruktur
nicht so leicht wie in Siedlungen mit Einfamilienhäusern
zur Verfügung gestellt werden kann . Es gibt auch Diskussionen darüber, ob mögliche Änderungen im Baurecht
vorgenommen werden müssen . Diese Diskussionen sind
aber noch nicht abgeschlossen . Von daher kann ich jetzt
keine Prognose abgeben, ob sie kurzfristig abgeschlossen
werden oder ob es längerer Diskussionen darüber bedarf .
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass uns das Thema Ladeinfrastruktur weiterhin beschäftigen wird .
({0})
Herr Gastel .
Herr Minister, ich muss feststellen, dass Sie auf meine Frage von vorhin, was die Bundesregierung tut, damit
mehr Wasserstoff auf erneuerbare und damit nachhaltige
Art erzeugt wird, nicht antworten wollten . Ich probiere
es mit einer anderen Frage, auf die Sie in der vorletzten
Antwortrunde schon kurz eingegangen sind .
Elektromobilität auf der Straße finden wir gut, und
das unterstützen wir auch . Uns fehlt aber eine Art Gesamtstrategie für mehr Elektromobilität, und dazu gehört
eben auch die Schiene . Wenn man sich den Bundesverkehrswegeplan anguckt, dann reicht keine Lupe, sondern
dann braucht man schon ein Mikroskop, um das eine
oder andere entsprechende Projekt darin zu finden.
Deswegen lautet meine Frage: Wie passt es zusammen, dass Sie so energisch - das ist ja auch gut - den
Ausbau der Straßeninfrastruktur für die Elektromobilität vorantreiben, während Sie bezogen auf die Schiene
schon im Vorfeld des Bundesverkehrswegeplanes überwiegend sagen: „Das ist gar nicht unsere Aufgabe . Das
sollen die Länder machen“, und zwar selbst dann, wenn
es Bundesschienenwege sind? Ohne dass sich die Länder
finanziell daran beteiligen, läuft da herzlich wenig. Die
meisten Projekte zur Elektrifizierung sind schon im Vorfeld der Bundesverkehrswegeplanung aus dem ganzen
Prozess ausgeschieden .
Herr Minister .
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie versuchen hier natürlich, ein auf Ihrer Seite bestehendes Missverständnis
weiterzutragen, obwohl Sie es inzwischen besser wissen
müssten . Der Bundesverkehrswegeplan hat in der Tat das
Bundesschienennetz für die Fernverkehre und nicht die
Regionalverkehre im Blick .
({0})
Das liegt aber im System des Bundesverkehrswegeplanes begründet; das habe ich Ihnen im Ausschuss bereits
ausreichend erklärt . Deswegen sind die Regionalstrecken, die Sie jetzt ansprechen, dort nicht beinhaltet . Im
Bereich der Fernverkehrsstrecken machen wir genau das,
was ich vorhin beschrieben habe . Wir treiben nämlich die
Elektrifizierung der Fernverkehrsstrecken voran.
Nichtsdestotrotz findet sich in unserem Nationalen
Strategierahmen auch für den Bereich der Regionalstrecken eine entsprechende Initiative, nämlich die Nutzung
von Brennstoffzellen-Schienenfahrzeugen, das heißt, von
Lokomotiven, die mit Brennstoffzellen betrieben werden
und deswegen elektrisch auf Schienenstrecken fahren
können, die keine Oberleitungen haben . Wir fördern genau diese Initiative, bei der einige Bundesländer Partner
von uns sind .
Frau Bulling-Schröter, Sie haben die Möglichkeit, zu
fragen .
Danke schön . - Sehr geehrter Herr Minister, Sie kennen sicher den Beschluss des Bundesrates, der besagt,
dass spätestens ab dem Jahre 2030 unionsweit - „EUweit“ ist damit gemeint - nur noch emissionsfreie Pkws
zugelassen werden . Ich würde jetzt gerne von Ihnen wissen, inwieweit dieser Beschluss schon in Ihre Strategie
eingeflossen ist.
(Lachen der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Herr Minister .
Stephan Kühn ({0})
Ich habe das ja bereits öffentlich kommentiert - ich
glaube, mit dem Hinweis, dass dieser Beschluss, sollte
er so gefallen sein, Unsinn ist . Man darf keine unrealistischen Erwartungen wecken . Dass es im Jahre 2030 keine Pkws mit Verbrennungsmotoren mehr geben wird, ist
schlichtweg eine falsche Erwartung, die man weckt . Ich
werde diese falsche Erwartung nicht weiter fortschreiben .
({0})
Frau Lemke hat jetzt das Wort .
Herr Minister, ich möchte auch für die Zuhörer noch
einmal transparent machen, dass Sie mit Freuden bejaht
haben, dass Sie meiner Frage nach Palmöl und den verheerenden Klimaauswirkungen von Palmöl gerne ausweichen möchten . Das war Ihr erklärter Wille, der auch
zur Erheiterung Ihrer Kabinettskollegen auf der Regierungsbank beigetragen hat .
Weil die Biokraftstoffe sehr wohl Bestandteil der
Richtlinie 2014/94/EU sind, mit der Sie sich heute im
Kabinett befasst haben - diese Richtlinie enthält auch
Regelungen zu den sogenannten Biokraftstoffen -, möchte ich gerne nachfragen, ob Sie den Beimischungszwang
unverändert beibehalten wollen .
Herr Minister .
Es bleibt bei dem, was ich Ihnen gesagt habe: Wir
reden in unserer Strategie über diejenigen alternativen
Kraftstoffe, die ich hier vorgestellt habe . Zu der von Ihnen wiederholt vorgetragenen Frage der Veränderung der
Beimischungsvorgaben bei bestehenden Kraftstoffen gibt
es bei uns keine Vorstellungen, die diskutiert werden .
({0})
Herr Lenkert .
Herr Minister, von welcher Entwicklung des Gesamtenergiebedarfs für alternative Antriebe im Bereich der
Mobilität gehen Sie aus? Ich beziehe mich hier auf Ihre
Aussage von vorhin, wonach Sie 15 000 Ladestationen
installieren wollen . Bei den geplanten 1 Million Pkw
stellt das eine echte Herausforderung dar . Selbst wenn
Sie mit nur einer Stunde Ladezeit pro Tag rechnen, können nämlich mit 15 000 Ladestationen in 24 Stunden nur
360 000 Pkw laden . Das heißt, da gibt es ein kleines Gap,
bzw . es kann dann passieren, dass man nicht jeden Tag
mit seinem E-Auto fahren kann, sofern man denn nicht
eine eigene Ladestation besitzt . Inwieweit haben Sie also
Ihre Planungen zur E-Mobilität mit der Planung der Errichtung von Ladestationen abgeglichen?
Die Folgefrage, die sich anschließt, lautet: Haben
Sie bei Ihren Planungen berücksichtigt, ob unsere Verteilstromnetze und auch die gesamte Folgeinfrastruktur
überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Belastungen aufzunehmen?
Herr Minister .
Sehr geehrter Herr Kollege, erstens gehen wir davon
aus, dass eine E-Ladesäule da aufgestellt wird, wo es
auch ein Stromkabel gibt .
({0})
Zweitens . Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das normale
Verhalten eines Besitzers eines Elektrowagens kennen:
Elektrofahrzeuge werden hauptsächlich zu Hause oder
an der Arbeitsstelle geladen . Jetzt geht es darum, eine
Ladeinfrastruktur zu schaffen, die den Fahrer in die Lage
versetzt, auch weitere Strecken zu überbrücken . Genau
das ist die Herausforderung, der wir uns hier stellen, sowohl auf den Autobahnen als auch in der Fläche .
Der letzte Punkt ist, dass dies ja nicht die abschließende Zahl der aufzubauenden Ladeinfrastruktureinrichtungen ist . Nicht jede Ladeinfrastruktur, die installiert wird,
wird vom Staat eingerichtet .
({1})
Selbstverständlich gibt es auch wirtschaftliche Alternativen, indem eben Ladeinfrastruktur von der Industrie oder
auch von Privaten eingerichtet wird . Auch auf diese Weise kann dafür gesorgt werden, dass Ladeinfrastruktur in
ganz Deutschland aufgebaut wird .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es Fragen zu
anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? - Dann
beende ich die Befragung zu Themenbereichen der heutigen Kabinettssitzung .
Gibt es darüber hinaus sonstige Fragen an die Bundesregierung? - Das ist nicht der Fall . Dann beende ich die
Befragung der Bundesregierung .
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Fragestunde
Drucksache 18/10201
Ich erinnere daran, dass für die heutige Fragestunde
90 Minuten vorgesehen sind .
Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf . Die Frage 1 des Abgeordneten Dr . Hahn
wird schriftlich beantwortet .
Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf . Die Frage 2 des
Abgeordneten Gehring und die Frage 3 der Abgeordneten Walter-Rosenheimer werden schriftlich beantwortet .
Jetzt rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf . Die Frage 4 des Abgeordneten Movassat
und die Frage 5 des Abgeordneten Kekeritz werden
schriftlich beantwortet .
Nun rufe ich den Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf . Die Frage 6 des
Abgeordneten Dr . Hahn wird ebenfalls schriftlich beantwortet .
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie . Hier steht zur
Beantwortung der Fragen die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Brigitte Zypries zur Verfügung .
Ich rufe die Frage 7 der Abgeordneten Sylvia KottingUhl auf:
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Gründe dafür, dass es beim Energieversorgungsunternehmen EnBW Zwischen- und Endlagerrückstellungen zwar für
den Mehrzweckforschungsreaktor Karlsruhe ({0}), aber
nicht für die Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage
Karlsruhe ({1}) gibt, obwohl diese beiden der öffentlichen
Hand gehörenden Anlagen von derselben Tochtergesellschaft
des EnBW-Vorläuferunternehmens Badenwerk AG, der Kernkraftwerks-Betriebsgesellschaft mbH, betrieben wurden und
Strom ins öffentliche Netz speisten ({2}),
und gegebenenfalls welche Rückbau- und Entsorgungsrückstellungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
bei den Energieversorgungsunternehmen RWE und Eon für
den Thorium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop ({3})?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort .
Frau Abgeordnete, sowohl der Mehrzweckforschungsreaktor Karlsruhe als auch die Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe wird von der
Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und
Entsorgungs-GmbH, der sogenannten WAK GmbH,
betrieben . Diese steht im Eigentum des Bundes, und
zwar heißt hier die Gesellschafterin Energiewerke Nord
GmbH . Die Finanzierung für Stilllegung und Rückbau
dieser Anlagen sowie die Entsorgung der radioaktiven
Abfälle obliegt im Grundsatz dieser WAK GmbH und
damit eben dem Bund und dem Land Baden-Württemberg .
Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit
der EnBW sind bestimmte Abfälle des Mehrzweckforschungsreaktors der EnBW zugeordnet, und für deren
Entsorgung hat die EnBW nach derzeitiger Rechtslage
die Kosten zu tragen und dementsprechend Rückstellungen zu bilden .
Der zweite Teil Ihrer Frage bezog sich auf den Thorium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop . Da verhält
es sich so, dass für die Gesellschafter der Hochtemperatur-Kernkraftwerk Gesellschaft wegen der einmaligen
Anlagenhistorie eine Zahlungspflicht besteht, und zwar
nach Maßgabe von besonderen vertraglichen Vereinbarungen mit der öffentlichen Hand . Die Unternehmen
Eon und RWE sind aufgrund dieser Vereinbarung nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht verpflichtet, Rückstellungen zu bilden . Ergänzend dazu können Sie die
Antwort der Bundesregierung vom 31 . Oktober auf Ihre
schriftliche Frage vom 24 . Oktober dieses Jahres nachlesen .
Vielen Dank . - Frau Kotting-Uhl .
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort . Sie können mir, nehme ich an, doch bestätigen, dass
RWE unmittelbar und Eon mittelbar an der THTR-Betriebsgesellschaft beteiligt sind und die THTR-Kosten das war ja die Vereinbarung - von Anfang an zu je einem
Drittel von Bund, NRW und Gesellschafterverbund, der
sogenannten THTR-Betriebsgesellschaft, getragen wurden und dass es von daher - ich sage einmal: eigentlich Rückstellungen bei RWE und Eon geben müsste .
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben diese
Energieversorgungsunternehmen ihren Kostenanteil aufgrund von vertraglichen Regelungen mit der öffentlichen
Hand bereits gezahlt . Deswegen sind Rückstellungen
nicht zu bilden . Das ist unser Kenntnisstand .
Dann rufe ich die Frage 8 der Abgeordneten KottingUhl auf:
Was ist die konkrete jeweilige Höhe der verschiedenen
Kosten der Energieversorgungsunternehmen in den Jahren 2015 und 2016, die laut dem von der Bundesregierung
am 19 . Oktober 2016 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes
zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung in Summe 939 Millionen Euro ergeben ({0}), und wie
sieht im Detail die „realitätsnähere Barwertermittlung“ der
Endlagerkosten aus, die in dem vorgenannten Gesetzentwurf
in Artikel 1 § 7 Absatz 2 „zu einer Minderung des Barwerts
von rund 0,54 Milliarden Euro“ führte ({1})?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort .
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
Die Frage 8 besteht aus zwei Teilfragen . Zu dem ersten Teil der Frage, in dem nach der Aufschlüsselung in
Einzelposten der Gesamtsumme von 939 Millionen Euro
gefragt wird, kann ich Ihnen sagen, dass wir keine Aufschlüsselung machen können . Der Grund dafür ist, dass
die Unternehmen die Angaben über die Einzelposten
an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein
Grant Thornton AG gegeben haben, und zwar vertraulich . Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die
Kostenpositionen im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie und haftet dafür, dass sie alles
richtig macht, genauso wie das Wirtschaftsprüfer ansonsten auch tun .
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich gerne sagen,
dass im Hinblick auf die Endlagerung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Berechnung der Einzahlungsbeträge eine Barwertkorrektur vorgenommen hat,
und zwar insoweit, als es um die Frage der Endlagerbehälter für abgebrannte Brennelemente sowie die anteiligen Kosten der Konditionierung geht . Wenn ich richtig
informiert bin, haben Sie darüber schon mit der Fachebene gesprochen . Das heißt, Sie wissen, wie sich dieser
Barwert errechnet .
({0})
- Dann kann ich das gerne erklären . Die Idee ist, dass
man jetzt eine Summe einzahlt und sie bis zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt angespart wird, wobei sie
entsprechend verzinst wird . Weil aber die Kosten für die
Abfallbehälter erst später anfallen, nämlich erst dann,
wenn das Endlager fertig gebaut ist - erst dann braucht
man ja die Behälter -, muss man hierfür nicht schon
jetzt Geld zahlen, das dann verzinst angelegt wird . Wenn
man diese Kosten mit hereinrechnet, dann hat man einen
geringeren Barwert . Wenn man also die Kosten für die
Behälter dazurechnet, dann ist am Ende genauso viel zu
bezahlen, obwohl der Barwert am Anfang geringer war . Alles nicht so einfach .
({1})
Frau Kotting-Uhl, Sie haben die Möglichkeit zur
Nachfrage .
Danke schön . - Frau Staatssekretärin, zunächst zum
ersten Teil . Ich hatte ja schon einmal schriftlich gefragt
und habe darauf auch die Antwort bekommen, dass man
das nicht im Einzelnen aufschlüsseln könne, aber dass
es sich insbesondere um Vorausleistungen auf Beiträge
nach der Endlagervorausleistungsverordnung, Umlagen
nach dem Standortauswahlgesetz und Betriebskosten
für die standortnahen Zwischenlager handele . Von diesen drei Posten stellt zwei Posten der Bund in Rechnung,
nämlich die Vorausleistungsbescheide - da dreht es sich
um Schacht Konrad; ich wüsste nicht, was das sonst sein
sollte - und die Umlagen nach dem Standortauswahlgesetz - das können derzeit nur die Offenhaltungskosten für
Gorleben sein . Beides sind also Posten, die Sie benennen
können müssten . Deshalb würde ich gerne noch einmal
danach fragen bzw ., wenn Sie es nicht beantworten können, Sie fragen, ob Sie bereit wären, das dann zu eruieren
und es mir schriftlich zukommen zu lassen .
Ich habe in der Vorbereitung der Antwort auf Ihre Frage mit der Fachebene gesprochen, und diese hat mir außer Schacht Konrad noch einen weiteren Posten genannt,
den ich mir aber leider nicht aufgeschrieben habe; deswegen kann ich es jetzt nicht mehr beantworten . Insofern
machen wir das dann gerne schriftlich .
Gut . - Nun zu der Frage der realitätsnäheren Barwertermittlung, die wirklich ziemlich kompliziert ist . Ich hatte darüber in der Tat schon mit einem Ihrer Gutachter gesprochen . Aber was sich mir noch nicht erschließt - und
das möchte ich Sie jetzt gerne fragen -: Handelt es sich
dabei um eine Korrektur der von Warth & Klein Grant
Thornton vorgenommenen Berechnungen?
Und in dem Zusammenhang: Diese Ausgaben belaufen sich ja immerhin auf etwas über eine halbe Milliarde
Euro . Werden diese noch mal dezidiert aufgeschlüsselt
vorgelegt? Wer prüft sie am Ende? Das ist alles ein bisschen vage . Es handelt sich ja immerhin um gewaltige Abzüge von den Geldern, aus denen schließlich der Fonds
für die Endlagerung und die Zwischenlagerung gebildet
werden soll . Also, war das ein Fehler, den Warth & Klein
Grant Thornton in ihren Berechnungen gemacht haben?
Das mit Warth & Klein Grant Thornton habe ich hier
nirgends . Waren das diejenigen, die den sogenannten
Stresstest gemacht haben?
Ja .
Dann kann man das vielleicht als Fehler bezeichnen,
weil sie auf alle Fälle nicht in Rechnung gestellt haben,
dass die Gelder zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt
anfallen . Das ist genau das, was eben diesen Barwert
ausmacht . Das ist ja eine ganz logische Geschichte; man
macht das ja auch im Ablauf eines Bauvorhabens, dass
man dann, wenn etwas fertig ist, wieder Geld hineinschießt, um weiterzubauen . So ist das hier auch . Man
baut eben erst das Endlager, und erst dann benötigt man
Geld für die Behälter, die man da einlagert . Solche Behälter sind natürlich auch hinreichend teuer . Ich nehme
einmal an, das hatten die nicht bedacht; sonst hätten sie
es jetzt nicht anders darstellen müssen .
({0})
Herzlichen Dank . - Bei Frage 9 des Abgeordneten
Oliver Krischer wird um eine schriftliche Beantwortung
gebeten .
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes . Hier übernimmt die Beantwortung der
Fragen die Staatsministerin Professor Dr . Maria Böhmer .
Frage 10 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Frage 11
des Abgeordneten Kai Gehring, Frage 12 der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Frage 13 des Abgeordneten Andrej
Hunko sowie Fragen 14 und 15 der Abgeordneten Heike
Hänsel werden schriftlich beantwortet .
Damit rufe ich jetzt die Frage 16 des Kollegen Volker
Beck auf:
Welche Erkenntnisse - Quellen der Zahlungen, Höhe
der Zahlungen, Administration der Zahlungen - ({0}) hat die Bundesregierung inzwischen über die Zahlung von sogenannten Märtyrerrenten durch palästinensische Stellen ({1}) an palästinensische Terroristen und/oder ihre Hinterbliebenen, und mit welchem
konkreten Ergebnis hat die Bundesregierung als einer der
größten Geber bei der Vierten Sitzung des Deutsch-Palästinensischen Lenkungsausschusses ({2}) diese nach
meiner Auffassung inakzeptable Finanzierung des Terrors
durch den Präsidenten unterstellten Stellen ({3}) angesprochen?
Frau Staatsministerin .
Frau Präsidentin! Herr Kollege Beck, lassen Sie mich
zunächst noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass
sich die Bundesregierung weder direkt noch indirekt
an Zahlungen beteiligt, die von palästinensischer Seite an Gefangene oder Hinterbliebene gezahlt werden .
Die Bundesregierung verfolgt dieses Thema mit ihren
palästinensischen Gesprächspartnern, so zum Beispiel
jüngst mit Premierminister Hamdallah in Vorbereitung
des Deutsch-Palästinensischen Lenkungsausschusses .
Premierminister Hamdallah hat zugesagt, dass aus dem
Haushalt der palästinensischen Behörde auch indirekt
keine Zahlungen an Gefangene geleistet werden .
Herr Kollege Beck .
Also nach Recherchen des RBB bekommen
36 000 Familien in Palästina solche Renten; ein Großteil
davon sind Hinterbliebene von sogenannten Märtyrern,
die bei Terroranschlägen auf israelische Staatsbürger
oder israelische Soldaten zu Tode gekommen sind . Diese Leistungen werden seit 2014 - das ist richtig - nicht
direkt von der palästinensischen Autorität, sondern von
der Palästinensischen Befreiungsorganisation, der PLO,
gezahlt, und zwar sowohl im Gebiet von Gaza als auch
im Westjordanland . Der Vorsitzende der PLO ist Präsident Abbas, der Präsident der Autonomiebehörde . Es
fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass Sie sich nun schon
zum fünften Mal im Plenum damit herausreden, dass das
unterschiedliche Kassen sind . Wir wissen genau, wie das
läuft .
Was hat die Bundesregierung, die mit der Regierung
der Palästinensischen Autorität in einem gemeinsamen
Lenkungsausschuss sitzt, gegenüber der PLO dazu gesagt, was sie unternehmen wird, wenn diese Rentenzahlungen an Terroristen und ihre Hinterbliebenen als Belohnung für Terror weiter von der PLO geleistet werden?
Das sind unsere politischen Partner, und ich erwarte eigentlich, dass Sie dem Parlament sagen, welche Ansagen
Sie ihnen gegenüber machen .
Frau Staatsministerin .
Gern . - Herr Kollege Beck, Sie haben mich mitnichten ein fünftes Mal dazu gehört .
({0})
- Richtig, mein Kollege Roth . - Ich habe die Debatte
mit dem Kollegen Roth im Protokoll nachgelesen; es
war auch nicht die erste . Sie haben zu der Frage auch ein
Schreiben des Bundesaußenministers erhalten, Sie haben
ein Schreiben von mir erhalten .
Ich kann es übrigens gut nachempfinden. Wir sind uns
ja sehr verbunden, wenn es um Israel und die Frage der
Sicherheit dort geht . Insofern glaube ich, dass wir bei
dem, was Sie in der heutigen Frage mit Blick auf den
Deutsch-Palästinensischen Lenkungsausschuss thematisieren, deutlich unterscheiden müssen: Ein solches Forum gibt es nicht für die PLO, sondern das gibt es für die
PA . Deshalb, Herr Kollege Beck - Sie mögen den Kopf
schütteln -, glaube ich, dass Ihre Frage an der Stelle nicht
das eigentliche Anliegen, das Sie haben, trifft .
Wie bewerten Sie die Schritte der britischen Regierung, die mit einem Zahlungsstopp gegenüber der Palästinensischen Autorität gedroht hat, wenn diese Frage
nicht geklärt wird? Warum ist das für die Bundesregierung, die von sich behauptet, dass die Sicherheit Israels
deutsche Staatsräson ist, bislang kein Thema gewesen?
Da widerspreche ich jetzt aber einmal heftig . Sie wissen selbst ganz genau, dass wir dieses immer wieder zum
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-25-08-2016/wie-die-palaestinensische-regierung-moerder-und-deren-familien-unterstuetzt.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-25-08-2016/wie-die-palaestinensische-regierung-moerder-und-deren-familien-unterstuetzt.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-25-08-2016/wie-die-palaestinensische-regierung-moerder-und-deren-familien-unterstuetzt.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-25-08-2016/wie-die-palaestinensische-regierung-moerder-und-deren-familien-unterstuetzt.html
http://www.memri.org/report/en/0/0/0/0/0/0/9305.htm
http://www.memri.org/report/en/0/0/0/0/0/0/9305.htm
http://www.facebook.com/AuswaertigesAmt/videos/1084048998358936/?comment_id=1084345844995918&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R0%22%7D
http://www.facebook.com/AuswaertigesAmt/videos/1084048998358936/?comment_id=1084345844995918&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R0%22%7D
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http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/PalaestinensischeGebiete/161026-D-PAL_Lenkungsausschuss.html
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/PalaestinensischeGebiete/161026-D-PAL_Lenkungsausschuss.html
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/PalaestinensischeGebiete/161026-D-PAL_Lenkungsausschuss.html
Thema gemacht haben . Ich habe eben noch einmal darauf
hingewiesen,
({0})
dass es in der Vorbereitung der Sitzung des jüngsten
Deutsch-Palästinensischen Lenkungsausschusses zu
einem nachdrücklichen Gespräch mit Premierminister
Hamdallah kam . Sie wissen von der Debatte im Rahmen
der Fragestunde mit meinem Kollegen Roth, dass es auch
vorher schon entsprechende Gespräche meines Kollegen,
des Parlamentarischen Staatssekretärs Silberhorn, gab
und dass Hamdallah sehr klar erklärt hat, dass an dieser
Stelle keine Mittel fließen. Sie wissen ebenso, dass wir
seit 2011 keine Budgethilfe an die PA zahlen .
Aber ich glaube, es geht Ihnen um etwas anderes . Von
daher ist das nicht nur ein Thema für diese Fragestunde .
Ich muss sagen, ich bewundere geradezu, wie Sie immer
wieder dieses Thema aufgreifen . Es ist auch uns ein Anliegen, und Sie können nicht einfach so tun, als ob das
Auswärtige Amt und die Bundesregierung dieses Thema
nicht mit aller Kraft verfolgen würden . Das haben Sie
aber - auch auf Facebook - gemacht .
Darf ich jetzt vielleicht noch eine Empfehlung von
Kollegin zu Kollegen geben? Ich würde sagen, das ist
ein Thema, das im Auswärtigen Ausschuss intensiv behandelt werden sollte, und ich stelle es Ihnen anheim, es
dort anzusprechen .
Vielen Dank . - Die Frage 17 des Abgeordneten HansChristian Ströbele und die Frage 18 des Abgeordneten
Özcan Mutlu werden schriftlich beantwortet .
Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern . Die Frage 19 des Abgeordneten Özcan Mutlu, die Frage 20 des Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, die Frage 21 des Abgeordneten
Niema Movassat und die Fragen 22 und 23 der Abgeordneten Ulla Jelpke werden schriftlich beantwortet .
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz .
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange zur Verfügung .
Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Volker Beck
auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens nach den §§ 175, 175a des Strafgesetzbuchs auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches zum Verlust der bürgerlichen Existenz ({0}) führen könnte einschließlich von
Auswirkungen auf die heutige Rentenhöhe für die Betroffenen, und wie will die Bundesregierung solchen Berufs- und
Rentenschäden Rechnung tragen ({1})?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Ich beantworte die
Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist bekannt, dass
es bereits durch die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, durch Ermittlungsmaßnahmen oder wegen der
Durchführung einer Hauptverhandlung zur Vernichtung
bürgerlicher Existenzen kommen konnte . Schon die bloße Existenz der Strafvorschrift des § 175 Strafgesetzbuch
hat aufgrund der damit verbundenen Stigmatisierung zu
einer Einschränkung der Lebensführung und zu belastenden Biografien geführt.
Die Bundesregierung berät derzeit über einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung von Personen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind . Das Gesetzesvorhaben
sieht vor, strafgerichtliche Verurteilungen aufzuheben
sowie den Betroffenen wegen der Verurteilung und einer
darauf beruhenden Freiheitsentziehung eine individuelle
Entschädigung zu zahlen .
Hinsichtlich der Beeinträchtigungen für Personen, die
nicht aus Verurteilungen resultieren, sind verschiedene
Modelle einer Rehabilitierung denkbar . Hierzu zählt natürlich vor allem eine Kollektiventschädigung . Mit dieser
besteht die Möglichkeit, die Beeinträchtigungen anzuerkennen und als Unrecht zu dokumentieren . Dies betrifft
natürlich auch die Berufs- und Rentenschäden .
Herr Kollege Beck, Sie haben die Möglichkeit zur
Nachfrage .
Herr Staatssekretär, zunächst einmal vielen Dank dafür, dass wir überhaupt so weit gekommen sind . Wir haben ja immer gedrängt, und wir sind ganz bei Ihnen, was
die Rehabilitierung angeht .
Bei der Entschädigung will ich Ihnen Folgendes nahelegen: Für Homosexuelle aus der Zeit des Nationalsozialismus gibt es schon eine entsprechende Entschädigungspraxis: AKG-Härtefonds . Danach sind Freiheitsschäden,
Gesundheitsschäden sowie Berufs- und Rentenschäden
entschädigungsfähig . In Ihrem Gesetzentwurf sind nur
noch Freiheitsschäden aufgrund von Verurteilungen entschädigungsfähig .
Die Menschen, deren Homosexualität damals aufgrund der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens bekannt wurde, wurden trotz strafgerichtlichem Freispruch
aus dem Beamtenverhältnis entlassen, haben oftmals
ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz verloren . Diese
Menschen haben noch heute geringere Renten, weil ihre
Berufskarriere nach dem Bekanntwerden ihrer Homosexualität aufgrund der Eröffnung eines Verfahrens beendet
war . Diesen Menschen hilft eine Kollektiventschädigung
nicht; denn ihre Renten bleiben dann weiterhin geringer,
als wenn ihnen das aufgrund des Unrechtsparagrafen 175
nicht passiert wäre .
Ich will Sie fragen: Sind Sie bereit, noch einmal die
Praxis des AKG-Härtefonds dahin gehend zu überprüfen,
ob man daraus Regelungen auch für die Entschädigung
der nach 1945 verfolgten Homosexuellen übernehmen
kann?
Herr Staatssekretär .
Herr Kollege Beck, zunächst herzlichen Dank für die
anerkennenden Worte . - In der Tat ist es uns ein Anliegen, den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von § 175
Strafgesetzbuch Betroffenen möglichst rasch voranzutreiben . Dazu gehört auch das, was Sie in Ihrer Frage
angesprochen haben . Deswegen will ich sie wie folgt
beantworten: Die Ressorts sind, wie Sie wissen, im Abstimmungsprozess . Wir werden Ihr Anliegen in diesem
Zusammenhang noch einmal wägen .
Möchten Sie eine zweite Nachfrage stellen? - Dann
haben Sie das Wort .
Ein zweiter Aspekt, der bereits in der Grundfrage angesprochen ist - wie ich gehört habe, stand das auch in
Ihrem ursprünglichen Diskussionsentwurf -, betrifft die
Frage der Kollektiventschädigung, also einer Kollektivmaßnahme . Ich möchte Sie fragen, ob Sie auch berücksichtigen, dass § 175 einer ganzen Generation sozusagen
die Möglichkeit zur freien Entfaltung des Lebens und
meiner Generation zumindest teilweise eine unbeschwerte Jugend gestohlen hat . Viele der betroffenen Menschen
sind heute im hohen Alter und finden oft keine Strukturen
der Seniorenbetreuung vor, die auf ihre Lebenswirklichkeiten eingehen . Sehen Sie neben der Notwendigkeit der
historischen Aufarbeitung nicht in diesem Bereich auch
die Notwendigkeit, für die betroffene Generation etwas
im Sinne einer lebensweltlichen Wiedergutmachung zu
machen?
Herr Staatssekretär .
Ich kann das Argument sehr gut nachvollziehen . Ich
bitte aber um Verständnis, wenn ich feststelle, dass diese Fragen nicht mein Haus, das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz, sondern das BMAS
und auch das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend tangieren . Trotzdem sage ich Ihnen
zu, dass im Rahmen der Ressortbeteiligung alle diese
Fragen eine Rolle spielen werden .
Vielen Dank . - Damit kommen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales . Hier übernimmt die
Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme die
Beantwortung der Fragen .
Ich rufe die Frage 25 der Abgeordneten Katrin Werner
auf:
Wie hoch sind die Kosten, die die Bundesregierung insgesamt in der 18 . Legislaturperiode für ihr Marketing „zur
Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderungen in der
Gesellschaft“ ausgibt ({0})?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort .
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin . - Der Geldbetrag, den Sie abfragen, beläuft sich auf 6,7 Millionen
Euro . Ich kann das auch für die einzelnen Jahre verdeutlichen: Für das restliche Jahr 2013 - soweit es die 18 . Legislaturperiode betrifft - waren es 517 000 Euro, im Jahr
2014 2 030 000 Euro, im Jahr 2015 1 536 000 Euro und
im Jahr 2016 bislang 2 618 000 Euro .
Frau Werner .
Vielen Dank . - Ich bin noch ein bisschen benommen
von den Zahlen; denn wir sind ja eigentlich in dem Bereich Ausgaben für Bewusstseinsbildung gerade im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz . Ich möchte
deshalb auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen .
Am 29 . Oktober gab es in Hamburg eine Veranstaltung,
an der der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Ministerin Nahles teilgenommen haben . Dort
wurde gesagt, dass vor allen Dingen die Proteste unter
dem Motto „Nicht mein Gesetz“ daran schuld seien, dass
das Bundesfinanzministerium nicht gewillt ist, mehr Gelder für das Bundesteilhabegesetz in die Hand zu nehmen .
Nach Ihrer Antwort in der vorherigen Fragestunde sind
ja ungefähr 1 Million Euro nur für die Anzeigenschaltung
und die Plakatwerbung für die Kampagne „Weniger behindern“ ausgegeben worden . Ist vielleicht die Priorität
bei den Ausgaben im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes falsch gesetzt worden?
Frau Staatssekretärin .
Unter welchem Gesichtspunkt sollte das Geld falsch
eingesetzt worden sein?
Frau Werner .
Jetzt verschwende ich zwar meine zweite Nachfrage,
aber ich glaube, dass Sie wissen, dass es massive Kritik
Volker Beck ({0})
daran gibt, dass man, nachdem man nur für das Schalten
von Annoncen und Anzeigen sowie eine massive Plakatierung im Rahmen der Inklusionstage 1 Million Euro
ausgegeben hat, auf einer Veranstaltung erklärt hat, dass
die Proteste dazu geführt haben, dass das Finanzministerium nicht mehr Geld gibt . Das ist vom Zusammenhang
her für diejenigen, die für ein besseres Teilhabegesetz
kämpfen, absolut unverständlich . Das ist jetzt zwar in
dem Sinne keine Frage, aber ich empfinde das langsam
als dreist, ehrlich gesagt .
Auf der Veranstaltung der SPD in Hamburg sprach
man zwar davon, dass es einen wunderbaren Beteiligungsprozess gegeben habe, dass man aber überhaupt
nicht verstehen könne, dass nach zwei Jahren Beteiligung so eine massive Kritik kommt . Ich habe da schon
die Frage: Hat man denn erst heute, nachdem die Proteste
aufkamen, über mehr Geld verhandelt? Oder hat man im Koalitionsvertrag steht, dass keine neue Ausgabendynamik entstehen soll - auch beim Bundesteilhabegesetz
die Kosten deckeln wollen? Es regt momentan ziemlich
viele Betroffene auf, wie politische Entscheidungen verkauft werden und wie Schuld zugewiesen wird .
Frau Staatssekretärin .
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, fragen Sie danach, zu welchem Zeitpunkt mit dem Finanzministerium
über etwaige Mehrbedarfe verhandelt worden ist . Diese
Frage kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten . Die Antwort liefern wir deshalb schriftlich nach .
Herr Lenkert .
Vielen Dank, Frau Präsidentin . - Frau Staatssekretärin, Sie führten gerade aus, dass Sie im Rahmen des Marketings 6,7 Millionen Euro für Plakatwerbung und eventuell Flyer in dieser Legislaturperiode ausgegeben haben .
Sind darin auch Gelder zum Beispiel für die Schulung
von Tourismusverbänden und Verbänden, die sich um
Behinderte kümmern, enthalten? In welchem Verhältnis
stehen die Ausgaben für diese Verbände, die im Prinzip
als Multiplikatoren wirken können, zu den Ausgaben für
Standardwerbung, die uns an jeder Straßenecke begegnet?
Frau Staatssekretärin .
Es sind dort beachtliche Beträge beispielsweise für
Veranstaltungen enthalten . Wir können Ihnen die diesbezüglichen Zahlen gerne nachliefern .
Ich rufe jetzt die Frage 26 der Abgeordneten Katrin
Werner auf:
Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung gegeben sein, damit die Begründung des „Progressionsvorbehalts“ das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderungen nicht
mehr verhindert, und wann wird es so weit sein?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort .
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin . - Ich kann keinen Unterschied zu Ihrer Frage 32 vom September 2016
erkennen . Daher nehme ich Bezug auf die Antwort, die
damals gegeben worden ist . Damals hatte sich die Bundesregierung unter Verweis auf den sogenannten Progressionsvorbehalt nach Artikel 4 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention zu dem entsprechenden
Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Fortentwicklung des Leistungsrechts geäußert .
Frau Werner .
Auch ich habe die Antwort vom 21 . September 2016
hier vorliegen . Ich weiß, dass es in der Vergangenheit
durchaus schon einmal die eine oder andere Unterschiedlichkeit in den Antworten gab; denn ich befinde mich
mittlerweile jeden Mittwoch einer Sitzungswoche hier .
Nach der letzten Antwort hat zufälligerweise eine
Anhörung stattgefunden . Zufälligerweise war in dieser
Anhörung die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts
für Menschenrechte vertreten - auf Einladung der Linksfraktion, weil die Regierungsfraktionen dieses Institut
nicht benennen wollten . In dieser Anhörung wurde danach gefragt, inwieweit der Progressionsvorbehalt in der
UN-Behindertenrechtskonvention mit den neuen Regeln
vereinbar ist . Eine Besserung sei an dieser Stelle nicht
erkennbar, meinte Herr Dr . Aichele . Genau deshalb frage
ich nach . In der Anhörung am Montag hatten wir zu vielen Punkten sehr viel Kritik - das haben, glaube ich, auch
Ihre Kollegen festgestellt -, und daher diese Nachfrage .
Frau Staatssekretärin .
Trotz Ihres Nachlegens kann ich Ihnen keine andere
Antwort geben . Es gibt einen Gestaltungsspielraum des
Gesetzgebers . Diesen Gestaltungsspielraum haben wir
unter anderem mit dem Bundesteilhabegesetz genutzt .
Sie wissen, dass mit dem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen perspektivisch round about
700 Millionen Euro jährlich zusätzlich ausgegeben werden .
Frau Werner .
Gut . Dann frage ich vielleicht ein Stück weit allgemeiner und beziehe mich einfach nur allgemein auf die
Anhörung . Ich hoffe, dass dadurch etwas mehr Erkenntnis zustande kommt .
Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der Anhörung am Montag der Obmann der CDU/CSU, Herr
Schiewerling, erwähnte, dass er in seiner parlamentarischen Arbeit noch kaum einen Gesetzentwurf erlebt
habe, der derart heftig kritisiert worden sei . Ich glaube,
vor Ort waren nicht die Betroffenen, sondern hauptsächlich Verbände . Ich erwähnte ja schon die Veranstaltung
der SPD in Hamburg, auf der Frau Nahles starke Kritik
aus Richtung der Betroffenen erhielt . Auch sie hatte vorher solch eine massive Kritik noch nicht erlebt, und das
nach einem zweijährigen Beteiligungsprozess .
Insofern ist schon die Frage: Müssen wir jetzt davon
ausgehen, dass alles, was Sie im Vorfeld schon geäußert
oder in den Gesetzentwurf geschrieben haben, Gesetz
wird, dass Sie also wenig Kritik annehmen und ändern?
Ist es so, dass es viele Personen in den anderen Regierungsparteien gibt - auch das wurde in Hamburg erwähnt -, die eigentlich froh wären, wenn dieses Gesetz
gar nicht zustande käme, weil man dann 700 Millionen
Euro sparen und an anderer Stelle ausgeben könnte, wie
es Herr Kahrs in Hamburg geäußert hat?
Frau Staatssekretärin .
Frau Werner, gestatten Sie mir zunächst vielleicht die
Anmerkung, dass es unterschiedliche Einschätzungen
über Sachverständigenanhörungen geben kann .
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit dem
Bundesteilhabegesetz ein ganzes Stück zugunsten der
behinderten Menschen vorwärtskommen . Ich kann das
an verschiedenen Punkten festmachen . Es beginnt bei
der Einkommens- und Vermögensanrechnung . Es geht
weiter mit verbesserten Verfahrensabläufen, die meines
Erachtens zu einer wesentlich besseren Deckung von Bedarfen bei Menschen mit Behinderung führen . Das sind
zwei Punkte, die ich an dieser Stelle als Beispiele nennen
mag . Ich kann außerdem nennen: das Budget für Arbeit
usw . usw .
Frau Werner, im Übrigen wissen Sie, dass sich dieser Gesetzentwurf mittlerweile in den parlamentarischen
Abläufen befindet. Es ist also in der Hand des Parlamentes, gegebenenfalls an dem einen oder anderen Punkt
Änderungen vorzunehmen . Das ist nicht mehr Sache des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales .
Jetzt hat Herr Lenkert noch eine Frage .
Frau Staatssekretärin, wenn ich den Progressionsvorbehalt in der UN-Behindertenrechtskonvention richtig
verstehe, bedeutet er, dass die Eingliederung und die
Beseitigung der Nachteile behinderter Menschen keinen
Staat überfordern, das heißt nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eines jeden Landes stattfinden soll.
Jetzt lautet die Frage der Kollegin Werner erneut, ob
das Menschenrecht auf freie Wohnungswahl nicht umgesetzt werden kann, und zwar im Zusammenhang damit,
dass das Bundesfinanzministerium einen Haushaltsüberschuss verkündet . In diesem Zusammenhang kann von
einer Überforderung der Bundesrepublik nicht mehr die
Rede sein, wenn jetzt endlich diese Forderungen aus der
UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden sollen .
Mich würde also interessieren, wie Sie im Zusammenhang mit dem Haushaltsüberschuss, der nachweislich
keine Überforderung der Bundesrepublik mehr darstellen
lässt, an dieser Stelle endlich Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen umsetzen wollen .
Frau Staatssekretärin .
Zunächst einmal: Sie geben den Gesetzentwurf
falsch wieder, wenn Sie so generell in den Raum stellen, dass es nicht das Recht auf freie Wohnungswahl
gibt . - Das ist der erste Punkt, den ich an dieser Stelle
anführen will .
Der zweite Punkt . Ich kann nur noch einmal wiederholen: Es liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers,
bezüglich der UN-BRK tätig zu werden . Im Übrigen ist
der Gesetzentwurf nunmehr in der Hand des Parlaments .
Es obliegt dem Parlament, gegebenenfalls Änderungen
vorzunehmen .
Vielen Dank . - Die Frage 27 der Kollegin Sevim
Dağdelen wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Die Fragen 28 und 29 des Kollegen Harald Ebner sowie die
Fragen 30 und 31 der Kollegin Bärbel Höhn werden
schriftlich beantwortet .
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung . Die Frage 32 der Kollegin
Beate Walter-Rosenheimer und die Frage 33 des Kollegen Andrej Hunko werden schriftlich beantwortet .
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit . Die Frage 34 der Kollegin
Sabine Zimmermann wird schriftlich beantwortet .
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur . Die Fragen 35 und 36 des Kollegen Stephan Kühn, die Frage 37
des Kollegen Oliver Krischer, die Fragen 38 und 39 des
Kollegen Matthias Gastel sowie die Fragen 40 und 41
des Kollegen Herbert Behrens werden schriftlich beantwortet .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am
Schluss unserer heutigen Tagesordnung .
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 10 . November 2016,
9 Uhr, ein .
Die Sitzung ist geschlossen .