Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich ein Wort
zur aktuellen Entwicklung in der Ukraine sagen: Mit
großer Sorge verfolgen wir die Eskalation der Gewalt.
Die Nachricht von den vielen Toten und Verletzten
macht uns tief betroffen. Unsere Gedanken sind bei den
Familien und Angehörigen. Gemeinsam mit unseren
Partnern in Europa wollen wir dazu beitragen, dass der
Konflikt so schnell wie möglich beendet wird und die
Menschen in der Ukraine ein Leben in Freiheit und
Selbstbestimmung führen können. Wir werden uns als
Parlament mit der Entwicklung schon morgen in einer
vereinbarten Debatte weiter beschäftigen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Fragestunde
Drucksache 18/527
Als Erstes ist der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefordert. Zur
Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär
Peter Bleser bereit.
Frage 1 ist von der Kollegin Abgeordneten
Dr. Kirsten Tackmann, Fraktion Die Linke:
Welche nichtintensive Steuerung des Milchmarktes hält
die Bundesregierung für das sogenannte Soft Landing für den
im Jahr 2015 geplanten Ausstieg aus dem Milchquotensystem
für geeignet, wenn sie eine „intensive Steuerung des Milchmarktes“ ablehnt - siehe Vorbericht zum Agrar- und Fischereirat, Ausschussdrucksache 18({0})025 des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages?
Herr Staatssekretär, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Frau Kollegin
Tackmann, die Bundesregierung setzt den Kurs der
Marktausrichtung der Milchwirtschaft fort. Die staatlichen Rahmenbedingungen sollten der Nutzung der sich
bietenden Marktchancen nicht entgegenstehen.
Für den Fall außergewöhnlicher Marktkrisen setzt die
Bundesregierung weiterhin auf das wirksame und verlässliche Sicherheitsnetz der Europäischen Union. Das
Sicherheitsnetz hat sich in der Milchkrise bewährt und
hat funktioniert. Die Bundesregierung wird darauf achten, dass die Europäische Kommission ihre Aufgaben im
Rahmen des Sicherheitsnetzes gegebenenfalls rechtzeitig und verantwortungsvoll wahrnimmt und erforderliche Krisenmaßnahmen ergreift. Die Direktzahlungen
stabilisieren zusätzlich das Einkommen der Milcherzeuger.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?
Ja.
Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
der Ausstieg aus der Milchquote ist für 2015 angekündigt und ein sogenanntes Soft Landing mit der EU vereinbart. Deswegen meine Frage: Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Erwartungen an
die Zeit nach der Milchquote bisher auf den Milchmarkt
ausgewirkt haben und wie viele Arbeitsplätze dort verloren gegangen sind?
Frau Kollegin Tackmann, es bleibt dabei: Die Milchquotenregelung endet am 31. März 2015. Das Soft
Landing funktioniert. Sie kennen die Marktlage. Die Erzeugerpreise haben sich erfreulicherweise sehr gut erholt. Wir befinden uns zurzeit sogar in einer Preissituation, die wir so nicht erwartet haben.
Ich kann Ihnen darüber hinaus, obwohl Sie jetzt gar
nicht danach gefragt haben, berichten, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, Möglichkeiten zu finden,
dass die Höhe der Superabgabe, die fällig wird, weil eine
leichte Überlieferung der Quote festzustellen ist, reduziert wird. Wir denken daran, die sogenannte Fettquote wieder abzuschaffen. Damit würde den deutschen
Milcherzeugern ein erheblicher Millionenbetrag zugutekommen. Allerdings ist dieser unser Vorschlag in der
Europäischen Union noch nicht mehrheitsfähig.
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? Bitte schön.
Der Parlamentarische Staatssekretär hat in vorauseilendem Gehorsam meinen Gedanken schon aufgegriffen.
Die Frage der Überlieferung wird natürlich sehr intensiv
diskutiert. Im Rahmen des Soft Landings im Milchmarkt
war vereinbart, dass sich die Milchquote jährlich um
1 Prozent erhöht. Das war mit allen Mitgliedstaaten abgesprochen. Jetzt stellt sich die Frage, ob Ihre Position,
die Regelung zur Überlieferung infrage zu stellen und
die Strafzahlungen, die sich für Deutschland ergeben
würden, zurückzunehmen, nicht unsolidarisch im Gesamtzusammenhang der Vereinbarung ist. Ich frage dies
vor allem vor dem Hintergrund, dass es nach einer
Onlineumfrage von top agrar die Mehrheit der Rinderhalter für durchaus richtig hält, die Vereinbarung einzuhalten und die Überlieferung mit Geld abzugleichen.
Frau Kollegin, wir bewegen uns hier in einem engen
rechtlichen Rahmen; da haben Sie völlig recht. Es
könnte höchstens dazu kommen, dass man eine einmal
veränderte Fettquote wieder rückführt. Dort sehen wir
rechtliche Möglichkeiten.
Lassen Sie mich eine Bewertung anschließen. Gerade
die Milcherzeuger haben in der Milchkrise 2008/2009
wirklich schwerwiegenden finanziellen Schaden davontragen müssen. Wenn jetzt eine Chance bestünde, notwendige oder erforderliche Strafzahlungen zu reduzieren, dann wäre das eine willkommene Möglichkeit,
einen kleinen Ausgleich für die damaligen Beschwernisse zu schaffen.
Eine zusätzliche Frage vom Kollegen Ostendorff,
Bündnis 90/Die Grünen. - Bitte schön.
Schönen Dank. - Herr Staatssekretär, Sie haben völlig
richtig geschildert, dass wir eine außerordentlich positive Preisentwicklung haben, wie sie keiner - egal ob Sie
oder wir als Opposition - erwartet hätte. Trotzdem bleibt
die Frage nach den sensiblen Räumen. Milchwirtschaft
in Deutschland geht einher damit - Sie kennen dies von
Ihrer heimischen Situation -, dass sie auch in Räumen
dringend gebraucht wird, in denen aber höhere Gestehungskosten vorherrschen. Sehen Sie als Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, sehr genau im Blick zu
behalten, ob bestimmte Räume beim Soft Landing in
Schieflage geraten? Gibt es Ihrerseits Überlegungen
dazu?
Herr Kollege Ostendorff, man muss klar sagen, dass
wir solche Überlegungen nur für die zweite Säule anstellen können. Hier können wir Bewirtschaftungserschwernisse durch Zulagen für benachteiligte Gebiete ausgleichen. Dass das möglich ist, begrüßen wir nach wie vor.
Das wird aber von den Ländern umgesetzt. Andererseits
haben wir uns - daran war Ihre Partei ja mit beteiligt bei der Agrarreform 2004 für die Entkopplung aller Direktzahlungen ausgesprochen. Das gilt auch jetzt.
Ihren Wunsch jedoch, dass man ein besonderes Augenmerk auf diesen Teil der Flächen in Deutschland, die
insbesondere von Grünland geprägt sind, legt, halte ich
für berechtigt.
Danke schön. - Dann kommen wir zur Frage 2 der
Kollegin Dr. Kirsten Tackmann, Fraktion Die Linke:
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem
Ergebnis des Abschlussberichts zum sogenannten Blutschwitzen bei Kälbern ({0}), dass diese Erkrankung durch BVD-Impfungen ausgelöst wurde, hinsichtlich eines Änderungsbedarfs beim Zulassungsverfahren für
veterinärmedizinische Impfstoffe mit dem Ziel, solche Nebenwirkungen zukünftig rechtzeitig, das heißt vor der Zulassung,
zu erkennen?
Herr Staatssekretär Bleser, bitte.
Herr Präsident! In dem Forschungsvorhaben sollte
primär die Ursächlichkeit des sogenannten Blutschwitzens - Bovine Neonatale Panzytopenie, BNP - vor dem
Hintergrund geklärt werden, dass die Anwendung eines
bestimmten BVD-Impfstoffes im Verdacht stand, das
Krankheitsbild des Blutschwitzens zu verursachen. Die
epidemiologischen Untersuchungen ergaben einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Impfung mit dem
in Rede stehenden Impfstoff und dem Auftreten von
BNP. Verantwortlich für BNP sind nach diesen Untersuchungen gegen bestimmte Zellen des Kalbes gerichtete
Allo-Antikörper, welche nach Impfung genetisch prädisponierter weiblicher Rinder von diesen gebildet und von
Kälbern über das Kolostrum aufgenommen werden.
Im Abschlussbericht heißt es, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand BNP ein komplexes, primär durch
die Applikation eines bestimmten Tierimpfstoffes ausgelöstes Geschehen ist, dessen Genese zudem von individuellen immunologischen und genetischen Faktoren beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund wurde nicht die
Notwendigkeit gesehen, das Zulassungsverfahren veterinärmedizinischer Impfstoffe zu ändern.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? - Bitte
schön.
Vielen Dank. - Alle, die mit dem Geschehen befasst
waren, können sich ja noch sehr genau daran erinnern,
wie dramatisch die Situation damals war, weil niemand
wusste, warum es bei den betroffenen Kälbern zu solch
einem hochakuten Verlauf kommt und sie versterben.
Deswegen befriedigt mich Ihre Antwort, dass das Zulassungsverfahren nicht überdacht werden müsse, natürlich
nicht so ganz.
Natürlich ist es eine schwierige Situation, wenn es bei
Rindern eine genetische Prädisposition gibt. Trotzdem
möchte ich an der Stelle nachfragen, ob es nicht doch einen Anlass dazu gibt, zu prüfen, wie man dem Auftreten
solcher Zwischenfälle, die wirklich schwerwiegende
Auswirkungen haben, im Zulassungsverfahren verstärkt
präventiv begegnen kann, also ob es nicht Forschungsvorhaben geben sollte, bei denen möglicherweise die genetische Prädisposition für solche Erkrankungen untersucht wird.
Frau Kollegin, der besagte Impfstoff, der diese Folgen
hervorgerufen hat, wurde natürlich vom Markt genommen. Man hat aber nach Überprüfung keine Notwendigkeit gesehen, das Zulassungsverfahren an sich, das bei
der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführt
wird, zu verändern.
Haben Sie noch eine Zusatzfrage?
Ja, ich habe eine zweite Zusatzfrage.
Bitte.
Wie wurden denn Entschädigungen für die Betriebe
geleistet? Halten Sie es nicht gerade auch vor dem Hintergrund dieses Falles, des Blutschwitzens bei Kälbern,
für notwendig - die Linke hat die entsprechende Debatte
in der vergangenen Wahlperiode sehr intensiv vorangebracht -, einen Nothilfefonds für tierhaltende Betriebe
einzurichten? In diesem Fall war es nämlich so, dass die
Betriebe null Chancen hatten, sich davor zu schützen. Es
ging hier also um ein Risiko, dem man, wie bei höherer
Gewalt und ähnlichen Dingen, nicht ausweichen konnte.
Sollte es dafür nicht tatsächlich einen Nothilfefonds geben?
Ich denke, hier handelt es sich um ein privatrechtliches Problem, das zwischen den Marktbeteiligten geregelt werden muss. Ob man dafür einen Fonds braucht,
bezweifle ich. Ich will aber gerne Ihrem Wunsch nachkommen und Ihnen Zahlen dazu zur Verfügung stellen,
wie die Entschädigung gelaufen ist, sofern wir Zugang
dazu haben; die Zuständigkeit hierfür liegt ja nicht bei
der Bundesregierung.
Danke schön. - Die Fragen 3 und 4 des Kollegen
Harald Ebner werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien
für die Fragestunde schriftlich beantwortet.
Wir haben damit den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgeschlossen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht
der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe
bereit.
Ich rufe Frage 5 der Abgeordneten Doris Wagner,
Bündnis 90/Die Grünen, auf:
Welche konkreten Erwägungen veranlassen das Bundesministerium der Verteidigung, den Regelbetrieb für die seit
dem Jahr 2011 in der Ausbildung befindlichen „Lotsen für
Einsatzgeschädigte“ erst im Jahr 2015 beginnen zu lassen,
und weshalb werden für die bereits ausgebildeten Lotsen noch
keine kontinuierlichen Fortbildungen angeboten ({0})?
Herr Staatssekretär, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte werden bereits seit dem Jahr 2010 in besonders betroffenen Truppenteilen der Bundeswehr
eingesetzt. In der seit dem Jahr 2012 am Zentrum Innere
Führung in Koblenz stattfindenden Lotsenausbildung
wurden seither rund 150 Lotsen ausgebildet. Der Lehrgangsbetrieb wird auch in diesem Jahr unvermindert
fortgesetzt, und die ausgebildeten Lotsen werden ihrer
Ausbildung entsprechend bedarfsgerecht haupt- bzw. nebenamtlich eingesetzt.
Dies geschieht unabhängig von den entsprechenden
organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Neuausrichtung und einer noch nicht vollständig abgeschlossenen
strukturellen Verortung im Rahmen eines zukünftigen
Regelbetriebes, der für die Wahrnehmung der Arbeit der
Lotsen zunächst als nachrangig zu betrachten ist. Wichtig ist, dass die Lotsenleistung nach der Ausbildung entsprechend verfügbar ist und im konkreten Bedarfsfall
auch abgerufen bzw. angewendet werden kann.
Zur Schaffung einheitlicher Grundlagen für die Aufgaben und die Aus- und Weiterbildung sowie zur strukturellen Verankerung der Lotsen wurden im Bundesministerium der Verteidigung bundeswehrgemeinsame
Zielvorgaben entwickelt, die in Kürze erlassen werden.
Eine Fortbildung der Lotsen, verbunden mit Beratungselementen, erfolgt bereits im Rahmen der fachli1164
chen Begleitung vor Ort, unter anderem durch Truppenpsychologen. Ferner beginnen wir in diesem Jahr damit,
am Zentrum Innere Führung jährlich eine Fachtagung
für die Weiterbildung und den Erfahrungsaustausch der
bis jetzt ausgebildeten Lotsen abzuhalten.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?
Ja.
Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Danke, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung meiner Frage. Ich habe in
der Tat eine Nachfrage. Sie sagten gerade, dass die strukturelle Verortung im Rahmen der Umstrukturierung noch
etwas auf sich warten lassen wird. Es wird doch offenbar
als Hürde wahrgenommen, dass nicht ganz klar ist, an
welchem Standort der jeweilige Lotse oder die jeweilige
Lotsin zu finden ist. Würden Sie es nicht auch für sinnvoll halten, die verschiedenen Ansprechpartner des Psychosozialen Dienstes gemeinsam an einem Ort, in einer
Kaserne, zu bündeln?
Frau Kollegin, ich bin der Meinung, dass es zunächst
einmal gut ist, dass wir ein solches Lotsensystem haben.
Es ist bei weitem nicht selbstverständlich.
Ich habe eingeräumt, dass der Prozess der strukturellen Neuausrichtung in dem Zusammenhang eine Rolle
spielt. Was aus unserer Sicht entscheidend ist: Jedem
Einzelnen, der Hilfe braucht, wird geholfen. Das ist gewährleistet, und das ist aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang das Wichtigste.
Danke schön. - Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Zu diesem Thema gibt es keine Fragen mehr.
Die Frage 6 der Kollegin Agnieszka Brugger wird
schriftlich beantwortet.
Frage 7 des Kollegen Abgeordneten Hans-Christian
Ströbele:
In welchen Gebieten werden die von der Bundeswehr angeschafften drei Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssysteme, MoGeFA, der Plath GmbH ({0}) eingesetzt, und unter welchen Voraussetzungen werden die in den
betroffenen Frequenzbereichen vollständig und auch verdachtsunabhängig erfassten elektromagnetischen Aussendungen bzw. Funk- und Telekommunikationsdaten erhoben, ausgewertet und an nichtdeutsches Militär bzw. nichtdeutsche
Nachrichtendienste weitergegeben?
Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Kollege Ströbele, ich antworte Ihnen wie folgt:
Bei dem in Rede stehenden Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystem, MoGeFA, handelt es sich um
ein Demonstratorsystem, bestehend aus drei Aufklärungstrupps, das sich zurzeit noch in der Erprobung
beim Kommando Strategische Aufklärung befindet. Das
Demonstratorsystem wird operationell nicht genutzt und
dient als Grundlage für die vom Jahr 2016 an geplante
Serienbeschaffung.
Eine Überprüfung der operationellen Leistungsfähigkeit hat noch nicht stattgefunden. Im Rahmen der taktischen Einsatzprüfung wird durch die Truppe ein künstliches Funkszenario mit truppeneigenen Funkgeräten
erzeugt und entsprechend aufgeklärt. Daher erübrigt sich
auch die Frage nach der Erfassung und eventuellen Weitergabe von Daten.
Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege Ströbele? Bitte schön.
Danke, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, mir
drängt sich die Frage auf: Haben Sie das Vorhaben, ein
Funkszenario zu simulieren - ich habe Sie so verstanden, dass es hier um Feldversuche geht -, mit dem Datenschutzbeauftragten abgeklärt bzw. dessen Stellungnahme dazu eingeholt? Wir wird ausgeschlossen, dass
auch andere Telekommunikationsverkehre als die der
Bundeswehr dabei erfasst werden?
Herr Kollege Ströbele, ich habe darauf hingewiesen,
dass sich das System in der Erprobung befindet.
Lassen Sie mich einsortieren, worüber wir überhaupt
reden. Wir reden über militärisch relevante Funkverkehre, die aufgeklärt werden sollen, wenn die Erprobung
erfolgreich abgeschlossen ist. Es geht um den Ersatz bestehender Technik durch bessere, fortschrittlichere Technik. Es geht um den Landeinsatz und um den Schutz der
eigenen Truppe. Ich bin zwar kein Experte im Bereich
des Datenschutzes, aber ich glaube nicht, dass das zum
klassischen Aufgabengebiet eines Datenschutzbeauftragten gehört. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass
wir uns darum bemühen, unsere Soldaten durch moderne
Maßnahmen zu schützen.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Ströbele?
Sie haben nur den ersten Teil meiner Frage beantwortet, in dem es um die Rolle des Datenschutzbeauftragten
ging.
Meine Nachfrage bezieht sich auf die Erfassung von
Telekommunikationsverkehr; ich weiß nicht, um welche
Reichweite es geht. Können Sie ausschließen, dass die
Telekommunikationsverkehre anderer Nutzer ausgespäht oder - ich formuliere es einmal neutral - festgestellt werden?
Teile meiner schriftlich eingereichten Frage haben Sie
übrigens auch noch nicht beantwortet: Wo werden die
Systeme ausprobiert? In Deutschland oder anderswo?
Herr Kollege Ströbele, das eine Demonstratorsystem,
um das es hier geht, steht in Daun in der Eifel.
Ansonsten kann ich nur meine Ausführungen noch
einmal wiederholen: Es geht um militärisch relevanten
Funkverkehr. Ich vermute, dass Sie sich auf das Thema
der sogenannten Beifangfähigkeit beziehen, das heißt
auf die Frage, ob auf diesem Wege möglicherweise auch
anderer Funk- bzw. Nachrichtenverkehr aufgenommen
werden kann, dessen Empfang vom System gar nicht beabsichtigt ist.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich darüber erst
dann detaillierter Auskunft geben kann, wenn die Erprobung des Systems abgeschlossen ist. Prinzipiell ist das
nach meinem Kenntnisstand allerdings nicht ausgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass die Weitergabe irgendwelcher Daten an Dritte beabsichtigt wäre. Schon
gar nicht ist sie erfolgt, weil, wie gesagt, dieses System
in der Erprobung ist.
Frau Kollegin Keul, Bündnis 90/Die Grünen, hat dazu
eine Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Auch ich muss da
noch einmal nachfragen: Warum ist, wenn Sie nicht ausschließen können, dass nebenbei auch Telekommunikation, in diesem Fall in der Eifel, mit aufgenommen werden könnte, der Datenschutzbeauftragte nicht
einbezogen worden, um die ordnungsgemäße Löschung
und Vernichtung dieser Daten sicherzustellen?
Herr Staatssekretär.
Frau Kollegin, es ist schwer - so stelle ich es mir jedenfalls vor -, Daten zu löschen, die man noch gar nicht
empfangen hat, weil man mit dem System noch gar nicht
so weit ist.
({0})
Aber ich ziehe gern Erkundigungen ein, ob es üblich ist,
in dem derzeitigen Erprobungsstadium den Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Erfassung von Daten, deren
Erfassung gar nicht beabsichtigt ist,
({1})
einzubeziehen, und ob dies gegebenenfalls auch erfolgt
ist. Das liefere ich gerne nach.
Danke schön. - Wir kommen zur Frage 8 des Kollegen Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion Die Linke:
Inwiefern trifft ein Bericht des Magazins Technology Review ({0}) zu oder nicht zu, wonach die Bundeswehr mit einem Kommando „Computer Netzwerk Operationen“ Kapazitäten für „gezielte Angriffe auf Drohnen und
andere elektronische Ziele“ aufbaut, hierfür zur Tarnung
„Stealth-Techniken“ nutzt und lernt, Firewalls und IntrusionDetection-Systeme oder Verschlüsselungsverfahren zu umgehen, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Position,
dass elektronische Systeme aus rechtlicher und moralischer
Sicht nur dann militärische Ziele sein können, wenn sie allein
militärischen Zwecken dienen, was zum Beispiel Angriffe auf
Infrastrukturen der Energieversorgung, des Transportes oder
der Telekommunikation pauschal ausschließt?
Herr Staatssekretär Brauksiepe, bitte.
Herr Kollege Hunko, ich antworte auf Ihre Frage wie
folgt: Die Bundeswehr hat im Jahr 2007 die Gruppe
„Computer Netzwerk Operationen“ innerhalb des Kommandos Strategische Aufklärung eingerichtet. Im Rahmen ihres Auftrages werden zur Unterstützung von
Kräften der Bundeswehr in den Einsatz- und Krisengebieten gegnerische Fähigkeiten analysiert, aber auch das
Wirken in gegnerischen Computernetzwerken simuliert.
Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass
diese Fähigkeiten dabei nicht isoliert zur Anwendung
kommen, sondern nur eingebunden im Rahmen einer
Gesamtoperation.
Die in dem in Ihrer Frage genannten Artikel beschriebenen Fähigkeiten sind grundsätzlicher Natur. Über
diese wurden die Vertreter des Deutschen Bundestages
unter anderem in Sitzungen des Verteidigungsausschusses am 16. Juni 2012 und am 30. Januar 2013 umfassend
und detailliert informiert.
Der Aufbau eines gesonderten Kommandos „Computer Netzwerk Operationen“ ist derzeit nicht geplant.
Aus rechtlicher Sicht gelten auch elektronische Systeme während eines bewaffneten Konflikts als militärische Ziele, wenn sie entsprechend der Definition des humanitären Völkerrechts aufgrund ihrer Beschaffenheit,
ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung oder
Neutralisierung einen eindeutigen militärischen Vorteil
darstellt. Eine rein militärische Nutzung eines Objekts
oder Objektkonglomerats ist gemäß geltendem Recht
keine Voraussetzung für dessen Einordnung als militärisches Ziel.
Das humanitäre Völkerrecht bestimmt keinen absoluten Schutz von Energieversorgungseinrichtungen, des
Transportwesens oder der Telekommunikation. Ob ein
elektronisches System ein ziviles Objekt oder aber ein
militärisches Ziel darstellt, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls bestimmt
werden.
Danke schön. - Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr
Kollege?
Ja.
Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Brauksiepe. Es geht ja um die
Frage, inwieweit dieses Kommando der Bundeswehr im
Rahmen des sogenannten Cyberwar defensiv bzw. offensiv trainiert und inwieweit es bei einem offensiven Training, also beim Eindringen in andere Netzwerke, um
rein militärische Aspekte geht oder ob zum Beispiel
auch Infrastrukturen wie Energieversorgung, Transportwesen oder Telekommunikation eines Staates, mit dem
ein militärischer Konflikt besteht, angegriffen werden
können. Dazu lautet meine Nachfrage: Sind die von mir
erwähnten Systeme, die auch der Grundversorgung der
Bevölkerung dienen - Energieversorgung, Transportwesen, Telekommunikation -, Gegenstand solcher Trainings, oder können Sie das ausschließen?
Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, dass unter
anderem gegnerische Fähigkeiten analysiert werden und
das Wirken in gegnerischen Computernetzwerken simuliert wird. Netzwerke bzw. Infrastruktureinrichtungen,
die von keinerlei militärischer Bedeutung sind, sind in
diesem Zusammenhang nicht als gegnerisch anzusehen.
Ich habe aber auch schon darauf hingewiesen - das
kann ich hier nur noch einmal wiederholen -, dass die
Frage, ob ein bestimmtes elektronisches System, ob ein
bestimmtes Objekt gegebenenfalls ein ziviles oder militärisches Ziel darstellt, nur unter Berücksichtigung aller
Umstände des konkreten Einzelfalls entschieden werden
kann. Selbstverständlich erfolgt alles, was seitens der
Bundeswehr getan wird, nur im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrags bzw. im Rahmen ihrer mandatierten Einsätze.
Dazu noch eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Den verfassungsmäßigen Auftrag nehme ich ja auch
durch solche Nachfragen wahr. - Ich habe eine zweite
Nachfrage. Mit welchen weiteren Partnern, also zum
Beispiel entsprechenden Einheiten anderer Staaten oder
auch Herstellern, wird über Technologie zum Eindringen
in Computersysteme diskutiert? Mit wem sind Sie zu
diesem Thema in Kooperationen oder im Gespräch?
Es gibt derzeit keine Kooperationen mit anderen Staaten, Herr Kollege. Was nationale Kooperationen angeht,
kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es gibt keine CNOspezifischen, also „Computer Netzwerk Operationen“
betreffende Kooperationsvereinbarungen mit anderen
Ressorts. Die Bundeswehr wird zum Beispiel im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik durch Verbindungspersonal des Computer Emergency Response Teams, des
Betriebszentrums IT-System Bw und des MAD vertreten.
Herzlichen Dank. - Dann sind wir bei der Frage 9,
ebenfalls des Kollegen Hunko, Fraktion Die Linke:
Welche über Berichte der Mitteldeutschen Zeitung vom
13. Februar 2014 hinausgehenden Details kann die Bundesregierung zum jüngsten Crash der bereits früher in mindestens
52 Fällen kontrolliert oder unkontrolliert abgestürzten Drohne
des Typs LUNA in Colbitz mitteilen - bitte insbesondere den
Grund des Fluges, die für die Steuerung verantwortlichen Einheiten/privaten Firmen, genauere Angaben zum „technischen
Problem“ als Ursache des Crashs sowie darüber, warum die
Drohne offensichtlich außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes niederging -, und wo in Deutschland oder im Ausland
sollen in diesem Jahr weitere Übungsflüge mit LUNA-Drohnen stattfinden - bitte mit genauem oder wenigstens näherungsweisem Datum angeben?
Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Hunko, ich antworte Ihnen darauf wie
folgt: Während eines Übungsfluges des Aufklärungsbataillons 6 im Rahmen der Einsatzvorbereitung verlor das
unbemannte Luftfahrzeug des Typs LUNA am 12. Februar 2014 im Flugbeschränkungsgebiet ED-R74 des
Truppenübungsplatzes Altmark um circa 11.50 Uhr das
Navigationssignal des Global Positioning Systems.
Nachdem die Verbindung nicht wiederhergestellt werden
konnte, leitete der Luftfahrzeugführer über unbewohntem Gebiet, über einem Feld eine Sicherheitslandung
ein. Das Luftfahrzeug landete daraufhin am Fallschirm
außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes auf dem Landefeld, das per Kamera-Livebild ausgewählt wurde.
Eine Gefahr für Personen bestand nicht. Meldungen
über Sach- sowie Flurschäden liegen nicht vor. Derzeit
untersucht der Verband in Abstimmung mit der Abteilung Flugsicherheit der Bundeswehr die Ursachen des
Zwischenfalls. Mit einem Ergebnisbericht der Abteilung
Flugsicherheit der Bundeswehr ist in circa 30 Tagen zu
rechnen.
Übungsvorhaben mit unbemannten Luftfahrzeugen
finden grundsätzlich bundesweit auf Truppenübungsplätzen und in den dazugehörigen Flugbeschränkungsgebieten statt. Für das Jahr 2014 sind mit heutigem
Planungsstand bundesweit 128 Übungswochen von Verbänden mit unbemannten Luftfahrzeugen vom Typ
LUNA, von denen bereits 18 durchgeführt wurden, geplant. Eine Konzentration der Übungsaktivitäten ist auf
den Truppenübungsplätzen Munster und Bergen zu erwarten. Inwieweit und in welchem Umfang unbemannte
Luftfahrzeuge in den Übungswochen tatsächlich eingesetzt werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
konkretisiert werden, da die Planung und die Durchführung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen den
übenden Einheiten obliegen.
Zusatzfrage, Herr Kollege?
Ja. - Vielen Dank, Herr Dr. Brauksiepe. Wenn ich das
richtig verstanden habe, ist diese LUNA-Drohne - es
handelt sich ja nicht um eine kleine, sondern um eine
mittelgroße Drohne - außerhalb des Gefechtsübungszentrums abgestürzt, und es war Glück, dass sie nicht auf
bewohntes Gebiet gestürzt ist. Deshalb frage ich: Wie
soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass derartige
Flugunfälle nicht künftig Menschenleben gefährden, zumal - das kam ja im Ergebnis auf meine Fragen im letzten Jahr heraus - gerade die LUNA-Drohne sehr häufig
abstürzt. Dies wurde zwar als systemkonforme Landung
bezeichnet, aber de facto ist sie abgestürzt. Wie wollen
Sie also sicherstellen, dass es in Zukunft nicht zu einer
Gefährdung der Bevölkerung kommt?
Herr Kollege Hunko, der Begriff „Absturz“ ist von
Ihnen gewählt worden. Es war kein Absturz, es war eine
Sicherheitslandung.
({0})
Sie ist auch nicht rein zufällig nicht über bewohntem Gebiet erfolgt, sondern, wie gesagt, diese Sicherheitslandung ist, nachdem die Verbindung zum GPS nicht wiederhergestellt werden konnte, eingeleitet worden.
Es hat in den vergangenen Jahren eine auch Ihnen bekannte Zahl von Zwischenfällen gegeben. Es wird
selbstverständlich immer daran gearbeitet, die Zahl dieser Zwischenfälle zu reduzieren. Dem Ziel, daraus Konsequenzen zu ziehen, dient auch der Ergebnisbericht der
Abteilung Flugsicherheit, den wir, wie schon gesagt, in
circa 30 Tagen erwarten. Wenn wir den Ergebnisbericht
haben, sind wir in der Lage, daraus Konsequenzen zu
ziehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hunko?
Ja, vielen Dank. - In Ihrer Antwort auf die Frage nach
den Flügen von US-Drohnen in der Oberpfalz, in Bayern, teilten Sie mit, man wisse nichts über die Absturzraten der dort geflogenen US-Drohnen. Da sollen ja
zwischen den zwei Militärstützpunkten Korridore eingerichtet werden, in denen auch Flugmöglichkeiten für
Drohnen geschaffen werden sollen. Daher meine Frage:
Nimmt die Bundesregierung den neuerlichen Absturz einer Bundeswehrdrohne - oder wie auch immer man das
bezeichnet - zum Anlass, ihre Haltung zu überdenken
und die US-Armee in Grafenwöhr um entsprechende
Auskünfte zu bitten? Denn es liegen nach wie vor keine
Informationen des US-Militärs in Grafenwöhr vor.
Herr Kollege Hunko, ich wiederhole mich: Die Erstellung eines solchen Ergebnisberichts ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Zweck, den Ursachen des
Zwischenfalls, der zu dieser Sicherheitslandung geführt
hat, möglichst auf den Grund zu gehen. Im Lichte der
gewonnenen Erkenntnisse wird dann über Konsequenzen zu beraten und zu entscheiden sein.
Eine Zusatzfrage des Kollegen Ströbele, Bündnis 90/
Die Grünen. - Bitte.
Herr Staatssekretär, jetzt haben Sie mein Interesse geweckt. Was ist denn eine Sicherheitslandung? Wie viel
bleibt dann von dem Gegenstand, der da zur Sicherheit
landet, übrig?
({0})
Oder wird er beschädigt? Können Sie dazu eine Statistik
nennen? Kann er noch einmal fliegen? Oder was muss
gemacht werden, damit er noch einmal fliegen kann?
Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Ströbele, es gibt bei Vorkommnissen
mit Luftfahrzeugen gemäß der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 19/6 grundsätzlich eine Klassifizierung in
vier Kategorien: von A bis D. Bei der Kategorie A handelt es sich um einen Unfall, ein Vorkommnis, bei dem
mindestens eine Person tödlich oder schwer verletzt
worden ist oder als verschollen gilt oder ein Luftfahrzeug zerstört wurde, vermisst wird oder unzugänglich
ist. Der Schweregrad wird bis zur Kategorie D immer
geringer. Es hat in den Jahren 2011 bis 2014 bei der
LUNA, über die wir hier reden, bundesweit insgesamt
zwei solcher Unfälle gegeben. Ich wiederhole: Im Zeitraum von 2011 bis heute gab es zwei Unfälle mit entsprechend schweren Schäden.
In anderen Fällen handelte es sich um Zwischenfälle.
Bei dem hier angesprochenen Fall ist es so, dass das unbemannte Luftfahrzeug, um Ihre Frage präzise zu beant1168
worten, unbeschädigt am Boden angekommen ist. Es bestand nicht nur keine Gefahr für Personen, sondern es
gab auch weder Sach- noch Flurschäden. Auch das Luftfahrzeug selbst hat den Boden unbeschädigt erreicht. Es
wird jetzt selbstverständlich untersucht. Natürlich wird
über einen Wiedereinsatz nicht entschieden, bevor die
Untersuchungsergebnisse vorliegen. Aber nach meiner
Kenntnis hat es auch schon in der Vergangenheit Sicherheitslandungen von Luftfahrzeugen gegeben, die diese
unbeschadet überstanden haben und die dann auch wieder eingesetzt werden konnten.
Danke schön. - Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin
Vogler, Fraktion Die Linke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Dr. Brauksiepe,
auch mich hat Ihre Antwort neugierig gemacht. Sie haben uns gerade erklärt, dass es, nachdem das GPS-System wieder funktionsfähig war, gelungen sei, diese
Drohne notzulanden. Jetzt ergibt sich für mich natürlich
die Frage, was denn in dem Fall passiert wäre, wenn dieses GPS-System nicht wieder angesprungen wäre. Wie
groß ist denn die Reichweite einer solchen LUNADrohne? Das heißt, wo hätte sie dann gegebenenfalls
selbsttätig wieder den Boden erreichen können?
Frau Kollegin, Sie haben mich bedauerlicherweise
falsch verstanden. Ich habe genau das Gegenteil gesagt:
Ich habe gesagt, dass um circa 11.50 Uhr das Navigationssignal des GPS verloren wurde und dass - ich
wiederhole es gerne; Sie können das im Protokoll nachlesen -, nachdem die Verbindung eben nicht wieder hergestellt werden konnte, der zuständige Luftfahrzeugführer dann sozusagen manuell die Sicherheitslandung
dieses Luftfahrzeugs eingeleitet hat.
Danke schön.
Die Fragen 10 und 11 der Kollegin Höger werden
schriftlich beantwortet.
Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums der Verteidigung.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner bereit.
Wir kommen zur Frage 12 der Kollegin Ulle
Schauws, Bündnis 90/Die Grünen:
Wird die Bundesregierung beim deutsch-französischen
Ministertreffen am 19. Februar 2014 die französische Regierung als starke Verfechterin der EU-Richtlinie zur Frauenquote unterstützen und, falls ja, wie?
Frau Kollegin Schauws, die Antwort lautet wie folgt:
Im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates hat
es ein bilaterales Treffen zwischen Frau Ministerin
Manuela Schwesig und der Ministerin für die Rechte
von Frauen und Sprecherin der französischen Regierung,
Frau Najat Vallaud-Belkacem, gegeben. Dabei ist auch
der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie
zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung
von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen, die sogenannte Führungspositionenrichtlinie, angesprochen worden.
Deutschland und Frankreich werden den Austausch
darüber, was sich in der Praxis insbesondere hinsichtlich
der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben bewährt hat, intensivieren. Sie werden die nötigen Maßnahmen für eine bessere Gleichstellung von Frauen und
Männern treffen, welche ein bestimmendes Element für
die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und den sozialen Fortschritt darstellt. Sie werden insbesondere vorschlagen, dass in Verbindung mit den Sozialpartnern die
Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt in vollem Umfang
in die Strategie „Europa 2020“ einbezogen wird.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Schauws?
Ja. - Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Ferner. Ich
sehe eine gewisse Diskrepanz, wenn auf der EU-Ebene
für Aufsichtsräte eine 40-Prozent-Quote angestrebt wird,
in Ihrem Ministerium dagegen von einer 30-ProzentQuote die Rede ist. Wird dieses Thema angesprochen?
Gibt es dazu noch weitere Ausführungen von Ihrer
Seite?
Sie wissen - die Ministerin hat das in der letzten Ausschusssitzung dargelegt -, dass die Bundesregierung in
diesem Jahr ein Gesetz einbringen will, durch das drei
Punkte geregelt werden:
Erstens. In börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen soll ab dem Jahr 2016 für neu
zu besetzende Aufsichtsräte eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent eingeführt werden.
Zweitens soll für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung
verankert werden, wonach sich diese Unternehmen ab
2015 eigene Zielvorgaben hinsichtlich einer Frauenquote für ihre Führungspositionen geben müssen, die bis
Ende dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages,
bis 2017, erfüllt werden müssen und die auch nicht mehr
unterschritten werden dürfen.
Drittens will der Bund selber mit gutem Beispiel vorangehen, indem er sich das BundesgremienbesetzungsParl. Staatssekretärin Elke Ferner
gesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz noch einmal
vornimmt.
Das Ganze wird im Rahmen eines Artikelgesetzes in
diesem Jahr im Bundestag beraten werden.
Haben Sie dazu eine Zusatzfrage? - Nein.
Dann rufe ich die Frage 13 der Kollegin Schauws auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Treffen der Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union am
10. März 2014 das Thema Frauenquote konstruktiv voranzubringen und damit die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, und, falls ja, wie?
Frau Staatssekretärin, bitte.
Frau Kollegin Schauws, ich beantworte Ihre Frage
wie folgt: Das Thema Frauenquote bzw. der Entwurf der
Führungspositionenrichtlinie steht nicht auf der Tagesordnung des Rates der EU-Arbeits- und -Sozialminister
am 10. März 2014. Es findet dazu also auch keine Aussprache statt. Die Präsidentschaft wird unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ allenfalls über den
Stand der Beratungen informieren.
Haben Sie dazu eine Zusatzfrage? - Nein.
Dann verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach bereit.
Ich rufe die Frage 14 der Abgeordneten Kathrin
Vogler, Fraktion Die Linke, auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Firma
Booz & Company, eine Ausgründung der US-Firma Booz
Allen Hamilton, an der Entwicklung von Sicherheitsverfahren
für die elektronische Gesundheitskarte beteiligt ist ({0}), und kann die Bundesregierung sicherstellen, dass
diese Firma bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen
Kontakt mehr zum US-Geheimdienst NSA, National Security
Agency, unterhalten - angesichts der Tätigkeit von Edward
Snowden für Booz Allen Hamilton bis Mai 2013 ({1})?
Frau Staatssekretärin, bitte.
Herr Präsident! Frau Kollegin Vogler, gerne antworte
ich Ihnen wie folgt: Für den Aufbau eines sicheren Netzes für das Gesundheitswesen - es geht um die gesamte
Telematikinfrastruktur - sind die Organisationen der
Selbstverwaltung zuständig. Sie haben hierfür die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, die sogenannte gematik, gegründet.
Die gematik hat im Dezember 2013 nach zuvor erfolgter europaweiter Ausschreibung den Zuschlag für
großflächige Tests der ersten Ausbaustufe der Telematikinfrastruktur erteilt. Getestet werden ein modernes Versichertenstammdatenmanagement - hier geht es um die
Onlineüberprüfung und Onlineaktualisierung der Versichertenstammdaten - und die qualifizierte elektronische
Signatur, mit der Dokumente elektronisch rechtswirksam unterschrieben werden können.
Für die Vergabeverfahren gelten rechtliche Vorgaben,
die von der gematik einzuhalten waren. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die gematik
diese Vorgaben nicht beachtet hat.
Eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten
hat, besteht aus den Firmen Booz & Company GmbH,
CompuGroup Medical AG und KoCo Connector AG.
Sie hat den Auftrag, ein großflächiges Testverfahren in
der Testregion Nordwest durchzuführen.
Die Firma Booz & Company ist nach den vorliegenden Kenntnissen seit 2008 organisatorisch und rechtlich
von Booz Allen Hamilton, der Mutterfirma, getrennt und
hat seit diesem Zeitpunkt keinerlei Verflechtungen mehr
mit ihr. Nach Auskunft der gematik hat die Bietergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb sämtliche von der
gematik geforderten Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - die sogenannte Eignungsprüfung - erbracht.
Die gematik hat darüber hinaus mitgeteilt, dass die
Firma Booz & Company vor allem die Aufgabe der Projektsteuerung hat. Sie ist nicht an der Festlegung der Anforderungen für die Sicherheitsinfrastruktur beteiligt.
Das ist Aufgabe der gematik, die dabei die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik intensiv eingebunden hat.
Bevor Hard- und Softwareprodukte in der Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens verwendet werden, werden sie durch die gematik getestet und
zugelassen. Voraussetzung dafür ist die Überprüfung der
Sicherheit der Produkte durch das BSI.
Danke schön. - Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin
Vogler.
Vielen Dank. - Frau Staatssekretärin, Sie werden mir
verzeihen, dass ich mir die Bemerkung nicht verkneifen
kann, dass wir bisher auch immer davon ausgegangen
sind, dass das Handy der Kanzlerin sicherheitsüberprüft
und abgeschirmt ist. Jetzt haben wir hier aber neue Erkenntnisse.
Es ist ja nichts Neues, dass Booz & Company nicht
nur die gematik, sondern seit 2013 auch die Bundesregierung berät. Der Spiegel berichtet:
Für einen Auftragswert zwischen 16,5 Millionen
und 19,5 Millionen Euro solle die Firma die Regierung bei „strategischen IT-Grundsatzentscheidungen
und deren Umsetzung in die Praxis unterstützen“.
Der Vertrag umfasse Leistungen zu „Datenschutz“
und „Gewährleistung von Sicherheit“.
Da Sie das in Bezug auf die gematik ausschließen,
frage ich jetzt noch einmal nach, ob Sie auch für diesen
Rahmenvertrag, den die Bundesregierung mit der
Booz & Company geschlossen hat, ausschließen können, dass an irgendeiner Stelle dieses Projektes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Firma beteiligt sind, die
nach wie vor Kontakte zum US-Geheimdienst NSA unterhalten.
Frau Kollegin, ich kann Ihnen versichern, dass alle
Vorgaben eingehalten und alle eingegangenen Eingaben
und Erklärungen überprüft worden sind. Ich glaube, alles
andere wäre Kaffeesatzleserei. Sie wissen selber, dass
man Menschen nur vor den Kopf gucken kann. Man
weiß aber nicht, was dahinter vor sich geht.
All das, was wir sicherheitstechnisch überprüfen können und müssen, haben wir überprüft. Das kann ich Ihnen versichern.
Haben Sie noch eine Zusatzfrage?
Ich habe noch eine zweite Nachfrage.
Bitte schön.
Die Bundesregierung ist nicht nur über die Firma
Booz & Company indirekt in Beziehung mit Booz Allen
Hamilton, sondern auch ganz direkt. So hat zum Beispiel
die Secartis AG zusammen mit der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton in den Jahren 2002 bis 2005
die E-Government-Initiative „BundOnline 2005“ mit erarbeitet. Sie hatte dabei den Auftrag, Konzepte und Lösungen zu erarbeiten, um Behördengänge per Mausklick
sicher zu gestalten.
Da habe ich jetzt die Frage, ob die Bundesregierung im
Lichte der neuesten Erkenntnisse und der Informationen,
die uns Edward Snowden hat zukommen lassen, schon
einmal daran gedacht hat, zu überprüfen, ob in dem Zeitraum von 2002 bis 2005, in dem erstmals auch das Handy
von Kanzler Schröder abgehört wurde, Vorfälle passiert
sein könnten, die die Sicherheit der E-Government-Initiative der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnten.
Frau Kollegin, ich kann Ihnen versichern, dass immer
dann, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, die Bundesregierung dementsprechend handeln wird und gehandelt
hat und Überprüfungen stattfinden werden. Aber dann,
wenn noch keine Erkenntnisse da sind, kann man auch
nicht handeln. Das tun wir immer zu dem Zeitpunkt, zu
dem neue Erkenntnisse vorliegen.
Eine Nachfrage von Frau Kollegin Zimmermann,
Fraktion Die Linke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Fischbach, die
Firma Booz & Company hat ihren Sitz in London. In
Bezug auf die eben im Zusammenhang mit den Sicherheitsüberprüfungen genannten Kriterien frage ich: Kann
die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit dem britischen Geheimdienst GCHQ definitiv ausschließen?
Frau Kollegin, zu der Bietergemeinschaft, die den Zuschlag bekommen hat, gehört auch die Firma Booz &
Company. Bei der Firma Booz & Company handelt es
sich um ein deutsches Unternehmen unter der Geschäftsführung deutscher Partner mit Sitz in Düsseldorf.
({0})
Sie dürfen leider keine Nachfrage mehr stellen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Zur Beantwortung steht die Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Peter
Meiwald, Bündnis 90/Die Grünen, auf:
Plant die Bundesregierung, über die EU-weit festgeschriebenen Rücknahmen von Elektrokleingeräten im Handel
hinaus die Vorschläge der Expertinnen und Experten des
Nachhaltigkeitsrates und des Sachverständigenrates für Umweltfragen ({0}) zur Einführung eines
Handypfandes umzusetzen, um die Rücklaufquoten von Handys und Smartphones zu verbessern und sicherzustellen, dass
wertvolle Rohstoffe aus Elektrogeräten zukünftig sachgerecht
recycelt werden können?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Herr Präsident! Lieber Kollege Meiwald, auch wenn
die Rückgewinnung von umweltrelevanten Metallen aus
Elektro- und Elektronikgeräten unter Ressourcenschutzaspekten von großer Bedeutung ist und deshalb
grundsätzlich alle Maßnahmen und Instrumente zu prüfen sind, mit denen die Sammelmenge und damit auch
die Menge der zurückzugewinnenden Metalle gesteigert
werden kann, plant die Bundesregierung nicht, ein Handypfand einzuführen.
Die Erhebung eines Pfands für Handys wird als kritisch betrachtet, da beim Erlass von Vorschriften zu beachten ist, dass der staatliche Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der betreffenden Regelung
stehen muss. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die
Einführung eines Pfands auf die Handys Potenziale zur
Rückgewinnung von umwelt- und ressourcenrelevanten
Metallen erschlossen werden können. Um aber ein Handypfand europarechtskonform und zugleich bürgerfreundlich zu gestalten, müsste sichergestellt sein, dass
die Rückgabe nicht nur dort möglich ist, wo das Handy
ursprünglich erworben wurde. Dieses wiederum würde
den Aufbau eines Pfand-Clearing-Systems erfordern,
das die interne Verrechnung der einzelnen Pfandbeträge
sicherstellt. Hierdurch entstünde ein nicht unerheblicher
bürokratischer Aufwand, der letztendlich den Verbrauchern in Form erhöhter Handypreise angelastet würde.
Darüber hinaus werden Handys in Deutschland nicht
nur über den im Inland ansässigen Händler, sondern zunehmend auch durch Fernabsatzverkäufer, insbesondere
über den Internethandel, vertrieben. Die Durchsetzung
eines Handypfands auch für Fernabsatzverkäufer erscheint problematisch. Ein alleiniges Handypfand für in
Deutschland ansässige Händler hingegen würde zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser Händler führen.
Darüber hinaus können Hersteller Elektroaltgeräte
wie Handys auch freiwillig zurücknehmen.
Aus den zuvor genannten Gründen und vor dem Hintergrund des wachsenden wirtschaftlichen Interesses der
Hersteller an den in den Handys enthaltenen Wertstoffen
setzt das Bundesumweltministerium außer auf die bereits vorgesehenen gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen insbesondere auch auf die freiwillige Initiative
von Produktverantwortlichen und Umweltverbänden zur
Optimierung der Sammlung von Althandys.
Zusatzfrage, Herr Kollege Meiwald? - Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin, für die klare Antwort. So etwas ist nicht
immer selbstverständlich.
Trotz alledem bleibt natürlich das Problem bestehen.
Die Recyclingquoten bei Elektroschrott einschließlich
der darin enthaltenen Rohstoffe sind - das ist auch Ihnen
bekannt - sehr gering. Plant die Bundesregierung bei der
Überarbeitung des ElektroG andere Maßnahmen, um
diese Quoten zu verbessern?
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sollen entscheidende Weichen mit Blick auf die
Steigerung der Sammelmenge gestellt werden. Dabei
wird es insbesondere darum gehen, die Sammlung von
Elektro- und Elektronikaltgeräten für die Verbraucherinnen und Verbraucher so zu vereinfachen, dass zukünftig
deutlich mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte einer getrennten Sammlung und damit einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können.
Die Vereinfachung bei der Sammlung soll dabei
durch eine Verdichtung des Sammelnetzes erreicht werden. Bei dieser Verdichtung des Sammelnetzes kommt
dem Handel aufgrund seiner Verbreitung und der damit
verbundenen räumlichen Nähe zu den Verbraucherinnen
und Verbrauchern eine ganz zentrale Rolle zu. Die Umsetzung der in der WEEE-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen des Handels zur Rücknahme von Elektround Elektronikaltgeräten kann insofern einen wichtigen
Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur
Erreichung der angehobenen Sammelvorgaben der
WEEE-Richtlinie leisten.
Weitere Zusatzfrage?
Ja, ganz kurz nur. - Vielen Dank. Das lässt ja hoffen.
Haben Sie schon eine Einschätzung zum Zeitplan?
Wir sind quasi in der Ressortabstimmung. Also, wir
sind dabei. Die Frist lief ja bis 14. Februar. Insofern: Wir
arbeiten daran, dass es möglichst zeitnah umgesetzt
wird.
Danke schön.
Die Frage 16 der Abgeordneten Kotting-Uhl wird
schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zu Frage 17 der Abgeordneten
Sylvia Kotting-Uhl:
Teilt die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt bzw.
nach derzeitiger Kenntnislage bereits vollumfänglich die Aussage des Betreibers des Kernkraftwerks Gundremmingen,
KRB, dass „die Auslegung der Nachkühlsysteme den Anforderungen“ entspricht - bitte mit Begründung; vergleiche hierzu
Pressemitteilung des Betreibers vom 9. Februar 2014 sowie die
Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Fragen 11 bis 13 und
14 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 17/14606 zu noch nicht
vorliegenden abschließenden Bewertungen -, und teilt sie insbesondere die Aussage des Betreibers in der oben genannten
Pressemitteilung, die Antwort der Bundesregierung auf die
schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/298 zu
Einzelaspekten des Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems, ZUNA, im KRB würde bestätigen, dass die
Auslegung der Nachkühlsysteme des KRB den Anforderungen entspricht - bitte mit Begründung?
Frau Staatssekretärin, bitte.
Liebe Kollegin Kotting-Uhl, in der auf seiner Internetseite veröffentlichten Pressemitteilung vom 9. Februar 2014 teilt der Betreiber des Kernkraftwerkes
Gundremmingen mit Verweis auf Aussagen der Bundesregierung mit - ich zitiere -:
… dass die Auslegung der Nachkühlsysteme den
Anforderungen entspricht. Von behördlicher Seite
wurde das zuletzt durch die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Kotting-Uhl im Januar 2014 erneut bestätigt.
Es wird auf die Drucksache 18/298 verwiesen. In der
Antwort der Bundesregierung auf diese schriftliche
Frage wurde ausgeführt - ich zitiere ebenfalls -:
Nach Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde,
dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz, liegen auch für alle im nuklearen Betriebsgebäude befindlichen Teile des
zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems ({0}) selbst vollständige Erdbebensicherheitsnachweise vor.
Die Aussagen in dieser Antwort beziehen sich ausschließlich auf die Erdbebensicherheit des ZUNA. Die
Beurteilung der Frage, ob eine Anlage den strengen Anforderungen des Atomgesetzes genügt, obliegt dem
zuständigen Landesministerium. Dessen Gesamtbetrachtung ist ein Ergebnis laufender Kontrollen, wiederkehrender Prüfungen und der Ergebnisse aus den Sicherheitsprüfungen nach § 19 a Atomgesetz.
Aus der Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für
Umwelt und Verbraucherschutz haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Schadensvorsorge
im Hinblick auf die Auslegung der Not- und Nachkühlsysteme des Kernkraftwerks Gundremmingen infrage zu
stellen wäre.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Kotting-Uhl.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin, für diese Antwort. Ich habe schon des
Öfteren nach den Sicherheitsbedingungen und der Regelkonformität vor allem des Betriebssystems ZUNA
beim AKW Gundremmingen gefragt, auch in der letzten
Legislaturperiode die Vorgängerregierung, als das Umweltministerium noch Minister Altmaier unterstand. Auf
eine Kleine Anfrage zu diesem ganzen Komplex bekam
ich am 22. August 2013 die Antwort - es waren mehrere
Fragen, die dann gemeinsam beantwortet wurden -, dass
die abschließende Bewertung zu diesen Sicherheitsnachweisen noch nicht vorliegt. Darf ich davon ausgehen,
dass die inzwischen vorliegt?
Liebe Frau Kollegin Kotting-Uhl, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit steht in ständigem Kontakt mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Dieses hat uns mitgeteilt, dass seine Bewertung in Kürze
schriftlich vorliegt.
Noch eine Zusatzfrage?
Ja.
Bitte.
Danke schön. - Sie haben sich in Ihrer Eingangsantwort darauf bezogen, was das bayerische Umweltministerium, also die bayerische Atomaufsicht, Ihnen übermitteln wird. Darf ich das so verstehen, dass Sie sich mit
der Aussage der bayerischen Atomaufsicht gemeinmachen, dass Sie das also für sich übernehmen?
Nein. Wir werden, wenn uns die Bewertung vorliegt,
diese prüfen.
Danke schön. - Die Fragen 18 und 19 des Kollegen
Stephan Kühn werden schriftlich beantwortet.
Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Die Frage 20 der Abgeordneten Heike
Hänsel wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Die Fragen 21 und 22
des Kollegen Christian Kühn sowie die Fragen 23 und 24
der Abgeordneten Steffi Lemke werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Fragen 25
und 26 des Kollegen Oliver Krischer sowie die Fragen 27
und 28 der Kollegin Dr. Julia Verlinden werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amts. Zur Beantwortung steht Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer bereit.
Vizepräsident Peter Hintze
Die Frage 29 der Kollegin Bärbel Höhn und die Frage 30 der Kollegin Agnieszka Brugger werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten HansChristian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, auf:
Warum will die Bundesregierung Bundeswehrsoldaten zur
Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission EUTM Somalia
am Flughafen Mogadischu anbieten ({0}), obwohl sie dies erst vor sieben
Wochen als zu unsicher und gefährlich abgelehnt - fehlende
„Rahmenbedingungen zum Schutz“, „adäquate medizinische
und logistische Versorgung“ und nötige Infrastruktur, vergleiche Spiegel Online vom 11. Januar 2014 - sowie daher alle
20 Bundeswehrausbilder bei EUTM Somalia aus Uganda abgezogen hatte, als die EUTM Somalia von da nach Mogadischu umzog, und wie hat die Bundesregierung bei diesem
Positionswechsel - neben 61 Prozent Wählerablehnung solcher Einsätze laut aktueller ARD-Umfrage sowie dem nötigen
Bundestagsvotum zu solchem Einsatz - bedacht, dass nicht
nur 1993 beim gescheiterten US-Einsatz in Mogadischu
18 US-Soldaten starben - Black Hawk Down -, sondern dort
bis heute häufig Ausländer durch Anschläge getötet werden gerade nah jenes Flughafens ({1}),
wobei die Täter nicht unterscheiden nach zivilem, Kampfoder „nur“ Ausbildungsauftrag der Opfer, wie sich etwa am
18. Juni 2013 bei der Tötung von mindestens acht UN-Entwicklungshelfern und Sprengung ihres UNDP-Gebäudes
- UNDP: United Nations Development Programme - wenige
100 Meter vom Flughafen zeigte?
Frau Staatsministerin, bitte.
Herr Kollege Ströbele, ich darf wie folgt antworten:
Die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union für Somalia ist ein wesentliches Element
des internationalen Engagements zur Befriedung und
Stabilisierung des Landes nach jahrzehntelangem Bürgerkrieg und zum Wiederaufbau staatlicher Institutionen. Der Aufbau funktionierender somalischer Sicherheitskräfte ist hierbei besonders wichtig. Bis Ende 2013
hat die EUTM Somalia etwa 3 600 somalische Soldaten
in Bihanga in der Republik Uganda ausgebildet. Wir haben uns dort durchaus sehr erfolgreich engagiert.
Die Verlegung der Aktivitäten nach Mogadischu
stand im Kontext der Etablierung neuer politischer
Strukturen wie Parlament, Übergangsverfassung, Präsident und Regierung in der Republik Somalia im Herbst
2012. Die neue Regierung in Somalia ist glaubhaft bemüht, eine Befriedung und Stabilisierung herbeizuführen
und hierzu ihren Einflussbereich im Land auszuweiten.
Hinter der Verlegung der Mission nach Mogadischu
stand daher der Wunsch der somalischen Regierung, ihre
Soldaten im eigenen Land auszubilden. Das Trainingslager der Mission in Uganda, in dem das deutsche Kontingent eingesetzt war, wurde Ende 2013 geschlossen. Damit wurde auch der deutsche Einsatz zunächst beendet.
Die ehemalige Bundesregierung hatte entschieden,
eine mögliche erneute deutsche Beteiligung der neuen
Bundesregierung zu überlassen. Die Bundesregierung
prüft die Frage derzeit auch vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Mogadischu. Sie analysiert diese sehr
sorgfältig und wertet dabei Informationen über die Hintergründe der jüngsten Anschläge, die Ergebnisse einer
gemeinsamen Dienstreise von Vertretern des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung
in der vorvergangenen Woche und die Ergebnisse einer
Reise des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr
aus.
Herr Kollege, da die Zeit etwas knapp ist, bringe ich
es auf den Punkt: Über Einzelheiten zur Sicherheitslage
werden weiterhin die Fachausschüsse des Deutschen
Bundestages unterrichtet. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes hat hierzu am 12. Februar im Verteidigungsausschuss vorgetragen.
Ihre Zusatzfrage, Herr Kollege Ströbele.
Letzteres ist richtig. Wir haben auch heute im Auswärtigen Ausschuss darüber gesprochen. Trotzdem haben Sie meine Frage nicht beantwortet. Noch vor sechs
oder sieben Wochen hat die Bundesregierung es abgelehnt - weil die Situation zu gefährlich ist und weil keine
ausreichende medizinische Versorgung vorhanden ist -,
im Rahmen der Ausbildungsmission am Flughafen von
Mogadischu tätig zu werden. In der Zwischenzeit gab es
dort einen schlimmen Anschlag. Was veranlasst die Bundesregierung, nun dieser Frage wieder näherzutreten?
Welche Erkenntnisse hat sie darüber, dass die Gefährdungen geringer sind und dass sich die medizinische
Versorgung verbessert hat?
Herr Kollege Ströbele, ich will gern noch einmal an
den Wunsch der somalischen Regierung erinnern, dass
die Ausbildung nun in Somalia selbst, also in Mogadischu, stattfinden soll. Dass die vorangegangene Mission
in Uganda beendet worden ist, stellt uns vor diese Frage.
Aber ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir die Risikosituation sehr ernst nehmen und die Sicherheitsfrage
vor diesem Hintergrund sehr ausführlich und gründlich
prüfen werden, dass dies aber noch nicht abschließend
geschehen ist. Ich kann Ihnen versichern, dass es uns ein
ganz zentrales Anliegen ist, dass wir so weit wie irgendwie möglich zu einer Risikominimierung kommen. Aber
das muss gut und gründlich geprüft werden.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Ich habe noch eine Zusatzfrage. Der letzte Anschlag,
den ich schon erwähnt habe, soll knapp 100 Meter entfernt stattgefunden haben. Der war ziemlich fürchterlich.
Wie kann man dann auf die Idee kommen, zu sagen:
„Jetzt geht es; jetzt können wir ausbilden, ohne dass
Bundeswehrsoldaten gefährdet werden“? 100 Meter sind
nicht weit.
Frau Staatsministerin.
Herr Ströbele, genau das ist ein Punkt, der mit geprüft
wird. Es gibt die eine Sicht, dass innerhalb des Flughafens selbst die Lage relativ sicher ist. Der Gefährdungssituation außerhalb sind wir uns sehr wohl bewusst.
Wenn hier geprüft wird, dann muss dieses - das habe ich
explizit gesagt - vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge getan werden. Dazu gehört auch dieser Anschlag.
Mir ist es genauso gegangen. Auch ich habe überlegt:
Wenige Meter entfernt, was bedeutet das? Wie kann man
schützen? Damit ist es umso wichtiger, dass bei dem
Ausbau der Mission auch immer wieder deutlich wird,
welche Schritte erfolgen, um Sicherheit zu schaffen. Das
bewegt uns, und das wird auch geprüft, und zwar sehr intensiv und sehr gründlich.
Danke schön. - Eine Zusatzfrage der Kollegin
Dağdelen, Fraktion Die Linke. Danach gibt es eine Zusatzfrage der Kollegin Keul, Bündnis 90/Die Grünen.
Erst Frau Kollegin Dağdelen, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Staatsministerin,
wie mein Kollege Ströbele schon gesagt hat, haben wir
das Thema heute schon im Ausschuss gehabt, wo Sie leider nicht zugegen sein konnten. Deshalb möchte ich eine
Frage an Sie richten. Neben der Neubewertung der Sicherheitslage in Somalia, in Mogadischu, die laut Presseberichten immer noch katastrophal ist, würde ich
gerne Folgendes wissen: Sie berichteten, dass 3 600 somalische Sicherheitskräfte fertig ausgebildet worden
sind. Laut der Somalia Monitoring Group der Vereinten
Nationen sind 80 Prozent der auszubildenden Sicherheitskräfte bei dieser Mission mitsamt der Ausrüstung
desertiert und sind teilweise zu der anderen Seite übergelaufen, die man vorgeblich bekämpfen möchte, nämlich
zu den Milizen, zu der Al-Schabab-Miliz oder auch zu
anderen Milizen, die für die Privatinteressen verschiedener Warlords kämpfen.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Verbleib der mitsamt der Ausrüstung Desertierten? Wie
viele sind desertiert? Wie viele haben die Ausbildung
abgebrochen? Können Sie sicherstellen, dass nicht wie
2010 Kindersoldaten von der deutschen Bundeswehr im
Rahmen dieser Mission als somalische Sicherheitskräfte
ausgebildet werden?
Frau Staatsministerin.
Frau Kollegin Dağdelen, mir ist bekannt, dass Sie die
Frage nach den Kindersoldaten schon einmal gestellt haben. Sie stellen jetzt weitere, sehr detaillierte Fragen. Ich
bitte um Verständnis, wenn ich hier nicht direkt antworte, sondern Ihnen auf diese detaillierten Fragen eine
schriftliche Antwort zukommen lassen werde. Das tue
ich gerne.
({0})
Das wird angenommen. - Frau Kollegin Keul, Bündnis 90/Die Grünen, zu einer Nachfrage.
Vielen Dank. - Frau Staatsministerin, mich würde interessieren, wie eigentlich unsere europäischen Partner
darauf reagiert haben, dass wir zunächst dezidiert aus Sicherheitsgründen aus einer EU-Mission aussteigen, und
zwar mit der Begründung, nach Mogadischu könnten
wir wegen mangelnder Sicherheit nicht mitgehen, und es
uns sieben Wochen später wieder anders überlegen und
sagen: Vielleicht ist die Sicherheitslage doch gar nicht so
schlecht. - Wie haben unsere europäischen Partner darauf reagiert?
Wir pflegen hier eine Gemeinsamkeit, und Sie wissen, dass wir uns bei der Entscheidung gut abgestimmt
haben. Sie heben insbesondere auf die Einschätzung der
Sicherheitslage ab, die - das habe ich gesagt - geprüft
wird.
Ich will aber noch einen zweiten Punkt nennen, der zu
bedenken ist. Das habe ich auch in meiner ersten Antwort gesagt: Wir haben den Übergang von der alten Bundesregierung zur neuen Bundesregierung und damit auch
den Übergang vom bisherigen Parlament zum neuen
Deutschen Bundestag zu bewältigen. Ich finde, es gebietet auch der Respekt vor dem Bundestag genauso wie
vor der Arbeit einer neuen Bundesregierung, dass man in
dieser neuen Situation noch einmal zusammenkommt
und gemeinsam abwägt. Sie wissen: Wenn eine Entscheidung in diese Richtung getroffen werden würde,
würde diese Frage dem Bundestag zur Befassung vorgelegt werden.
Danke schön.
Wir kommen zur Frage 32 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen, Die Linke:
Welche Instanz hat, unter Angabe des Zeitpunkts - angesichts des Beschlusses 2013/44/GASP zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung
somalischer Sicherheitskräfte des Rates der Europäischen
Union vom 22. Januar 2013, in welchem es hieß, dass das
Hauptquartier lediglich „möglicherweise nach Somalia“ verlegt wird -, beschlossen, das Hauptquartier der Mission
EUTM Somalia nach Mogadischu zu verlegen?
Im EU-Ratsbeschluss 2013/44/GASP zur Verlängerung und Ausweitung der Ausbildungs- und BeratungsStaatsministerin Dr. Maria Böhmer
mission der Europäischen Union vor Somalia wird auf
das durch den Rat am 10. Dezember 2012 gebilligte
überarbeitete Krisenmanagementkonzept der EU-Militärmission verwiesen, in dem die Schließung des Trainingslagers in der Republik Uganda und die schrittweise
Verlegung der Missionsaktivitäten in die Republik Somalia bereits grundsätzlich angelegt sind.
Weitere Grundlage für die Ausweitung der Mission ist
der am 20. März 2013 vom Rat gebilligte Missionsplan,
der eine schrittweise Entwicklung vorsieht, bei der jede
Phase an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen gebunden ist. Am 6. Januar 2014 informierte der Missionskommandeur den Vorsitzenden des EU-Militärausschusses, dass die Voraussetzungen für die Verlegung des
Hauptquartiers gemäß Missionsplan nunmehr vorliegen
und die Verlegung mit Wirkung vom 14. Januar 2014
wirksam würde.
Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Frau Kollegin
Dağdelen?
Ja.
Bitte schön.
Vielen herzlichen Dank. - Frau Ministerin, es war
wirklich ganz schwierig, überhaupt einen Beschluss zu
finden. Der einzige uns Abgeordneten vorliegende ist
nämlich der vom 22. Januar 2013, in dem eigentlich nur
steht: Möglicherweise kann das Hauptquartier der Mission EUTM nach Somalia verlegt werden und diese EUMilitärmission könnte Somalia und Uganda - beides umfassen. Ist es möglich, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages den formalen Beschluss, von dem
Sie jetzt hier gesprochen haben, zur Verfügung gestellt
bekommen? Bis heute liegt uns kein Beschluss vor, und
nichts ist an uns weitergegeben worden.
Frau Staatsministerin.
Frau Kollegin, ich sehe auf den ersten Blick keinen
Hinderungsgrund.
({0})
Wir kommen damit zur Frage 33, ebenfalls der Kollegin Sevim Dağdelen:
Wie schätzt die Bundesregierung die Situation im Kosovo
angesichts der gewalttätigen Studentenproteste dort ein ({0}), und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Studierendenproteste Anfang Februar 2014 in Pristina und deren gewaltsame Niederschlagung durch die dortige Polizei?
Die Studierendenproteste an der Universität Pristina
wurden ausgelöst durch eine Presseveröffentlichung
vom 22. Januar 2014, wonach der Rektor der Universität
sich internationale Veröffentlichungen erschlichen haben
soll. Diese bilden einen Teil der Amtsvoraussetzung. Die
Demonstranten forderten in erster Linie den Rücktritt
des Rektors.
Am 7. Februar 2014 kam es im Rahmen der Proteste
zu gewalttätigen Ausschreitungen, gegen die die Polizei
vorging. Bei den Auseinandersetzungen zwischen gewalttätigen Demonstranten und der Polizei wurden laut
Medienberichten 33 Polizisten und 39 Demonstranten
verletzt. Über 30 Demonstranten wurden wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vorübergehend festgenommen. Von diesen ist zumindest ein Teil inzwischen
wieder auf freiem Fuß.
Nachdem am darauffolgenden Wochenende die Universitätsleitung zurückgetreten war, sagten die Studierenden weitere Protestkundgebungen ab. Die Studierendenproteste, die von verschiedenen zivilgesellschaftlichen
Gruppen unterstützt wurden und Gegenstand einer Sondersitzung des Parlaments waren, sind Ausdruck einer
funktionierenden Demokratie. Die Bundesregierung verurteilt die Gewalt. Die Proteste haben jedoch keine Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheitslage im Süden
Kosovos, die seit langem stabil ist.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?
Das habe ich, Herr Präsident.
Bitte schön.
Weil es in Bosnien-Herzegowina in den letzten Wochen und Monaten wirklich viele harte Proteste gegeben
hat und der Hohe Vertreter dort angekündigt hatte, Truppen gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten
einzusetzen - die Bundeswehr ist auch vor Ort -, würde
ich gern fragen, ob im Kosovo die KFOR-Einheiten für
die Niederschlagung der Studierendenproteste angefragt
worden sind.
Frau Staatsministerin.
Frau Kollegin Dağdelen, mir ist davon nichts bekannt.
Danke schön.
Dann kommen wir zur Frage 34 der Kollegin
Christine Buchholz, Fraktion Die Linke:
Wird die auf Beschluss der EU-Außenminister eingerichtete Mission EUFOR RCA die Regierungstruppen der Forces
Armées Centrafricaines, FACA, als Verbündete oder als Gegner betrachten, nachdem der Kommandeur der vor Ort operierenden Mission der Afrikanischen Union, General Martin
Tumenta Chomu, die FACA am 8. Februar 2014 aufforderte,
in den Kasernen zu bleiben, da sie sonst als „gesetzlose Banditen“ betrachtet werden würden?
Frau Staatsministerin.
Die staatlichen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik sind bis auf Restbestände zerfallen und
verfügen nur über sehr begrenzte funktionsfähige Kommandostrukturen. Ich glaube, das sagt an und für sich alles zu der Einschätzung.
Ich kann aber gern fortfahren: Die Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU in der Zentralafrikanischen Republik ist
zeitlich befristet sowie funktional und räumlich begrenzt. Sie hat das Ziel, im Verbund mit den bereits vor
Ort im Einsatz befindlichen Truppen der von der Afrikanischen Union geführten internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik und der
französischen Operation die Sicherheitslage in Bangui
zu stabilisieren. Dies ist wichtig, um auch humanitäre
Hilfe für die notleidende Bevölkerung zu ermöglichen.
Alle drei vorgenannten Missionen haben den Auftrag,
die Zivilbevölkerung zu schützen und die Anwendung
von Gewalt zu verhindern, insbesondere durch Abschreckung und Entwaffnung irregulär bewaffneter
Gruppen.
Nachfrage, Frau Kollegin? - Bitte schön.
Frau Kollegin, ich habe eine Nachfrage: Warum
wurde in dem Einrichtungsbeschluss der EU gar kein
Verhältnis zu der Armee Zentralafrikas bestimmt, die,
wie Sie richtigerweise sagen, in einem desolaten Zustand ist, aber zumindest noch agiert und aus der heraus
in einzelnen Fällen auch Gewalttaten verübt wurden?
Frau Staatsministerin.
Frau Kollegin, ich würde inzwischen sehr bezweifeln,
ob es sich noch um Regierungstruppen handelt; das habe
ich, glaube ich, auch dargelegt. Zu der eigentlichen
Frage und zu dem, worauf Sie rekurriert haben, kann ich
Ihnen gern eine Antwort nachreichen.
Haben Sie dazu noch eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Wie erklären Sie sich dann, dass die Präsidentin
Samba-Panza, ich glaube, noch vor zwei Wochen eine
Ansprache an, ich glaube, 1 000 Soldaten gehalten hat?
Da stellt sich die Frage ja schon. Offensichtlich gibt es in
Zentralafrika ein Verhältnis der Regierung zu der Armee, der FACA.
Ich glaube, wir müssen sehen, dass in diesem Land
Zustände und Strukturen herrschen, die nicht mit normalen Maßstäben gemessen werden können. Es ist eine
chaotische Lage. Deshalb wird auch von Regierungsseite versucht, die Dinge einigermaßen nach vorn zu
treiben. Wir sind dort mit einer wirklich sehr desolaten
Situation konfrontiert.
Danke schön. - Nachfrage der Kollegin Dağdelen,
Fraktion Die Linke.
Frau Ministerin, heute soll nach uns vorliegenden Informationen Bundeskanzlerin Merkel den ersten Einsatz
der Deutsch-Französischen Brigade, dieser Spezialeinheit, in Paris verkünden. Es soll nach Zentralafrika gehen. Ich möchte Sie gern Folgendes fragen, auch insgesamt zu der Mission in Zentralafrika: Wie gehen Sie
eigentlich mit der Kritik um, die es aus dem Land und
aus umliegenden Ländern auf dem Kontinent Afrika
gibt, nämlich dass das nichts weiter ist als eine Neuauflage der kolonialistischen Politik von Françafrique? Es
gibt in der französischsprachigen Presse in Afrika eine
ganz massive Kritik daran, wie in Afrika - in Mali, in
Zentralafrika, aber auch in anderen Ländern dort - interveniert wird. Da möchte ich gerne wissen: Wie geht die
Bundesregierung eigentlich mit dieser Kritik um, die es
aus der Region gibt?
Frau Staatsministerin.
Frau Kollegin Dağdelen, ich kann Ihre Einschätzung
nicht nachvollziehen.
Danke.
Dann kommen wir zur Frage 35 der Abgeordneten
Christine Buchholz:
Zum Schutz gegen welche potenziell feindliche Armee
oder gegen welche sonstige potenziell feindliche Gruppierung
richtet sich der anvisierte Begleitschutz durch die deutsche
Marine bei dem Transport syrischer Giftgasbestände über das
Mittelmeer, und über welche maritimen Fähigkeiten verfügen
diese potenziellen Bedrohungen?
Frau Staatsministerin, bitte.
Ja, gerne. - Frau Kollegin Buchholz, Ziel der Operation ist es, das US-Spezialschiff „Cape Ray“ auf seinen
Fahrten und auch während der Hydrolyse selbst gegen
potenzielle Bedrohungen zu schützen. Wir haben ein
großes Interesse daran, dass Transport und Hydrolyse
der hochtoxischen syrischen Chemiekampfstoffe in einer
sicheren und störungsfreien Umgebung stattfinden können. Ein unbewaffnetes US-Schiff mit aufwendiger umgerüsteter Hochtechnologie und hochgefährlichen chemischen Kampfstoffen an Bord ist grundsätzlich ein
potenzielles Angriffsziel. Der Schaden im Falle eines
Angriffs auf das mit Chemiewaffen beladene US-Schiff
oder eines Raubes der Chemiewaffen wäre so groß, dass
eine Absicherung in jedem Fall geboten ist.
Danke schön. - Eine Nachfrage, Frau Kollegin
Buchholz? - Bitte.
Ich würde gern wissen, von wem genau die Anfrage
kam. Im Verteidigungsausschuss wurde der NATORussland-Rat erwähnt. Kam sie von dort, oder kam sie
von der OPCW, also der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen, oder von der UNO oder von der
Joint Mission, also der UN und der OPCW, oder von Dänemark, dem Lead Country?
Frau Staatsministerin.
Gerne. - Im Rahmen der laufenden Beratung des
NATO-Russland-Rates - Sie haben ihn schon erwähnt hat das oberste NATO-Hauptquartier wie bei der Vorbereitung eines jeden Einsatzes die Alliierten um Anzeige
von Fähigkeiten, die zur Eskortierung auf dem Transit
bzw. zum Schutz der „Cape Ray“ im Operationsgebiet
geeignet sind, gebeten. Auch die USA haben an einer
deutschen Beteiligung an der Begleitoperation Interesse
gezeigt. Ich sage auch ganz deutlich, dass Deutschland
selbst ein Interesse daran hat, dass Abtransport und Vernichtung der syrischen Chemiekampfstoffe erfolgreich
und in einem sicheren und störungsfreien Umfeld geschehen.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte.
Meine zweite Nachfrage: Auf Basis welcher Sicherheitsanalyse wird der Einsatz durchgeführt? Kommt sie
von der Sicherheitsabteilung der UNO oder von der Joint
Mission oder von Dänemark? Liegt diese Analyse vor,
und ist es möglich, uns das jeweilige Dokument, das die
Grundlage des Einsatzes darstellt, vorzulegen?
Frau Kollegin, ich will das gerne klären. Wenn es
möglich ist, Ihnen zusätzliche Informationen zu geben,
dann sollen Sie sie auch erhalten.
Danke schön. - Kollege Dr. Neu, Ihre Zusatzfrage.
Frau Staatsministerin, teilen Sie meine Auffassung,
dass dieser Begleitschutz auch im Rahmen von OAE geschehen könnte? Schließlich beinhaltet das Mandat, das
der Bundestag vor wenigen Wochen verabschiedet hat,
auch die Nothilfe und die Selbstverteidigung. Es wäre
also durchaus möglich, dass ein Bundeswehrschiff, das
im Rahmen von OAE im Mittelmeer herumschippert,
unter diesem Mandat Begleitschutz gibt. Das ist die erste
Frage.
Meine zweite Frage. Wie sieht es derzeit aus: Laufen
die Kriegsschiffe, die den Transport von Syrien nach Italien begleiten, unter OAE oder unter irgendeiner anderen
Mission? Und werden die Schiffe, zum Beispiel der
USA - sie haben ja angekündigt, dass sie gegebenenfalls
Schiffe zur Verfügung stellen werden -, auch unter OAE
laufen, oder ist das jenseits von OAE?
Zu Ihrer ersten Frage will ich sagen, dass ich diese
Gemeinschaftsaktion zum Schutz der „Cape Ray“ für
wichtig halte. Denn damit zeigt die internationale Gemeinschaft, dass sie zusammensteht. Mir ist wichtig,
dass diese Aktion nicht nur auf einer Schulter liegt, sondern gemeinsam getragen wird. Von daher ist das ein
wichtiges Signal, das wir hier aussenden.
Ihre zweite Frage war eine sehr spezielle Nachfrage.
Ich mache es genau wie vorher: Sie erhalten die detaillierteren Informationen gerne schriftlich.
Danke schön. - Kollegin Dağdelen hat noch eine Zusatzfrage.
({0})
- Hat sich erledigt; danke schön.
Die Frage 36 der Kollegin Hänsel wird schriftlich beantwortet.
Wir verlassen damit den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht der Herr
Parlamentarische Staatssekretär Professor Dr. Günter
Krings bereit.
Vizepräsident Peter Hintze
Ich rufe die Frage 37 der Abgeordneten Martina
Renner auf:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen über
mehrere Jahre die Daten von mindestens sieben Journalistinnen und Journalisten, darunter der Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke, erhoben und diese Daten dem Bundesamt
für Verfassungsschutz, BfV, zur Verfügung gestellt hat und
das BfV darüber hinaus eigene Daten zu den in Niedersachsen
betroffenen Journalistinnen und Journalisten erhoben hat?
Herr Staatssekretär, bitte.
Frau Kollegin, es geht hier um mögliche Daten im
Kontext des Nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS. Die im Nachrichtendienstlichen Informationssystem gespeicherten Daten stehen aufgrund der
Verbundeigenschaft dieser Datei den zugriffsberechtigten Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes zur Verfügung. Das muss man sich in etwa wie folgt
vorstellen: Alle Verfassungsschutzbehörden können dort
hineinschreiben, und alle können das entsprechend auch
lesen.
Eine Speicherung seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, also § 10
Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 3 und 4
des Bundesverfassungsschutzgesetzes, und ist - weil Sie
auf den Begriff „Journalist“ in der Frage abhoben - unabhängig von der beruflichen Betätigung der Person.
Nähere Einzelheiten zu den in Ihrer Frage angesprochenen Journalisten kann ich öffentlich sowohl zur Wahrung von deren Persönlichkeitsrechten als auch aus
Gründen der operativen Sicherheit hier nicht darlegen.
Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Danke, Herr Präsident. - Herr Dr. Krings, ich würde
gerne wissen, ob das BfV neben der Datenverarbeitung
zu diesen Personen in NADIS in anderen Speicherungssystemen - es gibt daneben ja durchaus noch eine andere
Aktenhaltung - zu diesen Personen Daten erfasst hat.
Mir liegen keine Kenntnisse darüber vor. Im Übrigen
bleibt es dabei: Das sind Fragen der operativen Sicherheit. Es sind auch Persönlichkeitsrechte betroffen. In
dieser Sitzung werden wir das nicht erörtern können.
Das gilt auch für weitere Nachfragen; denn wir können
das hier nicht einfach als Verschlusssache einstufen.
Danke schön. - Haben Sie dazu noch eine Zusatzfrage? - Nein.
Wir kommen zur Frage 38, ebenfalls von der Kollegin
Martina Renner, Fraktion Die Linke:
Mit welchen personenbezogenen Daten, Merkmalen und
Berufsbezeichnungen werden Personen in dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem, NADIS, gespeichert?
Auch hier steht der Parlamentarische Staatssekretär
Dr. Günter Krings bereit. - Bitte schön.
Das Nachrichtendienstliche Informationssystem
NADIS ist eine Datei des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Eine Speicherung in
NADIS erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der entsprechenden Verfassungsschutzgesetze.
NADIS enthält vor allem Daten, die zur Identifizierung
erforderlich sind. Dazu zählen personenbezogene
Grunddaten der Betroffenen wie zum Beispiel Name,
Anschrift, Geburtsdatum etc.
Ich bitte auch hier um Verständnis, dass ich aus Gründen der operativen Sicherheit keine weiteren detaillierten Ausführungen zum Datenmodell des NADIS und zur
Datenspeicherung öffentlich machen darf, da dadurch
möglicherweise Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Beobachtungsschwerpunkte gezogen werden könnten bzw.
nachrichtendienstliche Arbeitsweisen des Verfassungsschutzverbundes offenbart würden. Man kann also jetzt
nicht alle Datensätze im Einzelnen auflisten. Wie gesagt:
Im Mittelpunkt steht das Ziel der Identifizierung der betroffenen Personen.
Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin? - Bitte
schön.
Herr Dr. Krings, ich möchte keine Datensätze von Ihnen bekommen. Ich hatte gefragt, nach welchen Kriterien in NADIS personenbezogene Daten gespeichert
werden. Meine Nachfrage lautet ganz konkret, ob dort
neben Name, Anschrift und Alter - diese Kriterien haben Sie genannt - auch eine Berufsbezeichnung erfasst
ist.
Das Ziel ist ganz klar - das ist sozusagen auch die
Zweckbestimmung -: Es geht um verfassungsfeindliche
Tendenzen und um Gefahren für die Verfassung. Daraufhin sind diese Kriterien angeordnet. Es gibt wohl ein
Freifeld, in das Berufsbezeichnungen eingetragen werden können. Es ist aber kein festes Feld mit bestimmten
Kriterien, die zur Identifizierung geeignet sind. Es gibt
keinen Katalog mit bestimmten Berufen oder Berufsgruppen, die dort systematisch erfasst werden. Es gibt
aber, wie gesagt, ein Freifeld, in das man einen Beruf
eintragen kann.
Haben Sie eine zweite Zusatzfrage? - Bitte schön,
Frau Kollegin Renner.
Für mich würde sich die Nachfrage anschließen, ob
denn, wenn in dieses Freifeld eine Berufsbezeichnung
eingetragen ist, dann auch mit einem Suchbegriff, zum
Beispiel „Journalist“, „Arzt“ oder „Anwalt“, nach Personen gesucht werden kann.
Ich gehe davon aus, dass die gesamte Datei eine
Suchfunktion hat. Es ist bei einem Freifeld natürlich
nicht sichergestellt, dass immer der gleiche Begriff verwandt wird. Nehmen wir beispielsweise einmal einen
ganz anderen Beruf: Man kann „Metzger“, „Schlachter“
oder „Fleischer“ eintragen. Insofern ist es kein klassisches kategorisiertes Suchsystem. Natürlich ist aber die
gesamte Datei - soweit mir bekannt - suchfähig.
({0})
Schönen Dank. - Damit sind wir am Ende der Beantwortung. Die restlichen Fragen sind zur schriftlichen Beantwortung angemeldet oder werden gemäß Nr. 2 Abs. 2
der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet.
Ich unterbreche die Sitzung des Deutschen Bundestages. Die Aktuelle Stunde wird pünktlich um 15 Uhr hier
im Plenarsaal stattfinden.
({0})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene
Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:
Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD
Umgang in der Bundesregierung und im
Deutschen Bundestag mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst
der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Die Angelegenheit, deretwegen heute die Aktuelle Stunde stattfindet, ist mit Sicherheit nicht schön und auch nicht angenehm. Ich
glaube, man kann auch behaupten: Es gab in dieser Angelegenheit bisher nur Verlierer. Verlierer waren alle betroffenen Personen, aus meiner Sicht aber auch die Parteien. Die Integrität und die Rechtschaffenheit des
Parlamentes, des Bundestages insgesamt, ist in Zweifel
gezogen worden. Aber auch die Justiz ist in der Kritik.
Ich möchte zu Beginn dem bisherigen Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich hohen Respekt und Hochachtung aussprechen, der am vergangenen Freitag die
Entscheidung getroffen hat, sein Amt als Bundeslandwirtschaftsminister niederzulegen. Ich möchte hier betonen: Hans-Peter Friedrich ist ein in höchstem Maße integrer, rechtschaffener und angesehener Kollege.
({0})
Ich möchte auch behaupten, meine sehr verehrten
Kolleginnen und Kollegen, dass sich Hans-Peter Friedrich
moralisch vollkommen anständig verhalten hat, als er im
Herbst letzten Jahres die Information, dass der damalige
Kollege Sebastian Edathy Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist - es wird zwar nicht gegen ihn ermittelt -, an den SPD-Vorsitzenden Gabriel weitergegeben
hat. Er wollte damit nicht kungeln, sondern er wollte unseren jetzigen und sich damals anbahnenden Koalitionspartner - ich sage ganz offen: auch die Bundesregierung
insgesamt und die Bundesrepublik Deutschland - vor
Schaden bewahren. Dies hat aus meiner Sicht Respekt
und Hochachtung verdient.
({1})
Ob sich der Kollege Hans-Peter Friedrich ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten vorhalten lassen muss,
wird an anderer Stelle zu klären sein. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Aber das ist mit Sicherheit jetzt nicht Gegenstand der Debatte.
Es gibt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen - das kann man gut nachvollziehen -, eine große
Entrüstung und Enttäuschung insbesondere in der CSU,
auch an der CSU-Basis, dass ein höchst angesehener und
veritabler CSU-Bundesminister sein Amt aufgrund des
möglicherweise strafrechtlich vorwerfbaren Verhaltens
eines ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten niederlegen musste. Ich glaube, auch für diese Entrüstung und
dieses Unverständnis muss man Verständnis haben.
Infolge dieser Angelegenheit gibt es auch einen Vertrauensverlust für die Bundesregierung. Das Vertrauen
ist erschüttert. Ich sage aber auch ganz offen, meine Kolleginnen und Kollegen: Es kann hier nicht nach dem archaischen Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“
gehen.
({2})
Es geht uns, der CDU/CSU, insbesondere darum, eine
vollständige und lückenlose Aufklärung zu ermöglichen.
Wir sinnen nicht auf Rache, sondern wir wollen wirklich
Transparenz und Offenheit in diese Angelegenheit bringen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein
sehr wichtiger erster Beitrag dazu ist aus meiner Sicht
schon heute Vormittag in der Innenausschusssitzung geleistet worden. Wir sind im Innenausschuss nicht Ankläger; wir sind kein Untersuchungsausschuss, und wir veranstalten auch kein Tribunal. Wir haben heute den BKAPräsidenten Ziercke und den Staatssekretär Fritsche auf
freiwilliger Basis befragt. Sie haben uns sehr profund
Stephan Mayer ({3})
Auskunft gegeben. BKA-Präsident Ziercke hat den Ablauf des Telefongesprächs vom 17. Oktober letzten Jahres zwischen ihm und dem Kollegen Oppermann aus seiner Sicht dargestellt. Ich sage ganz offen: Der Ball liegt
jetzt bei der SPD; sie ist in der Bringschuld und muss für
Transparenz und Klarheit sorgen. Ich sehe hier natürlich
vor allem den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas
Oppermann in der Verantwortung, insbesondere in der
anschließenden Innenausschusssitzung den Ablauf des
Telefongesprächs vom 17. Oktober aus seiner Sicht darzustellen und darüber Auskunft zu geben, welchen
Zweck dieses Telefongespräch überhaupt hatte.
Ich sage aber auch ganz offen: Bei aller Aufgeregtheit
und Entrüstung angesichts mancher Abläufe in dieser
Angelegenheit sollten wir das Wesentliche nicht aus dem
Blick verlieren. Es geht hier nicht um eine Affäre
Friedrich, und es geht hier nicht - auch das sage ich hier
ganz offen - um eine Affäre Oppermann; es geht um
eine Affäre um den ehemaligen Kollegen Sebastian
Edathy.
({4})
Der ehemalige Bundestagskollege Sebastian Edathy hat
sich offenbar seit 2005 über Jahre hinweg fortgesetzt
wirklich sehr unappetitliche und geschmacklose Bilder
und Videos bestellt und schicken lassen, in insgesamt
31 Fällen. Ich muss ganz offen gestehen: Ich wusste gar
nicht, dass es da verschiedene Kategorisierungen gibt.
Es handelt sich hier offenbar um Material der sogenannten Kategorie 2, das strafrechtlich nicht relevant ist. Ich
sage aber auch ganz offen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Insbesondere vor dem Hintergrund des Artikels im Spiegel in der Ausgabe dieser Woche, der uns vor Augen führt, unter welchen Umständen
diese Videos und Fotos etwa in Rumänien zustande
kommen - man weiß, dass die Jungen, die auf diesen
Bildern zu sehen sind, dies beileibe nicht freiwillig gemacht haben -, müssen wir uns hier im Haus die Frage
stellen, ob es nicht erforderlich ist, den entsprechenden
Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des
Besitzes kinderpornografischer Schriften entsprechend
zu verschärfen.
({5})
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es
gibt die klare Erwartung unserer Bürger, dass wir seriös
und verantwortungsvoll zusammenarbeiten. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit kann nur Vertrauen sein.
Vertrauen entsteht in erster Linie nicht durch Worte, sondern durch Taten. Es ist hier - das möchte ich zum Abschluss sagen - wie so häufig im Leben, wenn man sich
zusammenfindet, egal, in welcher Konstellation, sei es
im beruflichen, im privaten oder auch im politischen Bereich: So ein Schuss vor den Bug tut hin und wieder mal
ganz gut. Die Folge kann durchaus sein, dass wir aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage und Wochen
noch besser zusammenwachsen und damit auch zusammenarbeiten. In diesem Sinne sollten wir unsere Zukunft
gestalten.
Danke schön.
({6})
Der Kollege Dietmar Bartsch ist der nächste Redner
für die Fraktion Die Linke.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das
Thema der Aktuellen Stunde lautet: Umgang in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy. - Auch der Kollege
Mayer hat eben ausgeführt, dass es darum geht. Wir sind
da gänzlich anderer Auffassung.
({0})
Hier geht es nicht zuallererst um einen Fall Edathy. Es
geht hier um eine Krise der Bundesregierung.
({1})
Es geht darum, wie die Bundesregierung mit dem
Rechtsstaat umgeht; das ist hier die Frage. Da ist im
Übrigen eine Aktuelle Stunde - um das gleich vorweg zu
sagen - wirklich unangemessen. Wir haben überlegt
- die Kollegen von den Grünen sicherlich auch -, ob sie
der richtige Umgang damit ist. Das ist sie mit Sicherheit
nicht. Denn in der Aktuellen Stunde kommt es nicht zur
Aufklärung; es werden nur nacheinander Reden gehalten. Das ist nach unserer Auffassung der falsche Weg.
Das wirkt wie eine Alibiveranstaltung, und so etwas
brauchen wir angesichts der Dimensionen wirklich
nicht, meine Damen und Herren.
({2})
Es ist und es bleibt Fakt: Es gibt extrem viel aufzuklären. Aber wie ist das mit dem Willen zur Aufklärung?
Herr Oppermann ist hier - nichts gegen die Kollegen
Lischka und Rix -, redet aber nicht. Der Abgeordnete
Friedrich könnte hier zum Thema Stellung nehmen, aber
auch das ist nicht der Fall. Alles wird eher heruntergekocht.
Wir als Parlament, aber vor allen Dingen die Öffentlichkeit, haben ein Recht darauf, präzise zu erfahren, wie
die Abläufe waren. Sie müssen die Fakten auf den Tisch
legen! Sie müssen Nachfragen zulassen. Eine Aktuelle
Stunde erweckt den Eindruck, dass Sie etwas vertuschen
wollen, meine Damen und Herren.
({3})
Es gibt den Verdacht, dass der Betroffene vorher etwas erfahren hat. Wir müssen doch irgendwie herausfinden, auf welchem Weg das geschehen ist. Das muss doch
aufgeklärt werden, oder nicht? - Natürlich muss es das.
Ein ehemaliger Innenminister aus Niedersachsen sagt,
Herr Edathy habe von mehreren Quellen von den VorDr. Dietmar Bartsch
gängen erfahren. Auch hier müssen wir aufklären, warum das so war. Wieso konnte er Festplatten vernichten?
Wieso konnte er offensichtlich seinen Laptop verschwinden lassen?
Die Kernfrage ist allerdings: Welches Rechtsstaatsverständnis hat die Bundesregierung?
({4})
Damit komme ich auf den von Ihnen hochgelobten
Herrn Friedrich zu sprechen. Beim besten Willen: Wie
kann es sein, dass Herr Friedrich, der einmal Verfassungsminister war, Herrn Gabriel über die Vorgänge informiert? Das ist rechtswidrig, meine Damen und Herren.
({5})
Nebenbei gefragt: Herrn Seehofer und Frau Merkel hat
er nicht informiert? Das werden wir vielleicht noch herausbekommen. Aber inakzeptabel ist, dass er diesen
Weg gewählt hat.
Es ist auch sehr überraschend, wie schnell das in der
SPD herumging. Herr Gabriel informiert Herrn Steinmeier
und Herrn Oppermann, und Herr Oppermann informiert
dann Frau Lambrecht. Das soll alles in Ordnung sein?
Nein, meine Damen und Herren, das alles ist rechtswidrig.
Herr Friedrich wurde auf dem CSU-Parteitag ebenso
wie hier gefeiert. Aber auch für denjenigen, der die absolute Mehrheit hat, gilt, sich an Recht und Gesetz zu halten.
({6})
Unser Land würde sich andernfalls zu einer Gurkenrepublik entwickeln.
Zu dem berühmten Telefonat zwischen Herrn
Oppermann und Herrn Ziercke. Hier gibt es sehr unterschiedliche Varianten. Erst haben wir gehört, dass Herr
Oppermann telefoniert und eine Bestätigung erhalten
hat. Herr Ziercke hat heute im Innenausschuss offensichtlich etwas anderes gesagt. Das ist schon sehr bemerkenswert. Nun gilt es, sehr genau herauszufinden, wer
was gesagt hat.
Was soll der normale Bürger denken? Denkt er, dass
er seinen Polizeichef anrufen kann: Ich habe da eine
Frage, die meinen Nachbarn betrifft, könnten Sie mir
Auskunft geben?
({7})
Wollen wir uns in diese Richtung entwickeln? Das kann
ja wohl nicht wahr sein!
({8})
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen.
Wir stehen vor folgendem Problem, auch Sie, Herr Bundestagspräsident: Wer bearbeitet hier im Hause die Post?
Das ist offensichtlich kein Problem der Poststelle. Zu lesen war, dass der Brief der Staatsanwaltschaft Hannover
offensichtlich abgegriffen wurde. Er hatte beispielsweise
zwei Stempel. Was ist das für ein Staat, in dem Briefe
von Staatsanwälten an den Bundestagspräsidenten geöffnet werden? Wo leben wir denn, wenn das eventuell sogar Normalität ist? Das kann doch nicht wahr sein!
Zu den viele Spekulationen. Herr Mayer sagt, Vertrauen entstehe durch Taten. Das impliziert offensichtlich das, was einige in der Öffentlichkeit sagen: Die Sozialdemokratie muss jetzt einen Preis zahlen. Wie soll
denn das in der Praxis aussehen? Das hat mit Rechtsstaat
überhaupt nichts zu tun. Das ist Teil eines Vertuschungsszenarios!
({9})
Für uns gilt - und ich hoffe in diesem Fall: gemeinsam für die Linke und die Grünen, ich bin da sehr zuversichtlich -: Wir werden an diesem Thema dranbleiben.
Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung darf
man nicht nur postulieren. Wir werden alle Mittel nutzen, damit uns dies auch gelingt.
({10})
Dazu zählt nicht in erster Linie die Aktuelle Stunde, sondern der Innenausschuss; eventuell müssen weitere Mittel zum Einsatz kommen.
Herzlichen Dank.
({11})
Das Wort erhält nun die Kollegin Eva Högl für die
SPD Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen! Die Vorwürfe gegen unseren ehemaligen Kollegen Sebastian Edathy haben nicht nur uns alle
hier erschüttert, sondern die gesamte Öffentlichkeit. Ich
sage deshalb ganz deutlich: Es ist richtig und wichtig,
dass wir heute im Innenausschuss Befragungen und hier
diese Aktuelle Stunde durchführen. Es ist absolut richtig,
dass wir uns heute hier mit diesen Vorgängen beschäftigen. Wir dürfen dabei nicht - Herr Bartsch, das muss ich
ganz deutlich sagen - mit Unterstellungen arbeiten und
argumentieren.
({0})
Das hilft uns in diesem komplizierten Sachverhalt überhaupt nicht weiter. Wir tun hier genau das Gegenteil von
dem, was Sie uns unterstellt haben. Es gibt gerade kein
Vertuschungsszenario, sondern eine öffentliche Debatte
hier, in der Aktuellen Stunde, und eine Befragung im Innenausschuss. Das ist das Gegenteil von einem Vertuschungsszenario.
({1})
Wir haben heute Vormittag im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages sehr ruhig, sehr konzentriert und
sehr sachlich Befragungen vorgenommen. Die Befragungen von Staatssekretär Fritsche und BKA-Präsident
Ziercke haben ganz klar zur Aufklärung des Sachverhalts und der Informationswege beigetragen. Ich möchte
drei Punkte festhalten:
Erstens. Nach den Befragungen heute im Innenausschuss steht fest, dass bereits Mitte Oktober 2013 zahlreiche Stellen im gesamten Bundesgebiet Akten des
Bundeskriminalamtes vorliegen hatten, in denen der
Name von Sebastian Edathy zu finden war. Das Bundeskriminalamt hatte sämtliche Landeskriminalämter gebeten, die Hinweise zu überprüfen und die notwendigen
polizeilichen Ermittlungen vor Ort zu übernehmen. Was
heute neu war bei den Befragungen im Innenausschuss
des Deutschen Bundestages und was uns alle einigermaßen erstaunt hat, ist, dass der Name Edathy erst am
15. Oktober 2013 bei der örtlichen Polizei in Nienburg
erkannt worden ist und dort angeblich wie eine Bombe
eingeschlagen ist. Man kann sich gut vorstellen, wie das
ist, wenn die örtliche Polizei in so einem Vorermittlungsverfahren auf den Namen eines Bundestagsabgeordneten
stößt. Damit ist auch klar: Die örtliche Polizei wusste
Bescheid. Die örtliche Polizei hat das Bundeskriminalamt informiert. Damit war eine Vielzahl von Personen
im ganzen Bundesgebiet, auch in Niedersachsen - die
waren in diesen Informationsfluss eingebunden -, davon
in Kenntnis gesetzt worden, dass der Name Sebastian
Edathy im Zusammenhang mit diesem gefundenen Material aufgetaucht ist. Diese Bombe in Nienburg war für
uns alle heute im Innenausschuss eine neue Information.
Zweitens steht fest - das haben die Befragungen heute
ganz klar ergeben -, dass der BKA-Präsident Ziercke sofort den Innenstaatssekretär Fritsche über den Umstand
informiert hat, dass der Name Sebastian Edathy auf dieser Liste zu finden ist. Ziercke hat damit tadellos gehandelt und alles richtig gemacht. Er hat nämlich auf dem
Dienstweg den zuständigen Staatssekretär informiert. Er
wusste, dass das Informationen von besonderer Bedeutung, von gewaltiger Tragweite waren. Er hat deswegen
sehr richtig und vor allen Dingen sehr verantwortungsvoll gehandelt, indem er den Staatssekretär Fritsche informiert hat. Im Übrigen gibt es auch entsprechende
Weisungen, die in der Geschäftsordnung der Bundesministerien niedergelegt sind. Es ist völlig klar, dass der
Informationsfluss so zu laufen hat.
Drittens. Die Befragungen heute haben auch ergeben,
dass das Telefonat zwischen BKA-Präsident Ziercke und
unserem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann
völlig korrekt ablief. Thomas Oppermann hat sich allein
aus Fürsorgepflicht, als er erfahren hat, dass der Name
Sebastian Edathy im Zusammenhang mit diesen gefundenen Unterlagen auftaucht, dass der Name Sebastian
Edathy auf den Listen steht, erkundigen müssen, ob das
korrekt ist.
({2})
Deswegen war das Telefonat völlig richtig. Herr Ziercke
hat heute im Innenausschuss ganz klar und ganz deutlich
gesagt, dass er das nicht kommentiert hat, dass er keine
weiteren Informationen gegeben hat, dass Thomas
Oppermann aber aus seiner Reaktion schließen durfte,
dass die Informationen, die Thomas Oppermann hatte,
korrekt waren und zutrafen. Deswegen ist das Telefonat
zwischen Thomas Oppermann und BKA-Präsident
Ziercke meiner Meinung nach völlig zu Unrecht skandalisiert worden. Es ist völlig korrekt abgelaufen.
({3})
Wir dürfen von einem Parlamentarischen Geschäftsführer im Übrigen erwarten, dass er sich informiert, dass er
nachfragt, wenn er solche Informationen hat. Dass das
strafrechtlich nicht relevant ist, hat die Staatsanwaltschaft in Hessen, die keinen Ansatz für ein Fehlverhalten
von Herrn Ziercke erkennt, im Übrigen längst festgestellt. Das Weitere wird die Befragung um 16 Uhr im Innenausschuss ergeben. Da wird Thomas Oppermann von
uns befragt werden.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr optimistisch,
dass wir am Ende dieses Tages sagen können: Die Fragen zumindest zu dem Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy sind beantwortet, auch wenn wir
sicherlich rund um den ganzen Komplex noch viele weitere Fragen haben werden.
Herzlichen Dank.
({4})
Konstantin von Notz ist der nächste Redner für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine
100 Tage gibt es Ihre Große Koalition, schon jetzt ist ein
Minister weg und die GroKo steht wie ein Kartenhaus
im Wind da. So sieht es doch aus.
({0})
Zu der Aktuellen Stunde hier sage ich Folgendes: Sie
tun ja so, als sei das ein großer Dienst an der Demokratie. Tatsächlich haben Sie hier ein taktisches Manöver
vollzogen. Wir hatten hier Fragen angemeldet, Fragen,
die wir in der Fragestunde in der Öffentlichkeit stellen
wollten statt in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung.
Weil Sie sich diesen Fragen nicht stellen wollten, haben
Sie hier heute eine Aktuelle Stunde angesetzt, obwohl
die Sitzung des Innenausschusses noch lange nicht beendet ist.
({1})
Das ist ein rein taktisches Manöver. So geht Aufklärung
nicht.
({2})
Insofern kann das, was wir hier heute machen, nur ein
Zwischenbericht der Arbeit des Innenausschusses sein.
Frau Högl hat eben damit angefangen und einige Ergebnisse vorgetragen. Hier Menschen freizusprechen oder
auch zu verurteilen, ist nicht angezeigt. Die Sitzung des
Innenausschusses läuft ja heute Nachmittag weiter. Nach
den ersten Stunden bleiben noch viele Fragen. Ich
möchte nur zwei nennen.
Die Rechtsgrundlage bezüglich der Weitergabe dieser
sensiblen Informationen aus dem BKA an das BMI steht
infrage. Sie ist nicht schlüssig dargelegt worden. Es ist
nur sehr allgemein auf Art. 20 des Grundgesetzes verwiesen worden. Außerdem ist angesichts der Sensibilität
der Informationen nicht verständlich, warum der Staatssekretär dazwischengeschaltet wurde und warum der
BKA-Präsident den Minister nicht direkt informierte.
({3})
Bezüglich des ominösen Telefonats sage ich - Herr
Oppermann, Sie äußern sich ja leider erst heute Abend in
nichtöffentlicher Sitzung dazu -: Die ganze Verwirrung
gibt es nur, weil Sie am 13. Februar eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, in der Sie geschrieben haben,
dass Sie sich den Sachverhalt haben bestätigen lassen.
Jetzt sollen wir glauben, dass ein Telefonat - so wurde es
heute dargestellt - ohne Ziel und ohne Inhalt stattgefunden hat. Zwei Männer schweigen sich an, und beide wissen danach Bescheid - wer soll denn das bitte schön
glauben?
({4})
Über diese relevanten Vorgänge machen dann zwei solch
erfahrene Menschen keinen Vermerk. Man ist sich also
der Brisanz bewusst, und deswegen schweigt man und
fertigt lieber keinen Vermerk an. Auch das wirkt auf
mich wenig schlüssig.
Zu der These, dass jetzt das Vertrauen in die GroKo
wiederhergestellt werden soll - das war heute auch die
Ansage für den Innenausschuss -, kann ich nur sagen:
Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Parlaments. Das
können Sie in Kamingesprächen mit der Kanzlerin machen. Dieses Parlament ist für tatsächliche Aufklärung
zuständig.
({5})
Sie haben den Vorwurf der Kumpanei leider noch
nicht ausgeräumt. Es ist eben unklar, wie sich die Exekutive im Verhältnis zu parteipolitischen Interessen, im
Verhältnis zu den Interessen der Koalitionsbildung zu
diesem sensiblen Zeitpunkt verhalten hat. Sie verklären
das hier, Herr Kollege Mayer, indem Sie sagen, Herr
Friedrich hätte für Deutschland gehandelt. Der Vorwurf,
der im Raum steht, ist, dass er für die GroKo gehandelt
hat.
({6})
Das ist ein Skandal, wenn es so ist.
({7})
Bis heute läuft die CSU angesichts des Wahlkampfes
in Bayern herum und sagt, das sei alles so traurig. Herr
Friedrich ist doch nicht zurückgetreten, weil die Grünen
oder die Linken das gefordert haben. Herr Friedrich ist
zurückgetreten, weil Frau Merkel und Herr Seehofer es
für politisch opportun hielten, dass er zurücktritt.
({8})
Die Kanzlerin hat gesagt, dass das Vertrauen in den
Rechtsstaat erschüttert ist. Ich teile ihre Ansicht.
({9})
Ganz zum Schluss. Ich lese bei Spiegel Online: Der
Ministerpräsident von Bayern droht damit, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
({10})
Das ist ja an Kuriosität nicht mehr zu überbieten. Da
wahlkämpfelt es an allen Ecken. Dass Sie sich solche
Aussagen gefallen lassen, müssen Sie mit Ihrem Selbstwertgefühl als Parlamentarier irgendwie in Einklang
bringen. Aber ich sage Ihnen: Um den Eindruck zu erwecken, dass sich die Große Koalition den Staat nicht zu
eigen macht, ist das denkbar ungeeignet. Deswegen lehnen wir auch das aufs Schärfste ab.
Ganz herzlichen Dank.
({11})
Das Wort erhält nun der Kollege Armin Schuster für
die CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Lieber Herr Tempel, lieber Herr Korte und liebe
Frau Jelpke, wer auch immer das bei Ihnen entscheidet:
Schicken Sie uns doch bitte jemanden hier vorne ans
Pult, der Sachkenntnis hat.
({0})
Die konnte man heute Morgen im Innenausschuss reichlich erwerben. Ich erinnere daran, dass Herr Dr. Risse
Armin Schuster ({1})
zum Thema „Brief und Briefversand“ eine wirklich bemerkenswert eindeutige Klarstellung vorgenommen hat.
Keiner der Kollegen im Innenausschuss hat noch irgendeinen Zweifel, dass da etwas schiefgelaufen sei.
Herr von Notz, den Vorwurf der Kumpanei weise ich
auf das Schärfste zurück. Das ist eine unverschämte Unterstellung.
({2})
Wir bieten Ihnen im Innenausschuss alles, was demokratisch möglich ist, und wir bieten Ihnen eine Aktuelle
Stunde, die dann angeblich Mauschelei sein soll; das
schließt sich ja sowieso gegenseitig aus.
({3})
Selbst das Angebot eines Ministerpräsidenten, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, könnte ein demokratisches Angebot sein.
({4})
Ich weiß gar nicht, was Sie noch mehr wollen. Sie kriegen von der Großen Koalition all-inclusive. Da kann
man sich einmal bedanken.
({5})
Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich den
Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, der am 14. Februar 2014 sagte:
Die Frage, ob es sich um Kinderpornos handelt, ist
eine schwierige Bewertungsfrage. Auf jeden Fall
befinden wir uns hier im Grenzbereich zu dem, was
Justiz unter Kinderpornografie versteht.
Genau das haben wir heute Morgen auch im Innenausschuss von etlichen Experten gehört. Zwar verlangt der
Fall Edathy nach vielen Antworten, nach einer Antwort
aber ganz besonders - das trifft auch auf große Verwunderung bei den Menschen -: Warum kann jemand in diesem Land derartige Bilder und Videos erwerben, und wir
streiten darüber, ob das strafbar sein soll?
({6})
Meine Damen und Herren, wenn Sie an die Kinder
denken, die man benötigt, um so etwas herzustellen,
dann muss das Signal, das von dieser Debatte ausgeht,
wohl sein: Da muss etwas geändert werden. Der § 184 b
des Strafgesetzbuches gehört präzisiert.
({7})
Jetzt zu den unangenehmeren Punkten. Bundesminister Friedrich hat aus meiner Sicht - ich bin Nichtjurist;
vielleicht fällt es mir leichter, dazu arglos etwas zu sagen ({8})
menschlich, moralisch und auch juristisch einwandfrei
gehandelt; das sage ich jetzt einfach mal so.
({9})
Er hat weder Strafvereitelung begangen noch das Amtsgeheimnis verletzt. Herr Friedrich hatte einen sehr berechtigten Grund. Deshalb war er auch befugt, Herrn
Gabriel - Achtung, nicht als SPD-Parteivorsitzenden,
ausdrücklich nicht, sondern als künftigen Vizekanzler einer Regierung,
({10})
wie deutlich zu erkennen war - vor einer eventuell falschen Personalentscheidung zu warnen.
({11})
Meine Damen und Herren, die Sorge um eine Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland,
hätte man beispielsweise einen Staatsminister Edathy im
Auswärtigen Amt - Vorwurf: Pädophilie -, ist der
Grund, warum Herr Friedrich so handeln musste, warum
er gezwungen war, Herrn Gabriel diese Information zu
geben, nämlich mit Blick auf eine mögliche künftige Regierung.
({12})
Liebe SPD, bei aller Koalitionsliebe: Wir haben bzw.
Herr Friedrich hat das nicht Ihrem Parteivorsitzenden
gesagt. Wir haben es dem potenziellen Vizekanzler gesagt.
({13})
Ich kenne aus meinem Führungsalltag von früher den
Satz: Führen macht hin und wieder einsam. Je grüner der
Stift, desto einsamer bist du.
({14})
Meine Damen und Herren, die Entscheidung, Herrn
Gabriel diese Information zu geben, war richtig. Die
Entscheidung von Herrn Gabriel, sie weiterzugeben, war
Armin Schuster ({15})
in dem Sinne nicht richtig. Das war eines der Dinge, die
er hätte aushalten müssen; so sind diese einsamen Entscheidungen. Vier Wochen - vielleicht drei Wochen hätte er in diesem Fall einfach sagen müssen: Nicht mit
mir!
({16})
Sie hätten sich vielleicht gewundert; aber drei Wochen
später hätten Sie es verstanden. Dann hätten wir heute
überhaupt nicht diese Debatte. Die Weitergabe der Information an Herrn Oppermann, an Herrn Steinmeier sehe
ich an dem Punkt wirklich kritisch.
Herr Oppermann, ich finde es stark, dass Sie da sind.
Ich brauche Sie gar nicht reden zu hören, weil Sie danach im Ausschuss sind. Sie stellen sich heute hier der
Debatte; das finde ich gut. Ich fordere nicht Ihren Rücktritt, auf keinen Fall. Aber Sie müssen sich gefallen lassen, dass man Ihnen sagt, dass das einfach zu häufig passiert: Wenn Sie mit Menschen reden, kommen die sofort
in Schwierigkeiten - ob das Ihre Kollegin Lambrecht ist,
die neben Ihnen sitzt, oder ob das der BKA-Präsident ist.
Er sagte heute Morgen im Ausschuss: Der Anruf war für
mich einfach schwierig. - Er war, wie er sagte, deswegen an der Grenze der Freundlichkeit, weil er wusste:
Ich kann eigentlich gar nicht mit ihm reden.
Der Pressedruck, dem Sie am Mittwoch erlegen sind,
verursachte Herrn Friedrich Schwierigkeiten mit ultimativen Auswirkungen. Deswegen müssen Sie das jetzt
aushalten, und ich glaube, das kann man aushalten - Sie
benutzen auch einen grünen Stift -; so ist das Leben.
Wie das am Ende ausgeht, entscheiden Sie nachher selber. Wir sind gespannt darauf, was Sie uns dann zu sagen
haben.
Meine Damen und Herren, bei meinen Wahlkreisterminen habe ich in den letzten Wochen gesagt: So sieht
der Start einer guten Koalition aus. - Ich habe schon einmal einen mitgemacht, den ich am Anfang nicht so stark
fand.
Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.
Wir sollten uns nicht aus der Bahn werfen lassen
durch diesen Vorgang,
({0})
sondern, wie es Herr Mayer gesagt hat, neue Kraft
schöpfen, uns unmissverständlich aussprechen - manchmal auch hinter verschlossenen Türen wie gestern
Abend -,
({1})
nachher sauber abarbeiten und aufklären und dann,
meine Damen und Herren, uns gemeinsam dem § 184 b
Strafgesetzbuch zuwenden, damit solche Debatten hier
ein Ende haben.
Ich danke Ihnen.
({2})
Frank Tempel erhält nun das Wort für die Fraktion
Die Linke.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Sehr geehrter Herr Schuster, „potenzieller
Vizekanzler“ ist keine Rechtsstellung. Vielleicht könnte
sich jemand von Ihnen in den nächsten Beiträgen etwas
kompetenter damit auseinandersetzen.
({0})
In meiner Zeit als Kriminalbeamter hatte ich mit Korruptionsdelikten zu tun. Dabei habe ich persönlich den
Eindruck gewonnen, dass ab einer gewissen gesellschaftlichen Position Menschen dazu neigen - dem Gefühl nachgeben -, rechtliche Spielräume für sich weiter
auslegen zu können, als das für den normalen Bürger
gilt. In Ihrer Abgeordnetentätigkeit werden Sie ein Klischee kennengelernt haben, das uns in der Bevölkerung
recht häufig begegnet: Die Großkopferten machen doch
eigentlich, was sie wollen. - Das politische Verhalten,
das heute in dieser Diskussion zutage tritt, hat dieses
Klischee, dass es innerhalb der politischen Elite ein eingeschränktes Rechtsstaatsverhältnis gibt, sehr deutlich
bedient.
({1})
Wenn wir heute häufig hören, dass es darum gegangen
sei, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, muss ich
sagen: Hier ist politischer Schaden entstanden.
Es wurde ganz richtig gesagt, dass es in unserem System eine Gewaltenteilung gibt. Das heißt, die Entscheidung, wer sich tatsächlich strafbar gemacht hat, obliegt
den Gerichten. Das gilt auch für den Fall Edathy. Deswegen bitte ich Sie, vom eigenen Verhalten nicht permanent mit Hinweisen auf den Fall Edathy abzulenken.
({2})
Was wir zu beurteilen und zu diskutieren haben, ist
politisches Fehlverhalten von einzelnen Abgeordneten,
von Bundesbehörden und auch von Bundesministern. Da
heißt es, politische Größe zu zeigen, auch einmal zu sagen: Hier lag ein Fehler vor, hier müssen wir umsteuern;
wir müssen schauen, dass dieser Fehler nie wieder passiert. - Da kann man nicht permanent in Verteidigungshaltung gehen und sagen, man habe doch alles richtig
gemacht.
({3})
Wenn weder Frau Merkel noch Herr Seehofer Herrn
Friedrich Rückendeckung geben will, dann kann ja wohl
nicht alles richtig gewesen sein. Warum haben Sie nicht
die politische Größe, in dieser Aktuellen Stunde, die Sie
auf die Tagesordnung gesetzt haben, auch einmal zu sagen: „Das war falsch, und das müssen wir ändern“?
({4})
Der Innenausschuss ist durchaus geeignet, ein gewisses Maß an Aufklärung zu ermöglichen. Es ist aber bedauerlich, dass das hinter verschlossenen Türen erfolgt.
Wir haben konkrete Sachverhalte und Vorwürfe zumindest zu diskutieren, unter anderem, was ein Minister
darf und was nicht. Der Geheimnisverrat ist nicht nur ein
Straftatbestand, sondern damit geht auch der Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung einher, und natürlich haben
wir uns damit zu beschäftigen.
Was ein Geheimnisverrat ist, ist im Gesetz nun einmal
definiert. Wenn ein Amtsträger ein Geheimnis an unberechtigte Personen weitergibt, ist das strafbar. Bei der
rechtlichen Bewertung ist übrigens zu bedenken, dass
das öffentliche Interesse besonders groß ist, wenn es um
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geht. Das kann
man in jedem Rechtskommentar nachlesen, Herr
Schuster. Auch Polizeibeamte haben durchaus diese
Kenntnis. Sie kommen in ihrer beruflichen Laufbahn
nämlich permanent mit dem Thema Geheimnisverrat in
Berührung und haben entsprechende Regelungen zu beachten.
Ich verstehe in dieser Diskussion auch nicht, warum
permanent in Verteidigungshaltung darauf abgestellt
wird, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Strafverfahren
bestand. Das spielt keine Rolle. Auch Geheimnisse in
Bezug auf staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen dürfen nicht weitergegeben werden. Das müssen wir einfach
einmal festhalten. Es ist ein Ablenkungsmanöver, dass
Sie permanent darüber sprechen, dass noch nicht feststeht, ob eine Straftat definitiv vorliegt. Dieses Argument ist einfach falsch.
Warum müssen wir darüber reden? Dieser ganze Vorgang hat doch dazu geführt, dass der Innenminister in
dem Moment, in dem er die Information weitergegeben
hat - und zwar an Personen, bei denen die Information
vielleicht doch nicht zuverlässig verblieben ist -, nicht
mehr Herr über diese Information war. Das ist ganz einfach Fakt. Er hat die Hoheit über diese Information aufgegeben. Er hat aber politisch zu verantworten, was mit
dieser Information passiert.
Sie stellen sehr gerne darauf ab, wie viele Menschen
in den Landeskriminalämtern, in den Dienststellen von
den Ermittlungen insgesamt Bescheid gewusst haben
müssen. Bisher ist lediglich bekannt, dass Herr Friedrich
die Information aus dieser Kette weitergegeben hat. Alles andere sind Unterstellungen, die geprüft werden
müssen.
({5})
Wir haben heute Herrn Ziercke im Innenausschuss
gefragt, ob bekannt ist, dass irgendwo in einer dieser
Dienststellen gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen wurde. Die Antwort war: Das ist bisher nicht bekannt. - Bekannt ist aber aus der Aussage von Herrn
Gabriel und aus der Aussage von Herrn Friedrich - öffentlich vor Kameras -, dass die Information zumindest
zwischen diesen beiden ausgetauscht wurde. Das ist der
einzig vorliegende Fakt im Zusammenhang mit der Weitergabe dieser Information.
Was ist die Folge daraus? Der Geschädigte in diesem
Verfahren ist in jedem Fall der Rechtsstaat; denn mit
Blick auf die Schuld eines Herrn Edathy wird es Zweifel
geben, weil es den Vorwurf gibt, dass hier Geheimnisse
weitergegeben worden sind.
Damit komme ich zum Schluss. Wir müssen auch fragen - die Sitzung des Innenausschusses ist noch nicht
beendet; wir haben viele Fragen noch nicht gestellt -,
aus welcher Rechtsstellung heraus der Abgeordnete
Oppermann Herrn Ziercke angerufen hat, der sich bei
Beantwortung der telefonischen Anfrage ebenfalls des
Geheimnisverrates schuldig gemacht hätte. Das hat er
heute im Innenausschuss übrigens auch noch einmal bestätigt: Er konnte nicht antworten. Er war durch den Anruf von Herrn Oppermann rechtlich in einer Bredouille.
Denn wie soll er mit diesem Anruf anders umgehen, als
zu schweigen, was de facto als Bestätigung gesehen werden kann?
Diese Frage werden wir Herrn Oppermann heute im
Innenausschuss selbstverständlich stellen, damit er sich
dazu äußern kann - leider nicht öffentlich.
Danke schön.
({6})
Für die weiteren Redner will ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass in unserer Geschäftsordnung hinsichtlich der Aktuellen Stunden unmissverständlich festgehalten ist, dass der einzelne Redner nicht länger als
fünf Minuten sprechen darf. Insofern ist der Großzügigkeit des Präsidenten hier eine ziemlich unmissverständliche Grenze gesetzt. Deswegen bitte ich, das Signal so
ernst zu nehmen, wie es im Übrigen auch bei anderen
Debatten eigentlich gemeint ist.
Als nächster Redner hat nun der Kollege Burkhard
Lischka das Wort.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall
Sebastian Edathy, den wir heute hier debattieren, wirft
zahlreiche Fragen auf. So ist bei diesem Fall beispielsweise sehr häufig die Rede davon, dass sich die Bilder,
die Herr Edathy offensichtlich bezogen hat, in einer sogenannten rechtlichen Grauzone zur Kinderpornografie
befinden. Das muss uns als Gesetzgeber ja hellhörig maBurkhard Lischka
chen: Grauzone! Ich finde, eine Grauzone ist, wenn es
um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen geht,
nicht hinnehmbar.
({0})
Wenn Fotos von nackten Kindern und Jugendlichen
vermarktet werden, dann ist das ein schwerer Verstoß
gegen die Menschenwürde dieser Kinder und Jugendlichen. Wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, ernsthaft
darüber nachzudenken, ob wir in der Vergangenheit alles, aber auch wirklich alles getan haben, um Kinder und
Jugendliche als die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich zu schützen. Ich sage für meine
Fraktion ganz deutlich: Mit den Bildern, auf denen die
Körper von nackten Kindern und Jugendlichen zu sehen
sind, dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Das ist
nicht zu tolerieren.
({1})
Was sich hinter diesen Bildern verbirgt, sind sehr häufig gebrochene Kinderseelen; Menschen, die sehr oft ein
Leben lang darunter leiden, dass Nacktfotos von ihnen
im Internet vertrieben werden. Deshalb werden wir sorgfältig zu prüfen haben, wie wir diese ekelhaften „Grauzonen“ beseitigen.
Sehr grundsätzlich müssen wir uns alle gemeinsam
fragen, wie wir mit diesem Fall eigentlich umgehen. Mit
jeder neuen voreiligen Schuldzuweisung, mit jeder ins
Blaue gemachten Spekulation und Mutmaßung säen wir
zusätzliches Misstrauen gegen Politik im Allgemeinen,
und zwar grundsätzlich gegen jede Form von Politik, unabhängig von der Farbe.
Der Fall Sebastian Edathy ist ein Einzelfall. Was es
heute noch an offenen Fragen gibt, das muss aufgeklärt
werden und das wird aufgeklärt werden. Was die strafrechtliche Aufklärung angeht, so ist das Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bei aller Kritik, die ich an
der staatsanwaltschaftlichen Arbeit in den letzten Tagen
lesen konnte, sage ich hier sehr deutlich: Lasst die
Staatsanwälte ihre Arbeit machen. Bei ihnen ist die strafrechtliche Aufklärung gut aufgehoben.
({2})
Was die sonstige Aufarbeitung dieses Falles angeht,
so sage ich für meine Fraktion: Wir haben nichts zu vertuschen. Wir haben nichts zu verheimlichen. Mein Fraktionsvorsitzender hat von Anfang an in dieser Sache reinen Tisch gemacht.
({3})
Er hat offengelegt, was er wusste. Dafür hat er Kritik
einstecken müssen, ja. Aber er hat vor allen Dingen die
Transparenz und die Wahrhaftigkeit an den Tag gelegt,
die die Bürgerinnen und Bürger von uns Politikern jeden
Tag zu Recht erwarten dürfen.
({4})
Deshalb sage ich allen, die jetzt sehr leichtfertig, wie
ich finde, von einer „Koalitionskrise“ oder gar einer
„Regierungskrise“ sprechen: Wir, CDU, CSU und SPD,
werden uns wegen dieser Sache nicht entzweien.
Recht herzlichen Dank.
({5})
Die Kollegin Irene Mihalic hat nun das Wort für die
Fraktion Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen! Liebe Vertreterinnen und Vertreter der
Koalition! Herr Lischka, diese Aktuelle Stunde „Krise
der Großen Koalition“ zu nennen, wäre weitaus treffender gewesen.
({0})
Ich gehe sogar noch weiter: Ihr Lavieren, Ihre Widersprüche und Ihre gegenseitigen Schuldzuweisungen in
dieser Sache sind ein Offenbarungseid. Das ist eine
schwere Hypothek für die politische Kultur unseres Landes.
({1})
Die Krise der Großen Koalition hat drei Dimensionen:
Erstens. Die politische Krise: Ein Minister musste bereits gehen, weitere Funktionsträger stehen hier massiv
unter Druck. Aber wo war denn die Kanzlerin in den
letzten Tagen? Das ist ihre Regierung.
({2})
Sie sollte doch diejenige sein, die im Zentrum der Krisenkommunikation steht. Sie sollte diejenige sein, die erkennbar dafür sorgt, dass diese Vorgänge umfassend aufgeklärt werden. Stattdessen erklärt die Kanzlerin eher
beiläufig in der Öffentlichkeit, dass sie wieder Vertrauen
herstellen will, hält aber dann Geheimtreffen im Kanzleramt ab. Das, was hier in Sachen Krisenmanagement
abgeliefert wird, ist ein Trauerspiel.
({3})
Zweitens. Wir erleben eine schwere Vertrauenskrise
in Bezug auf die Institutionen unseres Rechtsstaates.
Auch hier wäre ein entsprechendes Krisenmanagement
bitter nötig. Die Kommunikation zwischen dem BKA
und dem Bundesinnenministerium verlief - zumindest
rechtlich - auf sehr zweifelhaften Bahnen. Landeskriminalämter werden breit über den Fall Edathy informiert.
Herr Oppermann ruft beim BKA-Präsidenten an, um
sich Sachverhalte aus laufenden Ermittlungen bestätigen
zu lassen. Frau Högl und auch Herr Schuster - er ist
offenbar gerade nicht anwesend; wir sind beide Polizisten -, wir wissen doch, dass ein Polizist, der zu so etwas
Auskunft geben würde, sofort vom Dienst suspendiert
werden würde. Das muss doch klar sein.
({4})
Die Menschen vertrauen darauf, dass solche Dinge
nach Recht und Gesetz ablaufen und dass Informationswege stets nachvollziehbar sind und auf einer klaren
Rechtsgrundlage basieren. Dieses Vertrauen muss dringend wiederhergestellt werden, indem haarklein aufgeklärt wird. Aber dazu sind Sie offensichtlich nicht bereit.
Herr Oppermann hat gestern auch deutlich gemacht,
dass Sie in den Alltagsmodus zurückkehren möchten.
Sie ducken sich weg, aber das werden wir Ihnen nicht
durchgehen lassen.
({5})
Drittens haben wir es mit einer tiefen moralischen
Krise in dieser Regierungskoalition zu tun. Kaum hat
Herr Friedrich die richtigen Konsequenzen für seinen
Umgang mit den Informationen gezogen, beginnt jetzt
eine völlig schiefe Debatte. Statt nun im Bewusstsein für
die staatspolitische Verantwortung klare Konsequenzen
im Regierungshandeln zu ziehen, zerlegen Sie sich im
Parteienstreit.
Das Hauptproblem der CSU ist doch die Frage, wer
jetzt aufseiten der SPD als Kompensation für Herrn
Friedrich seinen Posten räumen muss. Selbst bei Rücktritten soll es also proportional zugehen. Am Samstag
holte Herr Seehofer empört zum Gegenschlag aus und
zeigte damit, dass ihm die rechtsstaatlichen Aspekte in
dieser Angelegenheit völlig egal sind. Er beklagt sich
über die Geschwätzigkeit der SPD, statt die verantwortungslose Informationspolitik der Regierung selbstkritisch zu hinterfragen. Das zeigt wieder einmal deutlich
das Verhältnis der CSU zur politischen Kultur: Partner
oder Freunde taugen eben nur etwas, wenn sie sich als
Amigos beweisen. Da dies nicht geschehen ist, wird nur
noch über Rache statt über Aufklärung geredet.
({6})
Es wird sogar laut darüber nachgedacht, ob Zugeständnisse der SPD, zum Beispiel bei der Pkw-Maut, nicht die
Schmerzen über den Rücktritt etwas lindern können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo sind wir denn hier?
({7})
Dieser Cliquengeist, der in den Äußerungen der letzten Tage deutlich wurde, war doch der entscheidende
Kitt bei den Koalitionsverhandlungen. Wir fordern Sie
auf, endlich im Sinne derjenigen zu handeln, die Sie regieren sollen. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine
solche Selbstbezogenheit der Großen Koalition nicht
verdient. Wir müssen alles dafür tun, dass das Vertrauen
in unseren Rechtsstaat und in die Politik wiederhergestellt wird. Das alles beginnt mit einer lückenlosen Aufklärung.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD,
wie auch Sie, Herr Oppermann, können Ihren Beitrag
dazu heute Nachmittag im Innenausschuss noch leisten.
Ganz herzlichen Dank.
({8})
Nun hat die Kollegin Silke Launert das Wort für die
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Verkehrte Welt: Das habe ich Freitagabend
gedacht, als ich erfahren habe, dass der ehemalige Bundesinnenminister, inzwischen Landwirtschaftsminister,
Dr. Hans-Peter Friedrich zurücktreten musste.
({0})
- Jetzt auch ehemals. Das stimmt. - Der Grund: Er
wollte durch das Informieren von Herrn Gabriel verhindern, dass jemand, der Bilder von nackten Jungs käuflich
erworben hat, zum Beispiel Staatssekretär oder vielleicht
sogar Justizminister wird.
Ich bin baff angesichts der juristischen Kenntnisse einiger Kolleginnen und Kollegen. Ich war zehn Jahre
lang in der Justiz, aber ich konnte Fragen im Zusammenhang mit einem solchen Fall nicht so schnell eindeutig
beantworten, die Staatsanwaltschaft auch nicht. Sie prüft
erst einmal, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet.
Aber Sie wissen, wie das alles zu beurteilen ist. Donnerwetter!
Unabhängig davon, wie man das letztlich juristisch
beurteilt, muss ich sagen: Ich finde es menschlich sehr
nachvollziehbar, dass er nicht wollte, dass so jemand
Staatssekretär oder Minister wird.
({1})
Auf der anderen Seite gibt es großes Geschrei. Herr
Edathy fühlt sich als Opfer. Denn der Kauf von Bildern
nackter Jungs ist kein strafbares Verhalten. Jetzt wird
auch noch im Ernst die Frage aufgeworfen, ob dieser
straffreie Besitz überhaupt eine Durchsuchung rechtfertigen kann. Wissen Sie, was ich mich sofort gefragt
habe? - Wer denkt denn an die Opfer? Wer denkt an die
Kinder, und warum sind Besitz und Erwerb von Bildern
mit nackten Kindern nicht strafbar? Diese Fragen habe
ich mir schon gestellt, als ich noch als Staatsanwältin mit
der Verfolgung von Kinderpornografie befasst war.
Wie sieht die Praxis aus? Sie haben endlich genügend
Anhaltspunkte gegen einen Pädophilen, ordnen eine
Durchsuchung an und finden dabei Hunderte Bilder mit
nackten Kindern. Dann muss das gesamte Material gesichtet werden: Ist das eine sexuelle Handlung von, an
oder vor einem Kind? Ist das eine geschlechtsbetonte
Pose, ja oder nein? Ist es eine Handlung in diesem
Rechtssinne, wenn das Kind nackt schläft und breitbeinig daliegt? Häufig lautet die Antwort in der Praxis:
Nein, das ist keine solche Handlung. Das ist also nicht
strafbar. - Wenn aber jemand eine Kopie von einer DVD
oder CD macht, dann kann strafbares Verhalten vorliegen. Auf der einen Seite geht es um Vermögensinteressen, auf der anderen Seite um das Wohl der Kinder.
Auch wenn es bedauerlich ist, dass es erst einen Fall
Edathy brauchte, freue ich mich sehr, dass nun endlich
eine Diskussion über die Verschärfung der Strafvorschriften im Bereich der Kinderpornografie in Gang gekommen ist.
({2})
Meiner Ansicht nach sollten diese Straftaten strenger bewertet und härter bestraft werden. Der Erwerb von Bildern mit nackten Kindern sollte strafbar sein; denn diese
Bilder müssen irgendwo gemacht werden. Es ist nicht
so, dass ein Nachbar über den Gartenzaun schaut und fotografiert, wie nackte Kinder durch den Garten rennen.
Vielmehr werden die Kinder ganz gezielt angesprochen,
beeinflusst und für die Herstellung solcher Bilder benutzt. Glauben Sie, dass die Herstellung und die Tatsache, dass solche Nacktbilder vielleicht ein Leben lang im
Internet stehen, spurlos an den Kindern vorbeigehen?
Sowohl diejenigen, die solche Bilder herstellen, als
auch diejenigen, die solche Bilder erwerben und damit
überhaupt erst einen entsprechenden Markt ermöglichen,
spielen mit den Seelen von Kindern, die vielleicht ein
Leben lang darunter leiden. Deshalb ist der Staat verpflichtet, sich vor diese Kinder zu stellen. Es ist toll, dass
schon viele andere das gesagt haben. Es ist toll, dass von
hier aus das Signal ausgeht: Wir wollen die Opfer schützen. - Denn es darf nicht immer nur - das weiß ich aufgrund meiner eigenen praktischen Erfahrungen - um Täterschutz gehen. Wir brauchen auch Opferschutz.
({3})
Ganz ehrlich, das ist mir viel wichtiger als die Frage, ob
ein Herr Oppermann geht oder nicht.
Vielen Dank.
({4})
Frau Kollegin Launert, das war Ihre erste Rede im
Deutschen Bundestag. Es gibt einfachere Debatten als
diese. Ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrem ersten Beitrag und wünsche Ihnen alles Gute für die weitere parlamentarische Arbeit.
({0})
Sönke Rix erhält nun das Wort für die SPD-Fraktion.
({1})
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird uns allen
so gehen: Wenn es um das Thema Kindesmissbrauch
geht, wenn es um Gewalt, insbesondere um sexuelle Gewalt, gegen Kinder geht, dann haben wir einen Kloß im
Hals. Wir verspüren Unbehagen und sind emotional sehr
ergriffen. Das ist auch gut so; denn es gibt nichts Schlimmeres, als Kindern Gewalt anzutun, egal ob seelische
oder körperliche.
({0})
Ganz besonders schockierend ist es, wenn diese Thematik mit jemandem in Verbindung gebracht wird, den
man persönlich kennt. Dann ist man emotional noch
mehr ergriffen. Umso schwieriger ist es dann, mit einer
solchen Thematik umzugehen. Aber wir als Familien-,
Kinder- und Jugendpolitiker gehen regelmäßig mit dieser Thematik um. Es ist unsere Aufgabe, uns ständig um
den Kinder- und Jugendschutz zu kümmern. Es ist eine
dauerhafte Aufgabe für uns, nicht nur dann, wenn der sogenannte Fall Edathy auf der Tagesordnung steht. Unabhängig von diesem Fall ist es leider harter Alltag, dass
sich pädophile, kranke Menschen an solchen Bildern ergötzen. Es ist aber auch harter Alltag, dass Menschen
mit solchem Bildmaterial Geschäfte machen. Es ist unsere Aufgabe, dieses zu beenden.
({1})
Das haben wir in den letzten Jahren auch getan. Vor
zwei Wahlperioden haben wir uns mit genau diesem
Thema schon auseinandergesetzt und sind teilweise auch
zu gesetzlichen Verschärfungen in diesem Bereich gekommen.
Aber eine vielleicht viel wichtigere Aufgabe ist es, zu
schauen, wie wir präventiv mit dieser Thematik umgehen. Wie gehen wir damit um, dass es Menschen gibt,
die sich durch das Betrachten solcher Bilder befriedigen,
und solche, die mit diesen Bildern Geld verdienen? Was
können wir dafür tun, dass Kinder nicht Opfer solcher
Gewalt werden? Wie stärken wir Kinder in dieser Situation? Wie klären wir Eltern, Erzieherinnen und Erzieher,
Lehrerinnen und Lehrer darüber auf? Ich glaube nicht,
dass wir in einen Wettlauf darüber eintreten sollten, wie
hoch wir die einzelnen Strafgrenzen setzen, wobei ich
sagen muss: Wir müssen genau an dieser Grauzone
- Burkhard Lischka hat es bereits gesagt - ansetzen; es
darf in diesem Bereich keine Grauzone geben. Es darf
aber nicht das Einzige sein, dass wir nur an den strafrechtlichen Grenzen arbeiten.
({2})
Ich bin der Familienministerin und dem Justizminister sehr dankbar, dass sie gesagt haben, dass sie sich mit
diesem Thema beschäftigen werden. Beide haben aber
auch gesagt, dass sie zunächst einmal Möglichkeiten
prüfen werden, und haben davor gewarnt, zu hohe Ansprüche an dieser Stelle zu haben. Wir müssen tatsächlich sagen: Es gibt leider Grenzen, an die der Rechtsstaat
und die Gesellschaft stoßen. Aber wir müssen immer
weiter daran arbeiten, dass diese Grenzen neu gesetzt
werden, sodass die Grauzonen überwunden werden können. Ziel unserer Politik muss dabei vor allen Dingen ein
Grundsatz sein: Bildmaterial von kleinen Kindern, nackt
oder freizügig, darf keine Ware sein.
({3})
Vor 25 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention
verabschiedet worden. Wir feiern jetzt das 25-jährige Jubiläum. Eines der wichtigsten Rechte, die dort formuliert
sind, ist, dass Kinder ohne körperliche und seelische Gewalt aufwachsen sollen. Ich finde, das ist ein guter
Grundsatz. Wir sollten unsere Arbeit im Parlament in
diesem Jahr diesem Grundsatz widmen und daran arbeiten, dass dieser Grundsatz Wirklichkeit wird.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung
zu der Frage machen, ob wir eine Staatskrise, eine Regierungskrise oder eine Koalitionskrise haben. Es bezweifelt gar keiner, dass in der Koalition natürlich jetzt
Vertrauen wiederhergestellt werden muss. Ich glaube,
Herr Kollege Seehofer hat heute gesagt: Wir haben eine
Arbeitsgrundlage, aber an der Vertrauensgrundlage müssen wir noch arbeiten. - Ich sage Ihnen aber: Durch vernünftige Arbeit - die wird diese Große Koalition machen wird auch wieder Vertrauen entstehen.
Herzlichen Dank.
({4})
Hans-Peter Uhl erhält nun das Wort für die CDU/
CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Der Präsident des Bundeskriminalamts hat
heute früh eindrucksvoll berichtet, dass uns allein im
Rahmen der Aktion der Kanadier 800 Menschen aus
Deutschland gemeldet worden sind, nicht nur einer,
nicht nur Edathy; es gibt 800 Edathys unter uns. Wir
sollten nicht pharisäerhaft in eine Richtung zeigen. Sie
sind überall unter uns. Es ist gut so, dass wir heute diese
sehr ernsthafte und offene Debatte über die Umstände
und über die Fragen führen, wie wir mit solchen Fällen
umgehen und wie wir rechtspolitisch darauf antworten
wollen.
Zunächst zu der Frage, wie der Rechtsstaat damit umgeht. Die Bürger achten sehr genau darauf, ob sie Vertrauen in diesen Staat haben können. Das gilt gerade für
den Fall, wenn ein Prominenter in ein so schreckliches
Verbrechen verstrickt ist, in welcher Form auch immer;
ich will nichts unterstellen. Sie wollen sehen, ob die
Politiker und die Justiz, die Exekutive und die Legislative korrekt mit dem Fall umgehen. Auf diese Frage der
Korrektheit möchte ich eingehen.
Ich möchte mit dem auslösenden Element, also mit
dem Handeln des ehemaligen Bundesinnenministers
Friedrich, anfangen. Dazu sind einige richtige Dinge und
einige nicht ganz richtige gesagt worden.
Stichwort „Geheimnisverrat“. Der Tatbestand heißt
- das ist nachzulesen in § 353 b Strafgesetzbuch -:
Wenn ein Amtsträger „unbefugt“ - ganz wichtig: unbefugt - Geheimnisse „offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet …“. Wenden Sie diesen
Tatbestand auf das Verhalten von Friedrich an. Ein
Minister ist im Umgang mit Abgeordneten oder wem
auch immer befugt, zu entscheiden, was er sagen darf
und was nicht. Ein Polizist, Herr Kollege von den Linken, ist dazu nicht befugt, sondern er ist im Weisungsstrang; er darf Geheimnisse nicht verraten. Beim Minister sieht das anders aus.
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- Ja, so ist das. - Er kann ja niemanden fragen. Der
Minister ist der Chef der Behörde.
({1})
Die Frage, ob wichtige öffentliche Interessen gefährdet sind, wurde hinreichend diskutiert; sie will ich jetzt
nicht weiter erörtern. Da kann man verschiedene Meinungen vertreten.
Ich sage Ihnen eines - zur Frage: geht der Rechtsstaat
korrekt mit den Dingen um? -: Ich an seiner Stelle hätte
die Dinge nicht weiterberichtet, auch nicht andeutungsweise. Ich hätte mich anders verhalten. Wenn er in ein
paar Monaten noch einmal darüber nachdenkt und in
sich geht, wird er vielleicht zum gleichen Ergebnis kommen, vielleicht auch nicht. Nur, rechtswidrig war sein
Verhalten zu keinem Zeitpunkt. Das wird auch die
Staatsanwaltschaft in Berlin noch zu lernen haben.
({2})
Auf die Staatsanwaltschaft will ich ganz gern eingehen, weil ich mich immer wieder wundere über die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland. Meine Damen und Herren, es kann so nicht
weitergehen,
({3})
dass schon die Vorermittlungen per Presseerklärung mitgeteilt werden, mit allen Details von betroffenen Menschen, völlig unschuldigen Menschen. Das geht so nicht
weiter! Die Justizminister unserer Länder müssen auf die
Generalstaatsanwälte und diese auf die Staatsanwaltschaften einwirken, dass sie dieses Treiben unterlassen
und die Medien dabei leider enttäuschen. Es ist ihre
Pflicht, zu schweigen.
({4})
Nun zu Ihnen, Herr Oppermann. Ich will Sie hier
nicht ohne Not angreifen. Die Dinge sind ja zum großen
Teil aufgeklärt. Sie werden nachher noch die Gelegenheit haben, im Innenausschuss zu sprechen. Herr Ziercke
hat es ja eindrucksvoll getan. Er schilderte seinen Eindruck von dem Telefonat mit Ihnen. Er hat geschwiegen,
weil er durch das Telefonat in Verlegenheit gebracht
wurde. Denn bei ihm wäre es natürlich Geheimnisverrat
gewesen, wenn er gesprochen hätte, vielleicht sogar ein
weiter gehendes Delikt, nämlich Strafvereitelung im
Amte. Also, er hat geschwiegen. Das glaube ich ihm
auch.
Aber auch Sie sollten sich überlegen: Wie geht der
Rechtsstaat mit solchen Fällen um, wenn ein Abgeordneter betroffen ist? War es politisch klug - ich rede nicht
von Rechtswidrigkeit -, den Anschein zu erwecken, in
einem Telefongespräch könnte das eine oder andere
nicht ganz sauber ausgehandelt werden? Das darf in einer unabhängigen Judikative nicht sein. - Das hätten Sie
vielleicht doch besser vermeiden sollen.
({5})
Ich komme zum Schluss. Ich finde, wir sollten aus allen diesen Dingen lernen. Es ist schon angesprochen
worden: Wenn Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland mit dem Umstand, dass widerwärtige Menschen
nackte Buben fotografieren - sie müssen gegen ihren
Willen posieren - und damit Geld machen und dass andere - kranke Menschen, pädophile Menschen - Geld
für diese Bilder geben, umzugehen haben und unsere
Staatsanwaltschaften sagen: „Das ist eine Grauzone“,
dann stimmt etwas nicht in unserem Rechtsstaat. Die
muss weg, diese Grauzone. Das ist unsere gemeinsame
Aufgabe. Ich möchte Sie alle gemeinsam bitten, möglichst rasch die Vorschriften zu verbessern.
({6})
Letzter Redner in der Aktuellen Stunde ist der Kollege Helmut Brandt für die CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Lassen Sie mich als letzten Redner
zu Beginn auf zwei Kollegen eingehen, die gesprochen
haben.
Herr Bartsch, natürlich haben Sie das gute Recht, hier
zu diesem Thema zu reden. Aber Sie sollten sich dann
wirklich vorher über das Ergebnis des heutigen Innenausschusses informieren.
({0})
Dann hätten Sie gewusst, dass das mit der Postversendung etwas anders war, als Sie es hier dargestellt haben.
({1})
Worüber ich mich auch sehr wundere, sind die Ausführungen von Konstantin von Notz. Herr von Notz, Sie
als Jurist müssten im Grunde genommen wissen - ohne
dass Sie es im Innenausschuss noch hinterfragen müssen -, dass eine Unterrichtungsverpflichtung zwischen
dem Bundeskriminalamt und dem Innenministerium besteht.
({2})
Dass Sie das hinterfragen, kann ich wirklich nicht mehr
nachvollziehen.
({3})
Dass hier dann aber auch noch behauptet wird, das sei
heute Morgen nicht hinreichend geklärt worden, macht
mich - das muss ich ehrlich sagen - fast sprachlos.
({4})
Es ist mir wirklich ein Anliegen, hier noch einmal auf
Hans-Peter Friedrich zu sprechen zu kommen. Ich finde
es schon unanständig, bei jemandem, der Minister gewesen ist, der sich während seiner ganzen Amtszeit gegenüber jedermann immer fair und ordentlich benommen
hat und der wegen einer solchen Sache zurücktreten
musste, hier und heute sozusagen nachzutreten. Das
finde ich wirklich nicht angemessen; im Gegenteil. Ich
habe mit vielen anderen gerade Hans-Peter Friedrich immer wieder als einen rechtschaffenen und wirklich sehr
guten und sehr gewissenhaften Minister erlebt. Ich
möchte mich für seine Tätigkeit in der Vergangenheit an
dieser Stelle einmal ganz herzlich bedanken.
({5})
Neben dem Rücktritt, neben dieser politischen Dimension, derentwegen wir heute diese Debatte führen
- das ist eben schon angesprochen worden, auch von
Herrn Tempel; ich will darauf zum Schluss noch einmal
zurückkommen -, gibt es natürlich die Frage: Hat sich
der Minister seinerzeit in irgendeiner Form strafbar gemacht? Es gibt ja immerhin die Meldung, dass das von
der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Hans-Peter Uhl
hat die Vorschrift bereits zitiert. Ich möchte das noch
einmal etwas genauer beleuchten, weil auch hier immer
wieder der Eindruck erweckt wird - das höre ich ja auch
bei den Zwischenrufen -, als sei ganz klar, dass das, was
Hans-Peter Friedrich in dieser konkreten Situation getan
hat, etwas Rechtswidriges gewesen ist. Ich bin der festen
Überzeugung, dass das nicht der Fall ist, und zwar aus
zwei Gründen.
Den Hintergrund brauche ich nicht noch einmal darzustellen. Dass in der konkreten Situation zumindest die
Möglichkeit bestand, dass der inzwischen ausgeschiedene Kollege Edathy in ein Regierungsamt kommt, weiß
jeder; das wusste natürlich auch der Minister. Dass er in
dieser Situation Schaden von uns allen abwenden wollte,
dass er verhindern wollte, dass dies passiert, war die Motivation.
Aber die Fragen sind: Erstens. War er dazu befugt?
Zweitens. Standen dieser vertraulichen Weiterleitung an
Herrn Gabriel öffentliche Interessen entgegen? Waren
solche gefährdet? Da muss man bei sachlicher und nüchterner Überlegung Folgendes sehen: Wir haben heute
Morgen im Ausschuss von Herrn Staatssekretär Fritsche
gehört, dass Hans-Peter Friedrich dem Herrn Gabriel
diese Information vertraulich und in der notwendigen
Kürze - sie lag ihm auch nur so vor - zur Kenntnis gebracht hat. Einmal könnte man sagen, dass er als Minister durchaus dazu befugt war; da teile ich die Meinung
von Hans-Peter Uhl. Damit hat er auch nichts getan, was
wichtige öffentliche Interessen gefährdet hätte, sondern
im Gegenteil: Was er in der konkreten Situation empfunden hat, war, dass wichtige öffentliche Interessen gerade
dafür sprachen, so zu handeln, wie er gehandelt hat. Deshalb ist nach meiner Auffassung das, was er getan hat,
weder strafrechtlich noch moralisch, noch politisch in irgendeiner Form in Zweifel zu ziehen.
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- Er ist zurückgetreten, Herr Kollege Beck, weil er aufgrund der öffentlichen Handhabung dieses Themas in
eine Situation geraten ist, in der man als verantwortungsvoller Politiker überlegen muss: Kann ich in dieser Situation, bei dieser öffentlichen Darstellung das Amt
noch weiter ausfüllen? - Er hat im Morgenmagazin
selbst sehr deutlich gemacht, dass er nicht mehr das Gefühl hatte, dass das geht.
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Man ist - das muss ich ganz ehrlich sagen - verantwortungsbewusst, wenn man daraus die entsprechenden
Konsequenzen zieht.
Wir haben gleich nach dieser Aktuellen Stunde die
Fortsetzung der Innenausschusssitzung. Die eben Angesprochenen, aber auch Herr Gabriel und Herr Steinmeier
werden dem Innenausschuss heute Rede und Antwort
stehen. Wir sind natürlich gespannt - nachdem wir heute
Morgen schon einiges erfahren konnten -, wie diese Sache sich aufklärt. Dann kann letztlich auch, denke ich,
die Arbeit in diesem Hause, in der Großen Koalition und
mit allen erfolgreich fortgesetzt werden.
Besten Dank.
({8})
Ich schließe die Aussprache.
Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf
morgen, Donnerstag, den 20. Februar, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.