Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 2/21/2013

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zu unserer 222. Sitzung. Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten, möchte ich zunächst zwei Kollegen zu ihren Geburtstagen gratulieren, die sie in den zurückliegenden Tagen gefeiert haben, und zwar dem Kollegen Ernst Hinsken zu seinem 70. Geburtstag und dem Kollegen Dr. Peter Röhlinger zu seinem 74. Geburtstag. ({0}) Alle guten Wünsche im Namen des gesamten Hauses! Dann haben wir noch eine Wahl durchzuführen. Für die neue Amtszeit des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes schlägt die Fraktion der CDU/CSU vor, erneut die Kollegin Beatrix Philipp sowie Herrn Professor Dr. Horst Möller als Mitglieder zu wählen. Sind Sie mit diesem Vorschlag einverstanden? - Das ist offensichtlich der Fall. Damit sind die Kollegin Beatrix Philipp und Herr Professor Möller für die neue Amtszeit als Mitglieder des Beirats gewählt. Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Haltung der Bundesregierung zum Missbrauch von Leiharbeit im Lichte der Berichte über Vorfälle bei Amazon({1}) ZP 2 a) Beratung des Antrags der Bundesregierung Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union ({2}) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 ({3}) und 2085 ({4}) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - Drucksache 17/12367 Überweisungsvorschlag:Auswärtiger Ausschuss ({5})- Rechtsausschuss - Verteidigungsausschuss- Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO b) Beratung des Antrags der Bundesregierung Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung ({6}) auf Grundlage der Resolution 2085 ({7}) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - Drucksache 17/12368 Überweisungsvorschlag:Auswärtiger Ausschuss ({8})Rechtsausschuss VerteidigungsausschussAusschuss für Menschenrechte und Humanitäre HilfeAusschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO ({9}) ZP 3 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Ergänzung zu TOP 38 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Matthias Miersch, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Wildtierhandel und -haltung in Deutschland einschränken und so den Tier- und Artenschutz stärken - Drucksache 17/12386 27486 Präsident Dr. Norbert Lammert Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({10})- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Ein effizientes Tierarzneimittelgesetz schaffen und die Antibiotikagaben in der Nutztierhaltung wirkungsvoll reduzieren - Drucksache 17/12385 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({11})- Ausschuss für Gesundheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hinterlandanbindung der ZARA-Häfen verbessern - Drucksache 17/12194 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({12})- Haushaltsausschuss- Innenausschuss d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes - Drucksache 17/12353 Überweisungsvorschlag:Verteidigungsausschuss ({13})- Innenausschuss - Rechtsausschuss ZP 4 Weitere abschließende Beratungen ohne Aus- sprache Ergänzung zu TOP 39 a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({14}) zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Angebot von Spielhallen mit dem Bauge- setzbuch begrenzen - Drucksachen 17/4201, 17/5698 - Berichterstattung:- Abgeordneter Peter Götz b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({15}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Nicole Maisch, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Stärkung der Fahrgastrechte im Fernbusverkehr - Drucksachen 17/5057, 17/7822 Berichterstattung:Abgeordneter Volkmar Vogel ({16}) c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({17}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Für ein einheitliches Lkw-Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen in Europa - Drucksachen 17/6480, 17/7887 - Berichterstattung:- Abgeordneter Oliver Luksic d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({18}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anbindung deutscher Seehäfen verbessern - Alternativen zur Y-Trasse vorantreiben - Drucksachen 17/11352, 17/12366 - Berichterstattung:- Abgeordneter Werner Simmling e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({19}) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen - Drucksachen 17/9947, 17/12369 Berichterstattung:Abgeordnete Veronika Bellmann ZP 5 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Umstrittene Weichenstellungen - rot-grüne Politik in den Bundesländern Präsident Dr. Norbert Lammert ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck ({20}), Marieluise Beck ({21}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsequent vorangehen für eine atomwaffenfreie Welt - Drucksache 17/9983 Überweisungsvorschlag:Auswärtiger Ausschuss ({22})VerteidigungsausschussAusschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Börnsen ({23}), Marco Wanderwitz, Johannes Selle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Burkhardt Müller-Sönksen, Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Originäre Kinderfilme aus Deutschland stärker fördern - Drucksache 17/12381 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Kultur und Medien ({24})Ausschuss für Wirtschaft und TechnologieAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungHaushaltsausschuss ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dagmar G. Wöhrl, Wolfgang Börnsen ({25}), Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner Deutschmann, Burkhardt Müller-Sönksen, Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen - Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen - Drucksache 17/12383 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Kultur und Medien ({26})Ausschuss für Wirtschaft und TechnologieAusschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungHaushaltsausschuss ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die Herausforderungen der Bildungsrepublik mit den Erkenntnissen aus dem Nationalen Bildungsbericht angehen - Drucksache 17/12384 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({27})Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und TechnologieAusschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Kultur und Medien Haushaltsausschuss ZP 10 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Erneute Zusagen für Rüstungsgeschäfte mit Saudi-Arabien - Genehmigung für Lieferung von Patrouillenbooten Außerdem werden die Tagesordnungspunkte 14 und 18 abgesetzt. Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Darüber hinaus kommt es zu den in der Zusatzpunkteliste dargestellten weiteren Änderungen des Ablaufs. Darf ich auch hier Einvernehmen feststellen? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann haben wir das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Eidesleistung der Bundesministerin für Bildung und Forschung Der Herr Bundespräsident hat mir mitgeteilt, dass er am 14. Februar 2013 gemäß Art. 64 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland auf Vorschlag der Frau Bundeskanzlerin die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Professor Dr. Annette Schavan, aus ihrem Amt als Bundesministerin entlassen und Frau Professor Dr. Johanna Wanka zur Bundesministerin für Bildung und Forschung ernannt hat. Nach Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes leistet ein Bundesminister bei der Amtsübernahme den in Art. 56 vorgesehenen Eid. Frau Dr. Wanka, ich darf Sie bitten, zur Eidesleistung zu mir zu kommen. ({28}) Frau Bundesministerin, ich möchte Sie bitten, den im Grundgesetz vorgesehenen Eid zu leisten.

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Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Sie haben den im Grundgesetz vorgesehenen Eid geleistet. Ich möchte Ihnen im Namen des ganzen Hauses für die übernommenen Aufgaben alles Gute, Erfolg und Gottes Segen wünschen.

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Vielen Dank. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will die Gelegenheit nutzen, Annette Schavan herzlich für die in diesem Amt geleistete Arbeit zu danken. ({0}) Annette Schavan hat über eine außergewöhnlich lange Zeit die Bildungs- und Wissenschaftspolitik zunächst auf Landesebene, dann im Bund begleitet und geprägt und hat sich durch ihre Amtsführung in Politik wie in Wissenschaft Respekt und große Anerkennung erworben. Wir freuen uns auf die weitere parlamentarische Zusammenarbeit mit einer geschätzten Kollegin. ({1}) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 in Brüssel Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 90 Minuten vorgesehen. - Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel. ({2})

Dr. Angela Merkel (Kanzler:in)

Politiker ID: 11001478

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf dem letzten Europäischen Rat der Staatsund Regierungschefs haben wir uns im Kreis aller 27 Mitgliedstaaten auf den Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 geeinigt. Ich glaube, das ist ein in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzendes Ergebnis, und ehrlich gesagt haben nur wenige dieses Ergebnis für möglich gehalten, weil vor dem Rat die Positionen noch sehr weit auseinanderlagen. Es hat sich gezeigt: Ja, es war richtig, dass wir im November nicht schon eine Notlösung gewählt haben - mit einer nicht vollständigen Mehrheit, bei der dann zum Beispiel Großbritannien nicht dabei gewesen wäre. Ich kann auch sagen: Ja, es war ein hartes Stück Arbeit, diese Einigung aller 27 jetzt zu erzielen. Aber diese Anstrengung hat sich gelohnt. Heute haben wir ein Ergebnis vor uns, das sich sehen lassen kann. Wir haben eine Einigung im Kreis aller 27 gefunden, weil der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, die Verhandlungen sehr klug geführt und die Kommission uns mit ihrem Entwurf auch die richtigen Leitprinzipien vorgegeben hatte. Wir haben eine Einigung im Kreis aller 27 gefunden, weil sich alle 27 Staats- und Regierungschefs auf eine Tugend besonnen haben, ohne die Europa nicht Europa wäre, nämlich auf die Bereitschaft aller zum Kompromiss im Interesse aller. Ich glaube, das ist das Wesen der europäischen Einigung schon seit Verabschiedung der Römischen Verträge vor einem halben Jahrhundert. Das genau ist seither auch die einzigartige Erfolgsgeschichte dieser europäischen Idee. Im November des vergangenen Jahres wurde ich noch von vielen gefragt, warum wir bereits Anfang 2013 für einen Haushalt, der erst 2014 in Kraft treten soll, eine Einigung anstreben. Ich glaube, der Grund liegt auf der Hand. Denn mit der Einigung können wir die Entwicklung für mehr Wettbewerbsfähigkeit verstärken. Wir verstärken damit auch die Entwicklung für eine nachhaltige Stabilisierung des Euro, und wir setzen damit ein klares Signal, dass wir auch wieder zu mehr Wachstum und mehr Beschäftigung kommen. Jeder versteht, dass das in der augenblicklichen Zeit von überragender Bedeutung ist. Was ist das Wichtige? Das Wichtige ist, dass der Abschluss der Finanzverhandlungen jetzt Planbarkeit und Planungssicherheit schafft, und zwar für alle. Denn die europäischen Mittel sind ja gerade für die Mitgliedstaaten so dringend notwendig, die im Augenblick harte Einsparungen vornehmen, die Strukturreformen durchführen müssen, und sie sind für die Mitgliedstaaten so wichtig, die Aufholprozesse zu leisten haben. Meine Damen und Herren, die christlich-liberale Bundesregierung hat in den Verhandlungen für den künftigen Finanzrahmen auf ein Ergebnis hingearbeitet, das den Realitäten von heute Rechnung trägt und den Anforderungen von morgen gerecht wird. Ich möchte allen danken, die daran mitgearbeitet haben. Das waren alle Ressorts, aber ganz besonders natürlich das Auswärtige Amt. Wir hatten vier zentrale Verhandlungsziele, die uns geleitet haben. Ich bin dankbar, dass diese vier Ziele auch von so vielen Abgeordneten des Deutschen Bundestages geteilt wurden. Ich darf heute sagen, dass wir alle vier Verhandlungsziele erreicht haben. Erstens. Die Obergrenze des neuen Finanzrahmens liegt mit rund 960 Milliarden Euro auf einer aus meiner Sicht vernünftigen Begrenzung von 1 Prozent der EUWirtschaftsleistung. Damit wird der EU-Finanzrahmen der erste Rahmen sein, der keinen Aufwuchs gegenüber der letzten Finanzperiode verzeichnet, wenn wir von inBundeskanzlerin Dr. Angela Merkel flationsbereinigten Zahlen sprechen. Man muss wissen, dass in der europäischen Realität die Haushalte jährlich um 2 Prozent als eine angenommene mittlere Inflationsrate erhöht werden. Aber inflationsbereinigt gibt es keinen Aufwuchs. Ich glaube, damit trägt der Haushalt den heutigen Realitäten Rechnung; denn er bildet genau das ab, was wir in den Mitgliedstaaten angesichts massiver Konsolidierungszwänge leisten können. Schließlich befinden sich von den 27 Staaten im Augenblick 20 Mitgliedstaaten in einem Defizitverfahren. Ich sage es ganz unmissverständlich: Es wäre niemandem in Europa - weder in den von der Krise betroffenen Staaten noch in den Staaten, die die Hauptlast der Solidarität zu tragen haben - vermittelbar gewesen, wenn alle in Europa sparen müssten, nur Europa selbst nicht. ({0}) Kein Bürger brächte dafür auch nur einen Funken Verständnis auf, und zwar zu Recht. Denn die Obergrenze des Haushalts jetzt ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Ich weiß, dass wir jetzt noch das Europäische Parlament davon überzeugen müssen. Dazu machen wir dem Europäischen Parlament zwei weitgehende Angebote. Zum einen haben wir uns darauf verständigt, gemeinsam mit dem Parlament nach neuen Wegen der Flexibilität zwischen den Haushaltsjahren und zwischen den Rubriken zu suchen; denn natürlich muss die Europäische Union ihre eingegangenen Zahlungsverpflichtungen auch wirklich einhalten können. Ich mache keinen Hehl daraus, dass mir und auch anderen dieser Schritt nicht leichtgefallen ist; denn er bedeutet im Klartext, dass wir genauso wie die anderen Mitgliedstaaten nicht mehr mit Rückflüssen aus den nicht ausgegebenen EU-Mitteln rechnen können, zumindest nicht mehr in dem Ausmaß, wie das in den vergangenen Jahren immer der Fall war. Aber ich halte diesen Schritt für richtig und für geboten. Zum anderen haben wir eine Überprüfungsklausel vereinbart, die während der Finanzperiode eine Anpassung des Finanzrahmens erlauben könnte. Das halte ich schon deshalb für richtig, weil wir im Augenblick in einer Zeit sehr großer Ungewissheiten sind und daher ein siebenjähriger Haushalt eine lange Wegstrecke darstellt. Deshalb können wir uns nach der Europawahl durchaus eine solche Überprüfung vorstellen. Die Kürzungen, die notwendig sind, werden mit Augenmaß vorgenommen. Dadurch werden Spielräume für die Modernisierung und die Zukunftsausrichtung des Finanzrahmens geschaffen. Ich weiß, dass es noch harte Diskussionen mit dem Europäischen Parlament geben wird. Das liegt in der Natur der Sache. Ich will nur auf eines hinweisen: Ohne Einigung des Europäischen Rates gäbe es im Parlament überhaupt keine Entscheidungsgrundlage. Insofern sind wir alle gemeinsam gut beraten, auch hier nicht vorrangig das Trennende zu sehen, sondern uns auf das Verbindende zwischen Rat und Parlament zu konzentrieren. ({1}) Meine Damen und Herren, Deutschland hat auch sein zweites zentrales Verhandlungsziel erreicht; denn der neue Finanzrahmen ist stärker als der alte Finanzrahmen auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgerichtet. ({2}) Gemeinsam haben wir erreicht, dass die Ausgaben für die Wettbewerbsfähigkeit und die Forschung insgesamt gegenüber der aktuellen Periode von heute 91,5 Milliarden Euro auf rund 125,6 Milliarden Euro, das heißt um 37,3 Prozent, ansteigen. Gemeinsam haben wir erreicht, dass die Ausgaben für das Forschungsprogramm „Horizont 2020“ und für das wichtige Austausch- und Bildungsprogramm ERASMUS für alle gegenüber dem Niveau von 2013 real zunehmen werden, und zwar um mindestens 20 Prozent. Das sind gute Nachrichten für die Studierenden, es sind gute Nachrichten für den Forschungsstandort Europa und damit auch gute Nachrichten für die Zukunft Europas, meine Damen und Herren. ({3}) Gemeinsam haben wir erreicht, dass auch die sogenannte Connecting Europe Facility, also die für die Transport- und Energienetze, in die investiert werden muss, besser ausgestattet wird. Das sind Instrumente, die genau dafür geschaffen wurden, neue Verbindungen im Bereich der Energie und der Transporte herzustellen. Hierfür gibt es 29,3 Milliarden Euro. Das ist ein Aufwuchs um mehr als 50 Prozent gegenüber der laufenden Finanzperiode. Das ist eine absolut richtige, notwendige, aber auch gute Investition in die Zukunft. ({4}) Für diese Schwerpunktsetzung waren Umschichtungen im Finanzrahmen unumgänglich. Deshalb wird der Anteil der Agrarpolitik am Gesamtfinanzrahmen weiterhin nur zurückhaltend, aber dennoch kontinuierlich abnehmen. Es war uns dabei sehr wichtig, sowohl bei den Direktzahlungen als auch in der ländlichen Entwicklung Brüche zu vermeiden. Zudem wird die Ausgabenpolitik im Agrarbereich modernisiert, umweltfreundlicher gestaltet und zwischen den Mitgliedstaaten ausgeglichen. Das heißt, dass die mittel- und osteuropäischen Länder jetzt stärker berücksichtigt werden, als das in der letzten Finanzperiode der Fall war. Insgesamt werden auch die Mittel für die Strukturfonds zurückgehen. Das ist der Sache nach konsequent, da auch die Zahl der bedürftigen Regionen EU-weit erfreulicherweise zurückgegangen ist. Wir haben schließlich durch die Investitionen in der Vergangenheit vieles erreicht. Die neuen Bundesländer sind aufgrund ihrer erfolgreichen Entwicklung aus der Höchstförderung herausgefallen. Aber wir konnten erreichen, dass für sie ein Sicherheitsnetz von 64 Prozent geschaffen wird. Damit steht weiterhin ein sehr guter Rahmen für Investitionen, Arbeitsplätze, Forschung und Qualifikation bereit. Das wird von den neuen Ländern genauso gesehen, ({5}) im Übrigen auch parteiübergreifend so gesehen. Zudem kommt allen Ländern zugute, dass nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuerausgaben bei der Förderung berücksichtigt werden. Dies war eine ganz wichtige Forderung der Kommunen, weil damit mehr Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Schließlich haben wir erreicht, dass darauf hingewiesen wird, dass es notwendig ist, insbesondere für die ostbayerischen Landkreise entlang der tschechischen Grenze Beihilferegelungen anzustreben, die die Brüche zwischen der Tschechischen Republik und Bayern nicht zu groß werden lassen. ({6}) - Die Gegebenheiten sind unterschiedlich, und man muss an alles denken. ({7}) - Meine Damen und Herren, was ich jetzt sage, ist wichtig; deshalb bitte ich trotz der Freude über die Zukunft der ostbayerischen Landkreise noch einmal um ein klein wenig Konzentration. ({8}) Trotz genereller Kürzungen bei den Strukturfonds werden wir mit Sonderzahlungen die Strukturförderung auch in einzelnen Mitgliedstaaten unterstützen; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben die Strukturfonds also nicht nur nach allgemeiner Aufschlüsselung verteilt, sondern wir haben gesagt: Für diejenigen Länder, die besonders von der Krise betroffen sind, brauchen wir zusätzliche Strukturfondsmittel. Hiervon werden Spanien, Griechenland, Italien und Portugal profitieren. Die Programmländer - auch das ist ganz wichtig - erhalten allesamt bessere Kofinanzierungsmöglichkeiten. Das heißt, der Kofinanzierungsanteil wird geringer sein, damit sie die europäischen Mittel auch wirklich in Anspruch nehmen können. Ich denke, auch das ist ein ganz wichtiger Schritt. ({9}) Meine Damen und Herren, wichtig ist nun das dritte Verhandlungsziel, das wir auch umgesetzt haben, nämlich die Ausgabenpolitik insgesamt effizienter zu gestalten; denn gerade in Zeiten knapper Kassen kommt es darauf an, jeden Euro gezielt auszugeben, sodass er einen Mehrwert hat. Wenn wir kritisch auf die vergangenen Finanzperioden zurückblicken, dann müssen wir sagen: Nicht in jedem Falle war das so. Deshalb hat Deutschland zusammen mit anderen EU-Partnern die Initiative „Better Spending“, also eine bessere Ausgabenqualität, verankert. Ich danke dem Deutschen Bundestag, dass die Mehrheit hier in diesem Hause sich ganz bewusst dafür eingesetzt hat. Das konnten wir so auch durchsetzen. Wir haben jetzt einen Zusammenhang hergestellt zwischen dem Zugang zu Finanzmitteln aus europäischen Fördermöglichkeiten und der Erfüllung der makroökonomischen Auflagen aus dem Stabilitätspakt. Das heißt, europäische Mittel werden die Mitgliedstaaten in Zukunft stärker dabei unterstützen, die notwendigen Reformauflagen wirklich durchzuführen. Oder, um es andersherum zu sagen: Wer die notwendigen makroökonomischen Reformauflagen aus dem neu geschaffenen Stabilitätspakt nicht erfüllt, dessen Mittel können leichter ausgesetzt werden. Damit gibt es einen Hebel, die notwendigen Reformen auch tatsächlich durchzuführen. Wir werden bei der Strukturpolitik im Übrigen in Zukunft den Sachverstand der Europäischen Investitionsbank stärker nutzen - auch das ist wichtig -; denn diese Bank hat eine erhebliche Expertise. Ich erinnere daran, dass die Bedeutung der Europäischen Investitionsbank auch durch unsere gemeinsame Verabredung zur Stärkung des Kapitals der Investitionsbank gestärkt wurde. Deshalb ist diese Verbindung außerordentlich wichtig, zumal die Kofinanzierung in vielen Ländern mit einer schwierigen Finanzsituation zum Teil auch noch über die EIB abgewickelt wird. Deshalb haben wir hier einen Zusammenhang hergestellt. Die europäischen Mitgliedstaaten werden jetzt alle zwei Jahre politisch überprüfen, ob die Mittelverwendung auch wirklich auf Ziele der EU-Wachstumsstrategie ausgerichtet ist oder ob Korrekturen notwendig sind. Es geht also nicht sieben Jahre einfach so weiter, wie man es begonnen hat, sondern es gibt einen Check, ob das Ganze auf dem richtigen Weg ist. Das heißt, wir können genau auf diesem Wege erreichen, dass Mittel gezielter für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit verwendet werden. Das ist ja auch unverzichtbar, wenn wir uns einmal die Probleme vor Augen führen, vor denen wir stehen. Deshalb haben wir auch ein besonders drängendes Problem, nämlich die hohe Jugendarbeitslosigkeit in viel zu vielen Ländern der Europäischen Union, angepackt und in dem Wissen etwas getan, dass Jugendarbeitslosigkeit den jungen Menschen eine gute Zukunft buchstäblich versperrt. Wir dürfen uns damit niemals abfinden. Deshalb haben wir zusätzlich zu dem, was wir schon im vergangenen Jahr geleistet haben, gesagt: Wir bleiben dabei nicht stehen, sondern wir werden unsere europäischen Anstrengungen verstärken und haben einen neuen Fonds in Höhe von 6 Milliarden Euro vereinbart, der den Regionen zur Verfügung steht, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent liegt. Das heißt, die Mittel kommen unter anderem Spanien, Italien, Griechenland und Portugal zugute. Sie haben in den letzten Tagen sehen können, dass Spanien daraus bereits ein Programm gegen die Jugendarbeitslosigkeit konstruiert hat, und so werden weitere folgen. Jetzt wird es darauf ankommen, dass zusammen mit der Kommission und den Arbeitsministern sehr schnell festgelegt wird, wie dieses Geld ausgegeben werden kann. Ich denke, wir Deutschen haben hier sehr gute Erfahrungen auch aus der Arbeit in den neuen Bundesländern. Das heißt, wir müssen schauen, dass wir Jugendarbeitslosigkeitsprogramme auflegen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch wirklich in dauerhafte Arbeitsplätze münden. Auch müssen wir sehen - die Voraussetzungen dafür sind geschaffen -, dass dieses Geld nicht in sieben Jahresscheiben abfließt, sondern dass wir viel Geld am Anfang investieren, um die Jugendarbeitslosigkeit schnell zu bekämpfen. Ich glaube, das ist eine sehr gute Sache, und mit 6 Milliarden Euro kann man an dieser Stelle auch wirklich etwas bewegen. ({10}) Gleichzeitig haben wir vereinbart, dass wir im Bereich der sogenannten grenzüberschreitenden Mobilität - zu Deutsch: wenn jemand aus einem anderen Mitgliedstaat zum Beispiel in Deutschland oder in einem anderen Land, das Arbeitskräfte sucht, eine Arbeit aufnehmen will oder eine Ausbildung erhalten möchte - die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen. Deutschland bietet, wo immer es gewünscht wird - das ist jetzt in vielen europäischen Ländern so -, Hilfestellungen bei der dualen Berufsausbildung an; denn die duale Berufsausbildung - das hat sich inzwischen in Europa herumgesprochen ist der Schlüssel für eine dauerhafte Beschäftigung junger Leute. Hier werden wir alles, was in unserer Macht steht, tun, um hilfreich zu sein, meine Damen und Herren. ({11}) Wir haben mit der Einigung von Brüssel ein viertes zentrales Verhandlungsziel erreicht, nämlich dass die Starken in die Pflicht genommen werden und gleichzeitig Fairness zwischen den verschiedenen Nettozahlerstaaten hergestellt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Kraft Deutschlands wird Deutschland auch weiterhin der größte Nettozahler bleiben. Unsere Nettolast wird in Zukunft, relativ gesehen, sogar höher sein als in der Vergangenheit. Dabei ist es uns jedoch gelungen, eine faire Lastenverteilung zwischen den Nettozahlern zu erreichen. Den Gedanken, dass wir die Starken in die Pflicht nehmen und Fairness herstellen, lebt Deutschland ja nicht erst seit der Krise; aber in der Krise wird die Bedeutung dieses Gedankens noch einmal ganz offensichtlich. Dieser Gedanke leitet uns, wenn wir mit unserer ganzen Kraft als größte und stärkste Volkswirtschaft Europas für die Bewältigung der Krise im Euro-Raum kämpfen. Wir wollen, dass diese Krise nicht einfach von Europa nur überstanden wird, sondern wir wollen, dass Europa stärker aus dieser Krise herauskommt, als es in diese Krise hineingekommen ist. Da wir das in Deutschland geschafft haben, sind wir fest davon überzeugt, dass wir genau das auch in Europa schaffen können, meine Damen und Herren. ({12}) Wir tun das in dem Bewusstsein, dass Deutschland eine besondere Verantwortung für eine gute Zukunft der Europäischen Union hat. Wir tun dies, weil wir wissen, dass unsere gute Zukunft mit der Zukunft der Europäischen Union insgesamt eng verknüpft ist, und wir tun dies in der Überzeugung, dass Europa nur so in der globalen Welt auch in Zukunft seine Werte und seine Interessen behaupten kann. Meine Damen und Herren, es war deshalb auch unverzichtbar, dass wir auf dem Europäischen Rat nicht nur über die mittelfristige finanzielle Vorausschau gesprochen haben, sondern auch über die Handelspolitik der Europäischen Union. Dabei ist unser mit Abstand wichtigstes Zukunftsprojekt ein Freihandelsabkommen mit den USA. Die Verhandlungen dazu sollen im ersten Halbjahr dieses Jahres aufgenommen werden, und die Bundesregierung wird diesen Prozess nachhaltig unterstützen. Das Ganze knüpft an an viele Initiativen, die immer wieder unternommen wurden, aber ganz besonders an eine aus unserer Präsidentschaft im Jahre 2007, als mit dem Transatlantischen Wirtschaftsrat bereits ein ganz wichtiger Schritt zur Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen den USA und Europa gemacht wurde. Ich bin zutiefst davon überzeugt: Ein gemeinsamer transatlantischer Markt liegt im europäischen, aber auch ganz besonders im deutschen Interesse, ({13}) und zwar nicht nur, weil wir damit Handelshemmnisse und Zölle abbauen können - das ist notwendig insbesondere angesichts der Tatsache, dass die multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO nicht so vorangehen, wie wir es uns gewünscht hätten -, sondern auch, weil wir dabei gemeinsame Standards entwickeln können. Wir alle wissen: Gerade bei den Zukunftstechnologien wird es entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg sein, ob wir die maßgebenden Normen und Standards wirklich setzen können - wir: die Europäische Union zusammen mit den Vereinigten Staaten von Amerika -; denn wenn wir das nicht tun, dann werden es andere auf der Welt tun, und zwar zu ihren Arbeits- und Produktionsbedingungen, die zum Teil weit entfernt von unseren Wertvorstellungen sind. Deshalb ist das ein ganz wichtiges Projekt. ({14}) Es ist also nicht nur einfach ein Abkommen, sondern es ist ein wirkliches Wachstumsprojekt. Jeder, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, weiß, dass auf beiden Seiten die Wachstumsraten steigen könnten. Es erspart dazu noch viel Doppelarbeit, viel Zeit und viel Geld. Meine Damen und Herren, wir können heute ein positives Fazit ziehen: Deutschland hat seine vier zentralen Verhandlungsziele erreicht. Die Beschlüsse der EUStaats- und Regierungschefs für einen neuen EU-Finanzrahmen sind weitreichend. Sie werden die Europäische Union auf ihrem Weg zu mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Sie werden die Verteilung der Finanzmittel hin zu mehr Wachstum, mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr Beschäftigung ausrichten. Und sie sind im Interesse aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Vor allem: Sie werden den Menschen in Europa dienen. So sind sie eine hervorragende Grundlage für die nun folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Uns alle - Europäischen Rat wie Europäisches Parlament wie Deutschen Bundestag - eint dabei das gemeinsame Ziel, ein starkes und wettbewerbsfähiges Europa zu gestalten und vor allen Dingen ein Europa zu ge27492 stalten zum Wohle der 500 Millionen Europäerinnen und Europäer. Das ist jede Mühe und jede Anstrengung wert. Ich danke Ihnen. ({15})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Peer Steinbrück für die SPD-Fraktion. ({0})

Peer Steinbrück (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004165, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa ist leider nach wie vor in keiner guten Verfassung. Die LissabonStrategie für das erste Jahrzehnt, Frau Bundeskanzlerin, Europa zu der wettbewerbsfähigsten und wissensbasiertesten Region global zu machen, ist gescheitert. Oder vorsichtiger ausgedrückt: Sie hat nicht die Ergebnisse gebracht, die wir uns versprochen haben. Warum ist sie weitestgehend gescheitert? Weil Europa und die europäischen Mitgliedstaaten nicht in der Lage gewesen sind, die finanziellen Ressourcen bereitzustellen, die notwendig gewesen wären, um Europa zur wettbewerbsfähigsten und wissensbasiertesten Region der Welt zu machen. Ich sage Ihnen voraus: Mit diesem mittelfristigen Finanzrahmen für 2014 bis 2020 wird auch für das zweite Jahrzehnt diese Strategie, die sich jetzt „Europa 2020“ nennt, scheitern, weil die Finanzmittel der Höhe nach und der Struktur nach nicht mit diesen Zielen korrespondieren, die für Europa von erheblicher Bedeutung sind. ({0}) Europas Wirtschaft dümpelt weiter am Tiefpunkt. 2012 ist die europäische Wirtschaft geschrumpft. Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen. Wir alle kennen die alarmierenden und skandalös hohen Arbeitslosenraten für Jugendliche. In sieben Ländern liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei über 25 Prozent. In vier Ländern liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei über 30 Prozent. In zwei Ländern liegt sie bei - sage und schreibe - über 50 Prozent. Das heißt, in diesen Ländern findet mehr als die Hälfte der jungen Frauen und Männer keine Arbeit mehr. Was denken sie über Demokratie? Was denken sie über Europa? Was denken sie über uns Politiker, die dafür eine Mitverantwortung tragen? Die Krise, die im Finanz- und Bankensektor ihren Ausgang nahm, hat den Bürgerinnen und Bürgern in Europa sehr viele Opfer abverlangt. Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir Deutsche es nicht richtig zu würdigen wissen, mit welchen Verelendungserscheinungen dies in einigen europäischen Nachbarstaaten teilweise bereits verbunden ist. Reformen und Konsolidierung der Staatshaushalte sind notwendig, doch sie laufen ins Leere, wenn aus Sparen ein Kaputtsparen wird, wenn neben der notwendigen Konsolidierung keine Wachstumsperspektiven für diese Länder entstehen, wenn aus einer Rezession eine Depression, eine Verelendung in Teilen der europäischen Nachbarstaaten wird. Ich habe solche Verelendungserscheinungen bei meinem jüngsten Besuch in Athen selber erlebt. Gerade die jungen Menschen sagen dort: Wir haben keine Perspektive mehr. - Es ist bedrückend, mit anzusehen, dass sie dieses wunderbare Zivilisationsmodell Europa nicht mehr als etwas wahrnehmen, das ihnen Zukunft verspricht und das es zu behaupten gilt. Die ökonomische Krise, Frau Bundeskanzlerin, steigert sich in manchen Staaten zu einer Gefahr für die Stabilität der politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Wir reden nicht mehr allein über eine ökonomische Krise, sondern wir reden über die Stabilität dieser unmittelbaren Nachbarstaaten in Europa. ({1}) Die Staats- und Regierungschefs müssen diesem Spardiktat endlich ein Wachstumsprojekt folgen lassen. Es ist Zeit für mehr Investitionen in Infrastruktur, in eine industrielle Erneuerung, in Bildung, Forschung und Entwicklung, in die wesentlichen Größen und wichtigen Ansatzpunkte, um Europa wieder nach vorne zu bringen: mit einer größeren Wettbewerbsfähigkeit, mit einer weiter ausgebauten Industrie, mit vielen Arbeitsplätzen und vor allen Dingen mit konkreten Berufsperspektiven für die jungen Leute. Davon wird viel geredet; ich kann mich erinnern, dass davon auch schon beim Europäischen Rat Ende Juni 2012 geredet worden ist. Passiert und konkret angekommen ist in diesem halben Jahr rein gar nichts, insbesondere nicht bei den arbeitslosen Jugendlichen. ({2}) Präsident Obama hat in seiner Rede zur Lage der Nation letzte Woche gesagt - ich zitiere ihn -: „Defizitabbau allein ist kein Wirtschaftsplan“. Das ging, wie ich glaube, nicht nur an die Adresse der Republikaner im Repräsentantenhaus und im Senat, sondern bezog sich auch auf die Europapolitik, also auf die Europapolitik dieser Bundesregierung, die die treibende Kraft bei einem Sparkurs in Europa ist, der andere Länder zunehmend in eine Depression und Verelendung hineinzieht. ({3}) Der neue Finanzrahmen 2014 bis 2020 zeigt, dass die Chefs der Regierungen und der Staaten, die beim Europäischen Rat aufgetreten sind, wenig gelernt haben. Anstatt das Angebot des Präsidenten des Europäischen Parlamentes, Herrn Martin Schulz, anzunehmen, „sich zu unserer gemeinsamen Zukunft zu bekennen“, anstatt in die Zukunft Europas zu investieren, und zwar auch über nationale Egoismen hinaus, ging es den europäischen Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Februar im Wesentlichen darum, verletzungsfrei zu ihrem heimischen Publikum zurückzukehren. Im Ergebnis entstand ein Vorschlag für einen europäischen Finanzrahmen, der im Europäischen Parlament sogar die Parlamentarier aus Ihren eigenen Reihen zur Ablehnung veranlassen könnte. Perspektivlos haben Sie sich in einer unheiligen Kürzungsallianz ausgerechnet mit dem Regierungschef verbunden, nämlich mit dem britischen Regierungschef David Cameron, der gegebenenfalls sogar aus der Europäischen Union austreten will. Das ist eine ganz merkwürdige Allianz, um die Zukunft Europas in diesem Jahrzehnt zu sichern. ({4}) Frau Merkel, wer in Zukunft mehr Europa will, der braucht Partner, die ihre Zukunft auch in Europa sehen; dann schlägt man sich nicht auf die Seite des Regierungschefs, der möglicherweise dieses Europa verlassen will. Mit Blick in die Zukunft geht es bei diesem Finanzrahmen gar nicht nur um die Höhe der Mittel, sondern vor allen Dingen auch um die Struktur. Nach wie vor fließen ungefähr 38 Prozent der Haushaltsmittel in den Agrarsektor, ein Großteil davon zu großen Agrarunternehmen und Lebensmittelkonzernen. Aber nur ein kleinerer Teil geht in die wichtigen Felder, die für Wachstum und Beschäftigung sorgen. Ausgaben für Wachstum und Beschäftigung werden in der Tat um 23,5 Prozent gekürzt, nicht gegenüber dem früheren Finanzrahmen, aber gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Sie haben auf das Programm „Connecting Europe Facility“, also auf die Verbesserung der Verbindungen über Transport- und Energienetze, hingewiesen und sagten, es handele sich hier um eine Steigerung der Mittel um 50 Prozent. Die Zahl ist für sich genommen richtig; aber dieses Programm gab es vorher gar nicht. Gemessen an dem Vorschlag der Kommission liegt dem eine Kürzung und kein Aufwuchs zugrunde. Nun schien es, dass es ein gutes Ergebnis gibt - das Sie ja auch zitiert haben -, nämlich dass 6 Milliarden Euro zusätzlich dafür aufgewendet werden, die Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten zu verringern, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Job zu finden. Wenn man allerdings genauer hinschaut, dann stellt man fest, dass das ein makabrer Etikettenschwindel ist; ({5}) denn von den 6 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kommen 3 Milliarden aus den Einsparungen in den Sozialfonds. Das ist das Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“, will sagen, ein neues Programm mit altem Geld, das Sie hier gerade wider alle Tatsachen als großen Erfolg verkauft haben. ({6}) Die 3 Milliarden, mit denen die 6 Milliarden aufgefüllt wurden, fehlen bei der Verbesserung der europäischen Infrastruktur, zum Beispiel beim Aufbau eines flächendeckenden Internetzuganges, den gerade junge Menschen brauchen, um an Information, an Ideen und letztlich an Arbeit zu kommen. Das ist das, was Sie hier gerade als großen Erfolg gefeiert haben. Die Staats- und Regierungschefs in Europa tricksen. Sie tricksen mit dem Unterschied zwischen Zahlungsund Verpflichtungsermächtigungen, das heißt, sie stellen mit diesem Finanzrahmen zu wenig Geld zur Verfügung, um die eingegangenen Verpflichtungen wirklich zu erfüllen. Das wird der entscheidende Punkt sein, warum Sie mit diesem mittelfristigen Finanzrahmen auf erhebliche Widerstände im Europäischen Parlament und, wie ich ziemlich sicher zu glauben weiß, auch in Ihren eigenen Reihen treffen werden. ({7}) Viele Länder sind in der Tat aufgefordert, Strukturreformen, ihre Governance und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Was mir in Ihren europapolitischen Beiträgen fehlt, ist der Hinweis auf die Strukturprobleme im europäischen Raum, die wir als Bundesrepublik Deutschland mit zu verantworten haben: Das sind die massiven Exportüberschüsse der Deutschen, die sich in entsprechenden Leistungsbilanzüberschüssen bei uns und in den entsprechenden Leistungsbilanzdefiziten in den anderen Ländern widerspiegeln. Deutschland hat inzwischen einen Leistungsbilanzüberschuss von 5 Prozent seiner jährlichen Wirtschaftsleistung. Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland Güter und Dienstleistungen im Wert von über 1,5 Billionen Euro mehr verkauft als eingekauft. Dies spiegelt sich zunehmend in erheblichen Ungleichgewichten in den Austauschbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, die zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gehören, wider. ({8}) Das geht in einer Währungsunion aber nicht. Auf Dauer ist dies in einer Währungsunion unmöglich, wenn kein Ausgleich über entsprechende Wechselkursanpassungen stattfinden kann. Das heißt, wir müssen uns politisch mit der naheliegenden Frage beschäftigen - hier hätte ich gerne mehr Auskunft von Ihnen -, wie wir in Deutschland die Kaufkraft verbessern, damit es zu einem besseren Ausgleich dieser Ungleichgewichte in den Austauschbeziehungen kommt. ({9}) Das heißt auch, dass wir in Deutschland eine Politik zur Stärkung der Binnennachfrage, eine Politik zur Stärkung der Kaufkraft brauchen. Nun kommen wir sehr konkret zu einigen Themen, die uns beschäftigen werden, nicht nur mit Blick auf den 22. September: Wir brauchen faire Lohnabschlüsse, ({10}) die die Inflation kompensieren und den Produktivitätsfortschritt in der Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten widerspiegeln. Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die die privaten und öffentlichen Investi27494 tionsquoten steigert. Wir brauchen eine Energiewende, aber keine, die, wie im Augenblick, das größte Investitionsverhinderungsprogramm ist, das diese Republik je gesehen hat. ({11}) Wir brauchen echte Mindestlöhne. Wir brauchen eine Eindämmung der atypischen Beschäftigung. Wir brauchen eine Stärkung der Kaufkraft, indem die Menschen bei Vollzeit so anständig und so gut bezahlt werden, dass sie ihr Leben eigenständig und in Würde führen können. ({12}) Wenn wir über den mittelfristigen Finanzrahmen reden, über die Notwendigkeit einer weiteren Strukturförderung und von weiteren Wachstumsimpulsen, dann wissen wir ziemlich genau, woher das Geld dafür kommen könnte, um in Infrastruktur, um in eine Reindustrialisierung in manchen Ländern zu investieren. Nach jahrelangem Druck, insbesondere von unserer Seite, haben wir am 21. Juni hier im Deutschen Bundestag die Einführung einer Finanzmarkttransaktionsteuer beschlossen. Und jetzt? Die Europäische Kommission hat im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit der Europäischen Union solide, sehr konkrete Vorschläge gemacht, und prompt beginnt die FDP ein Rückzugsmanöver mit Blick auf die Einführung der Finanzmarkttransaktionsteuer. ({13}) Dabei brauchen wir diese Steuer dringend. Sie liefert Einnahmen für neues Wachstum in Europa, und sie nimmt dieses Geld von dort, wo diese Krise entstanden ist, nämlich vom Banken- und Finanzsektor, der uns maßgeblich in diese Krise hineingestoßen hat. ({14}) Die EU-Kommission berechnet ein Aufkommen von 30 bis 35 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den 1,6 Billionen Euro, die die europäischen Regierungen, die europäischen Staaten allein zwischen 2008 und 2010 für die Stabilisierung der Banken und für Wachstumsimpulse zur Verhinderung eines Absturzes der Konjunktur und des Wachstums eingezahlt haben, ist das wahrlich ein nicht zu hoch gegriffener Betrag. 30 bis 35 Milliarden Euro sind umgekehrt aber auch das Fünf- bis Sechsfache dessen, was im Augenblick zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorgesehen ist. Diese Steuer ist nicht nur gerecht, sie ermöglicht auch einen entscheidenden Wachstumsimpuls für Europa, und deshalb brauchen wir sie so schnell wie möglich. ({15}) Ich erwarte von Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie Wort halten. ({16}) Der seinerzeitige Beschluss im Deutschen Bundestag war wichtig, um die Unterstützung zu weiter reichenden Maßnahmen zu gewinnen, auch vonseiten der Opposition - Stichwort „Fiskalpakt“. Das heißt, wenn es jetzt ein Abrücken gäbe von dem ehrgeizigen Bemühen, eine Finanzmarkttransaktionsteuer einzuführen, hätten Sie die Vertrauensbasis, gegebenenfalls auch für weitere Entwicklungen mit Blick auf Europa, bei denen Sie die Opposition an Ihrer Seite wünschen, verspielt. Unser Gedächtnis ist nicht so schlecht ausgestattet, als dass dies plötzlich aus unserer Wahrnehmung verschwinden würde. ({17}) Ich sage voraus, Frau Bundeskanzlerin, dass meine Fraktion das bloße Ankündigen, das Lavieren, das Aufweichen und das Umdrehen dessen, was wir mit dieser Finanzmarkttransaktionsteuer verbinden, nicht durchgehen lässt. ({18}) Genauso ist es bei einem anderen Stichwort - einem Trennbankensystem. Ich kann mich erinnern, dass ich für meine Fraktion, für meine Partei Mitte September ein Papier zur weiter gehenden Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht vorgestellt habe. ({19}) Ich kann mich auch erinnern, wie das Echo aus Ihren Reihen darauf war, insbesondere zu dem Vorschlag, ein Trennbankensystem in Deutschland einzuführen. Verehrter Herr Schäuble, Sie hatten nun mehrere Monate Zeit und ein ganzes Ministerium zur Verfügung - ich hatte damals einen einzigen Mitarbeiter -, ({20}) um etwas Vernünftiges vorzulegen. - Ja, das ist der Unterschied zwischen den Ressourcen, die die Regierung hat, und den Ressourcen, die die Opposition hat. - Worauf ich hinaus will, ist Folgendes: Herr Schäuble hatte sechs Monate Zeit, um zum Thema Trennbankensysteme etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen. Herausgekommen ist eine Lösung „Trennbanken light“, die von Ausnahmen und Auslassungen nur so wimmelt. Von einigen wenigen Banken werden einige wenige Geschäfte ein wenig abgetrennt, so, dass wir niemandem richtig wehtun, nach dem Motto: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Das ist das, was Sie mit Ihrem Vorschlag zu Trennbanken jetzt auf den Weg gebracht haben. ({21}) Sie haben die Druckmaschinen angeworfen und das als riesigen Erfolg verkauft. Sie haben hübsche Etiketten auf leere Flaschen geklebt. Aber was bleibt übrig? Ein Etikettenschwindel. Aus Ihren eigenen Reihen ertönt bereits vorauseilender Widerstand, zum Beispiel von Herr Flosbach - „Holzhammervorschläge“ - oder von Herrn Wissing - „Scheinlösung“. Wir werden sehen, welche Halbwertszeit dieser Vorschlag für ein Trennbankensystem in Ihren Reihen hat. Das nächste Stichwort ist die Bankenunion. Beenden Sie bitte Ihren Schleiertanz mit Blick auf die Fragestellung, wie eine Bankenunion in Europa aussehen soll. Wo wollen Sie hin? Wir haben in einem gemeinsamen Papier im Sommer 2012 mit Ihnen beschlossen: Ein wesentliches Element der Wachstums- und Konsolidierungsstrategie ist die angemessene Beteiligung des Finanzsektors. Ja. Wir debattieren in diesem Haus seit zwei Jahren über die Notwendigkeit, ein europäisches Abwicklungsregime einzuführen. Dabei geht es um eine europäische Abwicklungsbehörde und einen europäischen Restrukturierungsfonds, der nicht von den Steuerzahlern, sondern von den Banken selbst finanziert wird, weil sie diejenigen sind, die zur Finanzierung der Folgekosten herangezogen werden müssen. ({22}) Ich glaube, dass es zwingend erforderlich ist, den ESM vornehmlich auf die Rekapitalisierung von Staaten zu konzentrieren, die es nötig haben. Das ist sinnvoller, als aus dem ESM eine Direktkapitalisierung von Banken vorzunehmen. Wenn das Ihre Meinung ist - mein Eindruck ist, dass das in Ihren Reihen ähnlich debattiert wird -, dann sollten Sie auf europäischer Ebene und uns auf nationaler Ebene zu Gesprächen über die Konstruktion eines solchen Restrukturierungsfonds, der von Banken finanziert wird, einladen. Sie, Frau Bundeskanzlerin, sind eine Last-MinuteKanzlerin. ({23}) Sie haben eine Neigung zum Nicht-Handeln, Nochnicht-Handeln, Später-Handeln. Das merkt man Ihnen sehr genau an. So haben Sie laviert bei der Regulierung der Finanzmärkte. So haben Sie laviert mit Blick auf den jetzigen Vorstoß zum Trennbankensystem. So lavieren Sie im Augenblick mit Blick auf den Mindestlohn, den Sie nur unter einem anderen Begriff laufen lassen. ({24}) Es gibt mehrere Punkte, bei denen man den Eindruck hat, dass Sie eher die Präsidentin eines Kabinetts sind. Sie sind jedoch die Regierungschefin, die sich in die Niederungen dieser Politik begeben muss. ({25}) Das gilt bei der Lebensleistungsrente, die ein Zynismus ist. Das gilt bei Mietrechtsänderungen, die eine Schwächung der Mieterrechte bedeuten. Das gilt bei einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das in Wirklichkeit ein Striptease des Arbeitnehmerdatenschutzes ist und bei dem Sie anschließend dem DGB sagen, Sie seien sensibilisiert. Das gilt bei der Scheinlösung einer Lohnuntergrenze. Das gilt bei der Energiewende, die in Deutschland nicht klappt. ({26}) Das gilt beim Betreuungsgeld. Das gilt bei der Finanzmarkttransaktionsteuer. Das gilt auch bei der Frage nach einem zukunftsweisenden Budget für die Europäische Union. Da Sie sich bei all diesen Themen sehr unbestimmt verhalten, da Sie gern lavieren oder in Deckung bleiben, bleibt nur eine einzige Möglichkeit, nämlich dass andere diese Regierungsverantwortung übernehmen. Dazu ist die SPD mit mir bereit. Vielen Dank. ({27})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Rainer Brüderle ist der nächste Redner für die FDPFraktion. ({0})

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Staats- und Regierungschefs haben zum ersten Mal in der Geschichte der EU einen Budgetrahmen beschlossen, der kleiner wird. Bislang ist der EU-Haushalt immer gewachsen. Jetzt haben die Staats- und Regierungschefs auf die Ausgabenbremse gedrückt. Das ist gut so. Das ist richtig so. Das unterstützen wir. ({0}) In Zeiten, in denen fast alle nationalen Parlamente und Regierungen den Gürtel enger schnallen, wäre ein Draufsatteln nicht vermittelbar. ({1}) Das wäre ökonomisch falsch. Das wäre politisch falsch. Übrigens übernimmt Deutschland sogar etwas mehr Finanzverantwortung. In schweren Zeiten zeigt Deutschland besondere Solidarität. Dafür hätte, Herr Steinbrück, die Opposition Respekt zollen können, aber Sie mäkeln nur herum. ({2}) Der Kanzlerkandidat der SPD weiß alles besser. Sie machen Wünsch Dir was. Mit Realpolitik hat das nichts zu tun. ({3}) Natürlich hätte man sich weitere Agrarreformen wie angesprochen wünschen können. Aber ich frage Sie, Herr Kollege Steinbrück: Wo war Ihre öffentliche Aufforderung an den sozialistischen Präsidenten Frank27496 reichs, bei der Agrarbeihilfe nachzugeben? Nichts hat man von Ihnen gehört. Nichts, kein Wort! ({4}) Es bedarf hoher Staatskunst, damit Briten und Franzosen gleichermaßen zufrieden nach dem Gipfel nach Hause gehen. ({5}) Es bedarf hoher Staatskunst, damit die aufstrebenden Nationen Osteuropas und die gebeutelten Nationen aus dem Süden ein solches Budget mittragen. Es bedarf hoher Staatskunst, damit die Nettozahlernationen aus dem Norden bei der Stange bleiben. ({6}) Ich bin froh, dass unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel dort verhandelt hat - und nicht Peer Steinbrück, der gelegentlich als „diplomatische Neutronenbombe“ bezeichnet wurde. ({7}) Aber es ist nicht nur Ihr Mangel an Diplomatie; Sie ticken auch volkswirtschaftlich falsch. Besser gesagt: Herr Gabriel hat Sie umprogrammiert. Sie werden jetzt vom Willy-Brandt-Haus an kurzer Leine geführt. ({8}) Sie gehen vor dem sozialistischen Modell von François Hollande in die Knie. In Frankreich kann man die fatalen Auswirkungen einer sozialistischen Staatswirtschaft besichtigen: mehr Arbeitslose, höhere Steuern, mehr Schulden, Herabstufung der Kreditwürdigkeit und schrumpfende Wettbewerbsfähigkeit. ({9}) Doch alle fatalen Signale reichen für ein Umsteuern offensichtlich nicht aus. Immer wieder versucht Frankreich, nach unrealistischen außenwirtschaftlichen Ventilen zu suchen. Zuerst waren es die deutschen Exportüberschüsse; dies wurde auch von Ihnen aufgegriffen. Herr Steinbrück, erklären Sie doch einmal den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Volkswagen, dass sie weniger Autos herstellen sollen. ({10}) Sagen Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der BASF, dass sie weniger herstellen sollen. Sagen Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Maschinenbau, dass sie weniger herstellen sollen. Erklären Sie einmal Ihren Gewerkschaften, IG Metall, IG BCE, dass weniger produziert werden soll. Das ist doch irreal, was Sie erzählen. ({11}) Sie wollen die Binnennachfrage mit Steuererhöhungen ankurbeln, aber so können Sie die Binnennachfrage nicht ankurbeln. Das ist diametral falsch. ({12}) Nun zur Finanzmarkttransaktionsteuer. Sie wissen, wir haben uns geeinigt, weil wir uns einigen mussten, um die Verfassung zu ändern. Sonst hätte es in Deutschland und Europa keinen Fiskalpakt gegeben. Wir haben uns aber auch darauf geeinigt, dass diese Transaktionsteuer nicht zulasten der Kleinsparer, nicht zulasten der Riester-Sparer, nicht zulasten des Mittelstands und nicht zulasten des Finanzplatzes Deutschland gehen soll. Dem haben auch Sie zugestimmt. Da müssen Sie liefern. Es geht nicht nur darum, Steuern zu erhöhen, sondern auch darum, die korrekte Umsetzung wie vereinbart auf den Weg zu bringen. Wer A sagt, muss auch B sagen. ({13}) Es wäre ein Fehler, dort anzusetzen. Sie wissen genau: Die Hälfte unserer Exportumsätze machen wir durch Aufträge unserer europäischen Partner; ({14}) an diese liefern wir. Wenn Deutschland weniger erfolgreich wäre, hätte ganz Europa weniger Wirtschaftsmöglichkeiten. Das hängt zusammen. ({15}) Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu mindern, wäre verkehrt. Die Wettbewerbsfähigkeit der anderen in Europa zu steigern, das ist der richtige Weg. Diesen müssen wir gehen. ({16}) Jetzt setzt der französische Präsident offenbar auf eine Abwertung des Euro. Dadurch würden übrigens die Exportüberschüsse Deutschlands steigen und nicht abnehmen; so viel zu den ökonomischen Zusammenhängen. Die Politik des schwachen Euro wäre genau der falsche Weg. Wir wollen einen starken Euro. Ein schwacher Außenwert erhöht die Gefahr der importierten Inflation. Das kann niemand wollen. Medien sind schnell bei Begrifflichkeiten wie Währungskrieg. Das ist sicher übertrieben, zumal protektionistische Tendenzen in der Breite nicht erkennbar sind. Im Gegenteil: Die Signale des amerikanischen Präsidenten, was die transatlantische Freihandelszone betrifft, sind ermutigend. Auch die Erklärungen der Finanzminister vom G-20-Gipfel weisen nicht in Richtung Abwertungswettlauf. Sie haben einer Beggar-my-Neighbour-Policy eine klare Absage erteilt. Aber wir müssen und sollten die Politik des billigen Geldes aufmerksam verfolgen. Alle großen Zentralbanken haben ihre Geldbasis extrem erhöht. Das ist der fatale Nährboden für eine AssetPrice-Inflation, für neue Blasen an Aktien- und Immobilienmärkten. Die amerikanische Fed hat es offenbar erkannt und jetzt verkündet, dass sie die Luft herauslassen und schneller aus dem Ankauf von Staatsanleihen herausgehen will als bisher erwartet. Ich hoffe, dass die Börsen das Signal erkennen. Aber natürlich ist in Japan und Amerika die Versuchung immer noch groß, ihre hohen Schuldenstände durch Abwertung und Inflation zu senken. Umso wichtiger ist, dass Deutschland und Europa den Stabilitätsweg gehen. Eine künstliche Abwertung und das Zulassen von Inflation führen nur zu Muskeln an der falschen Stelle. Dauerhaft hilft nur eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb müssen die Staatsanleihenankäufe der EZB eine Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden. Geldwertstabilität muss wieder stärker in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik rücken. Wir sind für eine Aufnahme der Geldwertstabilität ins Grundgesetz, ({17}) für eine Stärkung der Bundesbank. Sie hat in den EZBGremien genauso nur eine Stimme wie Malta. Das kann nicht richtig sein. ({18}) Wir wollen im nächsten Bundeshaushalt eine schwarze Null haben. Diese Koalition nimmt die Verpflichtung aus der Schuldenbremse ernst. Diese Koalition nimmt den europäischen Fiskalpakt ernst. Die Ankündigung der sozialistischen Regierung in Frankreich, mehr Schulden als erlaubt zu machen, darf nicht zu einem Bruch des Fiskalpakts führen. ({19}) Wir jedenfalls werden Frankreich die Hand dafür nicht reichen. ({20}) Rot-Grün hat unter Schröder in sieben Jahren fünfmal die Maastricht-Kriterien gerissen, Sie haben den Stabilitätspakt kaputtgemacht, Sie haben Griechenland in die Währungsunion aufgenommen. Die Misere, zu der dieser Bruch führte, können wir seit zweieinhalb Jahren besichtigen. Damals haben Sie die Grube gegraben, in die die Länder der südlichen Peripherie der Europäischen Union jetzt gefallen sind. ({21}) Gerade erklärte Herr Steinbrück in Brüssel zum französischen Staatsdefizit: Vielleicht wird es 3,2, 3,3 oder 3,4 Prozent. ({22}) Aus meiner Sicht sollte Frankreich diese Flexibilität haben. ({23}) Herr Steinbrück, mit solchen Aussagen sind Sie ein Fiskalpaktbrecher. Sie sollten sich einmal überlegen, was Sie sagen. ({24}) Sie sagen auch, wer das bezahlen soll. Ihre EuroBonds heißen jetzt Altschuldentilgungsfonds. Nach Ihrer Idee soll Deutschland dauerhaft für die alten Schulden Europas haften. Da kann ich Ihnen nur mit Karl Schiller zurufen: Genossen, lasst die Tassen im Schrank! ({25}) Die christlich-liberale Koalition wird den Fiskalpakt hart auslegen; alles andere würde den Euro dauerhaft beschädigen. Wir werden uns um eine Währungsstrategie kümmern. ({26}) Der Dollar ist Leitwährung; das ist ein exorbitantes Privileg, wie Giscard d'Estaing es nannte. ({27}) China greift diesen Status an, durch seine hohen Devisenbestände und Währungsabkommen mit den BRICStaaten, aber auch durch das Etablieren einer eigenen Ratingagentur. In Europa zerbricht sich keiner den Kopf darüber, wo wir mit der Gemeinschaftswährung hinwollen. Wollen wir, dass der Euro selbst Leitwährung wird? Wollen wir, dass er nur zweite Leitwährung hinter dem Dollar wird? Wie gehen wir mit Chinas Ambitionen währungspolitischer Art um? Währungsfragen sind auch Machtfragen. Meine Damen und Herren, diesen Zusammenhängen muss mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Blaupause für Rot-Grün ist das sozialistische Frankreich: Die Wirtschaft soll reguliert, zementiert und stranguliert werden. Das will die Gabriel/SteinbrückSPD jetzt auch für Deutschland. Am Wochenende wurde bekannt: Die Vermögensteuerpläne von Peer Steinbrück würden 160 000 Unternehmen in Deutschland treffen. ({28}) Ihre Berater haben ein „nur“ davorgesetzt. Das ist besonders dreist. Sie treffen exakt 160 000 Unternehmen zu viel. Unternehmen müssen Substanz aufbauen, sie müssen Gewinn machen, sie müssen investieren können. Investitionen sind der Schlüssel für Arbeitsplätze. Diese Steuerpläne vernichten Arbeitsplätze. Wenn wir vom Verlust nur eines Arbeitsplatzes pro Unternehmen ausgehen, dann wären davon so viele Menschen betroffen wie Heidelberg oder Potsdam Einwohner hat. Sie wollen die Einkommensteuer erhöhen. Für viele Mittelständler ist das die Unternehmensteuer; das trifft sie ins Mark. Sie wollen den Rentenversicherungsbeitragssatz um 3 Prozentpunkte erhöhen. Dadurch werden die Lohnzusatzkosten erhöht. Eine Erhöhung um 1 Prozentpunkt kostet etwa 100 000 Arbeitsplätze. Von diesen Maßnahmen sind locker etwa eine halbe Million Arbeitsplätze betroffen. Da sind die verrückten Vorstellungen Ihres Möchtegern-Finanzministers Trittin noch gar nicht dabei, der eine Vermögensabgabe mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro einführen will. Kollege Trittin tanzt dem Kanzlerkandidaten der SPD ohnehin auf der Nase herum. Kürzlich hat er großzügig erklärt: „Bei Steinbrück ist ein Bemühen erkennbar.“ ({29}) Das ist ein wörtliches Zitat. Das klingt wie: Peer, Note fünf bis sechs, setzen! Oberlehrer Trittin hat gesprochen. ({30}) Herr Steinbrück bekommt von Trittin und Gabriel einen wirtschaftsfeindlichen Wahlkampf aufgedrückt. Als Rot-Grün 2005 aufgehört hat, zu regieren, gab es 5 Millionen Arbeitslose. Sie haben in den letzten siebeneinhalb Jahren offensichtlich nichts dazugelernt. ({31}) Meine Damen und Herren, die Schuldenkrise in Europa ist etwas abgeebbt. Die Signale aus Griechenland sind nicht mehr ganz so düster. Das haben sogar die Ratingagenturen registriert. Aber für Zeichen der Entwarnung ist es noch zu früh. Die Wahlen in Italien werden zeigen, ob ein großes Mitgliedsland der Europäischen Union seinen Reformkurs fortsetzt - Monti hat sich viel Vertrauen erarbeitet -, oder ob er wieder aufs Spiel gesetzt wird. Die nächste Herausforderung ist Zypern. Hier gibt es einen klaren Fahrplan: Zuerst muss die Präsidentschaftswahl abgewartet werden, dann muss Zypern eine Restrukturierung seines Bankensektors vornehmen; er ist völlig überdimensioniert. Außerdem muss das Problem der Geldwäsche ernsthaft angepackt werden, bevor man über Finanzhilfen aus dem ESM reden kann. Hier hat Deutschland eine Schlüsselrolle, hier hat dieses Parlament eine Schlüsselrolle: Es wird nur dann Geld aus dem ESM geben, wenn im Gouverneursrat 80 Prozent der Stimmen Ja sagen. 27 Prozent der Stimmen hat Deutschland; deshalb trägt dieses Parlament eine entscheidende Verantwortung dafür, ob dort entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden oder nicht. ({32}) Meine Damen und Herren, das, was bei der Haushaltsberatung auf europäischer Ebene beschlossen wurde, ist beachtlich: Rund 1 Billion Euro, das ist die Hälfte unserer Jahreswirtschaftsleistung. Mit so viel Geld kann man viel bewegen. Ich glaube nicht, dass sich unsere Kollegen im Europäischen Parlament einen Gefallen damit tun, wenn sie das Ergebnis dieses Kraftaktes ablehnen. In diesen nicht einfachen Zeiten muss Europa Handlungsfähigkeit zeigen; das erwartet die Welt von uns, und das erwarten die Mitbürger von uns. Herr Steinbrück hat so getan, als würden jetzt magere Jahre auf uns zukommen. Im Gegenteil, wenn wir es richtig machen, werden es fette Jahre sein. Packen wir’s an! ({33})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Für die Fraktion Die Linke erhält nun die Kollegin Sahra Wagenknecht das Wort. ({0})

Dr. Sahra Wagenknecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004183, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Merkel hat uns gerade wieder eine wunderbare Märchenstunde beschert: Europa ist auf einem guten Weg, ein fantastischer Haushalt ist beschlossen, alles wird gut. Die Realität sieht leider etwas anders aus. Ich möchte mich vor allem auf einige Entwicklungen beziehen, die über die Finanzierungsspielräume der europäischen Staaten in den nächsten Jahren mit Sicherheit wesentlich mehr entscheiden werden als der Umstand, ob der europäische Haushalt jetzt 10 oder 15 Milliarden Euro mehr umfasst. Es geht dabei vor allem um die ökonomischen Entwicklungen. Peer Steinbrück hat auf die dramatische Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union hingewiesen, vor allem auf die dramatische Situation der Jugendlichen. Dabei frage ich mich allerdings schon, Herr Steinbrück, wie Ihre zur Schau gestellte Betroffenheit in dieser Frage mit Ihrem Abstimmungsverhalten hier im Bundestag zu vereinbaren ist. ({0}) Sie haben diesen ganzen Kürzungspaketen immer wieder zugestimmt. Zur Realität in Europa gehört auch, dass trotz der inzwischen 4,5 Billionen Euro, die die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür aufgebracht haben, marode Banken zu retten, es für die Unternehmen nach wie vor von Monat zu Monat schwieriger wird, bei diesen Banken Kredite zu bekommen, um Investitionen tätigen zu können. Zur Realität gehört genauso, dass die Krise inzwischen auf Deutschland zurückgeschlagen ist: Im letzten Quartal 2012 ist die Leistung der deutschen Wirtschaft deutlich eingebrochen, und es gibt überhaupt keinen Grund für die Annahme, dass in diesem Jahr Südostasien oder die krisengeschüttelten USA oder welche Region der Welt auch immer das ausgleichen kann, was uns an Nachfrage verloren geht aufgrund der tiefen Krise, die wir hier in Europa haben. ({1}) Es gibt eine aktuelle Studie von Ernst & Young, nach der die Hälfte aller mittelständischen Unternehmen in Deutschland mit sinkenden Umsätzen rechnet. Man sollte vielleicht nicht immer nur auf die DAX-Konzerne schauen. Die Unternehmen planen eher Entlassungen als Neueinstellungen. Nach dieser Studie kämpft in Deutschland jeder zehnte Mittelständler ums Überleben, und das obwohl - oder vielleicht gerade weil - die Löhne sich in Deutschland seit über zwölf Jahren hundsmiserabel entwickelt haben. Sie müssten um 12 Prozent höher liegen, wenn sie wenigstens im Gleichgang mit der Produktivität gestiegen wären. ({2}) Zur Wahrheit gehört natürlich auch - darauf hat die OECD vor kurzem hingewiesen -, dass viele große Unternehmen und Konzerne auch hier in Europa inzwischen Steuerquoten von etwa 5 Prozent haben. Zur Realität gehört, dass sich in den Steueroasen weltweit privates Vermögen im Volumen von über 32 Billionen Dollar nahezu steuerfrei vermehrt. Dagegen tut die Bundesregierung nichts; trotz allen Geredes über Konsolidierung und Schuldenbremsen ist das offenbar kein Problem. Das Problem ist allerdings, dass ganz Europa immer wieder sogenannte Sparhaushalte und Kürzungen diktiert werden unter dem Vorwand, dass man so die Staatsschulden reduziert. Komischerweise sinken die Staatsschulden in Europa aber nicht, in keinem einzigen Jahr. Sie sind immer wieder gestiegen. Der Chefökonom des Internationalen Währungsfonds, den Sie immerhin selbst ins Boot geholt haben, hat im Oktober 2012 darauf hingewiesen, dass in den Krisenländern die Wirtschaftsleistung nicht zuletzt gerade wegen dieser Kürzungsdiktate immer weiter eingebrochen ist. Insoweit denke ich, es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn die Mitglieder dieser Bundesregierung etwas weniger Zeit damit verbringen würden, diverse Investmentbanker von der Deutschen Bank und Goldman Sachs zu treffen und etwas mehr Zeit damit, sich von Fachleuten bzw. Ökonomen beraten zu lassen, die ein bisschen was von Makroökonomie verstehen. ({3}) Ich bin wirklich gespannt, mit welchen Verrenkungen Sie demnächst im Bundestag erklären werden, dass man selbstverständlich auch die zypriotischen Banken mit deutschem Steuergeld retten muss; und im Grunde ist das natürlich auch nur konsequent. Wenn uns griechische Oligarchen Milliarden wert sind, warum dann nicht auch russische Oligarchen, ({4}) zumal auf zypriotischen Konten - ähnlich wie auf irischen natürlich - auch genug Geld aus Steuerflucht und anderen kriminellen Geschäften lagert, und das muss selbstverständlich unbedingt gesichert werden, sonst bricht ja die Welt zusammen, zumindest die Welt dieser Bundesregierung. ({5}) Sie sind ja auch alle ganz stolz darauf, ({6}) dass sich die Finanzmärkte in Europa seit einiger Zeit beruhigt haben und sich nicht nur die Krisenstaaten, sondern sogar die größten Pleitebanken plötzlich wieder refinanzieren können. Aber was der Grund dafür ist, das sagen Sie den Menschen nicht. Der Grund dafür ist nämlich nicht, dass die Probleme kleiner geworden sind. Das Volumen fauler Kredite in den Bankbilanzen wächst. Es soll nach Prognosen in diesem Jahr bis zu 1 Billion Euro faule Kredite in den Bankbilanzen europäischer Banken geben. Wenn spanische Banken alle Verluste konsequent abschreiben würden, dann hätten sie wahrscheinlich keinen müden Euro Eigenkapital mehr, und dann würde es auch für deutsche Banken eng, die nämlich in Spanien 50 Milliarden Euro im Feuer haben. Warum also bekommen Pleitebanken plötzlich wieder Geld? Warum wird auf einmal wieder ohne großes Misstrauen gezockt? Der Grund ist ganz einfach: weil ein riesiges Großbankensubventionsprogramm in Vorbereitung ist. Die Finanzmärkte sind beruhigt, weil den Banken und Hedgefonds zugesagt wurde, dass sie auch in Zukunft keine Angst vor Verlusten haben müssten, sondern dafür der Rettungsschirm ESM einspringen werde. Das ist doch die Quintessenz des von der Europäischen Kommission im letzten Herbst vorgelegten „Fahrplans“ für eine Bankenunion. Mindestens bis 2018 soll die Haftung privater Gläubiger komplett ausgeschlossen werden. Ja, und wenn die privaten Gläubiger nicht haften, wer dann? Dann soll es doch wieder der Steuerzahler sein, an dem der ganze Finanzmüll hängenbleibt. Dabei geht es um Riesensummen, im Vergleich dazu ist die ganze bisherige sogenannte Euro-Rettung nichts als eine laue Aufwärmübung. Aber gab es irgendeinen massiven Protest der Bundesregierung und ihrer angeblich eisernen Sparkanzlerin? Ich habe nichts gehört. Ja, Herr Schäuble hat kürzlich vorgeschlagen, das Haftungsvolumen des ESM für die Banken auf 80 Milliarden Euro zu beschränken. Aber dass die Banken und Märkte nach dieser Ankündigung noch nicht einmal ein wenig nervös geworden sind, zeigt eben auch nur, dass sich inzwischen bis zum letzten Händler herumgesprochen hat, dass rote Linien für diese Bundesregierung nur dazu da sind, überschritten zu werden. Die Deutsche Bank wird wissen, warum sie es sich leisten kann, allein für 2012 wieder 3,2 Milliarden Euro an Boni auszuschütten. Warum auch Eigenkapital bilden, wenn man eine Bundesregierung hat, die eine wunderbare Vollkasko-Verlustversicherung anbietet? ({7}) Wenn die Bundestagswahl erst einmal überstanden ist, dann ist ohnehin alles egal - so kalkulieren Sie doch. Deshalb gibt es auch die Giftlisten von der weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zu weiteren Angriffen auf die Renten, die bekanntermaßen längst in Ihren Schubladen lagern; und das Schlimme ist, dass man leider damit rechnen muss, dass eine SPD unter Herrn Steinbrück dies alles auch wieder genauso brav mittra27500 gen wird wie die ganzen Bankenrettungspakete der letzten Jahre. ({8}) Der Chef des Ifo-Institutes, Hans-Werner Sinn, hat Ihnen bekanntlich vorgeworfen, dass Sie mit Ihrer Politik faktisch eine negative Vermögensteuer eingeführt haben; und ich finde, er hat recht. Eine positive Vermögensteuer ist bekanntlich, wenn Millionäre jährlich einen gewissen Prozentsatz ihres Vermögens an die Allgemeinheit dafür abgeben müssen, dass ordentliche Schulen, gute Krankenhäuser und eine auskömmliche Rente finanziert werden können. Eine negative Vermögensteuer bedeutet natürlich das Gegenteil: Die Allgemeinheit muss auf ordentliche Schulen, gute Krankenhäuser und auskömmliche Renten verzichten, weil ein großer Teil der Steuereinnahmen dafür verschwendet wird, Millionäre vor Vermögensverlusten zu bewahren. Das ist die Politik, die Sie machen! Sie sorgen für eine negative Vermögensteuer. Wir sagen, wir wollen, dass endlich die Millionäre und Multimillionäre und diejenigen, die von den ganzen miserablen Geschäften in den letzten Jahren in Europa profitiert haben, zahlen. ({9}) Ihre Politik macht Europa kaputt. Ihre Politik macht die Demokratie in Europa kaputt. Diese Politik wird weiterhin auf unseren massiven Widerstand stoßen. ({10})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Michael Meister von der CDU/CSU-Fraktion ist der nächste Redner. ({0})

Dr. Michael Meister (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002733, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Steinbrück hat ein bemerkenswertes Zitat des amerikanischen Präsidenten Barack Obama gebracht, nämlich, Schuldenabbau sei kein Plan. Wenn das hier irgendein Kollege aus dem Deutschen Bundestag gesagt hätte, dann hätte ich unterstellt: Er weiß nicht ganz, was er sagt. Bei einem ehemaligen deutschen Finanzminister darf man das, glaube ich, aber schon annehmen. Barack Obama wird nach eigenen Planungen und nach Aussage des Budget-Büros des amerikanischen Kongresses in seiner Amtszeit voraussichtlich so viele Schulden machen wie alle amerikanischen Präsidenten innerhalb von 230 Jahren vor ihm. Wenn man vor diesem Hintergrund sagt, Schuldenabbau sei kein Plan, dann, so muss ich sagen, leidet man unter einer massiven Wahrnehmungsstörung. Wir erleben in den USA, in Japan, in Europa und weltweit nicht eine Diskussion über die Frage, wie Schulden abgebaut werden, sondern wir erleben in einem historisch noch nie dagewesenen Maße, wie Schulden aufgebaut werden. Herr Steinbrück, das, was Sie vertreten, ist wider besseres Wissen unverantwortlich für die Nachhaltigkeit und für künftige Generationen. ({0}) Es geht ums Maßhalten und nicht darum, dass das Land oder Europa in unmäßiger Weise kaputtgespart würden. ({1}) Ich will einen zweiten Präsidenten zitieren, weil Sie, Herr Steinbrück, so sehr schön gesagt haben, für die Wettbewerbsfähigkeit in Europa müssten die Volkswirtschaften mehr zusammenrücken. Ja, wenn wir unsere Währung dauerhaft gemeinsam bewahren wollen, dann müssen sich die Leistungskräfte der Volkswirtschaften annähern. Abraham Lincoln hat aber gefragt: Kann ich wirklich den Schwachen dadurch stark machen, dass ich den Starken schwäche? ({2}) - Sie haben hier vorgeschlagen, die Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu reduzieren, um das Problem zu lösen. ({3}) Nein, meine Antwort ist: Wir brauchen eine Lösung, mit der wir alle Volkswirtschaften in Europa stärker machen, damit sie auch global wettbewerbsfähig sind. ({4}) Wenn wir unseren Wohlstand und unseren Sozialstaat behalten wollen, dann werden wir das nur über die Wettbewerbsfähigkeit in der Weltwirtschaft schaffen. Deshalb brauchen wir ein Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Sie haben die Lissabon-Strategie angesprochen, die vom Bundeskanzler der Sozialdemokraten, Gerhard Schröder, ausgehandelt wurde. In diesem Papier hat man sich tolle Ziele gesetzt. Anschließend hat man aber vollkommen darauf verzichtet, zu überprüfen, ob die Ziele von den Einzelnen auch eingehalten werden. Ich sage einmal: Hier haben wir etwas anderes. Die amtierende Bundeskanzlerin hat sich zwar für etwas Ähnliches eingesetzt, nämlich den Euro-Plus-Pakt, aber darin werden nicht nur Ziele zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabredet, sondern man hat auch ein enges zeitliches Monitoringsystem festgelegt, durch das genau geprüft wird, ob das, was man vereinbart hat, auch gemacht wird. Das ist der Unterschied zwischen der Politik von Sozialdemokraten und der Politik von Christdemokraten: Wir nehmen sie verantwortlich wahr, und Sie betreiben eine Laisser-faire-Politik. ({5}) Damit sind wir am entscheidenden Punkt. Ihre Aussage, Herr Steinbrück, war: Mehr Geld und mehr UmDr. Michael Meister verteilung in Europa lösen die Probleme in Europa. Nein, nicht mehr Geld und mehr Umverteilung, sondern die Beachtung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft in Europa lösen unsere Probleme. Umverteilung gehört eben nicht zu den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Wir nehmen Solidarität wahr. Deutschland nimmt seine Solidarität in dem neuen Finanzrahmen wahr. Deutschland nimmt seine Solidarität bei der Stabilisierung des Euro wahr. Aber zur sozialen Marktwirtschaft, Herr Steinbrück, gehört auch Eigenverantwortung. Da reicht es nicht, wenn man durch Europa reist und allen verspricht: Wir werden Euro-Bonds einführen, die Haftung vergemeinschaften und gemeinsam für die Spareinlagen haften. Das hat nichts mit Eigenverantwortung zu tun, das ist Verantwortungslosigkeit. Wir brauchen Eigenverantwortung der einzelnen Länder. Jeder muss an der Stelle, wo er handelt, dafür auch die Verantwortung tragen, meine Damen und Herren. ({6}) Deshalb wird es mit uns keine gemeinsame Haftung für Spareinlagen geben. ({7}) - Was den Restrukturierungsfonds angeht, lieber Herr Steinbrück, sind wir nicht der Meinung, dass wir ihn vergemeinschaften sollten. Wir kämpfen darum, dass er kommt und dass zunächst einmal - das ist das Wichtigste - die Eigentümer von Finanzinstituten Verantwortung tragen. Wir treten dafür ein, dass es im Rahmen des Restrukturierungsfonds eine Umlage gibt und der jeweilige Sektor beteiligt wird. Das sollten wir aber national machen. Wenn dann dieser Sektor überfordert ist, soll der jeweilige Staat eintreten. Erst in der letzten Stufe soll - wenn ein einzelner Staat überfordert ist - die Solidarität greifen. Sie fordern, dass all diese Verantwortungsstufen nicht stattfinden und die Probleme grundsätzlich in Verantwortungslosigkeit von der Allgemeinheit gelöst bzw. vergemeinschaftet werden. Diesen Weg wollen wir nicht. Deshalb geht es nicht um die Frage, ob wir einen Restrukturierungsfonds haben wollen oder nicht, sondern um die Frage, ob wir Verantwortung wahrnehmen oder verantwortungslos handeln, meine Damen und Herren. ({8}) Wenn man schon - das ist wunderbar - über Strukturreformen in Europa spricht - Sie haben die Lissabon-Strategie angesprochen -, darf man nicht nur anderen empfehlen, Strukturreformen durchzuführen, sondern muss bei sich selbst beginnen. Die Sozialdemokraten feiern dieses Jahr ihren 150. Geburtstag. ({9}) Das wird überall groß thematisiert. Ich finde es jedoch bemerkenswert, dass Sie den 10. Geburtstag der Agenda 2010 nicht feiern. Der steht nämlich in wenigen Tagen an. Wenn wir in Europa über Strukturreformen reden, könnten wir doch auch den 10. Geburtstag der Agenda 2010 groß feiern. Wer wäre besser als der Kanzlerkandidat der Sozialdemokraten dazu berufen, solche Feierlichkeiten anzusetzen und groß durchzuführen? Denn damit haben wir es geschafft, Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen, Jugendarbeitslosigkeit zu beseitigen, Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen und endlich wieder Wachstum in Deutschland auf die Beine zu stellen. Meine Damen und Herren, wäre das nicht ein Grund, gemeinsam zu feiern und zu sagen: Das war erfolgreiche gemeinsame Politik? ({10}) Sie haben von „lavieren“ gesprochen. Ich habe ein wenig den Eindruck, dass der Kanzlerkandidat um folgende Fragen herumlaviert: Soll er jetzt stolz sein? Soll er sich eher kritisch zeigen? Soll er vielleicht sogar vorschlagen, den einen oder anderen Reformschritt, der gemacht worden ist, wieder zurückzugehen? Ich nenne in dem Zusammenhang das Stichwort „Renteneintrittsalter“. Es wäre nicht nur besser, festzustellen, dass das die richtige Richtung war, sondern auch richtig, klar und deutlich zu sagen: In der Zukunft brauchen wir in Deutschland mehr Strukturreformen. Wir werden sie anpacken, und dann sollte ein Wettbewerb bzw. Wettlauf in Bezug auf die Frage beginnen, was die richtigen Strukturreformen in unserem Lande sind. Weil Sie vorhin dazwischengerufen haben, will ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in der letzten Woche einen Koalitionsvertrag in Niedersachsen abgeschlossen haben. Dort haben Sie zu dem Thema Folgendes vorgeschlagen: Erstens. Wir machen mehr Schulden. Zweitens. Wir erhöhen die Steuern und Belastungen für die Menschen. - Ich weiß nicht, ob das die Strukturreformen sind, die wir brauchen, ob das in die richtige Richtung weist. ({11}) Meine Damen und Herren, wir müssen dieses Europa auch wollen, und das heißt, dass wir integrieren müssen. Bei dem Gipfel hat mir sehr gut gefallen, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich gab und dass es gelungen ist, trotz schwieriger Fragen und unterschiedlicher Interessen die beiden großen Länder zusammenzuhalten. Außerdem hat mir sehr gut gefallen, dass Großbritannien ausdrücklich integriert und nicht an den Rand gestellt worden ist. Wir werden, wenn wir Europa erfolgreich gestalten wollen, Großbritannien innerhalb der Europäischen Union mit benötigen. ({12}) Deshalb wundere ich mich sehr, mit welcher Rhetorik man hier - zum Teil betrifft das auch Sozialdemokraten im Europäischen Parlament - mit Großbritannien und der britischen Regierung umgeht. Natürlich kann man eine „Wünsch-dir-was“-Politik betreiben. Wenn man beliebig viel Geld hat, kann man sich wünschen, für alle Ziele beliebig viel auszugeben. Es ist im Leben aber nicht so, dass wir unbegrenzte Res27502 sourcen haben und sagen können: Alle Wünsche dieser Welt werden erfüllt. Vielmehr ist mein Verständnis von Politik: Wir haben begrenzte Ressourcen. Wir haben begrenzte Mengen von Geld. Wir müssen Prioritäten setzen. Da fängt es an. Herr Steinbrück, Sie haben eine Rede in der Art gehalten: Wir müssen Prioritätensetzung vermeiden. Wir möchten lieber mehr Geld ausgeben. - Wir sind der Meinung: Wir haben die Weichen von der Vergangenheit auf die Zukunft gestellt. Wir bauen das um, was bisher war, um in die Zukunft zu investieren. Wir führen Europa zusammen, und zwar über die Verbindungen von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen: Das wird gestärkt. Wir fördern Forschung und Technologie: Das wird gestärkt. Wir fördern die Bildung in Europa: Das wird gestärkt. Das heißt, dort, wo Strukturen für die Zukunft aufgebaut werden, setzen wir Akzente, und es gibt mehr Geld, ohne dass der Finanzrahmen insgesamt ausgeweitet wird. Das ist die eigentliche Leistung, die an dieser Stelle zu würdigen ist. ({13}) Ich komme zu dem wichtigen Thema „junge Menschen in Europa“. Wie wollen wir Europa gestalten, wenn wir die Jugend nicht mitnehmen? Beim Thema „junge Menschen“ ist dem Kollegen Steinbrück eingefallen, darauf hinzuweisen, man bräuchte mehr Geld. Ja, in diesem Finanzrahmen gibt es mehr Geld. Aber ist das Problem wirklich mit mehr Geld gelöst? Ich glaube, wir brauchen die richtigen Strukturen. Auch dafür haben wir einen Vorschlag. ({14}) Ich glaube, wir haben richtige Strukturen. Wir sollten mit unseren Freunden in Europa darüber reden, ob wir mit diesen richtigen Strukturen Europa voranbringen und damit auch mehr jungen Menschen eine Perspektive eröffnen können. In diesem Sinne: Herzlichen Dank, Frau Bundeskanzlerin, für das Ergebnis. Ich hoffe, dass auch bei den Kollegen im Europäischen Parlament die Klugheit und Einsicht vorhanden sind, die Flexibilität des Finanzrahmens und die Frage der Evaluierung zu erkennen und dem zuzustimmen, sodass wir Europa auf sicherer Grundlage in die Zukunft führen können. Vielen Dank. ({15})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Jürgen Trittin, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Jürgen Trittin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003246, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja gute Übung hier im Haus, dass über die Ergebnisse des Europäischen Rates berichtet wird. Es ist natürlich eine völlig abwegige Vermutung, dass die sehr späte und gleichzeitig hektische Ankündigung dieser Regierungserklärung etwas damit zu tun haben könnte, dass morgen der Bundespräsident eine europapolitische Grundsatzrede halten möchte. Aber Sie werden sich an einer Sache messen lassen müssen, Frau Merkel, nämlich an der Mahnung Joachim Gaucks, dass die Kanzlerin die Erste ist, die Europa erklären muss. Ich kann Ihnen leider nach der heutigen Rede nur sagen: Das ist Ihnen erneut nicht gelungen. ({0}) Sie haben nicht einmal erklären können, warum Sie Europa etwas anderes aufzwingen, als Sie selber praktizieren. Wie war das, als 2008 die Finanzkrise Deutschland heimgesucht hat? Da haben Sie gegen die Krise investiert: in sinnvolle Dinge wie Kurzarbeitergeld, energetische Gebäudesanierung; in weniger sinnvolle Dinge wie Abwrackprämie oder Commerzbank-Einlagen. Sie haben sich dafür zum Beispiel im Jahre 2008 vom Bundestag eine Kreditermächtigung in Höhe von 80 Milliarden Euro geben lassen. Zur Bekämpfung der Krise haben Sie massiv auf kreditfinanzierte Investitionen gesetzt. Lieber Herr Brüderle, von wegen Schuldenabbau. Unter dieser Kanzlerin ist die Zahl der Staatsschulden in Deutschland um 500 Milliarden Euro gewachsen und die Schuldenquote von 63 auf 84 Prozent gestiegen. ({1}) Das ist Ihre Politik. Jetzt tun Sie nicht so, als seien Sie das nicht gewesen. Sie waren das. ({2}) Aber die Frage ist doch: Was tun Sie in einer Situation, in der in Europa Banken zusammenkrachen, in der in Spanien massenhaft Häuser geräumt und Menschen um ihre Wohnung gebracht werden, in der die Hälfte der jungen Menschen arbeitslos ist und wir eine Entwicklung erleben, die nicht nur dieses Gemeinwesen, sondern die Idee eines gemeinsamen Europa wirklich in Gefahr zu bringen beginnt? Ich will zitieren, was Sie in dieser Situation machen. Mit rund 960 Milliarden Euro - Zitat der Kanzlerin -: wird der EU-Finanzrahmen der erste Rahmen sein, der keinen Aufwuchs gegenüber der letzten Finanzperiode verzeichnet … Das ist ein Euphemismus, und Euphemismus ist ein Fremdwort für eine politische Lüge. Dieser Finanzrahmen ist der erste, der gekürzt wird, und zwar um 3,7 Prozent. ({3}) Das heißt, Sie kürzen in einer ökonomischen Krise den EU-Haushalt. Das, liebe Frau Bundeskanzlerin, ist nicht mehr Europa; das ist weniger Europa, und das ist unverantwortlich. ({4}) Wer in der Krise nur konsolidiert und nicht investiert, der verschärft, verlängert und verteuert die Krise. Sie wissen, dass das nicht funktioniert. Das hat Ihnen der Internationale Währungsfonds - es ist schon bizarr, dass Grüne sich jetzt auf den Internationalen Währungsfonds berufen müssen - dieser Tage ins Stammbuch geschrieben. Für jeden öffentlich eingesparten Euro in den Krisenländern schrumpft die Wirtschaft um mehr als einen Euro. Sie müssen sich diesen Konsequenzen doch endlich einmal stellen. ({5}) Nun könnte ich mich noch auf folgende Frage einlassen. Sie haben einen schwierigen Job, und da ist auch David Cameron mit seinen europafeindlichen Konservativen und einer übrigens verantwortungslosen Opposition in Großbritannien. ({6}) Sie haben sich doch genauso feige verhalten wie Cameron. Statt für Europa und für mehr Gemeinsamkeit zu streiten, haben Sie klein beigegeben. Was hätte es denn gekostet, sich auf den Standpunkt zu stellen, zu sagen: „Wir kürzen das Volumen nicht, und innerhalb dieses Volumens regeln wir alles durch andere Prioritäten“? Was wäre passiert, wenn Herr Cameron sich darauf nicht eingelassen hätte? Gar nichts. Es wäre bei dem alten Volumen geblieben. Das wäre übrigens Rechtssicherheit gewesen. Das, was Sie produziert haben, ist ein Dauerkonflikt. Aber was sind denn das für Prioritäten bei dem, was Sie auf den Weg gebracht haben? Schlimmer als das abgesenkte Volumen finde ich die Prioritäten, die Sie mit diesem Haushalt setzen. Sie subventionieren, statt zu investieren. Dieses Verhandlungsergebnis ist rückwärtsgewandt; es ist unökologisch und unsozial. Sie bedienen eine Klientel, und Sie beschneiden Zukunftsinvestitionen. Nehmen wir eine klassische Klientel der CDU. Die CDU ist nicht nur in Niedersachsen der parlamentarische Arm von Wiesenhof und Wesjohann. ({7}) Aber sie sind Ihnen echt was wert. Nicht nur beim Erneuerbare-Energien-Gesetz werden sie begünstigt; nein, Sie geben für Direktzahlungen an die Agrarindustrie in diesem mittelfristigen mehrjährigen Finanzrahmen 277 Milliarden Euro aus. Das ist mehr als doppelt so viel wie für Wachstum und Beschäftigung. Dafür gibt es nur 125 Milliarden Euro - 49 Milliarden Euro weniger, als die Kommission ursprünglich beantragt hat. Damit das mit den Agrarsubventionen nicht so auffällt, haben Sie einfach gesagt: Dann kürzen wir doch bei der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, dem ökologischen Landbau, der integrierten ländlichen Entwicklung und den Agrarumweltmaßnahmen. - In Deutschland wird hier um 17 Prozent gekürzt. ({8}) Mit anderen Worten: Sie wollen Dioxin im Hühnerei, Sie wollen Pferd in der Lasagne, Sie wollen Antibiotika im Hühnerfleisch subventionieren, und dafür kürzen Sie bei der Agrarwende. Das ist Ihre Politik. ({9}) Oder nehmen wir eine andere Klientel. In Deutschland müssen Sie ja jetzt gegen die Atomindustrie sein. In Brasilien geben Sie dafür Bürgschaften. Und in Europa? Da wird der Forschungsetat zugunsten eines Projekts wie ITER mal eben um 2,7 Milliarden Euro geplündert. Vor 50 Jahren hieß es: Die Kernfusion wird in 50 Jahren Strom liefern. - Das wird es in 50 Jahren auch noch heißen. Man kann sich stundenlang über ITER streiten. Die entscheidende Frage ist aber eine andere: Was passiert eigentlich mit den heute produzierten Kilowattstunden? Da gibt es einen interessanten CDU-Mann namens Günther Oettinger. Er hat in den letzten Tagen auch kluge Dinge zur Türkei-Politik der CDU gesagt. ({10}) - Ich möchte aber nicht sehen, dass Sie auf Knien rutschen, Frau Bundeskanzlerin. Er hat gesagt, es wäre doch viel besser, wenn die Griechen mit der Photovoltaik Geld verdienen würden; dann würden sie aus der Krise kommen. Der Mann hat recht. Nur, wie kommt der Strom eigentlich aus Griechenland hierher? Er hat dann 50 Milliarden Euro für einen europaweiten Netzausbau vorgeschlagen. Was macht diese Kanzlerin? Sie kürzt die Aufwendungen für den Netzausbau um 42 Prozent von 50 Milliarden Euro auf 29 Milliarden Euro, und der größte Teil geht in den Straßenbau. 5 Milliarden bleiben für den Netzausbau, 5 Milliarden in sieben Jahren! ({11}) Wissen Sie, was Sie mit 5 Milliarden beim Netzausbau machen können? Damit können Sie gerade fünf Offshorewindparks anschließen. Mehr ist das nicht. Ein europäisches Stromnetz kriegen Sie so nicht hin. Mit diesem Haushalt sabotieren Sie Ihre eigene Energiewende in Europa. ({12}) Dann das mit den 6 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Sie wissen genau, dass Sie das aus anderen Stellen des Europäischen Sozialfonds herausgenommen haben, dass Sie Geld einfach umgewidmet haben. Aber: Sie haben uns bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt zugesagt, Sie wollten mit dem mehrjährigen Finanzrahmen einen grundlegenden Wandel zugunsten von Beschäftigung, Wachstum, Innovation und Technologie, Ausbildung und Forschung erreichen. Das, was Sie hier heute vorlegen, was Sie hier verteidigen, das ist das glatte Gegenteil von dem, was Sie diesem Bundestag bei der Ratifizierung des Fiskalpaktes zugesagt haben. ({13}) Hören Sie auf, uns über Solidität zu belehren! Wer eine Neuverschuldung, eine Staatsverschuldung dieses Ausmaßes zu verantworten hat, sollte in der Hinsicht vorsichtiger sein. Wenn Sie sich einmal in diesem Haushalt die Lücke zwischen den Zahlungsermächtigungen und den Verpflichtungsermächtigungen angucken, dann stellen Sie fest: Die ist so groß wie nie zuvor. Anders gesagt: Sie werden Zusagen machen, von denen Sie heute schon wissen, dass Sie sie in den nächsten sieben Jahren nicht bedienen können. ({14}) Das ist die Umgehung des Kreditverbots für die Europäische Union. Das ist nicht solide, das ist unsolide; das sind Taschenspielertricks. ({15}) Ich sage Ihnen eines: Finanzielle Solidität hat auch etwas mit Einnahmen zu tun. Wie kommt es eigentlich, dass wir bis heute nicht eine Chance haben, das Verschwinden von Geld in Trusts, in Holdings in Zypern und in Irland in den Griff zu bekommen? Wir sind - das haben wir vielfach bewiesen - für europäische Solidarität, aber wer diese Solidarität beansprucht, der muss sich von unsolidarischen Geschäftsmodellen der Geldwäsche und des Steuerdumpings - in Zypern wie in Irland - verabschieden. ({16}) Meine Damen und Herren, Ihr Haushalt ist die falsche Antwort auf Europa. Sie werden in einen massiven Konflikt mit dem Europäischen Parlament kommen. Ich wünsche Elmar Brok, Markus Ferber und wie die anderen Vertreter der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament heißen mehr Rückgrat, als Sie es gegenüber David Cameron bewiesen haben. ({17}) Ich wünsche uns allen, dass damit aufgehört wird, bei Verhandlungen in Europa dem nationalen Affen Zucker zu geben. So erklären Sie Europa nicht, so machen Sie Europa nicht stärker, und weil das so ist, freue ich mich jetzt doch auf die Rede des Bundespräsidenten morgen. ({18})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Johannes Singhammer ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Johannes Singhammer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002800, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundeskanzlerin, Sie haben es erfolgreich geschafft, das Geld der deutschen Steuerzahler zusammenzuhalten, ({0}) Europa eine klare Perspektive zu geben und den Landwirten eine finanzielle Basis zu sichern. - Danke schön. ({1}) - Sie haben etwas anderes gesagt, Herr Trittin. Sie haben ja eine Vorliebe für falsche Zahlen. Immer wieder bringen Sie die Zahl von 63 Prozent Neuverschuldungsquote, die es bei der Regierungsübernahme der Kanzlerin gegeben hätte. Tatsächlich waren es 68 Prozent beim Amtsantritt der Bundeskanzlerin. Das ist eine „Kleinigkeit“ von 120 Milliarden Euro und macht aber auch nur ein Drittel des Bundeshaushalts aus. Da muss man nicht so kleinlich sein, Herr Trittin. ({2}) Jahrzehntelang galt der Erfahrungssatz: Wenn es in Europa nicht voranging, zahlt Deutschland immer mehr. Die Bundeskanzlerin hat mit diesem für viele in Europa bequemen Mechanismus gebrochen. Die EU-Kommission verlangte ursprünglich 1 200 Milliarden Euro für den Siebenjahresplan. Tatsächlich ausgegeben werden dürfen nunmehr 908 Milliarden Euro plus Inflationsausgleich. Das ist eine segensreiche Verbesserung; denn wenn alle Nationalstaaten sparen müssen - von Irland bis Griechenland einschließlich Deutschland als Vorbild -, dann kann auch die Europäische Union nicht in die Vollen gehen. ({3}) In Europa sparen heißt - logisch zwingend -, dass einige Rückflüsse nach Deutschland und in andere Mitgliedstaaten geringer ausfallen. Trotzdem haben wir insbesondere die deutsche Landwirtschaft abgesichert. ({4}) Uns ist es ein Anliegen - dazu stehen wir -, dass die Bauern in Deutschland angesichts ihrer höheren Produktionskosten nicht unter Wettbewerbsverzerrung leiden. Deshalb brauchen wir weitere Beihilfen. ({5}) Wir wollen es nicht zu einem Bruch kommen lassen. Das bedeutet, dass es für die Landwirte in Deutschland bis zum Jahr 2020 durchschnittlich 294 Euro je Hektar geben wird. 2013 werden es durchschnittlich 318 Euro sein. Das sind zwar 7 Prozent weniger, aber das ist akzeptabel, ({6}) weil es sich hier um eine berechenbare und sichere Basis handelt und andere Kürzungswünsche, die ursprünglich erörtert worden sind, damit allesamt beerdigt worden sind. Wir als Union sorgen uns um die Existenz der Bäuerinnen und Bauern. Ja, das tun wir. Deshalb sollen über 5 Milliarden Euro Direktzahlungen Jahr für Jahr und weitere 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr für die ländlichen Räume garantiert werden. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, Herr Steinbrück - hören Sie einmal zu! -, dann hätte das anders ausgesehen. Noch im Mai 2012, also vor neun Monaten - das ist noch nicht allzu lange her -, hat der Kanzlerkandidat der Sozialdemokraten verlangt, die Axt an den europäischen Agrarhaushalt zu legen. Anstatt mehr als 40 Prozent des EU-Haushalts für Agrarsubventionen auszugeben, solle man hier massiv kürzen, so sein Rezept in dem offiziellen SPD-Papier Der Weg aus der Krise - Wachstum und Beschäftigung in Europa. Weiter wird Herr Steinbrück darin zitiert: Die gegenwärtige Diskrepanz zwischen dem Agrarhaushalt und den Zukunftsbereichen sei grotesk. Dann, am 8. Februar dieses Jahres, also vor wenigen Tagen, wird es Herrn Steinbrück mulmig. Top agrar online meldet unter der Überschrift „Steinbrück entdeckt die Landwirtschaft“ - Zitat -: Zu den aktuellen Beratungen über den EU-Finanzhaushalt sagte Steinbrück ganz klar, dass er gegen Einschnitte im Agrarhaushalt sei. Es ist richtig, dass die Eierproduktion ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft ist. Aber Rumeiern hat nichts mit guter Landwirtschaftspolitik zu tun. ({7}) Wir setzen auf Verlässlichkeit. ({8}) Das heißt, dass noch über einige Einzelheiten verhandelt wird und auch verhandelt werden muss. Dabei ist es wichtig, dass die nachweisbaren Vorleistungen, die die deutsche Landwirtschaft erbracht hat, nicht durch eine pauschale Verpflichtung zur Flächenstilllegung, das sogenannte Greening, entwertet werden. Wir wollen Natur und Landwirtschaft in Einklang halten. Wir sind froh darüber, dass die ursprünglichen Pläne, 800 000 Hektar Ackerfläche - das entspricht der Fläche von BadenWürttemberg - stillzulegen, nicht mehr verfolgt werden. Ich freue mich aus bayerischer Sicht auch darüber, Frau Bundeskanzlerin, dass die Tür offengehalten worden ist und dass nationale Beihilfen in den Grenzregionen gerade in Ostbayern an der Grenze zu Tschechien weiterhin möglich sind. Das ist ganz besonders wichtig für diejenigen, die einen großen Beitrag für das Zusammenwachsen Europas geleistet haben. Deshalb brauchen wir hier - ganz wichtig - Übergangsmodalitäten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, manche haben kritisiert, Deutschland möchte Europa angeblich kaputtsparen. Wer uns das vorwirft, der muss zunächst einmal nachweisen, dass Gesundschulden ein erfolgreiches Konzept ist. Hat sich Griechenland eigentlich gesundgeschuldet? Tatsache ist eines: Deutschland leistet einen riesigen Solidaritätsbeitrag für Europa. ({9}) Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat vor kurzem eindrucksvolle Zahlen präsentiert. Danach hat Deutschland von 1991 bis 2011 170 Milliarden Euro mehr an den Haushalt in Brüssel einbezahlt, als es zurückerhalten hat. Ich sage Ihnen: Es ist nicht unbillig, sondern gerecht - das erwarten die Menschen in Deutschland -, dass wir darauf achten, dass mit dem Geld sorgfältig umgegangen wird und dass alle Verpflichtungen auch punktgenau und exakt eingehalten werden. Dabei ist mir eine Verpflichtung wichtig, und dies ist keine Kleinigkeit: Das ist der Gebrauch der deutschen Sprache. ({10}) - Da brauchen Sie nicht zu stöhnen. Sparen in der Brüsseler Bürokratie ist nötig, aber an der richtigen Stelle. Wenn 22 Übersetzer für Deutsch entlassen und gleichzeitig 14 neue Stellen für englische Übersetzer geschaffen werden sollen, dann ist das nicht richtig, weil wir alle zusammen hier in diesem Parlament immer wieder beklagt haben, dass die amtlichen Übersetzungen - hier geht es ja um komplexe Sachverhalte nicht rechtzeitig an uns übermittelt worden sind. ({11}) Wir haben gemeinsam im Deutschen Bundestag am 14. Juni vergangenen Jahres beschlossen, darauf hinzuwirken, dass die Übersetzungen rechtzeitig kommen. Das ist nicht nur eine Frage der notwendigen Sicherheit in der Beurteilung von hochkomplexen Sachverhalten, sondern sollte auch dem Respekt gegenüber der größten Sprachfamilie in Europa mit 100 Millionen Deutsch sprechenden Menschen geschuldet sein. Keine andere Sprache wird in Europa von mehr Menschen gesprochen als die deutsche Sprache. Deshalb soll die EU-Kommission auch wissen: Ohne deutsche Übersetzungen gibt es keine Entscheidungen des deutschen Parlaments. Danke schön. ({12})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Michael Roth ist der nächste Redner für die SPDFraktion. ({0})

Michael Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003213, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundeskanzlerin, ich weiß nicht, auf welchem Kontinent oder auf welchem Stern Sie Verhandlungen geführt haben. Aber mit der derzeitigen dramatischen Lage in Europa hat das, was Sie in der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre verabredet haben, rein gar nichts zu tun. ({0}) Es gibt von Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, kein schlüssiges Konzept, wie Wachstum und Beschäftigung in Zeiten einer schwächelnden Konjunktur und einer massiv steigenden Arbeitslosigkeit endlich wieder auf Touren kommen sollen. Für mich gibt es zwei zentrale Fragen, die uns in diesem Hause gemeinsam bewegen sollten: Erstens. Wie können wir die dramatische soziale Spaltung in Europa überwinden? Zweitens. Wie kann dieser Haushalt den größten Verlierern der Krise, nämlich den jungen Leuten - nicht nur in Griechenland und in Spanien -, neue Hoffnungen auf eine bessere Zukunft geben? Auf diese beiden Fragen geben Ihre Verhandlungsergebnisse null Antworten. Es ging wie immer um die nationalen Interessen, und Europa ist wieder einmal als orientalischer Basar oder als Spielkasino gebrandmarkt worden. Sie haben das Haushaltsgeschacher auf dem Rücken der jungen Generation ausgetragen. Herr Cameron genießt weiterhin großzügig seinen Britenrabatt, und Frau Merkel - das hat Kollege Singhammer eben noch einmal mit stolzgeschwellter Brust zum Ausdruck gebracht - vertritt in Wahlkampfzeiten die Interessen der Großbauernlobby. Ja, da waren Sie erfolgreich. Aber das hat mit der Zukunft der Europäischen Union rein gar nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen! ({1}) Wo sind anstelle von Wahlkampfgeschenken ausreichend Mittel für die Krisenstaaten, für die sozialen Brennpunkte, für den Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit? Die Zahlen kann man gar nicht dramatisch genug beschreiben: 5,7 Millionen Jugendliche in Europa sind ohne Arbeit, mehr als die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Dänemark. In 13 Mitgliedstaaten beträgt die Jugendarbeitslosenquote über 25 Prozent, in Griechenland und in Spanien sind es fast 60 Prozent. Die Agentur Eurofound hat kürzlich deutlich gemacht, dass uns die Jugendarbeitslosigkeit 2 Milliarden Euro kostet - in der Woche. Was setzen Sie dagegen? 6 Milliarden Euro, die Sie im sozialen Bereich an anderen Stellen gekürzt haben. Diese 6 Milliarden Euro sind Ihre Antwort - 6 Milliarden Euro für sieben Jahre. Das sind 0,6 Prozent des Gesamthaushalts und für jeden arbeitslosen Jugendlichen gerade einmal 150 Euro im Jahr. 150 Euro, das ist eine Monatskarte für den ÖPNV. Damit wollen Sie eine Antwort auf die dramatische Massenjugendarbeitslosigkeit geben? Sie sollten sich für dieses Verhandlungsergebnis schämen, liebe Frau Bundeskanzlerin! ({2}) Dieser Haushaltsplan ist aber auch ein Wortbruch gegenüber dem Deutschen Bundestag. ({3}) Sie haben als Bundesregierung auf Drängen von SPD und Grünen mit dem Bundestag einen Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung verabredet. ({4}) Dieser Pakt stellt klar - hier haben Sie eine Zusage gegeben, meine Damen und Herren von der Bundesregierung -: Keine Kürzungen bei den Struktur-, Kohäsions- und Sozialfonds. Wie sieht die Realität aus? Minus 30 Milliarden Euro gegenüber der derzeitigen Haushaltsplanung. Das ist ein Wortbruch, den wir Ihnen nicht vergessen werden, Frau Bundeskanzlerin. ({5}) Sie betreiben eine Politik gegen die Parlamente: eine Politik gegen das Europäische Parlament und eine Politik gegen diesen Deutschen Bundestag. Insofern ist dies auch eine Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit. Wenn Vereinbarungen mit der Opposition nicht länger eingehalten werden, dann darf sich die Bundesregierung nicht wundern, wenn meine Fraktion bei künftigen europapolitischen Entscheidungen besonders kritisch abwägen wird, ob sie den Zusagen der Bundesregierung vertrauen kann. Derzeit besteht dazu keinerlei Anlass. Deshalb ist dieser Kompromiss ein Zeichen Ihrer Schwäche; er ist eine Beleidigung für den Bundestag; ({6}) er ist eine Beleidigung für die arbeitslosen Jugendlichen, aber kein Zeichen für die Zukunftsfähigkeit Europas. Vielen Dank. ({7})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält jetzt die Kollegin Bettina Kudla für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Bettina Kudla (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004084, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020, kurz MFR genannt, konnten nach einem rund eineinhalbjährigen Beratungsvorlauf zum Abschluss gebracht werden. Das ist ein großer Erfolg für die Bundesregierung und ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der europäischen Einigung. Rund 960 Milliarden Euro können in den nächsten sieben Jahren in den 27 EU-Staaten für viele gute und wichtige Investitionsprojekte, aber auch für viele kulturelle und soziale Projekte ausgegeben werden. Der Bundeskanzlerin ist es gelungen, durch Abschluss der komplexen Verhandlungen rechtzeitig vor Beginn der neuen Finanzperiode Planungssicherheit für die europäischen Regionen zu schaffen. Dies ist für die öffentlichen Projekte wichtig, ganz besonders für die europäischen. Die Ergebnisse des Europäischen Rates zeigen eine klare Linie der Bundesregierung, die sich auch durch die einzelnen Ressorts zieht. Diese Linie der Bundesregierung ist: die richtige Balance zwischen der Bereitstellung umfangreicher Investitionsmittel und zugleich einer Begrenzung der Ausgaben des Gesamthaushaltes halten. ({0}) Dies wurde mit dem MFR erreicht. Die Bundesregierung sorgt für Nachhaltigkeit. „Nachhaltig“ bedeutet hier, dass die Regionen in Europa, die bisher eine Förderung erhalten haben und nun über die 75-Prozent-Schwelle des durchschnittlichen BIP der EU gelangt sind - ab 75 Prozent ist man normalerweise keine Förderregion mehr -, in ihrer Entwicklung nicht wieder zurückfallen. Das ist gerade für Regionen mit schrumpfender Bevölkerung wichtig. In Deutschland sind besonders die neuen Bundesländer betroffen. Die Bundesregierung stärkt die neuen Bundesländer. Die bisherigen Förderregionen werden weiterhin 64 Prozent ihrer Förderung erhalten. Aber auch strukturschwache Grenzregionen, wie zum Beispiel an der Grenze von Bayern zu Tschechien, werden gefördert. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP vom November 2011 - schließlich dauerten die Verhandlungen fast eineinhalb Jahre ({1}) forderte ein sogenanntes Sicherheitsnetz für die neuen Bundesländer. Diese Forderung konnte erfolgreich umgesetzt werden. Aber auch aus den anderen wichtigen Forderungen dieses Antrages sind nun konkrete Ergebnisse geworden. ({2}) Die Eigenerzeugung von Lebensmitteln in ausreichender Menge ist ein wichtiger Faktor der europäischen Stabilität. ({3}) Die Landwirtschaft wird weiterhin Mittel in annähernd gleicher Höhe erhalten. ({4}) Stabilität und Kontinuität für die Bauern in Europa sind gegeben. ({5}) Auch die Kohäsionsregionen in Europa können sich freuen. Niedrige Kofinanzierungssätze bestehen weiterhin. Die wirtschaftliche Angleichung in Europa kann also weiter voranschreiten. ({6}) Und um Investitionen in sogenannten Programmländern zu fördern - gemeint sind die Staaten, die sich unter dem europäischen Rettungsschirm befinden -, werden diese Länder besondere Kofinanzierungssätze erhalten. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist ein weiterer Schwerpunkt des MFR. Der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigt von 9 auf immerhin 13 Prozent am Gesamthaushalt. ({7}) Zusammengefasst: Der MFR für die Jahre 2014 bis 2020 steht. Der MFR ist ausgewogen und zukunftsweisend. ({8}) Der Ball liegt nun beim Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament muss dem MFR zustimmen, damit dieser in Kraft treten kann. Das Europäische Parlament hat Bedenken geäußert. ({9}) Diese Bedenken sind meines Erachtens nicht nachvollziehbar. Die Kritik des Präsidenten des Europäischen Parlaments und auch die Kritik gerade eben von Jürgen Trittin betreffen die Verpflichtungsermächtigen. Die Kritik lautet, dass die geplanten Ausgaben von 960 Milliarden Euro nicht durch entsprechende Einnahmen vollständig gedeckt sind. Es klafft eine Lücke von 52 Milliarden Euro. ({10}) Aber: Was bedeuten Verpflichtungsermächtigungen? Verpflichtungsermächtigungen sind in öffentlichen Haushalten üblich und notwendig. Sie dienen dazu, dass die öffentliche Hand kontinuierlich investieren kann. Die Lücke bei den Verpflichtungsermächtigungen beträgt, bezogen auf das Volumen, unter 1 Prozent jährlich. Dies ist durchaus vertretbar und sichert eine kontinuierliche Investitionstätigkeit. Mit dieser Kritik wird demnach ein Popanz aufgebaut. ({11}) Wir lehnen weiterhin die Einführung eines neuen Eigenmittelsystems ab. Keine neuen Belastungen für die Bürger Europas durch neue Steuern! Ich kann nur an das EP appellieren, die Beschlussfassung zum MFR nicht länger hinauszuzögern. Dies verursacht Verunsicherung und weitere Kosten, und das kann sich die EU nicht leisten. ({12})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin, Sie denken an die Zeit?

Bettina Kudla (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004084, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Bundeskanzlerin, vielen Dank für das gute Ergebnis der Verhandlungen beim Europäischen Rat. Dem Außenminister und seiner Mannschaft, insbesondere Staatsminister Link, gilt ebenfalls mein herzlicher Dank ({0}) für die intensive und erfolgreiche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des mittelfristigen Finanzrahmens der EU.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Bettina Kudla (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004084, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Schließlich haben wir auch im Europaausschuss unzählige Gesprächsrunden zu diesem Thema absolviert. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Dehm, ich vermute, dass Ihre Selbstbewerbung als zeitweiliger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion registriert worden ist. ({0}) Ich würde ihr trotzdem nur begrenzte Erfolgsaussichten einräumen. Jetzt hat jedenfalls der Kollege Alexander Ulrich für die Fraktion Die Linke das Wort. ({1})

Alexander Ulrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003858, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Europäischen Union herrscht Rekordarbeitslosigkeit, die Armut wächst, wir haben kaum Wirtschaftswachstum, und die Kanzlerin fährt nach Europa, diktiert einen Sparhaushalt und will sich dafür auch noch im Bundestag feiern lassen. Es ist gemessen an dem, was in Europa passiert, eigentlich eine Katastrophe, dass der EU-Haushalt erstmals in der Geschichte reduziert wird. ({0}) Man kann nur hoffen, dass das Europaparlament den Haushalt ablehnt; die Linke im Europaparlament wird das auf jeden Fall tun. ({1}) Man kann sich nicht aus einer Krise heraussparen. Das haben wir in Deutschland selbst vorgemacht, als wir viele Milliarden Euro in die Hand genommen haben, um gegen die Krise anzukämpfen. Wir sehen an den Negativbeispielen europäischer Länder wie Griechenland oder Portugal, dass man über Sparhaushalte nicht mehr Wachstum, weniger Arbeitslosigkeit und weniger Schulden erreicht hat, sondern das Gegenteil. Die Situation in Griechenland hat sich deutlich verschärft. Das Signal, das von diesem mehrjährigen Finanzrahmen ausgeht, ist: Wir wollen das griechische Modell jetzt überall umsetzen. - Das heißt, Europa wird noch stärker in die Krise gewirtschaftet. Die EU hat den Friedensnobelpreis bekommen; aber der soziale Frieden steht auf der Kippe. Wenn die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin hier nicht gestoppt werden, dann wird die europäische Idee scheitern. ({2}) Dramatisch ist, dass in dieser Situation auch noch bei den Struktur- und Kohäsionsfonds gekürzt wird; denn gerade darüber könnte man den betroffenen Regionen helfen, gerade darüber könnte man in den strukturschwachen Ländern tatsächlich Wachstum organisieren. Frau Bundeskanzlerin, warum stellen Sie sich nicht hierhin und sagen: „Jawohl, ich habe in Brüssel etwas entschieden, das auch auf Kosten der ostdeutschen Länder geht“? Die Mittel für die ostdeutschen Länder werden massiv, um mehrere Milliarden, zusammengestrichen. Sie haben Ostdeutschland in Brüssel verraten. ({3}) Deutschland ist nicht Lösung, sondern Mitverursacher des Problems. Die riesigen Außenhandelsüberschüsse und das deutsche Lohndumping sind Mitverursacher der Euro-Krise. Herr Brüderle, Sie haben sich hier vielleicht für die heute-show morgen Abend beworben. ({4}) Aber bei dem, was Sie hier erzählen, nämlich man könne Außenhandelsüberschüsse abbauen, indem man VW oder BMW verbietet, Autos zu verkaufen, schaut jeder Volkswirt beschämt auf den Boden. Solch einen Unsinn kann man wirklich nur von der FDP erwarten. ({5}) Man kann auch Außenhandelsüberschüsse abbauen, indem man in Deutschland endlich für vernünftige Löhne, einen Mindestlohn von 10 Euro, einen Hartz-IV-Regelsatz von 500 Euro und kräftige Lohnerhöhungen in den Tarifverträgen sorgt. Das wäre in Deutschland dringend notwendig. ({6}) Herr Steinbrück - er ist leider nicht mehr da; vielleicht hält er wieder irgendwo einen Vortrag ({7}) hat sich hier ebenfalls für eine bessere Lohnpolitik ausgesprochen. Herr Gabriel, vielleicht können Sie das Herrn Bullerjahn sagen, der Verhandlungsführer für die Länder in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes ist: Wenn die SPD glaubwürdig für bessere Löhne eintreten will, dann muss Herr Bullerjahn aufhöAlexander Ulrich ren, im öffentlichen Dienst die Flanken anzugreifen. Wer Tariferhöhungen unterhalb der Inflationsrate will, der tut nichts für eine bessere Lohnentwicklung. Die SPD sollte deshalb auch in den Ländern Flagge zeigen für eine bessere Lohnpolitik und hier keine Sonntagsreden halten. ({8}) Ich komme zum Schluss mit einem Aufregerthema. Die Menschen sind beunruhigt, weil die Europäische Kommission den Wassermarkt privatisieren will. Über 1 Million Menschen haben jetzt das Bürgerbegehren „Wasser ist Menschenrecht!“ unterschrieben. Das ist eine tolle Idee. Wenn wir die Menschen wieder von Europa begeistern wollen, muss die Privatisierung gestoppt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die EU-Kommission stoppt. Wasser darf nicht privatisiert werden, Wasser muss in kommunaler, öffentlicher Hand bleiben. ({9}) Das ist ein Menschenrecht. Die Linke unterstützt dieses Bürgerbegehren. Vielen Dank. ({10})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Alexander Ulrich. - Nächster Redner für die Fraktion der CDU/CSU unsere Kollegin Frau Veronika Bellmann. Bitte schön, Frau Kollegin Bellmann. ({0})

Veronika Bellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundeskanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute die Ergebnisse des EU-Gipfels zum mittelfristigen Finanzrahmen der Europäischen Union. Fragt man die Bürger nach Europa, nach Gipfeln, dann antworten sie: Lasst uns in Frieden! Sie winken ab: Krise, Rettungsschirme, Verschwendung, Streit. - All das konnten wir mit diesem Gipfel widerlegen. Es gibt nicht nur ein europäisches Satellitennavigationsprogramm mit dem Namen Galileo. Es gibt auch einen Spruch von Galileo Galilei, der sagte: „Und sie bewegt sich doch!“ Man könnte hier sagen: Und sie bewegen sich doch; denn der europäische Gipfel hat gezeigt, dass sich die Staats- und Regierungschefs bewegt haben, bewegen mussten, um Einigkeit zu erreichen. Das ist bei 27 europäischen Mitgliedstaaten schon ein europäischer Mehrwert an sich. Offenbar schärfen Krisenzeiten den Blick für politische Realitäten, für den Dreiklang aus Notwendigkeit, Machbarkeit und Wünschenswertem. Ein weiterer Dreiklang findet sich im mehrjährigen Finanzrahmen wieder. Er ist, wie Ratspräsident Van Rompuy sagte, ein Haushalt der Zukunft, der Mäßigung und der Solidarität. Lassen Sie mich den Bereich Zukunft ein wenig näher beschreiben. Nicht umsonst ist er direkt der Teilrubrik 1 a zugeordnet. Diese Teilrubrik beschreibt als oberste Priorität die Ausgaben für Bildung, Forschung und Innovation. Sie sollen deutlich angehoben werden; denn sie sind wichtige Wachstumstreiber für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. In der gleichen Teilrubrik finden sich nicht ohne Grund die Bereiche Verkehr, Energie und Kommunikation; denn gezielte Investitionen in diese Infrastrukturen führen zu dem, was Europa jetzt besonders nötig hat, nämlich Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze, soziale Sicherheit, kurzum: Vertrauen in die Zukunft. ({0}) Das brauchen die 500 Millionen Menschen, vor allen Dingen die jugendlichen Europäer, damit sie auf dem schönen alten Kontinent ein menschenwürdiges Leben führen können. ({1}) Das ist das A und O für ein wirtschaftlich erfolgreiches Europa und die Teilhabe der Bürger an der Informationsund Wissensgesellschaft. Dafür wurde im mehrjährigen Finanzrahmen erstmalig die Einführung eines europäischen Finanzierungsinstruments, Connecting Europe Facility genannt, vereinbart. Die Europäische Kommission und der Rat legen damit erstmals einen konkreten Plan vor, der Investitionen von fast 30 Milliarden Euro vorsieht. Das sind - an die Adresse von Herrn Steinbrück gerichtet - eben nicht nur neue Mittel, sondern 50 Prozent mehr Ausgaben in genau diesen Bereichen. Davon sollen Projekte finanziert werden, mit denen die Lücken bei den europäischen Verkehrs- und Energietrassen sowie den digitalen Netzen geschlossen werden können. Ich zitiere selten den Präsidenten der Europäischen Kommission Barroso, aber hier brachte er es auf den Punkt: Connecting Europe und die Projektanleiheninitiative machen deutlich, welchen Mehrwert Europa bewirken kann … Wir beseitigen Lücken in Europas Infrastrukturnetzen … Mit diesen Investitionen schaffen wir Wachstum und Arbeitsplätze und vereinfachen gleichzeitig die Arbeits- und Reisebedingungen für Millionen europäischer Bürger… ({2}) Die Summe von 30 Milliarden Euro soll nach oben offen sein. Was heißt das? Das Ziel dieser Fazilität ist es, Projekte finanziell zu unterstützen, vor allem aber auch, andere private und öffentliche Investitionen anzureizen, zu mobilisieren; denn wir wissen, dass in diesen Bereichen ein Vielfaches der Gelder gebraucht wird, die jetzt zur Verfügung stehen. Insofern ist die Finanzierungsfazilität eine Art Investitionsanreizprogramm. Klar ist, dass damit die Mitgliedstaaten weder ihrer Planungs- noch ihrer Finanzierungshoheit enthoben worden sind. Klar sollte aber auch sein, dass das Management dieser Fördermittel und Anleihen durch das vorhandene Personal der bereits bestehenden Exekutivagenturen und der Europäischen Investitionsbank bewältigt werden muss. Schließlich sollen die Mittel den Investitionspro27510 grammen zugute kommen und nicht als Verwaltungskosten verbucht werden. ({3}) Der Ratsbeschluss zum mehrjährigen Finanzrahmen gibt den europäischen Parlamenten insofern genügend Spielraum, zum Beispiel für Ausgabenbegrenzungen. Ich hoffe sehr, dass das Europäische Parlament wegkommt vom trotzigen Ablehnen dieses Vorschlags. Ein gutes Programm zeichnet sich nicht durch Fortschreibung des Status quo oder bloßes Draufsatteln aus, sondern durch eine intelligente Aus- und Aufgabenstruktur. Das Europäische Parlament sollte sich genauso kompromissfähig zeigen wie der Europäische Rat und die Europäische Kommission. Es sollte sich vernünftig auf den Dreiklang verständigen: Zukunft, Mäßigung und Solidarität. Dann könnte man wieder mit Galileo Galilei sagen: Und sie bewegen sich doch. Herzlichen Dank. ({4})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Frau Kollegin Bellmann. - Nächster Redner für die Fraktion der CDU/CSU ist unser Kollege Roderich Kiesewetter. Bitte schön, Kollege Roderich Kiesewetter. ({0})

Roderich Kiesewetter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004068, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen ein Europa des Zusammenhalts und ein Europa der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzlicher Dank an die Bundesregierung unter Führung unserer Kanzlerin. ({0}) Was sie in den harten Verhandlungen Anfang Februar erreicht hat, ist beispielhaft für das, was man tun muss, um Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. ({1}) Wir stehen in Europa vor erheblichen Herausforderungen. Ich möchte drei nennen. Die erste Herausforderung ist: Wie erhalten wir wirtschaftlichen Wohlstand? Die zweite Herausforderung ist: Wie schaffen wir eine gesicherte Energieversorgung innerhalb Europas? Drittens: Wie treten wir als Europäer im Rahmen unseres Programms „Europa in der Welt - Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit“ weltweit glaubwürdig auf? Darauf möchte ich mich in den nächsten Minuten konzentrieren. Es geht hier um einen sehr kleinen Ansatz innerhalb des fast 1 Billion Euro umfassenden Haushalts. Es geht um nicht einmal 60 Milliarden Euro, um knapp 6 Prozent. Wenn wir die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Besonderen betrachten, dann sprechen wir über gerade einmal 0,2 Prozent des EU-Haushalts. Gestern haben wir hier im Bundestag - im Rahmen der ersten Lesung über Anträge zu entsprechenden Bundeswehreinsätzen - über Mali gesprochen. Am Beispiel Mali möchte ich deutlich machen, was europäische Außen- und Sicherheitspolitik bedeutet. Nie in der Geschichte der EU war es so schnell möglich, eine Ausbildungsmission im Rahmen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zu entwickeln. Deutschland beteiligt sich daran auf Grundlage des einen Mandates mit insgesamt bis zu 180 Soldaten. Zusammen mit dem Mandat für den Einsatz unter afrikanischer Führung beteiligt sich Deutschland mit insgesamt etwa 410 Soldaten. Darum geht es mir aber nicht. Es geht mir darum, dass wir im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Süden der Europäischen Union vor großen Herausforderungen stehen. Ich hatte unlängst Gelegenheit, wieder einmal in Libyen zu sein. Ich hatte auch Gelegenheit, mit dem Kollegen Gloser von der SPD und unserem Bundestagspräsidenten in Marokko und Algerien zu sein. Hier stellen sich Herausforderungen, wie wir mit diesen Regionen umgehen, wie wir durch gute Nachbarschaftspolitik Zusammenhalt erreichen, wie wir die verschiedenen Parteien an einen Tisch bekommen. Zur Sicherheitspolitik gehört auch, dass wir innerhalb der Europäischen Union Lehren aus bisherigen Einsätzen ziehen, zum Beispiel aus dem Einsatz in Afghanistan. Die Konfliktparteien müssen sehr früh an einem Tisch zusammenkommen. Es geht darum, dass wir sehr früh den regionalen Kontext betrachten. Gerade mit Blick auf Algerien und Marokko muss man sehen: Mali liegt nur eine Staatsgrenze weiter südlich von der Europäischen Union. In diesem Jahr wird die europäische Sicherheitsstrategie zehn Jahre alt. Sie wurde zwar im Jahr 2007 überarbeitet; allerdings fehlen Herausforderungen wie der arabische Wandel, Cyberkriminalität und einige andere Fragen. Es geht schlichtweg um vier Punkte, die wir auch für Deutschland beantworten müssen: Erstens. Was sind unsere Interessen, und wo nehmen wir unsere Interessen wahr? Sicherlich ist es in unserem Interesse, Frankreich zu unterstützen. Aber es ist auch in unserem Interesse, uns im südlicher gelegenen Afrika um die Herausforderungen zu kümmern und durch nichtmilitärische Mittel zu versuchen, bereits im Vorfeld der Konflikte aktiv zu werden. Zweitens. Nach den Interessen geht es um die Aufgaben. Welche Aufgaben wollen wir wahrnehmen, insbesondere beim Zusammenbringen der verschiedenen Konfliktparteien oder beim Aussöhnungsprozess? Das ist ein ganz wichtiger Lehrpunkt aus Afghanistan. Drittens. Mit welchen Instrumenten machen wir das? Wir haben die Entwicklungszusammenarbeit. Wir haben Krisenprävention. Wir haben auch eine ganze Reihe von Unterausschüssen, die sich im Parlament damit beschäftigen. Wir haben Streitkräfte, die reformiert werden. Inzwischen gibt es in Deutschland mehr Polizisten als SolRoderich Kiesewetter daten. Aber unsere Soldaten müssen auch auf diese Missionen hervorragend vorbereitet werden. Sie zählen auch zu den sicherheitspolitischen Instrumenten unseres Landes. Viertens. Wir müssen uns natürlich auch um die Frage kümmern, in welchen Regionen wir vertreten sind. Mit welchen Partnern arbeiten wir? Sind wir Anlehnungspartner? Unterstützen wir innerhalb der Europäischen Union die Kultur der Zurückhaltung militärischen Eingreifens, oder sind wir auch bereit, militärisch Flagge zu zeigen und unsere Partner innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen? Darüber müssen wir uns in Deutschland Gedanken machen. Das wäre aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Fortentwicklung der europäischen Sicherheitsstrategie. Wie gesagt: Es sind nur 6 Prozent des Haushalts; aber es geht um die Glaubwürdigkeit Europas in der Welt. Lassen Sie uns gemeinsam am Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union arbeiten und an einer glaubwürdigen, wettbewerbsfähigen und auch einsatzbereiten Europäischen Union. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. ({2})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Kiesewetter. - Liebe Kollegin- nen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Druck- sache 17/12387. Wer stimmt für diesen Entschließungs- antrag der Fraktion der SPD? - Das ist die Fraktion der Sozialdemokraten. Gegenprobe! - Das sind die Koali- tionsfraktionen und die Linksfraktion. Enthaltungen? - Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Ent- schließungsantrag ist somit abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die Tages- ordnungspunkte 6 a bis 6 c auf: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck ({0}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht - Drucksache 17/11900 - b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für eine sozio-kulturelle Existenzsicherung ohne Lücken - Drucksache 17/12389 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales ({1})- Innenausschuss- Rechtsausschuss- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({2}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Hilde Mattheis, Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Vorbereitung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode - Armuts- und Reichtumsberichterstattung weiterentwickeln - zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Armuts- und Reichtumsbericht zum Ausgangspunkt für Politikwechsel zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit machen - Drucksachen 17/4552, 17/6389, 17/8508 Berichterstattung:Abgeordneter Ottmar Schreiner Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. - Sie sind damit einverstanden. Dann haben wir das gemeinsam so beschlossen. Ich eröffne nun die Aussprache. Erste Rednerin in unserer Aussprache ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unsere Kollegin Katrin Göring-Eckardt. Bitte schön, Frau Kollegin Göring-Eckardt, Sie haben das Wort.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003132, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Debatte auf die Tagesordnung gesetzt, weil Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Augen vor der Realität in diesem Land weiterhin verschließen wollen und weil wir Ihr Verzögern und Verschieben leid sind. Wir sind es leid, eine Spaltung der Gesellschaft zu haben, die sich immer weiter vertieft, während Sie noch nicht einmal bereit sind, sich mit dem Armuts- und Reichtumsbericht zu beschäftigen. Seit letztem Sommer verschieben Sie wieder und wieder die Verabschiedung des Berichts - Diskussion gleich null. ({0}) Es ist zugleich gravierend, dass Sie nicht einmal die Kritik aus der Zivilgesellschaft, die Ihnen deutlich gemacht hat, worum es geht und was alles in diesem Bericht fehlt, auch nur im Mindesten zur Kenntnis oder auch ernst nehmen. Egal ob es die Initiative für Wohnungslose ist, ob es die Caritas oder die Diakonie ist, alle haben Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Sie sich endlich mit der Realität der Armut in diesem Land auseinandersetzen müssen. Sie tun nichts. Sie verschieben und verzögern es. Es ist Ihnen noch nicht einmal eine Kabinettsberatung wert, dass diese Gesellschaft gespalten ist. Das werden wir nicht akzeptieren. ({1}) Man kann es ganz einfach ausdrücken: Die Aussagen des Berichts passen einfach nicht in Ihre Schönwetterstrategie. Sie passen nicht in das neoliberale Weltbild der FDP. Ich sage einmal, welche Sätze Sie streichen wollen oder gestrichen haben: „Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt.“ Gestrichen. „Einkommensspreizung … verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.“ Gestrichen. ({2}) Alleinstehenden mit Vollzeitjob reiche der Stundenlohn nicht für eine Sicherung des Lebensunterhalts. - Gestrichen. Sie versuchen, die soziale Realität in diesem Land durch Zensur zu verschleiern. Ich sage Ihnen klar: Wir brauchen eine andere, eine soziale Politik. ({3}) Was ist denn die Realität? Ich fange einmal bei den Niedriglöhnen an. Fast 8 Millionen Menschen in unserem Land leben von Niedriglöhnen. Das sind übrigens mehr Menschen, als in den vier größten deutschen Städten - Berlin, Hamburg, München und Köln - zusammen wohnen. Die schieren Zahlen sind schon erschreckend. Die Mehrheit der Bevölkerung, die Gewerkschaften, zunehmend auch die Arbeitgeber und, ja, auch eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sagen klar und deutlich: Wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn. ({4}) Was machen Sie? Sie kündigen jetzt an, dass Sie vielleicht ein Gesetz machen wollen, in dem eine allgemeine Lohnuntergrenze festgelegt wird. ({5}) Sogar die FDP erkennt jetzt plötzlich und unerwartet, dass 3 oder 4 Euro vielleicht nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft zu tun haben. ({6}) Ich sage Ihnen klar und deutlich: Ihr Versuch, den Druck aus dem Kessel zu nehmen, wird scheitern; denn das, was Sie hier bieten, hat nichts mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu tun. Es hat nichts mit einer wirklichen Verbesserung der Situation zu tun. Es ist wieder das Gegenteil; denn es hilft nicht. Es hilft nicht der Friseurin in Sachsen-Anhalt, es hilft nicht der Floristin in Thüringen und auch nicht der Bäckereiverkäuferin in Brandenburg. Sie werden weiter zu Niedrigstlöhnen arbeiten. Ich fordere Sie auf: Bekennen Sie endlich Farbe für den gesetzlichen Mindestlohn! Wir brauchen ihn dringend. ({7}) Ich sage Ihnen: Wir werden im Bundesrat dafür sorgen, dass es einen entsprechenden Gesetzentwurf gibt. 8,50 Euro sind - das wissen wir alle - nur ein erster Schritt, ({8}) wenn es um menschenwürdige Löhne geht. Es freut uns sehr, dass es Kolleginnen - mit kleinem i - in der Union gibt, die deutlich machen, dass sie dem zustimmen. Ich kann Sie nur warnen: Blockieren Sie hinterher mit Ihrer Mehrheit im Bundestag nicht die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns! Er wird für die Gerechtigkeit und den Zusammenhalt in unserem Land gebraucht. ({9}) - Es geht nicht um unser letztes Thema, Herr Kollege, ({10}) sondern um die Lebenssituation, die Realität von Millionen von Beschäftigten in diesem Land. Diese Realität ignorieren Sie weiterhin nach dem Motto: Uns geht das nichts an. - Wir sagen: Das gehört auf die Tagesordnung, und zwar ganz oben. ({11}) Zur Realität „prekäre Beschäftigung“. Ich rede von denen, die befristet arbeiten, in Teilzeit, in Leiharbeit, die sich mit Honorarverträgen über Wasser halten. ({12}) Das betrifft inzwischen ein Viertel aller Beschäftigten. Hier geht es eben nicht mehr um den Einstieg in den Arbeitsmarkt - das war einst ganz vernünftig gedacht -, sondern darum, dass inzwischen durch Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze wegfallen. Hier geht es darum, dass diese Leute bei den Karrierechancen hintanstehen, dass sie bei Weiterbildung, ja selbst beim Urlaub und bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse sind. Das können wir nicht wollen. Deswegen müssen wir das ändern. ({13}) Wir müssen endlich dafür sorgen - das hat nicht nur der Fall Amazon gezeigt -, dass wir eine klare gesetzliche Regelung für einen flächendeckend gleichen Lohn bekommen, der auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gilt. ({14}) Sie können sich dem nicht weiter verweigern. Sie können sich nicht hinstellen und sagen: Es ist uns egal, ob die einen für gerechten Lohn arbeiten, während die anderen auch noch befürchten müssen, schon übermorgen möglicherweise keinen Job mehr zu haben, weil ihr Leiharbeitsverhältnis endet. - Sie können nicht wollen, dass Lkw-Fahrer in Deutschland überhaupt nicht mehr planen können, weil ganz schnell jemand in Leiharbeit für sie einspringt, der ein Drittel weniger verdient und ihnen den Job wegnimmt. Sie können nicht wollen, dass wir mit Mobilität und Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt immer nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meinen, aber nicht die Arbeitgeber, die für bessere Arbeitsbedingungen sorgen müssen. Hier muss der Staat einspringen. Deswegen sagen wir ganz klar: Die Regelungen zur Leiharbeit, die wir in Deutschland haben, brauchen eine Veränderung, nämlich gleichen Lohn für alle. ({15}) Zur Realität gehört natürlich auch die Ungleichheit. Es ist immer noch so, dass Frauen fast ein Viertel weniger verdienen als Männer. Sie bekommen 58 Prozent weniger Rente. Aber Sie reden von Leistungsgerechtigkeit. ({16}) Ich sage Ihnen ganz klar und deutlich: Lassen Sie den Quatsch mit dem Betreuungsgeld! Es mag zwar Herrn Seehofer helfen, Kitaplätze entstehen so aber nicht, und Wahlfreiheit bleibt ein Fremdwort. ({17}) Deutschland ist hier in Europa so weit hinten, dass es schon peinlich ist und man sich für diese Koalition fremdschämen muss. ({18}) - Ja, so ist es. Lesen Sie nur einmal, was der Economist gerade erst über die „Supermodels“ Schweden und Norwegen geschrieben hat! ({19}) Lesen Sie, was dort zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu Fortschrittsmöglichkeiten geschrieben steht! ({20}) Lesen Sie, wie man dafür sorgen kann, dass Leistung in einer Gesellschaft gerecht entlohnt wird, dass es Aufstiegschancen gibt und dass nicht diejenigen draußen bleiben, die immer schon draußen gewesen sind! Das ist übrigens auch ökonomisch total sinnlos. Mehr Mädchen als Jungen machen Abitur, und mehr Frauen als Männer erwerben einen Studienabschluss. Dennoch sagen wir den Frauen: In einem Job brauchen wir euch nicht. ({21}) So ist der Fachkräftemangel vorprogrammiert. Das hat mit Ihrer Politik zu tun. Daher muss sie geändert werden. ({22}) Da ich gerade beim Thema Bildung bin, möchte ich klar sagen: Es ist und bleibt ein Skandal, dass die soziale Herkunft, der Migrationshintergrund, der Bildungsstand der Eltern und der Umstand, ob man alleinerziehend ist oder behindert, über die Chancen im Leben entscheiden. Wir leben quasi in einer blockierten Gesellschaft. Schwarz auf weiß hat das Statistische Bundesamt dies in dieser Woche bestätigt. Nur einer von zehn Gymnasiasten hat Eltern, die einen Hauptschulabschluss oder keinen Schulabschluss haben. An den Hauptschulen ist die Situation genau umgekehrt: Weit mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Hauptschule haben Eltern, die einen Hauptschulabschluss oder gar keinen Schulabschluss haben, während nur 12 Prozent von ihnen bei Eltern mit Abitur aufwachsen. Das zeigt doch ganz klar: Das ursprüngliche Versprechen der sozialen Marktwirtschaft: „Wenn du lernst und dich anstrengst, dann schaffst du es auch“, gilt für 2,5 Millionen Kinder, die in Armut leben, nicht mehr. Dass die Tochter einer Anwältin studiert, ist normal, bei der Tochter einer Putzfrau ist das eine Sensation. Arm bleibt arm, und ungebildet bleibt ungebildet - das ist die beschämende Realität. Wir sagen: Das wollen wir ändern, und das können wir auch ändern. ({23}) Sie leisten sich stattdessen eine billige Debatte über das Sitzenbleiben. Nein, es sind nicht nur ein paar Promis, die jetzt dafür herhalten müssen, dass das nicht schadet. Es sind diejenigen, die sich eh abgehängt fühlen, denen wir sagen: Bleibt, wo ihr seid! Bleibt hocken, wir brauchen euch nicht! - Das hat nichts mit Leistungsfeindlichkeit zu tun. Das hat mit der Frage zu tun, ob wir eigentlich die Talente aller Menschen erkennen oder nur denen eine Chance geben wollen, die es sowieso schon besser haben. Wir brauchen eine andere Bildungspolitik, eine Bildungspolitik, die allen mit ihrem jeweiligen Talent einen Aufstieg garantiert und bei der nicht die Herkunft entscheidet, meine Damen und Herren. ({24}) Zum Schluss will ich klar und deutlich sagen: Wenn der Staat handlungsfähig werden soll, wenn es Chancengleichheit wirklich geben soll, dann bedeutet das auch, das Geld dafür bereitzustellen. Deswegen brauchen wir den Dreiklang aus Haushaltskonsolidierung, Subventionsabbau und, ja, auch Steuererhöhungen. Der Armuts- und Reichtumsbericht macht deutlich: Die starken Schultern können mehr tragen. Das werden wir nach der Bundestagswahl berücksichtigen. Wir können etwas ändern, und wir werden etwas ändern. Dafür gibt es große Zustimmung in der Bevölkerung, die klar und deutlich sagt: Diese Regierung hat bei der sozialen Gerechtigkeit versagt, diese Regierung hat dabei versagt, den Staat bei maroden Schulen handlungsfähig zu machen, diese Regierung hat dabei versagt, den Staat handlungsfähig zu machen, wenn es darum geht, eine Infrastruktur aufzubauen, die tatsächlich allen hilft. Ich sagen Ihnen klar und deutlich: Ihre Politik nach dem Motto „Wir verschließen die Augen vor der Realität“ führt dazu, dass Sie schön weiter träumen können. Die Gesellschaft ist längst aufgewacht. Die Gesellschaft ist längst auf einer anderen Schiene. Die Gesellschaft sagt längst: Wir brauchen mehr Gerechtigkeit. Wir wollen mit den Schwächsten zusammenarbeiten, wir wollen mit ihnen auf Augenhöhe lernen, wie sie die vielen Probleme, die sie jeden Tag haben, auch tatsächlich bewältigen. Wir wollen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen die Realität anschauen. Träumen Sie weiter! Wir machen eine andere Politik, ab 22. September. ({25})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Frau Kollegin. Zur Geschäftsordnung hat sich Kollege Volker Beck gemeldet.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ist es Wahnsinn, so hat es wenigstens Methode, wie die Bundesregierung mit dem Armuts- und Reichtumsbericht umgeht: Erst wird er getürkt, ({0}) dann kommt Ihre Ministerin nicht. Wir meinen, dass die beiden Minister, die meinen, Armut dadurch bekämpfen zu können, dass sie diesen Bericht frisieren, sich wenigstens diese Debatte antun müssen. Deshalb zitiere ich ({1}) die Bundesministerin für Arbeit und Soziales und den Bundeswirtschaftsminister herbei. ({2})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Für die Fraktion der CDU/CSU Kollege Michael Grosse-Brömer.

Michael Grosse-Brömer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003541, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist schon interessant, dass der Kollege Beck jetzt schon persönlich Minister herbeizitieren will. ({0}) Ich schlage vor, dass wir darüber nachdenken, ob es klug ist, die Ministerin, die sich selbstverständlich in diesem Gebäude befindet und gerade eine Besprechung hat - wie es allen von uns schon häufiger gegangen ist in wichtigen Debatten -, herbeizuzitieren. Wir können ihr nebenan gerne Bescheid sagen, sie möge doch jetzt auf der Regierungsbank Platz nehmen. Das wäre, wenn es für Sie nachvollziehbar und verständlich ist, ein wesentlich eleganterer Weg. ({1}) Dann müssten Sie persönlich jetzt niemanden herbeizitieren. - Die Ministerin hat soeben mit der Bundeskanzlerin - mehr Beachtung für dieses Thema geht gar nicht - den Plenarsaal betreten. ({2}) Infolgedessen bin ich sehr froh, feststellen zu können, dass die Aufgeregtheit des Kollegen Beck, die nicht völlig neu ist, in diesem Fall völlig überflüssig und unnötig ist. ({3})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank. - Ich gehe davon aus, dass sich der Antrag damit erledigt hat. ({0}) Dazu noch einmal der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion. ({1})

Michael Grosse-Brömer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003541, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Zum Bundeswirtschaftsminister ist festzustellen, dass er vorhin noch hier gesessen hat. ({0}) Auch bei ihm ist nicht auszuschließen, dass er zurzeit Gespräche führt, die ihn davon abhalten, anwesend zu sein. Infolgedessen halte ich es nicht für erforderlich, den Bundeswirtschaftsminister herbeizuzitieren. Wenn die bei diesem Thema federführende Ministerin - im Übrigen: mit Staatssekretär - anwesend ist, bitte ich, einmal darüber nachzudenken, was berechtigte Interessen zum Punkt Anwesenheit sind und wann Schikane beginnt. ({1}) Sie können notfalls auch noch die Bundesjustizministerin herbeizitieren, ({2}) wenn Sie in diesem Reichtumsbericht eine entsprechende Passage finden. Ich glaube aber, wir tun gut daran, hier einmal sachlich und nüchtern festzustellen: Die fachlich zuständige Ministerin, die Ministerin, die federführend ist, ist anwesend. ({3}) Ich glaube, das muss reichen. ({4})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Ich gehe davon aus, dass damit Einverständnis besteht. ({0})

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich gehe davon aus, dass ein Antrag, wenn er nicht zurückgezogen ist, dann auch zur Abstimmung gestellt wird. Der Antrag lautete, beide Minister herbeizuzitieren. Bei Frau Ministerin von der Leyen hat sich dies durch Anwesenheit erledigt. Das begrüße ich ausdrücklich. Ich begrüße Sie hier im Plenum des Deutschen Bundestages, Frau Kollegin! Aber der Bundeswirtschaftsminister hat auf diesen Bericht durch Streichung ganzer Passagen maßgeblich Einfluss genommen. Deshalb bitte ich, einen Beschluss darüber zu fassen, ihn herbeizuzitieren. ({0})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Das Wort hat dazu für die Fraktion der FDP Kollege Martin Lindner.

Dr. Martin Lindner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004096, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich bitte zu überlegen, ob wir jetzt hier Kasperletheater machen oder uns ernsthaft dieser Debatte widmen wollen. Dass Sie Kasperletheater machen wollen, erkennt man daran, dass auf der Bundesratsbank kein einziger Ihrer Sozialminister sitzt. Sie verlangen hier die komplette Anwesenheit der Bundesregierung, aber Ihre eigenen Leute zeigen, dass Sie hier nichts als Kasperletheater aufführen wollen und es Ihnen nicht um die Debatte geht, Sie sich bereits im Wahlkampf befinden und nichts anderes im Sinne haben, als uns allen die Zeit zu stehlen. Wir lehnen das ab. ({0})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Zur Geschäftsordnung spricht noch Kollege Sigmar Gabriel.

Sigmar Gabriel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003755, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: Die Mitglieder der Landesregierungen gehören nicht der Bundesregierung an, sie haben keinen Bericht gefälscht und auch keine Aufträge zur Streichung gegeben. Deshalb müssen sie nicht hier sein. Hier geht es um die Ministerin, die aus unserer Sicht einen durchaus akzeptablen Bericht vorgelegt hat, und um die Einflüsse des Restes des Kabinetts, an der Spitze der Wirtschaftsminister, der offensichtlich versucht hat, diesen Bericht zu fälschen und Zensur auszuüben. Diese Minister gehören in das Plenum des Deutschen Bundestages, wenn der Bundestag Rechenschaft darüber haben will, warum Berichte der Bundesregierung zensiert und gefälscht werden sollen. Darum geht es. ({0})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Wir kommen nun zu dem Antrag des Kollegen Volker Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es geht um die Abstimmung über den Antrag auf Herbeizitierung des Wirtschaftsministers. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! ({0}) Man ist sich hier heroben nicht einig. ({1}) Wir kommen daher zur Abstimmung über den Herbeizitierungsantrag der Fraktion der Grünen durch Zählung der Stimmen. ({2}) Ich bitte Sie, den Saal zu verlassen. 27516 Vizepräsident Eduard Oswald ({3}) Ich darf Sie noch einmal herzlich bitten, den Saal zu verlassen. Das gilt bitte auch für die Regierungsbank. Sind die Türen mit Schriftführern besetzt? - Noch nicht. Wenn die Schriftführer an den Türen stehen, bitte ich Sie, mir das zu signalisieren. - Nachdem jetzt alle Schriftführer an den Türen stehen, ist die Abstimmung eröffnet. Kann ich einmal ein Signal erhalten, wie weit man an den Türen ist? Dann müsste jemand nach vorne kommen und uns sagen, wie der Stand ist. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, uns das Ergebnis bekannt zu geben. Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Abstimmung bekannt: Mit Ja haben gestimmt 166 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 239 Abgeordnete, ({4}) Enthaltungen keine. Der Antrag ist somit abgelehnt. Trotzdem begrüße ich den Herrn Bundeswirtschaftsminister herzlich unter uns! ({5}) - Sie war vorhin schon da. ({6}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde jetzt trotzdem herzlich bitten, dass Sie Platz nehmen, damit wir in der Reihenfolge unserer Rednerinnen und Redner weitermachen können. Das Thema ist so interessant, wichtig und spannend, dass alle dableiben dürfen. ({7}) Nächster Redner in unserer Debatte - ich bitte um Aufmerksamkeit - ist für die Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Dr. Matthias Zimmer. Bitte schön, Kollege Dr. Zimmer. ({8})

Prof. Dr. Matthias Zimmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004192, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, nach diesem Intermezzo körperlicher Ertüchtigung, das wir dem Kollegen Beck verdanken ({0}) wir kommen relativ wenig dazu, uns körperlich zu bewegen; insofern bin ich dafür dankbar ({1})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch einmal bitten, dem Redner Respekt entgegenzubringen und zuzuhören. - Bitte schön, Dr. Zimmer. Sie haben das Wort.

Prof. Dr. Matthias Zimmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004192, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

- danke schön, Herr Präsident -, wäre es mir ein Anliegen gewesen, mich bei dem Kollegen Beck zu bedanken, aber ich sehe, er hat die Debatte verlassen. Das finde ich ausgesprochen schade. ({0}) Zumindest eines darf man aber nicht unwidersprochen stehen lassen: Lieber Herr Gabriel, Sie haben eben, bevor der Hammelsprung angesetzt wurde, behauptet, die Bundesregierung habe einen Bericht zensiert. ({1}) Das ist natürlich Unfug. Sie hat einen Bericht in die Ressortabstimmung gegeben. ({2}) Sie wissen ganz genau, wie so etwas funktioniert: ({3}) Erst nach der Ressortabstimmung kann überhaupt ein Bericht der Bundesregierung vorliegen. Aber es ist natürlich einfacher, die Menschen hinter die Fichte zu führen, wie Sie das getan haben. ({4}) Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf, wenn der Bericht endlich der Öffentlichkeit vorgelegt werden wird; denn er wird zeigen, dass es den Menschen in der Bundesrepublik gut geht, dass sie nicht massenweise von Verelendung betroffen sind, ({5}) wie es die Opposition behauptet. Diese Verelendung wollen Sie herbeireden. Es ist Wahlkampf. Richtig aber ist: Die sozialen Spannungen in Deutschland sind unter Rot-Grün gestiegen, unter der Regierung Merkel wurden sie deutlich abgebaut. ({6}) Lassen Sie uns einen Blick in die Zahlen werfen! Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet: Die Armutsgefahr hat in Deutschland zwischen 1999 und 2004 deutlich zugenommen, seither nicht mehr. Im Gegenteil, die Einkommensschere hat sich wieder geschlossen. ({7}) Das zeigt: Wo Rot-Grün regiert, geht es den Menschen schlecht. ({8}) Unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel geht es den Menschen besser. ({9}) Ich bin mir sicher: Der Armuts- und Reichtumsbericht wird genau das auch bestätigen, und deswegen ist es an der Zeit, ihn zu veröffentlichen. Nun höre ich häufig, die Armutsgefährdung in Deutschland steige. Fast 16 Prozent der Haushalte seien davon betroffen. Armutsgefährdet ist, wer über weniger als 60 Prozent des gewichteten Nettoeinkommens verfügt. Das ist eine häufig vorgenommene Definition der EU. ({10}) Das ist aber lediglich eine statistische Größe, lieber Herr Birkwald, und sagt über die Lebenslage der Menschen nichts aus. Sie ist zudem unsinnig. ({11}) Wenn in einer Gesellschaft wie Nordkorea alle Menschen hungern, ist gleichzeitig statistisch betrachtet keiner armutsgefährdet. Es hungern ja alle gleich, und weniger als 60 Prozent des gewichteten Nettoeinkommens hat keiner. ({12}) Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: Wenn ein Land wie Irland durch die Bankenkrise in eine gefährliche gesamtwirtschaftliche Schieflage kommt, kann das am Ende bedeuten, dass in der Krise weniger Menschen arm oder armutsgefährdet sind als in den Boomjahren. Das Medianeinkommen ist ja schließlich deutlich gesunken. Das zeigt, diese Begrifflichkeit taugt allenfalls zu politischer Propaganda, als Messinstrument sinnvoll ist sie nicht. ({13}) Das gilt im Übrigen auch für den Begriff des Reichtums. Statistisch gesehen ist derjenige reich, der über 200 Prozent des gewichteten Medianeinkommens verfügt. Demnach wäre jemand mit 952 Euro und weniger im Monat armutsgefährdet, und reich wäre jemand ab einem Nettoeinkommen von 3 250 Euro. Also, zwischen armutsgefährdet und reich liegen - statistisch gesehen gerade einmal 2 200 Euro an Nettoeinkommen. Das ist aus meiner Sicht ziemlich absurd. Es ist von der Begrifflichkeit her kontraintuitiv, ({14}) weil es die landläufigen Meinungen darüber, was arm und reich ist, vollkommen infrage stellt. ({15}) Um es auf die Spitze zu bringen: Ein Student vor dem Abschluss des Studiums gilt in der Regel als armutsgefährdet oder arm. Mit seinem ersten Job kann er dann von einem Tag auf den anderen plötzlich reich werden. So schnell ändern sich die Lebenslagen, und das ist schon abenteuerlich: Arbeit kann zur Reichtumsgefährdung führen. - Bei Ihnen natürlich nicht, bei Ihnen wird ja der Reichtum sofort wieder besteuert. ({16}) - Lieber Kollege Birkwald, wenn Sie an der Macht wären, dann brauchten wir nur einen Armutsbericht, keinen Reichtumsbericht. ({17}) Meine Damen und Herren, vielleicht ist es aber sinnvoll, sich andere Zahlen anzuschauen. Damit meine ich den sogenannten Gini-Koeffizienten, der das Maß an Ungleichverteilung in einer Gesellschaft untersucht. Die Werte reichen von 0 bis 1, wobei 0 die Gleichverteilung bedeutet und 1 die größtmögliche Ungleichverteilung, also eine Person das komplette Vermögen oder Einkommen erhält. Nun geistert seit dem Buch von Richard Wilkinson und Kate Pickett mit dem deutschen Titel Gleichheit ist Glück die einigermaßen eigentümliche Vorstellung durch die Medien und durch die politische Debatte, dass eine Gesellschaft dann gerechter sei, wenn sie möglichst alles gleichmacht. ({18}) Ich stehe auf dem etwas altmodischen Standpunkt, ({19}) dass neben der Verteilungsgerechtigkeit auch die Leistungsgerechtigkeit berücksichtigt werden muss, aber lassen wir das einmal für einen Augenblick beiseite. ({20}) Für Deutschland zeigt sich zunächst einmal, dass die Ungleichheit, gemessen am Gini-Koeffizienten, seit 2007 rückläufig ist, während sie von 2000 bis 2005 zugenommen hat. Das betrifft die Nettoäquivalenzeinkommen auf Haushaltsebene, also alle Einkommensarten. Etwas anders sieht es bei der Vermögensverteilung aus. Hier sind nach den letzten Zahlen von 2008 die Privatvermögen im Zeitraum von 1998 bis 2008 im obersten Dezil gestiegen. Allerdings sind in den Renten- und Pensionskassen angehäufte Ansprüche - anders als die Kapitallebensversicherungen - nicht berücksichtigt. Bezieht man diese sogenannten Sozialvermögen in Höhe von etwa 5 Billionen Euro in die Vermögensrechnung ein, entsteht auch hier ein erheblich gleichmäßigeres Bild hinsichtlich der Vermögensverteilung. Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck: Die ganze Debatte wird ohnehin zu sehr mit Blick auf lediglich materielle Faktoren geführt. Menschen können sich durchaus bei genügender materieller Grundausstattung als arm empfinden, wenn sie sozial vereinsamt sind, wenige oder keine personalen Netzwerke haben, wenn sie von Krankheiten geplagt sind oder sich in trostlosen Lebenslagen befinden. Umgekehrt können Menschen sich auch trotz geringer materieller Mittel ihr Leben als reich und glücklich vorstellen. Wohlstand und Lebensqualität sind keine ausschließlichen Funktionen des Einkommens. Dahinter steht auch die Frage nach einem guten Leben, einem gelingenden Leben. Dafür ist die materielle Ausstattung ein Faktor, aber für viele Menschen sicherlich nicht der wichtigste. Darüber führen wir gerade eine spannende Debatte in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“. Das ist vielleicht auch der Grund, warum wir es unterlassen sollten, uns künstlich arm zu reden, Frau GöringEckardt, wie Sie das heute getan haben. ({21}) Armut ist ein relativer Begriff, zum einen relativ zu dem Einkommen oder Vermögen anderer, aber auch relativ zu anderen uns wichtigen Lebenschancen. Vieles davon können wir messen, vieles nicht. Den Menschen und seine Lebenschancen lediglich auf die materiellen Möglichkeiten zu reduzieren, erscheint mir falsch. Unsere Gesellschaft als eine zu denunzieren, in der Armut zunimmt, ist schief und falsch. ({22}) Es ist etwas, was Jonathan Swift einmal als eine politische Lüge bezeichnet hat. Sie müsse, so Swift, nur eine Stunde lang geglaubt werden …, um ihr Werk zu tun; sie hat dann keinen Sinn mehr. Die Falschheit fliegt, und die Wahrheit kommt hinterhergehinkt. So ist es auch mit der Falschheit der Behauptung, in Deutschland nehme die Armut zu. Zunehmen tut lediglich der Druck der Oppositionsparteien, ein Thema zu finden. Ich bin zuversichtlich. Sobald der Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht ist, ({23}) können sich die Menschen selbst ein Bild machen und feststellen: Deutschland geht es gut, den Menschen hier geht es gut, und das hat viel mit der von der Union geführten Bundesregierung zu tun. ({24}) Vielen Dank. ({25})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Dr. Zimmer. - Nächster Redner für die Fraktion der Sozialdemokraten ist unser Kollege Sigmar Gabriel. Bitte schön, Kollege Sigmar Gabriel. ({0})

Sigmar Gabriel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003755, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer, die Opposition musste ja gar kein Thema suchen. Ihre Ministerin Frau von der Leyen hat einen Entwurf zum Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. In ihm steht alles, worüber Frau Göring-Eckardt und ich sowie andere Abgeordnete reden wollen. Aber Sie haben diesen dann kassiert und Streichungen vorgenommen. ({0}) - Jedenfalls Ihre Regierung hat das getan. Noch habe ich den Eindruck, dass Sie sich mit Ihrer Regierung identifizieren. ({1}) Wenn ich Ihnen schon zu nahe trete, wenn ich Sie mit Ihrer Regierung identifiziere, könnte ich das verstehen. Aber so weit sind Sie, glaube ich, noch nicht. Wir reden also nicht über etwas, das wir erfunden haben, sondern über etwas, das Ihre Ministerin der Öffentlichkeit geben wollte. Aber dann hat sich der Rest Ihrer Regierung verschworen, das nicht zu tun. Jetzt reden wir einmal nicht über Statistiken, sondern über ein paar Lebenssachverhalte; denn das, was die meisten Menschen an der Politik nervt, ist ihr Eindruck, wir hätten überhaupt keine Ahnung mehr davon, wie es im Alltag der Menschen aussieht. Deswegen, meine ich, sollten wir einmal darüber reden. Herr Kollege, 6 Millionen Menschen gehen in Deutschland für weniger als 8 Euro in der Stunde arbeiten. Die Übersetzung lautet: Wer Vollzeit arbeitet, hat am Ende des Monats nicht einmal das, was jemand bekommt, der gar nicht arbeiten geht. Wissen Sie, wenn Sie über Lohnuntergrenzen reden und das verhandeln wollen - die CDU schlägt jetzt so etwas vor, die FDP will nicht einmal das -, dann verstehen Sie nicht, worum es bei diesem Thema geht. Es geht - darin haben Sie recht - nicht nur um die Höhe des Lohns, sondern auch um den Wert und die Würde von Arbeit. ({2}) Es kann nicht wahr sein, dass Menschen hart arbeiten und am Ende des Monats so wenig haben, dass sie beim Sozialamt betteln gehen müssen. ({3}) Das wollen wir nicht mehr in Deutschland. Darum geht es bei dieser Debatte. ({4}) Aber das machen Sie doch nicht, Herr Kollege. Sie schlagen Lohnuntergrenzen vor, die Sie irgendwie verhandeln wollen. Da gibt es nichts zu verhandeln. Dieser Mindestlohn liegt heute bei 8,50 Euro, und er wird in den nächsten Jahren steigen müssen. Mit jedem Cent, den Sie diesen unterbieten, schicken Sie die Leute trotz Vollzeitarbeit zum Betteln beim Sozialamt. Das wollen Sie. Wir wollen das nicht. Ich finde, wir müssen in diesem Haus einmal festhalten, dass es da Unterschiede zwischen uns gibt. ({5}) - Nein, Herr Kollege, sozial ist nicht, was Arbeit schafft. Sozial ist vielmehr das, was Arbeit schafft, von der man leben kann. Darum soll es in Deutschland wieder gehen. ({6}) 25 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in sogenannten prekären Beschäftigungsverhältnissen: Leiharbeit, Zeitarbeit, Werkverträge, Praktika. Jeder zweite neu zu besetzende Arbeitsplatz ist befristet. - Ich kann die Sonntagsreden, warum wir in Deutschland zu wenig Kinder haben, nicht mehr hören. Wir können das Kindergeld noch x-fach erhöhen; aber wenn junge Leute nach Fleiß in Ausbildung und Studium nicht einmal einen festen Arbeitsplatz kriegen, dann werden wir nicht mehr Kinder in Deutschland haben. Deswegen müssen wir wieder dazu kommen, dass es feste Arbeitsverhältnisse für gut Ausgebildete in Deutschland gibt. ({7}) Frauen - darauf hat Frau Göring-Eckardt schon hingewiesen - erhalten bei gleicher Arbeit fast ein Viertel weniger als Männer. Arm trotz Arbeit, Herr Kollege, das ist ein zentrales Problem für unser Land; denn die Bundesrepublik Deutschland ist nicht wirtschaftlich stark und sozial sicher geworden, weil die soziale Kluft sich vergrößert hat, sondern weil sich Arbeit und Anstrengung für die Menschen - jedenfalls früher, in der Vergangenheit - gelohnt haben. Dies gilt heute nicht mehr. Deswegen haben wir in Ihrem Bericht und in vielen anderen erschreckende Zahlen gefunden: 12 Millionen Menschen in Deutschland leben an oder unter der Armutsgrenze. Mitten in Deutschland stehen täglich 1,5 Millionen Menschen für altes Brot Schlange, weil sie sich frisches nicht einmal mehr in den Discountläden leisten können. 2,4 Millionen Kinder sind armutsgefährdet, weil ihre Eltern, obwohl sie arbeiten, kein anständiges Einkommen haben. Wir reden in Deutschland nicht nur über Altersarmut. Wir reden auch über Jugendarmut, Familienarmut, die Armut der Alleinerziehenden, die Armut der Menschen, die fleißig arbeiten und trotzdem keinen anständigen Lohn bekommen. Das alles, Herr Kollege Zimmer, wollen Sie der Öffentlichkeit verschweigen. Das ist kein Wunder; denn einen solch dramatischen Befund gab es in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik noch nicht. ({8}) Früher galt in unserem Land: Fleiß und Anstrengung lohnen sich. Heute führt nicht Leistung zum Aufstieg, sondern Beziehungen, Herkunft, Vermögen, im Zweifel Erbschaften. Deutschlands Nachkriegsgeschichte war gekennzeichnet von dem Versuch, die sozialen Differenzen abzubauen. „Wohlstand für alle“ war das Credo der sozialen Marktwirtschaft. Heute ist nach den Befunden des von Frau von der Leyen vorgelegten Entwurfs eher „Reichtum für wenige“ das Credo unserer Wirtschaft. ({9}) Herr Kollege Zimmer, nicht wir Sozialdemokraten, nicht die Grünen, nicht die Linken reden über Ungleichverteilung im Land, sondern der Bericht Ihrer Ministerin tut das. Ich zitiere einmal: Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt. Etwas später heißt es: Das „verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung“. ({10}) Das ist doch nicht Propaganda der Linkspartei; vielmehr ist das ein wörtliches Zitat von Frau von der Leyen, das Sie aus dem Bericht streichen wollen. Darum geht es hier in Deutschland. ({11}) Wir müssen die großen Vermögen stärker einbeziehen und für mehr Gerechtigkeit in Deutschland sorgen. Nun raten Sie einmal, woher das stammt! - Aus „Lebenslagen in Deutschland“, dem von Ihrer Ministerin vorgelegten Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts. Tun Sie doch nicht so, als hätten wir uns das ausgedacht. Vielmehr hatten Sie ausnahmsweise eine mutige Frau in Ihrer Regierung, die Sie mundtot gemacht haben. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik in Deutschland. ({12}) Als wären die Zustände selbst nicht schlimm genug, verstehen Sie, Herr Kollege Zimmer, offensichtlich nicht, warum das, was Sie da in der Regierung gemacht haben, die Öffentlichkeit so sehr ärgert. Da erklärt Ihr Vizekanzler von der FDP, er halte diesen ganzen Bericht von Frau von der Leyen für Unsinn und wolle ihn erst einmal - wie haben Sie das so schön gesagt? - „in die Ressortabstimmung geben“. ({13}) Die Kanzlerin assistiert ihm brav - ich zitiere -: Jetzt wird dieser Bericht … abgestimmt in der Bundesregierung - da ist noch nicht einmal die erste Runde gelaufen. Und dann werden wir das im November - das ist auch schon vorbei ({14}) im Kabinett beraten. Und ich bin ganz optimistisch, dass wir dann einen gemeinsamen Standpunkt haben. Sie verstehen gar nicht, worum es bei diesem Bericht geht. Der Bericht fordert nicht einen gemeinsamen Standpunkt von Ihnen, und die Wirklichkeit kann man nicht „ressortabstimmen“. Der Bericht soll vielmehr sagen, was in Deutschland los ist. ({15}) Es geht um die Wirklichkeit; die wollte Frau von der Leyen schildern, und die haben Sie jetzt versucht zu fälschen. Genau dieser Fälschungsversuch wird Ihnen öffentlich vorgehalten, aber doch nicht von uns: Der renommierteste Sozialhistoriker unseres Landes, HansUlrich Wehler, wirft Ihnen eine klare Täuschungsabsicht vor. Herr Kollege Zimmer, ich habe vorhin zitiert, und ich zitiere jetzt Professor Wehler. Er spricht wörtlich von einem „Bubenstück“ und von einer „Verstümmelung“ des neuen Armuts- und Reichtumsberichts. Er wirft der Bundesregierung - übrigens bis heute unwidersprochen; die wehren sich noch nicht einmal gegen das, was ihnen öffentlich vorgeworfen wird - vor: Getäuscht wird am Ende der mündige Staatsbürger, dem man eine ehrliche Debatte offenbar nicht zumuten möchte. Die Süddeutsche Zeitung stellt zu Ihrem Vorgehen fest: „Verwässert und verschleiert: Die Bundesregierung hat … bewusst geschönt.“ Und der Herausgeber der FAZ, Herr Schirrmacher, wie ich vermute, kein Sozialdemokrat, wirft Ihnen in seinem aktuellen Buch vor, Sie betrieben „Umetikettierung“. Sie in der Bundesregierung scheinen gar nicht zu merken, dass es nicht nur um Ihre Blindheit gegenüber der sozialen Lage geht. Um die geht es auch; das wäre für sich genommen schlimm, aber für die meisten auf unserer Seite des Hauses keine Überraschung. Vielmehr geht es hier vor allem auch darum, dass Sie, die Sie sich selbst eine bürgerlich-liberale Koalition nennen, einen der wichtigsten Werte einer bürgerlichen Demokratie mit Füßen treten, und zwar den Wert der Wahrhaftigkeit. Dass Sie diesen Wert mit Füßen treten, macht man Ihnen öffentlich zum Vorwurf. ({16}) Wissen Sie, wenn Sie in der CDU/CSU und in der FDP der Meinung sind, es gäbe in Deutschland keine sozialen Probleme, dann ist dies zwar falsch, aber Ihr gutes Recht. Was aber nicht geht, ist, dass Sie die Ihnen zugänglichen Informationen über die soziale Lage in Deutschland vor der Öffentlichkeit geheim halten. Ich zitiere noch einmal Herrn Wehler, der zu Recht sagt, dass die Bundesregierung „dem Staatsbürger fundamental wichtige Informationen kaltblütig vorenthält“. Vieles dürfen eine Bundesregierung und eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag tun; aber sie dürfen nicht, meine Damen und Herren, die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes entmündigen. Genau dies versuchen Sie aber gerade. ({17}) Bislang war es übrigens eher in totalitären Staaten üblich, dass die Wirklichkeit gefälscht wurde, ({18}) Statistiken verändert wurden, retuschiert wurde und Zensur ausgeübt wurde. ({19}) - Ja, das ist so: Totalitäre Staaten bauen gerne Potemkin`sche Dörfer auf. ({20}) Das Bemerkenswerte an Ihnen ist, dass Sie nun auch versuchen, das Schicksal und den Lebensalltag, die Alltagswirklichkeit und die Lebensleistungen von Millionen von Menschen zu tilgen, zu kürzen oder auszublenden. ({21}) Wer zu solchen Mitteln der kosmetischen Berichtschirurgie greift, verhöhnt nicht nur die Betroffenen. Er schadet auch der demokratischen Öffentlichkeit, und er schadet der Demokratie in unserem Land, meine Damen und Herren. ({22}) Wissen Sie, jeder Beobachter, der Ihre Debatte über den Armuts- und Reichtumsbericht verfolgt, muss doch den Eindruck haben, dass er gerade live dabei ist und in das Innere einer politischen Fälscherwerkstatt gucken darf. Man weiß nicht so ganz genau, in welchem Teil der Regierung die Fälscherwerkstatt steht; aber man hat doch wirklich den Eindruck, dass dort politische Fälscher am Werke sind, und offensichtlich schämen Sie sich noch nicht einmal dafür. Übrigens finden Sie alle nötigen Kronzeugen dafür im Entwurf des 4. Armutsund Reichtumsberichts, den Frau von der Leyen abgegeben hat. Sie hat dort geschrieben: Die Bundesregierung prüft, ob und wie über die Progression über die Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann. Das ist eine mutige Aussage. Wir sind gespannt, wie sie diese Ankündigung, die Ungleichverteilung der Lasten für das Gemeinwohl auszugleichen, umsetzen will. 80 Prozent der Gemeinwohllasten werden von den ganz normalen Menschen, die Lohnsteuer, Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer zahlen, getragen. Nur 12 Prozent der Gemeinwohllasten tragen die Einkommensbesitzer von Kapital und Vermögen. Daran wollte Frau von der Leyen offensichtlich etwas ändern. Sie offensichtlich nicht. Wir haben doch eine neue soziale Frage in unserem Land: Wie verteilen wir die Lasten für das Gemeinwohl wieder fair und gerecht? Wie kommen wir wieder zu einem neuen sozialen Ausgleich in unserem Land? Übrigens hat sich Frau von der Leyen in ihrem Bericht nicht auf uns berufen, sondern auf die Mittelstandsstudie der Konrad-Adenauer-Stiftung. Dort geht es genau um diese Fragestellungen. Und Sie sind nicht bereit, das öffentlich zu diskutieren. Sie demontieren Ihre eigenen Wissenschaftler, selbst die, die Ihrer Partei angehören. ({23}) Meine Damen und Herren, Mindestlohn, Leih- und Zeitarbeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und übrigens auch wieder Geld, um in Bildung zu investieren - das ist nötig. Denn wir sind doch längst auf dem Weg in eine Zweiklassengesellschaft. Ich wiederhole: Nicht Anstrengung und Leistung bringen den Aufstieg in unserer Gesellschaft, ({24}) sondern Herkunft, Beziehungen, hohe Vermögen, Erbschaften. ({25}) Dass Sie von der FDP bzw. der CSU das dufte finden, kann ich mir gut vorstellen. Das ist ein Milieu, in dem Sie sich gut auskennen. Das wissen wir, meine Damen und Herren. ({26}) Aber wir wollen, dass die Tochter des iranischen Einwanderers in Neukölln wieder die gleichen Chancen hat wie der begüterte Unternehmersohn aus Schwaben. Dazu werden wir auch mehr in Bildung investieren müssen. Wir wollen Ihre Lebenslüge nicht mitmachen, die vor Wahlen immer lautet: Keine Sorge, wir senken Schulden. Keine Sorge, wir geben mehr für Bildung aus und natürlich werden wir auch noch die Steuern senken. Nein, wir werden für einige, nicht für alle, in Deutschland die Steuern anheben müssen, damit alle wieder mehr davon haben. Wir werden den Spitzensteuersatz erhöhen. Wir werden Kapital- und Vermögenseinkommen stärker besteuern. Wir brauchen die Finanztransaktionsteuer, damit die ganz normalen Menschen nicht mehr so viel dafür bezahlen müssen, wenn wir wieder in Bildung, in Infrastruktur und in die Sicherheit unserer Städte und Gemeinden investieren. Darum geht es. ({27}) Sie wollen daraus eine Neiddebatte machen. ({28}) Es ist ganz interessant, wenn man sich das, was Sie normalerweise bürgerliche Presse nennen, durchliest. Dort schreiben nämlich diejenigen, die etwas von bürgerlichen Werten, von Anstand, von Wahrhaftigkeit und von Fairness verstehen. Letzten Samstag schrieb Eckhard Fuhr in der Welt - das ist auch nicht gerade das Zentralorgan der deutschen Linken -: Die Soziale Ungleichheit in Deutschland ist eben nicht das Resultat einer freien Gesellschaft, sondern sie ruht auf Vermachtung, Verkrustung und Abschottung. Er fügt hinzu: Wer hier aber wieder nur eine neue „Neiddebatte“ heraufziehen sieht, versteht nicht, was die Stunde geschlagen hat. Genau das passiert bei Ihnen. ({29}) Für uns steht fest: Der Sozialstaat ist die größte zivilisatorische Errungenschaft des 20. Jahrhunderts gemeinsam mit einer demokratischen Verfassung. Dieser Sozialstaat muss alles dafür tun, damit ererbter Status nicht zum Schicksal wird. Wir wollen nicht, dass die Frage der Herkunft das Schicksal der Menschen bestimmt. Dafür müssen wir allerdings die Verteilungsfragen wieder auf unsere Tagesordnung setzen. Wir brauchen eine neue Verteilung der Gemeinwohllasten und eine neue Verteilung von Chancen in unserem Land. Dafür allerdings braucht unser Land vor allem eines: eine neue Regierung, meine Damen und Herren. ({30})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Sigmar Gabriel. - Nächster Redner für die Fraktion der FDP unser Kollege Pascal Kober. Bitte schön, Kollege Pascal Kober. ({0})

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schwester im Glauben Katrin Göring-Eckardt, ({0}) vielleicht wissen Sie von der Armutsdenkschrift unserer gemeinsamen Kirche: Gerechte Teilhabe - Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität. Da werden wir Christinnen und Christen aufgefordert, populistischen Dramatisierungen entgegenzuwirken. ({1}) Liebe Katrin Göring-Eckardt, ich fordere Sie auf: Wirken Sie Sigmar Gabriel entgegen! ({2}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, der Armuts- und Reichtumsbericht beschreibt Erfolge, die auch durch noch so populistische Reden nicht wegzudefinieren sind. Er beschreibt sicherlich auch Aufgaben. Wer aber wie Sie von Rot und Grün die steuerliche Entlastung der kleinen Einkommen verhindert, wer wie Sie von Rot und Grün sich an den kleinen Einkommenserhöhungen bereichern will, die kleinen Einkommen belasten will und den Abbau der kalten Progression im Bundesrat verhindert, der sollte - das ist meine Auffassung - beim Thema soziale Gerechtigkeit wesentlich bescheidener auftreten, als Sie es heute tun. ({3}) Wer wie Sie von Rot-Grün zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder wie Sie von Grün-Rot in BadenWürttemberg durch Verschuldung die Zukunftschancen künftiger Generationen gefährdet, der sollte beim Thema soziale Gerechtigkeit wesentlich bescheidener auftreten, als Sie es heute hier tun. Wer wie Sie in Ihren Wahlprogrammen Steuererhöhungen in Milliardenhöhe für den Mittelstand fordert und damit den Abbau von Tausenden von Arbeitsplätzen in unserem Land billigend in Kauf nimmt, auch der sollte zum Thema soziale Gerechtigkeit schweigen. ({4}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es Ihnen wirklich um die Menschen ginge, würden Sie eine andere Politik machen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün und Rot, ich nehme es Ihnen nicht ab, dass es Ihnen um die Menschen geht. Ihnen geht es um die Macht, und da ist Ihnen jede populistische Dramatisierung recht. Was herauskommt, wenn Sie regieren, das haben wir in sieben Jahren rot-grüner Bundesregierung erlebt und erleben es in verschiedenen Ländern auch heute noch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen doch anerkennen: Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hatten so viele Menschen eine Arbeit wie heute. Ja, nicht jeder Arbeitsplatz ist perfekt; aber jeder Arbeitsplatz bietet eine Chance und ist besser als keiner. ({5}) Noch nie seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen gab es in Deutschland so wenige Transferempfänger wie heute. Das Risiko für Kinder, in Armut aufzuwachsen, ist heute eindeutig rückläufig, und zwar erstmals seit langer Zeit. ({6}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, wenn Sie das nicht anerkennen, wenn Sie darüber hinwegsehen, dann frage ich mich, ob Sie überhaupt ein Herz oder ein Empfinden für die Sorgen der Menschen haben. Denn hinter all diesen Zahlen, hinter all diesen Statistiken stehen Hunderttausende Menschen, die nachts wieder schlafen können und tagsüber wieder eine Perspektive für sich und ihre Familien sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, hören Sie auf, die Sachen so zu dramatisieren! Arbeiten Sie lieber an vernünftigen Konzepten und unterstützen Sie diese Regierungskoalition bei ihren Erfolgen für die Menschen! ({7}) Wir versprechen den Menschen kein Schlaraffenland das kann Politik nie. Aber die Menschen in unserem Land wissen, dass sie sich auf uns verlassen können, ({8}) dass sie sich darauf verlassen können, dass diese Regierungskoalition hart daran arbeiten wird, dass jeder in diesem Land seine Chance erhält, wieder einzusteigen und aufzusteigen. Deshalb investiert ja diese Regierungskoalition so wie keine zuvor in Bildung. Deshalb investiert diese Regierungskoalition so wie keine zuvor in eine bessere Kinderbetreuung. ({9}) Deshalb hat diese Regierungskoalition zu Beginn der Legislaturperiode gerade die Familien um insgesamt 8,5 Milliarden Euro entlastet. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode die Arbeitsvermittlung in Deutschland so stark und effizient aufgestellt wie noch nie in der Geschichte. Deshalb strengen wir uns bei der Konsolidierung der Haushalte an wie noch keine Regierungskoalition zuvor, ({10}) damit auch künftige Generationen eine Chance haben. Deshalb wollen wir, dass die kleineren Einkommen in einem weiteren Schritt jetzt endlich einmal entlastet werden. ({11}) Hören Sie auf, den Abbau der kalten Progression im Bundesrat zu verhindern! Das ist Ihre Aufgabe. Es liegt in Ihrer Verantwortung, in diesem Bereich etwas zu tun. Diese Regierung hat mit dem Armuts- und Reichtumsbericht und vor allen Dingen mit den aktuellen Zahlen der letzten Monate, die im Armuts- und Reichtumsbericht gar nicht erfasst sind, gezeigt, dass sie an der Seite der Menschen steht. Mit unserem Powerpaar aus Niedersachsen, Ursula von der Leyen und Philipp Rösler, ({12}) arbeiten wir erfolgreich für die Menschen und helfen wirklich da, wo Hilfe nötig ist. Vielen Dank. ({13})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Pascal Kober. - Nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist unsere Kollegin Frau Katja Kipping. Bitte schön, Frau Kollegin Katja Kipping. ({0})

Katja Kipping (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003786, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt nun der zweite Entwurf - wohlgemerkt: Entwurf - des 4. Armuts- und Reichtumsberichts vor. Ob es SchwarzGelb schafft, sich im März endlich auf eine endgültige Version zu einigen, ist noch ungewiss. Das Ganze dauert deswegen so lange, weil FDP und CDU/CSU jede kritische Aussage darin fälschen. Leider ist meine Redezeit begrenzt; deswegen kann ich nur ein Beispiel von mehreren nennen. Noch im ersten Entwurf stand die Tatsache, dass in den vergangenen zehn Jahren die Einkommen der unteren Gruppen - preisbereinigt - gesunken sind. Dazu hieß es - ich zitiere aus dem ersten Entwurf -: Eine solche Einkommensentwicklung verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Das ist ein schlichter Fakt. ({0}) Dass viele Menschen in diesem Land von ihrer Arbeit nicht leben können, das ist traurige Realität. Aber selbst hier versucht Schwarz-Gelb sich im Schönfärben. Wir halten also fest: Schwarz-Gelb lässt unerwünschte Abschnitte streichen. Sie versuchen diesen politisch wichtigen Bericht zu sterilisieren, und das Ganze läuft nach dem Motto „Ich mache mir den Bericht, widde widde wie er mir gefällt“. Was bei einer Kinderbuchheldin wie Pippi Langstrumpf vielleicht noch ganz nett ist, ist für eine Bundesregierung bloß noch peinlich. ({1}) Anstatt Berichte zu schönen, sollten Sie lieber die Wirklichkeit verbessern. Ich finde, einer Regierung, die beim Armuts- und Reichtumsbericht Verschleierung betreibt, der muss man die Verantwortung entziehen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass in Zukunft eine unabhängige Kommission die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts übernimmt, ({2}) in der Fachleute, Betroffene, Sozialverbände und Gewerkschaften mitwirken. Nun konnte auch Schwarz-Gelb nicht alle Fakten aus dem Bericht streichen. Insofern finden wir auch bemerkenswerte Angaben, zum Beispiel zur Vermögensverteilung. So heißt es: Die ärmsten 50 Prozent der Haushalte verfügen lediglich über 1 Prozent des gesamten Nettovermögens, während die reichsten 10 Prozent über die Hälfte des Nettovermögens verfügen. - Das muss man sich vergegenwärtigen: Die ärmste Hälfte der Bevölkerung verfügt über 1 Prozent des Nettovermögens, und die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung verfügen über die Hälfte der Vermögen. ({3}) Hier zeigt sich eine einfache Tatsache: Die Armut der vielen geht einher mit dem Reichtum von wenigen. ({4}) Das ist das Problem. Wer etwas gegen Armut unternehmen will, der darf zum Reichtum nicht schweigen. ({5}) Deswegen wollen wir als Linke Millionäre, Spekulanten und Konzerne zur Kasse bitten. ({6}) Im Gegensatz zu anderen haben wir den Biss nach oben, und dafür haben wir gute Gründe: Erstens. Die öffentliche Hand braucht Gelder, um Armut zu verhindern, um Teilhabe zu garantieren, um das Öffentliche für alle zugänglich zu machen. Dass alle mit Bus und Bahn mobil sein können, und zwar barrierefrei, dass alle einen Kitaplatz bekommen, dass es ein warmes, gesundes Mittagessen für jedes Kind gibt, das ist doch nicht zu viel verlangt! ({7}) Um dies zu finanzieren, müssen wir die Millionäre stärker besteuern. Der zweite Grund, warum wir Reichtum stärker besteuern wollen, ist der, dass inzwischen die Einkommen in diesem Land so weit auseinanderklaffen, dass man das wahrlich nicht mehr mit Leistungsunterschieden begründen kann. ({8}) Lassen Sie mich dafür zwei Beispiele nennen. Ein Zugbegleiter im Nachtverkehr erhielt im Jahr 2011 rund 28 600 Euro brutto im Jahr. Der Bahnchef Grube ist bestimmt ein fleißiger und guter Mann, aber mit seinen gut 2,5 Millionen verdient er das 86-Fache davon. Wie, bitte schön, will man das 86-Fache eines Zugbegleiters im Nachtverkehr leisten? Anderes Beispiel. Eine Reinigungskraft, die zum Beispiel in einer Bank in den neuen Bundesländern saubermacht, verdient, wenn es gut läuft, im Jahr brutto 21 000 Euro. Der Chef der Deutschen Bank, Ackermann, erhielt das 447-Fache. Glauben Sie wirklich, der leistet das 447-Fache einer Reinigungskraft? ({9}) Das zeigt doch deutlich, dass die Managergehälter und die Vorstandsvergütung in diesem Land völlig außer Rand und Band sind. ({10}) Wir meinen: Eine solche Spreizung führt zu einer Zerreißprobe für die Demokratie. Deswegen heißt die Agenda der Linken: Armut verhindern, Reichtum umverteilen, Managergehälter begrenzen! ({11}) - Herr Zimmer, Ihre Unterstellung, dass man bei uns keinen Reichtumsbericht braucht, muss ich ergänzen: Bei uns brauchte man nur einen Wohlstandsvertiefungsbericht. ({12}) In den Debatten über den Armuts- und Reichtumsbericht haben wir auch so einiges über das Demokratieverständnis der FDP erfahren. Wir sprachen schon darüber, welche Stellen die FDP alle streichen ließ, weil sie nicht in ihre Ideologie passten. Besonders bezeichnend fand ich aber das Agieren eines FDP-Vertreters bei einer Debatte über den Armutsbericht am Montag: Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Betroffeneninitiativen hat Abgeordnete aller Fraktionen eingeladen. Als nun der FDPAbgeordnete ausführte, warum er den Hartz-IV-Regelsatz ausreichend findet, gab es kritische Zwischenrufe. Ja, es gab Unmutsbekundungen. Aber, unter uns: Wir gehen hier manchmal ruppiger miteinander um, als die Betroffenen dort mit Ihnen umgegangen sind. ({13}) Daraufhin meinte der FDP-Abgeordnete: Wenn Sie so mit uns umgehen, erreichen Sie nur, dass wir nicht wieder zu Ihren Diskussionen kommen. - Da formulieren Betroffene ihren Unmut, und schon wird der Dialog abgebrochen? ({14}) Ist das das Demokratieverständnis der FDP? Suchen Sie nur noch mit denen den Dialog, die Sie beklatschen oder hohe Spenden überweisen? Ist das Ihr Demokratieverständnis? Erwerbslose dürfen nur klatschen, aber nicht kritisieren? ({15}) Wenn ja, ist das ein wahres Armutszeugnis. Wenn man sich einmal vergegenwärtigt - damit komme ich zum Schluss -, wie schwer es ist, mit dem Regelsatz über die Runden zu kommen, wie schwer es ist, sich vom Regelsatz die Kosten für eine Brille abzusparen, dann muss man einsehen, dass kritische Nachfrage das Mindeste ist, womit man als gut bezahlter Abgeordneter klarkommen muss. ({16}) Ich und die Linke meinen: Es ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie, wenn sich Erwerbslose wie Beschäftigte, Behinderte wie Studierende kritisch zu Wort melden. Deswegen unterstützen wir natürlich Bündnisse wie das Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum. ({17}) Deswegen unterstützen wir auch die Aktionen zum „Umfairteilen“-Aktionstag am 13. April. Um Armut in diesem Land zu verhindern, braucht es bessere Berichte, aber vor allen Dingen andere Kräfteverhältnisse. Danke schön. ({18})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Frau Kollegin Katja Kipping. - Nächster Redner in unserer Aussprache für die Fraktion CDU/ CSU unser Kollege Max Straubinger. Bitte schön, Kollege Max Straubinger. ({0})

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert: Wir führen heute eine Debatte, die auch von Grünen und SPD nicht ernsthaft geführt wird, sondern als Wahlkampfveranstaltung betrachtet wird. ({0}) - Ja, natürlich. Sie alle wissen, dass wir hier über einen Bericht debattieren, den es noch gar nicht gibt. Am 6. März 2013 wird er dem Bundeskabinett vorgelegt und dann dem Parlament zugeleitet. ({1}) Sie wollen nicht auf der Grundlage von Daten und Fakten debattieren, sondern Sie wollen billige Polemik machen. Das hilft in keiner Weise den betroffenen Menschen in unserem Lande. Letztendlich führt das zu Frustration bei den Menschen draußen. Wenn Sie die ganze Zeit von Fälschung, Betrug und Ähnlichem reden, ({2}) Herr Vorsitzender der SPD, dann ist das niederste politische Kultur in diesem Hause. ({3}) Wir erleben, wie ernst Sie es meinen. Die SPD ist ja angeblich die Partei der sozialen Gerechtigkeit. ({4}) Ihr Kanzlerkandidat Steinbrück hat sich diesem Thema inzwischen angeblich auch verschrieben. Er hat sich aber schon wieder verdrückt. Er kam schnell zur Abstimmung, zum Hammelsprung. Er ist aber nicht bereit, an der Debatte teilzunehmen. Darüber hinaus geht er wahrscheinlich schon wieder seiner persönlichen Reichtumsmehrung nach. ({5}) Anders kann ich das nicht werten. Das zeigt sehr deutlich: SPD und Grüne haben überhaupt kein Interesse an einer ernsthaften Debatte. ({6}) Dies hat auch der Beitrag des Kollegen Gabriel hier bewiesen. Der Kollege Gabriel war auch einmal Kabinettsmitglied. Er müsste wissen, dass innerhalb eines Kabinetts grundsätzlich über Berichte, die die Bundesregierung vorzulegen hat, abgestimmt wird. Ich nehme an, auch der Kollege Gabriel musste in seiner Funktion als Umweltminister über so manchen Bericht im Kabinett mit dem Bundeswirtschaftsminister und den Vertretern der anderen Ressorts abstimmen. ({7}) Ich verstehe nicht, Herr Kollege Gabriel, wie Sie ein solches Vorgehen hier monieren können. Das zeigt sehr deutlich: Ihnen geht es nur um Polemik und um sonst gar nichts. ({8}) Es ist auch bemerkenswert, welches Bild hier von den Zuständen in unserem Land gezeichnet wird, um die wir insgesamt von allen Menschen in Europa und weit darüber hinaus beneidet werden. Sehr viele Menschen würden die angebliche Armut in Deutschland liebend gerne ertragen - insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass man hier nicht um Sozialleistungen betteln muss, Herr Gabriel, sondern Rechtsansprüche hat. Darauf sind wir stolz. ({9}) Das zeigt sehr deutlich, dass Sie letztlich keine parlamentarische, gute und fachlich fundierte Auseinandersetzung wollen; Sie wollen hier nur Polemik betreiben und sonst gar nichts. ({10}) Dann klagen Sie an, dass es angeblich eine ungerechte Verteilung gibt. Natürlich gibt es reiche Menschen in Deutschland, und natürlich gibt es auch arme Menschen in Deutschland. ({11}) Aber reiche Menschen tragen auch einen Großteil dazu bei, dass viele Menschen bei uns in Arbeit und Brot sind. Das ist etwas Wichtiges. Sie zahlen vor allen Dingen auch Steuern. 8 Prozent der Bürger zahlen 50 Prozent der Einkommensteuer. Das ist ein großer Beitrag für soziale Gerechtigkeit in Deutschland. ({12}) 50 Prozent der Steuerzahler zahlen nur 10 Prozent der Einkommensteuer. Das zeigt sehr deutlich: Die starken Schultern tragen auch mehr in unserer Gesellschaft. Dies ist hier mit zu verdeutlichen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte schon daran erinnern: Wir in Niederbayern sind mit BMW derzeit großartig gesegnet. Wir sind auch der Familie Quandt dankbar, dass sie in einer schwierigen Zeit bereit war, sich bei BMW und bei den Glas-Werken in Dingolfing zu engagieren. Wir sind stolz darauf, dass es in Deutschland Aktionärinnen und Aktionäre gibt, die zum Wirtschaftsstandort Deutschland stehen und damit die Arbeitsplätze sichern. Das war gerade auch im Wahlkreis von Stefan Müller mit der Firma Schaeffler der Fall. Vor vier Jahren, als es der Firma schlecht ging, sind 8 000 Menschen auf die Straße gegangen und haben für den Erhalt der Arbeitsplätze demonstriert. ({13}) Dafür hat die Familie Schaeffler gesorgt. Das muss auch einmal gesagt werden, statt dass ständig gegen reiche Leute in Deutschland polemisiert wird. ({14}) Sie sollten gegen Ihre eigenen Genossen polemisieren. Herr Zumwinkel hat sein Geld ins Ausland gebracht und es nicht einmal versteuert. Er gehört der SPD an, werte Damen und Herren. ({15}) Herr Kollege Gabriel hat von Bildungschancen gesprochen und gesagt, dass sie sich nicht nach der Herkunft richten sollten. Das ist richtig. ({16}) Wir stehen für die größten Bildungschancen in unserem Land. Die werden am besten in Bayern eröffnet, weil wir die fundierteste Bildungspolitik haben. Bei uns gibt es ein gutes Bildungssystem: Man macht einen Abschluss und kann danach darauf aufbauen. Man kann auch mit einem Hauptschulabschluss zum Schluss einen Hochschulabschluss bekommen. Dabei geht es nicht nach der Herkunft, Herr Kollege Gabriel. Besonders gut sind bei uns Migrantinnen und Migranten integriert. Das Bildungssystem in Niedersachsen hat der damalige

Not found (Kanzler:in)

Ein bayerischer Schüler müsse, wenn er nach Niedersachsen umzieht, zwei Jahre in der Hängematte liegen, um auf dasselbe Niveau zu kommen. ({0}) Das war das damalige Bildungssystem unter einer sozialdemokratischen Landesregierung. ({1}) Das zeigt sehr deutlich, was möglich ist, wenn wir mitzuentscheiden haben. Dasselbe gilt letztlich auch für die Familienunterstützung. Sie wollen das Ehegattensplitting abschaffen. Sie wollen das Kindergeld, wenn es geht, sogar noch reduzieren, ({2}) weil Sie der Meinung sind, dass Kitaplätze besser als das Geld für die Eltern sind; denn Sie unterstellen den Eltern, dass sie das Geld zweckentfremden und nicht für die Kinder ausgeben würden. So ist doch die Lage in unserem Land. ({3}) Sie wollen das Betreuungsgeld abschaffen, ({4}) mit dem junge Familien unterstützt werden, die sich momentan der Kindererziehung hingeben wollen. ({5}) Wir wollen niemandem vorschreiben, wie er sich zu verhalten hat. Bei Ihnen ist es so: ({6}) Kaum ist das Kind auf die Welt gekommen, soll es in die Krippe gegeben werden, und die Mama muss sofort wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Was ist das für ein Menschenbild, das Sie hier zeichnen? ({7}) Letztendlich geht es Ihnen darum, dass Sie über alles bestimmen wollen. Der damalige Abgeordnete Scholz hat einmal gesagt, dass er wieder die Lufthoheit über die Kinderbetten haben möchte. Das ist der Anspruch der Sozialdemokratie in unserem Land. Noch einmal zur Herkunft: Herr Kollege Gabriel, ich muss Ihnen vorhalten, was in Nordrhein-Westfalen bei den Vorträgen in Bochum geschehen ist. Herr Steinbrück hat das Geld dort natürlich genommen. ({8}) Aber Uli Hoeneß, der mehr der CSU zugerechnet wird, hat darauf verzichtet. Das hat nicht nur mit Parteibuch und Herkunft, sondern auch mit Anstand zu tun. ({9}) Deshalb sollten Sie vor Ihrer eigenen Haustür kehren und eine vorzügliche Arbeit für die Menschen machen. Das wünsche ich Ihnen, aber ich habe den Eindruck, dass Sie dazu nicht fähig sind. Deshalb werden wir weiterhin die Bundesregierung stellen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. ({10})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Max Straubinger. - Nächste Rednerin in unserer Aussprache ist für die Fraktion der Vizepräsident Eduard Oswald Sozialdemokraten unsere Kollegin Frau Hilde Mattheis. Bitte schön, Frau Kollegin. ({0})

Hilde Mattheis (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003588, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Straubinger musste hier ja schon sehr herumschreien, um die Zahlen, die die eigene Bundesregierung vorgelegt hat, überhaupt nicht nennen zu müssen. ({0}) Wenn Sie sich Ihre Rede in stiller Stunde einmal anschauen, Herr Straubinger, ({1}) dann gelingt es Ihnen vielleicht, sich ein bisschen zu schämen; denn - das sage ich Ihnen an dieser Stelle - Sie haben als Regierungskoalition selbstverständlich eine Mitverantwortung. Es geht hier nämlich nicht um populistischen Wahlkampf, ({2}) sondern es geht um Lebensqualität und Lebensperspektive für die Bevölkerung. Das ist Ihre Verantwortung. ({3}) Ich glaube, Sie sollten sich ein paar Zahlen ansehen. ({4}) Im Entwurf des Berichts sehen Sie zum Beispiel die Einkommensspreizung. Beim ersten Dezil der Bevölkerung, dem untersten Zehntel der Einkommensbezieher, gab es einen Einkommensverlust von 8,9 Prozent. Beim obersten Zehntel gab es einen Einkommenszuwachs von fast 6 Prozent. Dies wirkt sich auf die Vermögensverteilung aus. In den letzten Jahren konnten wir Vermögenszuwächse, vor allem bei den besonders Reichen, verzeichnen. Die Vermögen der privaten Haushalte sind insgesamt - das sind Ihre Zahlen - von 4,6 auf 10 Billionen Euro angestiegen. Angesichts dieser Zahlen kann ich mir vorstellen, dass es nicht in Ihrem Interesse ist, diesen Bericht zeitnah, wie es sich gehört hätte, dem Parlament vorzulegen. Dieses Interesse wurde, Gott sei Dank, im Sommer durch einen Pressebericht unterlaufen. Man kann sagen: Fluch und Segen liegen eng beieinander. Dadurch haben wir erfahren, dass der erste Entwurf an der einen oder anderen Stelle, nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei den Schlussfolgerungen, doch kritische Inhalte aufgezeigt hat. Diese kritischen Inhalte sind hier in der einen oder anderen Rede schon zitiert worden. Dabei geht es um die Verantwortung, zu prüfen, ob diejenigen mit den hohen Vermögen genug zum Gemeinwohl beitragen. Dies wurde geändert in: Sie könnten ja bitte spenden. Das haben Sie gerade noch einmal sehr deutlich hervorgehoben. Wir sagen „Nein“. Starke Schultern müssen mehr tragen. ({5}) Der eigentliche Auftrag, den Rot-Grün dem Parlament und der jeweiligen Regierung gegeben hat, war, die aktuelle Datenlage zusammenzuführen, um ein offenes, transparentes und alle Facetten abklopfendes Lagebild der gesellschaftlichen Zustände zu bieten. Dies hätten Sie während der Jahre 2009, 2010 und 2011 tun sollen. Sie haben hier aber nicht einmal ansatzweise die Daten ausgewertet, die nicht nur das DIW, sondern jetzt auch andere Forschungsinstitute vorgelegt haben. Da muss ich gar nicht die Hans-Böckler-Stiftung nennen; da kann ich auch christliche Institute und die Kirchen nennen. Die Spaltung der Gesellschaft hat sich vertieft. Die Schere ist auseinandergegangen. ({6}) - Schauen Sie sich Ihre eigenen Zahlen an! Wenn Sie Ihre Zahlen lesen, dann wissen Sie es. ({7}) Versuchen Sie aber nicht, eine Falschinterpretation vorzunehmen. Ich sage Ihnen: Das Allensbach-Institut hat im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Umfrage gemacht - die Ergebnisse wurden erst vor wenigen Tagen veröffentlicht - und kam schlicht und ergreifend zu dem Ergebnis: Fast zwei Drittel der Bevölkerung, 64 Prozent, sind der Meinung, dass sich die Ungerechtigkeiten vertieft haben. ({8}) - Das habe ich nicht gesagt. Ich habe von einer Umfrage gesprochen. ({9}) Umfragen ({10}) sind auch Erhebungen darüber, wie die Befindlichkeit und die Wahrnehmung in der Bevölkerung sind. ({11}) Lesen Sie einmal einer Alleinerziehenden vor, was Sie geschrieben haben. Sie haben nämlich - übersetzt 27528 geschrieben: Sie müssen leider länger Leistungen nach dem SGB II beziehen, weil es an Betreuungsangeboten fehlt. - Sie haben aber nichts dazu geschrieben, was Sie dagegen unternehmen wollen. Handlungsoptionen fehlen komplett. Stattdessen haben Sie das Betreuungsgeld eingeführt, die Verdienstgrenze bei Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro im Monat erhöht, ({12}) einen Mindestlohn eingeführt, der seinen Namen nicht verdient und den Sie jetzt uns unterschieben wollen, und, und, und. All das sind falsche Antworten auf die soziale Spaltung. Aber das Schlimmste ist etwas anderes. In verschiedenen Reden wurde von Ihnen behauptet, Geld sei nicht alles. Aber die Zukunftsperspektiven der Kinder beschneiden Sie total. Es gibt nicht nur die gläserne Decke für Frauen. Es gibt auch eine gläserne Decke für Kinder, die aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen. ({13}) Das ist unverzeihlich. Sie reden von der Zukunft des Landes; aber Sie tun nichts dafür. ({14}) Die Bundesregierung hat den Auftrag, den ihr das Parlament 2011 erteilt hat, nicht erfüllt. Sie verschärfen die soziale Ungleichheit und sorgen dafür, dass der soziale Frieden in diesem Land womöglich nicht weiter bestehen bleibt. Sie setzen ihn aufs Spiel. Das weiß die Mehrheit der Bevölkerung. Danke. ({15})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Frau Kollegin Hilde Mattheis. - Nächster Redner in unserer Aussprache für die Fraktion der FDP unser Kollege Johannes Vogel. Bitte schön, Kollege Johannes Vogel. ({0})

Johannes Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004179, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir hier erleben, ist, dass die Opposition mit ihrem wirklich lächerlichen Zensurvorwurf ({0}) - es findet ein ganz normaler Prozess statt, nämlich eine Ressortabstimmung - versucht, von den Dingen abzulenken, die in allen bisherigen Entwurfsfassungen des Armuts- und Reichtumsberichts standen und die von niemandem bestritten werden. Ich nenne nur ein paar Fakten. Wir haben weniger Arbeitslose, weniger Langzeitarbeitslose und die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa zu verzeichnen, ({1}) und es leben weniger Kinder in Hartz-IV-Familien. Sie sagen dann immer: Aber das sind alles schlechte Jobs. Sehen wir uns das einmal an. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist stabil; da wird nichts ersetzt, Frau Kollegin Göring-Eckardt. Der Niedriglohnsektor ist zuletzt geschrumpft. Die Einkommensungleichheit hat seit 2006 nicht weiter zugenommen. Die Zahl der Transferleistungsempfänger sinkt seit 2006, übrigens auch die Zahl der Vollzeitaufstocker. ({2}) Bei aller Liebe, Kolleginnen und Kollegen: Von einer Geschichte des sozialen Verfalls kann mit Blick auf diese Regierung ganz sicher nicht die Rede sein. ({3}) Lieber Herr Kollege Gabriel, Sie haben eben die Süddeutsche Zeitung zitiert. Ich möchte die Zeit zitieren, eine Zeitung, die, wie ich glaube, bei uns allen sehr angesehen ist, die aber niemand als Verkündigungsorgan der schwarz-gelben Regierung bezeichnen würde; sie wird ja immerhin von einem ehemaligen SPD-Kanzler herausgegeben. Lieber Herr Gabriel, ich zitiere aus einem Artikel aus der Zeit, in dem es genau um dieses Thema geht, nämlich die Lage in Deutschland, was Armut und Reichtum betrifft: Und SPD-Parteichef Sigmar Gabriel erklärte auf dem Parteitag …: „… Die Armut wächst.“ Das sei „die katastrophale Bilanz Angela Merkels“. Die Zeit stellt danach weiter fest: Und doch ist dieses Narrativ nicht richtig. Denn es ist keineswegs so, dass sich die Armut in Deutschland immer weiter ausbreitet. Eher ist das Gegenteil der Fall. Und wenn man aus diversen Untersuchungen überhaupt eine „katastrophale Bilanz“ herauslesen kann, dann beträfe sie die Regierungsjahre von Gerhard Schröder. ({4}) Das sagen nicht wir, das sagt die Zeit, lieber Herr Kollege Gabriel. ({5}) Johannes Vogel ({6}) Aber ich will einmal auf die Grundlagen der Debatte eingehen; denn es ist ja interessant, dass Sie immer wieder auf die Frage der Vermögensverteilung eingegangen sind. Ich verstehe das, liebe Katja, aus der Perspektive der Kolleginnen und Kollegen von den Linken. In ihrem Weltbild ist das ein Problem; denn sie übersetzen Gerechtigkeit vor allem mit Gleichheit. Aber dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, das auch tun, das finde ich schon bemerkenswert. ({7}) - Herr Gabriel, hören Sie gut zu, bis zum Ende! Was ist die zentrale Kategorie von Gerechtigkeit? Dass sich die Frage, ob eine Gesellschaft fair ist, viel weniger an Gleichheit und viel mehr an der Frage „Haben alle gleiche Chancen?“ entscheidet, kann man zum Beispiel in Europa sehen. Wenn man den Gleichheitsbegriff anwendet, der hinter dem Begriff der relativen Armut steht, kommen ganz bemerkenswerte Ergebnisse heraus: In Griechenland ist die Armut in den Zeiten der Krise nur um 1 Prozent gestiegen, ({8}) in Irland ist sie niedriger als zu Boomzeiten, in Portugal ist sie so niedrig wie noch nie in der Geschichte dieses Landes. - Das kann doch nicht ernst gemeint sein! ({9}) Wenn diese Statistik ergibt, dass, wenn es Ländern schlecht geht, wenn es Gesellschaften schlecht geht, die Armut sinkt, weil die Gleichheit zunimmt, dann hat das mit der Lebenswirklichkeit der Menschen nichts zu tun. ({10}) Das kann doch kein Konzept sein, das wir hier im Deutschen Bundestag allen Ernstes vertreten wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen! ({11}) Wenn wir über die faire Gesellschaft reden, dann muss es um Chancen gehen. ({12}) Dann ist es eben nicht so einfach, wie Sie es sich machen. Es geht zum Beispiel um Einstieg und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist es richtig, Missbrauch zu verhindern; so hat diese Koalition zum Beispiel die Zeitarbeit reguliert, ohne sie zu zerschlagen. Deshalb ist es richtig, den Arbeitsmarkt offen zu halten und mehr in Qualifikation zu investieren - was wir tun -, ({13}) weil das Aufstiegschancen schafft. Dann geht es natürlich auch - das ist mein letzter Punkt - um Bildung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lieber Herr Gabriel, liebe Frau Kollegin GöringEckardt, Sie haben beide das Thema Bildung angesprochen. Bei der Bildung kommen wir zu den Bundesländern; denn sie sind ja für die schulische Bildung zuständig. Dass Sie das Thema Bildung allen Ernstes als Beleg für die Richtigkeit Ihrer Politik anführen und vor allem für die angebliche Notwendigkeit, den Bürgern die Steuern zu erhöhen, das finde ich schon bemerkenswert. Schauen wir uns die Bundesländer einmal an: In Sachsen und Bayern regieren schwarz-gelbe Koalitionen. ({14}) Diese Länder kommen mit ihrem Geld aus, sie tilgen Schulden und liegen, wenn es um Bildung geht, wenn es um Chancen geht, seit Jahren in allen Pisa-Evaluationen vorn. ({15}) Bremen zum Beispiel - seit Menschengedenken SPDoder rot-grün regiert - ist hoffnungslos verschuldet und liegt in allen Bildungsevalutionen hinten. ({16}) Diesen Weg wollen Sie jetzt auch noch in NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen gehen. Das können Sie machen. Nur, mit Fairness, mit Chancen, mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Wenn man sich die Länder anschaut, sieht man, welche Koalition wirklich für mehr Chancen sorgt: Das ist SchwarzGelb, das sind ganz sicher nicht Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün. Vielen Dank. ({17})

Eduard Oswald (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001663

Vielen Dank, Kollege Johannes Vogel. - Nächster Redner für die Fraktion Die Linke ist unser Kollege Matthias W. Birkwald. Bitte schön, Kollege Matthias W. Birkwald. ({0})

Matthias W. Birkwald (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004012, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Zimmer! Mit der Lohnentwicklung stimmt etwas nicht. In den Jahren von 1998 bis 2008 - in dieser Zeit waren von den Parteien hier außer der Linken alle an der Regierung beteiligt - haben vor allem die untersten 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten reale Lohnverluste erleiden müssen. Das stand im ersten Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts. Wörtlich hieß es da: Eine solche Einkommensentwicklung verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Das stimmt voll und ganz; doch die FDP, der Wirtschaftsminister, hat diese richtige Einsicht ganz schnöde wegzensiert. Das ist unseriös, und das ist feige. ({0}) Meine Damen und Herren, lieber Kollege Vogel, die Wahrheit ist: Inzwischen arbeiten 4,7 Millionen Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. Das ist mehr als ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten. Wir können lesen, dass in der Leiharbeit selbst Ingenieure beim Lohn zurückliegen. Insgesamt arbeiten rund 8 Millionen Menschen für einen Niedriglohn, also für weniger als 9 bis 10 Euro brutto die Stunde. 1,4 Millionen arbeiten sogar für weniger als 5 Euro in der Stunde. Das alles schreit doch förmlich nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 10 Euro - übrigens in Ost und West -; denn Arbeit darf nicht arm machen, von Arbeit muss man leben können. ({1}) Nun ist es ja so, dass inzwischen auch die Union und sogar die FDP über so etwas wie Lohnuntergrenzen nachdenken. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Damit meine ich nicht die FDP, die bisher noch jedes von CDU und CSU angekündigte Minireförmchen ausgebremst hat - ich sage nur: Rentenreform -, nein, ich meine den Vorschlag der Union selbst; denn sie schlägt vor, allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen für Branchen ohne Tarifverträge einzuführen. Das hört sich toll an, geht aber leider an der traurigen Tatsache vorbei, dass wir reihenweise Tarifverträge mit Dumpinglöhnen haben. Denken Sie nur an die Friseurinnen in Sachsen: 3,82 Euro brutto! Das ist die Wirklichkeit. Da müssen wir ran, deshalb hilft hier wirklich nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. ({2}) Meine Damen und Herren, viele Aussagen des Armutsberichts sind der unsäglichen FDP-Zensur zum Opfer gefallen. Aber auch das, was der Bericht beispielsweise zur Altersarmut enthält, hat oft mit der Wirklichkeit rein gar nichts zu tun. Im Bericht selbst erklärt die Bundesregierung, Kollege Zimmer, dass je nach Statistik das Armutsrisiko bei 848 Euro, bei 952 Euro oder gar bei 1 063 Euro beginne, und dennoch behaupten CDU/CSU und FDP in demselben Bericht allen Ernstes, dass die sogenannte Grundsicherung im Alter Altersarmut verhindere. Das Grundsicherungsniveau beträgt derzeit allerdings durchschnittlich nur 707 Euro, also deutlich weniger als 1 063 oder 952 Euro und auch weniger, Herr Straubinger, als 848 Euro. ({3}) Armut verhindert die sogenannte Grundsicherung also nicht. Sie, meine Damen und Herren von der Union und der FDP, verharmlosen und verschleiern die Wirklichkeit. Und was das Schlimmste ist: Sie verhöhnen die Menschen, die von der Grundsicherung im Alter leben müssen. Das ist schäbig, das muss aufhören, und darum fordern wir Linken eine solidarische Mindestrente. 1 050 Euro sind das Ziel. ({4}) Es ist erst wenige Monate her, dass Sie, Frau von der Leyen, als zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales das Land mit einer rentenpolitischen Schocktabelle aufgerüttelt haben, und dafür bin ich Ihnen immer noch dankbar. Doch Ihre Schocktabelle hat in der Bundesregierung ganz offensichtlich nur eine intellektuelle und politische Schockstarre ausgelöst. ({5}) Denn einerseits kündigen Union und FDP seit Monaten nahezu wöchentlich, ja zuweilen sogar täglich an, endlich etwas gegen Altersarmut tun zu wollen. Aber in Ihrem ärmlichen Armutsbericht behaupten Sie dann andererseits, dass die Rente sicher sei. Ich zitiere: Millionen Rentnerinnen und Rentner und Millionen Beschäftigte können darauf vertrauen, dass das Rentensystem stabil ist. Mit ihrer Rentenschocktabelle hat Frau von der Leyen aber doch uns allen etwas völlig anderes gezeigt: 86 Prozent der Menschen, die uns die Haare frisieren, 81 Prozent derer, die Gebäude putzen, 77 Prozent der Menschen, die uns im Restaurant, in Imbissbuden oder Eisdielen bedienen, 67 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter - dies muss immer wieder und angesichts des Amazon-Skandals besonders laut gesagt werden -, sämtliche Floristinnen und Floristen, Bäckerinnen und Bäcker sowie Hotelkauffrauen und -männer, sie alle werden in die Altersarmut fallen, wenn wir nichts ändern. Denn sie alle haben deutlich weniger als 2 500 Euro brutto im Monat, und das ist das Einkommen, das nach den Berechnungen von Frau von der Leyen direkt in die Altersarmut führen wird. Ja, auch für diese Menschen ist die Rente sicher, und zwar sicher zu niedrig, und genau das will die Linke ändern: mit guten Löhnen, mit guter Arbeit und mit einer guten Rente. Herzlichen Dank. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Peter Weiß von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich in dieser Debatte schon die Frage stellen: Peter Weiß ({0}) Geht es jetzt um politischen Klamauk im Hinblick auf den Wahlkampf, oder geht es uns um die Menschen in unserem Land, die armutsgefährdet sind? ({1}) Nun kann man natürlich eine Debatte führen, wie es die Oppositionsfraktionen getan haben, in der man sich darüber auslässt: Welchen kommentierenden Text schreibt wohl die Bundesregierung zu diesem Bericht? Aber seien Sie doch einmal ehrlich: Egal was die Bundesregierung im Armuts- und Reichtumsbericht schreiben würde, Herr Gabriel, Frau Göring-Eckardt und alle anderen Redner der Oppositionsfraktionen würden diesen Text in der Debatte anschließend kritisieren. Von daher ist es aus der Sicht der Oppositionsfraktionen doch egal, was die Bundesregierung schreibt. ({2}) Das Entscheidende am Armuts- und Reichtumsbericht ist aber - deswegen wird er in jeder Legislaturperiode vorgelegt -, dass uns eine große Zahl renommierter, unabhängiger Wissenschaftler Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungslinien aufzeigt. Diese liegen vor, und diese kann man auch interpretieren, ohne einen Kommentar der Bundesregierung dazu gelesen zu haben. Ich verstehe nicht, warum sich die Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen diesem objektiven Teil des Berichts nicht zugewandt haben. ({3}) Die Kernaussage ist: Das Hauptarmutsrisiko in Deutschland sind lange Phasen der Arbeitslosigkeit. In der Tat: In den Jahren der Massenarbeitslosigkeit bei uns in Deutschland ist die Armutsgefährdung für viele Menschen deutlich angestiegen. Seit dem Jahr 2007 ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen aber Gott sei Dank um rund 40 Prozent gesunken. Der Jahresdurchschnitt lag 2007 bei 1,73 Millionen und im Jahr 2011 bei 1,06 Millionen. Die wichtigste Aussage des Berichts ist deswegen: Ja, wir sind auf dem richtigen Weg, wenn wir alles unternehmen, um die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland weiter abzubauen und den Menschen Chancen auf Arbeit zu geben. ({4}) Das betrifft vor allen Dingen die jungen Leute. Was die Jugendarbeitslosigkeit anbelangt, stehen wir europaweit am besten da. Weil gerade auch diejenigen jungen Leute - sie kommen zumeist aus schwierigen Verhältnissen -, die noch keine Chance hatten, eine Chance bekommen sollen, haben wir mit Frau Bundesministerin von der Leyen und der Bundesagentur für Arbeit ein neues Programm gestartet, um denjenigen, die bislang noch keine Chance hatten, eine solche zu eröffnen. Wir wollen, dass jeder junge Mensch in Deutschland eine Chance auf gut bezahlte Arbeit bekommt. ({5}) Richtig ist: In Deutschland ist der Niedriglohnsektor über die Jahre gewachsen. ({6}) Richtig ist: In Deutschland hat die Einkommensspreizung gegenüber früher zugenommen. ({7}) Jetzt schauen Sie sich aber einmal die Statistik im Armuts- und Reichtumsbericht an: Der Anteil des Niedriglohnsektors in Deutschland ist, bezogen auf alle Beschäftigte, in den Jahren zwischen 2001 und 2007 deutlich ausgebaut worden, und zwar von 18,8 Prozent in 2001 auf 24,2 Prozent in 2007. Seither sinkt er wieder leicht. Schauen Sie sich die Einkommensverteilung an: Ausgerechnet in den Regierungsjahren von Rot-Grün ist, wie im Bericht dargestellt, die Einkommensschere in Deutschland deutlich auseinandergegangen. Danach ist sie Gott sei Dank nicht noch weiter auseinandergegangen. In den letzten zwei Jahren war die Spreizung sogar wieder leicht rückläufig. ({8}) Das heißt, das Problem „Wachsende Einkommensdifferenzierung, Einkommensschere, Niedriglohnsektor“ ist vor allem in rot-grüner Regierungszeit geschaffen worden. Dazu hätte ich von Rot und Grün in diesem Parlament doch gerne einmal ein Wort gehört. ({9}) Angesichts der Daten und Fakten im Armuts- und Reichtumsbericht kann man meinetwegen mit dem Finger auf die CDU/CSU und die FDP zeigen. Aber wenn Sie das tun, dann zeigt gleichzeitig eine ganze Hand auf Sie und Ihre politische Verantwortung zurück, die Sie für den Niedriglohnsektor und die Einkommensdifferenzierung in Deutschland tragen. ({10}) Was soll man denn von Wahlkämpfern halten, die angeblich nach diesem September in Deutschland regieren wollen, aber hier im Deutschen Bundestag kein einziges kritisches Wort zu dieser ihrer Regierungsverantwortung von damals sagen, sondern so tun, als hätten sie mit dem Problem überhaupt nichts zu tun? Hier sitzen die Problemverursacher! Sie hätten sich heute zu Ihrer Verantwortung bekennen können. ({11}) Richtig ist: Wenn wir dafür sorgen wollen, dass das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft auch in Zukunft Peter Weiß ({12}) gilt, dass nämlich eine Konkurrenz um die beste Leistung, um die besten Innovationen und um die besten Ideen, aber nicht um die schlechtesten Löhne stattfindet, dann brauchen wir in Deutschland in den Bereichen, in denen Tarifverträge nicht mehr funktionieren, einen tariflichen Mindestlohn. Dafür setzen wir uns als Union ein. ({13}) Herr Gabriel hat die Unterschiede angesprochen. Diesen tariflichen Mindestlohn wollen wir so finden, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften ihn miteinander aushandeln und der Staat ihn per Rechtsverordnung für verbindlich erklärt. Wir wollen nämlich weiterhin starke Gewerkschaften und starke Arbeitgeberverbände in den Tarifverhandlungen. Das war das Erfolgsmodell der Tarifautonomie in Deutschland. Wir wollen das für die Zukunft wieder stärken. ({14}) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bemerkenswerte an dem neuen Armuts- und Reichtumsbericht ist aber, ({15}) dass er sich nicht einfach mit Zahlen, Daten und Fakten beschäftigt, sondern erstmals ausführliche Untersuchungen zur Lebenslage armutsgefährdeter Menschen beinhaltet. Das Armutsrisiko wird eben nicht nur als statistische Größe betrachtet, sondern es werden auch Rahmenbedingungen für soziale Mobilität geprüft. ({16}) Dabei geht es um die Frage, wie man aus Armut aussteigen kann. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht orientiert sich an den wesentlichen Stationen des Lebensverlaufes, und er analysiert entscheidende Übergänge für erfolgreiche Teilhabe in der jeweiligen Lebensphase. Weiter benennt er Risiko- und Erfolgsfaktoren für soziale Mobilität und wirkungsorientierte Maßnahmen. Wir müssen in allen Lebenslagen Möglichkeiten schaffen, sodass jeder die Chance hat, sich seinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten und auch eigenes Vermögen aufzubauen. Auch Menschen mit kleinem Einkommen müssen die Chance haben, aufzusteigen und sich selber Besitz zu erarbeiten. Aufstiegsmobilität, das ist unser Motto. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die entscheidende Frage ist nicht: Wie kann die Armutsgefährdung in Deutschland analysiert werden? Vielmehr müssen Wege aufgezeigt werden, um aus der Armutsgefährdung herauszukommen. Das heißt zuallererst, dass es Chancen geben muss, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Zweitens muss Aufstieg durch Bildung und Weiterbildung möglich sein. Drittens muss es Chancen geben, damit Migrationshintergrund kein Hemmnis mehr ist, um in Deutschland aufzusteigen. Wir als Union, wir als Koalition von CDU, CSU und FDP wollen eine Aufsteigergesellschaft. Das ist unser Motto. ({17}) Dazu sprechen die Daten und Fakten des aktuellen Armuts- und Reichtumsberichts, wie ich finde, eine klare Sprache. Wir haben in der Tat schwierige Jahre zunehmender Armutsgefährdung in Deutschland hinter uns. Das ist für viele Menschen nach wie vor eine bedrohliche Perspektive. Der Bericht zeigt aber auf, dass es in der Regierungszeit von Angela Merkel gelungen ist, diesen Negativtrend nicht nur zu stoppen, sondern auch eine Trendwende herbeizuführen. Verehrter Herr Kollege Gabriel, um zu Ihrer Rede zurückzukommen: Die Menschen in Deutschland hoffen deswegen nicht auf eine neue Regierung, sondern sie vertrauen zu Recht Angela Merkel, ({18}) dass sie diesen Trend zum Positiven auch nach der Bundestagswahl 2013 fortsetzen kann. Dafür arbeiten wir als Union. Vielen Dank. ({19})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Kolb von der FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine kurze Bilanz ziehen und einige Bemerkungen zur Debatte machen. Erstens finde ich bemerkenswert: Kollege Volker Beck stellt zu Beginn dieser Debatte lautstark einen Antrag und verschwindet nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Geschäftsordnungsantrags tonlos, ohne jede Erklärung, aus diesem Saal. Ich habe zunächst gedacht: Der muss hinausgehen, um ein kurzes Interview zu geben. Dass er aber die gesamte Debatte versäumt, nachdem alle, die er aufgefordert hat, zu erscheinen, auch tatsächlich hier erschienen sind, ist skandalös und unkollegial bis zum Gehtnichtmehr. ({0}) - Aha, jetzt kommt er wieder zurück, um sich seine Schelte abzuholen. Sie haben hier alles verpasst, Herr Kollege Beck. Das zeigt, welches Interesse Sie am Thema Armut wirklich haben. Dieses Thema ist Ihnen nämlich schietegal. Ihnen ging es nur darum, in dieser Debatte Klamauk zu machen. Das haben Sie auch ein Stück weit erreicht. ({1}) Zum Thema Nachhaltigkeit - die Opposition ist ja immer sehr für Nachhaltigkeit -: Insgesamt kann ich hier kein sehr nachhaltiges Interesse bei der Opposition feststellen. Nachdem Sie am Anfang der Debatte so zahlreich erschienen waren, ist es jetzt mehr als dürftig, wie viele von Ihnen noch hier im Plenum vertreten sind. ({2}) Die zweite Bemerkung, die ich machen möchte, richtet sich an den Kollegen Gabriel. Das muss man sich einmal vorstellen: Da tritt der Führer der Opposition im Deutschen Bundestag auf, wirft sein ganzes Gewicht in diese Debatte, hält einen 15-minütigen Wortbeitrag, und am Ende bleibt nicht mehr als das Gefühl: Der Berg kreißte und gebar ein Redemäuschen. ({3}) Einen Punkt Ihrer Rede, Herr Kollege Gabriel, muss ich hervorheben. ({4}) - Herr Gabriel, es wäre nett, wenn Sie mir zuhören würden. Das ist in Debatten nicht ganz unüblich. ({5}) Herr Präsident, ich glaube, das ist doch sehr unkollegial, was der Kollege Gabriel macht. Ich weiß nicht, ob am anderen Ende der Leitung wirklich jemand ist. - Herr Gabriel, Folgendes will ich Ihnen sagen: Ich finde es unglaublich und unerträglich, dass der Vorsitzende der ältesten Partei in Deutschland einer demokratisch gewählten Bundesregierung vorwirft, sie übe Zensur aus. Herr Kollege Gabriel, das sollten Sie nicht nur zurücknehmen, sondern diese Aussage müssen Sie zurücknehmen. Es geht einfach nicht, dass man in diesem Haus so miteinander umgeht. ({6}) Ich weiß nicht, wie Berichte oder Beschlüsse in der SPD zustande kommen. Aber ich empfinde es eher als einen Ausdruck von Demokratie, dass man über einen Bericht diskutieren darf. ({7}) Nur in totalitären Regimen wird nicht über Berichte diskutiert. Da gibt nämlich einer, der Diktator, vor, wie die Sache zu laufen hat. Hier bei uns läuft das anders. Das ist auch gut so, Herr Kollege Gabriel. ({8}) Mir bleibt noch eine dritte Bemerkung. Die einzige Neuerung, die diese Debatte heute gebracht hat, war: Sie sagen jetzt nicht mehr: „Arbeit ist der beste Schutz vor Armut!“ - dem stimme ich vollkommen zu; das haben bisher alle Bundesregierungen in allen Armuts- und Reichtumsberichten so gesehen -, sondern Sie erweitern diesen Satz um die Aussage: „von der man auch leben kann“. Herr Kollege Gabriel, ich fände es nett, wenn Sie zur Kenntnis nehmen würden, dass von den vollzeitarbeitenden Alleinlebenden in Deutschland mehr als 99 Prozent von dem leben können, was sie verdienen, und dass es vor allen Dingen Verheiratete und Personen mit Kindern sind, die zum Amt gehen und aufstocken müssen. ({9}) Dass es diese Möglichkeit des Aufstockens gibt, haben Sie und die Regierung, der Sie damals angehört haben, vor etwa fünf bis acht Jahren in diesem Land erst eingeführt. Die Show, die Sie heute hier aufgeführt haben, läuft ein Stück weit nach dem Motto: Haltet den Dieb; er hat mein Messer im Rücken! ({10}) Nein, es bleibt dabei: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen! Der Kollege Kober hat zu Recht gesagt: Dass Sie die Abschaffung der kalten Progression im Bundesrat verhindern, ist ein Trauerspiel und der SPD absolut unwürdig. Aber dass Sie hier beklagen, es gebe keine Chancen für junge Menschen aus Hartz-IV-Haushalten, und als SPD-Regierung vergessen haben, überhaupt etwas für Bildung im Regelsatz von Hartz IV vorzusehen, ist doch der eigentliche Skandal. ({11}) Wir haben 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung und damit auch für Hochschulen auf den Weg gebracht. Wir haben - ich komme aus Hessen - in diesem Bundesland 2 000 neue Lehrer eingestellt. Das sind Bildungschancen. ({12}) Da, wo Sie regieren, in Nordrhein-Westfalen, in BadenWürttemberg, werden Lehrerstellen eingespart. Das ist das Gegenteil von Bildungschancen. ({13}) Wer so handelt, der sollte sich hier nicht so aufblasen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({14})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Frank Heinrich von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Frank Heinrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004054, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt mir als letztem Redner ein Stück weit die Aufgabe, die Puzzleteile zusammenzusetzen oder vielleicht auch die Scherben zusammenzufügen. Gestern bin ich sehr spät abends mit einem Freund in den Kinofilm Les Misérables gegangen, der als solches wirklich zu empfehlen ist. Es war deswegen so spät, weil dieser Film eigentlich erst heute startet. Warum bin ich in diesen Film gegangen? Erstens gehe ich gerne ins Kino. Zweitens dachte ich, dieser Film - in der Übersetzung heißt er Die Elenden nach dem Roman von Victor Hugo - könnte möglicherweise eine Anregung für meine heutige Rede in der Debatte zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht sein bzw. zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung, wie wir hier lesen; denn da geht es ja offensichtlich noch weit über das hinaus, was wir hier diskutieren. Tatsächlich hat mich dieser Film ins Nachdenken gebracht und meine Vorbereitung durcheinandergebracht. Ich spreche zu Ihnen aus zweierlei Perspektiven: Zum einen spreche ich als Abgeordneter und Kollege, in dem Fall einer Regierungsfraktion, zum anderen als - das war mein vorheriger Beruf - Heilsarmeeoffizier, der sein Leben lang mit Armut zu tun hatte und selber einen großen Teil seines Lebens unter der sogenannten Armutsgrenze oder - so haben Sie, Herr Gabriel, es genannt - der Armutsgefährdungsgrenze gelebt hat. Aus der ersten Perspektive, aus der eines Abgeordneten, will ich auf die Formalitäten eingehen. Das kam mir, ehrlich gesagt, ein bisschen zu kurz, bis mein Kollege Peter Weiß darauf eingegangen ist. Wir reden also zum einen über einen Bericht, der noch nicht vorliegt, und zum anderen über Anträge und eine Große Anfrage von Ihnen, den Grünen. Neben dem, dass wir sehr wohl ernst nehmen, was Armut und die Reaktion darauf in Deutschland ist, möchte ich zwei Thesen und eine Botschaft aus den Zahlen und Inhalten ableiten. Die erste These ist: Dieses Land ist nicht arm; es redet sich arm. Deutschland - das hat auch Herr Kollege Zimmer vorhin gesagt - ist teilweise dabei, sich in einen Zustand hineinzureden. Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, ist in den seltensten Fällen tatsächlich bedürftig; wir haben das gerade von meinem Vorredner gehört. Gut ausgebildete Personen sind in der Regel dauerhaft vor einem sozialen Abstieg geschützt. ({0}) Seit 2005 ist die Zahl der Hartz-IV-Empfänger deutlich gesunken. Das ist ein eindeutiges und objektives Indiz dafür, dass die Gesellschaft auf einem guten Weg ist - ich finde, das ist ein sehr deutliches Zeichen - und keineswegs in ungleicher Verteilung zerfällt, wie manche hier wieder sehr laut verkündet haben. Die Arbeitsmarktreformen der letzten Jahre sind europa- und weltweit sehr anerkannt - ich finde, zu Recht. Zweite These: stabile Mittelschicht auf der einen Seite - auch da wird immer wieder hineingeredet und davon weggeredet - und auf der anderen Seite, aus den Statistiken zusammengezählt, eine gleichbleibende, wenn man so will, Unterschicht. Die unterschiedlichen Studien der letzten Monate belegen: Deutschlands Mitte ist stabil; sie schrumpft nicht. Ich nenne nur drei Studien - eine wurde vorhin in Gegenrede zitiert -, die von der KonradAdenauer-Stiftung, der Bertelsmann-Stiftung und vom DIW: deutliche Signale. Es gibt keinen Anlass für Alarmismus in die Gesellschaft hinein, keine Erosion der Mittelschicht oder gar ein - ich zitiere aus dem, was Sie auf Ihrem Parteitag gesagt haben, Herr Gabriel; ich hoffe, dass es so wörtlich ist - Zerreiben dieser Schicht zwischen der wachsenden Armut und dem steigenden Reichtum in Deutschland. Zählt man alle Bürger zur Mittelschicht, die über 60 bis 200 Prozent, also ungefähr über das Doppelte, des Durchschnittseinkommens verfügen, gehören vier Fünftel, also 80 Prozent, der Bevölkerung zur Mittelschicht. Bei einer engeren Definition von 70 bis 150 Prozent sind es 60 Prozent der Bevölkerung. Es zählen heute mehr Menschen zu dieser Mittelschicht als zu Beginn der 90er-Jahre, insbesondere in den neuen Bundesländern, wo gerade die Arbeiterschicht, die uns dort stärker ausgemacht hat, zugunsten der Mittelschicht geschrumpft ist. Und doch gilt: Wer von unten kommt und unten ist, bleibt meist unten. Deshalb müssen wir genau an dieser Stelle arbeiten. Aber Achtung: Die Armutsdefinition - das wurde schon erwähnt - ist willkürlich und eben Definitionssache. Zitat FAZ letzte Woche. Bei den Maßstäben bin ich mir nicht sicher, ob wir den immer wieder von allen drei Oppositionsfraktionen in dieser Debatte vorgetragenen Punkt, der offensichtlich nicht in die Studie hineingehören soll, zugrunde legen wollen, nämlich das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen zum Maßstab machen zu wollen für den wirklichen Tatbestand von Armut. Das kommt mir seltsam vor. ({1}) Fachleute unterscheiden drei Elemente: subjektive Armut - das sind Betroffene, die sich arm fühlen, es aber nicht unbedingt sind; Herr Zimmer hat vorhin ausgeführt, in welchen Bereichen das so sein kann -, absolute Armut, wenn es ums nackte Überleben geht, und relative Armut; da ist das Leben gesichert, das soziokulturelle Existenzminimum jedoch noch nicht. In Entwicklungsländern - wir vergleichen uns nicht mit ihnen; das ist mir sehr wohl bewusst - ist absolute Armut der Maßstab, mit weniger als 1,25 Dollar am Tag zum Überleben. Bei uns ist es der Begriff der relativen Armut. Gleichwohl gibt es hier Menschen mit besonderem Risiko, in soziale Not zu geraten. Gefährdung besteht, wie gesagt, für drei Bereiche; drei Gruppen werden in dem Bericht genannt: Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende und ihre Kinder sowie Migranten. Ihnen muss unsere besondere Aufmerksamkeit gelten, und es geht uns letzten Endes hoffentlich um die Praxis und die Umsetzung dessen, was wir als Theorie gehört und gelesen haben. Es gilt, das in den Fokus zu nehmen. Das Dritte, was ich dazu sagen wollte: Die Botschaft daraus ist: Bildung, Bildung, Bildung. Es geht darum, gesellschaftliche Aufstiegschancen in den Fokus zu nehmen. Da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Göring-Eckardt, bei der Rednerin ganz am Anfang dieser Debatte: Bildung im Zentrum des möglichen Aufstiegs. Was ist also zu tun? Hartz IV und Wohngeld erhöhen? Grundeinkommen und Mindestrente einführen? Das würde vermutlich den Anreiz zur Arbeit senken und unserem sozialstaatlichen Prinzip des Förderns und Forderns widersprechen und nicht zuletzt Milliarden Euro kosten, die uns einfach nicht jedes Jahr in dieser Höhe zur Verfügung stehen. Der Schlüssel im Kampf gegen Armut ist Bildung. Die zentrale Botschaft dieses Armuts- und Reichtumsberichts ist genau das. Wir müssen auch den Einfluss der Bildungsherkunft neutralisieren. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Ich hatte am Anfang gesagt, ich möchte einige Momente auch aus einer anderen Perspektive reden, Abstand nehmen von der Rolle als Abgeordneter, der sich der einen oder der anderen Seite zuordnen lassen muss, und einfach nur laut nachdenken. Bei dieser Auseinandersetzung - die Debatte heute hat das einmal mehr gezeigt - wird mir an der einen oder anderen Stelle übel. Damit meine ich jetzt nicht die Debatte selbst, sondern die dahinterstehenden Argumente. Das sage ich als jemand, der den Geruch von Armut kennt. Wenn wir den wirklich Armen in diesem Land gerecht werden wollen, dann dürfen wir sie nicht alle einfach über einen Kamm scheren - nach oben nicht und nicht nach unten. Es grenzt - so fühle ich mit Menschen, mit denen ich zu tun habe - an Denunziation, diejenigen, die wirklich in Not sind, auf eine Stufe mit allen jenen zu stellen, die armutsgefährdet sind oder ähnlichen Begriffen zuzuordnen sind. ({2}) Und das tun wir in unserem Land, das tun wir in diesem Haus, das tun wir in den Medien, und das tun wir auch in vielen sozialen Organisationen. Wir machen die Menschen glauben, die Spaltung unserer Gesellschaft hätte dramatische Formen angenommen. Die Zahlen - auch in diesem Bericht - sagen etwas vollkommen anderes. Aber damit werden wir denen nicht gerecht, die diese Hilfe tatsächlich brauchen; denn es geht uns ja am Schluss um diese Menschen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wir spielen mit den Begriffen, und zwischen den Worten werden die zerquetscht, die uns brauchen, weil sie ihre Krisen eben nicht allein gemeistert bekommen. Not müssen wir Not nennen. Arm? Da sind wir gefragt. Aber einen großen Teil zusätzlich arm zu nennen, das ist nicht nur eine Beleidigung für die, die unsere politische Arbeit - jenseits der Parteilichkeit - brauchen, sondern es könnte auch bedeuten, die Menschen, die Jugend und die Gesellschaft - je länger, je mehr - zu Meckerern und Beklagern und hin und wieder sogar zu Mimosen zu erziehen. Damit werden wir beiden Gruppen nicht gerecht. Ich frage mich wirklich, ob wir uns nicht an unserer Gesellschaft und unseren Nachkommen versündigen, wenn wir nicht auch fordern. Ist nicht auch dieses Kämpfen und Streben ein Teil dessen, was Leben und Entwicklung ausmacht, was uns als Mensch ausmacht? Herr Kober sprach mit Bezug auf eine Denkschrift der EKD von der Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität. Ein katholischer Philosoph, Romano Guardini, hat mich sehr geprägt. Er redet unter anderem von den Lebensphasen und den Krisen, die es im Übergang immer wieder gibt. Allerdings werden wir ohne die Bewältigung dieser Hürden eben nicht weiterkommen, nicht wirklich weiterkommen im Leben. Dies auszuschließen, Menschen die Herausforderungen, Krisen und Klippen zu nehmen, das hinterlässt bei mir einige Sorgenfalten. Ich bin froh, in einem Land zu leben, in dem es einen Armuts- und Reichtumsbericht alle vier Jahre geben muss, und ich stehe voll dazu, dass die Menschen, die es allein nicht schaffen, nicht auf der Strecke bleiben dürfen. Allerdings halte ich es für schwierig, die Forderungen und Leistungsanreize, die dieses Leben mit sich bringt, ({3}) an allen möglichen Stellen - prophylaktisch - aus dem Weg zu räumen. Ich komme zum Ende.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ja, bitte sofort. Nicht gleich, sondern sofort.

Frank Heinrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004054, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich will nichts gutreden. Wichtig ist mir: Besser hinschauen, weniger verallgemeinern, den Menschen mehr zutrauen, nicht alles abnehmen und im Not- und Zweifelsfall alle erdenkliche Hilfe beim Über-die-HürdenKommen anbieten. Zum Schluss richte ich ein Plädoyer ({0}) für mehr Solidarität an diejenigen, die im Hinblick auf Einkommen und Besitz am oberen Ende der Skala leben. Da muss nicht erst der Staat sagen: Einkommen verpflichtet. Diese Wahrheit

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Heinrich.

Frank Heinrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004054, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

- ist auch ohne Steuergesetze richtig. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/12389 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 17/8508. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4552 mit dem Titel „Vorbereitung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung in der 17. Wahl- periode - Armuts- und Reichtumsberichterstattung wei- terentwickeln“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh- lung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koali- tionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfrak- tionen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ableh- nung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/6389 mit dem Titel „Armuts- und Reichtumsbericht zum Ausgangspunkt für Politikwechsel zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit machen“. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koali- tionsfraktionen und der Fraktion der Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der SPD- Fraktion angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 38 a bis 38 j sowie die Zusatzpunkte 3 a bis 3 d auf: 38 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II - Drucksache 17/12298 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0})- Innenausschuss - Rechtsausschuss - Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften - Drucksache 17/12299 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({1})- Rechtsausschuss - Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Gesundheit c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols ({2}) - Drucksache 17/12301 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Finanzen ({3})- Rechtsausschuss - Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes - Drucksache 17/12338 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({4})- Ausschuss für Gesundheit e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit - Drucksache 17/12337 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({5})- Rechtsausschuss - Ausschuss für Gesundheit - Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über die Seeschifffahrt - Drucksache 17/12336 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({6})- Auswärtiger Ausschuss - Rechtsausschuss Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht - Drucksache 17/12348 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({7})- Innenausschuss - Rechtsausschuss - Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grünlanderhalt ist Klimaschutz - Drucksache 17/11028 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({8})- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Sozial und regional - Tourismus in ländlichen Räumen stärken - Drucksache 17/11373 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Tourismus ({9})- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Ausschuss für Gesundheit - Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung j) Beratung des Antrags der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck ({10}), Marieluise Beck ({11}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landbeschaffungsgesetz überprüfen - Drucksache 17/12195 Überweisungsvorschlag:Verteidigungsausschuss ({12})- Innenausschuss - Rechtsausschuss - Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ZP 3 a)Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Matthias Miersch, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Wildtierhandel und -haltung in Deutschland einschränken und so den Tier- und Artenschutz stärken - Drucksache 17/12386 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({13})- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Ein effizientes Tierarzneimittelgesetz schaffen und die Antibiotikagaben in der Nutztierhaltung wirkungsvoll reduzieren - Drucksache 17/12385 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({14})- Ausschuss für Gesundheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hinterlandanbindung der ZARA-Häfen verbessern - Drucksache 17/12194 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({15})- Haushaltsausschuss- Innenausschuss d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes - Drucksache 17/12353 Überweisungsvorschlag:Verteidigungsausschuss ({16})Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 39 a bis 39 q sowie Zusatzpunkte 4 a bis 4 e auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 39 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und ille27538 Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms galer grenzüberschreitender Leiharbeit ({17}) - Drucksache 17/12015 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({18}) - Drucksache 17/12410 Berichterstattung:Abgeordnete Patricia LipsMartin Gerster Holger Krestel Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12410, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/12015 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 39 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({19}) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begren- zung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - Drucksachen 17/12164, 17/12238 Nr. 2, 17/12411 - Berichterstattung:- Abgeordnete Dr. Michael Paul- Ute Vogt- Dr. Lutz Knopek- Ralph Lenkert- Dorothea Steiner Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 17/12411, der Verordnung der Bun- desregierung auf Drucksache 17/12164 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegen- stimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegen- stimmen der Linken und der Grünen und Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkte 39 c und 39 d: c) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({20}) Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens - Drucksache 17/12285 - Berichterstattung:- Abgeordneter Jörg van Essen d) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({21}) Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens - Drucksache 17/12286 Berichterstattung:Abgeordneter Jörg van Essen Ich erteile nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages als erstem Redner das Wort dem Abgeordneten Roland Claus von der Linken. Bitte schön. ({22})

Roland Claus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003065, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag will soeben beschließen, dass gegen zwei Mitglieder meiner Fraktion staatsanwaltschaftlich ermittelt werden kann, weil sie vor zwei Jahren friedlich und konsequent gegen Neonazis in Dresden protestierten. Meine Fraktion stimmt gegen diesen Beschluss, weil wir meinen, dass couragierter Protest gegen Nazis unterstützt und nicht strafverfolgt gehört. ({0}) Caren Lay und Michael Leutert haben im Februar 2011 an einer Sitzblockade gegen mehrere Tausend Neofaschisten in Dresden teilgenommen. Ein Anwalt aus der Naziszene hat sie beschuldigt, hierdurch rechtswidrig gehandelt zu haben, und die Staatsanwaltschaft Dresden will nun wegen dieser Anzeigen gegen beide ermitteln. ({1}) Wir haben im Ausschuss dagegen gestimmt. ({2}) Ich will hier, weil es viele irreführende Veröffentlichungen dazu gibt, nur klarstellen: Wir reden hier nicht über eine Aufhebung der Immunität von Abgeordneten. Das haben wir für den Einzelfall von Ermittlungsersuchen bereits zu Beginn der Legislaturperiode getan. Wir hätten aber die Möglichkeit, hier im besonderen Einzelfall durch die Immunität einen Rechtsschutz zu gewähren. Die Linke hat im Ausschuss dagegen gestimmt, weil sie der Mehrheitsargumentation, die hier noch vorgetragen werden wird, nicht folgt, die da sagt: Man muss ErRoland Claus mittlungen zulassen, weil wir Mitglieder des Bundestages ja nichts Besseres sein wollen. Wo gegen 200 ermittelt wird, kann nicht für zwei eine Ausnahme geschaffen werden. - Das klingt ziemlich gut, ist aber unseres Erachtens weltfremd. Das wäre exakt die Logik, die man an vielen Stellen antrifft: gleiches Unrecht für alle. Wir wollen aber gleiches Recht. ({3}) Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen erwarten doch geradezu, dass Abgeordnete ihre Stellung in der Gesellschaft beispielhaft einbringen, und wo immer es nötig ist, Zivilcourage zeigen. Es würde den 200, die hier von Ermittlungsverfahren belastet sind, helfen und nicht schaden, wenn wir hier anders beschließen würden, als Sie es wollen, meine Damen und Herren. ({4}) Die heute in Rede stehende staatsanwaltschaftliche Ermittlung der Vorgänge von 2011 ignoriert meines Erachtens auch den eigenen Erkenntnis- und Lernprozess von Polizei und Staatsanwaltschaft im Umgang mit den Dresdner Protesten. So ist doch gerade aus den Vorfällen des Jahres 2011 eine Lehre gezogen worden, sodass es in den Jahren 2012 und 2013 gelungen ist, ein weitgehend kooperatives Zusammenwirken von Demonstrierenden und Polizei zu organisieren. Das hat auch mit dem engagierten und besonnenen Handeln von Abgeordneten durchaus mehrerer Fraktionen zu tun, meine Damen und Herren. ({5}) In Dresden erfährt der Protest gegen Neonazis inzwischen eine breite parlamentarische Unterstützung. Das ist gut, könnte aber noch besser werden. Wo immer neue Nazis alte Nazis rechtfertigen wollen, gehört der Widerstand auf die Straße und ins Parlament. ({6}) Wo immer sich kahle Schädel drauf und drunter auf Straßen und Plätzen zur Rechtfertigung von Völkermord und Rassismus aufmachen, gehört der ganze Deutsche Bundestag auf die Straße und nicht vor den Kadi. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Um das noch einmal zu erklären: Es handelt sich hier nicht um eine Aussprache, sondern um Erklärungen jeweils eines Mitgliedes jeder Fraktion aus dem 1. Ausschuss. Bei Erklärungen kann es keine Zwischenfragen und Kurzinterventionen geben. Deswegen sage ich das noch einmal ausdrücklich. Jetzt hat das Wort der Vorsitzende des 1. Ausschusses, der Abgeordnete Thomas Strobl von der CDU/CSUFraktion. ({0})

Thomas Strobl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003243, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des für die Immunitätsangelegenheiten zuständigen 1. Ausschusses darf ich kurz daran erinnern, worum es hier eigentlich geht: Es geht um zwei Anträge auf Genehmigung zur Durchführung von Strafverfahren. Herr Kollege Claus, das ist Ihr Denkfehler: Wir entscheiden in diesem Moment nicht über Recht oder Unrecht. Wir entscheiden auch nicht über Schuld oder Unschuld. Wir entscheiden auch nicht darüber, ob sich Kollegen strafbar gemacht haben oder ob sie sich nicht strafbar gemacht haben. ({0}) Das ist aus guten Gründen Aufgabe der Gerichte und nicht des Deutschen Bundestages. Sie haben die Gewaltenteilung nicht begriffen, ({1}) einen Verfassungsgrundsatz, der besagt, dass wir unterschiedliche Gewalten in diesem Staat haben. Dies ist also die Aufgabe der Gerichte und nicht die Aufgabe des Parlaments. ({2}) Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, appelliere ich eindringlich an uns alle, dass aus dieser kurzen Debatte nicht ein falsches Signal nach draußen geht, nämlich das Signal, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber entschieden, welche Gesetze für sie selber gelten und welche nicht für sie gelten; ({3}) denn wir leben in einem Rechtsstaat, in dem die Gesetze für alle gelten. Gerade wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die wir ja die Gesetzgeber sind, müssen uns auch an diese Gesetze halten, natürlich insbesondere an die Strafgesetze. Gerade wir können doch den Menschen nicht das falsche Bild vermitteln, dass die Abgeordneten selbst entschieden, ob und wann diese Gesetze für sie gälten, ob und wann ihre eigenen Handlungen strafbar seien und ob und wann unter dem Schutze der Immunität Abgeordnete ungestraft auch gegen Gesetze verstoßen dürften. Dies wäre doch ein völlig falscher Eindruck. ({4}) Das Immunitätsrecht, meine Damen und Herren, hat allein den Zweck, die Funktionsfähigkeit des Parlaments als Ganzes sicherzustellen. Es ist also nicht dafür da, Herr Kollege Claus, einzelne Abgeordnete vor einem Strafverfahren zu bewahren. Wir Abgeordnete sollen durch das Immunitätsrecht ausdrücklich nicht bessergestellt werden als die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Thomas Strobl ({5}) Deswegen prüft der Immunitätsausschuss, wenn eine Staatsanwaltschaft wie in den beiden vorliegenden Fällen den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Abgeordnete stellt, ob dieser Antrag nachvollziehbar begründet ist, nicht mehr und nicht weniger. Das hat der Ausschuss, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie in jedem Fall auch in den beiden vorliegenden Fällen mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter strikter Einhaltung der seit langem bewährten Verfahrensregeln getan. Dies versichere ich Ihnen als Ausschussvorsitzender, und das wird Ihnen jedes einzelne Mitglied des Immunitätsausschusses bestätigen, auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke werden Ihnen das bestätigen. ({6}) Im Übrigen sind dies Verfahrensregeln, denen alle Fraktionen - ich betone: alle Fraktionen - des Deutschen Bundestages zugestimmt haben. Wir achten sehr darauf, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in jedem einzelnen Fall von willkürlichen und sachfremden Erwägungen frei ist. Darüber bestand am Ende der wiederholten intensiven und sorgfältigen Beratungen gerade in diesen beiden Fällen Einigkeit bei den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verhalten der betroffenen Abgeordneten mit nachvollziehbarer Begründung als Straftat bewertet und dargelegt, dass dies auch in zahlreichen anderen vergleichbaren Verfahren, in denen keine Abgeordneten betroffen waren, genauso geschehen ist. ({7}) Es liegt also ausdrücklich keine Willkür speziell gegen Abgeordnete vor, sondern umgekehrt würden wir Abgeordnete gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich solchen Strafverfahren ausgesetzt sehen, jetzt privilegieren. Dafür aber gibt es keinen erkennbaren Grund. ({8}) Damit hat der Ausschuss mit einer ganz großen Mehrheit - Ausnahme waren nur die Kollegen der Fraktion Die Linke - keine immunitätsrechtlichen Gründe für eine Wiederherstellung der Immunität der Betroffenen gesehen. Daher bitte ich um Zustimmung zu den beiden Anträgen. Besten Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Sonja Steffen von der SPD Fraktion.

Sonja Steffen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004164, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Sprecherin des Immunitätsausschusses für die Fraktion der SPD ist es mir ein Bedürfnis, zu den Fällen der Kollegen der Linksfraktion ein paar klärende Worte zu sagen. Am 19. Februar 2011 haben Tausende Menschen den Nazis die Stirn geboten und versucht, einen Marsch der Neonazis zu blockieren. Unter ihnen waren - das werden viele von Ihnen wissen - Vertreter der Gewerkschaften, der Sozialverbände, der Kirchen und auch viele Politikerinnen und Politiker aller demokratischen Parteien, unter ihnen auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete. Nun haben die Polizei und die Staatsanwaltschaft gegen diese Gegendemonstranten ermittelt, und es sind strafrechtliche Maßnahmen erfolgt. Die gingen von einer Einstellung über die Einstellung unter Auflagen bis hin zu Strafbefehlen und Urteilen. Das kam auf die jeweiligen Einzelfälle an. Nun fragt man sich wahrscheinlich, was an einer solchen Blockade, solange sie friedlich vonstatten geht, strafrechtlich relevant sein soll. ({0}) Strafrechtlich relevant ist nach § 21 Versammlungsgesetz, wenn - ich zitiere aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes -: eine Straße durch in mehreren Reihen zum Teil eingehakt sitzende Demonstranten für Fußgänger blockiert und dadurch ein angemeldeter Demonstrationszug … zum Halten gezwungen wird. Dies, meine Damen und Herren, ist nicht nur in Bayern so, sondern diese Definition wird - das werden viele von Ihnen, die Jura studiert haben, schon im ersten Semester erfahren haben - bis zum heutigen Tag von der deutschen Rechtsprechung angewandt. ({1}) Ich bin zwar überzeugt davon, dass viele Abgeordnete - ich höre die Zurufe von den Linken - und auch viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an dieser Stelle mit Unverständnis reagieren. Aber es ist tatsächlich bis zum heutigen Tage so: Wer sich in allerbester und vor allem friedlicher Absicht durch eine Blockade gegen einen Aufzug von Neonazis stellt, kann nach heutigem Recht strafrechtlich verurteilt werden. ({2}) Ihr Vorbringen ist daher sympathisch und verständlich, aber unser deutsches Recht ist so. Die Dresdner Sicherheitsbehörden übrigens stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Antineonaziprotesten massiv in der Kritik. Später wurde beispielsweise bekannt, dass bei einer massenhaften Erfassung die Handyverbindungsdaten Tausender Demonstranten - ich habe gelesen, dass es sogar insgesamt 138 000 Daten waren - gespeichert worden sind. Ein solches Vorgehen macht auch mir große Sorgen. ({3}) Anlässlich der Demonstration in der Fritz-LöfflerStraße, um die es hier geht, an der die beiden Kollegen der Linksfraktion teilgenommen haben, hat die Staatsanwaltschaft Dresden - das hat der Vorsitzende des Immunitätsausschusses schon gesagt - gegen eine Vielzahl von Personen Ermittlungsverfahren wegen des Tatbestandes des § 21 Versammlungsgesetz durchgeführt. Unter den mehr als 200 strafrechtlich verfolgten Personen befanden sich insgesamt zwölf Abgeordnete aus Landtagen und Bundestag. Übrigens waren neben den beiden Kollegen der Linksfraktion auch Abgeordnete von SPD und den Grünen unter den bestraften Personen. Vor dem Gesetz, meine Damen und Herren, sind alle Menschen gleich. Aber es besteht für die Abgeordneten des Bundestages eine Besonderheit. Für sie gilt nämlich Art. 46 Grundgesetz. Jede strafrechtliche Verfolgung eines Abgeordneten ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Bundestages möglich. Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses hat es schon gesagt: Die Immunität schützt nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe, sondern sie soll die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes sicherstellen. Diese historische Bestimmung hat ihren Ursprung aus der Zeit der Weimarer Republik. Daher darf der Immunitätsausschuss nicht über Sinn und Unsinn der strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit Blockaden gegen Aufzüge entscheiden. Auch in eine Beweiswürdigung darf er nicht eintreten, und er darf vor allem nicht politisch entscheiden nach dem Motto: Wer für eine staatspolitisch sinnvolle und wichtige Sache kämpft, darf nicht bestraft werden. Der Immunitätsausschuss hat einzig danach zu entscheiden, ob ein Akt staatlicher Willkür aus politischen Motiven gegen einen Abgeordneten vorliegt. Hier haben wir uns die Prüfung weiß Gott nicht leicht gemacht. Wir haben mehrmals intensiv im Immunitätsausschuss über diese Fälle beraten. Die erste Stellungnahme der Dresdner Staatsanwaltschaft war übrigens so dünn, dass wir von der Opposition sie als so unzureichend empfunden haben, dass wir uns zunächst für die Immunität der beiden Abgeordneten eingesetzt haben. Aber eine weitere Stellungnahme der Staatsanwaltschaft hat gezeigt, dass unsere Bedenken nicht berechtigt waren; denn, wie bereits erwähnt, neben den beiden Kollegen der Linken wurden nicht nur Abgeordnete und Mandatsträger, sondern eine Vielzahl weiterer Personen wegen des gleichen Tatbestandes strafrechtlich behandelt. Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Wir sind als Immunitätsausschuss nicht berechtigt, uns an die Stelle der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zu setzen, sondern haben eine willkürliche Strafverfolgung von Abgeordneten zu verhindern. Vielleicht bieten die Vorfälle in Dresden jedoch der Dresdener Staatsanwaltschaft die Gelegenheit, zukünftig ihr Vorgehen gerade im Zusammenhang mit politisch motivierten Aufzügen noch gründlicher und sensibler zu organisieren. ({4}) Ich habe vorhin vernommen, dass das 2012 schon wesentlich besser vonstatten gegangen ist. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass es sehr zu begrüßen wäre, wenn wir diese Fälle zum Anlass nähmen, im Parlament über die strafrechtliche Relevanz von friedlichen Blockaden bei Demonstrationen zu debattieren. Vielen Dank. ({5})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Jetzt hat der Kollege Jörg van Essen von der FDPFraktion als Berichterstatter das Wort.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat es gerade schon gesagt: Ich bin der Berichterstatter in dieser Angelegenheit. Ich unterstütze den Antrag, den der Vorsitzende des Immunitätsausschusses hier vorgetragen hat. Was sind die Fakten? Ich glaube, es kommt ganz wesentlich auf die Fakten an. Zunächst einmal ist es richtig: Es hat hier eine angemeldete und nicht verbotene Demonstration von Kräften von rechts außen gegeben. ({0}) Dagegen hat sich ein Bündnis gebildet. Ich glaube, dass wir es hier - das muss man feststellen - in der ganzen Breite des Hauses schätzen, dass es so etwas gibt, dass sich die Menschen mit diesen Aufzügen von rechts nicht zufriedengeben. Und trotzdem - ich finde, die Kollegin Steffen hat das sehr gut herausgearbeitet - haben wir all das im Immunitätsausschuss nicht zu bewerten. Vielmehr haben wir das zu bewerten, was uns rechtlich zusteht, und das sind folgende Fakten: Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft - im Gegensatz zur Kollegin Steffen habe ich keinen Anlass, in diesem Zusammenhang irgendwelche Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft in Dresden zu erheben - hat es gegen 12.30 Uhr ein Durchbrechen der Polizeiabsperrungen und die Blockade einer Kreuzung gegeben. Es hat dann um 13.30 Uhr die Anmeldung einer Gegendemonstration durch eine Kollegin aus dem Bundestag gegeben. Bei den Verhandlungen zwischen der Kollegin als Versammlungsleiterin und der Polizei ist es zu der polizeilichen Auflage gekommen, die Blockade um etwa 100 Meter zu verlegen. Die Kollegin aus dem Bundestag hat offensichtlich mit den Demonstranten gesprochen ({1}) und danach der Polizei mitgeteilt, dass sie keinen Einfluss auf die Demonstranten habe. Es war die Kollegin aus dem Deutschen Bundestag, die dann um 14.05 Uhr diese Gegendemonstration für aufgelöst erklärt hat. Das heißt, wir hatten zu prüfen, ob hier möglicherweise Demonstrationsrechte aus Art. 8 des Grundgesetzes zum Tragen kommen, und wir müssen feststellen, dass es eine Kollegin des Bundestages war, die die Versammlung für aufgelöst erklärt hat. Die Polizei hat dann nicht sofort Maßnahmen ergriffen, sondern etwa eine halbe Stunde abgewartet und zwischen 14.27 Uhr und 14.37 Uhr mehrfach zum Verlassen der Kreuzung aufgefordert. - Das ist der Tatbestand. Für uns war wichtig: Gibt es irgendwelche Hinweise auf Willkür aus politischen Gründen? Ich glaube, dass hier die Tatsachen dafür sprechen, dass das nicht der Fall war. Es sind über 200 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, davon zwölf Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder von Verfassungsorganen wie des Landtages Sachsen und des Bundestages. Wichtig ist - das spricht ganz wesentlich gegen Willkür -: Von diesen zwölf Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete sind inzwischen sechs wegen Geringfügigkeit unter Auflagen eingestellt worden. Diese Einstellung nach § 153 a StPO setzt voraus, dass zum einen der Betroffene, dem eine Straftat vorgeworfen wird, zustimmt, dass ihm eine Auflage gemacht wird, und zum anderen das zuständige Amtsgericht zustimmt, weil es prüfen muss, ob tatsächlich ein strafrechtlicher Vorwurf zu erheben ist oder nicht. Das ist in diesen sechs Fällen so geschehen. Das heißt, diese Kollegen haben mit ihrer Zustimmung deutlich gemacht, dass sie einsehen, dass es hier einen Verstoß gegen § 21 des Versammlungsgesetzes gegeben hat. Ich finde die Lösung übrigens der Situation sehr angemessen, weil die Kollegen damit nicht vorbestraft sind. Einige der Betroffenen haben sich mit dem Angebot der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden erklärt. Auch in einem solchen Fall hat ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland eine klare Lösung: Ein unabhängiger Richter hat zu entscheiden, ob der Vorwurf zu Recht erhoben wird oder nicht. Inzwischen gibt es elf rechtskräftige Verurteilungen wegen dieses Vorgangs. Das alles macht deutlich, dass man von Willkür überhaupt nicht sprechen kann. ({2}) Wir empfehlen, dass wir auch hier die unabhängige Justiz entscheiden lassen und niemanden sonst. ({3}) Wenn wir den Dingen ihren Lauf lassen, erfolgt das, was bei allen anderen Bürgern auch geschehen ist: Die unabhängige Justiz prüft, ob ein berechtigter Vorwurf gegen diese beiden Kollegen aus der Linksfraktion erhoben wird oder nicht. Deshalb ist meine herzliche Bitte, dass wir kein Sonderrecht für zwei Abgeordnete schaffen, sondern dass wir die Justiz prüfen lassen, ob dieser Vorwurf durch die Staatsanwaltschaft zu Recht erhoben wird oder nicht. Das ist der richtige Weg. Der Bundestag war immer gut beraten, dass er die unabhängige Justiz hat entscheiden lassen. Vielen Dank. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die letzte Erklärung erfolgt jetzt durch den Kollegen Volker Beck von Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr van Essen, ich komme zum gleichen Ergebnis, aber mit etwas anderen Akzenten in der Argumentation. Egal, wie wir auf die Tat und auf die politische Motivation, die hinter der Tat steht, blicken, das Entscheidende ist: Was haben wir als Deutscher Bundestag, was haben wir als Immunitätsausschuss zu entscheiden? Sie haben völlig korrekt gesagt: Wir entscheiden nicht, ob die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft Dresden richtig ist. Wir entscheiden auch nicht, ob wir das für eine moralisch oder politisch billigenswerte Tat halten, sondern wir entscheiden nur: Erkennen wir in den Ermittlungen, in den Sanktionen eine Schikane der Justiz gegen einen Abgeordneten, um die Freiheit des Mandats oder die Freiheit und Arbeitsfähigkeit des Bundestages zu treffen? Das war uns zu Beginn des Verfahrens nicht ganz klar, weil die Staatsanwaltschaft zunächst sehr dünn berichtet hat. Sie von der Koalition hatten sich dann trotz der Sachlage - vertrauend darauf, dass es so sein möge, wie es dann am Ende auch war - entschlossen, als Mehrheit zu sagen: Wir heben die Immunität auf und lassen die Sanktion zu. Erst als die Koalition gemerkt hat, dass wir uns wegen der nicht beantworteten Fragen, die ich gestellt hatte und die alle Kollegen von der Opposition gleichermaßen bewegt haben, entschieden hatten, der Aufhebung nicht zuzustimmen - es war Weihnachten, eine besinnliche Zeit -, hat sich die Koalition besonnen und die Fragen schließlich doch an die Staatsanwaltschaft Dresden übermittelt. Das Ergebnis dieser Befragung war ganz eindeutig: 200 Bürgerinnen und Bürger sahen sich für die gleiche Tat zum gleichen Zeitpunkt am gleichen Ort strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. ({0}) Wenn das so ist, dann kann es nicht sein, dass mit Abgeordneten anders umgegangen wird als mit anderen Bürgerinnen und Bürgern. Ich sehe aber schon - und das ist meine Botschaft nach Dresden -, dass die Staatsanwaltschaften mit juristischen Tatbeständen trotz gleicher Rechtslage unterschiedlich umgehen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund zum Beispiel hat bei Blockadevorgängen eine ganz andere Praxis. Ich will der Staatsanwaltschaft Dresden vermitteln - wenn wir hier schon frei reden -, dass ich mir wünsche, Dresden würde sich die zum Vorbild nehmen. Wenn sie das nicht tut, dann bleibt im Falle einer als ungerecht empfundenen Sanktion nur der Weg, sich durch die Instanzen zu klagen. Das ist der Sinn von Gewaltenteilung. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem wir als Legislative eine Rolle haben, die Justiz eine andere Rolle hat und die Exekutive wieder eine andere Rolle hat. Daran müssen wir uns halten. Als Abgeordnete dürfen wir uns nicht anheischig machen, hier eine Sonderrolle in Anspruch zu nehmen. Damit dieses Verfahren des Immunitätsrechts Akzeptanz in der Bevölkerung und unter den Kolleginnen und Kollegen findet, wird von uns als Mitgliedern des ImmuVolker Beck ({1}) nitätsausschusses verlangt, besondere Zurückhaltung in der Öffentlichkeit bezüglich der strafrechtlichen Vorwürfe zu üben. Wir haben diese Vorwürfe zu prüfen, aber nur im Lichte des Immunitätsrechtes und nicht im Sinne der Motivation der Kolleginnen und Kollegen, und wir dürfen nicht als Ersatzstrafrichter in diesen Fragen auftreten. An dieser Stelle will ich eine kritische Anmerkung machen, Herr Kollege Strobl, unser Ausschussvorsitzender. Wir haben am gleichen Tag über einen weiteren Fall diskutiert, über die Nichtwiederherstellung der Immunität des Kollegen Gysi. Dabei ging es um eine angebliche Falschaussage an Eides statt. Dazu haben Sie in einem Interview gesagt: „Aber natürlich wirkt schon der Vorwurf schwer.“ Ich finde, wenn wir so argumentieren, wie ich es gerade bezüglich der Dresdner Blockadefälle getan habe, dann steht uns als Mitgliedern des Ausschusses und Ihnen als Vorsitzendem unseres Ausschusses eine solche Bewertung nicht zu. ({2}) Das mögen andere Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Meinungskampfes zwischen den Fraktionen auch bei solchen Fragen halten, wie sie wollen. Ich rate da generell zur Zurückhaltung. Ich halte es für möglich, dass auch für Abgeordnete in einem Strafverfahren zunächst einmal die Unschuldsvermutung gilt. Das mögen andere anders handhaben, aber wir müssen die Akzeptanz dieses Verfahrens, das von der Linksfraktion durch Politisierung angegriffen wird, schützen, indem wir uns besonders zurückhaltend zu diesen Fragen äußern. Mir wurden die gleichen Fragen wie Ihnen gestellt. Ich hätte das Interview auch geben können. Ich habe alle Anfragen zurückgewiesen. ({3}) Ich weiß, der Kollege van Essen hat das genauso gehandhabt. Ich finde, daran sollten wir uns halten, um die Akzeptanz des Verfahrens nicht zu gefährden. Ich hoffe, dass die Verfahren, über die wir heute reden, die Bürgerinnen und Bürger nicht dazu bringen, sich zurückhaltender zu engagieren. Wir Abgeordnete sagen: Auch wir Abgeordnete stehen für die Konsequenzen unseres Handelns ein. Ich war letztes Jahr auch in Dresden. Mich hat es komischerweise nicht erwischt; aber das war eher Zufall. Ich war dieses Jahr in Magdeburg und habe blockiert gegen die Naziaufmärsche. Ich muss das oft in Köln gegen die lokale rechtsradikale Partei pro Köln tun. Ich werde das weiter tun. Ich will da keine Extrawurst, sondern ich will den Bürgerinnen und Bürgern sagen: Ich stelle mich möglichen Konsequenzen, wenn ich eine Linie übertreten habe, weil ich dachte, ich sei moralisch und politisch dazu berechtigt oder sogar dazu verpflichtet. Ziviler Ungehorsam bedeutet auch, dass man für die Konsequenzen des zivilen Ungehorsams einsteht. Diesbezüglich haben wir als Abgeordnete eine Vorbildfunktion. Wir müssen sagen: Ja, wir stehen zu diesen Konsequenzen, ({4}) und wir wollen nicht privilegiert und geschützt werden. Sie fordern für sich ein Privileg und ein Sonderrecht. Das ist nicht legitim. ({5})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die zwei Beschlussempfehlungen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt in seinen Beschlussempfehlungen, die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens jeweils zu erteilen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12285? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12286? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Auch diese Beschlussempfehlung ist mit gleichem Stimmverhältnis angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 e auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ({0}) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/12 - Drucksache 17/12397 Berichterstattung:Abgeordneter Siegfried Kauder ({1}) Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, in dem Streitverfahren Stellung zu nehmen und den Präsidenten zu bitten, Professor Dr. Martin Nettesheim als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 39 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ({2}) Übersicht 8 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht - Drucksache 17/12398 Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Wiederum einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkte 39 g bis 39 q. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Zunächst rufe ich Tagesordnungspunkt 39 g auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({3}) Sammelübersicht 526 zu Petitionen - Drucksache 17/12201 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 39 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({4}) Sammelübersicht 527 zu Petitionen - Drucksache 17/12202 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ebenfalls einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 i auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({5}) Sammelübersicht 528 zu Petitionen - Drucksache 17/12203 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPDFraktion bei Gegenstimmen der Linken und Enthaltung der Grünen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 39 j auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({6}) Sammelübersicht 529 zu Petitionen - Drucksache 17/12204 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 39 k: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({7}) Sammelübersicht 530 zu Petitionen - Drucksache 17/12205 Wer ist dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 39 l: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({8}) Sammelübersicht 531 zu Petitionen - Drucksache 17/12206 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist bei Gegenstimmen der Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 39 m auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({9}) Sammelübersicht 532 zu Petitionen - Drucksache 17/12207 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 39 n auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({10}) Sammelübersicht 533 zu Petitionen - Drucksache 17/12208 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist bei Gegenstimmen der SPD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 39 o: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({11}) Sammelübersicht 534 zu Petitionen - Drucksache 17/12209 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist bei Gegenstimmen der Linken und der Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 39 p: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({12}) Sammelübersicht 535 zu Petitionen - Drucksache 17/12210 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen von SPD und Grünen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 39 q auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({13}) Sammelübersicht 536 zu Petitionen - Drucksache 17/12211 Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Ich rufe nun die Zusatzpunkte 4 a bis e auf. Zunächst kommen wir zum Zusatzpunkt 4 a: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({14}) zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Angebot von Spielhallen mit dem Baugesetzbuch begrenzen - Drucksachen 17/4201, 17/5698 Berichterstattung:Abgeordneter Peter Götz Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/5698, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/4201 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Sie ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Grünen und Enthaltung von SPD und Linken. Wir kommen nun zu Zusatzpunkt 4 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({15}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Nicole Maisch, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stärkung der Fahrgastrechte im Fernbusverkehr - Drucksachen 17/5057, 17/7822 Berichterstattung:Abgeordneter Volkmar Vogel ({16}) Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7822, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/5057 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung der SPDFraktion. Ich rufe nun Zusatzpunkt 4 c auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({17}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein einheitliches Lkw-Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen in Europa - Drucksachen 17/6480, 17/7887 Berichterstattung:Abgeordneter Oliver Luksic Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7887, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/6480 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Sie ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken. Zusatzpunkt 4 d: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({18}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, SvenChristian Kindler, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Anbindung deutscher Seehäfen verbessern Alternativen zur Y-Trasse vorantreiben - Drucksachen 17/11352, 17/12366 Berichterstattung:Abgeordneter Werner Simmling Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12366, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/11352 abzulehnen. Wer stimmt dafür? - Dagegen? - Enthaltungen? Die Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der Linken und der Grünen. Wir kommen zu Zusatzpunkt 4 e: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({19}) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen - Drucksachen 17/9947, 17/12369 Berichterstattung:Abgeordnete Veronika Bellmann Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12369, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/9947 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Diese Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Jetzt rufe ich Zusatzpunkt 5 auf: Aktuelle Stundeauf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Umstrittene Weichenstellungen - rot-grüne Politik in den Bundesländern Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Dr. Frank Steffel von der CDU/CSU-Fraktion. ({20})

Dr. Frank Steffel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004163, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund der Steuerzahler ist von den rot-grünen Plänen geschockt und spricht von einer „Steuererhöhungsorgie“. Die Medien sprechen von einem steuerpolitischen Amoklauf, und das Handelsblatt titelt: Der rot-grüne Steuerhammer schlägt zu. ({0}) Ursache für diesen Aufschrei der Medien, der Wissenschaft und der Fachleute ({1}) sind die rot-grünen Koalitionsverträge in NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und jüngst in Niedersachsen. Sie erhöhen in den rot-grün geführten Ländern Steuern, Gebühren und Abgaben dramatisch. Sie wollen den Spitzensteuersatz um 7 Prozentpunkte anheben. Dadurch würden höhere Steuersätze nach den Vorstellungen der Grünen schon ab 54 000 Euro und nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten ab 64 000 Euro Jahresbruttoeinkommen greifen. ({2}) Sie sind gegen die Abschaffung der kalten Progression und dagegen, dass Menschen, die mehr leisten und eine kleine Lohnerhöhung bekommen, davon etwas übrig behalten. ({3}) Sie wollen für den Mittelstand und für unsere Unternehmen die Gewerbesteuer erhöhen. Sie wollen die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer erhöhen bzw. haben das in den meisten rot-grün geführten Ländern bereits getan; die Erhöhung ist dramatisch und hoch zweistellig. Sie wollen das Ehegattensplitting und gleichzeitig die Kinderfreibeträge abschaffen. ({4}) Sie wollen eine kommunale Wirtschaftsteuer - was auch immer das ist - einführen. ({5}) Sie erhöhen die Gebühren für staatliche bzw. behördliche Leistungen in allen rot-grün geführten Bundesländern deutlich. ({6}) Sie sprechen sich für eine Erhöhung kommunaler Abgaben aus. Sie wollen die Vermögensteuer wieder einführen, obwohl es als Ausgleich für ihre Abschaffung 1997 eine deutliche Anhebung der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer gegeben hat. Außerdem wollen Sie die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer durch eine Erhöhung der Erbschaftsteuer deutlich steigern. Sie wollen das Dienstwagenprivileg abschaffen und die pauschale Versteuerung von 1 Prozent auf 1,5 Prozent des Listenpreises um sage und schreibe 50 Prozent erhöhen. Sie wollen die Schenkungsteuer drastisch erhöhen, wie man in Ihren Koalitionsvereinbarungen nachlesen kann. ({7}) In Schleswig-Holstein wollen Sie sogar noch zusätzlich eine Klimaschutzsteuer - was immer das nun wieder ist einführen. Sie täuschen die Menschen, wenn Sie sagen, diese Steuererhöhungen träfen nur die Reichen. Diese Steuererhöhungen treffen alle Menschen in Deutschland. Natürlich treffen sie zuerst die Bezieher mittlerer Einkommen und die Leistungsträger unserer Gesellschaft. ({8}) Wenn Sie die Steuern für Vermieter erhöhen, zahlt der Mieter die Zeche. ({9}) Wenn Sie die Steuern für Handwerksbetriebe erhöhen, zahlen die Verbraucher durch höhere Preise und die Mitarbeiter durch sinkende oder nicht steigende Löhne die Zeche. Wenn die Unternehmen in Deutschland mehr Steuern zahlen müssen, entlassen sie ihre Mitarbeiter und erhöhen die Preise. Die Konsequenzen sind: Die Arbeitslosigkeit steigt, und die Lohnnebenkosten steigen ebenfalls. Sie von Rot-Grün haben unser Land ab 1998 mit Schröder, Lafontaine, Fischer und Trittin gegen die Wand gefahren. ({10}) Das Ergebnis rot-grüner Politik waren 5 Millionen Arbeitslose, Rekordpleiten von Unternehmen, Rekordpleiten im Mittelstand und übrigens auch Rekordpleiten bei Privatpersonen. ({11}) Sie haben durch Ihre falsche Politik Millionen von Menschen in Hartz IV geschickt, und Sie haben den Begriff „Minuswachstum“ überhaupt erst eingeführt. ({12}) Sie haben Rekordschulden gemacht, Herr Heil, Sie haben gegen die Maastricht-Kriterien verstoßen, und Sie tragen die Verantwortung für die Aufweichung des Euros. ({13}) Sie haben die Lohnnebenkosten auf 42 Prozent erhöht. ({14}) Deutschland war nach wenigen Jahren Rot-Grün das absolute Schlusslicht in Europa und trug die rote Laterne. ({15}) Als Schröder seinen Irrtum bemerkte, hat ihm die SPD die Gefolgschaft verweigert. Deswegen, meine Damen und Herren, ist seit 2005 Angela Merkel Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Seitdem hat sich Deutschland verändert. ({16}) Die Arbeitslosigkeit ist um die Hälfte gesunken. Mit über 42 Millionen Erwerbstätigen haben wir in Deutschland Rekordbeschäftigung. Die Schuldenbremse wird eingehalten. Ab 2014 werden wir keine neuen Schulden mehr machen. Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sinken kontinuierlich; mittlerweile liegen sie insgesamt deutlich unterhalb von 40 Prozent. Wir haben die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen, und das haben wir ganz ohne Steuererhöhungen geschafft. ({17}) Es ist 1 Million Menschen weniger in Hartz IV, davon übrigens 250 000 Kinder; das finde ich besonders wichtig. ({18}) Heute, unter Angela Merkel, sind wir spitze in Europa. Wir sind spitze beim Wachstum. Wir sind spitze bei der Beschäftigung. Wir sind spitze beim Konsolidieren. Wir sind absolute Weltspitze beim Export. Wir sind spitze bei Wissenschaft, Bildung und Forschung. Wir sind spitze bei den Steuereinnahmen und bei der Steigerung der Steuereinnahmen, und das alles ohne Steuererhöhungen. Meine Damen und Herren, Deutschland geht es besser. ({19}) Wenn Sie Fachleuten, Wissenschaftlern und naturgemäß uns nicht glauben, dann glauben Sie doch wenigstens Ihrem Altkanzler Gerhard Schröder. ({20}) Altkanzler Schröder hat sich gerade in einem Interview zu den Plänen der SPD geäußert und gesagt: Die Pläne, die Steuern zu erhöhen, halte ich für ganz falsch. Niemand in Deutschland, meine Damen und Herren, kann sagen, er habe das nicht gewusst. Die rot-grün regierten Länder machen vor, was man im Bund vorhat, wenn man die Wahlen gewinnen würde. Insofern haben Sie recht: Deutschland steht im September 2013 vor einer Richtungsentscheidung. In Anbetracht der Ergebnisse Ihrer Politik bin ich sicher, die Deutschen werden die richtige Richtungsentscheidung treffen. Herzlichen Dank. ({21})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Hubertus Heil von der SPDFraktion. ({0})

Hubertus Heil (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003142, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen haben bei der Landtagswahl am 20. Januar dieses Jahres den Wechsel gewählt. Sie haben der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen einen Regierungs- und Gestaltungsauftrag erteilt. Nach Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben CDU/CSU und FDP damit ein weiteres Bundesland verloren. Schwarz-Gelb regiert nur noch in drei Bundesländern. Ich füge hinzu: Im Herbst gibt es die Möglichkeit, dies in zwei weiteren Bundesländern, in Hessen und Bayern, zu ändern. ({0}) Ohne Zweifel, Herr Steffel, sind die Wahlniederlagen Ihrer Ministerpräsidenten auch das Ergebnis einer verfehlten Politik in den Ländern, aus jeweils sehr spezifischen Gründen. Aber eines werden Sie den Menschen nicht ausreden können: Die dramatische Serie der Wahlniederlagen von Schwarz-Gelb ist auch ein dramatisches Misstrauensvotum der Menschen gegenüber dieser Merkel-Regierung. ({1}) Nach meiner festen Überzeugung ist das auch kein Wunder. Schließlich ist Ihre Regierung die schlechteste Regierung seit 1949; ({2}) ich komme gleich darauf zurück. Ich sage Ihnen: Den Schmerz in Ihren Reihen kann ich verstehen. Wahlniederlagen sind schmerzhaft. Wir haben das erlebt, und Sie, Herr Steffel, haben das hier in Berlin dramatisch erlebt. Wahlniederlagen tun wirklich sehr weh. Der Schmerz in Ihren Reihen muss so groß sein, dass Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Was immer der Grund dafür war, diese Aktuelle Stunde zu beantragen - es ist ein sehr durchsichtiger Grund; das Hubertus Heil ({3}) war ja während Ihrer Rede spürbar -, Sie zeigen damit vor allen Dingen eines: Sie sind ganz schlechte Verlierer. Das mögen die Menschen nicht. Sie versuchen, die niedersächsische Landesregierung, die gerade einmal zwei Tage im Amt ist, mit Vorwürfen und Behauptungen zu überziehen. Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, dass wir uns an zwei Stellen einmal mit diesen Vorwürfen auseinandersetzen können. Fangen wir an mit der Finanzpolitik. Wie sieht denn die Bilanz von schwarz-gelber Regierungspolitik in Niedersachsen aus? Sie hinterlassen der neuen Landesregierung in Hannover eine Landesverschuldung von 60 Milliarden Euro; das ist das Ergebnis von zehn Jahren Regierung Wulff bzw. McAllister. ({4}) Ich sage Ihnen: Die Regierung von Stephan Weil, die neue rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen, wird die Neuverschuldung konsequent zurückführen und die Schuldenbremse, die laut Grundgesetz auch für die Länder vorgesehen ist, einhalten, und zwar durch eine sparsame Haushaltspolitik. Gleichzeitig müssen wir in Zukunft investieren, zum Beispiel in eine bessere Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Dafür trägt eine gerechtere Politik auf Bundesebene - in der Steuerpolitik - eine Mitverantwortung. ({5}) Herr Steffel, Sie können noch so sehr im Sound der Tea Party über die Steuern in diesem Land reden - Tatsache ist, dass, wenn Steuern und Abgaben zusammengezählt werden, herauskommt, dass in Deutschland die unteren und mittleren Einkommen die Hauptlast tragen. Deshalb ist es nicht schlimm, zu sagen, dass Menschen, die durch Spitzeneinkommen Vorteile in dieser Gesellschaft genießen, auch ein Stück mehr dazu beitragen sollen, die Haushalte zu konsolidieren und in die Zukunft dieses Landes zu investieren. Das zu diffamieren, ist ein durchsichtiges Spiel, Herr Steffel. Mit der Realität in Niedersachsen und in Deutschland hat das nichts zu tun. Wir bekennen uns dazu: Wir wollen die öffentlichen Haushalte in Ordnung bringen. Angesichts eines veränderten Aufbaus unserer Gesellschaft müssen wir gleichzeitig mehr in Bildung und in Forschung und in die Infrastruktur in diesem Land investieren. ({6}) Deshalb geht nicht zusammen, was Sie den Menschen versprechen: gleichzeitig mehr Geld auszugeben und mehr zu sparen und die Steuern zu senken. Dieser schwarz-gelbe Weg ist - das werden wir deutlich machen - zu Ende. Die Schuldenbremse verpflichtet die öffentliche Hand, auf der Ausgabenseite vernünftig zu haushalten, sie verpflichtet uns aber auch, dafür zu sorgen, dass Bund, Länder und Kommunen vernünftig finanziert sind. Angesichts verrottender Infrastruktur gerade in unseren Kommunen - das liegt an der falschen Politik Ihrer Regierung - sage ich Ihnen: Schauen Sie sich einmal an, was in den Kommunen Niedersachsens nach zehn Jahren schwarz-gelber Politik an öffentlicher Infrastruktur übrig geblieben ist und was verrottet ist und was alles geschlossen werden musste! Das bedroht das Zusammenleben der Menschen in den Kommunen. Doch dort entscheidet sich, ob der Zusammenhalt einer Gesellschaft gelingt. Deshalb sage ich: Ja, wir sind für eine Politik mit Augenmaß, auch im Bereich der Steuer- und Finanzpolitik. Wir werden mit den Steuergeldern sparsam umgehen; aber wir wollen auch mehr in Bildung, Forschung und Infrastruktur investieren. Dafür brauchen wir einen angemessenen Beitrag der Spitzenverdiener in diesem Land. ({7}) Zweiter Punkt - präventiv; weil ich ahne, dass Herr Döring gleich für die FDP das Wort ergreifen wird -: In den letzten Tagen war allerlei zu lesen und zu hören, Rot-Grün wolle in Niedersachen das Sitzenbleiben abschaffen. Es kann sein, dass der eine oder andere von Ihnen da traumatische frühkindliche Erfahrungen gemacht hat. Ich sage Ihnen: Mit der Formulierung, die in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, ist etwas ganz anderes gemeint. Richtig ist, dass in meinem Heimatland Niedersachsen nach Studien der Bertelsmann-Stiftung - einem unabhängigen Institut - in schwarz-gelber Zeit ein trauriger Rekord in der Schulpolitik aufgestellt wurde: Das Abstufen nach unten in der Bildung hatte richtig Konjunktur, der soziale Aufstieg war in Niedersachsen besonders schwierig. Deshalb wollen wir, wo immer es geht - durch die frühe und individuelle Förderung von Kindern, auch durch die Möglichkeit zu längerem gemeinsamem Lernen -, dafür sorgen, dass kein Kind zurückgelassen wird, dass jeder eine Chance auf sozialen Aufstieg durch Bildung bekommt. Wir wollen, dass Leistung und Talent sich entfalten können und nicht Herkunft in diesem Land zählt. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. ({8}) Deshalb ist es richtig, dass Rot-Grün in Niedersachsen die Studiengebühren, die Sie eingeführt haben, wieder abschafft. Inzwischen macht das ja Schule: Die CSU ist inzwischen auch auf die Idee gekommen, die Studiengebühren in Bayern infrage zu stellen. Ich sage Ihnen zum Schluss: Es wird Ihnen nicht gelingen, Ihren Schmerz mit lauten Reden zu übertönen, Herr Steffel. Sie haben in vielen Städten und Ländern in Serie Wahlen verloren. Das wird sich fortsetzen. Der Grund liegt, wie gesagt, auch in Ihrer Bundespolitik. Ich werde Ihnen zum Schluss ein paar Fragen mit auf den Weg geben, die Sie beantworten müssen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Heil.

Hubertus Heil (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003142, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Schlusskurve, Herr Präsident.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte.

Hubertus Heil (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003142, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich frage Sie: Wer verweigert den Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn? Es ist die Merkel-Regierung. Wer hat ein unsinniges Betreuungsgeld eingeführt? Es ist die Merkel-Regierung. Wer versucht, durch ein Abkommen mit der Schweiz Steuerkriminelle zu schützen? Es ist die Merkel-Regierung.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

So, jetzt ist es aber gut.

Hubertus Heil (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003142, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das ist der Grund, warum wir im Herbst auf den Wechsel setzen - der jetzt eingeleitet wird mit den Wahlen in Niedersachsen und darüber hinaus. Herzlichen Dank. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Patrick Döring für die FDP-Fraktion. ({0})

Patrick Döring (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003748, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer angesichts eines demokratischen, aber knappen Ergebnisses in Niedersachsen hier, lieber Herr Heil, von einem dramatischen Vertrauensverlust spricht, der hat nicht den nötigen Respekt vor den Wählerinnen und Wählern; man kann hier auch anders auftreten. ({0}) Die Freien Demokraten und die Union haben das Land in einer Zeit übernommen, als es auf einem Abstiegsrang stand - im Wachstum, bei der Verschuldung und in der Bildung. Jetzt, zehn Jahre nachdem Union und FDP dieses Land regiert haben, sind so viele Menschen in Niedersachsen Lehrer wie noch nie in der Geschichte des Landes. Die Neuverschuldung für die nächsten Haushalte ist so niedrig angesetzt wie noch nie, und wir lagen im Wirtschaftswachstum auf Platz 2 hinter Bayern vor dem grün-rot regierten Baden-Württemberg. ({1}) Das ist die Bilanz nach zehn Jahren Schwarz-Gelb in Niedersachsen. ({2}) Wenn man Ihren Koalitionsvertrag und jene in BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen liest und die praktische Politik in diesen Ländern betrachtet, dann sieht man: Trotz Rekordsteuereinnahmen steigen die Schulden in all diesen Bundesländern überproportional. Die Neuverschuldung in den Bundesländern in Deutschland hat zwei Farben: Rot und Grün. Sie sind nicht bereit zu sparen, und genau das ist der Fehler. ({3}) Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag viele Wohltaten versprochen und ist im Unkonkreten geblieben. Steuererhöhungen im Bund, die niemals kommen werden, sollen die Wohltaten bezahlen. Steuererhöhungen im Land sind angekündigt. Wer Grundsteuer und Grunderwerbsteuer erhöht, der belastet nicht die Superreichen und die Immobilienbesitzer, sondern er belastet am Ende die Mieterinnen und Mieter. Das ist Politik von Rot-Grün in schwieriger Zeit. ({4}) Kommen wir zu der wunderbaren Diskussion über die Schulpolitik. Lieber Herr Heil, ich will mich nicht in den schulpolitischen Details verlieren. ({5}) Ich möchte einmal den Satz erwähnen, den die neue Kultusministerin sagte und der aus meiner Sicht bemerkenswert ist. Sie sagte: „Leistung macht krank, und wir wollen ein Lernen ohne Angst.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundfesten dieser sozialen Marktwirtschaft sind zuallererst: „Leistung macht stolz“, und wir sollten in unseren Schulen vermitteln, dass Leistung etwas Gutes und Schönes ist und nichts, was angst oder krank macht. ({6}) Das Einzige, was in Ihren Schulsystemen den Menschen mit auf den Weg gegeben wird, ist, dass sich der Staat in jedem Fall kümmern wird und man möglichst viel abgenommen bekommt, nicht nur Verantwortung, sondern am Ende auch Geld. Das ist genau der Punkt. ({7}) Dann wird hier so blumig gesagt, wir wollten den vermeintlich Reichen ({8}) - in Wahrheit der gesellschaftlichen Mitte - mehr Geld für Bildung und Infrastruktur abnehmen. Was passiert denn? In Baden-Württemberg und in Niedersachsen sollen zukünftig weniger Menschen Lehrer im Schulsystem vor Ort sein. Sie wollen Personalkosten sparen, statt in Bildung zu investieren. Sie nehmen mit der Abschaffung der Studiengebühren ohne Kompensation - jedenfalls ohne gegenfinanzierte - den Universitäten in Niedersachsen gewaltige Geldmengen, ({9}) und der Qualitätsverlust in unseren Hochschulen wird groß sein. Was ich aber viel schlimmer finde: Sie haben alle sinnvollen verkehrspolitischen Projekte im Land auf Eis gelegt. Diese Landesregierung wird nicht in Infrastruktur investieren, sondern sie wird sich auf die blumigen Versprechen derjenigen besinnen, die irgendwo irgendwann mal eine Bahnlinie planen wollten. Die konkreten Projekte sind unterfinanziert, weil Sie sie nicht wollen. ({10}) Sie sind bei A 20 und A 39 eingeknickt, und das ist das Schlimmste, was dem Land passieren kann. ({11}) Niedersachsen ist eine starke Wirtschaftsregion, im Wachstum die zweitstärkste in Deutschland - auch, weil Niedersachsen als Vorhof zu Hamburg und Bremen sowie mit dem eigenen Tiefwasserhafen eine große industrielle Bedeutung hat. ({12}) Gerade die Logistikwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle beim Wachstum von Niedersachsen. Dass eine neue Landesregierung nicht erkennt, dass der Ausbau von Straße, Schiene und Wasserstraße existenziell für dieses Land ist, und Planungsmittel streicht, um Fantastereien der Grünen zu finanzieren, spricht Bände. Sie wollen Infrastruktur nicht finanzieren, so wie Sie es schon in Baden-Württemberg und NRW nicht tun. ({13}) Letzte Bemerkung. Die zweitgrößte Wirtschaftskraft in Niedersachsen entfaltet die unternehmerische Landwirtschaft zusammen mit der gewerblichen Ernährungswirtschaft. Bei dem, was wir darüber lesen und hören, kann einem angst und bange werden. Wir sind stolz darauf, dass es in Niedersachsen und in ganz Deutschland gewerblich orientierte Landwirte gibt, die nicht zurück zu der subventionsfinanzierten kleinbäuerlichen Struktur, sondern sich am Markt beweisen wollen. ({14}) Das können sie in Niedersachsen Gott sei Dank, ({15}) und das soll auch so bleiben, wenn es nach uns geht. Herzlichen Dank. ({16})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Kollegin Johanna Voß das Wort. ({0})

Johanna Voß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004212, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Mit dieser Aktuellen Stunde fährt die Regierung ein billiges Manöver. Mit Blick auf den 22. September 2013 soll hier ein Lagerwahlkampf inszeniert werden. Dafür fehlen die Voraussetzungen jedoch ganz erheblich. Die Unterschiede zwischen der Regierungskoalition und SPD und Grünen sind definitiv gering. Bei zentralen Punkten sind die Übereinstimmungen viel stärker. Nehmen Sie die Friedenspolitik. Seit dem KosovoEinsatz unterscheidet sich die rot-grüne Politik, abgesehen von Einzelkämpfern wie Christian Ströbele, kaum von der konservativen Kriegsführung. Aktuell unterstützen Sie in Mali einen neokolonialen Krieg - auch im Interesse der französischen Atomindustrie. ({0}) Trittin kritisiert die Regierung von rechts und meint, Frankreich würde militärisch nicht klar genug unterstützt. Auch der Entsendung von Patriot-Raketen in die Türkei haben fast alle Abgeordneten von SPD und Grünen zugestimmt. ({1}) Wer eine militärische Eskalation vermeiden will, der darf keine Waffen in Krisengebiete schicken. Nur die Linke steht für eine konsequente Friedenspolitik, und die fängt mit der Armutsbekämpfung hier und in Afrika an. ({2}) Ein weiterer Punkt. Alle vier Fraktionen verkünden einhellig die neoliberalen Glaubenssätze. Auch hier bildet nur die Linke einen Gegenpol, einen sozialen Gegenpol. ({3}) Das gilt auch dann noch, wenn die SPD in der Opposition einige Forderungen der Linken, wie den Mindestlohn, aufgegriffen hat. Ein kurzer Blick auf den KanzlerJohanna Voß kandidaten zeigt nämlich, wie ernst es der SPD mit der tatsächlichen Umsetzung sozialer Forderungen ist. ({4}) Mit Agenda-2010-Steinbrück sehe ich keinen Politikwechsel. Am 14. März 2013 ist es zehn Jahre her, dass die Agenda-Politik angefangen hat. Das ist wahrlich kein Ruhmesblatt. Der Koalitionsvertrag in Niedersachsen zeigt, dass Rot-Grün mit dem Diktat der Schuldenbremse die fatale neoliberale Politik fortschreiben wird. Die Schuldenbremse soll nun auch in Niedersachsen landesrechtlich verankert werden. Gleichzeitig haben SPD und Grüne in den vergangenen Jahren gemeinsam mit CDU und FDP für leere Staatskassen gesorgt. Die Steuergeschenke für Unternehmen und Rettungspakete für Banken: Dazu sagt nur die Linke „Nein“. Nur die Linke lehnt das konsequent ab. Wir wollen die Reichen zur Kasse bitten; dann können wir die Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise finanzieren. Eine Millionärssteuer, wie sie die Linke fordert, würde allein in Niedersachsen 8 Milliarden Euro in die Landeskasse spülen. Stellen Sie sich das einmal vor! Aber der Koalitionsvertrag ist wachsweich. Ich wohne im Wendland und bin seit 30 Jahren, wenn nicht schon länger, in der Anti-Atom-Bewegung und war Mitglied im Gorleben-Untersuchungsausschuss. Ich habe es begrüßt, dass auch SPD und Grüne in Niedersachsen zu der Einsicht kamen, dass Gorleben nicht als Atomklo geeignet ist und aus der weiteren Endlagersuche heraus muss. ({5}) Doch das war vor der Regierungsübernahme. Von der Zusage im Wahlkampf, ein Endlagersuchgesetz nur unter Ausschluss von Gorleben mitzutragen, blieb nun - ich zitiere den Koalitionsvertrag -: Wir sehen die Gefahr, dass bei einem Verbleib Gorlebens … die Sicherheits-, Ausschluss- und Abwägungskriterien auf Gorleben zugeschnitten werden würden. Folgender klarer Satz fehlt: Wenn Gorleben im Topf bleibt, können wir einem Endlagersuchgesetz nicht zustimmen. - Das ist keine standhafte Politik; das lässt jede Menge Hintertürchen offen. Im Koalitionsvertrag fehlt ebenso ein klares Bekenntnis zu einem Fracking-Verbot. Es gibt keine klaren Aussagen dazu, nicht einmal so etwas wie ein Moratorium wie in NRW. ({6}) Auch das Verpressen des giftigen Lagerstättenwassers in den Untergrund soll, nun jedoch mit wasserrechtlicher Erlaubnis, weitergehen. Das alles fällt sogar hinter die Forderung von SPD und Grünen im Bundestag sowie hinter die der Umweltministerkonferenz zurück. ({7}) Was ist los? Der Koalitionsvertrag in Niedersachsen enttäuscht alle, die auf einen wirklichen Politikwechsel gehofft haben. ({8}) Wie bitte soll bei diesem großen neoliberalen Konsens zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün ein Lagerwahlkampf aufgemacht werden können? Ein wirklicher Politikwechsel hin zu mehr Demokratie, zu einem existenzund rentensicheren Mindestlohn und zu einer friedlichen Außenpolitik braucht eine starke Linke. Unsere Vorschläge haben wir gestern mit dem Entwurf des Wahlprogramms vorgelegt. Eindeutig fordern wir ein Fracking-Verbot. Eindeutig fordern wir: kein Endlagersuchgesetz mit Gorleben im Topf. Wir haben klare Konzepte für bezahlbare Mieten und Energiepreise, und wir haben ein durchgerechnetes Steuerkonzept. Das ist machbar und sozial gerecht, und es gibt Kommunen und Ländern wieder notwendige Handlungsspielräume. - So groß ist der Unterschied zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb in Wirklichkeit nicht. Danke schön. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Kollegin Ekin Deligöz.

Ekin Deligöz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003068, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir stehen am Anfang eines Wahljahres. Union und FDP müssen feststellen, dass sie eine Wahl nach der anderen verlieren und Rot-Grün diese gewinnt. Sie werden nervös. Das Ergebnis ist, dass Sie zu solchen Instrumenten wie der Aktuellen Stunde greifen. Eigentlich, liebe Kollegen und Kolleginnen, müssen wir Ihnen dafür danken; denn zum einen geben Sie uns jetzt die Gelegenheit, ein paar Sachen zurechtzurücken, und zum anderen zeigen Sie der Öffentlichkeit endlich einmal, wie verzweifelt Sie sind, wenn Sie hier so laut herumbrüllen und so einen komischen Krawall veranstalten, im Versuch, sich zu behaupten. ({0}) Glauben Sie mir, die Menschen nehmen Ihnen das nicht ab. Wenn wir schon darüber reden: Was ist mit den Steuern? Die Frage ist doch nicht, was geschieht, sondern, warum es zu Steuererhöhungen kommen muss. Es muss dazu kommen, weil Sie die Kommunen und die Länder im Stich gelassen haben. ({1}) Sie haben diese vor Ort ausbluten lassen, ({2}) und Sie haben verhindert, dass vor Ort echte Investitionen in Bildung bzw. zur Schaffung von Teilhabegerechtigkeit überhaupt stattfinden können. Ja, Baden-Württemberg hat die Steuern erhöht - zugunsten von Bildung. Ja, in Bremen wird unter den widrigsten Umständen versucht, eine Schuldenbremse einzuhalten. Die Bürger und Bürgerinnen stöhnen nicht unter diesen Länderregierungen, sondern unter dieser Bundesregierung. ({3}) Sie stöhnen, weil Sie hier komplett konzeptlos hin und her agieren. Darunter stöhnen die Bürger und Bürgerinnen! Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: Finanztransaktionsteuer, Mindestlohn, Rentenpolitik. ({4}) Was genau sind da Ihre Vorschläge? Was haben wir da zu erwarten? Sie trauen sich hier noch nicht einmal, die Frauenquote zu behandeln. Es könnte ja etwas „Falsches“ dabei herauskommen. Die Mietpreisexplosion interessiert Sie überhaupt nicht. ({5}) Worüber haben wir geredet? Wir haben über die Einnahmen der Vermieter gesprochen, aber nicht über die Mieter. Sie ignorieren Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern in diesem Land und sagen: Alles muss bleiben, wie es ist. - Sie wollen Deutschlands Zukunft in die Vergangenheit zurückführen. Sagen Sie doch mal ehrlich, dass das Ihr Ziel ist! Ich gebe Ihnen weitere Beispiele dafür. In der Bildungspolitik behaupten Sie, das Abendland würde untergehen, weil Rot-Grün anscheinend das Sitzenbleiben abschafft. ({6}) Liebe Kollegen und Kolleginnen, das ist einfach so nicht wahr. ({7}) Wir wollen Kinder fördern, und wir wollen, dass die Schulen die Kinder fördern. Wir wollen eine individuelle Förderung; wir wollen, dass Kinder eine Chance bekommen, weiter voranzukommen. Wir wollen nicht, dass sie ein Jahr verlieren, sondern wir wollen gute Bildung. Deshalb sagen wir, dass Sitzenbleiben keine Antwort ist. Was wollen Sie? Sie wollen sortieren, Kinder zurücklassen und ausgrenzen. Genau dazu führt die Politik des Sitzenbleibens. Und das wollen wir nicht, ({8}) weil die Kinder von heute die Fachkräfte von morgen sind. Wenn Sie das ignorieren, ist das eine rückwärtsgewandte Politik. Genau das Voranbringen durch beste Förderbedingungen steht im Koalitionsvertrag für Niedersachsen. Ich lese es Ihnen vor: … Sitzenbleiben und Abschulung durch individuelle Förderung überflüssig machen. Das bedeutet, dass Kinder gefördert und nicht in erster Linie althergebrachte Strukturen bewahrt werden sollen. Das müssen Sie wahrnehmen. Auch wenn Sie so laut schreien: Es ist kein Zufall, dass es inzwischen überhaupt keinen CDU- bzw. FDPKultusminister mehr gibt; denn Ihre Bildungspolitik wird abgewählt. ({9}) Auch Ihre Studiengebühren sind abgewählt worden. In München standen Menschen mitten im Winter Schlange, damit sie gegen Studiengebühren unterschreiben konnten. In Niedersachsen sind die Menschen auf die Straße gegangen und haben Rot-Grün gewählt, weil sie gegen Studiengebühren sind. Ich bin einmal gespannt, was Ihre neue Bundesbildungsministerin macht, die immer noch davon schwärmt, wie toll Studiengebühren in diesem Land sind. Das ist die Politik, für die Sie stehen. Sagen Sie das hier doch einmal klipp und klar! ({10}) Ein anderes Beispiel: Krippenausbau. RheinlandPfalz hat schon heute die 35-Prozent-Quote bei Betreuungsplätzen für unter Dreijährige erfüllt. NordrheinWestfalen wird von Ihnen schwer dafür angegriffen, dass es anscheinend die Quote nicht erfüllen kann. In Nordrhein-Westfalen hatte Ihre Regierung für das Jahr 2013 ganze 8 Millionen Euro für den Krippenausbau zur Verfügung gestellt. Heute stellt die Regierung dafür 253 Millionen Euro bereit. Alle, die Nordrhein-Westfalen kritisieren, müssen sich fragen, wo Nordrhein-Westfalen stehen würde, wenn Sie weiter regiert hätten, und wie dann die Quote aussehen würde. ({11}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme aus Bayern. Den besten Beweis dafür, dass die Bürger in diesem Land weiter sind als die Regierenden, auf Bundesebene und auch in Bayern, können Sie in Bayern sehen. Die Menschen gehen auf die Straße. In München zum Beispiel glich das Ganze dem Kampf von David gegen Goliath, als die Menschen gegen den Ausbau des Flughafens aufgestanden sind. David - nämlich die Bürger Ekin Deligöz hat gewonnen. Die Menschen haben ein Signal gesetzt. Sie haben sich ferner gegen Studiengebühren entschieden. Auch Ihrem Betreuungsgeld wird dort bei weitem nicht so applaudiert, wie Sie das immer behaupten. Ich wünsche mir für Bayern nichts sehnlicher, als dass wir eine Regierung wie in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen und nun Niedersachsen bekommen, weil das gute Regierungen sind. Das ist eine gute Art und Weise, die Zukunft voranzubringen. Die Uhr tickt, insbesondere für Sie. Da helfen Ihnen auch keine Aktuellen Stunden. ({12})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege Andreas Mattfeldt. ({0})

Andreas Mattfeldt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004108, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitnichten wird auf der rechten Seite irgendjemand nervös. Aber wir erleben Weichenstellungen durch rot-grüne Landesregierungen, die eben erhebliche Nachteile für die Menschen in unserem Land bedeuten. Darauf hinzuweisen, das ist Aufgabe der Politik. Das ist der Anlass dieser Aktuellen Stunde. ({0}) Rot-Grün nimmt durch diffuse Entscheidungen billigend in Kauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland erheblichen Schaden nimmt und die gute Arbeitsmarktlage nachhaltig gefährdet wird. Das sehen wir leider ganz aktuell in meinem Heimatbundesland Niedersachsen. Dort wurde während des Wahlkampfes viel versprochen. Doch was die Menschen jetzt bekommen, das verschlechtert ihre Lebensbedingungen massiv. ({1}) Dabei hat Ihnen, Herr Heil, die christlich-liberale Landesregierung in Niedersachsen ein gut bestelltes Land mit besten Perspektiven übergeben: ({2}) hohes Wirtschaftswachstum, niedrige Arbeitslosigkeit, leistungsfähige Schulen und Hochschulen und, Herr Heil, vor allen Dingen solide Landesfinanzen. ({3}) Wenn Sie hier von Schulden in Höhe von 60 Milliarden Euro sprechen - Sie wiederholen es gerade -, dann gehört zur Wahrheit dazu, dass 46 Milliarden Euro an Schulden aus Ihrer Zeit, aus der Zeit von Herrn Gabriel übernommen wurden und er in seiner letzten Zeit noch 3 Milliarden Euro gemacht und uns übergeben hat. Das ist die Wahrheit. ({4}) Angesichts des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung bin ich zutiefst entsetzt. Rot-Grün hat sich entschieden, den Erfolgspfad solider Entscheidungen dauerhaft zu verlassen und stellt einmal mehr Parteiinteressen vor Landesinteressen. ({5}) Rot-Grün hat sich vom wichtigsten politischen Ziel für nachfolgende Generationen, nämlich vom Ziel der Haushaltskonsolidierung, verabschiedet ({6}) und steht für höhere Schulden sowie für eine regelrechte Orgie an Steuererhöhungen. ({7}) Es fehlt das Geld, um die teuren und ideologischen Wahlversprechen zu finanzieren. Deshalb drehen Sie jetzt munter an der Steuerschraube. ({8}) Es wundert natürlich wenig, dass sich Rot-Grün vom McAllister-Ziel verabschiedet hat, die Schuldenbremse bereits 2017 einzuhalten. ({9}) Sie wollen nun erst 2020, also weit nach der kommenden Landtagswahl, dieses Ziel einhalten. Es ist immer leicht, sich Ziele zu setzen, die so weit in der Zukunft liegen, dass sie wohl erst von nachfolgenden Regierungen realisiert werden müssen. ({10}) Rot-grün agiert hier ganz nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“. ({11}) Verantwortungsbewusstes Regieren gerade für junge Menschen in diesem Land sieht anders aus. ({12}) Wenn man dann noch wie beim Kitaausbau zusätzliches Geld für Investitionen und Bewirtschaftung anbietet, es Ihnen quasi hinterherträgt, dann wollen Sie es noch nicht einmal annehmen, wie wir gesehen haben, sondern Sie verweigern durch ideologische Blockadehaltung im Bundesrat die zügige Auszahlung von 580 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden bei uns im Land. Erst ein eiliges Gesetz durch die Bundesregierung musste dieses heilen, damit Städte und Gemeinden endlich bauen können. Meine Damen und Herren, Niedersachsen erwartet jetzt aber auch ein Mehr an Ausgaben für die Sozialindustrie. ({13}) Denn es ist logisch, dass zuerst die eigene Wählerklientel die Einlösung von Wahlversprechen erwartet. ({14}) Mehr Sozialausgaben - das hört sich zunächst schön und vor allen Dingen auch großzügig an. Uns allen ist aber heute schon klar, dass kommende Generationen diese Großzügigkeit nicht werden bezahlen können. Erst einmal werden die Ausgaben nun aber ganz einfach dadurch finanziert, dass man wichtige Fernstraßenund Infrastrukturprojekte auf Eis legt. Aber kluge Menschen wissen, dass man dadurch nicht nur das Wirtschaftswachstum, sondern auch die hervorragenden Arbeitslosenzahlen in Niedersachsen und nicht nur dort erheblich gefährdet. Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises beschäftigen sich derzeit mit vielen Fragen im Bereich der Erdgasförderung. Auch in diesem Bereich hält der niedersächsische Koalitionsvertrag nicht das, was gerade Sie vorher lauthals versprochen haben. Kurz vor Weihnachten haben wir an dieser Stelle über einen Antrag von Ihnen, den Grünen, debattiert, in dem ein Moratorium für Fracking gefordert wurde. Ich habe dem sogar - das macht man nicht jeden Tag - zugestimmt. ({15}) Wer allerdings jetzt glaubt, dass Derartiges im rot-grünen Koalitionsvertrag in Niedersachsen festgehalten wurde, der wird bitter enttäuscht. Im Koalitionsvertrag findet man nur vage und unbestimmte Äußerungen zum Thema Fracking. ({16}) Ich habe den Eindruck, 500 Millionen Euro Förderzins haben die rot-grüne Landesregierung dazu gebracht, ihre Versprechungen ganz, ganz schnell über Bord zu werfen. In Niedersachsen enttäuscht der Koalitionsvertrag nicht nur, weil Versprochenes nicht eingehalten wurde, sondern vor allen Dingen, weil wichtige Aufgaben nicht angegangen, sondern in ferne Zukunft nach der nächsten Wahl verschoben wurden. Alles in allem kann ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün: Eine verantwortungsbewusste Politik sieht bei weitem anders aus. Danke schön. ({17})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege Oliver Kaczmarek. ({0})

Oliver Kaczmarek (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004063, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen enttäuscht. Ich habe mich vorbereitet und überlegt, mit welchen Finten Sie jetzt die Landespolitik in den rot-grün geführten Ländern auseinandernehmen könnten und wie wir darauf reagieren sollten. Aber im Grunde sind Sie, glaube ich, nur sauer über den Liebesentzug durch die Wählerinnen und Wähler, und so reagieren Sie auch: irrational. ({0}) Dabei ist die Antwort auf die Frage, warum Sie so viele Landtags- und im Übrigen auch Oberbürgermeisterwahlen verloren haben, ziemlich einfach: Sie haben selbst falsche Weichenstellungen vorgenommen. Sie haben Studiengebühren eingeführt. Sie haben in der frühkindlichen Bildung die Gruppengrößen heraufgesetzt. Dazu gibt es eine aktuelle Auseinandersetzung auch in Hessen. Sie haben die Gesamtschulen benachteiligt. Das ist in Niedersachsen ein ganz großes Problem. Sie haben massiv gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und massiv gegen das Chancengleichheitsverständnis verstoßen. Deswegen sind Sie abgewählt worden, und das zu Recht. ({1}) Dass Sie daraus nichts gelernt haben, zeigt ein Blick in mein Heimatland Nordrhein-Westfalen. Denn in diesen Minuten kommt der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zusammen. Die CDU wird dort ihre bekannten Vorschläge noch einmal vortragen: Wiedereinführung von Studiengebühren und Wiedereinführung von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr. Sie wollen im Haushalt das Geld, das jetzt den Universitäten und Kindertageseinrichtungen als Kompensation zur Verfügung gestellt wird, streichen, und Sie wollen dafür die Eltern zur Kasse bitten. An diesem Beispiel wird der Unterschied zwischen Schwarz-Gelb und RotGrün aus meiner Sicht überdeutlich. Während wir in Nordrhein-Westfalen die Familien durch die Abschaffung der Studiengebühren und die Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr um 400 Millionen Euro entlasten und das sauber mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer gegenfinanziert haben, wollen Sie die Familien in Nordrhein-Westfalen mit 400 Millionen Euro belasten. Sie wollen eine Umverteilungspolitik zulasten der Familien in Nordrhein-WestfaOliver Kaczmarek len. Deswegen sind Sie auch zu Recht so weit weg von der Regierungsverantwortung. ({2}) Sie wollen jetzt stattdessen aus Enttäuschung über Ihre Wahlniederlagen - klar! -, aber auch aus einer gewissen Verantwortungslosigkeit, wie ich finde, gegenüber den Ländern die Länder schlechtreden, um sich eine bessere Ausgangsposition für die Bundestagswahl zu verschaffen. Das führt mich zu zwei Schlussfolgerungen. Erstens. Ich glaube, dass diese Verweigerungshaltung, diese Verantwortungslosigkeit zeigen: Sie sind nicht mehr willens oder in der Lage, gesamtstaatliche Verantwortung zu übernehmen, und das insbesondere in der Bildungspolitik. Auf keinem anderen Politikfeld erwarten die Menschen nämlich - zu Recht - mehr Zusammenarbeit von Bund und Ländern wie in der Bildungspolitik. ({3}) Wir müssen noch mehr in frühkindliche Bildung investieren, wir müssen mehr Ganztagsschulen einrichten, wir brauchen eine Ausbildungsgarantie. Viele weitere Beispiele könnte man dafür anführen, wo Bund und Länder dringend besser kooperieren müssen. Denn keines der Länder - ich hätte auch noch die Hochschulen anführen können - wird das auf Dauer allein schaffen. Doch die Koalition verweigert sich einer systematischen Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung. Sie halten am Kooperationsverbot fest und legen stattdessen eine Mini-Grundgesetzänderung vor, ({4}) die für - das wissen Sie selbst - die großen Bildungsherausforderungen nichts bewegt. Deswegen: Tun Sie sich endlich mit den Ländern zusammen! Die Menschen erwarten das zu Recht. Keiner will Ihr verantwortungsloses Schwarzer-Peter-Spiel gegen die Länder. Die Menschen erwarten zu Recht ein Miteinander in der Bildungspolitik und nicht ein Gegeneinander und Schuldzuweisungen. ({5}) Zweite Schlussfolgerung. Während sich SchwarzGelb in zentralen Fragen eben nicht einigen kann, zeigen die rot-grünen Landesregierungen, wie man eine Haltung einnimmt und damit auch Verantwortung übernimmt. ({6}) Vor drei Wochen hat hier der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger gestanden, ein sehr geschätzter Mann, der eben nicht nur über Rechtsextremismus redet, sondern der ihn auch konsequent verfolgt und Organisationen verbietet. Er hat die Botschaft aller Innenminister überbracht, ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu eröffnen. Ich will das in der Sache gar nicht weiter ausführen, aber welcher Unterschied ist auch das? Hier ein Innenminister, der für alle Innenminister der Länder spricht, eine klare Haltung zum NPD-Verbot übermittelt, und dort im Saal eine Koalition und eine Bundesregierung, die noch nicht einmal in der Lage sind zu sagen, ob sie für oder gegen ein NPD-Verbotsverfahren sind, die nicht in der Lage sind, überhaupt irgendeine Haltung einzunehmen. Das ist ein echtes Armutszeugnis und auch ein klarer Unterschied zwischen Schwarz-Gelb und RotGrün. ({7}) Ein anderes, ein letztes Beispiel. Der Bundesrat hat Verantwortung für das Thema Steuergerechtigkeit übernommen und deshalb auch zu Recht das von Ihnen ausverhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt. Welch ein Unterschied auch hier! Hier auf der rechten Seite diejenigen, die Steuerbetrügern für ein Taschengeld das Freikaufen ermöglichen wollen, und dort diejenigen, die mit konsequenter Strafverfolgung gegen Steuerbetrug vorgehen - auch durch den Ankauf entsprechender CDs. Das ist eine Frage, die das elementare Gerechtigkeitsempfinden der Menschen betrifft. Auch hier ein ganz deutlicher Unterschied zwischen SchwarzGelb und Rot-Grün. ({8}) Insofern - ich komme zum Schluss - ist diese Aktuelle Stunde dann doch vielleicht sinnvoll, um deutlich zu machen, wo die Unterschiede liegen: Wir haben Verantwortung übernommen, Haltung gezeigt, Partei ergriffen. Wir haben Chancen geschaffen. Sie haben Ihre Chance seit 2009 nicht genutzt. Vielen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die FDP-Fraktion hat jetzt die Kollegin Birgit Homburger das Wort. ({0})

Birgit Homburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000952, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist hier in dieser Debatte gerade einiges gesagt worden, was man dringend richtigstellen muss. Das fängt damit an, dass hier behauptet worden ist, dass wir die Kommunen und die Länder im Stich lassen würden. ({0}) Das Gegenteil, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Fall. Ich mache Ihnen das nur einmal an einem Beispiel deutlich: In Baden-Württemberg nimmt eine grün-rote Landesregierung 350 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich raus, Geld, das man den Kommunen wegnimmt, weil das Land angeblich diese Mittel braucht. Sie ignorieren auch völlig, dass der Bund zwischenzeitlich erhebliche Lasten zum Beispiel dadurch dauerhaft übernommen hat, dass er zukünftig die Grundsicherung im Alter komplett bezahlt. Damit werden die Länder und die Kommunen entlastet. Im letzten Jahr betrug diese Entlastung für die Bundesländer 10,5 Milliarden Euro, in diesem Jahr werden es 12 Milliarden Euro sein, und in den nächsten Jahren werden es ebenfalls zweistellige Milliardenbeträge sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, von einer solchen Entlastung sind Sie weit weg. Wir machen sie, Sie quatschen drüber. ({1}) Wenn ich mir die Steuerpolitik in allen rot-grün regierten Ländern anschaue, dann heißt das zuallererst: Steuererhöhungen. Angesichts der höchsten Steuereinnahmen, die wir in diesem Land jemals hatten, ist das ein Schlag in das Gesicht aller anständigen Bürgerinnen und Bürger. ({2}) In der Haushaltspolitik versagen Sie vollkommen. Die allermeisten rot-grün regierten Länder sind überhaupt nicht bereit, trotz massiver Steuermehreinnahmen den Haushalt zu konsolidieren. In Baden-Württemberg will man im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, also erst dann, wenn es die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse vorsieht. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung nun gesagt, man will dieses Ziel noch nicht einmal 2020 erreichen. Ja, wo sind denn da die Anstrengungen zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit in diesen Ländern? ({3}) Gleiches gilt für die Infrastrukturpolitik und die Bildungspolitik. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben mehr Geld in Bildung und Forschung investiert. Wir haben im Bundesrat auf den Weg gebracht, dass das Kooperationsverbot geändert wird und dass Forschungseinrichtungen dauerhaft auch vom Bund mitfinanziert werden können. Sie sind es, die das blockieren, weil Ihnen das Geld, das wir den Ländern und den Forschungseinrichtungen geben wollen, noch nicht reicht. Das ist kleinkariert. Sie blockieren Zukunftschancen in diesem Land. ({4}) Bildung ist die soziale Frage unserer Zeit. ({5}) Wir wollen Aufstieg durch Bildung, und zwar unabhängig von der Herkunft. Das ist das Ziel, das wir erreichen wollen. Deswegen brauchen wir ein möglichst differenziertes Bildungssystem, möglichst individuelle Förderung und mehr Entscheidungsfreiheit der Schulen vor Ort. In Niedersachsen schwadronieren Sie von mehr individueller Förderung. Erklären Sie mir bitte mal, wie Sie das mit deutlich weniger Lehrkräften hinkriegen wollen! ({6}) Was Sie vorhaben, ist nichts anderes als eine Einheitsschule. Die heißt dann in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Gesamtschule, die an allen Ecken und Enden stärker gefördert wird. In Baden-Württemberg heißt das Ganze Gemeinschaftsschule. ({7}) Wenn das ein Angebot wäre, wäre das okay. Aber das, was Sie machen, ist kein Angebot, sondern die gezielte Förderung einer einzigen Schulart durch entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen. Sie wollen die Einheitsschule in Deutschland. Das bedeutet sozialen Abstieg. ({8}) Ich sage Ihnen genauso deutlich: Wenn wir in diesem Land Exzellenz behalten wollen, wenn wir wollen, dass wir weiterhin spitze bei Forschung, Wissenschaft und Innovation sind, ({9}) dann ist das nicht möglich, wenn unser Schulsystem immer schlechter wird. Das Gymnasium bildet die Grundlage von Exzellenz. Wer das Gymnasium ausbluten will wie in NRW, wer es kaputt machen will, macht sich zum Sargnagel von Qualität und Exzellenz unseres Bildungssystems. Das sind Sie von Rot-Grün. ({10}) Sie führen in der Bildungspolitik permanent Strukturdebatten. Wir führen Qualitätsdebatten, ({11}) weil wir der Auffassung sind, dass Kinder und Jugendliche mehr Unterstützung brauchen. Es soll keiner auf der Strecke bleiben. Das ist eine Frage der Schwerpunktsetzung, auch in den Haushalten. Deshalb haben wir mit Eintritt der FDP in die Bundesregierung 2009 entschieden, dass wir mehr Geld in Bildung und Forschung investieren. Das waren in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene 13 Milliarden Euro mehr. Im Vergleich dazu sehen Sie alt aus. Sie sollten diesen Anstrengungen nacheifern und nicht einen solchen Unsinn erzählen. ({12}) Sie wollen mit einer Kuschelpädagogik den Kindern etwas vormachen. Keine Noten und kein Sitzenbleiben soll es mehr geben; das steht auch in diesem Koalitionsvertrag in Niedersachsen. Das alles gaukelt den Schülern eine heile Welt vor. Es gaukelt ihnen vor, dass Erfolge ohne Anstrengung und Leistung erreichbar wären. Damit betrügen Sie Kinder um ihre Zukunftschancen. ({13}) Was wir in der Bildungspolitik brauchen, ist mehr Anstrengung. Kein Kind darf verloren gehen. Das bedeutet: Wir müssen in diesen Bereich investieren. Wir müssen vor allen Dingen von der Qualität her denken. Wir müssen die Kinder mitnehmen, ihnen Chancen geben, eventuelle Defizite auszugleichen, und sie gegebenenfalls durch Sommer- oder Wochenendkurse fit machen. Die Politik der rot-grünen Regierungen in den Ländern führt zu nichts anderem als zu einer Zweiklassengesellschaft: diejenigen, die sich eine Privatschule leisten können, und diejenigen, die sich eine Privatschule nicht leisten können. Das, meine Damen und Herren, ist nicht zukunftsfähig. Deswegen wollen wir Bildung als Bürgerrecht. Dafür werden wir weiter kämpfen. ({14})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Albert Rupprecht. ({0})

Albert Rupprecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003620, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Deligöz, mit Stand von heute erreichen die Parteien CDU und CSU nach Meinungsumfragen 43 Prozent; in Bayern sind es für die CSU sogar 47 Prozent. Das heißt, es würde sogar zu einer absoluten Mehrheit reichen. Das wissen Sie als Bayerin. Deswegen können Sie mir glauben, dass wir nicht ängstlich sind, sondern ausgesprochen optimistisch auf die Wahl im September blicken. ({0}) Zur Sache. Wir haben es ja schwarz auf weiß: Seit PISA, IKB und anderen Bildungsstudien wissen wir, welche Bildungspolitik erfolgreich ist und welche nicht. Fakt ist schlichtweg, dass die Bundesländer mit rot-grüner Bildungspolitik auf dem Gebiet der Bildung seit Jahren das Schlusslicht in Deutschland sind. Bei allen Tests sind die Schüler aus Bayern und aus Sachsen - alte und neue Bundesländer - meilenweit besser ({1}) als die Schüler aus SPD-regierten Ländern wie beispielsweise Bremen und Brandenburg, und dies, obwohl Sachsen und Brandenburg vor 22 Jahren mit denselben Voraussetzungen gestartet sind. Heute, nach 22 Jahren, sind die Unterschiede dramatisch. Das liegt nicht daran, dass die Kinder in Bremen und Brandenburg dümmer wären als die Kinder in Bayern oder in Sachsen. Nein, sehr geehrte Damen und Herren, das liegt daran, dass die Bildungspolitik dieser Länder grottenschlecht bzw. miserabel ist. ({2}) Auch im Jahr 2013 ist die rot-grüne Bildungspolitik - zu den Details werde ich gleich kommen - eine Ansammlung von gebrochenen Versprechen und von ideologischen Verirrungen. Vor den Wahlen reden Sie davon, wie wichtig Ihnen die Bildung sei, und danach streichen und kürzen Sie dramatisch. Sie schwadronieren von Inklusion und individueller Förderung - Frau Homburger, Sie haben das angesprochen -, aber streichen allerorts Stellen, zum Beispiel bei den Lehrern. In RheinlandPfalz streicht die SPD 2 000 Lehrerstellen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein streicht 3 000 Lehrerstellen. In Bremen ist deswegen im November sogar die Schulsenatorin zurückgetreten. In Niedersachsen - Diskussion dieser Woche - kündigt die Regierung an, die demografische Rendite nicht in mehr Lehrer, sondern in weniger Lehrer umzusetzen. Was heißt das in der Konsequenz? Ich zitiere die Osnabrücker Zeitung: Bis zu 10 000 Lehrerstellen sollen durch Rot-Grün in Niedersachsen gestrichen werden. - Am schlimmsten ist es in Baden-Württemberg unter grüner Führung. Angekündigt waren im Wahlkampf zusätzliche Lehrerstellen; in Wirklichkeit werden rund 12 000 - ich wiederhole: 12 000 Lehrerstellen gestrichen. Nach wenigen Wochen der rotgrünen Regierung in Baden-Württemberg herrscht im früheren Musterländle so viel Chaos, ({3}) dass die zuständige Bildungsministerin WarminskiLeitheußer zurücktreten musste. Das ist die Realität dort, wo Sie regieren. ({4}) Zur selben Zeit haben wir in anderen Bundesländern das entgegengesetzte Bild. Wen verwundert es, dass ich hier Bayern anführe? In Bayern werden in den Jahren 2012/ 2013 fast 4 000 Lehrer eingestellt. Das ist der Unterschied. ({5}) Oder nehmen wir die Hochschulpolitik. In Hamburg hat Bürgermeister Scholz, SPD, Folgendes angekündigt - ich zitiere -: Wir brauchen exzellente Universitäten. Wir werden dafür sorgen, dass sie unter besseren Rahmenbedingungen arbeiten können. - Was hat er in Wirklichkeit getan? ({6}) Er streicht den Hochschulen inflationsbereinigt 5 Prozent der Gelder. Das nennt man nicht Unterstützung; das nennt man Kaputtsparen der Hochschulen. Das ist kein Wachstumsprogramm, sondern ein Abbauprogramm. ({7}) Jeder muss wissen, dass wir inzwischen vonseiten des Bundes mit Milliardengeldern beim Hochschulpakt, bei der Exzellenzinitiative und bei vielen anderen Bereichen den Ländern unter die Arme greifen. Täten wir dies nicht, leisteten wir nicht vonseiten des Bundes diesen Kraftakt, gingen in den Hochschulen Hamburgs die Lichter aus. ({8}) Albert Rupprecht ({9}) Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ein Beispiel, wie man es anders machen kann. Zur selben Zeit wird nämlich im CSU-geführten Bayern, dem Bildungsland Nummer eins in Deutschland, ein ganz anderer Weg beschritten. ({10}) Wir haben eine klare Priorität für Bildung und Forschung. Die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung steigen im Jahr 2013 um 6 Prozent; in den vergangenen Jahren haben wir die Ausgaben im Bildungsbereich um sage und schreibe 41 Prozent gesteigert. ({11}) Ein Drittel des gesamten Landeshaushalts geht in die Bildung. Auch deswegen haben die bayerischen Schüler bei den Tests ausgezeichnete Ergebnisse. ({12}) Auch auf Bundesebene muss jeder wissen: Wir halten Wort. Wir haben eine Priorität für Forschung und Bildung angekündigt. Im Gegensatz zu den rot-grün regierten Ländern leben wir das. Wir hatten 12 Milliarden Euro mehr für Forschung und Bildung angekündigt. Dies haben wir nicht nur realisiert und somit Wort gehalten, sondern wir setzen noch eines drauf: Wir werden in dieser Legislaturperiode 13 Milliarden Euro für Forschung und Bildung ausgeben. Deswegen ist es auch möglich, dass die Politik in manchen Ländern überhaupt noch funktionieren kann.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Kollege, wir setzen keines drauf bei der Redezeit. Deswegen wäre es gut, wenn Sie zum Ende kämen.

Albert Rupprecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003620, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin, ich bin am Ende. ({0}) Es gäbe noch viele andere Beispiele. Wir machen auch Versprechungen; aber wir halten unser Wort. Rot-Grün verspricht vieles, hält aber eben nicht Wort. Danke schön. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat der Kollege Lothar Binding für die SPD-Fraktion. ({0})

Lothar Binding (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Niederlagen in den Ländern müssen wirklich sehr schmerzhaft sein. ({0}) Das sage ich ohne Häme, weil alle von uns Niederlagen kennen. Aber ich glaube, dass es hier noch eine besondere Komponente gibt, die etwas mit der Selbstwahrnehmung und der Fremdwahrnehmung zu tun hat. Der Kollege Steffel hat gesagt: Wir sind spitze. ({1}) Wenn das die Selbstwahrnehmung ist, wie will man dann verstehen, dass man reihenweise abgewählt wird. Wenn man spitze ist, dann ist doch klar, dass man nicht abgewählt wird. Vielleicht haben Sie selber sogar eine Erklärung geliefert, als Sie die hohen Steuereinnahmen bejubelt haben, die jetzt sprudeln. Ich finde es auch toll, wenn man ein hohes Steueraufkommen hat. Aber warum haben Sie gleichzeitig die Verschuldung so exorbitant erhöht? Das kann man nicht erklären. ({2}) Wenn man solche Erklärungen schuldig bleibt, dann hat man ein Problem. Die gute Lage, die Sie beschreiben, könnte man genauer analysieren; denn es wird jeder Fachmann folgen, dass Schwarz-Gelb hier schon drei Jahre von den Erfolgen, die Rot-Grün vor längerer Zeit und danach die Große Koalition erreicht haben, und deren Weichenstellung zehrt. Ich glaube, die Menschen spüren, dass diese Regierung vom Volk nicht mehr lange auszuhalten ist. Ich denke, dass es im September einen ähnlichen Weg gehen wird, den das Volk jetzt schon in den Ländern gegangen ist, weil diese Erklärung von Ihnen fehlt. ({3}) Ganz evident ist dies auch entlang der Entscheidungsschwäche der Kanzlerin. Man muss nur einmal gucken, was sie wirklich entscheidet. Ist es nicht so, dass sie vorgibt, die Sparguthaben der kleinen Leute in Deutschland zu schützen, während in Wahrheit die EZB bzw. Herr Draghi oder auch einmal Frankreich entscheidet? In Wahrheit entscheiden immer andere. Es ist eine Ersatzvornahme für die fehlende Politik in dieser Regierung, die mehr oder weniger dahindümpelt. Ich will zwei Gedanken zu den Ländern äußern, und zwar zu der Frage der Glaubwürdigkeit und der Zuverlässigkeit. Es gab ja den sogenannten EnBW-Deal, bei dem Herr Mappus irgendwie mit Aktien gehandelt hat. Nun gibt es irgendwelche Unklarheiten. Ich will da nicht vorgreifen und behaupten, was richtig oder falsch bzw. unwahr war, zumal es dazu auch einen Untersuchungsausschuss gibt. Interessanterweise musste der Vorsitzende dieses Ausschusses, der CDU-Kollege Ulrich Lothar Binding ({4}) Müller, zurücktreten, weil er Herrn Mappus über interne Unterlagen berichtet hat. Man muss sich einmal vorstellen, welch ein Bild eine Partei auf diese Weise präsentiert, die dann auch noch sagt, sie sei spitze und wolle wiedergewählt werden. - Abgesehen davon hätte Herr Kollege Rupprecht ruhig ein Wort dazu sagen können, wie die CSU in Bayern eigentlich mit den Studiengebühren umgehen wird; denn das ist auch so ein Eiertanz, den eigentlich niemand, der seriöse Politik im Blick hat, verstehen kann. ({5}) Sie haben das Wort „Weichenstellung“ benutzt. Stellen wir uns vor, es sitzt jemand im Zug und merkt plötzlich, dass der Zug in die falsche Richtung fährt. Was macht er? Er läuft so lange, wie es geht, gegen die Fahrtrichtung, und denkt, er werde am richtigen Bahnhof ankommen. Das ist aber leider falsch, und deshalb kann eine solche Art der Politik gar nicht funktionieren. Es ist viel wichtiger, danach zu fragen, wer die Schienen gelegt, die Weichen gestellt und den Zug gestartet hat. Schauen wir auf das zurück, was Sie bisher gemacht haben. Sie haben dreieinhalb Jahre lang gesagt, Sie arbeiteten an einem einfachen, niedrigen und gerechten Steuersystem. Wenn Sie uns das zeigten, wäre es genial. Ich suche die ganze Zeit. Was finde ich? Nichts! ({6}) Nach Berechnung des BMF hatte die FDP Steuersenkungen in Höhe von 80 Milliarden Euro versprochen. ({7}) Am Ende waren es magere 6 Milliarden Euro. Diese Steuersenkungen waren allerdings schwierig verteilt und wurden auch noch mit der falschen Erklärung „Absenkung der Progression“ verknüpft. Das Ergebnis ist, dass die ärmeren Leute eine Tasse Kaffee und die Reichen 30 Euro extra im Monat haben. Im Haushalt gibt es aber 6 Milliarden Euro weniger für die Erledigung wichtiger Aufgaben: Über Familienpolitik und Bildung wurde heute schon viel gesprochen. ({8}) - Verkehrsinvestitionen. ({9}) Auch die Kommunen sind zu bedenken. - Sie merken, wir haben so viele Aufgaben vor uns und Sie haben so viele Probleme mit dem Geld, dass es besser wäre, Sie würden abgewählt. Aber werden wir genauer. Ich zitiere die Koalitionsvereinbarung, die Sie schon mehrfach erwähnt haben: steuerliche Entlastung insbesondere der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen in Höhe von 24 Milliarden Euro. Kann mir jemand zeigen, wo diese 24 Milliarden Euro sind? Das kann mir keiner zeigen. Was haben Sie also damals damit gemeint? Im Ergebnis gab es das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Damit haben Sie Leute bedient, die Ihnen zuvor etwas gespendet haben, Stichworte „Hotelsteuer“ und „Mövenpick“. Das wurde schon gelegentlich genannt. ({10}) Eine Kommission - das steht auf Seite 14 Ihres Koalitionsvertrags - soll die Neuausrichtung der Gemeindefinanzierung erarbeiten. Können Sie mir zeigen, wo das passiert ist? Gibt es das? Finde ich das irgendwo, oder stand das nur in der Koalitionsvereinbarung? Im Ergebnis hat es die Kommunen 2,5 Milliarden Euro gekostet. ({11}) Sie wollten die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umsetzen und eine generationengerechte Finanzpolitik praktizieren. Im Ergebnis haben Sie im Bereich „Arbeit und Soziales“ gekürzt. Sie haben das Elterngeld für Arbeitslose gestrichen. Sie haben die Rentenversicherungsbeiträge ruiniert. Sie haben den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld gestrichen. Sie haben den Eingliederungstitel für Arbeitslose gesenkt. ({12}) Sie haben gemeint, das wäre gute Sozialpolitik. Wer Ihnen das glaubt, der wird Sie auch wählen. Alles Gute! ({13})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Wissing. ({0})

Dr. Volker Wissing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003702, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zentrale Frage, vor der unser Land steht, vor der die öffentlichen Haushalte stehen, ist: Wie schaffen wir es, die Schuldenbremse einzuhalten, ohne dass es zu Verwerfungen insbesondere im sozialen Bereich kommt? Diese Bundesregierung hat eine klare Lösung des Problems gefunden. Die Lösung liegt im soliden Wirtschaften, im Sparen. Wir haben das mit einem Sparhaushalt in Deutschland vorgemacht. Wir schaffen es, die Schuldenbremse durch seriöse und konsequente Ausgabenkürzung vorzeitig einzuhalten. Die Bundesregierung - die Bundeskanzlerin hat heute eine Regierungserklärung dazu abgegeben - schafft es auch, diese Politik der Haushaltsvernunft in Europa durchzusetzen. Deswegen haben wir erstmals einen rückläufigen europäischen Haushalt. Das sind die Erfolge christlich-liberaler Regierungspolitik. ({0}) Es gibt ein zweites Ziel; denn mit Sparen allein ist es nicht getan. Das zweite Ziel ist, Wachstum in unserem Land zu generieren. Die christlich-liberale Regierung hat in Deutschland einen Wachstumserfolg geschafft, der in ganz Europa seinesgleichen sucht. Was aber machen die rot-grünen Landesregierungen im Bundesrat? Sie versuchen, die Weichen weg von einer wachstumsorientierten Finanzpolitik hin zu einer Politik der konsequenten Steuererhöhung umzulenken. Das gefährdet die Stabilität Europas, die Stabilität Deutschlands und auch die Stabilität unseres Sozialstaates. ({1}) Während wir heute über solide Staatsfinanzen in Europa reden, muss Rheinland-Pfalz einen Nachtragshaushalt in Höhe von 200 Milliarden Euro beschließen, weil Rot-Grün die Finanzen nicht im Griff hat. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Rot-Grün hat die Finanzen nicht im Griff, weil 300 Millionen Euro in Achterbahnen und Freizeitparks investiert wurden und am Ende nichts anderes als Insolvenz produziert wurde. ({2}) Sie können nur Pleite in den Ländern. ({3}) Sie bekommen auch die Infrastrukturpolitik in den Ländern nicht in den Griff. Wir haben gehört, dass der Straßenbau in Niedersachsen unter dieser Regierung nicht mehr vorankommt. ({4}) In Rheinland-Pfalz gibt es ein Debakel um den Flughafen Hahn. Die Verkehrsstraßen werden nicht ausgebaut. Sie stellen die Weichen gegen Wachstum in der Zukunft, und damit stellen Sie die Weichen gegen Zukunftschancen in Deutschland. ({5}) Was haben Sie im Bundesrat im Zusammenhang mit der kalten Progression veranstaltet? Wir haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei 2 Prozent Inflation mit den Gewerkschaften an ihrer Seite hart um 2 Prozent Lohnerhöhung streiten müssen. ({6}) Aber was passiert jetzt dank SPD und Grünen im Bundesrat bei 2 Prozent Lohnerhöhung? Die Lohnerhöhung kommt nicht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an; sie bekommen nicht einmal eine Nullrunde mit Inflationsausgleich. Nein, sie müssen auch noch höhere Steuern bezahlen, weil Sie die kalte Progression verschärft haben. Das ist arbeitnehmerfeindliche Politik; ({7}) das gefährdet die Binnennachfrage, die Konjunktur, das Wachstum. Es ist desaströs, was Sie diesem Land mit Ihrer rot-grünen Mehrheit im Bundesrat antun. ({8}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD will das Steueraufkommen um 40 Milliarden Euro erhöhen; das ist nur das, was die SPD auf die Waagschale legt. Die Grünen setzen mit der Vermögensabgabe noch eins drauf: 15 Prozent sollen die Deutschen an den Staat abführen. ({9}) Bei der Vermögensabgabe, die zusätzlich zur Vermögensteuer, zu höheren Einkommensteuern und höheren Unternehmensteuern kommen soll - 100 Milliarden Euro sollen die Deutschen insgesamt zahlen -, berufen Sie sich auf ein Gutachten von Herrn Professor Wieland von der Verwaltungshochschule in Speyer. Er sagt, man müsse das dadurch ergänzen, dass man den Menschen eine Alternative zur Zahlung in bar gibt, indem man ihnen die Möglichkeit eröffnet, ihr Immobilienvermögen, ihr Eigentum direkt an den Staat zu übertragen. Das ist die Politik, die Sie wollen. Das ist der Ausstieg aus der sozialen Marktwirtschaft. Das ist der Ausstieg aus der Wachstums- und Stabilitätspolitik. Deswegen sagen wir dazu ganz klar: Das darf in Deutschland nicht mehrheitsfähig werden. ({10}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, Sie erhöhen die Abgaben in den Ländern. In RheinlandPfalz bauen Sie Lehrerstellen ab; weit über 1 000 Lehrerstellen werden gestrichen, weil Sie den Haushalt mit Ihrer unsinnigen Politik nicht in den Griff bekommen. ({11}) Wir haben dort eine neue Ministerpräsidentin, die erklärte, wie man das Geld gerechter verteilt, aber vergaß, eine einzige Silbe dazu zu sagen, wie man in Deutschland ein entsprechendes Wachstum schaffen kann, um all das zu erwirtschaften, was wir brauchen, um unseren Sozialstaat zu stabilisieren. ({12}) Die Menschen in Deutschland müssen wissen, dass die Politik, die Sie betreiben, zum Schaden unseres Landes ist. ({13}) Es ist eine Politik, die Wachstum beendet, eine Politik, die stabile Staatsfinanzen in Deutschland gefährdet, eine Politik, die die wirtschaftliche Stabilität ganz Europas und damit die Stabilität unserer gemeinsamen Währung gefährdet. Deswegen muss jetzt Schluss sein ({14}) mit diesem rot-grünen Unsinn. Wir brauchen eine Stärkung von Schwarz-Gelb, von CDU/CSU und FDP, in Deutschland, ({15}) für Wachstum, für Stabilität, für Solidität bei Bildung und Finanzen. ({16})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Dirk Fischer hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dirk Fischer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000549, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um zu sehen, wie Rot-Grün in der Verkehrspolitik den Rückwärtsgang einlegt, muss man sich nur die letzten Koalitionsvereinbarungen aus den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ansehen - von Baden-Württemberg ganz zu schweigen. Das ist in weiten Teilen nichts anderes als Propagandaund Blockadepolitik, die unserem Land und unseren Leuten Schaden zufügt. ({0}) Unsere Koalition im Bund dagegen handelt und macht Gesetze, die nachweislich auch den Ländern und den Gemeinden zugutekommen. In den letzten beiden Bundeshaushalten wurden zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 1,75 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen bereitgestellt. ({1}) Allein 300 Millionen Euro wurden für den Ausbau der Schleuse Brunsbüttel am Nord-Ostsee-Kanal bereitgestellt. Rot-Grün in Niedersachsen fordert eine anteilige Finanzierung der Netze der nicht bundeseigenen Bahnen durch den Bund. Offenbar sind die im Tiefschlaf; denn die Bundesregierung hat schon vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Ausführung der Förderung der nicht bundeseigenen Bahnen beschlossen. Die Haushaltsmittel - das haben Sie wahrscheinlich auch noch nicht gemerkt hat der Deutsche Bundestag schon im letzten November bewilligt. Da kommen Sie wohl etwas sehr spät. ({2}) Rot-Grün in Niedersachsen will die Planung für die A 20 und die A 39 nur noch mit eingeschränktem Mitteleinsatz weiterführen, ({3}) anstatt ohne Schranken nach vorne zu blicken und dem Land endlich die dringend nötige Infrastruktur zu geben. ({4}) Ich kann nur sagen: Ha, ha, ha, unsere liebe SPD im Schwitzkasten der Grünen. Das ist einfach nur jämmerlich. ({5}) Rot-Grün in Niedersachsen will für den Feldversuch mit Lang-Lkw keine neuen Strecken ausweisen. RotGrün in Schleswig-Holstein will sich aus dem Feldversuch zurückziehen. Mit dieser Verweigerungshaltung werden deutliche Einsparpotenziale beim Kraftstoffverbrauch und damit bei den CO2-Emissionen vergeben. Wo heute drei LKW fahren, werden es im Feldversuch in der Zukunft nur noch zwei Lang-Lkw sein. Rot-Grün in Schleswig-Holstein schließt den Weiterbau der A 20 westlich der A 7 in dieser Legislaturperiode aus. Das bedeutet Stillstand. Ich kann nur sagen: hoffentlich nur bis zur nächsten Wahl. Der Bund hat nämlich schon einen ersten Teilabschnitt in seinem Investitionsrahmenplan als prioritäres Vorhaben vorgesehen. Sie aber hauen hier eine Blockade rein, um dieses wichtige Infrastrukturprojekt zu verhindern. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung insbesondere für die Eigenheimbesitzer haben rot-grün regierte Länder verhindert. Das trifft Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen und offenbart ein wirklich merkwürdiges Umweltverhalten der Grünen; denn sie haben damit aus niederen, hauseigentümerfeindlichen Gründen einen entscheidenden Beitrag zur CO2-Reduzierung blockiert. Wir wissen aber, dass der Gebäudesektor neben dem Verkehrssektor der wichtigste Bereich zur Minderung von CO2-Emissionen ist. Da kann ich nur sagen: Das ist ein wirklich peinlicher dunkelroter Fleck am grünen Rock. ({6}) Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, so kann man sich als Ökopartei auf dem Laufsteg vor den Wählern nicht sehen lassen. Heute Abend beraten wir in erster Lesung die Fortzahlung der Entflechtungsmittel. Dabei geht es auch um den sozialen Wohnungsbau. Ich kenne den Widerstand der Länder und der Opposition zum vorliegenden Gesetzentwurf. Aber die Länder müssen sich fragen lassen, welchen Beitrag sie in den letzten Jahren geleistet haben, um eine Fortzahlung auf hohem Niveau zu rechtfertigen. Die Bundesmittel werden von den Ländern nur teilweise oder gar nicht für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt. Die eigene frühere Kofinanzierung der Länder ist weitgehend gestrichen worden. Obwohl Sie die Aufgabenverantwortung haben, wollen Sie dem Bund anlasten, dass er für den sozialen Wohnungsbau zu wenig tut? Das ist doch wahrheitswidrig. Es gibt keinen Bundesfinanzminister, der taub ist, wenn ihn solche Berichte erreichen. Er muss sich doch fragen, ob eine Bundesförderung hier wirklich zielgenau zur Erledigung der Aufgabe eingesetzt wird. Damit haben die betreffenden Länder Dirk Fischer ({7}) den Verhandlungen über die Fortzahlung der Entflechtungsmittel einen Bärendienst erwiesen. Ich komme zum Ergebnis: Wer nach den Hilfen des Bundes ruft, muss zunächst einmal Selbstkritik üben und daraus glaubhafte Maßnahmen der eigenen Besserung ableiten. Erst dann kann er beanspruchen, ernst genommen zu werden. Ansonsten - das ist bedauerlich für Land und Leute - missbraucht Rot-Grün die Macht in den Ländern, um Gutes für unsere Bürger und unser Land zu verhindern. ({8}) Wäre ich Franzose, würde ich sagen: À la barricade, citoyen! - Aber ich bin ein deutscher Abgeordneter. Ich sage: „Wehrt euch, Bürger!“, und zwar friedlich, mit dem Stimmzettel. ({9})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds ({0}) - Drucksache 17/12294 Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss ({1})Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzHaushaltsausschuss gemäß § 96 GO Verabredet ist, hierzu eine Stunde zu debattieren. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk für die Bundesregierung.

Hartmut Koschyk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001186

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus eine hohe Einigkeit darüber, dass wir unverändert daran arbeiten müssen, die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise mit ihren Folgen für die Volkswirtschaften, für die Staaten zu ziehen. Diese Bundesregierung hat auf allen politischen Ebenen, natürlich in erster Linie auf internationale Ebene, zum Beispiel auf G-20-Ebene, aber natürlich auch auf Ebene der Europäischen Union, immer eine Schrittmacherfunktion inne, wenn es darum geht, die notwendige Regulierung der Finanzmärkte voranzutreiben. Heute legen wir einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine wichtige europäische Richtlinie umgesetzt wird, nämlich die Europäische Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Mit dem heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorhaben wird in Deutschland ein Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen, das sämtliche Fondsmanager und Fonds einer Finanzaufsicht unterwirft. Ziel dieser europäischen Richtlinie ist, dass Manager von alternativen Investmentfonds einer Zulassungspflicht unterworfen und fortlaufend beaufsichtigt werden. Die Manager müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten. Sie müssen über besondere Sachkenntnisse, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, und sie müssen auf Grundlage dieser neuen Regelung umfangreiche Berichtspflichten erfüllen. Ferner muss ein Fondsmanager gemäß den Anforderungen dieser europäischen Richtlinie sicherstellen, dass für jeden von ihm verwalteten alternativen Investmentfonds eine sogenannte Verwahrstelle bestellt wird. Die Verwahrstellenregelungen, insbesondere die Regelung zur Unterverwahrung und zur Haftung, wurden als Lehre aus dem Schneeballbetrugssystem des ehemaligen US-Finanzund Börsenmaklers Madoff, dem sogenannten MadoffSkandal, getroffen. Für Manager von Fonds, die in beträchtlichem Umfang hebelfinanziert sind, die sogenannten Hedgefonds, gelten besondere und zusätzliche Transparenzpflichten, um den Aufsichtsbehörden einen besseren Blick auf mögliche systemische Risiken zu geben und so eine Gefahr zu bannen. Hinsichtlich der Regulierung werden aus Gründen des Anlegerschutzes Fonds, die an Kleinanleger vertrieben werden, sogenannte Publikumsfonds, strengeren Regelungen unterworfen. Das dient insbesondere dem Anlegerschutz. So werden den Managern von Publikumsfonds zum Beispiel umfangreichere Informationspflichten gegenüber den Anlegern auferlegt als Managern von Fonds für professionelle Anleger. Ferner werden die bereits im bisherigen Investmentgesetz getroffenen Regelungen zu Anlagegrenzen für offene Publikumsfonds wie zum Beispiel gemischte Sondervermögen oder sonstige Sondervermögen übernommen. Wir mussten auch im Bereich der offenen Publikumsfonds Konsequenzen ziehen; denn bei den offenen Immobilienfonds ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondsschließungen und -abwicklungen gekommen. So wurde in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit der Rücknahme von Anteilen an offenen Publikumsimmobilienfonds auf ein Mal im Kalenderjahr begrenzt. Wir meinen, ein fester jährlicher Rückgabetermin bietet eine höhere Schockresistenz. Er dient dem Ziel, die Inkonsistenz zwischen kurzfristigen Rückgabemöglichkeiten und langfristiger Anlage in illiquide Vermögensgegenstände zu beseitigen, und wahrt damit die im Rahmen der Schattenbankdiskussion geforderte Fristenkongruenz. Um den Marktbedürfnissen zu entsprechen, wird die Ausgabe von Anteilen an offenen Publikumsimmobilienfonds anders als nach dem Investmentgesetz nicht mehr an die Rücknahmetermine gekoppelt. AnteilsausParl. Staatssekretär Hartmut Koschyk gaben können bis zu viermal im Jahr vorgesehen werden. Geschlossene Publikumsfonds und ihre Manager werden durch das Kapitalanlagegesetzbuch erstmals einer umfassenden Regulierung unterworfen. Damit wird ein weiterer Schritt unternommen, um den grauen Kapitalmarkt in Europa und damit auch in Deutschland zu verengen. Bei der Regulierung wollen wir aber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgehen. Deshalb werden auch Abstufungen vorgenommen. So wird zum Beispiel die Schwellenwertregelung der AIFM-Richtlinie, nach der Manager kleiner Fonds einer Registrierungs-, aber keiner Zulassungspflicht unterliegen, auch auf die Manager von den kleinen Publikumsfonds erstreckt. Zusätzlich gelten für diese aber auch wichtige anlegerschützende Vorschriften wie zum Beispiel die Verwahrstellenregelung und die Informationspflichten gegenüber den Anlegern. Lassen Sie mich etwas zur Regulierung der sogenannten Spezialfonds sagen. Bei der Regulierung von Managern, die Fonds für professionelle Anleger verwalten, wurden die Vorschriften der europäischen Richtlinie eins zu eins übernommen. Um jedoch dem Bedürfnis insbesondere von Sozialkapital wie Versicherungen und Pensionskassen an der Beibehaltung von bewährten Produktregeln und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die steuerliche und bilanzielle Einstufung Rechnung zu tragen, wurden die aus dem Investmentgesetz bestehenden Produktregulierungen für diese Spezialfonds übernommen. Im Gegenzug müssen aber die zu erfüllenden Aufsichtsregeln für Fondsmanager gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie übernommen werden. Sie erhalten einen EU-Pass, der ihnen dann den EU-weiten Vertrieb von Fonds für professionelle Anleger erlaubt. Neben der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie werden in das neue Kapitalanlagegesetzbuch als zweiter wichtiger Bereich die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die sogenannte OGAW-Richtlinie, übernommen, und das Investmentgesetz wird aufgehoben. Lassen Sie mich den dritten und letzten Bereich der Umsetzung dieser europäischen Richtlinie nennen. Zum Dritten geht es nämlich darum, mit dem Umsetzungsgesetz dieser europäischen Richtlinie unser nationales Recht an die europäische Verordnung über europäische Risikokapitalfonds und an die europäische Verordnung über europäische Fonds für soziales Unternehmertum anzupassen. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung verfolgt seit Beginn dieser Legislaturperiode ein ganz klares Ziel: Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben. Schritt für Schritt haben wir einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte geschaffen. Deutschland war bei vielen dieser Gesetzgebungsvorhaben auf europäischer und auf G-20-Ebene Vorreiter. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds wurde ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben zur Erreichung unserer Regulierungsziele für die Finanzmärkte auf den Weg gebracht. Ich bitte daher um Unterstützung bei der parlamentarischen Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Carsten Sieling. ({0})

Dr. Carsten Sieling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004157, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute wieder so, wie wir es schon mehrfach in diesem Hause erlebt haben: Mit großem Gestus tritt die Bundesregierung auf und legt uns Gesetzesentwürfe vor mit der Botschaft, damit wäre bei der Finanzmarktregulierung ein weiterer Meilenstein erreicht, und sie würde umgesetzt, wie es vereinbart sei. Kein Markt, kein Produkt, nichts solle ohne Regulierung bleiben. ({0}) Die Wirklichkeit ist: Man macht nichts anderes - und das in der Regel, nachdem die Zeit schon länger abgelaufen ist -, als europäische Vorgaben umzusetzen, und Sie, meine Damen und Herren, setzen sie auch noch schlecht um. Dazu werde ich gleich einige Ausführungen machen. Ich sage dies deshalb, weil dass das übliche Lied ist und wir das in der Vergangenheit schon mehrfach erlebt haben. In diesem Falle werden wir uns bei der Beratung - Herr Staatssekretär, Sie haben das angesprochen - natürlich sehr konstruktiv bemühen, hieraus noch etwas Ordentliches zu machen. Aber wir haben es mit einem Gesetzentwurf, sozusagen einem Kapitalanlagegesetzbuch, mit einem Umfang von fast 600 Seiten zu tun - dieser Umfang ist in den Beratungen hier selten -, in dem viele Elemente neu sortiert werden. ({1}) - Ein Kollege der Koalition ruft dazwischen, das sei eine große Leistung. - Ja, Sie, bzw. nicht Sie, sondern die Ministerien, haben sich nach der Beschlussfassung auf europäischer Ebene 20 Monate Zeit genommen, um das auszuarbeiten. Wir haben hier jetzt verdammt wenig Zeit, um das parlamentarisch zu begleiten und umzusetzen. Das ist nicht Demokratie. Da will man uns ein bisschen über den Tisch ziehen. ({2}) Ich hätte mir gewünscht, dass man den Gesetzentwurf hier früher einbringt und wir eine wirkliche Gelegenheit haben, im Parlament darüber zu reden, bevor wir es umsetzen. Es hat schon eine ganze Reihe anderer Gesetze im Bereich Anlegerschutz und im Bereich Stabilität der Finanzmärkte gegeben, die hier immer mit großem Elan eingebracht wurden und die aus unserer Sicht in der Regel immer Lücken gelassen haben, durch die die Finanzbranche leider weiter ihre Spielräume haben wird. Hier sehen wir Gefährdungen für die Stabilität und eben auch Schwächen im Bereich des Anlegerschutzes. Das ordnet sich insgesamt in das ein, was hier meist vorgelegt wird. Es gibt dabei entweder die Variante „Bruder Leichtfuß“, die Variante „Verwirrung“ oder die Variante „Wortbruch“, dass man sozusagen an unterschiedlichen Stellen Wortbrüche gegenüber dem, was man einmal geäußert hat, begeht. Die Variante „Bruder Leichtfuß“ erleben wir gerade beim Thema Trennbanken. Das hat schon heute Morgen im Rahmen der Regierungserklärung eine Rolle gespielt. Es gibt ordentliche Vorschläge zu diesem Thema. Erst war die Bundesregierung komplett dagegen, jetzt legt man etwas vor, das die Situation in der Tat verwässert und keine Lösung ist. Das sind Raubkopien von guten Ideen, die in diesem Zusammenhang auch von unserer Seite, der Seite der Sozialdemokraten, namentlich von Peer Steinbrück, vorgebracht worden sind. ({3}) Sie kopieren die Ideen und bringen sie hier in einer schlappen Variante ein. Dadurch werden die Finanzmärkte nicht reguliert; das wird keine Stabilität schaffen. ({4}) Ich schaue mir einmal die Aufsichtsdebatte an. Ich bin ja in den letzten Tagen vom Stuhl gefallen, als ich lesen musste, dass es nun auch im Bundesfinanzministerium wieder eine muntere Debatte darüber gibt, ob die Finanzaufsicht nicht doch von der BaFin weg und bei der Bundesbank angesiedelt werden soll. ({5}) Das ist ein Hin und Her, bei dem Sie von Beginn an nicht wussten, was Sie machen. ({6}) Sie bringen auch in die Aufsichtsbereiche Unsicherheit. Das ist nicht zu verantworten. ({7}) - Nein, ich verbiete niemandem, nachzudenken, Herr Kollege, ich äußere mich nur dazu, dass auch seitens des Bundesfinanzministeriums darüber nachgedacht worden ist. Ich komme zum wichtigsten, schwierigsten und problematischsten Thema, das ganz eng im Zusammenhang mit der Regulierung und mit der Ordnung, die wir im Investmentbereich brauchen, steht. Wir müssen dafür sorgen, dass spekulative Elemente begrenzt werden, dass es exzessive Gewinne und kurzfristig orientierte Handlungsweisen nicht mehr gibt. Deshalb hatten wir im Sommer letzten Jahres unter ganz schwierigen Bedingungen hier im Hause die Vereinbarung getroffen, eine Finanztransaktionsteuer auf den Weg zu bringen. Ich weiß, dass sich die Bundesregierung Mühe gibt, aber man hört auch immer wieder Gegenteiliges. Gerade heute Morgen musste ich wieder diese Zwischenrufe und Äußerungen vonseiten der FDP hören, zu denen ich nichts anderes sagen kann, als dass das eine völlig falsche Darstellung dessen ist, was vereinbart worden ist. Immer wieder wird an dieser Stelle nicht auf die Stabilität und die notwendige Regulierung geachtet, sondern es wird gesagt, die Kleinanleger seien bedroht. Das geht sehr weit. Ich darf hier zitieren, was sich Herr Wissing erlaubt in diesem Zusammenhang zu sagen. Er sagt, nach den Vorschlägen der Brüsseler Behörde zur Finanztransaktionsteuer wären es vor allem - vor allem! die Kleinsparer und mittelständischen Betriebe, die diese 35 Milliarden Euro zahlen müssten. ({8}) - Dadurch, dass Sie jetzt klatschen, weiß ich, dass Sie die Blockierer an dieser Stelle sind. Ich will Ihnen einmal sagen, wie die Wirklichkeit aussieht. 85 Prozent aller Umsätze und Aktivitäten, die angegangen werden, finden zwischen Finanzinstituten statt. Davon wird überhaupt kein Anleger, erst recht kein Kleinanleger, betroffen sein. Es geht vielleicht um potenziell 15 Prozent. Da sind wir zum Beispiel im Bereich der hier diskutierten Investmentfonds und Immobilienfonds; um diese könnte es in der Tat gehen. Ich darf Sie darauf hinweisen - aber Sie wissen das ja alles besser; Sie wissen es genau -: ({9}) Jemandem, der heutzutage 10 000 Euro anlegen will - das ist ja wohl ein Kleinanleger -, werden an Gebühren und Ausgabeaufschlag erst einmal mindestens 200 Euro, also 2 Prozent, abgenommen; das sind Durchschnittswerte. Ob darauf jemals eine Finanztransaktionsteuer erhoben wird, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Wenn dies der Fall wäre, wären das bei 10 000 Euro maximal 0,1 Prozent, also 10 Euro. Ich meine, allein daran sieht man schon die Dimension Ihrer Angstmache. Die Formulierung des Kollegen Wissing war: vor allem Kleinsparer und mittelständische Betriebe. Ich sage: Das ist eine bewusste Falschbehauptung; man könnte das an dieser Stelle auch „Lüge“ nennen. Ich fordere Sie auf, gerade die Bundesregierung, dem endlich einen Riegel vorzuschieben und dafür zu sorgen, dass wir erfahren, wofür Deutschland und diese Regierung stehen. Verabredungen, die hier im Deutschen Bundestag getroffen wurden, müssen Sie einhalten. Sie dürfen sie nicht hintergehen, meine Damen und Herren. ({10}) Konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf, der in eine ganz ähnliche Richtung zielt. ({11}) Ich beziehe mich jetzt nur auf den Bereich der geschlossenen Fonds und auf den grauen Kapitalmarkt, der auch reguliert werden soll. Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist an verschiedenen Stellen durchlöchert und weichgemacht worden. ({12}) Da der Herr Staatssekretär davon gesprochen hat, dass auch solche Vorgänge wie bei Madoff und Ähnliches angegangen werden sollen, muss ich sagen: Ich erwarte - ich will nur diesen einen Punkt nennen -, dass wir, wie ursprünglich vorgesehen, weiter daran festhalten, dass solche Fonds extern und nicht von den jeweiligen Firmen selber bewertet werden. Das ist ein wesentlicher Punkt, ein Vorschlag des Bundesrates, dem wir folgen sollten. Ich kann aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nur diesen einen Punkt ansprechen. ({13}) Ich spreche ihn deshalb an, weil vor einigen Tagen eine Razzia bei der S&K-Gruppe durchgeführt wurde. Diese Finanzholding hat falsche Bewertungen vorgenommen. Millionen von Anlegern werden in Schwierigkeiten gebracht, weil dort unredliche Geschäfte gemacht wurden. In diesem Gesetzentwurf haben Sie gegen so etwas keine Vorkehrungen getroffen. Ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe von Punkten nennen, an denen ebenfalls dringender Nachbesserungsbedarf besteht; ob nachgebessert wird, ist allerdings sehr fraglich. Ich bitte Sie und fordere Sie auf, die Anhörung diesmal ernsthaft dazu zu nutzen, Veränderungen herbeizuführen,

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Kollege.

Dr. Carsten Sieling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004157, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

- damit ein besserer Gesetzentwurf herauskommt als der, den Sie vorgelegt haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Björn Sänger hat das Wort für die FDPFraktion. ({0})

Björn Sänger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004141, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Es ist noch ganz schön neblig hier von der Kerze, die der Kollege Sieling abgefackelt hat. ({0}) Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Sieling, wenn Sie sich nicht sachfremd geäußert, sondern zum Thema gesprochen hätten, ({1}) hätten Sie noch den einen oder anderen Gedanken, der in dieser Debatte möglicherweise - die Wahrscheinlichkeit ist allerdings nicht sehr hoch - nutzbringend gewesen wäre, loswerden können. Dafür wären wir Ihnen sehr dankbar gewesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Regulierungslücke geschlossen, nämlich bei alternativen Investmentformen. Sie erhalten einen Ordnungsrahmen. Das ist neu, das ist grundsätzlich gut, und das ist ein weiterer Schritt hin zu einem Anlegerschutz in dem Segment, das häufig mit dem Begriff „grauer Kapitalmarkt“ umschrieben wird. Bei allem, was wir da machen, sollten wir uns vor Augen führen, dass wir alternative Investmentformen vor dem Hintergrund der weiteren Regulierung, insbesondere in Anbetracht von Basel III, zukünftig möglicherweise mehr als bisher brauchen werden, um unsere Volkswirtschaft zu finanzieren. Insofern müssen durch die Regulierung die Risiken eingedämmt werden, gleichzeitig aber müssen solche Investments ermöglicht werden. ({2}) Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein; Staatssekretär Koschyk hat schon darauf hingewiesen. Ich will jetzt nicht vorgreifen, aber man kann schon einmal festhalten: Das ist mit diesem Gesetzentwurf ganz gut gelungen. ({3}) Dabei muss klar sein: Das Anlagesegment der geschlossenen Fonds ist per se eigentlich kein Anlagesegment für Kleinanleger. Innerhalb der Pyramide, als die man sich den Vermögensaufbau denken kann, bewegen wir uns hier im oberen Drittel, in der Spitze, in dem Bereich, wo man sozusagen noch etwas beimischen kann, seine Anlagebedürfnisse aber im Grunde genommen schon erledigt hat. Aber auch für die Kleinsparer ist in diesem Gesetz etwas enthalten: das sogenannte Pension Asset Pooling, also die Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen multinational aufgestellter Unternehmen an einem Ort. Das war bisher in Deutschland nicht möglich; da hatten wir einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Belgien, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden oder Irland. Ich bin ein Stück weit stolz, dass es gelungen ist, die Lücke in diesem Bereich zu schließen, sodass dieses Pension Asset Pooling nun auch in Deutschland angeboten werden kann. Jetzt gibt es für die betriebliche Altersvorsorge der deutschen Anleger eine deutsche Regulierung. Die Bündelung hat den Vorteil geringerer Verwaltungskosten und bietet die Chance auf eine höhere Rendite. Nicht zuletzt stärkt diese Regelung den Finanzstandort. Allein bei den DAX-30-Unternehmen geht es um ein Volumen von 200 bis 300 Milliarden Euro. Insofern ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz für die betriebliche Altersvorsorge. Des Weiteren wird mit diesem Gesetz der wichtige Bereich des Venture Capitals geregelt. Da möchte ich - der Kollege Burgbacher wird das bestimmt ausrichten - dem Bundesminister Rösler ausdrücklich danken. Der Minister ist ja in die USA gereist und hat sich angeschaut: Wie ist da die Unternehmenskultur, wie ist da die Gründungskultur, wie ist da die Finanzierungskultur? Wir müssen feststellen: Wir werden an diesen Finanzierungsformen schlichtweg nicht vorbeikommen. Auch hier gilt es, verhältnismäßig zu regulieren. Das ist mit den De-minimis-Regelungen gelungen: Wenn Fremdkapital eingesetzt wird, gelten die Regelungen bis zu einer Grenze von 100 Millionen Euro. Wenn kein Fremdkapital eingesetzt wird und die ersten fünf Jahre ein Kündigungsriegel existiert, gelten die Regelungen bis zu einer Grenze von 500 Millionen Euro. Die Manager können die entsprechenden Regeln freiwillig anwenden, müssen es aber nicht unbedingt. Ich denke, auch an dieser Stelle haben wir einen guten Kompromiss zwischen den Chancen auf der einen Seite und den systemischen Risiken auf der anderen Seite gefunden. ({4}) Auch im Bereich der Mindestanlage waren Fragen zu klären. Auch hier noch einmal die Erinnerung: Das ist im Prinzip kein Produkt für den Kleinanleger; denn es gilt eine Mindestanlagegröße von 20 000 Euro. Im Gespräch waren ursprünglich 50 000 Euro. Ich begrüße, dass die Bundesregierung bei der Mindestanlagegröße auf 20 000 Euro heruntergegangen ist, weil man 50 000 dann schon auf zwei Fonds streuen kann. Ich appelliere an die Initiatoren solcher Fonds - sie sind in der Verantwortung -, sicherzustellen, dass im Vertrieb klargemacht wird, um was für ein Anlageprodukt es sich bei diesen Fonds handelt. Das entsprechende Produktinformationsblatt - das wir ja auch einführen - kann helfen, dem Anleger deutlich zu machen: Du eröffnest kein Tagesgeldkonto, sondern es handelt sich bei diesen Fonds ein Stück weit um eine unternehmerische Beteiligung, mit allen Chancen oder eben auch Risiken, die damit gewissermaßen einhergehen. Ein weiteres Problem ist die Fremdkapitalquote. Ich denke, diesen Bereich müssen wir uns noch einmal anschauen. Auch hier gilt: Es gibt gesellschaftlich gewünschte Projekte, die mit der Fremdkapitalquote, die momentan vorgesehen ist, möglicherweise nicht auskommen. Ich denke beispielsweise an Windparks; da sind Fremdkapitalquoten von über 60 Prozent gang und gäbe. Wenn wir es ernst meinen mit der Energiewende - wir werden das nicht alles vom Staat aus finanzieren können, wir brauchen dazu privates Kapital -, dann dürfen wir auch hier nicht so regulieren, dass diese Investitionen nicht möglich sind; dazu wird der Kollege Breil gleich noch etwas sagen. ({5}) Zum Schluss möchte ich noch zwei, drei Sätze über die offenen Immobilienfonds verlieren. Sie sind ein wichtiges und wertvolles Anlageinstrument, um gerade für den Kleinsparer eine Eintrittsmöglichkeit zu schaffen in eine Assetklasse, die er sonst nicht hat. Hier gilt es wirklich, genau darauf zu schauen, dass diese Assetklasse nicht verloren geht, sondern weiter für den Vermögensaufbau erhalten bleibt. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere parlamentarische Beratung. Herzlichen Dank. ({6})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Dr. Axel Troost das Wort. ({0})

Dr. Axel Troost (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003857, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie legen wieder ein aus unserer Sicht dürftiges Gesetz vor und wollen dies den Wählerinnen und Wählern - das wird hier wieder deutlich - als Meilenstein der Finanzmarktregulierung verkaufen. Konkret debattieren wir hier über die sogenannten Schattenbanken, im Volksmund auch „Heuschrecken“ genannt, das heißt, spekulative Fonds wie Hedgefonds und Private-Equity-Fonds. In Ihrem Gesetz heißen sie vornehm „alternative Investmentfonds“. Inzwischen verwalten diese Fonds wieder genauso viel Geld wie vor der Krise, und ihr Zweck ist, möglichst viel Geld zu machen mit oft sehr aggressiven Mitteln. Deswegen heißen sie häufig „Heuschrecken“. Der realwirtschaftliche Hintergrund interessiert überhaupt nicht; wichtig ist nur, möglichst viel Rendite zu machen. Anders gesagt: Sie sind reine Melkkühe ohne volkswirtschaftlichen Nutzen. Vor der Krise wurden Hedgefonds damit gerechtfertigt, dass sie Risiken auf sich nehmen, die andere nicht auf sich nehmen würden. Das ist aber genau das Problem: Sie nehmen außergewöhnliche Risiken auf sich, was aber die Finanzstabilität bedroht. Man sollte das nicht herunterspielen. Der legendäre Hedgefonds LTCM hat 1998 mit seiner Pleite das Finanzsystem schwer erschüttert. ({0}) Die Pleite der Investmentbank Bear Stearns durch zwei hausinterne Hedgefonds war der Auftakt für die Finanzmarktkrise. Hedgefonds haben das rapide Wachstum der Märkte der toxischen Wertpapiere befeuert. 2008 platzte die Immobilienpreisblase ebenfalls, die dadurch angeheizt worden war. Deshalb ist es dringend erforderlich, diese Fonds schärfer zu regulieren. ({1}) Die Latte dafür haben Ihre Vorvorgänger allerdings sehr, sehr niedrig gelegt. Ich will aus dem rot-grünen Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens von 2003 zitieren: Anbieter von Hedgefonds sollen nach dem Gesetzentwurf in Deutschland auf moderne und liberale rechtliche Rahmenbedingungen treffen. ({2}) Etwas weiter: Die Hedgefonds-Branche scheint sich zu einer Branche entwickelt zu haben, die sich der mit Hedgefonds verbundenen Risiken bewusst ist und mit ihnen verantwortungsvoll umgeht. Es darf daher erwartet werden, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Freiräume nicht missbraucht werden. ({3}) Das hört sich heute an wie ein Witz, wie Satire. Es war damals naiv, und es ist jetzt naiv. ({4}) Insofern muss hier Grundlegendes geändert werden. Aber viele Passagen im vorgelegten Gesetzentwurf klingen ähnlich. Sie sind zu schwach, deshalb reichen sie aus unserer Sicht nicht einmal in Ansätzen aus. Im Detail möchte ich drei Schwächen der neuen Regelung ansprechen: Erstens. Mit dem Gesetz unterliegen Fondsmanager künftig einer Zulassungspflicht in der EU. Fonds mit weniger als 100 Millionen Euro an verwaltetem Vermögen brauchen keine Erlaubnis. Wir haben eben den frenetischen Applaus der FDP gehört. Damit fallen aber 70 Prozent sämtlicher Fonds eben nicht unter die Zulassungspflicht. Zweitens. Bei der Zulassung müssen die Fondsmanager ein Mindesteigenkapital nachweisen. Wenn man an Fonds auch nur in Ansätzen ähnliche oder gleiche Vorschriften wie für Banken anlegen würde, wäre weit mehr Eigenkapital erforderlich. Drittens. Die nationalen Behörden können bei Verdacht auf Systemrisiken die Geschäfte auf Pump, den sogenannten Leverage-Effekt, einschränken. Das setzt aber eine gut ausgestattete und aktive Aufsicht voraus. Solche Erwartungen sind in der Vergangenheit häufig enttäuscht worden. Insofern halten wir es für absolut erforderlich, die Hebelwirkung generell zu begrenzen, das heißt, die Verschuldung einzudämmen und in bestimmte Relationen zum Eigenkapital zu setzen. ({5}) Außerdem gibt es eine sehr großzügige Übergangsregelung bis 2018, die im Prinzip eine Zulassung nach nationalem Recht möglich macht. Das bedeutet, dass sich Fondsmanager bei den großzügigen Behörden in Großbritannien oder Irland registrieren lassen und auch hier entsprechend wirken können. Es wäre aber nicht fair, jetzt nur davon auszugehen, dass die Vorlagen schlecht waren, sondern Sie hätten auch aus unserer Sicht deutlich mehr betreiben können. Immer mehr bankähnliche Geschäfte werden von Fonds betrieben, die sich der Regulierung der Banken entziehen. Wir hören seit Monaten, dass diese Schattenbanken ein riesiges Problem darstellen. Passiert ist aber nicht wirklich etwas. Ihre eigene Expertenkommission „Neue Finanzarchitektur“ hat Ende 2011 ein Papier mit konkreten Maßnahmen zur Regulierung von Schattenbanken vorgelegt. Das verstaubt seither in der Schublade. Ein Gesetz von Ihnen, das sich daran orientieren könnte und mit dem auch im Zusammenhang mit dem G-20-Prozess versucht werden könnte, weitere Regulierungen anzugehen, ist von daher in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu erwarten. Das Problem von Schattenbanken ist, dass sie sich weitgehend in regulierungsfreien Zentren - wie den Kayman-Inseln oder auch Delaware in den USA - organisieren. Wir fordern - wie bei Steueroasen - eine Initiative gegen diese Schattenbankfinanzierungsplätze. ({6}) Insofern können Sie mit der Regulierung anfangen und diese Zentren austrocknen, etwa durch Abschlagsteuern auf Gewinnübertragungen oder den Entzug von Lizenzen für alle Banken, die dort Niederlassungen betreiben. Ich habe in der letzten Woche in unserer parteinahen Stiftung eine Broschüre mit dem Titel „Deals im Dunkeln - Ziele und Wege der Regulierung von Schattenbanken“ herausgegeben. Ich stelle Ihnen die gerne zur Verfügung. Wir versuchen, darin unsere konkreten Vorschläge auch nachlesbar zu entwickeln. Meine Damen und Herren, wir haben insofern dem zugrundegelegten Gesetzentwurf bereits im Europäischen Parlament nicht zugestimmt, weil wir der Ansicht waren, dass das Ganze zu lax ist und nicht ausreicht. Wenn sich nicht Erhebliches ändert, werden wir auch in der zweiten und dritten Lesung diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Danke schön. ({7})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Dr. Gerhard Schick hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Gerhard Schick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003837, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir jetzt gerade als Gesetz diskutieren, hat einen Bezug zu dem, was dieser Tage medial öffentlich wurde, als nämlich Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer bundesweiten Razzia gegen ein Unternehmen - ich rede von der Firmengruppe S&K - vorgingen, das viele Millionen in vermeintlich sichere Immobilien investiert haben soll, wo aber der Verdacht besteht, dass da ein Schneeballsystem aufgebaut und für die Anleger ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht worden ist. Das betrifft mehrere Tausend Personen, die dort investiert haben. Gegenstand der Ermittlungen sind mehrere Anlagefonds mit einem Volumen im neunstelligen EuroBereich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main sagt, dort seien wohl betrügerisch erlangte bzw. veruntreute Anlagegelder für den extrem aufwendigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbundenen Unternehmen sowie zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet worden. Dabei geht es um die Dinge, die wir in diesem Bereich des Kapitalmarkts immer wieder feststellen: Das, was die Anleger meinen zu tun - nämlich in vermeintlich sichere Anlagen zu investieren -, findet nicht statt, sondern die Gelder landen ganz woanders. ({0}) - Das ist Betrug. - Wir werden die Auswüchse nie völlig verhindern können. Die Frage ist nur, ob wir es durch die Regulierung schaffen, dass das früher erkannt wird und von Beratern auf Probleme hingewiesen wird, die schon bekannt sind, oder ob es besonders einfach ist, so etwas auf den Weg zu bringen. Es besteht das Interesse, unseren Finanzmarkt da möglichst sicher zu gestalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die AIFMRichtlinie umgesetzt. Dabei geht es aber nicht nur um den Bereich der alternativen Investmentfonds, sondern der Gesetzentwurf stellt auch Bezüge zur OGAW-Richtlinie her, die bisher in Deutschland im Investmentgesetz abgebildet worden ist. Damit kommen wir zur Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches. Wir finden es vom Grundsatz her erst einmal sinnvoll, diese Regelungen in einem einzelnen Buch zusammenzufassen, auch wenn das bedeutet hat, dass es um sehr viele unterschiedliche Regelungen ging und sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wir selbst deshalb durch ziemlich viel Papier durcharbeiten mussten. Im Zuge der OGAW-Richtlinie für den Investmentfondsbereich gibt es bereits seit Jahren Regelungen sowohl für die Verwalter von Fonds als auch für Fondsprodukte selbst. Für Manager und Verwalter von alternativen Investmentfonds werden jetzt neue Regelungen aufgestellt. Das ist im Grunde richtig, insbesondere geht es um Publikumsinvestmentvermögen. Im Bereich geschlossene Publikumsinvestmentfonds qualifizieren beispielsweise die geschlossenen Schiffs-, Medien- oder Immobilienfonds, also zum Beispiel das, worüber ich vorher im Zusammenhang mit der Firma S&K gesprochen habe. Diese Fonds haben sich in den letzten Jahrzehnten nämlich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt, häufig mit Steuervorteilen angepriesen. Wir haben bei diesen Fonds häufig aggressive Verkaufsmethoden zu beklagen; auch haben sie sich für Millionen von Anlegerinnen und Anlegern als finanzielles Desaster herausgestellt. Bei geschlossenen Immobilienfonds waren die Immobilien oft in baufälligem Zustand und die prognostizierten Erträge weit weg von realistischen Berechnungen. In geschlossene Schiffsfonds - ein Thema, über das wir, glaube ich, bisher zu wenig geredet haben, wenn man sich deren Bedeutung für die internationalen Schiffsmärkte anschaut - sind in den letzten Jahren über 20 Milliarden Euro investiert worden. Diese Fonds sind jetzt von der Finanzkrise besonders stark betroffen. Es geht also in diesem Segment um die Vernichtung von Anlegergeldern in immenser Höhe. Wir als grüne Fraktion haben diese Anlegerschutzdefizite im Bereich der geschlossenen Fonds bereits 2007 angesprochen, als es um die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID ging. Wir haben aber in der damaligen Legislaturperiode nur anregen können, dieses Thema anzugehen. Es ist deswegen richtig, dass, nachdem in diesem Bereich schon einzelne Anpassungen erfolgt sind, jetzt mit dem Kapitalanlagegesetzbuch für geschlossene Fonds selbst Regelungen getroffen werden, zum Beispiel die Einführung einer Erlaubnispflicht. ({1}) Es gibt allerdings eine Reihe von Aspekten, die durchaus diskussionsbedürftig sind. Diese werden wir in den Beratungen stärker thematisieren. Zum einen sieht der Gesetzentwurf im Gegensatz zum Diskussionsentwurf für die Verwalter von kleinen geschlossenen Publikums-AIF eine weitreichende Ausnahme vor. Nach dieser Sonderregelung sollen jene Verwalter, deren verwaltetes Vermögen den Wert von insgesamt 100 Millionen Euro nicht überschreitet und die ausschließlich inländische geschlossene alternative Investmentfonds verwalten, lediglich eingeschränkten Regelungen unterliegen. Da gibt es Klärungsbedarf. Das war in der Richtlinie ursprünglich so nicht vorgesehen. Wir müssen befürchten, dass gerade die Fälle, die wir jetzt beklagen, durch die Ausnahmeregelung, die jetzt geschaffen wird, auch in Zukunft weiterhin eintreten werden. Wir werden uns bei den Ausschussberatungen noch einmal genau anschauen müssen, ob diese Ausnahmeregelung nicht in die falsche Richtung geht und dadurch nicht genau die Modelle in der Praxis weiterhin möglich sind, deren Existenz wir beklagen. Zum anderen - auch das muss man sich anschauen gibt es neben dem Vertrieb von Finanzprodukten auch unternehmerisches Engagement. Wir sehen das im Bereich der Energiewende, wo über genossenschaftliche Modelle oder regionale Bürgerwindkraftfonds Investitionen getätigt werden, welche wir im Zusammenhang mit der Energiewende auch wollen. Dabei müssen wir jetzt schauen, wie wir die Schnittstelle zwischen Finanzanlageprodukten mit einem sauberen Vertrieb und einer guten Fondsregelung einerseits und unternehmerischen Investitionen, die wir für sinnvoll halten, andererseits ausgestalten und beide Seiten vernünftig austarieren. Da gibt es unterschiedliche Einschätzungen: Was heißt der Gesetzentwurf für Genossenschaften? Was heißt das beispielsweise für einzelne Windkraftfonds vor Ort? Wir werden uns das bei den Ausschussberatungen genau anschauen. Ich glaube, das ist sinnvoll. Hier gibt es ja ein gemeinsames Interesse. Ich nehme zumindest an, dass das bei Ihnen in der Fraktion ähnlich diskutiert wird. Ich will noch ein anderes Thema ansprechen, das uns intensiv beschäftigt und große Marktbedeutung hat: das Thema offene Immobilienfonds. Es ist schon erstaunlich, dass hier in derselben Legislaturperiode noch einmal eine Korrektur vorgenommen werden soll. Hinzu kommt noch ein gewisses Hin und Her: Der erste Vorschlag aus dem Ministerium ist jetzt noch einmal korrigiert worden, sodass wir innerhalb kürzester Zeit sozusagen mehrere Regulierungsvorschläge aus der Koalition zu demselben Themenbereich bekommen haben. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, die bestehende Regulierung erst einmal beizubehalten. Es gibt aber einzelne Punkte, die man korrigieren muss. Wir werden uns genau anschauen müssen, was man bei den offenen Immobilienfonds macht. Wir hatten ja schon an mehreren Stellen Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Wir fragen uns, ob das damals falsch gemacht worden ist und ob die Regelungen, die jetzt vorgesehen sind, in die richtige Richtung gehen. Ich will außerdem den Punkt „Verwahrstellen für geschlossene Fonds“ ansprechen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verwahrstelle bestimmter geschlossener alternativer Investmentfonds auch ein Treuhänder sein kann. Wir haben Zweifel, ob eine sinnvolle Form von Anlegerschutz gewährleistet ist, wenn wir das auf diese Art und Weise machen. Des Weiteren will ich die Anlagebedingungen bei offenen Publikumsfonds - das wird auch in unseren Ausschussberatungen eine Rolle spielen - thematisieren. Ist dabei die Kostentransparenz gewährleistet oder nicht? Die Bundesregierung hat in der Erwiderung auf die Stellungnahme des Bundesrates versprochen, etwas zu tun. Das habe ich zur Kenntnis genommen; das werden wir aufmerksam weiterverfolgen. Ich will zum Schluss noch ein Thema ansprechen. Das mag Sie ein bisschen nerven, aber ich spreche es trotzdem an, auch wenn es keinen unmittelbaren Bezug zu dieser EU-Richtlinie hat. Wir müssen aber gegen Ende dieser Legislaturperiode schon konstatieren, dass wir in Deutschland im Bereich Zertifikate, also RetailDerivaten, die an Kleinanleger vertrieben werden, mehr als vier Jahre nach dem Kollaps von Lehman Brothers, im Zuge dessen die Probleme mit diesen Produkten jedem offenkundig wurden, immer noch keine wirkliche Regelung haben. Auch das werden wir in den Ausschussberatungen thematisieren. Denn es kann nicht sein, dass an dieser Stelle keine Lehre aus der Finanzkrise gezogen wird. Danke schön. ({2})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Ralph Brinkhaus hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Ralph Brinkhaus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004021, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute ein etwas umfangreicheres Manuskript mitgebracht: 600 Seiten mit mehreren 100 Paragrafen

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

So lang ist die Redezeit nicht.

Ralph Brinkhaus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004021, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

- umfasst nämlich der Gesetzentwurf, den wir heute behandeln. Ich möchte Ihnen ({0}) kurz vorlesen, um was es darin alles geht. Es geht um ein komplett neues Kapitalanlagegesetzbuch. Es geht um die Aufhebung des Investmentgesetzes, Änderungen des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Unterlassungsklagengesetzes, des Handelsgesetzbuchs, des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Börsengesetzes, des Vermögensanlagengesetzes, des Aktiengesetzes, des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, des Depotgesetzes, des Strafgesetzbuchs, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Gewerbeordnung, des Kreditwesengesetzes, des Einlagensicherungsund Anlegerentschädigungsgesetzes, ({1}) des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, des Finanzstabilitätsgesetzes, des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, des Pfandbriefgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Bausparkassengesetzes sowie Folgeänderungen in ungefähr zehn Rechtsverordnungen. Dabei handelt es sich, meine Damen und Herren, nur um einen einzigen Gesetzentwurf. Wir haben in dieser Legislaturperiode noch weitere Gesetze auf den Weg gebracht. Wir haben reguliert die Vergütungsstrukturen. Wir haben reguliert die Leerverkäufe. Wir haben reguliert die Ratingagenturen. Wir haben reguliert die Großkredite. Wir haben reguliert die Verbriefungen. Wir haben reguliert Produkte des grauen Kapitalmarktes. Wir haben reguliert den Anlegerschutz. Wir haben reguliert und neugeordnet die europäische und deutsche Aufsichtsstruktur. Wir haben reguliert die Restrukturierung der Banken und dabei eine Bankenabgabe eingeführt. Wir sind dabei, die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften von Banken und Versicherungen zu regulieren. Wir regeln den Hochfrequenzhandel. Wir regeln die Honorarberatung. Wir werden die Risiken in den Banken in einer Art Trennbankensystem regulieren, und wir werden die KfW unter eine andere Aufsicht stellen. Meine Damen und Herren, ich erzähle Ihnen das alles nicht, weil ich besonders stolz darauf bin, dass ich viele Gesetze gemacht habe. Das ist nicht christdemokratischer Anspruch. Aber ich erzähle es Ihnen deswegen, weil in diesem Haus zwei grundlegende Irrtümer bestehen. Das haben wir heute Morgen bei der Rede des amtierenden, muss man ja sagen, Kanzlerkandidaten der SPD gehört, und das haben wir auch gerade bei der Rede des Kollegen Sieling gehört. Erster Irrtum: Es ist nichts oder zu wenig im Bereich der Regulierung der Finanzmärkte gemacht worden. Meine Damen und Herren, keine Bundesregierung hat bei den Finanzmärkten so viel reguliert wie die christlichliberale Koalition. Niemals ist so viel geregelt worden wie in den letzten dreieinhalb Jahren. ({2}) Ich glaube, das ist unbestritten. Das hat der eine oder andere vielleicht nicht mitgekriegt. Die Antwort auf die Frage, warum er es nicht mitgekriegt hat, leitet über zum zweiten grundlegenden Irrtum. Der zweite grundlegende Irrtum ist, anzunehmen, dass Finanzmarktregulierung aus zwei oder vielleicht aus drei großen grünen Knöpfen besteht, durch die im Prinzip alles erledigt werden kann. Der erste grüne Knopf - der ist heute Morgen in der Rede des Kanzlerkandidaten vorgekommen, der ist gerade in wahrscheinlich über 60 Prozent der Redezeit von Herrn Sieling vorgekommen - ist die Finanztransaktionsteuer. Meine Damen und Herren, wir werden die Finanztransaktionsteuer bekommen, weil sich dafür eine christlich-liberale Koalition auf europäischer Ebene eingesetzt hat. ({3}) Wir werden eine Finanztransaktionsteuer bekommen, weil sich dafür ein christdemokratischer Finanzminister auf europäischer Ebene eingesetzt hat. Aber: Diese Finanztransaktionsteuer wird hilfreich sein, jedoch bei weitem nicht das erledigen, Herr Sieling, was Sie sich davon versprechen, dass nämlich die Finanzmärkte stabilisiert werden und gleichzeitig so viele Einnahmen generiert werden, dass wechselweise oder wahlweise die Armut in dieser Welt, der Hunger, der Klimawandel, die Jugendarbeitslosigkeit, die Staatsverschuldung und ganz viele andere Sachen geregelt werden können. Da dem einen oder anderen das vielleicht aufgegangen ist, dass die Finanztransaktionsteuer nicht dieser große grüne Knopf ist, hat man sich einen zweiten großen grünen Knopf gesucht. Das ist das Trennbankensystem. Auch das Trennbankensystem werden wir in der von uns als gut erachteten Form hier in Deutschland bekommen. Aber auch das Trennbankensystem wird die Finanzmärkte nicht final sichern, meine Damen und Herren. Dazu bedarf es mehr. Der Kollege Troost hatte gerade noch einen dritten Punkt erwähnt - das ist dann praktisch großer grüner Knopf 3.0 -, nämlich Maßnahmen gegen die Schattenbanken. ({4}) Meine Damen und Herren, Finanzmarktregulierungen sind nicht große grüne Knöpfe, sondern Finanzmarktregulierung ist wenig spektakulär. Das ist Kärrnerarbeit, das ist hart, das ist das Bohren von ganz dicken Brettern. ({5}) Das haben wir getan. Während Sie die letzten dreieinhalb Jahre damit verbracht haben, über Finanztransaktionsteuer und über Trennbanken zu räsonieren, haben wir gearbeitet, haben an mehr als 25 Projekten mitgewirkt, haben viele Dinge auf deutscher Ebene auf den Weg gebracht, sind auf europäischer Ebene vorangegangen. Ich erinnere hier nur an die Leerverkäufe, an das Restrukturierungsgesetz und einige andere Projekte. Und darauf können wir stolz sein. ({6}) Das Ganze ist auch extrem wichtig, wie auch dieses Gesetz extrem wichtig ist. Herr Staatssekretär Koschyk hat es bereits vorgestellt: Es geht im Gesetzentwurf nicht nur um die Umsetzung von europäischen Regulierungen im Hinblick auf alternative Investmentfonds, sondern es geht insbesondere darum, dass wir - der Kollege Schick von den Grünen hat es angesprochen: Wir leisten hier etwas Epochales - die Gesetzgebung für den gesamten Investmentbereich in einem Kapitalanlagegesetzbuch zusammenfassen. Damit werden wir Rechtsgeschichte schreiben. Darüber hinaus werden wir circa 40 Gesetze und Verordnungen ändern, und wir werden noch ein steuerliches Begleitgesetz zu diesem Gesetz mit auf den Weg bringen. Am Ende des Tages, wenn wir im Mai dieses Gesetz in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet haben werden, werden wir wieder einen Schritt hin zu besseren und stabileren Finanzmärkten gemacht haben. Wir werden einen höheren Verbraucherschutz haben, und wir werden dabei sicherstellen, dass die Finanzierung der Realwirtschaft durch die Finanzmärkte auch weiterhin störungsfrei erfolgen wird. Wenn man sich jetzt einmal die Bedeutung dieses Bereiches anguckt, dann erkennt man, dass es sich um mehr handelt, lieber Axel Troost, als Hedgefonds. Die Bedeutung dieses Bereiches ist nicht zu unterschätzen. Das haben wir alle schon gemerkt angesichts der Menschen, die uns schon im Diskussionsprozess aufgesucht und gefragt haben: Mensch, was passiert da eigentlich? Die Bedeutung dieses Bereiches liegt irgendwo - das können Sie sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen - im Billionenbereich. Es geht um Anlagevermögen in Höhe von mehreren Billionen Euro, die wir in Deutschland in diesem Bereich haben. Das ist einfach auch Geld, das in der Realwirtschaft gebraucht wird. Investmentvehikel finanzieren die Realwirtschaft und nicht nur Schiffe für die deutsche Hochseeflotte, sondern auch Venture Capital, Start-ups, kleinere Unternehmen, mittlere Unternehmen und deutsche Aktiengesellschaften. Investmentvehikel finanzieren die deutsche Immobilienwirtschaft, und zwar nicht nur Hotels am Pariser Platz, Einkaufszentren in Hamburg oder Bürotürme in Frankfurt, sondern auch die von Ihnen so dringend geforderten Wohnimmobilien in den Ballungsräumen. Investmentvehikel finanzieren die Energieversorgung in Deutschland, und zwar nicht Kernkraftwerke oder Kohlekraftwerke, sondern insbesondere erneuerbare Energien zum Beispiel in Form von Bürgerwindparks, Genossenschaften und Ähnlichem. In Investmentvehikeln liegt halt nicht, lieber Axel Troost, das Geld von Spekulanten oder von mir aus auch von Zahnärzten oder Steuerberatern, wie ich einer bin, sondern darin liegt das Geld von Millionen von Kleinanlegern, ({7}) weil nämlich auch Versicherungen, Banken und ähnliche Institutionen in diese Vehikel investiert haben. Deswegen ist es der Mühe wert, dass wir uns mit diesem Komplex beschäftigen ({8}) und dass wir es richtig und gut machen. Wir tragen bei den Beratungen dieses Gesetzes eine sehr hohe Verantwortung. ({9}) Meine Damen und Herren, bei allen Parteien sind ja schon Menschen durch die Tür gekommen, die gemeinhin als Lobbyisten bezeichnet werden. Ich will das jetzt auch gar nicht negativ sehen. Diese Lobbyisten und Verbände haben legitime Interessen. Sie kämpfen für ihre Interessen. Natürlich ist nicht jeder, der durch die Tür geht, ehrlich. Der eine oder andere argumentiert auch pro domo, das heißt für sein Produkt, für seinen Markt und vielleicht für Intransparenz, die ihm zugutekommt. Wenn man sich aber genau anschaut, wer da durch die Tür kommt, dann stellt man fest: Es sind nicht nur Vertreter großer Investmentvermögen, sondern auch Vertreter von Fonds, in denen mehrere Hunderttausend Euro angelegt sind. Es sind nicht nur Hedgefondsmanager. Ich habe gestern ein Gespräch mit einem Landwirt geführt, der einen Bürgerwindpark begleitet und verwaltet und sich nun Sorgen um dieses Gesetz macht. Es sind nicht nur Immobiliensachverständige, sondern auch Verbraucherschützer. Es sind nicht nur Private-Equity-Gesellschaften, sondern auch Volksbanken. Ich halte das für gut und richtig. Unsere Aufgabe wird es sein, zu unterscheiden, was gut und was richtig ist: Ist das richtig, was das Bundesfinanzministerium aufgeschrieben hat? Ist das richtig, was die Verbraucherschützer sagen? Ist das richtig, was die Verbände und Unternehmen sagen? Diese Aufgabe werden wir verantwortungsvoll wahrnehmen. Weil hier hin und wieder gesagt wird, dass der Bundestag nicht transparent arbeitet: Wir werden am 13. März eine Anhörung zu diesem Thema durchführen; sie ist öffentlich. - Ich sehe gerade die Vorsitzende des Finanzausschusses. Diese Anhörung wird im Parlamentsfernsehen übertragen oder zumindest protokolliert. Die Stellungnahmen, die die Lobbyverbände, die zu dieser Anhörung eingeladen sind, abgeben werden, werden im Internet veröffentlicht und sind dann für jeden einsehbar. Jeder Abgeordnete, der sich mit diesem Gesetzentwurf befasst, ist offen für alle Anregungen, die gegeben werden. Wir werden außerdem Berichterstattergespräche zu diesem Thema führen. Wir werden in den nächsten drei Monaten - ich glaube, das ist ausreichend Zeit, lieber Kollege Sieling im Finanzausschuss über diesen Gesetzentwurf beraten und ihn im Mai verabschieden. Wenn wir das gut gemacht haben, wenn wir konstruktiv und ohne Schaum vor dem Mund daran arbeiten, dann werden wir es hinbekommen, dass die Investmentwelt besser sein wird als zuvor. Dafür lohnt es sich, meine Damen und Herren, die 600 Seiten des Gesetzentwurfs durchzulesen. Danke schön. ({10})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Lothar Binding hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion. ({0})

Lothar Binding (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in unserem Fachausschuss sind wir uns alle einig - so haben wir es bisher auch gehandhabt -, dass ein Umfang von 600 Seiten einer kritischen Würdigung bedarf. Denn es ist klar: Wer 600 Seiten verfasst, kann gar nicht alles so richtig machen, dass es mehrheitsfähig wird. Damit gehen wir seriös um. Aber, Herr Brinkhaus, man darf jetzt nicht Qualität durch Quantität ersetzen. Es kann sein, dass vieles von dem, was geschrieben wurde, falsch ist. Auch diese Möglichkeit muss man in Betracht ziehen. Sie haben gesagt, dass es nicht nur um Hedgefonds geht. Das stimmt. Aber gerade weil es auch um Kleininvestoren und vielleicht indirekt sogar um Spargelder geht, muss man besonders vorsichtig sein und genau darauf achten, was damit auf welchem Markt und in welchen Dimensionen unter Inkaufnahme welcher Risiken passiert. Das ist doch unsere Aufgabe. Wenn man dann in Betracht zieht, dass in der realen Welt im Jahr nur Güter im Wert von 70 Billionen Dollar produziert werden, es hier aber um Märkte geht, auf denen Geld- und Wertpapiertransfers im vierstelligen Billionenbereich vorge27572 Lothar Binding ({0}) nommen werden, kann man nur zu dem Schluss kommen: So einfach ist es nicht, wenn die Risiken, die auf solchen Märkten eingegangen werden, plötzlich von Menschen in der realen Welt übernommen werden sollen. Sie haben gesagt, Investmentvehikel würden gebraucht. Ja, sie werden gebraucht. Die Frage lautet aber, in welchem Maß. Wie weit wollen wir den Spekulationsmarkt eindampfen, um ihn näher an den realen Markt zu bringen? Herr Troost, eine kritische Bemerkung hat mich ein bisschen geärgert. Sie haben gesagt, dass das, was RotGrün ab 2003 gemacht hat, nichts getaugt habe. ({1}) Meine Antwort lautet: Was wir gemacht haben, war sehr klug. Wir hatten damals relativ wenig Erfahrung mit Hedgefondsstrategien; darüber war nicht viel bekannt. Aber es gab auch Anlass zur Sorge; denn es ging zu viel Geld an Deutschland vorbei. Was haben wir gemacht? Wir haben Hedgefonds zugelassen, aber gleichzeitig stark reguliert. ({2}) - Wie ich sehe, entrüsten sich die Linken gerade ein bisschen. Ich will das deshalb mit Zahlen belegen. Deutschland ist eine relativ starke Wirtschaftsnation. Man könnte also vermuten, dass Deutschland eine gewisse Zahl der weltweit tätigen Hedgefonds beherbergt. In Europa gibt es 1 180 Hedgefonds. Weltweit gibt es über 8 000 Hedgefonds. Wie viele haben sich wohl in der starken Wirtschaftsnation Deutschland angesiedelt? Welche Anzahl erwarten Sie: 1 000 oder sogar 2 000? Die Antwort lautet: 18. Ganze 18 Hedgefonds gibt es in Deutschland. Das heißt, wir haben sehr gut reguliert und die Menschen erst einmal davor geschützt. ({3}) Das hat über Jahre gehalten. Das war also sehr gut. Man kann das auch noch an einer anderen Tatsache festmachen: Damals hieß es, Abermilliarden - es war die Rede von über 80 Milliarden Euro - gingen an Deutschland vorbei. Wie viele Euro sind heutzutage in deutsche Hedgefonds investiert? Die Antwort lautet: 1,3 Milliarden Euro. Daran sieht man, dass die gegenwärtigen Gefahren mit der alten Regulierung wunderbar beherrscht werden. Dennoch muss man viel tun, weil sich der Markt inzwischen erweitert hat. Es gibt ganz neue Strategien, das Risikopotenzial hat sich deutlich vergrößert. Kollege Koschyk hat eben gesagt, für Hedgefonds gälten besondere Regulierungsvorschriften. - Das finden wir gut. Er hat auch gesagt, der graue Kapitalmarkt solle eingeengt werden, hat das aber gleich im nächsten Satz eingeschränkt, indem er sagte, man werde dabei die „Verhältnismäßigkeit“ im Blick haben. Nun stimmt das ja immer; aber ich glaube, da muss man schon genauer hingucken: Zulassungsverfahren, EU-Pass, Risiko- und Liquiditätssteuerung, Managerpflichten, externe Verwahrstellen, Mindesteigenkapitalvorgaben - all das ist gut. Hedgefonds werden dadurch stabiler. Die Koalition klopft sich dafür auf die Schulter, unter diesem Blickwinkel zu Recht. Aber wer sind eigentlich die Anleger in Hedgefonds? Es sind wirklich sehr vermögende Privatanleger, es sind institutionelle Anleger, es sind Banken. Es sind also eigentlich - früher dachte ich das immer - die Experten im Markt. Deshalb ist der Ansatz unzureichend. Wir meinen: Solange Hedgefonds alle Geschäfte machen dürfen, die man sich nur ausdenken kann, also auch offene Spezial-AIF bzw. alternative Investmentfonds, müssen wir darauf achten, dass durch dieses Gesetz nicht nur die professionellen Anleger geschützt werden. Wir müssen gucken, ob wir nicht hinsichtlich der Gefahren, die von diesem Instrument Hedgefonds ausgehen - es ist ja ein Werkzeug -, mehr machen müssen. Die Frage lautet also: Hat man im vorliegenden Gesetzentwurf auch Marktrisiken, indirekte Risiken für Kleinanleger im Blick? Ich will es einmal an einem Beispiel deutlich machen. Das, was wir hier machen, würde bedeuten, dass wir zwar regeln, dass ein Auto zum TÜV muss, dass der Tank voll sein muss und dass die Versicherungsprämie bezahlt sein muss, aber zugleich überall auf Ampeln und auf die Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet würde, und Polizei auch nicht vorgesehen ist. Was für Folgen das haben kann, haben wir eben schon gehört: Wenn so etwas wie bei S&K möglich ist, dass 37 000 Anleger in betrügerischer Absicht hintergangen werden, dann muss man mehr machen, als in diesem Gesetzentwurf jetzt vorgesehen ist. ({4}) Wir müssen auch fragen: Brauchen wir Hedgefonds überhaupt? Das ist natürlich die Kardinalfrage. Vielleicht brauchen wir sie ja ein bisschen; aber wir müssen zumindest fragen: Brauchen wir sie, oder gehen davon Gefahren aus, die wir mithilfe dieses Gesetzes nicht regulieren können und wir also nicht dafür sorgen können - wahrscheinlich wird das ganze Haus dies unterschreiben -, dass im Markt der Grundsatz „Gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ gilt? Wenn wir entsprechende Regelungen vorsehen könnten, wäre sicherlich viel erreicht. Aber das ist zugleich meine Kritik am Gesetz: Es gibt eben keine Lösungsvorschläge für Risiken im System. Es wird nur auf Teilmärkte reagiert. Wir wissen ja inzwischen, dass die globalen Krisen von den Knotenpunkten in diesem Markt ausgehen, sozusagen von einer implizierten Instabilität nicht nur der Produkte, sondern auch der Beziehungen der Institutionen zueinander. Diese Knotenpunkte - nennen wir sie Eigenhandelstransaktionen zwischen regulierten Banken und unregulierten Hedgefonds - müssen wir anschauen: Wertpapierleihgeschäfte, Rückkaufsvereinbarungen, also Repo-Geschäfte, extreme Fristentransformationen. All das müssen wir in den Blick nehmen, weil es dann, wenn Lothar Binding ({5}) diese miteinander kommunizieren und sich auch austauschen, eine Risikokonzentration im Markt gibt, die für uns wieder unbeherrschbar ist. Mit den vorhin genannten Grenzen von 100 Millionen Euro ist das evident. Die Präsidentin mahnt mich, zum Schluss zu kommen. Daher sage ich abschließend: Im Moment hat die Bundesregierung meines Erachtens noch keine Idee, wie wir diese Strukturen auflösen und Risiko und Haftung an der richtigen Stelle entzerren können, und zwar so, dass zum guten Schluss nicht der Steuerzahler das Nachsehen hat. Dieser Aufgabe sollten wir uns beim Lesen des dicken Werkes sicher unterziehen. Schönen Dank. ({6})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Klaus Breil spricht jetzt für die FDPFraktion.

Klaus Breil (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004020, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute inmitten eines der bedeutendsten Projekte der Bundesregierung: dem Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur. An diesem Projekt will die Bundesregierung auch in Zukunft möglichst viele beteiligen. Mit „viele“ meine ich gerade die Bürgerinnen und Bürger. ({0}) Es geht in dieser Debatte nicht um die Kosten. Die Beteiligungs- und Gewinnmöglichkeiten, die sich aus der Energiewende ergeben, wollen wir möglichst vielen Privatpersonen zugänglich machen. Damit lassen sich zumindest teilweise die individuellen finanziellen Belastungen begrenzen. Das wiederum kann der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz nur guttun. Zu Anfang dieses Jahrtausends, als ich in meinem früheren Beruf die ersten Erneuerbare-Energien-Fonds, sogenannte New Power Fonds, auflegte, spielten Bürgerenergieprojekte, wie wir sie heute kennen, keine große Rolle. Heute ist das anders: Ihnen kommt eine zunehmend wichtigere Rolle zu, insbesondere auch in der Rechtsform der Genossenschaften. Sie helfen uns, zwei wichtige Ziele zu erreichen: Erstens beschleunigen sie unseren Weg hin zu einer dezentraleren Erzeugerstruktur. Zweitens unterstützen sie die regionale Wertschöpfung. Die unmittelbare individuelle Beteiligungsmöglichkeit - von 500 Euro bis zu mehreren Tausend Euro zum Beispiel bei Genossenschaften - im direkten räumlichen Umfeld erhöht auch die lokale Akzeptanz gegenüber Energieanlagen und dem Ausbau der Infrastruktur. Aus der Erfahrung wissen wir, dass die Beträge der Beteiligungen in den meisten Fällen überschaubar sind. Dafür ist die Anzahl der Teilhaber oft recht groß. Bürgerenergieprojekte sind daher nur bedingt mit Kapitalanlageprojekten gleichzustellen, um die es im Rahmen dieses Umsetzungsgesetzes eigentlich geht. Wir haben uns daher, wie in der Richtlinie vorgesehen, für eine De-minimis-Regel für alternative Investmentfonds mit einem Vermögen von unter 100 Millionen Euro eingesetzt. Die Verwaltung von AIF ist weder für die Finanzmarktstabilität noch für die Markteffizienz mit nennenswerten Risiken verbunden. Wenn ein AIF nicht hebelfinanziert ist und die Anleger in den ersten fünf Jahren nicht aus ihrem Investment aussteigen können, liegt die De-minimis-Schwelle für die Maßnahmen im Rahmen des Umsetzungsgesetzes bei 500 Millionen Euro. Gründung, Verwaltung und Betrieb von Bürgerenergieanlagen erfolgen oft durch ehrenamtliches Engagement. Diesem Umstand tragen wir im Rahmen der Novellierung des Kapitalanlagegesetzbuches ausreichend Rechnung. Manager, deren nicht gehebelte Fonds unter die De-minimis-Regel fallen, müssen sich lediglich registrieren und unterliegen keiner der weiteren Maßnahmen aus der Richtlinie. In den kommenden Berichterstattergesprächen Mitte März werden wir darauf achten, dass wir keine Regelungen beschließen, die die eingeleitete positive Entwicklung abbremsen werden. Vielen Dank. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat jetzt der Kollege Hans Michelbach für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die internationale Finanzkrise hat uns zwei Dinge gezeigt: Erstens. Schwerwiegende Störungen in der Finanzwirtschaft in einem Teil der Welt können schwerwiegende weltweite Folgen nicht nur für die gesamte Finanzwirtschaft, sondern auch für die gesamte Weltwirtschaft nach sich ziehen. Zweitens. Alternative Investmentfonds, Private-Equity-Fonds, Risikokapitalfonds oder Hedgefonds bergen Risiken für das gesamte Finanzsystem. Sie haben ihren Teil zur internationalen Finanzkrise beigetragen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, beraten wir jetzt einen neuen Ordnungsrahmen und Leitplanken für diesen Teil der Finanzwirtschaft zum Schutz der Gesamtwirtschaft, ihrer Unternehmen und Arbeitnehmer und zum Schutz der Anleger. Diese Bundesregierung und die sie tragende Koalition haben sich deshalb in Europa und darüber hinaus bei G 20 für einen internationalen Regelungsrahmen starkgemacht. Ein Ergebnis dieser konsequenten Politik ist die AIFM-Richtlinie der Europäischen Union. Diese gilt es nun sachgerecht in nationales Recht umzusetzen. Dass der heute zu beratende Gesetzentwurf 600 Seiten umfasst, bin ich weniger stolz. Mir geht es um die Verhältnismäßigkeit und die Praxisnähe dieser Regulierung. Es ist sinnvoll, dass wir diesen Gesetzentwurf dazu nutzen, um ein geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds zu schaffen. Wir wollen damit unser Finanzsystem krisenfester machen. Wir wollen Transparenz von Produkten und Märkten. Wir wollen Haftung und Kontrolle verbessern und damit eine Stärkung des Anlegerschutzes erreichen. So werden Übertreibungen auf den Finanzmärken eingedämmt, und so wird auch Betrug erschwert. Diese Ziele gehen wir fachlich und praxisnah an. Aber für die Realwirtschaft wollen wir - das muss klar sein - einen funktionsfähigen Kapitalanlagemarkt. Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht diesen Markt. Ihn müssen wir nur ordentlich regulieren. ({0}) Wir können doch nicht eine einzige Sache zum Maßstab machen. Wir können nicht einen einzelnen, sicher bedauerlichen Betrugsfall herauspicken, wie es Herr Schick gemacht hat. Keine Regulierung kann die Absicht zu Betrug verhindern. Wir dürfen nicht eine völlig falsche Hoffnung in die Öffentlichkeit hineintragen. Wir stellen die Finanzbranche nicht unter Generalverdacht, sondern wir fordern Lernbereitschaft des Finanzmarktes, und das mit Verhältnismäßigkeit. Nur so kann man überzeugen, und nur so kann man die Zukunft dieses Marktsystems durchsetzen. Wir sind also für einen funktionierenden Kapitalanlagemarkt. Das Kapitalanlagegesetzbuch ist ein Meilenstein. Wir haben dabei keinen ideologischen Schaum vor dem Mund, sondern wir korrigieren jetzt auch Fehlentwicklungen im Finanzsektor unter Rot-Grün. Wir haben inzwischen rund 15 Regulierungsgesetze auf den Weg gebracht. Der Kollege Brinkhaus hat alle wunderbar aufgezählt. Das ist lobenswert, Herr Kollege. ({1}) Der finanzpolitische Besserwisser Steinbrück und Rot-Grün haben keine gute Bilanz, so wie wir sie vorweisen können. Nur zur Erinnerung, liebe Kollegen von Rot-Grün: Es war Ihre damalige Bundesregierung, es war die Regierung Schröder/Fischer mit Hans Eichel als Finanzminister, die den Hedgefonds in Deutschland Tür und Tor geöffnet hat, mit allen Folgen, die wir heute kennen. Ich stelle fest: Die SPD ist heute noch stolz auf die 18 deutschen Hedgefonds, die der Kollege Binding letzten Endes noch einmal verteidigt hat. Dies ist ein treffliches Beispiel dafür, was passiert, wenn man Sie machen lässt. Darüber können Sie auch mit Ihrem nachträglichen Gejammere über Heuschrecken nicht hinwegtäuschen. ({2}) Sie von Rot-Grün ziehen zumeist die falschen Lehren aus den Krisen. Sie ziehen die falschen Lehren aus dieser Finanzmarktkrise. Ich sage deutlich: Sie sind eine Gefahr für Unternehmen, Arbeitsplätze und Vermögen. Sie sind eine Gefahr für sinnvolle Rahmenbedingungen am Finanzmarkt. Wir bringen das jetzt in Ordnung, wie wir schon anderen Murks von Ihnen in Ordnung gebracht haben. Wir verbieten jetzt Hedgefonds für Privatanleger. Wir halten Wort. Wir handeln. Das ist die Tatsache. Jetzt gehen wir mit dem Regierungsvorhaben Kapitalanlagegesetzbuch in die Sachverständigenanhörung. Unsere parlamentarische Beratung wird in fachlicher Prüfung sicher einige Modifikationen des Entwurfs vornehmen. Das ist ganz normal. Wir Parlamentarier haben das letzte Wort. Wir sind für funktionsfähige offene Immobilienfonds, und wir wollen die Erhaltung der Spezialfonds in der richtigen Verhältnismäßigkeit durchsetzen. Es darf auch keine Verunsicherungen gegenüber den bisherigen Regulierungen geben, wo sich das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz bewährt hat. Dies ist zum Beispiel beim Bewertungsregime der Fall. Ich bin der Auffassung, dass das Bewertungsregime nicht jeden Monat angewandt werden darf. Ich bin der Auffassung, dass sich das Bewertungsregime bewährt hat und nicht geändert werden muss. Ich bin auch der Auffassung, dass die Zweiklassengesellschaft im Hinblick auf Neuanleger und Altanleger zu überprüfen und zu hinterfragen ist. All das sind Dinge, die wohldurchdacht sein müssen; denn die Produkte müssen sich zum Schluss auch am Markt bewähren können. Das ist entscheidend: Auf der einen Seite brauchen wir Regulierung. Auf der anderen Seite müssen die Anbieter wissen, dass sie mit ihrem Kapital eine Rendite erzielen können, insbesondere dann, wenn der Markt diese Kapitalanlageprodukte annimmt. Zum Abschluss. Alles, die neuen Bestimmungen und die bereits vorhandenen Bestimmungen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes, wird im Kapitalanlagegesetzbuch zusammengefasst.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Kollege.

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das dient den Anlegern und dem Finanzmarkt. Meine Damen und Herren, so sieht Politik aus, die Wort hält. Das sollten Sie sich als Beispiel nehmen. Herzlichen Dank. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent- wurfs auf Drucksache 17/12294 an die Ausschüsse vor- geschlagen, die Sie in der Tagesordnung finden. - Damit sind Sie einverstanden. Dann ist das so beschlossen. Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen - Drucksache 17/12378 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales ({0})- Rechtsausschuss - Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen - Drucksache 17/12373 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales ({1})Rechtsausschuss Hier wurde verabredet, eine Stunde zu debattieren. Auch dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das ebenfalls so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Anette Kramme das Wort. ({2})

Anette Kramme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003162, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es läuft eine öffentliche Diskussion unter dem Titel „Missbrauch von Werkverträgen“. Dieses Phänomen droht eine neue Niedriglohnwelle in Deutschland auszulösen. Ich glaube, ich brauche an dieser Stelle nicht anzufügen, dass die Situation bei den Niedriglöhnen in Deutschland schon problematisch ist; wir stehen hier unmittelbar hinter den USA. Man kann es an einzelnen Zahlen festmachen, beispielsweise daran, dass 23 Prozent aller Haupt- und Nebenbeschäftigten weniger als 8,50 Euro verdienen. Man kann es aber auch an der Einkommensentwicklung im unteren Einkommensbereich festmachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele sind in den letzten Wochen dabei erwischt worden, dass sie beim Spiel Werkverträge mitmachen: Netto und Kaufland, Rossmann und Real. Über Schlachtbetriebe wird berichtet, dass nur noch 20 Prozent der dort Arbeitenden bei den Schlachtbetrieben selbst beschäftigt sind. Auch BMW und Porsche sind bei diesem Spiel dabei. Der Betriebsrat von Daimler hat uns in der Sachverständigenanhörung berichtet, dass es dort ebenfalls Probleme gibt. Die Zielsetzungen derjenigen Unternehmen, die diese Werkverträge nutzen, sind im Prinzip klar und eindeutig: Einerseits geht es darum, den Mindestlohn in der Leiharbeit zu unterlaufen. Bereits an dieser Stelle sei angemerkt: Ein Mindestlohn ist nicht alles, was wir im Bereich der Leiharbeit brauchen; es geht selbstverständlich um Equal Pay. Die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit sind keinesfalls großartig, und dennoch werden sie unterlaufen. Andererseits fürchten die Branchen, die solche Werkverträge einsetzen, dass die europäische Leiharbeitsrichtlinie hier durch Gerichte unmittelbar angewendet wird. Beispielsweise hat das LAG Brandenburg aktuell im Januar so entschieden. Es hat eindeutig gesagt: Leiharbeit, die nicht vorübergehend, sondern dauerhaft ist, führt dazu, dass der Leiharbeitnehmer Mitarbeiter des Entleihers wird. Da fürchten natürlich viele Unternehmen, dass sie diese Menschen plötzlich - in Anführungszeichen - „an der Backe“ haben. An sich ist der Titel „Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen“ falsch. Denn der Werkvertrag an sich ist nur Ausdruck für die Rechtsbeziehungen zwischen den Unternehmen. Aber es geht um das Lohndumping beim Einsatz von Fremdpersonal, und es geht um den Status, unter dem Fremdpersonal in das dritte Unternehmen hineinkommt: Sie kommen als Leiharbeitnehmer, sie kommen als reguläre Arbeitnehmer, und manche dieser regulären Arbeitnehmer sind dann doch Leiharbeitnehmer. Sie kommen als Soloselbstständige oder als Scheinselbstständige. Ein Problem in diesem Zusammenhang sind Betriebsübergänge, die dazu genutzt werden, bestehende Tarifverträge zu unterlaufen. Die Abgrenzung, wann ein Beschäftigter Leiharbeitnehmer und wann er einfacher Arbeitnehmer ist, ist schwierig. In der Rechtsprechung wurden Kriterien entwickelt. Primär geht es darum, wer das Weisungsrecht ausübt: ob das Weisungsrecht durch den Entleiher ausgeübt wird oder ob das Weisungsrecht bei der dritten Firma liegt. Es werden darüber hinaus eine Unzahl weiterer Kriterien angewendet. Das kann für uns nur eine Schlussfolgerung ergeben: Damit Überwachungsbehörden arbeiten können, damit Arbeitnehmer und Betriebsräte ihre Rechte durchsetzen können, brauchen wir eine Vermutungsregelung, die wir an sieben Kriterien festmachen, von denen drei erfüllt sein müssen. Es geht darum, dass eine Vermutungsregelung nicht ohne Konsequenzen bleibt. Wir sprechen uns eindeutig dafür aus: Liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Scheinwerkvertrag handelt, muss dem nachgegangen werden. Bestätigt sich die Vermutung, dann geht es im Ergebnis um Arbeitsvermittlung. Es besteht also ein Arbeitsverhältnis zwischen demjenigen, der das Fremdpersonal eingestellt hat, und dem entsprechenden Arbeitnehmer. Aber es geht auch darum, die Informationsrechte von Betriebsräten zu stärken. Zwar gibt es dort bereits Rechte, aber Betriebsräte wissen damit nicht umzugehen. Die Rechte als solche sind auch unzureichend dargestellt. ({0}) Es geht darum, dass Betriebsräte mitbestimmen können, wenn Einstellungen von Fremdpersonal vorgenommen werden. Mit dem Begriff der Einstellung können wir an dieser Stelle nicht arbeiten. Deswegen sagen wir: Es geht um die Besetzung, die dem unternehmerischen Konzept des eigentlichen Arbeitgebers unterliegt. So können Betriebsräte ihre Zustimmung zu einer Einstellung verweigern, wenn der eigene Personalbestand gefährdet ist, weil Entlassungen drohen oder sonstige Nachteile zu befürchten sind. Es geht darum, dass reguläre Betriebsvereinbarungen Anwendung finden, beispielsweise die Arbeitszeit betreffend. Das bringt mich zum nächsten Thema, das ich bereits angedeutet habe: Soloselbstständige. Wir brauchen eine Vermutungsregelung für den Fall, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt, sondern Arbeitnehmerschaft. ({1}) Ein allerletzter Punkt, ganz kurz erwähnt: Es geht darum, die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Falle eines Betriebsübergangs zu verbessern. Derzeit ist es häufig so, dass Tarifverträge nur noch statisch wirken, dass Tarifverträge gar keine Anwendung mehr finden bzw. dass die Haftungsmasse des neuen Unternehmens weitaus schlechter ist, ({2}) dass zwangsweise neue Arbeitsverträge unterschrieben worden sind. Das alles soll künftig einer Sozialplanpflicht unterliegen. ({3}) Frau Arbeitsministerin von der Leyen hat das Problem im Januar 2012 zwar bezeichnet, bis heute ist es jedoch lediglich zu einem Symposium gekommen, das diesen Monat stattfindet. ({4})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Frau Kollegin.

Anette Kramme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003162, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bin fast fertig. - Mein letzter Satz: ({0}) Sollte es so sein, dass es in diesem Tempo weitergeht, werden wir in 15 bis 20 Jahren mit großen Problemen zu rechnen haben; denn die Entwicklung ist verschlafen worden. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Karl Schiewerling hat jetzt das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Karl Schiewerling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003839, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kramme, ich will gar nicht verschweigen, dass im Antrag der SPD die eine oder andere Situation treffend beschrieben ist. ({0}) Vor allem aber will der Antrag der SPD das wieder einführen, was die SPD unter Rot-Grün abgeschafft hat: ({1}) Sie will, dass die sogenannte Vermutungsregelung, die unter Rot-Grün abgeschafft worden ist, wieder aufgenommen wird. Sie wollen wieder einführen, dass es eine Grenze, eine Höchstdauer im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung gibt. ({2}) Auch das ist unter Rot-Grün abgeschafft worden. - Ich will das überhaupt nicht verkennen. Ich will nur sagen, dass in Ihrem Antrag bezeichnenderweise viele Dinge beschrieben und dargestellt werden, die letztendlich auf Ihr Konto gehen. Ich glaube, dass es notwendig ist, dies deutlich zu sagen. In Ihrem Antrag gibt es auch einen interessanten Hinweis auf das Thema Werkverträge. In Ihrem Antrag steht, dass wir manche Auseinandersetzung über das Instrument der Werkverträge haben, die darauf zurückzuführen ist, dass im Bereich der Zeitarbeit Regulierungen vorgenommen worden sind. ({3}) Sie schreiben völlig zu Recht: Seitdem es Mindestlöhne im Bereich der Zeitarbeit gibt, wird sie für einige Unternehmen zunehmend unattraktiv. Die ursprünglichen Regelungen sind von der rot-grünen Koalition eingeführt worden, und die jetzige Koalition hat diese Dinge reguliert. ({4}) Man wird von der augenblicklichen Diskussion überrascht. Vielleicht hören viele das Wort „Werkvertrag“ zum ersten Mal und halten das Ganze per se für Teufelszeug. Werkverträge sind im BGB geregelt. Sie sind ein uraltes vertragliches Regelungsinstrument. So liegen beispielsweise die Herstellung und der Einbau eines Fensters, das dann auch noch schließt und dicht ist, einem Werkvertrag zugrunde. Es wird nicht die Zeit bezahlt, die der Schreiner braucht, sondern bei Erfolg das funktionierende Fenster samt Lieferung und Einbau, auch wenn der Schreiner zehnmal kommen muss. Bei Mängeln wird die Rechnung erst beglichen, wenn alles in Ordnung ist. Das ist klar. So habe ich das gelernt. Das ist völlig unstrittig. Strittig wird es in der Tat erst dann, wenn die Kriterien eines Werkvertrags nicht eingehalten werden. Kriterien sind: Ein Werkunternehmer erbringt ein Werkerzeugnis; der Werkunternehmer behält seine unternehmerische Dispositionsfreiheit; der Werkunternehmer trägt das unternehmerische Risiko einschließlich der Gewährleistung sowie die erfolgsorientierte Erbringung der Werksleistung. Es kann sein, dass nicht ganz klar ist, ob es sich bei dem Auftrag nicht doch um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, weil es Anweisungen des Auftraggebers an den Werkarbeitnehmer gibt und die Grenzziehung zur Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern im konkreten Fall nicht mehr klar ist. Schwierig wird es auch dann, wenn es sich um einen Dienstvertrag handelt, also um einen Vertrag mit einer einzelnen Person, die selbstständig ist, deren Gestaltungsspielräume eng sind, die mit dem sonstigen Personal des Auftraggebers eng zusammenarbeitet, wenn es ein Miteinander gibt und eine genaue Einpassung des Soloselbstständigen in Prozesse, die vom Auftraggeber gekauft werden. Diese juristischen Unterscheidungen sind etwas trocken, aber sie sind klarzumachen. Es gibt in der Tat eine Grauzone. Es gibt in der Tat Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume. Allerdings halte ich nichts davon, ein Gesetz zu verändern, wie es jetzt von der SPD vorgeschlagen wird, und die Vermutungsregelung wieder einzuführen. Sie ist damals völlig zu Recht abgeschafft worden. Warum ist sie abgeschafft worden? Weil - Frau Kollegin Connemann wird darauf später näher eingehen - letztendlich im Einzelfall sowieso Gerichte Klarheit herbeiführen müssen, weil wir nicht jedes einzelne Detail regeln können. Im Streitfall sind die Gerichte gefordert. Besonders schwierig wird es allerdings dann, wenn ein Unternehmen sowohl Arbeitnehmerüberlassung anbietet als auch die Übernahme von Aufträgen im Rahmen von Werkverträgen. Da die christlich-liberale Koalition die Zeitarbeit strukturiert hat, die Tarifpartner aufgrund unseres Drucks Mindestlöhne eingeführt ({5}) - ja, daran waren wir mächtig beteiligt - und Regelungen zur gleichen Behandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern geschaffen haben, gibt es mittlerweile natürlich - das haben Sie in Ihrem Antrag richtig beschrieben - Ausweichmanöver bestimmter Zeitarbeitsunternehmen hin zu Werkverträgen. Das spielt sich dann so ab - so haben mir das Verbände geschildert -: In den Verhandlungen mit möglichen Auftraggebern, in denen es eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung geht, sagt der Unternehmer: Ich kann es Ihnen auch billiger machen; wandeln wir das Ganze in einen Werkvertrag ab; dann sind wir nicht an die Mindestlöhne gebunden. Zurückhaltend formuliert: Da gibt es Gestaltungsmissbrauch. Um es deutlich zu formulieren: Dieses Unternehmen hat nicht begriffen, dass dies mit der unternehmerischen Freiheit in unserer sozialen Marktwirtschaft nichts zu tun hat. Das ist ein Unterlaufen von tariflichen Vereinbarungen. Man fügt darüber hinaus nicht nur der Zeitarbeitsbranche, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland und dem Ansehen des Unternehmens schweren Schaden zu. Das sehen übrigens die Bundesverbände BAP und iGZ genauso. Deswegen sind sie sehr an einer eindeutigen und präzisen Regelung dieser Fragen interessiert. Wir können das als Fraktion nur begrüßen und unterstützen sie dabei ausdrücklich. ({6}) Meine Damen und Herren, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Möchten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schaaf zulassen?

Karl Schiewerling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003839, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wenn er will, kann er gern fragen. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Bitte schön.

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich habe in dieser Debatte keine Redezeit; aber ich bin immer für Redlichkeit. Deswegen muss ich jetzt kurz nachfragen. Lieber Kollege Schiewerling, zur Regulierung der Zeit- und Leiharbeit habe ich nur eine Nachfrage. Ich bitte um Bestätigung oder Verneinung an dieser Stelle. Ist es nicht so, dass es schon zu Zeiten der Großen Koalition eine Initiative von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der Zeit- und Leiharbeit gab - insbesondere im Hinblick auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträgen -, wobei es dann in der Großen Koalition die Union war, die mit dem Hinweis auf konkurrierende Tarifverträge die Allgemeinverbindlichkeitserklärung verweigert hat? Erst als die Gewerkschaften, auf die sich die Union bezogen hat, nämlich die christlichen Gewerkschaften, durch Gerichte für tarifunfähig erklärt worden waren, haben Sie dann - nach Ende der Großen Koalition - die Allgemeinverbindlichkeitserklärung tatsächlich umgesetzt. Erzählen Sie hier nicht, Sie hätten das gemacht. Sie haben sich in der Großen Koalition verweigert. Erst als die Gewerkschaften, auf die Sie sich gestützt haben, für tarifunfähig erklärt worden sind, haben Sie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf den Weg gebracht. ({0})

Karl Schiewerling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003839, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Um Ihrem Wunsch zu entsprechen, sage ich Nein, ({0}) und zwar deswegen, weil es in der Tat so lange konkurrierende Tarifverträge gab, bis ein Tarifvertrag für ungültig erklärt worden war. Ich sage sehr deutlich: Danach sind die neuen Regelungen getroffen worden. Vorher war das Argument, dass es konkurrierende Tarifverträge gibt, richtig. Nachdem es keine konkurrierenden Tarifverträge mehr gab, mussten neue Regelungen her. Deswegen sind sie eingeführt worden. ({1}) Insofern ist Ihre Beschreibung völlig richtig, und unsere Haltung war okay. ({2}) Meine Damen und Herren, es geht letztendlich auch um Fairness am Arbeitsmarkt; das ist völlig unstrittig. In aller Regel sind von diesen vertraglichen Gestaltungsmechanismen Menschen betroffen, die nicht zu den Topqualifizierten gehören; vielmehr handelt es sich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine einfache Ausbildung haben, die sich in einer Anlernsituation befinden und die des besonderen Schutzes bedürfen und diesen auch verdienen. Allerdings haben wir einige Probleme: Wir wissen überhaupt nicht, wie viele Werkverträge im Dienstleistungsbereich bestehen und wie viele Menschen davon überhaupt betroffen sind. ({3}) Es gibt überhaupt keinen Überblick. Wenn man Ihren Worten glaubt, hat man den Eindruck, als würde ganz Deutschland nur noch mit Werkverträgen arbeiten. Wir hätten eine Verelendung der gesamten Bevölkerung, weil alle nur noch auf der Basis von Werkverträgen arbeiten. Das ist schier barer Unfug. Wir haben noch nicht einmal einen Überblick, wie viele solcher Verträge es wirklich gibt. Deswegen ist es notwendig, dass wir uns zunächst einmal einen Überblick verschaffen; das begrüße ich ausdrücklich. Wir brauchen auch Regulierungen für die Überwachung durch die Rentenversicherung, vor allem durch den Zoll und die Bundesagentur für Arbeit. Gerade der Zoll benötigt entsprechende Hilfen. Wenn der Zoll nämlich einen Schlachthof kontrollieren will, muss er mit einer Hundertschaft anrücken. Bis alle hundert Kontrolleure die Sicherheitsschleuse passiert haben, damit sie keine Krankheitserreger hineintragen, können die Dinge im Schlachthof möglicherweise schon wieder geordnet sein. Wir brauchen andere Regelungen, damit vernünftige Überwachungen durchgeführt werden können. Ferner muss klar sein, ob es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung oder um einen Werkvertrag handelt. Dabei kommt es auf den Inhalt an. Am besten wäre es, wenn Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung anbieten und auch Aufträge in Form von Werkverträgen übernehmen können, getrennt werden oder wenn zumindest bei Vertragsabschluss eindeutig geklärt wird, dass Verschiebungen innerhalb eines Betriebes nicht mehr möglich sind. Überall da, wo Werkverträge für Dienstleistungen vergeben werden, von denen Arbeitnehmer des Betriebes betroffen sind, die diese Dienstleistungen bisher erledigt haben, ist der Betriebsrat einzubeziehen. Der sozialen Marktwirtschaft liegt das Konzept des freien Marktes zugrunde. Sein Wesen ist die Freiheit des unternehmerischen Handelns. Sein Wesen sind jedoch auch ein fairer Wettbewerb und ein faires Verhalten am Markt. ({4}) Es gibt auch für Werkverträge gesetzliche Regelungen. Der Missbrauch muss bekämpft werden. ({5}) Die Gestaltung, die dazu führt, dass es zu großen Problemen für die betroffenen Menschen kommt, muss bekämpft werden. Im Mittelpunkt steht für uns letztendlich der Mensch, der ein Recht auf faire Arbeitsbedingungen und Fairness hat. ({6})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Kollege.

Karl Schiewerling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003839, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich komme zum Ende. - Was ich gestern bereits zu Amazon gesagt habe,

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das steht im Protokoll.

Karl Schiewerling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003839, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

- das sage ich auch zu diesem Fall: Wirtschaft kommt nicht ohne Ethik aus. Es wäre für alle Unternehmen gut, sich, bevor Kunden auf Missstände reagieren, auf diese Ethik zu verständigen und zu wissen, dass man nur so glaubwürdig wirtschaften kann. Herzlichen Dank. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Klaus Ernst. ({0})

Klaus Ernst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003753, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Werkverträge gab es immer. Die Veränderung besteht darin, dass Unternehmen inzwischen ganz bewusst Tätigkeiten an ein anderes Unternehmen ausgliedern. Die Angestellten machen dann dieselbe Tätigkeit, die sie vorher gemacht haben, aber für weniger Geld. Dies sehen wir auch bei einzelnen Personen, und zwar massenhaft. Wir haben den Skandal bei Schlecker erlebt - Stichwort „Drehtürklausel“ -, und wir haben Probleme bei der Leiharbeit gesehen, die man teilweise zu lösen versucht hat. Diese Dumpingkarawane ist längst weitergezogen. Es kommt nun darauf an, dass wir dem tatsächlich einen Riegel vorschieben. Andere - nicht wir - haben das Lohnniveau in der Bundesrepublik Deutschland deutlich nach unten gedrückt. Mit der Methode der Werkverträge werden die Löhne um bis zu 50 Prozent weiter nach unten gedrückt. Die Berichte, die vorliegen, dürften auch Sie kennen. Ich will einige erwähnen, als Erstes den Bericht zum Fall Danish Crown. Von der Peripherie Europas werden Beschäftigte angeworben. Sie werden über Subunternehmen für weniger als 5 Euro in der Stunde für die Arbeit an Schlachtbändern beschäftigt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten versuchte, einen Betriebsrat zu gründen. Letztendlich führte das dazu, dass dem Subunternehmen gekündigt und ein anderes Subunternehmen herangezogen wurde. Dadurch geht es genauso weiter wie vorher. Bis zu 20 Beschäftigte müssen in einer Zweizimmerwohnung unter katastrophalen hygienischen Bedingungen leben. Sie müssen dafür auch noch 200 Euro Miete zahlen. Oft wird gesagt, das seien nur Einzelfälle. Herr Schiewerling, das sind keine Einzelfälle. In den einzelnen Schlachtbetrieben gibt es inzwischen einen Anteil an Werkverträgen von bis zu 90 Prozent. ({0}) Die zuständigen Gewerkschaften haben diese Daten bereits erhoben. Es geht hier also nicht nur um schwarze Schafe; vielmehr sind ganze Herden in Europa unterwegs, die Beschäftigte „abgrasen“ und versuchen, möglichst billige Fachkräfte oder Arbeitskräfte in die Firmen zu vermitteln. Es wird geschätzt, dass im Einzelhandel circa 120 Fremdfirmen mit bis zu 350 000 Beschäftigten unterwegs sind. Wir reden hier also nicht über Einzelfälle. Das sage ich mit aller Klarheit. ({1}) Selbst in der Automobilindustrie, also bei unseren Vorzeigeunternehmen, ist dies so. Bei BMW in Leipzig arbeiten auf der einen Seite des Montagebands BMWBeschäftigte, auf der anderen Seite arbeiten Werkvertragsarbeiter, die Material zuliefern. Sie tragen eine andersfarbige Arbeitskleidung, werden schlechter bezahlt und haben schlechtere Arbeitsbedingungen. Sie machen aber letztendlich dasselbe. Ihre Tätigkeit unterscheidet sich nicht von der Tätigkeit der anderen Beschäftigten. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Sie kennen die Verhältnisse. Sie lesen die Berichte genauso wie wir. ({2}) Ich sage Ihnen: Wenn Sie das nicht ändern, sind Sie mitverantwortlich für die Zustände, die inzwischen in den Schlachthöfen herrschen - Sie persönlich, alle, die Sie hier sitzen. Sie können sich da nicht aus der Verantwortung stehlen. ({3}) Herr Schiewerling, Ihnen möchte ich ganz deutlich sagen: Sie greifen die Missstände zwar auf, Sie beschreiben sie sogar richtig, aber Sie machen keinen einzigen Vorschlag, wie sie zu beheben sind. Ich habe vonseiten der Regierung nichts dazu gelesen, was sie tun will, um die Missstände abzustellen - keinen einzigen Vorschlag. ({4}) Sie sind eine Regierung, keine Appellierung. Sie appellieren aber nur. Das reicht nicht, meine Damen und Herren. ({5}) - Das war gar nicht komisch; das ist leider Fakt. Wenn Sie wirklich einmal etwas tun würden, müsste man nicht immer jammern. Frau von der Leyen, Sie muss ich an dieser Stelle leider persönlich ansprechen. Sie sitzen so lange auf der Herdplatte, bis es dampft, dann gehen Sie an die Öffentlichkeit, und Ihre eigene Partei pfeift Sie zurück. Das ist doch die Lage. Ich bin davon ausgegangen, dass auch Sie die Verhältnisse, die Sie hier vorfinden, nicht akzeptieren. Aber ich kann keinen einzigen Vorschlag der Regierung erkennen, der tatsächlich dazu führen würde, dass sich an diesen Verhältnissen in irgendeiner Form etwas ändert. ({6}) Was müssen wir tun? Natürlich brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch einschränken, zum Beispiel die Vermutungsregelung. Die Vermutungsregelung hat den Vorteil, dass einem Arbeitnehmer, der im Vergleich zu dem Unternehmen, in dem er beschäftigt wird, in einer schlechteren Situation ist, von der anderen Seite nachgewiesen werden muss, dass er tatsächlich ein ordentliches Arbeitsverhältnis, das einem Werkvertrag entspricht, hat. Insofern ist die Vermutungsregelung sehr wichtig. ({7}) Die Vermutung, dass es sich um keinen ordentlichen Vertrag handelt, ist dann gegeben, wenn die Materialien und die Werkzeuge des Bestellers verwendet werden und nicht die des Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer eigentlich schafft, wenn der Unternehmer für das erbrachte Ergebnis nicht haftet oder wenn der Unternehmer in die Arbeitsorganisation oder das Arbeitsregime des Bestellers einbezogen ist und selbstständig gar keine Entscheidung zu treffen hat. Sie wissen, dass das massenhaft der Fall ist. Wir brauchen auch eine Regelung, um die Scheinselbstständigkeit einzudämmen. Wir müssen klarstellen, wann jemand scheinselbstständig ist. Wenn jemand regelmäßig für dasselbe Unternehmen arbeitet und weisungsgebunden ist, ({8}) wenn jemand sonst keine unternehmerische Tätigkeit am Markt ausübt, ({9}) wenn seine Tätigkeit der Tätigkeit entspricht, der er möglicherweise vorher in demselben Unternehmen als abhängig Beschäftigter nachgegangen ist, dann kann man davon ausgehen, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Herr Schiewerling, Sie haben vorhin bemängelt, es gebe keine statistischen Angaben zu Werkverträgen. In den beiden Vorlagen, in der Vorlage der SPD und in der von uns, fordern wir, dass genau dies gesetzlich geregelt wird. Wir wollen, dass erfasst wird, wie viele Werkverträge von Unternehmen abgeschlossen werden. Von Ihnen habe ich dazu nichts gehört, außer dass das nicht so einfach ist. Auch die Einführung einer Generalunternehmerhaftung, die wir vorschlagen, wäre eine Möglichkeit, das Ganze einigermaßen vernünftig zu regeln. ({10}) Meine Damen und Herren, meine Kollegin Jutta Krellmann hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, ob sie nun endlich stärker gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorgehen wolle. Sie hat die Antwort bekommen - ich möchte sie zitieren -: Die Bundesregierung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, den Abschluss von Werkverträgen stärker zu regulieren. Unternehmen steht es im Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich frei zu entscheiden, ob sie Tätigkeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen lassen oder Dritte im Rahmen von Werkverträgen beauftragen. So lautet die Antwort der Bundesregierung. Dazu muss ich ganz deutlich sagen: Wenn diese unternehmerische Freiheit dazu führt, dass massenhaft Beschäftigte und ihre Familien durch Lohndrückerei entwürdigt und in die Armut getrieben werden, dann leisten Sie Beihilfe zur permanenten Ausbeutung. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, meine Damen und Herren. ({11})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Kolb für die FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Deutschland eine große Vielfalt von Beschäftigungsformen. Ich bin sehr froh und glücklich, dass es diese Vielfalt gibt. Es gibt sie nicht zuletzt deswegen, weil die rot-grüne Regierung seinerzeit mit wegweisenden Reformen im Rahmen der Agenda 2010 die Weichen dafür gestellt hat. Bedauerlich ist nur, dass die damals Regierenden heute, da sie in der Opposition sind, mit ihrem vormaligen Handeln nichts mehr zu tun haben wollen; das will ich hier einmal feststellen. ({0}) Wir haben ja in dieser Woche und in den letzten Wochen in mehreren Aufzügen und mit unterschiedlichen Akzentsetzungen das Schauspiel „Blame the government“ erlebt. Ist diese Vielfalt von Beschäftigungsformen jetzt eine Katastrophe oder ein Glücksfall? Ich habe schon gesagt: Aus meiner Sicht ist sie ein Glücksfall. Gerade in den letzten zwei Jahren konnten wir feststellen, dass diese Vielfalt von Beschäftigungsformen in Deutschland zu der hohen Beschäftigungsquote, zu den niedrigen Arbeitslosenquoten - vor allen Dingen der niedrigen Jugendarbeitslosigkeit - und zu steigenden Durchschnittslöhnen geführt hat. In dieser Ausprägung, mit diesem Ergebnis ist die zu verzeichnende Vielfalt von Beschäftigungsformen eine Bereicherung für den Standort Deutschland. ({1}) - Einige mögen gedacht haben, dass ich jetzt noch mal draufhaue; aber das will ich lassen. Die mit Abstand häufigste Beschäftigungsform ist immer noch die sozialversicherungspflichtige unbefristete Vollzeitstelle. ({2}) Ich finde das auch gut, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Wichtig ist, dass daneben eine andere Beschäftigungsform eine gute Vereinbarkeit von privaten Erfordernissen und Beruf ermöglicht, nämlich die Teilzeitbeschäftigung. Manche verteufeln die Teilzeitbeschäftigung. Ich möchte sie daran erinnern: Dass man die unterschiedlichen Erwartungshorizonte Privat/Beruf mit Teilzeitbeschäftigung unter einen Hut bringen kann, wurde in Deutschland vor nicht allzu langer Zeit noch als große Errungenschaft gefeiert. Die Zeitarbeit ist in Deutschland meiner Meinung nach ein unverzichtbares Instrument am Arbeitsmarkt. ({3}) Für Einsteiger, aber auch für Wiedereinsteiger - nach Arbeitslosigkeit, oft auch nach Langzeitarbeitslosigkeit ist die Zeitarbeit hervorragend geeignet, einen zukünftigen Arbeitgeber von den eigenen Qualitäten zu überzeugen, und auch eine Möglichkeit, verschiedene Beschäftigungen auszuprobieren. Mini- und Midijobs stellen vor allen Dingen für Schüler, Studenten und Rentner eine bevorzugte Möglichkeit dar, nebenher etwas zu verdienen. All diese Beschäftigungsformen haben also ihre Berechtigung neben der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung, und das ist auch gut so. Neben abhängiger Beschäftigung gibt es andere Formen der Erwerbstätigkeit: die Selbstständigkeit. Selbstständigkeit ist ohne Werkverträge undenkbar. ({4}) Herr Kollege Ernst, da haben Sie irgendwie einen Denkfehler. Die Frage ist doch: Wie kommt es überhaupt zu Werkverträgen? Ganz einfach: In einer arbeitsteiligen Wirtschaft und Gesellschaft bekommt jemand, weil er besser ausgebildet ist, schneller arbeiten kann, erfahrener ist, weniger Fehler macht, effizienter arbeitet - auch weil er die besseren Maschinen hat -, von einem anderen einen Auftrag. Woanders produzieren zu lassen und dafür mehr Geld auszugeben, wäre wirtschaftlich unsinnig, Herr Ernst. Es ist für den Werkvertrag geradezu konstitutiv, dass man billiger einkauft, als man selbst produzieren könnte. ({5}) Das ist nicht verwerflich. Wenn Sie Werkverträge pauschal diskreditieren wollen, dann ist das aus meiner Sicht unlauter und zeigt, dass Sie ein Stück weit nicht verstanden haben, wie die arbeitsteilige Produktion funktioniert. Wenn am Ende jeder alles selbst macht, dann sind wir wieder bei den Kombinaten, die über vier Jahrzehnte in der DDR gezeigt haben, dass es so nicht geht - jedenfalls nicht mit wirtschaftlichem Erfolg. Herr Kollege Ernst möchte eine Zwischenfrage stellen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Kolb, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst?

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sicher, klar. Ich wäre sonst gleich zu Ende gewesen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte.

Klaus Ernst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003753, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehr gern ermögliche ich Ihnen eine Verlängerung der Redezeit. Herr Kollege Kolb, Sie haben, wenn es um Mindestlöhne ging, schon oft dargestellt, dass Sie ein extremer Verfechter der Tarifautonomie sind.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ja.

Klaus Ernst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003753, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Es geht jetzt nicht um den normalen Werkvertrag, sondern um den Missbrauch von Werkverträgen. Es ist etwas anderes, ob eine Automobilfirma einem anderen den Einbau der Fenster überträgt oder ob sie einem anderen plötzlich die ganze Montage am Band überträgt und das, obwohl die Arbeitnehmer vorher im eigenen Unternehmen beschäftigt waren. Ist Ihnen bewusst, dass durch die Regelungen, um die es jetzt geht, Tarifverträge ausgehebelt werden, weil der andere, wie Sie selbst sagen, in der Regel billiger ist? Ist Ihnen das bewusst, und liegt das in Ihrer Absicht? Können Sie sich vorstellen, dass es, wenn Sie so argumentieren wie jetzt, Menschen gibt, die sagen: „Wenn sich die FDP um die Qualität von Tarifverträgen Sorgen macht, dann ist das so, als würde sich die katholische Kirche um die Qualität von Kondomen sorgen“? ({0}) Können Sie das verstehen? ({1})

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Ernst, das kann ich Ihnen nicht bestätigen. Sie hatten allenfalls insoweit recht, als dass uns die Tarifautonomie in unserem Lande, also das, was in freien Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften an Vereinbarungen zustande kommt, am Herzen liegt. Das ist übrigens genau der Grund, warum die FDP in dieser Legislaturperiode - aber auch schon in früheren Legislaturperioden - Mindestlöhne auf der Basis von Tarifverträgen für allgemeinverbindlich erklärt hat. Wir haben ja mittlerweile für 4 Millionen Menschen in Deutschland Mindestlöhne, alle auf der Basis von Tarifverträgen. Wenn Sie sich einmal informieren und genau hinschauen, Herr Kollege Ernst, dann werden Sie feststellen: Fast alle dieser Mindestlöhne sind unter Regierungsbeteiligung der FDP zustande gekommen. ({0}) Deswegen ist es vollkommen unlauter, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, die FDP hätte ein Problem mit der Anwendung von Tarifverträgen. Nein, wir haben in einer ganzen Reihe von Branchen sogar Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Sie wissen das eigentlich, Herr Kollege Ernst, und hätten deshalb nicht fragen müssen. ({1}) - Nein, ich wiederhole am laufenden Band, weil ich die Hoffnung habe, dass es Ihnen dann besser eingeht, Herr Kollege. Man muss es Ihnen immer wieder sagen. ({2}) Ihre Frage war aber, Herr Kollege Ernst - ich hoffe, Sie geben mir weiter die Gelegenheit, zu antworten -: Wie ist das an den Montagebändern? Aus meiner Sicht findet Arbeitsteilung dann statt, wenn ein Subunternehmer ein Gewerk günstiger erstellen kann als der Auftraggeber. Das muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass die Löhne bei dem Subunternehmer niedriger sind. Im Gegenteil, ich glaube, dass durch Spezialisierung, durch den wirtschaftlicheren Einsatz von Humankapital, aber auch von Maschinen Spielräume entstehen, die ein Subunternehmer nutzen kann und nutzen wird, insbesondere dann, wenn er im Bereich Automobilbau, Maschinenbau, Elektrotechnik oder wo auch immer darauf angewiesen ist, qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu akquirieren und für seinen Produktionsprozess zu nutzen. Wir sprechen hier in der Regel nicht über große industrielle Unternehmen, sondern gerade auch über die Beschäftigung von Handwerksunternehmen, die personalintensiv und auf einem hohen Qualifikationsniveau stattfindet. Also, diese Spielräume müssen genutzt werden. ({3}) Ich möchte einen weiteren Aspekt ansprechen, um auf Ihre Frage zu antworten. Die überwiegende Zahl der Werkverträge ist auch bei genauem Hinsehen über jeden Zweifel erhaben. Aber ich konzediere Ihnen, dass es eine Reihe von Werkverträgen - hier bin ich sogar bereit, zu sagen: sogenannten Werkverträgen - gibt, bei denen zumindest die Vermutung naheliegt - wahrscheinlich ist dies im Ergebnis auch zuzugestehen -, dass es sich dabei überhaupt nicht um Werkverträge handelt. Dafür hat die Rechtsprechung eine ganze Reihe von Merkmalen entwickelt. Es würde zu weit gehen, im Rahmen der Beantwortung dieser Frage alle diese Kriterien vorzutragen. ({4}) Aber - so viel will ich noch sagen -: Ich finde es richtig, dass es in unserem Rechtsstaat die Möglichkeit gibt, im Einzelfall eine Überprüfung vornehmen zu lassen, ob mehrere Merkmale zusammenkommen, die darauf schließen lassen, dass kein Werkvertrag besteht, sondern dass es sich möglicherweise um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handelt. Dazu braucht es übrigens keine Veränderung der Rechtslage. Vielmehr bietet das bereits heute bestehende Recht hinreichende Möglichkeiten. Ich halte insbesondere die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer an die Deutsche Rentenversicherung wenden können, um den Status ihres Arbeitsverhältnisses überprüfen zu lassen, für eine Errungenschaft unseres Sozialstaates. Darin sollten Sie, Herr Kollege Ernst, mir eigentlich recht geben und mit mir gemeinsam darauf stolz sein. ({5}) Nun weiß ich nicht, welche Aspekte Sie noch angesprochen haben.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Kolb, zunächst einmal möchte ich mich im Namen des Hauses für die Kürze Ihrer Antwort bedanken ({0}) und bitte Sie, doch zum Ende zu kommen.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Dann will ich nur noch so viel sagen: Wir stellen fest, dass die Opposition bemüht ist, an den Ergebnissen dieser Regierung kein gutes Haar zu lassen. Ich stelle aber fest: 29 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, 41 Millionen Erwerbstätige in Deutschland, ({0}) die niedrigste Arbeitslosigkeit in ganz Europa - das sind Ergebnisse, die Sie auch mit noch so vielen Attacken nicht schlechtreden können, und das wissen und merken auch die Menschen draußen im Lande. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Kollegin Beate Müller-Gemmeke. ({0})

Beate Müller-Gemmeke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004117, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, dass heute wieder zwei Vorlagen zum Thema Werkverträge auf der Tagesordnung stehen. Auf den ersten Blick gibt es viele Überschneidungen zu unserem Antrag vom letzten Jahr. Wir werden also genau prüfen und in den Ausschüssen bestimmt ausreichend diskutieren. Heute geht es mir aber erst einmal ganz allgemein um das Thema Werkverträge und um Überzeugungsarbeit in Richtung der Regierungsfraktionen, insbesondere in Richtung der FDP, Herr Kolb. Der Missbrauch von Werkverträgen ist Realität, und er nimmt schlichtweg zu. Dabei geht es uns nicht um die moderne arbeitsteilige Arbeitswelt, Herr Kolb, die Sie gerade angesprochen haben, sondern es geht um die sogenannten Scheinwerkverträge. Die Zustände in der Fleischwirtschaft sind hinlänglich bekannt. Im Einzelhandel kennen wir beispielsweise die Regaleinräumerinnen und Regaleinräumer. Inzwischen gibt es auch den kompletten Kassenbereich als Werkvertrag. Das ist ein neueres Angebot. In der Druckbranche werden ganze Schichten und Rotationsmaschinen als Werkverträge vergeben. Der Fantasie ist hier keine Grenze gesetzt. Genau dieser Trend muss endlich gestoppt werden. ({0}) Die entsprechenden Firmen werben offen und ohne Skrupel. Ich zitiere ein Beispiel aus dem Internet: Am Ende haben Sie vielleicht weniger eigene Mitarbeiter. Aber mit Sicherheit einen höheren Gewinn. Diese Fakten sind bekannt. Allerdings sind allein die Opposition und die Gewerkschaften alarmiert. Sie, die Regierungsfraktionen - das muss heute wieder festgestellt werden -, ignorieren diese Fehlentwicklungen. Insbesondere die FDP erinnert dabei an die drei Affen, die nichts sehen, nichts hören und auch nichts sagen. Verantwortungsbewusste Politik sieht unserer Meinung nach anders aus. ({1}) Werkverträge stehen hoch im Kurs; denn damit werden der Kündigungsschutz, die betriebliche Mitbestimmung, die tarifliche Bezahlung und somit der soziale Schutz der Beschäftigten unterlaufen. Mit Werkverträgen können die Arbeitgeber Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge problemlos einsparen. Im Einzelhandel liegen die Löhne bei den Werkverträgen rund 45 Prozent unter den Tariflöhnen. Hier geht es vor allem um Minijobs. Vor allen Dingen gibt es häufig auch Arbeit auf Abruf. Das alles zusammen ist Lohndumping und Wettbewerb um die niedrigsten Löhne. Das ist nicht akzeptabel. ({2}) Natürlich wird mit diesen zweifelhaften Werkvertragskonstruktionen auch die Leiharbeit umgangen. Wer das nicht glaubt, muss nur ganz kurz im Internet nach Seminaren Ausschau halten. Aktuell wird dort folgendes Seminar angeboten: „Wunderwaffe Werkvertrag & andere Alternativen zur Zeitarbeit“. In der Beschreibung steht - ich zitiere in Auszügen -: Unwirksame Tarifverträge und Lohnuntergrenzen: Die Zeitarbeit wird für viele Unternehmen zunehmend unattraktiv. Ein neuer Weg … sind Werkverträge … Doch bei dieser „Wunderwaffe“ gibt es viele juristische Fallstricke … Sie erhalten vom Referenten Lösungsansätze für die rechtssichere Gestaltung von Werkverträgen … In welcher Welt leben wir eigentlich? Da verdient sich ein Jurist für 1 142,40 Euro pro Teilnehmer eine goldene Nase mit Anleitungen für Lohndumping und zur Tarifflucht, und Sie, die Regierungsfraktionen, verweisen noch immer auf die unternehmerische Freiheit. Das geht überhaupt nicht. ({3}) Beim Thema Werkverträge geht es uns um den Wert der Arbeit, aber auch um die Arbeitswelt insgesamt. Wenn, bedingt durch Werkverträge, immer mehr Firmen auf demselben Betriebsgelände arbeiten, zersplittern die Belegschaften. Kollegialität und innerbetriebliche Solidarität werden zerstört, und es entstehen Konkurrenz, Unsicherheit und Misstrauen. Die gewerkschaftlichen Errungenschaften, die über lange Zeit hart erkämpft wurden, existieren nur noch auf dem Papier. Das schwächt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Betriebsräte und Gewerkschaften. Vor allem wird mit dem Geschäftsmodell „Werkvertrag“ der jahrzehntealte gesellschaftliche Konsens der Sozialpartnerschaft aufgekündigt. Das können Sie, die Regierungsfraktionen, doch wohl nicht unterstützen. Werden Sie also Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht! Wenn Sie schon keine Empathie für die Beschäftigten und die Betriebsräte entwickeln können, ({4}) dann denken Sie doch zumindest an die verantwortungsvollen Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten fair behandeln und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Sie wollen beim Wettbewerb um die niedrigsten Löhne nicht mitmachen. Sie brauchen deshalb Schutz, damit sie nicht vom Markt gedrängt werden. Wir brauchen also wieder soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt, auch bei den Werkverträgen. ({5}) Sehr geehrte Regierungsfraktionen, auch Frau Merkel hat den Missbrauch von Werkverträgen - zumindest verbal - entdeckt und meinte, darauf müsse man ein Auge haben. Das ist natürlich zu wenig. Handeln ist angesagt. Herr Schiewerling, Sie haben vorhin die Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesprochen. Da können Sie relativ schnell etwas unternehmen. Es geht um eine bessere personelle Ausstattung. Es geht um Befugnisse. Es geht darum, dass die Werkverträge wirklich zielgenau geprüft werden. Nehmen Sie die heutigen Vorlagen als Denkanstöße. Lehnen Sie nicht alle Vorlagen wie im letzten Jahr reflexartig ab. Beenden Sie diese unsägliche Werkvertragskonstruktion. Jegliche Arbeit hat ihren Wert. Bei Lohndumping hört die unternehmerische Freiheit schlichtweg auf. Vielen Dank. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Jetzt hat das Wort der Kollege Ulrich Lange für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Ulrich Lange (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004087, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich - da knüpfe ich gerne an den Kollegen Kolb an - einmal festhalten: Wir haben circa 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, den höchsten Stand seit Jahrzehnten. Es gibt nur in einem ganz geringen Teil prekäre Beschäftigung. Wir haben ein ständiges Anwachsen der Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. ({0}) Insgesamt gesehen geht es der Wirtschaft und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Lande sehr gut. ({1}) Ich wehre mich - ich sage das auch im Lichte der Debatte von heute Vormittag - schon dagegen, dass wir hier den ganzen Tag nur eine negative Sicht auf unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsverhältnisse zu hören bekommen. ({2}) Das kann es nicht sein; denn insgesamt ist Deutschland stark aus der Krise hervorgegangen. Angesichts der heutigen europäischen Verhältnisse darf man das in dieser Debatte einmal in dieser Deutlichkeit sagen. ({3}) - Sie haben dazu beigetragen. Jetzt machen Sie sich vom Acker, weil Sie die Agenda 2010 nicht mehr wahrhaben wollen. Da nützt auch die rote Krawatte nichts mehr. ({4}) Wir haben - darauf hat der Kollege Schiewerling hingewiesen - natürlich das eine oder andere schwarze Schaf, das das Instrument der Werkverträge missbraucht. Aber ich will nicht meine Rede von vor einigen Wochen wiederholen. ({5}) Wir haben konkrete rechtliche Bestimmungen, was ein Werkvertrag ist und was kein Werkvertrag ist. ({6}) Wir haben eine eindeutige Rechtsprechung dazu, was ein Werkvertrag ist und was kein Werkvertrag ist. Wir haben schon heute die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob ein Werkvertrag vorliegt oder nicht. ({7}) Wir haben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch die Möglichkeit der Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung. Es ist also nicht so, dass hier alles im Argen liegen würde. ({8}) Um Scheinwerkverträge zu verhindern, gibt es - das ist vorhin schon angesprochen worden - den Zoll, die Rentenversicherung, aber natürlich auch die Gerichte. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Ich habe Vertrauen in unsere Judikative. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich unterstreichen. ({9}) - Kennen Sie die Unterschiede zwischen Exekutive, Judikative und Legislative? Ich kann Sie da gerne aufklären; dann machen wir hier ein Grundlagenseminar. ({10}) Eines ist natürlich auch klar: Bereits heute sind Dienstleistungen unter dem Deckmantel eines Werkvertrags illegale Zeitarbeit. Nur, Kollege Ernst, was Sie vorhin hin und her gespielt und hin und her geschmissen haben, ist eine klare Vermischung von Werkvertrag und Zeitarbeit. Wenn Sie vorhin die juristische Definition des Kollegen Schiewerling genau aufgenommen hätten, dann wäre Ihnen das nicht passiert. Die Rechtsprechung hat klare Kriterien - ob die Eingliederung oder das Weisungsrecht; ich will das nicht alles wiederholen. Insgesamt hat sich unser System der Werkverträge zum Beispiel in der Automobilindustrie nicht nur beim Einbau von Fenstern, sondern auch in der Zulieferung bewährt. Natürlich - und auch hier ist unsere Ministerin tätig - findet derzeit aufgrund der Debatte eine qualitative Untersuchung statt. Das ist richtig. Auch die Möglichkeiten im Sinne der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind sicherlich auf der Tagesordnung. Eines geht aber mit Sicherheit nicht: Das sind Ihre Vermutungsregelungen oder gar der von Ihnen, den Linken, vorgeschlagene § 92 b BetrVG. Hier geht es schon ganz massiv um einen Eingriff in die freie unternehmerische Entscheidung: Nehme ich einen Werkvertrag, kaufe ich mir ein Werk zu oder produziere ich im Betrieb selber? ({11}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, es führt überhaupt kein Weg hin zu Ihrem § 92 b. Wer schon heute ins Betriebsverfassungsgesetz schaut, stellt fest: § 80 Abs. 1 Nr. 8 betrifft die Beschäftigung im Betrieb, ({12}) § 90 Abs. 1 Nr. 3 die Beratungsrechte bei Arbeitsverfahren und -abläufen, § 92 die Personalplanung, § 92 a die Beschäftigungssicherung, § 106 den Wirtschaftsausschuss und § 111 ff. Betriebsänderungen. ({13}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, tun Sie bitte nicht so, als ob wir nicht auch ausreichend Normen für die Regelung der Mitbestimmung hätten. ({14}) - Dann sollte leiser geschaltet werden. Die spezialisierten Bereiche und die arbeitsteilige Wirtschaft verlangen auch weiterhin die Möglichkeit der Werkverträge. Missbrauch ist zu bekämpfen. Dafür haben wir Regelungen. Wir brauchen nicht reflexartig neue Gesetze. Aber wir sollten dafür sorgen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland weiterhin die Arbeitsplatzgarantie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet, wie wir sie heute haben. Danke schön. ({15})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Josip Juratovic von der SPD-Fraktion. ({0})

Josip Juratovic (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003782, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land ist sehr reich und wird auch von außen von vielen so betrachtet und bewundert. ({0}) Doch wenn man aus der Nähe hinschaut, sieht man: Unser Land ist auch reich an Ungerechtigkeit. ({1}) Es ist ein Skandal, dass Menschen in unserem Land über einen Werkvertrag für beispielsweise 173 Euro im Monat im Akkord Tiere schlachten. Es ist ein Skandal, dass in unserem Land über 300 000 Menschen zum Arbeits- und Sozialamt müssen, um aufzustocken. ({2}) Es ist auch ein Skandal, dass dieser Bundesregierung nicht jeder Mensch in unserem Land gleich viel wert ist. ({3}) Die Würde vieler Menschen wird durch den Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt mit Füßen getreten, von der Wertschätzung der Arbeit und der Wertschätzung der Menschen ganz zu schweigen. Die Solidarität und der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sind durch die Spaltung des Arbeitsmarktes, durch prekäre Beschäftigung gefährdet. Denn viele Arbeiter mit Werkverträgen werden sowohl im Betrieb als auch in der Gesellschaft stigmatisiert. In den Betrieben gibt es ein Vier-Kasten-System: die Angestellten ganz oben, die Stammbelegschaft, dann befristete Beschäftigte und Neueinsteiger und ganz unten Leiharbeiter und Arbeitnehmer mit Werkverträgen. Bei der Bank erhalten sie keinen Kredit. Auch Mietverträge sind schwierig zu bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Werkverträge waren ursprünglich dazu gedacht, Dienstleistungen, die nichts mit dem Unternehmen direkt zu tun haben - zum Beispiel die Wartung von Aufzügen -, an andere Unternehmen zu vergeben. Mittlerweile sind Werkverträge jedoch zum Kalkulationsgegenstand der Unternehmen geworden, um Lohnkosten zu drücken. Wir müssen klarstellen, dass die Kalkulation mit prekärer Beschäftigung weder tüchtig noch besonders schlau ist. ({4}) Es ist vielmehr unredlich, Wettbewerb auf Kosten der Schwächsten und der Allgemeinheit zu betreiben. ({5}) Auch die anständigen Unternehmer, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen, leiden unter Dumpingmethoden der ausbeuterischen Unternehmer, weil sie durch den Wettbewerb unter Druck geraten. Es ist bemerkenswert, dass selbst vermeintlich arbeitgebernahe Parteien wie die Union und die FDP die ehrlichen Unternehmer nicht vor unanständiger Billigkonkurrenz schützen. ({6}) Es ist unerträglich, dass die Arbeitsministerin von der Leyen zwar geübt vor Kameras ihr Mitgefühl für die Umstände und Zustände in diesem Land zum Ausdruck bringt. In der Bundesregierung unternimmt sie aber rein gar nichts, um den Menschen zu helfen und sie vor Missbrauch zu schützen. Oder kann sie sich nicht durchsetzen? Das kann ich jetzt nicht einschätzen. ({7}) Die Menschen in unserem Land brauchen endlich Sicherheit durch Gesetze statt Mitgefühl und Appelle. ({8}) Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP, es ist peinlich, welch scheinheilige Argumente Sie hier vorbringen. Einmal wissen Sie nicht, wie viele tatsächlich davon betroffen sind, als ob es nicht um jeden Bürger in unserem Land geht, der geschützt werden muss, dann verstecken Sie sich hinter Tarifautonomie und Mitbestimmungsrechten, und dann erklären Sie uns hier was von Informationsrechten. Dann wandeln Sie doch diese Informationsrechte in Mitbestimmungsrechte um! Dann haben wir das Problem gelöst. ({9}) Wir brauchen Regeln für einen fairen Wettbewerb; denn ohne Regeln für einen Wettbewerb - ob in der Wirtschaft oder im Sport - gibt es Chaos. Unser SPDAntrag gibt diese Regeln für einen fairen Wettbewerb vor, damit die Menschen in unserem Land, in unserem reichen Land, wieder Gerechtigkeit erfahren. Ich bin kein Jurist und rede daher nicht nur über Recht. Mir als ehemaligem Arbeiter ist das Gespür für Gerechtigkeit wichtig. Deshalb setze ich mich dafür ein, der Gerechtigkeit Recht zu verschaffen. Unser SPDAntrag ist ein wichtiger Schritt dazu. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung. Hier handelt es sich um die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Johannes Vogel von der FDP-Fraktion. ({0})

Johannes Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004179, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer aufgeheizten Grundsatzdebatte heute Morgen über Grundfragen von Armut und Reichtum und Gerechtigkeit sind wir jetzt wieder in den Details der Fachpolitik angekommen. ({0}) - Nein, beides ist wichtig, Frau Kollegin. Man hat aber bei dem Thema, das Sie wählen, den Eindruck, Sie sind ein Stück weit auf der Suche nach etwas Neuem. Es geht ja hier im Kern auch um die Abgrenzung zwischen Zeitarbeit und Werkverträgen und um die Frage, wird möglicherweise das eine ausgenutzt, um das andere zu umgehen. Was Sie vielleicht auch im Sinne unserer guten Debattenkultur für sich noch ein bisschen klären sollten, ist, wie eigentlich Ihr Blick auf Zeitarbeit ist. ({1}) Gestern hatten wir eine Aktuelle Stunde, und da haben Sie, obwohl - das haben wir ja gestern schon diskutiert - in dem konkret diskutierten Fall mehr als der von Ihnen geforderte Mindestlohn gezahlt wurde, im Kern suggeriert: Zeitarbeit ist per se Lohndumping, das ist Ausbeutung. ({2}) Heute legen Sie uns einen Antrag vor, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in dem es heißt - ich zitiere -: Für die Leiharbeit existiert mittlerweile ein Mindestlohn. Deshalb „war“ - nicht ist - die Zeitarbeit „ein Instrument zum Lohndumping“ und sei heute für Unternehmen unattraktiver. Also, gestern sagten Sie noch, Zeitarbeit ist Lohndumping, und heute legen Sie einen Antrag vor, der das Gegenteil behauptet. Ich glaube, es wäre uns allen geholfen, wenn Sie sich entscheiden würden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. ({3}) Sie machen sich Gedanken darüber, wie man verhindern kann, dass Menschen aus der Zeitarbeit in Scheinwerkverträge - unabhängig davon, ob das häufig oder selten der Fall ist - gedrängt werden. Das impliziert, dass Sie offenbar erkannt haben, dass die Zeitarbeit, so wie wir sie reguliert haben, per se nichts Schlechtes mehr ist. Es wäre schön, wenn Sie das offen zugestehen würden. Dann könnten Sie uns solche Debatten in Zukunft ersparen. Zumindest in diesem Wahljahr sollten Sie sich irgendwann einmal entscheiden. ({4}) Kommen wir zum allgemeinen Thema Werkverträge zurück. ({5}) - Bitte, Frau Kollegin, gern geschehen. - Ich glaube, ich muss das nicht ausführlich ergänzen, was der Kollege Kolb eben kompakt und im Überblick zur allgemeinen Bedeutung der Werkverträge in unserer Wirtschaft ausgeführt hat. Im Kern geht es um arbeitsteiliges Wirtschaften. Das ist grundsätzlich Quelle des menschlichen Fortschritts. Damit ist nicht zu spaßen. Das sollte nicht kaputt gemacht werden. So verstehe ich Sie aber auch nicht. Ihnen geht es darum, Scheinwerkverträge auszumerzen, und zwar dort, wo faktisch Arbeitnehmerüberlassung durch das Instrument des Werkvertrags stattfindet. Ich sage Ihnen: Darin sind wir uns einig. Das wäre ein Missbrauch des Instruments Werkvertrag. Aber dieser Missbrauch ist schon heute illegal. ({6}) Es gibt klare Kriterien in der Rechtsprechung, die eine Abgrenzung ermöglichen. ({7}) Weder gibt es Daten, die fundiert belegen, dass hier systematischer Missbrauch in relevanter Zahl stattfindet - deshalb ist es richtig, dass das Bundesarbeitsministerium genau prüft, ob es sich hier tatsächlich um substanziell begründbare Sorgen handelt -, noch machen Sie deutlich, welche zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten erforderlich sind. Sie legen ein Sammelsurium an Maßnahmen vor. Ich greife eine heraus: die BeweislastumJohannes Vogel ({8}) kehr. Sie soll wieder eingeführt werden. Das gab es schon einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken. Sie haben das schon in einem Antrag aus dem letzten Jahr gefordert. Ich zitiere die Aussagen der Experten in der Anhörung zu diesem Instrument: Es sei unverhältnismäßig und unzumutbar, schaffe Rechtsunsicherheit, ({9}) führe zu unüberwindlichen Problemen in der Praxis und zu einem unbürokratischen Mehraufwand, der untragbar sei. - Bis heute sind Sie schuldig geblieben, zu belegen, was sich daran geändert haben soll. Sie werfen in Ihren Vorlagen zum Teil Fragen wieder auf, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Ihre Anfrage schon beantwortet hat. Sie werden für die zweite und dritte Lesung im Ausschuss nachlegen müssen. Wir sind ganz gespannt und freuen uns auf die vertiefte Beratung. Ich freue mich, wenn die Debatte zumindest zu dem Ergebnis führt, dass Sie die Zeitarbeit in Zukunft nicht mehr diskreditieren. Vielen Dank. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Kollegin Gabriele Groneberg. ({0})

Gabriele Groneberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003540, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin hat vorhin gesagt, dass es eine regelrechte Welle des Missbrauchs von Werkverträgen gibt. Wenn ich meine Region betrachte, dann muss ich sagen, dass es sich hier um Wellenberge handelt. Das ist bei Ihnen noch gar nicht richtig angekommen. Diese Praxis ist in den Schlachtbetrieben mittlerweile Tagesgeschäft. Sie hat sich ausgeweitet. Seit Jahren werden nun Aufgaben für gelernte Schlachter, also Fachkräfte, outgesourct. Sie sind zu teuer. Die Arbeit wird im Rahmen von Werkverträgen auf andere Unternehmen, die dann aber im Schlachthof tätig sind, verlagert; das ist Fakt. Die Größe der Stammbelegschaft im Verhältnis zu Werkvertragsarbeitern beträgt vielfach nur noch ein Fünftel. Das, Herr Kolb, sollten Sie sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Arbeitskräfte findet man überwiegend in Osteuropa. Sie folgen falschen Versprechungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, den Verdienst und die Wohnsituation. Sie sprechen kein Deutsch und sind auf die Einpeitscher des Unternehmens angewiesen. Stundenlöhne von 3 bis 5 Euro sind die Regel. Erhalten die Betreffenden mehr, wird ihnen spätestens bei der Gestellung der Wohnmöglichkeit das Fell über die Ohren gezogen. Mit bis zu acht Leuten auf 20 Quadratmetern, mieseste hygienische Bedingungen, Arbeitszeiten, die nichts mit einem Achtstundentag zu tun haben - das ist keine Seltenheit. Muckt jemand auf oder verletzt sich jemand bei seiner Tätigkeit, wird er umgehend in sein Heimatland zurückgeschickt. Betriebsräte? - Kaum vorhanden! ({0}) Gewerkschafter, die hier zu helfen versuchen, die die Öffentlichkeit immer wieder über diese Zustände informieren, werden ausgegrenzt, mit Drohungen und Klagen überzogen. ({1}) Diese Methoden haben sich etabliert. Wenn es nicht so wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen, würden nicht die Schweine aus Dänemark zum Schlachten ins Billiglohnland Deutschland gebracht werden. Darauf kann man doch wohl nicht stolz sein. ({2}) Meines Erachtens ist es eine Schande für den Wirtschaftsstandort Deutschland, dass wir uns so etwas leisten, vor allem in Bezug auf den sozialen Standort Deutschland. Sicherlich handelt es sich hierbei um Missbrauch. ({3}) Aber es ist so, dass wir nicht die Kontrollmöglichkeiten haben, um diesem Missbrauch entsprechend zu begegnen, Herr Kolb. ({4}) Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kolb, haben das die Menschen im meiner Region begriffen, und sie beginnen, sich dagegen zu wehren. ({5}) Den Ausschlag gaben eine umfassende, deutliche Hintergrundreportage der örtlichen Presse - den Journalisten sei von dieser Stelle aus gedankt -, scharfe zustimmende Reaktionen vonseiten der Kirche und eine Veranstaltung der Gewerkschaft NGG mit rund 400 Menschen, die deutlich machte: Wir hier werden diese Verhältnisse nicht mehr tolerieren. Was ist daraufhin passiert? - Mafiareife Reaktionen: Gewerkschafter, Oberstaatsanwalt und der Kirchenmann werden bedroht. Prälat Kossen, der in dankenswerter Weise klare Worte zum Umgang mit den Arbeitnehmern gefunden hat, wird ein totes Kaninchen als Drohung vor die Haustür gelegt. - Ja, wo sind wir denn hier? Das geht doch wohl nicht so. ({6}) Jetzt müsste auch dem Letzten der Ernst der Lage, insbesondere mit Blick darauf, mit wem man es hier zu tun hat, deutlich werden. Hier muss endlich etwas passieren. Wir als SPD solidarisieren uns mit allen, die gegen diese Missstände kämpfen. Auf einmal geht auch einiges. Die Landkreise und Kommunen haben endlich Mittel und Wege gefunden, besonders auffällige Wohnsituationen zu kontrollieren und zu beseitigen. ({7}) Nun zu glauben, damit wären diese Missstände behoben, ist falsch. Jetzt findet man die Arbeitnehmer in umzäunten ehemaligen Kasernengebäuden. Versuche von Pressevertretern und Gewerkschaftsvertretern, mit den Menschen dort Kontakt aufzunehmen, scheitern am Sicherheitspersonal des Betreibers. Ich bitte Sie! Herr Schiewerling, hier geht es eben nicht mehr um unternehmerische Freiheit. Was hier passiert, ist auch eindeutig ein Werteverfall, ein Verfall von Werten, die einen anständigen Umgang mit den Menschen gebieten sollten. ({8}) Gerade auch Sie als Katholik - ich spreche Sie an müssten wirklich absolut dagegen sein. ({9}) Der Wertekonsens, den wir einmal hatten, wird hier einseitig von Verantwortlichen in der Fleischwirtschaft aufgekündigt. Es ist aber deutlich geworden, dass das mittlerweile auch in anderen Bereichen der Fall ist. Wir legen heute einen Antrag vor, mit dem erreicht werden soll, deutlich mehr mögliche Maßnahmen gegen diese Machenschaften in die Hand zu bekommen, um hier wirksam tätig werden zu können, ({10}) und zwar vonseiten der Behörden, die sagen: Wir brauchen dringend einen größeren Handlungsrahmen, wir brauchen hier mehr Wirkungsmöglichkeiten. Ich erwarte von allen aus den Reihen der CDU, von der Kanzlerin über den CDA-Bundesvorsitzenden bis hin zu meinem Kollegen, dem Wahlkreisabgeordneten Franz-Josef Holzenkamp, sich nicht nur offiziell mit Worten gegen diese Verhältnisse zu wehren und sie zu kritisieren, sondern sich unserem Antrag anzuschließen und endlich ganz schnell Schluss mit dieser Art von Menschenhandel zu machen. Ich erwarte von Ihnen nicht nur einen Workshop und noch einen Workshop, sondern den Mut, sich dagegen zu wehren und entsprechend zu handeln. ({11})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt die Kollegin Gitta Connemann von der CDU/ CSU-Fraktion das Wort. ({0})

Gitta Connemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003514, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sagt Ihnen die Klamottenkiste noch etwas? ({0}) - Wunderbar. Die Klamottenkiste war eine SlapsticksSerie. Alte Filme wurden aus der Versenkung herausgeholt. Sie wurden abgestaubt und dann wieder verwertet. Genau an diese Klamottenkiste erinnern mich die heute zu beratenden Vorlagen von den Linken und der SPD. ({1}) Bei den Linken ist das nicht neu. Inzwischen - das konzediere ich voller Hochachtung -, sind Sie die Meister des Recyclings. Immer wieder legen Sie dieselben Anträge vor. ({2}) Das einzige, was wechselt, ist der Titel und natürlich die Schuldigen, und zwar sind es in dem heutigen Fall die Werkunternehmer. Dazu heißt es in Ihrem Antrag ganz markig - ({3}) - Es gibt ein wunderbares Sprichwort: Mit Schreien wirst du es nicht erreichen. - Kommen Sie einfach ein bisschen herunter. ({4}) Ich wollte doch gerade aus Ihrem Gesetzentwurf zitieren. Da heißt es sehr markig: Werkverträge werden von Unternehmen missbraucht, um Löhne und Gehälter zu drücken. Das ist der erste Satz. ({5}) - Lieber Herr Ernst, mit diesem Generalverdacht stellen Sie jeden Malermeister, jeden Kfz-Betrieb in die Schmuddelecke; denn der Werkvertrag ist die Grundlage des deutschen Handwerks. Das nenne ich absolut infam. Aber wozu sollten Sie auch differenzieren oder sich informieren? Wenn Sie dies getan hätten, dann wüssten Sie, dass die von Ihnen geforderte Ausweitung der Mitbestimmungsrechte ein übermäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und damit verfassungswidrig ist. Aber dies interessiert Sie wie immer nicht. ({6}) Überrascht hat mich allerdings das Vorgehen der SPD. Ich schätze Sie, liebe Frau Kramme, wirklich als Arbeitsrechtlerin. Aber hier haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht; denn das was Sie heute fordern, hatte die SPD schon 1998 wortgleich zum Gesetz gemacht und dann selbst wieder abgeschafft, übrigens gemeinsam mit den Grünen. Ich sage nur Eismann: Der Hersteller von Tiefkühlkost hatte seine Verkaufsfahrer kurzerhand zu selbstständigen Unternehmern umdeklariert. Die Männer mieteten sich von Eismann ihren Lkw, bekamen ein Verkaufsgebiet und lieferten dort auf festgelegten Routen aus. Dies hatte natürlich überhaupt nichts mit einem selbstständigen Unternehmer zu tun. Sie waren eindeutig Scheinselbstständige. ({7}) So stellte es dann eben auch der Bundesgerichtshof auf Grundlage des geltenden Gesetzes fest. Das Gesetz funktionierte also. ({8}) Dennoch nahm 1998 Rot-Grün diesen Fall zum Anlass für ein Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit. ({9}) Da wurde genau das getan, was Sie heute fordern: Es wurde ein Katalog von Kriterien im Gesetz verankert. Wenn zwei, später drei davon vorlagen, wurde die Scheinselbstständigkeit vermutet. Das Gesetz war sicherlich gut gemeint; aber es war vollkommen untauglich. Journalisten, Programmierer, Grafiker, Rechtsanwälte usw. sahen sich plötzlich mit der Forderung konfrontiert, ihre Selbstständigkeit nachweisen zu müssen. Vor allen Dingen Existenzgründern fiel dies unendlich schwer. Bei den damaligen Regierungsparteien von Rot-Grün setzte sich sehr schnell die Erkenntnis durch, dass das Gesetz die erwünschten Unternehmensgründungen behinderte. Nachbesserungen halfen nicht, und am Ende stampfte Rot-Grün dieses Gesetz wieder ein. Die Kriterien wurden abgeschafft und die Beweislast wieder umgekehrt. Seitdem, seit 2002, gilt die heutige Rechtslage. ({10}) Haben Sie das vergessen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD? ({11}) Oder haben Sie geglaubt, dass wir das vergessen würden? Offensichtlich, denn Sie fordern heute exakt dasselbe, was Sie 2002 in die Tonne getreten haben. Dies ist mir nicht verständlich. ({12}) Das zeigt leider auch, dass nicht jeder aus Erfahrung klug wird. Dies ist aber auch Ausdruck Ihrer Hilflosigkeit bei dem Thema der heutigen Debatte, nämlich dem Missbrauch von Werkverträgen. Fakt ist, dass dieses Thema vor einigen Monaten von den Linken entdeckt worden ist. ({13}) Sie war auf der Suche, nachdem die Zeitarbeit als Buhmann ausrangiert worden war. Hinsichtlich der Zeitarbeit hatten wir - der Kollege Vogel hat zutreffend darauf hingewiesen - die Regelungen verschärft und eine Lohnuntergrenze eingeführt. Seit diesem Jahr gelten übrigens Branchenzuschläge. Dies alles wurde geschaffen von der christlich-liberalen Koalition. ({14}) Der Blick der Linken fiel auf den Werkvertrag, der seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist. Dieser hat 112 Jahre deutscher Politik überstanden. Aber jetzt kommen die Linken, und die SPD lässt sich leider verleiten. Dies bedauere ich; denn Daten über den Missbrauch oder die tatsächliche Ausbreitung von Werkverträgen gibt es nicht. Es gibt also keine validen Unterlagen, sondern die Angaben gehen im Wesentlichen auf Umfragen zurück - es gibt eine DGB-Umfrage -, und zum Teil geht es auch um Vermutungen. ({15}) Diese Vermutungen erhalten ohne Frage Nahrung durch aufrüttelnde Medienberichte insbesondere aus der Fleischwirtschaft. Schlachtung und Zerlegung erfolgen dort übrigens nicht erst seit drei Jahren durch Drittfirmen, sondern das erfolgt in dieser Form auch schon seit 1900, und zwar auf der Grundlage des damaligen Preußischen Schlachthofgesetzes. ({16}) Damals wurde den Gemeinden ermöglicht, Verträge mit Metzgern zu schließen, die dann nicht als Arbeitnehmer, sondern als Werktätige tätig wurden. Seit 30 Jahren ist das Outsourcen von Schlachtung und Zerlegung in der Fleischbranche allgemein üblich. Das Bundesarbeitsgericht, liebe Frau Kollegin Groneberg, hat sich mehrfach mit diesem Vertragskonstrukt beschäf27590 tigt und hat zuletzt im Jahr 2007 gesagt: Dieses Vertragskonstrukt ist rechtlich völlig in Ordnung. ({17}) Inzwischen haben natürlich - hier gebe ich Ihnen Recht diese Drittfirmen ihren Sitz im europäische Ausland; denn - auch das gehört zur Wahrheit - es finden sich trotz guter Bezahlung kaum noch deutsche Mitarbeiter, die diesen Knochenjob machen wollen. Das verstehe ich. Ich würde es auch nicht machen wollen. ({18}) Es gibt Berichte über menschenunwürdige Unterbringung, über Ausbeutung dieser Mitarbeiter - ähnlich wie bei Amazon. Auch hier gilt - und das sage ich sehr deutlich im Namen meiner Fraktion -: Jedem Verdacht muss nachgegangen werden. Schuldige müssen mit aller Härte bestraft werden. Aber dafür brauchen wir eines: Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle. Diese findet statt. Insbesondere für meinen Wahlkreis kann ich dies sagen. Auch in meinem Wahlkreis habe ich einen Schlachthof: den Schlachthof Weidemark. ({19}) Dort finden regelmäßig unangemeldete Kontrollen statt. Es gibt mit den Verantwortlichen vor Ort einen runden Tisch. Dort sind über 103 Veterinäre und Fleischbeschauer tätig. Lieber Herr Ernst, ich empfehle Ihnen, sich solche Betriebe anzuschauen und nicht über sie zu reden. Ich lade Sie herzlich ein, mit mir diesen Betrieb anzusehen. ({20}) Es gibt aber keinen Anlass, um den Werkvertrag in Gänze infrage zu stellen; denn Werkverträge sind unverzichtbar in unserem arbeitsteiligen Wirtschaftsleben. Sie sind Ausdruck der Spezialisierung der Betriebe, die es den Betrieben überhaupt erst ermöglicht, wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Anlass dafür ist nicht der Wunsch nach Tarifflucht, sondern in der Regel die Differenzierung der Wertschöpfungskette, manchmal auch das fehlende Know-how oder auch Sicherheits- und Qualitätsaspekte. Sicherlich gibt es auch Missbräuche, ohne Frage. Aber für diese Missbräuche gilt eins: Sie sind heute schon gesetzlich verboten. Das heißt, Ihr Gesetz könnte an dieser Stelle überhaupt nicht nachschärfen. ({21}) Missbrauch ist verboten. Das einzige, was wir brauchen, ist tatsächlich: Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle. ({22}) Hierauf müssen wir ein Auge haben. Das hat auch unsere Bundeskanzlerin deutlich gemacht, übrigens auch die Ministerin von der Leyen. Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, kann immer nur das Gericht feststellen, ({23}) und zwar in jedem Einzelfall und nicht holzschnittartig. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, mit dem ich enden will. Es hat die vorliegenden Formulierungen als notwendig herausgestellt, und zwar mit folgender Begründung - ich zitiere -: … da es gerade der … Rechtsfigur … zu verdanken sei, dass die Vorschriften über die Versicherungsund die Beitragspflicht … mit ihrer Konkretisierung durch die Rechtsprechung und Literatur über Jahrzehnte hinweg auch bei geänderten sozialen Strukturen ihren Regelungszweck erfüllen und insbesondere die Umgehung der Versicherungs- und Beitragspflicht zum Nachteil abhängig beschäftigter Personen verhindern konnten. So sagt es das Bundesverfassungsgericht. Dem gibt es nichts hinzuzufügen. ({24})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/12378 und 17/12373 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla- gen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a bis 9 c auf: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11819 - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dagmar Enkelmann, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11821 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ({0}) - Drucksache 17/12417 - Berichterstattung:- Abgeordnete Reinhard Grindel- Gabriele Fograscher- Dr. Stefan Ruppert- Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Halina Wawzyniak- Wolfgang Wieland b) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes ({1}) - Drucksache 17/1047 - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes ({2}) - Drucksache 17/1150 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ({3}) - Drucksache 17/12424 - Berichterstattung:- Abgeordnete Ingo Wellenreuther- Rüdiger Veit- Serkan Tören- Sevim Dağdelen- Wolfgang Wieland c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({4}) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige einführen - Drucksachen 17/1146, 17/12424 Berichterstattung:Abgeordnete Ingo WellenreutherRüdiger VeitSerkan TörenSevim DağdelenWolfgang Wieland Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Michael Grosse-Brömer von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. ({5})

Michael Grosse-Brömer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003541, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wahlrecht ist ein Themenfeld, das besonders große Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte erhält, wenn man es ändert. Wir alle haben im Rahmen der Arbeit an dieser Aufgabe festgestellt: Es gibt sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die sich fast hobbymäßig mit dem Wahlrecht beschäftigen. ({0}) Es war für uns eine große Herausforderung, diese Aufgabe ordnungsgemäß durchzuführen; aber ich meine, wir haben sie in letzter Konsequenz ganz gut erfüllt. ({1}) Spannenderweise geht es beim Wahlrecht immer um die Fragen: Welchem Wahlsystem folgen wir? Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden? Wie sind Wahlen durchzuführen? - Das sind spannende Fragen für die Demokratie und letztendlich für das Parlament und den Parlamentarismus. Weil sie machtpolitischen Charakter hat, ist am Schluss die spannendste Frage: Wie werden nach der Wahl aus den vielen Millionen Stimmen einige Hundert Parlamentssitze? - Auch darum mussten wir uns kümmern. Ich habe gerade gelesen, dass 62 Millionen Deutsche am 22. September wahlberechtigt sein werden. Die hoffentlich in hoher Anzahl abgegebenen Stimmen gilt es dann entsprechend aufzuteilen. In letzter Konsequenz geht es dabei auch um die Arbeitsfähigkeit unseres Parlamentes. Weil all diese Fragen und insbesondere die Antworten auf diese Fragen von hoher Bedeutung sind, ist es jedenfalls aus meiner Sicht gut, dass fast alle Fraktionen hier im Deutschen Bundestag den am heutigen Tage vorliegenden Gesetzentwurf zum Wahlrecht mitgezeichnet haben. Es ist mittlerweile das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, das wir heute in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung stellen. Vier von fünf Fraktionen tragen den vorliegenden Entwurf mit. Das ist aus meiner Sicht sehr erfreulich, zumal wir alle unterschiedliche Ausgangspositionen hatten, je nach Größe der Fraktion und je nach Hoffnung auf Überhangmandate unterschiedliche Interessenslagen hatten. ({2}) - Es ist immer wieder schön, Herr Wiefelspütz, wenn Sie diese positiven Zwischenrufe machen, und dann auch noch in meine Richtung. ({3}) Dann muss in diesem Fall irgendetwas gut gelaufen sein. ({4}) - Zu viel Lob kann auch schädlich sein - das ist wohl wahr -, aber ich nehme es heute einfach mal freundlich entgegen. ({5}) Es ist so, dass das Wahlrecht von uns schon einmal etwas anders konzipiert worden war. ({6}) Wir wollten jedenfalls keine Vergrößerung des Deutschen Bundestages. Das wäre bei Umsetzung unseres ersten Vorschlags auch nicht passiert. ({7}) Gleichwohl gab es Vorbehalte des Bundesverfassungsgerichtes, und so mussten wir schwierige Detailfragen lösen, insbesondere zum Stichwort „negatives Stimmgewicht“, aber auch zu den Überhangmandaten. Ich glaube, weil wir konstruktiv zusammengearbeitet haben, haben wir alle zusammen eines geschafft - vielleicht müsste man eine Fraktion ausnehmen, aber dazu komme ich gleich noch -: Wir haben deutlich gemacht, dass dieses Parlament funktionsfähig und in der Lage ist, fraktionsübergreifend gute Kompromisse bei schwierigen Fragen zu finden. Ich glaube, das ist ein positives Ergebnis dieser Beratungen. ({8}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grundzüge dieses Wahlrechtes sind schon in der ersten Lesung angesprochen worden und eigentlich bekannt. Ich will, weil ich hier als erster Redner stehe, kurz der Übersicht wegen nochmals die Kernpunkte erwähnen: Es wird keine Listenverbindung mehr geben. Wir führen stattdessen Ländersitzkontingente ein: Jedes Bundesland bekommt entsprechend seinem Anteil an der Wohnbevölkerung ein bestimmtes Kontingent zugewiesen; in einem zweiten Schritt werden die Stimmen je nach Zweitstimmenergebnis an die jeweiligen Parteien unterverteilt. Überhangmandate werden künftig durch zusätzliche Mandate an andere Parteien ausgeglichen, sodass ein gewisser Proporz nach Zweitstimmen garantiert wird. Wie gesagt: Aus unserer Sicht wäre es denkbar gewesen, eine gewisse Anzahl von Überhangmandaten zu realisieren; das Bundesverfassungsgericht hat das in seinem Urteil durchaus zugelassen. ({9}) Die anderen Fraktionen wollten das nicht. Wir haben das zur Kenntnis genommen und unsere Kompromissfähigkeit unter Beweis gestellt, im Sinne eines übergeordneten Zieles. Darauf können wir als CDU/CSU ein Stück weit stolz sein. ({10}) Wir haben dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. Ich fand, das war nicht einfach. Wir mussten klare Vorgaben umsetzen. Glücklicherweise bin nicht nur ich der Auffassung, dass wir den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht geworden sind. Es gab am 14. Januar dieses Jahres eine Sachverständigenanhörung, bei der deutlich geworden ist, dass wir die Aufgaben, die uns gestellt wurden, gut umgesetzt und erfüllt haben. Durch die Einführung von Ländersitzkontingenten haben wir den Effekt des negativen Stimmgewichts - soweit es verfassungsrechtlich relevant ist - beseitigen können. Das haben die Sachverständigen bestätigt. Sie haben auch bestätigt, dass es uns gelungen ist, den Charakter der Verhältniswahl zu bewahren. Frau Kollegin Wawzyniak, Sie und Ihre Fraktion haben sich leider einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung verweigert. Ich bedauere das sehr. Sie sagen immer, Sie haben angeblich ein besseres Modell, das keine rechtlichen Risiken aufweist ({11}) und gleichzeitig eine Vergrößerung des Bundestages vermeidet. Das hört sich nicht schlecht an. ({12}) Das scheint zunächst ein wunderbares Modell zu sein, aber wenn man genauer hinschaut, dann ergeben sich doch manche Risiken und Nebenwirkungen, ({13}) die Sie immer wieder vergessen zu erwähnen; en passant die Fünfprozentklausel abzuschaffen und den föderalen Proporz massiv zu verzerren - auch das vergessen Sie zu erwähnen. ({14}) Ich halte es nach wie vor nicht für sinnvoll, dass man, wenn man in Kiel abstimmt, jemanden am Bodensee wählen könnte. Ich halte es nach wie vor für richtig, dass wir uns darauf nicht eingelassen haben; denn es geht darum, dass die Wählerin, der Wähler die Konsequenzen verstehen. Deswegen finde ich es bedauerlich, dass Sie unserem Kompromissmodell trotz guter Argumente nicht folgen konnten. Auch Bündnis 90/Die Grünen kann ich nicht so ganz von der Kritik ausnehmen. Herr Kollege Beck - der skandalöserweise gerade nicht zuhört ({15}) hat am 14. Dezember anlässlich der ersten Lesung der Novelle zum Wahlrecht gesagt: Die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien werden durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf gewährleistet. Dann hat er noch gesagt, der Gesetzentwurf sei ein anständiger Kompromiss. - Ich begrüße es ausdrücklich und finde es gut, dass die Grünen den vereinbarten Kompromiss mittragen. Leider haben Sie einen aus meiner Sicht schlechten Änderungsantrag nachträglich in den Innenausschuss eingebracht. Schon der erste Entwurf einer Änderung wurde von mehreren Sachverständigen kritisiert. Auch der neue Antrag weist nach allgemeiner Kenntnis der Sachverständigen mehrere Ungenauigkeiten und DeuMichael Grosse-Brömer tungsprobleme auf. Deswegen ist es gut, dass wir Ihrem Anliegen nicht nachgekommen sind; denn das Letzte, was wir vor der Bundestagswahl gebrauchen können, ist Regelungschaos, das dazu führt, dass wir bei der Wahl keine vernünftigen Ergebnisse erzielen. ({16}) Zum Änderungsantrag der Grünen kann man nur sagen: Hättest du geschwiegen, hätten wir dich weiterhin für weise gehalten. ({17}) Aber das gilt in Richtung der gesamten Fraktion, nicht nur im Hinblick auf eine Person. Schlechte Absichten hatten die Grünen mit ihrem Antrag nicht. Es ging um die bessere Verständlichkeit des Textes. § 6 des Wahlgesetzes ist in der Tat ein ganz spezieller und ein etwas anstrengender Paragraf. Deswegen war es in letzter Konsequenz nicht falsch, zu überlegen: Kann man es besser machen? Aber die Sachverständigen haben zu diesem vermeintlich guten Anliegen gesagt: Es scheitert an der Komplexität der Materie und den zu regelnden Sachverhalten. Man muss aufpassen, dass man bei diesem schwierigen Thema nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet; denn die Grundprinzipien des neuen Wahlrechts - auch das ist wichtig - müssen weiterhin verständlich bleiben. Auch wenn der eine oder andere Paragraf für denjenigen, der ihn zum ersten Mal oder vielleicht zum zweiten oder dritten Mal liest, nicht verständlich ist, so glaube ich doch, dass das Wahlrecht allen Menschen in Deutschland, die wahlberechtigt sind, und auch den anderen, die Möglichkeit gibt, die Grundzüge des Wahlrechts zu verstehen und zu wissen, was sie mit ihrer Stimme jeweils bewirken, wenn sie zur Wahl gehen. ({18}) Das ist wichtig. Deswegen haben wir es vermieden, an den bestehenden und bewährten Grundsätzen des Bundeswahlrechts etwas zu ändern. Das ist gut. Das dient weiterhin dem besseren Verständnis; denn die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie mit ihrem Votum das bewirken, was sie sich vorstellen. Mit der vorliegenden Novelle haben wir unsere Aufgabe erfüllt. Wir haben die Vorgaben des Verfassungsgerichtes umgesetzt. Wir haben für die Bürger mehr Sicherheit geschaffen. Dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Für meine Fraktion danke ich ausdrücklich dem Kollegen Krings und seinem Team, ebenso dem Kollegen Uhl, weil sie exzellente Vorarbeit geleistet haben. ({19}) - Herr Wiefelspütz, stellen Sie sich vor, Herr Krings wäre nicht dabei gewesen. Dann hätten Sie alleine geredet. Das hätte keiner gewollt, ({20}) auch wenn manche Schlussfolgerung von Ihnen sehr verständlich und gut war. Das muss man angesichts der großen Harmonie an diesem Tag in puncto Wahlrecht doch noch einmal erwähnen. Ein herzliches Dankeschön gilt auch den Mitarbeitern des Bundesinnenministeriums. Ich muss den Staatssekretär bitten, diesen Dank weiterzugeben. Diese Mitarbeiter haben exzellent gearbeitet, sie haben uns auch exzellent zugearbeitet, und sie sind von uns exzellent kontrolliert worden. Es war wichtig, dort Spezialisten zu haben, die alles noch einmal überprüft haben. Infolgedessen bleibt mir neben dem Dank, den ich hier abgestattet habe, letztlich nur, von Ihnen die logische Konsequenz einzufordern, die Zustimmung zu dieser gelungenen Wahlrechtsnovelle. Möge sie für längere Zeit vielleicht die letzte sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({21})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die SPD spricht jetzt der Kollege Thomas Oppermann. ({0})

Thomas Oppermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003820, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beenden heute eine fast fünfjährige Debatte über verfassungswidriges Wahlrecht in Deutschland. ({0}) Das ist schon einmal eine gute Nachricht. Vor viereinhalb Jahren hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal das Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Dann hat die Regierungsmehrheit das Wahlrecht nach eigenen Wünschen und Interessen und gegen den Willen der Opposition neu gestaltet. Das war ein Fehler; denn danach hat das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht im letzten Sommer zum zweiten Mal für verfassungswidrig erklärt. Nach monatelangen Verhandlungen haben wir uns jetzt mit ganz großer Mehrheit auf ein neues Wahlrecht verständigt. Das neue Wahlrecht ist verfassungskonform. Das ist eine gute Nachricht. Wir können endlich wieder wählen, ohne daran zu denken, dass das auf einer verfassungswidrigen Grundlage geschieht. Ich möchte mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben. Mit ihrer Expertise standen uns Juristen, Mathematiker und Politologen zur Seite. ({1}) Auch die Kolleginnen und Kollegen beim Bundeswahlleiter und in den Ministerien standen uns zur Seite. Sie alle haben dazu beigetragen, dass das ein gutes Ergebnis geworden ist. Vielen Dank dafür! ({2}) Freiheit und Gleichheit, das Sozialstaatsgebot und das Wahlrecht bilden eigentlich das Fundament unserer demokratischen Ordnung. Das Wahlrecht ist das Verfahren, in dem die Wählerinnen und Wähler die beim Volk liegende Staatsgewalt auf das Parlament übertragen. Deshalb muss dieses Verfahren sehr genau sein. Es muss fair ausgestaltet sein, und es muss durch und durch vom Grundsatz der Gleichheit geprägt sein. Das sind sehr hohe Anforderungen, aber ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf haben wir sie jetzt erfüllt. Ich glaube, das ist ein gutes Ergebnis. Überhangmandate spielen im deutschen Wahlrecht keine Rolle mehr. Sie werden vollständig ausgeglichen. Jeder Wähler kann sich darauf verlassen, dass er mit seiner Stimmabgabe die Partei wirksam unterstützt, die er gewählt hat. Das negative Stimmgewicht ist beseitigt. Jahrelang hatten Wählerinnen und Wähler in Deutschland ein doppeltes Stimmgewicht. Jahrelang stand das Wahlrecht mit den Überhangmandaten im Widerspruch zu dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In der ganzen Zeit bestand die Gefahr, dass Überhangmandate das Mehrheitsverhältnis umdrehen und eine Partei, die gar nicht die Mehrheit der Stimmen hat, plötzlich im Parlament zusammen mit einer anderen Partei die Mehrheit der Mandate hat. Jahrelang wollten die Koalitionsfraktionen nicht wahrhaben, dass Überhangmandate verfassungswidrig sind. Diesen Missstand beseitigen wir heute. Jede Stimme hat nach dem neuen Wahlrecht das gleiche Gewicht. Mit dem neuen Wahlrecht können sich die Wählerinnen und Wähler darauf verlassen, dass sie mit ihrer Stimme das bewirken, was sie zu bewirken beabsichtigt haben. Jetzt entscheiden allein die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Zweitstimme über die Zusammensetzung des Bundestages, und es gibt nicht mehr irgendwelche Absurditäten des Wahlrechts. Damit haben wir das große Versprechen der Demokratie eingelöst: faires und gleiches Wahlrecht für alle. Aber damit dürfen wir uns am Ende nicht zufriedengeben. Es gibt neue Herausforderungen beim Wahlrecht. Dazu gehört für uns ganz klar auch das Wahlrecht für Ausländer, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten und Steuern zahlen. Ihnen wollen wir die Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf kommunaler Ebene nicht länger verweigern. ({3}) Deswegen haben wir in einem anderen Verfahren und in einem anderen Entwurf einen Vorschlag zum Kommunalwahlrecht für Ausländer eingebracht. Die andere große Herausforderung ist, das Wahlrecht auch für diejenigen effektiv zu machen, die nicht lesen und schreiben können. ({4}) Wir führen eine Debatte über Analphabetismus in Deutschland. Es ist schlimm genug, dass es ihn in unserem modernen und reichen Land noch immer gibt, aber 7,5 Millionen Menschen sind in ihrer Fähigkeit eingeschränkt, Texte zu lesen und sie so zu verstehen. 3 Millionen Menschen können nur einzelne Worte lesen. Einige Hunderttausend können nicht einmal ihren eigenen Namen schreiben. Menschen, die nicht lesen können, kommen auch mit den Wahlzetteln nicht zurecht. Sie gehen entweder gar nicht erst zur Wahl, oder sie stehen hilflos vor den Wahlzetteln. Deshalb werden wir in einer weiteren Reform des Wahlgesetzes dafür sorgen müssen, dass Analphabeten Hilfen bekommen und ({5}) dass wir die Kandidaten und Parteien so kenntlich machen, dass auch diejenigen, die nicht lesen können, wählen können. Das wollen wir auch noch erreichen. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Oppermann, der Kollege Seifert würde gern eine Zwischenfrage stellen.

Thomas Oppermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003820, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja, gerne. Ich bin jetzt eigentlich auch schon am Ende, ({0}) dann erlaube ich die Zwischenfrage gern.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Seifert, bitte.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Kollege Oppermann, Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie in einem weiteren Schritt Menschen, die Analphabeten sind, das Wählen ermöglichen wollen. Sie sagen auch, dass das Menschen betreffen soll, die unter voller Betreuung stehen. Sie hatten gestern im Ausschuss nicht nur die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, in dem Sie fordern, dass die Bundesregierung einen solchen Gesetzentwurf vorlegen soll, sondern auch die Möglichkeit, einem Änderungsantrag von uns zuzustimmen. Sie haben das abgelehnt. Können Sie bitte begründen, wieso Sie nicht einem fertigen Änderungsantrag zugeDr. Ilja Seifert stimmt haben, wenn Sie das darin enthaltene Anliegen theoretisch wollen? Das sieht ein bisschen unglaubwürdig aus.

Thomas Oppermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003820, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Weil wir das sehr sorgfältig prüfen müssen. Sie sprechen einen dritten Bereich an: Personen, die unter vollständiger Betreuung stehen, sind im Augenblick vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das ist für uns auch mit Blick auf die Verfassung ein nicht akzeptabler Zustand. ({0}) Das sagen wir ganz klar. Die vollständige Betreuung kann niemals ein automatisches, einziges und entscheidendes Kriterium für den Ausschluss vom Wahlrecht sein. Das wollen wir ändern. Denn es gibt durchaus Menschen unter Betreuung, die einen politischen Willen haben und artikulieren können. Dann muss man ihnen das Wahlrecht eröffnen. Das zu regeln, ist aber keine einfache Aufgabe. Das wollen wir ganz sorgfältig machen und keinen Schnellschuss abgeben. Aber das ist die dritte Baustelle, auf der wir unser Wahlrecht noch reformieren müssen. Ich hoffe, dass wir das gemeinsam tun können. Ich fand es sehr gut, dass wir hier einen Konsens bei der Reform des Wahlrechts gefunden haben. Er wird von Dauer sein. Das ist gut für die Verlässlichkeit und für die Berechenbarkeit unserer Demokratie. Vielen Dank. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt Herr Kollege Dr. Stefan Ruppert von der FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Stefan Ruppert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004140, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat: 60 Jahre lang hat dieses Land ein bewährtes, gutes Zwei-Stimmen-Wahlrecht gehabt. Die gute Neuigkeit des heutigen Tages ist: Wir werden dieses Zwei-Stimmen-Wahlrecht in seinen Grundzügen erhalten. Es hat in Deutschland immer wieder dazu geführt, dass die Mitte der Gesellschaft hier im Parlament repräsentiert war und dass wir eine Abbildung aller Bevölkerungsgruppen durch dieses System hier gesehen haben. Das bewährte Zwei-Stimmen-Wahlrecht bleibt also erhalten. Mir ist nie ganz klar, warum diejenigen, die ein EinStimmen-Wahlrecht befürworten, das für ein demokratischeres Prinzip halten. Denn eigentlich ist es ganz einfach: Wer zwei Stimmen abgeben kann, hat mehr Einflussnahme auf die Demokratie ausgeübt als jemand, der nur eine Stimme abgeben kann. Insofern ist das, glaube ich, ein erstes gutes Ergebnis. Als wir vom Bundesverfassungsgericht die Aufgabe bekommen hatten, das Wahlrecht neu zu regeln, ging dieser Auftrag zuerst an Herrn Oppermann und die Große Koalition. Diese hat das dann auf die nächste Regierung vertagt, der sie in der Sache anscheinend mehr zutraute. ({0}) Wir haben uns dann dieser Aufgabe angenommen. Dabei haben wir mehrere Prinzipien zugrunde gelegt, die wir leider nie ganz in Ausgleich bringen konnten. Das erste Prinzip war, kein größeres Parlament zu bekommen. Wir hatten uns in unserem ursprünglichen Entwurf, den ich nach wie vor für den leicht besseren halte, dafür entschieden, das Parlament nicht zu vergrößern. Wir hatten bewusst gesagt, dass die Größe von 598 Mitgliedern adäquat ist. Zweitens wollten wir, dass Brandenburg, BadenWürttemberg, Hessen, dass alle unsere Bundesländer entsprechend ihrer Bevölkerungszahl im Deutschen Bundestag vertreten sind. Ein föderaler Proporz sollte also erhalten bleiben. Drittens hatten wir die Vorstellung, dass es in kleinen Landesverbänden keine verlorenen Stimmen geben soll. Auch das haben wir erhalten. Wir haben damals gesagt: Ein kleiner Teil an Überhangmandaten wäre in der Tat vertretbar. Sie haben das anders gesehen. Allerdings - auch das gehört, glaube ich, zur Wahrheit - gab es den von Ihnen, Herr Oppermann, beschriebenen Fall einmal, dass eine Mehrheit des Deutschen Bundestages überhaupt nur noch aufgrund von Überhangmandaten bestand. ({1}) Sie haben einmal allein deswegen politisch überlebt, weil sich die rot-grüne Bundesregierung bei einer Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag auf Überhangmandate stützen konnte. ({2}) Damals waren Sie ein großer Fan des politischen Überlebens auf diese Weise und dieser Überhangmandate. ({3}) Erst als sich der Wind etwas drehte und auch andere Parteien Überhangmandate bekamen, haben Sie deren Problematik anscheinend nachhaltig entdeckt. Aber damals, als Herr Schröder deswegen politisch überlebte, waren Sie doch eigentlich ganz zufrieden. Wir haben jetzt die Wahl zwischen einem Gesetzentwurf von vier Fraktionen und einem Gesetzentwurf von einer Fraktion. Ich will deutlich sagen, dass der Gesetzentwurf der Linken so, wie er heute vorliegt, erhebliche Mängel hat, wenn nicht gar verfassungswidrig ist. Sie müssen sich einmal folgenden Fall vorstellen: 360 000 Menschen in Brandenburg gehen zur Wahl und entschließen sich aus mir nicht ganz erfindlichen Gründen, die CDU zu wählen. Ich könnte ihnen eigentlich einen besseren Tipp geben. Also, wenn 360 000 Brandenburger die CDU wählen, bekommt die CDU nach dem Vorschlag der Linken dafür kein einziges Mandat, während die CDU, wenn sich 58 000 Baden-Württemberger entschließen, sie zu wählen, ein Mandat dafür bekommt. Das heißt, Sie schlagen uns ein Wahlrecht vor, bei dem sechsmal so viele Bürger aus dem Osten kein Wahlrecht geltend machen können bzw. ihren politischen Willen nicht niedergeschlagen finden, weil durch ihre Stimmen kein Mandat errungen wird, während durch die Stimmen von knapp 60 000 Baden-Württembergern, also einem Sechstel davon, ein Mandat errungen wird. Ich glaube, dies kann nicht ernsthaft in Ihrem Interesse sein. Insofern lade ich Sie ein, dem etwas besseren Gesetzentwurf unserer vier Fraktionen heute zuzustimmen. Lassen Sie mich am Ende meiner Rede noch eine Bemerkung zu der Frage machen, ob wir ein zu großes Parlament haben. Ich glaube, dieses Wahlrecht ist auf Dauer angelegt; das hat Herr Oppermann völlig richtig gesagt. Wir haben im internationalen Vergleich, zum Beispiel mit Italien, Großbritannien oder Frankreich, durchaus ein Parlament, das nicht übermäßig groß ist, wenn man die Zahl der Wähler bzw. Bürger, die auf einen Abgeordneten kommen, betrachtet. Gleichwohl werden wir beobachten müssen, wie sich dieses Wahlrecht auswirkt. Bei zu starkem Anwachsen der Zahl der Mitglieder des Bundestages wird meine Fraktion in der nächsten Legislaturperiode darauf dringen ({4}) - jeder kann helfen, Herr Wiefelspütz -, etwas zu tun, damit der Bundestag nicht dauerhaft zu groß wird. Ich danke allen, die daran beteiligt waren. Auch im Hintergrund haben viele Mitarbeiter ganz tolle Arbeit geleistet, zum Beispiel im BMI, beim Bundeswahlleiter und bei anderen Behörden, sodass wir eine hochkomplexe Materie ({5}) heute zu einem wirklich guten Abschluss bringen. Das perfekte Wahlrecht gibt es nicht. Insofern haben wir ein gutes, wenn auch nicht das perfekte Wahlrecht, dem ich heute aus voller Überzeugung zustimme. Ich lade Sie dazu ganz herzlich ein. Die Linken sollten noch einmal darüber nachdenken, ob sie den Osten so sträflich behandeln wollen, wie es ihr Entwurf tut. ({6}) Machen Sie es lieber besser, und behandeln Sie die ostdeutschen Wähler genauso gut wie die westdeutschen Wähler. Stimmen Sie unserem Entwurf zu! Vielen Dank. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Kollegin Halina Wawzyniak. ({0})

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte schon, die Debatte wird langweilig. Aber wenn sich die FDP als Vertreterin der Ostdeutschen aufspielt, ist das immer eine Überraschung. ({0}) Es wird Sie trotzdem nicht überraschen, dass wir dieses Wahlrecht ablehnen werden, ({1}) weil es zu einer Vergrößerung des Bundestages führt, obwohl es eine verfassungsgemäße Alternative gibt. Ich will sehr deutlich sagen: Gäbe es diese verfassungsgemäße Alternative nicht, müsste eine Vergrößerung des Bundestages um der Demokratie willen selbstverständlich hingenommen werden; aber es gibt eine verfassungsgemäße Alternative. ({2}) Zu den Regelungen des Gesetzentwurfes, den Sie vorgelegt haben. Für die Wählerinnen und Wähler ist es ziemlich schwer, zu verstehen, wie aus den Prozentzahlen, die am Wahlabend genannt werden, Sitze werden. Ich will Ihnen zugutehalten: Das liegt nicht an Ihren Formulierungskünsten - auch ich hätte das wahrscheinlich nicht besser hinbekommen -, sondern an dem Verfahren, das Sie gewählt haben. Sie haben das Verfahren gewählt, mit dem in einer ersten Stufe die 598 gesetzlich vorgeschriebenen Sitze an die Bundesländer verteilt werden. An dieser Stelle will ich Sie ausdrücklich loben: Sie haben die Anhörung ernst genommen, hier eine Änderung vorgenommen und gesagt: Wir verdoppeln nicht mehr die Wahlkreise, sondern wir machen das am Bevölkerungsanteil fest. - Das ist lobenswert, auch wenn ich noch nicht ganz sicher bin, ob die praktische Umsetzung, so wie sie uns gestern erklärt worden ist, funktioniert. In einem nächsten Schritt werden die Sitze innerhalb der Länder verteilt. Da kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate als Zweitstimmen erhält. Das führt dann zu einer Vergrößerung des Bundestages, weil sich das Zweitstimmenergebnis auf Bundesebene in der Sitzverteilung des Bundestages widerspiegeln muss. Bei diesem Verfahren gibt es diverse Divisoren und Rundungseffekte; allein diese könnten zu einer Vergrößerung des Bundestages führen. Wir haben dazu eine Alternative vorgelegt. Unsere Alternative lautet: Wir verrechnen auf der Bundesebene - es handelt sich schließlich um eine Bundestagswahl, nicht um verbundene Landtagswahlen die Direktmandate mit den Zweitstimmen. Die Sitze, die dann noch übrig sind, werden an die Parteien verteilt. Der zentrale Einwand dagegen lautet, das würde den föderalen Proporz verzerren. Ich streite das gar nicht ab. Aber diese Probleme gibt es auch bei anderen Modellen. Ich habe Sie in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes auf Folgendes hingewiesen: Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern erhielte auf Basis ihres Wahlergebnisses von 2009 bei 598 Sitzen drei Sitze und bei 671 Sitzen zwei Sitze. Viel Spaß den Genossinnen und Genossen der SPD in Mecklenburg-Vorpommern! Die CDU in Sachsen-Anhalt erhielte bei 598 Sitzen sechs Sitze und bei 671 Sitzen fünf Sitze. Vielleicht ist Ihnen der Osten dann doch nicht so wichtig, wie Sie gerade vorgetragen haben. ({3}) Um wieder etwas sachlicher zu werden: Was wir gemeinsam versucht haben, ist die Quadratur des Kreises. Wir haben versucht, vier Prinzipien in Übereinstimmung zu bringen: Wir wollten das negative Stimmgewicht vermeiden, die Überhangmandate ausgleichen, den föderalen Proporz möglichst wahren und eine Vergrößerung des Bundestages vermeiden. Man muss feststellen: Sie setzen den Schwerpunkt bei der Wahrung des föderalen Proporzes - das kann man machen -, wir setzen den Schwerpunkt bei dem Prinzip, eine Vergrößerung des Bundestages zu vermeiden. Festhalten müssen wir - da sind wir uns, glaube ich, alle einig -: Diese vier Prinzipien können wir nicht zu 100 Prozent verwirklichen, solange wir am Zwei-Stimmen-Wahlrecht festhalten. Offen bleibt - auch das will ich noch sagen; Herr Professor Meyer hat das in der Anhörung angesprochen -, ob in der ersten Stufe wirklich Mindestsitzzahlen festgelegt werden sollten. Wenn Sie in der ersten Stufe Mindestsitzzahlen festlegen wollen, sind zumindest rechtliche Schwierigkeiten nicht ganz ausgeschlossen. Um zum Thema Kompromissfähigkeit zu kommen: In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich gesagt, dass wir bereit waren, uns auf ein drittes Modell einzulassen, nämlich auf das Modell Pukelsheim III. Das Modell Pukelsheim III ist ein bisschen wie unser Modell, was den föderalen Proporz angeht, aber nicht ganz so verzerrend wie unseres. Wir waren bereit, uns auf dieses Modell einzulassen; auch Grüne und SPD haben es ja ursprünglich favorisiert. Am Ende wollten sich Grüne und SPD damit nicht mehr zufriedengeben. Jetzt werfen Sie uns fehlende Kompromissbereitschaft vor. Nein, das ist falsch. Wir sind kompromissbereit. Wir sind aber nicht prinzipienlos. ({4}) Jetzt liegen ein Gesetzentwurf der SPD, ein Gesetzentwurf der Grünen und ein Antrag der Linken zur Änderung des Grundgesetzes für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige vor. Selbstverständlich werden wir in allen drei Fällen zustimmen; denn wir finden, dass ein kommunales Wahlrecht ein Anfang ist und die Entwürfe in die richtige Richtung gehen. In Deutschland leben 6,7 Millionen Menschen ohne die deutsche Staatsangehörigkeit. 4,3 Millionen dieser Menschen kommen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören. Diese Menschen leben hier, diese Menschen arbeiten hier, diese Menschen zahlen hier Steuern, sie sind in Vereinen aktiv, sie kümmern sich um das Gemeinwesen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum diese Menschen nicht mitentscheiden dürfen. Insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass auch Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, das kommunale Wahlrecht erhalten sollen. Wir sind sehr froh, dass die SPD das jetzt auch so sieht. In der letzten Legislaturperiode hat sie das ja noch nicht ganz so gesehen. ({5}) Wir wollen, dass diese Menschen das kommunale Wahlrecht erhalten. Das reicht aber nicht. Wir wollen, dass darüber hinaus alle Menschen, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben, auch das Wahlrecht auf Länder- und Bundesebene erhalten. Der SPD-Vorsitzende sieht das nun auch so, auch wenn er mit der Übertragung des Wahlrechts ein bisschen länger warten will. Was Herr Gabriel sagt, ist das eine; aber wo bleiben die Taten? Wir haben damals einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ich verspreche Ihnen: Nach der nächsten Bundestagswahl werden wir den Punkt „Wahlrecht auf Länder- und Bundesebene für Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben“ wieder auf die Tagesordnung setzen. ({6}) Ein letzter Satz. Wenn es um die Integration geht, dann sollten wir beim Wahlrecht nicht stehen bleiben. Deswegen wiederhole ich an dieser Stelle gern: Die Sondergesetze für Asylsuchende und Flüchtlinge - die Residenzpflicht - gehören abgeschafft. Wir wollen gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. Das fängt beim Wahlrecht an und endet bei der Abschaffung dieser Sondergesetze. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Kollege Volker Beck.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt eine gute Botschaft, die von diesem Tage ausgeht: Die Bundesrepublik Deutschland hat wieder ein verfassungskonformes Wahlrecht. Damit steht der Abwahl von Schwarz-Gelb wahlrechtlich nichts mehr im Wege. ({0}) Die zweite gute Nachricht ist: Es gibt einen Konsens über ein verfassungskonformes Wahlrecht - unter Zu27598 Volker Beck ({1}) rückstellung der verschiedenen Interessen und der wahlpolitischen Präferenzen der einzelnen Fraktionen. So einen Kompromiss sollte man nicht kleinreden; denn er ist wichtig: Er ist auch ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger draußen im Lande, dass hier niemand einen egoistischen Vorteil durchgesetzt hat, sondern dass wir ein faires Wahlrecht haben, das am Ende allein den Bürger und die Bürgerin entscheiden lässt, welche Fraktion in welcher Stärke in den nächsten Deutschen Bundestag einzieht, und nicht zulässt, dass durch einen Kniff im Wahlrecht das Ergebnis womöglich ins Gegenteil verkehrt wird - wie es Schwarz-Gelb mit dem ersten Entwurf, der in Karlsruhe gescheitert ist, vorhatte. ({2}) Der Resozialisierungsgedanke, dem die Grünen ja anhängen, hat sich bewährt: Die Koalition ist in die Reihen der Vertreter eines verfassungskonformen Wahlrechts zurückgekehrt. ({3}) Wir heißen Sie recht herzlich willkommen! ({4}) SPD und Grüne haben verfassungskonforme Gesetzentwürfe vorgelegt. Wir konnten sie in den Verhandlungen nicht durchsetzen. Unsere Entwürfe, Frau Kollegin Wawzyniak, waren in der Tat besser. Der Gesetzentwurf, den wir in der letzten Wahlrechtsdebatte vorgelegt hatten, war überhaupt der konsequenteste: Bei uns wäre kein einziges Überhangmandat entstanden; deshalb wäre auch nichts auszugleichen gewesen. Wir hätten eine Punktlandung bei 598 Abgeordneten gemacht. Bei dem Regionalproporz, der laut Verfassungsgericht ein Kriterium ist, das im Wahlrecht von Gesetzes wegen berücksichtigt werden kann, aber nicht berücksichtigt werden muss, hatte unser Gesetzentwurf zugegebenermaßen ein paar Unwuchten, die der Unionsfraktion nicht gefallen haben. Das haben wir in den Verhandlungen verstanden und am Ende auch respektiert. Deshalb sind wir hier zu einem anderen Ergebnis gekommen. Der Kollege Grosse-Brömer hat vorhin ein bisschen vollmundig erklärt, wir hätten in den Ausschussberatungen einen Vorschlag gemacht, der untauglich war. Das ist nun wirklich nicht der Fall. Das, was wir jetzt als Gesetzestext beschließen - Herr Kollege, das müssen Sie konzedieren -, ist ein guter Tipp für jeden Kabarettisten, der sich über die Gesetzgebungsarbeit des Deutschen Bundestages lustig machen will. Ich hoffe zumindest, dass einer versteht - nämlich der Bundeswahlleiter -, was wir da aufgeschrieben haben. Viel größer dürfte die Zielgruppe dieser Norm in puncto Verständlichkeit nicht sein. ({5}) Wir haben einen Vorschlag gemacht, daran hätte man arbeiten können. Das wollten Sie nicht - gut, Schwamm drüber. Ab morgen ist diese komplizierte Regelung Gesetz. Ich denke, wir müssen in der nächsten Wahlperiode in puncto Verständlichkeit und Entstehen von Überhangmandaten nochmals nacharbeiten, damit wir nicht dauerhaft zu einer ziemlichen Vergrößerung des Deutschen Bundestages kommen; denn das ist nicht gut für die Arbeitsfähigkeit und die Akzeptanz dieses Parlaments in der Bevölkerung. Aber, Frau Kollegin von der Linken, in Verhandlungen gibt es ein Geben und Nehmen. Die Koalition hat darauf aufmerksam gemacht: Es wäre doch möglich gewesen, dass sie irgendeinen Entwurf durchgeschummelt hätten, in dem am Ende 15 Überhangmandate stehen bleiben, was unter Umständen das Risiko bedeutet hätte, dass Rot-Grün zwar die Wahlen beim Volk gewonnen hätte, aber nicht die Mehrheit der Sitze im Deutschen Bundestag hätte. ({6}) Darauf hat die Koalition verzichtet, aber verlangt, dass wir - umgekehrt - diesen Regionalproporzgedanken respektieren, obwohl er verfassungsrechtlich nicht zwingend ist. Politikfähig sein bedeutet, dass man in Respekt vor den unterschiedlichen Interessen in der Lage ist, Kompromisse zu schließen. Kompromisse bedeuten aus der eigenen Perspektive zwangsläufig, dass man etwas nur Zweitbestes tut. Sie sind aber immer nur bereit, das, was schon „ums Eck“ ist, als letzte Kompromisslinie zu akzeptieren. Das zeigt, dass die Linke, unabhängig von ihren Positionen, einfach vom Verfahren und vom Politikverständnis her nach wie vor nicht politikfähig ist, da sie nicht in der Lage ist, am Verhandlungstisch fair auf jemanden zuzugehen. ({7}) In einem Punkt bin ich allerdings bei Ihnen: Sie haben am Schluss, genau wie der Kollege Oppermann, das Thema Kommunalwahlrecht für Ausländer angesprochen. Grüne, Linke und SPD haben Entwürfe zur Änderung der Verfassung vorgelegt, die ermöglichen, dass sowohl EU-Bürger als auch Bürger von Drittstaaten, die dauerhaft hier leben, endlich in den Kommunen unseres Landes gleichberechtigt an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen. Ich halte dies für ein wichtiges Integrationssignal. Wenn ich im Ausschussbericht lese, das Argument der CDU dagegen sei, dazu bedürfe es einer Verfassungsänderung - wo die Oppositionsfraktionen gerade eine Verfassungsänderung vorschlagen -, dann finde ich, dass dies eine sehr schwache Argumentation ist, die letztendlich zeigt, dass Sie nur am Stammtisch Punkte sammeln und kein Signal der Integration im Wahlrecht setzen wollen. Das finde ich schade und hoffe, dass Sie sich diese Position noch einmal überlegen. ({8}) Die zentrale Perspektive für Ausländer ist nicht im Wahlrecht aufzuzeigen, sondern meines Erachtens im Staatsbürgerschaftsrecht. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen, die fünf Jahre und länger hier im Land leben, hier Steuern zahlen, arbeiten und SozialversicheVolker Beck ({9}) rungsbeiträge entrichten, die vollen Rechte haben, auch darüber zu bestimmen, was mit dem Geld geschieht und welche Prioritäten die Politik setzt. Das können sie nur, wenn sie das Wahlrecht über die Staatsbürgerschaft bekommen. Deshalb müssen wir noch einmal an die Staatsbürgerschaft herangehen und sagen: Die doppelte Staatsbürgerschaft soll kein Hindernis für den Erhalt des deutschen Passes sein. Ferner müssen wir die alte Trophäe von Herrn Brüderle aus Rheinland-Pfalz, von der 1999erReform, endlich in den Papierkorb expedieren: nämlich die Optionsregelung, dass sich ein Kind von Migranten, das hier in Deutschland geboren worden ist oder in den ersten zehn Jahren hier lebte und dann die deutsche Staatsbürgerschaft bekam, mit 23 Jahren zwischen dem Pass des Landes, in dem es immer gelebt hat, und dem Pass der Eltern entscheiden muss. Das ist ein unnötiger Keil, den wir in die Familien treiben, eine falsche Entscheidungsalternative. Wir wollen, dass diese Menschen Ja zu diesem Land sagen. Wir wollen sie nicht vor solche Entscheidungen stellen. Sie sollen vielmehr hier mitwirken dürfen. Deshalb brauchen wir dringend eine Staatsbürgerschaftsreform, die beim Wahlrecht entsprechend dafür sorgt, dass die Menschen voll und ganz teilhaben können. Das Gleiche gilt für die Behinderten. Die UNKonvention müssen wir umsetzen. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit dem Ausschluss der Betreuten vom Wahlrecht Schluss macht. Ich meine, der Respekt vor der Verschiedenheit der Menschen gebietet das, auch der Respekt vor Betreuten und Behinderten, die vielleicht bei manchen Dingen im Leben Unterstützung brauchen, aber deshalb nicht vollständig entmündigt werden dürfen und auch bei freien Wahlen ihren Willen artikulieren können müssen. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Jetzt hat das Wort der Kollege Dr. Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Beck ist schon recht euphorisch. Er sprach eben davon, dass das neue Wahlrecht morgen in Kraft tritt. ({0}) Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist ein wenig komplizierter. Es gibt Art. 82 der Verfassung: Danach gibt es noch einen Bundespräsidenten, der ausfertigt. Das kann ich Ihnen gleich im Einzelnen noch einmal erklären. Trotzdem - das ist die Brücke, lieber Herr Kollege Beck -, ich teile Ihre Begeisterung, dass wir nun zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kommen und dieses Gesetz in zweiter und dritter Lesung hoffentlich heute beschließen können. Wir haben es gemeinsam gründlich und zügig beraten. Beides zusammen ist, glaube ich, wichtig. Die Anhörung hat gezeigt: Alle Experten haben die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfes bestätigt. Daher können wir ihn Ihnen heute hier mit zwei ganz geringfügigen Änderungen guten Gewissens zur Abstimmung empfehlen. Es bleibt dabei: Dieser Gesetzentwurf verbindet vier wichtige Ziele. Das ist, wenn man so will, ein Parallelogramm, das nicht einfach zusammenzubekommen ist. Zunächst einmal ging es um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das negative Stimmgewicht zu beseitigen. Wir ersparen uns alle die nochmalige Definition dieses Phänomens. Aber das gibt es, Mathematiker haben es entdeckt. Es soll beseitigt werden. ({1}) Diesen klaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts haben wir umgesetzt. Inzwischen gibt es sogar schon verschiedene Definitionen des negativen Stimmgewichts. Es gibt so weitgehende, dass man bei ihnen sogar Zweifel haben könnte. Ich glaube aber, dass wir das, was man realistischerweise als negatives Stimmgewicht bezeichnen kann, mit dem Entwurf beseitigt haben. Wir haben ein Weiteres getan, nämlich Überhangmandate beseitigt. Das Verfassungsgericht hat gesagt: Ihr dürft 15 Überhangmandate ausgleichslos stehen lassen. Niemand weiß genau, woher diese Zahl kommt. ({2}) Das soll aber hier kein Thema sein. Aber da sie rational nicht hinreichend erklärbar ist - so auch das Gericht selber -, haben wir, glaube ich - ich sage das so offen -, gut daran getan, konsequenter zu handeln als das Gericht selber, indem wir die Grenze bei null festgelegt haben. Damit kann man, glaube ich, am ehesten künftigen unerquicklichen Auslegungsstreitigkeiten beim Wahlrecht aus dem Weg gehen bzw. sie vermeiden. Wir haben drittens - das ist in der Tat ein zumindest allgemeinpolitisch, wenn nicht auch verfassungspolitisch wichtiger Punkt - eine extreme Ungleichverteilung der Mandate in der Bundesrepublik Deutschland verhindert. Das Beispiel ist bekannt, der Kollege Ruppert hat es genannt. Ich könnte ein anderes nennen, aber ich bleibe beim Brandenburger Beispiel. Über 300 000 Wähler der CDU in Brandenburg hätten nach einem Wahlrecht, wie es ursprünglich beispielsweise die Grünen vorgeschlagen haben, leicht ohne einen einzigen CDU-Abgeordneten aus ihrem Land im Parlament dastehen können. Das wäre, glaube ich, starkes Gift. ({3}) Es wäre geradezu tödlich für die Akzeptanz von Wahlen in Bundesländern gewesen. Wenn knapp ein Drittel der Menschen eine Partei wählen, aber keinen einzigen Ver27600 treter dieser Partei aus ihrem Bundesland im Bundestag vorfinden, kann man darüber philosophieren, ob das verfassungsrechtlich gerade noch so geht. Verfassungspolitisch und demokratiepolitisch wäre es eine große Katastrophe gewesen, meine Damen und Herren. ({4}) Mit diesem Entwurf haben wir ein Weiteres erreicht. Wir haben keine radikale bzw. grundlegende Abkehr vom Prinzip der personalisierten Verhältniswahl vorgenommen. Uns als Union hätte der Gedanke eines Mehrheitswahlrechts oder eines halben Mehrheitswahlrechts durchaus gefallen. Das wäre für uns hervorragend gewesen; dann hätten wir über Koalitionspartner wahrscheinlich gar nicht mehr nachdenken müssen. Meine Damen und Herren, das wäre aber von den Menschen nicht als fair empfunden worden; denn das wäre eine grundlegende Abkehr von einem Wahlsystem gewesen, das sich in über 60 Jahren in Deutschland bewährt hat und das ein Exportschlager für andere Länder gewesen ist und immer noch ist. Aus diesem Grunde ist es gut, dass wir bei dem System mit zwei Stimmen - einer Erststimme im Wahlkreis und einer Zweitstimme bzw. einer Listenstimme - bleiben. Ich finde es nicht richtig - das sage ich an die Adresse der Kollegen Oppermann und auch Beck, die das eben so ein wenig insinuiert haben -, so zu tun, als ob nur die Zweitstimme eine Bedeutung hat. Beide Stimmen sind bei der Wahl wichtig. Die Stimme, mit der ich meinen Kandidaten vor Ort aussuche, ist eine ganz wichtige Stimme. Die Geringschätzung oder, wie wir das sehen, die Hochschätzung der Erststimme ist für mich der Lackmustest der Bürgernähe einer Partei, nämlich ob sie es wichtig findet, im Wahlkreis den direkten Kontakt zu den Bürgern zu haben. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir diese beiden Stimmen haben, dass wir ein ZweiStimmen-Wahlrecht behalten. ({5}) Der Erfolg ist natürlich auch, dass wir bei diesem Wahlrecht vier von fünf Fraktionen an Bord haben. Wir von Union und FDP haben entgegen anderslautenden Behauptungen mehrere Versuche gemacht, auch schon 2011 mit anderen Fraktionen ins Gespräch zu kommen und einen Kompromiss zu finden. Das war damals nicht möglich. Das haben wir auch respektiert. Das ist uns nun gelungen; darüber freue ich mich. Ich bedanke mich daher sehr für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei den Kollegen aus den anderen Fraktionen, bei deren Mitarbeitern, aber natürlich auch bei den Mitarbeitern des Bundesinnenministeriums. Nach dem Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit wende ich mich mit einer Bitte, mit einer Aufforderung an die Grünen. Es wäre schon gut, wenn wir jetzt nicht mehr die Kritteleien an dem Gesetzentwurf in den Mittelpunkt stellen würden, sondern die Gemeinsamkeit des Vorgehens. ({6}) Wir können auch festhalten, dass wir nicht nur bei diesem Gesetzentwurf, sondern auch in anderen Bereichen wirklich gut zusammengearbeitet haben. Wir haben den subjektiven Rechtsschutz im Wahlrecht, also den subjektiven Wahlrechtsschutz, eingeführt. Wir haben vor einigen Tagen die Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche herbeigeführt. Der Kollege Grindel war mit seiner Truppe sogar noch schneller. Ein Lob an ihn, dass er diese Regelung sehr schnell und sehr gut hinbekommen hat. Wenn wir nach der diesbezüglichen Verfassungsgerichtsentscheidung nämlich nichts gemacht hätten, hätte bei der nächsten Bundestagswahl kein einziger im Ausland lebender Deutscher abstimmen können. Das wäre nicht gut gewesen. Es ist gut, dass wir das geschafft haben. Dafür noch einmal ganz herzlichen Dank.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Krings, der Kollege Ilja Seifert möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, gerne.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Kollege Krings, Sie alle haben so großen Wert darauf gelegt, dass das Wahlverfahren demokratisch ist und dass alle Stimmen gewertet werden sollen. Können Sie mir jetzt bitte erklären, warum Ihre Fraktion nicht unserem Antrag zugestimmt hat, Menschen, die unter Betreuung stehen - ich habe dieselbe Frage schon Herrn Oppermann gestellt -, das Wahlrecht zu geben? ({0}) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Mitglied Ihrer Fraktion, der Kollege Hüppe, will das genauso und hat genau die gleichen Argumente wie ich und wie viele andere, etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es gibt überhaupt kein Erkenntnisproblem. Es gibt nur noch die Frage: Warum setzen Sie nicht um, dass diese Menschen bei der nächsten Bundestagswahl wählen dürfen?

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich bedanke mich, Herr Kollege Seifert, für die Frage, weil sie wichtig und berechtigt ist. Ich kann sie leicht beantworten. Ich teile Ihre Prämisse nicht, dass es hier in Bezug auf die schlussfolgernde Analyse eine einheitliche Meinung gibt und nur die Umsetzung fehlt. Erst einmal müssen wir - das liegt sicherlich auch in Ihrem Interesse - die Menschen an den Fernsehgeräten oder diejenigen, die die Debatte nachlesen, auf eines hinweisen: Es gibt in Deutschland ein Behindertenwahlrecht. ({0}) Wenn wir so tun - das ist sicher nicht Ihre Absicht -, als ob es das nicht gäbe, ist das sehr gefährlich. Behinderte Menschen in Deutschland dürfen wie nichtbehinderte Menschen selbstverständlich ihre Stimme abgeben. Es gibt dazu auch vielfältige Hilfen, ({1}) übrigens auch für solche, die des Lebens und Schreibens nicht kundig sind. Auch diese können wählen. Sie können sich einer Hilfsperson bedienen. Es gibt an dieser Stelle keinen Handlungsdruck. Das Wahlrecht gilt nicht nur für behinderte Menschen, sondern es gilt auch für Menschen, die unter Betreuung stehen. Auch Menschen, die unter Betreuung stehen, können ihr Wahlrecht in aller Regel ausüben. Unter den Betreuten wiederum gibt es eine ganz kleine Gruppe von Menschen, die dauerhaft und in allen Lebensangelegenheiten unter Betreuung stehen. Das sind wirklich Schwerstbehinderte. Da kann man natürlich darüber sprechen - insofern ist das vielleicht ein theoretisches Anliegen -, inwieweit diese Menschen überhaupt in der Lage sein werden, ihren Willen so zu bilden und zu artikulieren, dass eine Teilnahme an der Wahl überhaupt möglich sein wird. Es ist wichtig, festzuhalten, dass zurzeit nur diese vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das stellt auch nach Meinung aller Experten, die jedenfalls ich dazu gehört habe, keinen Konflikt mit der UN-Konvention dar. Das machen andere Länder ähnlich. Aber eines ist wichtig. Ich bin sehr dafür, dass wir noch einmal schauen: Wie ist die Praxis des Betreuungsrechts in Deutschland? Ab wann werden Menschen unter Betreuung gestellt? Ich warne nur davor, das Thema der vollständigen und dauerhaften Betreuung - das sind nur ganz wenige extreme Fälle - von der Frage des Wahlrechts zu trennen. Was nützt es dem schwerstbehinderten Menschen, wenn er zwar bei der Wahl seine Stimme abgeben kann, aber nicht einmal in der Lage ist, vorher eine Zeitung zu kaufen, um festzustellen: Was oder wer steht überhaupt zur Wahl? Wir müssen auch aufpassen, dass wir das Wahlrecht nicht als ein minderwertiges Recht ansehen, indem wir sagen: Es kann zwar selbst der einfachste Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden - das ist nämlich die Folge des Betreuungsrechts -, nicht einmal Schokolade oder ein kleiner Gegenstand kann gekauft werden, aber wählen darf man. Ich glaube, den Menschen, die vielleicht im Einzelfall zu Unrecht unter vollständiger Betreuung stehen, wäre nicht damit geholfen, wenn wir sagen: Wir geben euch das Wahlrecht zurück, aber alles andere dürft ihr weiterhin nicht. - Wir müssen vielmehr noch kritischer prüfen, ob vielleicht im Einzelfall eine vollständige Betreuung zu leichtfertig ausgesprochen wird. Dazu wird jetzt ein Gutachten von der Bundesregierung in Auftrag gegeben. Ich halte das für wichtig. Aber noch einmal: Ich würde davor warnen, vollständige Betreuung und Wahlrecht zu trennen. Ich glaube, es gibt gute Gründe dafür, das zusammenzunehmen. Ich fürchte nämlich, wenn wir es trennen würden, könnte das dazu führen, dass Stimmen in diesem Land sagen: Gibt es nicht viele Missbrauchsfälle? Müssen wir nicht noch viel kritischer hinschauen und sogar Menschen, die nicht unter vollständiger Betreuung stehen, das Wahlrecht nehmen? - Diese Diskussion möchte ich nicht haben. Denn wichtig ist mir: Menschen mit Behinderung können in Deutschland wählen, genau wie Menschen ohne Behinderung in Deutschland wählen können. ({2}) - Wenn noch eine weitere Frage gewünscht ist, gerne.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, Herr Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Zu Ihrer Argumentation mit dem Missbrauch: Missbrauch ist schon verboten. Man kommt eh schon vor den Kadi, wenn man das Wahlrecht missbraucht. Das braucht man nicht mehr zu beschließen. Das ist zum Glück so geregelt. Aber, bitte schön, warum wollen Sie ein Wahlrechtsproblem nicht im Wahlgesetz lösen, sondern im Betreuungsrecht? Das ist überhaupt nicht zu verstehen. Dass wir im Betreuungsrecht noch viel zu tun haben, darin stimmen wir durchaus überein. Da haben wir ganz dicke Bretter zu bohren. Aber ein Wahlrechtsproblem muss man im Wahlrecht lösen und nicht irgendwo anders.

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir können darüber gerne noch einmal ausführlicher diskutieren. Es gibt aber so etwas wie die Einheit der Rechtsordnung. Ich glaube, es gibt durchaus Wechselbezüglichkeiten zu der Möglichkeit eines Menschen, überhaupt als Geschäftsfähiger Geschäfte zu tätigen. Auch der Wahlvorgang ist eine rechtsverbindliche bzw. rechtlich relevante Erklärung. Von daher kann man das schon verbinden. Ich beispielsweise finde auch den Gedanken interessant, den, glaube ich, der Kollege Ruppert in einer Besprechung eingebracht hat, nämlich ob man nicht beispielsweise in der Tenorierung eines Urteils, durch das die Betreuung angeordnet wird, gleichzeitig über das Thema Wahlrecht mitentscheidet, damit klar ist, dass es auch um das Wahlrecht geht. Sie sehen schon, es gibt vielfältige Möglichkeiten, ob und wie man reagieren kann. Ich bin gerne bereit, dieses Gespräch weiterzuführen, aber ich glaube, es gibt gute Gründe, das nicht in dem heutigen Gesetzentwurf zu thematisieren. - Vielen Dank. ({0}) Meine Damen und Herren, ich habe eben auf das Wahlrecht für Auslandsdeutsche hingewiesen. Das war ein wichtiger Punkt. Ich hätte übrigens an dieser Stelle der Rede noch etwas zum Behindertenwahlrecht gesagt, aber das muss ich jetzt nicht mehr tun. Ich will aber noch etwas zu dem sagen, was vielfältig angeklungen ist, nämlich zur Frage des Wahlrechts für Ausländer, und zwar für Nicht-EU-Ausländer. Auch dabei gibt es wieder ein Missverständnis: Natürlich können EU-Ausländer bei Kommunalwahlen wählen. Es geht um die Ausländer aus Drittstaaten. Wenn hier für Kommunalwahlen oder teilweise auch allgemein ein Wahlrecht gefordert wird, dann muss ich sagen: Wir als Union jedenfalls haben ein etwas anderes Verständnis. Wir werben darum, dass möglichst viele ausländische Mitbürger, die hier länger leben, sich einbürgern lassen. Wir wollen, dass sie die vollen Rechte einer deutschen Staatsbürgerschaft haben. Wir wollen sie nicht auf eine Art Staatsbürgerschaftsrecht light verweisen und sagen: „Ihr kriegt bei den Kommunalwahlen ein Wahlrecht“, und das reicht uns dann. Nein, wir wollen die volle Integration, und die ist, wie ich finde, mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft als Schlusspunkt erreicht. Dann gibt es das Wahlrecht nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch bei Landtags- und Bundestagswahlen. Um es auf den Punkt zu bringen und das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft noch einmal anzusprechen, das eben schon genannt worden ist: Doppelte Staatsbürgerschaft heißt letztlich auch doppeltes Stimmgewicht, zwar in verschiedenen Staaten, aber immerhin. Das, was von den Grünen und anderen im Wahlrecht immer als Gift bezeichnet wird, wird außerhalb des Wahlrechts auf einmal als normal hingenommen. Auch das ist, glaube ich, ein Punkt, über den man noch einmal nachdenken sollte. Ich glaube, es ist richtig, dass wir auch dieses Thema in dieser Reform, die wichtig war, nicht ansprechen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Krings, Herr Kollege Beck würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gerne.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich würde gerne verstehen, warum das doppelte Stimmgewicht und die doppelte Staatsbürgerschaft bei manchen ein Problem ist und bei anderen nicht. Sie haben einen Ministerpräsidentenkandidaten gehabt, McAllister, der einen britischen und einen deutschen Pass hat. Da hat es offensichtlich niemanden in der Union gestört, dass er doppeltes Stimmgewicht hat. Bei dem türkischen Gemüsehändler bei mir um die Ecke und seinem Sohn ist das offensichtlich ein riesiges Problem. ({0}) Deshalb stellen wir den Sohn vor die Entscheidung, die die Optionsregelung mit sich bringt. Können Sie mir erklären, warum in manchen Fällen - bei Kindern von binationalen Paaren, bei EU-Ausländern, bei Ländern, mit denen wir entsprechende Abkommen haben - die doppelte Staatsbürgerschaft uns kein Problem bereitet, wir aber bei diesen komischen Türken, die bei uns leben, ({1}) auf einmal ein Riesenbohei machen, wenn es um eine doppelte Staatsbürgerschaft geht? Das kommt mir etwas eigenartig vor. Ich würde gerne verstehen, ob es da eine Ratio gibt oder ob die Ratio, wie ich glaube, doch eigentlich dem Vorurteil gehorcht.

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Beck, ich will Ihnen gerne zugestehen, dass Sie das mit den „komischen Türken“ ironisch gemeint haben. Aber nicht einmal als Ironie sollten wir hier im Hause einen solchen Begriff benutzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. ({0}) Es ist in der Tat so - das werden Sie wissen -: Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. Ich glaube nicht, dass Sie etwas dagegen haben. Natürlich überformt europäisches Recht nationales Recht. Insofern gibt es schon einen Unterschied bezüglich Menschen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und denen, die nicht aus der EU sind. Das würde auf den von Ihnen genannten Ministerpräsidenten von Niedersachsen zutreffen. ({1}) - Ja, er kommt vielleicht bald wieder, nicht? ({2}) Von daher ist das ein durchaus triftiger, sachlicher Grund. Es gibt ferner - Sie haben es angedeutet - auch familiäre Konstellationen, in denen es zu unzumutbaren Härten führen würde, keine doppelte Staatsbürgerschaft auszusprechen. Die Beispiele beweisen, dass unser Recht sehr flexibel und sehr human auf diese Anliegen reagiert. ({3}) Aber wenn sich jemand entscheidet, dauerhaft hier in Deutschland zu leben, dann soll er sich auch zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennen. Dann ist in diesen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht zwingend erforderlich. - Vielen herzlichen Dank. ({4}) Meine Damen und Herren, es ist ja auch viel darüber gerätselt worden - es sind sogar klare Prognosen abgegeben worden -, was dieses Wahlrecht denn für die Größe des Bundestages bedeutet. Zunächst einmal ist es ein guter Zeitpunkt, dass wir heute dieses Wahlrecht verabschieden können, weil wir seit einigen Tagen auch den Wahltermin kennen, den 22. September. Ich würde doch allen, die jetzt schon genau wissen, wer die Wahl gewinnen wird oder wie groß der nächste Bundestag sein wird, raten, aus Respekt vor den Wählerinnen und Wählern unseres Landes den 22. September dieses Jahres abzuwarten. ({5}) Ich rate deshalb von allen wilden Prognosen nicht nur über den Wahlausgang, sondern auch über die Bundestagsgröße ab. Das betrifft auch die Frage, wie viele Überhangmandate, wie viele Ausgleichsmandate am 22. September anfallen werden, und das betrifft auch die oftmals schon reflexhafte Klage über die Vergrößerung des Bundestags. Ich halte das für unsinnig. Wenn man - ich will hier nicht nach vorn schauen; ich will nicht irgendwelche nicht haltbaren Prognosen aufstellen - das Ergebnis der letzten Bundestagswahl zugrunde legen würde - das darf man, glaube ich, einmal sagen -, wäre der Bundestag zwar etwas größer geworden - weil wir uns leider mit unserem Wahlrecht nicht haben durchsetzen können -, aber diese Vergrößerung wäre in einem Maße geschehen, dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch das zweitkleinste Parlament innerhalb der Europäischen Union, gemessen an unserer Bevölkerungszahl, hätte. Ich glaube, das sind keine dramatischen oder unzumutbaren Zustände. Auch das muss man in die richtige Perspektive rücken. Ich halte es für uns alle gemeinsam, hoffe ich, für besorgniserregend, dass in weiten Teilen unserer Gesellschaft das Parlament offenbar in erster Linie als Kostenfaktor angesehen wird. Zum einen ist es wichtig, dass wir dann als Parlamentarier gemeinsam für unsere Arbeit werben, gemeinsam dieser reinen Betrachtung des Parlaments als Kostenfaktor entgegentreten. Denn wir haben nur diese Demokratie, wir sollten sie verteidigen. Zum anderen müssen wir natürlich das ernst nehmen, was an Kritik kommt, warum so viele Menschen die Arbeit des Bundestages nicht mehr positiv wahrnehmen, sondern eher negativ als Kostenfaktor. Das sollte vielleicht auch stilbildend für den Wahlkampf werden, den wir im Sommer dieses Jahres führen werden: dass wir auch immer im Auge behalten, dass es nicht nur darum geht, den Nutzen für die eigene Partei zu mehren, sondern auch zu schauen, wie wir das Vertrauen in die Institution Bundestag wiederherstellen können, sodass man uns in dieser Republik nicht ausschließlich als Kostenfaktor ansieht. Lassen Sie mich einen allerletzten Punkt ansprechen. Natürlich hat der Bundestag auch bei diesem Gesetz eine Gesetzesbeobachtungspflicht nach der Verabschiedung heute. Ich bin der Auffassung - wie das die Redner vor mir gesagt haben -: Wir müssen nach der Wahl natürlich analysieren, ob das Wahlgesetz wirklich zu einer unangemessenen Vergrößerung des Bundestages geführt hat. Ich rechne zwar nicht damit, aber es ist natürlich nicht auszuschließen. Der Gesetzgeber wird dann gegebenenfalls darauf zu reagieren haben. Ich finde es wichtig und notwendig, dass wir auch das dann wieder in einem parteiübergreifenden Konsens machen, und ich finde, dass wir diesen Konsens in einer formalen Weise am ehesten dauerhaft sicherstellen können, wenn wir über eine jedenfalls teilweise Verankerung des Wahlrechts in der Verfassung nachdenken, dass wir also Grundzüge unseres Wahlsystems in unsere Verfassung schreiben. Das würde garantieren, dass die Weiterentwicklung des Wahlrechts immer von mindestens zwei Dritteln dieses Hauses getragen werden würde. Meine Damen und Herren, sollten aus der Bundestagswahl im September also Konsequenzen im Wahlrecht gezogen werden müssen, so sollten diese Konsequenzen aus meiner Sicht im Grundgesetz gezogen werden. Vielen herzlichen Dank. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Dr. Dieter Wiefelspütz das Wort. ({0})

Dr. Dieter Wiefelspütz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002506, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Debatte wenig Streit. Das würde mir jetzt auch nicht gelingen, in eine einvernehmliche Debatte Streit hineinzubringen. Lassen Sie mich aber mit dem beginnen, bei dem es vielleicht doch die eine oder andere Kontroverse gibt: beim kommunalen Ausländerwahlrecht. Herr Krings, Sie haben hier die Position Ihrer Fraktion vorgetragen. Die Union ist mit dieser Position hier im Hause allein. Das muss nichts Schlimmes sein. ({0}) Ich weise nur darauf hin, dass die Oppositionsfraktionen und die FDP an dieser Stelle anderer Auffassung sind. Ich bitte Sie sehr nachdrücklich darum, diese Diskussion in Ihrer Fraktion bzw. in Ihrer Partei fortzuführen. Ich verstehe ernsthaft nicht, warum Sie Angst oder Beden27604 ken haben. Wir sind gemäß unserem Menschenbild - ich denke, gemeinsam - der Auffassung, dass Teilhabe, Partizipation, Übernahme von Verantwortung und Aktivbürgerschaft in unserer parlamentarischen Demokratie herausragende Elemente sind. Deswegen sollte jedes Instrument, das geeignet ist, diese zu befördern, genutzt werden. Ich bin der Auffassung, dass das kommunale Ausländerwahlrecht für Drittstaatsangehörige in Sachen Integration kein Patentrezept darstellt. Aber es handelt sich um einen nicht unwichtigen Baustein, weil Wahlrecht auf kommunaler Ebene ein zentrales und wichtiges Recht der Bürgerinnen und Bürger ist. Wenn wir den Drittstaatsangehörigen, die seit Jahren in Deutschland zu Hause sind, nicht dieses Recht gewähren, schließen wir locker 2 Millionen bis 3 Millionen Menschen von dieser demokratischen Teilhabe aus. Warum sollte das, was auf EU-Ebene funktioniert, nicht auch bei Menschen funktionieren, die aus der Türkei oder Nordafrika zu uns gekommen sind und seit Jahren in Deutschland leben, ohne bislang die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben? Also, bitte, haben Sie keine Angst vor dem Ausländerwahlrecht für Drittstaatsangehörige, und bewegen Sie sich an dieser Stelle! Sie sind mit Ihrer Position allein im Deutschen Bundestag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU. Hier besteht massiver Änderungsbedarf. Deswegen werbe ich sehr dafür, dem, wenn nicht heute, so doch hoffentlich in Zukunft zuzustimmen. Das Wahlrecht für Behinderte wurde bereits kurz angesprochen. Das wird ein großes Thema in der kommenden Wahlperiode sein. Die Zeit ist zu knapp, um das jetzt noch zu regeln, einfach so. Herr Kollege Seifert, auch aus Respekt vor Ihrem Anliegen ist es sachgerecht, uns Zeit für eine ernsthafte Betrachtung dieses Themas zu nehmen. Ich bin gemeinsam mit meiner Fraktion der Auffassung, dass die gegenwärtige Rechtslage unzureichend und verfassungsrechtlich bedenklich ist. Bislang gilt die Fiktion bzw. der Automatismus, dass das Wahlrecht entfällt, wenn Vollbetreuung besteht. Das ziehen wir in Zweifel. Das halten wir für hoch problematisch, wenn nicht sogar für verfassungswidrig. Das müssen wir anpacken. Was wir aber anstelle dessen machen, Herr Seifert, muss in aller Ruhe überdacht werden. Wir sollten im Parlament einen seriösen Diskussionsprozess einleiten, um hier zu einem guten Ende zu kommen. ({1}) Ich will noch ein Thema aufgreifen, das nicht unmittelbar Gegenstand der heutigen Gesetzgebung ist: Wahlrecht und Analphabetentum. Ich sage freimütig - ich schließe mich da ein -, dass wir das bislang völlig unterschätzt bzw. ausgeblendet haben, weil wir vielleicht zu selbstverständlich davon ausgehen, dass jeder lesen und schreiben kann. Das ist aber nicht der Fall. In Deutschland gibt es Millionen Menschen, die entweder voll und ganz Analphabeten sind oder - technisch ausgedrückt funktionale Analphabeten, also mehr oder weniger Analphabeten sind. Hier bestehen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht Beeinträchtigungen, Hemmungen, Erschwernisse und sogar Diskriminierungen, die vielleicht gar nicht beabsichtigt sind, sich aber tatsächlich auswirken. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Ich habe keine perfekte Lösung. Aber man wird daran arbeiten müssen. Es wird ein großes Thema in der nächsten Wahlperiode sein, Millionen Menschen, die ein Problem mit Lesen und Schreiben haben, die Teilhabe zu erleichtern. Dieses Thema hat der Deutsche Bundestag in den vergangenen Jahren völlig ausgeblendet. Er hat es nicht zur Kenntnis genommen. Dieses Thema müssen wir anpacken. Im Mittelpunkt stehen heute Überhangmandate, Ausgleichsmandate und das negative Stimmgewicht. Dazu ist bereits alles gesagt worden, was dazu gesagt werden kann. Wir haben eine ordentliche Debatte geführt und einvernehmliche Ergebnisse erzielt. Wir haben ein solides Wahlrecht. Es war bislang zu 98 bzw. 99 Prozent gut und überzeugend. Aber dieses eine oder die zwei Prozent - Überhangmandate und negatives Stimmgewicht stellen ein großes Problem dar. 1 Prozent oder 2 Prozent mag dem einen oder anderen wenig erscheinen. Aber wenn Wahlen knapp ausgehen, sind genau diese Margen gigantisch. Ich darf einmal daran erinnern: Wie knapp es zugehen kann, zeigte sich auch bei der letzten Wahl in Niedersachsen. Da ging es, glaube ich, um 0,4 Prozent der abgegebenen Stimmen. Dieses Problem haben wir jetzt verfassungskonform gelöst. Insoweit ist das ein guter Tag. Wahlrecht ist Wettbewerbsrecht in der parlamentarischen Demokratie, und dieses Wettbewerbsrecht muss fair, transparent, klar und sauber sein. Das war es eben nicht; das hat uns Karlsruhe sehr deutlich bescheinigt. Dies reparieren wir heute einvernehmlich, und das ist eine gute Botschaft. Einvernehmlich war das nur deshalb möglich, weil alle Beteiligten bis auf die Linksfraktion aufeinander zugegangen sind. Sie haben ihre Interessen zwar nicht verleugnet, aber doch auch die Interessen der jeweils anderen Gruppierungen ernst genommen. Diese Grundbedingung für einen Kompromiss ist beherzigt worden. Deswegen gab es einen guten, soliden Kompromiss. Dafür sind wir ausgesprochen dankbar. Insofern können wir mit fairen Wettbewerbsbedingungen in den Wahlkampf eintreten. Schönen Dank fürs Zuhören. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Serkan Tören das Wort. ({0})

Serkan Tören (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004177, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz etwas zu den gesonderten Anträgen der Opposition zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige sagen. Professor Ingo von Münch, seinerzeit stellvertretender Bürgermeister in Hamburg und FDP-Mitglied, hat schon vor Jahrzehnten über diese Thematik gesprochen und sich darüber Gedanken gemacht. Die FDP-Bundestagsfraktion kann sich über eine Länderöffnungsklausel durchaus ein kommunales Wahlrecht für Ausländer vorSerkan Tören stellen. Die Bundesländer sollen selbst entscheiden können, ob sie ein kommunales Wahlrecht für Ausländer wollen oder nicht. Unser Ideal ist, dass die Bürger vor Ort über möglichst viel entscheiden, was sie betrifft. Was am besten vor Ort entschieden werden kann, soll auch vor Ort entschieden werden. ({0}) Den Bürgern vor Ort kommt für uns daher eine besondere Bedeutung zu. Gerade weil wir den Entscheidungen in den Kommunen einen so hohen Stellenwert einräumen, können wir das Recht, an ihnen teilzuhaben, nicht ohne jede Bedingung vergeben. Genau das ist aber das Ziel der Anträge der Opposition. Das Wahlrecht soll überwiegend an den Wohnort gekoppelt und unabhängig von bestimmten Bedingungen sein. Diese Richtung mag zwar richtig sein; nur schießen Sie über das Ziel hinaus. Wer sich in seiner Gemeinde einbringen will, muss mit den Gegebenheiten vor Ort, zumindest aber mit denen in Deutschland vertraut sein. Das ist meines Erachtens nur gegeben, wenn jemand mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hat. Damit bekämen all diejenigen das kommunale Wahlrecht, die in Deutschland aufgewachsen sind, aber auch Angehörige der ersten Generation, die eingewandert sind und sich nicht für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben. Der große Unterschied zum Vorschlag der Opposition aber ist, dass nicht jeder, der von außerhalb der EU nach Deutschland kommt, sofort mitentscheiden darf, sondern nur diejenigen, die ausreichend lange bei uns leben. Die FDP wird heute die Gesetzentwürfe der Opposition ablehnen. Für die Integration in unserem Land ist das kein Problem; da mag die Opposition noch so laut tönen. Internationale Studien zeigen immer wieder, dass die Wahlbeteiligung von Ausländern bei Kommunalwahlen deutlich niedriger ist als die der Staatsangehörigen. Die Beispiele Kanada, wo es ein kommunales Wahlrecht für Ausländer gibt, und Norwegen verdeutlichen das. Ganz offensichtlich gehört das kommunale Wahlrecht für Ausländer nicht zu den drängendsten Zielen der Betroffenen selbst. Umso wichtiger ist es, dass wir hier für die deutsche Staatsangehörigkeit werben. Wer Deutscher geworden ist, engagiert sich weitaus stärker als derjenige, der noch nicht Deutscher geworden ist. Das Ziel muss die volle Staatsangehörigkeit sein. ({1}) Ein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Drittstaaten kann zwar eine Hilfe sein; ein bedingungsloses Wahlrecht, wie von den Vertretern von SPD, Grünen und Linken gefordert, ist aber keine Hilfe. Vielen Dank. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Ich schließe die Aussprache. Mir liegen drei Erklärungen zur Abstimmung gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung vor. Wir nehmen diese Erklärungen entsprechend unserer Geschäftsordnung zu Protokoll.1) Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Der Innenaus- schuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 17/12417, den Gesetzent- wurf der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/11819 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim- men wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dage- gen? - Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Unionsfraktion, der FDP-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Gesetz- entwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ange- nommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent- wurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 17/12417, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/11821 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer ent- hält sich? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion Die Linke ab- gelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 9 b. Abstimmung über den Ge- setzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Grundgesetzes, Art. 28 Abs. 1. Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 17/12424, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/1047 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Be- ratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Da- mit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent- wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes, Art. 28 Abs. 1 - Kommunales Aus- länderwahlrecht. Der Innenausschuss empfiehlt unter 1) Anlage 2 Vizepräsidentin Petra Pau Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12424, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/1150 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 9 c. Wir setzen die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 17/12424 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/1146 mit dem Titel „Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige einführen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen - Drucksache 17/12377 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales ({0})Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und TechnologieHaushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Jutta Krellmann für die Fraktion Die Linke. ({1})

Jutta Krellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004080, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Agenda 2010 wird in diesem Jahr zehn Jahre alt. Damit begann Rot-Grün einen Systembruch: Sozialstaat ade. Rot-Grün wollte nun die Arbeitslosigkeit durch einen aktivierenden Sozialstaat senken, nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. ({0}) Wie sieht es heute, zehn Jahre danach, aus? Nach amtlichen Angaben waren Ende letzten Jahres über 1 Million Menschen langzeiterwerbslos. Im letzten Jahr sank die Zahl der Langzeiterwerbslosen auch nur um 1 Prozent, und das, obwohl die Unternehmen in Deutschland gute Geschäfte gemacht haben und Arbeitnehmer gefragt waren. „Fördern und Fordern“ hat nicht wirklich gut funktioniert. ({1}) Nun hat diese Bundesregierung beschlossen, die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den kommenden Jahren zu reduzieren. ({2}) Das hat bereits jetzt Auswirkungen auf die beschäftigungschaffenden Maßnahmen, die die Bundesagentur finanziert: Die Zahl der Teilnehmer an diesen Maßnahmen ist zwischen 2010 und 2012 um 46 Prozent gesunken. ({3}) Das sind schlechte Nachrichten für Menschen, die langzeitarbeitslos sind. Statt den Menschen Mut zu machen und ihnen eine Perspektive zu geben, werden sie mit Sanktionen unter Druck gesetzt. Ihre Würde wird aufs Schärfste verletzt. Dafür muss sich diese Bundesregierung eigentlich schämen. ({4}) Wenn man sich dieses Jahr anschaut, dann sind die wirtschaftlichen Prognosen schlechter als im vergangenen Jahr. Deshalb brauchen wir einen sofortigen Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik. Seriöse Untersuchungen zeigen, dass die meisten Langzeiterwerbslosen nicht nur arbeiten wollen, sondern auch gute Leistungen erbringen können, wenn sie die Chance dazu bekommen. Arbeit bedeutet Bestätigung und Selbstwertgefühl. Aber es fehlt das Angebot an Arbeitsplätzen. Das allein privaten Unternehmen zu überlassen, ist aussichtslos. Private Unternehmen sind keine Sozialvereine. Ihr Ziel ist es, Gewinne zu machen. Soziale Gesichtspunkte sind oftmals nur Nebeneffekte. Die Unternehmen haben nicht ausreichend Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen. Deshalb fordert die Linke den Aufbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, ÖBS. Den gab es schon einmal in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, und das war erfolgreich. ({5}) In unserer Gesellschaft gibt es nach wie vor viele Bereiche, in denen gesellschaftlich sinnvolle Arbeit geleistet werden müsste. Aber mit denen ist oftmals kein Profit zu machen. Diese Lücke muss öffentliche Beschäftigung dringend schließen. ({6}) Wir wollen mit dem ÖBS weg von demütigenden Formen von Beschäftigungstherapien wie 1-Euro-Jobs, weg von öffentlich geförderten Niedriglöhnen, die ergänzende Sozialleistungen notwendig machen, hin zu sinnvoller Arbeit und einer mittelfristigen Perspektive. Diese Arbeit muss vernünftig tariflich bezahlt werden. Wo keine Tarife bestehen, muss es einen Rechtsanspruch auf einen Mindestlohn von 10 Euro geben, auch bei ÖBS. ({7}) Wir haben die Vorschläge zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes, die SPD und Grüne im Herbst gemacht haben, zur Kenntnis genommen. Wir können uns diesen Vorschlägen aber nicht anschließen; denn sie brechen nicht mit der Logik der Agenda 2010. Die Linke will mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor eine grundlegende Abkehr von den Prinzipien erreichen, die der Agendapolitik zugrunde lagen. Wir wollen gute Arbeit für Langzeiterwerbslose. Schluss mit jeder Form von Sanktionen! ({8})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion hat der Kollege Dr. Matthias Zimmer das Wort. ({0})

Prof. Dr. Matthias Zimmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004192, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Krellmann, ich hatte bei Ihrer Rede über weite Strecken die Anmutung einer argumentativen Notwasserung. ({0}) Es ist beinahe ein Déjà-vu, das ich beim Antrag der Linken habe: einmal mehr öffentlich geförderte Beschäftigung. Wir haben uns zu Beginn der Legislaturperiode, während der Krise, damit beschäftigt. Jetzt, nach der Krise, kommen Sie wieder mit der öffentlich geförderten Beschäftigung. Für jede Lebenslage schlagen Sie vor: öffentlich geförderte Beschäftigung. Es ist schon richtig, Frau Krellmann: Wer nur einen Hammer hat, für den sehen alle Probleme aus wie Nägel. - Das ist ein bisschen einfältig. ({1}) Aber nun gut; ich habe mir sagen lassen: Früher, als Sie noch Hammer und Sichel hatten, war es auch nicht besser. ({2}) Schauen wir uns Ihren Antrag einmal an. Da sprechen Sie von einer hohen Langzeiterwerbslosigkeit, vergessen aber, zu vermelden: In den letzten Jahren wurde die Zahl der Langzeiterwerbslosen aufgrund der Erfolge der Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung fast halbiert. Da beklagen Sie, dass wir Maßnahmen zusammengestrichen hätten, die Langzeiterwerbslosen neue Perspektiven eröffnen. Das einzige Programm, das wir tatsächlich deutlich gekürzt haben, ist das Existenzgründerprogramm; da gab es zu viele Mitnahmeeffekte. Aber dass sich ausgerechnet Ihre Partei, das zum Programm gewordene Investitionshindernis, als Schutzpatron der Selbstständigen aufspielt, ist schon ein starkes Stück. ({3}) Dann kritisieren Sie, wir hätten in der Arbeitsmarktund Beschäftigungsbeförderung eingespart. Sie verschweigen allerdings, dass wir die Mittel für Programme der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung auf dem Höhepunkt der Krise deutlich nach oben gefahren haben. Trotz der danach vorgenommenen Reduzierung geben wir heute pro Kopf mehr für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt aus als vor der Krise. Aber das passt natürlich nicht in Ihr Weltbild. Gibt es mehr Arbeitslose, muss mehr Geld ausgegeben werden; gibt es weniger Arbeitslose, muss auch mehr Geld ausgegeben werden. Wer so rechnet, dem bleibt am Ende natürlich nichts anderes übrig, als die Steuern zu erhöhen und zu behaupten, in Deutschland gebe es ohnehin zu viele Reiche. Da zeigt sich schon, liebe Frau Krellmann, dass Adenauer recht hatte: Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen. ({4}) Frau Krellmann, richtig amüsiert hat mich ein Lapsus Linguae in Ihrem Antrag, weil er ein wenig verrät, worauf Sie eigentlich hinauswollen. Sie sprechen vom Instrument des Aktiv-Passiv-Transfers, meinen aber offensichtlich den Passiv-Aktiv-Transfer, also die Zusammenführung passiver Leistungen zur Aktivierung am Arbeitsmarkt. Das kann in der Aufregung passieren; aber wie gesagt: Es wirft eben auch ein Licht auf Ihre Gedankenwelt. Denn beim Begriff „Aktiv-Passiv-Transfer“ hatte ich sofort das bedingungslose Grundeinkommen vor Augen, also die Finanzierung der Passivität durch die wenigen noch verbliebenen Aktiven. ({5}) Es ist schon erstaunlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken: Die Marx-Rezeption der Linken ist am Ende bei Paul Lafargue angekommen, jenem Schwiegersohn von Karl Marx, der mit seinem Buch Das Recht auf Faulheit sowohl Marx als auch Engels zur Weißglut gereizt hat. Aber das ist eben auch Stand der Debatte bei den Linken, und ich kann es Ihnen nicht verdenken; die Toskana-Fraktion der Salonsozialisten unter Oskar Lafontaine lässt grüßen. ({6}) Dazu passt natürlich, dass Sie in Ihrem Antrag beklagen, dass wir auf eine schnelle Vermittlung in Arbeit setzen. Ja, worauf denn sonst? Wenn ich der öffentlich geförderten Beschäftigung etwas abgewinnen könnte, dann doch nur dies: dass sie Menschen in Arbeit bringt, wo es der Markt im Augenblick nicht kann. Selbst bei der öffentlich geförderten Beschäftigung gilt: Es ist Arbeit und keine Einladung zum Wohlergehen auf Kosten der öffentlichen Hand. Aber zurück zu Ihrem Antrag. Ich meine, dass wir diese Form der öffentlichen Beschäftigung im Augenblick nicht brauchen. Die bisher bereitgestellten Instrumente sind ausreichend. ({7}) Die ganze Hilflosigkeit Ihres Antrags zeigt sich auch in der Vermischung mit den alten üblichen Forderungen: Mindestlohn von 10 Euro, Verweis auf drohende Altersarmut, Beschwerde darüber, dass es Sanktionen gibt, also der ganze Reigen der sozialistischen Folklore, der uns seit vielen Jahren begleitet. Das ist alles legitim, am Ende jedoch nichts als alter Wein in noch älteren Schläuchen, eine Politik von gestern, die wir im Interesse einer Chancengesellschaft von morgen ablehnen. ({8})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Die Kollegin Katja Mast hat für die SPD-Fraktion das Wort. ({0})

Katja Mast (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003804, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Einmal mehr debattieren wir hier im Hohen Hause über die Teilhabe und Integration von Langzeitarbeitslosen. ({0}) Einmal mehr müssen wir feststellen, dass die Bundesregierung - im Gegensatz zu der Behauptung meines Kollegen Zimmer - keine Antworten hat; ({1}) denn sonst würden hier Anträge von Ihnen vorliegen. Bereits im November haben wir die Anträge von SPD und Grünen diskutiert; heute diskutieren wir den von der Linken. Von der Regierungskoalition liegt kein Antrag vor. ({2}) Herr Kollege Zimmer, es stimmt eben nicht, dass die Bundesregierung nur die Existenzgründungsförderung für Langzeitarbeitslose abgeschafft hat. ({3}) - Reden Sie einmal mit den Gründerinnen und Gründern, die keine Zuschüsse mehr bekommen. Was Sie gemacht haben, ist de facto eine Abschaffung. ({4}) Lassen Sie uns aber beim Thema bleiben. Es geht um die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Das sind die Menschen, über die Ihr ehemaliger Parteivorsitzender gesagt hat, sie wären spätrömisch dekadent, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. ({5}) - Schreien hilft auch nicht, Herr Kober. Stellen Sie doch eine Zwischenfrage! ({6}) Setzen Sie sich mit den langzeitarbeitslosen Menschen auseinander, die in Beschäftigungsprojekten arbeiten, die in einem Laden der „Tafel“ Gemüse sortieren oder bei der „Beschäftigungsinitiative“ in der Küche stehen oder im Garten helfen! Wo auch immer sie mit diesen Menschen zu tun haben, wird Ihnen immer eine Frage gestellt: Was können Sie dafür tun, dass ich nach dem Auslaufen des Projektes weiter arbeiten kann? Das ist die Frage, die uns die Menschen zu Recht stellen. Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben die Pflicht, uns mit dieser Frage auseinanderzusetzen. ({7}) Wir sind der Meinung - da unterscheiden sich übrigens die Ansätze der Linken von denen der SPD -, dass nicht alle Langzeitarbeitslosen in die öffentlich geförderte Beschäftigung sollen, das heißt: in Beschäftigung mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsvertrag, die auf Dauer ausgerichtet ist; denn wir glauben, dass es viele gibt, die man durch Fördern und Fordern für den ersten Arbeitsmarkt fit machen kann, und zwar zeitnah. ({8}) Das können wir derzeit in Baden-Württemberg erleben. Aber es gibt auch Langzeitarbeitslose, die ganz am Rand stehen. Sie sind schon drei, vier, fünf oder sechs Jahre arbeitslos und arbeitsuchend. Sie haben mehrere Vermittlungshemmnisse; viele Alleinerziehende sind dabei. Für sie brauchen wir eine andere Lösung, als zu sagen: Durch schnelle Qualifizierung bekommen wir sie auf den ersten Arbeitsmarkt. - Hier setzt das Konzept des sozialen Arbeitsmarktes der SPD an, das echte Chancen auf Teilhabe eröffnet. Die Menschen wollen einen Arbeitsvertrag. Das hat etwas mit der Würde der Arbeit zu tun. Ein Arbeitsvertrag ist nicht auf sechs Monate befristet wie eine Arbeitsgelegenheit oder Ähnliches, sondern auf Dauer, mindestens drei bis fünf Jahre, angelegt. Auch hier unterscheidet sich unser Konzept von den Konzepten der Linkspartei. Wir meinen, dass alle sechs Monate überprüft werden muss: Können wir dafür sorgen, dass die Person nicht in den öffentlichen Beschäftigungssektor, den sogenannten dritten Sektor, vermittelt wird, sondern wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert wird? Das Ziel von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist nach wie vor eine echte Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt. Das ist unser Bestreben. Dafür kämpfen wir mit allem, was wir tun. Wir wollen VollbeschäftiKatja Mast gung für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. ({9}) Sie von der Regierung haben Folgendes gemacht: Sie haben von 2009 bis 2013 den Eingliederungstitel für langzeitarbeitslose Menschen um 40 Prozent abgesenkt. Die Arbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum um 2 bis 3 Prozent zurückgegangen. Das heißt, Sie haben einen massiven Kahlschlag in der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgenommen. ({10}) Sie haben sich an dieser Stelle von dem Prinzip des Förderns und Forderns in der Arbeitsmarktpolitik abgewendet. Wir wollen uns den Menschen zuwenden und uns nicht von ihnen abwenden, wie Sie von der Regierungskoalition das tun. Ich möchte noch einmal auf meine Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion zu sprechen kommen, die ihren Antrag heute vorgelegt haben. Ich danke Ihnen für die Chance, heute noch einmal darüber zu diskutieren. Hinsichtlich der Kahlschlagpolitik der Bundesregierung sind wir uns einig. Wir sind uns auch darüber einig, dass wir über öffentlich geförderte Beschäftigung reden müssen. ({11}) Allerdings sind wir uns über die Dimensionen nicht einig. Sie wollen einen dritten Arbeitsmarkt für alle Langzeitarbeitslosen. Wir wollen, dass die Menschen schnell in den ersten Arbeitsmarkt kommen. Wir sind uns auch an einer anderen Stelle nicht einig. Sie definieren die Zielgruppe nicht. Sie gehen der Frage, um wen es eigentlich geht, völlig aus dem Weg. Wir haben „langzeitarbeitslos“ definiert: mindestens 24 Monate arbeitsuchend, über 25 Jahre alt - für Jugendliche brauchen wir andere Instrumente - und zwei Vermittlungshemmnisse; in Ausnahmefällen reicht ein besonders schwerwiegendes Vermittlungshemmnis. Wir haben uns die Mühe gemacht, aus den Erfahrungen, die wir mit öffentlich geförderter Beschäftigung gesammelt haben, eine Definition abzuleiten, um echte Teilhabeperspektiven zu bieten. Diesbezüglich ist Ihr Antrag - wir haben heute die erste Lesung und den parlamentarischen Beratungsprozess noch vor uns - an der einen oder anderen Stelle durchaus verbesserungswürdig und verbesserungsfähig. Da muss noch nachgelegt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion. ({12}) Darüber hinaus ist festzustellen, dass Sie einer Logik folgen, die eigentlich die Regierung vertritt. ({13}) Wir sagen: Öffentlich geförderte Beschäftigung muss sinnvoll sein. Sie muss im normalen Wirtschaftsprozess stattfinden können. ({14}) Sie sagen: Sie wollen, dass sie zusätzlich und im öffentlichen Interesse ist. Auf diese Kriterien verzichten wir ganz. Wir sagen: Wir haben vor Ort Beiräte, die darüber entscheiden können. Außerdem wollen wir ein Vetorecht für Arbeitgeber und Gewerkschaften bei der Definition dieses Beschäftigungssektors. Die Entwicklung dieser Definition war - das sage ich Ihnen - ein weiter Weg. Ich würde sagen: Ihrem Antrag fehlt an dieser Stelle noch die Reife. Sie gehen genauso wie wir von einer Förderungsdauer von drei bis fünf Jahren aus. Sie wollen aber nicht alle sechs Monate prüfen. Sie sagen einfach: Die Leute bleiben dort. - Wir wollen keinen Stempel „öffentlich geförderte Beschäftigung“. Wir wollen alle in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Deshalb wollen wir alle sechs Monate überprüfen. Wir wollen bei der Finanzierung einen Passiv-AktivTransfer, ({15}) weil wir festgestellt haben, Herr Kollege Zimmer, dass diese Bundesregierung den Eingliederungstitel so massiv zusammenstreicht, dass es keine echte Perspektive für eine Teilhabe mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gibt. ({16}) Reden Sie mit den Beschäftigungsträgern vor Ort! Sie werden Ihnen dasselbe sagen. Ich freue mich - ich sage das an dieser Stelle für meine Fraktion - auf den parlamentarischen Beratungsprozess. Ich freue mich auf die Anhörung, in der über die Anträge der Opposition diskutiert wird. Von Ihnen gibt es ja leider keine. Aber seien Sie sicher: Am 22. September werden die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, und dann wird es einen echten öffentlich geförderten Beschäftigungsbereich in Deutschland geben. Vielen Dank. ({17})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Pascal Kober das Wort. ({0})

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch erfreulich, dass die Zahl der Langzeitarbeits27610 losen zum ersten Mal seit 45 Jahren in Zeiten des Aufschwungs sinkt. ({0}) Seit unserem Regierungsantritt ist ihre Zahl um über 250 000 Menschen gesunken. Ihnen persönlich, Frau Krellmann und Frau Mast, nehme ich ab, dass Sie sich insgeheim, auch wenn Sie das hier nicht zugeben, für jeden einzelnen dieser 250 000 Menschen wirklich freuen. ({1}) Ich glaube, das ist etwas, was wir zunächst einmal festhalten sollten. Das ist eine gute Leistung, und dafür sollten wir alle zusammen dankbar sein. Die Lage der Langzeitarbeitslosen hat sich in Zeiten dieser christlich-liberalen Regierungskoalition deutlich verbessert. Aber wir ruhen uns auf den Erfolgen nicht aus. Jeder, der keine Arbeit hat und arbeiten will in unserem Land, ist einer zu viel, der keine Arbeit hat. Das sehen wir auch so. Aber man muss eben auch sehen, dass die Gruppe der Langzeitarbeitslosen in unserem Land sehr heterogen ist. Es finden sich unter ihnen zum Beispiel Alleinerziehende, zumeist Frauen, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder keinen Arbeitsplatz annehmen können. ({2}) Es finden sich unter ihnen zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund, deren mangelnde Sprachkenntnisse das Finden eines Jobs erschweren. Es finden sich unter ihnen ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters Probleme haben, einen Job zu finden, und es finden sich unter ihnen Menschen, die aufgrund persönlicher Schicksalsschläge, zum Beispiel Krankheit, Schulden oder Suchterfahrung, Probleme haben, eine Arbeit aufzunehmen. Jeder einzelne Langzeitarbeitslose hat seine ganz eigene individuelle Biografie, und seine Arbeitslosigkeit hat ganz individuelle Ursachen. Da sind pauschale Lösungsansätze zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, wie Sie sie jetzt vorschlagen, kein geeignetes Mittel. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, wenn man wirklich etwas für die Langzeitarbeitslosen tun und dieses Problem lösen will, muss man sich gedanklich etwas mehr anstrengen. Einfache Lösungen gibt es in diesem Bereich nicht. Man muss differenziert vorgehen. So tut es diese Bundesregierung und die sie tragende Regierungskoalition. ({3}) Sie müssen Ihre Politik mehr an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten und weniger an politischer Taktik oder Ideologie. ({4}) Wir machen das anders als Sie. Deshalb sind wir auch im Sinne der Menschen erfolgreich. So fördert zum Beispiel der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2014 mit fast 5,4 Milliarden Euro. Ab 2015 werden wir vonseiten des Bundes den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kinderbetreuungsplätze mit jährlich 845 Millionen Euro fördern. Das ist ein Weg, um einem Teil der Langzeitarbeitslosen eine echte Hilfestellung zu bieten. Mit besseren Betreuungsmöglichkeiten können viele Alleinerziehende wieder eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. ({5}) Auch Vorsorge gehört zu einer klugen Politik gegen Arbeitslosigkeit. Zum Beispiel haben wir das Programm „Offensive frühe Chancen“ auf den Weg gebracht, wo wir mit 400 Millionen Euro insgesamt 4 000 Schwerpunktkindertageseinrichtungen fördern. Dabei liegt ein ganz besonderer Schwerpunkt auf der Integration von Kindern, die Sprachschwierigkeiten haben. Ihr Ansatz ist ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor. Sie erklären jedoch nicht - darauf hat auch die Kollegin Katja Mast schon hingewiesen -, wie viele Arbeitsplätze da gefördert werden sollen. Sie erklären nicht, wer die Personengruppe am Ende sein soll. Sie erklären nicht, wie Sie diese öffentlich geförderte Beschäftigung überhaupt finanzieren wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, das ist keine seriöse Politik, sondern nur der Anschein von Politik. ({6})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Herr Kollege Kober, gestatten Sie eine Frage der Kollegin Vogler?

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ja, gerne.

Kathrin Vogler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004181, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Danke, Herr Kollege, dass Sie eine Zwischenbemerkung von mir gestatten.

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frage. ({0})

Kathrin Vogler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004181, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Es hält mich jetzt einfach nicht auf dem Stuhl, weil ich mir schon zum zweiten Mal an diesem Tage anhören muss, wie ein Vertreter der Koalition hier Bemühungen für gute Arbeit und gegen Langzeitarbeitslosigkeit damit konterkariert, dass er sagt: Aber wir tun so viel für die Bildung. ({0}) Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass Sie, wenn Sie in solchen Debatten sagen: „Wir kümmern uns aber um die Bildung der Kinder, damit sie später nicht langzeitarbeitslos sind“, damit zweierlei tun? Zum einen schreiben Sie die älteren Menschen, die Erwachsenen, ab. Zum Zweiten unterstellen Sie denen auch noch kollektiv, sie seien ungebildet. Es ist tatsächlich so, dass viele dieser Menschen über gute Qualifikationen verfügen und trotzdem keinen Arbeitsplatz finden, was damit zu tun hat, dass Arbeitsplätze, die dieser Qualifikation entsprechen, nicht zur Verfügung stehen. ({1}) Wie reagieren Sie darauf? Wie gehen Sie damit um? Schreiben Sie diese Millionen Menschen in unserem Land einfach ab, oder sind Sie willens, sich Gedanken darüber zu machen, dass man auch denen eine Perspektive eröffnen muss, die eben nicht bedeutet, regelmäßig zum Amt zu gehen, jede Woche 20 Bewerbungen zu schreiben, die erfolglos sind, und mit Sanktionen bedroht zu werden, wenn sie einmal nur 19 Bewerbungen schreiben? ({2})

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Kollegin Vogler, ich glaube, wir sind in der Zielrichtung gar nicht so weit auseinander. Meiner Rede zielt ja gerade darauf ab, zu sagen, dass die Langzeitarbeitslosen eine sehr heterogene Gruppe mit ganz individuellen Problemen sind. Deshalb müssen wir auch individuell auf die Probleme reagieren. Ein Beispiel sind der Ausbau der Kinderbetreuung und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung, gerade auch die Verbesserung der Betreuung und der Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund. Der Sinn dieser Passage meiner Rede war ja: Einerseits geht es um die Sorge für diejenigen, die jetzt beschäftigungslos sind, andererseits müssen wir in einer klugen Politik natürlich auch langfristig denken und zukünftige Langzeitarbeitslosigkeit verhindern. Ich habe in meiner kurzen Redezeit versucht, einzelne Punkte zu benennen, um deutlich zu machen: Wir wollen einen differenzierten Ansatz wählen, weil wir dem Problem nur mit einem differenzierten Ansatz insgesamt Herr werden können. Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen: Nicht jeder ist unqualifiziert. Ich habe beispielsweise über die Alleinerziehenden gesprochen. Sehr häufig ist bei Alleinerziehenden - auch das habe ich ausgeführt - ja nicht das Problem, dass sie keine Qualifikation haben. Sehr viele von ihnen, gerade Frauen, sind sehr gut qualifiziert, haben einen Berufsabschluss. Sie haben aber in einer bestimmten Phase ihres Lebens, wenn sie ein Kind allein erziehen, keine ausreichende Möglichkeit der Kinderbetreuung. Diese Langzeitarbeitslosen haben überhaupt keinen Qualifizierungsbedarf, wir helfen ihnen auch nicht mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor; denn dadurch haben sie ja keine Kinderbetreuung. ({0}) Vielmehr müssen wir dieser Personengruppe unter den Langzeitarbeitslosen helfen, indem wir die Kinderbetreuung ausbauen. Das ist ein Baustein, eine Maßnahme, um insgesamt dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit begegnen zu können. Das war die bisherige Aussage meiner Rede. Ich habe ja noch einige Minuten, um meine Rede fortzusetzen. Dabei werde ich versuchen, Ihnen noch weitere Aspekte zu nennen. ({1}) Vorsorge gehört zu einer klugen Politik, auch wenn sie nicht alle Probleme löst; das ist klar. Vorsorge darf man nicht vergessen. Ihr Ansatz ist ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor. Ich habe schon gesagt: Ähnlich wie der Kollegin von der SPD fehlt mir hier ein genaueres Konzept, in dem Zahlen, Daten, Fakten und Kosten genannt werden. Wir haben hier im Plenum schon mehrfach über öffentlich geförderte Beschäftigung gesprochen. Ich habe an dieser Stelle schon gesagt, dass wir vonseiten der FDP zum Beispiel der Idee des Passiv-Aktiv-Transfers einiges abgewinnen können. Wahrscheinlich ist dies für einen ganz kleinen Teil der Langzeitarbeitslosen die richtige Lösung, um sie langfristig für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Liebe Kollegin Katja Mast, wir wissen ja, dass wir dazu die Länder brauchen. Weil Sie ja ideologisch bedingt und aus taktischen Gründen sowie aus Machtgründen gerade im Bundesrat alles Kluge blockieren und nichts auf den Weg bringen wollen, sehen wir im Moment, jetzt kurz vor der Wahl, keine Chance, einen Antrag einzubringen, um mit Ihnen etwas umzusetzen. ({2}) Das bedaure ich sehr, liebe Katja Mast. Als Generalsekretärin in Baden-Württemberg könnten Sie ja von Ihrer bedeutenden Stellung aus etwas mäßigend auf Ihren Parteivorsitzenden und auf Ihren Kanzlerkandidaten einwirken. Vielleicht würden wir dann am Ende mehr für die Menschen in unserem Land erreichen, beispielsweise beim Abbau der kalten Progression. ({3}) Das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung ist nicht die Antwort auf jedes Problem. Eines möchte ich Ihnen nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Partei Die Linke. Katja Mast, hör auch gut zu. Sie fordern in Ihrem Antrag einen Mindestlohn von 10 Euro. Jetzt sind Sie ja in Brandenburg an der Regierung. Dort haben Sie zusammen mit der SPD ein Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung aufgelegt. Dort ist festgelegt, dass Sie 7,50 Euro als untere Lohngrenze zahlen. ({4}) Bei den Kolleginnen und Kollegen von der Linken und von der SPD zeigt sich wieder: Handeln und Reden klaffen auseinander. ({5}) Das werden Ihnen die Menschen draußen, die uns zuhören, nicht weiter abnehmen. Sie fordern hier das eine, und wenn Sie irgendwo in Regierungsverantwortung sind, machen Sie das andere. Die Menschen haben es sieben Jahre lang bei rot-grüner Bundesregierung erfahren: Ankündigung und tatsächliche Politik sind unterschiedlich. Sie erfahren es in den Ländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, ({6}) wo Sie hemmungslos die Zukunft der Kinder durch eine übermäßige Verschuldung aufs Spiel setzen und in unverantwortlicher Weise die sozialen Probleme der Zukunft schon jetzt vorprogrammieren. ({7})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Kollege Kober, Sie dürfen jetzt aber auch nicht hemmungslos die Zeit überziehen, nachdem Sie mit der Kollegin Vogler schon so ausführlich debattiert haben.

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten Deutschland nicht regieren. Das wird im September dieses Jahres auch nicht der Fall sein. Vielen Dank. ({0})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Die Kollegin Brigitte Pothmer hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Brigitte Pothmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003823, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer, Ihre Rede war im Wesentlichen durch Realitätsverweigerung gekennzeichnet. ({0}) Sonst hätten Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass weder der wirtschaftliche Aufschwung noch der demografische Wandel noch der Fachkräftemangel an den Problemen der Langzeitarbeitslosigkeit qualitativ irgendetwas verändert haben. ({1}) Wir haben immer noch über 1 Million langzeitarbeitslose Menschen. Hunderttausende von ihnen sind seit mehr als drei Jahren im Hartz-IV-Bezug eingemauert. ({2}) Es ist doch ganz offensichtlich, dass die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die wir derzeit haben, nicht geeignet sind, das Problem zu lösen. ({3}) Ich will etwas zu Ihren vermeintlichen Erfolgen sagen. Ihre Erfolge bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit basieren im Wesentlichen auf statistischen Tricks. ({4}) Ein Beispiel. Über 100 000 Langzeitarbeitslose werden einfach nicht mehr gezählt, weil sie 58 Jahre alt sind und ein Jahr lang kein Arbeitsangebot bekommen haben; dann fallen sie aus der Statistik heraus. ({5}) Aber, Herr Zimmer, das ändert nichts an der Tatsache, dass diese Menschen arbeitslos sind. ({6}) Ich habe eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In den Antworten auf meine Fragen ist offensichtlich geworden, dass die Langzeitarbeitslosenquote, wenn man die statistischen Tricks herausrechnet, in den letzten drei Jahren um einen einzigen Prozentpunkt zurückgegangen ist; so viel, Herr Zimmer, zu Ihren Erfolgen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Kollegin Pothmer, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Vogel?

Brigitte Pothmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003823, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, bitte. ({0})

Johannes Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004179, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Liebe Frau Kollegin Pothmer, Sie haben ja gerade gesagt, die erfreuliche Reduktion der Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit in den letzten drei Jahren, also seitdem diese Koalition regiert, würde auf statistischen Tricks beruhen, Brigitte Pothmer ({0}): Ja.

Johannes Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004179, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

- und Sie haben eine Besonderheit der Arbeitslosenstatistik angeführt. Könnten Sie mir erklären, inwiefern - wenn diese Besonderheit von einer vorigen Bundesregierung eingeführt wurde und aufgrund der Tatsache, dass diese Koalition die Statistik überhaupt nicht verändert hat - die positive Entwicklung in dieser Legislaturperiode auf einen statistischen Trick zurückzuführen sein soll? Das erschließt sich mir logisch nicht. Ich würde da gerne aufgeklärt werden.

Brigitte Pothmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003823, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Lieber Herr Vogel, die Tatsache, dass Sie diesen statistischen Trick nicht eingeführt haben, ändert doch nichts an der Tatsache, dass das nur ein rein statistischer Effekt ist. ({0}) Ich will Ihnen einen weiteren statistischen Effekt nennen. Aus den Antworten auf meine Anfrage geht auch hervor, dass diejenigen, die aus der Langzeitarbeitslosigkeit kommen, nur zu 15 Prozent in Arbeit gehen. Die anderen verschwinden im Nirwana, lieber Herr Vogel. Das ist ein weiterer statistischer Effekt. ({1}) Sie erwecken hier den Eindruck, als würden Sie die Langzeitarbeitslosen durch Ihre Arbeitsmarktpolitik in Arbeit bringen. Aber Sie steuern diese Menschen aus. Ich kann Ihnen sagen: Die Langzeitarbeitslosen sind die Verlierer der Arbeitsmarktpolitik von Frau von der Leyen. ({2}) Für diese Menschen waren dreieinhalb Jahre SchwarzGelb dreieinhalb verlorene Jahre. ({3}) - Nicht von den Langzeitarbeitslosen, mein lieber Herr Kober. ({4}) Ich will Ihnen sagen: Auch diese Menschen haben ein Recht auf Arbeit, und auch diese Menschen haben ein Recht auf Teilhabe durch Arbeit. Deswegen brauchen wir - da haben die Linken recht - einen verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt. ({5}) Ich begrüße, dass die Linken, nachdem wir einen Gesetzentwurf erarbeitet haben und auch die SPD etwas vorgelegt hat, einen Vorschlag dazu gemacht haben; ({6}) das ist gut für die Debatte. Aber ich will an dieser Stelle nicht verhehlen: Mit den konkreten Vorschlägen, die Sie in Ihrem Antrag machen, habe ich erhebliche Probleme, insbesondere was das Prinzip der Zusätzlichkeit angeht. Ihr Antrag enthält das Prinzip der Zusätzlichkeit. Wir wissen aber, dass gerade diese Zusätzlichkeit in der Vergangenheit flächendeckend zu Konflikten geführt hat. Dieses Kriterium hat dazu geführt, dass die Tätigkeiten auf dem sozialen Arbeitsmarkt quasi in Kunstwelten abgedriftet sind; diese Tätigkeiten waren zum Teil Lichtjahre entfernt von dem, was auf dem ersten Arbeitsmarkt gebraucht wird. Wenn der soziale Arbeitsmarkt so abgespalten wird, ist ein Übergang in Normalbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr möglich. Das muss aber unser Ziel bleiben. Deswegen finden wir das Kriterium der Zusätzlichkeit falsch. ({7}) Aus genau diesem Grund haben wir Grüne uns entschieden, das Prinzip der Zusätzlichkeit, des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität aus den Regelungen herauszunehmen; denn wir wollen arbeitsmarktnahe Tätigkeiten. Wenn all diese Ansprüche erfüllt werden müssen, bleibt es am Ende wirklich dabei, dass der Sandhaufen von der einen Seite auf die andere Seite hinund hergeschippt wird. Mit Würde der Arbeit hat das nichts zu tun. ({8}) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. ({9}) Ich bin froh, dass wir eine Anhörung verabredet haben. Wir werden die unterschiedlichen Ideen und Vorstellungen im Rahmen dieser Anhörung abklären können. Eines ist für mich jedenfalls ganz klar: Die Frage ist nicht mehr, ob wir einen sozialen Arbeitsmarkt brauchen, die Frage ist nur noch, wie wir ihn ausgestalten. Ich danke Ihnen. ({10})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Paul Lehrieder für die Unionsfraktion. ({0})

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Krellmann, Sie haben bei der Vorstellung Ihres Antrags bzw. bei Eröffnung der Debatte ausgeführt, die Agenda 2010 hätte nicht funktioniert. Jetzt frage ich Sie: In welcher Welt haben Sie die letzten vier Jahre gelebt? Vor vier Jahren standen wir vor Beginn der größten Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg. Dank der - zugegebenermaßen unter Rot-Grün eingeführten - Reformen der Agenda 2010 hatten wir die richtigen Instrumente, um der Krise besser zu begegnen als jedes Land um uns herum: Wir haben weniger Arbeitslose als vor der Krise. Wir haben die Krise besser gemeistert, als uns das jeder zugetraut hätte. ({0}) Wir haben die Krise sogar besser gemeistert, als wir uns es selber vor vier Jahren zugetraut hätten. ({1}) Dazu - das muss man einmal sagen - hat die Agenda 2010 mit ihren Flexibilisierungen am Arbeitsmarkt und den Erleichterungen bei der Arbeitnehmerüberlassung beigetragen. Beigetragen haben aber auch die Maßnahmen, die die christlich-liberale Koalition eingeleitet hat: angefangen von der Abwrackprämie über die Konjunkturpakete I und II bis hin zur Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Wir haben die richtigen Maßnahmen ergriffen. ({2}) - Langsam! Ich bin schon dabei. - Die Agenda 2010 war eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewältigung dieser Krise. Ich gehe davon aus, dass viele Länder in Europa - insbesondere in Südeuropa - in den nächsten Jahren ähnliche Sozialreformen vor sich haben werden, wenn sie die Probleme auf dem Arbeitsmarkt - die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere die hohe Jugendarbeitslosigkeit - bewältigen wollen. Meine Damen und Herren, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist auf 29 Millionen gestiegen. Insgesamt - die Kollegen haben bereits darauf hingewiesen - sind in Deutschland sogar 41 Millionen Menschen in Beschäftigung. Allein in den letzten drei Jahren sind 1,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden; lediglich 350 000 davon sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Das heißt, die umsichtige und kluge Arbeits- und Wirtschaftspolitik der Koalitionsregierung wirkt sich positiv aus. Jetzt komme ich noch einmal zu Ihrem Antrag, Frau Krellmann. Eine Ausweitung des öffentlich geförderten Beschäftigungsmarktes, wie Sie sie fordern, haben wir genau vor einem Jahr beim Nachjustieren der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geprüft. Wir haben gesagt: Die christlich-liberale Koalition möchte den Schwerpunkt bei der Vermittlung in Arbeit setzen und nicht bei der Verfestigung von Arbeitslosigkeit. - Das unterscheidet uns von Ihnen. ({3}) Frau Pothmer, Sie haben die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen beklagt. ({4}) Wir haben die Zahl der Langzeitarbeitslosen - das wurde schon gesagt - etwa auf die Hälfte reduzieren können. Die statistischen Tricks, die Sie uns vorwerfen, haben Sie doch eingeführt; ({5}) es gehört zur Ehrlichkeit, das zuzugeben. Sie haben damals das Kinderbildungsgesetz vergessen, Frau Pothmer. Jetzt jammern Sie und sagen: Wir brauchen aber mehr Bildung. - Wir haben bei dem, was unter Rot-Grün falsch gemacht wurde, nachgebessert. Gestehen Sie uns das einmal zu, und loben Sie uns auch einmal dafür! ({6}) Meine Damen und Herren, die Kollegin Mast hat vermisst, dass noch kein Antrag der Koalitionsfraktionen vorliegt. Wir haben das vor einem Jahr, im April, im Zusammenhang mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auf den Weg gebracht, ({7}) wir haben das als Ermessensentscheidung mit mehr Befugnis in die Jobcenter vor Ort gegeben, weil die Jobcenter die Situation besser kennen. Bei Ihnen gilt dasselbe, was ich bei Frau Krellmann gesagt habe: Wir wollen die Menschen wieder in Arbeit vermitteln. Für uns ist Arbeit Menschenwürde und nicht Manifestierung in einem 1-Euro-Job. ({8}) Ich empfinde es als Frechheit, wenn die Linke behauptet, es fehlten ausreichende Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wir haben es geschafft, mit den richtigen Maßnahmen in der Krise neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wir haben jetzt mit 41 Millionen Beschäftigten den höchsten Beschäftigungsstand in Deutschland seit dem Krieg. Auch das gehört zur historischen politischen Wahrheit, und auch dafür gebührt ein Wort des Dankes. Es ist ein großes Verdienst der christlich-liberalen Regierung, dass es trotz der bereits angesprochenen weltweit schwierigen Finanz- und Wirtschaftssituation gelungen ist, unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen und zu halten. Für uns ist die Schaffung von Arbeitsplätzen die beste Sozialpolitik. Eine gute Bildungsund Familienpolitik - auch darauf haben wir hingewiePaul Lehrieder sen - ist aber ebenso Voraussetzung für eine langfristig positive wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb haben wir zum Beispiel das Bildungs- und Teilhabepaket für benachteiligte Kinder geschaffen und es dieser Tage erst im Ausschuss reformiert bzw. mit Sachleistungen angepasst, die wir damit gewähren können, damit kein Kind in seiner Entwicklung behindert wird, nur weil die Eltern nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Die Linkspartei hat aus rein parteitaktischen Gründen immer gegen unsere zielführenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente gestimmt. Darüber sind wir nicht überrascht. 29 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zeigen jedoch, dass der von uns konsequent verfolgte Weg der richtige war, ist und bleiben wird. Trotz dieser berechtigten Euphorie ist jedoch richtig: Jeder Arbeitslose ist einer zu viel. Deshalb müssen wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass auch Langzeitarbeitslose und weniger Qualifizierte zügig den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden. Dies erreichen wir aber nicht mit den Vorschlägen der Linken, die Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilen möchte. Bei dem vorliegenden Antrag der Linken handelt es sich quasi um die Wiedereinführung der sogenannten ABM, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht in ausreichendem Maße bewährt haben. Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass von 1 Milliarde Euro, die in den geförderten Arbeitsmarkt geflossen ist, 700 Millionen Euro bei den Institutionen geblieben und nur 300 Millionen Euro tatsächlich bei den Berechtigten, den Bedürftigen angekommen sind. Ich glaube, dafür können wir die Gelder des Bundes nicht zum Einsatz bringen. Wir halten es für sinnvoller und effizienter, die Gelder zielgenau für die Betroffenen einzusetzen. Wir hätten heute Nacht noch die Debatte über die sogenannte zweite Chance geführt, die Bildung junger Erwachsener, die den ersten Bildungsabschluss versäumt haben. Dies ist leider zu Protokoll gegangen. Von daher: Wir achten darauf, dass jeder seine Chance hat und in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird. Das ist für die Menschen ehrlicher, fairer und langfristig nachhaltiger, als wenn wir sie in den sogenannten ABM parken. Deshalb ist der Antrag der Linken nicht zielführend und abzuweisen. Ich bedanke mich. ({9}) - Ja, danach dann, langfristig. Frau Enkelmann, wir weisen ihn schon später noch zurück.

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das werden Sie dann an anderer Stelle fortsetzen, bevor wir zur Abstimmung hier im Plenum kommen. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/12377 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({0}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk, Michael Grosse-Brömer, Stefan Müller ({1}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Molitor, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen - zu dem Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt ({2}), Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen - Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz - zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen - Drucksachen 17/10113, 17/4847, 17/5205, 17/11084 Berichterstattung:Abgeordnete Maria Michalk Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Maria Michalk für die Unionsfraktion. ({3})

Maria Michalk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bleiben bei der Arbeitsmarktsituation und der Beschäftigungsquote. Noch einmal: Es hat seit der Wiedervereinigung Deutschlands noch nie eine so niedrige Arbeitslosigkeit und eine so hohe Beschäftigungsquote gegeben. Allerdings - darin sind wir uns einig - profitieren nicht alle davon. Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung stagniert. Dies zu ändern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen. Es geht genauso die Arbeitgeber, die Belegschaften, die Bundesagentur für Arbeit, also alle in der Gesellschaft an, jeweils eine sehr passgenaue, auf die individuelle Situation der betroffenen Menschen zugeschnittene Lö27616 sung zu finden. Es besteht oftmals aufgrund der Beeinträchtigung ein ganz besonders hoher Unterstützungsbedarf, um die schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Hier haben - da sind wir uns alle einig - die Integrationsfachdienste mit ihrem träger- und schnittstellenübergreifenden Ansatz viele einzelne Unterstützungsmaßnahmen entwickelt und praktiziert. Sie haben sich in der Praxis bewährt. Die Leistung in der Arbeitsmarktvermittlung, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erfolgt, umfasst sowohl die Fähigkeits- und Interessenanalysen, die Vermittlung an sich, die Vorbereitung auf den Arbeitsplatz und sehr oft auch eine sehr langfristige, manchmal monatelange Begleitung am Arbeitsplatz. Diese Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ist nach wie vor unverzichtbar. Die Betreuung aus einer Hand wurde von den Arbeitgebern gelobt und geschätzt. Diese Arbeitsmarktdienstleistungen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Sie sind dem Vergaberecht nach europäischen Kriterien unterworfen. Der Wegfall der freihändigen Vergabe in diesem Bereich ging mit der Befürchtung einher, dass eine lange aufgebaute Fachkompetenz verloren gehen könnte. Bei diesen Befürchtungen ging es zum Beispiel um wechselnde Ansprechpartner nach den Ausschreibungsergebnissen, die zu Vertrauensund vielleicht sogar auch Motivationsverlusten bei den zu unterstützenden Arbeitsuchenden führen könnten. Das war politisch nie gewollt. Andererseits ist die Trägervielfalt bei den Leistungen im Dienstleistungsbereich auf der Grundlage der Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen ein unabdingbarer Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Für uns in der CDU/CSUBundestagsfraktion war es deshalb wichtig, die Praxiserfahrungen seit dem Jahr 2002, seit dem dies gilt, zu beobachten und zu beleuchten. Sie sind grundsätzlich erst einmal positiv. Es hat sich aber auch gezeigt, dass das bestehende Vergaberecht für die Beschaffung von sozialen Dienstleistungen noch kein durchgehendes Instrumentarium für die Anforderungen der Praxis bereitstellt. Wenn wir uns die Ergebnisse der Ausschreibungen - das müssen wir jetzt ehrlich machen - im Jahr 2012 ansehen, ist festzustellen, dass bei 30 Prozent der 39 neu ausgeschriebenen Losen der IFD, und zwar als Einzelbieter oder in Bietergemeinschaften, beteiligt ist. Die Beteiligung des IFD ist damit gegenüber 2011 deutlich zurückgegangen. Da lag diese Zahl noch bei 55 Prozent. In der Ausschussberatung haben wir uns immer wieder darauf verständigt, dass wir das beobachten wollen. Ich möchte an dieser Stelle lobend hinzufügen, dass die Anträge - auch die von der Opposition -, die heute zur Diskussion stehen, seinerzeit, also im Jahr 2011, sogar zurückgestellt wurden, weil wir gesagt hatten: Wir wollen das beobachten, die Qualität dieser Vermittlungsund Leistungsarbeit ist für uns wichtig. Bieterbezogene Kriterien, wie Qualifikation, Fachkenntnisse der Ausführungskräfte, Erfahrungen und Vermittlungsergebnisse, dürfen immer nur im Rahmen der Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter, also nur bei der grundsätzlichen Eignungsprüfung, aber nicht bei der finalen Auswahlentscheidung, berücksichtigt werden. Das haben wir erkannt und einen Antrag eingebracht, der heute zur Abstimmung steht. Wir möchten, dass in Zukunft die Qualität stärker gewichtet und nicht nur ausschließlich der Preis berücksichtigt wird. Die strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, die auf die Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinie und die entsprechende Rechtsprechung zurückzuführen sind, ist bei den Arbeitsmarktdienstleistungen schwierig durchzuführen, weil manchmal - wir wissen das auch - der etwas teurere Anbieter wegen zügigerer und nachhaltigerer Integration in Ausbildung und Beschäftigung durchaus wirtschaftlicher sein kann. Deshalb sind Qualität und Vermittlungserfolge stärker zu gewichten. Wir haben daher in unserem Antrag zwei Forderungen formuliert. Zum einen soll diese Gewichtung in der Ausschreibung enthalten sein, und zum anderen soll darauf hingewirkt werden, dass bei dem aktuell anstehenden Novellierungsprozess des europäischen Vergaberechts die Regelungen für diese speziellen Dienstleistungen modifiziert werden. Wir lagen mit unserer Vermutung richtig; denn bei dem jetzt schon vorliegenden Entwurf ist in Ziffer 2 unser Ansatz - ich will den jetzt nicht noch näher beleuchten - sehr genau aufgeführt. In Kap. 1 sind die besonderen Beschaffungsregelungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen extra hervorgehoben. Was ich zum Schluss noch lobend erwähnen möchte, ist, dass bei diesen Ausschreibungen ein höherer Schwellenwert angesetzt ist, nämlich 500 000 Euro, wohingegen für die übrigen Dienstleistungen der Schwellenwert von 200 000 Euro gilt. Meine Damen und Herren, ich glaube, in dem Zeitraum zwischen dem Einbringen unseres Antrages und der heutigen Beschlussfassung ist schon eine Menge passiert und sind viele Fortschritte erreicht worden. Wir lagen mit unseren Forderungen richtig. Für mich haben sich damit die Anträge der Opposition eigentlich erledigt. Ich jedenfalls werbe ausdrücklich dafür, unserem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank. ({0})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Die Kollegin Katja Mast hat für die SPD-Fraktion das Wort. ({0})

Katja Mast (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003804, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Dienst des Menschen am Menschen wird immer wichtiger. Deutschland ist ein starker Sozialstaat und hat ein breites soziales Netz für Menschen, die unsere Hilfe und Unterstützung brauchen. Deshalb genießt unser soziales Sicherungssystem auch international große Anerkennung. Klar ist, dass wir vor großen Herausforderungen stehen: die Bewältigung des demografischen Wandels, die Überwindung der Spaltung am Arbeitsmarkt, aber eben auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Nur mit der Unterstützung von Menschen für Menschen schaffen wir das. ({0}) Heute reden wir über die Vergabe von sozialen Dienstleistungen. Ich will klar voranstellen, dass wir beim Einkauf von sozialen Dienstleistungen eben nicht die gleichen Kriterien wie beim Einkauf von irgendeinem anderen Produkt haben dürfen. Das Aussuchen eines persönlichen Betreuers, der einen in allen Lebenslagen begleitet, ist eben doch etwas anderes als der Einkauf eines Taschenrechners. Deshalb müssen wir eben bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen anders hinschauen. Menschen brauchen einfach mehr. Die Vergabe dieser sozialen Dienstleistungen - das hat meine Vorrednerin schon betont - darf nicht nur nach ökonomischen Leitlinien erfolgen. Das bestehende Vergaberecht für die Beschaffung von allgemeinen Dienstleistungen kann eben nicht eins zu eins auf soziale Dienstleistungen übertragen werden. Das hat auch die Koalition erkannt. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu, den die Koalition vorgelegt hat. ({1}) - Jetzt überlege ich es mir noch einmal, Herr Kollege Lehrieder, wenn das Ihrer Meinung nach der einzige gute Satz war. ({2}) Aber immerhin haben Sie zugehört. Das ist auch schon ein gutes Signal. Die strittige Frage - unabhängig davon, ob wir zustimmen - ist nicht, ob wir neue Regelungen brauchen, sondern wie wir die aktuellen Regelungen künftig ausgestalten wollen. Da sind die Vorstellungen sehr unterschiedlich. Genau deshalb gibt es einen eigenen Antrag der SPD-Fraktion; denn diesen Handlungsbedarf blenden Sie ein Stück weit aus. Besser wäre es gewesen, wenn Sie auch schon die entsprechenden Rechtsverordnungen auf den Weg gebracht hätten. Dann bräuchten wir heute nämlich gar nicht miteinander zu diskutieren. Es darf einfach nicht sein, dass bei sozialen Dienstleistungen die Frage der Wirtschaftlichkeit, also die nach dem günstigsten Angebot, bei der Vergabe ausschließlich ausschlaggebend ist. Was haben wir davon, wenn zum Beispiel für einen arbeitslosen Jugendlichen günstig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, er aber hinterher nicht vermittelt wird? Davon haben wir gar nichts. Deshalb geht es auch um die Qualität. Es geht um bieterbezogene Qualitätskriterien. Für all diejenigen, die sich nicht jeden Tag mit dem Vergaberecht auseinandersetzen, übersetze ich das einmal: Es werden zum einen alle Kriterien einer öffentlichen Ausschreibung erfüllt, aber es werden zum anderen eben auch die stillen Kriterien, die sonst nicht erfasst werden, zum Beispiel langjährige erfolgreiche Erfahrung bei der Vermittlung junger Menschen oder ein Netzwerk vor Ort - es muss also kein Büro vor Ort eröffnet werden -, berücksichtigt. All dies sind bieterbezogene Qualitätskriterien. Diese müssen wir bei diesen Ausschreibungen also stärker berücksichtigen. ({3}) Wir sind der Meinung - das schließt den Kreis zur öffentlich geförderten Beschäftigung, über die wir gerade eben diskutiert haben -, dass bei dem Einkauf von sozialen Dienstleistungen nicht nur die Integration in den Arbeitsmarkt zu messen ist, sondern es auch um Integrationsfortschritte gehen muss. Das, was wir immer als Teilhabefortschritte bezeichnen, muss also besser berücksichtigt werden. Es wäre ein dankbares Projekt für die Bundesregierung mit ihren großen Ministerien, einen gescheiten Katalog vorzulegen, wie man das messen kann. Denn das wäre in der Tat am Ende des Tages alle Arbeit wert. Genau deshalb haben wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schon 2011 unseren Antrag eingebracht. Wir haben dabei die Teilhabechancen der Menschen mit schwerer Behinderung in den Mittelpunkt gestellt. Es geht unseres Erachtens bei der Ausschreibung von Leistungen der Integrationsfachdienste darum, dass hierbei völlig andere Kriterien als bei dem Einkauf von Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit und Ähnlichem gelten müssen. Denn wir finden, dass die Kontinuität in der Betreuung und in der Arbeit von Menschen mit Behinderung der Schlüssel zum Vermittlungserfolg ist. Wenn es infolge der Ausschreibungspflicht zu häufig zum Wechsel von Trägern kommt, die dieses Angebot machen, werden wir unserer Ansicht nach den Menschen wie auch letztendlich dem Ziel, sie in Arbeit zu vermitteln, nicht gerecht. Für diejenigen, die sich nicht jeden Tag mit dem Thema Integrationsfachdienste beschäftigen, will ich an einem Beispiel klarmachen, was dort geleistet wird und warum es so wichtig ist, dabei auf die üblichen Ausschreibungskriterien zu verzichten. Nehmen wir zum Beispiel einen Mann, der einen Motorradunfall hatte und nun seinen rechten Arm nur noch eingeschränkt bewegen kann und dadurch seinen Job als Gerüstbauer verliert. Das kann jeden Tag auf unseren Straßen passieren. Jetzt fängt die Arbeit des Integrationsfachdienstes an. Der Integrationsfachdienst nimmt sich dieses Gerüstbauers an und sucht nach passgenauen Lösungen, wo und wie er künftig noch arbeiten kann. Er sucht für ihn eine Baufirma und entwickelt eventuell mit ihr eine speziell angefertigte Maschine, die man nur mit einer Hand bedienen kann - das kann eine Lösung sein -, und begleitet dann diesen Mann nicht nur am ersten Tag oder beim Einrichten des Arbeitsplatzes, sondern so lange wie nötig, also bis es im Job wieder rundläuft. Das leistet der Integrationsfachdienst. Um diese Arbeit leisten zu können, braucht man gute Netzwerke vor Ort. Man braucht Verlässlichkeit und muss wissen, welchen Arbeitgeber man ansprechen kann. Man braucht auch Erfahrung in der Begleitung von Menschen in solchen Sondersituationen. Genau deshalb sagen wir, dass die wertvolle Arbeit der Integrationsfachdienste unterstützt werden muss und ihnen keine Hürden in den Weg gelegt werden dürfen. Allein im Jahr 2009 sind 7 324 schwerbehinderte Menschen von Integrationsfachdiensten in Arbeit vermittelt worden. Das ist ein Zeichen dafür, wie wertvoll und wichtig diese Arbeit ist. Auch da geht es um Vollbeschäftigung; denn wir finden: Jeder Mensch soll das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt haben. ({4}) Deshalb ist die Ausschreibung von Leistungen im Bereich der individuellen Dienstleistungen, die auf einen Menschen persönlich zugeschnitten sind, für schwerbehinderte Menschen aus unserer Sicht völlig ungeeignet, die Vermittlung und Begleitung am Arbeitsmarkt erfolgreich zu organisieren. Diese Forderung wird im Übrigen auch von den Teilnehmern der 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder unterstützt, und zwar vollumfänglich. Im Sinne der Menschen mit Behinderung in unserem Land werben ich und meine Fraktion deshalb an dieser Stelle eindringlich um Zustimmung auch zu unserem Antrag. Wir gehen über die Brücke und können Ihrem Vorschlag zustimmen. Das können Sie doch auch bei uns machen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Abstimmung nachher. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({5})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Die Kollegin Molitor spricht nun für die FDP-Fraktion. ({0})

Gabriele Molitor (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004112, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag „Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ sorgt die Koalition dafür, dass der hohe Standard sozialer Dienstleistungen auch im Rahmen eines europäisierten Vergabeverfahrens aufrechterhalten wird. Das Vergaberecht ist in meinen Augen überhaupt kein Hinderungsgrund, Qualität sichern zu können. Ganz im Gegenteil: Das Vergaberecht kann sogar dazu führen, dass mehr Qualität erreicht wird. ({0}) Trotzdem haben wir uns vorgenommen, uns die Praxis noch einmal genauer anzusehen, und haben unseren Antrag auch entsprechend aufgebaut. Es ist uns nämlich ein sehr wichtiges Anliegen, Menschen mit Behinderung in das Berufsleben einzugliedern und ihnen dabei alle Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Die Anträge der Opposition gehen da jedoch in die falsche Richtung, weil in ihnen gefordert wird, soziale Dienstleistungen nicht mehr öffentlich auszuschreiben, sondern zu einer freihändigen Vergabe zurückzukehren. ({1}) Ich denke, dass gerade die öffentliche Vergabe „ein Höchstmaß an Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der Leistungserbringung“ sicherstellt. Diese Formulierung stammt aus dem Antrag der Grünen, und ich kann diese Formulierung nur unterstützen. ({2}) Denn die genannten Kriterien werden durch die Bindung an objektive Kriterien im Vergaberecht erfüllt. Ich bin der Meinung, die befristete Zuteilung von sozialen Dienstleistungen kann im Gegenteil sogar einen Anreiz darstellen, die Qualität der geleisteten Arbeit auch auf Dauer zu sichern. ({3}) Wir unterstützen es daher, dass, bedingt durch den Vergaberhythmus, eine Art Erfolgskontrolle passiert ({4}) und damit auch Neuanbietern eine Markteintrittschance verschafft wird. ({5}) - Gut, das ist Ihr gutes Recht. Aber ich denke, eine Praxis der stillschweigenden Auftragserteilung aufgrund nicht objektiv nachvollziehbarer Kriterien ({6}) oder möglicher enger persönlicher Bindungen eines Sachbearbeiters an das gewählte Unternehmen ist mit uns als Regierungskoalition nicht zu machen. ({7}) Wir fordern Transparenz und Effektivität bei der Auftragsvergabe. Wir sehen ja, dass es Spielräume gibt; diese sollen bei der Rechtsetzung genutzt werden, um bieterbezogene Qualitätsmerkmale stärker zum Zuge kommen zu lassen. Wir wollen die strikte Trennung von Eignungs- und ZuGabriele Molitor schlagskriterien aufweichen und schauen, dass hier auch der Qualität zum Erfolg verholfen wird. Aber die Vorschläge der Opposition erreichen das Ziel nicht. ({8}) Das Festhalten an den Integrationsfachdiensten als einzig mögliche Dienstleister für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zeigt, dass es eigentlich nur darum geht, bestehende Strukturen zu sichern. Ich finde, das schadet eigentlich dem Ziel; denn wir wollen hier durch Wettbewerb auch Veränderungen möglich machen, wir wollen, dass sich auch neue Anbieter bewerben können. Wenn wir das verhindern, werden wir nie wissen, ob nicht vielleicht ein neuer Dienstleister zu viel besseren Erfolgen kommt. Die Vermittlungsquote der Integrationsfachdienste liegt im Augenblick bei 32 Prozent. Es ist aber durchaus möglich, dass das auch durch andere Formen noch getoppt werden kann. Die Opposition behauptet, dass durch Ausschreibungen besonders Neuanbieter gefördert werden, die erforderliches Wissen und Kontinuität nicht aufweisen. Für die IFD wird befürchtet, dass die öffentliche Ausschreibung aufgrund der Wettbewerbssituation zu einer Erosion bestehender Strukturen führen wird. Auch werden Ängste verbreitet, dass bei der Anwendung des Vergaberechts einige wenige Anbieter den Markt unter sich aufteilen und damit andere kleinere Anbieter verdrängen. Diese Ängste halte ich für unbegründet, ({9}) denn die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung machen für die IFD nur einen Teil ihrer Arbeit aus. Sie leisten noch andere Dinge. Die Vergangenheit hat jedenfalls nicht gezeigt, dass kleinere Anbieter hier Probleme bereiten. ({10}) Ich glaube, uns Liberale macht aus, dass wir eine Partei bzw. eine politische Richtung darstellen, die dem Wettbewerb vertraut, weil er nämlich bestmögliche Lösungen und auch Fortentwicklungen möglich macht. ({11}) Ich denke, es ist auch in diesem Fall überhaupt nicht schlimm, wenn immer wieder bessere Erfolge in den sozialen Dienstleistungen angemahnt werden und dazu auch ein Anreiz besteht. Bei den öffentlich vergebenen Arbeitsmarktdienstleistungen sehen wir das ja bereits; da stellt das überhaupt keine Problematik dar. ({12}) Alles in allem: Wir müssen zum einen zu Verbesserungen in Deutschland bei der Vergabepraxis kommen und uns zum anderen auch für eine einheitliche Vergabepraxis in der gesamten Europäischen Union einsetzen; das besagt auch unser Antrag. Wir wollen gemeinsam mit unseren europäischen Partnern eine einheitliche Gewichtung der bieterbezogenen Kriterien erarbeiten. Das wird uns mit Sicherheit gelingen. Vielen Dank. ({13})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Dr. Ilja Seifert jetzt das Wort. ({0})

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! In der Behindertenpolitik geht es auch immer um leichte Sprache. Ich präsentiere Ihnen nun in dieser Hinsicht einen linguistischen Leckerbissen. ({0}) - Deswegen sage ich es ja. - Wir sollen einem Antrag zustimmen, mit dem die Koalition die Regierung beauftragt, „den nationalen Rechtsetzungsspielraum zu nutzen, um insbesondere bei sozialen Dienstleistungen die Berücksichtigung bieterbezogener Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten“. Ich finde, das ist eine dufte Steilvorlage für eine Straßenumfrage bei der heute-show. ({1}) Die zentrale Frage würde lauten: Verstehen Sie diesen Satz? - Oder soll hier jeder alles darunter verstehen können, also nichts? Mein linkes Verständnis biete ich gern als Dienstleistung an. Wir reden hier nämlich über arbeitslose Menschen, insbesondere über 180 000 Menschen mit schwerer Behinderung, die die größten Schwierigkeiten haben, einen regulären Arbeitsplatz zu finden. Und wenn sie einen finden, dann bekommen sie ihn nicht. Wir reden des Weiteren über 208 Integrationsfachdienste, deren rund 1 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders gut wissen, was zu tun ist, um schwerbehinderte Menschen auf einen passenden Arbeitsplatz zu vermitteln; darauf haben schon viele hingewiesen. Diese Mitarbeiter wissen, wie man Arbeitgeber motiviert, ihre Vorbehalte zu überwinden, und sie begleiten die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Arbeitsleben, um das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. Das betraf 2011 mehr als 67 000 Menschen. Wir reden auch darüber, dass die Bundesagentur für Arbeit bis 2009 den Auftrag, schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln, freihändig an Integrationsfachdienste vergeben konnte, eben weil deren Qualität darin bestand, genau zu wissen, worauf es ankommt. Der Gesetzgeber hat ja 2001 diese Fachdienste überhaupt erst geschaffen, um entsprechende Qualität zu entwickeln. Seit drei Jahren ist aber besondere soziale Qualität kein Maßstab mehr. Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen kann nämlich seither über eine öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Es ist also schon richtig Schaden angerichtet worden, es ist schon richtig etwas kaputtgemacht worden. Das wol27620 len Sie jetzt weiter vertiefen. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein. ({2}) Vor fast zwei Jahren kamen von den Kollegen von den Oppositionsfraktionen SPD und Grünen zwei Anträge, die zum Ziel hatten, die Ausschreibungspflicht zurückzunehmen. Der Markenkern der Fachdienste - Vermittlung und Begleitung in reguläre Beschäftigung aus einer Hand - sollte erhalten bleiben und nicht dem unkontrollierten Wettbewerb ausgesetzt werden. In der entsprechenden Anhörung sagten acht von zehn Sachverständigen, dass das vernünftig sei. Heute, nach fast zwei Jahren, werden auch die Vermittlungsleistungen im Bereich des SGB IX, also des Schwerbehindertenrechts, ausgeschrieben, zum Beispiel bei der Unterstützten Beschäftigung. Die Zahl der Aufträge zur Arbeitsvermittlung an die Fachdienste sank um fast die Hälfte. Vom gesetzlichen Gründungsanspruch der Fachdienste ist die heutige Situation jedenfalls weiter entfernt denn je - so heißt es im Jahresbericht der Integrationsfachdienste. Nun - das verwundert mich wirklich - stimmen die Kollegen der Oppositionsfraktionen dem Antrag der Koalition zu, ({3}) obwohl er das genaue Gegenteil von dem darstellt, was die Opposition beantragt hat. Das ist der Witz an der Sache. Wie können Sie sich da wundern, dass die Koalition Ihren Vorschlägen nicht zustimmt! Man kann über die Integrationsfachdienste sicherlich geteilter Meinung sein. In einer inklusiven Welt ohne Arbeitslose, ohne Barrieren und ohne Sondereinrichtungen wären sie wohl überflüssig. Bei größerem Vermittlungserfolg würden sie sich also selber überflüssig machen. Doch weil wir davon weit entfernt sind, plädiert die Linke gegenwärtig dafür, die Integrationsfachdienste zu stärken und zur freihändigen Vergabe zurückzukehren. ({4}) Deshalb stimmen wir heute gegen den Antrag der Koalition und somit auch gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer Qualität gewichten will, muss schon sagen, was er damit meint. Weder wir hier im Parlament noch die Menschen mit Behinderung brauchen solch leeres Wortgeklingel, wie ich es eingangs vorgelesen habe. Ich danke für die Aufmerksamkeit. ({5})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Markus Kurth das Wort.

Markus Kurth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003578, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor, die Kriterien für die Vergabe würden auf den Bereich der schulischen Bildung übertragen. Dann würde beispielsweise eine Grundschule in Bielefeld 1 500 Stunden Mathematik-, 500 Stunden Sachkunde- und 1 000 Stunden Deutschunterricht bei einem regionalen Einkaufszentrum in Düsseldorf beantragen. Von dort aus würde anschließend eine breite Ausschreibung gemacht. Dann käme aus den Niederlanden eine Firma - nennen wir sie Easy Education Incorporated -, die zu Billigsttarifen Lehrkräfte einstellen würde, die vor allen Dingen preiswert wären. Diese würden dann von Düsseldorf aus oder von woher auch immer nach Bielefeld geschickt. Dort würden sie dann drei Jahre lang unterrichten, immer in Angst um die Verlängerung des Vertrages, ({0}) und würden dabei untertariflich bezahlt. Das würden wir unseren Kindern, denen wir die beste Bildung zukommen lassen wollen, niemals zumuten. ({1}) Aber genau so wird es bei denjenigen gemacht, die komplexe, teils sehr schwierige Unterstützungs-, Bildungs- und Qualifizierungsbedarfe haben. Dieser Vergleich zeigt schon, dass man bei der Vergabe von Dienstleistungen am Menschen nicht nach den gleichen Kriterien verfahren kann wie bei der Beschaffung von Bleistiften. ({2}) Man muss an dieser Stelle auch ganz klar konstatieren, dass im Grundsatz die Fraktionen der Regierungskoalition diesen Gedankengang in ihrem Antrag zumindest grundsätzlich nachvollzogen haben; das will ich gleich vorwegschicken, gerade auch an die Adresse des Kollegen Seifert. Auch wir werden diesem Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen zustimmen, unserem eigenen Antrag natürlich auch, weil so in Zukunft die Praxis der Vergabe, wie sie bisher gewesen ist, zumindest ein Stück weit verändert werden kann. Jetzt können nämlich die bieterbezogenen Qualitätskriterien auch zum Zuschlagskriterium gemacht werden. Das ist die entscheidende Änderung gegenüber dem, was in der Vergangenheit war. ({3}) Ich meine, da sollte man auch ruhig als Opposition über den eigenen Schatten springen und sagen: Eine kleine Verbesserung ist besser als gar nichts. ({4}) Wir werden allerdings genau gucken, ob Sie das auch umsetzen, zum Beispiel über die VOL/A, die Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen - hoffentlich recht rasch -, und natürlich auch im Prozess der europäischen Neuordnung des Vergaberechts. ({5}) Ich muss allerdings noch anmerken, dass die Ausschreibung eines Teils der Leistungen der Integrationsfachdienste nicht zweckmäßig ist. Der Gesetzgeber hat damals - soweit ich weiß, haben auch Sie, FDP und CDU/CSU, dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch zugestimmt - die Integrationsfachdienste als ganzheitliche Dienstleistung konzipiert. Der Gesetzgeber hat in § 110 SGB IX gesagt, der IFD soll die Menschen im Vorfeld beraten und unterstützen, er soll vermitteln, er soll Ansprechpartner für die Arbeitgeber sein und vor allen Dingen auch nach der Vermittlung die Personen begleiten - das ist ganz wichtig auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen - und Ansprechpartner für Probleme sein, falls der Arbeitgeber solche nach der Vermittlung hat. Es macht also Sinn, das in eine Hand zu legen. Es gibt jetzt zwar eine unterschiedliche Kostenverantwortung - die Bundesagentur für Arbeit hat die Kostenverantwortung für die Vermittlung -, aber es ist grundfalsch, daraus nun abzuleiten, dass der Bereich der Vermittlung ausgeschrieben und an einen externen Dienstleister vergeben wird, während jemand anders weiterhin Ansprechpartner bei Beratung und Unterstützung ist. Dies widerspricht dem Geist - ich würde fast sagen: dem Buchstaben - dessen, was im Gesetz steht, und macht auf jeden Fall keinen Sinn. ({6}) Wir wollen zu einer ganzheitlichen vernünftigen Vergabe zurückkehren. Dies ist auch nach jetzigen rechtlichen Maßstäben möglich. Sie wissen, dass die Fraktion der Grünen auch eine Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gestellt hat, der ausdrücklich festgestellt hat, dass in diesem Bereich eine Vergabe nicht zwingend ist. Insofern hält Sie nichts davon ab, wieder zum ursprünglichen Willen des Gesetzgebers zurückzukehren und eine vernünftige Praxis im Sinne aller Menschen mit Behinderung zu befolgen. Danke schön. ({7})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Paul Lehrieder für die Unionsfraktion. ({0})

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Vorredner haben fast ausnahmslos bestätigt - ich denke, wir sind uns darin alle einig -, dass das Instrumentarium des Vergaberechts einen wesentlichen Teil unserer sozialen Marktwirtschaft darstellt, ein Instrumentarium, um den erforderlichen Anforderungen an die zu erbringenden Dienste flexibel gerecht zu werden. Dies gilt vermehrt auch im Bereich von Dienstleistungen. So nutzt auch die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktdienstleistungen im Rahmen des Vergaberechts. Seit 2009 ist eine freihändige Vergabe an die Integrationsfachdienste aufgrund der Änderungen der VOL/A, auf die von Vorrednern bereits hingewiesen wurde, nicht mehr möglich. An diese Rechtsänderung infolge der Rechtsprechung zum Vergaberecht ist auch die Bundesagentur für Arbeit als öffentlicher Auftraggeber gebunden. Hierzu zählen auch die Leistungen der Integrationsfachdienste zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen. § 46 Abs. 4 Satz 1 SGB III beinhaltet einen deklaratorischen Verweis auf das Vergaberecht, wonach dieser anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, also wenn Verträge der Integrationsämter mit privaten Dritten geschlossen werden, sofern es sich nicht um Rehabilitationsleistungen nach §§ 111 und 113 SGB IX handelt. Im Übrigen möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass ein gleicher Zugang aller privaten Dienstleister zu öffentlichen Aufträgen im Rahmen wettbewerblicher Vergabeverfahren grundsätzlich verfassungsrechtlich zwingend zu gewährleisten ist. Dies erfordert Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Gleichwohl wird - das muss ganz offen angesprochen werden; darauf haben auch Sie, Herr Kollege Kurth, mit dem Hinweis auf komplexe Unterstützungsbedarfe eindringlich aufmerksam gemacht - das hiesige Vergaberecht speziell im Rahmen von sozialen Dienstleistungen den Anforderungen der Praxis nicht immer vollumfänglich gerecht. Es handelt sich bei den zu integrierenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern gerade nicht um Waren oder beliebig austauschbare Dienstleistungen, sondern um Menschen, bei denen es um Vertrautheit, um komplexe Sachverhalte geht. Es geht hier nicht um eine Akte und nicht um eine Bewerbung, die man einem Unternehmen mit den Worten schicken kann: Stellt den mal ein, es wird schon klappen. - Vielmehr muss man sich den Bewerber anschauen; man muss sich seine Geschichte, seine Beschwerden anhören; man muss seine Eignung im Detail überprüfen; man muss sich eingehend mit dieser Person beschäftigen, bevor man ihn überhaupt in einen Job empfehlen kann, und dann auch noch die Nachsorge ein Stück weit mitmanagen. Hier handelt es sich um Menschen, bei denen die Aspekte der Behinderung, die Geschichte, das Umfeld, die Kontakte, die familiäre Situation, aber auch Präferenzen und insbesondere die Krankheitsgeschichte oder die Geschichte der Behinderung eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, nach der Vermittlung auch eine Begleitung am Arbeitsplatz mit zu übernehmen. Frau Kollegin Mast hat in ähnlicher Form darauf hingewiesen, dass es gerade nicht um austauschbare Elemente oder Waren geht, sondern um Menschen und Schicksale. Deshalb jedoch völlig auf eine Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste, also Vermittlung und begleitende Hilfe, zu verzichten, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, es in Ihrem Antrag fordern, oder eine Rechtsänderung zu fordern, durch welche die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann, wie es die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen in ihrem Antrag fordern, halten wir nicht für zielführend. Warum soll sich denn nicht auch der Integrationsfachdienst um Ausschreibungen auf der Grundlage von § 46 SGB III bewerben können? Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben im Übrigen auch die Sachverständigen im Rahmen der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales durchgeführten öffentlichen Anhörung am 17. Oktober 2012 bestätigt. Die christlich-liberale Koalition verfolgt den Ansatz, die Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen besser zu berücksichtigen. Ich will es gerne wiederholen, Herr Kollege Seifert, nachdem Sie dies vorhin als unüberwindbaren rhetorischen Fauxpas bezeichnet haben: Wir fordern die Bundesregierung auf, „den nationalen Rechtssetzungsspielraum“, das heißt, die Möglichkeit, rechtliche Gestaltung vorzunehmen, „zu nutzen, um insbesondere bei sozialen Dienstleistungen die Berücksichtigung der bieterbezogenen“ - es geht also um das Unternehmen, das sich um die Integrationsdienstleistung bewirbt - „Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten sowie auf europäischer Ebene sich für die Schaffung einer entsprechenden, für alle Dienstleistungen geltenden Regelung bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien einzusetzen.“ Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung kennt man die sogenannte Bewährtheit und Zuverlässigkeit der Unternehmen, die sich um die Ausschreibung bewerben. Genau dort kann man das einbeziehen, was Sie individualisiert für die Menschen als Schwerpunkt der Integrationsdienste gesehen haben. Ich glaube, das ist eine Lösung im Hinblick auf eine viel bessere Problemsituation für die Betroffenen und die zu vermittelnden Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir müssen feststellen - was betrüblich ist -: Die positive Entwicklung der letzten Jahre auf dem Arbeitsmarkt ist an unseren gehandicapten Mitbürgerinnen und Mitbürgern nahezu vollständig vorbeigegangen; Frau Kollegin Michalk hat in ihrer Rede bereits darauf hingewiesen. Wir müssen aufpassen, dass wir die Menschen in Problemsituationen, die gehandicapten und behinderten Menschen, am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes teilhaben lassen. In allen anderen Bereichen des Arbeitsmarktes - ich verweise auf die Langzeitarbeitslosen, über die wir gerade diskutiert haben, und die Halbierung der Jugendarbeitslosigkeit - haben wir Erfolge erzielt. Dazu leisten die Integrationsfachdienste einen wertvollen Beitrag. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, ein geordnetes, vernünftiges Ausschreibungsverfahren ohne große Vergaberichtlinien und unter Vermeidung von Haus- und Hoflieferanten durchzuführen, was anbieterbezogen ausgestaltet werden kann. Damit werden wir hoffentlich mehr Erfolge bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben. Dabei sollten Sie uns begleiten. Ich bedanke mich bei der SPD und den Grünen für die Zustimmung zu unserem Antrag. Bei den Linken dauert es mit der Zustimmung noch ein wenig. Vielleicht werden Sie uns auch einmal zustimmen. Die Betroffenen haben eine möglichst breite Unterstützung durch dieses Haus verdient. Danke schön. ({0})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 17/11084. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/10113 mit dem Titel „Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4847 mit dem Titel „Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen - Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/5205 mit dem Titel „Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: - Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Ernährung sichern, ({0})Lebensbedingungen in Entwicklungsländern strukturell verbessern - Ländliche Entwicklung als Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut - Drucksache 17/12379 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ({1}) Auswärtiger AusschussFinanzausschussAusschuss für Wirtschaft und TechnologieAusschuss für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzAusschuss für Arbeit und SozialesVizepräsidentin Petra Pau Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau und StadtentwicklungAusschuss für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitAusschuss für Menschenrechte und Humanitäre HilfeAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen UnionHaushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Sascha Raabe für die SPD-Fraktion. ({2})

Dr. Sascha Raabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003614, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1 Milliarde Menschen leben in extremer Armut, 870 Millionen hungern. Armut ist für diese Menschen kein abstraktes Problem. Gerade für die Menschen in Subsahara-Afrika geht es dabei ums Überleben. Ein Sprichwort des afrikanischen Volkes der Haya sagt: Armut ist wie ein Löwe - kämpfst du nicht, wirst du gefressen. Leider werden die Kleinsten und Schwächsten zuerst gefressen: Jedes Jahr sterben 2,5 Millionen Kinder an Mangelernährung. Dabei gibt es mehr als genug Lebensmittel auf der Welt. Kein Kind, kein Mensch müsste hungern. Es ist genug da; es ist nur ungerecht verteilt. Nelson Mandela hat gesagt: Die Überwindung der Armut ist keine Geste der Barmherzigkeit. Sie ist ein Akt der Gerechtigkeit … Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht, und deshalb müssen wir alles unternehmen, damit den Ärmsten der Armen Gerechtigkeit wiederfährt und wir spätestens bis zum Jahr 2030 endgültig Hunger und Armut überwinden. ({0}) Unser Antrag zur ländlichen Entwicklung kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten; denn drei Viertel der Armen und Hungernden leben auf dem Land. Es ist also entscheidend, hier die Lebensbedingungen strukturell zu verbessern. Ländliche Entwicklung wurde jahrelang vernachlässigt, sowohl von den Geberländern als auch von den Partnerländern, und das hat seine Gründe: Wir haben jahrzehntelang durch Agrarexportsubventionen die Märkte dort so zerstört, dass es sich für Bauern nicht gelohnt hat, eigene Produkte anzubauen, weil die Märkte mit europäischem Milchpulver oder mit Geflügel und Schweinehälften aus Europa und den USA überschwemmt wurden. Aber jetzt gibt es eine Chance für Kleinbauern; die Weltmarktpreise sind gestiegen. Das ist eine Chance, die es zu nutzen gilt. Wir Sozialdemokraten sagen aber auch - das lesen Sie in unserem Antrag -: Ländliche Entwicklung bedeutet für uns mehr, als den Kleinbauern nur dabei zu helfen, in der Subsistenzwirtschaft nicht zu verhungern. Vielmehr ist es uns wichtig, ländliche Entwicklung als Querschnittsthema zu begreifen, also die Wertschöpfung und die Weiterverarbeitung vor Ort zu verbessern und das ganze Paket mit all seinen wirtschaftlichen, sozialen und klimapolitischen Aspekten zu betrachten. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, eine eigene haushalterische Zielgröße für die Förderung der ländlichen Entwicklung festzulegen, damit die Stärkung dieses Bereiches nicht zulasten anderer Bereiche geht. Denn es würde uns schaden, wenn die Mittel innerhalb des Einzelplans 23 nur umgeschichtet würden, also eine stärkere Förderung der ländlichen Entwicklung zulasten der Bereiche Gesundheit und Bildung sowie anderer Sektoren ginge. Wir müssen die zusätzlichen Mittel, die wir hier brauchen, über einen Aufwuchs, über mehr Mittel generieren. Das haben wir auch versprochen: Bis zum Jahr 2015 wollen wir einen Anteil der Entwicklungshilfe am BIP von 0,7 Prozent erreichen. Es ist eine Schande, Frau Staatssekretärin, dass die Mittel des Einzelplans 23 gekürzt wurden. Wir brauchen einen Aufwuchs, damit den Menschen im ländlichen Raum mehr Chancen zuteilwerden. ({1}) Wir fordern in unserem Antrag auch, dass die Programme stärker auf die ärmsten Entwicklungsländer ausgerichtet werden. Wir erwarten von den Ländern mit mittleren Einkommen und von den Schwellenländern mehr Eigenverantwortung bei der Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung. Es ist schon eine Schande, dass etwa die Hälfte aller hungernden Menschen weltweit immer noch in China und Indien lebt, obwohl es dort mittlerweile Reichtum und Luxusstädte gibt. Natürlich ist gute Regierungsführung eine Voraussetzung dafür - das wollen wir gar nicht verschweigen -, dass es den Menschen in den Entwicklungsländern besser geht. Durch eine gute, gerechte Land- und Bodenreform könnte man schon vielen Menschen helfen, und das wollen wir natürlich von unseren Partnerländern einfordern. Wer aber nur mit dem Finger auf die Partnerländer zeigt, der greift viel zu kurz. Denn auch Deutschland und Europa müssen ihre Hausaufgaben machen. Wir haben noch immer einen ungerechten Welthandel. Deswegen müssen wir unsere Agrarsubventionen senken. Gerade werden in Europa wieder Agrarsubventionen beschlossen; sie sollen fast 40 Prozent am EU-Haushalt ausmachen. Aber nicht nur die Agrarexportsubventionen, sondern auch die internen Stützungen wirken handelsverzerrend. Wir müssen beim Abschluss von Freihandels- und Partnerschaftsabkommen darauf achten, dass die Partnerländer weiterhin Schutzzölle zugunsten ihrer Landwirtschaft erheben dürfen. Wir müssen auch darauf achten, dass soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeitsnorm eingehalten werden und die Menschenrechte gewahrt bleiben. Hier unterscheidet sich unsere Strategie von der des Bundesministers Niebel. Er sagt: Jede Investition in Afrika oder einem anderen Entwicklungsland ist eine gute Investition. - Nein, nicht jede ausländische Investition ist gut, sondern nur diejenige, die den Ärmsten vor Ort zugutekommt. Wir haben in vielen Ländern oft genug gesehen, dass Kinder in Bergwerken schuften müssen, dass Landarbeiter auf agroindustriellen Plantagen durch in die Luft versprühte Pestizide vergiftet werden. Das zeigt: Nicht jede Investition ist eine gute Investition. Deswegen brauchen wir in Afrika und in den anderen Entwicklungsländern endlich eine Förderung, die den Menschen zugutekommt und nicht nur der Industrie und den deutschen Interessen. ({2}) Wir haben ein ganzes Bündel von Maßnahmen in unserem Antrag aufgeführt, die ich jetzt nicht alle anführen kann: Bildung, Unterstützung von Kooperativen von Kleinbauern, Erhöhung der Wertschöpfung, Stärkung des Dienstleistungssektors, Verbesserung des Nachernteschutzes durch sachgemäße Lagerung. Wir brauchen mehr Kapital für Kleinbauern und Landwirte, Mikrokredite und spezielle Finanzprodukte, die auf Erntezyklen abgestimmt sind. Wir brauchen noch mehr Infrastruktur, und zwar nicht nur Straßen und Transportwege, sondern auch Mobilfunk und Internet; denn das Internet ist ein entscheidender Faktor für den ländlichen Raum in den Entwicklungsländern, damit die Menschen dort nicht nur in die Stadt flüchten, sondern auch auf dem Land Vermarktungs- und Bildungschancen haben. Wir brauchen Zugang zu erneuerbaren Energien auf dem Land. Wir brauchen Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Schutz vor Überschwemmung und Vorsorge vor Dürre. Wir brauchen Zugang zu Wasser und Saatgut - all das und noch viel mehr. All das wird aber nicht reichen; denn es gibt Regionen, in denen wir jetzt schon beobachten können, dass sich die Menschen durch Landwirtschaft allein nicht mehr ernähren können. Deswegen brauchen wir soziale Sicherungssysteme auch für Nomaden, für Völker, die durch den Klimawandel nicht mehr wie gewohnt ihr Einkommen haben, weil ihnen ihr Land durch Land Grabbing weggenommen wurde. Wir brauchen eine Versicherung im Gesundheitsbereich, aber auch zum Schutz vor Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit. Soziale Sicherungssysteme kann man mit Budgethilfe gut anfinanzieren. Auf lange Sicht rechnet sich das auch für arme Länder, weil die Absicherung irgendwann einmal selbsttragend ist. Wir werden aber gemeinsam mit anderen nicht umhinkommen, das Ganze durch Budgethilfe anzufinanzieren. Auch hier unterscheiden wir uns von Minister Niebel, der lieber überall Krankenstationen mit einem deutschen Fähnchen darauf baut und sich dann fotografieren lässt. Aber eine Woche später, wenn der Ministertross abgereist ist, gibt es dort keine Medikamente, keine Krankenschwestern und keine Ärzte mehr. ({3}) Wir sagen: Es ist besser, Budgethilfe in das Gesundheitswesen des Partnerlandes zu stecken, damit die Krankenschwestern ausgebildet werden können, damit die Ärzte bezahlt werden können. Das ist nachhaltiger und sinnvoller, als irgendwelche Werbemaßnahmen durchzuführen. ({4}) In unserem Antrag fordern wir Sie zu einer modernen Entwicklungspolitik auf. Wir müssen weiterhin gegen Nahrungsmittelspekulationen vorgehen. Die neue Debatte, in der jetzt so getan wird, als hätte das alles keinen Einfluss, halte ich für unsäglich. Wir haben uns im Ausschuss ernsthaft mit dem Thema beschäftigt und sind zu der Erkenntnis gekommen: Die Marktteilnehmer brauchen eine Absicherung an den Märkten, aber nur die echten Marktteilnehmer. 80 oder 90 Prozent der Beteiligten sind gar keine echten Marktteilnehmer mehr. Für mich ist es nach wie vor eine Schande, dass die Deutsche Bank und andere mit dem Hunger und dem Tod von Menschen spekulieren. ({5}) Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um gegen das Land Grabbing vorzugehen. Die Ursachen für Land Grabbing sind Spekulationen auf Land, aber auch auf Agrokraftstoffe. An dieser Stelle sage ich ganz klar: Es kann nicht sein, dass wir Agrosprit aus Entwicklungsländern einführen, nur damit Menschen in Deutschland mit gutem Umweltgewissen in einem Geländewagen herumfahren können. Durch den Anbau von Pflanzen für Agrosprit gehen den Menschen in den Entwicklungsländern Flächen für den Anbau für Nahrungsmittel verloren. Ebenso unterbunden werden muss, dass wir einen Großteil des Getreides und des Sojas, das auf der Welt angebaut wird, an Schweine und andere Tiere verfüttern, die wir hier in Deutschland mästen, um sie dann in alle Welt zu exportieren. Ich schließe mit einem Zitat vom Bundespräsidenten Gauck. In einer Rede hat er festgestellt: Die Hälfte des weltweit produzierten Getreides wird an Tiere verfüttert. Würde in den entwickelten Ländern nur drei Prozent weniger Fleisch gegessen, könnte man mit dem weniger benötigten Getreide etwa eine Milliarde Menschen ernähren. ({6}) Er hat uns aufgefordert, dies zu tun. Wir können auch „kleine Löwen“ sein, indem wir faire Handelsprodukte einkaufen und indem wir weniger Fleisch essen.

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Kollege Raabe, das Staatsoberhaupt hat hier keine zusätzliche Redezeit bekommen. Sie müssen zum Schluss kommen.

Dr. Sascha Raabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003614, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin, Sie sehen, ich kämpfe wie ein Löwe für die armen Menschen. Ich werde jetzt natürlich respektvoll meinen Platz räumen. Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag in zweiter Lesung zustimmen und heute Abend einmal vegetarisch essen. ({0})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Helmut Heiderich das Wort. ({0})

Helmut Heiderich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002946, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Spät kommt er, doch er kommt. Spät kommt er, der lange angekündigte Antrag der SPD zu diesem Themenbereich. Er kommt gleich aus zwei Gründen spät: Erstens ist er erst gestern vorgelegt worden, sodass wir uns sozusagen über Nacht damit beschäftigen mussten, das Niedergeschriebene zu lesen und dazu Position zu beziehen. ({0}) Zum Zweiten kommt er spät, weil wir uns fast schon in den letzten Sitzungswochen dieser Legislaturperiode befinden. ({1}) Es wird dauern, bis er nach der Behandlung in den Ausschüssen zurück ins Plenum kommt. Deswegen können Sie mit diesem Antrag nicht mehr das erreichen, was Sie damit angeblich erreichen wollen, nämlich dieser Bundesregierung im Bereich der Entwicklungshilfe und im Bereich von Ernährung und ländlicher Sicherung Handlungsoptionen zu geben. ({2}) Ich darf Ihnen sagen: Erst einmal hat es diese Bundesregierung überhaupt nicht nötig, von Ihnen Ratschläge und Handlungsoptionen entgegenzunehmen. ({3}) Zweitens haben auch wir Koalitionsfraktionen das nicht nötig; denn wir haben bereits in den Jahren 2011 und 2012 drei entsprechende Vorlagen hier eingebracht. Von daher brauchen wir Ihre Nachhilfe nicht. ({4}) Das, was Sie eben hier vorgetragen haben, und das, was Sie niedergeschrieben haben, kommt hinsichtlich einiger Formulierungen dem, was wir damals aufgeschrieben und verabschiedet haben, recht nahe. Der Unterschied ist, dass Sie das damals bekämpft und abgelehnt haben. Jetzt haben Sie mit ähnlichen Formulierungen das niedergeschrieben, was in unseren Anträgen steht. Ich will nicht plagiator.de einschalten; aber ich will doch ein paar Beispiele nennen. Zum Beispiel stammen einige Ihrer Punkte fast wörtlich aus unserem Antrag zur ländlichen Entwicklung. Ihr Punkt 18 spiegelt sich ähnlich in unserem Antrag „Wasser und Ernährung sichern“ wider. Der Punkt 17 Ihrer Forderungen steht analog in unserem Antrag „Illegale Landnahme verhindern“. ({5}) Generell fällt auf, Kollege Raabe, dass Ihr Antrag im Gegensatz zu der zugespitzten Agitation, die Sie am Schluss hier vorgetragen haben, äußerst moderat formuliert ist. Da scheinen die Agrarpolitiker Ihrer Fraktion mehr Einfluss gehabt zu haben, als Sie eben gesagt haben. Ich will Ihnen auch dafür das eine oder andere Beispiel geben: Sie haben eben vom Land Grabbing gesprochen. In Ihrem Antrag steht wörtlich: Es kann „bei Direktinvestitionen in Land auch positive Effekte geben“. ({6}) Da gibt es also schon eine ganz andere Positionierung. Sie haben eben von Spekulationen gesprochen. In Ihrem Antrag steht wörtlich: „Hauptproblem“ ist „nicht“ die „Verteuerung der Marktpreise an sich, die für den Fall, dass die Bauern vor Ort von höheren Einkommen profitieren, durchaus eine Chance für die ländliche Entwicklung darstellen könnte.“ ({7}) Auch diesbezüglich gibt es also eine Position, die anders ist als die, die Sie hier eben so kampfbetont vorgetragen haben. Letztlich steht in Ihrem Antrag: Moderne ländliche Entwicklung denkt von der kleinbäuerlichen Landwirtschaft bis zu wirtschaftlicheren Betriebsgrößen. Das ist aus zwei Gründen interessant: Erstens besagt das, dass aus Ihrer Sicht kleinbäuerliche Landwirtschaft nicht wirtschaftlich ist. Zweitens nehmen Sie zum ersten Mal wirtschaftliche Betriebsgrößen, das heißt größere oder Großbetriebe, in die Förderungsbereiche Ernährungssicherung und ländliche Entwicklung auf. Auch das ist hochinteressant. Das ist etwas ganz anderes als das, was Sie eben so kampfbetont hier vorgetragen haben. ({8}) Sie haben auch vorgetragen - auch das will ich aus Ihrem Antrag zitieren -: Die ländliche Entwicklung fristete lange ein Schattendasein … Das ist wohl wahr. Solange Ihre Ministerin Wieczorek-Zeul im Amt war, war genau das zutreffend. ({9}) In Ihrer Fraktion hat es lange gedauert, bis Sie zu dieser Einsicht kamen. Ich gebe Ihnen recht. Diesem Punkt Ihres Antrags könnten wir zustimmen. Seit unsere Koalition und unsere Regierung hier verantwortlich sind, haben wir aber eine vollständige Kehrtwende vorgenommen. Sie wissen doch auch, dass wir in genau diesem Bereich sehr erfolgreich arbeiten. ({10}) Seit unserer Regierungsübernahme haben wir die Mittel für diesen Bereich jährlich fast verdoppelt. Mit rund 700 Millionen Euro pro Haushaltsjahr - ich habe noch einmal nachgesehen: nach Auskunft des Ministeriums waren es 2011 sogar über 800 Millionen Euro - sind wir inzwischen weltweit drittgrößter Geber in diesem Aufgabenbereich. Da können Sie den Unterschied sehen: Bei Ihnen fristete das Ganze ein Schattendasein; heute investieren wir massiv in diese Aufgabe. ({11}) Ich will Ihnen ein paar kleine Beispiele nennen. Bei der von der G 8 in L’Aquila beschlossenen Agrarinitiative hat Deutschland nicht nur 2,1 Milliarden Euro für einen Auftrag übernommen, sondern es hat diese 2,1 Milliarden Euro bis Ende 2012 in die Auftragserfüllung investiert. ({12}) Wir haben - auch das ist etwas Neues - zum ersten Mal die Möglichkeiten der einzelnen Ressorts miteinander verknüpft. So ist zum Beispiel im September 2012 das Eckpunktepapier über die Zusammenarbeit bei der Ernährungssicherung zwischen Bundesministerin Ilse Aigner und Dirk Niebel unterzeichnet worden. Hinter dieser Kooperation steht bei uns die Erkenntnis, dass wir die fachliche Kompetenz des Agrarministeriums und die Umsetzungskompetenz des Entwicklungshilfeministeriums vor Ort in den Entwicklungsländern bündeln sollten; das macht Sinn. Zusammen, gemeinsam sind wir stärker. Das zeigt: Hier haben wir einen deutlichen Schritt nach vorn gemacht. Es ist nicht so, wie Sie behaupten, wenn Sie von Mängeln bei der Umsetzung sprechen. Gleiches gilt übrigens auch - das wurde uns gestern von Minister Peter Altmaier im Ausschuss höchstpersönlich vorgetragen für die Zusammenarbeit mit dem BMU. Insofern rennen Sie mit vielem, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, offene Türen ein. Wenn man diesen Antrag liest, stellt man auch fest, dass Sie häufig mit breitester Unverbindlichkeit argumentieren. Deswegen ist mein Eindruck wohl nicht falsch, dass Sie hierbei eigentlich gar nicht mehr die Hoffnung haben, der Bundesregierung Material vorlegen zu können, sondern dass Sie offensichtlich ein Hintergrundpapier brauchen, damit Sie sich im Wahlkampf darauf berufen können. Auch deswegen haben Sie hinter den Spiegelstrichen in Ihrem Antrag alles aufgenommen, was einem zu diesem Thema überhaupt nur einfallen kann, egal ob man es, realistisch gesehen, umsetzen kann. ({13}) - Es ist wirklich ein Gemischtwarenladen, und ich habe auch ein schönes Zitat dazu gefunden. ({14}) Der gute alte Gotthold Ephraim Lessing hat gesagt Herr Raabe, Sie haben durchaus Neues und Gutes vorgelegt -: „Das Neue daran ist nicht gut, und das Gute daran ist nicht neu.“ ({15}) Sie sehen: Auch schon vor über 200 Jahren hat man so etwas durchschauen können. Wenn Sie nun ländliche Entwicklung als Querschnittsaufgabe fordern, so sage ich Ihnen: Wir als Regierung sind dem längst gerecht geworden. Längst geht es nicht mehr darum - Sie haben es eben angesprochen -, die Subsistenzwirtschaft als solche zu erhalten, sondern, wie es der Präsident des IFAD vor zwei Jahren in unserem Ausschuss gesagt hat - ich habe mir das herausgesucht -: Es geht besonders um die Ausarbeitung einer Vision einer kleinbetrieblichen Agrarkultur. - Er hat wörtlich bei uns gesagt: Man muss die Bekämpfung des Hungers mit dem Privatsektor verbinden. Es geht um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den ländlichen Gebieten; denn diese sind das Verbindungsglied zwischen den Kleinbauern der Produktion und dem Weiterverkauf. - Interessanterweise haben die Experten, die in diesem Januar in Davos zusammengesessen haben, auch über den Bereich der Agrarpolitik gesprochen, und sie sind genau zu diesem Ergebnis gekommen. Damals haben sie formuliert: Make small farming to a small business. - Es geht also darum, Kleinbauern zu einer wirtschaftlichen Einheit zu verbinden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Vernetzung vieler Einzelthemen angeht - Sie haben eben gesagt, wir bräuchten ein Querschnittsthema -, sind wir längst auf dem Weg und brauchen uns von Ihnen dazu nichts mehr vorhalten zu lassen. ({16}) Das BMZ hat inzwischen eine eigene Taskforce etabliert. Es hat ein Zehn-Punkte-Konzept aufgestellt. Insbesondere in diesen Bereichen sind wir auf dem richtigen Weg. Wir haben festgelegt, dass wir mit den Ländern, in denen wir helfen und mit denen wir ein partnerschaftliches Miteinander pflegen, gemeinsam die Maßnahmen auf Wirksamkeit prüfen. Wir sind nur dann erfolgreich, wenn wir das so umsetzen. Zudem haben wir jetzt über das BMZ eigene Vertreter an den Botschaften. Das wird uns eine ganz neue Qualität der Zusammenarbeit ermöglichen, um in den einzelnen Ländern die Maßnahmen partnerschaftlich miteinander zu konzipieren und voranzubringen. Eine letzte Bemerkung. Wenn Sie schon auf die nächste Regierungsperiode hinausschauen, dann, meine ich, sollten wir in unserer Entwicklungspolitik einige Bereiche forcieren, bei denen wir bisher große Erfolge haben. Ich denke zum Beispiel an das Thema Wasser, das international immer mehr an Bedeutung gewinnt, von der Wassererzeugung über die Verteilung bis hin zu Bewässerungssystemen. Wir sollten uns bei der Ausbildung und der Verbesserung der Produktivität vor Ort verstärkt einbringen, insbesondere auch bei den Kleinbauern. Denn auch da ist unsere Arbeit international sehr anerkannt. Wir sollten auch die stärkere Einbindung der privatwirtschaftlichen Seite fortsetzen, angefangen bei der neugegründeten GFP, German Food Partnership, die wir mit der Industrie in Gang gebracht haben, über die Billund-Melinda-Gates-Stiftung bis hin zur Etablierung von Wertschöpfungsketten mit großen Unternehmen. ({17}) Wir sind auch international, verehrte Frau Hänsel, bestens etabliert. Ich will nur darauf verweisen, dass unser Expräsident Horst Köhler inzwischen auf internationaler Ebene daran arbeitet - das wird auch im Antrag der SPD gefordert -, das Post-2015-Development voranzubringen, das heißt, aus den MDGs SDGs zu machen. Auch da haben wir mit Horst Köhler eine hervorragende Vertretung und sind bestens vernetzt. Insofern brauchen wir an dieser Stelle von Ihnen keine Nachhilfe. Letzter Punkt, den ich anführen will. Wir haben über G 20 ein neues Informationssystem angeschoben, AMIS, das inzwischen in der Feinausarbeitung ist. Wir sind auch im Committee on World Food Security. Sie sehen: Unsere Arbeit ist längst mehr als nur Querschnitt. Wir haben schon heute einen umfassenden Ansatz in diesem Bereich. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Wir werden weiter erfolgreich daran arbeiten. Vielen Dank. ({18})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Niema Movassat für die Fraktion Die Linke. ({0})

Niema Movassat (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004114, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klimakatastrophen, Ausdehnung der Wüsten, ausgelaugte Böden, steigende Weltbevölkerung - all dies ist für Milliarden Menschen eine düstere Zukunftsperspektive. Heute schon hungern 870 Millionen Menschen. Das Menschenrecht auf Nahrung wird so häufig verletzt wie kein anderes. Fast im Sekundentakt stirbt ein Kind unter fünf Jahren an Hunger. Es ist eine Schande, dass dieser tägliche Skandal kaum mehr Aufsehen erregt. ({0}) Im vorliegenden Antrag der SPD werden Vorschläge zur Hungerbekämpfung gemacht. So soll Nahrungsmittelspekulation durch ein Verbot von Fonds, die mit Lebensmitteln zocken, eingedämmt werden. Es soll verbindliche Regeln zur Verhinderung von Landraub geben. Agrarexportsubventionen sollen abgeschafft werden. So weit, so gut. Dies alles sind Punkte, die auch wir als Linke schon in Anträgen gefordert haben. Sie haben aber für Ihren Antrag den Titel „Ernährung sichern …“ gewählt. Angesichts eines so umfassenden Titels sind die Vorschläge insgesamt nicht ausreichend. So kann ich nicht verstehen, wie Sie Ernährung sichern wollen, wenn Sie keine Silbe zur neoliberalen Politik Deutschlands und der EU verlieren, welche mittels Freihandelsabkommen mit den Ländern des Südens betrieben wird. ({1}) Durch diese Abkommen werden regionale Märkte in armen Ländern für Billigwaren aus Europa geöffnet. Die einheimischen Waren können dem Preisdruck nicht standhalten. Sie werden zerstört. Menschen vor Ort verlieren ihr Einkommen und stürzen in Hunger. Wegen der neoliberalen Programme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds dürfen die Staaten im Süden ihre Landwirte nicht unterstützen: keine gesicherten Abnahmepreise, keine Zuschüsse für Saatgut und Dünger. Wir füttern unsere Landwirtschaft mit Subventionen, verbieten es aber Ländern wie Kenia und Ghana. Das ist absurd. Deshalb sagt die Linke „Nein“ zu solchen Freihandelsabkommen und „Nein“ zu neoliberalen Reformen. ({2}) Im Antrag steht auch nichts zu einer weiteren wichtigen Frage: Wer produziert was unter welchen Bedingungen? Tragen Fairtrade-Rosen in Kenia und Zuckerrohranbau in Brasilien zu mehr Ernährungssouveränität bei? Wohl kaum, weil Kleinbauern erst von ihrem Land vertrieben und anschließend als billige Saisonarbeiter angestellt werden. Sie verlieren also ihr Land und ihre Unabhängigkeit. Das Interesse der Agrarkonzerne an der Landwirtschaft ist groß wie nie. Nahrungsmittel sind für sie das neue Öl, und Land ist das neue Gold. Die Politik unterstützt sie dabei. So setzen die G-8-Staaten zur Ernährungssicherung zunehmend auf die Privatwirtschaft. Mehrere Unternehmen, auch Agrarriesen wie Syngenta, Unilever und Monsanto, haben die Kampagne „Neue Allianz für Ernährungssicherheit“ für Afrika gestartet. ({3}) Auch die Bundesregierung unterstützt diese Kampagne finanziell. Um daran teilzunehmen, müssen afrikanische Regierungen ihre Politik investitionsfreundlich im Sinne des Agrobusiness gestalten. So musste sich Mosambik dazu verpflichten, den freien Austausch von Saatgut zu verbieten und stattdessen nur mit dem kostenpflichtigen Saatgut der Agrarkonzerne zu handeln. Hier geht es offensichtlich nicht um Ernährungssicherung, sondern um Gewinne für Monsanto & Co. Wer Hunger bekämpfen will, muss gegen so etwas vorgehen. ({4}) Die Bundesregierung setzt ebenfalls auf die Privatwirtschaft. So fließen öffentliche Gelder in einen Fonds für afrikanische Landwirtschaftsbetriebe, der dann aber von der Deutschen Bank gemanagt wird, von derselben Bank, die Hunger schafft, indem sie mit Lebensmitteln zockt. Auch die neue sogenannte German Food Partnership wird mit deutschen Steuergeldern und der GatesStiftung Agrarkonzernen wie BASF und Syngenta neue Märkte eröffnen. Solche Kooperationen mit der Privatwirtschaft füllen keine Teller in Afrika, sondern die Taschen der Unternehmen. Deshalb sagen wir: Finger weg! ({5}) Die SPD sagt dazu in ihrem Antrag nichts. Sie von der SPD scheuen sich, die Profiteure des weltweiten Hungers zu benennen und ihnen das Handwerk zu legen. Aber genau das muss passieren. Niemand darf am weltweiten Hunger von Menschen verdienen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, wollen Sie Ihre Redezeit durch eine Zwischenfrage bzw. jetzt eine Nachfrage verlängern?

Niema Movassat (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004114, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja, das können wir machen.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Bitte schön.

Dr. Sascha Raabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003614, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Movassat, ich habe unseren Antrag als Berichterstatter selbst geschrieben. Jetzt höre ich, wozu die SPD angeblich nichts sagt. Ich habe den Antrag hier bei mir. Es ist völliger Quatsch, wenn Sie sagen, dass sich die SPD nicht zum Thema Saatgut geäußert hat. In Punkt 24 unseres Antrags fordern wir wörtlich, „Saatgut zu fairen Preisen einzusetzen“. Außerdem heißt es dort, dass Biopatente dem nicht entgegenstehen dürfen. Das bezieht sich gerade auch auf die Kleinbauern. Sie haben kritisiert, dass wir nichts zu den Freihandelsabkommen gesagt haben. Dieses Thema nimmt in unserem Antrag einen ganz großen Teil ein. In Punkt 7 schreiben wir, dass wir den ärmsten Ländern einerseits durch einen zoll- und quotenfreien Zugang zu unseren Märkten Weltmarktchancen eröffnen und - jetzt kommt es - sie andererseits durch ausreichende Schutzmechanismen vor einer Zerstörung ihrer heimischen Märkte bewahren wollen und dass Freihandels- und Partnerschaftsabkommen nur dann abgeschlossen werden sollen, wenn menschenrechtliche, ökologische und soziale Mindeststandards eingehalten werden. Man kann zwar die gleiche Platte jedes Mal vortragen. ({0}) Aber man sollte den Kollegen zumindest den Respekt entgegenbringen, ihren Antrag vorher zu lesen und dann auf diesen Antrag Bezug zu nehmen, statt immer wieder alle Vorurteile, die man gegenüber der SPD hat, auszubreiten, auch wenn der Antrag dies nicht hergibt.

Niema Movassat (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004114, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Kollege Raabe, ich habe Ihren Antrag natürlich aufmerksam gelesen. Ich fange mit dem Freihandel an. Es ist richtig, dass Sie in Punkt 7 Ihres Antrags den EU-Freihandel ansprechen. Sie machen dort auch entsprechende Vorschläge. Aber Sie gehen in Ihrem Antrag nicht auf die neoliberale Politik ein, die dahintersteckt; das ist das Problem. Das ist der Punkt, den ich in meiner Rede an Ihrem Antrag kritisiert habe. Was das Saatgut angeht, lautete meine Kritik, dass Sie die Partnerschaft mit der Privatwirtschaft nicht kritisieren und dass die Auswüchse, zu denen es hier gekommen ist, die kleinbäuerliche Entwicklung in den Ländern des Südens nicht unterstützen, sondern vor allem dazu dienen, die Taschen der Unternehmen zu füllen. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Christiane Ratjen-Damerau für die FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Christiane Ratjen-Damerau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004204, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! „Der Hunger in der Welt ist ein Skandal, besonders weil er überwindbar ist.“ Dies sagte Ende Januar dieses Jahres der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, der Erzbischof Dr. Ludwig Schick. Ich sage: Deutschland als wohlhabendes Land mit einer gewichtigen Stimme in der Welt hat die Verantwortung, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und die Bekämpfung der Armut einzusetzen. ({0}) Wir haben die Pflicht, uns für eine faire Gestaltung der Globalisierung sowie für den Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu engagieren. Um dieses Ziel zu erreichen - eine Welt in Frieden, in Freiheit und ohne Hunger - hat die christlich-liberale Koalition in dieser Legislaturperiode drei Anträge verabschiedet: erstens „Illegale Landnahme verhindern, Eigentumsfreiheit schützen, Ernährungsgrundlage in Entwicklungsländern sichern“, zweitens „Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit verbessern“ und drittens „Wasser und Ernährung sichern“. ({1}) Liebe Kollegen von der SPD, ich sehe es als ein außerordentliches Kompliment an, dass Sie große Teile unserer Forderungen aus den eben genannten Anträgen übernommen und jetzt in Ihren Antrag eingebaut haben. Herr Raabe, herzlichen Dank dafür! ({2}) Einige Punkte, Herr Raabe, sehen wir jedoch anders - und unsere Sichtweise wird auch von der Wissenschaft bestätigt -: Spekulation und Spekulanten für den Hunger in der Welt verantwortlich zu machen, ist zwar eine einfache und leicht vermittelbare Erklärung. Dies ist jedoch eine völlig falsche Interpretation der Zusammenhänge. ({3}) Dies zeigt beispielsweise die Entwicklung des Weizenpreises: Zwischen 2006 und 2007 hat sich Weizen auf dem Weltmarkt um 78 Prozent verteuert. Die Hauptursache dieser Preissteigerung ist der steigende Ölpreis, der auf die energieintensive Landwirtschaft durchgeschlagen hat und gleichzeitig den Transport von Nahrungsmitteln verteuert. Gravierend kommt hinzu, dass es in dieser Zeit Exportbeschränkungen in Ländern wie Russland oder der Ukraine gab, die das Angebot auf dem Weltmarkt zusätzlich verknappt haben. Termingeschäfte hingegen - die von Ihnen als große Übeltäter ausgemacht wurden - sichern Landwirte auf der ganzen Welt gegen Preisschwankungen ab. Die Preisbildung ergibt sich ganz automatisch durch Angebot und Nachfrage. Die Idee, dass Spekulanten tonnenweise Nahrungsmittel aufkaufen und diese zurückhalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder profitabel verkaufen zu können, kann einer logischen Betrachtung nicht standhalten: Die Lagerkosten und das Risiko einer verdorbenen Ware wären viel zu hoch. Zudem befindet sich auf dem Agrarsektor eine Vielzahl von Akteuren. Einzelne haben gar keine Möglichkeit, den gesamten Markt zu beeinflussen. Es bleibt ein frommer Wunsch Ihres Antrages, dass sich durch gute Worte und - ich will es einmal so nennen eine SPD-nahe Erziehung die Essgewohnheiten der Weltbevölkerung zum Vegetarismus hin verändern. ({4}) Es mag in der gutsituierten Bevölkerung in Deutschland ein Trend sein, sich fleischlos zu ernähren; doch für den größten Teil der Weltbevölkerung trifft dies nicht zu. Die Nachfrage nach Fleisch wird mit dem weiteren Wachstum der Weltbevölkerung und dem zunehmenden Wohlstand in den Schwellen- und Entwicklungsländern weiter ansteigen. Neben den vielen richtigen, auch von Ihnen genannten Aspekten wie der gezielten Einbeziehung von Frauen, der Stärkung der ländlichen Bevölkerung und einer fairen Verteilung von Land wird es vor allem darauf ankommen, das Angebot an Nahrungsmitteln zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt und die Biodiversität zu schützen. Wir werden den weltweiten Hunger nur dann bekämpfen können, wenn wir die Produktivität in der Landwirtschaft, das heißt den Ertrag pro Fläche, weiter steigern und weitere Anbauflächen erschließen. Leider sind Sie dazu nicht bereit; anders ist Ihre neue Landwirtschaftspolitik in Niedersachsen mit der durch den sogenannten Bauernschreck-Minister großangekündigten Agrarwende nicht zu verstehen. Das erklärte Ziel, Lebensmittel nur noch für das eigene Land zu produzieren und nicht mehr für den Export, schadet sowohl den Unternehmen als auch der Weltbevölkerung. Ich sage ganz ehrlich: Ich finde so eine Einstellung extrem egoistisch. ({5}) Europa muss vom Nettoimporteur wieder zum Nettoexporteur werden. Wir müssen mit unserem technischen Wissen und unseren Umweltstandards für die Weltbevölkerung mitproduzieren und damit die Weltmarktpreise senken. Gepaart mit Investitionen in der Forschung - sowohl bei uns als auch in den Entwicklungsländern - wird das zu weniger Hunger in der Welt führen. Vielen Dank. ({6})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Letzter Redner zu diesem Debattenpunkt ist Thilo Hoppe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Thilo Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003558, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst die gute Nachricht in Richtung SPD: Wir stimmen eurem Antrag zu. ({0}) Er ist erstaunlich gut. Wir hätten nicht gedacht, dass ihr ihn durch die Gesamtfraktion bekommt. Entweder hat die Agrarlobby bei euch geschlafen, oder es gibt wirklich einen Bewusstseinswandel in der SPD - was wir sehr begrüßen würden. ({1}) Darauf deutet zum Beispiel der Punkt 31 hin, in dem gefordert wird - ich zitiere -, „der zunehmenden Konkurrenz von ‚Trog und Teller‘ entgegenzuwirken und die ({2})Tierhaltung so aufzustellen, dass sie weitgehend mit regionaler Futtermittelerzeugung bewerkstelligt werden kann“. ({3}) - Prima, super! Zum Glück eine deutliche Abkehr von den Vorstellungen eines Udo Folgart, der noch 2009 Schattenagrarminister im Kabinett von Steinmeier war und mit riesengroßen Schweinemastanlagen und Futtermittelimporten aus Entwicklungsländern keine Probleme hatte. ({4}) - Jetzt hast du das Sagen, und wir hoffen, dass dieser Kurswechsel Bestand haben wird. ({5}) Am Anfang des Antrages stehen die Hungerzahlen, die allerdings mit Vorsicht zu genießen sind. Wir alle gebrauchen jetzt immer die Zahl 870 Millionen Hungernde. Vor einiger Zeit sprachen wir von 1 Milliarde. Diese neue Zahl erweckt den Eindruck, als ob es wirklich Rückschritte gäbe, über die wir uns freuen können. Schön wär’s! Die Kriterien und Methoden der Zählung haben sich geändert. Die Statistiken und die Zahl 870 Millionen, die die FAO verbreitet hat, beziehen sich auf das Jahr 2011 - vor der großen Hungersnot am Horn von Afrika und in der Sahelzone. Die Zahl 1 Milliarde wird wahrscheinlich der Realität sehr viel näher kommen. Dann gibt es noch den sogenannten versteckten Hunger: weitere 1,5 Milliarden Menschen, die auf den ersten Blick nicht wie abgemagerte Hungeropfer aussehen, die jedoch nicht dauerhaft an wertvolle lebenswichtige Vitamine und Nährstoffe wie Zink, Eisen und Jod kommen und daran schwer erkranken. Ich habe die Zahlen noch einmal kontrolliert. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass jeden Tag auf dieser Welt rund 25 000 Menschen - darunter sehr viele Kinder - an den direkten und indirekten Folgen der Unter- und Mangelernährung sterben. 25 000 - etwa die Einwohner einer mittleren Kleinstadt - jeden Tag! Dies liegt keineswegs an der sogenannten Bevölkerungsexplosion; denn die landwirtschaftliche Produktion ist schneller gestiegen als die Weltbevölkerung. Das kann man daran ablesen, dass die Kalorienmenge, die statistisch jedem Menschen zur Verfügung steht, in den letzten 40 Jahren ebenfalls um 30 Prozent gestiegen ist. Wie gesagt, dies sind statistische Angaben, die den Hungernden nicht helfen. Sie machen aber deutlich, dass genug für alle da ist, dass der Hunger in der Welt noch kein Mengenproblem ist, sondern ein Verteilungs- und Gerechtigkeitsproblem. ({6}) Der Hunger in der Welt ist eine Folge von Politikversagen - und so gesehen eine Anklage gegen uns alle. Im Antrag werden fast alle Hungerursachen benannt: vor allem die Vernachlässigung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung - dort wäre vielleicht auch ein wenig Selbstkritik angebracht gewesen, aber lassen wir das -, der Klimawandel, die ausufernde Spekulation mit Nahrungsmitteln - Frau Ratjen-Damerau, die Anhörung bei uns im Ausschuss bzw. die Ausführungen von Herrn Müller haben etwas völlig anderes ergeben als das, was Sie jetzt vorgetragen haben -, Land Grabbing, kriegerische Auseinandersetzungen und ungerechte Welthandelsstrukturen. Etwas zu kurz kommt in dem Antrag der SPD die Überfischung der Meere. Da könnte man Bezug nehmen auf die wirklich gute Entschließung des Europäischen Parlaments. Wirklich vermisst haben wir in dem Antrag einen Bezug auf den Weltagrarreport, die Empfehlungen des IAASTD-Berichts; denn dieser warnt eindrücklich vor einem Verlust der Bodenfruchtbarkeit durch Überdüngung und einen zu starken Einsatz chemischer Gifte. Industrielle Landwirtschaft mit Gentech und der chemischen Keule ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Wir brauchen eine weltweite Agrarwende - hin zu wirklich nachhaltigen Anbaumethoden. Das kommt in dem SPD-Antrag etwas zu kurz. Wir hätten uns auch eine klare Absage an die verfehlte Strategie im Rahmen der Neuen Allianz für Ernährungssicherheit gewünscht, die die Bundesregierung befürwortet; denn diese will mit BASF, Coca-Cola und Monsanto im Rahmen dieser neuen G-8-Initiative den Hunger bekämpfen. Das ist eine unheilige Allianz, die nicht der Ernährungssouveränität dient.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Thilo Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003558, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Wir haben bereits einige Anträge zur Bekämpfung von Land Grabbing und der Spekulation mit Nahrungsmitteln sowie einen Antrag zur ländlichen Entwicklung vorgelegt. Trotzdem werden wir noch einen Antrag vorlegen, der all diese Maßnahmen in einem Maßnahmenbündel zusammenfasst. Dann hoffen wir, dass die SPD sich revanchiert und unserem Antrag zustimmt. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/12379 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Heinz Riesenhuber, Nadine Schön ({1}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Martin Lindner ({2}), Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Innovationen stärken und Lust auf Technik wecken - Drucksachen 17/11859, 17/12099 Berichterstattung:Abgeordneter Werner Dreibus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegin Birgit Homburger für die FDP-Fraktion das Wort. ({3})

Birgit Homburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000952, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu später Stunde noch die Gelegenheit, über das Thema Forschung zu sprechen. Ich bin froh, dass wir heute die Möglichkeit haben, den dazu vorliegenden Antrag hier im Plenum abschließend zu beraten. Es wäre uns lieber gewesen, wenn er heute zu einem früheren Zeitpunkt beraten worden wäre. Der Ablauf des heutigen Tages war aber so, wie er eben war. Insofern haben wir jetzt die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Ich glaube, dass das Thema von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist. Das wird auch in diesem Antrag noch einmal deutlich herausgestellt. Einerseits bezieht sich das darauf, was wir geleistet haben, und andererseits auf das, was es noch zu tun gilt. Zunächst einmal will ich deutlich machen, dass unsere Koalition in dieser Legislaturperiode nicht ohne Grund 13 Milliarden Euro mehr in Bildung und Forschung investiert hat. Im letzten Jahr hatten wir mit FuEAusgaben in Höhe von 14 Milliarden Euro die höchsten Ausgaben, die der Bund je getätigt hat. Wir haben damit, glaube ich, eine gute Entwicklung eingeleitet. ({0}) Wenn wir in diesem Feld bestehen und vor allen Dingen noch besser werden wollen - und wir müssen besser werden, wenn wir den Status quo erhalten wollen -, müssen wir etwas tun. Die Koalition macht da auch einiges. Wir haben beispielsweise die Hightech-Strategie 2020 auf den Weg gebracht, welche die Position Deutschlands als Technologie- und Innovationsmotor in Europa in den verschiedensten Aufgabenfeldern, beispielsweise bei Klima und Energie, Gesundheit und Mobilität oder aber auch im Bereich Kommunikation und Sicherheit, stärken soll. Ich bin froh, dass es daneben eine neue Innovationsstrategie des Bundesministers für Wirtschaft gibt, mit der vor allem versucht werden soll, die Gründung von Technologieunternehmen zu erleichtern. Wenn wir in diesem Bereich noch besser werden wollen und quantitativ noch mehr erreichen wollen, schaffen wir das vor allen Dingen dadurch, dass neue Unternehmen auf den Markt kommen und neue Dinge in den Markt bringen. Das ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Strategie. Wir wollen deshalb gerade für die jungen Gründer einen verbesserten Zugang zu Wagniskapital schaffen. Beispielsweise durch den Investitionszuschuss für Business Angels haben wir eine erhebliche Verbesserung in diesem Bereich erreicht. Das ist auch gut so. ({1}) Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Praxis notwendig. Deshalb finde ich es gut, dass es die EXIST-Initiative gibt, die universitätsweit Gründungsstrategien entwickelt. Wir wollen im Grunde erreichen, dass junge Menschen von vornherein ihre Forschungserfolge auch in Markterfolge umsetzen. Das gilt sowohl für Produktinnovationen, aber ganz besonders für Prozessinnovationen, die in dem gesamten Diskussionsprozess oft ein wenig übersehen werden, aber einen wesentlichen Beitrag für die Weiterentwicklung leisten können. Insofern ist auch die EXIST-Initiative ein wichtiger Punkt, mit dem junge Leute an dieses Thema herangeführt werden. Ein weiterer Punkt - das ist, glaube ich, ein ganz zentrales Element der Förderung von Innovationen - ist das ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand. Wir haben es ausgebaut bzw. die Mittel dafür aufgestockt. Das ist auch gut so. Es ist extrem praxisorientiert und extrem erfolgreich, weil es sich an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientiert. Gerade der Mittelstand hat sehr viele Weltmarktführer, sogenannte Hidden Champions. Das sind diejenigen, die uns auch im Bereich Innovation stark machen. Wir wollen sie mithilfe entsprechender Rahmenbedingungen stärken. ({2}) Schauen wir darüber hinaus, so gibt es einen weiteren Komplex, der einer etwas intensiveren Betrachtung bedarf. Das ist das Thema öffentliche Beschaffung. Wenn man sich die Innovationsindikatoren anschaut, dann sieht man an den erfolgreichen Ländern, dass sie deshalb Erfolg haben, weil sie mit einem Instrumentenmix arbeiten, also mit sehr verschiedenen Instrumenten in der Förderung von Forschung und Innovation. Dazu gehört eben auch das Thema öffentliche Beschaffung. Ich bin froh, dass der Bundeswirtschaftsminister ein Kompetenzzentrum zur Förderung von Innovationen im Beschaffungswesen eingerichtet hat. Hiermit wollen wir erreichen, dass bei öffentlichen Beschaffungen innova27632 tive Produkte besser berücksichtigt werden. Damit wollen wir in diesem Bereich Starthilfe leisten. Es gibt einen weiteren Themenkomplex, der mir persönlich sehr am Herzen liegt: Das ist das Thema steuerliche Forschungsförderung. Ich glaube, dass im Instrumentenkasten der Forschungsförderung in Deutschland genau dieses Instrument nach wie vor fehlt. ({3}) Jetzt können Sie sagen: Das hättet ihr ja machen können. - In der Tat haben wir es noch nicht umsetzen können. ({4}) - Aufgrund der finanziellen Situation. Dafür brauchen wir Geld, Frau Kollegin. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir den Haushalt konsolidiert ({5}) und sind der Meinung: Man muss auf Haushaltsdaten achten. Deswegen ist das eben nicht so gegangen, wie wir uns das gewünscht hätten. ({6}) Wäre die Euro-Krise nicht dazwischengekommen, wäre in dieser Legislaturperiode manches sicherlich anders gelaufen. ({7}) Allerdings geben wir diese Idee nicht auf, sondern tun nach wie vor alles dafür, sie noch umzusetzen. Vielleicht finden wir in den nächsten Monaten noch Ansätze, um im Haushalt Geld zusammenzukratzen, um dieses Instrument vielleicht doch noch auf den Weg zu bringen. Ich persönlich gebe es jedenfalls nicht auf. Es gibt einen weiteren Punkt: Das ist das Thema Fachkräfteinitiative. Das beginnt für mich mit der frühkindlichen Bildung. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit, weil ich glaube, dass wir schon sehr frühzeitig das Interesse an Naturwissenschaft und Technik wecken müssen, wenn wir für die Zukunft gewappnet sein wollen. Abschließend, Herr Präsident, möchte ich deutlich machen, dass die ganze Förderung im Forschungsbereich nicht bei einer finanziellen Förderung stehen bleiben kann. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es vor allen Dingen einer gesellschaftlichen Diskussion bedarf. Wenn ich mir die Lage in Deutschland anschaue und sehe, dass wir hier in Deutschland immer stärker die Risiken betonen und immer weniger die Chancen, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass wir ein Problem haben. ({8}) Wenn wir dieses Problem nicht überwinden, wenn wir es nicht schaffen, dass wir der Forschung einen Freiraum und entsprechende politische Rahmenbedingungen geben, dann werden wir für die Zukunft schlecht aufgestellt sein. Deshalb plädiere ich sehr dafür, dass wir uns alle daran beteiligen, den Menschen in diesem Land klarzumachen, wie wichtig dieses Feld ist, wie wichtig beispielsweise Biotechnologie und andere Bereiche sind und wie wichtig es ist, dass diese Forschung auch in Deutschland stattfindet und nicht nur im Ausland. Vielen Dank. ({9})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Andrea Wicklein für die SPD-Fraktion. ({0})

Andrea Wicklein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003659, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich habe heute ein Déjà-vu-Erlebnis. Ich habe vor exakt zwei Jahren hier an dieser Stelle gestanden und über einen anderen Antrag der Regierungskoalition gesprochen. Er hatte den Titel: „Gestärkt aus der Krise Der deutsche Mittelstand als Motor für Wachstum, Wohlstand und Innovation“. Schon damals haben Sie Ihre eigene Regierung zum Handeln auffordern müssen. ({0}) Schon damals ging es um die gleichen Themen wie heute: Innovationsförderung, Gründungen, Finanzierungsbedingungen. Zwei Jahre sind vergangen, und in zentralen Themenfeldern hat sich nichts getan. ({1}) Um es gleich vorwegzusagen: In Ihrem Antrag „Innovationen stärken und Lust auf Technik wecken“ steht vieles Richtige. ({2}) Das ist klar; darin sind wir uns einig. Sie fordern im Wesentlichen das, was der Bundesbericht Forschung und Innovation 2012 als Ergebnis zutage gefördert hat. Das ist nicht falsch, aber es ist schon hinlänglich bekannt. Auch wir von der SPD wissen, dass wir es in erster Linie den innovativen mittelständischen Unternehmen zu verdanken haben, dass wir die zurückliegenden Krisen so gut bewältigen konnten. Auch meine Fraktion fordert schon seit Jahren eine steuerliche Forschungsförderung; darauf sind Sie gerade eingegangen, Frau Homburger. ({3}) Wir teilen Ihre Einschätzung beim Thema Wagniskapital und Gründungen. Frau Homburger, Sie haben einiges getan; aber das reicht nicht aus, wie Sie das in Ihrem eigenen Antrag selbst formuliert haben. Das beste Beispiel ist die steuerliche Forschungsförderung. Ich darf aus Ihrem Antrag zitieren. Sie stellen wenig überraschend - fest: Es müssen noch mehr Unternehmen an die Forschung herangeführt und eine größere Breitenwirkung der Forschungsförderung erzielt werden. Dafür sollten auch neue Wege beschritten werden, zum Beispiel, indem die steuerliche Forschungsförderung als eine Art Forschungsbonus eingeführt wird … Das ist ein interessanter Vorschlag, aber die Realität sieht anders aus. Ich habe erst gestern im Rahmen der Fragestunde die enttäuschende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herrn Koschyk erhalten: Im Bundeshaushalt 2013 und im geltenden Finanzplan ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung nicht berücksichtigt. ({4}) Wir haben es schwarz auf weiß: Mit dieser Bundesregierung wird es keine steuerliche Forschungsförderung mehr geben. Frau Homburger, es liegt nicht am Geld. Es liegt an der falschen Prioritätensetzung Ihrer Politik. Für andere Ausgaben war Geld da. Ich denke an das Betreuungsgeld oder an die Mövenpick-Steuer. ({5}) - Das kann man nicht oft genug sagen. - Das ist eine Vergeudung von wertvollen Mitteln, die man im Bereich der Forschung sinnvoller hätte einsetzen können. Nächstes Beispiel: die Unternehmensgründungen. Auch dazu stellen Sie zutreffend fest, dass die Anzahl der Gründungen rückläufig ist. Das stimmt. Doch was hat die Bundesregierung bisher getan? Sie hat faktisch den Gründungszuschuss abgeschafft. Sie stellen zu Recht fest, dass die Defizite bei Gründungen im Spitzentechnologiebereich besonders dramatisch sind, weil die Finanzierungsquellen nicht ausreichen. Das steht alles in Ihrem eigenen Antrag, auch wenn Sie es jetzt nicht hören wollen. - Auch das ist also richtig. Aber warum ist bis jetzt so wenig geschehen, um den Wagniskapitalmarkt zu stärken? Warum hinken wir immer noch anderen Ländern hinterher? Sie hätten ausreichend Zeit gehabt, die Bedingungen wirksam zu verbessern. So bleiben große Potenziale ungenutzt, weil es an Finanzierungsinstrumenten fehlt. ({6}) Ein drittes Beispiel: Auch beim Technologietransfer fehlt der Bundesregierung der Mut, alte Pfade zu verlassen. Die allseits beklagte Förderlücke beim Transfer von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in wirtschaftlich verwertbare Produkte und Dienstleistungen könnte durch eine moderne Validierungsforschung überbrückt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt dazu die Einrichtung eines Deutschen Innovationsfonds in Stiftungsform vor. Dieser hätte die Aufgabe, die Forscherinnen und Forscher im Rahmen von Validierungsprojekten finanziell, inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen. Wir sind uns mit den Experten einig, dass ein Innovationsfonds ein geeignetes Instrument wäre, um die Lücken zu schließen, die derzeit durch die klassischen Förderinstrumente oder am Kapitalmarkt nicht geschlossen werden können. ({7}) Das wäre innovativ. Das würde helfen. Aber auch hier bleibt die schwarz-gelbe Bundesregierung tatenlos. Innovation heißt wörtlich Neuerung oder auch Erneuerung. Davon ist in Ihrem Antrag leider nicht sehr viel zu finden. Meine Damen und Herren der Koalition, die SPDFraktion teilt viele Ihrer Forderungen an die schwarzgelbe Regierung. Aber mir fehlt der Glaube, dass Ihre Forderungen bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden. Ganz herzlichen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Heinz Riesenhuber für die CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Prof. Dr. Dr. Heinz Riesenhuber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001849, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Wicklein, es ist immer ein Vergnügen, mit Ihnen zu plaudern. Sie bringen hier schon Punkte, die wir austragen. Sie sagen, wir hätten die falschen Prioritäten beim Geld gesetzt. Jetzt reden wir erst einmal über Geld. Herr Schröder, der vor längerer Zeit einmal regiert hat, hat 1998 gesagt, in fünf Jahren wolle er die Ausgaben der Bundesregierung für Forschung verdoppeln. ({0}) - Entschuldigung, das wurde hinterher nachgereicht, nachdem die Wahl vorbei war. Ich habe es sehr bewundert, wie genau es auf seiner Karte stand. In der Zeit, als er regiert hat, hat er die Ausgaben nicht verdoppelt, sondern er hat sie in sieben Jahren um 11 Prozent erhöht. Auch dies trage ich immer in meinem Herzen. ({1}) Er hat die Ausgaben in sieben Jahren um 11 Prozent erhöht. Wir haben sie seit 2005, in acht Jahren, um über 50 Prozent erhöht. Und dies geht weiter. Ich räume Ihnen freimütig ein: Geld allein macht nicht glücklich. Es gehört auch Intelligenz dazu. ({2}) Frau Homburger hat hier dargestellt, wo wir gefördert haben. Es war richtig, den Forschungsinstituten einen stetigen und hohen Zuwachs von 5 Prozent pro Jahr zu garantieren. Es war richtig, die Hightech-Strategie aufzubauen und von den Zielen und Problemen her die große Fülle an Techniken, die wir haben, sinnvoll und prioritär zu ordnen. Es war sinnvoll, dem Mittelstand mehr zu geben als je zuvor. Heute haben wir beim Mittelstand Forschungsaufwendungen in Höhe von 8,3 Milliarden Euro im Jahr - so viel gab es nie -, und bei der Wirtschaft insgesamt sind es über 50 Milliarden Euro. ({3}) Wir haben in einem Tempo, in einer Stetigkeit, in einer geschlossenen Strategie, mit einer strategischen Vernunft, mit einer intellektuellen Überzeugungskraft, mit einer strahlenden und tatendurstigen Regierung ({4}) die Sache in einer solchen Zügigkeit vorangebracht, dass sich die Wirklichkeit in Deutschland geändert hat und dass unsere Unternehmen auf den Weltmärkten Spitzenergebnisse erwirtschaften. ({5}) Das heißt, wir haben hier in der Tat die Prioritäten richtig gesetzt. Wir haben das Geld hergebracht, wir haben die Prioritäten gesetzt, und wir haben hier offensichtlich den Unternehmungsgeist der Menschen angeregt. ({6}) Nun sagen Sie, es sei nicht alles gelungen. Weil wir das auch wissen, haben wir beschlossen, weiter zu regieren, und wir alle werden dazu beitragen, dass das so sein wird. ({7}) Wir haben die steuerliche Forschungsförderung noch vor uns. ({8}) Wir haben bei den Steuern überhaupt noch eine Menge - zum Beispiel bei den Rahmenbedingungen für Wagniskapital - zu tun. Wir haben bis jetzt eine Quote von 2,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht, die wir für die Forschung ausgeben. Das Lissabon-Ziel betrug 3 Prozent. In dieser Zeit seit 2000 ist kaum ein Land weiter gekommen. Die Deutschen haben es gezogen. Dabei wissen wir, dass dies nicht das Ende ist. Wenn Europa im Schnitt 3 Prozent für Forschung ausgeben soll, dann muss es in Deutschland sehr viel mehr sein. Deshalb wollen wir weiterarbeiten, damit dies zügig mehr wird, damit dieser Trend bleibt und wir nicht wieder bei 11 Prozent in sieben Jahren landen. Dies wäre verhängnisvoll. Insofern können wir nur hoffen, dass wir das auch in den nächsten Jahren hier gestalten. Nun zu dem schönen Titel unseres Antrages. Einer aus der Opposition hat im Ausschuss gelobt, wie schön der Titel „Lust auf Technik“ sei. ({9}) - Das waren Sie? Herr Lindner, Sie? - Ich habe schon immer Ihre Intelligenz bewundert. ({10}) Das, was wir hier haben, ist die Erkenntnis des heiligen Origines: Nichts geschieht, es sei denn aus der Lust. ({11}) Wenn wir keine Lust haben, passiert nichts. Dazu gibt es jetzt mögliche Ansätze auf verschiedenen Ebenen. Frau Homburger sprach von dem „Haus der kleinen Forscher“ für Kinder im Vorschulalter, von den Schülerlaboren, von den Partnerschaften zwischen Schule und Wirtschaft, also von den Unternehmen, die in die Schulen gehen, von der Initiative von BDI und BDA „MINT Zukunft schaffen“. ({12}) Viele arbeiten daran: die Regierung, die Wirtschaft, die Unternehmen. Dies ist die eine Hälfte. Dass wir da noch viel erreichen müssen, dass wir mehr Frauen in die technischen Berufe kriegen müssen, dass wir gern mehr Ingenieurinnen haben möchten, dass sich dann auch die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen schließen wird, wenn Frauen verstärkt in diese Berufe hineingehen, das ist alles Teil einer geglückten Gesamtstrategie. Dabei wissen wir, wenn die Leute keine Freude daran haben, dann gelingt es eben nicht. Das Grundgesetz sagt uns: Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. - Was heißt das? Das heißt, das, was wir sagen, hat Auswirkungen auf das Denken der Menschen. Wir predigen keinen technokratischen Hurra-Patriotismus. Es gibt kein anderes Land, das eine so sorgfältige Risikoforschung und Umweltforschung betreibt wie Deutschland über alle Regierungen hinweg bis in die 80er-Jahre zurück. Ich erinnere mich schon noch ein bisschen daran. Damals hatten wir einen prima Forschungsminister. ({13}) - Ein ausgezeichnetes Beispiel, ich höre es mit Bewunderung. ({14}) Damals ist die Zuversicht entstanden, dass wir, weil wir die Risiken beherrschen, Neues wagen können. Niemand von uns sollte so reden, als sei er grundsätzlich gegen das Neue. Dann entsteht der falsche Geist im Land. Niemand soll so reden, als sei er grundsätzlich gegen Grüne Gentechnik, gegen CCS oder gegen Fracking. Wir müssen sagen, wo die Probleme neuer Techniken bestehen und wie wir sie lösen wollen. Wenn wir die Risiken beherrschen, müssen wir alles tun, das Neue durchzusetzen und damit Zukunft zu schaffen. Wir sollten diejenigen, die Unternehmensgeist und Tatkraft zeigen, ermutigen und nicht entmutigen. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Prof. Dr. Dr. Heinz Riesenhuber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001849, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident, das tue ich nicht gerne, aber ich tue es.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Immerhin.

Prof. Dr. Dr. Heinz Riesenhuber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001849, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wenn wir alle in diesem Geist gemeinsam arbeiten, dann haben einige von uns, Herr Lindner, mit ihrer Klientel vielleicht mehr Schwierigkeiten als andere. ({0}) Aber wir alle sollten gemeinsam das Neue wollen. Wir sollten mit Lust auf Technik dem Land den Geist bringen, der uns stark macht, sodass wir nicht nur uns selber, sondern auch anderen in schwierigen Zeiten helfen können, auf dass wir auf den offenen Weltmärkten bestehen und das Neue mit Freude gestalten. Wir sollten mit Freude an der Arbeit im Land einen Geist schaffen, der Deutschlands Zukunft sichert. ({1})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Petra Sitte für die Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Petra Sitte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003848, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich habe es jetzt natürlich nicht einfach. Es ist immer schwierig, nach Herrn Riesenhuber zu reden. Aber ich mache einen ganz scharfen Cut und werde auf die Erde zurückfinden. ({0}) Man muss klar sagen: Eigentlich ist der vorliegende Antrag in gewissem Maße ein politisches Armutszeugnis für die Selbstständigkeit der Koalitionsfraktionen. ({1}) Was haben Sie gemacht? Sie legen hier ein PR-Papier, eine Hochglanzsammlung, die das Wirtschaftsministerium vor gut sechs Monaten veröffentlicht hat, auf den Tisch und lassen es in Form eines Antrags noch einmal durch das Parlament ventilieren. Der Text des Antrags geht zum Teil wörtlich auf dieses Papier zurück; dazu will ich mich nicht näher äußern. Dahinter steht die sogenannte Innovationsoffensive von Minister Rösler. Wenn man genau hinschaut, stellt man fest, dass diese Initiative weder innovativ noch offensiv ist. Sowohl der Antrag als auch das Hochglanzpapierchen enthalten viele Maßnahmen, die längst laufen und überhaupt nicht neu sind. ({2}) Nur sehr wenige Punkte sind tatsächlich neu. Angesichts dessen sollten Sie hier nicht so tönen. Wie wollen Sie Lust auf Innovation und Politik wecken, wenn Sie hier nur Aufgewärmtes vorlegen? Schauen wir uns einmal an, was da im Eintopf schwimmt. An Schulen wird für technische Berufe geworben. Großartig, als hätten wir nicht gerade Rekordquoten an Studierenden und Auszubildenden! Den jungen Menschen wäre weit mehr geholfen, wenn die anstehenden Kürzungsrunden der Länder im Hochschulbereich verhindert werden könnten. ({3}) Sie sollten das dringend benötigte Geld in die Hand nehmen, um den Hochschulpakt über das Jahr 2014 hinaus zu finanzieren. Wir stellen fest, dass die dafür geplante Summe nicht ausreicht. Wenn Sie nicht nachlegen, wird eine ganze Generation Studierwilliger vor verschlossenen Türen stehen. Die Koalition bedient in ihrem Antrag zugleich das müde Klischee einer technologiefeindlichen Gesellschaft, die irrationalen Befindlichkeiten folgt. Erstens stelle ich das ohnehin infrage. Zweitens sind Ihre Beispiele nicht geeignet, das zu belegen. Ich bin hingegen froh, dass über die Folgen von Fracking, also die Gasgewinnung mittels Einpressung chemischer Substanzen in Gesteinsschichten, die Folgen unsicherer unterirdischer Kohlendioxidspeicherung, über Nanostoffe im Körper, über Grüne Gentechnik und ihre Folgen für die Umwelt, aber auch über die Folgen digitaler Technologien öffentlich - Pro und Contra - diskutiert wird. Hätte man sich vor 50 Jahren nicht einfach der Atomkrafteuphorie ergeben, wäre uns so manches Problem heute erspart geblieben. ({4}) Es ist nun einmal zutiefst demokratisch, dass mündige, gut informierte Menschen mitentscheiden wollen, und zwar natürlich auch darüber, welche Risikotechnologien aus ihrer Sicht vertretbar sind. Es gibt Probleme, die nicht beherrschbar sind; bei aller Hochachtung, Herr Riesenhuber, das können Sie nicht garantieren. Was wollen Sie dann weiter in dem Antrag? Sie unterstützen das Europäische Patent, und Sie setzen sich für internationale Normen und Standards ein. Sie wollen - was für eine Überraschung - die eigene Breitbandstrategie und den High-Tech-Gründerfonds II fortführen. Das alles, meine Damen und Herren, läuft längst. Wir brauchen nicht den Bundestag als Durchlauferhitzer für Ihre Anträge. ({5}) Dann wird auch noch das „grüßende Murmeltier“ aus dem Winterschlaf geholt: Die sogenannte steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung bekommen Ihre liberalen Freunde für den Wahlkampf dann noch einmal präsentiert. Damit dürfen diese ihre Klientel wieder anfüttern. Sie fordern diese Förderung, seit ich hier im Bundestag sitze. Aber der Umsetzung sind Sie genau genommen nicht einen einzigen Cent näher gekommen. Warum? Weil der ganze Laden natürlich Milliarden kostet. Da muss man erklären, woher man das Geld nimmt. Die Gefahr, die ich aufgrund der Diskussionen der vergangenen Jahre sehe, besteht darin, dass bei anderen Programmen des Bundeswirtschaftsministeriums, die sich bewährt haben, beispielsweise dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand, dann wieder gekürzt wird. Die Mittelständler haben sich eindeutig für das ZIM entschieden. Das ist ein erfolgreiches Programm und wird gut abgerufen. Solche Dinge sollte man nun wahrlich nicht infrage stellen. Kurzum: Innovationen werden in diesem Lande zuhauf entwickelt. Weder die Hochglanzbroschüre noch dieser Antrag sowie das, was danach vonseiten der Koalition und der Bundesregierung kommt, gehört jedoch dazu. Danke. ({6})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Tobias Lindner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Dr. Tobias Lindner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004217, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen wurde wieder viel und durchaus heiß und leidenschaftlich über die Energiewende in Deutschland diskutiert. Es wurden landauf, landab mehr oder weniger seriös Kosten geschätzt und anschließend vor allem die Diskussion geführt, wer es denn bezahlen soll. Eines ist klar - vielleicht sind wir uns an diesem Punkt einig -: Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist die größte Herausforderung im Bereich der Infrastruktur- und der Wirtschaftspolitik, die wir seit der Wiedervereinigung in Deutschland vor uns haben. Diese Energiewende bietet aber auch immense Chancen für unseren Wirtschaftsstandort und gerade für Innovationen durch deutsche Unternehmen. ({0}) Macht man sich dann aber einmal die Mühe und sucht in Ihrem Antrag das Wort „Energie“, findet man es an genau zwei Stellen, nämlich in einer Aufzählung zusammen mit den Herausforderungen wie Kommunikation, Sicherheitsforschung und anderen Dingen. Sucht man nach der Vokabel „Energiewende“, wird man überhaupt nicht fündig, ganz zu schweigen beispielsweise von dem Thema E-Mobilität. ({1}) Angesichts dessen frage ich mich, ob diese Koalition wirklich die Zeichen der Zeit erkannt und hiermit einen Antrag für eine zukunftsweisende Innovationspolitik vorgelegt hat. Auf diese Frage sage ich ganz klar Nein. ({2}) Vielmehr wirkt dieser Antrag auf mich als Antrag von zwei Fraktionen, die mehr oder weniger mit der Bundesregierung zu tun haben. Was Sie uns hier präsentieren, ist der Abgleich Ihres Koalitionsvertrages mit dem Regierungshandeln der letzten vier Jahre. Das, was Sie aufgeschrieben haben, ist eine Mängelliste mit unerfüllten Vorhaben. Ich frage mich, ehrlich gesagt, wie Sie diese in den letzten sechs Monaten Ihrer Regierungszeit noch angehen wollen. Ich habe daran große Zweifel. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, das hier bereits angesprochen wurde, die steuerliche Forschungsförderung, ein Thema, das vermutlich älter ist als ich vom Jahrgang 1982, ({3}) ein Thema, bei dem Sie durchaus unsere Unterstützung hätten. Auch wir Grüne sind der Auffassung, dass wir neben der Projektförderung, die durchaus vielfach geschätzt wird, als weitere Säule eine steuerliche Forschungsförderung benötigen, vor allem, weil sie unbürokratisch ist. Von einer Koalition, der eine Fraktion angehört, die immer den Bürokratieabbau auf ihre Fahnen schreibt, hätte ich durchaus erwartet, dass da in den letzten vier Jahren mehr passiert wäre. Lassen Sie mich noch eines sagen: Wenn dann das Argument kommt, wir müssten den Haushalt konsolidieren und schauen, dass Mittel vorhanden sind, dann würde ich Ihnen entgegnen, dass Haushaltspolitik auch heißt, sich zu entscheiden. Wenn ich auf der einen Seite eine Mövenpick-Steuererleichterung einführe und eine Herdprämie verteilen will, auf der anderen Seite aber kein Geld für steuerliche Forschungsförderung habe, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ist dies natürlich eine Entscheidung gegen Innovationspolitik. Dies muss man auch einmal so deutlich sagen. ({4}) Ich will einen letzten Punkt ansprechen und dabei Ihren Antrag dem Publikum ein bisschen vorstellen. Sie treffen ganz viele wünschenswerte Feststellungen, beispielsweise, dass Naturwissenschaft und Technik auch in der frühkindlichen Bildung mehr Beachtung finden müssten. Frühkindlich ist für mich die Zeit zwischen der Geburt und dem dritten Lebensjahr. Mit dieser Forderung würden Sie von uns zwar keinen Widerspruch ernten; aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Antworten bleiben Sie schuldig, und ich denke da eher an Familie Hoppenstedt, in der das Kind zum Weihnachtsfest einen Atomkraftwerksbausatz bekommt. ({5}) Ich persönlich habe Lust auf Technik. Uns macht dieser Antrag aber wenig Lust auf Ihre Innovationspolitik, sondern vielmehr Lust auf eine neue Bundesregierung, die wirklich mit Innovationen umgehen kann. Ich danke Ihnen. ({6})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Nadine Schön für die CDU/CSUFraktion. ({0})

Nadine Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004116, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lindner, ich hätte einmal Lust auf einen Antrag von Ihnen zu diesem Thema. Das wäre etwas ganz Neues, und dann würden wir auch einmal sehen, was Sie sich in puncto Innovationspolitik in unserem Land so vorstellen. Sie haben in dieser Legislaturperiode noch ein paar Monate Zeit. Vielleicht zeigen Sie uns dann auch einmal Ihre Vorschläge. ({0}) Wir wollen Innovationen stärken, wir wollen Lust auf Technik wecken. Das ist die Überschrift des Antrages, den wir heute vorlegen, und sie bringt genau auf den Punkt, worum es geht: Wir wollen Innovationen stärken, wir wollen, dass in unserem Land neue Ideen entstehen, aus denen neue Produkte werden, mit denen wir Weltmarktführer werden und die in Deutschland Arbeitsplätze schaffen und dazu beitragen, dass es uns in Zukunft noch so gut gehen wird, wie es uns heute geht. ({1}) „Made in Germany“ ist unser Erfolgslogo, unsere Marke in der Welt. Man muss sich nur einmal vorstellen, dass jeder fünfte Neuwagen weltweit ein deutsches Logo trägt, in fast jedem Maschinenpark stehen deutsche Maschinen, überall finden Sie deutsche Produkte, und vor allen Dingen sind Tausende deutscher Mittelständler mit ihren Produkten Weltmarktführer in ihrer Nische. Das fängt bei Rollen für Krankenhausbetten an und reicht bis hin zu Pistenbullies. Es gibt ganz viele kleine Nischen, in denen unsere KMU Weltmarktführer sind. Zusammen mit China sind wir Exportweltmeister, wir sind erfolgreich mit unseren innovativen Ideen und Produkten. Dies macht die Stärke unseres Landes aus. ({2}) Wir wissen so gut wie Sie, dass Erfolg keine Selbstverständlichkeit ist, sondern nur dann entsteht, wenn die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt wurden. Wir haben die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt. Wir investieren heute so viel wie noch nie in der Geschichte unseres Landes in Forschung und Entwicklung. Allein in dieser Legislaturperiode sind es 13,6 Milliarden Euro zusätzlich, mehr als doppelt so viel wie 2005. Wir haben die Hightech-Strategie, wir unterstützen Gründer, wir unterstützen wachsende Unternehmer mit den HighTech-Gründerfonds, den ERP-Fonds und jetzt ganz neu auch mit den Investitionszuschüssen für Business Angels. - So viel zum Thema, wir hätten nichts gemacht, in den letzten zwei Jahren sei nichts Neues dazugekommen. Dies ist dazugekommen, genauso wie die Aufstockung beim Mittelstandsinnovationsprogramm ZIM, für das wir mittlerweile 500 Millionen Euro ausgeben. Daher hätte ich von Ihnen auch erwartet, dass Sie dann, wenn es hier im Bundestag um innovative Themen geht, etwa beim Thema Streubesitzdividende, auch einmal mutig mit uns gehen und sich nicht enthalten. Enthaltung stelle ich mir nicht unter einer Unterstützung innovativer Unternehmen vor; da hätte ich Sie gern auch stärker an unserer Seite und an der Seite der jungen und innovativen Unternehmen in unserem Land gewusst. Da hätten Sie es wirklich beweisen können, statt immer nur zu sagen, dass Sie Unternehmen unterstützen. ({3}) Wichtig ist uns aber auch, dass wir Lust auf Technik wecken; denn wir dürfen nicht vergessen, dass Innovationen durch Menschen und nur in einem Klima entstehen, das auch Innovationen zulässt. Genau dies ist unser Anliegen. Wir brauchen die Menschen, die Innovationen schaffen, wir brauchen Fachkräfte. Allein im vergangenen Jahr haben über 100 000 Menschen in den MINT-Berufen gefehlt. Der Mangel ist nicht überall gleich, sondern nach Branchen und Regionen unterschiedlich. Doch der Fachkräftemangel wird größer - das wissen wir -, wenn es uns nicht gelingt, junge Menschen für die MINT-Berufe zu begeistern: begeistern, indem wir Neugierde wecken, indem wir junge Menschen ermutigen, den Schritt in die MINT-Berufe und vielleicht auch den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen; denn nur durch Neugierde und Mut geht es. Das ist mir noch einmal bewusst geworden, als ich vergangene Woche meine Facebook-Community - fast 5 000 Menschen - gefragt habe: Was hat diejenigen von euch, die in einem MINT-Beruf arbeiten, zu diesem MINT-Beruf gebracht? Was fasziniert euch? Was treibt euch an? In den Antworten ist dann die Rede von Neugierde, herauszufinden, warum Dinge so sind, wie sie sind. Es ist die Rede von dem Wunsch, einen kleinen Beitrag zu etwas Großem und Wichtigem zu leisten, es ist die Rede von der Freude, eigene Ideen einzubringen, vom Spaß, ein Rätsel zu lösen, neue Dinge zu versuchen, neue Wege zu gehen und Spuren auf dieser Welt zu hinterlassen. Man kann darüber spöttisch grinsen, Frau Sitte. Nadine Schön ({4}) ({5}) Ich finde, das sind junge Unternehmen, die unser Land voranbringen. Es sind Menschen, die die Neugierde mitbringen, die wir brauchen und die wir fördern müssen. ({6}) - Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie nicht über die Leute gelacht haben, die mit Neugierde und Spaß bei der Sache sind. Das freut mich sehr. Ich glaube, da sind wir wieder auf einer Linie. Wir brauchen vor allem Programme und Projekte, die diese Neugierde fördern und unterstützen. Von meinem Kollegen Professor Riesenhuber ist das „Haus der kleinen Forscher“ genannt worden. Wir brauchen aber auch Lehrer und Erzieher, die diese Lust an Technik vermitteln. Ich bin der Meinung, dass heute zu jedem Lehramtsstudium, egal ob Mathe, Biologie oder Deutsch, das Thema IT gehört. IT-Methodenkompetenz und Medienkompetenz sind die Schlüsselkompetenzen der Zukunft. Die müssen genauso selbstverständlich vermittelt werden wie Schreiben, Lesen und Rechnen. Es muss Projekte geben, die MINT-Berufe auch für Mädchen reizvoll machen. Gerade Mädchen fehlen in den technischen Bereichen. So gibt es beispielsweise Projekte wie den Girls’ Day. Im vergangenen Jahr haben über 115 000 am Girls’ Day teilgenommen. Viele sind in einem der Bereiche hängengeblieben. Das ist eine wirklich gute Sache. ({7}) Wir brauchen eine gesellschaftliche Offenheit und ein Verständnis für diese Themen. Ganz interessant sind Analysen, die zeigen, dass etwa in den Medien der USA viel mehr Technikkompetenz vermittelt wird. Es gibt eine Studie, die sagt, dass etwa die Simpsons eine Menge über Physik, Biologie und Roboter vermitteln. Das kann man teilen oder nicht. Wer die Simpsons kennt, weiß das besser. Uns in Deutschland kann das ein Vorbild sein. Auch wir brauchen mehr Technik und Naturwissenschaften in unseren Serien, vor allem auch in den Sendungen, die es gibt, wie Quarks & Co, nano, Galileo oder auch die Verleihung des Deutschen Innovationspreises. Das alles sind Sendungen, die Lust auf Technik machen. Von diesen brauchen wir viel mehr in unserem Land. Auch hier haben die Medien eine besondere Verantwortung.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Nadine Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004116, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich komme zum Schluss. - Daran sieht man, liebe Kolleginnen und Kollegen - das soll mein letzter Satz sein -, dass wir, wenn wir unsere Kräfte bündeln, wenn wir die Weichen richtig stellen - das haben wir in dieser Legislaturperiode gemacht und wollen es weiter tun -, Menschen dazu bewegen können, in die MINT-Berufe zu gehen, dass sie zu Fachkräften, Erfindern und Gründern werden. Das trägt dazu bei, dass wir auch zukünftig noch Exportweltmeister sein werden und dass die Produkte Made in Germany hier Arbeitsplätze schaffen und unsere Zukunft sichern. Dafür wollen wir arbeiten. Darauf können wir stolz sein. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun René Röspel für die SPD-Fraktion. ({0})

René Röspel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003210, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab, Herr Riesenhuber, das hätte ich mir nicht vorstellen können: Zitierfehler und fehlende Quellenangaben. Ich trage Gerhard Schröder immer an meinem Herzen, und auf der Karte, die Sie zitiert haben, steht ich zitiere -: Deutschland als Ideenfabrik durch Verdoppelung der Investitionen in Bildung, Forschung und Wissenschaft in 5 Jahren. Investitionen sind etwas anderes als Ausgaben und Haushalt. Das ist viel größer. ({0}) Wir haben es in diesen fünf Jahren nicht ganz geschafft, dieses Versprechen einzulösen. Aber nach der Muff-Ära von Kohl war es eine wirkliche Wohltat und ein Aufbruch zu mehr Bildung und mehr Wissenschaft in diesem Land. ({1}) Das Zweite: fehlende Quellenangaben. Wenn Sie diese wirklich erfolgreichen Maßnahmen „Pakt für Forschung und Innovation“ und „Exzellenzinitiative“ angeben - das ist ein Erfolg, auf den wir alle stolz sein können -, so muss ich sagen, dass das eine Idee der SPD war. ({2}) Wir haben sie durchgesetzt, und Sie führen das weiter. Das ist gut; das loben wir an jeder Stelle. Kommen wir zum Thema. Wenn Sie, Herr Kollege Riesenhuber, sich bei Ihrer Rede am Pult nicht transversal zu Ihrer Rederichtung bewegt hätten, dann wäre vielleicht deutlicher geworden, welcher Eiertanz eigentlich heute von den Koalitionsfraktionen aufgeführt wird. Denn in diesem Antrag steht eigentlich nichts wesentliches Neues, außer dass Sie die Bundesregierung auffordern, das eine oder andere Projekt fortzuführen oder auszubauen bzw. das eine oder andere Neue zu machen. Das ist eigentlich alles nicht der Rede wert. Was mich wirklich ärgert, ist ein anderer Punkt - das muss ich sagen -: Sie zeichnen ein Zerrbild mangelnder Technikoffenheit in diesem Land. ({3}) Das hat mit Realität nichts zu tun. Ich erlebe es ganz anders: Ich sehe, mit welcher Selbstverständlichkeit und Begeisterung gerade junge Menschen bis hin zu Kindern mit Technik umgehen, etwa mit Smartphones. Sie können mit all dem viel besser umgehen als ich - und ich gehöre sicher nicht zur ganz rückständigen Truppe. Dort gibt es eine große Offenheit für Technik. Das passt wirklich überhaupt nicht zu dem, was Sie hier zu vermitteln versuchen. ({4}) Ich weiß auch nicht, was Sie unter Technikfeindlichkeit verstehen. Ist es technikfeindlich, wenn man beim Fracking die kritische Frage stellt, was denn da eigentlich passiert? Ist es technikfeindlich, wenn man sich bei der Präimplantationsdiagnostik oder der Stammzellenforschung fragt, ob man die entsprechenden Technologien wirklich anwenden sollte oder ethische Fragestellungen zu beachten sind? - Ich finde, das hat mit Technikfeindlichkeit nichts zu tun; das ist ein vernünftiges Nachdenken. Es ist Ausdruck von Zukunftsorientiertheit; denn man versucht, Probleme von vornherein auszuräumen. ({5}) Das Beispiel für Technikfeindlichkeit, das Sie in Ihrem Antrag benennen, wird wirklich zum Bumerang. Sie weisen darauf hin, dass der Bereich der Pflanzengenomforschung bei BASF den Standort Deutschland verlassen hat, übrigens weil das Unternehmen in Deutschland keine Verbraucherakzeptanz für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sieht. Dann frage ich mich: Wer hat denn in dieser Zeit regiert? Warum haben Sie denn keine Initiative für mehr gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Pflanzen auf den Weg gebracht? Ich erinnere mich noch: Es gibt in diesem Bereich niemanden, der populistischer ist als Sie. Als Herr Seehofer noch hier im Bundestag Verantwortung trug und Abgeordneter war, da hatte er den Spitznamen „Horst Genhofer“, weil er viel mehr Gentechnik haben wollte. Seitdem er aber Ministerpräsident in Bayern ist und dort mitbekommt, dass die bayerischen Bauern vielleicht auch nicht so viel Gentechnik haben wollen, ist er auf einmal der „Drehhofer“ und will von Gentechnik nichts mehr wissen. Das ist Populismus; ich finde, das muss auch einmal gesagt werden. ({6}) Es hat mit Glaubwürdigkeit nichts zu tun, dass Sie viele Forderungen, etwa die Forderung nach einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung - Frau Wicklein hat es angesprochen -, erst kurz vor Toresschluss aufgestellt haben. Es ist aber ein schönes Beispiel dafür - das werden wir mit in den Wahlkampf nehmen -, wie Sie Politik verstehen. Leider geht es so nicht voran. Vielen Dank. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Innovation stärken und Lust auf Technik wecken“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12099, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/11859 anzuneh- men. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussemp- fehlung ist mit den Stimmen der beiden Regierungsfrak- tionen gegen die Stimmen von Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniela Kolbe ({0}), Ulla Burchardt, Rüdiger Veit, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen verbessern - Drucksache 17/10647 Überweisungsvorschlag:Innenausschuss ({1})- Ausschuss für Arbeit und Soziales- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung- Haushaltsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lehrkräfte von Integrationskursen stärken und den Kurszugang erweitern - Drucksache 17/11577 Überweisungsvorschlag:Innenausschuss ({2})- Ausschuss für Arbeit und Soziales- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu Protokoll zu geben. Sie sind damit einverstanden? - Dann verfahren wir so.1) Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/10647 und 17/11577 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sie sind damit einverstanden? - Dann ist die Überwei- sung so beschlossen. 1) Anlage 9 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege - Drucksache 17/12179 - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Ausund Weiterbildung in der Altenpflege - Drucksache 17/12327 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({3}) - Drucksache 17/12421 Berichterstattung:Abgeordnete Erwin RüddelPetra CroneMiriam GrußHeidrun DittrichElisabeth Scharfenberg - Bericht des Haushaltsausschusses ({4}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 17/12422 - Berichterstattung:- Abgeordnete Andreas Mattfeldt- Rolf Schwanitz- Dr. Florian Toncar- Steffen Bockhahn- Sven-Christian Kindler Auch hier ist interfraktionell vorgeschlagen, die Reden zu Protokoll zu geben. - Sie sind damit einver- standen.1) Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12421, die genannten Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/12179 sowie 17/12327 zusammenzuführen und als Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit ebenso einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für ein neues Verständnis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe - Schulsozialarbeit an allen Schulen - Drucksache 17/11870 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({5})Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({6})- Federführung strittig Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu Protokoll zu geben.2) - Sie sind damit einverstanden. Die Vorlage 17/11870 soll an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden, aber die Federführung ist strittig. Die Regierungsfraktionen wünschen Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Linke wünscht Federführung beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke, also Ausschuss für Bildung. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Entschließen Sie sich einmal, die Arme hochzunehmen. ({7}) - Das ist natürlich jetzt ein innerer Zwist, den wir heute Abend nicht mehr lösen können. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen von Linken und Grünen abgelehnt. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, also Familienausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen von Linken und Grünen angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation - Drucksache 17/10959 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({8}) - Drucksache 17/12420 - Berichterstattung:- Abgeordnete Jutta Krellmann 1) Anlage 4 2) Anlage 5 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann haben wir das so beschlossen. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Kollegen Johann Wadephul für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. ({9})

Dr. Johann Wadephul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004182, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident, vielen herzlichen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass Sie zu dieser späten Stunde noch so zahlreich an Bord sind; denn das Gesetzgebungsvorhaben ist von einiger Bedeutung. In der deutschen Seeschifffahrt haben die Kauffahrteischiffe unter deutscher Flagge eine große wirtschaftliche Bedeutung, nicht nur für die Seehäfen - dort natürlich auf besondere Art und Weise -, sondern auch für ganz Deutschland, Herr Präsident, für Schwaben genauso wie für Berlin. Deswegen ist es gut, dass dieses Thema hier aufmerksam verfolgt wird. Wir schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation. Wir setzen das deutsche Seemannsgesetz von 1957, das bislang die Lebensund Arbeitsbedingungen an Bord von Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge nur lückenhaft geregelt hat, außer Kraft. Es war schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäß. Es ging von der Vorstellung aus, dass die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe regelmäßig in deutsche Häfen zurückkehren. Das entspricht heute nicht mehr der Wirklichkeit. Wir schaffen Regelungen für insgesamt 1,2 Millionen Seeleute auf 65 000 internationalen Handelsschiffen. Deutschland schafft die Voraussetzungen dafür, dass weltweit verbindliche Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen eingehalten werden müssen, und trägt damit - das sollte allen am Herzen liegen - zu einem fairen Welthandel bei, der insbesondere die Arbeitsbedingungen und die sozialen Bedingungen der Seeleute im Blick hat; ein Thema, das Sie von der Backbordseite dieses Hauses heute mehrfach insofern interessiert hat, als es um die Landratten ging, also um diejenigen, die an Land arbeiten. Wir schaffen Arbeitsbedingungen und soziale Bedingungen, sozusagen Mindestarbeitsbedingungen, in einem Umfang, wie Sie sie sich heute für die gesamte arbeitende Bevölkerung gewünscht haben. Deswegen kann ich Sie nur herzlich auffordern, diesem Gesetzgebungsvorhaben zuzustimmen und sich nicht nur zu enthalten. ({0}) Wie wird das umgesetzt? Die primäre Verantwortung liegt bei den Flaggenstaaten, also bei Deutschland für die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe. Daneben kontrollieren die Hafenstaaten Schiffe unter fremder Flagge, die ihre Häfen anlaufen. Das nennt man Hafenstaatkontrolle. Sie sorgt dafür, dass weltweit darauf geachtet wird, dass das internationale Seerechtsübereinkommen eingehalten wird und angemessene Lebensund Arbeitsbedingungen überall auf See gelten. Umgesetzt wird dies insbesondere dadurch, dass ein Seearbeitszeugnis als weltweit gültiges Dokument eingeführt wird. Dies ist gegenüber allen Hafenstaatsinspekteuren der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die grundlegenden Regelungen des ILO-Übereinkommens umgesetzt worden sind und auf diesem Schiff eingehalten werden. Das ist eine wichtige Sache. Deswegen ist unser Gesetz so wichtig. Die deutschen Schiffe können jetzt entsprechend zertifiziert werden. Ansonsten drohte ihnen nämlich sehr kurzfristig die Gefahr, dass sie an den Haken gelegt werden, wenn sie in einen fremden Hafen einlaufen und das entsprechende Zertifikat nicht haben. All das, was wir hier erarbeitet haben, gilt für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ich, Herr Staatssekretär, sehr herzlich für den Entwurf danke. Wir als Koalitionsfraktionen haben Änderungsanträge vorgesehen, auf die ich gleich noch ganz kurz zu sprechen kommen werde. Das ist in ausführlichen Gesprächen mit den Sozialpartnern vereinbart worden. An dieser Stelle muss man dem Verband Deutscher Reeder ebenso danken wie der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die sich mit ihrer Sparte Seeschifffahrt intensiv an den Diskussionen beteiligt haben. Die Sozialpartner sind mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsvorschlägen, die die Koalitionsfraktionen heute vorlegen, einverstanden. Ich glaube, das ist ein Beispiel gelebter Sozialpartnerschaft, das sich sehen lassen kann und auf das wir stolz sind. Wir zollen den Tarifparteien dafür Dank und Anerkennung. ({1}) Die Änderungen, auf die ich kurz zu sprechen kommen möchte, betreffen zum einen die sogenannten Errichterschiffe im Offshorebereich. Dies ist ein weiterer Ausdruck der Energiewende. Mittlerweile werden zahlreiche Windkraftanlagen auf hoher See errichtet. Dazu braucht man einerseits natürlich seemännisches Personal, das mit Schiffen hinausfährt, andererseits aber auch Baupersonal, das die Gründung und Errichtung dieser Windkraftanlagen vornimmt. Wir haben abweichend vom Gesetzentwurf vorgeschlagen, dieses Personal voneinander zu trennen. Wir wollen die Regelung nicht an die Zeit des Einsatzes knüpfen, sondern an die Tätigkeit, die verrichtet wird. Das heißt, das nautische Personal fällt unter dieses Seearbeitsgesetz, und das Baupersonal fällt unter die Regelungen, die wir schon haben, vom Baurecht über das Tarifvertragsrecht bis hin zu rentengesetzlichen Regelungen. Eine Frage, die auch die Oppositionsfraktionen beschäftigt hat, ist die Frage der Reederhaftung. Wir fassen die Reederhaftung durch unseren Änderungsantrag nochmals klarer. Der Reeder ist auch gegenüber solchen Arbeitnehmern für die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Seearbeitsgesetz verantwortlich, die mit einem vom Reeder beauftragten anderen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Wir haben heute an anderer Stelle über Werkverträge und die Problematiken, die daraus resultieren können, gesprochen. Für den Seebereich ist das - das kann man hier einmal sagen komplett geregelt. Es gibt eine eindeutige Zuständigkeit des Reeders für alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verbindlichkeiten aus dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis. Dafür haftet der Reeder. Zu den Diskussionen im Ausschuss möchte ich Folgendes sagen, Herr Kollege Juratovic: Das ist umfassend geregelt. Wir haben das juristisch nachprüfen lassen. Das ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier kann sich kein Reeder aus der Verantwortung stehlen. Er haftet. Dazu kann man ganz kurz sagen: Das ist gut so. Wir schlagen gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung Änderungen hinsichtlich der Arbeitszeitvorschriften vor. Der Grund dafür ist, dass wir aus der Praxis gehört haben, dass die bisherigen Regelungen - das ist eine verschränkte Regelung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten - nicht unbedingt praxisgerecht sind. Die Bundesregierung ist mit den Regelungen, die sie hier vorgelegt hat, auch über die Notwendigkeiten des internationalen Seerechtsübereinkommens hinausgegangen. Deswegen haben wir uns in der Lage gesehen, hierbei zu Liberalisierungen zu kommen. Einerseits stellen wir in den §§ 43 und 44 des Gesetzes klar, dass der Acht-Stunden-Arbeitstag der Regelfall ist. Das ist ernst gemeint. ({2}) Aber Ausnahmen davon sind möglich. Zweitens. Die bisherige Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit von 72 Stunden und die vorgesehenen Ausnahmeregelungen werden grundsätzlich beibehalten. Zusätzlich haben wir genau definiert, unter welchen Voraussetzungen diese Höchstgrenze ausnahmsweise auf bis zu 91 Wochenstunden ausgedehnt werden kann. Das soll erstens der Fall sein, wenn ein Schiff in enger Hafenfolge fährt. Wir haben dabei jetzt klar definiert, was eine Hafenfolge ist. Denn man könnte darüber diskutieren, was das genau ist. Das ist die Reisedauer zwischen zwei Lotsenversetzpunkten der jeweils angelaufenen Hafenreviere. Diese Zeit soll weniger als 36 Stunden betragen. Dann liegt eine enge Hafenfolge vor. Das Zweite ist, dass wir bei den Mindestruhezeiten eine Tariföffnungsklausel vorgesehen haben, die umfangreich ist. Bisher galt sie nur für die Berger und Schlepper. Jetzt gilt sie für alle Schiffe. Das hat den schlichten Grund, dass es immer wieder die Notwendigkeit gibt, an einzelnen Schiffen länger zu arbeiten, um die Ruhezeiten in Einzelfällen und unter ganz bestimmten Kautelen zu verkürzen. Dies sollen die Tarifvertragsparteien regeln, aber sie können es jetzt auch regeln. Ich denke etwa an Problematiken, wie wir sie, Herr Kollege Liebing, im schleswig-holsteinischen Wattenmeer und an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste haben, wo insbesondere im Sommer ein umfangreicher Fährverkehr zu den Inseln und Halligen stattfindet. Dort wäre es auch von den Seeleuten überhaupt nicht gewünscht, so enge Vorschriften zu haben. Vielmehr interessieren sie sich dafür, dass wirtschaftlich gefahren werden kann. Sie wollen selbst möglichst viel arbeiten. Das ist eine überschaubare Zeit. Das gilt nur für die Sommersaison. Nur so lange sind in diesem Umfang Fahrten vorgesehen und nur so lange sind auch Mitfahrerinnen und Mitfahrer, die dort in aller Regel Urlaub machen, da. Aber für solche Fährschiffe brauchen wir entsprechende Möglichkeiten. Es war der Wunsch der Reeder, dass wir hier noch einmal darüber nachdenken. Das hat auch die ausdrückliche Zustimmung der Gewerkschaft Verdi gefunden. Das möchte ich abschließend sagen: Wir haben Fragen des sozialen Schutzes und des Gesundheitsschutzes bei der Formulierung dieses Gesetzentwurfs und seiner Änderungsanträge sehr ernst genommen. Wir haben die Zustimmung der Sozialpartner zum Gesetz und zu allen Änderungsanträgen. Deswegen kann ich die Opposition an dieser Stelle nur auffordern, sich auch einen Ruck zu geben und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. ({3}) Er schafft für alle Seeleute klare Voraussetzungen und eine gute soziale Absicherung. Gleichzeitig sichert er die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Josip Juratovic für die SPD-Fraktion. ({0})

Josip Juratovic (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003782, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen Seemannsliedern werden die Bedingungen auf See besungen. Im Shanty „Rolling home“ beschweren sich Matrosen, dass der Kapitän ihnen keine freien Tage lässt. ({0}) Die Seemannslieder zeigen, dass es wichtig ist, mit guten Gesetzen für faire Arbeitsbedingungen auf See zu sorgen. Denn die Arbeit auf Schiffen ist etwas Besonderes - das sehe ich auch auf den Schiffen, die in meinem Wahlkreis auf dem Neckar fahren -: die langen Fahrten, das gesamte Leben auf den Schiffen und oft unvorhergesehene Ereignisse. Daher hat die Internationale Arbeitsorganisation mit dem Seearbeitsübereinkommen aus dem Jahr 2006 die Grundlage dafür geschaffen, dass weltweit auf See gute Arbeitsbedingungen herrschen. Leider hat die Bundesregierung sehr lange gebraucht, dieses ILO-Übereinkommen umzusetzen. Seit der schwarz-gelben Regierung 2009 wurde das hier immer wieder verzögert. In Antworten auf eine Kleine Anfrage der SPD sowie auf schriftliche Fragen wurden immer wieder Termine für den Gesetzentwurf genannt. Die Termine verstrichen, ohne dass etwas geschah. Im Oktober 2012 wurde dann endlich das Seearbeitsgesetz, mit dem das ILO-Übereinkommen umgesetzt wird, in den Bundestag eingebracht. Besser spät als nie, dachte ich damals. ({1}) Doch leider beinhaltet der Gesetzentwurf der Bundesregierung trotz der langen Bearbeitungszeit eine Reihe von Fehlentscheidungen. Wir Sozialdemokraten hatten daher im Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Änderungsantrag eingebracht, durch den diese Fehlentscheidungen korrigiert werden sollten. ({2}) Leider wurde dieser Änderungsantrag von Union und FDP abgelehnt. Auch Union und FDP haben am Dienstag in letzter Minute um 19 Uhr einen zehnseitigen Änderungsantrag eingebracht, über den wir im Ausschuss am Mittwoch um 10 Uhr abgestimmt haben. Es ist unmöglich, über Nacht zehn Seiten juristische Änderungen im Detail nachzuvollziehen. Im Sinne einer sinnvollen und kollegialen parlamentarischen Arbeit, an der alle mitwirken können, bitte ich Sie: Arbeiten Sie nicht mehr auf den letzten Drücker, und überlegen Sie sich früher, was Sie machen möchten. ({3}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versäumen Sie, dass das deutsche Seearbeitsgesetz ein Gesetz wird, das den Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens und der ILO-Verfassung entspricht. Dem Seearbeitsübereinkommen widerspricht der Gesetzentwurf nach wie vor bei der Reederhaftung, auch wenn Sie hier in letzter Minute vermeintlich korrigiert haben. Bisher ist es so, dass der Reeder dafür haftet, wenn die Heuer nicht bezahlt wird, auch wenn die Seeleute über eine Bemannungsagentur auf dem Schiff arbeiten. Das ist im Prinzip wie eine sinnvolle Generalunternehmerhaftung. Die komplett unverständliche Idee aus dem Arbeits- und Sozialministerium war, dass der Reeder nicht mehr komplett haftet, sondern nur noch als Bürge. Auch der Änderungsantrag von Union und FDP bleibt bei dieser abenteuerlichen Bürgenkonstruktion. Diese Regelung ist so unverständlich, dass sie im Ausland kein Mensch versteht. ({4}) Zudem besagt die ILO-Verfassung, dass es durch die Umsetzung von ILO-Übereinkommen nicht zu einer Schlechterstellung im Vergleich zu der davor geltenden nationalen Regelung kommen darf. Das ist jedoch bei der Bürgenhaftung der Fall. Die ILO hatte vorab unter der Hand verlauten lassen, dass sie in der Bürgenhaftung einen Verstoß gegen das Seearbeitsübereinkommen sieht und eine Normenüberprüfung aus Deutschland bei der ILO Erfolg hätte. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die jetzige Bürgenkonstruktion vor der ILO keinen Bestand haben wird, da sie dem Seearbeitsübereinkommen widerspricht. Ein weiterer kritischer Punkt des Gesetzentwurfs sind die Höchstarbeitszeiten der Seeleute. Zwar ist zu begrüßen, dass die Regelungen in § 48 nun so bleiben, wie sie bisher tariflich und gesetzlich vereinbart sind, aber im neuen § 49 werden detaillierte Vorgaben gemacht, wie eine tarifliche Regelung zu den Arbeitszeiten aussehen soll. Heimlich will man durch diesen Paragrafen also eine Verlängerung der Regelarbeitszeit auf mehr als 13 Stunden am Tag umsetzen. Nicht nur im Cockpit, auch an Bord ist die Übermüdung von Seeleuten gefährlich. ({5}) Die Höchstarbeitszeiten dürfen daher nicht durch die Hintertür heraufgesetzt werden. Wir Sozialdemokraten fordern darüber hinaus, dass die Seemannsmissionen, die im Gesetzentwurf erwähnt werden und wichtige Aufgaben bei der Betreuung der Seeleute durch Sozialeinrichtungen übernehmen, auch finanziell vom Bund gefördert werden müssen. ({6}) Wenn die Seemannsmissionen eine im Gesetz festgeschriebene Aufgabe übernehmen, muss sich das auch so niederschlagen. In der Anhörung zum Seearbeitsgesetz im November 2012 hatte ein Vertreter der CDU gefragt, an welcher Stelle denn die finanzielle Unterstützung der Seemannsmissionen besser werden müsse. Der Vertreter der Seemannsmissionen antwortete unmissverständlich, dass sie überall besser werden müsse, denn bisher erhalten sie gar kein Geld. Das ist eine eindeutige Aussage: Hier besteht Handlungsbedarf. ({7}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, so sehr ich es begrüße, dass wir heute endlich das ILO-Seearbeitsübereinkommen in nationales Recht umsetzen, so sehr bedaure ich, dass wir Sozialdemokraten dem Gesetzentwurf aus den genannten Gründen, insbesondere was die Reederhaftung betrifft, nicht zustimmen können. Die Kritikpunkte, die die Seeleute aus der Praxis bei der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales angeführt haben, wurden viel zu wenig berücksichtigt. Das Wichtigste bei einem Gesetz zu den Arbeitsbedingungen auf See ist, die Menschen, die praktisch damit zu tun haben, und auch die zuständigen Gewerkschaften, besonders Verdi, zu beteiligen und ihre Erfahrungen ins Gesetz aufzunehmen. Denn nur wenn das Gesetz gut für die Praxis ist, gehören Klagen über schlechte Arbeitsbedingungen auf See, wie ich sie eingangs aus einem Seemannslied zitiert habe, der Vergangenheit an. ({8}) Da wir Sozialdemokraten die Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens insgesamt begrüßen, wir den Gesetzentwurf an einigen Stellen jedoch kritisch sehen, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({9})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Der Kollege Heinrich Kolb hat seine Rede zur Proto- koll gegeben.1) Damit hat jetzt Herbert Behrens für die Fraktion Die Linke das Wort. ({0})

Herbert Behrens (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004007, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Achtern rausgesegelt“ sagt man zu einem Seemann, der zu spät zu seinem Schiff kommt. Bei der Ratifizierung der Maritime Labour Convention, MLC, steht die Bundesregierung genauso da wie der Seemann, der sein Schiff nur noch von hinten sieht. ({0}) Das 2006 von der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO, beschlossene Übereinkommen war im August letzten Jahres von 30 Staaten mit einem Anteil von einem Drittel der Welttonnage angenommen worden. Es tritt damit genau ein Jahr später, nämlich am 20. August 2013, international in Kraft. Mit dabei sind viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es fehlt die Bundesrepublik Deutschland. Erst heute legt uns die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bundesrepublik das Übereinkommen ratifizieren kann. Es tritt damit erst ein Jahr später, das heißt 2014, auf nationaler Ebene in Kraft. Das wiederum bedeutet, dass die Bundesregierung bis dahin keine MLC-Zertifikate ausstellen darf. Die Schiffe unter deutscher Flagge müssen während dieser Zeit mit verschärften Kontrollen rechnen; wir haben es eingangs schon gehört. Sieben Jahre brauchte die Bundesrepublik, um die MLC ratifizieren zu können. Die Gewerkschaft Verdi wirft der Bundesregierung vor, Schiffe unter deutscher Flagge in schwieriges Gewässer manövriert zu haben. Die Bundesregierung versteht die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen einfach nicht, auch nicht die der Menschen auf See. ({1}) Bis gestern hatten die Koalitionsfraktionen nicht einmal Antworten auf zentrale Fragen der Seeleute, die spätestens seit der Anhörung vor drei Monaten bekannt sind, zum Beispiel auf die Fragen, an wen sich ein Seemann eigentlich wenden muss, wenn die Heuer nicht gezahlt wird, oder welche Rechte die Tarifvertragsparteien in Sachen Arbeitszeiten haben. Schauen Sie sich beispielsweise an, was Sie in Ihrem Änderungsantrag dazu geschrieben haben, was ein Reeder im Sinne des Gesetzes ist - ich kann das aufgrund meiner kurzen Redezeit nicht zitieren -: Aus zwei Absätzen haben Sie fünf gemacht. Das ist gut für Juristen; aber das ist, glaube ich, schlecht für diejenigen, die unter den Bedingungen dieses Gesetzes arbeiten sollen. Das ist eine echte Verschlimmbesserung. Ein anderes Beispiel. Bestehende günstigere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte dürfen nicht verschlechtert werden; so bestimmt es zumindest das Seearbeitsübereinkommen der IAO. Die Bundesregierung aber mischt sich in die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien munter ein. Bisher ist die Arbeitszeit auch für Seeleute im Tarifvertrag geregelt. In besonderen Fällen ist es erlaubt, länger zu arbeiten. Es ist gut so, dass die Tarifvertragsparteien darüber verhandeln. Sie wissen Bescheid, worüber sie reden, und können entsprechende Regelungen finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Oppositionsfraktionen sind da eindeutig besser. Wir haben die Knackpunkte in diesem Gesetzentwurf erkannt. ({2}) Deshalb haben wir Änderungsanträge vorgelegt, mit denen man die gröbsten Fehler hätte korrigieren können. Die Fragen der Arbeitszeiten und der Tarifautonomie sowie der sozialen Bedingungen auf See hätten klar, besser und übersichtlicher geregelt werden können. Aber die Koalitionsfraktionen lehnen diese Vereinfachungen und Verbesserungen ab. Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, Ihre Politik im Bereich der Seeschifffahrt steht im Gegensatz zu den großen Worten, mit denen Sie vorgeben, den maritimen Standort Deutschland stärken zu wollen. Noch immer sehen Sie tatenlos zu, wenn ein Schiff nach dem anderen ausgeflaggt wird, wenn die Besatzungen aus dem deutschen Tarifsystem herausgedrängt werden. Heute fahren 17 Prozent weniger Frachtschiffe unter deutscher Flagge als noch vor einem halben Jahr. Sie spannen einen Schutzschirm über den Reedern auf: Sie schenken ihnen die Lohnsteuer, Sie zahlen Subventionen für Ausbildung und Sozialabgaben; gleichzeitig verzichten Sie auf eine ordentliche Besteuerung der Gewinne. Eigentlich sollte es dadurch zu mehr Rückflaggungen kommen. Was passiert? Das Gegenteil. Anstatt daraus zu lernen, dass ein Gesetzgeber dort ordnen muss, wo ein Arbeitsmarkt in Unordnung gerät, versuchen Sie, die Rechte der Mannschaften mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation noch einmal zu beschneiden und die wirtschaftlich Mächtigen zu begünstigen. Ich finde, das ist stramme Klientelpolitik. Diese Politik muss beendet werden. ({3})1) Anlage 6

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Letzte Rednerin ist Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Beate Müller-Gemmeke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004117, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne nicht mit einem Seemannslied, ({0}) dafür aber mit formaler Kritik. Wir verabschieden heute einen Gesetzentwurf von 128 Seiten. Nach vielfältiger Kritik in der öffentlichen Anhörung standen im Ausschuss gestern seitenweise Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung. Es ist natürlich gut, wenn ein Gesetzentwurf verbessert wird - keine Frage -; aber diese Änderungsanträge sind erst am Abend vor der Ausschusssitzung bei uns eingegangen. In solch einem Verfahren können wir schlichtweg keine gute Oppositionsarbeit leisten. Deswegen muss ich einmal sagen: Das ist schlechter Stil, und das nervt mich. Ich kritisiere dieses parlamentarische Verfahren vor allem vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens extrem lange verschleppt wurde, und zwar sieben Jahre. Im August tritt das Übereinkommen jetzt in Kraft. Für deutsche Schiffe gilt es aber erst in einem Jahr. In der Folge werden Seeleute auf deutschen Schiffen viele Monate lang Nachteile erfahren. Die Untätigkeit der Bundesregierung kann man also nur kritisieren. Der Gesetzentwurf kommt zu spät, und dafür trägt die Bundesregierung die Verantwortung. Inhaltlich bringt der Gesetzentwurf Verbesserungen für die Seeleute - keine Frage -; allerdings gibt es immer noch Passagen, die wir als problematisch ansehen. Erstens: die Haftungsfrage. Nach dem ILO-Entwurf ist der Reeder für alle Forderungen der Seeleute uneingeschränkt haftbar, auch wenn das Personal über Bemannungsagenturen eingestellt wird. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf trat der Reeder nur noch als Bürge auf. Damit wurde die Haftungsfrage sehr verändert und vor allem verkompliziert, zulasten der Seeleute. Das fanden wir problematisch; deswegen haben wir im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Mittlerweile wurde die Haftungsregelung zwar verbessert; die Regierungsfraktionen haben aber nicht die klare und eindeutige Regelung aus dem ILO-Übereinkommen übernommen. Im Gegenteil, jetzt gibt es in § 4 fünf Absätze, mit denen die Haftungsfrage geklärt wird. Das ist unnötig und viel zu kompliziert. Ein Absatz hätte gereicht, um die Pflichten der Reeder festzustellen. ({1}) Insbesondere ausländische Seeleute sind auf eine einfache und verständliche Regelung angewiesen, damit sie durchsetzen können, was ihnen zusteht. Aus unserer Sicht ist die Haftungsfrage also immer noch nicht optimal gelöst. Zweitens: die Arbeitszeit. Auch zu diesem Punkt haben wir im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden. Laut ILO-Übereinkommen kann die Arbeitszeit tariflich erhöht werden. Was macht die Bundesregierung? Sie erhöht die ohnehin schon langen Arbeitszeiten gesetzlich. Das verstößt gegen das Schlechterstellungsverbot der ILO-Verfassung, vor allem aber ist es ein Eingriff in die Tarifautonomie. In den Reden heißt es immer, die Tarifautonomie sei für die Koalitionsfraktionen ein hohes Gut. Hier hätten sie es beweisen können. Für uns ist diese Regelung nicht akzeptabel. ({2}) Wir üben also Kritik und sehen Verbesserungsbedarf in der Umsetzung. Vor allem ergeben die deutschen Sonderregelungen meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn; denn die ILO-Übereinkommen haben die Besonderheit, dass Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Regierungen an einem Strang ziehen. Warum also kann das Übereinkommen in Deutschland nicht eins zu eins umgesetzt werden? Trotz unserer Kritik werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen - aber wir werden uns enthalten -; denn das ILO-Übereinkommen ist insgesamt ein wichtiger Schritt, damit die weltweit 1,2 Millionen Seeleute bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten. Das ILO-Übereinkommen bedeutet auch Wertschätzung für die Seeleute. Deshalb hätten wir uns auch eine schnellere und eine bessere Umsetzung unter Wahrung der Tarifautonomie gewünscht - und übrigens auch einen etwas attraktiveren Debattenplatz. Vielen Dank. ({3})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umset- zung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Interna- tionalen Arbeitsorganisation. Der Ausschuss für Arbeit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 17/12420, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/10959 in der Ausschussfassung anzu- nehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand- zeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der drei Opposi- tionsfraktionen angenommen.1) 1) Erklärung nach § 31 GO Anlage 3 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zum Zusatzpunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck ({0}), Marieluise Beck ({1}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsequent vorangehen für eine atomwaffenfreie Welt - Drucksache 17/9983 Überweisungsvorschlag:Auswärtiger Ausschuss ({2}) - Verteidigungsausschuss- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Interfraktionell ist vorgeschlagen, die Reden zu die- sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben.1) - Sie sind damit einverstanden. Dann kommen wir zur Überweisung. Der Vorschlag lautet, die Drucksache 17/9983 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. - Sie sind damit einverstanden. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente ({3}) - Drucksache 17/12295 Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss ({4}) - Rechtsausschuss- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Auch hier ist vereinbart, die Reden zu Protokoll zu geben. - Sie sind damit einverstanden.2) Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12295 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ({5}) - Drucksache 17/9219 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ({6}) - Drucksache 17/12396 - Berichterstattung:- Abgeordnete Michael Frieser- Kirsten Lühmann- Manuel Höferlin- Jan Korte- Auch hier ist vereinbart, die Reden zu Protokoll zu geben.3) - Sie sind einverstanden. Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Innenaus- schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12396, den Gesetzentwurf der Bundesre- gierung auf Drucksache 17/9219 in der Ausschussfas- sung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz- entwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltun- gen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zu- stimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkte 23 a und 23 b: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Sonja Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes - Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung - Drucksache 17/12374 Überweisungsvorschlag:Rechtsausschuss ({7}) - Innenausschuss- Ausschuss für Gesundheit- Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ({8}) - Drucksache 17/1217 Überweisungsvorschlag:Rechtsausschuss ({9}) - Innenausschuss- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- Ausschuss für Gesundheit- Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. 1) Anlage 14 2) Anlage 7 3) Anlage 8

Ute Granold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003538, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir beraten heute in erster Lesung mehrere Gesetzentwürfe zum Thema Genitalverstümmelung. Aktuellen Angaben von UNICEF zufolge gibt es weltweit über 140 Millionen beschnittene Frauen. Schätzungsweise kommen jährlich 3 Millionen Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren hinzu. Die Bundesärztekammer schätzt die Zahl der in Deutschland betroffenen Mädchen und Frauen auf 18 000, weitere 5 000 sind konkret gefährdet, hier Opfer von Genitalverstümmelungen zu werden. Die psychischen und physischen Folgen sind gravierend. Sie reichen von Depressionen, Angstzuständen, Blutungen und Infektionen bis hin zu dauerhaften Folgen wie zum Beispiel Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt. In den schlimmsten Fällen führt die Genitalverstümmelung sogar zum Tod der betroffenen Mädchen und Frauen. Aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzung - und das ist die Genitalverstümmelung zweifelsohne begrüßt die Unionsfraktion, dass sich bereits seit der vergangenen Legislaturperiode alle Fraktionen immer wieder und auch intensiv mit diesem Thema beschäftigen und zum Teil auch konkrete Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung unterbreiten. Dennoch besteht nach wie vor Erörterungsbedarf. Die derzeitige Rechtslage stellt sich wie folgt dar: Da die Genitalverstümmelung in der Regel mit einem Messer, Skalpell oder ähnlich scharfem Gegenstand durchgeführt wird, handelt es sich schon jetzt nicht nur um eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB, sondern es wird auch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB erfüllt. Sofern der Eingriff den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit zur Folge hat, ist auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB gegeben. Die Tathandlung stellt zudem gemäß § 225 StGB eine Misshandlung von Schutzbefohlenen dar, wenn das betroffene Mädchen noch keine 18 Jahre alt ist. Den Gerichten steht somit bereits heute - sowohl nach § 224 und § 226 als auch nach § 225 StGB - ein Strafrahmen mit einer Höchststrafe von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Bei einer Qualifikation nach § 225 Abs. 3 StGB - konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung - beträgt der Strafrahmen sogar 15 Jahre. Im Vergleich dazu reichen die Strafandrohungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen eigene Straftatbestände für die Genitalverstümmelung existieren, von bis zu 3 bis hin zu bis zu 14 Jahren. Teilweise sind auch Mindeststrafandrohungen von 3 bis 6 Jahren vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2004 entschieden, dass das Sorgerecht von Eltern eingeschränkt werden kann, wenn der Tochter eine Genitalverstümmelung droht. So kann das Jugendamt zum Beispiel Reisen ins Ausland verbieten. Die Unionsfraktion hat sich in der Vergangenheit ebenfalls umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt und bereits Wege eingeschlagen, um der Genitalverstümmelung in Deutschland entgegenzuwirken. So haben wir im Juni 2008 in der Großen Koalition den Antrag „Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen“ mit einem 20-Punkte-Plan verabschiedet. Darin werden eine Reihe von Maßnahmen genannt, die aus unserer Sicht erforderlich sind, um Mädchen und Frauen wirksamer vor Genitalverstümmelungen zu schützen, wie zum Beispiel die Sensibilisierung der Ärzte und Schulen oder die Stärkung von Prävention, Beratung und Opferhilfe. Im Rahmen des 2. Opferrechtsreformgesetzes wurde auf Drängen der Union § 225 StGB, bei dem es um die Misshandlung von Schutzbefohlenen geht, in die Ruhensregelung des § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB einbezogen. Die Verjährung ruht damit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers, wenn die Genitalverstümmelung zugleich den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt. Dadurch kann auch eine generalpräventive Wirkung, das heißt, Abschreckung, erzielt werden, wenn den betroffenen Eltern bewusst wird, dass ihr Kind auch im Erwachsenenalter noch die Möglichkeit hat, sich gegen das strafwürdige Unrecht zu wehren. Darüber hinaus wird durch diese Regelung auch die gefährliche und die schwere Körperverletzung einbezogen, soweit diese Tatbestände durch dieselbe Tat verwirklicht werden, durch die § 225 StGB erfüllt wird, das heißt, wenn zumindest ein an der Tat Beteiligter bzw. eine Beteiligte zugleich den Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt. Dies dürfte so gut wie immer der Fall sein; denn in der Praxis erfolgt die Genitalverstümmelung meist mit Wissen und unter Duldung eines Elternteils. Obwohl die Eltern nicht selbst unmittelbar an der Körperverletzung mitwirken, machen sie sich damit zumindest einer Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar. Zusätzlich zu den Eltern werden davon aber auch die Personen, die die Genitalverstümmelung unmittelbar durchführen, wie zum Beispiel die traditionelle Beschneiderin oder medizinische Kräfte, erfasst. Aktuell stehen heute zur Diskussion: ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der für die Genitalverstümmelung einen eigenen Straftatbestand - § 226 a StGB-E schaffen will, und ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der die Hochstufung der Genitalverstümmelung zum Verbrechen vorsieht. Beide Gesetzentwürfe sehen darüber hinaus die Aufnahme der Genitalverstümmelung in den Katalog des § 5 StGB vor. Dieser benennt Straftaten, die im Ausland begangen werden und bei denen das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts gilt. Dadurch könnten auch die sogenannten FerienbeschneiZu Protokoll gegebene Reden dungen erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen die Eltern ihre Tochter ins Ausland, in der Regel in ihr Herkunftsland, verbringen, um dort die Verstümmelung durchführen zu lassen. Diese Konstellationen werden aber bereits heute vom geltenden Strafrecht erfasst, sofern den Eltern Vorbereitungshandlungen in Deutschland, wie zum Beispiel das Verbringen der Tochter ins Ausland, zur Last gelegt werden können. Ebenso machen sich die Eltern, die in Deutschland verbleiben und nichts gegen die Verstümmelung unternehmen, wegen Unterlassens strafbar. Handeln die Eltern nur als Anstifter oder Gehilfen, genügt deren entsprechende Tätigkeit in Deutschland ebenfalls, um einen inländischen Tatort zu begründen, und zwar unabhängig davon, ob die Genitalverstümmelung selbst im Ausland mit Strafe bedroht ist. Selbst wenn eine reine Auslandstat vorliegt, das heißt, wenn keinerlei Mitwirkungshandlung im Inland vorgenommen wird, zum Beispiel wenn die Tochter alleine ins Ausland fährt und dort ohne Wissen der Eltern eine Genitalverstümmelung durchgeführt wird, kann unter den Voraussetzungen des § 7 StGB deutsches Strafrecht zur Anwendung kommen. Allerdings bestehen hier häufig Beweiserhebungs- und Rechtshilfeschwierigkeiten. Die Bandbreite der zur Beratung anstehenden Vorschläge zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung der Strafbarkeit der Genitalverstümmelung eingehend erörtert werden muss. Dies gilt umso mehr, als sich einige Regelungspunkte der Entwürfe schon jetzt als problematisch erweisen. So ergab eine Anhörung im Familienausschuss im Jahre 2007, dass sich eine Strafverschärfung auch negativ auswirken kann. Die Ausgestaltung der Genitalverstümmelung als Unterfall der schweren Körperverletzung hätte zum Beispiel zur Folge, dass die Mindeststrafandrohung 3 Jahre betragen würde, da die Genitalverstümmelung in der Regel absichtlich oder wissentlich erfolgt. Dies würde dazu führen, dass die Täter, bei denen es sich meist um nahe Familienangehörige handelt, regelmäßig abgeschoben würden; denn nach den einschlägigen ausländerrechtlichen Vorschriften hat die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren die zwingende Ausweisung gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz zur Folge. Dies wiederum könnte die Opfer von einer Anzeige abhalten, was auch bei der gerade erwähnten Anhörung bestätigt wurde. Eine Erhöhung des Strafrahmens würde dadurch auch nicht erreicht werden, da die gefährliche ebenso wie die schwere Körperverletzung eine Höchststrafe von 10 Jahren vorsieht. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist, wie bereits ausgeführt, bei einer Genitalverstümmelung in der Regel immer erfüllt. Eine Alternative hierzu wäre die Einführung eines eigenen Straftatbestandes, der eine Mindeststrafe von weniger als 3 Jahren vorsieht, wie es im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgeschlagen wird. Hier ist jedoch zu bedenken, dass es auch andere Fälle der gefährlichen Körperverletzung gibt, die einen spezifischen Unrechtsgehalt aufweisen, zum Beispiel politisch oder religiös motivierte Taten, für die es keine eigenständige Regelung gibt. Konsequenterweise müsste dann auch für diese Fälle ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Diese Lösung wäre daher aus systematischen Gründen problematisch. Außerdem besteht auch bei der in diesem Entwurf vorgesehenen Strafandrohung von 2 bis 15 Jahren die Gefahr, dass die Gerichte dennoch auf eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren erkennen, was wiederum zu den bereits genannten ausländerrechtlichen Problemen führen würde. Dies sollte mit diesem Entwurf aber gerade vermieden werden. Hinzu kommt, dass gegen die im Entwurf des Bundesrates gewählte Formulierung der „äußeren Genitalien“ Bedenken bestehen, da davon nicht alle Formen der Genitalverstümmelung erfasst werden. Hier ist eine offene Formulierung, die alle Formen erfasst, erforderlich. Ebenso lässt der Begriff „Frau“ Zweifel aufkommen, ob auch weibliche Kinder von dem Straftatbestand geschützt sind. Die Betroffenen der Genitalverstümmelung sind aber gerade Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Wie Sie sehen, ist es aufgrund der Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten erforderlich, dass wir alle Ansätze noch einmal gemeinsam beraten. Schließlich wollen wir eine Lösung finden, die den Opfern wirklich hilft und nicht kontraproduktiv wirkt. Wir werden daher alle Vorschläge aufgreifen und in den weiteren Beratungen umfassend diskutieren. Ich bin mir sicher, dass wir dann zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Sonja Steffen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004164, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Schon 1998 hat der Deutsche Bundestag in einem Beschluss festgestellt, dass die Genitalverstümmelung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellt. Die irreversible Schädigung der körperlichen Unversehrtheit von Frauen und Mädchen sei nicht mit kulturellen oder religiösen Traditionen zu rechtfertigen. Die psychischen und körperlichen Schäden sind meist erheblich. Die Lebensqualität der Frauen wird drastisch eingeschränkt: von akuten körperlichen Komplikationen bis hin zu langfristigen psychischen Folgen und dauerhaften körperlichen Schäden, die sogar zum Tod führen können. Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen genau betroffen sind, weiß niemand so genau. Die Zahlen schwanken zwischen 18 000 und 30 000. Weitere 4 000 bis 5 000 Mädchen sind bei uns potenziell von der Durchführung einer Genitalverstümmelung bedroht. Schon oft haben wir im Deutschen Bundestag darüber diskutiert, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Frauen zu schützen und das Praktizieren von Zu Protokoll gegebene Reden Genitalverstümmelung weltweit einzudämmen. Neben Aufklärungskampagnen, Beratungsstellen und entwicklungspolitischen Projekten geht es hier auch immer um die Frage der Verschärfung des deutschen Strafrechts. Im Moment liegen uns dazu bereits zwei Gesetzentwürfe vor: einer vom Bundesrat, der die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren vorsieht, und einer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die explizite Aufnahme der Genitalverstümmelung in den Katalog der schweren Körperverletzungen nach § 226 Abs. 1 StGB fordert. Auf die Frage, wie sie diese beiden Möglichkeiten bewertet, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet, dass ihre Meinungsbildung hierzu noch nicht abgeschlossen sei. Wir haben immer noch die Hoffnung, dass wir diesen Prozess der Meinungsbildung noch vor Ende dieser Legislaturperiode abschließen und gemeinsam zu einer Lösung kommen können. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion eine weitere strafrechtliche Alternative herausgearbeitet, die wir inhaltlich und systematisch für einen guten Weg halten, um den Kampf gegen die Genitalverstümmelung weiter voranzubringen. Wir sind uns mit den Grünen darin einig, dass der Schutz der Frauen und Mädchen vor im Ausland durchgeführten Genitalverstümmelungen verstärkt werden muss. Gegen die Gefahr, dass der Besuch bei Verwandten in den Ferien zu einer traumatisierenden und lebenseinschränkenden Erfahrung wird, müssen wir unbedingt mit allen Mitteln angehen. Bisher ist deutsches Strafrecht aber nur anwendbar, wenn die Tat im Herkunftsland mit Strafe bedroht ist. Und leider gibt es immer noch einige Länder, insbesondere afrikanische, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird und nicht unter Strafe steht. Diese Lücke wollen wir mit der Aufnahme in den in § 5 StGB geregelten Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter schließen. Die explizite Aufnahme und Einordnung der Genitalverstümmelung in das Strafgesetzbuch ist, wie schon die letzten Debatten gezeigt haben, nicht ganz unproblematisch. Hier spielen nicht nur rechtssystematische, sondern auch aufenthaltsrechtliche Erwägungen eine Rolle. Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz führt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren zur zwingenden Ausweisung. Der Bundesrat begründet hiermit die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes; denn bei einer Aufnahme in den Katalog des § 226 Abs. 1 StGB, wie die Grünen es vorschlagen, ergäben sich aufgrund der Tatsache, dass die Genitalverstümmelung eigentlich immer absichtlich oder wissentlich herbeigeführt wird, regelmäßig Mindestfreiheitsstrafen von 3 Jahren. Nach geltendem Recht stellt die Genitalverstümmelung aufgrund des Gebrauchs eines gefährlichen Werkzeugs eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB dar und gilt wegen des Strafrahmens von 6 Monaten bis zu 10 Jahren nur als Vergehen. Erst wenn der Eingriff zum Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit führt, liegt auch eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB und damit ein Verbrechen vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir vor, die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung grundsätzlich hochzustufen. In einen neuen Abs. 3 des § 224 StGB wird die Beschneidung oder Verstümmelung der weiblichen Genitalien mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr belegt und damit vom Vergehen zum Verbrechen. Durch die explizite Benennung erreichen wir eine Signalwirkung und stärken die präventive Arbeit gegen Genitalverstümmelung. Das Verstümmeln der weiblichen Genitalien ist eine Menschenrechtsverletzung und damit für uns ein Verbrechen. Wir verhindern mit unserem Vorschlag aber, dass grundsätzlich und in jedem Fall eine zwingende Ausweisung der Eltern droht. Im Sinne des Kindeswohls muss es hier auch andere Möglichkeiten geben. Ich freue mich, dass wir im Rechtsausschuss bereits die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Thema beschlossen haben. Es wäre schön, wenn wir im Sinne der betroffenen Frauen und Mädchen möglichst bald eine gesetzliche Lösung fänden.

Dr. Marco Buschmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004023, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Als Referendar war ich bei der Staatsanwaltschaft in einem Dezernat für Sexualdelikte eingesetzt. Dort gab es Akten, vor denen mich meine Ausbilderin geschützt hat. Sie war der Überzeugung, dass diese Akten Fotos enthalten, die so furchtbar sind, dass man sie einem jungen Juristen in der Ausbildung nicht zumuten konnte. Sie spiegelten entsetzliche Taten wider, die Leib und Psyche der Opfer auf so furchtbare Weise verletzten, dass sie sich nie wieder davon erholen werden. Und die Taten, über die wir heute sprechen, gehören ohne Zweifel auch in diese Kategorie. Die weibliche Genitalverstümmelung ist daher zu Recht bereits nach geltendem Recht gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 bzw. § 226 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht. Das materielle Strafrecht stellt bereits heute unmissverständlich klar, dass es sich um schweres Unrecht handelt, das mit hohen Strafen geahndet werden kann. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage wollen die vorliegenden Anträge einige Veränderungen vornehmen, die insbesondere mit der Auslandsstrafbarkeit in Verbindung stehen. Abgestellt wird auf die Fälle sogenannter Ferienbeschneidungen im Ausland. Grundsätzlich sind auch solche Taten bereits nach geltendem Recht mit Strafe bedroht. Das gilt etwa immer dann, wenn auch in Deutschland eine Mitwirkungshandlung erfolgte, wie Zu Protokoll gegebene Reden zum Beispiel das Verbringen eines Mädchens ins Ausland. Überdies steht eine solche Auslandstat auch bereits nach bestehendem Recht in Deutschland unter Strafe, wenn die Tat auch im Ausland, wo sie begangen wurde, unter Strafe steht. Das folgt aus § 7 StGB. Diese Voraussetzungen dürften auch in vielen Fällen erfüllt sein. Jedoch bleiben die Ausnahmefälle, in denen es an einer Mitwirkungshandlung in Deutschland mangelt oder die Tat in einem Land erfolgte, in der die weibliche Genitalverstümmelung nicht mit Strafe bedroht ist. Hier müssen wir sehr genau überlegen, wie die deutschen Strafermittlungsbehörden diese Fälle aufklären sollen. Die Strafverfolgungsbehörden im Ausland werden vermutlich keine effektive Ermittlungshilfe leisten mangels Strafbarkeit vor Ort. Deutsche Ermittlungsbeamte wiederum können nicht hoheitlich im Ausland tätig werden und selbst vor Ort ermitteln. Die Frage ist also, ob die Anträge nicht Hoffnungen bei den Opfern wecken, dass das, was man ihnen angetan hat, gesühnt wird, aber in Wahrheit jeder dieser Fälle mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft enden wird. Wir sollten uns sehr genau überlegen, ob das den Opfern hilft. Ob es ihnen hilft, dass wir ihnen ein materielles Strafrecht anbieten, das die Hoffnung auf Sühne weckt, aber bei der Anzeige wahrscheinlich dazu führt, dass die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft diese Hoffnung sofort damit dämpfen müssen, da sie sich aller Voraussicht nach nie erfüllen wird. Man wird fragen dürfen, was damit gegenüber der geltenden Rechtslage gewonnen wäre. Daher bleiben nach Lektüre der Entwürfe bei mir Zweifel. Ich zweifele nicht an den guten und richtigen Motiven der Antragsteller. Ich zweifele aber, ob die Anträge wirklich etwas für die Opfer erreichen, wenn wir sie beschließen würden.

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wir bemühen uns um den richtigen Weg, eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung an Mädchen und jungen Frauen wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Genitalverstümmlung ist eine verachtenswerte Praxis, an deren Folgen Frauen ihr Leben lang leiden müssen - sie haben Schmerzen, sind seelisch beschädigt und ihres sexuellen Lustempfindens beraubt. Keine Religion und keine Kultur schreibt Genitalverstümmlung vor, kein Argument zur Rechtfertigung dieser Praxis ist akzeptabel. Deshalb ist es richtig, Mädchen und Frauen davor zu schützen und Rechtsklarheit zu schaffen, zuallererst für die Opfer, aber natürlich auch für medizinisches Personal und Strafverfolgungsbehörden. Wir sind auf der Suche nach einem Weg, die Täterinnen und Täter der Schwere der Tat angemessen bestrafen zu können. Gleichzeitig wissen wir, dass es nur sehr selten zur Anzeige und zu Verfahren kommt. In Deutschland, wo Schätzungen zufolge rund 20 000 Frauen von Genitalverstümmlung betroffen und rund 5 000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund davon bedroht sind, hat bisher kein einziges Verfahren stattgefunden. Das liegt nicht an den Lücken im Gesetz, sondern daran, dass dieses Verbrechen nur sehr selten zur Anzeige gebracht wird. Das zeigt aber, dass es notwendig ist, für das Thema zu sensibilisieren und zu ermutigen, dagegen vorzugehen. In Frankreich beispielsweise, wo es seit langem einen entsprechenden Tatbestand gibt, kam es in den letzten 30 Jahren nur zu 36 Gerichtsverfahren. Wir müssen uns also bei der Abwägung, ob wir das Strafgesetz ausweiten, um Genitalverstümmlung mit härteren Strafen ahnden zu können, auch die Frage stellen, ob diese Erweiterung des Strafrechts geradezu nur symbolischen Charakter hätte, ob nicht, anstatt auf diesen Weg zu vertrauen, mehr auf Prävention, Aufklärung, Beratung, Hilfe gesetzt werden sollte, was - darüber sind wir uns sicher einig - mehr Geld und mehr Kraft und mehr Zeit kostet als eine Änderung des Strafrechts. Das eine zu tun, heißt aber nicht, das andere zu lassen, insofern müssen wir trotzdem zugleich die Frage beantworten, ob die geltenden Regelungen im Strafgesetz ausreichend sind oder nicht. Ob das eine - die Änderung des Strafgesetzes - getan werden muss und das andere - mehr Prävention und Aufklärung - nicht unterlassen werden darf, kann heute nicht abschließend beantwortet werden. Deshalb ist es aus unserer Sicht richtig, diese Entscheidung nicht übers Knie zu brechen und abzuwägen. Abwägen heißt, sich zum Beispiel Folgendes zu vergegenwärtigen: Es ist auf der einen Seite tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass Genitalverstümmlung nur, wenn sie zum Wegfall der Fortpflanzungsfähigkeit führt - was selten der Fall ist -, als Verbrechenstatbestand ausgestaltet ist und ansonsten aber nicht als dem Verlust eines Körperglieds gleichgestelltes Unrecht nach § 226 StGB gilt. Andererseits bietet auch der bisherige Strafrahmen des § 224 StGB von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe die Möglichkeit, eine der Schuld angemessene Strafe zu verhängen. Der Strafrahmen würde ja immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren zulassen. Nach geltender Rechtslage kann eine vorsätzliche Genitalverstümmlung nur als gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB bestraft werden. Tritt in der Folge kein Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit ein, handelt es sich um keine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Dies sei, so die Verfasser des vorliegenden Entwurfes des Bundesrats, nicht angemessen; Genitalverstümmlung sollte nach ihrer Ansicht als Verbrechen und nicht als bloßes Vergehen geahndet werden. Der Vorschlag der Grünen ({0}) führt wegen der regelmäßigen Mindestfreiheitsstrafe von 3 Jahren zu aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, worauf die vorliegenden Gesetzentwürfe ebenfalls hinweisen. Dies sieht der Zu Protokoll gegebene Reden Bundesratsentwurf als nicht wünschenswert an, weil es die Opfer unter Umständen davon abhält, Anzeige gegen die Täter oder Täterinnen ({1}) zu erstatten. Wir sind der Meinung, dass die Folge einer Abschiebung nach einer Verurteilung wegen Genitalverstümmlung ausgeschlossen werden muss. Auch im Hinblick auf das Opfer ist eine Ausweisung der Eltern zu verhindern. Diese würde regelmäßig zu einer Verschlechterung der Situation des zum Opfer gewordenen Kindes führen und kontraproduktiv wirken, wie auch die SPD in ihrem Gesetzentwurf zu Recht feststellt. Diese Gefahr besteht, wenn auch eingeschränkter, beim Vorschlag des Bundesrats ebenfalls. Die im Rechtsausschuss geplante Anhörung ist abzuwarten; sie wird hoffentlich alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge umfassend zutage bringen. Wir sind aber vor allem der Überzeugung, dass die Diskussion zu diesem Thema nicht nur auf strafrechtliche Aspekte reduziert werden darf. Unser Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, alle Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, um Genitalverstümmlungen zu verhindern, und zwar nicht nur hierzulande, sondern auch in jenen Ländern, wo bis zu 90 Prozent aller Frauen davon betroffen sind. Mehr Aufklärung, mehr Beratung, mehr Entwicklungshilfe!

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Es wäre wirklich ein schwerer Fehler, die Existenz von Genitalverstümmelungen auch bei uns in Deutschland zu negieren, auch wenn wir bisher keine Strafanzeigen und -verfahren trotz der jetzt schon vorhandenen Strafbarkeit feststellen können. Zum Glück tut dies niemand ernsthaft, denn die von Terre des Femmes vorgelegten Zahlen und Berichte von Frauenärzten legen nahe, dass auch bei uns Tausende von Mädchen von der Genitalverstümmelung bedroht oder ihr Opfer geworden sind. Noch sind diese Opfer fast vollständig im Dunkelfeld, aber weibliche Genitalverstümmelung findet aufgrund von Migration und Flucht aus betroffenen Ländern heute auch in Deutschland statt. Dagegen etwas zu unternehmen, bedeutet zuerst, Information, Beratung und Unterstützung in den Blick zu nehmen. Aus- und Fortbildung müssen dem über Leitlinien von Ärztinnen- und Ärzte-, Hebammen- und Pflegeorganisationen Rechnung tragen. Die weibliche Genitalverstümmelung muss als Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt und ihr Charakter als Unterdrückung weiblicher Sexualität und Unterordnung unter patriarchale Verhältnisse muss offengelegt werden. Wir Grüne fordern schon seit langem, die als Körperverletzung strafbare Genitalverstümmelung ausdrücklich als einen Fall schwerer Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Wir haben dazu schon vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Debatte ist aber noch viel älter. Alle Versuche in der letzten Legislaturperiode sind bisher gescheitert, auch der Versuch eines überfraktionellen Gruppenantrags. Im klaren Widerspruch hierzu stehen die Äußerungen aus allen anderen Fraktionen bei der Aussprache über den Gesetzentwurf der Grünen am 9. Februar 2012 - also vor über einem Jahr, - dass Handlungsbedarf bestünde. Bisher sind diesen Ankündigungen keine Taten gefolgt. Jetzt zieht die SPD nach und legt einen eigenen Gesetzentwurf vor, der aber hinter unserem Entwurf zurückbleibt. Sie wollen die Genitalverstümmelung - ich sage an dieser Stelle ganz bewusst - „nur“ als gefährliche Körperverletzung ausweisen, was sie aber schon nach bisherigem Recht ist. Mit der ausdrücklichen Benennung und Qualifizierung als Verbrechen durch Erhöhung der Mindeststrafe gegenüber allen anderen Beispielfällen der gefährlichen Körperverletzung greifen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in die Systematik der Körperverletzungsdelikte ein, ohne sich mit den Folgen auseinanderzusetzen. Der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung differenziert nicht nach der Art der Verletzung, sondern lediglich nach den Modalitäten der Tatbegehung. Es geht nicht um bestimmte Körperteile, sondern um den Einsatz von Gift oder Waffen, um gemeinschaftliche Tatausführung oder mittels eines hinterlistigen Überfalls. Grundsätzlich fallen aber alle denkbaren Körperverletzungen unter die Norm der gefährlichen Körperverletzung. Dazu passt nicht die Hervorhebung des Körperteils der weiblichen Genitalien. Wenn wir die Verstümmelung der weiblichen Genitalien besonders hervorheben wollen, kann dies nur im Rahmen der schweren Körperverletzung passieren, wonach erhebliche Folgen der Körperverletzung wie Siechtum oder Lähmung einzelner Körperteile wie Arme, Beine, Augen oder Schädigung des Gehörs durch Androhung hoher Mindeststrafen verhindert werden sollen. An dieser Stelle müssen wir die Wertungsfrage beantworten, ob die weibliche Genitalverstümmelung, die, wie die SPD schreibt, nach Angaben der Bundesärztekammer mit entsetzlichen und lebenslangen physischen und psychischen Folgen verbunden ist, wie jede andere gefährliche Körperverletzung, aber mit einer lediglich um 6 Monate erhöhten Mindeststrafe einzuordnen ist oder ob sie in ihrer Schwere den bisherigen schweren Körperverletzungen entspricht. Wir Grünen haben uns schon lange für eine Gleichstellung mit den anderen schweren Körperverletzungen entschieden und lehnen deshalb den Vorschlag der SPD ab. Nur am Rande will ich darauf hinweisen, dass die Unterscheidung von „Beschneidungen“ der weiblichen Genitalien und ihrer „Verstümmelungen“ weder gerechtfertigt noch sinnvoll ist, auch nicht unter Hinweis auf international gebräuchliche englische Bezeichnungen. Besonders problematisch und in der Sache auch falsch ist der Hinweis auf mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen der Tat und die damit begründete Kritik an dem Gesetzentwurf von uns Grünen. Grundsätzlich differenziert das Strafrecht bei von Deutschen oder von Zu Protokoll gegebene Reden Ausländern begangenen Straftaten nicht im Strafrahmen unter Hinweis auf mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen. Dies wäre unter Gleichheitsgesichtspunkten verfassungswidrig. Auch die Tatsache, dass Täter und Opfer in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen, die Eltern gar die Täter und ihre Kinder die Opfer sind, führt nicht zu unterschiedlichen Strafrahmen gegenüber Tätern und Opfern, bei denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Versucht eine Mutter oder ein Vater, die Tochter im Schlaf zu töten, also zu ermorden, ist die Mindeststrafe drei Jahre. Niemand fordert bisher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von nur einem Jahr, weil den Tätern - wenn sie Ausländer sind aufenthaltsrechtliche Folgen drohen und eine mögliche Ausweisung mit Blick auf die Familie oder das Wohl des Kindes problematisch wäre. Deshalb ist es systemwidrig und Angst vor der eigenen Courage, wenn die SPD - aber auch aus anderen Fraktionen kennen wir solche Argumente - wegen möglicher aufenthaltsrechtlicher Folgen unbedingt eine Mindeststrafe von nur einem Jahr erreichen will und deshalb die Genitalverstümmelung lediglich als gefährliche statt als schwere Körperverletzung qualifiziert. Tatsächlich gestatten aber das geltende Recht und die Rechtsprechung in Ausweisungsfällen innerhalb von Familien durchaus, auf bestehende Familienbindungen und das Wohl des Kindes Rücksicht zu nehmen, selbst wenn eine mehrjährige Freiheitsstrafe gegen die Mutter oder den Vater verhängt wird. Eine drohende Verstümmelung unter Mitwirkung der Eltern kann zum Verlust des Sorgerechts führen; dies hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden. Eine drohende Verstümmelung im Heimatland stellt ein Abschiebehindernis dar. In Fällen, bei denen sich das Opfer erst nach Jahren und nach Loslösung von der Familie zur Strafanzeige entschließt, wird meistens der Familienverband bereits aufgelöst sein. Was bleibt, sind die Fälle einer Aufdeckung der Gentialverstümmelung, zum Beispiel anlässlich einer ärztlichen Untersuchung oder bei anderen Gelegenheiten bei kleinen Mädchen, die noch bei ihren das Kind ansonsten gut versorgenden Eltern leben. In solchen Fällen sind die aufenthaltsrechtlichen Folgen der Tat bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, auch ein minder schwerer Fall mit der Folge einer niedrigeren Mindeststrafe kann angenommen werden. Aufenthaltsrechtlich ist sowohl in Fällen der sogenannten Istausweisung als auch bei der Regelausweisung eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, in der die familiäre Situation und die familienrechtlichen Verhältnisse und das Sorgerecht umfassend berücksichtigt werden müssen. Dies ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert. Darüber hinaus wird häufig ein besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 Abs.1 Aufenthaltsgesetz bestehen, wonach nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen wird. Sollten zum Schluss doch Fälle vorkommen, bei denen es zu nicht hinnehmbaren aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen kommt, muss dies im Ausländerrecht und nicht im Strafrecht gelöst werden. Aus all diesen Gründen meinen wir, dass der SPDVorschlag undurchdacht ist. Er bringt die Schwere der Tat nicht angemessen zur Geltung. Taten mit bestimmten schweren Folgen sind eben der schweren Körperverletzung zuzuordnen. Das gilt umso mehr, als neben der körperlichen Unversehrtheit auch das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung tangiert ist. Am 9. Februar 2012, vor über einem Jahr, haben die Kolleginnen Granold, Steffen, Schuster, Ploetz, Roth und der Kollege Silberhorn, also Vertreter aller Fraktionen, ihre Bereitschaft betont, bald zu einem Ergebnis zu kommen. Leider sind den aufgeschlossenen Signalen aus der Koalition bisher keine Taten gefolgt. Vielmehr hat die Koalitionsmehrheit vorgestern im Rechtsausschuss die Terminierung einer Sachverständigenanhörung torpediert, angeblich weil die Koalition jetzt endlich auch einen Gesetzentwurf vorlegen will. Bitte lassen Sie sich dazu nicht mehr allzu viel Zeit und hoffen Sie nicht auf das Ende der Legislaturperiode. Wir nehmen Sie beim Wort.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/12374 und 17/1217 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Anderweitige Vorschläge gibt es nicht. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 17/12036 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({0}) - Drucksache 17/12412 - Berichterstattung:- Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner Interfraktionell ist vorgeschlagen, die Reden zu Pro- tokoll zu geben.1) - Sie sind damit einverstanden. Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 17/12412, den Ge- setzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 17/12036 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzent- wurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Enthaltung der Linken mit den Stimmen des Hauses sonst angenommen. 1) Anlage 10 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis wie zuvor angenommen. Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten - Drucksache 17/12380 Überweisungsvorschlag:Innenausschuss ({1}) RechtsausschussAusschuss für Arbeit und SozialesAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Gesundheit Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen.

Reinhard Grindel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003539, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir haben zwei wichtige Änderungen im Wahlrecht auf den Weg gebracht, und zwar gemeinsam mit den Oppositionsparteien, einen sogar mit allen fünf Fraktionen. Wir halten es für sinnvoll, den sensiblen Bereich des Wahlrechts auf möglichst breiter Mehrheit einvernehmlich zu beschließen. Bis vor kurzem konnte man denken, die SPD teile diese Meinung. So sagte Frau Kollegin Fograscher in ihrer letzten Wahlrechtsrede am 31. Januar 2013, dass es zielführend sei, Wahlrechtsänderungen unter Beteiligung aller Fraktionen zu verhandeln. Nun legt die SPD einen Antrag zu einer Wahlrechtsänderung vor, ohne über dieses Thema vorher mit irgendjemandem gesprochen zu haben. Sie folgen nun den Grünen, die bereits im Januar die Absprache der Berichterstatter zum Wahlrecht gebrochen haben. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, in den Gesprächsrunden zum Wahlrecht auch diesen Vorschlag anzubringen. Im Gegenteil hat die SPD gerade im Bereich des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen zugestimmt, erst die Studie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans abwarten zu wollen. In dieser Studie geht es darum, dass die Situation von Wählern mit Behinderungen genau untersucht wird, um daraus sinnvolle Schlüsse im Hinblick auf mögliche Verbesserungen zu ziehen. Sie erwähnen in Ihrem Antrag die Wichtigkeit der Studie, und nun warten Sie die Ergebnisse nicht ab. Stattdessen nun dieser Alleingang und dieser Schnellschuss. Das ist doch nichts anderes als Wahlkampf auf Kosten der Menschen mit Behinderungen. Das ist im Grunde unerträglich. Dabei handelt sich um ein ernstes Thema. Die Menschen, die von funktionalem Analphabetismus betroffen sind, sehen sich vielfältigen Problemen im Alltag ausgesetzt. Sie bedürfen einer guten Förderung und effektiven Unterstützung. Daher hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Partnern aus der Wohlfahrtspflege letztes Jahr eine Vereinbarung über eine gemeinsame Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland beschlossen. Seit 2006 sind 70 Millionen Euro durch die Bundesregierung in den Förderschwerpunkt Alphabetisierung investiert worden. Es wird also viel getan für die Menschen mit Lese-RechtschreibSchwäche. Im Bereich des Wahlrechts wird vollumfänglich sichergestellt, dass Menschen mit funktionalem Analphabetismus und Menschen mit Behinderungen am Wahlakt teilnehmen können. Die Wahllokale sind, soweit möglich, barrierefrei und die Wähler über die Zugangsmöglichkeiten informiert. Alle Wähler können die Unterstützung einer Hilfsperson in Anspruch nehmen. Diese assistiert bei dem praktischen Vorgang der Wahl, wie beim Lesen und Kennzeichnen des Wahlzettels und beim Einwurf in die Urne. Ein sehbehinderter Wähler kann eine spezielle Schablone benutzen, um sein Kreuz zu machen. Dabei stehen die Mitglieder des Wahlvorstandes als vertrauenswürdige Hilfspersonen zur Verfügung, sodass die Anonymität des Wählers gewahrt bleiben kann. Ebenso gelten solche Bestimmungen für die Briefwahl. Das Bundesinnenministerium hat zugesichert, auf diese Regelungen der Bundeswahlordnung dahin gehend einen aufmerksamen Blick zu werfen, ob sich noch Verbesserungen hinzufügen lassen. Auch im Vorfeld der Wahl, bei der politischen Willensbildung, wird an Menschen mit Behinderungen und mit funktionalem Analphabetismus in besonderer Weise gedacht. So sind Informationen über die Wahl und über die Tätigkeiten des Bundestages und der Bundesregierung in einfacher Sprache zugänglich, was das Verstehen auch für Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche erleichtert. Wenn die SPD eine bessere Umsetzung der UN-Behindertenkonvention fordert, wäre es doch angebracht gewesen, einmal in das Dokument hineinzuschauen. Dort geht es in Art. 29 um die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Es heißt, dass sichergestellt sein soll, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind. Die Regelung erlaubt ausdrücklich, dass sich der Wähler zum Zwecke der Stimmabgabe im Bedarfsfall auf Wunsch bei der Stimmabgabe durch eine Person seiner Wahl unterstützen lässt. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am demokratischen Prozess vorschreibt, wird also umfassend erfüllt. Die SPD suggeriert in ihrem Antrag, dass Behinderungen ein Grund seien, vom Wahlrecht ausgeschlossen zu sein. Das ist falsch. Wir haben die Debatte kürzlich aus Anlass des Antrags der Grünen geführt. Daher will ich die Argumente gar nicht lang und breit wiederholen. Es entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, dass ein Ausschluss vom Wahlrecht dann geboten ist, wenn eine politische Willensbildung und -äußerung durch Krankheit oder Behinderung unmöglich gemacht ist. Dies war auch bei der Verabschiedung der Konvention unter den Vertragsstaaten allgemeiner Konsens, und es war völkerrechtlich anerkannt. Daher sind Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten auf Dauer auf richterlichen Beschluss hin angeordnet wurde, nicht wahlberechtigt. Der Kreis der Betroffenen ist denkbar klein. Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dass derjenige, der in keiner Weise in der Lage ist, am politischen Kommunikationsprozess teilzunehmen, gerade nicht in einem demokratischen Rechtsstaat am Wahlrecht teilhaben darf. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht von der „freien Willensäußerung“ der Menschen mit Behinderungen. Wo diese nicht gegeben sein kann, ist es also legitim, das Wahlrecht zu beschränken. Der Staat kann die Willensbildung nicht einfach voraussetzen. Politische Willensbildung ist eine Grundvoraussetzung für eine demokratische Wahl; das sollte doch Konsens sein. Bei Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche liegt die Sachlage natürlich ganz anders. Zur Wahrnehmung des Wahlrechts gibt es neben der beschriebenen Unterstützung beim Wahlakt direkt noch viele weitere Hilfen, die die Teilnahme an einer Wahl unterstützten. Hervorheben möchte ich die Aktion des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, der spezielle Übungen unter der vom Bildungsministerium geförderten Seite „ich-will-lernen.de“ zur letzten Bundestagswahl angeboten hat. Die vertonte Internetseite erklärt den Benutzern, wie man wählen kann, wie ein Wahlzettel aussieht, wie der Urnengang abläuft, wie man Briefwahlunterlagen beantragen kann und auch, worum es bei der Wahl geht und was der Bundestag eigentlich macht. In den Alphabetisierungskursen wurde im Vorfeld das Thema Bundestagswahl gesondert behandelt. Zudem können sich Analphabeten, die nicht an einem Kurs teilnehmen wollen oder können, vertraulich an ihre Volkshochschule vor Ort wenden und erhalten dort anonyme, schnelle und kostenfreie Unterstützung auf persönlicher Ebene. Nach Angaben des Volkshochschul-Verbandes stieß auch dieses Angebot auf reges Interesse. Diese von der Bundesregierung geförderten Angebote sind niedrigschwellig und können auch von Menschen angenommen werden, die Sorge haben, dass ihr verborgener Analphabetismus entdeckt werden könnte. Die Menschen, über die wir hier reden, sind nicht dumm. Sie wissen sich zu helfen und können sich selbstbestimmt aus allen diesen Angeboten und Möglichkeiten das Richtige für sich herauszusuchen. Die Bundesregierung wird weiterhin die Menschen mit funktionalem Analphabetismus unterstützen und fördern. Die vorgeschlagenen Änderungen des Antrags der SPD-Fraktion halten wir für unnötig und nicht sachgerecht. Die geltenden Regelungen zur Hilfestellung bei Wahrnehmung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Lese-RechtschreibSchwäche sind sehr gut und helfen wirklich den Menschen. Wir wollen diese Maßnahmen dabei fortdauernd überprüfen, um sie gegebenenfalls zu optimieren. Daher ist die eingangs erwähnte Studie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans auch so entscheidend. Erst wenn diese vorliegt, macht es wirklich Sinn, über Änderungen nachzudenken. Die von der SPD vorgeschlagenen Änderungen, wie die Verwendung von Fotos und Parteisymbolen, sehen wir sehr kritisch. In Ländern mit einer Alphabetisierungsquote von unter 50 Prozent ist solch ein bunter Stimmzettel üblich; hier in der Bundesrepublik sollte davon doch Abstand genommen werden. Kandidatenfotos und Parteilogos können die Wahlentscheidung aller Wähler beeinflussen. Wahlkampf muss sich außerhalb der Wahllokale abspielen und darf nicht noch in der Wahlkabine stattfinden. Gerade neue Parteien nutzen aufwendig gestaltete Logos, die nach marketingtechnischen Gesichtspunkten entwickelt werden. Auf Wahlplakaten ist dies natürlich legitim. Auf dem Stimmzettel hat dies nichts zu suchen. Die Abgabe der Stimme darf nicht zu einem Wettbewerb der schönsten Kandidatenfotos werden. Den Menschen mit funktionalem Analphabetismus bringt dies alles nichts. Wie konkrete Hilfe aussieht und Sinn gibt, habe ich bereits beschrieben.

Gabriele Fograscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002653, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes lautet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung verpflichten sich die Vertragsstaaten, „sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden.“ Nach Art. 38 GG steht jedem deutschen Bürger und jeder deutschen Bürgerin nach Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive und passive Wahlrecht zu. Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz sind allerdings all jene Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand Zu Protokoll gegebene Reden der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Wahlausschlüsse bedürfen, nicht nur im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, einer politischen Neubewertung. Derzeit stehen in Deutschland knapp 15 000 Menschen unter Vollbetreuung und haben deshalb nach § 13 Abs. 2 Bundeswahlgesetz das Wahlrecht verloren. Wenn jemand unter Betreuung in allen Angelegenheiten steht, lässt das aber keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Einsichts- und Wahlfähigkeit zu. Wird ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt, wird dabei nicht geprüft, ob die oder der Betroffene das Wesen einer Wahl versteht oder nicht. Diesen Automatismus, also Vollbetreuung ist gleich Verlust des Wahlrechts, gilt es, aufzubrechen. Auch führt die Vorschrift des § 13 Abs. 2 BWG zu widersprüchlichen Ergebnissen. Liegen alle Voraussetzungen für eine Vollbetreuung vor, hat der oder die Betroffene aber vorab eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit bestimmt, wer seine oder ihre Angelegenheiten regeln soll, so ist er bzw. sie ebenso wenig „einsichtsfähig“, wie jemand, dessen Betreuung angeordnet wurde. Der Person mit Vorsorgevollmacht wird aber das Wahlrecht nicht aberkannt. Gleiches gilt für Menschen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Haben sie eine Straftat begangen, bei der sie zur Tatzeit schuldunfähig waren, ist die Folge nach § 13 Abs. 3 Bundeswahlgesetz der Verlust des Wahlrechts. Patientinnen und Patienten mit demselben Krankheitsbild, die keine Straftat begangen haben, behalten das Wahlrecht. Gegen diese Widersprüche richtet sich die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte und vieler Behindertenverbände. Deshalb schlage ich vor, dass wir versuchen, interfraktionell, wie es beim Wahlrecht üblich ist, eine Lösung zu finden. Die Bundesregierung hat sich laut Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom September 2011 verpflichtet, eine „Studie zur tatsächlichen Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts“ bis Ende 2012 vorzulegen. Diese Studie liegt bis heute nicht vor, ja sie ist noch nicht einmal in Auftrag gegeben - ein großes Versäumnis der Bundesregierung. Mit ersten Ergebnissen ist wohl erst 2014 zu rechnen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage bestätigt. Nicht nur wir als SPD-Bundestagsfraktion sehen hier Handlungsbedarf. Auch der Bundesrat befasst sich derzeit in den Ausschüssen mit einer Entschließung zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen. Da auch alle Wahlgesetze der Bundesländer diese Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung und die meisten auch für Straftäter, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, beinhalten, sollten wir als Bundesgesetzgeber hier Vorreiter sein und das Wahlrecht für diese Menschen verbessern. Ich bin mir sicher, dass die meisten Bundesländer unserem Beispiel folgen werden. Mit solchen Änderungen wären wir nicht die Ersten in Europa. Bereits Österreich, Finnland, die Niederlande, Spanien, Großbritannien, Italien und Schweden haben ein inklusives Wahlrecht. Daran sollten wir uns orientieren. Was wir nicht wollen, ist eine Änderung im Betreuungsrecht. In Deutschland besitzt jeder das Wahlrecht, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es findet keine Prüfung der Einsichts- und Wahlfähigkeit statt. Eine Änderung im Betreuungsrecht würde zur Prüfung der Wahlfähigkeit von Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, führen. Wer sollte das nach welchen Kriterien tun? Das wäre ein Systembruch, der neue Fragen aufwirft. Das wollen und werden wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, nicht mitmachen. Eine weitere Personengruppe, die uns sehr am Herzen liegt und weitaus größer ist, sind die Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche. Die Studie „leo. - Level-One“ hat 2010 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als erste Studie in Deutschland die Größenordnung des Analphabetismus unter der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren untersucht. Danach leben in Deutschland etwa 7,5 Millionen Menschen, die als funktionale Analphabeten gelten. Das sind gut 14 Prozent der Bevölkerung. Etwa zwei Drittel von ihnen können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, jedoch keine zusammenhängenden Texte. 2,3 Millionen Menschen unter den funktionalen Analphabeten, also etwa 4 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung, können zwar einzelne Wörter lesend verstehen oder schreiben, aber keine ganzen Sätze. 300 000 Menschen können nicht einmal ihren Namen schreiben. Für diese Menschen ist der Wahlvorgang eine besondere Herausforderung. Um eine selbstbestimmte Teilnahme an Wahlen auch ohne den Weg der Briefwahl und Unterstützung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu ermöglichen, schlagen wir eine Neugestaltung der Stimmzettel vor: Bei der Erststimme sollte neben dem Namen des Kandidaten oder der Kandidatin eine Bildmarke abgedruckt werden. Hier würde sich zum Beispiel das Foto des Wahlplakates eignen, damit der Wiedererkennungseffekt am größten ist. Bei der Zweitstimme sollte neben dem ausgeschriebenen Namen der Partei das Parteilogo abgebildet sein. Auch wenn aufgrund dieser Bild- und Wortbildmarken der Wahlzettel etwas größer werden sollte, so ist das in unseren Augen vertretbar; denn wir erleichtern damit nicht nur den Menschen mit Lese-RechtschreibZu Protokoll gegebene Reden Schwäche den Wahlgang, sondern auch vielen älteren Menschen. Um diese Änderung für die nächste Bundestagswahl in Kraft setzen zu können, schlage ich vor, dass sich die Berichterstatter aller Fraktionen kurzfristig zu einem Berichterstattergespräch treffen. Mehr als 7,5 Millionen Menschen sollten es uns wert sein, zügig eine Verbesserung für sie im Wahlrecht zu diskutieren und zu beschließen.

Gabriele Molitor (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004112, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist Grundlage unserer Demokratie. Dieses Recht haben selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung. Die deutsche Verfassung schützt dieses Recht durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl in Art. 38 des Grundgesetzes. Grundsätzlich hat danach jeder Bürger das Wahlrecht. Nur unter sehr engen Voraussetzungen sind Einschränkungen möglich. Diese Einschränkungen werden zurzeit heftig diskutiert. Denn spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind wir aufgerufen, Ungleichbehandlungen abzubauen. Doch um was geht es bei der Diskussion genau? Derzeit sind Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, denen infolge einer richterlichen Entscheidung ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt wurde, oder Menschen, die schuldunfähig eine Straftat verübt haben und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Nach herrschender juristischer Meinung beruhen diese Regelungen auf der Überlegung: Wer wählt, soll in vollem Umfang selbstständig handlungs- und entscheidungsfähig sein. Im vergangenen Jahr wurde in der öffentlichen Debatte und aus den Reihen der Vereine und Verbände behinderter Menschen verstärkt die Meinung laut, die genannten Gründe für einen Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz seien als Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verstehen. Vor diesem Hintergrund war es auch der FDP-Bundestagsfraktion ein Anliegen, gemeinsam mit allen Fraktionen im Deutschen Bundestag dieses wichtige und komplexe Thema zu beraten. Anstatt aber gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, bringen nun die Fraktionen der Grünen und der SPD ihre Anträge ein. Dies ist bedauerlich, da so die Chance vertan wurde, ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen. Ich wünsche mir, dass wir präzise sind, wenn wir über das Wahlrecht diskutieren. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Ein Mensch, der im Wachkoma liegt, kann seinen Willen nicht bekunden. Ich frage Sie, wie soll es dann möglich sein, dass er selbstbestimmt wählt? Allein dieses Beispiel zeigt die Komplexität dieser Frage. Ich denke, von einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung kann hier jedenfalls nicht die Rede sein, auch wenn das Deutsche Institut für Menschenrechte das gerne behauptet. Denn auch heute dürfen Menschen zum Beispiel mit einer geistigen Behinderung bereits wählen. In der Praxis führt diese Möglichkeit aber auch zu Problemen. So sagte mir ein für Wahlen zuständiger Verwaltungsmitarbeiter, dass ihn nach dem Versand von Wahlbenachrichtigungen oft Anrufe von Eltern erreichten, die sich wunderten, dass ihr geistig behinderter Sohn oder ihre geistig behinderte Tochter zur Wahl zugelassen sei. Diese Eltern bezweifeln, dass ihre Kinder zu einer freien und eigenständigen Willensbekundung in der Lage sind. Die Fraktionen der Grünen und der SPD fordern nun, alle Ausschlussgründe ersatzlos zu streichen. Hier muss jedoch eine Abgrenzung erfolgen. So kann bei schuldunfähigen und als allgemeingefährlich eingestuften Tätern durchaus davon ausgegangen werden, dass die nötige Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung der Wahl und in politische Zusammenhänge fehlt. Bei Menschen, die aus Krankheitsgründen oder aufgrund ihrer Behinderung in allen Lebensbereichen Betreuung benötigen, liegt der Fall allerdings anders. Diese Totalbetreuung wird äußerst selten angeordnet und in jedem Einzelfall vom Vormundschaftsrichter, auch im Hinblick auf den damit verbundenen Verlust des Wahlrechts, abgewogen. Allerdings gibt es hier Grauzonen. Nicht jeder Betroffene, der den Charakter und die Bedeutung der Wahl nicht verstehen kann, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen. Andererseits ist es möglich, dass in Einzelfällen Betroffene fähig wären, zu wählen, die es aufgrund der Totalbetreuung nicht dürfen. Der automatische Wahlrechtsausschluss kann also zu Unausgewogenheit führen. Hier müssen wir ansetzen und Lösungen erarbeiten. Für die FDP-Bundestagsfraktion ist dabei klar: Voraussetzung für eine freie Wahlentscheidung muss die klare Willensbekundung sein. Nur so kann auch einem Missbrauch des Wahlrechts vorgebeugt werden. Der richtige Ansatzpunkt für eine Reform liegt für uns deshalb im Betreuungsrecht. Hier muss dann auch klar geregelt werden, dass nicht Betreuer, Angehörige und Mitarbeiter im Pflegeheim die Wahlentscheidung treffen, sondern die wahlberechtigten Menschen. Dieses Einfallstor für Missbrauch muss geschlossen werden. Ausschlaggebend ist beim Wahlrecht, seinen Willen frei zu bekunden. Den Vorwurf, hier werde diskriminiert, halte ich für vollkommen unangebracht. Mit der nötigen Sorgfalt sollten nun alle Fraktionen im Deutschen Bundestag gemeinsam überlegen, wie der Wahlrechtsausschluss bei Totalbetreuung besser gestaltet werden kann. Die Ergebnisse der im Nationalen Aktionsplan angekündigten Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen sollten abgewartet und ihre Handlungsempfehlungen in die Diskussion mit einbezogen werden. Für die FDP-Bundestagsfraktion ist eine Politik der Inklusion und politischen Teilhabe eine Selbstverständlichkeit. Unser Ziel ist es, die LebensbedingunZu Protokoll gegebene Reden gen behinderter Menschen weiter dauerhaft zu verbessern. Menschen mit Behinderung in ihrer politischen Teilhabe zu stärken und zu unterstützen, wie in Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, ist ein wichtiges Ziel, dem wir uns auch über die Wahlrechtsdiskussion hinaus widmen.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Das ist ein spannender Antrag von der SPD; denn hier sagen Sie: Es gibt nicht nur einen Wahlrechtsausschluss de jure, sondern auch de facto. Nicht nur per Gesetz, nicht nur am Wahltag, sondern im politischen Alltag überhaupt werden Bürgerinnen und Bürger behindert. Sie können ihre Rechte nicht wirklich ausüben, weil sie nicht oder kaum lesen und schreiben können. Das betrifft nicht nur den Wahlakt, sondern alle politischen Prozesse. Umso verwirrter war ich, als ich die Beschlussempfehlung zur Änderung des Bundeswahlgesetzes aus dem Innenausschuss las. Im allseits beliebten Omnibusverfahren legte die Linke einen Änderungsantrag zum fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung des Wahlgesetzes vor. Wir forderten, die Abs. 2 und 3 des § 13 Bundeswahlgesetz zu streichen, wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf vom Januar und die SPD in ihrem heutigen Antrag. Was aber geschah gestern im Innenausschuss? Unseren Änderungsantrag lehnten SPD und Grüne gemeinsam mit CDU/CSU und der FDP ab. Sieht so die dringende „politische Neubewertung“ des Wahlrechtsausschlusses für Menschen unter sogenannter Totalbetreuung aus, von der die SPD-Kollegin Frau Fograscher in der Debatte am 31. Januar 2013 sprach? Geht es vielleicht nur um eine Bewertung und nicht wirklich um eine gesetzliche Änderung - zumindest nicht für die Bundestagswahl 2013? Liest man den SPD-Antrag genauer, kann man zu diesem Schluss kommen: Sie wissen, dass die Bundesregierung die für 2012 versprochene Studie zur aktiven und passiven Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen nicht mehr vor der Wahl vorlegen wird. Entsprechend haben die SPD-Kollegen die Bundesregierung in der Debatte am 31. Januar 2013 selbst zitiert. Sie wissen auch, dass die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf mehr vorlegen wird; auch das hat die Regierung mehrfach deutlich ausgesprochen - und das, obwohl die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU, Ingrid Fischbach, am 26. Oktober 2012 während der Veranstaltung „Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag“ erklärte: Das uneingeschränkte Wahlrecht „ist eine Stelle, wo Verbesserungen nötig sind, wenn wir Inklusion ernst meinen“. Die SPD fordert nun einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Stimmabgabe und ein Konzept für Kampagnen zur Information und Teilnahme an Wahlen von eben dieser Regierung, und sie fordert, „bis Mitte 2013 über das Veranlasste zu berichten“. Aber Sie wissen schon heute: Kurz vor der Sommerpause bedeutet, dass bis zur Wahl nichts mehr passiert. Selbstverständlich: Die Linke unterstützt den Antrag der SPD ebenso wie den Gesetzentwurf der Grünen zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderung. Umso weniger akzeptiere ich, dass Sie von SPD und Grünen gestern im Innenausschuss gegen Ihre eigenen Forderungen stimmten, nur weil sie von den Linken eingebracht wurden. Für mich ist das Heuchelei! Lassen wir die Moral beiseite! Mit dem Wahlrecht darf man nicht spielen. Es ist das vornehmste und allgemeinste Recht der bürgerlichen Gesellschaft. Jede Behinderung an der Wahl, ob gesetzlich oder praktisch, berührt das politische Selbstverständnis unseres Staates. Es geht um die einfache Frage, ob alle einzeln an der Wahl teilnehmen können oder nicht. Deshalb beschädigt derjenige die Hoheit dieses Rechtes, der, je nach Interessenlage, an einem Tage beantragt, das Recht zu ändern, und am nächsten Tage diesen Antrag verwirft. Politische Halbheiten beschädigen die Demokratie nicht weniger als Geheimbeschlüsse. Halbherzig ist auch, wie der vorliegende Antrag Wahlerleichterungen für Menschen, die kaum lesen und schreiben können, einfordert. Das Problem beginnt doch schon mit der Wahlbenachrichtigung, und die Möglichkeit, Hilfe in der Wahlkabine anzunehmen, besteht auch für diese Menschen schon jetzt. In der Wahlausübung behindert sind auch andere Menschen. Doch sagt der Antrag nichts über barrierefreie Wahllokale oder zur Checkliste des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit anlässlich der Landtagswahl in Niedersachsen. Dort sind konkrete Kriterien für barrierefreie Wahlabläufe entwickelt worden. Es wäre sicher schnell zu prüfen, ob und wie diese Checkliste bundesweit zu verallgemeinern wäre. Auch hinsichtlich des Wahlrechtes gilt für die Linke: Wir brauchen den klaren politischen Willen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Selbstbestimmung und die volle politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Markus Kurth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003578, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist ein politisches Grundrecht. Wenn es um das Wahlrecht von Menschen mit Unterstützungsbedarf geht, muss also die Frage im Mittelpunkt stehen, wie die notwendige Unterstützung realisiert werden und wie im Zuge dieser Unterstützung möglicher Missbrauch verhindert werden kann. In der Bundeswahlordnung und im Bundeswahlgesetz ist aus diesem Grund die Möglichkeit zur Unterstützung für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung und für Menschen, die nicht lesen können, bereits vorgesehen. Auch in der Europawahlordnung ist dies der Fall. Das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz machen aber auch Vorgaben, die Zu Protokoll gegebene Reden bestimmte Personengruppen vom Wahlrecht ausschließen. Darüber wurde hier bereits hinlänglich gesprochen. Als Begründung für diesen Ausschluss wird fast immer angeführt, diesen Personengruppen fehle die Fähigkeit zur Wahl. Es wurde bereits vor drei Wochen in der Debatte um den Gesetzentwurf meiner Fraktion darauf hingewiesen, dass beim Wahlrechtsausschluss, so wie er gegenwärtig gesetzlich normiert ist, die individuelle Fähigkeit zur Wahl überhaupt nicht geprüft wird. Ich halte eine Wahlfähigkeitsprüfung auch für eine denkbar schlechte Lösung. Welche objektiven Kriterien sind geeignet, zu bestimmen, ob eine Person in der Lage ist, eine Wahl zu treffen? Welche Personengruppen sollen sich einer solchen Wahlfähigkeitsprüfung unterziehen? Wer kann diese Prüfungen durchführen? Abgesehen davon, dass wir auf diese Fragen keine befriedigenden Antworten finden werden, sind das auch nicht die Fragen, mit denen ich mich beschäftigen möchte. Ganz im Gegenteil: Ich möchte die Vorkehrungen, die wir in Bundeswahlordnung, Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz bereits getroffen haben, so ausbauen, dass auch Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf ihre Wahl treffen können, wenn sie dies möchten. Und ich möchte darüber sprechen, wie wir die Gefahr des Missbrauchs, die ja beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Briefwahl besteht, eindämmen. Es stünde uns gut zu Gesicht, den Fokus darauf zu legen, wie wir Bürgerinnen und Bürger besser unterstützen können, anstatt zu debattieren, welche Begründungen und Mechanismen wir finden können, um Menschen von der Wahl auszuschließen. Ganz anders sieht das offenbar der Kollege Krings. Wie ich heute in einigen Zeitungen lesen durfte, scheint ihm nicht plausibel, dass „ein Mensch, der nicht mal selbstständig eine Zeitung kaufen kann, eine Wahlentscheidung treffen soll“. Viel weniger plausibel scheint mir, wie jemand sich guten Gewissens Volksvertreter nennen kann, der einen derart lapidaren Umgang mit den politischen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger pflegt. Ist Dr. Günter Krings der Ansicht, dass der ältere Herr, der nicht mehrmals am Tag die Treppen zu seiner Wohnung steigen kann und sich deswegen von seiner Nachbarin die Zeitung mitbringen lässt, keine Wahlentscheidung treffen sollte? Vermutlich nicht. Dass er sich ernsthaft mit den bereits bestehenden Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Wahl auseinandergesetzt hat, ist aber nicht zu vermuten. Warum er sich trotzdem bemüßigt fühlt, die Welt mit Aussagen zu beglücken, die einen Schritt hinter bestehende Regelungen zurückfallen, bleibt sein Geheimnis. Bürgerinnen und Bürger, die wählen dürfen, geben ihre Stimme einer oder mehreren politischen Parteien. Einige machen ihren Stimmzettel bewusst ungültig, einige wählen gar nicht. Menschen, die wählen dürfen, wählen nach eigenen Maßstäben vernünftig oder unvernünftig. Sich für eine dieser Möglichkeiten zu entscheiden, ist das gute Recht aller wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Menschen mit Unterstützungsbedarf dieses Recht entzogen wird. Ich freue mich, dass die SPD der Initiative meiner Fraktion nun mit einem eigenen Antrag gefolgt ist und offenbar auch unsere Problemeinschätzung teilt. Welcher Weg der beste ist, müssen wir nun im parlamentarischen Prozess klären. Meine Fraktion möchte zu dieser Frage eine öffentliche Anhörung durchführen, und ich hoffe, Sie sehen dem Gespräch mit Sachverständigen mit ebenso großem Interesse entgegen wie ich.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/12380 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sie sind damit einverstanden? - Dann ist das so beschlossen. Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren - Drucksache 17/1224 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({0}) - Drucksache 17/12418 Berichterstattung:Abgeordnete Dr. Patrick SensburgSonja SteffenJörg van EssenJens PetermannJerzy Montag Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen.

Prof. Dr. Patrick Sensburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004155, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Fast zwei Jahre sind seit dem 17. März 2011 vergangen, dem Tag, an dem wir hier in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren debattierten, zwei Jahre, in denen wir diesen Gesetzentwurf noch verbessern und mit vielen beteiligten Kreisen diskutieren konnten. Die Zeit ist nun aber reif, diesen Prozess abzuschließen und damit endlich einen guten Beitrag zur Entlastung unserer Gerichte leisten zu können. Das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren schafft die Möglichkeit, die moderne Technik der Videokonferenz in Gerichtsverfahren und bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen anzuwenden. Dies kann dann erfolgen, wenn die persönliche Anwesenheit von Parteien, Rechtsanwälten, Zeugen oder Sachverständigen in bestimmten Fällen als nicht notwendig zu erachten ist. Der Grundsatz, dass alle Beteiligten persönlich anwesend sein müsDr. Patrick Sensburg sen, wird insofern durchbrochen, aber natürlich nicht ausgeschlossen. Die persönliche Anwesenheit wird durch die Zuschaltung mittels Videokonferenztechnik ersetzt. Die Zuschaltung erfolgt in der Weise, dass der Verfahrensbeteiligte an einem anderen Ort ist, aber per Bild- und Tonübertragung im Gerichtssaal simultan zu hören und zu sehen ist. Mit den neuen Regelungen des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren können insbesondere Anwälten, Sachverständigen und Zeugen, die ihren Wohnsitz außerhalb des betreffenden Gerichtsortes haben, Anreise, Zeit und Geld erspart werden. An die Stelle der persönlichen Anwesenheit tritt nun die Vernehmung oder Befragung „an einem geeigneten Ort“. Durch das Gesetz wird die Zuschaltung von Teilnehmern in der Zivilgerichtsbarkeit, in der Sozialgerichtsbarkeit, in der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit, in der Insolvenzgerichtsbarkeit sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich. Gleiches gilt auch für an Gerichtsverfahren teilnehmende Sachverständige sowie hinzugezogene Dolmetscher. Die von mancher Seite geäußerte Sorge, dass in Verfahren, in denen es auf die Einvernahme von Zeugen, Sachverständigen oder sonstigen Beteiligten ankommt, in Zukunft nur noch Videoeinspielungen erfolgen werden, ist vollkommen unbegründet. Natürlich wird die Vernehmung oder Befragung mittels Videokonferenz nur dann erfolgen, wenn dies nach einer angemessenen Abwägung der widerstreitenden Interessen möglich ist. Die Anordnung oder Ablehnung der Anwendung der Videokonferenztechnik steht im Ermessen des Gerichts. Das Gericht wird hierbei pflichtgemäß abwägen und die Anwendung der Videokonferenztechnik nur da anordnen, wo ein persönlicher Eindruck abdingbar ist. Nach der ersten Lesung im März 2011 waren insbesondere noch zwei Punkte zu klären. Erstens war klarzustellen, dass eine Verordnungsermächtigung für die Länder geschaffen wird. An der Ausgestaltung musste aber noch gearbeitet werden. In Art. 9 des ersten Änderungsvorschlages wurde eine Länderöffnungsklausel geschaffen, die aber den Zusatz enthielt: „Die Ermächtigung kann nur einheitlich erfolgen.“ Dies hätte, so hat die Sachverständigenanhörung am 14. Januar 2013 ergeben, zu Missverständnissen führen können. Die Einheitlichkeit hätte so verstanden werden können, dass eine Anwendung der Videokonferenztechnik nur dann als möglich erachtet worden wäre, wenn alle Gerichtszweige an allen Gerichten bereits entsprechend technisch ausgerüstet sind. Dieses Verständnis hätte natürlich zu einer deutlichen Verzögerung der Nutzbarmachung der Videokonferenztechnik geführt. Die Formulierung der Länderöffnungsklausel war daher zu überarbeiten, zudem war die Begründung zu erweitern. Dies geschah in dem nun vorliegenden Änderungsantrag. Der entsprechende Satz wurde aus Art. 9 gestrichen. Es ist nun klargestellt, dass die Länder bei Gerichtsbarkeiten, in denen Videokonferenztechnik noch nicht ausreichend zur Verfügung steht, die gerichtliche Anordnung einer Videokonferenz ausschließen können. Wenn in einem Land eine Gerichtsbarkeit vollständig ausgestattet ist, so kann diese Gerichtsbarkeit die Videokonferenz nutzen. Dies hat aber keine Auswirkung auf die anderen Gerichtsbarkeiten des jeweiligen Landes. Ein Land muss somit nicht als Ganzes in allen Gerichtsbarkeiten die Videokonferenz einführen. Die Gerichtsbarkeit im Land, die technisch ausgestattet ist, kann für sich alleine Videokonferenztechnik nutzen. Dies führt dazu, dass der Einsatz der Videokonferenz in der Gerichtsbarkeit eines Landes sofort möglich wird, wenn die technische Ausstattung vorhanden ist, ohne dass zugewartet werden muss, bis alle Gerichtszweige des Landes ausgestattet sind. Der insofern gleichlautende Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mithin obsolet geworden. Zweitens wollten wir regeln, dass bezüglich der Zeugenvernehmung im Zivilprozess gewährleistet ist, dass diese auch außerhalb eines Gerichtsgebäudes stattfinden kann. Auch hier steht natürlich fest, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Anordnung der Vernehmung mittels Videokonferenztechnik im Ermessen des Gerichts steht. Die Formulierung des ersten Änderungsvorschlages enthielt in § 128 a ZPO-E eine entsprechende Regelung, nach der das Gericht den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten kann, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Allerdings galt diese Regelung der Gestattung von Amts wegen nur für die Zivilgerichtsbarkeit. Wie sich in der Sachverständigenanhörung vom 14. Januar 2013 zeigte, war dies nicht ausreichend. Die Möglichkeit der Gestattung von Amts wegen sollte auch in allen anderen Gerichtsbarkeiten bestehen. Im nun vorliegenden Änderungsantrag wurde die in § 128 a ZPO-E normierte Möglichkeit der Gestattung von Amts wegen deshalb jetzt auf alle Gerichtsbarkeiten übertragen. Es bleibt somit festzuhalten: Durch den Einsatz der Videokonferenztechnik, insbesondere durch die Möglichkeit der Vernehmung von Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung mittels Videokonferenz, wird das gerichtliche und das staatsanwaltschaftliche Verfahren verbessert und beschleunigt. Zeugen und sonstige Beteiligte müssen nicht mehr weite Wege zum Ort der Hauptverhandlung in Kauf nehmen. So wird eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren erreicht. Gleichzeitig wird aber der hohe Qualitätsstandard beibehalten, da alle Beteiligten originär zuständig für das Verfahren sind - es bedarf Zu Protokoll gegebene Reden nicht mehr der Beauftragung oder Ersuchung von anderen Gerichten. In den vielen Verfahren, in denen vornehmlich Polizisten als Zeugen vernommen werden - insbesondere in Ordnungswidrigkeitenverfahren -, wird noch eine zusätzliche Entlastung erreicht. Konnten die Polizisten bisher während ihrer Anwesenheit in den Verhandlungen ihren Dienst nicht ausüben, wird dies nun nur noch in einem sehr engen zeitlichen Rahmen der Fall sein. Die Vernehmung kann zum Beispiel auf der Polizeidienststelle erfolgen. Dies spart Zeit und Kosten und führt bei pflichtgemäßen Ermessensentscheidungen der Gerichte nicht zu einem Qualitätsverlust. Dagegen werden Dolmetscher sicher immer nur dann mittels Videokonferenz zugeschaltet werden, wenn dies unerlässlich ist. Insofern werden die Gerichte ihr Ermessen fehlerfrei ausüben. Schließlich werden Gerichte hinsichtlich gestellter Beweisanträge in Zukunft häufiger stattgebende Beschlüsse fällen. Sollte nämlich sonst bei der Abwägung der Erforderlichkeit eines Beweismittels auf den Aufwand der Beibringung des Beweismittels rekurriert worden sein, so kann hier nun immer auf das mildere Mittel - die Zuschaltung per Videokonferenztechnik zurückgegriffen werden. Der technologische Fortschritt, den wir uns zunutze machen, führt mithin nur zu einer Beschleunigung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Verfahren; nicht aber zu einem Qualitätsverlust. Durch die erfolgte Feinjustierung des Gesetzentwurfes liegt nun ein vollständig ausgewogener Gesetzentwurf vor, der hoffentlich bald Rechtswirklichkeit wird.

Sonja Steffen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004164, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die Erweiterung der Nutzung von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren ist grundsätzlich eine gute Sache. Ein Beispiel: Wenn ein Zeuge eines Verkehrsunfalls für eine kurze Aussage von wenigen Minuten aus Bayern nach Schleswig-Holstein anreisen muss, kann hier der Einsatz von Videokonferenztechnik durchaus zu einer Einsparung von Reisekosten und auch zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren führen. Außerdem stellt er für die Betroffenen eine erhebliche Entlastung dar. Darüber hinaus ist der Einsatz sinnvoll, wenn ohne die Videokonferenztechnik die Gefahr eines Beweismittelverlustes besteht. Für Beschuldigte kann es eine Erweiterung des persönlichen Gehörs bedeuten, beispielsweise durch die Anwendung beim Haftprüfungstermin, der aktuell ohne die Anwesenheit des Beschuldigten stattfinden würde. Schon bislang ist in vielen Bereichen die Nutzung von Videokonferenztechnik möglich, jedoch ist hierzu das Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten nötig. Dies soll nun geändert werden; künftig soll in allen Bereichen allein das Gericht entscheiden können. Nach dem im Ausschuss gestellten Änderungsantrag der Regierungskoalition soll dies nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen möglich sein. Problematisch ist aus meiner Sicht der Einsatz von Videokonferenztechnik bei Dolmetschern und Sachverständigen. Hier wäre das Einverständnis aller Beteiligten als Voraussetzung sinnvoll gewesen. Die persönliche Anwesenheit ist beispielsweise bei der Begutachtung eines Angeklagten oder, im Falle des Dolmetschers, für die Übersetzung bei vertraulichen Gesprächen mit dem Rechtsbeistand besonders wichtig. Die Herbeiholung eines Dolmetschers an den Ort der Prozesshandlung ist in der Regel nicht problematisch. Ich hoffe daher, dass die Gerichte sehr sorgfältig mit dieser neuen Möglichkeit umgehen werden, sodass die Anwendung der Videokonferenztechnik in diesen Fällen in der Praxis letztlich keine große Rolle spielen wird. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates sollte die Aufzeichnung der Videokonferenz möglich sein. Der Änderungsantrag der Regierungskoalition lehnt dies komplett ab, während die Grünen die obligatorische Aufzeichnung fordern. Begründet wird die Aufzeichnungsmöglichkeit damit, dass die nicht anwesende Person keinen ausreichenden Einfluss auf die Niederschrift und den Inhalt der Ausführungen habe. Auch wenn sicherlich die Aufzeichnung die genauste Überprüfung zulässt, so gilt dies doch auch bei allen anderen Gerichtsverhandlungen. Hier hat sich jedoch aufgrund der ausführlichen Protokollierung noch kein Bedarf an Aufzeichnungen ergeben. Ich gehe daher davon aus, dass dies auch bei der Videokonferenz der Fall sein wird und daher auch dort keine Aufzeichnung nötig ist. Die Nutzung der Videokonferenztechnik soll nach den Vorgaben des Bundesrates von der Zulassung durch Rechtsverordnungen der Länder abhängig gemacht werden. Die Regierungskoalition lehnt dies meiner Ansicht nach zu Recht ab, da dieses Nutzungsverbot mit Zulassungsvorbehalt zu der heutigen Rechtslage, in der die Anwendung bereits generell zulässig ist, einen Rückschritt darstellen kann. Nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben aber die Länder in den einzelnen Gerichtsbarkeiten bis Ende 2017 Zeit, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Diese Änderung halten wir für praktikabel, um die zügige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen. Denn nur dann, wenn bundesweit die Technik eingerichtet ist, kann sie effektiv angewendet werden. Wir von der SPD-Fraktion halten den Gesetzentwurf in der von der Regierungskoalition geänderten Version für tragbar und werden ihm daher zustimmen.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Der Einsatz von Videokonferenztechnik hat sich in der gerichtlichen und staatsanwaltlichen Praxis bisher noch nicht entscheidend durchgesetzt. Dabei liegen die Zu Protokoll gegebene Reden Vorteile der Nutzung dieser Technik klar auf der Hand: Videokonferenztechnik führt in vielen Verfahren zu einem geringeren zeitlichen und finanziellen Aufwand für alle Beteiligten und das Gericht. Rechtsanwälte und andere Beteiligte haben weniger Reisetätigkeit und weniger Aufwand, um an gerichtlichen Terminen teilzunehmen. Dies erleichtert die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung und zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei. Hinderungsgründe für den Einsatz von Videokonferenztechnik sind die nicht vorhandene technische Ausstattung der Gerichte, Justizbehörden und Rechtsanwaltskanzleien sowie die Anknüpfung der Verfahrensordnungen an das Einverständnis der Beteiligten zum Einsatz der Technik. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die vorhandenen Hürden für den Einsatz von Videokonferenztechnik abbauen und die Anwendung der Technik in der Praxis befördern. Nicht nur die Finanzgerichtsbarkeit, sondern auch die Zivilgerichte, Arbeitsgerichte, die Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichte, Insolvenzgerichte und die FGG sollen auf Antrag oder von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen den Einsatz von Videokonferenztechnik gestatten können. Die Entscheidungen darüber sind grundsätzlich unanfechtbar. In strafgerichtlichen Verfahren und Ermittlungsverfahren ist der Einsatz von Videokonferenztechnik jedoch nicht in jedem Fall angezeigt. Wenn es für die Wahrheitsfindung auch auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck des Vernehmenden von der Person des Vernommenen ankommt - und dies ist zum Beispiel regelmäßig im strafgerichtlichen Erkenntnisverfahren der Fall -, darf Videokonferenztechnik grundsätzlich nicht zum Einsatz kommen. Auch im Bereich der Strafvollstreckung, zum Beispiel im Rahmen der Anhörung des Verurteilten bei Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung oder bei Verhängung einer vorbehaltenen Geldstrafe, kommt es auf den höchstpersönlichen Eindruck des Verurteilten an. Dieser kann schwerlich durch eine Videokonferenz ersetzt werden. Das vom Bundesrat vorgesehene gesetzliche Verbot der gerichtlichen Videokonferenz mit Zulassungsvorbehalt haben wir gestrichen; denn dieses fördert den Einsatz der modernen Technik nicht ausreichend und ist mit bestehendem Europarecht nicht vereinbar. Die Small-Claims-Verordnung und die Europäische Beweisaufnahmeverordnung sehen den Einsatz der Videokonferenztechnik nämlich bereits vor. Um den Ländern größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen, können diese das Inkrafttreten einzelner Regelungen bis zum 31. Dezember 2017 zurückstellen, um die technischen Voraussetzungen für die einzelnen Gerichtszweige schaffen zu können. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Meilenstein in Richtung einer modernen und wirtschaftlichen Justiz.

Jens Petermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004128, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zum intensiven Einsatz von Videokonferenztechnik haben wir im Rechtsausschuss ein erweitertes Berichterstattergespräch und kürzlich eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Außerdem lagen dazu in der Ausschussberatung ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und einer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die in der ersten Lesung geäußerte Kritik an dem Gesetzentwurf halte ich weiter aufrecht, da der Änderungsantrag der Koalition allenfalls die beiden verheerendsten Auswirkungen des Gesetzentwurfes zurücknimmt. Leider hat die intensive Beratung der Gesetzesinitiative in der öffentlichen Anhörung - insbesondere die zum Teil erhebliche Kritik der sachverständigen Koryphäen stieß bei der Koalition auf taube Ohren - nicht zu einem Umdenken bei der Koalition geführt. Die Verfasser des Entwurfs preisen die Vorteile des vermehrten Einsatzes von Videokonferenztechnik an. Die Videokonferenztechnik kann in geeigneten Fällen eine sinnvolle Option zur zügigeren Durchführung von Gerichts- und Ermittlungsverfahren sein. Durch den Einsatz von Videokonferenztechnik sollen die Vernehmung von Zeugen im Ermittlungsverfahren, die Vernehmung von Sachverständigen im Hauptsacheverfahren, die Anwesenheit eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung und die obligatorische Anhörung von Verurteilten bei Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung ersetzt werden. Es muss gewährleistet sein, dass der Gebrauch der neuen Technik vor allem Verfahren vorbehalten ist, die ohne deren Einsatz nicht oder nur mit ganz erheblicher Verzögerung durchgeführt werden können. Die Videokonferenztechnik ist - verglichen mit der persönlichen Anwesenheit im Gericht - mit Nachteilen verbunden. Diese möchte in nun noch einmal beleuchten: Durch den Einsatz von Videokonferenztechnik kann der in allen Prozessrechten geltende Unmittelbarkeitsgrundsatz der Verhandlung unterlaufen werden. Deshalb darf die Videokonferenztechnik nur eingesetzt werden, wenn ein hohes Maß an unmittelbarer Kommunikation verzichtbar oder wegen unüberwindbarer Hindernisse ({0}) erforderlich ist. Für die Wahrheitsfindung ist ein umfassender und persönlicher Eindruck des Richters erforderlich. Bei Bild-Ton-Übertragungen gehen Feinheiten in der Betonung, Mimik und Gestik verloren. Darüber hinaus sind äußere Einflüsse auf die per Konferenztechnik zugeschaltete Person nicht ohne Weiteres für den Richter erkennbar. Auch das Aussageverhalten ändert sich durch eine vom Gerichtssaal und von der Gerichtsöffentlichkeit räumlich abgetrennte Aussagesituation. All das ist dem persönlichen Eindruck der Richter und auch der Wahrheitsfindung abträglich. Zu Protokoll gegebene Reden Auch die persönliche Abwesenheit eines Dolmetschers - die persönliche Anwesenheit soll durch Zuschaltung ersetzt werde - ist für die Rechtsverteidigung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten abträglich. Hier ist zum einen kein Raum für vertrauliche Gespräche mit dem Verteidiger, zum anderen ist eine simultane Übersetzung durch einen nicht persönlich anwesenden Dolmetscher schwierig. Häufig kommt es in einer solchen Verhandlung auf jedes gesprochene Wort an. Die möglichen Fehler gehen alle zulasten des Beschuldigten. Das ist nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund muss der Gesetzentwurf zwingend festschreiben, wann der Einsatz von Videokonferenztechnik regelmäßig ausscheidet, und erhebliche Anforderungsschwellen einführen, die ein faires und auf Wahrheitsfindung ausgerichtetes Verfahren garantieren. Eine solche Regelung sucht man hier allerdings vergeblich. Daneben hängt das Maß der Beeinträchtigung auch sehr von der Qualität der Bild-Ton-Übertragung ab. Hier fehlen einheitliche Qualitätsstandards. Der Gesetzentwurf vermag es nicht, beim Einsatz von Videokonferenztechnik die Prinzipien eines fairen Verfahrens gemäß Art. 6 EMRK, das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und den Justizgewährleistungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG willkürfrei nach Art. 3 Abs. 1 GG zu gewährleisten. Auch die Bundesregierung kritisiert in ihrer Stellungnahme die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes mit Verweis auf die Bedeutung des persönlichen Eindrucks von Beschuldigten und Zeugen. Sie gibt sich jedoch damit zufrieden, dass die Anwendung der Videokonferenztechnik nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern in das Ermessen des Gerichts gestellt werden soll. Das reicht aber nicht aus. Der Gesetzgeber selbst muss die Grundrechte und Verfahrensgrundsätze absichern und darf diese Aufgabe gerade nicht auf die dritte Gewalt abwälzen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen streicht glücklicherweise die beiden für den Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz verheerendsten Änderungen. Bei Entscheidungen über einen Bewährungswiderruf und eine Reststrafenaussetzung ist nun kein Einsatz von Videokonferenztechnik mehr vorgesehen. Auch die Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser sieht zwar erfreulicherweise vor, dass der Einsatz von Videokonferenztechnik die persönliche Anwesenheit eines Dolmetschers nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten ersetzen darf, und schreibt eine Aufzeichnung der Übertragung fest, geht aber im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung der Länder nicht weit genug. Beide Änderungsanträge sehen vor, dass die Länder per Verordnung den Beginn der Anwendung von Videokonferenztechnik im vorgesehenen Umfang bis 2017 hinauszögern können. Damit ist die Entstehung eines regionalen Flickenteppichs vorprogrammiert. Wir können einem verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik nur zustimmen, wenn die Rechte der Prozessbeteiligten nicht abgewertet werden. Da dieser Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht wird, müssen wir ihn ablehnen.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Die Ton- und Bildübertragung ist in den letzten Jahren technisch einfacher und qualitativ besser geworden. Sie hat sich zu einer realen und praktischen Möglichkeit entwickelt, Personen, die sich an einem anderen Ort befinden, zu einem Verfahren hinzuzuschalten. Zweifelsohne birgt die Videokonferenztechnik auch für die Justiz große Chancen, denen wir uns als Gesetzgeber nicht verschließen dürfen, wenn wir die rechtlichen Voraussetzungen für eine gut ausgestattete, moderne Justiz verbessern. Wir stehen hier auch nicht völlig am Anfang. Zum Schutz vorrangiger Opferinteressen können Bild- und Tontechniken in Hauptverhandlungen bereits seit Jahren verwendet, seit 2002 darf mit Zustimmung aller Beteiligten die Videokonferenztechnik auch im Zivilprozess eingesetzt werden. Gerichtsverfahren können durch den Einsatz von Videokonferenztechnik insgesamt kostengünstiger und zügiger durchgeführt werden, und zugeschalteten Verfahrensbeteiligten können beschwerliche und zeitintensive Anreisen erspart werden. Dort, wo bisher eine Anhörung - beispielsweise des Inhaftierten nicht zwingend vorgesehen war, kann dem Anspruch auf rechtliches Gehör Geltung verliehen werden. All dies sind Vorteile der Videokonferenztechnik - und in diesen Zielen unterstützen wir den Gesetzentwurf des Bundesrates. Jedoch kann der Einsatz der modernen Technik kein Selbstzweck sein; und ökonomische Erwägungen dürfen nicht allein bestimmend werden. Die Prinzipien der Mündlichkeit, der Öffentlichkeit, der Unmittelbarkeit und des rechtlichen Gehörs sind verfassungsrechtlich verankerte, wichtige Bausteine unserer Prozessordnungen. Sie sind Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips und dürfen einem zweifelhaften Effektivitätsstreben nicht zum Opfer fallen. Es muss sichergestellt werden, dass der Einsatz der Videokonferenztechnik der Entfaltung der Rechte der am Verfahren beteiligten Personen dient und nicht ihrer Einschränkung. Und genau hier weist der Gesetzentwurf des Bundesrates auch nach der Einbringung eines Änderungsantrages durch die Koalitionsfraktionen erhebliche Mängel auf. Die vorgesehene Zuschaltung von Dolmetschern auch ohne Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten ist ein solcher Mangel. Mehrere Sachverständige haben dies in der Anhörung des Rechtsausschusses bestätigt. Die Übertragung einer Fremdsprache in die GerichtsZu Protokoll gegebene Reden sprache ist vor dem Hintergrund des Wahrheitsermittlungsgrundsatzes des Strafverfahrens, aber auch in anderen gerichtlichen Verfahren bereits im normalen Verfahrensgang immer fehlerbehaftet. Nicht selten kommt es in der mündlichen Verhandlung selbst bei physischer Anwesenheit des Dolmetschers zu Missverständnissen, die erst durch weitere Nachfragen geklärt werden können. Wird die Dolmetscherin oder der Dolmetscher nunmehr mittels Videokonferenztechnik in den Sitzungssaal zugeschaltet, wird die Gefahr solcher Fehlerquellen noch erhöht und die Möglichkeit der Aufklärung solcher Fehler vermindert. Auch die Reaktionen der Verfahrensbeteiligten auf die Sprachübertragung können nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden. Eine vertrauliche Kommunikation zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger mithilfe des Dolmetschers in der Hauptverhandlung wird unmöglich. Deshalb ist der Einsatz von Videokonferenztechnik im Bereich des Dolmetschens ohne allseitige Zustimmung abzulehnen. Auch die Vernehmung von Sachverständigen via Videokonferenztechnik unterscheidet sich erheblich von einer direkten und unmittelbaren Kommunikation. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Sachverständigenbeweises im Strafverfahren wäre es für die Wahrheitsfindung kontraproduktiv, wenn der Einsatz von Videokonferenztechnik auch gegen den Willen eines oder mehrerer Verfahrensbeteiligter angeordnet werden könnte. Sachverständige zum Beispiel im technischen Bereich können aber mit Zustimmung aller Beteiligten sehr wohl mittels Videokonferenztechnik zugeschaltet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Stadler anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes bedenklich, die Bundesregierung begrüße den Gesetzentwurf, da er die rechtlichen Hürden für den Einsatz der Videokonferenztechnik abbaue, indem das Erfordernis der Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten gestrichen werde. Es handelt sich nicht nur um einen Abbau der rechtlichen Hürden, sondern auch des rechtlichen Schutzes der Beteiligten. Auf der anderen Seite hat es die Koalition für nötig befunden, eine Aufzeichnung der beim Einsatz der Videokonferenztechnik anfallenden Aussagen strikt zu untersagen. Damit wird ohne stichhaltige Begründung auf Möglichkeiten der neuen Techniken verzichtet, die zweifelsohne für die Wahrheitsfindung von Bedeutung wären. Festgehaltene Aussagen können zu einem späteren Zeitpunkt dazu verwendet werden, sich der Erklärungsinhalte zu versichern. Davon können sowohl Gerichte wie auch Verfahrensbeteiligte nur profitieren. Es ist ein großer Fehler, dass die Koalition diese Möglichkeit nicht nur nicht nutzt, sondern sie sogar strikt untersagt. Auch die Nutzung der Videokonferenztechnik bei Verhaftungen ist ein Vorteil der modernen Technik, welchem sich die Koalition verweigert, obwohl in der Sachverständigenanhörung darauf ausdrücklich hingewiesen worden ist. Ist eine physische Vorführung vor das zuständige Gericht nicht möglich, so könnte diese wie auch die Vernehmung mittels der Videokonferenztechnik erfolgen. In Fällen, in denen der unmittelbaren Vorführung des Verhafteten vor das zuständige Gericht ein Hindernis entgegensteht, ist die Videokonferenztechnik ein sinnvolles Mittel, diesem diejenige Rechtsposition zu verschaffen, die § 115 Strafprozessordnung gewährt. Wir Grünen haben mit unserem Änderungsantrag genau dies vorgeschlagen und damit sogar für eine sinnvolle Ausweitung des Einsatzes der Videokonferenztechnik plädiert. Es ist schade, dass die Koalition hierauf nicht eingegangen ist. Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir den Gesetzentwurf gern unterstützt hätten, soweit er dem Recht auf rechtliches Gehör Geltung verleiht, indem er den Einsatz der Videokonferenztechnik dort ermöglicht, wo bisher nach Aktenlage entschieden wurde. Einem Gesetzentwurf, der diesen Weg leider nicht konsequent geht, weil er die Möglichkeiten der Technik nicht ausschöpft und auf der anderen Seite wichtige Prozessgrundsätze infrage stellt, lediglich um damit Zeit und Geld zu sparen, können wir aber nicht zustimmen. Wir werden uns aus diesem Grund enthalten.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12418, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 17/1224 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie zuvor angenommen. Tagesordnungspunkt 25: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Die Billigkeitsrichtlinie zu den Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen den Realitäten anpassen - Drucksachen 17/7655, 17/10183 Berichterstattung:Abgeordneter Martin Dörmann Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen.

Dr. Georg Nüßlein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003602, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Den heute zur Beratung vorliegenden Antrag sollte man lieber mit dem Titel überschreiben „Die billigen Forderungen der Linken den Realitäten anpassen“. Es ehrt Sie ja, dass Sie auch einmal etwas zugunsten der Kirchen fordern - das aber nur, weil es Ihnen gerade in den Kram passt. In der Tat sind auch die Kirchen, etwa bei Fronleichnamsprozessionen, aber auch viele kleine Veranstalter von Musikveranstaltungen, genauso aber auch Vereine und kommerzielle Kleinunternehmen von der Umwidmung der Funkfrequenzen im Bereich 790 bis 814 Megahertz bzw. 838 bis 862 Megahertz infolge der Digitalen Dividende betroffen, aber offenbar längst nicht so dramatisch, wie Sie das in Ihrem Antrag hinstellen. Schauen Sie doch einmal auf die Zahl der bislang beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, gestellten Anträge und auf die bisherigen Mittelabflüsse: Insgesamt wurden bislang - also seit dem 15. November 2011 - 1 054 Anträge eingereicht, davon 446 für stationäre Geräteeinheiten - also für die Zusammensetzung von Mikrofon, Sender und Empfänger - und 608 für mobile Geräte. Mobile Geräte werden, wie Sie hoffentlich wissen, im Gegensatz zu stationären an mehreren Standorten eingesetzt, zum Beispiel auf einer Tournee. In nur 536 Fällen wurden auch die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen eingereicht; 183-mal für stationäre und 353-mal für mobile Funkmikrofone. Das BAFA hat, Stand 19. Februar 2013, 459 Bewilligungsbescheide ausgestellt. 35 Anträge mussten abgelehnt werden, und die anderen sind noch in Bearbeitung, vor allem, weil noch entsprechende Unterlagen nachzureichen sind. Von den von Bund und Ländern für Billigkeitsleistungen zur Verfügung gestellten rund 125 Millionen Euro sind bis heute gerade einmal 1 021 021,73 Euro ausgezahlt worden, wenn Sie es genau wissen wollen - von 125 Millionen Euro! Das liegt nicht etwa an der bösen Behörde, die wie ein Cerberus über die zur Verfügung stehenden Mittel wacht. Warum aber dieser bescheidene Mittelabfluss? Das kann ich Ihnen gerne erklären, werte Genossen. Hätten Sie einmal weitergedacht, statt wieder einmal bloß Wohltaten zu fordern, wäre Ihnen das vielleicht auch in den Sinn gekommen: Im Rahmen unserer Breitbandstrategie haben wir die Digitale Dividende vor allem mit der Absicht umgesetzt, auch die ländlichen Räume kurz- bis mittelfristig an höhere Bandbreiten anzubinden. Diese funkbasierte Technik der Long Term Evolution, kurz: LTE, hat den Effekt, dass wir auch ländlich geprägten Regionen, die beim Breitbandausbau gegenüber den Städten und Ballungszentren aus wirtschaftlichen Gründen benachteiligt waren und es leider immer noch sind, höhere Internetgeschwindigkeiten ermöglichen. Sicherlich ist LTE - und auch das noch im Entwicklungsstadium befindliche LTE Advanced - nicht der Weisheit letzter Schluss. Vor allem wenn man bedenkt, dass es sich dabei um ein sogenanntes Shared Medium handelt, also dass Teilnehmer, die gleichzeitig über ein LTE-Funknetz Internet empfangen, sich diese Leistung teilen müssen, ist klar, dass LTE für die kleineren Städte und Gemeinden nur eine Übergangslösung sein kann. Aber darum geht es heute nicht. Im Rahmen der Digitalen Dividende haben wir mit dem Ziel der Erschließung der ländlichen Räume die Auflage erteilt, dass Telekommunikationsunternehmen, die LTE anbieten, erst dann in dichter besiedelte und damit lukrativere Regionen gehen dürfen, wenn sie 90 Prozent der weniger gewinnträchtigen Gegenden mit einer Mindestleistung versorgt haben. Die für LTE genutzten Frequenzen im 800-Megahertz-Bereich mussten die Mobilfunknetzbetreiber bislang also hauptsächlich in den ländlichen Regionen in Betrieb nehmen, und da gibt es nun einmal weniger Großveranstaltungen, Opernhäuser, Musicaltheater, OpenAir-Konzerte und Jahreskongresse in Stadthallen und Event-Arenen. Insofern gibt es hier nur wenige Antragsberechtigte. Antragsteller sind hier Kirchengemeinden, Vereine oder Kleinkunstbühnen, die nur weniger hohe Beträge geltend machen können. In den für die Mobilfunkbetreiber lukrativen Städten und Ballungszentren setzen die Unternehmen vor allem höhere Frequenzbereiche, und zwar im Bereich 1,8 bis 2,6 Gigahertz, ein. In diesem Frequenzbereich werden drahtlose Mikrofone nicht gestört, sodass es hier keinen Grund gibt, Billigkeitsleistungen zu beantragen. Es würde mich ja sehr wundern, wenn die Linke jetzt plötzlich Großunternehmen, die ihren Profit vor allem in gewinnträchtigen Ballungszentren machen, mit Entschädigungen des Bundes und der Länder beglücken will. Genau das fordern Sie, wenn Sie sich für eine Ausweitung der Richtlinien zur Beantragung der Billigkeitsleistungen wie in Ihrem Antrag aussprechen. „Linke fordert höhere Entschädigungen für Großveranstalter“ - diese Schlagzeile möchte ich einmal lesen. Erst wenn die 800-Megahertz-Frequenzen auch in den Städten zum Einsatz kommen, nachdem also die Versorgungsauflagen im Rahmen der Digitalen Dividende erfüllt sind, kann es zu einem höheren Mittelabfluss kommen. Der wird sich aber auch dergestalt in Grenzen halten, dass die 125 Millionen Euro mehr als genug sind; das will ich an der Stelle einmal prophezeien. Weil wir wissen, dass sich hier noch etwas in den Städten tut und es noch zu einem Anstieg der Anträge kommen wird, wenn das 800-Megahertz-LTE dann in den Städten ausgerollt wird, haben wir in den Nachverhandlungen mit den Ländern 2011 im Rahmen der TKG-Novelle eine Verlängerung der Antragsfristen bis zum 31. Dezember 2017 beschlossen. Vorher war das nur bis Ende 2015 möglich. Außerdem haben wir in diesen Verhandlungen festgelegt, dass für Einrichtungen der Kirche, der Länder, der Städte, Landkreise und Zu Protokoll gegebene Reden Kommunen, die nach § 51 ff. der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, die Wertminderungszeit der Geräte auf acht Jahre angehoben wird; das möchte ich hier auch einmal betonen. Mehr Entgegenkommen geht nicht und wäre auch völlig unangemessen. Vor allem kümmern wir uns um die Richtigen. Bei der Debatte sollten wir auch einmal beleuchten, dass es - nicht nur in Deutschland - auf demokratischem Wege zustande gekommene, allgemeinwohlorientierte politische Entscheidungen gibt, die eine gewisse Berufs- oder Personengruppe zu Umstellungen oder Umrüstungen zwingen, für die es überhaupt keine Entschädigung gibt. Wer entschädigt beispielsweise einen kleinen Handwerksbetrieb mit vier Mitarbeitern, der seinen in die Jahre gekommenen Transporter mit Rußpartikelfiltern nachrüsten muss, weil die Stadt Berlin Umweltzonen eingeführt hat, die dem Handwerksmeister vorschreiben, nur noch bei dieser oder jener Abgasnorm in die Innenstadt hineinzukommen, wo die Kunden auf ihn warten? Niemand - kein Bund, kein Land und erst recht nicht die völlig verschuldete, von Rot-Rot heruntergewirtschaftete Stadt Berlin. Der Kleinunternehmer wird also in den sauren Apfel beißen und den Transporter für 1 000 Euro aufrüsten. Insofern kommen wir mit der Billigkeitsrichtlinie den Nutzern von Funkmikrofonen im 800-MegahertzBereich doch schon ziemlich entgegen, meine ich. Da möchte ich unseren Linkskollegen zurufen: Besser eine Billigkeitsleistung gewähren als billige Forderungen leisten. Das Petitum, dass die durch die erste Digitale Dividende betroffenen Frequenzen bei einer Digitalen Dividende II nicht noch einmal betroffen sind, sodass die nun schon auf andere Frequenzen ausgewichenen Nutzer nicht noch einmal ausweichen müssen, kann man grundsätzlich unterstützen. Ich bin sicher, die Bundesregierung sieht das genauso und wird sich auf der Weltfunkkonferenz im Jahr 2015 dafür einsetzen. Statt unsere Kraft und Energie auf solche Anträge wie den hier vorliegenden zu verschwenden, sollten wir lieber an dem Ziel arbeiten, schnelles Internet in Deutschland flächendeckend auszubauen. Damit meine ich nicht nur den Ausbau in den Städten und Ballungsgebieten, sondern genauso in den ländlich geprägten Gebieten. Die Digitale Dividende ist ein Schritt dahin. Mit der TKG-Novelle 2012 haben wir darüber hinaus eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen beschlossen, die den Breitbandausbau kostengünstiger machen und Investitionen auf dem Land ankurbeln. Wir haben bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss neben dem Randaspekt Billigkeitsleistungen vor allem auch über die Frage gesprochen, was wir darüber hinaus noch in die Wege leiten könnten. Dazu gehört der Auftrag an die Bundesregierung und an die Länder, gemeinsam mit der KfW zu prüfen, wie diese ihre vorhandenen Förderprogramme besser auf den Breitbandausbau ausrichten kann, um sowohl Kommunen als auch Unternehmen die Hemmnisse bei Anfangsinvestitionen zu nehmen. Bayern macht es als Bundesland vor: Bis 2017 stehen Unternehmen 500 Millionen Euro für den Ausbau der Datenautobahnen im Freistaat zur Verfügung. Wie sieht es da in NRW oder in Mecklenburg-Vorpommern aus? Da muss Bayern über den Länderfinanzausgleich den Breitbandausbau auch noch mitfinanzieren. Aber dazu ein anderes Mal. Diskutieren sollten wir auch, ob und in welchem Rahmen wir künftige Einnahmen aus einer Digitalen Dividende II zweckgebunden für den flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland verwenden sollten. Das wird sicherlich vor allem mit dem Bundesfinanzministerium zu klären sein, aber überlegenswert ist das. Das sind die Herausforderungen, von denen kleine Unternehmer im Musik-, Veranstaltungs- oder Kulturbereich Lösungen und Fortschritte von der Politik erwarten - und zwar zu Recht. Solche Nebenkriegsschauplätze wie die von den Linken hochgekochten spielen für die Bürger in unserem Land, für unsere Unternehmen und Gemeinden kaum eine Rolle und verschleißen nur unnötig politische Energie. Bleiben wir dran, die wirkliche Herausforderung zu meistern: den Breitbandausbau, auch in der Fläche. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.

Andreas G. Lämmel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003796, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Von der Fraktion der Linken liegt uns heute ein Antrag zur Abschlussberatung vor, den wir uns schenken können. Die im Antrag herbeigeschriebenen Probleme sind längst nicht so dramatisch und von der Realität längst überholt. Aber worum geht es? Die Versteigerung des bislang größten Frequenzpaketes in Deutschland durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2010 bietet große Chancen für den notwendigen Netzausbau und eine bessere Breitbandversorgung auch in ländlichen Regionen sowie zur Erweiterung der Netze im Mobilfunk. Gerade im Mobilfunk steigen die Kapazitätsbedarfe stetig. Die Mobilfunkunternehmen, die entsprechende Frequenzen ersteigert haben, können nun die Einführung der Long-Term-Evolution Technologie - LTE - vorantreiben, die hohe Bandbreiten ermöglicht. Zudem bieten die Frequenzen der Digitalen Dividende in den Bereichen von 790 bis 862 Megahertz die Möglichkeit, Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen. Die in dem Antrag beschriebenen Risiken sind schon sehr lange bekannt. Daher wurde die Frage der Kostenerstattung bereits im Jahr 2009 im Bundesrat im Rahmen der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beraten. Diese Verordnung enthält die Voraussetzungen für die Versteigerung der Frequenzen. Darüber hinaus gibt es die Absprachen zwischen dem Bund und den Bundesländern zur Thematik der Umstellungskosten. Zwischen Bund und Ländern wurde zunächst vereinbart, die Kosten aus notwendigen Umstellungen, die sich bis Ende 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz nutzen, in angemessener Form zu tragen. Im Zu Protokoll gegebene Reden Rahmen des Vermittlungsverfahrens zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes, TKG, wurde die Richtlinie für die Umstellungskosten im März 2012 noch nachgebessert. So wurde der Zeitraum für eine Antragstellung von 2015 auf 2017 verlängert. Öffentliche Einrichtungen können einen Nutzungszeitraum von acht Jahren geltend machen. Für Nutzer eines Mikrofons, welches älter als sechs Jahre ist, gibt es nun eine Sockelregelung nach Beginn der Wertminderungszeit. Wir halten fest: Es bestehen bereits - nachträglich verbesserte - Regelungen zur Entschädigung, sofern konkrete Störungen auftreten. Und das ist der entscheidende Punkt! Wenn konkrete Störungen auftreten, dann sollen die entsprechenden Einrichtungen eine Entschädigung für notwendige Ersatzaufwendungen erhalten. Festzuhalten bleibt jedoch; Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistungen. Darüber hinaus ist auch einzuschätzen, wie hoch der Grad der Störung ist und ob es denn technische Möglichkeiten gibt, diese Störungen zu unterbinden oder zu beheben. Manche Dinge kann man auch ohne viel Geld reparieren. Die Bundesnetzagentur bereitet beispielsweise seit Anfang 2010 eine Verlagerung der entsprechenden Nutzung in alternative Frequenzbereiche vor. Sollte diese Frequenzverlagerung notwendig werden und sollten dadurch Kosten entstehen, so gibt es die Zusage der Bundesregierung, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Dies ist im Vergleich zu Neuanschaffungen sicher der günstigere Weg. Was ist zu tun, bevor der Bund zahlt? Wenn die eben erwähnten Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen eintreten, dann muss vorab sichergestellt werden, dass die ausgezahlten Mittel entsprechend eingesetzt werden und bei den Kultureinrichtungen ankommen. Klar umrissen werden muss auch der Kreis der möglichen Entschädigungsempfänger. Schließlich muss der Einsatz der Mittel nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Missbrauch von Steuermitteln darf es nicht geben. Schließlich noch ein Wort zu den finanziellen Dimensionen. Der Bund hat 124 Millionen Euro an Unterstützung zugesagt. Bisher wurden entsprechend dem obigen Verfahren circa 1 000 Anträge gestellt und ungefähr 450 bewilligt. Von den bereitgestellten 124 Millionen Euro sind also bisher 1 Million Euro abgerufen worden; das sind weniger als 1 Prozent. Also, die Horrorszenarien der letzten Jahre sind somit nicht eingetreten. Bevor ich zum Schluss komme, noch eine grundsätzliche Bemerkung. Jeder Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr muss sich auf Veränderungen des Rechtsrahmens einstellen. Handwerker und Spediteure müssen ihre Fahrzeuge gemäß den Schadstoffnormen nachrüsten, Bauunternehmen haben sich an Arbeitsschutzvorschriften zu halten, die chemische Industrie muss die Chemikalienverordnung befolgen. Nun sind kulturelle Einrichtungen nicht mit Unternehmen gleichzusetzen, aber eine Vollkaskoregelung darf es trotzdem nicht geben. In der konkreten Angelegenheit sind Übergangsund Entschädigungsregelungen für Kulturschaffende eingerichtet. Die Nutzer drahtloser Funkmikrofone konnten die betroffenen Frequenzbereiche bisher kostenfrei nutzen. Der Bund als Eigentümer hat sich entschieden, diese Frequenzen einer anderen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Künftig werden mobile Breitbanddienste, LTE, über die versteigerten Frequenzen laufen. Drei Mobilfunkunternehmen haben viel Geld investiert und sind Versorgungsauflagen für die Versorgung ländlicher Regionen eingegangen. Eine leistungsfähige und wirtschaftliche Breitbandversorgung, gerade der ländlichen Regionen, ist von übergeordnetem Interesse für unser Land. Das bisherige Vorgehen der Bundesregierung hat daher meine Unterstützung. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu folgen ist richtig und der Antrag ist abzulehnen.

Martin Dörmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003517, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Erneut beschäftigen wir uns mit den aus der Umwidmung von Funkfrequenzen resultierenden Problemen für Nutzer von drahtlosen Mikrofonen, die durch eine vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Billigkeitsrichtlinie entschädigt werden sollten. Diese sperrigen Begrifflichkeiten dürfen nicht verschleiern, um wen es auf der Betroffenenseite eigentlich geht: Kulturschaffende, Amateurtheater, Freilichtbühnen, für die drahtlose Mikrofone unerlässliches Instrument ihrer Arbeit sind. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zu dieser Problematik bereits im Oktober 2010 einen eigenen Antrag im Bundestag eingebracht. Darin hatten wir gefordert, betroffene Kultureinrichtungen nach der Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen zu entschädigen. Wir haben stets darauf gedrängt, dass der Bund seine gegenüber dem Bundesrat erklärte Bereitschaft konsequent umsetzt, die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bei denjenigen ergeben, die bislang die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz genutzt haben, in angemessener Form zu tragen. Hierzu hat der Haushaltsausschuss des Bundestages in eine Billigkeitsrichtlinie eingewilligt. Immerhin ist es im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, TKG, Anfang 2012 gelungen, einige Verbesserungen an der Billigkeitsrichtlinie durchzusetzen. Dies betraf insbesondere die Festlegung einer längeren Nutzungsdauer von Anlagen gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Institutionen. Zudem hatte der Bundeswirtschaftsminister signalisiert, bei bestimmten öffentlichen Einrichtungen von Städten, Kommunen und Kirchen, auf eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung im Rahmen des Entschädigungsverfahrens zu verzichten und auch hier eine Nutzungsdauer Zu Protokoll gegebene Reden entsprechender Anlagen von acht Jahren anzurechnen. Nicht zuletzt wegen dieser Zugeständnisse des Bundes hatten die Länder schließlich den Weg für das neue TKG freigemacht. Allerdings hatten sowohl die Länder als auch die SPD-Bundestagsfraktion von vornherein darauf hingewiesen, dass der vom Bund vorgegebene Finanzrahmen von 124 Millionen Euro im Zeitraum 2011 bis 2015 für die zugesagte angemessene Kostenerstattung kaum ausreichen werde. Die Länder hatten ursprünglich rund 750 Million Euro und eine erheblich großzügigere Ausgestaltung der Erstattungskriterien gefordert. Es sind nun gerade Freilichtbühnen und Amateurtheater, die darüber klagen, dass sie aufgrund der nachzuweisenden Abschreibungsfristen faktisch von der Kostenausstattung weitgehend ausgeschlossen sind. Für viele kleine Kultureinrichtungen ist die Anschaffung drahtloser Geräte eine größere Investition, die weitaus länger genutzt wird als nach den üblichen Abschreibungsfristen vorgesehen. Nach aktueller Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ist erst ein geringer Teil - gut 1 Million Euro - vom BAFA an Auszahlungen veranlasst worden. Wegen der zunächst zu erfüllenden Versorgungsauflagen hätten die Mobilfunknetzbetreiber die betroffenen Frequenzen bisher hauptsächlich in ländlichen Regionen in Betrieb genommen. In diesen Regionen seien jedoch die Nutzer drahtloser Mikrofone, insbesondere größerer kultureller Einrichtungen, kaum vertreten, sodass bisher keine größeren Beträge abgerufen werden konnten. In den lukrativen Ballungszentren würden die Mobilfunkbetreiber vor allem höhere Frequenzbereiche einsetzen, die keine Störungen drahtloser Mikrofone erzeugen. Wenn auch hier die umgewidmeten Frequenzbereiche zum Einsatz kämen, könne eine Signifikanzzunahme der direkten Störung von Funkmikrofonen eintreten, die dann auch zu weiteren Mittelabflüssen führen sollte. Das Wirtschaftsministerium betont, dass der mit den Ländern erzielte Kompromiss abschließend sei und eine weitere Anpassung der Richtlinie über Billigkeitsleistungen nicht vorgesehen sei. Bei der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder wurde Mitte November 2012 der entsprechende Bericht des Bundes über die Erfahrungen mit der Billigkeitsrichtlinie und den Umfang der Inanspruchnahme zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die Kompromissvereinbarung haben die Länder trotz nach wie vor vorhandener Kritik von konkreten Nachforderungen abgesehen und den Bund gebeten, Ende 2013 erneut über die Erfahrungen mit der Billigkeitsrichtlinie zu berichten. Aus meiner Sicht gibt es hier ein politisches Dilemma: Einerseits halten wir nach wie vor die Billigkeitsrichtlinie für unzureichend, sowohl was die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Anspruchskriterien betrifft. Auf der anderen Seite wollen sich auch die Länder nicht von dem erzielten Kompromiss distanzieren. Vor diesem Hintergrund wird sich meine Fraktion bei dem vorliegenden Antrag der Stimme enthalten. Allerdings muss man berücksichtigen, dass durch die Verzögerung des LTE-Ausbaus die Sekundärnutzer erst deutlich später als bei Erarbeitung der Richtlinie prognostiziert von Störungen betroffen sind. Dieser Umstand darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene durch Zeitablauf ihre Anspruchsberechtigung auf eine Entschädigung verlieren. Daher sollten Ende des Jahres die Kriterien der Billigkeitsrichtlinie vor dem Hintergrund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen kritisch auf den Prüfstand gestellt werden. Sollte sich, wie von uns befürchtet, herausstellen, dass die Regelungen unzureichend sind und insbesondere Freilichtbühnen und Amateurtheater in der Praxis keine angemessene Entschädigung mehr erlangen können, darf eine Nachbesserung kein Tabu sein! Auch für die zukünftige Frequenzpolitik - ich möchte hier nur die bereits im Raum stehende Forderung nach einer Digitalen Dividende II nennen - wird entscheidend sein, ob der Bund seine Zusage, eine angemessene Entschädigung der Sekundärnutzer zu gewährleisten, tatsächlich einhält oder ob das Vertrauen durch den Wortbruch dauerhaft beschädigt ist. Zu Recht hat das Verhalten des Bundes bei der ganzen Diskussion um die Billigkeitsrichtlinie zu großer Enttäuschung bei den Betroffenen geführt. Es sei noch einmal in Erinnerung gerufen, dass der Bund alleine durch die Versteigerung der Frequenzen im Bereich der Digitalen Dividende Einnahmen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt hat. Vernünftige Entschädigungsregelungen, für die der Bund im Wort steht, wären daher mehr als recht und billig. Hier hat sich die Bundesregierung wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Von daher ist zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl eine neue Regierungskonstellation die Belange insbesondere Kulturschaffender besser berücksichtigt und Zusagen verlässlich umsetzt.

Claudia Bögel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004015, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ein schnelles und leistungsfähiges Internet ist eine der Grundvoraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum. Zudem sind moderne Kommunikationsnetze ein zentraler Faktor im internationalen und regionalen Standortwettbewerb. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass Deutschland gegenwärtig über eine im internationalen Vergleich sehr gute Internetinfrastruktur verfügt. Wir Liberalen setzen dabei vor allem auf investitions- und wachstumsorientierte Regulierung, gezielte finanzielle Fördermaßnahmen und die Verwendung der Digitalen Dividende, um den Breitbandausbau in Deutschland noch weiter voranzutreiben. Die Städte und Ballungsgebiete sind inzwischen sehr gut versorgt. Das ist aber vor allem in den ländliZu Protokoll gegebene Reden chen Räumen noch nicht überall der Fall. Denn auch wenn es dort vielerorts inzwischen möglich ist, einen adäquaten Zugang zum Internet zu erhalten, sind wir uns bewusst, dass in vielen Regionen nach wie vor Versorgungslücken bestehen. Es ist daher das Hauptziel gemäß unserer liberalen wettbewerbsorientierten Telekommunikationspolitik, eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigem Internet sicherzustellen. Ein wichtiger Baustein dafür war und ist für uns der Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Gerade in ländlichen Regionen, wo die Zahlungsbereitschaft und Nachfrage geringer als in urbanen Gebieten sind und sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit für Investoren stellt, bietet vor allem LTE eine kostengünstige Alternative mit ausreichender Versorgungsqualität zur Festnetzversorgung. LTE ist durch seine technischen Weiterentwicklungschancen und die damit verbundene Vervielfachung der Übertragungsraten ein adäquater DSL-Ersatz. Mit der Ersteigerung der Frequenzen des 800-Megahertz-Bandes im Jahr 2010 haben sich die Mobilfunkanbieter verpflichtet, stufenweise diejenigen Gebiete mit mobilem Breitband zu versorgen, die bisher von einer schnellen Netzanbindung abgeschnitten waren. Dieser Aus- und Aufbauverpflichtung sind die Mobilfunkanbieter im November letzten Jahres nachgekommen und haben den LTE-Ausbau in den ländlichen Gebieten abgeschlossen. Damit sind nun alle bisher unterversorgten Gebiete ans schnelle Netz angeschlossen. Das ist nicht zuletzt auch ein Erfolg unserer wettbewerbsorientierten liberalen Telekommunikationspolitik. Selbstverständlich verschließen wir dabei die Augen nicht davor, dass es durch den Ausbau des drahtlosen Internets bzw. die Nutzung des 800-Megahertz-Bandes durch die Mobilfunkanbieter zu Störungen oder gar Ausfällen von anderen, parallel genutzten Drahtlossystemen - vor allem von Funkmikrofonen kommen kann. Und wir wissen auch, dass viele der bisherigen Nutzer des versteigerten Frequenzbereichs - insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen aufgrund dessen mit finanziellem Aufwand ihre Technik umrüsten oder sogar komplett erneuern müssen, weil ihre Technik in einem anderen Frequenzbereich nicht funktioniert. Aus diesem Grund hatte der Bund bereits vor der Versteigerung der Frequenzen zugesagt, die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen der Frequenznutzungen für drahtlose Geräte ergeben, in angemessener Form zu tragen. Zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile hat das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium konsequenterweise eine Billigkeitsrichtlinie erlassen. Und dies war lediglich ein Teil eines wesentlich komplexeren Maßnahmenbündels, um die Belastungen, die sich für Anwender von Funkmikrofonen durch den notwendigen Frequenzwechsel in Sinne des Breitbandausbaus ergeben, abzufedern. Mit der Bereitstellung von Ersatzfrequenzen im Bereich vom 1 785 Megahertz bis 1 800 Megahertz wurde beispielsweise bereits Mitte des Jahres 2010 ein weiterer, wichtiger Teil dieser Zusage erfüllt. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur für den Zeitraum ab 2015 alternative Frequenzen zur Nutzung durch Funkmikrofontechnik zugeteilt und veröffentlicht. Damit wurde für die Nutzer drahtloser Geräte auch für den Zeitraum nach 2015 Planungssicherheit mit Blick auf die Frage, auf welchen Frequenzen drahtlose Mikrofone und andere Bühnentechnik dann funken dürfen, geschaffen. Zudem existiert die Option, bei der Bundesnetzagentur Einzelzuteilungen in anderen Frequenzbereichen zu beantragen, wenn eine störungsfreie Nutzung der drahtlosen Geräte unbedingt gewährleistet sein muss. Lassen Sie mich noch einmal auf den Hauptvorwurf des Antrags der Linken zurückkommen, nämlich dass die Billigkeitsrichtlinie mit Blick auf die Kosten der Umstellung der Frequenzen der Realität nicht ausreichend Rechnung trage. Das kann ich entschieden zurückweisen. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an den durch den Haushaltsausschuss vorgegebenen Empfehlungen für eine Billigkeitsrichtlinie orientiert. Die FDP-Bundestagsfraktion findet, dass der zur Verfügung gestellte Betrag vor allem im Hinblick auf die nach wie vor angespannte Haushaltslage durchaus angemessen ist. Dass die Linksfraktion die in der Richtlinie angewendete Interpretation des Wortes „angemessen“ infrage stellt, war zu erwarten. Dies ist der Fall, weil die Linksfraktion in aller Regel zuerst daran denkt, wie das Geld ausgegeben werden kann, und sich erst in zweiter Linie darum kümmert, wie das Geld in Sinne einer vernünftigen Haushaltspolitik zusammengehalten werden kann. Natürlich wissen wir auch um die Interessen der Betroffenen, vor allem der kulturellen Einrichtungen. Aber in finanziell schwierigen Zeiten müssen wir an bestimmten Stellen Grenzen setzen. Sämtliche Ressorts bemühen sich, kontinuierlich Einsparungsmöglichkeiten zu identifizieren, damit wir unserem Ziel der Haushaltskonsolidierung Jahr für Jahr ein Stück näher kommen. Deswegen halten wir Liberalen es nach wie vor für angebracht, weder - wie mein Kollege Müller-Sönksen kürzlich treffend festhielt - das „Füllhorn noch die Gießkanne“ auszuschütten. Die vom Bundeswirtschaftsministerium veranschlagte Kompensationssumme ist daher ein guter Mittelweg. Und ich bin zuversichtlich, dass die Ziele der Billigkeitsrichtlinie damit auch erreicht werden können, denn es gibt viele Einrichtungen, die auf Umrüstungen eingestellt sind und vorausschauend auch entsprechende Rücklagen gebildet haben. Deren Nachteile durch die nötigen vorzeitigen NeuinvestitioZu Protokoll gegebene Reden nen sollen mit den geplanten Zuwendungen ausgeglichen werden, aber ohne sie gleichzeitig aus ihrer betriebswirtschaftlichen Verantwortung für die Instandhaltungskosten zu entlassen. Denn eine Überkompensation wäre nicht im Sinne des Erfinders und ist daher tunlichst zu vermeiden.

Katrin Kunert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003795, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wir beschäftigen uns heute zum wiederholten Mal mit dem Thema der Frequenzversteigerungen und deren Auswirkungen auf die Kulturlandschaft. Die Linke hatte bereits Mitte 2010, also kurz nach der Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 800 Megahertz, 1,8 Gigahertz, 2 Gigahertz und 2,6 Gigahertz, mit einem Antrag gefordert, den Einrichtungen der Kulturund Medienlandschaft die Folgekosten, die durch die Verlagerung der Frequenzen des Produktions- und Veranstaltungsfunks entstehen, vollumfänglich zu ersetzen. Nur zur Erinnerung: Der Bund hatte bei der Versteigerung der Frequenzen an Mobilfunkunternehmen über 4,3 Milliarden Euro eingenommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat seinerseits die Billigkeitsrichtlinie zur Gewährung von Leistungen an Sekundärnutzer wegen frequenzwechselbedingter Umstellkosten erlassen, die im November 2011 in Kraft getreten ist. Auch wenn es zunächst positiv zu bewerten ist, dass das zuständige Ministerium das Thema aufgreift und sich um eine Verbesserung der Situation bemüht, kommen wir als Linke zu dem Schluss, dass die Billigkeitsrichtlinie weitestgehend an den Bedürfnissen der vielen Theater, der Produzenten der Film- und Fernsehbranche, der Kleinunternehmer der Veranstaltungsbranche und anderen vorbeigeht. Die Voraussetzungen, die kulturelle Einrichtungen, die Leistungen nach der Billigkeitsrichtlinie erhalten wollen, erfüllen müssen, sind zu eng formuliert. Die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel werden gar nicht abgerufen. Der Deutsche Bühnenverein geht davon aus, dass bis zu 90 Prozent der privaten und kommunalen Theater nicht die Voraussetzung der Billigkeitsrichtlinie in der derzeitigen Fassung erfüllen. Laut aktuellem Bundeshaushalt beträgt das Soll der Billigkeitsleistungen für 2012 knapp 29 Millionen Euro. Gleichzeitig wird ein Restbetrag über 73 Millionen Euro ausgewiesen. Für 2013 sind gerade mal noch gut 9,5 Millionen Euro für Billigkeitsleistungen eingestellt. In der Antwort auf meine schriftliche Frage vom 30. Januar 2013 hat die Bunderegierung erklärt, dass im Zeitraum zwischen Februar 2012 und Januar 2013 Billigkeitsleistungen in Höhe von etwas über 1 Million Euro bewilligt wurden. Der tatsächliche Bedarf dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Gerade bei Theatern ist häufig ein Komplettumbau erforderlich. So rechnet beispielsweise das Opernhaus Hannover mit über 150 000 Euro für notwendige Neuinvestitionen. Für das Theater in Erfurt ist mit notwendigen Neuinvestitionen in Höhe von etwa 100 000 Euro zu rechnen. Bei dem Umgang mit den Folgekosten der Neuordnung von Frequenzen, auch als Digitale Dividende 1 bezeichnet, geht es nicht nur um die Frage, wer die Kosten für notwendige Umrüstmaßnahmen der betroffenen kulturellen Einrichtungen trägt. Es geht auch um die Frage, wie wir mit den unterschiedlichen Interessen umgehen wollen, die daraus resultieren, dass immer mehr Frequenzen für den Mobilfunk geöffnet werden, während gleichzeitig freie Frequenzen benötigt werden, die von kulturellen Einrichtungen für Drahtlosmikrofone genutzt werden. Die Digitale Dividende 1 stellt dabei keineswegs das Ende der technischen Entwicklung dar. Die Internationale Fernmeldeunion will ab 2015 weitere Frequenzen für den Mobilfunk freigeben. Diese Digitale Dividende II würde zunächst das digitale terrestrische Fernsehen, das DVB-T, betreffen. Der Bereich der DVB-T-Kanäle müsste auf dem UHF-Band derart reduziert und komprimiert werden, dass daneben - vereinfacht gesagt - nicht mehr genug Raum für drahtlose Mikrofone und Ähnliches verbleiben würde. Diese Situation könnte für die vielen kabellosen Produktionen bei kulturellen Veranstaltungen das Ende sein. Dieses Problem ließe sich auch nicht durch eine Rückkehr zu kabelgebundenen Geräten lösen. Eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen ist nicht zuletzt aus Kostengründen nur mit Einsatz von Funktechnik durchführbar. Sollte diese nicht mehr zur Verfügung stehen, würde dies also letztendlich zu einer Schwächung des kulturellen Angebots in der Breite führen. Die Linke fordert, dass kulturelle Einrichtungen, die entweder wegen der letzten Frequenzversteigerung infolge der Digitalen Dividende I oder wegen künftiger Frequenzneuzuweisungen zur Neuanschaffung bzw. Umrüstung ihrer Drahtlostechnik gezwungen sind, durch den Bund eine angemessene Entschädigung erhalten. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass auch im Falle einer Digitalen Dividende ein ausreichend hochwertiges Spektrum an Funkfrequenzen für die kulturellen Einrichtungen weiter nutzbar bleibt. Ich möchte Sie darum bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

Tabea Rößner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004138, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

2010 hat die Bundesnetzagentur Frequenzen versteigert, die bis dahin unter anderem von Funkmikrofonen genutzt wurden. Die Frequenzen sollen nun für den Aufbau des Internetzugangs über Funk verwendet werden. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der Versteigerung der Frequenzen ein Schritt unternommen wurde, um den schnellen Zugang zum Internet im ländlichen Raum zu ermöglichen. Mit den versteigerten Frequenzen sollen die weißen Flecken der Breitbandversorgung beseitigt werden. Bis heute sind immer noch Tausende Haushalte vom schnellen Internet ausgeschlossen. Gerade in ländlichen Regionen ist das ein gravierender Standortnachteil für die Bevölkerung und vor allem auch für die regionale Wirtschaft. Zu Protokoll gegebene Reden Klar muss aber sein: Die Leidtragenden der Auktion dürfen nicht die sein, die den Platz dafür geräumt haben: der Hörfunk, aber auch Theater und Musikveranstalter. Wer kabellose Mikrofone nutzt, bekommt nun einen neuen Platz im Äther zugewiesen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Auf den neu zugewiesenen Frequenzen können die vorhandenen kabellosen Mikrofonanlagen meist nicht weiter verwendet werden. Daher müssen Theater und Bühnen in Neuanschaffungen investieren. Für die bisherigen Nutzer der Frequenzen, also Institutionen oder andere Nutzer von Funkmikrofonen ({0}), entstanden Störungen bei ihren drahtlosen Mikrofonanlagen. In der Folge ist die Anschaffung neuer Geräte bzw. Anlagen erforderlich. Der Bund, der die Umwidmung der Frequenzen beschloss und dem die Versteigerung einen Erlös von 4,38 Milliarden Euro einbrachte, hatte den Ländern ursprünglich zugesagt, sich in angemessener Weise an den Kosten zur Umrüstung der drahtlosen Mikrofonanlagen zu beteiligen. Das Wirtschaftsministerium hat dazu eine Verwaltungsvorschrift ({1}) vorgelegt, worauf der Haushaltsausschuss die Mittel von 120 Millionen Euro freigegeben hat. Allerdings wurden die Forderungen der Verbände bei der Festlegung der Kriterien in der Richtlinie in entscheidenden Punkten missachtet. Zum Beispiel darf das störungsbetroffene Gerät nicht älter als fünf Jahre alt sein. Üblicherweise werden derartige Geräteeinheiten aber für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren angeschafft. In anderen Ländern ist das besser geregelt. So erhalten zum Beispiel in Großbritannien die betroffenen Einrichtungen bei der Versteigerung von Funkfrequenzen bereits im Vorfeld eine Zusicherung, wonach sie 60 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten von Geräten ersetzt bekommen, die sie aufgrund der Umwidmung der Frequenzen nicht mehr nutzen können. Die Fraktion Die Linke fordert nun, die Kriterien zur Erstattung der Kosten auszudehnen. Ich möchte an einigen Punkten kritische Anmerkungen machen: Die Billigkeitsleistungen sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke bereits vor einer tatsächlichen Störung erfolgen. In der Praxis ist es aber schwierig darzustellen, wer dann wirklich leistungsberechtigt ist. Stattdessen sollte entschädigt werden, wer auch tatsächlich eine Störung hat. Auch die Forderung, dass Nutzerinnen und Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen generell von künftigen Umwidmungen ausgeschlossen sein sollen, halten wir für nicht umsetzbar. Wir wissen heute noch nicht, wer wann in welchem Maße geschädigt werden könnte. Es muss aus unserer Sicht lediglich sichergestellt werden, dass auch künftig Geschädigte Schadensersatz erhalten. Wir stimmen dem Antrag aber dennoch zu; denn auch wir haben im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über die Frequenzversteigerung den Bundestag dazu aufgefordert, mehr Gelder für die Erstattung an die von der Umwidmung des Frequenzbereiches Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Telekommunikationsgesetz haben sich Bund und Länder auf eine Lockerung der Kriterien geeinigt. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses sind ein Minimalkonsens und keine Garantie dafür, dass alle Geschädigten auch entschädigt werden. Der vorliegende Antrag stellt weiter gehende Forderungen, die wir begrüßen. Außerdem setzt der vorliegende Antrag den Impuls, diese Regelung auch für zukünftige Versteigerungen anzuwenden, anstatt die Zusage von Geldern in irgendwelchen Vermittlungsausschüssen mühsam immer wieder aufs Neue zu verhandeln.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/10183, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/7655 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD angenommen. Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes - Drucksache 17/12033 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({0}) - Drucksache 17/12400 Berichterstattung:Abgeordnete Cajus CaesarPetra CroneDr. Christel Happach-KasanDr. Kirsten TackmannCornelia Behm Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen.

Cajus Julius Caesar (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003064, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Über 2 Millionen private Waldbesitzer gibt es in Deutschland. Diese über 2 Millionen privaten Waldbesitzer bewirtschaften fast die Hälfte der deutschen Waldfläche nachhaltig - immerhin 4,9 Millionen Hektar. Diese über 2 Millionen privaten Waldbesitzer tragen dazu bei, dass 1,2 Millionen Menschen in der Zu Protokoll gegebene Reden Branche einen Arbeitsplatz haben. Diese über 2 Millionen privaten Waldbesitzer organisieren sich zum Teil in über 4 500 forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und beweisen damit viel Wirtschaftskompetenz und Verantwortungsbewusstsein. Und diese über 2 Millionen privaten Waldbesitzer generieren einen Umsatz von etwa 168 Milliarden Euro - ein gewaltiges Wirtschaftspotenzial. Neben diesen harten Fakten dürfen auch weitere Aspekte nicht unerwähnt bleiben: Unsere Waldbesitzer tragen durch ihre Arbeit zur Wertschöpfung vor Ort bei. Sie erhalten einen qualitativ hochwertigen Lebensraum für Mensch, Tier und Natur. Durch die Pflege unserer Waldbesitzer und Förster genießt unser Wald weltweite Vorbildfunktion. Ich bin sicher, Sie sind mit mir einer Meinung, dass man nicht oft genug Danke sagen kann für die Arbeitsleistung unserer Waldbesitzer. Gerade dies möchte ich an dieser Stelle natürlich nicht versäumen. Welche Aufgaben ergeben sich daraus aber noch für uns in der Politik? Wir müssen sinnvolle und notwendige Rahmenbedingungen setzen, um unsere Waldbesitzer bei ihrer vorbildlichen Arbeit zu unterstützen. Keinesfalls dürfen wir ihnen unnötig Steine in den Weg legen und bürokratische Hürden unverhältnismäßig hoch bauen. Mit der am 20. Oktober 2010 erlassenen EU-Holzhandelsverordnung geht die EU gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz vor, um ihn auf Dauer zu bekämpfen. In einem ersten Schritt war 2011 zunächst nur der Handel von Holzprodukten aus Ländern betroffen, mit denen ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen bestand. In einem zweiten Schritt wird nun die EU-Holzhandelsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung wird bei uns in Deutschland durch Änderungen des Holzhandelssicherungsgesetz umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt drohen bei Verstößen staatliche Sanktionen. Und dies ist auch richtig und sinnvoll; denn der zentrale Punkt dieses Gesetzes ist die Verhinderung illegal eingeschlagenen Holzes! Ich bin mir sicher, wir sind uns alle einig, dass es von großer Bedeutung ist, das Inverkehrbringen und den Handel mit illegalem Holz zu verhindern; denn illegal eingeschlagenes Holz bedeutet Profit Einzelner zulasten der Gesellschaft. Bewährte Gefüge von Regularien und Markt werden zerstört. Damit geht auch eine Beeinträchtigung der heimischen Marktstrukturen einher. Ebenso nicht zu vergessen sind die Schädigungen an Klima und Umwelt. Das illegale Schlagen von Holz und dessen Inverkehrbringen und Handel bedeuten eine erhöhte und vor allem unkontrollierte Freisetzung von CO2. In diesem klimapolitischen Zusammenhang ist es an dieser Stelle auch wichtig, über den für unser Klima so wichtigen Urwald zu sprechen, der gleichzeitig Lebensraum für viele Menschen, Tiere und Pflanzen ist. Sie wissen: Jedes Jahr werden etwa 11 Millionen Hektar Urwald zerstört, also etwa die Waldfläche Deutschlands. 50 Prozent davon sind auf Dauer verloren, nur die Hälfte wird wieder aufgeforstet. Das Ziel muss daher klar sein: Kein Holz und auch kein einziges Holzprodukt auf unserem deutschen Markt darf aus illegalem Einschlag kommen. Für den Schutz unserer Natur, den Schutz der Regenwälder und den Schutz unserer deutschen Waldbesitzer, die so vorbildliche Arbeit leisten, setzen wir nun die EU-Holzhandelsverordnung eins zu eins in nationales Recht um. Nach der EU-Holzhandelsverordnung ist das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz im EUBinnenmarkt verboten. Zudem sind alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammt. Das Erste Gesetz zur Änderung des Holzhandelssicherungsgesetzes dient der Durchführung der EUHolzhandelsverordnung. Die Kontrollmechanismen sind so einfach wie eindeutig: Die zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Länder sind zuständig für die Überwachung der Einhaltung der forst- und naturschutzrechtlichen Vorschriften. Zudem wird am Thünen-Institut ein Kompetenzzentrum Holzherkünfte eingerichtet, das die BLE wissenschaftlich unterstützt. Aber auch Unternehmen, Verbänden und Verbrauchern wird das Kompetenzzentrum bei Fragen zur Verfügung stehen. Solche Fragen können insbesondere Artzugehörigkeit, geografische Herkunft, Legalität, Nachhaltigkeit und Handelswege von Holz und Holzprodukten umfassen. Für uns als CDU war es wichtig, die Verordnung der EU umzusetzen, um den illegalen Einschlag von Holz zu verhindern. Zentral ist aber auch, die bürokratischen Hürden und organisatorischen Belastungen für unsere heimischen Waldbesitzer, die eine hervorragende Arbeit leisten, nicht übermäßig groß werden zu lassen. Dies ist uns in vorbildlicher Weise gelungen. Einige zentrale Beispiele bezüglich dieser vorbildlichen Umsetzung möchte ich an dieser Stelle herausstellen: Die EU-Verordnung verlangt, dass Unterlagen zum Kauf und Handel von Holz aufbewahrt und den Behörden kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist auch richtig und wichtig. Unser Gesetzentwurf verlangt hier ein Mindesterfordernis, wie im Verwaltungsrecht üblich. Die Behörde muss Originale zur Beweiserhebung verlangen können, die der Betrieb postalisch übermitteln muss. Dies ist keine politische, sondern eine rechtliche Frage; denn wird in diesem Gesetz explizit forZu Protokoll gegebene Reden muliert, dass die elektronische Übermittlung Vorrang hat, dann schließt das diese Möglichkeit in allen anderen Gesetzen, in denen das nicht ausdrücklich formuliert ist, ausdrücklich aus. Wir haben für unsere Waldbesitzer hierzu Folgendes erkämpft: Die Änderung des Holzhandelssicherungsgesetzes soll ausdrücklich formulieren, dass eine elektronische Übermittlung der Unterlagen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich möglich ist. Auch hinsichtlich der Strafbarkeit und der Bußgelder konnte viel erreicht werden: Laut EU-Recht ist das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz verboten und muss bestraft werden. Die Art und die Höhe der Bestrafung sind hier nicht geregelt. Wir müssen uns im deutschen Recht nun also mit Fragen der Sanktion und der behördlichen Durchführung beschäftigen. Das Problem hier liegt auf der Hand: Unsere Waldbesitzer, deren hervorragende Arbeit wir nicht oft genug betonen können, verwalten und bewirtschaften zum Teil sehr kleine Flächen. Damit Holzeinschlag illegal wird, müssen nicht immer übermäßig große Teile des Waldes geschlagen werden. Oft reicht es bereits aus, einen einzelnen Baum zu schlagen, in dem beispielsweise eine geschützte Vogelart nistet - unbemerkbar von menschlichen Blicken. Das heißt für uns: Wir machen die Motive, nicht die handelnden Personen, zum zentralen Gegenstand. Nur wer vorsätzlich und mit grobem Eigennutz handelt oder seine Taten beharrlich wiederholt, begeht eine Straftat. Kleinere Verstöße, die in der täglichen Waldarbeit auch fahrlässig passieren können, werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Wichtig war uns bei der Umsetzung der EU-Verordnung auch, dass die wichtigen Kontrollen ohne unnötige bürokratische Hürden stattfinden können. Das EU-Recht schreibt uns vor: Belege über Holzeinschlag und Holzhandel müssen aufbewahrt werden. Hier besteht lediglich eine Dokumentationspflicht, keine Genehmigungspflicht. Laut EU-Verordnung 995/2010 müssen Behörden regelmäßig Kontrollen in Wald und Betrieb durchführen. Hierzu gibt es einen Kontrollplan. Der Bund erlässt hierzu - in Abstimmung mit den Ländern - allgemeine Verwaltungsvorschriften, wie die entsprechenden Artikel anzuwenden sind. Deutschland wird durch die Kontrolle der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung dafür sorgen, dass kein Holz oder Holzprodukt aus illegalem Einschlag auf unseren Markt kommt. Damit werden keine Gelder aus Deutschland als Anreiz für weitere illegale Waldzerstörungen wirken können. Der Gesetzentwurf ermöglicht eine effiziente Kontrolle und bürdet gleichzeitig der Wirtschaft und den Waldbesitzern keine unnötigen bürokratischen Hürden auf. Um den berechtigten Bedenken der Länder und Waldbesitzer entgegenzukommen, sollen Verstöße nur dann strafbar sein, wenn der Täter hierdurch Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder eine solche Handlung beharrlich wiederholt. Andere Verstöße werden aber weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern sowie gegebenenfalls mit Beschlagnahmung des Holzes geahndet. Damit ist eine angemessene und abschreckende Sanktionierung weiterhin gegeben. Gerade im Jahr 2013, in dem wir das 300. Jubiläum der forstlichen Nachhaltigkeit feiern, ist dieser Gesetzentwurf ein positiver Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit unserer Waldbesitzer. Gleichzeitig schützen wir unseren schönen Wald vor dem Zugriff Habgieriger, die es nicht gut mit dem Wald und den dort lebenden Menschen meinen. Nirgends wird Nachhaltigkeit so gut begreifbar wie in unserem Wald - durch die Leistung und das Engagement der Waldbauern und Forstleute. Vor dreihundert Jahren waren sie es, die den Begriff der Nachhaltigkeit zu einem entwickelten, der gerade heute wieder in aller Munde ist.

Petra Crone (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004026, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

„Illegal geschlagenes Holz wird auf dem EU-Markt verboten“: Mit diesen Worten verkündete das Europäische Parlament am 7. Juli 2010 die Einigung zur EUGesetzgebung, die den Verkauf von illegal gefälltem Holz verbietet - mit 644 von 685 Stimmen. Das Echo auf die europäische Entscheidung war gewaltig; gewaltig positiv. Das Gesetz sei ein Meilenstein und ein internationaler Durchbruch bei der Bekämpfung von illegaler Abholzung, hieß es unisono. Und in der Tat bilden die strengen Vorschriften der Verordnung eine wirksame Grundlage gegen das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Produkten aus Holz auf den EU-Markt. Nach zehn Jahren intensiver Debatte und zähem Ringen standen die 27 Mitgliedstaaten hinter der Verordnung ({0}) Nr. 995/2010, die sich sowohl auf die Wälder weltweit als auch auf den EU-Markt bezieht. Angestoßen wurden die Debatte und das konkrete Handeln im Jahr 2003 mit dem EU-Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“, kurz FLEGT. Diese Gesetzgebung, für die sich vor allem das Europäische Parlament verdient gemacht hat, galt als Signal an alle Händler, dass diese zukünftig ihr illegales Holz nicht mehr auf dem europäischen Markt loswerden. Noch immer stammen schätzungsweise 20 Prozent des auf dem EU-Markt gehandelten Holzes von illegal geschlagenen Bäumen. Die Einfuhr illegalen Holzes nach Deutschland liegt schätzungsweise bei 3 bis 6 Prozent. Würden wir uns nur die Tropenholzimporte anschauen, läge der Anteil wohl um einiges höher. Es ist fast unmöglich, belastbare Zahlen über den Raubholzhandel zu bekommen. Der Anteil an illegalem oder Zu Protokoll gegebene Reden verdächtigem Holz wird bei Lieferungen aus Afrika oder Südostasien von Experten auf fast 50 Prozent geschätzt. Illegaler Holzeinschlag ist ein Problem, das in seinen Ausmaßen nicht verheerend genug beschrieben werden kann: vom Verlust der Artenvielfalt bis hin zu den nachteiligen sozialen Folgen für die dortige Bevölkerung. Waldrodung ist zudem für rund 20 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Was nach dem globalen Raub an der Natur zurückbleibt, ist ein zerstörter Wald. Er ist kein Lebensraum mehr - weder für Menschen noch für Tiere und Pflanzen. Nach der Entscheidung im Juli 2010 war Deutschland gefordert, die Verordnung in nationales Recht umzusetzen. In einem ersten Schritt wurde dann die Holzeinfuhr aus Ländern geregelt, mit denen die EUMitgliedstaaten freiwillige Partnerschaftsabkommen geschlossen haben. Sie bezwecken eine aktive Einbeziehung waldreicher Länder, in denen sich der illegale Holzeinschlag jeden Tag vollzieht. Im Herkunftsland selbst wird ein Rückverfolgungssystem für Holz eingerichtet; in Deutschland die Einfuhr mittels FLEGT-Genehmigungsschein kontrolliert. Bei der Debatte im April 2011 zum Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz, HolzSiG, waren sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag einig, dass es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gelingen muss, die illegale Abholzung als gängige Praxis in vielen waldreichen Ländern zu unterbinden. Viele an der Debatte beteiligten Kolleginnen und Kollegen machten deutlich, dass die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung in einem zweiten Schritt das weitaus wichtigere Gesetzesinstrument sein wird, um die Vermischung von illegal geschlagenem unter das zugelassene Holz, sobald es auf dem EU-Markt zur Verfügung steht, zu unterbinden. Die Bundesregierung hat am 31. Oktober 2012 in ihrer Kabinettssitzung den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes“ verabschiedet und in den Bundestag mit der Drucksachennummer 17/12033 eingebracht. Er war alles in allem ein akzeptabler Entwurf. Zentraler Baustein: der neue Straftatbestand des § 7 Abs. 2, der für einen vorsätzlichen Verstoß gegen die zentrale Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung ({1}) Nr. 995/ 2010 gelten sollte. Die Verankerung des Straftatbestands im Gesetz sollte der wirksamen und abschreckenden Sanktionierung dienen, wie sie in Art. 19 Abs. 2 der Verordnung ({2}) Nr. 995/2010 vorgeschrieben ist. Die Bundesregierung hielt diese auch für verhältnismäßig, da sie nur für einen vorsätzlichen Verstoß gegen die zentrale Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung ({3}) Nr. 995/2010 gelten sollte. Der Versuch der damaligen niedersächsischen Landesregierung aus CDU und FDP, über den Bundesrat diesen Straftatbestand für die deutschen Waldbesitzer abzuschaffen, wurde von der Bundesregierung abgelehnt. „Der Straftatbestand ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich und wird auch in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil am Holzhandel eingeführt ({4}). Es ist wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verordnung ({5}) Nr. 995/2010 in möglichst gleichwertiger Weise durchführen“, so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf der Bundestagsdrucksache 17/12033. Und nun hat uns alle am 18. Februar 2013, zwei Tage vor der abschließenden Lesung im Agrarausschuss dieses Hauses, ein Änderungsantrag von CDU/ CSU und FDP erreicht, der diesen zentralen Baustein des Gesetzes in deutlicher Weise aufweicht. Ich frage mich ernsthaft, wie viele Blüten die Lobbyhörigkeit dieser Regierung eigentlich noch treiben wird! Mit der Einführung zusätzlicher Tatbestandsmerkmale zur Erfüllung des Straftatbestandes wird die Schwelle erhöht, was in Zukunft als Straftat gilt. Da es sich bei den im neuen § 8 HolzSiG geschaffenen Tatbestandsmerkmalen um subjektive handelt, kann Strafbarkeit gegeben sein, muss aber nicht - „grober Eigennutz“, „Vermögensvorteile großen Ausmaßes“, „beharrliche Wiederholung“. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war der Straftatbestand bei vorsätzlichen Verstößen gegen Art. 4 Abs. 1 der Verordnung ({6}) Nr. 995/2010 von Beginn an gegeben, das heißt, es hat keiner weiteren Tatbestandsmerkmale - „direkter Straftatbeststand“ - bedurft. Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde nun eine Änderung eingeführt, die Spielraum für Interpretationen bzw. Entscheidungen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat zulässt. Die Verankerung von subjektiven Straftatbeständen wird einer wirksamen und abschreckenden Sanktionierung, wie sie in Art. 19 Abs. 2 der Verordnung ({7}) Nr. 995/ 2010 vorgeschrieben ist, nicht gerecht. Schon im ursprünglichen Entwurf hat kein Automatismus bestanden, wonach deutsche Waldbesitzer wegen geringfügigen Verstößen mit strafrechtlichen Verfahren zu rechnen hatten. Die Behörden waren mit genügend Spielraum ausgestattet. Die Bundesregierung nimmt es nun aber in Kauf, das weiter ineffektiv mit Geldbußen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes vorgegangen wird. Die Händler von illegalem Holz und die internationalen Banden wird es freuen. Wer wie die Koalitionsfraktionen das vorsätzliche Inverkehrbringen illegal eingeschlagenen Holzes erst dann strafbar machen will, wenn die in § 8 Abs. 1 vorgesehenen Qualifizierungen hinzutreten, erhöht die Schwelle für strafbare Handlungen und nimmt in Kauf, dass sich Einschlag und Handel von illegalem Holz auch weiterhin lohnen werden. Diese deutsche Regelung öffnet auf europäischer Ebene ein Einfallstor für weitere schwache und schwächere Umsetzungen der Verordnung in anderen EU-Ländern. Das UmschwenZu Protokoll gegebene Reden ken der Bundesregierung in letzter Minute ist ein unanständiges Vorgehen. Im Lichte dieser Regelung erscheinen der SPDBundestagsfraktion auch die Regelungen zum Rücktransport der Waren an den Ursprungsort oder die Höhe der Geldbußen in einem fahleren Licht. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ist für den Schutz unserer Wälder auf der ganzen Welt entgegen der Verordnung und den Ankündigungen wenig erreicht. Ich bin bekümmert, dass eine erste, alles in allem passable Fassung des neuen HolzSiG auf Betreiben der Lobby verändert wurde. Ich bin auch überzeugt, dass dies nicht allen im BMELV gefallen wird, stecken doch in einem zehn Jahre währenden FLEGTProzess viel persönliches Engagement, Arbeit und auch Geld. Die Fraktion der SPD unterstützt den FLEGT-Prozess auf europäischer Ebene. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hätte ihre Zustimmung erhalten, welche die Fraktion der SPD durch die Änderungen nun bedauerlicherweise verweigern muss. Die Änderung ist aber zu gravierend und berührt den Kern der europäischen Verordnung. Deutschland riskiert ohne Not seinen Ruf als Vorreiter bei der effektiven Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag und Handel, was mehr als schade ist.

Dr. Christel Happach-Kasan (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003669, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Wir wollen die intakten Primärwälder erhalten und schützen. Sie sind die bedeutendsten Schatzkammern der Artenvielfalt der Erde. Für die Menschen vor Ort stellen intakte Urwälder die Lebensgrundlage dar, liefern Nahrung und wertvolle nachwachsende Rohstoffe. Raubbau am Wald ist Frevel an der Natur. Wir feiern in diesem Jahr 300 Jahre Nachhaltigkeit. Der sächsische Forstmann Hans von Carlowitz hat vor 1713 in seinem Werk über die Forstwirtschaft den Begriff der Nachhaltigkeit geprägt. Mit dem Holzhandelssicherungsgesetz wollen wir einen Beitrag für die Umsetzung der Prinzipien der Nachhaltigkeit in den Wäldern anderer Länder leisten. Trotz aller Schutzanstrengungen sind viele Wälder immer noch akut von illegalem Holzeinschlag bedroht. So gingen laut Angaben der FAO in den letzten zehn Jahren jährlich 13 Millionen Hektar naturnaher Wälder verloren. Das ist mehr als die gesamte Waldfläche Deutschlands. An diesen Verlusten hat der illegale Holzeinschlag einen erheblichen Anteil. So machen weitere Zahlen der FAO deutlich, dass außerhalb Europas nur ein Bruchteil der Wälder nach den Kriterien der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird. Die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages ist eine schwierige Aufgabe, weil in vielen betroffenen Staaten die staatlichen Kontrollstrukturen wenig effektiv und die Regierungsführungen mangelhaft sind. Die EU ebenso wie China, die USA und Japan sind die größten Importeure von Holz und Holzprodukten. Wir haben daher eine besondere Verantwortung, dass in der EU genutztes Holz nur aus legal und nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Die EU hat zum Erreichen dieses Ziels die FLEGT-Verordnung ({0}) Nr. 2173/2005 - Forest Law Enforcement, Government and Trade - eingeführt. Ziel dieses Regelungswerkes ist es, mithilfe freiwilliger Partnerschaftsabkommen, Voluntary Partnership Agreements - VPA, die wichtigen Herkunftsländer von Tropenholz zu einer besseren Überwachung und nachhaltigen Waldwirtschaft zu führen. Darauf aufbauend hat die EU mit der Holzhandelsverordnung ({1}) Nr. 995/2010 diejenigen europäischen Marktteilnehmer verpflichtet, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Diese Vorschrift gilt für Holz und Holzprodukte im Sinne ihres Anhangs unabhängig von ihrer Herkunft und verbietet die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte. Deshalb begrüßen wir den Aufbau des Kompetenzzentrums Holzherkünfte am Thünen-Institut für Holzforschung, das bessere Methoden zur Holzartenbestimmung und Identifikation von Holzherkünften entwickelt. Mit solch modernen und flexiblen Methoden können Falschdeklarationen im Holzhandel schneller aufgedeckt und geahndet werden als bisher. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgt in Deutschland über das Holzhandelssicherungsgesetz. Die jetzt in Kraft tretenden Durchführungsbestimmungen machen eine Ergänzung des Gesetzes notwendig. Dabei müssen insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und die Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, geregelt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, soll für die nationale Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit der Import von Holz oder Holzprodukten aus einem Drittstaat, das erstmalige Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt sowie die Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union betroffen sind. Für die Kontrolle der inländischen Waldbesitzer nach Art. 10 der Verordnung sind die jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Die FDP hat sich bei den parlamentarischen Beratungen vor allem dafür eingesetzt, die notwendige Bürokratie, die zwangsläufig entstehen wird, auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Es war uns ebenso wie unserem Koalitionspartner besonders wichtig, die Leistungen der nachhaltig wirtschaftenden deutschen Waldbesitzer anzuerkennen. Zu Protokoll gegebene Reden Dass die heimische Waldwirtschaft fast vollständig mit den Nachhaltigkeitssiegeln PEFC oder FSC zertifiziert und teilweise sogar mit beiden Siegeln ausgezeichnet ist, macht dies deutlich. Darüber hinaus unterliegen unsere Waldbesitzer dem Bundeswaldgesetz und den Landeswaldgesetzen sowie den Naturschutzbestimmungen. Ein illegaler Holzeinschlag kommt damit in Deutschland praktisch nicht vor. Dennoch lässt das unmittelbar geltende EU-Recht keine pauschale Befreiung der Waldbesitzer zu, auch wenn die Länder dies gefordert hatten. Wir haben daher die Grenzen der Strafwürdigkeit im Gesetz so angepasst, dass nur Fälle von besonderer Schwere darunterfallen. Dies dient dem Schutz unserer Waldbesitzer ebenso wie der Vermeidung von unnötigen Strafverfahren und der Entlastung von Justiz und Kontrollbehörden. Dem Zweck der Bürokratievermeidung dienen auch die beiden Forderungen aus unserem Entschließungsantrag. Erstens wollen wir klarstellen, dass die für die Kontrolle wichtigen Nachweisdokumente auch in elektronischer Form vorgehalten und an die Behörde übersendet werden können. Zum Zweiten stellt die EU-Verordnung neue und weitergehende Ansprüche an die Kontrollbehörden der Länder hinsichtlich der heimischen Waldbesitzer. Um einerseits die Anforderungen der EU zu erfüllen und andererseits den Umfang von Kontrollen dem Risiko anzupassen sowie bundesweit einheitliche Kontrollen sicherzustellen, haben wir die Bundesregierung aufgefordert, zusammen mit den Ländern schnellstmöglich eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift hierfür zu erarbeiten.

Dr. Kirsten Tackmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003853, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Der Handel mit Holz und Holzprodukten ist ein internationaler Markt. Leider tummeln sich auf ihm viel zu viele schwarze Schafe. Sie lassen Holz in Schutzgebieten einschlagen und bringen dieses illegale Holz gewinnbringend an die Kundschaft, zum Beispiel in der EU. Illegaler Holzeinschlag ist ein weltweit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Um den illegalen Holzeinschlag aktiv zu bekämpfen, beschloss die EU im Jahr 2003 den FLEGT-Aktionsplan. FLEGT steht für: Forest Law Enforcement, Governance and Trade. Diesem unterstützenswerten Vorhaben der EU folgten zwei Verordnungen, die jeweils in nationales Recht umzusetzen sind. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die zweite Umsetzung in deutsches Recht und wird ab März 2013 gelten. Wer dann Holz oder Holzprodukte auf den EU-Markt bringt, muss deren legale Quelle nachweisen. Die Linke tritt für eine nachhaltige, also soziale, ökologische und wirtschaftliche Forstwirtschaft ein. Dazu gehört, dass sie selbstverständlich nur in Gebieten erfolgen darf, die für Holznutzung ausgewiesen sind. Nationalparke und andere Juwelen der Artenvielfalt müssen tabu sein. Wir haben uns damals vehement für die FLEGT-Verordnung eingesetzt. Die teilweise von der Forstwirtschaft vorgebrachte Kritik an der Verordnung konnten wir nicht nachvollziehen. Schließlich muss es im Interesse der Forstleute sein, Holz aus illegalen - nicht zu verwechseln mit „nicht nachhaltigen“ - Quellen vom Markt zu verbannen. Wichtig ist nun, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Verordnung konsequent umsetzen. Bis Dienstagnachmittag dieser Woche hätte frau meinen können, dass dieses Gesetzesvorhaben zwischen allen Beteiligten völlig unstrittig ist. Doch leider zerstörte ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen diesen Kompromiss. Union und FDP verwässern damit erneut einen vernünftigen Gesetzentwurf aus dem Hause Aigner. Die Bundesregierung betonte in ihrer Reaktion auf Forderungen des Bundesrates die hohe Bedeutung der Straftatbestände, welche im ursprünglichen Gesetzentwurf aufgeführt waren. Diese seien erforderlich und würden auch von den meisten anderen Mitgliedstaaten mit einem hohen Waldanteil eingeführt. Durch den Änderungsantrag der Koalition sollen nun viel weniger Tatbestände strafbar sein und viel mehr Vergehen nur als Ordnungswidrigkeit bewertet werden. Das widerspricht dem Geist der FLEGTVerordnung. Anstatt dass die Bundesrepublik Deutschland nun mit gutem Beispiel vorangeht, bleibt eine verwässerte nationale Umsetzung übrig. Das ist nicht zufriedenstellend. Ordnungswidrigkeiten sind nicht wirklich abschreckend, finde ich. Die Wirksamkeit des Gesetzes sollte möglichst schnell überprüft und dann gegebenenfalls nachgebessert werden. Was mich sehr verwundert, ist der Umstand, dass die grüne Fraktion dem Gesetzentwurf trotz dieser Verwässerung ihre Zustimmung gibt. Obwohl sie - wie auch die SPD und die Linke - den Änderungsantrag abgelehnt hat, der aber mit Koalitionsmehrheit angenommen wurde. Will man sich „Jamaika-KoalitionsGedankenspiele“ mit einer Allianz aus CDU/CSUFDP-Grüne offenhalten und nimmt es dafür mit dem Waldschutz dann doch nicht ganz so genau? Das novellierte Holzhandelssicherungsgesetz wird insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden regeln, beispielsweise über Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht. Darüber hinaus werden der Datenaustausch der beteiligten Behörden sowie Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt, Letztere eben nun leider in einer „Light-Version“, obwohl die Bundesregierung betont hat, dass der Straftatbestand erforderlich ist und nicht durch zu viele Ordnungswidrigkeitsbestände aufgeweicht werden sollte. Die Linksfraktion hat den Änderungsantrag abgelehnt und wird sich beim nun aufgeweichten Gesetzentwurf enthalten. Spannend wird sein, ob die einkalkulierten 50 000 Euro für verdachtsunabhängige Untersuchungen ausreichen werden. Da der Gesetzentwurf im Ausschuss nicht debattiert wurde, konnten wir uns nicht dazu austauschen, ob dieses Budget ausreicht und wie viele Kontrollen damit finanziert werden können. Zu Protokoll gegebene Reden

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass die Bundes- regierung diesen Gesetzentwurf pflichtgemäß vorge- legt hat. Denn er setzt die Holzhandelsverordnung der EU um, die endlich das EU-Verbot für den Import von und den Handel mit illegal geschlagenem Holz bringt. Ein großer Erfolg für unseren beharrlichen grünen Einsatz für dieses Verbot! Denn sowohl die schwarz- rote als auch die schwarz-gelbe Bundesregierung ha- ben sich bei diesem Thema in keiner Weise mit Ruhm bekleckert. Schwarz-Rot und Umweltminister Gabriel mussten zum Jagen getragen werden - Schwarz-Gelb und Agrarministerin Aigner wollten das Importverbot gemeinsam mit dem Agrarministerrat eigentlich gar nicht haben. Aber da das EU-Parlament mitentschei- den durfte, konnte das Importverbot für illegales Holz endlich durchgesetzt werden. Wie gesagt, ein Riesener- folg für grüne Politik. Kritisch ist, dass die Koalition per Änderungsan- trag die Strafbarkeit auf Fälle eingeschränkt hat, in denen große Vermögensvorteile erzielt wurden oder beharrliche Wiederholungen erfolgten. Das finden wir falsch; denn wenn Vorsatz vorliegt, dann sollte der Im- port von illegalem Holz auch dann strafbewehrt sein, wenn damit nur geringe Gewinne erzielt wurden oder es sich nicht um beharrliche Wiederholungstäter han- delt. Die Befürchtung, kleine Fische müssten dann gleich ins Gefängnis, ist unbegründet. Es ist abwegig, anzunehmen, Gerichte würden in minderschweren Fällen gleich zur Höchststrafe von einem Jahr greifen. In diesen Fällen werden sie die ebenfalls vorgesehenen Geldstrafen verhängen. Wir haben uns aber entschlossen, dem Gesetz trotz dieser Abschwächung zuzustimmen, denn die Umset- zung der EU-Holzhandelsverordnung bleibt trotzdem richtig und notwendig und ein Fortschritt für den in- ternationalen Waldschutz. Bei diesem Erfolg wollen wir Grüne aber keines- wegs stehen bleiben, denn das war erst ein Etappen- sieg für den internationalen Waldschutz. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, die EU-Holzhandelsverord- nung dahin gehend zu erweitern, dass nur Holz und Holzerzeugnisse, die aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, in der EU in Verkehr gebracht wer- den dürfen. Dazu muss die EU-Kommission einen ent- sprechenden Vorschlag zur Ergänzung der EU-Holz- handelsverordnung vorlegen. Damit schließen wir uns übrigens einer Forderung des Europäischen Parla- ments an, das diese Forderung am 11. Mai 2011 in sei- ner Entschließung zum Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation erhoben hat. Auch offiziell legales Holz kann aus Raubbau stam- men. So vergeben einzelne Urwaldländer entspre- chend ihren nationalen Forstgesetzen Lizenzen zur Rodung großer Urwaldflächen, ohne die geringsten Sozial- und Umweltstandards anzulegen. Hierdurch werden nicht nur Ökosysteme, sondern auch Lebens- räume von Menschen zerstört. Es kann mit Fug und Recht von Raubbau gesprochen werden. Um das zu verhindern, müssten importierte Hölzer und Holzpro- dukte zukünftig nur noch aus nachweislich nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen. Die Nachhaltig- keit muss kontrolliert und glaubwürdig zertifiziert wer- den. Das Holz aus den fragwürdigen „legalen“ Kahl- schlägen dürfte dann nicht mehr importiert werden. Das wäre ein wichtiger zusätzlicher Beitrag, um den nach wie vor erschreckend großen Waldverlust von jährlich 13 Millionen Hektar eindämmen zu können. Keines der heutigen Zertifizierungssysteme ist per- fekt. Einige sind besser, andere schlechter. Darüber, ob die Zertifizierungsstandards hinreichend streng sind oder eventuell gar zu anspruchsvoll, lässt sich immer streiten und diskutieren. Naturgemäß entwickeln sich im Wettbewerb stehende Systeme immer weiter. So werden auch diese Standards regelmäßig fortentwi- ckelt. Wichtig ist, dass seitens der Politik die richtigen Ziele formuliert und zielgerichtete Maßnahmen ergrif- fen werden. Den Zertifizierungsansatz insgesamt aufgrund von Missbrauchsfällen infrage zu stellen, hilft nicht weiter. Denn Standards müssen kontrolliert und glaubwürdig bescheinigt werden. Das bietet die Zertifizierung. Wer keinerlei Anforderungen an die Art und Weise der Holzproduktion über die Legalität hinaus stellt, wird weiterhin Holz aus Raubbau erwerben. Das wäre dann die völlig kontraproduktive Folge der scheinbar radi- kalökologischen Haltung, die Zertifizierungssysteme ablehnt und grundsätzlich infrage stellt.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12400, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/12033 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus- schussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzent- wurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Grünen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linken angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzent- wurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie zu- vor angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/12400 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Ent- haltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim- men des Hauses bei Enthaltung der Grünen angenommen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Tagesordnungspunkte 28 a und b: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen - Drucksache 17/12296 Überweisungsvorschlag:Haushaltsausschuss ({0}) - Innenausschuss- Rechtsausschuss- Finanzausschuss- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katrin Kunert, Sabine Leidig, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Eine ausreichende Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs gewährleisten - Drucksache 17/12376 Überweisungsvorschlag:Haushaltsausschuss ({1}) Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({2}) - Innenausschuss- Finanzausschuss- Federführung strittig Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Punkt zu Protokoll zu geben.1) - Sie sind damit einverstanden. Tagesordnungspunkt 28 a: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/12296 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Tagesordnungspunkt 28 b: Die Vorlage auf Drucksache 17/12376 soll ebenfalls an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. Jedoch ist wieder einmal die Federführung strittig. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wünschen Federführung beim Haushaltsausschuss, die Linke wünscht Federführung beim Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ich lasse zuerst über den Vorschlag der Linken abstimmen, also Federführung beim Verkehrsausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Regierungskoalition und der SPD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP abstimmen, also Federführung beim Haushaltsausschuss. Wer stimmt für diesen Vorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dieser Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze ({3}) - Drucksache 17/12297 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales ({4}) RechtsausschussAusschuss für Kultur und Medien Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen.

Dr. Johann Wadephul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004182, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir diskutieren heute über ein Gesetzespaket aus dem Bereich des Sozialgesetzbuchs mit ganz unter- schiedlichen Zielsetzungen. Der erste Teil behandelt Umstrukturierungen auf dem Gebiet der Unfallversi- cherungsträger. Im zweiten Teil sollen Änderungen im Sozialgerichtsgesetz erfolgen, die der Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit dienen. Und schließlich als dritte Komponente enthält das Gesetz Änderungen für das Dritte und Vierte Sozialgesetzbuch zur bedarfsge- rechten Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Ich möchte zunächst auf die Regelungen hinsicht- lich der Unfallversicherungsträger zu sprechen kom- men. Dazu müssen wir den Blick noch einmal auf ein bereits verabschiedetes Gesetz werfen, das als Vorgän- gerregelung wichtige Elemente für das aktuelle Ge- setzgebungsvorhaben enthält. Im Oktober 2008 haben wir das Unfallversiche- rungsmodernisierungsgesetz verabschiedet, dessen Ziel es war, die Anzahl der Träger bei den Berufsge- nossenschaften und bei den Unfallkassen zu reduzie- ren. Im Zuge dessen verblieben von den ursprünglich 23 Trägern bei den Berufsgenossenschaften noch neun. Erreicht wurde dieses Ziel bereits zum 1. Januar 2011 durch entsprechende Beschlussfassungen der Selbstverwaltung. Der Organisationsumbau ist damit also im gewerblichem Bereich abgeschlossen. Zugleich enthielt das Unfallversicherungsmoderni- sierungsgesetz die Vorgabe, auch die Zahl der bun- desunmittelbaren Unfallversicherungsträger von ur- sprünglich drei auf einen Träger zu verringern. Die Selbstverwaltungen der Unfallkassen sollten hierzu ein Konzept zur Neuorganisation erarbeiten. Diesen Auf- trag nahmen die Selbstverwaltungen selbstverständ- lich gewissenhaft wahr und legten einen soliden und durchdachten Vorschlag hierfür vor. Danach fusioniert die Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfall- kasse. Der dritte bundesunmittelbare Träger, die Un- fallkasse Post und Telekom, fusioniert mit der Berufs- genossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. 1) Anlage 11 Diese Neuorganisation soll nun in dem Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze - dem sogenannten BUKNeuorganisationsgesetz oder kurz BUK-NOG - geregelt werden. Die bereits durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz begonnene Straffung und Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung soll mit dem BUK-NOG nun weitergeführt und abgeschlossen werden. Eine gesetzliche Grundlage ist hierbei erforderlich - im Gegensatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften -, da die Unfallkassen per Gesetz errichtet wurden. Änderungen sind somit ebenfalls nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Der künftige neue und einzige bundesunmittelbare Unfallversicherungsträger, die Unfallversicherung Bund und Bahn, soll zum 1. Januar 2015 errichtet werden. Die Eisenbahn-Unfallkasse und die Unfallkasse des Bundes gehen vollständig in dem neuen Träger auf. Die neue Berufsgenossenschaft für Transportwirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation geht aus einem gewerblichen Träger - der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft - und einem öffentlichen Träger - der Unfallkasse Post und Telekom - hervor. Der neue gewerbliche Träger soll seine Tätigkeit offiziell zum 1. Januar 2016 aufnehmen. Aufgrund der besonderen Situation der unterschiedlichen Vorgänger-Trägerformen wird die neue Berufsgenossenschaft stufenweise am Lastenausgleich der gewerblichen Berufsgenossenschaften teilnehmen und nicht gleich zu Beginn zu 100 Prozent. Ebenfalls dieser besonderen Konstellation geschuldet sind einige Sonderregelungen, da der neue Träger übertragene staatliche Aufgaben der Unfallkasse Post und Telekom wahrnehmen wird. Um nun zum zweiten Abschnitt des Gesetzespakets zu kommen, möchte ich die geplanten Änderungen im Dritten und Vierten Buch Sozialgesetzbuch kurz erläutern. Zum einen geht es darum, die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung zu beschränken. Bisher muss ein Arbeitgeber stets bei Beendigung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem scheidenden Arbeitnehmer eine solche Arbeitsbescheinigung ausstellen. Dies ist jedoch in solchen Fällen nicht von Bedeutung, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an das alte Beschäftigungsverhältnis ein neues beginnt. Es ist auch dann entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer, aus welchen Gründen auch immer, kein Arbeitslosengeld beantragt. In der Tat belegen Zahlen, dass im Jahr 2011 circa 7,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse beendet wurden, aber lediglich 2,5 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld gestellt wurden. Das heißt also, dass inzwischen nur ein Drittel der Personen nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen müssen beziehungsweise wollen. Es wäre folglich eine enorme bürokratische und finanzielle Entlastung für Arbeitgeber, die Pflicht zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigungen auf solche Fälle zu begrenzen, in denen dies von den Arbeitnehmern oder von der Bundesagentur für Arbeit gefordert wird. Im gleichen Schritt soll auch eine elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung sowie der Nebeneinkommensbescheinigung mit ins Gesetz aufgenommen werden. Die Arbeitgeber sollen darüber hinaus ermächtigt werden, die Bescheinigungen direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Ein explizit hierfür ausgestaltetes Widerspruchsrecht zugunsten der Arbeitnehmer schützt deren datenschutzrechtliche Interessen. Eine weitere Erwähnung verdient die geplante Regelung im Vierten Buch Sozialgesetzbuch, wonach künftig klargestellt werden soll, dass die Rentenversicherungsträger die Meldepflichten der Arbeitgeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz im VierJahres-Rhythmus zu überprüfen haben. Damit soll einerseits eine größere Abgabeehrlichkeit und -gerechtigkeit unter den Arbeitgebern bewirkt werden. Andererseits soll auf diese Weise verhindert werden, dass die Einnahmen der Künstlersozialversicherung weiter rückläufig sind und der Abgabesatz dadurch steigt. Wir wollen vielmehr einen Beitrag zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung leisten. Schließlich sollen die neuen Regelungen im Sozialgerichtsgesetz nicht unerwähnt bleiben. Auf Vorschlag der Justizministerkonferenz ({0}) wurden folgende Punkte aufgegriffen: So sollen die Listen der ehrenamtlichen Richter harmonisiert werden, und die Statthaftigkeit von Beschwerden soll übersichtlicher und klarer geregelt werden. Darüber hinaus soll künftig eine Beschwerde gegen Beschlüsse des Sozialgerichts über die Ablehnung von Sachverständigen ausgeschlossen werden. Und zu guter Letzt ist geplant, den Personenkreis für das Amt der ehrenamtlichen Richter um den Bereich der privaten Wirtschaft zu erweitern. Insgesamt halte ich diesen Gesetzentwurf, der heute in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, für ausgewogen und auf eine moderne, effiziente und entbürokratisierte Verwaltung ausgerichtet.

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung weiter gestrafft und modernisiert. Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde bereits durch das Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung aus dem Jahr 2008 von 23 Trägern auf 9 reduziert. Nunmehr werden die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse zum 1. Januar 2015 in die neu errichtete, bundesunmittelbare Unfallkasse Zu Protokoll gegebene Reden Unfallversicherung Bund und Bahn eingegliedert. Außerdem wird die Unfallkasse Post und Telekom zum 1. Januar 2016 mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zusammengeschlossen. Durch diese Fusion entsteht die gewerbliche Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation. Als bundesunmittelbarer Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand verbleibt also nur die Unfallversicherung Bund und Bahn. Wie bei vorherigen Organisationsreformen wurde den Selbstverwaltungsorganen der beteiligten Unfallversicherungsträger Gelegenheit gegeben, Vorschläge zu den für die Organisationsreform notwendigen gesetzlichen Regelungen zu machen. Im Gesetzentwurf sind die Vorschläge der Selbstverwaltungen weitgehend berücksichtigt worden. Es besteht die berechtigte Erwartungshaltung, den Prozess der Straffung und Modernisierung, der bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften erfolgreich umgesetzt wurde, jetzt auch zügig im Bereich der bundesunmittelbaren Unfallkassen nachzuvollziehen. Das Organisationsgesetz soll deshalb noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Mit der heutigen Einbringung schaffen wir die Voraussetzungen für eine zügige parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Daneben enthält der Entwurf weitere Änderungen: So werden zur Entlastung und zur Effizienzsteigerung in der Sozialgerichtsbarkeit Vorschläge zum Sozialprozessrecht aus dem im Juni 2012 beschlossenen Bericht der 83. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister und aus der Praxis, die zu höherer Rechtssicherheit und zur Verfahrensvereinfachung beitragen, aufgegriffen. Durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz wird klargestellt, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit bezieht und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfasst. Damit soll das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit geschärft werden. Zur Entbürokratisierung und zur Verwaltungsvereinfachung enthält der Gesetzentwurf zudem Änderungen im SGB III und SGB IV. So wird die Arbeitsbescheinigung bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses künftig nur noch dann ausgestellt werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer oder die Bundesagentur für Arbeit es verlangt. Darüber hinaus soll Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet werden, die von ihnen zu erstellenden Bescheinigungen auf elektronischem Wege an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 Stellung zum Gesetzentwurf genommen. Der Kernbereich des Entwurfs, die Neuorganisation der Unfallkassen, ist hiervon nicht betroffen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Vorschläge der Länder überwiegend abgelehnt. Diese Fragen werden damit im Zentrum der parlamentarischen Debatte stehen. Ich möchte hier und heute eine Forderung der Länder herausgreifen, und zwar die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Festsetzung der Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen, die Anpassung des sogenannten Reha-Budgets. Ich habe große Sympathie für diese Forderung, über die in der Sache auch kein Dissens besteht. Allerdings ist dieser Regelungsgegenstand Teil des Rentenpakets, über das die Koalition derzeit intensiv berät. Der Koalitionsausschuss hat hierzu am 31. Januar 2013 eine Arbeitsgruppe auf der Ebene der Fraktionsspitzen eingesetzt. Das zeigt: Die christlich-liberale Koalition strebt an, noch in dieser Legislaturperiode ein großes Rentenpaket zu verabschieden. Vor diesem Hintergrund schließe ich die Herauslösung einer Teilregelung aus heutiger Sicht aus.

Silvia Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003217, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein zentrales Instrument des Sozialstaates, um Unfälle und Krankheiten im betrieblichen Umfeld zu verhindern und zu entschädigen. Damit ist sie Ausdruck des präventiven und inklusiven Gedankens im sozialen Recht und als Zweig der Sozialversicherung zentraler Pfeiler einer solidarischen Gesellschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf will die Neuorganisation und Vereinheitlichung der bundesunmittelbaren Kassen erreichen, kommt dabei aber bei zahlreichen Einzelregelungen an die Grenzen des Sinnvollen. Der Bundesrat hat der Bundesregierung hier ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt und Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgeführt, die wir in vollem Umfang teilen. Es wird vom Bundesrat unter anderem richtig festgestellt, dass die beabsichtigte Regelung in § 28 p Abs. 1 SGB IV zur Überprüfung der Arbeitgeber durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe unverhältnismäßig sein könnte. Der Aufwand wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich anders beurteilt als von der Bundesregierung. Während die Experten der Rentenversicherung hier circa 50 Millionen Euro an zusätzlichem finanziellen Aufwand beziffern, geht die Bundesregierung von „nur“ 500 000 Euro Mehrkosten aus. Dies ist schon verwunderlich, da nach allgemeiner Auffassung die Einbeziehung der Bundesbehörden in sie betreffende fachliche Fragen doch zu der gründlichen Vorbereitung eines Gesetzentwurfes gehört. Die Bundesregierung sollte also dem Votum des Bundesrates folgen und nachträglich auf eine entsprechende Änderung im parlamentarischen Verfahren hinwirken. Auch hat der Bundesrat wichtige Hinweise und konkrete Änderungsvorschläge im Bereich der Mitversicherung von Kindern in vorschulischen Sprachkursen, der Pflicht zur betrieblichen Dokumentation der Zu Protokoll gegebene Reden Silvia Schmidt ({0}) Gefährdungsbeurteilung oder zur Durchsetzung von Anordnungen des Arbeitsschutzes gegenüber Bauherren unterbreitet. Ich empfehle der Bundesregierung, diese Änderungen ernsthaft zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen herbeizuführen. Einen wichtigen Punkt des Bundesrates möchte ich hier noch einmal aufgreifen. Es handelt sich um die Forderung, zwei Regelungen aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in das Gesetz aufzunehmen, die sonst in dieser Legislaturperiode möglicherweise nicht mehr verabschiedet werden. Zum einen geht es um die neutrale Beratung der Rentenversicherungsträger über die Altersvorsorgemöglichkeiten der Versicherten. Wir sollten hier weg von der Auseinandersetzung über Begrifflichkeiten hin zu einer sachorientierten Lösung kommen. Es nützt niemandem, wenn die Bundesregierung einen Beschluss des Bundesrates zurückweist, weil man mit dem Begriff der „Beratung“ Haftungsrisiken verbindet, um danach postwendend durch das zuständige Bundesministerium eine Formulierung zu wählen, deren Inhalt vergleichbar ist. Das lässt den Schluss zu, dass es hier nicht um die Sache geht, sondern auf dem Rücken der Versicherten taktische Spielchen getrieben werden sollen. Gleiches gilt für die demografiegerechte Regelung des § 220 SGB VI, in dem die verfügbaren Mittel der Rentenversicherung für die Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen in den kommenden Jahren festgeschrieben sind. Es liegen dazu bereits seit über einem Jahr die Vorschläge auf dem Tisch, aber diese Regierung schafft es nicht, in dieser für unsere Zukunft so wichtigen Frage aktiv zu werden. Ich meine, diese Regierung tut gut daran, dies zu unterlassen und eine Rentenreform auf den Weg zu bringen oder die hier vorgeschlagenen Regelungen - wie vom Bundesrat richtigerweise dargestellt - in den Gesetzentwurf zu übernehmen. Zeit wurde lang genug vertan, die Legislaturperiode ist nahezu vorbei, es muss jetzt endlich gehandelt werden.

Miriam Gruß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003760, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die gesetzliche Neuordnung der bundesunmittelbaren Unfallkassen erfolgt in Umsetzung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes, UVMG, aus dem Jahr 2008. Das UVMG gibt vor, die Anzahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf eine Unfallkasse zu reduzieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der eingeleitete Prozess der Straffung und Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein der Neuorganisation ist die Reduzierung der Trägerzahl. Die Zielvorgabe des UVMG, die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften durch Fusionen von 23 Trägern auf 9 zu reduzieren, wurde zum 1. Januar 2011 umgesetzt. Im Bereich der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand - Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom - setzt das UVMG die Zielvorgabe, die Trägerzahl von drei auf eine Unfallkasse zu reduzieren. Dies geschieht nun durch das vorliegende Gesetz: Mit der Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn durch eine Fusion der Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfallkasse zum 1. Januar 2015 besteht nun künftig nur noch eine bundesunmittelbare Unfallkasse der öffentlichen Hand. Darüber hinaus hat sich die FDP immer für eine saubere Zuordnung der Unternehmen zu den jeweiligen Trägern ausgesprochen. Die FDP hat die Intention des vorliegenden Gesetzes seit jeher unterstützt und bereits 2007 gefordert. Im FDP-Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/6645 - „Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversicherung“ - vom 10. Oktober 2007 heißt es: „Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, die im Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen, wie beispielsweise die Post oder Telekom, sollen nicht weiter bei den öffentlichen Unfallkassen versichert sein und dadurch gegenüber privaten Konkurrenten wirtschaftliche Vorteile erhalten. Sie sind daher künftig bei den Berufsgenossenschaften für Berufskrankheiten und privaten Anbietern für Arbeitsunfälle zu versichern.“ Die FDP-Fraktion begrüßt deshalb auch die jetzt erreichte Lösung bei den gewerblichen Trägern. So wird auch die Unfallkasse Post und Telekom mit der BG für Transport und Verkehrswirtschaft zum 1. Januar 2016 zur BG Verkehrswirtschaft Post-LogistikTelekommunikation verschmolzen. Sie geht also in einer gewerblichen BG auf. Diese Lösung geht weitgehend auf einen gemeinsamen Vorschlag der Selbstverwaltungen der Unfallkasse Post und Telekom und der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zurück. Man sieht, dass der Koalition die Einbeziehung der Selbstverwaltungen sehr wichtig war. Dort, wo den gewerblichen Berufsgenossenschaften Gestaltungsmöglichkeiten bei Fusionen eröffnet werden, werden die Vorschläge der Selbstverwaltungen übernommen - zum Beispiel die Bezeichnungen der fusionierten Träger und die Fusionszeitpunkte. Standortfragen werden künftig der Eigenverantwortung der neuen Träger überlassen. Übergangsregelungen insbesondere in den Bereichen Haushalt, Selbstverwaltung, Geschäftsführung und Personal berücksichtigen einerseits die besonderen Interessen der Beteiligten, gewährleisten andererseits aber auch die sofortige Arbeitsfähigkeit der neuen Unfallversicherungsträger. Im Übrigen werden die im Vierten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch festgelegten Grundstrukturen für Vereinigungen von Unfallversicherungsträgern zugrunde gelegt. Zu Protokoll gegebene Reden Die FDP begrüßt, dass die Modernisierung und Straffung der gesetzlichen Unfallversicherung mit diesem Gesetz ein großes Stück vorangekommen sind. Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Reihe von weiteren sozialrechtlichen Regelungen, die nicht die Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen betreffen und die aufgrund ihrer Vielzahl an dieser Stelle nicht alle Erwähnung finden können. Eine Regelung möchte ich jedoch ansprechen, weil wir uns als Liberale ganz besonders darüber freuen - haben wir doch in dieser Koalition dafür gesorgt, dass das Bürokratie- und Datenmonster ELENA eingestellt wurde. Mit diesem Gesetzentwurf haben wir für den Bereich der Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Bundesagentur für Arbeit, BA, eine Nachfolgeregelung geschaffen, die die elektronische Übermittlung von Daten erlaubt und allen von der FDP geforderten Kriterien genügt: Erstens ist die elektronische Datenmeldung für den Arbeitgeber freiwillig. Damit können gerade kleine Unternehmen auch weiterhin den herkömmlichen Weg der Papierform wählen. Außerdem kann der Arbeitnehmer widersprechen, wenn er dies nicht wünscht. Zweitens erfolgt die Meldung dezentral und medienbruchfrei an die BA und nicht an eine zentrale Sammelstelle, wie dies bei ELENA vorgesehen war. Schließlich erfolgt die Datenübermittlung anlassbezogen, das heißt nur, wenn die BA oder der Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung verlangen. Dies gilt übrigens nicht nur für die Übermittlung auf elektronischem Wege, sondern auch auf dem herkömmlichen Weg, also in Papierform. Bislang muss die Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets ausgestellt werden, auch wenn diese anschließend gar nicht benötigt wird, zum Beispiel weil der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, weil er schon eine neue Arbeitsstelle hat. So werden aktuell noch rund zwei Drittel der Bescheinigungen ohne weitere Verwendung ausgestellt. Diese Neuregelung ist der beste Beweis, dass sich hartnäckiger Einsatz für die Sache lohnt und vieles, was angeblich rechtlich oder faktisch nicht möglich sein sollte, machbar ist - wenn der Wille da ist! Schließlich möchte ich zwei Regelungen im Gesetzentwurf ansprechen, die aus meiner Sicht noch einer Klärung bedürfen. Es geht zum einen um die vorgesehenen Betriebsprüfungen zur Künstlersozialabgabe durch die Rentenversicherung. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Prüfungen in Zukunft mindestens alle vier Jahre erfolgen sollen. Der Punkt ist stark umstritten, insbesondere wegen des zusätzlichen Kostenaufwands, und auch der Bundesrat hat Einwände gegen die Regelung erhoben. Wir wollen nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner darüber beraten, ob an diesem Punkt Abhilfe geboten ist. Ein weiterer Punkt, der noch zu klären ist, betrifft die vorgesehene Neuregelung zur Betriebsprüfung der Unfallversicherungen. Hier hatte es in der Ressortabstimmung im Vergleich zur Formulierung im Referentenentwurf eine Veränderung gegeben, welche die Prüfungstätigkeit der Unfallversicherung in Bezug auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung betrifft. Auch hierüber wollen wir das Gespräch mit dem Koalitionspartner aufnehmen, um den Bedarf für eine Änderung des Gesetzentwurfs zu erörtern.

Matthias W. Birkwald (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004012, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Die Organisation der Unfallversicherung ist seit 2008 deutlich gestrafft worden. Mit dem „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ wurde eine deutliche Reduzierung der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf 9 festgeschrieben. Zudem sollten die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger beschränkt werden. Die Selbstverwaltungen der Unfallkassen sind beauftragt worden, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Nach den Vorschlägen der Selbstverwaltungen fusioniert nun die Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfallkasse. Die Unfallkasse Post und Telekom fusioniert mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nunmehr für diese Vereinigungen die notwendige rechtliche Grundlage. So werden im Bereich des Sozialgerichtsgesetzes Teile der Anregungen der 83. Justizministerkonferenz zur Entlastung der Sozialgerichte umgesetzt. Im Bereich des Arbeitsschutzes stellt die Bundesregierung klar, dass der Gesundheitsbegriff sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit umfasst. Die Linke begrüßt diese Änderungen ausdrücklich. Schließlich werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insofern entlastet, als zukünftig nicht mehr bei jeder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen ist. Das soll künftig nur noch auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit geschehen. Im Verhältnis zur Agentur wird den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ermöglicht, direkt Bescheinigungen auf elektronischem Wege an die Bundesagentur für Arbeit zu schicken. In dem Gesetz findet sich eine Regelung zur Prüfung der Künstlersozialabgabe. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Deutsche Rentenversicherung die Verpflichtung im Rahmen der herkömmlichen Arbeitgeberprüfung turnusmäßig ({0}) mit prüft. Während die Bundesregierung hier Verwaltungskosten von rund 500 000 Euro unterstellt, sieht die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Missverhältnis von Prüfungsaufwand und Ertrag. Denn sie unterstellt Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro. Diesen Bedenken der Deutschen Rentenversicherung hat sich der Bundesrat angeschlossen. Wir LINKEN wollen auch, dass die AbZu Protokoll gegebene Reden gabe korrekt erfasst, abgeführt und regelmäßig geprüft wird. Die Organisationsreform in der Unfallversicherung ist durch das einschlägige Gesetz von 2008 beschlossen worden. Die nunmehr rechtlich abzusichernden Vorschläge der Selbstverwaltungen werden von unserer Seite nicht kritisiert. Die Linke begrüßt die Klarstellung, dass im Arbeitsund Gesundheitsschutz sowohl physische als auch psychische Belastungen abgedeckt sind. Damit sollte der Weg zu einer Anti-Stress-Verordnung geebnet sein. Über das begrenzte Prüfrecht der Berufsgenossenschaften müssen wir noch diskutieren. Diese dürfen nunmehr lediglich in Ausnahmefällen noch selbst prüfen, ob die Betriebe den zutreffenden Beitrag zahlen. Dies macht die Rentenversicherung zwar im Prinzip, wendet dabei aber nicht immer ausreichende Maßstäbe an. Hier bietet sich eine flexiblere Regelung an, die den Berufsgenossenschaften bei Vorliegen von Verdachtsmomenten ein eigenständiges Prüfrecht zugesteht.

Markus Kurth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003578, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Unfallkassen des Bundes auf einen Träger reduziert werden. Entsprechend den Vorschlägen der Selbstverwaltungen fusioniert die Unfallkasse des Bundes mit der EisenbahnUnfallkasse zum 1. Januar 2015. Die Unfallkasse Post und Telekom fusioniert mit der gewerblichen Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zum 1. Januar 2016. Diese Vereinigungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die mit dem Gesetzentwurf geschaffen werden soll. Die Umsetzung der Zielvorgaben des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes wird damit auf Bundesebene abgeschlossen. Für die Übergangszeit bis zu den nächsten Sozialwahlen werden mit dem Gesetzentwurf die notwendigen Übergangsregelungen, insbesondere zu den Bereichen Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Personal und Haushalt, getroffen. Die Straffung der Organisation in der Unfallversicherung wurde von unserer Fraktion in der Vergangenheit immer unterstützt. Darüber hinaus hält der vorliegende Gesetzentwurf weitere Regelungen vor. So wird etwa in Art. 11 neu geregelt, dass der Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen nur auf Verlangen des Arbeitnehmers ausstellen muss ({0}). Das scheint uns eine sinnvolle Maßnahme zur Entbürokratisierung. Zudem wird ermöglicht, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit, BA, weiterzuleiten. Hier liegt vielleicht der einzige Haken: Der Arbeitnehmer muss der elektronischen Übermittlung nicht zuvor zustimmen. Er hat lediglich ein Widerspruchsrecht, auf das der Arbeitgeber in allgemeiner Form hinweisen muss ({1}). Es könnte also zur Regel werden, dass die Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen routinemäßig elektronisch an die BA übermitteln, ohne dass der Arbeitnehmer darauf faktisch Einfluss hat, weil er nicht zustimmen muss ({2}). Diesen Punkt werden wir in der parlamentarischen Auseinandersetzung aufgreifen. Im vorliegenden Gesetzentwurf sind ferner zwei Änderungen im Arbeitsschutzgesetz geplant. So wird durch zwei Änderungen klargestellt, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit bezieht und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfasst. Diese Klarstellung wird von unserer Fraktion begrüßt. In Art. 7 Nr. 11 lit. b BUK-NOG werden des Weiteren die Rechtsmittel gegen ablehnende Prozesskostenhilfe-Beschlüsse neu gefasst. Bisher ist die Beschwerde ausgeschlossen, wenn die Ablehnung ausschließlich auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestützt wird ({3}). Zukünftig soll kein Rechtsmittel gegeben sein, wenn die Ablehnung auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestützt wird ({4}), das Hauptsacheverfahren der Berufungszulassung bedarf ({5}) oder die Rechtssache endgültig durch Beschluss zu entscheiden ist ({6}). Hierdurch werden im Ergebnis unserer Einschätzung nach die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, PKH, beschnitten. Soweit das Beschwerdeverfahren ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, fehlt es an validem Zahlenmaterial, welche weiteren Verfahrenszahlen vermieden werden sollen. Es fehlt bisher an einem Nachweis, dass diese Einschränkung tatsächlich zur Beschleunigung von Verfahren geführt hat. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es hierzu: „In Buchstabe b wird geregelt, dass Beschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausgeschlossen sind, wenn in der Hauptsache der in § 144 Abs. 1 SGG geregelte Berufungsstreitwert nicht erreicht wird. Derzeit ist in der Rechtsprechung umstritten, ob in diesen Fällen die Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe-Entscheidungen zulässig ist. Die Landessozialgerichte entscheiden hier nicht einheitlich. Der Ausschluss der Beschwerde in diesen Fällen ist sachgerecht. Der Rechtsschutz gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe reicht zukünftig nicht weiter als der Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren. Eine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen der Rechtsuchenden ist damit nicht verbunden. Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache wird das Gericht auch berücksichtigen, ob gegebenenfalls die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder beabsichtigt ist, von obergerichtlicher Rechtsprechung abzuweichen, und in diesen Fällen ProzesskosZu Protokoll gegebene Reden tenhilfe gewähren, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind.“ Dass der Ausschluss der Beschwerde wirklich sachgerecht ist, ist eine Einschätzung der Bundesregierung, die wir kritisch sehen. Auch diesen Punkt werden wir in der parlamentarischen Auseinandersetzung in den Ausschüssen kritisch hinterfragen.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Interfraktionell wird Überweisung dieses Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12297 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Überweisung so beschlossen. Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften ({0}) - Drucksache 17/12375 Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss ({1}) - Rechtsausschuss- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Gesundheit- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union- Ausschuss für Kultur und Medien- Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO Interfraktionell ist vorgeschlagen, die Reden zu Pro- tokoll zu geben.1) - Sie sind einverstanden. Dann kommen wir zur Überweisung. Der Vorschlag lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12375 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. - Es gibt keine anderweitigen Vorschläge. Dann haben wir das so beschlossen. Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 17/11473 Überweisungsvorschlag:Innenausschuss ({2}) RechtsausschussAusschuss für Wirtschaft und TechnologieAusschuss für Verkehr, Bau und StadtentwicklungAusschuss für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitHaushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll genommen.

Clemens Binninger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003507, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir alle leben in einer digital vernetzten Gesell- schaft. Diese durchdringt fast alle unsere Lebensbe- reiche. Die uns umgebende Informationstechnologie entwickelt sich rasant weiter. Dabei eröffnen sich großartige Chancen, aber auch reale Herausforderun- gen, die wir beantworten müssen. Um die digitalen Umbildungen nachhaltig erfolgreich zu gestalten, hat die Bundesregierung eine Hightech-Strategie entwi- ckelt. Diese bildet einen bedeutenden Baustein, um Deutschland an die Spitzenposition der wichtigsten Zukunftsmärkte zu führen. Einen wichtigen Teil dieser Strategie stellt das E-Government-Gesetz dar. An die Verwaltung der Behörden werden im Zuge dieser modernen Veränderungen und Entwicklungen natürlich entsprechende neue und moderne Erwartun- gen, wie etwa die Erhöhung der Servicequalität und Wertschöpfung, gestellt. Diese gilt es von der Politik zu beantworten. Deutschland besitzt eine gut struktu- rierte und funktionierende Verwaltung. Der Alltag der Bürgerinnen und Bürger verlagert sich allerdings zu- nehmend in den virtuellen Raum des Internets. Ange- sichts dessen wird es für sie zunehmend schwer ver- ständlich, wenn sie bei Kontakt mit den Behörden meist auf die herkömmliche Papierform hingewiesen werden. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich bei den öffentlichen Verwaltungen nutzerfreundliche, effizientere, einfachere, schnellere und rechtsverbind- liche Angebote und Zugänge. Die Verwaltung kann dem nur gerecht werden, wenn sie sich an diese Erwar- tungshaltungen anpasst. Den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Forderungen der Verwaltung werden wir mit dem E-Government-Gesetz nun gerecht. Wir ermöglichen damit die elektronische Abwicklung von Geschäftspro- zessen der öffentlichen Verwaltung und Regierung und leisten einen wichtigen Beitrag für eine moderne Ver- waltung. Wir schaffen durch das Gesetz Voraussetzungen für orts- und zeitunabhängige Verwaltungsdienste in Bund, Ländern und Kommunen. Denn der Zugang zum Internet ist heute zu einem wirtschaftlichen Standort- faktor sowie zentral für die Lebensqualität für viele Menschen geworden. Das Gesetz trägt dieser neuen Lebenswirklichkeit in hohem Maße Rechnung. Vor allem schaffen wir Rechtssicherheit bei der elektronischen Kommunikation. Denn ohne diese Rechtssicherheit kann eine Verwaltungsmodernisie- rung nicht gelingen. Offene Fragen bei der Rechtssi- cherheit führen zu Verunsicherungen von Bürgern und Verwaltungsmitarbeitern. Diese Risikofaktoren besei- tigen wir mit diesem Gesetz. Das zentrale Element des E-Government-Gesetzes ist der Schriftformersatz. Er stellt die Onlineausweis- funktion des neuen elektronischen Personalausweises und De-Mail zur Identifizierung der Unterschrift gleich. De-Mail fungiert dabei als gesetzlicher Stan- dard für sichere, vertrauliche und vor allem nachweis-1) Anlage 12 bare Kommunikationseinrichtung im Internet. Eine absenderbestätigte De-Mail würde also als unterschrieben gelten, ebenso ein Webformular, wenn sich Nutzer mit elektronischem Ausweis identifizieren. Bei der Gestaltung des Gesetzes haben wir darauf geachtet, dass infolge des sogenannten Konnexitätsprinzips die Haushalte der Kommunen nicht allein belastet werden. Bei einer anfallenden Aufgabenübertragung durch die Länder, die zu einer Mehrbelastung führen würde, muss das Land entsprechend gleichzeitig für finanziellen Ausgleich der Kommunen sorgen. Kostenträchtige Regelungen des E-Government-Gesetzes gelten nur für den Bund. Zudem ist der Gesetzgeber den Forderungen nachgekommen, das E-Government-Gesetz technikoffen zu gestalten. Jede Art des elektronischen Zugangs ist erlaubt. Sollten in Zukunft weitere ({0}) Verfahren existieren, können diese dann in das Gesetz mit aufgenommen werden. Auch dieser Schritt beweist, wie zukunftsträchtig das Gesetz wirklich ist. Durch eine konsequente Nutzung, vom Anfang bis zum Schluss, vom Antrag bis zum Bescheid wird das E-Government Ressourcen schonen, Arbeitsschritte erleichtern, mehr Transparenz und mehr Bürgernähe erzeugen. E-Government wird die Komplexität der Verwaltungsvorgänge spürbar reduzieren. Durch stärkere Beteiligungsmöglichkeiten erreichen wir auch eine gesteigerte Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Verwaltungsentscheidungen. Das Einsparpotenzial von E-Government übersteigt die anfallenden Investitionskosten um ein Vielfaches. Dabei profitieren vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen vom Webangebot der Verwaltungen. Für Unternehmen wird es einfacher werden, Genehmigungen oder Berichte mit Behörden auszutauschen. Das E-Government-Gesetz verhilft zu mehr Effektivität und spürbarem Bürokratieabbau. Dieses Gesetz könnte international als Vorbild dienen.

Gerold Reichenbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003615, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die elektronische Datenverarbeitung und die elektronische Kommunikation nehmen weltweit zu. Sie umfassen immer weitere Lebensbereiche und vollziehen sich rasant. Immer mehr Daten werden elektronisch verarbeitet, also gespeichert, analysiert, genutzt, weitergegeben etc. Dieser Herausforderung muss sich auch die öffentliche Verwaltung stellen; denn in ihr liegen immense Chancen: Chancen für mehr Effektivität, mehr Bürgerfreundlichkeit und mehr Transparenz. Aber in ihr liegen auch Risiken, die bedacht und die angegangen werden müssen: Risiken etwa für den Datenschutz, Risiken aber auch im Hinblick auf eine digitale Spaltung der Gesellschaft; denn auch in Deutschland haben zwar - schon - 75 Prozent einen Internetzugang, die weiteren 25 Prozent aber eben bisher nicht. Und genau deshalb muss die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit auch auf dem - ich nenne das mal alten Weg noch funktionieren. Darum wird der elektronische Weg für lange Zeit nicht nur der einzige Weg sein, den insbesondere Behörden bzw. Kommunen vorhalten müssen. Oft ist auch eine manuelle Datenverarbeitung erforderlich. Wir begrüßen ausdrücklich das Anliegen, die Möglichkeiten der elektronischen Verwaltung und des elektronischen Behördenverkehrs voranzutreiben und für die Aufgabenverwaltung des Bundes eine Vereinheitlichung anzustreben und die elektronische Kommunikation für den Bürger mit der Verwaltung zu erleichtern frei von Medienbrüchen. Aber Sie stellen gerade die Kommunen - dort, wo sie in Ausführung von Bundesgesetzen tätig werden und das Gesetz unmittelbar umsetzen müssen - vor gewaltige Herausforderungen und das, ohne sich über die Kostenbelastung, die Sie ihnen damit aufbürden, das geben Sie in der Gesetzesbegründung offen zu, nur im Entferntesten im Klaren zu sein - von der Frage, wer dies finanzieren soll, ganz zu schweigen. Das halten wir für unverantwortlich, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Bereich der Aufgabenverwaltung durch die Kommunen immer umfangreicher wird. Gleichzeitig erwartet der Bürger zu Recht, dass sie transparenter, serviceorientierter, schneller und kostengünstiger arbeiten. Neben E-Government treten die Herausforderungen von Open Data bzw. Open Government. Die Anpassung an die digitale Welt belastet die gleichen kommunalen Haushalte, die ohnehin schon erheblich durch die Umsetzung der Kinderbetreuung beschwert sind und denen Sie die mögliche finanzielle Unterstützung für den notwendigen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur durch Ihr unsinniges Betreuungsgeld entziehen. Auch wenn durch die digitale Verwaltung Effizienzgewinne zu erwarten sind, so müssen aber erst einmal Gelder dafür bereitgestellt werden. Gleiches gilt für die technische Infrastruktur und die Schulung von Mitarbeitern. Angesichts der Haushaltskonsolidierungszwänge der Kommunen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, ist das keine einfache Aufgabe. Umso zynischer erweist es sich dann, dass Sie in der Gesetzesbegründung formulieren: „Grundsätzlich ist eine Abschätzung der Umsetzung des Gesetzes und der damit verbundenen Kosten- und Entlastungswirkungen mit Unsicherheiten belastet.“ Ich frage mich, was Sie einem Gemeindekämmerer sagen würden, der Ihnen seinen Haushalt mit diesem lapidaren Satz vorlegen würde! Hier bedarf es erheblicher Nachbesserungen. Wir und die Gemeinden bzw. Kommunen brauchen konkrete Zahlen hinsichtlich der Kosten für die Zugangseröffnung bzw. Umstellung. Die ungenauen Angaben im Gesetzentwurf bemängelt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Recht. Pauschale Zu Protokoll gegebene Reden Verweise, dass dies nicht so einfach möglich sei, helfen da wenig. Aber das ist nicht der einzige Punkt bei dem vorgelegten Gesetzentwurf, der schon beim ersten Blick erhebliche Mängel und Veränderungsbedarfe offenkundig werden lässt. Genauso unverfroren wie bei der Frage der finanziellen Folgekosten für die Gemeinden geht der Gesetzentwurf mit dem sensiblen Bereich des Schutzes personenbezogener Daten um. Da wird einfach das, was nicht mehr passt, per Gesetzesdefinition passend gemacht. Wir und eine beachtliche Zahl von Sachverständigen, die Verbraucherschutzorganisationen sowie kritische Stimmen aus der Netzgemeinde haben bei der Beratung zum De-Mail-Gesetz aus Datenschutzgründen immer wieder die End-zu-End-Verschlüsselung gefordert. Sie haben diese Forderungen in den Wind geschlagen und sind den Wünschen der Anbieterlobby gefolgt, die sich die Kosten dafür sparen wollten, und nun stellen Sie fest, dass die von Ihnen im De-MailGesetz im Interesse der Diensteanbieter heruntergeschraubten Sicherheitsstandards nicht die Voraussetzungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch nach einer verschlüsselten Übermittlung von sensiblen Daten erfüllen. Statt das De-Mail-Gesetz entsprechend den dort geforderten Sicherheitsstandards nachzubessern, definieren Sie die bei den Anbietern stattfindende Entschlüsselung und Wiederverschlüsselung und die damit entstehende potenzielle Sicherheitslücke einfach per Gesetz weg. Mit anderen Worten: Die vom Bundesdatenschutzgesetz geforderte Zugriffs- und Weitergabekontrolle wird schlicht und einfach ausgehebelt, weil sie der Wirtschaft nicht in den Kram passt. Die sogenannte Bürgerrechtspartei FDP lässt grüßen! Damit erweisen Sie den Anbietern und der Wirtschaft, etwa der Versicherungswirtschaft, aber auch dem Voranbringen des elektronischen Behördenverkehrs einen Bärendienst! Warum hat denn De-Mail nicht das Echo gefunden, das vor drei Jahren prognostiziert wurde? Das liegt eben nicht nur am mangelnden Angebot, sondern gerade auch an der fehlenden Sicherheitsgarantie. Das ist ja auch für niemanden nachvollziehbar! Die Regierung wird nicht müde, die wachsenden Gefahren der Cyberkriminalität zu thematisieren. Fast täglich erfahren die Bürger weltweit von neuen Hackerangriffen auf Datenbanken und Datenmissbrauch, und gleichzeitig schraubt die gleiche Regierung Sicherheitsstandards für den elektronischen Daten- und Dokumentenverkehr herunter, dem der Bürger jetzt seine sensiblen persönlichen Daten, von Behördenschreiben bis zu Steuer- und Gesundheitsdaten, anvertrauen soll. Sie machen bei diesem Gesetzentwurf wieder den Fehler, aus Gründen der Kostenersparnis und Erleichterung für die Wirtschaft Datenschutz und Datensicherheit hintanzustellen. Die Dienste müssen aber nicht nur Akzeptanz bei der Wirtschaft finden, die damit Kosten einsparen und Gewinn machen will, sondern auch bei den Bürgern und Verbrauchern, die sie nutzen sollen. Weder Signaturgesetz noch De-MailGesetz haben da bisher wirklich Akzeptanz gefunden, und auch die Nutzung des elektronischen Personalausweises hält sich bisher in sehr überschaubaren Grenzen. Aber auch an anderer Stelle nehmen Sie es mit dem Datenschutz nicht so genau. So fehlt es zum Beispiel an einer Löschpflicht von elektronisch veröffentlichten Amtsblättern, die auch personenbezogene Daten enthalten können. Der Bundesrat hat darauf ausdrücklich hingewiesen. Die Frage, wie die grenzüberschreitende Kommunikation mit deutschen Behörden zu regeln ist, bleibt weitgehend unbearbeitet - und das angesichts der Tatsache, dass in Europa der Gedanke des Single Point of Contact, also der einheitlichen Ansprechstelle, immer mehr Eingang in die europäische Gesetzgebung findet. Damit ein erfolgreiches E-Government stattfinden kann, müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die bereits vorhandenen elektronischen Möglichkeiten integrieren, gemeinsame Sicherheitsstandards setzen und - auch europaweit - gebräuchlich machen. Es stellt sich letztlich also auch die Frage, ob De-Mail und E-Perso als Möglichkeiten für eine rechtssichere behördliche Kommunikation - insbesondere im Hinblick auf E-Government in Europa - ausreichen. Alleine die Liste der bisher genannten erheblichen Mängel, denen sich im Detail noch weitere anfügen ließen, machen deutlich, dass es noch eine Menge an Fragen und Nachbesserungsbedarf an diesem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf gibt. Damit dieser Gesetzentwurf nicht in die Liste erfolgloser E-Government-Lösungen Aufnahme findet, bedarf es noch grundlegender Überarbeitung. Trotz der relativ langen Vorlaufzeit macht der Gesetzentwurf eher den Eindruck eines Schnellschusses. Wir sollten durch gründliche Beratung und umfangreiche Veränderung dafür sorgen, dass er nicht ein Schnellschuss in den Ofen wird. Damit wäre weder dem Bürger noch der Wirtschaft noch den Behörden und ihren Mitarbeitern gedient.

Manuel Höferlin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004057, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Modernisierung unserer Verwaltung ist eine Herausforderung. Der demografische Wandel macht den Einsatz von Zukunftstechnologien erforderlich, damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft effektiv am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Vor diesem Hintergrund steht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum E-Government-Gesetz. Die christlich-liberale Koalition möchte mit diesem Gesetzentwurf eine Motornorm für die Zu Protokoll gegebene Reden Stärkung der elektronischen Verwaltung in Deutschland einführen, das heißt, wir möchten mit diesem Gesetz die Grundlage für die Anwendung elektronischer Verwaltungsakte schaffen. Aus liberaler Sicht ist es dabei zentral, dass die Kommunikation, wie auch schon beim De-Mail-Gesetz, rechtsverbindlich und einfach nutzbar für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ist. Nur so schaffen wir eine effektive und transparente elektronische Verwaltung für Deutschland. Dabei müssen wir insbesondere die Lehren aus dem Signaturgesetz ziehen und beim E-Government-Gesetz darauf achten, dass die angebotenen Technologien nicht nur sicher und rechtsverbindlich, sondern auch nutzbar für die Bürgerinnen und Bürger sind und vor allem von diesen akzeptiert werden. Wir werden darauf achten, dass wir nicht nur Verwaltungsleistungen elektronisch anbieten. Wir werden auch sicherstellen, dass sie elektronisch bezahlbar sind. Denn ein E-Government-Gesetz würde nur wenig helfen, wenn hinterher doch noch ein Gang zum Amt erforderlich wäre, um zu bezahlen. Damit hört es noch nicht auf. Mit dem E-Government-Gesetz möchte die christlich-liberale Koalition auch die Möglichkeiten schaffen, Verwaltungsakte zukünftig komplett elektronisch abzuwickeln. Die Einführung einer elektronischen Akte für die Bundesverwaltung ist dafür ebenso erforderlich. Sie spart der Verwaltung Papier und Aufbewahrungsraum für Akten. Am wichtigsten ist: Die elektronische Akte ermöglicht digitale Kommunikation auch über Grenzen verschiedener Endgeräte hinweg. Der IT-Planungsrat wurde mit diesem Gesetz von der christlich-liberalen Koalition beauftragt, gemeinsame Standards für digitale Kommunikation und elektronische Verwaltung zu definieren. Das E-Government-Gesetz bietet viel Einsparpotenzial - nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Verwaltung. Wie Sie sehen, verbessert E-Government nicht nur die Effizienz der Verwaltung und ist bürgerfreundlich, sondern es spart auch wichtige Steuergelder und erleichtert allen Menschen das Leben. Mehr noch: E-Government ist ein Muss! Denn auch wenn wir mit dem E-Government-Gesetz jetzt die Motornorm für die Bundesbehörden geben, so wird es noch eine Weile dauern, bis Länder und vor allem Kommunen nachziehen. Darum müssen wir dieses Gesetz auch möglichst schnell einführen. Schon jetzt erleben wir, dass Verwaltungseinheiten zusammengelegt werden, dass Verwaltungsniederlassungen geschlossen werden, dass Verwaltungsdienstleistungen in der Fläche nicht mehr so verfügbar sind, wie sie es noch vor einigen Jahrzehnten waren. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stellt dies ein Problem dar; denn immer mehr, vor allem ältere Menschen bekommen so Schwierigkeiten, mit der Verwaltung in direktem Kontakt zu bleiben. Hier ist E-Government ein sinnvoller Weg zu zukunftsfähiger Verwaltung. Ich sehe den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf mit großer Spannung entgegen.

Jan Korte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003790, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wir reden hier heute über das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, dessen Ziel es sein soll, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung zu erleichtern. Mit dem Gesetzentwurf soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, wonach die Koalition „E-Government weiter fördern und dazu, wo und soweit notwendig, rechtliche Regelungen anpassen ({0})“ wollte, eingelöst werden. Besonderes Augenmerk wollte Schwarz-Gelb dabei „auf die Schaffung der Voraussetzungen für sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen setzen“. So weit, so vielversprechend, so spät in der Legislatur. Richtig ist, dass E-Government großes Potenzial für gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste birgt. Es kann neue Möglichkeiten der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern befördern. E-Government kann aber auch, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, das Gegenteil bewirken: soziale Ausgrenzung, Entdemokratisierung, Datenschutzprobleme, Bürokratisierung und enorme Kosten. Und man muss an dieser Stelle auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass viele E-Government-Großprojekte der letzten Jahre krachend an der eigenen Gigantomanie und der sozialen Schieflage gescheitert sind: Der elektronische Entgeltnachweis ELENA hat Millionen verschlungen, bevor das Projekt eingestampft wurde. Die neue Gesundheitskarte ist datenschutzrechtlich bedenklich, hat in der Nutzung bislang keinerlei Vorteile, birgt jede Menge Konfliktstoff zwischen Kassen, Ärzten und Patienten. Der neue elektronische Personalausweis ist teuer, bringt ebenfalls Datenschutzprobleme mit sich, und seine Notwendigkeit ist bis heute nicht erwiesen. Es gibt also jede Menge gute Gründe, sich Ihren Gesetzentwurf genauer anzusehen und nicht jede Verheißung sofort als bare Münze anzunehmen. Und wenn man sich diese Mühe macht, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es Ihnen hier offenbar darum geht, einige gescheiterte E-Government-Großprojekte der letzten Jahre mit einem noch größenwahnsinnigeren Gesetz nachträglich zu legitimieren, ja zu toppen. Eine ganze Reihe toter Projekte soll so wiederbelebt werden: Der neue Personalausweis hat beispielsweise bislang keinerlei Zusatznutzen, weil für die Nutzung der eID-Funktion extra Lesegeräte benötigt werden, die zu Recht niemand kauft, weil sie unsicher oder teuer sind und es kaum Anwendungsmöglichkeiten dafür gibt. Damit das Projekt nicht für gescheitert erklärt zu werden braucht, soll nun offensichtlich wenigstens Zu Protokoll gegebene Reden in der Kommunikation mit der Verwaltung ein Anwendungsfall dafür geschaffen werden. Gleiches gilt für die elektronische Gesundheitskarte. Auch die bringt Patientinnen und Patienten bislang keinen Zusatznutzen, soll jetzt aber in der Kommunikation mit der Krankenkasse zum Identitätsnachweis genutzt werden. Dito bei De-Mail: Kaum jemand nutzt De-Mail, warum auch? Und jetzt soll über die Verwaltung ein künstlicher Markt dafür geschaffen werden. Bei der Entwicklung all dieser Projekte ist extrem viel Geld zum Fenster hinausgeworfen worden. Das soll jetzt verschleiert werden, indem man noch mal ordentlich Geld hinterherschmeißt. Wir haben es hier also mit einer Art von Zombiepolitik zu tun, bei der die Linke jedenfalls nicht mitmachen wird. Sie wollen mit dem Gesetzentwurf die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern. Das klingt ebenfalls erst einmal gut. Das Problem dabei: In zahlreichen Fällen gilt zur rechtlichen Absicherung von Verwaltungsentscheidungen ein Schriftformerfordernis, also ein Schreiben mit Unterschrift, das man auf elektronischem Wege nur erfüllen kann, indem man die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur, qes benutzt. Die Bundesregierung begründete allerdings vor gar nicht allzu langer Zeit das Scheitern von ELENA mit der „fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur“ und vertrat die Meinung, dass der hohe Sicherheitsstandard, der „datenschutzrechtlich zwingend geboten war“, sich „auch in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten“ würde. Jetzt wollen Sie in den entsprechenden Einzelgesetzen einführen, dass ersatzweise auch De-Mail oder die eID des neuen Personalausweises reichen soll. Das klingt elegant, ist nur eben nicht gerade sicherer. Denn gerade deshalb war das De-Mail-Gesetz von Anfang an umstritten. Die vermeintlich „sichere“ Mail, so stellte sich heraus, ist gar nicht sicher, weil sie auf dem Weg vom Absender zum Empfänger „umgeschlüsselt“ wird. Der Internetprovider macht die verschlüsselte Mail also kurz auf und klebt sie wieder zu, bevor er sie weitersendet. Das ist keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und entspricht daher nicht dem Signaturgesetz. Bis heute ist es also nicht möglich, rechtssicher über De-Mail-Adressen zu kommunizieren - jedenfalls nicht, wenn das Rechtsgeschäft die Schriftform voraussetzt. Darauf mit einer faktischen Absenkung der Sicherheitsanforderungen zu reagieren, indem Sie bestimmen, dass in zahlreichen Fällen, in denen bislang ein Schriftformerfordernis gilt, zukünftig auch die beiden erwähnten alternativen Verfahren zugelassen sein sollen, ist ein Taschenspielertrick. Mag sein, dass das Schriftformerfordernis nicht mehr überall zeitgemäß ist, wo es vorgeschrieben ist. Dann soll man das überprüfen und gegebenenfalls abschaffen. Stattdessen aber einfach andere, weniger sichere Verfahren zuzulassen, ist keine Lösung, sondern schlechte Politik. Und so werden aus Mindestkriterien für eine vertrauliche Kommunikation, für die qualifizierte elektronische Signatur also, jetzt nur noch „rechtliche Hindernisse für den Einsatz elektronischer Kommunikation zwischen Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft“. Und jetzt sollen in einer Vielzahl von Einzelgesetzen die zu Hindernissen gewordenen Sicherheitsprobleme weggeräumt werden: „Ein wesentliches Hindernis für E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltung besteht darin, dass als elektronisches Äquivalent der Schriftform allein die qeS zugelassen ist. Im Gegensatz zum Zivilrecht gibt es in öffentlich-rechtlichen Normen eine große Anzahl ({1}) von gesetzlichen Schriftformerfordernissen.“ Und so geht es rund: Verwaltungsverfahrensgesetz, Sozialgesetzbuch, Abgabenordnung, Passgesetz, Personalausweisgesetz, Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Bundesstatistikgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, Satellitendatensicherheitsgesetz, Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Sprengstoffgesetz, Berufsbildungsgesetz, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Straßenverkehrsgesetz etc. pp. Überall gibt es irgendwo ein lästiges Schriftformerfordernis, das man kippen und durch De-Mail ersetzen möchte. Fakt ist: Die qeS kann man in der Kommunikation mit Verwaltungen und Behörden oft gar nicht nutzen, weil diese in der Lage sein müssten, Dokumente zu entschlüsseln, die ihnen verschlüsselt zugestellt werden. Das ist in aller Regel derzeit nicht der Fall. Insofern gibt es überhaupt keinen Anreiz, die qeS zu benutzen. Auch dafür, die eID-Funktion zu benutzen, gibt es keinerlei Anreiz, weil es keine Anwendungen dafür gibt. Das Fazit der Stiftung Warentest aus einem Test vom April 2011 fiel jedenfalls eindeutig aus: „Viel zu testen gibt’s gar nicht. Nur 18 Stellen im Internet finden Sie, an denen der neue Personalausweis gefragt ist, ohne dabei gleich weitgehende Verpflichtungen eingehen zu müssen. Ein Teil davon ist nur für registrierte Kunden oder einen sonst geschlossenen Kreis von Benutzern gedacht.“ Wenn man darüber nachdenkt, die Anforderungen zu senken, stellt sich auch die Frage nach der Beweislast. Wenn man zukünftig neben der Schriftform bzw. qeS andere, weniger sichere Verfahren zulässt, darf dies nicht zulasten der Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger gehen. Es müsste entsprechend in allen Fällen, in denen dies droht, eine Beweislastumkehr zugunsten der schwächeren Partei eingeführt werden. Aber darüber verlieren Sie keine Silbe. Nun noch ein Wort zu Ihren Kosten-Nutzen-Kalkulationen: Acht Minuten Zeitersparnis jährlich pro Person bei der Behördenkommunikation stehen Kosten Zu Protokoll gegebene Reden von jährlich circa 50 Millionen in den nächsten drei Jahren und insgesamt mehr als 500 Millionen ab 2017 für die nächsten 30 Jahre gegenüber. Man kommt also auf insgesamt 650 Millionen in 30 Jahren. Das sind 21,6 Millionen im Jahr bzw. 2,7 Millionen pro Minute bzw. bei 81,726 Millionen Bundesbürgern etwa 265,11 Euro pro Bürger im Jahr. Die Kosten für die Länder und Kommunen sind darin allerdings noch nicht enthalten. Wäre es nicht sinnvoller, man würde jedem Bürger für die nächsten 30 Jahre jährlich 265 Euro schenken, statt dieses Geld für acht Minuten Zeitersparnis auszugeben? Nicht erst seit Stuttgart 21 oder dem Berliner Flughafen wissen wir, dass Berechnungen von Großprojekten total unsicher sind. Die Regierung weiß nicht, wie viel es kosten wird, wedelt aber mit hohen Einsparungen. In immer neuen Formulierungen im Gesetz wird betont, dass das überhaupt nicht voraussehbar ist. Hier ein paar Zitate: Es entstehen „Kosten, die aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung der jeweiligen Verfahren derzeit noch nicht konkret beziffert werden können.“ … „Die Kosten lassen sich derzeit noch nicht konkret beziffern, denn hierfür wäre es erforderlich, dass jede betroffene Behörde zunächst den bereits erreichten Umsetzungsstand erhebt.“ … „Zudem ist wegen des langen Umsetzungszeitraums zu berücksichtigen, dass aufgrund der Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie teilweise andere Produkte zum Einsatz kommen werden als die heute auf dem Markt verfügbaren. Über deren Leistungsvermögen und Preis kann heute noch nichts bekannt sein.“ Das heißt: Die Kosten können beliebig in die Höhe steigen, die Einsparungen ins Nichts fallen. „Grundsätzlich ist eine Abschätzung der Umsetzung des Gesetzes und der damit verbundenen Kosten- und Entlastungswirkungen mit Unsicherheiten behaftet.“ Fazit: Man kann Kosten einfach nicht realistisch über 30 Jahre kalkulieren, und erst recht nicht im Bereich der elektronischen Kommunikation. Was heute eingeführt wird, ist in 30 Jahren mit Sicherheit schon wieder veraltet. Nutzen bringen diese ganzen Großprojekte in erster Linie der Industrie. Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, welche Unternehmen und Beraterfirmen bei der Erstellung dieses Gesetzentwurfes beteiligt waren. Sagen Sie dazu doch einmal etwas. Wenn man sich die Großprojekte der letzten Jahre anschaut, stolpert man nämlich auffallend oft über dieselben Namen der daran Beteiligten. Oder finden Sie es nicht bemerkenswert, dass das ELENA-Nachfolgeprojekt OMS über ein Projektbüro gesteuert wird, das bei der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH, ITSG GmbH, angesiedelt ist? Der Geschäftsführer der ITSG GmbH war auch Gründungsgeschäftsführer der Gematik GmbH, einer Gesellschaft der Krankenkassen und Ärzteverbände, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständig ist. Die Linke befürwortet E-Government-Projekte, die nicht auf die Profitinteressen der IT-Industrie, sondern auf die Belange der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind. Deshalb müssen realistische Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen werden. Alle betroffenen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, müssen in die Gestaltung der neuen technischen Abläufe eng einbezogen werden. Die Vorteile technischer Neuerungen sind in Relation zum Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger zu setzen, aber auch zu den Folgekosten für Hardware, Software und vermehrten Personalaufwand. Und eines muss jedem klar sein: Eine technisch hochgerüstete Verwaltung ist nicht zwangsläufig eine bürgernähere Verwaltung. Die Linke begrüßt Projekte, die zu einer größeren Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen beitragen. Der Schlüssel zu mehr direkter Demokratie liegt in einer größeren Transparenz der politischen Prozesse und Verfahrensweisen sowie des Verwaltungshandelns. Schauen wir uns deshalb einmal an, wie Sie in § 12 Open Data regeln wollen: Anstatt den Informationszugang zu erleichtern, indem die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten Regelungen zum Informationszugang einheitlich gestaltet und erweitert werden, verharren Sie im Unverbindlichen. Eine Verknüpfung von Open Data mit einem Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang wird von Ihnen peinlich vermieden. Eine Veröffentlichungspflicht ist offensichtlich in Ihren Augen das Schlimmste, was einer deutschen Behörde passieren könnte. Dass Verwaltungsdaten nicht so heißen, weil sie der Verwaltung gehören, sondern weil diese sie verwaltet, hat sich noch nicht bis zu Ihnen rumgesprochen. Allen Sonntagsreden von Transparenz und Offenheit zum Trotz befinden Sie sich mental eher in einem Rollback, bei dem einer neugierigen Öffentlichkeit die Rechte beschnitten und nicht erweitert werden sollen. Erst gestern musste Ihnen das Bundesverwaltungsgericht erklären, dass die Verfassung auch Bundesbehörden nicht von Auskunftsersuchen der Presse ausnimmt. Dass Sie sich aber überhaupt auf den Standpunkt stellen, Bundesbehörden seien gegenüber der Öffentlichkeit nicht zur Transparenz verpflichtet, zeigt, wie viel Arbeit noch vor uns liegt, bis bei Bund und Behörden endlich der Geist der Freiheit das obrigkeitsstaatliche Denken aus den Amtsstuben vertreibt! Auch GovData, dem Open-Data-Vorzeigeprojekt der Bundesregierung, das schon 2010 auf dem IT-Gipfel in Dresden angekündigt wurde, strich man konsequenterweise das „Open“ aus dem Namen. Eine Veröffentlichungspflicht besteht, wie gesagt, nirgends. Behörden und Verwaltungen bleibt es überlassen, ob und welches Datenmaterial sie öffentlich zur Verfügung stellen. Und wenn sie Daten zur Verfügung stelZu Protokoll gegebene Reden len, dann dürfen die Bürgerinnen und Bürger diese nur eingeschränkt weiterverwenden. Das hat mit Open Data nichts zu tun, mit Transparenz auch nicht. Und es schafft vor allem Rechtsunsicherheit. Und statt jetzt einmal mehr par Ordre du Mufti zahlreiche Behörden und Verwaltungen zur Einführung von Verfahren zu zwingen, deren Kosten nicht bezifferbar und deren Nutzen unbelegt ist, sollte man lieber gezielte Pilotprojekte in einzelnen Bereichen durchführen. Wenn sie sich dort bewähren, könnte man sie in anderen Bereichen einführen. Falls nicht, könnte man zur Abwechslung einmal aus den Fehlern lernen. Das erscheint mir jedenfalls sinnvoller, als jetzt Vorschriften zu machen, die noch in 30 Jahren gültig sein sollen, was angesichts der technischen Entwicklung vollkommen illusorisch ist. Um zum Schluss zu kommen: Viel deutet auf Ihre nächste Investitionsruine hin. Dem können wir auch kurz vor dem Ende der Legislatur nicht einfach zustimmen.

Dr. Konstantin Notz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004123, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Eine Bundesregierung, die in diesen IT-revolutionären Zeiten so storchbeinig und langsam wie bei GovData voranschreitet, hat ein Problem. Zu Recht sind die Freundinnen und Freunde von Open Data sauer, dass die vormals als „opendata“ geplante Plattform nur „GovData“ heißt. Und verständlicherweise ärgern sie sich, dass die eingestellten Daten nicht beliebig verwendbar sein werden, weil kein allgemeines Lizenzierungssystem geschaffen wurde. Meine These lautet, der Namenswechsel bei diesem wichtigen OpenGovernment-Projekt ist nicht zufällig, sondern klares Zeichen für die problematische Gesamthaltung der Bundesregierung in diesem Politikfeld. Sie markiert damit, insoweit durchaus offen, ihre Prioritäten. Ihr geht es eben um die schlichte Effektivierung von Abläufen, wo es uns um eine neue Verwaltungskultur und die Geltung der Grundrechte geht. Und deshalb liegt uns heute auch kein Entwurf für ein Open-Government-Gesetz vor, sondern eben nur ein E-GovernmentGesetz. Doch nirgendwo scheinen Anspruch, durchaus auch legitime Erwartungen der Akteure und die Wirklichkeit weiter auseinanderzulaufen als beim E-Government des Bundes. Viel Zeit ist verstrichen, doch die Bundesverwaltung scheint elektronisch weiter der Zeit hinterherzuhinken. Das ergibt selbst ein nur flüchtiger Vergleich mit anderen europäischen Staaten. Doch wollen wir es uns mit einer solch kritischen Einschätzung nicht zu leicht machen. Die Umstellung der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen stellt ein Riesenprojekt dar. Akzeptanzprobleme bei der Verwaltung, hierarchiegeprägte Selbstwahrnehmungen, wenig ressortübergreifendes Verständnis, mangelnde Übung und Bereitschaft zur Kooperation und viele andere Faktoren wirken zusammen. Und natürlich hängt die zögerliche Entwicklung auch mit den Abstimmungserfordernissen der föderalen Struktur zusammen. Der Bundesrat hat deutlich kritisch Stellung bezogen. Schon die Anforderung einer Harmonisierung der E-Justice-Initiative des Bundesrates mit dem heute vorgelegten Entwurf dürfte erhebliche Probleme bereiten. Die Zukunft des uns heute vorgelegten Gesetzentwurfs kann deshalb als durchaus unsicher bezeichnet werden, sollte die Bundesregierung sich nicht noch ganz erheblich bewegen. Um deshalb eines vorneweg klarzustellen: Über die Notwendigkeit der Transformation unserer Verwaltungen in das 21. Jahrhundert der Informations- und Kommunikationstechnologien kann es keinen Streit geben. Nur eine entsprechend modernisierte Bürokratie wird zukünftig genauso effektiv in der Lage sein, ihren gemeinwohlbezogenen Aufgaben nachzukommen. Doch sollte ebenfalls die Suggestion vermieden werden, die Technologie ziehe alles Weitere schon von selbst nach sich. Eine entsprechende digitale Verwaltungskultur benötigt weitere, oft zeitaufwendige Schritte. Die betroffenen Beschäftigten müssen mitgenommen werden. Ein Beispiel hierfür stellen die Informationsfreiheitsgesetze dar, die weiterhin auf zum Teil erhebliche Widerstände aus den Verwaltungen selbst stoßen. Aus grüner Sicht bedeutet E-Government nicht mehr und nicht weniger als eine mit technischen Mitteln unterstützte Weiterentwicklung des Staates und der Verwaltung hin zu mehr Offenheit und Transparenz, aber auch und zugleich hin zu mehr Datenschutz und Datensicherheit. Wir wollen Open Government, und zwar ohne die Schaffung neuer Hindernisse oder gar Nachteile. Barrierefreiheit und das Multikanalprinzip zugunsten derjenigen, die nicht online gehen wollen oder können, sind deshalb für uns selbstverständlich. Doch es geht nicht nur um den Umgang mit Daten und Informationen. Die Informationstechnologie zeigt Möglichkeiten der Partizipation, der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auf, mit denen nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die inhaltliche Richtigkeit von Entscheidungsprozessen verbessert und tragfähig gemacht werden kann. Und schließlich: Die Anforderungen an die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger haben sich grundlegend verändert. Hier besteht eine Chance für die Verwaltung, ihr staubiges Image abzulegen und Bürgerfreundlichkeit lebendig werden zu lassen. Zugleich geht es um ernstzunehmende Verbesserungen, Einsparung von öffentlichen Geldern, aber auch von Lebenszeit - statt des Wartens auf Godot in grauen, verrauchten Amtsstuben die Hoffnung auf rasche Abwicklung über das Internet. Wer in der Wirtschaft wesentliche Abläufe, Vertragsabschlüsse und laufende Kommunikationen nahezu vollständig und abschließend online bewältigen kann, erwartet zu Recht vergleichbare Standards von seiner Verwaltung. Doch kostet das nicht nur viel Geld, sondern es müssen komplexe RahmenbedingunZu Protokoll gegebene Reden gen der bestehenden Verwaltung, nicht zuletzt der wichtige rechtsstaatliche Rahmen, entsprechend angepasst und umgestellt werden, und zwar so, dass die Modernisierung nicht auf Kosten und zulasten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger geht. Erlauben Sie mir, konkret zum vorgelegten Gesetzentwurf und aus der langen Reihe der damit aufgeworfenen Probleme einige für uns Grüne zentrale Probleme herauszugreifen. Im Kern geht es um gesetzliche Vorgaben zur Ermöglichung eines Zugangs zur öffentlichen Verwaltung. Ganz konkret sind nach dem Multikanalprinzip mehrere Zugänge gleichzeitig zu eröffnen, aber auch die Übermittlung von Dokumenten muss ermöglicht werden, De-Mail-Dienste sind anzubieten, und die Nutzung des neuen Personalausweises und seiner Funktionalitäten ist zu akzeptieren. Die Behörden haben über sich im Web zu informieren, die in Verwaltungsverfahren zu erbringenden Nachweise müssen auch elektronisch erbracht werden können, und für die Bundesverwaltung wird die elektronische Aktenführung dem Grundsatz nach zum Standard. All das ist zu begrüßen, bringt für die Bürgerinnen und Bürger Erleichterungen und bedeutet einen wichtigen ersten Schritt. In seinem Anwendungsbereich eher weit gehalten, wird nicht nur die Bundesverwaltung erfasst, sondern werden auch Behörden der Länder erfasst, soweit diese Bundesrecht als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausführen. Hier wird es schwierig: Es erscheint durchaus offen, in welchem Verhältnis kollidierende Länderbestimmungen, etwa das in SchleswigHolstein bestehende E-Government-Gesetz, zum heute vorgelegten Entwurf stehen. Wie bereits betont, teilen wir das Grundanliegen des Entwurfs. Wir respektieren und anerkennen die außerordentlich aufwendigen Vorarbeiten für dieses Großvorhaben. Im Gegensatz zur Bundesregierung bezweifeln wir allerdings, dass der Entwurf sich durch einen ganzheitlichen Ansatz auszeichnet. Vielmehr kommen zentrale Ziele des legislativen Umgangs mit E-Government, darunter der Datenschutz, aber auch Open Data, Open Source und Informationsfreiheit, im Gesetz selbst zu kurz. Hier wurde die Chance vertan, die engen Verbindungen und Überschneidungen der Themen im E-Government aufzuzeigen und mit einem integrativen Ansatz ein bürgerfreundliches Gesetz zu schreiben. Stattdessen scheint die Bundesregierung peinlich genau den Eindruck vermeiden zu wollen, diese Themen hätten im engeren Sinne etwas miteinander zu tun. Das zeigt sich schon an den Überschriften. Da heißt es „Akteneinsicht“ statt „Informationsfreiheit“ oder „Bereitstellen von Daten“ statt „Open Data“. Und auch was sich dahinter jeweils verbirgt, ist nicht akzeptabel. In der betreffenden Vorschrift zur Akteneinsicht werden ausschließlich die Wege der Einsichtsgewährung aufgezählt. Da aber im Informationsfreiheitsgesetz ein durchaus voraussetzungsloser Anspruch der Bürger statuiert wird, bei dem auch die Wahl der Art des Zugangs freigestellt wird, entsteht hier unnötige Unklarheit. Noch misslicher erscheint die Fassung zum Bereitstellen von Daten in § 12 des Entwurfs: Einerseits wird die Maschinenlesbarkeit bei der Bereitstellung von Daten zum Grundsatz erhoben. Andererseits wird gleich eingeschränkt, dass es sich dabei nur um kommerziell interessante Daten handeln dürfe. Nicht geregelt wird, ob überhaupt und in welchem Umfang Daten in öffentlich zugänglichen Netzen zur Verfügung zu stellen sind. Überhaupt wird jede Konkretisierung auf den Verordnungsweg verwiesen - mit der Folge, dass hier die Chance zur Schaffung von einheitlichen Standards auch bei der wichtigen Frage der Lizenzierung verpasst wird. Aus der Sicht des Datenschutzes ist die fehlende Integration von konkretisierenden Bestimmungen nicht nur misslich, sondern ein fachlicher Mangel des Gesetzes. Denn ohne einen hinreichend konkreten bereichsspezifisch ansetzenden Regelungsansatz entsteht allenfalls neue Rechtsunsicherheit, es werden aber nicht die aufgeworfenen Probleme gelöst. Eine der drängendsten Fragen dabei lautet etwa, wie es mit der Speicherung und dem elektronischen Austausch von datenschutzrechtlich besonders sensitiven Daten - zum Beispiel Steuer- und Gesundheitsdaten - steht. In keiner Weise wurde die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und zum Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, reflektiert. Die dort gemachten Vorgaben besonders zur Datensicherheit betreffen eine in die rückkanalfähige Kommunikation voll einsteigende Verwaltung in hohem Maße. Der bislang vorliegende Entwurf trifft jedoch keine differenzierenden Regelungen und ist insoweit unzureichend. Schließlich erlauben Sie mir noch wenige Worte zu De-Mail und zum neuen Personalausweis. Wie Sie wissen, bin ich bei diesen IT-Großprojekten nach wie vor skeptisch, ob sie überhaupt jemals die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen werden. Und die bislang vorgelegten Zahlen und Entwicklungen stützen meine Bedenken. Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger nutzen die mit dem Personalausweis unnötigerweise verbundenen Funktionalitäten, weil es die Angebote schlicht nicht gibt. Ob die öffentliche Verwaltung es rausreißen kann - man wird sehen. Bei der De-Mail aber ist die Zukunft noch unsicherer. Denn noch ist das Projekt immer noch nicht richtig losgegangen. Und trotzdem wird De-Mail in diesem Entwurf zum wichtigen Kanal des Zugangs zu Behörden gemacht. Sie steht damit gleichberechtigt neben der qualifizierten digitalen Signatur, obwohl sie keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten kann. Es kann aber keinen Zweifel geben, dass für bestimmte Verwaltungsverfahren genau dieser Sicherheitsstandard und kein anderer zu fordern ist - Stichwort wieder: sensitive Daten. Bedauerlicherweise kann ich dem Gesetz Zu Protokoll gegebene Reden keine hinreichende Aufmerksamkeit für diese Problematik entnehmen. Lassen Sie es mich vorsichtig so zusammenfassen: Die IT-Strategie der Bundesregierung, insbesondere die Trias aus De-Mail, neuem Personalausweis und nun dem E-Government-Gesetz, soll aus Sicht der Bundesregierung mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Doch kein einziges dieser Projekte ist je abgehoben; das ist schon ein wenig potemkinsch. Gleichzeitig verweigert sie weiterhin konsequent diese Sicherheit in Bezug auf den Datenschutz, aber auch im Hinblick auf Vertrauen durch Transparenz. Hier fehlt es ganz offenkundig an einem ganzheitlichen Ansatz, wie es aus der Sache heraus erforderlich wäre. Deshalb kann uns der heute vorgelegte Entwurf nicht überzeugen.

Dr. Ole Schröder (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003628

Eine Bestandsaufnahme bei Bund, Ländern und Gemeinden zeigt, dass derzeit ein Flickenteppich an E-Government-Angeboten entstanden ist, der hier und da exzellente Lösungen enthält, insgesamt aber zu wenig die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen nach verlässlichen Standards und auch das Bedürfnis der Verwaltung nach Interoperabilität berücksichtigt. In einer Zeit und einer Gesellschaft, in der die Informationstechnologien zunehmend alle Lebensbereiche durchdringen, kann und darf die Verwaltung nicht länger außerhalb dieser Entwicklung stehen. Eine leistungsfähige Verwaltung ist auch eine Voraussetzung für die Sicherung des Wirtschaftstandorts Deutschland. Wir vergeben uns enorme Chancen, wenn wir jetzt nicht die Möglichkeiten der IT für die Verwaltung nutzen. E-Government bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit von Papier, sondern bietet die Möglichkeit, Verwaltungsprozesse neu zu konzipieren und zu optimieren. Damit können erhebliche Ressourceneinsparungen verbunden sein. E-Government ist ein Instrument, um die Verwaltung bürgerfreundlicher und gleichzeitig kostengünstiger zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten durch das E-Government-Gesetz einen besseren Service. Damit werden durchgängig medienbruchfreie elektronische Verwaltungsverfahren orts- und zeitunabhängig angeboten. Auch die Wirtschaft und die Verwaltung selbst werden von diesen Verfahren profitieren. Diesen Zielen ist das E-Government-Gesetz verpflichtet. Mit dem E-Government-Gesetz stellen wir zusätzliche sichere technische Verfahren bereit, um die handschriftliche Unterschrift zu ersetzen. Dadurch wird es möglich, fast alle Verwaltungsverfahren auch online abwickeln zu können. Die qualifizierte Signatur hat sich als zu kompliziert herausgestellt. Es wird durch das E-Government-Gesetz beispielsweise möglich, auf der Internetseite einer Verwaltung mit dem elektronischen Personalausweis Anträge zu stellen, und dies auch in den Fällen, in denen ein Gesetz Schriftform, das heißt eigentlich eine eigenhändige Unterschrift vorsieht. Weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Implementierung von sogenannten Motornormen, die ebenenübergreifend den Ausbau von E-GovernmentLösungen fördern. Als Mindestanforderungen werden der elektronische Zugang zur Verwaltung, elektronisch abrufbare Behördeninformationen, elektronische Bezahlsysteme, elektronische Nachweise, die Nutzung elektronischer Formulare und elektronische Publikationen auf den Weg gebracht. Für die Bundesbehörden schreiben wir die elektronische Aktenführung und die Nutzung von elektronischer Identifikation und De-Mail fest. Dem Gesetzentwurf ist eine intensive Abstimmung und Beratung mit Vertretern der Verbände, der Wirtschaft und der Länder vorangegangen, und das jetzt vorliegende Ergebnis wird nicht nur von allen Seiten mitgetragen, nein, es wird gefordert, dass das Gesetz jetzt zügig kommt. Wir befinden uns auf der Zielgeraden dieser Legislaturperiode und haben jetzt die Chance, diesem für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft unseres Landes so wichtigen Vorhaben zur Geltung zu verhelfen. Die bereits jetzt aufgewendeten IT-Ausgaben von Bund und Ländern können gebündelt, kanalisiert und Synergieeffekte besser genutzt werden. Das E-Government-Gesetz stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Demografiestrategie der Bundesregierung dar. Wir wissen, wenn wir mit einer schrumpfenden Bevölkerungsanzahl und älteren Bevölkerung unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand halten wollen, benötigen wir Innovationen. Das schließt auch Innovationen in der Verwaltung ein. Vom Fachkräftemangel wird zunehmend auch die Verwaltung betroffen sein. In ländlichen Regionen wird es immer schwieriger werden, die Präsenz der Verwaltung in der Fläche aufrechtzuerhalten. Zur Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen in hoher Qualität benötigen wir deshalb E-Government-Anwendungen, zum Beispiel, um mobile Bürgerbüros möglich zu machen. Nutzen wir die breite gesellschaftliche Unterstützung für das Thema E-Government und nehmen wir die Forderungen aus der Wirtschaft ernst; zeigen wir, dass wir verstanden haben, dass Verwaltung sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren und die Bedarfslagen der Wirtschaft berücksichtigen muss. Bekennen wir uns jetzt gemeinsam zu dieser Verantwortung und legen wir mit dem E-GovernmentGesetz den Grundstein für einen Transformationsprozess. Der Gesetzentwurf zeigt einen Weg auf, wie sich die Verwaltung von morgen oder übermorgen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Zu Protokoll gegebene Reden anhaltenden Strukturwandels zur digitalen Welt entwickeln soll. Das E-Government-Gesetz schafft auf allen Ebenen die Möglichkeit, Verwaltung neu zu denken und zu organisieren. Investitionen in E-Government sind dabei Investitionen in die Zukunft - je früher, desto besser.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11473 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir so beschlossen. Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks - Drucksache 17/12343 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({0}) - Rechtsausschuss Interfraktionell ist vorgeschlagen, die Reden zu Pro- tokoll zu geben.1) - Sie sind damit einverstanden. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12343 soll an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. - Es gibt dazu keine anderweitigen Vorschläge. Dann haben wir so beschlossen. Ich rufe Zusatzpunkt 7 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Börnsen ({1}), Marco Wanderwitz, Johannes Selle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Burkhardt Müller-Sönksen, Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Originäre Kinderfilme aus Deutschland stärker fördern - Drucksache 17/12381 Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Kultur und Medien ({2}) - Ausschuss für Wirtschaft und Technologie- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung- Haushaltsausschuss Vorgeschlagen ist, die Reden zu Protokoll zu ge- ben.2) - Sie sind einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/12381 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit einverstanden. Dann haben wir so beschlossen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. ({3}) Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 22. Februar 2013, 9 Uhr, ein. ({4}) Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen heiteren Abend und eine gute Nachtruhe. ({5})