Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt
und weiterer Abgeordneter
Ergänzung des Untersuchungsauftrages des
1. Untersuchungsausschusses
- Drucksache 16/3028 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung
Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir
kommen daher gleich zur Überweisung. Interfraktionell
wird Überweisung des Antrags auf Drucksache 16/3028
an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so
beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Erleichterung der Unternehmensnachfolge.
Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Frau Dr. Barbara Hendricks.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf
den Weg gebracht. Damit werden die in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 vorgesehenen Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
umgesetzt.
Wir wollen den Unternehmen im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen entgegenkommen. Bei Betriebsübergängen soll die auf begünstigtes Produktivvermögen
entfallende Steuer über einen Zeitraum von zehn Jahren
zinslos gestundet werden. Diese Steuer erlischt in zehn
Jahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortführung. Nach zehn Jahren ist die Steuer also gänzlich
entfallen.
Liquide Mittel und damit Wirtschaftskraft bleiben den
Unternehmen und Unternehmern zum Wohle der dort
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Betriebe sollen nicht deshalb geschlossen oder
verkleinert werden bzw. Unternehmensbeteiligungen
nicht verkauft werden, weil im Zuge der Übergabe an
die nächste Generation Erbschaft- oder Schenkungsteuer
zu zahlen ist. Damit erreichen wir mehr Sicherheit für
die vielen Arbeitsplätze gerade in mittelständischen Unternehmen. Begünstigt ist auch Unternehmensvermögen
in anderen EU-Staaten und Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums. Damit stellen wir die Europatauglichkeit der neuen Begünstigung her.
Der vorgesehene Steuernachlass ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Stundung und Steuererlass werden
nicht für so genanntes unproduktives Vermögen gewährt. Dies soll verhindern, dass, nur um die Erbschaftund Schenkungsteuer zu sparen, Vermögensgegenstände des Privatvermögens in Betriebsvermögen umgewandelt werden.
Im Kern geht es darum, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben. Sonst verlöre die Begünstigung
ihren politischen Sinn und würde zudem vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Eine direkte Arbeitsplatzklausel wird es allerdings nicht geben.
Vorbild für eine so genannte Fortführungsklausel ist eine
Formulierung aus dem Umwandlungssteuerrecht. Damit
haben die Unternehmensnachfolger mehr Spielraum für
betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen.
Es ist sichergestellt, dass die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt
werden kann. Die geänderten Vorschriften sollen für
Redetext
Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung des Gesetzes
gelten. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen
Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der
Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem
1. Januar 2007 anwendbar. Damit kann der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Fahrplan für das InKraft-Treten eingehalten werden.
Herzlichen Dank.
Danke, Frau Staatssekretärin. - Das Wort für die erste
Frage hat der Kollege Carl-Ludwig Thiele von der FDPFraktion.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie hatten darauf
hingewiesen, dass eine zu erwartende Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes noch ausstehe. Ist es denn
zutreffend, dass die Stellungnahme der Bundesregierung
für das Bundesverfassungsgericht dahin gehend lautet,
dass der Vorlagebeschluss unzulässig und auch unbegründet sei?
Es ist richtig, dass die Bundesregierung dies getan
hat. Das ist aber auch selbstverständlich; denn der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes richtet sich auf geltendes Recht, auf das jetzt bestehende Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht. Es gibt natürlich keinerlei Veranlassung, für welche Bundesregierung auch immer, an
den bestehenden Gesetzen zu zweifeln. Deswegen verteidigt die Bundesregierung, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht zur Stellungnahme aufgefordert wird,
immer die bestehenden Gesetze.
Ich habe eine Zusatzfrage. In dem Sprechzettel für
den Regierungssprecher heißt es auch:
Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen
Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen
der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab
dem 1. Januar 2007 anwendbar.
So wie es derzeit vorgesehen ist, soll die erste Lesung
des Gesetzes wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres erfolgen, sodass sich das Gesetzgebungsverfahren in
das nächste Jahr hineinzieht, obwohl es nach Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2007 gelten soll. Damit gäbe es
zwei unterschiedliche Rechte im Jahr 2007, nämlich das
derzeit geltende und das im Laufe des Jahres 2007 möglicherweise in Kraft tretende Gesetz. Wie soll das Wahlrecht sein: Soll es auch Schenkungen umfassen oder wie
ist das von Ihnen gedacht?
Ich hatte Ihnen gerade vorgetragen, dass das neue
Recht auf Antrag für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2007
zur Anwendung kommen kann. In der Tat hat es aber für
Erbfälle mehr Bedeutung; denn Schenkungsfälle kann
man selber gestalten, sodass es da auf einen bestimmten
Zeitpunkt nicht so sehr ankommt. Wenn man also dem
neuen Recht nicht vertraut und den Schenkungsvorgang
lieber nach altem Recht herbeiführen will, kann man
Schenkungen auch noch in diesem Jahr vornehmen.
Aber auch in den Fällen, in denen eine eigene Gestaltung
selbstverständlich nicht möglich ist, nämlich im Todesfall des Erblassers, sollen die Steuerpflichtigen ab dem
1. Januar 2007 ein Wahlrecht haben.
Das Wort zu einer weiteren Frage hat der Kollege
Dr. Meister für die Unionsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau
Staatssekretärin, ich habe eine Frage zu der europarechtlichen Komponente in Bezug auf den Kabinettsbeschluss. Es gab im Vorfeld der Kabinettsentscheidung
die Diskussion, inwieweit dieser Ansatz bezogen auf die
Frage, welches Betriebsvermögen in dem Gesetzentwurf
mit erfasst wird, europarechtlich abgesichert ist. Darf ich
nachfragen, wie das Kabinett bezüglich der Frage der
Einbeziehung von Vermögen in den begünstigten Kreis,
bezogen auf die geografische Abgrenzung zwischen Inlandsvermögen und EU-Binnenmarkt, entschieden hat?
Das Kabinett hat entschieden, dem Gesetzgeber vorzuschlagen, dass Vermögen, welches innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gehalten wird, zukünftig denselben Bedingungen
unterliegen wird.
Das Wort für eine weitere Frage hat die Kollegin
Barbara Höll.
Frau Staatssekretärin, mich interessiert der finanzielle
Umfang der angestrebten Neuregelung. Wie hoch schätzen Sie die Steuermindereinnahmen auf Grundlage der
beabsichtigten Gesetzesänderung ein?
Wir gehen von einer Steuermindereinnahme aufgrund
dieses Gesetzentwurfes in der Größenordnung von
500 Millionen Euro aus. Den Ländern allerdings, denen
das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zusteht, liegt
daran, dieses in einem weiteren bzw. im laufenden Gesetzgebungsverfahren auszugleichen. Wir erwarten vom
Bundesverfassungsgericht Hinweise auf die Bewertung
von Immobilienvermögen. In diesem Zusammenhang
gehen die Länder davon aus, dass es insgesamt zahlenmäßig nicht zu einer Entlastung bei der Erbschaftsteuer
kommen wird.
Eine Nachfrage?
Frau Staatssekretärin, wir reden ja jetzt über den Bereich der Unternehmensübertragungen. Das ist ein Bereich, in dem bereits jetzt vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wird, dass sehr große Privilegien
eingeräumt würden. Ein sehr großer Kritikpunkt vonseiten der Steuerrechtler ist, dass der vorhandene Spielraum
hinsichtlich der Besteuerung beim Unternehmensübergang derzeit nicht ausgenutzt wird. Sie beschreiten nun
nicht den Weg, diese Spielräume auszunutzen, sondern
Sie wollen - im Gegenteil - diese Besteuerung letztendlich noch eingrenzen und die Privilegien ausbauen - und
das in einer Zeit leerer öffentlicher Kassen, wie immer
wieder betont wird.
({0})
- Ja. - Herr Küster, meine Frage ist: Was ist der Anlass
für die Entscheidung, Privilegien für diejenigen auszubauen, die durch die Übertragung von Unternehmen in
Folge einer Erbschaft leistungslose Einkommen erhalten?
Frau Kollegin Höll, zunächst möchte ich sagen: Das
Bundesverfassungsgericht hat sich bisher zu dieser
Frage noch nicht geäußert. Es war vielmehr der Bundesfinanzhof, der zwei Vorlagebeschlüsse dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet hat. In diesen Beschlüssen
geht es zum einen um die Bewertung von Immobilienbesitz - unabhängig davon, ob die Immobilien zu einem
betrieblichen oder privaten Vermögen gehören - und
zum anderen um die im geltenden Recht vorhandenen
Begünstigungen des Betriebsvermögens. Dazu wird das
Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen, dessen Richtung wir natürlich noch nicht kennen.
Die Ziele, die wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, sind folgende: Die Unternehmen sollen, wenn die
Generationenfolge gewährleistet ist, von der Erbschaftund Schenkungsteuer entlastet werden. Auf produktiv
eingesetztes Vermögen entfallende Steuern sollen nach
zehn Jahren gänzlich erlassen werden. Die Begünstigung
ist selbstverständlich auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Ich hatte Ihnen das vorhin schon dargestellt.
Natürlich muss eine Begünstigung des Betriebsvermögens gegenüber dem Privatvermögen gut begründet
sein, damit sie nicht zu einer Gleichheitswidrigkeit führt.
Eine Begünstigung kann es daher nur geben, wenn die
Unternehmen fortgeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Erst dann ist eine solche Begünstigung
verfassungsfest. Darum haben wir eine entsprechende
Klausel in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Darüber hinaus wollen wir - anders als im jetzt geltenden Recht - das produktive vom unproduktiven Vermögen abgrenzen. Das ist einer der Gegenstände des
Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht. Im geltenden Recht ist es noch
verhältnismäßig einfach möglich, Privatvermögen in begünstigtes betriebliches Vermögen umzuwandeln, indem
man beispielsweise privaten Wohnungsbesitz in eine gewerblich geprägte Kommanditgesellschaft einbringt und
daraus Betriebsvermögen macht. Dies wird es zukünftig
nicht mehr geben.
Danke, Frau Staatssekretärin. - Das Wort für die
nächste Frage geht an die Kollegin Scheel.
Frau Staatssekretärin, ich halte Ihre Aussage, dass
Steuerpflichtige doch jetzt, also noch im Jahr 2006, handeln sollten, wenn sie denn nicht auf die Gesetzgebung
des nächsten Jahres vertrauen wollen, für sehr provokativ. Denn die Intention dieses Gesetzentwurfs ist ja wohl
die, dass man Betriebsübergaben erleichtern und nicht
erschweren will. In dem Zusammenhang interessiert
mich, inwieweit Sie der Befürchtung entgegentreten,
dass es gerade bei der Übergabe von Unternehmen im
Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen im Vergleich zur heutigen Gesetzgebung zu Verschlechterungen durch die von Ihnen vorgesehenen Änderungen
kommt. Ich möchte ferner wissen, ob Sie nicht auch die
Befürchtung haben, dass möglicherweise bezüglich des
Vertrauensschutzes große Unsicherheit entstehen kann,
wenn es nach zwei oder drei Jahren zu einer Neufassung
des Bewertungsgesetzes kommt und ältere Fälle eventuell völlig neu abgewickelt werden müssen.
Frau Kollegin, zunächst einmal will ich sagen, dass
selbstverständlich keine Fälle neu abgewickelt werden
müssten, wenn ein Gesetz in zwei Jahren in Kraft treten
würde. Neues Recht kann erst zur Anwendung kommen,
wenn es in Kraft getreten ist. Rückabwicklungen wegen
einer Gesetzgebung zu einem späteren Zeitpunkt kann es
- das wissen auch Sie, Frau Kollegin - also nicht geben.
Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass es einen
entsprechenden Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitpunkt gibt. Denn wenn, wie wir erwarten, das Bundesverfassungsgericht Anfang des nächsten Jahres die Begründung des Urteils darlegen wird, das wir in Bälde
erwarten, dann werden wir neue Bewertungsregeln, sofern das Bundesverfassungsgericht das von uns erwartet,
in dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Sie hatten aber auch noch eine Unterfrage gestellt,
nämlich die, wie vermieden wird, dass kleinere Unternehmen benachteiligt werden. Wir sehen eine Freigrenze
von 100 000 Euro vor, sodass der Übergang von kleineren Unternehmen, zum Beispiel von solchen im Kleinhandel, von Handwerkerbetrieben oder auch Betrieben
der Land- und Forstwirtschaft, nicht mit Steuer belastet
wird. Gleichzeitig wird damit vermieden, dass Wertermittlungen und aufwendige Überwachungen stattfinden müssen.
Ich muss Ihnen im Übrigen sagen: Natürlich soll die
Unternehmensnachfolge erleichtert werden; das ist die
Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs. Aber durch die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kann es im Vergleich zum jetzigen Recht im Einzelfall zu Schlechterstellungen kommen. Da es uns aber um
die Fortführung von Unternehmen geht, muss das im
Zweifelsfall in Kauf genommen werden, auch wenn unproduktives Vermögen bisher in größerem Umfang als
begünstigt galt.
Wenn man also ein solches Unternehmen besitzt und
die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem
Vermögen kennt, könnte man möglicherweise sagen: Für
mich ist es günstiger, den Schenkungsfall schon jetzt
einzuleiten. Insofern weise ich Ihre Formulierung, das
sei provokativ, zurück. Denn die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kann in Einzelfällen zu Schlechterstellungen im Vergleich zum jetzigen
Recht führen. Es ist aber gerade die Intention des Gesetzgebers, das produktive Betriebsvermögen - dies ist
auch unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes
deshalb so geregelt worden, weil es für Arbeitsplätze
sorgt; das unproduktive sorgt eben nicht in vergleichbarer Weise für Arbeitsplätze - im Übergang, im Erbschaftsfall und im Schenkungsfall, zu begünstigen.
Ich habe, beginnend mit dem Kollegen Thiele, je eine
Nachfrage zugelassen, möchte das auch weiter tun, habe
aber inzwischen eine längere Liste von Abgeordneten,
die eine Frage stellen wollen, und bitte daher sowohl um
eine kurze Formulierung der Fragen als auch, soweit es
möglich ist, Frau Staatssekretärin, um eine kurze Antwort, sodass alle diejenigen, die zu diesem Thema noch
eine Frage stellen wollen, auch aufgerufen werden können.
Kollegin Scheel.
Frau Präsidentin, ich werde mich daran halten. Kurze Nachfrage, Frau Staatssekretärin: Was passiert
denn eigentlich, wenn das Bundesverfassungsgericht zu
der Entscheidung kommt, kein Urteil zu fällen? Was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun?
Dann wird die Bundesregierung dieses Gesetzgebungsverfahren mit Unterstützung des Parlaments ordentlich zu Ende bringen.
Das Wort hat der Kollege Fahrenschon für die
Unionsfraktion.
Frau Staatssekretärin, Sie haben bei der Beantwortung der Frage der Kollegin Scheel die Grundzüge der
Regelung für die Klein- und Kleinstunternehmer beschrieben und die Freigrenze von 100 000 Euro, die angedacht ist, angesprochen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nachfragen: Soll denn unterhalb dieser
Freigrenze ebenfalls zwischen produktivem und unproduktivem Vermögen unterschieden werden oder bezieht
sich die Freigrenze quasi auf die Summe?
Sie bezieht sich auf die Summe. Bewertungen sollen
unterhalb dieser Freigrenze nicht notwendig werden.
Eine Nachfrage ergibt sich noch: Das Kabinett hat
sich anders als in den vorbereitenden Runden zu einer
bestimmten Regelung in Bezug auf die Arbeitsplatzgarantie entschieden. Diese wird jetzt an das Umwandlungssteuergesetz angelehnt. Könnten Sie uns die
Gründe für diese Kabinettsentscheidung darstellen?
Der Hauptgrund war, dass die Länder in ihrer Mehrheit genau diese Regelung wollten. Da die Länder nun
einmal die Ertragshoheit über die Erbschaftsteuer haben
und sie im Übrigen die Verwaltungsdurchführung in Bezug auf die Erhebung dieser Steuer - wie auch der meisten anderen - vornehmen müssen, haben wir uns dem
Votum der Länder angeschlossen.
Das Wort hat der Kollege Thiele für die FDP.
Frau Staatssekretärin, ich möchte Sie fragen, ob Sie
mit mir der Auffassung sind, dass wir gerade im Erbschaftsteuerrecht eine erhebliche Schlechterstellung des
mittelständischen Vermögens gegenüber den großen Kapitalgesellschaften dadurch haben, dass, wenn derzeit
ein Aktionär verstirbt, die Aktien auf den Stichtag bewertet werden, auf diesen Wert der Aktien eine Steuer
festgesetzt wird und die Steuer durch Veräußerung eines
Teils der Aktien gezahlt werden kann, die Aktiengesellschaft aber keinen Cent Kapital verliert, während im
Mittelstand eine ganz andere Situation besteht. Häufig
fehlt die Führungsperson. Der Betrieb hat Schwierigkeiten. Die Gelder sind nicht verfügbar und Teile des Betriebes müssen veräußert werden oder der Betrieb muss
entsprechend belastet werden, sodass es im Sinne des
Erhalts der Arbeitsplätze ist, eine solche Regelung zu
treffen, wie sie seitens der Koalition vorgeschlagen worden ist.
Herr Kollege Thiele, das ist einer der Gründe, die uns
bei diesem Gesetzentwurf geleitet haben.
Eingehend auf die Frage der Kollegin Höll: Sehen Sie
in dieser Regelung eine Privilegierung oder ein Mittel,
hinsichtlich der sozialen Verpflichtung betrieblich gebundenes Vermögen gegenüber anderem Vermögen stärker heranzuziehen? Das Interesse sollte darauf liegen,
die Arbeitsplätze in den Betrieben zu erhalten und sie
nicht durch die Erbschaftsteuer zu gefährden.
Herr Kollege, das betriebliche Vermögen wird natürlich unterschiedlich bewertet. Sie haben richtigerweise
darauf hingewiesen, dass Aktien zum Stichtag bewertet
werden. Das ist ganz einfach: Es gibt keine Abschläge.
Dieses Vermögen wird genauso behandelt wie Barvermögen. Betriebliches Vermögen wird demgegenüber
schon nach geltendem Recht mit Bewertungsabschlägen
versehen, und zwar wegen der geringeren Fungibilität,
weil man es nicht so schnell veräußern kann. Das Vermögen soll ja auch gar nicht veräußert werden; der Betrieb soll schließlich fortgeführt werden. In Zukunft werden wir eine Stundungs- und Erlassregelung haben,
weswegen wir auf Bewertungsabschläge verzichten.
Von Privilegierung muss man unter einem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt sprechen. Wenn man einen Tatbestand anders behandelt als einen vergleichbaren anderen, muss man einen guten Grund dafür haben.
Es ist klar, dass der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 des
Grundgesetzes das gebietet. Unser Vorschlag sieht vor,
dass das betriebliche Vermögen besser gestellt wird als
das private Vermögen, insofern privilegiert wird. Die guten Gründe, die wir dafür nennen, erlauben eine andere
Behandlung. Daher ist die Privilegierung verfassungsgemäß.
Die nächste Frage stellt der Kollege Obermeier aus
der Unionsfraktion.
({0})
Frau Staatssekretärin, es scheint sich um ein sehr gutes Gesetz zu handeln, das insbesondere den kleinen und
mittelständischen Unternehmen hilft. In diesem Zusammenhang stellen sich mir ein paar Fragen: Erstens. Habe
ich Sie richtig verstanden, dass diese Regelung auch für
nicht Verwandte gilt? Zweitens. Im mittelständischen
Bereich sind die Strukturen hinsichtlich der Gesellschafteranteile sehr unterschiedlich. Wo sollen die Grenzen
bei der Vererbung dieser Anteile gezogen werden? Drittens. Wie wollen Sie bei der Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben mit verpachteten Flächen umgehen, also mit Flächen, die zwar zum Betriebsvermögen
gehören, aus irgendwelchen betrieblichen Gründen aber
verpachtet sind?
Es ist richtig, dass es nicht darauf ankommt, in einem
bestimmten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser zu
stehen. Die Begünstigung richtet sich auf die Fortführung des Unternehmens. Es mag Fälle geben, in denen
man an völlig fremde, nicht verwandte Menschen vererbt. Das kommt sicherlich nicht häufig vor, ist aber
nicht auszuschließen. Vererbungen an entfernt Verwandte gibt es häufiger. All das spielt in diesem Zusammenhang aber keine Rolle. Es geht um die Fortführung
des Unternehmens.
Zweitens. Wir gehen davon aus, dass man mindestens
25 Prozent eines Unternehmens besitzen muss, um in
den Genuss dieser Vorteile zu kommen. Wenn jemand
einen geringeren Anteil an einer Gesellschaft besitzt, in
den Statuten gleichwohl geregelt ist - in Familienunternehmen ist das oft der Fall -, dass das Stimmrecht nur
im Zusammenspiel mit anderen Gesellschaftern, gleichgerichtet, ausgeübt werden kann, dann ist auch das abgedeckt. In den Statuten von Familienunternehmen ist die
Ausübung des Stimmrechts sehr häufig in dieser Form
geregelt. Viele Unternehmen wurden schon in dritter
oder vierter Generation vererbt, wodurch es zu 120 oder
sogar 280 Anteilseignern gekommen ist. Bei Personengesellschaften gibt es das durchaus. Also: Wenn in den
Statuten des Unternehmens geregelt ist, dass Entscheidungen nur gleichgerichtet gefällt werden dürfen, darf
der Anteil eines Gesellschafters allein auch unter
25 Prozent liegen. Die Menge der Einzelanteile wird
häufig geringer - zum Teil liegen sie im einstelligen Prozentbereich -, je länger die Generationsfolge bereits ist.
Wenn klar ist, dass man das Stimmrecht nur gemeinsam
ausüben darf, dann reicht das aus.
Drittens. Was die landwirtschaftlichen Pachtflächen
anbelangt, sehen wir eine Begünstigung vor, sofern die
Pachtflächen an den voraussichtlichen Erben verpachtet
sind. Auch diese Regelung ist im Sinne der Betriebsfortführung.
Bevor der Kollege Volker Schneider für die Fraktion
Die Linke die nächste Frage stellt, möchte ich eine Erläuterung als Antwort auf eine Frage aus dem Plenum
machen. Die Geschäftsführer der Fraktionen haben im
Ältestenrat vereinbart, dass es heute und im Laufe der
Woche möglich ist, im Plenum Fotos zu machen, und
zwar im Auftrag des Bundestages. Sie dienen der Außendarstellung unserer Arbeit. Das heißt, der Kollege
dort drüben dokumentiert heute, wie Sie, die hier versammelt sind, dem Recht und der Pflicht der Kontrolle
der Bundesregierung durch Fragen nachkommen. Ich
denke, damit ist diese Frage hinreichend erklärt.
Kollege Schneider hat das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. Ich komme meinem Recht
und der Pflicht der Kontrolle gern nach.
Frau Staatssekretärin, Sie haben schon ausgeführt und
auf Nachfrage von Herrn Thiele noch einmal bestätigt,
dass zentraler Anlass für diesen Gesetzentwurf die Bannung der Gefahr ist, dass Unternehmen durch die Erhebung der Erbschaftsteuer in Schwierigkeiten kommen
und damit möglicherweise Arbeitsplätze in diesem
Volker Schneider ({0})
Bereich verloren gehen können. Angesichts dieser beschworenen Gefahr - es scheint sich ja um ein massives
Problem zu handeln, da man diesen Gesetzentwurf jetzt
auf den Weg bringt - würde mich interessieren: Wie
viele konkrete Fälle sind bekannt, in denen Unternehmen aufgrund der Androhung der Erhebung bzw. der Erhebung der Erbschaftsteuer nicht fortgeführt wurden,
veräußert wurden oder gar in Insolvenz gegangen sind?
Herr Kollege, darüber gibt es keine Statistiken, weil
wir natürlich nicht wissen, aus welchen Gründen Unternehmen aus dem Markt ausscheiden. Wir kennen die
Anzahl der Insolvenzen. Es sind pro Jahr rund 40 000.
Zu diesen kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Im Regelfall kommt es nicht aufgrund der Erhebung der Erbschaftsteuer, sondern aus anderen Gründen,
zum Beispiel Kapitalunterdeckung, zur Insolvenz. Jedes
Jahr gehen insgesamt 400 000 Unternehmen aus dem
Markt; 90 Prozent nicht aufgrund von Insolvenz, 10 Prozent aufgrund von Insolvenz. Die Gründe, warum diese
rund 360 000 Unternehmen aus dem Markt gehen, sind
uns nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass ein Teil dieser Unternehmen auch aufgrund der Erhebung der Erbschaftsteuer geht.
Eine Nachfrage.
Sie haben vorhin die Frage nicht beantwortet - zumindest nicht präzise -, mit welchen Einnahmeausfällen
Sie rechnen. Ich möchte einmal andersherum fragen:
Wie hoch wird die jährliche Entlastung der Unternehmen durch die Erbschaftsteuerreform sowie die anvisierte Unternehmensteuerreform voraussichtlich sein?
Ich hatte schon auf die Frage der Kollegin Höll geantwortet, dass dieser Gesetzentwurf von Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von 500 Millionen
Euro ausgeht, dass allerdings die Länder Wert darauf legen, dass im Zusammenhang mit der anstehenden Neubewertung des Grundvermögens bei der Erbschaftsteuer
insgesamt keine Mindereinnahmen zu verzeichnen sein
werden. Dies werden wir gesetzgeberisch so vorsehen.
Hinsichtlich der Unternehmensteuerreform hat sich
das Kabinett darauf verständigt, die obere Grenze der
Steuereinnahmeausfälle bei 5 Milliarden Euro festzulegen. Allerdings geht das Bundeskabinett davon aus, dass
die Unternehmensteuerreform in die Wege geleitet wird,
um Deutschland wettbewerbsfähiger, das heißt, um den
Standort Deutschland für Investitionen attraktiver zu
machen. Im Übrigen soll durch die Begrenzung von
bestimmten Finanzierungsaufwendungen Steuersubstrat
nach Deutschland zurückgeholt werden. Denn diese Finanzierungsaufwendungen dienen lediglich dazu, Gewinne nicht in Deutschland, sondern im Ausland bzw.
Verluste nicht im Ausland, sondern in Deutschland anfallen zu lassen. Das Kabinett geht davon aus, dass die
Unternehmensteuerreform mittelfristig, also in einigen
Jahren, sogar dazu führen wird, dass Deutschland mehr
Steueraufkommen verzeichnen wird.
Die nächste Frage zum Thema der heutigen Kabinettssitzung stellt der Kollege Grund aus der Unionsfraktion.
Vielen Dank. - Frau Staatssekretärin, es gibt auch
Fälle, in denen nicht gemeinnützige Stiftungen Eigentümer von Firmen sind. Hier kommt alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer zum Tragen. Welche Regelung sieht der von
Ihnen vorgestellte Gesetzentwurf hierzu vor?
Da gibt es keine Änderungen.
Es bleibt also bei der Erhebung der Erbersatzsteuer
alle 30 Jahre?
Es bleibt dabei.
Das Wort hat der Kollege Michelbach.
Frau Staatssekretärin, im Hinblick auf den Entwurf
eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge wird bei der Abgrenzung zwischen dem produktiven und dem so genannten unproduktiven Vermögen sicherlich ein Spannungsfeld bestehen. Denn
staatliche Bewertungen von Unternehmen bzw. Wirtschaftssubjekten sind immer sehr schwierig. Wie verhält
es sich mit dieser Abgrenzung bei Investitionsunternehmen, die zum Teil Wohnungseigentum im gewerblichen
Bereich vorhalten, die, wenn sie im Leasingbereich tätig
sind, aber auch auf das Entgelt, die Miete, angewiesen
sind? Handelt es sich hierbei um produktives Vermögen?
Herr Kollege, die Abgrenzungen sind in diesem Bereich in der Tat schwierig. Wenn man den Steuergestaltungen, die im Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes,
der beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, thematisiert werden, entgegenwirken will, so wird man um
eine Abgrenzung zwischen produktivem und unproduktivem Vermögen nicht herumkommen. Dabei geht es
auch um eine Reihe von vermieteten Gegenständen.
Das Wort hat die Kollegin Höll.
Frau Staatssekretärin, in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs führten Sie aus, dass die Privilegien nur
dann gewährt werden sollen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden; dabei geht es im Wesentlichen um
die Erhaltung des Unternehmens und der vorhandenen
Arbeitsplätze. Gleichzeitig sagten Sie, es gebe keine Arbeitsplatzgarantie. Mich würde die konkrete Ausgestaltung dieser Regelungen interessieren, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass Arbeitsplätze sehr unterschiedlich gestaltet sein können: Sie können tariflich oder nicht
tariflich entlohnt sein, und es kann sogar der Fall sein,
dass es sich bei der Mehrheit der Arbeitsplätze in einem
Betrieb um prekäre Beschäftigungsverhältnisse handelt.
Ich finde, aufgrund der Sozialbindung des Eigentums
müssten diese Aspekte rechtsverbindlich und tariflich
geregelt werden.
Frau Kollegin, Folgendes ist vorgesehen: Die Entlastung von der Steuer auf den Wert des begünstigten Vermögens ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Betriebe
bzw. Betriebsteile in einem nach dem Gesamtbild der
wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang
über zehn Jahre fortgeführt werden. Vorbild ist, wie ich
Ihnen schon sagte, eine Regelung aus dem Umwandlungssteuergesetz.
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine tatsächliche Unternehmensfortführung handelt, orientiert
man sich an folgenden Größen: dem Umsatz, dem Auftragsvolumen, dem Betriebsvermögen bzw. dem Aktivvermögen und der Zahl der Arbeitnehmer. Weichen
diese Merkmale in der Gesamtschau von den Ausgangsgrößen zum Erwerbszeitpunkt in wesentlichem Umfang
nach unten ab, wird die noch nicht erloschene Steuer insgesamt fällig. Eine Differenzierung nach dem Status der
Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen.
Danke.
Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? - Das ist nicht der Fall. Gibt es eventuell
Fragen, die über die Themenbereiche der heutigen Kabinettssitzung hinausgehen? - Wenn auch das nicht der
Fall ist, dann beende ich die Befragung der Bundesregierung.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Fragestunde
- Drucksache 16/3052 Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Frage 1 der
Abgeordneten Sevim Dagdelen wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz auf. Die Fragen 2 und 3 der Abgeordneten Bärbel Höhn werden ebenfalls schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Ich rufe die Frage 4 der Abgeordneten Christine Scheel, Bündnis 90/Die Grünen,
auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, das geltende
Finanzausgleichsinstrumentarium zu reformieren, und welche
Ziele verfolgt der Bund bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform?
Zur Beantwortung steht wiederum die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks zur Verfügung.
Frau Kollegin Scheel, das Bundesverfassungsgericht
hat in seinem Urteil zur Haushaltsnotlage Berlins festgestellt, dass Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden
Landes durch die Vorgaben des Grundgesetzes einem
strengen Ultima-Ratio-Prinzip unterliegen und nur im
Falle eines nicht anders abwendbaren bundesstaatlichen
Notstandes in Betracht kommen. Damit ist das geltende
Finanzausgleichssystem nicht infrage gestellt worden. In
der Ausgestaltung der Finanzbeziehungen fehle es allerdings, so das Gericht, an verfahrensrechtlich wie auch
inhaltlich handlungsleitenden Regelungen zum Umgang
mit potenziellen und aktuellen Sanierungsfällen im Bundesstaat.
Die Bundesregierung wird dieses Urteil gründlich
analysieren und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf, die Staatsverschuldung zu begrenzen und Haushaltsnotlagen zu vermeiden, im Rahmen der anstehenden Beratungen über die Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen mit den Ländern erörtern. Das Urteil
ist insoweit vertieft zu analysieren. Die Begrenzung der
öffentlichen Verschuldung ist ein vorrangiges Ziel der
zweiten Stufe der Föderalismusreform.
Sie haben Nachfragen?
Danke schön, Frau Präsidentin. - Frau Staatssekretärin, danke erst einmal für die Beantwortung. In ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregierung ein Dreipunkteprogramm verabschiedet. Es würde
mich interessieren, inwieweit die Bundesregierung die
zentralen Forderungen, vor allen Dingen die nach einem
nationalen Stabilitätspakt, auch versehen mit Sanktionen, einschätzt. Halten Sie es für sinnvoll, Schuldenobergrenzen für alle Länder einzuführen, wie es das
zweite größere Petitum der Bayerischen Staatsregierung
ist?
Die Vorschläge, die die Bayerische Staatsregierung in
die gemeinsamen Verhandlungen über die zweite Stufe
der Föderalismusreform einbringen wird, sind für die
Bundesregierung natürlich von hohem Interesse. Allerdings hat sich die Bundesregierung noch keine abschließende Meinung gebildet. Jeder Vorschlag muss in Bundestag und Bundesrat mehrheitsfähig sein. Deswegen
will ich hier noch nicht abschließend Stellung nehmen.
Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu
stellen.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Aus Hessen, von
Roland Koch, gibt es den Vorschlag, den Ländern durch
eine Heiratsprämie einen Anreiz zu bieten, zu fusionieren. Was halten Sie denn davon?
Auch dieses wird im Rahmen der Debatte über die
zweite Stufe der Föderalismusreform zu erörtern sein.
Da ich nicht sehe, dass weitere Kollegen dazu eine
Nachfrage haben, rufe ich die Frage 5 der Kollegin
Scheel auf:
Ist der Bund bereit, mithilfe von Verschuldungsgrenzen
oder einer Schuldenbremse die ungebremste Schuldenaufnahme der Länder zu begrenzen und damit zu einer Stabilisierung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern beizutragen?
Die Vermeidung übermäßiger Defizite ist nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Sache der
Länder. Es ist ganz klar geworden: Jedes Land ist für die
Folgen einer expansiven Verschuldungspolitik grundsätzlich selbst verantwortlich. Der Bund ist selbstverständlich bereit, sich gemeinsam mit den Ländern in den
Beratungen über die zweite Stufe der Föderalismusreform auf Instrumentarien zu verständigen, die zur Lösung der Verschuldungsproblematik beitragen können.
Dazu gibt es Nachfragen. Bitte.
Frau Staatssekretärin, hält es die Bundesregierung für
richtig, den Finanzplanungsrat in einen Stabilitätsrat zu
verwandeln mit der Möglichkeit, Entscheidungen mit
qualifizierter Mehrheit zu fällen?
Dies ist ein mögliches gemeinschaftliches Instrumentarium von Bund und Ländern auf der Basis eines Bundesgesetzes. Letzteres ist wohl nicht zu bestreiten. Rein
schematische, rein zahlenmäßige Ableitungen wird es
nicht geben können. Es ist durchaus möglich, den Finanzplanungsrat in seiner Zuständigkeit aufzuwerten.
Aber auch dies wird Gegenstand des Verfahrens sein,
welches vor uns liegt.
Weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert
der Fraktion Die Linke werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf.
Die Frage 8 der Abgeordneten Ulrike Höfken, Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen, wird ebenfalls
schriftlich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die Frage 9 der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch,
Fraktion Die Linke, wird schriftlich beantwortet.
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Frage 10 der Abgeordneten Krista Sager wird gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde
schriftlich beantwortet, weil das Thema, um das es hier
geht, aufgrund der Tagesordnung des Bundestages in
dieser Sitzungswoche noch behandelt wird.
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes.
Die Fragen 11 und 12 der Abgeordneten Dr. Uschi
Eid, Bündnis 90/Die Grünen, werden schriftlich beantwortet.
Mit den Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Rainder
Steenblock wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung
vorgesehen, da er nicht anwesend ist.
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Jürgen Trittin
auf:
Wann wird dem Deutschen Bundestag das Programm der
deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegt werden?
Zur Beantwortung steht der Staatsminister Günter
Gloser zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Kollege Trittin, das Arbeitsprogramm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird dem
Deutschen Bundestag nach Billigung durch das Bundeskabinett vorgelegt werden, welche voraussichtlich Ende
November erfolgen wird.
Ihre Nachfrage, bitte.
Herr Staatsminister, ist es zutreffend, dass die beiden
Koalitionsfraktionen schon über diese Präsidentschaftsprogrammatik unterrichtet worden sind? Falls ja:
Wie vereinbaren Sie diese Praxis mit den Regelungen,
die wir in der gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem
Bundestag und der Bundesregierung getroffen haben,
mit der darauf abgezielt wird, in Fragen, die die Europäische Union betreffen, möglichst frühzeitig zusammenarbeiten?
Sehr geehrter Herr Kollege Trittin, der Deutsche Bundestag ist bereits vor einigen Wochen über die Schwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft unterrichtet
worden.
Darüber hinaus hält sich die Bundesregierung an die
getroffene Vereinbarung. Zum Beispiel wurde vor wenigen Tagen das System umgestellt, sodass Dokumente
- beispielsweise Drahtberichte aus Brüssel - entsprechend zugeleitet werden. Diese Dokumente enthalten
zum Teil bereits Vorbereitendes auf die Präsidentschaft.
Insofern ist die Information auf dieser Ebene sichergestellt.
Bezüglich Ihrer Frage nach der Unterrichtung der
Koalitionsfraktionen ist mir bekannt, dass vorab keine
Unterrichtung stattgefunden hat. Nach der ersten Befassung des Kabinetts mit diesem Programm, nachdem es
also zur Kenntnis genommen wurde, hat der Außenminister den Entwurf dem Vorsitzenden des Europaausschusses aufgrund seiner herausragenden Stellung zur
vertraulichen Behandlung zugesandt.
Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu
stellen.
Herr Staatsminister, vor dem Hintergrund, dass Sie
dieses Programm dem Kabinett schon einmal zur Kenntnis gegeben haben, was dazu führte, dass dieses in einer
Reihe von Presseorganen frei zirkulierte, frage ich: Zu
welchem konkreten Zeitpunkt ist denn nun mit der formellen Beschlussfassung und der anschließenden Unterrichtung des Bundestages zu rechnen?
Es ist beabsichtigt, dass das Kabinett in seiner Sitzung
Ende November über dieses Arbeitsprogramm entscheidet. Sie haben angedeutet, dass dies möglicherweise
nicht rechtzeitig geschieht. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen - ich glaube, das hat die
Bundeskanzlerin bei der Unterrichtung des Deutschen
Bundestages vor kurzem auch getan -, dass eine endgültige Festlegung aus Respekt vor der laufenden finnischen Präsidentschaft und auch vor dem Hintergrund,
dass sich verschiedene Arbeitsfelder noch entwickeln,
noch nicht getroffen werden konnte. Insofern wurde das
Arbeitsprogramm damals in der gemeinsamen Sitzung
mit dem Kommissionspräsidenten Barroso nur zur
Kenntnis genommen.
Der Kollege Steenblock hat noch eine Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Staatsminister,
beziehen sich Bundestag und Bundesregierung mit den
in der gemeinsamen Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit genannten Dokumenten und Vorhaben auch auf
die Berliner Erklärung? Das heißt: Wird die Bundesregierung dem Parlament die Berliner Erklärung - dies
wird eine gemeinsame Erklärung der Bundesregierung,
des Europäischen Parlaments und der Kommission
sein - vorab zu einer weiteren Bearbeitung zuleiten?
Herr Kollege Steenblock, ich hatte schon vor, Ihnen
diese Frage schriftlich zu beantworten. Aber ich gehe
auch gerne mündlich auf Ihre Frage ein.
({0})
Natürlich findet ab Beginn der deutschen Präsidentschaft eine sehr intensive Konsultation mit den beteiligten Mitgliedstaaten statt, voraussichtlich dann auch mit
den zwei zukünftigen Mitgliedstaaten, also 27 Staaten.
Im Zuge dieses Konsultationsverfahrens wird der Bundestag unterrichtet werden.
Weitere Nachfragen können Sie an dieser Stelle nicht
stellen, Herr Steenblock.
Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Jürgen Trittin auf:
Wann werden dem Deutschen Bundestag die Programme
der einzelnen Ressorts zur deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegt werden?
Vielleicht bietet sich dort ein Anknüpfungspunkt. - Herr
Staatsminister, Sie haben das Wort.
In der Bundesregierung haben wir das Arbeitsprogramm zwischen den Ressorts abgestimmt. Die entsprechenden Schwerpunkte und Zielsetzungen der einzelnen
Ressorts sind in diese Abstimmung mit eingeflossen.
Deshalb wird es, wie vorhin schon ausgeführt, voraussichtlich Ende November zu einer einheitlichen Abstimmung über das einheitliche Arbeitsprogramm kommen.
Natürlich ist es den Ressorts freigestellt, in den Ausschüssen über ihre eigenen Arbeitsschwerpunkte und
Zielsetzungen zu berichten.
Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Da die Programme der einzelnen Ressorts mit ihren
jeweiligen Schwerpunkten in der Ratspräsidentschaft
nicht der Beschlussfassung durch das Kabinett unterliegen, und da Sie sagen, dass der Bundestag erst dann unterrichtet würde: Wie vereinbart sich diese Praxis damit,
dass zum Beispiel einzelne Ressorts in Brüssel ihre
Schwerpunkte in Ratsformationen schon vorgestellt haben, der Deutsche Bundestag aber noch nicht unterrichtet wurde?
Ich wiederhole: In der Bundesregierung haben wir das
Arbeitsprogramm entworfen. Darin sind die einzelnen
Schwerpunktsetzungen und Zielsetzungen der einzelnen
Ressorts eingeflossen. Es ist üblich, dass im Vorfeld über
laufende Dossiers und Gesetzgebungsverfahren, bei denen abzusehen ist, dass sie in die deutsche Präsidentschaft einmünden werden, Informationen ausgetauscht
werden.
Eine zweite Nachfrage?
Herr Staatsminister, Sie können unterstellen, dass mir
die Praxis bei Ratspräsidentschaften durchaus geläufig
ist. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal
mit Nachdruck: Wie konnte es passieren, dass der
Schwerpunkt für die Innenpolitik in Brüssel schon vorgestellt worden ist, der verantwortliche Minister aber
heute im Europaausschuss einem Gespräch an dieser
Stelle ausgewichen ist? Ist es das, was Sie unter einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bundestag
und Bundesregierung in Fragen der Europäischen Union
verstehen?
Herr Kollege Trittin, ich muss mich wiederholen. Ich
habe gesagt, dass die Bundesregierung voraussichtlich
am Ende des Monats November über dieses Programm
entscheiden wird. Dass es im Vorfeld Sondierungsgespräche gibt, ist richtig und bleibt jedem einzelnen Ressort
unbenommen. Mir ist nicht bekannt, dass sozusagen das
Programm vorgestellt worden ist. Wenn ich Sie richtig interpretiere, dann ist es so, dass im Vorfeld der deutschen
Präsidentschaft mit den zuständigen Bereichen über ihre
Schwerpunktsetzungen Gespräche geführt worden sind,
ohne aber damit eine Vorstellung des deutschen Präsidentschaftsprogramms in Verbindung zu bringen.
Der Kollege Steenblock hat eine Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Staatsminister,
Sie haben gerade betont, dass die Berliner Erklärung
während der deutschen Ratspräsidentschaft eine ganz
zentrale Rolle spielen wird, und gesagt, dass der Deutsche Bundestag darüber unterrichtet wird.
Meine Frage ist: Erhält der Deutsche Bundestag bei
so einem wichtigen Dokument die Möglichkeit einer
Stellungnahme zu einem Zeitpunkt, zu dem er dieses
Dokument nicht nur abschließend bewerten, sondern in
seiner Entstehung auch politisch beeinflussen kann?
Herr Kollege Steenblock, Sie wissen auch aufgrund
Ihrer langjährigen Erfahrung in der Europapolitik, dass
es bei manchen Erklärungen einen aufwendigen und
manchmal sehr schwierigen Abstimmungsbedarf geben
wird. Dem wird die Bundesregierung in ihrer Präsidentschaft nachkommen. Sie wird die Mitgliedstaaten konsultieren und in dieser Phase auch den Bundestag darüber unterrichten. Ich bitte aber um Verständnis, dass
eine stärkere Beteiligung wie möglicherweise in anderen
Fällen - beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung
schwierig wäre. Wie Sie wissen, ist die Erklärung vor
dem Hintergrund der Weichenstellung am Ende der
deutschen Präsidentschaft zu sehen, wie es mit der europäischen Verfassung weitergeht. Ich kann Ihnen aber
versichern, dass wir Sie, den Deutschen Bundestag,
durch den Konsultationsmechanismus und gegebenenfalls vertraulich über Zwischenergebnisse unterrichten
können.
Wir bleiben im Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes. Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten
Wolfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke, auf:
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit ihrer im Zusammenhang mit der Bundestagsentscheidung
über den Einsatz der deutschen Marine im Rahmen der
UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen getätigten Ankündigung umfangreicher diplomatischer Initiativen zur Lösung
des Nahostkonfliktes, insbesondere des israelisch-palästinensischen Konfliktes, eingeleitet und im Besonderen welche Gespräche und Verhandlungen haben mit der israelischen Regierung und dem palästinensischen Präsidenten stattgefunden?
Herr Staatsminister.
Herr Kollege Gehrcke, der Bundesminister des Auswärtigen hat sich auch im Rahmen der UNIFIL-Debatte
im Deutschen Bundestag für die Wiederbelebung und
mögliche Erweiterung des Aufgabenbereichs des Nahostquartetts ausgesprochen. Ihnen ist sicherlich auch bekannt, dass er unmittelbar nach der Bundestagsentscheidung am Rande der Generalversammlung der Vereinten
Nationen Ende September zahlreiche Gespräche geführt
hat, unter anderem auch mit Vertretern der im Quartett
vertretenen Parteien, wie beispielsweise mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Herrn Kofi Annan,
und dem russischen Außenminister. In diesen Gesprächen kam die bereits in der Quartetterklärung vom
20. September dieses Jahres geäußerte Bereitschaft zum
Ausdruck, über eine Erweiterung des Aufgabenbereichs
nachzudenken.
Die Bundesregierung steht in ihrem Bemühen um
eine einvernehmliche Lösung für den Nahostkonflikt
darüber hinaus in regelmäßigem intensiven Kontakt mit
den Regierungen der Länder in dieser Region und insbesondere auch mit den Konfliktparteien.
Sie haben eine Nachfrage.
Danke sehr, Frau Präsidentin. - Ich habe sogar zwei
Nachfragen. Können Sie mir in diesem Zusammenhang
erklären, Herr Staatsminister, welche Bedeutung die Bundesregierung dem Bemühen des palästinensischen Präsidenten Abbas beimisst, im Wege eines Dialoges mit der
Hamas eine Koalitionsregierung in Palästina zustande zu
bringen, die auf der Grundlage des Gewaltverzichts und
der Zweistaatenlösung - das heißt die Anerkennung Israels und der Verträge - zu einem verlässlichen Partner werden würde?
Ausgangspunkt der Diskussion nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch im Quartett war bekanntlich, dass wir von einer gewählten palästinensischen Regierung erwarten, dass sie drei wesentliche Elemente
anerkennt, nämlich das Existenzrecht des Staates Israel,
das Eintreten in die Roadmap und in alle bisher getroffenen Vereinbarungen und den Gewaltverzicht. Wenn das
durch beiderseitige Gespräche gerade der Konfliktparteien erfolgt, dann unterstützen wir dies.
Ihre zweite Nachfrage.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind Sie
für diesen Dialog. Können Sie mir in diesem Zusammenhang erklären, warum das Auswärtige Amt die Einreise einer Parlamentskollegin aus Palästina, die der
Volksfront zur Befreiung Palästinas angehört, und des
Regierungssprechers der Hamas, der allgemein als moderat gilt, zu einer Nahostkonferenz, die meine Fraktion
veranstaltet und an der zahlreiche Gäste aus Israel, Palästina und aus verschiedenen europäischen Parlamenten
teilnehmen, abgelehnt hat, obwohl wir die Absicht haben, die Bemühungen von Präsident Abbas zu unterstützen?
Wenn ich Ihre Fragen richtig verstanden habe, dann
ging es darum, welche diplomatischen Bemühungen die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Nahostquartett unternimmt, die möglichen Dialoge der Konfliktparteien auf der staatlichen Ebene zu forcieren. Darauf habe ich bereits geantwortet. Ich glaube, es ist nicht
Gegenstand meiner Antwort auf Ihre Fragen, auf eine
Veranstaltung, die in Deutschland stattfindet, einzugehen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich die Bundesregierung genauso wie andere Regierungen an die
Vereinbarungen der Europäischen Union gebunden fühlt,
Repräsentanten der Hamas kein Visum auszustellen.
Der Kollege Paech hat noch eine Nachfrage.
Herr Staatsminister, darf ich dazu eine Nachfrage stellen? - Es geht um eine Konferenz, die keinen offiziellen
Charakter hat. Sie wird von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, aber auch mit unserer Beteiligung durchgeführt.
Sie soll ermöglichen, dass Israelis und Palästinenser fern
von ihrem umstrittenen Territorium einen Dialog führen.
Können Sie inhaltlich begründen, warum Sie nur den
Mitgliedern der palästinensischen Seite die Einreise verwehren?
Herr Kollege Paech, ich möchte auf meine vorhin gegebene Antwort zurückkommen. Die Ausgangsfrage ist,
welche Initiativen die Bundesregierung nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der
Lösung des Nahostkonflikts unternimmt. Darauf habe
ich bereits geantwortet. Ich glaube, was Sie ansprechen,
betrifft einen ganz anderen Themenkreis.
({0})
Es tut mir Leid, aber weitere Nachfragen sind nicht
möglich.
Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Omid
Nouripour von der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf:
Wird die Bundesregierung, wie die „Süddeutsche Zeitung“
berichtete, der laut Artikel das deutsche Ratspräsidentschaftsprogramm vorliegt ({0}), während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf wirtschafts- und sozialpolitische Themen setzen und, wenn ja, wann wird sie den Deutschen Bundestag über die Ausgestaltung dieses Schwerpunkts
unterrichten?
Sehr geehrter Herr Kollege, ohne auf das abgestimmte Programm eingehen zu können, wie ich vorhin
beim Kollegen Trittin und beim Kollegen Steenblock
ausgeführt habe, hat die Diskussion deutlich gemacht,
dass Themen wie Wirtschaft und Nachhaltigkeit sowie
Fragen nach der sozialen Dimension natürlich eine Rolle
spielen werden. Das zeigen bereits die Räte, die in der
Vergangenheit stattgefunden haben. Die Diskussion, die
im Deutschen Bundestag, aber auch in anderen Ländern
geführt wurde, verdeutlicht, dass die Vollendung des
Binnenmarktes als ein Schwerpunkt anzusehen ist. Darüber hinaus ist es genauso wichtig, auf Fragen nach Innovation und Forschung einzugehen wie auf Fragen
nach der sozialen Dimension der Europäischen Union.
Das hat bereits der Abstimmungsprozess innerhalb der
Bundesregierung im Vorfeld verdeutlicht. Ich gehe daher
davon aus, dass die Frage nach der sozialen Dimension
ein wichtiger Punkt des Arbeitsprogramms sein wird.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die breite Diskussion über eine andere Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene: die Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wurde
deutlich, dass es sinnvoll ist, nicht nur die Konsequenzen
für die Unternehmen und die finanziellen Auswirkungen, sondern auch die sozialen Folgen einer Gesetzesinitiative zu berücksichtigen.
Der Abgeordnete Trittin hat eine Nachfrage.
Herr Staatsminister, da Sie darauf hingewiesen haben,
dass die endgültige Beschlussfassung zu dem in Rede
stehenden Arbeitsprogramm erst Ende November erfolgt, dass wir uns also in einer vergleichsweise offenen
Situation befinden: Wie gedenkt die Bundesregierung
mit der gestern in der Britischen Botschaft durch die britische Außenministerin erfolgten Aufforderung umzugehen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Präsidentschaft in der EU und im Rahmen der G 8 nutzen
sollte, um zu einem Neuanfang und zu verstärkten Bemühungen im Bereich des weltweiten Klimaschutzes zu
kommen, weil dies die zentrale Herausforderung für die
Sicherheit und den Frieden weltweit sei?
Herr Kollege Trittin, ich stimme Ihnen zu, was die
Bedeutung dieses Themas angeht. Ich bin der Auffassung, dass verschiedene Aspekte im Rahmen sowohl der
EU-Präsidentschaft als auch des G-8-Programms aufgegriffen werden. Ein Beispiel ist - das war bereits Gegenstand einer ersten Unterrichtung des Deutschen Bundestages - das Thema Energie. Dabei geht es nicht nur um
Außenbeziehungen, sondern auch um Fragen nach der
Energieeffizienz; denn wir wissen, dass bei Energieverschwendung viele Prozesse ablaufen, die die Umwelt
schädigen. Darüber hinaus wissen wir um die enormen
Auswirkungen des Klimawandels. Ich denke, das wird
aufgrund von Impulsen, die in den letzten Wochen gegeben wurden, im Rahmen der Präsidentschaft aufgegriffen werden.
Der Kollege Steenblock hat noch eine Nachfrage.
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie angesichts der
zentralen Bedeutung des Energiethemas die Ergebnisse
des Lahtigipfels und das Verhalten des russischen Präsidenten dort?
Sie wissen, Kollege Steenblock, dass das ein informelles Treffen war. Es diente in der Tat dem Austausch
von verschiedenen Meinungen. Daneben ging es allerdings auch um das wichtige Thema der Energieaußenbeziehungen. Dazu gehört umgekehrt, als ein Energieabnehmer in der Europäischen Union darzulegen, welche
Technologie wir anbieten können, um Energieeffizienz
bei der Förderung von Energien sicherzustellen. Der
Dialog ist noch nicht zu Ende. Ich glaube, dass das
Thema gerade vor dem Hintergrund des zu erarbeitenden
Aktionsplans Energie für den Frühjahrsgipfel im März
wichtig bleibt.
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Die Fragen zu
Ihrem Geschäftsbereich sind damit erschöpft.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Omid Nouripour
auf:
Wann wird der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang
Schäuble, die per Pressemitteilung vom 2. Oktober 2006 bekannt gemachten verabredeten Schwerpunkte des gemeinsamen EU-Präsidentschaftsprogramms der Innenminister von
Deutschland, Portugal und Slowenien für den Zeitraum
1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008 in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorstellen?
Sehr geehrter Herr Kollege, nach dem derzeitigen
Stand der Planung ist es so, dass Bundesminister
Schäuble den Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 8. November 2006 und den Europaausschuss
des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2007 über die
innenpolitischen Schwerpunkte der EU-Ratspräsidentschaft informieren wird. Wir werden in diesem Zusammenhang auch über die betroffenen Aspekte des gemeinsamen Programms mit Portugal und Slowenien
informieren.
Ihre erste Nachfrage, bitte.
Herr Staatssekretär Altmaier, hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der Vereinbarung, die dieses Haus einstimmig getroffen hat, nämlich dass der
Deutsche Bundestag besser von der Bundesregierung
unterrichtet wird, eigentlich für angemessen, dass der
Europaauschuss über vier Monate später als die Obleute
des LIBE-Ausschusses im Europäischen Parlament unterrichtet wird? Ihr Haus hat uns bestätigt, dass dort am
14. September eine Unterrichtung mit dem Bundesinnenminister stattgefunden hat.
Die Unterrichtungen der Ausschüsse erfolgen in Absprache mit den jeweiligen Ausschüssen. Es gab vonseiten des Bundesinnenministers den Wunsch, mit den Abgeordneten im Europäischen Parlament möglichst
frühzeitig zusammenzukommen. Dabei hat es allerdings
keine Unterrichtung über das Präsidentschaftsprogramm
im eigentlichen Sinne gegeben, weil dieses zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschlossen war. Es handelte
sich vielmehr darum, einen möglichst frühzeitigen Meinungsaustausch zu organisieren, um die Vorstellungen
des Europäischen Parlaments in die Arbeit einbeziehen
zu können und für deutsche Vorstellungen zu werben.
Ihre zweite Nachfrage.
Wenn ich Ihren Vorredner richtig verstanden habe,
geht es auch darum, dass dieses Hohe Haus die MöglichOmid Nouripour
keit bekommen soll, Einfluss auf das Programm der EURatspräsidentschaft zu nehmen. Wie stellt sich die Bundesregierung eine solche Einflussnahme vor, wenn wir
erst am 17. Januar, also nachdem die Ratspräsidentschaft
bereits begonnen hat, über das Programm im Bereich Innenpolitik unterrichtet werden?
Das Bundesministerium des Innern unterrichtet sowohl den Innenausschuss des Deutschen Bundestages
als auch den Europaausschuss regelmäßig und sehr umfassend im Vorhinein und im Nachhinein über die Debatten, die bei Ministerratssitzungen in Brüssel stattfinden.
In der Zwischenzeit informieren wir auch über wichtige
Debatten, die im Rahmen des Ausschusses der ständigen
Vertreter und der jeweiligen Ratsarbeitsgruppen stattfinden. Wir haben dann jeweils die Möglichkeit, die in diesen Ausschüssen und im Deutschen Bundestag gemachten Anregungen in die Ausgestaltungen des jeweiligen
Präsidentschaftsprogramms einfließen zu lassen.
Weitere Nachfragen liegen nicht vor.
Die Frage 20 des Abgeordneten Hans-Christian
Ströbele, die Frage 21 der Kollegin Gesine Lötzsch, die
Frage 22 des Abgeordneten Hartfrid Wolff und die
Frage 23 der Kollegin Sevim Dagdelen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Volker Beck
({0}) auf:
In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und überwiegend im
Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften beschäftigt?
Herr Beck, ich möchte die Fragen 24 und 25 zusammen beantworten. Sind Sie damit einverstanden?
Ja.
Dann rufe ich auch die Frage 25 des Abgeordneten
Volker Beck ({0}) auf:
Um welche Stellen - Planstellen, Besoldungsstellen und
andere - und Bereiche handelt es sich und von wem werden
sie - bitte nach Bundesministerien und Einrichtungen aufschlüsseln - vergütet?
Herr Kollege Beck, soweit Sie sich auf Planstellen beziehen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf Planstellen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt werden, die
dauerhaft in Bundesministerien oder nachgeordneten
Behörden beschäftigt sind. Sie werden in der Regel im
Eingangsamt verbeamtet oder eingestellt. Bei einer längeren beruflichen Erfahrung ist auch eine Einstellung in
einem höheren Amt als Entgeltgruppe 13 möglich. Statistiken über diese Beamten liegen uns nicht vor. Sie
wissen, dass es Politik der Bundesregierung ist, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wir haben uns den Abbau
überflüssiger Bürokratie zum Ziel gesetzt. Deshalb kann
ich Ihnen zu diesem Punkt keine näheren Angaben machen.
Ich kann aber hinzufügen, dass berufliche Erfahrungen im Einstellungsverfahren grundsätzlich positiv bewertet werden. Dazu gehören dann auch Tätigkeiten aus
dem Bereich der Wirtschaft. Die zunehmende Komplexität der ministeriellen Aufgaben erfordert es, dass in
vielen Bereichen auch Beschäftigte mit Kenntnissen eingestellt werden, die über Wissen und Berufserfahrungen
von außerhalb des öffentlichen Dienstes verfügen.
Ihre erste Nachfrage, bitte.
Ich nehme zunächst einmal zur Kenntnis, dass Sie die
Fragen nicht beantwortet haben: Wir haben nach Mitarbeitern gefragt, die nicht vom Steuerzahler, sondern
von ihren entsendenden Verbänden und Unternehmen
bezahlt werden. Da kann es schlechterdings nicht um
Personen gehen, die von Ihnen eine Vergütung bekommen. Sie haben einfach völlig neben der Sache geantwortet.
Ich will ganz konkret wissen - mich interessiert keine
Statistik -, in welchen Ministerien, in welchen Abteilungen es Mitarbeiter gibt, die nicht vom Staat für ihre Tätigkeit bezahlt werden, sondern von externen Unternehmen, Verbänden und dergleichen mehr. Es gab letzte
Woche einen „Monitor“-Bericht, der verschiedene Fälle
bekannt gemacht hat. Wir wollen wissen, in welchen
Häusern, in welchen Abteilungen es sie gibt. Das geht
aus der Frage unzweideutig hervor. Deshalb bitte ich Sie
noch einmal um Beantwortung der Fragen.
Ich kann diese Frage für das Bundesinnenministerium
beantworten: Derzeit sind bei uns keine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus Verbänden, Wirtschaftsunternehmen
oder überwiegend im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften mit einem Zeitvertrag oder als interne Berater
tätig. Für die übrigen Ressorts wird dies in jeweils eigener Verantwortung geregelt. Wenn Sie dies wünschen,
werden wir das gerne schriftlich konkretisieren.
Nur weil Sie das in der Frage angesprochen haben,
darf ich darauf hinweisen, dass Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die für die Bundesregierung tätig sind, für
diese Tätigkeit auch von der Bundesregierung bezahlt
werden.
Ihre nächste Nachfrage, bitte.
Ich habe diese Frage nicht dem Innenministerium
gestellt, sondern der Bundesregierung. Es ist Ihre freie
Volker Beck ({0})
Entscheidung, diese Frage durch einen Vertreter des Innenministeriums zu beantworten. Das Bundeskanzleramt ist ja ebenfalls vertreten. Vielleicht kann uns das
Bundeskanzleramt dazu Auskunft geben, unter welchen
Bedingungen Mitarbeiter, die nicht vom Steuerzahler bezahlt werden, sondern von ihren entsendenden Verbänden, in Ministerien der Bundesregierung oder im Bundeskanzleramt beschäftigt werden und wie in solchen
Fällen - ich will das gar nicht rundweg verurteilen - die
Neutralität ihrer Arbeit und die Transparenz ihrer Arbeitsbedingungen sowohl verwaltungsintern als auch öffentlich gewährleistet werden.
Die Bundesregierung entscheidet, wer antwortet. Herr Staatssekretär Altmaier, bitte.
Herr Kollege Beck, ich darf noch einmal sagen, dass
alle Mitarbeiter der Bundesregierung für die Tätigkeit,
die sie für die Bundesregierung verrichten, auch von der
Bundesregierung bezahlt werden. Auf die Fälle, über die
in der Sendung „Monitor“ berichtet wurde, haben Sie
sich in den eingereichten Fragen nicht bezogen; erst
soeben haben Sie dies erwähnt. Wir sind aber gerne bereit, Ihnen auf diese Zusatzfrage schriftlich zu antworten.
Herr Beck, Sie dürfen Ihre dritte Nachfrage stellen.
„Monitor“ berichtet ausweislich des schriftlichen
Sendeprotokolls davon, dass ein Mitarbeiter der Betreibergesellschaft Fraport AG im Bundesverkehrsministerium beschäftigt ist, und zwar seit September 2001, und
dass er auch von der Fraport AG bezahlt wird. Wenn
Ihre Aussage von vorhin richtig ist, müsste es Ihnen
leicht fallen, festzustellen, dass diese Aussage nur falsch
sein kann. Ist dem so? Wie können Sie uns darüber aufklären, dass „Monitor“ hier falsch recherchiert hat?
Ihre Frage, Herr Kollege, unterstellt, dass die Aussage
von „Monitor“ richtig ist. Wir werden dem nachgehen
und werden Sie darüber in den nächsten Tagen schriftlich informieren.
Können Sie uns in diesem Zusammenhang vielleicht
auch darüber Auskunft geben, ob Informationen des Inhalts richtig sind, dass eine Mitarbeiterin - hier ist sie
namentlich genannt: Susann Vollrath - gegenwärtig in
einer Doppelfunktion tätig ist, nämlich vier Tage für den
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und am fünften Tag in dem entsprechenden Bundesministerium, wo
sie für die Arbeitsgruppe „Public Private Partnership“
zuständig ist, und diese Mitarbeiterin - das finde ich besonders elegant gelöst - von Herrn Heiko Stiepelmann
im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie deshalb
auch besonders hervorgehoben wird
Kollege Beck, ich bin ein geduldiger Mensch, aber
ich muss sagen: Versuchen Sie, die Frage zu Ende zu
bringen.
- ja -, der das als Dienstherr an vier Tagen in der Woche wie folgt bewertet: „Früher waren wir über Anhörungen in die Entscheidungsvorbereitungen eingebunden. Das war oft zu spät. Heute sind wir sehr viel früher
beteiligt an der Entwicklung von Maßnahmen im Bereich von Public Private Partnership. Das ist für uns ein
wesentlich effizienterer Ansatz. Wir haben einen Arbeitsvertrag mit dem Ministerium. Die Mitarbeiterin arbeitet im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.“?
Wie verhält es sich im Fall von Frau Vollrath und in
wie vielen Fällen gibt es diese Art von seltsamen Jobsharing noch?
Herr Kollege Beck, nachdem nunmehr klar geworden
ist, worauf sich Ihre Frage bezieht - im Text der Frage
war weder von Frau Vollrath noch von anderen konkreten Personen die Rede -, werden wir uns bemühen, darauf in angemessener Zeit eine Antwort zu geben.
Die Kollegin Dückert hat noch eine Nachfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie die Antwort des
Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom
1. August 2006, gezeichnet von Rüdiger Petz, Chef vom
Dienst, bestätigen, der in „Monitor“ auf Anfrage gesagt
hat, dass entsprechende Beschäftigte aus Unternehmen
im Bundesumweltministerium, im Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in
der Tat tätig sind und dass diese Personen von den entsendenden Unternehmen oder Verbänden bezahlt werden?
Wenn ein Sprecher der Bundesregierung die Frage in
dieser Weise beantwortet hat, habe ich keinen Grund, daran zu zweifeln. Da mir dieser Text im Augenblick aber
nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich
ihn nicht kommentieren kann.
Kollegin Dückert, wir halten fest: Das war eine Nachfrage zur Beantwortung der Frage 24. Jetzt stellen Sie
eine Nachfrage zur Beantwortung der Frage 25.
({0})
Herr Staatssekretär, können Sie für die Bundesregierung die Richtigkeit der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus diesem Hause bestätigen, in der aufgelistet
wird, dass im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung AG, ein Mitarbeiter der KfW, ein Mitarbeiter des
Deutschen Aero Club, ein Mitarbeiter von Fraport und
ein Mitarbeiter der Flughafen Köln/Bonn GmbH beschäftigt sind?
Ich habe keinen Anlass, an der inhaltlichen Richtigkeit von Antworten der Bundesregierung zu zweifeln.
({0})
Danke, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es antwortet auf die Fragen die Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug.
Die Fragen 26 und 27 des Kollegen Hans-Josef Fell
werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 28 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl
auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob neben Biblis A auch
andere Atomkraftwerke von falsch montierten Dübeln betroffen sind, insbesondere die AKW Philippsburg II und
Neckarwestheim I, und wird die Bundesregierung eine Überprüfung der übrigen Atomkraftwerke veranlassen?
Verehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, Ihre Frage nach
den im Atomkraftwerk Biblis A falsch montierten Dübeln und den möglichen Auswirkungen auf andere
Atomkraftwerke beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung hat durch Schreiben des Bundesumweltministeriums vom 17. Oktober 2006, also unmittelbar nach Bekanntwerden der Probleme, an die
atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
der Länder eine Überprüfung aller anderen Kernkraftwerke veranlasst und um Bericht über die Ergebnisse gebeten. Die Überprüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Sie haben eine Nachfrage. Bitte.
Danke schön.
Danke schön, Frau Staatssekretärin. - Ich habe in der
Tat eine Nachfrage. Wie die Überprüfungen dann ausgefallen sind, kann ich also nicht fragen. Dann bleibe ich
einmal bei Biblis A, zu dem wir das Ergebnis schon haben.
Biblis A ist immer wieder für Überraschungen der besonderen Art gut. Es drängt sich der Verdacht auf, dass
das etwas mit dem Sicherheitsmanagement des Konzerns zu tun hat, was auch der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe in einer Pressemitteilung so ausgedrückt hat. Fließen solche Ereignisse, die gerade bei
Biblis A immer wieder, in regelmäßigen Abständen auftreten, auch in die Bewertung, in die Prüfung des Antrags auf Verlängerung der Laufzeiten ein, der vom Konzern gestellt wurde?
Die Frage der Sicherheit spielt bei der Bewertung der
Übertragung von Reststrommengen auf andere Kraftwerke natürlich eine Rolle. Sie wissen, dass durch die
Übertragung kein Sicherheitsdefizit entstehen darf.
Danke schön. - Eine zweite Nachfrage?
({0})
Dann rufe ich Frage 29 der Kollegin Sylvia KottingUhl auf:
Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial durch falsch montierte Dübel ein und ist der Bundesregierung bekannt, warum diese Fehler erst jetzt aufgefallen sind?
Ihre Frage hinsichtlich des Gefährdungspotenzials
durch falsch montierte Dübel beantworte ich wie folgt:
Aufgrund der falsch montierten Dübel in den Kernkraftwerken Biblis A und B ist die Verankerung von Anlagenteilen, zum Beispiel von Rohrleitungen am Gebäude,
nicht mehr sichergestellt. Infolgedessen kann nicht mehr
gesichert davon ausgegangen werden, dass die Lasten,
die bei der Auslegung gegen Störfälle wie Erdbeben
oder Abriss von Rohrleitungen zugrunde gelegt werden,
abgetragen werden können. Die Ursache der Fehlmontage, die im Rahmen von Nachrüstungen erfolgte, ist allerdings noch nicht bekannt.
Eine Nachfrage?
Ja, eine Nachfrage. Danke, Frau Präsidentin. - Frau
Staatssekretärin, beim Herunterfahren des Reaktors nach
Feststellung der Fehlmontage hat sich - darüber habe ich
in der Presse weniger gelesen - ein Ventil nicht öffnen
lassen. Gibt es Erklärungen dafür?
Es gibt dazu noch keine Erkenntnisse. Ich habe bereits gesagt, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. So liegen uns noch keine Ergebnisse vor.
Die Ergebnisse werden, wenn sie uns vorliegen, bewertet. Diese Bewertung wird sich natürlich auf die Beantwortung der Frage auswirken, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind und wann die Reaktoren wieder
hochgefahren werden können.
({0})
Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Staatssekretärin.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 26. Oktober 2006,
9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.