Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße Sie herzlich an diesem Tag einer wichti-
gen Entscheidung.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a und 29 b auf:
a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes ({0})
- Drucksache 16/813 -
- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Föderalismusreform-Begleitge-
setzes
- Drucksache 16/814 -
aa) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({1})
- Drucksachen 16/2010, 16/2069 Berichterstattung:
Abgeordnete Michael Grosse-Brömer
Dr. Günter Krings
Daniela Raab
Siegfried Kauder ({2})
Klaus Uwe Benneter
Dr. Carl-Christian Dressel
Dr. Peter Danckert
Jörg van Essen
Wolfgang Nešković
bb) Bericht des Haushaltsausschusses ({3})
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 16/2020 Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Claudia Winterstein
Roland Claus
Anna Lührmann
Dr. Ole Schröder
Lothar Binding ({4})
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ({5})
- zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Wieland, Volker Beck ({6}), Jerzy Montag,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Resozialisierungsziele des Strafvollzugs
bewahren - Sicherheit nicht gefährden
- zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van
Essen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
Jugendstrafvollzug verfassungsfest gestalten
- zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia
Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider ({7}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN
Föderalismusreform im Bildungsbereich
- zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager,
Priska Hinz ({8}), Kai Boris Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Kooperationsmöglichkeiten von Bund und
Ländern in Bildung und Wissenschaft erhalten
- zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Innovationspakt 2020 für Forschung und
Lehre in Deutschland - Kooperationen zwischen Bund und Ländern weiter ermöglichen
Redetext
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard
Loske, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Für ein effektives, europataugliches und
wirtschaftsfreundliches Umweltrecht
- zu dem Antrag der Abgeordneten Horst
Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für ein
wirksames Umweltrecht im föderalen
Deutschland schaffen
- zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz
Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt
Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der LINKEN
Ein einheitliches Umweltrecht schaffen Kompetenzwirrwarr vermeiden
- Drucksachen 16/653, 16/851, 16/647, 16/648,
16/954, 16/654, 16/674, 16/927, 16/2010, 16/2069 Berichterstattung:
Abgeordnete Michael Grosse-Brömer
Dr. Günter Krings
Daniela Raab
Siegfried Kauder ({9})
Klaus Uwe Benneter
Dr. Carl-Christian Dressel
Dr. Peter Danckert
Jörg van Essen
Wolfgang Nešković
Es liegen mehrere Änderungsanträge und Entschließungsanträge vor. Über fünf Änderungsanträge werden
wir später namentlich abstimmen. Die Schlussabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Grundgesetzes wird ebenfalls namentlich durchgeführt. Zur Annahme dieses Gesetzentwurfs ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich. Für diese Abstimmung
benötigen Sie außer Ihrer Stimmkarte Ihren gelben
Stimmausweis, den Sie, falls Sie dies bislang nicht getan
haben, noch Ihrem Stimmkartenfach entnehmen können.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache drei Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Bevor ich die Aussprache eröffne, erteile ich dem
Kollegen Maurer, Fraktion Die Linke, das Wort.
({10})
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke beantragt die Rücküberweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes an die Ausschüsse gemäß § 82 Abs. 3 der
Geschäftsordnung.
({0})
Werten Sie das als einen letzten Versuch der Opposition,
dieses Gesetzeswerk dem Sachverstand der Abgeordneten dieses Hohen Hauses zuzuführen. Ich betone das
deswegen so, weil wir zwar eine der größten Anhörungen - vielleicht sogar die größte Anhörung - in der
Geschichte des Bundestages erlebt haben, aber die zahlreichen Einwände der Sachverständigen unter 30 Tagesordnungspunkten im Rechtsausschuss abgefrühstückt
worden sind; anders kann man es nicht nennen. Unter einer seriösen Beratung
({1})
des deutschen Parlaments stellen wir uns jedenfalls etwas anderes vor.
({2})
Diese Prozedur ist von dem Willen diktiert, diesen
Gesetzentwurf vor der Sommerpause durchzupeitschen.
Es geht, wie ich höre, um den Bestand der großen Koalition.
({3})
Die Wirkungen der Fliehkräfte dieser Gesetzgebung auf
die deutsche Republik sind aber so groß, dass der Bestand der großen Koalition bei weitem nicht so wichtig
ist wie der Bestand der Republik.
({4})
Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zitiere ich den
Kollegen Thierse.
({5})
Er wurde in einem Interview gefragt:
Herr Thierse, warum haben Sie im SPD-Fraktionsvorstand gegen die Föderalismusreform gestimmt?
({6})
Seine Antwort lautete:
Mit der Föderalismusreform wird ein Paradigmenwechsel vom solidarischen Föderalismus zum
Wettbewerbsföderalismus eingeleitet. Der solidarische Föderalismus ist aber Teil der Erfolgsgeschichte der alten Bundesrepublik … Alles läuft
darauf hinaus, dass die Länder in verschärfte Konkurrenz zueinander treten.
Ein sehr sachverständiger Rat!
({7})
Wir wünschen uns, dass ein Gesetz, von dem - ich
hoffe, ich täusche mich - Historiker vielleicht einmal sagen werden, dass es die Republik auseinander getrieben
hat,
({8})
ein Gesetz, bei dem Sie das Dach gebaut haben, aber
keine Fundamente, weil Sie die Finanzbeziehungen
nicht geregelt haben - selbst bei dem Spiel „Monopoly“
geht man mit gleichem Geld an den Start; hier machen
Sie es anders -,
({9})
dass ein solches Gesetz so behandelt wird, wie es im Gemeinschaftskundeunterricht an den Schulen gelehrt
wird: Da lernen die Schülerinnen und Schüler, dass man
sachverständigen Rat einholt und die Einwände der
Sachverständigen von den Fachpolitikern einzeln bewerten lässt, um Gesetzeswerke zu verbessern. - All das
wollen Sie nicht. Sie wollen eine machttaktische Entscheidung vor der Sommerpause. Das wird Ihrer Verantwortung bei einer Verfassungsänderung nicht gerecht.
({10})
Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt, übrigens
auch in dem Bewusstsein, dass einige Kolleginnen und
Kollegen von der SPD und viele an der Basis der sozialdemokratischen Partei das ebenfalls so sehen. Das ist Ihnen ja auch bekannt. Ich glaube, dass Sie, wenn Sie die
Verfassung der Republik ändern, darauf hinwirken sollten, dass Sie sich jedenfalls im Nachfeld der Geschichte
nicht nachsagen lassen müssen, Sie hätten die Verfassungsänderung nicht in einem seriösen Gesetzgebungsverfahren unter Abwägung aller Bedenken durchgeführt.
({11})
- Halten Sie sich zurück, Herr Kollege. Es mag sein,
dass man sich im Süden der Republik - da komme ich ja
selber her - von dieser Gesetzgebung verbesserte Chancen erhofft. Wir haben hier aber die Interessen des gesamten deutschen Staatsvolkes zu wahren. Das will ich
in aller Deutlichkeit sagen.
({12})
Deswegen noch einmal: Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf in Ruhe, seriös und unter Abwägung aller
geäußerten Bedenken - die bei den Sachverständigen
überwogen haben - in den Ausschüssen bewerten und
dann einer Gesetzgebung zuführen, bei der dann wenigstens jeder weiß, dass er seinem Anspruch als Abgeordneter gerecht geworden ist.
Vielen Dank.
({13})
Herr Kollege Maurer, wenn Sie mir schon das Vergnügen bereiten, mich zu zitieren, dann könnten Sie mir
ein noch größeres Vergnügen bereiten, wenn Sie mich
vollständig zitieren würden.
({0})
Ich erteile nun dem Kollegen Norbert Röttgen, CDU/
CSU-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Verfahren zur Beratung des Grundgesetzes im
Bund-Länder-Verhältnis wird kritisiert. Darum möchte
ich es ganz kurz noch einmal darstellen. Allein die Darstellung wird deutlich machen, dass es hinsichtlich der
Intensität und Ausführlichkeit wahrscheinlich noch nie
ein vergleichbares Verfahren gegeben hat.
Wir haben - ich habe mir die Daten noch einmal herausgesucht - im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 2. Juni
dieses Jahres an sieben ganzen Tagen - unter anderem
sind deshalb Plenarsitzungen ausgefallen - nicht nur
eine Anhörung des Bundestages durchgeführt, sondern
eine gemeinsame Anhörung von Bundestag und Bundesrat. Für alle Abgeordneten, alle Kollegen bestand die
Möglichkeit, an einer siebentägigen Anhörung mit einer
großen Zahl von Sachverständigen teilzunehmen.
({0})
Wir haben die Anhörung so organisiert, dass alle Mitglieder des Hauses - wo hat es das schon einmal gegeben! - daran teilnehmen konnten. Ich habe es nicht recherchiert; aber ich glaube, dass es eine derartige
Intensität und Ausführlichkeit einer Sachverständigenberatung in der Geschichte des deutschen Parlamentes
wahrscheinlich noch nicht gegeben hat.
({1})
Die letzte Anhörung war am 2. Juni; jetzt ist es vier Wochen später. In allen Ausschüssen ist darüber erneut beraten worden. Auch Ihre Fraktion hatte Gelegenheit, an
diesem Prozess teilzunehmen. Vor vier Wochen ist die
Anhörung abgeschlossen worden.
Aber es wurde ja nicht nur über Wochen und Monate
diskutiert, sondern vom Herbst 2003 bis zum September
2004 hat über ein Jahr eine gemeinsame Kommission
von Bundestag und Bundesrat stundenlang und tagelang
beraten, ebenfalls in einer Intensität, wie es sie noch
nicht gegeben hat. Wir haben in den Kommissionen jahrelang über dieses Thema beraten.
({2})
Dieser Beratung wiederum sind jahrelange Diskussionen
über die Notwendigkeit der Reform des Föderalismus in
Deutschland vorangegangen. Ich glaube, es gibt keine
andere Diskussion, die einen ähnlich langen Vorlauf
hatte. Im Grunde könnte man diese Diskussion über einen Zeitraum von Jahrzehnten nachzeichnen. Ich will im
Übrigen daran erinnern, dass diese Reform im Dezember
2004 schon einmal gescheitert ist.
Wer also behauptet, er hätte keine Gelegenheit gehabt, sich zu betätigen, der hatte entweder keine Lust
oder Eignung dazu oder der möchte einfach destruktiv
sein.
({3})
Wenn Sie nur die Hälfte des Engagements, das Sie
jetzt in die Kritik an dem Verfahren investieren, in die
konstruktive Beteiligung an der Diskussion investiert
hätten, dann wären wir schon zufrieden gewesen.
({4})
Es geht aber nicht, dass Sie in der Sache nichts tun und
am Ende Ihre Alternativlosigkeit durch eine Kritik am
Verfahren kaschieren. Das ist eine billige Methode, die
an dieser Stelle völlig unangebracht ist.
({5})
Ich erteile das Wort Kollegen Ernst Burgbacher, FDPFraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Verehrter Herr Kollege Röttgen, wir müssen die Kirche
schon im Dorf lassen.
({0})
Wir saßen gemeinsam 14 Monate in der Föderalismuskommission. Es gingen dann 15 Monate ins Land, in denen in allen möglichen Zirkeln - diese haben mich an
den Vermittlungsausschuss erinnert, dessen Bedeutung
wir doch zurückfahren wollen - weiterdiskutiert wurde,
und zwar ohne Beteiligung des Parlaments. Erst nach
etwa 30 Monaten hat die Föderalismusreform zum ersten Mal dieses Parlament erreicht. Dann gab es tatsächlich die größte Anhörung, die dieses Haus je gesehen
hat.
Angesichts der Tatsache, dass wir nach 30 Monaten
nur eine Sitzungswoche Zeit hatten, um die Ergebnisse
der Anhörung auszuwerten und zu Beschlüssen zu kommen, kann man nur sagen, dass dies allen Bräuchen in
diesem Parlament widerspricht. Die einzelnen Abgeordneten hatten einfach nicht genügend Zeit, sich gründlich
mit der Materie zu beschäftigen.
({1})
Wie verlief denn diese Woche? Der Rechtsausschuss
hat in einer einzigen Sitzung das gesamte Werk durchgewunken.
({2})
In der letzten Woche gab es eine informelle Sitzung, die
Sie noch absagen wollten und die nur auf unseren Druck
hin überhaupt zustande kam.
({3})
Die mitberatenden Ausschüsse hatten zum Teil noch
nicht einmal die theoretische Chance, so rechtzeitig zu
beraten, dass ihre Stellungnahme vom federführenden
Ausschuss aufgenommen werden konnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch kein ordentliches Verfahren.
({4})
Was ist der Grund dafür? Der Grund dafür ist einzig
und allein, dass Sie Angst davor haben, dass Ihre hart erkämpfte Mehrheit in der Sommerhitze dahinschmilzt
und damit die große Koalition. Das ist doch der Punkt.
({5})
Es gab in dieser Woche mehrere Verfahren, die es zu
kritisieren gibt. Eines gab es gestern: Im Ausschuss haben Sie mit Ihrer Mehrheit - das ist die Arroganz der
Macht - einfach Tagungsordnungspunkte der Opposition
abgesetzt. So geht es nicht. Geben Sie Ihre Rechte, die
Sie als frei gewählte Abgeordnete haben, nicht an der
Garderobe des Bundesrates und der großen Koalition ab!
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Es ist wichtig, dass das
Parlament noch einmal in aller Ruhe an diesem Gesetzentwurf arbeitet. Dann besteht die Chance, dass der Gesetzentwurf mit einer breiten Mehrheit von diesem Haus
verabschiedet wird. Deshalb werden wir dem Antrag auf
Rücküberweisung zustimmen.
({6})
Das Wort hat nun Kollege Olaf Scholz, SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen!
Wir führen jetzt eine Debatte über eine Rücküberweisung. Man fragt sich schon, was das an dieser Stelle soll.
({0})
- Man kann immer Anträge stellen. Vielleicht ist es auch
so, dass sich die PDS-Fraktion fragt: Welchen Geschäftsordnungsantrag stellen wir heute? Ich glaube
nicht, dass das ein besonders guter Vorgang ist. Er wird
der Sache auch nicht gerecht. Denn wir haben im Plenum und in verschiedenen anderen Gremien des Parlaments sorgfältig und intensiv über die Föderalismusreform diskutiert. Jeder Abgeordnete hatte immer wieder
die Möglichkeit, sich mit der Reform, wie wir sie jetzt
bestimmen, zu beschäftigen. Es ist schon gesagt worden:
Der erste Versuch, diese Reform zustande zu bekommen,
startete mit einer Reformkommission, die von Dezember
2003 bis Dezember 2004 tagte. Sie ist dann an einigen
Fragen gescheitert; etwa fünf waren noch offen. Aber es
war schon viel diskutiert worden und es stand schon vieles fest. Viele haben sich ihre Meinung dazu gebildet.
Wer politisch interessiert ist - ich hoffe, das gilt für
die Abgeordneten dieses Hauses -, konnte im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungsparteien vom
18. November 2005 den kompletten Text und Begründungen dazu nachlesen, wie wir diese Reform in den
Bundestag einbringen wollten. Seit November hätte man
diesen Text schon einmal zur Hand nehmen und ein bisschen nachlesen können.
Wir haben dann weiter diskutiert. Am 7. März ist der
entsprechende Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht worden. Wir hatten am 10. März eine erste Lesung, in der in diesem Hause drei Stunden lang darüber
diskutiert worden ist. Spätestens seitdem liegt diese Reform für den Letzten, der nichts mitbekommen hat, auf
dem Tisch. Seitdem hätte man sich seine Meinung bilden
können.
({1})
Einer der Glanzpunkte der Parlamentsgeschichte bzw.
der Gesetzgebungsgeschichte in der Bundesrepublik
Deutschland gehört zu dem, worüber wir heute diskutieren, dazu: Das ist die gemeinsame Anhörung von Bundestag und Bundesrat. So etwas hat es in dieser Form
und in dieser Ausführlichkeit, was diese beiden Verfassungsgremien betrifft, noch nie gegeben. Jeder weiß, wie
kompliziert das war; insbesondere die Bank des Bundesrates weiß es. Denn viele waren skeptisch, ob sie sich auf
eine gemeinsame Anhörung mit den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages einlassen sollten.
Aber die Anhörung hat stattgefunden und sie war
übermäßig erfolgreich. Die Sorge, dass man sich nach
den ersten beiden Tagen der Beratung über die allgemeinen Fragen aus dem Plenarsaal in andere Säle begeben
müsste, ist schnell gewichen. Man ist in den Plenarsaal
zurückgekehrt, weil sehr viele Abgeordnete dieses Hauses an den Beratungen teilgenommen haben. Egal in
welchem Fachgebiet sie tätig sind, sie haben hier im Plenarsaal gesessen, sich alles angehört und mitdiskutiert.
Das war eine sehr sorgfältige Debatte.
({2})
56 Stunden Anhörung sind eine ganze Menge; das
wissen alle hier. Natürlich handelt es sich um ein wichtiges Gesetz; deshalb war die Beratungszeit angemessen.
Die dafür nötige Zeit haben wir uns genommen. Aber
jetzt zu sagen, das alles habe nicht stattgefunden, ist
nicht sehr überzeugend.
Ich glaube, dass der Zeitpunkt gekommen ist, uns unsere Meinung zu bilden und abzustimmen. Ich will Ihnen
ein einziges Argument nennen, das mich abschließend
überzeugt, dass das, was Sie hier beantragen, völlig
überflüssig ist. Wir haben uns unsere Meinung gebildet.
({3})
Ob wir jetzt oder im September oder im Dezember oder
im Januar nächsten Jahres abstimmen, die PDS stellt die
gleichen Anträge und ist genauso gegen diese Reform.
({4})
Auch unseren Freunden von der FDP und den Grünen
fällt nichts Neues mehr ein.
({5})
Insofern glaube ich, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, abzustimmen. Es wurde gut und sorgfältig beraten. Jetzt ist der Zeitpunkt zum Abstimmen. Der Antrag
ist abzulehnen.
({6})
Ich erteile das Wort Kollegen Volker Beck, Fraktion
des Bündnisses 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Antrag ebenfalls zu, obwohl wir keine große
Hoffnung haben, dass bei Ihnen Einsicht einkehrt, die
Reform zurückzuüberweisen, und dass Sie, wenn wir sie
zurücküberweisen würden, in der Tat zu neuen Erkenntnissen kommen würden. Denn um Erkenntnisse geht es
Ihnen gar nicht.
({0})
Sie haben lange Anhörungen durchgeführt, dann kurz
beraten und fast keine Konsequenzen daraus gezogen.
Anhörungen macht man aber, damit man etwas lernt und
daraus Konsequenzen zieht.
({1})
Mit dieser Vorlage haben Sie eine große Chance vertan. Sie hätten der Republik deutlich machen können,
dass diese große Koalition, diese politische Konstellation, wenigstens zu etwas gut ist, nämlich zu einer Föderalismusreform, die die Frage klärt, welche gesetzgeberische Kompetenz wir auf Bundesebene und welche wir
auf Landesebene brauchen und was die Kommunen alleine können, ohne dass ihnen ein anderer Gesetzgeber
reinredet.
({2})
Stattdessen haben Sie danach gefragt: Was kann Frau
Merkel und was Herr Stoiber und wann macht Herr
Müntefering gerade noch so mit?
Volker Beck ({3})
({4})
Deals, Kuhhandel, ADG gegen Föderalismusreform das ist das Ergebnis, das wir heute vorliegen haben.
({5})
Das ist nicht gut für diese Republik. Wir sind in puncto
Reformfähigkeit in diesem Land im europäischen Vergleich schlecht aufgestellt.
Jemand hat einmal gesagt - ich glaube, es war Herr
Stoiber -: Das wird die Mutter aller Reformen. Was wir
hier vorliegen haben, ist die Mutter allen Murkses. Deshalb sollten wir Ihnen die Chance geben, noch einmal
nachzuarbeiten.
({6})
Liebe Juristen draußen im Land, falls wir hier unterliegen: Genießen Sie die Sommerpause! Die alte Weisheit „Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“ ist nach der Sommerpause Geschichte.
({7})
Denn dann wird es zum Teil zu einer Rechtsfrage drei
Gesetzesbeschlüsse geben: Der Bund trifft eine Regelung, von der die Länder jedoch abweichen dürfen. Dann
macht der Bund diese Regelung teilweise verbindlich. Da wird der Hund in der Pfanne verrückt und der Bürger
fällt vom Glauben ab.
({8})
Ich freue mich, dass die PDS heute diesen Antrag gestellt hat. Das versetzt uns als Opposition in die Lage,
zum Ausdruck zu bringen, dass wir diese Reform ablehnen. In der Bibel steht:
Eure Rede sei Ja, Ja oder Nein, Nein, was darüber
ist, das ist von Übel.
({9})
Damit ist gemeint, dass eine Frage entweder mit Ja oder
mit Nein zu beantworten ist. - Wenn Sie bei Ihrer Haltung bleiben, die Sie heute hier einnehmen, dass diese
Reform nicht verabschiedungsreif ist und deshalb zurück
in die Ausschüsse gehört, dann müssen Sie in den Landesregierungen von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgen, dass im Bundesrat die Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt.
({10})
Ich habe aber gehört, dass Sie in Berlin bereits für billiges Geld einen Deal ausgehandelt haben, wie mir der
Bürgermeister von Berlin vor zwei Tagen auf dem SPDHoffest gesagt hat. Deshalb ist der Antrag nicht ganz so
ernsthaft, obwohl er in der Sache richtig ist. Weil er richtig ist, nicht weil er unernsthaft ist, stimmen wir ihm zu.
({11})
Die Fraktion Die Linke hat beantragt, den von den
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes an die Ausschüsse zurückzuüberweisen. Es ist vereinbart, über diesen Antrag jetzt abzustimmen. Wer
stimmt für den Antrag auf Rücküberweisung? - Wer
stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit
den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der drei anderen Fraktionen abgelehnt.
Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das
Wort dem Kollegen Peter Struck, SPD-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bezüglich der Debatte um die bundesstaatliche Neuordnung habe ich eine bemerkenswerte Diskrepanz festgestellt: Sie wurde von Landesparlamenten, Ministerpräsidenten, dem Bundestag, von Verbänden, von der
gesamten Politik mit größten Engagement und äußerster
Leidenschaft geführt. In den Medien, in der veröffentlichten Meinung, spiegelte sich diese Leidenschaft nur in
sehr begrenztem Umfang wider. Bei den Bürgerinnen
und Bürgern schien das Interesse an dieser Reform erst
gar nicht angekommen zu sein.
Mitunter waren Kommentare zu hören wie: Ob ihr die
Föderalismusreform macht oder nicht, ist den Menschen
egal. Sie ist nur wichtig, um die Handlungsfähigkeit der
Politik zu beweisen. - Bei anderen hörte es sich an, als
ginge es um eine eher folgenlose Neuorganisation von
Gesetzgebungstechniken, die die Menschen kaum zu
kümmern hätte. Diesen krassen Fehleinschätzungen entgegne ich: Für die Bürgerinnen und Bürger ist es von hoher Bedeutung, wo Entscheidungen gefällt werden, wo
Kompetenzen angesiedelt sind und von wem Institutionen beaufsichtigt und geführt werden.
({0})
Unsere Gesellschaft ist vielfältiger und komplizierter
geworden. Wir sind fester Bestandteil einer immer größer werdenden und gleichzeitig immer enger zusammenwachsenden Europäischen Union. Wirtschaftlich sind
wir mit der ganzen Welt verwachsen. All das macht es
notwendig, dass wir als Gesetzgeber schneller reagieren
und notwendige Regelungen effizienter treffen können.
({1})
Die Reform, die wir nach jahrelangen Mühen heute
endlich beschließen können, bringt eine Neuordnung in
das Verhältnis von Bund und Ländern, in die Kompetenzen der verschiedenen staatlichen Ebenen. Sie bedeutet
nicht die Auflage eines neuen Grundgesetzes, aber die
Runderneuerung des Bewährten, damit es sich auch in
den kommenden Jahrzehnten bewähren kann. Die Reform schreibt die gute Tradition unseres Föderalismus
fort, nämlich die Solidarität zwischen den Ländern, aber
auch die zwischen Bund und Ländern.
Manche, auch Mitglieder meiner Fraktion, bezweifeln
das und werden das durch ihr Abstimmungsverhalten in
manchen Punkten entsprechend zum Ausdruck bringen.
Ich habe dafür Verständnis. Als Fraktionsvorsitzender
spreche ich heute auch für diejenigen, die glauben, dieser Reform nicht zustimmen zu können.
({2})
Meine feste Überzeugung ist aber, dass es beim solidarischen Föderalismus als Grundlage unserer Verfassung
bleiben wird, auch nach dieser Reform.
({3})
Diese Reform wird bezüglich des Verhältnisses von
Bundestag und Bundesrat vieles von dem korrigieren,
was bei der letzten Staatsreform Anfang der 90er-Jahre
zugunsten der Länder eingeführt wurde. Damals lag der
Schwerpunkt auf der Dezentralisierung. Vor allem im
Osten waren die neu gegründeten Bundesländer identitätsstiftend. Das führte in der damaligen Debatte aus
meiner Sicht zu einer Überbetonung der föderalen Seite.
Deren Folgen haben wir gerade in den letzten Jahren immer stärker zu spüren bekommen. Bundesstaatliche Regelungen wurden immer schwieriger, wenn es zu Widersprüchen aus einzelnen Ländern kam. Zunehmend
drohte das Verfassungsgericht politische Entscheidungen
zu ersetzen. Es ist nicht zu dramatisch, wenn man prophezeit, dass der Bund ohne eine Reform in akute Handlungsunfähigkeit geraten wäre.
({4})
Durch einen Kraftakt, der bis in die letzten Tage andauerte, ist es uns gelungen, diese Tendenz zu stoppen.
Bundestag und Bundesrat haben sich zusammengerauft.
Herausgekommen ist, wie die große Mehrheit meiner
Fraktion und ich meinen, Erstaunliches: Die Ministerpräsidenten haben auf große Teile ihrer Vetorechte im
Bundesrat verzichtet und im Gegenzug die Befugnisse
ihrer Landtage stärken lassen. Es ist ein wesentlicher Erfolg, dass in Zukunft die Landtage und nicht mehr die
Ministerpräsidenten im Bundesrat entscheiden.
({5})
Wir Parlamentarier können uns freuen: Die jetzt vorliegende Reform bedeutet eindeutig eine Stärkung des
Parlamentarismus in Deutschland, und zwar auf allen
Ebenen.
({6})
Gerade vor diesem Hintergrund möchte ich zu der Kritik
mancher Kollegen, der Bund habe zu viele Gesetzgebungsbefugnisse an die Länder abgegeben, anmerken:
Ich gehe davon aus, dass die Belange der Bürger auch
bei den Landesparlamenten in guten Händen sind. Ich
habe Vertrauen in die Landtagsabgeordneten. Sie sind
nicht dümmer als Bundestagsabgeordnete.
({7})
- Vielleicht gilt das nicht für die FDP. Ich sehe, dass es
in Ihren Reihen ein wenig Aufregung gibt. Generell gilt
das aber durchaus.
Die Zahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze wird
faktisch halbiert. Das ist ein Erfolg, an den auch ich erst
geglaubt habe, als ich das in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages schwarz auf
weiß gesehen habe.
({8})
Das ist ein Erfolg für alle, die sich in Zukunft weniger
Nächte im Vermittlungsausschuss um die Ohren zu
schlagen haben, wo sie auch manche teilweise unsinnigen Entscheidungen getroffen haben.
({9})
Meine Fraktion hat den Entwurf so intensiv diskutiert
wie keinen anderen. Wir haben in vier Fraktionssitzungen alle Aspekte des Pakets analysiert. Hinzu kommt die
umfänglichste Anhörung, die es jemals gegeben hat.
Darüber wurde gerade schon gesprochen. Vor dem Hintergrund dieser Anhörung sind in den letzten Wochen
große substanzielle Verbesserungen im Gesetz erreicht
worden. Sie wissen, dass ich mich persönlich dafür eingesetzt habe, dass Änderungen erreicht werden.
({10})
Bei der Einbringung des Entwurfs habe ich die Hoffnung geäußert - das geschah zur Überraschung, vielleicht auch zum Missfallen einiger Beteiligter; aber ich
bin dazu da, für meine Fraktion und für die Bürger zu arbeiten, nicht zum Gefallen oder Missfallen mancher Personen -,
({11})
dass Verbesserungen und Veränderungen möglich sein
müssen. Ich habe seinerzeit die Punkte genannt, die noch
einmal erörtert werden müssten. Insbesondere im Bildungsbereich habe ich wie die meisten Bildungspolitiker
aller Fraktionen
({12})
und wie nahezu alle Experten eine Korrektur des so genannten Kooperationsverbotes für unumgänglich gehalten. Wir haben die Veränderung erreicht.
({13})
Dem Bund muss es möglich sein und bleiben, die
Länder in ihrer Hochschulpolitik finanziell zu unterstützen, und zwar nicht nur beim Hochschulbau, sondern
auch in Forschung und Lehre.
({14})
Ich will besonders betonen: Angesichts der dramatisch
wachsenden Zahl der Studenten in den nächsten Jahren
wäre alles andere unverständlich und unsinnig gewesen.
Deshalb haben wir es so geändert.
({15})
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit dem für
die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands wichtigen Hochschulpakt entscheidende Stützpfeiler eingezogen und
den Weg für ähnliche Vorhaben frei gemacht haben.
({16})
Deshalb haben wir um diesen Punkt bis zuletzt gekämpft. Ich bin den Ministerpräsidenten dankbar, dass
sie darüber noch einmal zu Verhandlungen bereit waren,
obwohl sie sich auf ihrer Konferenz am 22. Juni schon
ablehnend entschieden haben. Die jubelnde Reaktion der
Bundesbildungsministerin auf diesen Erfolg zeigt mir,
dass wir diesen Kampf im Sinne der Bundesregierung
geführt haben.
({17})
Frau Schavan, Sie können sich darauf verlassen: Wir
sind zur Verbesserung des Bildungs-, Wissenschaftsund Forschungsstandorts Deutschland immer auf Ihrer
Seite und wenn es sein muss, gehen wir auch gern voran.
({18})
Im Umweltbereich haben wir aus Bundessicht zwar
nicht das Ziel aller Wünsche, aber immerhin einen, wie
ich meine, ausgewogenen Kompromiss erreicht. Einige
Mitglieder meiner Fraktion sehen das explizit anders.
Ich weiß und kann nachvollziehen, dass sich die Umweltpolitiker unserer Fraktion
({19})
und Minister Gabriel noch mehr Bundeseinheitlichkeit
gewünscht hätten. Aber ich teile die Auffassung des
Ministers, dass es viel weniger Länderabweichungen geben wird, als die Kritiker fürchten.
({20})
Ich halte es für wesentlich, dass jetzt der Rahmen für ein
einheitliches und vollständiges Umweltgesetzbuch geschaffen wurde. Ein Jahrzehnt hat der Bund das erfolglos versucht. Jetzt hat das Umweltministerium gut drei
Jahre Zeit, das UGB zu realisieren. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber ich bin sicher, dass Sigmar Gabriel diese
Aufgabe meistern wird. Unsere Unterstützung dafür hat
er.
({21})
Für einen entscheidenden Erfolg halte ich es, dass wir
das Grundgesetz europatauglicher gemacht und die Stellung des Bundes in Brüssel gestärkt haben. In den
meisten Politikfeldern kann der Bund jetzt endlich mit
einer Stimme sprechen. Das ist für das Gewicht
Deutschlands im Konzert der 25 Mitgliedstaaten ein großer Fortschritt. Dass sich diese Verbesserung nicht auf
die Kernkompetenzen der Länder - Schule, Kultur und
Rundfunk - bezieht, ist für die Kulturpolitiker der Koalition eine bittere Pille. Ich kann ihre Forderung an die
Länder verstehen, geeignete Prozesse zur Abstimmung
untereinander und gemeinsam mit der Bundesregierung
zu organisieren. Denn auch im Kulturbereich ist es mehr
als wünschenswert, dass die Vertretungsverantwortung
eindeutig im gesamtstaatlichen Interesse und nicht im
Interesse einzelner Bundesländer wahrgenommen wird.
({22})
Bei einem so umfassenden Paket konnten wir alle nur
zusammenkommen, da wir zu Kompromissen bereit waren. Die reine Lehre war nicht durchsetzbar. Das Austarieren der Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen
und zwischen den Ländern selbst erfordert auf allen Seiten Zugeständnisse.
Mein Lehrmeister Hans-Jochen Vogel hat mich entsetzt gefragt: Was habt ihr mit meinem Strafvollzugsgesetz gemacht?
({23})
Er hatte den Vollzug als Justizminister einer sozialliberalen Koalition in die Bundeszuständigkeit geholt. Jetzt
wandert der Vollzug wieder in die Verantwortung der
Länder. Der Sinn erschließt sich vielen hier im Hause
nicht.
({24})
Deshalb werden wir darauf achten, dass diese Verlagerung nicht zu einem Länderwettbewerb um den härtesten
Knast in Deutschland führen wird.
({25})
Noch schärfer werden wir im Auge haben, welche
Folgen die Abgabe des Heimgesetzes an die Länder hat.
({26})
Für die Fachpolitikerinnen und die Fachpolitiker meiner
Fraktion war diese Entscheidung ein schwer zu überwindendes Hindernis dabei, dem Gesetz zuzustimmen, zumal die Mehrzahl der Experten in den Anhörungen
({27})
und die Wohlfahrtsverbände vehement dafür plädiert haben, die Zuständigkeit beim Bund zu belassen.
({28})
Es muss gesichert bleiben, dass die Qualitätsstandards,
die Beschwerderechte sowie die im Heimvertrag festgeschriebenen Rechte und Pflichten im Standard nicht gesenkt werden. Es wird auch entsprechende rechtliche
Möglichkeiten geben, gegen eine solche Senkung der
Standards vorzugehen.
({29})
Gerade ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen bedürfen des besonderen Schutzes. Ich kann die
Meinungen der Kolleginnen und Kollegen verstehen.
Aber ich vertraue darauf, dass die Abgeordneten in den
Landesparlamenten ebenso verantwortlich mit den
Rechten und dem Schutz dieser Menschen umgehen, wie
wir das bisher auch getan haben.
({30})
Ich will auch nicht verschweigen, dass es Bedenken
unserer Jugend- und Familienpolitiker und -politikerinnen zu dieser Reform gibt. Ihre Sorge ist, dass bewährte
Behördenstrukturen zerschlagen und Hilfe zurückgefahren werden. Ich teile diese Sorge nicht. Ich habe mich in
meiner Fraktion stark dafür eingesetzt, entgegen diesen
Bedenken dem Paket zuzustimmen. Aber ich verstehe
diese Sorge.
Schließlich will ich noch erwähnen, dass es eine
Reihe von Kolleginnen und Kollegen vor allem - aber
nicht nur - aus den neuen Ländern gibt, die die Sorge
umtreibt, dass ihre Länder im Wettbewerb nicht mehr
mithalten können. Sie sehen in einer massiveren Stärkung des Bundes einen Schutzwall vor dem weiteren
Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse. Ich glaube
aber nicht, dass es in Landesparlamenten die Tendenz
oder die Neigung gibt, im Wettbewerbsföderalismus zulasten der Rechte der Menschen besser zu werden. Das
wird es nicht geben; das darf es auch nicht geben.
({31})
Wir werden auch darüber im zweiten Teil der Föderalismusreform zu entscheiden haben.
Die weit überwiegende Mehrheit der Kolleginnen und
Kollegen in meiner Fraktion haben die Bedenken in einzelnen Politikbereichen zugunsten der Gesamtreform zurückgestellt. Ich danke ihnen dafür. Doch dabei möchte
ich es nicht bewenden lassen. Wir haben gegenüber diesen Kollegen auch eine Verpflichtung. Wir müssen die
Entwicklung an den kritisierten Punkten genau beobachten und notfalls - wenn es denn geht - zum Einschreiten
bereit sein. Das sage ich hier für meine Fraktion deutlich
zu.
({32})
Es werden sich immer Wege finden.
Ich bin mir im Übrigen sicher, dass die Bedenken derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die heute nicht zustimmen können, durch die Verfassungspraxis widerlegt
werden.
Wenn wir heute diese Reform beschließen, haben wir
einen wichtigen Schritt zur Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung abgeschlossen - aber eben nur einen ersten Schritt. Es wird wenigstens der gleichen Kraft, der
gleichen Fairness untereinander bedürfen, jetzt in einer
weiteren Stufe auch die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern untereinander anzupacken.
Wie in den vergangenen Jahrzehnten ist es auch heute
so, dass die Länder der Bundesrepublik ungleich stark,
ungleich finanziell leistungsstark sind. Bund und Länder
haben hier immer ausgleichend gewirkt über den Länderfinanzausgleich. Schwächere Länder haben auf dieses solidarische System immer setzen können.
({33})
Vor allem der Freistaat Bayern hat mehr als drei Jahrzehnte von dieser Solidarität der Länder profitiert,
({34})
bevor er andere davon profitieren lassen konnte und
musste. Für meine Fraktion steht fest, dass diese Solidarität bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen weiter
benötigt wird.
({35})
Wir werden dafür kämpfen, dass diese notwenige Solidarität bei der zweiten Stufe der Verfassungsreform nicht
den Interessen der jetzt reichen, starken Länder, nicht einer bloßen Wettbewerbsideologie geopfert wird.
({36})
Für mich persönlich steht fest, dass dieser Ausgleich am
Ende nur dann gerecht zu gestalten ist, wenn die Zahl
der Länder geringer und ihre Stärke angeglichen wird.
({37})
Auf Dauer werden wir uns dieser Frage nicht entziehen
können.
Ich weiß, dass die Neuregelung der Finanzbeziehungen einer großen Kraftanstrengung aller bedarf.
Aber wir stehen im Wort, auch diese Aufgabe noch in
dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen, mit der
gleichen Beharrlichkeit, mit der wir diese erste Stufe
zum Erfolg gebracht haben.
Dass wir es geschafft haben, verdanken wir der Arbeit
vieler. Ich möchte Franz Müntefering und den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber nennen,
({38})
die ab 2003 die Föderalismuskommission geleitet haben.
({39})
Ihnen gilt unser besonderer Dank. Dem Rechtausschuss
gilt unser Dank für die Vorbereitung und Durchführung
der umfassendsten Anhörung, die es in der Geschichte
von Bundestag und Bundesrat je gegeben hat. All den
Fachpolitikern und Fachpolitikerinnen, die viel Mühe in
das Gelingen gesteckt haben, meinen herzlichen Dank
und meinen hohen Respekt für die geleistete Arbeit!
({40})
Der Dank gilt aber ebenso den Ländern, die mit uns um
eine Lösung gerungen haben.
Mit dem heutigen Tag wird diese Koalition das erste
große und wichtige Reformvorhaben ihrer Agenda abschließen. Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen,
dass der Bund mehr Handlungsfähigkeit gewinnt, die
Länder dafür im Gegenzug mehr politische Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Das werden wir heute einlösen.
Wir werden Deutschland erneuern, Schritt für Schritt,
beharrlich und verlässlich.
({41})
Ich erteile das Wort Kollegen Ernst Burgbacher, FDPFraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Über die Ziele, die wir mit dieser Föderalismusreform
verfolgen, herrscht, glaube ich, in weiten Teilen dieses
Hauses Einigkeit: Wir alle haben das Gefühl, wir müssen
Deutschland wieder reformfähig machen und der Reformstau muss aufgelöst werden. Wir alle erleben, dass
Entscheidungsprozesse bei uns zu lange dauern und dass
die Bürger häufig nicht mehr nachvollziehen können,
wie Entscheidungen zustande kommen.
Deshalb haben gerade die Liberalen mit der
Naumann-Stiftung und vielen anderen zahlreiche Vorarbeiten dafür geleistet, dass wir in diese Diskussion einsteigen konnten. Wir bekennen uns nach wie vor zu dem
Ziel: Eine Föderalismusreform, die den Namen verdient,
braucht dieses Land dringend.
({0})
Wir waren uns auch darüber einig, was dazu geleistet
werden muss: Wir müssen den Umfang der Zustimmungspflichtigkeit reduzieren. Das war mit das oberste
Ziel. Daneben müssen wir die Kompetenzen klarer trennen. Wir hatten das Ziel, die Rahmengesetzgebung und
die Gemeinschaftsaufgaben weitgehend abzubauen.
Herr Kollege Struck, hier unterscheiden wir uns überhaupt nicht. Ich glaube, hier herrschte Einigkeit im ganzen Hause. So sind wir damals auch angetreten.
Ich darf auch deshalb daran erinnern, weil das für den
heutigen Diskussionsprozess wichtig ist: Die FDP-Bundestagsfraktion hatte im Vorfeld der Föderalismuskommission einige Forderungen angemeldet. Die eine war:
Wir wollten das lieber in einem Konvent behandeln. Das
ist abgehakt. Ich glaube aber, zwei weitere Dinge waren
schon wichtig: Wir wollten die Frage der Neugliederung
der Länder nicht ausklammern und vor allem haben wir
gefordert, die Reform der Finanzverfassung in diese
Reform mit einzubeziehen. Ich glaube, es zeigt sich
heute - das hat sich auch im Verlauf der ganzen Diskussion gezeigt -: Es war ein Grundfehler dieser Konstruktion, die Reform der Finanzverfassung zunächst zum
Tabu zu erklären.
({1})
Ich möchte deutlich sagen: Es war enttäuschend, dass
Forderungen von uns auch deshalb abgelehnt wurden,
weil sie von der Opposition kamen. Ich will nur ein einziges Beispiel nennen: Man hat in der Kommission und
übrigens jetzt auch in den Ausschüssen unendlich lange
darüber diskutiert, ob man dem Bund bezüglich der
Hochschulen Kompetenzen geben soll oder ob alles zu
den Ländern kommen soll. Wir als FDP haben früh einen
Entwurf eingebracht, wonach die Hochschulautonomie
ins Grundgesetz geschrieben werden sollte, weil es dann
eine andere Kompetenzaufteilung geben würde und die
Hochschulen autonom wären. Das wäre der richtige Weg
gewesen. Leider ist die Mehrheit auf diesem Weg nicht
mitgegangen.
({2})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir anerkennen,
dass in diesem ersten Reformschritt viele richtige Dinge
enthalten sind.
({3})
Der Art. 84 Grundgesetz ist in seiner jetzigen Konstruktion sicher richtig. Die Rahmengesetzgebung ist abgeschafft und es wurden eine gewisse Entflechtung und einiges mehr erreicht. Das wollen wir durchaus
anerkennen. Auf diesem Weg haben wir Sie auch immer
konstruktiv begleitet.
Es gibt für uns aber auch einige Punkte, die uns sehr
nachdenklich machen. Der erste Punkt ist das Instrument
der Abweichungsgesetzgebung. Ich sehe hier viele, mit
denen wir in der Kommission saßen. Sie wissen, dass
wir hier immer große Bedenken hatten, ob es richtig sein
kann, einerseits die Rahmengesetzgebung abzuschaffen
und andererseits mit dem neuen Instrument der Abweichungsgesetzgebung eine Pingponggesetzgebung in
Gang zu setzen. Wir hatten Bedenken und wir haben
diese Bedenken nach wie vor.
({4})
Wir haben auch Bedenken bezüglich des Art. 104 a
Abs. 4 Grundgesetz und fragen uns, ob dies tatsächlich
zu einer Reduzierung der Anzahl zustimmungspflichtiger Gesetze führt. Wir wissen, dass uns der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Untersuchung
vorgelegt hat, wonach die Gesetze in den letzten beiden
Legislaturperioden nur etwa zur Hälfte zustimmungspflichtig gewesen seien. An dieser Untersuchung gibt es
aber große Zweifel, weil sie vor allem die Gesetze betrifft, die sowieso nicht umstritten waren. Aber in der
Anhörung haben uns einige Experten gesagt: Bei den
wichtigen Gesetzen besteht sogar eher die Gefahr, dass
die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze erhöht
wird. - Für die Auswertung dieses Punktes hätten wir
wesentlich mehr Zeit gebraucht, sodass wir ihn vielleicht
noch hätten klären können. Er ist bis heute ungeklärt.
({5})
Der entscheidende Punkt für uns war die Reform der
Finanzverfassung. Wir haben immer gesagt: Der erste
Teil der Föderalismusreform bleibt ohne den zweiten
Teil, die Reform der Finanzverfassung, ein Torso. Fast
alle Experten in der Anhörung haben uns Recht gegeben
und dies bestätigt. Wir haben sehr sorgsam abgewogen,
wie stark das Versprechen, das in der Vereinbarung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten
sowie in dem Entschließungsantrag enthalten ist, zählt.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Versprechen zu schwach ist. Darin wird nämlich nur angekündigt, dass die Vertreter des Bundestags, der Bundesregierung und der Landesregierungen zügig in Gespräche
eintreten werden. Wir sind aber schon vor drei Jahren in
Gespräche eingetreten. Wir hätten erwartet, dass heute
klare Vorgaben - ein Zeitplan und Angaben, in welcher
Form die Umsetzung erfolgt - vorliegen. Eine offene
Themenliste reicht nicht; notwendig ist vielmehr eine
Festlegung, welche Themen auf keinen Fall tabuisiert
werden. Das wäre entscheidend gewesen. Sie haben aber
nichts dergleichen vorgelegt.
({6})
In dem Beschluss ist zu lesen - ich zitiere Die Regierungschefs der Länder weisen darauf hin,
dass sie vor Aufnahme dieser Gespräche die Thematik in einer Konferenz nach der Sommerpause …
behandeln werden.
So etwas haben wir im Mai 2004 schon einmal erlebt,
als die Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Beschluss gefasst haben - darin sehe ich den Grundfehler
des gesamten Vorhabens -, der zwar ein Kompromiss
auf einem sehr kleinen gemeinsamen Nenner war, der
aber die weitere Arbeit in jeder Phase behindert hat. Nun
wird man wieder beschließen, was alles nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden darf. Das wird das Ende der
Reform der Finanzverfassung bedeuten. Deshalb können
wir dieses Vorhaben nicht mittragen.
({7})
Ganz Deutschland ist zurzeit im Fußballfieber. Wir
alle erleben, dass sich etwas geändert hat. Jahrelang haben wir beklagt, dass bei unserer Mannschaft der Ball
hin und her geschoben und zurückgespielt wird, dass
aber kein Angriff stattfindet. Jetzt sind wir alle begeistert, wie Klinsmann es geschafft hat, dass das Spiel an
Tempo gewonnen hat und nach vorne gespielt wird. Genau das bräuchten auch wir, aber dazu taugt Ihr Konzept
nicht.
Auch bei diesem Konzept wird der Ball wieder nach
hinten gespielt. Wir brauchen aber einen Befreiungsschlag nach vorne. Daran haben wir mitgearbeitet. Das
Ergebnis, das Sie uns vorlegen, ist in keiner Weise ein
solcher Befreiungsschlag. Es fehlt vor allem eine verlässliche Grundlage für den zweiten Schritt, die Reform
der Finanzverfassung.
Deshalb wird die FDP-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf heute in ihrer großen Mehrheit ablehnen.
Wir sind aber weiter zu allen konstruktiven Gesprächen
bereit, die unser Land nach vorne bringen. Dafür haben
Sie unser Wort.
Herzlichen Dank.
({8})
Ich erteile das Wort Kollegen Wolfgang Bosbach,
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kontroverse und hitzige Geschäftsordnungsdebatte hat gezeigt, wie wichtig das Thema ist, über das wir heute beraten und entscheiden. Es ist verständlich, dass man hart
ringt. Unverständlich ist allerdings, dass der Eindruck
erweckt wird, hier würde irgendetwas im Hauruckverfahren - sozusagen im Sprint - durchgezogen.
({0})
Wir haben einen Marathonlauf hinter uns und würden
keinen besonders guten Eindruck hinterlassen, wenn wir
jetzt fünf Meter vor dem Ziel kollabierten.
({1})
Herr Burgbacher, ich greife gerne Ihr Bild aus dem
Fußball auf. Sie haben uns zu Recht mit Fußballspielern
verglichen. Heute Morgen beschließen wir die Föderalismusreform; heute Nachmittag stellen wir die Weichen
für das Halbfinale.
({2})
- Erst einmal müssen wir ins Halbfinale kommen, Frau
Künast. Wir müssen immer die richtige Reihenfolge einhalten.
({3})
Herr Burgbacher, Sie haben doch dem Antrag zugestimmt, die Reform der Finanzverfassung zu vertagen.
Glauben Sie, dass eine Mannschaft einen guten Eindruck
auf die Zuschauer macht, wenn sie fünf Minuten vor
Spielende das Spielfeld verlässt und ankündigt, noch
einmal ins Trainingslager zu gehen, weil sie noch ein
bisschen üben will?
({4})
Herr Kollege Struck, Sie haben hinsichtlich der Länderfinanzen richtigerweise darauf hingewiesen, dass der
Freistaat Bayern über lange Jahre hinweg
({5})
Nehmerland war und vom Länderfinanzausgleich profitiert hat.
Sie hätten aber auch ergänzend hinzufügen müssen,
dass bis zum Jahr 2006 der Freistaat Bayern mehr als
doppelt so viel in den Länderfinanzausgleich eingezahlt
hat, als er früher erhalten hat.
Es gibt kein solidarischeres Land als den Freistaat
Bayern.
({6})
Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das
vom Nehmerland zum Geberland geworden ist. Wenn
alle Bundesländer Geberländer wären, dann brauchten
wir keine Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen.
({7})
Jetzt kommen wir zu den Details. Worum geht es? Es
geht um die größte Staatsreform in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland. Es geht um die Entflechtung der viel zu dichten Verflechtung der Bund-LänderBeziehungen, deren Folge die gegenseitige Blockade
nicht nur, aber auch im Gesetzgebungsverfahren war. Es
geht um die klare Abgrenzung der Kompetenzen der
Länder von den Kompetenzen des Bundes und es geht
um die Stärkung der Demokratie, damit die Bürgerinnen
und Bürger in Zukunft erkennen können, welche politische Ebene für welches Thema zuständig ist und wer die
alleinige Verantwortung trägt. Es geht darum, dass diese
Verantwortung nicht mehr auf die jeweils andere parlamentarische Ebene abgewälzt werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger haben davon einen Vorteil. Sie sind
Gewinner dieser Reform. Gewinner ist aber auch der
Bund. Es wäre doch für uns alle ein enormer Fortschritt,
wenn in Zukunft diejenigen Gesetze, die wir hier beraten
und beschließen, eins zu eins im Bundesgesetzblatt stehen würden. Das wäre doch ein Gewinn für uns alle.
({8})
Wir haben über Jahrzehnte hinweg - das ist schon fast
die Regel - unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse im
Bundesrat und im Bundestag gehabt. Fast zwei Drittel
aller Gesetze sind zustimmungspflichtig. Sie können nur
in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Das
eigentliche Gesetzgebungsorgan ist in den letzten Jahrzehnten der Vermittlungsausschuss geworden, der immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt hat.
Wenn wir wieder Vertrauen in die Politik und in uns
Politiker zurückgewinnen wollen, dann ist Transparenz
das oberste Gebot. Dann muss der Deutsche Bundestag
wieder in öffentlicher Sitzung als Forum der Nation über
seine eigenen Gesetze endgültig entscheiden können.
({9})
Es soll sogar vorgekommen sein, dass im Vermittlungsausschuss sachfremde Materien miteinander verkoppelt
worden sind, dass Tauschgeschäfte gemacht wurden.
({10})
Die Koalition hat vor wenigen Tagen gezeigt, dass es
auch völlig anders geht.
({11})
Wir wollen die Reformziele durch eine Reduzierung
der Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze von jetzt
gut 60 Prozent auf gut 30 Prozent erreichen. Das ist in
unserem Interesse. Das soll Zug um Zug gegen die Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen, die jetzt noch
der Bund hat, an die Länder geschehen. Wir wollen den
Typ Rahmengesetzgebung abschaffen und wir wollen
den neuen Typ Abweichungsgesetzgebung in das Grundgesetz aufnehmen. Wir wollen das Grundgesetz europatauglicher machen. Wir etablieren einen nationalen Stabilitätspakt. Das ist in unserem Interesse, im Interesse
des Bundes. Und - das freut auch den Innenpolitiker -:
Wir wollen unserem Bundeskriminalamt eigene Kompetenzen zur Terrorbekämpfung geben.
Das Konzept, das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt, stößt auf Zustimmung, aber auch auf Kritik.
({12})
Die einen sagen, das sei der Königsweg, die anderen sagen, das sei ein Irrweg. - Was kann einem Politiker der
Union Besseres passieren, als von links außen kritisiert
zu werden. Das ist für uns geradezu eine Auszeichnung.
({13})
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte sich an
der einen oder anderen Stelle andere Lösungen vorstellen können. Ich nehme als Beispiel das Thema Beamtenrecht. Es waren gerade die Länder, die Anfang der
70er-Jahre den Bund händeringend darum gebeten haben, im Beamtenrecht für die Besoldung, für die Versorgung und für das Laufbahnrecht einheitliche Regelungen
zu schaffen. Jetzt wollen die Länder den entgegengesetzten Weg gehen. Sie weisen aus ihrer Sicht nicht ganz zu
Unrecht darauf hin, dass 89 Prozent der Beamtinnen und
Beamten in der Bundesrepublik Deutschland nicht Bundesbeamte, sondern Länder- und Kommunalbeamte
sind, also ihre eigenen Leute. Deswegen müssen wir
doch zumindest respektieren, dass sie eine größere Personalhoheit über ihre eigenen Landesbediensteten haben
wollen.
Ich werbe aus voller Überzeugung für diese Reform.
Sie ist für die Modernisierung des Landes und für die
Stärkung der Demokratie wirklich unerlässlich. Sie ist
ein fairer Kompromiss zwischen den politischen Interessen, die der Bund - also wir - hat, und den legitimen Anliegen der Länder.
Im Detail wären andere Regelungen gut zu begründen; der Kollege Struck hat auf die Themen Strafvollzug
und Heimrecht hingewiesen. Es wäre jedoch unverantwortlich, wegen Bedenken im Detail, die es auch bei uns
gibt, die gesamte Reform komplett scheitern zu lassen.
({14})
Das wäre nach jahrelangen Verhandlungen wirklich eine
Blamage für uns alle. Wenn ich „alle“ sage, dann meine
ich Regierung und Opposition. Es soll niemand glauben,
dass er davon einen Vorteil hätte!
({15})
Hierdurch hätte sich das Thema Föderalismusreform
- von deren Notwendigkeit sind wir alle überzeugt - für
Jahrzehnte erledigt; das muss man wissen. Unverantwortlich wäre es vor allem deshalb, weil ein Scheitern
dieser Reform das Symbol für die Selbstfesselung des
Staates und Ausdruck der Reformunfähigkeit unseres
Landes wäre. Es soll niemand glauben, dass er als Parlamentarier, dass der Deutsche Bundestag als Gesetzgebungsorgan, dass die Länder einen Vorteil davon hätten,
wenn wir scheiterten.
Das Gegenteil ist richtig. Es ist richtig, dass wir Kompetenzen an die Länder abgeben. Warum aber wird dauernd unterschlagen, dass die Länder auch Kompetenzen
an den Bund abgeben? Richtig ist, dass der Bund jede
Menge neuer Kompetenzen erhält. Der für mich bedeutendste Gewinn besteht darin, dass zukünftig zwei Drittel aller Kompetenzen im Bereich der konkurrierenden
Gesetzgebung von der so genannten Erforderlichkeitsklausel befreit werden.
({16})
Spätestens durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Juniorprofessur haben die Länder eine
unglaublich starke Stellung im Verfassungsgefüge, genauer gesagt bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundes.
Es ist in unserem ureigenen Interesse, dass wir möglichst
viele Gesetzgebungsmaterien von dieser Klausel befreien. Wenn das geltende Recht weiterhin Bestand
hätte, bestünde die reale Gefahr, dass weite Teile des
Bundesrechtes komplett versteinern und wir überhaupt
nichts mehr ändern können.
({17})
Dauernd schwebte das Damoklesschwert der Rechtsunsicherheit über jedem Gesetz und auch den entsprechenden Verwaltungsakten der Länder. Das kann doch nicht
in unserem Interesse sein. Die Länder bekommen Kompetenzen dort, wo sie schon jetzt für den Vollzug der Gesetzgebungsmaterien zuständig sind.
Thema Strafvollzug; Kollege Struck hat es angesprochen. Ich teile das, was er sagt, füge aber Folgendes
hinzu: Es war der Bund, der den Ländern die Kompetenz
für den Strafvollzug angeboten hat. Die Länder haben
dieses Angebot angenommen. Dass man sie dann dafür
kritisiert, dass sie ein Angebot des Bundes annehmen, ist
nicht in Ordnung.
({18})
Die Länder erhalten nicht nur mehr Kompetenzen. Sie
erhalten auch eine größere politische Verantwortung.
Wir sollten keinen Zweifel daran haben, dass die Länder
dieser Verantwortung auch gerecht werden. Die Kolleginnen und Kollegen in den deutschen Landtagen sind
doch genauso verantwortungsbewusst wie wir. Sie alle
müssen sich in gleicher Weise wie wir vor der Öffentlichkeit für ihr Tun oder Unterlassen rechtfertigen. Wir
dürfen doch nicht glauben, dass wir als Bundesgesetzgeber, nur weil wir eine größere Einheit bilden, per se der
bessere Gesetzgeber seien. Die Länder bekommen Kompetenzen und Verantwortung und werden sie auch wahrnehmen.
({19})
Bedenken gibt es natürlich auch bei der Abweichungsgesetzgebung. Aber es ist nicht richtig, dass der
Bund im wichtigen Bereich Natur- und Umweltschutz
bislang die volle Regelungskompetenz hatte. Das ist
schlicht falsch.
({20})
Erst durch die Reform bekommt der Bundesgesetzgeber
eine Vollkompetenz. Erst durch diese Reform hat der
Bundesgesetzgeber die Möglichkeit, zum ersten Mal in
der Geschichte des Landes ein Umweltgesetzbuch vorzulegen. Es ist nicht richtig, dass die Länder beim Umweltrecht generell vom Bundesrecht abweichen dürfen.
Sie erhalten Abweichungsrechte dort, wo der Bund bislang nur eine Rahmenkompetenz hatte. Es ist auch richtig, dass wir den Typ Rahmengesetzgebung abschaffen;
denn er hat sich nicht bewährt.
({21})
Der Bund sagt: Wir würden euch Landeskindern
gerne ein wunderschönes Kunstwerk hinstellen, aber wir
dürfen leider nur den Rahmen zimmern; das Bild liefern
die Länder. - Die Länder sagen: Wir würden tolle Kunstwerke fabrizieren, aber der Rahmen ist so groß, dass
man vor lauter Rahmen das Bild nicht sehen kann. - So
schiebt jeder die politische Verantwortung auf den anderen. Das nützt niemandem. Deswegen müssen wir damit
heute ein Ende machen.
({22})
Der Bund hat zukünftig Umweltkompetenzen mit Abweichungsmöglichkeiten. Das ist richtig. Der Bund hat
zukünftig aber auch Umweltkompetenzen ohne Abweichungsmöglichkeiten - beispielsweise bei Luft, Lärm
und Abfallwirtschaft - und es wäre gut, wenn wir auch
in der heutigen Debatte keinen gegenteiligen Eindruck
erweckten. Jede Abweichung, die die Länder vornehmen
wollen, muss doch gut begründet sein.
Was kann unserem Land eigentlich mehr nutzen als
ein wirklicher Wettbewerb innovativer, kreativer Ideen?
Ein Wettbewerb um die besten Lösungen ist das Beste,
was diesem Land passieren kann, übrigens nicht nur
beim Thema Föderalismus.
Es bleibt die vielfach gestellte Frage - es ist schon angesprochen worden -, warum wir keine Länderneugliederung - sprich: eine Reduzierung der Zahl der Bundesländer - erörtert und ins Auge gefasst haben. Die
Bundesländer haben eine sehr unterschiedliche Größe,
sehr unterschiedliche Einwohnerzahlen und eine sehr
unterschiedliche Wirtschafts- und Finanzkraft. Ebenso
notwendig wie diese Reform - ich stimme sofort zu,
Herr Burgbacher - ist eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Das erste Thema ist mit dem
zweiten Thema untrennbar verbunden.
Aber eine Länderneugliederung, genauer gesagt: eine
Neugliederung des Bundesgebiets, kann nicht von uns,
also von oben, verordnet werden.
({23})
Neue Länder lassen sich nicht gegen die Herzen der
Menschen schaffen.
({24})
Wenn die Menschen ihr Zusammengehörigkeitsgefühl
geschaffen haben, wenn sie sich mit einem Land, mit einem Stadtstaat identifizieren, dann kann es nicht Sache
anderer sein, ihnen diese Identifikation zu nehmen. Deswegen müssen wir die Menschen zunächst von der Notwendigkeit einer Länderneuordnung überzeugen. Wenn
das geschehen ist, dann müssen wir sie darüber entscheiden lassen.
Meine herzliche Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie dieser Reform zu! Sie ist in unserem
eigenen Interesse. Sie ist im Interesse des Landes und im
Interesse aller Menschen, denen wir verpflichtet sind.
Danke.
({25})
Nächster Redner ist der Kollege Bodo Ramelow für
die Fraktion Die Linke.
({0})
Werte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen
und Kollegen! Ich glaube, dass niemand bezweifelt, dass
die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland im
föderalen Aufbau und beim Zusammenspiel zwischen
Ländern und Bund entflochten werden mussten und
müssen. Auch wir waren stets dafür, dass der Föderalismus immer wieder einer Tauglichkeitsprüfung unterzogen wird. Auch wir waren der Meinung, dass es nicht
deswegen so bleiben muss, weil es so ist, wie es ist. Jetzt
wird nach einer Länderneuordnung gefragt: Ich kann
nur zustimmen, wenn behauptet wird, dass eine solche
Neuordnung von den Herzen der Menschen getragen
sein muss.
Als gebürtiger Niedersachse muss ich trotzdem einmal fragen: Welche Rolle und Funktion hat eigentlich
Bremerhaven noch in Deutschland? Welche Besonderheit liegt dem eigentlich zugrunde? Eine andere Frage
lautet: Wie ist es mit dem Verhältnis der Länder, was
Größe, Vermögen und Substanz angeht? Um beim Bild
des Fußballspiels zu bleiben:
({0})
Ich habe das in der Bundesrepublik Deutschland immer
so verstanden, dass beim Zusammentreffen verschiedener Mannschaften Spielregeln gelten und dass es notwendig ist, diese Spielregeln auch zu beachten, damit es
Fairplay gibt.
Der Vertreter der CDU/CSU hat eben gesagt: Alle
Länder werden dann Geberländer; das wäre doch ein
schönes Ziel. Wenn ich die am Start stehenden Länder
betrachte, dann stelle ich fest, dass eine ganze Reihe von
diesen Ländern schon beim Start gehandicapt sind.
Wenn man ihnen erst einmal die Beine festbindet und
gleichzeitig von einem ausgeglichenen Wettbewerb
spricht, dann geht das ganze Vorhaben schief.
Man hat 1968/69 in der alten Bundesrepublik
Deutschland über die Frage der Neuordnung des Föderalismus heftig und trefflich gestritten. Dann hat man den
kooperativen Föderalismus im Grundgesetz verankert.
Das war die letzte größere Operation am Grundgesetz.
({1})
- Ja. - Man kann auf Zitate von Herrn Benda von der
Union zurückgreifen. Er hat damals gegen den Wettbewerbsföderalismus klare Position bezogen. Der damalige niedersächsische Finanzminister von der SPD hat
gesagt, er spreche klar gegen den Separatismus.
Wenn man jetzt, 2005/06/07, an die Neuordnung der
föderalen Beziehungen geht, muss man sich doch erst
einmal ein Ziel stecken. Das vermisse ich. Zu definieren
ist doch: Geht es um einen kooperativen Föderalismus
oder um Wettbewerbsföderalismus?
({2})
Ich habe den Eindruck: Hier ist ein fauler Kompromiss aus Parteizentralen heraus gezimmert worden, die
auszuhandelnde Prozesse außerhalb dieses Parlaments
miteinander organisieren.
Die so genannte Mutter der Reformen, von der hier
die Rede ist, führt dazu, dass am Ende offenkundig die
stärkeren Länder die Gewinner sein werden und gleiche
Arbeits- und Lebensbedingungen in der Bundesrepublik
nicht mehr ein Ziel sind, das dem Grundgesetz entspricht
und durchgesetzt werden soll.
({3})
Ich will es an ein paar Beispielen festmachen. Wenn
es um einen Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland
geht, der im Grundgesetz verankert ist, dann frage ich
mich, wie man am Ende dazu kommen kann, dass die
Außenvertretung in bestimmten Bereichen, nämlich
Bildung, Rundfunk und andere, nach dem Grundgesetz
in Zukunft beim Bundesrat und nicht mehr bei den Institutionen des Nationalstaats angesiedelt ist. Ich hätte gern
eine Antwort von Ihnen darauf gehabt. Das haben zum
Beispiel die Vertreter des Bundesrates während der großen Anhörung hier vorgetragen, von der Sie, Herr
Scholz, geredet haben. Die Anhörung hat stattgefunden,
nur, zugehört haben Sie offenkundig nicht, weil Sie nicht
zuhören wollten.
({4})
In Art. 23 Grundgesetz steht nach wie vor: Die Außenvertretung übernimmt der Bundesrat. - Das heißt, an
der Stelle wird das Grundgesetz nicht einmal im Sinne
des Lübecker Konvents geändert, auf dem alle Parlamente gesagt haben: „Wir brauchen wieder mehr Kompetenzen für alle Parlamente“, weil der Bundesrat von
den Staatskanzleien und nicht von den Länderparlamenten verwaltet wird. Was machen Sie hier eigentlich ordnungspolitisch? Sie übertragen Kompetenzen, die der
Bundesstaat hat, auf Ländervertreter, ohne dass diese
noch parlamentarisch kontrolliert sind. Ich halte das für
einen katastrophalen Irrweg.
({5})
Eine weitere Anmerkung. Sie haben nicht einmal den
Mut, dann, wenn Sie schon mit den Ländern verhandeln,
das Konnexitätsprinzip durchzusetzen, und zwar im
Grundgesetz und in den Landesverfassungen, damit in
Zukunft klar ist: Wenn es um die Kommunen geht, gilt:
Wer bestellt, bezahlt.
({6})
- Dann hätten Sie es gleich mit verhandeln können!
Nicht nur hier rumschreien, sondern mit verhandeln, damit die Länder, wenn sie denn schon von uns verlangen,
dass wir das Grundgesetz ändern, ihre Landesverfassungen gleich mit ändern mit dem Ziel, dass das Konnexitätsprinzip durchgehalten wird!
Noch eine Anmerkung, auch zur historischen Dimension. Wir hatten schon einmal die Gelegenheit, über
Länderneuordnung, Föderalbeziehungen und andere
Dinge ernsthaft miteinander zu streiten. Das war 1990.
Der Art. 146 Grundgesetz hätte uns den Weg geöffnet.
Ich zitiere, Frau Präsidentin:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Indem Sie hier jetzt einen parteipolitischen Hickhack
veranstalten, der machtpolitisch die Südstaaten in
Deutschland stärken wird, betrügen Sie das ganze deutsche Volk um eine Verfassungsdebatte; Sie sind nicht gewillt, mit der Bevölkerung über Föderalbeziehungen und
das Grundgesetz als Ganzes zu reden.
({7})
Dazu sage ich - ich habe das bei Beginn dieser Debatte hier schon einmal dargelegt -: Mehr direkte
Demokratie - Herr Beck, Sie hatten das bei Rot-Grün
einmal auf der Tagesordnung - hätten wir jetzt einführen
können, und zwar im Grundgesetz und in den Landesverfassungen. Es gibt eine von Bürgern getragene große
Initiative für direktdemokratische Elemente. Warum reden wir dann, wenn wir bei der Föderalismusreform so
massiv ans Grundgesetz gehen, nicht auch einmal über
solche Elemente, die das Grundgesetz den Bürgern näher bringen? Sie schützen die Bürger vor uns. Das halte
ich für den Fehler.
({8})
- Ja, die Landesverfassungen sollte man gleich mit ändern, wenn wir schon von den Ländern gezwungen werden, Unsinn zu machen. Der Vertreter der CDU hat ja
gerade für den Bereich Strafrecht bestätigt, dass wir Unsinn machen. Sie von der CDU geben das hier zu Protokoll; Sie von der SPD bestätigen das. Wir aber sollen das
abnicken. Warum machen wir so einen Unsinn, wenn
alle Beteiligten sagen, das Strafrecht darf nicht dem
Wettbewerbsföderalismus ausgesetzt werden, sondern
wir brauchen einheitliche Normen?
({9})
- Strafvollzugsrecht. Nun aber werden die Knäste nach
Finanzlage ausgestattet und jeder Regionalfürst kann
sich austoben und durch Anwendung eigener Law-andOrder-Prinzipien versuchen, bei seinem Wählervolk auf
dem Rücken der Einheitlichkeit des Strafvollzugs zu
punkten. Ich halte das für einen Weg in die falsche Richtung.
({10})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zum
Thema Bildung: Ich nehme es Ihnen von der sozialdemokratischen Fraktion übel
({11})
- schreien Sie nur; Sie werden darüber überall in Ihren
Wahlkreisen zu diskutieren haben -, dass Sie erst große
Initiativen gestartet haben, um die Rückübertragung der
Zuständigkeit für Bildung, also den Weg in die Kleinstaaterei, der angesichts der verheerenden PISA-Ergebnisse ein Fehler ist, zu verhindern. Sie haben davon gesprochen, dass wir nationale Standards brauchen. Die
letzte Regierung hat von dieser Zuständigkeit sogar gesetzlich Gebrauch gemacht, indem sie ein Programm für
mehr Ganztagsschulen auf den Weg gebracht hat. Jetzt
geben Sie das einfach für ein Linsengericht ab,
({12})
indem Sie ein Verfahren bezüglich neuer Regelungen für
Hochschulen einführen, das die Einstimmigkeit der Länder voraussetzt. Was für einen faulen Kompromiss machen Sie da nur! Sie begeben sich in die Hand eines
einzelnen Landes, wenn Sie auf Bundesebene Kompetenzen wahrnehmen wollen. Das heißt, in Zukunft diktiert eine Minderheit über das, was wir hier im Parlament
machen, weil ein einziges Land alles verhindern kann.
Welch ein Unsinn!
({13})
Wir bekommen keine Bildungsoffensive mehr hin,
wir können keine nationale Diskussion über Bildungsstandards führen, die angesichts der schlechten Ergebnisse in den Bereichen Lesen, Rechnen und Schreiben
nötig wäre. Die PISA-Studie hat uns ja gerade ins
Stammbuch geschrieben, dass wir da ganz hinten liegen.
Statt Möglichkeiten offen zu halten, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, in das einzige Vermögen unserer Gesellschaft, nämlich die Bildung und damit in die
Köpfe unserer Menschen,
({14})
geben Sie diese Kompetenz für ein Linsengericht der
Machtteilhabe ab. Sie werden Ihrer Verantwortung angesichts der historischen Dimension dieser Reform nicht
gerecht.
({15})
- Ach, Herr Beck, wieder ein Einwurf zu Berlin. Das ist
so lächerlich wie kleingeistig. Ich wollte nichts dazu sagen, aber da Sie es jetzt noch einmal ansprechen, nur so
viel: Schon zur Zeit der rot-grünen Regierung haben Sie
unsinnigen Föderalismusregelungen zugestimmt, die
dem entsprachen, was hier jetzt gerade beschlossen werden soll.
({16})
- Herr Beck, hören Sie doch einmal eine Sekunde zu. Als die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt wurde, in die Vertreter
aller Parteien entsandt werden sollten, war es Ihre Partei,
die es der PDS bzw. den Mitgliedern von PDS-Landtagsfraktionen verwehrt hat, wenigstens mitzuarbeiten. Sie
haben uns außen vor gelassen, obwohl Sie nicht einmal
annähernd so viele Landtagssitze wie wir allein in den
neuen Ländern haben.
({17})
Vielen Dank, Herr Beck: Sie sollten, um biblisch zu bleiben, nicht nur immer vom Span im Auge des anderen reden, sondern auch den Balken vor Ihrem Kopf beachten.
({18})
Auch zum Thema Dienst- und Beamtenrecht
möchte ich eine Bemerkung machen: Hier geht es nicht
nur um die Frage der einheitlichen Besoldung, sondern
Sie schaffen auch die Möglichkeit der Einführung von
16 Länderrechten.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Künast?
Nein, danke.
({0})
- Sie können doch hinterher eine Kurzintervention machen. - Statt den Mut aufzubringen, ein einheitliches,
modernes nationales Dienstrecht in Deutschland auf den
Weg zu bringen, bei dem die Trennung in Arbeiter, Angestellte und Beamte aufgehoben wird, wählen Sie den
Weg in die Zwergstaaterei. 16 Länder-Beamtenrechte!
Wo leben wir denn? Das führt zu einer weiteren Aufsplitterung aller dienstrechtlichen Vorschriften, die
nichts mit einer Modernisierung unseres Staates zu tun
hat. Sie sind wirklich keine Modernisierer, sondern Sie
machen einen Rückwärtsschritt in Kleinstaaterei und Föderalismus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was
hier vorliegt, ist nicht die „Mutter aller Reformen“, von
der ein langjähriger Ministerpräsident gesprochen hat.
Nein, das ist ein Zombie aus Schwiegermutter und Stiefmutter.
({1})
Sie haben nicht den Mut, so etwas auf den Weg zu bringen. Deswegen haben wir Sie heute Morgen gebeten,
den Gesetzentwurf an die Fachausschüsse zurückzugeben, damit Sie sich noch einmal vor Augen führen können, was die Fachleute dazu gesagt haben. Sie betrügen
uns um die fachliche Debatte.
Sie haben noch weitere Möglichkeiten, etwas zu ändern. Die erste Möglichkeit war: Rücknahme und Überarbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfs. Die zweite
Möglichkeit heißt: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Die
letzte Möglichkeit besteht darin - hier gebe ich dem Kollegen Reiche von der SPD Recht -, dass Sie Mut fassen
und eine Verfassungsdebatte führen, an der das deutsche
Volk teilhat und die den Menschen die Möglichkeit gibt,
abzustimmen. Nicht nur die Politiker, sondern auch die
Bevölkerung sollte darüber entscheiden, ob wir in einem
Land leben wollen, in dem die Stärken und die Schwächen über den Nationalstaat ausgeglichen werden, oder
ob wir in einem Land leben wollen, in dem die wirtschaftlich Stärkeren bestimmen, wo es langgeht.
Vielen Dank.
({2})
Für die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen hat
nun das Wort die Kollegin Renate Künast.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einem sehr ernsthaften Thema. Das
sage ich gerade im Hinblick auf meinen Vorredner.
({0})
Die Menschen draußen erwarten, dass die politischen
Entscheidungen näher an sie herankommen, dass Bund
und Länder nach der angestrebten Föderalismusreform
handlungsfähiger sind, dass Blockaden zwischen Bundestag und Bundesrat abgebaut werden, dass die LandRenate Künast
tage wieder stärker werden, dass es nicht einen reinen
Föderalismus gibt, in dem ausschließlich die Landesregierungen das Geschäft bestimmen, und dass die Reform dazu führt, dass Deutschland als Nettozahler der
Europäischen Union seine Interessen in Europa besser
vertreten kann.
({1})
Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren von der großen Koalition, an dieser Stelle leider sagen, dass Ihre
Vorlage diesen Herausforderungen nicht gerecht wird.
Ihre Vorlage ist nicht die „Mutter aller Reformen“ und
auch nicht das „Meisterstück der großen Koalition“, sondern allenfalls ein Scheinriese.
({2})
Herr Bosbach, Sie haben auf die deutsche Fußballnationalmannschaft rekurriert und darauf hingewiesen,
dass man nicht mitten im Spiel aussteigen könne. Dazu
kann ich Ihnen nur eines sagen: Ihr Beispiel ist falsch.
Vielmehr geht es um die Nachspielzeit. Man kann ein
Spiel auch in den zwei Minuten der Nachspielzeit gewinnen. Diese Chance wollten wir Ihnen heute eigentlich geben. Aber Sie haben sie ausgeschlagen.
({3})
Da Krista Sager und ich das besondere Glück hatten, in
den letzten zwei Jahren dabei zu sein, kennen wir das
Vorspiel zu dieser Aufführung und wissen wir, dass Ihre
Vorlage das Ergebnis sehr vieler sachfremder Deals ist,
die das Land nicht weiterbringen.
({4})
Eines stimmt auf jeden Fall: So viel Anhörung war noch
nie. Aber eine Anhörung macht nur Sinn, wenn daraus
irgendetwas folgt. Bei Ihrer Vorlage ging es allerdings
nicht um die Berücksichtigung des Sachverstands, sondern nur um sachfremde Deals.
({5})
Mich erinnert Ihre Vorlage an 1994. Damals hat man
ebenfalls Deals gemacht und die Erforderlichkeitsklausel in die Verfassung aufgenommen. Heute stellen
wir aber fest, dass die Rechtsprechung dazu mehrere
Bände füllt. Diese Klausel hat dem Land ständig Probleme bereitet. Genau das setzen Sie fort. Ihre Regelung
zum Art. 104 a des Grundgesetzes, zu der Mitentscheidung der Bundesländer über den Bundesrat bei Geldleistungen und geldwerten Sachleistungen, ist das neue Einfallstor für Blockaden und Gänge nach Karlsruhe. Das
bringt das Land nicht weiter.
({6})
Frau Merkel, was heute vorliegt, ist keine Reform aus einem Guss, sondern entspricht für meine Begriffe dem
üblichen Moderieren und Lavieren einer großen Koalition. Das führt allenfalls zu einem Artikelgeschacher,
aber nicht zu einer Lösung.
Herr Ramelow, ich sage Ihnen, der Sie gerade meine
Zwischenfrage scheuten, zu Ihrem Vorwurf, ein Brett
vor dem Kopf zu haben: Ich hätte es gern gesehen, wenn
sich die Bundesländer, in denen die PDS an der Regierung beteiligt ist, in den letzten Jahren konstruktiv geäußert und akzentuiert hätten.
({7})
In Berlin zum Beispiel war die PDS ein Totalausfall.
({8})
Da hat sie nur an die Hauptstadtklausel gedacht. Es ist
einer Hauptstadtregierung nicht würdig, dass sie sich
nicht auch ums gesamte Land verdient macht. Ich war
häufig dort und kann mich an keinen entsprechend agierenden PDSler und schon gar nicht an eine Vorlage erinnern. So viel zum Thema „Holz vorm Kopf“.
Ich kenne aber auch die Schwächen des Stoiber/
Müntefering-Papiers, das quasi als Vorlage diente. Es
war schlecht und wir Grünen haben ihm nie zugestimmt.
Die heutige Vorlage ist im Vergleich dazu noch schlechter. Sie haben sie verschlimmbessert, statt die Fehler zu
beseitigen.
({9})
Lassen Sie mich zu einzelnen Punkten kommen und
mit Bildung und Wissenschaft anfangen. Herr Struck
hat zu der Vorlage hier vor einigen Monaten gesagt:
Diese Regelung würde nämlich konkret bedeuten,
dass der Bund generell in der Bildungspolitik keine
Akzente mehr setzen darf.
Er schließt dann die Frage an: „Ist das wirklich gewollt?“
Heute können wir Herrn Struck sagen: Diese Koalition will es. Die Herren Stoiber, Koch und Wulff wollen
es. Es wird nicht zum Nutzen, sondern zum Schaden dieses Landes sein, zum Schaden der Kinder dieses Landes.
Deshalb bitte ich Sie von den Sozialdemokraten, sich genau zu überlegen, was für einer Vorlage Sie da zustimmen.
({10})
Gerade die Eltern und Kinder in den finanzschwachen
Ländern werden in der nächsten Zeit fragen: Weshalb
haben Sie eigentlich die Möglichkeit einer gemeinsamen
Kraftanstrengung von Bund und Ländern ausgeschlossen? Warum soll es kein konkretes Zusammenwirken
mehr geben? - Ich sage gerade in Richtung SPD: Wir
wissen doch, dass zu den Kernkompetenzen eines Landes in Bezug auf dessen Zukunftsfähigkeit und auf die
Zukunftsfähigkeit jedes einzelnen Kindes in diesem
Land die Bildungsfrage gehört. Deshalb sollten wir uns
in diesem Bereich gemeinsam anstrengen können.
Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie,
Bildungspolitik ist vorsorgende Sozialpolitik und die
wollen Sie doch machen. Hier hätten Sie die Möglichkeit, indem Sie der Regelung nicht zustimmen.
({11})
- Es geht hier nicht darum, dass der Bund etwas vielleicht besser könnte. Wir sagen doch gerade, es muss etwas Gemeinsames geben; es muss die Möglichkeit geben können, im Bereich Bildung noch einmal so etwas
aufzulegen wie das Ganztagsschulprogramm. Es kann
doch nicht sein, dass wir in einem solchen Fall Jahre
warten müssen, bis ein Land sich finanziell saniert hat!
Es muss doch möglich sein, dass man in der Bildungsplanung gemeinsam handelt; schließlich befinden wir
uns in internationaler Konkurrenz.
Meine Damen und Herren, Indien bildet jedes Jahr
300 000 Ingenieurinnen und Ingenieure aus. Das ist die
internationale Konkurrenz, die wir haben. Deshalb müssen wir um jedes Kind, auch das Kind armer Eltern,
kämpfen und es fördern. Darum geht es; das liegt uns auf
der Seele. Aber das steht nicht in Ihrer Vorlage.
({12})
Mit Edelgard Bulmahn und Krista Sager haben sich
zwei Frauen über Jahre intensiv engagiert, um wenigstens im Bereich Wissenschaft noch Möglichkeiten zu eröffnen. Trotz alledem, die Vorlage ist ein Treppenwitz
und so wird die Reform am Ende auch beurteilt werden.
Ganz Europa müht sich darum, die verschiedenen
Studienzugänge und -abschlüsse einander anzugleichen;
aber bei uns soll es in Zukunft so sein, dass jedes Bundesland sie abweichend regeln kann. Das ist nicht Zukunft, das ist Kleinstaaterei.
({13})
Das ist auch keine richtige Erweiterung der regionalen
Kompetenz.
Bei den Hochschulbaumitteln werden wir eines erleben: Bayern und Baden-Württemberg werden profitieren, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden
am Ende schlechter dastehen als heute, auch wenn es darum geht, powervoll Spitzenhochschulen zu entwickeln
und zu bauen. Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Unser
Nein zu dieser Reform hängt im Wesentlichen am Bildungsteil; er macht dieses Paket insgesamt nicht zustimmungsfähig.
({14})
Unser zweiter zentraler Kritikpunkt ist das Umweltrecht. Wir wissen, dass aufgrund der Rechtsprechung
zur Rahmengesetzgebungskompetenz das alte Rahmenrecht nicht mehr viel wert ist. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das Naturschutzrecht, das Sie jetzt planen, ist allerdings noch viel weniger wert.
({15})
Dieses Recht sieht vor, dass der Bund eine Möglichkeit
zur Regelung bekommt, die allerdings nur ganz allgemein
gilt. Der Bund hat nämlich nicht die Möglichkeit, ein bindendes und ressortübergreifendes Umweltgesetzbuch zu
schaffen. Unser Vorschlag ist, ein Umweltgesetzbuch
zu schaffen, das alle Bereiche umfasst. Unsere
Vorstellungen gehen dahin, dass der Bund in einzelnen
Bereichen Öffnungsmöglichkeiten festschreibt, die den
Ländern Abweichungen ermöglichen.
Warum wollen wir dies? Es wäre ein einheitliches
Verfahren, das für die Wirtschaft gut wäre. Ich glaube,
das ist die einzige Weise, mit dem Klimaproblem angemessen umzugehen. Wir wissen doch alle, dass die Ressource Wasser immer teurer wird. Aber da muss man
doch nicht Kleinstaaterei institutionalisieren. Sie sagen,
man könne ein Umweltgesetzbuch schreiben. Aber Sie
normieren gleichzeitig eine Vielzahl von Abweichungsregelungen. Das Umweltgesetzbuch wird in Zukunft nur
ein Potemkinsches Dorf sein. Der Mittelstand muss hinterherlaufen und schauen, welches Recht eigentlich gilt.
({16})
Sie müssten eigentlich die Juristenausbildung ändern.
Normalerweise lernt jede Studentin und jeder Student
der Rechtswissenschaft als Erstes: Ein Blick ins Gesetz
erleichtert die Rechtsfindung.
({17})
Das wird in Zukunft nicht mehr stimmen. Denn der
Blick in dieses so genannte Umweltgesetzbuch würde
die Rechtsfindung nicht erleichtern, weil man 16 Länderregelungen durchforsten müsste, um zu wissen, was
überhaupt gilt. Das ist nicht nur für die Verwaltung
schlecht, sondern auch für die Umwelt und für das
Klima sowie für die mittelständischen Betriebe, weil sie
die entsprechenden Vorschriften durchforsten müssen.
({18})
Wir alle wissen doch, dass die Entwicklung in eine
andere Richtung gehen muss als die, die Sie hier festlegen. Sie haben noch nicht einmal einen abweichungsfesten Kern beim Naturschutz gelassen. Sie sagen sogar,
dass die Länder in der Landwirtschaft von der guten
fachlichen Praxis abweichen können. Wissen Sie eigentlich, welche Bedeutung die Landwirtschaft für die CO2Bindung und für das Klima hat? An allen Stellen, an denen es um unsere Zukunft geht, öffnen Sie Entwicklungen eine Tür, die nicht zu verantworten sind. Deshalb
können wir diesem Punkt nicht zustimmen.
({19})
Nehmen wir ein viel diskutiertes Thema in der letzten
Zeit, das sicherlich wieder aktuell werden wird, nämlich
das Thema Hochwasserschutz. Was macht denn eigentlich die Stadt Hitzacker, wenn Sachsen beim Hochwasserschutz nicht die richtigen Maßnahmen ergreift? Was
machen in Nordrhein-Westfalen Städte am Rhein, wenn
Baden-Württemberg nicht entsprechende Maßnahmen
ergreift? Sie sehen an dieser Stelle, dass ein einheitliches
Umweltgesetzbuch Sinn macht.
({20})
Frau Kollegin, ich muss Sie an Ihre Redezeit erinnern.
Mein Fazit ist: Diese Vorlage ist kleinkarierter Lobbyismus und Ergebnis eines Deals. Wir haben aber die
Pflicht, das Land handlungsfähiger zu machen, die Zuständigkeiten klar zu sortieren und dabei die Zukunftsfragen zum Wohle des ganzen Landes zu beantworten.
({0})
Mit diesem Umweltrecht und mit diesem Bildungsteil
lösen Sie diese Probleme nicht. Deshalb werden wir mit
Nein stimmen.
({1})
Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist der Kollege
Volker Kröning.
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Als vor fast drei Jahren die Kommission zur
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung von
Bundestag und Bundesrat eingesetzt wurde, fielen Sätze,
die Messlatten und Leitplanken unserer Arbeit waren.
Ich darf zitieren:
Unsere bundesstaatliche Ordnung hat viel von ihrer
ursprünglichen Vitalität und Flexibilität verloren …
An die Stelle des eigenverantwortlichen Handelns
von Bund und Ländern ist … ein Beteiligungsföderalismus getreten … Dadurch haben die Länder und
die Landtage viel von ihrem ursprünglichen Gestaltungsspielraum verloren.
So Herr Ministerpräsident Stoiber.
Ich zitiere weiter:
Deutschland ist in einer Phase tief greifender Erneuerung.
Wir sind und bleiben
- auch mit dieser Verfassungsreform, füge ich hinzu ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, wie
es im Grundgesetz steht.
So der damalige Vorsitzende, den der Deutsche Bundestag bestimmt hatte, unser damaliger Fraktionsvorsitzender Franz Müntefering.
In einem Jahr war die Arbeit - das haben wir gemerkt - anders als erhofft, nicht zu schaffen. Offenbar
hat es eines verstärkten Mandats bedurft. Dieses Mandat hat die große Koalition angenommen.
Ich frage mich nach dem Beitrag der damaligen Ministerin Künast und heutigen Fraktionsvorsitzenden der
Grünen,
({0})
die von Anfang bis Ende in der Kommission mitgearbeitet hat, was wäre, wenn die Wahl nicht vorgezogen worden wäre und wir jetzt über die Verfassungsreform abzustimmen hätten. Es wäre ein Desaster für unser Land.
({1})
- Frau Künast, von einem sachfremden Deal zu sprechen, ist schärfstens zurückzuweisen. Dies ist einfach
impertinent.
({2})
Wir haben hier sicherlich das Ergebnis einer politischen Abwägung. Es ist ein Kompromiss. Aber es ist
das Ergebnis einer einzigartigen Zusammenarbeit zwischen legitimierten Vertretern des Bundestages und des
Bundesrates.
({3})
Das ist nach vielen Anläufen und nach Zutaten, die wir
in der Zwischenzeit hatten, zu einem Erfolg geführt worden. Die Zutaten bestanden nicht nur in den Neuwahlen,
sie bestanden auch in ausführlichen Beratungen, die zur
parlamentarischen Demokratie gehören, nämlich Fraktionsberatungen. In der SPD-Fraktion ist seit der Koalitionsvereinbarung um diesen Kurs bis zum heutigen Ergebnis gerungen worden. Zu diesen Beratungen gehörte
auch die Beratung im Rechtsausschuss.
Zu dem Lautsprecher Herrn Ramelow sei gesagt: Er
war außer bei der Anberatung - da hat er ein Statement
abgegeben und ist dann verschwunden - nie im Ausschuss. Als die Einzelberatung im Rechtsausschuss geführt wurde, hat die PDS kein Wort mehr dazu gesagt.
({4})
Um viele Einzelheiten, um Details und um die Grundlinien ist bis in die letzten Wochen und Tage gerungen
worden. Wir sind überzeugt davon, dass sich die Gesetzentwürfe, die vor mehr als drei Monaten gleichzeitig in
Bundestag und Bundesrat eingebracht wurden, verbessert haben, dass das Gesetzespaket in der Zwischenzeit
aufgrund der Anhörung und durch die Verhandlungen innerhalb der Koalition - übrigens mit viel Öffentlichkeit,
die unsere Fraktion bzw. Partei mit auf den Buckel genommen hat - sowohl handwerklich als auch inhaltlich
verbessert worden ist. Das Gewollte kommt klarer zum
Ausdruck. Die Kompetenzen und die Spielregeln der
Zusammenarbeit sind in den Bereichen Bildung und
Wissenschaft, aber auch Kultur und ebenso in den Bereichen Umwelt, Bau und Raumordnung besser ausgestaltet worden, wenn auch Einzelkompromisse schmerzhaft
bleiben.
Mit dem neuen und neu gefassten Zustimmungstatbestand bei Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfolgen und mit der Abweichungsgesetzgebung in formell4252
und materiell-rechtlich klar abgesteckten Fällen betritt
der Verfassungsänderungsgesetzgeber ohne Frage Neuland. An keiner Regelung haben wir die ganze Zeit über
so intensiv gearbeitet wie an diesen beiden Regelungen,
Herr Burgbacher, und zwar von Mitte 2004 bis Mitte
2006. Wir halten die gefundenen Lösungen für verantwortbar. Ich glaube, diese Lösungen halten auch fachlicher Kritik stand. Es hat tragische Züge, dass Sie, der Sie
daran sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, heute das
Nein Ihrer Fraktion begründen müssen.
({5})
Im Übrigen ist der Preis für diese Innovationen durchaus vertretbar, wenn man an die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und der darauf basierenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts denkt, die uns
in der Staatspraxis von Sachdebatten und Sachentscheidungen abgehalten hat und der Neigung der Politik, Entscheidungen nicht mehr von der Volksvertretung, sondern vom Bundesverfassungsgericht fällen zu lassen, die
wir leider mit zu vertreten haben, Vorschub geleistet
hatte.
({6})
Der Preis ist auch vertretbar, wenn man an die Einschränkung der Erforderlichkeitsklausel denkt. Es ist
ganz erstaunlich, dass dies noch im Laufe der Kommissionsarbeit im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern geregelt werden konnte und es bis in die letzten
Tage auch noch zu Einigungen, nämlich bei der Abfallwirtschaft, gekommen ist. Dieses zeigt nicht nur gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes, sondern drückt
durchaus auch gesamtstaatliche Verantwortung der Länder aus, für die ich mich bedanke.
Sehr zu begrüßen ist auch, dass es nicht allein bei der
Verfassungsänderung bleibt, sondern dass die dazu gehörenden Ausführungsgesetze ebenfalls vorgelegt werden - das hatten wir bei früheren Verfassungsänderungen nicht - und heute mit zur Abstimmung stehen. Nicht
nur der Verfassungsänderungsgesetzgeber, auch der einfache Gesetzgeber kann sich mit diesem Paket sehen lassen.
In jedem Fall gewinnt das Land, wenn wir wieder
mehr über die Sache als über Kompetenzen streiten und
die notwendigen Entscheidungen von der demokratisch
legitimierten Politik - das heißt in erster Linie im Deutschen Bundestag und von den Landtagen, soweit jetzt
vorgesehen und im Grundgesetz nicht aufgeschrieben gefällt werden, statt an die Justiz abgeschoben zu werden.
Eine Grundsatzbemerkung noch zum Parlamentarismus, zur repräsentativen Demokratie: Die Volksvertretung ist jenseits der Kompetenzordnung allzuständig
für die Erörterung gesamtstaatlicher Themen. Das hat sie
immer so gehandhabt und das wird sie auch in Zukunft
so tun. Sie ist das Forum der Meinungs- und Willensbildung, wie Herr Kollege Bosbach zu Recht gesagt hat.
Das wird auch für die weitere Entwicklung der Lebensverhältnisse in unserem Land gelten. Sie werden immer
zum Gegenstand öffentlicher Debatte gemacht werden
können. Herr Ramelow, da brauchen Sie sich um Bremerhaven, nämlich den Hafen von Bremen, keine Sorgen zu machen.
Zu Ihnen und Ihrer Fraktion fällt mir nur noch ein,
dass Sie jetzt auf Art. 146 des Grundgesetzes zurückkommen, während, glaube ich, Ihre Kinder oder Eltern
- wie auch immer die Genealogie bei der PDS aussehen
mag - im Jahre 1990 den Weg nach Art. 23 des Grundgesetzes, nämlich des Beitritts zur Bundesrepublik
Deutschland und des Beitritts zu diesem Grundgesetz,
gegangen sind. Sie haben offenbar nicht nur ein gestörtes Verhältnis zum Bundesstaat, sondern auch immer
noch zum Grundgesetz.
({7})
Wir bekommen - und auch das zählt zu der Abwägung, Frau Kollegin Künast; ich sage das auch an unsere
frühere Mitstreiterin, Frau Sager - eine neue Bildungsund Wissenschaftsverfassung. Das ist richtig und
drückt sich sehr klar in Art. 91 b Abs. 2 aus, einer neuen
Vorschrift, die an die Stelle der bisherigen Vorschrift
über Bildungsplanung tritt, die nur noch ein Schatten ihrer selbst war. Und das drückt sich durchaus auch in
Art. 91 b Abs. 1 in der Fassung, wie wir sie jetzt bekommen haben, aus. Nicht nur Forschungsförderung für außeruniversitäre und universitäre Einrichtungen und Vorhaben, sondern auch die Förderung der Lehre zur
Bewältigung der Studentenzahlen der nächsten Jahre, die
wir begrüßen und die unser Land braucht, wird auf der
Basis dieser Verfassung möglich sein.
Es berührt mich sehr zwiespältig und den Kollegen
Ortwin Runde, Ihren früheren Ersten Bürgermeister, sicherlich mit, dass Sie Mitte 2004 genau den Vorschlag,
den wir damals gemacht hatten, in der kleinen Koalition
nicht mitgetragen haben. Das war ein Knacks in der gemeinsamen Arbeit an der Verfassungsreform.
({8})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen ringen mit ihrer Entscheidung auch vor dem Hintergrund
der Frage, ob die Handlungs- und Leistungsfähigkeit
des Staates mit der Reform wirklich gewinnt. Auch ich
hatte mir Handlungs- und Leistungsfähigkeit bei meinem Beitrag während der Konstituierung der Kommission zum Maßstab gemacht. Manche fürchten, dass die
Änderungen rückwärts und nicht vorwärts weisen. Sie
sehen, dass der Abbau von Regelungen mit zusätzlichen
Regelungen verbunden wird und dass mit weniger Bürokratie beim Bund und dem Bund-Länder-Verhältnis
mehr Bürokratie in den Ländern und im Verhältnis unter
den Ländern einhergehen kann. Doch wir sollten das
Ziel - wie Herr Dr. Stoiber damals gesagt hat -, den
Bundesstaat vitaler und flexibler zu machen oder - wie
ich noch lieber sage - mehr Vielfalt in der Einheit zu eröffnen, nicht aus den Augen verlieren.
({9})
- Ich sage das, lieber Kollege Tauss, auch deshalb, weil
ich natürlich spezifische bremisch-bayerische Erfahrungen in der Kommission gemacht habe, die ich nicht
leugne und die ich auch unserem Senat zugute halten
will.
Es hat der Arbeit in der Kommission durchaus genützt - das möchte ich an die Damen und Herren der
FDP-Fraktion noch einmal sagen -, dass wir in der
Kommissionsarbeit, auch wenn wir über die Aussparung
des Finanzausgleichs und des Art. 29 des Grundgesetzes
verschiedener Meinung waren, zusammengeblieben sind
und uns nicht in falschen Gegensätzen verheddert haben,
etwa in der ideologischen Auseinandersetzung zwischen
kooperativem Föderalismus und Wettbewerbsföderalismus.
Herr Westerwelle, ich sage aus tiefer Überzeugung:
Die Kooperation zwischen Bund und Ländern bleibt nötig und mit dieser Verfassungsreform erhält sie eine neue
Grundlage. Der Wettbewerb - das sage ich gerade an
die Adresse besorgter Kollegen in den Volksparteien wird die Grenzen, die ihm das bündische Prinzip steckt,
nicht überschreiten.
Die Normen des Grundgesetzes, die von der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ und der „Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit“ sprechen, werden durch die Änderung des
Grundgesetzes, die wir vorhaben - das muss man festhalten -, nicht geschwächt, sondern gestärkt. Diesseits
und jenseits geschmäcklerischer Einwendungen kann
man sogar sagen, dass die Finanzverfassung die Ländergesamtheit an zwei neuen Stellen aufführt und das
bündische Prinzip zu einem solidarischen Füreinandereinstehen konkretisiert. Das hat das Bundesverfassungsgericht - diesbezüglich herrscht zwischen Gesetzgeber
und Gericht Einvernehmen - in der wichtigen Entscheidung aus dem Jahre 1992, die dem Saarland und Bremen
geholfen hat, beschrieben. Das wird durch diese Verfassungsreform nicht abgeschwächt, sondern bekräftigt.
Deshalb kann ich das guten Gewissens mittragen.
An die Kolleginnen und Kollegen aus den ostdeutschen Ländern möchte ich den ausdrücklichen Hinweis
richten, dass die Vereinbarungen, die vor fünf Jahren im
Solidarpakt II geschlossen worden sind und an denen
politisch eigentlich nie, jedenfalls nicht von den Koalitionsfraktionen, gerüttelt worden ist, nun im Verfassungstext bekräftigt werden. Auch das ist ein Kompromiss. Das ist aber mehr als politische Verbindlichkeit.
Das ist die Grundlage dafür, dass wir uns die Stufe zwei
vornehmen können.
Trotz gewisser Spekulationen, die, Herr Dr. Stoiber,
von Süden, von einem wunderschönen See im Freistaat
Bayern, nach Norden dringen, wird die bundesstaatliche
Vielfalt - davon bin ich überzeugt - das einigende Band
der Solidarität nicht verlieren. Franz Müntefering behält,
ebenso wie Sie, Recht: In föderaler und parlamentarischer Hinsicht wird unsere Demokratie gestärkt; beide
Ebenen und alle Staatsorgane in Bund und Ländern - das
muss gesagt werden - bleiben dem Sozialstaatsprinzip
verpflichtet.
Noch ein nüchternes Wort zur Verabredung über die
zweite Stufe. Herr Dr. Struck hat dazu bereits Stellung
bezogen. Ich will dem nur noch hinzufügen, dass Auftrag und Organisation des Verfahrens zu klären bleiben.
Sie müssen übrigens nicht nur von den beiden Ebenen,
sondern auch von der Zweiten und der Ersten Gewalt
festgelegt werden.
({10})
Daran werden wir uns beteiligen. Ich hoffe und arbeite
dafür, dass das gelingt.
Herr Burgbacher, die Bereitschaft der Länder, die
Reform der Finanzverfassung anzugehen, ist eine
Frucht der Kommissionsarbeit. Das war vor der Kommissionsarbeit nicht klar, sondern ist erst nach der Kommissionsarbeit klar geworden. Warum wollen Sie denn
die Stufe zwei, wenn Sie sich nicht in der Lage sehen,
die Stufe eins mitzutragen? Das müssen Sie draußen einmal klar machen.
({11})
Die Initiative ist nicht vom Bund ausgegangen, sondern von den Ländern. Der Bund verschließt sich dem
nicht. Wir haben das im Koalitionsvertrag als Angebot
formuliert. Zu dem Angebot stehen wir, vor allen Dingen, nachdem die Ministerpräsidenten das im Dezember
2004 gemeinsam mit Frau Dr. Merkel bekräftigt haben.
Allen euphorischen, aber auch skeptischen Erwartungen will ich entgegenhalten: Es ist nur ein scheinbarer
Widerspruch, dass mit dem Gesamtpaket, das heute hier
und in der nächsten Woche an der Leipziger Straße zur
Abstimmung steht, auch in der Finanzverfassung erhebliche Verbesserungen zustande kommen. Sie sollten gerade die Verbesserungen, die in den Ausführungsgesetzen erreicht werden, würdigen. Das ist schon - auch mit
Blick auf die Europafähigkeit der Bundesrepublik
Deutschland - angeführt worden.
Es gibt keinen Gegensatz zwischen dieser Tatsache
und der Tatsache, dass die Staatlichkeit auf der zweiten
Ebene nach der Reform zwar mehr Autonomie auf der
Ausgabenseite gewinnt, aber kaum mehr Autonomie auf
der Einnahmeseite. Der deutsche Finanzföderalismus
weist im Vergleich zu anderen Bundesstaaten innerhalb
und außerhalb Europas einige Besonderheiten auf, die
einer Überprüfung bedürfen oder zumindest eine Überprüfung verdienen. Ich meine vor allem das Auseinanderklaffen von Regelungskompetenz und Ertragshoheit.
Die Frage, ob der Finanzföderalismus nur so oder
auch anders ein Vorteil für Wachstum und Beschäftigung
ist, ist unabweisbar. So haben wir unsere Kriterien im
Koalitionsvertrag formuliert. Ich bin zudem der Meinung, dass wir uns vor fünf Jahren bei der Neuordnung
des Finanzausgleichs nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1999 nicht genügend mit der
Finanzausstattung, der Wirtschaftskraft und deren Entwicklung in den Ländern beschäftigt haben und auch
nicht genügend mit der Frage, ob sie auseinander driften
und ob sie bei mehr Vielfalt in der Einheit das Maß des
Tolerablen einhalten oder überschreiten. Aus der
Bundesstaatsreform wird nur etwas, wenn auch, wie ich
gesagt habe, bei der zweiten Stufe Planungssicherheit
auf der Basis dieser Verfassungsänderung mit Gedankenfreiheit verbunden werden kann.
Die Verfassungsänderung setzt Verhaltensänderungen voraus und zieht sie nach sich. Dies mussten und
müssen wir wollen. Wir Kolleginnen und Kollegen im
Deutschen Bundestag sollten dabei innerhalb unserer
Parteien - die repräsentative Demokratie wird durch die
Parteien zusammengehalten; lassen Sie uns doch bitte
nicht die Parteien denunzieren, nicht ausgerechnet Sie
von der PDS; sie sind ein ganz wichtiger Transmissionsriemen funktionierender Demokratie ({12})
sowie in und vor der Öffentlichkeit unseren Kolleginnen
und Kollegen in den Ländern die Informationen geben
und die Unterstützung zuteil werden lassen, um die wir
in den letzten Wochen in unseren Reihen gerungen haben. Die meisten von uns sind kommunal- und landespolitisch geprägt. Wir sollten uns deshalb nicht mit
Angst, sondern mit Mut der Aufgabe stellen, unseren
Staat wieder handlungs- und leistungsfähig zu machen.
Ich bitte herzlich um die Annahme der Gesetzentwürfe
in der Fassung der Empfehlung des Rechtsausschusses.
Vielen Dank.
({13})
Ich erteile zunächst das Wort zu einer Kurzintervention dem Kollegen Norbert Barthle für die CDU/CSUFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! In den bisherigen Debattenbeiträgen
wurde mehrfach auf die zweite Stufe der Föderalismusreform und den damit in Rede stehenden Länderfinanzausgleich hingewiesen. In diesem Zusammenhang
wurde ausdrücklich der bisherige Solidarbeitrag des
Landes Bayern gewürdigt und gelobt. Ich will dies in
Anwesenheit des bayerischen Ministerpräsidenten ausdrücklich unterstreichen. Bayern hat einen großen Solidarbeitrag geleistet,
({0})
indem Bayern doppelt so viel einbezahlt hat als erhalten.
Es handelt sich um eine Summe von rund 37 Milliarden
Euro.
Ich möchte aber für die Kolleginnen und Kollegen in
diesem Hohen Hause und auch für die deutsche Öffentlichkeit ausdrücklich darauf hinweisen, dass es ein Bundesland gibt, das sich noch solidarischer verhalten hat,
nämlich Baden-Württemberg.
({1})
Baden-Württemberg hat seit Beginn des Länderfinanzausgleiches Anfang der 50er-Jahre insgesamt 54 Milliarden Euro einbezahlt und niemals etwas erhalten. Das
entspricht in etwa der Summe der Gesamtverschuldung
des Landes Baden-Württemberg. Das heißt, würde man
diesen Betrag verrechnen, wären wir schuldenfrei.
Ich meine, dieser Solidarbeitrag des Landes BadenWürttemberg sollte auch gewürdigt werden. In diesem
Zusammenhang möchte ich gerne die Ministerpräsidenten dazu auffordern, bei der Neuausrichtung des Länderfinanzausgleichs sorgsam die Frage zu prüfen, wie diese
Zahlungen im Sinne der Äußerungen des Kollegen
Kröning wirken. Wir wollen alle, dass die schwächeren
Länder stärker werden, die stärkeren Länder aber nicht
schwach werden. Diese Solidarleistungen sollen dazu
beitragen, mehr Wachstum und Beschäftigung zu generieren. In diesem Zusammenhang bitte ich, das sorgsam
zu überprüfen.
Danke.
({2})
Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich das
Wort der Kollegin Krista Sager.
Olaf, ich gehe davon aus, dass du gleich die Hamburger Fahne hochhältst und deutlich machst, dass es auch
im Norden ein Land gibt, das zahlt, und dass wir im Norden nicht alle nur die Hand aufhalten.
({0})
Deswegen kann ich mich auf einen anderen Aspekt
konzentrieren: Herr Kollege Kröning, Sie haben mich
persönlich angesprochen und dabei den Eindruck erweckt, als hätte ich in der Frage, ob wir weiterhin ein
Zusammenwirken von Bund und Ländern brauchen - sowohl in der Wissenschaft als auch bei der Fortentwicklung des Bildungswesens -, in der Föderalismuskommission eine andere Position vertreten als zum Beispiel
Sie und Herr Runde. Herr Runde wird sicherlich bestätigen können, dass ich mich in der Kommission immer
sehr für ein solches Zusammenwirken eingesetzt habe:
sowohl in der gesamten Wissenschaft - nicht nur in der
Forschung - als auch bei der Fortentwicklung des Bildungswesens, nicht zuletzt mit Blick auf die Fortführung
von Ganztagsschulprogrammen.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Zusammenarbeit
der Bildungspolitiker im Ausschuss für Bildung und
Forschung gut verlief und wir wirklich etwas bewegt haben, wenn auch nicht genug. Dass das, was wir erreicht
haben, nicht genug ist, wird von den meisten Bildungspolitikern so beurteilt.
Herr Kröning, ich bin mir ziemlich sicher: Dass es
noch eine kleine Veränderung zugunsten einer Klausel
für mehr Studienplätze gegeben hat, ist in erster Linie
den Bildungspolitikern zu verdanken, nicht Ihnen. Ich
will gerne einräumen, dass auch ich nicht immer mit all
ihren Vorgehensweisen sehr glücklich gewesen bin. Insbesondere haben wir ihnen die unglückliche Abweichungsklausel zu verdanken,
({1})
von der viele zu Recht gesagt haben, dass sie uns im
Umweltrecht und in anderen Bereichen noch große Probleme bereiten wird, weil sie eine völlige Rechtsunklarheit zur Folge hat.
Sie wissen ganz genau, dass gerade die Abweichungsklausel nicht nur von den Grünen und unseren ehemaligen Ministern sehr kritisch gesehen wurde, sondern auch
von zahlreichen Mitgliedern der jetzigen Bundesregierung, also nicht nur von denjenigen, die damals auf der
Regierungsbank saßen, sondern auch von manchen, die
heute noch auf der Regierungsbank sitzen - und zwar zu
Recht. Es ist sehr bedauerlich, dass man diese falsche
Weichenstellung trotzdem nicht aus dem Gesetzentwurf
hat entfernen können. Das gilt für die Bereiche Bildung
und Umwelt, aber auch für die Abweichungsklausel.
({2})
Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich das
Wort dem Kollegen Scholz. Anschließend bitte ich
Herrn Kollegen Kröning, zu antworten.
({0})
In der Debatte über den solidarischen Föderalismus,
die uns in der nächsten Zeit in der Tat begleiten wird,
möchte ich die Südlastigkeit, die zu beobachten ist, reduzieren. Das Bundesland Hamburg
({0})
hat seit Beginn des Länderfinanzausgleichs immer eingezahlt
({1})
und niemals etwas bekommen.
({2})
Das hat es gerne getan und das wird es auch in Zukunft
weiterhin gerne tun.
({3})
Herr Kollege Volker Kröning, bitte sehr.
Frau Präsidentin, da ich von der Frau Kollegin Sager
angesprochen worden bin, möchte ich noch eine Bemerkung zum Thema Bildungs- und Wissenschaftsverfassung machen. Ich finde, es ehrt Sie, dass Sie auf das
„Wie?“ eingegangen sind und die gemeinsame Intention
von damals festgehalten haben. Deshalb will ich die Begleitumstände, unter denen wir diesen wichtigen politischen Zug hätten machen können, nicht in Erinnerung
rufen. Er hätte uns möglicherweise das Scheitern
Ende 2004 erspart.
Nein, ich möchte etwas viel Grundsätzlicheres sagen
- dabei wende ich mich insbesondere an die Bildungsund Wissenschaftspolitiker aller drei Oppositionsfraktionen -: Man muss wissen, ob man, wenn man im Detail
anderer Meinung ist, das Ganze ablehnt. Das ist die entscheidende Frage.
({0})
Man muss sich darüber klar werden, ob uns diese Regelungen voranbringen, auch wenn sie hinter einem abgelehnten bzw. nicht zustande gebrachten Optimum zurückbleiben. Ich finde, die, die mit Nein stimmen
wollen, müssen sich öffentlich fragen lassen: Was würden Sie eigentlich tun, wenn Sie nicht in der Opposition
wären, wenn Sie nicht im Schutz einer Mehrheit handeln
würden, sondern wenn Sie in der Verantwortung stünden?
Schönen Dank.
({1})
Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Guido
Westerwelle, FDP-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Nach all den lokalpatriotischen Erklärungen hier
möchte ich ausdrücklich sagen - sonst bekomme ich zu
Hause Ärger -: Nordrhein-Westfalen ist auch ganz großartig.
({0})
Wir reden immerhin in einem Verfassungsorgan über
eine, wie Sie es selbst formulieren, regelrechte Jahrhundertreform des Föderalismus. Da ist es mir ein Anliegen,
festzustellen: Dafür ist das Interesse auf der Bundesratsbank, jedenfalls was die Zahl der Ministerpräsidenten
angeht, sehr überschaubar. Dass wir bei solch einer
Frage nach einer gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat einen einzigen Ministerpräsidenten
hier sitzen haben,
({1})
ist in meinen Augen keine gute Ausgangslage.
({2})
Herr Kollege Kröning, Sie haben denjenigen, die die
Reform ablehnen wollen, die zentrale Frage gestellt, ob
sie es verantworten können, dieses Gesamtpaket wegen
ihrer Bedenken in einzelnen Fragen abzulehnen. Ich
sage Ihnen: Wir können es verantworten; davon sind wir
fest überzeugt. Das wissen Sie auch - in Wahrheit teilt
diese Einschätzung mit uns eine sehr große Gruppe Ihrer
Fraktion.
({3})
Deswegen würde ich doch darum bitten, dass wir die
Debatte so differenziert fortführen, wie sie von Herrn
Kollegen Struck heute Morgen, wie ich finde, wohltuend
begonnen wurde: dass man einmal Punkt für Punkt die
Sachen anspricht, um die es hier wirklich geht.
Ich denke, der Konstruktionsfehler der Reform, wie
sie heute beschlossen werden soll, ist, dass das eigentlich
zentrale Thema von Anfang an ausgeklammert wurde.
Man kann die Bund-Länder-Beziehungen nicht neu regeln, wenn man das Entscheidende auf die lange Bank
schiebt: die Finanzbeziehungen zwischen Bund und
Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander.
({4})
Das wissen wir alle aus unserem privaten Leben: Man
kann sich in vielem einig werden; aber wenn es ans Eingemachte geht, muss Einigkeit herbeigeführt werden.
Doch das funktioniert hier nicht. Deswegen war es aus
unserer Sicht ein Fehler, dass in der seinerzeitigen Verabredung von Herrn Müntefering und von Herrn Stoiber
und dann auch von den Verhandlungsauftraggebern die
Reform der Finanzverfassung ausgespart wurde. Eine
Föderalismusreform, die nicht auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie den Ländern untereinander neu regelt, ist keine echte Föderalismusreform, die Deutschland weiterbringt.
({5})
Wir hatten seinerzeit im Herbst ein Gespräch bei Ihnen, Frau Bundeskanzlerin - damals noch mit Ihnen in
Ihrer Eigenschaft als CDU-Vorsitzende -, bei dem Herr
Kollege Hirche, der stellvertretende Ministerpräsident
von Niedersachsen, und meine Person bei Ihnen zu Gast
waren. Damals ist uns zugesagt worden, dass es eine Reform der Finanzbeziehungen geben wird; zugesagt war,
das Ganze zum 1. Januar dieses Jahres zu beginnen.
Jetzt, ein halbes Jahr später, bekommen wir eine Erklärung des Fraktionsvorsitzenden der SPD und wir führen
einen Briefwechsel mit der Bundeskanzlerin. Doch wir
haben bis heute keine auch nur annähernd verbindliche
Arbeitsgrundlage für eine wirkliche Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern.
({6})
Die Steuerzahler wollen aber erkennen können, wem sie
welche Steuer „verdanken“ bzw. wer ihnen welches
Geld abnimmt und wem sie welche Leistungen verdanken. Transparenz ist die Voraussetzung für Demokratie,
doch sie fehlt in den Finanzbeziehungen.
({7})
Herr Kollege Burgbacher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine unverbindliche Verabredung gibt,
die aber nicht einmal den Weg in dieses Haus gefunden
hat. Es gibt eine Verabredung zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten, in der im Grunde
genommen steht: Wir bilden einen Arbeitskreis, der sich
einmal Gedanken darüber macht, ob wir wirklich einen
Arbeitskreis brauchen. - Viel weiter ist der Arbeitsauftrag nicht konkretisiert. Sie brauchen sich nur einmal anzusehen, was beispielsweise der Ministerpräsident von
Thüringen, Herr Althaus, ohne Not vor wenigen Tagen
in einem dpa-Gespräch gesagt hat, nämlich:
Nach den Debatten der letzten Wochen bin ich eher
skeptischer, ob wir das Ziel überhaupt erreichen.
Deswegen müssen wir einmal zur Kenntnis nehmen:
Das, was ursprünglich beabsichtigt gewesen ist, nämlich
eine wirkliche Föderalismusreform, liegt heute hier im
Deutschen Bundestag leider nicht vor.
Ich komme damit zum nächsten Punkt, nämlich zu
den Details. Es soll nicht bestritten werden, dass in dem,
was heute hier beraten werden soll, auch Fortschritte
enthalten sind. Das hat übrigens auch Herr Burgbacher
gesagt. Herr Kröning, ich bitte Sie, das zu berücksichtigen. Wir tun das auch in unserem Entschließungsantrag,
weil wir hier jetzt nicht in ein kleinliches Hin und Her
kommen wollen. Dort sind erfreuliche Aspekte enthalten.
Dass die Rahmengesetzgebung abgeschafft wird, ist
vernünftig. Dass eine konkurrierende Gesetzgebung
verbunden mit einer regelrechten Pingpongregelung, wie
sie im Fachjargon mittlerweile genannt wird, dazukommt, ist aber unvernünftig. Sie finden das in Wahrheit
doch auch nicht gut. Wir erhalten ein völlig neues Verfassungskonstrukt, bei dem sich die Gesetzgeber im
Windhundprinzip gegenseitig überholen müssen: Die
Länder können nämlich vom Bund abweichen und dann
versucht der Bund innerhalb einer Sechsmonatsfrist, den
Ländern wieder in die Parade zu fahren. Das wird unübersichtlich und nicht mehr transparent.
({8})
Schließlich will ich in den wenigen Minuten Redezeit, die ich jetzt noch habe, kurz auf die einzelnen
Dinge eingehen. Ich finde, Herr Kollege Struck hat die
Bedenken zum Strafvollzug, die auch in seiner Fraktion
in Wahrheit mehrheitlich getragen werden, heute Morgen zu Recht geäußert. Das hat ja jeder hier auch am
Beifall gemerkt. Sie waren so freundlich, den früheren
Justizminister Vogel zu zitieren.
100 Jahre, nachdem die Strafprozessordnung und das
Strafrecht längst einheitlich in Kraft waren, hat sich
Deutschland 1976 überparteilich und einstimmig darauf
geeinigt, den Strafvollzug auch bundeseinheitlich zu reDr. Guido Westerwelle
geln. Wir müssen wissen: 30 Jahre danach wird das ab
sofort Geschichte sein. - Ich bitte Sie, noch einmal sehr
genau zu prüfen, ob das sinnvoll ist. Herr Kollege
Struck, Sie sagen, Sie würden sehr genau darauf achten.
Sie können gar nicht mehr darauf achten. Was weg ist,
ist weg. Wir haben dann nichts mehr zu sagen, wenn
Herr Kusch oder Herr Schill in Hamburg Unfug produzieren wollen. Das muss man zur Kenntnis nehmen und
das wird von Ihnen mehrheitlich auch so gesehen.
({9})
- Herr Kollege Tauss, es wundert mich, dass Sie in dieser Debatte überhaupt noch Zwischenrufe machen. Ich
wünschte mir etwas mehr Mut bei den sachlichen Verhandlungen und schlussendlich auch bei der Abstimmung sowie etwas mehr Zurückhaltung bei den Zwischenrufen. Das muss ich einmal feststellen.
({10})
Schließlich komme ich noch zu dem angesprochenen
Punkt Schule und Ausbildung, Kooperationsverbot bei
den Hochschulen. Die eigentliche Antwort müsste sein,
dass Sie die Autonomie der Hochschulen in der Verfassung verankern.
({11})
Das tun Sie nicht. Das ist ein schwerer und kapitaler
Fehler. Das Kooperationsverbot, das jetzt hier beschlossen wird, ist doch in Wahrheit substanziell nicht
aufgeweicht worden.
({12})
Der Bund kann bei der Bildung nämlich nur dann mitwirken, wenn alle Länder das einstimmig zulassen. Wer
glaubt denn, dass das vernünftig abgehen wird? Es wird
Länder geben, die sagen: Wenn du mir den Scheck herüberreichst, dann sind wir bereit, mit euch zusammenzuarbeiten und dann dürft ihr mitwirken. - Dieses Geschacher, das wir heute eigentlich beenden wollten, geht
dann in Zukunft in Wahrheit noch dramatischer weiter.
Wir wollen das nicht.
({13})
Ich will schließen. In der Kulturpolitik sagt Ihnen
der Kulturrat selbst - - Übrigens: Wenn Sie das, was
heute beschlossen wird, ernst nehmen, dann dürfte die
Bundeskulturstiftung gar nicht mehr arbeiten.
({14})
- Sie sagen, der Kulturrat sei besonders inkompetent.
Das nehme ich hier einmal zu Protokoll. Ich glaube, dass
wir uns alle überparteilich, regelmäßig und klugerweise
mit dem Kulturrat treffen.
({15})
Er sagt, dass das, was heute hier beschlossen wird, ein
Drama ist, und empfiehlt, das noch zu ändern. Ich will
das nur erwähnen.
Beim Beamtenrecht bekommen wir jetzt 17 Besoldungs- und Laufbahnrechte. Als ob das vernünftig wäre!
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Einen letzten Gedanke bitte noch.
({0})
Wenn Eltern mit ihren Kindern, die die Schule besuchen, ein Bundesland wechseln wollen, dann stellen sich
die Fragen, ob sie das überhaupt noch richtig können
und ob das überhaupt noch zumutbar möglich ist. Auch
das ist nicht der Fall.
Alles in allem gilt: Das tragende Motiv Ihrer heutigen
Entscheidung ist es, eine Abstimmung erfolgreich zu
überstehen. Das werden Sie auch schaffen. In der Sache
bringen Sie aber Deutschland nicht weiter.
({1})
Das Wort hat nun die Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach Jahren intensiver Diskussion wird der Deutsche
Bundestag heute über die Föderalismusreform abstimmen. Bund und Länder haben es sich in diesen Diskussionen nicht leicht gemacht. Selten wurde so miteinander gerungen. Ich finde das auch mehr als verständlich;
denn es geht um eine grundlegende Überarbeitung unserer Verfassung. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine
der wichtigsten Reformen unserer Zeit.
Ich möchte für die Bundesregierung sagen, dass wir
der Überzeugung sind, dass heute die Weichen für unser
Land richtig gestellt werden.
({0})
Aus diesem Grunde ist dies ein guter Tag für Deutschland, und zwar für alle Ebenen: Bund, Länder und auch
die Kommunen.
({1})
Es gibt keinen Zweifel: Unser föderales System ist
gut und hat sich bewährt. Die Menschen leben in ihren
Ländern. Aber es ist in den 60 Jahren seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland - das war unverkennbar eine Schieflage in diesem Gefüge der bundesstaatlichen
Ordnung entstanden. Insbesondere haben komplizierte
und langwierige Entscheidungsprozesse dazu geführt,
dass an vielen Stellen Unklarheiten über politische Verantwortlichkeiten entstanden sind. Die Bundesgesetzgebung hat tendenziell die Landesgesetzgebung verdrängt. Für viele Bürger war und ist nicht mehr klar, wer
wofür zuständig ist.
Deshalb bietet diese Föderalismusreform die historische Chance, die verflochtenen Verantwortlichkeiten
neu zu ordnen, Freiheit für eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen, aber auch bundesstaatliche Kompetenzen zu schaffen, wo dies in einer veränderten Welt
notwendig ist. Damit wird staatliches Handeln durchschaubarer. Für mich ist ein ganz wesentlicher Punkt,
dass die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze geringer wird. Das ist eine riesige Chance für den Deutschen
Bundestag, weil aus meiner Sicht durch die Nichtzustimmungspflichtigkeit und das Wegfallen der intransparenten Vermittlungsausschusssitzungen eine Situation entstehen wird, in der die Debatten in unserem Hause, im
Deutschen Bundestag, lebendiger und intensiver werden,
da jeder Abgeordnete weiß: Es gibt keine zweite Kompromisslinie. Ich muss für das geradestehen, was ich hier
entscheide. Das ist meine Sache.
({2})
Die Abschaffung der Rahmengesetzgebung ist ein unverkennbarer Fortschritt und bedeutet gerade in Bezug
auf die Hochschulen eine Stärkung der Autonomie der
Hochschulen. Wir haben einige Gesetzgebungskompetenzen an die Länder zurückgegeben. Ich glaube, es
entspricht dem allgemeinen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips, die Dinge nahe an die Menschen heranzubringen: Ladenschlussgesetz, Gaststättenrecht und Versammlungsrecht.
Die Landtage werden - das ist zwar richtig, aber immerhin sind es unsere Kolleginnen und Kollegen in den
Parteien, die diesen Parlamenten angehören - im Strafvollzug und im Heimrecht neue Verantwortlichkeiten bekommen.
Ich möchte an dieser Stelle eine Bitte äußern. Es hat
in der Föderalismuskommission immer wieder eine
Rolle gespielt, inwiefern beim Ladenschluss die Sonnund Feiertage in besonderer Weise gewürdigt werden
können. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn dies auch in
den Ländergesetzen zum Ausdruck käme, zum Beispiel
dass nicht an mehr als vier Sonntagen die Möglichkeit
zur Ladenöffnung besteht. Das entspräche unserem Verständnis. Das darf ich Ihnen vielleicht noch mit auf den
Weg geben.
({3})
Es gab in allen Fraktionen breite Diskussionen, zum
Beispiel auch über die Fragen des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts der Landesbeamten.
Es ist vielen in diesem Hause schwer gefallen, hier ein
Stück Kompetenz abzugeben. Deshalb möchte ich an
dieser Stelle noch einmal betonen, dass es für uns sehr
wichtig ist, dass weiterhin die im Grundgesetz verankerten so genannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gelten sollen. Ich glaube, auch das war für
uns ein ganz wichtiger Schritt. Die Diskussion hierüber
war nicht leicht.
In besonderem Maße werden die Kommunen von
dieser Föderalismusreform profitieren; denn es wird jetzt
festgeschrieben, dass Aufgaben nicht mehr durch Bundesgesetz auf die kommunale Ebene übertragen werden
dürfen. Das hat zur Folge, dass dies durch die Länder geschehen muss,
({4})
die hoffentlich dem Konnexitätsprinzip nicht nur prinzipiell, sondern auch faktisch verpflichtet sind. Das
heißt, dass die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, wie es notwendig ist.
({5})
Eines ist für die Bundesseite sehr wichtig: Das ist die
Verankerung des nationalen Stabilitätspaktes im
Grundgesetz. Es war fast eine Sternstunde, wenn ich das
einmal sagen darf. Wenn wir über die Bund-LänderFinanzbeziehungen sprechen werden, dann wünsche ich
uns weitere solche Sternstunden. Künftig werden alle öffentlichen Haushalte ein Interesse daran haben, dass Verstöße gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu vermeiden sind, weil Bund und Länder
gemeinsam haften. Das ist eine ausgesprochen gute Regelung.
({6})
Es ist gelungen - schon das ist ein gewichtiger Grund,
dieser Reform zuzustimmen -, mehr Verantwortungsklarheit in der Sicherheitspolitik zu schaffen.
({7})
Wir haben heute eine völlig veränderte Lage, was die
Bedrohung anbelangt. Wir haben das althergebrachte
Verständnis, dass innere Sicherheit in ganz wesentlichem Maße Sache der Länder ist. Es ist wichtig, dass es
gelungen ist, bei länderübergreifenden Gefahren eine
Koordinierungskompetenz des Bundeskriminalamtes zu
verankern, wodurch wir in die Lage versetzt werden, den
Menschen ein Stück mehr Sicherheit zu geben und das
Äußerste für sie zu tun. Das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt der Föderalismusreform.
({8})
Ich will die Probleme nicht verschweigen. Die härtesten Debatten wurden über die Bildungspolitik geführt.
Ich als Bundespolitikerin sage: Mir ist wichtig, dass es
eine gemeinsame Evaluation von Bund und Ländern
gibt, die die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im
internationalen Vergleich feststellen kann. Hier muss gemeinsam agiert werden. Ich sage auch ganz deutlich: Ich
freue mich über die Änderungen, die in den letzten Beratungen gelungen sind.
({9})
Es stellte sich die Frage, inwieweit das Gesamtgefüge
der gesamten Reform infrage gestellt wird. Es gab dabei
viele Aspekte zu bedenken. Wir können es schaffen, die
Modernisierung unseres Wissenschaftssystems voranzubringen. Forschung und Lehre bilden eine Einheit. Es
werden in Zukunft neue Kooperationen möglich sein,
wenn die Länder sie mittragen. Unser System der Wissenschaft, Forschung und Lehre wird sich verändern.
Deshalb ist es gut, dass die faktische Möglichkeit besteht
- alle Länder müssen zustimmen, okay -, dass Universitäten mit außeruniversitären Einrichtungen kooperieren.
Das ist eine riesige Chance.
({10})
Es wäre verwunderlich, wenn es nicht eine Vielzahl
von Diskussionen über die Abweichungsrechte gäbe.
Trotzdem glaube ich, dass insbesondere der Umweltbereich auf der Bundesebene zu den Gewinnern dieser
Föderalismusreform gehört. Die Frage, ob wir ein Umweltgesetzbuch brauchen, muss eindeutig mit Ja beantwortet werden.
({11})
Deshalb halte ich es für richtig, dass der Bundesumweltminister jetzt die Chance bekommt, ein solches Projekt
anzugehen. Das ist übrigens ein sehr ambitioniertes Projekt. Ich rate, was die Abweichungsregelungen und ihre
Inanspruchnahme durch die Länder anbelangt, nicht immer das Schlimmste anzunehmen, was passieren kann,
sondern auf die Macht des Faktischen zu vertrauen. Sie
werden sehen: Das wird sich vernünftig einspielen. Wir
haben die Chance, eine Umweltgesetzgebung aus einem
Guss zu machen.
({12})
Aus all diesen Gründen bin ich der Meinung, dass wir
guten Gewissens nach diesen wirklich sorgfältigen Diskussionen heute die erste Stufe der Föderalismusreform verabschieden können.
Lieber Herr Kollege Westerwelle, ich erinnere mich
gut an unser Gespräch. Darin ist gesagt worden, dass unverzüglich nach Verabschiedung der ersten Stufe der Föderalismusreform die zweite Stufe in Angriff genommen
wird. Unter besonderer Einbeziehung der Kollegen von
der FDP haben wir zusammen mit den Ministerpräsidenten über die Frage des Prozedere und der Aufgabenstellung einer solchen zweiten Stufe gesprochen. Wir haben
uns wiederum besonders mit Blick auf die FDP entschieden, die Fraktionen des Deutschen Bundestages in diese
Gespräche von Anfang an einzubeziehen. Das ist nicht
nur eine grundsätzliche Betrachtung gewesen, sondern
geschah auch im Hinblick darauf, dass nicht alle Fraktionen in der Regierung sind. Jetzt hier so zu tun, als sei die
FDP an der Entwicklung der ersten Stufe der Föderalismusreform, so wie es vereinbart war, nicht beteiligt gewesen, bevor die zweite Stufe in Angriff genommen
wurde, finde ich ein wenig
({13})
bedenklich, um es einmal vorsichtig zu formulieren.
({14})
Ich möchte zum Schluss allen danken, die an der
Föderalismusreform mitgearbeitet haben, zuvörderst
Edmund Stoiber und Franz Müntefering.
({15})
Wir beweisen mit diesem Projekt Mut zu Veränderungen, die den Menschen in unserem Lande gut tun werden. Deshalb werbe ich um Zustimmung.
({16})
Nächster Redner ist der Kollege Lutz Heilmann,
Fraktion Die Linke.
({0})
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Frau Bundeskanzlerin, ich hatte von Ihnen etwas mehr
als einen Deal erwartet, der Ihnen den Einzug in das
Bundeskanzleramt sichert.
({0})
Eine Vereinheitlichung des Umweltrechts wird mit dieser Reform nicht erreicht. Unser Fazit lautet daher: Klassenziel verfehlt! Setzen - Sechs!
({1})
Lassen Sie mich dies anhand von drei Punkten deutlich machen.
Erstens. Bisher unterliegt das Umweltrecht zwei
Kompetenzarten und ist zersplittert; insofern sind wir
uns alle einig. Mit dieser Reform allerdings vergeben Sie
die historische Chance, einen einheitlichen Kompetenztitel „Recht der Umwelt“ und damit ein einheitliches
Umweltrecht zu schaffen. Im Gegenteil: Sie erhöhen wider jede Vernunft die Zahl der Kompetenzen auf sage
und schreibe fünf Arten. So viel zur besseren Ausgestaltung. Kollege Kröning, jetzt stehen fünf Kompetenzarten zur Debatte. Dies als Straffung und Entflechtung
der Kompetenzen von Bund und Ländern zu verkaufen,
ist an Dreistigkeit kaum noch zu übertreffen.
Zweitens. Wieder und wieder beschwören Sie schon
fast gebetsmühlenartig die Schaffung eines Umweltgesetzbuches. Ich fordere Sie auf: Tun Sie endlich etwas
dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, und lassen Sie den Worten Taten folgen! Was aber
machen Sie? Sie legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem
sich ein umfassendes Umweltgesetzbuch schwerlich realisieren lässt. Weite Teile des Umweltrechts unterliegen
nach wie vor der Erforderlichkeitsklausel. Durch die Abweichungsmöglichkeit wird das UGB in vielen Bereichen nicht das Papier wert sein, auf dem es gedruckt ist.
Ihr Gesetzentwurf ermöglicht weitestgehend nicht mehr
als ein Anlagengenehmigungs-UGB, das den Titel „Umweltgesetzbuch“ leider nicht verdient.
({2})
Sie machen Politik ganz im shakespeareschen Sinne:
Viel Lärm um nichts!
Drittens. Wesentlich schwerwiegendere Auswirkungen wird die Möglichkeit der abweichenden Gesetzgebung für die Länder im Naturschutz, im Wasserrecht
und in der Raumordnung haben. Beispielsweise - das
wurde schon genannt - soll der Bund nur noch die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes abweichungsfest
regeln können. Die 135 Juristinnen und Juristen in diesem Hause können sich wahrscheinlich vorstellen, was
dies bedeutet. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung des
Naturschutzes wird sozusagen zum Abschuss freigegeben und der Naturschutz, wie wir ihn kennen, infrage gestellt.
Dass das alles demnächst Realität wird, zeigen die
aktuellen Entwürfe von Landesnaturschutzgesetzen in
mehreren Ländern wie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein beispielsweise bezeichnet der BUND Schleswig-Holstein als Kriegserklärung
an den Naturschutz. Das einstmals vorbildliche Naturschutzgesetz in Schleswig-Holstein - es war übrigens
Vorbild, als das Bundesnaturschutzgesetz geschaffen
wurde - soll dramatisch verschlechtert werden. Die in
Deutschland einmaligen schleswig-holsteinischen Knicke sollen ihren Sonderschutz verlieren. Ich frage mich,
ob Sie sich die Konsequenzen ausreichend vor Augen
geführt haben. Oder sind Ihnen die Auswirkungen auf
den Naturschutz schlichtweg egal?
Augenscheinlich opfern Sie den Naturschutz dem
Wegfall der Erforderlichkeit auf den Gebieten Abfall,
Lärm und Luftreinhaltung. Durch die Abweichungsmöglichkeiten droht jetzt eine in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Gesetzesflut. Künftig wird es unter
Umständen jeweils 17 Gesetze geben. Bürokratieabbau,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sieht
nach meinem Dafürhalten anders aus. Es bleibt dabei:
Der Naturschutz wird als vermeintliches Investitionshemmnis mit dieser Reform entsorgt.
Noch ein paar Worte an die Vertreterinnen und Vertreter der Länder. Ihre Bekenntnisse, die Abweichungsrechte nicht zur Senkung von Umweltstandards zu nutzen, sind für mich wenig glaubwürdig. Warum wollen
Sie denn die Abweichungsrechte, wenn Sie davon nicht
Gebrauch machen wollen? Das Ganze erinnert mich, der
ich aus dem Osten komme, an einen geschichtsträchtigen Satz aus dem Jahre 1961, den ich hier gern zitieren
möchte:
Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.
Sie wissen, was dann folgte.
({3})
Daher bleibt unser Fazit: Die Föderalismusreform verfehlt das Klassenziel. Setzen - Sechs!
Danke schön.
({4})
Das Wort hat nun der Kollege Wolfgang Wieland,
Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau
Bundeskanzlerin, mir hat bei Ihrer Rede etwas gefehlt;
darauf konnten Sie nicht vorbereitet sein, weil Sie diese
Debatte nicht vorausahnen konnten. Hier sind viele
stolze Vertreter von Geberländern aufgetreten. Ich
komme aus einem notorischen Nehmerland. Das gilt
auch für Sie, Frau Bundeskanzlerin. Sie sind politisch in
einem anderen Bundesland beheimatet und in einem
dritten Bundesland sind Sie aufgewachsen. Die Menschen in den neuen Bundesländern, auch die Berlinerinnen und Berliner, haben sich dieses Schicksal nicht ausgesucht. Auch sie wären gerne Geber. Sie können es
nicht sein, aber sie können erwarten, nicht als Bittstellerinnen und Bittsteller behandelt zu werden, sondern die
immer wieder beschworene Solidarität praktisch zu erfahren, wenn es ums Geld geht.
({0})
- Das geschieht; aber es soll auch nicht in Rede gestellt
werden. Es soll hier keine zwei Klassen geben: die
Klasse derjenigen, die mit Stolz diskutieren können, und
die Klasse derjenigen, die sich Asche aufs Haupt streuen
müssen.
({1})
- Gut, dann sind wir uns da einig, Herr Kollege Kröning.
Hans-Peter Schneider, ein Sachverständiger, den wir
hier angehört haben, hat gleich nach der Wende gesagt:
Unser Grundgesetz ist ein Exportschlager. Der Export
erfolgt nach Osteuropa, ins Baltikum, sogar nach Südafrika. Exportiert wird nicht nur der Grundrechtskatalog,
sondern auch unsere Regelung des Föderalismus. Das ist
lange her; es ist genau 15 Jahre her.
Heute steht Föderalismus à la Bundesrepublik für
Blockade, er steht für Selbstfesselung und für Reformunfähigkeit. Sie hätten mit Ihrer großen Mehrheit - zwei
Drittel in diesem Haus, zwei Drittel im Bundesrat - die
Chance gehabt, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen und hier wirklich eine zukunftsfähige Verfassung vorzulegen. Nichts ist geschehen. Legen Sie den
Ursprungsentwurf neben das, was aus der Anhörung herausgekommen ist, und Sie werden feststellen: Es gab
marginale Änderungen, die jeweils noch mit einem Zugeständnis an die Länder erkauft wurden. Dies kann
nicht befriedigen; dies ist weniger als wenig.
({2})
Die Bundeskanzlerin hat heute ihre Sympathien für
die Aufhebung des Kooperationsverbotes wenigstens
im Hochschulbereich durchscheinen lassen. Von CDUPolitikern wussten wir schon immer, dass sie solche
Sympathien hat. Warum hat sie sie nicht vorher geäußert? Warum hat sie sie nicht laut geäußert?
({3})
Warum hat sie wieder die SPD die Kohlen aus dem
Feuer holen lassen, mit dem Ergebnis, dass sich Kurt
Beck hinstellte und sagte, er sei sich vorgekommen wie
bei dem Gang nach Canossa.
({4})
- Ja. Lieber Herr Tauss, dann will ich das gleich historisch etwas vertiefen, auch wenn Vergleiche immer
schwierig sind.
({5})
Heinrich IV. hat es immerhin, wenn auch mühsam, über
die Alpen geschafft. Er ist nicht beim ersten VoralpenDuodezfürsten hängen geblieben. Das ist der Unterschied.
({6})
Er hat bei der Gelegenheit im Büßerhemd die Reichseinheit gerettet und die Kleinstaaterei - die kam erst
später - verhindert. Insofern war er erfolgreich.
({7})
Das war Ihr Kurt Beck leider nur rudimentär und das waren Sie leider auch nur rudimentär.
({8})
Hier ist die ganz große Chance leider verspielt worden.
„Basarökonomie“ ist ein neues Stichwort in der
Debatte. Jetzt haben wir unentwegt Basardemokratie
erleben müssen. Das heißt, kleinlichst wurde um Kompetenzen gezankt. Insbesondere bei den CDU/CSU-Landesfürsten ist mental offenbar noch nicht angekommen,
dass sie jetzt mitregieren. Sie sind nicht nur Deutschland
- das haben sie qua Werbeplakat inzwischen vielleicht
gemerkt -; sie sind sogar Bundesregierung, aber sie verhalten sich immer noch so, als säßen sie in der Opposition und müssten alles, was der Bund will, ablehnen.
({9})
Zu den „Erfolgen“ der letzten Woche: Reden wir doch
einmal über Bildung und über die Roland-Koch-Klausel,
nämlich dass wir Einstimmigkeit brauchen! Da können
Sie sagen: Das war schon bisher Praxis in der Kultusministerkonferenz. - Aber jetzt kommt es als Gebot in
die Verfassung und wird auch noch auf die Forschung
ausgedehnt. Das war vorher nicht der Fall.
({10})
- Ja, sicher. In dem alten Text wurde die Forschung von
der Notwendigkeit der Einstimmigkeit nicht erfasst.
Nunmehr werden Wissenschaft und Forschung erfasst.
({11})
- Ja, die universitäre Forschung. Vorher war es nicht so,
dass es auch bei der universitären Forschung der Einstimmigkeit bedarf. Dies ist nunmehr der Fall. Wenn Sie
die beiden Entwürfe nebeneinander halten, dann werden
selbst Sie es sehen.
Das Dramatische ist doch, lieber Herr Kollege Tauss:
Sie haben Ihren Widerstand aufgegeben. Sie tun so, als
hätte es einen essenziellen Fortschritt im Bereich der
Wissenschaft gegeben.
({12})
Gleichzeitig ist von den anderen Punkten, die Struck
noch für wichtig nahm - Strafvollzug, Heimgesetz und
anderes -, gar nicht mehr die Rede. Um den Strafvollzug
wurde in der letzten Woche noch nicht einmal mehr gerungen. Davon war nichts zu spüren. Alle Ihre Experten
und Expertinnen in Bund und Ländern sind dagegen,
aber es gab überhaupt keinen Kampf darum. Das ist beschämend und bestürzend.
({13})
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Volker Kröning?
Ja.
Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Wieland, auch die Debatte ist eine Grundlage für die spätere Rechtsanwendung, für die Auslegung dessen, was wir beschließen.
Ich darf deshalb die Frage stellen: Können Sie mir bestätigen, dass die Einstimmigkeitsklausel, die in Art. 91 b
Abs. 1 in der Ausschussfassung vorgesehen ist - ob
diese Klausel nun ins Grundgesetz aufgenommen werden musste oder nicht, sei dahingestellt -,
Sie wird aufgenommen!
- der Praxis der Länder untereinander seit eh und je
entspricht? Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vor einem Jahr in ihrer Geschäftsordnung festgelegt
({0})
- es ist eine Vereinbarung unter den Ländern -, dass das
Einstimmigkeitsprinzip nicht mehr ausnahmslos gilt,
aber bei finanzwirksamen Maßnahmen fortbesteht.
({1})
Können Sie mir das bestätigen?
Sind Sie auch so freundlich, zu bestätigen, dass in
dem Entschließungsantrag, den die Koalitionsfraktionen
vorgelegt haben, noch einmal bekräftigt wird, dass sich
nach Auffassung der Koalition in den Rechtsgrundlagen
der bisherigen Projektförderung nichts ändert?
Herr Kollege Kröning, ich brauche es Ihnen gar nicht
zu bestätigen. Ich sagte bereits: Eine Praxis, die besteht
- Herr Erhardt hat „Kultusministerkonferenz“ mit „Konferenz zur Minimierung der Konkurrenz“ übersetzt -,
kommt nun in die Verfassung. Das ist ein qualitativer
Unterschied. Vereinbarungen kann man jederzeit ändern;
einen Verfassungstext werden Sie so schnell nicht ändern können.
({0})
Darauf hat Herr Biedenkopf, als er hier als Sachverständiger saß, eindrücklich hingewiesen. Er hat gesagt: Verfassungsreform ist keine Trial-and-Error-Veranstaltung,
wo man etwas festsetzt und es einen Monat später wieder ändert. Die derzeitigen Mehrheiten werden wir so
schnell nicht wieder haben. Was hier beschlossen wird,
wird das Leben in der Bundesrepublik über Jahre prägen. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Diese nehmen
Sie nur wahr, wenn Sie den Änderungsanträgen folgen,
die wir gerade zum Bildungsteil noch einmal einbringen
und über die wir namentlich abstimmen lassen werden.
({1})
Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Bulmahn?
Bitte schön.
Herr Kollege Wieland, würden Sie mir bestätigen, um
das einmal sehr präzise zu formulieren, dass die Forschungsförderung des Bundes im Projektbereich nach
wie vor so, wie es bis jetzt auch der Fall war, durchgeführt werden kann, also ohne dass der Bundesrat zustimmen muss? Das ist so verankert, und zwar sowohl im
entsprechenden Artikel des Grundgesetzes als auch in
der Erläuterung.
Würden Sie mir darüber hinaus bestätigen, dass im
Art. 91 b, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Wissenschaft und Forschung regelt, ausdrücklich neben der gemeinsamen Förderung der Forschungsorganisationen auch klargestellt wird, dass Bund und
Länder auch zukünftig bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten, und zwar sowohl im investiven als auch im nichtinvestiven Bereich?
So steht es ganz präzise im Art. 91 b.
Würden Sie mir dementsprechend auch zustimmen,
wenn ich sage, dass die Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist?
({0})
Ich bestätige Ihnen gerne, dass es ursprünglich ein
totales Kooperationsverbot gab.
({0})
- Aber selbstverständlich!
({1})
Es war ein totales Kooperationsverbot vorgesehen; das
wurde aufgehoben. Zusätzlich wurde Kooperation aber
mit einer Einstimmigkeitsklausel versehen. Diese Einstimmigkeitsklausel bringt mit sich, dass ein faules Ei
den Brei verdirbt. Wenn einer Nein sagt, können Sie beispielsweise Nachteile der neuen Bundesländer nicht
mehr ausgleichen oder Vorsprünge nicht mehr einholen.
Es langt also, wenn einer Nein sagt. Das ist die neue
schlechte Realität, Frau Kollegin.
({2})
Ich würde jetzt gerne zum Bereich Umwelt kommen
und zu der dort anzutreffenden so genannten Pingponggesetzgebung etwas sagen: Am Montag dieser Woche
wurde aufgrund des Drucks der Industrie ein einziger
Bereich von der Erforderlichkeitsklausel ausgenommen,
nämlich die Abfallwirtschaft. Das war ein richtiger
Schritt. Man hätte natürlich weitere Materien herausnehmen müssen. Sie haben selbst diesen einen Schritt damit
erkauft, dass nunmehr als so genannter abweichungsfester Kern nicht mehr die Grundsätze des Naturschutzes,
sondern nur noch die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes festgelegt werden. Warum haben Sie nicht
gleich von den allgemeinsten Grundsätzen des Naturschutzes gesprochen? Was heißt das denn im Klartext?
Es heißt: Für die Allgemeinplätze, für die Lyrik, ist der
Bund zuständig, für die Regelungen sind die Länder zuständig.
({3})
Das haben die Länder so gewollt. Insbesondere der Vertreter der bayerischen Staatskanzlei hat hier gesagt, dass
Bayern im Wettbewerb um Investoren eigene Umweltregelungen schaffen will. Die Absicht dabei ist doch sicherlich nicht, durch höhere Standards Investoren abzuschrecken, sondern, durch Dumping Investoren ins Land
zu holen. So werden sie es machen. Von daher sind alle
Befürchtungen im Zusammenhang mit den Neuregelungen im Umweltteil berechtigt.
({4})
Ob nun wirklich die Europatauglichkeit erhöht
wurde, nachdem es bei dem Irrweg bleibt, dass sich ein
Bundesstaat - das ist einmalig auf der Welt - nach außen
durch seine Teilgliederungen vertreten lässt, wie es in
Art. 23 Abs. 6 steht, und das nun auch noch von einer
Soll- in eine Mussvorschrift umgewandelt wird, steht infrage. Von den Sachverständigen habe ich dazu die ForWolfgang Wieland
mulierung gehört: 16 mal null ist null. Übereinstimmend
haben sie auch gesagt, die deutsche Interessenvertretung
in Brüssel leide darunter. Selbst Rupert Scholz hat den
sehr sinnvollen Vorschlag gemacht, das nach österreichischem Vorbild zu ändern. Hierüber wurde aber offenbar
überhaupt nicht mehr verhandelt. Sie nehmen sehenden
Auges in Kauf, dass hier Quatsch noch quätscher wird,
den wir bereits in der Verfassung haben.
({5})
Zum Versammlungsrecht: Zuerst das Gaststättenrecht und dann das Versammlungsrecht - so die Reihenfolge der Bundeskanzlerin -, das hat schon etwas
Göttinenhaftes. Zur Erinnerung: Das Versammlungsrecht wird oft als der Stachel im Fleisch der parlamentarischen Demokratie bezeichnet. Es ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, friedlich und ohne Waffen gegen
die Obrigkeit zu demonstrieren, auch gegen unsere Entscheidungen. Es ist ein Recht gegen uns und das Gegenteil des Polizeirechts.
({6})
Daher darf man es nicht in dessen Nähe rücken. Wir sollten es stattdessen hüten und nicht aus der Hand geben;
darauf kommt es an.
({7})
Zum Strafvollzug: Seit dem In-Kraft-Treten des
Strafvollzugsgesetzes wurde nie gefordert, die Zuständigkeit für den Strafvollzug an die Bundesländer abzugeben. Die Bundesjustizministerin hat dies als vergiftetes Geschenk angeboten in der irrigen Annahme, dass
die Bundesländer nicht so dämlich sein werden, es anzunehmen. Da hat sie sich geirrt.
({8})
- Da ist er ja, unser Voralpendespot.
({9})
- Ich nehme es zurück. Ich sagte vorhin Duodezfürst.
({10})
- Ich habe es ja gleich zurückgenommen. Aber Herr
Stoiber hat hier agiert, als wäre er noch in alter Machtfülle und hätte hier nicht seine kurzen Intermezzi gehabt.
Wie auch immer, niemand hatte ernsthaft damit gerechnet.
Nunmehr ist vorauszusehen, dass wir einen Wettbewerb nach dem Motto „Wer macht den schärfsten Strafvollzug im ganzen Land?“ bekommen werden. Hessens
Ministerpräsident Roland Koch hat damit bereits Wahlkämpfe geführt. Nichts ist so populismusanfällig wie
dieses Thema. Deswegen dürfte die Verlagerung auf die
Bundesländer niemals geschehen.
({11})
Professor Meyer sagte in der Anhörung, ein Außerirdischer, der den Verfassungsentwurf liest, müsste zu der
Ansicht kommen, dass der Agrarsektor das Hauptproblem der Bundesrepublik sei. Da darf voll gefördert werden. Wir wissen, dass dem nicht so sein sollte;
({12})
denn Bildung und Umwelt sind die zentralen Themen.
Aber hier versagt Ihre Reform.
Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.
Wir sagen schweren Herzens Nein, weil man zu
schlechten Gesetzentwürfen nicht Ja sagen kann.
({0})
Das Wort hat nun der Kollege Joachim Stünker für die
SPD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute Morgen wurde mit großem Pomp begonnen und
gefordert, alles noch einmal an die Fachausschüsse zurückzuverweisen und von Fachpolitikern neu bewerten
zu lassen. Ich vermute, wenn wir das machten, hörten
wir in zwei Jahren genau dieselben Reden wie heute
Morgen.
({0})
- Richtig, diese Reden hören wir schon seit 20 Jahren.
({1})
Der Kollege Ramelow von der Linkspartei hielte wieder
eine destruktive Rede. Dabei verzeichnet das Protokoll
über die Sitzung des Rechtsausschusses vom vergangenen Mittwoch, als wir zweieinhalb Stunden abschließend über den Gesetzentwurf beraten haben, keine
einzige Wortmeldung der Linkspartei zu den entsprechenden Fachfragen. Frau Kollegin Künast hielte wieder
eine zentralistische Rede, weil sie die Eckpfeiler des Zusammenspiels von Bund und Ländern im föderalen System in Art. 20, 30 und 70 des Grundgesetzes noch immer
nicht akzeptieren könnte und nicht begreifen will, dass
die Bundesländer genauso eine Staatlichkeit haben wie
der Bund und dass dies zwei gleichberechtigte Ebenen
sind, die man in der Balance halten muss.
({2})
Herr Westerwelle würde aus Oppositionsgründen sagen,
wir wollten das nur aus Koalitionsgründen durchsetzen,
und müsste sich anschließend die Frage stellen lassen,
warum denn die Bundesländer, in denen die FDP mitregiert, es anders sehen.
({3})
Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die von
uns angestrebten Grundgesetzänderungen keinen Paradigmenwechsel im deutschen Föderalismus bedeuten. Es
ist ausdrücklich nicht der Weg hin zum so genannten
Wettbewerbsföderalismus; das muss hier noch einmal
deutlich gesagt werden. Der solidarische Föderalismus
nämlich, wie er im zehnten Abschnitt unseres Grundgesetzes normiert ist, bleibt unangetastet. Er findet nach
wie vor im vertikalen und horizontalen Finanzausgleich
seinen Ausdruck. Volker Kröning hat bereits darauf hingewiesen - wir waren damals zusammen in dem Sonderausschuss, der den neuen Finanzausgleich erarbeitet
hat -: Der Solidarpakt II wird bei dieser Reform ausdrücklich nicht angetastet.
Auch ich möchte darauf hinweisen, dass sich unser
Grundgesetz in den 57 Jahren seines Bestehens grundsätzlich bewährt hat. Das sollte man auch an diesem Tag
betonen.
({4})
Aber es gibt Entwicklungen, die zur Komplizierung von
Entscheidungsprozessen geführt haben, zu institutionellen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern. Alle
Sachverständigen waren, sowohl damals in der Kommission als auch jetzt in der großen Anhörung im Deutschen
Bundestag, einhellig der Meinung, dass genau dieser
Teil der Modernisierung und Änderung bedarf. Wenn
festgestellt wird, dass gehandelt werden muss, und alle
sich darüber einig sind, kann die Schlussfolgerung nur
sein, dass gehandelt wird. Ich bin dankbar, dass der Verfassungsgesetzgeber heute einhellig handeln wird.
Lassen Sie mich, weil das in der Diskussion heute
Morgen ein bisschen verwaschen dargestellt wurde,
noch einmal sagen, welches eigentlich die Ziele sind, mit
denen wir in der Kommission und auch bei der Erarbeitung des Koalitionsvertrages angetreten sind und die wir
mit dieser Reform durchsetzen wollen. Es sind im Wesentlichen drei Ziele: Das erste ist, die Zustimmungsrechte der Länder im Bundesrat zu reduzieren, auf das
Notwendige zurückzuführen. Das zweite ist eine Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Das dritte ist, die Mischfinanzierung abzubauen
und nach neuen Fördermöglichkeiten zu suchen. Wir
wollen keinen Paradigmenwechsel, wie Herr
Westerwelle ihn heute Morgen hier vorgenommen hat,
indem wir zuerst den zweiten Schritt machen und über
die Finanzverfassung reden. Die Ziele, die ich genannt
habe, waren ausdrücklich als erster Schritt verabredet;
der zweite sollte hinterherkommen.
({5})
Wenn das verwischt wird, zeigt das eigentlich nur eine
Flucht aus der Verantwortung, weil man nicht in der
Lage ist, den ersten Schritt mitzugehen.
({6})
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Westerwelle?
Nein, danke; ich möchte das gern im Zusammenhang
darstellen.
Was würde eigentlich passieren, wenn wir heute denen folgen würden, die uns sagen, wir dürften hier nicht
zustimmen, wenn also die Verfassungsreform nicht gelingen würde? Dazu müssen wir uns noch einmal ein bisschen in die Details begeben; ich möchte das kurz versuchen.
Es würde uns dann nicht gelingen, die Zustimmungsrechte im Bundesrat massiv zu reduzieren. Mit der Neuregelung, die wir in Art. 84 gefunden haben, können wir
diese auf 30 Prozent, vielleicht sogar auf 25 Prozent reduzieren. Wir dokumentieren damit, dass - darauf ist
hingewiesen worden - hier im Bundestag entschieden
wird, wie ein Bundesgesetz letztendlich aussieht, und
nicht im Vermittlungsausschuss, wo hinterher niemand
weiß, wie es zu dem, was entschieden worden ist, eigentlich gekommen ist, und niemand Verantwortung dafür
übernimmt. Es ist ein weitgehend undemokratischer Prozess, der dort abläuft. Hier werden durch die Neuregelung wieder klare Verantwortlichkeiten deutlich. Deshalb ist es gut und richtig, diesen Weg zu gehen.
({0})
Der Bund kann zukünftig die materiell-rechtliche Regelung, den eigentlichen politischen Kern dessen, was er
regeln will, voll umsetzen und hier im Bundestag beschließen. Wenn er will, kann er auch Verfahrens- oder
Organisationsregelungen treffen, die die Länder betreffen. Wenn die Länder davon abweichen wollen, führt das
in Zukunft nicht mehr dazu, dass das Gesetz im Bundesrat scheitert, sondern dazu, dass die Länder dann Ländergesetze machen müssen.
({1})
Das heißt, der Landtag muss in dem Fall zusammentreten, ein Gesetz verabschieden und erklären, warum er in
einem ganz bestimmten Fall von einer Organisationsregelung oder Verfahrensregelung Abstand nehmen oder
sie ändern will. Das, was hier gemacht wird, ist urdemokratisch. Es wird Verantwortung von der Exekutive bzw.
vom Bundesrat auf die Landtage verlagert. Das ist ein
wichtiger Schritt in Richtung mehr Demokratie, den wir
hier gehen.
({2})
Die Frau Bundeskanzlerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kommunen aufgrund des letzten SatJoachim Stünker
zes im geänderten Art. 84 Gewinner dieser Reform sind.
Dieser Satz lautet:
Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.
Dies ist in der Öffentlichkeit leider teilweise falsch verstanden worden. Insbesondere die Behindertenverbände
haben ihn nämlich so verstanden, als wolle der Bund die
Aufgabe als solche abgeben. Das ist aber nicht so. Die
Aufgabe als solche wird der Bund weiter erfüllen. Aber
die Länder müssen diese Aufgabe weitergeben. Das ist
genau der richtige Weg; denn die Länder bekommen
über das Konnexitätsprinzip die Kosten erstattet für die
Aufgaben, die sie hier zu erfüllen haben. Die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Gesamtheit haben diese Regelung sehr begrüßt. Daher sollten wir sie heute beschließen.
({3})
Mit dieser Reform gelingt es uns, im Rahmen der
Erforderlichkeitsklausel die 33 Kompetenztitel bei der
konkurrierenden Gesetzgebung in Art. 72 des Grundgesetzes auf ein Drittel zu reduzieren. Diese Erforderlichkeitsklausel besagt, der Bund muss immer dann,
wenn er eine bundeseinheitliche Regelung für diese
Kompetenztitel machen will, darlegen, ob und inwieweit
diese Regelung erforderlich ist. Er muss nachweisen,
dass das Gesetz und jede einzelne Regelung in diesem
Gesetz erforderlich sind.
Das Bundesverfassungsgericht - an die Judikatur des
Bundesverfassungsgerichts sind wir nun einmal gehalten - hat diese Klausel anders ausgelegt, als wir sie als
Gesetzgeber verstehen und als sie ursprünglich gemeint
war. Diese Auslegung ist für uns geltendes Recht.
({4})
Das bedeutet, der Bund darf nicht handeln, wenn er
gleichwertige Lebensverhältnisse in diesem Land herstellen will. Er darf nur dann handeln, wenn es zur Verhinderung krasser Unterschiede bei den Lebensverhältnissen in den Ländern notwendig ist.
({5})
Man mag denken, dies war nur eine Entscheidung und
die Rechtsprechung wird sich ändern. Wir haben aber
mittlerweile fünf Entscheidungen, die genau in diesem
Tenor judizieren. Das erstreckt sich nicht nur auf das Gesetz insgesamt, sondern auf jede einzelne Vorschrift.
Wenn wir diese Änderung heute nicht beschließen,
dann bleibt diese Regelung in unveränderter Form in der
Verfassung stehen. Bei jeder Gesetzgebung werden wir
dann Schwierigkeiten haben. Immer wenn ein Land nach
Karlsruhe geht, laufen wir Gefahr, dass man uns sagt,
wir dürfen hier gar nicht handeln, weil das reaktive Element, um das es hier geht, noch gar nicht vorhanden ist.
Darum ist es wichtig, dass der Verfassungsgesetzgeber
diesen Punkt heute ändert.
({6})
Allein dieser Punkt ist es wert, die Veränderungen heute
zu beschließen.
Die Wirkung - darauf wurde auch schon hingewiesen - wird bei der Rahmengesetzgebung des Bundes in
Art. 75 noch potenziert. Auch dort muss eine Erforderlichkeit nachgewiesen werden. Der Bund darf nur den
Rahmen setzen. Was unter Rahmen zu verstehen ist, mag
jeder in den Urteilen zur Juniorprofessur und zu den Studiengebühren nachlesen. Unter Fachleuten besteht einhellig die Meinung, dass die Rahmenkompetenz des
Bundes vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung sozusagen tot ist. Denn die Rahmenkompetenz gibt dem
Bund eigentlich keine Handlungsspielräume mehr.
Dieses Problem haben wir mit dem Vorschlag, der Ihnen vorliegt, gelöst. Daraus hat sich die Abweichungsgesetzgebung entwickelt. Der Bund hat eine Vollkompetenz ohne Erforderlichkeitsregelung. Aber eine
Abweichung kann wiederum nicht von der Exekutive
vorgenommen werden, sondern nur von den Landtagen.
Wenn also der Bund ein umfassendes Umweltgesetzbuch beschließt - ich hoffe und bin sicher, dass der Bundesumweltminister das in dreieinhalb Jahren hinbekommen wird ({7})
und dann ein Land, nicht der Bundesrat, meint, es wolle
in Detailregelungen - von abweichungsfesten Kernen
kann sowieso nicht abgewichen werden - abweichende
Regelungen vornehmen, dann muss das wiederum der
entsprechende Landtag in einem Gesetzgebungsverfahren beschließen, und zwar mit der gesamten öffentlichen
Begleitung, wie wir sie kennen, also unter Begleitung aller Interessenverbände des jeweiligen Landes. Er muss
sehr gute Gründe dafür haben, dass hier abgewichen
werden soll. Das ist ein demokratischer Prozess. Das ist
Politik in der Auseinandersetzung. Das ist für die Zukunft eine vernünftige Auflösung der toten Kompetenz
aus Art. 75 des Grundgesetzes.
({8})
Lassen Sie mich in den restlichen Minuten meiner
Redezeit zu einigen Detailfragen Stellung nehmen, über
die hier schon gesprochen worden ist. Wir haben insgesamt 16 Kompetenztitel in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder übergeben. Der Bund bekommt sechs
Kompetenztitel hinzu. Auf die wichtige BKA-Kompetenz wurde bereits hingewiesen. Natürlich haben wir in
Teilbereichen Bauchschmerzen; das brauchen wir nicht
zu verschweigen.
Nur zwei Anmerkungen dazu. Der erste Punkt ist das
Heimrecht. Ich weise darauf hin, dass große Teile, die
heute im Heimgesetz geregelt sind, zivilrechtlicher Natur sind. Der ganze Bereich des Verbraucherschutzes und
der ganze Bereich des Vertragsrechts gehören zum Zivilrecht. Die ausschließliche Kompetenz für das BGB hat
der Deutsche Bundestag behalten. Das heißt, über das
BGB wird es hier weiterhin eine Klammer geben.
Der zweite Punkt: der Strafvollzug. Die zum Strafvollzug getroffenen Regelungen tun mir persönlich sehr
weh; das will ich mit Blick auf die Bundesratsbank deutlich sagen. Als langjähriger Strafrichter sehe ich das mit
großer Skepsis. Die Diskussion über den Schäbigkeitswettbewerb führe ich gar nicht; um das deutlich zu
sagen. Im Gegenteil: Wir haben gestern das ehemals als
Antidiskriminierungsgesetz bezeichnete Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Diejenigen, die
meinen, die Landtage würden in einen Wettstreit darüber
eintreten, die Standards zu senken, diskriminieren eigentlich die frei gewählten Abgeordneten in den Landtagen. Diese Angst habe ich überhaupt nicht; das sollte
einmal klar gesagt werden.
({9})
Aber es besteht natürlich das Problem, dass die Einheit von Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht aufgelöst wird. Das
wird zu Komplikationen führen. Nur, klar ist auch: Eine
Klammer bleibt auch hier bestehen. Denn die Klammer
ist die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat in
mehreren Entscheidungen eindeutig gesagt, der Resozialisierungsgedanke habe Grundrechtscharakter. Davon
wird - das mache ich hier deutlich - kein Land abweichen können.
({10})
Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Wir
haben unseren Auftrag in der Kommission erfüllt und
unsere Arbeit hier im Deutschen Bundestag erledigt.
Welche Verbesserungen sind für die Menschen in unserem Land von dieser Reform zu erwarten?
Erster Punkt. Die Zustimmungsrechte im Bundesrat
werden - ich habe es ausgeführt - weitgehend zurückgefahren.
Zweiter Punkt. Wir gewinnen durch eine massive
Einschränkung der Erforderlichkeitsklausel neue Handlungskompetenzen des Bundes.
Dritter Punkt. Wir führen die Rahmenkompetenz, die
tot ist, in eine neue Kompetenz über, die zumindest mit
Leben erfüllt werden kann.
Vierter Punkt. Die Kooperation bei Forschung und
Wissenschaft wird - darauf wurde hingewiesen - auch in
Zukunft möglich sein.
Fünfter Punkt. Finanzhilfen sind weiterhin möglich.
Ich füge ausdrücklich hinzu: Das gilt auch für den Bereich der Kulturförderung.
Sechster Punkt. Wir nehmen eine Stärkung bei den
Kompetenzen der Landtage, des Bundestages und der
Kommunen vor.
Das alles ist erreicht worden. All das, was man sich
gewünscht hätte oder sich wünschen könnte, konnte natürlich nicht erreicht werden.
Aber diejenigen, die jetzt aufgrund der Argumente,
die sie genannt haben, nicht zustimmen - links, rechts
und in der Mitte -, müssen sich darüber im Klaren sein,
dass sie all das verspielen, was erreicht worden ist, wenn
dies heute nicht umgesetzt wird. Es bleibt dann alles so,
wie es heute ist: mit all den Verflechtungen und all der
Unbeweglichkeit zwischen Bund und Ländern. Wir bringen den Menschen im Lande nichts Gutes, wenn wir es
lassen, wie es ist. Wir bringen unser Land nur ein Stück
weit voran, wenn wir zu diesen Veränderungen kommen.
({11})
Zum Schluss - Frau Präsidentin, ich bin sofort fertig möchte ich heute auch noch einmal Danke sagen. Wir
Abgeordnete müssen uns gegenseitig nicht danken. Aber
die Zusammenarbeit vor allen Dingen mit Ihnen, Herr
Röttgen, in diesen drei Jahren war für mich sehr wohltuend. Herzlichen Dank dafür. Ich möchte aber auch unseren Mitarbeitern sowie unseren Beratern in diesem
Prozess danken. Ich möchte den vielen Staatsrechtslehrern, den Professoren danken, die uns in der Kommission begleitet haben, die uns in der Anhörung wichtige
Hinweise gegeben haben, damit wir zu den Ergebnissen
kommen konnten, zu denen wir gekommen sind.
Lassen Sie mich mit einem schließen: Einer der Herren Professoren aus der letzten Reihe sagte am ersten
Tag der Anhörung sehr selbstkritisch: Wissen Sie, wenn
Sie uns zwölf Staatsrechtslehrer fragen würden, wie der
einheitliche Entwurf aussehen soll, würden wir Ihnen
keine Antwort liefern können. Wir könnten uns nicht einigen. - Das ist Aufgabe der Politik. Das haben wir zu
leisten. Das ist unsere Verantwortung. Nehmen Sie Ihre
Verantwortung wahr!
Schönen Dank.
({12})
Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem
Kollegen Bodo Ramelow.
({0})
Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr
Kollege Stünker, Sie haben jetzt wie vorher auch Ihr
Kollege zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass
wir als Linkspartei und als Fraktion Die Linke in der
Rechtsausschusssitzung am 28. Juni keine weiteren Fragen mehr gestellt haben. Das ist zutreffend.
({0})
Darf ich darauf hinweisen, dass wir am 22. Juni im
Rechtsausschuss ausführlich Fragen gestellt haben, und
zwar genau die, die ich auch heute hier gestellt habe?
({1})
Dazu gehört auch das, was Sie gerade kritisch beleuchtet
haben. Jedoch hat auch ein CDU-Kollege gesagt, er habe
große Probleme damit, dass der Strafvollzug auf die
Länder übertragen wird. Ich habe sehr aufmerksam zugehört und die Frage gestellt, die der Wissenschaftler,
der vom Bundesrat vorgeschlagen worden war, von mir
im Rahmen der großen Anhörung hier im Saal gestellt
bekommen hat, wie er die Außenvertretung in Europa
nach dem Grundgesetz in Zukunft sieht. Er hat gesagt, es
sei falsch, was dort ins Grundgesetz aufgenommen wird.
Die gleiche Frage habe ich im Rechtsausschuss am
22. Juni gestellt. Sie von der SPD haben mir im Rechtsausschuss geantwortet, Sie hätten Verständnis dafür,
dass ich die Fragen alle stelle. Ferner stellten Sie fest,
dass die Fraktion Die Linke ihren Änderungsantrag zu
diesem Gesetzgebungsverfahren schon an dem Morgen
eingereicht hätte, sodass jeder Kollege von allen Fraktionen wusste, wofür die Fraktion Die Linke abstimmen
und streiten wird. Daraufhin haben Sie geantwortet, aber
die Koalition habe noch nicht getagt und habe ihre Kompromisse noch nicht ausgehandelt. Deswegen müssten
wir uns gedulden.
Ich warte immer noch auf die Ergebnisse.
({2})
- Verzeihen Sie, dass ich einfach das Ergebnis der Gesetzesvorlage, die wir heute abschließend hier beraten,
auf mich wirken lasse. Dazu kann ich Ihnen nur sagen:
Ihre Koalitionsrunden und Ihr Engagement als sozialdemokratische Vertreter im Deutschen Bundestag sind gemäß dem Spruch zu messen: Es kreißte ein Berg und gebar eine Maus. Es ist keine positive Veränderung dabei
herausgekommen. Deswegen muss man es nicht wiederholen und in Zukunft immer wieder die gleichen Fragen
stellen, auf die Sie keine Antworten wissen oder wo Sie
aus machtpolitischen Gründen auf jede Antwort verzichten.
({3})
Zur Erwiderung, Herr Kollege Stünker.
Ich kann es kurz machen, Herr Kollege Ramelow.
Erster Punkt: In der zweieinhalbstündigen Abschlussdebatte am 28. Juni waren Sie gar nicht da.
({0})
Zweiter Punkt: Fragen zu stellen ist sinnvoll, bringt
uns aber im Ergebnis nicht weiter. Man muss auch Lösungen anbieten. Von Ihnen kam jedoch nicht ein einziger Vorschlag für eine Lösung.
Danke.
({1})
Nun erhält der Kollege Otto Schily Gelegenheit für
eine Kurzintervention.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Für politische Entscheidungen gibt es
eine einfache Formel: Was kann man gewinnen, was
kann man verlieren? Ich finde - Kollege Stünker hat das
sehr überzeugend dargestellt -, dass die Verweigerung
der Zustimmung zu dieser Vorlage sehr viele Nachteile
mit sich bringt, weil die Vorlage viele Vorteile bietet.
Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört aber auch, dass
man zur Sprache bringt, was an diesem Gesetzeswerk
misslungen ist. Ich will versuchen, das an einfachen Beispielen zu illustrieren.
Ich begrüße, dass das Bundeskriminalamt erstmals
eine Präventionszuständigkeit erhält. Ich bedauere aber,
dass es nicht gelungen ist, diese Präventionszuständigkeit über ein minimales Maß - im Grunde ist es nur eine
Hilfszuständigkeit - hinaus zu entwickeln. Das entspricht nicht der Gefahr, der wir durch den internationalen Terrorismus ausgesetzt sind. Aus ordnungspolitischen Gründen kann ich nicht verstehen, dass die Länder
in diesem Zusammenhang eine Gesetzgebungszuständigkeit in Gestalt des Zustimmungserfordernisses für
sich reklamieren. Das ist ungefähr so, als würde der
Bund für sich eine Zuständigkeit für die Polizeigesetze
der Länder reklamieren. Ich finde, es wäre vernünftig
gewesen, die Dinge anders zu ordnen. Ich begrüße aber,
dass ein erster Schritt vollzogen worden ist. Vielleicht
werden wir in der Praxis die Erkenntnis gewinnen, dass
man das weiter ausbilden muss.
Ich bedauere, dass in diesem Gesetzeswerk die Zuständigkeit für das Beamtenrecht vollständig an die
Länder abgegeben wird. Es gab sehr vernünftige Kompromissvorschläge des Deutschen Beamtenbundes. Man
hätte sie einarbeiten sollen. Das ist eine bedauerliche
Entwicklung, die sich in der Praxis nicht bewähren wird.
Ich finde auch nicht gut, dass dieses Gesetzeswerk
- jedenfalls bezogen auf die Länderseite - sehr stark von
der Exekutive bestimmt ist. Diese Frage geht auch das
Selbstbewusstsein dieses Parlaments an. Ich hätte es
begrüßt, wenn man in die Begründung nicht hineingeschrieben hätte, was die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten beschließen. Wir sind die oberste Volksvertretung. Wir sollten gegenüber der Exekutive mit
einem entsprechenden Selbstbewusstsein ausgezeichnet
sein. Zuallererst hat das Parlament etwas zu sagen.
({0})
Ich muss beklagen, dass es nicht gelungen ist, mit diesem Gesetzeswerk eine Fehlentwicklung, nämlich - so
will ich das einmal formulieren - den föderalen Ehrgeiz
in der Außenpolitik, zu bremsen.
({1})
Herr Ministerpräsident Stoiber, wir alle kennen das so
genannte Schloss Wahnstein in Brüssel. Die Chaotisierung der deutschen Außenpolitik, für die die Länder in
Brüssel sorgen, muss irgendwann einmal ein Ende haben.
({2})
Es würde vielleicht schon reichen, wenn die Länder das
beachten würden, was bereits im Grundgesetz steht,
nämlich dass Außenpolitik Sache des Bundes ist.
({3})
Man hätte aber die Gelegenheit nutzen können, dazu
etwas in Art. 23 des Grundgesetzes - Stichwort Vollzugsfrage - hineinzuschreiben. Schließlich hat man in
die Verfassung sogar die Geschäftsordnung der Ministerpräsidentenrunde - Stichwort Einstimmigkeit - aufgenommen, was ich nicht gerade als verfassungsästhetisch
gelungen bezeichnen kann.
({4})
Herr Kollege Schily.
Ich bin schon am Schluss. - Mit dem letzten Satz
kehre ich zurück zu der schönen Formel „Was kann ich
gewinnen? Was kann ich verlieren?“ Wir werden mit
dieser Föderalismusreform mehr gewinnen als verlieren.
Wir würden verlieren, wenn wir sie heute ablehnen würden.
Danke schön.
({0})
Das Wort hat nun die Kollegin Sabine LeutheusserSchnarrenberger für die FDP-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schily, Sie haben die ganzen
Vorteile gar nicht aufgezählt, die Sie bei Ihrer Abwägung dazu bringen, den vorgelegten Gesetzentwürfen
doch zustimmen zu können.
Die FDP-Fraktion teilt Ihre sehr deutlich vorgetragene Kritik nicht in allen, aber in vielen Punkten. Das
sind für uns die Gründe, die uns im Rahmen einer Gesamtabwägung dazu bringen, zu sagen: Wir können einer so grundlegenden Verfassungsreform, die über Jahre
hinweg Bestand haben soll, die in ein oder zwei Jahren
nicht wieder auf dem Prüfstand stehen und korrigiert
werden darf, nicht zustimmen, wenn wir in einigen
wichtigen, grundlegenden Bereichen falsche Weichenstellungen zur Kenntnis zu nehmen haben und sehen,
dass keine Bereitschaft besteht, diese zu ändern oder zu
korrigieren.
({0})
Von daher ist es eine sehr gut überlegte Entscheidung,
die wir uns nicht leicht gemacht haben. Denn wir sehen
uns sehr wohl in der Verantwortung, dazu beizutragen,
dass unsere verfassungsrechtlichen Strukturen geändert
werden, weil sie eben nicht mehr in allen Bereichen den
heutigen Anforderungen - sei es international, sei es was
Bürgernähe und Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürger betrifft - so gerecht werden, wie es
1949 die Mütter und Väter des Grundgesetzes, dieser guten Verfassung, im Auge hatten. Deshalb sehen wir sehr
wohl Änderungsbedarf. Aber es muss das gesagt werden, was die Sachverständigen in der Anhörung fundiert,
argumentativ belegt herausgearbeitet haben. Sie haben
einmal das gesagt, Herr Stünker, was Sie gesagt haben:
Jeder von uns könnte seine eigene Verfassung schreiben
und die sähe aus der subjektiven Sicht besser aus. Die
Sachverständigen haben auch gesagt: Hier wird ein Beschäftigungsprogramm für Juristen und Rechtsprechung
aufgelegt,
({1})
weil die Verfassung in dieser Änderung eben gerade
nicht so klar, so bestimmt und so deutlich ist, wie das mit
einer so grundlegenden Verfassungsreform erfolgen
müsste.
({2})
Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen. Das belegen
Sie mit Ihrem Entschließungsantrag, Herr Stünker. Sie
müssen in Ihrem Entschließungsantrag ausführen, was
unter bestimmten Begriffen in dieser Grundgesetzänderung zu verstehen ist. Sie müssen zum Beispiel beim
wichtigen Art. 84 des Grundgesetzes, der die Zustimmungsbedürftigkeit der Bundesgesetze durch die Länder, durch den Bundesrat, reduzieren soll, erklären, was
Ausnahmefälle sind. Sie sagen: Das soll das Umweltverfahrensrecht sein. Ja, wenn das so ist, warum schreiben
Sie denn das nicht in die Vorlage? Das gilt für viele
Punkte. Das Gesetz muss künftig interpretiert und von
den Gerichten bestimmt werden. Wir wollen, dass es
mehr Klarheit und Bestimmtheit in diesem Gesetz gibt
und wir nicht jetzt schon wissen: Sehenden Auges übertragen wir die Verantwortung den Gerichten.
Eine grundsätzliche Struktur, die jetzt geschaffen
werden soll und die wir kritisieren, ist die so ausgestaltete Abweichungsgesetzgebung. Denn sie führt dazu,
dass es konkurrierende Gesetzgebung mit Erforderlichkeitsprüfung und ohne Erforderlichkeitsprüfung, konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrechten und
ohne Abweichungsrechte, konkurrierende Gesetzgebung
mit Abweichungsrechten, aber abweichungsfesten Kernen und nicht abweichungsfesten Kernen gibt. Sie alle
wissen gar nicht, was das im Einzelnen bedeutet. Was
bedeutet denn der abweichungsfeste Kern „Allgemeine
Grundsätze des Naturschutzes“? Hier wird doch in einer
Art und Weise eine Verfassungsänderung betrieben, die
den hohen Ansprüchen an eine Verfassungsänderung in
vielen Punkten nicht gerecht wird.
({3})
Deshalb kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir diese
Reform in dieser Form insgesamt nicht mittragen können, auch wenn wir konzedieren - das hat Herr
Westerwelle deutlich ausgeführt -, dass es Verbesserungen in einigen Bereichen gibt und dass es eine Verantwortung von Bund und Ländern gerade auch bei der Verschuldung und eine so genannte Haftungsregelung gibt.
Das begrüßen wir ausdrücklich und haben wir auch so in
unseren Entschließungsantrag geschrieben.
Eine Verfassung soll Bestand haben. Ich habe in den
letzten Tagen gelesen, dass gerade auch Kolleginnen und
Kollegen aus der SPD-Fraktion sich damit trösten: Wenn
man heute schon zustimmen muss, dann kann man ja in
ein, zwei Jahren die Änderungen, die man heute nicht
hat durchsetzen können, wieder auf den Weg bringen.
Das wird nicht gehen. So darf an einer Verfassung nicht
herumgewerkelt werden.
({4})
Das wird dem Anspruch, den wir an die Grundlage unserer demokratischen und sozialen Rechtsordnung stellen,
in keiner Weise gerecht.
Zu einigen konkreten Punkten der vorgelegten Gesetzentwürfe ist schon etwas gesagt worden. Natürlich
- hier schließe ich mich all meinen Vorrednern an - ist
es ein falscher Schritt, die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder zu übertragen.
({5})
Wenn es so war, dass die Länder diese Kompetenz nicht
haben wollten, sie ihnen aber angeboten wurde, um
quasi einen Ausgleich zu schaffen, dann wäre es in den
letzten Wochen, in denen pausenlos Sitzungen stattgefunden haben, doch ein Leichtes gewesen, das mit derselben Argumentation einer Rückübertragung des Notariats auf den Bund auch für den Bereich des
Strafvollzugs zu tun, sodass es bei der jetzigen Regelung
hätte bleiben können.
({6})
Aber die Bereitschaft dazu war nicht vorhanden, allerdings nicht deshalb, weil es wirklich überzeugende
Sachargumente für eine solche Übertragung gibt. Denn
die Rechtseinheit aus „Strafen“ und „Strafen vollziehen“
wird aufgebrochen und es wird eine Entwicklung eingeleitet, deren Verlauf wir noch nicht beurteilen können.
Aber das, was wir hören, und das, was sich Bund und
Länder schon jetzt gegenseitig vorwerfen, lässt leider
nicht allzu viel Gutes erwarten. Im Gegenteil: Es ist zu
befürchten, dass § 1 - ein Ziel des Strafvollzugs ist ja die
Resozialisierung - aus dem Gesetz gestrichen wird.
({7})
Genau darüber wird in den Ländern sehr offensiv diskutiert.
({8})
Meine Damen und Herren, wenn Sie gewisse Dinge
nicht ändern bzw. beibehalten wollen, weil sie in einem
guten Zustand sind, dann nehmen Sie sie in die Verfassung auf! Das gilt zum Beispiel für die Kulturförderung. Es reicht nicht aus, in Entschließungsanträgen Erläuterungen und Begründungen abzugeben, dass man
gar nichts ändern wolle, wenn die vorgelegten Gesetzestexte nach Anhörung aller Experten genau zum gegenteiligen Ergebnis führen können. Das führt zu großer
Rechtsunsicherheit. Hier haben Sie eine große Chance
vertan, deutlich zu machen, dass Sie an der bewährten
gemeinsamen Kulturförderung in der Bundesrepublik
Deutschland und an einem guten Miteinander uneingeschränkt festhalten wollen. Das wird zu Recht kritisiert,
auch von einem Gremium, das immer mit hohem Sachverstand in viele Kreise des Bundestages Input gibt.
({9})
Deshalb sage ich: Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben sehr sorgfältig abgewogen. Wir können in vielen Punkten keine Wendung zum Guten erkennen. Wir sehen, dass es Verbesserungen gibt. Aber die
Gesamtabwägung unter Einbeziehung der Tatsache, dass
die Verabredungen im Hinblick auf die Finanzbeziehungen nicht eingehalten worden sind, lässt für uns leider kein anderes Ergebnis zu. Wir können dieser Reform
nicht zustimmen.
Vielen Dank.
({10})
Für die CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege
Dr. Norbert Röttgen.
({0})
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Zentrum der Kritik an der Verfassungsreform,
die heute zur Abstimmung steht, stehen ganz wichtige
Einzelfragen. Diese Reform wird im Wesentlichen mit
Verweis auf neue Einzelregelungen kritisiert. Ich finde
es richtig und legitim, dass man sich mit Einzelfragen
beschäftigt.
Ich möchte mit der wichtigsten Grundfrage und
nicht mit den Einzelfragen, die sich allerdings auch stellen, anfangen. Die wichtigste Frage, die Grundfrage dieser Reform, lautet: Wie organisieren wir Demokratie und
Parlamentarismus in unserem Land? Das ist die Grundfrage, auf die diese Verfassungsreform eine Antwort
gibt. Sie gibt eine Antwort darauf, wie die Situation zurzeit ist.
Zurzeit, nach geltendem Recht, ist es so, dass die Bürgerinnen und Bürger bei jeder Bundestagswahl ein Parlament, den Deutschen Bundestag, wählen, das in der
Mehrzahl der Fälle nicht die Macht hat, selbst zu entscheiden. Die Mehrzahl der Gesetzesentscheidungen, die
hier getroffen werden, können wir letztlich nicht allein
durchsetzen, sondern wir brauchen dafür die Zustimmung
des Bundesrates. Die Bürgerinnen und Bürger wählen
also kein Parlament, das sich durchsetzen und in der
Mehrzahl der Fälle endgültig entscheiden kann. Vielmehr ist unser System durch eine Vermischung der Verantwortung gekennzeichnet. Das ist auf dem Gebiet der
Gesetzgebung so, das ist auf dem Gebiet der Verwaltung
so und das ist auf dem Gebiet der Finanzen bzw. der
Finanzierung des Staates so. Diese Wirklichkeit der Vermischung von Verantwortlichkeiten hat entmündigende
Wirkung. Die Tatsache, dass der Vermittlungsausschuss zum Ersatzparlament geworden ist, entmündigt
zum Beispiel dieses Haus, den Bundestag; denn von den
Entscheidungen, die im Vermittlungsausschuss getroffen
werden, kann der Bundestag kein einziges Komma mehr
verändern, er kann nur Ja oder Nein dazu sagen. Die
Mitglieder des Bundestages können nicht mehr inhaltlich gestalten, sie werden durch die geltende Verfassungslage entmündigt - Sie wie jeder andere auch,
meine Damen und Herren.
({0})
Genauso hat diese Vermischung von Verantwortlichkeiten entmündigende Wirkung auf die Bürgerinnen und
Bürger: weil die Bürger nicht mehr erkennen können,
wer eigentlich entscheidet, wer für was verantwortlich
ist. In dem Maße, wie das der Fall ist, entmündigen wir
die Bürger bei ihrer Wahl: weil sie keine Richtungsentscheidung mehr treffen können, weil sie die Politik nicht
mehr kontrollieren können, weil ja nicht mehr klar ist,
wer für eine Entscheidung in diesem Land verantwortlich ist.
Darum geht es bei dieser Verfassungsreform um die
Wiederherstellung und Wiedereinführung des Prinzips
Verantwortung in die deutsche Politik.
({1})
Genau das ist der substanzielle Fortschritt dessen, was so
technisch klingt: Die Zahl der zustimmungspflichtigen
Gesetze, die im Moment über 60 Prozent ausmacht, wird
um rund die Hälfte reduziert. Das heißt, dass die Bürger
in Zukunft einen Bundestag wählen können, der in der
Mehrzahl seiner Fälle entscheidungsfähig ist. Bei zwei
Dritteln aller Gesetze, die verabschiedet werden, entscheiden nun wir. Damit können die Bürgerinnen und
Bürger bei Wahlen darüber entscheiden, wer Politik in
Deutschland macht. Das bedeutet diese Reform und darum ist sie richtig.
({2})
Verantwortlichkeit ist eine Bedingung für Demokratie. Demokratie kann nicht funktionieren, wenn das Prinzip Verantwortung außer Kraft ist, was zwei Konsequenzen hat - um es noch einmal zu sagen -: Wenn
Verantwortung nicht gilt, ist die Politik entscheidungsunfähig. Wenn es in diesem Land etwas wie Politikverdrossenheit gibt - ich glaube, dass es so etwas gibt -,
dann zeigt sich das in dem Vorwurf der Bürgerinnen und
Bürger an „die Politik“ - nicht an einzelne Parteien -:
Ihr tut eure Pflicht nicht, weil ihr die Probleme nicht
löst. Darum muss Politik entscheidungsfähig werden:
weil es unsere Pflicht ist, die Probleme zu lösen.
({3})
Wir müssen die Bedingungen dafür schaffen, dass wir
das können.
Verantwortung ist auch die Bedingung dafür, dass
Kontrolle möglich ist. Die Bürger wollen, dass entschieden wird, und sie wollen, wenn sie von ihrem Wahlrecht
Gebrauch machen, über Politik befinden. Deshalb ist es
so wichtig, unsere Demokratie besser zu organisieren,
unseren Parlamentarismus besser zu organisieren. Das
ist keine reine Angelegenheit des Bundes, sondern das
muss für den Gesamtstaat geschafft werden. Das ist der
zweite Gesichtspunkt, den ich ansprechen möchte: Fast
alle Kritik, die geäußert worden ist - von Ihnen, Frau
Leutheusser-Schnarrenberger, von Ihnen, Herr Wieland,
übrigens auch von Herrn Schily -, verkennt das Wesen
von Verfassungsgesetzgebung im Bundesstaat: Wenn
Sie etwas verändern wollen, brauchen Sie dafür eine
Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und im Bundesrat.
({4})
Es mangelt doch nicht an Vorschlägen, wie das alles
idealiter gezeichnet werden sollte. Die gibt es seit Jahrzehnten. Die praktische und verantwortliche Aufgabe
von Politik ist, den Fortschritt möglich zu machen.
({5})
Herr Kollege Röttgen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schily?
Ja, gerne.
Herr Kollege Röttgen, da Sie mich hier persönlich angesprochen haben: Wo haben Sie in meinen Ausführungen entdeckt, dass ich nicht auch erkannt hätte, dass
politische Entscheidungen eines politischen Kompromisses bedürfen? Ich habe mir nur erlaubt - ich glaube,
das gehört zur Ehrlichkeit der Debatte -, anzumerken,
wo in diesem Vertragswerk vielleicht nicht das Optimale
gelungen ist. Warum sollen wir uns dagegen nicht zur
Wehr setzen? Was haben Sie daran auszusetzen?
Ich kann Ihnen sagen, was ich daran auszusetzen
habe: dass Sie damit nicht den entscheidenden Punkt getroffen haben. Sie haben es auf die neu begründete Kompetenz des Bundes bezogen, bei Gefahren durch den
internationalen Terrorismus für die Gesetzgebung zuständig zu sein. Sie haben gesagt: Ich stelle mir vor, dass
das noch viel mehr sein müsste. Das ist meine kritische
Anmerkung an dieser Stelle. Ich halte das für eine wirklich fehlerhafte Bewertung des Prozesses, weil es zu
zwei Dingen kommt: Wie eben ausgeführt, gewinnen
wir im Deutschen Bundestag mit dem Abbau der Anzahl
an Zustimmungsrechten ein erhebliches Maß an Entscheidungsmacht.
({0})
- Ich bin noch bei der Antwort, Herr Präsident.
Herr Kollege, es wird Ihnen auch aufgefallen sein,
dass die Uhr stehen geblieben ist.
Ja, ich habe das auch mehr für den Kollegen Schily
gesagt. Herr Präsident, ich hatte Sie angesprochen, aber
ich meinte eigentlich den Kollegen Schily.
({0})
- Nein, ich bin nicht kleinlich, ich will nur den Prozess,
der hier stattfindet, schildern.
Die Länder sagen uns - wir haben die Ministerpräsidenten dafür gewonnen -, dass sie in Zukunft keine Ausländerpolitik mehr machen. Zu einem Zuwanderungskompromiss als große politische Zusammenwirkung und
Kontroverse von Bund und Ländern wird es in Zukunft
nicht mehr kommen, weil Art. 84 des Grundgesetzes geändert worden ist. In Zukunft werden die Länder bei den
großen Reformen der Sozialversicherung im Rahmen
der Bundespolitik nicht mehr mitwirken. Das heißt, im
Hinblick auf die Mitwirkung gibt es einen Machtverzicht
der Länder.
({1})
Trotzdem und gleichzeitig sagen die Länder, dass sie
von ihrer Kernkompetenz Polizeirecht an einer wichtigen Stelle noch eine zusätzliche Kompetenz an den
Bund abgeben.
Ich finde, die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, ist
angemessen zu würdigen und man sollte nicht sagen,
dass die eine Seite noch nicht weit genug gegangen ist.
Sie hat sich bewegt.
({2})
Darum finde ich, dass Sie den Prozess fehlerhaft und unzutreffend kritisiert haben. Das war meine Antwort auf
Ihre Frage.
({3})
- Ja, ich finde, dass diese Reform unser Land weiterbringt.
({4})
- Davon bin ich ganz fest überzeugt.
Nun will ich etwas zum Thema Verantwortung der
Parteien sagen. Damit meine ich insbesondere die FDP,
weil sie mich gerade angesprochen hat, aber auch die
Grünen. Ich will etwas zu Ihrer Kritik sagen.
Ich halte sie aus mehreren Gründen für unglaubwürdig: Weder an der FDP noch an den Grünen ist die Verfassungsreform im Dezember 2004 gescheitert. Mit Ihnen wäre die Verfassungsreform im Dezember 2004
durchgeführt worden. Es hat nur zwischen den beiden
großen Volksparteien nicht hingehauen. Sie hätten im
Dezember 2004 ungefähr das beschlossen, was heute
zum Beschluss vorliegt. Darum ist Ihre Kritik unglaubwürdig.
({5})
Herr Westerwelle, jetzt einmal etwas zu der kraftvollen Kritik, dass noch viel mehr passieren müsse, die Sie
an Einzelregelungen geübt haben.
Herr Kollege Röttgen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Burgbacher?
Ja.
Herr Kollege Röttgen, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu
nehmen, dass der Bundestag überhaupt nicht mehr gefragt wurde, bevor es zum Scheitern der Föderalismuskommission kam? Stoiber und Müntefering haben die
32 Abgeordneten wie Kinder eine Stunde lang sitzen gelassen. Dann kamen sie und sagten: Es ist gescheitert.
Der Bundestag wurde nicht gefragt.
Sind Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass
wir dort immer Bedenken angemeldet und gesagt haben,
dass wir der Abweichungsgesetzgebung und den Regelungen bezüglich der Europatauglichkeit so nicht zustimmen können?
Herr Kollege Burgbacher, am Ende lautete im
Dezember 2004 die Frage, ob wir im Bundestag und im
Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit hinbekommen. Wir
beide waren Mitglieder in Oppositionsfraktionen.
Ich respektiere Sie übrigens generell, aber auch für
die Arbeit, die Sie in der Föderalismuskommission geleistet haben, und ich sage Ihnen jetzt nur meine Einschätzung über Sie. Meine Einschätzung war und ist,
dass Sie bei dem, was auf dem Tisch lag, gesagt hätten:
Ich habe zwar Bedenken in Einzelpunkten - die kann ich
jetzt auch äußern -, aber das ist ein Fortschritt für unser
Land. Wir haben viel erreicht und ich werde mich meiner Verantwortung nicht entziehen und deshalb diesem
Gesamtpaket zustimmen. Das ist meine Einschätzung
Ihrer Haltung, die Sie dort ganz persönlich vertreten hätten. Die darf ich Ihnen gegenüber äußern.
({0})
Herr Westerwelle, ich will etwas zu der Kritik sagen,
die von Ihnen geäußert wurde. Sie sagten, es müsse noch
viel mehr passieren und es dürfe insbesondere nicht so
viel vom Bund auf die Länder übertragen werden. Ich
spreche Sie jetzt einmal nicht nur in Ihrem Amt als FDPFraktionsvorsitzender, sondern auch in Ihrem Amt als
FDP-Bundesvorsitzender an.
({1})
Sie sprechen kraftvolle Appelle aus und führen an, was
noch alles zu erreichen ist. Sie haben es aber nicht erreicht, eine einheitliche Position der FDP zu realisieren.
({2})
Denn im Bundesrat hat die FDP über die Länder, in
denen sie mitregiert, der Föderalismusreform zugestimmt. Im Bundestag, wo die FDP der Opposition angehört, vertritt sie eine Position, die sich aus dem Entzug
der Verantwortung ergeben hat. Sorgen Sie erst einmal
für eine einheitliche Position der FDP zur Föderalismusreform! Das wäre schon ein Fortschritt.
({3})
Das macht das Problem der Verfassungsgesetzgebung
deutlich: Was Sie zum Beispiel zum Strafvollzug im
Bundestag kritisieren, wird von Ihrem freidemokratischen Justizminister in Baden-Württemberg geradezu
gefordert.
({4})
Das, was Sie in der Hochschulpolitik im Bundestag kritisieren, wird von dem freidemokratischen Wissenschaftsminister in Nordrhein-Westfalen geradezu gefordert. Sie
schaffen noch nicht einmal eine Föderalismusreform innerhalb der FDP.
({5})
Dass Sie uns vorwerfen, dass das, was wir im Bundestag
und Bundesrat schaffen, zu wenig ist, ist ein bisschen
billig. Sie sagen, wir müssten noch viel mehr machen,
aber Sie selbst schaffen gar nichts.
Herr Kollege Röttgen, nun möchte auch die Kollegin
Sager Ihre Redezeit verlängern.
Gut.
Bitte.
Herr Kollege Röttgen, Sie haben hier auch Behauptungen über die Grünen aufgestellt.
({0})
Deshalb frage ich Sie: Können Sie sich daran erinnern,
dass zum Ende der Beratungen der Föderalismuskommission die Themen Umwelt, Bildung und Europa strittig gestellt worden sind - es wurde bis zum Schluss
keine Verständigung erzielt -, dass die Kommission
scheiterte und dass die Grünen wesentlich daran beteiligt
waren, diese Themen strittig zu stellen? Wir haben dieser Reform auch danach nicht zugestimmt.
Frau Kollegin Sager, ich wollte eigentlich etwas Positives über Sie sagen. Ich wollte sagen, dass Sie wie wir
alle nicht ganz bei Trost wären, wenn wir in Einzelfragen der Gesamtreform, die die umfassendste Verfassungsreform in der Geschichte des Landes darstellt,
nicht an der einen oder anderen Stelle Kritik und einzelne Verbesserungsvorschläge hätten. Ich wollte Ihnen
eigentlich nur ein Kompliment machen, nämlich dass es
meine Überzeugung war und ist, dass Sie die Einzelbedenken zurückstellen würden, weil das Gesamtwerk einen Fortschritt für unser Land bedeutet. Diese verantwortungsvolle Position habe ich Ihnen zugetraut, als Sie
noch regierten. In der Opposition ist es etwas bequemer.
Ich habe selber schon Erfahrungen mit Bequemlichkeit
und Anstrengung in den unterschiedlichen Rollen gemacht.
Es wäre besser gewesen, wenn Sie Ihrer Verantwortung weiter nachgekommen wären und auch in der Opposition dafür eingetreten wären, dass das Land weiter
vorankommt. Das ist meine Auffassung.
({0})
Ich glaube, dass mit dieser Reform ein verantwortlicher Kompromiss herbeigeführt worden ist. Es geht bei
der Föderalismusreform um Machtverteilung im Bundesstaat. Die Macht, zu entscheiden, wird neu verteilt.
Dass die Ministerpräsidenten bereit waren, sich aus ihrer
eigentlichen Lieblingsrolle als Mitspieler in der Bundespolitik ein beachtliches Stück zurückzuziehen und zum
Ausgleich ihre Landtage zu stärken, ist ein enormer
Fortschritt. Ich möchte es ausdrücklich würdigen, dass
an dieser Stelle Einzelinteressen zurückgestellt worden
sind.
({1})
Ich will zum Schluss kommen. Alle Reden, die darauf
abzielten, dass die Bundesinteressen noch stärker berücksichtigt werden müssen, wurden im Ergebnis nicht
in die Tat umgesetzt. Es gibt eine praktische Alternative
zum Status quo: ein beachtlicher Fortschritt, der vielleicht noch größer hätte ausfallen können. Zu der Föderalismusreform gibt es aber nicht die Alternative einer
noch viel besseren Reform, weil die Vorstellungen darüber, wie eine solche bessere Reform aussehen könnte,
nicht mehrheitsfähig sind. Darum bestehen die Alternativen darin, dass entweder jeder Einzelne für sich das
Recht in Anspruch nimmt, zu wissen, wie die Reform
aussehen müsste, oder dass Demokratie und Parlamentarismus in Deutschland im Dienste des Landes und für die
Menschen besser organisiert werden. Das tut die große
Koalition.
Danke.
({2})
Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege
Westerwelle das Wort.
Herr Kollege Röttgen, zuerst einmal herzlichen Dank
für die vielen Belehrungen, die uns, an der Spitze Herrn
Schily und meiner Person, gegeben worden sind. Das
war nötig.
({0})
Ich bin sehr gespannt, wie Sie in zwei bis drei Monaten in einer anderen Funktion reden werden; denn der
BDI hat das Ganze ausdrücklich nicht als großen Wurf
bezeichnet. Das wird man wohl einmal vortragen dürfen.
Ich bin sehr gespannt, welche Metamorphose Ihre Argumentation, Herr Kollege Röttgen, in den nächsten Monaten durchmachen wird.
({1})
Der Punkt, den ich eigentlich für wichtig halte und
der hier angesprochen werden muss, betrifft die unterschiedlichen Abstimmungen im Bund und in den
Ländern. Es ist in meinen Augen eine sehr schwierige
Argumentation, die Sie vorgetragen haben. Ich glaube
nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich darüber Gedanken machen, das gut finden können. Hier
diskutiert jetzt das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag. Dass andere Verfassungsorgane und Angehörige anderer Verfassungsorgane zu anderen Ergebnissen kommen können, halte ich für völlig normal. Ich sage für
uns, die wir regieren, voraus - das wissen auch Sie -: Es
wird verschiedene Länder geben, auch solche, die von
der SPD mitregiert werden, die sich anders verhalten
werden. Das ist bereits angekündigt worden.
Ich möchte ein Missverständnis nicht stehen lassen.
Ich halte es für einen schweren Fehler, zu glauben, dass
die verschiedenen Verfassungsorgane zwingend zu einer
parteipolitisch einheitlichen Haltung kommen müssen.
Hier geht es zunächst einmal um das Verfassungsorgan
Deutscher Bundestag. Wenn wir der Meinung sind, dass
die Übertragung der Zuständigkeiten für den Strafvollzug ein Fehler ist, dann dürfen wir diese Meinung vertreten. Wenn ein Land froh darüber ist, die Zuständigkeiten
zu erhalten, dann darf ich es dafür nicht in die Ecke stellen. Wenn ein Land Kompetenzen erhält, dann wird es
dem zustimmen. Ob wir klug beraten sind, diese Kompetenz abzugeben, wird man wohl noch bestreiten dürfen.
({2})
Zur Erwiderung Kollege Röttgen.
Ich möchte nur einen Satz darauf erwidern. Natürlich
kann man der Meinung sein, Herr Kollege Westerwelle,
dass der Bundestag sagen soll, was er für richtig hält,
und auch der Bundesrat sagen soll, was er für richtig
hält, und dass die Parteien auf ihren Landesparteitagen
ebenfalls etwas Unterschiedliches oder was auch immer
sagen. Das hat nur ein Ergebnis, worauf ich hinweisen
wollte. Das Prinzip, das Sie befürworten, führt zu dem
Ergebnis, dass nichts passiert. An den Problemen ändert
sich nichts, wenn jeder immer weiß, was richtig ist, aber
nichts zusammengeführt wird. Wir führen zusammen
und kommen zu Ergebnissen. Das ist der Unterschied
der Methoden.
({0})
Ich erteile das Wort dem Kollegen Dr. Ilja Seifert,
Fraktion Die Linke.
({0})
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Röttgen hat nach
der Kanzlerin, nach Herrn Struck und nach Herrn Scholz
die Koalitionsmitglieder zum x-ten Male beschworen:
Stimmt ab und seht das große Ganze, das ist etwas Tolles; denn wir verteilen die Machtverhältnisse in diesem
Land richtig; überseht bitte die vielen kleinen Details
und die vielen kleinen Fehler. Ich will, wenn ich es in
meiner Redezeit von vier Minuten schaffe, noch ein halbes Dutzend Fehler hinzufügen, damit Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wissen, dass Sie
es in der Hand haben, einen richtig großen Fehler zu begehen oder ihn zu vermeiden.
Ich will eine Bemerkung zu dem großen Ganzen machen, das angeblich richtig ist. Sie, Herr Röttgen, tun so,
als ob das Wichtigste wäre, zu wissen, wer wo wann etwas zu sagen hat. Nein, das Wichtigste ist, dass die Menschen in diesem Lande frei leben und an dieser Gesellschaft teilhaben können. Das ist das Wichtigste. Das ist
das große Ganze, nicht die Verfassungsorgane.
({0})
Lassen Sie mich bitte zu den so genannten Details
kommen. Vor drei Tagen hatte jeder von Ihnen vor dem
Reichstagsgebäude die Möglichkeit, sich von ungefähr
drei oder vier Dutzend Menschen mit Behinderung darüber beraten zu lassen, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf die behinderten Menschen haben wird. Die Regierung weiß es sogar selbst. Noch im März antwortete
sie auf eine Anfrage bezüglich der Eingliederungshilfe
- Zitat aus der Bundestagsdrucksache 16/808 -:
Eine Regionalisierung ohne bundeseinheitliche Sozialstandards ließe erhebliche Nachteile für hiervon
betroffene behinderte Menschen befürchten.
({1})
- Das wollen wir doch erst einmal sehen. - Es geht zum
Beispiel darum, dass Barrierefreiheit in keiner einzigen
Landesbauordnung zwingend vorgeschrieben ist. Es ist
weder zwingend vorgeschrieben, den Neubau von Barrieren zu verhindern, noch ist zwingend vorgeschrieben,
die bestehenden Barrieren abzubauen. Vorschriften gibt
es nur für öffentliche Bauten. Lassen Sie uns darüber
reden, warum im Behindertengleichstellungsgesetz gerade erst festgeschrieben worden ist, dass Barrierefreiheit wichtig ist.
Ein weiterer Punkt, über den ich gerne reden möchte:
Warum gibt es in keinem einzigen Land eine einigermaßen vergleichbare Regelung zu § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, nach der Behindertenorganisationen Mitspracherechte in Bezug auf die Verkehrsführung
in den Städten und auf den Städtebau haben? Immer geht
es um die Abschaffung von Barrieren und Barrierefreiheit. Aber nirgendwo ist eine derartige Regelung festgelegt. Kein einziges Land hat dazu bisher entsprechende
Regelungen erlassen und sie werden es voraussichtlich
auch in Zukunft nicht tun.
Ein anderer Punkt, über den ich reden möchte: Sie
übertragen den Ländern die Kompetenz für das Heimrecht. Wir haben schon erste Erfahrungen gemacht.
Bayern verlangt, die Standards in Heimen zu senken.
Das heißt, dass es in Zukunft wieder mehr Mehrbettzimmer geben wird. Anstatt - das brauchen wir wirklich die ambulanten Strukturen zu stärken, wird mehr in Beton und weniger in ambulante Strukturen investiert, die
wirklich funktionieren. Die Menschen werden sich in
Mehrbettzimmern in Betonklötzen wiederfinden, weil
das angeblich billiger ist. Lassen Sie uns auf diesem Gebiet über Teilhabe, Freiheit und über das, was im Lande
wirklich wichtig ist, reden! Das möchte ich nicht aufgeben.
Der letzte Punkt, den ich in meiner kurzen Redezeit
noch ansprechen kann: Alle finden das persönliche Budget, das Menschen mit Behinderungen zukünftig die
Teilhabe sichern soll, ganz toll. Wenn es in jedem Land
andere Formulare geben wird, was macht dann jemand,
der sich die Freiheit nimmt, von Bremerhaven nach Niedersachsen umzuziehen? Er muss in Zukunft erst eine
andere Behördensprache lernen. Möglicherweise muss
er erst einmal ein Formular beantragen, damit er ein Formular beantragen darf. All das gibt es schon.
Ich zitiere abschließend noch einmal die Bundesregierung, damit Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der Koalition, wissen, dass Sie sehenden Auges Fehler
begehen. Die Bundesregierung schrieb in der Antwort
auf die gestellte Frage weiter:
Mittel- und langfristig wäre in Anbetracht zu erwartender unterschiedlicher Prioritätensetzung in den
Ländern die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für behinderte Menschen in Deutschland nicht
mehr gewährleistet.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer: Nehmen Sie
Ihre Verantwortung wahr und stimmen Sie gegen diese
Verfassungsänderung!
Danke schön.
({2})
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans-Peter
Friedrich, CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren Kollegen! Die Rede vom Kollegen Seifert hat
deutlich gemacht, dass die Vorfrage jeder Diskussion um
die Ordnung des Bundesstaates lautet: Stehen wir dem
Föderalismus positiv gegenüber oder sehen wir im Föderalismus etwas Lästiges, das man nach Möglichkeit
weitgehend ausschalten soll?
Dass Ihre Partei, Herr Seifert, mit Föderalismus und
Dezentralisierung Probleme hat, ist mir angesichts der
Wurzeln, der Tradition Ihrer Partei - Politbüro und Zentralkomitee - spätestens seit heute völlig klar.
({0})
Ein Grund für die politische und für die gesellschaftliche Stabilität in diesem Land ist, dass wir uns bemühen,
den Menschen Entscheidungsebenen und Entscheidungsbefugnisse möglichst nahe zu bringen. Ich glaube,
dass die Länder dabei eine ganz wichtige Funktion haben.
Herr Kollege Friedrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Seifert?
Herr Präsident, ich mache mich lieber bei diesem
Kollegen unbeliebt als beim ganzen Rest. Ich gestatte
jetzt keine Zwischenfragen.
({0})
Der Bürger schätzt regional überschaubare Strukturen. Er schätzt es nicht, wenn er aus dem fernen Berlin
oder gar aus dem fernen Brüssel regiert wird. Deswegen
ist es richtig, dass die Länder in dieser Republik eine eigene Staatlichkeit haben und dass wir mit dieser Reform
auch die Staatlichkeit unserer Bundesländer stärken.
Umgekehrt gilt: Wo unserer Auffassung nach bundeseinheitliche Regelungen erforderlich sind, ist der Bund zuständig, ohne durch Beteiligungsrechte der Länder überDr. Hans-Peter Friedrich ({1})
mäßig gestört zu werden. Beide Ziele werden erreicht.
Hier hat jemand zu Recht gesagt: Es gewinnen die Parlamente in diesem Land, und zwar die Parlamente auf
Bundesebene und die Parlamente auf Landesebene. Das
ist der Kern der Reform
({2})
Wir verbinden mit dieser Reform Effizienz und
Transparenz. Das ist ein persönlicher und politischer Erfolg derjenigen, die sich diesem Problem in unendlich
vielen Stunden gewidmet haben: Edmund Stoiber und
Franz Müntefering. Ihnen unser herzlicher Dank und
Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg.
({3})
Man sollte noch einmal Folgendes sagen: Die Trennungslinie zwischen dem, was die Länder entscheiden
sollen, und dem, was der Bund entscheiden soll, ist keine
Abgrenzung zwischen Wichtigem und Unwichtigem
nach dem Motto: Was unwichtig ist, das können die Länder machen, was wichtig ist, das macht der Bund. Diese
Trennungslinie verläuft vielmehr folgendermaßen: Dort,
wo die Materie verlangt, dass regionalspezifisch, flexibel und nah am Menschen entschieden und auf spezifische Situationen eingegangen wird, müssen die Länder
entscheiden.
Ich halte es für richtig, dass die in den Ländern vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten einen Wettbewerb
um die beste, modernste und zielführendste Antwort auf
Probleme herbeiführen. Ich werde nicht verstehen - ich
will es auch nicht akzeptieren -, warum die Idee des
Wettbewerbsföderalismus abqualifiziert und als Kleinstaaterei, als Zersplitterung oder als Spirale nach unten
diskreditiert wird. Ich glaube, dass der Wettstreit um die
beste Lösung etwas ist, was unser Land insgesamt voranbringt. Man hat ideologische Motive, wenn man
Wettbewerb und Solidarität gegeneinander ausspielt. Ein
solches Spannungsverhältnis, einen solchen Gegensatz
gibt es nämlich überhaupt nicht.
({4})
Ich behaupte, dass die Subsidiarität und der Föderalismus die Akzeptanz der Wähler im Hinblick auf getroffene politische Entscheidungen erhöhen. Unsere Reform
wäre auch für die Europäische Union eine Handlungsanleitung. Vielfalt statt Einheitsbrei, Freiheit statt Reglementierung wären der bessere Weg zu einem gemeinsamen Europa.
Ein Ausdruck von Subsidiarität und Dezentralisierung ist übrigens auch der hohe Stellenwert, den wir unseren Kommunen - auch über unsere Verfassung, das
Grundgesetz - einräumen. Bereits die jetzt geltende Fassung des Grundgesetzes schützt die kommunale Eigenständigkeit. Wir fügen einen neuen Baustein, einen
neuen Schutzfaktor hinzu: Aufgaben dürfen auf die Gemeinden durch Bundesgesetz nicht übertragen werden.
Ich glaube, das ist ein wichtiges politisches Signal an unsere Kommunen, an unsere Kommunalpolitiker, an die
Mandatsträger in den Städten und Gemeinden. Es stärkt
übrigens auch die Verantwortung der Länder für die
Kommunen.
({5})
Diese Länderverantwortung beinhaltet Rechte und
Pflichten. Zu den Pflichten gehört selbstverständlich
auch die Finanzausstattung der Kommunen. Ich sehe in
der neuen Formulierung zum Schutz der Kommunen im
Übrigen auch - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - einen Handlungsauftrag zur Überprüfung, ob die
bestehenden Bundesgesetze für die Kommunen unzumutbare Kosten mit sich bringen und ob wir möglicherweise Entlastungen für die Kommunen schaffen können.
Lassen Sie mich etwas zur Abweichungsgesetzgebung sagen. Es ist ein Instrument, das scheinbar unlösbare Konflikte auflöst. Der erste Konflikt besteht darin, dass der Bund in bestimmten Materien eine
Vollkompetenz haben möchte, obwohl die Länder dort
heute Gestaltungsrechte haben und man diese Gestaltungsrechte der Länder nicht abschaffen will. Das ist ein
Konflikt, den es aufzulösen galt. Dabei ging es nicht darum, eine verfassungsästhetische Hochreckveranstaltung
durchzuführen, sondern es ging darum - das sage ich in
Richtung von Frau Künast, die das vorhin kritisiert hat -,
bei der Verfassungsänderung auch die Verfassungswirklichkeit zu berücksichtigen - so wie bei jeder Gesetzesänderung auch die Rechtswirklichkeit zu berücksichtigen ist - und dieser Verfassungswirklichkeit gerecht zu
werden.
Ich halte es für ungerecht und auch für falsch, wenn
der Vorwurf erhoben wird, die Abweichungsmöglichkeit
der Länder würde zu einer Unterschreitung oder Absenkung der bundesrechtlich gesetzten Standards führen;
das ist immer wieder zu hören. Erstens gibt es in den
Rechtsmaterien, in denen abgewichen werden kann, abweichungsfeste Kerne. Zweitens gibt es zu diesen Materien eine verbindliche europäische Rechtssetzung. Auch
die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist zu berücksichtigen. Das wichtigste Argument - das ist das
dritte - lautet: Die Wählerinnen und Wähler, die den Bundestagsabgeordneten oder die Bundestagsabgeordnete
wählen, sind dieselben, die auch die Landtagsabgeordneten wählen. Sie haben an die Landtagsabgeordneten dieselben Erwartungen wie an die Bundestagsabgeordneten.
({6})
Wenn Demokratie funktioniert, dann kann ein Landtag
von den Standards, die auf Bundesebene gesetzt worden
sind, gar nicht so gravierend abweichen. Ich glaube im
Übrigen nicht, dass eine Abweichung in großem Stil
stattfinden wird.
Es gibt einen zweiten Konflikt, der mit dieser Abweichungsgesetzgebung gelöst wird. Einige Länder können
sich durchaus vorstellen, mit sehr weit gehenden Bundesregelungen zu leben. Das eine oder andere Land ist
vielleicht auch ganz froh darüber, wenn der Bund in einer Materie Regelungen vorgibt, um sozusagen die eigenen Gesetzgebungskapazitäten für anderes zu schonen.
Dr. Hans-Peter Friedrich ({7})
Überhaupt hat die Ausübung der Staatlichkeit etwas mit
der Leistungsfähigkeit des einzelnen Bundeslandes zu
tun. Diesem Thema - das ist heute oft genug gesagt worden - werden wir uns widmen müssen. Wenn diese Föderalismusreform umgesetzt ist, werden wir das Thema
der Finanzbeziehungen der Länder und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit angehen.
Was Herr Westerwelle heute behauptet hat - Herr
Stoiber und Herr Müntefering hätten die Finanzbeziehungen aus dem Auftrag der Föderalismuskommission
herausgenommen -, ist schlichtweg falsch. Wahr ist,
dass der Einsetzungsbeschluss dieses Hauses, gefasst
auch mit den Stimmen der FDP, dies ausdrücklich ausgeschlossen hat.
({8})
Insofern ist diese Reform heute Voraussetzung für
weitere Stufen der Neuordnung der bundesstaatlichen
Ordnung. Deswegen ist diese Reform heute nicht nur die
Mutter aller Reformen, sondern sogar die Mutter aller
künftigen Verfassungsreformen. Auch unter diesem Aspekt bitte ich das zu sehen. Ich kann nicht akzeptieren,
dass die FDP, obwohl in der Opposition, das Ganze jetzt
als ein tagespolitisches Ereignis sieht. Ich denke, dass
die Tragweite dieser Reform von national außerordentlicher Bedeutung ist und nicht im tagespolitischen Oppositionsgehabe untergehen darf.
({9})
Deswegen sage ich: Wer eine weitere Modernisierung
der bundesstaatlichen Ordnung verlangt - wie das die
FDP tut -, der hat das Recht, diese Forderung zu erheben, verloren, wenn er gleichsam die Voraussetzung dafür, dass dies erreicht werden kann, heute ablehnt. Ich
appelliere deswegen an die FDP und an die vernünftigen
Teile der Grünen, der Reform ihre Stimme zu geben.
Wenn man behauptet, dass man sozusagen nur unglücklicherweise in der Opposition, aber eigentlich regierungsfähig ist, dann muss man diese Regierungsfähigkeit beweisen, wenn es um eine nationale Reform dieses
Ausmaßes geht.
({10})
Das Land muss beweisen, dass wir in der Lage sind,
mutig und entschlossen die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen. Heute ist der Tag, den Beweis dafür
zu erbringen, dass wir alle gemeinsam in diesem Haus
dazu in der Lage sind. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu dieser Reform.
Vielen Dank.
({11})
Das Wort hat nun der Kollege Dr. Jürgen Gehb, CDU/
CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach
15 Vorrednern und eine Viertelstunde vor der Abstimmung an einem Tage wie heute, wo alle auf das Fußballspiel warten, als Redner auftreten zu müssen, ist weiß
Gott keine besonders veritable Position.
({0})
Selbst einem begeisterungsfähigeren Redner würde es
wohl kaum gelingen, die Aufmerksamkeit des gesamten
Auditoriums zu finden. Mal sehen, ob es mir gelingt.
Mir fällt auf, dass sich ein Punkt bei der ganzen Kritik
an dieser Reform gleichsam wie ein roter Faden durchzieht, nämlich der Argwohn gegenüber den Fähigkeiten
der Länder. Alle singen das Hohelied auf den Föderalismus, aber viele sprechen zugleich von Kleinstaaterei,
Zwergstaaterei, Separatismus und Landesfürsten. Der
Höhepunkt war Ihr Ausdruck „der Alpendespot“, Herr
Wieland.
({1})
Wer eine solche Synonymisierung vornimmt, der sollte
doch so ehrlich sein, zu sagen, dass ihm ein Zentralstaat
am liebsten sei. Das wäre wenigstens ehrlich.
({2})
Herr Stünker hat zu Recht an das erinnert, was einer
der Verfassungsrechtler sehr schön sagte: Selbst wenn
wir mit der Crème de la Crème der deutschen Verfassungsrechtlerschaft das Grundgesetz änderten, würde
das auch nicht überall auf fruchtbaren Boden fallen und
unisono Zustimmung finden.
Ehe Sie, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, hier nun
endgültig wegzusacken drohen, möchte ich Ihnen bezüglich der von Ihnen geäußerten Angst, dass bei einer
Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht
entscheiden wird und ein Tummelplatz für Juristen entsteht, sagen: Selbst wenn wir die Viehhauptmängelverordnung oder das Viehseuchengesetz ändern würden,
würden sich Rechtswissenschaftler auf den Plan gerufen
fühlen, dazu etwas zu schreiben. Wozu, wenn nicht bei
einer Änderung des Grundgesetzes, sollte das Bundesverfassungsgericht irgendwann einmal etwas sagen?
Aber aus Angst vor dem Tode begehen wir noch keinen
Selbstmord.
({3})
Meine Damen und Herren, sieben Minuten reichen
natürlich nicht, um stakkatohaft in Form einer Digestenexegese jeden einzelnen Artikel abzuklopfen.
({4})
Auf die Regelung zum Strafrecht und alles Mögliche
andere wurde eingegangen. Ich möchte einen Punkt herausgreifen, den Sie, Herr Wieland, noch in der letzten
Rechtsausschusssitzung angesprochen haben. Ansonsten
kam ja in den beiden Rechtsausschusssitzungen von Ihrer Fraktion wie auch von den Linken wenig.
({5})
Das sage ich, obwohl ich die Linken sonst nicht einmal
ignoriere. Sie hatten ja aus Angst, dass wir in die Sache
eintreten, so den Schweiß auf der Stirn stehen wie der
Hypochonder, der freitags zum Arzt geht und Angst hat,
dass er für Montag gesundgeschrieben wird.
({6})
Nehmen wir einmal das Versammlungsrecht. Herr
Wieland und die Grünen haben vorgetragen, es sei unmöglich, die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht
den Ländern zu geben; es handele sich hier ja nicht um
eine Materie des Polizei- und Ordnungsrechtes. Dazu
sage ich Ihnen: Das Versammlungsrecht bzw. die Versammlungsfreiheit ist bereits grundgesetzlich verbrieft.
In § 15 des Versammlungsgesetzes lesen Sie Folgendes:
Die zuständige Behörde
- das ist übrigens regelmäßig der Oberbürgermeister einer
kreisfreien Stadt oder der Landrat eines Landkreises kann die Versammlung … verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn …
- jetzt schön lauschen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung … unmittelbar gefährdet ist.
Meine Damen und Herren, jeder von Ihnen, der während seines Jurastudiums nicht immer dann im
Schwimmbad gewesen ist, wenn das öffentliche Recht
behandelt wurde, weiß, dass öffentliche Sicherheit und
Ordnung genuin zum Länderrecht gehören und Teil des
Polizei- und Ordnungsrechtes sind.
({7})
Bei Ihnen paaren sich also Unwilligkeit und Sachunkunde in geradezu idealtypischer symbiotischer Form.
Das zeigt sich auch noch an anderen Dingen. Wenn
von Zuständigkeit der Länder gesprochen wird, sprechen einige von Ihnen sofort von Ministerpräsidenten,
Landesfürsten oder gar Landesregierungen. Sind Sie
schon einmal auf die Idee gekommen, dass der Adressat
der Verlagerung der Zuständigkeit auf die Länder nicht
die Exekutive ist, sondern die Landesparlamente? Die
dortigen Abgeordneten - sie heißen nicht Bundestagsabgeordnete, weil es dort keinen Bundestag gibt, sondern
Landtagsabgeordnete, weil es dort Landtage gibt - haben keine geringere demokratische Legitimation als wir.
Jeder, der glaubt, dass die Länder das, was wir können,
nicht können, zeigt damit nur seine blanke Hybris.
({8})
Wenn das noch mit Vokabeln wie „Schäbigkeitswettlauf“ versehen wird, dann hat man den Eindruck, dass
wir, wenn der Strafvollzug auf die Länder übergeht, in
archaische Zeiten wie bei Ben Hur zurückfallen: Die
Sträflinge sitzen unten in der Galeere angekettet, während oben unser Justizminister Jürgen Banzer mit der
Trommel den Takt angibt. Meine Damen und Herren von
der Opposition, angesichts einer solchen Argumentation
muss ich Ihnen sagen: Sie sind ja verrückt geworden.
({9})
Da wir kurz vor dem Beginn des Viertelfinales stehen
und heute schon aus dem reichhaltigen Reservoir der
Fußballsprache Metaphern genommen haben: Wenn die
Linke, die ich, wie gesagt, sonst noch nicht einmal ignoriere - Herr Ramelow, aufgewacht! -,
({10})
lediglich in der Aufwärmphase ihren Spielführer, den so
sehr geeigneten Bundesrichter a. D. Nešković, zu den
Obleutegesprächen schickt, aber in der Hauptspielphase
Herrn Ramelow einwechselt, weil auf einem anderen
Spielfeld, im Untersuchungsausschuss, medienträchtiger
Meriten zu verdienen sind, und wenn man sieht, dass die
Besetzung der Linken in den Rechtsausschusssitzungen
immer dürftiger wird und dass die Rechtsstudentin
Dagdelen dasitzt, ohne auch nur piep zu sagen, dass
dann Herr Ramelow kommt und uns erzählen will, wie
das Grundgesetz zu ändern ist, und dass Sie an die Nachspielzeit große Hoffnungen knüpfen, dann stellt sich die
Frage, wer noch kommen soll. Schon in der Vorspielzeit
hat Herr Nešković den Bettel hingeschmissen und in der
Hauptspielzeit ist Herr Ramelow gekommen. Wollen Sie
uns in der Nachspielzeit vielleicht noch irgendeinen anderen Rumpelfüßler bieten?
({11})
Wer nach sieben Tagen Anhörung - das sind etwa
56 Stunden - behauptet, wir wollten das durchpeitschen,
und wer glaubt, dass wir hier nur ein Schaulaufen veranstaltet haben, der ärgert sich darüber, dass wir ergebnisoffen diskutiert und viele Änderungen vorgenommen haben. Übrigens, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie
haben in der Rechtsausschusssitzung am vergangenen
Mittwoch gesagt, selbst Sachverständige der Union hätten Kritik geäußert. Gnädige Frau, liebe Kollegin, bei Ihnen mag das vielleicht anders sein, aber wir bestellen nur
die Sachverständigen und nicht gleich das Ergebnis mit.
({12})
Nachdem heute so viel Dank an Herrn Müntefering
und Herrn Stoiber, an alle - mit Verlaub - Großkopferten, ausgesprochen wurde, möchte ich den Subalternen
einen Dank aussprechen, die diesem Parlament eine Premiere ermöglicht haben: sieben Tage Anhörung! Der
Rechtsausschuss sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit geradezu forensischer Akribie das
Verfahren durchgezogen. Ich erlaube mir an dieser
Stelle, zwei Personen namentlich herauszustellen.
Das geht kaum, weil Sie das außerhalb Ihrer Redezeit
tun müssten.
Das geht doch. - Das sind Andreas Schmidt und Herr
Stegner, der Kovorsitzende. Sie haben die Sitzungen
glänzend geleitet und dazu beigetragen, dass die Anhörung ein Erfolg wurde.
Herzlichen Dank.
({0})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erbitte nun Ihre
Aufmerksamkeit für die letzte Rednerin in dieser Debatte. Das ist die Kollegin Antje Tillmann, CDU/CSUFraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben nun ziemlich genau vier Stunden über die Neuordnung der föderalen Ordnung unseres Landes gesprochen.
Ich freue mich, dass diese Debatte sachgerecht, sachlich
und - teilweise mehr, teilweise weniger - erheiternd geführt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der
FDP und den Grünen, ich hatte in der Debatte nicht den
Eindruck, dass Ihre Rednerinnen und Redner bislang
nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich sachlich mit der
Diskussion auseinander zu setzen.
({0})
Das eine oder andere in Ihren Reden war durchaus
bedenkenswert, allerdings nicht so neu, dass wir unser
Abstimmungsverhalten hätten ändern müssen. Die Geschäftsordnungsdebatte heute Morgen war ebenfalls
nicht zielführend.
Wir können heute abstimmen, weil wir uns seit zwei
Jahren sehr intensiv mit diesem Thema befassen, zuerst
15 Monate in der Kommission und dann in allen Ausschüssen und in der Anhörung. Lieber Kollege
Burgbacher, dass Sie heute auf die Idee kommen, diesem
Vorhaben gerade aus finanzpolitischen Gründen nicht
zustimmen zu können, weil der Länderfinanzausgleich
ausgeschlossen worden sei, ist nicht ganz glaubhaft;
denn 15 Monate haben Sie sehr intensiv und konstruktiv
in der Kommission mitgearbeitet und manche Nacht haben wir gemeinsam versucht, Lösungen zu finden. Da
finde ich es ein bisschen eigenartig, dass Sie heute keine
Lust mehr haben, weiterzumachen.
({1})
Im Übrigen halte ich auch das Argument für falsch,
wir hätten den Finanzbereich komplett ausgeschaltet.
Wir haben sehr intensiv über den Finanzbereich beraten
und im Sinne der Haushaltskonsolidierung durch Bund
und Länder sind die erreichten Punkte durchaus vorzeigbar. Das haben auch die Sachverständigen so gesehen.
Ich zitiere:
Ich möchte Sie ausdrücklich loben für das, was hier
vorgelegt wurde: Das ist wesentlich mehr, als ich
mir persönlich erwartet habe, nachdem die Föderalismuskommission ihre Arbeit damals eingestellt
hatte. Das Vorliegende ist sehr gut.
So Professor Homburg, Uni Hannover.
Oder:
Wir sind froh, dass Sie dieses Paket geschnürt haben. Wenn man das gelesen hat, dann kann man nur
sagen, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, toll
ist. Das sollte man auch nicht zerreden.
So der Bundesrechnungshof.
({2})
Die Aussage, die Finanzverfassung sei nicht angepasst
worden, ist schlichtweg falsch. Gerade aus diesem
Grund bedaure ich, liebe Kollegen von der FDP, dass Sie
nicht zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Im Einzelnen. Erstens. Bund und Länder haben endlich die Verantwortung für die Einhaltung des 3-Prozent-Maastrichtkriteriums gemeinsam bestätigt. Erstmalig haben die Länder sich bereit erklärt, zu dieser
Verantwortung zu stehen und eine eventuelle Strafzahlung mit dem Bund gemeinsam zu tragen. Viel wichtiger
aber ist, dass die drohende Strafzahlung dazu geführt
hat, dass beide, Bund und Länder, sich darauf verständigt haben, bei der Haushaltskonsolidierung des Gesamtstaates zusammen zu wirken.
Punkt zwei. Die Bundesfinanzhilfen zeitlich zu befristen, ist eine ganz alte Forderung der FDP. Durch die
Einigung darauf können Hilfen des Bundes zu ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, nur vorübergehend
Aufgaben der Länder zu finanzieren, eingesetzt werden.
Bei dauerhafter Veränderung des Finanzbedarfs werden
wir zum Deckungskostenprinzip zurückkehren.
Punkt drei; eine ganz wichtige Forderung der Unternehmen und Verbände. Bund und Länder haben sich auf
eine Effektivierung der Steuerverwaltung geeinigt.
Das spart Geld, Zeit und Bürokratie. Auch hier wollen
Sie nicht mitmachen, obwohl das eine alte Forderung
von Ihnen ist.
({3})
Viertens. Einen ganz entscheidenden Durchbruch haben wir für die Kommunen errungen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen von den Grünen, Sie haben einen Antrag
zur Unterstützung der kommunalen Selbstverwaltung
gestellt, machen aber in diesem Punkt, der für die Kommunen der wichtigste ist, nicht mit. Wir werden demnächst in unserer Verfassung de facto ein Konnexitätsprinzip für die Kommunen haben. Das wird in Euro
aufrechenbar eine Hilfe für die Kommunen sein, weil
derjenige, der Wohltaten vollbringen will, vorher auch
für das Geld sorgen muss.
({4})
Das ist eine ganz wichtige Forderung der Kommunen,
aber Sie machen hier nicht mit. Ich weiß nicht, ob wir
über Ihren Antrag wirklich weiter diskutieren sollten.
Es gab einen Punkt aus dem Bereich Finanzbeziehungen, der in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert
wurde: das Problem des Zusammenwirkens von Bund
und Ländern in den Bildungsfragen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, da sollten wir uns einmal kurz die aktuelle
Verfassungslage zu diesem Punkt anschauen. Auch bisher war es nach unserer Verfassung gar nicht möglich,
ein Ganztagsschulprogramm verfassungsgemäß aufzulegen.
({5})
In der Anhörung ist bestätigt worden, dass das, was da
verabredet wurde, eindeutig verfassungswidrig war.
({6})
Es hat nur leider keinen Kläger gegen dieses Programm
gegeben. Aber so sollten wir mit unserer Verfassung
nicht umgehen.
({7})
An dem Tatbestand der Unzulässigkeit ändert das, was
wir heute beschließen werden, nichts, Herr Kollege
Tauss; da können Sie sich aufregen, wie Sie wollen. Es
bleibt dabei, dass unsere Verfassung die Bildungsfragen
den Ländern zuweist.
({8})
Ich will aber gar nicht verhehlen, dass ich froh bin,
dass wir das Zusammenwirken von Bund und Ländern in
den Hochschulfragen noch in den letzten Tagen verändert haben. Es ist richtig, dass der Bund und die Länder
auch weiterhin in der Hochschulförderung zusammenarbeiten. Aber ich finde es ebenso richtig, dass hier bei
den Ländern das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die auch für den Haushalt ab und
zu ein Auge haben: Wir müssen dafür sorgen, dass die
Länder sich nach der Änderung der Verfassung nicht mit
ihrem Eigenanteil aus der Hochschulbauförderung zurückziehen und im nächsten Schritt vom Bund zusätzliches Geld für Hochschulen fordern. Deshalb finde ich es
gut, dass die Länder - denen ich dafür danke - jetzt selber die Selbstverpflichtung gefordert haben und dass sie
auch gegenseitig darauf achten, dass die Haushaltsdisziplin eingehalten wird. Das ist unser gemeinsames Ziel,
das durch die heutige Verfassungsänderung dokumentiert wird.
({9})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wie einige
meiner Vorredner der festen Überzeugung, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen ihre Aufgaben
genauso verantwortlich erledigen, wie wir es für uns in
Anspruch nehmen. Die Kollegen in den Landtagen sind
genauso engagiert und genauso verantwortungsbewusst,
wie wir es sein wollen. Deswegen finde ich es richtig,
dass wir die Zuständigkeiten entkoppeln.
Ich halte diese Entkopplung auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern für absolut erforderlich; denn die
Bürgerinnen und Bürger haben sich von uns schon so oft
anhören müssen, dass dieses oder jenes nicht verabschiedet werden konnte, weil der Bundesrat nicht mitziehen
wollte oder weil der Bundesrat die Verantwortung dem
Bundestag zuweist. Solche Schuldzuweisungen wird es
künftig in einem weitaus geringeren Umfang geben. Das
ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, das ist ein
Schritt zu mehr Demokratie und Transparenz und das ist
ein ganz wesentlicher Punkt, warum wir die Föderalismusreform heute auf den Weg bringen sollten.
({10})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset-
zes auf Drucksache 16/813. Hierzu liegen eine ganze
Reihe von persönlichen Erklärungen zur Abstimmung
vor, die nach dem bewährten Verfahren dem Protokoll
beigefügt werden.1)
Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/2010, den Ge-
setzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen.
Hierzu liegen insgesamt sieben Änderungsanträge der
Fraktion der FDP sowie sechs Änderungsanträge der
Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen vor. Interfrak-
tionell ist vereinbart, dass zuerst über die fünf Ände-
rungsanträge abgestimmt wird, zu denen namentliche
Abstimmung verlangt wurde.
Wir führen jetzt also zunächst diese fünf namentlichen
Abstimmungen nacheinander durch. Selbstverständlich
werden die anderen Änderungsanträge anschließend im
üblichen Verfahren zur Abstimmung gestellt. Ich bitte
Sie, bei den Abstimmungen diesmal besonders sorgfältig
darauf zu achten, dass die Stimmkarten Ihren Namen tra-
gen und dass Sie nur Ihre Karte in die dafür vorgesehe-
nen Abstimmungskästen werfen.
Wir kommen nun zur ersten namentlichen Abstim-
mung. Hier handelt es sich um den Änderungsantrag der
FDP auf Drucksache 16/2046. Es geht um das Konnexi-
tätsprinzip.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze einzunehmen und mir ein Zeichen
zu geben, wenn wir mit der Abstimmung beginnen kön-
nen. - Die Abstimmung ist eröffnet.
Ich mache darauf aufmerksam, dass wir alle fünf na-
mentlichen Abstimmungen hintereinander durchführen.
Es möge sich bitte niemand in der Zwischenzeit irgend-
welchen vermeintlich noch dringenderen Geschäften zu-
wenden und sich anschließend darüber beklagen, er habe
eine nicht absehbar schnelle weitere Abstimmung ver-
passt.
1) Anlagen 8 bis 18
Präsident Dr. Norbert Lammert
Gibt es jemanden, der seine Stimmkarte noch nicht ab-
gegeben hat? - Dann schließe ich jetzt die erste namentli-
che Abstimmung und bitte gleichzeitig, die zweite vorzu-
bereiten, damit wir diese schnell anschließen können.
Wir kommen nun zur zweiten namentlichen Abstim-
mung. Hier handelt es sich um einen Änderungsantrag
der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Druck-
sache 16/2062 zur Gesetzgebungskompetenz im Um-
weltbereich. Sind alle Abstimmungsplätze mit Schrift-
führern besetzt? - Das ist offensichtlich der Fall. Ich er-
öffne die zweite namentliche Abstimmung.
Haben alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimmkar-
ten abgegeben? - Ermutigt durch einzelne Fraktionsvor-
sitzende frage ich jetzt noch einmal, ob es jemanden
gibt, der seine Karte noch nicht abgegeben hat. - Nun
traut sich niemand mehr. Dann schließe ich den zweiten
Wahlgang. Wir werden gleich den dritten Wahlgang an-
schließen; parallel dazu werden die Stimmen dieses
Wahlgangs ausgezählt.1)
1) Ergebnis Seite 4284 C
Haben wir an allen Positionen entleerte Urnen? - Wir
kommen zur dritten namentlichen Abstimmung. Hierbei
geht es um den Änderungsantrag der Fraktion des Bünd-
nisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2063 zur Ge-
setzgebungskompetenz für den Strafvollzug.
Ich eröffne den dritten Abstimmungsvorgang.
Ist jemand anwesend, der seine Stimmkarte für den
dritten Abstimmungsvorgang noch nicht abgegeben
hat? - Ich schließe die dritte namentliche Abstimmung.2)
In der Zeit, die für die Bereitstellung der Urnen für den
vierten Abstimmungsvorgang benötigt wird, gebe ich Ih-
nen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern
ermittelte Ergebnis der ersten namentlichen Abstim-
mung mit - mit herzlichem Dank an die Schriftführerin-
nen und Schriftführer -: Abgegebene Stimmen 595. Mit
Ja haben gestimmt 109, mit Nein haben gestimmt 484,
zwei haben sich enthalten. Damit ist der Änderungs-
antrag abgelehnt.
2) Ergebnis Seite 4287 A
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 595;
davon
ja: 109
nein: 484
enthalten: 2
Ja
SPD
Rolf Stöckel
FDP
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({0})
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({1})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Joachim Günther ({2})
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Michael Link ({3})
Markus Löning
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto
({4})
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff ({5})
Martin Zeil
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Elke Reinke
Paul Schäfer ({6})
Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
fraktionslos
Gert Winkelmeier
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({7})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Präsident Dr. Norbert Lammert
Wolfgang Börnsen
({8})
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({9})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({10})
Dirk Fischer ({11})
Axel E. Fischer ({12})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
({13})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung ({14})
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({15})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({16})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({17})
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({18})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({19})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller
({20})
Stefan Müller ({21})
Bernward Müller ({22})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({23})
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({24})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({25})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({26})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({27})
Andreas Schmidt ({28})
Ingo Schmitt ({29})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({30})
Michael Stübgen
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({31})
Gerald Weiß ({32})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({33})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({34})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding ({35})
Volker Blumentritt
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({36})
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({37})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Präsident Dr. Norbert Lammert
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({38})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz ({39})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({40})
Frank Hofmann ({41})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({42})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({43})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Petra Merkel ({44})
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller ({45})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({46})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Walter Riester
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth ({47})
Michael Roth ({48})
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({49})
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({50})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
Ulla Schmidt ({51})
Silvia Schmidt ({52})
Dr. Frank Schmidt
Heinz Schmitt ({53})
Carsten Schneider ({54})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({55})
Swen Schulz ({56})
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Christoph Strässer
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({57})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({58})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({59})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Hans-Josef Fell
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({60})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Thilo Hoppe
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Undine Kurth ({61})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({62})
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({63})
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({64})
Enthalten
SPD
Dr. Matthias Miersch
Detlef Müller ({65})
Aus gegebenem Anlass mache ich noch einmal darauf
aufmerksam, dass wir wie vereinbart und angekündigt
verfahren: Die Abstimmungen finden alle nacheinander
statt. Deswegen empfiehlt es sich, zwischendurch keine
zusätzlichen Beschäftigungen anzunehmen.
Weil wir aus technischen Gründen eine gewisse Zeit
überbrücken müssen - die Abstimmungsurnen müssen
geleert werden, bevor neue Stimmkarten hineingeworfen
werden können -, möchte ich darauf hinweisen, dass
beim Präsidium ein heimatloser 20-Euro-Schein, der in
den Reihen der SPD-Fraktion gefunden wurde, angeliefert wurde.
({66})
Da ich nicht sicher bin, ob dies als freundliche Gabe zur
Unterstützung der schwierigen Arbeit der Schriftführerinnen und Schriftführer gedacht war, was eine nahe
Präsident Dr. Norbert Lammert
liegende Erklärung wäre, will ich wenigstens die theoretische Option eröffnen, dass sich derjenige, der ihn verloren hat, mit plausiblen Beweismitteln bei uns melden
kann.
({67})
Die Frage, warum er in den Reihen der SPD-Fraktion
gefunden wurde, kann ich natürlich nicht beantworten.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es so gewesen
sein soll.
Wir kommen jetzt zur vierten namentlichen Abstim-
mung. Hierbei handelt es sich um den Änderungsantrag
der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Druck-
sache 16/2064 zum Thema „Zusammenwirken von
Bund und Ländern im Bereich Bildung und Wissen-
schaft“. Sind wiederum alle Abstimmungsplätze mit
Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? - Ich bitte
die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Urnen erst
nach Abschluss der Abstimmung wegzubringen und
nicht unmittelbar davor. Mir wurden diesbezüglich erste
Beschwerden vorgetragen.
Ich eröffne die vierte namentliche Abstimmung.
Haben alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen
ihre vierte Stimmkarte in eine dafür vorgesehene Urne
geworfen? - Dann schließe ich jetzt den vierten Abstim-
mungsvorgang.1)
Wir kommen zur fünften namentlichen Abstimmung.
Hier geht es um den Änderungsantrag der Fraktion des
Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2065 zum
Heimrecht im Bereich der öffentlichen Fürsorge. Sind
wieder alle Plätze von den Schriftführerinnen und
Schriftführern besetzt? - Bevor ich die Abstimmung er-
öffne, weise ich darauf hin, dass wir unmittelbar nach
dieser fünften namentlichen Abstimmung parallel zu der
dann stattfindenden Auszählung weitere Abstimmungen
über gestellte Änderungsanträge durchführen, damit wir
dann, wenn die einzelnen Ergebnisse der namentlichen
Abstimmungen vorliegen, die Schlussabstimmung vor-
nehmen können.
Die fünfte namentliche Abstimmung ist eröffnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich mir den de-
zenten Hinweis erlauben, dass es mir unzweckmäßig er-
scheint, nun wegen einer vermeintlich längeren Pause
bis zur Schlussabstimmung mehrgängige Menüs zu be-
stellen. Denn bei der Zügigkeit, mit der unsere Schrift-
führerinnen und Schriftführer zu arbeiten pflegen, kann
die Schlussabstimmung eher stattfinden, als manche ver-
muten. Klagen werden dann nicht entgegengenommen,
bestenfalls zu Protokoll.
Hat irgendjemand seine Stimmkarte für die fünfte na-
mentliche Abstimmung noch nicht abgeben können? -
Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich damit den fünf-
ten Abstimmungsvorgang und bitte die Schriftführerin-
nen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
1) Ergebnis Seite 4289 B
Das Ergebnis dieser Abstimmung und der drei anderen
Abstimmungen gebe ich später bekannt.2)
Ich bitte Sie, nun wieder Platz zu nehmen, damit wir,
sobald sich die Kolleginnen und Kollegen halbwegs
übersichtlich auf die jeweiligen Fraktionen verteilt haben, weitere Abstimmungen durchführen können.
({68})
- Meine Damen und Herren, wir stimmen im Augenblick über Anträge zur Änderung des Grundgesetzes ab.
Ich fände es durchaus angemessen, wenn das mit mindestens derselben Aufmerksamkeit erfolgen würde, die
wir uns auch bei Abstimmungen, die keine Verfassungsänderungen betreffen, angewöhnt haben.
({69})
Wir kommen zu den weiteren Änderungsanträgen.
Für sie ist keine namentliche Abstimmung beantragt, sodass wir durch Handzeichen abstimmen können.
Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag
der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/2045. Wer
stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalition gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der FDP auf
Drucksache 16/2048.
({70})
- Entschuldigung.
Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag
der FDP auf Drucksache 16/2047. Wer stimmt für diesen
Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich der Stimme? - Der Änderungsantrag ist mit breiter
Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum voreilig aufgerufenen Ände-
rungsantrag der FDP auf Drucksache 16/2048. Wer
stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dage-
gen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Änderungs-
antrag ist mit breiter Mehrheit abgelehnt gegen die Stim-
men der FDP und des Kollegen Meckel und bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/2049. Wer stimmt für diesen
Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich der Stimme? - Mit breiter Mehrheit ist dieser Ände-
rungsantrag abgelehnt gegen die Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen und des Kollegen Meckel.
Wir kommen nun zum Änderungsantrag der FDP-
Fraktion auf Drucksache 16/2050. Wer stimmt für diesen
Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich der Stimme? - Der Änderungsantrag ist mit großer
Mehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
abgelehnt.
2) Ergebnis Seite 4292 A
Präsident Dr. Norbert Lammert
Wir kommen zum Änderungsantrag der FDP auf
Drucksache 16/2051. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? ({71})
Wer enthält sich der Stimme? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt gegen die Stimmen der FDPFraktion und einzelne Stimmen der SPD-Fraktion bei
Enthaltung der Fraktionen des Bündnisses 90/Die Grünen und Die Linke.
Ich komme zum Änderungsantrag von Bündnis 90/
Die Grünen auf Drucksache 16/2066. Wer stimmt für
diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt gegen diesen
Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei
wenigen Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag mit
breiter Mehrheit abgelehnt gegen die Stimmen von FDP
und Bündnis 90/Die Grünen.
Änderungsantrag auf Drucksache 16/2067, ebenfalls
gestellt von Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer
enthält sich der Stimme? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt gegen die Stimmen von FDP und Bündnis 90/
Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke.
Damit haben wir über die Änderungsanträge vollständig abgestimmt. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der
namentlichen Abstimmungen über die Änderungsanträge, über die wir vorhin einzeln abgestimmt haben, unterbreche ich die Sitzung.
({72})
Sie wird, sobald die Ergebnisse vorliegen, wieder eröffnet; dann kommen wir zur Schlussabstimmung. - Ich
wiederhole meine Empfehlung, nun keine üppigen Freizeiten einzuplanen.
({73})
Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder, um die
Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt zu
geben.
Das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung
habe ich bereits vorgetragen.
Wir kommen zum Ergebnis der zweiten namentlichen
Abstimmung. Sie betraf den Änderungsantrag der
Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2062. Ich gebe das von den Schriftführerinnen
und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung bekannt: Abgegebene Stimmen 579. Mit Ja
haben gestimmt 97, mit Nein haben gestimmt 428, enthalten haben sich 54 Kolleginnen und Kollegen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 581;
davon
ja: 100
nein: 427
enthalten: 54
Ja
SPD
Markus Meckel
Christel RiemannHanewinckel
FDP
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({0})
Uwe Barth
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({1})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Joachim Günther ({2})
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Michael Link ({3})
Horst Meierhofer
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto
({4})
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff ({5})
Martin Zeil
DIE LINKE
Diana Golze
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({6})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Hans-Josef Fell
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({7})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Undine Kurth ({8})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({9})
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({10})
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({11})
Präsident Dr. Norbert Lammert
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({12})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({13})
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({14})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({15})
Dirk Fischer ({16})
Axel E. Fischer ({17})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
({18})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung ({19})
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({20})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({21})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({22})
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({23})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({24})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller
({25})
Stefan Müller ({26})
Bernward Müller ({27})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({28})
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({29})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({30})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({31})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({32})
Andreas Schmidt ({33})
Ingo Schmitt ({34})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({35})
Michael Stübgen
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({36})
Gerald Weiß ({37})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({38})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({39})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Lothar Binding ({40})
Volker Blumentritt
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({41})
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Präsident Dr. Norbert Lammert
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({42})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({43})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz ({44})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({45})
Frank Hofmann ({46})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({47})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({48})
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel ({49})
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller ({50})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({51})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Walter Riester
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth ({52})
Michael Roth ({53})
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({54})
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({55})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
Ulla Schmidt ({56})
Silvia Schmidt ({57})
Dr. Frank Schmidt
Heinz Schmitt ({58})
Carsten Schneider ({59})
Reinhard Schultz
({60})
Swen Schulz ({61})
Ewald Schurer
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({62})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({63})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Angelika Brunkhorst
Frank Schäffler
Enthalten
SPD
Dirk Becker
Petra Bierwirth
Marco Bülow
Dr. Matthias Miersch
Detlef Müller ({64})
Frank Schwabe
FDP
Patrick Meinhardt
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Elke Reinke
Paul Schäfer ({65})
Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
fraktionslos
Gert Winkelmeier
Präsident Dr. Norbert Lammert
Wir kommen zum Ergebnis der dritten namentlichen Abstimmung. Hierbei ging es um den Änderungsantrag der
Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2063. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Abgegebene Stimmen 594. Mit Ja haben
gestimmt 144, mit Nein haben gestimmt 442, enthalten haben sich acht Kolleginnen und Kollegen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 591;
davon
ja: 141
nein: 442
enthalten: 8
Ja
SPD
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christine Lambrecht
Dirk Manzewski
Markus Meckel
Detlef Müller ({66})
Christel RiemannHanewinckel
FDP
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({67})
Uwe Barth
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({68})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Joachim Günther ({69})
Heinz-Peter Haustein
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Markus Löning
Horst Meierhofer
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto
({70})
Cornelia Pieper
Jörg Rohde
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Martin Zeil
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Elke Reinke
Paul Schäfer ({71})
Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({72})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Hans-Josef Fell
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({73})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Undine Kurth ({74})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({75})
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({76})
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({77})
fraktionslos
Gert Winkelmeier
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({78})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({79})
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({80})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({81})
Dirk Fischer ({82})
Axel E. Fischer ({83})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
({84})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Präsident Dr. Norbert Lammert
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung ({85})
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({86})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({87})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({88})
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({89})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({90})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller
({91})
Stefan Müller ({92})
Bernward Müller ({93})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({94})
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({95})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({96})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({97})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({98})
Andreas Schmidt ({99})
Ingo Schmitt ({100})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({101})
Michael Stübgen
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({102})
Gerald Weiß ({103})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({104})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({105})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding ({106})
Volker Blumentritt
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({107})
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({108})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({109})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz ({110})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({111})
Frank Hofmann ({112})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({113})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Präsident Dr. Norbert Lammert
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christian Lange ({114})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel ({115})
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller ({116})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({117})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Walter Riester
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth ({118})
Michael Roth ({119})
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({120})
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({121})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
Ulla Schmidt ({122})
Silvia Schmidt ({123})
Dr. Frank Schmidt
Heinz Schmitt ({124})
Carsten Schneider ({125})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({126})
Swen Schulz ({127})
Ewald Schurer
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({128})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({129})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Angelika Brunkhorst
Ulrike Flach
Dr. Christel Happach-Kasan
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link ({130})
Patrick Meinhardt
Gisela Piltz
Frank Schäffler
Florian Toncar
Hartfrid Wolff ({131})
Enthalten
SPD
Detlef Dzembritzki
Dr. Matthias Miersch
Frank Schwabe
FDP
Birgit Homburger
DIE LINKE
Diana Golze
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
Wir kommen zum Ergebnis der vierten namentlichen Abstimmung. Sie betraf den Änderungsantrag der Fraktion
des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2064. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern
ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Abgegebene Stimmen 589. Mit Ja haben gestimmt 53,
mit Nein haben gestimmt 478, enthalten haben sich 58 Kolleginnen und Kollegen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 590;
davon
ja: 53
nein: 479
enthalten: 58
Ja
SPD
Markus Meckel
FDP
Jens Ackermann
Uwe Barth
Joachim Günther ({132})
Heinz-Peter Haustein
Heinz Lanfermann
Cornelia Pieper
Christoph Waitz
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({133})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Hans-Josef Fell
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({134})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Undine Kurth ({135})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({136})
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({137})
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({138})
Präsident Dr. Norbert Lammert
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({139})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({140})
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({141})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({142})
Dirk Fischer ({143})
Axel E. Fischer ({144})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
({145})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung ({146})
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({147})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({148})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({149})
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({150})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({151})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller
({152})
Stefan Müller ({153})
Bernward Müller ({154})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({155})
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({156})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({157})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({158})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({159})
Andreas Schmidt ({160})
Ingo Schmitt ({161})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({162})
Michael Stübgen
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({163})
Gerald Weiß ({164})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({165})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({166})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding ({167})
Volker Blumentritt
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({168})
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Präsident Dr. Norbert Lammert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({169})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({170})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz ({171})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({172})
Frank Hofmann ({173})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({174})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({175})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel ({176})
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller ({177})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({178})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Walter Riester
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth ({179})
Michael Roth ({180})
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({181})
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({182})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
Ulla Schmidt ({183})
Silvia Schmidt ({184})
Dr. Frank Schmidt
Heinz Schmitt ({185})
Carsten Schneider ({186})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({187})
Swen Schulz ({188})
Ewald Schurer
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({189})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({190})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({191})
Angelika Brunkhorst
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({192})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Dr. Christel Happach-Kasan
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link ({193})
Markus Löning
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto
({194})
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff ({195})
Enthalten
SPD
Dr. Matthias Miersch
Detlef Müller ({196})
Frank Schwabe
FDP
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Martin Zeil
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Präsident Dr. Norbert Lammert
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Elke Reinke
Paul Schäfer ({197})
Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
fraktionslos
Gert Winkelmeier
Die fünfte und letzte namentliche Abstimmung zu Änderungsanträgen gab es zum Änderungsantrag der Fraktion
des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2065. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern
ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Abgegebene Stimmen 592. Mit Ja haben gestimmt 146,
mit Nein haben gestimmt 439, Enthaltungen sieben. Auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 590;
davon
ja: 146
nein: 437
enthalten: 7
Ja
SPD
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Markus Meckel
Christel RiemannHanewinckel
FDP
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({198})
Uwe Barth
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({199})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Joachim Günther ({200})
Heinz-Peter Haustein
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Ina Lenke
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Markus Löning
Horst Meierhofer
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto
({201})
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Martin Zeil
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Elke Reinke
Paul Schäfer ({202})
Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({203})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Hans-Josef Fell
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({204})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Undine Kurth ({205})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({206})
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({207})
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({208})
fraktionslos
Gert Winkelmeier
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({209})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Präsident Dr. Norbert Lammert
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({210})
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({211})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({212})
Dirk Fischer ({213})
Axel E. Fischer ({214})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
({215})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung ({216})
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({217})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({218})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({219})
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({220})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({221})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller
({222})
Stefan Müller ({223})
Bernward Müller ({224})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({225})
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({226})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({227})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({228})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({229})
Andreas Schmidt ({230})
Ingo Schmitt ({231})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({232})
Michael Stübgen
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({233})
Gerald Weiß ({234})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({235})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({236})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding ({237})
Volker Blumentritt
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({238})
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Präsident Dr. Norbert Lammert
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({239})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({240})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz ({241})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({242})
Frank Hofmann ({243})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({244})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({245})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Petra Merkel ({246})
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller ({247})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({248})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Walter Riester
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth ({249})
Michael Roth ({250})
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({251})
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({252})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
Ulla Schmidt ({253})
Silvia Schmidt ({254})
Dr. Frank Schmidt
Heinz Schmitt ({255})
Carsten Schneider ({256})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({257})
Swen Schulz ({258})
Ewald Schurer
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({259})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({260})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Angelika Brunkhorst
Dr. Christel Happach-Kasan
Michael Link ({261})
Patrick Meinhardt
Frank Schäffler
Florian Toncar
Hartfrid Wolff ({262})
Enthalten
SPD
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Detlef Müller ({263})
Frank Schwabe
FDP
Harald Leibrecht
Damit sind alle genannten Änderungsanträge abgelehnt.
Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der
Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen bei einzelnen Gegenstimmen aus der
SPD-Fraktion angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur
Annahme dieses Gesetzentwurfs eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das sind mindestens 410 Stimmen.
Für diese namentliche Abstimmung benötigen Sie außer Ihrer Stimmkarte auch Ihren gelben Stimmausweis.
Ich mache darauf aufmerksam, dass es auch nach dieser namentlichen Abstimmung noch eine Reihe von Abstimmungen über Entschließungsanträge gibt.
Bevor Sie Ihre Stimmkarte in eine der Urnen werfen,
übergeben Sie bitte Ihren Wahlausweis einem der
Schriftführer.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Plätze besetzt? - Das ist der Fall.
Die Abstimmung ist eröffnet.
Ist noch ein Kollege oder eine Kollegin anwesend, der
bzw. die seine oder ihre Stimmkarte für die SchlussabPräsident Dr. Norbert Lammert
stimmung nicht abgegeben hat? - Das scheint nicht der
Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit
der Auszählung zu beginnen. Dies wird zügig gehen,
weil es sich jetzt nur um eine noch auszuzählende Abstimmung handelt. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde
ich es vortragen. Ich schlage vor, dass wir in der Zwischenzeit über die Entschließungsanträge abstimmen.
Ich bitte darum, Platz zu nehmen, damit die Feststellung
von Mehrheiten zweifelsfrei möglich ist.
Wir setzen die Abstimmungen fort und kommen nun
zu den Entschließungsanträgen.
Zunächst zum Entschließungsantrag der Fraktionen
von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/2052. Wer
stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt
dagegen? - Wer enthält sich? - Er ist mit breiter Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Entschließungsantrag der FDPFraktion auf Drucksache 16/2053. Wer stimmt für diesen
Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer
enthält sich? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/2054? - Wer stimmt
dagegen? - Wer enthält sich? - Auch dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen
auf Drucksache 16/2055. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Auch dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes auf
Drucksache 16/814. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache
16/2010, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um
das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer
stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der
Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen bei einzelnen Gegenstimmen aus den
Reihen der SPD-Fraktion angenommen.
Wir setzen die Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 16/2010
fort. Unter den Nrn. 3 bis 10 der Beschlussempfehlung
empfiehlt der Rechtsausschuss, die Vorlagen auf den
Drucksachen 16/653, 16/851, 16/647, 16/648, 16/954,
16/654, 16/674 und 16/927 für erledigt zu erklären. Es
ist vereinbart, dass über die Nrn. 3 bis 10 der Beschlussempfehlung gemeinsam abgestimmt wird. - Ich sehe,
dass Sie damit einverstanden sind. Dann verfahren wir
so. Wer stimmt für die eben genannte Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann
ist das mit ganz breiter Mehrheit so beschlossen.
Ich unterbreche, bis das Ergebnis der namentlichen
Schlussabstimmung über die Föderalismusreform vorliegt. Das kann nur ein ganz kurzer Augenblick sein. Ich
wäre dankbar, wenn Sie bis dahin im Plenarsaal blieben.
({264})
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Mit besonders herzlichem Dank an die Schriftführerinnen und Schriftführer
({0})
teile ich nun das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU zur Änderung des Grundgesetzes mit.
({1})
- Habe ich euch unterschlagen?
({2})
- Selbst da wird vorgetragen, wer beteiligt ist, wenn
auch nicht an der Regierung.
Ich korrigiere fürs Protokoll. Ich gebe das Ergebnis
der namentlichen Schlussabstimmung zu dem gemeinsam von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes bekannt: Abgegebene Stimmen 593. Mit Ja haben gestimmt 428,
({3})
mit Nein haben gestimmt 162 Kolleginnen und Kollegen, es gab drei Enthaltungen. Die für eine Verfassungsänderung notwendige Mehrheit sind 410 Jastimmen. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Präsident Dr. Norbert Lammert
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 592;
davon
ja: 428
nein: 161
enthalten: 3
Ja
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({4})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({5})
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({6})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({7})
Dirk Fischer ({8})
Axel E. Fischer ({9})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
({10})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung ({11})
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({12})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({13})
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({14})
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({15})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({16})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller
({17})
Stefan Müller ({18})
Bernward Müller ({19})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({20})
Henry Nitzsche
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({21})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({22})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({23})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({24})
Andreas Schmidt ({25})
Ingo Schmitt ({26})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({27})
Michael Stübgen
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({28})
Gerald Weiß ({29})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({30})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({31})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Lothar Binding ({32})
Volker Blumentritt
Clemens Bollen
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({33})
Marco Bülow
Präsident Dr. Norbert Lammert
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Karl Diller
Martin Dörmann
Dr. Carl-Christian Dressel
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({34})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({35})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Petra Hinz ({36})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({37})
Frank Hofmann ({38})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({39})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({40})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel ({41})
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller ({42})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({43})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Walter Riester
Sönke Rix
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth ({44})
Michael Roth ({45})
Ortwin Runde
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({46})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
Ulla Schmidt ({47})
Silvia Schmidt ({48})
Dr. Frank Schmidt
Heinz Schmitt ({49})
Carsten Schneider ({50})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({51})
Swen Schulz ({52})
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Petra Weis
Gert Weisskirchen
({53})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({54})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
Nein
CDU/CSU
Manfred Kolbe
SPD
Klaus Barthel
Petra Bierwirth
Dr. Gerhard Botz
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Wolfgang Gunkel
Dirk Manzewski
Markus Meckel
Dr. Matthias Miersch
Detlef Müller ({55})
Christel RiemannHanewinckel
René Röspel
Marlene Rupprecht
({56})
Renate Schmidt ({57})
Rüdiger Veit
Gunter Weißgerber
FDP
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Uwe Barth
Angelika Brunkhorst
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({58})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Joachim Günther ({59})
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Markus Löning
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto
({60})
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff ({61})
Martin Zeil
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Präsident Dr. Norbert Lammert
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Jan Korte
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Petra Pau
Elke Reinke
Paul Schäfer ({62})
Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({63})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Hans-Josef Fell
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({64})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Undine Kurth ({65})
Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({66})
Brigitte Pothmer
Christine Scheel
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({67})
fraktionslos
Gert Winkelmeier
Enthalten
FDP
Michael Link ({68})
Frank Schäffler
Florian Toncar
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist der Abschluss einer in Umfang und Bedeutung herausragenden
Gesetzgebung des Deutschen Bundestages, unbeschadet
der vorgetragenen unterschiedlichen politischen Bewertungen. Dies ist ein Gesetzgebungswerk, das seit der
Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 sowohl von der
Anzahl wie auch von der Bedeutung der damit verbundenen Änderungen her die größte Ergänzung bzw. Änderung der Verfassungsordnung der Bundesrepublik
Deutschland darstellt.
Dies ist, wie ich finde, ein Anlass, Dank an alle zu
sagen, die daran mitgewirkt haben, ganz besonders an
diejenigen, die in einer sehr unauffälligen Weise die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass diese außerordentlich komplizierte und umfangreiche Arbeit überhaupt möglich war.
({69})
Ich möchte dem Dank des ganzen Hauses an alle Beteiligten - sei es bei Bund oder Ländern, sei es in Wissenschaft oder Medien - die persönliche Bitte hinzufügen, dass nun alle die Souveränität besitzen sollten,
möglichst unvoreingenommen zu prüfen, ob die vorgetragenen Hoffnungen wie die vorgetragenen Befürchtungen sich im politischen Alltag tatsächlich bestätigen, um
daraus gegebenenfalls weitergehende Schlussfolgerungen zu ziehen.
({70})
Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:
Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
Jahresbericht 2005 ({71})
- Drucksache 16/850 Überweisungsvorschlag:
Verteidigungsausschuss
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Dazu höre
ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst
der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages,
Reinhold Robbe.
({72})
Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen
Bundestages:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Der Jahresbericht 2005 ist der erste Bericht, den
ich als Wehrbeauftragter vorlege. Sie wissen, dass wir
uns in diesem Jahr schon einmal mit einem Bericht des
Wehrbeauftragten befasst haben. Dieser betraf aber noch
das Jahr 2004.
Anfang März habe ich diesen Bericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages überreicht und gleichzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Heute wird er an den
Verteidigungsausschuss zur Beratung überwiesen. Ich
begrüße ausdrücklich die zeitnahe Behandlung des Berichtes durch das Parlament. Sie ist ein wichtiges Signal
Wehrbeauftragter Reinhold Robbe
dafür, dass der Deutsche Bundestag dieses wichtige Papier und - mehr noch - seine Verantwortung gegenüber
den Streitkräften sehr ernst nimmt.
({73})
Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch im
Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim
Bundestagspräsidenten, bei den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses, beim Bundesminister der Verteidigung und bei allen nachgeordneten Dienststellen des
Bundesverteidigungsministeriums ganz herzlich bedanken, die mit dem Amt des Wehrbeauftragten in Verbindung stehen. Ich danke ausdrücklich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Auch der Jahresbericht 2005 versteht sich als Mängelbericht. Er kann und will nicht in Anspruch nehmen,
ein lückenloses Bild vom Zustand und den Perspektiven
der Streitkräfte zu zeichnen. Trotzdem habe ich mich darum bemüht, die wesentlichen Probleme auf den Punkt
zu bringen und gleichzeitig den Eindruck zu vermeiden,
die Summe der problembehafteten Eingaben würde die
tatsächliche Stimmung in unserer Bundeswehr widerspiegeln.
Im Aufbau knüpft der Jahresbericht 2005 an die Vorgängerberichte an. In ihm sollen nicht die spektakulären
Einzelfälle in den Vordergrund gestellt werden, sondern
es sollen anhand von Beispielen nachhaltige Schwachstellen und Fehlentwicklungen aufgezeigt werden. Lassen Sie mich dafür einige Beispiele nennen.
Stichwort Personal. Ein Drittel aller Eingaben an den
Wehrbeauftragten betrifft Personalfragen der Zeit- und
Berufssoldaten. Das war im Übrigen auch in den vergangenen Jahren bereits so. Inhaltlich geht es dabei häufig
um die Personalbearbeitung. Das heißt, Anträge werden
gar nicht, unvollständig oder verspätet bearbeitet bzw.
weitergeleitet. Angesichts der Vielzahl dieser Fälle habe
ich die Sorge, dass das Vertrauen in die Personalbearbeitung Schaden nimmt. Ursächlich dafür sind in erster
Linie personelle Vakanzen, weil Soldaten von aufzulösenden Einheiten bereits versetzt oder aber im Auslandseinsatz sind. Wenn es für sie Vertreter gibt, dann
fehlen ihnen häufig die nötige Ausbildung und Erfahrung, um die Antragsflut zu bewältigen.
Es geht aber nicht nur um die Bearbeitung, sondern
auch um Ergebnisse. Es fehlt an Planstellen; deshalb
bleiben Beförderungen aus. Das führt zu Wartezeiten,
die im Attraktivitätsprogramm nicht vorgesehen waren. Immer mehr Soldaten haben darüber hinaus die begründete Sorge, ihr Laufbahnziel nicht zu erreichen.
({74})
Im Hinblick auf die Beurteilungspraxis beklagen
schließlich viele Soldatinnen und Soldaten, dass zur
Übernahme als Berufssoldat anstehende Kameraden unverhältnismäßig gut beurteilt werden, um ihnen eine
Übernahme zu ermöglichen. Ich habe erhebliche Zweifel
daran, dass ein neues Beurteilungssystem auf der Grundlage von Quotenzuweisungen dieses Problem löst.
Stichwort Ausbildung. Ausbildung setzt Personal
und Material voraus. An beidem fehlt es. Dass die Abstellung von Personal und Material für den Einsatz in jedem Fall Vorrang genießt, ist unstreitig. Das geschieht
im Übrigen auch. Allerdings entstehen dabei Lücken in
den Stammeinheiten. Erstmalig hat der Bundesminister
der Verteidigung eingeräumt, selbst Eingreifverbände
nicht vollständig mit geschützten Fahrzeugen ausstatten
zu können. Eine entsprechende Nachsteuerung ist erst
für den Einsatzfall vorgesehen. Das ist eine Mangelverwaltung, die weder für die Soldaten im Einzelnen noch
für die Streitkräfte insgesamt auf Dauer hinnehmbar ist.
Welche Auswirkungen die Verwaltung des Mangels
auf die Grund- und Vollausbildung in den Heimatstandorten hat, steht bei mir in diesem Jahr besonders im
Fokus. Die Ergebnisse werde ich dann in meinen nächsten Jahresbericht aufnehmen.
An dieser Stelle nur so viel: Nicht selten scheitern die
Einsatzvorbereitende Ausbildung zur Konfliktverhütung und Krisenreaktion, die so genannte EAKK, und
auch die Vollausbildung daran, dass es an den notwendigen Fahrzeugen und an entsprechendem Gerät fehlt.
Auch sagen mir die Ausbilder immer wieder, dass die
vorgesehene Zeit nicht ausreiche, um die vorgegebenen
Lernziele in der erforderlichen Ausbildungstiefe zu erreichen.
Stichwort Ausrüstung. Die Bundeswehr wandelt sich
zu einer Hightecharmee, wie wir alle wissen. Sie verfügt
über moderne Panzer, Kampfflugzeuge und U-Boote,
übt an Simulatoren und ist auf dem Weg, noch bestehende Lücken, beispielsweise im strategischen Lufttransport oder bei der vernetzten Operationsführung und
Datenverarbeitung, zu schließen. Gleichzeitig entstehen
aber Probleme, wenn es darum geht, beispielsweise die
Soldaten im ISAF-Einsatz mit Kampfstiefeln und Tarnanzügen in ausreichender Zahl und Größe auszurüsten.
Das lässt bei den Betroffenen Zweifel aufkommen, ob
das Versprechen, alles für den Schutz der Soldaten im
Einsatz zu tun, auch verlässlich ist.
Schließlich das vierte Stichwort: Versorgung. Damit
meine ich nicht die Absicherung im Einsatz. Hier hat der
Gesetzgeber, haben Sie mit dem Einsatzversorgungsgesetz, wie ich meine, eine überzeugende Antwort auf die
erhöhte Gefährdung der Soldatinnen und Soldaten und
die Notwendigkeit ihrer Absicherung gegeben. Nein, es
geht um die Besoldung. Die Streichung des Urlaubsgeldes, die Kürzung des Weihnachtsgeldes, die Kürzung
von Übergangsgebührnissen, die Erhöhung des Verpflegungsgeldes und der Wegfall des so genannten Buschgeldes treffen die Masse der Soldaten, insbesondere die
Mannschaften und Unteroffiziere, die dem einfachen
und mittleren Dienst zugeordnet sind. Denn oftmals wird
vergessen, dass zwei Drittel aller Bundeswehrangehörigen nicht den oberen, sondern den unteren Einkommensgruppen angehören. Der Griff ins Portemonnaie der Soldaten ist ohne Frage eine ernst zu nehmende Ursache
wachsender Demotivation. Sie macht sich gegenüber
dem Wehrbeauftragten in zunehmendem Maße Luft.
Sorge bereitet mir auch die sanitätsdienstliche
Versorgung der Soldaten im Inland. Dabei ist die
Wehrbeauftragter Reinhold Robbe
medizinische Versorgung im Einsatz nach wie vor auf einem außerordentlich hohen Niveau. Handlungsbedarf
zeichnet sich allerdings beim Blick auf die Einsatzbelastung und ihre Folgen ab. Die Lücken, die die Einsätze im
Inland reißen, sind offensichtlich. Insbesondere in den
Bundeswehrkrankenhäusern fehlt es dadurch an Ärzten,
aber auch an notwendigem Pflegepersonal.
Nachhaltige Probleme zeichnen sich aber auch im Bereich der truppenärztlichen Versorgung ab. Ständiger
Personalwechsel lässt das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient oft gar nicht erst entstehen. Vertragsärzte können diesen Mangel nur begrenzt beheben.
Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Entfernung der Einheiten und Verbände von den Sanitätszentren dar. Fahr- und Wartezeiten belasten Soldaten und
Vorgesetzte in gleicher Weise, abgesehen davon, dass
diese Organisationszeiten in keinem Ausbildungsplan
berücksichtigt sind. Ich denke, es ist dringend geboten,
darüber nachzudenken, wie dieses spezielle Problem gelöst werden kann.
Das war der Versuch einer Kurzfassung dessen, was
der Jahresbericht 2005 auf vielen Seiten ausführlich darlegt. Er wäre unvollständig, würde ich in diesem Zusammenhang nicht daran erinnern, was inzwischen kein Geheimnis mehr ist: Den Streitkräften steht für das, was sie
leisten sollen und müssen, zu wenig Geld zur Verfügung.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
({75})
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile,
möchte ich im Namen des Hauses dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
Vorlage des Jahresberichts 2005 recht herzlich danken.
({0})
Das Wort hat die Kollegin Anita Schäfer, CDU/CSUFraktion.
({1})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten zeichnet sich
durch Offenheit und Klarheit aus. Am inneren Zustand
der Bundeswehr, den Alltagssorgen der Soldaten und
den Auswirkungen der Transformation wird nichts beschönigt. Herr Wehrbeauftragter, für Ihre wichtige Arbeit danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Namen
meiner Fraktion ganz herzlich.
({0})
Ich erinnere: Gemessen an der Truppenstärke hatte
der Bericht des Jahres 2004 das höchste Eingabevolumen. Die Eingaben sind im Jahr 2005 zwar um etwa
10 Prozent zurückgegangen, bewegen sicher aber immer
noch auf einem hohen Niveau. In den ersten Monaten
des Jahres 2006 ist das Eingabevolumen wieder deutlich
um etwa 20 Prozent angestiegen.
Die Belastung der Truppe durch laufende und neue
Einsätze ist nach wie vor hoch. Durchschnittlich haben
sich im Berichtsjahr 2005 etwa 6 500 Soldaten an internationalen Krisenmissionen beteiligt. Einsatzplanung,
-ausbildung, -ausrüstung und -durchführung haben erneut Anlass zu Kritik gegeben. Wie schon in den letzten
Jahresberichten fallen Personalengpässe bei Spezialisten
ins Auge, so insbesondere in den Bereichen Operative
Information, Sanitätsdienst, Heeresfliegertruppe, Feldjäger, Fernmelder und Pioniere. Wenn das gegenwärtige
Niveau gehalten werden soll, müssen politische und militärische Führung entschieden gegensteuern.
Fest steht: Die Wehrpflicht bleibt für eine nachhaltige Personalplanung der Streitkräfte unverzichtbar.
Zusätzlich müssen wir aber in eine kreative Nachwuchswerbung und Karriereplanung investieren. Die Konkurrenz zum zivilen Arbeitsmarkt wird immer härter.
Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass der Wehrbeauftragte die Forderung unseres Verteidigungsministers
nach einem eigenen Besoldungsrecht für die Soldatinnen und Soldaten unterstützt. Schließlich steht es auch
so im Koalitionsvertrag. Es ist ein untragbarer Zustand,
dass zwei Drittel aller Soldaten zu den unteren Einkommensgruppen gehören. Ein eigenes Besoldungsrecht, das
sich an das Beamtenbesoldungsrecht anlehnt, wäre ein
wegweisender Schritt. Darüber hinaus muss die Ungleichbehandlung der Bundeswehrangehörigen in Ost
und West so schnell wie möglich beendet werden. Die
Bundeswehr der Zukunft muss so attraktiv sein, dass
sich qualifizierte junge Menschen in ausreichender Zahl
freiwillig für den Dienst in den Streitkräften entscheiden.
Besonders bedenklich sind nach wie vor Mängel in
der Einsatzausstattung. So finden sich im Jahresbericht
Klagen darüber, dass die Ausstattung von deutschen
Kräften der NATO Response Force mit geschützten Einsatzfahrzeugen unzureichend war. Dies führte dazu, dass
die der NATO verbindlich zugesicherten Kräfte auf ungeschützte Fahrzeuge zurückgreifen mussten. Der Wehrbeauftragte kritisierte diesen Zustand zu Recht als nicht
hinnehmbar.
Diesen kritischen Befund kann ich bestätigen: Soldaten der am Standort Zweibrücken stationierten Feldjäger
aus meinem Wahlkreis waren Teilnehmer der fünften
NATO-Response-Force. Diesem Kontingent stand die
im Vorfeld zugesagte Ausstattung mit gepanzerten
Erkundungsfahrzeugen für den Patrouillendienst nicht
zur Verfügung. In der zweiten Jahreshälfte 2006 werden
Zweibrücker Feldjäger an der siebten NATO-ResponseForce teilnehmen. Ab Oktober 2006 soll die NATO-Eingreifgruppe, für die deutsche Soldaten fest eingeplant
sind, voll einsatzbereit sein. Vor diesem Hintergrund
muss der Schutzausstattung der Bundeswehr höchste
Priorität zukommen.
Anita Schäfer ({1})
({2})
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass Bundesminister
Jung nach den jüngsten Vorfällen in Afghanistan im
Sinne des Schutzes unserer Soldaten gehandelt hat. Das
ist jetzt eigentlich einen Applaus wert.
Ein weiterer Punkt des Berichts ist bedenklich: Das
für bergige Einsatzgebiete wie Afghanistan unverzichtbare Geländefahrzeug „Wolf“ stößt immer deutlicher an
seine Grenzen. Die Berichte zahlreicher betroffener Soldaten sprechen eine eindeutige Sprache. Das Fahrzeug
ist offensichtlich nicht für das durch die Zusatzpanzerung erhöhte Gewicht ausgelegt. Überbeanspruchung
und erhöhter Materialverschleiß führen häufig zu Ausfällen. Wir brauchen rasch ein Nachfolgemodell für den
„Wolf“, um Schutz und Mobilität unserer Soldaten im
Einsatz zu erhöhen.
Die Einsatzbelastung hat Folgen für die Motivation
der Soldaten und das innere Gefüge der Streitkräfte.
Notwendig ist nicht nur eine ausreichende Erholungsphase, sondern auch eine nachhaltige Betreuung von Familien der im Einsatz befindlichen Soldaten. Mit der
Einrichtung von 31 Familienbetreuungszentren hat die
Bundeswehr Vorbildliches geleistet.
({3})
Umso wichtiger ist es, eine in materieller wie in personeller Hinsicht ausreichende Ausstattung der Zentren zu
gewährleisten. Hierbei zu sparen, wirkt sich auf die
Motivation der Soldaten und ihrer Familien schädlich
aus.
In diesem Jahr blicken wir auf 50 Jahre Wehrbeauftragter zurück. Gerade im Zeichen der Transformation
der Bundeswehr gewinnt der Wehrbeauftragte als
Frühwarnsystem an Bedeutung. Diese Aufgabe verlangt Fingerspitzengefühl und vor allem die Wahrung
des Vertrauens in das Amt des Wehrbeauftragten. Hierzu
gehört der Schutz für die Petenten, die sich an den Wehrbeauftragten wenden, und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Entscheidend ist, dass der Wehrbeauftragte seine
Bedenken und Anregungen zunächst in die Gremien des
Deutschen Bundestages einbringt, bevor öffentliche
Stellungnahmen erfolgen. Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, ich hoffe, dass das in Zukunft wieder der Fall
sein wird.
Zu Recht wird im aktuellen Bericht kritisiert, dass die
Transformation der Bundeswehr allzu technokratisch
und ohne Einbeziehung der Soldaten vorangetrieben
wird. Diese Entwicklung ist mit dem Prinzip der inneren
Führung nicht zu vereinbaren.
({4})
Hier müssen militärische und politische Führung korrigierend eingreifen. Notwendig ist, dass der Transformationsprozess jetzt eine Phase der Konsolidierung
durchläuft. Die Soldaten erwarten mit Recht Verlässlichkeit im Rahmen der Transformation und, mit Blick auf
die Ziele nationaler Sicherheitspolitik, Klarheit. Dabei
kann und sollte das Weißbuch eine wertvolle Orientierungshilfe bieten. Es wäre deswegen falsch, die Fertigstellung des Weißbuches aus parteitaktischen Gründen
zu blockieren.
({5})
Die Truppe braucht konzeptionelle wie finanzielle
Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität. Alles andere würde den Transformationsprozess gefährden.
Deswegen ist der Verteidigungsminister gehalten, sich
gegen weitere Kürzungen seines Etats zu wehren.
({6})
Hierbei kann er auf jeden Fall mit der Unterstützung der
Sicherheits- und Verteidigungspolitiker rechnen, zumindest mit der der Koalitionsfraktionen.
({7})
- Das finde ich hervorragend. Das muss im Protokoll
festgehalten werden.
({8})
Der Soldatenberuf ist nicht irgendein Job. Das haben
Sie, Herr Wehrbeauftragter, in Ihrem Bericht deutlich
herausgestellt. Wir müssen den mit Gefahr für Leib und
Leben verbundenen Soldatendienst in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses rücken. Das muss unsere politische Handlungsprämisse sein. Wir dürfen das Vertrauen unserer Soldaten nicht leichtfertig aufs Spiel
setzen. Denn Vertrauen ist die Grundlage für Einsatzbereitschaft, Motivation und Kameradschaft.
({9})
Einen Vertrauensverlust unserer Soldaten in die Politik können wir in Anbetracht neuer Verpflichtungen in
EU und NATO, aber auch neuer Kriseneinsätze wie jetzt
im Kongo nicht verantworten. Gerade wir Parlamentarier stehen deswegen in der Pflicht, alles zu tun, damit
unsere Soldaten ihren Auftrag in Zukunft erfolgreich erfüllen können.
Herzlichen Dank.
({10})
Das Wort hat die Kollegin Elke Hoff, FDP-Fraktion.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen
und Kollegen! Herr Wehrbeauftragter, ich danke Ihnen
für den vorliegenden Bericht, der klar und deutlich die
Ängste und Sorgen unserer Soldatinnen und Soldaten
zur Sprache bringt und damit erneut zeigt, wie wichtig
die Institution des Wehrbeauftragten für die Bundeswehr
und für das Parlament ist.
({0})
So haben Sie die Rolle der Bundeswehr beim Einsatz
gegen die Vogelgrippe beklagt, auf die Risiken und Ausrüstungsdefizite der Bundeswehr im Hinblick auf den
bevorstehenden Kongoeinsatz hingewiesen und sich in
die Diskussion um ein Ehrenmal für im Einsatz gefallene
Soldaten eingeschaltet. Auch wenn dieses Amtsverständnis Feuer unter dem Dach der großen Koalition entfacht hat, begrüße ich dieses Engagement als Anwalt
unser Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich.
({1})
Eine Reihe von Problemen im Jahresbericht hat sich
inzwischen zu modernen Klassikern entwickelt. Erinnert
sei nur an den Beförderungsstau, das Ausufern bürokratischer Einsatzhindernisse, den baulichen Zustand der
Kasernen und die Auswirkungen der permanenten Unterfinanzierung auf die Streitkräfte. Das dauerhafte Verwalten des Mangels lässt die Bereitschaft, immer neue
Belastungen des Transformationsprozesses mitzutragen,
nicht gerade wachsen.
Dieses Bild der Bundeswehr wird auch zunehmend
ein öffentliches. So abwegig oder amüsant auch die Berichterstattung über die Ausrüstung der Soldaten mit Artikeln eines Kaffeerösters teilweise sein mag, so schlecht
ist dies für das Image der Bundeswehr als interessanter
Arbeitgeber für junge und gut ausgebildete Menschen.
Diesen Nachwuchs zu gewinnen, wird für die Bundeswehr in den nächsten Jahren bei Verschärfung der Bewerbersituation immer schwerer werden. Junge Menschen sind dann für einen Dienst bei der Bundeswehr zu
begeistern, wenn sie einen modern denkenden und gut
ausgestatteten Arbeitgeber vorfinden. Aber auch hinsichtlich der Bewerbungen aus der Truppe läuft vieles
nicht so, wie es sein sollte. Mir erschließt sich nicht, warum die Zentren für Nachwuchsgewinnung ein Monopol
für die Stellenbesetzungen innehaben und die Kompaniechefs und Feldwebel, die ihr Personal doch viel besser kennen, keine Möglichkeit erhalten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus der Truppe heraus zu
fördern.
({2})
Jahr für Jahr wird in den Berichten des Wehrbeauftragten deutlicher, dass die Belastungen der Soldatinnen
und Soldaten durch immer neue Auslandseinsätze größer
werden. Die Bedenken meiner Fraktion zum Einsatz im
Kongo kennen Sie. An dieser Stelle kann ich nur die
Lektüre eines Artikels über den Wahlkampf im Kongo in
der heutigen „FAZ“ empfehlen. Mich macht die Bedenkenlosigkeit besorgt, mit der der Bundeswehr immer
neue Verpflichtungen aufgebürdet und alte weitergeführt
werden, ohne wirklich die Ziele des Einsatzes, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sowie deren realistische Erreichbarkeit zu prüfen.
({3})
Sowohl für bestehende als auch für zukünftige Verpflichtungen fehlen verlässliche Kriterien, nach denen
das Für und Wider von Auslandseinsätzen der Bundeswehr abgewogen werden kann. Dies sollte eigentlich das
für Ende dieses Jahres angekündigte Weißbuch leisten,
das der Bundesverteidigungsminister am 12. Juli durchs
Kabinett bringen wollte, um einen schnellen Erfolg verbuchen zu können. Daraus wird nach den Querelen der
letzten Tage innerhalb der Koalition nun erst einmal
nichts.
({4})
Der bekannt gewordene Ressortentwurf des Ministers
lässt bisher nichts Gutes ahnen. Die darin ansatzweise
definierten deutschen Interessen sind jedenfalls nicht
dazu geeignet, vor jeder Entscheidung über einen Bundeswehreinsatz im Ausland zu prüfen, inwieweit konkrete deutsche Interessen den Einsatz erfordern und
rechtfertigen.
({5})
Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion bedarf
es einer unmissverständlichen Beschreibung des politischen Ziels inklusive der angestrebten Nachkonfliktordnung, der Wahrung bzw. Wahrnehmung deutscher Interessen und eines klar umrissenen Auftrags für die
Streitkräfte sowie der Bereitstellung der von ihnen benötigten Mittel.
Wieso kann die Bundesregierung dies nicht leisten?
Ich habe zunehmend den Eindruck, dass sie sich dahinter
versteckt, von den Vereinten Nationen bzw. der EU aufgefordert worden zu sein, diese oder jene Aufgabe wahrzunehmen. Die wichtige und unverzichtbare Einbindung
Deutschlands innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft entbindet die politisch Verantwortlichen aber
nicht von der selbstbestimmten Entscheidung, was man
mitmacht und was man lässt.
({6})
Für die Zukunft wird es von großer Bedeutung sein,
die Belastungen durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr gerechter zu verteilen. Immer wieder gehen die
gleichen Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz, weil
die Bundeswehr zwar nicht über zu wenige, aber über zu
wenig einsatzfähige Soldaten verfügt. Wir tragen Verantwortung für den gefährlichen Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten in vielen Regionen der Welt und sind
für die Wahrnehmung dieser Aufgabe zu großem Dank
verpflichtet. Deshalb heißt es: optimal ausstatten statt
optimal schönreden.
An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Minister, möchte
ich ausdrücklich darum bitten, dass unseren Soldatinnen
und Soldaten, die zurzeit im Sudan ihren Dienst tun,
endlich die Möglichkeit eröffnet wird, Feldpost und
Päckchen von zu Hause zu bekommen. Das ist zurzeit
nämlich nicht möglich.
Ganz herzlichen Dank.
({7})
Das Wort hat die Kollegin Hedi Wegener, SPD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Liebe
Gäste auf der Tribüne, aufgepasst: Der Bericht des
Wehrbeauftragten, über den wir gerade sprechen, betrifft
vor allen Dingen die jungen Leute.
Als ich meine letzte Rede zu diesem Thema beendet
habe, sagte ich, dass Sie, Herr Minister, und Sie, Herr
Robbe, sich Ihre Lorbeeren erst noch verdienen müssen.
Letztes Mal ging es um den Bericht des vorigen Wehrbeauftragten. Nun liegt Ihr erster Bericht vor, Herr Robbe.
Recht herzlichen Dank dafür! In Ihrem Bericht thematisieren Sie die Dinge, die von den Petenten an Sie herangetragen worden sind. Sie sind sozusagen ihr Sprachrohr. Die vielen Eingaben sprechen für sich.
Ich konzentriere mich diesmal auf die Ausstattung
der Truppe, wie es bereits einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner getan haben. Ich sage, vor allen Dingen an den Minister gerichtet, laut und deutlich: Sie ist
unzureichend. Zumindest wird sie von der Truppe als
unzureichend empfunden. Was einen weiteren Einsatz
im Ausland betrifft, wird es künftig Probleme geben.
Denn es ist eine Grenze erreicht. Mehr ist schlicht und
ergreifend nicht drin.
({0})
Das fängt bei den Einsatzübungen an. Es darf nicht
sein, dass sich die Soldaten erst im Einsatzland mit den
Handfeuerwaffen vertraut machen können. Sie, Herr
Wehrbeauftragter, haben geschrieben:
Ein Soldat, der im Einsatz mit seiner Schusswaffe
nicht vertraut ist, stellt ein Risiko für sich und seine
Kameraden dar.
Wohl wahr.
({1})
Die Probleme mit den Kampfstiefeln, den Übungen
der Hubschrauberbesatzung, dem Ausfall der Einsatzfahrzeuge in Kabul und Faizabad, dem Umbau der Einsatzfahrzeuge Wolf und der unzureichenden Ausstattung
der NATO Response Force mit geschützten Einsatzfahrzeugen sind nicht hinnehmbar.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, über das am Mittwoch
im Unterausschuss Innere Führung gesprochen wurde:
Wir wollen, dass Frauen in der Bundeswehr Dienst tun.
Aber dazu müssen wir sie auch entsprechend ausstatten.
Das Problem fängt damit an, dass Frauen nicht in die
Stiefel passen, mit denen sie marschieren müssen; sie
sind ein bis zwei Nummern zu groß. Das Gleiche gilt für
die Splitterwesten, die es nicht in der Größe S gibt.
Meine Damen und Herren, das ist lebensgefährlich und
muss sich ändern. Es kann doch nicht so schwer sein,
passende Bekleidung herzustellen. Aber manchmal habe
ich den Eindruck: Man beschäftigt sich in der Bundeswehr mehr mit der Größe XXL als mit der Größe S.
({2})
Zum Inland: Herr Wehrbeauftragter, als Sie kürzlich
eine Kaserne im Saarland besucht haben, haben Sie die
dortigen Missstände bemängelt. Es gibt Missstände bei
der Unterbringung, etwa beim Zustand der Sanitäreinrichtungen. Kasernen brauchen keinen Viersternestandard, aber Mindestanforderungen sollten sie erfüllen.
Die Umgebung, die Unterbringung hat - davon bin ich
fest überzeugt - einen Einfluss auf Moral, Stimmung
und Umgangston. Ich sage es einmal ein bisschen populistisch: In einer verkommenen Umgebung verkommen
auch die Sitten und der Umgang miteinander. Hier
scheint doch Not am Mann zu sein. Man muss da besser
hinschauen.
Wenn, wie in dem Bericht geschildert, ein Oberst, ein
Kasernenkommandant, laut und ausfallend wird, weil er
am Kasernentor bei Dunkelheit seinen Ausweis vorzeigen soll, dann muss ich sagen: Wenn sich Vorgesetzte so
verhalten, dann wundert mich das doch sehr! Einen solchen Zirkus hat schließlich nicht einmal der Minister
veranstaltet, als er inkognito unangemeldet eine Kaserne
besucht hat und auch nicht gleich erkannt wurde.
({3})
- Genau.
Wer den Wehrbericht aufmerksam liest, muss feststellen, dass am Umgangston noch einiges gemacht werden
muss. Die Integration von Frauen ist da ziemlich hilfreich, wie Männer und Frauen sagen. Frauen sind keine
Mimosen, aber sie beteiligen sich durchgängig nicht an
solch „bekloppten“ Ritualen, wie sie in Männergesellschaften manchmal gepflegt werden. Dabei haben die
Vorgesetzten eine Schlüsselrolle. Vertrauensbildung,
Vorbildfunktion, Selbstkritik und dass man miteinander
redet, das sind die besten Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander.
Wir warten bis zur nächsten Debatte auf Ihren Bericht, Herr Minister.
Danke.
({4})
Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Kunert,
Fraktion Die Linke.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei uns in der Fraktion sitzt man zu seinem Tagesordnungspunkt möglichst in der ersten Reihe. Vielleicht
wäre es ja möglich, dass Herr Robbe demnächst auch
weiter vorne sitzt, sodass man ihn wenigstens einmal anschauen kann.
({0})
Stellen Sie sich vor, Deutschland müsste sich gegen
Angriffe verteidigen, doch die Soldatinnen und Soldaten befinden sich im Streik.
({1})
Die Bundeswehr soll immer mehr Aufgaben übernehmen, Auslandseinsätze stehen auf der Tagesordnung und
werden trotz knapper Kassen finanziert. Viel Geld wird
in neue Technik investiert, aber bei den Soldatinnen und
Soldaten sind Sie knausrig. Während in Tarifverhandlungen bundesweit Lohnerhöhungen erstritten werden,
wie unlängst von den Ärzten an den Unikliniken, und
selbst der Bundespräsident eine 1,3-prozentige Diätenerhöhung in die Diskussion bringt, weil die Lebenshaltungskosten steigen, gibt es weitere Kürzungen beim
Weihnachtsgeld der Soldatinnen und Soldaten. So steigern Sie die Attraktivität der Bundeswehr mitnichten.
Die Unterschiede beim Sold zwischen Ost und West
bestehen weiterhin. Dass die Debatte „Besoldung der
Soldaten“ letzte Nacht für 3 Uhr angesetzt war, zeigt
deutlich, wie ernst Sie diese Probleme nehmen. Bei den
so genannten Radarfällen aus NVA-Zeiten gibt es keine
Bewegung und der Beförderungsstau kann so manchem
Ferienstau Konkurrenz machen. Hier muss endlich gehandelt werden.
Der Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten ist nahezu deckungsgleich mit dem Bericht des Vorjahres:
gleiche Probleme, gleiche Sorgen, gleiche Nöte. Viel
Neues gibt es nicht; lediglich der Kühlschrank „Olaf“,
bei dem ein Rekrut Meldung zu machen hatte, und die
Kaffeemaschine „Heraldine“, bei der er sich abzumelden
hatte, zeugen von einer neuen Kreativität der Vorgesetzten im Schikanieren von Soldatinnen und Soldaten. Aus
unserer Sicht muss generell über die Aufgaben und über
die Tätigkeit des Wehrbeauftragten gesprochen werden. Wozu ist der Bericht da, wenn Probleme zwar benannt, aber nicht gelöst werden? Wer kommt hier seiner
Verantwortung nicht nach?
An dieser Stelle, lieber Kollege Kramer, lassen Sie
mich die Gedanken vom 6. April dieses Jahres wieder
aufnehmen. Sie waren sehr erregt, weil ich mir die Beschlussempfehlung in der Formulierung etwas „zackiger“ gewünscht hatte. „Zackiger“ war auf das Lösen der
Probleme bezogen. Denn Jahr für Jahr werden im Bericht des Wehrbeauftragten die gleichen Probleme benannt; doch das war es - kein Wort über Zuständigkeiten! Wenn in der Beschlussempfehlung steht, dass darum
gebeten wird, etwas zur Kenntnis zu geben, muss ich sagen: Mir und meiner Fraktion fehlt die Nennung der Verantwortlichkeiten. Ich will wissen, wer Missstände bis
wann zu beseitigen hat!
({2})
Das hat auch etwas mit Konsequenz und Verbindlichkeit unserer eigenen Arbeit als Abgeordnete zu tun und
das sind wir den Soldatinnen und Soldaten schuldig. Aus
unserer Sicht müssen die Mängel im Bericht des Wehrbeauftragten benannt werden, aber darüber hinaus müssen auch Schlussfolgerungen gezogen und es muss den
strukturellen Ursachen für die Probleme der Soldatinnen
und Soldaten nachgegangen werden, Zusammenhänge
müssen deutlich gemacht werden.
Der Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee
erfolgt auf dem Rücken der Soldatinnen und Soldaten.
Mehrausgaben bei den Investitionen bedeuten, dass Geld
für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Soldatinnen und Soldaten fehlt. Die Vielzahl von internationalen Verpflichtungen führt zu hohen Einsatzbelastungen
bei den dafür qualifizierten Soldaten. Durch die mögliche Umsetzung des neuen Weißbuches würde diese Situation verschärft. Wir müssen an den Kernaufgaben der
Bundeswehr festhalten und die Sicherheit im Land der
Polizei überlassen.
In dem Bericht wird aber auch unterstrichen, dass die
festgestellten Mängel in der militärischen Führung mit
der Militärgerichtsbarkeit und der Wehrdisziplinarordnung zusammenhängen. Wir fordern den Wehrbeauftragten auf, grundsätzlich die Praxis zu durchleuchten
und den Bundestag darüber zu informieren.
Noch eines: Rechtsextremistische Vorkommnisse
sind leider nach wie vor an der Tagesordnung.
({3})
Ich frage Sie: Wissen wir, was die Ursachen sind? Welche Gegenstrategien gibt es? - Zum Thema Wehrpflicht
ist leider festzustellen, dass es trotz des neuen Tiefstandes nur am Rande erwähnt wird.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass in der
letzten Sitzung des Verteidigungsausschusses über die
Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten für den möglichen Kongoeinsatz gesprochen wurde. Ich denke, wenn
man Großes vorhat und in die große weite Welt ziehen
will, dann muss man die Soldatinnen und Soldaten auch
entsprechend ausstatten. Herr Wehrbeauftragter, in dieser Beziehung haben Sie unsere Unterstützung. Wir laden Sie gerne zur Zusammenarbeit mit uns ein.
Danke schön.
({4})
Frau Kollegin Kunert, zum Sitzplatz des Wehrbeauftragten will ich Ihnen sagen: Der Wehrbeauftragte ist ein
Beauftragter unseres Parlaments, aber kein Mitglied dieses Hauses. Wie Sie wissen, dürfen nur gewählte Mitglieder des Hauses den Parlamentsbereich betreten.
({0})
- Das sind Länderplätze. - Man muss sich schon an die
Gegebenheiten dieses Parlaments halten.
Nächster Redner ist der Kollege Winfried Nachtwei,
Bündnis 90/Die Grünen.
({1})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Wehrbeauftragter! Lieber Reinhold Robbe, herzlichen Dank für Ihren ersten Jahresbericht, den zum Jahre
2005. Zugleich bedanke ich mich auch bei all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für diesen wieder sehr hilfreichen Bericht.
({0})
Ich begrüße ausdrücklich Ihr Bemühen, auch durch
vermehrte unangemeldete Besuche in der Truppe dichter
an die unverstellte Realität in der Bundeswehr heranzukommen und dies dann auch öffentlich zu machen. Das
ist zwar unbequem für die Betroffen selbst, aber auf jeden Fall hilfreich. Damit beschreiten Sie also einen guten Weg.
({1})
Wegen der Kürze der Zeit kann ich nicht zu den verschiedenen Details Stellung nehmen; dafür haben wir im
Ausschuss genügend Zeit. Deshalb möchte ich vor allem
zu zwei Aspekten sprechen.
Zunächst komme ich zu der Kernbotschaft in dem Bericht. Die Kernbotschaft ist Ihr zu Recht erteilter Hinweis auf eine auseinander klaffende Schere: die
Schere zwischen den Belastungen und Anforderungen
auf der einen Seite und den Leistungen, Besoldungen
usw., die es für die Soldatinnen und Soldaten dafür gibt,
auf der anderen Seite.
Viele Bürgerinnen und Bürger werden sagen: Na ja,
das ist doch die normale Entwicklung in den letzten Jahren gewesen. Wir müssen auch mehr Arbeit erbringen
und erhalten trotzdem weniger. Man muss aber bedenken, dass hier ganz wesentliche Unterschiede bestehen.
Ich denke auf der einen Seite an die Anforderungsebene.
Es werden Auslandseinsätze, ständige Vor- und Nachbereitungen und monatelange Abwesenheiten von zu
Hause gefordert, was mit enormen Belastungen für die
Angehörigen, die Familie, verbunden ist. Die Leute werden in die Einsätze befohlen und gehen ein Risiko für
Leib und Leben ein. Das ist ein ganz besonderes Anforderungsniveau, welches es in keiner anderen Berufsgruppe gibt.
Auf der anderen Seite - Herr Wehrbeauftragter, Sie
haben selbst darauf hingewiesen - befinden sich zwei
Drittel der Bundeswehrangehörigen in unteren Besoldungsgruppen.
Daneben sind die Bedingungen hierzulande zumindest stellenweise sehr problematisch. Das wurde von Ihnen und auch von anderen Kolleginnen und Kollegen
eben dargestellt. Ich nenne zum Beispiel die sanitäre
Versorgung, die immer mehr zu wünschen übrig lässt,
und - das wurde in den letzten Wochen noch einmal deutlich und das wurde auch in Ihrem Bericht dargestellt - die
Unterkunftsverhältnisse für die Soldaten lassen teilweise
wirklich sehr zu wünschen übrig.
Das sind die Kernbotschaften Ihres Berichts.
Ein weiterer Punkt ist, dass Sie die Forderung des
Bundespräsidenten nach einer breiten sicherheitspolitischen Debatte deutlich unterstützen. Diese ist in der Tat
sowohl die Voraussetzung für die außenpolitische Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit als auch dafür, den
Soldaten eine entsprechende Orientierung zu bieten. Sie
ist deshalb von elementarer Bedeutung.
Diese Debatte muss in den nächsten Monaten stattfinden. Bis zum Jahresende besteht dazu die Gelegenheit.
Danach wäre diese so enorm wichtige Chance vertan. In
der Debatte sind folgende Schlüsselfragen zu berücksichtigen:
Erstens muss über die Auswertung unserer bisherigen
Auslandseinsätze diskutiert werden. Bisher ist eine solche Auswertung noch nicht erfolgt.
Zweitens müssen die deutschen Sicherheitsinteressen
im Kontext europäischer und internationaler Sicherheitsinteressen genauer geklärt und abgestimmt werden.
({2})
Drittens ist unser Verständnis von Verteidigung zu
klären. In diesem Zusammenhang gerät inzwischen immer mehr durcheinander. In diesem Punkt ist eine größere Präzision sehr wichtig.
Schließlich stellt sich die Frage, wie der Anspruch einer umfassenden Sicherheitspolitik, die wir alle wollen,
im Sinne einer kohärenteren Politik und im Sinne von
ausgewogenen sicherheitspolitischen Fähigkeiten operationalisiert werden kann.
Zu dieser Debatte sind selbstverständlich nicht nur
die Mitglieder der sicherheitspolitischen Community
- Bundeswehrangehörige, der Bundeswehrverband und
der Reservistenverband - aufgerufen, sondern auch die
Wissenschaft, Parteien, Kirchen, Medien, Friedenspraktiker und Friedensorganisationen, also all diejenigen, die
sich den Regeln und Anforderungen des Systems der
Vereinten Nationen verpflichtet fühlen. Ich glaube, das
ist die Basis, auf der diese Debatte geführt werden sollte.
Herr Kollege.
Ich komme zum Schluss. - Diese dringend notwendige Debatte - ein Blick in den Plenarsaal hat mir gezeigt, dass alle Kolleginnen und Kollegen mehr oder weniger auffällig dazu nicken - kommt nur dann zustande,
wenn in den nächsten Monaten Fakten geschaffen werden.
Herr Kollege, Sie haben sicherlich im Ausschuss
noch viel Zeit, um dieses Thema ausgiebig zu beraten.
Aber ich appelliere an den Minister, nicht einfach
Fakten zu schaffen, sondern den Entwurf des Weißbuches auch öffentlich zur Diskussion zu stellen.
Ich danke Ihnen.
({0})
Der Kollege Gert Winkelmeier hat seine Rede zu Pro-
tokoll gegeben1). Deshalb gebe ich das Wort der Kollegin Petra Heß, SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Die Institution des Wehrbeauftragten feiert in
diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Dazu möchte ich
ihr sehr herzlich gratulieren.
({0})
Trotz starker Vorbehalte in den Anfangsjahren hat
sich diese weltweit einmalige Kontrollinstanz unseres
Parlaments bewährt und ihre Unverzichtbarkeit deutlich
unter Beweis gestellt. Tausende von Anliegen an den
Wehrbeauftragten jährlich unterstreichen zum einen,
welch großes Vertrauen die Bundeswehrangehörigen in
diese Institution haben. Zum anderen zeigt es, dass die
innere Führung in den Streitkräften funktioniert und un-
sere Soldatinnen und Soldaten keine Scheu haben, sich
selbstbewusst an den Wehrbeauftragten zu wenden.
Im vorliegenden 47. Bericht des Wehrbeauftragten
werden genau 5 601 Eingaben genannt. Das sind zwar
500 Eingaben weniger als im Vorjahr; angesichts der
verringerten Truppenstärke relativiert sich diese Zahl
aber schnell.
Auch dieser Bericht des Wehrbeauftragten gibt einen
recht intensiven Eindruck vom Innenleben der Streit-
kräfte wieder. Er ist zwar nicht repräsentativ für die ge-
samte Bundeswehr, aber er zeigt klar und deutlich auf,
welche Defizite es in bestimmten Bereichen der Truppe
gibt.
Wie schon in den vergangenen Jahren zeigt der Be-
richt auch in diesem Jahr auf, dass die sanitätsdienst-
liche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten im In-
land - insbesondere die klinische Versorgung - durch die
Auslandseinsätze zum Teil erheblich beeinträchtigt wird.
Durchschnittlich befanden sich circa 130 Sanitäts-
offiziere sowie rund 10 Prozent des klinischen Sanitäts-
personals im Einsatz, wobei einzelne Betroffene bis zu
240 Abwesenheitstage aufwiesen. Mit dem Kongoein-
satz werden sich diese Zahlen und damit auch die Belas-
tungen noch erhöhen.
In den Bundeswehrkrankenhäusern führte dies zum
Teil zu Besorgnis erregenden Personalengpässen bei den
Ärzten und beim Assistenzpersonal.
Mit der aktuell stattfindenden Neuorganisation der
Bundeswehrkrankenhäuser, das heißt Reduzierung auf
vier Bundeswehrkrankenhäuser und ein Kooperations-
1) Anlage 2
modell, wird eine Bündelung der medizinischen Ressourcen angestrebt, die insbesondere eine bessere personelle Ausstattung erwarten lässt. Auch eine im Umbau
befindliche Reservistenorganisation ist darauf angelegt,
Entlastungen zu schaffen. Klagen über fehlendes medizinisches Fachpersonal kamen aber nicht nur aus den Bundeswehrkrankenhäusern, sondern auch aus regionalen
Sanitätseinrichtungen. Grund ist auch hier die starke Beanspruchung durch die Einsätze im Ausland. Positiv anmerken möchte ich, dass das Bewerberaufkommen für
die Laufbahn der Ärzte im Sanitätsdienst weiterhin außerordentlich hoch ist. Dieses stieg von 1 451 im
Jahr 2004 auf 1 700 im Berichtsjahr. Das zeigt, dass die
Attraktivität dieser Laufbahn trotz alledem gestiegen ist.
Ein Thema, welches in den letzten Jahren leider immer wieder in den Berichten des Wehrbeauftragten eine
Rolle spielte, ist die unterschiedliche Ost-West-Besoldung, so auch im Bericht 2005. Sie stimmen mir sicherlich zu: Die Bundeswehr hat seit 1990 so erfolgreich wie
kaum eine andere Institution den Prozess der inneren
Einheit vollzogen. Innerhalb der Truppe, auch beim täglichen Dienst, spielt es inzwischen keine Rolle mehr, ob
ein Soldat aus den neuen oder aus den alten Bundesländern kommt. Das zeigt sich gerade bei den Auslandseinsätzen, bei denen Soldaten aus allen Teilen Deutschlands
eng und erfolgreich zusammenarbeiten. Dennoch wird
den in Ostdeutschland stationierten Soldatinnen und Soldaten jeden Monat beim Blick auf ihren Lohnzettel aufs
Neue vor Augen geführt, dass ihre Leistung weniger
wert ist als die ihrer Kameraden in den alten Bundesländern.
({1})
Diese Ungleichbehandlung muss überwunden werden und das möglichst zeitnah.
({2})
Dass das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Soldaten gleichermaßen gilt und eine Sonderlösung für Soldaten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, ist
eine Tatsache, die uns allen bewusst ist, auch wenn ich
beim gestrigen Antrag der FDP bezüglich der sofortigen
Angleichung der Ost-West-Besoldung einen anderen
Eindruck hatte.
({3})
Die Soldaten unterliegen dem mit den Bundesländern
vereinbarten Zeitrahmen für die Angleichung der OstWest-Besoldung,
({4})
nämlich bis Ende 2007 für den einfachen und mittleren
Dienst und bis Ende 2009 für die restlichen Dienstgruppen. Dennoch appelliere ich an die Länder und an den
Verteidigungsminister, den vereinbarten Zeitrahmen
nicht voll auszuschöpfen, sondern darauf hinzuwirken,
die Angleichung schon vorher zu realisieren.
Frau Kollegin, ich würde auch gerne an Sie appellieren, den anberaumten Zeitrahmen einzuhalten.
Ich stelle abschließend fest: Die Soldatinnen und Soldaten unterstreichen mit ihrem Eingabeverhalten, dass
sie verantwortungsvolle Staatsbürger in Uniform sind.
Ich danke dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit und
wünsche ihnen weiterhin gutes Gelingen. Mein Dank
gilt insbesondere den Soldatinnen und Soldaten, die in
der schwierigen Phase der Transformation in hervorragender Weise ihre Pflicht erfüllen.
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
({0})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/850 an den Verteidigungsausschuss vor-
geschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der
Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31 a bis 31 c auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
Glaubwürdigkeit der G 8 bewahren - Kriti-
sche Themen beim Weltwirtschaftsgipfel in
Sankt Petersburg nicht aussparen
- Drucksache 16/1570 -
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla
Lötzer, Heike Hänsel, Hans-Kurt Hill, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN
Für demokratische internationale Entschei-
dungsprozesse statt G 8
- Drucksache 16/1879 -
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen
Trittin, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN
G-8-Gipfel muss Signal zu nachhaltiger
Energieversorgung geben und Gesundheits-
systeme in den Entwicklungsländern stärken
- Drucksache 16/1966 -
Die Kollegen Dr. Werner Hoyer, Eckart von Klaeden,
Ulla Lötzer, Dr. Ditmar Staffelt und Jürgen Trittin haben
ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) Wir kommen deshalb
zu den Abstimmungen.
Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/1570 mit dem Titel „Glaubwürdig-
1) Anlage 3
keit der G 8 bewahren - Kritische Themen beim Weltwirtschaftsgipfel in Sankt Petersburg nicht aussparen“.
Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Der Antrag ist mit der überwältigenden
Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke
auf Drucksache 16/1879 mit dem Titel „Für demokratische internationale Entscheidungsprozesse statt G 8“.
Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Der Antrag ist ebenfalls mit der großen
Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/1966 mit dem Titel „G-8-Gipfel muss Signal zu
nachhaltiger Energieversorgung geben und Gesundheitssysteme in den Entwicklungsländern stärken“. Wer
stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist mit der überwiegenden Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien
({0}) zu der Unterrichtung durch die
Deutsche Welle
Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2007
bis 2010
- Drucksachen 16/1000, 16/1476 Nr. 1.1, 16/2003 Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Otto ({1})
Wolfgang Börnsen ({2})
Dr. Lukrezia Jochimsen
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Staatsminister für Kultur, Bernd Neumann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die
Welt schaut auf Deutschland. Die Fußballweltmeisterschaft hat unser Land für einige Wochen weltweit in den
Mittelpunkt des Interesses gerückt. Ich denke, wir geben
ein gutes Bild ab. Wenn aber keine Fußballweltmeisterschaft stattfindet, dann ist es vor allem die Aufgabe der
Deutschen Welle, im Ausland für ein positives Deutschlandbild Sorge zu tragen.
Die Deutsche Welle ist eine Stimme der Freiheit und
erwirbt durch ihre täglichen Programme Aufmerksamkeit und Sympathien für Deutschland.
({0})
- Der Beifall war für einen Satz später gedacht.
({1})
Dafür sollten wir dem Auslandssender dankbar sein:
dem Intendanten ebenso wie all seinen hoch motivierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
({2})
Die Haltung der neuen Bundesregierung gegenüber
der Deutschen Welle stellt schon einen gewissen Paradigmenwechsel dar. Wir wollen die Deutsche Welle
stärken und haben das auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Ich freue mich, dass wir uns darüber im Bundestag
im Wesentlichen einig sind. Die Vorgängerregierung hat
dem Sender mehr als 30 Millionen Euro aus dem Etat
gestrichen. Mit solch drastischen Sparmaßnahmen ist
jetzt Schluss!
({3})
Der Haushalt 2006, der kürzlich vom Bundestag beschlossen wurde, sieht sogar eine leichte Erhöhung der
Mittel vor. Der Auslandssender kann sich deshalb jetzt
voll und ganz der Umsetzung des Deutsche-WelleGesetzes annehmen und sich darauf konzentrieren, seine
Aufgaben zu erfüllen. Der vorliegende Entwurf der Aufgabenplanung für die Jahre 2007 bis 2010 lässt erkennen, dass die Deutsche Welle dabei auf dem richtigen
Weg ist.
Die Deutsche Welle ist ein freier und regierungsunabhängiger Sender. Das muss sie auch bleiben. Das unterscheidet sie von manch anderen Weltsendern.
Geografische Schwerpunkte der Deutschen Welle
werden in den kommenden Jahren Ost- und Südosteuropa und darüber hinaus Asien und die arabische Welt
sein. Vor allem aber auch China ist für Deutschland nicht
nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell von größtem
Interesse.
Wie wollen wir das alles finanzieren? In der Tat werden wir einiges ändern müssen, wenn der Auslandssender bezahlbar bleiben soll. Es gilt, Synergieeffekte zu
nutzen. Die bisher schon fruchtbare Kooperation mit
ARD und ZDF muss weiter ausgebaut werden. Manches
lässt sich vielleicht auch durch die Zusammenarbeit mit
anderen Auslandssendern erreichen, vor allem mit Radio
France Internationale. Schon heute gibt es eine fruchtbare Kooperation mit diesem Sender, auf die beide Seiten nicht verzichten können.
Eine andere Frage, die sich die Bundesregierung
stellt, ist, wie sich die Deutsche Welle angesichts der
Konkurrenz anderer Sender behaupten kann. Sie muss
sich - davon bin ich überzeugt - noch genauer auf ihre
Zielgruppen einstellen. Ein Mittel dazu sind zum Beispiel Programmfenster in der jeweiligen Landessprache.
Mit Arabisch ist da ein wichtiger Anfang gemacht worden. Dadurch können neue Zuschauergruppen gebunden
werden, die sich dann auch langfristig dem deutschsprachigen Programm zuwenden werden.
Natürlich muss das deutschsprachige Angebot der
Deutschen Welle auch künftig überwiegen. Schon als
Oppositionsabgeordneter hatte ich mich deshalb - erfolgreich - dafür eingesetzt, dass die Förderung der
deutschen Sprache ins Deutsche-Welle-Gesetz aufgenommen wurde.
Der Auslandsrundfunk gehört zu unseren wichtigsten
Kulturmittlern in der Welt. Eines ist doch klar: Den Zugang zu einem Land erschließt man sich in erster Linie
über die Sprache. Je mehr Menschen in der Welt mit der
deutschen Sprache in Berührung kommen, desto größer
wird das Verständnis sein, das unserem Land entgegengebracht wird. Deshalb ist die Deutsche Welle so wichtig
für uns. Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst.
Sie wird den deutschen Auslandssender auch in Zukunft
nach Kräften fördern.
Vielen Dank.
({4})
Der Kollege Christoph Waitz, FDP-Fraktion, hat
seine Rede zu Protokoll gegeben.1)
({0})
Ich rufe nun die Kollegin Monika Griefahn, SPDFraktion, auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-
ginnen und Kollegen! Jetzt dauert es nicht mehr lange
und hier in Berlin wird angepfiffen zum heiß erwarteten
Viertelfinale. Wer nicht im Stadion sitzen kann, sitzt vor
dem Bildschirm. Das ist überall auf der Welt so. Natür-
lich fiebere auch ich mit unserer Elf. Doch, insgesamt
gesehen, geht es für uns in Deutschland noch um viel
mehr als um die Spiele und das Endergebnis: Es geht uns
auch darum, uns der Welt als Nation zu präsentieren und
den Menschen in anderen Ländern zu zeigen, dass
Deutschland ein außergewöhnliches, ein spannendes
Land ist, mit Menschen, die gastfreundlich, weltoffen
und interessant sind.
Wie ansteckend die tolle Stimmung ist, merkt jeder,
der auf den Straßen unterwegs ist. Genauso empfinden
das eben auch ausländische Medien. Vor einigen Tagen
machte uns beispielsweise die Londoner „Times“ ein
ganz ungewöhnliches Kompliment und schrieb, dass für
uns Deutsche momentan Begriffe wie Humor, Mode,
Eleganz und Leichtigkeit stünden. Doch nur ein Bruch-
teil der Milliarden von Menschen, die weltweit die WM
vor den Bildschirmen verfolgen, kann selbst nach
Deutschland kommen und einen Eindruck vor Ort be-
kommen. Deswegen sind die Medien besonders in dieser
Zeit unser Fenster zur Welt. Die Deutsche Welle ist da-
bei eine kraftvolle Stimme, die mit Fernsehen, mit Radio
und mit Internet - das Tolle ist, dass wir das im Deut-
sche-Welle-Gesetz so verankern konnten - rund um die
Uhr und rund um den Globus von Deutschland berichtet,
und zwar in 30 Sprachen.
1) Anlage 4
Gerade bei Ereignissen wie der Fußballweltmeisterschaft wird ganz deutlich, welche Chancen und welches
Potenzial wir gerade mit der Deutschen Welle haben. Im
Fernsehen, Radio und Internet werden viele Fußballthemen zum Anlass genommen, über deutsche Kultur, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu berichten und Menschen in anderen Ländern damit für unser Land zu
interessieren. So findet man beispielsweise auf der Internetseite nicht nur einen Live-Ticker, durch den man die
Spiele verfolgen kann, sondern auch Hintergrundberichte zu deutschen Firmen, die bei der WM besonders
involviert sind, Informationen zum Studienstandort
Deutschland oder mehr über das kulturelle Leben. Diese
Informationsleistung und das Werben für unser Land
sind die Basisanforderungen, die wir an die Deutsche
Welle stellen.
Aber auch die einzelnen Aufgaben müssen immer
wieder an die aktuelle Situation und das Weltgeschehen
angepasst werden. Nachdem wir 2004 das neue Deutsche-Welle-Gesetz beschlossen haben, liegt dem Parlament jetzt zum ersten Mal nach Maßgabe dieses Gesetzes eine Aufgabenplanung vor, die beschreibt, was sich
der Sender für die kommenden Jahre vorgenommen hat.
Ich begrüße, dass die momentanen regionalen Schwerpunkte erneut bekräftigt wurden. Besonders im Vordergrund stehen damit die Zusammenarbeit in Europa, also
in Ost- und in Westeuropa, der arabische Sprachraum
und Asien.
Es ist nicht schwer, Begründungen für diese Schwerpunktregionen zu finden. In Europa muss es auch unsere
Aufgabe sein, den europäischen Verfassungsprozess und
die europäische Integration gerade der neuen Mitgliedstaaten voranzutreiben. Im arabischen Raum müssen wir
noch mehr für einen funktionierenden Dialog der Kulturen tun. In den boomenden Regionen Asiens setzen auch
wirtschaftlich gute Beziehungen ein zeitgemäßes
Deutschlandbild voraus. Unsere momentane Weltoffenheit leistet dazu einen guten Beitrag.
({0})
Diese Schwerpunkte der Deutschen Welle decken
sich mit der Ausrichtung der gesamten auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik, sodass die Medienarbeit
hier zu einer wichtigen Ergänzung der sonstigen Programme der Mittlerorganisationen wie dem GoetheInstitut oder dem Deutschen Akademischen Austauschdienst wird. Ich betone: Es ist eine Ergänzung.
Die Prioritätensetzung bedeutet aber nicht, dass wir
andere Weltregionen, in denen wir uns seit Jahren engagieren, vernachlässigen wollen. In Nord- und Südamerika, in Afrika und in Australien ist die Deutsche Welle
sehr aktiv und sie soll es auch bleiben. Dennoch ist es
wichtig, sich für einige wenige Schwerpunkte zu entscheiden, die besonders verfolgt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann uns allen
einen generellen Appell nicht ersparen. In dieser Woche
hatten wir im Unterausschuss für Auswärtige Kulturund Bildungspolitik eine Anhörung zur Lage der
Goethe-Institute. Dabei wurde von den Sachverständigen eines besonders kritisiert und der ehemalige Botschafter Fritjof von Nordenskjöld brachte es auf den
Punkt, als er hinterfragte, ob es wirklich dem Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland entspreche,
nur 1 Prozent des Gesamtbudgets für die gesamte Außendarstellung unseres Landes und noch weniger als ein
Viertel Prozent für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik aufzuwenden. Ich muss diesem Zweifel zustimmen. In einer globalisierten Welt müssen wir uns gegenüber anderen Ländern, die jetzt sehr viel aktiver werden,
positionieren.
Dass es darum geht, Deutschland als Kulturnation, als
das Volk der Dichter und Denker, als ein ganz entscheidendes Land auf der kulturellen und politischen Weltkarte zu proklamieren, können wir oft und laut hören.
Doch bei der Finanzierung verschieben sich die Prioritäten leider viel zu schnell woanders hin.
Ich will die wertvolle Arbeit in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik überhaupt nicht kleinreden,
doch den Anspruch auf der einen Seite, den viele an sie
haben, und die finanzielle Ausstattung auf der anderen
Seite haben wir noch nicht in ein ausgewogenes Verhältnis bekommen. Ich vergleiche das nur einmal mit einigen Inlandsinstitutionen. Allein dem WDR steht fünfmal
mehr Geld zur Verfügung als der Deutschen Welle.
Wenn wir nur das Fernsehen betrachten, so stellen wir
fest, dass allein „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ mit
dem Budget produziert werden, das der Deutschen Welle
für das komplette TV-Programm zur Verfügung steht. In
der gleichen Dimension ist es auch bei dem weltweiten,
hoch angesehenen Netz von Goethe-Instituten zu sehen.
Ein Autobahnkreuz kostet mehr als das, was uns die
141 Institute in 80 Ländern im Jahr wert sind.
Ich glaube, das ist keine gute Entwicklung in einer
Zeit, in der es wegen der Globalisierungsprobleme und
der politischen Situation in vielen Ländern mehr denn
des kulturellen Austausches und der Verständigung bedarf.
({1})
Es gibt einen Boom bei den Auslandssendern. Die
USA haben neben der „Voice of America“ mit „alHurra“ seit zwei Jahren einen eigenen arabischen Sender. Auch die englische BBC, das französische „France
Télévision“ oder die italienische „Rai Med“ sehen, wie
wichtig der Austausch mit dem arabischen Raum ist, und
strahlen eigene Angebote aus oder haben dies in Zukunft
vor.
Die Deutsche Welle hat viel Weitsicht bewiesen, als
sie 2002 als erster ausländischer Sender vor Ort mit einem arabischsprachigen Angebot antrat. Diesen Vorsprung dürfen wir uns jetzt nicht von den aufkommenden Konkurrenzsendern kaputtmachen lassen.
({2})
Deshalb müssen wir die Prioritäten entsprechend setzen.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die vorliegende Aufgabenplanung vorsieht, das Fernsehprogramm von momentan drei auf sechs bis acht Stunden auszuweiten. Ich
danke dem Kulturstaatsminister ausdrücklich dafür, dass
auch er sagt: Jetzt muss mit den Kürzungen Schluss sein.
({3})
Wenn wir in dieser Zeit an der auswärtigen Kulturund Bildungspolitik weiter sparen, dann fällt uns das in
wenigen Jahren auf die Füße. Die Liste der Länder, die
auf internationale Fernsehangebote setzen, wird immer
länger: Dubai, Iran, Ägypten, China, Russland, Japan,
Südkorea und Länder Südamerikas. Viele dieser Nationen investieren ebenso in eigene Kulturinstitute. Am
27. April 2006 eröffnete die Volksrepublik China beispielsweise gerade das erste Konfuzius-Institut in
Deutschland.
Alle diese Länder nehmen sehr viel Geld in die Hand,
um weltweit gerade durch den Rundfunk eine Stimme zu
bekommen und mit ihrer Kultur im Ausland vertreten zu
sein. Spätestens das zeigt uns, dass unsere Arbeit in der
auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nicht zurückfahrbar ist, sondern dass wir sie, im Gegenteil, verstärken müssen. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen, das mit uns wollen. Jetzt müssen wir
das nur noch unseren anderen Kolleginnen und Kollegen
vermitteln.
Ich bin froh darüber, dass zumindest für dieses Jahr
der Haushalt der Deutschen Welle stabil bleibt. Bei den
Goethe-Instituten sieht es noch schwieriger aus. Für die
kommende Zeit im Allgemeinen und den Haushalt 2007,
den wir im September debattieren, im Speziellen liegen
wichtige Aufgaben vor uns, zum einen das verstärkte
Engagement in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik - meiner Meinung nach sollte das auch für die
finanzielle Seite gelten - und zum anderen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mittlerorganisationen.
Wie wir auch an dieser Aufgabenplanung sehen, haben wir bei der Deutschen Welle mit dem veränderten
Gesetz bereits viel erreicht, was Flexibilisierung und Effektivität angeht. Für das Goethe-Institut stehen mit der
Budgetierung und dem Prinzip der Überjährlichkeit solche Veränderungen erst an, die nun endlich so bald wie
möglich für das gesamte Institut gelten müssen, so wie
sie auch für die Deutsche Welle gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in diesem Raum
kämpfen, wie ich weiß, gemeinsam für diese Politik. Es
geht letztendlich um mehr als einen Monat Fußballweltmeisterschaft. Es geht darum, das Bild der Deutschen in
der Welt auf Dauer positiv zu festigen.
Vielen Dank.
({4})
Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Lukrezia
Jochimsen, Fraktion Die Linke.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir als Parlament sollen heute eine Entschließung zur
Aufgabenplanung der Deutschen Welle für die Jahre
2007 bis 2010 annehmen, der ein wichtiger Grundsatz
voransteht. Er lautet:
Die Stärkung der Deutschen Welle als Mittler der
deutschen Kultur- und Bildungspolitik ist das gemeinsame Ziel der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen.
Diesem Grundsatz wie auch allen ihm folgenden Forderungen - deren Bedeutung für die Arbeit der Deutschen
Welle hat Frau Kollegin Griefahn ja dankenswerterweise
sehr genau und vollständig aufgelistet - stimmt die
Linksfraktion zu. Sie hat auch nie einen Zweifel an dieser Zustimmung aufkommen lassen.
Allerdings wurde der Entschließungsantrag aller beschworenen Gemeinsamkeit zum Trotz nur von den
Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die
Grünen gestellt. Die Linksfraktion wurde ausdrücklich
ausgeschlossen. Kollegen haben mir freundlicherweise
gesagt, ich solle das nicht persönlich nehmen. Ich nehme
es nicht persönlich. Ich habe mich schließlich nicht
selbst in dieses Hohe Haus berufen. Über 4 Millionen
Wähler haben vor neun Monaten entschieden, dass die
Linksfraktion diesem Parlament angehört. Diese Wähler,
nicht wir, wurden durch diese Entscheidung wieder einmal aus dem demokratischen Parlamentsprozedere ausgegrenzt. Das ist kein Fall zum Übelnehmen; das ist aus
meiner Sicht einfach schlechtes Demokratieverständnis.
Wir haben im für diese Entschließung zuständigen
Fachausschuss für Kultur und Medien einen eigenen
Vorschlag eingebracht, der bewusst in allen Aussagen
und Formulierungen mit dem der vier anderen Fraktionen übereinstimmte. Über ihn wurde nicht abgestimmt,
da er sich von dem Vier-Fraktionen-Vorschlag nicht unterschied. Das ist schade; denn es wäre schon interessant
gewesen, die Abstimmung über zwei gleich lautende
Anträge zu erleben, von denen einer sich einfach nur dadurch vom anderen unterscheidet, dass er von der Fraktion stammt, die immer wieder diskriminiert werden soll.
Ja, die Arbeit der Deutschen Welle zu unterstützen, ist
gemeinsames Ziel der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Aber die Union will, dass das niemand erfährt. Das
hält die Fraktion Die Linke allerdings nicht davon ab
und wird sie auch nicht davon abhalten, sich für die
Deutsche Welle einzusetzen - so gut sie kann und so
weit man sie lässt.
Eines können wir nach langen komplizierten Wegen
feststellen: Die demokratische Linke ist heute toleranter
als die konservative Rechte. Wir hielten es mit ihr auf einem Antrag aus.
Ich danke Ihnen.
({0})
Das Wort hat die Kollegin Dr. Uschi Eid, Bündnis 90/
Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir beraten heute über die Aufgabenplanung der Deutschen Welle für die Jahre 2007 bis 2010. Dies ist - das
muss man noch einmal unterstreichen - ein Novum.
Eine solche transparente Beratung ist deswegen möglich
geworden, weil wir vor zwei Jahren im Deutschen Bundestag einstimmig das Deutsche-Welle-Gesetz verabschiedet haben. Dieses Gesetz sieht den deutschen Auslandsrundfunk als Mittler zwischen den Kulturen, als
mediale Visitenkarte unseres Landes und als Sender, der
mit einem zeitgemäßen Medienangebot im globalen Informationsmarkt agiert. Die Deutsche Welle - das
möchte ich gleich zu Beginn sagen - erfüllt diese Aufgaben hervorragend. Deswegen möchte ich auch im Namen meiner Fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich danken.
({0})
Die Deutsche Welle ist nicht einfach ein Deutschlandkanal, der einseitig Informationen über Land und Leute
vermittelt, sondern sie hat einen breiten Informationsauftrag, und zwar insbesondere dort, wo es um die Korrektur einförmiger Berichterstattung in autoritären Staaten geht. Wir dürfen nicht vergessen: Zwei Drittel der
Weltbevölkerung leben nach wie vor in Ländern mit
massiv eingeschränkter Pressefreiheit und unfreien Medienmärkten. Hier objektiven, differenzierten Journalismus zu verbreiten bleibt nach wie vor die wichtigste
Aufgabe der Deutschen Welle.
Die vorliegende Aufgabenplanung der Deutschen
Welle ist eine gute Grundlage zur Erfüllung ihres Auftrages als transnationales Medium der freien Information. Um im globalen Medienmarkt zu bestehen, ist ein
intelligenter Mix der verschiedenen Medienangebote
von Fernsehen, Hörfunk und Internet notwendig, der
sich an den Interessen der Zielgruppen orientiert und die
optimalen, technisch zukunftsfähigen Verbreitungswege
wählt. Fernsehen und Internet gewinnen in vielen
Regionen der Welt neue Bedeutung. Mit dem Ausbau
des arabischsprachigen Fernsehangebots und der Telemedien sowie mit dem Ausbau des Onlineauftritts in den
neuen Wachstumsregionen Asiens trägt die Deutsche
Welle den neuen geostrategischen Herausforderungen
Rechnung.
Was mir allerdings Sorge bereitet, ist die Tatsache,
dass Afrika, der Kontinent mit den meisten Hörern des
Auslandsrundfunks, nämlich 40 Millionen Menschen, in
der Aufgabenplanung nur als Status-quo-Region ausgewiesen wird. Meine Fraktion warnt davor, die Afrikaprogramme als Steinbruch für die Ausweitung nach Asien
und in die arabischen Staaten zu benutzen.
({1})
Ich freue mich, dass es am Mittwoch im Kulturausschuss gelungen ist, eine gemeinsame Beschlussempfehlung einstimmig zu verabschieden, allerdings mit dem
Wermutstropfen, den Frau Jochimsen gerade geschildert
hat. Aber diese breite Unterstützung durch den Deutschen Bundestag ist eine gute Grundlage für die Arbeit
der Deutschen Welle als medialer Botschafter Deutschlands in der Welt.
({2})
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege
Reinhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Entschließungsantrag, von dem vielfach die Rede
war, wurde von den Fraktionen unterzeichnet, die auch
das Deutsche-Welle-Gesetz gemacht haben. Insofern hat
das nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit der
Geschichte dieses Gesetzes.
Frau Griefahn, Sie haben den Haushalt der Deutschen
Welle mit den Haushalten von WDR, „Tagesschau“ und
„heute“ verglichen. Ich glaube, wir dürfen das nicht
überfrachten und falsche Bezugsgrößen nehmen. Der
WDR hat mit seinen vielfältigen regionalen Aufträgen
- Herr Ehrmann weiß das - eine ganz andere Finanzausstattung verdient. Das Korrespondentennetz von ARD
und ZDF ist umfänglicher als das der Deutschen Welle.
Frau Griefahn, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir Prioritäten setzen müssen. Frau Eid, ohne
die Afrikaberichterstattung zum Steinbruch zu machen: Wenn man überall Prioritäten setzt, setzt man nirgendwo Prioritäten. Das heißt, wenn man irgendwo
mehr machen und Akzente setzen will, sollte man wissen, dass das dann in anderen Bereichen nicht so ist. Ich
finde, wir sollten deutlich machen, was wir von der
Deutschen Welle erwarten. Ich sage ganz klar: Wer die
Wirkungsmacht von Bildern im Zusammenhang mit
dem Karikaturenstreit erlebt hat und wer den Dialog
zwischen den Kulturen führen will, der muss den
Schwerpunkt im arabischen Raum bejahen. Ich unterstütze diesen Schwerpunkt, den sich die Deutsche Welle
selbst setzt. Ich bedanke mich insbesondere für die hervorragende Arbeit, die etwa - das ist noch nicht erwähnt
worden - in Kooperation mit dem afghanischen Fernsehen geleistet wurde. Hier hat die Deutsche Welle Vorbildliches geleistet.
({0})
Ich unterstütze außerdem die Angebote der Deutschen
Welle mit Blick auf den Iran in Farsi im Internet und die
Überlegungen hinsichtlich eines Schwerpunktes Türkei.
Es ist doch richtig: In unfreien Medienmärkten steigt
das Interesse an ungefilterten Informationen. Ich begrüße, dass sich die Deutsche Welle dazu bekennt, im
Dialog der Kulturen den eigenen Wertekanon selbstbewusst zu vertreten. Dabei muss die Deutsche Welle eine
wichtige Alternative zu arabischen, aber auch zu anglophonen Informationsquellen sein. Ich will in diesem
Zusammenhang besonders die Bedeutung der Akademie
der Deutschen Welle hervorheben, die Journalisten
nicht nur journalistisches Handwerkszeug, sondern auch
ein Gefühl für Pressefreiheit vermittelt. Die Arbeit der
Akademie ist ein wichtiger Beitrag für mehr gegenseitiges Verständnis und Konfliktabbau.
({1})
Es ist gut, dass die Deutsche Welle - der Staatsminister hat es zu Recht angesprochen - in ihrer Aufgabenplanung an verschiedenen Stellen die Bedeutung der Vermittlung der deutschen Sprache betont. Damit geht
nicht nur ein Interesse an unserem Land und unserer
Kultur einher, sondern das hat auch einen ganz praktischen Aspekt, auf den ich aufmerksam machen will: Wir
betrachten doch mittlerweile alle die Bedeutung der Beherrschung der deutschen Sprache als wichtigste Voraussetzung für die Integration der bei uns lebenden Ausländer. Wir haben überlegt - das wissen Sie, Herr Kollege
Ehrmann; wir beide sind ja nicht nur im Kultur-, sondern
auch im Innenausschuss -, wie wir erreichen können,
dass sich Menschen vielleicht schon vor einem Nachzug
nach Deutschland zumindest einfache Kenntnisse der
deutschen Sprache aneignen. Ich schlage vor, mit der
Deutschen Welle über Konzepte nachzudenken, damit
auch auf diesem Weg eine Vermittlung der deutschen
Sprache stattfindet. Das ist auch ein Beitrag zur Integration und zum Konfliktabbau in unserem Land.
({2})
Es gibt bereits interaktive Sprachkurse bei DW-World
und erfolgreiche Newsletterangebote. Das ist ein wichtiger Beitrag bei der Vermittlung von Sprachkenntnissen.
Ein letzter Aspekt, den ich hier kurz ansprechen
möchte, ist die beabsichtigte Verschlüsselung des Satellitenempfangs durch ASTRA, dessen Kapazitäten die
Deutsche Welle im europäischen Raum nutzt. Ich begrüße, dass der Deutsche Bundestag sich bei dieser Gelegenheit klar und eindeutig für einen unbeschränkten
und kostenfreien Empfang der Deutschen Welle einsetzt,
und ich erlaube mir in medienpolitischer Hinsicht hinzuzufügen: Das soll in Zukunft natürlich auch für die anderen öffentlich-rechtlichen Sender, ARD und ZDF, gelten.
Auch das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag
ausdrücken.
({3})
Es ist wahr: Die Deutsche Welle ist nicht mehr, wie
früher, die „Sparbüchse für den Haushalt“, wie der
Staatsminister es vor einiger Zeit in der „FAZ“ treffend
formuliert hat. Die Deutsche Welle hat eine gute finanzielle Grundlage und Planungssicherheit. Damit lässt
sich ein gutes Programm machen. Das wünschen wir uns
von der Deutschen Welle im Interesse unseres Landes
und im Sinne eines fruchtbaren Dialoges der Kulturen
weltweit.
Auch für meine Fraktion möchte ich mich bei allen
Mitarbeitern der Deutschen Welle für die engagierte Arbeit herzlich bedanken.
({4})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien auf
Drucksache 16/2003 zu der Unterrichtung durch die
Deutsche Welle über ihre Aufgabenplanung 2007 bis
2010. Der Ausschuss empfiehlt in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/1000, eine Entschließung
anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Eva
Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt
Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
LINKEN
Umverteilung durch den Emissionshandel
beenden - Vorreiterrolle im Klimaschutz
übernehmen
- Drucksache 16/1682 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Haushaltsausschuss
Die Rednerinnen und Redner haben ihre Reden zu
Protokoll gegeben.1)
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/1682 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Ernst
Burgbacher, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten auf ein angemessenes Maß reduzieren
- Drucksache 16/859 Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss ({1})
Sportausschuss
Die Rednerinnen und Redner haben ebenfalls ihre Re-
den zu Protokoll gegeben.2)
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/859 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
1) Anlage 5
2) Anlage 6
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike
Höfken, Bärbel Höhn, Renate Künast, Irmingard
Schewe-Gerigk und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN
Moratorium für Gentechnik in der Landwirt-
schaft
- Drucksache 16/1909 -
Die Rednerinnen und Redner haben ebenfalls ihre Re-
den zu Protokoll gegeben.1)
Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag
der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Druck-
sache 16/1909. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer
stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit
der Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.
1) Anlage 7
Der Ältestenrat hat in seiner gestrigen Sitzung vereinbart, den für Freitag, den 7. Juli, vorgesehenen Sitzungstag zu streichen. Außerdem wurde vereinbart, dass während der Haushaltsberatungen ab dem 5. September
2006 keine Befragung der Bundesregierung, keine Fragestunde und keine Aktuellen Stunden stattfinden sollen.
Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 5. September 2006, 10.30 Uhr,
ein.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch unseren
Besucherinnen und Besuchern auf der Tribüne ein schönes Wochenende, einen erholsamen Sommer und heute
einen spannenden Fußballabend.
Die Sitzung ist geschlossen.