Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie alle zu diesem bedeutenden Tag.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie,
sich von Ihren Plätzen zu erheben.
({0})
Mit großer Betroffenheit haben wir vom plötzlichen
und völlig unerwarteten Tod unserer geschätzten Kollegin Dagmar Schmidt erfahren.
Dagmar Schmidt wurde am 8. April 1948 in Herten
im Kreis Recklinghausen geboren. Nach dem Besuch
des Gymnasiums in Wanne-Eickel schloss sie zunächst
eine Ausbildung zur Fotografin ab, bevor sie ein Studium für das Lehramt an der Pädagogischen Hochschule
Ruhr aufnahm. Nach dem Abschluss wurde sie Lehrerin
für Kunst und evangelische Religion. Bis 1994 war sie
an der städtischen Realschule in Bestwig im Hochsauerlandkreis tätig.
Schon in jungen Jahren engagierte sich Dagmar
Schmidt in ihrer Partei, der SPD. Im Jahr 1977 wurde sie
Mitglied im Rat der Stadt Meschede, dem sie bis zum
Jahr 1997 angehörte. Von 1989 bis zu ihrem erstmaligen
Einzug in den Deutschen Bundestag war sie stellvertretende Bürgermeisterin ihrer Heimatstadt.
Dagmar Schmidt war seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages. In der 15. Wahlperiode arbeitete sie
als ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie im Ausschuss für Tourismus.
Ihre Arbeit war durch ihren Einsatz für soziale Gerechtigkeit und die internationale Verständigung geprägt.
Für die Nöte und Sorgen ihrer Mitmenschen hatte sie ein
offenes Ohr; sie war stets bemüht, die Lebensbedingungen der Menschen verbessern zu helfen.
Einen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit bildeten
die internationalen Beziehungen. Besonders der Nahe
Osten lag Dagmar Schmidt am Herzen. Sie unterstützte
mit großem persönlichen Einsatz den Friedensprozess
zwischen Israel und den Palästinensern. Als Vorsitzende
von Givat Haviva Deutschland e. V. warb sie in unserem
Land für die größte bestehende israelische Einrichtung
im Bereich der jüdisch-arabischen Verständigungsarbeit.
In der Entwicklungspolitik hat Dagmar Schmidt bei
allen, die sie kannten, für ihre Arbeit große Wertschätzung erfahren. Vielen Menschen in der so genannten
Dritten Welt wird noch über Jahre hinweg die unauffällige Arbeit einer Abgeordneten zugute kommen, deren
Namen sie nie gehört haben.
Ihrem Mann und ihrem Sohn sprechen wir unser tief
empfundenes Beileid aus. Wir werden ihr ein ehrendes
Andenken bewahren.
Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 1 aufrufe, bitte ich noch um Aufmerksamkeit für eine kurze Mitteilung: Für die verstorbene Kollegin Dagmar Schmidt hat der Kollege
Christoph Pries und für den Kollegen Dr. Edmund
Stoiber, der am 8. November ausgeschieden ist, hat der
Kollege Johannes Singhammer die Mitgliedschaft im
Deutschen Bundestag erworben.
Ich begrüße die beiden neuen Kollegen sehr herzlich.
({1})
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Wahl der Bundeskanzlerin
Der Herr Bundespräsident hat mir hierzu mitgeteilt:
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland schlage ich dem
Deutschen Bundestag vor, Frau Dr. Angela Merkel
zur Bundeskanzlerin zu wählen.
Ich gebe einige Hinweise zum Wahlverfahren. Zur
Wahl sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des
Hauses - das heißt mindestens 308 Stimmen - erforderlich. Nach unserer Geschäftsordnung wird die Bundeskanzlerin ohne Aussprache mit verdeckten Stimmkarten,
also geheim, gewählt. Sie benötigen eine Stimmkarte mit
Wahlumschlag sowie Ihren Wahlausweis. Die Stimmkarte mit Umschlag erhalten Sie nach Aufruf Ihres
Redetext
Präsident Dr. Norbert Lammert
Namens von den Schriftführerinnen und Schriftführern
an den Ausgabetischen hier oben links und rechts neben
den Wahlkabinen. Den Wahlausweis entnehmen Sie
bitte, soweit Sie das nicht längst getan haben, Ihrem
Stimmkartenfach.
Bitte kontrollieren Sie auch diesmal, ob die Wahlausweise tatsächlich Ihren Namen tragen. Da die Wahl geheim ist, dürfen Sie die Stimmkarte nur in einer der
Wahlkabinen ankreuzen und dort in den Wahlumschlag
legen. Die Schriftführer sind verpflichtet, jeden zurückzuweisen, der seine Stimmkarte außerhalb der Wahlkabine angekreuzt oder in den Umschlag gelegt hat. In
einem solchen Falle kann die Wahl allerdings vorschriftsmäßig wiederholt werden. Das muss aber nicht
sein; denn das würde das Verfahren bis zur Verkündigung des Ergebnisses sehr verlängern.
Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei
„ja“, „nein“ oder „Enthaltung“. Ungültig sind Stimmen
auf nicht amtlichen Stimmkarten sowie auf Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze
enthalten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen aus nach hinten über die seitlichen Zugänge zu den Ausgabetischen
zu begeben. Nachdem Sie die Stimmkarte in einer der
Wahlkabinen gekennzeichnet und in den Wahlumschlag
gelegt haben, gehen Sie bitte zu den Wahlurnen neben
dem Stenografentisch. Bevor Sie die Stimmkarte in eine
der neben dem Stenografentisch aufgestellten Wahlurnen
werfen, übergeben Sie bitte Ihren Wahlausweis einem
der Schriftführer an der Wahlurne. Der Nachweis der
Teilnahme an der Wahl kann nur durch die Abgabe dieses Wahlausweises erbracht werden.
Ich bitte jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Die beiden
Schriftführer neben mir werden nun die Namen der Mitglieder des Hauses in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie, den Namensaufruf zu verfolgen und
sich rechtzeitig zur Entgegennahme der Stimmkarte zu
den Ausgabetischen zu begeben.
({2})
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte diejenigen, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben,
dies zu tun.
Ich schließe den Wahlgang und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Für die Auszählung unterbreche ich die Sitzung für
etwa 20 Minuten. Der Wiederbeginn der Sitzung wird
rechtzeitig durch Klingelsignal angekündigt.
({3})
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das
Ergebnis der Wahl bekannt. Abgegebene Stimmen 612,
gültige Stimmen 611. Mit Ja haben gestimmt 397.1)
({0})
Nicht nur mit Rücksicht auf viele Generationen von Historikern würde ich gern das vollständige Wahlergebnis
bekannt geben: Mit Nein haben gestimmt 202 Kolleginnen und Kollegen
({1})
- bis zu diesem Augenblick war die Wahl geheim -,
({2})
enthalten haben sich 12 Kolleginnen und Kollegen. Eine
Stimme war, wie gesagt, ungültig.
Gemäß Art. 63 Abs. 2 des Grundgesetzes ist zum
Bundeskanzler bzw. zur Bundeskanzlerin gewählt, wer
die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt.
Nach Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg
Kiesinger, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Helmut Kohl
und Gerhard Schröder ist damit die Abgeordnete
Dr. Angela Merkel mit der erforderlichen Mehrheit der
Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages zur
ersten Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
gewählt worden.
({3})
Liebe Frau Merkel, ich habe den begründeten Eindruck, dass Sie beabsichtigen, die Wahl anzunehmen.
Aber auch das muss der guten Ordnung halber förmlich
festgestellt werden. Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl
annehmen.
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.
({0})
Liebe Frau Dr. Merkel, Sie sind damit die erste demokratisch gewählte Regierungschefin in Deutschland. Das
ist ein starkes Signal für viele Frauen und für manche
Männer sicherlich auch.
({0})
Ich gratuliere Ihnen persönlich und auch im Namen
des ganzen Hauses herzlich. Ich wünsche Ihnen Kraft,
1) Verzeichnis der Teilnehmer der Abstimmung siehe Anlage 2
Präsident Dr. Norbert Lammert
Gottes Segen, gelegentlich auch Freude bei der Führung
Ihres hohen Amtes und der von Ihnen geführten Regierung Erfolg bei der Arbeit für unser Land.
({1})
Das Ergebnis dieser Wahl werde ich unverzüglich
dem Herrn Bundespräsidenten mitteilen, obwohl ich fast
sicher bin, dass er es bereits kennt.
Ich unterbreche die Sitzung bis zur Eidesleistung der
Bundeskanzlerin, die um 14 Uhr stattfindet.
Die Sitzung ist unterbrochen.
({2})
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Eidesleistung der Bundeskanzlerin
Der Herr Bundespräsident hat mir mit Schreiben vom
heutigen Tage mitgeteilt:
Gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland habe ich heute
Frau Dr. Angela Merkel zur Bundeskanzlerin ernannt.
Nach Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes leistet die
Bundeskanzlerin bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Frau Bundeskanzlerin, ich bitte Sie, zur Eidesleistung
zu mir zu kommen.
({0})
Frau Bundeskanzlerin, ich möchte Sie bitten, den Eid
zu leisten.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze
des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann
üben werde. So wahr mir Gott helfe.
({0})
Frau Bundeskanzlerin, Sie haben den in der Verfassung vorgesehenen Eid geleistet. Ich bekräftige noch
einmal die guten Wünsche des ganzen Hauses.
Bis zur Bekanntgabe der vom Bundespräsidenten ernannten Mitglieder der neuen Bundesregierung und ihrer
Vereidigung unterbreche ich die Sitzung bis 16 Uhr.
({0})
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Bekanntgabe der Bildung der Bundesregierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Bundespräsident hat mir hierzu mit Schreiben vom heutigen
Tage mitgeteilt:
Gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland habe ich heute auf
Vorschlag der Frau Bundeskanzlerin ernannt:
Herrn Franz Müntefering
zum Bundesminister für Arbeit und Soziales,
({0})
Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier
zum Bundesminister des Auswärtigen,
({1})
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble
zum Bundesminister des Innern,
({2})
Frau Brigitte Zypries
zur Bundesministerin der Justiz,
({3})
Herrn Peer Steinbrück
zum Bundesminister der Finanzen,
({4})
Herrn Michael Glos
zum Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
({5})
Herrn Horst Seehofer
zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz,
({6})
Herrn Dr. Franz Josef Jung
zum Bundesminister der Verteidigung,
Präsident Dr. Norbert Lammert
({7})
Frau Dr. Ursula von der Leyen
zur Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend,
({8})
Frau Ulla Schmidt
zur Bundesministerin für Gesundheit,
({9})
Herrn Wolfgang Tiefensee
zum Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
({10})
Herrn Sigmar Gabriel
zum Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit,
({11})
Frau Dr. Annette Schavan
zur Bundesministerin für Bildung und Forschung,
({12})
Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul
zur Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
({13})
sowie
Herrn Dr. Thomas de Maizière
zum Bundesminister für besondere Aufgaben.
({14})
Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 beendet und ich
rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Eidesleistung der Bundesminister
Meine Damen und Herren, nach Art. 64 Abs. 2 des
Grundgesetzes leisten die Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Art. 56
des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Ich werde den Eid vorsprechen und bitte dann die
Mitglieder der Bundesregierung, den Eid mit den Worten
„Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich
schwöre es“ zu bekräftigen.
Der Eid lautet:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde.
Ich darf jetzt die Bundesminister zur Eidesleistung
bitten und sie fragen, ob sie bereit sind, den Eid zu leisten.
({15})
Herr Vizekanzler und Bundesminister für Arbeit und
Soziales, Herr Kollege Müntefering?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister des Auswärtigen, Herr
Dr. Frank Steinmeier?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister des Innern, lieber Herr Kollege
Dr. Schäuble?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Bundesministerin der Justiz, Frau Kollegin
Zypries?
Ich schwöre es.
Herr Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe, Herr Bundestagspräsident.
Herr Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
Herr Kollege Glos?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister der Verteidigung - ({0})
Entschuldigung! Wir werden zwischen Verteidigung und
Verbraucherschutz schon zu unterscheiden wissen.
({1})
Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, Kollege Seehofer?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister der Verteidigung, Kollege
Dr. Franz Josef Jung?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Bundesministerin für Gesundheit, Frau Kollegin
Ulla Schmidt?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Frau Dr. Annette Schavan?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Frau Kollegin WieczorekZeul?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Und Herr Bundesminister für besondere Aufgaben,
Dr. Thomas de Maizière?
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
({0})
Meine Damen und Herren, die Mitglieder der Bundesregierung haben den nach Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet. Ich spreche den Mitgliedern der
Bundesregierung in aller Form persönlich und im Namen des Hauses die besten Wünsche für ihre verantwortungsvolle Arbeit aus.
({0})
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 5:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/
CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen
- Drucksache 16/75 Es ist interfraktionell vereinbart, dass eine Aussprache dazu nicht erfolgen soll. - Ich sehe auch niemanden,
der ausdrücklich darauf besteht. Dann können wir so
verfahren.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen interfraktionellen Antrag auf Drucksache 16/75. Wer stimmt für
diesen Antrag? - Stimmt jemand dagegen? - Enthält
sich jemand der Stimme? - Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Präsident Dr. Norbert Lammert
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/
CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Einsetzung von Ausschüssen
- Drucksache 16/76 Zu diesem Antrag ist ebenfalls keine Aussprache vorgesehen. - Ich darf auch hier das Einvernehmen feststellen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den interfraktionellen Antrag zur Einsetzung von Ausschüssen
auf Drucksache 16/76. Wer stimmt für diesen Antrag? Möchte jemand dagegenstimmen? - Möchte sich jemand
der Stimme enthalten? - Dann ist auch dies einstimmig
beschlossen.
Damit sind die Ausschüsse eingesetzt. Sie werden
sich am 30. November konstituieren. Über die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen besteht
interfraktionelles Einvernehmen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 30. November 2005, 11 Uhr,
ein.
Ich wünsche allen noch einen schönen und, wenn es
geht, gemütlichen Tag.
Die Sitzung ist geschlossen.