Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 3/15/2006

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: 20. Subventionsbericht der Bundesregierung. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Herr Präsident! Das Kabinett hat heute, gemäß dem aus dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz resultierenden gesetzlichen Auftrag, den 20. Subventionsbericht vorgelegt. Er enthält auch die Leitlinien für die Subventionspolitik. Der Bericht bezieht sich auf die Jahre 2003 bis 2006. In diesem Zeitraum sind die Subventionen des Bundes um 1,4 Milliarden Euro zurückgegangen. Der Erfolg hat allerdings zwei Gesichter: Er ist fast ausschließlich auf Einsparungen bei den Finanzhilfen zurückzuführen, während die Steuervergünstigungen auf dem Niveau von 2003 geblieben sind. Die Finanzhilfen sanken um immerhin 19,4 Prozent. Seit Ende der 90erJahre sind sie insgesamt halbiert worden. Die Entwicklung von 2003 bis 2006 ist wesentlich geprägt durch die weitere Absenkung der Steinkohlebeihilfe um 1 Milliarde Euro und dadurch, dass in den Bereichen Landwirtschaft und Wohnraumförderung Finanzhilfen von jeweils 200 Millionen Euro nicht mehr gezahlt worden sind. Bei den Steuervergünstigungen sind wir weniger erfolgreich gewesen. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass wir in 2004 die Steuervergünstigung für Biodiesel eingeführt haben, die mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlägt. Andere Maßnahmen, zum Beispiel das vom Parlament bereits beschlossene Auslaufen der Eigenheimzulage, werden ihre volle Wirksamkeit nicht 2006, sondern erst in den Folgejahren entwickeln. Dasselbe gilt für eine ganze Reihe von Entscheidungen und Maßnahmen, die Sie im Parlament bereits verabschiedet haben oder die auf der Basis des Koalitionsvertrages und der Genshagener Beschlüsse noch vor uns liegen. Sie wissen, dass wir den Gesamtstaat in dieser Legislaturperiode durch Steuervergünstigungen und steuerliche Sonderregelungen in einem Gesamtvolumen von 19 Milliarden Euro entlasten wollen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um dem von der Koalition beschlossenen Ziel der Konsolidierung des Haushalts nahe zu kommen. Allgemein will ich darauf hinweisen, dass in dem neuen Subventionsbericht klare Grenzen gezogen wurden. So haben wir eine Reihe von Maßnahmen, die in früheren Subventionsberichten nicht enthalten waren, zum ersten Mal als Subventionen aufgeführt. Als Beispiel für Finanzhilfen, die zum ersten Mal aufgeführt wurden, nenne ich die Mittel, die bei der Städtebauförderung auf private Endabnehmer entfallen. Im Bereich der Steuervergünstigungen werden nun alle Maßnahmen der Sparförderung mitgezählt. Im Zuge der Sparförderung fördern wir schließlich nicht nur die Spartätigkeit der Bürgerinnen und Bürger, sondern begünstigen mittelbar auch die Kredit- und Versicherungswirtschaft. All dies hat zum ersten Mal Eingang in den Subventionsbericht gefunden. Dadurch hat das Subventionsvolumen automatisch, ohne dass neue Maßnahmen ergriffen worden sind, um insgesamt 2,6 Milliarden Euro zugenommen. Was die Leitlinien betrifft, will ich betonen, dass das Kabinett noch einmal deutlich unterstrichen hat, dass die Grundsätze der Degression und der Befristung zukünftig stärker zu beachten sind. Finanzhilfen sollen grundsätzlich den Vorrang vor Steuervergünstigungen haben, nicht zuletzt, weil wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass sich Steuervergünstigungen leichter einer kritischen Erfolgskontrolle entziehen können als Finanzhilfen. Darüber hinaus ist die Befristung der Maßnahmenförderung im Bereich der Finanzhilfen einfacher als bei steuerlichen Maßnahmen. Wir alle haben die Erfahrung gemacht, dass steuerliche Maßnahmen sehr schnell als Bestand der Steuergesetzgebung wahrgenommen werden und ein Antasten dieser sofort als eine Steuererhöhung Redetext angesehen und als solche Gegenstand öffentlicher Debatten wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Maßnahmen, die das Parlament schon beschlossen hat, und der Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode noch vor uns liegen, in der Lage sein werden, mit dem nächsten Subventionsbericht weitere deutliche Fortschritte vorzuweisen. Vielen Dank.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Danke schön, Herr Minister. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem eben angesprochenen Themenbereich zu stellen. - Als erste Fragestellerin hat sich die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch gemeldet.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, der Abbau von Subventionen dient unter anderem der Konsolidierung der Staatsfinanzen. Haben Sie im Zusammenhang mit der Vorlage des Subventionsberichts auch darüber nachgedacht, die öffentlichen Kassen durch eine Steuererhöhung zu füllen, zum Beispiel durch eine höhere Einkommensteuer? Vielleicht darf ich, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis, gleich eine zweite Frage anschließen? - Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie den Begriff der Subvention teilweise neu definiert haben. Haben Sie auch den Begriff der Investition anders gestaltet? Führen Sie jetzt Dinge unter der Rubrik „Investition“ auf, die früher nicht darunter fielen?

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, Herr Minister.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Nein, es ist bei dem haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Begriff der Investition geblieben. Ich lege gern offen, dass dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen eine Rolle gespielt hat. Beide Partner sind zu dem Ergebnis gekommen, keinen Verdacht durch eine plötzliche Erweiterung des Investitionsbegriffs zu erregen. Das hätte als eine Möglichkeit missverstanden werden können, bei der Nettokreditaufnahme über das hinauszugehen, was nach Art. 115 des Grundgesetzes vorgesehen ist. Insofern war der Rat aller Beteiligten, es bei der haushaltsrechtlichen Definition des Investitionsbegriffs zu belassen, wohl wissend, dass man darüber streiten kann. Zum Beispiel sind Maßnahmen in Bildung und Ausbildung jetzt als konsumtive Ausgaben festgelegt, obwohl sie auch als Investition in Humankapital definiert werden könnten. Aber es gibt im Augenblick keine Absicht, den Investitionsbegriff zu ändern. Bezogen auf Ihre erste Frage müsste ich noch in Erfahrung bringen, ob Sie Einkommensteuererhöhungen unter den Subventionsbegriff fassen. Ich habe das nicht richtig verstanden.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, Frau Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich darf wiederholen: Der Abbau von Subventionen dient der Konsolidierung des Haushaltes. Ich habe gefragt, ob Sie im Zusammenhang mit dem Subventionsbericht darüber nachgedacht haben, wie man den Haushalt auch auf andere Weise konsolidieren kann, zum Beispiel indem man - ich formuliere es einmal populär ein gerechteres Steuersystem einführt und die Vermögenden und Besserverdienenden steuerlich stärker belastet.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Sie wissen, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen zu ergreifen. Diese sind aber nicht Gegenstand des Subventionsberichtes. Wir werden eine umfangreiche Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 umsetzen. Sie heben hier auf die Einkommensteuer ab. Gegenstand der Vereinbarung der beiden Koalitionspartner ist, zum 1. Januar 2007 für Höchstverdienende - ab Einkommen von 250 000 Euro bei Ledigen bzw. 500 000 Euro bei Verheirateten - auf den derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 Prozent einen „Balkon“ in Höhe von 3 Prozent zu setzen. Aber dies ist Gegenstand der Steuerpolitik des Bundes und nicht Gegenstand des Subventionsberichts.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage hat der Kollege Jürgen Koppelin.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Minister, Sie hatten dankenswerterweise auch Steuervorteile angesprochen. Verstehen wir es richtig, dass die von der Koalition beschlossene begrenzte Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen nach Ihrer Darstellung eine neue Subvention ist? Darf ich Sie weiter fragen? - In der letzten Legislaturperiode hat Kanzler Schröder für den Bereich der deutschen Kohle weitere Milliarden Euro an Subventionen zugesagt. Sind damit nicht zusätzliche Subventionen zugesagt worden, obwohl wir alle der Meinung sind, dass Subventionen abgebaut werden müssen? Gerade im Kohlebereich führen zusätzliche Subventionen doch letzten Endes dazu, dass der notwendige Strukturwandel ausbleibt oder zumindest verzögert wird.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Der Bundeskanzler der früheren Regierung hat keine zusätzlichen Kohlebeihilfen zugesagt. Es findet vielmehr eine weitere Degression der Steinkohlebeihilfen in den nächsten Jahren statt. Es gibt keinen Subventionsbereich in der Bundesrepublik Deutschland, der in den letzten sieben bis acht Jahren eine vergleichbare Degression von Beihilfen hinnehmen musste wie die Steinkohle. Innerhalb dieses Zeitraums haben sich die Steinkohlebeihilfen um ungefähr 45 bis 50 Prozent reduziert. Dieser Weg wird durch die Maßnahmen, die wir in dieser Legislaturperiode durchführen, fortgeschrieben. Das wird für die Länderhaushalte, insbesondere für NordrheinWestfalen, automatisch weiter sinkende Beihilfen zur Folge haben. Bezogen auf den ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen sagen: Sie haben Recht. Die Bundesregierung hat zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung festgelegt, dass sie bereit ist, im privaten Bereich anfallende Handwerkerkosten und Betreuungskosten - auch dieses Thema ist Gegenstand der Debatten in diesem Hohen Hause - steuerlich absetzbar zu machen. Selbstverständlich werden diese Maßnahmen, weil es sich um Steuervergünstigungen handelt, Gegenstand des nächsten Subventionsberichtes sein.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank. - Die nächste Frage hat die Kollegin Antje Tillmann.

Antje Tillmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003646, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Minister Steinbrück, Sie haben dargelegt, dass es zu den Leitlinien Ihrer Subventionspolitik gehört, Subventionen künftig nach Möglichkeit als Finanzhilfen zu gewähren, und dass Sie beabsichtigen, diese Finanzhilfen nur noch befristet und grundsätzlich degressiv zu gestalten. In Ihrem Bericht weisen Sie darauf hin, dass es dafür Änderungen des Grundgesetzes bedarf. Teilen Sie die Auffassung, dass die im Rahmen der Föderalismusreform vorgesehene Einführung des Art. 104 b GG - darin ist die befristete und degressive Ausgestaltung der Finanzhilfen ausgewiesen - erforderlich ist, um die im Subventionsbericht angesprochenen Maßnahmen durchzusetzen?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Sollte dies verfassungsrechtlich zwingend erforderlich sein, werden wir entsprechende Änderungsvorschläge vorlegen müssen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, fragen Sie nach.

Antje Tillmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003646, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Meine Frage bezog sich darauf, dass im Rahmen der Föderalismusreform, durch die Einführung des Art. 104 b GG, genau diese Änderung - die befristete und degressive Ausgestaltung der Finanzhilfen - vorgesehen ist. Nach dem Subventionsbericht wäre genau dieser Gesetzeswortlaut notwendig. Daher frage ich Sie: Ist das Ihrer Auffassung nach hinreichend?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Soweit ich das momentan beurteilen kann, ist dies hilfreich; denn es setzt uns in den Stand, Finanzhilfen zukünftig degressiv zu gestalten und zeitlich zu befristen. Insofern ist uns eine solche verfassungsrechtliche Grundlage sehr willkommen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Frage des Kollegen Frank Schäffler.

Frank Schäffler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003834, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Minister, sowohl in Ihren öffentlichen Äußerungen als auch im Subventionsbericht haben Sie die degressive Ausgestaltung hervorgehoben. Bezieht sich das nur auf Finanzhilfen oder auch auf Steuervergünstigungen?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Wie Sie wissen, ist eine degressive Ausgestaltung bei Steuervergünstigungen sehr viel schwieriger zu realisieren als bei Finanzhilfen; denn bei Steuervergünstigungen müssten die Steuersätze und die jeweiligen Ausnahmeregelungen von Jahr zu Jahr verändert werden. Eine Degression bei Steuervergünstigungen ist bereits in Angriff genommen worden und teilweise auch gelungen. Ich habe seinerzeit gemeinsam mit dem hessischen Ministerpräsidenten Koch eine solche Maßnahme durchgeführt, die auf mehrere Jahre angelegt war.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die nächste Frage hat der Kollege Jochen-Konrad Fromme.

Jochen Konrad Fromme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003126, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Minister, durch die Frage des Kollegen Koppelin ist deutlich geworden, wie dicht Gut und Böse zusammenliegen können. Subventionen sind ja eingeführt worden, weil sie einen Sinn hatten, der sich inzwischen möglicherweise überlebt hat, sodass man über ihre Abschaffung nachdenken muss. Könnten Sie einmal deutlich machen, dass man durch Subventionen etwas erreichen wollte und sie sich nur dann, wenn sich dieser Zustand verändert hat, sozusagen zu einem Ärgernis entwickeln und gekürzt werden müssen?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Lassen Sie mich das am Beispiel der Steinkohle verdeutlichen. Eine stärkere Kürzung der Steinkohlebeihilfen wäre nach allem, was wir wissen, automatisch mit betriebsbedingten Kündigungen verbunden. Dies hätte Verwerfungen zur Folge, die für den Fiskus nicht positiv wären. Wahrscheinlich würde die Arbeitslosenquote steigen, sodass mehr Transferleistungen gezahlt werden müssten. Es käme zu Kaufkraftverlusten und dadurch zu Steuereinnahmenverlusten etc. Das bedeutet: Insbesondere bei der Rückführung der Finanzhilfen für die Steinkohle gibt es einen - so bezeichne ich es - Pfad der Vernunft. Ich denke, dass sich die Bundesregierung, bezogen auf die Degression der Steinkohlebeihilfen, auf diesem Pfad der Vernunft bewegt. Die Degression muss so ausgestaltet werden, dass es an anderen Stellen nicht zu kontraproduktiven oder überkompensierenden negativen Effekten kommt. Im Übrigen: Die Finanzhilfen, die in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt werden, sind sehr viel stärker als in anderen europäischen Ländern auf so genannte horizontale Ziele konzentriert. Mit dem größten Teil dieser Finanzhilfen werden energiepolitische und ökologische Ziele verfolgt. Vertikale Ziele werden durch branchenbezogene Finanzhilfen verfolgt. In Deutschland allerdings konzentriert sich der überwiegende Teil der Finanzhilfen auf so genannte horizontale Ziele, die natürlich positive Effekte haben.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die nächste Frage hat der Kollege Carsten Schneider.

Carsten Schneider (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003218, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Minister, in Ihrem Subventionsbericht, den das Kabinett heute beschlossen hat, weisen Sie darauf hin, dass die Finanzhilfen in den letzten Jahren nahezu halbiert wurden; bei den Steuervergünstigungen ist das nicht ganz der Fall. Haben Sie in Ihrer Planung für den Abbau von Steuervergünstigungen besondere Schwerpunkte und werden diese tatsächlich durchgesetzt werden?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Ein aktueller Punkt ist, die steuerliche Förderung des Biodiesels umzuwandeln in eine ordnungsrechtliche Lösung - das ist eine Festlegung des Koalitionsvertrags -; darüber stehen Gespräche zwischen der Regierung und den beiden Koalitionsfraktionen an und dies wird auch die Fraktionen beschäftigen. Wir wollen damit die Produktion von Biodiesel bzw. von reinem Biokraftstoff in keiner Weise negativ berühren. Die Umwandlung dieser Förderung wird einen erheblichen Beitrag zur Absenkung der Steuervergünstigungen leisten. Die positiven Effekte, die wir mit der bisherigen steuerlichen Förderung bezweckt haben, sollen auf anderem Wege, und zwar über das Ordnungsrecht, gewährleistet werden. Dies ist eine Logik aus dem Koalitionsvertrag, die nach meiner Auffassung ausgesprochen positiv zu bewerten ist.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Frage der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben vorhin in Beantwortung meiner Frage gesagt, dass es in Vorbereitung des Koalitionsvertrages viele Diskussionen über eine Neudefinition des Investitionsbegriffes gab. Planen Sie, diese Diskussion in dieser Legislaturperiode noch einmal zu führen und, wie Sie selber angesprochen haben, auch Investitionen in Bildung, in Hochschulen, aber auch in Kunst und Kultur - aus meiner Sicht: sinnvollerweise - dem Investitionsbegriff zuzuordnen?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Ich plane eine solche Änderung nicht. Gäbe es einen entsprechenden Vorstoß aus der Mitte des Hohen Hauses, würde sich die Bundesregierung dieser Diskussion sicherlich nicht entziehen wollen. Aber die Gefahr ist sehr groß, Frau Abgeordnete, dass jede Änderung des Investitionsbegriffs missverstanden und der Verdacht gehegt wird, die Bundesregierung wolle sich auf diesem Wege einen Spielraum für eine höhere Verschuldung verschaffen. Ich glaube, dass wir politisch gut beraten sind, diesem Verdacht entgegenzuwirken. Das ist der Grund, warum wir bei diesem Investitionsbegriff bleiben.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Kollege Ahrendt.

Christian Ahrendt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003729, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Umfasst der Subventionsbericht auch Sicherheiten, die der Staat im Rahmen der Finanzierung privater Projekte übernimmt, und werden auch solche Sicherheiten mit der Zeit degressiv zurückgeführt?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Sie meinen jetzt Staatsgarantien und -bürgschaften?

Christian Ahrendt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003729, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Staatsgarantien und -bürgschaften.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Staatsgarantien und -bürgschaften - zum Beispiel Hermesbürgschaften - sind nicht Gegenstand dieses Subventionsberichtes. Wenn es gut geht, fällt die Bürgschaft ja nicht an. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Mir liegt noch eine Reihe von Fragen zu anderen Themen der Kabinettssitzung vor, Herr Minister. - Das Wort hat zunächst der Kollege Hans-Josef Fell.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, das Bundeskabinett hat heute auch den Entwurf eines Energiesteuergesetzes beschlossen. Ich habe dazu eine Frage. Bislang konnten sich Biokraftstoffunternehmen und ihre Kunden darauf verlassen, dass Biokraftstoffe bis 2009 steuerbegünstigt sind. Jetzt sollen einige Biokraftstoffe teilbesteuert werden, ab 2007 - so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs - plant die Bundesregierung sogar die Vollbesteuerung sämtlicher Biokraftstoffe. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Bestands- und Vertrauensschutz für die Unternehmen und die Verbraucher, die aufgrund der bisherigen Regelung in diesen Bereich investiert haben?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Wir werden dazu beitragen, dass dieser Vertrauensschutz weiter gewährleistet ist. Sie müssen aber zwei Sachverhalte unterscheiden: Mit dem Energiesteuergesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung heute beschlossen hat, leisten wir die Umsetzung von EU-Recht, zu der wir zwingend verpflichtet sind. Es gibt eine Energiesteuerrichtlinie des Europäischen Rates aus dem Jahr 2003; nebenbei bemerkt muss auch ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt werden. Hier geht es ausschließlich um die EU-rechtlich zwingend gebotene Abschaffung der Überförderung im Bereich des Biodiesels. Es geht hier nicht um die Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, die, wie ich schon angedeutet habe, die Abschaffung dieser steuerlichen Vergünstigung und die Einführung einer ordnungsrechtlichen Regelung zum Ziel haben. Im Übrigen will ich betonen, dass die Landwirtschaft, bezogen auf ihren Kraftstoffverbrauch, vom heute verabschiedeten Gesetzesvorhaben ausgenommen ist. Auch die Begünstigung des fossilen Diesels in der Landwirtschaft über die so genannte Gasölbeihilfe ist nicht angetastet worden. Ich möchte es noch einmal ausdrücklich sagen, weil das in der öffentlichen Diskussion sehr stark durcheinander geht: Es handelt sich um zwei verschiedene Sachverhalte, die beide unter der Überschrift Biokraftstoffe stehen. Heute ging es nur um die Umsetzung von EUBestimmungen in nationales Recht, was rechtlich zwingend ist. Zu Ihrer zweiten Frage. Das wird Gegenstand weiterer Erörterungen sein. Sie kennen die Verabredungen im Koalitionsvertrag. Schon in nächster Zeit wird es zu Chefgesprächen darüber kommen, da mehrere Ressorts davon betroffen sind, das Ressort des Kollegen Seehofer genauso wie das des Kollegen Tiefensee und des Kollegen Glos. Das Parlament wird sich mit dieser Frage spätestens dann offiziell beschäftigen, wenn es um den Haushaltsplanentwurf für 2007 geht, weil entsprechende steuerliche Änderungen bzw. ordnungsrechtliche Lösungen zur Förderung des Biokraftstoffs in einem Artikelgesetz zum 1. Januar 2007 vom Parlament festgelegt werden müssen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Danke schön. - Die nächste Frage hat die Kollegin Kerstin Andreae.

Kerstin Andreae (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003493, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, die Landwirtschaft soll weiterhin von der Besteuerung der Biokraftstoffe ausgenommen werden. Wegen des subventionierten Agrardiesels hat sich die Verwendung von Biokraftstoffen in der Landwirtschaft nicht durchsetzen können. Wissen Sie, wie hoch der Prozentsatz der Biokraftstoffe in der Landwirtschaft insgesamt ist?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Eine Zahl kann ich Ihnen nicht nennen. Allerdings ist es so, dass für größere landwirtschaftliche Betriebe Biokraftstoffe bzw. die Beimengung von reinem Biokraftstoff eine erhebliche Rolle spielen, während für die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe die Begünstigungen beim fossilen Diesel wichtig sind. Das ist der Grund, warum die Bundesregierung mit der heutigen Vorlage weder das eine noch das andere angetastet hat. Eine genaue Zahl, wie hoch der Prozentsatz ist, kann ich Ihnen nicht nennen. - Moment, mir wird von den kundigen landwirtschaftlichen Experten zugerufen, es seien 5 bis 10 Prozent.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wollen Sie eine Nachfrage stellen? - Bitte.

Kerstin Andreae (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003493, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Können Sie mir sagen, inwieweit die geplante Besteuerung von Biokraftstoffen mit der nationalen Kraftstoffstrategie der Bundesregierung vereinbar ist, die Biokraftstoffe als einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung ihrer Strategie „Weg vom Öl“ bezeichnet?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Daran wird sich nichts ändern, Frau Abgeordnete. Wir wollen Biokraftstoffe weiterhin fördern. Wir wollen das aber nicht - ich drücke mich nun umgangssprachlich aus - wie mit einer goldenen Mohrrübe tun, die man dem Nutztier so vorhält, dass es sich in die richtige Richtung bewegt. Wir wollen vielmehr eine ordnungsrechtliche Regelung. Das heißt, wir wollen die Produzenten und die Nutzer von Biokraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin im Rahmen einer energiepolitischen Strategie gefördert wissen, aber auf ordnungsrechtlichem Wege, zum Beispiel durch einen Beimischungszwang oder eine Beimischungsquote. ({0}) Wir wollen eine Förderung nicht auf dem Wege von Steuervergünstigungen, sondern durch Ordnungsrecht. Ich habe schon gesagt, dass ich dies im Sinne des Subventionsabbaus für eine richtige Maßnahme halte.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die nächste Frage hat die Kollegin Cornelia Behm.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, können Sie erklären, warum Sie vorhaben, Biodiesel geringer zu besteuern als reines Pflanzenöl, zumal durch die Umrüstung der Fahrzeuge, die mit reinem Pflanzenöl fahren, Kosten entstehen, die die Wirtschaftlichkeit einschränken? Darf ich eine zweite Frage stellen?

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sie haben gesagt - das enthält auch der Gesetzentwurf -, dass die Landwirtschaft ihre biogenen Kraftstoffe weiterhin steuerbegünstigt bzw. steuerfrei nutzen kann. Wie stellen Sie sich da eine Abgrenzung vor und wie begegnen Sie möglichen Vorwürfen, dass die Landwirtschaft damit weiterhin Subventionen empfängt?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bezieht sich der erste Teil Ihrer Frage auf die Sätze, die unterschiedlich hoch festgelegt sind. ({0}) Diese Sätze orientieren sich streng an der Forderung der Abschaffung der Überförderung aufgrund der Rohstoffpreisentwicklung der letzten Jahre. Das ist berechnet worden. Daraus ergeben sich die 5 Cent, 10 Cent oder 15 Cent, je nachdem, worauf es sich genau bezieht: auf reinen Biokraftstoff, beigemischten Biokraftstoff oder Pflanzenöl. Die EU hat ihre Mitgliedsländer mit der einschlägigen Energiesteuerrichtlinie aufgefordert, zu regeln, dass die Mehrkosten zwar ersetzt werden können, diese aber nicht überkompensiert werden dürfen, wie dies in den letzten Jahren der Fall gewesen ist. Daraus ergeben sich unterschiedliche Berechnungsergebnisse bezogen auf das Pflanzenöl, den reinen Biokraftstoff und den beigemischten Biokraftstoff. Mit Blick auf die ordnungsrechtliche Regelung, von der hier mehrfach die Rede gewesen ist, sage ich noch einmal: Die Bundesregierung wird erst in den nächsten Wochen und Monaten einen entsprechenden Vorschlag vorlegen und ihn - da bin ich mir ganz sicher - mit den Fraktionen diskutieren, weil er sehr weit reichende Folgen hat. Ich kann Ihnen nicht vorab irgendwelche Kriterien in Aussicht stellen, weil diese im Augenblick Gegenstand der Beratungen in den verschiedenen Ressorts sind.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die nächste Frage hat der Kollege Jürgen Koppelin.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe eine Frage zur heutigen Kabinettssitzung. Meine Frage geht an das Bundeskanzleramt. Es hat ja das deutsch-französische Ministerratstreffen gegeben und ich habe den Medien entnommen, dass Frau Merkel bezüglich des Einsatzes deutscher und französischer Soldaten im Kongo erklärt hat, man sei sich vollkommen einig. Hat dieses Thema im Kabinett eine Rolle gespielt und können Sie mir einmal erklären, was diese vollkommene Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich bezüglich eines Einsatzes im Kongo bedeutet?

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Staatsministerin Müller, bitte schön.

Not found (Gast)

Das Thema hat in der heutigen Kabinettssitzung kurz Berücksichtigung gefunden. Sie kennen die Grundbedingungen, die auf der EU-Ebene formuliert worden sind. Herr Solana wird zur Abklärung dieser Grundbedingungen in den Kongo reisen. Es geht hier erstens um eine mögliche Begrenzung des Einsatzes auf das Gebiet von Kinshasa und zweitens um eine zeitliche Begrenzung des Einsatzes auf vier Monate. Es müssen ein VN-Mandat und belastbare Zahlen anderer EU-Staaten bezüglich einer Beteiligung an einem möglichen Einsatz vorliegen. Insofern gibt es hier noch nichts Abschließendes. Es gab also keinen Kabinettsbeschluss hinsichtlich eines Einsatzes. Erst wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, wird es eine Befassung des Kabinetts mit diesem Thema geben. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ja, bitte schön.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatsministerin, das heißt: Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Bundeskanzlerin dem Bundeskabinett einen Einsatz deutscher Soldaten im Kongo empfehlen. So muss ich es aufgrund der Medienberichte, in denen von einer vollkommenen Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich gesprochen wird, ja verstehen.

Not found (Gast)

Das heißt das nicht. Es heißt: Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird das Kabinett darüber entscheiden. ({0}) - Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird sie dies dem Kabinett sicherlich mitteilen. Ich weise aber darauf hin, dass sich der Außenminister und der Verteidigungsminister natürlich an den bereits jetzt geführten Diskussionen in der EU beteiligen. Wir entscheiden das dann, wenn alle Fragen bezüglich dieses Einsatzes beantwortet sind. ({1}) - Ich kann hier keine Pressemeldungen kommentieren.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die nächste Frage hat die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage richtet sich vor allen Dingen an den Finanzminister. Vorab bemerkt: Es ist sicherlich nicht unbekannt - ich wiederhole es aber gerne -, dass unsere Partei den Regelsatz des Arbeitslosengeldes für zu niedrig erachtet. - In dieser Woche ist in der Presse die Einkommensund Verbrauchsstichprobe veröffentlicht worden. Einige politische Kräfte habe das zum Anlass genommen, eine Senkung des Regelsatzes zu fordern. Ich wüsste gerne, wie die Bundesregierung dazu steht. Können Sie mir etwas dazu sagen, ob der Regelsatz Bestand hat oder - wenn es nach uns ginge - aufgestockt wird oder ob es innerhalb der Bundesregierung andere Initiativen dazu gibt?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Nein, Frau Abgeordnete, aufgestockt wird er nicht. In den neuen Ländern wird der Regelsatz auf das Niveau im Westen aufgestockt; das hat die Bundesregierung festgelegt. Darüber wird sie nicht hinausgehen. ({0}) - Helfen Sie mir!

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Immer gerne, Herr Minister. - Ihnen ist ja nicht verborgen geblieben, dass in der Presse und augenscheinlich auch in den Reihen der Koalition aufgrund der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe darüber diskutiert wurde, den Regelsatz zu senken. Ich wollte von Ihnen die Zusicherung, dass es zu keiner Senkung des Regelsatzes kommen wird, bzw. eine Auskunft, wer darüber diskutiert, ihn zu senken.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Ich kenne bisher niemanden, der über eine Senkung diskutiert hat. Auch ich habe das nicht getan.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die nächste Frage hat der Kollege Hans-Josef Fell.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister Steinbrück, gestatten Sie mir noch eine Frage zum Energiesteuergesetz, nachdem Sie sagten, dass Sie die Unterstützung für Biokraftstoffe mit einem Systemwechsel weg von der Steuerbefreiung hin zu einem ordnungsrechtlichen Instrument, der Quote, aufrechterhalten wollen. Ist der Bundesregierung bewusst, dass eine Quote in den ländlichen Räumen wenig hilft? Dort wurde im großen Stil eine Selbstvermarktungsstrategie umgesetzt, nach der Landwirte direkt an Pkw- oder Lkw-Besitzer Biokraftstoffe verkaufen. Ihnen hilft das ordnungsrechtliche Instrument der Quote nicht. Dies hilft einzig und allein den großen Mineralölkonzernen, die dann zwar ihre Aufgabe ordnungsrechtlich zu erfüllen haben, andererseits aber nicht die dezentralen Strukturen der Landwirtschaft unterstützen. Es wird zu einem Biokraftstoffmarkt kommen, der letztendlich nur ein oligopolisierter Markt im Sinne der großen Mineralölkonzerne ist.

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Diese Bewertung teile ich nicht. Aber ich gebe gerne zu, dass sich mit der Umstellung von einer steuerlichen Förderung auf eine ordnungsrechtliche Regelung sehr viele Aspekte ergeben. Diese Aspekte werden von einigen Ressorts wahrgenommen. Das Landwirtschaftsministerium ist genauso wie das Verkehrsministerium, das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Finanzministerium einbezogen. Dies wird Gegenstand der Beratungen des Bundes sein. Die Bundesregierung wird dann entsprechende Eckpunkte vorlegen, um möglichst viele der Probleme, die Gegenstand der Gespräche sind, aufzugreifen. Die Bundesregierung wird diese Eckpunkte zur Debatte stellen, bevor sie nach Lage der Dinge und im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2007 entscheidet, in dem, wie ich schon sagte, die steuerliche Förderung auf eine ordnungsrechtliche Regelung umgestellt werden soll.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nächste Frage hat der Kollege Franz Obermeier.

Franz Obermeier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003201, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Minister, wir alle wissen, dass die Volkswirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht zuletzt unter sehr hohen Energiepreisen leidet. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollen die Biokraftstoffe mit einer Beimischung voll besteuert werden. Befürchten Sie und die Bundesregierung nicht, dass die deutsche Mineralölwirtschaft diesen Umstand dazu verwenden wird, die Mineralölpreise und damit die Kraftstoffpreise zwischen 5 und 7 Cent pro Liter zu erhöhen?

Peer Steinbrück (Minister:in)

Politiker ID: 11004165

Der Aspekt, dass mit einer solchen Umstellung möglicherweise preisfördernde Entwicklungen verbunden sind, spielte heute in den Beratungen des Kabinetts insbesondere durch einen Beitrag meines Kollegen Gabriel eine Rolle. Insofern ist dieses Risiko bereits Gegenstand der Erörterung der Bundesregierung, ohne dass ich Ihnen jetzt eine Lösung in Aussicht stellen kann. Aber dieser Aspekt ist auf dem Bildschirm, wenn ich mich so umgangssprachlich ausdrücken darf.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Damit sind wir am Ende der Fragen zur Kabinettssitzung. Ich darf fragen, ob es darüber hinaus noch weitere Fragen allgemeiner Art gibt? - Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Befragung. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie persönlich Bericht erstattet haben. Das ist eine erfreuliche Erscheinung, die leider nicht üblich ist. Vielen Dank. Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 16/890 Wir beginnen die Fragestunde mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt zur Verfügung. Wir beginnen mit der Frage 1 der Kollegin Monika Lazar: Welche Aussagen über geplante Transporte militärischen Großgerätes in russischen Antonov-Transportflugzeugen enthält der Vertrag, auf den ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung laut „Leipziger Volkszeitung“ vom 1. Februar 2006 - „NATO-Flieger ab März in Leipzig“ - hingewiesen hat?

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Herr Präsident! Die Frage, Frau Kollegin, ist wie folgt zu beantworten: „Outsized cargo“ wird gemäß NATO1826 Bestimmungen als Fracht definiert, welche folgende Maße überschreitet: Länge 2 057,4 Zentimeter - wenn ich richtig rechne, sind das etwa 20 Meter - mal Breite 297,18 Zentimeter mal Höhe 266,7 Zentimeter. Dieser strategische Lufttransport von „outsized cargo“ stellt eine der markantesten Fähigkeitslücken der NATO- und EU-Mitgliedstaaten dar. Deutschland hatte die Führung der gemeinsamen NATO/EU-Initiative „Strategic Airlift Interim Solution SALIS übernommen. Dabei geht es um eine strategische Lufttransportzwischenlösung, bis genügend nationale Lufttransportkapazitäten verfügbar sind. Sie wissen, Frau Kollegin, dass die Bundeswehr gegen Ende dieses Jahrzehnts mit dem Airbus A400M, dem neuen Transportflugzeug, ausgerüstet wird. Im Nachgang zu umfangreichen Machbarkeitsstudien und einem internationalen Ausschreibungsprozess haben die 15 beteiligten Nationen Kanada, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Schweden - Schweden hat seinen Beitritt für nächste Woche angekündigt - mit dem Anbieter Ruslan SALIS GmbH im Januar 2006 einen Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren geschlossen. Die Ruslan SALIS GmbH ist eine Tochter der russischen Firma Volga-Dnepr mit Sitz in Leipzig. Sie kann dabei nicht nur auf die Luftfahrzeuge der Muttergesellschaft Volga-Dnepr zurückgreifen, sondern ist darüber hinaus eine Kooperation mit der ukrainischen Firma Antonov eingegangen. Das wesentliche Merkmal der verhandelten Lösung ist der gesicherte und zeitgerechte Zugriff auf die benötigte strategische Lufttransportkapazität für die Verlegung schneller Eingreifkräfte der NATO und der Europäischen Union. Darüber hinaus verschafft diese Initiative den beteiligten Nationen den gesicherten Zugriff auf Flugstundenkontingente für den jeweiligen nationalen Bedarf. Die operationellen Vorgaben werden durch eine Vollzeitcharter von zwei Luftfahrzeugen Antonov AN-124-100 - das sind die großen, buckligen Flugzeuge, stationiert in Leipzig/Halle - und den gesicherten Zugriff auf vier weitere Flugzeuge dieses Typs in sechs bzw. neun Tagen erfüllt. Der Einsatz der in Leipzig stationierten beiden Luftfahrzeuge ist grundsätzlich nur für die genannten 15 an SALIS beteiligten Nationen vorgesehen. Mit SALIS leisten die beteiligten Nationen einen sichtbaren Solidarbeitrag zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der NATO und der Europäischen Union. Insofern zielt die Initiative in der Tat auf den Transport von militärischem Großgerät, nach dem Sie gefragt hatten. Die nunmehr verhandelte Lösung ist die angemessene Antwort auf die politisch anerkannte Fähigkeitslücke von NATO und EU und erlaubt durch die ständige Verfügbarkeit von zwei dieser Großflugzeuge auch die unverzügliche Unterstützung von humanitären Operationen. Darüber hinaus stellt diese multinationale Lösung eine beispielgebende, von Deutschland erfolgreich geführte Initiative hinsichtlich der harmonischen Zusammenarbeit von NATO und EU in einem anerkannt kritischen Bereich dar.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre Nachfrage, bitte.

Monika Lazar (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003714, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich habe zwei kurze Nachfragen. Sie sprachen davon, dass zwei Maschinen in Leipzig stationiert sind. Sind sie dort bereits stationiert und in Betrieb und ist schon bekannt, wann sie durch die neuen Maschinen abgelöst werden? Denn wie Sie sich sicherlich vorstellen können, stellen sie für die Anwohner eine ziemlich starke Belastung dar. Sie hatten gesagt, dass die Bundeswehr bis Ende dieses Jahrzehnts mit dem neuen Transportflugzeug ausgerüstet wird. Ist der Zeitrahmen konkret absehbar?

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Frau Kollegin, der offizielle Beginn der SALIS-Initiative ist am 23. März - also nächste Woche - vorgesehen. Ich vermute, dass kurz vorher bzw. zu diesem Zeitpunkt die beiden Flugzeuge in Leipzig stationiert werden. Die Intention dieser Stationierung in Leipzig besteht neben militärstrategischen Überlegungen in dem Interesse an der wirtschaftlichen Stärkung des Großraums Leipzig und des Flughafens. Weitere Flugzeuge werden nicht dauerhaft in Leipzig stationiert. Die Interimslösung SALIS wird dann zu beenden sein, wenn der Zulauf der jeweiligen nationalen Lufttransportkapazitäten erfolgt ist. Einen konkreten Endzeitpunkt kann ich Ihnen aber nicht nennen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Nachfrage? - Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Rolf Schwanitz zur Verfügung. Wir beginnen mit der Frage 2 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch: Wie viele Vorstände von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen sind der gesetzlichen Regelung nach dem GKV-Modernisierungsgesetz nicht gefolgt und haben die Höhe ihrer jährlichen Vergütungen zum 1. März 2006 noch nicht offen gelegt und was haben die Aufsichtsbehörden in den Fällen unternommen, in denen dieser gesetzlichen Pflicht erneut nicht gefolgt wurde? Bitte, Herr Schwanitz.

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Frau Kollegin Dr. Lötzsch, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Im Hinblick auf die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine entsprechende Abfrage bei den einzelnen Landesaufsichtsbehörden leider nicht durchgeführt werden. Was den aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit betrifft, so haben hier alle Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie die beiden Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die Veröffentlichungen für ihren eigenen Bereich zum 1. März 2006 termingerecht vorgenommen. Das Bundesversicherungsamt weist darauf hin, dass sich nach dem Veröffentlichungsstand 9. März 2006 für seinen aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich folgender Sachstand ergibt: Zur Veröffentlichung verpflichtet waren 124 Kassen. Noch nicht veröffentlicht: 29 Kassen. Davon nicht veröffentlicht wegen anhängiger Klageverfahren: 16 Kassen. Ausstehende Veröffentlichungen: 13 Kassen. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen zwei Jahren geht das Bundesversicherungsamt davon aus, dass im Laufe des Monats März 2006 noch weitere Veröffentlichungen erfolgen werden. Spätestens zu Beginn des Monats April 2006 wird das Bundesversicherungsamt mit den Kassen, die noch nicht veröffentlicht haben und bei denen keine Klageverfahren anhängig sind, Kontakt aufnehmen, die Gründe für die unterbliebene Veröffentlichung erfragen und die Veröffentlichung im Bedarfsfall mit den zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Mitteln durchsetzen. In den Fällen, in denen die Veröffentlichung zu spät erfolgte, werden die Kassen aufgefordert, zukünftig termingerecht zum 1. März zu veröffentlichen. Da die Mitgliederzeitschriften zu unterschiedlichen Terminen erscheinen, lässt sich derzeit noch keine abschließende Bewertung über den dortigen Veröffentlichungsstand abgeben. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten beiden Jahren lässt sich aber bereits heute sagen, dass diejenigen Kassen, die im Bundesanzeiger veröffentlichen, in der Regel das Vorstandsgehalt auch in den Mitgliederzeitschriften bekannt geben.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine Nachfrage, Frau Dr. Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, wenn ich mich richtig erinnere, war in der letzten Diskussion über diese Problematik noch von 20 anhängigen Klagen die Rede. Sie sagen nun, es seien 16 Klagen. Sind Klagen entschieden worden und, wenn ja, wie?

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Frau Kollegin Dr. Lötzsch, nach meinem Kenntnisstand hat sich die Klagesituation im Vergleich zur Antwort auf diese Frage, die zuletzt, wenn ich mich richtig erinnere, im Januar dieses Jahres Gegenstand einer Fragestunde war, nicht verändert. Nach meiner Erinnerung, vorbehaltlich des Protokolls, waren 22 Klagen anhängig. Es hat eine rechtskräftige Entscheidung gegeben. Das ist nach wie vor die Situation.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Nachfrage? - Bitte schön, Frau Dr. Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Uns alle interessiert, wie diese Klage entschieden worden ist; denn im Gesetz ist, wie wir alle wissen, festgelegt, dass die Vorstände der Krankenkassen ihre Bezüge veröffentlichen müssen. Ist die Klage zugunsten der Vorstände oder - ich vereinfache es einmal - des Gesetzes entschieden worden?

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Die eine Klage ist zugunsten der Aufsichtsbehörde entschieden worden. Das Gericht hat also die Klagegründe seitens des Vorstandes, der Klage erhoben hatte, nicht anerkannt. Der Auffassung des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörde ist im Urteil entsprochen worden.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen nun zur Frage 3 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch: Wie viele Gehälter von Vorständen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen wurden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Jahren 2005 und 2006 beanstandet, weil sie nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgten? Bitte, Herr Schwanitz.

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Frau Kollegin, wie bereits bei der Beantwortung der vorangegangenen Frage dargelegt, konnte wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine Abfrage bei den einzelnen Landesaufsichtsbehörden nicht durchgeführt werden. Im aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit - dabei geht es um die Aufsicht über die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen - waren Vorstandsverträge nicht zu beanstanden. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben im Rahmen der 66. Arbeitstagung am 28. und 29. April 2005 in Dresden beschlossen, gemeinsam Kriterien für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Vorstandsvergütungen und sonstigen dienstvertraglichen Vereinbarungen zu erarbeiten. Das daraufhin von einer Arbeitsgruppe erstellte Arbeitspapier haben die Aufsichtsbehörden auf ihrer 67. Arbeitstagung am 3. und 4. November 2005 in Magdeburg zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, es hinsichtlich neu abzuschließender Verträge zur Grundlage ihrer Aufsichtsführung zu machen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ebenso wie das Bundesversicherungsamt in seinem aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich auf diese gemeinsame Beschlusslage der Aufsichtbehörden verwiesen. Bei der Beschlussfassung war Folgendes zu berücksichtigen: Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2000, Aktenzeichen B6 KA 64/989, hat der Versicherungsträger nach § 69 Abs. 2 SGB IV bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sicherzustellen, dass er die ihm obliegenden Aufgaben zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen kann. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist geklärt, dass die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei aller begrifflichen Unschärfe rechtliche Gebote darstellen, die vom Versicherungsträger zu beachten sind und deren Nichtbeachtung mit den Mitteln der Aufsicht gemäß § 89 Abs. 1 SGB IV beanstandet werden kann. Allerdings steht dem Versicherungsträger bei Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Einschätzungsprärogative zu, die die Aufsichtsbehörde zu respektieren hat. Es besteht zunächst ein Vorrecht des Versicherungsträgers zur konkretisierenden Anwendung dieser Haushaltsgrundsätze. Ihm muss ein gehöriger Einschätzungsspielraum bleiben. Lediglich eindeutige Grenzüberschreitungen dürfen von der Aufsichtsbehörde als rechtswidrig beanstandet werden. Es ist deshalb schwierig, für den Bereich der Krankenkassen einen marktgerechten Maßstab für die Vergütung zu finden, da weder ein direkter Vergleich mit Unternehmen der freien Wirtschaft noch ein Vergleich zum Beispiel mit Behörden möglich ist. Es obliegt in erster Linie nicht den Aufsichtsbehörden, sondern den Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten der Krankenkassen, für die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit insbesondere auch bei der Vereinbarung der Vorstandsvergütungen zu sorgen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage, Frau Lötzsch?

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, wie wir alle wissen, werden die Vorstände der Krankenkassen von den Beiträgen der Versicherten bezahlt. Wir alle wissen - das vielleicht zum besseren Verständnis für die Zuschauer -, dass wir als Versicherte alles Mögliche nachweisen und häufig Einschnitte hinnehmen müssen. Ich begrüße zunächst einmal die strengeren Richtlinien, die jetzt erlassen wurden. Ich möchte wissen, wie viele Vorstände von Krankenkassen gleichzeitig Vorstand mehrerer Kassen sind. Das ist ja durch die neuen Richtlinien ausdrücklich untersagt worden. Gibt es noch Fälle, dass Vorstände von Krankenkassen gleichzeitig im Vorstand anderer Kassen sind?

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Frau Kollegin Dr. Lötzsch, die Frage kann ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten. Ich würde das gerne schriftlich nachreichen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Weitere Nachfrage?

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja. - Es wäre sehr nett, wenn Sie das tun würden, Herr Staatssekretär. Ich würde unter Bezugnahme auf die Richtlinien, die Sie dargestellt haben, gerne des Weiteren wissen, wie viele dieser Vorstände immer noch erfolgsunabhängige Prämien erhalten.

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Das beziehe ich gerne in die Antwort ein.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts. Zur Beantwortung steht der Staatsminister Bernd Neumann zur Verfügung. Ich rufe die Frage 4 der Abgeordneten Cornelia Pieper auf: Wie weit sind vor dem Hintergrund, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, in seiner Antrittsrede vor dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2005 erklärt hat, die Bundesregierung habe das Ziel der Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder in ihr 100-Tage-Programm aufgenommen, die Fusionsverhandlungen bisher fortgeschritten und wann ist mit dem Vollzug der Fusion zu rechnen?

Not found (Gast)

Die Fusion der Kulturstiftungen wurde von den Koalitionspartnern als ein kulturpolitisches Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Bei der Komplexität der eine solche Fusion begleitenden Probleme war von vornherein klar, dass nicht die Fusion selbst, sondern die vorbereitenden Gespräche und Verhandlungen innerhalb der ersten drei Monate meiner Amtszeit eingeleitet werden sollten. Dies ist auch geschehen. Dabei wirft dieses Thema - wie in der Vergangenheit - schwierige Fragen auf, die das Bund-Länder-Verhältnis im Kulturbereich betreffen. Gleichwohl gestaltet sich die Arbeit mit den Ländervertretern offen und konstruktiv.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage, Frau Pieper.

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, Sie haben sich selbst in Ihrem 100-Tage-Programm das Ziel gesetzt, diese Fusion zu realisieren. Das würde bedeuten - so ist es mir zu Ohren gekommen -, dass dieses Projekt bereits bis zum 18. Mai - da findet die Sitzung der Chefs der Staatskanzleien statt - angeschoben wird. Ist dieser Termin unter dem Gesichtspunkt dessen, was Sie soeben vorgetragen haben, noch zu halten? Ist er aus Ihrer Sicht richtig? Oder wird das Vorhaben der Bundesregierung, diese Fusion voranzutreiben, einen längeren Zeitraum einnehmen?

Not found (Gast)

Ich habe mir diesen Termin nie gesetzt. Ich weiß nicht, wie er - außer durch Ihre soeben gestellte Frage verbreitet wird. Richtig ist, dass ich schon Ende letzten Jahres und Anfang dieses Jahres mit der Länderseite unmittelbaren Kontakt aufgenommen habe. Richtig ist auch, dass ich Wert darauf lege, die Verantwortlichen beider Stiftungen einzubeziehen. Nach den Vorgesprächen hat es eine erste Runde der Chefs der Staatskanzleien gegeben, die sich mit dieser Thematik befasst hat. Gegebenenfalls wird sich auch die Ministerpräsidentenkonferenz damit befassen. Aber da es, wie ich schon in meiner ersten Antwort ausführte, insbesondere auf der Länderseite nicht nur um die Frage der möglichen Fusion der beiden Stiftungen geht, sondern auch um den Wunsch, über die Kompetenzen, was die Kultur angeht, von Bund und Ländern generell zu reden, glaube ich, dass dieser Prozess eher länger dauert. Ziel ist es, möglichst zügig zu einer Entscheidung zu kommen. Was dafür zu tun ist, liegt aber nicht allein in meiner Hand. Das Ganze muss hieb- und stichfest sein und auch die Interessen des Bundes müssen berücksichtigt werden. Das ist wichtiger, als irgendwelche Schnellschüsse zu machen. Das habe ich nicht vor.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage, bitte schön.

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Danke. - Hat die Bundesregierung vor, die Fusion der Kulturstiftungen auf dem Wege der Rechtsverordnung oder mit einem Gesetzentwurf zu realisieren?

Not found (Gast)

Auch dies haben wir bisher nicht abschließend diskutiert. Diskutiert haben wir vielmehr die Aufgaben der Stiftung. Für mich als Vertreter des Bundes ist es ganz wichtig, dass der Ansatz, den die Kulturstiftung des Bundes jetzt vertritt, also zeitgenössische Kunst, innovative Projekte zu fördern, nicht zu kurz kommt. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass durch eine solche Fusion die Proportionen, auch in Bezug auf die jetzige Finanzverteilung, berücksichtigt werden. Unser Wunsch ist es - er ist auch den Ländern übermittelt worden -, dass die Länder ihren Beitrag, was Stiftungen angeht, erhöhen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Börnsen.

Wolfgang Börnsen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000227, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, Sie haben deutlich gemacht, dass Sie mit Ihren Plänen bezüglich der Fusion beider Stiftungen in den ersten 100 Tagen Ihrer Amtszeit zunächst einmal Wort gehalten haben. Für uns als Parlamentarier ist wichtig, dass dieser Prozess in Gang gesetzt worden ist. ({0}) Sie haben in Ihrer Antwort eben auch klargestellt, dass wir seit Mitte der 70er-Jahre an einer deutschen Kulturstiftung arbeiten und noch nicht vorangekommen sind. Können Sie uns noch etwas zu der Ausrichtung und zu den Abschnitten des vorliegenden Fahrplans sagen, der dazu beitragen soll, dass die Stiftungen beider Bereiche letzten Endes zusammengeführt werden?

Not found (Gast)

Herr Kollege Börnsen, man könnte sich ohnehin die Frage stellen, warum ich mit solch einem schwierigen Thema gleich begonnen habe. Manchmal kommt es vor, dass man die schwierigen Dinge auf das Ende einer Legislaturperiode verschiebt und sie dann möglicherweise gar nicht mehr behandelt. Ich habe mir dieses Thema bewusst gleich zu Anfang vorgenommen, weil es ein kompliziertes Thema ist und weil man dafür Zeit braucht. Was man nicht sozusagen im ersten Schwung bewirkt, wird man möglicherweise auch später nicht durchsetzen. Eine gemeinsame Stiftung ist ein Unterfangen, das sich schon der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt mit seiner Forderung, eine deutsche Nationalstiftung zu schaffen, zum Ziel gesetzt hatte. Es konnte leider so nicht verwirklicht werden. Sie wissen auch, Kollege Börnsen, dass meine Vorgängerin in der letzten Legislaturperiode den Versuch unternommen hat, diese beiden Stiftungen zusammenzuführen. Auch dies ist nicht gelungen. Weil die Koalitionsparteien dies erneut als Ziel aufgeschrieben haben, gilt es, diese Thematik, die auch noch voll in die Föderalismusdiskussion fällt, ({0}) mit einer gewissen Vorsicht, mit einer gewissen Differenziertheit und mit einer gewissen - wie soll ich sagen? Sorgfältigkeit zu behandeln. Da ist mir ein solides Ergebnis lieber als am Ende ein Ergebnis, welches auch von den Vertretern des Bundes nicht getragen werden kann. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Nachfrage, nämlich des Kollegen Uwe Barth.

Uwe Barth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003735, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, zunächst vielen Dank für das schöne Stichwort Föderalismusreform. Mich würde interessieren: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Fusion und der Föderalismusreform? Ist insbesondere richtig, was ich gehört habe, nämlich dass einige Verhandlungsführer der Länder, darunter Ministerpräsidenten, ihre Zustimmung zur Fusion an Bedingungen knüpfen, wenn ja, welche sind das und gibt es dazu Protokollnotizen?

Not found (Gast)

Es ist richtig, dass es von Länderseite den Wunsch gibt - ich weiß jetzt nicht, ob es jeweils die Ministerpräsidenten sind; in diesem Stadium haben sich zumindest offiziell nicht alle mit der Thematik im Einzelnen befasst, weil es bisher auf Arbeitsebene behandelt wurde -, in Verbindung mit der geplanten Fusion der beiden Stiftungen auch das grundsätzliche Verhältnis, die grundsätzliche Abgrenzungsfrage bzw. Kompetenzfrage zwischen Bund und Ländern, was die Kultur angeht, zu besprechen und zu regeln. In den Vorgesprächen und Vorverhandlungen gab es ein so genanntes Eckpunktepapier, auf das in den Materialien zur Föderalismusreform an einer Stelle, nämlich bezogen auf einen neuen Art. 104 b Grundgesetz, hingewiesen wird. Der Wunsch ist, dies im Zusammenhang zu diskutieren. Meine Position ist: Natürlich kann man über alles reden - Aber unser Ansatz ist: Wir wollen das Ziel der Fusion zu erreichen versuchen und wollen es möglichst nicht mit grundsätzlichen Abgrenzungsfragen belasten, es sei denn, man kann hier zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Weitere Nachfrage, nämlich des Kollegen Patrick Meinhardt.

Patrick Meinhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003807, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, in Ergänzung hierzu die Frage: Wird die Bundesregierung gewährleisten, dass das Parlament, insbesondere der Kulturausschuss, an den Entscheidungen über die Zukunft der Stiftung, vor allem in der Frage „Fusion, ja oder nein?“, entsprechend beteiligt wird?

Not found (Gast)

Ja. Das hat zwei Gründe. Bei schwierigen Dingen soll man möglichst alle mitnehmen. Sie können davon ausgehen, dass ich als Parlamentarier weiß, wie wichtig es ist, in einer solch schwierigen Frage das Parlament zu beteiligen. Ich werde auch den Kulturausschuss jeweils über den Stand informieren - das habe ich schon getan -, sodass ich Ihre Frage eindeutig mit Ja beantworten kann, zumal in den Stiftungsräten, zumindest im Stiftungsrat der Bundesstiftung, auch Parlamentarier mitwirken und im Stiftungsrat für eine Veränderung eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss. Das ist eine Grenze, die es schon formal erfordert, Parlamentarier zu beteiligen. Aber unabhängig davon, habe ich das ohnehin vor.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Noch eine weitere Nachfrage, nämlich der Kollegin Monika Griefahn. ({0}) - Sie können immer nur eine Nachfrage stellen. ({1})

Dr. Monika Griefahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003136, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatsminister, der Kulturausschuss hat sich in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv mit der Fusion sowie mit dem Eckpunktepapier beschäftigt und zwei Punkte zum Ausdruck gebracht - diese Einschätzung wird auch in dieser Legislaturperiode nicht anders sein -: Erstens. Die strittigen Punkte, die in Punkt 3 des Eckpunktepapiers aufgelistet sind, sind strittig geblieben; dazu gab es keine Einigung. Deswegen meine Frage zu diesem Punkt: Gibt es schon weitere Überlegungen, wie man mit diesen strittigen Fragen umgeht? Der zweite Punkt, der im Kulturausschuss diskutiert wurde, war die Finanzierung. Die Kulturstiftung des Bundes soll etwa 75 Prozent in eine gemeinsame Stiftung einbringen, die Kulturstiftung der Länder etwa 25 Prozent; trotzdem soll der Stimmenanteil pari sein, wenn nicht sogar noch weiter zulasten des Bundes gehen. Gibt es da schon Überlegungen, das anders zu gestalten?

Not found (Gast)

Natürlich gibt es Überlegungen; denn das, was Sie angesprochen haben, ist der Kern des Problems. Ich habe bereits in einer vorherigen Antwort versucht, zum Ausdruck zu bringen, dass wir, was die Größenordnung betrifft, von unterschiedlichen Dimensionen ausgehen. Sie haben die Zahlen genannt. Der Bund stellt im Augenblick für seine Kulturstiftung 38 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder, nachdem der Bund sich zu Beginn dieses Jahres herausgezogen hat, etwa 8,6 Millionen Euro. Das sind die Proportionen, von denen man ausgehen muss. Ich habe vonseiten der Länder vernommen, dass die Bereitschaft besteht, den Betrag, den sie für den Erhalt des kulturellen Erbes erbringen - immerhin sind es 16 Länder -, zu erhöhen, um etwa auf Augenhöhe zu gelangen. Aber natürlich müssen wir die Proportionen auch im Hinblick auf die inhaltlichen Schwerpunkte, die es schon von der Ausgangsgrundlage her gibt, berücksichtigen. Wir wollen sicherstellen, dass die Entscheidungsverhältnisse am Ende nicht völlig umgedreht werden. Aufgrund der Gespräche mit den Ländern habe ich jedoch den Eindruck, dass dies durchaus gesehen wird und dass es möglich ist, hier zu einem Ergebnis zu kommen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Jetzt habe ich noch eine Frage des Kollegen Goldmann.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie mit den Ländern - also wohl auch mit den Ländervertretern - in der Meinungsbildung im Einklang seien. Gilt das auch für den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Rüttgers, und, wenn nicht, wo liegen möglicherweise noch Auffassungsunterschiede?

Not found (Gast)

Dass ich jetzt schon mit allen einig bin, müssen Sie missverstanden haben.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Mit dem sind Sie also noch nicht einig?

Not found (Gast)

Wenn ich mit allen einig wäre, würde ich dem Wunsch von Frau Pieper, möglichst schon nach 100 Tagen ein Ergebnis vorzulegen, nachkommen und hätte Ihnen das Ergebnis attraktiv demonstriert. Das ist nicht der Fall. Mein erster Ansprechpartner war der Kollege Rüttgers, und zwar deshalb, weil er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Vorsitzender des Stiftungsrates der Länder ist. Mit ihm habe ich die ersten Gespräche geführt. Nach diesen Gesprächen, auch mit seinem zuständigen Staatssekretär für Kultur und Chef der Staatskanzlei, GrosseBrockhoff, habe ich den Eindruck, dass Herr Rüttgers hier einen sehr konstruktiven Part spielt. Aber, wie gesagt, die Gespräche können sich nicht nur auf zwei Personen konzentrieren; das ist erst der Anfang. Schließlich brauchen wir die Zustimmung aller Länder. Wir wollen - das will ich abschließend sagen - diese Fusion, aber es gibt keine Fusion um jeden Preis; das Interesse des Bundes, das auch ein spezielles Kulturinteresse beinhaltet, muss gewährleistet sein.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank. - Dann kommen wir zur Frage 5 der Kollegin Cornelia Pieper: Inwiefern ist es zutreffend, dass die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern plant, den Sitz der Kulturstiftung des Bundes in Halle ({0}) aufzugeben und die fusionierte Stiftung an einem anderen Ort anzusiedeln, und, wenn dies zutrifft, an welchem?

Not found (Gast)

Eine solche Absprache, dass die Bundesregierung sich bereits mit den Ländern geeinigt habe, den Sitz der Kulturstiftung des Bundes von Halle nach Berlin zu verlegen, gibt es nicht, Frau Kollegin Pieper. Die Frage des Sitzes ist in den bisherigen Gesprächen überhaupt nicht erörtert worden. Sie steht angesichts der zahlreichen zuvor zu klärenden kulturpolitischen und finanziellen Fragen zurzeit auch nicht an. Der Sitz ist Halle. Ohne eine Übereinstimmung der Organisationen und Arbeitsbereiche der Stiftung in den wesentlichen Fragen ist eine Debatte über ihren Sitz völlig verfrüht.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre Nachfrage bitte.

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, Sie haben gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ am 8. März erklärt, dass für Sie nach der Fusion Halle als Sitz der neuen Kulturstiftung grundsätzlich fraglich ist. Welche Beweggründe hatten Sie für diese öffentliche Äußerung? War sie mit der Bundesregierung abgestimmt?

Not found (Gast)

Ich kenne dieses Zitat nicht. Ich weiß nur, was ich gesagt habe. Gesagt habe ich immer das, was ich Ihnen eben in meiner Antwort mitgeteilt habe und was wir auch von Anfang an in den Gesprächen erklärt haben. In internen Gesprächen in meinem Haus, aber auch in den Gesprächen darüber hinaus haben wir immer betont, dass wir die Frage des Sitzes oder - ich darf das einmal so sagen - möglicherweise mehrerer Sitze überhaupt nicht erörtert haben. Wir waren vernünftigerweise der Meinung, dass erst einmal geprüft werden sollte, ob wir überhaupt in der Lage sind, eine solche Fusion kulturpolitisch zu vollziehen. Erst im nächsten Schritt müsste man die Frage nach dem Sitz der neuen Kulturstiftung stellen. So habe ich mich immer geäußert. Ich habe also den Sitz in Halle im Augenblick überhaupt nicht infrage gestellt. ({0}) Ich denke auch gar nicht daran, ihn infrage zu stellen, bevor mir nicht ein Ergebnis vorliegt, das eine solche Frage rechtfertigt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage.

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe der Frau Bundeskanzlerin Merkel vor drei Wochen einen Brief in dieser Sache zukommen lassen und sie gebeten, sich für die Franckeschen Stiftungen in Halle als Sitz nach der Fusion der beiden Stiftungen - dies hat ursprünglich Günter Grass vorgeschlagen einzusetzen. Kann ich nach drei Wochen noch eine Antwort auf meinen Brief erwarten? Wissen Sie, Herr Staatsminister, wie sich die Frau Bundeskanzlerin zu dieser Frage verhält?

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Ich gehe davon aus, dass die Frau Bundeskanzlerin zu ihrem Kulturstaatsminister Vertrauen hat ({0}) und dass ihre Antwort dieselbe ist wie meine. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Frage noch einmal schriftlich zu beantworten. ({1}) Ich kann Ihre Sorge verstehen. Ich möchte deshalb hinzufügen, dass die Äußerungen beispielsweise von Herrn Genscher, von dem Ministerpräsidenten Böhmer, der mich angesprochen hat, und auch von Günter Grass ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn nach erfolgter Fusion diese Diskussion geführt werden muss. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich mich in der jetzigen Situation auch mit Blick auf den Sitz in Halle an solchen Spekulationen nicht beteiligen kann.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bevor ich die weiteren Fragen aufrufe, möchte ich mitteilen, dass auf der Ehrentribüne der Parlamentspräsident von Kroatien, Herr Šeks, mit seiner Delegation soeben Platz genommen hat. Ich begrüße Sie im Namen der Abgeordneten des Hauses sehr herzlich und freue mich, dass Sie zu uns gekommen sind. ({0}) Es ist uns eine große Freude, Sie und Ihre Delegation hier zu Gast zu haben. Der Deutsche Bundestag misst der Zusammenarbeit unserer Parlamente auch und gerade bei der Gestaltung Europas große Bedeutung bei. Für Ihren Aufenthalt und für Ihre weiteren parlamentarischen Gespräche wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Die nächste Frage hat der Kollege Uwe Barth.

Uwe Barth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003735, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, da Sie nicht spekulieren wollen, möchte ich einmal folgende unspekulative Frage stellen: Wie oft im Jahr trifft sich der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes, welcher Tagungsort überwiegt dabei und welche Gründe liegen für die Wahl des Tagungsortes vor, sollte dies nicht Halle sein?

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Sie fragen mich etwas, das sich zum größten Teil auf die Zeit bezieht, als ich mein Amt noch nicht innehatte, sodass ich Ihre Frage nicht konkret beantworten kann. Ich muss erst nachforschen, wann und wo der Stiftungsrat getagt hat. Ich werde Ihnen die Antwort schriftlich nachreichen. Ich bin neuer Vorsitzender des Stiftungsrates, wie man das auch in anderen Bereichen kraft Amtes wird. Ihrer Frage entnehme ich die Befürchtung - ich bin mit diesem Problem vorher noch nie konfrontiert worden -, dass der Stiftungsrat aus welchen Gründen auch immer nicht an seinem Sitz in Halle, sondern grundsätzlich woanders tagt. Ich finde: Es muss nicht immer Halle sein, es kann auch mal Berlin sein. Aber die Tatsache, dass Halle Sitz der Stiftung ist, sollte schon dazu führen, dass die Stiftungsratsmitglieder den Sitz der Stiftung regelmäßig zu Gesicht bekommen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nächste Frage, Kollege Patrick Meinhardt.

Patrick Meinhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003807, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Minister, nachdem Sie Ihr grundsätzliches Bekenntnis zum derzeitigen Standort Halle abgegeben haben, möchte ich nachfragen, wie Ihre Stimmung dazu ist, welche positiven Gründe aus Ihrer Sicht für den Tagungsort der Kulturstiftung in den Franckeschen Stiftungen in Halle sprechen, und ob Sie mit Günter Grass übereinstimmen, der in einem Interview in der „MZ“ vom 14. März 2006 darauf abgehoben hat, dass Halle ein mit Bedacht gewählter Ort ist.

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Ich spreche hier nicht für die alte Bundesregierung. Aber ich gehe davon aus, dass sie zumindest in den meisten Fällen das, was sie getan hat, bedacht getan hat ({0}) - auch wenn das vielleicht nicht grundsätzlich zutraf. ({1}) Verehrter Herr Kollege, ich war zu den Zeiten, als diese Entscheidung fiel, Mitglied des Kulturausschusses. Ich fand diese Entscheidung damals richtig, weil sie, bezogen auf Halle und die neuen Bundesländer, ein besonderes Signal gesetzt hat. Das ist auch die Argumentation, die gerade von denjenigen, die sich jetzt um das Verbleiben in Halle bemüht haben, vorgebracht wird. Das sind die Argumente von Hans-Dietrich Genscher, Ministerpräsident Böhmer und Günter Grass. Sollten wir in die Situation kommen, dass diese Fusion organisch gelingt - ich möchte dies gern; dies schreibt auch die Koalitionsvereinbarung vor -, werden diese Argumente, wie vorhin schon gesagt, eine gewichtige Rolle spielen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Dann haben wir noch eine Frage des Kollegen Wolfgang Börnsen.

Wolfgang Börnsen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000227, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, Sie haben, wie ich finde, auch zur Beruhigung der Bürgerinnen und Bürger von Halle deutlich gemacht, dass der Stiftungsrat dort, wo der Sitz der Stiftung ist, präsent sein muss. Könnten Sie sich vorstellen, dass es zur Beruhigung auch der Mitarbeiter beitragen könnte, wenn Sie sich selbst einmal vor einer Sitzung des Stiftungsrates auf den Weg nach Halle machen würden, um diese Sache zu klären? Denn ich habe nicht den Eindruck, dass Herr Grass vorher gefragt hat, ob der Sitz überhaupt infrage gestellt worden ist. Wir diskutieren hier über eine Sachlage, die eigentlich jeglicher Grundlage entbehrt. ({0})

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Ihre Frage war ja die, ob ich mir vorstellen kann, unabhängig von einer Stiftungsratssitzung Halle einen Besuch abzustatten. Das habe ich fest vor. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ich erst drei Monate im Amt bin. Ich habe ohnehin vor, gerade was die neuen Bundesländer angeht - in der nächsten Woche bin ich in Erfurt und Weimar, insbesondere wegen der Stiftung Weimarer Klassik -, alle Einrichtungen, an die Mittel des Bundes fließen, zu besuchen, und zwar unabhängig davon, ob eine Stiftungsratssitzung stattfindet. Gerade nach den Beiträgen, die hier geleistet worden sind, habe ich unabhängig von dem Besuch, den ich ohnehin machen möchte, vor, zu einer der nächsten Sitzungen nach Halle einzuladen. ({0}) Ich bin ja jetzt Stiftungsratsvorsitzender. Es kann natürlich sein, dass ich mich wegen der langen Anfahrtswege usw. bei Kollegen, die einer solchen Einladung folgen müssen, nicht beliebt mache.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Staatsminister Neumann. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung steht der Herr Staatsminister Gernot Erler zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 6 des Kollegen Paul Schäfer ({0}): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des südafrikanischen Verteidigungsministers, Mosiuoa Lekota, gegebenenfalls Soldaten aus den Staaten der Southern African Development Community, SADC, zur Absicherung der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo einzusetzen?

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Herr Kollege Schäfer, ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten: Der Bundesregierung sind Meldungen bekannt, wonach der südafrikanische Verteidigungsminister solche Überlegungen mit der Presse erörtert hat. Die Bundesregierung begrüßt es, wenn regionale Organisationen in Afrika Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen und hierfür operativ tätig werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat bisher weder die südafrikanische Regierung noch die Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft, abgekürzt: SADC, diese Meldungen offiziell kommentiert. Die Bundesregierung vermag daher nicht zu beurteilen, ob die Mitgliedstaaten der SADC diesen Vorschlag aufgreifen werden. Der Vorschlag ist jedoch Ausdruck des starken Engagements Südafrikas in der Demokratischen Republik Kongo, unter anderem als politischer Vermittler, als Truppensteller bei der UN-Mission im Kongo MONUC und durch Unterstützung bei der Armeereform.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage, Herr Schäfer?

Paul Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003833, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatsminister, Sie weisen ja zu Recht darauf hin, dass es sich bei Südafrika nicht um einen beliebigen Akteur handelt. Vielmehr ist Südafrika ein Staat, der beim Zustandekommen des Friedensabkommens eine wichtige Rolle gespielt hat und der bei der Organisation der Wahlen ebenfalls eine Rolle spielt. Strebt denn die Bundesregierung Gespräche mit der südafrikanischen Regierung über dieses Angebot an?

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Die Bundesregierung befindet sich ja in einer ganz anderen Situation: Sie muss gemeinsam mit den anderen europäischen Ländern entscheiden, in welcher Weise sie die Anfrage von der UN aus New York beantworten soll, die in Form eines Briefes am 27. Dezember an die EU herangetragen worden ist. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, zu klären, ob dieser Auftrag, den Herr Guéhenno, der Leiter des Department for Peacekeeping Operations der UNO, an die EU gerichtet hat, sinnvollerweise auch von anderen wahrgenommen werden könnte. Das müssten die Vereinten Nationen klären; es ist nicht Sache der Bundesregierung, das zu klären.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage, bitte.

Paul Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003833, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Spielt denn bei den Beratungen der EU, die sich natürlich mit der Anfrage der Vereinten Nationen beschäftigen muss, die aber immer gern den Grundsatz „African Ownership“ bemüht, dieser Vorschlag eine Rolle oder nicht?

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Wir haben das als eine sehr positive Geste der südafrikanischen Regierung angesehen; das habe ich eben schon gesagt. Aber da noch keine Bestätigung der SADC für diesen Vorschlag vorliegt - ich weiß nicht, in welcher Weise andere Mitglieder, zu denen unter anderen ja auch der Kongo gehört, überhaupt gefragt worden sind -, kann die EU im Rahmen ihrer Antwort auf die Anfrage aus New York diese Frage nicht auch noch mit beantworten.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen jetzt zur Frage 7 des Kollegen Schäfer ({0}): Könnte eine solche Unterstützungsaktion nach Auffassung der Bundesregierung die geplante Militärmission der EU in der Demokratischen Republik Kongo ersetzen?

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Herr Kollege Schäfer, die Vereinten Nationen haben sich an die Europäische Union mit der Bitte gewandt, die UN-Mission im Kongo MONUC bei der Absicherung der Wahlen zu unterstützen. Eine entsprechende Bitte an andere Organisationen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Für den Fall, dass sich die Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft zu einer militärischen Unterstüt1834 zungsaktion bereit erklärte, wäre es zunächst Aufgabe der Vereinten Nationen und der SADC, Art und Umfang einer solchen Unterstützungsaktion zu untersuchen. Falls sowohl UN als auch SADC eine militärische Mission der SADC in der Demokratischen Republik Kongo empfehlen sollten, müsste geprüft werden, in welchem Verhältnis ein solcher Beitrag zu einer eventuellen Operation der EU stünde. Sollte sich die EU im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer militärischen Operation in der Demokratischen Republik Kongo entschließen, ist die Beteiligung von Drittstaaten grundsätzlich möglich. 2003 hat Südafrika zum Beispiel einen Beitrag zur Operation Artemis in der Demokratischen Republik Kongo geleistet.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage, Herr Schäfer?

Paul Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003833, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja, danke. - Haben Sie die Überzeugung, dass eine EU-Abschreckungstruppe - es heißt ja: Deterrent Force eher eine stabilisierende Funktion haben würde als eine Truppe, die von der SADC gestellt würde?

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Ich kann nur noch einmal sagen: Diese Initiative geht ja überhaupt nicht von der EU und schon gar nicht von der Bundesrepublik aus. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung der für die Peacekeeping Operations zuständigen Abteilung der Vereinten Nationen, in der man gesagt hat: Wir brauchen für die zeitlich begrenzte Phase des Abschlusses der Übergangsregelungen im Kongo, für die Phase der Wahl, eine Deterrent Force, wie es in diesem Schreiben heißt. Darum ist die EU gebeten worden. Ob es vorher zu einer Abwägung aller anderen Möglichkeiten und Alternativen gekommen ist, entzieht sich vollständig unserer Kenntnis. Wir haben jetzt auf diese Anfrage zu antworten. Wie Sie wissen, wird schon eine sehr intensive Arbeit zur Vorbereitung einer solchen Antwort geleistet.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage, bitte.

Paul Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003833, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehen Sie die Chance, dass es noch zu einer solchen Abwägung der verschiedenen Vorschläge und Initiativen kommen könnte?

Not found (Gast)

Das kann - wie ich eben schon ausgeführt habe - nur dann passieren, wenn die Vereinten Nationen eine Nachricht von der SADC bekommen und diese Frage noch einmal aufwerfen. Aber das bisherige Hilfeersuchen der Vereinten Nationen richtet sich ganz eindeutig an die EU. Dass hierbei auch bestimmte Erfahrungen mit einer „Abschreckungsmacht“ eine Rolle spielen, ist ganz offensichtlich, aber von uns nicht zu diskutieren. Wir haben eine sehr hohe Meinung von der Eigenverantwortung der afrikanischen Staaten, die sich in der letzten Zeit besonders durch die Aktivität der AU auszeichnet. Das gilt zum Beispiel für das Engagement im Sudan mit AMIS und andere Friedensoperationen. Wir bleiben bei unserem Prinzip des African Ownership, also der Eigenverantwortung für Afrika. Aber in diesem Fall ist die Frage zu beantworten, die von den Vereinten Nationen an uns, das heißt an die EU, gerichtet ist. Es geht jetzt nicht um irgendwelche anderen Möglichkeiten.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Frage des Kollegen Karl Addicks.

Dr. Karl Addicks (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003713, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister Erler, hat die Bundesregierung direkt oder via EU Kenntnisse darüber, ob etwa von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo eine solche Mission gewünscht wird oder nicht?

Not found (Gast)

Sie wechseln jetzt vom Bereich der SADC zum Kongo. Wir haben schon mehrere Reaktionen aus dem Kongo zu einer solchen möglichen Mission bekommen. Es gibt aber einen klaren Konsens in der Bundesregierung, dass das, was bisher dort geäußert worden ist, nicht ausreicht, sondern dass wir für diese angedachte Mission seitens der Vereinten Nationen eine förmliche Bestätigung - wenn auch nicht Einladung - vom so genannten Espace présidentiel, also von Präsident Kabila oder seiner unmittelbaren Umgebung, brauchen. Bisher - das wissen Sie - liegt eine solche förmliche Bestätigung nicht vor. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Frage des Kollegen Ilja Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatsminister, Sie führten aus, dass es äußerst kompliziert sei, diese Antwort an die UNO zu schreiben. Das verstehe ich ja. Ich gehe aber davon aus, dass nicht alle Beamten des Auswärtigen Amtes damit beschäftigt sind, diese Antwort vorzubereiten. Wäre es also nicht auch möglich, dass Sie von sich aus aktiv werden und in Südafrika nachfragen, inwieweit der Vorschlag des Verteidigungsministers von den Staaten dort aufgegriffen wird? Ist es also in Ihren Augen denkbar, dass die Bundesregierung von sich aus aktiv wird und dort nachfragt?

Not found (Gast)

Herr Kollege Seifert, ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass dies in dieser Situation nicht Aufgabe der Bundesregierung sein kann. Es ist weder unsere Idee noch unsere Aufgabe, hier etwas anderes zu versuchen als das, was die Vereinten Nationen hier gemacht haben. Insofern - ich sage das noch einmal - haben wir bei aller Anerkennung des wichtigen Prinzips der afrikanischen Eigenverantwortung jetzt als Erstes die Aufgabe, diese Anfrage zu beantworten, zumal, Herr Kollege Seifert, außer diesem Pressegespräch, welches der südafrikanische Verteidigungsminister hier geführt hat, eine wie auch immer geartete offizielle Bestätigung zum Beispiel durch den südafrikanischen Präsidenten noch nicht vorliegt, obwohl es auch Begegnungen gegeben hat. Insofern sind diese Äußerungen, die dort gemacht worden sind, auch nicht belastbar.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Jetzt kommen wir zur Frage 8 des Abgeordneten Jerzy Montag: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft letzte Woche in der Strafsache Moussaoui die Todesstrafe beantragt hat, und was gedenkt die Bundesregierung in dieser Sache zu unternehmen, damit der Antrag auf Verhängung der Todesstrafe zurückgenommen bzw. die Todesstrafe weder verhängt noch vollstreckt wird?

Not found (Gast)

Herr Kollege Montag, der Bundesregierung ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in der Sache Moussaoui für die nach US-Recht mögliche Höchststrafe plädiert hat. Nach dem Informationsstand der Bundesregierung haben hierzu aber nicht Beweismittel geführt, die im Wege der Rechtshilfe in Strafsachen oder des polizeilichen Informationsaustausches an die USA übermittelt worden sind. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung weiterhin weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zusatzfrage.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatsminister, ich danke Ihnen für diese klare Aussage. Trotzdem darf ich nachfragen. Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft auf Beantragung der Todesstrafe im Moussaoui-Verfahren ist ja nicht im Rahmen der Schlussplädoyers und unter Bezugnahme auf Beweismittel erfolgt, sondern im so genannten Eingangsplädoyer. Ob die Beweise, die Deutschland zugeliefert hat, verwendet werden oder nicht, ist also noch offen. Meine Frage lautet: Woher nimmt die Bundesregierung die Sicherheit und die Zuversicht, dass die Staatsanwaltschaft in den USA die übermittelten Beweismittel nicht verwenden wird, nachdem wir heute in der Weltpresse lesen können, dass die Staatsanwaltschaft in den USA in diesem Verfahren das amerikanische Strafprozessrecht in einer ungeheuerlichen Art und Weise gebogen hat? Die zuständige Richterin hat gesagt, derart ungeheuerliche Verstöße gegen die Regularien habe sie in ihrem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt. Es ist also zu befürchten, dass die Staatsanwaltschaft in den USA unter Umständen ein zweites Mal gegen solche Regularien zu verstoßen versucht und die Dokumente, die wir beigeliefert haben, doch zur Untermauerung der Todesstrafe verwendet. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um abzusichern, dass dies nicht geschieht?

Not found (Gast)

Herr Kollege Montag, erst einmal kann ich bestätigen, dass dieses Verfahren - es ist das einzige, das im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 gegen einen mutmaßlichen Täter auf amerikanischem Boden geführt wird - in eine sehr prekäre Lage gekommen ist, und zwar, wie von Ihnen geschildert, dadurch, dass eine Anwältin der Anklage eine Information an Zeugen weitergegeben hat, was nach amerikanischem Recht unzulässig ist. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob das Verfahren gekippt werden müsste. Wie Sie wissen, ist es unter Ausschluss von sieben Zeugen auf Montag vertagt worden. Das ist von uns nicht zu kommentieren. Aus diesem Vorgang ist aber nicht zu schließen, dass die Zusicherung, die die Bundesregierung bezüglich der Übermittlung dieser Informationen in Sachen Anklage erhalten hat, nicht eingehalten wird.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage, bitte schön.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatsminister, die Beweismittel, die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Verfahren an die Vereinigten Staaten übermittelt hat, sind an das Bundesjustizministerium der USA geschickt worden. Meine Frage lautet: Ist Ihnen bekannt, ob diese Dokumente dort noch lagern oder schon an die Staatsanwaltschaft Pennsylvanias weitergeschickt wurden? Wird die Bundesregierung jetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft im Eröffnungsplädoyer die Todesstrafe beantragt hat, beim Justizministerium der USA tätig werden, um zu verhindern, dass das Justizministerium der USA diese Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiterleitet?

Not found (Gast)

Herr Kollege Montag, Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass eine Ihrer zwei Fragen wegen des außenpolitischen Bezuges an mich ging, die zweite Frage, die sich auf die Beweismittel bezieht, aber an den Kollegen Altmaier, der hier für das BMI spricht. Er hat, wie ich weiß, eine exzellente Antwort auf Ihre Frage, die ich ihm nicht vorwegnehmen möchte. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Danke schön, Herr Staatsminister Erler. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Montag auf: Hat die Bundesregierung Beweismittel in der Strafsache Moussaoui an die USA weitergegeben, und, wenn ja, an welche Bedingungen bzw. Zusicherung bezüglich der Beantragung, Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe wurde diese Weitergabe geknüpft?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Montag, die USA stellten am 7. Februar 2002, am 13. April 2003 und am 15. März 2005 in dem dort geführten Strafverfahren gegen Zacarias Moussaoui Rechtshilfeersuchen. Mit Schreiben von 20. November 2002 sicherten die USA zu, die von Deutschland übermittelten Beweismittel weder gegenüber dem Angeklagten noch gegenüber Dritten direkt oder indirekt zur Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe zu verwerten. Die Rechtshilfeersuchen wurden von Deutschland teilweise erledigt. Die Übersendung von Erledigungsstücken wurde stets mit der Bezugnahme auf diese Zusicherung verbunden. Bereits im Vorfeld des oben genannten Rechtshilfeersuchens hatte das BKA dem FBI Erkenntnisse im Wege des polizeilichen Informationsaustausches zur Verfügung gestellt. Den Regeln der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit entsprechend waren diese Informationen nicht zur Verwendung im Strafverfahren bestimmt. Auf diesen Umstand hatte das Bundeskriminalamt mit Schreiben vom 1. Februar 2002 an das FBI ausdrücklich hingewiesen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage? - Bitte schön.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Auch Sie möchte ich noch einmal fragen: Ist Ihnen angesichts der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren im Eröffnungsplädoyer nunmehr die Todesstrafe gefordert hat, und angesichts der schockierenden Erfahrung, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren in einem unglaublichen Maße US-Recht gebrochen hat - die gestrigen Erklärungen der Richterin sprechen ja für sich -, bekannt, wo sich diese Beweisstücke jetzt befinden, und ist die Bundesregierung bereit, gegenüber den Vereinigten Staaten tätig zu werden, um zu erreichen, dass diese Beweisstücke - sollten sie noch nicht an die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren herausgegeben worden sein - nicht herausgegeben werden?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Die Bundesregierung hat meines Wissens keine Kenntnis darüber, dass die Zusicherungen der USA jemals nicht eingehalten worden wären. Wir gehen davon aus, dass die Zusicherungen auch in diesem laufenden Verfahren eingehalten werden.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Nochmals meine Frage: Wir haben jetzt neue Informationen. Wir haben die Information, dass die Todesstrafe beantragt wurde, und sehen das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Wird die Bundesregierung in dieser Ausnahmesituation gegenüber den Vereinigten Staaten noch einmal vorstellig werden, um sicherzustellen, dass diese Zusicherung, der ich grundsätzlich genauso vertraue wie Sie, auch in diesem konkreten Fall eingehalten wird?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Die Bundesregierung verfolgt das Verfahren sehr genau und wird in jedem Stadium des Verfahrens das Notwendige tun, damit die vorhandenen Abmachungen eingehalten werden. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen zur Frage 10 des Kollegen Jan Korte: Wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit eine Stellungnahme und politische Bewertung zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 19. April 2005 vorlegen?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Korte, ich habe eine gute Nachricht für Sie. Die Stellungnahme der Bundesregierung zum 20. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten ist fertig gestellt und auf dem Weg zum Deutschen Bundestag.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Gibt es eine Nachfrage? - Nein. Dann kommen wir zur Frage 11, ebenfalls vom Kollegen Korte gestellt: Was sind die Gründe dafür, dass keine zeitnahe Behandlung der Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt, sondern im Falle des 20. Berichtes bislang fast ein Jahr und im Falle des 19. Tätigkeitsberichtes 16 Monate verstrichen?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Korte, Sie können sich vorstellen, dass die Prüfung der vielfältigen Vorschläge, die in diesen Tätigkeitsberichten enthalten sind, eine erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die neue Bundesregierung seit etwas mehr als drei Monaten im Amt ist und es geschafft hat, innerhalb dieser Zeit ihre Stellungnahme auf den Weg zum Deutschen Bundestag zu bringen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage?

Jan Korte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003790, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär, schönen Dank für die Antwort zu meiner ersten Frage. Ich bin sehr begeistert. Mit Blick auf die Zukunft frage ich, da ich weiß, dass der Datenschutz Ihnen ganz besonders am Herzen liegt: Wie gedenkt die Bundesregierung künftig vorzugehen, sodass von der Veröffentlichung eines Berichts bis zur Stellungnahme und Diskussion darüber nicht wieder mehr als 16 Monate vergehen? Es wäre gut, wenn wir ein Verfahren finden könnten, durch das dies zeitnäher geschieht.

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Korte, die von Ihnen angesprochenen Verzögerungen beziehen sich auf Vorgänge, die in der Vergangenheit, vor Tätigkeitsaufnahme dieser Bundesregierung, liegen. Die Bundesregierung hat innerhalb von etwas mehr als drei Monaten ihre Stellungnahme auf den Weg gebracht. Ich denke, das ist ein guter Anfang. Wir sollten versuchen, dies bei künftigen Berichten in ähnlicher Form zu handhaben.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Weitere Nachfrage? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Frage 12 des Kollegen Dr. Uwe Küster: Wie bewertet die Bundesregierung den schriftlichen Aufruf des Geschäftsführers des zu 80 Prozent aus Bundesmitteln und zu 20 Prozent aus Landesmitteln finanzierten Olympiastützpunktes Magdeburg, Bernd-Uwe Hildebrandt, Spenden für die Wiederwahl von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer zu sammeln, in dem es unter anderem heißt: „Wir beabsichtigen, Anzeigen in allen Tages- und Wochenzeitungen mit jeweils wechselndem Text bei gleichem Erscheinungsbild aufzugeben. Der Kostenaufwand dürfte bei circa 100 000 Euro liegen“?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Sehr geehrter Herr Kollege Küster, soweit erkennbar ist, ist Herr Hildebrandt im Zusammenhang mit dem Aufruf, um den es geht, nicht als Leiter des Olympiastützpunktes in Erscheinung getreten. Im Übrigen steht Herrn Hildebrandt selbstverständlich das Recht auf freie Meinungsäußerung zu.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage, Herr Küster?

Dr. Uwe Küster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001249, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Diese Antwort wäre zu akzeptieren, wenn ich nicht wüsste - auch Sie wissen das -, dass in dem Spendenaufruf „Stimmen für Böhmer“ genau die Infrastrukturdaten für den Olympiastützpunkt verwendet worden sind. Der Bund, der den Olympiastützpunkt zu 80 Prozent finanziert, wäre somit offensichtlich Unterstützer eines Spendenaufrufs für eine politische Person. Meine Frage lautet: Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass in Zusammenhang mit diesem Spendenaufruf sowohl Infrastrukturdaten als auch Personal des Olympiastützpunktes verwendet werden? Ist das nicht eine indirekte Parteienfinanzierung?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Küster, dazu kann ich nichts sagen. Denn nach dem, was mir vorliegt, hat Herr Hildebrandt den Wahlaufruf mit „Manager des Sportclubs Magdeburg“ unterzeichnet. Das ist ausdrücklich keine Bezugnahme auf Infrastrukturdaten des Olympiastützpunktes. Insofern hat meine Antwort nach wie vor Gültigkeit.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage.

Dr. Uwe Küster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001249, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Zunächst eine Ergänzung Ihrer Antwort: Das, was ich meine, liegt Ihnen vor. Es ist Ihnen als Anlage zu meiner Frage zugegangen. Daher verstehe ich nicht, dass Sie keinen Bezug auf diese Frage und diese Anlage nehmen. Meine zweite Nachfrage: Bei dem Spendenkonto handelt es sich ja um ein Konto der „Schubert Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft“. Können Sie sagen, ob diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Umständen für den Olympiastützpunkt tätig ist?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Das ist mir nicht bekannt. ({0}) - Das werden wir nachreichen. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Dann kommen wir zur Frage 13 des Kollegen Wolfgang Wieland: Wie beurteilt die Bundesregierung die von Kardinal Karl Lehmann in einem Pressegespräch am 7. März 2006 vorgebrachte Kritik der Deutschen Bischofskonferenz an der von der Bundesregierung geplanten Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes, insbesondere die Feststellung Kardinal Karl Lehmanns zur beabsichtigten Neuregelung des Nachzuges von ausländischen Ehegatten nach Deutschland: „Die geplante Heraufsetzung des Nachzugsalters auf 21 Jahre und die Verpflichtung des Nachziehenden, bereits vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, sind unseres Erachtens mit dem Schutz von Ehe und Familie kaum in Einklang zu bringen“, und wie reagiert die Bundesregierung auf die von Kardinal Karl Lehmann im gleichen Zusammenhang vorgebrachte dringliche Forderung der Deutschen Bischofskonferenz nach einer „Bleiberechtsregelung für Menschen, die bereits seit Jahr und Tag mit immer wieder nur kurzfristig verlängerter Duldung in Deutschland leben“?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Wieland, zu dem Gesetz zur Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union, das unter anderem Veränderungen beim ausländerrechtlichen Ehegattennachzug, auf den Sie abstellen, vorsieht, wurde im Bundesministerium des Innern ein Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den anderen betroffenen Ressorts und den Bundesländern. Anregungen und politische Meinungsäußerungen zu diesem Gesetzgebungsvorhaben - um solche handelt es sich auch bei den angesprochenen Äußerungen des Herrn Kardinals - werden von der Bundesregierung daraufhin überprüft, ob und gegebenenfalls wie sie übernommen werden können. Die Haltung der Bundesregierung wird dann durch einen Kabinettsbeschluss zu einem entsprechenden Gesetzentwurf festgelegt. Die Frage der Bleiberechtsregelung wird seit geraumer Zeit immer wieder angesprochen. Sie hat aber nichts mit diesem Gesetzgebungsvorhaben zu tun; denn sie steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang zu den elf EU-Richtlinien, die umzusetzen sind. Deshalb ist sie nicht Gegenstand des anhängigen Gesetzgebungsverfahrens. Allerdings ist es so, dass das Bundesinnenministerium derzeit entsprechend der Koalitionsvereinbarung eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes durchführt. Dazu wird demnächst eine Praktikeranhörung stattfinden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung, die auch die Frage der so genannten Kettenduldungen umfasst, werden bis zum Ende der Evaluierungsphase selbstverständlich auch daraufhin überprüft, ob sie durch politisches Handeln ergänzt werden können.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre Nachfrage, Kollege Wieland.

Wolfgang Wieland (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003863, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatssekretär, hat denn die Mahnung des obersten Katholiken in diesem Lande, des Kardinals Lehmann, nicht insbesondere bei dem christlich firmierenden Teil dieser Regierung insoweit besonderes Gewicht, als dass seine Aussage, dass man durch eine Anhebung des Nachzugsalters für Ehegatten auf 21 Jahre in den Kernbestand von Ehe und Familie eingreift, bei Ihnen zu Nachdenken und Besonnenheit geführt hat, sodass Sie in der Lage sind, uns zu erklären, dass Sie von diesem Plan abrücken, der, wie man lesen konnte, ursprünglich gegen Zwangsverheiratungen gerichtet war? In Ihrem Referentenentwurf geht es aber auch um Personengruppen, die aus Staaten kommen, in denen es gar keine Zwangsverheiratungen gibt. Im Übrigen umfasst er auch alle Männer, die in der Regel nicht zwangsverheiratet werden. ({0}) - Ja, so ist das. ({1}) Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist dieser Entwurf daher sehr weit gefasst. Kurzum: Folgen Sie dem Rat von oben oder beharren Sie auf Ihrem Referentenentwurf?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Wieland, die von Ihnen angesprochenen Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bezogen sich auf eine verfassungsrechtliche Würdigung der vorgeschlagenen Regelung. Sie können davon ausgehen, dass die Bundesregierung sich, bevor sie einen Gesetzentwurf beschließt, umfassend mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit desselben auseinander setzt und dass wir großen Wert darauf legen, dass unsere Gesetzentwürfe höchsten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Weitere Nachfrage?

Wolfgang Wieland (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003863, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Der Kardinal hat nicht unbedingt als Verfassungsrechtler gesprochen und die Bischofskonferenz im eigentlichen Sinne auch nicht, sondern sie haben als Menschen gesprochen, die sich um den Bestand von Familie und Ehe sorgen. Meine Nachfrage bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung verlangen will, dass die Nachziehenden in ihrem Herkunftsland Deutsch lernen. Was soll dann ein Ehemann machen, dessen Ehefrau in einem Dorf im Jemen lebt - dieser Fall ist uns zugemailt worden -, wo sie keinen elektrischen Strom hat und keine Möglichkeit, irgendwo jemanden zu finden, der Deutsch spricht? Wie soll seine Frau dieses Erfordernis je erfüllen? Auch der Hinweis Ihres Chefs auf audiovisuelle Medien und Internet greift da erkennbar zu kurz. Zusammengefasst: Wo überall auf der Welt soll man wie Deutsch lernen, um nachziehen zu können?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Wieland, es ist Ihnen wahrscheinlich nicht entgangen, dass auch die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinien befasst sind. Dabei wird in einer Reihe von Staaten darüber diskutiert, das Nachzugsalter heraufzusetzen. In Dänemark beträgt es derzeit bereits 24 Jahre. In den Niederlanden ist vorgesehen, es auf 21 Jahre heraufzusetzen. Es gibt auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Diskussionen darüber, ob vor einem Nachzug Sprachkenntnisse zu verlangen sind. Die Bundesregierung verfolgt diese Debatten sehr genau und sie verfolgt auch alle Äußerungen, die in der innenpolitischen Debatte - vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, aber auch von vielen anderen - gemacht werden. Es gibt sowohl Kritik an der vorgeschlagenen Regelung als auch zustimmende Meinungsäußerungen. All dies wird geprüft werden und es wird in die Willensbildung der Bundesregierung am Ende einfließen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Britta Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, Sie haben sich gerade in Ihrer Antwort an Herrn Wieland darauf bezogen, dass es noch keinen Kabinettsbeschluss zu einem Nachzugsalter gibt. Wie erklären Sie uns dann, dass wir in den letzten Tagen und Wochen ständig mit öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung konfrontiert worden sind: einerseits in Person des Innenministers Wolfgang Schäuble, der sich eindeutig und dezidiert für ein Nachzugsalter von 21 Jahren ausgesprochen hat, und andererseits in Person der Migrationsbeauftragten Maria Böhmer, die sich dezidiert für ein Nachzugsalter von 18 Jahren ausgesprochen hat? Ich erkenne hierin eindeutig das Bekunden der Bundesregierung, ein Nachzugsalter festsetzen zu wollen. Dies steht im Gegensatz zu Ihrer Aussage, dass wir auf einen Kabinettsbeschluss hinsichtlich eines Nachzugsalters warten müssen. Diese beiden Personen gehören doch dem Kabinett an. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung also?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Frau Kollegin, Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass zu differenzieren ist zwischen der Auffassung von Mitgliedern der Bundesregierung in einer bestimmten Frage - das sind die Äußerungen, auf die Sie sich bezogen haben - und der Haltung der Bundesregierung als solcher. Eine Haltung der Bundesregierung im rechtstechnischen Sinne gibt es erst ab einem entsprechenden Kabinettsbeschluss.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das heißt, es handelt sich um Einzelmeinungen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Entschuldigung, aber jeder hat nur eine Zusatzfrage. Der Kollege Jerzy Montag hat eine weitere Zusatzfrage.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke schön, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, Sie haben in der Beantwortung der Frage des Kollegen Wieland, der im Zusammenhang mit der Bleiberechtsregelung wiederum Herrn Kardinal Lehmann zitiert hat, das Wort „Kettenduldung“ in den Mund genommen. Das hat mich zu dieser Nachfrage veranlasst. Das Zuwanderungsgesetz - so wie es in der letzten Legislaturperiode zustande gekommen ist - war von allen beteiligten Fraktionen mit dem ausdrücklichen Willen zustande gebracht worden, die jahrzehntelange Übung der Kettenduldungen endlich zu beenden, weil wir alle in diesem Hause sie für ein Übel gehalten haben. Das Zuwanderungsgesetz hat insbesondere wegen der Ausführungsbestimmungen in den Ländern, aber auch wegen der fehlenden Ausführungsbestimmungen im Bund hinsichtlich der Abschaffung der Kettenduldungen nicht gehalten, was es versprochen hat. Weswegen zögert die Bundesregierung, unmittelbar tätig zu werden? Warum will sie eine neue Evaluierung dieses Tatbestandes, den wir seit Jahren kennen, der evaluiert und als Übel erkannt ist? Sie könnte Kettenduldungen doch abschaffen.

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Montag, als kundigem Juristen wird Ihnen nicht entgangen sein, dass sich die alte Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf und in der Gesetzesbegründung für die Abschaffung der Kettenduldungen ausgesprochen hat. Durch die parlamentarischen Gesetzgebungskörperschaften wurde der Gesetzestext im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aber an dieser Stelle geändert. So kommt es, dass das Problem der Kettenduldung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befriedigend gelöst ist. Im Rahmen der Evaluierung, die im Augenblick stattfindet, wird darüber zu sprechen sein. Im Übrigen hat, wie Sie vielleicht wissen, die Innenministerkonferenz auf ihrer jüngsten Tagung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dieser Frage und mit der Frage einer möglichen Bleiberechtsregelung befassen wird.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Altmaier. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks zur Verfügung. Wir kommen zu Frage 14 des Kollege Hans-Michael Goldmann: Weshalb hat die Bundesregierung nicht im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes eine Anpassung der Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft als Ausgleich für die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent vorgesehen?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Goldmann, die von der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 30. November 2005 auf Ihre schriftlichen Fragen 32 bis 34 für den Monat November 2005 angekündigten Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre Nachfrage, Herr Goldmann.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, richtig ist, dass im Haushaltsbegleitgesetz keine Anpassung der Vorsteuerpauschale vorgesehen ist. Könnten Sie konkret sagen, ob vielleicht doch die Absicht besteht, eine solche Anpassung vorzunehmen, oder muss ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie Haushaltsbegleitgesetze für eine bestimmte Zeitspanne verabschieden, ohne sich mit dem Problem der Vorsteuerpauschale konkret auseinander zu setzen und zu einer Lösung zu kommen?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Goldmann, es ist nicht zwingend notwendig, die Vorsteuerpauschale anzuheben, wenn die Mehrwertsteuer angehoben wird. Innerhalb der Bundesregierung bestehen hierzu unterschiedliche Auffassungen; das wird Sie nicht erstaunen. Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind, wie ich schon gerade gesagt habe, noch nicht abgeschlossen. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs, die er schon im Jahre 1999 geäußert hat, sind die bestehenden Vorsteuerpauschalsätze zu hoch. Es ist also in der Tat so, dass die unterschiedlichen Interessen in der Bundesregierung noch nicht ausgeglichen sind.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Goldmann, Ihre zweite Nachfrage, bitte.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, haben Sie in Ihrem Haus eine Verbindung geknüpft zwischen der Besteuerung von Biodiesel und Überlegungen zur Änderung der Vorsteuerpauschale?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Nein, Herr Kollege.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Dann kommen wir zu Frage 15 des Kollegen Goldmann: Sieht die Bundesregierung in der von rund 90 Prozent der Landwirte angewendeten Vorsteuerpauschalierung ein System der Subventionierung, das durch eine höhere Pauschale verfestigt würde ({0})?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben dürfen die Pauschalausgleichsgesetze nicht dazu führen, dass die Pauschallandwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Umsatzsteuervorbelastung hinausgehen. Daher ist die Regelung des § 24 Umsatzsteuergesetz bisher nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten. Der Bundesrechnungshof hat dazu, wie ich Ihnen eben schon gesagt habe, eine weitergehende Auffassung.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Goldmann, Ihre Nachfrage.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, im „Handelsblatt“ ist eine Äußerung des Pressesprechers von Minister Steinbrück, Herrn Torsten Albig, veröffentlicht worden. Dort heißt es: Schon das heutige System ist eine Subvention, die durch eine höhere Pauschale verfestigt würde. Teilen Sie diese Auffassung? Ist Ihnen bekannt, dass es bei 40 000 Data-geprüften Betrieben im Bereich der Landwirtschaft genau die gegenteilige Auffassung gibt, nämlich dass es sich nicht um einen Subventionstatbestand handelt, sondern dass schon unter den jetzigen Bedingungen die Vorsteuerpauschale über 9,5 Prozent liegen müsste?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Nein, Herr Kollege, diese Auffassung teile ich nicht. Ich sagte Ihnen schon eben, dass es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Frage gibt, ob es sich um eine Subvention handelt oder nicht. Der Sprecher des Bundesministers der Finanzen hat sich bei seinen Äußerungen an der Auffassung des Bundesrechnungshofes orientiert, die er, wie ich Ihnen schon sagte, bereits im Jahre 1999 in einem Bericht zum Ausdruck gebracht hat.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Zusatzfrage, bitte.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, wenn das schon 1999 sozusagen geklärt worden ist, dann frage ich mich allerdings, warum es bezüglich dieser Frage jetzt noch einen Klärungsbedarf gibt.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Ich hatte Ihnen gesagt, dass die Prüfung nicht abgeschlossen ist. Ich hatte Ihnen aber auch ganz freimütig erklärt, dass es durchaus Interessens- und Auffassungsunterschiede innerhalb der Bundesregierung und insofern natürlich noch keine einheitliche Meinung der Bundesregierung gibt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen zur Frage 16 des Kollegen Dr. Gerhard Schick: Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Länder - wie im Begleitgesetz zur Föderalismusreform festgeschrieben - die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, die für eine effiziente Steuererhebung nötig sind, und wie viele zusätzliche Stellen sind im Bundeszentralamt für Steuern zur Umsetzung dieser und anderer in der Föderalismusreform festgelegten Veränderungen erforderlich?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Schick, auch nach den im Rahmen des Föderalismusreform-Begleitgesetzes vorgesehenen Neuregelungen im Finanzverwaltungsgesetz und in der Abgabenordnung bleibt die Organisation der Steuerverwaltung originäre Aufgabe der Länder. Der Bund könnte die Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen für mehr Effizienz im Steuervollzug nur im Falle der Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung, das heißt der Übernahme der Verwaltungskompetenz für die Gemeinschaftssteuern, in vollem Umfang gewährleisten. Eine Verständigung mit den Ländern über entsprechende Rahmenbedingungen könnte angesichts der punktuellen Stärkung der Rechtsposition des Bundes künftig zwar leichter zu erreichen sein, jedoch bleibt die Kooperation mit den Ländern weiterhin unverzichtbar. Das gilt auch und gerade für die Verantwortung der Länder, geeignete Voraussetzungen für den Einsatz bundeseinheitlicher Programme im automatisierten Besteuerungsverfahren zu schaffen. Unabhängig davon ist zu erwarten, dass die im Interesse eines effektiven und effizienteren Steuervollzugs geplante stärkere Rolle des Bundes im Bereich der Auftragsverwaltung sowohl im Bundeszentralamt für Steuern als auch im Bundesministerium der Finanzen einen Personalmehrbedarf nach sich ziehen wird. Genauere Aussagen dazu können allerdings erst dann getroffen werden, wenn feststeht, ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt die Föderalismusreform letztlich umgesetzt wird.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zusatzfrage, bitte.

Dr. Gerhard Schick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003837, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Ich habe zwei Teilfragen. Zunächst zu den Betriebsprüfungen. Halten Sie es, wenn dafür mehr Personal zur Verfügung steht, für erforderlich, dass Personen des Bundes häufiger mit in die Betriebe gehen, und wie passt das mit der generellen Zielsetzung zusammen, für eine Entflechtung zu sorgen, die mit der Föderalismusreform verfolgt wird? Dasselbe frage ich bezüglich der Tatsache, dass die Software vom Bund praktisch verbindlich festgelegt wird, die technischen Voraussetzungen dafür aber von den Ländern geschaffen werden sollen. Wie passt das zu der allgemeinen Zielsetzung, dass wir durch die Föderalismusreform einheitliche Entscheidungsstrukturen schaffen wollen?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege, Sie haben in Ihren beiden Teilfragen gerade zwei unterschiedliche Dinge angesprochen. Zum Ersten haben Sie gesagt, mit der Föderalismusreform werde das Ziel verfolgt, für eine Entflechtung zu sorgen. Ja, es geht um die Entflechtung, und zwar insbesondere im Gesetzgebungsbereich und zum Teil auch in den Zuständigkeitsbereichen. Durch die Föderalismusreform bleibt es aber natürlich unbenommen - das kann auch gar nicht anders sein -, dass die Steuersätze für die Gemeinschaftssteuern einheitlich erhoben und bundesgesetzlich geregelt werden müssen. Selbstverständlich hat der Bund dann auch darauf zu achten, dass eine gleichmäßige Erhebung stattfindet. Der Bund beabsichtigt, dies insbesondere dadurch zu gewährleisten - das ist kein neuer Ansatz -, dass die Bundesbetriebsprüfung auch personell etwas besser ausgestattet wird. Wir haben vor, in den nächsten zehn Jahren jeweils 50 zusätzliche Bundesbetriebsprüfer einzusetzen, sodass der Anteil derjenigen Prüfungen, an denen Bundesbetriebsprüfer teilnehmen, gesteigert werden wird. Das heißt nicht - es handelt sich in diesem Fall sowieso nur um Konzernbetriebsprüfungen, also nicht um die Prüfung von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben -, dass dort ein einheitliches Besteuerungssystem sozusagen über die Länder hinweg angewandt wird. Darauf hat der Bund zu achten. Der Bund ist natürlich auch verpflichtet, darauf zu achten, dass er seine eigenen Besteuerungsgrundlagen nicht verliert. Diese Zielrichtung verfolgen wir also bei der Verstärkung der Bundesbetriebsprüfung, die es schon heute gibt und die personell aufgestockt werden wird. Es gibt keine prinzipiell anderen Vorgehensweisen, sondern es wird häufiger so sein, dass Bundesbetriebsprüfer vor Ort in Betrieben mit prüfen und auch bei den Abschlussbesprechungen dabei sind. Das ist die Zielrichtung. Ihre zweite Frage bezog sich auf eine einheitliche Software. Wenn eine einheitliche Software angewandt wird, ist es so, dass die Hardware selbstverständlich von den Ländern beschafft werden muss. Solange wir keine Bundessteuerverwaltung haben, bleibt die Organisationsgewalt bei den Ländern; das ist nicht zu bestreiten. Deswegen hatte ich gerade darauf hingewiesen, dass wir auch nach den von uns erwarteten und erhofften Fortschritten durch die Föderalismusreform, etwa die Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes - das ist eine unterhalb des Grundgesetzes vorgesehene Änderung einfachen Rechtes -, gleichwohl alles nur im Einvernehmen mit den Ländern werden regeln können. Wenn wir gleichsam mit Macht eine einheitliche Software durchsetzen und sich einzelne Länder weigern würden, die entsprechende Hardware zu beschaffen und das entsprechende Personal bereitzustellen, kämen wir nicht voran. Deswegen geht das letzten Endes doch nur im Einvernehmen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Nachfrage.

Dr. Gerhard Schick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003837, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Würden Sie mir also zustimmen, dass es insofern eine verstärkte Doppelbeschickung bei Konzernprüfungen von Landes- und von Bundesbeamten geben wird und wir im Zuge dieser Föderalismusreform zusätzliche Doppelstrukturen schaffen werden?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Nein, wir schaffen keine zusätzlichen Doppelstrukturen; das bestreite ich ganz energisch. Es wäre falsch, wenn Sie das aus meinen Ausführungen schließen würden. Schon heute werden einige Konzernbetriebsprüfungen parallel, also gleichzeitig, von Landes- und von Bundesbetriebsprüfern durchgeführt. Wir wollen den Anteil dieser Prüfungen, bei denen auch Bundesbetriebsprüfer dabei sind, erhöhen. Das sind aber keine zusätzlichen Doppelstrukturen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen zur Frage 17 des Kollegen Schick: Wie wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene und von der EU-Kommission im Rahmen der Lissabonagenda geforderte einzige Anlaufstelle für ausländische Unternehmen in Steuerfragen verwirklicht?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Im Rahmen des Föderalismusreform-Begleitgesetzes soll die Befugnis der Finanzämter, im Einzelfall verbindlich Auskünfte zu erteilen, in der Abgabenordnung ausdrücklich geregelt werden. Bei ausländischen Antragstellern soll das Bundeszentralamt für Steuern derartige verbindliche Auskünfte erteilen. Damit steht für Investoren aus dem Ausland, die bislang in Deutschland nicht steuerpflichtig waren, eine zentrale Anlaufstelle für verbindliche Auskünfte in steuerlichen Fragen zur Verfügung, wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachfrage.

Dr. Gerhard Schick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003837, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Kann das dazu führen, dass Betriebe, die am selben Standort tätig sind, aufgrund unterschiedlicher verbindlicher Auskünfte, die von einer Landessteuerverwaltung bzw. der Bundesbehörde gegeben worden sind, unterschiedliche Verfahren anwenden, zum Beispiel bei Transfer Pricing, oder unterschiedlich besteuert werden?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Nein, Herr Kollege Schick, dazu kann das nicht führen. Das Bundeszentralamt für Steuern gibt schon heute ausländischen Investoren Auskünfte, wenn sie beabsichtigen, sich in der Bundesrepublik Deutschland anzusiedeln. Diese Stelle ist allerdings erst seit dem 1. Januar 2005 beim Bundeszentralamt für Steuern eingerichtet worden. Die Länder haben sich in diesem Zusammenhang geweigert, dem Bundeszentralamt für Steuern das Recht auf verbindliche Auskünfte nach der Abgabenordnung zu erteilen. Die Länder haben bisher darauf bestanden, das Recht so zu belassen, wie es bis jetzt ist, nämlich dass nur die Finanzämter vor Ort - im Zweifelsfall in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion - verbindliche Auskünfte geben dürfen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf, der dem Bundestag am letzten Freitag zugeleitet worden ist, haben sich die Länder bereit erklärt, dem Bundeszentralamt für Steuern das Recht, verbindliche Auskünfte im Sinne der Abgabenordnung zu erteilen, einzuräumen. Dies gilt aber nur dann, wenn sich ein ausländischer Investor, der bisher noch keine Betriebsstätte in Deutschland hat, erstmals in der Bundesrepublik Deutschland sachkundig macht. Wenn er dann durch das Bundeszentralamt für Steuern eine verbindliche Auskunft bekommt, dann ist diese verbindliche Auskunft für die Finanzverwaltung bindend, egal wo er sich anschließend ansiedelt. Er muss dann nicht noch einmal eine verbindliche Auskunft einholen. Diese hat er dann bereits und diese ist für die Finanzverwaltung bindend.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Dann kommen wir zur Frage 18 der Kollegin Sabine Zimmermann: Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die steuerliche Förderung von Arbeitsplatzverlagerungen durch die ungleiche Behandlung von Fremd- und Eigenkapital zu vermeiden, und inwiefern hat sie den Vorschlag einer Verlagerungsabgabe geprüft, das heißt Verlagerungen von Unternehmen von der Politik wie Veräußerungsgewinne zu besteuern?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Frau Kollegin Zimmermann, das geltende Steuerrecht enthält keine Regelungen, die die Verlagerung von Arbeitsplätzen in das Ausland fördern oder subventionieren. Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen werden im Grundsatz nach dem Veranlassungszusammenhang abgegrenzt, sodass nur die durch die inländische Betriebsstätte veranlassten Kosten in Deutschland als Betriebsausgabe abziehbar sind. Die Bundesregierung hat einen Schwerpunkt ihrer Steuerpolitik darauf gelegt, Gestaltungen bei der internationalen Steuerplanung der Unternehmen zu unterbinden. Im Zusammenhang mit der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung ist auf die Regelung des § 8 a des Körperschaftsteuergesetzes zur Gesellschafterfremdfinanzierung hinzuweisen, die im Jahr 2003 novelliert worden ist. Auch im Rahmen der anstehenden Unternehmensteuerreform sollen Fragen der Finanzierungsneutralität thematisiert werden. Soweit Unternehmen ins Ausland verlagert und dabei Wirtschaftsgüter überführt werden, findet nach geltendem Recht eine Besteuerung der stillen Reserven vergleichbar einer Veräußerungsgewinnbesteuerung statt. Das ist die so genannte Entstrickung. Gegenwärtig befinden sich die Entstrickungsregelungen noch über das Ertragssteuerrecht verteilt an verschiedenen Stellen bzw. sie basieren auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Die Bundesregierung wird in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Umsetzung der europäischen steuerlichen Fusionsrichtlinie vorlegen, der unter anderem auch die Regelungen zur Entstrickung vereinheitlicht. Darüber finden zurzeit Gespräche mit der Europäischen Kommission statt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre Nachfrage, Frau Zimmermann.

Sabine Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003869, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Staatssekretärin, ich habe eine Nachfrage, die den zweiten Teil meiner Frage betrifft: Was halten Sie von dem Vorschlag einer Verlagerungsabgabe? Inwieweit wird er in die Diskussion innerhalb der Bundesregierung mit einbezogen? Können Sie dazu schon etwas sagen?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Frau Kollegin, die Hebung der stillen Reserven und die darauf folgende Besteuerung dessen, was als Verkehrswert festgestellt wird - obwohl es mit einem sehr niedrigen Buchwert veranschlagt wurde -, wenn ein Betrieb ins Ausland verlagert wird, ist in der Tat faktisch eine Art Verlagerungsabgabe. Darüber hinausgehende Verlagerungsabgaben werden zumindest auf europäischer Ebene nicht erhoben werden können, weil das der Freizügigkeit widerspräche.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre zweite Nachfrage.

Sabine Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003869, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich habe keine weitere Nachfrage.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze zur Verfügung. Wir kommen zu Frage 19 der Kollegin Sabine Zimmermann: Was hat die Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vom 31. Januar 2006 unternommen, die Förderung von Betriebsverlagerungen innerhalb der EU mit Strukturfondsmitteln auszuschließen, und inwiefern hat sich dies bereits in den laufenden Verhandlungen der Strukturfondsverordnungen niedergeschlagen?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Frau Kollegin Zimmermann, die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen dafür ein, dass Betriebsverlagerungen nicht mit Strukturfondsmitteln unterstützt werden können. Beim Gespräch zwischen Staatssekretär Würmeling und EU-Kommissarin Hübner am 9. März 2006 einigte man sich darauf, eine textliche Lösung für die Verlagerungsproblematik zu erarbeiten. Die Bundesregierung steht darüber hinaus in dieser Frage mit vielen anderen Mitgliedstaaten in engem Kontakt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre Nachfrage, Frau Zimmermann.

Sabine Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003869, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich habe eine Nachfrage. Können Sie den Verhandlungsstand vom 9. März etwas stärker konkretisieren?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Ich kann Ihnen gerne die Position der Bundesregierung erläutern. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen der der Kommission bereits obliegenden Großprojektkontrolle zu verschärfen. Betroffene Mitgliedstaaten sollen künftig über Förderanträge informiert werden. Die Kommission soll die EUStrukturfondsmittel versagen, wenn die Verlagerung zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust an einem anderen Standort in der Gemeinschaft führt. Der Schwellenwert für die Einzelfallgenehmigung bei gewerblichen Unternehmen soll von derzeit 50 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro abgesenkt werden. Das sind die beiden Vorschläge: die Verschärfung der Großprojektkontrolle und die Senkung des Schwellenwertes. Eine Vereinbarung darüber gibt es noch nicht; aber wir versuchen in Gesprächen mit den anderen Mitgliedstaaten, der Kommission und der Präsidentschaft, hier zum Ziel zu kommen. Morgen tagt wieder die Ratsarbeitsgruppe zu den Strukturfonds, in der wir unser Anliegen weiter vorantreiben werden.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ihre zweite Nachfrage.

Sabine Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003869, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wann ungefähr werden nach Ihrer Einschätzung die Verhandlungen zu diesem Thema abgeschlossen sein?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Sie wissen sicherlich, dass die Verordnung der Einstimmigkeit im Rat unterliegt. Das heißt, wir müssen uns mit allen Mitgliedstaaten einig werden. Das ist bei unterschiedlicher Interessenlage kompliziert. Aber wir arbeiten sehr intensiv daran, zum Ziel zu kommen.

Sabine Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003869, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Schließlich muss der Strukturfonds bis 2007 stehen. Deshalb habe ich nachgefragt. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Hill auf: In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung Städte und Gemeinden an der Ausarbeitung des energiepolitischen Gesamtkonzeptes zu beteiligen? Bitte, Herr Hintze.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Herr Kollege Hill, im Rahmen der Erarbeitung eines energiepolitischen Gesamtkonzeptes wird die Bundesregierung relevante Gruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft in geeigneter Weise einbeziehen. Eine konkretere Auskunft kann ich Ihnen am heutigen Tage noch nicht geben.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ihre erste Zusatzfrage, Herr Hill.

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, trotzdem möchte ich ergänzend nachfragen. Wenn Sie Verbände einladen wollen, sehe ich die Notwendigkeit, dass zumindest alle Verbände, die mit Energie zu tun haben, einbezogen werden. Ich plädiere dafür, dass man auch die Vertreter der Verbände aus den Bereichen Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft einbezieht. Ist das vorgesehen? Können Sie dazu heute schon etwas sagen?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Über die Frage, welche Interessengruppen bei der Entwicklung dieses Konzepts im Folgenden beteiligt werden und in welcher Form dies geschieht, ist noch nicht entschieden worden. Deswegen kann ich Ihnen dazu heute nichts sagen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie noch eine zweite Zusatzfrage, Herr Hill?

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja, ich habe noch eine zweite Zusatzfrage.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Bitte, Herr Hill.

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Von der gerechten Einbindung der Kommunen hängt sehr viel ab. Die Existenz vieler Stadtwerke ist - insbesondere in Bezug auf die Oligopole - gefährdet. Die entscheidende Frage ist, wie die Kommunen in diesen Gipfel einbezogen werden.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Herr Kollege Hill, ich muss auf meine Antwort von eben verweisen. Über die Frage, welche Interessengruppen wie beteiligt werden, ist noch nicht entschieden worden. Deswegen kann ich Ihnen dazu heute nichts sagen.

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Dann rufe ich die Frage 21 der Kollegin Dr. Höll auf: Wenn, wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 8. März 2006 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks geäußert, verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Sitzlandbesteuerung angebracht sind, sind diese dann nicht auch im Zusammenhang mit der EUDienstleistungsrichtlinie angebracht, die auch in der jetzigen Form - in der das Herkunftslandsprinzip zwar nicht mehr so heißt, sich aber vom Grundsatz her nicht grundlegend verändert hat - dazu führt, dass die Zugrundelegung ausländischen Rechts und ausländischer Standards für Tätigkeiten auf deutschem Hoheitsgebiet angewendet wird?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung möchte ich wegen des engen sachlichen Zusammenhangs die Fragen 21 und 22 im Zusammenhang beantworten.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Dr. Höll, sind Sie damit einverstanden? - Das scheint der Fall zu sein. Dann rufe ich auch die Frage 22 der Kollegin Dr. Höll auf: Sieht die Bundesregierung, wenn man davon ausgeht, dass deutsche Rechtsnormen und Standards für einheimische Dienstleistungsanbieter gelten und von ausländischen Anbietern aufgrund des in der EU-Dienstleistungsrichtlinie verankerten Prinzips des freien Dienstleistungsverkehrs unterlaufen werden können, nicht auch hier verfassungsrechtliche Probleme im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz? Bitte, Herr Staatssekretär.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Frau Kollegin Dr. Höll, ich möchte zuerst auf den Kompromisstext hinweisen, auf den sich das Europäische Parlament Mitte Februar dieses Jahres verständigt hat und den die Bundesregierung als eine gute Basis für weitere Verhandlungen begrüßt. Bleibt es bei diesem Kompromiss, wird es das Herkunftslandprinzip in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form nicht geben. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten den freien Marktzugang und eine freie Ausübung von Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten sicherstellen müssen. Insbesondere müssen bestimmte diskriminierende Barrieren abgebaut werden, wie zum Beispiel Genehmigungs- und Niederlassungserfordernisse. Das entspricht dem Ausgangspunkt der schon heute geltenden Rechtslage. Weiterhin hat das Europäische Parlament beschlossen, dass die Richtlinie weder für das Arbeits- und das Sozialrecht noch für das Steuerrecht gelten soll. Die von Frau Staatssekretärin Hendricks angesprochenen Steuerfragen sind also von der Dienstleistungsrichtlinie von vornherein ausgenommen. Auch sonst wird es nach diesem Kompromisstext überwiegend dabei bleiben, dass sich ausländische Anbieter an deutsches Recht und deutsche Standards halten müssen. Wahr ist allerdings auch: Wir werden europäischen Dienstleistern, die vorübergehend hier tätig werden wollen, nicht alle Standards vorschreiben können. Das dürfen wir nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aber heute schon nicht. Das Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot ist keine Erfindung der Dienstleistungsrichtlinie, sondern ist seit 1957 im EG-Vertrag verankert. Unser Verfassungsrecht steht einem solchen System nicht entgegen. Dies gilt schon deshalb, weil es hier um die Anwendung europäischen Gemeinschaftsrechts geht, das grundsätzlich Vorrang vor deutschem Recht genießt. Der in der Frage angesprochene Gleichheitsgrundsatz wäre im Übrigen nur verletzt, wenn vergleichbare Sachverhalte ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt werden. Ein rechtfertigender Grund liegt hier jedoch grundsätzlich darin, dass die EU-Dienstleister bereits das Normsystem ihrer Heimatstaaten befolgen müssen und in Deutschland nur vorübergehend tätig werden. Ihre Situation unterscheidet sich damit von der inländischer Anbieter.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin Dr. Höll, Ihre erste Zusatzfrage.

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich möchte aber nachfragen. Ich beziehe mich in meinen schriftlich eingereichten Fragen auf den Stand der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie. Mich hat sehr verwundert, dass in der bisherigen Diskussion - bis zur Kompromissfindung - kein Hinweis seitens der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Bedenken kam. Diese spielten erst in der Sitzung des Finanzausschusses eine Rolle, als es um die Sitzlandbesteuerung ging. Über die Gründe für diese unterschiedliche Herangehensweise möchte ich gerne Auskunft erhalten.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Die Dienstleistungsrichtlinie wird zum europäischen Gemeinschaftsrecht gehören. Dieses hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch vor dem deutschen Recht. Deswegen sieht die Bundesregierung die Gefahr der hier von Ihnen befürchteten Kollision nicht.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär, ich sehe meine Fragen zwar immer noch nicht beantwortet, möchte das aber jetzt nicht vertiefen, sondern in einer anderen Richtung nachfragen. Inwieweit sehen Sie in dem von Ihnen angesprochenen Kompromissvorschlag die Gefahr der Senkung von Standards hier in Deutschland? Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass Sie sich bemühen werden, die Standards überwiegend - das war Ihre Einschränkung - zu halten. Wie wollen Sie vorgehen, damit dieses „überwiegend“ sichergestellt werden kann?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Wir müssen zwischen Dienstleistern, die hier vorübergehend tätig werden, und Dienstleistern aus anderen europäischen Mitgliedstaaten, die hier dauerhaft tätig werden, unterscheiden. Wir werden darauf achten, dass der Verhandlungsposition zur Dienstleistungsrichtlinie, die die Bundesregierung erarbeitet hat und die dem Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union und dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Verfügung gestellt worden ist, im Zuge der weiteren Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen wird. Wir wollen dabei unsere ökonomischen Interessen verfolgen, aber auch die berechtigten sozialund gesellschaftspolitischen Anliegen berücksichtigen. Ich bin optimistisch, dass uns das im weiteren Verhandlungsverfahren gelingt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Keine weiteren Zusatzfragen. Dann sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Fragen 23, 24, 25 und 26 der Kolleginnen Behm und Höfken werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Für die Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues zur Verfügung. Die Frage 27 des Abgeordneten Gehring soll schriftlich beantwortet werden. Wir kommen dann zur Frage 28 der Kollegin Haßelmann: In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung die Kritik überregional tätiger Träger wie zum Beispiel des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, bpa, und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V./AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e. V., VdAK/AEV, dass eine Zersplitterung des Heimrechtes in 16 verschiedene Länderregelungen zu einem erheblichen Bürokratiemehraufwand führen würde, zu ihrer eigenen Angabe in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, auf meine Frage 26 in der Fragestunde am 8. März 2006, Plenarprotokoll 16/21, Seite 1616 B, dass ein „gewisser Mehraufwand“ nötig sei, wenn das Heimgesetz in die Länderzuständigkeit übertragen wird?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für eine Verlagerung des Heimrechts auf die Länder - das sei zunächst einmal festgehalten - spricht die Möglichkeit der flexibleren Anpassung des Rechts an die besondere Situation des jeweiligen Landes. Schon heute haben die Länder einen gewissen Gestaltungsspielraum bei den Durchführungsbestimmungen zum Heimrecht. Regelmäßige Besprechungen der für das Heimrecht Verantwortlichen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Auslegung des Heimrechts in den Ländern nicht zu weit divergierte. Die Entwicklung des Heimrechts im Allgemeinen und der darin festgelegten Standards im Besonderen lässt sich für die Zukunft schwer prognostizieren. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist es sehr wahrscheinlich, dass künftig erforderliche Veränderungen des Heimrechts in großem Umfang einvernehmlich vorgenommen werden, sodass eine zu starke Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie eine zu unterschiedliche Festlegung der Standards nicht zu befürchten ist. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz nach Art. 125 a Abs. 1 des Grundgesetzes wird das Bundesrecht so lange in Kraft bleiben, bis es die Länder durch Landesrecht ersetzt haben. Mittelfristig kann es theoretisch damit zu 16 Heimgesetzen der Länder kommen. Die Anwendung dieser eventuell unterschiedlichen Heimgesetze erfordert einen gewissen Mehraufwand für die Koordinierung bei den überregional tätigen Heimträgern.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ihre Zusatzfragen, Frau Kollegin.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Staatssekretär, in meiner ersten Nachfrage würde ich mich gern auf den Komplex Mehrbedarf beziehen. Sie haben das Thema Föderalismusreform in der letzten Woche hier im Bundestag eingebracht und unter anderem argumentiert, dass sie zur Entbürokratisierung, Entschlackung und Übersichtlichkeit führen werde und keine Doppelstrukturen entstünden, die durch Länder- und Bundeszuständigkeiten hervorgerufen würden. Nun sagen Sie uns aber deutlich, dass durch die Verlagerung auf die Länder ein Mehrbedarf entsteht. Deshalb meine Frage: Glauben Sie nicht, dass es zu einem viel größeren Bürokratieaufwand kommen wird, wenn 16 verschiedene Heimgesetze vorhanden sind?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Nein, das glaube ich nicht. Es ist schon bislang so gewesen, dass die Länder für die Umsetzung des Heimrechts zuständig waren; sie hatten also einen gewissen Gestaltungsspielraum. Durch eine vernünftige Koordination musste verhindert werden, dass es zu einer unangemessenen Zersplitterung kommt. In der Projektgruppe 5 der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung wurde bei der Behandlung regionaler Themen im Jahr 2004 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Materie des Heimrechts auch der Aspekt der Gefahrenabwehr enthalten ist und dass es gute Argumente für eine Regionalisierung gibt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine zweite Zusatzfrage?

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, Frau Präsidentin. Vielen Dank. - Herr Staatssekretär, Sie sprechen immer wieder die Vergangenheit, bisherige Regelungen und die Bereitschaft der Länder zur Kooperation mit dem Bund an. Dabei gehen wir bisher aber von einer ganz anderen Grundlage aus. Es gibt bisher nämlich eine bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung und innerhalb dieses Rahmens können die 16 Länder Ausführungsbestimmungen machen. Demnächst sind Sie nicht mehr in der Lage, 16 Länder über einen bundesgesetzlichen Rahmen zusammenzubringen. Wie glaubt die Bundesregierung künftig den Schutz sowie Rechte und Rechtsansprüche der Betroffenen und ihrer Angehörigen unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sicherstellen zu können?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Frau Abgeordnete, wir haben in der Bundesrepublik ein föderatives System, nicht nur in diesem, sondern auch in anderen Bereichen der Politik. Ich persönlich sage ausdrücklich - ich glaube, das kann ich auch für die Bundesregierung sagen -, dass wir den Bundesländern hinsichtlich der Bereitschaft, Qualitätsstandards zu entwickeln, einzuhalten und weiterzuentwickeln, genauso viel wie der Bundesebene zutrauen sollten.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich rufe die Frage 29 der Kollegin Elisabeth Scharfenberg auf: Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht an die Länder im Zuge der Föderalismusreform und welche konkreten Auswirkungen sieht die Bundesregierung für Pflegebedürftige und deren Angehörige?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Frau Präsidentin, ich bitte darum, dass ich die Fragen 29 und 30 gemeinsam beantworten darf, da es sich um den gleichen Sachverhalt handelt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Die Fragestellerin ist damit einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 30 der Abgeordneten Scharfenberg auf: Kann die Bundesregierung einen Grund nennen, warum sie es für wahrscheinlich hält, dass künftig erforderliche Änderungen des Heimrechts in großem Umfange einvernehmlich vorgenommen werden, wie es die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, auf meine Fragen 24 und 25 und auf die Frage 26 der Abgeordneten Britta Haßelmann, Plenarprotokoll 16/21, Seite 1616 A und C, nahe legen?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Zur Beantwortung der Fragen 29 und 30 verweise ich auf die eben gegebene Antwort auf die Frage 28 der Abgeordneten Haßelmann.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, Ihre erste von vier möglichen Zusatzfragen.

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Sie haben meine Frage im Rahmen Ihrer Beantwortung der Frage von Frau Haßelmann beantwortet. Meine Frage zielte aber auch darauf ab, welche Gründe Sie eventuell gegen eine Verlagerung des Heimrechts auf Länderebene sehen. Da möchte ich jetzt gern direkt nachfragen: Könnten eventuell Probleme im Bereich der Qualitätssicherung auftreten?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Ich glaube, dass die Antwort, die ich eben gegeben habe, richtig war: Ich sehe keinen Anlass, anzunehmen, dass die Länder geringere Qualitätsansprüche an die Heime stellen werden, als es die Bundesebene bisher getan hat. Die föderale Ordnung funktioniert ohnehin nur so, dass man den anderen Ebenen zumindest den gleichen Anspruch unterstellt, den man für sich selbst gelten lässt. Sonst wären wir überhaupt nicht in der Lage, die Zuständigkeiten auch in anderen Bereichen zu entzerren, einen Teil der Bundesebene zuzubilligen und einen anderen Teil in die Subsidiarität der Länder zu geben.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Eine weitere Zusatzfrage.

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke. - Wenn Sie das durchweg positiv bewerten, wie erklärt sich die Bundesregierung dann den breiten Widerstand und eigentlich auch das Entsetzen der Wohlfahrtsverbände bezüglich der Kompetenzverlagerung auf die Länder?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Ich kann zunächst einmal feststellen, dass viele Verantwortliche in der Pflege, auch Wohlfahrtsverbände und Seniorenorganisationen, sich gegen die Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder ausgesprochen haben. Ich sage ganz deutlich: Es wird, wie ich eben dargelegt habe, Sache der Länder sein, durch entsprechendes Handeln mit diesen Bedenken verantwortlich umzugehen. Die bisherige Wahrnehmung der politischen und gesellschaftlichen Versorgungsleistung in diesem Bereich durch die Länder lässt auch zukünftig auf eine gute und sachgerechte Praxis schließen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, ich habe eine weitere Zusatzfrage. - Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es länderübergreifend große Übereinstimmungen im Heimrecht geben wird und dass es nicht zu einer Zersplitterung in 16 unterschiedliche Heimrechte kommen kann. Angesichts dessen bitte ich um eine schlüssige Erklärung dafür, dass die Zuständigkeit für das Heimrecht überhaupt auf die Länder übertragen werden soll. Wenn angestrebt wird, letztlich doch ein einheitliches Recht zu haben - man hofft, dass keine Zersplitterung erfolgt -, dann kann doch die Zuständigkeit auf Bundesebene bleiben; denn dann ist das letztlich in einer Hand und damit ist auch gesichert, dass es nicht zu einer Zersplitterung und einer länderspezifischen Ausführung kommt.

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Frau Abgeordnete, ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass bereits bei der bisherigen Regelung die Notwendigkeit der Umsetzung des Heimrechts in den einzelnen Ländern bestand. Dabei gab es durchaus eine Variationsbreite und auch bislang schon einen Koordinierungsbedarf in dieser Hinsicht. Ich nenne einen weiteren Aspekt. Im Heimrecht haben wir ein regionales Element insofern, als das Heimrecht Ordnungsrecht ist. Zur Gefahrenabwehr muss man in der Lage sein, sehr ortsnah einzugreifen. Auch von daher spricht vieles dafür, dies in den Ländern unterschiedlich zu handhaben.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie noch eine Zusatzfrage?

Elisabeth Scharfenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003835, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, ich habe noch eine Zusatzfrage. - Wie gedenkt die Bundesregierung den bei einer Zersplitterung des Heimrechts erhöhten Bürokratieaufwand für überregionale Träger - Sie haben vorhin schon gesagt, dass es dazu kommen könnte - als notwendig zu transportieren und schlüssig zu erklären - gerade in Zeiten, in denen Entbürokratisierung auf breiter Ebene wünschenswert und wichtig ist?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Ich gehe davon aus, dass die Länder hinreichend darauf achten werden, dass es nicht zu einer willkürlichen Zersplitterung kommt, und dass unterschiedliche Wege, die in den Ländern gegangen werden, dazu dienen, die Qualität der Pflege in den Heimen in einer gewissen Vielfalt sicherzustellen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Für die Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Kasparick zur Verfügung. Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter auf: In welcher Höhe sind in der durch die Gesellschafterversammlung vom 8. Dezember 2005 beschlossenen und in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ulrich Kasparick auf meine Frage 28 vom 8. März 2006, Plenarprotokoll 16/21, Seite 1599 B, bestätigten Rückforderung eines Teilbetrags des an die Flughafen München GmbH, FMG, ausgereichten Darlehens Zinsen enthalten und, wenn nicht, warum?

Ulrich Kasparick (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003158

Herr Dr. Hofreiter, die Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH hat am 8. Dezember 2005 die Rückforderung eines Teils der ausgereichten Gesellschafterdarlehen beschlossen. Aussagen zu Zinszahlungen sind in diesem Beschluss nicht enthalten. Das ist auch nicht notwendig, weil die Zinszahlungen in den bis 1993 abgeschlossenen Darlehensverträgen geregelt sind. Die Verträge lauten in diesem Punkt wie folgt - ich darf zitieren -: Das Darlehen ist jährlich mit 3,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Überweisung der vom Darlehensgeber jeweils gezahlten Geldbeträge. Die Zinsleistungen werden innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Jetzt kommt ein für Ihre Frage wichtiger Satz: Zinsleistungen sind nicht zu erbringen, soweit sie nicht aus dem Bilanzgewinn ({0}) des laufenden Jahres und der nachfolgenden 4 Jahre abgedeckt werden können. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 wird voraussichtlich am 27. Juli 2006 festgestellt. Wir haben vorhin in der Arbeitsgruppe schon einmal über das Thema gesprochen. Sie haben Ihre Frage dahin gehend präzisiert: Auf wie viel kumulierte Zinsen hat die Bundesregierung jährlich verzichtet? Die Antwort: Es sind gar keine Zinsansprüche entstanden, auf die die Bundesregierung hätte verzichten können, weil die Voraussetzungen für Zinszahlungen gemäß Darlehensvereinbarungen nicht erfüllt waren.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie Zusatzfragen, Herr Kollege?

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, ich habe eine Zusatzfrage. - Sie stimmen mir also sicherlich darin zu, dass es sich damit um eine Subvention handelt. Ich frage mich, wie Sie das eigentlich mit dem EU-Recht in Einklang bringen, wenn Sie komplett auf Kapitalzinsen verzichten. Das heißt, dem Unternehmen ist das Kapital über lange Zeit de facto nahezu kostenfrei zur Verfügung gestellt worden. Ich könnte mir vorstellen, dass es sehr viele Unternehmen gibt, die den einen oder anderen Geschäftsbereich durchaus mit Gewinn fahren könnten, wenn sie keinerlei Kapitalkosten hätten. Hier ist noch nicht einmal Gewinn entstanden, wie wir jetzt erfahren durften. Dann handelt es sich doch offensichtlich um eine Subvention. Oder täusche ich mich hier?

Ulrich Kasparick (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003158

In diesem Fall täuschen Sie sich. Die Bundesregierung hat die vertragliche Regelung mit Bezug auf § 158 Abs. 1 Nr. 5 Aktiengesetz zu beachten.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall. Die Fragen 32 und 33 des Kollegen Dr. Geisen werden schriftlich beantwortet. Damit haben wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgeschlossen. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Hier steht für die Beantwortung der Fragen Frau Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug zur Verfügung. Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Hans-Kurt Hill auf: Welche Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbände sind maßgeblich in die Vorbereitung des Energiegipfels einbezogen und werden am Energiegipfel teilnehmen und sind speziell die kommunalen Spitzenverbände beteiligt?

Astrid Klug (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003567

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Hill, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Federführung der Vorbereitung des Energiegipfels liegt beim Bundeskanzleramt, das den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beratend hinzugezogen hat. Ein Statusbericht zur Energieversorgung für Deutschland wurde in Vorbereitung des Energiegipfels erstellt und wird am 16. März, also morgen, veröffentlicht. Der Energiegipfel ist als Spitzentreffen wichtiger Akteure aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft mit einer begrenzten Teilnehmerzahl geplant.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine Zusatzfrage?

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich möchte trotzdem nachfragen - ich habe ja vorhin eine erschöpfende Antwort vom Wirtschaftsministerium bekommen -: Haben Sie geplant, die eben angesprochenen Verbände zu diesem Energiegipfel einzuladen und auch die Kommunen daran zu beteiligen?

Astrid Klug (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003567

Herr Kollege Hill, ich habe eben darauf hingewiesen, dass Gastgeberin des Energiegipfels die Bundeskanzlerin ist. Morgen wird das Kanzleramt in einer Bundespressekonferenz sowohl den Statusbericht als auch weitere Details zum Energiegipfel, so auch die Teilnehmerliste, veröffentlichen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich dieser Pressekonferenz nicht vorgreifen kann.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie noch eine Zusatzfrage?

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann erfahre ich morgen, wer eingeladen ist.

Astrid Klug (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003567

Jawohl. ({0})

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Die Fragen 35 und 36 der Kollegin Sylvia KottingUhl werden schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Umweltministeriums. Ich danke Frau Staatssekretärin Klug für die Beantwortung. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für die Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Rachel zur Verfügung. Ich rufe die Frage 37 der Kollegin Priska Hinz auf: Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Plänen der EU-Kommission, ein Europäisches Technologieinstitut, ETI, zu gründen, und welche Aufgaben könnte ein solches Institut aus Sicht der Bundesregierung erfüllen?

Thomas Rachel (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002754

Frau Präsidentin! Frau Kollegin, grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung das Engagement der EUKommission zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der technologischen anwendungsorientierten Forschung in Europa. Jedoch sind im Bereich der Technologieförderung insbesondere beim Vorschlag der Kommission für die Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts noch zahlreiche Fragen rechtlicher, finanzieller und sachlicher Art wie im Übrigen auch die Frage des europäischen Mehrwerts zu prüfen. Auffassung der Bundesregierung ist, dass die Potenziale der hervorragenden technischen Universitäten und Einrichtungen in Europa genutzt und auch weiterentwickelt werden müssen. Vielfalt und dezentrale Organisation ist eine Stärke der europäischen Wissenschaft, die es zu erhalten gilt. Primär geht es nach unserer Auffassung also darum, die vorhandene Spitzenforschung der einzelnen Institutionen verstärkt zu fördern. Hierzu wird im Übrigen auch der Europäische Forschungsrat auf europäischer Ebene einen wichtigen Impuls geben, dessen erfolgreiche Umsetzung wir im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms höchste Priorität einräumen. Darüber hinaus könnten die Synergien in den Bereichen Bildung und Forschung sowie Technologietransfer durch Förderung von Netzwerken der leistungsfähigen technischen Institute und Universitäten in Europa gestärkt werden. Hierbei sollte eine Auswahl der besten Institutionen nach unserer Auffassung ausschließlich nach Kriterien der Exzellenz im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens erfolgen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine Zusatzfrage?

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Herr Staatssekretär, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Kritik vieler Forschungsgemeinschaften, aber auch des EUForschungskommissars Potočnik an der Einrichtung eines eigenständigen Technologieinstitutes, wo Sie gerade selbst darauf hingewiesen haben, dass man auf vorhandene Strukturen zurückgreifen solle? Ist auch die Bundesregierung eher der Meinung, dass kein eigenes Institut geschaffen werden soll, sondern die Aufgaben verlagert oder ein Netzwerk gestaltet werden soll, in dem die verschiedenen Aufgaben eines solchen Institutes dann wahrgenommen werden könnten?

Thomas Rachel (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002754

Von einer Äußerung des Kommissars Potočnik in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise ist mir nichts bekannt. Im Gegenteil: Herr Potočnik hat am Montag im EU-Wettbewerbsrat das von mir gerade angesprochene Konzept für das Europäische Technologieinstitut noch einmal bekräftigt. Demgegenüber steht die Bundesregierung einem eigenen rechtlichen Status skeptisch gegenüber. Wir sehen es als besondere Aufgabe an, die vorhandenen leistungsfähigen europäischen Forschungsinstitute zu stärken und einen Mehrwert durch eine Vernetzung zu erzielen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Haben Sie eine zweite Zusatzfrage?

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, ich habe eine zweite Zusatzfrage. - Herr Staatssekretär, wie verträgt sich der Plan zur Einrichtung eines europäischen Forschungsinstituts mit der vorgesehenen Etablierung eines Europäischen Forschungsrates? Welche Kooperationsmöglichkeiten sehen Sie da und welche Konkurrenz könnte auftreten?

Thomas Rachel (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002754

Frau Kollegin, wir gehen davon aus und werden uns massiv dafür einsetzen, dass ein Europäisches Technologieinstitut - falls es errichtet werden sollte; darüber ist bis jetzt noch keine Entscheidung getroffen worden - auf keinen Fall die Arbeit des Europäischen Forschungsrates, ERC, gefährden darf. Es ist der Bundesregierung im Zuge ihrer forschungspolitischen Linie ein großes Anliegen, dass seine Stellung unbedingt gestärkt werden sollte.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nun eine Zusatzfrage der Kollegin Sager.

Krista Sager (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003622, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

In der Diskussion steht auch, ob sich das Netzwerk, über das wir jetzt sprechen, auf bestimmte Technologiebereiche konzentrieren soll. Wie ist dazu die Auffassung der Bundesregierung?

Thomas Rachel (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002754

Wir befinden uns erst am Anfang einer umfassenden Diskussion, die nach Auffassung der EU-Kommission erst im Jahre 2008 abgeschlossen sein soll. Insofern kann ich zur Auswahl von bestimmten Forschungsbereichen zum jetzigen frühen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nun rufe ich die Frage 38 der Kollegin Hinz ({0}) auf: Soll das von der EU-Kommission geplante Europäische Technologieinstitut, ETI, aus den allgemeinen Forschungsmitteln der EU finanziert werden oder werden dafür Sondermittel bereitgestellt?

Thomas Rachel (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002754

Frau Kollegin, im derzeit diskutierten Entwurf des 7. Forschungsrahmenprogramms ist eine Finanzierung eines so genannten Europäischen Technologieinstituts nicht vorgesehen. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass die Möglichkeit einer Finanzierung außerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms derzeit nicht erkennbar ist. Die Obergrenzen der finanziellen Vorausschau stehen nicht zur Disposition. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin in die Debatte zum ETI einbringen. Dabei werden auch die Fragen der Finanzierung unbedingt erörtert werden müssen. Allerdings muss die Kommission erst einmal erklären, welcher Finanzbedarf aus ihrer Sicht vorhanden ist und in welchem Rahmen sie Vorschläge zur Deckung der Finanzierungsleistungen, die sich aus diesem Konzept ergeben, zu machen gedenkt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ihre Zusatzfragen, bitte.

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das heißt also im Klartext: Wenn das Institut eingerichtet wird und keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, dann müsste die Finanzierung aus dem 7. FRP zulasten der Forschungsbereiche, die im 7. FRP vorgesehen sind, erfolgen.

Thomas Rachel (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002754

Frau Kollegin, Sie haben damit richtigerweise ein weiteres wesentliches Problem der Vorschläge der EUKommission angesprochen. Auch wir sehen diese Fragestellung als äußerst wichtig und drängend an. Jedenfalls ist nicht erkennbar, dass die EU-Kommission bisher Mittel außerhalb des 7. Forschungsrahmenprogrammes zur Verfügung stellen will. Insofern ist aus unserer Sicht eine Finanzierung innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms äußerst kritisch zu sehen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Wir sind zeitlich am Ende der Fragestunde. Die noch offenen Fragen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Kein Zurückweichen vor Rechtsextremismus - Bundespolitische Konsequenzen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in SachsenAnhalt und Brandenburg Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Claudia Roth, Fraktion des Bündnisses 90/ Die Grünen.

Claudia Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003212, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erst zwei Monate her, dass in Pömmelte ein zwölfjähriges afrodeutsches Kind von fünf Neonazis schrecklich misshandelt wurde. Dieser Fall hat uns alle schockiert. Er ist kein Einzelfall. Bitterfeld 30. Januar 2006: Ein 34-jähriger Mann aus Burkina Faso wird rassistisch angepöbelt und bedroht. Köthen am 5., am 10. und am 23. Februar: Chinesische Studenten werden von rechtsextremistischen Tätern beleidigt und angegriffen. Magdeburg 15. Februar: Ein Rechtsextremer hetzt seinen Hund auf einen Mann aus dem Togo. 25. Februar in Kalbe: Drei Rechtsextreme greifen einen Jugendlichen an. Er wird im Gesicht und am Körper verletzt. Ich sage auch: Rechtsextremistische Taten betreffen nicht nur Sachsen-Anhalt oder Brandenburg. Sie betreffen vielmehr uns alle. Die meisten führenden Kader - Westdeutsche sollten da sehr vorsichtig sein - kommen aus den westdeutschen Ländern. Gewalt, Hetze, Denkmalschändungen wie jetzt am Wochenende in BerlinTiergarten sind in allen Bundesländern und Regionen Realität. ({0}) Das Bittere ist: Es vergeht kein Tag ohne Meldungen darüber. Dann hat uns letzte Woche die Nachricht aus Halberstadt erreicht: Der Landrat entzieht auf Druck der NPD einem Konzert mit dem Titel „Nazis raus aus unserer Stadt“ die Genehmigung. Die NPD hatte in einem Schreiben - ich gehe davon aus, dass Sie dieses Schreiben kennen - mit „aktiver Teilnahme“ an diesem Konzert von Konstantin Wecker gedroht. Aktive Teilnahme, das meint im zynischen Nazijargon: Behinderung, Drohung, Beleidigung und, wenn nötig, auch Gewalt. Diesem Erpressungsversuch hat sich der Landrat gebeugt. Claudia Roth ({1}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein verheerendes Signal, wenn die Politik vor der NPD, die eine antisemitische und rechtsextreme Partei ist, kuscht. ({2}) Dies ist doppelt verheerend, weil wir noch vor wenigen Tagen hier im Hause anlässlich der Mohammed-Karikaturen mit großer Leidenschaft über Freiheitsrechte, über die Freiheit der Presse, der Kunst und Kultur diskutiert haben. Es ging zu Recht scharfe Kritik durch das Land, weil man sich nicht von Fundamentalisten in der islamischen Welt den Mund verbieten lassen wollte. Im Fall von Halberstadt geht es aber nicht um die islamische Welt, sondern um Vorgänge in Sachsen-Anhalt. Der Kampf für die Freiheit von Rede und Kunst fängt hier, bei uns zu Hause, an. ({3}) In der offensiven Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus geht es im Kern auch um den Kampf für die Werte unserer Demokratie. Es geht um die ganz zentrale Frage, die jeden von uns betrifft: In welchem Land wollen wir leben? Es gibt wirklich sehr bedrohliche Entwicklungen: Die Zahl rechtsextremer Gewalt- und Straftaten steigt massiv. Die Anhängerschaft in der rechtsextremen Szene wächst. Es gibt neue gefährliche Bündnisse zwischen den rechtsextremen Parteien und den militanten freien Kameradschaften. Es findet ein offensiver Kampf der Alt- und Neonazis um die Köpfe, die Straßen und die Parlamente statt. Es gibt ein gezieltes Einwirken auf Jugendliche, zum Beispiel durch das Verteilen von Schulhof-CDs, wie es diese Woche wieder passiert ist. Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus werden bei uns viel zu oft - das ist meine Kritik - verharmlost, verdrängt, relativiert oder gar zur Normalität erklärt. Das ist gefährlich falsch. ({4}) Wir haben natürlich mit dem Innenminister gesprochen. Ich bin froh, dass der Innenminister in SachsenAnhalt die Handlung des Landrats kritisiert hat. Das war ein gutes Signal. Die Verantwortung liegt aber nicht nur bei den Kommunen, den Landkreisen und Ländern, sondern fängt im Bund an. Deswegen muss von hier aus das Signal gegeben werden, dass wir vor Neonazis, Antisemiten und Rassisten nicht zurückweichen, uns vor alle bedrohten Menschen in unserem Land stellen ({5}) und sie schützen, wie es Art. 1 unseres Grundgesetzes beschreibt, wenn dort geschrieben steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Vor allem die zivilgesellschaftlichen Initiativen brauchen unseren Rückhalt. Es gibt für mich irritierende Signale vonseiten der Bundesregierung. Ich sage ausdrücklich an die Adresse der Bundesregierung: Es ist richtig und gut, wenn man sich mit Islamismus und Fundamentalismus auseinander setzt, aber die Mittelvergabe sollte bitte nicht in Konkurrenz zu den Förderprogrammen für die Initiativen gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus erfolgen. Was bedeutet denn diese Konkurrenz? Unter dem Strich würden die Mittel, die man beispielsweise für die Opferberatung so dringend braucht, faktisch gekürzt werden. Ebenfalls ein Fehler ist es - wenn ich das an die Adresse der Regierung in Sachsen-Anhalt sagen darf -, dass auch dort die Mittel für Initiativen gekürzt worden sind, anstatt dass ein konsequentes Landesprogramm aufgelegt worden wäre. ({6}) Was brauchen wir also?

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, Sie haben das Ende Ihrer Redezeit erreicht.

Claudia Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003212, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich komme zum Schluss. - Neben der politischen Auseinandersetzung, neben politischen Initiativen benötigen wir endlich eine Sicherung, eine Verstetigung, eine Steigerung dieser Mittel. Das muss das Signal sein und nicht das Wegkuschen vor rechtsextremen Drohungen. Danke schön. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Justizminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Curt Becker. ({0}) Curt Becker, Minister ({1}): Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Sie haben diese aktuelle Debatte vor dem Hintergrund der Absage eines Konzertes von Konstantin Wecker beantragt. ({2}) Minister Curt Becker ({3}) Ich will diesen Vorfall in Halberstadt gern als Erstes ansprechen, da ich befürchte, dass einige Presseberichte, aber auch öffentliche Äußerungen eher geeignet sind, einer Legendenbildung Vorschub zu leisten, die letztlich nur den Extremisten zugute kommt. ({4}) Ich gestehe freimütig: Auch ich war sehr irritiert, als ich las, der Landrat des Kreises Halberstadt habe ein Konzert des Liedermachers auf Druck der rechtsextremen NPD untersagt. Ich kann alle verstehen, die sich besorgt gefragt haben, ob es in Deutschland wieder so weit gekommen ist, dass politische Extremisten die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltungen beeinflussen können. Auch deshalb bin ich der Sache nachgegangen und habe den Sachverhalt überprüfen lassen. Er stellt sich anders dar, als ich zunächst befürchtet habe. Fakt ist nämlich, dass der Landrat einen Mietvertrag über die Nutzung einer öffentlichen Schule mit den Veranstaltern eines Konzerts der Antifa-Tour 2006 unter dem Motto „Nazis raus aus dieser Stadt“ nicht geschlossen hat. Hat er sich damit einem Erpressungsversuch gebeugt, wie Sie, Frau Roth, gesagt haben? Er ließ sich von der geltenden Rechtslage - und Recht muss nun auch einmal akzeptiert werden - leiten, die vorsieht, dass, wenn er das Wecker-Konzert in der Schule zulässt, die Schule auch künftig für Veranstaltungen rechtsradikaler Musikgruppen geöffnet werden muss. ({5}) - So ist die Rechtsprechung; an ihr können wir nicht vorbei. Er wollte verhindern, dass rechte Parteien eine Plattform in einer kreiseigenen Schule bekommen. Das Nichtzustandekommen eines Mietvertrages bedeutet aber keineswegs eine Absage oder gar ein Verbot des Wecker-Konzerts im Landkreis Halberstadt oder in Halberstadt selber, im Gegenteil: Der Landrat unterstützte den Veranstalter bei der Suche nach anderen geeigneten Räumlichkeiten, so beim Nordharzer Städtebundtheater. ({6}) Nur war dort an diesem Tag kein Raum frei; das Konzert hätte auf einen anderen Tag verlegt werden müssen. Es ist also nicht so, dass der Landrat gegen das Konzert war. Er wollte es nur nicht in einer öffentlichen Schule stattfinden lassen, um nicht einen Fall eintreten zu lassen, auf den sich andere hätten berufen können. Sachsen-Anhalt, verehrte Frau Kollegin Roth, kapituliert nicht vor politischen Extremisten - ich sage es deutlich -, ({7}) weder vor rechtem noch vor linkem noch vor religiösem Extremismus. ({8}) Wir nehmen die Gefahr des Rechtsextremismus sehr ernst. ({9}) Wir wissen, dass vor allem Musik von der rechten Szene als Lockmittel und gleichsam als Einstiegsdroge eingesetzt wird. Ich darf daran erinnern, dass wir mit unserer Aktion gegen die „Schulhof-CD“ einen großen Erfolg erzielt haben. Wir haben die Materialien beschlagnahmt und haben erreicht, dass diese CDs nicht mehr auf dem Schulhof vertrieben werden können. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Frau Roth, Sie haben die Vorgänge in Sachsen-Anhalt als eine Abfolge rechtsextremistisch motivierter Taten hingestellt. Wir bedauern das genauso wie Sie, aber wir haben diesen Dingen den Kampf angesagt. Ich weise darauf hin, dass unser Landtag im vergangenen Jahr einstimmig das Netzwerk für Demokratie und Toleranz unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten und des Ministerpräsidenten gegründet hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass für dieses Netzwerk bislang 170 Institutionen, Verbände und Einzelpersonen als Mitwirkende gewonnen wurden und Projekte entstanden sind, die präventiv gegen Rechtsextremismus wirken. Denn wer gegen die rechte Szene angehen will, muss in der Gesellschaft Zivilcourage und Bürgersinn stärken. Das wollen wir mit dieser Aktion erreichen. ({10}) Sachsen-Anhalt ist sich seiner Verantwortung bewusst. Ein Zurückweichen vor Extremisten gibt es bei uns nicht. Ich danke Ihnen. ({11})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun die Kollegin Cornelia Pieper, FDPFraktion. ({0})

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es einerseits wichtig, dass wir darüber diskutieren, dass wir eine wehrhafte Demokratie haben und wir jeglichen rechtsextremistischen Bestrebungen in unserem Land die Stirn bieten müssen, und zwar wir alle, alle demokratischen Parteien in diesem Hohen Hause, gemeinsam. ({0}) Ich wehre mich andererseits aber auch - das sage ich ganz deutlich - gegen den Vorwurf einiger Politiker, aber auch einiger anderer Meinungsbildner, wie beispielsweise der Medien, die da sagen, dass sich der Rechtsextremismus in einigen ostdeutschen Gegenden zur dominierenden Alltagskultur entwickelt habe. Das halte ich für wenig hilfreich, für komplett verfehlt. ({1}) Ich glaube, dass das dem Ansehen unseres Landes und dem Ansehen unserer Demokratie schadet. ({2}) Herr Minister Becker hat zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung in Sachsen-Anhalt sehr engagiert Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus ergriffen hat. Wie die Rechtslage auch ist, muss man ehrlicherweise zugeben, dass das Verhalten des Landrates in Halberstadt vermuten lässt, dass die Demokratie nicht wehrhaft genug ist. Die NPD braucht nur zu drohen - so war es jedenfalls dort -, einen Drohbrief zu schreiben, schon knickt der Staat ein. Gegen diesen Schein müssen wir uns verwahren. Das darf nicht passieren. Die Demokratie muss wehrhaft bleiben. Wo kommen wir hin, wenn Grundfreiheiten so schnell zur Disposition gestellt werden? Mit wehrhafter Demokratie hat das weiß Gott nichts zu tun. Angst ist immer ein schlechter Berater, vor allem wenn es um die Verteidigung demokratischer Grundrechte geht. Gerichtet an die Grünen, die diese Aktuelle Stunde beantragt haben, sage ich, dass ich es nicht für gut halte, den konkreten Fall, also die Probleme, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall in Halberstadt aufgetreten sind, vor den Bundestag zu ziehen. ({3}) Denn so entsteht der Eindruck, dass Sie Ihren Landtagswahlkampf in diesem Hohen Hause führen wollen. ({4}) Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob Sie damit nicht der NPD eine Bühne bereiten, die diesen Leuten überhaupt nicht gebührt. ({5}) Jede Minute Aufmerksamkeit, die wir den rechtsextremistischen Parteien in dieser Debatte schenken, ist eine Minute zu viel. ({6}) Deswegen will ich für uns ganz deutlich sagen: Wir halten es für wichtig, dass es ein Bündnis gegen den Rechtsextremismus gibt. Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sind eine Herausforderung für unsere Demokratie. Mit Beschämung denken wir an die rechtsextremistischen Straftaten aus jüngster Zeit. Das gilt nicht nur für Sachsen-Anhalt. Sie haben deutlich gesagt, dass die aktuellen Zahlen der Kriminalitätsstatistik erneut einen Anstieg der rechtsextremistischen Gewalttaten zeigen. Auch der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2005 verzeichnet ein weiteres Erstarken von Rechtsextremen. Alarmierend ist die Erkenntnis, dass immer mehr Radikale dazu neigen, ihre Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Andererseits beobachten wir gefährliche Tendenzen, dass Rechtsextreme systematisch versuchen, in bürgerliche Milieus einzudringen. Ich sage: Wehret den Anfängen! ({7}) Ich warne davor, auf den Druck von rechts mit Gleichgültigkeit, Hilflosigkeit und Resignation zu reagieren. Das wäre ein Tabubruch unserer Gesellschaft. ({8}) Zur Bekämpfung rechtsextremer Gewalt brauchen wir - das will ich deutlich sagen - eine klare strafrechtliche Ahndung von Gewalttaten. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Der Staat muss die ihm schon jetzt vor Verfügung stehenden Mittel wirksam und konsequent einsetzen. Der Staat muss auf diese Angriffe schnell und hart reagieren. Mit dem Strafrecht allein ist es aber nicht getan. Viel wichtiger ist, dass sich die Gesellschaft gegen diesen braunen Sumpf stark macht. Der Ruf nach dem starken Staat muss dort verhallen, wo die Zivilgesellschaft gefragt ist. Eine vitale Bürgergesellschaft muss das Ziel sein. Die beschämenden rechtsextremen Straftaten belegen offensichtliche Defizite unserer Gesellschaft in der Erziehung zur Demokratie. Zu einer Erziehung zur Demokratie gehört eben auch eine Achtung fremder Kulturen. Die Werte einer freiheitlichen Gesellschaft müssen in der Schule eingeprägt, in der Familie erlebbar gemacht und schließlich von der ganzen Gesellschaft getragen werden. ({9}) Im Namen der FDP fordere ich, dass wir unverzüglich konkrete Schritte zur Stärkung der politischen Bildung einleiten. Gefördert werden müssen vor allem Projekte der kommunalen Jugendarbeit, soziales Engagement und kulturelle Arbeit in nicht staatlichen Organisationen. ({10}) Ich appelliere auch an die Bundesregierung, das Aktionsprogramm des Bundes „Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ auch nach 2006 fortzusetzen und zu finanzieren. Das wäre ein klares Signal der Bundespolitik. ({11}) Zum Schluss will ich noch eines sagen: Das beste Programm gegen Rechtsextremismus - das gilt auch und gerade für die neuen Bundesländer - ist Wachstum und Beschäftigung. Auf diesem Gebiet soll die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen. Danke. ({12})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Andreas Steppuhn, SPD-Fraktion. ({0})

Andreas Steppuhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003850, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Abgeordneter für die Harzregion und somit auch für Halberstadt betone ich: Die Absage des Konzerts von Konstantin Wecker war aus meiner Sicht eine falsche Entscheidung. ({0}) Man darf vor rechtsextremistischen Parteien nicht kuschen. Das muss die Lehre aus Halberstadt und den damit verbundenen öffentlichen Reaktionen sein. ({1}) Die öffentliche Auseinandersetzung mit der Absage des Wecker-Konzertes und den Folgen lehrt uns: Ein Zurückweichen vor rechtsextremen Parteien bewirkt das Gegenteil. ({2}) Deshalb hätte ich mir gewünscht, der Landrat von Halberstadt hätte Mut und Courage bewiesen und die Durchführung des Konzertes befürwortet und unterstützt. ({3}) Selbst wenn man Auseinandersetzungen mit der rechten Szene erwartet, muss es in einem demokratischen Rechtsstaat möglich sein, eine derartige Veranstaltung durchzuführen. ({4}) Deshalb ist zu begrüßen, dass geplant ist, dieses Konzert im Rahmen einer Open-Air-Veranstaltung mit Unterstützung von Verbänden und Organisationen, zum Beispiel den Gewerkschaften, sowie vielen Kommunalpolitikern nachzuholen. ({5}) Diese Veranstaltung ist eine Gelegenheit, bei der die Menschen in der Harzregion deutlich machen können: „Wir sind gegen rechtsextreme Parteien, braunes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit.“ ({6}) Rechtsextreme Organisationen haben angekündigt, am 22. April in Halberstadt aufzumarschieren. Dies ist eine der Folgen. Es ist aber gleichzeitig eine Gelegenheit für die Menschen in Halberstadt und Umgebung, Flagge zu zeigen und deutlich zu machen: „Wir sind gegen Rechtsextremismus! Wir wollen keine Nazis in unserer Stadt!“ ({7}) Die Ereignisse von Halberstadt haben, nicht zuletzt durch die mediale Berichterstattung, dazu geführt, dass Halberstadt und die vom Tourismus geprägte Harzregion bundesweit in der öffentlichen Wahrnehmung Schaden genommen haben. Lassen Sie mich deshalb hier sagen: Die übergroße Mehrheit der Menschen in der Harzregion hat mit rechtsextremen Gedankengut nichts am Hut und bedauert es sehr, dass ein Eindruck entstanden ist, der nicht gerechtfertigt ist. ({8}) Bereits jetzt - das zeigen viele E-Mails und Briefe - sind negative Auswirkungen auf den Tourismus unverkennbar. An dieser Stelle möchte ich noch einmal klarstellen: Halberstadt und die gesamte Harzregion werden nach wie vor gute Gastgeber für Menschen aus Europa und der ganzen Welt sein. ({9}) Dennoch gilt es, sich in der Harzregion mehr als anderswo mit der Entwicklung des Rechtsextremismus zu beschäftigen und Lehren und Konsequenzen daraus zu ziehen. Wir als Sozialdemokraten haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode unter Rot-Grün Programme erarbeitet, die sich mit dem Rechtsextremismus auseinander setzen, und die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um Projekte und Initiativen gegen den Rechtsextremismus zu unterstützen. Hierfür treten wir auch in der großen Koalition ein. ({10}) Wir treten dafür ein, dass Förderprogramme wie Civitas, Xenos und Entimon weiterhin durch finanzielle Zuschüsse gesichert werden. ({11}) Denn erst dadurch können die zahlreichen lokalen Initiativprojekte gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rechtsextremismus unterstützt werden. Seit dem Jahr 2001 wurden bundesweit mehr als 4 000 Einzelprojekte über diese Programme gefördert. Die jährliche Fördersumme betrug allein 19 Millionen Euro. Ende 2006 laufen nun aber zwei Förderprogramme aus. Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Ereignisse in BrandenAndreas Steppuhn burg und Sachsen-Anhalt steht die SPD zu ihrem Wort und steht die SPD-Bundestagsfraktion zu ihrer Aussage im Koalitionsvertrag, diese Maßnahmen weiterhin zu verstetigen. ({12}) Uns ist bekannt, dass es im Familienministerium Pläne gibt, diese Programme auf Bereiche des Linksextremismus sowie radikale Islamisten auszuweiten und die Mittel für den Kampf gegen Rechtsextremismus zu kürzen. Deshalb sage ich an dieser Stelle für die SPDBundestagsfraktion deutlich: Mit uns wird es bei diesen Programmen keine Abstriche und Kürzungen geben. ({13}) Im Gegenteil: Angesichts der Auseinandersetzung, in der wir mit den rechtsextremen Parteien stehen, ist eigentlich das Gebot der Stunde, diese Mittel sogar noch aufzustocken. Hier gilt es, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen ein Zeichen zu setzen, insbesondere um lokale Aktionsbündnisse zu unterstützen. Es sind aber auch die Bundesländer gefragt. Deshalb betrachte ich mit großer Sorge, dass es insbesondere die CDU/FDP-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren versäumt, ja verschlafen hat, Initiativen gegen rechtsextreme Entwicklungen zielgerichtet zu fördern. ({14}) Dies ist der falsche Weg. Angesichts der Plakatkampagnen von NPD und DVU im Landtagswahlkampf hat der DGB in Sachsen-Anhalt die Parteien dazu aufgerufen, einen Teil ihres Wahlkampfetats für Projekte gegen Rechtsextremismus zur Verfügung zu stellen. ({15}) Einige Parteien, unter anderem die SPD, sind darauf eingegangen. Die Regierungsparteien in Sachsen-Anhalt dagegen haben das nicht für nötig gehalten. ({16}) Dieses Signal ist mehr als traurig. Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Es darf kein Wegschauen geben. Wir alle müssen uns engagieren, wenn rechtes Gedankengut und Rechtsextremismus keine Chance mehr haben sollen. ({17}) Möglichen Rechtsextremisten gilt es, eine klare Kante zu zeigen und nicht zu kuschen. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen der heutigen Debatte - wenn wir sie schon führen -, ein Zeichen zu setzen und den Menschen in Sachsen-Anhalt und in Brandenburg zu zeigen: Sie stehen nicht allein, sondern haben die Unterstützung des deutschen Parlamentes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({18})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich erteile das Wort dem Kollegen Roland Claus, Fraktion Die Linke. ({0})

Roland Claus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003065, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reaktion oder, besser gesagt, die Nichtreaktion der CDU/CSU-Fraktion auf meinen Vorredner macht vielleicht mehr deutlich, als man mit Worten sagen könnte. ({0}) - Sie müssen sich schon selbst beantworten, was dieser Blödsinn soll. Ich weiß nicht, ob diese Form der Auseinandersetzung dem Thema angemessen ist. ({1}) Wo Antifaschismus zum Unwort wird, ist die Demokratie in Gefahr. Ich will eine andere, viel banalere Begebenheit erzählen: In einer Sporthalle in einem mir benachbarten Bundesland fiel mir eine Ergebnistafel auf, auf der geschrieben stand: Adolf Hitler ist mein bester Freund. Ich habe das Management der Einrichtung darauf aufmerksam gemacht. Man reagierte mit dem erwarteten Entsetzen und sagte: Ja natürlich, wir werden das sofort entfernen. Ich merkte aber, dass bei den Leuten noch etwas im Hinterkopf war. Ich fragte nach und bekam die Antwort: Das muss seit Wochen dort stehen und ist niemandem aufgefallen. Genau das ist das Problem: die schleichende Akzeptanz des Rechtsextremismus bis in die Mitte unserer Gesellschaft. Insofern hält die fatale Fehlleistung des Landratsamtes in Halberstadt uns allen womöglich nur einen Spiegel vor. Es gibt sehr viel Rassismus und Rechtsextremismus im Alltag, der Menschen widerfährt, die niemand kennt und die hier niemals zur Sprache kommen werden. Deshalb müssen wir uns mit diesem Thema befassen. ({2}) Die gemeinsame Empörung über die Geschehnisse in Halberstadt enthebt uns nicht unserer gemeinsamen Verantwortung, dem Rechtsextremismus entgegenzutreten. In Sachsen-Anhalt existiert ein funktionierendes Bündnis für Demokratie und Toleranz. Vor dem Hintergrund der ausgesprochenen Drohungen wäre es Aufgabe des dortigen Landrates gewesen, nicht etwa feige und still zu kuschen und zu kapitulieren, sondern dieses Bündnis anzusprechen und Öffentlichkeit herzustellen. Dass dies nicht geschehen ist, ist besonders ärgerlich und nicht hinzunehmen; denn zusammen mit diesem Bündnis hätte man sehr wohl öffentlich agieren können. ({3}) Jetzt geht es allerdings nicht darum, ganz Halberstadt in Haftung zu nehmen. Die Fraktion meiner Partei hat im dortigen Kreistag sofort eine Sondersitzung des Kreisausschusses verlangt; dort wird man sich mit diesem Thema auseinander zu setzen haben. ({4}) Wir erleben seit vielen Jahren - ich seit 15 Jahren -, dass das Engagement gegen Rechtsextremismus zuweilen diskriminiert bzw. lediglich als ein Kampf gegen gesellschaftliche Randerscheinungen verstanden wird. Herr Minister Becker, durch Ihre verbale Gleichsetzung von links und rechts haben Sie zur Lösung des Problems, über das wir heute reden, wirklich keinen vernünftigen Beitrag geleistet. ({5}) Lassen Sie mich daran erinnern, dass es im Jahr 2001 zu so etwas wie einem „Aufstand der Anständigen“ gekommen ist. Seinerzeit haben hier im Bundestag vier Fraktionen gemeinsam einen Beschluss zum Kampf gegen den Rechtsextremismus gefasst, der noch immer gültig ist und einiges bewirkt hat. An Ihre Adresse, Herr Becker, und an die Adresse der CDU/CSU-Fraktion, die diesen Beschluss damals nicht mitgetragen hat, möchte ich sagen: Wäre es heute nicht an der Zeit, dem zuzustimmen, anstatt neue Vorwürfe zu erheben? ({6}) Wir können vieles tun. Aber gegen „Nazis in den Köpfen“ hilft vor allem Bildung. ({7}) Schauen Sie sich doch einmal an, wie dürftig die Zeit des Dritten Reiches in den Schulbüchern abgehandelt wird. ({8}) Oder schauen Sie sich die Politik des Landes SachsenAnhalt an: Einer Ihrer ersten Schritte, die Sie eingeleitet haben, als Sie dort im Jahr 2002 die Regierung übernommen haben, bestand darin, dass Sie das Auslaufen des Feststellenprogramms für die Jugendarbeit angekündigt haben. Das muss man ansprechen; denn der Weg, den Sie, Herr Becker, damals eingeschlagen haben, war falsch. ({9}) Auch möchte ich daran erinnern, dass der Bund der Antifaschisten regelmäßig im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. ({10}) Dieser Umstand ist bestimmt nicht geeignet, der Bedeutung des Kampfes gegen den Faschismus gerecht zu werden. ({11}) Ich will für meine Fraktion ganz ausdrücklich sagen, dass wir Initiativen wie die Konstantin Weckers unterstützen, der es nicht einfach hinnimmt, dass die DVU im Bunde mit der NPD auf Schulhöfen CDs mit rechtsextremistischem Inhalt verteilen will, sondern sich wehrt. Das halten wir für wichtig. Ich sage noch einmal: Wo Antifaschismus zum Unwort wird, ist die Demokratie in Gefahr. Lassen Sie uns gemeinsam gegen die schleichende Akzeptanz des Rechtsextremismus in der Gesellschaft antreten. Wir bleiben dabei: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. ({12})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun die Kollegin Kristina Köhler, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Kristina Köhler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003569, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist keine Eigenschaft einer Gesellschaft. Sie ist eine Momentaufnahme, die Tag für Tag verteidigt werden will: gegen diejenigen, die unserer Demokratie offen entgegenstehen, und gegen diejenigen, die die Freiheiten der Demokratie gern annehmen, um sie dann als Waffe gegen die Demokratie selbst zu richten. ({0}) Dies tut der Rechtsextremismus zurzeit verstärkt. Ganz egal jedoch, welcher Instrumente sich der Extremismus bemächtigt, es darf kein Zurückweichen vor den Feinden unserer Demokratie geben. ({1}) Die CDU/CSU ist allerdings der Meinung, Projekte gegen Extremismus müssen Projekte der demokratischen Mitte sein. Deshalb wollen wir, dass man auch den Linksextremismus und den Islamismus nicht aus den Augen verliert. ({2}) Kristina Köhler ({3}) Leider wird von den linken Abgeordneten in diesem Hause immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, jeder Gegner von Rechtsextremismus sei automatisch ein Demokrat. Wenn ich mir jedoch die selbst ernannten Antifaschisten anschaue oder wenn ich höre, dass die Kommunistische Plattform der Linkspartei sagt, man dürfe weder die Verbrechen der kommunistischen Regime verurteilen noch dürfe man Kuba wegen Menschenrechtsverletzungen angreifen, dann muss ich sagen: So etwas Menschenverachtendes und Geschichtsvergessenes! Mit solchen Menschen kann man nicht gemeinsam unsere Demokratie verteidigen. ({4}) Es geht heute ganz aktuell um die Ereignisse in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, wie das Thema der Aktuellen Stunde auf Verlangen der Grünen lautet. Eines dieser Ereignisse ist das Konzert Konstantin Weckers im Rahmen seiner so genannten Antifa-Tour in Halberstadt in Sachsen-Anhalt, ein Musterbeispiel dafür, wie die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht funktioniert. ({5}) Die Presse war in den letzten Tagen voll mit Artikeln, die den immer gleichen Tenor hatten: NPD verhindert Wecker-Konzert. ({6}) Die Reaktionen der Politiker folgten prompt: Frau Kollegin Lazar von den Grünen sprach davon, dass die Halberstädter Politiker „Erfüllungsgehilfen rechtsextremer Ziele“ seien. ({7}) Auch Herr Kollege Edathy von der SPD war sich nicht zu schade, den Halberstädtern einen Mangel an demokratischer Zivilcourage vorzuwerfen. ({8}) Meine Damen und Herren, es ist so einfach, von hier aus den Menschen vor Ort Ratschläge zu erteilen und mal eben ganze Landkreise zu verurteilen. ({9}) Dabei hätte ein einziger Anruf in Halberstadt genügt, um herauszufinden, dass die Geschichte zu parteipolitischen Zwecken nicht taugt. Ich habe mit dem Landrat telefoniert. Er sagte mir, dass von den Politikern, die sich verächtlich geäußert haben, bis heute kein einziger fähig war, zum Telefonhörer zu greifen und sich bei den Menschen vor Ort zu informieren. ({10}) Hätten Sie das gemacht, wäre Ihnen klar geworden, dass das Wecker-Konzert in Halberstadt nicht abgesagt worden ist, und dann hätten Sie das heute nicht wieder behauptet. ({11}) Das Konzert wurde auch nicht verboten. ({12}) - Frau Roth, ich erkläre es Ihnen: Es ging lediglich darum, wo man ein solches Konzert stattfinden lassen kann. Das sollte nicht an der Schule geschehen, ({13}) worauf man sich mit dem Veranstalter, dem Verein Zora, am 9. Februar auch geeinigt hatte. Der Presserummel begann auch erst am 8. März. Am 26. März sind übrigens Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Was hat nun die NPD mit der Sache zu tun? Ganz einfach: Man wollte das Konzert deshalb nicht an einer Schule stattfinden lassen, weil man befürchtet hat, mit einem solchen Antifa-Konzert das Tor dafür zu öffnen, dass in Zukunft auch die NPD Konzerte an Schulen veranstalten kann. ({14}) - Das ist kein Unsinn. Diese Problematik ist real und die Juristen unter Ihnen kennen sie: Man kann ein öffentliches Gebäude nicht einfach für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellen, ohne dass dann auch andere das Recht haben, es zum selben Zweck zu nutzen. ({15}) Ein berühmtes analoges Beispiel ist die Nibelungenhalle in Passau, die aufgrund gerichtlicher Entscheidungen - trotz allem Widerwillen - regelmäßig für die DVU aufgeschlossen werden muss. ({16}) Das ist das Dilemma von Demokratie, welches ich eingangs erwähnt habe: Sie liefert ihren Gegnern bisweilen selbst die Waffen. Aber Demokraten sollten sich nicht auch noch vor den Augen ihrer Gegner gegenseitig zerfleischen. ({17})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich erteile das Wort der Kollegin Monika Lazar, Bündnis 90/Die Grünen.

Monika Lazar (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003714, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtsextremismus hat sich in einigen Regionen zu einer ernsthaften Gefahr entwickelt. Rechtsextremisten versuchen, die öffentliche Meinung zu bestimmen. Niemand hört das gerne. Die Kolleginnen und Kollegen von der Union möchten, wie wir das auch heute wieder gehört haben, die rechtsextremen Provokationen und Straftaten sogar als Einzelfälle darstellen. ({0}) Mit überzogener Hysterie stellen sie stattdessen Schreckensbilder von Linksextremismus und überbordendem Islamismus in den Raum. Meines Wissens haben Autonome oder radikale Islamisten noch nicht versucht, in unseren Parlamenten für Angst und Schrecken zu sorgen. Wahlerfolge von Rechtsextremen in Ländern oder Kommunen gibt es dagegen in steigender Zahl. Im Wahlkampf spielen sich Rechtsextremisten zunächst als Kämpfer für das Volk auf. Mit platten Parolen missbrauchen sie die Probleme der Menschen zum Stimmenfang. Sind sie erst einmal gewählt, zeigen sie ihre wahren Ziele, wie das so häufig im Landtag von Sachsen zu sehen war, wo die NPD eine eigene Fraktion stellt. In Halberstadt und im gesamten Harz agieren Neonazis schon mit Erfolg. Die Harzregion bildet einen Schwerpunkt rechtsextremer Gewalt in Sachsen-Anhalt. Die Rechtsextremen schlagen Andersdenkende zusammen und greifen nach Macht und Einfluss. Konstantin Wecker ist ein bekannter Liedermacher. Er tritt zurzeit auch in anderen ostdeutschen Städten auf, zum Beispiel am Wochenende in Leipzig. Dort gibt es solche Probleme nicht. Sein Konzert in Halberstadt sollte unter dem Motto „Nazis raus aus dieser Stadt“ stehen. Der NPD gefiel das nicht. Sie forderte die Verantwortlichen auf, das Konzert abzusagen. Zur Sicherheit drohten sie noch Randale an, falls die Kreisverwaltung ihren Willen nicht erfüllen würde. Und was geschah? Die Verantwortlichen reagierten in vorauseilendem Gehorsam. Das Konzert fiel aus. Da fragt man sich: Wer hat in Halberstadt das Sagen? Dass Neonazis in unserem Land Veranstaltungen verhindern können, weil sie ihnen nicht passen, ist skandalös. Einer öffentlichen Zensur durch Rechtsradikale müssen wir uns entgegenstellen. ({1}) Zivilcourage, Demokratie und das Einstehen für kulturelle Vielfalt sind Werte, die wir offensiv vertreten. Vorfälle wie in Halberstadt machen deutlich, wie wichtig es ist, Rechtsextremismus zu bekämpfen und Demokratie zu stärken. Gerade in vielen örtlichen Verwaltungen und kommunalen Parlamenten besteht darin offensichtlich noch immer großer Nachholbedarf; aus praktischer Erfahrung vor Ort kann ich das, wie ich glaube, beurteilen. Das sollte endlich auch die sachsenanhaltische Landesregierung lernen, die sich bislang weigert, das Problem wahrzunehmen und ein Landesprogramm mit der nötigen finanziellen Ausstattung aufzulegen. Man braucht dafür nämlich immer auch Geld; das ist wichtig. ({2}) Die erfolgreichen Bundesprogramme bleiben vor diesem Hintergrund unverzichtbar. Sie müssen unbedingt langfristig abgesichert werden. Stattdessen will die Bundesregierung die finanziellen Mittel dafür - das wurde schon gesagt - herunterfahren. Noch dazu ist eine Vermischung mit anderen Inhalten wie Linksextremismus und radikalem Islamismus geplant, wie uns heute im Familienausschuss bestätigt wurde. Das läuft auf eine erhebliche Mittelkürzung hinaus und bedeutet für viele mobile Beratungsteams und Opferberatungsstellen, die sich in den letzten Jahren etabliert haben und die so wichtig sind, das Aus. In besonderem Maße betroffen wären die neuen Bundesländer. Dort konnten in den vergangenen Jahren durch die Civitas-Programme des Bundes engagierte zivilgesellschaftliche Netzwerke entstehen. Das Zurückfahren der öffentlichen Unterstützung würde viele Strukturen zerschlagen. Bündnis 90/Die Grünen werden in den Haushaltsberatungen entschieden dagegen vorgehen. Seit Jahren verteidigen wir die zivilgesellschaftlichen Programme gegen Kürzungsversuche der Union. Nach wie vor halten wir derartige Pläne für nicht akzeptabel. Die Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus ist zudem nicht sachgerecht. Selbst den Verfassungsschutzberichten kann man entnehmen, wie extrem hoch Organisationsgrad und undemokratisches Gefahrenpotenzial neonazistischer Strukturen sind. Eine Gleichsetzung mit einzelnen linksextremen Aktionen verharmlost die Gefahr von Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus. ({3}) Es gibt noch immer mehr Opfer rechter Gewalt. Dennoch will sich der Bund aus der Förderung der Opferberatungsstellen zurückziehen. Ein Großteil der Verantwortung soll künftig auf die Kommunen verlagert werden. Dort fehlt aber oft das Problembewusstsein für dieses Thema. Somit werden die zivilgesellschaftlichen Initiativen allein gelassen. Was wird dann aus den langjährig angelegten Strukturprojekten? Sollen sie sich etwa andere Namen und Vorhaben ausdenken und ihre bewährten Konzepte nicht weiter verfolgen, um eine Chance auf Förderung zu behalten? Ich denke, wir können es uns nicht leisten, das entstandene Know-how und die wertvollen Erfahrungen der engagierten Leute vor Ort zu verlieren. Angesichts der bestehenden rechtsextremen Gefahr wird eine sichere und langfristige Finanzgrundlage gebraucht. Die Regierung ist in der Pflicht, entstandene Strukturen zu erhalten. Wir fordern Sie auf, die Probleme mit dem Rechtsextremismus in Deutschland ernst zu nehmen und in Ihren Konzepten und Finanzplänen angemessen zu berücksichtigen. ({4})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Sebastian Edathy, SPDFraktion. ({0})

Sebastian Edathy (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003111, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Köhler, ich glaube, es ist eher zweitrangig, ob der Landrat des Kreises Halberstadt ein Konzert abgesagt oder dem Stattfinden eines Konzertes nicht zugestimmt hat. ({0}) Wir sagen den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht, seid mutig und zeigt Zivilcourage gegen Rechtsextremismus. Ich finde, das eigentliche Problem ist: Wenn wir das glaubwürdig sagen wollen, dann müssen wir von den öffentlichen Repräsentanten unseres Staates zugleich erwarten können, dass sie mit Mut und als Vorbild vorangehen. Das ist der entscheidende Punkt. ({1}) Es kann nicht sein - und zwar nirgendwo in unserer Republik -, dass Rechtsextremisten darüber entscheiden, welche kulturellen oder sonstigen Veranstaltungen stattfinden oder nicht stattfinden. Das ist der entscheidende Punkt. ({2}) Wenn wir uns diesem Thema und auch der Frage widmen - sie ist hier angesprochen worden -, wie es mit den Programmen des Bundes gegen Rechtsextremismus eigentlich weitergeht ({3}) und was wir tun können, um den Menschen vor Ort Unterstützung zukommen zu lassen, dann bin ich sehr dafür, dass wir nicht ideologisch argumentieren. Herr Landesminister, ich weiß nicht, ob Sie mit Islamisten in Sachsen-Anhalt dieselben Probleme wie mit Rechtsextremisten haben. Aufgrund der Zahlen, die ich kenne, bezweifle ich das zumindest. ({4}) Wir schauen uns die Fakten an und sagen, dass das Konsequenzen haben muss. Diese sind eindeutig. Im Jahre 2004 gab es 14 000 Straftaten mit einem extremistischen Hintergrund. Die Zahlen für 2005 liegen noch nicht vor. 12 000 dieser 14 000 Straftaten gehen auf das Konto von Rechtsextremisten. ({5}) 10 000 gewaltbereite Rechtsextremisten gibt es in Deutschland. Die Hälfte davon lebt in den neuen Bundesländern, was übrigens gravierende Folgen hat. In Sachsen-Anhalt beispielsweise kommen auf 100 000 Einwohner drei gewalttätige Übergriffe mit einem rechtsextremistischen Hintergrund. Im Schnitt der alten Bundesländer ist es eine Gewalttat. Auch das ist zu viel und auch das ist schlimm. ({6}) - Frau Kollegin Pieper, ich habe gerade von Ihnen gehört: „Immer die Ossis“. Rechtsextremismus ist ohne Zweifel ein gesamtdeutsches Problem. Man wird der Herausforderung, die damit verbunden ist, aber nicht gerecht, wenn man nicht auch zur Kenntnis nimmt, dass dieses Problem regional sehr unterschiedliche Ausprägungen hat. ({7}) Das muss für uns und auch für das Bundesengagement gegen Rechtsextremismus Folgen haben. ({8}) Ich begrüße es, dass das Land Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren stärker als zu Beginn der Wahlperiode des Landestages bereit war, solche Projekte kozufinanzieren, die wir aus dem Bundeshaushalt unterstützen. Ich finde, wir haben bei den Bundesprogrammen und insbesondere bei der Unterstützung kultureller Aktivitäten zu Recht einen Schwerpunkt auf die neuen Bundesländer gelegt. 2004 hat es 140 Konzertveranstaltungen von Rechtsextremisten gegeben - auch das ist eine interessante Zahl -; 80 davon fanden in den neuen Bundesländern statt. Ich glaube, in diesen Zusammenhang bettet sich auch der aktuelle Anlass für die heutige Debatte ein, in der wir über Halberstadt sprechen. Ich denke, wir haben nicht zu viele Veranstaltungen und zu viele Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, sondern leider immer noch nicht genug. Alle, die in diesem Bereich tätig sind, verdienen unser aller Unterstützung. ({9}) Das ist auch der Grund, weshalb wir nach meinem Dafürhalten in den Haushaltsberatungen sehr stark Acht darauf geben müssen, dass wir hier zu einer Verstetigung des Mitteleinsatzes kommen. ({10}) Wenn wir uns mit diesem Thema beschäftigen, dann brauchen wir nicht Kleinmut und Kurzatmigkeit, sondern dann brauchen wir eine Verstetigung des Bundesengagements und einen langen Atem. ({11}) Das gilt übrigens auch - das will ich deutlich sagen für das Thema politische Bildung. ({12}) Ich halte es für hochproblematisch, wenn im Entwurf des Bundeshaushaltes für 2006 vorgesehen ist, die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung um 20 Prozent abzusenken. Wir brauchen nicht weniger politische Bildung, sondern mehr politische Bildung. ({13}) Ich glaube, dass das Parlament sein ureigenstes Recht selbstbewusst wahrnehmen sollte, um eine Änderung der Regierungsvorlage zu erreichen. Das Haushaltsrecht ist eines unserer vornehmsten Privilegien. Im Interesse der Stärkung der Demokratie in diesem Land, die ständig bedroht und verletzbar ist, sollten wir es an dieser Stelle weidlich ausüben. Das gilt auch für die Frage, wie wir mit Menschen und ihren Projekten und Initiativen umgehen, die sich in diesem Bereich engagieren. Es ist zweifelhaft, was in Halbe vor wenigen Tagen passiert ist. Dort sind Demonstrationsteilnehmer eines gewerkschaftlich organisierten Protestes gegen einen Neonaziaufmarsch in übertriebener Weise kontrolliert worden. Auch halte ich es für fragwürdig, was aus dem Raum Stuttgart zu hören ist. Dort werden Nazigegner, die mit Plaketten mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz auf den Straßen unterwegs waren, wegen Verwendung eines verfassungsfeindlichen Symbols angeklagt. Wir dürfen nicht die Gegner von Neonazismus stigmatisieren und sie auf dieselbe Stufe mit denjenigen stellen, gegen die sie sich wenden. Sie brauchen unsere Unterstützung - in Halberstadt, aber auch überall anderswo. Lassen Sie uns in diesem Sinne in die Haushaltsberatungen gehen! Rechtsextremismus ist eine Bedrohung der Demokratie. Wir sind gehalten, uns ihm entgegenzustellen. ({14})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Alois Karl, CDU/CSUFraktion. ({0})

Alois Karl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003784, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute von der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf die Tagesordnung gebrachte Thema ist von meinen Vorrednern schon weidlich behandelt worden. Selbstverständlich gibt es - wer wollte das bestreiten? - kein Zurückweichen vor dem Rechtsextremismus. Gleiches gilt übrigens auch für den Extremismus der linken Seite. Ich füge für meine Fraktion hinzu, dass es die wehrhafte Demokratie verlangt - wir freuen uns, dass wir deren legitime und frei gewählte Vertreter sind -, beiden Extremismen, dem linken und dem rechten, in gleicher Weise entgegenzutreten. Extremismus darf bei uns überhaupt keine Chance haben. Ich finde die Fragestellung der Grünen reichlich verkürzt. Warum soll das Szenario des Rechtsextremismus behandelt werden und all die anderen Facetten extremistischen Verhaltens außer Acht gelassen werden? ({0}) Ist es nicht so, dass gerade die Ausblendung all der anderen Spielarten des Extremismus, die alleinige Fokussierung auf den Extremismus der rechten Seite gerade jene bestärkt, die ihr extremes Süppchen kochen? Wir als CDU/CSU-Fraktion wenden uns gegen Extremismus in jeder Form. Ich halte die Diskussion der heutigen Stunde für bewusst verkürzt und auch für gefährlich. Sie thematisieren ein Problemfeld, engen es bewusst ein und erkennen die Facetten der Gefährdung der anderen Art nicht. ({1}) Das Bundesinnenministerium weist in dem Verfassungsschutzbericht - das haben wir gehört - aus, welche Straftaten bei uns allenthalben anfallen: Es sind mehr als 14 000. Jede dieser Straftaten ist zu viel. Der Extremismus muss allgemein bekämpft werden. Ein Zurückweichen darf es nirgendwo geben. Religiös motivierter Extremismus ist uns genauso zuwider wie nationalistisch motivierter Extremismus. Marxistisch oder links motivierter Extremismus kann bei uns genauso wenig beschönigt oder verharmlost werden wie der Rechtsextremismus. Für keine Spielart des Extremismus darf es Toleranz geben. ({2}) Null Toleranz und kein Zurückweichen der Gesellschaft oder des Staates - das ist unsere Losung. ({3}) Unsere Aufgabe in der Politik ist es, Orientierung zu geben und sich nicht mit kurzatmigem Aktionismus zu beschäftigen. Das Bohren der dicken Bretter und Nachhaltigkeit sind die eigentliche Aufgabe unseres politischen Handelns. Der Extremismus, egal ob von rechts oder links, muss von uns als dauerhafte Aufgabe verstanden werden, unsere Grundordnung zu verteidigen. Hierauf müssen wir unsere Politik ausrichten. Politischer Extremismus ist weder auf Deutschland konzentriert, noch ist er eine Frage der Vergangenheit oder der Gegenwart. ({4}) Auch die Wahlergebnisse in Italien und Frankreich - dort hat der nationalistische Präsidentschaftskandidat Le Pen sogar mehr Stimmen erhalten als der sozialistische - zeigen, dass wir in Deutschland von solchen Gefährdungen Gott sei Dank noch weit entfernt sind. ({5}) Dies haben wir gerade der Eindeutigkeit der Politik zu verdanken. Ich verweise dabei auf das Beispiel Bayern. ({6}) Gerade Innenminister Beckstein und die Staatsregierung zeigen politischen Einsatz, um gegen rechte Gruppierungen, die NPD und die Republikaner, vorzugehen. Es gibt keinen Zweifel daran, dass bei diesen Gruppierungen keine Toleranz, Kooperation und Duldung möglich sind. Die jetzt erkennbaren Bestrebungen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg dürfen wir nicht verharmlosen. ({7}) Wir müssen auch die Motivation derer erkennen, die sich heute extrem zeigen. Für viele junge Leute ist die Arbeitslosigkeit ein Grund für die Perspektivlosigkeit, wegen der sie sich Rattenfängern zuwenden. ({8}) Zu der Arbeitslosigkeit kommt ein weiteres gesellschaftliches Problem hinzu. Vielen fehlt ein innerer Kompass; sie sind daher anfällig für extremistisches Gedankengut. Als richtig verstandenes Konjunkturprogramm gegen Extremismus und als Gebot unserer Politik wollen wir daher die wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern verbessern, um jungen Leuten wieder eine Perspektive im Arbeitsleben zu geben. ({9}) Arbeit bedeutet nach unserer Vorstellung Teilhabe an der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben. Wer sich in dem Teufelskreis von Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit befindet und sich zudem mit einer Politik konfrontiert sieht, die von Beliebigkeit und Wertelosigkeit getragen zu sein scheint, von dem können wir nicht erwarten, dass er bereit ist, sich für die Werte der Demokratie einzusetzen und ihren Grundkonsens zu teilen. Ein Bestandteil des Grundkonsenses ist die Toleranz. Ich denke, wir müssen gegenüber anderen, auch Andersgläubigen, tolerant sein. Dennoch hat die Toleranz eine Grenze, und zwar in unseren eigenen Wertvorstellungen. Aus diesem Grunde dürfen wir es nicht dulden, dass es in Deutschland rechtsfreie Räume gibt. Wir werden also nicht dulden, dass es in unserem Staate Parallelgesellschaften gibt, dass die Rechtsstaatlichkeit aufgegeben wird und das Recht des Stärkeren gilt. Wir werden nicht dulden, dass bei uns die Scharia anstelle des Grundgesetzes gelten soll. Hier endet unsere Toleranz.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Alois Karl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003784, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die Toleranz endet auch bei der gewählten Sprache. Wenn jemand andere Gruppen als „Schweinebande“ bezeichnet, dann ist auch hier die Toleranzgrenze überschritten. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, denken Sie an Ihre Redezeit!

Alois Karl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003784, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich komme zum Schluss. Ich meine, dass wir unsere Aufgabe im Parlament dann richtig erfüllen, wenn wir über das tagespolitische Geschäft und über Brandenburg und Sachsen-Anhalt - selbst wenn dort Wahlkampf ist - hinaus den jungen Leuten Orientierung bieten, damit sie den Weg zu einer gestärkten Demokratie finden und nicht in die Arme links- oder rechtsextremer Rattenfänger fallen. Ich danke Ihnen sehr herzlich. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Niels Annen, SPDFraktion.

Niels Annen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003732, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Karl, ich glaube, es herrscht kein Dissens in diesem Hause, dass extremistische Gewalttaten - ob sie von Islamisten oder von Linksextremisten begangen werden bekämpft werden müssen. Aber darum geht es heute nicht. ({0}) Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nun auf unser Thema lenken. ({1}) Rechtsextremisten drohen damit, ein Konzert zu sprengen. Ob Absage, Verhinderung oder was auch immer, Frau Kollegin Köhler, es findet aufgrund einer politischen Entscheidung nicht statt. Das ist kein Szenario aus der deutschen Vergangenheit, sondern das ist vor wenigen Tagen in Sachsen-Anhalt geschehen. Darüber muss dieses Haus heute reden. Die rechtsextreme NPD hat den Auftritt des Liedermachers Konstantin Wecker verhindert. ({2}) Erschreckend ist, dass dafür ein Brief des örtlichen NPD-Vorsitzenden offensichtlich ausgereicht hat, angereichert durch mehr oder minder gut verhüllte Drohungen, die dann über das Internet wiederholt worden sind. ({3}) Konstantin Wecker ist offensichtlich ein höflicher Mensch. Er bezeichnet die Verhinderung des Konzerts als einen „Mangel an Zivilcourage“. Ich will deutlich sagen: Ich halte diese Entscheidung für ein politisch verheerendes Signal. ({4}) Denn wieder einmal scheint es der NPD gelungen zu sein, demokratische Institutionen der Bundesrepublik massiv vorzuführen und unter Druck zu setzen. Wieder einmal scheint es gelungen zu sein, die demokratische Gesellschaft gegenüber den Neonazis in die Defensive zu drücken. Wieder einmal hat das Thema Rechtsextremismus in diesem Land Hochkonjunktur. Die Vorfälle nicht nur in Sachsen-Anhalt, nicht nur im Osten Deutschlands, sondern - darin stimme ich meinen Vorrednern ausdrücklich zu - im gesamten Bundesgebiet sind Anzeichen für eine Entwicklung, die uns in der Tat Anlass zur Sorge gibt. Parteien wie die NPD und die DVU haben nicht nur im Osten Deutschlands in den letzten Jahren kontinuierlich den Aufbau ihrer Strukturen verfolgt. Sie hatten und haben dabei keine Berührungsängste vor gewalttätigen Straftätern. Einige haben sie sogar in ihre Parteiorganisation integriert. Wir haben es heutzutage bei den Neonazis nicht mehr nur mit irgendwelchen kahl rasierten Menschen mit Springerstiefeln zu tun, die klar erkennbar sind. Es handelt sich vielmehr um den offensichtlichen Versuch, sich in der politischen Mitte dieses Landes zu positionieren und die demokratiefeindliche Ideologie hinter Nadelstreifen und halbwegs zivilem Auftreten zu verbergen. Das dürfen wir den Rechtsextremisten nicht durchgehen lassen. Wir müssen uns mit ihren Strategien auseinander setzen. Wie weit die NPD und ihre Helfershelfer in ihrem Bemühen vorgedrungen sind, zeigt nicht nur der Vorgang, über den wir uns in der heutigen Aktuellen Stunde unterhalten. Die Zahlen sind bereits genannt worden und sie sind eindeutig. Über 12 000 rechtsextremistisch bedingte Straftaten wurden im Jahr 2004 begangen. Die Tendenz ist bedauerlicherweise - das ist unstrittig - steigend. Deshalb war und ist es richtig, dass wir dieser Gefahr von rechts mit Bundesprogrammen und einer entsprechenden Mittelausstattung begegnen und so eine dauerhafte Arbeit gewährleisten. Wir alle kennen doch die Art und Weise der Auseinandersetzung. Es gibt eine rechtsextremistische Straftat oder ein sensationelles Wahlergebnis einer rechtsextremen Partei und die Zeitungen sind voller Informationen. Aber danach ebbt das Interesse wieder ab. Wir brauchen aber eine kontinuierliche Auseinandersetzung. ({5}) Das haben wir gewährleistet. Die Evaluationen sind eindeutig positiv; das können wir belegen. Unsere Philosophie bei der Arbeit gegen rechts und den entsprechenden Programmen ist und bleibt, diejenigen zu stärken, die sich vor Ort diesen menschenfeindlichen Ideologen entgegenstellen. ({6}) Aber das, was in der Vergangenheit unter dem Begriff der akzeptierenden Jugendarbeit firmierte und was der eine oder andere nicht ganz zu Unrecht als staatliche Glatzenpflege bezeichnet hat, dürfen wir nicht wiederholen. Wir müssen vielmehr die Arbeit, die vor Ort geleistet wird, unterstützen; denn nur so werden die Strukturen aufgebaut, die wir brauchen, auf die sich eine demokratische Gesellschaft verlassen muss. ({7}) Ich stimme meinen Vorrednern zu, die die Entscheidung des Landrats für falsch halten. Man hätte dafür sorgen müssen, dass das Konzert stattfindet. ({8}) Aber wir müssen uns die Frage stellen, in welchem gesellschaftlichen Klima eigentlich eine solche Entscheidung zustande kommt. ({9}) Wie kann es denn sein, dass jemand mehr Angst davor hat, dass ein solches Konzert stattfindet, als vor den politischen Folgen einer Konzertabsage? Das heißt, wir müssen uns grundsätzlich mit der Strategie auseinander setzen. Die Erfahrung unserer erfolgreichen Arbeit zeigt: Dort, wo alle demokratischen Kräfte trotz der einen oder anderen Meinungsverschiedenheit zusammenstehen und zusammenarbeiten, gibt es Erfolg, vielleicht nicht von heute auf morgen, aber von heute auf übermorgen. Man sieht das an den Wahlergebnissen, an der inneren Sicherheit und an dem sich entfaltenden kulturellen Leben. Die Demokraten müssen zusammenstehen. Das sollte trotz aller Differenzen in diesem Haus die Botschaft sein. Danke schön. ({10})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich erteile das Wort dem Kollegen Reinhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion.

Reinhard Grindel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003539, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier im Haus einig, dass wir den Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus offensiv, entschieden und klar führen müssen. Ich möchte aber hinzufügen: Dieser Aufgabe sollten wir uns gemeinsam stellen und wir sollten auch wenige Wochen vor Landtagswahlen nicht der Versuchung erliegen, kleinkariert parteipolitische Süppchen zu kochen, wie es der eine oder andere gemacht hat. Dafür ist die Diskussion, so finde ich, zu ernst. Lieber Herr Kollege Claus, gerade vor dem Hintergrund der Attitüde, mit der Sie Ihre Rede gehalten haben, muss ich sagen: Wenn ich einen Fraktionsvorsitzenden hätte, der so aufgetreten ist wie Ihr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, ({0}) der uns Abgeordnete als Schweinebande und Plapperfritzen bezeichnet hat - eine schlimme Sprache - und der damit - ich sage das hier sehr deutlich - bewusst auch rechtsextremistische Stimmungen bedient hat, ({1}) dann würde ich erst einmal vor der eigenen Tür kehren. Es wäre in dieser Debatte hilfreich gewesen - Herr Claus, vielleicht nutzen Sie im Nachgang noch die Gelegenheit -, ein distanzierendes Wort zu Herrn Lafontaine zu sagen. Das hätte auch zu dieser Debatte gehört. Ich finde es richtig, dass Herr Annen darauf hinweist, dass vor Ort viele eine gute Arbeit leisten. Ich hätte mir auch gewünscht - das ist meine persönliche Meinung -, dass die Landkreisverwaltung dort entschiedener vorgegangen wäre, ({2}) und zwar aus einem Grund: weil es sehr viele bzw., um es nicht zu dramatisieren, eine Reihe von Fällen gibt, in denen auf Schulhöfen, in Jugendklubs und Diskotheken ({3}) Neonazis versuchen, durch martialisches Auftreten - auch durch Angstschüren - Stimmungen zu machen und dort die Mehrheit zu erkämpfen. ({4}) Es gibt sehr tapfere Jugendklubleiter und Schulleiter, die dagegen kämpfen. ({5}) Wenn diese Menschen zum Teil mit erheblichem persönlichen Risiko gegen solche Bestrebungen ankämpfen, dann brauchen sie auch von allen staatlichen Stellen das Zeichen, dass sie genauso mit vollem Einsatz entschieden gegen Rechtsextremismus kämpfen. ({6}) Ich habe vorhin gesagt, wir sollten bei dieser Debatte keine parteipolitischen Süppchen kochen. Ich finde, dass wir hier zu kurzsichtig über die zahlreichen Modellprojekte, was Rechtsextremismus angeht, geredet haben. Es geht doch im Kern nicht darum, dass irgendjemand den Sinn dieser Projekte infrage stellt, sondern darum, zu sehen oder, wie es so schön neudeutsch heißt, zu evaluieren, ob das, was wir machen, richtig ist und ob wir effektiv die Menschen, insbesondere die Jugendlichen, erreichen, und zwar weiß Gott nicht nur in den neuen Ländern. Wir können doch nicht auf Dauer, wie hier gesagt worden ist, jedes einzelne Projekt finanziell absichern. Es ist auch Aufgabe der kommunalen Jugendarbeit und Aufgabe von Kommunalpolitikern, nach den vielen Jahren, in denen solche Modellprojekte unterstützt worden sind, zu entscheiden, ob sie sich bewährt haben, ob sie fortgeführt werden sollen und ob man dafür Geld einsetzt. Um diese Überprüfung wird es in der Zukunft gehen und um nichts anderes. Ich finde es deswegen nicht in Ordnung, der neuen Bundesregierung oder dem zuständigen Ministerium zu unterstellen, sie würden den Kampf gegen Rechtsextremismus nicht engagiert führen. Wir sollten uns solche Unterstellungen ersparen. ({7}) Ich will die Arbeit von Sozialprojekten nicht infrage stellen. Wir sollten uns aber schon fragen, ob das Dringendste, was die betroffenen Jugendlichen, die sich von Neonazis vereinnahmen lassen, brauchen, ein Sozialarbeiter ist. Ich habe manchmal den Eindruck, dass sie einen Ausbildungsplatz und einen vernünftigen Lehrherren brauchen, der sich um sie kümmert. ({8}) Sie brauchen Sportvereine mit engagierten Übungsleitern, in denen sie die Erfahrung machen, dass man Selbstbewusstsein und Anerkennung findet, wenn man ordentliche sportliche Leistungen bringt, aber nicht dann, wenn man rechte Sprüche reißt oder Leute mit Gewalt bedroht. Insofern ist ein Teil der Antwort auch: Mancher Euro ist besser für einen Sportplatz angelegt als hinterher für Sozialprojekte. ({9}) Wir müssen jetzt Überzeugungsarbeit leisten und gemeinsam bei dieser Debatte gerade gegenüber den Wählern in Sachsen-Anhalt deutlich machen, dass Protest1864 stimmen für Extremisten nichts bringen. Die DVU und auch die NPD tun, wenn sie in den Parlamenten sitzen, nichts für die Menschen, sondern halten unverschämte Reden und bekämpfen sich innerparteilich gegenseitig. Jede Stimme für diese Parteien ist eine verlorene Stimme. In der kommenden Zeit geht es darum, das klar zu machen. Gegen Rechtsextremismus müssen Demokraten einig kämpfen, couragiert und mit Rückgrat. Ich sage noch einmal: Niemand sollte der Versuchung erliegen, dieses Thema in Wahlkampfzeiten parteipolitisch zu vereinnahmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. ({10})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Als letzte Rednerin in dieser Debatte hat nun das Wort die Kollegin Kerstin Griese, SPD-Fraktion. ({0})

Kerstin Griese (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003440, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf einen Aspekt eingehen, der noch gar nicht so ausführlich erwähnt wurde. Sie, Herr Grindel, haben Projekte gegen Rechtsextremismus angesprochen. Man muss sehen: In Halberstadt waren es gerade Jugendliche, die sich für ein Konzert gegen Neonazis eingesetzt haben. Das war das erfolgreiche Ergebnis von pädagogischen Programmen, von der Arbeit mit Jugendlichen, die sich dort für Toleranz und Demokratie engagiert haben. Sie wollten mit diesem Konzert ein Zeichen gegen Neonazis, für Toleranz und Demokratie setzen. Wer in Halberstadt versagt hat, war die Erwachsenenwelt: ({0}) Es war der Landrat. Die Erwachsenen haben eben keine Vorbildfunktion ausgeübt. Ich bin wirklich der Überzeugung, dass der Ansatz, Jugendliche, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen, zu stärken, richtig ist. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, hat im Zusammenhang mit den Vorfällen in Halberstadt von einer Bankrotterklärung für die Politik im Hinblick auf die NPD gesprochen. Er hat den, wie ich finde, klugen Satz gesagt: Wer den Aufstand der Anständigen fordert, sollte zunächst selbst in den Spiegel schauen. Das möchte ich dem Halberstädter Landrat von hier aus gern sagen. ({1}) Gleichzeitig möchte ich aber auch ausdrücklich den Jugendlichen, die sich in Halberstadt engagiert haben, danken; denn sie haben versucht, ein Zeichen gegen Neonazis zu setzen. Auch das ist über Halberstadt hinaus bekannt geworden. Das sollten wir ebenfalls nicht vergessen. Ich glaube, dass die Gleichsetzung eines NPD-Konzerts mit einem Konzert von Konstantin Wecker unzulässig ist. ({2}) Man kann nicht sagen: Das ist das Gleiche; das eine steht gegen das andere. Auf den Konzerten dieser Partei wird zum Beispiel verfassungsfeindliches Liedgut gespielt wird. Es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten - das zeigen viele Beispiele -, NPD-Konzerte zu verbieten. ({3}) Ich möchte noch etwas zu unseren Programmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sagen - in dieser Wahlperiode werden wir sie wahrscheinlich „Programme für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ nennen -: Wir haben bewusst den Ansatz gewählt, diejenigen Jugendlichen, diejenigen zivilgesellschaftlichen Kräfte zu unterstützen, die sich für die Demokratie einsetzen. Ich glaube, es war ein erfolgreicher Ansatz. Die sehr wohl vorhandene Evaluation zeigt, dass dort eine Wirkung erzielt worden ist, dass Beratungsstellen aufgebaut wurden, dass Menschen in ihrem Engagement für Demokratie und Zivilgesellschaft unterstützt wurden. Wir sehen, dass es gerade in den neuen Bundesländern - Frau Pieper, das ist keine Stigmatisierung der neuen Bundesländer, sondern einfach die Realität wichtig war, dass dort neue Strukturen geschaffen wurden, weil es teilweise keine gewachsenen gab. Insbesondere die Opferberatungsstellen und die mobilen Beratungsteams leisten dort eine sehr gute und sehr wichtige Arbeit. ({4}) Wir haben heute im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter anderem diese Programme beraten. Wir haben erfahren, dass es weitaus mehr Anträge auf Unterstützung solcher Projekte gibt, als überhaupt bewilligt werden konnten. Ich finde, es ist ein gutes Zeichen, dass sich noch mehr Menschen für Demokratie und Toleranz einsetzen wollen. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Opferberatungsstellen und Netzwerkstellen, die Perspektiven für Jugendliche aufzeigen. Dort gibt es das Projekt „Courage zeigen“. Es gibt dort eine ganze Menge Ansätze, die wir hier - auch mit unseren Debatten - unterstützen sollten. In den neuen Bundesländern leben weniger Ausländerinnen und Ausländer als in Hamburg. Trotzdem ist die Zahl der ausländerfeindlichen und rechtsextremen Straftaten dort höher. Dieses Problem sollte uns sehr nachdenklich machen. Angstzone bedeutet, dass sich Menschen anderer Hautfarbe oder anderer Gesinnung dort nicht mehr auf die Straße trauen. Wir dürfen in der Demokratie keine Angstzonen - diesen Begriff benutzt man in der Wissenschaft; die Neonazis nennen es „national befreite Zonen“; ich finde diesen Begriff ganz schlimm dulden; wir müssen uns gemeinsam dagegenstellen. ({5}) Wir, die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion, haben im Koalitionsvertrag gemeinsam festgehalten: Wir wollen den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, für Demokratie und Toleranz fortführen und auf Dauer verstetigen. Ich sage ganz deutlich: Auch wir als SPD-Fraktion stehen dazu; ja, wir wollen den Kampf gegen den Rechtsextremismus verstetigen; wir sehen eindeutig, dass wir dort weiterhin einen Schwerpunkt setzen müssen. Ich habe mit großer Zustimmung gelesen, dass Sie, Frau Kollegin Köhler, auch in der aktuellen Ausgabe „Blickpunkt Bundestag“ unmissverständlich gesagt haben: Der Schwerpunkt muss auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus liegen; denn von dort gehen eindeutig die größeren Gefahren aus. ({6}) Ich sage deutlich, auch für uns als SPD-Fraktion: Wir wollen trotz aller haushaltstechnischen Probleme eine Lösung finden, bei der mobile Beratungsteams, Opferberatungsstellen und Netzwerkstellen weiter bestehen können. Wir wollen gemeinsam überlegen, wie man das erreichen kann; denn wir wissen, dass - bei allen haushaltstechnischen Problemen - diese Arbeit eine sehr wichtige ist. Wir wollen die Mittel für diese Projekte nicht kürzen - das werden wir, denke ich, in der großen Koalition gemeinsam auch hinbekommen -, sondern versuchen, für diese Arbeit Mittel in Höhe von 19 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Wir wollen das Programm gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Gewalt unter dem Titel „Für Demokratie, für Toleranz, für Vielfalt“ fortführen; denn das ist die Zielrichtung, um die es geht. Mir ist ganz wichtig, dass wir uns die Evaluation genau ansehen, um festzustellen, wo wirklich Arbeit nötig ist. Wir haben gesehen, dass gerade die Beratungsteams und die Opferberatungsstellungen ganz wichtig sind. In der heutigen Zeit ist es ein, wie ich finde, wichtiges Signal in Richtung der Opferberatungsstellen, dass wir diese Arbeit weiter unterstützen wollen. Die Evaluation zeigt auch: Wenn man eine nachhaltige Wirkung haben will, braucht man eine Vernetzung, eine gegenseitige Unterstützung der engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie der Institutionen vor Ort, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen, die gemeinsam Handlungsstrategien gegen rechtsextremes Gedankengut, gegen rechtsextreme Aufmärsche und gegen rechtsextreme Konzerte erarbeiten. Vonseiten des Deutschen Bundestages sollten wir diese Menschen bei ihrem Engagement, Gesicht gegen die Rechtsextremisten zu zeigen, in aller Eindeutigkeit unterstützen. Vielen Dank. ({7})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 16. März 2006, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.