Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 2/9/2006

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie herzlich. Der Kollege Karl Diller hat am 27. Januar seinen 65. Geburtstag gefeiert. ({0}) Herr Kollege Diller, Herr Staatssekretär, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen zu Ihrem Geburtstag nachträglich sehr herzlich. Alles Gute! Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der HartzGesetze I bis III konsequent umsetzen - Drucksache 16/547 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({1}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Laurenz Meyer ({2}), Ilse Aigner, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Christian Lange ({3}), Ludwig Stiegler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Impulse für den Mittelstand - Drucksache 16/557 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({4}) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Josef Fell, Matthias Berninger, Anja Hajduk, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: ERP-Sondervermögen in seiner Vermögenssubstanz erhalten - Drucksache 16/548 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({5}) Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der LINKEN: Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Auswirkungen der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kein zusätzlicher Bundeswehreinsatz im Inneren - die Polizei kann durch die Bundeswehr nicht ersetzt werden - Drucksache 16/563 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({6}) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine Kurth ({7}), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Tierschutzpolitik energisch fortführen und weiterentwickeln - Drucksache 16/550 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({8}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine Kurth ({9}), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: EUKommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren - Drucksache 16/549 Redetext

Not found (Mitglied des Präsidiums)

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({0}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Schutz der Anwohner vor Fluglärm wirksam verbessern - Drucksache 16/551 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({1}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Verteidigungsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ekin Deligöz, Volker Beck ({2}), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Leben und Arbeiten mit Kindern möglich machen - Drucksache 16/552 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({3}) Finanzausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ZP 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten - Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen - Drucksache 16/565 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({4}) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ZP 11 Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bestandssanierung der Verkehrsinfrastruktur ausweiten und effektive Sanierungsstrategie vorlegen - Drucksache 16/553 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({5}) Haushaltsausschuss ZP 12 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Beitrag der deutschen Politik zur Deeskalation des Konfliktes um den Karikaturenstreit Die Tagesordnungspunkte 6 - Berufliche Bildung und 16 - Welthandelskonferenz - sollen getauscht werden. Außerdem ist vorgesehen, den Tagesordnungspunkt 10 b abzusetzen. Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll - soweit erforderlich - abgewichen werden. Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 sowie Zusatzpunkt 1 auf: 3 Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Drucksache 16/505 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({6}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III konsequent umsetzen - Drucksache 16/547 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({7}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Bundesregierung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gerd Andres. ({8})

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt muss für uns alle vor allem Ansporn sein, mehr Menschen die Chance auf Arbeit zu geben. Dazu sind wir entschlossen. Mit den Hartz-Gesetzen der Agenda 2010 sind bereits weit reichende Reformen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik umgesetzt worden. Ihr Ziel ist es, verkrustete und ineffiziente Strukturen aufzubrechen: weg von der Verwaltung von Arbeitslosigkeit hin zur entschlossenen und schnellen Vermittlung in Arbeit. Wir wollen aktivieren statt alimentieren und die Arbeitsmarktreformen zum Erfolg führen. Die Bundesregierung wird prüfen, was funktioniert, und ändern, was nicht funktioniert. Dazu dient der Zwischenbericht zur Evaluation der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat. Er folgt der Aufforderung des Bundestages vom 14. November 2002, die Wirkung der Hartz-Gesetze zu evaluieren. Gegenstand ist zunächst die Evaluation der Hartz-Gesetze I bis III. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV, ist erst später in Kraft getreten; die Ergebnisse dieser Evaluation folgen frühestens Ende 2006. Die ersten beiden Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthalten eine Neuausrichtung aller zentralen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Außerdem tragen sie zur Flexibilisierung der Zeitarbeitsbranche bei und regeln die geringfügige Beschäftigung neu. So wurden in Hartz II die Mini- und Midijobs erweitert und der Existenzgründungszuschuss, die so genannte Ich-AG, eingeführt. Beide Gesetze traten am 1. Januar 2003 in Kraft, einzelne Instrumente erst im Frühjahr 2003. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung ab 1. Januar 2004 steuert die Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit hin zu mehr Kundenorientierung und Vermittlung sowie zu einer Erhöhung von Effektivität, Effizienz und Transparenz der Abläufe in der Agentur. Der vorgelegte Evaluationsbericht ist Ausdruck eines selbstkritischen und zielorientierten Politikstils. Im Mittelpunkt steht dabei das Interesse der Betroffenen an einer Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Autonomie. Daran müssen sich alle arbeitsmarktpolitischen Strategien messen lassen. Wir lassen damit erstmals in diesem Umfang begleitend die faktische Wirkung der Arbeitsmarktpolitik untersuchen. Was jetzt vorliegt, ist ein Zwischenfazit. Der Bericht hat aufgrund des noch zu kurzen Beobachtungszeitraums den Charakter einer ersten Bestandsaufnahme. Er basiert auf Erkenntnissen, die über Mitte 2005 nicht hinausgehen, weil ein Teil der von den Instituten zu erstellenden Gutachten im Juli des vergangenen Jahres abgeliefert wurde. Seitdem wurde eine Reihe von Weiterentwicklungen und Änderungen insbesondere bei der Umgestaltung der Bundesagentur vorgenommen. Einige Regelungen, die sich als nicht wirksam erwiesen, wurden bereits modifiziert. Wir stehen also mitten in der Umsetzung. Auf der Basis des Endberichtes, der bis Ende 2006 vorzulegen ist, werden wir im nächsten Jahr, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, gesetzgeberische Konsequenzen für eine Neuausrichtung und Bündelung der aktiven Arbeitsmarktpolitik ziehen; aber einiges optimieren wir schon jetzt. Die vorliegenden Zwischenergebnisse enthalten Kritik, aber auch Zustimmung. Eine ganz wichtige Nachricht ist, wie ich finde: Der Umbau der Arbeitsverwaltung ist auf einem guten Weg. Die Dienstleistungen der Agentur unterliegen jetzt einer konsequenten Steuerung und Kontrolle und erfolgen kostenbewusst. Bereits im letzten Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit einen fast ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Diese Entwicklung eröffnet die Möglichkeit, ab 2007 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken und so ein Signal für mehr Beschäftigung zu setzen. Einige wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente haben sich als erfolgreich erwiesen. Hierzu gehören die Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, die Existenzgründungsförderung mit dem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründungszuschuss - der so genannten IchAG - sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Sie unterstützen eine schnellere Eingliederung in Erwerbstätigkeit. Auch die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen erweist sich als erfolgreich. Die Reformen der Mini- und der Midijobs haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch ein Mehr an Flexibilität für die Unternehmen und die Beschäftigten verbessert: Beschäftigte können Beruf und Familie besser vereinbaren, Unternehmen können Auftragsspitzen abfedern. Bis Mitte 2005 gab es 1,8 Millionen zusätzliche geringfügig Beschäftigte. Zwar - auch das weist der Bericht aus - wurden damit so gut wie keine Übergänge in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht. Aber es gibt ganz deutliche Hinweise darauf, dass Schwarzarbeit über dieses Instrument legalisiert wurde. Arbeitslose benötigen eine dauerhafte und existenzsichernde Perspektive am Arbeitsmarkt. Deshalb ist es erfreulich, dass bis Mitte 2004 mit dem neuen Instrument bzw. der neuen Regelung der so genannten Midijobs - der Beschäftigung für zwischen 400 und 800 Euro 125 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gesichert bzw. geschaffen wurden. Bei anderen Instrumenten zeigt sich, dass das Eingliederungsziel nicht oder nur ungenügend erreicht wurde. So konnten Integrationswirkungen der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und durch das Instrument der Vermittlungsgutscheine bislang nicht festgestellt werden. Personal-Service-Agenturen verschlechtern im Schnitt sogar die Chance auf Integration. Weil einzelne PSA durchaus erfolgreich agieren, überlassen wir die Entscheidung über die Weiterführung künftig den regionalen Akteuren. Dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt selten unterstützen, war vor der Evaluation bekannt. Der Bericht hat das bestätigt. Deshalb sind ABM bereits in der Vergangenheit auf Agenturbezirke mit sehr schwierigen regionalen Arbeitsmärkten konzentriert worden. Generell sollten sie stark marktbenachteiligten Arbeitslosen vorbehalten bleiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unterschiedliche Reformelemente zielen auf eine verbesserte Eingliederung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Erwerbstätigkeit. Bislang blieben hier Erfolge aus. Die Evaluation hat gezeigt: Diese Instrumente sind noch wenig bekannt. Die Bundesregierung wird die Anstrengungen zur Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt noch einmal deutlich verstärken. Das ist auch das Ziel der geplanten Initiative „50 plus“. Wir wollen die Reformen zum Erfolg führen. Dazu müssen die vorhandenen Mittel so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden. Wo Maßnahmen und Förderinstrumente sich als unwirksam erwiesen haben oder nicht mehr überschaubar sind, werden wir entsprechend handeln. ({0}) - Danke für den Zwischenruf. - Bei einigen Instrumenten ist dies bereits geschehen. ({1}) So ist, wie bereits gesagt, die Verpflichtung, in jedem Agenturbezirk eine Personal-Service-Agentur einzurichten, abgeschafft worden. ABM wurden deutlich zurückgefahren. Die Zusammenführung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss - der so genannten Ich-AG -, erfolgreiche Instrumente, die aber einfacher gestaltet werden können, soll schon Mitte 2006 erfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal betonen: Wir sind gut beraten, auf die Ergebnisse des Endberichtes 2006 zu warten. Auf dieser Basis werden wir weitergehende Entscheidungen für eine Neuausrichtung und Bündelung der aktiven Arbeitsmarktpolitik treffen. Die systematische Überprüfung der Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Gesetze, wie sie jetzt stattfindet, ist in Deutschland einzigartig. Sie ist Ausdruck einer transparenten und rationalen Politik. Wir wollen dazulernen. Wir wollen damit aber auch Vorbild für andere Politikfelder sein. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf eine faire Debatte. Dazu gehört, die differenzierten Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis zu nehmen, sie entsprechend zu kommunizieren und darüber zu diskutieren. Der größte Klopfer, den ich in diesem Zusammenhang wahrgenommen habe, war die Berichterstattung einer großen überregionalen Zeitung, die dem erlauchten Leserkreis mitteilte, die Evaluation dieser drei Gesetze beweise, dass Hartz IV gescheitert sei. Dass die ganze Evaluation mit Hartz IV überhaupt nichts zu tun hat, ist dem beteiligten Journalisten offensichtlich nicht aufgefallen. Es geht also um eine differenzierte Debatte. Es geht darum, zur Kenntnis zu nehmen, was ist und welche Wirkungen das, was wir getan haben, entfaltet. Zugleich ist die begrenzte Reichweite der Arbeitsmarktpolitik zu beachten. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt. Sie fördert die berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen. Sie kann aber nur begrenzt die Schaffung von Arbeitsplätzen bewirken. Die Lösung der Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unternehmen und Gewerkschaften sind mindestens so gefordert wie die Politik. In der Politik betrifft das die Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik insgesamt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ziel gilt: Wir wollen Politik für mehr Arbeit machen, mit Initiativen für mehr Wachstum, mit Investitionen in die Zukunft und mit der Fortführung der Arbeitsmarktreformen. Die Evaluation der Wirklichkeit unserer Arbeitsmarktpolitik ist hierfür eine wichtige Orientierung. Stochern im Nebel oder die Behauptung, dieses oder jenes wirke so oder so, können wir uns im Interesse der Betroffenen nicht leisten. Deshalb hat die Bundesregierung diesen Zwischenbericht vorgelegt. Deshalb sind das Parlament und die entsprechenden Ausschüsse herzlich eingeladen, die Wirksamkeit dessen, was wir in der Arbeitsmarktpolitik tun, offen, fair und nach Kenntnisnahme der Realitäten zu diskutieren. Herzlichen Dank. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Dirk Niebel, FDPFraktion. ({0})

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann sich manchmal schon die Frage stellen, ob die grundlegende, umfassende Arbeitsmarktreform, durch die die Arbeitslosigkeit in Deutschland signifikant gesenkt werden sollte, überhaupt stattgefunden hat. ({0}) Wenn man dem Herrn Staatssekretär zugehört hat, kann man sich mit einem gewissen Maß an Berechtigung durchaus auch die Frage stellen, warum wir im letzten Jahr überhaupt gewählt haben, wo doch alles so gut ist. Im letzten Monat wurden tatsächlich wieder über 5 Millionen Arbeitslose registriert. Wir alle wissen doch, dass diejenigen, die eine Ich-AG betreiben, die einen 1-Euro-Job haben oder die sich in einer Arbeitsbeschaffungs-, Trainings- oder Bildungsmaßnahme befinden, in dieser Statistik nicht registriert worden sind. Das heißt, das tatsächliche Ausmaß der Unterbeschäftigung in Deutschland spielt sich bei 6 bis 7 Millionen Menschen ab. Trotzdem tut der Herr Staatssekretär so, als ob alles gut sei. ({1}) Peter Hartz ist im August 2002 mit der Leitung einer Reformkommission beauftragt worden. Die Freien Demokraten sind der festen Überzeugung, dass die Idee, auch die Instrumente des Arbeitsmarktausgleiches neu zu gestalten und zu überprüfen, grundsätzlich vernünftig gewesen ist. Erinnern wir uns doch einmal daran, dass die alte Bundesregierung im August 2002 nach einem wirklich schönen Aufzug am Gendarmenmarkt im Französischen Dom zelebriert hat, dass die Arbeitslosigkeit in zwei Jahren halbiert werden wird. Das muss man bitte auch einmal mit den heutigen Zahlen vergleichen dürfen. ({2}) Der alte BA-Vorstand hat noch Anfang des Jahres gesagt: Die Wahrscheinlichkeit, dass die 5-MillionenGrenze in diesem Winter überschritten wird, liegt deutlich unter 50 Prozent. - Nachdem Schwarz-Rot Ende letzten Jahres noch die Frühverrentungsregelung für Arbeitslose verlängert hat, hat er wahrscheinlich damit gerechnet, dass das wirkt; denn über 400 000 ältere Arbeitslose tauchen in der Statistik nicht auf. Lassen Sie uns doch endlich einmal damit aufhören, die Statistik zu verkleistern! Lassen Sie uns das tun, was wir im Wahlkampf gefordert haben, nämlich beim Beschreiben des Ausmaßes der Unterbeschäftigung in Deutschland ehrlich sein. ({3}) Der vorliegende Bericht ist eine Dokumentation des Misserfolges rot-grüner Arbeitsmarktpolitik. Die Bundesregierung will aber keine Konsequenzen daraus ziehen. ({4}) Sie sagt: Wir warten mal ab, bis der Abschlussbericht Ende des Jahres vorgelegt wird. - Sie wollen die Gelder der Beitragszahler ein ganzes Jahr lang für Maßnahmen, bei denen schon heute klar erkennbar ist, dass sie nicht zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen, weiter verschleudern. Das ist unverantwortlich. Das ist eine Politik der ruhigen Hand und die ruhige Hand haben Sie doch eigentlich abgelöst. ({5}) Schauen wir uns die einzelnen Instrumente an: Völlig zu Recht loben Sie die Möglichkeit der Integration von Arbeitslosen als selbstständige Unternehmer. Das Überbrückungsgeld wurde von Ihrem früheren Arbeitsminister Wolfgang Clement immer als ein Bestandteil der Hartz-Reform bezeichnet. Das Überbrückungsgeld gibt es aber schon seit 1986, also seit 20 Jahren. Seitdem funktioniert es gut. Sie haben die Ich-AG eingeführt. Bei diesem Instrument konnte man sich hinstellen und sagen: Ich mache mich selbstständig. - Dies war auch ohne Geschäftsidee, Kostenplan und Kalkulation möglich. Dieses Instrument ist erst auf dem Weg zum Erfolg, seitdem hier die Kriterien eingeführt worden sind, die beim Überbrückungsgeld schon seit 20 Jahren gelten, seitdem man also eine Vorstellung davon haben muss, ob ein Unternehmen überhaupt tragfähig ist. Deswegen ist es richtig, diese beiden Förderinstrumente zusammenzuführen. Dabei unterstützen wir Sie ausdrücklich. Das ist jedoch kein Ergebnis der Hartz-Reform. ({6}) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen führen, wie Sie richtigerweise feststellen, nicht zu einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Nein, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch sie sogar stigmatisiert und die Dauer der Arbeitslosigkeit wird verlängert. Warum fördern Sie so etwas mit den Mitteln der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weiter? Da könnten Sie das Geld auch verbrennen. ({7}) Bei den Personal-Service-Agenturen ist es genau das Gleiche. Das ist subjektiv ja auch verständlich. Die Menschen stellen ihre Suchprozesse ein, weil sie morgens irgendwohin gehen. Sie tun den Tag über dann ja auch etwas und gehen irgendwann nach Hause. Sie haben also das Gefühl, sie hätten eine Arbeit. Was war mit den Personal-Service-Agenturen bei der Vorstellung der Ergebnisse der Hartz-Reform? 500 000 Dauerarbeitsplätze sollten geschaffen werden. ({8}) Ich sage Ihnen auch, warum das nicht funktioniert hat: Steuer- und beitragsfinanziert haben Sie eine ungerechte Konkurrenz zur privaten Zeitarbeitsbranche in diesem Land aufgebaut. Private können das offenkundig besser; denn sonst würde die Zahl der Beschäftigten im Bereich der Zeitarbeit nicht so exorbitant ansteigen, während die Personal-Service-Agenturen von Anfang an floppten. Ungefähr 2 Millionen Menschen oder 39 Prozent der Arbeitslosen sind nicht qualifiziert. Deswegen war es richtig, dass die mit der Hartz-Gesetzgebung von der rotgrünen Bundesregierung abgeschafften Minijobs von Ihnen wieder eingeführt worden sind. Aber es war schon damals falsch, dass man sie teurer als den Vorgänger gemacht hat. Es ist doppelt falsch, dass die neue Bundesregierung sie noch einmal teurer machen will. Sie sind eines der wenigen flexiblen Instrumente am Arbeitsmarkt. Auch wenn es oftmals „nur“ Nebenjobs sind, geht das, was in der legalen Wirtschaft verdient wird, unmittelbar in den Konsum und fördert die Binnenkonjunktur in Deutschland. Deswegen ist es ein großer Fehler, hier eine weitere Verteuerung herbeizuführen. ({9}) Wir als Freie Demokraten fordern, die Obergrenze bei Minijobs auf 600 Euro zu erhöhen und bis zu 40 Prozent anrechnungsfrei als Hinzuverdienst zu ermöglichen. Das gibt auch denjenigen, die heute gar keine Arbeit haben, die Möglichkeit, auf diesem Wege den ersten Schritt in den Arbeitsmarkt zu machen. Das Thema ältere Arbeitnehmer ist heute auch in einem anderen Sinne hochaktuell. Die Instrumente, die Sie dafür bei der Hartz-Gesetzgebung vorgesehen haben, funktionieren bis auf den Eingliederungszuschuss nicht. Den Eingliederungszuschuss - seien Sie ehrlich gab es auch schon vor den Hartz-Reformen. Was machen Sie stattdessen zur Integration älterer Arbeitnehmer? Sie verlängern die Vorruhestandsregelung für ältere Arbeitslose mit dem Wissen, dass im Februar der Leistungsbezug von Arbeitslosengeld richtigerweise verkürzt worden ist. Als Regierung hätten Sie sich auch auf den Marktplatz stellen und rufen können: Entlasst eure älteren Arbeitnehmer! Die Wirkung ist genau die gleiche. Wir sehen an der Arbeitsmarktstatistik: Über 30 000 ältere Menschen sind im vergangenen Monat zusätzlich entlassen worden, und zwar weil Sie das falsche politische Signal gegeben und den Betrieben suggeriert haben: Ältere Arbeitnehmer in Betrieben sind mehr Kostenfaktor als Wettbewerbsvorteil. Damit haben Sie eine falsche Politik gemacht. ({10}) Sie versuchen das Ganze mit einer Diskussion über Mindestlöhne zu kompensieren, die wir mit dem Arbeitslosengeld II oder über die Kombilöhne faktisch schon haben, die so, wie sie bisher diskutiert werden, zu flächendeckenden Mitnahmeeffekten führen. Wir schlagen stattdessen vor - das hat auch der Herr Bundespräsident in einem Gespräch im „Stern“ Anfang dieses Jahres für richtig befunden -, ein System der negativen Einkommensteuer einzuführen, einen Universaltransfer wie beim Bürgergeldkonzept der Liberalen, bei dem das Steuer- und Transfersystem zusammengefasst wird, damit auch Geringverdiener die Chance haben, in der legalen Wirtschaft wieder Beschäftigung zu finden. Lassen Sie uns auf die Vermittlungsgutscheine zu sprechen kommen. Die Freien Demokraten waren immer der Ansicht, es ist ein guter Weg, Wettbewerb dadurch herzustellen, dass der Arbeitssuchende mit Nachfragemacht ausgestattet wird. Aber wir haben auch von Anfang an gesagt, die Vermittlungsgutscheine in der Art, wie Sie sie vorlegen, können nicht funktionieren. Sie richten sich nur nach der Dauer der Arbeitslosigkeit. Völlig unberücksichtigt bleibt, ob jemand qualifiziert ist, welche beruflichen Erfahrungen er hat oder ob er gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt. Gestalten Sie die Vermittlungsgutscheine marktgerecht aus und geben Sie dem Arbeitssuchenden Nachfragemacht, damit er zum Vermittler seines Vertrauens gehen kann. Das kann der private Vermittler, aber auch der staatliche Vermittler sein. Dieser muss sich dann durch die Einnahmen aus Gutscheinen bei den erfolgsabhängigen Lohnkomponenten refinanzieren, die eingeführt werden müssen. In diesem Zusammenhang komme ich auf die gestrige Ausschusssitzung zurück. Dort hat das BA-Vorstandsmitglied Herr Becker stolz erzählt, dass nach fünf Jahren Verhandlungen über die Einführung erfolgsabhängiger Lohnkomponenten bei den Angestellten der BA eventuell in diesem Jahr die Möglichkeit besteht, dass man sich über einen entsprechenden Tarifvertrag verständigt. Und da reden Sie von der Reform der Bundesagentur? Über fünf Jahre hat es gedauert - das ist auch noch nicht sicher -, bis man sich auf etwas verständigt, was im normalen Wirtschaftsleben gang und gäbe ist, nämlich erfolgsabhängige Lohnkomponenten einzuführen. Gleichzeitig tun Sie so, als sei der Reformprozess auf einem positiven Weg, weil in dem Bericht steht, es sei nicht mehr ganz so schlimm, wie es am Anfang war. Bei einer Behörde, deren Kosten für den virtuellen Arbeitsmarkt außerhalb jedes Controllings und außerhalb jedes Budgets explodiert sind, einer Behörde, bei der die Kundenzufriedenheit nach Ihrem Evaluationsbericht zurückgegangen ist, einer Behörde mit über 90 000 Mitarbeitern, von denen sich gerade einmal ungefähr 12 500 im Kerngeschäft, nämlich der Arbeitsvermittlung, befinden, sagen Sie: „Alles ist gut“? Die Bundesagentur hat im Jahre 2004 ein verantwortetes Budget, also nicht nur ihren eigenen Haushalt, sondern auch die Steuermittel, von 85 Milliarden Euro verwaltet. Wenn das ein Staatshaushalt wäre, wäre das im Vergleich mit den 235 Ländern dieser Welt Platz 21, und zwar vor der Russischen Föderation und gleich hinter Indien mit einem Staatshaushalt von 87 Milliarden Euro. Diese Dimension sollte Ihnen deutlich machen ohne Schaum vor dem Mund und ohne Böswilligkeit gesagt, dass Mitteleinsatz und Ergebnis - im Jahr 2004 waren es 1,4 Vermittlungen pro Vermittler in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse pro Monat - in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. ({11}) Wir schlagen daher vor, die Bundesagentur in ihrer jetzigen Struktur aufzulösen und ein Dreisäulensystem zu schaffen, das aus einer Versicherungsagentur für die Lohnersatzleistung, einer schlanken Arbeitsmarktagentur, die sich um das überregional Notwendige, vor allem die Transparenz des Stellenmarktes, kümmert - sie muss nicht größer sein als das Bundeskartellamt, das mit seinen etwa 300 Mitarbeitern hoch effizient arbeitet -, und der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort - weil vor Ort die richtigen Entscheidungskompetenzen gebündelt sind - in kommunaler Trägerschaft besteht. ({12}) Nachdem wir jetzt erfahren haben, dass Sie über fünf Jahre brauchen werden, um beim Hauptpersonalrat eine Selbstverständlichkeit durchzusetzen, sage ich Ihnen voraus, dass darin die einzige Möglichkeit besteht, um eine Veränderung zu erreichen. Denn wenn eine Behörde aufgelöst wird, passiert etwas Bemerkenswertes: Sie existiert zunächst einmal nicht mehr. Das heißt, Sie können mit der Arbeit beginnen und die Struktur, die Sie aus politischer Sicht für richtig halten, umsetzen, ohne dass eine drittelparitätische Selbstverwaltung mit Frau Engelen-Kefer an der Spitze oder ein Hauptpersonalrat das Vorhaben blockieren kann. Im Zusammenhang mit Frau Engelen-Kefer komme ich auf die Förderung der Älteren zurück. Sie werden mir nachsehen, dass es mir wehtut, dass die Dame jetzt weggemobbt wird und deshalb in den Vorruhestand geht. Die Dame wird uns wirklich fehlen; aber schließlich kann ein Gewerkschaftsfunktionär nicht zusammen mit einer stellvertretenden Vorsitzenden für die Frühverrentung argumentieren, wenn dieses Instrument nicht auch von ihr selbst in Anspruch genommen wird. ({13}) Wir brauchen nicht nur die sozialpolitisch gut gemeinte Begleitung der Arbeitslosigkeit, wie sie in der Hartz-Evaluierung festgestellt wurde; notwendig ist vielmehr ein wachstumsorientierter politischer Kurs bzw. eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, die es ermöglicht, seinen Lebensunterhalt wieder durch eigene Arbeit zu finanzieren. Dazu hat Rot-Schwarz aber nichts vorgelegt. Im Gegenteil: Statt die Menschen und Betriebe durch ein einfaches und gerechtes Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen zu entlasten, erhöhen Sie die Steuern. Statt die Liquidität der Betriebe zu unterstützen, indem Sie auf das unsinnige Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro verzichten, kündigen Sie für das nächste Jahr ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro an. Das heißt, Sie nehmen den Betrieben erst einmal 20 Milliarden Euro weg und kündigen an, ihnen später auf vier Jahre verteilt 25 Milliarden Euro - aber bitte schön zweckgebunden - wieder zurückzugeben. Das ist kein wachstumsorientierter politischer Kurs. Es führt vielmehr dazu, dass sich die Arbeitslosigkeit weiter verfestigt und dass Sie - gemessen daran, was Sie sich in der Regierungserklärung vorgenommen haben - im Endeffekt scheitern werden. Wir wollen das gerne verhindern und bieten Ihnen an, mit unseren Konzepten dafür zu sorgen, dass der Arbeitsmarktausgleich so organisiert wird, dass die Menschen in Deutschland wieder eine Chance haben. Vielen Dank. ({14})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Dr. Ralf Brauksiepe, CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Ralf Brauksiepe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003055, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Bundesregierung, den wir heute debattieren, ist eine Zusammenfassung der Berichte von insgesamt 20 verschiedenen Forschungsinstituten, die sich mit den Auswirkungen der Gesetze Hartz I bis III beschäftigt haben. Er stellt eine solide Grundlage für unser weiteres politisches Handeln dar. In diesen Berichten geht es insbesondere darum, wie weit der organisatorische Umbau der Bundesagentur vorangeschritten ist und wie es mit der Neuausrichtung der Arbeitsvermittlung, der Förderung beruflicher Weiterbildung und den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aussieht. Es geht um Mini- und Midijobs, Eingliederungszuschüsse, Existenzgründungen und Arbeitnehmerüberlassung, um nur die wichtigsten Themen herauszugreifen. Es ist klar, dass Teile des Berichts inzwischen nicht mehr aktuell sind. So ist beispielsweise der Umstrukturierungsprozess innerhalb der BA, von dem niemand sagt, er sei schon zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen, seit der Erstellung des Berichts schon weitergekommen. Der Bericht stellt einen Zwischenstand dar und verweist zu Recht darauf, dass erst Ende 2006 ein Abschlussbericht mit endgültigen Handlungsempfehlungen vorliegen wird. Für die Koalition ist es eine große Herausforderung, in dieser Zeit in diesem Land Mitverantwortung in der Regierung zu tragen. Wahr ist aber auch, dass der Bericht manchen Anlass bietet, den neuen Freunden von der Sozialdemokratie etwas ins Stammbuch schreiben zu wollen. Aber wahr ist auch: Uns geht es nun in erster Linie darum, nach vorne zu schauen. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag - schon vor dieser Beratung und den vorliegenden Handlungsempfehlungen - wichtige Punkte aufgenommen, die jetzt durch die Studie bestätigt werden. Lieber Kollege Niebel, unabhängig davon, wie man zu einzelnen Maßnahmen steht, kann man nicht sagen, Geld werde weiterhin verschleudert und Konsequenzen würden nicht gezogen. Das ist nachweislich falsch. Wir haben die Personal-Service-Agenturen als Obligatorium zum Ende des letzten Jahres abgeschafft, weil sie zu teuer waren und die Eingliederungschancen verschlechtert haben. Wir haben also Konsequenzen gezogen. Wir verschleudern kein Geld. Das Gegenteil ist der Fall. ({0}) Das ist ein Instrument, bei dem wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen wesentlichen Kurswechsel eingeleitet haben. Es war richtig und notwendig, dieses Instrument als Pflichtleistung abzuschaffen. ({1}) Wir haben auch in anderen Bereichen genau das gemacht, was Sie, Kollege Niebel, gefordert haben, was Ihnen aber offensichtlich entgangen ist. Wir haben schon Konsequenzen aus erkennbaren Fehlentwicklungen gezogen. Das gilt auch für den Bereich der Ich-AGs. Mich verwundert es ein wenig, wie gut die Ich-AGs in der öffentlichen Berichterstattung über den Bericht der Bundesregierung gelegentlich wegkommen. In dem Bericht der Bundesregierung - er ist ja quasi eine Kurzfassung der rund 4 500 Seiten, die wir von den Instituten bekommen haben - werden die Ich-AGs nämlich ganz anders dargestellt. Dort steht beispielsweise über die Ich-AGs, von Existenzgründerinnen und -gründern sei die Kritik geäußert worden, dass das Konzept zu Mitnahme und Missbrauch verleite und dass eine stärkere Kontrolle der Eignung potenzieller Gründerinnen und Gründer zu fordern sei. Genau auf diesen Weg haben wir uns begeben. Wir debattieren heute auch über einen Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen. Dem Antrag ist der Schmerz über den Wählerwillen anzumerken, der Sie, die Grünen, nur zur fünftstärksten Fraktion gemacht hat. Dieser Schmerz ist menschlich verständlich. ({2}) Aber Sie sollten sich nicht nur an dem Instrument der Ich-AG hochziehen und fordern, dort müsse alles so bleiben, wie es ist. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang die Aussage in dem vorliegenden Bericht zu den Ich-AGs und den Instrumenten der Existenzförderung aus der Arbeitslosigkeit zitieren: Die Zusammenführung beider Instrumente erscheint sinnvoll. Genau das haben wir schon im Koalitionsvertrag festgelegt. Das werden wir zum 30. Juni dieses Jahres machen. Ich finde, diesen Weg sollten wir gemeinsam gehen; denn er ist richtig. ({3}) Auf der anderen Seite erscheint mir, dass die Minijobs in der öffentlichen Darstellung sehr viel kritischer betrachtet werden, als es aus dem vorliegenden Bericht hervorgeht. Man muss sich natürlich ständig fragen, was man mit einem solchen Instrument erreichen will. Es ist wahr: Mit Minijobs wurden nicht in nennenswertem Maße Brücken in die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung geschlagen. Aber ich will deutlich sagen: Das ist für uns nicht in erster Linie Sinn und Zweck dieses Instruments gewesen. Vielmehr haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass es Millionen Menschen gibt, die ein solches Beschäftigungsverhältnis eingehen, weil sie in einer bestimmten Lebensphase ihre Konsummöglichkeiten verbessern wollen. Für die meisten sind Minijobs die einzige Einkommensquelle. Die Zahl der Fälle, in denen sie als Nebenjobs ausgeübt werden, ist eher gering. Es ist beispielsweise in den Untersuchungen der Bundesknappschaft nachzulesen, dass es keine Verdrängung der Vollzeitbeschäftigung durch den parallelen Aufbau der geringfügigen Beschäftigung gegeben hat. Dieses Instrument ist also erfolgreich und wir werden es deshalb beibehalten. ({4}) Die Zeitarbeit bzw. die Leiharbeit wird in dem Bericht ebenfalls als ein sehr dynamisches Marktsegment beschrieben, in dem seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts im Dezember 2002 mit Hartz I etwa 24 000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Stellen entstanden sind. Es ist daher sinnvoll, darüber nachzudenken, wie man dieses Instrument noch attraktiver gestalten kann. Nachdem bei den PSAs schon Konsequenzen gezogen worden sind, ist unsere konkrete Aufgabe bei der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in diesem Jahr, ein sinnvolles, finanzierbares und einheitliches Instrument zur Förderung der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit zu schaffen. Wir werden außerdem aus den bestehenden Modellen betreffend die Kombination aus Lohn und Transferleistungen ein stringentes und zielgruppengenaues Kombilohnmodell zu entwickeln haben. Auch dies werden wir in diesem Jahr tun. Da warten wir keine Berichte ab, sondern wir lassen die Arbeit, die wir machen, kritisch begleiten. Aber wo immer Konsequenzen gezogen werden können, werden sie auch gezogen. ({5}) Wir werden in diesem Zusammenhang den Instrumentenkasten der BA entrümpeln. Das werden Sie sehen. Das, was im Moment alles darin ist - über 80 Instrumente -, ist selbst den Mitarbeitern der BA nicht bekannt. ({6}) Damit werden wir Schluss machen. Das werden wir zurückführen. ({7}) Wir werden selbstverständlich auch entschlossen die Maßnahmen anpacken, die notwendig sind, um die Beschäftigung Älterer zu fördern. Das haben wir uns vorgenommen, weil es notwendig ist. Das geschieht nicht in erster Linie im Hinblick auf Maßnahmen, die erst sehr viel später greifen; wir müssen vielmehr jetzt anfangen, die Beschäftigung Älterer zu erhöhen. Wir sind auf einem nach wie vor unbefriedigenden Niveau. Zur Wahrheit gehört aber auch: In der Tendenz ist die Beschäftigung Älterer leicht gestiegen. Diese Tendenz wird sich aufgrund der Maßnahmen, die wir ergreifen, fortsetzen. Der vorliegende Bericht der 20 Institute zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir bleiben im Plan und wir werden diesen Weg mit der wissenschaftlichen Unterstützung entschlossen fortsetzen. Vielen Dank. ({8})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun die Kollegin Katja Kipping, Fraktion Die Linke. ({0})

Katja Kipping (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003786, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - ich finde, dieser Gesetzestitel gehört in das Wörterbuch für Euphemismus, in das Wörterbuch des Schönredens, und zwar ganz weit nach vorne; denn was, bitte schön, haben die Auswirkungen dieses Gesetzes mit modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gemein? ({0}) Mit dem nun vorliegenden Bericht der Bundesregierung ist es amtlich: Die Hartz I-bis-III-Gesetze haben die Situation von Millionen Erwerbslosen nicht nur nicht verbessert; im Gegenteil: Durch manche Maßnahme ist die Situation sogar noch verschärft worden. So haben - um nur ein Beispiel von vielen zu nennen - die Personal-Service-Agenturen die Eingliederungschancen der Teilnehmenden im Endeffekt verschlechtert. Ausgerechnet diejenigen, die am dringendsten Beratung brauchten, die so genannten Betreuungskunden, bekommen so gut wie gar keine Unterstützung. Aus so einer Bankrotterklärung müssen doch Konsequenzen gezogen werden, und das ziemlich schnell. ({1}) Einst hieß es, man werde mit den Vorschlägen von Peter Hartz die Zahl der Arbeitslosen halbieren. Davon redet heute kaum noch jemand. Das ist auch verständlich. Wer gibt schon gerne zu, dass er auf einen Hallodri hereingefallen ist, der inzwischen wegen des Verdachts auf Veruntreuung in das Fadenkreuz der Ermittler geraten ist. ({2}) Um die von Gerhard Schröder im Zuge der Agenda 2010 gemachten Versprechen ist es auch sehr ruhig geworden. Die sind wohl zu Recht in dem Ordner für Märchenstunden archiviert. Nun ist Peter Hartz weg vom Fenster, Gerhard Schröder verdient sein Geld außer Landes und Millionen Erwerbslosen geht es dreckiger als je zuvor. ({3}) Nun gut, die Zahl der Minijobs stieg. Wer dies jedoch als Erfolg verkaufen will, der muss wahrlich über große ideologische Scheuklappen verfügen. Schließlich geht der Anstieg der Minijobs immer Hand in Hand mit dem Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. ({4}) Darüber hinaus sollte es uns schon zu denken geben, dass gerade die Mini- und Midijobs überproportional stark von Frauen nachgefragt werden. Leisten wir hier nicht einer weiteren Verfestigung von überholten Geschlechterrollen Vorschub - der Mann als Haupternährer, die Frau als Zuverdienerin? Wir leben im 21. Jahrhundert. Solch mittelalterliche Formen der Arbeitsteilung gehören endlich überwunden. ({5}) Das allein schon deswegen, weil man als Zuverdienerin im Minijob eben nicht genügend Rentenpunkte für ein eigenständiges Auskommen im Alter ansammeln kann. Minijobs führen zu Minirenten. Mit dieser Vorprogrammierung von Altersarmut sollte Schluss sein. ({6}) Zur Bundesagentur für Arbeit heißt es im Bericht, Effektivität und Transparenz hätten sich erhöht. Dies ist nun nicht unbedingt Ausdruck für die jetzige Qualität, sondern eher ein Beleg dafür, dass es vorher noch verheerender war. ({7}) Das, was ich neulich von Erwerbslosengruppen über die jetzige Beratungsqualität zu hören bekam, war alles andere als erfreulich. Immer wieder bekommen Erwerbslose Sätze zu hören wie: Beraten werden Sie hier nicht; dazu sind wir nicht da. Oder: Also, wie dieser Bescheid zustande kommt, das kann ich Ihnen nun auch nicht erklären. So mancher Erwerbslose dringt schon seit Monaten auf einen Eingliederungsvertrag, und das vergeblich. Die Tatsache, dass ihm bei jedem Beratungsgespräch ein anderer Vermittler gegenübersitzt, hat die Qualität der Beratung bestimmt nicht gehoben. Ich finde, das muss sich ändern. ({8}) Dass in der Praxis solche Defizite auftauchen, liegt wahrlich nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agenturen. Sie haben in den letzten Jahren viel bewältigen müssen. Ich glaube, die Ursache dieser Probleme liegt vielmehr in einer katastrophalen personellen Unterausstattung der Agenturen. Es gibt dort einfach viel zu viel Arbeit für viel zu wenige Mitarbeiter. ({9}) Der Bericht selber bestätigt es: Die Relation von Kunden und Vermittlern konnte kaum verbessert werden. Meine Damen und Herren von CDU/CSU und SPD, wenn Sie die Arbeitsagenturen auch nur ansatzweise in die Nähe eines modernen Dienstleisters bringen wollen, dann sollten Sie zuallererst die personelle Ausstattung verbessern. ({10}) Doch was passiert stattdessen? Personelle Ressourcen werden gebunden an so genannte Sozialdetektive. In einem diffamierenden Bericht, bekannt als Clement-Bericht, wird auch noch stolz darüber berichtet, wie man in den Schlafzimmern von allein erziehenden Erwerbslosen nach Männern in Unterhosen fahndet und wie man die Größe der Kuhle im Bett untersucht. Ich persönlich habe gehofft, dass die Zeiten, wo man Schlafzimmer ausspioniert, vorbei sind. Aber davon einmal ganz abgesehen, stellt sich mir hier schon die Frage: Gibt es gegenwärtig nichts Wichtigeres zu tun, als in Schlafzimmern herumzuspionieren? Angesichts der Überbelastung bei der Beratung von Erwerbslosen sollten wir jetzt alle personellen Kräfte auf die Vermittlung konzentrieren und das Detektivspielen einfach sein lassen. Das ist auch besser für den Schutz der Privatsphäre. ({11}) - Ja, das müssen wir sagen. Wir haben nämlich aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, während Sie dabei sind, elementare Eingriffe in die Privatsphäre vorzunehmen. ({12}) Im Übrigen ist die finanzielle Inhaftnahme von Familienmitgliedern von vorgestern und sie sollte endlich durch die schrittweise Einführung des Individualanspruches ersetzt werden. ({13}) Hinzu kommt, dass diese Herumschnüffelei auch aus Haushaltssicht total ineffizient ist. Lassen Sie mich das einmal an zwei Zahlen verdeutlichen. Für den gesamten ALG-II-Bereich sind im letzten Jahr insgesamt 35 Milliarden Euro ausgegeben worden. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt, dass uns allein durch Steuerbetrug 70 Milliarden Euro verloren gehen. Im Klartext heißt das: Wenn wir nur jeden zweiten Euro Steuerbetrug verhindert hätten, dann hätten wir den kompletten ALG-II-Bereich finanzieren können. Auf diesem Gebiet müssen wir ansetzen. ({14}) Die Bilanz von Hartz I bis III ist eine Bilanz des Scheiterns. Der Grund für dieses Scheitern liegt weniger in handwerklichen Fehlern; schuld an diesem Scheitern ist die hinter allen Hartz-Gesetzen stehende Ideologie. Ihre Ideologie folgt der Vorstellung, die Ursache des Problems liege bei dem Einzelnen. Angesichts von mindestens 6 Millionen fehlenden Stellen ist dieser Ansatz geradezu absurd. Mit Ihrem Ansatz bewirken Sie vielleicht, dass sich der Einzelne in der langen Schlange der Erwerbslosen etwas besser vordrängeln kann; aber an der Länge der Schlange ändern Sie nichts. Sie bewirken vielleicht, dass der einzelne Erwerbslose etwas schneller rennt; aber an der Tatsache, dass man auf der Suche nach Arbeit im Kreis rennt, ändern Sie nichts. ({15}) Wo ist eigentlich der Minister? ({16}) - Sie lachen. Ich finde es nicht selbstverständlich, dass der zuständige Minister bei der Beratung eines so zentralen Berichts nicht anwesend ist. ({17}) Der Minister präsentierte den Bericht in der Öffentlichkeit mit der Aussage, es gebe Licht und Schatten. ({18}) Nachdem ich mittlerweile viele kritische Aspekte angesprochen habe, möchte ich nicht verschweigen, dass es tatsächlich einen positiven Aspekt gibt. Auch wir sehen etwas Licht, auch wenn es sich um einen etwas dünnen Lichtstrahl handelt. Wir finden es toll, dass es den Anspruch gibt, die Wirksamkeit der Hartz-Gesetze zu evaluieren und sie bei Misserfolg abzuschaffen. Nehmen Sie diesen selbst gestellten Anspruch ernst! Verabschieden Sie sich von dem gescheiterten Ansatz Ihrer bisherigen Arbeitsmarktreform! Setzen Sie endlich auf eine Arbeitsmarktpolitik, die gesellschaftlich sinnvolle Arbeit auch ordentlich bezahlt! Das Motto sollte sein: Sozialarbeiterstellen statt 1-Euro-Jobs. Nehmen Sie endlich die wirklichen Ursachen der Massenarbeitslosigkeit in Angriff! Besten Dank. ({19})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kipping, das war Ihre erste Rede in diesem Haus. Ich gratuliere Ihnen dazu und verbinde das mit den besten Wünschen. ({0}) Das Wort hat nun die Kollegin Dr. Thea Dückert, Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition hat uns viel versprochen, zum Beispiel dass sie ihre Mehrheit für strukturelle Reformen nutzen wird, um Vertrauen bei den Menschen herzustellen. Herr Andres sagt aber heute Morgen hier: Wir tun gut daran, auf den Endbericht 2006 zu warten. ({0}) Lieber Kollege Andres, das ist genau falsch. Der Zwischenbericht, der hier vorgelegt worden ist, gibt uns schon viel an die Hand, ({1}) um vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Mir scheint, Sie wollen uns in Deutschland mit der schwarz-roten Koalition in einen Wartesaal führen. Wenn man die Tickermeldungen heute liest, erkennt man, dass andere das jedenfalls so sehen. Im „Economist“ - die Ausgabe kommt heute heraus - gibt es eine neue Analyse, einen Deutschlandreport, der wie folgt überschrieben ist: „Waiting for a Wunder“; also: Deutschland wartet auf ein Wunder. Was heißt das? Darin wird etwas treffend beschrieben. Darin wird beschrieben, dass sich die schwarz-rote Koalition in einer ideologischen Lähmungsfalle befindet und auf die Diagnosen, die auf dem Tisch liegen, nicht mit Handlungen reagiert. ({2}) Das zeigt Ihre Aufforderung, zunächst auf den Endbericht zu warten, aber das zeigt auch Ihre „Handlungsfähigkeit“ bei allen großen Strukturreformen, die anstehen. Die Diagnose in diesem Artikel lautet: Deutschland ist für hoch qualifizierte Arbeitskräfte völlig unattraktiv und hat Integrationsprobleme - darauf kommt ich gleich noch zurück -; wenn Deutschland diese Probleme nicht bald in den Griff bekommt, dann droht in diesem Land das, was die meisten fürchten: amerikanische Verhältnisse. - Auch dieser Bericht ist eine Aufforderung, schnell zu handeln. Sie, Herr Andres, haben hier gerade das Gegenteil angekündigt. ({3}) Dafür, dass das so ist, gibt es viele Beispiele. Die Evaluation durch die 20 wissenschaftlichen Institute, die einen sehr detaillierten Zwischenbericht vorgelegt haben, bietet eine große Chance, schon an vielen Stellen Reaktion zu zeigen. Herr Müntefering hat ja auch gesagt - das wurde bereits angesprochen -: Der Bericht zeigt Licht und Schatten auf. - Unsere große Sorge, Herr Andres, ist, dass Sie genau da das Licht ausstellen wollen, wo es wirklich etwas Positives beleuchtet. Unsere große Sorge ist, dass Sie nur das machen, was Sie sich schon vorher ausgedacht und was Sie auch in Ihrem Koalitionsvertrag niedergelegt haben, ohne dass Sie sich mit dem auseinander setzen, was in dem Bericht zutage gefördert wird. Ich nenne ein Beispiel - Herr Brauksiepe hat es eben schon angeführt -: In der Evaluation wird dargestellt, dass die Ich-AGen und das Überbrückungsgeld den anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überlegen sind. ({4}) Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Instrumente zusammengeführt werden bzw. auslaufen; für die Ich-AG soll das 2006 der Fall sein. Sie sagen nicht, was dann kommen wird. Ich frage Sie im Ernst, meine Damen und Herren: Will diese Regierung eines der wenigen wirksamen Instrumente, nämlich ein Instrument, das seit 2004 etwa 1 Million Menschen den Mut und die Kraft gegeben hat, aus der Arbeitslosigkeit selber wieder in eine Tätigkeit zu kommen, abschaffen? ({5}) Ihre gesamte Argumentation ist von vorn bis hinten brüchig. Sie behaupten, dass das Überbrückungsgeld und die Förderung der Ich-AGen ungefähr das Gleiche sind. Die Evaluation belegt etwas ganz anderes, nämlich: Es werden andere Zielgruppen erreicht. Mit der Ich-AG werden überproportional Frauen, Menschen in Ostdeutschland und Langzeitarbeitslose erreicht. Wenn wir hier lange Reden über die Probleme am Arbeitsmarkt halten, dann reden wir genau über diese Gruppen. ({6}) Aber gerade dieses Instrument wollen Sie zurückführen. Ich kann Ihnen nur sagen: Nehmen Sie Ihre schwarzroten Scheuklappen ab; dann können Sie auf diesen Bericht reagieren! Ein weiteres Thema, das in diesem Bericht behandelt wird: Auf der einen Seite führen Sie, vor allem Herr Müntefering, eine große Debatte über die Hinausschiebung des Renteneintrittsalters, was ich verdienstvoll finde, wenn man darüber zusammen mit der Forderung diskutiert, dass - was Not tut - ältere Menschen eine Chance am Arbeitsmarkt bekommen müssen. Aber was zeigen uns die Ergebnisse in diesem Bericht? Die vielen Instrumente unterschiedlichster Art, die es gibt, um älteren Langzeitarbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt zu helfen, werden von der Bundesagentur für Arbeit faktisch boykottiert. Die Entgeltsicherung hat keinen strategischen Stellenwert und die Vermittler kennen die Instrumente zum großen Teil nicht; deshalb werden sie nicht in Anspruch genommen. Ihre Schlussfolgerung, Herr Andres, ist - das ist übrigens im letzten Herbst schon von Herrn Brandner verkündet worden -, dass man die Instrumente ein bisschen übersichtlicher gestalten sollte. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Es kann doch nicht wahr sein, dass Instrumente, die älteren Langzeitarbeitslosen als Hilfestellung dienen sollen, reduziert und zum Teil abgeschafft werden sollen, weil die Vermittler sie nicht kennen. Ich denke, der Arbeitsminister hat hier die „Oberhoheit“ über die Bundesagentur für Arbeit. Hier muss dafür gesorgt werden, dass das, was an Hilfestellungen für die älteren Langzeitarbeitslosen möglich ist, auch umgesetzt wird. ({7}) Die Geringqualifizierten sind eines unserer zentralen Probleme am Arbeitsmarkt. Auch das wird in diesem Bericht beschrieben. Dabei wird deutlich gemacht, dass die Kundinnen und Kunden mit den schlechtesten Integrationschancen - das ist das, was auch der „Economist“ beschreibt - und dem höchsten Betreuungsbedarf von der Bundesagentur für Arbeit nur wenig unterstützt werden, weil bei dieser Gruppe kein Erfolg erwartet wird. Das steht dort schwarz auf weiß. Ich finde, das ist ein ziemliches Armutszeugnis. Es zeigt, dass wir uns mit der Steuerungslogik der Bundesagentur noch einmal auseinander setzen müssen. ({8}) Jedenfalls kann es nicht sein, dass auf Basis dieser Steuerungslogik ein Weiteres passiert: Nicht nur, dass die Betreuungsbedürftigsten schnell ins SGB II abgeschoben werden, sondern bei der Weiterbildung wird auch so etwas wie eine Bestauslese betrieben. Auch das wird in dem Bericht bescheinigt. Deshalb müssen wir hier noch einmal neu nachdenken; denn Weiterbildung und Qualifizierung müssen ja gerade für schlecht Ausgebildete und Geringqualifizierte zugänglich sein. ({9}) Gerade in der Auseinandersetzung mit den Arbeitsmarktproblemen zeigen sich ganz viele Beispiele für eine schwarz-rote Selbstblockade. Ich will ein weiteres Beispiel nennen, nämlich die Geringqualifizierten, denen die Hilfsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wissen, dass wir hier die stärksten Probleme am Arbeitsmarkt haben. Was machen Sie? Sie richten, auch weil Sie miteinander nicht klarkommen, eine Arbeitsgruppe ein. Prost Mahlzeit! ({10}) - Nur, Herr Niebel, sind wir auch zu einem Ergebnis gekommen. Das ist genau mein Problem. ({11}) Die Evaluation zeigt, dass einige Instrumente, zum Beispiel die Midijobs mit dem Ansatz geringer Lohnnebenkosten bei kleinen Einkommen, die Beschäftigung erweitern. Das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen. Der Bericht zeigt weiter, dass die Minijobs zur Senkung der Schwarzarbeit führen, aber keine Brücken in den Arbeitsmarkt bauen. ({12}) Sie von der Bundesregierung sollten an dieser Stelle keine Arbeitsgruppe einrichten, um lange über Kombilöhne zu diskutieren, sondern diese Ergebnisse des Berichts zur Kenntnis nehmen. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Für Sie ist es ganz einfach: Sie brauchen sich diesem Vorschlag nur anzuschließen. ({13}) Dieser Vorschlag umfasst das so genannte Progressivmodell, in dem genau die erforderlichen Maßnahmen enthalten sind: Minijobs, Midijobs und andere unübersichtliche Instrumente werden aufgelöst; Bezieher kleiner Einkommen zahlen geringe Beiträge und Bezieher großer Einkommen zahlen hohe Beiträge in die Sozialversicherung. Das hat den Vorteil, dass die Senkung der Lohnnebenkosten gezielt da wirkt, wo die meisten Jobs geschaffen werden. Das hat den Vorteil, dass die Senkung der Lohnnebenkosten zu den höchsten Beschäftigungseffekten gerade in den Bereichen führt, in denen Beschäftigung auch zukünftig möglich sein muss. All dies kommt in Ihrer Politik nicht vor: Fehlanzeige und Sitzen im Wartesaal. Es ist nichts anderes als ein „Waiting for a Wunder“. ({14}) - Die Überschrift dieses Berichtes macht doch deutlich, dass auf ein Wunder gewartet wird. Was darin beschrieben wird, ist zum Teil eine Persiflage auf die Zustände am deutschen Arbeitsmarkt. Wir sitzen hier und warten auf ein deutsches Wunder. Aber es wird ein solches Wunder nicht geben, wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, auf das, was an Fakten auf dem Tisch liegt, zu reagieren. ({15}) Fakt ist, dass wir in Deutschland Antworten brauchen gerade auf die Herausforderungen im Bereich der Geringqualifizierten. Wir brauchen in Deutschland beispielsweise ein durchdachtes Konzept zur Senkung der Lohnnebenkosten, das da ansetzt, wo es auch wirken kann. Dieses Konzept muss finanzierbar sein. Seine Finanzierung darf nicht durch eine Mehrwertsteuererhöhung erkauft werden, die im Nachgang dazu führen wird - das ist vom DGB und anderen schon dargelegt worden -, dass die Konjunktur, die hoffentlich ein wenig anzieht, schon im Jahre 2007 zum Nachteil der Beschäftigten abgewürgt wird. Wir sollten uns von dieser Politik der schwarz-roten Koalition möglichst schnell verabschieden. Wir sollten nicht im Wartesaal sitzen und auf ein Wunder hoffen, sondern das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Es gibt viel zu tun. Der Bericht hat es dargelegt. Danke schön. ({16})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun die Kollegen Katja Mast, SPDFraktion. ({0})

Katja Mast (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003804, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie gehört haben, ist es eine Zwischenbilanz der Hartz-Gesetze I bis III. Die Evaluation hat den Charakter einer ersten Bestandsaufnahme. Trotzdem sind einige Tendenzen bemerkenswert und verdienen unsere Aufmerksamkeit. Das gilt insbesondere für die Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Sowohl das Überbrückungsgeld als auch die IchAG gehören zu den erfolgreichsten Instrumenten, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sogar das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, das nicht als Zuspitzer politischer Botschaften bekannt ist, stellte fest, dass „beide Programme erfolgreich eine Rückkehr in die Arbeitslosigkeit vermeiden“. Anderthalb Jahre nach Beginn der Förderung sind so rund 70 Prozent der Empfänger von Überbrückungsgeld und 80 Prozent der Menschen, die eine Ich-AG gegründet haben, noch immer selbstständig. Das sind deutliche Anzeichen für eine - ich betone - nachhaltige Wirkung. ({0}) Gerade Frauen nutzen sowohl die Ich-AG als auch das Überbrückungsgeld überdurchschnittlich oft. Circa ein Drittel der neuen Selbstständigen ist weiblich; 2004 betrug im Bund der Anteil der Frauen an den Neuzugängen bei den Ich-AGs 43 Prozent. In meiner Heimat, in der Region Pforzheim/Enzkreis, war es sogar 1 Prozentpunkt mehr, was mich besonders freut. In der Selbstständigkeit sehen also viele Menschen eine Chance, ihren Berufs- und Lebensweg flexibel, eigenverantwortlich und erfolgreich zu gestalten. ({1}) Unser Ziel in der Koalition ist es, die beiden Existenzgründungsinstrumente der Bundesagentur zusammenzuführen. Ich möchte ganz klar betonen, dass eine entsprechende Empfehlung im Evaluationsbericht zu finden ist. Wir wollen den Erfolg dieser beiden Instrumente verstetigen und ausbauen. ({2}) Die Existenzgründungsförderung sollte als Pflichtleistung erhalten bleiben, das heißt als Anspruchsleistung für gründungswillige und -fähige Arbeitslose; denn es geht uns darum, dass die Arbeitslosen wissen, woran sie sind. ({3}) Allerdings - auch dies wird im vorliegenden Bericht deutlich; ich würde mir wünschen, dass meine Kolleginnen und Kollegen in ihren Statements ein bisschen mehr beim Text des Berichts bleiben - müssen Mitnahmeeffekte besser verhindert und muss die Qualitätskontrolle der Businesspläne intensiviert werden. Bemerkenswert an der Evaluierung der Hartz-Gesetze sind für mich aber nicht nur die Förderinstrumente für Existenzgründungen, sondern auch die Angebote, die sich insbesondere an ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Dies sind die Eingliederungszuschüsse - es existiert also schon heute gewissermaßen ein Kombilohn -, die Entgeltsicherung, der Beitragsbonus und die Möglichkeit, ältere Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz einzustellen. Ich fand es in den letzten Tagen wenig hilfreich, dass immer wieder pauschal von guten und schlechten Instrumenten in den Hartz-Gesetzen gesprochen und geschrieben worden ist. Sowohl bei der Entgeltsicherung als auch beim Beitragsbonus und den EingliederungszuKatja Mast schüssen für Ältere lässt sich feststellen, dass die geringen Fallzahlen auf Unkenntnis sowohl bei den Vermittlern als auch bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern zurückzuführen sind. Hier ist eine Aussage darüber, ob es sich um gute oder schlechte Instrumente handelt, noch nicht möglich und daher nicht sinnvoll. Bis zum Abschlussbericht in circa einem Jahr wird es unter anderem notwendig sein, die weit verbreitete Unkenntnis über die Instrumente ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffend zu verringern. Leider muss aber auch festgestellt werden, dass sich Unternehmen trotz Anreiz in der Tendenz schwer damit tun, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzustellen. Ich erhoffe mir von der Initiative „50 plus“ wesentliche Impulse und eine stärkere öffentliche Debatte darüber. Es muss unser Ziel sein, dass es nicht nur Einzelbeispiele wie die Firma Sixt oder aus Pforzheim die Kramski Putter GmbH gibt, die die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer schätzen. Deutlich wird das Gutachten bei den Sonderregelungen zu befristeten Einstellungen älterer Arbeitnehmer - ich zitiere wörtlich -: In einer quantitativen Analyse konnte bis Mai 2003 kein Effekt auf die Zahl der Einstellungen nachgewiesen werden. Hier sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: In der Altersgruppe der 48- bis 65-Jährigen hatten 3 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag. Dies ist nur wenig höher als bei den angrenzenden jüngeren Altersgruppen. Ein Effekt ist also nicht spürbar. Hier bin ich auf das Abschlussgutachten und auf die Debatte darüber gespannt, ob eine Verringerung des Kündigungsschutzes tatsächlich zu mehr Beschäftigung in Deutschland führt. ({4}) Unser Leitbild des aktivierenden Sozialstaates, der seine Bürgerinnen und Bürger fordert und fördert, kommt gerade in den evaluierten Hartz-Gesetzen zum Ausdruck. Die Beispielinstrumente für Existenzgründungen und die Förderung älterer Arbeitnehmer machen deutlich, dass wir es mit dem Fördern ernst nehmen. Der mit dieser Evaluierung angestoßene Prozess ist aus meiner Sicht dazu geeignet, die Hartz-Instrumente an den Bedürfnissen der Menschen und den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes weiterzuentwickeln, sich von nicht effizienten Instrumenten zu lösen und erfolgreiche auszubauen. Ich freue mich auf diesen Prozess gemeinsam mit Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen. ({5})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, das war auch für Sie die erste Rede in diesem Haus. Herzlichen Glückwunsch dazu, verbunden mit den besten Wünschen! ({0}) Nun hat das Wort der Kollege Stefan Müller, CDU/ CSU-Fraktion. ({1})

Stefan Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003597, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal feststellen, dass ich es für sehr positiv erachte, dass wir diese Evaluation vornehmen. Die Union hat dies seinerzeit in ihrem Entschließungsantrag im November 2002 gefordert. Alle Fraktionen - ich glaube, auch die FDP; ich bin mir da nicht so sicher ({0}) waren sich darin einig, dass es diese Evaluation geben soll. Wir waren der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Gesetze über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu überprüfen und daraufhin zu sehen, inwieweit das eine oder andere Modell oder das eine oder andere Instrument zeitnah entsprechend modifiziert werden sollte. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu verändern. Hierfür stellt der Bericht, auch wenn es nur ein Zwischenbericht ist, eine gute Basis dar. Wir wollen bis zum Jahr 2007 die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Zusammenführung und Vereinfachung von Instrumenten neu ausrichten. Es geht uns insbesondere darum, die Beitrags- und Steuermittel effizienter und effektiver einzusetzen. Wenn wir uns den Zwischenbericht einmal genauer ansehen, dann stellen wir schon fest - es muss erlaubt sein, das an dieser Stelle einmal vorzutragen -, dass die Erwartungen, die die Hartz-Kommission seinerzeit geweckt hat, nicht erfüllt werden konnten. Es war Herr Hartz selbst, der diese Erwartungen geweckt hat; es war Herr Hartz, der von der Halbierung der Arbeitslosenzahl gesprochen hat. Es lohnt sich an der einen oder anderen Stelle durchaus, sich die Pressemeldungen von damals noch einmal zu vergegenwärtigen. Ich muss das hier nicht im Einzelnen vortragen. ({1}) Herr Hartz hat beispielsweise erklärt, mit dem Konzept der Kommission, beginnend heute, 11 Uhr - das war am 16. August 2002 -, werde die Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Jahren um 2 Millionen gesenkt werden. Das ist aus meiner Sicht mit ein Grund dafür, dass wir in Zukunft sehr viel genauer hinsehen müssen, inwieweit es überhaupt sinnvoll ist, solche Kommissionen einzurichten. ({2}) Ich glaube schon, dass die Erwartungen, die von solchen Kommissionen geweckt werden, vor allem wenn sie von entsprechenden Zitaten flankiert werden, letztendlich ein Stück weit dazu beitragen, dass wir eine verhältnismäßig Stefan Müller ({3}) schlechte Stimmung in diesem Lande haben. Wir sollten also mit solchen Zielvorgaben sehr vorsichtig sein. Die Zahlen selbst sind uns allen bekannt. Wir hatten damals 4 Millionen Arbeitslose; heute sind es 5 Millionen. Das zeigt im Übrigen, dass die Skepsis der Union damals durchaus angebracht war. Ich sage das überhaupt nicht mit Schadenfreude. Mir wäre es lieber, wir hätten nicht Recht behalten und hätten heute 2 Millionen Arbeitslose weniger in diesem Land. Wenn wir 2 Millionen Arbeitslose weniger hätten, dann hätten wir an vielen anderen Stellen nicht die Probleme, mit denen wir es heute zu tun haben, und würden wirtschaftlich insgesamt sehr viel besser dastehen. Insofern sollten wir diesen Bericht zum Anlass nehmen, zu überprüfen, inwieweit bei den Instrumenten gegengesteuert werden muss. Zu verschiedenen Punkten ist schon einiges gesagt worden. Lassen Sie mich eines festhalten: Natürlich zeigt der Bericht der Forschungsinstitute sowohl Schattenseiten als auch helle Seiten auf. Positiv ist auf jeden Fall der begonnene und in Teilen schon durchgeführte Umbau der Bundesagentur für Arbeit zu bewerten. Auf dem Weg von einer traditionellen Arbeitsverwaltung hin zu einem modernen Dienstleister ist die BA in den letzten Jahren schon ein ganzes Stück weit vorwärts gekommen. ({4}) Der Bericht bestätigt im Übrigen, Herr Kollege Niebel, dass die BA in dieser Beziehung ein ganzes Stück weiter gekommen ist und dass der Umbau in die richtige Richtung geht. Wir sind ja durchaus der gleichen Auffassung, wenn wir sagen, dass es noch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht worden ist. Die Ergebnisse des Berichts sind nicht gänzlich zufriedenstellend; das ist doch keine Frage. Das Herzstück der Organisationsreform ist die Einrichtung von Kundenzentren. Im Bericht heißt es, dass es hier offenbar noch Probleme bei der Umsetzung gibt. Auch die angestrebte Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch eine bessere Relation der Zahl der Kunden zu der Zahl der Vermittler ist noch nicht erreicht. Da ist sicherlich noch einiges zu verbessern; auch das ist keine Frage. Nur müssen wir uns ehrlicherweise vergegenwärtigen, dass der Berichtszeitraum Anfang 2005 endet. Einiges, was danach erreicht worden ist, kann in dem Bericht also noch gar nicht enthalten sein. Die Institute attestieren aber, dass die BA auf ihrem Reformkurs ein ganzes Stück weiter gekommen ist, dass sie sich weiterentwickelt hat und dass sich auch die Kundenwahrnehmung geändert hat. Wenn es aber um die Bewertung der Arbeit und der Reformen der BA geht, müssen wir auf den Abschlussbericht warten. Ich möchte trotzdem feststellen, dass die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit hervorragend war. Wir sollten das, was dort geleistet worden ist, nicht schmälern. ({5}) Man muss sich schließlich vor Augen halten, dass die gesamte Umorganisation der BA parallel zum Betrieb, zur Kundenbetreuung lief. Insofern können wir durchaus von gewissen Erfolgen sprechen. Das wird im Übrigen auch deutlich, wenn man sich einmal den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit ansieht. Durch die neuen Steuerungsmodule konnten innerhalb von knapp zwei Jahren insgesamt 7 Milliarden Euro eingespart werden, und das ohne negative Effekte auf die Eingliederungsquote. Die BA geht davon aus, dass in diesem Jahr ein Überschuss erwirtschaftet werden kann. Es ist doch zwingend, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr zu senken, wenn dort Überschüsse erwirtschaftet werden. Genau das haben wir uns vorgenommen. Wir tun gut daran, die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Weg zu einem modernen Dienstleister zu begleiten. Nur mit einer modernen und dienstleistungsorientierten Arbeitsverwaltung werden sich tatsächlich Vermittlungserfolge am Arbeitsmarkt einstellen. Es ist wichtig, klar zu machen, dass Arbeitslose in den Agenturen nicht als Bittsteller behandelt werden. Sie sind Kunden, denen geholfen werden muss. Es geht um die Unterstützung der Menschen, die arbeiten wollen, und nicht schlicht um Fürsorge. ({6}) Liebe Kollegin Dückert, ich möchte noch ein paar Worte zum Antrag der Grünen verlieren. Ihr Antrag liest sich ein Stück weit wie ein Lobgesang auf das Instrument der Ich-AG. Dabei berufen Sie sich auf den Bericht. Ganz so einfach ist es meines Erachtens aber nicht; der Kollege Brauksiepe hat dazu schon das eine oder andere gesagt. Ich möchte aus dem Bericht vortragen: Viele der Gründer haben sich offenbar weniger aus echter Überzeugung, sondern vor allem wegen fehlender Alternativen auf dem Arbeitsmarkt für die Selbstständigkeit entschieden. An anderer Stelle heißt es: Nur wenige der Geförderten haben eine detaillierte Gründungsberatung von der Bundesagentur erhalten und hatten „kein wirklich durchdachtes und durchgerechnetes Konzept für ihre Gründung“. ({7}) Es geht weiter: Bei der Förderung liegen zugleich auch Hinweise auf Mitnahme vor. „Systemimmanente Fehlanreize der Förderung können also nicht ausgeschlossen werden.“ Im Bericht wird geschlussfolgert, dass eine systematische Verzahnung mit anderen Förderinstrumenten ebenso wie die Zusammenführung der beiden Instrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld sinnvoll ist. Als Stefan Müller ({8}) Beleg für das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, dient der Bericht also nicht. Sie kommen in Ihrem Antrag weiter zu der Erkenntnis, dass durch die Minijobs die Schwarzarbeit zwar ein wenig zurückgedrängt werden konnte, sich aber gleichwohl keine richtigen Erfolge eingestellt haben. Richtig ist, dass auch wir uns hätten vorstellen können, dass sie eine Brücke in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bilden. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich finde, dass allein die Tatsache, dass durch Minijobs die Schwarzarbeit zurückgedrängt worden ist, als großer Erfolg gewertet werden kann; denn dem Staat gehen jedes Jahr 17 Milliarden Euro durch die Schattenwirtschaft verloren. Wenn wir es mit einem solchen Instrument schaffen, die Schattenwirtschaft zurückzudrängen, dann kann man mit Fug und Recht von einem Erfolg sprechen. Wir werden sicherlich weiterhin intensiv um gute Lösungen ringen, damit wir das, was wir uns alle vorgenommen haben und was im Interesse des ganzen Hauses ist, auch umsetzen können. Wir alle wollen die Arbeitslosigkeit in dieser Legislaturperiode signifikant senken. Die Opposition ist natürlich herzlich eingeladen, uns auf diesem Weg konstruktiv zu begleiten. ({9})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich erteile das Wort dem Kollegen Werner Dreibus, Fraktion Die Linke. ({0})

Werner Dreibus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003749, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Andres, trotz aller persönlichen Wertschätzung und alter Verbundenheit hätte ich erwartet, dass zu diesem ehemals als Herzstück der Agenda 2010 bezeichneten Komplex der Arbeitsmarktreformen heute Morgen der verantwortliche Minister und damalige SPD-Vorsitzende selbst vor diesem Hohen Haus Verantwortung für das übernimmt, was in diesem Bericht niedergelegt ist. ({0}) Wir haben die Ankündigung des Ministers im Ausschuss für Arbeit und Soziales, die Arbeitsmarktpolitik auf den Prüfstand zu stellen und dann das abzuschaffen, was ineffizient ist, und das beizubehalten und auszubauen, was sich als erfolgreich erwiesen hat, mit großer Aufmerksamkeit gehört. Wenn man diesen Zwischenbericht als das ansähe, was er wirklich ist, nämlich als ein Dokument, das das Scheitern dieser Arbeitsmarktreformen belegt, dann wäre es notwendig und richtig, den Minister heute dazu aufzufordern, seinen Worten Taten folgen zu lassen. ({1}) Wir erwarten von Ihnen als großer Koalition, dass aus den Erkenntnissen in diesem Bericht zügig Konsequenzen gezogen werden. Die grundsätzliche Konsequenz muss sein, die Förderung der Arbeitslosen zu stärken statt die Arbeitslosen mit allerlei nutzlosen Forderungen weiter zu schikanieren. ({2}) Ich will mich ausdrücklich bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an diesem Bericht mitgewirkt haben, bedanken, weil sie ein für meine Begriffe wirklich wichtiges, wenn auch nur ein vorläufiges Dokument zustande gebracht haben, das wie ein Offenbarungseid des so genannten Herzstückes der Agenda 2010, wie ich es bereits in meinen Einleitungsworten genannt habe, ist. Wir erwarten, dass die Koalition zur Kenntnis nimmt, dass die ausgewiesene Zunahme geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse keine Erfolgsgeschichte ist. Im Bericht wird zu Recht die Zunahme so genannter reformierter Beschäftigungsverhältnisse, der Mini- und Midijobs, gelobt. Verschwiegen wird aber, dass diese Zunahme mit dem Verlust regulärer, versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse erkauft wurde. ({3}) Ich will auf Folgendes hinweisen: Die neuesten Zahlen der Bundesknappschaft für das zweite Halbjahr 2005 belegen, dass auch die Anzahl der Mini- und Midijobs, also der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, drastisch zurückgeht, laut diesen Zahlen um knapp 700 000. Diese Zahl ist beim besten Willen kein Beleg dafür, dass man die Entwicklung in diesem Bereich als Erfolg verkünden könnte, wie Herr Andres in seiner Einleitungsrede versucht hat, es uns glaubhaft zu machen. Herr Andres, ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie im Moment mit sehr viel Arbeit eingedeckt sind, was dazu geführt hat, dass Sie diesen Bericht nicht allzu aufmerksam lesen konnten. Jedenfalls hatte Ihre Art der Zusammenfassung aus meiner Sicht relativ wenig mit dem Inhalt des Berichtes zu tun. ({4}) Der Bericht der Bundesregierung sagt aber noch etwas viel Bedeutenderes aus. Er sagt aus, dass Arbeitsmarktpolitik nur dafür gut ist, den Ausgleich zwischen Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot zu verbessern. Sie ist nicht dafür geschaffen, die Nachfrage nach Arbeit zu erhöhen. Insofern ist weiterhin Herzstück unserer Position, dass wir ein solides Beschäftigungsprogramm brauchen, ein solides Zukunftsinvestitionsprogramm mit deutlich anderen Größenordnungen, als sie bisher vorgelegt wurden. Für einen nachhaltigen Beschäftigungsaufbau brauchen wir ordentlich Wasser auf die Mühlen, und zwar deutlich mehr als 6 Milliarden Euro jährlich, wie es in Ihrer Planung vorgesehen ist. ({5}) Das ist aus unserer Sicht die Quintessenz dieses Berichtes. Sie haben jetzt schwarz auf weiß, dass ein grundlegender Wechsel Ihrer Politik hin zu mehr Beschäftigung und zur Förderung von Arbeitslosen und keine weiteren Schikanen geboten sind. Vielen Dank. ({6})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Wolfgang Meckelburg, CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist dies der erste Auftritt in Zeiten der großen Koalition, und zwar zu einem, wie ich glaube, nicht ganz einfachen Thema, weil wir dazu bisher sehr unterschiedliche Auffassungen hatten. Meiner Meinung nach kann man an dieser Debatte den Übergang von RotGrün zur großen Koalition erkennen. Denn nun müssen wir gemeinsam überlegen, was wir an der bisherigen Arbeitsmarktpolitik, die wir sehr kritisch beurteilen, ändern können, um sie in eine gute Zukunft zu führen. Da ich im Jahr 2002, als vieles von dem entstanden ist, was im vorliegenden Bericht behandelt wird, dabei war, will ich an die Situation erinnern: Im Job-AQTIVGesetz wurden von Rot-Grün die Grundsätze vom Fördern und Fordern in den Vordergrund gerückt. Es kam zur Vermittlungskrise bei der Bundesagentur. Daraufhin war bei Rot-Grün eine hektische Aktivität zu erkennen. Durch ein relativ schnelles Verfahren wurde die Einführung von Vermittlungsgutscheinen ermöglicht. Aus heutiger Sicht kann man sagen: Dass das nicht funktioniert hat, war eine logische Konsequenz dieser Hektik. Wir haben damals den Umbau der Arbeitsverwaltung eingeleitet - hier sind wir auf einem guten Weg - und den Beschluss gefasst, eine Kommission einzusetzen, die die Ergebnisse ihrer Beratungen am 16. August 2002 präsentierte. Um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden, werde ich nicht an all die Versprechen erinnern, die Peter Hartz damals, am 16. August 2002, gegeben hat. Sein Hauptversprechen lautete: Ziel des Masterplans ist es, die Zahl der Arbeitslosen in drei Jahren um 2 Millionen zu reduzieren. Ich glaube, ich störe den Koalitionsfrieden nicht, wenn ich feststelle: Ein so großer Masterplan ist das offensichtlich nicht gewesen. Die Hauptbotschaft, die sich aus dieser Feststellung für die große Koalition ergibt, lautet: Wir müssen den gescheiterten Masterplan von Hartz in eine erfolgreiche Politik kleiner Schritte am Arbeitsmarkt umwandeln. ({0}) Das ist das Interesse, das wir als große Koalition verfolgen. ({1}) Es ist wichtig, dass wir in kleinen Schritten vorgehen, statt, wie es bisher der Fall war, in Hektik zu verfallen. ({2}) - Hier unterscheiden wir uns vielleicht von Ihnen, Herr Niebel. Sie wissen ja immer ganz genau, wie die Welt funktioniert. Ich finde, wir sollten uns ruhig Zeit nehmen und mit der nötigen Sorgfalt und Ehrlichkeit vorgehen. Wir brauchen Zeit, ({3}) dürfen aber nicht - da haben Sie Recht - in eine Politik der ruhigen Hand verfallen. ({4}) Ich möchte nun auch den Abgeordneten der SPD die Möglichkeit geben, Beifall zu klatschen, und das aufgreifen, was Karl-Josef Laumann zwei Jahre nach der Arbeit der Hartz-Kommission im Französischen Dom gesagt hat - dem können wahrscheinlich auch Sie von der FDP an vielen Stellen zustimmen -: Zu einer seriösen Bewertung der vier Hartz-Gesetze gehört natürlich auch, zu sagen, dass sich dadurch in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren - jetzt sind es bereits drei Jahre etwas bewegt hat. ({5}) Wir haben erste strukturelle Reformen, zum Beispiel die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und Veränderungen bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, vorgenommen ({6}) und für die Stärkung des Unternehmergedankens gesorgt. ({7}) - Ja, natürlich. Das ist ein Ergebnis der Einführung der Ich-AG, das ich positiv finde; ansonsten ist dieses Instrument sicherlich sehr kritisch zu sehen. ({8}) Wir haben mit dem Umbau der Bundesanstalt begonnen und insbesondere bei den Mini- und Midijobs durchaus Erfolge erzielt. Nun führen wir eine Diskussion über die Bewertung all dieser Maßnahmen und müssen zu tragfähigen Ergebnissen kommen. Wir befinden uns mitten in diesem Prozess. Wir haben bereits erste Schritte auf den Weg gebracht und die Befristung einiger Maßnahmen verlängert; manches ist schon am 1. Januar 2006 Gesetz geworden. Befristungen waren vor allem bei der Förderung der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer, der Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen - das wird im vorliegenden Bericht übrigens positiv bewertet - und der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer zu beachten. Durch diese Maßnahmen unterstützen wir vor allen Dingen diejenigen, die am ersten Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben. Das bedeutet nicht, dass alles so bleibt, wie es ist. Vielmehr wollen wir Luft gewinnen, um eine ehrliche Diskussion führen zu können. Zurzeit befinden wir uns in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren, das nächste Woche zum Abschluss gebracht werden wird. Dabei geht es um das Arbeitslosengeld II; das hat nicht direkt mit dem vorliegenden Bericht zu tun, aber schon mit dieser Problematik. Wir werden das Ostniveau an das Westniveau anpassen und weitere Korrekturen vornehmen, was den Erstbezug von Wohnungen bei unter 25-Jährigen angeht und was die Frage betrifft, inwieweit 25-Jährige zu den Bedarfsgemeinschaften gehören. Lassen Sie mich uns alle auffordern, die heutige Debatte über den Zwischenbericht als Einstieg in eine offene und ehrliche, in eine gründliche und gewissenhafte Analyse zu nehmen. Lassen Sie uns möglichst gemeinschaftlich Konsequenzen ziehen, was die Einzelmaßnahmen angeht. Ein Weniger an Maßnahmen ist für die Betroffenen möglicherweise ein Mehr. Wir müssen die Maßnahmen stärker bündeln; das hat auch der Arbeitsminister erkannt. Die PSA, die Personal-Service-Agentur, ist durch das, was wir beschlossen haben, bereits seit dem 1. Januar 2006 praktisch abgeschafft; denn es besteht nicht mehr der Zwang für jedes Arbeitsamt, jeden Arbeitsamtsbezirk, eine Personal-Service-Agentur einzurichten. Dies ist, wie man nachlesen kann, nicht erfolgreich gewesen. Die Vermittlung dieser Arbeitslosen muss die gewerbliche Zeitarbeit übernehmen, eine Branche, die immer Hilfestellung geleistet hat. Ich nenne ein weiteres Stichwort, die Minijobs, bei denen es eine rasante Entwicklung gegeben hat. Sie sind sicherlich keine Hilfe, um aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Es zeigt sich aber, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt. Was kann man daraus lernen? Offensichtlich wird Arbeit insbesondere dann interessant, wenn sie nicht zu stark mit Steuern und Abgaben belastet ist. Das heißt, wir müssen den Blick auf die Midijobs richten und dringend zu einer Entlastung kommen. Deswegen haben wir miteinander beschlossen, zum 1. Januar des nächsten Jahres den Arbeitslosenversicherungsbeitrag um 2 Prozentpunkte zu senken. Zum Abschluss möchte ich etwas sagen, was in dieser Diskussion bisher niemand gesagt hat, was aus meiner Sicht aber sehr wichtig ist: Wir müssen immer im Blick behalten, dass die Politik, auch die Arbeitsmarktpolitik, keine Arbeitsplätze schaffen kann. ({9}) Wir können nur Hilfestellung leisten, damit die Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt kommen. Was wir dringend brauchen, ist eine parallele Politik, die die Wirtschaft voranbringt und die Unternehmen in die Lage versetzt, Arbeitsplätze zu schaffen. ({10}) Dazu werden wir als Koalition unseren Beitrag leisten. Wir sind auf einem guten Weg. ({11})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Klaus Brandner, SPDFraktion. ({0})

Klaus Brandner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003053, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Gesetzgebung bietet die Gelegenheit zum Rückblick auf Zielsetzung und Zielerreichung. ({0}) Ich habe heute gehört, dass das eine oder andere Instrument nicht so gewirkt hat. Das ist schnell gesagt, Herr Kolb. ({1}) Aber ich glaube, gerade in der Arbeitsmarktpolitik brauchen wir weniger Schlaumeier und mehr Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu tragen. ({2}) Mit der Kritik an einzelnen Instrumenten ist es nicht getan. Die Arbeitsmarktreformen sind nämlich mehr als die Einführung einzelner Instrumente. Wir haben heute Morgen Standardreden gehört, angefangen mit der von Herrn Niebel, ({3}) die wir zum 23. Mal, vielleicht auch schon öfter, gehört haben. Natürlich kann man eine solche Rede auswendig lernen; auch das ist natürlich eine Leistung, Herr Niebel. Das will ich gar nicht bestreiten. ({4}) Aber ich finde es beschämend, wie Sie über die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes gesprochen haben - das kann man so nicht hinnehmen ({5}) und dass Sie den Personalrat, der von der Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit gewählt worden ist, um ihre Interessen wahrzunehmen, als Blockierer und Verhinderer hingestellt haben. ({6}) Ausgerechnet ihn haben Sie als Übeltäter dafür ausgemacht, dass die Reformen nicht wirken. ({7}) Das spiegelt Ihr demokratisches Verständnis wider: Weg mit den Arbeitnehmerrechten, zurück zum Herrschaftsrecht! Das ist Ihr Stil; das muss hier ganz offen gesagt werden. ({8}) Die heutige Debatte ist sehr spannend. Kollegin Dückert hat davon gesprochen, dass man nicht auf den Abschlussbericht warten darf. ({9}) Nun haben wir gemeinsam sehr engagiert und, wie ich glaube, auch sehr erfolgreich die Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Dabei hat sie gemerkt, dass wir gar keine Lame Ducks sind, sondern diesen Evaluationsbericht auf den Weg gebracht haben. Herr Müller, mir war ganz neu, dass die CDU damals schon mit im Boot war. Ich erinnere mich noch gut daran, dass wir von Rot-Grün den Antrag gestellt haben. Wir hatten den Mut, sicherzustellen, dass diese umfangreiche Reform wissenschaftlich begleitet wird, die Ergebnisse öffentlich präsentiert werden und dann auch die Konsequenzen gezogen werden. ({10}) Insofern will ich hier ganz klar sagen: Im Kern setzen wir die Arbeitsmarktpolitik, die Rot-Grün mit der Agenda 2010 begonnen hat, mit Schwarz-Rot fort. Dabei haben wir einen großen strategischen Vorteil, nämlich dass die Blockadepolitik, die die wirksame Umsetzung beschäftigungspolitischer Facetten verhinderte, jetzt endlich beendet ist. ({11}) Wir haben die Chance, zum Beispiel die Gebäudesanierungsprogramme, die Programme für die Handwerker, die beschäftigungspolitischen Initiativen zur Verbesserung der Infrastruktur, aber auch die Maßnahmen zur Ganztagsbetreuung umzusetzen. Zur Umsetzung dieser strukturellen politischen Maßnahmen hatten wir in der Vergangenheit wegen der Blockade im Bundesrat wenig Gelegenheit. ({12}) Das ist ein strategischer Vorteil für die Menschen in diesem Lande. Sie haben das gemerkt. Deshalb stehen sie zur großen Koalition. ({13}) Am Ende werden wir natürlich auch über einzelne Maßnahmen streiten. Aber ich setze darauf, dass die Kraft der Argumente siegt. Die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Kompromiss sind die Voraussetzungen für ein gedeihliches Zusammenwirken. Das habe ich bisher erlebt. Ich baue darauf, dass wir genau diesen Weg auch mit dem Kollegen Brauksiepe und anderen, die in der arbeitsmarktpolitischen Debatte Verantwortung übernehmen, fortsetzen werden. ({14}) Herr Meckelburg hat sehr offen darüber gesprochen, dass er aus Gründen des Koalitionsfriedens an das eine oder andere in der Vergangenheit nicht unbedingt erinnern mag. Aber darüber können wir sprechen, sogar offensiv. ({15}) Die Präsentation von Herrn Hartz hat große Erwartungen bezüglich der Arbeitsmarktpolitik in diesem Land geweckt, die so nicht erfüllt werden konnten und die sich die SPD-Bundestagsfraktion auch in der Vergangenheit nicht zu Eigen gemacht hat. Aber dass wir einen Aufbruch, eine Veränderung brauchen, hat doch nie in Zweifel gestanden. ({16}) Wenn wir über die Vergangenheit reden - Herr Kolb, da wäre ich nicht so vollmundig -, dann werden wir natürlich auch über die AB-Maßnahmen reden müssen, von denen Sie - Sie sind ja lange genug dabei gewesen Hunderttausende organisiert haben, um die Arbeitsmarktstatistik zu schönen. Wir haben am Ende gemeinsam daraus gelernt. Wir haben auch aus den Erfahrungen mit dem Vorruhestand gelernt, den nicht die SPD eingeführt hat, sondern den Sie mit Ihrem alten Koalitionspartner gemacht haben. ({17}) Wir haben daraus gelernt, dass nicht wirksame arbeitsmarktpolitische Instrumente nicht fortgeführt werden können. Dazu hat Rot-Grün die Kraft gehabt. Das müssen Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen. ({18}) - Natürlich ist es so. Deshalb will ich hier ganz deutlich sagen: Die Stigmatisierung muss beendet werden. Wir haben sie beendet. Das ist gut für die Menschen in diesem Land. Wir werden jetzt darangehen, die weitreichendsten Reformen am Arbeitsmarkt, die wir mit dem Ziel einer schnelleren, passgenauen Vermittlung und der Schaffung neuer Beschäftigungspotenziale, aber auch der Neustrukturierung der Bundesagentur für Arbeit und der Förderinstrumente angegangen sind, systematisch fortzusetzen. Wir, die Sozialdemokraten, sind stolz, dass wir die Kraft gehabt haben, dieses große Reformpaket voranzubringen. Alle wissenschaftlichen Institute im wirtschaftspolitischen Bereich - national und international bestätigen, dass wir mit diesen Reformprojekten richtig liegen. Sie haben erkannt, dass wir Arbeitslosigkeit nicht weiter verwalten wollen, sondern mehr Chancen für arbeitslose Menschen brauchen. Daran müssen wir zielgerichtet arbeiten. Wir lassen uns den Erfolg nicht durch Kritik der Opposition am Tempo der Umsetzung nehmen. ({19}) Wir haben bisher weder von der rechten noch von der linken Seite Schritte erleben können, die dazu beigetragen hätten, dass es mehr Beschäftigung in diesem Land gibt. Die Hartz-Gesetze haben die Strukturen der Vermittlung verändert. Sie haben neue Förderinstrumente entstehen lassen und ein völlig neues Denken in die Arbeitsmarktpolitik gebracht. Arbeitslose sind Kunden, um die man sich kümmert, die man betreut, und nicht Nummern, die man einfach nur versorgt. Das ist eine ganz wesentliche inhaltliche Änderung. Hier sind wir auf einem guten Weg. Ich finde, eine Missachtung der Leistung der Beschäftigten der Bundesagentur, die diese Prozesse und Maßnahmen so offensiv vorangetrieben haben, ist nicht hinzunehmen. Man kann ihnen nicht genügend dafür danken, dass sie es geschafft haben, wesentliche Veränderungen auf den Weg zu bringen. Innerhalb eines Umbauprozesses werden die Bearbeitungsprozesse bezüglich der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II und der Arbeitslosigkeit im SGB III durch Strukturreformen angegangen. Dabei sind wir ja erst am Anfang dieses Weges. Dafür brauchen wir die Motivation dieser Menschen und wir können ihnen an dieser Stelle ganz herzlich dafür danken, was sie auf diesem Gebiet bisher schon geleistet haben. ({20}) Der Grundsatz Fördern und Fordern ist das Leitmotiv unserer modernen Arbeitsmarktpolitik geworden: Fordern durch klare Regeln der Zumutbarkeit und Fördern durch einen Strauß von angepassten Instrumenten für einzelne Zielgruppen. Die schnelle und passgenaue Vermittlung steht dabei im Vordergrund. Ich will es ganz deutlich sagen: Bei uns steht das Fördern vornan. Dem Fordern geht das Fördern voraus. Ich will ganz deutlich sagen, dass wir dabei auf einem guten Weg sind. Wir wissen, dass noch nicht überall die erforderliche Anzahl an Menschen vorhanden ist, die diesen Prozess gestalten müssen. Wir wissen auch, dass die erforderliche Qualifikation bei einzelnen Vermittlerinnen und Vermittlern noch nicht gegeben ist. Wir sehen aber doch die systematischen Maßnahmen sowohl bezüglich der Anzahl derjenigen, die sich dieser Arbeit widmen, als auch bezüglich des Qualitätsaufbaus bei denjenigen, die die Menschen sachkundig beraten. Das müssen wir unterstützen und positiv herausstellen. Es geht nicht um „Wünsch dir was“, es geht darum, das Machbare zügig voranzubringen. Das heißt überhaupt nicht, dass wir die Hand in den Schoß legen, sondern das ist ein Zeichen der Akzeptanz, dass Reformen Zeit und Kontinuität brauchen. Dem stellen wir uns. ({21}) Ich habe deutlich gemacht, dass die Reformen am Arbeitsmarkt in den Prozess der Agenda 2010 zur Modernisierung unseres Landes eingebunden sind. Sie sind mit Strukturreformen verbunden, bei denen Innovation und soziale Balance Kernelemente des Reformprozesses sind. Um es ganz deutlich zu sagen: Arbeitsmarktreformen, die nicht in beschäftigungspolitische Reformen eingebunden sind, können ihre Wirkungen nicht entfalten. Genau das ist die Erkenntnis, die beide großen Koalitionspartner im Kern gewonnen haben. Wir wissen, dass man die Strukturkrisen am Arbeitsmarkt nicht dadurch beseitigt, dass man nur neue Instrumente organisiert, sondern dadurch, dass man den gesamten Rahmen organisiert. Diesem Ziel sind wir gemeinsam verpflichtet. Ich denke, das ist auch die gemeinsame Leitbasis, von der aus wir unsere Politik für die Zukunft gestalten werden. Insofern darf ich Ihnen sagen: Die Arbeitsmarktreformen sind in gesamtwirtschaftliche Reformen eingebettet. Durch sie allein können wir keine arbeitsmarktpolitischen Erfolge erzielen. Dies wird nur gelingen, wenn wir auch in der Wirtschafts-, Finanz- und Innovationspolitik Erfolge erreichen. Deshalb kann ich nur dazu aufrufen, dass wir den gesamten Reformprozess in diesen Bereichen nutzen. Die Chancen dazu haben sich in der großen Koalition verbessert. ({22}) Ich darf sie alle um konstruktive Mitarbeit bitten; denn nur dann helfen wir den arbeitslosen Menschen in diesem Lande. ({23}) Wir helfen ihnen nicht dadurch, dass wir das Schlechtreden der Vergangenheit fortsetzen. Dadurch ist noch kein Arbeitsplatz entstanden. All diejenigen, die jetzt versuchen, irgendwo ein Härchen in der Suppe zu finden, sollten sich merken: Das hilft dem Land und den Menschen nicht weiter. ({24}) Ich fordere Sie zur Zusammenarbeit auf. ({25})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich erteile dem Kollegen Eckhardt Rehberg, CDU/ CSU-Fraktion, das Wort. ({0})

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Durch das Gutachten werden ja nicht nur kleine Härchen zutage gefördert, ({0}) sondern an der einen oder anderen Stelle wird ein kleines Büschelchen daraus. Ich glaube aber, dass man hier die Schadenfreude beiseite packen und wirklich nach vorne schauen sollte. Das, was man im arbeitsmarktpolitischen Bereich tut, sollte man auch mit Blick darauf betrachten, wie das am Beispiel der Ich-AGs auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen gerade im Osten Deutschlands wirkt. Dort sind die Wurzeln für sie nicht so tief wie in den alten Ländern. Kollegin Mast, Sie haben davon gesprochen, dass 80 Prozent der Existenzgründer noch immer selbstständig sind. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war der Starttermin für diese Art von Existenzgründungen der 1. Januar 2003. Das heißt, wir können erst jetzt prüfen, wie die Lage im Jahr 2006, vielleicht sogar im Jahr 2007 aussieht, insbesondere vor dem Hintergrund der Absenkung des Zuschusses um insgesamt 14 400 Euro, übrigens ohne monetäres Risiko. Schauen Sie sich einmal vor Ort um. Sie werden feststellen, dass die Situation im Osten ein Stück weit anders ist als im Westen, weil das Angebot an Arbeit und Aufträgen viel geringer als im Westen ist. Bei Ausschreibungen gehen viele folgendermaßen vor: So mancher Malermeister - ich sage Ihnen, dieser gehört auch dazu fordert seine fünf Gesellen auf, Ich-AGs zu gründen. Diese müssen dann als Unternehmen einschließlich Subunternehmen sehen, wie sie an die Aufträge herankommen. Wir müssen uns fragen: Warum ist es im Jahre 2004 bei den Ich-AGs zu einem Einbruch gekommen? Der Grund ist, dass Coaching und ein Businessplan eingeführt worden sind. Jetzt einfach den Pflock einzuschlagen und die Zuschüsse zu den Ich-AGs weiterhin verpflichtend zu machen, kann nicht der richtige Ansatz sein. ({1}) Hier muss man weiter schauen, und zwar nicht nur mit Blick auf die Arbeitsmarktstatistik. Diese mag zwar gut aussehen, aber die Frage ist: Wie wirkt sich das auf den wirtschaftlichen Bereich aus? Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, was wir Ihnen voraushaben, ist, ({2}) dass wir uns dieses Gutachten gründlich durchlesen und uns überlegen, wie man die bestehenden Instrumente neu ausrichten kann, besonders mit Blick auf den Mittelstand und die Wirtschaft, nicht nur im Osten, sondern auch im Westen. Deswegen sollte man an dieser Stelle eine offene, ehrliche und ideologiefreie Debatte ohne Scheuklappen führen. Das sollte am heutigen Tage der Ansatz sein. ({3}) Wir brauchen schon Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Deswegen müssen wir uns fragen: Warum ist das Überbrückungsgeld seit 20 Jahren relativ erfolgreich? ({4}) - Sehr geehrter Herr Kollege Niebel, ich habe in Erinnerung, dass 1986 der Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hieß. ({5}) Weiterhin habe ich in Erinnerung - ich konnte das nur im Fernsehen erleben -, dass der Bundeskanzler Helmut Kohl hieß. Man sollte also so fair sein, festzustellen, dass dies von Union und FDP eingeführt worden ist.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Niebel?

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herzlich gerne. ({0})

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Stimmen Sie mir demnach zu, dass 1986 Union und FDP gemeinsam regiert haben und dass von daher mein Zwischenruf „Weil wir es gemeinsam eingeführt haben!“ richtig ist?

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich antworte Ihnen folgendermaßen: Das Überbrückungsgeld ist ein gutes Instrument und wirkt bei Höherqualifizierten ganz offenkundig besser, die auf diese Weise mit einem relativ hohen Einkommen aus der Arbeitslosigkeit herauskommen. Die Ich-AG wirkt bei Geringqualifizierten gut, die mit einem nicht so hohen Überbrückungsgeld aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen wollen. ({0}) Wir müssen uns überlegen, wie wir mit diesen beiden Instrumenten verbunden - möglicherweise mit einer Darlehensförderung - einen gewissen Zeitraum überbrücken können. Existenzgründer, die das Überbrückungsgeld in Anspruch genommen haben, haben nach ein oder zwei Jahren finanzielle Probleme. Wir müssen eine längerfristige Förderung dieser Unternehmen mit einem monetären Risiko für den Existenzgründer einführen. ({1}) Da sind wir, Herr Kollege Niebel, gemeinsam auf dem richtigen Weg. Machen wir aus zwei interessanten Instrumenten ein richtig gutes Instrument. Dann kommen wir weiter voran. ({2}) Ein Satz zu den Mini- und Midijobs. Diese Jobs sind nie als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gedacht gewesen. Aber Menschen, die fünf oder zehn Jahre lang überhaupt keine Beschäftigung hatten und dann die Möglichkeit erhalten, einen Mini- und Midijob zu bekommen und damit in einem sozialen Umfeld beschäftigt zu sein, erwächst daraus die Chance, eine unbefristete Beschäftigung zu erhalten. Deswegen ist dieses Instrument gut und richtig. ({3}) Besonders interessant - ich glaube, das kann wohl nicht anders sein - sind die Vorschläge, die die Kollegin Kipping von der Linkspartei heute vorgetragen hat, wie wir in der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland vorankommen. Frau Kollegin, ich habe noch nie erlebt, dass mehr Verwaltung - sprich: mehr Bürokratie; es war doch Ihr Vorschlag, mehr Personal in der Bundesagentur einzustel-len - dazu geführt hat, dass irgendein Problem in Deutschland gelöst worden ist. Notwendig sind vielmehr Effizienzkontrolle bzw. Controlling und auch politische Kontrolle, statt einen Ansatz zugunsten von mehr Verwaltung in der Bundesagentur für Arbeit zu verfolgen. Es ist im Gegenteil noch viel mehr Druck auf dem Kessel notwendig, damit die Bundesagentur einschließlich der Argen noch viel effizienter arbeitet. Ich meine, dass nur dieser Weg nach vorne führt. ({4})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kipping?

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte.

Katja Kipping (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003786, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich mich nicht für mehr Verwaltung, sondern für eine bessere personelle Ausstattung im Bereich der Vermittlung ausgesprochen habe? ({0}) Sind Sie auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die zugrunde liegende Analyse, dass sich die Relation zwischen Vermittler und Kunden nicht verbessert hat, auf den Bericht Ihrer Bundesregierung zurückgeht, den Ihre Bundesregierung im Kabinett verabschiedet hat? ({1})

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin, wenn Sie mehr Personal für eine Behörde fordern, dann bedeutet das auch mehr Verwaltung. ({0}) - Ich glaube, dass jeder, der das Innenleben von Behörden ein bisschen kennt, weiß, worauf das letztendlich hinausläuft. ({1}) Vielleicht haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, dass in der Bundesagentur und in den Argen bereits jetzt mehr Personal vorhanden ist als vor den Hartz-Reformen. Das heißt, es gibt im gesamten Bereich der Arbeitsverwaltung deutlich mehr Personal als zuvor. Die Argen, die allerdings auch für die Betreuung und Vermittlung der ALG-II-Empfänger mit zuständig sind, haben nämlich deutlich mehr Personal eingestellt. Mehr Personal kann aber nicht die Lösung der arbeitsmarktpolitischen Probleme in Deutschland sein. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Gestatten Sie eine Zusatzfrage?

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gerne.

Katja Kipping (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003786, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich hiermit von dem ursprünglichen Ziel, die Relation zwischen Vermittler und Kunden zu verbessern, verabschiedet haben?

Eckhardt Rehberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003826, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein, ich bin fest davon überzeugt, dass die Relation zwischen Vermittlern und Kunden - sprich: ALG-IIEmpfängern im Bereich der Bundesagentur - deutlich günstiger wird, wenn dort effizienter gearbeitet wird und mehr Controlling erfolgt. ({0}) - Aber natürlich geht das, Frau Kollegin. Wenn wir die Bundesagentur von der stetig zunehmenden Verwaltungsarbeit entlasten, wird mehr Zeit für die Vermittlung zur Verfügung stehen. ({1}) Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Weg gegangen werden kann. Wir werden sicherlich auch noch eine Debatte über die Evaluierung von Hartz IV führen müssen, um zu klären, inwieweit die Argen oder die 69 optierenden Kommunen im Bereich von Hartz IV effektiver sind. Lassen Sie mich zum Schluss einen letzten Teilbereich ansprechen: die Weiterbildung. Herr Staatssekretär, hier wird ein Zeugnis ausgestellt, demzufolge gerade längerfristige Maßnahmen durchaus zum Erfolg führen können. Nach meiner festen Überzeugung muss gerade in den neuen Ländern gemeinsam mit den IHKs dafür gesorgt werden, sektoral ausgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen voranzubringen, die die Motivation erhöhen, wieder in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu kommen. Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung: Arbeitsmarktpolitik kann Beschäftigung fördern. Die entscheidende Komponente wird sein, dass wir mit vielfältigen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Wirtschaftspolitik in Deutschland mehr Beschäftigung schafft. Ich bin fest davon überzeugt, dass weder Hektik noch Aktionismus gefragt sind. Notwendig ist vielmehr ein gewisses Maß Ruhe; wir sollten uns die nötige Zeit lassen. Danke schön. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege Rehberg, das war Ihre erste Rede in diesem Haus. Ich gratuliere Ihnen dazu sehr herzlich, verbunden mit den besten Wünschen. ({0}) Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16/505 und 16/547 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b sowie die Zusatzpunkte 2 und 3 auf: 4 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Unternehmen statt Unterlassen - Vorfahrt für den Mittelstand - Drucksache 16/562 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({1}) Ausschuss für Arbeit und Soziales b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP ERP-Vermögen ungeschmälert für Mittelstandsförderung erhalten - Drucksache 16/382 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({2}) Finanzausschuss Haushaltsausschuss ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Laurenz Meyer ({3}), Ilse Aigner, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Christian Lange ({4}), Ludwig Stiegler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Neue Impulse für den Mittelstand - Drucksache 16/557 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({5}) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Josef Fell, Matthias Berninger, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ERP-Sondervermögen in seiner Vermögenssubstanz erhalten - Drucksache 16/548 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({6}) Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Rainer Brüderle von der FDP-Fraktion. ({7})

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schwarz-Rot hofft auf den Aufschwung. Wirtschaftsminister Glos hofft auf den Erfolg von Jürgen Klinsmann, damit die Wachstumszahlen besser werden. Vielleicht ist das auch Kernstück der Glosonomics, der neuen wirtschaftspolitischen Wunderwaffe aus dem Bayerischen Wald. Wir alle hoffen auf besseres Wetter. Mit dem Prinzip Hoffnung kann man ein Nonnenkloster führen und leiten, nicht aber die Wirtschaftsnation Deutschland. ({0}) Ich finde, es ist bezeichnend, dass kein einziger Minister an der heutigen Mittelstandsdebatte teilnimmt. Auch der Wirtschaftsminister ist nicht anwesend, genauso wenig wie sein Vertreter. Das zeigt, mit welchem Interesse sich diese Regierung dem Mittelstand widmet. Ich halte das für keinen guten Stil im Parlament. ({1}) Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung das Motto „Mehr Freiheit wagen“ ausgegeben. Richtig, mehr Freiheit für den deutschen Mittelstand, damit er mit seiner Tüchtigkeit und seinem Engagement für mehr Erfolg sorgen kann und wir vorankommen! „Unternehmen statt unterlassen“ rufen wir den Unternehmern zu. Das muss aber auch für die Politik gelten. Schwarz-Rot sind aber die Unterlassungssünder der Nation. Sie unterlassen es nämlich, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern. ({2}) Die Bundeskanzlerin flüchtet in die Außenpolitik. Angie goes outside. UNO statt deutscher Mittelstand! Unsere politische Eisprinzessin für die Olympiade in Turin absolviert draußen ihre Kür, vergisst aber, zu Hause ihre Pflichten zu erfüllen. Die angekündigten kleinen Schritte sind nichts anderes als Flickschusterei: Rente mit 67 - aber nicht für Dachdecker und Krankenschwestern! - und eine Dienstleistungsrichtlinie ohne Herkunftslandsprinzip; Monopoly als Leitbild der Wettbewerbspolitik - das ist die Realität; denn das Briefmonopol besteht weiter - und monopolartige Strukturen auf dem Gasmarkt, ein Erbe noch der alten Regierung. Nichts ändert sich. Die Telekom bekommt ein Sondergesetz. So wird ein wettbewerbsfreier Raum erhalten. Das ist keine Strategie zugunsten des Mittelstands. ({3}) An die Adresse unserer christdemokratischen Freunde in der Regierung sage ich: Sie haben offensichtlich nichts aus dem rot-grünen Konkurs gelernt. Hände weg vom Kartellrecht und vom Bundeskartellamt! Die Ersten faseln schon davon, wir müssten das Wettbewerbsrecht reduzieren, um Großfusionen zuzulassen. Dieser industriepolitische Ansatz ist Steinzeitwirtschaftspolitik. Den Wettbewerb stärken und den kleinen und mittleren Unternehmen eine Chance geben, das ist der Erfolgskurs für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Diesen Weg müssen wir gehen. ({4}) Geben Sie dem Mittelstand doch mehr Freiheiten! Es gibt allein 160 Schwellenwerte, die Mittelständler beachten müssen. Ein Beispiel ist die Einrichtung getrennter Toiletten für Männer und Frauen in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern. Ich darf Ihnen verraten: Wir haben zu Hause keine getrennten Toiletten. Trotzdem sind meine Frau und ich noch immer gesund. Aber dem Mittelstand wird die Beachtung von 160 Schwellenwerten verordnet. Das soll dann ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie sein. Beim Kündigungsschutz sollte man kleinen Betrieben die Chance geben, mehr Beschäftigte einzustellen, und ihnen die Angst nehmen, sich von neu eingestellten Mitarbeitern nicht mehr trennen zu können, wenn einmal die Aufträge wegbleiben. Das haben die Wirtschaftspolitiker der Union mit bebender Stimme ständig gefordert. Aber tatsächlich gibt es keine Veränderungen, sondern nur Kosmetik. In diesem Jahr müssen dreizehnmal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Folge für die Wirtschaft ist ein 20-Milliarden-Euro-Liquiditätsentzug. Aber die Mittelständler der Union schweigen dazu. Wahrscheinlich schämen sie sich dafür, dass der deutsche Mittelstand so einseitig und hart belastet wird. ({5}) Angesichts dessen hilft es nichts, ein Minikonjunkturprogramm mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro über vier Jahre und einem Sammelsurium an Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Konjunkturprogramme haben noch nie funktioniert. Sie werden auch jetzt nichts bringen. Ihr Programm ist nichts anderes als ein Placebo, als weiße Salbe. Man soll nicht merken, wie Sie ab 2007 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gewaltig abkassieren wollen. Man hofft, dass man mit der Mehrwertsteuerkeule, also der Erhöhung um 3 Prozentpunkte im Jahr 2007, so viel Nachfrage in diesem Jahr erzeugt, dass man die harten Eingriffe im nächsten Jahr ohne Einbruch in der Wirtschaft überstehen kann. Genau das ist aber eine Politik gegen den deutschen Mittelstand. ({6}) Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte ist ein Schwarzarbeiterförderprogramm. Das führt genau in die falsche Richtung. Das führt zu noch mehr Schattenwirtschaft in Deutschland, aber nicht zu mehr Arbeitsplätzen. Die Konzeption Ihrer Politik ist falsch. Deshalb haben wir den Mittelstand zum Thema gemacht. Der Antrag, den die schwarz-roten Kartellbrüder zusammengeschrieben haben, zeigt doch, wie notwendig diese Debatte ist. Sie haben den Mittelstand vergessen. Im Zuge der Sozialdemokratisierung der Unionsparteien haben Sie den deutschen Mittelstand aus den Augen verloren. ({7}) Selbst der Wirtschaftsminister räumt ein, dass die Unternehmensteuerbelastung in Deutschland zu hoch ist. Er sagte von diesem Podium aus, dass wir mit über 37 Prozent deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegen. Nur, Sie machen nichts. Ihr Konzept ist: Umbuchen, Erleichterungen streichen, aber keine Nettoentlastung. Arbeitsplätze entstehen ganz einfach: Sie müssen den Menschen Vertrauen und Geld geben. Sie müssen die steuerliche Belastung zurückführen, damit die Menschen in ein Geschäft, zu einem Handwerksbetrieb, zu einem Mittelständler, in eine Bäckerei oder Konditorei gehen und etwas kaufen. Wenn die Menschen, Herr Hinsken, am Tegernsee mehr Kuchen essen, dann können die Konditoreien jemanden einstellen. So entstehen Arbeitsplätze. Aber Sie machen es nicht. ({8}) Sie machen eine andere Politik. Sie sind auf die Großkonzerne orientiert, wie es die SPD war. Wir werden in Deutschland von zwei sozialdemokratischen Parteien regiert, die dem Mittelstand keine Chance geben. Deshalb kriegen wir die grundlegende Wende in Deutschland nicht hin. Das ist die traurige Bilanz dieses Kartells von Schwarz und Rot. ({9})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich erteile dem Kollegen Laurenz Meyer, CDU/CSUFraktion, das Wort. ({0})

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Brüderle, ich habe zunächst gedacht, Ihr Antrag sollte als Unterstützung für unsere Bemühungen um den Mittelstand gedacht sein. Ich glaubte, Sie wollten uns zur Seite springen. ({0}) Aber was Sie dann anschließend gemacht haben und was Sie auch im Antrag gemacht haben, ist zu wenig, insbesondere dann, wenn man das mit dem vergleicht, was in der Koalitionsvereinbarung steht. Wenn es einen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode in der Wirtschaftspolitik gibt, dann ist es eine Politik zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland, weil da die Arbeitsplätze entstehen. Darin sind wir uns einig. ({1}) Wir sind uns auch darin einig - das wäre allerdings bei einer Koalition mit Ihnen nicht anders gewesen -, dass wir nicht alles rückgängig machen können, was in der letzten Legislaturperiode oder vorher beschlossen worden ist. Das betrifft etwa die Sozialversicherungsbeiträge. Da hätten Sie sich genauso schwer getan. Wir werden bei nächster Gelegenheit darüber sprechen und haben es auch schon gestern im Ausschuss getan. Das sollten wir in aller Ruhe abhandeln. Wir sollten das so einfach wie möglich regeln. ({2}) Damit kommen wir zum Stichwort Bürokratie, das schon angesprochen worden ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Meyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Westerwelle?

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Aber gerne doch.

Dr. Guido Westerwelle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002944, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Meyer, wenn es ein Schwerpunkt der neuen Bundesregierung ist, den Mittelstand zu fördern, können Sie sich als Parlamentarier dann erklären, wieso kein einziger Bundesminister während der Kernzeit der Sitzung des Deutschen Bundestages an dieser Debatte teilnimmt?

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das kann ich Ihnen sagen, Herr Kollege Westerwelle. Das liegt daran, dass der Antrag, der hier vorliegt und der Grundlage dieser Plenardebatte ist, leider Gottes so schwach und fehlerhaft ist, ({0}) dass ich der Regierung nicht raten kann, sich mit diesem Thema in der Form zu beschäftigen, wie es die FDP versucht. Das muss ich in allem Ernst sagen. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Darf der Kollege Westerwelle noch eine Zusatzfrage stellen?

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wenn das nicht auf meine Zeit angerechnet wird, dann gerne.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nein.

Dr. Guido Westerwelle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002944, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sie wissen doch als langjähriger Parlamentarier, dass das nicht auf Ihre Zeit angerechnet wird. Deswegen freuen Sie sich auch. Herr Kollege Meyer, sind Sie denn der Überzeugung, dass Ihre weltbewegenden Ausführungen es nicht wert wären, auch von Bundesministern verfolgt zu werden? ({0})

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich bin fest davon überzeugt, dass Minister Glos Herrn Schauerte deshalb hergeschickt hat, damit er schnellstmöglich erfährt, was ich hier vortrage. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Westerwelle, im Übrigen gehen wir fest davon aus, dass die Protokolle dieser Sitzung in den Ministerien am nächsten Tag unverzüglich nachgelesen werden. ({0})

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich will noch einmal in aller Klarheit sagen: Die Koalitionsvereinbarung hat die Förderung des Mittelstands zum Schwerpunkt. Die Vorwürfe, die dem Wahlkampf geschuldet sind, können wir getrost beiseite lassen; denn in diesem Punkt, Herr Brüderle, gebe ich Ihnen völlig Recht: Mittelstand, also kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, ist etwas völlig anderes als große Aktiengesellschaften. Der Unterschied zwischen großen Aktiengesellschaften und Mittelstand ist vielleicht größer als der zwischen Wirtschaft und Politik. Das muss man begreifen. Schauen Sie sich einmal an, was im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik steht: rasche Änderung der Abschreibungsbedingungen, damit es später zu mehr Investitionen kommt. Stichwort „Umsatzsteuer“: Verlängerung der derzeitigen Regelung der Istbesteuerung im Osten, Verdoppelung der Umsatzgrenzen im Westen, was ausschließlich den kleinen und mittleren Betrieben zugute kommt. Ich verweise auch auf das, was wir mit der Erbschaftsteuer vorhaben: Erleichterung des Übergangs, damit keine Arbeitsplätze abgebaut werden. Auch die Investitionszulage ist ein unbürokratisches Instrument, damit der Mittelstand im Osten gefördert wird. Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Koalitionsvereinbarung bedeute eine Bestandsgarantie für die Gewerbesteuer. Das ist schlicht falsch. Ich bitte Sie, diese Vereinbarung doch wenigstens einmal zu lesen. Da heißt es, dass wir eine „wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht“ wollen. Natürlich wollen wir sicherstellen, dass die Kommunen, was ihre Ausstattung und Ähnliches angeht, möglichst genauso gut dastehen wie heute. Dass das auch in der Koalitionsvereinbarung steht, ist richtig. Noch keine Koalitionsvereinbarung hat das Thema „Unternehmens- bzw. Mittelstandsfinanzierung“ in dieser Intensität behandelt: angefangen bei Basel II über Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank bis hin zu Beteiligungskapital und Risikokapitalfinanzierung. Sie behandelt also alles, was hier angesprochen wird. In diesen Zusammenhang gehört unser Bemühen um das ERP-Vermögen. Wir setzen damit im Grunde einen Prozess fort, der auf die CDU/CSU-FDP-Regierung zurückgeht. Die Wirtschaftspolitiker müssen dauerhaft darauf achten, dass dieses Vermögen für die Förderung des Mittelstandes in Deutschland zur Verfügung steht. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Meyer, darf der Kollege Brüderle noch eine Zwischenfrage stellen?

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Meyer, Ihr Zitat hat die Richtigkeit unserer Aussage belegt. Bei der Gewerbesteuer kommt lediglich hinzu, dass sie durch die Anrechnungstechnik einen viel zu großen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Der richtige Weg wäre - deshalb war unsere Vorhaltung durchaus richtig -, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Kein anderes europäisches Land hat diese Form der Besteuerung. Anders als bei der Mehrwertsteuer, wo ein Grenzausgleich erfolgt, diskriminiert sie einseitig deutsche Produktionsleistungen. Die einzig logische Konsequenz wäre deshalb, sie abzuschaffen. Das haben Sie eben nicht vereinbart. Deshalb war die Aussage der FDP-Fraktion richtig, dass ein grundlegend falsches System - der deutsche Weg ist singulär - abgeschafft werden muss.

Laurenz Meyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003592, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich sehe es nicht so wie Sie. Hier steht, dass sie ersetzt werden soll, natürlich unter der Bedingung einer gleichartigen Finanzierung. Das ist ein riesiges Vorhaben dieser Koalition. Darüber brauchen wir uns keine Illusionen zu machen. Der Kollege Milbradt - er ist einer der Sachkundigsten in diesem Bereich - hat mir erzählt, dass die Abschaffung der Gewerbesteuer 1929 zum ersten Mal verkündet worden ist. Seitdem beschäftigt man sich immer wieder damit, diese - aus meiner Sicht störende - Zusatzbelastung für die Unternehmen abzuschaffen. Wir haben uns vorgenommen, einen Weg zu finden, diese Steuer zu ersetzen. Dazu wird es allerdings nur kommen, wenn es uns gemeinsam - daran werden Sie sich hoffentlich beteiligen - gelingt, eine seriöse und verlässliche Möglichkeit zu finden, die Finanzierung der Kommunen sicherzustellen. ({0}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden morgen über Ausbildung sprechen. Wir wollen den Pakt für Ausbildung fortsetzen. Wir wissen, dass die Vielzahl der Lehrstellen im mittelständischen Bereich ist. Wir wollen in der Forschungs- und Entwicklungspolitik die Unternehmen stärker an die entsprechenden Möglichkeiten heranführen. „Zusammenarbeit mit den Universitäten und Fachhochschulen“, „Förderprogrammzugang“, „Forschungskooperationen“ sind die Stichworte, die in dem Zusammenhang auftauchen. Dass der Forschungsetat aufgestockt worden ist, hat auch etwas mit dem Mittelstand zu tun. Was Sie zur Bürokratie gesagt haben, die Sie in das Zentrum Ihrer Ausführungen gestellt haben, sehen wir ganz genauso. Was denken Sie eigentlich, Herr Brüderle, weshalb in dieser Regierung erstmalig die Laurenz Meyer ({1}) Bundeskanzlerin selbst die Zuständigkeit für dieses schwere Thema übernommen hat? Daran haben sich schon viele die Zähne ausgebissen. Sie können mir glauben, dass die Bundeskanzlerin weiß, welche Verantwortung sie damit übernommen hat. Das ist die größte Aufgabe. Wir können durch Bürokratieabbau ohne Kosten für Staat und Bevölkerung erreichen, dass die Unternehmen wesentliche Kosten einsparen. Deshalb ist das ein Weg, den wir unbedingt gehen wollen. Ganz wunderbar finde ich übrigens - Herr Schauerte, wenn Sie das dem Minister ausrichten würden! -, ({2}) dass schon der Titel „Mittelstandsentlastungsgesetz“ Klartext ist und man nicht wieder in eine Ausdrucksweise verfällt, die niemand versteht. Dass wir das Standardkostenmodell einführen - das haben wir uns vorgenommen -, ist ein großer Schritt nach vorn. Gleiches gilt für den unabhängigen Normenkontrollrat. Auch manches von dem, was Sie früher mit uns beschlossen haben, muss auf den Prüfstand. Es gilt, festzustellen, wie sich das, was an Statistiken zu führen ist usw., kostenmäßig in den Unternehmen auswirkt. Nun zu einem ganz wichtigen Punkt, der bisher noch gar nicht angesprochen worden ist. Ich setze große Hoffnung darauf, dass die Passage im Koalitionsvertrag, in der es heißt, dass strukturschwache Länder für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit erhalten sollen, von Bundesgesetzen abzuweichen, umgesetzt wird und auf diese Weise ein Teil der Bürokratie geknackt wird. Ich will ganz offen sagen: Niemals hätte es in Westdeutschland das Wirtschaftswunder gegeben, wenn wir schon damals eine solche Bürokratie wie heute gehabt hätten. Dem Osten muten wir zu, unter den Bedingungen der heutigen Bürokratie den Anschluss zu finden. Wir wollen das knacken. Dieses große Vorhaben sollten Sie unterstützen, statt es zu kritisieren. ({3}) Zu den Entbürokratisierungsbestrebungen gehört ein zweiter Punkt. Sie behaupten in Ihrem Antrag schlicht und einfach, dass wir den Kündigungsschutz unverändert lassen. Lesen Sie doch wenigstens einmal den Koalitionsvertrag! ({4}) Wir haben doch gerade gesagt: Wir wollen Neueinstellungen leichter möglich machen. Wir wollen, dass die Unternehmen leichter einstellen können und dass Menschen in Deutschland so einen Arbeitsplatz finden, wenn auch möglicherweise manchmal nur für eine begrenzte Zeit. Mit 55 Jahren für zwei Jahre einen Arbeitsplatz zu finden, ist besser, als nie mehr einen zu finden. ({5}) - Herr Westerwelle, an der Reaktion gerade konnten Sie den Unterschied zu früher ganz genau sehen. Dass überhaupt geklatscht worden ist, ist der Unterschied zu früher; das hätte es früher nicht gegeben. ({6}) Zur Umwelt- und Energiepolitik. Das Ausrichten auf eine kostengünstige Energieversorgung ist als neues Ziel zu nennen. Da muss der Blick stärker auf den Mittelstand gerichtet werden. Wir müssen schauen, dass wir energieintensive Betriebe in Deutschland halten können und dass wir den Mittelstand mit den entsprechenden Arbeitsplätzen nicht weiter mit hohen Energiekosten belasten. Das geht bis hin zur Außenwirtschaftspolitik. Wenn Sie dieses umfängliche Programm betrachten - Herr Brüderle, ich will Ihnen gern eine schöne gebundene Ausgabe des Koalitionsvertrags zur Verfügung stellen -, ({7}) dann können Sie erkennen, welcher Schwerpunkt hier gerade für diese Legislaturperiode gesetzt worden ist. Ich betrachte jetzt im Nachhinein Ihren Antrag versöhnlich als Unterstützung für dieses große Vorhaben für die nächsten Jahre und hoffe, dass Sie daran ganz konkret mitarbeiten werden. Dann werden wir sicherlich zu guten Ergebnissen kommen. ({8})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun die Kollegin Sabine Zimmermann, Fraktion Die Linke. ({0})

Sabine Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003869, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuerst zu Herrn Brüderle: Herr Brüderle, wenn Sie den Mittelstand an der Anzahl der Toiletten festmachen wollen, dann ist das etwas sehr kurz gegriffen. ({0}) Ich denke, dass der Mittelstand doch etwas mehr ist. Die in dem Antrag der FDP „Vorfahrt für den Mittelstand“ enthaltenen Forderungen sind aus unserer Sicht wenig geeignet, vor allem die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, was ja eine zentrale politische Aufgabe ist, und die Lage des Mittelstandes zu verbessern. Man könnte diesen Antrag überschreiben mit „Alter Wein in neuen Schläuchen“. So würde ich das formulieren. Wir, die Linke, sind für eine gezielte Förderung von Mittel- und Kleinbetrieben, damit diese in die Lage versetzt werden, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und vor allen Dingen neue zu schaffen. Aber dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn in der Wirtschaftspolitik der Grundsatz beachtet wird: Ohne verstärkte Nachfrage kein Wachstum und ohne stärkeres Wachstum keine neuen Arbeitsplätze. ({1}) Deshalb muss vor allem die Kaufkraft der Bevölkerung in diesem Land erhöht werden. Das geschieht überhaupt nicht, schon gar nicht mit Hartz IV. Niedriglohnstrategien, meine lieben Kollegen von der FDP, und die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen stehen diesem Ziel entgegen, ebenso die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer, die wir ebenfalls konsequent ablehnen. ({2}) Die Nachfrage muss vor allem durch verstärkte öffentliche Investitionen erhöht werden; öffentliche Daseinsvorsorge und Dienstleistungen sind zu verbessern. Sehen Sie sich doch einmal den miserablen Zustand mancher öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser an! Deshalb sind wir entschieden gegen die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Insgesamt sind die meisten Ihrer Forderungen für uns inakzeptabel, so die Heraufsetzung des Kündigungsschutzes von zehn auf 20 Beschäftigte. Nach einer Untersuchung des Nürnberger Instituts haben Veränderungen des gesetzlichen Kündigungsschutzes auf die Beschäftigung keinen messbaren positiven Effekt. Sie würden aber den sozialen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wesentlich verschlechtern. Meine Damen und Herren von der FDP, wir glauben eben nicht, dass die Probleme des Mittelstandes dadurch gelöst werden, dass man sie auf den Rücken der dort Beschäftigten abwälzt. Die jüngsten sozialen Unruhen in Frankreich zeigen, dass die Menschen nicht mehr bereit sind, sich immer weiter in soziale Unsicherheit abschieben zu lassen. ({3}) Auch die Forderung nach gesetzlichen Öffnungsklauseln für betriebliche Bündnisse ist doch ein alter Hut, den Sie immer wieder herauskramen. Zum einen geht aus der Untersuchung hervor, dass die Zahl der Abschlüsse von betrieblichen Bündnissen für Arbeit Ende 2003 ein Rekordniveau erreicht hat. Zum anderen gibt es in zahlreichen Tarifverträgen Öffnungsklauseln, Härtefallregelungen usw. Wir haben den begründeten Verdacht, dass es Ihnen bei dieser Forderung vor allem um die Durchsetzung von Lohnsenkungen auf der betrieblichen Ebene geht. Dafür stehen wir als Linke nicht zur Verfügung. ({4}) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich kann Ihnen einen Rat geben; ich denke, Sie nehmen ihn sehr gerne an. Von Februar bis Mai dieses Jahres laufen Betriebsratswahlen in Deutschland. Helfen Sie einfach den Gewerkschaften, in jedem Betrieb einen Betriebsrat zu installieren! Denn gerade im Zuge der Globalisierung brauchen die Betriebsräte mehr Rechte, vor allem vor dem Hintergrund der Verlagerung von Arbeitsplätzen. ({5}) Man wird es Ihnen danken. Da hilft es auch nicht, wenn einzelne Forderungen in Ihrem Antrag vernünftig sind, etwa der Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung oder die drastische Einschränkung von 1-Euro-Jobs. Wir teilen auch die Einschätzung, dass bei Schwarz-Rot ebenso wie bei ihrer Vorgängerregierung die Großunternehmen im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Strategie stehen. Hier sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen systematisch schlechter gestellt. Ein solcher Antrag wie Ihrer, der glauben machen will, man müsse alles dem Markt überlassen, die Steuern senken und der Sozialstaat und die Arbeitnehmerrechte seien ein Hindernis, wird niemals die Zustimmung der Linken finden. Aber auch der Beitrag der Bundesregierung hat leider unsere Meinung bestätigt, dass es in dieser Koalition überhaupt kein Konzept gibt, mit dem die Lage der kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbar verbessert werden könnte. Angesichts der Tatsache, dass am kommenden Samstag wenige Straßen von hier Zehntausende Menschen gegen die geplante Dienstleistungsrichtlinie auf die Straße gehen werden, hätte man von der Regierung zumindest eine Stellungnahme zu diesem aktuellen Problem erwartet. Aber still ruht der See. ({6}) Schließlich sind es nicht nur die Gewerkschaften, die gegen die so genannte Bolkestein-Richtlinie Einspruch erhoben haben. Auch zahlreiche Handwerkskammern haben sich gegen diese Richtlinie ausgesprochen. Gerade viele kleine Unternehmen würden hier wieder die Verlierer sein. Aber wir begrüßen es natürlich - da wende ich mich an die Kollegen der SPD -, dass die SPD zur Demonstration vor dem Bundeswirtschaftsministerium, einem Ministerium der eigenen Regierung, mit aufruft. ({7}) Wir werden da sein. Ich freue mich schon jetzt, mit Herrn Platzeck Schulter an Schulter Position zu beziehen. Ich hoffe, der Minister Müntefering wird ebenfalls da sein. ({8}) Diese Dienstleistungsrichtlinie dürfe so nicht verabschiedet werden, so die Handwerkskammer Dresden. Sie meint, diese Richtlinie sei akut eine der größten Bedrohungen für die kleinen Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen und für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nein, wir brauchen eine grundsätzlich andere Mittelstandspolitik in diesem Land. In kleineren und mittleren Unternehmen arbeiten etwa 70 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Tatsache, dass wir im letzten Jahr fast 38 000 Insolvenzen zu verzeichnen hatten und eine halbe Million Arbeitsplätze verloren gingen, zeigt doch die Dramatik dieser Lage. Wegen zahlreicher Steuererleichterungen, von denen in der Vergangenheit vor allem größere Unternehmen profitiert haben, liegen die öffentlichen Haushalte am Boden. Es gibt kaum noch Aufträge für die KMUs, Insolvenzen sind die Folge. Ich komme zum Schluss. Wir fordern ein Zukunftsprogramm, das diesen Namen wirklich verdient. Die damit verbundenen Investitionen können auch dem Mittelstand nützen. Dafür werden wir in den nächsten Wochen und Monaten streiten. Gegen einen ruinösen Wettbewerb, der vor allem kleinen Unternehmen schadet, werden wir am Samstag vor dem Bundesministerium demonstrieren. Wer es mit dem Mittelstand in diesem Hause wirklich ehrlich meint, der müsste dort am Sonnabend zu finden sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({9})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Zimmermann, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag, verbunden mit allen guten Wünschen für die weitere parlamentarische Arbeit. ({0}) Ich erteile nun dem Kollegen Christian Lange das Wort für die SPD-Fraktion.

Christian Lange (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003168, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Brüderle, der Mittelstand ist in der Tat das Rückgrat unserer Wirtschaft. Aber ich sage Ihnen auch klar und deutlich: Der Mittelstand hat Besseres verdient als Ihr Zehn-Pünktchen-Programm, das Sie uns heute Mittag hier vorlegen. ({0}) Der Mittelstand hat auch mehr verdient als manche Ihrer Stammtischparolen, Herr Kollege Brüderle. Gestatten Sie mir deshalb, auf den einen oder anderen Punkt Ihres Antrages etwas näher einzugehen. Es wundert nicht, dass gleich zu Beginn Ihres Antrages Ihr Lieblingsthema Kündigungsschutz wieder einmal aufgegriffen wird. Der Kollege Meyer hat zu Recht auf das hingewiesen, was sich die Koalition vorgenommen hat. Ich will Ihnen aber auch sagen, worauf die Koalition aufbauen kann. Bereits die alte Bundesregierung hatte den Mittelstand bei der Frage, wie wir den Kündigungsschutz gestalten können, voll im Blick. Bei betriebsbedingten Kündigungen wurde die Sozialauswahl einfacher und rechtssicherer gestaltet. Wir haben es außerdem geschafft, für ältere Arbeitnehmer die Eintrittsschwelle in den Arbeitsmarkt abzusenken. Herr Kollege Brüderle, ab dem 52. Lebensjahr kann dauerhaft eine sachgrundlose Befristung erfolgen. Hierdurch wird gerade den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Eintritt in die Unternehmen erleichtert. Das ist ein Beispiel dafür, wie wir kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk fördern wollen. Denn Sie wissen genau: Diese Unternehmen haben Angst vor den Kosten, die bei Arbeitsprozessen möglicherweise auf sie zukommen werden. Wir können ihnen heute sagen: Stellen Sie 52-jährige und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein! Sie brauchen nicht die Befürchtung zu haben, dass Sie vor den Kadi gezogen werden. Meine Damen und Herren, ein Zweites: Es wundert mich schon, dass ausgerechnet die FDP in den Chor derer einstimmt, die Kleinunternehmer schlecht reden. Ihrem Antrag kann ich entnehmen, dass Sie ausgerechnet die Ich-AGs, die zu den wenigen erfolgreichen Instrumenten gehören, abschaffen wollen. Darüber wundere ich mich. Bis zum Dezember 2005 haben rund 362 000 ehemals Arbeitslose eine solche Ich-AG gegründet. Nach anderthalb Jahren kann man feststellen - das ist interessant -: 74 Prozent der Gründer einer IchAG haben einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit gefunden und sind noch heute am Markt. Jede achte Ich-AG war schon im ersten Jahr nach ihrer Gründung erfolgreich und das Einkommen lag über der zulässigen Fördergrenze von 25 000 Euro. Wer hätte das gedacht? Es ist doch nichts Neues: Jeder fängt einmal klein an. Die Ich-AG ist ein solcher Weg. Wir sollten stolz darauf sein, dass Menschen den Mut zur Selbstständigkeit haben, und sie nicht diskreditieren und ihnen diesen Weg verschließen. ({1}) Was macht die neue Bundesregierung darüber hinaus? Diesen Mut zu stärken, ist ein ganz wichtiger Ansatz. Als Gesellschaft sind wir auf die Gewährleistung ausreichender Spielräume zur Umsetzung Erfolg versprechender Geschäftsideen ebenso angewiesen wie die Existenzgründer selbst, die sich noch im Wartestand befinden. Denn nur wenn es uns in den kommenden Jahren gelingt, eine höhere wirtschaftliche Dynamik zu entfalten, können wir unser Wohlstandsniveau auch in Zeiten immer schärfer werdenden Wettbewerbs aufrechterhalten. Wir haben also keine Wahl. Denn so abgedroschen es klingt: Ohne dass wir in die Köpfe der Menschen investieren und zugleich sicherstellen, dass sie ihre Ideen auch umsetzen können, geht es nicht. Deshalb macht es uns auch besorgt, dass Deutschland im Rahmen des „Global Entrepreneurship Monitor“ nur auf Platz 23 von 35 untersuchten Ländern kommt. Dabei ist es richtig, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Gründungsaktivität in einem Land und dessen wirtschaftlichem Wachstum gibt. Christian Lange ({2}) Genau deshalb setzen wir auf die Stärkung des Gründergeistes und entsprechende Rahmenbedingungen. Ich meine, dies sind zum Ersten die Finanzierung von Gründungsunternehmen, zum Zweiten angemessene steuerliche und abgaberechtliche Rahmenbedingungen und zum Dritten die Schaffung entsprechender Werte und der Mentalität innerhalb der Gesellschaft dahin gehend, dass es sich lohnt, sich selbstständig zu machen. Dies sollte nicht als Ausweg verstanden werden. Vielmehr sollte es ein Grundwert in unserer Gesellschaft sein, Eigeninitiative zu zeigen und den entsprechenden Mut aufzubringen. ({3}) Deshalb ist es auch kein Wunder, dass wir uns bei den öffentlichen Förderinfrastrukturen in den vergangenen sieben Jahren sehr gut positioniert haben. Die Politik hat ihre Hausaufgaben in diesem Bereich gemacht. Bei der privaten Finanzierung hingegen besteht nach wie vor erheblicher Nachholbedarf, wie jeder von uns aus vielen Gesprächen in seinen Wahlkreisen weiß. Ich meine, wir dürfen gerade die Geschäftsbanken nicht aus der Verantwortung entlassen und die Verantwortung allein den Gründern, dem Handwerk und dem Mittelstand, den Volksbanken und den Sparkassen aufhalsen. Hier stehen auch die großen Geschäftsbanken in der Verantwortung. Es ist die Aufgabe der Politik, darauf hinzuweisen und darauf zu drängen. Was heißt das konkret? Wir werden für Existenzgründer beispielsweise One-Stop-Anlaufstellen schaffen und die Statistikpflichten gerade am Anfang der Gründungsphase erleichtern, in der sie meist Chefsache sind und wertvolle Kapazitäten binden. Außerdem werden wir dafür sorgen, dass die Buchführungsgrenze von 350 000 auf 500 000 Euro Umsatz erhöht wird. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Handwerk und Mittelstand immer wieder belasten - das wissen wir -, sind ein großes Thema. Sie fordern, auf die in diesem Jahr vorgesehene 13-malige Einziehung zu verzichten. Wir haben gestern darüber im Ausschuss diskutiert. Sie wissen, dass die Bundesregierung zugesagt hat, dass die Ausgestaltung der Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge unbürokratischer gestaltet wird. Dies ist ein richtiger Weg. Denn wir alle sind uns darin einig, dass wir die Lohnnebenkosten senken wollen. Von daher kann der Verzicht auf unser Vorhaben, so wie Sie ihn fordern, nicht der richtige Weg sein. Dies würde nur das Gegenteil bewirken, nämlich die weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten. Das kann nicht unser Ziel sein. Meine Damen und Herren, dazu gehört auch, dass wir angesichts der guten Aussichten, die im Jahreswirtschaftsbericht prognostiziert wurden, die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen im Auge haben. Denn nach wie vor haben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Unternehmerpersönlichkeiten, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ein zu geringes Eigenkapitalpolster oder Probleme bei der Fremdfinanzierung. Deshalb ist es uns ein Anliegen - ich sage das deutlich und klar -, dass wir Parlamentarier beim ERP-Vermögen zusammenhalten. Im ERP-Sondervermögen stehen besonders Finanzierungsmittel für kleine und innovative Unternehmen und technologieorientierte Existenzgründer bereit. Wir haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Förderung durch das auf den Marshallplan zurückgehende European Recovery Program vollständig erhalten bleiben soll. Im Gegensatz zur FDP sind wir nicht auf bestimmte haushalterische Zuordnungen des ERP-Sondervermögens fixiert; wichtig für uns ist, dass das ERP-Sondervermögen weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Nur so kann es gelingen, die aus dem Vermögen zur Verfügung stehenden Mittel für wirtschaftspolitische Zwecke zu nutzen. Das ist unser Ansatz. Wenn wir in dieser Frage einen gemeinsamen Weg finden, dann, denke ich, sind wir auf der richtigen Seite. Der Sachverstand des Parlaments sollte dabei nicht außen vor bleiben. In diese Richtung wollen wir gehen. ({4}) Wir wollen mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Programm einen entsprechenden Nachfrageschub in Deutschland auslösen. Dazu gehören die 9,5 Milliarden, die zur Förderung des Mittelstands eingesetzt werden; dazu gehört das Vorhaben, private Haushalte als Arbeitgeber und auch Familien als Arbeitgeber mit rund 3 Milliarden zu fördern. Dazu gehören ferner die schon erwähnten zusätzlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung und schließlich gehört dazu die Erhöhung der Verkehrsinvestitionen um 4,3 Milliarden. All dies führt dazu, dass Handwerk und Mittelstand in Deutschland besser dastehen, als es bislang der Fall gewesen ist. Wir erwarten, dass dieses Programm weitere Investitionen von Ländern, Kommunen und Privaten auslösen wird, sodass das Potenzial ein Vielfaches des Programmvolumens beträgt. Lassen Sie mich jetzt die konkreten Maßnahmen benennen, die wir durchführen wollen. Wir glauben, dass ein wesentlicher Teil dieses 25-Milliarden-Paktes, nämlich ungefähr 14 Milliarden, unmittelbar kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetrieben zugute kommt. Sie profitieren einmal insbesondere durch die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen; 4,4 Milliarden Euro werden für die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 befristete Anhebung der degressiven AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern eingesetzt. Zum Zweiten profitieren sie durch die Neuregelung der Umsatzsteuer. Die Liquidität insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen wird zusätzlich durch die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Umsatzbesteuerung in den alten Bundesländern von 125 000 auf 250 000 Euro verbessert. Die Maßnahme wird ergänzt durch die Verlängerung der derzeitigen Regelung in den neuen Ländern bis 2009. Insgesamt verzichtet der Bund hierbei auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 750 Millionen Euro zugunsten von Handwerk und Mittelstand. Aber auch mit den Bereichen Gebäudesanierung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur wollen wir entsprechende Beiträge leisten. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist das beste Beispiel dafür. Ich kann Christian Lange ({5}) Ihnen sagen, dass es dankbar aufgegriffen wird. In meinem Wahlkreis beispielsweise wirbt die Kreishandwerkerschaft mittlerweile mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, und zwar sowohl bei den Kolleginnen und Kollegen im Handwerk als auch bei den Kunden, indem sie betont: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird die energetische Gebäudesanierung intensivieren und damit nachhaltige Impulse für die Baukonjunktur und den Klimaschutz auslösen. Wir wollen mit Hilfe der KfWGebäudesanierungsprogramme ein Darlehensvolumen von 17 Milliarden Euro und ein Investitionsvolumen von 28 Milliarden Euro in Deutschland erreichen. In den Jahren 2004 und 2005 konnten durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 30 000 Arbeitsplätze in Deutschland zumindest gesichert werden. Deshalb ist es kein Wunder, dass die Wirtschaftsweisen und die Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass wir im Jahre 2006 mit einer guten Konjunktur rechnen können. Denn dies gehört alles zusammen: die Impulse, die wir auslösen, und die steuerlichen Rahmenbedingungen, die wir setzen. Das alles sind gute Aussichten für Handwerk und Mittelstand. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu und lehnen Sie den der FDP ab! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({6})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Dr. Gerhard Schick, Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Gerhard Schick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003837, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift ist ja ganz schön gewählt: „Unternehmen statt Unterlassen - Vorfahrt für den Mittelstand“. Aber meine Erfahrung ist, dass die Überschriften die Unternehmerinnen und Unternehmer herzlich wenig interessieren. Vielmehr kommt es darauf an, was jenseits der schönen Worte für das Herzstück der deutschen Wirtschaft oder das Rückgrat der deutschen Wirtschaft - vielleicht könnten Sie sich einmal darauf verständigen, welcher Körperteil es sein soll ({0}) konkret getan wird. Wenn ich mit Unternehmerinnen und Unternehmern gerade auch über Gründungen von Unternehmen spreche, dann sagen sie mir: Das zentrale Problem ist die Finanzierung. Dazu finden sich in dem FDP-Antrag drei dürre Sätze zum ERP-Sondervermögen. Die Sätze sind richtig - unsere Anträge weisen in die gleiche Richtung, mein Kollege Hans Josef Fell wird das später noch genauer vorstellen -, aber lediglich ein Förderprogramm kann doch nicht alles sein. Ich habe mehr von der FDP beim Thema Finanzierung erwartet. Wir haben in den letzten Jahren einiges in Angriff genommen - Stichwort: Verbriefung -, damit auch kleine Unternehmen an den Kapitalmarkt kommen. Natürlich muss hierzu noch Weiteres in der Seed-Phase, der Anfangsphase der Unternehmensgründung, passieren. Wir müssen in einer Situation, in der immaterielle Wirtschaftsgüter eine immer größere Rolle spielen, den Unternehmen etwas bieten. Der zentrale Ansprechpartner bei der Finanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland sind nach wie vor die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, weil diese in der Fläche, aus der sich die Großbanken gern zurückziehen, immer noch die Basis der Finanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen sind. ({1}) Ich fände es richtig, wenn in diesem Haus ein klares Bekenntnis zum Drei-Säulen-Modell abgelegt würde. Sagen Sie doch deutlich, wie sich die kleinen Unternehmen in der Fläche sonst finanzieren sollen. Wenn die Sparkassen und Genossenschaftsbanken das in den letzten Jahren nicht geleistet hätten, stünden wir übel da. ({2}) Ich möchte auf den Antrag der großen Koalition eingehen. Auch er hat eine schöne Überschrift: Neue Impulse für den Mittelstand. Dass er einige gute Punkte enthält, will ich gar nicht in Abrede stellen. ({3}) So beinhaltet er zum Beispiel das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm, ein grüner Impuls, den Sie weiterentwickeln. Dieses Programm muss aber solide finanziert sein. Wenn Sie nicht auf das, was wir als rot-grüne Regierung gemeinsam vorgelegt haben, zurückgreifen könnten, stünden Sie im Moment mit völlig leeren Händen da. Material- und Energieeffizienz sind weitere richtige Punkte in Ihrem Programm, die auf grüne Impulse zurückgehen. Aber kommen Sie doch zum Kern dessen, was eine Wirtschaft ausmacht, die sich auf kleine und mittlere Unternehmen stützen muss: den Wettbewerb. Zum Wettbewerb steht im Antrag der großen Koalition nichts. Dabei muss man gar nicht die Freiburger Schule heranziehen, denn entscheidend ist doch, dass die kleinen und mittleren Unternehmen das Herzstück unserer Wirtschaft sind. In diesem Bereich weisen Ihre Entscheidungen in die völlig falsche Richtung. Deswegen haben Sie auch ganz bewusst nichts zu diesem Thema in Ihrem Antrag geschrieben. Weitere Stichworte für Ihre Schwäche in diesem Bereich sind Breitband, Medienfusion und Energiemarkt. Es ist interessant, dass sich im Bereich erneuerbarer Energien eine unwahrscheinliche Wettbewerbsdynamik gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen entwickelt hat. Ich denke, Herr Meyer, auch bei den größeren Unternehmen, bei den Oligopolisten im Energiemarkt müsste angekommen sein, dass durch mehr Wettbewerb interessante Sachen entstanden sind. Greifen Sie das auf und legen Sie ein klares Bekenntnis zu mehr Wettbewerb in diesem Bereich ab. ({4}) Meine Damen und Herren von der FDP, dazu gehört auch, Zugänge zu neuen Märkten zu eröffnen. Wir hätten uns bezüglich des Handwerks eine deutlichere Unterstützung der FDP gewünscht. Ich nenne das Stichwort „Meisterbrief“, bei ihm haben Sie sich nicht für mehr Wettbewerb ins Zeug gelegt. ({5}) Ich möchte noch einmal auf die Wettbewerbsdefizite in der großen Koalition zurückkommen. Es gibt jetzt die spannende Debatte darüber, ob es nicht doch besser wäre, nationale Champions zu fördern. Die gestrige Diskussion im Wirtschaftsausschuss hat Ihren Standpunkt nicht klar erkennen lassen. Deshalb hätte ich gern heute in der Debatte über die Mittelstandsförderung ein klares Bekenntnis der großen Koalition dazu gehört. Denn es kann nicht darum gehen, den Wettbewerb zu beschränken, vielmehr muss es darum gehen, durch Wettbewerb neue Märkte zu erschließen und auf den Weltmärkten präsent zu sein. Dass das möglich ist, ist im Bereich Umwelttechnik und erneuerbarer Energien deutlich geworden. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie bei einer klaren Wettbewerbsorientierung bleiben würden. ({6}) Wir sind für mehr Wettbewerb. Wir wollen das Kartellamt stärken und deshalb die Ministererlaubnis abschaffen. Wir stützen die Europäische Kommission in ihrer Eigenschaft als Wettbewerbsbehörde, damit sie sich klar für mehr Wettbewerb engagieren kann. Klären Sie das noch einmal mit Ihrem Kollegen Söder: Ist es wirklich der richtige Weg, nationale Champions zu fördern? Dazu möchte ich gern noch etwas mehr in den folgenden Redebeiträgen hören. Hier wohlfeile Mittelstandsrhetorik zu pflegen und anschließend am Kartellrecht herumzufingern, passt nicht zusammen, wenn wir uns für die kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land engagieren wollen. Danke schön. ({7})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Otto Bernhardt für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Botschaft unseres Antrages lautet: Der Mittelstand kann sich auf die große Koalition verlassen. ({0}) Wir wissen, dass für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands der Mittelstand eine besondere Bedeutung hat. Vor diesem Hintergrund sind wir entschlossen, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand weiter zu verbessern. Sie haben völlig Recht, Herr Kollege Brüderle: Vertrauen schafft Arbeitsplätze. ({1}) Deshalb sind wir von der großen Koalition so froh, dass diese Regierung inzwischen ein so breites Vertrauen in der Bevölkerung hat und dass sich die Stimmung in den letzten Wochen und Monaten deutlich verbessert hat. ({2}) Als Christdemokrat freue ich mich natürlich besonders, dass unsere Kanzlerin inzwischen so hervorragende Werte bei allen Meinungsumfragen hat. ({3}) Ich habe gesagt, dass die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessert werden müssen. Ich möchte in aller Kürze zwei Punkte herausstellen: Erstens die Steuern. Mit nominell 39 Prozent Steuern bei Kapitalgesellschaften und bis zu 45 Prozent bei Personengesellschaften haben wir inzwischen die höchste Gewinnbesteuerung in Europa; das wissen wir. Aber das liegt nicht daran, dass wir die Steuern erhöht haben. Im Gegenteil, die Steuern sind bei uns sogar laufend gesenkt worden. Aber die anderen Länder haben stärker gesenkt. Wir müssen heute feststellen, dass in den alten EU-Ländern die durchschnittliche Belastung für Gewinne im Bereich von 30 Prozent und in den neuen EULändern im Bereich von 20 Prozent liegt. ({4}) Da es ein entscheidendes Ziel der großen Koalition ist, den Haushalt zu sanieren, können wir natürlich nicht in Richtung 20 Prozent gehen. Aber wir wollen einen deutlichen Schritt von 39 Prozent in Richtung 30 Prozent machen. Dafür haben wir unsere Ziele formuliert. Ein ganz wichtiges Ziel für uns ist - das, was die Stiftung „Marktwirtschaft“ vorgelegt hat, zeigt, wie schwierig es ist, dieses Ziel zu verwirklichen -, dass in Zukunft Unternehmensgewinne unabhängig von der Rechtsform besteuert werden. Wir haben in der Tat ein weiteres Ziel: Wir wollen erreichen, dass die Gewerbesteuer durch andere ähnlich hohe Ertragsteuern ersetzt wird. Nur so können wir das unseren Kommunen zumuten. Auch dies ist eine sehr schwierige Operation. Letztlich wollen wir für eine begrenzte Zeit die Abschreibungssätze reduzieren, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu verfestigen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Bernhardt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Otto Solms?

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Aber gerne.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Bernhardt, wenn Sie eine Unternehmensteuerreform für so dringend erforderlich halten - das tun im Übrigen auch wir -: Warum hat dann die große Koalition die Anstrengungen auf das nächste Jahr verschoben? Die Diskussion hat nicht erst mit der Bildung der großen Koalition begonnen, sondern seit Jahren diskutieren wir - die Fachleute genauso wie die breite Öffentlichkeit - über die Notwendigkeit einer Unternehmensteuerreform, insbesondere um internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Nun beginnt die große Koalition damit, diese zentrale, wichtige Aufgabe für den deutschen Mittelstand erst einmal auf die lange Bank zu schieben.

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Dr. Solms, wir haben uns - ich habe gerade ein paar Ziele genannt - eine große Unternehmensteuerreform vorgenommen. Die Probleme in diesem Zusammenhang sind sehr groß; Sie als Fachmann wissen das. Wir wollen nicht den Fehler machen, den wir in der Vergangenheit häufig gemacht haben, mit zu heißer Nadel so wichtige Gesetze zu machen, um sie dann anschließend wieder ändern zu müssen. Daher brauchen wir den Zeitraum bis Ende 2007. Wir werden sicherstellen, dass das neue Unternehmensteuerrecht am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. ({0}) Bezogen auf den Mittelstand wollen wir, die große Koalition, noch in einem anderen Bereich etwas verändern, und zwar wollen wir den Übergang von mittelständischen Betrieben auf die nächste Generation erleichtern, indem wir für diese Fälle die Steuern senken wollen. Auch das ist eine schwierige und umfangreiche Aufgabe. Wir müssen sie aber lösen. Denn jeder weiß aus Einzelfällen, dass mancher Betrieb nicht fortgeführt wird, weil die Steuerlast, die im Erbfall auf die Nachfolger zukommt, so hoch ist, dass sie einfach nicht getragen werden kann. Deshalb sagen wir: Diese Steuerlast müssen wir reduzieren, um die Arbeitsplätze im Mittelstand zu erhalten. Der zweite Aspekt, den ich ansprechen möchte, wurde schon von einigen meiner Vorredner genannt: die Mittelstandsfinanzierung und Basel II. Brüssel hat seine Aufgaben gemacht. Die entsprechende Richtlinie liegt vor. Jetzt stehen wir vor der schwierigen Aufgabe, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. An dieser Stelle sage ich: An etwa 100 Punkten haben wir nationalen Spielraum. Die große Koalition wird sicherstellen, dass wir diesen nationalen Spielraum dort, wo es möglich ist, zugunsten der mittelständischen Firmen nutzen. Ich hoffe sogar, dass wir zu einer einheitlichen Lösung kommen werden, der das gesamte Haus zustimmt. Ich erinnere Sie nur daran, dass wir hier im Bundestag in der letzten Legislaturperiode zweimal einstimmige Entschließungen zu Basel II gefasst haben, wodurch wir auf das Ausgangswerk Einfluss in Richtung Mittelstandsfreundlichkeit nehmen konnten. Ich denke, wir werden auch diesmal eine gemeinsame Lösung finden. ({1}) Natürlich muss ich noch etwas zu einem meiner Lieblingsthemen sagen, zu dem ich von dieser Stelle aus sicher schon ein halbes Dutzend Mal gesprochen habe: zum ERP-Vermögen. Denn wer sich mit dem ERP-Vermögen beschäftigt, der sollte auch einen Satz dazu sagen, wo es herkommt. Das tue ich sehr gerne. Das ERPVermögen ist nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Marshallplanhilfe der Amerikaner entstanden. Im Rahmen dieser Hilfe wurden Gelder gezahlt, auf deren Rückführung die Amerikaner verzichteten. Wir konnten diese Gelder bei uns immer wieder neu einsetzen. Inzwischen ist daraus ein Vermögen von deutlich über 12 Milliarden Euro geworden. Ich stelle fest - diese Feststellung teilt das ganze Haus -: Das ERP-Vermögen ist heute das wichtigste Instrument zur Mittelstandsförderung in Deutschland. ({2}) Wenn ein Finanzminister, der gezwungen ist, den Haushalt zu sanieren, von einem Betrag in Höhe von 12 Milliarden Euro hört, ({3}) dann muss man aufpassen. ({4}) Nach all dem, was ich in den vorliegenden Anträgen gelesen habe - mit diesem Thema setzen sich ja alle Fraktionen auseinander -, kann ich nur sagen: Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass sich die Erträge aus dem ERP-Vermögen - denn nur diese können wir einsetzen nicht verringern. Des Weiteren müssen wir sicherstellen, dass wir als Parlament - in welcher Form auch immer Einfluss darauf haben, wofür diese Erträge in Zukunft verwendet werden. Nur so kann aus meiner Sicht und aus Sicht der großen Koalition gewährleistet werden, dass das ERP-Vermögen auf Dauer ein wichtiges Instrument der Mittelstandsförderung bleibt. ({5}) Ich sage mit aller Deutlichkeit: Hier liegt ein hartes Stück Arbeit vor uns. Allerdings betone ich auch: 12 Milliarden Euro sind eine verlockende Größenordnung. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen: Die große Koalition ist entOtto Bernhardt schlossen, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand weiter zu verbessern. ({6}) In diesem Sinne ist unser Antrag zu verstehen. Viel Arbeit liegt vor uns. Aber ich glaube, es macht Spaß, sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Mittelstand aktiv einzusetzen. ({7})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Bernhard, der Kollege Brüderle würde Sie gerne noch etwas fragen. Würden Sie diese Zugabe trotz Ihrer eindrucksvollen Schlusspassage noch gestatten? ({0})

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gerne, selbstverständlich.

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege, Sie haben zu Recht betont, dass das Marshallplan- bzw. ERP-Vermögen einen besonderen Charakter hat, auch mit Blick auf unsere amerikanischen Freunde. Diese Auffassung teile ich voll und ganz. Aber Ihre Aussage, dass es uns darum gehen muss, die Erträge aus dem ERP-Vermögen zu erhalten, ist ein bisschen verräterisch. Sind Sie im Zusammenhang mit dieser entscheidenden Hilfe, die Deutschland nach dem Krieg erfahren hat und die nach all dem, was geschehen war, wahrlich nicht selbstverständlich war, rückblickend nicht auch der Auffassung, dass es zum Anstand gehört, dieses Vermögen des deutschen Mittelstands in seiner gesamten Substanz zu erhalten, statt durch Hilfskonstruktionen einen Teil dieses Vermögens zu plündern? ({0})

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Politik, Herr Kollege Brüderle, ist bekanntlich die Kunst des Möglichen. Als große Koalition haben wir natürlich mehrere Ziele gleichzeitig zu erreichen. Ein wichtiges Ziel ist die Mittelstandsförderung. Deshalb sage ich: Die Erträge aus dem ERP-Vermögen dürfen nicht geschmälert werden. Ich sage aber genauso deutlich: Wenn es uns nicht gelingt, den Haushalt zu sanieren, werden wir kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Deutschland bekommen. ({0}) Alle Länder der Welt, die die Haushaltssanierung nicht in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt haben, mussten feststellen, dass ein Konjunkturaufschwung bei maroden Staatsfinanzen nicht möglich ist. Wir müssen und werden also sicherstellen, dass die Erträge nicht geringer werden, damit die Mittelstandsförderung im bisherigen Umfang betrieben werden kann. Man kann aber nicht sagen: Alles kann so bleiben, wie es ist. Ich vermute, es wird leider nicht so bleiben können - Politik ist eben die Kunst des Möglichen. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Bernhardt, das Bedürfnis, mit Ihnen in einen Dialog einzutreten, ist auf allen Seiten des Hauses vorhanden und nur noch schwer zu überbieten. ({0}) - Das vertiefen wir bei anderer Gelegenheit. ({1}) Ich will jetzt zur Geschäftsordnungslage nur darauf hinweisen, dass ich Zwischenfragen naturgemäß dann nicht zulassen kann, wenn sie nach Ablauf der vereinbarten Redezeit angezeigt werden. Da der Kollege Bernhardt mit seinem Beitrag erfreulicherweise unterhalb der gemeldeten Redezeit geblieben ist, ist es, glaube ich, nur fair, die eine wie die andere Zusatzfrage zuzulassen, sofern er selber das gestattet. ({2}) Das ist so. Bitte schön, Herr Kollege Dehm.

Dr. Jörg Diether Dehm-Desoi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000365, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wenn Ihr Blick rechtzeitig auch zur Linken geschweift wäre, hätten Sie gesehen, dass ich mich zuvor zu Wort gemeldet habe. Meine Frage an Sie, Kollege Bernhardt: Können Sie sich vorstellen, dass ein hessischer Bäckerbetrieb in den letzten zwei Jahrzehnten mehr Körperschaftsteuer bezahlt hat als die Deutsche Bank? ({0}) Wenn das so ist, ist die Frage: Warum haben alle Parteien außer der Linkspartei daran mitgewirkt: auf der Ebene der Bundesregierung, auf der Ebene der Landesregierungen und auch, was die Aufsicht über die Finanzämter, die für Großbetriebsprüfungen zuständig sind, anbetrifft? ({1})

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich kann von hier natürlich nicht auf Einzelfälle eingehen. Ich weiß nur so viel: dass im Zusammenhang mit bestimmten Veränderungen der Körperschaftsteuer ein paar Probleme entstanden sind, die beim Staat zu erheblichen Einbußen geführt haben; wir haben hier wiederholt darüber diskutiert. Diese Zeit ist aber vorbei. Wir werden jetzt als große Koalition sicherstellen - wir haben gemeinsam schon viele Schlupflöcher gestopft -, dass ab 1. Januar 2008 alle Firmen in Deutschland unabhängig von ihrer Rechtsform die gleiche Steuer zahlen. ({0}) Ich habe schon darauf hingewiesen: Diese kann, auch wenn das wünschenswert wäre, nicht bei 20 Prozent liegen, das schaffen wir nicht. Sie muss aber deutlich niedriger liegen als heute. Dafür werden wir uns einsetzen. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Paul Friedhoff für die FDP-Fraktion. ({0})

Paul K. Friedhoff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000588, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer freiwilligen dreijährigen Pause vom Parlamentsbetrieb bin ich sehr stolz darauf, dass ich heute wieder in diesem Hohen Hause reden darf. ({0}) Mit dem Antrag „Unternehmen statt Unterlassen - Vorfahrt für den Mittelstand“ wollen wir Liberalen dazu beitragen, dass die Situation des Mittelstands in Deutschland auf die Tagesordnung kommt. In den sieben Jahren von Rot-Grün wurde den Unternehmern das Arbeiten in unserem Land erschwert: durch höhere Steuern, höhere Abgaben, viel mehr Bürokratie. Aber, Herr Meyer, hier hat auch die Koalition von Schwarz-Rot außer Hoffnung zurzeit nicht viel zu bieten; ich komm nachher noch darauf. ({1}) Ich habe meine Parlamentspause genutzt und während dieser Zeit erneut einen mittelständischen Betrieb mit aufgebaut. Dies konnte ich mir nicht etwa deswegen leisten, weil sich die Rahmenbedingungen in der letzten Zeit so verbessert hätten, sondern weil ich dafür die Erlöse aus meinem ersten Betrieb, den ich vor meiner Parlamentszeit in den 80er-Jahren aufgebaut habe, verwendet habe. Ich kann also aus eigener Anschauung vergleichen, was sich in diesen 20 Jahren bei Unternehmensgründungen, aber auch bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Land verändert hat. Ich möchte das an vier Stellen festmachen. Erstens. Vor 20 Jahren waren Banken und Sparkassen an Erfolg versprechenden Unternehmensgründungen durchaus interessiert. Die Banker vor Ort hatten Entscheidungsbefugnisse. Unternehmerpersönlichkeit, Produkt und Marktchancen standen im Vordergrund. An deren Stelle ist heute ein fast umfassendes, ganz kompliziertes, computergetriebenes Ratingsystem getreten, das mit immensen Dokumentationspflichten eine Megabürokratie verlangt, die kaum individuelle Spielräume bei den Entscheidungsträgern zulässt. ({2}) Bei den Banken sind die Bürokratiekosten mittlerweile höher als die Margen. Hier erlebte man über Jahre eine rot-grüne Regulierungswut. Die Kreditversorgung des Mittelstandes ist weitestgehend zum Erliegen gekommen. Rot-Grün hat erreicht, dass nur noch derjenige ein Unternehmen gründen kann, der das entsprechende Geld mitbringt. Vor 20 Jahren war die Situation anders. Damals konnte ich mit relativ wenig eigenen Mitteln, aber mit überzeugenden Konzepten etwas erreichen. Das geht in diesem Land nicht mehr, und wir wundern uns, dass wir dabei Arbeitsplätze verloren haben. ({3}) Was allerdings wohl geht - ich habe eben gehört, dass das so toll sei -, sind geförderte Ich-AGs. Ich glaube, wir in Deutschland sind ein ganzes Stück zurückgefallen. Zweitens. Auch in den 80er-Jahren waren wir schon ein Hochlohnland, ganz ohne Frage. Allerdings waren die Zuschläge für unsere sozialen Sicherungssysteme nicht so hoch wie heute. Wir waren von den übrigen Industrieländern nicht so weit entfernt. Ich spreche nicht von China, nicht von den Ländern, mit denen - dieses Totschlagargument wird oft gebracht - wir uns sowieso nicht messen könnten. Nein, ich vergleiche mit den konkurrierenden Industrieländern. Diese Zuschläge wirken nun einmal wie eine Sondersteuer auf Arbeit. Wir haben sie laufend nach oben getrieben. Hier ist kein Ende abzusehen. Die Abgaben für Rente, Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit, Berufsgenossenschaft und die sonstigen Zwangsversicherungen sind in den letzten 20 Jahren um mehr als 50 Prozent gestiegen. Dies hat die Löhne in Deutschland erheblich verteuert. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren noch beschleunigt und setzt sich auch unter der schwarz-roten Koalition durchaus fort. Am 1. Januar dieses Jahres wurde die Zwangsversicherung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern - statt früher 20 - ausgedehnt. Darüber hinaus gilt sie jetzt nicht mehr nur für gewerbliche Arbeitnehmer, sondern auch für Angestellte. Nicht „Zurück“, sondern „Vorwärts“ heißt die Devise. Herr Meyer, dieses Gesetz ist nicht unter Rot-Grün entstanden, sondern unter Schwarz-Rot. In der Rentenkasse fehlt Geld. Ich habe gestern im Wirtschaftsausschuss vernommen, dass man sich die Mittel durch einen vorgezogenen Zahlungstermin für die Sozialversicherungsbeiträge beim Mittelstand abholt. Es kann doch nicht wahr sein, dass das von der schwarz-roten Koalition weitergeführt wird. Lesen Sie einmal in Ihrem Wahlprogramm nach! Lesen Sie nicht so viel im Koalitionsprogramm, sondern im Wahlprogramm, was Sie alles vorhatten! ({4}) Drittens. In jedem Produktionsunternehmen benötigt man gut ausgebildete Spezialisten, aber auch geringer qualifizierte Mitarbeiter. Die Nettolohnspreizung zwischen beiden Gruppen ist in den 20 Jahren zulasten der hochgradig spezialisierten Mitarbeiter erheblich verringert worden. Dies hat zu einem Verlust an Motivation bei vielen Spezialisten geführt. Erhöhungen der Bruttolöhne wirken sich kaum bei den Nettolöhnen aus. Es lohnt sich immer weniger, bei der Arbeit Höchstleistungen zu vollbringen. Vom Engagement dieser Spitzenkräfte hängen viele niedriger qualifizierte Arbeitskräfte ab. Wir sollten uns einmal überlegen, ob wir dies so weiterführen wollen. In Deutschland kann man die fatalen Folgen der Sockelpolitik der Tarifparteien und der falschen Steuerpolitik bewundern. Viertens. In diesen 20 Jahren hat sich die Bürokratie enorm erhöht. Die Kontrollen der Behörden haben sich vervielfacht. Die von der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand bestätigten Bürokratiekosten in Höhe von circa 4 000 Euro jährlich pro Mitarbeiter im Mittelstand haben sich seit den 80er-Jahren mehr als verdoppelt. Diese hohen Bürokratiekosten könnten in den Unternehmen viel besser investiert werden. Die enormen staatlichen Kontrollen könnten abgebaut und dafür die Steuern gesenkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Unternehmer werden Ihnen Folgendes bestätigen: Nur wenn Unternehmen Aufträge erhalten, können sie auch Arbeitsplätze schaffen. Aufträge bekommt man nur, wenn man international wettbewerbsfähig ist. Dazu gehört nicht nur die gute Qualität der Produkte, dazu gehört natürlich auch deren Preis. Wenn die Arbeitskosten zu hoch sind, dann betrifft dies vor allem die Unternehmen, die ihre Produkte mit vielen Beschäftigten herstellen; denn je teurer die Arbeit ist, desto teurer sind die Produkte. Im Mittelstand sind viele Menschen beschäftigt. Deshalb muss man es immer wieder sagen: Wir benötigen eine Abkopplung der Sozialkosten von den Arbeitskosten, wir benötigen ein einfaches, gerechtes und niedrigeres Steuersystem und wir benötigen die Absenkung der Arbeitskosten durch den Abbau der bei uns viel zu hohen Bürokratiekosten, was gleichzeitig dann auch zu mehr Flexibilität führt. Dies haben alle Industrieländer, die beim Abbau der Arbeitslosigkeit erfolgreich gewesen sind, so getan. Auch wir werden nicht darum herumkommen, das zu tun. Lasst uns an die Arbeit gehen! Mit dem Koalitionsvertrag werden Sie dieser Lage aber überhaupt nicht gerecht. Hier wird noch ein ganzes Stück nachgearbeitet werden müssen. Herr Meyer, dabei würden wir Ihnen natürlich sehr gerne helfen, damit Sie hier wirklich in die Puschen kommen und keinen Standfußball spielen. Herzlichen Dank. ({5})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Friedhoff, das war nun zweifellos nicht Ihre parlamentarische Jungfernrede, aber ich möchte doch gerne die Gelegenheit nutzen, für diejenigen, die Sie aus früherer langjähriger parlamentarischer Zusammenarbeit kennen, die Freude zum Ausdruck zu bringen, dass Sie wieder dabei sind. ({0}) Nun hat die Kollegin Andrea Wicklein für die SPDFraktion das Wort.

Andrea Wicklein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003659, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Mittelstand und Wirtschaftsförderung reden, dann müssen wir auch 15 Jahre nach der deutschen Vereinigung - leider, so sage ich über Mittelstand Ost und Mittelstand West reden. Es gibt zwar mehr und mehr wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Gemeinsamkeiten, in wichtigen Punkten unterscheiden sich Ost und West aber nach wie vor erheblich. Ostdeutscher und westdeutscher Mittelstand spüren die konjunkturelle Belebung gemeinsam. Es ist überaus erfreulich, dass das verarbeitende Gewerbe die Geschäftsaussichten auch im laufenden Jahr positiv beurteilt. Vier von fünf Unternehmen erwarten in diesem Jahr ein eher gutes oder ein gutes Geschäft. Der ostdeutsche Mittelstand steuert in diesem Jahr damit ein neues Fünfjahreshoch an. Die „Berliner Zeitung“ weist in ihrem Kommentar allerdings darauf hin, dass Freud und Leid hier sehr eng beieinander liegen. Deshalb will ich auch die gewaltigen wirtschaftlichen Probleme ganz ungeschminkt benennen, die große Teile Ostdeutschlands nach wie vor haben. In zahlreichen Regionen führen Arbeitslosenquoten von 20 Prozent und mehr dazu, dass viele junge und gut ausgebildete Menschen ihre Heimat verlassen und in die westdeutschen Bundesländer abwandern. Ein drohender Mangel an Fachkräften und ein erheblicher Rückgang der Zahl der erwerbsfähigen Menschen und der Gesamtbevölkerung sind die Folgen. Nach einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest ist die Suche nach qualifiziertem Nachwuchs schon heute die größte Sorge der mittelständischen Unternehmen, und das übrigens nicht nur im Osten. Schätzungen gehen von einem Bevölkerungsrückgang in einigen ostdeutschen Bundesländern von bis zu 17 Prozent bis zum Jahre 2020 aus. Dieser Bevölkerungsrückgang würde in den betroffenen Regionen nicht zuletzt zu weiter sinkenden Steuereinnahmen und zu einer erhöhten Pro-Kopf-Verschuldung führen. Aber auch die Struktur der mittelständischen Wirtschaft in Ostdeutschland unterscheidet sich von der in den alten Bundesländern immer noch signifikant. Wenn wir uns vor Augen führen, dass sich von den 500 größten deutschen Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes nur sieben in den neuen Bundesländern und 144 allein in Nordrhein-Westfalen befinden, dann wissen wir, vor welchen Problemen wir in den neuen Ländern nach wie vor stehen. Auch die Anzahl der Beschäftigten im Forschungsbereich der Unternehmen beträgt, bezogen auf 1 000 Erwerbstätige, in den alten Ländern durchschnittlich 9,1; in Ostdeutschland dagegen sind es nur 3,3. Gerade den kleinen und mittleren Unternehmen in den neuen Ländern fehlen somit eigene Potenziale, um neue Verfahren und neue Produkte zu entwickeln und diese erfolgreich am Markt zu platzieren. Aber auch innerhalb der neuen Bundesländer ist die Situation durch große regionale Unterschiede gekennzeichnet. Hier liegen Licht und Schatten nahe beieinander. In einigen Regionen wie in Jena, Dresden, Leipzig oder Halle konnten ganz erhebliche Fortschritte erzielt werden. Dort bilden sich Wachstumszentren heraus, die sich zu selbsttragenden Wirtschaftseinheiten entwickeln. Es entstehen dort regionale Kompetenzfelder mit wettbewerbsfähigen und innovativen Branchenschwerpunkten. Diese Wachstumskerne müssen wir auch in Zukunft mit sehr differenzierten Förderinstrumenten und Fördermaßnahmen unterstützen, damit die von ihnen ausgehende wirtschaftliche Dynamik stabilisiert und weiter angeregt wird. Andererseits ist es jedoch unumgänglich, dass wir in struktur- und wachstumsschwachen Regionen neue Perspektiven eröffnen. Jede Region hat Stärken und Entwicklungspotenziale, sei es in der Erzeugung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, in der Energiegewinnung durch Biomasse oder auch im Tourismus. Diese Wertschöpfungspotenziale müssen vor Ort identifiziert werden, und auch für wirtschaftsschwache Regionen müssen Entwicklungskonzepte erarbeitet und mit möglichst professionellen regionalen Managementmethoden umgesetzt werden. ({0}) Grundsätzlich gilt - ich glaube, darin sind wir uns alle einig -, dass die Zeit der Gießkannenförderung ein für alle Mal vorbei ist. Es muss darum gehen, die vorhandenen Mittel in den ostdeutschen Bundesländern gezielt und effizient einzusetzen. Mit konkreten Förderprogrammen wie Inno-Watt, NEMO und Pro Inno hat die alte Bundesregierung den besonderen Bedürfnissen der ostdeutschen Unternehmen bereits Rechnung getragen. Diese Programme gleichen die vorhandenen Defizite im Management, beim Technologietransfer, bei der Markteinführung und bei der Vernetzung aus. Dass der hier eingeschlagene Weg richtig ist, zeigen die begleitenden Untersuchungen. So haben sich der Umsatz, die Beschäftigung und die Produktivität der durch Inno-Watt geförderten Unternehmen weit besser entwickelt als der Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Mit jedem Euro Zuschuss konnte ein wirtschaftlicher Effekt von 14 Euro bewirkt werden. Von 2000 bis 2004 hat sich der Export bei den geförderten Unternehmen fast verdreifacht. Alles in allem zeigt sich: Die gezielte Innovationsund Technologieförderung ist erfolgreich. Deshalb müssen wir diese Programme zur Förderung der kleineren und mittleren Unternehmen fortsetzen. ({1}) Das zweite Standbein der mittelstandsorientierten Förderpolitik für die neuen Bundesländer ist die Investitionsförderung. Noch immer sind Eigenmittel ein Engpass bei der Finanzierung von Investitionen. Trotz umfangreicher staatlicher Hilfen lagen die Anlageinvestitionen in Ostdeutschland 11 Prozent unter denen in Westdeutschland. Während im Westen Investitionen fast zu zwei Dritteln aus Eigenmitteln finanziert werden können, liegt diese Quote im Osten knapp unter 50 Prozent. Diese Lücke wird derzeit durch Fördermittel geschlossen. Unsere wichtigsten Instrumente sind hier die Investitionszulage und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Beide Instrumente wollen wir als Regierungskoalition fortführen. ({2}) Die Investitionszulage ist eine wichtige Basisförderung. Wir sollten sie allerdings effizienter gestalten und den Realitäten in den neuen Ländern besser anpassen. Beispielsweise spricht viel dafür, mit dieser Zulage auch touristische Vorhaben zu unterstützen; denn für Regionen wie das Erzgebirge, den Harz, den Spreewald oder die Küste in Mecklenburg-Vorpommern bietet der Fremdenverkehr das wichtigste Wachstumspotenzial. Deshalb sollten wir eine Ausweitung der Förderung in diesem Bereich in Erwägung ziehen. ({3}) Außerdem werden wir die Gemeinschaftsaufgabe auf hohem Niveau fortsetzen. Sie ist und bleibt ein unverzichtbares Instrument für die Investitionsförderung. Die Gemeinschaftsaufgabe hat die nötige Flexibilität, um regionale Potenziale sehr gezielt zu fördern. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen anderen Punkt herausgreifen. Bekanntlich reicht ein Instrument allein nicht aus, um ein Orchesterstück zu spielen. Ähnlich verhält es sich in der Mittelstandsförderung. Wichtig ist es, die verschiedenen Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, zusammen und vor allem auch koordiniert einzusetzen. Innovations- und Investitionsförderung gehören zusammen. Es ist deshalb gut, dass die wichtigsten Förderinstrumente auch von einem Ministerium begleitet und koordiniert werden. Bekanntlich machen mehrere Dirigenten das Musizieren nicht leichter. In diesem Sinne tun wir alles für die weitere Entwicklung des Mittelstandes auch im Osten. Vielen Dank. ({4})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich erteile das Wort nun dem Kollegen Dr. Herbert Schui, Die Linke. ({0})

Dr. Herbert Schui (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003844, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ERPSondervermögen muss dort bleiben, wo es zurzeit ist. Dieses Sondervermögen ist ein Mittel allgemeiner Wirtschaftsförderung, und zwar nicht nur für das Kleingewerbe - den Begriff Mittelstand möchte ich eher vermeiden; denn er umfasst vieles -, sondern auch zur Förderung von Innovation. Ich erinnere daran, dass auch das Airbus-Konsortium auf der Grundlage des ERP-Sondervermögens erhebliche Kredite bekommen hat. Statt öffentliches Eigentum zu erhalten, zu nutzen und für eine umfassendere Wirtschaftspolitik einzusetzen, wird von den Regierungen seit vielen Wahlperioden eine andere Tradition begründet, nämlich die Senkung von Unternehmen- und Gewinnsteuern im Allgemeinen - dadurch sinken die Einnahmen - und die Kürzung von öffentlichen Dienstleistungen und Sozialleistungen. Dennoch bleibt ein Defizit. Wie soll es angesichts der Maastricht-Kriterien ausgeglichen werden? Also wird öffentliches Eigentum verkauft - und so weiter und so fort. Dabei müssen wir uns aber das Problem vor Augen führen, dass in vielen Fällen das öffentliche Eigentum, das aus Gründen eines ungefähren Ausgleichs des öffentlichen Haushalts nun verkauft werden soll, von denen erworben wird, die reicher geworden sind, weil sie weniger Steuern zahlen müssen. Alles in allem ist das eine geniale Politik. ({0}) In diese Tradition des Verkaufs öffentlichen Eigentums gehört auch, dass von den insgesamt 12 Milliarden des ERP-Sondervermögens 2 Milliarden zur Finanzierung des Bundeshaushalts eingesetzt werden sollen und im Rahmen der so genannten Neuordnung des ERP-Sondervermögens offensichtlich weitere 10 Milliarden Euro als Eigenkapital der Kreditanstalt für Wiederaufbau zugeführt werden sollen. Diese Neuordnung wird aber nicht das Ende eines Prozesses sein, in dem sich der Staat zum armen Mann macht, sein Vermögen veräußert und damit bedeutende Möglichkeiten aufgibt, eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik zu betreiben. ({1}) 10 Milliarden Euro sollen also dafür verwendet werden, das Eigenkapital der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhöhen. Wie zweckmäßig auch immer, für sich genommen, mehr Eigenkapital ist für ein staatliches Spezialkreditinstitut -und das ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, so bedenklich ist es, wenn das vermehrte Eigenkapital für die Kreditanstalt für Wiederaufbau nun aus dem ERP-Sondervermögen herausgenommen werden soll, um Telekomanteile oder Bahnaktien rascher zugunsten des Bundeshaushaltes zu liquidieren. Mit dem ERP-Sondervermögen als zusätzlichem Eigenkapital der KfW soll also die Privatisierung von Bundeseigentum finanztechnisch reibungslos gestaltet werden. Die KfW wird damit - das ist nicht ihre Aufgabe - zur Privatisierungsagentur des Bundes. Was ist zu erwarten, wenn alles bedeutende Bundesvermögen verkauft ist, wenn also die KfW ihren Dienst getan hat? Es ist wahrscheinlich, dass sie dann ebenfalls verkauft wird und damit auch dasjenige zusätzliche Eigenkapital, das aus dem ERP-Sondervermögen stammt. Man könnte der Regierung und der Koalition nur dann zustimmen, wenn sie eine unabdingbare Bestandsgarantie zugunsten der KfW formulierten, die Aufgaben genau definierten und überdies eine demokratische Kontrolle dieser reformierten Kreditanstalt für Wiederaufbau auf kurzem Weg ermöglichten. Insgesamt reicht das aber nicht aus, um den Mittelstand zu fördern. Eines muss bedacht werden: Wenn es - wie vorhin angekündigt - weitere Steuererleichterungen zugunsten des Mittelstandes gibt, dann ist angesichts der ungleich verteilten Marktmacht auf der Grundlage der Gestaltung der Absatz- und Beschaffungspreise zu erwarten, dass diese Steuererleichterungen in Kürze zu Gewinnen der Großwirtschaft werden. Gestatten Sie mir bitte noch einen abschließenden Satz. Wir schließen uns im Zusammenhang mit dem ERP-Vermögen durchaus dem Antrag der FDP an und sind - genauso wie die Kollegen von der FDP-Fraktion gegen eine Liquidierung dieses öffentlichen Eigentums. Damit könnte sich allerdings eine Entente cordiale aus FDP und der Linken anbahnen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege, ich befürchte, dass die Implikationen einer solchen heimlichen Koalition im Rahmen Ihrer überschrittenen Redezeit nicht mehr vollständig darzustellen sein werden. ({0})

Dr. Herbert Schui (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003844, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Meine Damen und Herren von der FDP, damit es so weitergeht, werden Sie in Zukunft sicherlich gemeinsam mit uns die Privatisierung von allem öffentlichen Eigentum nach Kräften zu verhindern versuchen. Vielen Dank. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Hans Josef Fell, Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ERP-Sondervermögen ist das wichtigste Instrument der Innovationsförderung, der Mittelstandsförderung und der Umwelttechnologieförderung. Allein im Jahre 2005 wurden mit dem ERP-Wirtschaftsplan 3,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Frau Wicklein, in den neuen Bundesländern sind mittlerweile 169 000 Vorhaben in den Bereichen Gründung und Festigung von Unternehmen gefördert worden. Der Aufbau dieser mittelständischen Unternehmen wäre ohne die gezielten Finanzierungshilfen häufig nicht möglich gewesen, wie es im Subventionsbericht der Bundesregierung herausgestellt wird. Wir alle wissen, dass die Mittelstandskreditförderung nie wichtiger war als heute, da sich vor allem die großen Banken leider zunehmend vom Mittelstand entfernt haben. Der Deutsche Bundestag war sich der besonderen Bedeutung dieses Finanzierungsinstruments immer bewusst und hat es über viele Jahrzehnte verteidigt. Auch jetzt ist wieder der Mut des ganzen Hauses gefragt, da das Finanzministerium das ERP-Sondervermögen kürzen und an die KfW schlicht verschenken will. Wir freuen uns, dass auch die FDP mit ihrem Antrag die Tradition der Vermögenserhaltung und die parlamentarische Kontrolle verteidigt. Ich würde mich auch freuen, wenn die Union und die SPD dieser Tradition folgen würden. Herr Kollege Lange, Herr Kollege Bernhardt, ich habe mich gefreut, dass Sie die Aufrechterhaltung der demokratischen Kontrolle betont haben. Aber Sie müssen auch wissen: Entweder gibt es diese demokratische Kontrolle oder die Eigenkapitalübertragung an die KfW. Beides zusammen ist nicht machbar und dies müssen wir ganz klar wissen. ({0}) Ich befasse mich seit zwei Jahren mit dem Ansinnen des Finanzministeriums. Mir wurde bis heute kein stichhaltiger Grund genannt, der für eine Übertragung an die KfW spricht. Die genannten Effizienzgewinne sind sehr umstritten und wären bei anderen Anlageformen vermutlich sogar höher. Erst gestern hat mir die Parlamentarische Staatssekretärin des BMF Barbara Hendricks in der Fragestunde bestätigt, dass die KfW keine ERP-Mittel benötigt, um die Platzhaltergeschäfte im Rahmen der Privatisierung realisieren zu können. Das ERP-Sondervermögen ist vor allem ein Innovationsprogramm. Es ist das wichtigste Instrument, welches der Bundesregierung für ihre Innovationsoffensive zur Verfügung steht; denn es stellt genau dort Kapital zur Verfügung, wo andere das Risiko scheuen. Ohne das ERP-Sondervermögen mit Mut zu Investitionen wäre jede Innovationsoffensive zum Scheitern verurteilt. Ich will das anhand der jüngsten Innovationsbausteine darstellen. Ohne das ERP-Sondervermögen gäbe es keinen Dachfonds für Venture Capital. Ohne diesen Dachfonds würde das Eigenkapital des European Investment Fund nicht in Deutschland investiert werden. Ohne die Beteiligung des ERP-Sondervermögens gäbe es auch keine Chance, das Venture Capital in Deutschland wieder zu beleben. ({1}) Den Dachfonds wollte übrigens die KfW nicht mitfinanzieren, da ihr das Risiko zu hoch erschien. Das ist das gute Recht der KfW. Umgekehrt ist es aber auch das gute Recht des Bundestages, andere Prioritäten zu verfolgen. Die Verfolgung dieser Prioritäten ist aber nur so lange möglich, wie über das ERP-Sondervermögen vom Bundestag und nicht von der KfW entschieden wird. ({2}) Dies zeigt auch das Beispiel des ERP-Startfonds, der ebenfalls im Risikokapitalbereich aktiv ist. Er wird zu 90 Prozent über das ERP-Sondervermögen finanziert. Dieses war als einziges Vermögen bereit, so viel Geld überhaupt in die Hand zu nehmen, um Start-ups kozufinanzieren. Die durchführende KfW war nur zu eher symbolischen 10 Prozent zu bewegen. Wäre das ERPSondervermögen im KfW-Besitz gewesen, gäbe es folglich auch keinen Startfonds und somit weit geringere Chancen für junge Technologieunternehmen, an Geld zu gelangen. ({3}) Der Deutsche Bundestag hat nicht nur mutig in die Zukunft investiert; er hat dabei auch das Vermögen erhalten - und das über Jahrzehnte hinweg. Mit diesem Vermögen konnten zugleich Dutzende Milliarden in die Zukunft des Landes investiert werden. Da der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung eine große Verantwortung für das ERP-Sondervermögen und damit auch für die Zukunft unseres Landes tragen, müssen sie größten Wert darauf legen, wie das Geld angelegt wird. Hier muss selbstverständlich auch in der Zukunft das Substanzerhaltungsgebot gelten. Ansonsten würden wir Gefahr laufen, in eine Innovationsdefensive zu geraten. Der Vertrag mit den USA bietet hierzu eine wichtige Gewährleistung; denn in diesem Vertrag ist die Substanzerhaltung als oberstes Gebot festgeschrieben. Die Substanzerhaltung spricht übrigens nicht dagegen, dass der Bundesfinanzminister 2 Milliarden Euro im Haushalt verwenden kann. Den 2 Milliarden Euro müssen dann aber logischerweise Beteiligungswerte in gleicher Höhe gegenüberstehen und schon sind zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Verringerung der Neuverschuldung und Substanzerhaltung des Sondervermögens. Diesen Weg gibt es und wir halten ihn für den richtigen und einzigen gehbaren angesichts der internationalen Vertragslage. Neben dem Substanzerhaltungsgebot muss die Effizienz im Vordergrund stehen, mit der das Geld angelegt wird. Folgerichtig muss wie bei jeder Geldanlage verglichen werden, was der Markt anbietet. Wer das beste Angebot macht, soll dann auch den Zuschlag erhalten. Dies ist ein selbstverständliches Vorgehen, das wir in unserem Antrag einfordern. Wir wissen, die Haushaltslage ist mehr als schwierig. Umso mehr gilt: Der Bund hat kein Geld zu verschenken, auch nicht an die KfW. ({4})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Franz Obermeier, CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Franz Obermeier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003201, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon amüsant, welche Allianzen sich in dieser Debatte ergeben. Man muss einmal schauen, wie sich die Dinge in den nächsten Tagen und Wochen weiterentwickeln. Was die Zielsetzungen angeht, besteht in diesem Hause eigentlich Einigkeit: Mittelstandsförderung hat Priorität. Sie steht nicht zuletzt in unserem Koalitionsvertrag ganz oben. Gleichzeitig wird fast täglich der Abbau von Arbeitsplätzen in unserem Land, insbesondere in der Industrie, gemeldet. ({0}) Das bringt mich dazu, zu fragen: Wie fangen wir diese Arbeitsplatzverluste auf? Im vergangenen Jahr sollen 400 000 Arbeitsplätze im sozialversicherungspflichtigen Bereich abgebaut worden sein. Das muss uns äußerst nachdenklich machen. Lassen Sie mich versuchen, eine Bilanz zu ziehen. Wir werden im Dienstleistungsbereich weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bekommen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass die Verluste im industriellen Bereich dadurch bei weitem nicht ausgeglichen werden. Insofern haben wir die Aufgabe, alles dafür zu tun, dass im produktiven Bereich Arbeitsplätze entstehen. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir die mittelständische Wirtschaft entsprechend fördern. ({1}) Dafür haben wir zu arbeiten. Nun möchte ich ein Wort zu Herrn Brüderle sagen, nachdem er sich hier über unsere Arbeit und unsere Absichten so deutlich ausgelassen hat. Herr Brüderle, Sie können die Besteuerung im mittelständischen Bereich gern anprangern. Auch wir haben da einige Defizite festzustellen. Wenn Sie sich aber über die Gewerbesteuer in dieser Form auslassen, dann erwarte ich von Ihnen als erfahrenem Politiker, dass Sie den Kommunen ein Signal geben, wie sie einen adäquaten Ausgleich für die Abschaffung der Gewerbesteuer bekommen. ({2}) Ein solcher Ausgleich ist für meine Begriffe für die Kommunen deswegen wichtig, weil wir den Kommunen in der Zukunft weitere Aufgaben übertragen werden. Wir müssen den Kommunen sagen, wie sie die Dinge zu finanzieren haben. Wir stellen bei den Kommunen einen Investitionsstau von erheblichem Ausmaß fest. Dieses Thema dürfen wir nicht hintanstellen. Ich bin froh, dass sich die neue Regierung die Zeit nimmt, um in diesem und im nächsten Jahr ein vernünftiges, umfassendes Steuerrecht zu entwickeln. Wir Politiker im Allgemeinen und die alte und die neue Bundesregierung im Besonderen werden gerade vom gewerblichen Bereich mit einiger Skepsis gesehen: Man ist sich noch nicht so ganz sicher, ob diese Konstruktion das notwendige Vertrauen verdient. Wir dürfen uns deshalb in der Steuerpolitik nichts leisten, was dazu führt, dass nachgebessert werden muss. Wir müssen gute Arbeit leisten. Wir müssen alle zusammenstehen, damit dieses Land ein umfassendes, vernünftiges und gutes Steuerrecht bekommt. ({3}) Dieser Tage gab es eine Veranstaltung des Deutschen Verkehrsforums. Hier im Parlament werden wir demnächst das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz behandeln. Der Investitionsstau im Verkehrsbereich hat eine Größenordnung von 160 Milliarden Euro. Über den Haushalt werden wir die notwendigen Investitionen in einer angemessenen und überschaubaren Frist nicht vornehmen können. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns in absehbarer Zeit mit alternativen Finanzierungsmethoden, insbesondere was den Verkehr angeht, befassen. ({4}) - Nein, ich rede nicht der Maut das Wort. ({5}) Ich rede von Finanzierungsmethoden im Privatkapitalsektor. Dem müssen wir näher treten, weil wir, was den gesamten Verkehrsbereich betrifft, von der Substanz leben. Das ist alles andere als vertretbar. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Punkte benennen, die neben den Verkehrsinvestitionen - im Bahnbereich finden überwiegend mittelständische Unternehmen Aufträge - tatsächlich mittelstandsfördernd sind. Zum Gebäudesanierungsprogramm: Gerade für das Handwerk ist es äußerst vorteilhaft, wenn wir diese 1,4 Milliarden Euro jetzt sinnvoll einsetzen. ({6}) „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ ist vom Begriff her vielleicht ein bisschen einfach. Es geht darum, dass für den Bereich Wärme 1,4 Milliarden Euro jährlich zielgerichtet für den Mittelstand zur Verfügung stehen. Damit geben wir gerade den kleinen und mittelständischen Unternehmern das Signal, dass wir etwas für sie tun. ({7}) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die restlichen Minuten noch zu einer Bemerkung über das ERPSondervermögen nutzen. Wir sind uns in diesem Hause darüber einig - das ergibt sich, wenn man die Debatte verfolgt -, dass es sich dabei eigentlich um ein Juwel in der bundesdeutschen Geschichte handelt. ({8}) Die Frage ist: Welche Zielsetzung steckt dahinter, wenn die Übertragung an die KfW betrieben wird? Die Eigenkapitalausstattung ist ein Aspekt. Wir haben aber gerade gehört, dass es darum eigentlich gar nicht gehen kann. Wenn die Effizienz der Bewirtschaftung dieses Kapitals der Punkt ist, dann muss uns jemand hier im Parlament erklären, wo denn Defizite liegen. Ist das Kapital in der Vergangenheit nicht effizient angelegt worden? Wo können Effizienzgewinne liegen? Oder geht es etwa um die Forderungsabtretung? Auch das könnte ein interessanter Aspekt sein. Wer sich damit befasst, sollte aber gleichzeitig sagen, dass das für das ERP-Sondervermögen langfristig auf alle Fälle zu einem Verlust führt. ({9}) Auch diese Variante ist für meine Begriffe also höchst fragwürdig. ({10}) Insgesamt können wir uns über die Thematik unterhalten. Auch wir - da spreche ich schon für die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion - sind für das Substanzerhaltungsgebot. Das darf unter gar keinen Umständen ausgehöhlt werden. Dagegen werden wir uns mit Händen und Füßen wehren. Auch sollte man darüber reden, wie die Finanzierung des deutschen Anteils bei Airbus durch das ERP weitergeht. Immerhin hat man dem Bund dadurch im Prinzip 1,1 Milliarden Euro gespart. Als Letztes möchte ich sagen, dass wir unsere Außenbeziehungen zu den Vereinigten Staaten mit Bedacht gestalten sollten. Wir sollten uns also sehr wohl über den weiteren Fortgang der Dinge unterhalten - das aber mit Bedacht, mit Vernunft und letztlich mit dem Ziel, das ERP-Sondervermögen für unsere mittelständische Wirtschaft zu erhalten, wenn nicht sogar zu vermehren. Herzlichen Dank. ({11})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Reinhard Schultz, SPD-Fraktion.

Reinhard Schultz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002791, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Geschichte der Bundesrepublik hat es selten eine Koalitionsvereinbarung gegeben, in der sich diejenigen, die sich anschicken, zu regieren, dermaßen breit dem Thema Mittelstandspolitik zugewandt haben. Das gilt für alle Facetten des Themas: ordnungspolitische Fragen, Fragen der Förderung und der Finanzierung, steuerrechtliche Kulisse, bürokratische Hürden und vieles andere mehr. Es ist ein sehr systematischer Ansatz. Wenn es der großen Koalition und der Regierung gelingt, diese Themen innerhalb der nächsten Jahre abzuarbeiten, dann verbessern sich die Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer drastisch. Das ist unser gemeinsames Ziel. ({0}) Es wird zwar immer sehr technisch über den Mittelstand geredet; aber in der Wirklichkeit verbirgt sich hinter diesem Begriff eine ungeheure Vielfalt. Es sind sehr unterschiedliche Größenordnungen von Unternehmen, über die wir in diesem Zusammenhang reden. Viele erscheinen dem Außenstehenden und Unvoreingenommenen als große Industrieunternehmen, die aber statistisch gesehen noch zum Mittelstand gehören. Es gibt viele Kleinunternehmen, in denen nur eine, zwei oder drei Personen arbeiten. Es gibt sehr große Unternehmen, die Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind, und es gibt kleine Aktiengesellschaften. Es gibt eine ungeheure Branchenvielfalt, vom produzierenden Gewerbe über die Dienstleister bis hin zum industriellen Bereich. Manche mittelständischen Unternehmen arbeiten praktisch ausschließlich in regionalen, örtlichen Kreisläufen, andere sind in hohem Maße exportorientiert und unterliegen denselben weltweiten Standortbedingungen wie große Industrieunternehmen. Insofern muss auch die Mittelstandspolitik differenziert angegangen werden. Dabei spielen zwei wichtige Fragen, die heute schon angesprochen worden sind, eine große Rolle: Erstens. Wie finanziert sich der Mittelstand und wie sind die Standortbedingungen im Vergleich zu anderen unter Wettbewerbsgesichtspunkten? Zweitens. Was ist die steuerliche Bemessungsgrundlage? Welche Steuern zahlen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform? Bei der Finanzierung ist die Lage differenziert zu betrachten. Die stärkeren mittelständischen Industrieunternehmen haben inzwischen eine deutlich gestiegene Eigenkapitalquote und eine wesentlich höhere Eigenfinanzierungsquote als noch vor einigen Jahren. Sie sind auf dem Weg, sich von den Banken abzunabeln, sich von ihnen unabhängig zu machen, indem sie andere Möglichkeiten der Finanzierung suchen, aus dem Kreis der Gesellschafter oder in Form von Beteiligungskapital Dritter. Die kleinen Unternehmen hingegen haben oft schon große Probleme, ihre Aufträge zu finanzieren, und müssen möglicherweise eine Auftragsbürgschaft hinterlegen, um überhaupt an einen Auftrag zu kommen. Sie haben nach wie vor eine bescheidene Kapitalausstattung. Sie haben nicht die Sicherheiten, die man vorlegen muss, wenn man einen Bankkredit bedienen will, sodass sie häufig nicht einmal in der Lage sind, eine Auftragsbürgschaft, die ja auch Geld kostet, zu hinterlegen. Insofern muss die Zuwendung der Politik gegenüber den mittelständischen Unternehmen beide Wirklichkeiten im Auge haben: die der starken, wettbewerbsorientierten, auch international operierenden Mittelständler und die der Kleinen, die im Wesentlichen für den eigenen Binnenmarkt sowie für die Existenz der Eigentümer und die Finanzierung des Unternehmens arbeiten. Ich persönlich bin nicht der Auffassung, dass die Kritik bezüglich des Umgangs der drei Säulen unseres Bankwesens mit den Unternehmen ausschließlich an den großen Geschäftsbanken anzubringen ist. Auch bei Volksbanken und Sparkassen ist es für einen kleinen Bauunternehmer oder einen Unternehmer aus einer Branche, in der die Lage allgemein als kritisch angesehen wird, zum Teil ausgesprochen schwierig geworden - wenn man nicht seine Schwiegermutter als Sicherheit mit dabeilegt -, eine Finanzierung zu bekommen. Reinhard Schultz ({1}) Als Freund des dreigliedrigen Bankwesens sage ich: Gerade der öffentlich-rechtliche Sektor, der ursprünglich entwickelt worden ist, um die regionale Geldversorgung zu organisieren, ist da in einer ganz besonderen Verantwortung. Aber wir müssen es ihm auch möglich machen, dieser Verantwortung nachzukommen. Risikomanagement ist zwingend erforderlich, sowohl in Bezug auf die Banken, weil wir keinen Bankencrash wollen, als auch in Bezug auf die Unternehmen. Die Unternehmen müssen sich durch Vermögensvergleich darüber klar werden, wo sie eigentlich stehen. Aber die Hürden dürfen nicht so hoch gesetzt werden, dass nur noch risikolose Darlehen vergeben werden; denn das würde null wirtschaftliche Dynamik bedeuten. ({2}) Dann würde nur noch dem gegeben, der schon hat; dann würde nicht Risikofreudigkeit belohnt, sondern im Grunde genommen der Status quo erhalten werden. Darin liegt das Problem bei der Mittelstandsfinanzierung. Wir müssen uns ganz schnell daranmachen, Basel II umzusetzen und die Regeln für die Aufsicht über die kreditvergebenden Bankinstitute im Rahmen der wirtschaftlichen Erfordernisse auszugestalten. Ich sehe aber auch die Notwendigkeit, dass das, was besser gestellte Mittelständler schon nutzen können, auch kleineren Unternehmen zugute kommt. Ich meine das Zur-Verfügung-Stellen privaten Kapitals Dritter. Das muss sicher steuerrechtliche Konsequenzen haben, weil natürlich nicht jedes Engagement beispielsweise im Bereich Private Equity immer mit der Erzielung eines Gewinns belohnt werden kann. Es besteht natürlich auch das Risiko, dass ein Engagement einmal sozusagen in die Hose geht. Unter dem Strich gesehen muss auch für die privaten Kapitalgeber das Nettobesteuerungsprinzip gelten, das in anderen Zusammenhängen ebenfalls gilt. Darüber müssen wir im Rahmen der Unternehmensteuerreform dringend nachdenken. Wir müssen auch darüber nachdenken - ich sage das ganz bewusst, weil wir in der vergangenen Legislaturperiode darüber schon kritische Diskussionen hatten -, wie wir eigentlich mit der Tatsache umgehen, dass im mittelständischen Bereich ein großer Teil der Finanzierung der Investitionsgüter inzwischen über Leasing erfolgt. Das ist zwar grundsätzlich nicht schlecht, aber man muss sich schon darüber unterhalten, welche Implikationen sich daraus ergeben und wie die Leasingkosten steuerlich behandelt werden sollen. ({3}) Zur Unternehmensteuerreform selbst. Herr Bernhardt hat es klar auf den Punkt gebracht. Wir wollen alle Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform gleich besteuern. ({4}) Damit heben wir die einzelnen Rechtsformen nicht auf. Wir erreichen damit aber eine systematische Trennung zwischen der unternehmerischen Sphäre und der steuerlichen Sphäre der Unternehmenseigentümer. Dies ist richtig; denn diese sollen steuerlich genauso behandelt werden wie jeder Arbeitnehmer. Wir wollen dadurch erreichen, dass die Chancen, Eigenkapital für das Unternehmen anzusammeln, durch die entsprechende steuerliche Behandlung von Unternehmensgewinnen erleichtert wird, solange diese Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Vorhin habe ich die nach wie vor zu geringe Eigenkapitalausstattung beklagt. Hier bietet die Unternehmensteuerreform die Chance, dass dieses Defizit gerade in Bezug auf die bisherigen Personengesellschaften, die unter Eigenkapitalknappheit leiden, gründlich und in kürzerer Zeit abgebaut wird. Wir müssen natürlich erreichen, dass es für Mittelständler, die im starken internationalen Wettbewerb stehen, eine steuerliche Kulisse gibt, die wettbewerbsfähig ist - wohl wissend, dass Steuern nicht der einzige Gesichtspunkt sind, unter dem internationaler Wettbewerb stattfindet. Dazu gehören natürlich auch die Infrastruktur und die Ausbildung der Mitarbeiter. Wir müssen deswegen nicht die niedrigsten Steuersätze erreichen. Mit unseren Steuersätzen müssen wir aber im Mittelfeld liegen, sodass es für die Unternehmen lohnend ist, in Deutschland ihren Standort zu halten oder sogar noch neue Standorte aufzubauen. Das ist das Ziel der Unternehmensteuerreform. Es handelt sich um eine hoch komplizierte Materie. Deswegen brauchen wir ein paar Monate Zeit. Diese Zeit überbrücken wir - kreativ wie wir nun einmal sind ({5}) mit dem Angebot an die Unternehmen, insbesondere an die mittelständischen Unternehmen, Investitionen in diesem und im nächsten Jahr vorzuziehen, indem wir die Abschreibungsbedingungen deutlich verbessern. Wir machen ein Angebot für den Binnenmarkt, indem wir die energetische Gebäudesanierung fördern. Wir entbürokratisieren den Verwaltungsaufwand gerade für kleinere Unternehmen, indem wir die Kriterien für die Buchführungspflichten herabsetzen. Außerdem werden wir die Grenzen für die Istbesteuerung bei der Umsatzsteuervorauszahlung heraufsetzen, die gerade für kleine Unternehmen immer den Charakter eines kostenlosen Darlehens an den Fiskus hat. Ich kenne viele Unternehmen, die zwischendurch Darlehen bedienen mussten, um ihre Umsatzsteuervorauszahlung leisten zu können. Das kann im Falle von kleinen Unternehmen kein hinnehmbarer Zustand sein. Wir senken die Grenze deutlich. Dies ist eine Sofortmaßnahme, die schnell wirkt und gut für die Stimmung ist. Wir müssen eine optimistische Stimmung verbreiten und die Botschaft aussenden, dass sich zumindest der größte Teil des Bundestages überzeugend um den Mittelstand kümmert. Dann fassen die Unternehmen auch Vertrauen, nehmen Geld in die Hand, machen sich Gedanken über nächste Schritte und entwickeln die Gesellschaft und die Wirtschaft nach vorne. Vielen Dank. Reinhard Schultz ({6}) ({7})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu einer Kurzintervention erhält das Wort der Kollege Westerwelle.

Dr. Guido Westerwelle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002944, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Schultz, ich möchte zunächst einmal ausdrücklich feststellen, dass Sie in weiten Teilen - das betrifft insbesondere das, was Sie zur Bankenpolitik und zu der Frage gesagt haben, ob Unternehmen überhaupt noch in der Lage sind, für ihre Unternehmensstrategien entsprechendes Risikokapital zu bekommen - unsere Zustimmung haben. ({0}) Erst während Sie, Herr Kollege Schultz, gesprochen haben, hat der erste Bundesminister dieser Regierung - es war um 12.29 Uhr - den Weg in den Deutschen Bundestag gefunden. Es war der erste Bundesminister während der gesamten Debatte. Ich halte es für eine Missachtung des Deutschen Bundestages, dass ein Bundesminister meint, bis 12.30 Uhr fernbleiben zu können. Keiner der Minister ist hier gewesen. ({1}) Ich möchte für die Opposition ausdrücklich sagen - das betrifft auch künftige Fragen -: Frau Bundeskanzlerin, als Sie selbst vor wenigen Monaten noch in der Opposition gewesen sind, hätten Sie es sich nicht bieten lassen, dass kein Bundesminister an einer solchen Debatte teilnimmt. So viel Respekt, wie Sie damals für die Opposition verlangt haben, erwarten auch wir heute für die Opposition. ({2}) An dieser Stelle muss klar gesagt werden: Kein Bundesminister nimmt an einer solchen Debatte teil. Es handelt sich um eine Kernzeitdebatte. Wir alle haben andere Aufgaben zu erfüllen; wir alle haben viel zu tun. Wenn einzelne Abgeordnete und Minister sich entschuldigen, ist das selbstverständlich in Ordnung. Aber dass kein Bundesminister teilnimmt, wollen wir in keiner Weise durchgehen lassen. Das kann auch nicht im Sinne der Parlamentarier der Regierungsparteien sein. ({3})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zur Erwiderung Kollegin Krogmann.

Dr. Martina Krogmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003163, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Kollege Westerwelle, die Regierung war während der gesamten Debatte durch den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär vertreten, der den gesamten Geschäftsbereich Mittelstand im Bundeswirtschaftsministerium vertritt. Die Bundesregierung war außerdem während der gesamten Debatte durch die zuständige Staatsministerin im Bundeskanzleramt vertreten. ({0}) Die Bundesregierung war zudem durchgängig von Staatssekretären aus acht Ressorts vertreten. Wir freuen uns umso mehr, dass im letzten Drittel der Debatte ({1}) auch der Bundesarbeitsminister anwesend war und jetzt die Bundeskanzlerin da ist. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Präsenz der Bundesregierung während der Debatte sehr gut war. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass man über alle spontane Aufregung hinaus gemeinsam festhalten darf, dass wir uns bei den damaligen Vereinbarungen über die Gestaltung der Kernzeit wechselseitig besondere Präsenzerwartungen auferlegt haben. ({0}) Das muss dann auch von allen Seiten mit gleicher Ernsthaftigkeit betrieben werden. Nun erteile ich als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort dem Kollegen Andreas Lämmel für die CDU/CSU-Fraktion. ({1})

Andreas G. Lämmel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003796, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Schade, dass die Debatte, die kurz vor ihrem Abschluss stand, ein solches Ende gefunden hat! Herr Westerwelle, ich kann Ihre Argumente durchaus nachvollziehen. Aber vielleicht wollten Sie mit Ihrer Wortmeldung nur darüber hinwegtäuschen, dass Ihr Antrag, den wir heute debattieren mussten, doch nicht so gut gewesen ist. ({0}) Meine Damen und Herren, die Debatte hat klar gezeigt: Die CDU und die CSU sind die Parteien der sozialen Marktwirtschaft. Die soziale Marktwirtschaft ist ohne einen starken, innovativen und wirtschaftlich gesunden Mittelstand überhaupt nicht denkbar. Unser Engagement für den Mittelstand in den letzten Jahren war keine allgemeine politische Phrase. Wir mussten heute feststellen, dass in diesem Saal nur Freunde des Mittelstandes sitzen. Nur frage ich mich, warum in den letzten Jahren so wenig dafür getan wurde, dass der deutsche Mittelstand vorankommt. Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland beschäftigen durchschnittlich 70 Prozent der Beschäftigten. Wenn Sie in Richtung Ostdeutschland schauen, dann stellen Sie fest, dass dort im Mittelstand sogar über 90 Prozent der Beschäftigten tätig sind. Deswegen ist der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Lämmel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wend?

Andreas G. Lämmel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003796, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte.

Dr. Rainer Wend (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003258, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Lämmel, Sie meinten feststellen zu müssen, dass in den letzten Jahren nichts für den Mittelstand getan worden sei. Darf ich Sie dann fragen, wie Sie sich erklären, dass sich die Gewinne der Unternehmen in den Jahren 2000 bis 2004 von 133 Milliarden Euro auf 156 Milliarden Euro erhöht haben und die Zahl der Existenzgründungen in diesem Zeitraum von 3,91 Millionen auf 4,23 Millionen gestiegen ist? Können Sie mir erklären, wie Sie die Behauptung aufrechterhalten wollen, dass für den Mittelstand nichts getan worden sei? ({0})

Andreas G. Lämmel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003796, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir wollen ja eigentlich nach vorn schauen und nicht zurück. Die Antwort wäre aber: Das kann man damit erklären, dass die Unternehmer eben findig sind. Trotz der schlechten Politik haben sie dieses gute Ergebnis erzielt. ({0}) Von daher kann man der Unternehmerschaft in Deutschland nur hohe Kompetenz zuschreiben. Ich möchte auf zwei Aspekte des Antrags der Koalitionsfraktionen eingehen und mich dabei erstens auf das Thema Forschung und Technologie beziehen, das bisher nur am Rande eine Rolle gespielt hat. Wenn man sich die Investitionsquote in Deutschland anschaut, dann erkennt man, dass im Jahre 2004 die Nettoanlageinvestitionen den niedrigsten Stand seit 1970 erreicht haben. Es gibt einen Zusammenhang zwischen einer teilweise festzustellenden Investitionsschwäche des deutschen Mittelstands und der Innovationsquote. Das Anliegen der Koalition - das ist aus dem Koalitionsvertrag, dem Jahreswirtschaftsbericht und dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zu ersehen - ist es, den Mittelstand von den zusätzlichen Mitteln für die Forschung überproportional profitieren zu lassen. Es ist ein wichtiger Aspekt in diesem Paket, neben steuerlichen Fragen und den Fragen des Bürokratieabbaus: Es soll gerade die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden. Lassen Sie mich zweitens den Blick nach Ostdeutschland werfen. Letzte Woche flatterte uns eine interessante Untersuchung der Sparkassen-Finanzgruppe unter dem Titel „Diagnose Mittelstand 2006“ auf den Tisch. Dort wurden fast 200 000 Bilanzen kleiner und mittlerer deutscher Unternehmen ausgewertet. Es lässt sich sehr wohl feststellen: In Ostdeutschland ist mehr Licht als Schatten. Wenn wir über die Wirtschaft in Ostdeutschland sprechen, dann müssen wir uns immer vor Augen halten, dass das älteste Unternehmen in Ostdeutschland gerade einmal 16 Jahre alt ist. Es ist eigentlich ein Teenager. ({1}) - Es konnten erst 1990 Unternehmen gegründet werden, Frau Kollegin. ({2}) Demgegenüber sind Unternehmen in den alten Bundesländern teilweise 50 oder 60 Jahre alt; sie sind also gut situiert. Ich will damit nur sagen, dass man sich, wenn man die Wirtschaft Ostdeutschlands betrachtet, immer wieder vor Augen halten muss, dass es sich dabei um eine junge Wirtschaft handelt und dass die Kapitalausstattung der ostdeutschen Wirtschaft erst 73 Prozent des Kapitalstocks der Unternehmen in Westdeutschland erreicht hat. Die mit den bisher eingesetzten Instrumenten wie Wirtschaftsförderung, Technologieförderung und anderen in Gang gesetzte Entwicklung zeigt, dass das Wort von den „blühenden Landschaften“ eben doch nicht verkehrt war. Im überregionalen Vergleich wird deutlich, dass die F-und-E-Potenziale in Ostdeutschland zu sehr im öffentlichen Sektor konzentriert sind und dass die private Wirtschaft über zu geringe eigene Entwicklungskapazitäten verfügt. Hier muss man ansetzen. Das Programm „Inno-Watt“ der letzten Regierung hat hervorragend gewirkt; ({3}) Frau Wicklein hat ja schon darauf hingewiesen. Wenn mit dem Einsatz geringer Fördermittel der Umsatz und der Export erhöht werden können und die Beschäftigung steigt, dann sind wir auf dem richtigen Weg. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen gehen wir genau diesen Weg weiter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({4})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Lämmel, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer ersten Rede hier im Deutschen Bundestag und wünsche Ihnen alles Gute für die weitere Arbeit. ({0}) Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 16/562 zur Federführung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. Präsident Dr. Norbert Lammert Die Vorlagen auf den Drucksachen 16/382, 16/557 und 16/548 sollen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. Die Fraktion der Grünen hat darum gebeten, dass ihr Antrag auf der Drucksache 16/548 wie auch die anderen zwei Anträge an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ich vermute, darüber wird es Einvernehmen geben. Darf ich das förmlich feststellen? - Das ist offenkundig der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 a bis 5 c, Wahlen zu Gremien. Ich weise darauf hin, dass wir diese Wahlen mittels Handzeichen durchführen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 a auf: Beirat für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur ({1}) - Drucksache 16/538 Dazu liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf der Drucksache 16/538 vor. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Damit sind die Wahlvorschläge einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 b auf: Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Drucksache 16/539 Hierzu liegen Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und Die Linke auf Drucksache 16/539 vor. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Auch diese Wahlvorschläge sind einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 c auf: Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ - Drucksache 16/540 Hierzu gibt es Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 16/540. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? - Stimmt jemand dagegen? Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Die Wahlvorschläge sind einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Dr. Günter Krings, Günter Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Peter Danckert, Klaus Uwe Benneter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Speicherung mit Augenmaß - Effektive Strafverfolgung und Grundrechtswahrung - Drucksache 16/545 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({2}) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf der Drucksache 16/545 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 21 a: - Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. Oktober 1996 zum Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation über Mindestnormen auf Handelsschiffen - Drucksache 16/151 - Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 180 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Oktober 1996 über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe - Drucksache 16/152 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({3}) - Drucksache 16/475 Berichterstattung: Abgeordneter Wolfgang Grotthaus Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 16/475, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/151 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. - Ich weiß gar nicht, ob das der erste in dieser Legislaturperiode ist, und dann ist er gleich einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 16/475, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/152 ebenfalls anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dieser Empfehlung folgen wollen, sich zu erheben. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Auch dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Präsident Dr. Norbert Lammert Tagesordnungspunkt 21 b: Beratung des Antrags der Bundesregierung Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung - Drucksache 16/524 Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Auch dies ist offenkundig mit breitem Einvernehmen und einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der LINKEN Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Auswirkungen der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters Bevor ich als erstem Redner dem Kollegen Oskar Lafontaine das Wort erteile, möchte ich noch einen technischen Hinweis geben. Aus - man könnte es fast so nennen - der Frühzeit des deutschen Parlamentarismus stammt die bis heute tradierte Gewohnheit, Aktuelle Stunden vom Thema her mit dem Ansinnen zu begründen, dass die Haltung der Bundesregierung zu diesem oder jenem Thema erläutert werden müsse. Nach der inzwischen längst geltenden Geschäftsordnung lassen sich solche Themen auch ohne ausdrückliches Erbitten der Haltung der Bundesregierung selbstverständlich zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde machen. ({4}) - Aber letzte denkbare Zweifel, Frau Kollegin Enkelmann, sind mit dieser Mitteilung nun ein für allemal ausgeräumt, was uns demnächst noch schlanker formulierte Themen der Aktuellen Stunden in Aussicht stellt. Nun hat der Kollege Oskar Lafontaine das Wort. ({5})

Oskar Lafontaine (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002715, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat beschlossen, das Renteneintrittsalter anzuheben. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich die Frage, welches Ansinnen die Bundesrepublik damit verfolgt und ob die Bundesregierung noch weiß, was in Wirklichkeit im Land passiert. ({0}) Während die Bundesregierung beschließt, das Renteneintrittsalter anzuheben, werden immer mehr ältere Arbeitnehmer arbeitslos und finden keine neue Beschäftigung. Daraus schließen sie logischerweise, dass dies kein Beschluss ist, das Renteneintrittsalter anzuheben, sondern lediglich ein Beschluss ist, die Renten zu kürzen. ({1}) Dieser steht im Gegensatz zu all dem, was die großen Koalitionäre den Wählerinnen und Wählern im Wahlkampf versprochen haben. Es ist eine schlimme Entwicklung, dass nach den Wahlen immer wieder völlig andere Entscheidungen getroffen werden als die, die vor den Wahlen angekündigt worden sind. ({2}) Sie setzen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dieser Entscheidung einer doppelten Angst aus. Zunächst einmal sind sie mit der Tatsache konfrontiert, dass sie, wenn sie arbeitslos werden, nur noch zwölf Monate lang Arbeitslosengeld bekommen und dann auf Hartz IV zurückfallen. Diese unglaubliche Enteignung der Arbeitnehmerschaft, insbesondere der älteren Arbeitnehmerschaft, ist bis zum heutigen Tage nicht zurückgenommen. Abgesehen davon, dass Arbeitnehmer, wenn sie älter geworden sind, keinen Arbeitsplatz mehr bekommen, konfrontieren Sie sie jetzt auch noch mit der Tatsache, dass sie aber gleichzeitig qua Gesetz länger arbeiten sollen, was kräftige Abschläge bei den Renten zur Folge hat. Diese Entwicklung haben wir uns nicht so vorgestellt, Ihre Wählerinnen und Wähler auch nicht. ({3}) Hier offenbart sich ein fundamental anderes Verständnis von Freiheit im Vergleich zu dem, was die Bundeskanzlerin in ihrer ersten Regierungserklärung vorgetragen hat. Sie wandelte das Wort Willy Brandts „Lasst uns mehr Demokratie wagen“ in „Lasst uns mehr Freiheit wagen“ um. Aber Freiheit von Kündigungsschutz, Freiheit von Tarifverträgen, Freiheit von sozialer Sicherheit - das ist nicht die Freiheit, die wir wollen. Wir wollen eine Freiheit von Existenzangst und sozialer Not. ({4}) Willy Brandts Verständnis von Demokratie verband sich nicht mit dem erstgenannten Freiheitsbegriff, sondern mit einem Freiheitsbegriff, der besagt, dass die Menschen von sozialer Not und von Existenzangst befreit werden sollen. Denn nur dann können sie frei sein und ihr Leben selbst gestalten. ({5}) Die Entscheidung, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, ist auch deshalb falsch, weil Sie von Voraussetzungen ausgehen, die nicht haltbar sind. Über die Entwicklung der Rente entscheidet nicht die Zahl der Kinder und der Älteren, auch wenn das pausenlos immer wieder verkündet wird. ({6}) Über die Entwicklung der Rente entscheidet in erster Linie die Produktivität einer Volkswirtschaft. ({7}) Ihre ganze Entscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie dieser Schlüsselgröße nicht den Stellenwert beimessen, der ihr zukommen sollte. Ich erläutere das am Beispiel der Landwirtschaft. Früher, vor 100 Jahren, hat der Landwirt sich selbst ernähren können. Es mussten alle mitarbeiten: die Älteren, so lange sie konnten, und die Kinder. 50 Jahre später stieg die Produktivität so stark an, dass die Älteren den Lebensabend genießen und die Kinder zu Schule gehen konnten. Heute kann ein Landwirt Hunderte andere Menschen ernähren. In dieser Zeit kommen Sie mit einem schwarz-roten Schal und sagen: Du musst wieder länger arbeiten, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig und deine Rente ist nicht mehr gesichert. - Das ist ein fundamentales Missverständnis von Produktivitätsentwicklung und Reichtumsverteilung in unserer Volkswirtschaft. ({8}) Dieses fundamentale Missverständnis haben Sie auch auf die Entwicklung der Löhne übertragen, die in Deutschland so katastrophal wie in keinem anderen Industriestaat verlaufen ist. Man kann es nicht oft genug sagen: Während die Reallöhne in mit Deutschland konkurrierenden Staaten in den letzten zehn Jahren um 20 Prozent, teilweise sogar um 25 Prozent, gestiegen sind, ist bei uns seit über zehn Jahren aufgrund einer völlig verfehlten Politik eine Stagnation der Reallöhne zu verzeichnen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten viel freier über die Rentenentwicklung diskutieren, wenn sich die Einkommen auch bei uns so wie in den anderen Industriestaaten entwickelt hätten. Das ist der zweite Fehler, den Sie gemacht haben. ({9}) Der dritte Fehler betrifft die Entwicklung der Arbeitszeit. Auch darüber entscheidet die Produktivität einer Volkswirtschaft. Ich muss Ihnen schon sagen: Wer auf einen Anstieg der Produktivität mit einer Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit antwortet, ist schlicht schwachsinnig. ({10}) Ich muss dieses Wort in aller Klarheit gebrauchen. Denn die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den Ländern haben Recht, wenn sie sagen, dass die Forderung nach einer Verlängerung der Arbeitszeit nicht nachzuvollziehen ist. In unserem Land suchen 5 Millionen Menschen Arbeit. Aber die einzige Antwort, die Sie geben, ist, dass diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben - zum Beispiel im öffentlichen Dienst, der bekanntlich in gewaltiger internationaler Konkurrenz steht -, länger arbeiten müssen, ({11}) weil sonst unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit dahin ist. Das kann so nicht weitergehen; denn so ruiniert und zerstört man das Vertrauen des Volkes in die staatlichen Systeme und Organe. ({12}) Mit Ihrer Sozialgesetzgebung haben Sie den entscheidenden Faktor unserer sozialen Sicherungssysteme beschädigt: die Zahl der Beitragszahler. Wer durch die eigene Gesetzgebung dazu beiträgt, dass immer mehr Minijobs und Ich-AGs entstehen, der reduziert die Zahl der Beitragszahler und ruiniert dadurch letztendlich unsere sozialen Sicherungssysteme. Es ist an der Zeit, dass Sie diese verhängnisvolle Arbeitsmarktpolitik aufgeben. ({13}) Meine Schlussbemerkung: Es gibt ein Konzept, das für die Weiterentwicklung unserer sozialen Sicherungssysteme richtungweisend ist: die Bürgerversicherung bzw. Volksversicherung. Die Grundlage dieses Konzepts ist, dass in einer Gesellschaft, in der die Arbeitseinkommen eine immer geringere Bedeutung und die Vermögens- und Unternehmenseinkommen eine immer größere Bedeutung haben, alle Einkommensarten zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herangezogen werden, sodass sich der gut verdienende Teil unseres Volkes nicht aus der Solidarität verabschieden kann. ({14})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Lafontaine, Sie müssen nun tatsächlich zum Schluss kommen.

Oskar Lafontaine (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002715, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja. - Man kann zwar versuchen, auf Dauer gegen die Mehrheit des Volkes anzuregieren. Aber irgendwann merkt die Mehrheit das und dann wird sie entsprechend reagieren. Das Volk kann sich gegen diese Enteignung nur dadurch wehren, dass es Ihnen das Vertrauen entzieht. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass der Großzügigkeit des amtierenden Präsidenten hinsichtlich der Bewirtschaftung der Redezeit in Aktuellen Stunden engere Grenzen gesetzt sind als bei vereinbarten Debatten, weil in der von Ihnen allen gemeinsam beschlossenen Geschäftsordnung festgelegt ist, dass die Beiträge in einer Aktuellen Stunde nicht länger als fünf Minuten sein dürfen. Nun hat die Kollegin Ilse Falk das Wort. ({0})

Ilse Falk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000513, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Aufgeregtheit aufseiten der Antragsteller nicht. Statt die Sorgen und Ängste der Menschen in unserem Land wirklich ernst zu nehmen, führen sie eine virtuelle Debatte, die an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. ({0}) Mir ist klar, dass auch außerhalb des Parlaments einige dieser Versuchung nicht widerstehen können und dieses Thema emotionalisieren und Ängste schüren. Das macht die Sache aber nicht besser, sondern schlimmer. ({1}) An dieser Stelle ist es hilfreich und erforderlich, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und ihnen Lösungen anzubieten. Genau das hat die Koalition mit ihrem Vorstoß getan. Nun weiß der Bürger frühzeitig, was die Regierung vorhat, und kann sich daran orientieren. Deswegen bin ich Ihnen, Herr Minister Müntefering, dankbar, dass Sie dieses Thema beherzt angegangen sind und an dieser Stelle für Klarheit gesorgt haben. ({2}) Ich gebe zu: Der eingeschlagene Lösungsweg ist mit Belastungen verbunden. Gleichwohl ist er notwendig, und zwar aus den allseits bekannten Gründen der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Die Klaviatur unserer Möglichkeiten ist aber nun einmal nicht so groß, dass wir jedem seine Lieblingsmelodie spielen können. Angesichts der extrem schwierigen finanziellen Lage, in der sich die Rentenkasse befindet, halte ich die Form für unverantwortlich, in der die Diskussion geführt wird. Diese extrem schwierige Lage liegt an der demografischen Entwicklung und wird in absehbarer Zeit nicht einfacher werden. ({3}) Dass Sie jetzt hier mit einem Kuschelsozialismus kommen und meinen, man könnte es allen recht machen, ohne jemandem etwas zuzumuten, kann man wirklich nur verurteilen! ({4}) Wir haben nur wenige Stellschrauben. Zu diesen wenigen Stellschrauben gehört: Wollen wir höhere Beiträge? Dann haben wir zwar höhere Einnahmen in der Rentenkasse, aber auch hohe Lohnzusatzkosten, die den Arbeitsmarkt belasten. Genau das können wir nicht gebrauchen. Wollen wir niedrigere Renten? Dann hätten wir weniger Ausgaben. Aber das wollen Sie so mit Sicherheit ebenfalls nicht. Oder wollen wir noch mehr Staat, wollen wir den Bundeszuschuss immer weiter anheben und die Belastung für die zukünftigen Generationen immer weiter steigern? Ich denke, da haben wir einen Feldversuch hinter uns; denn irgendwie hat das sozialistische Modell ja nicht so ganz geklappt. Dafür zahlen wir noch heute, das belastet unsere Kassen noch heute. ({5}) Wir müssen auch darüber diskutieren, inwiefern die längere Lebensarbeitszeit zumutbar ist. Wir erleben - und das ist schön -, dass die Menschen immer älter werden, und sie werden immer älter bei guter Gesundheit. Viele - auch das sollte man hier vielleicht einmal betonen - arbeiten sogar gerne und es fällt ihnen schwer, mit 65 in den Ruhestand zu gehen; auch das sollte man nicht vergessen. Dass man dabei diejenigen im Auge behält, die körperlich stark belastet sind und sich in einer außergewöhnlichen persönlichen Situation befinden, halte ich für selbstverständlich; ich glaube, dafür ist unser soziales System sehr gut gerüstet. Außerdem - auch das ist nicht zu vergessen - wird das, worüber wir jetzt diskutieren, 2012 gerade einmal eingeleitet und die Umsetzung dauert bis 2029. Sie sollten nicht bei den rentennahen Jahrgängen Ängste schüren und ihnen das Gefühl geben, sie wären unmittelbar betroffen! Bis zur vollständigen Umsetzung werden sich die Berufsbilder, wie es schon in der Vergangenheit war, ändern: Körperliche Arbeit wird weiter zurückgedrängt werden. Auch an dieser Stelle ist die Zumutbarkeit also durchaus gegeben. Außerdem ist zu unserer Zufriedenheit ins Auge gefasst, dass man - er oder sie - nach 45 Beitragsjahren auch mit 65 in Rente gehen kann. ({6}) In Wirklichkeit müssen wir die Diskussion darüber führen, wie die Rahmenbedingungen aussehen müssen, damit die Wirtschaft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schafft; das ist der Dreh- und Angelpunkt. Dabei wird der Staat helfen müssen: mit Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, um die Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Wir müssen die älteren Arbeitnehmer im Blick haben und sollten ihnen Angebote machen, dass sie tatsächlich bis 67 arbeiten können und nicht vorher arbeitslos werden und unzumutbare Härten erfahren müssen. ({7}) Daneben dürfen wir nicht vergessen, die ergänzenden Säulen, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung nötig sind, zu stärken: betriebliche Alterssicherung - nur als Stichwort - und Eigenvorsorge. Wir wollen die Familien fördern, damit sie diese Eigenvorsorge besser treffen können. Wir suchen nach Lösungen zur besseren Einbeziehung selbst genutzten Wohneigentums und für ähnliche Fragen. Wir werden uns die Zeit dafür nehmen, eine intensive Debatte über dieses Thema zu führen, und die Fragen, die berechtigterweise gestellt werden, zu klären. Ich fordere alle auf, diese Debatte gut und nicht so emotional miteinander zu führen. Danke schön. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Heinrich Kolb, FDPFraktion. ({0})

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Diskussion ansehe, die in den letzten Tagen in und zwischen den Koalitionsparteien, vor allen Dingen aber in der SPD über das Thema Rente mit 67 geführt worden ist, bekomme ich den Eindruck, dass eine neue Variante der Echternacher Springprozession zur Vorführung gebracht werden soll. Nur ging es in Echternach damals nach dem Muster „Zwei Schritte vor, einer zurück“. Bei Ihrer Variante folgen auf zwei Schritte in die eine Richtung gleich zwei in die Gegenrichtung. Auch das ist vielleicht eine Form von Bewegung. Aber richtig von der Stelle kommt man damit nicht. ({0}) Genauso ohne Konzept und ohne Ziel ist die Rentenpolitik dieser Bundesregierung. Wenn Sie, Herr Müntefering, ehrlich sind, müssen Sie zugeben, dass es nicht die Einsicht ist, die Sie und die Koalition beim Thema Rente mit 67 jetzt zum Handeln treibt, sondern die blanke Not. Bei der Aufstellung des seit Monaten überfälligen Rentenversicherungsberichts haben Sie festgestellt, dass alles nicht mehr zusammenpasst, dass offensichtlich eine große Lücke zwischen den im Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz vorgesehenen Beitragsniveauzielen und der rentenpolitischen Realität klafft. Die rentenpolitische Realität sieht so aus, dass zu Beginn des nächsten Jahres bereits eine Anhebung der Beiträge auf 19,9 Prozent eintritt, obwohl nach der Planung bei der Verabschiedung des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes eigentlich bis 2010 die Beiträge auf 18,5 Prozent hätten sinken sollen. Herr Müntefering, damit ist bereits zu Beginn des nächsten Jahres der Zielwert von 20 Prozent erreicht, der eigentlich erst 2020 hätte eintreten sollen. Das lässt bei Ihnen die Alarmglocken klingen. ({1}) Diese Entwicklung ist am kurzen Ende durch die rückläufige Zahl von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also Beitragszahlern, geprägt. Aber die demografische Herausforderung, die ab 2010 beitragstreibend wirkt, kommt noch unausweichlich auf uns zu. Deswegen dieser Aktionismus in der Bundesregierung, der dazu geführt hat, dass unter TOP „Verschiedenes“ der Kabinettssitzung den Jahrgängen ab 1964 mal eben mitgeteilt wird, dass sie sich auf eine Rente mit 67 einzustellen haben. In diesem Zusammenhang kritisiere ich an der Politik der großen Koalition, dass - das haben wir auch bei RotGrün oft genug erlebt - die langfristigen Ziele zwar hoch gesteckt sind - die Beitragszahler sollen um bis zu 0,5 Beitragssatzpunkte entlastet werden, je nachdem, wie viele Ausnahmen man durch Berufslisten im Sinne von Herrn Beck zulässt -, aber kurzfristig genau entgegengesetzt gehandelt wird. Herr Müntefering, Ihre Reformen wirken sich ganz unmittelbar belastend aus: Die Verlängerung der teuren Frühverrentung, die Absenkung der Beitragszahlungen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II um rund 2 Milliarden Euro, der Ausschluss von Rentenkürzungen selbst bei negativer Entwicklung der Einkommen von Erwerbstätigen, das Einfrieren des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung, also seine Entdynamisierung, das alles sind Maßnahmen, die die ohnehin strapazierte Rentenkasse - ihr haben Ende letzten Jahres schon 1,2 Milliarden Euro gefehlt, um die Nachhaltigkeitsrücklage aufzubauen - zusätzlich belasten. ({2}) Das kann man, wie Sie es getan haben, für ein Jahr kaschieren, indem man 13 anstelle von zwölf Monatsbeiträgen zur Sozialversicherung von den Unternehmen fordert. Eine zielführende Politik ist das allerdings nicht. Ich wundere mich zumindest, dass die Kollegen von CDU und CSU nicht erkennen wollen, dass all dies nicht zusammenpasst. Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn ältere Arbeitnehmer länger arbeiten sollen, müssen sie auch länger arbeiten können; ansonsten reden wir hier über Rentenkürzung. ({3}) Wo sind aber die notwendigen begleitenden Arbeitsmarktreformen, mit denen überhaupt erst die Voraussetzungen für die längere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer geschaffen werden müssten? Warum trauen Sie sich mit Ihrer breiten Mehrheit nicht, entsprechende Strukturveränderungen vorzunehmen? ({4}) Warum kommen Sie - um das Reizthema zu nennen beim Kündigungsschutz über eine Placeboreform nicht hinaus? Es ist doch anscheinend nur Herr Pofalla, der glaubt, dass man mit einer vertraglichen Verlängerung der Probezeit bei gleichzeitiger Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten Unternehmen dazu bewegen könnte, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. ({5}) Das alles trauen Sie sich nicht. Solange das so ist, ist die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nichts anderes als eine verdeckte Rentenkürzung. Das ist die Wahrheit. ({6}) Wenn gerade einmal 39 Prozent der über 55-Jährigen noch in einem Unternehmen beschäftigt sind, dann läuft die längere Lebensarbeitszeit für die allermeisten auf Zwangsruhestand mit hohen Rentenabschlägen hinaus. ({7}) Dann droht verbreitet Altersarmut in unserem Land, wenn nicht jetzt, wie die FDP im Übrigen fordert, unverzüglich damit begonnen wird, die private und die betriebliche Säule der Altersversorgung verstärkt auszubauen. Isolierte Reformansätze und großkoalitionäre Flickschusterei bringen uns nicht voran. Wir brauchen ein GeDr. Heinrich L. Kolb samtkonzept zur Lösung der Probleme. Dies vorzulegen fordere ich Sie hiermit nachdrücklich auf. Vielen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Bundesminister Franz Müntefering. ({0})

Franz Müntefering (Minister:in)

Politiker ID: 11001570

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich Oskar Lafontaine, eine der größten Ich-AGs, die ich in meinem Leben je kennen gelernt habe, ({0}) hier über Ich-AGs mokiert, dann bekomme ich eigentlich Lust, über etwas ganz anderes zu reden. Ich konzentriere mich aber mal auf das Thema, das hier aufgerufen wurde. Die Bundesregierung und die Koalition haben sich vorgenommen, große Aufgaben anzupacken. Zu den großen Aufgaben gehört: Arbeit und Alterssicherung für eine älter werdende Gesellschaft. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Dazu gehören die beiden Kapitel Arbeit für 50 plus und Stabilität der sozialen Sicherungssysteme, in diesem Fall der Rentenversicherung. ({1}) Diese beiden großen Dinge stehen in unserem Koalitionsvertrag. Beide werden in diesem Jahr mit allem Nachdruck vorangetrieben werden. Wir wollen mehr Arbeit für diejenigen, die 50, 55 und älter sind, wir wollen dafür sorgen, dass sie nicht so früh herausgeschoben werden, wie das derzeit geschieht, und wir wollen, dass sie wieder hinein können, wenn sie draußen sind. ({2}) - Ihre Frage „Wie denn?“ zeigt Ihr Resignieren. Sie von der PDS und Co. können nichts anderes, als sich darüber zu mokieren, dass wir eine schwere Situation haben. Das wissen wir auch. Wir bereiten uns darauf vor, dafür zu sorgen, dass die 50-, die 55- und die 60-Jährigen in dieser Gesellschaft wieder eine Chance haben. Das, was sich in dieser Gesellschaft aufgebaut hat, muss ein Ende haben. ({3}) Wir werden diese Debatte in diesem Jahr 2006 zu führen und im Verlauf des Jahres Entscheidungen zu treffen haben. Die Lebenszeit hat sich verändert. Wir leben sechs bis sieben Jahre länger als die, die 1960 vergleichbar alt waren; aber wir arbeiten im Schnitt nicht sechs oder sieben Jahre länger, sondern fünf Jahre kürzer. Es ist eine ganz einfache Rechnung: Das kann nicht aufgehen, wenn man hier nicht eingreift und das systematisch verändert. Die Lebensarbeitszeit ist kürzer, als sie je war. Wir gehen im Schnitt mit 21 Jahren in den Beruf und mit 60 Jahren heraus. Dazwischen liegen 39 Lebensarbeitsjahre. Von den 55-Jährigen und Älteren sind in Deutschland noch 42 Prozent berufstätig. In Skandinavien sind es 70 Prozent. Ich kann das nicht einer Partei oder Gruppe zuordnen. Wir alle miteinander haben seit den 80er-Jahren in der Vorstellung gelebt: „Lasst die Alten früh raus, damit die Jungen rein können. Das ist eine saubere Lösung“. - Die großen Betriebe haben das nach folgender Melodie organisiert: kurzer Sozialplan, lange Zahldauer Arbeitslosengeld, mit Abschlag in die Frühverrentung hinein. So ist das gelaufen. Durch die sozialen Sicherungssysteme wurden die personalpolitischen Entscheidungen der großen Unternehmen mit organisiert. ({4}) Darüber müssen wir sprechen. Zusammen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den gutwilligen Betrieben müssen wir eine gemeinsame Linie finden, um dieses unvernünftige Handeln wieder ein Stück vernünftiger zu machen. Im letzten Jahr haben wir 30 000 Älteren mit Eingliederungszuschüssen eine Chance gegeben. Das ist eine Art Kombilohn und eine Sache, die man verbreitern kann und müsste. Ältere Menschen müssen ja nicht zwingend auf dem Bau arbeiten, sie können auch eine altengerechte Arbeit ausüben. Hier wird sich auch etwas finden lassen. Das muss man nur wollen. 62 der Argen und der optierenden Gemeinden sind dabei und kümmern sich ganz besonders um die Eingliederung von Älteren. 250 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Das alles werden wir aber noch systematisieren. Ganz wichtig werden die Entwicklung der Löhne und die Balance im Finanzierungssystem überhaupt sein. Was machen wir mit der Riester-Rente? Wie bauen wir das weiter auf, damit wir den Dreiklang zwischen versichert durch Beiträge, versichert durch die Staatskasse - aus der Bundeskasse werden in diesem Jahr 78 Milliarden Euro für die Rente gezahlt - und der Frage, was der Einzelne privat vorsparen kann, vernünftig organisieren? Einige Aspekte dieses Gesamtpakets sind in diesen Tagen schon öffentlich geworden. Das war unvermeidlich. Wir haben gestern im Kabinett den Beschluss gefasst, dass die Renten zum 1. Juli dieses Jahres nicht gesenkt werden. ({5}) Das ist eine vernünftige Entscheidung. Diese Koalition hat entschieden, dass wir bei allen vorhandenen Schwierigkeiten und unter Würdigung dessen, was wir den Rentnerinnen und Rentnern in den letzten Jahren zugemutet haben, dafür sorgen, dass die Renten in dieser Legislaturperiode nicht sinken. Das werden wir für dieses Jahr 2006 mit diesem Gesetz festschreiben. Wir werden die Rentenversicherungsbeiträge von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent erhöhen. Das hat Herr Kolb richtig gesagt. Er hat aber vergessen, dazuzusagen, dass wir gleichzeitig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent senken. Das heißt, dass im Ergebnis im nächsten Jahr die Beiträge zur Sozialversicherung um 1,6 Prozentpunkte sinken: 0,8 Prozentpunkte für die eine und 0,8 Prozentpunkte für die andere Seite. Das ist die Wahrheit. Das machen wir, weil wir eine stabile Situation herbeiführen wollen. ({6}) Nun wird in diesen Tagen der Rentenversicherungsbericht mit den anderen Ministerien und den Sozialverbänden, die das alles schon kennen, abgestimmt. Deshalb musste ich mich an dieser Stelle entscheiden und musste sich das Kabinett entscheiden. Die Frage war: Schreiben wir in den Rentenversicherungsbericht etwas hinein, was wir in zwei oder drei Monaten wieder korrigieren müssen, oder schreiben wir das hinein, was in unserem Koalitionsvertrag steht? Gemeint ist, dass wir das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöhen und dies über einen längeren Zeitraum, aber bis spätestens 2035 machen. Wir im Kabinett haben entschieden, dass in den Jahren 2007 bis einschließlich 2011 nichts passiert. Im Jahre 2012 beginnt der Anstieg um einen Monat pro Jahr. Wer dann 65 Jahre alt ist, bekommt seine Rente mit 65 Jahren und einem Monat. Das wird so über 12 Jahre gehen. Dann ist das erste Jahr aufgearbeitet. Anschließend geht es in einem schnelleren Tempo mit zwei Monaten pro Jahr weiter. Das haben wir vereinbart. Dabei haben wir deutlich gemacht: Diejenigen, die lange berufstätig sind und deshalb lange in die Sozialversicherung eingezahlt haben, sollen auch in Zukunft mit 45 Versichertenjahren im Alter von 65 die Rente ohne Abschlag bekommen. Das heißt, der Maurer, der mit 18, 19 oder 20 Jahren seine Lehre oder, wie es heute heißt, Ausbildung beginnt und anschließend arbeitet, hat mit 63, 64 oder 65 Jahren seine 45 Versicherungsjahre erreicht und bekommt jetzt und in Zukunft mit 65 Jahren seine unreduzierte Rente. Das war eine wichtige Entscheidung. Das betrifft etwa 40 bis 45 Prozent all derer, die in diese Situation kommen. ({7}) Ich empfehle all denen, die eben schon gesprochen haben, sich einfach einmal sachkundig darüber zu machen, worüber sie reden. Die üblichen Propagandareden außerhalb dieses Hauses helfen überhaupt nicht. Wir müssen uns anschauen: Wie ist die Situation und was können wir an dieser Stelle tun? Ich bin sicher, dass wir die Situation hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsminderung genau unter die Lupe nehmen müssen. Wir wollen das nicht zulasten derer machen, die aus objektiven Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit im Alter vielleicht gehemmt sind. Aber dazu gehören auch Arbeitsschutz, Weiterbildung und Qualifizierung für die älteren Arbeitnehmer. ({8}) Dazu gehört auch, dass wir dann, wenn uns die Verbände erklären, dass 10 000 oder 20 000 Ingenieure fehlen und wir das Tor aufmachen sollen, damit sie sich die fehlenden Arbeitskräfte in der Welt suchen, sagen: Nein, das gibt es nicht. Ihr dürft nicht nur die 25- oder 30-Jährigen hereinholen. ({9}) Wir sorgen dafür, dass diejenigen im Land, die heute keinen Arbeitsplatz haben, die 45- bis 55-Jährigen, Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten, um wieder im Erwerbsleben dabei zu sein. Das wollen wir erreichen. Dafür streiten wir mit unserer Politik. ({10}) Diese große Koalition hat sich - das zeigt sich an diesem Punkt; das wird sich aber auch an anderen zeigen Aufgaben vorgenommen, die nicht leicht sind. Ich behaupte nicht, dass jeder Akzent, den wir setzen, immer gleich gelingen wird. Aber die Intention, die dahintersteckt, nämlich in dieser Legislaturperiode die Situation für die älter werdenden Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern, damit sie wieder dabei sind und nicht als unbrauchbar ins Abseits gedrängt werden, und gleichzeitig so viel Stabilität wie nur möglich in die Rentenversicherungssysteme hineinzubringen, treibt uns an. Ich sage Ihnen: Dem werden wir gerecht werden. Mag da kommen, was will: Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir werden ihn bei der Gesetzgebung so gestalten, wie es für die Menschen am vernünftigsten ist. Das werden wir in dieser Koalition miteinander erreichen. Vielen Dank. ({11})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen.

Irmingard Schewe-Gerigk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Müntefering, Gratulation, anders als Ihr Exkollege Lafontaine sind Sie in der Realität angekommen. Noch vor drei Jahren haben Sie behauptet, in der Rente bedürfe es keiner weiteren Reform. Auf Druck der Grünen wurde dann die Rürup-Kommission eingesetzt. Sie hat vorgerechnet, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit um zwei Jahre bis zum Jahre 2035 unabdingbar ist. Die Rentner protestierten, obwohl nicht sie betroffen waren, sondern die heute 40-Jährigen, die sich aber noch ganz schön still verhalten. Sie erwarten nicht mehr viel. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine Reaktion darauf, dass die Menschen inzwischen erfreulicherweise älter werden und durchschnittlich 16 Jahre lang Rente beziehen. Früher waren es nur sechs Jahre. Heute kommen zwei Erwerbstätige für einen Rentner auf. Würden wir keine Veränderungen durchführen, Herr Kollege Lafontaine, wären wir im Jahr 2050 bei einem Erwerbstätigen pro Rentner. Damit würde das System zusammenbrechen. ({0}) Insofern unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben des Ministers. Allerdings enden damit unsere Gemeinsamkeiten. In den vergangenen Tagen hat sich in der SPD und der großen Koalition das blanke Chaos abgespielt. ({1}) Alles gackert durcheinander. Ein Hühnerhof ist dagegen ein Ort der Stille. Erst verzögern Sie den Rentenversicherungsbericht. Dann treffen Sie im Koalitionsvertrag Vereinbarungen, die der Quadratur des Kreises entsprechen: Sie wollen die Rente nicht kürzen, den Beitragssatz stabil halten, aber den Bundeszuschuss einfrieren. Die versammelte Wissenschaft hat Ihnen bescheinigt, dass das alles nicht zusammenpasst. ({2}) Wenn Sie den Bundeszuschuss einfrieren und die Rente nicht kürzen, werden die Beiträge schon bald über 20 Prozent steigen. Das wissen Sie genau. Darum gibt es nämlich bei Ihnen auch schon erste Absetzbewegungen vom Koalitionsvertrag. ({3}) Das Absurdeste allerdings ist, dass Sie den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Wer bis 67 arbeiten soll, braucht auch einen Arbeitsplatz. Den haben aber heute nur 40 Prozent der über 55-Jährigen. Wir haben uns im Lissabonprozess darauf verständigt, dass es bis 2020 50 Prozent sein sollen. Haben Sie, Herr Minister, sich denn klar gemacht, welches Signal Sie aussenden, wenn Sie den Menschen sagen, sie sollen künftig länger arbeiten, während Sie gleichzeitig die 58-Jährigen mit dem Arbeitslosengeld I dazu bringen, dem Arbeitsmarkt endgültig Ade zu sagen, damit sie aus der Statistik herausfallen? Haben Sie die Auswirkungen berücksichtigt, wenn Sie die Weiterbildung für Ältere bei der Agentur für Arbeit zum Jahresende auslaufen lassen? Wie wollen Sie damit bei den Menschen Vertrauen schaffen? ({4}) Ich wundere mich nicht, dass bei einer solchen Politik über drei Viertel der Menschen gegen die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre sind. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzt die Integration Älterer auf dem Arbeitsmarkt voraus. Anderenfalls entspräche sie einer gigantischen Rentenkürzung. Wer wie Sie den zweiten Schritt vor dem ersten macht, kann dabei ganz schön ins Stolpern kommen; denn die Rentenfrage gehört zu den wichtigsten Zukunftsfragen. Eine Fortsetzung des bisherigen Hin und Her ({5}) trägt zur Verunsicherung bei und führt zu einer sinkenden Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer will es den Jüngeren verdenken, wenn sie nach Wegen suchen, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung umgehen können? Nun komme ich zu der hilflosen Debatte über die Ausnahmeregelungen, etwa für Krankenschwestern oder Dachdecker. Das Einfallstor dafür ist die Regelung, nach 45 Beitragsjahren weiterhin die Rente ab 65 ohne Abschläge zu erhalten. Ich behaupte: All diese Ausnahmeregelungen tragen im Kern zu neuen Ungerechtigkeiten bei. Die Sonderregelung mit 45 Pflichtbeitragsjahren wird nämlich zulasten von berufstätigen Frauen - insbesondere mit Kindern - finanziert. Unter ihnen gibt es nicht viele, die so lange arbeiten. ({6}) Sie haben nämlich so gut wie keine Chance, abschlagsfrei in Rente zu gehen, müssen aber ihrerseits alle Ausnahmeregelungen mitfinanzieren. Nach meinem Eindruck dient die Regelung in Bezug auf 45 Pflichtbeitragsjahre eher zur Beruhigung des schlechten Gewissens. Denn diejenigen, die diese Politik vertreten, wissen genau, wie wenig glaubwürdig die Erhöhung des Renteneintrittsalters ohne flankierende Maßnahmen in anderen Politikfeldern ist. Ausnahmeregelungen für verschiedene Berufe, wie sie der Wahlkämpfer Kurt Beck derzeit verlangt, sind nicht geeignet, Benachteiligungen individuell und gerecht aufzulösen. ({7}) Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, wie das bereits vorhandene Instrument der Erwerbsminderungsrente weiterzuentwickeln ist. Ich kann mir vorstellen, dass Menschen nach 45 Versicherungsjahren über eine Erwerbsminderungsrente mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ihr Erwerbsleben belastend war und sie deshalb unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Das wäre ein anderer Weg. Dringend notwendig ist allerdings eine fundierte Debatte auf der Grundlage des Rentenversicherungsberichts. Im Interesse der Menschen fordere ich Sie auf, das derzeitige Chaos alsbald zu beenden. Wir Grüne jedenfalls werden unseren Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten. Recht herzlichen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Ralf Brauksiepe, CDU/ CSU-Fraktion.

Dr. Ralf Brauksiepe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003055, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ein Wort zum Antragsteller: Herr Kollege Lafontaine, Sie haben uns vorgeworfen, gegen die Mehrheit des Volkes anzuregieren. Ich meine nicht Sie persönlich, aber ich finde, es ist schon ein starkes Stück, wenn Sie das als Vertreter einer Partei sagen, die die Nachfolgerin einer Partei ist, die 40 Jahre lang in brutaler Weise gegen die Mehrheit des Volkes anregiert und ein Land ruiniert hat. ({0}) Nun zu dem Problem, mit dem wir es zu tun haben. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD festgelegt, dass das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre steigen soll, und zwar bis spätestens 2035. Der zuständige Minister hat eine Konkretisierung der Formulierung „bis spätestens 2035“ vorgenommen und den Vorschlag in die Diskussion eingebracht, bis 2029 das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen. Wenn eine solche Diskussion aufkommt, macht es sicherlich Sinn, sich schnell zu verständigen und für Klarheit zu sorgen. Das hat das Bundeskabinett klugerweise getan, indem es sich auf die von Minister Müntefering vorgeschlagene Konkretisierung verständigt hat. Darum geht es nun. Gerade ist der Bericht der Rürup-Kommission angesprochen worden. Dieser Bericht hat uns schon im Jahr 2003 deutlich gemacht, dass die Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen und Männer bis zum Jahr 2030 um fast drei Jahre steigen wird. Das heißt, wenn wir das Renteneintrittsalter bis dahin um zwei Jahre erhöhen, dann haben wir den erwarteten Anstieg der Lebenserwartung noch nicht einmal ganz kompensiert. Wir werden auch dann eine im Durchschnitt etwas längere Rentenlaufzeit zu verkraften haben. Das macht deutlich, dass wir angesichts der demografischen Entwicklung, des günstigen Umstandes, dass die Menschen immer älter werden, keine Alternative dazu haben, dass diejenigen, die dazu in der Lage sind, länger arbeiten müssen. Der Vorschlag von Herrn Müntefering ist alternativlos und deswegen unterstützen wir ihn. ({1}) Selbstverständlich darf eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nur mit verbesserten Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer einhergehen; das ist völlig klar. Wenn wir es uns aber nicht zutrauten, in einem Zeitraum von 23 Jahren die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer massiv zu verbessern, dann hätten wir als Politiker versagt. ({2}) Ich bin sicher, dass diese Regierung die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen in diesem Land schaffen wird. Wir haben die ersten Weichen in diese Richtung gestellt. Die Tendenz geht bereits nach oben. Diesen Weg werden wir weitergehen, weil wir keine Rentenkürzungen vornehmen wollen. Jetzt, wo eigentlich welche anstünden, schließen wir Rentenkürzungen gesetzlich aus. Wie gesagt, wir werden die Rahmenbedingungen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Das ist notwendig und deswegen packen wir es an. ({3}) Wir haben darüber hinaus schon im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre durch Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Der Union war es wichtig, dass sich die Koalition darauf verständigt und dass das im Koalitionsvertrag festlegt wird. Es bedarf dazu keiner Forderungen von Wahlkämpfern mehr. ({4}) Was bereits im Koalitionsvertrag klar geregelt ist, ist nun bekräftigt worden. Angesichts der Diskussion über Sonderregelungen lohnt ein Blick in den Bericht der Rürup-Kommission. Dort ist festgestellt worden, dass eine gerechte und zugleich missbrauchsichere Abgrenzung bestimmter Personenkreise nicht möglich ist. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Minister, dass er das noch einmal klargestellt hat. Wir brauchen andere Regelungen. So haben wir festgelegt - das ist ganz wichtig -, dass man mit 45 Pflichtbeitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Das heißt, für die Personengruppen, die klassischerweise nicht erst mit 20 beginnen, Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, sondern bereits nach zehn Jahren Schule in die Systeme einzahlen, ändert sich praktisch nichts. Wer den normalen Weg eines Dachdeckers oder anderer gesundheitsbelastender Berufe geht, der hat, wenn er mit 16 Jahren zu arbeiten beginnt, etwa 49 Jahre Zeit, um 45 Pflichtbeitragsjahre zu erreichen. Für alle, die dies gesundheitlich nicht schaffen, gibt es das Instrument der Erwerbsminderungsrente. Schon heute kann jemand, der aufgrund von Erwerbsminderung mit 63 aus dem Arbeitsprozess ausscheidet, abschlagsfrei in Rente gehen. Jeder, der mit 60 oder früher ausscheidet, hat keine höheren Abschläge als 10,8 Prozent, also für drei Jahre, hinzunehmen. Das heißt, wir haben solidarisch finanzierte Systeme und Möglichkeiten, um denjenigen zu helfen, die es gesundheitlich nicht schaffen. Es gehört aber auch zur Wahrheit: Wenn die Menschen immer älter werden und wenn alle Sozialsysteme solidarisch beitragsfinanziert sind, dann bedeutet das, dass die Renten derjenigen, die Erwerbsminderungsrenten erhalten und die mit 65 Jahren ausscheiden, von denen finanziert werden müssen, die zu diesem Zeitpunkt die Arbeitsleistung erbringen und die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Deswegen müssen diejenigen, die es können, im Interesse der Solidarität in diesem System bis 67 arbeiten. Wir sind gefordert, die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen zu setzen. Daran arbeiten wir. Es ist eine langfristige Zielsetzung, die richtig und sozial ausgewogen ist. Diesen Weg werden wir gemeinsam gehen. Vielen Dank. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Klaus Ernst, Fraktion Die Linke. ({0})

Klaus Ernst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003753, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eben wurde uns von Herrn Müntefering der Vorschlag gemacht, man solle sich doch sachkundig machen. ({0}) - Bei euch vielleicht. ({1}) Ich lese heute im „Tagesspiegel“: Das Vorziehen der Rente mit 67 ist zum jetzigen Zeitpunkt entweder überflüssig oder nicht besonders sozial. Ich zitiere weiter: Wenn es uns nicht gelingt, Ältere in Arbeit zu bringen, ist das für Arbeitslose eine Rentenkürzung. Und für Einkommensschwache, die früher sterben, verkürzt sich die Rentenbezugsdauer. Das ist von eurem Experten, nicht von unserem Experten. ({2}) Vielleicht machen Sie sich, Herr Müntefering, einfach einmal die Mühe, sich mit Ihren eigenen Experten zu unterhalten. Dann werden Sie nicht solche Vorschläge machen, wie Sie sie gegenwärtig auf die Tagesordnung bringen. ({3}) Wir haben als Ergebnis der Politik der letzten sieben Jahre die Situation in diesem Lande - das nehmen Sie offenbar nicht zur Kenntnis -, dass die Bürger dann, wenn sie das Wort Reform hören, die Geldbörse zuhalten. Sie haben Recht und sie haben Anlass dazu. ({4}) Denn alles, was Sie ihnen zumuten, sind Belastungen, die nicht für Sie selber, aber immer für die anderen wirksam werden. Die Renteneingriffe der letzten Jahre waren enorm: Kürzung von anrechenbaren Zeiten, zusätzliche Abgaben auf Renten, Nullrunden über mehrere Jahre und jetzt das Heraufsetzen des Rentenalters. Ich kenne all diese Vorschläge und Sie auch, Herr Müntefering. Alle können Sie in den Konzepten des Bundesverbands der Deutschen Industrie nachlesen. Genau in dessen Interesse machen Sie Politik, aber nicht für das Volk. Das mit aller Klarheit. ({5}) Eins zu eins haben Sie die Forderungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie in Ihren Koalitionsvertrag übernommen. Nun zu Ihrer Glaubwürdigkeit. Im Wahlprogramm der SPD von 1998 hieß es: Die Kürzung des Rentenniveaus würde viele Rentnerinnen und Rentner zu Sozialhilfeempfängern machen … So darf man mit Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, nicht umgehen. ({6}) Im Wahlprogramm 2005 heißt es: Unser Ziel ist, das faktische Renteneintrittsalter an das gesetzliche Eintrittsalter von 65 Jahren heranzuführen. Jetzt, gut vier Monate nach der Wahl, gilt nichts mehr, was Sie Ihren Wählern versprochen haben. ({7}) Da muss ich in Richtung CDU/CSU sagen: Sie waren wenigstens ehrlich. Sie haben es vorher gesagt. Die anderen aber nicht. ({8}) Das ist das, was die Bürger an unserem jetzigen System verurteilen. Sie können Ihnen nicht mehr glauben. Ihre Aussagen haben die Halbwertszeit von Einwegunterwäsche. Das ist das Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen. ({9}) Nun zur Union: Im Wahlprogramm heißt es: Sobald es die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erlauben, kommt auch eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters in Frage. ({10}) 5 Millionen Arbeitslose stellen wohl eine tolle Lage auf dem Arbeitsmarkt dar. Die haben wir nämlich gerade. ({11}) Aber jetzt beschließen Sie es. Sind Sie so prophetisch, um jetzt schon zu wissen, was in zehn Jahren los ist? Ich kann nur sagen: Wenn man so Politik macht und die Aussagen von vor zwei Jahren, vor einem Jahr und sogar drei Monaten nicht mehr ernst nimmt, dann kann ich nur noch sagen: Furchtbar. ({12}) Im Koalitionsvertrag heißt es, nachdem ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren angekündigt wird: Dies gibt sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den Unternehmen Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 versprochen. ({13}) Mittlerweile sind drei Monate vergangen und schon gilt das nicht mehr, weil sich das neue Traumpaar Merkel/ Müntefering verständigt hat, die Erhöhung des Renteneintrittsalters um sechs Jahre vorzuziehen. Das ist die Planungssicherheit, die Sie diesem Volk zumuten. ({14}) Die Wirkungen, die Sie erzielen, sind doch ganz einfach - jeder weiß es -: Nur 39 Prozent der über 55-Jährigen haben einen Job; von den über 60-Jährigen haben nur 20 Prozent einen Job. Wenn Sie das Renteneintrittsalter jetzt heraufsetzen, dann heißt das nichts anderes, als dass Sie die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes II verlängern. Jeder weiß, dass ein über 55-Jähriger in diesem Land heutzutage eher das Bundesverdienstkreuz bekommt, als dass er einen Job findet. ({15}) Das liegt übrigens nicht daran, dass der Kündigungsschutz nicht schwach genug ist. Die allermeisten über 55-jährigen Arbeitslosen haben früher gearbeitet und haben ihren Arbeitsplatz irgendwann verloren, offensichtlich deshalb, weil der Kündigungsschutz nicht ausreicht. Das sage ich auch Ihnen von der FDP. Was Sie vorhaben - Rente mit 67 -, heißt nichts anderes als Kürzung der Einkommen eines großen Teils der Bevölkerung. Viele halten längere Arbeitszeiten nicht aus. Sie müssten sich vielleicht wieder einmal in die Betriebe zu den Nacht- und Schichtarbeitern begeben. Ich habe gedacht, dass es in der SPD noch den einen oder anderen geben müsste, der das tut. Leider ist das nicht so. Ich komme zum Schluss. Was Sie machen, ist keine Generationengerechtigkeit. Ich halte Ihr Vorhaben für sehr schwierig. Ein Kirchenlehrer im vierten Jahrhundert, der heilige Augustinus ({16}) - das freut euch, nicht wahr; es täte euch gut, einmal nachzulesen -, hat folgenden Satz geprägt: Ein Staat, der nicht durch die Gerechtigkeit definiert wäre, wäre nur eine große Räuberbande. Wir müssen aufpassen, dass unser Staat dazu nicht verkommt. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. ({17})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Kollege Ernst, dies war Ihre erste Rede in diesem Hause. Herzliche Gratulation und alles Gute für Ihre politische Arbeit. ({0}) Ich erteile das Wort Kollegin Elke Ferner, SPD-Fraktion. ({1})

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir soeben gehört haben, ist an Populismus nicht mehr zu überbieten. ({0}) Der Kollege Ernst sollte sich einmal ein paar Zahlen zu Gemüte führen. Ich habe mir heute Morgen die Mühe gemacht, die Zahlen des Statistischen Bundesamtes herauszusuchen: Im Jahr 2004 war die Beschäftigungsquote der Älteren höher, als Sie eben angegeben haben. Die der über 60-jährigen Männer lag nämlich bei 37,7 Prozent und die der über 60-jährigen Frauen bei 19,7 Prozent. ({1}) Man sollte keine Zahlen in die Welt setzen, die mit der Realität nichts zu tun haben. Das Thema, über das wir heute diskutieren, ist sicherlich nicht einfach. Das braucht man überhaupt nicht zu bestreiten. Dabei geht es aber um mehr als um die Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre. Dazu gehört auch, dass das Bundeskabinett gestern beschlossen hat, keine Rentenkürzungen - sie wären nach der jetzigen Rechtslage wahrscheinlich notwendig - vorzunehmen. Wenn ich Herrn Kolb eben richtig verstanden habe - Herr Kolb, Sie haben genau das kritisiert -, muss ich wohl annehmen, dass die FDP der Meinung ist, man müsse jetzt Rentenkürzungen durchführen. ({2}) - Sie können das gern richtig stellen. Sie haben eben ganz deutlich gesagt, dass Sie diesen Punkt kritisieren. Eigentlich vertreten Sie doch eher die Auffassung, dass die Renten gekürzt werden müssen. ({3}) Natürlich müssen die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verbessert werden. Das ist überhaupt keine Frage. In den 70er-Jahren war die Beschäftigungsquote der Älteren deutlich höher als heute. Sie ist heute allerdings etwas besser als vor vier oder fünf Jahren. Diesen Prozess müssen wir forcieren. Ich füge hinzu: Es bedarf besonderer Maßnahmen, um die Beschäftigungsquote über 50-jähriger Frauen zu erhöhen. Wegen Kindererziehungszeiten und wegen häufiger Teilzeitbeschäftigung haben viele aus dieser Gruppe besondere Schwierigkeiten, wieder in eine Vollerwerbstätigkeit hineinzukommen. Ich glaube, dass wir auch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben weiter vorankommen müssen; ({4}) denn die Probleme, die einige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgrund besonders schwerer Arbeitsbedingungen in den Betrieben haben, ließen sich auch durch besseren Arbeitsschutz - Stichwort: Humanisierung der Arbeitswelt - abstellen. Daran müssen wir zusätzlich arbeiten. ({5}) Wenn man sich ansieht, wie die Beschäftigungsquoten in den anderen europäischen Ländern sind, insbesondere in den skandinavischen Ländern, stellt man fest, dass es da mit einer Erwerbsquote der über 55-Jährigen von knapp 70 Prozent deutlich besser ist als bei uns. Das sind nun nicht Länder, denen man ein schlechtes soziales Schutzniveau nachsagen könnte oder in denen es höhere Arbeitslosenquoten gibt; im Gegenteil: Die Arbeitslosenquoten dort sind niedriger. Deshalb ist es notwendig, insbesondere mit dem Programm „Perspektive 50 plus“ voranzukommen und das zeitgleich zu machen. ({6}) Der Kollege Ernst hat eben gesagt: Und jetzt wird die Rente mit 67 eingeführt. Wir reden heute über das Jahr 2029, nicht über morgen, nicht über übermorgen und eben nicht über das Jahr 2006. ({7}) - Im Jahr 2012 beginnt die Erhöhung um jeweils einen Monat. ({8}) Frau Kollegin Schewe-Gerigk hat eben gesagt, die 45 Versicherungsjahre seien für Frauen nur schwer zu erreichen. Das ist richtig. Aber wir sollten jetzt nicht so tun, als ob das erst dann zum Problem wird. ({9}) Das ist nämlich bereits heute ein Problem. Der Skandal ist eigentlich, dass sich niemand anschaut, wie die Versicherungszeiten der Frauen heute, ({10}) auch die der heutigen Rentnerinnen, im Vergleich zu den Männern sind. Das sind natürlich Generationen, die eine deutlich niedrigere Frauenerwerbsquote haben, als sie die künftigen Generationen haben werden. Es kommt aber auch nicht nur auf die Anzahl der Versicherungsjahre, sondern natürlich auch auf die Entgeltpunkte an. ({11}) In dem Zusammenhang müssen wir auch noch einmal schauen, dass wir bei der eigenständigen Alterssicherung der Frauen besser vorankommen, ({12}) indem wir eine durchgängigere Erwerbstätigkeit ermöglichen, indem wir die Lohndiskriminierung beseitigen, indem wir den Frauen vor allem eine Vollzeit- statt Teilzeiterwerbstätigkeit als Regelerwerbstätigkeit ermöglichen und mehr Chancen der Karriereteilhabe eröffnen. ({13}) Die Antragsteller dieser Aktuellen Stunde haben heute nur gesagt, was sie nicht wollen. Ich habe nichts dazu gehört, was denn die Alternative ist, ({14}) ob man stattdessen die Rente kürzen will, ob man den Beitragssatz oder den Bundeszuschuss erhöhen will oder ob man das Rentenniveau für künftige Rentner und Rentnerinnen weiter nach unten fahren will. Wer hier kritisiert - das mag ja alles so sein -, sollte bitte schön auch sagen, wie es anders gemacht werden soll. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat der Kollege Max Straubinger, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde befasst sich mit den rentenpolitischen Beschlüssen der Koalition und vor allem auch mit dem Vorschlag von Herrn Bundesminister Franz Müntefering. Wir bringen hier in der Gesamtheit zum Ausdruck, dass wir eine verantwortungsbewusste und vor allem eine zielorientierte und den Generationen gerecht werdende Rentenpolitik betreiben. Ich danke dem Bundesminister sehr herzlich dafür, dass er dieses Thema ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt und diese mittlerweile intensive Diskussion herbeigeführt hat. ({0}) Es schadet nicht, etwas zurückzuschauen und sich darüber klar zu werden, warum diese Beschlüsse so gefasst worden sind. Sie sind Ausdruck einer großartigen demographischen Entwicklung. 1871 betrug die Lebenserwartung der Männer 35,6 Jahre und die der Frauen 38,4 Jahre. 1926 war sie bei den Männern auf 56 Jahre und bei den Frauen auf 58,8 Jahre gestiegen. Erst 1970 wurde eine Lebenserwartung von über 65 Jahren erreicht, nämlich bei den Männern eine Lebenserwartung von 67,4 Jahren und bei den Frauen eine von 73,8 Jahren. Heute beträgt die Lebenserwartung der Männer 75,9 Jahre und die der Frauen 81,6 Jahre. Für das Jahr 2030 rechnen wir mit einer Lebenserwartung von 83,4 Jahren bei den Männern und von 87,6 Jahren bei den Frauen. Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass wir auf die Entwicklung, die ja für die Menschen großartig ist, auch eine generationengerechte Antwort finden müssen. Ich habe heute bei den Antragstellern jedoch nicht erkennen können, dass sie bereit wären, hier eine positive Mitarbeit zu leisten. Mehr als Polemik war von den Linken in diesem Haus nicht zu hören. ({1}) Auffallend ist, dass auf der einen Seite zwar kritisiert wird, dass ab dem Jahr 2029 ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren gelten soll, auf der anderen Seite aber der Kollege Lafontaine für sich bereits jetzt entschieden hat, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Herr Lafontaine ist ja Geburtsjahrgang 1943 und ich nehme an, dass er den Wählerinnen und Wählern versprochen hat, uns die ganze Legislaturperiode erhalten zu bleiben; am Ende dieser Zeit hätte er dann das 66. Lebensjahr erreicht. ({2}) Das zeigt sehr deutlich, dass aufgrund der neuen Möglichkeiten der Gesunderhaltung und der Fitness bis ins Alter durchaus eine längere Lebensarbeitszeit ins Auge gefasst werden kann. Das wird heute auch dargelegt. ({3}) Verehrte Damen und Herren, ausdrücklich zurückweisen möchte ich, dass wir im Koalitionsvertrag und in den Wahlaussagen Wählertäuschung betrieben hätten. Im Regierungsprogramm der CDU/CSU steht wörtlich - ich zitiere -: Zur langfristigen Stabilisierung der Rentenversicherung ist eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit notwendig. Dies macht deutlich, dass wir den Wählerinnen und Wählern schon vor der Wahl schwierige Entscheidungen angekündigt haben, die in dieser Regierungskoalition zum Tragen kommen. ({4}) Die Linke stellt hier die soziale Ausgewogenheit infrage. Bereits einige Vorredner, auch der Herr Bundesminister, haben darauf hingewiesen, dass wir verstärkte Anstrengungen unternehmen werden, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeit zu bringen. Ein entscheidender Gesichtspunkt dazu ist auch im Koalitionsvertrag niedergelegt, und zwar ab Zeile 4 057 - ich zitiere -: Zu Beginn des nächsten Jahrzehnts wird der Gesetzgeber darüber zu befinden haben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vertretbar ist und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Das zeigt sehr deutlich die sozialpolitische Verantwortung dieser Koalition. Vor allen Dingen bringt es zum Ausdruck, dass wir für eine verlässliche Rentenpolitik stehen, die auch den Generationenausgleich sucht. Das funktioniert nicht so, wie es die Linken wollen: möglichst eine hohe Rente, aber wer das bezahlt, ist Ihnen völlig egal. Das müssen dann alle Erwerbstätigen in unserem Land bezahlen. Auf die Frage, wer das bezahlen soll, haben wir von Ihnen heute jedenfalls keine Antwort erhalten. Das zeigt: Unsere Rentenpolitik ist alternativlos. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Anton Schaaf, SPDFraktion.

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lafontaine, Sie haben von Vertrauen gesprochen. Vertrauen bedingt für meine Begriffe Seriosität und Ehrlichkeit, allerdings nicht nur in den rückwärts gewandten Debatten, sondern vor allen Dingen heute. ({0}) Das gilt besonders, wenn wir über das Thema Rente reden, wenn wir darüber reden, dass zukünftige Generationen höhere Belastungen haben werden, jeder Einzelne, aber auch die Gesellschaft. Deshalb müssen wir sie anders in die Verantwortung nehmen. Nur wer beim Thema Rente die neuen Herausforderungen, nämlich den veränderten demografischen Aufbau - der Aufbau der Gesellschaft ist völlig anders als noch vor 30 Jahren, als der eine oder andere in der PDS seine politischen Konzepte kennen gelernt hat - und den wirtschaftlichen Druck durch Europäisierung und Globalisierung, ignoriert, kann über Rentenpolitik so diskutieren wie Sie, nämlich als wären wir völlig isoliert, als stünde um ganz Deutschland eine Mauer. Wir, diese Koalition, tun das nicht. ({1}) Wir analysieren den bestehenden Zustand und versuchen, zu gestalten und auch zu verändern. Wir tun nicht so, als sähe die Welt anders aus, als sie ist, sondern wir nehmen sie so, wie sie ist. Daraus leiten wir unser Politikverständnis ab. Das ist bei Ihnen etwas anders. Herr Kollege Ernst, auch wenn Sie Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag gehalten haben, hätten Sie Ihrem Namen alle Ehre machen und dieses Thema ernst behandeln können und nicht so populistisch, wie Sie es getan haben. Das hilft niemandem weiter und ist der Sache nicht dienlich. ({2}) Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen, den Herr Kolb angeführt hat. Sie haben gesagt, das, was wir an dieser Stelle machen, sei eine Bankrotterklärung. Nein, Herr Kolb, das sehe ich völlig anders. Ich kann für meine Fraktion sehr deutlich sagen: Wir wollen die sozialen Sicherungssysteme, wie wir sie heute kennen - nämlich solidarisch aufgebaut und paritätisch finanziert -, auf Dauer erhalten. ({3}) Das bedingt, dass wir grundsätzlich bereit sind, strukturelle Veränderungen vorzunehmen. Die rot-grüne Koalition hat es getan. Wir haben in den vergangenen Tagen schon über die private Säule, über die Riesterrente, diskutiert. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter. Ich will etwas zur Verlässlichkeit sagen. Wenn wir strukturelle Veränderungen, wie sie die Koalition vereinbart hat, vornehmen müssen, dann ist es doch seriös, schon jetzt zu sagen, was auf die Menschen ab 2012 zukommt und wie lange dieser Prozess dauern wird. Im Koalitionsvertrag steht: bis maximal 2035. Wir haben uns darauf verständigt - den entsprechenden Vorschlag hat der Minister gemacht -, dass wir diesen Zeitraum verkürzen. Es ist also verlässlich, wenn wir jetzt der jüngeren Generation sagen, bis wann welche Prozesse abgeschlossen sind. Lassen Sie mich auch etwas zur Verantwortung sagen. Ich glaube, die Politik muss nicht jede Verantwortung übernehmen. Inwieweit die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich erhöht werden kann, ist keine Frage, deren Beantwortung man ausschließlich auf die Politik abwälzen kann. ({4}) Es ist aber auch keine Frage, deren Beantwortung man ausschließlich auf das Individuum abwälzen kann. ({5}) Dieser Frage müssen sich auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Lande stellen. Die schlechte Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer hat unmittelbar mit der Vorruhestandsregelung zu tun, die damals von der schwarz-gelben Koalition - von uns allen gemeinsam getragen - eingeführt worden ist. Wir haben ältere Arbeitnehmer aus dem Arbeitsprozess herausgenommen, um jüngere verstärkt hineinzubringen. Das Prinzip hat nie funktioniert. ({6}) Herr Lafontaine, es ist übrigens eine ökonomisch wichtige Frage, wie hoch die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Wir wissen schon jetzt, dass qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter in vielen Branchen fehlen. Es ist doch völlig klar, dass es vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung so nicht weitergehen kann. Daher ist Weiterbildung, die übrigens auch in der Verantwortung der Unternehmen in diesem Lande liegt, ganz wichtig. ({7}) Der Minister hat sehr deutlich auf das Problem bei den Ingenieuren hingewiesen. Es ist geradezu grotesk, das Wissen der Ingenieure 20 Jahre zu nutzen, aber sie dann zu entlassen, wenn ihr Wissen nicht mehr ausreicht, und anschließend nach neuen Ingenieuren aus dem Ausland zu rufen. Auch die Unternehmen tragen, was die Qualifizierung und Weiterbildung angeht, Verantwortung. ({8}) Verantwortung muss man richtig zuordnen. Man kann der Politik nicht für alles die Verantwortung zuschieben. Zum Schluss möchte ich sagen: Ökonomische Entwicklung hat, wie gesagt, mit der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu tun. Sie hat mit Qualifizierung und Weiterbildung und auch - da gebe ich Ihnen völlig Recht, Frau Schewe-Gerigk - mit der Frauenerwerbsquote zu tun. Wer an welcher Stelle auch immer die Diskussion darüber führt, dass die Lebenserwartung ein Kriterium für das Renteneintrittsalter sein könnte, der müsste gleichzeitig sagen, dass Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Rentenbeiträge zahlen müssten. Um es ganz deutlich zu sagen: Ich halte eine solche Diskussion für absoluten Unfug und nicht zielführend. ({9}) Zur Frage, ob man das Renteneintrittsalter nicht nach der Arbeitsbelastung und damit branchenspezifisch regeln sollte, sage ich - Herr Brauksiepe hat schon sehr deutliche Worte dafür gefunden -: Die Erwerbsminderungsrente ist ein gutes Instrument. Wir sollten allerdings angesichts dessen, dass wir den Menschen mehr abverlangen müssen, darüber nachdenken, ob wir bei diesem Instrument nicht noch an der einen oder anderen Stelle nachsteuern sollten. Darum würde ich in der Diskussion, die jetzt ansteht, werben. Die Initiative „50 plus“ geht mit einem höheren Renteneintrittsalter einher; das ist deutlich gesagt worden. Wir sollten das kommunizieren, damit die Menschen keine Angst bekommen. Ich danke. ({10})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Kollege Marco Wanderwitz, CDU/ CSU-Fraktion.

Marco Wanderwitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003655, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser von der PDS beantragten Aktuellen Stunde kommt zwar recht harmlos um die Ecke. Er lautet: „Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Auswirkungen der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters“. Wenn man sich diesen Titel aber im Kontext der Aussagen von der linken Seite dieses Hauses zu diesem Thema anschaut - ähnliche Aussagen wurden leider auch heute wieder gemacht -, stellt man fest: Es sieht ganz anders aus. Ihnen geht es nicht darum, konstruktiv an der seit Jahrzehnten überfälligen Debatte zur Sicherung der sozialen Systeme mitzuarbeiten. Ihnen geht es um eines: Sie wollen den sozialen Unfrieden und den Neid in unserem Land schüren, um Ihr politisches Überleben zu sichern. ({0}) Sie schaden damit unserem Land und mittelfristig nützen Sie nicht einmal Ihrer eigenen Klientel. Die Debatte über die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme ist seit Jahrzehnten überfällig. Lange Jahre wurde sie tabuisiert. Verantwortungsbewusste Politiker wurden von allen Seiten, von der Politik und von Lobbygruppen, die Besitzstände wahren wollen, angefeindet. Es gab sie, die Rufer im Walde. Niemand darf sich heute beschweren, dass wir, wenn alles viel früher gemacht worden wäre, heute nicht diese Auswirkungen hätten. Es gab eben lange Jahre keine Mehrheiten dafür in diesem Land. Auch ein Kartell der Desinformation der Menschen stand zusammen. Nun endlich wird in unserem Land breit darüber diskutiert, dass die sozialen Sicherungssysteme kollabieren - und der gesamte Staatshaushalt gleich mit. Auslöser der Debatte ist wohl der aktuelle Handlungsdruck durch die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit und deren Folgen für die Umlagesysteme. Mir ist aber an dieser Stelle genauso wichtig, auf die anstehenden demografischen Probleme hinzuweisen. Wenn die geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge verstärkt das Rentenalter erreichen, wird das derzeitige Problem uns allen wie ein laues Sommerlüftchen vorkommen. Man kann über dieses Thema sachlich diskutieren, obgleich es großes Verhetzungspotenzial hat. Das erfordert aber Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwesen. Genau das erwarte ich hier im Deutschen Bundestag von jedem Einzelnen. ({1}) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige Worte zur Darstellung des Ernstes der Lage zu verwenden. Dazu möchte ich aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zur Wirtschaftsführung des Bundes für 2004 und 2005, uns im Dezember 2005 zugegangen, zitieren: Erstmals in der Geschichte des Bundeshaushalts entfällt mehr als die Hälfte des veranschlagten Haushaltsvolumens auf den Sozialbereich. Weiter heißt es: Fast 31 % der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts entfallen auf den Rentenbereich. Die Rentenleistungen des Bundes haben sich damit innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. ({2}) Zudem ist zu lesen: Im Haushaltsjahr 2005 verschlingen die Gesamtausgaben für die Alterssicherung mit rund 93 Mrd. Euro etwa die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes. Und schließlich: Wenn nicht unverzüglich gegengesteuert wird, droht dem Bund eine weitgehende finanzielle Handlungsunfähigkeit … Ich kann nicht verstehen, woran es liegt, dass man das immer noch negieren will. Können oder wollen Sie es nicht begreifen? Istzustand: Wir haben eine alternde Gesellschaft mit seit Jahrzehnten zu wenigen Kindern. Der Altersquotient entwickelt sich dadurch ungünstig. Unsere sozialen Sicherungssysteme in Form eines umlagefinanzierten Generationenvertrages ohne kapitalbildende Elemente sind dem nicht gewachsen. Die Sozialbeiträge steigen ständig. Wir tun seit Jahren zu wenig für Familien. Wir investieren seit Jahren zu wenig in Bildung, Forschung und Innovationen, um damit als rohstoffarmes Land die Chance auf unsere künftige Teilhabe am Wohlstand einer globalisierten Welt zu wahren. ({3}) Stattdessen machen wir exzessiv Schulden, die die neuen Belastungen von morgen sind, und betreiben kurzfristige Haushaltsschönung mit Privatisierungserlösen. Stattdessen erhöhen wir ständig die konsumtiven Sozialausgaben der gegenwärtigen Generationen zulasten der Zukunftsfähigkeit des Landes und der zukünftigen Generationen. ({4}) So geht das nicht mehr weiter. Wir brauchen eine neue Definition von Gerechtigkeit, die sich nicht mehr nur eindimensional auf die Ihnen bekannte Verteilungsgerechtigkeit ausrichtet, sondern auch andere Elemente einbezieht, insbesondere das der Generationengerechtigkeit. ({5}) Die neue Bundesregierung hat die Herausforderungen angenommen und ist auf dem richtigen Weg. Wir dürfen dabei aber nicht jede ausgetretene Wegschleife mitgehen, sondern müssen auch einmal Schneisen schlagen und direkte Wege gehen; ansonsten läuft uns nämlich die Zeit davon und wir können das Ziel nicht mehr erreichen. Das kann dann eben auch einmal wehtun. Die notwendige Ausweitung der Lebensarbeitszeit durch die Verschiebung des Renteneintrittsalters nach hinten ist eine richtige Stellschraube, mit der man dieser Herausforderung begegnen kann. Bundesminister Müntefering hat für seinen Ansatz nicht nur die Rückendeckung der Kanzlerin, sondern auch die Unterstützung der jungen Abgeordneten der CDU/CSU. ({6}) Ich füge an dieser Stelle gleich hinzu: Das ist eine der notwendigen Maßnahmen auf diesem Weg, aber nicht die einzige. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort nun Kollegin Gabriele HillerOhm, SPD-Fraktion.

Gabriele Hiller-Ohm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003556, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag steht, dass wir das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre heraufsetzen wollen. ({0}) Jetzt macht der Arbeits- und Sozialminister Ernst und alle sind überrascht. Mir ging es übrigens genauso, obwohl ich den Koalitionsvertrag natürlich genau kenne. Woran liegt das? Bisher war es doch so, dass viel über die Notwendigkeit der Rentenreform lamentiert wurde - wie auch heute hier von der Opposition -, sich aber letztlich keiner tatsächlich an tief greifende Reformen herangetraut hat. Franz Müntefering hat jetzt einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Das ist mutig; denn eines ist klar: Mit der Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit wird man keine Begeisterungsstürme in der Bevölkerung auslösen. Ich glaube nicht, dass wir um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit herumkommen, wenn wir unser solidarisches Rentensystem langfristig absichern wollen. Natürlich gibt es Alternativen. Sie führen uns aber entweder in Zielkonflikte - zwei Stichworte sind hier die Entwicklung der Lohnnebenkosten und die Generationengerechtigkeit - oder sie sind politisch nicht durchsetzbar. Es ist richtig, dass wir das Thema jetzt, zu Beginn der Legislaturperiode, anpacken und den Menschen an dieser wichtigen Stelle die nötige Sicherheit für ihre Lebensplanung geben. ({1}) Noch einmal: Die Rente mit 67 gilt nicht ab morgen; sie wird stufenweise, von 2012 bis 2029, eingeführt. Die Menschen können sich also sehr langfristig auf die neue Situation einstellen. Alles deutet darauf hin, dass sich die Arbeitsmarktsituation in den kommenden Jahren entspannen wird und wir gute Chancen haben, von der hohen Arbeitslosigkeit herunterzukommen. Das ist ganz wichtig. Denn wenn es uns nicht gelingt, die Perspektive gerade für ältere Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern, wird die Erhöhung des Rentenalters wenig Akzeptanz in der Bevölkerung finden, und das zu Recht. Es ist doch nachvollziehbar, wenn die Menschen sagen: Wenn ich heute über 50 bin und arbeitslos werde, dann bin ich weg vom Arbeitsmarkt. Wenn ich nun auch noch zwei Jahre länger arbeiten soll, dann bin ich ja zwei Jahre länger arbeitslos und werde eine noch kleinere Rente erhalten. - Eine Politik nach dem Motto „Rentenalter rauf und das war es dann“ geht nicht. Das wäre unsozial und käme einer Rentenkürzung gleich. Deshalb machen wir das auch nicht. ({2}) Wir werden parallel zur Aufstockung der Lebensarbeitszeit Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation gerade auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg bringen - Stichwort: „50 plus“ - und damit die Rahmenbedingungen deutlich verbessern. Wir haben schon in den letzten Jahren wichtige beschäftigungspolitische Weichen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestellt. Wir haben Lohnzuschüsse eingeführt, Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen entlastet und Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Beschäftigte gestärkt. Unsere bisherigen Bemühungen zeigen Wirkung: Das tatsächliche Renteneintrittsalter hat sich in den letzten fünf Jahren um fast ein Jahr nach hinten verschoben. Das ist gut; das ist der richtige Weg. Mit der Initiative „50 plus“ werden wir weitere wichtige Schritte zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Älteren vollziehen. Noch ein Wort zur privaten Altersvorsorge. Die Botschaft scheint allmählich anzukommen: Wer im Alter gut auskommen will, muss auch privat vorsorgen. Unter Rot-Grün haben wir mit der Riesterrente ein wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der privaten Altersvorsorge geschaffen. Die aktuellen Zahlen belegen: Die Riesterrente wird immer besser angenommen. Bis heute wurden knapp 5 Millionen geförderte Verträge zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen. Ich fasse zusammen: Wir stellen das solidarische Rentensystem auf gesunde Füße. Wir schlagen eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vor und schaffen die richtigen Rahmenbedingungen dafür, indem wir dies so ausgestalten, dass sich alle rechtzeitig darauf einstellen können. Ergänzend stärken wir die private Altersvorsorge. Wir werden in den nächsten Monaten noch viel Zeit haben, ausführlich über diese Vorschläge zu diskutieren. Heute war der Auftakt. Ich freue mich auf weitere spannende Debatten. ({3})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Klaus Brandner, SPDFraktion.

Klaus Brandner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003053, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Einsicht der Menschen in Deutschland ist in Bezug auf die Rentenpolitik weiter gediehen, als die Politik meint. Wir alle freuen uns darüber, dass sich die Lebenserwartung positiv entwickelt hat. Gleichzeitig aber wissen wir, dass durch diese wunderbare Entwicklung die Rentenlaufzeiten deutlich länger werden und damit Verpflichtungen einhergehen. Wir haben weniger Kinder und mehr Rentner, die über einen immer länger werdenden Zeitraum Rente beziehen. Ein weiterer entscheidender Faktor ist, dass es weniger Beitragszahler und eine Stagnation bei den Löhnen gibt. Diese Situation erfordert von uns allen Reformbereitschaft und den Willen, diese auch umzusetzen. Populismus und Angstmacherei sind hier die völlig falsche Botschaft; dies dürfen wir den Menschen in unserem Land nicht vermitteln. ({0}) Lassen Sie mich ganz bewusst sagen: Von einer zunehmenden Altersarmut, von der in diesem Zusammenhang oft genug gesprochen wird, kann hier keine Rede sein. Die Einkommens- und Vermögenssituation gerade der Älteren ist vergleichsweise günstig. Seit 1998 ist das Armutsrisiko für Ältere rückläufig; die Rentenreform hat dazu beigetragen. Die soziale Grundsicherung, die wir eingeführt haben, hat ein Übriges geleistet. Ausweislich des Armuts- und Reichtumsberichts ist das Risiko der Einkommensarmut für diese Gruppe zwischen 1998 und 2003 von 13,3 Prozent auf 11,4 Prozent gefallen und liegt damit deutlich niedriger als bei der Gesamtbevölkerung. Wenn wir uns ernsthaft über dieses Thema unterhalten, müssen wir auch darauf hinweisen, dass für die Gruppe der 16- bis 24-Jährigen viel eher ein Armutsrisiko besteht. Wenn wir eine wirklich solidarische Gesellschaft gestalten wollen, müssen wir heute die Bedingungen für die jungen Menschen gestalten, damit diese nicht im Alter von Armut betroffen sind. ({1}) Heute wird die Debatte über die Rente immer im Zusammenhang mit den Ängsten bezogen auf den Arbeitsmarkt geführt. Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sind heute ungünstig; das kann keiner leugnen. Aber „Rente mit 67“ ist ein Thema, das uns mindestens 23 Jahre begleitet. Deshalb ist es nicht verantwortungsbewusst, die jetzige Arbeitsmarktsituation zu nutzen und die Angst der Menschen, die sich auf eine Veränderung einstellen müssen, zu instrumentalisieren, um sein eigenes politisches Süppchen zu kochen. ({2}) Verantwortungsbewusst ist es vielmehr, daran zu arbeiten, wie der Verbleib in Arbeit und die Bedingungen bei der Arbeit verbessert werden können. Da haben wir viel zu tun. Wir wissen, dass die Altersquote in den Betrieben in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist. Wir wissen, dass die Unternehmen in der Vergangenheit einen großen Fehler begangen haben, indem sie sich von Fachkräften gelöst haben. Wir wissen, dass die Gewerkschaften dadurch, dass sie Regelungen mitgetragen haben, die nicht den Verbleib, sondern den Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis - auch wenn er gut gemeint war - zum Inhalt hatten, den Fachkräftemangel mitverantworten. Wir wissen, dass wir bezüglich der systematischen Weiterbildung große Mängel in diesem Land haben. Deshalb haben wir Sozialdemokraten zusammen mit der CDU/CSU dafür gestritten, dass wir dem lebenslangen Lernen im Koalitionsvertrag ein wesentliches Augenmerk widmen. Wir wollen dies durch gesetzlich geschützte Lebensarbeitszeitkonten unterstützen, damit Instrumente zur Umsetzung in die Praxis organisiert werden. ({3}) Es muss uns darum gehen, die Qualität der Arbeit zu verbessern und die Belastungen zu reduzieren. Eine intelligente Zielrichtung kann doch nur sein, die Bedingungen jetzt zu verbessern, statt gesundheitliche Einschränkungen später durch Zulagen auszugleichen. Es sollte nicht so sein, dass finanzielle Zulagen - sei es im Tarifgeschehen, sei es im Arbeitsmarktprozess - für Erschwernisse geleistet werden. Wir müssen die Arbeitszeit verkürzen, damit die Belastungen geringer werden, damit die Zahl der Erwerbsunfähigkeitsrenten sinkt und damit man gesund und in Würde das Renteneintrittsalter erreicht. ({4}) Deshalb unterstützen wir Programme, die genau diesen Prozess organisieren. Eines ist die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“. Ich finde, es wäre des Schweißes der Edlen wert, daran zu arbeiten, gleitende Übergänge aus dem Arbeitsverhältnis wieder zu einem Thema zu machen und zu vermeiden, dass - im Jahr 2029 - inklusive Überstunden bis zu einem Alter von 67 Jahren gepowert wird, um dann auf null zu fahren. 2012 soll der erste Schritt der Verlängerung der Arbeitszeit um einen Monat stattfinden. Wir haben also Zeit, eine inhaltliche Debatte darüber zu führen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Humanität im Arbeitsleben an Bedeutung gewinnt. Das wünsche ich mir statt einer Debatte, mit der den Menschen Angst gemacht wird, ab 2012 langsam länger arbeiten zu müssen, damit ein soziales Rentenversicherungssystem erhalten werden kann. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 16 a bis 16 d auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Erich G. Fritz, Laurenz Meyer ({0}), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Ditmar Staffelt, Dr. Sascha Raabe, Dr. Rainer Wend, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Erfolgreichen Abschluss der laufenden Doha- Welthandelsrunde bis Ende 2006 sicherstellen - Drucksache 16/556 - Vizepräsident Wolfgang Thierse b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hellmut Königshaus, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP Multilaterales Handelssystem retten - WTO stärken - Drucksache 16/564 - c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN WTO-Liberalisierungsrunde stoppen - Drucksache 16/449 - d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({1}) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Thea Dückert, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Hongkong als Zwischenschritt einer fairen und entwicklungsorientierten Welthandelsrunde - Drucksachen 16/86, 16/572 Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Ditmar Staffelt Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Erich Fritz, CDU/CSU-Fraktion.

Erich G. Fritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000602, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Ergebnis der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong ist aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion sicherlich nicht ein Gipfel des multilateralen Prozesses, aber ein zufrieden stellendes Ergebnis. Der WTO-Prozess geht weiter; er ist nicht ins Stocken geraten. Es gibt die Chance, im Jahr 2006 zu einem Abschluss zu kommen. Das ist eine gute Meldung. Der Anspruch, die Doharunde abzuschließen und daraus eine Entwicklungsrunde zu machen - sie heißt ja schließlich Doha-Entwicklungsrunde -, ist in Hongkong zu einem guten Stück eingelöst worden. Es ist gelungen, für die ärmsten Entwicklungsländer zoll- und quotenfreien Zugang zu den Märkten der Industrieländer zu vereinbaren; das ist jedoch noch nicht beschlossen. Es gibt Zusagen für „Aid for Trade“ und den geplanten Abbau der Baumwollsubventionen. Diese Forderungen sind in dem Entwicklungspaket zusammengefasst und bringen erhebliche Erleichterungen, sowohl im Verhältnis zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern als auch im Rahmen des südlichen Handels, also zwischen den Entwicklungsländern. Wenn die Schwellenländer in vergleichbarer Weise mitziehen, ist das für die Entwicklungsländer ein wichtiger Schritt. Es bleiben viele Hürden. Um tatsächlich zu einem Abschluss kommen zu können, muss sich bis Ende April dieses Jahres in den Bereichen Zollsenkung - da geht es um konkrete Prozentsätze - und Subventionsabbau noch einiges tun. Alle Beteiligten wissen, dass die Doha-Welthandelsrunde in diesem Jahr abgeschlossen sein muss. Vielleicht bleibt noch Zeit bis zum Beginn des nächsten Jahres. Mitte 2007 aber muss sie abgeschlossen sein, weil die USA dann handelspolitisch nicht mehr handlungsfähig sind. Als vereinfachte Bilanz der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong könnte man zusammenfassen: Die Europäer haben eine Reihe von Vorleistungen erbracht und weitere Zusagen gemacht, selbst aber keine Gegenleistung erhalten. Das muss für uns Anlass sein, über die Art und Weise nachzudenken, wie wir diesen Prozess organisieren. Während andere Länder alles bis zum Schluss mehr oder weniger im Verborgenen halten und dann mit geringen Gegenleistungen provozieren, ist bei uns alles transparent. Wir neigen sogar dazu, noch vor dem Verhandlungssaal unsere eigenen Interessen zu bekämpfen, nicht nur dadurch, dass wir durch Nichtregierungsorganisationen vor Ort stark vertreten sind und auch noch solche aus anderen Ländern finanzieren, sondern auch dadurch, dass wir Kollegen haben, deren wichtigste Aufgabe offensichtlich darin besteht, auf solchen Konferenzen nicht die eigenen Interessen zu vertreten, sondern die Interessen anderer. ({0}) Diejenigen, die wie ich in diesem Bereich eine kohärente Politik und ein auf Dauer angelegtes Welthandelssystem wollen, in dem ökonomische und soziale Faktoren und Umweltbelange gleichermaßen berücksichtigt werden, müssen sich im Klaren darüber sein, dass es im Rahmen der Verhandlungen um die Vertretung von harten Interessen geht. Zudem hat sich die Situation innerhalb der WTO in den letzten Jahren völlig verändert. Die Gewichte haben sich verschoben. Aber das haben manche, die auf der Straße und im Internet unterwegs sind, noch nicht gemerkt. Es handelt sich nicht mehr um marginale, nicht organisierte und deshalb auch nicht verhandlungsfähige Länder, die am Verhandlungstisch vertreten sind und innerhalb der WTO die Mehrheit bilden. Im Gegenteil: Diese Länder haben schnell dazugelernt. Sie haben sich zusammengetan - nicht nur zur G-20-Gruppe, sondern, wenn es um andere Themen geht, auch in anderen Gruppierungen -, ungewöhnlich schnell an Kompetenz gewonnen und sind nun bereit und willens, ihre Interessen ganz deutlich zu vertreten. Wir müssen das ins Kalkül ziehen und unsere Interessen genauso klar vertreten. Die USA haben es vermieden, auf der Konferenz Zugeständnisse zu machen. Dadurch haben sie keine Nachteile erlitten. Aber durch ihre Signale haben sie vielleicht die Fortsetzung des Prozesses ermöglicht. Nun müssen sie bis April dieses Jahres deutlich Stellung beziehen: zur Nahrungsmittellieferung, zur indirekten Subventionierung im Agrarbereich usw. Dann müssen auch die Vorleistungen, die die Europäer erbracht haben, honoriert werden. ({1}) Die Entwicklungsländer und die Schwellenländer sind ohne Zweifel die Gewinner der Konferenz. Das WTO-Entwicklungspaket mit seinen Zusagen im Agrarbereich ist ein deutliches Signal dafür. Man hätte sich auch ein anderes Ergebnis vorstellen können, aber das ist bei solchen Verhandlungen immer so. Ich denke, dass Deutschland bzw. Europa einen wirklich wichtigen Beitrag zur Fortsetzung dieses multilateralen Prozesses geleistet hat. Auf diesen multilateralen Prozess werden große Hoffnungen gesetzt; denn viele meinen, im Rahmen der WTO in mehrere Themen gleichzeitig Bewegung bringen zu können. Machen wir uns also nichts vor: Die Frage, ob ein Abschluss dieser Runde erreicht wird oder nicht, hat ganz wesentlichen Einfluss darauf, ob die Fortsetzung dieses Prozesses gefährdet ist und er vielleicht sogar zum Stillstand kommt. Die Konsequenzen hätten übrigens nicht nur die starken Industrieländer, sondern in zunehmendem Maße - man muss nur nach Asien schauen - auch die Schwellenländer zu tragen, da ihr Vorgehen bilateral und regional geprägt ist und sie ihr Heil dort suchen, wo sie im Rahmen von Einzelvereinbarungen Vorteile für sich erzielen können. Dabei handelt es sich um Regelungen, von denen immer der Stärkere profitiert, weil dort anders entschieden wird als im multilateralen Bereich und ein Schutz kleinerer Länder nicht existiert. Deutschland muss auch weiterhin substanzielle Marktöffnungen der Schwellenländer und weitere Liberalisierungen im Bereich der Industriegüter und Dienstleistungsmärkte einfordern; denn diese Themen berühren ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland, in dem der Anteil des Exports am Bruttoinlandsprodukt 40 Prozent beträgt, existenziell. Bei allen Neigungen und allen Bestrebungen, alles zu unterstützen, wodurch die Entwicklungsländer in den multilateralen Handelsprozess sinnvoll integriert werden, dürfen wir diese Interessen nicht vergessen. ({2})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile nun das Wort Kollegin Gudrun Kopp, FDP-Fraktion.

Gudrun Kopp (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003160, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich finde, wir sollten das Ergebnis der letzten WTO-Konferenz in Hongkong realistisch einschätzen. Lieber Kollege Fritz, nach meiner Einschätzung steht die Doha-Entwicklungsrunde unter keinem guten Stern. Wenn wir realistisch auf das Ergebnis blicken, können wir eigentlich nur feststellen, dass das zustande gebrachte Ergebnis ein Minimalergebnis ist. Es ist so eben gelungen, dass diese Konferenz nicht geplatzt ist, wie die zuvor in Cancún. Das muss uns alle mit Sorge erfüllen. Dieser große Tanker WTO mit seinen 150 Mitgliedstaaten und dem Konsensprinzip ist anscheinend nur noch schwer zu manövrieren. Die Frage ist, wie wir zu substanziellen Ergebnissen kommen, zu Ergebnissen, die über das hinausgehen, was sich immer wieder auf einen Agrarpoker - ich glaube, man kann das so nennen reduziert. Sollte es bei den Nachverhandlungen, die dieses Jahr in Genf stattfinden, zu einem wirklich substanziellen Ergebnis kommen, müssen wir überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, Mammutkonferenzen mit 6 000 Delegierten abzuhalten, ohne dass tatsächlich zum Kern der Probleme vorgestoßen wird. Immer häufiger sind wir mit länderspezifischen Egoismen konfrontiert. So kann es eigentlich nicht weitergehen. ({0}) Es ist notwendig, zu überlegen, wie wir diese multilateralen Handelsbeziehungen stärken können; das muss unser gemeinsames Anliegen sein. Wir haben heute lesen können, dass wir auch 2005 Exportweltmeister waren mit einem Volumen von mehr als 786 Milliarden Euro, was verglichen mit 2004 einem Plus von 7,5 Prozent entspricht. ({1}) Das sage ich an all diejenigen gerichtet, die das multilaterale Handelsprinzip in Deutschland immer wieder infrage stellen und es auf die Frage reduzieren: Was nützt uns das? Was haben wir als Deutsche, als Europäer von dieser Konferenz mitgenommen? Ich kann nur sagen: In den Nachverhandlungen ist eine riesengroße Agenda abzuarbeiten. Es ist zum Beispiel notwendig, transparente Regeln für Investitionen zu schaffen. Wir müssen im Bereich Good Governance, also bei der Korruptionsbekämpfung, weiterkommen. Wir brauchen dringend niedrigere Zölle, für die Industrieländer genauso wie für die Entwicklungsländer. Wir brauchen weniger Zollbürokratie. Diese Bürokratie macht in etwa 5 bis 10 Prozent des gesamten Warenwertes aus. Hier gilt es eine Menge mehr zu erreichen. Dies gilt auch für die Verhandlungen über die nicht agrarischen Produkte, NAMA, und bezogen auf TRIPS, wo es um das geistige Eigentum geht. Das ist für die hoch entwickelten Länder ein ganz wichtiger Punkt. ({2}) Wir müssen auch die weitere Öffnung der Dienstleistungsmärkte dringend voranbringen. Nach meiner Wahrnehmung haben die Europäer nicht gut verhandelt. Die Zugeständnisse in der Agrarpolitik, die im Vorfeld gemacht wurden - bei der Reform der Zuckermarktordnung und in vielen anderen Bereichen -, waren auf der Konferenz nichts mehr wert. Die Europäer haben nicht so verhandelt, dass dies ein Pfund hätte werden können. Genauso verhält es sich mit dem Ende der Agrarsubventionen. Ich habe festgestellt, dass die europäische Verhandlungsführung es versäumt hat, eine nach innen und außen tragfähige Kommunikations- und Verhandlungsstrategie aufzubauen. ({3}) Lieber Herr Kollege Fritz, das konnten Sie heute nicht sagen, aber vielleicht sehen auch Sie es so: Es reicht nicht, dass unsere deutschen Minister auf Stippvisite zu solchen Konferenzen kommen und nicht bis zum Ende bleiben, wenn die Verhandlungen tatsächlich wichtig werden. Es darf nicht sein, dass unser Minister bei Handelsministertreffen nicht an Bord ist. ({4}) Das ist gegenüber den Verhandlungspartnern ein Zeichen dafür, dass das Interesse nicht wirklich vorhanden ist. Wir als FDP legen Wert auf eine Stärkung des multilateralen Handelssystems. Wir werden alles dafür tun, es auch in Zukunft zu unterstützen. Herzlichen Dank. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Ditmar Staffelt, SPDFraktion.

Dr. Ditmar Staffelt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003239, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich festhalten, dass gerade Deutschland mit seinen Interessen im Bereich der Weltwirtschaft gehalten ist, alles nur Erdenkliche und in seiner Macht Stehende zu tun, um möglichst viele Länder dieser Erde in die WTO aufzunehmen und sie sukzessive in die WTO-Standards einzufügen. Man überlege sich einmal, welchen Kraftakt es bedeutet hat, China in die WTO zu bringen und es jetzt an die Vorgaben heranzuführen, die es in der WTO gibt. Ich erinnere hier nur an das leidige Thema „Intellectual Property“, das uns bei jeder Reise nach China, bei jedem Gespräch mit den Verantwortlichen in China sowohl im Bereich der Wirtschaft als auch im Bereich der Politik beschäftigt. Ein Land wie Deutschland, das wiederum - Sie haben es richtig gesagt - an der Spitze der Exportnationen dieser Welt steht, muss natürlich bei aller Verantwortung für die Entwicklungsländer auch schauen, dass es seine Interessen gegenüber den anderen Industrienationen innerhalb der EU, die mit dem Verhandlungsmandat ausgestattet sind, aber auch gegenüber den USA und zunehmend auch gegenüber den so genannten Schwellenländern gut vertritt. Wenn wir hier von Schwellenländern sprechen, dann müssen wir sehen, dass sie sehr ambivalent definiert sind. ({0}) China ist ein Schwellenland. China ist aber gleichzeitig auf dem Weg zu einer umfassenden, wirtschaftlich hoch aggressiven Macht. China ist mittlerweile mit sehr viel mehr Potenzialen ausgestattet, als es bei uns möglich ist. Im Übrigen agiert es noch auf der Plattform eines politischen Systems, das diesem Land Möglichkeiten eröffnet, die in den Ländern, die demokratisch strukturiert sind, undenkbar wären. Machen wir uns nichts vor - auch das ist hier angedeutet worden -: Deutschland muss seine Rolle finden, weil sich die Kräfteverhältnisse in der Welt im ökonomischen Bereich im Moment erheblich verändern. Hier sind wir, glaube ich, gut beraten, unsere Ansprüche zu formulieren. Die liegen eben auch im Bereich der Industrieproduktion und im Bereich der Dienstleistungen, die wir in das Geschehen der WTO einbringen müssen. ({1}) Das alles heißt nicht, dass es nicht auch eine besondere Verantwortung für die Entwicklungsländer gibt - das will ich hier ganz ausdrücklich unterstreichen -, insbesondere für die ärmeren Entwicklungsländer. Es kann und darf nicht sein, dass alle Limits aufgegeben werden und damit diesen Entwicklungsländern die Chance genommen wird, überhaupt erst eigene Strukturen aufzubauen. ({2}) Dies müssen wir meines Erachtens respektieren. Ich sage das auch aus einer ökonomischen Vernunft heraus, weil nur der dauerhaft ein guter Partner sein kann, der eigene ökonomische Ressourcen entwickelt und der damit ein wirklicher Handelspartner unseres Landes oder der Europäischen Union wird. ({3}) Sie haben Recht: Das, was erreicht worden ist, ist noch nicht das, was wir uns alle vorstellen, aber es ist doch ein wichtiger weiterer Schritt in die Richtung getan worden, den Entwicklungsländern den Zugang zu den europäischen Märkten zu verschaffen. Insbesondere bezogen auf landwirtschaftliche Produkte sei hier angemerkt: Deutschland hat sich bei den Partnern in Frankreich, in Italien und in Spanien, also den Ländern, die über große landwirtschaftliche Kapazitäten verfügen, dafür stark gemacht, dass in Europa die Toleranz gegenüber der Einführung der Produkte aus den Entwicklungsländern nach Europa größer wird. Wann immer wir in der vergangenen Wahlperiode in den Ländern unterwegs waren, habe ich selbst darauf verwiesen, dass sie mit Deutschland einen Partner haben, der ihr Interesse respektiert, eigene Produkte in die Europäische Union einzubringen, was insbesondere für die Ärmeren auch zugangs- und zollfrei geschehen soll. Ich finde, hier spielt Deutschland eine wichtige Rolle. ({4}) - Ich werde Ihnen sagen, was wir dafür bekommen. Das ist auch das Anliegen, das ich eingangs ansprach: Selbstverständlich wollen wir damit auch erreichen, dass die Schwellen bzw. Hürden in den genannten Bereichen Industrieproduktionen und Dienstleistungen weiter gesenkt werden. Ich habe es so verstanden, dass darum nicht nur in den letzten Jahren, sondern auch bei letzter Gelegenheit in Hongkong gestritten worden ist. Ich finde jedenfalls, dass dieser Weg, hier eine gewisse Balance zu finden, richtig ist, wobei ich noch einmal betone: Es stellt sich die Frage, wer ebenso belastbar ist, wie wir es sein könnten, und wer es nicht ist. Deshalb geht es hier immer auch um ein sehr differenziertes Bild, das sich je nach dem Entwicklungsstand einzelner Länder, mit denen wir innerhalb der WTO über Vorzugskonditionen - so nenne ich es einmal - wegen ihrer noch nicht entsprechenden strukturellen Entwicklung reden, ständig ändern muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang will ich auch noch einmal ein Wort zu Ihrem Ausdruck „der große Tanker WTO“ sagen. Die Alternative wäre ein Sammelsurium bilateraler Abkommen, bei dem jeder in dieser Welt täte, was er wollte, ohne dass es die entsprechenden Auflagen gäbe, Bürokratie abzubauen, in die Richtung von Good Governance zu gehen und insbesondere auch gegen Korruption und für Transparenz einzutreten. Wenn ich sehe, was alleine im Bereich der deutschen Entwicklungshilfe auf diesem Wege getan wird, dann muss ich sagen, dass das eine ganz hervorragende Arbeit ist, die nur denkbar ist, weil wir den Fuß auch über die WTO und nicht nur über bilaterale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit diesen Ländern in der Tür haben. Die internationale Staatengemeinschaft spielt auch im Bereich der Weltwirtschaft eine ganz wichtige und, wie wir alle hoffen, auf Dauer auch demokratisierende Rolle: Soziale Marktwirtschaft und Demokratie gemeinsam müssen dazu führen, dass auch in diesen Ländern Prosperität möglich wird. Dazu wollen wir allesamt einen wichtigen Beitrag leisten. Ich betone an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich: Wir wünschten uns, dass sich auch unsere amerikanischen Freunde mal ein bisschen stärker auf den Weg machen würden. Das, was wir bei der Baumwolle erleben, ist eben auch wieder nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Man muss ein befreundetes Land mit einer solchen Verantwortung, wie es die Vereinigten Staaten von Amerika darstellen, immer wieder beim Portepee fassen und sagen: Leute, ihr könnt Dritten nicht immer die ganz hohen Standards abfordern und selbst minimalistisch nur das tun, was in eurem Interesse liegt. - Das kann nicht die Politik eines so großen Landes in dieser Welt bleiben. Hier brauchen wir Bewegung. ({5}) Reden wir mal gar nicht über die Vorbildfunktion der Amerikaner in Sachen Klimaschutz. Wenn ich mir das ansehe, frage ich mich, wie ich einem kleineren Entwicklungsland eigentlich vermitteln soll, dass es von großer Bedeutung ist, etwas für das Klima und den Umweltschutz zu tun, während sich der große Vorzeigemeister in allen Bereichen an nichts hält und das genaue Gegenteil dessen tut, was von den übrigen großen Staaten und Industrienationen dieser Welt getan wird. ({6}) Das muss klar gesagt werden. Unter Freunden lässt sich vieles noch klarer aussprechen als gegenüber Staaten, zu denen wir ein schwierigeres Verhältnis haben. ({7}) Klaus Uwe Benneter meint, wenn ich das als Kind des amerikanischen Sektors von Berlin sage, dann will das etwas heißen. In jedem Fall sind das Schritte in die richtige Richtung gewesen. Wir alle freuen uns, dass wir schon im letzten Jahr beim TRIPS-Abkommen zu Ergebnissen gekommen sind. Auch das ist ein entscheidender Punkt. Die Orientierung auf „Everything but arms“ ist ein genauso wichtiger Fixpunkt in der weiteren Entwicklung. Wir haben also schon Pflöcke eingeschlagen, wenn wir auch noch nicht die Ziele erreicht haben, die wir uns alle wünschen. Aus der Sicht der Wirtschaftspolitiker unserer Fraktion sage ich: Wir dürfen bei aller Verantwortung für die Staaten der Dritten Welt nicht vergessen, dass bei allem, was mit WTO und Export zu tun hat, unsere Arbeitsplätze und unsere Interessen betroffen sind. Dafür müssen wir in einer geeigneten Weise offensiv eintreten. Ich glaube, dafür hat jeder in der Welt Verständnis. Jedenfalls sollten wir die WTO nicht schlechtreden, sondern wir müssen all unseren Verstand, unser Geschick und auch all unsere Anerkennung in der Welt einbringen, hier als eine treibende Kraft in die richtige Richtung weiterzumachen. Schönen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort Kollegen Hüseyin Aydin, Fraktion Die Linke. ({0})

Hüseyin Kenan Aydin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003733, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Nach den Zahlen der UNOrganisation für Landwirtschaft und Ernährung, FAO, leiden in der Welt mehr als 850 Millionen Menschen an chronischer Unterernährung. Jährlich sterben bis zu 30 Millionen Menschen an Hunger und dessen Folgen. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich unbeschreibliches Leid; darin sind wir uns hoffentlich einig. Doch worin findet es seine Ursachen? Fallen die Hungernden Missernten und Heuschreckenplagen zum Opfer? Die Antwort lautet in aller Regel: Nein! Tatsache ist, dass heute nicht einmal 10 Prozent der Hungernden in so genannten Katastrophengebieten leben. Es ist die Armut, die tötet. Über die Hälfte der Weltbevölkerung lebt von weniger als 1,72 Euro pro Tag. Es gibt genug Nahrungsmittel auf der Welt. Aber zu viele Menschen haben schlichtweg nicht das Geld, um sie sich kaufen zu können. Nein, die Hungertoten fallen nicht Naturkatastrophen zum Opfer. Ihr Elend hat einen Namen: Kapitalismus. ({0}) Nehmen wir das Beispiel Niger, wo im vergangenen Jahr der Hunger grassierte. Uns wurde erzählt, eine Heuschreckenplage sei daran schuld gewesen. In Wirklichkeit betrug der Ernteausfall gerade einmal 11 Prozent. Doch diese Verknappung reichte aus, um die Preise für das Getreide in die Höhe zu treiben. Die Grundnahrungsmittel wurden für viele Einwohner unerschwinglich. Folge: Das Getreide wurde in das benachbarte Nigeria exportiert, wo die Kunden die höheren Preise zahlen konnten. Das ist die Logik des freien Marktes. Diese Logik hat eine Kehrseite. Dem unbeschreiblichen Elend steht ebenso unbeschreiblicher Reichtum gegenüber. Die drei reichsten Personen verfügen über mehr Reichtum als alle afrikanischen Länder südlich der Sahara zusammen. Ein Ölmulti wie BP macht einen Jahresumsatz, der hundertmal höher ist als der Staatshaushalt des Ölförderlandes Tschad. Die neoliberale Globalisierung treibt den Gegensatz zwischen Arm und Reich auf der Welt in immer obszönere Dimensionen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die so genannten Millenniumsziele zu seinem Leitmotiv erklärt. Das ist gut so. Dafür werden sie unsere Unterstützung bekommen. Ein Millenniumsziel ist die Halbierung von Hunger und extremer Armut bis zum Jahr 2015. Leider sind wir aber zehn Jahre, nachdem die FAO dieses Ziel zum ersten Mal formuliert hat, nicht weitergekommen. Im Gegenteil: Seit 1995 hat sich nach Angaben der FAO die Zahl der Hungernden um weitere 28 Millionen Menschen erhöht. Diese Tatsache wirft einen dunklen Schatten auf die bestehende Welthandelsordnung. Die WTO besteht seit zehn Jahren, aber der Hunger nimmt weiter zu. Dieser Zusammenhang ergibt sich aus der Rolle, die die WTO bislang spielt. Die WTO ist ein System, in dem Länder gezwungen werden, Mechanismen zum Schutz der heimischen Wirtschaft abzubauen. Die Wirkungen sind verheerend. Nehmen wir etwa das Beispiel Burkina Faso. Burkina Faso hat seine Zölle auf Milchprodukte auf 5 Prozent gesenkt. Das hat zu dem Ergebnis geführt, dass die einheimische Landwirtschaft gegenüber dem exportsubventionierten Milchpulver aus Europa nicht mehr konkurrenzfähig ist. Obwohl 10 Prozent der Bevölkerung von Burkina Faso Milchviehhirten sind, trinkt die Bevölkerung in der Hauptstadt Ouagadougou nur noch Milch aus dem Pulver von Nestlé, Cowbell oder anderen Multis. Das ist gut für die Profite der großen Konzerne, aber es vernichtet die Existenzgrundlage der afrikanischen Viehhirten. Die einzige Lösung besteht darin, den Zoll auf Milchprodukte dort wieder anzuheben. In Kenia etwa werden auf Milcheinfuhren und andere agrarische Produkte Zölle in Höhe von 60 Prozent erhoben. Doch was fordert die laufende WTO-Runde? Entwicklungsländer wie Kenia haben bei landwirtschaftlichen und nicht agrarischen Gütern eine pauschale Zollsenkung vorzunehmen. Die Bundesregierung will uns weismachen, derzeit verhandele man eine Entwicklungsrunde. Was für eine Farce! Die vorliegenden Anträge der Regierungsparteien - von der FDP ganz zu schweigen - wiederholen in monotoner Weise die alte Leier: Marktöffnung, Privatisierung und Freihandel würden den Entwicklungsländern nützen. Der Punkt ist: Selbst im reichen Europa zerrüttet diese Politik den Sozialstaat und verschärft die Armutsprobleme. ({1}) In Afrika zerstört diese Politik Menschenleben. Nur der Antrag der Linksfraktion macht deutlich, dass die ganze Richtung der Welthandelspolitik falsch ist. Die Grünen sagen, die WTO-Ministerkonferenz von Hongkong solle ein Zwischenschritt zu einer fairen und entwicklungsorientierten Welthandelsrunde sein. Bei allem Respekt, liebe Kollegen: In welcher Welt leben wir? In Hongkong ging es um wirtschaftliche Interessen und Absatzmärkte. Entwicklungspolitik ist mit der gegenwärtigen Welthandelsrunde unvereinbar. Sie muss gestoppt werden. ({2}) Wir als Linke sind mit dieser Meinung nicht allein. Ich war zusammen mit anderen Kollegen der Linksfraktion beim Weltsozialforum in Caracas. Wir wurden dort Zeuge einer anderen Form der Globalisierung, nämlich der Globalisierung von unten. In seiner Abschlusserklärung verurteilte das Weltsozialforum die WTO-Konferenz von Hongkong als einen Schritt zu einer umfassenden Liberalisierung der Märkte. Der antineoliberale Widerstand, der 1999 in Seattle das erste Mal eine WTO-Konferenz zum Scheitern brachte, trägt Früchte. Die Bewegung ermutigt die ärmsten Länder, sich nicht jedem Diktat der großen Mächte zu beugen. Der Beschluss von Hongkong, die europäischen Exportsubventionen auslaufen zu lassen, ist ein Erfolg der globalisierungskritischen Bewegung. Auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Die bitteren Pillen, die das Freihandelsregime der WTO den armen Ländern verschreiben will, sind weltweit längst als Verarmungsprogramm durchschaut worden. In Mali wurde das Wassersystem Gott sei Dank wieder verstaatlicht. In Burkina Faso wurde die Zerschlagung des staatlichen Eisenbahnwesens abgewendet. Auch das ist gut. Auf diesen Erfolgen bauen wir auf. Zusammen mit der außerparlamentarischen Bewegung - auch wenn Sie sie geißeln - gilt es nun, die von der WTO geforderte pauschale Absenkung der Zölle in den Entwicklungsländern zu stoppen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. ({3})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Kollege Aydin, das war Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch dazu und alles Gute für Ihre Arbeit. ({0}) Ich erteile nun das Wort Kollegen Thilo Hoppe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Thilo Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003558, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mit einigen von Ihnen gemeinsam auf der WTOKonferenz in Hongkong gewesen. Trotz aller politischen Unterschiede herrschte in der Delegation eine angenehme, kollegiale Atmosphäre. Doch wenn ich nun die Reden höre und die Anträge lese, dann frage ich mich, ob wir auf der gleichen Konferenz gewesen sind. Keine Frage, es hat in Hongkong Licht und Schatten gegeben. Es gab kleine Ergebnisse. Einige der Ergebnisse gehen unserer Meinung nach in die richtige Richtung, zum Beispiel das definitive Auslaufen der Agrarexportsubventionen, leider erst bis 2013. Aber sehr viele Probleme sind gar nicht gelöst, sondern sind nur vertagt worden und werden nun unter enormem Zeitdruck in Genf auf die Tagesordnung kommen. Dort droht durchaus Chaos, weil der Zeitrahmen sehr eng ist. An die Adresse derjenigen, die die Rolle der Europäischen Union und der Bundesregierung sehr positiv dargestellt haben, sage ich: Ihnen wird doch nicht entgangen sein, dass in fast allen Statements der Vertreter aus den Entwicklungs- und Schwellenländern die Europäische Union auf die Anklagebank gesetzt wurde. Die EU ist - teils zu Unrecht, teils aber auch zu Recht - in die Schusslinie geraten, weil sie das, was sie ohnehin aufgrund von WTO-Schiedsgerichtsurteilen tun muss, nämlich ihre Agrarexportsubventionen abzubauen, in einen Verhandlungschip ummünzen wollte nach dem Motto „Okay, als Vorleistung bauen wir unsere handelsverzerrenden und ungerechten Agrarexportsubventionen ab, aber wir machen das nur - die Frage, was wir dafür bekommen, wurde ja auch hier gestellt -, wenn ihr, die Entwicklungs- und Schwellenländer, im Gegenzug dazu bereit seid, eure Zölle im Dienstleistungs- und Industriegüterbereich abzubauen.“ Genau diese Verhandlungstaktik, also das, was man sowieso tun muss, wozu man bereits verurteilt ist und was sich durch nichts rechtfertigen lässt, zu einem Verhandlungschip, einem Hebel bzw. - noch drastischer ausgedrückt - einer Brechstange zu machen, um eine sehr weit gehende Liberalisierung in anderen Bereichen zu erzwingen, ist in nahezu allen Statements der Vertreter der Entwicklungs- und Schwellenländer zu Recht sehr scharf verurteilt worden. Wir Grüne hatten als einzige Fraktion bereits vor der Konferenz in Hongkong einen Antrag eingebracht. Der erklärende Teil ist nun natürlich nicht mehr aktuell, wohl aber - leider - die von uns erhobenen Forderungen. Inzwischen haben auch alle anderen Fraktionen Anträge bzw. einen gemeinsamen Antrag eingebracht. Wenn man die Anträge - quasi wie im Rahmen einer Synopse miteinander vergleicht, dann stellt man fest, dass besonders der FDP-Antrag aufgrund seiner Radikalität - das muss man Ihnen lassen - aus dem Rahmen fällt. Man könnte ihn auf den einfachen Nenner bringen: Der Markt löst alle Probleme; je mehr Freihandel, desto besser sowohl für den Exportweltmeister Deutschland als auch für die Armen auf der Welt. ({0}) - Wie ich an Ihrem Beifall sehe, habe ich Ihren Antrag richtig verstanden. - Es grenzt schon an so etwas wie eine Behauptungstheologie, ein Begriff aus dem kirchlichen Bereich, wenn man einfach schreibt: Alle empirischen Untersuchungen belegen: Die Öffnung eigener Märkte führt zu mehr Wohlstand, Bildung, Gesundheit und Rechtssicherheit. Ich kenne viele andere Untersuchungen - unter anderem der UNCTAD -, die zu ganz anderen Schlussfolgerungen und zu einer sehr viel differenzierteren Sichtweise kommen. Ich selber habe mehrere Länder bereist, die sich aufgrund vorschneller, übereilter und undifferenzierter Marktöffnung selber in den Ruin getrieben haben, wie Haiti, Sambia und - das Beispiel wurde schon genannt - Niger. Im Antrag der Linkspartei werden viele Probleme und Schattenseiten der Liberalisierung zutreffend beschrieben. Aber dort fällt man nun wieder auf der anderen Seite vom Pferd und stellt unterschwellig grenzüberschreitenden Handel in einer globalisierten Welt unter den Generalverdacht, schädlich für die armen Länder dieser Welt zu sein. Die Koalition bemüht sich in ihrem Antrag um Differenzierung. Er enthält in der Tat viele Forderungen, die wir unterschreiben könnten. Aber die Koalition umschifft sehr elegant die Klippen vieler Interessenkonflikte. ({1}) - Ich weiß nicht, ob das eine Kunst ist. - Auch hier wird einfach eine Behauptung in die Diskussion geworfen. Für die Wirtschaftspolitiker steht in dem Antrag, dass die Interessen Deutschlands als Exportweltmeister - wir haben erst gestern vernommen, dass Deutschland wieder einen neuen Exportrekord aufgestellt hat; die Exporte sollen noch weiter gesteigert werden - ohne Probleme mit den Millenniumszielen, mit der Bekämpfung von Armut und Hunger, in Einklang zu bringen seien. Das passe alles zusammen und da würden sich überhaupt keine Widersprüche ergeben. Das ist Schönfärberei, das ist die Soße der Harmonisierung. Das ist eine sehr gute Forderung, aber das passt nicht wirklich zusammen. Es ist ehrlich - das tun wir auch -, über deutsche Interessen zu sprechen, etwa über die Vereinfachung sehr bürokratischer und sehr kostspieliger Zollverfahren. Das ist für alle Seiten von Vorteil. Aber wenn wir es wirklich mit den Millenniumszielen ernst meinen und diese nicht nur in Sonntagsreden betonen - Halbierung der Zahl der extrem Armen und der Hungernden -, dann müssen wir auch über aufholende Entwicklung reden. Dann kann der Exportweltmeister nicht auf allen Gebieten Ehrgeiz entfalten und in alle Gebiete expandieren. Dann darf man auch nicht der Schweizer allgemeinen Zollreduzierungsformel das Wort reden, laut der überall radikal die Zölle gesenkt werden sollen. Man räumt zwar Ausnahmen für die LDCs, die allerärmsten Länder, ein. Aber gerade bei Ländern wie zum Beispiel Kenia, die gerade nicht mehr zu diesen allerärmsten Ländern gehören, würde es zur Deindustrialisierung führen, wenn man die radikale Schweizer Zollsenkungsformel anwenden würde. Ich bitte daher um eine differenzierte Sichtweise und warne vor der Soße der Harmonie. Im Gegensatz zu den radikalen Gegnern der WTO, die den ganzen Prozess stoppen und die WTO zerschlagen wollen, und zwar in einem Moment, in dem sich die Entwicklungsländer zur G 110 zusammenschließen und dieses Forum nutzen, um mehr Einfluss zu gewinnen, wollen wir, dass die WTO grundlegend reformiert wird. Sie muss sich von dem viel zu einseitigen Liberalisierungsdogma und dem Freihandelsprinzip, das nicht differenziert, befreien. Sie sollte sich viel stärker mit dem UN-System verzahnen, mit den Institutionen, die die soziale und ökologische Dimension der Globalisierung regeln wollen. Sie muss dem Leitbild - da könnte man sich treffen - einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft folgen. Dazu brauchen wir aber einen viel stärkeren Ordnungsrahmen. Den setzt die WTO zurzeit nicht. Sie folgt einseitig einem Liberalisierungsdogma. ({2}) Sie müsste stärker mit den anderen UN-Organisationen verzahnt werden, mit der UNCTAD, der ILO und mit den internationalen Umweltabkommen. Dann würde man nicht einer Liberalisierung per se folgen, sondern einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft, einer Globalisierung mit menschlichem Antlitz. In diese Richtung geht unser Antrag. Ich bitte Sie um Zustimmung. ({3})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Das Wort hat der Kollege Dr. Georg Nüßlein, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Georg Nüßlein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003602, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass die Medien nach den WTOVerhandlungen in Hongkong insbesondere in den Vordergrund gestellt haben, dass diese Verhandlungen nicht gescheitert sind, zeigt, wie schwierig das Ganze ist. Es handelt sich in der Tat um eine Politik der kleinen Schritte. ({0}) Das ist etwas, was bei uns in der großen Koalition nichts Neues ist. Wir haben auf diese Art und Weise die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Welthandelsrunde gewahrt. Wir bewegen uns in einem Spannungsverhältnis - das ist heute schon dargestellt worden zwischen Entwicklungspolitik, Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen. Bisher ging es schwerpunktmäßig immer um die Frage, wer sich als erster bewegt und wer in Vorleistung geht. Deshalb ist es ein kluger Schritt, dass bei dem Ministertreffen in Davos vereinbart wurde, simultan über Agrarhandel sowie über Industriezölle und Dienstleistungen zu sprechen. ({1}) Das ist der Ansatzpunkt, um das strikte do ut des zurückzustellen und das Ganze vielleicht etwas zu befördern. Nun sage ich aber auch in Richtung der Opposition: Man macht es sich zu einfach, wenn man die Präsenz der Minister und das Auftreten der Deutschen kritisiert. Wir könnten gern auch eine Debatte über unsere Verhandlungskompetenz führen oder darüber, wie wir aufgestellt sind: an dieser Stelle europäisch. Vielleicht hat unsere Nation schon viel zu viele Themen aus der Hand gegeben. Aber das wäre eine andere Debatte. Ich bin der Überzeugung, dass sich die EU an diesem Punkt entscheidend bewegt hat. Was sich im Bereich der Landwirtschaft getan hat - der Abbau von Exportsubventionen bis zum Jahr 2013 -, ist ebenfalls kein einfacher Schritt. Man muss sehen, dass unsere Landwirte natürlich einen Anspruch auf Planungssicherheit haben. Ich komme auf das Thema „Exportinteressen und Exportnation Deutschland“ zu sprechen. Als Entwicklungspolitiker bitte ich, primär nach der entwicklungspolitischen Weiterentwicklung zu fragen. Es geht nicht darum, dass die armen Länder ärmer und die reichen Länder reicher werden; vielmehr müssen wir das Wohlstandsgefälle, das auf dieser Welt besteht, im Auge behalten. Das muss auch ein Anliegen der WTO sein. ({2}) Dieses Wohlstandsgefälle gefährdet den Frieden. Entwicklungspolitik ist in diesem Zusammenhang eine Frage der politischen Vernunft, eine Frage der Sicherheitspolitik und ein Thema für jeden Christen. Ich war vor kurzem mit Kollegen in Washington und habe dort den Eindruck gewonnen, dass sich die US-Entwicklungspolitik tatsächlich in unserem Sinne bewegt. „Staaten statt Brunnen“, „Samen statt Brot“, mit diesen Schlagworten kann man das umschreiben, was sich da tut. Ich hoffe, dass den Worten dann auch Taten folgen: dass auf bloße Lebensmittelhilfen, die dem Abbau von Überschüssen dienen, verzichtet wird. Ich hoffe, dass auch im Rahmen der US-Baumwollpolitik konsequent gehandelt wird, sodass Exportsubventionen und Anbausubventionen abgebaut werden. Dieses Thema ist von zentraler Bedeutung für Afrika und für Schwellenländer wie Brasilien und Indien. Natürlich müssen die Schwellenländer im Gegenzug ihre Märkte öffnen. Dabei tragen sie Verantwortung für die Entwicklung anderer. Was die ärmsten Länder angeht, so muss man bei der Liberalisierung differenziert vorgehen. Man muss aufpassen, dass man die zarten Pflänzchen, die sich entwickeln, nicht durch eine Liberalisierung des Marktes zerstört, und darauf achten, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung in den LDCs sinnvoll vollzieht. Das muss das zentrale Anliegen der Entwicklungspolitik sein, der eine wohl überlegte und ausgewogene Marktliberalisierung durchaus gut tut. Mit dem, was man gewinnt, muss man einen Beitrag zur Reduzierung von Armut leisten. Das gelingt nur dann, wenn man darauf dringt, dass Sozial- und Umweltstandards eingeführt werden und dass so etwas wie ländliche Entwicklung stattfindet. Dabei geht es um die so genannte Stadt-Land-Verteilung: In den entsprechenden Ländern tut sich in den Städten, was Armutsbekämpfung angeht, leider mehr als auf dem Land. Good Governance, so lässt sich zusammenfassen, ist der entscheidende Ansatzpunkt für die Entwicklungspolitik der Zukunft. Noch einen Satz zum Kollegen Aydin von der linken Seite, den ich vorhin zwar gehört, aber nicht vollständig verstanden habe. - Mir hat vor kurzem jemand die reichlich naive Frage gestellt: Sind Sie eigentlich für oder gegen die Globalisierung? - Ich habe ihm mit einer Gegenfrage geantwortet: Sind Sie eigentlich dafür oder dagegen, dass die Zeit voranschreitet? ({3}) Die Realitätsverweigerung, die da links stattfindet, schlägt sich auch in Ihrem Antrag „WTO-Liberalisierungsrunde stoppen“ nieder. Es gibt an der Stelle keine Alternativen. Die wirtschaftspolitischen Ansätze und die Kompetenz dieser Seite kennen wir zur Genüge; wir haben sie beim Scheitern der DDR am Schluss erlebt. ({4}) - Nein, nein, hier geht es um etwas anderes. ({5}) - Ja, gut. „SED-Nachfahren“ sage ich an der Stelle. Wenn man sich vor Augen führt, was von dort gerade zum Thema Weltwirtschaft vorgetragen worden ist, kann man auch nichts anderes sagen als: Das ist der Rückschritt in den Sozialismus, nichts anderes. ({6}) Den haben Sie hier heute gefordert. Offenbar meinen Sie es auch wirklich so. Im Übrigen würde die Kolleginnen und Kollegen auch interessieren, Herr Aydin, was auf Ihrem Schal steht. Wir wissen nicht, ob das eine Provokation sein soll. Wir müssen einen Weg suchen, mit der Globalisierung umzugehen, sodass möglichst viele davon profitieren und damit leben können. Dafür ist die WTO ein entscheidender Ansatzpunkt, zu dem es keine Alternative gibt. Vielen Dank. ({7})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächster Redner ist der Kollege Hellmut Königshaus, FDP-Fraktion. ({0})

Hellmut Königshaus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003709, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon gestern Abend hat uns der Antrag der großen Koalition zur Doha-Runde erreicht. Diejenigen, die so Anträge stellen, würde man in der Kirche - um es mit dem Kollegen Hoppe zu sagen, der das auf eine theologische Ebene gehoben hat - „Spätberufene“ nennen. Die inhaltliche Bewertung hat uns heute Morgen der Kollege Meyer gegeben. Er hat gesagt, gute Anträge erkenne man daran, dass der zuständige Minister da sei. Sie können daran also die Bewertung Ihres eigenen Antrags erkennen. Auch der Kollege Meyer, der in dem Antrag als Zweiter genannt ist, ist nicht da. Sie können daran sehen, wie tief Sie das Thema auch inhaltlich schon durchdrungen haben. ({0}) Zur Sache selbst steht auch nichts Neues darin. Ein bisschen findet sich zur Agrarwirtschaft. Es ist positiv, dass auch Sie das erkennen. Das unterscheidet Ihren Antrag von den Anträgen der anderen Fraktionen. Die Grünen schreiben in ihrem Antrag, Handelsliberalisierung sei kein Selbstzweck. Jawohl! „Heureka!“ will man rufen; endlich haben sie begriffen, dass es kein Selbstzweck ist. Aber sie haben es nicht begriffen. Sie haben insbesondere nicht begriffen, dass Handelsliberalisierung die Voraussetzung für jeden Fortschritt, für die Entwicklung und auch für Wohlstand ist. ({1}) Was war die Grundlage dafür, dass wir, nachdem das Land am Boden lag, wieder Wohlstand errungen haben? Das war die damalige Welthandelsliberalisierung, von der wir ganz besonders profitiert haben, indem wir die Volkswagen exportieren konnten usw. Davon leben und profitieren wir bis heute. ({2}) Das Gegenteil dieser globalisierungskritischen Thesen ist also richtig. Die Öffnung eigener Märkte führt zu Wohlstand, Bildung, Gesundheit und Rechtssicherheit, und zwar überall auf der Welt, auch und gerade in den Entwicklungsländern. Wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Kollege Aydin, möchte die Linke offenkundig den Welthandel gleich ganz einstellen, ({3}) um, wenn ich das einmal zitieren darf, „Importfluten“ zu verhindern. Entwicklungsländer, so sagen Sie, bräuchten die Zölle, um sich durch die Einnahmen zu finanzieren. Dazu kann ich nur sagen: Heilige Einfalt! Um wie viel höher wären denn die Einnahmen dieser Länder, wenn sie auf solche Zölle verzichteten und sich endlich dem freien Handel öffneten, und zwar auch zwischen den Entwicklungsländern? Alles dies sagen Sie nicht. ({4}) Interessant ist auch, dass nach Ihrer Analyse vom Welthandel offenbar überhaupt niemand mehr profitiert, sondern langfristig alle verarmen. Da fehlen einem schon die Worte. Früher hatten Sie in Ihrem Weltbild wenigstens noch Schurken. Jetzt haben Sie nur noch Deppen. Das ist wirklich unter Ihrem ideologischen Niveau, meine Damen und Herren. ({5}) Auch die Grünen sind sehr apart. Sie fordern, Handelshemmnisse abzuschaffen - das finde ich sehr nett -, aber nur für Umwelttechnologie und Umweltdienstleistungen. Warum eigentlich nur dort? Überall - das ist das Gebot der Stunde - müssen wir den Freihandel verstärken. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Wir meinen, dass für den Handel freie Bahn geschaffen werden soll. Damit ermöglichen wir Wohlstand und Prosperität, nicht durch Gängelei und kleinlichen Aufbau von Handelshemmnissen. Vielen Dank. ({6})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächster Redner ist der Kollege Sascha Raabe, SPDFraktion.

Dr. Sascha Raabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003614, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Königshaus, Sie haben gerade gesagt, gute Anträge erkenne man daran, dass ein Minister anwesend sei. Unsere Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul ist anwesend. Das zeigt Ihnen, dass unser Antrag und unsere Ministerin gut sind. ({0}) Es geht hier nicht - daran sollten wir uns erinnern um einen rein wirtschaftspolitischen Antrag, für den nur die Wirtschaftspolitik zuständig wäre. Ein wichtiges Zeichen dafür ist, dass auch unsere Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anwesend ist. Die Doha-Handelsrunde ist eine Entwicklungsrunde. Dieser Anspruch ist bei den Wirtschaftsmächten im September 2001, nach den Anschlägen auf das World Trade Center, entstanden - zu Recht, hatte man doch das Gefühl: Terrorismus in dieser Welt kann auch etwas damit zu tun haben, dass manche nicht viel zu verlieren haben. Arme Menschen sind für Extremismus und für Menschen, die sie für ihre Zwecke missbrauchen, anfälliger. An diesem Anspruch einer Entwicklungsrunde müssen wir auch die laufenden Verhandlungen und ihr Ergebnis messen. Es ist eigentlich traurig, dass immer erst die Angst um uns selbst uns dazu bringt, solche Themen prominent auf die Agenda zu setzen. Vorhin haben wir im Deutschen Bundestag über die geplante Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre diskutiert, weil wir Deutschen zum Glück immer älter werden und ein Lebensalter von 90 oder gar 100 Jahren mittlerweile keine Ausnahme mehr ist. In Teilen Afrikas liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 40 Jahren. Armut, Mangelernährung, einfachste Krankheiten, HIV und Aids lassen die Menschen früh und elendig sterben. Diese Menschen wären froh, wenn sie unsere Probleme hätten. ({1}) Dort geht es nicht um die Rente ab 65, sondern um das Überleben von Geburt an. Wenn 30 000 Kinder täglich an den Folgen von Hunger und Armut, an vermeidbaren Krankheiten sterben, dann ist es höchste Zeit, dass wir in allen Politikbereichen sehen, was man dagegen tun kann. Dazu gehört nicht nur die klassische Entwicklungshilfe; denn es geht nicht darum, nur Almosen an Menschen zu verteilen. Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, sich selbst zu helfen. Dafür brauchen wir gerechte Handelsbedingungen. Drei Viertel der ärmsten Menschen leben im ländlichen Raum und von der Landwirtschaft. In Westafrika hängt das Leben von 15 Millionen Kleinbauern von der Baumwollproduktion ab. In Europa und den USA hingegen gibt es nur ein paar Tausend Baumwollfarmer. Trotzdem erhalten diese vergleichsweise wenigen Baumwollfarmer 5 Milliarden US-Dollar an Subventionen pro Jahr. In den USA wird so jedes Kilo Baumwolle mit 50 Cent subventioniert, während in Benin, in Afrika, ein Farmer nur 40 Cent pro verkauftes Kilo Baumwolle erhält. Da ist es doch ganz klar, dass diese Menschen keine Chance haben, ihre Produkte auf dem Weltmarkt zu verkaufen. Deswegen müssen wir das Thema Baumwolle weiter auf die Tagesordnung setzen. Es war Heidemarie Wieczorek-Zeul, die das Thema in Cancún 2003 nach vorne gebracht hat. Dafür möchten wir der Ministerin von hier aus ganz herzlich danken; denn da geht es um Lebenschancen für die ärmsten Menschen auf dieser Erde, meine Damen und Herren. ({2}) Während fast die Hälfte der Menschheit von weniger als 2 US-Dollar pro Tag leben muss, wird jede Kuh in Europa mit mehr als 2 US-Dollar pro Tag subventioniert. Aber - auch das muss man sagen - nachdem die Konferenz in Cancún im Jahr 2003 noch an diesen Agrarexportsubventionsfragen gescheitert ist, hat die Europäische Union aus ihren Fehlern ein Stück weit gelernt. Mit Unterstützung des Deutschen Bundestages durch die Beschlüsse in der letzten Legislaturperiode, aber auch durch das Engagement unserer Bundesregierung, nicht zuletzt in Genf im Juli 2004, hat man sich erstmals darauf geeinigt, die Exportsubventionen auslaufen zu lassen. langes Ringen. Schließlich hat man ein Datum für das Ende der Agrarexportsubventionen festgelegt. Frau Kopp, Sie haben den Einsatz der Minister bemängelt. Ich will Ihnen sagen, dass Frau WieczorekZeul vor Ort war und dass sie für das Ende der Baumwoll- und Agrarexportsubventionen gekämpft hat. Ich bin froh, dass die Bundesregierung ihr Ziel erreicht hat und man übereingekommen ist, die Agrarexportsubventionen bis 2013 endgültig abzuschaffen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass dieser Zeitpunkt aus entwicklungspolitischer Sicht natürlich etwas früher eintreten könnte. Auf der anderen Seite haben wir jahrzehntelang diese Forderung erhoben. Man sollte daher das, was erreicht worden ist, würdigen. Die Baumwollexportsubventionen sollen bereits ab diesem Jahr gestrichen werden. Leider sind die internen Baumwollstützungen davon nicht betroffen, die ein Vielfaches ausmachen und für die wir jetzt noch Regelungen finden müssen. Ebenso positiv ist es, dass wir die USA und Schwellenländer wie Brasilien dazu gebracht haben, den ärmsten Entwicklungsländern im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ den quoten- und zollfreien Marktzugang einzuräumen. Hier gibt es noch eine 3-Prozent-Ausnahmeregelung. Diese Lücke hätten wir gerne geschlossen, damit davon am Ende nicht gerade die Produkte betroffen sind, die für Entwicklungsländer besonders wichtig sind. Es ist trotzdem ein Fortschritt, dass wir diese Regelungen haben. Vor Hongkong haben wir auch noch eine Einigung bei TRIPS erreicht, nach der die ärmeren Länder einen verbesserten Zugang zu Generika haben. Die Idee, Patienten und nicht Patente zu schützen, hat sich durchgesetzt. Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen die AidsPandemie. Diesen Fortschritt können wir gar nicht hoch genug einschätzen. ({3}) Wir haben es in Hongkong mit dem „Aid for Trade“Paket geschafft, die Handelsinfrastruktur der Entwicklungsländer zu stärken. Auch wenn ein Kollege vorhin meinte, dass die Handelskapazitäten der Entwicklungsländer schon ausreichen, muss ich sagen: Es gibt noch viele Entwicklungsländer, die zusätzliches Know-how brauchen, um bei den Verhandlungen mitreden zu können. Die Bundesregierung leistet hier eine der höchsten Beitragszahlungen im internationalen Bereich. Auch das ist ein wichtiger Schritt. ({4}) Was ist jetzt noch zu tun? Beim Marktzugang haben wir - das betrifft nicht nur Deutschland - in Bezug auf die Schwellenländer und auf die Entwicklungsländer noch viel Nachholbedarf. Was für die ärmsten Entwicklungsländer im Rahmen des „Alles außer Waffen“Abkommens erreicht wurde, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die 50 ärmsten Länder nur das Handelsvolumen von Korea haben. Man muss also auch den etwas weiterentwickelten Ländern die Möglichkeit des Marktzugangs geben. Ich glaube, in diesem Punkt und auch hinsichtlich der internen handelsverzerrenden Agrarsubventionen müssen wir noch zu Nachbesserungen kommen. Ich will nun auf die Anträge der anderen Fraktionen eingehen. An dem Antrag der Grünen zu diesem Thema kann ich nicht viel kritisieren, weil es sich um einen alten Antrag handelt, den wir schon beschlossen hatten. Er ist aber nicht mehr auf dem neuesten Stand. Deswegen halten wir unseren neuen Antrag für besser. Zum Antrag der Linkspartei. Natürlich macht es Probleme - in diesem Punkt unterscheiden wir uns ja auch von der FDP -, wenn man alle Zölle der Entwicklungsländer sozusagen absägt. Deswegen ist in Hongkong vereinbart worden - so steht es auch in unserem Koalitionsantrag -, dass wir den Entwicklungsländern je nach Entwicklungsstand die Möglichkeit geben wollen, die eigene Industrie und den landwirtschaftlichen Bereich zu schützen. Aber, Herr Kollege Aydin, was mich an Ihrem Antrag wirklich aufregt, ist, dass Sie in dem Teil über den Agrarsektor lediglich schreiben, man müsse die Exportsubventionen abschaffen, die eigene Landwirtschaft aber weiterhin schützen. Kein Wort darüber, dass der Export von Agrarprodukten für Entwicklungsländer - auch in die USA und nach Europa - ungemein wichtig ist! Das ist typisch für Sie: links reden und immer möglichst solidarisch tun. Aber Maßnahmen, mit denen man die eigenen Wähler verprellen könnte, klammern Sie aus. Da müssen Sie einmal Farbe bekennen. Nach Ihrem Weltbild müsste man alle Märkte abschotten und die bald 9 Milliarden Menschen würden subsistenzwirtschaftend auf ihren Schollen leben. Nein, das geht nicht, da würden alle verhungern. ({5}) Die Entwicklungsländer brauchen Handel. Nur durch Handel und Marktzugang können sich Menschen entwickeln. Das sollten auch Sie einmal zur Kenntnis nehmen. ({6}) Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Antrag der FDP sagen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie die Umwelt- und Sozialstandards nicht festgeschrieben haben wollen. Zum einen gibt es sicherlich die Angst der Entwicklungsländer vor Protektionismus. Zum anderen halten wir als Sozialdemokraten - da spreche ich auch für die Christdemokraten - es für ganz wichtig, dass es Sozialstandards gibt. Denn wir wollen, dass nicht nur den Eliten in den Entwicklungsländern Handelsgewinne zugute kommen, sondern auch den ärmsten Menschen. Deswegen und damit es auf der ganzen Welt keine SklaDr. Sascha Raabe ven- und keine Kinderarbeit mehr gibt, brauchen wir Sozialstandards. ({7})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Dr. Sascha Raabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003614, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich komme jetzt zum Ende. - Folgendes möchte ich noch sagen: Herr Hoppe hat mit Blick auf unseren Antrag ausgeführt, dass die Interessen Deutschlands nur schwer mit den Interessen der Entwicklungsländer zu verbinden seien.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, Sie können nur noch einen Schlusssatz sagen.

Dr. Sascha Raabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003614, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Kollege Staffelt hat genau das Richtige gesagt: Wenn wir Hunger und Armut in aller Welt überwinden, dann hilft das uns als Exportnation, weil die Menschen nicht mehr arm sind und sich endlich mehr als nur das tägliche Brot, also auch unsere Produkte, kaufen können. So können sie fair am Handel teilhaben und einen besseren Lebensstandard erreichen. Deswegen: Gerechter Handel nutzt allen! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Erich Fritz, CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Erich G. Fritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000602, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Liebe Frau Präsidentin! Ich habe mich extra deshalb ein zweites Mal gemeldet, weil Sie jetzt präsidieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ich zum zweiten Mal in dieser Debatte am Rednerpult stehe, hat einen einfachen Grund: Man muss auf das reagieren, was Herr Aydin vorgetragen hat. Was den Vorwurf angeht, den Sie, Herr Königshaus, mit Blick auf den Minister vorgebracht haben: Es geht uns mit unseren Anträgen gerade darum, die Debatte ins Parlament und damit in die Öffentlichkeit zu tragen. Internationale Verhandlungen sind nämlich per definitionem gouvernementale Prozesse. Dass wir zu einer solchen Konferenz mitfahren, hat damit zu tun, dass wir deutlich erklären wollen, dass dieses Parlament an diesen Prozessen beteiligt ist. Denn wir wissen: Daraus entsteht eine internationale Rechtsetzung. Wir haben sie zu verantworten und die Folgen gegenüber den Bürgern zu vertreten. Deshalb müssen wir hier diskutieren und daher ist es gut, dass von allen Seiten Anträge gestellt wurden. Die Linke also will den WTO-Prozess gänzlich stoppen. Herr Trittin hat vorhin mit Recht eingeworfen - Sie haben das wahrscheinlich nicht mitbekommen -, Karl Marx hätte sich im Grabe herumgedreht. Der wusste natürlich um die Wohlstandswirkungen des Handels. Wenn es nicht gelingt, die Entwicklungsländer in das Welthandelssystem zu integrieren, dann werden sie arm bleiben. ({0}) Dann werden die Menschen keine Chance bekommen, an dem teilzuhaben, was der Mensch braucht über das Sattwerden hinaus - und selbst dazu werden sie nicht kommen. Das alles aber der Welthandelsorganisation zu überlassen, ist eine Überforderung dieser Organisation. Es ist keine Weltregierung. Sie hat einen kleineren Stab als das Kanzleramt. Es ist eine Mitgliederorganisation. Es kann dort nur das beschlossen werden, wozu zum Schluss alle Ja sagen. Jedes einzelne Mitglied - ob es USA, Europäische Union oder Guinea-Bissau heißt - hat die gleiche Stimme. Das ist gleichzeitig eine Schutzfunktion, die wir nicht außer Acht lassen dürfen. Wenn wir über die Frage reden, wie wir es schaffen, die Entwicklungsländer in die Welthandelsordnung einzubinden, dann geht es nicht nur um WTO-Regeln. Dann geht es an erster Stelle um Good Governance. Denn die Fähigkeit, sich in ein solches System einzuordnen und dadurch Wohlstand für die Menschen zu generieren, hat zunächst einmal damit zu tun, ob ein System an die Menschen denkt, in die Menschen, das Gesundheitssystem, die Bildung und andere Dinge investiert. ({1}) Erst dann hängt es vom Regelsystem ab. Natürlich wissen wir, dass wir Raum für die eigene Entwicklung geben müssen, dass es dafür Special and Differential Treatments, also angepasste Regeln, geben muss. Natürlich haben wir die Beispiele der Länder, die heute Schwellenländer sind oder bereits einen gewissen Wohlstand erreicht haben, vor Augen. Natürlich haben die Koreaner erst Schutzmauern gebaut und sich dahinter entwickelt. Aber sie haben dann auch gemerkt: Entwicklung vollzieht sich nur, wenn man in Menschen investiert. Das koreanische Wunder - wenn man es so bezeichnen will - ist nur deshalb möglich, weil Menschen durch Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie, ein besseres Gesundheitssystem und Freiheit die Voraussetzungen dafür bekommen haben, dass sie sich selbst entwickeln konnten. ({2}) Als sie wirtschaftlich frei wurden, haben sie sich auch die politische Freiheit erstritten. ({3}) Weltmarktfähig sind die Produkte Koreas erst in dem Augenblick geworden, als sich Korea dem internationalen Wettbewerb geöffnet hat. Deshalb geht es um die richtige Balance zwischen den einzelnen Aspekten. Die WTO ist dabei nur ein Aspekt. Der Nachteil für uns dabei ist, dass die internationalen Organisationen mit Blick auf eine soziale Marktwirtschaft, wie sie von Herrn Hoppe angesprochen wurde, oder auf eine Politik der Nachhaltigkeit zu unterschiedlich aufgestellt sind. ({4}) Die WTO kann Gott sei Dank Vorgaben durchsetzen; die ILO kann Sozialstandards nicht durchsetzen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist überschritten.

Erich G. Fritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000602, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Entschuldigung, Frau Präsidentin. - Die UN-Umweltorganisation ist gespalten. Das heißt, die für die angesprochenen Aspekte zuständigen internationalen Organisationen sind nicht gleichwertig. Deshalb muss das international zusammengeführt werden. Daran lassen Sie uns arbeiten, anstatt solche populistischen Reden zu halten, wie Sie es getan haben! ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/556 mit dem Titel „Erfolgreichen Abschluss der laufenden Doha-Welthandelsrunde bis Ende 2006 sicherstellen“. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU bei Gegenstimmen der FDP, des Bündnisses 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/564 mit dem Titel „Multilaterales Handelssystem retten - WTO stärken“. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, des Bündnisses 90/Die Grünen, der SPD und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/449 mit dem Titel „WTO-Liberalisierungsrunde stoppen“. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, des Bündnisses 90/ Die Grünen, von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Tagesordnungspunkt 16 d: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf Drucksache 16/572 zu dem Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen mit dem Titel „Hongkong als Zwischenschritt einer fairen und entwicklungsorientierten Welthandelsrunde“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag auf Drucksache 16/86 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktion Die Linke, von SPD, CDU/CSU und FDP angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen: Umwelt und Straßenverkehr - Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr - Drucksache 15/5900 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller.

Michael Müller (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001561

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen sehr, dass sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen so intensiv mit dem Thema einer künftigen Verkehrspolitik beschäftigt hat. Wir sehen in der künftigen Organisation der Mobilität in der Tat ein Schlüsselthema. Es gilt, wie in anderen Bereichen auch, Mobilität mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit zu verbinden, also soziale Aspekte, die ökonomische Innovationskraft und Umweltverträglichkeit in einer Gesamtstrategie zusammenzuführen. Damit wird schon am Anfang deutlich, dass es bei den Vorschlägen nicht darum geht, einfach eine Fachpolitik ins Zentrum zu stellen; vielmehr geht es hier um ressortübergreifende, gesamtgesellschaftliche Prozesse, wenn wir zu einem zukunftsfähigen Verkehrssystem, zu einer zukunftsfähigen Mobilität kommen wollen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als wir Umweltpolitiker die Firma Bosch besucht haben. Am Beginn des Treffens wurde uns von Vertretern von Bosch gesagt: Vor ein paar Jahren haben wir furchtbar auf die Umweltpolitiker geschimpft, weil wir den Eindruck hatten, sie blockierten und verhinderten alles. Dann haben wir aber, unter anderem veranlasst durch europäische Vorschriften, insbesondere im Bereich der Antriebstechniken Innovationsprozesse vorangetrieben. Und - so Bosch - hätte es die ökologisch beeinflussten Innovationsstrategien nicht gegeben, würden wir heute ökonomisch viel schlechter dastehen. Das ist in der Tat so: Ökologie kann ein Innovationstreiber sein. Deshalb ist eine Spaltung nicht sinnvoll: hier die Umweltpolitik, dort die Verkehrspolitik. Vielmehr muss es zu einer ZuParl. Staatssekretärin Michael Müller sammenführung kommen; denn nur, wenn man in der Zukunft einen umweltverträglichen Verkehr hat, wird man auch zu einer zukunftsfähigen Mobilität kommen. Das muss als Zusammenhang gesehen werden. ({0}) Wir begrüßen es sehr, dass dieses Gutachten vorgelegt wurde; denn es zeigt, dass mehr Mobilität für alle mit weniger Verkehr möglich ist. Das ist übrigens auch logisch; denn sonst würde jeder zusätzliche Umweg zu mehr Mobilität und damit mehr Lebensqualität führen. Man kann mit weniger Verkehr auch mehr Mobilität erreichen. Dies ist eine Frage der technischen Potenziale, der intelligenten Vernetzung und insgesamt auch des Bewusstwerdens darüber, was Mobilität ist. Insofern sollten wir dieses Gutachten nicht einfach nur hier zur Kenntnis nehmen, sondern sollten auch sehr intensiv über die Möglichkeiten der Umsetzung beraten. Das Gutachten beinhaltet eine Vielzahl von Einzelpunkten, die uns sehr wichtig sind. Erstens. Wir haben beispielsweise bei der unzureichenden Einführung von Rußfiltern für Dieselfahrzeuge durch deutsche Unternehmen erlebt, dass gerade ökologische Innovationen ein ganz wichtiger Punkt sind, um wirtschaftliche Stärke und Absatzmärkte zu erhalten. Wer nicht begreift - gerade auch als eine Industrie wie die bundesdeutsche Automobilindustrie -, dass es ganz stark darauf ankommt, durch Innovationskraft auf den Märkten führend zu sein, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir müssen die Effizienzpotenziale nutzen und weiter ausbauen. ({1}) Zweiter Punkt. Wir müssen die Mobilitätsfrage sehr viel stärker in die Raumordnung, in die Siedlungspolitik integrieren. Vieles ist eine Frage der intelligenten Planung und der intelligenten Vernetzung. Das ist der zweite wichtige Punkt. Drittens. Ich glaube, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien viele Chancen für eine intelligente Ressourcenwirtschaft, also für eine Umweltverträglichkeit eröffnen. Auch hier kann man mehr tun. Ich sehe hier übrigens einen der größten Märkte in der Welt. Eine ökologisch ausgerichtete Industrieproduktion in Europa hat gewaltige Chancen in der Globalisierung, die wir nutzen sollten. Es ist kein Gegensatz, es ist eine Chance. ({2}) Viertens und letztens sollten wir immer darüber nachdenken, ob nicht all die Mechanismen, die Anreize zur Verkehrserzeugung, korrigiert werden können. Einen ersten Schritt haben wir in der Koalitionsvereinbarung mit der Streichung der Eigenheimzulage getan. Es gibt hier weitere Punkte, über die wir nachdenken sollten. Meine Damen und Herren, ich glaube, die wichtigste Botschaft ist: Wir sind nicht gegen Mobilität. Mobilität ist ein ganz wichtiges Merkmal einer modernen Gesellschaft. Aber die eigentliche Frage ist: Welche Mobilität ist notwendig und wie organisieren wir Mobilität? Darüber nachzudenken ist eine politische Aufgabe, die wir auf der Basis dieses Gutachtens sehr gut führen und erweitern können. ({3})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächster Redner ist der Kollege Horst Meierhofer, FDP-Fraktion. ({0})

Horst Meierhofer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003806, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um gleich an das anzuknüpfen, was der Herr Staatssekretär gesagt hat: Es ist aus unserer Sicht eine Frage der Ehrlichkeit, einzugestehen, dass der Mobilitätsbedarf in unserer Gesellschaft steigen wird. Unsere Gesellschaft verlangt wahrscheinlich auch mehr Mobilität, als es in der Vergangenheit der Fall war. Es hilft nicht, so zu tun, als könnte man durch irgendwelche staatlichen Interventionen versuchen, das zu reduzieren. Das würde keinen Sinn machen und würde uns auch nicht gelingen. ({0}) Die Mobilität ist ein wichtiges Gut; das haben Sie angesprochen. Sie ist auch einfach nötig. Wir verlangen von den Menschen schließlich, dass sie mobil bleiben, wenn es darum geht, ihrem Beruf nachzugehen. Daher können wir ihnen auf der anderen Seite auch keine Steine in den Weg legen. Die Mobilität hat aber - das will keiner bestreiten natürlich auch ihre Schattenseiten. Natürlich bedeutet die Bereitstellung der verkehrlichen Infrastruktur Eingriffe in die Umwelt. Der CO2-Ausstoß führt zu Schäden. Wegen der Witterungsverhältnisse in den letzten Wochen ist auch die Feinstaubbelastung gerade in den Großstädten wieder mehr in den Blickpunkt gerückt. Wir sind, genauso wie Sie, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen sehr dankbar für seine Denkanstöße. Erst vorgestern hat sich auch beim Thema Föderalismusreform gezeigt, wie wichtig die offene Kritik ist. Wir hoffen mit dem Sachverständigenrat, dass im Umweltbereich endlich Inhalte bei der Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, die insgesamt dringend notwendig ist, entscheidend sein werden. ({1}) Im Gegensatz zu den Ausführungen im hier vorgelegten Gutachten „Umwelt und Straßenverkehr“ haben wir allerdings nicht die Illusion, dass der Trend zu zunehmender Mobilität in der Bevölkerung aufzuhalten sein wird. Wir wollen das auch gar nicht. Entscheidend wird sein, dass wir diesen Prozess nachhaltig mitgestalten und uns daran beteiligen, dass möglichst wenige Nachteile daraus entstehen. Unser Ziel muss sein, dass der steigende Bedarf nach Mobilität nicht noch mehr zulasten der Umwelt und auch nicht zulasten der Lebensqualität geht. Effizienzsteigerungen, neue Verkehrskonzepte, ein leistungsfähiger ÖPNV, Raumordnungsplanungen, aber vor allem - das kommt mir im Gutachten ein wenig zu kurz - alternative und neue Antriebstechnologien können uns helfen, dem gerecht zu werden. ({2}) Dies hätten wir uns als einen deutlicheren Schwerpunkt in diesem Sondergutachten gewünscht, und zwar auch, weil es deutlich in die Zukunft zeigt. Mit den Möglichkeiten, die wir jetzt haben, werden wir die Probleme nicht in den Griff bekommen. Deswegen müssen wir uns auf einen neuen Weg machen. Die Minderung der CO2-Belastung müsste eigentlich unser aller Ziel sein - das gilt nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht -, genauso wie die Tatsache - auch da sind wir uns, glaube ich, alle einig -, dass wir nicht nur wegen der momentanen politischen Probleme die Abhängigkeit vom Öl reduzieren müssen. Dafür ist es eben wichtig, dass wir alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien nutzen und diese Lösungen annehmen. Ich meine nicht nur die Biokraftstoffe. Es geht vor allem um langfristige Perspektiven, die durch den Einstieg in die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie eröffnet werden. ({3}) Die Bundesregierung war bei der Förderung der Wasserstofftechnologie halbherzig. Darauf sollten wir einmal hinweisen, damit in diesem Bereich ein bisschen mehr getan wird. Wir müssen den Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung legen. Nur so werden wir die Ziele erreichen, die wir parteiübergreifend teilen. Wir als FDPFraktion sind der Meinung, dass man auf mehr Vertrauen in die Technologiefähigkeit unserer Unternehmen setzen und nicht immer nur das Konzept der Intervention und staatlichen Gängelung bemühen sollte. ({4}) Im Verkehrsbereich liegen die größten wirtschaftlich sinnvollen CO2-Einsparungspotenziale. In diesem Zusammenhang sei nur am Rande die Frage erwähnt, ob die Besteuerung von Biodiesel der richtige Weg ist. Hier grundsätzlich den Umweltschutz nach vorn zu bewegen, ist ein ganz anderer Punkt. ({5}) Aber die Antwort sollte nicht lauten - da bieten wir als FDP einen anderen Ansatz -, dass wir die Steuern erhöhen oder die Bemessungsgrundlage ändern, wie im Fall einer vorgeschlagenen CO2-bezogenen Kfz-Steuer. Wir sollten uns vielmehr ganz grundlegende Gedanken machen. Die Kfz-Steuer wirft grundsätzlich Fragen auf. Sie stellt zurzeit nur darauf ab, ob man ein Auto besitzt oder nicht. Aber sie stellt nicht darauf ab, wie sehr man dieses Auto nutzt. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um ein Rentnerehepaar handelt, das das Auto in der Garage stehen hat, oder ob das Auto zum Fahren von 100 000 Kilometern im Jahr genutzt wird. ({6}) Man zahlt dieselbe Steuer. Auch mit der CO2-bezogenen Steuer wird sich das nicht ändern. Deswegen bringt es uns leider gar nichts. ({7}) Das heißt, die Kfz-Steuer - in welcher Form und mit welcher Bemessungsgrundlage auch immer - hat keinerlei Lenkungsfunktion. Deswegen machen wir den Vorschlag, die Kfz-Steuer abzuschaffen und gleichzeitig aufkommensneutral auf die Mineralölsteuer umzulegen. ({8}) Das wäre ein Schritt hin zu mehr Umweltverantwortung und dahin, wo wir alle hinwollen, nämlich zur Minimierung des CO2-Ausstoßes. Ich möchte noch kurz etwas zum Thema Lärm sagen und hier zwei Bereiche ansprechen. Eines der großen Umweltprobleme und auch eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit ist der Fluglärm. Ein neues, sachgerechtes Lärmschutzgesetz ist überfällig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir morgen im Plenum debattieren werden, stellt keinen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Anwohnern, Nutzern, Fluggesellschaften und Betreibern her. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich den FDP-Antrag noch einmal „einverleiben“ und wir ihn dann morgen gemeinschaftlich beschließen. ({9}) Auch auf der Schiene muss mehr passieren. Die Bahn wird grundsätzlich als sehr umweltfreundliches Verkehrsmittel anerkannt. Aber gerade bei der Lärmbekämpfung gibt es noch einigen Nachholbedarf. Wir müssen den Lärm an der Quelle reduzieren. Das werden wir mit öffentlichen Mitteln allein nicht schaffen. Der Lärmschutz muss sich für die Bahnunternehmen rechnen. Aber die DB Netz AG blockiert die Einführung von lärmabhängigen Trassenpreisen und der Bund als Eigentümer schaut zu. Auch hier gilt: Die marktwirtschaftlichen Anreize sind die Lösung und nicht staatlicher Dirigismus. Die Verkehrspolitik sollte diese Devise grundsätzlich mehr im Auge haben. ({10}) Das bedeutet konkret die Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel - da sind wir im Grundsatz mit dem Sachverständigrat einig - und das betrifft insbesondere den nicht besteuerten Luftverkehr.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, schauen Sie einmal auf die Uhr auf Ihrem Rednerpult.

Horst Meierhofer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003806, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich bin gleich fertig. Die FDP teilt die kritische Einschätzung von Selbstverpflichtungen nicht. Ganz im Gegenteil, wir sind davon überzeugt, dass die deutschen, die europäischen und die japanischen Automobilhersteller auf einem sehr guten Weg sind. ({0}) - Vor allem die bayerischen natürlich; genau. - Dadurch könnte der CO2-Ausstoß deutlich reduziert werden. Selbstverpflichtungen müssen auch weiterhin genutzt werden. Wir haben hier nicht die Ängste, die die Bundesregierung und der Sachverständigenrat haben.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, Sie müssen jetzt Ihren Schlusssatz sagen.

Horst Meierhofer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003806, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

- Ich bin dabei, Frau Präsidentin. ({0}) Marktwirtschaftliche Anreize und Innovationen, nicht Dirigismus und staatliche Vorgaben werden die Mittel sein, die uns im Sinne einer ökologischen und nachhaltigen Entwicklung voranbringen. Herzlichen Dank und Entschuldigung dafür, dass ich meine Redezeit überzogen habe. ({1})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege Meierhofer, auch wenn Sie Ihre Redezeit weidlich ausgenutzt haben, sage ich Ihnen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede, die Sie heute in diesem Hohen Hause gehalten haben. Ich wünsche Ihnen alles, alles Gute! ({0}) Nächster Redner ist der Kollege Jens Koeppen, CDU/ CSU-Fraktion. ({1})

Jens Koeppen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003789, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich mich ganz herzlich bei Professor Koch und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen bedanken, der das Sondergutachten „Umwelt und Straßenverkehr“ vorgelegt hat. Das Thema „Umwelt und Straßenverkehr“ ist in der Tat eines der spannendsten Themen im Bereich der Umweltpolitik und auch das Thema, bei dem die meisten Spannungen bestehen. Herr Staatssekretär Müller, Sie haben es gesagt: Bereits im Titel „Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr“ ist ein viel versprechender Ansatz formuliert, sozusagen ein Dauerbrenner jeder verkehrs- und umweltpolitischen Debatte, der für jede Regierung eine echte Herausforderung darstellt. Es geht um die Frage, wie wir es schaffen, die Mobilität zu stärken und die Umweltverträglichkeit dabei nicht nur auf dem gleichen Niveau zu halten, sondern sie sogar zu verbessern. Meine Damen und Herren, Straßenverkehr resultiert aus dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen wie auch aus wirtschaftlichem Wachstum. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zu unserem hohen Lebensstandard in Deutschland. Zugleich ist der Verkehr freilich mit einer ganzen Reihe von Umweltauswirkungen wie CO2-Emissionen, Lärm und einer ständig steigenden Flächenversiegelung verbunden. All das sind bekannte Größen, die als solche auch im vorliegenden Gutachten zu finden sind. Grundsätzlich muss man sagen, dass in dem Sondergutachten eine klare und fundierte Analyse der verkehrsbezogenen Umweltsituation in Deutschland vorgenommen wurde. Die daraus resultierenden Empfehlungen geben sehr wohl Anlass zum Nachdenken und sie bieten ohne Frage Anstöße und Reibungspunkte für die weitere umweltpolitische Arbeit. Aber es darf keine Abkopplung der Verkehrs- und Umweltpolitik von der Wirtschaftspolitik geben. Mit anderen Worten: Gute Umweltpolitik ist immer auch gute Wirtschaftspolitik. ({0}) Wir müssen uns ernsthaft fragen, inwieweit die Umweltpolitik zur Überwindung der wirtschaftlichen Probleme unseres Landes beitragen kann. Denn Umweltpolitik kann das leisten, vor allen Dingen dann, wenn es uns gelingt, sie effektiv und unbürokratisch zu gestalten. Der eine oder andere von Ihnen wird sich vielleicht fragen, was ich als Abgeordneter der CDU wohl zu einem Gutachten sage, das unter Führung der Vorgängerregierung bzw. unter Umweltminister Trittin erarbeitet wurde und nun von einem SPD-geführten Ministerium vorgestellt wird. ({1}) Zu diesem Thema zu sprechen, ist in der Tat eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Aber grundsätzlich kann ich sagen: Die CDU/CSU hat die Umweltpolitik zu keiner Zeit als ideologischen Spielball verstanden, was bei Ihnen leider allzu oft der Fall war. ({2}) Darüber wundern wir uns zwar nicht, aber kompliziert wird es dann, wenn Ihre ideologischen Forderungen Bestandteil eines Regierungsprogramms werden sollen. Denn statt die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, wurden in den vergangenen sieben Jahren laufend Konflikte zwischen Ökologie und Ökonomie geschürt und Umweltschutz und Wirtschaftspolitik gegeneinander ausgespielt. Wer glaubt, damit Umweltschutz betreiben zu können, der irrt sich. Denn deutsche Unternehmen und Wissenschaftler haben sich große Kompetenzen erworben. Sie sind in der Umwelttechnik weltweit führend. Das sollte an dieser Stelle auch von Ihnen einmal ganz deutlich gewürdigt werden. ({3}) Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und ein hohes Niveau des Umweltschutzes gehören in Deutschland und übrigens auch für die CDU/CSU seit langem zum gesellschaftlichen Selbstverständnis. Es ist nur so, dass die Umweltpolitik in Deutschland in den vergangenen Jahren oftmals als Wachstums- und Innovationshemmnis wahrgenommen wurde. Für viele Bürger und Unternehmen ist die Umweltpolitik einfach zu kompliziert, zu teuer und zu bürokratisch geworden. Umweltpolitik muss aber effektiv und vor allen Dingen bürgerfreundlich sein. ({4}) Wenn wie im vorliegenden Gutachten Empfehlungen ausgesprochen werden wie ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 30 km/h innerhalb von Städten, wenn die Forderung nach einer weiteren Erhöhung der Ökosteuer erhoben wird und auch die PKW-Maut salonfähig gemacht wird, dann muss es erlaubt sein, den wirtschaftlichen, aber auch den umweltpolitischen Nutzen solcher Ideen zu hinterfragen. ({5}) Die Umweltpolitik war konfrontativ ausgerichtet. Worauf es dagegen ankommt, hat der neue Bundesumweltminister gesagt: Man kann aus der Atomenergie aussteigen, aber eben nicht aus der Industriegesellschaft und dem globalen Wettbewerb. Das kann ich nur unterstreichen. Tatsache ist erstens, dass ein wichtiger Standortvorteil Deutschlands in einer gut ausgebauten und funktionierenden Infrastruktur besteht. Tatsache ist zweitens, dass wir - ob wir es nun wollen oder nicht - mit einer stetigen Zunahme des Verkehrsaufkommens konfrontiert sind. Tatsache ist drittens, dass jede Milliarde Euro, die für den Verkehrswegebau eingesetzt wird, rund 24 000 Arbeitsplätze schafft. Hier und heute geht es vorrangig um die Umwelt. Doch selbst der Bau einer Autobahn kann einen Umweltaspekt haben, wenn dadurch Stauschwerpunkte aufgelöst werden. ({6}) Nehmen Sie als Beispiel die A 20, die vielen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erhebliche Verbesserungen in Bezug auf Lärm und Abgase gebracht hat. ({7}) Ich begrüße es ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung verkehrspolitisch die richtigen Weichenstellungen vorgenommen hat. Nur ein paar Beispiele: das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die Einführung hocheffizienter Antriebe, eine am Schadstoffausstoß orientierte KfzSteuer, die Förderung der Entwicklung alternativer Kraftstoffe und nicht zuletzt das Programm zur Minderung von Lärm entlang von Bundesfernstraßen und Schienen. Der Sachverständigenrat trifft mit dem Titel „Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr“ sehr wohl den Kern der Sache. Wer aber glaubt, dass man Umweltpolitik gestalten kann, indem man eine Flut von Vorschriften und Gesetzen verabschiedet und ausschließlich auf staatliches Handeln setzt, wird damit nichts erreichen. ({8}) Es müssen wirkungsvolle Konzepte entwickelt werden für wirtschaftliches Wachstum und - das gehört zusammen - für den Schutz der Natur. Der Bundesumweltminister hat es auf den Punkt gebracht - ich zitiere wieder -: Umweltpolitik kann … nicht bedeuten, … bei uns exzellente Anforderungen zu formulieren, wenn dann der CO2Ausstoß in anderen Ländern der Welt stattfindet und in Deutschland Arbeitsplätze abgebaut werden. Genau das ist seit langem die Position der CDU/CSU. ({9}) Wir brauchen die Partnerschaft mit der Wirtschaft. Wir dürfen die Wirtschaft nicht aus der Verantwortung entlassen. Wir müssen die Leistungen, die von den Unternehmen erbracht worden sind und täglich neu erbracht werden, aber auch anerkennen. Mein Fazit ist ganz einfach: Es muss uns darum gehen, durch eine sinnvolle Umweltpolitik vernünftige Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität und mit größeren Handlungsspielräumen zu schaffen, und das alles in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Vielen Dank. ({10})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Auch Ihnen, Herr Kollege, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede hier in diesem Hohen Hause! Persönlich und politisch alles Gute! ({0}) Nächster Redner ist der Kollege Lutz Heilmann, Fraktion Die Linke.

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gutachten des Sachverständigenrates benennt sämtliche Probleme, die durch den Straßenverkehr entstehen und die zum Teil eine massive Einschränkung der Lebensqualität der Menschen zur Folge haben. Ich appelliere an die Bundesregierung, sich diese Probleme zu Herzen zu nehmen und sich deren Lösung zu einem ureigenen Anliegen zu machen. Die Menschen werden es Ihnen danken. Leider verkümmert die Verkehrspolitik aber immer mehr zu einem Wurmfortsatz der Wirtschaftspolitik. Wichtige Probleme werden im Verkehrsministerium ganz ausgeblendet oder nur halbherzig angegangen. Lassen Sie mich zwei Themen des Gutachtens herausgreifen. Über den Klimawandel wurde in diesem Hohen Haus bereits viel gesprochen. Wo allerdings ist der Beitrag des Straßenverkehrs zur Senkung der Kohlendioxidemissionen? Hier geht es nicht um Peanuts, sondern um immerhin 20 Prozent der deutschen Emissionen. Der leichte Rückgang der letzten Jahre ist mehr auf den Tanktourismus und die hohe Arbeitslosigkeit als auf die Ökosteuer zurückzuführen. Diese wurde gerade nicht in eine Gesamtstrategie mit einer Vielzahl sich ergänzender Maßnahmen eingebettet, was für eine wirksame Vermeidung der Probleme erforderlich wäre, wie der Sachverständigenrat feststellt. Die Liste der Versäumnisse von Rot-Grün ist entsprechend lang. Einige Beispiele: Erstens. Beim Bundesverkehrswegeplan 2003 wird fröhlich dem Verkehrsbedarf hinterhergebaut. Anhaltend hohe CO2-Emissionen werden billigend in Kauf genommen. Zweitens. Die EU-Richtlinie zur Verbrauchskennzeichnung bei PKW wurde so unverständlich wie nur möglich umgesetzt, sodass es so gut wie keine Auswirkung auf die Kaufentscheidung der Bürgerinnen und Bürger für sparsame Fahrzeuge gibt. Drittens. Besonders blamabel für die Grünen ist es, wenn nun ausgerechnet die neue schwarz-rote Regierung die längst überfällige Kfz-Steuerreform durchsetzt und den CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage einführt. ({0}) Werte Kolleginnen und Kollegen, ein erschreckenderweise in der Öffentlichkeit fast völlig vergessenes Problem ist die Verkehrssicherheit. Zu Recht beklagen wir die Opfer von Katastrophen wie kürzlich beim Fährunglück im Roten Meer. Aber ich frage Sie: Wer tut etwas gegen die Umstände, die fast 6 000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich im Straßenverkehr das Leben kosten? Nicht zu vergessen sind ebenso die 450 000 Verletzten, darunter 80 000 Schwerverletzte, deren Leben teilweise dauerhaft beeinträchtigt wird. So begrüßenswert es auch ist, dass diese Zahlen rückläufig sind: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel! Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, sich ein Beispiel an Staaten wie Schweden und der Schweiz zu nehmen, die mit Erfolg das anspruchsvolle Konzept einer Vision Zero verfolgen. Eine solche Vision von null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Alle politischen Entscheidungen und bestehenden Gesetze müssen im Hinblick auf den Schutz des menschlichen Lebens geprüft und angepasst werden. ({1}) Auch ein allgemeines Tempolimit von 130 Stundenkilometern, das übrigens ein Beitrag zum Klimaschutz wäre, darf kein Tabu sein, auch wenn es dem einen oder anderen freiheitsliebenden Autofahrer nicht gefällt. Die Regierung beschränkt sich indes darauf, gelassene Elefanten zu plakatieren, und verfolgt ansonsten weiter die Vision eines maximalen Verkehrswachstums. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Gutachten des Sachverständigenrates ist eine dankenswerte Anregung. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht immer völlig übereinstimmen. Ich begrüße es aber, dass darin - wie beispielsweise bei den Vorschlägen zur Entfernungspauschale ausdrücklich auch die sozialen Folgen bedacht wurden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({2})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Auch Ihnen, Herr Kollege Heilmann, wünsche ich anlässlich Ihrer ersten Rede in diesem Hohen Hause politisch und persönlich alles Gute. ({0}) Das Wort hat der Kollege Winfried Hermann, Bündnis 90/Die Grünen.

Winfried Hermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003147, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen zum Straßenverkehr. Wenn der Kollege Koeppen sagt, das sei noch ein Gutachten der rot-grünen Regierung, dann muss ich sagen: Nein, das ist ein Gutachten von unabhängigen Experten, die in ihrem Feld die besten sind. Das ist ein Gutachten des ganzen Hauses, des ganzen Parlaments. ({0}) Rot-Grün hat die Gutachter nicht nach ihrem Parteibuch, sondern nach ihrer Kompetenz ausgesucht. Ich hoffe sehr, dass Sie es nicht anders machen. Schauen wir, was die Gutachter sagen, und nehmen wir es zur Kenntnis! Das Mindeste, was man in dieser Debatte tun kann, ist, die wichtigen Sachen zur Kenntnis zu nehmen. Unübersehbar ist die Botschaft dieser Gutachter, wenn sie schreiben: Der Straßenverkehr und seine Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen sind so, wie sie heute sind, „unzumutbar“. Das ist der Kernsatz zu Beginn. Es ist unzumutbar, weil es zu viele Verkehrstote gibt. Wie wir heute gehört haben, sind es europaweit 44 000 Menschen. Unzumutbar sind die Belastungen durch Luftschadstoffe und Feinstaub sowie Lärm, die verminderte Lebensqualität in den Städten, die Auswirkungen auf das Klima und der Flächenverbrauch. Nehmen wir das Beispiel Klima; das haben auch die anderen zum Teil angesprochen: Im Bereich des Verkehrs haben sich die klimaschädlichen Treibhausgase seit 1960 verfünffacht. In keinem anderen Sektor gibt es so dramatische Wachstumsraten, die so problematisch sind. Daran kann man nicht vorbeischauen. Das muss man zur Kenntnis nehmen, wenn man dieses Gutachten bespricht. ({1}) Welche Einsichten gibt es noch? Ich glaube, der Kollege Müller hat es zu Recht angesprochen - das ist in der Debatte etwas untergegangen -: Es geht nicht um den Verkehr, sondern um die Herstellung von umweltverträglicher Mobilität. Das geschieht in der Regel nicht durch mehr Verkehr, der womöglich mehr Staus bedeutet, sondern durch eine umweltverträgliche, geschickte Abwicklung. Mehr Straßen bedeuten nicht automatisch mehr Mobilität. Ein Beitrag zur Mobilität ist auch, sich vielleicht ab und zu weniger bewegen zu müssen und die Wege zu verkürzen. Kollege Koeppen, auch das haben Sie leider übersehen. Die Experten sagen: Die Politik braucht klare Ziele, wenn sie in der Verkehrspolitik etwas bewegen will, zum Beispiel die Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis 2015 oder eine deutliche Absenkung der Belastung durch Klimagase oder auch eine klare Vorgabe dafür, wie viel Lärm wir in wie vielen Jahren reduzieren wollen. Sie sprechen zum Beispiel von 10 Dezibel, was wirklich eine dramatische Verringerung bzw. auch dramatische Erleichterung für die Anwohner bedeuten würde. Sie loben das Ziel der alten Regierung, den Flächenverbrauch auf nur noch 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu senken. Hier wurden also einige Beispiele gegeben und Vorgaben gemacht. Die Experten sagen aber auch: Das Setzen von Zielen nützt nichts, wenn wir sie nicht endlich strategisch angehen. Ich glaube, hier muss man die jetzige und auch - das sage ich hinzu - die vorige Regierung kritisieren. Es ist im Verkehrssektor nicht gelungen, das zu erreichen, was in anderen Feldern, zum Beispiel im Energiesektor, auch geschafft wurde, nämlich eine Strategie zu entwickeln, durch die deutlich und nachvollziehbar gemacht wird, dass wir aus der hohen Abhängigkeit vom Öl aussteigen, dass wir mit den hohen Umweltbelastungen Schluss machen und wie wir das tun. Es gibt noch keinen durchschlagenden strategischen Ansatz. Das vermissen wir noch bis heute. Das fehlt übrigens auch im Koalitionsvertrag. Die Experten empfehlen uns, dass wir nicht nur auf eine Strategie setzen, sondern bewusst mehrere Strategien angehen und sie miteinander vernetzen, weil eine Richtung alleine nicht ausreichen wird. Sie empfehlen die Optimierung der technischen Möglichkeiten. Auch hier meine ich, dass der Kollege von der CDU das nicht richtig gelesen hat. Das ist ein ausdrücklicher Schwerpunkt in diesem Gutachten: Die technischen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um die Umweltbelastungen zu reduzieren. Gerade darin liegt die ökonomische Chance einer umweltverträglichen Verkehrspolitik. Man muss Automobile entwickeln, die umweltverträglich und deswegen weltweit besser verkäuflich sind. Das eigentliche Problem ist doch, dass die deutsche Automobilindustrie, wenn man nichts tut, Ladenhüter produziert, die niemand mehr kaufen kann, weil sie zu belastend sind und zu viel Energie und Sprit verbrauchen. Das ist doch das Risiko. Eine ökonomisch vernünftige Umweltpolitik ist also eine ambitionierte Umweltpolitik, weil sie die Wirtschaft nach vorne treibt und exportfähig macht. ({2})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, ich erinnere Sie an Ihre Redezeit.

Winfried Hermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003147, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich komme zum Schluss. Der Überziehungskredit gilt offensichtlich nicht mehr für die Altredner. Deswegen komme ich jetzt zu meinen zwei Schlusssätzen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

So ist es, Herr Kollege.

Winfried Hermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003147, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Hier wird deutlich gemacht: Wir schaffen mehr Umweltverträglichkeit mit technischer Optimierung. Zugleich müssen wir aber auch eine Strategie dafür entwickeln, wie man Verkehr vermeiden und verlagern kann; denn sonst werden alle technischen Errungenschaften durch mehr Straßenverkehr aufgefressen, wie das in den letzten Jahren der Fall war. Vielen Dank. ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Das Wort hat der Kollege Martin Burkert, SPD-Fraktion.

Martin Burkert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003744, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als 30 Jahren beschäftigen wir uns jetzt mit den Auswirkungen des Straßenverkehrs auf Natur, Umwelt und vor allem auf die Gesundheit der Menschen. Konzepte für eine nachhaltige Mobilität wurden seitdem von zahlreichen Institutionen entwickelt, unter anderem hier im Hause 1994, vom Umweltbundesamt 1995. Sie war auch Thema der Europäischen Umweltagentur und der OECD 2004. Die Bilanz nach mehr als 30 Jahren praktischer umweltorientierter Verkehrspolitik ist allerdings ambivalent. Die Erfolge waren und sind: Die Autos machen weniger Lärm und ihre Motore blasen weniger Schadstoffe in die Luft. Viel Geld wurde in den Ausbau von Schallschutzeinrichtungen investiert. Auf der anderen Seite sind sowohl der Güter- als auch der Individualverkehr ungebremst gewachsen und tun dies auch weiterhin. 2005 gab es einen Zuwachs bei der Zahl der Zulassungen von Kraftfahrzeugen von sage und schreibe 11 Prozent. Am 17. Februar will der Verband der Automobilindustrie darauf die Antwort unter dem Stichwort „weg vom Öl“ geben. Wir sind gespannt und man darf auch gespannt sein. Die Lärm- und die CO2-Belastung sind für Mensch und Natur gravierend hoch. Die mit dem Feinstaub verMartin Burkert bundenen Risiken führen zu Verkehrsbeschränkungen. Der Flächenverbrauch für Straßen zerstört Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt ebenso wie Erholungsräume der Menschen. Wir müssen feststellen: Die negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs sind nach wie vor hochproblematisch. Allein ein Fünftel der gesamten CO2-Emissionen, die das Klima zerstören, geht auf das Konto des Straßenverkehrs. Technische Neuerungen, wie zum Beispiel der Katalysator, haben den Ausstoß zwar immer wieder reduziert. Das wurde aber durch gestiegene Fahrleistungen bei weitem aufgehoben. Wie gesagt: ein Plus von 11 Prozent bei den Kfz-Zulassungen im Jahr 2005. Wir werden nicht verhindern können, dass der Verkehr, und zwar der Güter- wie der Individualverkehr, weiter wächst. Wir wollen den Verkehr weder verhindern noch behindern. Auch wir Umweltpolitiker wollen, dass der Verkehr fließt. Mobilität für die Bürger und für die Wirtschaft ist ein unverzichtbares Gut in unserer Gesellschaft. ({0}) Wenn aber der Verkehr ungebremst und unkoordiniert wächst, ist die Mobilität gefährdet. Der Kollaps droht. Mobilität ist daher das Ziel einer dauerhaften umweltgerechten Verkehrspolitik. Wir begrüßen daher das Gutachten, in dem schlüssig nachgewiesen wird: Hohe Mobilität und auch das Wachstum von Mobilität sind mit weniger Verkehr möglich, so wie Staatssekretär Müller es vorhin ausgedrückt hat. ({1}) Dies ist die Richtschnur unseres politischen Handelns. Wenn wir den motorisierten Straßenverkehr deutlich umweltverträglicher gestalten wollen, müssen wir also dafür sorgen, dass das unkoordinierte Wachstum des Straßenverkehrs möglichst gering bleibt und vor allem in geordnete Bahnen gelenkt wird. Dafür brauchen wir zum Beispiel Siedlungsstrukturen, die es den Menschen ermöglichen, auch ohne eigenen fahrbaren Untersatz vom Wohnort zur Arbeit zu gelangen. Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage und der Begrenzung der Pendlerpauschale haben wir - das sage ich ganz bewusst - den nicht einfachen, aber richtigen Weg bereits beschritten. Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das dem vorhandenen Raum zugute kommt, sei er privat oder gewerblich genutzt, verhindern wir eine weitere Zersiedlung und Zerstörung von Landschaft und Natur. Frau Dött, auch das schafft Arbeitsplätze; so viel zu Ihrem Hinweis von vorhin. ({2}) Dies bedeutet weniger Verkehr, weniger Belastung für Umwelt und Gesundheit und weniger Mobilitätshindernisse, etwa in Form von Staus. Wir sind uns bewusst: Es gibt keinen Königsweg, der uns zu dem Ziel eines umweltverträglichen Straßenverkehrs führt. Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und technische Innovationen sind wichtige Bausteine, um dem Ziel einer lebenswerten Umwelt näher zu kommen. Das große Erfolgspotenzial des technischen Fortschritts vom Katalysator bis zur Telematik ist uns allen bekannt und bewusst. Solche Neuerungen schaffen immer wieder eine so genannte Win-win-Situation, und zwar für Umweltschutz und Ökonomie. ({3}) Frau Präsidentin, ich möchte noch kurz auf die Möglichkeiten von Verkehrsverlagerungen, zum Beispiel - wen wundert es - von der Straße auf die Schiene, eingehen. In dem Gutachten wird hier insgesamt weniger umweltentlastende Wirkung bescheinigt, aber ausdrücklich auf die Bedeutung in bestimmten Bereichen hingewiesen, zum Beispiel durch den Ausbau des europäischen Eisenbahnhochgeschwindigkeitsnetzes. Er kann bis zum Jahr 2020 im Personenfernverkehr einen Umstieg von sage und schreibe 67 Prozent bewirken. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Herr Barrot, hat sich kürzlich im Europasaal erneut für die Verbindung Paris-München-Budapest ausgesprochen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Bahn- und der öffentliche Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr wesentliche Vorteile für die Umwelt aufweisen. Eine Verlagerung ist nicht nur grundsätzlich möglich, sondern auch anzustreben. Wirksam wird sie aber nur im Zusammenspiel mit den anderen Instrumenten einer Verkehrspolitik, die an Umweltzielen orientiert ist. Der wichtigste Faktor ist nach wie vor der Bürger, und zwar jeder einzelne.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege!

Martin Burkert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003744, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Dies beginnt bei der Wahl des mobilen Fortkommens und endet beim umweltpolitischen Denken hinsichtlich jeglicher Fortbewegung. Zum Schluss ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Danke, Herr Kollege.

Martin Burkert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003744, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

- meiner ersten Rede vor diesem Hohen Hause möchte ich anmerken, dass ich sehr optimistisch bin, was die künftige Verträglichkeit von Verkehrs- und Umweltpolitik angeht. Beide Ministerien werden nun in sozialdemokratischer Verantwortung geführt, was sicherlich zu erheblichen Synergieeffekten führen wird. Herzlichen Dank. ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, Sie haben schon darauf hingewiesen: Es war Ihre erste Rede in diesem Hohen Hause. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! ({0}) Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/5900 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des von der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/451 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Frank Spieth, Fraktion Die Linke. ({1})

Frank Spieth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003849, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag eine Debatte über Fehlsteuerungen im Gesundheitswesen eröffnen und mit der Eintrittsgebühr, der so genannten Praxisgebühr, beginnen. Die Gebühr für die Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, also die Praxisgebühr, verursacht nach unserer Auffassung eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Fehlsteuerung im Gesundheitswesen. Insbesondere die Nichtinanspruchnahme von notwendigen medizinischen Leistungen durch sozial schwächere Bürgerinnen und Bürger - dies wird durch eine Reihe von Studien belegt - erscheint als problematisch, weil in dieser Bevölkerungsgruppe die Todes- und die Erkrankungsraten überproportional hoch sind. Zwar werden - in absoluten Zahlen - die notwendigen Arztbesuche weiterhin gemacht; die Arztkontakte zur Prävention und bei so genannten Bagatellerkrankungen sind jedoch bei den unteren Einkommensklassen stark zurückgegangen. Dies führt allen Untersuchungen zufolge zu einer unzureichenden Früherkennung und zur Verschleppung von Krankheiten, was wiederum langfristig zu deutlich erhöhten Kosten im Gesundheitssystem führen wird. Darüber hinaus wird nach unserer Auffassung durch die Praxisgebühr der Gleichheitsgrundsatz zum Nachteil von Bürgern in niedrigen Einkommensklassen verletzt. Das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung, wonach junge für alte, gesunde für kranke und reiche für arme Versicherte solidarisch eintreten, wird mit der Praxisgebühr von den Füßen auf den Kopf gestellt. Die Versichertengemeinschaft hat einen Anspruch darauf, dass durch Krankheit entstehende Kosten durch die Versicherung gedeckt werden. Diese Versicherungspflicht wurde vor über 100 Jahren mit gutem Grund eingeführt. Mit der Versicherungsprämie wurde dem Arbeiter damals mehr Sicherheit gegeben. So wurden die Lebensrisiken Krankheit, Pflege, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfall durch die Sozialversicherungen abgefangen. Mit diesem Prinzip ist Deutschland über 130 Jahre gut gefahren. Nun ein Sprung: 1998 begründeten Sie, meine Damen und Herren von der SPD, die Abschaffung bzw. die Verminderung von Zuzahlungen im Gesundheitswesen als Politik zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung, so der Titel des ersten von der rotgrünen Koalition dem Bundestag vorgelegten Entwurfs eines Reformgesetzes, das diese Bezeichnung noch verdiente. Das Gesundheitsreformgesetz von 2003 wurde dann von Ihnen vor allem damit begründet, dass die Wiedereinführung von Zuzahlungen eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt habe. Sie beschlossen vor zwei Jahren eine milliardenschwere Kostenverlagerung von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer durch Leistungsausgrenzungen, Änderungen bei der Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld sowie die Einführung von Zuzahlungen wie beispielsweise der Praxisgebühr. Gleichzeitig entlasteten Sie die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten. Nur so, wurde damals behauptet, gebe es die Chance, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Deutschland entstehen zu lassen. Nach knapp zwei Jahren muss man bilanzieren: Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Im Gegenteil, Sie verlangen fortgesetzt Opfer von den Menschen und bürden ihnen Lasten auf, ohne dass die versprochenen positiven Wirkungen eintreten. ({0}) Ihre Politik basiert auf fehlerhaften Annahmen. Sie ziehen völlig falsche Schlüsse. Mir graust schon etwas vor dem, was auf uns in den nächsten Tagen und Wochen zukommt. Die Hauptprobleme der sozialstaatlichen Sicherungssysteme bestehen nicht in der Leistungsinanspruchnahme, sondern in der Finanzierung und in der Tatsache, dass die Arbeitslöhne zunehmend sinken, während gleichzeitig die Vermögenseinkommen steigen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege, Sie haben Ihre Redezeit deutlich überschritten.

Frank Spieth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003849, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich komme zum Ende. - Wir meinen, dass die Abschaffung der „Eintrittsgebühr“ ein erster Schritt zurück zu einer sozialen und solidarischen Krankenversicherung ist. Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Besten Dank. ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Das Wort hat der Kollege Dr. Rolf Koschorrek, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Rolf Koschorrek (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003791, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Die Linken stellen hier einen Antrag, der wieder einmal ihre erhebliche Distanz zu Wirklichkeit und Machbarkeit unterstreicht, ({0}) und das noch nicht einmal konsequent. Warum nicht gleich alle Zuzahlungen auf einmal abschaffen? Das Geld dafür druckt sich ja bekanntlich von allein. Die Fraktion der Linken fordert in dem vorliegenden Antrag die Streichung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal für gesetzlich versicherte Patienten. Sie fordert dies mit der Behauptung, dass die Praxisgebühr Patienten mit schlechtem Gesundheitszustand und mit besonders geringem Einkommen von der medizinischen Versorgung ausgrenze. Dies ist in meinen Augen flachster Populismus in postsozialistischer Reinkultur. ({1}) Die Realität ist: Niemand braucht in Deutschland auf den Arztbesuch und die Inanspruchnahme qualifizierter medizinischer Hilfe zu verzichten, weil er das Geld für die Praxisgebühr nicht aufbringen kann. ({2}) Im Jahre 2004 waren 6 643 362 erwachsene Patienten von der Praxisgebühr und den Zuzahlungen, die über die gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze hinausgingen, befreit. ({3}) Hinzu kommen über 12 Millionen Kinder, die gänzlich von Gebühren und Zuzahlungen befreit sind. Die Linken beziehen sich zur Begründung ihres Antrags auf Abschaffung der Praxisgebühr auf den so genannten Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung von September 2005. Die Ergebnisse lauten: In den untersten Einkommensgruppen ist der Anteil der Menschen am größten, die sich ohne ärztliche Hilfe selbst kurieren. Befragte mit den höchsten Einkommen zeigten die Tendenz, Arztbesuche zeitlich aufzuschieben. Vor allem die sehr große Gruppe der Befragten mit entzündlichen Gelenkerkrankungen reduzierten die Zahl ihrer Arztbesuche seit dem Frühjahr 2004 um 16 Prozent. Es wird das Fazit gezogen: Das Ziel, die Wirkung der Praxisgebühr weitgehend vom Einkommen unabhängig zu gestalten, scheint nicht vollständig erreicht worden zu sein. Zu einem ganz anderen Ergebnis kommt allerdings die Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, das bekanntlich nicht wirklich in dem Verdacht steht, regierungsfreundliche Äußerungen zu veröffentlichen. Diese Untersuchung wurde ebenfalls im September 2005 veröffentlicht. Sie beruht auf repräsentativen Befragungen von jeweils 3 000 GKV-Versicherten in den Frühjahren der Jahre 2004 und 2005. Hier lauten die Ergebnisse durchaus anders: Die unmittelbar nach Einführung der Praxisgebühr zu beobachtende soziale Verzerrung ist verschwunden. Die Praxisgebühr hat dazu geführt, dass sich deutlich mehr Patienten als zuvor an Fachärzte überweisen lassen. Die Praxisgebühr hat die Stellung des Hausarztes im GKV-System deutlich gestärkt. Die anfänglichen Unsicherheiten haben sich gelegt, vermutlich nicht zuletzt durch die inzwischen eingespielte Härtefallpraxis. Die Qualität der ärztlichen Leistungen wird positiver als je zuvor beurteilt. Seit 2003 hat der Prozentsatz der Patientinnen und Patienten, die sich durch ihren Arzt schlecht versorgt fühlen, erheblich abgenommen. Wenn wir die Ergebnisse dieser Untersuchung ernst nehmen und es zutrifft, dass Patientinnen und Patienten mit besonders geringem Einkommen nicht zum Arzt gehen, weil sie die Praxisgebühr nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können, stellen sich für mich allerdings ganz andere Fragen. Warum lassen sich die Betroffenen dann nicht von der Gebühr und den Zuzahlungen befreien? ({4}) Warum machen sie keinen Gebrauch von ihrem gesetzlich verbürgten Anspruch? Für mich stellt sich auch die Frage: Wie können wir den Betroffenen besser informieren, damit er sich von seiner Krankenkasse von der Praxisgebühr und anderen Zuzahlungen befreien lassen kann? Hier besteht aus meiner Sicht bestenfalls Aufklärungsbedarf, aber kein Zuschussbedarf der staatlichen Seite. ({5}) Unter Umständen müssen wir auch darüber nachdenken, welche weiteren Hilfestellungen die Krankenkassen den Betroffenen geben können. Eines ist aber unbestreitbar: Wir haben im GMG dafür gesorgt, dass niemand durch die Zahlung von Praxisgebühr oder anderen Zuzahlungen für die medizinische Versorgung überfordert wird. ({6}) Ich will noch einmal in Erinnerung rufen: Vorsorgeuntersuchungen sind ebenso wie Untersuchungen und Behandlungen von Kindern gänzlich von der Praxisgebühr ausgenommen. Es ist daher kein Grund gegeben, auch nicht für Geringverdiener, den Arztbesuch zu unterlassen oder auch nur hinauszuzögern. Die Belastungsgrenzen für die Praxisgebühr und Zuzahlungen liegen pro Jahr bei 2 Prozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze - auch für alle mitversicherten Familienangehörigen - lediglich 1 Prozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens abzüglich aller Freibeträge. Wie die Fraktion der Linken in ihrem Vorschlag zur Streichung der Praxisgebühr feststellt, betrugen die Einnahmen durch die Praxisgebühr im Jahr 2005 1,68 Milliarden Euro. Das sind 1,68 Milliarden Euro Entlastung für die Krankenkassen. Das heißt auch: Eine Abschaffung der Praxisgebühr würde eine Finanzierungslücke in der Höhe ebendieser 1,68 Milliarden Euro reißen. Da greifen Sie zu dem verantwortungslosen und immer wieder gern gehörten Patentrezept: Sie wollen das Geld einfach aus dem Bundeshaushalt nehmen. Der Steuersäckel ist ja bekanntlich unerschöpflich. ({7}) - Tabaksteuer. - Neue und erhöhte Abgaben sind sicher nicht das, was unser Land am dringendsten benötigt. Ein wesentliches und wichtiges Ziel unserer Bundesregierung ist es, den hoch verschuldeten Bundeshaushalt in Ordnung zu bringen. Die Linken wollen erneut ein Loch aufreißen, neue Schuldenaufnahmen oder neue Steuererhöhungen notwendig machen. Es interessiert sie wie gehabt nicht, woher das Geld letztlich kommt. Um hier nicht durchdachte, populistische Forderungen vorzubringen, ignorieren sie, was jedem Verantwortungsbewussten in diesem Land klar ist. Wir müssen die Staatsschulden, vor allem im Interesse unserer Kinder, reduzieren. ({8}) Wieder einmal zeigt sich deutlich, dass Sozialismus überhaupt nichts mit sozialer Politik zu tun hat. ({9}) Die Praxisgebühr ist auch zwei Jahre nach ihrer Einführung weder bei Patienten noch bei Ärzten beliebt. ({10}) Sie ist eine Gebühr, die niemand gerne zahlt und die auch kein Arzt gerne von seinen Patienten einzieht. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, Widerständen und organisatorischen Problemen haben sich aber die Abläufe inzwischen sehr gut eingespielt. In der Anlaufphase gab es eine ganze Reihe von schwierigen Fällen, für die im Laufe weniger Wochen praktikable und akzeptable Lösungen gefunden wurden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat festgestellt, dass die Zahl der Arztbesuche nach Einführung der Praxisgebühr um 10 Prozent gesunken ist. Da die Patientinnen und Patienten in Deutschland eine sehr hohe, im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Kontaktfrequenz zu den Ärzten haben, muss diese Entwicklung für uns durchaus kein Anlass zur Sorge sein. ({11}) Festgestellt wurde auch, dass die Versicherten zunehmend den Hausarzt als zentrale Anlaufstelle aufsuchen und die Zahl derjenigen, die direkt einen Facharzt aufsuchen, geringer wurde. ({12}) Auch dies ist ein durchaus gewünschter und beabsichtigter Effekt, Kollege Parr, der zur Kostensenkung im Gesundheitswesen erheblich beiträgt. Gestatten Sie mir ein Fazit: Die Praxisgebühr hat wesentliche Ziele, die mit ihrer Einführung verbunden waren, erreicht. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden entlastet - dies ist eine Tatsache -, auch wenn die Entlastung nicht zu den ursprünglich gewünschten Beitragsreduzierungen führte, sondern allenfalls weitergehende Beitragserhöhungen verhindert hat. Die Eigenverantwortung des mündigen Patienten wurde gestärkt. Die Überforderungsregelungen gewährleisten, dass Patienten mit geringem Einkommen nicht überfordert werden. In der augenblicklichen Situation ist die Praxisgebühr für die Finanzierung unseres Gesundheitswesens unverzichtbar. Wir werden in den anstehenden Ausschussberatungen deutlich machen, dass der von Ihnen angedachte Weg in eine weitere Staatsverschuldung mit uns nicht zu gehen ist. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({13})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege Koschorrek, auch Ihnen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede hier in diesem Hohen Hause. Alles Gute! ({0}) Das Wort hat der Kollege Detlef Parr, FDP-Fraktion.

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte dem Kollegen Koschorrek noch gratulieren. Ich hätte meinen Zwischenruf nicht gemacht, wenn ich gewusst hätte, dass es Ihre Jungfernrede ist. ({0}) Heute haben wieder Tausende von Arztpraxen hier in Berlin und bundesweit geschlossen. Die Ärzteschaft hat die Nase voll. Sie hat die Nase voll, im Krankenhaus weiter unbezahlte Überstunden zu machen, sie hat die Nase voll, in den Praxen zeitweise zum Nulltarif zu arbeiten, und sie hat die Nase voll, zunehmend mehr Zeit vor dem Computer als mit ihren Patienten zu verbringen. ({1}) Das verstehen mittlerweile alle Betroffenen. Die Proteste finden in der Öffentlichkeit breite Zustimmung. Manche von Ihnen erinnern sich an den Sommer 2003 ({2}) - ja, ich war auch dabei, Annette -, an die Allparteienkonsensrunde für eine nachhaltige Gesundheitsreform. Horst Seehofer und Ministerin Schmidt forderten damals vehement zum einen soziale Balance; zum anderen sollte jede gesetzliche Maßnahme auf ihre bürokratischen Auswirkungen hin überprüft werden. VereinDetlef Parr bartes Ziel: weniger Bürokratie, weniger Reglementierung. Herausgekommen ist aus den für Horst Seehofer und Ulla Schmidt erklärtermaßen schönsten Nächsten ihres Lebens ein Kind: die Praxisgebühr. ({3}) Damit wir uns nicht falsch verstehen, Herr Spahn: Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind notwendig, um Kostenbewusstsein zu schaffen, um Anreize zu setzen, sich möglichst wirtschaftlich und sparsam zu verhalten. Doch muss das auf dem Rücken der Ärzteschaft ausgetragen werden? Darf eine Praxis zu einem Inkassounternehmen der Krankenkassen missbraucht werden? Die FDP hat diese Fragen mit ihrem Antrag schon vor zwei Jahren mit einem klaren Nein beantwortet. Wir haben uns in der Konsensrunde - wir tun das bis heute für eine praktikable, unbürokratische Zuzahlungsregelung im ambulanten Bereich im Rahmen der Kostenerstattung eingesetzt. ({4}) Wenn wir unser Gesundheitssystem transparenter machen wollen, wenn wir Verhaltensänderungen in Gang setzen wollen, dann müssen wir von der anonymen Chipkarte, vom Sachleistungsprinzip Abschied nehmen. ({5}) Es muss endlich Schluss sein mit einer Vollkaskomentalität, die Finanzierungsströme in falsche Richtungen lenkt. ({6}) Herr Spahn, Ärzte müssen, wie alle anderen Berufssparten auch, ihre Leistungen in Euro und Cent ausweisen dürfen - ich denke, da sind wir einer Meinung - und Versicherte müssen präzise wissen, welche Kosten durch Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen entstehen. Ich wiederhole heute gern unsere Forderung, mit sozial angemessenen Härtefallregelungen - Herr Kollege Koschorrek hat darauf hingewiesen, in welcher Weise das schon genutzt wird - im Rahmen der Kostenerstattung - hier unterscheiden wir uns - ein wirkungsvolles Steuerungselement zu etablieren, zum Beispiel über prozentuale Zuzahlungen, die einen Bezug zu den in Anspruch genommenen Leistungen haben. ({7}) Auch die Linke fordert jetzt die Streichung des Arztpraxeneintrittsgeldes, wie wir vor zwei Jahren. Ziehen unsere beiden Fraktionen nun etwa am gleichen Strang? ({8}) Natürlich nicht! Wenn man sich unsere Begründungen im Einzelnen anschaut, sieht man: Die Linke will die Praxisgebühr ersatzlos streichen und begründet dies mit der übermäßigen Belastung für die sozial Schwachen. Sie fordert, dies gegenzufinanzieren, indem die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt bestehen bleiben und nicht, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, zurückgeführt werden. Diese beiden Ziele kann man durchaus als unterstützenswert bezeichnen. Die Streichung der Mittel aus dem Bundeshaushalt - da kommt der Zwischenruf von Herrn Spieth in Richtung Tabaksteuer zu Recht - ist ein Beispiel für die geringe Verlässlichkeit der Politik einer großen Koalition; ({9}) denn diese Mittelzuweisung war ein Kernstück des großen Kompromisses der alten Regierung mit der CDU/ CSU, des GMG, das man eigentlich besser ein gemeinsames Mittelmaßgesetz nennen könnte. Das bis ins Jahr 2007 berechnete Finanztableau baute unter anderem auf den für dieses Jahr beabsichtigten Zuwendungen von immerhin 4,2 Milliarden Euro auf. Es galt als Garant für Beitragssatzsenkungen und eine stabile Finanzlage der Kassen über Jahre hinweg. Wie sehr wurden wir seinerzeit gescholten, weil wir diesem Finanztableau mit all seinen Hochrechnungen misstraut haben, ({10}) und wie sehr haben wir mit unserem Misstrauen Recht behalten! Gesundheitsversorgung nach Haushaltslage darf es nach unserer Überzeugung nicht geben. Nun aber ein Wort an die Linke: Wer Zuzahlungen als vorangetriebene Teilprivatisierung diskreditiert und damit das Prinzip der Eigenverantwortung völlig ausblendet, kann nicht mit der Zustimmung der Liberalen rechnen. ({11}) So richtig der Einsatz für ärmere Bevölkerungsgruppen ist - wir dürfen darüber nicht vergessen, dass sich eine Gesundheitsreform nicht in gleichmachender Sozialromantik verlieren darf. Gezielte Hilfen für bedürftige Menschen - ja, aber nicht ohne angemessene Eigenbeteiligung der stärkeren Schultern unserer Gesellschaft. ({12}) - Herr Spieth, Bismarck ist tot. Wir brauchen dringend andere Vorstellungen zur Gesundheitsreform als die bismarckschen Grundsätze. ({13}) Herzlichen Dank fürs Zuhören. ({14})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Carola Reimann, SPD-Fraktion. ({0})

Dr. Carola Reimann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003434, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit der letzten Gesundheitsreform einen umfassenden Erneuerungsprozess für unser Gesundheitssystem eingeleitet. Unser Ziel war und ist, das solidarische Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. Die Praxisgebühr war Teil dieser Reform. Sie trägt nicht nur dazu bei, die Gesundheitskosten und die Kassenbeiträge stabil zu halten, sondern sie entfaltet auch wichtige steuernde Wirkungen, die ein gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten der Versicherten fördern. ({0}) Leider scheint das Prinzip der Praxisgebühr im Detail nicht überall so bekannt zu sein, wie wir uns das wünschen. Das legt zumindest der in Teilen sehr populistisch formulierte Antrag der Linken zur Abschaffung der Praxisgebühr nahe. Deswegen möchte ich noch einmal kurz skizzieren, worum es eigentlich geht. Alle gesetzlich Versicherten haben seit dem 1. Januar 2004 pro Quartal beim Erstbesuch eines Arztes, eines Zahnarztes oder in der ambulanten Versorgung jeweils 10 Euro Praxisgebühr zu entrichten. Ich möchte an dieser Stelle kurz daran erinnern, dass diese Regelung ein Kompromiss zwischen den Vorstellungen der Union und der SPD ist; sie ist kein Kind, sondern ein Kompromiss. Die Union wollte seinerzeit eine 10-prozentige Beteiligung der Patienten für alles. ({1}) Wir dagegen wollten ursprünglich den Hausarztbesuch gebührenfrei stellen, um die Lotsenfunktion des Hausarztes zu stärken. Herausgekommen ist die derzeitige Regelung zur Praxisgebühr mit den schon angesprochenen Sozialklauseln. So sind Kinder bis zu 18 Jahren, die Schwangerenvorsorge und alle Vorsorgeuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen. Es existiert außerdem eine Zuzahlungsgrenze, die dafür sorgt, dass die Summe der Zuzahlungen nicht mehr als 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens beträgt. Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent. Zudem gab es für die Krankenkassen die Option, ihren Versicherten Bonusprogramme oder eine Ermäßigung der Praxisgebühr anzubieten, wenn die Versicherten an integrierten Versorgungsprogrammen - Stichwort: Disease-Management-Programme, DMP - oder an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Die Krankenkassen haben diese Programme angeboten und sie werden von den Versicherten angenommen. Damit wird bei den Versicherten verstärkt gesundheitsbewusstes Verhalten gefördert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, das sind schon gewünschte Steuerungswirkungen der Praxisgebühr, die Sie in Ihrem Antrag bewusst unterschlagen. ({2}) Sie entwerfen stattdessen ein Schreckensszenario, in dem Sie die medizinische Grundversorgung ärmerer Teile unserer Bevölkerung durch die Praxisgebühr gefährdet sehen oder sogar teilweise nicht mehr gewährleistet sehen. Aber kehren wir doch einmal zur Realität zurück und kommen zu den Auswirkungen der Praxisgebühr. Zwei Jahre nach Einführung kann man da schon einiges sagen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Krankenkassen Einnahmen verbuchen konnten, und zwar mehr als 2 Milliarden Euro im Jahr; das entspricht immerhin einer Größenordnung von etwa 0,2 Beitragssatzpunkten. Der in Ihrem Gesetzentwurf bezifferte Betrag ist deutlich zu gering und entspricht damit nicht den Tatsachen. Natürlich hatte die Einführung der Praxisgebühr - darauf habe ich schon hingewiesen - nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern auch Auswirkungen auf das Verhalten der Versicherten. Inzwischen ist durch Studien des Zentralinstitutes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und durch das Wissenschaftliche Institut der AOK belegt worden, dass die Zahl der Arztbesuche durch die Praxisgebühr um etwa 10 Prozent gesunken ist. Angesichts der im internationalen Vergleich sehr hohen Zahl der Arztkontakte in Deutschland vor der Einführung der Praxisgebühr ist das, glaube ich, durchaus vertretbar. Viel wichtiger aber ist die Tatsache, dass die Versicherten zunehmend zunächst den Hausarzt als zentrale Anlaufstelle aufsuchen, der dann seine Lotsenfunktion wahrnehmen kann. Die Versicherten überlegen sich also genauer, wann sie welchen Arzt aufsuchen, und gehen zunächst zu ihrem Hausarzt. Gerade das ist medizinisch sinnvoll und war auch politisch so gewollt. ({3}) Die Regelung hat an dieser Stelle eine positive Steuerungswirkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS, Sie begründen Ihren Gesetzentwurf damit, dass durch die Praxisgebühr die gesundheitliche Versorgung ärmerer Bevölkerungsgruppen gefährdet sei. Dafür gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Belege. Richtig ist zwar, dass Anfang 2004, kurz nach Einführung der neuen Regelung, Geringverdiener infolge der teils heftigen, auch öffentlich geführten Debatten in Befragungen angaben, auf den Arztbesuch zu verzichten. Aber inzwischen hat sich die Aufregung gelegt und die Zahlen derer, die auf den Arztbesuch verzichten wollen, sind wieder zurückgegangen, wie sich ebenfalls in Befragungen herausgestellt hat. Diese Entwicklung belegt auch die von Ihnen zitierte Bertelsmann-Studie. Leider zitieren Sie nur unvollständig aus diesem Werk und berücksichtigen das in Ihrer Begründung nicht. Es hat in den letzten zwei Jahren folgende Entwicklung gegeben: Die Versicherten gehen zuerst zum Hausarzt. Sie versuchen, Arztbesuche gezielter quartalsweise zu organisieren und die Behandlung, wenn das möglich ist, in dem jeweiligen Quartal zum Abschluss zu bringen. Das ist der gewünschte Effekt, der letztlich geblieben ist. Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zu den Kosten sagen, die der Gesetzentwurf verursachen würde, wenn er umgesetzt würde. Das Streichen der Praxisgebühr würde für die gesetzliche Krankenversicherung zu Einnahmeausfällen in Höhe von 2 Milliarden Euro führen. Wie gesagt, Ihre 1,68 Milliarden Euro liegen deutlich zu niedrig. Da Sie aber auch keine höheren Beiträge wünschen, muss das Geld also aus dem Bundeshaushalt kommen. Nun ist es aber so, dass man dem Bundeshaushalt bei der momentanen Finanzlage nicht einfach 2 Milliarden Euro entnehmen kann, wenn man eine solide und seriöse Haushaltspolitik fortsetzen möchte. Aber diese Frage scheint bei Ihrem Entwurf nicht so sehr im Vordergrund gestanden zu haben. Kolleginnen und Kollegen, für uns gibt es keinen Grund, die Praxisgebühr zu streichen und ein wichtiges Steuerungselement aus der Hand zu geben. Die Praxisgebühr wirkt, und zwar anders, als Sie es beschreiben. Ihr Vorschlag, die Praxisgebühr ersatzlos zu streichen, ignoriert nicht nur konsequent die sinnvollen Funktionen der Praxisgebühr; er offenbart meiner Ansicht nach ebenso ein sehr eindimensionales Verständnis von Gesundheitspolitik, denn er dient letztlich lediglich als Vehikel für eine populistische Einzelforderung. ({4}) Eine Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen, die Sie hier attestieren, können Sie nicht belegen. Vielmehr haben wir mit der Gesundheitsreform die Voraussetzungen geschaffen, dass unser solidarisches Gesundheitssystem weiterhin zuverlässig funktioniert. Denn nur - auch das muss man sagen - ein solidarisches Gesundheitssystem garantiert allen, auch den weniger Wohlhabenden, den Zugang zu medizinischen Leistungen, und zwar auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung. Ich danke. ({5})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Birgitt Bender, Bündnis 90/Die Grünen.

Birgitt Bender (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003502, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Spieth, ich könnte es mir einfach machen und sagen, dass der Antrag Ihrer Fraktion billiger Populismus ist; dafür gibt es Hinweise. Ich denke da beispielsweise an Ihre Vorschläge zur Gegenfinanzierung. ({0}) Sie schlagen vor, Zuzahlungen abzuschaffen, die für einen Einnahmezufluss im Gesundheitswesen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro sorgen. Was schlagen Sie als Gegenfinanzierung vor? Die von der Koalition beabsichtigte Streichung des Steuerzuschusses zurückzunehmen. Ich teile zwar die Kritik, dass es der nackte Wahnsinn ist, 4 Milliarden Euro Steuergelder, die wir einmal gemeinsam beschlossen haben, aus der GKV einfach herauszunehmen. ({1}) Aber zu sagen, das sei eine mögliche Gegenfinanzierung für Mehrausgaben, Herr Spieth, ist wirklich ein Witz. ({2}) Ich will mich mit Ihrem Gesetzentwurf aber weiterhin ernsthaft befassen. Sie sagen, die Praxisgebühr führe zur Unterversorgung ärmerer Bevölkerungsschichten. Die Bertelsmann-Studie, auf die Sie sich berufen, legt diesen Schluss in der Tat nahe. Aber es gibt auch andere Studien. Herr Koschorrek und Frau Reimann haben bereits auf die Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hingewiesen. Ich will kurz ausführen, was dabei herausgekommen ist. Zu Beginn des Jahres 2004 haben tatsächlich viel mehr Menschen mit einem Einkommen unter 1 000 Euro Arztbesuche unterlassen als etwa Menschen mit einem Einkommen über 3 000 Euro. Die Befragung wurde ein Jahr später, Anfang 2005, wiederholt. Siehe da: Es gab annähernd die gleiche Anzahl von Menschen mit höherem wie mit niedrigerem Einkommen - es waren noch etwas mehr bei den höheren Einkommen -, die gesagt haben, dass sie Arztbesuche unterlassen haben. Das WIdO schließt daraus, dass die soziale Verzerrung, die es in der Tat zu Beginn der Gesundheitsreform gab - das beruhte wahrscheinlich auf Informationsmängeln -, inzwischen beseitigt ist. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie von DIW und TU Berlin. Diese Studie zeigt, dass die Zahl der Arztbesuche abgenommen hat und dass dieses Verhalten über alle Einkommensgruppen hinweg einheitlich ist. Wenn wir seriös über dieses Thema diskutieren wollen, müssen wir doch eines beachten: Ob tatsächlich notwendige Arztbesuche unterlassen werden, können wir erst einschätzen, wenn Längsschnittuntersuchungen durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse von solchen Untersuchungen können aber erst nach sieben bis acht Jahren vorliegen. ({3}) Ich weiß gar nicht, ob Sie an diesen Ergebnissen wirklich interessiert sind, Herr Spieth. Schauen Sie sich einmal genau an, was die Menschen, die im Rahmen der Bertelsmann-Studie befragt wurden, geantwortet haben. Sie haben gesagt, dass sie vor der Reform 23-mal im Jahr zum Arzt gegangen sind, also fast jede zweite Woche. Das ist auch für chronisch kranke Menschen sehr viel. Wenn diese Menschen nach der Reform 16-mal zum Arzt gehen, ist das immer noch nicht wenig. Wir wissen, dass Menschen in Frankreich, in den Niederlanden und in Dänemark viel weniger häufig zum Arzt gehen als Menschen in Deutschland, dass sie aber nicht kränker sind. Man könnte also einmal darüber nachdenken, ob nicht die Menschen, die in Deutschland so oft zum Arzt gehen, Ressourcen blockieren, die für andere kranke Menschen dann nicht zur Verfügung stehen. Auch die Frage der Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen unter den Kranken, Herr Spieth, ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit. ({4}) Für die Grünen kann ich nur sagen: Wir wollen, dass es keine Unterversorgung gibt. Wir wollen aber auch Überversorgung im Gesundheitswesen abbauen. Wir wollen, dass das Geld im Gesundheitswesen an der richtigen Stelle ausgegeben wird. Auch das gehört zur sozialen Gerechtigkeit. Wenn wir da Ihre Partei an unserer Seite hätten, dann würde das den kranken Menschen in diesem Land vielleicht mehr dienen als Ihre Vorschläge. ({5})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/451 an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ({0}) - Drucksache 16/544 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({1}) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Innenausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Alfred Hartenbach.

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir wollen einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen. Dazu gehört, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität und zur Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger enger bei der Strafverfolgung zusammenarbeiten. Der Europäische Haftbefehl bringt hier ganz wichtige Fortschritte. Neu beim Europäischen Haftbefehl ist die grundsätzliche Verpflichtung, auch eigene Staatsangehörige auszuliefern. Wer sich in der Europäischen Union frei bewegt und außerhalb seines Heimatstaates Straftaten begeht, der muss sich auch außerhalb seines Heimatstaates vor Gericht verantworten. Das gilt für EU-Ausländer, die bei uns Straftaten begehen. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland Straftaten begehen. Neu ist zudem der Wegfall der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bei den 32 Listendelikten. Neu ist schließlich - darauf möchte ich besonders hinweisen - die Verkürzung des Auslieferungsverfahrens. Das alles gibt der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002 zur Umsetzung vor. Wir haben damals in ausgiebigen Beratungen und sorgfältigen Prüfungen vor allem unter Beachtung unseres Grundgesetzes und unter Heranziehung des § 73 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, des Ordre public, das Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls geschaffen, das im Juli 2004 in Kraft getreten ist. Wir haben dabei auch die mahnenden Stimmen sorgfältig und gewissenhaft ausgewertet. Ich betone das besonders im Namen derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die an dem Gesetz mitgewirkt haben. Für einige war dann allerdings der 18. Juli 2005 ({0}) in Karlsruhe ein Gang nach Canossa. Sie demonstrieren das heute noch, manchmal im härenen Gewand. Für mich ist dies eine Entscheidung des obersten Verfassungsorgans gewesen wie viele andere vorher auch, mit der wir nicht übereinstimmten, die wir aber respektieren und umsetzen werden. Deswegen brauchen wir aber nicht im Büßerhemd aufzutreten. ({1}) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung das europarechtliche Instrument des Europäischen Haftbefehls nicht beanstandet. Es hat aber eine Neuregelung des Europäischen Haftbefehlgesetzes in zwei Punkten gefordert: Erstens. Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde muss künftig justiziabel sein, also von einem Gericht überprüft werden können. Diese Forderung ist im vorliegenden Gesetzentwurf so gelöst, dass die Bewilligungsbehörde vorab mitteilen muss, ob und warum sie den Betroffenen ausliefern wird. Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde wird dann vom Oberlandesgericht im Zuge des Zulässigkeitsverfahrens überprüft. Damit ist nicht nur dem Auftrag des Verfassungsgerichts Genüge getan. ({2}) Vielmehr vermeiden wir auch Verfahrensverzögerungen. Die Auslieferungsentscheidung muss nämlich beim Europäischen Haftbefehl spätestens 60 Tage nach der Festnahme des Betroffenen erfolgen. Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht gefordert: Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ist nur zulässig, wenn die Tat, deretwegen um Auslieferung ersucht wird, einen maßgeblichen Auslandsbezug aufweist. Mit anderen Worten: Tatort und Erfolgseintritt müssen im Wesentlichen im Ausland liegen. Dieser Forderung wird mit der Neuregelung in § 80 des Entwurfs entsprochen. Danach ist die Auslieferung unzulässig, wenn die Tat einen maßgeblichen Inlandsbezug hat. Wenn also ein deutscher Staatsangehöriger sein möglicherweise strafbares Verhalten im Wesentlichen nur hier, in Deutschland, begeht und es sich im Wesentlichen auch nur hier auswirkt, dann soll er nicht damit rechnen müssen, dass er deswegen an einen anderen Staat ausgeliefert wird. In so genannten Mischfällen, also in solchen Fällen, in denen weder der Inlands- noch der Auslandsbezug überwiegt, muss eine Abwägung stattfinden. Bei dieser Abwägung sind den Vorgaben aus Karlsruhe entsprechend - ich zitiere … die praktischen Erfordernisse und Möglichkeiten einer effektiven Strafverfolgung und die grundrechtlich geschützten Interessen des Verfolgten unter Berücksichtigung der mit der Schaffung eines Europäischen Rechtsraums verbundenen Ziele zu gewichten und zueinander ins Verhältnis zu setzen … Weiter ist zu berücksichtigen, ob es ein Straf- oder Ermittlungsverfahren in Deutschland gibt oder gegeben hat. Wenn also hier zum Beispiel ein Verfahren anhängig war und wenn es eingestellt wurde, ist völlig klar, dass eine Auslieferung in der Regel nicht mehr in Betracht kommen kann. Mit dieser Neuregelung genügen wir auch dem Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes, das verlangt hat, dass die staatsanwaltschaftliche Einstellungsentscheidung durch die Justiz überprüfbar sein müsse, soweit es um die Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen geht. Die Entscheidung darüber, ob die Tat einen In- oder Auslandsbezug hat oder ob es sich um einen Mischfall handelt und wie dieser Mischfall zu lösen ist, trifft das zuständige Oberlandesgericht. Weitere Nachbesserungen hat Karlsruhe trotz der Erklärung der Gesamtnichtigkeit nicht gefordert. Insbesondere ist es, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSULandesgruppe im Deutschen Bundestag, nicht erforderlich, die in Ihrer heutigen Pressemitteilung erhobene Forderung, deutsche Staatsangehörige nicht wegen Bagatellen auszuliefern, explizit in den Gesetzestext aufzunehmen. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung - dies völlig zu Recht - betont, dass die Verhältnismäßigkeit ohnehin und selbstverständlich zu beachten ist. Diese Selbstverständlichkeit ist übrigens auch in der Gesetzesbegründung mehrfach betont worden. Sie finden im Gesetzestext ihre Stütze unter anderem in dem bereits von mir erwähnten Ordre public des § 73 IRG. Dieser wird von einem Oberlandesgericht, also von drei Berufsrichtern, geprüft. Seien Sie also versichert: Kein Deutscher wird künftig wegen Nichtigkeiten an das Ausland ausgeliefert werden. Diese Selbstverständlichkeit im Gesetz klar zu stellen, ist unnötig. Wenn wir nicht Freunde wären, würde ich vielleicht noch härtere Worte finden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat bei unseren europäischen Partnern natürlich zu Nachfragen geführt. In der Praxis laufen wir in der derzeitigen Schwebephase sogar Gefahr, am Auslieferungsverkehr innerhalb der EU nur noch in eingeschränktem Umfang teilzunehmen. Wir haben sofort im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einen Entwurf vorgelegt. Ich biete Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an, auch diesen Entwurf, der heute von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vorgelegt wird, im Verfahren ernsthaft zu beraten, wie das ja üblich ist. Wir sind gern bereit, Sie bei diesen Beratungen zu unterstützen, sofern Sie unsere Unterstützung und Hilfe haben wollen. Ich glaube, dass wir ein an den Grundrechten orientiertes und gleichwohl effektives und dem Rahmenbeschluss entsprechendes Gesetz schaffen werden. Vielen Dank. ({3})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Das Wort hat die Kollegin Sabine LeutheusserSchnarrenberger, FDP-Fraktion.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat sich zuletzt 2004 mit dem Europäischen Haftbefehl befasst. Wir alle wissen noch zu gut, dass die Beratungen über den damaligen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerade zu den parlamentarischen Sternstunden gehört haben. ({0}) - Das sage ich Ihnen gleich. Der Deutsche Bundestag sah sich mit einem Gesetzentwurf konfrontiert, mit dem der Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl umgesetzt werden sollte und das möglichst schnell. Sachliche Kritik führte seitens der Bundesregierung und Vertretern der damaligen rot-grünen Koalitionsfraktionen schnell zu dem Vorwurf, mit einer Verzögerung der Beratungen dem internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität Vorschub zu leisten. Schließlich hat der Gesetzentwurf aufgrund erheblichen Drucks im Bundestag eine Mehrheit gefunden. Alle Fraktionen - das werden Sie feststellen, wenn Sie sich die damaligen Beratungen und Reden ansehen - haben darauf hingewiesen, dass ihnen die Zustimmung sehr schwer fällt. Das Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahrens ist ja nun bekannt: ein vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das gesamte Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt hat. Das war keine Sternstunde für das Bundesministerium der Justiz als Verfassungsressort. ({1}) Wir als Abgeordnete haben natürlich unsere Lektion gelernt: nicht nur die, dass wir uns bei Rahmenbeschlüssen künftig sehr viel früher einzubringen haben - das werden wir tun -, sondern auch, dass eine sorgfältige Beratung erfolgen muss und dass Sachverstand auch außerhalb des Ministeriums einzuholen ist. Das ist in diesen schwierigen rechtspolitischen Fragen unverzichtbar. Deshalb hat der Rechtsausschuss bereits gestern eine Sachverständigenanhörung beschlossen. Es gibt viele Aspekte in diesem Gesetzentwurf, die wirklich noch der Hinterfragung durch Sachverständige bedürfen. Sie alle wissen noch, welche Bedenken es damals gegen den Gesetzentwurf gegeben hat. Natürlich stellt sich die ganz schwierige Frage, wie wir in dem Bereich Innen- und Justizzusammenarbeit in der Europäischen Union vorgehen; denn wir haben nicht in allen Mitgliedstaaten gleiche Rechtsstandards und Rechtsschutzmöglichkeiten. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, das in Tampere und auch in den Haager Beschlüssen vereinbart wurde, ist eben nicht der Weg zur Anpassung von Standards. Vielmehr wird eine Anerkennung justizieller Entscheidungen auf unterschiedliche Standards aufgesetzt, was mit großen Problemen verbunden ist. Deshalb, Herr Staatssekretär, bin ich froh, dass Ihre Ministerin - ich hätte sie gerne heute hier zu dem Gesetzentwurf gehört - gestern im Rechtsausschuss angekündigt hat, dass es demnächst Rahmenbeschlussentwürfe geben wird, die endlich einheitliche Standards für die Rechte von Beschuldigten enthalten werden. Das ist genau das, was wir von Anfang an immer eingefordert haben. ({2}) Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Nichtigerklärung des gesamten Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl ohne Übergangsregelung ein klares Signal an den Gesetzgeber gegeben, nämlich sich noch einmal grundlegend mit diesem Gesetzgebungsvorhaben zu befassen und nicht nur einige wenige Detailänderungen vorzunehmen. Das Gericht hat ausgeführt, dass das Gesetz auf unverhältnismäßige Weise in das Grundrecht der Auslieferungsfreiheit gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz eingegriffen hat. Bei sorgfältiger Lektüre des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen blickt man etwas erstaunt. Es ist wie bei dem Gesetzentwurf zur akustischen Wohnraumüberwachung vorgegangen worden, indem zentrale Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klar ausgeführt, dass das Europäische Haftbefehlsgesetz aufgrund der fehlenden Anfechtbarkeit der Auslieferungsbewilligungsentscheidung gegen die Rechtswegegarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verstößt. ({3}) Daher verwundert es, dass die Bewilligungsentscheidung auch weiterhin nachträglich nicht anfechtbar sein soll. Dadurch, dass die Bewilligungsentscheidung faktisch vor die Zulässigkeitsentscheidung durch das OLG verlagert wird, gewinnt der Beschuldigte wenig: nämlich die Einführung des Richtervorbehalts, nicht aber die Rechtswegeröffnung nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz. ({4}) Deshalb muss das noch einmal in den Beratungen überprüft und hinterfragt werden. Denn eines kann sich weder das Ministerium noch das Parlament leisten: dass wir hier wieder einen Gesetzentwurf mit Mehrheit beschließen, der dann wiederum in einigen Punkten, die jetzt klar angesprochen werden, beim Bundesverfassungsgericht nicht Bestand hat. ({5}) Das wäre die größte Blamage, die überhaupt passieren kann. Dann bestünde zu Recht eine große Verunsicherung in anderen europäischen Mitgliedstaaten über das, was hier im Rahmen der deutschen Gesetzgebung im Bereich Innen- und Justizzusammenarbeit in der Europäischen Union passiert. Ich hoffe, dass in den Beratungen gerade auch die Vertreter des Ministeriums ernsthaft aufnehmen, was Fachleute zu vielen anderen Aspekten in dem Gesetzentwurf sagen. Ich glaube auch nicht, dass alle Länderjustizminister schon in allen Punkten sehr glücklich mit dem Gesetzentwurf sind. Manches ist schwammig, ist nicht korrekt abgegrenzt und viel zu unklar. Dazu gehört mit Sicherheit § 80 zum Inlandsbezug und Auslandsbezug von Taten. Auch da muss noch einmal deutlich nachgebessert werden. Vielen Dank. ({6})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächster Redner ist der Kollege Siegfried Kauder, CDU/CSU-Fraktion.

Siegfried Kauder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003563, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich korrigiere ungern eine Kollegin. Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, erlauben Sie mir dennoch festzuhalten, dass wir zwar alle aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt haben, aber wohl noch nicht genug. Denn das Europäische Haftbefehlsgesetz gibt Anlass zu grundlegenden Erwägungen. Der Bundestagspräsident hat es bei seiner Antrittsrede zutreffend gesagt: Wir sind nicht Befehlsempfänger der Bundesregierung, sondern umgekehrt deren Auftraggeber. Wir, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, verabschieden Gesetze und sind der Gesetzgeber. So steht es in Art. 77 des Grundgesetzes. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt dies uneingeschränkt und insbesondere bei europäischen Rechtsetzungsakten? ({0}) Siegfried Kauder ({1}) Schauen Sie sich einmal Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes an, dann wissen Sie, welche Mitwirkungsmöglichkeiten der Deutsche Bundestag bei europäischen Rechtsetzungsakten hat. Wir haben das Recht, angehört zu werden, und die Bundesregierung hat unsere Erwägungen zu berücksichtigen. Die Qualität, wie das, was wir vortragen, zu berücksichtigen ist, ergibt sich sehr schnell aus Art. 23 Abs. 5 des Grundgesetzes. Hat nämlich ein europäischer Rechtsetzungsakt föderale Bezüge, sind die Erwägungen des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen. Was föderalen Bezug hat, ist also maßgeblich zu berücksichtigen, was nur Bundesbezug hat, ist Makulatur. ({2}) - Herr Kollege Stünker, ich bin Ihnen sehr dankbar. Da sind wir, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, aufgerufen. Wie gesagt, wir sind der Gesetzgeber. Nach Art. 23 Abs. 3 Satz 3 des Grundgesetzes kann die Frage, wie unsere Erwägungen zu berücksichtigen sind, durch ein Gesetz geregelt werden. Das heißt, der Deutsche Bundestag kann die Bundesregierung viel mehr, als es jetzt der Fall ist, binden. Ein Ansatz hierzu wurde in der letzten Legislaturperiode mit einem Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemacht: ein Gesetzentwurf zur Besserstellung der Rechte der Abgeordneten bei europäischen Bezügen. Dieser Gesetzentwurf ist gescheitert. Er kann aber jederzeit wieder aufgerufen werden. Es genügt nicht, unsere Rechte bei Rechtsakten mit europäischen Bezügen zu wahren. Es gilt, sie deutlich zu verbessern. Dazu sind alle aufgerufen. ({3}) Die Rechte zu verbessern, ist auch dringend geboten, wenn man die Entwicklung des europäischen Rechts betrachtet. Es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2005, unter Juristen als die so genannte Pupino-Entscheidung bekannt. Es geht um die Geltung eines Rahmenbeschlusses über die Stellung der Opfer im Strafverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat - das lassen Sie mich bitte zitieren - im letzten Satz dieser Entscheidung festgehalten: Das nationale Gericht muss sämtliche Vorschriften des nationalen Rechts berücksichtigen und ihre Auslegung so weit wie möglich an Wortlaut und Zweck des genannten Rahmenbeschlusses ausrichten. Es geht hier um einen Rahmenbeschluss, den Italien noch nicht in nationales Recht umgesetzt hatte. Wirkt auf einmal nicht umgesetztes Recht aus einem Rahmenbeschluss wie nationales Recht? Aber das ist nur eine der Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Wirkung europäischen Rechts auf nationales Recht. Es gibt eine weitere Entscheidung vom 13. September 2005 zum Umweltstrafrecht. Die Kommission hatte zum Umweltstrafrecht eine Richtlinie initiiert und parallel dazu hatte der Rat einen Rahmenbeschluss erlassen. Es bestand Konkurrenz zwischen Richtlinie und Rahmenbeschluss. Nun gehört der justizielle Bereich nicht in die erste Säule, sondern in die dritte, sodass in aller Regel nur Rahmenbeschlüsse zulässig sind. Weit gefehlt: Der Europäische Gerichtshof hat diesen Rahmenbeschluss zum Umweltstrafrecht auf Antrag der Kommission kassiert, aber nicht mit dem Hinweis, dass für den Erlass dieses Rahmenbeschlusses keine Gesetzesgrundlage gegeben ist, sondern mit einem ganz anderen Hinweis: dass der strafrechtliche Bereich als Annexkompetenz in die erste Säule hineingezogen werden kann. Meine Damen und Herren vom Rechtsausschuss, das muss man sich einmal ganz deutlich vor Augen führen. Denn das heißt, in Zukunft müssen wir damit rechnen, dass wir im justiziellen Bereich keine Rahmenbeschlüsse mehr erhalten, die wir ausfüllen können, sondern Richtlinien und Verordnungen, die wir dann entweder eins zu eins umsetzen müssen oder die unmittelbar als nationales Recht gelten. Daher sind wir dringend aufgerufen, unsere Rechte als Parlament zu wahren, indem wir endlich ein vernünftiges Ausführungsgesetz zu Art. 23 Abs. 3 Grundgesetz auf den Weg bringen oder - dazu haben wir das Recht und auch die notwendige Mehrheit - den meines Erachtens unglücklich geratenen Art. 23 Abs. 3 Grundgesetz ändern. ({4}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wären nicht die ersten und auch nicht die einzigen. Denn in fünf europäischen Ländern gibt es den so genannten Parlamentsvorbehalt: Die Minister ziehen in den Rat, hören sich an, welche Empfehlungen für einen Rahmenbeschluss dort gegeben werden, und reisen nach Hause. Dann muss ihr nationales Parlament darüber abstimmen, ob man dem jeweiligen Rahmenbeschluss zustimmt oder nicht. Warum funktioniert das eigentlich in nur fünf europäischen Ländern und warum nicht auch in Deutschland, im Deutschen Bundestag? ({5}) Ich möchte Sie bitten: Helfen Sie dabei, diese Lücke im Interesse unserer nationalen Demokratie zu schließen. ({6}) Es ist nun einmal so, dass wir den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl umzusetzen haben. Die Kommission hat ganz eindeutig erklärt, dass sie den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl auf der Grundlage der Entscheidung zum Umweltstrafrecht nicht wird kassieren lassen. Wir müssen ihn also umsetzen. Für diese Umsetzung hat uns das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2005 ein Gerüst an die Hand gegeben. Siegfried Kauder ({7}) Professor Dr. Schünemann aus München hat in seiner Besprechung dieses Urteils in der Fachzeitschrift „Strafverteidiger“, Heft 12 aus 2005 auf Seite 681 die Überschrift „Markiges Ergebnis, enttäuschende Begründung“ gewählt. Meine Damen und Herren, auch das darf man einmal sagen; denn wir sind nicht der Büttel des Bundesverfassungsgerichts, sondern selbst aufgerufen, das Verfassungsrecht auszufüllen. Warum spricht Schünemann von einer enttäuschenden Begründung? Das Bundesverfassungsgericht hat eine dogmatische Erfindung präsentiert, die bisher in der Rechtstheorie unbekannt war: Die Richter haben uns vorgegeben, zwischen Fällen mit Auslandsbezug, Fällen mit Inlandsbezug und Mischfällen zu differenzieren. Wenn ein dominierender Inlandsbezug vorliegt, besteht der Auslieferungsschutz des Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz. Wenn ein dominierender Auslandsbezug besteht, soll ausgeliefert werden können. Bei den Mischfällen bedarf es einer besonderen Prüfung. Schünemann hat zu Recht darüber sinniert, wie man die Fälle, in denen der Auslandsbezug dominiert, von den Fällen abgrenzt, in denen der Inlandsbezug dominiert, und er hat darüber nachgedacht, was eigentlich ein Mischfall ist. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in Kenntnis der Gefahrenlage nicht einmal seine eigene Dogmatik konsequent durchgehalten hat. Denn hinsichtlich der Differenzierung zwischen Inlandsbezug, Auslandsbezug und Mischfällen hat man bei der organisierten Kriminalität - ich frage mich: warum eigentlich? einen Ausnahmefall konstruiert. Das bedeutet, dass uns das Bundesverfassungsgericht einen dürren Rahmen vorgegeben hat, den wir normativ ausfüllen müssen. Das ist die Schwäche, die auch der vorliegende Gesetzentwurf aufweist. Allerdings weiß ich nicht, wie wir die Aufgabe anders hätten lösen können; denn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts müssen wir ja erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine weitere Vorgabe gemacht - das ist schon erwähnt worden -: Die Bewilligungsentscheidung muss dem Rechtsweg zugänglich sein. Auch hierzu darf man sagen, dass die Frage, ob die Bewilligungsentscheidung dem Rechtsweg zugänglich sein muss, in der Rechtslehre schon sattsam debattiert worden ist. Die überwiegende Mehrheit der Rechtslehrer ist zu dem Ergebnis gekommen: Es ist nicht notwendig, dass die Bewilligungsentscheidung einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann. Aber es ist nun einmal, wie es ist. Der Gesetzgeber musste also einen Weg suchen, um dieser Anforderung gerecht zu werden. Die im vorliegenden Gesetzentwurf gefundene Konstruktion, die Bewilligungsentscheidung der Zulässigkeitsentscheidung vorzuschalten, ist zugegebenermaßen nicht besonders elegant. Denn logische Voraussetzung ist, dass zuerst der Auslieferung zugestimmt wird und die Bewilligung dann durch die Justizbehörde geprüft wird; also einmal um die Ecke herum nach hinten gedacht. Aber wenn Sie, liebe Damen und Herren von der Opposition, eine elegantere Lösung finden - um die auch ich ringe -, sind wir Ihnen außerordentlich dankbar. ({8}) Sie sehen, man hat uns Steine statt Brot gegeben, aber wir sind aufgerufen, auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Wenn wir allerdings schon die Chance haben, nachzubessern, sollten wir auch kritische Stimmen aus der Rechtsanwaltschaft und aus den Ländern aufnehmen. Es gibt zwei Kritikpunkte, die ich aufgreifen möchte und die ich in der Regierungsbefragung schon erwähnt habe. Ein Kritikpunkt kommt zu Recht aus der Anwaltschaft: Bei Mischfällen muss für eine Auslieferung die Gegenseitigkeit der Strafbarkeit gegeben sein - warum bei klarem Auslandsbezug nicht? Darüber sollten wir noch einmal nachdenken. Der zweite Kritikpunkt kommt aus Bayern. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Ausländer, der einen Bezug nach Deutschland hat, zur Strafvollstreckung leichter nach Russland ausgeliefert werden kann als in das EU-Ausland. Auch da ist noch nachzubessern. Deswegen ist es richtig, dass wir uns im Rechtsausschuss entschieden haben, eine Sachverständigenanhörung durchzuführen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch da sollten wir aus der Vergangenheit lernen: Wir brauchen nicht nur Praktiker des Auslieferungsrechts, wir benötigen auch Sachverständige aus dem Bereich des Europarechts und aus dem Verfassungsrecht. Darum würde ich Sie bitten. Vielen Dank. ({9})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat die Kollegin Petra Pau von der Fraktion Die Linke.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Gesetz, das vom Bundestag vor knapp zwei Jahren beschlossen wurde. Es geht um den Europäischen Haftbefehl, der jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen oder auch treffen kann. Dieses Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für null und nichtig erklärt: Es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, so das Urteil. Ich merke an: Es gibt - was ich schlimm finde - immer mehr solcher Gesetze, die uns vom Bundesverfassungsgericht zurückgegeben werden. Heribert Prantl titelte damals in der „Süddeutschen Zeitung“: „Aufklärung per Ohrfeige“. Mit der Ohrfeige meinte er den Bundestag und mit der Aufklärung meinte er das Urteil. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung zugleich festgestellt: Der Bundestag muss mitnichten nachvollziehen, was die Regierung ihm über den Umweg EU auf den Tisch legt. Ich finde, das war ein guter Spruch, den wir uns zu Herzen nehmen sollten. Interessant waren allerdings die Reaktionen darauf: Bundesjustizministerin Zypries kommentierte das Urteil mit dem Satz: Das ist ein Rückschlag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. - Ich finde das bezeichnend: Eine Justizministerin kritisiert das BundesverfasPetra Pau sungsgericht dafür, dass es das tut, wofür es da ist, nämlich das Grundgesetz und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Sie hätte dem Bundesverfassungsgericht besser danken sollen! ({0}) Ebenso interessant war der Kommentar des Kollegen Bosbach von der Union. Er meinte, wenn das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl nicht zum Grundgesetz passe, müsse man halt das Grundgesetz ändern. Ich fürchte, gemessen am dieser Tage viel zitierten und diskutierten Fragebogen für Muslime in Baden-Württemberg hätten beide - die Ministerin wie der Kollege - bei Grundrechtsfragen sehr schlechte Karten. Im Kern geht es darum: Unter welchen Bedingungen müssen bzw. dürfen Bürger in ein anderes EU-Land ausgeliefert werden, wenn sie dort einer Straftat verdächtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht sah hierfür engere Grenzen als die Mehrheit des Bundestages, es hat sich also schützend vor seine Bürgerinnen und Bürger und deren Rechte als Staatsbürger gestellt. Nun liegt der überarbeitete Entwurf zum Europäischen Haftbefehl vor und die einzige Frage, die wir beantworten müssen, lautet: Erfüllt der neue Gesetzentwurf die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat? Ich meine: Nein. Und Sie wissen, mit dieser Auffassung steht die Linksfraktion nicht allein. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer haben schon prophezeit: Wird dieses Gesetz eins zu eins beschlossen, wird es wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen und wohl verworfen werden. Die Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger hat ja noch einmal einen ganzen Katalog von Fragen vorgestellt, die weder in der Regierungsbefragung vor 14 Tagen aufgelöst werden konnten noch jetzt im Gesetzentwurf beantwortet sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten beachten: Es gibt nicht nur hierzulande mahnende Stimmen. Belgien hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil es grundlegende Zweifel hegt, ob der Europäische Haftbefehl überhaupt mit EU-Rechten vereinbar ist. Das Urteil steht noch aus. Auch insofern sollten wir nicht aufs Tempo, sondern auf Nachhaltigkeit achten. Das wäre jedenfalls souveräner als der Weg, das Gesetz jetzt möglichst schnell umzusetzen. Ich möchte noch zwei grundsätzliche Schlussgedanken vorstellen. Erstens. Der Europäische Haftbefehl dient angeblich einem neuen, EU-weiten Recht. Genau dieses Recht aber wird im Moment ausgeblendet; es wird nicht definiert, was wir damit meinen. Stattdessen soll künftig alles strafbar sein, was irgendwo zwischen Spanien, Estland und der Türkei strafbar ist. Das ist jedenfalls die innewohnende Tendenz. Genau diese lehnen wir ab. ({1}) Zweitens. Beim Europäischen Haftbefehl geht es um eine politische Abwägung zwischen Sicherheitsbelangen und Bürgerrechten. Seit Jahren verlieren leider in aller Regel die Bürgerrechte, wenn es um diese Abwägung geht. Das ist aus meiner Sicht auch beim vorliegenden Gesetzentwurf der Fall. ({2}) Ein letztes Wort: Ich finde, der Kollege Kauder hat völlig Recht, dass wir als nationales Parlament in der Europäischen Union uns nicht nur aus Anlass der Beratungen zum Europäischen Haftbefehl mit der Frage befassen sollten, wie es nicht nur zu einer Verständigung mit den Kolleginnen und Kollegen in Europa, sondern zu einem Gesetzgebungsverfahren, das weder die eine noch die andere Seite überfährt, kommen kann. Meine Fraktion wird sich gern an dieser Debatte und an der Ausgestaltung dieser Regeln beteiligen. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Wieland, Bündnis 90/Die Grünen.

Wolfgang Wieland (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003863, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die uns hier nun zum zweiten Anlauf zwingt und die der Kollege Kauder sehr kritisch kommentiert hat, verdient, denke ich, eine andere Bewertung. ({0}) Sie ist weder, wie seinerzeit in der Presse zu lesen war, deutschenfixiert noch europafeindlich. Für mich ist diese Entscheidung ein Hohes Lied auf Rechtssicherheit, auf Vertrauensschutz oder, wie es das Gericht selber in einem Leitsatz formuliert hat, die „Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen“. Aus dem soll er eben nicht einfach so - hopplahopp! herausgerissen werden können. ({1}) Das Gericht spricht sogar von einem „Grundrecht“ auf „den Verbleib in der eigenen Rechtsordnung“. Da kann man sagen, das sei alles neu vom Gericht gestrickt worden, das hätten wir nicht voraussehen können. Das mag ja sein. Dennoch muss man diese ziemliche Ohrfeige ernst nehmen, die das Gericht weniger der Bundesregierung als dem Gesetzgeber, dem Parlament, gegeben hat und in einer, wie ich zugebe, sehr süffisanten Formulierung zusammengefasst hat - Zitat aus den Entscheidungsgründen -: … die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen …, ({2}) nunmehr … Gelegenheit haben, ihrer Verfassungspflicht … zu genügen … Ich denke nicht, dass man aufgrund dieser Worte beleidigt sein sollte. Vielmehr denke ich, dass wir verpflichtet sind, nunmehr ein europäisches Auslieferungsrecht zu schaffen, das uns nicht wieder blamiert, das uns nicht wieder nach Karlsruhe führt, ({3}) sondern von dem wir guten Gewissens sagen können, dass die Abwägung zwischen dem Schutz des Einzelnen und den Notwendigkeiten einer Beschleunigung und Vereinfachung des Auslieferverkehrs gelungen ist. ({4}) - Ja. Die sind auch nötig, lieber Kollege Kauder. Dieser Gesetzentwurf ist, das hat Frau LeutheusserSchnarrenberger völlig richtig gesagt, schwammig. Er hat einfach einen Teil der Entscheidungsgründe des Gerichtes sozusagen in den Gesetzestext fotokopiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu § 80 Abs. 2 des Gesetzentwurfes, der sich wie Realsatire liest, völlig zu Recht gesagt, dass so etwas nicht in einen Gesetzestext, sondern bestenfalls in die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehört. Wenn mich beispielsweise ein Mandant als Anwalt fragt, was eine Inlandstat ist, dann muss ich nachlesen und ihm sagen: Na ja, das hängt von einer Gesamtabwägung ab. In diese Gesamtabwägung fließt unter anderem die Effizienz und die Möglichkeit der Strafverfolgung ein. Dann wird man irgendwann einmal sehen. Das alles bliebe, wenn es so Gesetzestext würde, der Auslegung durch die Gerichte überlassen. Das kann es ja wohl nicht sein. Das ist zum Teil Wortnebel und es herrscht keine Normenklarheit. Das muss vom Parlament wirklich gründlich verändert und nachgebessert werden. ({5}) Ein Wort auch zur Integration. Die einzige Stelle, an der dieser Gesetzentwurf von den Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht genannt hat, abgewichen ist, ohne dass ein Grund dafür erkennbar ist, ist die Frage, wie der rechtliche Status der so genannten faktischen Inländer ausgestaltet wird. Hier hat das Bundesverfassungsgericht einen Rückfall hin zu dem Gesetz gemacht, das damals hier beschlossen wurde. Ausländer, die mit Deutschen zusammenleben - und sei es auch nur kurz -, sollen geschützt werden, aber nicht diejenigen, die seit Jahrzehnten hier leben. Das ist nach dem Rahmenbeschluss nicht notwendig. Hier wäre eine viel größere Umfassung der Personengruppe möglich. Wir werden sie einfordern und Änderungsanträge dazu vorlegen. Dieser Entwurf darf integrationspolitisch kein Rückfall sein. ({6}) Frau Präsidentin, abschließend und möglicherweise unter Ausnutzung meines Überziehungskredites, den hier auch andere erhalten haben, ({7}) noch ein sehr persönliches Wort zur rechtlichen Anfechtungsmöglichkeit der Bewilligungsentscheidung. ({8}) - Nein, noch nicht, Herr Kollege. Ich habe vorgebeugt, wie man das immer tun sollte. ({9}) Ich habe in der Entscheidungsbegründung von einer Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichtes auf eine Entscheidung vom 16. März 1983 gelesen, die mir sehr bekannt vorkam, weil ich sie seinerzeit erwirkt hatte. Es ging um einen Nichtannahmebeschluss in Sachen des sehr jungen, 23-jährigen Türken Kemal Altun, der hier in Berlin aus dem sechsten Stock des Gebäudes des Verwaltungsgerichtes in den Freitod sprang, weil er keine Rechtsweggarantie hatte, weil er also weder die Zulässigkeitsentscheidung des Kammergerichtes als Berliner Sache noch den Bewilligungsbescheid, der dann von der Bundesregierung ergangen war, in Karlsruhe anfechten konnte. Er sah für sich nur noch den Weg in den Freitod. Ich gebe zu, dass das ein äußerst zugespitztes Beispiel ist. Ich hoffe, so etwas wird sich nicht wiederholen. Dennoch muss ich sagen: Das, was hier jetzt als scheinbare Möglichkeit vorgelegt wurde, den Rechtsweg zu beschreiten, indem man die Bewilligung irgendwie vorzieht, kann nicht überzeugen. Herr Kauder, Sie haben den Wunsch geäußert, die Opposition solle hier eine bessere Lösung anbieten. Wir werden Ihrem Wunsch diesmal entsprechen. Es muss eine volle Rechtsweggarantie geben. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung und es sollte unter Demokratinnen und Demokraten auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass es sie gibt. ({10})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Kollege Wieland, in diesem Parlament war das Ihre erste Rede. Nur deswegen gibt es auch einen Überziehungskredit. Wir alle gratulieren Ihnen herzlich dazu. ({0}) Als Nächstes hat der Kollege Axel Schäfer von der SPD-Fraktion das Wort. ({1})

Axel Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003624, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf muss von uns in doppelter Hinsicht beurteilt werden. Zum einen geht es darum, dass die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemachten Umsetzungsvorgaben erfüllt werden. Sie wisAxel Schäfer ({0}) sen, dass die Regelung zur Auslieferung deutscher Staatsbürger so gestaltet werden muss, dass die Einschränkung des Grundrechts nach Art. 16 Abs. 2 dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht. Hier geht es insbesondere um Rechtssicherheit und Vertrauensschutz. Zum anderen muss die Bewilligungsentscheidung gerichtlich nachprüfbar sein, Stichwort Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes; darüber haben wir gesprochen. Es ist gut, dass wir hier in der Diskussion, während der Ausschussberatungen und dann auch in der abschließenden Gesetzgebung Zeit haben, darüber zu debattieren, um sicherlich zu der einen oder anderen Erkenntnis zu kommen. Es wäre schlecht, wenn wir am Anfang des Prozesses meinten, es sei schon alles entschieden. ({1}) Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es beim Thema Europäischer Haftbefehl aus deutscher Sicht nicht nur um das neuere Problem von Terrorismusverdächtigen geht, sondern auch um viel ältere Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des Dritten Reiches, nämlich Naziverbrecher. Das wird leider oft vergessen. ({2}) Wir kommen mit diesem Gesetzentwurf der Schaffung eines europäischen Raums für Freiheit, Sicherheit und Recht ein Stück näher. Das ist nach den Europäischen Verträgen von 1992 bzw. 1998 eben nicht nur ein gemeinsames politisches Ziel, sondern für uns rechtlich bindend. Ich möchte an dieser Stelle sehr bewusst meine Erfahrungen als Parlamentarier bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts einbringen. Dort hatte ich ebenso wie die Kollegen Kauder, LeutheusserSchnarrenberger und Ströbele überraschend die Gelegenheit, Position zu beziehen. Der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Professor Hassemer, hat unter anderem sinngemäß ausgeführt, dass das oberste Gericht auch nicht alle Details der europäischen Rechtsetzung überblickt. Da es zu unseren Gepflogenheiten als Gesetzgeber gehört, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zu kritisieren, nehme ich die Selbstkritik des Zweiten Senats zum Anlass, etwas zum Verhältnis von europäischer und nationaler Rechtsetzung zu sagen. Wenn Rahmenbeschlüsse oder Richtlinien in der EU verabschiedet werden, sind wir als Parlamentarier nicht erst bei der Umsetzung gefordert. Lassen Sie uns deshalb selbstkritisch feststellen: Wir haben uns in der Phase der Willensbildung im Europäischen Parlament nicht rechtzeitig eingeklinkt. Wir müssen eben nicht nur fragen, ob wir die Bundesregierung konkreter hätten festlegen müssen. Wir alle wissen doch: Es geht darum, dass die Bundesregierung bei Entscheidungen in Europa handlungsfähig sein muss. Vielmehr haben wir die Meinungsbildung im Europäischen Parlament zu wenig beeinflusst. Es zeigt sich, dass wir das jetzt gelernt haben; das sollten wir hier durchaus darlegen. ({3}) Wir praktizieren zurzeit bei der europäischen Dienstleistungsrichtlinie - das ist, zugegeben, ein wichtiges europäisches Gesetz, das uns national eine Reihe von Änderungen bringen wird - ein Verfahren, bei dem sich viele Ausschüsse in diesen Willensbildungsprozess einbringen, bei dem der Dialog zwischen Berlin und Brüssel, die vielfachen Gespräche und Informationen in einer Weise intensiviert worden sind, dass wir bereits jetzt bei der in der nächsten Woche anstehenden Entscheidung des Europäischen Parlaments inhaltlich ein Stückchen mit dabei sind, wohl wissend, dass es dann zu einer gemeinsamen Entscheidung des Rates kommen muss und erst danach die Entscheidungen zur Umsetzung auf nationaler Ebene fallen werden. Zugleich ist es an dieser Stelle notwendig, darauf hinzuweisen, dass wir - dafür brauchen wir den europäischen Verfassungsvertrag - darauf dringen müssen, dass diese Dinge in Zukunft, gerade was den sensiblen Bereich der Justiz anbelangt, von Rat und Europäischem Parlament gleichberechtigt entschieden werden müssen, damit es an genau dieser Stelle nicht zu einem Demokratiedefizit kommt. ({4}) Wenn wir über unsere Europäisierung reden, möchte ich ein bisschen was zum Thema Europäisierung der Judikative sagen. Es reicht eben nicht, wenn viele Richter dieses Europa eher als Touristen denn als Juristen kennen. ({5}) Deshalb sollte Weiterbildung von Staatsanwälten, Richtern und anderen künftig gefördert werden, damit wir bei der europäischen Zusammenarbeit in Strafrechtssachen besser werden. So steht es auch im Verfassungsentwurf. Das Problem dieses Themas ist, dass für viele Europa immer noch zu sehr eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, obwohl wir uns Gott sei Dank auch zu einer Rechtsgemeinschaft entwickelt haben. Deshalb müssen wir die Begrifflichkeiten ein Stück ändern. Die anderen EUStaaten sind eben für uns vor allem ein Teil einer Staatengemeinschaft, eines Staatenverbundes und erst in zweiter Linie Ausland. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im Rechtsstaat muss bekanntlich immer wieder konkret definiert und - wie wir aus jüngeren leidvollen Erfahrungen wissen - auch aktualisiert werden. Eines sollte dabei gerade für uns unumstritten sein: Den Rechtsstaat in Deutschland zu erhalten und zu gestalten ist im 21. Jahrhundert nur dann möglich, wenn wir auch mehr Europa wagen. Vielen Dank. ({6})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Damit schließe ich die Aussprache. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent- wurfs auf Drucksache 16/544 an die in der Tagesord- nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Dazu gibt es offensichtlich keine weiteren Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 a sowie Zusatzpunkt 5: 10 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck ({0}), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Keine Bundeswehr vor öffentlichen Gebäuden und Stadien für die Fußballweltmeisterschaft - Drucksache 16/359 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({1}) Auswärtiger Ausschuss Sportausschuss Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Kein zusätzlicher Bundeswehreinsatz im Inneren - die Polizei kann durch die Bundeswehr nicht ersetzt werden - Drucksache 16/563 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({2}) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Hierfür ist interfraktionell eine Aussprache von einer halben Stunde vorgesehen. - Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe zu seiner zweiten Rede das Wort dem Kollegen Wolfgang Wieland, Bündnis 90/Die Grünen. ({3})

Wolfgang Wieland (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003863, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Es ist zwar sehr nett, dass Sie meine Reden mitzählen. Es war allerdings nicht ganz richtig: Ich hatte schon als Justizsenator des Landes Berlin die Ehre, vor diesem Hohen Haus zu sprechen. ({0}) Wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt. „Die Welt zu Gast bei Freunden“ prangt als freundliches Motto auf vielen Plakatsäulen. Was allerdings die Diskussion über die innere Sicherheit betrifft, entspricht die Werbung wie so oft wenig der Realität. Die Freunde, um die es dabei geht, führen eine Diskussion über die Sicherheit, als ständen nicht Gäste, sondern eine Art neuer Mongolensturm ins Haus. Den Vogel hat gestern wieder einmal der bayerische Innenminister Beckstein abgeschossen, der selbst den Karikaturenstreit mit den WM-Vorbereitungen in Zusammenhang gebracht hat. Herr Beckenbauer - von Beckstein bis Beckenbauer - hielt es auch gleich für nötig, den Einsatz des Militärs zur WM zu fordern. Statt dieses anschwellenden Bocksgesangs von Sicherheitsfanatikern wären im Gegenteil Augenmaß und ein kühler Kopf nötig. ({1}) Wir wollten doch einen heiteren Start ins WM-Jahr erleben. Stattdessen wurde die Eröffnungsfeier in Berlin abgesagt. Stattdessen reagierte ebenjener Franz Beckenbauer mit der ihm eigenen Arroganz auf den Mängelbericht der Stiftung Warentest und meinte, Stiftung Warentest sollte - nach dem Motto „Schuster, bleib bei deinem Leisten“- lieber weiter Olivenöl testen. Dabei ist es auch kein Trost, dass man wie immer feststellen muss: Bei Franz Beckenbauer sind die Pässe deutlich besser als seine Kommentare. Ihm ist aber mildernd zugute zu halten, dass der Vorstoß zum Militäreinsatz bei der Weltmeisterschaft aus diesem Hause, nämlich von Herrn Schäuble, gekommen ist, der - wie der Kollege Edathy festgestellt hat - offenbar einer Obsession folgt und dies als eine Art Dauerlutscher seit gut 15 Jahren - ({2}) - Gut. Trennen wir die beiden Bilder: Sie haben von einer Obsession gesprochen. Ich meine, dass sein Vorschlag seit gut 15 Jahren - seit er, damals angesichts der wachsenden Zahl der Asylbewerber den kuriosen Vorschlag machte, Feldwebel als Entscheider einzusetzen sozusagen eine Art Dauerlutscher ist. Nun schlägt er vor - er bleibt aber wenig konkret, wenn es darum geht, was die Bundeswehrsoldaten tun sollen -, man könne zum Beispiel Feldjäger bei der Verkehrsregelung einsetzen. Wir halten das alles für wenig durchdacht. Es soll offenbar nur der Langfriststrategie folgen, dass die Bundeswehr irgendwann als vollwertiger Ersatz der Polizei im Inneren eingesetzt werden kann. Dies lehnen wir - weil aus historischen Gründen die innere Sicherheit in den Händen der Polizei und die äußere Sicherheit in den Händen des Militärs liegen muss - eindeutig ab. ({3}) Wir freuen uns, dass der Bundesverteidigungsminister das genauso sieht. Ihm geben wir nicht gerne Recht. Wenn er aber sagt - ein Zitat aus der „Welt“ -, „ich werde Soldaten nicht in Kämpfe mit Hooligans schicken“, dann hat er natürlich Recht. Das Berufsbild des Soldaten ist völlig anders. Der Soldat muss im Fall der Fälle, also im Ernstfall, den Feind vernichten. Der Polizist hingegen soll festnehmen und, wenn es möglich ist, sein ganzes Berufsleben keinen einzigen Schuss abgeben. Das ist der grundsätzliche Unterschied zwischen diesen beiden Uniformträgern. Das ist gute Tradition in unserem Lande. Die Polizeien der Bundesländer haben - bedauerlicherweise - jahrzehntelange Erfahrungen mit Hooliganismus. Sie sind in der Lage, ihn zu bewältigen. Bei der Abwehr terroristischer Gefahren helfen doch nicht ernsthaft Bundeswehrsoldaten vor den Stadien. Was soll das alles? Wir, die Grünen, unterstützen sinnvolle Maßnahmen. So kann die Bundeswehr technische Hilfe leisten und AWACS-Flüge durchführen. Das kann die Polizei nicht. Niemand will eine Luftwaffe der Polizei aufbauen. Das kann die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe schon jetzt leisten und das soll sie auch machen. Mehr ist nicht nötig. Was soll ein Bundeswehrsoldat denn tun, wenn eine Horde Hooligans auf ihn einstürmt? Beenden wir diese Debatte! Folgen Sie unserem Antrag! Fangen wir an, uns auf die Fußballweltmeisterschaft zu freuen! ({4}) - Sie schildern ständig nur apokalyptische Szenarien und das, was über unser Land hereinbrechen wird. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ich befürchte, für die Apokalypse ist keine Zeit mehr.

Wolfgang Wieland (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003863, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Man bekommt beinahe Angst, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, wenn man Ihnen zuhört. Daher noch einmal mein Appell: Nehmen wir die Fußballweltmeisterschaft als ein freudiges und spannendes Ereignis! Aber Spannung sollte es bitte nur auf dem Spielfeld geben. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Als Nächster hat das Wort der Kollege Binninger, CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Clemens Binninger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003507, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Monaten sind wir Gastgeber des weltweit größten Sportereignisses im Jahr 2006. Ich glaube, es besteht Konsens zwischen allen Fraktionen im Hohen Hause, dass wir die Sicherheit aller, die zu uns kommen werden, der Sportler und der anderen Gäste, aber auch der Menschen, die hier leben, gewährleisten wollen. Darüber darf es keinen Streit geben. Das Bundesinnenministerium und alle nachgeordneten Behörden arbeiten bereits seit vielen Jahren - im Prinzip seit der Vergabeentscheidung zugunsten Deutschlands - daran, die Sicherheit während der Fußballweltmeisterschaft zu gewährleisten. Dazu gehört aber auch, dass man Szenarien im Blick hat, bei denen wir vielleicht an unsere Grenzen stoßen. Wir brauchen eine vorurteilsfreie und sachliche Diskussion und keinen Antrag, mit dem Ihre Fraktion, Herr Wieland, nur Klischees pflegt. Das Motto der WM lautet: „Die Welt zu Gast bei Freunden.“ Ihre Rede hingegen war in weiten Teilen kein Beweis dafür, dass Sie ein Freund der Fußballweltmeisterschaft sind. ({0}) Es ist an der Zeit, ein paar Dinge klar zu stellen. Niemand will Soldaten vor Stadien einsetzen. Niemand will die Aufgabentrennung zwischen Bundeswehr und Polizei aufheben, niemand will, dass sich Soldaten mit Hooligans auseinander setzen müssen. ({1}) Sie sollten von Ihren Klischees wegkommen. Dann können wir eine sachliche Diskussion führen. Angesichts dessen, was Sie in Ihrem Antrag fordern, scheint das aber nicht möglich zu sein. ({2}) Sie von den Grünen tun so, als ob der Einsatz der Bundeswehr im Innern etwas ganz Exotisches und fast schon Unanständiges wäre. Dabei verkennen Sie die Realität. Sie haben heute sicherlich in der „Welt“ oder der „FAZ“ gelesen, dass nach derzeitigem Stand etwa 2 000 Soldaten für die Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben bei der Fußballweltmeisterschaft eingeplant sind. ({3}) Schon bei der Olympiade in Athen und beim Weltjugendtag in Köln wurden Soldaten eingesetzt. Das wird auch bei der Olympiade in Turin der Fall sein. Der Einsatz von Soldaten im Innern ist also durchaus etwas Selbstverständliches. Sie sollten deshalb nicht so tun, als ob wir hier in rechtswidrige Bereiche vordringen wollten. Sie heben ständig in ganz starkem Maße auf den Objektschutz ab. Wer wie die Grünen aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes den Abschuss eines zivilen Passagierflugzeuges durch die Luftwaffe zulässt, aber beim Objektschutz Probleme hat, der argumentiert nicht glaubwürdig. Das tun Sie in diesem Fall. ({4}) Wenn wir über den Einsatz der Bundeswehr im Innern reden, dann sollten wir uns die Szenarien vor Augen halten, die denkbar sind. Es gibt die Amtshilfe, in deren Rahmen die Bundeswehr Gerät oder Personal in einem ganz eng begrenzten Bereich zur Verfügung stellt. Es gibt die Hilfe bei Naturkatastrophen oder bei einem großen Unglücksfall, bei denen die Bundeswehr eigenständig gewisse Maßnahmen durchführen kann. Schließlich gibt es die Bedrohungslage, die alleine zu bewältigen die Polizei, sei es personell oder technisch, nicht mehr in der Lage ist. Sie haben versucht, das im Luftsicherheitsgesetz zu regeln. Die Amtshilfe ist durch Art. 35 Abs. 1 GG gedeckt, die Katastrophenhilfe durch Art. 35 Abs. 2 und 3. ({5}) Aber ob die Bewältigung der Bedrohungslage, die Sie im Luftsicherheitsgesetz geregelt haben, durch den Art. 35 Abs. 2 gedeckt ist, ist strittig. Das wissen Sie. Das hat eine Sachverständigenanhörung zutage gefördert. Es wird darum gehen, ob man für Bedrohungslagen, die alleine zu bewältigen die Polizei personell oder technisch nicht in der Lage ist, eine Verfassungsergänzung braucht. ({6}) Darum geht es im Kern und um nicht mehr. Deshalb sollten Sie mit Ihren Horrorgeschichten von Soldaten, die alles Mögliche machen, aufhören. Sie sollten zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen. Das würde der Sache deutlich mehr dienen. ({7}) Heute war von Herrn Beck von den Grünen, der leider nicht da ist - er ist offensichtlich auch ein großer Polizeiund Sicherheitsexperte -, ({8}) zu hören, dass die Polizei schon über viele Mittel verfüge und alles könne. Ich will daran erinnern, wie sich der Art. 35 GG entwickelt hat. Art. 35 bestand ursprünglich nur aus einem Absatz, der Amtshilfe. 1962 kam es zur Flutkatastrophe in Hamburg. Bis dahin war nicht vorgesehen, die Bundeswehr bei Naturkatastrophen einzusetzen. Der Innensenator Helmut Schmidt hat gehandelt, ({9}) weil er gesehen hat, dass die Polizei bei der Sicherheitslage am Ende ihrer Möglichkeiten war, die Menschen aber in Gefahr waren. Da kann niemand ernsthaft behaupten, man könne die Menschen in der Gefahr alleine lassen. Er hat die Bundeswehr ohne verfassungsrechtliche Grundlage eingesetzt. In der Folge hat man dann Art. 35 um zwei Absätze ergänzt. ({10}) Vor genau der gleichen Situation stehen wir jetzt. Auch jetzt sagen viele, die Polizei könne alles tun. Aber was machen wir, wenn wir eine große Bedrohungslage bekommen, wir die Polizei überall dort einsetzen, wo wir sie brauchen, aber sie irgendwann personell nicht mehr in der Lage ist, ihren Auftrag zu erfüllen? Wir sollten darüber nachdenken, ob wir die Verfassung für diesen eng umgrenzten Bereich der Bedrohungslage anpassen und eine Möglichkeit schaffen, dass die Bundeswehr im Innern unter ganz engen Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Was gibt es dagegen zu sagen? ({11}) Ich will Ihnen die Alternative nennen, vor der Sie offensichtlich stehen. ({12}) Wenn wir eine Bedrohungslage haben, die die Bevölkerung in diesem Land gefährdet, und die Polizei zugestehen muss, dass sie weder technisch noch personell die Möglichkeit hat, diese Lage zu bewältigen, dann können Sie nicht einfach sagen, wir machen nichts. Das wäre doch Ihre Alternative. Deshalb sagen wir: Lassen Sie uns darüber nachdenken, ob wir in diesem Bereich die Bundeswehr im Interesse der Sicherheit der Menschen dieses Landes einsetzen! Das ist verantwortungsvolle Sicherheitspolitik und nicht Polemik und Klischees, wie Sie sie pflegen. ({13}) Um beim Thema Luftsicherheitsgesetz zu bleiben: Wir werden nächste Woche hören, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schreibt. Wir sollten entlang dieses Urteils ganz vorurteilsfrei diese Frage betrachten. Ich glaube, dass wir unserer Bevölkerung eines nicht vermitteln können: dass wir die Bundeswehr für alle möglichen Sicherheitsaufgaben in allen Krisenherden auf der ganzen Welt einsetzen - Sie haben als Grüne immer daran mitgewirkt -, dass das aber zum Schutz der eigenen Bevölkerung im eigenen Land nicht möglich ist. An dieser Stelle müssen wir darüber nachdenken, ob wir eine Ergänzung des Grundgesetzes brauchen, weil wir die Menschen in der Unsicherheit nicht alleine lassen können. ({14}) Wenn Sie das wollen, müssen Sie es sagen. ({15}) Wir sind nicht dafür. Deshalb sagen wir: Im eng begrenzten Rahmen muss es möglich sein, die Bundeswehr einzusetzen. Die ganze Diskussion krankt an Folgendem: Sie streiten nur über einzelne Maßnahmen, was ich für falsch halte. Es geht nicht um die Frage, was die Bundeswehr im konkreten Einzelfall macht. ({16}) - Nein. - Es geht um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen soll und darf die Bundeswehr bei Bedrohungslagen eingesetzt werden? Welche Maßnahmen dann notwendig sind, ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall. ({17}) Das kann man vorher nicht sagen. Insofern hat es Herr Gertz vom Bundeswehr-Verband heute treffend beschrieben. Er sagt, er sei zwar nicht für den Einsatz der Bundeswehr vor Stadien - das will auch keiner -, aber er selber behauptet sinngemäß: Wir sind dann da, wenn die Polizei aus personellen Gründen oder wegen fehlender Gerätschaften - Stichwort: Bedrohung aus der Luft oder von der See - dazu nicht mehr in der Lage ist. Um genau diese Fälle geht es. Wir sollten nicht über Objektschutz streiten. Wir sollten streiten, unter welchen Voraussetzungen die Bundeswehr bei einer Bedrohungslage zum Schutz der Menschen in unserem Land während der Fußballweltmeisterschaft eingesetzt werden kann. Herr Wieland, Sicherheitspolitik macht man ganz oder gar nicht. Die Grünen haben sich offensichtlich für „gar nicht“ entschieden. ({18})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat die Kollegin Birgit Homburger, FDPFraktion.

Birgit Homburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000952, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal festhalten, was in der öffentlichen Diskussion vielfach untergeht: Dass die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland stattfindet, ist ein Glücksfall für dieses Land und kein Katastrophenfall, wie einige Innenpolitiker meinen. ({0}) Ich sage auch ganz klar: Die Sicherheit bei der Fußball-WM soll und muss in vollem Umfang gewährleistet werden. Deshalb gibt es auch ein nationales Sicherheitskonzept, das von der Innenministerkonferenz im Mai letzten Jahres beschlossen worden ist. Dieses Konzept sah keinen Bundeswehreinsatz im Innern vor. Ich frage mich, was sich seither eigentlich verändert hat. ({1}) Ich sage Ihnen ganz klar: Die FDP unterstützt alle Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit nötig sind. Aber wir vertreten dabei den Grundsatz: Die Polizei gewährleistet die innere Sicherheit und die Bundeswehr ist für die äußere Sicherheit zuständig. Folgt man diesem Grundsatz, ist der im Augenblick geplante Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der WM - technische Unterstützungsmaßnahmen, Unterstützung im Sanitätsbereich und auch zur ABC-Abwehr - akzeptabel. Ich sage klipp und klar: Die FDP-Bundestagsfraktion trägt den Einsatz der AWACS-Flugzeuge mit, weil das die Sicherheit deutlich erhöht. Keine Polizei der Länder hat die Möglichkeit, für Luftsicherheit zu sorgen. Deswegen tragen wir all diese Maßnahmen mit. ({2}) Dies alles, Herr Kollege Binninger, ist schon im Rahmen der Amtshilfe möglich, im Übrigen bisher auch üblich. Bei allen Großveranstaltungen, beispielsweise beim Papstbesuch, ist es so gemacht worden. Es erschließt sich überhaupt nicht, warum Sie der Meinung sind, dass wir jetzt eine Grundgesetzänderung brauchen. ({3}) Die FDP ist allerdings der Meinung, dass es einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht braucht, und wir lehnen ihn auch ab. ({4}) Für uns ist die Grenze da, wo es um originäre polizeiliche Aufgaben geht, beispielsweise dort, wo es um Objektschutz geht. Herr Kollege Binninger, Sie haben hier gerade eine Vernebelungstaktik gefahren. ({5}) Auch der Objektschutz ist nämlich sehr wohl im Gespräch. ({6}) Das, was Sie zitiert haben, hat nicht irgendjemand gesagt, sondern Ihr eigener Verteidigungsminister, der sich ablehnend geäußert hat. Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen sagen: Die FDP-Fraktion bleibt bei ihrer Haltung. Die Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr hat gute Gründe und muss bestehen bleiben. ({7}) Es ist im Übrigen absurd, die Bundeswehr für Objektschutzaufgaben heranziehen zu wollen. Immer mehr Bundeswehrliegenschaften werden aus Kapazitätsgründen von privaten Wachdiensten bewacht. Ein Polizeieinsatz ist etwas anderes als ein Bundeswehreinsatz; deswegen kann man keinen Vergleich mit einem Auslandseinsatz der Bundeswehr ziehen. ({8}) Deswegen ist die Ausbildung der Polizei zu Recht eine andere als die der Bundeswehr. ({9}) Was bei der Polizei zur Ausbildung gehört, beispielsweise Deeskalationsstrategien, ist bei der Bundeswehr nicht im Ausbildungskonzept enthalten. Deswegen können Sie das nicht vergleichen. Deswegen sagen wir: Wir sollten die Bundeswehr nicht zu Aufgaben heranziehen, für die sie nicht ausgebildet ist. ({10}) Es macht die Sache im Übrigen nicht besser, dass Herr Schäuble, Herr Beckstein und andere ihre Forderung jahrelang wiederholen. Man fragt sich geradezu: Wie haben wir eigentlich all die letzten Jahre die Großereignisse überstanden, ohne dass sie diese Forderung durchgesetzt hatten? ({11}) Es werden Ängste geschürt in der Hoffnung, dass man öffentlich Druck erzeugt. Das ist genau das, was Sie tun. Das ist unverantwortlich. Das ist der Versuch, die Weltmeisterschaft zur Durchsetzung Asbach-uralter ideologischer Forderungen zu missbrauchen. Das ist inakzeptabel. ({12}) Uns ist gestern im Verteidigungsausschuss ein Konzept zu der Frage vorgelegt worden, zu welchen Aufgaben die Bundeswehr herangezogen werden soll, und zwar im Rahmen der Verfassung. Das tragen wir auch mit. Demgegenüber bietet die Bundesregierung ein peinliches öffentliches Schauspiel. Der eine sagt hü, der andere hott. ({13}) Der Bundesinnenminister ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern. Der Bundesverteidigungsminister ({14}) hat gerade heute noch einmal ausdrücklich erklärt, er lehne das ab. Vor dem Hintergrund sagen wir: 120 Tage vor Beginn der Weltmeisterschaft sollte man sich über das Sicherheitskonzept einmal im Klaren sein. Sorgen Sie für Klarheit und nicht weiter für Verunsicherung! ({15}) Ich möchte eine letzte Bemerkung machen. Wenn wir im Rahmen der Amtshilfe hierfür die Bundeswehr einsetzen und das mitgetragen wird, dann sollten der Bundeswehr auch die Kosten erstattet werden. Es sollen Aufwendungen in Höhe von 5 Millionen Euro entstehen. Der Bundeswehr sollen aber nur 1,4 Millionen Euro erstattet werden. Vor dem Hintergrund dessen, dass wir um jeden Euro zur Verbesserung der Ausrüstung der Bundeswehr kämpfen müssen, ({16}) ist es für mich nicht akzeptabel, dass die FIFA aus dem Bundeswehrhaushalt subventioniert werden soll. Sie sollten auch darüber nachdenken und in Verhandlungen darüber eintreten. Es wäre gut, wenn diese unsinnige Debatte, die da teilweise geführt wird, endlich beendet wird. Vielen Dank. ({17})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Gunkel von der SPD-Fraktion. ({0})

Wolfgang Gunkel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003762, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Behandlung dieses Themas, das von den Fraktionen des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP in den Bundestag eingebracht worden ist, ist deshalb notwendig, weil der Herr Bundesinnenminister nicht müde wird, immer wieder festzustellen, dass die Einsatzkräfte der Länderpolizeien und der Bundespolizei nicht ausreichen, um insbesondere bei terroristischen Angriffen die Sicherheit unseres Landes während der Fußballweltmeisterschaft zu gewährleisten. Dies sagt Herr Schäuble bei jeder Gelegenheit, die wir im Innenausschuss oder andernorts zur Diskussion haben. Man kann natürlich verstehen, dass die mit der inneren Sicherheit befassten Innenminister der Länder und auch der Bundesinnenminister ein Höchstmaß an Absicherung anstreben, weil sie bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen die politische Verantwortung übernehmen müssen. Aber Stühle von Innenministern sind nun einmal härter als vielleicht andere. Das ist ihr politisches Risiko. Gleichwohl scheint die immer wieder vorgetragene Gefahrenprognose bezüglich der Sicherheit in den Stadien sowie des Public-Viewing-Bereichs - auch das ist ein Hobby von Herrn Dr. Schäuble - etwas überzogen zu sein. Ich will die Sache einmal von der praktischen Seite angehen. Wenn man die zwölf Spielorte betrachtet, so stellt man fest, dass sechs Bundesländer überhaupt nicht betroffen sind; sie können ihre Polizeikräfte zunächst ausschließlich für die Bereiche öffentlicher Veranstaltungen bereitstellen. Die anderen Bundesländer, die sich im Umfeld der Stadien höchstwahrscheinlich mit dem Hooligan-Problem befassen müssen - dazu liegen jahrelange umfangreiche Erfahrungen vor -, werden jedoch nicht bei allen Fußballspielen mit dem höchstmöglichen Einsatz fahren müssen. Mir kann niemand glaubhaft darlegen, dass bei einem Spiel wie Togo gegen Südkorea massenhaft Fans und Konfliktpotenzial speziell im öffentlichen Straßenraum vorhanden sein werden. Von den 48 Spielen der Vorrunde benötigen vielleicht zwölf die höchste Sicherheitsstufe. Beim Einsatz von 250 000 Beamten der Länderpolizeien und 30 000 Beamten der Bundespolizei muss es doch möglich sein, eine solche Lage zu bewältigen. ({0}) Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort zusätzlich massenhaft Soldaten oder Ähnliches benötigt. Aber bei dem Einsatz der übrig bleibenden Kräfte hat Herr Dr. Schäuble Schwierigkeiten mit dem so genannten Public-Viewing-Bereich. Das sind öffentliche Orte, an denen Großbildleinwände aufgestellt werden, die zu abgeschlossenen Veranstaltungsräumen gehören, wo der Veranstalter finanziellen Gewinn erzielen möchte. Deshalb wird die Polizei diese Veranstalter in die Pflicht nehmen, einen hervorragend funktionierenden Ordnerdienst einzurichten, der in Zusammenarbeit mit den eingesetzten Beamten dafür sorgen wird, Störpotenzial von vornherein auszuschließen. Auch hier ist ein ausufernder Kräfteeinsatz der Länderpolizeien nicht erforderlich. Durch die Vielzahl der öffentlichen Übertragungen werden höchstwahrscheinlich viele Orte in allen Bundesländern betroffen sein; aber ein unlösbares Problem stellt das nicht dar, weil die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland bei den Kommunalbehörden angemeldet werden muss und man mit Sicherheitsauflagen vorweg einen großen Teil des Problems in den Griff bekommen kann. Kurz zusammengefasst, kommt man zu dem Ergebnis, dass ein polizeilicher Notstand auf keinen Fall vorliegt. ({1}) - Herr Binninger, Sie sind selber einmal mit der Sache befasst gewesen. Ich glaube, man kann mir das schon abnehmen, wenn ich das sage. Nun zu den erwarteten terroristischen Angriffen. Es ist natürlich nicht wegzudiskutieren, dass die allgemeine Gefahrenlage schwierig ist. Aber derartige Angriffe wehrt man nicht ab, indem man Soldaten zum Objektschutz von öffentlichen Behörden, Stadien oder Botschaften einsetzt. ({2}) Vielmehr sind im Rahmen der Prävention intensive Aufklärung, Observation und Fahndungen erforderlich. In Zusammenarbeit aller Länderpolizeien, der Bundespolizei und auch der Nachrichtendienste können ein umfassendes Lagebild erstellt und unter Umständen im Vorfeld terroristische Aktivitäten erkannt und somit Anschläge verhindert werden. Aber selbst wenn man Derartiges nicht verhindern kann, ist die Polizei immer noch in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen. Es würde wenig bringen, das Land mit einem uniformierten Schleier zu überziehen. Das müsste man als Alibismus bezeichnen, weil es nicht der Sicherheit dient. ({3}) Erforderlich wird sein, alle möglichen Ermittlungskapazitäten beim Bundeskriminalamt und bei den Landeskriminalämtern bereitzustellen, um größtmögliche Aufklärung und Umfeldermittlung zu betreiben. Zusammenfassend komme ich zu dem Ergebnis, dass die Polizei - das muss man den Polizeiführern der jeweiligen Länder durchaus zutrauen dürfen - sehr wohl in der Lage ist, das Großereignis Fußballweltmeisterschaft zu bewältigen. ({4}) Die Ausnahmen bezüglich eines Einsatzes der Bundeswehr nach dem gegenwärtigen Stand des Grundgesetzes, die hier schon von meinen Vorrednern genannt worden sind, will ich nicht wiederholen. Auch dazu steht meine Fraktion. Luftüberwachung und Ähnliches muss natürlich durch die Bundeswehr erfolgen dürfen. Aber dazu bedarf es keiner Grundgesetzänderung; das ist im Grundgesetz bereits so vorgesehen. Abschließend noch ein Satz zum Koalitionsvertrag, da wir unseren Koalitionspartner ja einbeziehen müssen. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Die Lacher gehen auf Ihre Redezeit.

Wolfgang Gunkel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003762, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich komme zum Schlusssatz. - Ich weise darauf hin, dass dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, dass wir gemeinsam abwarten wollen, wie das Bundesverfassungsgericht sich zum Luftsicherheitsgesetz stellt ({0}) und in welchem verfassungsrechtlichen Rahmen es den Einsatz der Bundeswehr sieht. Dann wird darüber neu zu diskutieren sein. Die SPD-Fraktion hält jedenfalls an der bewährten Trennung von Landesverteidigung durch die Streitkräfte und Gewährleistung der inneren Sicherheit durch die Polizei fest. Das möchte ich zum Abschluss ausdrücklich betonen. Schönen Dank. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Gunkel, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Deswegen war sie auch etwas länger. Wir gratulieren Ihnen herzlich und wünschen Ihnen viel Erfolg. ({0}) Ich gebe das Wort dem Kollegen Paul Schäfer von der Fraktion Die Linke. ({1})

Paul Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003833, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei dem Großereignis Fußball-WM? Es geht um fairen Wettstreit, es geht um Spaß am Spiel und es geht um Völkerverständigung. Wir, die Linke, wollen, dass der schöne Slogan „Die Welt zu Gast bei Freunden“ mit Leben erfüllt wird. ({0}) Gerade deshalb sind wir nicht nur kritisch gegenüber der überbordenden Kommerzialisierung, sondern wir wollen auch nicht, dass dieses Ereignis zu einer Militarisierung im Innern missbraucht wird. ({1}) Wir erleben doch seit einiger Zeit eine merkwürdige Situation. Der Verteidigungsminister möchte nicht, dass die Bevölkerung verunsichert wird. Der Innenminister wird nicht müde, ständig neue Katastrophengefahren zu wittern und daran seine Uraltforderung zu knüpfen, das Einsatzspektrum der Bundeswehr im Innern müsse erweitert werden und notfalls müsse dazu das Grundgesetz verändert werden. Das Thema Objektschutz - da hilft auch alle Nebelkerzenwerferei nichts - ist weiterhin in der Debatte. Man hört von abstrusen Ideen - heute von Herrn Beckstein -, die Bundeswehr könne vorübergehend auch Bundesgrenzschutzaufgaben übertragen bekommen. Gegen die Gefahr eines Terrorangriffs mit ABC-Waffen müsse die Bundeswehr gerufen werden. Ich entnehme der letzten Ausgabe der Sonntagszeitung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Folgendes: Beim Bundesnachrichtendienst gibt es im Jahr der Fußball-WM keine alarmistische Einschätzung bezüglich eines Terrorangriffs mit ABC-Waffen. Man merkt einfach, dieses Sportereignis soll politisch instrumentalisiert werden, und man ist verstimmt. Herr Binninger, Ihr Vergleich sprach Bände: Weil die Bundeswehr im Ausland für Sicherheit sorge, müsse sie das auch im Inland tun. Wenn ich es richtig sehe, geschieht dies im Ausland in einem hochgradig gewalttätigen und militarisierten Umfeld. Wenn Sie das auf die Bundesrepublik übertragen wollen, dann gute Nacht. ({2}) Lassen Sie es mich ganz eindeutig sagen: Es sollte mit diesem alarmistischen Gerede, mit dem ständig neue Ängste geschürt werden, Schluss sein. Wir sollten uns von dieser fixen Idee verabschieden, die Streitkräfte mit Polizeiaufgaben zu betrauen. Das passt einfach nicht zu der Idee freundlicher und friedlicher Sportwettkämpfe. Das ist auch nicht weltmeisterlich, sondern provinziell. Lassen Sie mich noch Folgendes hinzufügen. Wir sind dafür, dass die Sicherheit gewährleistet wird und dass alles Nötige dafür getan wird. Aber erstens gilt, dass das, was für diesen Schutz vorgesehen ist, strikt im Rahmen unseres Grundgesetzes geschehen muss. Art. 35 bleibt maßgeblich; er darf nicht angetastet werden. Zweitens gilt nach wie vor: Die Ordnungs- und Gewaltinstrumente der inneren und äußeren Sicherheit sind fein säuberlich auseinander zu halten. ({3}) Für polizeiliche Aufgaben ist die Polizei zuständig, niemand sonst. Das gilt auch für den Objektschutz. Hier sind wir im Übrigen voll im Einklang mit der Gewerkschaft der Polizei und mit dem Bundeswehrverband. Wir halten das, was in den Anträgen der Grünen und der FDP steht, für unterstützenswert. Wir erlauben uns als Linke, an einer Stelle über diese Anträge hinauszugehen. Wir wollen uns nicht einfach daran gewöhnen, dass es bei Großereignissen Usus wird - egal ob es sich um den Papstbesuch oder um die Fußball-WM handelt -, AWACS-Flugzeuge der NATO zur Luftraumüberwachung einzusetzen. Wahrscheinlich soll dies demnächst auch bei unseren beliebten Rosenmontagsumzügen geschehen. Wir ziehen die Sinnhaftigkeit eines solchen Einsatzes in Zweifel, weil wir keine plausiblen Gründe dafür erkennen. Vor allem aber geht es uns darum, deutlich zu machen, dass wir § 14 des neuen Luftsicherheitsgesetzes für nicht grundgesetzkonform halten und ablehnen. Aber nur in diesem Zusammenhang ist der AWACS-Einsatz zwingend, weil die Flugzeuge dort als Führungsinstrument und Feuerleitzentrale gebraucht werden. Wir teilen hier die grundlegenden Bedenken, die in Karlsruhe formuliert worden sind, nicht zuletzt von Piloten der zivilen Luftfahrt. Lassen Sie mich zum Ausgangspunkt zurückkommen. Angstmache und Verunsicherung müssen aufhören. Jetzt geht es um die Vorfreude auf ein lebendiges Sportfest und um die Möglichkeit der Begegnung mit Menschen aus vielen Kulturen und Regionen. Nur so können wir gewinnen. Danke. ({4})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat die Kollegin Gabriele Fograscher, SPDFraktion. ({0})

Gabriele Fograscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002653, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist deutlich geworden: Es besteht ein breiter Konsens in diesem Hause, dass wir eine attraktive und vor allem auch sichere Fußballweltmeisterschaft ausrichten wollen. Das Motto - es wurde schon häufiger genannt - „Die Welt zu Gast bei Freunden“ wollen und werden wir in die Tat umsetzen. Die Fußballweltmeisterschaft ist eine großartige Chance, unser Land zu präsentieren und sich vor allen Dingen als weltoffener und toleranter Gastgeber zu zeigen. Voraussetzungen für ein Gelingen sind die gute Vorbereitung und Organisation des reibungslosen Ablaufs und die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit. Die Polizeien der Länder und des Bundes sind hervorragend auf diese sicherheitspolitische Herausforderung vorbereitet. Der schon mehrfach zitierte Innenminister Beckstein hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt, ({0}) die bayerische Polizei sei bereits strategisch und konzeptionell sehr gut vorbereitet, um die mit der Fußball-WM verbundenen Herausforderungen bewältigen zu können. Dies gilt natürlich auch für die Polizeien der anderen Länder. Einbezogen in dieses Sicherheitskonzept ist auch die Bundeswehr. Man sollte deutlich darstellen, dass die Bundes- und Landesbehörden über 100 Anträge auf Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe gestellt und genehmigt bekommen haben. 2 000 Soldaten werden im Einsatz sein. Der Schwerpunkt der Arbeit wird im Sanitätsbereich liegen. Weitere Einsatzbereiche sind zum Beispiel die ABC-Abwehr und die Bereitstellung von Unterkünften. Zusätzlich werden AWACS-Aufklärungsflugzeuge den Luftraum sichern. Es ist auch möglich, Transportflugzeuge zur Erhöhung der Mobilität von Personal und Material anzufordern. All diese Unterstützungsleistungen im Rahmen der technischen Amtshilfe sind auf Basis der derzeitigen Regelung des Art. 35 Grundgesetz möglich. Darüber hinaus gibt es aus der Vergangenheit zahlreiche Beispiele, bei denen die Bundeswehr im Innern im Rahmen der Nothilfe und des Katastrophenschutzes hervorragende Hilfe und Unterstützung geleistet hat. Dazu zählen Einsätze bei Flutkatastrophen oder bei dem erst kürzlich geschehenen Dacheinsturz in Bad Reichenhall. Selbstverständlich wird die Bundeswehr auch während der Weltmeisterschaft zur Verhinderung oder Bekämpfung von Katastrophen oder zur Abwehr möglicher terroristischer Angriffe in Bereitschaft sein, also für Aufgaben, die die Polizei nicht leisten kann. Die Soldatinnen und Soldaten haben sich in derartigen Einsätzen bewährt. Sie sind dafür ausgebildet und haben die notwendige Ausrüstung. Damit leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des nationalen Sicherheitskonzepts. Auf diese Verwendungsmöglichkeiten der Bundeswehr haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt. Ich zitiere: Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greifen äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Die jetzt immer wieder geäußerten Forderungen, die Bundeswehr bei der Fußballweltmeisterschaft weitergehend, zum Beispiel für Personenkontrollen oder den Objektschutz, einzusetzen, verwirren mehr, statt dass sie Klarheit schaffen. Sie werden nicht nur von Bundesverteidigungsminister Jung, sondern auch vom Bundeswehr-Verband und der Polizei selbst aus guten Gründen abgelehnt. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei. Es wäre kein Sicherheitsgewinn, wenn dafür nicht ausgebildete Soldatinnen und Soldaten oder gar Wehrpflichtige die Übertragung der Spiele auf Großleinwänden sichern würden. Es wäre kein Sicherheitsgewinn, wenn ein dafür nicht ausgebildeter Wehrpflichtiger plötzlich mehreren gewaltbereiten Hooligans gegenüberstünde. Er hat nie gelernt, wie er auf eskalierende Situationen kühl, abgestuft und angemessen reagieren soll. ({1}) Wir wollen interessante und spannende Fußballspiele sehen. ({2}) Wir wollen Sicherheit sowohl in den Stadien als auch bei öffentlichen Veranstaltungen. Wir wollen die Weltmeisterschaft aber nicht zum Anlass nehmen, das Grundgesetz zu ändern. Die Trennung von polizeilichen und militärischen Aufgaben hat sich bewährt. Größtmögliche Sicherheit bei der WM zu gewährleisten, ist auch ohne Verfassungsänderung möglich. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Gabriele Fograscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002653, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ein letzter Punkt. - Ich meine, wir sollten den Menschen vermitteln, dass alles Menschenmögliche getan wird, um Sicherheit zu gewährleisten. Wir sollten nicht weiterhin den Eindruck erwecken, als gäbe es Sicherheitslücken, die nur mit einer Grundgesetzänderung oder dem Einsatz der Bundeswehr im Innern geschlossen werden könnten. Vielen Dank. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Zwischen den Fraktionen ist verabredet, die Vorlagen auf den Drucksachen 16/359 und 16/563 an die in der Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. - Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 sowie die Zusatzpunkte 6 und 7 auf: 11 Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 2005 - Drucksache 15/5405 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({0}) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine Kurth ({1}), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Tierschutzpolitik energisch fortführen und weiterentwickeln - Drucksache 16/550 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({2}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine Kurth ({3}), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN EU-Kommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren - Drucksache 16/549 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({4}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Für diese Debatte ist eine halbe Stunde verabredet. Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Vielleicht können Sie die freundlichen Begrüßungen und Verabschiedungen beschleunigen. - Danke schön. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Gerd Müller.

Dr. Gerd Müller (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002742

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Menschen und Tiere sind Geschöpfe Gottes. Auch Tiere haben eine Würde. Beim Tierschutz leitet uns der Grundsatz der Ehrfurcht vor dem Leben. Bei den Tieren sind Schutz und Fürsorge nicht von ihrem Nutzwert abhängig. In Art. 20 a Grundgesetz steht - ich zitiere -: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere … Was wird damit ausgedrückt? Ohne Tiere stirbt die Natur; ohne Natur gibt es keine Zukunft für den Menschen. Tierschutz ist deshalb sowohl Naturschutz als auch Menschenschutz. Alles zusammen ist Voraussetzung für eine lebenswerte Zukunft. ({0}) Wir gehen den Weg einer aktiven Politik für den Tierschutz weiter. Wir diskutieren ja heute über den Tierschutzbericht, der sich mit den vergangenen zwei Jahren befasst, auf dem quasi noch das Bild von Frau Künast, der ehemaligen Ministerin, prangt. ({1}) Wir gehen diesen Weg allerdings ideologiefrei und orientiert an praktischer Vernunft weiter. ({2}) Es gibt jedoch weiteren Handlungsbedarf, den ich hier nur ganz kurz skizzieren kann. Hohe deutsche Standards dürfen nicht aus dem Ausland unterlaufen werden. ({3}) Tierschutz muss ein Thema auch für die WTO werden. ({4}) Ich habe die WTO-Debatte vorhin verfolgt. Bei den Fortsetzungsverhandlungen im Rahmen der WTO müssen die Fragen des Tierschutzes und der Tierhaltung auf die Tagesordnung. Die Nutztierhaltung bei uns steht heute international unter einem dramatischen ökonomischen Druck. Deshalb ist es nicht möglich, nur in Deutschland oder in der Europäischen Union mit Sonderstandards zu arbeiten, die dann natürlich auch Belastungen für die Erzeuger bewirken. Was nutzt ein Käfigverbot in Deutschland, wenn die Betriebe dann nach Mazedonien oder in andere Staaten Mittelosteuropas gehen? Was nutzt die Umsetzung der Schweinehaltungsverordnung, die wir jetzt ebenso wie die Legehennenverordnung miteinander auf den Weg bringen, wenn wir auf den internationalen Märkten mit industrieller Schweinemast - ich denke in diesem Zusammenhang an die amerikanischen Standards - konkurrieren müssen? Deshalb müssen wir dieses Thema international auf die Tagesordnung setzen. ({5}) Ich sage an dieser Stelle ebenfalls: Tierhaltung muss im Einklang mit der Natur erfolgen. Tierschutz ist auch Verbraucherschutz. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere finden sich auch ein Stück weit in der Qualität der Produkte wieder. Tierschutz im Rahmen der Nutztierhaltung ist seit dem 1. Januar - auch das sage ich an die Adresse der Verbraucher Gegenstand der Cross-Compliance-Kontrollen geworden. Das ist ein deutliches Zeichen hin zu mehr praktischer Vernunft beim Tierschutz. Das soll genug der Bürokratie sein. Nicht hinter jedem Küken kann ein Kontrolleur stehen. Ich greife ein Beispiel aus dem aktuellen Tierschutzbericht heraus, das zeigt, wie differenziert die Vorschriften heute bereits sind: die Anforderungen an die Haltung von Enten oder Gänsen. Ich zitiere: Der Stall muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf und jederzeit zugängliche, ausreichend bemessene Bademöglichkeiten zur Verfügung stehen. ({6}) Die Bademöglichkeiten müssen … so gestaltet sein, dass die Enten oder Gänse den Kopf bis mindestens hinter das Auge ins Wasser stecken können. ({7}) Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die die Bereitstellung von klarem Wasser für das Baden gewährleisten. An diesem Beispiel sehen Sie: Bürokratie darf nicht die oberste Maxime für den Tierschutz der Zukunft sein. ({8}) Wir sind dagegen, dass jeder Kälberstrick definiert wird. Es gibt natürlich Themen, mit denen wir uns kritisch und aus der Sicht der praktischen Vernunft auseinander setzen müssen; ich nenne als Beispiel das Thema Milchkuhrichtlinie. Aber Frau Künast hat in der Vergangenheit den Tierschutz häufig zur Eigenprofilierung benutzt. Das soll nicht die Zukunft sein. Im Mittelpunkt unserer Tierschutzpolitik steht der Eigenwert der Tiere als Maßstab für einen verantwortbaren Tierschutz. Herzlichen Dank. ({9})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat für die FDP der Kollege Michael Goldmann.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es gleich vorweg sagen: Ich werde mir die Rede, die Sie gerade gehalten haben, Herr Staatssekretär, noch einmal sehr genau zu Gemüte führen. ({0}) Ihren Schluss habe ich nicht ganz verstanden. Am Anfang haben Sie gesagt, dass Tiere zu schützen sind. Sie sagen zu Recht, Tiere seien Mitgeschöpfe. Sie beziehen sich sogar auf eine religiöse Position, was in dem Wort Geschöpf bzw. Schöpfungsakt zum Ausdruck kommt. Am Schluss aber haben Sie gesagt, es handele sich um Bürokratie, wenn Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße, tierschutzgerechte Haltung von Tieren festgelegt werden. Ich wäre da etwas vorsichtiger. ({1}) Ich meine, das sollten wir zur Maxime unseres gemeinsamen Handelns machen. Herr Staatssekretär, ich sage Ihnen noch etwas: Als Oppositionsfraktion werden wir Sie ganz konkret an Ihren Taten messen. Wir werden uns nicht damit zufrieden geben, dass hier schöne Postulate in den Raum gestellt werden. Wir wollen, dass Sie etwas tun und dass Sie aufgreifen, was im Tierschutzbericht 2005 angemahnt wird. Der Tierschutzbericht 2005 ist eigentlich ein guter Bericht. Er belegt, dass im Jahr 2005 an vielen Stellen etwas für die Tiere erreicht worden. Es ist an manchen Stellen überzogen worden - Sie haben das angesprochen -; das eine oder andere ist unter ideologischen Gesichtspunkten zu sehen. In der Substanz aber ist für Tiere eine ganze Menge auf den Weg gebracht worden. Ich denke zum Beispiel an die Exporterstattung, die noch zum Ende des Jahres gekippt wurde, oder an die Rahmenbedingungen, die in der Ernährungswirtschaft insgesamt, auch in der Fischwirtschaft, zum Tragen gekommen sind. Im Tierschutzbericht ist uns ein Auftrag erteilt worden. Was ist unsere zukünftige Aufgabe? Wir sind stolz darauf, dass auch wir als FDP - das traut uns der eine oder andere manchmal gar nicht zu - sehr konkrete Vorstellungen entwickelt haben. Wir haben Anfragen gestellt, zum Beispiel zur Tierhaltung in Zirkussen. Wir werden von der Entwicklung bestätigt, die die Österreicher jetzt auf den Weg zu bringen versuchen, woran sie aus europäischer Unklugheit von einigen gehindert werden. Darüber werden wir im Ausschuss gemeinsam reden können. Wir werden uns Ihrem Antrag anschließen. Wir hätten das schon früher getan, wenn er denn gekommen wäre. Dass der Antrag auf den letzten Drücker kam, hat uns nicht gefallen. ({2}) Wir haben uns mit den Heimtieren und mit Schweinswalen befasst. Ich habe mich sehr konkret mit Rodeoveranstaltungen befasst und habe dabei keine Unterstützung durch die große Koalition erfahren. Ich bin der Meinung, dass das, was heute zum Teil bei Rodeoveranstaltungen passiert, mit Tierschutz überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist. Ich habe mich mit Pelztierimporten sehr genau befasst. Ich bin froh darüber, dass in Deutschland nicht so ein Lapsus passiert wie bei der norwegischen Olympiamannschaft. Auf deren Kleidung waren nämlich Pelze aufgenäht, die Tieren in Situationen abgezogen wurden, wo man sich schon fragen muss, ob sie nicht noch gelebt haben. Herr Staatssekretär, wir müssen auch über das Thema Vogelgrippe reden. Ist es nicht klug, wenn wir sagen, dass wir impfen wollen statt töten? Ist es nicht auch im Sinne des Tierschutzes klug, wenn wir hier - natürlich unter internationaler Einbindung - einen gemeinsamen Weg gehen? Die Bilder, die wir zum Beispiel aus der Türkei gesehen haben, haben uns doch hoffentlich alle erschreckt. Wir sind in besonderer Weise gefordert, auch durch die neuen Vorgaben, die von europäischer Ebene kommen. Ich finde das, was dort auf den Weg gebracht wird, sehr klug, jedoch nicht, wenn die Überschrift lautet: „Noch mehr Tierschutz“; denn darum geht es nicht. Es geht darum, den Tierschutz in die Ökonomie einzubinden. Ich finde es gut, dass auf europäischer Ebene darüber nachgedacht wird, ein Tierschutzlabel auf den Weg zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass der Tierschutz in Deutschland dem in anderen europäischen Ländern haushoch überlegen ist. Ich glaube daher, dass es gut ist, wenn in dem Aktionsplan die Schaffung eines Sachverhalts - ein Überwachungsinstrument wäre immer mit Bürokratie verbunden - zur Feststellung der Marktauswirkungen vorgesehen ist, die zum Beispiel durch Tierschutznormen ausgelöst werden, die wir einhalten. Andere Länder, die nach Deutschland exportieren, verschaffen sich nämlich Vorteile; Herr Staatssekretär, Sie haben das angesprochen. Einer nationalen und ideologischen Überhöhung erteilen wir eine klare Absage. Wir werden uns ansehen, was Sie bei der Legehennen- und bei der Schweinehaltungsverordnung auf den Weg gebracht haben. Ich finde, heute haben wir Grund, ein Stück weit zufrieden zu sein, zum Beispiel aufgrund des Beschlusses der Agrarministerkonferenz unter Begleitung der neuen Bundesregierung, das Testalter der Tiere bei BSE-Verdacht auf 30 Monate anzuheben. Aber wie lange mussten wir um diesen Sachverhalt kämpfen? Dabei sprechen die Fakten dafür, das Testalter heraufzusetzen. Jetzt müssen weitere Schritte folgen, zum Beispiel wenn es um die Verfütterung von Tiermehl geht. Denn der restriktive Umgang auf europäischer Ebene führt auf deutscher Ebene dazu, dass wir im europäischen Vergleich Nachteile haben und dass wir Ländern gerade im Entwicklungsbereich enorme Kosten zumuten, weil sie unter solchen Regelungen leiden.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Herr Goldmann, kommen Sie bitte zum Ende.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ja, ich komme zum letzten Satz. - Ich glaube, es ist in der Summe ein guter Tierschutzbericht, über den wir hier beraten. Es bleibt noch viel zu tun. Wir werden erfolgreich sein, wenn wir die Dinge gemeinsam angehen. Herzlichen Dank. ({0})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat der Kollege Dr. Wilhelm Priesmeier, SPD-Fraktion.

Dr. Wilhelm Priesmeier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003611, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die heutige Debatte kann beweisen, dass Tierschutz nicht nur trennt, sondern auch verbindet. Ich finde schon ganz beachtlich, was im Tierschutzbericht steht. Das sind natürlich zum Teil die Erfolge einer längst vergangenen Koalition. Aber ich glaube, die neue Koalition wird diese Tierschutzintention in der Gesellschaft weiter voranbringen. ({0}) Tierschutz ist ein hohes Gut. Wir alle gemeinsam haben ihn in diesem Parlament zum Staatsziel gemacht. Daran muss sich die Gesetzgebung orientieren. Drei Jahre lang hat es zwischen der Bundes- und der Länderebene in einem großen Bereich - in Deutschland gibt es etwa 28,6 Millionen Schweine - Stillstand gegeben, weil man sich nicht auf neue Tierschutzstandards einigen konnte. Das haben wir von der SPD immer beklagt. Wir waren aber nicht in der Lage, diesen Konflikt aufzubrechen. Jetzt scheint die Gelegenheit gegeben, auch in diesem Bereich endlich zu Regelungen zu kommen, die den an sich unbefriedigenden Zustand ablösen, sich auf Standards beziehen zu müssen, die zum Teil älter als 15 Jahre sind. Das bringt Fortschritt und mehr Tierschutz sowie Sicherheit für diejenigen, die in diesem Bereich investieren. Von den verbesserten Standards hat nicht nur unsere Wirtschaft etwas, auch der Verbraucher profitiert davon. Denn jegliche Verbesserung im Tierschutz hat zwangsläufig eine Verbesserung der Lebensmittelqualität zur Folge. Das findet sich auch in den Überlegungen der EU wieder. Aus diesem Grunde begrüße auch ich den neuen Aktionsplan der EU zum Tierschutz. Ich hoffe, dass er in seiner Ausgestaltung das bringt, was wir alle erwarten, nämlich dass die Tierschutzstandards in Europa angeglichen werden und dass es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt, sodass derjenige, der bereit ist, schon im Vorfeld in solche Standards zu investieren, sich hinterher nicht in einer Wettbewerbssituation wiederfindet, in der er nicht sein möchte. ({1}) Wir haben uns, nachdem wir auch innerhalb der Koalition lange Debatten darüber geführt haben, auf eine vernünftige Ausgestaltung der Schweinehaltungsverordnung verständigt, ({2}) und zwar auf der Basis des Kompromisses, den wir schon im Jahr 2004 auf Länderebene erzielt hatten, ergänzt um einige nachvollziehbare Veränderungen. ({3}) Ich denke, mit diesem Kompromiss bringen wir den Nutztierschutz in Deutschland voran. Wie der Herr Staatssekretär soeben angekündigt hat, soll auch eine Verordnung zur Hennenhaltung vorgelegt werden; denn die Situation in diesem Bereich ist ebenfalls noch nicht geklärt. Nun lautet die Frage: In welche Richtung möchte man sich bewegen? ({4}) Auf EU-Ebene gibt es bereits eine Studie, aus der hervorgeht, dass Kleingruppenhaltung durchaus eine Alternative sein kann. Jegliche Haltungsform, die in irgendeiner Weise mit Käfighaltung zu tun hat - das geht auch aus dem Koalitionsvertrag klar hervor -, wird abgelehnt. ({5}) Das ist ein Fortschritt, der erkämpft worden ist und nicht wieder aufgegeben werden darf. Vor diesem Hintergrund muss natürlich die Hennenhaltung so ausgestaltet werden, dass die Hennen haltenden Betriebe in Deutschland in der Lage sind, tierschutzgerecht zu produzieren und letztlich auch dem Wettbewerb standzuhalten. ({6}) Andere Haltungssysteme in diesem Bereich sind ebenfalls verbesserungsfähig und verbesserungswürdig. Auch in den Haushaltsansätzen wird sich widerspiegeln, dass der Tierschutz nicht unter dem Gesichtspunkt „Einsparpotenzial“ behandelt wird. Ich plädiere als Tierschutzbeauftragter meiner Fraktion dafür, dass er seinen Stellenwert sowohl in unserer Gesellschaft als auch in unserem Haushalt behält. Aus diesem Grunde darf er keinen Kürzungen zum Opfer fallen. Ich bin frohen Mutes, dass wir diesen Bereich auch in Zukunft angemessen ausgestalten können. Ich setze darauf, dass wir auch in Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen in der Lage sein werden, eine entsprechende Agenda zu entwickeln. Das, was die Koalition in den nächsten vier Jahren im Hinblick auf den Tierschutz durchsetzen will, geht nur im Miteinander und nicht im Gegeneinander. Gestalten wir unsere Politik also im Interesse Deutschlands und im Sinne des Tierschutzes! Danke schön. ({7})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ich gebe das Wort der Kollegin Eva Bulling-Schröter von der Fraktion Die Linke. ({0})

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch gut an einen Donnerstagabend kurz vor Weihnachten, als auf „Phoenix“ wieder einmal ein Bericht über die erschreckenden Zustände bei den Tiertransporten in den Libanon gezeigt wurde. Dieser erschütternde Film rüttelte offensichtlich sogar die auf EU-Ebene Verantwortlichen so sehr auf, dass überraschenderweise ganz schnell ein Verbot solcher Tiertransporte verordnet wurde. Das war ein großer Erfolg für ein Anliegen, für das sich viele Menschen schon seit etlichen Jahren eingesetzt haben. ({0}) Auch im Bundestag haben wir bereits des Öfteren darüber diskutiert. Das ist also ein positives Beispiel. Jetzt zum Negativen. Für uns ist es völlig unverständlich, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anstrengt, ({1}) weil das Land Gesetze im Sinne des Tierschutzes erlässt. ({2}) Die Österreicher haben ein Verbot erlassen, das in Deutschland noch ansteht: Die Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen ist dort nicht mehr erlaubt. ({3}) Das ist, wie ich meine, ein gutes und vernünftiges Gesetz. Es kann nicht sein, dass derlei über das Dogma des so genannten freien Dienstleistungsverkehrs wieder ausgehebelt werden soll. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Grünen und fordern die Bundesregierung auf, hier tätig zu werden. ({4}) Wer den Tierschutzbericht liest, kommt an einer Zahl nicht vorbei: Es werden noch immer mehr als 2 Millionen Wirbeltiere in Tierversuchen verbraucht. Das sind 2 Millionen zu viel. ({5}) Die Förderung von tierversuchsfreien Methoden muss forciert werden, und zwar zügig. Ich denke, hier sind wir uns einig. Dafür braucht man Geld, nicht aber für die Tierversuche. Nach wie vor vegetieren fast 39 Millionen Hennen in Legebatterien. Wir gehen davon aus, dass sich die große Koalition an den Beschluss halten wird, die Haltung von Hennen in Käfigbatterien zum Jahr 2007 zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht hat ja klar definiert, was unter artgerechter Haltung von Hühnern zu verstehen ist. Dies darf nicht dem Druck bestimmter Lobbyisten zum Opfer fallen. Diese Gefahr besteht, Herr Müller. Neben den Hennen leiden aber auch andere Vögel. Sie alle kennen die Bilder von in Netzen gefangenen Papageien, von Transportkisten, in die Hunderte Vögel auf dem langen Transport aus den Wäldern Afrikas, Südamerikas oder Asiens nach Europa halbtot eingepfercht sind. Schätzungsweise 3,5 Millionen Wildvögel werden jedes Jahr für den Heimtiermarkt in der Europäischen Union eingefangen. Mindestens die Hälfte der Tiere erstickt, verhungert oder verdurstet, bevor der Endabnehmer überhaupt erreicht ist. Die massenhafte Einfuhr von Wildvögeln ist nicht nur grausam, sie ist auch völlig überflüssig. Hiesige Vogelzüchter züchten die exotischen Arten seit langem, doch die Zuchttiere können mit den billigen Wildfängen preislich nicht konkurrieren. Während Fang und Haltung einheimischer Wildvögel in der EU streng verboten sind, gelten exotische Vögel nach wie vor als „vogelfrei“. Wir halten das für absurd. So stammen neun von zehn importierten Papageien aus freier Wildbahn. Die Bestände zahlreicher Arten sind infolge des wildwüchsigen Handels bereits zusammengebrochen. Es ist also höchste Zeit, dass die Bundesregierung und die gesamte EU endlich dem Beispiel anderer Länder folgen, zum Beispiel den USA, und diesen Handel verbieten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, es gibt noch viel zu tun; darüber sind wir uns einig. Unter anderem steht die Verbandsklage im Tierschutz nach wie vor auf der Agenda. Zeigen Sie, dass eine große Koalition auch eine große Koalition für den Tierschutz sein kann! Sie haben die Mehrheit - und auch unsere Unterstützung, wenn Sie es denn Ernst damit meinen. Dazu gehören natürlich auch Kälberstricke, Herr Staatssekretär Müller. ({6})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für das Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Undine Kurth.

Undine Kurth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003579, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute über den vorliegenden Tierschutzbericht debattieren, weil wir damit zeigen, dass Tierschutz ein politisches Thema ist. Es wäre allerdings besser, wenn mehr Abgeordnete anwesend wären und mitbekämen, dass es ein politisches Thema ist, das uns alle fordert. ({0}) - Wenn Sie meinen, dass wir die Wichtigsten sind, ({1}) ist das okay. Natürlich bin ich froh, dass erst einmal alle versichert haben, wie wichtig ihnen der Tierschutz sei. Allerdings bin ich schon etwas verwundert: Die Reden fangen immer großartig an. Aber was folgt dann? - Herr Staatssekretär, Sie sprachen in biblischen Bildern und fingen mit „Gottes Schöpfung“ an. Doch wie Sie aufhörten, war etwas lax und dem Thema nicht angemessen. ({2}) Herr Dr. Priesmeier, Sie haben die Hennenhaltung so geschildert, als wäre sie nicht geregelt. Das verstehe ich nicht. Für die geltende Gesetzeslage hat Rot-Grün erfolgreich gestritten; darauf können wir stolz sein. Warum sollten wir das zur Disposition stellen? ({3}) Ich hoffe, dass Sie zu Ihren Worten stehen. Wenn Sie es schon nicht der Tiere wegen schaffen, dann denken Sie daran, dass ein verbesserter Tierschutz uns allen nutzt. Wir belasten die Böden nicht so stark wie mit der Massentierhaltung. Wir tun etwas für das Wasser und die Luft. ({4}) - Es hat etwas mit der Massentierhaltung zu tun. - Wir tun etwas für unsere Umwelt und damit letztendlich für uns selber. ({5}) Klasse statt Masse ist nicht Ideologie, sondern ein vernünftiger Grundsatz, der immer noch stimmt. ({6}) In Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird versucht, die industrielle Massentierhaltung zu forcieren. Es gibt Planungen für Schweinemastanlagen mit Platz für bis zu 85 000 Tiere. Diese Form der Tierhaltung ist nicht artgerecht; das wissen wir alle. Ferner ist dies in keiner Weise arbeitsplatzfördernd. Mit Schweinefabriken dieser Art - davon sind wir überzeugt - schafft man keine Arbeitsplätze, man vernichtet sie vielmehr. Kleine Betriebe werden wohl eher darunter leiden. ({7}) Artgerechte Tierhaltung ist in Massenhaltung nun einmal nicht möglich. ({8}) So entstehen auch keine gesunden Lebensmittel. - Wir sind da unterschiedlicher Meinung. Sie sagen: Das stimmt nicht. Wir sagen: Nein, diese Aussage kann so nicht stehen bleiben. Undine Kurth ({9}) Die Zukunft liegt mit Sicherheit nicht in einer Tierhaltung, die die Rechte der Tiere nicht akzeptiert, die unsere Umwelt extrem belastet, die zu Lärm, zu Luftverunreinigung führt, die Grund- und Trinkwasser mit Nitrat, Kupfer oder Zink belastet. ({10}) Es gibt genug Berichte dazu. Ich empfehle Ihnen den „Spiegel“ dieser Woche, wo über die Schweinemastanlagen in Sachsen-Anhalt berichtet wird. ({11}) - Das Protokoll mag das streichen. Trotz allem steht es in dieser Zeitschrift. Mit unserem Antrag „Tierschutzpolitik energisch fortführen und weiterentwickeln“ umreißen wir Grünen die tierschutzpolitische Agenda der nächsten Jahre. Da sind wir sicher an vielen Punkten wieder näher beieinander. In der Pelztierhaltung muss unbedingt etwas passieren. Die Haltungsbedingungen müssen verändert werden. In der Masttierhaltung muss etwas passieren. Wir müssen uns für den Ersatz von Tierversuchen stark machen. Wir müssen das Jagdrecht novellieren und den Tierschutzverbänden ein Klagerecht analog zu der Situation im Naturschutz einräumen. Ausgesprochen beunruhigt sind wir angesichts des Vorhabens der Bundesregierung, im Rahmen der Föderalismusreform zugunsten der Länder ein Abweichungsrecht in Bezug auf die Nutztierhaltung freizugeben. Wir sind davon überzeugt, dass wir, wenn wir das tun, Tierschutzdumping erleben werden. Herr Staatssekretär, das ist kein Zeichen praktischer Vernunft, sondern ein Vabanquespiel auf dem Rücken der Tiere. Das sollten wir bitte lassen. ({12}) - Doch, die vier Minuten sind gleich um, wie ich sehe. Demzufolge verweise ich auf die beiden Anträge, die zur Debatte stehen, auch auf den, der die Maßnahmen der Europäischen Kommission betrifft. Wir hoffen auf eine konstruktive Debatte über diese Anträge und dass wir zusammen im Sinne des Tierschutzes keinen Rückschritt, sondern weiteren Fortschritt erreichen. Vielen Dank. ({13})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die Fraktion der CDU/CSU hat jetzt der Kollege Dr. Peter Jahr das Wort. ({0})

Dr. Peter Jahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003560, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein Kennzeichen hoch entwickelter demokratischer Gesellschaften, dass der Tierschutz eine hohe gesellschaftliche Präferenz erfährt. Mahatma Gandhi soll gesagt haben: Die Größe einer Nation lässt sich daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt. ({0}) - Es gibt gute Zitate dazu. Ob man es nun als Respekt vor der Natur oder, so wie ich, als Respekt vor der Schöpfung definiert, sei dahingestellt. Wohltuend ist, dass in diesem Hohen Hause wirklich keiner die Bedeutung des Tierschutzes in Abrede stellt. Nachweise für die Verantwortung des Menschen für die Schöpfung sind so alt wie die Schöpfung selbst. Schon in der Bibel wird in der Schöpfungsgeschichte der sechste Tag folgendermaßen beschrieben - ich hoffe, ich kann das zitieren -: Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alle Tiere des Feldes und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. Wenn man derart gestimmt an die Sache herangeht, dann scheint es ziemlich einfach. Tiergesundheit, Qualität der Produkte, Wirtschaftlichkeit und Tierschutz diese Begriffe korrelieren positiv miteinander, wird oft behauptet. Wie Sie wissen, ist die Welt allerdings leider nicht so einfach strukturiert. Tierschutz, wirtschaftlicher Erfolg, Tiergesundheit, hohe Leistung, artgerechte Tierhaltung und gesunde Nahrungsmittel verhalten sich manchmal widersprüchlich zueinander. Politisches Gestalten tut also Not. Beim Studieren des Tierschutzberichtes 2005 der Bundesregierung bin ich zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt: Nulltens. Der Bericht datiert vom April 2005. Ich denke, den nächsten Bericht sollten wir zeitnäher diskutieren. Erstens. Tierschutz mündet letztendlich in Vorschriften und Standards. Nationale Alleingänge sind wenig hilfreich und nicht zielführend, ({1}) es sei denn, nationale Gebote sind auch bei Importen in unser Land durchsetzbar. Das Problem dabei ist, dass man den Produkten, abgesehen von einer Kennzeichnung, die Qualität des Tierschutzes nicht immer ansieht. Zweitens. Gemeinsame, international abgestimmte Schritte bringen den Schutz des Tieres besser voran als große Sprünge im nationalen Alleingang; denn Tierschutz ist international. ({2}) Dazu nenne ich drei Beispiele, nämlich den Lebendexport von Nutztieren, den Transport von Nutztieren und die Legehennenhaltung. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Schlachttiere tagelang quer durch Europa und dann noch über das Mittelmeer zu schippern. Dieser Unsinn fand nur deshalb statt, weil die Europäische Union diese Geschichte auch noch finanziell unterstützte. Es ist schon mehrfach erwähnt worden: Seit dem vergangenen Jahr ist zumindest mit dieser Unterstützung auch im Interesse des Tierschutzes Schluss. ({3}) Beim Transport von Nutztieren ist eine Begrenzung der Transportzeiten sinnvoll. Sie würde zusätzlich zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe führen. Allerdings muss diese Frage europäisch beantwortet werden. ({4}) Ähnlich muss man auch bei der Haltung von Legehennen argumentieren. ({5}) Drittens. Wer aus dem Halten von Tieren einen unternehmerischen Nutzen zieht, wird vom Gesetzgeber intensiver beobachtet als derjenige, der dies ohne direkt erkennbaren finanziellen Hintergrund tut. ({6}) Im Tierschutzbericht der Bundesregierung ist eine riesige Imbalance zwischen den Tierschutzmaßnahmen für Nutztiere und denen im Bereich der Heimtierhaltung zu erkennen. Es werden im Tierschutzbericht keine Angaben dazu gemacht, welche Tiere in welcher Anzahl und unter welchen Bedingungen im Haushalt gehalten werden. Hier sollten wir das eine tun, aber das andere nicht lassen. ({7}) Tierschutz ist unteilbar. Was für Legehennen gilt, muss genauso für den Kanarienvogel oder die Schildkröte in der Wohnstube gelten. In diesem Zusammenhang mahne ich zumindest ein Forschungsprojekt zur Heimtierhaltung unter Tierschutzaspekten an. ({8}) Viertens. Die Anzahl der Tierversuche ist maximal zu reduzieren. Tierversuchersetzende Methoden sind dafür verstärkt weiterzuentwickeln. ({9}) Die weitere wissenschaftliche Erforschung dieser Problematik ist wichtig. ({10}) - Wir werden darüber sprechen müssen, Frau Kollegin; Sie haben völlig Recht. - Die Umsetzung der neuen europäischen Chemikalienpolitik darf nicht mit einer steigenden Zahl von Tierversuchen einhergehen. ({11}) Ich fasse zusammen: Der Schutz der Tiere ist ein wichtiges gesellschaftliches Erfordernis. Tierschutz ist unteilbar und international, das heißt, Tierschutzmaßnahmen müssen zunehmend international abgestimmt werden. Es gibt kein unterschiedliches Schutzbedürfnis von Nutztieren und Heimtieren. ({12}) In diesem Zusammenhang ist ein Arbeitsdokument der EU-Kommission vom 23. Januar 2006, nämlich der Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 - 2010, Mut machend. Frau Präsidentin, ich komme zu meinem letzten Satz. Damit ist der Tierschutz nun endgültig in der Europäischen Union angekommen, was für die Größe Europas sprechen könnte, wenn man an Gandhi denkt. Danke schön. ({13})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Jetzt erteile ich dem Kollegen Dr. Gerhard Botz von der SPD-Fraktion besonders gerne das Wort.

Dr. Gerhard Botz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000238, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland wird Tierschutz groß geschrieben. Das wird auch im Tierschutzbericht 2005 wieder deutlich. Der Tierschutz ist gesetzlich verankert. Millionen von Menschen engagieren sich für ihn. Und das ist auch gut so. Es ist ein gewaltiger Irrtum, zu glauben, dass Tierschutz eine Erfindung der Neuzeit ist. Da einige Vorredner hier auf die christliche Schöpfungsgeschichte zurückgegriffen haben, möchte ich an dieser Stelle in Erinnerung rufen, wie groß selbst in jener Zeit, als unsere Vorfahren anderen Kreaturen noch als Jäger gegenübertraten - das war also weit vor unserer Zeit -, ihr Respekt vor ihnen war. Noch enger, ja, existenziell verknüpft, wurde die Mensch-Tier-Beziehung später, als es unseren Vorfahren gelang, Tiere zu domestizieren. Die guten und vernünftigen Wurzeln dieses Verhältnisses stammen aus jenen Tagen. Sicherlich - das darf man hier einmal mit einem Augenzwinkern anmerken - war der bürokratische Aufwand in jenen Zeiten Gott sei Dank deutlich geringer. Aber die Kraft der Gesetze, die vor mehreren tausend Jahren, obwohl sie zu dieser Zeit nicht aufgeschrieben waren, gegolten haben, war beachtlich. Man kann also ohne Übertreibung sagen, dass wir im Augenblick auf dem Wege sind, Verhältnisse zu korrigieren, die wir insbesondere in den letzten Jahrzehnten an der einen oder anderen Stelle kaputtgemacht haben. Ich sage aber auch, dass wir diese notwendigen Korrekturen nicht ohne Rücksicht auf die tatsächlichen gegenwärtigen ökonomischen Verhältnisse unserer landwirtschaftlichen Unternehmen vornehmen können. ({0}) Stärker als das vielen von uns noch bewusst ist, bewegen wir uns bei diesem Thema innerhalb eines europäischen Handlungsrahmens. Deshalb möchte ich in aller Kürze auf das Papier eingehen, auf das einer meiner Vorredner auch schon eingegangen ist, nämlich den „Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010“ vom 23. Januar 2006. Es handelt sich hierbei um einen sehr ambitionierten Aktionsplan, in dem die Kommission gegenüber den Bürgern, den Interessengruppen, dem Europäischen Parlament und dem Rat ihre Tierschutzinitiativen für die kommenden Jahre klar und umfassend darlegt. Dabei geht es um Folgendes: erstens, Verbesserung der Mindestnormen für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren; zweitens, Förderung von Forschung und Alternativen zu Tierversuchen; drittens, Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren; viertens, bessere Information der Tierhalter sowie der allgemeinen Öffentlichkeit über Fragen des Tierschutzes und, fünftens, die Unterstützung internationaler Tierschutzinitiativen. Zwei dieser Aktionsbereiche erscheinen mir besonders wichtig. Das ist zunächst einmal die Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren, um angewandte Tierschutznormen einzuordnen und vergleichen zu können. Sie bilden die Voraussetzung für die Durchsetzung von einheitlichen Mindestnormen, ohne die eine etwaige Etikettenregelung und ein fairer Wettbewerb zwischen den Produktions- und Zuchtbetrieben innerhalb der EU nicht möglich sind. Deshalb betone ich an dieser Stelle ausdrücklich: Wer unter Einhaltung von Tierschutzanforderungen erhebliche Investitionen vorgenommen hat, braucht ausreichende Sicherheit, mit diesen Anlagen entsprechend lange produzieren zu können. Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, sich für genau diese Harmonisierung noch stärker als bisher mit dem Ziel der Schaffung einheitlicher Mindestnormen innerhalb Europas stark zu machen. Ich komme zum Abschluss. Eine Umfrage, die auch zu diesem Papier gehört, kommt zu dem Ergebnis, dass 90 Prozent der Bürger innerhalb der Europäischen Union beim Kauf mehr Informationen über die Tierschutzbedingungen im Verlauf der Produktion erhalten wollen. Darin liegt eine gewaltige Chance für diejenigen, die in diesem europäischen Binnenmarkt weiterhin mit Erfolg produzieren wollen. Lassen Sie uns gemeinsam für gesetzliche Grundlagen sorgen, um all denen, die das tun wollen, insbesondere unseren deutschen Produzenten, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Vielen Dank. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Damit schließe ich die Aussprache. Die Vorlagen 15/5405, 16/549 und 16/550 sollen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. - Dazu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Klimaschutz-Offensive 2006 - Drucksache 16/242 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Interfraktionell ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Kollegen Michael Kauch von der FDP-Fraktion.

Michael Kauch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003698, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klimaschutz ist eine der Kernaufgaben einer generationengerechten Politik. Deutschland ist bei der Umsetzung der Kiotoverpflichtungen auf einem besseren Weg als manch anderes Land. Aber auch wir können sicherlich noch besser werden. ({0}) Es ist also Zeit für eine Klimaschutzoffensive. ({1}) Doch dazu steht im schwarz-roten Koalitionsvertrag leider nicht viel mehr als allgemeine Absichtserklärungen. Sie wollen sich für ein Nachfolgeabkommen für Kioto einsetzen. Aber auf welcher Grundlage, nach welcher Grundphilosophie und auf welche Art und Weise dies erfolgen soll, schreiben Sie nicht. Sie stellen eine Exportinitiative für erneuerbare Energien in Aussicht. Im Koalitionsvertrag findet sich aber nicht einmal eine Andeutung dazu, was das konkret bedeutet. Die FDP meint, das ist zu wenig. Deshalb hat die liberale Opposition in diesem Haus die Absicht, mit ihrem Antrag heute die Debatte zu eröffnen. Wir möchten Sie zur Klärung der offenen Fragen bewegen. Wirksamer Klimaschutz ist nur global zu erreichen. Deshalb ist das wichtigste Ziel ein neues Kiotoprotokoll, in das ab 2012 möglichst alle CO2-Verursacher mit verbindlichen Zielen einbezogen werden. Ein erster Schritt mit Blick auf die Vereinigten Staaten könnte darin bestehen, einzelnen US-Bundesstaaten die Teilnahme am Emissionshandel zu ermöglichen. Diese Anregung der kanadischen Regierung ist in unserem ureigenen deutschen Interesse und sollte deshalb von der Bundesregierung mit Nachdruck verfolgt werden. ({2}) Doch auch auf nationaler und europäischer Ebene gibt es Handlungsbedarf. Die FDP will mehr Klimaschutz zu geringeren Kosten für Unternehmen und Verbraucher. Ein Schlüssel hierzu ist die Ausweitung des Emissionshandels. Konkret schlagen wir in unserem Antrag Folgendes vor: Wie im Kiotoprotokoll soll die Aufforstung auch in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden, um Zertifikate generieren zu können. Der Mechanismus der gemeinsamen Implementierung sollte auch auf nationaler Ebene möglich werden. Es ist beispielsweise mit Blick auf meine Heimatregion nicht einzusehen, warum ein niederländisches Unternehmen mit der klimaschonenden Nutzung von Grubengas aus dem Ruhrgebiet Zertifikate erwirtschaften kann, für einen deutschen Investor aber nicht die gleichen Rahmenbedingungen gelten sollen. ({3}) Die Joint Implementation auf nationaler Ebene könnte genutzt werden, um den Gebäudesektor in den Emissionshandel einzubinden. Hier könnten wir mehr privates Kapital generieren, als es durch das geplante Subventionsprogramm zur Gebäudesanierung möglich ist. Das würde zugleich der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich - etwa der Solar- und Geothermie - neue Impulse geben. Des Weiteren müssen wir die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern verbessern. Notwendig sind mehr bilaterale Abkommen wie das, das letztens mit Mexiko vereinbart wurde. Denn gerade die sonnenreichen Länder des Südens bieten massive ungenutzte Potenziale zur CO2-Einsparung durch erneuerbare Energien. Für die FDP bedeutet Klimaschutz aber mehr als nur Zertifikatehandel. Mit Blick auf die gegenwärtigen Bemühungen insbesondere in den USA ist festzuhalten, dass es nicht um ein Entweder-oder von technologieorientierter Klimapolitik auf der einen Seite und kiotobasierter Klimapolitik auf der anderen Seite geht. Vielmehr liegt die besondere Stärke kiotobasierter Klimapolitik darin, dem technischen Fortschritt - gleichsam als zusätzliche Prämie und als Orientierungsmarke - ein zusätzliches Renditeelement zu verschaffen. ({4}) Nicht jeder Technologiebereich profitiert aber vom Zertifikatehandel. Dies betrifft insbesondere die Technologien, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dieser Technologiebereich ist unverständlicherweise bisher ein Stiefkind der klimarelevanten Technologiepolitik. Dies will die FDP ändern. Initiativen, die auf Forschung und modernste Technologien für den Klimaschutz setzen, wären in der Tat ein Aufbruchsignal, das Deutschland gerade nach den Jahren der Technologiefeindlichkeit unter Rot-Grün gut zu Gesicht stünde. ({5}) Wir fordern Sie auf, konstruktiv auf die Länder zuzugehen, die die Asien-Pazifik-Partnerschaft für saubere Entwicklung und Klima unterzeichnet haben - die USA, Australien, Indien, Korea, China und Japan -, und diese Partnerschaft nicht als Alternative zu Kioto, sondern als zusätzliche Chance für alle Beteiligten zu sehen. Vielen Dank. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Andreas Jung von der CDU/CSU-Fraktion.

Andreas Jung (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003780, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es mag politische Bereiche geben, in denen Fehler korrigiert werden können. Die Klimaschutzpolitik gehört ganz sicher nicht dazu. Was wir heute in diesem Bereich versäumen oder zulassen, wird dramatische Auswirkungen haben, wird unseren Planeten insgesamt betreffen, wird das Leben von Mensch und Tier, von Flora und Fauna beeinträchtigen und wird nicht mehr rückholbar sein. ({0}) Deshalb gibt es nur eines: Es muss schnell, entschlossen und konsequent gehandelt werden. Insofern nehme ich das, was Kollege Kauch gesagt hat, gerne auf. Ich füge aber hinzu: Deutschland ist unter verschiedenen Bundesregierungen Vorreiter beim Klimaschutz gewesen. Das hat vor langer Zeit begonnen. Ein Kerndatum ist die Konferenz von Rio, auf der Deutschland mit Klaus Töpfer hervorragend vertreten war. Auf der dann folgenden Konferenz von Kioto war es - mit der heutigen Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze nicht anders. Diese Tradition muss und wird fortgeführt werden. ({1}) Es war richtig, schon zu einem Zeitpunkt zu handeln, als sich die Wissenschaftler noch uneins waren und darüber stritten, ob es überhaupt einen vom Menschen verursachten Klimawandel gibt. Man wollte aber nicht auf Beweise warten, sondern hat nach dem Vorsorgegrundsatz gehandelt und ist die Probleme angegangen. Das war richtig. So sollte man auch in Zukunft verfahren. Andreas Jung ({2}) Heute ist der Klimawandel nicht mehr umstritten. Die Ersten, die wussten, dass es einen Klimawandel gibt, waren nicht die wissenschaftlichen Experten, sondern die Landwirte, die gesagt haben: Auch früher hat es hin und wieder Naturkatastrophen gegeben; aber in einem Jahr Hagel, im nächsten Hochwasser und im dritten Dürre, das alles macht uns sicher, dass es einen Klimawandel gibt. Ich finde, das ist ein besonders gutes Beispiel, um zu zeigen, dass der Klimawandel nichts Abstraktes ist, das weit weg, an irgendwelchen entlegenen Flecken der Erde, stattfindet, sondern dass er schon bei uns angekommen ist. Es geht darum, ihn einzudämmen. Dabei darf es - darauf hat der Kollege Kauch angespielt - keinen Gegensatz zwischen Maßnahmen für die Umwelt auf der einen Seite und Maßnahmen für die Wirtschaft auf der anderen Seite geben; denn wenn wir hier nicht handeln, werden die Kosten für alle, die Landwirtschaft, die Wirtschaft und die Allgemeinheit, noch viel höher sein. ({3}) Es stellt sich die Frage, was wir 14 Jahre nach Rio und neun Jahre nach Kioto erreicht haben. Positiv ist, dass die EU-Kommission in ihrem Bericht vom Dezember letzten Jahres, in dem sie Bilanz zieht, feststellt: Nach jetzigem Stand kann die Europäische Union das gesetzte Ziel einer Reduktion der Treibhausgase um 8 Prozent im Vergleich zu 1990 erreichen. Ich betone: Sie kann. Das heißt aber auch, dass es noch nicht sicher ist. Es gibt einige Punkte, die uns Sorge bereiten. So sind die Emissionen innerhalb der EU zwischen 2002 und 2003 entgegen der langfristigen Tendenz gestiegen. Außerdem gibt es ein Ungleichgewicht in der Europäischen Union. Manche Staaten sind beim Klimaschutz weit vorangeschritten. Andere hinken hinterher. Deutschland gehört zum Glück zur ersten Gruppe. Ich möchte in aller Deutlichkeit einen weiteren Punkt ansprechen, der Sorge bereitet. Das ist der Flugverkehr. Dort haben wir entgegen der allgemeinen Entwicklung einen immensen Anstieg der Emissionen zu verzeichnen, obwohl es über Jahre hinweg gelungen ist, die Wirkungskraft des Flugtreibstoffes zu verbessern. Zwischen 1990 und 2003 sind die Emissionen insgesamt um 73 Prozent gestiegen. Wenn sich dieser Trend nicht umgekehrt, dann liegt der Anstieg im Jahr 2012 bei 150 Prozent. Deshalb glaube ich, dass es keine Alternative dazu gibt, dass die EU Anstrengungen unternimmt, auch den Flugverkehr in das Emissionshandelssystem einzubeziehen. ({4}) Es ist richtig, dass sich auch die Wirtschaft selbst anstrengt. Und wir wissen: Das ist ein Bereich, der sensibel ist, weil davon auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen betroffen ist. Wahr ist, dass Warteschleifen verhindert werden und dass es technische Innovationen gibt. Aber gerade dieser Bereich, von dem Wissenschaftler sagen, die Klimaauswirkungen seien dort bei weitem höher als bei Emissionen am Boden, muss einbezogen werden. Damit bin ich bei der Frage, was geschehen muss. Der Flugverkehr ist ein gutes Beispiel dafür, dass international gehandelt werden muss. In der Koalitionsvereinbarung wurde erklärt, dass wir uns dafür stark machen wollen, jetzt Kioto plus in die Wege zu leiten. Das betrifft die Frage, was nach Kioto und dem Jahr 2012 kommt. Unsere Auffassung ist, dass niemand aus der Verantwortung entlassen werden kann, auch nicht die Schwellenländer, die Fortschritte machen. Ich bin der Überzeugung, dass in dem Maße, in dem Fortschritte erreicht werden, auch die Verantwortung für die Ökologie wachsen muss. Das gilt aber auch für die USA. Wenn man die Äußerungen der letzten Zeit aus den USA betrachtet, dann stellt man fest, dass es durchaus Anlass zur Hoffnung gibt. Zum ersten Mal hat Präsident Bush den Zusammenhang zwischen Treibhausgasemissionen und Klimawandel bestätigt. Zum ersten Mal hat er gesagt, dass sich auch die USA Klimaschutzziele setzen müssten. Wir sollten daran arbeiten, dass die USA mit an Bord kommen, mit welchen Mitteln und Instrumenten auch immer. Auch in der EU ist sicherlich noch viel zu tun. Die nächste Aufgabe liegt im Bereich der Reform des Emissionshandels. Hier stellt sich die Frage, was wir besser machen können. Es muss insbesondere gelingen, internationale Klimaschutzprojekte zu erleichtern. Es geht dabei um Projekte in anderen Industrieländern und Entwicklungsländern, die es ermöglichen sollen, eigene Reduktionsziele zu erreichen. Ich denke, das muss auf jeden Fall kommen. Das ist wieder ein Beispiel dafür, dass Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen. Wir tun etwas für den Klimaschutz und wir verbessern die Marktchancen für deutsche Unternehmen. ({5}) Damit bin ich bei dem, was wir uns im nationalen Rahmen vorgenommen haben. Ich glaube, es ist ein ambitioniertes nationales Klimaschutzprogramm, das etwas für den Umweltschutz tut, aber auch etwas für den Mittelstand und für Handwerksunternehmen erreicht. Ein Paradebeispiel dafür ist aus meiner Sicht das Gebäudesanierungsprogramm, das wir auflegen werden. ({6}) Die Koalition wird auf das, was die Vorgängerregierung gemacht hat, noch einmal draufsatteln. Die FDP fordert in ihrem Antrag, die Zielrichtung müsse immer sein: So viel Klimaschutz wie möglich für 1 Euro. - Genau das gelingt hier. Das Programm hat ein Volumen von über 4 Milliarden Euro. Es kommen Steuererleichterungen, Darlehensförderung usw. hinzu. Insgesamt beträgt das Volumen weit über 10 Milliarden Euro. Dadurch werden private Investitionen in noch größerem Umfang angestoßen. Das ist ein ganz hervorragendes Beispiel dafür, wie man mit möglichst geringen finanziellen Mitteln möglichst viel erreichen kann. ({7}) Das zweite Beispiel, das ich abschließend nennen will, ist das, was wir jetzt im Rahmen des Nationalen Andreas Jung ({8}) Allokationsplans II anstreben. Wir sagen, dass der Emissionshandel effizienter werden muss. Wir gehen der Frage nach, wie das marktwirtschaftliche Instrument Emissionshandel mit der Ökologie versöhnt werden kann. Insgesamt verfolgt die große Koalition eine Doppelstrategie: auf der einen Seite mehr Effizienz bei Energie und Ressourcen, auf der anderen Seite Ausbau von regenerativen Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Mit allem gemeinsam, international, in Europa und in Deutschland, wird es uns gelingen, weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Klimaschutzpolitik zu leisten. Wenn ich Ihren Antrag im Detail durchgehe, dann stelle ich fest, dass wir bei vielen Dingen nicht weit auseinander sind. Es ist auch gut, wenn die Parteien im Deutschen Bundestag bei dem wichtigen Thema Klimaschutz eng zusammenarbeiten. Herzlichen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Eva Bulling-Schröter von der Fraktion Die Linke. ({0})

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darüber, dass wir mehr Klimaschutz wollen, sind wir uns sicherlich alle einig. Strittig bleiben aber die Instrumente. Wir denken, dass der FDP in ihrem Antrag das elegante Modell wichtiger ist als dessen Wirksamkeit in der Realität. In einigen Punkten könnten wir das Anliegen unterstützen: im Bestreben, den Luftverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen oder die Energieverluste im Wärmebereich, insbesondere bei Gebäuden, deutlich zu verringern. Der überwiegende Rest Ihres Antrags, Herr Kauch, folgt jedoch im Kern einem unerschütterlichen Glauben an die Allmacht marktwirtschaftlicher Instrumente im Klimaschutz, ({0}) ein Glaube, in dem die Komplexität der Wirklichkeit wenig Platz findet. Schön formuliert, oder? ({1}) Sie wollen aus jedem eingesetzten Euro so viel Klimaschutz wie möglich erwirtschaften. Das wollen auch wir. Allerdings leben wir nicht im luftleeren Raum und darum haben die flexiblen Instrumente des Kiotoprotokolls, mit denen der Klimaschutz preiswerter gemacht werden soll, neben unbestreitbaren Vorzügen auch Grenzen und Nachteile. Nehmen wir die Nutzung von Waldsenken im europäischen Emissionshandel, die Sie fordern: Die wissenschaftliche Diskussion um solche Senken zeigt, dass niemand mit Sicherheit sagen kann, wie viel Kohlendioxid welche Art Wald auf Dauer bindet. Darum ist es sehr schwer, zu sagen, für 1 Hektar Nettozuwachs gebe es soundso viele geldwerte Emissionszertifikate. Diese Diskussion dauert an und es wird sich sehr gestritten. Die Prüfung der Waldkataster, womöglich nach Bewirtschaftungsarten, würde zudem bald mehr Papier produzieren, als im Waldprojekt an Zellstoff nachwächst. Ich denke, für den Schutz unserer europäischen Wälder haben wir andere, weniger bürokratische Instrumente. ({2}) Oder nehmen wir CDM. Er soll Klimaschutzinvestitionen in den Entwicklungsländern befördern. Allerdings hat er laut Kioto noch eine zweite Aufgabe: Die Investitionen sollen der nachhaltigen Entwicklung dienen. Da haben wir Sorgen: Gemessen am Emissionsvolumen bezieht sich der überwiegende Teil der registrierten oder in Prüfung befindlichen CDM-Projekte auf Vorhaben, die mit HFC-23 ein unerwünschtes Nebenprodukt bei der Kältemittelproduktion zerstören oder Lachgas auffangen. Beides sind Gase mit hohem Wärmetrieb. So ist HFC-23 beispielsweise rund 11 700-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Genau daraus ergibt sich jedoch im CDM eine verrückte Situation: HFC-23 kann mit sehr geringem Aufwand verbrannt und damit unschädlich gemacht werden. Aufgrund der hohen Klimaschädlichkeit generieren aber nur wenige Hundert Tonnen von verbranntem HFC-23 in Indien oder Korea CDM-Zertifikate über etliche Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. So wird die Zerstörung des Gases, die auch schlicht per Gesetz geregelt werden könnte, zur grotesken Gelddruckmaschine. Es wäre unter CDM sogar hoch profitabel, allein wegen dieser Unmengen an Zertifikaten Kühlmittel auf Halde zu produzieren, nur um den dabei anfallenden Klimakiller zu vernichten. Fachleute sprechen gar von Anreizen, ohne Markt ganze Fabriken aus dem Boden zu stampfen. Dabei ist das Kältemittel selbst auch nicht ohne: Es greift nämlich die Ozonschicht an. Diese Verzerrungen, so meine ich, dürften auch nicht im Sinne der FDP sein. Vor allem aber werden Investitionsströme gebunden, die für tatsächlich nachhaltige Projekte wie erneuerbare Energien fehlen werden. Ich spreche das alles an, weil wir als Linke möchten, dass die flexiblen Instrumente erst einmal sorgfältigst erprobt und justiert werden; denn es macht keinen Sinn, sie schon kurz nach ihrem Start inflationär auszuweiten. Das aber wünscht die FDP. Darum können wir ihrem Antrag nicht zustimmen. ({3})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Frank Schwabe von der SPD-Fraktion. ({0})

Frank Schwabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003846, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Der Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts - nicht nur der Umweltpolitik, sondern der Zukunftspolitik schlechthin, für unser Land und weltweit. Wenn wir die Trendwende beim Ausstoß klimarelevanter Gase, nicht nur, aber vor allem des Kohlendioxids, nicht schaffen - bei allen Fortschritten ist diese Trendwende noch lange nicht erreicht -, drohen uns Temperaturanstiege bis zu 6 Grad Celsius und ein Anstieg des Meeresspiegels um bis zu 90 Zentimeter in den nächsten 100 Jahren. Das ist weit von dem entfernt, an das sich die Menschen und die Natur ohne dramatische Auswirkungen noch anpassen könnten. Das Bewusstsein dafür wächst. Leider sind dazu oft dramatische Ereignisse nötig. Das ganze Jahr 2005 über haben uns extreme Wetterereignisse in Bann gehalten und uns immer wieder ins Bewusstsein gerufen, was für die überwältigende Mehrheit der Forscher schon seit langem feststeht: Das Klima ändert sich und der globale Klimawandel ist zu großen Teilen menschengemacht. Die dramatischen Auswirkungen können an vielen Beispielen veranschaulicht werden. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit will ich nur eine Zahl nennen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet ohne klimapolitisches Handeln im Jahr 2100 mit globalen Klimaschäden von bis zu 20 Billionen US-Dollar. Die Temperatur ist bereits gestiegen. 2005 war das wärmste Jahr seit Beginn der offiziellen Temperaturmessung 1861. Ein weiterer Anstieg ist unvermeidbar. Das Ziel ist klar: Die globale Temperatur darf gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad Celsius steigen. Um das zu erreichen, muss sich die internationale Staatengemeinschaft ambitionierte Ziele setzen. Die Aufgabe Deutschlands besteht darin, sich im Rahmen der Staatengemeinschaft für solche weit gehenden Ziele einzusetzen und selbst weiterhin Vorreiter zu sein; ich fand gut, dass der Kollege Jung darauf besonders hingewiesen hat und auch den Begriff benutzt hat. ({0}) Das erhöht unsere Glaubwürdigkeit. Das spornt andere Länder an. Wenn man notwendige Anpassungsprozesse berücksichtigt, ist das - das hat sich in der Vergangenheit schon gezeigt - auch zum wirtschaftlichen Vorteil unseres Landes und unserer Unternehmen. Das Europäische Parlament hat sich im November 2005 für eine EU-weite Reduktion der CO2-Emissionen um 30 Prozent ausgesprochen. Das ist das, was CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag, was wir in unserem Koalitionsvertrag gefordert haben. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Reduktion um 30 Prozent zum verpflichtenden Ziel der EU wird, und für Deutschland eine ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag angekündigte darüber hinausgehende Reduktion vereinbaren. ({1}) Dabei sollte die von der Enquete-Kommission „Energie“ in der letzten Legislaturperiode geforderte Reduzierung um 40 Prozent bis 2020 und um 80 Prozent bis 2050 Richtschnur sein. Mit der Übernahme eines Anteils von 21 Prozent an den europäischen Verpflichtungen im Rahmen des Kiotoprotokolls hat Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen. Bis 2003 konnte ein Rückgang um 18,5 Prozent erreicht werden. Das scheint viel zu sein, aber - auch darauf wurde schon hingewiesen - Selbstgefälligkeit und Genügsamkeit sind unangebracht. Seit dem Jahr 2000 ist der Trend sinkender Treibhausgasemissionen faktisch zum Stillstand gekommen. In vielen Ländern, leider auch in Ländern der EU, sind die Emissionen im letzten Jahr sogar gestiegen. Es ist daher jetzt notwendig, neue Impulse zu setzen - in Deutschland und durch Deutschland. Die Zeit bis 2020 wird dabei entscheidend sein. Vom Klimagipfel in Montreal ging vor allem das wichtige Signal aus, dass der Kiotoprozess nach 2012 lückenlos fortgesetzt wird und die Möglichkeit bleibt, die US-Amerikaner beim internationalen Klimaschutz an Bord zu holen. Was ich jetzt sage, soll an der Stelle nicht zur Regel werden, aber mir scheint schon geboten zu sein, noch einmal einen besonderen Dank an das Bundesumweltministerium und besonders an Minister Gabriel zu richten. Die Rolle Deutschlands in Montreal - so habe ich das jedenfalls wahrgenommen - wurde international und national, auch parteiübergreifend im Umweltausschuss, als gelungen angesehen. ({2}) Das freut mich natürlich besonders - so viel Werbung für die Sache meiner eigenen Partei muss erlaubt sein -, weil die Umweltpolitik schon immer eine Herzensangelegenheit der Sozialdemokratie war - das wird auch klar, wenn wir an den Staatssekretär hier denken - und jetzt die Chance besteht, das auch deutlich zu machen. ({3}) International ist jetzt insbesondere notwendig, die USA mit den Pazifikstaaten sowie die großen Schwellenländer wie Brasilien, Indien und China stärker in den Kiotoprozess einzubinden. Dabei gilt für Deutschland und die anderen großen „Kiotoländer“: Wenn wir wollen, dass die anderen folgen, müssen wir weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen. Von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz, aber nicht nur für den Klimaschutz ist die zukünftige Energiepolitik. Dazu gibt es in diesem Jahr maßgebliche Veranstaltungen, bei denen der Klimaschutz eine zentrale Rolle spielen muss. Ich sage das hier mit einigem Bedacht. Wir brauchen eine Energieversorgung, die klimaschonend, aber auch sicher und bezahlbar ist. Dazu gehören erneuerbare Energien, Energieimporte und auch eine effiziente Nutzung der heimischen Kohle. Die geplante Erneuerung des Kraftwerksparks ist sowohl wirtschaftlich als auch klimapolitisch sinnvoll. ({4}) Schon deshalb - da muss ich dem Koalitionspartner jetzt vielleicht etwas Wasser in den Wein gießen - macht der vereinbarte Fahrplan für den Ausstieg aus der Atomenergie Sinn, ({5}) erst recht im weltweiten Maßstab, weil angesichts des minimalen Anteils der Atomenergie klar ist, dass die Atomenergie jedenfalls die weltweite Klimaproblematik nicht einmal im Ansatz lösen kann. Verehrte Damen und Herren, bei der Nutzung erneuerbarer Energien ist Deutschland weltweit führend. Das muss in Zukunft auch für den Bereich Energiesparen und Energieeffizienz gelten. Ernst Ulrich von Weizsäcker hat unter dem Titel „Faktor vier“ schon vor einigen Jahren den Weg dazu gewiesen. Auch für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft werden die Energieeffizienz und die Nutzung von Energieeinsparpotenzialen zukünftig mitentscheidend sein. Es ist gut, dass es mittlerweile das sehr ambitionierte CO2-Gebäudesanierungsprogramm gibt, das von Herrn Jung gerade angesprochen wurde. Weitere Schritte müssen allerdings folgen. ({6}) Für einen langfristig wirksamen Klimaschutz sind gerade im Bereich Energieeffizienz jedoch mehr Anstrengungen erforderlich. Auch auf europäischer Ebene muss Deutschland zeigen, dass es sich in Fragen der Energieeffizienz ebenfalls als Motor versteht und sich zum Beispiel für ein europäisches Top-Runner-Programm nach japanischem Vorbild - Herr Kelber und ich haben gerade noch einmal darüber geredet - einsetzt, um Innovationsschübe für die heimische Wirtschaft zu erzielen. ({7}) Was steht 2006 sonst noch an? Erstens. Die Bundesregierung muss das Nationale Klimaschutzprogramm 2006 in der zweiten Jahreshälfte verabschieden, das insbesondere die Bereiche Bauen und Verkehr, welche Sorgenkinder sind, was gerade schon erwähnt worden ist, effektiver regeln soll. Zweitens. Ein zentraler Punkt - der zentrale Punkt dieses Jahres wird der Emissionshandel sein. Auch das ist schon angesprochen worden. Dazu wird genügend Gelegenheit zur Debatte bestehen. Deshalb nur kurz: Es wird darum gehen müssen, sowohl den Straßenverkehr wie auch die Luft- und Schifffahrt einzubeziehen. Vor allem wird es darum gehen, die Lehren aus Unzulänglichkeiten beim NAP 1 zu ziehen und die schon viel diskutierten Windfall-Profits zu vermeiden. Drittens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien. Die große Koalition will den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 20 Prozent - auch das steht in der Koalitionsvereinbarung - erhöhen und hier also für Kontinuität sorgen. Das Erneuerbare-EnergienGesetz bleibt. Verehrte Damen und Herren, ein kleines Fazit: Der Klimaschutz ist bei der neuen Koalition gut aufgehoben. Ich denke, das ist deutlich geworden, und hoffe, das wird auch in der konkreten Umsetzung deutlich werden. Wir sorgen dafür, dass Deutschland weltweit führend bleibt und sich neue ambitionierte Ziele setzt. In diesem Sinne können wir dem doch eher defensiven Antrag der FDP - wenn der Titel auch etwas anderes vermuten lassen soll -, der einseitig rein marktwirtschaftlich orientiert ist und einer Vorbildrolle Deutschlands leider nicht entspricht, nicht zustimmen. ({8}) Das muss uns aber alle nicht über die Maße betrüben, weil wir alle gemeinsam einen deutlich ambitionierteren Antrag der Koalition in den nächsten Wochen verabschieden können. Vielen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Schwabe, ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses zu Ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag. ({0}) Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Reinhard Loske von Bündnis 90/Die Grünen. ({1})

Dr. Reinhard Loske (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003176, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Herr Kollege Schwabe, es war in der Tat eine gute Rede. Aber was will man von einem BUND- und Schalke-04-Mitglied auch anderes erwarten? ({0}) In dem FDP-Antrag steht viel Richtiges, Herr Kauch, auch wenn die Aussage etwas übertrieben ist, dass die FDP damit die klimapolitische Debatte eröffnen will. ({1}) Da kann ich nur fragen: Wo waren Sie in all den Jahren zuvor? Ganz so ist es nicht. ({2}) Aber sei’s drum. Auf die Aussage des Kollegen Jung, dass im Jahre 1992 der geschätzte Kollege Klaus Töpfer und im Jahre 1997 in Kioto die Kollegin Angela Merkel die Dinge vorangebracht haben ({3}) und dass man daran jetzt wieder anknüpfen könne, muss ich erwidern, dass in der Zwischenzeit ein paar Dinge geschehen sind. Ich nenne beispielsweise: Emissionshandel, Ökosteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz und die ökologische Förderung von Bioenergien. ({4}) Aber lassen wir das mal. Es war immer gut, dass in diesem Hause weitgehendes Einvernehmen über die Ziele in Sachen Klimapolitik bestand. An diese Tradition können wir anknüpfen. Das ist gut so. Ich möchte jetzt einige Punkte herausarbeiten, an denen man sieht, dass in der Sache Unterschiede bestehen. Erster Punkt. Sosehr es richtig ist, die ökonomische Dimension des Klimaschutzes wie in Ihrem Antrag zu betonen - also zu sagen, dass aus einem Euro so viel Klimaschutz wie möglich herausgeholt werden soll -, so sehr atmet dieser Antrag doch einen bestimmten Geist. Denn in diesem Antrag wird Klimaschutz nur als Bürde und als Kostenfaktor und eben nicht als Chance und Zukunftspotenzial gesehen. Das unterscheidet uns fundamental. Zweiter Punkt. Sie betonen, dass bereits jetzt die so genannte CCS-Technologie - das heißt die Kohleabscheidung und -speicherung - in das System des europäischen Emissionshandels einbezogen werden soll. Das halten wir für vollkommen falsch. Zum einen ist das eine klassische End-of-pipe-Technologie, also eine nachgeschaltete und keine integrierte Technologie, wie sie bei der Energieeinsparung und bei den erneuerbaren Energien zu finden ist, und zum anderen gibt es in diesem Bereich noch so viele offene Fragen, dass es wirklich falsch und verfrüht wäre, diese Technologie schon jetzt in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen. Das können wir nicht tun. ({5}) Dritter Punkt. Ich bin durchaus der Meinung, dass man erwägen sollte, den Flugverkehr in das europäische System des Emissionshandels einzubeziehen. Dennoch bleibt die krasse Wettbewerbsverzerrung, die wir heute zwischen dem Luftverkehr auf der einen Seite und dem schienengebundenen Verkehr und dem Straßenverkehr auf der anderen Seite haben. Im Schienenverkehr müssen Energiesteuern und Mehrwertsteuer auf Tickets gezahlt werden, während im Luftverkehr weder Kerosinsteuer noch Mehrwertsteuer auf Tickets im innereuropäischen Verkehr gezahlt werden müssen. Diese krasse Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern müssen wir abbauen. Sie bleibt auf der Tagesordnung. Man kann nicht alles unter Emissionshandel abbuchen. Nein, wir müssen beim Luftverkehr auch das Steuerinstrumentarium nutzen. ({6}) Vierter Punkt. Auch die Einbeziehung der Senken sehen wir sehr problematisch. Wir halten sie zu diesem Zeitpunkt für falsch. Es gibt tausenderlei gute Gründe, warum man die Aufforstung fördern sollte: angefangen bei der biologischen Vielfalt über das Kleinklima bis hin zu globalen klimatischen Fragen. Aber es wäre falsch, dieses jetzt als Ausweichstrategie in den Emissionshandel einzubeziehen. Da müssen erst noch methodische Fragen geklärt werden. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir dies nicht tun sollten. Vor allem monieren wir - da sind Sie sich mit der großen Koalition einig -, dass Sie kein nationales Klimaschutzziel für 2020 formulieren. Wir sind der Meinung, dass sich Deutschland das Ziel setzen muss, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von CO2 und allen klimaverändernden Gasen um 40 Prozent zu reduzieren. Auch das fehlt in Ihrem Antrag. Das ist schlecht. Fünfter und letzter Punkt. Herr Kollege, Sie werden sicherlich verstehen, dass mir diese Harmoniesoße in der großen Koalition - wir sind alle dafür; alles ist wunderbar und alles wird gut - nicht gefällt. Schauen wir mal! Wir werden in der nächsten Zeit Gelegenheit haben, über den Nationalen Allokationsplan zu reden. Dann wird man sehen, ob den großen Worten auch tatsächlich Taten folgen. Sie haben Gelegenheit, über das Kraft-WärmeKopplungsgesetz und, so es denn kommt, über das Gesetz hinsichtlich der regenerativen Wärme sowie über die steuerliche Behandlung von biogenen Kraftstoffen und über das so genannte Top-Runner-Programm, das Sie erwähnt haben, zu reden. Ich habe ein wenig die Sorge, dass in Ihrer Vorstellung in Sachen Klimaschutz alles in Ordnung ist. Aber ich habe zugegebenermaßen Zweifel, ob das in der Realität der Fall ist. Wir werden das ausdiskutieren, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen. Danke schön. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/242 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet - Drucksache 16/444 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({0}) Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes.

Franz Thönnes (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002818

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet, also in der ehemaligen DDR, debattieren. Mit diesem Gesetz werden die notwendigen Konsequenzen aus höchstrichterlicher Rechtsprechung gezogen. Mit der Änderung des § 84 a des Bundesversorgungsgesetzes wird eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichtes vom Juli 2005 umgesetzt. Danach ist vorgesehen, dass neben der Beschädigtengrundrente und der Schwerstbeschädigtenzulage für Kriegsbeschädigte und SED-Opfer in den neuen Ländern rückwirkend zum 1. Januar 1999 auch die Alterszulage zur Beschädigtengrundrente in voller Höhe gewährt wird. Dies kommt gut 32 000 Betroffenen hauptsächlich in den neuen Ländern zugute. Sie erhalten von diesem Stichtag an, frühestens jedoch vom Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres an die jeweilige Differenz nachgezahlt. Um diese Auszahlungen im Interesse der Betroffenen - insbesondere auch aufgrund des relativ hohen Alters möglichst bald vornehmen zu können, werden alle Fälle auch ohne förmliche Antragstellung aufgegriffen und überprüft. Dazu konnte inzwischen eine entsprechende Verabredung mit den Ländern im Einvernehmen erzielt werden. Um die gesetzliche Grundlage dafür zeitnah zu schaffen, sollte der Gesetzentwurf so rasch wie möglich vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Auch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im November 2004 eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gesetz nimmt darauf gleichzeitig Bezug. Aus dieser Entscheidung, die allerdings erst im März 2005 veröffentlicht wurde, ergibt sich ebenfalls die Notwendigkeit, zügig zu handeln. So soll bis zum 31. März dieses Jahres im Opferentschädigungsgesetz eine Versorgungsleistung auch für den Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffen werden, der nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners die Betreuung der gemeinsamen Kinder unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit ausübt bzw. übernimmt. Zumindest in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes, in denen der nicht eheliche Partner auch Kinderbetreuungsunterhaltsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen kann, ist der unverheiratete Elternteil beim Tod des Partners genauso auf staatliche Unterstützung angewiesen wie der verheiratete. Die vorgesehene Änderung des Opferentschädigungsgesetzes berücksichtigt dies und orientiert sich deshalb entsprechend der Begründung des Bundesverfassungsgerichts an den tatsächlichen und zeitlichen Voraussetzungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch für den nicht ehelichen Betreuungsunterhalt vorgesehen sind. Vergleichbare Fallkonstellationen sind auch beim Soldatenversorgungsgesetz, beim Zivildienstgesetz sowie eventuell auch im Bereich des Infektionsschutzgesetzes denkbar. Deshalb werden auch diese Gesetze entsprechend ergänzt. Ein weiterer Bereich, in dem die Rechtsprechung Neuregelungen erforderlich macht, ist der Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet. Dieser Ausgleich fiel bisher weg, wenn die geschädigten Staatsbediensteten der ehemaligen DDR Altersrente erhielten. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2001 entschieden, dass dies gegen die Verfassung verstößt. Wir müssen daher nun Korrekturen vornehmen. Die Betroffenen werden jetzt in das Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz mit einbezogen. Sie erhalten künftig neben der Altersrente den Dienstbeschädigungsausgleich. Ein weiteres Zuwarten ist auch hier mehr als vier Jahre nach der Entscheidung des Gerichtes nicht mehr vertretbar. Eine andere Änderung, auf die ich hinweisen will, bezieht sich auf die Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs. In diesem Fall geht das Bundessozialgericht, zuletzt mit Urteil vom Juli 2005, davon aus, dass diese sich nach der Höhe der ungeminderten Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes richtet. Dies war vom Gesetzgeber und damit vom Bundestag nie beabsichtigt. Es entsprach auch nicht der langjährigen Verwaltungspraxis und den Entscheidungen der Instanzgerichte. Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag bereits im Jahre 2004 im Rentenrecht eine vergleichbare Entscheidung beim Zusammentreffen von gesetzlicher und von Unfallrente getroffen und damit genauso klargestellt, dass die Maßgaben des Einigungsvertrages nach wie vor gelten. Die Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs richtet sich auch künftig nach der geminderten Grundrente für das Beitrittsgebiet. Andernfalls würden nicht gewollte finanzielle Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgelöst und neue Ungleichheiten entstehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind nach unserer Auffassung insgesamt erforderlich und angemessen. Es wäre zu begrüßen, wenn eine zeitnahe Behandlung und Verabschiedung des Gesetzes - insbesondere wegen des knappen Zeitrahmens für die Änderung des Opferentschädigungsgesetzes - hier im Hause erfolgen könnte. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Heinz-Peter Haustein von der FDP-Fraktion. ({0})

Heinz Peter Haustein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003765, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet soll zwei verfassungsgerichtliche Beschlüsse und ein Urteil des Bundessozialgerichts umsetzen. Zwei der drei Regelungskomplexe betreffen die Frage, ob Entschädigungsleistungen in den neuen Ländern vergleichbar denen in den alten Bundesländern ausgestaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang sind meines Erachtens einige Anmerkungen zu dem betreffenden Urteil des Bundessozialgerichts und dem Gesetzentwurf zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Änderung des Bundesversorgungs- und Opferentschädigungsgesetzes einen Beschluss bis zum 31. März dieses Jahres angemahnt. Danach soll nun auch der Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners eine Versorgungsleistung erhalten, wenn er unter Verzicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernimmt. Das ist konsequent, da der nicht eheliche Lebenspartner für diesen Zeitraum Kinderbetreuungsunterhaltsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen kann und insoweit bereits dem Ehepartner gleichgestellt ist. ({0}) Der zweite Regelungskomplex ist schon etwas schwieriger zu beurteilen; im Endeffekt ist dem Gesetzentwurf aber auch diesbezüglich zuzustimmen. Er betrifft die Änderung des § 84 a Satz 3 Bundesversorgungsgesetz und sieht gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2005 vor, dass die Alterszulage zur Beschädigtengrundrente für Kriegsbeschädigte und SED-Opfer mit Wirkung zum 1. Januar 1999 in den neuen Ländern in voller Höhe, das heißt auf Westniveau, gewährt werden soll. Hierbei handelt es sich um einen durch Rechtsprechung besonders geprägten Bereich. Nachdem die Beschädigtengrundrente und die Schwerstbehindertenzulage aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils bereits seit dem 1. Januar 1999 in den neuen Ländern in voller Höhe gewährt werden, soll nun auch für die Alterszulage eine Angleichung an das Westniveau erfolgen. Allerdings erscheint mir die Ansicht des Bundessozialgerichts an dieser Stelle nicht unbedingt überzeugend: Das Gericht konstatiert für die Alterszulage vor allem eine „immaterielle Genugtuungsfunktion“ und nicht vorrangig die Funktion der Deckung des Mehrbedarfs im Alter. Tatsächlich aber sollten auch in Fragen des Entschädigungsrechts zwischen Ost und West keine Unterschiede mehr gemacht werden. ({1}) Der dritte Regelungsbereich, um den es hier geht, betrifft das besonders rechtsprechungsfreudige Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz. Hierbei wird allerdings - wie ich es sehe - noch zu klären sein, ob die Entscheidungsspielräume des Gesetzgebers in richtiger Weise ausgenutzt wurden. Es geht um die Dienstbeschädigungsausgleichsregelungen für ehemalige Staatsbeamte der DDR. Nach dem Gesetzentwurf sollen dienstbeschädigte ehemalige Staatsbedienstete umfassend seit 1991 einen Dienstbeschädigungsausgleich erhalten, der ihnen bisher nicht gezahlt wurde, wenn sie Renten wegen Alters- oder Erwerbsunfähigkeit erhielten. Allerdings bezieht sich der Gesetzentwurf nur auf noch nicht bestandskräftige Fälle, was die Zahl der Betroffenen extrem reduziert. Dabei sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Eine erste, die laut Bundesratserläuterung etwa 100 Personen umfasst, erhielt bereits seit 1997 den Dienstbeschädigungsausgleich. Dabei handelt es sich um ehemalige Feuerwehrleute, Zöllner, Volkspolizisten, Strafvollzugsbeamte und Soldaten der Nationalen Volksarmee. Diese Gruppe soll den Ausgleich nun auch noch rückwirkend seit 1991 erhalten. Eine zweite Gruppe, die sich laut Bundesratserläuterung aus etwa 500 dienstgeschädigten Angehörigen der ehemaligen Staatssicherheit zusammensetzt, hat bisher noch überhaupt keinen Dienstbeschädigungsausgleich erhalten. Leider geht der Gesetzentwurf nicht auf eine Anregung des Bundesverfassungsgerichts ein, das in seinem Urteil ausdrücklich darauf hinweist, dass der Gesetzgeber bei den Dienstbeschädigungsteilrenten eine Kürzung oder Aberkennung hätte vornehmen können, wenn der Beschädigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder auch in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil bzw. zum Nachteil anderer missbraucht hat. Ich bin der Meinung, dass nun bei der neuen Gesetzgebung zum Dienstbeschädigungsausgleich die Aufnahme einer solchen Regelung ernsthaft geprüft werden sollte. ({2}) Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ich schließe mit einem herzlichen Glückauf aus dem Erzgebirge. ({3})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Haustein, auch Ihnen gratuliere ich im Namen des ganzen Hauses zu Ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag. Herzlichen Glückwunsch! ({0}) Das Wort hat jetzt die Kollegin Maria Michalk von der CDU/CSU-Fraktion.

Maria Michalk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen, auch wenn uns das im Einzelnen wohl immer wieder schwer fällt, zur Kenntnis nehmen, dass es in diesem Leben keine Einzelfallgerechtigkeit gibt. Dennoch ist es die Pflicht des Gesetzgebers, sich das Gerechtigkeitsprinzip bei jeder Entscheidung vor Augen zu halten. Unsere unabhängigen Gerichte wachen darüber. So liegt es in der Natur der Sache, dass wir als Gesetzgeber in konkreten Sachverhalten immer wieder Korrekturen oder Nachbesserungen vornehmen müssen. Mit solchen Nachbesserungen haben wir es auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet zu tun. Es handelt sich faktisch um vier Einzelgesetze, die einen Bezug zum Bundesversorgungsgesetz haben. Da es sich vielleicht um etwas verwirrende Zusammenhänge handelt, wenn immer wieder auf das eine oder andere Bezug genommen wird - das gebe ich zu -, will ich noch einmal zum allgemeinen Verständnis feststellen, dass unser Bundesversorgungsgesetz von seiner Struktur her ein Gesetz ist, auf das viele andere Gesetze verweisen. Es ist quasi die Basis. ({0}) Um Gerechtigkeitslücken zu schließen, haben wir also die Frage zu beantworten, ob die Einzelregelung verändert wird oder die Bezugsbasis. Um in der Gesetzessystematik zu bleiben, entschlossen wir uns für das Erstgenannte. Das aber wirft durchaus neue Fragen auf; da bin ich mir mit meinem Vorredner, dem auch ich zu seiner ersten Rede herzlich gratuliere, einig. Darauf komme ich noch zurück. Zunächst aber geht es darum, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2004 umzusetzen. Das Opferentschädigungsgesetz, das auf die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes verweist, gewährt bislang einem hinterbliebenen Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft keine Versorgungsleistung, die so genannte Hinterbliebenenrente, auch dann nicht, wenn er nach dem gewaltsamen Tod des Partners unter Verzicht auf eigene Erwerbstätigkeit die gemeinsamen Kinder betreut. Dass diese Regelung keinesfalls familienfreundlich ist, ist wohl unstrittig. Weil nach geltendem Recht zum Beispiel ein Vater der Mutter des gemeinsamen unehelichen Kindes in den ersten drei Jahren Lebensunterhalt zahlen muss, ist es nur konsequent, dass dies auch nach dem Opferentschädigungsgesetz für Kinder bis zu drei Jahren zutrifft und einzuführen ist. Einbezogen in die Regelung werden auch andere mögliche Versorgungsfälle, wie nach dem Soldatenversorgungs- oder Zivildienstgesetz. Für diese Gesetzesänderung ist uns eine Frist vorgegeben, deren Rahmen wir einhalten. Weitere Regelungen sind notwendig durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - darauf wurde schon hingewiesen - vom November 2001. Der Gesetzentwurf sieht vor: Erstens. Das seit dem 1. Januar 1997 geltende Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet ist auf die Zeit von August 1991 bis zum Dezember 1996 zu erstrecken. Zweitens. Die Angehörigen des Sonderversorgungssystems des MfS sind in den Geltungsbereich des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes rückwirkend ab August 1991 und für die Zukunft einzubeziehen. Drittens. Die ehemaligen Angehörigen des MfS, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind, sind zu begünstigen. Viertens. Die Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet ist klar festzulegen. Was ist der Hintergrund? Nach den §§ 9 und 11 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes sind die auf einem Dienstunfall beruhenden Dienstbeschädigungsteilrenten, die Berechtigten neben Altersoder Invalidenrente oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in den Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR gewährt wurden, ab August 1991 durch Anrechnung weggefallen oder eingestellt worden. Die Ansprüche auf Unfallrente aller anderen ehemaligen DDR-Bürger wurden hingegen vom Bundesgesetzgeber in das Unfallrentensystem der Bundesrepublik überführt. Deren Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden - anders als die gleichartigen Ansprüche der Mitglieder der Sonderversorgungssysteme - seit Januar 1992 in der gesetzlichen Unfallversicherung der Bundesrepublik anerkannt und entschädigt. Die sich hieraus ergebenden Renten fallen bei der Gewährung von Altersrente nicht weg, sondern unterliegen nur einer Teilanrechnung. Diese Regelung benachteiligt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Angehörigen der Sonderversorgungssysteme. Es fordert daher eine Korrektur des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigung im Beitrittsgebiet, da das Urteil den Zeitraum zwischen 1991 und 1996, also die damals geltenden Dienstbeschädigungsteilrenten, und nicht den Dienstbeschädigungsausgleich betrifft. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet seinerzeit gerade die Personengruppe der ehemaligen Angehörigen des Sonderversorgungssystems des MfS herausgenommen, wie wir in einer Drucksache aus der 13. Wahlperiode - es ist die Drucksache 13/4587 - sehr genau nachlesen können. Daraus wird deutlich sichtbar, dass das damals eine sehr bewusste Entscheidung war. Das haben wir jetzt zu korrigieren. Denn das Bundesverfassungsgericht macht keinen Unterschied zwischen den vier ehemaligen Sonderversorgungssystemen. Manches in unserem Leben kommt uns unerträglich vor. Dies ist eine solche Situation. Als Abgeordnete in einem Wahlkreis, in dem ich jeden Tag das ehemalige Stasigefängnis Bautzen II vor Augen habe, trifft mich das besonders hart. Voller Überzeugung sage ich: Es wäre viel berechtigter, zunächst im Parlament endlich mit Mehrheit ein Gesetz für die Opfer auf den Weg zu bringen. Stattdessen müssen wir nunmehr nach Rechtskraft des Gesetzes zum Beispiel dem Strafvollzugspersonal bei möglichen Dienstbeschädigungen Zahlungen leisten. Das bedeutet etwa 1 Million Euro Nachzahlungen und jährliche Mehraufwendungen von etwa 500 000 Euro. Weil diese Verwerfungen menschlich so gar nicht nachvollziehbar sind, verweise ich noch auf eine Passage in dem dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zugrunde liegenden Urteil. Lieber Kollege, wir haben offensichtlich die gleiche Passage aus dem Urteil gewählt, die ich noch einmal zitieren möchte, weil sie so wichtig ist und daraus Schlussfolgerungen gezogen werden müssen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Urteil: Von der verfassungsrechtlich unbedenklichen Möglichkeit des Einigungsvertrages, die Dienstbeschädigungsteilrente zu kürzen oder abzuerkennen, wenn der Unfall sich im Zusammenhang mit einer dienstlichen Handlung ereignet hat, bei der der Beschädigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat …, hat der Gesetzgeber bei der hier überprüften Regelung keinen Gebrauch gemacht. Das Gericht eröffnet uns als Parlament also doch die Möglichkeit, die Einzelfallüberprüfung in diesem ganz speziellen Fall noch einmal zu diskutieren. Darauf sollten wir im Rahmen des parlamentarischen Beratungsprozesses zurückkommen. An die Opfer gerichtet kann man also sagen: Es ist noch nicht aller Tage Abend. Deshalb möchte ich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend inständig um Ihre Einsicht und Bereitschaft werben, den Entwurf eines Gesetzes über eine Opferpension in das Parlament einzubringen und zu beschließen. Wir müssen das eine tun - das, was uns das Gericht vorgibt -, dürfen das andere aber nicht lassen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Kollegin Michalk, Sie brauchen, wenn Sie zitieren wollen, nicht die Genehmigung des Präsidenten. Diese Regelung ist - ich erinnere mich zwar nicht genau, aber ich schätze: schon vor 25 Jahren - abgeschafft worden. ({0}) Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Martina Bunge von der Fraktion Die Linke das Wort. ({1})

Dr. Martina Bunge (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003743, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentlicher Aspekt des vorliegenden Gesetzentwurfes ist der Ausgleich von Dienstbeschädigungen. Erlauben Sie mir, mich zu dieser Stunde vor allen Dingen darauf zu konzentrieren. Die Überleitung der DDR-Renten und -Versorgungsansprüche in bundesdeutsches Recht ist, denke ich, eine fast unendliche Geschichte. Heute geht es nun um den Ausgleich von Dienstbeschädigungen. Wieder, wie so oft in den letzten 15 Jahren, reagiert die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen nur, weil sich die Betroffenen auf dem langen Weg der Sozialgerichtsbarkeit erstritten haben, dass ein Gericht einen Handlungsauftrag erteilt. Für den heute vorliegenden Gesetzentwurf zum Ausgleich von Dienstbeschädigungen ist das Urteil vom 21. November 2001 maßgebend. Die Korrektur ist also überfällig, und dies in doppelter Hinsicht: Erstens ist das Urteil inzwischen vier Jahre alt und zweitens war bereits 1996 klar, dass das Streichen der Dienstbeschädigtenteilrente durch das AAÜG rechtlich nicht haltbar ist. Bezeichnenderweise schaffte der Gesetzgeber zum 1. Januar 1997 aber nur für Dienstunfälle bei Polizei, Armee und Zoll Abhilfe. Die Beschäftigten des MfS ließ man außen vor. Nun wird Gerechtigkeit für alle Gruppen hergestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Nachzahlung ab dem 1. August 1991 vorgeschrieben. Aber es wird nicht vollends reiner Tisch gemacht. Die Leistungshöhe bei Vorliegen einer Dienstbeschädigung soll entgegen einschlägigen Urteilen - ersparen Sie mir jetzt entsprechende Zitate - im Osten geringer ausfallen als im Westen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zugespitzt heißt das: „Arm ab Ost“ ist weniger schlimm und weniger wert als „Arm ab West“. ({0}) Wieder wird den Menschen aus dem Osten deutlich gemacht: Ihr seid anders. Als es um die Hartz-IV-Regelsätze ging, mussten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, klein beigeben und ihre Höhe anpassen. Können Sie nicht endlich aufhören, Ost gegen West auszuspielen? ({1}) Die Linke macht das nicht mit. Wir fordern, diese Regelung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu ändern. Heute wird nur das erste Kapitel der Korrekturen des bei der Rentenüberleitung geschehenen Unrechts in dieser Legislatur aufgeschlagen; weitere werden folgen. Die Fraktion Die Linke sieht noch erheblichen Korrekturbedarf. Der Missbrauch von Sozialrecht als Strafrecht muss endlich vollends beseitigt und Wertneutralität wieder hergestellt werden. ({2}) Überführungslücken, die sich aus DDR-typischen, rechtlich geschützten, bei der Rentenüberleitung aber nicht beachteten Tatbeständen ergeben haben, müssen geschlossen werden. Ich erinnere nur an Themen wie: mithelfende Familienangehörige von Handwerkern und Selbstständigen, geschiedene Frauen ohne Versorgungsausgleich, Aspiranturzeiten usw. usf. - alles ungelöste Probleme. Auf die Dauer ist für uns der Fakt nicht haltbar, dass Versorgungsansprüche, beispielsweise von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Lehrerinnen und Lehrern, Ingenieuren, Technikern, Beschäftigten von Eisenbahn, Post und Gesundheitswesen, nicht überführt werden. Wir werden für die Betroffenen kämpfen. Verlassen Sie sich darauf! ({3}) Ich denke, hier sind nicht die Gerichte, sondern hier ist die Politik gefragt, hier sind wir alle gefragt, um die Einheit sozial tatsächlich zu vollenden. Ich danke. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzter Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich das Wort der Kollegin Irmingard ScheweGerigk von Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Irmingard Schewe-Gerigk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf wurden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts umgesetzt. Eigentlich gibt es darüber nicht viel zu debattieren, auch der Herr Staatssekretär Thönnes hat dies eben gesagt. Frau Michalk, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der Stasi jetzt zusätzliche Entschädigung bekommen. Auch ich finde das ärgerlich, aber das Sozialrecht eignet sich nun einmal nicht als politisches Bestrafungsinstrument. Deshalb muss man schauen, wie man es ausgestaltet. ({0}) Wegen der knappen Redezeit möchte ich mich auf einen anderen Schwerpunkt konzentrieren, nämlich die Situation der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Karlsruhe hat dem Gesetzgeber ja aufgetragen, nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinschaftlichen Kindern im Opferentschädigungsgesetz mit ehelichen Lebensgemeinschaften gleichzustellen. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften gibt es ohnehin grundlegenden Reformbedarf: Wenn es um Transferleistungen geht, werden sie als zusammengehörig eingestuft und das Partnereinkommen wird angerechnet. In anderen Bereichen dagegen, zum Beispiel im Staatsangehörigkeitsrecht oder im Erbrecht, fehlt diese Anerkennung. Ich finde - ich sage das auch für meine Fraktion -: Hier müssen wir Rechte und Pflichten endlich in ein ausgewogenes Verhältnis bringen; denn die heutige Schieflage ist ungerecht. ({1}) Besonders krass wird es, wenn Kinder mit betroffen sind. In dem vorliegenden Fall ging es um den nicht ehelichen Vater von Zwillingen, deren Mutter einem Mord zum Opfer fiel. Er hat unter Verzicht auf Erwerbsarbeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen, ihm wurde aber eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verweigert, weil eine solche bisher gesetzlichen Ehepaaren vorbehalten ist. Diese Ungerechtigkeit hat Karlsruhe als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Schutz der Familie gerügt und auch darauf hingewiesen, dass sich die Situation nicht ehelicher Familien nicht von der Gemeinschaft verheirateter oder auch verwitweter Elternteile mit Kindern unterscheidet. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die Grundsätze des Urteils nicht nur im Opferentschädigungsgesetz, sondern auch im Soldatenversorgungsgesetz, im Zivildienstgesetz und im Infektionsschutzgesetz zum Tragen bringt. Eine Regelungslücke bleibt allerdings: Wie wir alle wissen, ist seit 2005 die Stiefkindadoption in der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft möglich. Die Kinder gelten dann rechtlich als gemeinschaftliche Kinder. Das ignoriert dieser Gesetzentwurf noch. Diese Lücke betrifft das Soldatenversorgungsgesetz, weil hier eine Gleichstellung bislang nicht gelungen ist. - Ich finde es schön, Herr Staatssekretär Thönnes, dass Sie Ihren Kugelschreiber herausholen und sich das aufschreiben. ({2}) Denn was das Verfassungsgericht für eheähnliche Lebensgemeinschaften ausgeführt hat, gilt natürlich in gleicher Weise für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit einem rechtlich gemeinschaftlichen Kind. Deshalb muss im Soldatenversorgungsgesetz wenigstens eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit Kindern erfolgen. Hier darf es keine Ausgrenzung geben; denn dem Staat müssen alle Kinder gleich viel wert sein. Ich plädiere deshalb dringend dafür, diesen Punkt in den Ausschüssen sachlich zu besprechen; wir können das auch schnell machen, damit die Änderung schnell umgesetzt wird. Ich hoffe, dass wir den Gesetzentwurf im Interesse potenziell betroffener Kinder gemeinsam unideologisch nachbessern können. Ich frage jetzt nicht, ob ich zitieren darf, Herr Präsident, weil Sie gerade gesagt haben, dass man das nicht muss. - Bundespräsident Horst Köhler hat in seiner Grundsatzrede die heutige Vielfalt der Familienformen gewürdigt. Kinder auf das Leben vorzubereiten, partnerschaftliche Lebensentwürfe zu verwirklichen, das kann in ganz unterschiedlichen Strukturen gelingen: in der Ehe, in nicht ehelichen und auch gleichgeschlechtlichen Familien, in Patchwork- oder Einelternfamilien. Dem Bundespräsidenten ist hier voll zuzustimmen. ({3}) Benachteiligungen bestimmter Familienformen gehen immer auch zulasten der Kinder. Der Gesetzgeber hat deshalb die Pflicht, für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Wege. Vielen Dank. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/444 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck ({0}), Wolfgang Wieland, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben - Drucksache 16/445 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({1}) Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache wiederum eine halbe Stunde vorgesehen. Es gibt keinen Widerspruch dagegen. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Josef Winkler vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Josef Philip Winkler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003660, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir das Thema „Illegale“ aus der politischen Tabuzone holen. Es geht uns darum, die Realität anzuerkennen, dass es Ausländer ohne jeglichen Behördenkontakt und ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland gibt. Unsere feste Überzeugung ist, dass den Problemen dieser Menschen nicht mehr allein ordnungs- und polizeirechtlich begegnet werden darf. Ich möchte deshalb vorweg ausdrücklich betonen, dass unser Vorschlag nicht etwa eine reine Legalisierungskampagne oder Amnestie, wie es sie zum Beispiel in Spanien in den letzten Jahren gab, darstellt, sondern einen konkreteren und deutlich niederschwelligeren Ansatz wählt. Die Kirchen, die Gewerkschaften und andere Nichtregierungsorganisationen haben sich dieser Problematik in den letzten Jahren bereits verstärkt angenommen. In Deutschland leben nach inoffiziellen Schätzungen bis zu 1 Million Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Es gab im letzten Jahr einen Appell, diese Problematik in der Gesellschaft zu diskutieren, den unter anderem - ich habe einmal durchgezählt - vier Staatssekretäre der aktuellen Bundesregierung inklusive Herrn Altmaier, der auf der Regierungsbank sitzt, und der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Böhr - Herr Grindel, ich nehme an, Sie wissen das - unterstützt haben. ({0}) Wir haben gesagt: Nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch hier im Bundestag soll das angesprochen werden. Diese Menschen leben in einer Art Schattenreich. Gleichzeitig stehen diejenigen, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen helfen - Erzieherinnen und Erzieher, Ärzte, Priester, Gewerkschaftler -, ständig in der Gefahr, sich strafbar zu machen. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland schränkt die Inanspruchnahme der grundlegenden Menschenrechte und Grundrechte für diese Bevölkerungsgruppe, die sich illegal hier aufhält, ein und macht ihnen den Zugang nicht möglich. Das muss geändert werden. ({1}) Das größte Problem dabei ist sicherlich die Pflicht aller öffentlichen Stellen zu Meldungen an die Ausländerbehörden. Diese Meldepflicht führt dazu, dass die Betroffenen jeglichen Kontakt mit staatlichen Einrichtungen vermeiden, weil sie natürlich nicht wollen, dass ihr Aufenthalt in Deutschland bekannt wird. Deshalb hat unser Gesetzentwurf fünf wesentliche Teile - das schaffe ich in eineinhalb Minuten -: Er sieht für diese Menschen ohne Aufenthaltsrecht erstens den Zugang zu einer medizinischen Grund- bzw. Notfallversorgung vor. Zweitens bekommen die Kinder und Jugendlichen einen Anspruch auf Schul- und Kindergartenbesuch. Drittens. Ansprüche auf Lohnzahlung für geleistete Arbeit sollen vor Gericht eingeklagt werden können. Viertens. Um das zu erreichen, muss die Meldepflicht deutlich eingeschränkt und deshalb aus dem Aufenthaltsgesetz herausgenommen werden. ({2}) Zuallerletzt muss deshalb fünftens die Strafbarkeit von Beihilfehandlungen - aus humanitären Gründen wohlgemerkt - wie zum Beispiel bei Ärzten, die medizinische Notfallbehandlungen gewähren, oder Lehrern, die Unterricht geben, eingeschränkt werden. ({3}) Das alles steht nicht im Widerspruch zu der Pflicht des Staates, illegale Einwanderung und illegalen Aufenthalt zu bekämpfen. Wir definieren in unserem Gesetzentwurf die Grenzen, die der Staat hier ziehen muss. Er muss nämlich einerseits die illegale Einwanderung begrenzen und abwehren und andererseits humanitäre Mindeststandards in Deutschland einhalten. Das ist natürlich ein Vorschlag, der von Ihrer Seite auch noch einmal in anderer Weise dargestellt werden kann. Ich begrüße es ausdrücklich, dass in der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition hierzu nicht eine Nichtbefassung vorgesehen ist, sondern ein Prüfauftrag erteilt wurde. Wir haben gesagt, dass aus unserer Sicht hier nicht mehr allzu viel zu prüfen ist, sondern dass die Fakten klar auf dem Tisch liegen. Es gibt in Deutschland bis zu eine Million Menschen, die keinen Zugang zu den grundlegenden Menschen- und Bürgerrechten haben. Das muss geändert werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn vonseiten der Union jetzt nicht wie bei der letzten Debatte zu einem ähnlichen Thema ein krasser Rundumschlag gegen die Grünen nach dem Motto folgen würde, dass wir ja nur kriminelle Ausländer ins Land holen wollen oder so etwas. Ich habe mich bewusst bemüht, sachlich vorzutragen, und würde mich zum einen zwar verwundert, zum anderen aber auch erfreut zeigen, wenn das so erwidert würde. Herzlichen Dank. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Reinhard Grindel von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Reinhard Grindel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003539, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Montag, den ich aus vielen nächtlichen Sitzungen gut kenne und von wenigen Ausnahmen abgesehen auch schätze, hat gesagt, dass wir alle eine große Verantwortung haben. Das stimmt. Ich finde aber, dass wir die Welt nicht so aufteilen dürfen, dass nur derjenige sich menschlich verhält, der die Anliegen der Grünen unterstützt, während die anderen inhuman handeln. ({0}) Es mag mehrere Wege geben, auf denen wir zu sachlichen Lösungen kommen können. Denn in der Tat: Integration setzt auch eine Steuerung der Zuwanderung voraus. Man würde die Integrationsbereitschaft in unserer Bevölkerung gefährden, wenn man unbegrenzt illegalen Aufenthalt akzeptieren würde. Ich erwarte auch von den Grünen, dass sie respektieren, dass man einerseits sehr wohl für ein gutes Miteinander von Deutschen und Ausländern sorgen und für eine gute humanitäre Behandlung von Ausreisepflichtigen eintreten und andererseits diesen Antrag der Grünen aus sehr wohl erwogenen sachlichen Gründen ablehnen kann. Lieber Josef Winkler, das ist moralisch kein minderwertiger Standpunkt. ({1}) Ich finde, dass man sich auch vor zu harten Unterstellungen bezüglich der Lebenswirklichkeit in Deutschland hüten sollte. In Ihrem Antrag findet sich der Satz: In Deutschland besteht ein menschenrechtliches Problem im staatlichen Umgang mit Menschen, die in unserem Land ohne ein Aufenthaltsrecht leben. Ich werde gleich deutlich machen, weshalb ich das nicht so sehe. Dem darf man doch wohl eines entgegenhalten: Wenn das so wäre, dann wäre das wohl auch das Resultat von sieben Jahren Regierungspolitik der Grünen. ({2}) Es stellt sich bei diesem Antrag natürlich schon die Frage, warum Sie mit Ihren Vorschlägen nicht früher gekommen sind, wenn das alles doch so nötig und zweckmäßig ist. ({3}) Wenn Sie sich einmal mit der Praxis und den Leuten in den Ausländerbehörden beschäftigen würden, dann würden Sie wissen, dass die Lage in der Tat nicht so dramatisch ist, wie Sie sie schildern; denn die meisten Illegalen nehmen sehr wohl soziale Leistungen in Anspruch. Sie können das auch ohne Angst tun. Warum können sie das? Erstens können sie das, weil die Behörden noch gar nicht im Besitz der notwendigen Papiere sind, um eine Abschiebung vollziehen zu können, weshalb sich das Problem aus diesem Grunde gar nicht stellt. Viele Illegale wissen deshalb, dass sie wegen der ungeklärten Herkunft und Identität vor einer Abschiebung vorläufig sicher sind. ({4}) Zweitens können sie das, weil den Meldepflichten, wie mir von verschiedenen Ausländerbehörden berichtet wurde, so spät nachgekommen wird, dass die Betroffenen in aller Regel schon längst wieder untergetaucht sind. Die Initiative der Grünen ist nur für die Ausreisepflichtigen relevant, bei denen die Abschiebung unmittelbar bevorsteht und alle dafür erforderlichen Papiere vorhanden sind. Das ist also nur ein sehr kleiner Kreis, bei dem das Interesse des Staates an der Rückführung aber besonders groß ist. Es wäre fair, wenn Sie gesagt hätten, dass sich darunter natürlich auch Straftäter befinden. ({5}) Insofern muss man schon fragen: Wie wirkt das denn auf die Mitarbeiter der Ausländerbehörden, die unter schwierigsten Bedingungen zum Teil jahrelang versuchen, Ausländer in ihre Heimat zurückzuführen? Wie müssen sie sich vorkommen, wenn sie erfahren, dass ein untergetauchter Ausreisepflichtiger auf Kosten der Kommune ärztlich behandelt wurde, was ihnen vom Krankenhaus nicht mitgeteilt werden darf, und nach erReinhard Grindel folgter Behandlung wieder untergetaucht ist? Das ist - mit Verlaub - eine Verhöhnung von Mitarbeitern der Ausländerbehörden, die einen sehr schweren Job zu machen haben. ({6}) Sie haben gesagt, dass in unserer Koalitionsvereinbarung ein Prüfauftrag enthalten ist. In der Tat wird dem Anliegen der Grünen durch die Koalition in einem Bereich entsprochen werden. Wie Sie wissen, werden wir in einem Gesetz, das elf EU-Richtlinien zum Ausländerrecht in deutsches Recht umsetzt, eine Vorschrift aufnehmen, wonach Opfer von Menschenhandel eine Aufenthaltserlaubnis bekommen werden, wenn sie in einem Prozess aussagen wollen. Das ist sinnvoll, weil wir wissen, dass Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oftmals nur mit Zeugenaussagen von Opfern überführt werden können. Eine Ausweitung auf weitere Straftaten lehnen wir aus Missbrauchsgründen ab. ({7}) Die Frage der Verteilung der Opfer von Menschenhandel auf die einzelnen Bundesländer - auch das wird in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen -, zeigt, dass die Grünen offenbar nicht wissen, dass sich alle Bundesländer bereits darauf verständigt haben, Opfer von Menschenhandel von der länderübergreifenden Verteilung auszunehmen. Aber dieses Nichtwissen ist den Grünen nachzusehen, weil sie ja an keiner Landesregierung mehr beteiligt sind. ({8}) Es ist dementsprechend wichtig, dass wir präzise herausarbeiten, worum es in dem Gesetzentwurf der Grünen geht. ({9}) Es geht nicht darum, dass Illegalen etwa medizinische Versorgung vorenthalten würde. In Deutschland besteht ein Recht auf medizinische Gesundheitsversorgung. Es besteht auch ein Recht auf Schulbesuch und auf die Einklagbarkeit des Lohns unabhängig vom Aufenthaltsrecht. Es ist nur so, dass selbstverständlich die Behörden, weil eine Ausreisepflicht besteht und wir es durch den Aufenthalt mit illegalem Verhalten zu tun haben, verpflichtet sind, den Ausländerbehörden die Illegalen zu melden. Was Sie vorschlagen, ist in einem Rechtsstaat nach meiner Auffassung nicht möglich; denn Sie wollen im Sozial- und Arbeitsrecht einen unerlaubten Aufenthalt materiell absichern und damit verfestigen, der im Ausländerrecht zur Beendigung des Aufenthalts und zur Rückführung des Ausländers zwingend führen müsste. ({10}) Eine solche Aufspaltung des Rechts ist innerhalb unserer Grundrechtsordnung völlig undenkbar. Das machen wir nicht mit, Herr Kollege. ({11}) Es ist auch keine Frage, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf gegen einen Grundsatz der in Aussicht genommenen Föderalismusreform verstößt, weil hier der Bund ideologisch motivierte Rechtsänderungen beschließen soll, die den Kommunen enorme Kosten verursachen würden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist schon ein bisschen zynisch, wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben: Der Kostenumfang ist aufgrund der unbekannten Anzahl der Betroffenen derzeit nicht zu prognostizieren. Das kann nur eine Partei formulieren, die keine kommunale Basis hat. Ich halte das für nicht verantwortlich. ({12}) Ihr Gesetzentwurf würde auch die Verfolgung von Schwarzarbeit erheblich erschweren. Weil Sie die Frage der Strafbarkeit von Helfern angesprochen haben, die aus humanitären Gründen ausreisepflichtige Personen unterstützen, sage ich Ihnen: Auch da wird dramatisiert. Es gibt bisher - ich habe das überprüfen lassen - keine einzige Verurteilung von Helfern, weil das strafrechtliche Instrumentarium ausreicht, um humanitäres Handeln angemessen zu berücksichtigen. ({13}) - Lieber Herr Montag, da Sie den Zwischenruf gemacht haben: Wir können uns doch darauf verständigen, dass es keinen einzigen Fall gibt, wo ein Helfer verurteilt worden ist. Insofern bieten offenbar - das sagen Sie damit - sowohl das Strafrecht als auch das Strafprozessrecht genügend Möglichkeiten, schon heute humanitäres Handeln angemessen zu berücksichtigen. Ihr Vorschlag würde jedoch dazu führen, dass sich Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität humanitärer Legenden bedienen und sich so der Strafe entziehen könnten. Auch das wollen wir nicht. ({14}) - Herr Montag, da gibt es nichts zu lachen. Ich weiß nicht, mit welchen Kreisen Sie als Rechtsanwalt in Kontakt kommen. ({15}) Aber es gibt die Fälle, dass Täter aus der organisierten Kriminalität jede gesetzliche Möglichkeit nutzen, die ihnen geboten wird, um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen. Das sollten wir ihnen nicht geben; denn eine Lehre aus dem Visa-Untersuchungsausschuss war ja, alle Formen von Menschenhandel entschieden zu bekämpfen und nicht neue Möglichkeiten zu eröffnen. ({16}) Ich stelle fest: Es gibt in unserem Land kein menschenrechtliches Problem im staatlichen Umgang mit Illegalen. Es gibt erhebliche Probleme bei der Rückführung von Illegalen in ihre Heimat. Denen werden wir uns bei der Überarbeitung des Zuwanderungsgesetzes zuwenden. Zur Begrenzung der Zuwanderung gehört auch, dass diejenigen, die kein Recht auf den Aufenthalt in unserem Land haben, dieses wieder verlassen müssen. Das liegt im Interesse von Integration und auch im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens von Deutschen und Ausländern. Ich sage Ihnen im Interesse einer humanitären Behandlung von Illegalen zu: Was wir jetzt hinsichtlich der Opfer von Menschenhandel nicht vereinbaren, werden wir im Rahmen der Prüfung - gerade auch im Kontakt mit Praktikern - diskutieren. Es besteht kein Anlass, deshalb den anderen einer inhumanen Politik zu verdächtigen. Wir wollen, dass Deutsche und Ausländer - auch die Illegalen - anständig behandelt werden. Herzlichen Dank. ({17})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Max Stadler von der FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Max Stadler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002805, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man über die Situation von illegalen Ausländern in Deutschland spricht, dann ist dies von vornherein heikel. Denn bei einem solchen Thema kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Deswegen möchte ich bewusst mit der eigentlich völlig selbstverständlichen Aussage beginnen, dass illegale Migration in einem Rechtsstaat nicht akzeptiert werden kann und dass der Staat das Recht und die Pflicht hat, sich dagegen zur Wehr zu setzen. ({0}) Ich übernehme daher auch nicht ganz die Formulierung des Kollegen Winkler, man müsse die Realität der Situation von Illegalen in Deutschland anerkennen. Ich bevorzuge vielmehr die Formulierung: Wir müssen uns dieser Realität stellen. Dass die Realität des Aufenthalts einer unbekannt hohen Zahl von Illegalen in Deutschland einige Probleme aufwirft, die den Deutschen Bundestag sehr wohl interessieren müssen, scheint klar zu sein. Das ist nicht etwa ein Anliegen der Grünen, wie Sie es hier formuliert haben, Herr Kollege Grindel; vielmehr wird dieses Anliegen - wie Sie genau wissen - seit langem insbesondere von der katholischen Kirche an uns herangetragen. ({1}) Alle Fraktionen dieses Bundestags waren oft zu Gast im Forum „Leben in der Illegalität“, das von Pater Alt und Schwester Bührle geleitet wurde. Wir haben dort gelernt, dass entgegen Ihren Ausführungen, Herr Kollege Grindel, sehr wohl praktische Probleme bestehen, für die wir als Bundestag eine Lösung anbieten müssen, ohne dass wir uns gegenseitig verdächtigen sollten, hier würde irgendjemand einen rechtsstaatlichen Grundsatz aufgeben oder gar illegale Migration fördern oder eine Sogwirkung herbeiführen wollen. Worin bestehen die Probleme, die insbesondere von der katholischen Kirche so nachdrücklich an uns herangetragen werden? Es besteht eine Rechtsunsicherheit, ob sich diejenigen, die aus humanitären Gründen Hilfe leisten - beispielsweise Ärzte, die einem kranken Illegalen medizinische Versorgung zukommen lassen -, möglicherweise der Beihilfe zu einer Straftat schuldig machen. Ich meine, dass es eine solche Rechtsunsicherheit nicht geben darf. Insofern ist der Bundestag verpflichtet, Klarstellungen vorzunehmen. ({2}) Auch ein weiterer Punkt ist bedenkenswert. Die Kinder von Illegalen können doch am allerwenigsten für ihre Situation. Deshalb muss man bei allem, was Sie zu Recht über Abschiebungen gesagt haben, die durchgesetzt werden müssen, darüber nachdenken, wie dennoch gewährleistet werden kann, dass diesen Kindern ein elementares Recht - nämlich der Zugang zum Bildungssystem - nicht vorenthalten wird. ({3}) Das berührt das Problem der Meldepflichten. Ihnen ist das Manifest vom 2. März 2005 bekannt, das sich mit diesen Fragen befasst. Kollege Winkler hat es bereits erwähnt. Aus Anlass der Debatte habe ich nachgesehen, welche honorigen Personen dieses Manifest unterzeichnet haben. Es sind Mitglieder aller damaligen vier Bundestagsfraktionen. Drei von ihnen sprechen übrigens in der heutigen Debatte. Für mich ist dabei besonders interessant, dass das Manifest, mit dem von uns als Gesetzgeber verlangt wird, dass wir die Augen vor diesen Problemen wenigstens nicht verschließen, auch von Vertretern von Berufsverbänden der deutschen Kriminalbeamten, der Polizeigewerkschaft, von Sicherheitsbehörden, Kirchen, einem Kardinal und vielen anderen respektablen Persönlichkeiten unterzeichnet worden ist. Wenn dies nicht Beweis genug ist, darf ich daran erinnern, dass uns die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ unter der Leitung von Frau Professor Dr. Rita Süssmuth und dem ebenfalls allseits anerkannten früheren SPD-Vorsitzenden Dr. Hans-Jochen Vogel, der bei der Trauerfeier für Johannes Rau eine sehr bewegende Rede gehalten hat, klare Ratschläge gegeben hat. Diese unabhängige Kommission hat uns ganz klare Ratschläge gegeben. Die Kommission empfiehlt, … in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz - so hieß es damals eindeutig klarzustellen, dass Schulen und Lehrer nicht verpflichtet sind, den Behörden ausländische Schüler zu melden, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Süssmuth/Vogel-Kommission, an der zum Beispiel auch Cornelia Schmalz-Jacobsen, die ehemalige Ausländerbeauftragte, mitgearbeitet hat, empfiehlt uns des Weiteren, klarzustellen, dass Personen, die sich aus humanitären Gründen um Illegale kümmern, nicht wegen Beihilfe in Strafverfahren gezogen werden dürfen. Wir sollten diese Ratschläge beherzigen und im Ausschuss über die Einzelheiten - genauso wie Sie, Herr Grindel, es in dem versöhnlichen Schlussteil Ihrer Rede gesagt haben - sachlich und ergebnisoffen debattieren. Es ist seit langem ein Anliegen der FDP, dass diese Debatte im Hohen Haus geführt wird. Ich bin froh, dass wir nun an dieser Stelle angelangt sind. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Rüdiger Veit von der SPD-Fraktion.

Rüdiger Veit (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003249, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es mir zwar nicht ausgesucht, an dieser Stelle der Debatte vielleicht das eine oder andere wieder zusammenzuführen, was ansatzweise den erreichten Konsens gefährdet. Aber ich bin schon von der Rednerabfolge her offenkundig in dieser Rolle. Was die Grünen mit ihrem Antrag bezwecken, ist vom Grundsatz her ein ebenso wichtiges wie berechtigtes Anliegen. ({0}) Ich glaube, dass das Gebot unserer Verfassung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ mit der Lebenswirklichkeit vieler in Deutschland illegal lebender Menschen nicht in Einklang zu bringen ist, genauso wenig wie mit unser aller Verständnis von einem menschenwürdigen Leben. Ich sehe hier die Dinge etwas problematischer als Sie, Herr Grindel. In der Begründung des Antrages von Bündnis 90/ Die Grünen werden beispielsweise Zitate von Papst Johannes Paul II. angeführt. Max Stadler hat diese vorhin durch Zitate aus dem Abschlussbericht der unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ ergänzt. Johannes Rau hat gesagt: Im Grundgesetz steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Da steht nicht: Die Würde des Deutschen ist unantastbar. Alle Menschen, die bei uns leben, auch diejenigen ohne gültiges Aufenthaltsrecht, haben eine Würde. Was die Dinge in der Betrachtung manchmal etwas schwieriger macht, Herr Grindel, ist, dass nach unserer Verfassung selbst derjenige das Recht auf Achtung der Menschenwürde beanspruchen kann, der sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat. Aber solche Menschen stehen hier nicht im Fokus der Bemühungen. Das Manifest „Leben in der Illegalität“ vom Katholischen Forum - darauf ist bereits Bezug genommen worden - ist am 15. November 2005 von über 400 namhaften Personen und Organisationen unterzeichnet worden, und zwar auch von Vertretern aller damals hier im Haus vertretenen Fraktionen. Herr Gröhe, Herr Kues, Herr Altmaier - sein Name wurde bereits erwähnt -, Max Stadler und Frau Leutheusser-Schnarrenberger gehörten genauso zu den Unterzeichnern wie vom Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise Claudia Roth, Volker Beck, Marieluise Beck und Josef Winkler sowie zahlreiche Abgeordnete der SPD-Fraktion. Um es noch einmal klarzustellen: Es geht hier nicht darum, den illegalen Status von 100 000, 500 000 oder vielleicht sogar 1 Million in Deutschland lebenden ausländischen Menschen in einen dauerhaften legalen Status zu überführen. Damit überforderten wir die Integrationskraft unserer Gesellschaft bei weitem. Außerdem ist zu bedenken: Wenn wir noch ernsthaft über das Bleiberecht von sich lange und rechtmäßig in Deutschland aufhaltenden ausländischen Menschen reden und streiten müssen, dann macht es erst recht keinen Sinn, sich noch Gedanken über den Status der Illegalen zu machen. Erstere gehen logischerweise vor. ({1}) Es ist klar, dass Menschen, die hier bei uns ohne Papiere leben und damit quasi wie im Mittelalter vogelfrei sind und die ohne Anspruch auf ein Mindestmaß an Hilfe ganz allein auf sich gestellt sind, in einer schwierigen Situation leben und nicht entdeckt werden wollen. Herr Grindel, ich glaube nicht, dass die Sorgen dieser Menschen allein dadurch gegenstandslos werden, dass sie darauf vertrauen, dass deutsche Behörden - das war quasi der Duktus Ihrer Ausführungen in diesem Punkt allemal zu langsam oder unfähig sind, um sie rechtzeitig zu erwischen und abzuschieben. Was wir erreichen müssen, ist doch Folgendes: Wenn jemand einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt, dann braucht er ein Mindestmaß an medizinischer Versorgung. ({2}) Ärzte und Krankenschwestern, die den Betreffenden helfen können oder helfen wollen, sollen nicht befürchten müssen, dass sie sich strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. Herr Grindel und Herr Winkler, ich unterbreche ungern Ihren Dialog, aber ich komme genau zu den handlungsleitenden Notwendigkeiten, die daraus für uns erwachsen. Wer sich in der Situation befindet, dass er illegal hier arbeitet und dass ihm sein Arbeitgeber aus niederträchtigen Gründen oder Unfähigkeit den Lohn vorenthält, ({3}) der muss vor das Arbeitsgericht gehen können, um dort seinen Lohnanspruch einzuklagen, ({4}) ohne dass er Angst haben muss, das Arbeitsgericht werde die Tatsache seines Aufenthalts und seiner Arbeit den Ausländerbehörden vortragen. So ähnlich ist es mit Sozialarbeitern, die sich sinnvollerweise um Familien kümmern sollten, in denen Frauen, Kinder oder Jugendliche von Gewalt bedroht sind. Man könnte die Beispiele fortführen. Wir haben das - jetzt komme ich zu dem vielleicht entscheidenden Punkt, an dem ich von dem abweiche, was uns die Grünen vorschlagen - in der Tat sehr lange Jahre, wie ich finde, verkürzt nur unter dem Gesichtspunkt von Mitteilungspflichten und Strafbarkeit diskutiert. Es gehört aber mehr dazu. Ich komme gleich dazu. Insoweit - das darf ich freundschaftlich und kollegial sagen - ist der Antrag der Grünen ein Stück weit nach dem Motto zu bewerten: Gut gemeint - das eint uns ja vielleicht alle - ist noch lange nicht gut gemacht bzw. nicht gut genug gemacht. ({5}) Was die Frage der Strafbarkeit angeht, so ist in der Tat nach den Recherchen, die der wissenschaftliche Dienst auf mein Betreiben hin angestellt hat, noch niemand wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt hier in Deutschland verurteilt worden, wenn er nur aus humanitären Gründen geholfen hat. Ich erinnere daran, dass das Strafverfahren, das in Bonn anhängig gewesen ist, einen ganz anderen rechtlichen Hintergrund hatte, nämlich den der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Was hindert uns denn daran, zum Beispiel in den vorläufigen Anwendungshinweisen und dann später in den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz ausdrücklich klarzustellen, dass sich solche Personen nicht strafbar machen? Dafür brauchen wir keine Gesetzesänderung. Das kann auch als Auslegungsmaßstab für andere, die es vielleicht später interessiert, ob Strafbarkeit gegeben ist, dienen. Bei den Übermittlungspflichten sieht es anders aus. Es gibt keinen systematischen Widerspruch dergestalt, dass, weil unsere Rechtsordnung in einer bestimmten Weise auch mit Illegalen umgeht, konsequenterweise alles, was über sie in Deutschland bekannt wird, wem auch immer mitgeteilt werden muss. Das ist unserer Rechtsordnung nicht immanent. Sonst könnte es auch nicht sein, dass beispielsweise Krankenhäuser, Ärzte, Schwestern und alle Mitarbeiter der Verwaltungen schon heute ausdrücklich im § 88 Aufenthaltsgesetz von dieser Übermittlungspflicht ausgenommen worden sind. Deswegen greift an der Stelle der Antrag der Grünen zu einem Werkzeug, dessen wir eigentlich nicht bedürfen. Anders ist das allerdings bei Sozialämtern. Wenn bei diesen, zunächst einmal vorläufig, die Bewilligung zu einer notwendigen medizinischen Behandlung eingeholt werden muss, dann trifft die Mitarbeiter in der Tat eine Meldepflicht. Bei den Arbeitsgerichten ist das ähnlich. Lassen Sie mich jetzt zu den Jugendlichen und Kindern kommen, die ohne legalen Status in Deutschland eine Schule oder einen Kindergarten besuchen sollten. Da ist das eigentliche Hindernis nicht die Meldepflicht der betroffenen Erzieher und Lehrer oder der Schulverwaltung. Das eigentliche Hindernis ist, dass zum Beispiel unser derzeit geltendes Recht, nämlich § 6 Abs. 2 des Achten Sozialgesetzbuches, ausdrücklich diejenigen Kinder und Jugendlichen von Ansprüchen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht ausnimmt, deren Eltern - das gilt damit auch für sie - keinen legalen Status haben bzw. die nicht wenigstens geduldet sind. Das ist der eigentliche Punkt. Da müssen wir ansetzen und nicht so sehr bei der Mitteilungspflicht. Was die Frage des Schulbesuchs angeht, verhält es sich, wie zum Beispiel in dem Buch von Alt und Fodor dargelegt wurde, leider so: In den Länderverfassungen ist der Anspruch auf Schulbesuch enthalten. Aber es gibt eine Reihe von Bundesländern, mindestens zwei oder drei, die diejenigen Jugendlichen und Kinder vom Anspruch auf Schulbesuch ausnehmen, die nicht über einen legalen Aufenthaltsstatus oder eine Duldung verfügen. Ich sage noch einmal: Auch hier greifen Regelungen, die nur in Bezug auf Übermittlungspflichten vorgenommen werden, zu kurz. Wir müssen uns an die Landesgesetzgeber und an die Landesregierungen wenden, um dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbesuch von Kindern Illegaler nicht verhindert wird. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist nicht geeignet, eine Sollbruchstelle der großen Koalition deutlich zu machen - das unterschiedet ihn von Materien, die wir hier am 19. Januar 2006 beraten haben -, und er ärgert die Sozialdemokraten an dieser Stelle auch nicht wirklich. Ich kann nur sagen: Vertreter aller Fraktionen dieses Parlaments sind durch jahrelange Diskussionen, etwa mit der katholischen Kirche und deren Foren, verbunden. Daher haben wir jetzt jegliche Veranlassung, uns dieses Themas anzunehmen. Insoweit mag der Antrag der Grünen ein willkommener Anlass sein, aber eben auch nicht mehr. Im Koalitionsvertrag ist ein Prüfauftrag vereinbart. Wie meine Darlegungen von vorhin gezeigt haben, ist dieser Prüfauftrag auch erforderlich, weil der Anspruch, den wir an uns selber stellen müssen, wesentlich über die Frage der Übermittlungspflichten und der Strafbarkeit hinausgeht. Es gibt also konstruktive Ansätze für ein gemeinsames Vorgehen. Ich erlaube mir, vorzuschlagen - ich hoffe sehr auf die Zustimmung aller hier vertretenen Fraktionen -, die Behandlung dieses Problems durch eine entsprechende Sachverständigenanhörung im Innenausschuss umfassend vorzubereiten, um den Gesamtkomplex zu erfassen und uns endlich von der Verengung auf den Aspekt der Mitteilungspflichten und auf den der Strafbarkeitsvoraussetzungen zu befreien. Zumindest diesen Anspruch sollten wir an uns selbst stellen. ({6}) Ich bin froh, dass auch unser neuer Koalitionspartner diese Notwendigkeit ausdrücklich anerkannt hat. Wir sollten uns auf den Weg machen. Danke schön. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich das Wort der Kollegin Sevim Dagdelen von der Fraktion Die Linke. ({0})

Sevim Dağdelen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003746, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Situation von Menschen ohne Aufenthalt geht, befindet sich Deutschland weitab von den Entwicklungen in anderen europäischen Ländern, wie auch hier bereits ausgeführt wurde. In keinem anderen europäischen Land schweigen Politiker derart hartnäckig über das Faktum, dass in ihrer Gesellschaft eine halbe bis 1 Million Menschen illegal leben und arbeiten. Und in keinem anderen europäischen Land begegnet die Politik diesem Problem ausschließlich mit polizeilichen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen. Deutschland ist meines Erachtens dazu verpflichtet, die in internationalen Konventionen verbrieften sozialen Menschenrechte auch für Menschen ohne Aufenthalt faktisch durchsetzbar zu machen. ({0}) Das Argument, man könne den verbotenen Aufenthalt von Illegalisierten nicht materiell absichern, leugnet meines Erachtens den Charakter der Menschenrechte; diese gelten nämlich immer noch voraussetzungslos. Die Einhaltung von Menschenrechten kann also nicht an das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels geknüpft sein. Das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs ist deswegen ausdrücklich zu begrüßen. Richtig und längst überfällig ist es, die Beihilfe zum humanitären Aufenthalt zu entkriminalisieren und die Meldepflicht für öffentliche Stellen abzuschaffen. Sie ist eine Denunziationsverpflichtung für Schuldirektoren und für Richter. Anders als die Vorredner deutlich gemacht haben, weist der Entwurf allerdings erhebliche Mängel auf. Er knüpft eine Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit daran, dass die betroffene Person für die strafrechtliche Ermittlung nützliche Aussagen liefern kann. Hier wird das Schicksal der Menschen von der Beweislage abhängig gemacht. Ferner wird nicht sichergestellt, dass Betroffene ihren Aufenthaltstitel nach Beendigung des Gerichtsverfahrens nicht wieder verlieren. Im Falle einer Aussage gegen ihre Misshandler befürchten die Betroffenen nämlich oftmals Repressalien, wenn sie nach einem Prozess in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Auch deshalb haben sie Angst vor der Zusammenarbeit mit den Behörden hier. So eröffnet der Entwurf für die Betroffenen nicht die Möglichkeiten, die er ihnen verspricht: die Inanspruchnahme ihrer Rechte. In der Begründung ist von der „Pflicht des Staates“ die Rede - das ist auch hier deutlich gemacht worden -, illegale Einwanderung und illegalen Aufenthalt zu bekämpfen. Eine solche Pflicht gibt es nicht. Man findet sie auch nicht im Grundgesetz. Allenfalls gilt die Verpflichtung des Staates nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und auch die sozialen Menschenrechte in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip durchsetzbar zu machen. Die Bundestagsfraktion Die Linke hält es für längst überfällig, dass Menschen ohne Aufenthalt endlich die ihnen zustehenden sozialen Menschenrechte in Anspruch nehmen können. Wir sehen es ebenfalls als unabdingbar an, diesen Menschen auch eine Perspektive auf eine Legalisierung ihrer Existenz zu eröffnen. Für mich gilt der Grundsatz: Kein Mensch ist illegal. ({1}) Von Politikern heißt es oft, die Menschen in Deutschland seien für Legalisierungen wie in anderen europäischen Ländern nicht reif. Aber da täuschen sie sich. Viele Menschen ohne Aufenthalt leben seit drei, fünf oder sogar zehn Jahren mitten in unserer Gesellschaft. Ohne die vielfältige Unterstützung, die sie meist heimlich von weiten Teilen der Gesellschaft - von Kirchenverbänden, Migrantencommunities, Nachbarn oder auch Ärzten - erfahren, wäre ein Leben in dieser Illegalität nicht möglich. Diese Unterstützung ist aber nicht nur Ausdruck einer humanitären Solidarität. Diese Menschen und mit ihnen viele Kommunen und Städte in Deutschland haben begriffen, dass man problembezogen und auch realitätsnah handeln muss, statt vor der Situation von Illegalisierten die Augen zu verschließen. Ich bedanke mich. ({2})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/445 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 10. Februar 2006, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.