Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe einige Mitteilungen zu machen, bevor wir in
unsere Tagesordnung eintreten.
In der letzten Septemberwoche haben die Kollegen
Peter Götz, Gerd Bollmann und Jörg van Essen ihre
60. Geburtstage gefeiert.
({0})
Im Namen des ganzen Hauses möchte ich dazu herzlich
gratulieren und alle guten Wünsche übermitteln.
Die FDP-Fraktion hat mitgeteilt, dass der Kollege
Christoph Waitz anstelle der Kollegin Gisela Piltz
neues Mitglied im Beirat nach § 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes werden soll. Sind Sie mit diesem Vorschlag einverstanden? - Das sieht ganz so aus. Dann ist
der Kollege Christoph Waitz in den Beirat gewählt.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene
Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern:
ZP 1 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE
Haltung der Bundesregierung zu Veränderungen bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I und bei der Rente ab 67 und entsprechenden Äußerungen des Bundesministers für
Arbeit und Soziales Franz Müntefering
ZP 2 Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und FDP
Menschenrechte und Demokratie in Birma
durchsetzen
- Drucksache 16/6600 ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ({1}) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald
Leibrecht, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu
Birma/Myanmar stärken
- Drucksachen 16/5608, 16/6611 Berichterstattung:
Abgeordnete Holger Haibach
Detlef Dzembritzki
Harald Leibrecht
Monika Knoche
Kerstin Müller ({2})
({3})
ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk
Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit an
Beitragszahler zurückgeben - Beitragssenkungspotenziale nutzen
- Drucksache 16/6434 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({4})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Haushaltsausschuss
ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ina
Lenke, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Chancengerechtigkeit von Beginn an
- Drucksache 16/6597 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({5})
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
ZP 6 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren
({6})
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Hans-Joachim Otto ({7}), Christoph
Redetext
Präsident Dr. Norbert Lammert
Waitz, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Notwendige Verbesserungen am Telemediengesetz jetzt angehen
- Drucksache 16/5613 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({8})
Ausschuss für Kultur und Medien
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Verpackungsverordnung sachgerecht novellieren - Weichen stellen für eine moderne
Abfall- und Verpackungswirtschaft in
Deutschland
- Drucksache 16/6598 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit ({9})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen
Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Missbilligung der Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung Dr. Franz Josef
Jung zum Abschuss von in Terrorabsicht entführten Flugzeugen
- Drucksache 16/6490 ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten
Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beitragsfreie Entgeltumwandlung - Erst prüfen, dann entscheiden
- Drucksache 16/6606 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({10})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss
ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. KarlTheodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von
Klaeden, Anke Eymer ({11}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert
Weisskirchen ({12}), Niels Annen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Die Krise des KSE-Vertrages durch neue
Impulse für konventionelle Abrüstung und
Rüstungskontrolle in Europa beenden
- Drucksache 16/6603 Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss ({13})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
ZP 10 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung
anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
- Drucksache 16/6543 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({14})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden.
Die Tagesordnungspunkte 8, 13 und 26 werden abgesetzt. In der Folge werden die Tagesordnungspunkte 14
und 15, 16 und 17, 18 und 19, 20 und 21, 22 und 23 sowie 24 und 25 jeweils getauscht. Das ist ja alles sehr
übersichtlich und deswegen sicherlich sofort verständlich.
Schließlich mache ich auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:
Der in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträglich zusätzlich an den Rechtsausschuss ({15})
und den Ausschuss für Tourismus ({16}) zur
Mitberatung überwiesen werden.
Jahressteuergesetzentwurf der Bundesregierung 2008 ({17})
- Drucksache 16/6290 Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss ({18})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
Sind Sie mit diesen vorgetragenen Veränderungen
einverstanden? - Das ist offenkundig der Fall. Dann ist
das so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 sowie den Zusatzpunkt 4 auf:
3 Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung
Aufschwung, Teilhabe, Wohlstand - Chancen
für den Arbeitsmarkt
ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk
Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Präsident Dr. Norbert Lammert
Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit an
Beitragszahler zurückgeben - Beitragssenkungspotenziale nutzen
- Drucksache 16/6434 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({19})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Haushaltsausschuss
Zu der Regierungserklärung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor, über den wir später namentlich abstimmen werden. Ich weise jetzt auch schon
darauf hin, dass wir im Laufe des Nachmittags, vermutlich gegen 17 Uhr, eine weitere namentliche Abstimmung haben werden.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich höre dazu
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat
der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz
Müntefering.
({20})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wir haben unser Regierungsprogramm in Meseberg mit dem Satz eingeleitet:
Deutschland befindet sich im Wandel. Die Globalisierung und die demographische Entwicklung stellen Politik und Gesellschaft vor große Herausforderungen
- aber auch vor große Chancen. Dann haben wir die
Wege und die Instrumente beschrieben und vorgezeichnet, die zu diesen Zielen führen: zu Aufschwung, zu
Teilhabe, zu Wohlstand in Deutschland. Zu diesen Wegen und Instrumenten will ich sprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Bundesregierung nimmt die Herausforderung an und nutzt die Chancen. Wir sind dankbar für jeden, der dabei mitmacht: in
der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Verbänden, den
Kirchen, den Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen. Ich
will stellvertretend einige nennen.
Ich nenne Betriebsräte aus Nordhausen, die sich engagieren für die Kolleginnen und Kollegen, die Sorge haben um ihre Arbeitsplätze. Ich nenne kleine und große
Unternehmen, die wir auszeichnen für ihr vorbildliches
Verhalten in ihren Unternehmen im Zusammenwirken
mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Ich nenne die Integration durch Sportaktionen in Berlin-Kreuzberg, wo Ehrenamtliche in den Vereinen dafür
sorgen, dass junge Menschen von der Straße geholt werden und eine Perspektive bekommen.
({0})
Ich nenne zwei junge Frauen, die ich gestern kennengelernt habe. Sie begleiteten schwer behinderte, spastisch gelähmte junge Menschen in Rollstühlen. Diese
jungen Frauen sind aus Wuppertal und arbeiten als Assistentinnen, als Betreuerinnen für diese jungen Menschen. Wenn man das erlebt, weiß man, dass es großartig
ist, wie sie sich da engagieren.
({1})
Ich nenne junge Auszubildende, die ich in München
kennengelernt habe. Sie stehen jeden Morgen so auf,
dass sie um 5 Uhr losfahren können irgendwo im Bayern-Land, um in München die Ausbildung zu machen.
Sie sagen: Jawohl, wir machen das. Wir lernen, wir wollen die Ausbildung, und wir wollen anschließend in einen guten Beruf hineinkommen.
Ich nenne eine große Spedition, die sich, was die Auszubildenden angeht, entschieden hat, zunächst einmal
100 Ausbildungsplätze für Hauptschülerinnen und Hauptschüler anzubieten. Sie sagen: Wir stellen 300 ein;
100 davon nehmen wir aus der Hauptschule.
({2})
Ich nenne die Laufer Mühle, eine Einrichtung, in der
ich vor wenigen Wochen war - Frau Schmidt und Herr
Müller waren dabei -, wo wir mit Menschen sehr engagiert darüber gesprochen haben, was sie tun, damit die,
die sonst keine Chance am Arbeitsmarkt hätten, solche
Chancen bekommen.
Ich nenne dies alles stellvertretend. Vieles wäre noch
zu nennen. Was ich damit sagen will, ist: Es sind in
Deutschland viele neben der Politik, außerhalb der Politik unterwegs, die sich engagieren und die mithelfen,
dass dieses Land vorankommt. Denen sagen wir unseren
Dank und unseren Respekt.
({3})
Wir tun unsere politische Arbeit, und wir tun sie mit
Zuversicht. Denn die vergangenen Jahre haben gezeigt:
Gestaltung ist möglich, auch ehrgeizige Ziele sind erreichbar. Wir simulieren keinen Idealzustand für
Deutschland. Aber es gibt auch keinen Grund zur Verzagtheit. Die Aufgaben sind groß. Wir wissen, die Arbeitslosigkeit ist hoch, sie ist zu hoch. Die Verteilung der
Bildungs- und Lebenschancen ist ungerecht. Auch die
Verteilung des Vermögens ist ungerecht. Aber das Potenzial für eine gute und erfolgreiche gemeinsame Zukunft
in unserem Land ist groß. Vom Erfolg aller sollen alle
sozial gerecht profitieren - heute, aber auch morgen und
übermorgen. Deshalb müssen wir heute die Saat legen
für den Wohlstand von morgen und für nachhaltiges und
dauerhaftes Wachstum auch für die nächsten Jahrzehnte.
({4})
Heute dürfen wir selbstbewusst feststellen: Die Anstrengung zahlt sich aus. Deutschland ist auf einem guten Weg. Die Bundesregierung der Großen Koalition ist
fest entschlossen, zum Nutzen unseres Landes und seiner Menschen diesen Weg zu gehen, auch wenn es anstrengend ist - und es ist anstrengend; manchmal machen wir es uns unnötig anstrengend.
({5})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Weg zu Wachstum, Teilhabe und Wohlstand heißt auch und zuvorderst
„mehr und gute Arbeit“; denn Arbeit ist sinnstiftend für
jeden Menschen. Sie ist die Bedingung für Wohlstand,
der gemeinsam erwirtschaftet wird. Deshalb bleiben der
Kampf für mehr und gute Arbeit und die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit herausragende Ziele dieser Bundesregierung.
({6})
Mehr Arbeit ist möglich. Deutschland ist wettbewerbsfähig. Dazu tragen wir bei, und das werden wir
auch weiter tun. Deutschland hat noch mehr Arbeit, die
auch mobilisiert werden muss. Ein paar Beispiele:
Dienst Mensch am Mensch. Wir haben in Meseberg
beschlossen, dass die Gesundheitsministerin ein Konzept zu der Idee „Dienst Mensch am Mensch“ im
Bereich Pflege vorlegt. Da gibt es gerade in einer älter
werdenden Generation, in einer älter werdenden Gesellschaft viele Aufgaben, große Bedarfe und große Chancen. Das Gesundheitswesen einschließlich des ganzen
Pflegebereichs ist, wenn man so will, die größte Branche, die wir in dieser Gesellschaft haben. Da wird es Arbeitsplätze und noch mehr Arbeitsplätze geben als bisher. Wir müssen dieses ganze System nicht nur begreifen
als etwas, worüber wir sprechen, wie wir Geld sparen
wollen. Das Gesundheitswesen und das Pflegewesen
sind nicht dann am besten, wenn wir möglichst wenig
ausgeben, sondern wenn die Menschen, die darauf angewiesen sind, etwas davon haben. Das dürfen wir bei all
dem, was wir tun, nicht aus den Augen verlieren.
({7})
Zweites Beispiel: Haushalt. Dass es da Möglichkeiten
gibt, mehr und legale und sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung zu organisieren, das zeigt uns zum Beispiel unser Nachbar Frankreich. Dienstleistungen im privaten Bereich müssen so weit wie möglich aus dem
Nebel der Schwarzarbeit herausgeholt und geordnet
werden. 2008 werden wir aktiv werden: Haushalt als
Auftraggeber - das wollen wir stärker systematisieren
und damit zusätzliche Impulse setzen.
({8})
Drittes Beispiel: Infrastruktur. Gerade bei der Infrastruktur leben wir an vielen Stellen von der Substanz;
das ist vielen nicht bewusst. Das gilt ganz besonders für
den kommunalen Bereich, bei Gebäuden, Wegen und
Kanälen. Wir geben deutlich weniger für diesen Bereich
aus als Anfang der 90er-Jahre. Damals waren es 2,8 Prozent unseres BIP, heute sind es 1,4. Die Gemeinden zum
Beispiel geben aktuell nur 18 Milliarden Euro im Jahr
aus. Wir bräuchten aber das Doppelte oder Vierfache.
Wenn wir heute nicht reparieren und instandsetzen, wird
es morgen oder übermorgen um ein Vielfaches teurer.
Deshalb müssen wir in die Infrastruktur des Landes investieren. Diese Infrastruktur ist ein Gut, eine Bedingung dafür, dass wir Hochleistungsland und Wohlstandsland bleiben können. Wir, Bund, Länder und Gemeinden
- ich nenne die beiden Letztgenannten ganz ausdrücklich -, müssen den Mut haben, die Arbeitsplätze, die es
gibt, zu heben.
({9})
Wir haben zu Beginn der Koalition das 25-MilliardenProgramm vereinbart. Das setzt sich fort. Das führt dazu,
dass wir in diesem und in den kommenden Jahren stabil
9,1 Milliarden Euro für Investitionen des Bundes im
Verkehrswesen zur Verfügung haben.
Viertes Beispiel: energetische Gebäudesanierung.
Sie ist von besonderem Gewicht und ein Gewinn in dreifacher Hinsicht: Energetische Gebäudesanierung bringt
Arbeitsplätze vor Ort, bei den kleinen und mittleren Unternehmen; sie ist gut für den Klimaschutz, und sie
amortisiert sich in fünf bis zehn Jahren; denn die Energiepreise werden nie wieder so niedrig sein, wie sie mal
gewesen sind. Wir müssen diese Linie der energetischen
Gebäudesanierung fortsetzen. Wir müssen das intensivieren. Wir müssen die Chance nutzen, mit Umweltthemen, mit einer vernünftigen Klimapolitik Arbeitsplätze
zu schaffen. Das ist eine alte Idee, die so aktuell ist, wie
sie nur sein kann. Heute wissen wir alle: Wer vernünftige Umweltpolitik, wer vernünftige Klimapolitik macht,
muss deshalb nicht in die Zeit der Sandalen und langen
Locken zurückfallen, sondern kann das im Wohlstandsleben aller tun.
({10})
- Zwischenfragen sind zwar nicht erlaubt, Zwischenrufe
von mir aus aber schon. Ihr seht ja heute auch alle gepflegt aus. Das ist mit euch alles anders geworden.
({11})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Hochleistungsland sein wollen - und das wollen wir -, dann müssen wir Hochbildungsland sein. Wir haben in den vergangenen Tagen zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die
Nobelpreise für Physik und Chemie an Deutsche vergeben worden sind. Von hier aus meinen und sicherlich Ihrer aller Glückwunsch an die Professoren Grünberg und
Ertl.
({12})
Wir sind stolz auf die beiden. Und natürlich: Schönen
Gruß an all die jungen Grünbergs und Ertls: Macht
voran! Wir möchten, dass ihr in zehn oder 20 Jahren
auch die Nobelpreise bekommt.
({13})
- Das kommt dazu.
Bildung ist unser Schicksal. Bildung ist die entscheidende Bedingung, damit wir Wohlstandsland bleiben
können. Deutschland muss die Zahl der Schulabbrecher
deutlich reduzieren und die Zahl der Studenten deutlich
erhöhen.
({14})
Und insbesondere den Kindern mit Migrationshintergrund müssen wir ein ehrliches und wirksames Angebot
machen.
Ich habe einen Bürgerbrief bekommen, der sich, weil
er kurz ist, zum Zitieren eignet:
Meine Enkelin Claudia besuchte mich mit Freund
Fabio.
So schreibt mir diese Frau.
Fabio stellte sich vor: Schweizer, in Sizilien geboren, fünfjährig mit den Eltern in die Schweiz eingewandert, kam in die Schule. Der Lehrer stellte
Sprachschwierigkeiten fest. Da bekam Fabio zwei
Jahre Einzelunterricht in Deutsch auf Staatskosten,
machte Abi und studierte.
Die Briefschreiberin fragt abschließend:
Wie viele deutsche Ingenieure hätten wir mehr,
wenn wir unsere Immigrantenkinder vergleichbar
förderten?
({15})
Das ist eine sehr berechtigte und sehr nachdenklich machende Frage, eine Frage, die den Finger in die Wunde
legt.
Das gilt auch für Ausbildung. Eine gute Ausbildung
ist noch immer der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Der Ausbildungsmarkt ist erfolgreich. Zum Beginn des
Ausbildungsjahres sind bundesweit bislang 530 700 Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Aber rund
29 000 Jugendliche sind noch unversorgt. Im letzten Jahr
um diese Zeit waren es noch knapp 50 000. Das beweist:
Es ist besser geworden. Aber trotzdem gilt auch in diesem Jahr, dass wir jetzt alle Anstrengungen in die Nachvermittlungen legen müssen, und zwar gemeinsam: Politik, Betriebe und Sozialpartner. Die 40 000 Plätze für
Einstiegsqualifizierung, die die Bundesregierung fördert,
werden dabei entscheidend mithelfen, so wie das Programm „U 25“ und der neue Qualifizierungskombi, der
rückwirkend am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt.
Ein weiteres wichtiges Element haben die Koalitionsfraktionen mit dem Konzept „Jugend, Ausbildung und
Arbeit“ eingebracht. Wir haben in Meseberg verabredet,
dass wir die Prüfung sehr bald abschließen werden und
schauen, was wir in den Bereichen Ausbildungsbonus
für überdurchschnittlich ausbildende Betriebe, Ausbildungskostenzuschüsse für die Ausbildung bestimmter
Gruppen von benachteiligten Altbewerbern, Einsatz von
Ausbildungspaten und Verstärkung der personellen Ressourcen der Berufsberatung umsetzen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im September war
die Arbeitslosigkeit in Deutschland so niedrig wie seit
zwölf Jahren nicht mehr: 1 Million arbeitslose Menschen weniger als vor zwei Jahren, 694 000 weniger als
vor einem Jahr. Bei den über 50-Jährigen sind 191 000
weniger arbeitslos - das sind 17,4 Prozent - als vor einem Jahr. Bei den unter 25-Jährigen sind 103 000 weniger arbeitslos - das sind 19,6 Prozent - als vor einem
Jahr. Dazu kommen 1 Million offene Stellen. Wann können wir in Deutschland eigentlich von einem Erfolg der
politischen Arbeit sprechen, wenn nicht an dieser Stelle?
({16})
Erfolge sind überall vorhanden, aber sie verteilen sich
regional noch sehr unterschiedlich, dramatisch unterschiedlich. Der Kreis Eichstätt meldet mit 1,8 Prozent
Arbeitslosigkeit de facto Vollbeschäftigung, während am
anderen Ende der Skala die Stadt Görlitz mit
21,6 Prozent eine Arbeitslosigkeit aufweist, die deutlich
macht: Wir haben das Ziel „Arbeit für alle“ noch lange
nicht erreicht. Deswegen werbe ich für einen Kommunalkombi, um in Regionen mit besonders verfestigter
Langzeitarbeitslosigkeit mehr Chancen auf Arbeit zu eröffnen.
({17})
Wir müssen in dieser Situation in Deutschland den Weg
finden, denen, die aus der Geschichte heraus in ganz besonderer Weise Schwierigkeiten haben, am Arbeitsmarkt
Arbeit zu finden, besondere Hilfe zu geben. Wir müssen
diese Situation des Landes nutzen - 1 Million offene
Stellen -, dafür zu werben, dass sich strukturell etwas
verändert. Ein Unterschied von 20 Prozent zwischen
Eichstätt und Görlitz darf nicht bleiben. Dafür müssen
wir miteinander streiten.
({18})
Ich bin gegen Schönmalerei. Ich werbe für Realismus. Aber ich bin gegen die Propheten des Depressiven,
die mir immer noch zu oft begegnen
({19})
und die eines auf jeden Fall nicht sind, nämlich ins Gelingen verliebt. Das muss man aber sein, wenn es gelingen soll.
Dieser Tage, am 4. Oktober, las ich in einer ddp-Tickermeldung über die Arbeitslosigkeit in der Gruppe
der Älteren, von einer wichtigen Person veranlasst:
Nach wie vor würden jeden Monat rund 100 000 ältere Menschen über 50 Jahre arbeitslos, seit Jahresbeginn seien es eine Million Menschen. Es seien
auch kaum mehr Menschen über 50 als früher, die
wieder einen Job erhielten. Und viele davon fänden
nur kurzfristige Beschäftigung oder Leiharbeit.
Hier gebe es dringenden Handlungsbedarf …
Richtig ist: Im September gab es mehr als 102 000 Zugänge aus der Generation 50 plus in Arbeitslosigkeit.
Es gab aber im September auch 141 000 Abgänge von
„50-Plus-ern“ aus der Arbeitslosigkeit heraus.
({20})
Seit Anfang 2007 stehen 1 004 000 Zugänge von
„50-Plus-ern“ in Arbeitslosigkeit 1,235 Millionen neuen
Stellen gegenüber, die von über 50-Jährigen besetzt wurden: über 230 000 neue Chancen und Perspektiven.
Wenn man solche Darstellungen in solchen Meldungen liest, in denen die 100 000 minus genannt werden,
aber die 140 000 plus nicht, dann kann einen schon der
heilige Zorn packen. Von bewusster Täuschung ist das
nicht ganz weit entfernt.
({21})
Insgesamt haben wir im zweiten Quartal 2007 eine
Beschäftigungsquote von 52 Prozent bei den über 55-Jährigen. Das waren 1968, als Rot-Grün begann, 37,7 Prozent.
({22})
- 1998. Habe ich etwas Falsches gesagt?
({23})
- 1998. Ich habe das Gefühl, das ist schon lange her; daher kommt das vielleicht bei mir.
({24})
1998 waren es also 37,7 Prozent. Im zweiten Quartal
dieses Jahres sind es 52 Prozent. Jetzt sage ich noch eine
Zahl, weil ich mir das gestern noch einmal differenziert
habe heraussuchen lassen: Bei den 55- bis 59-Jährigen
liegt der Anteil jetzt bei 67,2 Prozent. Über zwei Drittel
der 55- bis 59-Jährigen sind wieder in Beschäftigung.
Mit Verlaub, darauf dürfen wir alle miteinander stolz
sein. Das ist eine gute Entwicklung.
({25})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Meseberg nicht nur Akzente für mehr Arbeit, sondern auch
für gute Arbeit gesetzt. Wir haben in der Koalition eine
schwierige, aber doch Einigung über zwei Instrumente
erzielt, um Lohndumping und Dumpinglöhne zu verhindern: erstens das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Wir
verändern das Entsendegesetz und werden nächstes Jahr
allen Branchen, die die Voraussetzungen erfüllen, hier
einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn ermöglichen.
({26})
Zweitens aktualisieren wir das Mindestarbeitsbedingungengesetz, um auch diejenigen Branchen für Mindestlohnregelungen zu erreichen, in denen die Tarifbindung
unter 50 Prozent liegt und die deshalb nicht ins Entsendegesetz aufgenommen werden können. Auch das passiert in 2008. Darauf haben wir uns in der Koalition geeinigt; das setzen wir um.
Noch in diesem Jahr nehmen wir zu alten Bedingungen nach bisherigem Modus den Bereich Briefdienste
ins Entsendegesetz auf.
({27})
Die Tarifparteien haben sich auf einen Tarifvertrag geeinigt und den Antrag auf Aufnahme ins Gesetz und auf
Allgemeinverbindlichkeit für ihren Tarifvertrag gestellt.
Wir gehen die Umsetzung und die Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz jetzt zügig an, sodass bis zum
Neujahrstag zeitgleich mit dem Ende des Briefmonopols
in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn
für Briefdienste möglich ist. Ich möchte das.
({28})
Meine Damen und Herren, Ziel von Mindestlohnregelungen ist es, zu verhindern, dass mit Dumpinglöhnen
Menschen unwürdig behandelt werden und mit Lohndumping ehrliche und faire Unternehmer in die Knie
konkurriert werden.
({29})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Arbeit gehört, dass wir im Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem Konzept zur Humanisierung der Arbeitswelt arbeiten. Auch das haben wir in Meseberg noch
einmal miteinander vereinbart. Da geht es um Prävention, um Gesundheitsschutz, um alters- und alternsgerechte Arbeit, um Möglichkeiten zur Qualifizierung, um
familiengerechte Arbeitswelt. Außerdem haben wir in
Meseberg vereinbart, dass wir analysieren und prüfen,
was im Bereich Zeitarbeit geschieht. Die Zeitarbeit hat
sich inzwischen zu einer soliden und seriösen Branche
entwickelt. Das ist gut, und das soll auch so bleiben. Dabei wollen wir sie stützen und stabilisieren.
({30})
Aber wir müssen prüfen, ob die Methode Zeitarbeit
überall so ausgestaltet ist, wie wir uns das vorgestellt haben.
({31})
Zeitarbeit darf nicht dazu führen, dass Belegschaften
ausgegliedert und dann drei Tarifstufen niedriger wieder
zurückgeholt werden.
({32})
Zeitarbeit soll nicht zu Dauerarbeit werden und schon
gar nicht zum Zweck willkürlich herbeigeführter niedriger Löhne.
({33})
Wir werden uns dazu melden.
Meine Damen und Herren, gute Arbeit, das heißt
auch: Chancen zur Weiterbildung und Weiterqualifizierung. Hier ist Deutschland Entwicklungsland.
({34})
Hier sind wir eindeutig nicht auf der Höhe der Zeit. Uns
fehlen in Deutschland nachweisbar Maschinenbau- und
Elektroingenieure. Dazu haben wir in Meseberg drei
Punkte beschlossen:
Erstens und zuvorderst wollen wir das eigene Potenzial nutzen. Das heißt, wir müssen alle Menschen, die legal in Deutschland sind, bilden, ausbilden und qualifizieren. Das, was wir an Potenzial haben, sind die
Menschen. Wir brauchen sie. Mit ihnen müssen wir die
Aufgaben, die wir in diesem Land zu erfüllen haben, erfüllen. Das ist die erste Bedingung in diesem Zusammenhang.
({35})
Kurzfristig, zum 1. November, öffnen wir zweitens
den Arbeitsmarkt für Maschinenbau- und Elektroingenieure aus den zwölf neuen EU-Mitgliedstaaten. Für sie
wird das Prinzip der Nachrangigkeit am deutschen Arbeitsmarkt aufgehoben. Ausländische Studenten haben
nach Abschluss ihres Studiums wie bisher ein Jahr Zeit,
Arbeit zu finden. Neu ist: Auch für sie entfällt das Prinzip der Nachrangigkeit.
({36})
Das heißt, sie können sich gleichrangig am deutschen
Arbeitsmarkt bewegen.
({37})
Drittens. Wir wollen eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte
vorsehen. Die Bundesregierung wird ein Konzept zur
Zuwanderung entwickeln, das den Interessen unseres
Landes auch in der nächsten Dekade Rechnung trägt.
Bei der Erarbeitung dieses Konzepts sollen quantitative
und qualitative Instrumente geprüft und die Erfahrungen
anderer Länder bei der arbeitsmarktbezogenen Steuerung der Zuwanderung einbezogen werden. Es geht um
eine arbeitsmarktadäquate Arbeitsmigration. Aber ich
sage noch einmal: Zuerst sind die zu qualifizieren, die in
unserem Lande sind.
({38})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist ein
reiches Land. Dennoch gibt es Armut. Gegen existenzgefährdende Armut haben wir verlässliche Solidarund Grundsicherungssysteme.
({39})
Das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe decken das
Existenzminimum ab.
({40})
Ob das noch so ist und ob die Anpassungsmechanismen
richtig funktionieren, überprüfen wir gerade. Im November werden wir valide Zahlen vom Statistischen Bundesamt vorliegen haben. Und dann wird die Bundesregierung sehr rasch entscheiden, ob und wie reagiert werden
kann.
Wir haben in Meseberg ein weiteres aktives Instrument zur Armutsbekämpfung und zur Arbeitsschaffung
angepeilt. Wir arbeiten aktuell an einem Gesamtkonzept,
das einen Bonus für Arbeit, den Erwerbstätigenzuschuss,
mit dem bewährten und zu erweiternden Instrument des
Kinderzuschlags verbindet. Mit diesem neuen Instrument wollen wir Erwerbstätige, die vollbeschäftigt oder
nahe daran sind, aber mit ihrem Arbeitseinkommen nicht
das Existenzminimum erreichen, möglichst vor Hilfebedürftigkeit schützen. Sie fallen dann nicht mehr unter die
Vermögensprüfung nach dem SGB II.
({41})
Nach unseren bisherigen Berechnungen könnten wir mit
diesem Instrument auch mehrere Hunderttausend Kinder
aus der Hilfebedürftigkeit herausholen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Armutsbekämpfung haben wir vor allem die Kinder im Blick. Wir
wollen und werden vom Interesse des Kindes her denken.
({42})
Aus materieller Armut darf keine Chancenarmut werden,
({43})
keine Armut an Bildung, keine Armut an Gesundheit
und keine Armut an Teilhabe. Aber das passiert heute
oft. Gleiche Chancen auf Bildung, Ausbildung und Arbeit zu organisieren, das ist und bleibt der Schlüssel, um
Armut nachhaltig zu bekämpfen und ihr dauerhaft vorzubeugen. Hier haben wir eine große Verantwortung.
Alle stehen in dieser Verantwortung: Bund, Länder und
Gemeinden. Wir dürfen nicht an der falschen Stelle sparen. Das, was wir jetzt in die Kinder und Jugendlichen
und in die Chancengerechtigkeit investieren, ist sehr gut
angelegtes Geld, auch für die Zukunft unseres Landes.
({44})
Vom Interesse des Kindes her zu denken, das führt
nach meiner Überzeugung auch dazu, dass wir die Hilfe
anders organisieren müssen als nur über direkte Geldleistungen. Niedrige Kitagebühren, ein gesundes Mittagessen in Kita oder Schule und spezielle Unterstützung
bei der Einschulung, das könnten Hilfen sein, die direkt
bei den Kindern ankommen, die diese direkten Hilfen
ganz besonders brauchen.
({45})
Armut zu bekämpfen und Teilhabe zu sichern, das
sind unsere Ziele in Deutschland, aber darüber hinaus
auch in der Europäischen Union und in der Welt. Auch
hier ist die Bundesregierung mit ihrer Politik aktiv. Während unserer EU-Ratspräsidentschaft haben wir das
Soziale in Europa sichtbarer gemacht und das europäische Sozialmodell gestärkt. Daran knüpfen wir in der
Teampräsidentschaft mit Portugal und Slowenien an.
Deshalb habe ich in dieser Woche in Lissabon einen Vorstoß gemacht zur Ergänzung der integrierten Leitlinien,
der Lissaboner Leitlinien, die im nächsten Jahr fortgeschrieben werden. Es soll in der Beschäftigungsleitlinie
um die Bekämpfung von Armut bei Familien und Kin12144
dern und um den Anspruch auf faire, gerechte Löhne gehen. Es gab dafür viel Zustimmung von den europäischen Partnern und Kommissionsvertretern. Wir werden
auch international den Prozess von Heiligendamm fortsetzen; auch das haben wir in Meseberg vereinbart.
Wir werden von hier aus nicht alle Probleme der Welt
lösen können; aber wir können und wir wollen mithelfen, dass soziale Kohärenz im Handeln der großen internationalen Organisationen wie UNO, ILO, WTO, IWF
und Weltbank gestärkt wird und Mechanismen für die
soziale Gestaltung der Globalisierung vorankommen.
Denn das ist klar: Das Soziale ist Wachstums- und Stabilitätsfaktor - bei uns im Land, in Europa und in der Welt.
Deswegen liegt für Deutschland - Exportweltmeister,
der wir sind - die soziale Gestaltung, auch die soziale
Gestaltung der Welt, im wohlverstandenen eigenen Interesse.
({46})
Deshalb engagieren wir uns - die Bundeskanzlerin, der
Außenminister, der Wirtschaftsminister, alle, die wir in
diesem Kabinett, in dieser Bundesregierung unterwegs
sind - in Europa und darüber hinaus auch für diesen
Aspekt. Wenn wir über die Zukunftsfähigkeit von Arbeit
und Sozialem in Deutschland sprechen, müssen wir wissen: Das verbindet sich aufs Engste mit der Frage, wie es
denn in Europa und darüber hinaus in dieser Welt weitergeht. Wir wollen als reiches Land unseren Teil dazu beitragen, dass Armut in der Welt, soweit es denn nur möglich ist, bekämpft wird. Dass die soziale Dimension
bleibt, dass das Ökonomische und das Ökologische - das
ist wichtig - um das Soziale ergänzt werden und dass
daraus eine vernünftige, kohärente soziale Politik wird
- nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus -,
dafür wollen wir in dieser Bundesregierung unseren Beitrag leisten.
({47})
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, unsere
schöne Hauptstadt Berlin und ihre Menschen sind für
eine gewisse Sprödigkeit bekannt. In Berlin heißt das
höchste Lob: Da kannste echt nich meckern!
({48})
Über Sinnhaftigkeit und Leistung dieser Großen Koalition wird seit ihrem Bestehen viel sinniert und viel gedeutet, meistens skeptisch. Ich sage Ihnen voraus: Wenn
es die Große Koalition einmal nicht mehr geben wird
- irgendwann in 17 500 Stunden oder so ähnlich -,
({49})
werden sich viele im Land umsehen und werden, wenn
sie die Leistungen der Großen Koalition bewerten, sagen: Da kannste echt nich meckern!
({50})
Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort erhält zunächst der Kollege Dirk Niebel für
die FDP-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Der Bundesarbeitsminister hat eben eine interessante Rede gehalten,
({0})
die über weite Strecken sogar als launige Rede bezeichnet werden kann.
({1})
Er hat Dinge gesagt, denen ich nicht zustimme. Er hat
Dinge gesagt, denen ich zustimme. Er hat völlig zu
Recht das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in
diesem Land gelobt. Er hat völlig zu Recht die Leistungsfähigkeit vieler Menschen in diesem Land gelobt.
Ich glaube, bei diesem Lob hat er einzig die Damen-Fußballnationalmannschaft vergessen, die ich jetzt ausdrücklich beglückwünschen möchte.
({2})
Besonders interessant an der Rede des Vizekanzlers und
Arbeitsministers war aber, dass er offenkundig weder
Kraft noch Mut hat, das arbeitsmarktpolitisch interessanteste Thema in der öffentlichen Diskussion hier
konkret anzusprechen.
({3})
Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands hat einen Stein ins Wasser geworfen. Statt
der geneigten Öffentlichkeit vom Platz des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz auf der Bundesratsbank
aus zu erklären, was er für die Zukunft Deutschlands und
den Arbeitsmarkt möchte, sieht er vom spanischen Badestrand zu, wie sich die Wellen auf den Arbeitsminister
zu bewegen und sie ihn auf lange Frist wahrscheinlich
wegspülen werden.
({4})
Die Agenda 2010 wurde von den Sozialdemokraten
noch bis vor kurzem als Auslöser für den Schröder-Aufschwung gelobt. Mittlerweile schämen Sie sich um die
Wette. Es stellt sich die Frage, ob sich diese Krise der
SPD - ich sage den Sozialdemokraten in Union und
SPD: den Linksaußen werdet ihr nicht nachlaufen können; sie sind schon so lange unterwegs, dass ihr sie nie
überholen könnt ({5})
zu einer Krise der Bundesregierung entwickelt. Das steht
zu befürchten und wäre schlecht für die Menschen in
Deutschland.
({6})
Um das beurteilen zu können, müssen wir einmal in
Ruhe betrachten, was die Führungsreserve der SPD im
Kabinett von Frau Merkel tut. Sigmar Gabriel taucht in
seiner uns bekannten Bescheidenheit ab und sagt gar
nichts. Er versteckt sich quasi unter dem Stein. Da wir
schon bei den Steinen sind: Wir stellen fest, dass aufgrund der unklaren Aussagen in dieser innerparteilichen
Diskussion, durch die eine Regierungskrise ausgelöst
werden kann, der Wunsch, ein Parteiamt zu bekommen,
sehr ausgeprägt sein muss. Herr Steinbrück gibt den Moderator. Herr Steinmeier ist genauso klar wie eine
Sphinx.
Der Arbeitsminister wird alleine gelassen, obwohl er
inhaltlich ausnahmsweise einmal recht hat; denn die Arbeitslosigkeit ist gerade bei den älteren Menschen überproportional zurückgegangen. Alle Forschungsinstitute
sagen, dies habe einen ursächlichen Zusammenhang mit
der Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I.
({7})
Am 11. November 2006 hat Kurt Beck in der Süddeutschen Zeitung gesagt - ich zitiere -:
Unser Anspruch muss sein, alles zu tun, damit
Menschen schnell wieder Arbeit bekommen, und
nicht, dass sie etwas länger und etwas besser in der
Arbeitslosigkeit leben können. Wir wissen: Je länger jemand draußen ist, desto schwerer hat er es,
wieder reinzukommen.
Diesen Teufelskreis mussten wir durchbrechen.
Wer das jetzt wieder rückgängig macht, begeht einen schweren Fehler.
Damals, am 11. November, hatte er noch recht.
({8})
Jetzt macht er eine Rolle rückwärts und lässt den Arbeitsminister im Regen stehen, obwohl der Rückgang
bei den älteren Arbeitslosen mit 4,7 Prozent überproportional war und obwohl - dies hat der Minister selbst
gesagt - die Beschäftigungsquote der über 50-Jährigen
deutlich auf 52 Prozent gestiegen ist, was zwar immer
noch viel zu wenig ist, aber immerhin. Die Höhe des Anspruchs aus der Arbeitslosenversicherung bemisst sich
nach dem Nettolohn. Je länger man arbeitslos ist, desto
geringer ist die Chance, dieses Nettolohnniveau wieder
zu erreichen. Also ist es folgerichtig, die Leistungsdauer
möglichst weitgehend auszuschöpfen.
Das ist wirtschaftlich völlig nachvollziehbar; politisch muss es aber verhindert werden. Das hat die vorherige Regierung getan. Dies geschah völlig zu Recht auch
mit den Stimmen dieses Hauses. Wir dringen darauf,
dass nicht der Fehler begangen wird, in die alte Politik
zurückzufallen. Nach nur einem Jahr des wirtschaftlichen Aufschwungs werden die gleichen Fehler der letzten Jahrzehnte begangen, mit dem Ergebnis, dass Menschen ausgegrenzt und ihnen die Teilhabechancen in
diesem Land genommen werden. Das ist falsch.
({9})
Sie, geehrte Frau Bundeskanzlerin - wir sehen, dass
Sie vorübergehend im Land sind -, finden im Ausland
völlig zu Recht viele gute und sehr deutliche Worte. Im
Inland glänzen Sie durch Schweigen. Frau Bundeskanzlerin, bei den wichtigsten Themen, die die Menschen in
diesem Land bewegen, führen Sie nicht. Es geht um die
Chance, einen Arbeitsplatz zu haben. Nicht die Höhe
oder Dauer irgendeiner Transferleistung, sondern die
Möglichkeit, sich als mündiger Bürger seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, ist sozial gerecht. Ihre
Aufgabe ist es, deutlich zu machen, was diese Regierung
hierzu erreichen will.
({10})
Die Frage, was gerecht ist oder nicht, beantwortet
man nicht mit der Feststellung, dass man 12, 18 oder
24 Monate lang eine Versicherungsleistung erhält. Die
Frage, was gerecht ist, kann man bei dem Systemwechsel vom Versicherungssystem in das Fürsorgesystem
stellen. Man darf und muss vielleicht sogar darüber streiten, ob es gerecht ist, dass derjenige, der sein Geld verlebt hat, sofort Arbeitslosengeld II, also die Unterstützung der Allgemeinheit, erhält, während derjenige, der
Vorsorge betrieben hat, erst einmal einen Großteil seiner
Lebensleistung einbringen muss. Darüber kann man unter der Überschrift „Gerechtigkeit“ diskutieren.
({11})
Was Sie, meine Damen und Herren Genossen von der
SPD, machen, ist purer Populismus. Sie können sich
auch nicht hinter Umfragen verstecken, wonach
80 Prozent der Bevölkerung Ihr Vorhaben toll finden.
Bieten Sie Freibier an, und Sie werden die gleichen Ergebnisse bekommen, weil alle, die kostenfrei trinken
können, das gut finden.
Sie müssen sich darüber klar werden, ob Sie regieren
oder opponieren wollen. Ich verstehe, dass Kurt Beck,
wenn er Kanzler werden möchte, Optionen eröffnen
muss. Seit Juni dieses Jahres sieht kein Umfrageinstitut
in Deutschland eine auch nur rechnerische Mehrheit für
eine sogenannte Ampel, abgesehen davon, dass wir bei
einer solchen nicht mitmachen würden. Deswegen muss
sich Kurt Beck, wenn er einmal Kanzler werden will,
Optionen eröffnen. Aber damit stärkt er diejenigen am
linken Rand, die ohnehin nicht mehr links überholt werden können; dort werden sich nämlich diejenigen sammeln, die von Kurt Beck in die Arme der Kommunisten
getrieben werden.
({12})
Das ist Ihr strategischer Fehler. Das sollten Sie wissen
- das sollte auch die Union wissen - und bei den politischen Schritten, die Sie jetzt einleiten, bedenken.
({13})
Richtig wäre es, dafür zu sorgen, dass die Menschen
in der Mitte der Gesellschaft am Aufschwung beteiligt
werden. Die Bürger fragen völlig zu Recht: Wo ist mein
Aufschwung? Herr Steinbrück freut sich wie ein Schneekönig über Steuermehreinnahmen, vergisst dabei aber
regelmäßig, dass es die Bürgerinnen und Bürger sind,
die diese Steuern gezahlt haben. Die Entlastung der
Menschen ist das Entscheidende. Die Bundesagentur für
Arbeit sammelt Geld ein. Geben Sie es denen zurück, die
es bezahlt haben, also den Arbeitnehmern und Arbeitgebern! Der Anstaltsleiter in Nürnberg sagt, er habe Überschüsse in Höhe von 6,5 Milliarden Euro.
({14})
Geben Sie diese im Wege von Beitragssenkungen zurück, damit die Menschen in der Mitte der Gesellschaft
Geld für Konsum haben,
({15})
die Betriebe Geld für Investitionen haben, Arbeit billiger
wird und damit die Chance auf einen Arbeitsplatz erhöht
wird und im Endeffekt die Arbeitslosigkeit sinkt. Das
wäre der richtige Weg!
Über die Arbeitslosenversicherung hinaus sagen Sie
kein einziges Wort zu notwendigen Reformen, was das
Arbeitsrecht, betriebliche Bündnisse für Arbeit, ein modernes Steuerrecht und ein modernes Transfersystem betrifft. Diese Regierungserklärung hat eines gezeigt: Sie
haben nichts außer den alten Konzepten, die schon in
den vergangenen Jahrzehnten nicht funktioniert haben.
Diese versuchen Sie bis zum nächsten Wahltermin
durchzusetzen. Das ist ein großer Fehler und ein Verlust
für die Menschen in Deutschland.
Vielen herzlichen Dank.
({16})
Nächste Rednerin ist die Kollegin Ilse Falk für die
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es
sei mir erlaubt, mit einem Zitat von Abtprimas Notker
Wolf zu beginnen, dessen Buch mit dem Titel „Worauf
warten wir noch?“ ganz oben auf den Bestsellerlisten
steht und offenbar den Nerv vieler Menschen trifft. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass die meisten es auch lesen und nicht nur verschenken. Ich zitiere den Anfang
des Kapitels mit der Überschrift „Gleichheit - eine deutsche Obsession?“:
Kann es sein, dass der Kommunismus gar nicht untergegangen ist? Dass er sich in Wirklichkeit … nur
unsichtbar gemacht hat, um unangefochten zu herrschen? Dass er diesmal durch die Hintertür gekommen ist und sich unter dem Pseudonym „soziale
Gerechtigkeit“ bei uns eingeschmeichelt hat? Oder
gibt es eine andere Erklärung dafür, dass wir Gerechtigkeit und Gleichheit nicht mehr auseinanderhalten?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte der
letzten Zeit ist wesentlich von den Themen soziale Gerechtigkeit, gleichberechtigte Teilhabe, Bekämpfung von
Armut und Anerkennung von Lebensleistung geprägt,
um nur die am häufigsten genannten zu nennen. Positiv
besetzt sind eigentlich alle. Dennoch sind sie inzwischen
zu wahren Kampfbegriffen in der politischen Auseinandersetzung geworden. Was den Bürgern und Bürgerinnen unter diesen Begriffen manchmal zu ihrem angeblich Besten verkauft wird, entpuppt sich häufig als
Bevormundung und Gängelung - damit als Eingriff in
die Freiheitsrechte des Einzelnen -, bedeutet aber häufig
nicht mehr Gerechtigkeit und Teilhabe.
Einzelne oder organisierte Interessenvertreter sind als
Rattenfänger unterwegs, und wir Politiker starren wie
das Kaninchen auf die Schlange und trauen uns nicht
mehr, Zusammenhänge zu erklären und dem gesunden
Menschenverstand eine Chance zu geben, von großartigen Ausnahmen, wie wir eben gehört haben, abgesehen.
Wir trauen uns auch nicht mehr, schlicht und ergreifend
Nein zu sagen, wenn es um die Befriedigung von immer
neuen Wünschen geht, statt Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und die Eigenkräfte zu stärken.
Kann unser Ziel wirklich eine Gleichmacherei aller
und die weitgehende Umverteilung des Erwirtschafteten
sein? Kann das ohne massives Eingreifen des Staates auf
Kosten der Freiheit seiner Bürger funktionieren? Haben
wir nicht schon viel zu lange die Bürger entmündigt und
ihnen vorgegaukelt, alles für sie regeln zu können? Wird
durch Gleichmacherei nicht die Vielfalt der Leistungsträger und damit das Herzstück unserer Gesellschaft beschnitten?
Entscheidend und ein Gebot sozialer Gerechtigkeit ist
es, gleiche Chancen für alle Menschen zu schaffen.
({0})
Jeder Mensch hat Begabungen und Fähigkeiten, die er
einbringen kann, soll und in aller Regel auch möchte.
Diese zur Entfaltung zu bringen, ist die eigentliche Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft.
Natürlich hat auch der Staat die Verpflichtung, soziale
Verantwortung zu übernehmen und denen Sicherheit zu
geben, die sich selbst nicht helfen können, sei es, weil
sie vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie bedürfen der Solidarität
der Gemeinschaft, aber auch der des Staates. Dabei geht
es um materielle und praktische Unterstützung im täglichen Leben, gute gesundheitliche Vorsorge und Versorgung, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben und Unterstützung bei der Eingliederung in den
Arbeitsmarkt.
Gesellschaftliche Teilhabe bedarf des Zusammenspiels vieler Kräfte. In diesem Zusammenhang sind die
starke Familie zu nennen, die funktionierende Nachbarschaft, die schon erwähnten Ehrenamtlichen, aber auch
Arbeitgeber und Institutionen wie die Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und freien Träger. Sie alle
- oder besser: wir alle - stehen an erster Stelle in der
Verantwortung füreinander, und erst dann kommt der
Staat,
({1})
jedenfalls dann, wenn sich alle Genannten nicht nur der
Verantwortung bewusst sind, sondern sie auch tatsächlich wahrnehmen. An dieser Stelle wird es manchmal
ganz schön brüchig. Wir alle kennen versagende Familien und Unternehmer, die Ausgrenzung von Unbequemen und die Verweigerung von selbstverständlichen
Pflichten. Glücklicherweise gibt es aber auch großartige
Beispiele für Aktivität, Kreativität, Fürsorge im besten
menschlichen Sinn wahrgenommener Unternehmensverantwortung und gelebter Nächstenliebe. Dadurch fällt es
leicht, auf den allumsorgenden Staat zu verzichten und
ihn auf seine originären Aufgaben zu verweisen. Das
heißt, runter mit den Sozialausgaben und rauf mit Qualifizierung und Investitionen. Das schafft Arbeitsplätze
und Wohlstand und bringt Menschen aus staatlicher Abhängigkeit. Das ist sozial.
({2})
Wir können gerade jetzt an den Zahlen ablesen, wie
das Konzept „Investieren, sanieren, reformieren“ verbunden mit der Idee des Förderns und Forderns Früchte
trägt und wir einen Aufschwung erleben, den noch vor
einem Jahr kaum einer für möglich gehalten hätte.
({3})
Ich will die Zahlen nicht wiederholen. Der Minister hat
sie in aller Ausführlichkeit genannt. Sie sprechen für
sich und sind eindrucksvoll: Hunderttausenden von
Menschen werden neue Chancen geboten.
Die Große Koalition hat mit ihrer Politik die Weichen
richtig gestellt. Aber - das will ich nicht unerwähnt lassen - der wirtschaftliche Aufschwung ist neben einer
günstigen weltwirtschaftlichen Lage in erster Linie den
vielen leistungsbereiten Menschen in unserem Land zu
verdanken. Wir freuen uns über diesen Aufschwung;
denn er ist die zwingende Voraussetzung für eine Teilhabe auch der Schwächeren. Wir wollen, dass der Aufschwung bei allen ankommt. Es geht nicht um neue Kuschelecken, sondern um Teilhabe am Arbeitsmarkt und
die Chance, sein Einkommen selber zu erwirtschaften.
Das muss das Ziel sein. Das gilt auch für diejenigen, die
es besonders schwer haben. Das haben wir gestern in
eindrucksvoller Weise auf unserem Kongress erleben
können, bei dem es um die Teilhabe der Menschen mit
Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt ging. Dabei
wurde deutlich, wie viele gerne einen Arbeitsplatz auf
dem ersten Arbeitsmarkt hätten und sich anstrengen, um
dieses Ziel zu erreichen. So gut Werkstätten für Behinderte auch sind, so wichtig ist es, dass wir den Menschen
mit Behinderungen auch eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.
({4})
Höhere Steuereinnahmen und die verbesserte Situation der Sozialkassen dürfen uns nicht verführen, den
Pfad der Tugend zu verlassen. Die Devise muss weiterhin lauten: Arbeitskosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken, damit Arbeitsplätze entstehen. Weil das so ist, hat für die Union die Senkung der
Beitragslast in der Arbeitslosenversicherung oberste Priorität.
({5})
Die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 3,9 Prozent ist bereits vorgeschlagen. Wir sind
uns sicher, dass es bei der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfs 3,5 Prozent sein werden.
({6})
Das bedeutet bei einem Einkommen von 2 000 Euro eine
monatliche Ersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
von jeweils 30 Euro, also von jeweils 360 Euro im Jahr.
Das ist doch schon was.
({7})
Richtig ist es ebenso, weitere Anreize zur Schaffung
von Arbeitsplätzen zu geben. Dafür Geld einzusetzen, ist
klug. Deshalb hat sich die Koalition vorgenommen, in
einem Bereich, der bisher eher stiefmütterlich behandelt
wurde, etwas zu tun, Stichwort „Haushalt als Arbeitgeber und Auftraggeber“. Hierzu hat meine Fraktion erste
Überlegungen angestellt, die dazu geeignet sind, einerseits die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätzen zu fördern und andererseits vorhandene
Arbeitsplätze aus der Schwarzarbeit herauszuführen.
Wir lichten zugleich den Förderdschungel und erhöhen
die Abzugsmöglichkeiten teilweise deutlich.
({8})
Ich will meine Rede nicht beenden, ohne einen dringenden Appell nach innen, das heißt an unsere eigene
Verantwortung als Regierungskoalition, zu richten. Verlässliche Rahmenbedingungen sind das A und O für
Wirtschaft und Gesellschaft und sind unabdingbar, wenn
wir das Vertrauen der Bürger in unsere Politik gewinnen
wollen. Da darf es nicht passieren, dass verabschiedete
Gesetze bereits nach sechs Monaten infrage gestellt werden - ich denke hier an Begehrlichkeiten bei der Rente
mit 67 - oder in Grundsatzfragen alle elf Monate ein
Richtungswechsel stattfindet.
Frau Kollegin, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.
Ich bin gleich fertig.
Markenzeichen einer erfolgreichen Politik insgesamt
müssen Verlässlichkeit und Umsicht sein. Ziel einer erfolgreichen Sozialpolitik muss es sein, Chancen und
Leistungsgerechtigkeit weiter auszubauen, um so die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und Aufschwung zu schaffen und damit die Chance für Teilhabe
und Wohlstand zu eröffnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({0})
Ich erteile das Wort nun dem Kollegen Gregor Gysi,
Fraktion Die Linke.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr
Müntefering, ich habe Ihnen gern zugehört. Ich könnte
genauso wie Herr Niebel sagen: Zum Teil konnte ich zustimmen, zum Teil nicht. Es werden sicherlich andere
Teile als bei Herrn Niebel sein. Ich finde es auch okay,
dass Sie versuchen, im Bundestag Ihren Parteitag vorzubereiten; das kann man hinnehmen. Aber ich habe ein
Problem mit Ihnen selbst. Ich glaube, dass Sie einmal
sozialdemokratisches Urgestein waren. Dann bekamen
Sie die Chance auf den SPD-Vorsitz unter Herrn
Schröder, und zwar unter der Bedingung, dass Sie die
Agenda 2010 akzeptieren. Ich vermute, dass Sie am Anfang so dachten wie ich heute, nämlich dass die Agenda
2010 unsozialdemokratisch ist.
({0})
Dann haben Sie sich schrittweise durchgerungen, das
Ganze zu vertreten und zu verteidigen. Nun sind Sie
noch nicht einmal bereit, sich an einer Stelle ein Stück
zurückrudern zu lassen, weil es ein so schwieriger psychologischer Vorgang war. Aber wir können die Bevölkerung nicht mit den Problemen von zwei Herren belästigen. Sie haben das zu lösen, und zwar im Interesse der
Arbeitslosen.
({1})
Ihre These, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit Ergebnis von Agenda 2010, Hartz IV und der Arbeitsmarktreform ist, ist falsch. Schon ein Ökonomiestudent
weiß nach dem ersten Semester, dass die Konjunktur
entscheidend ist, nicht die Agenda 2010 oder Hartz IV.
Zum Abbau der Arbeitslosigkeit haben Sie umfassend
Stellung genommen. Sie haben Zahlen genannt; dazu
werde ich noch etwas sagen. Aber Sie müssten noch ein
paar andere Tatsachen erwähnen, zum Beispiel dass die
Hälfte der neuen Jobs Teilzeitjobs sind, dass mehr als die
Hälfte der neuen Jobs Mini- und Midi-Jobs mit kargen
Löhnen sind und dass viele in Leiharbeit mit abenteuerlichen Löhnen sind. Sie müssten erwähnen, dass der Anteil der Frauen unter den Arbeitslosen zunimmt. Sie
müssten sagen, dass die Arbeitslosigkeit im Westen
schneller abgebaut wird als im Osten, was die Schere
wieder stärker auseinandergehen lässt. Sie müssten erwähnen, dass Langzeitarbeitslose besonders schwer zu
vermitteln sind und dass das noch heute gilt. Ich sage Ihnen: Über 1,2 Millionen Menschen in Deutschland waren im September 2007 länger als ein Jahr arbeitslos.
Diese lassen sich besonders schwer vermitteln.
Nun kommen wir zu anderen Zahlen: 26 Prozent der
ALG-I-Bezieher haben einen neuen Job gefunden, aber
nur 11 Prozent der ALG-II-Bezieher. Das ist ein dramatischer Unterschied. Nun kommen wir zu einer Statistik
der Bundesagentur für Arbeit. Mich hätte es gefreut,
wenn Sie, Herr Bundesminister, auch diese vorgetragen
hätten. Nehmen wir einen ganz konkreten Monat, den
September 2007. Von den 55- bis 64-jährigen Arbeitslosen sind 40 000 Menschen im September aus dem Bezug
von Arbeitslosengeld I herausgefallen, 6 000 davon deshalb, weil sie einen neuen Job hatten, 34 000 aber deshalb, weil sie ALG II beziehen, weil sie einen 1-EuroJob haben oder weil sie Rente beziehen. Das heißt, ein
Siebtel hat einen neuen Job. Das ist keine signifikante
Größe. Sie hätten hier erwähnen müssen, dass die meisten, die aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes I fallen,
keinesfalls eine Erwerbsarbeit aufnehmen.
({2})
Wenn man mehr Arbeit schaffen will, dann muss man
über andere Dinge diskutieren. Dann müssen wir darüber diskutieren, dass wir Arbeitszeit zu verkürzen haben, um Arbeit gerechter zu verteilen. Aber Sie verlängern die Lebensarbeitszeit um zwei Jahre.
({3})
- Ich wusste, dass Sie jetzt aufschreien. - Wir müssen
darüber diskutieren, dass wir einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor brauchen, und zwar dort, wo
die Privatwirtschaft nicht investiert, wo aber wichtige
Arbeit zu leisten ist. Ein Beispiel dafür ist der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, denen das Lernen
schwerer fällt,
({4})
für Migrantenkinder - ein schönes Beispiel, das Sie hier
genannt haben - oder auch Unterricht für Kinder mit besonderer Begabung. Wir müssten darüber reden, dass
wir eine Investitionspauschale für Kommunen brauchen.
Selbstverständlich brauchen wir - das haben Sie gesagt eine bessere Bildung und Ausbildung.
Im Juni 2005 haben Sie, Herr Müntefering, gesagt,
dass Sie die alte Regelung, nach der Arbeitslosengeld bis
zu 32 Monate gezahlt wird, verteidigen wollen, dass
man sie also belassen muss, und zwar wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage für Ältere und damit die SPD ein
Zeichen setzen kann, dass sie die Sorgen der älteren Generation ernst nimmt. Das ist ein Zitat von Ihnen vom
Juni 2005. Da Sie damals gesagt haben, nur mit einer
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I von bis zu
32 Monaten nimmt man die Sorgen der älteren Generation ernst, muss ich Sie fragen, ob Sie die Sorgen jetzt
nicht mehr ernst nehmen; denn es hat sich doch für die
Älteren nichts geändert.
({5})
Weil sich die Union und die FDP immer besonders
darüber aufregen - Herr Niebel, für Sie ist eine Bezugsdauer von 32 Monaten ja völlig indiskutabel -, muss ich
Sie an Folgendes erinnern: Als Sie noch zusammen mit
Herrn Kohl regierten, gab es Arbeitslosengeld I bis zu
32 Monaten. Damals war selbst die FDP noch einen Tick
sozialdemokratischer als die SPD heute.
({6})
Der SPD-Vorsitzende Beck beginnt jetzt, sich selbst
zu widerlegen. Er hat gewisse Thesen aufgestellt, als Ministerpräsident Rüttgers vorgeschlagen hat, das
Arbeitslosengeld I länger zu zahlen. Herr Rüttgers hat
das vorgeschlagen, und die CDU hat das auf eine Art
und Weise beschlossen, die nicht akzeptabel ist, und
zwar deshalb, weil Sie von der Union Generationenungerechtigkeit einplanen. Sie sagen im Ernst, die jungen
Arbeitslosen sollten dafür bezahlen, dass Ältere länger
Geld bekommen. Das ist wirklich indiskutabel. Sie wenden sich an die schwächste Gruppe in der Gesellschaft
und wollen diese bezahlen lassen, nicht aber eine Vermögensteuer oder die Überschüsse, die die Bundesagentur für Arbeit jetzt hat, verwenden. Das ist nicht hinnehmbar. Aber immerhin hat Rüttgers vorgeschlagen,
die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I zu verlängern.
Damals hat Herr Beck gesagt, das sei indiskutabel und
ein Generalangriff auf die Agenda 2010, der für ihn
nicht infrage komme. Nach einem Jahr sieht er das anders. Das finde ich in Ordnung. Schrittweise versucht er,
die SPD für uns koalitionsfähig zu machen. Das muss
man akzeptieren,
({7})
wobei ich sage, dass noch weitere Schritte erforderlich
sind, auch in der Außen- und Friedenspolitik, in der
Steuer- und Sozialpolitik und vor allen Dingen bei der
Angleichung der Verhältnisse in Ost und West. Aber
erste Schritte sind zu erkennen.
Nun stellt sich die Regierung dagegen, was nicht
nachvollziehbar ist. Sie, Herr Müntefering, nennen
Gründe, wenn auch nicht heute. Heute haben Sie sie verschwiegen, was die FDP wiederum zu Recht hervorgehoben hat. Aber Sie haben sie außerhalb des Bundestages benannt. Sie sagen, wie alle anderen Neoliberalen
auch, eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wäre kontraproduktiv. Der Druck auf die Arbeitslosen nähme ab, irgendeine, und sei es die am
schlechtesten bezahlte Tätigkeit anzunehmen, die Arbeitslosen würden sich in der sozialen Hängematte ausruhen etc. Ich sage zu all diesen Argumenten eines: Ich
finde sie wirklich unverfroren und böswillig.
({8})
Weit über 90 Prozent aller Arbeitslosen wünschen eine
neue Erwerbsarbeit in Würde. Das ist auch ihr gutes
Recht.
Dann nehmen Sie eine kleine Minderheit, die es immer und in jeder gesellschaftlichen Gruppe gibt, und machen daraus eine Theorie für die Mehrheit der Arbeitslosen. Im Übrigen sind gerade die älteren Arbeitslosen
besonders erpicht darauf, eine Erwerbsarbeit zu bekommen. Ich kenne Leute, die einmal Ingenieure waren und
heute beispielsweise als Pförtner arbeiten, bloß um irgendeine Erwerbsarbeit zu haben. Ein solches Urteil
steht uns nicht zu; das will ich ganz klar sagen.
({9})
Es gibt ein zweites, schon gewichtigeres Argument:
das Argument der Frühverrentung. Man sagt, die Unternehmen und die Betroffenen würden eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I nutzen, um die Frühverrentung anzustreben. Zunächst einmal ermöglichen
wir als Gesetzgeber die Frühverrentung. Das ist dieselbe
Theorie wie bei den Steuerschlupflöchern. Alle regen
sich darüber auf, dass sie genutzt werden, nachdem man
so ein Gesetz beschlossen hat. Wir regeln das doch und
nicht die andern.
Aber zum Zweiten verstehe ich dann bei der Frühverrentung eines nicht. Ich muss etwas genauer werden.
Zum 31. Dezember 2007 laufen § 65 Abs. 4 SGB II und
§ 428 SGB III aus. Damit entfällt die sogenannte 58erRegelung, also die Wahlmöglichkeit für 58-jährige und
ältere Arbeitslose, sich als Arbeitslose und Arbeitsuchende registrieren zu lassen oder eine Frührente zu beantragen. Dabei ist die Frührente um bis zu 18 Prozent
gekürzt. Heute haben sie eine Wahlmöglichkeit. Nun
laufen beide Bestimmungen aus. Das begründen Sie
auch noch damit, keine Frühverrentung zu wollen. Sie
vergessen aber, dass § 5 Abs. 1 SGB II klar regelt, dass
man jede andere Transferleistung nehmen muss, bevor
man ALG II beziehen kann.
({10})
Damit ist dort geregelt, dass diejenigen, wenn die beiden
Bestimmungen auslaufen, gezwungen sind, eine Frührente zu beantragen. Wenn sie aber dazu gezwungen
sind, sagen Sie jemandem mit 58 oder 59: Du musst jetzt
eine Rente beantragen - minus 18 Prozent -, und noch
mit 88 Jahren ist sie um 18 Prozent geringer.
Das halte ich schon grundgesetzlich für sehr bedenklich. Ich bitte Sie aber, geben Sie wenigstens unserem
Antrag statt, die verkürzte Verrentung aus § 5 Abs. 1
SGB II herauszunehmen und die §§ 65 Abs. 4 und 428
fortzusetzen, damit es für ältere Arbeitslose die Wahlmöglichkeit gibt!
({11})
Nun sagen Sie, man soll nicht immer pessimistisch
sein; man muss auch mal die Leistung sehen. All das
will ich akzeptieren. Ich weiß auch, je nach Situation
sieht man all das etwas unterschiedlich; das ist mir nicht
neu. Aber wir haben ja das ZDF-Politbarometer. Was
sagt es denn? Es sagt, 78 Prozent der Bevölkerung merken nichts vom Aufschwung, nichts von mehr Wohlstand, nichts von höheren Chancen. Woran liegt das?
Liegt das daran, dass sie es nicht begreifen, oder liegt
das an deren Situation? Was machen Sie denn seit Jahren, seit der Regierung von SPD und Grünen und nun
fortgesetzt von der Union und der SPD? Sie haben die
Körperschaftsteuer für die Deutsche Bank und andere
Aktiengesellschaften von 45 auf jetzt 15 Prozent gesenkt. So ein Geschenk bekäme kein sozial Bedürftiger
in dieser Gesellschaft je von Ihnen wie die Deutsche
Bank und andere Aktiengesellschaften.
({12})
Sie erwähnen dabei nie, dass die Körperschaftsteuer
in den USA, in Frankreich und in Großbritannien über
30 Prozent beträgt, bei uns nur noch 15 Prozent.
({13})
Sie haben den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer
von 53 Prozent auf 42 Prozent gesenkt. Sie haben für Aktiengesellschaften die Verkaufserlössteuer gestrichen.
Sie erheben keine Vermögensteuer. All das machen Sie
und reduzieren damit die Einnahmen des Staates. Anschließend erhöhen Sie die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte, um die Normalverdienenden und sozial
Schwachen zur Kasse zu bitten.
({14})
Außerdem senken Sie den Sparerfreibetrag, damit die
Normalverdienenden mehr Steuern bezahlen müssen.
Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kürzen
Sie von bis zu 32 Monaten auf 18 bzw. 12 Monate. Dann
führen Sie das unwürdige ALG II ein, bitten Kranke zur
Kasse und stellen Krankenkassen schlechter. Sie machen
Minusrunde für Minusrunde bei den Rentnerinnen und
Rentnern und sagen: Künftig gibt es die Rente zwei
Jahre später, nämlich erst ab 67 Jahre. Sie gehen keine
Schritte zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost
und West. Die Pendlerpauschale streichen Sie für die
Hälfte der Bezieher, und die andere Hälfte bekommt
deutlich weniger.
Herr Kollege Gysi, denken Sie bitte auch an die Redezeit.
Ja.
Lassen Sie mich nur noch darauf hinweisen, dass
1,2 Millionen Menschen geringfügige, lächerliche Löhne
erhalten. Inzwischen befinden sich 800 000 Beschäftigte
in einem Leiharbeitsverhältnis - das hat zumindest das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung festgestellt und arbeiten für unerträglich niedrige Löhne. Hinzu
kommt, dass die Reallöhne in Deutschland um 6 Prozent
gesunken sind. Das alles erklärt, warum sich viele zu
Recht nicht wohlfühlen.
({0})
Zum Schluss möchte ich noch auf etwas eingehen,
was mich sehr geärgert hat. Man muss endlich den Mindestlohn für die Postbeschäftigten durchsetzen, wie Sie
es angekündigt haben. Dies richtet sich aber gar nicht an
die Adresse des Bundestages, sondern an die Tarifparteien. Ich muss wirklich sagen: Es ist ein starkes Stück,
dass man Ende des Jahres 2007 für unterschiedliche
Mindestlöhne der Beschäftigten der Post im Osten und
im Westen sorgen möchte.
({1})
Die Kostenstruktur ist in ganz Deutschland gleich. Ich
sage das auch in Richtung Verdi. Mich hat auch geärgert,
dass der Marburger Bund akzeptiert hat, dass ein Arzt an
einer Universitätsklinik im Osten 400 Euro weniger bekommt. Auch damit muss endlich Schluss sein.
({2})
Nächster Redner ist der Kollege Ludwig Stiegler für
die SPD-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der
Kollege Gysi gerade so agitiert hat, habe ich mir überlegt, wie er wohl geredet hätte, wenn er in Berlin nicht
aus der Verantwortung geflüchtet wäre
({0})
und in der Lage gewesen wäre, eine Bilanz vorzustellen,
wie sie Franz Müntefering vorgestellt hat.
({1})
Dann hätte er ein rhetorisches Feuerwerk entfacht. Er hat
ja SED-Erfahrung. Man hat damals gelernt, dass man
eine Regierung mit viel weniger Erfolgen loben muss.
Herr Gysi ist anders als die frustrierten PDSler aus dem
Westen, die zum Lachen in den Keller gehen. Herr Gysi
hätte hier eine wahre Prachtrede gehalten. Deshalb sage
ich: Geschenkt wegen Kümmerlichkeit.
({2})
Zur geschätzten Kollegin Falk, die uns philosophische Betrachtungen nahegebracht hat; sie hat sich hier
mit Äbten beschäftigt. Als Klosterschüler habe ich dafür
volles Verständnis. Ich muss Ihnen sagen: Dieser Abt
scheint den Aristoteles, den er in seinem Studium kennengelernt hat, vergessen zu haben. Aristoteles sagt
nämlich in der Nikomachischen Ethik: Gerechtigkeit ist
Gleichheit. Dem Genus proximum der Gleichheit fügt er
die Differentia specifica nach Verdienst, Bedarf und
Leistung hinzu. Wir gehen davon aus: Gerechtigkeit ist
mehr Gleichheit; aber im Detail gibt es feine Differenzen.
({3})
So ist es eben auch in einer Großen Koalition. Wir als
Große Koalition sind das Genus proximum; aber ich bin
die sozialdemokratische Differentia specifica. Darum
betone ich manche Dinge anders als Frau Falk.
({4})
- Ja, selbstverständlich. Aristoteles ist mein ständiger
Begleiter.
({5})
Er ist nach wie vor ein guter Ratgeber, übrigens auch,
was seine rhetorischen Übungen angeht. Da betont er
das Peithomenon, das Überzeugende.
Franz Müntefering hat die beste Bilanz vorgelegt, die
ein Bundesarbeitsminister seit 20 Jahren - ich erinnere
an Norbert Blüm - präsentiert hat, und dazu kann man
ihm gratulieren.
({6})
Er hat hier die Zusammenhänge umfassend dargestellt.
Er hat unsere Unterstützung. Wir alle haben unsere Erfahrungen mit dem Arbeitsmarkt. Wir haben für
Hartz IV gesorgt. 2005 dachten wir: In zwei Jahren ist
die Arbeitslosigkeit halbiert. Wir haben zusehen müssen,
wie uns die Realökonomie und die Dotcom-Blase einen
Strich durch die Rechnung gemacht haben. Am Ende hat
sich gezeigt: Nicht die Arbeitsmarktbedingungen sind
das Entscheidende, sondern die Nachfrage nach Arbeit
und die wirtschaftliche Aktivität. Der Aufschwung hat
durch die veränderten Arbeitsmarktbedingungen einen
zusätzlichen Anstoß bekommen, weil zur Nachfrage
nach Arbeit die richtigen Instrumente vorhanden waren.
Das ist die richtige Reihenfolge.
Zurzeit lese ich wegen der Finanzmarktkrise häufiger
die Webseiten der Zentralbanken. Ich habe auf der
Webseite der englischen Zentralbank eine Rede von
David Blanchflower gefunden - die Leute dort würden
Westerwelle für einen Sozialisten und Brüderle für einen
Kommunisten halten -;
({7})
dieses Mitglied des Monetary Policy Committee sagt, er
habe die europäischen Arbeitsmarktbedingungen untersucht. Unglücklicherweise, schreibt er, habe sich herausgestellt, dass es keine oder nur eine ganz kleine
Verknüpfung zwischen den sogenannten diversen Marktrigiditäten und den Änderungen in der Arbeitslosigkeit
gibt. Er hat Europa betrachtet und festgestellt: Weder
gibt es eine Korrelation zwischen der Arbeitslosigkeit
und der Bezugsdauer, noch gibt es eine Korrelation zwischen der Arbeitslosigkeit und dem Kündigungsschutz.
Es gibt nicht einmal einen Unterschied hinsichtlich der
Stärke der Gewerkschaften. Er sagt: Entscheidend sind
die Produktmärkte, die Kapitalmärkte und die Baumärkte. Als Einziges stellt er eine Korrelation zwischen
Arbeitslosigkeit und Wohnungseigentum fest, was nämlich zu einer mangelnden Mobilität führt. - So ein englischer Zentralbanker.
Er sagt am Ende: The labour market follows. - Der
Arbeitsmarkt folgt, nämlich den Arbeitsbedingungen
und der Nachfrage nach Arbeit. Wenn schon die Engländer so weit sind, das zu erkennen, dann müssen unsere
Liberalen irgendwann nachziehen.
({8})
Darum haben wir in der Koalition folgende Themen
bearbeitet: Arbeit schaffen, Forschung und Entwicklung
fördern, Bildung fördern, neue Erkenntnisse in Produkte
und Dienstleistungen umsetzen, also Unternehmensneugründungen fördern - eine Aufgabe, die wir in diesem
Jahr haben - und die erneuerbaren Energien fördern.
Dazu sage ich Ihnen: Allein im letzten Jahr hat die KfW
für das energetische Programm Kredite in Höhe von
17 Milliarden Euro ausgereicht, Investitionen in Höhe
von 29 Milliarden Euro angestoßen und damit 500 000
Arbeitsplätze im Handwerk und im Mittelstand gesichert. Das und nicht der Sozialabbau ist aktive Arbeitsmarktpolitik.
({9})
In diesem Jahr ist es genauso: 12,2 Milliarden Euro
bis zum September, 370 000 Arbeitsplätze. Ich erinnere
an die Handwerksförderung. Ich erinnere an die Förderung der kommunalen Investitionen.
Dank der Gewerbesteuerreform treten die Kommunen
endlich wieder als Nachfrager auf dem Baumarkt auf.
Wir werden mit ihnen zusammen, Frau Falk, das Thema
als Auftraggeber angehen. Das hatte ich schon während
der Koalitionsverhandlungen versucht. Franz Müntefering
kennt meine Rechungen. Damals waren die Großen des
Reiches in diesem Bereich noch etwas zurückhaltend.
Ich denke, wir werden das hinbekommen. Aber dann
müssen auch die Arbeitsbedingungen stimmen. Es muss
klar sein: Nur dann, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen - nicht bei Niedriglöhnen oder ausbeuterischen
Löhnen -, wird das über den Haushalt als Arbeitgeber
funktionieren.
({10})
Wir unterstützen alle Bemühungen für die lebenslange Weiterbildung. Wir haben heute den Instrumentenkasten, mit dem wir die Nachfrage nach Arbeit finanzieren oder unterstützen können. Wenn es denn stimmt,
dass es jetzt 1 Million registrierte offene Stellen gibt
- die Bundesagentur sagt: das ist nur die Hälfte der wirklich vorhandenen -, dann erwarte ich, dass die Arbeitsagenturen und die Optionsgemeinden Tag und Nacht arbeiten, um mit dem Instrumentenkasten, den ihnen Franz
Müntefering und die Große Koalition hingestellt haben,
die Menschen in Arbeit bringen. Das ist jetzt die Hauptaufgabe, und das ist unser gemeinsames Ziel.
({11})
Dazu gehört natürlich auch gute Arbeit. Dazu gehören
auch tarifliche Mindestlöhne, so zum Beispiel die im
Gebäudereinigerhandwerk seit 1. Juli. Die Welt ist nicht
zusammengebrochen, weil die Gebäudereiniger Mindestlöhne bekommen. Sie wird auch nicht zusammenbrechen, wenn die Postler anständig bezahlt werden. Ich
warne Herrn Gerster und andere davor, gelbe Schmutzgewerkschaften zu gründen, um eine anständige Bezahlung der Postler zu hintertreiben.
({12})
Hier hätte ich mir auch Beifall von meinem Koalitionspartner gewünscht, aber der kann ja innerlich stattgefunden haben und ist noch nicht nach außen getragen worden. Ich entnehme jetzt manchem Anlächeln, dass
zwischen der inneren Einstellung und dem äußeren Ausdruck noch ein kleiner Hiatus besteht. Das wird sich aber
schon noch finden. Wie heißt es doch so schön:
Blamier mich nicht, mein schönes Kind,
und grüß mich nicht unter den Linden;
wenn wir nachher zu Hause sind,
wird sich schon alles finden.
({13})
Gerade die Einführung von Mindestlöhnen führt also zu
mehr Kaufkraft und mehr wirtschaftlichen Erfolgen.
Ich denke an einen weiteren Punkt: Dabei handelt es
sich um die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“. Vor uns liegen die
Haushaltsberatungen. Wir haben Anträge zur Investitionsförderung in Höhe von 1 Milliarde Euro. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Investitionen in Ost wie in
West getätigt werden. Wenn wir das jetzt versäumen,
könnte es passieren, dass wir erst im nächsten Investitionszyklus hier wieder zum Zuge kommen. Deshalb
mein Appell an die Haushälter: Denkt daran, dass die
steuerliche Investitionsförderung ausläuft. Lasst uns wenigstens diese Gemeinschaftsaufgabe miteinander voranbringen.
({14})
Meine Damen und Herren, Franz Müntefering hat auf
dem Arbeitsmarkt wirklich unglaublich viel bewegt. Er
hat auch recht, wenn er sagt: Vorrangig ist es, dass wir
die Menschen in Arbeit bringen. - Wir übersehen aber
nicht, dass es auch Menschen gibt, die Sorgen haben. So
treibt viele Ältere die Sorge um, wie es mit ihnen weitergeht. Darum wird in der SPD intensiv darüber diskutiert,
wie man es schaffen kann, dass das, was wir eigentlich
wollten, dass es geltendes Recht wird, umgesetzt wird.
Das ist in diesem Fall ein interner Streit. Das freut die
Opposition. Ich gönne ihr, dass sie sich darüber freut.
Das Leben ist ja sonst so karg. Das können Sie also haben. Geschenkt.
Ich halte aber fest: Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst. Ich habe gestern gesagt: Wir tragen die Regierung auf Händen, aber gelegentlich machen wir eine
Pause, und dann reden wir mit dem Volk. Das sagt uns
dann gelegentlich etwas anderes, als uns die Regierung
sagt. Dann gibt es eben eine kleine Verwirrung und einen
kleinen Disput, aber am Ende ist es in 99 Prozent der
Fälle so: Wir sind stolz darauf, was wir gemeinsam mit
der Regierung in der Großen Koalition erreicht haben.
Wir werden alles dafür tun, dass wir wie bei dem berühmten Märchen von der Prinzessin auf der Erbse die
Erbse auch noch beseitigen und dann ganz ruhig schlafen. Dafür werden wir miteinander in anständiger Weise
sorgen.
({15})
Meine Damen und Herren, es war immer auch die
Botschaft von Franz Müntefering: Den Menschen muss
Sicherheit im Wandel gegeben werden. Daran lasst uns
arbeiten. Der Wandel bleibt. Dass die Menschen aber
diesem Wandel in Sicherheit mit Zuversicht begegnen
können, dafür werden wir gemeinsam sorgen.
Glück auf!
({16})
Der Kollege Fritz Kuhn ist der nächste Redner für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Franz Müntefering hat für seine Rede viel Beifall bekommen. Ich finde, dass man aus dem Beifall heraushören konnte, dass es sich um drei verschiedene Arten von
Beifall handelte. Zum einen mag es anerkennender Beifall für die Leistungen von Franz Müntefering gewesen
sein. Zum anderen - das war bei der CDU/CSU deutlich
herauszuhören - handelte es sich um eine Art Antibeifall
für Herrn Beck und seinen Vorschlag zum Arbeitslosengeld I. Zum Dritten hörte man bei beiden großen Volksparteien eine Art Pfeifen im Walde angesichts der Diskussion, die sie noch vor sich haben.
({0})
Interessant finden wir, dass Sie in den letzten Tagen
ständig darüber diskutieren, wie die Agenda 2010 bei
der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I revidiert werden soll, dass aber bis auf ein paar süffisante Nebenbemerkungen weder der Arbeits- und Sozialminister noch
die Redner von CDU/CSU und SPD in der Lage sind, in
diesem Hohen Hause auf die Debatte einzugehen. An Ihrem Verhalten ist wirklich einiges komisch.
({1})
Wir wollen und müssen differenziert über die Agenda
2010 reden. Aber ich will einmal eines deutlich machen.
Die Agenda hatte - zu diesem Strang der Agenda stehen
wir nach wie vor - einen Hauptsinn, nämlich Schluss zu
machen mit all den diffusen Vorruhestandsmodellen,
die zu nichts anderem führen als zu dem stillen Deal
zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, dass ältere
Belegschaften leichter entlassen werden können, weil
entweder die Versichertengemeinschaft oder der Staat
dafür aufkommen, sodass die Kultur der Altersarbeit im
Laufe der Jahre und Jahrzehnte richtig ruiniert wurde.
({2})
Deswegen haben wir gemeinsam, die allermeisten jedenfalls, die Agenda 2010 so gestaltet, dass die Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes I - wenn auch mit Übergangslösungen - reduziert wurde.
Der Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Beck heißt
nichts anderes, als mit dieser zentralen Logik der
Agenda, die alle begrüßt haben, zu brechen. Beck setzt
an der völlig falschen Stelle an. Ich glaube nicht, dass
das die Beschäftigungskultur für ältere Arbeitnehmer in
unserem Lande wieder verbessern kann.
({3})
Ausgerechnet, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der SPD, in einem Moment, wo es gelungen ist, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu steigern - die
Erwerbsquote bei den über 55-Jährigen lag im Jahr 2001
bei 37,9 Prozent und liegt jetzt bei 48,4 Prozent -, gehen
Sie in die Gegenrichtung und machen den Vorschlag, sie
wieder zu reduzieren.
Gott sei Dank haben Sie, wenn ich dem Handelsblatt
von heute folgen darf, die Ansätze zur Erweiterung der
Erwerbsminderungsrente auf Eis gelegt.
({4})
Ich hoffe, dass das so stimmt. Denn dieser Vorschlag
würde nichts anderes bedeuten, als die Chancen älterer
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeit zu finden,
weiter zu reduzieren.
Kommen Sie mir an dieser Stelle nicht mit den Umfragen. Wenn man die Leute fragt, ob sie eine längere
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere wollen,
dann sagt die große Mehrheit natürlich Ja. Aber wenn
Sie die Leute fragen würden, ob sie eine längere Bezugsdauer oder mehr Chancen für arbeitslose über 55-Jährige, wieder in Arbeit zu kommen, wollen, was meinen
Sie, wie die Ergebnisse der Umfrage dann aussähen? Es
ist doch völlig logisch, dass das Ergebnis von der Frage
abhängt.
({5})
Ich fordere die SPD auf, sich noch einmal wirklich zu
fragen, an welchen Stellen die Agenda 2010 zu verändern ist, und den falschen Vorschlag, der jetzt bei Ihnen
in der Umlaufbahn ist, nicht umzusetzen.
({6})
Übrigens ist die CDU/CSU in dieser Debatte keinen
Deut besser. Willkommen im Rüttgers-Klub, kann ich da
nur sagen!
({7})
Ich habe viel Erstaunliches gelesen. Ich weiß ja nicht so
genau, Frau Merkel, wie es bei der CDU im Innern zugeht. Aber der stärkste Spruch, den ich seit langem gehört habe, kam von Ihrem mittelstandspolitischen Sprecher, Herrn Michael Fuchs, der in der Leipziger
Volkszeitung zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes
sagte:
Das haben wir doch damals nur angenommen, weil
jeder wusste, das kommt nicht.
Ich danke für die Lesehilfe von CDU-Programmen und
CDU-Parteitagsbeschlüssen. Wir müssen in der Zukunft also davon ausgehen: Was Sie beschließen, haben
Sie nur angenommen, weil Sie hoffen, dass es nicht
kommt.
({8})
Die CDU hat ja eine Tradition auf dem Gebiet. Von
1927 bis 1984 lag die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in Deutschland bei 12 Monaten. Ab 1984 hat Helmut
Kohl zusammen mit der FDP die Dauer systematisch auf
32 Monate angehoben. Das hatte einen einfachen Grund,
Frau Merkel: Er wollte den Haushalt sanieren. Denn Arbeitslosenhilfe wird vom Bundeshaushalt gezahlt und
Arbeitslosengeld von der Versichertengemeinschaft. So
konnte man die Verhältnisse sehr schön zulasten der Versichertengemeinschaft verschieben, übrigens auch zulasten aller Arbeitslosen, weil die hohen Lohnnebenkosten,
die das bewirkt hat, natürlich die Neuinvestitionen in Arbeit reduziert haben. Da sollten Sie jetzt klare Kante zeigen und sagen, was Sie eigentlich wollen.
({9})
Frau Merkel, ich fordere Sie als CDU-Vorsitzende
auf,
({10})
sich nicht hinter der SPD zu verstecken und Herrn
Röttgen und all diejenigen zu stoppen, die davon reden,
dass man dann die Koalition aufkündigen müsse - oder
wie auch immer sie sich geäußert haben. Sie müssen einmal klar sagen, was Sie selber machen wollen. Sie wollen doch eigentlich das Gleiche, nur modifiziert um eine
Generationenungerechtigkeit, weil bei Ihnen die Jungen
für die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I zahlen sollen.
({11})
Ich stelle die Frage, was hier eigentlich die Priorität
ist. Ich finde, die Große Koalition beschreibt die Priorität
nicht.
({12})
Ist es wichtiger, die Transferleistungen um einige Monate zu verlängern, oder wäre es nicht besser, alle Mittel
darauf zu konzentrieren, dass wieder mehr Menschen
schneller in Arbeit kommen, wenn sie arbeitslos geworden sind?
({13})
Dies tun Sie aber nicht, weil Sie beides gleichzeitig wollen und keine Prioritäten setzen können.
({14})
Herr Müntefering, ich komme zu einigen Punkten, bei
denen Sie in Ihrem Debattenbeitrag ausgewichen sind.
Es geht um die Bilanz der Arbeitsmarktpolitik der Großen Koalition.
Erstens. Ihr großes Versprechen, Frau Merkel, die
Lohnnebenkosten auf unter 40 Prozent zu senken, können Sie nicht einhalten. Wenn Sie den Anstieg des Pfle12154
geversicherungsbeitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte zum
Sommer 2008 dazunehmen, dann liegen Sie über 40 Prozent und nicht unter 40 Prozent. Sie haben also Ihr erstes
zentrales Ziel Ihrer Sozial- und Wirtschaftspolitik - bislang jedenfalls - nicht erreicht.
Zweitens. Sie, Herr Müntefering, haben immer von
einer Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
gesprochen. Sie wollten die Instrumente prüfen und deren Anzahl reduzieren. Bislang ist dies nicht geschehen.
Sie prüfen seit über zwei Jahren und machen nichts anderes, als immer neue Programme aufzulegen, anstatt die
dezentrale Kompetenz der Fallmanager in den Arbeitsagenturen zu stärken.
({15})
Es kommt ein Programm nach dem anderen. Heute
haben Sie wieder zwei neue angekündigt. Ich nenne Ihnen einmal den Grund, warum Sie diese Programme auflegen. Wer keinen Mut zu weiteren Strukturreformen
hat, der flüchtet systematisch in Programme: hier ein
Kombilohn, dort eine Kleinigkeit zum Mindestlohn, aber
kein ausreichender Mindestlohn; hier ein Programm für
Lehrlinge, dort ein kommunales Ergänzungsprogramm.
Es gibt aber keine Stringenz, woran man erkennen kann,
in welcher Art und Weise Sie weiter reformieren wollen.
({16})
Das Gleiche gilt für die Arbeit der Arbeitsgruppe
Niedriglohn. Seit langem brüten Sie über dem Erwerbstätigenzuschuss. Eigentlich sollte ein entsprechender
Vorschlag den Menschen im unteren Lohnbereich netto
mehr bringen. Jetzt geht es aber nur noch um einen
Lohnkostenzuschuss. Ich sage klar: Eine Koalition, die
sich zwischen Mindestlohn und flächendeckendem
Kombilohn nicht entscheiden kann, wird keine klare
Richtung in die Arbeitsmarktpolitik der Bundesrepublik
Deutschland bringen.
({17})
Frau Merkel, an Ihre Adresse sage ich: Wenn der Satz
„Wer voll arbeitet, der muss damit ein existenzsicherndes Einkommen für sich und seine Familie erzielen können“ richtig sein soll, dann müssen Sie einmal sagen,
wie Sie das - Sie lehnen ja den Mindestlohn ab - erreichen wollen. Sie tun es aber nicht, weil der flächendeckende Kombilohn keine Antwort auf die vor uns liegenden Probleme ist.
({18})
Ich will unsere Reformrichtung im strukturellen Bereich verdeutlichen. Wir sagen zunächst einmal, dass die
Agenda 2010 an verschiedenen Stellen richtig war. Beispielsweise hat die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe 500 000 Menschen die Möglichkeit
eröffnet, Anschluss am Arbeitsmarkt zu finden und wieder in die Erwerbsarbeit zu kommen. Wenn Sie sich in
der Bevölkerung umhören, dann werden Sie aber erfahren, dass das Arbeitslosengeld II, was die Ermittlung des
Bedarfs und die Auszahlung betrifft, von den Bürgern
noch nicht als Existenzsicherung und als Chance verstanden wird, wieder schnell in die Erwerbsarbeit zu
kommen. Hier hat die Agenda 2010 Defizite, und wir
meinen, dass man an dieser Stelle ansetzen muss.
Ich nenne in diesem Zusammenhang erstens den Regelsatz. Ich erwarte, dass Sie entsprechende Zahlen liefern, Herr Müntefering. Zweitens stellt sich die Frage
nach einem Mindestlohn, für den wir nach dem von uns
vorgeschlagenen Verfahren sind. Dazu gehört auch das
Thema Kinderarmut, Frau Merkel, die sich weiter ausbreitet. Die Zahl der Bezugsberechtigten von Arbeitslosengeld II sinkt ja nicht. Es muss mehr getan werden als
die Erhöhung des Regelsatzes aufgrund der Preissteigerungen und die Zahlung des Kinderzuschlages, um die
Kinderarmut in diesem Land zu bekämpfen.
({19})
Den Bereich des Altersvermögens müssen wir reformieren. Alle, die mit den Leuten reden, wissen doch,
dass die Art, wie das Altersvermögen abgeschmolzen
wird, eines der Hauptärgernisse der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Agenda 2010 ist. Deswegen sage
ich: Schauen Sie sich doch noch einmal unseren Vorschlag eines Altersvorsorgekontos an. So können wir
großzügiger und breiter aufgestellt Altersvermögen
schützen, und das ist auch eine unbürokratische Lösung.
Herr Müntefering, ich komme zum wichtigsten Argument: Die Arbeit im Niedriglohnbereich ist in Deutschland zu teuer, weil wir zu hohe Lohnnebenkosten erheben. Deswegen gibt es so viel Schwarzarbeit. Deswegen
haben so viele Menschen, die in diesem Bereich Vollzeit
arbeiten, zu wenig Geld zum Leben, sodass sie ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Herr Kollege Kuhn.
Wir sagen dazu: Lasst uns in diesem Bereich die
Lohnnebenkosten in der Breite im Rahmen eines Progressivmodells senken! Lasst uns den Schwerpunkt der
Reformarbeit darauf legen! Es muss doch möglich sein,
eine falsche Struktur, die zur Verteuerung einfacher Arbeit in Deutschland führt, zu ändern. Frau Merkel, jetzt
sollen alle im Hightechbereich einen Arbeitsplatz suchen; dort wird investiert. Was haben wir denn davon,
wenn wir keine Arbeitsplätze für die einfachen Leute haben, für diejenigen, die die erforderliche Qualifikation
nicht haben, aber in unserem Land arbeiten wollen und
arbeiten müssen? In diesem Bereich gibt es strukturelle
Hindernisse. Herr Müntefering, ich fordere Sie auf, an
dieser Stelle etwas zu tun.
({0})
Herr Kollege Kuhn, schauen Sie zwischendurch einmal auf die Redezeit.
Bitte?
Können Sie zwischendurch einmal auf die Anzeige
Ihrer Redezeit schauen?
Es ist schlecht, wenn man sich auf die Redezeit konzentriert. Man sollte sich auf den Inhalt konzentrieren,
Herr Präsident.
({0})
Das ist wohl wahr. Das ist eine spezifische Herausforderung, die alle Mitglieder des Hauses immer wieder
trifft.
Ich komme Ihnen zuliebe zum Schluss.
({0})
Die Große Koalition hat in dieser Debatte bislang
nicht gesagt, wohin sie dieses Land eigentlich reformieren will. Sie verteilen Geld, das wahrscheinlich nicht
mehr lange da ist. Sie legen nichts zurück, und anstelle
von Strukturreformen zur Verbesserung der Lage der
Dauerarbeitslosen finden Programme statt, aber ohne
System und ohne klare Richtung.
Vielen Dank.
({1})
Herr Kollege Kuhn, ich bedanke mich für die ausdrückliche Sympathieerklärung, weise aber darauf hin,
dass sie von meiner Großzügigkeit bei der Bemessung
Ihrer Redezeit noch deutlich überboten wird.
({0})
Nun hat das Wort der Kollege Dr. Ralf Brauksiepe für
die CDU/CSU-Fraktion.
({1})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
kann direkt an die Rede des Kollegen Stiegler anknüpfen: Es ist wirklich schön und macht Spaß, als Mitglied
der Regierungskoalition eine so erfolgreiche Politik in
diesem Hause vertreten zu können, wie sie diese Große
Koalition und diese Bundesregierung machen. Das ist
wirklich eine schöne Sache.
({0})
Das schlägt sich in überzeugenden Zahlen zum wirtschaftlichen Wachstum nieder. Wir haben das schon im
letzten Jahr erlebt. Das Institut der deutschen Wirtschaft
kündigt in diesen Tagen ein wirtschaftliches Wachstum
von 2,5 Prozent in diesem Jahr an. Die Zahlen sind beeindruckend. Davon beißt keine Maus einen Faden ab.
Das ist nicht schlechtzureden. Die Bilanz der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Landes ist beeindruckend,
und das schlägt sich in sehr guten Arbeitsmarktzahlen
nieder. Darauf sind wir stolz.
({1})
Die Arbeitslosigkeit ist immer noch zu hoch, aber
immerhin ist die Zahl der Arbeitslosen auf 3,5 Millionen
zurückgegangen. Im Vergleich zum September letzten
Jahres haben wir 694 000 Arbeitslose weniger; der
Minister hat zu Recht darauf hingewiesen. Im Vergleich
zum September 2005 sind es sogar 1,1 Millionen Arbeitslose weniger. Das ist eine gute Entwicklung. Wer
ehrlich ist, muss gerade aufseiten der Opposition zugeben: Das hätten Sie so nicht erwartet.
({2})
Die Zahl der Erwerbstätigen ist auf fast 40 Millionen gestiegen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist auf fast 27 Millionen gestiegen.
Damit das, was der Kollege Gysi dazu gesagt hat,
nicht unwidersprochen stehen bleibt, will ich betonen:
Innerhalb eines Jahres haben wir bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Zuwachs von
555 000 Stellen zu verzeichnen. Es ist wahr, Herr Gysi:
Davon sind rund die Hälfte Vollzeitstellen und rund die
Hälfte Teilzeitstellen. Das ist doch völlig in Ordnung.
Wir haben knapp 300 000 Vollzeitstellen und knapp
300 000 Teilzeitstellen mehr als vor einem Jahr. Was haben Sie denn in Ihrer Zeit als Senator für Wirtschaft und
Arbeit geschaffen? Welche Zahlen können Sie dagegenstellen? Wir sind stolz auf die Zahlen, die wir vorzuweisen haben.
({3})
Nur zur Erklärung, weil Sie vom ersten Semester
Ökonomiestudium gesprochen haben: Es mag an Ihrer
Uni ja vielleicht so erzählt worden sein, wie Sie es dargestellt haben, aber ich will Ihnen sagen, dass Mini- und
Midijobs nicht zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gehören. Wenn Sie heute ein Ökonomiestudium aufnehmen würden, würde Ihnen das im ersten Semester erläutert. Der Zuwachs an Mini- und Midijobs
kommt zu diesem Aufwuchs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hinzu. Reden Sie es also nicht
klein; bleiben Sie mindestens bei der Wahrheit!
({4})
- Herr Tauss, wir regieren doch noch zusammen. Ich
habe jetzt zwei Jahre lang nicht Ihre Zwischenrufe gehört. Die habe ich vermisst.
({5})
Zur Frage, wo der Aufschwung ankommt und wer davon etwas merkt. Es mag ja sein, dass von den rund
25 oder 26 Millionen Menschen, die in Arbeit waren, als
wir die Regierung übernommen haben, nicht jeder sagt,
dass es ihm besser geht. Denn sie hatten ja schon vorher
Arbeit. Aber die Millionen Menschen, die in der Amtszeit der Großen Koalition Arbeit bekommen haben - es
sind keine 26 Millionen, aber es sind Millionen - wissen, dass es ihnen heute besser geht. Ihre Situation und
die ihrer Familien haben sich erheblich verbessert. Darauf sind wir stolz. Sie bemerken den Aufschwung.
({6})
Man kann also feststellen: Wir sind uns in der Großen
Koalition nicht in allem einig, aber wir haben gemeinsam eine Menge erreicht. Wir sind gemeinsam erfolgreich und konzentrieren uns in der Zukunft gemeinsam
auf die Lösung der Probleme, die jetzt auf dem Arbeitsmarkt noch besonders drängen. Es gibt Problemregionen. Dafür gibt es unter anderem den Kommunalkombi.
Es ist richtig, dass man regional Schwerpunkte setzt, wo
sie notwendig sind.
Wir konzentrieren uns auf die Gruppen, zum Beispiel
die Langzeitarbeitslosen und die Menschen mit Behinderungen, die bisher vom Aufschwung weniger profitieren als andere. Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit
Behinderungen ist in einem Jahr um 10 Prozent gesunken. Das ist für sich genommen eine große Zahl. Bei einem Rückgang von insgesamt 15 Prozent zeigt das aber
auch, dass Handlungsbedarf besteht. Deswegen gehen
wir besonders an diese Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt heran.
({7})
Gleichzeitig haben wir in dieser Zeit Diskussionen,
die sich Rot-Grün in ihrer Regierungszeit gewünscht
hätte. Herr Kuhn, Sie mussten nie darüber diskutieren,
wohin man mit Milliardenüberschüssen will. So eine
Debatte kennen Sie aus Ihrer eigenen Regierungsverantwortung gar nicht. Wir sind froh, dass wir in einer Situation sind, in der es um die Frage geht, was wir mit den
Überschüssen machen. Unsere Position als Union ist
klar: Wir wollen die vorhandenen Überschüsse an die
Beitragszahler zurückgeben.
({8})
Wir sind zuversichtlich, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner darüber verständigen können.
Ich will, weil es immer wieder um das geht, was bei
den Menschen ankommt, einmal auf Folgendes hinweisen: Wenn wir eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 3,5 Prozent schaffen, dann haben
wir die Beitragszahler in der Zeit der Großen Koalition
um 20 Milliarden Euro entlastet, indem wir den Beitragssatz von 6,5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt haben.
Das sind eine stolze Bilanz und eine gute Leistung.
({9})
Das ist die Politik, die wir gemeinsam erarbeitet haben
und die wir gemeinsam zu vertreten haben.
Ich will an das anknüpfen, was der Arbeitsminister
gesagt hat. In der Diskussion bezüglich des Regelsatzes
im SGB II muss für uns die Priorität darin liegen, dass
alle Kinder in diesem Land eine echte Chance haben und
dass das Geld, das für die Kinder gedacht ist, in der Tat
bei den Kindern ankommt. Das ist unsere gemeinsame
Verantwortung, der wir gerecht werden.
Wir stehen als Große Koalition gemeinsam, denke
ich, für das, was in Meseberg verabredet worden ist. Wir
sind vertragstreu. Das sage ich ganz deutlich. Das gilt
auch für alle Verabredungen, die wir zum Mindestlohn
getroffen haben. Aber klar ist natürlich auch: Es gibt ein
paar ungewöhnliche Entwicklungen, über die man reden
muss. Sie haben es angesprochen. Es geht zum Beispiel
um den ehemaligen Arbeitsminister von Herrn Beck. Ich
habe den Bundesarbeitsminister danach gefragt. Es ist
wirklich so: Herr Gerster ist nicht wegen neoliberaler
Umtriebe von Herrn Beck entlassen worden, sondern damals aus anderen Gründen ausgeschieden.
Herr Gerster kündigte gestern die Gründung einer
neuen Gewerkschaft an. Er sagte: Es gibt Leute, die sich
von Verdi nicht vertreten fühlen. Es könne dieser Tage
eine Gewerkschaftsgründung geben, und vielleicht gebe
es dieses Jahr noch miteinander konkurrierende Tarifverträge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Ex-Arbeitsminister der SPD sucht sich eine Gewerkschaft, die tapfer für niedrige Löhne kämpft. Das ist politisch ein Stück
aus dem Tollhaus.
({10})
Wir werden sehen müssen, wie wir rechtlich damit umzugehen haben; aber es ist ein Stück aus dem Tollhaus.
({11})
Deswegen werden wir sorgfältig das zu prüfen haben,
was auch angesichts angekündigter Klagen einer rechtlichen Analyse bedarf. Wir stehen zu den Verabredungen,
die wir getroffen haben.
Lassen Sie mich noch etwas zum Arbeitslosengeld I
sagen, weil es sich in der Debatte immer um Jüngere und
Ältere dreht. Als CDU haben wir auf unserem Bundesparteitag einen Beschluss gefasst, Herr Kuhn, aus dem
ich nur einen Punkt zitieren will, über den häufig nicht
gesprochen wird. Wir haben festgelegt, dass wir längere
Zahlungen nicht ans Lebensalter, sondern an die Beitrags- und Lebensleistung knüpfen wollen. Wer 15 Jahre
lang eingezahlt hat, soll 15 statt 12 Monate lang Arbeitslosengeld beanspruchen können. Was hat das denn mit
Älteren zu tun? Bei uns gibt es Leute - ich denke hier an
meinen Stellvertreter Stefan Müller -, die mit 16 Jahren
angefangen haben, Beitrag zu zahlen. Wenn jemand mit
16 anfängt, Beiträge zu zahlen, dann hat er nach unserem
Konzept mit 31 Jahren Anspruch auf eine um drei Monate längere Arbeitslosengeldzahlung. Wird da ein Älterer begünstigt? Er kann noch in der Jungen Union sein,
sogar bei den Jusos könnte er sein; er darf noch nicht bei
den alten Herren Fußball spielen. Ein Anfang-30-Jähriger ist doch kein Alter, der da begünstigt wird. Es gibt siDr. Ralf Brauksiepe
cherlich auch andere, die 30 Semester Politologie studieren. So etwas steht Ihnen in Ihrer Fraktion, Herr Kuhn,
vielleicht näher als die Werdegänge, die wir bei uns haben.
({12})
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Es geht nicht um Jüngere
oder Ältere, sondern es geht darum, Beitrags- und Lebensleistung zu honorieren. Das ist unser Vorschlag, mit
dem wir in die weiteren Gesprächen gehen.
Vielen Dank.
({13})
Das Wort erhält der Kollege Jörg Rohde für die FDPFraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren der Koalition! Vor allem aber: Sehr geehrte
ehemalige Beteiligte an der rot-grünen Regierungskoalition von 2002 bis 2005! Ich gehe zunächst auf die heutige Debatte ein. Herr Müntefering, Sie haben die Zeitarbeit erwähnt und gesagt, es solle sich nicht um
Dauerarbeitsplätze handeln. Aber es gibt beispielsweise
in der IT-Branche Arbeitnehmer, die es ablehnen, einen
Arbeitsplatz in dem Unternehmen anzunehmen, in dem
sie eingesetzt sind. Denken Sie bitte auch an diese Arbeitnehmer, Herr Minister, die in einer sicheren Zeitarbeitsfirma bleiben möchten.
Leider haben Sie heute kein Wort zu den immer noch
hohen Arbeitslosenzahlen bei den Schwerbehinderten
gesagt. Hier bin ich Herrn Brauksiepe für seine Bemerkung sehr dankbar.
Herr Gysi, Arbeitszeitverkürzung ist der falsche Weg.
Die 35-Stunden-Woche, die übrigens von der IG-Metall
durchgesetzt wurde, hat sehr viele Arbeitsplätze geschaffen - aber im Ausland und nicht hier in Deutschland, Herr Gysi.
({0})
Herr Stiegler, eine Antwort sind Sie schuldig geblieben. Es wäre natürlich interessant gewesen, zu erfahren,
wie sich die SPD-Bundestagsfraktion beim Thema
ALG I positioniert. Ich dachte, dies sei gerade für Ihre
Partei eine zentrale Frage.
({1})
Mit unserem heutigen Entschließungsantrag eröffnen
wir von der FDP allen Kolleginnen und Kollegen, besonders aber den Abgeordneten der SPD, die Möglichkeit,
({2})
sich zu Ihren Überzeugungen von 2003 zu bekennen.
Bleiben Sie heute standhaft und stimmen Sie Ihrer eigenen wortwörtlichen Begründung zur damaligen Verkürzung der Bezugsdauer des ALG I noch einmal zu!
({3})
Diese Argumente waren damals richtig und sind es heute
noch. Sie sollten zu Ihrer Meinung stehen.
Andernfalls erklärten Sie heute, dass Sie damals Falsches beschlossen hätten. Oder hängen Sie heute Ihre
Meinung wie eine Fahne in einen populistischen linken
Wind? Wir Liberale freuen uns schon auf den Abgleich
der Namen nach Auszählung der heutigen namentlichen
Abstimmung. Damals haben schließlich 592 Abgeordnete diesem Gesetz zugestimmt.
({4})
Anstatt aber den älteren Arbeitssuchenden Steine in
Form von vermeintlichen Wohltaten durch einen verlängerten ALG-I-Bezug in den Weg zu legen, sollten Sie
den Jobsuchenden über 50 Jahre lieber die Türen des Arbeitsmarktes weiter öffnen. Über die Jahrzehnte haben
sich etliche Beschäftigungs- und Wiedereinstellungshemmnisse für Ältere in die Arbeitsmarktgesetzgebung
eingeschlichen. Einige wenige davon sind durch die Arbeitsmarktreformen von Rot-Grün beseitigt worden.
Aber anstatt nun auch die restlichen Beschäftigungshemmnisse für Ältere auszuräumen, diskutieren Sie darüber, wie man das Rad wieder zurückdrehen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, lassen Sie
sich bei dieser Diskussion nicht von der SPD einwickeln; drängen Sie lieber auf eine Entrümpelung der Arbeitsmarktgesetze!
({5})
Meine Damen und Herren, lassen Sie sich von der FDP
einmal kurz sagen, wodurch ältere Beschäftigte und Arbeitslose bedroht bzw. am Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt behindert werden. Die Regelung zur Altersteilzeit
stellt einen Fehlanreiz zum vorzeitigen Arbeitsende dar.
Miserable Hinzuverdienstmöglichkeiten machen die Erwerbstätigkeit parallel zum Altersrentenbezug völlig unattraktiv. Die 58er-Regelung lässt die Potenziale der über
58-Jährigen ungenutzt verkümmern.
({6})
Diese Missstände gilt es anzugehen.
({7})
Wir dürfen nicht das vorzeitige Arbeitsende subventionieren, sondern wir müssen alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer durch kontinuierliche Weiterqualifizierung länger am Arbeitsmarkt halten. Wir müssen die
58er-Regelung, mit der ältere Arbeitslose nur noch gefördert, aber nicht mehr gefordert werden, wie geplant
auslaufen lassen. Da ich gestern im Ausschuss sehr genau zugehört und den Vorstoß der SPD bemerkt habe,
sage ich Ihnen: Hände weg von diesem Gesetz!
({8})
Auch für diejenigen, die schon eine Altersrente beziehen, müssen wir es durch eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen attraktiv machen, einem Nebenerwerb
nachzugehen.
Allerdings nahen Weihnachten und Parteitage, und
schon wollen linke Sozialromantiker und Märchenerzähler in der SPD und vielleicht auch in der Union auf Kosten der Beitragszahler ein Wahlgeschenk kaufen, dessen
Umfang die Haushaltspolitiker auf mindestens 2 Milliarden Euro taxieren. Lassen Sie diesen Unsinn, meine Damen und Herren! Folgen Sie den Vorschlägen der FDP
und nutzen Sie die Überschüsse der Bundesagentur für
Arbeit für eine größtmögliche Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung. Denn davon profitieren alle
Arbeitnehmer.
({9})
Dadurch würde die Arbeit in Deutschland günstiger und
wettbewerbsfähiger, und es würden mehr Arbeitsplätze
entstehen. So bringen wir Deutschland voran.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD,
kehren Sie zur Vernunft zurück! Beenden Sie jetzt Ihren
Wettstreit mit der Fraktion Die Linke um die schlechteste und teuerste Arbeitsmarktpolitik! Bleiben Sie in der
Arbeitsmarktpolitik dem Grundsatz des Förderns und
Forderns treu! Bekräftigen Sie die Gesetzesbegründung
aus dem Jahre 2003 und folgen Sie heute dem Antrag
der FDP!
Vielen Dank.
({10})
Das Wort erhält der Kollege Klaus Brandner für die
SPD-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Die heutige Regierungserklärung,
die mit den Stichworten Aufschwung, Teilhabe, Wohlstand und Chancen für den Arbeitsmarkt überschrieben
ist, weist darauf hin, dass die gute wirtschaftliche Entwicklung für die Menschen gestiegene Chancen am Arbeitsmarkt mit sich gebracht hat.
Das Handelsblatt hat gestern gemeldet, dass sich die
deutsche Wirtschaft im Hinblick auf die Auftragseingänge in einem Investitionsrausch befindet. Auch bei der
Industrieproduktion sind positive Zahlen zu verzeichnen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist robust, und
das in einem schwierigen Umfeld, in dem die Rohölpreise und der Eurokurs auf Rekordniveau sind und in
dem die Immobilienkrise in den USA auf die deutschen
Banken ausstrahlt und auch auf die Situation anderer
Unternehmen Auswirkungen hat.
Trotz dieses schwierigen internationalen Umfeldes ist
es uns erstens gelungen, die Zahl der Arbeitslosen von
gut 5 Millionen auf 3,5 Millionen Menschen zu reduzieren. Zweitens ist es uns gelungen, dafür zu sorgen, dass
der Finanzminister voraussichtlich in diesem Jahr erstmals einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann.
Wann konnte zuletzt ein Rückgang der Arbeitslosigkeit
in Millionenhöhe verkündet werden? Das ist ein entscheidender Erfolg unseres Arbeits- und Sozialministers
Franz Müntefering. Ich finde, das sollte heute herausgestellt werden.
({0})
Wann konnte ein Finanzminister so positive Zahlen vorlegen, wie dies Peer Steinbrück tun konnte?
({1})
Das ist ein hervorragender Erfolg unseres Finanzministers, der seinesgleichen sucht.
Die Fakten können sich im internationalen Vergleich
sehen lassen, vor allem dann, wenn man berücksichtigt,
dass kein anderes westeuropäisches Land die Kosten der
deutschen Vereinigung zu schultern hatte; diese Kosten
waren übrigens nicht aus der Portokasse zu zahlen, wie
uns manche glauben machen wollten.
Die Profiteure dieser guten Entwicklung sind die
1,5 Millionen Menschen, die wieder Arbeit gefunden haben. Wir sind dem Ziel, mehr Beschäftigung zu schaffen,
schon ein großes Stück näher gekommen. Damit geben
wir uns aber nicht zufrieden. Wir wollen noch mehr
Menschen Teilhabe und Arbeit ermöglichen, und wir
wollen gute Arbeitsbedingungen schaffen, damit die
Menschen in Würde arbeiten können. Deshalb folgen
wir unserer Leitlinie, die deutlich zum Ausdruck bringt:
Wir wollen die Reformen am Arbeitsmarkt menschenwürdig und mit Augenmaß umsetzen; bei manchen Reformen ist das in der Vergangenheit leider aus dem Blick
geraten. Das hat für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das Prä, und dafür stehen wir ein.
({2})
Wir wollen, dass die wirtschaftliche Dynamik nicht nur
wenigen, sondern möglichst vielen Menschen nutzt. Wir
wollen - das haben wir mit dem Agendaprozess gezeigt -,
dass von diesem erfolgreichen Prozess am Ende alle etwas haben.
Wir Sozialdemokraten haben für die Agenda einiges
an gesellschaftlichem Gegenwind in Kauf genommen.
Heute ist noch einmal deutlich geworden, dass unser jetziger Koalitionspartner dabei nicht immer mit hilfreichen Äußerungen aufgetreten ist.
({3})
Es gibt viele Ministerpräsidenten, es gibt selbst Regierungsmitglieder, die sich oft einen schlanken Fuß gemacht haben. Rüttgers ist sicherlich nur ein Name. Er hat
über die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I schwadroniert, tatsächlich will er eine massive
Kürzung der Leistungen. Das muss an dieser Stelle auch
ganz offen angesprochen werden.
({4})
Insofern wäre zumindest aus meiner Sicht - die Bundeskanzlerin ist nicht mehr da - ein deutlicheres Wort in
mancher Situation erwünscht und hilfreich gewesen,
({5})
um diesen sozial gesteuerten Reformprozess systematisch fortsetzen zu können.
Denn die Erfolge sind da. Die Erfolge der Großen
Koalition - auf sie ist heute mehrfach hingewiesen worden -, aber auch die Erfolge, für die wir zusammen mit
einem anderen Koalitionspartner den Grund bereitet haben, für die Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder den
Grund bereitet hat, haben uns neue Spielräume und neue
finanzielle Möglichkeiten gegeben, die wir nutzen
({6})
für Investitionen in die Zukunft, die wir nutzen für eine
bessere Bildung für unsere Kinder, die wir nutzen für
mehr Innovationen, für gute Arbeit und die wir nutzen
für eine bessere Infrastruktur und nicht zuletzt für eine
Klimapolitik, die uns ein Leben auf diesem Planeten erst
ermöglicht. Das sind die Zukunftsaufgaben, denen wir
uns stellen.
Konjunktur und Arbeitnehmerrechte, das ist immer
eine große Herausforderung, der wir uns stellen müssen.
Dabei ist es aus meiner Sicht ganz wichtig, dass man
klarstellt, dass Wachstum auch ohne den Abbau von Arbeitnehmerrechten geschieht.
({7})
Ich kann mich sehr gut an die heftigen und ideologischen
Diskussionen über Mitbestimmungsrechte, über Tarifautonomie, über Kündigungsschutz erinnern. Sie alle
sollten geschliffen werden, Teile sollten geopfert werden, damit wir wieder mehr Arbeit in diesem Land haben. Ich sage ganz deutlich: Die Sicherung der Arbeitnehmerrechte, die mir ein Herzensanliegen ist, steht
wirtschaftlichem Wachstum nicht entgegen.
({8})
Die Menschen brauchen Sicherheit, sie brauchen Boden
unter den Füßen, damit sie innovativ und kreativ zum
Wohle unseres Landes wirken können. Deshalb gibt es
mit uns keinen Abbau des Kündigungsschutzes, um es
klar und deutlich zu sagen.
({9})
In den letzten Tagen ist über die Beschäftigung Älterer und über die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
diskutiert worden. Wir machen uns diese Diskussion
nicht leicht, wie Sie alle wissen und erleben. Da hat es
Herr Rüttgers schon leichter. Diese Diskussion - lassen
Sie mich das sagen - hat allerdings neben dem Inhaltlichen eine positive Begleiterscheinung: Wir können bei
dieser Diskussion auf die grandiosen Erfolge der Arbeitsmarktpolitik dieser Regierung und der Vorgängerregierung hinweisen. Sie wäre sonst niemals so zur
Kenntnis genommen worden. Rechte und Linke im Haus
hätten niemals so gelobt, was sich am Arbeitsmarkt alles
bewegt hat. Das ist auch ein Punkt, der manchmal erst
auf Umwegen zutage tritt. - Ich sehe freundliches Nicken bei unserem Koalitionspartner, in den Reihen der
CDU/CSU. - Das wäre ansonsten kleingeredet worden.
Dieser Erfolg kann sich sehen lassen. Er gibt Menschen
Hoffnung und Halt. Darauf können wir stolz sein.
({10})
Die Erfolge am Arbeitsmarkt, gerade für Ältere,
sind angesprochen worden - ich will sie nicht alle wiederholen -: Über 200 000 Menschen über 50 haben im
letzten Jahr Arbeit gefunden. Die Erwerbsbeteiligung
der Älteren ist deutlich gestiegen von 38 Prozent in den
90er-Jahren auf über 52 Prozent jetzt. Das sind gute Zahlen. Aber damit dürfen wir uns insgesamt gesehen nicht
zufriedengeben. Wir brauchen eine noch viel höhere Erwerbsbeteiligung Älterer. Wenn unsere Bevölkerung
schrumpft, wenn immer weniger Jüngere nachwachsen,
muss unser Wohlstand mehr und mehr von den Älteren
mit geschaffen werden. Deshalb brauchen wir eine höhere Erwerbsbeteiligung aller Bevölkerungsgruppen,
insbesondere der Älteren. Das setzt ein Umdenken in
den Betrieben voraus. Der Prozess des altersgerechten
Arbeitens beginnt erst. Er wird noch dauern, wie wir
wissen. Deshalb wollen wir die Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld I für Ältere unter diesem Risikogesichtspunkt verlängern. Wir wollen diesem Umstand
Rechnung tragen.
Deshalb sage ich aber auch ganz deutlich: Die Aufregung in der Diskussion darüber, dass damit eine Abkehr
von der Agendapolitik verbunden sei, ist völlig überzogen. Ich sehe dafür überhaupt keinen Zusammenhang.
({11})
Die eigentliche Herausforderung liegt ganz woanders.
Die Zukunftsfragen heißen: Wie können wir die Bundesagentur für Arbeit zu einer Beschäftigungsversicherung weiterentwickeln? Wie muss eine präventive Arbeitsmarktpolitik aussehen, damit Arbeitslosigkeit erst
gar nicht entsteht? Wie sieht eine Arbeitsmarktpolitik für
eine Welt mit völlig veränderten Erwerbsbiografien aus?
Die Anforderungen an ein Erwerbsleben haben sich
deutlich verändert. Elternzeiten für beide Ehepartner,
Pflegezeiten für Eltern, Sabbaticals zur Weiterbildung,
eine völlig neue berufliche Ausrichtung, all das ist neben
neuen Berufsbildern gefragt. Hierzu werden von uns,
verbunden mit dem Stichwort gleitende Übergänge in
den Ruhestand zum Beispiel auch aus gesundheitlichen
Gründen, Antworten erwartet. Wir müssen Antworten
darauf finden, wie wir die höheren Flexibilitätsanforderungen mit Sicherheit verbinden können.
Die Bundesagentur der Zukunft muss sich deshalb
mehr in Richtung einer präventiven Politik orientieren:
Beratung in der Schule, in der Ausbildung, bei den Übergängen aus der Schule in das Arbeitsleben und aus Familienzeiten, bei der Weiterbildung, bei der Qualifizierung
und bei der zweiten Chance. Die Aufgabe, für eine qualitativ hochwertige Arbeitsmarktpolitik zu sorgen, bleibt
bestehen. Deshalb besteht aus unserer Sicht die Aufgabe,
dafür zu sorgen, dass Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht. Mit dieser Zukunftsorientierung gehen wir an die
Arbeitsmarktpolitik heran.
Deshalb sage ich ganz deutlich: Es geht nicht vorrangig um die Frage, ob der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung angesichts der guten Finanzsituation um weitere
0,3 Prozentpunkte gesenkt werden kann.
({12})
Im Vordergrund steht, dass wir neben der Beitragssatzsenkung von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent - eine weitere
Senkung auf 3,9 Prozent ist jetzt schon beschlossen - die
Frage beantworten müssen, welche Aufgaben zukünftig
wahrgenommen werden sollen, damit die Menschen
möglichst schnell wieder in Arbeit kommen, um nicht
aus dem Arbeitsprozess herauszufallen
({13})
und um dafür zu sorgen, dass die Arbeitslosenversicherung zu einer Beschäftigungsversicherung weiterentwickelt wird.
Uns geht es um gute Arbeit. Ich habe gesagt, die Arbeitswelt hat sich verändert - nicht nur als Folge von
veränderten Wünschen Einzelner, sondern auch wegen
anderer Lebensentwürfe und des globalen Wettbewerbs.
Wir wissen, dass Teile der Wirtschaft mit einfachen Rezepten darauf reagieren: Lohnsenkungswettbewerb,
Leiharbeit, Rückkehr zu kürzeren Taktzeiten, Umgehung
von Tarifverträgen, verstärkte Schichtarbeit an Wochenenden und Ähnliches. Der Druck wird einfach an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergereicht. Das
wollen wir nicht. Ich kann nur davor warnen. Das ist zu
kurz gesprungen. Der richtige Weg für uns ist: nicht länger, schneller und härter, sondern besser, intelligenter
und qualifizierter. Das sind die Losungen, für die unsere
Arbeitsmarktpolitik steht.
({14})
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Gerade für
das Thema Zeitarbeit sind uns gute Beispiele bekannt
- zum Beispiel bei Audi -, mit denen deutlich gemacht
wird, dass wir den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit“ früher verwirklichen müssen und dass Mindestlöhne notwendig sind, damit es nicht dazu kommt, dass
man bei vollschichtiger Arbeit nicht von seinem Arbeitseinkommen leben kann.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({15})
Das Wort erhält nun der Kollege Stefan Müller für
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als
die Große Koalition vor zwei Jahren ihre Arbeit aufgenommen hat, haben die Menschen in diesem Land die
Hoffnung damit verbunden, dass die drängenden Probleme in diesem Land endlich gelöst werden.
({0})
Ich kann heute feststellen: Wir haben die Hoffnungen
der Menschen nicht enttäuscht.
({1})
Wir haben uns der Lösung der drängenden Probleme in
unserem Land zugewandt. Wir haben uns den Herausforderungen, die Globalisierung und demografischer Wandel mit sich bringen, gestellt und versuchen, sie einer
Lösung zuzuführen.
({2})
Das gilt ausdrücklich nicht nur für die Arbeitsmarktund Sozialpolitik, sondern das gilt auch für viele andere
Bereiche, in denen es heute nachweisbare Erfolge unserer Politik gibt: im Bereich der Finanz- und Haushaltspolitik, im Bereich der Umwelt- und Energiepolitik und
im Bereich der Familienpolitik, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber wir haben von vornherein gesagt:
Das zentrale Handlungsfeld dieser Regierung und der sie
tragenden Fraktionen ist die Arbeitsmarktpolitik, weil
sich politische Erfolge dort unmittelbar messen lassen
und bei den Menschen unmittelbar ankommen.
({3})
Diese Erfolge unserer Arbeit lassen sich heute an den
Zahlen ablesen. Ich glaube, die Zahlen sind so gut, dass
man sie immer wieder vortragen sollte: Die Arbeitslosigkeit betrug im September 2005 4,6 Millionen, im September 2007 3,5 Millionen. Sozialversicherungspflichtig
beschäftigt waren im September 2005 26,5 Millionen
Menschen, im September 2007 26,9 Millionen. Wir haben weniger Jugendliche, die arbeitslos sind, und mehr
Ältere, die wieder eine Beschäftigung gefunden haben.
Diese Zahlen zeigen, dass die Große Koalition erfolgreich arbeitet. Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass immer weniger Menschen auf Fürsorge angewiesen sind
und immer mehr Menschen von ihrer eigenen Arbeit leben können.
({4})
Das, was wir in zwei Jahren gemeinsam mit der SPD
erreicht haben, kann sich sehen lassen und lässt sich in
verschiedenen Bereichen der Arbeitsmarktpolitik ablesen, zum Beispiel bei der Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte. Wir
haben damit nicht nur die Lohnzusatzkosten gesenkt,
Arbeit und Arbeitsplätze in Deutschland wieder wettbewerbsfähig gemacht, sondern gleichzeitig auch dafür gesorgt, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
in unserem Land von ihrem Bruttolohn netto mehr übrig
bleibt. Das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können.
({5})
Nun gibt es ja einen Antrag der FDP.
({6})
- Vielleicht möchte Herr Dr. Kolb dazu eine Zwischenfrage stellen.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Dr. Kolb?
Bitte schön.
Herr Kollege Müller, nachdem heute immer wieder
die angeblichen Entlastungen der Arbeitnehmer von den
Vertretern der Koalition beschworen werden, möchte ich
Sie fragen: Wären Sie denn bereit, uns zu sagen, wie
hoch die Mehrbelastungen der Arbeitnehmer aufgrund der Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge,
der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge, der absehbaren Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages
und der Erhöhung der Mehrwertsteuer sind? Ich glaube,
dass sich insgesamt ein negativer Saldo ergibt. Stimmen
Sie dem zu?
Ich stimme dem ausdrücklich nicht zu, Herr Kollege
Dr. Kolb. Wir führen diese Debatte ja heute nicht zum
ersten Mal. Ich gebe Ihnen gern noch einmal die Unterlagen des Instituts der deutschen Wirtschaft, aus denen
ich im Ausschuss schon einmal zitiert habe. Dieses Institut kommt im Endergebnis dazu, dass es eine Entlastung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegeben hat.
({0})
Ich stelle Ihnen diese Unterlagen sehr gerne zur Verfügung.
({1})
Herr Kollege Dr. Kolb, uns liegt heute ein Antrag der
FDP mit dem Titel „Überschüsse der Bundesagentur für
Arbeit an Beitragszahler zurückgeben - Beitragssenkungspotenziale nutzen“ vor. Sie sprechen sich darin für
eine weitere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mindestens auf 3,5 Prozent aus. Dieser Antrag
trägt das Datum 19. September 2007. Dazu fällt mir nur
ein: Guten Morgen! Auch schon ausgeschlafen? - All
das, was Sie in diesem Antrag fordern, haben Vertreter
der Großen Koalition schon seit Wochen und Monaten in
diesem Hause immer wieder besprochen und beschlossen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir diesen Weg
weitergehen werden. Ihre Nachhilfe haben wir in diesem
Zusammenhang jedenfalls nicht nötig.
({2})
Wir haben Fehlentwicklungen im SGB II abgebaut.
Da ging es nicht allein darum, Missbrauch zu bekämpfen, sondern auch darum, ungerechtfertigte Inanspruchnahme einzudämmen und vor allem die knapper werdenden Mittel auf diejenigen zu konzentrieren, die wirklich
Hilfe brauchen. Wir haben mit der Initiative „50 plus“
die Beschäftigungschancen und -perspektiven für ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land
verbessert, gleichzeitig aber ein Signal gegeben, dass die
Wirtschaft jetzt nicht länger nur von Beschäftigungschancen Älterer sprechen darf, sondern in der
Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass Menschen über
50 wirklich wieder eingestellt werden.
({3})
Wir werden diesen Kurs fortsetzen, insbesondere im
Hinblick auf diejenigen, bei denen dieser Aufschwung
am Arbeitsmarkt so noch nicht angekommen ist. Die
Zahlen werden immer wieder deutlich gemacht; sie werden auch gar nicht bestritten. Nicht wahr ist, dass der
Aufschwung an den Langzeitarbeitslosen und den Menschen mit geringeren Qualifikationen bislang komplett
vorbeigegangen ist. In der Tat können wir uns da aber
noch sehr viel mehr wünschen. Gerade für diese Gruppe
der Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten
sind wir in der Verantwortung, mehr zu tun.
Eine zweite Gruppe, um die wir uns intensiv kümmern müssen, sind die Jugendlichen. Der Kollege
Brandner hat sie bereits angesprochen. Auch hier gilt es,
noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, um die Jugendlichen in eine Beschäftigung zu bringen. Es bleibt
dabei: 400 000 jugendliche Arbeitslose unter 25 sind immer noch 400 000 zu viel. Es bleibt dabei, dass auch diejenigen eine Chance bekommen müssen, die heute die
Hauptschule verlassen, ohne anschließend unterzukommen. Auch für sie werden wir noch einiges machen.
Unser Ziel ist, dass kein junger Mann und keine junge
Frau die Schule verlässt und dann in die Arbeitslosigkeit
fällt. Unser Ziel ist - das haben wir schon mehrfach formuliert -, dass jedem, der die Schule verlässt, ein Ausbildungsplatz, ein Arbeitsplatz, eine Qualifizierungsmaßnahme oder eine gemeinnützige Beschäftigung
angeboten wird. All das ist besser, als zu Hause herumzusitzen, weil man keine Arbeit hat.
Wir haben in den letzten zwei Jahren dafür gesorgt,
dass diejenigen, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen. Wir haben Instrumente geschaffen, um Menschen
mit besonderen Vermittlungshemmnissen bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu bieten, und wir haben dafür gesorgt, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands
hinsichtlich der Arbeitsplätze verbessert wurde.
Insofern rufe ich Ihnen zu: Die Zeiten der ruhigen
Hand in Deutschland sind vorbei. Deutschland bewegt
sich nach vorn. Das ist auch das Verdienst dieser Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
({4})
Nächster Redner ist der Kollege Rolf Stöckel für die
SPD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundesminister Müntefering hat heute Morgen eine eindrucks12162
volle Zwischenbilanz und einen ausführlichen Ausblick
auf die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dieser Bundesregierung gegeben. Ich glaube, wir können ein bisschen
stolz darauf sein, dass wir hinsichtlich der Ziele, mit denen wir angetreten sind, in der Tat inzwischen erste Erfolge auf dem Arbeitsmarkt verzeichnen, die auch nachhaltig sind. Es bleibt richtig und prioritär, dass verstärkt
in Qualifizierung und Beschäftigung investiert wird, und
es zeigt sich, dass diese Anstrengungen vor allen Dingen
die älteren Arbeitnehmer erkennbar erreicht haben.
Das heißt aber auch - Minister Müntefering hat die
Beschlüsse der Bundesregierung, die wir noch umzusetzen haben, angesprochen -, dass diese Politik ständig
verbessert und weiterentwickelt werden muss. Es ist
keine Schande - das hat diese Debatte ausdrücklich dokumentiert -, dass gerade eine Partei wie die SPD darüber diskutiert, wie man einerseits eine richtige Antwort
auf die besondere Situation von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitslosen findet
und auf der anderen Seite für neue Arbeitsbiografien und
neue Herausforderungen gerade für junge Familien mit
Kindern, die auch vom Risiko der Arbeitslosigkeit bedroht sind, neue Lösungen findet, die dazu beitragen,
dass die Armutsrisiken von Familien und besonders
von Kindern nachhaltig abgebaut werden.
({0})
Im Streit in der SPD geht es auch darum, dass die
Arbeitslosenversicherung, die wir zu einer Beschäftigungs- und Arbeitsversicherung weiterentwickeln wollen, eine solidarische Risikoversicherung ist.
({1})
Die Äquivalenz von Lebensleistung und gezahlten Beiträgen spielt eine große Rolle. Ich glaube, darauf müssen
wir auch eine Antwort geben. Sie drückt sich in dem
prozentualen Anteil des Arbeitslosengeldes I am bisherigen Verdienst aus; sie muss sich aber auch in einer zeitlichen Differenzierung ausdrücken. Diese besteht zwar
schon, aber sie kann womöglich verbessert werden.
({2})
Eines wird die SPD nicht mitmachen - das muss ich
als Nordrhein-Westfale auch dem dortigen Ministerpräsidenten Rüttgers klar sagen -: durch das alleinige Betonen der Leistungsgerechtigkeit einen schleichenden Weg
in eine private Ansparversicherung anzubahnen.
({3})
Die Situation junger Familien und das Armutsrisiko
von Kindern war in den letzten Wochen vor allem durch
Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften ein
öffentliches Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Deswegen begrüße ich die Zusage des Bundesarbeitsministers, gerade in diesem Bereich nicht nur die
Modi der Transferleistungen zu überprüfen, sondern mitzuhelfen, zu einem koordinierten Vorgehen und einem
Bündnis gegen Kinderarmut und für Bildungs- und
Lebenschancen von Kindern zu kommen.
({4})
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat viele Menschen aus der verdeckten und verschämten Armut in die soziale Grundsicherung nach
dem SGB II geholt. Sie hat die Statistik ehrlicher gemacht und die staatlichen Instrumente zur Bekämpfung
der Langzeitarbeitslosigkeit und der Armut verbessert.
Arbeitsplätze und existenzsichernde Familieneinkommen sind prioritär und stellen die materielle Basis zur
Vermeidung von Kinderarmut dar. Der Erfolg unserer
Politik ist sichtbar. Die Arbeitslosigkeit sinkt. Hartz IV
ist deshalb auch zweieinhalb Jahre nach Inkraftteten des
Gesetzes - sicherlich ist noch vieles zu verbessern - weder der Grund für zunehmende Armut noch ein geeigneter Gradmesser.
Entscheidend ist die Weiterentwicklung der von uns
eingeleiteten Maßnahmen der Familien-, der Gesundheits-, der Bildungs-, der Arbeitsmarkt-, der Sozial- und
der Integrationspolitik. Ich rufe dem neuen Ministerpräsidenten Bayerns zu, der heute in einem Interview sagt,
er habe Verständnis dafür, wenn ältere Arbeitslose mehr
und länger Arbeitslosengeld I bekommen wollten als
Menschen aus der Türkei oder Bosnien: Ich finde, diese
Form der Spaltung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört in das 20. Jahrhundert, aber nicht in eine
moderne Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
({5})
Unser Ziel bleibt, dass möglichst viele Menschen unabhängig von einer staatlichen Grundsicherung leben
können - Hilfe zur Selbsthilfe -, dass sie sich aber im
Bedarfsfall auch darauf verlassen können. Ausmaß und
Gründe für Armutsrisiken bei Kindern sind viel weitgehender, als diejenigen meinen, die öffentlich immer wieder auf Armut durch Hartz IV verweisen. Zu keiner Zeit
hat es mehr Maßnahmen sowie Struktur- und Leistungsverbesserungen zur Bekämpfung der Armutsrisiken bei
Kindern gegeben als heute. Wir haben seit 1998 - zuerst
unter Rot-Grün, dann in der Großen Koalition - die Familiensozialleistungen wesentlich verbessert: dreimalige
Erhöhung des Kindergeldes und des steuerfreien Existenzminimums, Senkung der Eingangssteuersätze, Förderprogramme für soziale Städte, erweiterte Rechtsansprüche, Leistungen nach dem SGB II sowie
Kinderzuschlag für Familien. Die Bundesländer haben
4 Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen bekommen. Wir haben mit dem größten
Investitionsprogramm in der Geschichte, dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, eine enorme Kraftanstrengung
unternommen, um die Strukturen insbesondere bei der
Betreuung der unter Dreijährigen zu verbessern.
({6})
Frau Merkel hat vor einigen Monaten die Initiative ergriffen und gefordert, die Kinderrechte sowie das Recht
auf Förderung und Entwicklung in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Debatte darüber muss dazu führen, diese
Initiative zu unterstützen und zu einem gemeinsamen
Vorgehen der föderalen Ebenen zu kommen. Nur so werden wir Strukturverbesserungen erreichen, die notwendig sind, um Kinderarmut auf allen Ebenen zu bekämpfen.
({7})
Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland leben in Wohlstand. Aber das heißt nicht automatisch, dass
sie gegen Misshandlungen oder Verwahrlosung, insbesondere emotionaler Art, in einer Gesellschaft gefeit
sind, in der zunehmend weniger Kinder leben. Es kommt
darauf an, dass wir gemeinsam, Bund, Länder und Kommunen, Verbände und alle anderen, die gesellschaftliche
Verantwortung tragen, die Kinderrechte stärken und die
Bedingungen, unter denen Kinder in Deutschland aufwachsen, verbessern. Frau Merkel, wir unterstützen Sie
auf diesem Weg.
({8})
Letzter Redner in dieser Debatte ist nun der Kollege
Laurenz Meyer für die CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube,
dass alle, die Bedenken hatten, wie sich diese Debatte
vor dem aktuellen Hintergrund entwickeln wird, eines
Besseren belehrt worden sind. Ich finde, das ist eine sehr
wichtige Debatte. Wir müssen sie unbedingt fortsetzen.
Denn eines ist ganz klar: Wenn es uns nicht gelingt, den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland
klarzumachen, dass die durchgeführten Reformen und
die geplanten Veränderungen ihnen zum Vorteil gereichen, und wenn der Aufschwung nicht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt, dann wird
die Glaubwürdigkeit der sozialen Marktwirtschaft insgesamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.
({0})
Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir uns jetzt überlegen, wie wir es wirklich schaffen können, dass bei denen, die jetzt in den Arbeitsprozess gekommen sind - die
meine ich in erster Linie -, von dem, was sie sich erarbeiten, auch möglichst viel ankommt. Dazu dient beispielsweise die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Wenn wir das schaffen, dann kommt bei
den Betroffenen direkt mehr Geld an, und wir leisten zusätzlich einen Beitrag zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen in Deutschland.
Wir müssen aufpassen, dass wir an der Stelle, an der
wir jetzt sind - das ist wirklich ein Scheideweg -, nicht
den Fehler machen, Programme mit zusätzlichen Ausgaben zu beschließen; wir müssen vielmehr alle Maßnahmen daraufhin abklopfen, ob sie einen zusätzlichen Beitrag zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen leisten, ja
oder nein,
({1})
ob sie einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Geld beim
Arbeitnehmer ankommt, ja oder nein, und ob sie einen
Beitrag dazu leisten, dass es in der Wirtschaft in
Deutschland mehr Wettbewerb unter den Unternehmen
gibt, ja oder nein.
Schauen wir uns an, was sich zurzeit - der Kollege
Brauksiepe hat einen Teilaspekt angesprochen - zum
Beispiel im Bereich der Post tut. Herr Müntefering, ich
sage in vollem Ernst: Macht Ihnen nicht Sorge, was da
zurzeit beispielhaft abläuft? Ich sehe, dass ein Unternehmen einen Arbeitgeberverband gründet, damit anschließend der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt
werden kann; daraufhin wollen andere Unternehmen
eine Gewerkschaft gründen, um dagegenzuhalten. Das
ist doch eine Fehlentwicklung, die wir nicht mitmachen
dürfen. Wir müssen alle auffordern, sich endlich an einen Tisch zu setzen und vernünftige Arbeitsbedingungen
für die Arbeitnehmer in diesem Bereich zu schaffen.
({2})
Wir werden den Weg der Zersplitterung von Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebervertretungen nicht mitgehen; denn wir sehen diesen Prozess mit großer Sorge.
Unternehmen und Arbeitgeber versuchen in allen möglichen Branchen - einige waren bei Ihnen, Herr
Müntefering -, den Mindestlohn und die Möglichkeit,
Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, dazu
zu benutzen, weniger Wettbewerb in ihren Branchen zu
erreichen.
({3})
Das betrifft die Zeitarbeitsbranche, Entsorgungsfirmen
und viele andere mehr. Die großen Unternehmen in den
verschiedenen Branchen wollen den Wettbewerb mit den
kleinen und mittleren Unternehmen minimieren. Sie bedienen sich dazu ausgerechnet des Instruments der Erklärung von Tarifverträgen für allgemeinverbindlich und
des Entsendegesetzes. Herr Müntefering, wenn Sie oder
wir auf diese Praktiken hereinfallen würden - ich bin sicher, dass Sie es nicht tun -, dann würden wir der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland einen Bärendienst
erweisen. Die CDU/CSU und ich sind jedenfalls nicht
bereit, diesen Weg mitzugehen.
({4})
Wettbewerb ist für mich das Schlüsselwort der sozialen
Marktwirtschaft, wenn es um die Wirtschaft geht. Wenn
weniger Wettbewerb herrscht, werden wir alle teuer dafür bezahlen. Letztendlich werden die Arbeitnehmer mit
einer Maßnahme, die gut gemeint ist, bestraft.
Wir haben in einem weiteren Bereich etwas gemacht,
was gut gemeint war, aber leider zu einer Fehlentwicklung geführt hat. Das betrifft die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim ALG II. Wir müssen darangehen, diesen Bereich neu zu organisieren. Ich habe meine
Zweifel, ob die von Ihnen bisher vorgeschlagene Lösung
die richtige ist. Unabhängig davon haben Sie in einem
Teilaspekt recht. Wir müssen bis zu einem Betrag von
1 200 Euro einen gleitenden Übergang erreichen und
Brüche vermeiden. Wenn bei einem Betrag von
800 Euro ein neuer Bruch erfolgen würde, wäre das für
Laurenz Meyer ({5})
das System genauso schlecht wie der Bruch bei jetzt
400 Euro. Wir müssen den unteren Teilbereich der geringen Einkommen neu organisieren - das betrifft auch die
Anrechnung von Kindern -, damit sich eine Kombination von ALG II, einem Miniminijob und Schwarzarbeit
nicht lohnt. Unternehmen und Arbeitnehmer arbeiten da
zurzeit Hand in Hand. Wir dürfen diese Fehlentwicklung
nicht hinnehmen.
Das Gleiche gilt für den Kinderzuschlag. Die derzeitige Situation ist skandalös. Wir müssen verfassungsgemäße Wege finden, damit nicht ein Geringverdiener,
etwa einer in der Gruppe der Bezieher von Einkommen
bis 1 200 Euro, für sein Kind nur ungefähr die Hälfte der
Transferleistungen dessen bekommt, der keine Arbeit
hat. Wir müssen das Problem intelligent mit Anreizen lösen, damit Kinder in diesem Einkommensbereich gleichgestellt werden und sich Arbeit für diejenigen lohnt, die
Arbeit aufnehmen wollen.
({6})
Meine Damen und Herren, mein letzter Punkt sind die
privaten Haushalte. Ich bin froh, dass wir in diesem
Bereich endlich aktiv werden wollen, um die Ziele und
die Anreize richtig zu setzen. Zurzeit hat keiner auf beiden Seiten - weder der Haushalt als Arbeitgeber noch
der Arbeitnehmer - ein Interesse daran, die Schwarzarbeit zu minimieren, damit die Leute in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kommen. Wir
haben ungefähr 200 000 gemeldete Stellen - Minijobs
plus andere Beschäftigungsverhältnisse -, aber 4 Millionen Beschäftigte in den Privathaushalten. Es muss uns
doch gelingen, wenigstens einige Hunderttausend dieser
Beschäftigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, indem wir die richtigen
Anreize setzen.
Das ist für mich soziale Marktwirtschaft. An diesen
Kriterien - Wettbewerb, und was dient den Arbeitgebern
und den Arbeitnehmern in Deutschland, damit mehr Arbeitsplätze entstehen? - sollten wir die Maßnahmen und
das Riesenpaket an Reformen, das wir jetzt vor uns haben, messen. Dann sind wir auf einem guten Weg, und
dann werden wir diesen positiven Weg, hier vielfach beschrieben, zum Nutzen der Menschen in Deutschland
weitergehen.
({7})
Ich schließe die Aussprache.
Im Rahmen des Tagesordnungspunkts 3 kommen wir
zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 16/6624 zur Abgabe
einer Erklärung durch die Bundesregierung. Die Frak-
tion der FDP hat namentliche Abstimmung verlangt. Ich
bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorge-
sehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Plätze an den Ur-
nen besetzt? - Jetzt sind alle Urnen besetzt. Ich eröffne
die Abstimmung.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der
Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszäh-
lung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird
Ihnen später bekannt gegeben.1)
Wir kommen zum Zusatzpunkt 4. Interfraktionell wird
die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/6434 an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
schlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich bitte diejenigen, die der weiteren Beratung folgen
wollen, Platz zu nehmen, und diejenigen, die Gespräche
führen wollen, dies nach Möglichkeit außerhalb des Saa-
les zu tun. Ich möchte gerne in der Debatte fortfahren.
Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 d so-
wie Zusatzpunkt 5 auf:
4 a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
- Drucksache 16/6596 Überweisungsvorschlag:
Haushaltsausschuss ({0})
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Diana
Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Kinderbetreuungsausbau mit mehr Mitteln,
Fachkräften und Qualität ausstatten - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 2010 einführen
- Drucksache 16/6601 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({1})
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ekin
Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung schneller und verlässlicher ausbauen Realisierung nicht erst 2013
- Drucksache 16/6607 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({2})
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
1) Ergebnis Seite 12167 C
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand
des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot
an Kindertagesbetreuung für Kinder unter
drei Jahren 2007
- Drucksache 16/6100 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({3})
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ina
Lenke, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Chancengerechtigkeit von Beginn an
- Drucksache 16/6597 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({4})
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich
höre dazu keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Carsten Schneider für die
SPD-Fraktion.
({5})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses
Thema ist eine gesellschaftspolitische Revolution. Wir
reden heute über den Ausbau der Kinderbetreuung in
Deutschland. Die politische Debatte darüber ist seit vielen Jahren im Gange. Die Saat ist mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, kurz: TAG, gesät worden. Dieses
Gesetz ist unter Federführung von Renate Schmidt entstanden und am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es
stellt einen ersten richtigen Schritt zur Ausweitung der
Kinderbetreuung in Deutschland dar. Wir setzen diesen Weg fort mit der heute stattfindenden Beratung des
Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“. Das Ganze hat zum
einen finanzielle Aspekte und zum anderen vor allen
Dingen gesellschaftspolitische. Ich halte die gesellschaftspolitischen Aspekte und die damit verbundenen
Weichenstellungen für viel wichtiger.
Zunächst einmal geht es um die Eltern, vor allen Dingen um die Mütter mit kleinen Kindern im Alter zwischen einem und drei Jahren. Was wir mit dem verstärkten Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen
in den Kommunen erreichen wollen, ist eine Veränderung der derzeitigen Situation. Die derzeitige Situation
ist gekennzeichnet von einer Spaltung in Ost und West.
Entgegen dem sonstigen Standard ist das Angebot an
Kleinkinderbetreuungsmöglichkeiten wie Krippenplätzen im Osten viel besser als in Westdeutschland. Ich
sage ganz persönlich: Ich hätte mir gewünscht, dass die
besonderen Erfahrungen, die man in Ostdeutschland mit
dieser Betreuung gemacht hat - als Kind bin ich selbst in
dieser Form betreut worden -, viel früher Einfluss auf
die Politik dieses Landes gehabt hätten.
({0})
Ich glaube, dass es Deutschland gutgetan hätte, wir hätten früher damit angefangen und hätten diese Erfahrung
mit eingebracht.
Ich erinnere mich an jemanden, der die These vertreten hat - er ist dann niedersächsischer Justizminister geworden -, die überproportional starke rechtsextreme
Einstellung in Ostdeutschland, die es durchaus gibt,
rühre daher - so weit ging das! -, dass die Kleinkinder
zusammen aufs Töpfchen gehen.
({1})
Da habe ich mich gefragt: In welcher Welt lebt dieser
Kollege?
({2})
Ich halte es daher für richtig, dass wir in der Großen
Koalition übereingekommen sind, den Ländern und den
Kommunen finanziell deutlich unter die Arme zu greifen, auch wenn es nicht unsere originäre Aufgabe ist
- eigentlich ist es gar nicht unsere Aufgabe -, uns als
Bund um dieses Thema zu kümmern.
({3})
Eigentlich haben wir gar keine Veranlassung, dafür Geld
bereitzustellen. Aber das ist ein Thema, bei dem man
nicht nur zuschauen kann, bei dem es um das langfristige
soziale Zusammenleben in diesem Land geht. Das hat
auch eine ökonomische Komponente, die für den Bund
natürlich mit entscheidend ist, nämlich dass möglichst
viele Frauen, wenn sie gut ausgebildet sind
({4})
- natürlich sollten auch die Männer ihre Kinder betreuen -,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich leben können.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Ina Lenke?
Ja, bitte sehr.
({0})
Von der Regierungsbank will ich überhaupt nichts hören. Sie haben hier gar nichts zu sagen, wenn wir als Parlamentarier diskutieren.
({0})
Ich habe eine Frage an den Kollegen. Herr Schneider,
Sie haben gesagt, dass das Parlament in Berlin mit der
Kinderbetreuung eigentlich nichts zu tun hat. Da habe
ich genau hingehört. Ich würde Ihnen gern Art. 3 des
Grundgesetzes entgegenhalten, nach dem der Staat die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Deshalb fühle ich mich als
Parlamentarierin im Bundestag dazu aufgerufen, von
hier aus zu helfen. Sie sind sicherlich meiner Meinung,
oder?
Frau Lenke, ein Blick ins Gesetzbuch und gerade ins
Grundgesetz ist meistens gut; vielen Dank. Ich wollte
damit sagen, dass wir von der Ausgabeseite her zwar eigentlich nicht dafür zuständig sind, dass wir als Bund
aber natürlich ein Gesamtinteresse haben. Wir wollen
den Ländern und Kommunen einen Schub geben, dass
sie die von uns als richtig erkannte Weichenstellung mittragen, die Benachteiligung, die es in diesem Bereich
bisher gibt, weil zu wenig Betreuungsplätze vorhanden
sind, abzubauen. Dafür stellen wir Mittel bereit.
Andersherum habe ich es noch nie erlebt, dass ein
Bundesland oder eine Kommune sich an friedenserhaltenden Maßnahmen finanziell beteiligt hat. Wir beteiligen uns in diesem Fall trotzdem, weil uns dieses Projekt
viel zu wichtig ist, als dass es scheitern dürfte. Es hat in
den vergangenen Jahrzehnten nicht die Priorität in diesem Land gehabt.
Ich bin froh, dass sich das jetzt ändert; denn es geht
gerade für Frauen und Männer um einen entscheidenden
Punkt: um die Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie. Ich bin selbst junger Familienvater; ich habe eine anderthalbjährige Tochter. Meine Frau ist seit einem halben Jahr wieder im Beruf, und ich weiß, wie schwierig
es ist, die Familie und eine Vollzeitstelle zu verknüpfen.
Ich weiß aber auch, wie wichtig es für sie war - bei uns
in Erfurt ist es so, dass jeder, der möchte, einen Kinderbetreuungsplatz bekommt -, wieder arbeiten gehen zu
können.
({0})
Dies hat auch viel mit Selbstachtung und Selbstverwirklichung zu tun.
Wenn die Gesellschaft das, was sie braucht - nämlich
mehr Kinder -, tatsächlich haben will, dann müssen wir
in diesen Bereich investieren. Deswegen bin ich sehr
froh, dass wir - das möchte ich klar sagen - an dieser
Stelle Schwerpunkte setzen.
Mit diesem Sondervermögen investieren wir in den
ersten Jahren 2,15 Milliarden Euro, damit die Betreuungsplätze nicht nur personell ausgestattet sind, sondern
überhaupt erst geschaffen werden; das ist entscheidend.
2,15 Milliarden Euro ist ein sehr hoher Betrag. Das zeigt
unsere Schwerpunktsetzung. Das verbessert sozusagen
die Qualität unserer Staatsausgaben, weil das zukunftsgewandt ist. Das führt die Finanzpolitik des Finanzministers der vergangenen Jahre fort. Ich bin froh, dass
er - wie auch wir Haushalts- und Finanzpolitiker - gesagt hat: Wir sind dabei. Das ist sehr wichtig. Ich bin
gern bereit, dafür Geld zur Verfügung zu stellen.
({1})
Dafür stellen letztendlich ja die Bürgerinnen und Bürger
diesem Staat ihr Geld in Form von Steuern zur Verfügung.
Ich möchte aber gerne noch ein paar andere Punkte
ansprechen. Eine Frage ist, ob mit dieser Schwerpunktsetzung Ungerechtigkeit einhergeht. Hier gibt es ja zwischen uns und der Union - das wird von Unionsseite
sicherlich auch noch vorgetragen - einen Dissens. Gerade vonseiten der CSU wird gefordert, dass wir zusätzlich zum Ausbau der Plätze in Kindertagesstätten ein
Betreuungsgeld einführen. In diesem Zusammenhang
möchte ich fragen: Gibt es denn bisher Gerechtigkeit
zwischen denen, die Kinder haben und arbeiten möchten, und denen, die Kinder haben und zu Hause bleiben
wollen? Ich sage, die gibt es nicht.
({2})
Es gibt nämlich derzeit nicht überall ein passendes Angebot. In Ostdeutschland gibt es dies. Nicht umsonst ist
Potsdam als familienfreundlichste Stadt ausgezeichnet
worden. Dagegen zahlen Freunde von mir, die in BadenWürttemberg leben und in Stuttgart arbeiten, für die Betreuung ihres kleinen Sohnes, den sie vor kurzem bekommen haben, 800 Euro an eine Tagesmutter. Bei einem Halbtagsjob wird es schon schwierig, so viel Geld
netto, also aus versteuertem Einkommen, zu verdienen.
({3})
Es ist dann nicht mehr attraktiv, arbeiten zu gehen. Ich
halte es für eine Benachteiligung, wenn denen, die arbeiten gehen wollen und zum Sozialprodukt dieses Landes
beitragen wollen, im Endeffekt nichts übrigbleibt.
Diejenigen, die in dieser Frage Wahlfreiheit haben
- ich will, dass es Wahlfreiheit gibt; jeder soll das für
sich selbst entscheiden können; ich will niemandem vorschreiben, was er zu tun hat -, werden bereits gefördert,
wenn sie sich für die Betreuung zu Hause entscheiden.
Ich nenne beispielsweise das Ehegattensplitting. Hierdurch werden Alleinverdiener bevorteilt.
({4})
Es handelt sich um Steuerbeträge von mehreren Milliarden Euro, auf die wir durch Einräumung dieser Möglichkeit verzichten. Ein weiterer zusätzlicher Vorteil, der zusammen mit dem genannten berücksichtigt werden
muss, besteht in der Möglichkeit zur kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners - es kann sich ja auch um
den Ehemann handeln - in der Krankenversicherung.
Carsten Schneider ({5})
Wenn wir nun ein Betreuungsgeld einführen würden
- darüber wird es ja eine politische Diskussion geben -,
kostete das mindestens 2 bis 2,7 Milliarden Euro.
({6})
Ich frage Sie: Sind 2,7 Milliarden Euro nicht besser angelegt in der Ermöglichung wirklicher Wahlfreiheit, in
der Schaffung eines qualitativ viel besseren Angebots,
zum Beispiel in Form kleinerer Gruppen, und vielleicht
darüber hinaus in der Senkung der Gebührensätze sowie
am Ende sogar in einer kompletten Kostenbefreiung?
Warum muss für einen Kindergartenplatz gezahlt werden, aber nicht für die Schule? Ich bin nicht für die Einführung eines Schulgeldes - auf keinen Fall! Ich denke
aber, dass es sehr wichtig ist, gerade Kindern aus bildungsfernen Schichten im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe möglichst frühzeitig - die Wissenschaftler sagen ja, dass man hier ganz frühzeitig ansetzen muss - die
Möglichkeit zu geben, das Beste aus sich zu machen.
Denn dank der PISA-Studie wissen wir, wie sehr Bildungsarmut aufgrund sozialer Selektion vererbt wird.
Wäre es angesichts dessen nicht am besten, wenn Kindergarten- bzw. Kinderkrippenplätze kostenfrei angeboten würden? Ich denke, wir sollten diesen Weg beschreiten und hier unsere Prioritäten setzen.
({7})
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass dieses
Gesetz unser Land verändern wird. Wir beschließen ja
hier sehr oft und sehr viel. Ich glaube aber, dass dieses
Gesetz entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres
Landes ist und maßgeblich zur Herstellung sozialer
Gerechtigkeit beiträgt; denn - ich habe das vorhin angesprochen - gerade für Kinder aus bildungsfernen Schichten und Kinder mit Migrationshintergrund ist es
entscheidend, dass sie im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe schon als Kleinkinder Deutsch lernen, mit anderen Kindern zusammen sind und ihnen insgesamt die
Möglichkeit gegeben wird, ihre Fähigkeiten am besten
zu entfalten. Von daher handelt es sich bei diesem Gesetz nicht nur um eine finanzielle Angelegenheit; es geht
nicht nur um ökonomische Fragen und darum, dass
Frauen und Männer arbeiten können und damit die Erwerbstätigenzahlen gesteigert werden, sondern es geht
auch um die Frage von sozialer Gerechtigkeit. Von daher
bin ich froh, dass wir dieses Gesetz, das ursprünglich bereits von Renate Schmidt angestoßen wurde, heute auf
den Weg bringen.
Vielen Dank.
({8})
Ich komme nun zurück zum Tagesordnungspunkt 3
und gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/6624 zur Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung bekannt: Abgegebene Stimmen 570. Mit Ja haben gestimmt 98, mit Nein
haben gestimmt 466, enthalten haben sich 6 Kollegen.
Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 569;
davon
ja: 98
nein: 465
enthalten: 6
Ja
CDU/CSU
Peter Rauen
FDP
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({0})
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({1})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther ({2})
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Frank Schäffler
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Rainer Stinner
Christoph Waitz
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff ({3})
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({4})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Dr. Thea Dückert
Dr. Uschi Eid
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz ({5})
Ulrike Höfken
Bärbel Höhn
Thilo Hoppe
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth ({6})
Nicole Maisch
Kerstin Müller ({7})
Winfried Nachtwei
Omid Nouripour
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({8})
Elisabeth Scharfenberg
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Christine Scheel
Dr. Gerhard Schick
Silke Stokar von Neuforn
Wolfgang Wieland
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({9})
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({10})
Dr. Christoph Bergner
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({11})
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({12})
Georg Fahrenschon
Enak Ferlemann
Hartwig Fischer ({13})
Dirk Fischer ({14})
Axel E. Fischer ({15})
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
({16})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Ralf Göbel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung ({17})
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({18})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({19})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({20})
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({21})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({22})
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Hildegard Müller
Carsten Müller
({23})
Stefan Müller ({24})
Bernward Müller ({25})
Bernd Neumann ({26})
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({27})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({28})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({29})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({30})
Andreas Schmidt ({31})
Ingo Schmitt ({32})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Thomas Silberhorn
Jens Spahn
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({33})
Hans Peter Thul
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß ({34})
Gerald Weiß ({35})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({36})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({37})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding ({38})
Volker Blumentritt
Clemens Bollen
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({39})
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({40})
Dieter Grasedieck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
({41})
Nina Hauer
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Petra Heß
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Petra Hinz ({42})
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({43})
Frank Hofmann ({44})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({45})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Ernst Kranz
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christian Lange ({46})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Helga Lopez
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Katja Mast
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Petra Merkel ({47})
Dr. Matthias Miersch
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Detlef Müller ({48})
Gesine Multhaupt
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({49})
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth ({50})
Ortwin Runde
Axel Schäfer ({51})
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
Dr. Frank Schmidt
Ulla Schmidt ({52})
Silvia Schmidt ({53})
Renate Schmidt ({54})
Heinz Schmitt ({55})
Carsten Schneider ({56})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({57})
Swen Schulz ({58})
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Andreas Steppuhn
Rolf Stöckel
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({59})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Waltraud Wolff
({60})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Wolfgang Gehrcke
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Monika Knoche
Katrin Kunert
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Petra Pau
Bodo Ramelow
Elke Reinke
Paul Schäfer ({61})
Volker Schneider
({62})
Dr. Herbert Schui
Dr. Ilja Seifert
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Jörn Wunderlich
Fraktionsloser
Abgeordneter
Enthalten
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Dr. Anton Hofreiter
Monika Lazar
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
({63})
Nun fahren wir in der Debatte fort. Ich erteile das
Wort dem Kollegen Otto Fricke für die FDP-Fraktion.
({64})
Geschätzte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, eines muss man bei dieser
Debatte als Opposition ganz klar festhalten: Wir streiten
uns nicht mehr über die Frage des Ob der Betreuung der
unter Dreijährigen, sondern um die Frage des Wie.
({0})
Wir sind da in unserem Lande, auch wenn immer noch
versucht wird, Streitigkeiten zu erzeugen, viel weiter gekommen. Ich glaube auch nicht, dass es uns bei der
Frage des Wie und der Frage, was für die Kinder und die
Familien am besten ist, wirklich weiterbringt, noch über
das Ob zu diskutieren.
Bei der Frage des Wie kommen wir an einen ganz entscheidenden Punkt: Was ist bei der Frage, wie das Geld
bei denen ankommt, die es brauchen, zu beachten? Zu
beachten ist, dass der Bürger erkennen können muss:
Wer ist verantwortlich, wer gibt das Geld aus, wie viel
kostet es - das sollte man gerade mit Blick auf die Kinder sehen, denen man die Schulden auferlegt -, und wen
kann ich ansprechen, wenn es nicht funktioniert? An dieser Stelle hat die Koalition nach unserer Meinung
schlicht versagt.
Die Gründe dafür sind einfach. Wir machen eine
Mischfinanzierung und werden jetzt ein Sondervermögen anlegen. Die Länder werden dann Berichte erstellen,
wie das Geld grob zu verteilen ist, und in den Kommunen wird geschaut, wie das umgesetzt wird. Die einzelne
Kinderkrippe und die einzelne Kinderbetreuungseinrichtung werden das Geld erst verspätet bekommen. Wenn
sie es nicht bekommen und fragen, wer dafür zuständig
ist, wird wieder - das erleben wir doch - von der Kommune aufs Land verwiesen und vom Land - die Länder
müssten eigentlich heute hier vertreten sein - auf den
Bund. Das wird geschehen, wenn angeblich irgendetwas
nicht funktioniert und irgendeine Verordnung nicht
stimmt. Dieses Risiko, liebe Große Koalition, tragen Sie;
Sie haben die Verantwortung, wenn im Wirrwarr unserer
Verwaltung wieder einmal manches untergeht.
({1})
Der zweite Punkt. Warum schaffen Sie eigentlich dieses Sondervermögen? Sie könnten doch jedes Jahr im
Haushalt etwas dafür einstellen. Der Grund liegt darin,
dass der Finanzminister das eigentlich ganz anders haben wollte als die Familienministerin, die ihm das eingebrockt hat. Die Familienministerin hat gesagt: Ich bin
zwar gesetzgebungsmäßig nicht zuständig;
({2})
aber gefühlt bin ich doch zuständig - das Gefühlte ist in
der Politik ja im Moment wichtiger als der Verstand -,
also mache ich das. - Darauf hat der Finanzminister festgestellt, dass das aber eine zu hohe Belastung bedeutet;
denn er will - das ist der eigentliche Grund für dieses
Sondervermögen - zeigen, wie die Neuverschuldung jedes Jahr weiter abgebaut wird. Also wird in diesem Jahr
ein Sondervermögen angelegt - wir haben ja Steuermehreinnahmen, was gut ist -, damit die Neuverschuldung nicht im nächsten Jahr wieder steigt.
({3})
Der nächste Punkt ist: Man war nicht bereit, das
Ganze auf die Kommunen zu übertragen.
({4})
Übrigens glaube ich, dass der Bund dazu anders als die
Länder bereit gewesen wäre. Diese Große Koalition
wäre mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Lage gewesen,
das zu tun.
({5})
Sie hätte den Kommunen Umsatzsteuerpunkte geben
können. Aber sie hat es nicht getan, besonders deswegen
nicht, weil die Länder das nicht wollten. Die Länder haben hier die klebrigen Finger. Das ist der eigentliche
Grund, warum das Ganze nicht an die Kommunen übertragen wird. Für meine Fraktion steht klar und deutlich
fest: Das Geld muss den Kommunen gegeben werden.
Sie sind in der Verantwortung und werden vom Bürger
angesprochen, wenn etwas nicht richtig funktioniert.
Mein letzter Punkt. In Bezug auf die weitere Belastung weise ich darauf hin, dass es auch in späteren Jahren - das sage ich ganz bewusst; das wird nämlich 2013
sein, wenn es diese Große Koalition gar nicht mehr gibt;
davon gehen wohl auch die einzelnen Parteien der Großen Koalition aus - die Verpflichtung gibt, 770 Millionen Euro pro Jahr für die Betreuung auszugeben. Herr
Minister, das werden sich die Haushälter ganz genau anschauen. Im Moment können Sie das noch verdecken,
weil es nicht in der Finanzplanung ist. Aber faktisch belasten wir heute, auch wenn das keine gesetzliche Verpflichtung ist, den Bund weiter mit zusätzlichen Ausgaben für etwas in der Sache Gutes; aber wir sorgen nicht
dafür - das sollte eigentlich die Hauptverpflichtung gegenüber den Kindern sein -, dass die Verschuldung abgebaut wird und wir unseren Kindern nicht nur eine gute
Kinderbetreuung hinterlassen, sondern auch möglichst
wenig Schulden. Daran müssen wir noch arbeiten.
({6})
Als Schlusswort, liebe Große Koalition: Kommen Sie
bitte nicht am Ende des Jahres oder im nächsten Jahr damit, dass das alles nicht so gut läuft, weil Sie nicht erwartet haben, was es an verwaltungsmäßigen Kompliziertheiten gibt.
({7})
Die Bürger, die Kinder, die Familien werden Sie daran
messen, welches Geld bei ihnen ankommt, und wir werden Sie erst recht daran messen.
Herzlichen Dank.
({8})
Nächster Redner ist nun der Kollege Steffen
Kampeter für die CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Für diejenigen, die schon etwas länger im Parlament sind, ist es eine eher merkwürdige Debatte: Es soll
über Familienpolitik debattiert werden, und die Haushaltspolitiker eröffnen die Debatte. Es wird nicht nur die
Familienministerin, sondern auch der Finanzminister reden. Die Verbindung dieser wichtigen Politikbereiche
macht deutlich, dass es einen erheblichen Bedeutungsund Wahrnehmungswandel hinsichtlich der Familien in
unserer Gesellschaft und in der Großen Koalition gibt
({0})
und dass die Familienpolitik vom Rand ins Zentrum des
Regierungshandelns und des parlamentarischen Handelns rückt.
({1})
Der Kollege Schneider hat deutlich gemacht, dass
Haushaltspolitik eben nicht nur Erbsenzählerei ist und
sich nicht nur mit Plus, Minus und Schulden beschäftigt,
sondern als zentralen Kern auch Gesellschaftspolitik enthält. Es ist auch eine gesellschaftspolitische Entscheidung, wofür der Staat Geld ausgibt und wofür nicht. Die
Entscheidung, die heute ansteht, zeigt die steigende
Wertschätzung für die Menschen in unserem Land, die
sich für Familie und Kinder entscheiden.
({2})
Dabei geht es uns aus Haushältersicht nicht nur darum, immer mehr Titel für die Familien im Haushalt zu
schaffen, sondern es geht natürlich auch darum, die Qualität der familienpolitischen Instrumente zu verbessern
und die Zielsetzung der Bundesregierung darauf auszurichten. Ein zielgenauerer Einsatz der Gelder, die wir für
die Familie investieren, bedeutet im Ergebnis mehr
Möglichkeiten und mehr Entscheidungsfreiheit für die
Familien. Das ist das eigentliche Signal, das von dieser
Finanzdebatte an die Bevölkerung gehen soll.
({3})
Worum geht es im Detail? Der heutige Vorschlag, die
Förderung für die unter Dreijährigen zu verbessern,
muss in die Gesamtstrategie eingebettet werden, die wir
im Bundeshaushalt und in der Familienpolitik in den
vergangenen zwei Jahren entwickelt haben. Der erste
Schritt ist bereits erfolgt. Bei diesem Schritt geht es um
die materielle Wahlfreiheit. Ich nenne das Stichwort
Elterngeld. Das Elterngeld ist neben dem Ehegattensplitting ein zentrales Instrument der materiellen Wahlfreiheit, das insbesondere in der Mitte dieser Gesellschaft
wirkt, also da, wo sich immer weniger Menschen, wie
wir festgestellt haben, für die Familie entscheiden. Dort
bedarf es der Sicherstellung einer materiellen Organisationsfreiheit; dort müssen wir investieren. Deswegen
war das Signal, das von der Einführung des Elterngeldes
ausging, für die Mitte unserer Gesellschaft so wichtig.
({4})
Der zweite Schritt wird heute eingeleitet. Dabei ist es
mir wichtig, Folgendes festzuhalten: Aus Sicht der
Unionsfraktion ist trotz der Ausweitung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten klar, dass der große Teil der unter
Dreijährigen auch zukünftig in den Familien, also von
den Eltern, erzogen wird. Auch das ist ein wichtiges Signal, das von dieser Debatte ausgeht.
({5})
Wir wollen bis zum Jahre 2013 schrittweise für etwa
ein Drittel der Menschen auch die organisatorische
Wahlfreiheit ausbauen. Für diejenigen Menschen, die
ihre unter dreijährigen Kinder nicht in der Familie erziehen wollen - über die Gründe sollte die Politik nur zurückhaltend urteilen -, brauchen wir Betreuungsangebote. Diese Menschen verdienen unseren Respekt und
keine Anklage. Der Staat ist hier in der Pflicht, diese Lebensentscheidung zu respektieren. Im Übrigen soll denjenigen, die sich aufgrund organisatorischer Mängel bisher
schwertun, sich für Kinder und Familie zu entscheiden,
diese Entscheidung erleichtert werden. Es handelt sich
also um eine wichtige gesellschaftspolitische Debatte
über eine an sich haushaltspolitische Entscheidung.
({6})
Mit diesem Gesetz werden wir noch in diesem Jahr
ein Sondervermögen errichten. Den Familien ist es relativ egal, woher das Geld kommt. Hauptsache ist,
({7})
dass wir denjenigen, die für die Kinderbetreuung und für
die dort notwendigen Investitionen zuständig sind, das
Geld kurzfristig und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Mit unserer verfassungskonformen Lösung gehen
wir diesen Weg. Wir sollten nicht in eine Finanzverfassungsdebatte - wie vorhin die Kollegin von der FDP eintreten und uns streiten,
({8})
sondern einen vernünftigen Weg finden, damit die Investitionen dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden.
Es können damit Betreuungsplätze eingerichtet, ausgebaut und saniert werden. Es können Ausstattungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es kann in den Ausbau der
Kindertagesbetreuung investiert werden. Dieses unbüro12172
kratische Vorgehen ist ein wichtiges Signal an diejenigen,
die Verantwortung für die entsprechenden Investitionen
in den Kommunen tragen. Wir wollen die Familien nicht
aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen im Regen stehen lassen. Wir haben eine Aufgabe, und diese Aufgabe
wollen wir mit diesem Gesetz erfüllen.
({9})
Ich habe vorhin ausgeführt, dass ich der Auffassung
bin, dass ein Beitrag der Haushaltspolitik darin besteht,
dass wir die Gelder dorthin transportieren, wo sie tatsächlich hingehören. Wir sind gebrannte Kinder. Im
Rahmen verschiedener Gesetzgebungsmaßnahmen hat
der Bund Geld zur Verfügung gestellt; die Gemeinden
haben aber gesagt: Es kommt nicht bei uns an. Deswegen ist ein wichtiger Baustein dieses Gesetzes die Verwaltungsvereinbarung, die vom entsprechenden Hause
feder-Leyen beschlossen worden ist.
({10})
- Was habe ich gesagt?
({11})
- Ich wollte „federführend“ sagen.
Zwei Dinge sind mir besonders wichtig: Erstens. Wir
kontrollieren, dass das Geld auch tatsächlich für den
Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ausgegeben wird.
Wenn es nicht für entsprechende Investitionen verwendet wird - Herr Kollege Steinbrück, ein Versprecher fällt
mir auch noch zu Ihnen ein; keine Sorge -, dann gibt es
Ärger. Wir wollen, dass das Geld dort ausgegeben wird,
wo Betreuungsplätze benötigt werden, wo die Familien
es tatsächlich brauchen. Einige schreien, das sei Bürokratie. Meines Erachtens ist in diesem Fall Bürokratie
notwendig, damit wir diese Mittel nicht mit der Gießkanne verteilen, sie letztendlich in den Länderhaushalten
versickern und die Kommunen sich auf die Suche begeben und fragen, wo die Gelder geblieben sind. Dann klagen die Familien nämlich uns an, weil wir nicht dafür
gesorgt haben, dass das Geld dort angekommen ist, wo
es hingehört, nämlich in der Betreuungsinfrastruktur der
unter Dreijährigen.
({12})
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Fricke?
Der Kollege Fricke ist sehr bekannt für gute Zwischenfragen; deswegen sehr gerne, Frau Präsidentin.
Bitte.
Herr Kollege Kampeter, dem, was Sie gerade in Bezug auf die richtige Verwendung der Gelder gesagt haben, stimme ich im Grundsatz zu.
({0})
- Sogar vollständig, weil wir alle im Haushaltsausschuss
diese Erfahrung gemacht haben.
Darüber sollten Sie vielleicht einmal mit der Kollegin
Lenke diskutieren.
({0})
Darüber brauche ich mit der Kollegin Lenke gar nicht
zu diskutieren. Sie weiß das meistens besser als mancher
Haushälter.
Herr Kollege Kampeter, Sie haben gerade gesagt,
dass es, wenn die Länder das Geld nicht dafür verwenden, wofür es vorgesehen ist, Ärger gibt. Das hört sich
stark an; Sie wirken ja auch am Rednerpult stark. Für
mich stellt sich aber die Frage: Wie machen Sie das?
Was machen Sie denn dann? Sagen Sie mehr als: „Das
ist böse, was ihr da gemacht habt!“? Oder enthält das
Gesetz wirklich eine Regelung, damit Sie sagen können:
„Das ist eine Fehlverwendung. Wir streichen euch die
Gelder, bzw. ihr müsst sie zurückgeben“?
Herr Kollege Fricke, als Jurist sollten Sie wissen: Ein
Blick ins Gesetz und in die Verwaltungsvereinbarungen
hilft immer weiter. Wir haben das Verfahren klar geregelt - Kollege Steinbrück nickt -: Die Gelder werden
nur auf Antrag für bestimmte Maßnahmen, die ich hier
aufgezählt habe, bewilligt. Zweitens machen wir ein
Monitoring, um sicherzustellen, dass der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen vorangeht. Das ist im
Vergleich mit allen vorherigen Gesetzen, bei denen wir
behauptet haben, Geld für die Familien auszugeben, ein
Gesetz, das den zielgenauesten und im Übrigen auch unbürokratischsten Einsatz garantiert.
({0})
Damit sorgen wir dafür, dass das Geld da ankommt, wo
es erforderlich ist, nämlich in den Gemeinden, die die
Aufgaben zu lösen haben, die sich im Zusammenhang
mit der Betreuung von unter Dreijährigen stellen. Damit
setzen wir Maßstäbe. Das ist vorbildlich und familienfreundlich.
({1})
Ein weiterer Punkt ist der Zuschuss für den Betrieb.
Die Begeisterung der Finanzpolitiker darüber ist eingeschränkt;
({2})
der Kollege Fricke hat darauf hingewiesen. Wir sind der
Auffassung, dass das eigentlich Ländersache ist. Aber
auch hier gilt: Wenn sich die Länder nicht ihrer Verantwortung für die Familien stellen, sollten wir die Familien nicht darunter leiden lassen. Das muss jedoch langSteffen Kampeter
sam wirklich der letzte Vorgang sein, bei dem die Länder
erst Kompetenzen übernehmen wollen, aber im nächsten
Schritt eine Finanzierung durch den Bund fordern. Unter
Kaufleuten gilt das als unanständiges Verhalten. Das
sollte kein Regelfall sein. Das bedeutet einen Abzug in
der B-Note. Das ist ein Mangel dieses Gesetzes; das will
ich nicht verschweigen.
({3})
Unser Verhalten nützt aber unter dem Strich den Familien; auch das muss man klar sagen.
Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte,
ist die Verbindung zwischen dem Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung für unter Dreijährige und dem Betreuungsgeld. Für die Unionsfraktion ist klar, dass das eine
nur kommt, wenn das andere vereinbart wird.
({4})
Deswegen wird im anstehenden Gesetzgebungsverfahren deutlich zu machen sein - das bezieht sich nicht auf
dieses Gesetz, sondern auf das Folgegesetz hinsichtlich
des Sozialgesetzbuches -, in welcher Art und Weise das
umgesetzt werden soll. In der Koalition sind wir diesbezüglich, so glaube ich, auf einem guten Weg. Der Kollege Singhammer wird alles, was in diesem Zusammenhang zum Sozialgesetzbuch VIII gesagt werden muss,
vortragen.
Insgesamt finde ich: Dies ist ein guter Tag für die Familien, weil wir eine Aufgabe lösen, die die Familien an
uns herangetragen haben. Es ist ein guter Tag für die
Haushalts- und Finanzpolitik, weil wir den nahezu schon
zu frechen Forderungen in Höhe von 7 oder 8 Milliarden
Euro, die wir hier investieren sollten, nicht nachgekommen sind, sondern gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister und der Bundesfamilienministerin eine Obergrenze festgelegt haben und dafür Sorge getragen haben,
dass das Geld tatsächlich bei den Familien ankommt und
nicht in den Länderhaushalten versickert.
Dies ist insgesamt ein guter Tag für die Große Koalition, weil wir Handlungsfähigkeit bewiesen haben und
deutlich gemacht haben, dass wir zur Lösung der Probleme, die die Menschen in diesem Land haben, einen
vernünftigen Beitrag leisten können. Wir wissen, dass
bei der Erziehung die Hauptaufgabe bei den Familien
selbst liegt. Aber wir als Staat, wir als Große Koalition
wollen in dem Maße, in dem wir es können, helfen. Deswegen ist dies ein guter Vorschlag.
({5})
Nächste Rednerin ist nun die Kollegin Diana Golze
für die Fraktion Die Linke.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe jeder Politikerin und jedem
Politiker recht, wenn sie oder er sagt, dass mit dem heute
vorliegenden Gesetzesvorhaben zur Errichtung eines
Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ ein wichtiger Schritt gemacht wird. Es ist gut, dass in den letzten
Monaten Dynamik in diese Debatte gekommen ist. Es ist
auch gut, dass es hier zu einem Prozess des Umdenkens
der politisch Handelnden gekommen ist: weg von der
Stigmatisierung der Kindertagesbetreuung und hin zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz von Kindertagesstätten. Diese Leistung muss man Ihnen, Frau von der
Leyen, unumwunden zugestehen.
({0})
Ja, es ist gut, dass es intensive Gespräche mit den Ländern gegeben hat. Es ist natürlich auch gut, dass es zu einer grundsätzlichen Einigung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen über die Wichtigkeit dieses Themas und
letztlich über die Umsetzung des Ausbaus gekommen ist.
Ja, es ist gut, dass Herr Steinbrück schlussendlich das nötige Signal der Mitfinanzierung dieses Vorhabens durch
den Bund in Form dieses Sondervermögen gegeben hat.
Doch vor allem angesichts der Höhe des Sondervermögens stellt sich die Frage, wie ein Kinderbetreuungsangebot aussehen wird, das mit einer solchen Summe
ausgebaut wird. Damit bin ich bei dem, was die Linke
zum einen an diesem Sondervermögen und dessen gesetzlicher Ausgestaltung und zum anderen an den vorgesehenen Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz
kritisch betrachtet.
Bei einem Blick in die Historie der Kindertagesbetreuung wird schnell offensichtlich, dass das, was heute
als großer Durchbruch gefeiert wird, letztlich ein Ablenkungsmanöver kurz vor Fristablauf ist.
({1})
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz ist mit dem Datum
27. Dezember 2004 versehen. Heute, am Tag der Debatte über die nötige Finanzierung, schreiben wir den
11. Oktober 2007. Angesichts der zeitlichen Abläufe
und der Fristen von der Verabschiedung des Gesetzes
2004 bis zur Schaffung des Sondervermögens 2007 bin
ich gespannt, wann die Bundesrepublik endlich das
große Ziel erreicht, auf einen vergleichbaren Stand wie
Schweden, Dänemark oder Frankreich zu kommen.
Eine solche Politik geht zulasten der Kinder, die
schon jetzt von einer guten Tagesbetreuung profitieren
sollten. Es ist schon beachtlich, Frau von der Leyen, wie
Sie es geschafft haben, der Öffentlichkeit den ausgehandelten Kompromiss zum ab 2013 bestehenden Rechtsanspruch als Erfolg zu verkaufen,
({2})
obwohl dieser laut Tagesbetreuungsausbaugesetz bereits
2010 gelten sollte.
({3})
Es ist vielleicht eines der Glanzstücke des Politikmarketings, ein großes Versagen als immensen Schritt nach
vorn zu verkaufen.
({4})
Denn das neue Vorhaben, nicht 2010, sondern erst 2013
einen solchen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu
garantieren, sehe ich nicht als Erfolg, sondern als weiteren traurigen Beweis verfehlter Kinder- und Familienpolitik.
({5})
Nennen Sie die Dinge beim Namen, Frau Ministerin!
Die Bundesrepublik Deutschland erreicht das durch die
rot-grüne Bundesregierung gesetzlich verbriefte Ziel, bis
2010 ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsnetz auszubauen, nicht einmal ansatzweise. Im Bericht des Familienministeriums zum Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung vom 12. Juli 2007 war man ehrlicher. Da
heißt es, dass der Ausbau von einer geringen Dynamik
gekennzeichnet ist. Man schlussfolgert auf Seite 4 - ich
zitiere -:
Die bisherige Entwicklung reicht damit nicht aus,
um das Ausbauziel des TAG zu erreichen.
Das war im Juli dieses Jahres.
Die Bundesrepublik wird im Jahre 2013 auf einem
Stand sein, der schon jetzt, im Jahre 2007, nicht ausreichend ist. In § 24 a Abs. 4 des TAG steht - ich zitiere
wieder -:
Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur
Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neugeschaffenen Plätze
1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und
2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
aufnehmen …,
besonders zu berücksichtigen.
Sie wollen mit diesem Sondervermögen ein Kinderbetreuungsnetz aufbauen, das 35 Prozent der in der Bundesrepublik lebenden Kinder einen Kita-Platz liefert.
Dieses Angebot wird nicht für alle Kinder ausreichen,
die dies in Anspruch nehmen wollen. Ich befürchte,
dass, wie schon jetzt, leider auch in meinem Bundesland
Brandenburg die Kinder von erwerbslosen Eltern vom
Besuch einer Kita ausgeschlossen bleiben. Das hätte
dann nichts, aber auch gar nichts mit einem Rechtsanspruch für jedes Kind zu tun; denn dieser muss unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern gelten.
({6})
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Kressl?
Da sie wahrscheinlich wieder keine Frage stellt,
werde ich das heute nicht zulassen.
({0})
Gleichzeitig frage ich mich, warum Sie Ihren eigenen
Anreizgesetzen so wenig Vertrauen schenken. Sollte Ihre
Elterngeldlogik aufgehen, würde es 2013 mit den geschaffenen Plätzen recht eng in den Kitas und Tagespflegestuben. Gut wäre es gewesen, wenn Sie sich nicht nur
darauf festgelegt hätten, wann dieser Rechtsanspruch für
unter Dreijährige kommt, sondern was der Rechtsanspruch umfasst: ob er für alle Kinder gilt und wie
lange Kinder mit diesem Rechtsanspruch in der Kita betreut werden können. Dazu schweigt sich die Bundesregierung einmal mehr aus.
Nun werden Sie mir vielleicht sagen, dass dies nicht
in das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens gehöre. Aber ich sage Ihnen: Ein Rechtsanspruch macht
aus unserer Sicht nur dann einen Sinn, wenn er auf das
Kind bezogen festgeschrieben ist.
({1})
Nur dann entspricht er dem, was Sie, Frau von der
Leyen, mit Ihren eindrucksvollen Rechenbeispielen von
einem Podium zum nächsten tragen, nämlich einem Angebot, das kein Kind vor der Kita-Tür stehen lässt, das
kein Kind von der Betreuung halb- oder ganztags ausschließt, weil seine Eltern nicht in der glücklichen Situation sind, einen Nachweis über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Betreuung vorzulegen. Das sollten Sie
dann auch klar und deutlich sagen, Frau Ministerin.
Wenn Erwerbstätigkeit der Eltern weiterhin der Maßstab ist, dann wird das Gesetz in der Tat zu dem, wie Sie
es verfassungsmäßig begründen. Hier muss auch ich
leider auf die Verfassungsmäßigkeit eingehen. Den
Ausbau der Kinderbetreuung und die dazu nötige Anschubfinanzierung mit Art. 104 b des Grundgesetzes zu
begründen, ist mehr als fragwürdig. In Art. 104 b heißt
es - ich zitiere erneut -:
Der Bund kann … den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und
der Gemeinden … gewähren, die
1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder
2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
erforderlich sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als Fraktion Die Linke verwahren uns dagegen, dass Kinder auf
ein Instrument zur Förderung der Wirtschaftskraft reduziert werden.
({2})
Wir wollen nicht, dass der Ausbau der Kinderbetreuung
zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtlichen Gleichgewichts herangezogen wird. Wir wollen nicht, dass er
als ausgleichendes Moment für die unterschiedlichen
wirtschaftlichen Entwicklungen dienen soll. Und all dies
nur wegen Ihrer verkorksten Föderalismusreform!
({3})
Wir wollen, dass eine Kindertagesbetreuung entsteht, die
vorrangig ein Ziel hat: qualitativ hochwertige frühkindliche Förderung und Bildung für jedes Kind unabDiana Golze
hängig vom Erwerbsstatus oder der Herkunft seiner Eltern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hochwertige
Betreuung setzt auch einen Betreuungsschlüssel voraus,
der Erzieherinnen und Erzieher in die Lage versetzt, dem
Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsanspruch, der an
Kindertagesbetreuung heute gestellt wird, gerecht zu
werden. Auch setzt sie voraus, dass genügend Erzieherinnen und Erzieher da sind. Kein Wort dazu in den vergangenen Wochen von der Bundesregierung. Ich frage
Sie: Wer soll die Kinder in den vielen neuen Kitas betreuen?
Hochwertige Betreuung setzt eine gute Ausbildung
und übrigens auch eine gute Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher sowie für Tagesmütter und Tagesväter
voraus.
({4})
Kein Wort dazu in den vergangenen Wochen von der
Bundesregierung.
Wie soll die Kinderbetreuung in den kommenden Jahren aussehen? Welche Mindestanforderungen stellen
wir? Was sind die Qualitätsstandards? Kein Wort dazu in
den letzten Wochen von der Bundesregierung.
Die Länder und Kommunen werden diese Fragen
sicherlich stellen, spätestens dann, wenn die Kitas fertiggestellt sind und man nach qualifiziertem Personal sucht.
Denn alle politischen Kräfte fordern qualifiziertes Personal. Niemand will irgendeine beliebige Betreuung. Alle
wollen eine qualitativ hochwertige.
Schließlich und endlich komme ich auf das politische
Hintertürchen zu sprechen, das Sie der CSU gelassen haben, Frau von der Leyen. Ich spreche von der Einführung des sogenannten Betreuungsgeldes. Dadurch rücken Sie Ihre eigene Debatte in ein fragwürdiges Licht.
Durch diesen Passus der Begründung, auch wenn er mit
der Formulierung „soll eingeführt werden“ versehen ist,
wird die Diskussion über die Rolle der öffentlichen Kindertagesbetreuung weit zurückgeworfen. Mit dieser Absichtserklärung werden wieder die alten Diskussionen
über Bildung und Betreuung einerseits und Förderung,
Erziehung und Elternsorge andererseits eröffnet.
Ich kenne diese Diskussionen, Frau Ministerin. Sie
endeten bisher nie dort, wo Sie mit Ihrem Vorstoß eigentlich hin wollten. Diese Debatten führen immer wieder in die Rabenmüttersackgasse, die Sie eigentlich
überwinden wollten. Dass sich elterliche Sorge und öffentliche Kindertagesbetreuung ergänzen, wobei die öffentliche Kindertagesbetreuung die Erziehung der Kinder fördern, sie den Eltern aber nicht abnehmen soll,
davon lenkt die Debatte über das Betreuungsgeld ab. Dadurch werden diese zwei Aspekte in unzulässiger Weise
gegenübergestellt.
({5})
Ihr großzügiges Zugeständnis wird sich nicht positiv
auf das ursprüngliche Ziel auswirken. Dadurch werden
die Unterschiede noch größer gemacht: Die einen bekommen einen Kitaplatz, die anderen das Betreuungsgeld. Ich hoffe immer noch auf den bereits mehrmals
deutlich artikulierten Widerstand der SPD-Familienpolitikerinnen und der SPD-Familienpolitiker. Außerdem
hoffe ich, dass Frau Fischbach recht hat. Sie hat im Rahmen einer Diskussionsrunde beim Deutschen Jugendinstitut gesagt - da diese Veranstaltung öffentlich war,
darf ich das hier wiederholen; außerdem war auch die
Ausschussvorsitzende dort -: Das Betreuungsgeld wird
nicht kommen; darauf gebe ich Ihnen mein Wort. - Ich
hoffe darauf.
Vielen Dank.
({6})
Das Wort zu einer Kurzintervention erteile ich nun
der Kollegin Nicolette Kressl.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben in Ihrer Rede
wieder eine Reihe von unzulässigen Vermischungen vorgenommen und unzulässige Behauptungen aufgestellt.
({0})
Ich will nicht auf alle eingehen; aber eines muss klargestellt werden. Ich bitte ausdrücklich darum, dass Sie
nicht mehr behaupten, dass es in irgendeiner Form einen
eingeschränkten Rechtsanspruch geben wird.
Wir haben klar festgelegt, dass bis zum Jahr 2013
eine Aufbauphase stattfinden wird. Wir wollen, dass bis
dahin für 35 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen; das haben Sie unzulässigerweise mit dem Hinweis auf einen Rechtsanspruch vermischt. Danach werden alle Eltern, die das wollen bzw.
darauf angewiesen sind, eine Garantie auf einen Betreuungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder bekommen;
das haben wir mehrmals betont. Im Interesse der Sache
bitte ich Sie, in diesem Fall den Ansatz, den heute Morgen auch Herr Müntefering angesprochen hat, zu verfolgen; denn wir machen hier einen riesigen gesellschaftlichen Schritt. Manchmal ist es sinnvoll, dass auch die
Opposition sagt: Da kann man wirklich nicht meckern.
({1})
Es gibt noch einen zweiten Wunsch nach einer Kurzintervention. Darf ich diese Kurzintervention aufrufen,
bevor Sie antworten, Frau Golze? - Frau Kollegin
Fischbach.
Sehr geehrte Frau Kollegin Golze, wenn man zitiert
bzw. davon berichtet, was gesagt wurde, macht es sich
immer gut, den gesamten Zusammenhang darzustellen.
({0})
Es macht sich aber nicht gut, nur eine einzige Zeile herauszunehmen und nicht zu erklären, worüber vorher gesprochen wurde.
Die Damen, die an der von Ihnen erwähnten
Podiumsdiskussion teilgenommen haben, wussten schon
ganz genau, wie das Betreuungsgeld ausgestaltet sein
wird, wie hoch es sein wird, wer es bekommen und wer
es nicht bekommen wird. Ich habe darauf hingewiesen,
dass wir in dieser Diskussion überhaupt noch nicht so
weit sind. Daher habe ich an diesem Abend gesagt: Sie
können sicher sein, dass das so nicht kommen wird; darauf gebe ich Ihnen mein Wort. - Ich bitte Sie, dass Sie
diesen Zusammenhang darstellen.
Eine Kollegin - ich schaue jetzt zur FDP - wusste
schon ganz genau, wahrscheinlich aus anderen Zusammenhängen, wie diese Regelung ausgestaltet sein wird.
Vielleicht haben einige Kolleginnen Visionen. Ich weiß
nicht, ob das auch für Sie gilt. Ich zumindest hatte keine
Visionen. Deshalb war das, was ich in diesem Zusammenhang gesagt habe, richtig. Ich bitte Sie, diesen Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen und ihn auch
darzustellen.
({1})
Frau Kollegin Golze, bitte.
Zur ersten Kurzintervention. Ich habe nicht davon gesprochen, dass es einen eingeschränkten Rechtsanspruch
geben wird, sondern ich habe meine Befürchtung zum
Ausdruck gebracht.
({0})
Wissen Sie, ich habe lange Politik im Land Brandenburg
gemacht. Da ist genau dasselbe passiert: Man hat sich
hehre Ziele gesteckt und dann, als man festgestellt hat,
dass das Geld nicht reicht, bei denen gespart, die sich am
wenigsten dagegen wehren können, nämlich bei den
Kindern erwerbsloser Eltern. Man hat den Rechtsanspruch wieder eingeschränkt.
({1})
Meine Befürchtung ist, dass hier genau dasselbe passiert: dass man sich ein hehres Ziel vornimmt - wir unterstützen dieses Ziel ja -, aber nicht nachkommt mit
dem Ausbau. Dass man nicht weit genug geht, sehen wir
leider schon jetzt an der Frage, inwieweit auch wir als
Bund finanzielle Verantwortung tragen. Ich befürchte,
dass der Rechtsanspruch so, wie Sie ihn sich vorgenommen haben, nicht wird kommen können. Bis 2013 wollen Sie für 35 Prozent der Kinder Plätze schaffen. Was
passiert, wenn am 1. Januar 2014 mehr Kinder vor der
Tür stehen und Kinder abgewiesen werden müssen, weil
nicht genügend Plätze vorhanden sind?
({2})
Wie wollen Sie das dann rechtfertigen? Wie wollen Sie
diesen Rechtsanspruch, wie Sie es nennen, dann umsetzen? Das ist meine Befürchtung. Sie können mir diese
Befürchtung ganz einfach nehmen, indem Sie in das Gesetz schreiben: Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder
unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern.
({3})
Frau Fischbach, dass Sie versuchen, sich zu rechtfertigen, kann ich verstehen. Es waren noch weitere Kolleginnen des Hauses anwesend. Es wäre interessant, zu
erfahren, wie diese Ihren Satz aufgenommen haben, den
Sie - ich habe ihn mir aufgeschrieben - gegenüber dem
Diskussionsleiter dieser Runde, einem Journalisten der
Süddeutschen Zeitung, genau so gesagt haben. Wir waren alle erfreut, das zu hören, da auch die Kolleginnen
der SPD hoffen, dass dieses Betreuungsgeld nicht
kommt. Insofern haben wir diesen Satz wohlwollend zur
Kenntnis genommen. Dass Sie ihn jetzt wieder etwas
entschärfen, finde ich schade; es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, dabei zu bleiben.
({4})
Nun hat das Wort die Kollegin Krista Sager für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von der Leyen, es ist zweifellos Ihr Verdienst,
dass Sie die Modernisierungsblockaden von CDU und
CSU in der Familien- und Kinderpolitik aufgebrochen
haben.
({0})
Sie haben das in einem Bereich getan, in dem der ideologische Drahtverhau im konservativen Lager traditionell
besonders dicht ist, nämlich bei der Betreuung der unter
Dreijährigen.
({1})
Aber wenn ich mir anschaue, wie der CSU-Vorsitzende, Herr Huber, und der neue Ministerpräsident von
Bayern, Herr Beckstein,
({2})
Sie beim Betreuungsgeld schon wieder traktieren, bekomme ich das Gefühl, dass Sie auf Ihren innerparteilichen Baustellen in den nächsten Jahren noch gut zu tun
haben werden.
({3})
Nach der Rede von Herrn Kampeter zum Betreuungsgeld muss ich sagen: Ich beneide Sie nicht um die Aufgabe, moderne Familienpolitik mit Ihren Freunden hier
durchdeklinieren zu müssen.
({4})
- Stellen Sie mir eine Frage; dann antworte ich darauf.
Wer bildungsfernen Familien mit einem geringen Familieneinkommen Geld dafür anbietet, dass sie ihr Kind
nicht in die frühe Förderung bringen, wer ihnen dieses
Geld, wenn sie sich entscheiden, ihr zweijähriges Kind
doch zur Sprachförderung in die Kita zu bringen, wieder
abnimmt, der handelt verantwortungslos gegenüber den
schwächsten Kindern in dieser Gesellschaft, Herr
Kampeter.
({5})
Das ist verantwortungslos gegenüber den Kindern, die
die schlechtesten Startchancen haben. Da muss ich eines
sagen: Der Wunsch einer Partei, Eltern für einen bestimmten Lebensentwurf eine Art Anerkennungsbonus
zu zahlen, muss zurücktreten hinter der Ausrichtung von
Familienpolitik auf die Kinder, die frühe Förderung am
dringendsten nötig haben. Das haben Sie bisher offensichtlich nicht verstanden.
({6})
Ich appelliere an die Frauen in der Großen Koalition:
Lassen Sie sich auf diesen Kuhhandel nicht ein! Es ist
ein Kuhhandel zulasten der Schwächsten in dieser Gesellschaft.
({7})
Kommen wir jetzt einmal weg vom pädagogischen
Ansporn und reden wir über die Wirklichkeit. In der
Wirklichkeit, meine Damen und Herren, ist auch heute
bei weitem nicht alles gut. Wenn das, was Sie heute beschließen, umgesetzt wird, dann brauchen Sie sich nicht
selbstzufrieden zurückzulehnen; denn es wird den
Rechtsanspruch erst dann geben, wenn die Kinder der
Eltern, die heute Elterngeld erhalten, schon längst in die
Schule gehen. Das ist die Wirklichkeit. Deshalb muss
man doch sagen: Ein großer Schritt für die CDU/CSU ist
eben noch kein großer Schritt für die Menschheit.
({8})
Wir haben Ihnen einen Vorschlag dafür gemacht, wie
man auf der Basis der von Rot-Grün beschlossenen Gesetze den Ausbau jetzt so forcieren kann, dass es diesen
Rechtsanspruch tatsächlich schon im Jahre 2010 und
nicht erst im Jahre 2013 gibt. Diese Chance sollten Sie
wirklich ergreifen.
Sie haben sich bisher auch ziemlich um die klare Aussage herumgemogelt, ob es um einen Rechtsanspruch für
einen Ganztagesplatz geht. Dass nicht alle Eltern einen
Ganztagesplatz nachfragen werden, ist eine Binsenwahrheit. Haben sie aber einen Rechtsanspruch auf einen
Ganztagesplatz? Das ist doch die entscheidende Frage;
({9})
denn nur so kann die Mangelverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland beseitigt werden, was wir - auch
beim Zeitbudget - wirklich erreichen müssen.
({10})
Die nächste Frage, die sich stellt, lautet: Was wird nun
eigentlich mit den Kindern über drei Jahre? Wir wissen
doch längst, dass der garantierte Halbtagesplatz vielen
Eltern von Kindern über drei Jahre nicht ausreicht.
({11})
Wir wissen auch, dass der tatsächliche Förderbedarf
für viele Kinder bei über vier Stunden liegt. Das heißt,
wir brauchen einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz vom ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die
Schule. Davon sind wir noch weit entfernt. Frau Ministerin, das heißt, die Verhandlungen mit den Ländern müssen an diesem Punkt jetzt weitergehen. Es darf hier keine
Besinnungspause aufgrund von Selbstzufriedenheit geben.
({12})
Wir wissen jetzt, was der Bund leisten will. Wir wissen aber nicht, was die Länder leisten werden, und wir
wissen erst recht nicht, was die Kommunen leisten können. Ohne den garantierten eigenen Finanzierungsbeitrag von Ländern und Kommunen wird es den Rechtsanspruch noch nicht einmal im Jahre 2013 geben.
Wir haben Ihnen den Vorschlag gemacht, die
5 Milliarden Euro, die durch eine Begrenzung der Höhe
des Ehegattensplittings freigesetzt würden, dafür zu verwenden.
({13})
Das würde bedeuten, dass die Länder und Kommunen
mehr Geld erhalten. Dann würde der Finanzierungsanteil der Kommunen und Länder nicht so in der Luft
hängen, wie dies bei Ihnen jetzt der Fall ist.
({14})
Dass der Finanzierungsanteil in der Luft hängt, ist deswegen dramatisch, weil wir hier nicht nur über einen
quantitativen Ausbau reden, sondern wir reden auch
über eine viel höhere Qualität der frühen Förderung.
Darauf muss sich der Blick jetzt konzentrieren.
Wir brauchen pädagogische Konzepte und umfassende Förderstrategien: Aufwertung der Erzieherinnenund Erzieherausbildung, ausreichend gutes Personal,
kleinere Gruppen, Stärkung der Elternkompetenz, Ver12178
zahnung von Elementarbereich und Grundschule. Wir
brauchen daneben eine Senkung der Schwelle für Kinder
aus armen Familien - sie müssen ein kostenloses Mittagessen und eine kostenlose Betreuung erhalten -, damit
sie tatsächlich früh gefördert werden können.
({15})
Diese gewaltige qualitative Aufgabe steht vor uns.
Deswegen wäre es besser gewesen, wenn der Bund bei
den Betriebskosten einen höheren Anteil geleistet hätte,
damit die Gegenfinanzierung auch für diese qualitative
Herausforderung gewährleistet wäre. Die Flucht vor der
Gegenfinanzierung und Ihre Absicht, nicht zeitgemäße
Transferleistungen nicht abzubauen und sich in das Sondervermögen Investition hineinzuflüchten, weil man die
entsprechenden Aufgaben dann mit Schulden finanzieren kann, bedeutet die Kapitulation vor der riesigen qualitativen Aufgabe, die frühe Förderung ernst zu nehmen
und dieses Vorhaben wirklich in Gang zu bringen.
Frau von der Leyen, heute ist vielleicht ein Tag, an
dem Sie sagen: Ich lehne mich zurück; ich bin zufrieden.
Ich kann Ihnen aber ganz klar sagen: Immer dann, wenn
man in der Politik glaubt, dass man etwas im Kasten hat,
muss man einsehen, dass in Wirklichkeit noch große
Aufgaben vor einem stehen.
({16})
Wir werden Sie jeden Tag an diese großen Aufgaben erinnern. Darauf können Sie sich verlassen.
({17})
Für die Bundesregierung erteile ich nun dem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück das Wort.
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Es ist manchmal atemberaubend, was der Öffentlichkeit in solchen Reden - in diesem Falle in Ihrer,
Frau Sager - alles versprochen wird, ohne die Frage zu
beantworten, ob sich dies einigermaßen in den Proportionen des finanziell Darstellbaren bewegt.
({0})
- Wenn Sie einen solchen Finanzierungsvorschlag machen - ich bin bei der Bewertung des Ehegattensplittings wahrscheinlich gar nicht so weit entfernt von Ihnen -,
({1})
dann müssen Sie der Öffentlichkeit natürlich auch deutlich machen, welche Grenzen dem durch die Verfassungsgerichtsspruchpraxis gesetzt sind.
({2})
Das müssen Sie den Menschen schon erklären. Sie dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie, wenn Sie in
diesem Haus nur könnten, wie Sie wollten, dies landesund bundesweit völlig losgelöst von dem, was das Bundesverfassungsgericht als Rahmen vorgibt, veranlassen
würden.
({3})
Ich möchte auch die Oppositionsparteien in diesem Zusammenhang gern zu einer gewissen Mäßigung aufrufen.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Sager?
Bitte sehr.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es Modelle von
durchaus seriösen Wissenschaftlern gibt, wonach man aus
den 20 Milliarden Euro für das Ehegattensplitting durchaus 5 Milliarden herausnehmen kann, ohne dass das die
kleinen und mittleren Einkommen belastet, und dass diese
5 Milliarden Euro dann nicht nur dem Bund, sondern auch
den Ländern und Kommunen zufallen würden? Ist Ihnen
ferner bekannt, dass 5 Milliarden Euro 50 Prozent dessen
sind, was heute für die Krippenbetreuung in Deutschland
eingesetzt wird, und die Krippenbetreuung damit nicht
nur im Hinblick auf die Quantität, sondern auch die Qualität vorangebracht werden könnte?
({0})
Diese Stellungnahmen mag es geben. Unabhängig davon ist der Zwischenruf berechtigt, weil das Bundesverfassungsgericht dabei auf die Institution Ehe abstellt.
Aus den Recherchen und Nachfragen, die ich veranlasst
habe, kann ich Ihnen berichten, dass über die Einführung
eines verfassungskonformen Realsplittings allenfalls
1 bis 2 Milliarden Euro zu heben sind und nicht die von
Ihnen apostrophierten 5 Milliarden Euro.
({0})
Noch einmal: Ich bitte darum, nicht völlig von bestimmten Rahmenbedingungen abzuheben, wenn solche
Zahlen und Ankündigungen hier in den Raum geworfen
werden. Damit folge ich dem heutigen Hinweis von
Herrn Müntefering, dass eine selektive Information der
Öffentlichkeit auch eine falsche Information der Öffentlichkeit sein kann.
({1})
Meine Damen und Herren, ich würde gerne zwei bis
drei grundsätzliche Bemerkungen machen. Ich habe bei
der ersten Lesung des Bundeshaushalts 2008 darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland alle Anstrengungen unternehmen muss, um ihren zukünftigen
Wohlstand zu sichern. Ich glaube, dass es drei Schlüsselbegriffe gibt, die auch in der heutigen Debatte zur Förderung der Kinderbetreuung eine erhebliche Rolle spielen
müssen, um dieses Wohlstandsniveau zu erhalten und
auszubauen: Das ist eine bessere Bildung in Deutschland; dazu zähle ich insbesondere auch die frühkindliche
Betreuung. Das ist eine höhere Erwerbstätigkeit von
Frauen - insbesondere der sehr gut qualifizierten jüngeren Generation von Frauen - vor dem Hintergrund der
Alterung unserer Gesellschaft. Und es sind mehr Kinder.
({2})
Von diesen drei wichtigen Stellschrauben reden wir
im Zusammenhang mit der Förderung von Betreuungsplätzen. Noch einmal zur Verbesserung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Diese ist in Deutschland im Vergleich zu der Entwicklung in anderen europäischen
Ländern unterdurchschnittlich. Das können wir uns definitiv nicht leisten. Die älter werdende Gesellschaft tut
sich einen Tort an, wenn sie diese Frauen, die - dieser
Satz fällt mir als Mann sehr schwer - zunehmend bessere schulische, berufliche und akademische Abschlüsse
machen als Männer, nicht in den Stand versetzt, eine eigene Berufsbiografie zu schreiben und gleichzeitig Kinder in die Welt zu setzen. Dies bedeutet Wohlstandsverluste für die Bundesrepublik Deutschland.
({3})
Ich will da keine Missverständnisse haben. Ich meine
das als Finanzminister nicht nur im Sinne einer platten
ökonomischen Sichtweise, wie mir das unterstellt wurde.
Ich meine das in einem sehr weiten Sinne - auch mit
Blick auf die Gleichverteilung der Entwicklungsmöglichkeiten von Männern und Frauen, aber auch mit Blick
darauf, wie es mit dem Wohlstand und der Wohlfahrt in
der Bundesrepublik Deutschland weitergeht.
({4})
Wir haben diesbezüglich gegenüber anderen europäischen Ländern einen Nachteil. Erkennbar bieten wir unseren Kindern nicht annähernd gleiche Bildungschancen, wie sie in anderen europäischen Ländern geboten
werden. Das zeigen - nicht zu unserem Stolz; im Gegenteil: Da wird eine große Portion Selbstkritik fällig - leider alle Studien auf. Auch mit Blick auf die von mir
mehrfach erwähnte Erwerbstätigkeit von Frauen hinken
wir deutlich hinterher. Es ist Zeit, dass wir an die Verhältnisse anknüpfen, die es in Schweden, in Finnland, in
Großbritannien, in Frankreich und in den Niederlanden
längst gibt.
Das, was wir auf den Weg bringen, ist übrigens nicht
neu erfunden worden. Ich darf mit einem gewissen Stolz
hinzufügen, dass die Vorgängerregierung - eine rotgrüne Bundesregierung - diesen Weg bereits eröffnet
hat, was bei einer solchen Gelegenheit nicht verschwiegen werden sollte.
({5})
Dies gilt gerade auch aus der Sicht des Bundes, obwohl
- an der Bemerkung ist mir gelegen mit Blick auf die
ewigen Forderungen, die Sie immer an die Adresse des
Bundes stellen - diese Förderung der Betreuungsinfrastruktur zunächst jedenfalls laut Grundgesetz nicht gerade eine prädestinierte bzw. vorgeprägte Aufgabe des
Bundes ist.
({6})
Deshalb finde ich auch, dass Sie die Länder und Kommunen etwas stärker in die Pflicht nehmen dürfen, zumal
derzeit die Finanzausstattung und Finanzentwicklung
der Länder und Kommunen deutlich besser ist als die
des Bundes.
({7})
- Aber selbstredend. Beide Gruppen von Gebietskörperschaften werden in diesem Jahr einen positiven Finanzierungssaldo aufweisen. Der einzige Depp, der das
nicht macht, bin ich für den Bund.
({8})
Die Länder werden in diesem Jahr einen positiven
Finanzierungssaldo von 5 Milliarden bis 6 Milliarden
Euro erzielen. Sicherlich ist der Hinweis erlaubt, dass
sie - jedenfalls in diesem Zusammenhang - erkennbar
größere Spielräume haben als der Bund.
Wenn der Bund bzw. ein sonst garstiger Finanzminister - Ärmelschoner, Ratzefummel und Bleistift in der
Hand, nur um zu streichen ({9})
trotzdem entscheidet, dafür Geld auszugeben, dann geschieht das aus den übergeordneten wichtigen Gründen,
die ich zu Anfang meiner Ausführungen erwähnt habe.
Dazu habe ich von Anfang an gestanden.
({10})
Wir müssen zu den familienpolitischen Erfolgen unserer europäischen Nachbarländer aufschließen. Wir bieten
mit dem, was wir jetzt in Gang setzen, eine zielgenauere
Unterstützung und verschaffen einer längst überfälligen
Wahlfreiheit der Eltern endlich Spielraum. Dies sage
ich gerade mit Blick auf Kinder von Eltern oder aus Familien - wenn es überhaupt Familienstrukturen gibt -, die
garantiert nicht zu den Privilegierten unserer Republik gehören.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich auf meinen
Ehrenamtstouren in meiner damaligen Funktion in Nordrhein-Westfalen zu häufig die Erfahrung gemacht habe,
dass wir es zunehmend mit Kindern zu tun haben, die
aus völlig zerrütteten, kaum noch vorhandenen Familienverhältnissen kommen, keine Regelmäßigkeit kennen, nicht mit Messer und Gabel essen können, keine
Bücher kennen, denen nicht vorgelesen wird, denen
keine Regelmäßigkeit vermittelt wird und die in diesem
Zustand die vorprogrammierten Verlierer unserer Gesellschaft und damit auch die prädestinierten Transferempfänger in einigen Jahrzehnten - das heißt zulasten der
Steuer- und Abgabenzahler - sind. Deshalb ist die Schaffung einer Betreuungsinfrastruktur gerade für diese Kinder von entscheidender Bedeutung.
Ich habe zu häufig die Erfahrung gemacht, was es für
diese Kinder und übrigens auch für ihr Sozialverhalten
positiv bewirkt, endlich einmal in Gruppen integriert zu
werden und dadurch möglichst auch Zugang zu Bildung
bis hin zu Deutschkenntnissen zu erhalten und über die
gleichen Möglichkeiten wie andere Kinder zu verfügen,
wenn sie eingeschult werden.
({11})
Bei dieser Gelegenheit kann man zwar die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis
hin zum ersten Schuljahr fordern, Frau Sager - ich will
das gar nicht kritikasterhaft bewerten; das ist als Oppositionspolitikerin leicht gesagt -, aber erklären Sie mir
auch, wie wir das machen sollen, wenn man an anderer
Stelle verzichten muss, um so ein Vorhaben zu finanzieren.
({12})
Wir führen einen Rechtsanspruch für das Jahr 2013
ein. Dies hat eine völlig neue Qualität. Nicht zuletzt über
die Verankerung dieses Rechtsanspruchs, der dann ab
dem Kindergarten- bzw. Betreuungsjahr August 2013
folgende gilt, ist auch eine wichtige Korsettstange eingezogen worden, damit das Geld an der richtigen Stelle ankommt.
({13})
Das antworte ich auch den Vertretern der FDP. Denn die
Länder und die Kommunen werden eines Tages nachweisen müssen, dass sie diesen Rechtsanspruch erfüllt
haben. Für den Fall, dass sie vielleicht Geld zweckentfremdet ausgegeben haben - im Übrigen sind die Ausführungen von Herrn Kampeter völlig zutreffend -, ist
mit der Verwaltungsvereinbarung, die wir mit den Ländern abgeschlossen haben - übrigens mit einer sehr detaillierten Erfolgskontrolle -, eine weitere Korsettstange
als Garant eingezogen worden.
({14})
Anders als in den Fällen, die wir gemeinsam bekleben.
({15})
- Ich meine: beklagen. Auf das Kleben komme ich noch
zu sprechen. Ich denke an das Bild von den klebrigen
Händen; wir stehen gemeinsam unter dem Eindruck,
dass zum Beispiel die Regionalisierungsmittel bei der
Förderung der Schienenpersonennahverkehre nicht immer wie vorgesehen angekommen sind oder zu kompensatorischen Ausweichmanövern der Länder geführt haben.
({16})
Gelegentlich habe ich den Eindruck, dass es bei den
Kosten der Unterkunft auch so ähnlich laufen könnte.
({17})
Ich möchte auch noch einen dritten Bereich erwähnen, der dieses Thema unmittelbar betrifft. Dabei geht es
um die 1,5 Milliarden Euro, die der Bund in der Folge
eines Ergebnisses des Vermittlungsausschusses vor einigen Jahren im Zusammenhang mit Hartz IV eigentlich
den Kommunen zum Einstieg in die Betreuung der unter
3-Jährigen zugewiesen hat und von denen wir bis zum
heutigen Tag nicht so genau wissen, was die Kommunen
damit gemacht haben.
({18})
Um auf die Praxis zu sprechen zu kommen - darf ich
Ihre Fragestellung, bezogen auf das Sondervermögen,
schon vorwegnehmen, Herr Fricke? -: Sie sagen, das sei
ein bisschen „Tricky Dicky“ oder „fickelinsch“. Ich
lasse mich nicht lange bitten und gebe zu: Wir gründen
dieses Sondervermögen, weil wir in diesem Jahr Liquiditätsgewinne haben. Ich sage der Öffentlichkeit ganz
klar: Mit den Mehreinnahmen, die wir haben, gründen
wir dieses Sondervermögen. Das ist übrigens kein Novum; denn schon in der Vergangenheit haben wir gelegentlich Sondervermögen eingerichtet. Es gibt auch ein
aktuelles Sondervermögen zur Tilgung der Schulden zur
Integration der neuen Bundesländer. Vor diesem Hintergrund halte ich den ewigen, inflationär geworfenen
Bannstrahl der Verfassungswidrigkeit für ermüdend.
Warum soll dies verfassungswidrig sein?
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Fricke?
Bitte sehr.
Herr Kollege Fricke, bitte.
Sehr geehrter Herr Minister, nachdem Sie die wahren
Gründe genannt haben, warum Sie finanziell so vorgehen - ich habe eigentlich nichts zur Verfassungsmäßigkeit gesagt -,
({0})
möchte ich versuchen, dort anzusetzen, wo der Kollege
Kampeter mir deutlich ausgewichen ist. Sie haben erklärt: Wir wollen nicht, dass das kommt, und deswegen
prüfen wir das genau. Die Länder müssen alles vorlegen
und zeigen, wofür sie die Gelder verwendet haben. - Ich
versuche, es präzise auf den Punkt zu bringen, Herr
Minister: Wenn Länder und Kommunen es ausweislich
einer Nachprüfung nicht richtig gemacht haben, haben
Sie dann ein Druckmittel? Bisher haben die Länder Gelder wiederholt falsch verwendet; das haben wir festgestellt. Aber können Sie Länder und Kommunen zwingen,
das Geld zurückzuzahlen, wenn sie das Geld falsch verwenden, wenn das Geld also nicht bei den Kindern und
Familien ankommt, die es brauchen, oder bleibt das Geld
letztlich nicht doch dort? Ist das nicht weiterhin die
Folge? Ich sehe jedenfalls keine Rückzahlungsverpflichtung.
Um so offen und wahrhaftig zu antworten, wie Sie
mich kennen, Herr Fricke: Das einmal den Bundesländern gegebene Geld wird man nicht wiederbekommen.
Aber da wir auf dem Geldsack sitzen, wenn es um die
einschlägige Förderung von Investitionsmaßnahmen,
auch beim Umsatzsteuerpauschalbetrag für die Betriebsausgaben, geht, werden wir pro futuro diesen Geldstrom kontrollieren und feststellen, welche Bundesländer sich vorbildlich verhalten.
({0})
Derjenige, der auf diesem Geldsack sitzt, bin bekanntlich ich.
({1})
Bei der Einrichtung des infrage stehenden Sondervermögens sehe ich keine Schwierigkeiten. Bislang ging in
Ihren Ausführungen unter, meine Damen und Herren
von der Opposition, dass es für den Bund sehr schwierig
ist, das zu tun - Sie haben das sogar noch als mehr notwendig angemahnt, Frau Sager -, nämlich Betriebsausgaben auf der Ebene der Kommunen zu finanzieren.
Wie Sie wissen, sind die Kommunen verfassungsrechtlich gesehen nicht Bestandteil des Bundes, sondern der
Bundesländer. Daher gibt es keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen. Wir haben aber
einen Weg gefunden. Wir ermöglichen über die Bundesländer eine Förderung der Betriebsausgaben, die bei den
Kommunen ankommt. Der einzig verfassungskonforme
Weg ist hierbei die Lösung, die die Koalitionsfraktionen
gefunden haben, nämlich einen Pauschalbetrag bei der
Umsatzsteuer.
({2})
Kein Umsatzsteuerpunkt! Ich wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich das täte; denn hier wäre eine
dynamische Entwicklung absehbar. Ich bin gerne hilfreich, aber nicht blöd.
({3})
Wir sehen daher einen Pauschalbetrag vor, der allerdings
einem entsprechenden Erfolgskontrollprozess ausgesetzt
sein muss, damit die Betriebsausgabenförderung bei den
Bundesländern so ankommt, wie wir es uns vorstellen.
Dies ist ein weiterer sehr wichtiger Schritt zur Verwirklichung einer modernen Familienpolitik. Mein Beitrag im Rahmen einer gestaltenden Finanzpolitik bestand
immer darin, dafür Sorge zu tragen, dass wir in der Familienpolitik etwas im Bereich der frühkindlichen Betreuung in Gang setzen, was in der mittleren Sicht richtig
ist, um vorprogrammierte Transferzahlungen zu minimieren. Wenn wir am Anfang dieses Prozesses in der
Lage sind, Menschen einen gerechten Zugang zu Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen in die Schulen zu schicken,
die Zahl der Schulabbrecher zu verringern, den Jugendlichen Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen und sie weiterzuqualifizieren, dann entspricht das meinem Verständnis einer vorsorgenden
Sozialpolitik, damit man hinterher nicht sehr viel teurer
etwas reparieren muss, was sich durch Investitionen am
Anfang dieses Entwicklungsprozesses sehr viel günstiger und für die Menschen in ihrer eigenverantwortlichen
Lebensgestaltung sehr viel besser machen lässt. Ich
freue mich, dass wir auf dieser Wegstrecke so gut vorangekommen sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({4})
Nächste Rednerin ist nun die Kollegin Ina Lenke für
die FDP-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau
von der Leyen, Sie haben es gegen den Widerstand von
Parteifreunden in der CDU und CSU geschafft, dass der
Bund Geld für die Kinderbetreuung bereitstellt. Herr
Steinbrück, ich kann mich noch sehr genau an den Anfang dieser Diskussion erinnern. Sie waren es, der Widerstand gegen diese Bundesfinanzierung geleistet hat.
Nun zum Finanzierungsvorschlag im Antrag der
FDP-Bundestagsfraktion. Sie wissen, dass wir den Finanzierungsbedarf durch die Erhöhung des Anteils der
Gemeinden an der Umsatzsteuer nach Vorwegabzug des
Bundesanteils decken wollten. Das war verfassungskonform, was bei Ihrem Konzept zumindest nicht so klar ist.
({0})
Sicher ist, dass der Staat allein mit staatlicher Kinderbetreuung die Nachfrage nach mehr Plätzen für unter
Dreijährige nicht zügig decken kann. Bisher haben Verkäuferinnen, Kellnerinnen und Krankenschwestern, also
Frauen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, zum Beispiel
auch an Wochenenden, keine Chance, ihre Erwerbstätig12182
keit und die Kinderbetreuung in staatlichen Einrichtungen zu organisieren.
({1})
Dieses Defizit gleichen jetzt schon private Anbieter
aus. Viele haben lange Wartelisten. Die FDP will durch
die Einbeziehung privater Anbieter ein breiteres Angebot schaffen. Nur privat-gewerbliche Anbieter werden
bisher vom Konzept der Bundesregierung ausgenommen. Zum Beispiel gibt die Familienministerin Betrieben über EU-Mittel 10 000 Euro pro neu geschaffenen
Krippenplatz. Warum nicht auch für Existenzgründerinnen?
({2})
Die FDP fordert die Gleichbehandlung aller Anbieter
und ein Ende der Ausgrenzung der von Eltern stark
nachgefragten privat-gewerblichen Anbieterinnen bzw.
Anbieter. Wir sind uns doch einig - besonders wir
Frauen- und Familienpolitikerinnen -, dass wir gerade
Frauen den Weg in die Selbstständigkeit ebnen wollen.
Dann bitte aber auch mit diesem Ausbildungsprofil. Ich
habe manchmal den Eindruck, auch in den Sitzungen des
Familienausschusses, dass Sie den Privaten in dieser
Hinsicht misstrauen und nur dem Staat vertrauen, und
das ist falsch.
({3})
Der Bericht der Bundesregierung über die Betreuungsangebote für unter Dreijährige in Deutschland beweist,
dass das bisher keine Erfolgsstory ist. Deutschland, besser: Westdeutschland - Frau Golze, da gebe ich Ihnen
recht -, hinkt hinterher. Die Zeit drängt, die Gemeinden
stehen in den Startlöchern. Die FDP fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die Finanzströme
von Bund und Ländern so zu bündeln, dass die Gemeinden passgenaue Angebote für Familien machen können.
Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft stehen
Städte und Gemeinden schon heute im Wettbewerb um
junge Familien. Eine Gemeinde ist nur attraktiv, wenn
auch das Angebot an Kinderbetreuung stimmt. Familienfreundlichkeit ist kein Almosen, sondern ein wichtiger
Standortvorteil. Der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten ist ein Problem des Westens, und deshalb werden die
Angebote auch angenommen. Ich hoffe, dass wir unsere
Kinderbetreuung so verbessern, dass sie das Niveau der
Betreuung in den neuen Bundesländern erreicht.
Ich komme zum Schluss. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, erstens mit den Ländern zu vereinbaren, dass auch privat-gewerbliche Anbieter bei den
Finanzhilfen einbezogen werden,
({4})
zweitens mit der Einführung von Bildungs- und Betreuungsgutscheinen jedem Kind die staatliche Subvention
als Budget in die jeweilige Einrichtung, die die Eltern
wollen, mitzugeben und drittens eine Offensive für eine
noch bessere Ausbildung und für mehr Fachkräfte, Erzieherinnen und Tageseltern zu starten. Bis 2013 werden
zusätzlich 46 000 Tagesmütter und 66 000 Personen in
Kitas für die Betreuung der unter Dreijährigen benötigt.
Die Bundesagentur für Arbeit ist in diese Kampagne einzubeziehen.
Alles, was wir hier machen - darin sind wir uns sicher
einig -, dient dem Ziel, allen Kindern Bildung und Betreuung zukommen zu lassen.
({5})
Für die Bundesregierung hat nun die Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen das Wort.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute im Parlament ein Thema mit einem sehr
trockenen Titel: Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“. Ich finde, es ist ganz spannend, welch ein lebendiger Vorgang sich dahinter verbirgt. Ein Vorgang
- das zeigt die Diskussion hier in diesem Parlament -,
der beweist, dass die Große Koalition tatsächlich zu großen Schritten in der Lage ist.
({0})
Wer hätte im Januar dieses Jahres gedacht, dass wir
neun Monate später fraktionsübergreifend und über alle
drei Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - nicht
mehr diskutieren, ob wir all das brauchen, sondern heftig
darüber debattieren, wie wir es gut machen, wie wir Kinderbetreuung qualitativ hochwertig gestalten? Das ist ein
richtig großer Erfolg für diese Große Koalition in der gesellschaftspolitischen Debatte.
({1})
Ich glaube, das ist auch für die Menschen etwas, wo
Politik plötzlich ganz pragmatisch und spürbar gestaltend wird, und gerade das wird eigentlich von der Politik
gewünscht und gefordert. Wir schaffen gemeinsame Angebote.
Frau Golze, wenn Sie bemängeln, dass der Bericht,
der heute zur Diskussion steht, mit den Zahlen vom
15. März 2006 besagt, der Kinderbetreuungsausbau für
unter Dreijährige komme zu langsam voran, kann ich
nur sagen: Ja! Deshalb tun wir jetzt diese großen Schritte
- mehr und schneller -, damit die jungen Menschen spüren: Es ist uns nicht gleichgültig, wenn sie sich für Kinder entscheiden.
({2})
Ich möchte noch mal deutlich sagen: Hier zeigt sich
eine Politik, die nicht nur wohlwollend nickt oder Sonntagsreden schwingt, sondern die handelt, die dort unterstützt, wo der Staat gezielt helfen kann, wo er seine Aufgabe und seine Verantwortung wahrnimmt.
({3})
Meine Damen und Herren, die jungen Familien werden durch eine gute und flexible Kinderbetreuung mehr
Möglichkeiten haben. Sicherlich macht der Ausbau der
Kinderbetreuung vieles leichter, aber mit Sicherheit
nicht alles. Er kann manche Hürde bei dem schwierigen
Spagat zwischen Kindererziehung und Arbeitswelt abbauen. Aber die Hauptlast bleibt bei den Eltern - und natürlich auch die meiste Freude und die große Verantwortung für den Alltag mit Kindern. Ich nehme nur einige
Beispiele: fiebernde Kinder, durchwachte Nächte, Trotzphasen, Platzwunden, Eifersucht zwischen Geschwistern. Das ist der Alltag von Menschen, die sich für Kinder entscheiden, von allen Eltern, weit über das dritte
Lebensjahr hinaus.
All das bewältigen sie einmal besser und einmal
schwächer, aber völlig unabhängig davon - das ist mir
wichtig -, welches Etikett eines Familienmodells wir ihnen in der öffentlichen Diskussion aufkleben. Ich sehe
unsere Aufgabe in der Politik nicht darin, Familien in
Modelle einzuteilen. Ich sehe die erste und vornehmste
Aufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft darin, zu
fragen, in welchen Lebenssituationen Familien es besonders schwer haben, nur weil sie Kinder erziehen. In solchen Situationen muss der Staat ihnen gezielt helfen,
darf sich nicht vor der Verantwortung drücken und muss
als Staat konsequent handeln.
({4})
Aus den Diskussionen der vergangenen Wochen und
Monate, als es darum ging, die Strukturen der Kinderbetreuung - das möchte ich noch einmal betonen - auf ein
europäisches Durchschnittsniveau anzuheben, macht
mich doch zunehmend der Aspekt nachdenklich, warum
sich parallel dazu bei einigen Menschen das Gefühl entwickeln konnte, sie würden benachteiligt. Das ist mit Sicherheit nicht so. Ich habe bewusst und beharrlich dafür
gekämpft, dass der Ausbau der Kinderbetreuung eben
nicht zulasten des Ehegattensplittings, nicht durch eine
Kürzung des Kindergelds, aber auch nicht durch Verschuldung finanziert wird.
({5})
Denn das wäre eine Finanzierung für Familien zulasten
anderer Familien gewesen und nicht etwa eine Leistung
der gesamten Gesellschaft. Das konnte ich nicht akzeptieren.
Es ist uns nun gelungen, eine echte politische Priorität
für Familien insgesamt zu setzen, weil in Familien neu
und mehr investiert wird. Dafür geht vor allem mein hoher Dank an Sie, Herr Bundesfinanzminister, und an die
Familienpolitikerinnen und -politiker sowie die Haushaltspolitikerinnen und -politiker. Das war wirklich eine
heroische gemeinsame Aufgabe, die wir zusammen gestemmt haben. Keine Familie verliert dadurch. Sehr
viele Familien gewinnen dadurch.
({6})
Ich frage noch einmal: Woher kommt das Gefühl,
dass durch den Ausbau der Kinderbetreuung die Erziehung von Kindern zu Hause nicht genügend gewürdigt
wird? Ich denke, dass sich hier inzwischen ein schon
lange bestehendes Gefühl offenbart, dass Erziehung in
den vergangenen Jahren von dieser Gesellschaft insgesamt zu wenig gewürdigt wurde,
({7})
dass Erziehung dieser Gesellschaft kein wirklich vorrangiges und gemeinsam getragenes Anliegen ist.
Ich will es noch einmal unmissverständlich sagen:
Das Elternhaus ist unersetzlich. Die Erziehung von Kindern vom ersten Tag an und weit über das dritte Lebensjahr hinaus durch Mutter und Vater
({8})
ist einzigartig, kostbar, und sie ist das Wichtigste, was
eine Gesellschaft schützen muss.
({9})
Denn primär daraus erwächst in einer Gesellschaft die
Bereitschaft, Verantwortung für andere zu übernehmen
und sich für sie einzusetzen - sei es durch die Erfahrung,
die Eltern machen, indem sie Kinder erziehen, sei es
aber auch durch die kindliche Erfahrung, geliebt zu werden und geborgen zu sein.
Warum also hat Erziehung keinen höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft? Warum haben wir Kindererziehung so lange allein den Frauen zur Aufgabe gemacht? Wo ist das lebendige, aktive, begeisternde
Vaterbild? Wo sind die männlichen Erzieher in Kindergärten und die männlichen Grundschullehrer?
({10})
Erziehung zu Hause geht Mutter und Vater gleichermaßen an.
Aber auch Staat, Wirtschaft und Gesellschaft müssen
ihre Verantwortung wahrnehmen; denn nur dann haben
Eltern auch eine Chance auf gelingende Erziehungsarbeit. Sie wissen, dass wir dafür gezielte finanzielle Hilfen, eine kinderbewusste Arbeitswelt und eine hochwertige Infrastruktur brauchen.
Nachdem ich eingangs all diese Fragen gestellt habe,
möchte ich sagen: Ich habe mich darüber gefreut, dass
wir diese Debatte in den letzten Monaten gemeinsam so
konstruktiv geführt haben. Es ist zum Schluss etwas Gutes herausgekommen.
Aber jetzt stehen wir am Anfang der nächsten Debatte. Jetzt haben wir, Bund, Länder und Kommunen,
gemeinsam die Chance, nicht nur die Kinderbetreuung
auszubauen, sondern auch auf gute Qualität zu achten,
über die besten Konzepte zu debattieren:
({11})
Wie gestaltet man eine enge Zusammenarbeit zwischen
den Tagesmüttern, den Krippen, den Kitas und den Elternhäusern? Wie schaffen wir nachhaltige Bildungskonzepte für die ersten zehn Lebensjahre eines Kindes? Je
jünger ein Kind ist, desto besser muss die Qualität der
Erziehung sein. Wir müssen für die Erzieherinnen und
Erzieher, für die Tagesmütter Chancen auf mehr Fortund Weiterbildung schaffen.
In den ersten Lebensjahren eines kleinen Kindes beginnt auch der Kampf gegen Armut; denn Armut gründet
zuallererst auf Bildungsarmut. Der Kampf gegen Bildungsarmut beginnt aber damit, dass Kinder spielend
miteinander lernen können. Wir alle wissen: Bildung ist
der Schlüssel zur Welt.
Lassen Sie uns den heutigen Tag feiern. Wir haben
Grund, zu feiern, weil das, was geschaffen worden ist,
gut ist. Ich danke noch einmal allen Beteiligten. Es wäre
nicht gegangen, wenn nicht alle Beteiligten so eng zusammengestanden und auch wirklich große neue Schritte
gewagt hätten.
Wir sind jetzt am Anfang der Bewältigung der nächsten großen Aufgabe; ich meine das große Thema „Qualitätsoffensive beim Ausbau der Kinderbetreuung“.
({12})
Wir, der Bund, möchten die Länder und die Kommunen
bei dieser Diskussion gern begleiten. Wir möchten die
Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Wir
wollen die frühkindliche Bildung und Förderung in den
Kindertageseinrichtungen mit einer Qualitätsoffensive
voranbringen. Wir alle wissen, dass viele Erzieherinnen
und Erzieher gute Arbeit leisten, aber keine oder kaum
Erfahrungen mit der Betreuung von Kindern unter drei
Jahren und mit der engen Zusammenarbeit mit den Eltern dieser Kinder haben. Das ist Neuland.
({13})
Wir können da viel von unseren Nachbarn, den Franzosen, den Schweden, den Dänen, den Engländern oder
den Holländern, lernen.
Hierbei werden wir seitens des Bundes unterstützen,
gute Praxis auswerten und gemeinsam mit Trägern,
Kommunen und Ländern Umsetzungswege erproben.
Ich möchte alle, die mitgeholfen haben, diesen ersten
Schritt möglich zu machen, einladen, gemeinsam zu diskutieren, und zwar so konstruktiv, wie wir das in den
letzten Monaten gemacht haben. Wenn die Qualität der
Kinderbetreuung stimmt, dann werden wir mit dem Ausbau wirklich Erfolg haben.
Vielen Dank.
({14})
Nächste Rednerin ist nun die Kollegin Anna
Lührmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Als Mitglied des Haushaltsausschusses will
ich mich jetzt auf die Finanzierung Ihres Konzeptes zur
Kinderbetreuung, die etwas unsolide ist, konzentrieren.
({0})
Sie wollen dieses Jahr 2,15 Milliarden Euro in einem
Sondervermögen parken und dieses Geld dann in den
nächsten fünf Jahren schrittweise für Kinderbetreuung
ausgeben. Um diesen optischen Haushaltstrick für Sie,
liebe Bürgerinnen und Bürger, verständlich zu machen,
will ich das noch einmal in Ruhe erklären.
({1})
- Vielleicht brauchen Sie ja die Nachhilfe auch noch,
Frau Kollegin.
({2})
Normalerweise gibt eine Regierung - so steht es im
Gesetz - erst in dem Jahr Geld aus, in dem es benötigt
wird. Sie soll keine Schattenhaushalte bilden, indem sie
in einem Jahr etwas zur Seite legt und dann schrittweise,
Jahr für Jahr, wieder ausgibt. Das dient der Transparenz,
damit Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, jedes Jahr erkennen können, wie viele Schulden eine Regierung aufnimmt und wie es um die Staatsfinanzen bestellt ist.
Die Koalition legt dieses Sondervermögen an, um
sich dieses Jahr künstlich arm zu rechnen. Wenn Sie den
normalen, vom Gesetz vorgegebenen Weg gehen würden, wäre es möglich, schon in diesem Jahr deutlich weniger Schulden zu machen. Dann hätte die Koalition
aber ein Problem.
Nach Ihrem Plan sollen im nächsten Jahr immer noch
11,9 Milliarden Euro Schulden gemacht werden. Ohne
Sondervermögen würden Sie im nächsten Jahr die Verschuldung erhöhen. Das sähe ganz schlecht aus und gäbe
ganz schlechte Schlagzeilen. Nur weil Sie eine gute
Presse haben wollen, Herr Steinbrück, verpassen Sie die
Chance, schon dieses Jahr ganz konkret 2,15 Milliarden
Euro weniger Schulden zu machen. Auch wenn dieses
Jahr die Steuereinnahmen sprudeln, werden Sie über
12 Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Sie selbst sagen immer wieder, der Bund habe eine strukturelle Deckungslücke im Haushalt. Jetzt wollen Sie die Länder
mit einer Pauschale am Umsatzsteueraufkommen beteiligen - das mag noch ganz intelligent sein -, erhöhen dadurch aber diese strukturelle Lücke im Bundeshaushalt.
({3})
Das heißt, der Trick, den Sie hier machen, dient vielleicht den Umfragewerten der Koalition und der Optik
Ihres Haushalts, geht aber zulasten der Kinder, die diese
Schulden irgendwann einmal wieder zurückzahlen müssen. Sie geben den Kindern zwar einen Betreuungsplatz,
aber Sie geben ihnen auch die Schulden gleich mit ins
Gepäck.
({4})
Das hat mit solider Haushaltspolitik wirklich nichts zu
tun.
({5})
Wir Grüne haben hingegen ein Konzept vorgelegt,
mit dem der notwendige Ausbau der Kinderbetreuung
wirklich nachhaltig finanziert werden könnte. Darüber
haben Sie sich gerade schon mit Frau Sager unterhalten.
Wir wollen in einem ersten Schritt das Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem
Höchstbetrag umwandeln. Das wäre auch verfassungsfest. Sie, Herr Steinbrück, haben eben gesagt, dass selbst
bei einem Realsplitting 1 bis 2 Milliarden Euro mehr hereinkommen würden, und haben im gleichen Atemzug
eine selektive Informationsweitergabe durch Frau Sager
gerügt. Sie selbst haben aber verschwiegen, dass sich
Ihre Zahl „bis zu 2 Milliarden Euro“ nur auf den Bund
bezieht.
({6})
Die Mehreinnahmen durch eine Umstellung auf das
Realsplitting würden auch bei den Ländern und bei den
Kommunen anfallen. Das heißt, wir hätten selbst nach
dem von Ihnen als verfassungsfest bezeichneten Modell
gesamtstaatlich - darauf kommt es an - Mehreinnahmen
von mindestens 4 Milliarden Euro. Das gehört dazu,
wenn man hier alle Informationen weitergeben will.
({7})
In einem zweiten Schritt sieht unser Konzept vor,
dass der Bund eine Kinderbetreuungskarte schafft, die
dafür sorgt, dass die Leistungen direkt an die Eltern gehen und nicht den Umweg über die klebrigen Hände der
Länder nehmen. Das funktioniert auch, und zwar mit einem Geldleistungsgesetz; diese Frage haben wir prüfen
lassen. Sie stellen sich hier immer hin und tun so, als sei
die Weitergabe von Geld über Umsatzsteueranteile der
einzig gangbare Weg. Das stimmt aber nicht. Man kann
das auch über ein Geldleistungsgesetz machen. Das
funktioniert.
({8})
Nach unserem Konzept würde wirklich jedes Kind
unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bekommen,
wenn die Eltern es wollen - ohne zusätzliche Schuldenaufnahme. Das ist nachhaltige Haushaltspolitik. Das ist
der richtige Weg für den Ausbau der Kinderbetreuung.
({9})
Nun hat das Wort die Kollegin Caren Marks für die
SPD-Fraktion.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben
Sie mir, Herr Kampeter - er ist, wie ich glaube, gerade
nicht da -, vorab einen kleinen Hinweis.
({0})
- Dahinten ist er.
({1})
- Sie können ja auch im Laufen zuhören.
({2})
Herr Kampeter, Kinder, die eine Kita besuchen, werden
ebenfalls von ihren Eltern erzogen, nicht selten verantwortungsvoller als andere.
({3})
- Aber gesagt.
({4})
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, moderne Familienpolitik ist ein komplexes Gebäude. An diesem Gebäude muss kontinuierlich weitergearbeitet werden. Die
tragenden Pfeiler dieses Gebäudes sind Infrastruktur,
Zeit und Geld für Familien. Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
setzen wir in der Großen Koalition neue Bausteine, um
das Gebäude nach den heutigen Bedürfnissen von Familien weiter zu modernisieren: ein konsequenter Schritt
nach dem TAG und dem Elterngeldgesetz. Als Bauleiter
lässt der Bund die Bauherren - das sind in diesem Falle
die Länder und Kommunen - nicht im Regen stehen.
Als Familienpolitikerin möchte ich mich an dieser
Stelle ausdrücklich bei unserem Finanzminister Peer
Steinbrück bedanken. Dank seines sehr guten Vorschlages ist die Finanzierung der Modernisierungskosten solide gewährleistet. Erst durch diesen Finanzierungsvorschlag haben sich Bund und Länder nach monatelangem
Hin und Her auf einen deutlichen Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige geeinigt.
Mit der Bereitstellung des Sondervermögens ermöglicht der Bund die Finanzierung der notwendigen Investitionen im gesamten Bundesgebiet. Wir schaffen mit
dieser Unterstützung Vertrauen und Planungssicherheit
für Länder und Kommunen, aber vor allem - ich glaube,
das ist das Wichtigste - für die Familien in diesem Land.
({5})
- Das haben Sie ja erwähnt.
({6})
Mit diesen Mitteln können die Kommunen neue Krippenplätze schaffen, bestehende Kitas renovieren bzw.
diese für die Benutzung durch jüngere Kinder umrüsten.
Das Gesetz ist eingebettet in ein Gesamtkonzept.
Finanziell wird sich der Bund außer an den Investitionskosten - so sieht es das Konzept vor - dauerhaft auch an
den laufenden Betriebskosten beteiligen. Damit investieren wir in Qualität, das heißt auch in Personal. Die
SPD hat sich von Anfang an vehement für eine Beteiligung des Bundes auch an den Betriebskosten eingesetzt.
Als verlässlicher Partner der Kommunen haben wir verhindert, dass diese finanziell überfordert werden. Nur
mit den Kommunen an unserer Seite wird nämlich der
Betreuungsplatzausbau schnellstmöglich umgesetzt werden. Darauf haben die Familien schon lange gewartet.
({7})
Der ebenfalls im Gesamtkonzept verankerte Rechtsanspruch auf ein Betreuungs- und Bildungsangebot ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr wird ab 2013 gelten.
Ich freue mich, dass es uns, der SPD, gelungen ist, die
Einführung eines Rechtsanspruchs trotz anfänglicher
Widerstände seitens der Union in der Großen Koalition
umzusetzen.
({8})
Hiermit stellen wir sicher, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bei den Kommunen ankommen
und tatsächlich in den Ausbau der Betreuungsplätze fließen. Außerdem wertet der Rechtsanspruch die frühkindliche Bildung auf. Er ermöglicht mehr Chancengleichheit, für die schon bei den Kleinsten gesorgt werden
muss. Für eine gute Entwicklung brauchen Kinder nämlich nicht nur liebevolle Eltern, Herr Kampeter, sondern
auch eine optimale Förderung in einer Gruppe; denn
Kinder brauchen auch Kinder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein garantierter Betreuungsplatz gibt Eltern die Verlässlichkeit, die sie benötigen, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Nach der
Phase des Elterngeldbezuges erwarten Mütter und Väter
zu Recht einen guten Betreuungsplatz für ihre Kinder.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ermöglicht echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Lebensmodellen von Familien. Er trägt dem Wunsch der
meisten jungen Frauen und Männer Rechnung, die sowohl Anerkennung und Erfolg im Beruf als auch ein Familienleben mit Kindern wollen und wünschen. Oft
hatten insbesondere Mütter aufgrund fehlender Betreuungsangebote keine Chance, einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. Die Erwerbstätigkeitsquote von Müttern
ist in Deutschland im internationalen Vergleich nach wie
vor niedrig. Auf das Lebensmodell „Kind oder Karriere“
hatten Männer noch nie Lust, die meisten Frauen von
heute aber auch nicht mehr. Im Übrigen ist Erwerbstätigkeit von Eltern - das gilt insbesondere für Alleinerziehende - die beste Armutsprävention.
Eingangs habe ich moderne Familienpolitik mit einem komplexen Gebäude verglichen. Die Modernisierung des Gebäudes wird mit der finanziellen Beteiligung
des Bundes und der Verankerung des Rechtsanspruchs
entscheidend vorangetrieben. Um das Haus mit Leben
zu füllen, müssen zahlreiche Akteure mitwirken. Neben
der Politik bedarf es der Unterstützung von Wirtschaft,
Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen und Kirchen. Nur
in einem breiten Bündnis wird es gelingen, unsere Gesellschaft familien- und kinderfreundlicher zu gestalten.
Mit der Sicherstellung der Finanzierung machen wir
beim Ausbau der Kinderbetreuung einen Quantensprung. Die von Rot-Grün eingeleitete moderne Familienpolitik ist nicht mehr aufzuhalten.
Vielen Dank.
({9})
Das Wort hat die Kollegin Miriam Gruß von der FDPFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man zum Schluss einer so langen und heftigen Debatte redet, tut man das immer unter
dem Motto „Es ist schon viel gesagt worden, aber noch
nicht von jedem“. Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem
noch ein paar Aspekte bieten kann, die für die Debatte
erhellend und interessant sind.
Natürlich beurteilen wir von der Opposition den Ausbau der Kinderbetreuung grundsätzlich als positiv. Aber
auch mir ist es wichtig, an dieser Stelle noch einmal darauf einzugehen, dass wir nicht nur mehr Quantität, sondern auch mehr Qualität brauchen. Ich freue mich diesbezüglich über die Worte insbesondere der Ministerin
hier.
({0})
In dieser Woche hat - das wussten Sie vielleicht noch
nicht - ein großer Tester Tintentankstellen, den schon oft
zitierten Flachbildfernseher sowie einen Backtoaster und
eine Margarine mit dem Namen „Idee“ getestet, die dafür sorgen soll, dass die Kinder besser Ideen entwickeln
können. Das ist alles gut und schön und sicherlich auch
wichtig in unserer Welt. Aber nicht getestet werden die
Einrichtungen, denen wir als Eltern unsere Kinder anvertrauen. Die Kinder verbringen dort im Schnitt 4 000 Stunden ihres Lebens. Hier fehlen einheitliche Standards, die
bundesweit gelten und die uns Eltern das Gefühl geben,
dass wir unsere Kinder guten Gewissens außer Haus betreuen lassen können.
Das ist eine wichtige Erkenntnis, die allerdings, so
glaube ich, in diesem Haus unstreitig ist: Die Betreuung
außer Haus ist die erste neue, aber auch sehr wichtige
Lebens- und Lernumgebung von Kindern neben der
Familie, und um die Kinder muss es uns letzten Endes
gehen. Ich spreche an dieser Stelle zwar als kinder- und
jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, aber auch als
Vorsitzende der Kinderkommission, die die Qualitätsoffensive, die Sie angesprochen haben, sehr begrüßt. Wir
brauchen diese Qualitätsoffensive.
({1})
Was brauchen Kinder noch? Kinder benötigen für
eine gesunde Entwicklung Bindungspersonen, die für
ihre emotionalen Bedürfnisse verfügbar sind. Kinder
brauchen stabile Bindungen; sie sind notwendig für die
gesunde motorische, kognitive und emotionale Entwicklung. Stabile Bindungen können allerdings nicht nur zu
Müttern oder Vätern aufgebaut werden, sondern auch zu
weiteren Bezugspersonen. Das kann neben der Tante aus
der Familie auch die Tagesmutter oder der Tagesvater
sein, ebenso die Erzieherin oder der Erzieher.
({2})
Es ist evident, welche Vorteile stabile Bindungen haben: Die Kinder sind kreativer, aufmerksamer und flexibler. Sie haben eine höhere Ausdauer, eine bessere Gedächtnisleistung und Sprachentwicklung. Sie verfügen
in der Regel über höhere Bildungsabschlüsse und weisen
aufgrund guter Ernährung auch eine bessere Gesundheit
auf. Auch dies muss ein wichtiger Aspekt in dieser Debatte sein. Ziel muss es sein, den Kindern von Anfang an
bessere Chancen zu bieten, wie es die FDP in ihrem Antrag „Chancengerechtigkeit von Beginn an“ deutlich gemacht hat.
({3})
Bei der Bildungsoffensive muss es also um Zweierlei gehen: zum einen um die Inhalte und zum anderen um das
Personal.
Noch einmal zu den Bildungsinhalten. Ja, auch das
freie Spiel und das Erlernen sozialer Kompetenz sind
wichtig. Wir hatten gestern ein aufschlussreiches Expertengespräch in der Kinderkommission, in dem deutlich
wurde, dass auch Themen wie kulturelle Bildung in diesen Bildungseinrichtungen Eingang finden müssen.
Auch der frühe Zugang zu den Naturwissenschaften und
das frühe Erlernen von Medienkompetenz sind wichtig.
Dazu braucht man eben motivierte und kompetente
Fachleute, die sich für diese Aufgaben zur Verfügung
stellen. Ich betone, was ich an dieser Stelle schon oft gesagt habe: Wir brauchen mehr männliche Erzieher.
Was ich hier anspreche, ist natürlich in hohem Maße
Ländersache. Aber ich denke, dass sich der Bund da
nicht aus der Verantwortung stehlen darf. Wir müssen an
dieser Stelle klarmachen - wir werden heute von vielen
gehört -, dass hier weitergearbeitet werden muss und
dass man es nicht bei dem Anschub, den der Bund leistet, bewenden lassen darf. Wir müssen über den Personalschlüssel für die Einrichtungen gemeinsam weiterdebattieren.
Sie merken, ich habe hier nicht gemeckert, sondern
habe konstruktive Vorschläge gemacht und auch gelobt.
({4})
Die Opposition verhält sich an dieser Stelle im Interesse
der Kinder konstruktiv.
({5})
Das Wort hat der Kollege Johannes Singhammer von
der CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass auch die Opposition uns zubilligt, dass kaum ein vergleichbares politisches Großvorhaben in den letzten Jahren so dynamisch angepackt und
so erfolgreich und rasch umgesetzt worden ist wie die
Kinderbetreuung.
({0})
Wir werden die Zahl der Kinderbetreuungsplätze verdreifachen. Wir haben mit einem neuen Anschub die
Leistungskraft enorm gesteigert. Das führt bei dem Modell der Kinderbetreuung nicht zu klimaschädlichen
Auswirkungen, sondern es begünstigt ein Klima der
Kinder- und Familienfreundlichkeit in Deutschland.
({1})
Die Menschen in unserem Land, die Millionen von
Müttern und Vätern sowie viele junge Paare, die über ihren Kinderwunsch momentan noch nachdenken, erfahren nun Planungssicherheit für die Betreuung ihrer
Kleinsten. Taten statt Worte, Gesetzesbeschlüsse statt
Ankündigungen, Chefsache statt Gedöns: Das ist unsere
Leitlinie.
({2})
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist aber nur ein Teil
eines Gesamtkonzepts des von Bund und Ländern verabredeten Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei
Jahren. Im Begründungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs über das Sondervermögen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im nächsten Schritt weitere Regelungen folgen. Dort heißt es beispielsweise:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder
von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen
lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung ({3}) eingeführt werden.
({4})
Damit wird der Grundsatz der Wahlfreiheit dargestellt. Keiner Familie, keinem Elternpaar, weder Müttern
noch Vätern sollen Vorschriften gemacht werden, wie
sie ihre Familie zu organisieren haben.
({5})
Wir wollen Familien unterstützen, gleich welches Lebensmodell sie gewählt haben. Wir wollen ihnen nicht
weniger, sondern mehr Wahlfreiheit geben.
({6})
Den richtigen Platz für die gesetzliche Festlegung der
Wahlfreiheit zu finden, wird das nächste große Vorhaben
sein, das zur Änderung des Sozialgesetzbuches VIII führen wird. Darin wird zum einen die gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Kinderbetreuung und die
Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine Betreuung
für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten
Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/14 geregelt
sowie zum anderen ab 2013 die Einführung eines Betreuungsgeldes. Wir werden zunächst sorgfältig über
die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes beraten und sie
dann festlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir aber
nicht den Haushalt des Jahres 2013 beschließen; auch
das ist richtig.
Warum sind synchron der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und die Einführung eines Betreuungsgeldes
notwendig? Ein großer Fortschritt, den diese Koalition
nicht nur zu verantworten hat, sondern auf den sie auch
stolz ist, war die Einführung des Elterngeldes. Rot-Grün
ist es in sieben Jahren nicht gelungen, das Elterngeld auf
den Weg zu bringen. Wir haben es innerhalb von sieben
Monaten geschafft.
({7})
Freuen Sie sich darüber. Wir haben es gemeinsam geschafft. Für die ersten Eltern, die Elterngeld beziehen,
läuft der Anspruch 2008 aus. Es stellt sich die Frage,
was danach kommt. Dann stellt sich die Frage der Betreuung. Deshalb brauchen wir den Ausbau der Kinderbetreuung. Zunehmend wird sich aber auch die Frage
nach einem Betreuungsgeld stellen; denn Wahlfreiheit
bedeutet nicht Schulterklopfen, sondern auch finanzielle
Wahlfreiheit.
({8})
Beim beschleunigten Ausbau der Betreuung der unter
Dreijährigen wird von einer Versorgungsquote von
35 Prozent in diesem Zeitraum ausgegangen. Nach
Adam Riese bleiben 65 Prozent der Kinder übrig, für die
keine derartige Betreuung in Anspruch genommen wird.
Auch an diese Familien müssen wir denken. Wir müssen
daran denken, dass Schulterklopfen einen finanziellen
Ausgleich nicht ersetzen kann.
Mit dem Betreuungsgeld entsprechen wir dem Herzenswunsch vieler Eltern, möglichst viel Zeit mit ihren
Kindern zu verbringen. Ich bin mir ganz sicher, dass,
wenn wir eine Umfrage unter den Kindern machen würden, herauskommen würde, dass sehr viele Kinder ihrerseits den Wunsch haben, möglichst viel Zeit mit ihren
Eltern zu verbringen.
({9})
Die Forderung nach einem Betreuungsgeld ist daher
nicht mit dem Füllhorn der Sozialleistungen zu vergleichen, nach dem Motto: Freibier für alle. Da gibt es immer Beifall. Diese Forderung entspricht vielmehr dem
Wunsch der Familien, viel Zeit miteinander zu verbringen.
({10})
Viele Eltern empfinden es als Bevormundung - auch
das darf ich an dieser Stelle sagen -, wenn sie feststellen,
dass die Lebensentscheidungen, egal wie sie ausfallen,
in eine gewisse Rangfolge gestellt werden,
({11})
wenn sie feststellen, dass nur das eine Lebensmodell
politisch korrekt und zulässig ist, ein anderes, nämlich
die Entscheidung, für eine gewisse Zeit oder dauerhaft
für Kinder zu Hause zu bleiben, als „verzopft“, lächerlich oder altmodisch dargestellt wird.
({12})
Diese Differenzierung wollen wir nicht. Wir überlassen
es den Familien, zu entscheiden und zu wählen, wie sie
ihr Leben gestalten wollen.
({13})
An dieser Stelle möchte ich noch etwas sagen: Hüten
wir uns davor, den Eindruck zu erwecken, die Familie
sei eine bildungsfreie Zone. Ich bin froh, dass das heute
nicht geschehen ist. Bildung wird zuallererst - darin sind
wir uns einig - in der Familie vermittelt.
({14})
Ich würde mich freuen, wenn der Betreuungsschlüssel
- es ist schon angesprochen worden, dass wir ihn verbessern wollen, was Aufgabe der Länder ist -, der in einer
Kleinkita wie einer Familie gegeben ist, auch in einer
Kita im üblichen Sinn erreicht würde. Dieses Verhältnis
wird wohl nur sehr selten erreicht. Wir wollen die Wahlfreiheit nicht für 35, nicht für 50, sondern für
100 Prozent der Väter und Mütter. Dazu werden wir die
entsprechenden Vorlagen erarbeiten.
Es ist gut und notwendig, dass wir das Tempo in der
Familienpolitik erhöht haben. Vor wenigen Wochen hat
das Statistische Bundesamt die Geburtenzahlen für das
zurückliegende Jahr 2006 veröffentlicht. Wenn die Zahl
der geborenen Babys in Deutschland ein Indikator - neben vielen anderen - für den Handlungsbedarf in der Familienpolitik ist, dann dürfen wir im Tempo für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in Deutschland nicht
nachlassen. 1964 erblickten in den damaligen beiden
deutschen Staaten 1,4 Millionen Babys das Licht der
Welt. Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes
waren es im Jahr 2006 nicht 1,4 Millionen, auch nicht
1 Million, nicht 900 000, nicht 800 000, nicht 700 000,
sondern 672 000.
Ein familienfreundliches Deutschland, eine kinderfreundliche Grundstimmung in unserem Land entsteht
nicht über Nacht, sondern bedarf der Nachhaltigkeit mit
dem großen Projekt „mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten“, mit dem Rechtsanspruch, aber eben auch mit
dem Betreuungsgeld. Kardinal Josef Frings sagte einmal:
Die Zukunft des Volkes hängt nicht von der Zahl
der Kraftwagen ab, sondern von der Zahl der Kinderwagen.
Der Kardinal hat recht.
({15})
Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat
das Wort der Kollege Dieter Steinecke von der SPDFraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Es ist mir eine Freude, gleich in meiner ersten
Rede von dieser Stelle über einen großen sozialdemokratischen Erfolg sprechen zu dürfen. Mit der Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ setzen
wir unsere langjährige Politik für Kinder, für Familien
fort. Es ist sicherlich nicht falsch, an dieser Stelle ausdrücklich unserem Finanzminister Peer Steinbrück zu
danken; denn schließlich nehmen wir, wie man so schön
sagt, richtig Geld in die Hand.
({0})
Natürlich gebührt auch allen anderen Dank, die am Gelingen des Projekts beteiligt waren.
Wofür wird das Geld verwendet? Diese Frage ist auf
den ersten Blick nicht besonders originell. Ab 2013 wird
ein Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für alle Kinder
unter drei Jahren bestehen. Kapazitäten müssen gezielt
ausgebaut werden. Wir wollen jedoch nicht nur in Beton
investieren; auch Quantität allein ist nicht entscheidend.
Die Qualität der Betreuungsangebote muss stimmen.
Dafür stehen wir im Interesse der Kinder in unserem
Land und für die Zukunft unseres Landes.
Als Bundes- wie auch Kommunalpolitiker möchte ich
an dieser Stelle hervorheben, dass es ausgesprochen
wichtig ist, nicht nur die Errichtung von Kindertagesstätten und -krippen zu fördern, sondern auch deren laufenden Betrieb.
Im Zentrum sozialdemokratischer Politik stehen die
Menschen. Im Zentrum unserer Familienpolitik stehen
neben Müttern und Vätern, wenn nicht sogar an erster
Stelle, die Kinder. Bildung und Erziehung beginnen
nicht erst mit dem dritten Lebensjahr oder gar erst mit
der Einschulung. Schon früher werden wichtige Weichen
gestellt. Für viele, zu viele Kinder aus bildungsfernen
Schichten und Kinder, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist, ist am Tag der Einschulung der Zug zwar
noch nicht endgültig abgefahren, aber deutlich verspätet.
Diese Verspätung aufzuholen, kostet viel Kraft, viel Zeit
und vor allen Dingen sehr viel Geld.
({1})
Ein umfassendes Angebot an Tagesbetreuung für Kinder
unter drei Jahren ist eine unabdingbare Voraussetzung
für Chancengerechtigkeit, für einen fairen Zugang zur
Ressource Bildung für alle Kinder.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, bedarf es einer hohen Qualität der Betreuung. Nun bin ich
keineswegs der Auffassung, dass der Weg zum Erzieherberuf oder zur Tagespflegeperson ein Fachhochschulstudium erfordern sollte, jedenfalls nicht für alle. Doch für
Tagesmütter und hoffentlich auch bald für Tagesväter
sollte es durchaus etwas mehr sein als ein 20-stündiger
Crashkurs.
({2})
Wenn ich von Qualität in der frühkindlichen Betreuung und Erziehung spreche, dann meine ich vor allem
jene in Krippen und anderen geeigneten und für die
Altersgruppe unter drei Jahren angemessenen Tageseinrichtungen. Das Ausbildungsniveau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert hohe Standards, die Institutionalisierung Verlässlichkeit.
({3})
Der Mensch ist, wie schon Aristoteles wusste, von
dem wir heute bereits häufiger gehört haben, ein Gesellschaftswesen. Als Pädagoge sage ich Ihnen: Kinder gehören unter Kinder.
({4})
Vor allem in der Gruppe kann Integration geleistet werden. Gerade in einer Gesellschaft wie der unseren, in der
viele Kinder keine Geschwister haben, können sie hier
bereits von sehr klein auf soziale Kompetenz erlernen
und leben.
({5})
Die Qualität der Einrichtungen zu sichern und auszubauen, bleibt eine Daueraufgabe. Daran braucht uns niemand zu erinnern.
Sie sehen, wir lehnen uns nicht selbstzufrieden zurück, sondern wir blicken voraus. Wir werden den Weg
zu einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen
Kinderbetreuung in unserem Land weiter beschreiten.
Der Grundstein für ausreichende Kapazitäten ist gelegt.
In den weiteren Beratungen zum SGB VIII werden wir
uns gründlich mit dem Qualitätsaspekt beschäftigen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
({6})
Herr Kollege Steinecke, ich gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses zu Ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag.
({0})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6596, 16/6601, 16/6607, 16/6100
und 16/6597 an die in der Tagesordnung aufgeführten
Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstan-
den? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so
beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 34 a bis 34 n sowie
die Zusatzpunkte 6 a und 6 b auf:
34 a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Wohngeldgesetzes und des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch
- Drucksache 16/4019 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({1})
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und
anderer Gesetze
- Drucksachen 16/6293, 16/6568 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({2})
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes
- Drucksache 16/6310 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({3})
Finanzausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
d) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 ({4})
- Drucksache 16/6566 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({5})
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen ({6})
- Drucksache 16/6564 Überweisungsvorschlag:
Verteidigungsausschuss ({7})
Innenausschuss
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO
f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Feststellung des Wirtschaftsplans des ERPSondervermögens für das Jahr 2008 ({8})
- Drucksache 16/6565 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({9})
Finanzausschuss
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss
g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und
anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
- Drucksache 16/6541 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({10})
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Drucksache 16/6542 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({11})
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Australien
über die Soziale Sicherheit von vorübergehend
im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ({12})
- Drucksache 16/6567 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales
j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und
anderer Gesetze
- Drucksache 16/6560 Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss ({13})
Innenausschuss
Haushaltsausschuss
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
k) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Legehennenbetriebsregister-
gesetzes
- Drucksache 16/6559 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
l) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Deutsche Forschungsflotte leistungsfähig erhalten - mittel- und langfristige Programme
erarbeiten
- Drucksache 16/4064 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung ({14})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
m) Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
({15}) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung ({16})
TA-Projekt: Biobanken für die humanmedizinische Forschung und Anwendung
- Drucksache 16/5374 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung ({17})
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Gesundheit
n) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland
2005 bis 2008
Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
- Drucksache 16/4560 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({18})
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
ZP 6 a)Beratung des Antrags der Abgeordneten HansJoachim Otto ({19}), Christoph Waitz,
Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
Notwendige Verbesserungen am Telemediengesetz jetzt angehen
- Drucksache 16/5613 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({20})
Ausschuss für Kultur und Medien
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst
Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Verpackungsverordnung sachgerecht novellieren - Weichen stellen für eine moderne Abfallund Verpackungswirtschaft in Deutschland
- Drucksache 16/6598 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({21})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten
Verfahren ohne Debatte.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen, Tagesordnungspunkt 34 e, liegt inzwischen auf Drucksache 16/6650 die Gegenäußerung der Bundesregierung
zu der Stellungnahme des Bundesrates vor, die wie der
Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Sind Sie damit
einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 35 a bis 35 m auf.
Es handelt sich um Beschlussfassungen zu Vorlagen, zu
denen keine Aussprache vorgesehen ist.
Tagesordnungspunkt 35 a:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
- Drucksache 16/5051 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({22})
- Drucksache 16/6626 Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb
Joachim Stünker
Wolfgang Nešković
Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6626, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/5051 in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf
ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 b:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
- Drucksache 16/5551 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({23})
- Drucksache 16/6627 Berichterstattung:
Abgeordnete Daniela Raab
Marianne Schieder
Wolfgang Nešković
Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6627, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/5551 in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 c:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 28. Oktober 1993 zur
Änderung des Europäischen Übereinkommens
vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße ({24})
- Drucksache 16/6121 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
({25})
- Drucksache 16/6610 Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/6610, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/6121 anzunehmen. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 d:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit ({26}) zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth
Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bioethische Grundsätze auch bei Arzneimitteln für neuartige Therapien sicherstellen
- Drucksachen 16/4853, 16/5582 Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Marlies Volkmer
Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/5582, den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/4853 abzulehnen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 e:
Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ({27})
Übersicht 8
über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache 16/6452 Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses.
Tagesordnungspunkte 35 f:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({28})
Sammelübersicht 269 zu Petitionen
- Drucksache 16/6443 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 269 ist einstimmig angenommen.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Tagesordnungspunkt 35 g:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({29})
Sammelübersicht 270 zu Petitionen
- Drucksache 16/6444 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 270 ist ebenfalls einstimmig
angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 h:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({30})
Sammelübersicht 271 zu Petitionen
- Drucksache 16/6445 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 271 ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung des
Bündnisses 90/Die Grünen angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 i:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({31})
Sammelübersicht 272 zu Petitionen
- Drucksache 16/6446 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 272 ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 j:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({32})
Sammelübersicht 273 zu Petitionen
- Drucksache 16/6447 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 273 ist bei Gegenstimmen der
Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen.
Tagesordnungspunkt 35 k:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({33})
Sammelübersicht 274 zu Petitionen
- Drucksache 16/6448 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 274 ist angenommen mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion
bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Tagesordnungspunkt 35 l:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({34})
Sammelübersicht 275 zu Petitionen
- Drucksache 16/6449 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 275 ist angenommen mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen
der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Tagesordnungspunkt 35 m:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({35})
Sammelübersicht 276 zu Petitionen
- Drucksache 16/6450 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sammelübersicht 276 ist angenommen mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der FDPFraktion und der Fraktion Die Linke.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit ({36}) zu dem
Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell,
Cornelia Behm, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Einführung eines Erneuerbare Energien Wärmegesetzes - EEW
- Drucksachen 16/3826, 16/5361 Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth
Michael Kauch
Hans-Josef Fell
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Gibt es
Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so
beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Dirk Becker von der SPDFraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn wir heute über ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz reden, dann tun wir das aus gutem Grund. Ich
möchte eingangs fünf Feststellungen zum Wärmemarkt
insgesamt treffen:
Erstens. Der Wärme- und Kältemarkt - man sollte
den Kälteanteil nicht vergessen, wenn man über den
Wärmemarkt spricht - stellt den größten Anteil am deutschen Endenergieverbrauch.
Zweitens. Er ist gekennzeichnet durch einen hohen
Anteil fossiler Energieträger mit der Folge klimaschädlicher Abgase.
Drittens. Er ist gekennzeichnet durch eine große Importabhängigkeit in erster Linie bei Gas und Öl.
Viertens. Gerade diese hohe Importabhängigkeit ist
im Hinblick auf die Versorgungssicherheit problematisch. Es muss daher darum gehen, diese Importabhängigkeit in der Zukunft zurückzuführen.
Fünftens. Preissteigerungen - in erster Linie bei Öl
und Gas - führen zu Problemen, gerade in sozial schwachen Haushalten. Das heißt, wir werden auch auf dem
Wärmesektor zunehmend mit der sozialen Frage konfrontiert. Auch hier muss es Antworten geben, wie man
diesen brennstoffgebundenen Preissteigerungen entgegenwirken kann.
Es stellt sich also die Frage: Was können wir tun? Ich
will zwei Dinge kurz skizzieren: Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat hierzu Programme aufgelegt.
Eines ist das Gebäudesanierungsprogramm, mit dem wir
das Ziel verfolgen, Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen. Ein anderes ist die Förderung des Einsatzes effizienterer Anlagentechnik und effizienterer Heizungssysteme.
Ferner kommt dem Einsatz erneuerbarer Energien besonderes Augenmerk zu. Warum ist das so? Der Einsatz
erneuerbarer Energien senkt die eben angesprochene Importabhängigkeit. Dies erhöht die Versorgungssicherheit
und dämpft brennstoffbezogene Heizkosten. Darüber hinaus sind die erneuerbaren Energien unverzichtbar,
wenn die Klimaschutzziele, die die Bundesregierung beschlossen hat, erreicht werden sollen. Ich möchte auf das
EEG, auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz, für den
Strombereich verweisen. Hieran kann man erkennen,
was ein rechtlicher Ansatz zu leisten imstande ist. Nicht
nur, dass Klimaschutzziele erreicht werden, nicht nur,
dass die Importabhängigkeit reduziert wird - es hat auch
einen Effekt auf die heimische Wirtschaft: 200 000 Jobs
und weltweit erfolgreich operierende Unternehmen sind
die Folge dieses Konstruktes Erneuerbare-Energien-Gesetz. Nun gilt es, Vergleichbares auch im Wärmebereich
sicherzustellen.
({0})
Die entscheidende Frage, die wir uns stellen müssen,
lautet: Wie kann dies im Wärmemarkt gelingen? Wir haben das Ziel, dass der Anteil der erneuerbaren Energien
im Wärmebereich bis 2020 bei 14 Prozent liegt; so ist es
von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung
beschlossen.
Im Koalitionsvertrag steht, dass wir ein „regeneratives Wärmenutzungsgesetz“ wollen und das Marktanreizprogramm fortführen. Mehr ist dort zu diesem Punkt
nicht ausgeführt. In den letzten Monaten gab es in den
Koalitionsfraktionen unterschiedliche Überlegungen.
Ich möchte kurz auf die Position der SPD-Fraktion
eingehen. Bereits Ende letzten Jahres haben wir uns für
ein Fondsmodell ausgesprochen. Was wollen wir mit
diesem Fondsmodell verfolgen? Dieses Modell soll der
Verrechtlichung und Verstetigung des Marktanreizprogramms dienen. Eine große Schwachstelle des bisherigen Marktanreizprogramms war es, dass die Haushaltsmittel schon Mitte des Jahres verausgabt waren, sodass
Antragsteller nicht mehr zum Zuge kamen. Wir wollten
eine rechtlich verbindliche Fortentwicklung dieses
Marktanreizprogramms mit einer entsprechenden Aufstockung. Die Einführung des Ordnungsrechts haben wir
auch im Bereich der Wärmenutzung für möglich gehalten. Dies haben wir allerdings nicht favorisiert.
({1})
- Ich komme gleich dazu.
Es gab eine Reihe von Gesprächen - auch mit der
Union, die sich etwas schwer getan hat, eine einheitliche
Position zu finden; das muss man auch einmal sagen.
({2})
- Zumindest gibt es bis heute Irritationen, auch in der
Öffentlichkeit. - Entscheidend ist aber das, was die Bundesregierung beschlossen hat - darauf sollten wir uns
jetzt konzentrieren -, nämlich ein ambitioniertes Programm vorzulegen, das IKEP, das Integrierte Klima- und
Energieprogramm.
Gerade zum Bereich Wärme haben wir Vorschläge
gemacht, die - ich denke, das darf man sagen - viele
nicht für möglich gehalten hätten.
Erstens. Unser gemeinsames Anliegen, nämlich die
Verrechtlichung, Verstetigung und Aufstockung des
Marktanreizprogramms auf 350 Millionen Euro, ist Gegenstand dieses Beschlusses. Das ist ein großer Erfolg
für den Wärmemarkt,
({3})
insbesondere auch deshalb, weil von diesem Programm
Impulse für die Entwicklung neuer Technologien in die
Industrie und die Unternehmerschaft ausgehen. Über
dieses Programm betreiben wir Technologieförderung
hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Heizungstechniken.
Zweitens: das Ordnungsrecht. Es wurde vereinbart,
eine Pflicht zum Einsatz sowohl von solarer Strahlungswärme als auch von sonstigen erneuerbaren Energien
einzuführen, damit in Zukunft bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen eine Verpflichtung zum Einsatz
erneuerbarer Energien besteht.
Ich sage: Das sind gute Ansätze. Ich sage aber auch:
Das ist nur ein Einstieg. Es müssen weitere Schritte folgen; wir befinden uns noch am Anfang dieser Debatte
innerhalb der Koalition.
Ich will kurz auch auf einige Risiken hinweisen.
Wenn man das Ordnungsrecht hier einführen will, muss
man ehrlicherweise auch auf die Vollzugsproblematik
hinweisen. Wir haben Probleme der Kontrolle, nachzuvollziehen, ob der ordnungsrechtliche Ansatz tatsächlich
eingehalten wird. Das muss man im Hinterkopf haben.
Gerade vor dem Hintergrund der doch sehr geringen
Neubau- und Modernisierungstätigkeit muss man
schauen, wie groß der Anteil sein kann, den dieses
Instrument zur Erreichung des 14-Prozent-Ziels beiträgt.
Ich denke aber, dass wir hier insgesamt einen richtigen
Einstieg gefunden haben.
Ich habe eine Bitte an das Ministerium. Wir haben erlebt, dass durch die recht starken Veränderungen bei den
Fördervoraussetzungen im bisherigen Marktanreizprogramm eine gewisse Verunsicherung ausgelöst wurde.
Die Fördersätze wurden innerhalb eines Jahres verändert. Das ist nicht unbedingt dazu geeignet, auf Dauer
Vertrauen im Markt zu wecken. Es ist wichtig, jetzt auf
Basis dieser Regelung verlässliche und über mehrere
Jahre geltende Fördervoraussetzungen festzulegen sowie
dieses Programm über die Öffentlichkeitsarbeit und die
entsprechende Fachschulung der Handwerker und derjenigen, die vor Ort Kontakt zum Bürger haben, anzupreisen, zu bewerben und offensiv damit umzugehen.
Ich denke, wenn wir in dieser Form mit dem Programm umgehen, dann können wir die gesteckten Ziele
erreichen. 14 Prozent bis 2020 ist ein hohes Ziel, aber es
ist erreichbar. Über das IKEP werden wir unseren Beitrag hierzu leisten.
Danke.
({4})
Das Wort hat jetzt der Kollege Michael Kauch von
der FDP-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP
hält eine bessere Förderung erneuerbarer Energien bei
der Wärmegewinnung für überfällig. Wir haben unser
Interesse in den vergangenen Jahren vielleicht zu stark
auf den Strombereich fokussiert. Das Ergebnis ist eine
weiterhin bestehende sehr starke Abhängigkeit von Gasimporten aus Russland; zudem gibt es hohe CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Neben der Energieeinsparung
müssen wir dem Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich endlich zum Durchbruch verhelfen - ich
denke, da sind wir uns einig -, sei es durch Biogas,
durch Erdwärme, durch Holzpelletheizungen oder durch
Solarthermie.
({0})
Das ist ein zentraler Baustein sowohl für den Klimaschutz als auch für die Versorgungssicherheit. Aber man
muss es auch richtig machen. Die Große Koalition
macht mit ihren Beschlüssen von Meseberg vor, wie es
nicht sein sollte. Ich fand es sehr schön, dass Herr
Becker in sehr großer Offenheit gesagt hat, dass keine
der Koalitionsfraktionen das Fördermodell, das der Umweltminister vorgelegt hat, eigentlich wollte.
({1})
Die Regierung setzt ganz klar auf Zwang, Bürokratie
und Subventionen, nicht aber auf Marktanreize. Das ist
ein staatsorientiertes Programm par excellence. Von einem sozialdemokratischen Umweltminister hätten wir
wahrscheinlich auch nicht viel anderes erwarten können.
({2})
Dass die Union das mit ihrer Kanzlerin und vor allem
mit ihrem Wirtschaftsminister mitmacht, finde ich allerdings sehr traurig. Aber was soll man auch von einem
Wirtschaftsminister erwarten, dem jede ordnungspolitische Vorstellung darüber fehlt, wie man Klimaschutz
wirtschaftspolitisch vernünftig gestaltet, und der nichts
anderes tut, als zu bremsen und zu reparieren?
({3})
Ich möchte noch einmal klarmachen, was die Große
Koalition künftig von den Hausbesitzern verlangt: Sie
sollen im Rahmen von Modernisierungen zur Nutzung
erneuerbarer Wärme verpflichtet werden, und zwar einheitlich nach dem gleichen System, unabhängig davon,
wie hoch die Kosten für das jeweilige Gebäude sind.
Wenn es nach dem Umweltminister geht, kommen drakonische Strafen bei Nichterfüllung hinzu. Das ist nicht
effizient, das ist kein Markt, sondern Staatszwang mit einer massiven Kontrollbürokratie, und zwar in jedem einzelnen Haus.
({4})
Herr Glos hat dafür gesorgt, dass das System bei den
Verhandlungen in der Koalition noch einmal richtig
durchlöchert wird. Es sind Härtefall- und Ausnahmeregelungen dazugekommen, die die ohnehin schon nötige
Bürokratie noch einmal vervielfacht haben. Das ist der
Erfolg, den das Wirtschaftsministerium erreicht hat. Ich
frage mich, ob Sie mit all diesen Härtefall- und Ausnahmeregelungen letztendlich den Beamten den Ermessensspielraum übertragen wollen. Das ist kein Weg für mehr
Rechtssicherheit, das wird zu sehr unterschiedlicher Verwaltungspraxis in den einzelnen Bundesländern führen.
({5})
Es ist völlig unklar, ob die gesamte Zwangsbürokratie
dazu führt, dass die notwendigen Umweltziele erreicht
werden. Deshalb traut die Große Koalition diesem Wärmegesetz ja auch nicht wirklich. Denn zusätzlich zur
Zwangsbürokratie gibt es noch einen kräftigen Schluck
aus der „Subventionspulle“. Diese Koalition ist in dieser
Diskussion einmal angetreten, den Einsatz erneuerbarer
Wärme haushaltsneutral zu fördern. Davon ist jetzt überhaupt nicht mehr die Rede. Stattdessen will man die Ver12196
steigerungserlöse aus dem Emissionshandel nutzen, um
die Mittel der Förderprogramme massiv zu erhöhen.
({6})
Fazit: Schwarz und Rot setzen mit den Meseberg-Beschlüssen auf Dirigismus, Bürokratie und Staatsknete.
({7})
Langsam dämmert manchem in der Union, was man
da beschlossen hat. Heute hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Friedrich in den Ruhr Nachrichten erklärt, man wolle die Gängelung von Hausbesitzern und
die Eingriffe ins Eigentum verhindern und ihnen entschieden entgegentreten. Meine Damen und Herren von
der CDU/CSU, dann machen Sie das auch! Tun Sie nicht
nur in der Presse so, als würden Sie sich für weniger
Bürokratie für die Hauseigentümer einsetzen, sondern
stoppen Sie die Regierungspläne. Nicht die Details von
Minister Gabriels Entwurf, sondern das ganze Fördermodell ist verfehlt.
({8})
- Das ist eine sehr schöne Überleitung. Die FDP hat eine
Alternative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
vorgelegt.
({9})
Dabei legt der Staat nicht für jeden Hausbesitzer fest,
wie groß der Anteil an erneuerbarer Wärme sein soll,
sondern nur für die gesamte Volkswirtschaft. Welcher
Hausbesitzer welchen Anteil mit welcher Technologie
erreicht, wollen wir dem Markt überlassen.
Um ein solches Gesetz möglichst unbürokratisch zu
gestalten, wollen wir es auf der obersten Handelsebene
ansetzen. Wer Heizöl und Erdgas in Verkehr bringt, soll
erneuerbare Wärme nachweisen müssen. Diese Nachweise können die Brennstoffhändler dann bei Biogaseinspeisern oder Hausbesitzern erwerben, die erneuerbare
Energien nutzen.
({10})
Das wäre für die Hausbesitzer ein echter Investitionsanreiz, und zwar ohne Zwang und Bürokratie in jedem einzelnen Haus.
({11})
Wir haben vor der Sommerpause ein solches Modell
in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ich ermuntere
die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, diese
Vorlage zu nutzen.
({12})
Wir werden kein Modell zur Förderung erneuerbarer
Wärme hinbekommen, das nichts kostet. Aber wir können zumindest zu einem Modell kommen, das mit möglichst wenig Bürokratie und mit hoher Effizienz arbeitet.
({13})
Sorgen Sie, meine Damen und Herren in der CDU/
CSU, endlich für ein Umsteuern in der Union und erinnern Sie sich, womit Sie nach der Bundestagswahl 2005
im Deutschen Bundestag angetreten sind!
Vielen Dank.
({14})
Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Maria Flachsbarth
von der CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz ist in
diesen Tagen eines der zentralen Themen der nationalen
und internationalen Politik. Die Häufigkeit der Debatten
zu diesem Thema in diesem Hause ist dafür ein beredtes
Zeichen.
Die Große Koalition hat sich von Anfang an den Herausforderungen des Klimawandels gestellt und schon
im Koalitionsvertrag vereinbart, „bis zum Jahr 2020 die
Energieproduktivität gegenüber 1990 zu verdoppeln“
und
die Marktpotenziale erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch die Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang
- da sind wir Gott sei Dank schon ein ganzes Stück weiter sowie durch weitere Instrumente, wie zum Beispiel
ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz, besser zu
erschließen.
Unter dem Eindruck unter anderem der Studien des
IPCC haben der Europäische Rat im März und der G-8Gipfel in Heiligendamm im Juni - beide unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin - sehr ehrgeizige Ziele für die
Klimaschutzpolitik beschlossen. Unsere Aufgabe auf nationaler Ebene ist es nun, weit über die Koalitionsvereinbarung hinaus diese Ziele in nationale Politik umzusetzen.
Das Bundeskabinett hat deshalb bei seiner Klausurtagung in Meseberg am 23. und 24. August Eckpunkte für
ein Energie- und Klimapaket beschlossen. Insgesamt
sollen damit Deutschlands CO2-Emissionen bis zum
Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.
Ein besonders hohes Klimaschutzpotenzial birgt der
Wärmesektor. Gerade dem Gebäudebereich, der zu zwei
Dritteln als wärmetechnisch sanierungsbedürftig gilt,
kommt dabei mit rund 35 Prozent des Energieverbrauchs
und fast 20 Prozent aller Kohlendioxidemissionen eine
zentrale Rolle zu.
Aufgrund der in den letzten Jahren stetig steigenden
Kosten für fossile Energieträger amortisieren sich Investitionen in bessere Dämmung, modernere Heizungstechnik und Umstellung auf erneuerbare Energien recht
schnell. Denn Wohnungseigentümer und Mieter sparen
laut Bundesbauministerium durch Gebäudesanierung
durchschnittlich etwa 86 Cent pro Quadratmeter pro
Monat. Das sind bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung etwa 60 Euro pro Monat, also über 700 Euro pro
Jahr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir
haben das bereits mehrfach diskutiert. Ich sage das, denn
eigentlich steht heute Ihr Antrag auf der Tagesordnung.
({0})
Sie rennen mit Ihrem Antrag bei uns tatsächlich offene
Türen ein. Die Bundesregierung hat in Meseberg in Bezug auf Wärme beschlossen, den Anteil erneuerbarer
Energien auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu erhöhen, die
Energieeinsparordnung in zwei Schritten um jeweils
30 Prozent in den Jahren 2008 und 2012 zu verschärfen,
den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln und die Nah- und Fernwärmenetze auszubauen. Die
Eckpunkte, die dort beschlossen wurden, werden bis Anfang April - also in einem sehr überschaubaren Zeitraum in Gesetze gegossen.
Wir haben als CDU/CSU-Fraktion ein integriertes
Wärmekonzept erarbeitet, das in das in dieser Woche
von unserer Fraktion verabschiedete Positionspapier „Sicher - sauber - sozial: Drei Dimensionen der Energiepolitik“ Eingang gefunden hat.
({1})
- Das haben wir gut gemacht; das finde ich auch.
({2})
Auch in Bezug auf den Wärmebereich legen wir dabei besonderen Wert auf Sozialverträglichkeit und haben
das Ziel, Mietern, Eigentümern und den betroffenen
Branchen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben.
Unser integriertes Wärmekonzept beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
Erstens wollen wir die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ausbauen. Wir schlagen dazu bei großen
Gebäuden, bei Neubauten und grundsätzlicher Sanierung eine Pflicht zur anteiligen Nutzung vor, um eine höhere Marktdurchdringung als bisher zu erreichen. Zu den
erneuerbaren Energien zählen wir in diesem Zusammenhang insbesondere Solarthermie, oberflächliche und
tiefe Geothermie, feste Biomasse und Biogas. Die Mittel
für das Marktanreizprogramm - es ist tatsächlich ein
großer Erfolg, Herr Kauch - wollen wir verstetigen und
verrechtlichen. 1 Euro Förderung löst bis zu 10 Euro private Investitionen aus. Von einem Förderungsdschungel
kann also keine Rede sein.
({3})
Deshalb begrüßen wir besonders, dass die Mittel für das
MAP im Haushaltsentwurf 2008 unter Hinzuziehung
von Erlösen aus dem Verkauf von Zertifikaten im Emissionshandel auf 350 Millionen Euro aufgestockt werden.
Herr Kauch, wenn Sie meinen, dass das MAP überflüssig ist, dann müssen Sie das hier auch sagen.
({4})
Als zweiten Punkt wollen wir die Effizienz der fossilen Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung verbessern;
denn trotz der Verdoppelung des Einsatzes erneuerbarer
Energien auf dem Wärmesektor bis 2020 werden auch
dann mehr als 85 Prozent der Wärme aus fossilen Primärenergieträgern gewonnen werden müssen. Natürlich
müssen wir auch hier technologische Weiterentwicklungen und höhere Effizienzen erreichen.
Drittens wollen wir die Wärme in Häusern und Wohnungen besser halten. Deshalb begrüßen wir die erhebliche Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf insgesamt 5,6 Milliarden Euro im
Zeitraum von 2006 bis 2009.
({5})
Viertens. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist und bleibt das Investor-Nutzer-Dilemma in
Mietverhältnissen. Aufgrund der Vorgaben im Mietrecht
können Vermieter die notwendigen Investitionen einer
Sanierungsmaßnahme nur sehr begrenzt auf die Mieter
umlegen. Den Profit einer Sanierungsmaßnahme haben
aber die Mieter durch die sinkenden Nebenkosten. Hier
muss eine bessere Regelung her, weil es einen Sanierungsstau gibt. Ohne Zweifel ist es für den Mieter günstiger, die Investitionen in eine Wärmesanierung mitzufinanzieren, um danach davon zu profitieren, als aufgrund
ständig steigender Kosten jedes Jahr höhere Heizungsrechnungen bezahlen zu müssen. Einen Sanierungszwang, über den in letzter Zeit diskutiert wurde, lehnen
wir allerdings strikt ab.
({6})
Fünftens. Da, wo die Nachfrage nach Wärme und die
Nachfrage nach Strom räumlich zusammenfallen, ist und
bleibt die Kraft-Wärme-Kopplung die effizienteste
Technologie zur Umwandlung von Primärenergie. Deshalb unterstützen wir das Meseberg-Ziel, den KWKStromanteil bis 2020 zu verdoppeln. Bei einer Deckelung der Umlage auf 750 Millionen Euro pro Jahr sollen
ausschließlich der Neubau und die Modernisierung von
Anlagen, die bei Inbetriebnahme das Hocheffizienzkriterium der KWK-Richtlinie erfüllen, gefördert werden. Es
ist unserer Meinung nach zu prüfen, ob es sinnvoll ist,
den Betreibern großer Anlagen anstelle einer KWK-Förderung eine CO2-Gutschrift für vermiedenen Heizenergieeinsatz zuzuweisen.
({7})
Wir streben zudem höhere Anschlussquoten bei Fernund Nahwärmenetzen an und wollen prüfen, wie bessere
Anreize für Bau bzw. Ausbau von Wärmeversorgungsnetzen gesetzt werden können. Ohne das sind die KWKZiele nicht zu erreichen. Dabei muss allerdings die natürliche Konkurrenz zwischen Gas- und Wärmenetzinfrastruktur entsprechend den individuellen örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.
Sechstens. Klimaschutz wollen wir mit verbesserten
Rahmenbedingungen für Energie-Contracting erreichen.
Es bietet eine Win-win-Situation, wenn klimaschädliche
Emissionen, der Energieverbrauch sowie die Energiekosten von Bestandsgebäuden mit marktwirtschaftlichen
Instrumenten kurzfristig deutlich gesenkt werden können. Wir wollen dieses Potenzial durch ein Energie-Contracting-Beschleunigungsgesetz schnellstmöglich erschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie
sehen, dass die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung im Wärmebereich längst das umsetzen, was Sie
in Ihrem Antrag zu Recht fordern. Die Bundesregierung
wird die Eckpunkte von Meseberg bis Anfang Dezember
2007 in Gesetze gegossen haben. Dazu wird unter anderem ein Wärmegesetz gehören. Wir, die CDU/CSUFraktion, werden es an den Eckpunkten messen, die ich
Ihnen vorgestellt habe, und dabei Wert darauf legen,
dass es möglichst technikoffene Vorgaben gibt. Wir wollen Ziele festsetzen, aber keine Wege vorschreiben.
Wichtig für uns ist eine möglichst kosten- und energieeffiziente CO2-Ersparnis.
({8})
Ihr Antrag hat sich damit erledigt. Ich lade Sie ein, mit
auf unseren Weg zu kommen. Wir antworten pragmatisch mit einem integrierten Wärmekonzept auf den Klimawandel und setzen einen umfassenden Instrumentenmix ein.
Vielen Dank.
({9})
Das Wort hat der Kollege Hans-Kurt Hill von der
Fraktion Die Linke.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn wir Klimaschutz sozial gerecht gestalten wollen,
brauchen wir insbesondere im Wärmesektor das Ordnungsrecht. Herr Kollege Kauch, ich glaube, nachdem
ich Ihren Beitrag dazu gehört habe, dass das bei der FDP
noch nicht angekommen ist.
({0})
Außerdem gilt: Bester Garant für bezahlbare Energie ist
der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien.
Wirksamer Klimaschutz ist nur mit klaren Vorgaben zu
erreichen; denn bei Selbstverpflichtungen - das kennen
wir insbesondere aus der Industrie - passiert erst einmal
gar nichts. Förderprogramme erreichen die Bürgerinnen
und Bürger mit geringem Einkommen erst gar nicht. Der
Wärmebereich ist dafür ein gutes Beispiel: Bei rasant
steigenden Heizkosten machen sich Sonnenkollektoren
schnell bezahlt. Das Marktanreizprogramm für Solarwärme fördert aber bisher zu fast 100 Prozent nur Häuslebauer, was natürlich auch gut ist. Mieter profitieren
kaum; denn die Wohnungswirtschaft sieht keinen Anlass, die Heizkosten der Mieter zu senken. Daran ändert
übrigens auch der weichgespülte Energiepass nichts, den
sich die Bundesregierung abgerungen hat. Der Punkt ist:
Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger sind in der
Regel Mieter in schlecht sanierten Wohnungen.
Umso mehr begrüßen wir, dass die Grünen mit ihrem
Antrag und nun auch die Bundesregierung der Linksfraktion folgen und konsequent auf einen ordnungsrechtlichen Rahmen setzen. Der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung zum ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz ist also ein Schritt in die richtige
Richtung. Allerdings zeigt uns die Erfahrung, dass es bei
dieser Großen Koalition noch ein weiter Weg bis zu einem Gesetz ist. Ich habe mit Aufmerksamkeit vernommen, dass wir damit noch bis zum Dezember warten
müssen. Ich hoffe, wir müssen nicht noch länger warten.
Deshalb an dieser Stelle einige Eckpfeiler, an denen
ein glaubwürdiges Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
festzumachen ist: Erstens. Es müssen alle Gebäude in
die Pflicht genommen werden, und zwar ohne Ausnahme. Das gilt vor allem für die Wohnungswirtschaft.
Zweitens. Der Mindestanteil erneuerbarer Energien
muss einen deutlichen Klimaschutzbeitrag leisten. Drittens. Erneuerbare Wärmeenergien haben Vorrang vor
Wärmedämmung.
({1})
Wenn sie den nicht haben, dann müssen die Ersatzmaßnahmen hohe Anforderungen wie den Passivhausstandard erfüllen. Viertens. Bei erneuerbaren Energien eingesetzte
Techniken müssen ein echtes CO2-Minderungspotenzial
haben und auch dementsprechend angerechnet werden.
Fünftens. Auch Nah- und Fernwärmenetze sollen nach
dem Anteil eingespeister erneuerbarer Energien bewertet
werden.
Auch wenn wir nicht mit allen Inhalten des GrünenAntrags übereinstimmen, so ist er doch ein Faustpfand;
denn beim EEG-Entwurf der Bundesregierung kommt,
wie wir das in der Vergangenheit schon oft erlebt haben,
jetzt erst einmal der Weichspülgang. Mal sehen, was davon übrig bleibt. Deswegen werden wir Linke dem Antrag der Grünen in diesem Fall zustimmen.
Vielen Dank.
({2})
Das Wort hat der Bundesminister Sigmar Gabriel.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen der europäischen Beschlüsse zur Klima- und Energiepolitik verpflichtet, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent
erneuerbarer Energien in Europa durchzusetzen. Um dieses europäische Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in Meseberg beschlossen, erstens den Anteil der
erneuerbaren Energien am Strommarkt auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen - bislang war das Ziel lediglich
20 Prozent -, zweitens den Anteil der Biokraftstoffe bis
2020 auf 20 Volumenprozent anzuheben - das bedeutet
17 Prozent am Energiegehalt; bisher gab es nur eine
Zielsetzung von 5,75 Prozent bis 2010 - und drittens darum geht es heute - den Anteil erneuerbarer Energien
am Wärmemarkt auf 14 Prozent bis 2020 zu steigern;
bislang liegt dieser Anteil bei 6 Prozent.
Das Erreichen dieser nationalen Ziele ist die Voraussetzung, um die internationalen Ziele der Europäischen
Union erreichen zu können. Für den Strommarkt bereiten wir die Novelle des EEG vor, die das Bundeskabinett
noch in diesem Jahr verabschieden wird, für die Ziele
der Biokraftstoffe haben wir das Biokraftstoffquotengesetz, und um die Ziele am Wärmemarkt zu erreichen,
will das Bundeskabinett am 5. Dezember den Entwurf
eines Wärmegesetzes für erneuerbare Energien verabschieden und dem Parlament zuleiten. Derzeit befinden
wir uns in der Ressortabstimmung.
Kernpunkte des Gesetzes sind erstens das Regelwerk
des Ordnungsrechts und zweitens die Förderung. Herr
Kauch, eine andere Möglichkeit, Politik zu machen, als
durch eine Mischung aus Ordnungsrecht und Förderung
kenne ich nicht. Ihr Vorschlag ist auch Ordnungsrecht.
Sie regen an, den Mineralölkonzernen vorzuschreiben,
einen Anteil von Bioöl oder Bioenergie einzusetzen. Das
ist auch Ordnungsrecht; das ist auch Bürokratie; das ist
auch Gesetzgebung.
({0})
- Das Problem ist nur: Der Vorschlag ist nicht durchdacht. Wenn Sie ihn umsetzen, müssen Sie entweder zulassen, dass massiv Biomasse aus anderen Ländern hierherkommt - im Zweifel aus Palmöl oder Sojaöl, für die
die Regenwälder abgeholzt wurden -, oder Sie müssen
zulassen, dass es in Deutschland zu einer weiteren Verschärfung der Nutzungskonkurrenzen kommt. Denn wir
haben nicht genug Anbaufläche für Biomasse zur Stromerzeugung, zur Kraftstofferzeugung und zur reinen Verbrennung zur Wärmeerzeugung. Sie werden also eine
massive Nutzungskonkurrenz herbeiführen, und Sie
müssen irgendwann entscheiden, was die effizienteste
Form der Biomassenutzung ist, wenn Sie nur eine begrenzte Anbaufläche zur Verfügung haben.
Herr Minister Gabriel, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kauch?
Wenn ich den Satz zu Ende gesprochen habe, gerne,
Herr Präsident. - Die effizienteste Form der Biomassenutzung ist eben nicht, Biomasse einfach zu verbrennen
- das schlagen Sie vor -, sondern Kraft-Wärme-Kopplung damit zu betreiben oder Kraftstoffe daraus zu machen, insbesondere Biogas zu nutzen, und bei der Stromerzeugung die Grundlastfähigkeit der regenerativen
Energien zu erreichen. Sie wollen, dass ein Riesenanteil
schlicht und ergreifend verbrannt wird. Das ist ineffizient; das führt zu Konkurrenzen mit Nahrungsmitteln; so
viele Flächen haben Sie nicht. Deshalb ist der Vorschlag
undurchdacht, Herr Kauch. Das ist alles, was man dazu
sagen kann.
({0})
Herr Minister, erlauben Sie mir den Hinweis, dass Ihnen Ihre Referenten unseren Antrag möglicherweise
falsch zusammengefasst haben. Vielleicht habe ich ihn
auch nicht richtig vorgetragen. Ich möchte Sie darauf
hinweisen - gerade habe ich versucht, das deutlich zu
machen -, es geht uns nicht darum, dass die Brennstoffhändler beispielsweise eine Quote Biogas oder Bioheizstoffe aus Biomasse dort einspeisen müssen. Vielmehr
wollen wir Nachweise handeln. Das heißt, wenn jemand
etwa eine Solarthermieanlage auf einem Haus betreibt,
kann er sich das zertifizieren lassen und mit diesen
Nachweis handeln, Stichwort: Zertifikatehandel, wie Sie
das von der FDP kennen.
({0})
Es geht uns darum, dass es Biomasse sein kann, aber
auch Erdwärme oder Solarthermie. Deshalb wäre es
schlimm, wenn wir das, was Sie beschreiben, vorschlagen würden. Das tun wir aber nicht.
Herr Kollege Kauch, es mag sein, dass Sie Ihren Antrag in Ihrer Rede verkürzt vorgestellt haben. Sie haben
aber gesagt, dass Sie auf einen bestimmten Anteil von
Biomasse setzen wollen. Ich habe gerade bei Ihrem Vortrag im Rahmen Ihrer Zwischenfrage überlegt, welche
Bürokratie Ihr Vorschlag auslösen würde.
({0})
Das ist ja unglaublich. Ich bin doch dafür, es so zu
machen, wie wir es derzeit diskutieren, nämlich erstens
eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der
Wärmeerzeugung in Neubauten und bei grundlegenden
Sanierungen in Altbauten - nur dann, wenn es wirtschaftlich zumutbar ist; anders wäre es rechtlich nicht
darstellbar - und zweitens eine Wahlfreiheit zwischen
den unterschiedlichen Formen der Nutzung erneuerbarer
Energien, ausgenommen das schlichte Verbrennen. Dafür habe ich eben die Gründe genannt.
Wahlfreiheit gibt es auch bei Erfüllung der Vorschriften
zur Energieeinsparung in der Energieeinsparverordnung
durch Wärmedämmung oder der Nutzung erneuerbarer
Energien. Dazu ist es allerdings notwendig, eine enge Verzahnung des Wärmegesetzes für erneuerbare Energien mit
der Energieeinsparverordnung herzustellen.
Die Energieeffizienz bei Neubauten und bei der grundlegenden Sanierung in Altbauten soll nach Willen der
Bundesregierung in dieser Verordnung um 30 Prozent angehoben werden. Wer erneuerbare Energien nutzt, muss
seine Energieeffizienz dann nur um 15 Prozent steigern.
Wer allerdings keine erneuerbaren Energien nutzt, der
muss die Energieeffizienz gegenüber dem heutigen Niveau um 45 Prozent steigern.
Wenn öffentlich gesagt wird, es gebe keine Wahlfreiheit, dann ist das schlicht falsch. Wenn wir allerdings die
völlige Freiheit der Wahl zwischen Energieeffizienzsteigerung durch Wärmedämmung und erneuerbaren Energien schaffen und somit keine Verzahnung herstellen
würden, dann würden wir die europäischen und auch die
nationalen Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich nicht erreichen.
Viel wichtiger ist: Würden wir darauf verzichten, das
vorzuschreiben, würden wir dazu beitragen, dass wir den
Erfolgskurs der Schaffung neuer Arbeitsplätze auf dem
Strommarkt im Bereich des Wärmemarktes nicht fortsetzen können. Herr Kauch, das ist übrigens mein größter
Vorwurf gegenüber Ihrem Programm. Schon heute gibt
es auf diesem Gebiet 235 000 neue Arbeitsplätze - profitiert hat davon insbesondere der Strommarkt - dank gesicherter Rahmenbedingungen für Industrie und Handwerk. Durch die Umsetzung Ihrer Vorschläge würden
keine gesicherten Rahmenbedingungen für Industrie und
Handwerk geschaffen. Würden wir Ihren Vorschlägen
folgen, Herr Kauch, würde das dazu führen, dass wir auf
die Chance, auf dem Wärmemarkt zusätzlich 200 000
neue Jobs zu schaffen, verzichten.
({1})
Das ist es, was uns dazu bewegt, nicht mitzumachen.
Wir sehen darüber hinaus eine verlässliche Förderung
der Investitionen zur Umsetzung der Gesamtmaßnahmen
nach dem Wärmegesetz vor, wenn der Eigentümer seine
Nutzungspflicht freiwillig übererfüllt. Dies wird in der
Regel natürlich schon dann der Fall sein, wenn er beispielsweise eine Wärmepumpe nutzt; schließlich wird er
nicht 15 Prozent seiner Heizungsanlage austauschen,
sondern 100 Prozent. Dafür müssen die entsprechenden
Mittel zur Verfügung stehen.
Herr Kauch, Ihre Argumentation ist problematisch:
Hier fordern Sie öffentlich, erneuerbare Energien stärker
zu fördern. Im Haushaltsausschuss treten Sie allerdings
dafür ein, die Mittel der Auktionierung zur Senkung der
Stromsteuer zur Verfügung zu stellen. Das heißt, Sie sehen gar keine Möglichkeit vor, Markteinführung zu betreiben. Die Finanzierung des Markteinführungsinstruments, dessen Richtigkeit Sie gelegentlich öffentlich
feststellen, soll durch die Mittelkürzungen, die Ihre
Fraktionskollegen im Haushaltsausschuss vorschlagen,
zusammengestrichen werden. Das eigentlich Problematische an Ihren Vorschlägen ist, dass Sie sich als Umweltpolitiker gegen die Finanz- und Ordnungspolitiker
Ihrer Fraktion in der Regel nicht durchsetzen können.
({2})
Übrigens sind die 350 Millionen Euro aus der Auktionierung eine Erhöhung um fast 200 Prozent gegenüber
der 2005 im Marktanreizprogramm bewilligten Größenordnung der Mittel. Das ist eine deutliche Aufstockung.
Entscheidend wird allerdings nicht sein, was wir ins
Gesetz schreiben, sondern das, was am Ende umgesetzt
wird. Da haben wir erhebliche Probleme - das sollten
wir zugeben -, weil wir in den Ländern und in den Kommunen ein Vollzugsdefizit haben. Übrigens liefert auch
der Bund Beispiele dafür, dass er bei grundlegenden Sanierungen nicht einmal die geltende Energieeinsparverordnung beachtet, weil niemand mehr ihre Einhaltung
kontrolliert.
Wir werden deshalb überlegen müssen, wie wir die
Einhaltung der wichtigen gesetzgeberischen Vorgaben
für den Klimaschutz und eine größere Versorgungsunabhängigkeit gewährleisten können. Manche unserer auf
Entbürokratisierung ausgerichteten Maßnahmen der Vergangenheit haben im Ergebnis dazu geführt, dass keiner
mehr kontrolliert, ob die gesetzgeberischen Vorgaben
eingehalten werden. Das ist eines der Probleme, vor denen wir stehen.
Wir werden wahrscheinlich auch darüber nachdenken
müssen, wie wir beispielsweise durch eine stärkere Einbeziehung des Schornsteinfegerhandwerks Beratung und
Durchsetzung der entsprechenden gesetzgeberischen
Verordnungen in der Praxis umsetzen können. Hier sehe
ich das größte Defizit. Gespräche mit Handwerksmeistern zeigen: Wenn das, was wir ins Gesetz schreiben - es
kann alles Mögliche sein -, nicht durchgeführt wird,
dann haben wir mit Zitronen gehandelt. Deswegen sollten wir in den Beratungen viel Augenmerk darauf legen,
wie wir etwas zustande bringen wollen.
Was die grundlegenden Sanierungen angeht: Wenn
wir den „Kesselaustausch“ nicht allein betrachten könnten, wenn vielmehr immer erst umfangreiche weitere
Baumaßnahmen hinzukommen müssen, dann würden
wir unsere Vorgaben nicht einhalten. Der Teufel steckt
also auch bei diesem Thema im Detail. Wir verfolgen
mit der Verabschiedung des Wärmegesetzes drei Zielsetzungen: Klimaschutz, mehr Unabhängigkeit von Energieimporten, insbesondere hinsichtlich Gas, und die
Schaffung von bis zu 200 000 neuen Arbeitsplätzen
durch die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte im Bereich
der erneuerbaren Energien. Ich hoffe, dass wir in den
Beratungen dieses Gesetzentwurfs vor allen Dingen die
praktischen Probleme werden lösen können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({3})
Das Wort hat jetzt der Kollege Josef Göppel von der
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
wollen bei diesem Thema, dem Wärmegesetz, jetzt
Tempo machen. Ich höre nun vom Minister Gabriel, dass
der Entwurf noch in der Ressortabstimmung ist. Wenn
man da genauer hinschaut, merkt man: Da gibt es einen
Konflikt zwischen den Wohnungspolitikern und den
Bauleuten, vor allem denen im Verkehrsministerium.
({0})
- Das ist auch dabei, Kollege Kelber. Es gibt sogar
Leute, die heute in der Presse sagen, dass sie den Entwurf ablehnen, obwohl er noch gar nicht da ist. Wenn jemand Presseerklärungen abgibt, ohne mit den Leuten der
zuständigen Arbeitsgruppe zu reden, nehmen wir das
nicht besonders ernst.
({1})
Wir wollen bei diesem Gesetz Tempo machen, weil es
für das Handwerk und für den Klimaschutz viel bringt.
Der Entwurf, so wie er jetzt vorgesehen ist, nimmt auch
Rücksicht auf die sozialen Belange. Uns als Unionsfraktion ist wichtig, Akzeptanz für den Klimaschutz dadurch
zu erreichen, dass wir die soziale Situation der Menschen, zum Beispiel älterer Hauseigentümer, berücksichtigen.
Deswegen ist der Punkt „Abstimmung des Verhältnisses zwischen Mietern und Vermietern“, den meine Kollegin Flachsbarth angesprochen hat, so wichtig. Dafür
gibt es in der Praxis Lösungen. Wir als Bundestag kommen nicht darum herum, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Investitionskosten der
Hauseigentümer sich auf die Miete umlegen lassen. Ich
denke, das Gerechteste wäre, den Umlegungszeitraum
an den Zeitraum zu binden, in dem sich die Investitionskosten amortisieren. Das ist ein Prinzip, das klar und
durchsichtig ist und das für Vermieter und Mieter Gerechtigkeit schafft.
Die Punkte, die uns als Unionsfraktion wichtig sind
- ich nenne sie noch einmal -, sind bestimmte Pflichten
für Neubauten und die verstetigte Förderung. Ich möchte
mich an dieser Stelle bei unserem Koalitionspartner bedanken, dass er vom Umlageverfahren abgegangen ist,
weil es auf diese Weise möglich war, die Zustimmung
der gesamten Unionsfraktion zu erreichen.
({2})
Das ist jetzt, denke ich, eine ausgewogene Lösung.
Die Vorschläge, die Sie, Kollege Kauch, gemacht haben, sind generell mehrfach auch für den Emissionshandel unterbreitet worden. Ich will nicht in Abrede stellen,
dass man sich vorstellen kann, den gesamten Emissionshandel am Import fossiler Stoffe sozusagen aufzuhängen. Nur, da gibt es die Unwucht - wir beide haben es
schon mehrfach diskutiert - zwischen Heizungsenergie
und Mobilitätsenergie. An diesem Problem scheitert die
Umstellung in der konkreten politischen Praxis.
Ich denke, die Argumente für unseren Weg beim
Wärmegesetz, die Minister Gabriel hier vorgetragen hat,
sind zugkräftig, wenn wir es schaffen, die verstetigte
Förderung ins Gesetz zu bringen.
So wie wir im KWK-Gesetz eine Summe von
750 Millionen Euro pro Jahr festgelegt haben, so müssen
in diesem Gesetz 350 Millionen Euro stehen, damit der
Markt sich darauf einstellen kann und wir von dem Rauf
und Runter wegkommen; Kollege Becker, das haben Sie
richtig gesagt. Es braucht Stetigkeit in der Förderung des
Marktanreizprogramms, damit die zusätzlichen 200 000
Arbeitsplätze wirklich kommen.
({3})
Wenn ich in meinem Wahlkreis herumfrage, sagen
alle Handwerker: Das ist Auftragsvolumen für das örtliche Handwerk. Das können nicht internationale Baulöwen erledigen. Das ist Auftragssumme und Wertschöpfung für das örtliche Handwerk. Deswegen liegen wir
mit diesem Konzept richtig: eine ordnungspolitische
Vorgabe für die Neubauten und eine verstetigte Förderung.
Ich möchte allerdings einen Punkt aus Ihrer Rede,
Herr Kollege Gabriel, noch aufgreifen, nämlich die
Frage des Einsatzes von Biogasen und Pflanzenöl bei
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Ich bin sehr dafür,
dass wir deutliche finanzielle Anreize zum Einsatz kleiner Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in diesem Gesetz
verankern, aber ich würde es im Hinblick auf ländliche
Räume nicht völlig ausschließen wollen, dass auch einmal unmittelbar Gas aus der Biogasanlage oder örtlich
erzeugtes Pflanzenöl zum Heizen verwendet wird. Ich
würde mir da eine kleine Öffnungsklausel wünschen.
Wir müssen das Gesetz so anlegen, dass die Akzeptanz
tatsächlich in allen Regionen und unter allen Lebensumständen gegeben ist. Wir werden mit diesem Gesetz Erfolg haben, damit den Klimaschutz in Deutschland voranbringen und neue Arbeitsplätze schaffen.
({4})
Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat
der Kollege Hans-Josef Fell von Bündnis 90/Die Grünen
das Wort.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Seit fast zwei Jahren wartet Deutschland auf
ein Wärmegesetz für erneuerbare Energien. Trotz großspuriger Ankündigungen im Koalitionsvertrag hat die
Große Koalition bis heute kein Wärmegesetz zuwege gebracht. Das ist typisch für den Regierungsstil von Frau
Merkel und Umweltminister Gabriel im Klimaschutzbereich: viel Rhetorik, aber Versagen beim Handeln.
({0})
Auch die heutigen Ankündigungen von Frau Flachsbarth
und Herrn Becker, zum Frühjahr 2008 endlich ein Wärmegesetz aufzulegen, sind nicht glaubhaft; denn im
Handelsblatt von heute sind Ausführungen von Frau
Reiche zu lesen, in denen sie all das wieder infrage stellt,
was Sie beschlossen haben.
Dabei geben die Branchenzahlen eine eindeutige Antwort auf Ihr Nichtstun. Der Binnenmarkt für Sonnenkollektoren ist in Deutschland im ersten Halbjahr 2007 um
35 Prozent eingebrochen, der für Biogas- und Holzpelletsanlagen sogar um 50 Prozent. Die Nutzung der Tiefenerdwärme kommt weiterhin nur schleppend in Gang.
Angesichts dieser Probleme können wir nicht bis zum
nächsten Frühjahr warten; denn die Wärmeerzeugung
verursacht etwa 25 Prozent aller CO2-Emissionen in
Deutschland. Gleichzeitig wissen viele Bürgerinnen und
viele Bürger nicht mehr, wie sie die steigenden Preise für
konventionelle Energie bezahlen sollen. Der Weltölpreis
bewegt sich seit kurzem auf Rekordniveau; er schwankt
um 80 Dollar pro Barrel. Die abzusehende Verknappung
bei Erdöl und Erdgas wird die Preise weiter nach oben
treiben.
Erneuerbare Energien und Energieeinsparmaßnahmen
sind die Antwort auf steigende Energiepreise, auf Klimazerstörung und Verknappung sowie auf die zunehmenden politischen Risiken bei der Versorgung mit
Erdöl und Erdgas. Doch die Große Koalition tut, abgesehen von Ankündigungen, nichts, um den Einbruch im
Markt für erneuerbare Wärmeenergien zu verhindern.
({1})
Sie nimmt offensichtlich sogar billigend Konkurse von
Produzenten in Kauf. Gleichzeitig rühmen Sie sich,
mehr Haushaltsmittel im Bereich der Energieeinsparung
für das von Rot-Grün initiierte Gebäudesanierungsprogramm bereitgestellt zu haben. Doch Sie haben gleichzeitig die Förderbedingungen so verschlechtert, dass es
auch hier einen unglaublichen Markteinbruch gegeben
hat: Die Nachfrage nach Altbausanierungsmitteln ist
nämlich um 65 Prozent im ersten Halbjahr 2007 zurückgegangen.
Nein, meine Damen und Herren, aktive und verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik sieht anders aus.
({2})
Es gibt bei Ihnen eine himmelschreiende Diskrepanz
zwischen Worten und Taten. Ich frage mich, warum erhöht die Öffentlichkeit nicht den Druck, damit den Klimaschutzworten der Bundesregierung endlich auch Klimaschutztaten folgen.
({3})
In Meseberg hat die Große Koalition erneut beschlossen, ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz einzubringen. Da müssen Sie sich doch fragen lassen, warum Sie
dort Beschlüsse über Sachverhalte fassen, die Sie bereits
vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag festgeschrieben
haben, aber noch nicht umgesetzt haben.
({4})
Es ist allerdings interessant, dass Sie mit dem ordnungsrechtlichen Ansatz wichtige Grundsätze für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Meseberger Beschluss
genauso gefasst haben, wie wir Grünen in dem Antrag,
der der heutigen Debatte zugrunde liegt.
({5})
Sie wollen Bauherren verpflichten, bei allen Neubauten und Altbausanierungen einen festgelegten Anteil für
erneuerbare Energien zu verwenden. Richtig so! Wir haben das längst vorgeschlagen. Aber warum lehnen Sie
dann unseren Antrag ab? Im Umweltausschuss konnten
Sie keinen einzigen stichhaltigen Grund für Ihre Ablehnung nennen.
({6})
Aber bei genauerem Hinsehen wird mir das klar: Sie haben eine so große Menge von Ausnahmetatbeständen
formuliert, dass Ihr Vorschlag für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nach Ihren Vorstellungen ohne nennenswerte Wirkung bleiben würde.
({7})
Die heutigen Einwände von Frau Reiche sollen offenbar
alle wirksamen Maßnahmen für erneuerbare Energien
endgültig verhindern.
Der Vorschlag des Ministers strotzt doch nur so von
Ausnahmen von der Baupflicht, sodass die Umsetzung
von vornherein ausgehöhlt wird. So werden Sie ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gestalten, wie Sie
auch das Marktanreizprogramm bisher gestaltet haben,
nämlich fast wirkungslos mit Produktionsrückgängen
und ohne verlässliche Rahmenbedingungen für eine
Branche, die eigentlich wachsen will und wachsen muss.
Mit häufigen Haushaltsstopps, laufend veränderten Förderbedingungen und zu geringen Haushaltsmitteln im
Marktanreizprogramm haben Sie den Ausbau der Branche richtiggehend verhindert. So werden Sie Ihre Klimaschutzziele nicht erreichen. Mit einem Ziel von
14 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis 2020, Herr Gabriel, liegen Sie weit unter
den Möglichkeiten. Wir Grünen haben in unserem
Energiekonzept 2.0 nachgewiesen, dass das Doppelte
möglich ist.
Herr Bundesminister Gabriel, wir haben die Nase voll
von Ihren schönen Worten und vollmundigen Reden für
erneuerbare Energien.
({8})
Statt für die Kohle zu kämpfen, ist es Zeit, zu erneuerbaren Taten zu schreiten. Bevor Sie als Verantwortlicher
für viele Konkurse in der Branche der erneuerbaren
Energien in die Geschichte eingehen werden,
({9})
rate ich Ihnen, endlich Hand anzulegen. Die Einbrüche
in der Branche der erneuerbaren Energien im Jahre 2007
sprechen doch für sich. Nehmen Sie sie ernst; ansonsten
setzen Sie Hunderttausende Arbeitsplätze aufs Spiel,
statt 200 000 neue zu schaffen, wie wir das eigentlich
gemeinsam wünschen.
({10})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
dem Titel „Einführung eines Erneuerbare Energien Wärmegesetzes - EEW“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/5361, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/3826 abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die
Grünen angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union ({0})
- zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD
Regierungskonferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen
Union und Unterrichtung der Bundesregierung entsprechend Ziffer VI der Vereinbarung zwischen Deutschem Bundestag und
der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen
Union
- zu dem Antrag der Abgeordneten Markus
Löning, Dr. Werner Hoyer, Michael Link ({1}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
EU-Regierungskonferenz schnell zum Erfolg
führen
- zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder
Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
EU-Regierungskonferenz - Für eine handlungsfähige und demokratische EU
- Drucksachen 16/6399, 16/5882, 16/5888,
16/6632 Berichterstattung:
Abgeordnete Michael Stübgen
Michael Roth ({2})
Alexander Ulrich
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. Gibt
es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann
ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
das Wort.
({3})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Im vergangenen Jahr hatte ich für die Botschafterkonferenz Jean-Claude Juncker zum Thema „Europäische Verfassung“ eingeladen. Ich erinnere mich noch
sehr genau, was er gesagt hat, nämlich dass das Problem
mit der europäischen Verfassung sei, dass sie für 50 Prozent der Europäer zu viel Europa enthält und für die
anderen 50 Prozent zu wenig Europa. Ich glaube, treffender konnte man das Dilemma, in dem wir im vergangenen Jahr waren, nicht beschreiben.
Noch besser erinnere ich mich an das Jahr 2005, als
nach den zwei verlorengegangenen Referenden in
Frankreich und den Niederlanden Europa sozusagen flächendeckend von Katerstimmung erfasst war.
Warum sage ich das? Um endlich einmal den Blick
dafür freizumachen, wo wir heute stehen.
Vor einem Jahr sagten viele noch: Die Reform ist tot. Heute stehen wir kurz vor dem Abschluss einer Regierungskonferenz, auf der dann über den Reformvertrag
der Europäischen Union entschieden werden soll, einen
Vertrag, der endlich den Weg frei macht für die notwendige Runderneuerung unserer Arbeitsgrundlagen in
Europa.
({0})
Dass wir das geschafft haben, darauf können wir in
der Tat miteinander stolz sein. Das ist unser gemeinsames Verdienst. Als Präsidentschaft ist es der Bundesregierung gelungen, dem Prozess der Vertragsreform
neuen Atem einzuhauchen. Mit dem Einigungswillen aller Mitgliedstaaten gelang es, beim Europäischen Rat im
Juni in Brüssel ein umfassendes politisches Mandat zu
verabschieden.
Ich will an dieser Stelle im Hohen Hause nicht vergessen, eines zu erwähnen: Wir konnten auch nur deshalb so offensiv und auch so entschlossen auf der europäischen Ebene verhandeln, weil wir uns jederzeit der
Unterstützung des Deutschen Bundestages und auch des
Bundesrates sicher sein konnten. Deshalb gilt: Wenn die
politische Einigung beim informellen Treffen der Staatsund Regierungschefs in Lissabon gelingt, dann ist das
unser gemeinsamer Erfolg. Dafür mein aufrichtiger und
herzlicher Dank Ihnen allen.
({1})
Ich habe nicht vergessen, dass wir bei alldem in der
Tat Abstriche machen mussten. Wir mussten auf das
Konzept einer Verfassung und den entsprechenden Titel
verzichten. Wir haben es entgegen unserer Vorstellung
nicht hinbekommen, die Grundrechtecharta in den Vertrag aufzunehmen. Immerhin ist es uns gelungen, ihre
Rechtsverbindlichkeit festzuschreiben. Wir haben auch
hinnehmen müssen, dass die Einführung der doppelten
Mehrheit erst verzögert stattfindet. Dies waren schmerzliche Kompromisse, die aber notwendig waren - ich bin
mir sicher, die meisten von Ihnen sehen das genauso -,
um die Gesamteinigung, um die es ging, zu erreichen.
Schwerer wiegt in meinen Augen, dass es uns mit diesen schmerzlichen Kompromissen gelungen ist, die wesentliche Substanz der Verfassung zu erhalten und die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gestärkt wird.
({2})
Nicht nur ich, sondern auch viele andere, die für unser
Land auf Brüsseler Ebene verhandelt haben, haben geradezu penetrant den Satz wiederholt: „Die Welt wartet
nicht auf Europa.“ Dieser Satz hat seine Richtigkeit mit
Blick auf die aufstrebenden Mächte in Ostasien, China
und Indien, behalten. Die wirtschaftlichen und politischen Gewichte in der Welt verschieben sich durchaus.
Das macht deutlich, wie wichtig es war, dieses Einigungswerk in Europa durchzusetzen. Rückblickend
muss man sagen, dass diese Einigung ohne Alternative
war.
Diese europäische Reform macht uns handlungsfähiger beim Klimaschutz, bei der Energieversorgung und
beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus. All
das erfordert ein Europa, das einig und geschlossen ist.
Dazu brauchen wir erneuerte Arbeitsgrundlagen, zumal
wir jetzt ein Europa der 27 haben.
Lassen Sie mich noch ein paar Punkte aufzählen, die
ich zu den Fortschritten zähle: der - wenn ich so sagen
darf - hauptamtliche Präsident des Europäischen Rates,
wodurch mehr Kontinuität in der Zukunft gesichert wird;
die Aufwertung des Hohen Repräsentanten für Außenund Sicherheitspolitik, was aus meiner Perspektive besonders wichtig ist; mehr und dadurch erleichterte Abstimmungen in den europäischen Gremien mit qualifizierter Mehrheit; die Einführung der doppelten Mehrheit
und schließlich die Verkleinerung der Kommission. Das
sind fünf Punkte, über die Einigung erzielt wurde und
die aus meiner Sicht deutlich machen, wie wertvoll diese
Einigung tatsächlich war.
Ich will nicht vergessen, dass auch die Rechte des Europäischen Parlaments und die der nationalen Parlamente deutlich gestärkt worden sind. Ich komme zu dem
Ergebnis, dass trotz aller Schwierigkeiten und trotz allen
Ringens, das wir hinter uns haben, die demokratische
Legitimation Europas am Ende dieses Prozesses gestärkt
wird.
Ich weiß, dass wir gemeinsam mit Ihnen - sozusagen
im Vorgriff auf die Vertragsreform - eine Vereinbarung
zwischen Bundesregierung und Bundestag geschlossen
haben. Ich erinnere mich - Herr Löning, Sie werden
gleich darauf zurückkommen -,
({3})
dass es am Anfang etwas geruckelt hat. Ich bin mir aber
sicher, dass sich das im Vorgriff Vereinbarte etablieren
wird. Bevor Sie das gleich monieren, sage ich Ihnen von
hier aus: Das, was ich tun kann, um diese Vereinbarung
mit Leben zu erfüllen, will ich gerne tun.
({4})
Wir sind noch nicht ganz am Ende. Sie alle kennen
den Gang der Verhandlungen bei der Regierungskonferenz, die nun unter portugiesischer Ratspräsidentschaft
stattfindet. Sie wissen, dass die entscheidenden Voraussetzungen für den Erfolg dieser Regierungskonferenz
sind, dass wir im Juni ein klares, sehr detailreiches politisches Mandat beschlossen haben und die portugiesische Ratspräsidentschaft danach einen sehr ehrgeizigen
- um nicht zu sagen: straffen - Zeitplan gesetzt hat. Das
hatte immerhin zur Folge, dass jetzt ein erster vollständiger Vertragsentwurf vorliegt, der auf der Rechtsexpertenebene gebilligt wurde. Ich denke, die Ergebnisse wurden Ihnen in den letzten Tagen zugestellt. Dieser
Entwurf ist alles in allem kein Werk geworden - ich war
gestern auf der Buchmesse -, das für den Literaturnobelpreis infrage kommt; aber das ist ein sorgfältig ausbalancierter Text, mit dem das politische Mandat vom Juni
sehr korrekt umgesetzt wurde. Deshalb bin ich fürs Erste
sehr zufrieden damit.
Sie wissen, dass einige über das Mandat hinausgehende Wünsche haben. Wir werden diese Wünsche auf
dem nächsten Allgemeinen Rat der europäischen Außenminister in der kommenden Woche zu beraten haben. Ich
kann nicht ausschließen, dass einiges davon das Treffen
der Staats- und Regierungschefs erreichen wird. Deshalb
sage ich: Wir sind zwar noch nicht am Ziel, aber so nahe
dran wie jetzt waren wir im gesamten Prozess noch nie.
Deshalb bin ich optimistisch, dass die Einigung gelingen
wird.
({5})
Wenn sie gelingt - damit komme ich zum Schluss -,
sollten wir zusehen, dass die Verträge noch in diesem
Jahr, und zwar vor Weihnachten unter portugiesischer
Ratspräsidentschaft unterzeichnet werden, damit genügend Zeit bleibt, um das Ratifizierungsverfahren vor den
Europawahlen 2009 durchzuführen. Ich würde mich sehr
freuen, wenn Deutschland mit einer raschen RatifizieBundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
rung modellhaft voranginge. Ich hoffe, das gelingt uns
gemeinsam.
Weniger an dieses Hohe Haus gerichtet als an manche
europäische Nachbarn, die hinsichtlich Veränderungen
am Text noch Erwartungen haben, sage ich: Wenn wir
diese Chance in Europa verpassen, dann werden wir so
schnell keine neue bekommen. Aber eben weil das alle
wissen, bin ich zuversichtlich, dass die Einigung gelingt.
Herzlichen Dank.
({6})
Das Wort hat der Kollege Markus Löning von der
FDP-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Lob
beginnen: Herr Steinmeier, der Bundesregierung ist es in
der Tat gelungen, einen europäischen Sack Flöhe zusammenzubinden und zum Abschluss eines schwierigen Prozesses entscheidend beizutragen. Dafür gebührt Ihnen
unser aller Lob. Das ist ganz ohne Zweifel so.
({0})
Ich glaube, der Umstand, dass sich diese Bundesregierung an einer wesentlichen Stelle von ihrer Vorgängerregierung unterscheidet, nämlich darin, dass Kanzlerin
und Außenminister mit einer positiven Grundeinstellung
gegenüber Europa aufgetreten sind, hat entscheidend
dazu beigetragen, dass Ihnen das gelungen ist. Das ist
ein deutlicher Unterschied zur Vorgängerregierung. Ich
glaube, dass das die Einigung deutlich befördert und erleichtert hat. Insofern loben wir Sie an dieser Stelle und
freuen uns, dass sich die Politik der Bundesregierung
von der der Vorgängerregierung unterscheidet.
Wir werden uns nach Abschluss des Europäischen
Rates übernächste Woche anschauen, wie die Texte am
Ende des Tages tatsächlich aussehen. Wir werden es bewerten und auch an der Erklärung von Laeken messen.
Wurden die gesteckten Ziele erreicht? Bekommen wir
mehr Demokratie in Europa? Bekommen wir mehr
Transparenz in Europa? Es wird, so wie ich das aus jetziger Perspektive beurteilen kann, sicher ein eher gemischtes Bild geben.
Es gibt - zumindest laut der bisher vorliegenden Einigungen - ohne Zweifel eine Reihe von Themen, bei denen die Europäische Union mit diesem Vertrag vorwärtskommen würde. Es gibt aber durchaus auch eine Reihe
von Themen, bei denen wir nicht vorwärtskommen. Es
gibt auch eine Reihe von Themen, bei denen es gut ist,
dass das Geplänkel darüber endlich einmal abgeschlossen wird. Auch dazu haben Sie ein wahres Wort gesagt:
Die Welt wartet nicht auf Europa. Es wird Zeit, dass wir
unsere internen Organisationsdebatten endlich abschließen und dazu kommen, dass wir in Europa wieder Politik in der Substanz machen können
({1})
und dass wir beim Binnenmarkt vorwärtskommen.
Kollege Martin Zeil wird nachher noch einige Worte
zum Binnenmarkt sagen. Ich sehe da ein großes Problem
auf Europa zukommen; hier wird auf ein Kern-Asset der
Europäischen Union verzichtet. Ich hoffe, dass wir in
den Substanzen vorwärtskommen, zum Beispiel auch
bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
Herr Außenminister, ich hatte eben ein Gespräch mit
einem Kollegen aus Holland.
({2})
Er sagte: Dass ihr Deutsche das Konzept der doppelten
Mehrheit akzeptiert - ich glaube, es ist wichtig, dass das
hier im Deutschen Bundestag einmal gesagt wird -, ist
ein außerordentlich großes Zugeständnis an eure polnischen Nachbarn; es ist eine Großherzigkeit, die wir in
Holland nur mit großen Problemen gegenüber unserer
eigenen Bevölkerung vertreten könnten. Ich glaube, dass
es richtig und wichtig ist, dies gegenüber unseren polnischen Freunden zu betonen und zu sagen, dass die Bundesrepublik den Polen an vielen Stellen in den letzten
Jahren mit großen Schritten entgegengekommen ist
({3})
und dass wir von daher auch von unseren polnischen
Freunden erwarten, dass sie jetzt dabei helfen, dass
Europa vorwärtskommt, und dass sie keine weiteren
Steine in den Weg legen.
Europa sollte ohne Schwierigkeiten aus Polen vorwärtskommen können. Diesen Wunsch gebe ich Ihnen
zum Gipfel mit. Ich hoffe, dass diese Botschaft auch in
Warschau ankommt. Wir sind unter Schmerzen damit
einverstanden, dass Zugeständnisse gemacht werden.
Aber wir erwarten dann auch Zugeständnisse von der anderen Seite und den Willen, an einem gemeinsamen
Europa zu arbeiten. Wir haben gar keine Alternative
dazu, mit Polen unter dem europäischen Dach in Zukunft ernsthaft zusammenzuarbeiten. Wir profitieren davon, die Polen profitieren auch davon. Das muss endlich
in vernünftige Bahnen gelenkt werden, damit wir in der
Substanz nach vorne kommen.
Es gibt eine ganze Reihe von anderen Punkten, die
wir unterstützen und über die wir uns freuen. Das heißt,
wenn das nächste Europäische Parlament den Kommissionspräsidenten wählen wird, dann stellt sich auch an
uns als Parteien und als europäische Parteifamilien die
Frage: Wie wollen wir den Europawahlkampf 2009 führen? Werden wir die Parteien weiter nach vorne stellen?
Werden wir in den europäischen Parteifamilien enger zusammenrücken und auch im Europawahlkampf klarer
politische Wahlkämpfe führen, oder werden wir es wie
bisher handhaben, dass sehr viel nationale Politik und
sehr wenig gemeinsame europäische Politik gemacht
wird?
Lassen Sie mich, Herr Steinmeier, zum Schluss auch
einmal Herrn Juncker zum Thema Grundrechtecharta zitieren. Herr Juncker ist jemand, den man in europapolitischen Debatten in Deutschland immer gut zitieren kann.
Mir hat er etwas über den Verfassungsvertrag und über
die Debatte über die Grundrechtecharta erzählt. Er sagte
mir: Wir Europäer missionieren in der Welt für Grundrechte und für Menschenrechte, und dann sind wir nicht
in der Lage, uns selbst auf eine rechtsverbindliche
Grundrechtecharta zu einigen; das ist doch lächerlich.
Wo der Mann recht hat, hat er recht. Es ist eine Schande,
dass wir bei der Rechtsverbindlichkeit nicht weitergekommen sind.
({4})
Ganz zum Schluss: Herr Steinmeier, Sie haben dem
Parlament nichts im Vorgriff zugestanden. Das Parlament hat über seine beiden Mehrheitsfraktionen seine
Rechte bei der Erteilung des Mandates nicht wahrgenommen. So herum wird ein Schuh daraus.
({5})
Das Parlament hat seit der ersten Hälfte der 90er-Jahre
nach Art. 23 Grundgesetz das Recht, bei der europäischen
Gesetzgebung und der Erneuerung von Verträgen mitzuwirken. Es hat seitdem diese Rechte niemals umgesetzt.
Seit einem Jahr gibt es eine Vereinbarung, und diese Vereinbarung muss endlich mit Leben erfüllt werden. Ich
weiß, dass es nicht an Ihnen liegt. Wir sind sogar von Ihrem Kollegen aus dem Wirtschaftsressort aufgefordert
worden, endlich unsere Rechte wahrzunehmen. Ich weiß,
dass es bei den Damen und Herren der Mehrheitsfraktionen liegt.
({6})
Ich wünsche mir, dass Sie mit Ihrer Fraktion reden und
sie auffordern, die Rechte endlich wahrzunehmen.
Vielen Dank.
({7})
Das Wort hat der Kollege Gunther Krichbaum von der
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei
allem, was wir heute kritisieren, sollten wir auch einmal
den Blick zurück richten. Es ist etwas mehr als zwei
Jahre her, dass in europäischen Nachbarländern - in
Frankreich und in den Niederlanden - die europäische
Verfassung in zwei Referenden abgelehnt worden ist.
Danach verordnete sich Europa eine Denkpause, die in
Wahrheit aber eine Phase der Ratlosigkeit war. Niemand
wusste, wie es mit diesem Europa weitergehen sollte.
Hier war es tatsächlich der Erfolg der Bundesregierung
unter Angela Merkel und unter Ihnen, Herr Außenminister Steinmeier, die den gordischen Knoten mit der „Berliner Erklärung“ und einem vertrauensbildenden Prozess
durchschlug, an dessen Ende ein sehr ausgeformtes
Mandat stand, das es umzusetzen galt.
({0})
Trotz allem anderen, was wir in diesen Vertrag aufnehmen wollten, ist doch die Substanz dieses Vertrages
- dieser Verfassung, die wir ursprünglich wollten - gewahrt worden. Sicherlich ist nicht zu unterschätzen, dass
hier Symbole wie eine Fahne, eine Hymne und eine Präambel fehlen - Letztere ist gewissermaßen ein Wertekanon innerhalb der Europäischen Union -; denn genau
diese identitätsstiftenden Merkmale hätten dazu geführt,
dass sich die Bürger in dieser Verfassung stärker hätten
wiederfinden können. Dazu ist es nun leider nicht gekommen. Aber wir dürfen den Erfolg jetzt nicht kleinreden; denn Europa hat seine Handlungsfähigkeit zurückgewonnen.
Das ist besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass
wir bislang auf der Grundlage des Vertrages von Nizza
standen, eigentlich auf einem institutionellen Europa der
Zwölf, obwohl wir doch mittlerweile 27 geworden sind
und in absehbarer Zeit mit Kroatien 28 Mitgliedstaaten
sein werden. Die Kinderschuhe konnten jetzt also in der
Ecke stehen gelassen werden. Wir haben jetzt einen institutionellen Rahmen, mit dem wir auf das Europa von
heute und insbesondere auf die Herausforderungen des
Europas von morgen reagieren können.
Nur schlagwortartig möchte ich dies belichten: Wir
haben die Einführung eines Mehrheitsprinzips auf breiter Front und eben nicht mehr die Blockademöglichkeiten mit einem Einstimmigkeitsprinzip. In diesen Kontext
passt die Forderung Polens mit ihrer Ioannina-Klausel
überhaupt nicht hinein, weil man damit gerade jene Blockaden aufrechterhalten will, die dieser Vertrag überwinden soll.
Kollege Löning, wir brauchen gar nicht mehr bis zum
Gipfel zu warten. Morgen wird Herr Kaczynski nach
Berlin kommen. Dies ist eine gute Gelegenheit für die
Bundesregierung, bereits in diesem Gespräch, das Frau
Merkel führen wird, wenn ich richtig informiert bin, darauf hinzuweisen und für eine Bewegung in dieser Frage
Werbung zu betreiben.
({1})
Dass die Grundrechtecharta verbindlich ist, ist ein
weiterer Vorteil für die Bürger. Denn Grundrechte sind
zunächst einmal Abwehrrechte des Bürgers gegenüber
dem Staat. Ich hätte mir gewünscht, dass die Diskussion
in Großbritannien vor diesem Hintergrund geführt worden wäre. Denn ich weiß nicht, ob eine Regierung, die
dem Bürger plötzlich seine Abwehrrechte vorenthalten
möchte, gut dasteht.
({2})
Aber das müssen die Menschen in Großbritannien entscheiden. Ich denke, hier sind wir entscheidend vorangeGunther Krichbaum
kommen. Außerdem hat der Deutsche Bundestag nun
mehr Rechte. Allerdings müssen wir unseren neuen
Möglichkeiten auch gerecht werden.
Herr Kollege Löning hat richtigerweise die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bundestag und
der Bundesregierung angesprochen. Aber wir müssen
den Kontrollmöglichkeiten und -pflichten, die unser nationales Parlament in der Europapolitik jetzt hat, nachkommen können. Wir fordern die Bundesregierung auf,
sich dafür einzusetzen, dass die Texte auf europäischer
Ebene auch in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Deutsch, Französisch und Englisch sind gleichberechtigte Sprachen. Wir möchten an dieser Stelle keine Besserbehandlung, sondern eine Gleichbehandlung. Herr
Außenminister, wir fordern Sie auf, alles Erdenkliche zu
tun, damit die Fortschrittsberichte am 7. November dieses Jahres auch in deutscher Sprache vorgelegt werden,
({3})
wonach es im Augenblick aber leider nicht aussieht.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das
keine Sonderposition Deutschlands ist. Deutsch ist die
Muttersprache von über 90 Millionen Menschen und hat
insbesondere in Osteuropa und in den neuen EU-Beitrittsstaaten als erste Fremdsprache eine große Bedeutung.
Wir können festhalten: Mit diesem Reformvertrag haben wir eine Gebrauchsanweisung für Europa bekommen. Europa ist demokratischer und transparenter geworden. Ich glaube, wir sollten genau das festhalten, und
zwar ungeachtet aller Steine, die auf diesem Weg noch
vor uns liegen. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese
Steine mit viel gutem Willen aus dem Weg räumen können.
Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Aspekt zu
sprechen kommen: auf die Akzeptanz Europas. Europa
ist immer nur so gut, wie es in der Lage ist, auf die Kernfragen seiner Bürger Antworten zu geben. Europa muss
auf die veränderten Herausforderungen in der Welt, die
sich angesichts der Globalisierung stellen, reagieren.
Jüngst hat Bundespräsident Köhler in seiner Berliner
Rede auf die Chancen der Globalisierung hingewiesen,
zu Recht aber auch unterstrichen, dass viele Menschen
der Globalisierung mit großer Sorge und mit Ängsten
begegnen. Europa muss seine Wettbewerbskraft stärken;
denn wir konkurrieren mit den USA und mit den Ländern in Fernost. Deswegen ist es wichtig, dass wir unsere
Ressourcen und Möglichkeiten bündeln.
Beispiel Forschungspolitik. Wir werden in Europa
immer nur so erfolgreich sein, wie wir innovativer als
andere Regionen in der Welt sind; denn Arbeitsplätze
werden durch Innovationen geschaffen. In der Forschungspolitik ist es mit Sicherheit sinnvoller, dass wir
unsere Anstrengungen im Rahmen von Großforschungsvorhaben viel stärker als in der Vergangenheit koordinieren, als dass 27 Länder jeweils ihr eigenes Süppchen kochen. Erst heute Morgen hat Herr Minister Müntefering
zu Recht darauf hingewiesen, dass der Schlüssel in der
Bildung liegt. In Europa tun wir im Bildungsbereich
nach wie vor insgesamt zu wenig. Wenn wir die Ziele
der Lissabon-Strategie weiterhin ernst nehmen wollen,
dann müssen wir uns hier viel mehr engagieren.
({4})
Das gilt auch für andere Themengebiete, zum Beispiel für den Klimawandel. Der Klimawandel verunsichert die Bürger. Insbesondere in Afrika führt er dazu,
dass Menschen ihre Lebensgrundlagen verlieren, weil
ihr Land keine Früchte mehr liefert. Durch den Klimawandel werden sie in die Flucht getrieben. Der dadurch
entstehende Migrationsdruck, der auch in Europa spürbar wird, stellt uns dann vor Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Diese Zusammenhänge sind nicht vom
Tisch zu wischen. Auf diese Fragen kann Europa insgesamt eine bessere und glaubwürdigere Antwort liefern,
als wenn das jeder einzelne Mitgliedstaat für sich genommen tut. Ich denke, hier besteht noch sehr viel Potenzial. An dieser Stelle müssen wir deutlich mehr tun
als in der Vergangenheit.
Da ich gerade über die identitätsstiftenden Politikbereiche spreche, die uns zusammenführen können, möchte
ich auf die auswärtige Kulturpolitik zu sprechen kommen; hier schaue ich insbesondere den Kollegen Steffen
Reiche an. Wir können in Europa in diesem Bereich noch
deutlich mehr tun. Denn Europa ist immer nur so gut, wie
es von den Menschen gelebt wird, wie es die Menschen
zusammenführt.
Allen Unkenrufen, was das deutsch-polnische Verhältnis angeht, zum Trotz muss man sagen: In den Zivilgesellschaften funktioniert es doch prima. Wir haben
600 Städtepartnerschaften. Wir haben ein Deutsch-Polnisches Jugendwerk, von dem ich mir persönlich wünsche, dass es von beiden Staaten wirksamer unterstützt
wird als gerade in den letzten Monaten. Hier tut sich sehr
viel. Deswegen müssen wir immer fein differenzieren
zwischen der polnischen Regierung und der polnischen
Bevölkerung.
({5})
Wie gesagt, alles, was die Menschen zusammenführt,
wird gut sein für Europa. Letztlich ist das Europa, das
wir heute gestalten, das Europa für unsere Kinder, mit
viel mehr Chancen, als wir sie in der Vergangenheit je
hatten, mit allen Möglichkeiten für einen großen Wohlstand, mit einer Friedenssicherung, mit der Sicherung
von Demokratie und Freiheit - Werten, die bei uns
manchmal leider allzu selbstverständlich geworden sind,
um die wir aber weltweit beneidet werden.
Vielen Dank.
({6})
Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Diether Dehm von
der Fraktion Die Linke.
({0})
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem vorigen Freitag liegt uns der Entwurf eines
EU-Reformvertrages vor. Auf dem informellen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 18./19. Oktober, also in einer Woche, soll über ihn eine politische
Einigung erzielt werden. Da ist es müßig, heute über das
Verhandlungsmandat vom 23. Juni zu diskutieren; das
hat sich erledigt.
Die Bundesregierung hat seit Juni grob gegen die mit
dem Bundestag geschlossene Unterrichtungsvereinbarung verstoßen und führt auch die Bürger hinters Licht.
Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen - Herr Löning,
so wird ein Schuh daraus - lassen das mit sich machen.
Allein die Form der Vertragsentwurfs ist eine Zumutung. Es ist ein reiner Änderungsvertrag, der ohne die
anderen Verträge gar nicht zu verstehen ist. Selbst interessierteste Bürger können sich da nicht hindurchfinden,
solange sie nicht links den Vertrag von Nizza und rechts
davon den gescheiterten Verfassungstext legen. Das ist
keine Aufklärung, das ist ein Puzzle. Wer das so eingefädelt hat, scheut das eigene Volk und die Volksabstimmung wie der Teufel das Weihwasser; er scheut jegliche
lebendige Bürgerbeteiligung.
Hier verstehe ich besonders die FDP und die Grünen
nicht. Sie versuchen, sich als Bürgerrechtsparteien darzustellen, vorzugsweise wenn es um ferne Länder geht.
({0})
Aber wenn wir das Grundgesetz ergänzen wollen, damit
wir über den wichtigsten EU-Vertrag eine Volksabstimmung durchführen können, wie es einer Verfassung und
einer lebendigen Bürgerbeteiligung zukommt, schlagen
Sie die Hände über dem Kopf zusammen.
Was mir aber die Schuhe ausgezogen hat - vielleicht
ging es Ihnen auch so, Herr Löning -, war, als gestern im
EU-Ausschuss Elmar Brok auf meine Frage nach der
Verwirrtechnik mit dem Reformvertrag sinngemäß geantwortet hat: Da müsse man halt sarkastisch werden
und nach den gescheiterten Volksabstimmungen in
Frankreich und in den Niederlanden „Transparenz herausnehmen“. Wer es nicht glaubt, möge das im Wortprotokoll nachlesen, Herr Bodewig.
({1})
- Ich habe es aber mitgeschrieben. Das ist mit das Zynischste, was ich in diesem Haus seit zwei Jahren gehört
habe: „Transparenz herausnehmen“ - lesen Sie das
nach! -, weil die Volksabstimmungen in Frankreich und
in den Niederlanden gescheitert sind.
Ich denke, Herr Brok hat guten Grund, „Transparenz
herauszunehmen“. Der Vertragsentwurf enthält in
Art. 27 des geänderten EU-Vertrages wieder das Aufrüstungsgebot des gescheiterten Verfassungsvertrages.
Wörtlich heißt es:
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.
Die militärischen Fähigkeiten, die verbessert werden
sollen, dienen der Durchführung von Missionen, auch
außerhalb der Union. Mitgliedstaaten, die - so heißt es „anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“, können „eine Ständige
Stukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der Union“
bilden.
Im Protokoll Nr. 4 zum Vertrag wird das weiter konkretisiert: Bis 2010 sind
bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in
Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind,
taktisch als Gefechtsverband konzipiert … und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen
… aufzunehmen.
Um die bewaffneten Einheiten zu ermöglichen, soll nach
dem genannten Art. 27 die in Verteidigungsagentur umgetaufte Rüstungsagentur „Maßnahmen zur Stärkung der
industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ unterstützen bzw. selbst durchführen. Das
alles bedeutet weltweite Militärinterventionen nach außen und Militarisierung von Wirtschaft und Gesellschaft
nach innen.
({2})
Wenn hier eingewendet wird, das sei nicht neu, das
habe schon im gescheiterten Verfassungsvertrag gestanden, dann antworte ich: Das ist nicht neu. Deswegen haben wir den Verfassungsvertrag auch abgelehnt, und deswegen lehnen wir den jetzigen Vertragsentwurf ebenfalls
ab.
({3})
- Gestalten Sie ihn nach dem Sozialstaatsprinzip und
entsprechend dem Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes. Sie werden sehen, dass wir ihn dann nicht ablehnen.
({4})
Die Militarisierung ist ein wesentlicher Grund für die
Ablehnung des Vertragsentwurfs, die Ausrichtung auf
einen marktradikalen Neoliberalismus ein anderer.
Auch bei Verfassungsfragen zählt das Kleingedruckte
besonders viel. Gegenüber unserer Kritik wird angeführt, in Art. 3 des geänderten EU-Vertrages solle doch
ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft stehen. Ich
weise darauf hin, dass hier von einer „wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft“ die Rede ist, der Wettbewerb dem Sozialen also vorangestellt wurde.
Im Übrigen ist im Vertrag über die Arbeitsweise der
EU - dort, wo es praktisch wird - immer nur von einer
„offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ die
Rede. Dieser Wettbewerb ist ein race to the bottom, zu
den niedrigsten zivilisatorischen Standards, ein Wettlauf
hin zum Billiglohn und in das Steuerdumping. Es ist ein
Weglauf der Konzerne vor der grundgesetzlichen Sozialbindung des Eigentums.
({5})
Wenn die Deutsche Bank, die Stromkonzerne, Heuschrecken oder die Rüstungsimporteure von Wettbewerb
reden, wer denkt dabei an einen sportlich fairen Wettbewerb? Was denken dabei die Arbeiter bei VW, denen die
EU ihr Werk noch DAX-förmiger zurechthauen will?
Was denken die vielen Hundert in Salzgitter, die bei unverfälschtem Wettbewerb wegrationalisiert werden sollen? Was denken die Menschen in Osnabrück, wo das
Landeskrankenhaus durch Privatisierung wettbewerbsfähiger gemacht, aber alles teurer, schlechter und unwirtschaftlicher wurde? Was denken die Studierenden in
Hamburg, Hannover, Frankfurt und Göttingen, die bei
diesem Wettbewerb der Hochschulen mittlerweile einen
Fulltimejob brauchen, um ihren Studienplatz zu finanzieren?
({6})
Was denkt der Landwirt im Zusammenhang mit dem
Atomlager Gorleben in Lüchow-Dannenberg, wenn die
EU den Wettbewerb hier plötzlich verfälscht und einseitig weiterhin und stärker in die Atomforschung investiert?
({7})
Was fällt zum Wettbewerb ein, wenn in Oldenburg Mitarbeitern in den Großfleischereien mithilfe des EU-Formulars E 101 der Sozialversicherungsschutz weggenommen wird? Was empfindet schließlich der Besitzer einer
Dönerbude in Braunschweig, die Neonazis abgefackelt
haben, wenn Staat und Gesellschaft sagen, wir können
dir nicht helfen, wir wollen den Wettbewerb doch nicht
verfälschen?
({8})
Der Begriff „unverfälschter Wettbewerb“ ist zwar
nicht mehr im unmittelbaren Vertragstext des geänderten
EU-Vertrages enthalten, versteckt, aber nicht weniger
verbindlich, findet er sich jetzt im Protokoll Nr. 4: Zu
dem Binnenmarkt, wie er in Art. 3 des Vertrages beschrieben werde, gehöre ein „System, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt“.
Ach ja: Wo bleibt übrigens das von Frau Merkel versprochene Protokoll zur sozialen Dimension der EU?
Durch das Grundgesetz werden wir alle an drei elementare Grundwerte gebunden: Demokratie, Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit. Keine Mehrheit, nicht einmal eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag darf daran
rütteln. Die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 des
Grundgesetzes ist davor. Das gilt für staatliche Maßnahmen hier in Deutschland, aber auch für die Abtretung
von entsprechenden Befugnissen an die EU.
Als Werte, auf denen sich die EU gründen soll, stehen
in Art. 2 des Vertrages aber plötzlich nur Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit. Ein cleverer Kopf aus der Bundesregierung hat mir gestern im EU-Ausschuss entgegnet, es würde keine Sozialstaatlichkeit im Reformvertrag
stehen, weil die EU kein Staat sei. Warum steht denn
dann die Rechtsstaatlichkeit, aber nicht die Sozialstaatlichkeit darin?
({9})
Wenn Befugnisse, hoheitlich tätig zu werden, auf die EU
übertragen werden, dann kann damit keine Freistellung
von der Bindung an den Grundsatz der Sozialstaatlichkeit verbunden sein.
({10})
Wer das zulässt, verhält sich verfassungsfeindlich. Hinter dem Rücken der Menschen, gegen ihre sozialen
Ängste und gegen demokratische Mehrheiten gibt es
keine lebendige und keine vertiefte EU. Was Sie mit
dem Reformvertrag betreiben, ist keine Integration, sondern bürokratisches Aneinanderhauen und Zusammentricksen bei gleichzeitiger Vertiefung der sozialen Gräben. Damit fahren Sie die EU gegen die Wand.
Darum können wir allen Ihren Anträgen nicht zustimmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vertragsentwurf nicht zu unterschreiben und stattdessen eine
transparente Verfassung anzustreben, deren Ausrichtung
demokratisch, freiheitlich, sozial und friedenssichernd
ist, damit das Volk nicht mehr Angst haben muss vor der
EU und Sie nicht mehr vor dem eigenen Volk.
Ich danke Ihnen.
({11})
Ich gebe das Wort dem Kollegen Rainder Steenblock,
Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man ist wieder einmal geneigt, hier eine Lehrstunde in
politischer Strategie folgen zu lassen. Aber ich will nur
einen Satz dazu sagen: Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass der jetzt vorliegende Reformvertragsentwurf
schlechter ist als das, was alle in diesem Haus gemeinsam wollten. Denn von wenigen Ausnahmen abgesehen
wollten alle in diesem Haus einen transparenten, geschlossenen Verfassungsvertragsentwurf. Wir haben das
alle unterstützt.
Lieber Kollege Dehm, es stellt sich doch die Frage,
ob man nicht mit der Zustimmung zu einem Kompromiss, bei dem einem nicht alles passt, letztendlich mehr
erreichen kann, als wenn man durch Fundamentalopposition einen politischen Prozess kippt und am Ende - so
wie jetzt - einen intransparenten Vertrag hat, der noch
unbefriedigender ist. Deshalb glaube ich, dass Die Linke
schlecht beraten ist und beraten war, mit anderen in
Europa den Verfassungsvertrag zu bekämpfen und damit
zu dem beizutragen, was wir jetzt haben. Das war nicht
unser Wunsch und es war nicht unsere Intention. Wir
wollten einen transparenten Verfassungsvertrag haben,
und dazu stehen wir.
({0})
Aber, lieber Kollege Diether Dehm, ich stimme Ihrer
Kritik am Verfahren und am vorliegenden Antrag der
Koalition völlig zu. Ich finde diesen Antrag in der Sache
- gemessen an dem Anlass, dass wir dieses Vertragswerk
hier würdigen sollen - ausgesprochen peinlich. Das, was
darin steht, ist in der Sache peinlich. Mit diesem Antrag
will man - das kritisieren wir massiv - zu einem extrem
späten Zeitpunkt, zu dem - Herr Kollege Dehm und Herr
Kollege Löning haben das auch gesagt - die Verhandlungen praktisch abgeschlossen sind, ein Mandat erteilen.
Das ist absurd.
Zudem ist dieses Mandat nicht mit politischen Vorgaben ausgestattet. Die einzige politische Vorgabe ist, dass
die Regierung ein Mandat bekommt und uns am Ende eines Verhandlungsprozesses immer berichten soll, was
sie tut. Es wird nicht gesagt, wofür man eigentlich steht
und was die Regierung verhandeln soll. Damit ist die
parlamentarische Vertretung in diesem Lande in einer Situation, in der man sich überlegen muss, ob die Regierung dieses Parlament eigentlich nur braucht, um Berichte zu erstatten. Das Parlament muss die Ziele und die
Inhalte der Politik vorgeben. Das gilt auch für Europa.
Deshalb finde ich diesen Antrag schlecht, und wir werden ihm auch nicht zustimmen.
({1})
Wir haben die Verhandlungsposition der Bundesregierung in allen Verhandlungsphasen immer unterstützt
und glauben, dass die Bundesregierung viel dazu beigetragen hat, dass jetzt etwas dabei herauskommt, was unter den gegebenen Bedingungen in der Sache positiv ist.
Was mir allerdings Sorgen macht, ist die Frage, wo die
Bundesregierung zurzeit im europäischen Konzert spielt.
Man muss sich zum Beispiel nur anschauen, wie der britische Untersuchungsausschuss massive Kritik an der
Verhandlungsführung der Bundesregierung übt. Wir haben das auch immer getan. Der Europaausschuss sagt
sehr deutlich, dass diese Form von Geheimdiplomatie,
die wir an vielen Stellen kritisiert haben, dazu führt, dass
die Debatte über diesen Vertragsentwurf nicht mehr vernünftig zu führen ist.
Dann ist die Frage nicht mehr, ob der Entwurf richtig
oder falsch ist; diese Form von Geheimdiplomatie führt
vielmehr dazu, dass das Thema populistisch ausgenutzt
werden kann und eine vernünftige Debatte über den Vertrag und die Politik nicht mehr möglich ist. Deswegen
verlangen wir eine transparente Debatte von Anfang an.
Das sollte die Lehre daraus sein. Auch wenn wir in der
Sache nicht auseinander sind: Das Verfahren war
schlecht.
({2})
Wir haben von Herrn Krichbaum und anderen gehört,
wie wichtig Zielsetzungen in der Energiepolitik oder in
Bezug auf Europa als Handlungspartner im globalen
Wettbewerb sind, in denen wir übereinstimmen. Aber
die Art und Weise - Barroso hat das, wie ich finde, zu
Recht kritisiert -, wie von Deutschland bzw. von Frankreich aus in der Energiepolitik statt einer Öffnung die
Abschottung der Energiemärkte betrieben wird, ist kontraproduktiv für die wettbewerbsorientierte Energiepolitik, die wir brauchen.
({3})
Es ist kontraproduktiv, dass wir nicht in der Lage sind,
zumindest im Bereich der Versorgungspipelines eine
gemeinsame Energieaußenpolitik zu betreiben. Dass
Russland bilateral die einzelnen europäischen Länder
abgreift, kann nicht im Interesse der Europäischen
Union sein. Deutschland spielt in dieser Debatte keine
produktive Rolle. Wir haben viel Engagement aufgebracht. Aber derzeit habe ich das Gefühl, dass uns alle
anderen - die Briten, Barroso oder Sarkozy - in der europapolitischen Debatte davonlaufen, und wir bilden
gegenwärtig das Schlusslicht.
Ich würde mich freuen, wenn Herr Steinmeier und
Frau Merkel gemeinsam das Engagement aus der Zeit
der Ratspräsidentschaft
Herr Kollege!
- mein letzter Satz - wiederbeleben und in diesem
Hause wieder verstärkt europäische Themen ansprechen
- das gilt besonders für die Ostpolitik, einen Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft, der ein bisschen ins Leere
gelaufen ist -, Ziele vorgeben und diese auf der europäischen Bühne verwirklichen würden. Das ist ein Wunsch,
der über die Verfassung hinausgeht, und es ist auch etwas, was im deutschen Interesse liegt.
Vielen Dank.
({0})
Das Wort hat der Kollege Michael Roth, SPD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Bundesaußenminister, Sie haben völlig recht: In
den vergangenen Jahren haben sich trotz erheblicher
Schwierigkeiten auf der europäischen Ebene die Pessimisten, Blockierer und Verweigerer nicht durchgesetzt.
Das ist sicherlich auch ein Verdienst der Europapolitikerinnen und Europapolitiker der hier vertretenen Fraktionen. Denn wir haben immer wieder deutlich gemacht:
Europa ist nicht allein die Angelegenheit von Diplomaten, Beamten und Exekutivvertretern; europapolitische
Debatten gehören in die Mitte des Bundestages. Deswegen ist es gut, dass wir heute diese Diskussion führen.
Michael Roth ({0})
Dennoch bleibt bei all dem Positiven, über das wir
uns heute schon verständigt haben, ein bitterer Beigeschmack; denn es ist immer noch zu konstatieren, dass
das gemeinsame Fundament an politischen Überzeugungen in der Europäischen Union brüchiger geworden ist.
Das sollte uns aber nicht veranlassen, den Kopf in den
Sand zu stecken. Ich rate vielmehr dazu, einmal den
Blick von außen auf die Europäische Union zu richten.
Das ist auch mein Appell an den Kollegen Dehm. Vielleicht sollten Sie, statt nur nach Kuba zu fahren und dort
die Unfreiheit zu loben,
({1})
auch die Länder besuchen, die voller Bewunderung den
europäischen Integrationsprozess verfolgen. Die haben
eine ganz andere Vorstellung von Europa als die, die Sie
uns eben einzureden versucht haben.
({2})
Europa wird doch nicht als großer Aufrüster wahrgenommen, der unilateral seine Interessen durchzusetzen
versucht. Wir werden doch nicht als großer Umweltzerstörer und diejenigen wahrgenommen, die Unfreiheit
und Ungerechtigkeit zementieren. Ganz im Gegenteil:
Das Modell Europa steht doch gerade dafür, dass wir
wirtschaftliches Wachstum mit sozialer Stabilität und
ökologischer Nachhaltigkeit verknüpfen. Wir haben
zwar auch Lernbedarf und müssen noch besser werden,
es kann aber nicht angehen, dass sich hier Links- und
Rechtspopulisten treffen, einseitig auf Europa eindreschen und gar nicht merken, welchen Schaden sie uns allen damit zufügen.
({3})
Wir brauchen nicht ein schwächeres, sondern ein stärkeres Europa.
Selbstverständlich ist es legitim, europäische Entscheidungen gegebenenfalls zu kritisieren, wie wir es
immer wieder getan haben. Uns haben manche Gesetzesinitiativen, die die Europäische Kommission in den
vergangenen Jahren auf den Weg gebracht hat, nicht geschmeckt. Aber wir haben Einfluss zu nehmen versucht.
Wir haben uns an dem Gesetzgebungsprozess aktiv beteiligt. Davon lebt die europäische Demokratie. Bei aller
Kritik an dem Verfassungsvertrag bzw. dem jetzigen Reformvertrag sind wir in vielen Bereichen ein gutes Stück
vorangekommen.
Offensichtlich muss ich noch ein paar Fakten nennen;
denn ich kann es nicht hinnehmen, dass im Hinblick auf
das Verfahren alles in einen Topf geworfen wird. Wir,
die Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, halten das eingeschlagene Verfahren für verbesserungswürdig; das ist klar.
({4})
Es hat eine längere Diskussion darüber gegeben, wie wir
die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung konkret zu interpretieren haben. Es war doch ein
gutes Zeichen, dass zumindest die Europapolitiker in allen Fraktionen der einhelligen Meinung waren, dass die
Bundesregierung vor einem Beschluss über die Aufnahme der Arbeit einer Regierungskonferenz den Bundestag um das Einvernehmen ersuchen muss. Es ist nicht
so gelaufen, wie wir uns das vorgestellt haben. Mein
Kollege Schäfer hat sehr frühzeitig auch öffentlich darauf hingewiesen, dass es nicht an uns gescheitert ist,
sondern dass es offensichtlich in der Fraktionsspitze unseres Koalitionspartners noch Diskussionsbedarf gab;
das ist nun einmal so. Wir lernen daraus und machen in
unserem fraktionsübergreifenden Antrag noch einmal
deutlich, dass der Bundestag am gesamten Verfahren angemessen beteiligt wird.
Wir müssen in den nächsten Jahren darauf achten,
dass wir die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung parlamentsfreundlich interpretieren; daran
besteht gar kein Zweifel. Die Signale, die bisher von der
Bundesregierung ausgegangen sind, stimmen mich außerordentlich optimistisch, dass uns das auch gelingen
wird.
({5})
Denn die Bundesregierung hat in den Verhandlungen
die Position des Deutschen Bundestages Wort für Wort
umzusetzen versucht. Dass das natürlich in einer EU
der 27 nicht so einfach ist, dürfte zumindest den Pragmatikern und denjenigen, die einmal Koalitionsverhandlungen - sei es im AStA, sei es woanders - geführt
haben, klar sein.
Ich will noch einige wenige inhaltliche Bemerkungen
zu dem vorliegenden Entwurf des Reformvertrages machen und dabei zunächst den Rechtsexperten danken. Wir
mussten diesen Weg beschreiten, um das Mandat, auf das
sich der Junigipfel glücklicherweise verständigt hat, weitgehend zu retten. Es strotzt sicherlich nicht gerade vor
parlamentarischer Beteiligung. Aber wir alle wussten,
dass vor dem Hintergrund der erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Staats- und Regierungschefs
nicht mehr drin war und dass es ein großer Erfolg der
deutschen Ratspräsidentschaft war, zumindest ein eng
umfasstes Mandat erreicht zu haben, das nun von Rechtsexperten weitgehend umgesetzt wurde.
Es gibt noch einige wenige offene Fragen. Diese sollten im Sinne des Reformvertrages geklärt werden. Deshalb ein klares Nein an die Forderungen vor allem der
polnischen Seite! Die Ioannina-Regelung sollte - sie ist
in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt - das bleiben, was sie ist: ein Gentlemen’s Agreement. Es bedeutet, dass man sich im Rat auch bei den Entscheidungen,
die mit Mehrheit getroffen werden, um eine möglichst
breite Zustimmung bemüht. Das ist der Versuch, europäische Entscheidungen auf ein breites Legitimationsfundament zu stellen. Aber es sollte nicht auch noch in
den Reformvertrag aufgenommen werden. Dort steht
schon - das gebe ich zu - die eine oder andere Abstrusität drin. Selbstverständlich ist der Reformvertrag in den
vergangenen Monaten nicht transparenter geworden.
Wenn wir aber Bilanz ziehen, stellen wir fest - das will
ich unterstreichen -, dass das Ergebnis auch für die
Michael Roth ({6})
Freundinnen und Freunde eines vereinten sowie demokratisch und sozial verfassten Europas akzeptabel ist.
Deswegen können wir zustimmen.
Natürlich sehe ich mit Sorge, dass die Opt-outs und
Opt-ins, die auf Druck der Briten hineingekommen sind,
nicht gerade zur Klarheit beitragen. Wir müssen uns
auch fragen, wo eigentlich die parlamentarische Kontrolle gerade in dem sensiblen Bereich der Innen- und
Justizpolitik bleibt. Auch ich bin nicht mit allem einverstanden. Aber wir alle wissen: Wir sind nicht alleine in
diesem Team. Umso wichtiger ist es, dass die Staats- und
Regierungschefs nicht noch einmal Zugeständnisse machen, dass die Zahl der Opt-outs nicht ausgeweitet wird,
dass die Ioannina-Regel nicht in den Vertrag aufgenommen wird und dass wir uns bei den notwendigen Übergangsregelungen auf eine möglichst parlamentsfreundliche Vereinbarung verständigen.
({7})
Wir wissen, es dürfte einige Schwierigkeiten geben,
wenn der Reformvertrag wirklich Anfang 2009 in Kraft
tritt. Das wird vor den Wahlen zum Europäischen Parlament sein. Wir haben die Neubenennung des Ratsvorsitzenden und des Hohen Repräsentanten, des ehemals sogenannten europäischen Außenministers, und bestimmte
Regelungen eingeführt, die wir in dem Sinne interpretieren sollten,
Herr Kollege Roth!
- dass die Rechte des Europäischen Parlaments nicht
eingeschränkt werden und auch der Kommissionspräsident im Lichte der Ergebnisse der Wahl des Europäischen Parlaments bestallt wird. Auch das ist ein Stück
Demokratie.
Herr Kollege Roth, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich wünsche der Bundesregierung alles Gute für die
nächste Woche, und ich hoffe auf ein gutes Ergebnis.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
({0})
Ich gebe das Wort dem Kollegen Martin Zeil, FDPFraktion.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ja, wir wollten die EU-Verfassung, weil wir
wollen, dass Europa endlich effizienter und handlungsfähiger wird. Gemessen daran weist dieser Vertrag, wie er
jetzt vorliegt, Defizite auf, die wir in unserem Antrag benannt haben. Wir wissen auch, dass er noch längst nicht
in trockenen Tüchern ist. Deswegen möchte ich die Bundesregierung von uns aus eindringlich bitten, in der
nächsten Woche, wenn der informelle Rat zusammentritt, auf jeden Fall standhaft zu bleiben, keine weiteren
Abweichungen zuzulassen und keinen Versuchungen angesichts gewisser Wahltermine in anderen Ländern
nachzugeben.
({0})
So erfreulich es ist, dass jetzt überhaupt ein Vertragswerk vorliegt, so unerfreulich sind aus unserer Sicht einige wirtschaftspolitische Weichenstellungen. Es geht
um das Bekenntnis zu einem Kernstück der marktwirtschaftlichen Ordnung in Europa, und das ist der freie
und unverfälschte Wettbewerb. In dem Entwurf für die
Verfassung war dieser noch eines der Hauptziele der EU.
Jetzt taucht er nur noch in einer Protokollnotiz auf.
({1})
- Herr Kollege Dehm, ich weiß, dass Sie das nicht beunruhigt, weil Sie in einem System des realen Sozialismus
von Marktwirtschaft und Wettbewerb nicht viel halten.
({2})
Aber jeden Anhänger der sozialen Marktwirtschaft muss
dies beunruhigen.
({3})
Der Vorstoß war nicht überraschend; denn er kommt
aus der Tradition eines Ludwig XIV. Genau dies ist aber
besorgniserregend - Herr Kollege Krichbaum hat vorhin
von der Wettbewerbskraft Europas gesprochen, das ist
genau der Punkt - dieser Angriff auf marktwirtschaftliche Prinzipien stößt in der Europäischen Union kaum
auf Widerstand. Es geht ja immerhin um einen Grundpfeiler, es geht um die Wettbewerbsphilosophie, die Sie,
Herr Kollege Dehm, nicht teilen, die aber 50 Jahre lang
eine strukturbestimmende
({4})
und sehr freiheitliche Funktion in der Europäischen Gemeinschaft hatte.
({5})
Frau Merkel wurde noch im Februar 2007 mit dem schönen Satz zitiert: „Ich vertrete das Prinzip Wettbewerb
mit großer Leidenschaft.“ Von dieser Leidenschaft war
bei diesen Verhandlungen nichts zu spüren; denn die
Bundesregierung ist dieser doch sehr fundamentalen Änderung überhaupt nicht entschieden entgegengetreten.
Im Antrag der Koalitionsfraktionen - auch dies spricht
Bände - wird das Thema überhaupt nicht erwähnt.
Wir müssen grundsätzlich mit großer Sorge sehen,
dass das Pendel ohne klare Position der Bundesregierung
von Marktwirtschaft in Richtung zu mehr Protektionismus und Staatswirtschaft ausschlägt. Diese Tendenz haben wir ebenfalls bei den Verhandlungen über die EUMartin Zeil
Dienstleistungsrichtlinie gesehen. Diese Bestrebungen
sind auch von der französischen Seite industriepolitisch
motiviert: Die Kommission soll auch bei der Genehmigung von Fusionen Wettbewerbsaspekte zurückstellen.
Aber - das muss uns einen - wenn sich Europa einmal
auf den Pfad des Protektionismus begibt, ist die Erosion
der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht mehr aufzuhalten.
Es ist auch ein großes Problem, Herr Kollege, dass
wir uns offensichtlich innerhalb der Europäischen Union
über ein einheitliches europäisches Wirtschafts- und Sozialmodell nicht verständigen können. Die Debatte wird
nicht offen geführt. Die Regierungen sind in dieser
Frage sehr stark zerstritten und schwanken zwischen der
Befürwortung freier Märkte und einem starken Interventionismus hin und her. Von dort ist es dann nicht mehr
weit zu den Schutz- und Abschottungsmaßnahmen zur
Gestaltung der Globalisierung: gegen ausländische Investoren, zur Beschränkung des Kapitalverkehrs.
Herr Kollege!
Ich komme zum Schluss. - Das hätte in der Tat fatale
Folgen. Europa muss sich entscheiden. Es ist dringend
geboten, die marktwirtschaftlichen Prinzipien von Wettbewerb, Transparenz und Gegenseitigkeit weltweit zu
exportieren, anstatt das Heil in immer mehr Protektionismus zu suchen.
({0})
Nächster Redner ist Kollege Thomas Silberhorn von
der CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn ich das Klein-Klein im Verlauf dieser europapolitischen Debatte betrachte, meine ich schon, wir laufen
Gefahr, in Themen abzugleiten, die eher das europapolitische Alltagsgeschäft betreffen, und verkennen dabei,
vor welcher Herausforderung wir jetzt stehen. Wer hätte
Anfang des Jahres gedacht, dass wir heute in der Lage
sein werden, über einen Reformvertrag zu diskutieren,
der bereits am 18./19. Oktober von allen Mitgliedstaaten
unterzeichnet werden soll?
Wir sollten unsere Kraft darauf richten, das, was die
deutsche Ratspräsidentschaft vorbereitet hat, jetzt tatsächlich zum Erfolg zu führen. Wir haben nach dem
Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrags die
große Chance, nun die Reform der Europäischen Union
durchzusetzen. Das muss unser Hauptanliegen sein.
({0})
Ich will gerne die Kritik aufgreifen, die im Hinblick
auf unsere Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Bundesregierung verschiedentlich formuliert worden ist. Ich
will dabei den Blick nicht zurück richten, jedoch die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, wie meine Fraktion diese Vereinbarung interpretiert: Dabei müssen
beide, Bundesregierung und Bundestag, zusammenwirken. Aufgabe der Bundesregierung ist es nicht, den Bundestag bloß zu unterrichten, sondern wir erwarten ein
förmliches Ersuchen um Einvernehmen mit dem Mandat
einer Regierungskonferenz. Es ist auch wichtig festzustellen, dass die Bundesregierung nicht erst auf Widerspruch seitens des Bundestags reagieren darf, sondern
von sich aus um dieses Einvernehmen ersuchen muss.
Dabei genügt es schließlich nicht, uns eine allgemeine
Beschreibung des Mandats zu übermitteln, sondern uns
muss das vorliegende Mandat zur Verfügung gestellt
werden, auf dessen Grundlage wir überhaupt erst beurteilen können, ob wir das Einvernehmen zu der Einberufung einer Regierungskonferenz erteilen werden.
({1})
Den zweiten Part hat aber dieses Haus zu spielen. Der
Deutsche Bundestag muss sich darauf verständigen
- alle Fraktionen dieses Hauses -, dieses Einvernehmen
vor Einsetzen einer Regierungskonferenz zu erteilen,
und zwar in Form einer Entschließung, die wir hier gemeinsam diskutieren. Wir sollten uns auch die Möglichkeit offen halten, während der laufenden Regierungskonferenz weiterhin Stellungnahmen zu beschließen, sodass
die Bundesregierung im schlimmsten Fall sogar einen
Parlamentsvorbehalt in die Regierungskonferenz einbringen und damit ihre eigene Verhandlungsposition
stärken kann.
({2})
Das wäre der richtige Weg, mit der Zusammenarbeitsvereinbarung umzugehen.
Wir bringen mit unserem Antrag unser Einvernehmen
mit dem Standpunkt der Bundesregierung zum Ausdruck. Es ist gelungen, die Substanz des Verfassungsvertrages zu erhalten. Hin und wieder wird kritisiert, dass
Abstriche vorgenommen worden sind, zum Beispiel bei
Übergangsregelungen hinsichtlich der Stimmengewichtung im Rat oder hinsichtlich der Grundrechte-Charta.
Ich glaube, es ist wichtig, zu sehen, dass diese Sonderregelungen dazu beitragen sollen, dass das Vertragswerk
am Ende auch wirklich die Zustimmung in allen Mitgliedstaaten findet. Deswegen muss man mit der Hinnahme dieser Abstriche schon die klare Erwartung verbinden, dass alle Regierungen, die diesen Kompromiss
eingehen wollen, in ihren Ländern konstruktiv daran
mitwirken, dass die Ratifikation zustande kommt. Das
gilt für alle Mitgliedstaaten, namentlich für Großbritannien und Polen. Diese Erwartung muss man jetzt deutlich formulieren, bevor man am 18./19. Oktober einen
Kompromiss schließen kann.
Die Wünsche nach Sonderregelungen gehen allerdings so weit, dass man versucht, das Mehrheitsverfahren im Rat - es wurde im Verlauf der Geschichte deutlich ausgeweitet - zu konterkarieren, indem man durch
einen besonderen Mechanismus faktisch ein Minderheitenvotum einführt. Das würde dem Ziel des Reformver12214
trags und auch den Reformen der letzten Jahre natürlich
völlig widersprechen. Wir können keine Sonderregelungen hinnehmen, die unserer grundlegenden Ausrichtung
völlig zuwiderlaufen. Wir treten deshalb dafür ein - das
ist wichtig -, dass es im Zusammenhang mit den Beratungen über den Ioannina-Mechanismus dabei bleibt,
dass Polen dem Vertrag eine Erklärung anhängen kann;
wir können uns aber nicht damit einverstanden erklären,
dass diese Erklärung in den Vertragstext aufgenommen
wird.
({3})
Lassen Sie mich noch ein Thema ansprechen, das aus
deutscher Sicht meines Erachtens in den nächsten zwei
Wochen noch einmal diskutiert werden muss. Dieser
Vertrag sieht vor, dass die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament auf insgesamt 750 und auf 96 pro Mitgliedstaat begrenzt wird. Es soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass die Sitze im Europäischen
Parlament degressiv proportional verteilt werden. Das
heißt - das ist neu -, je größer ein Mitgliedstaat ist, desto
weniger repräsentativ wird seine Bevölkerung im Europäischen Parlament vertreten sein. Mit jeder neuen Erweiterung wird diese Repräsentativität weiter abnehmen,
und das geht natürlich zulasten der großen Mitgliedstaaten, namentlich zulasten Deutschlands.
Diese Regelung steht in einem ganz klaren inneren
Zusammenhang mit der Errichtung der doppelten Mehrheit im Rat. Doppelte Mehrheit bedeutet, dass für Entscheidungen des Rats nicht nur die Mehrheit der Mitgliedstaaten, sondern auch eine Bevölkerungsmehrheit
vorhanden sein muss. Auf diese Weise kommt das Gewicht der Bevölkerungen im Rat zum Tragen. Wenn die
Einführung des Mechanismus der doppelten Mehrheit
im Rat bis 2014 verschoben werden soll, dann sehe ich
keinen Grund, weshalb wir einer Verschlechterung der
Repräsentativität im Europäischen Parlament schon ab
2009 einseitig zustimmen sollten. Deswegen plädiere ich
dafür, dass wir die neue Sitzverteilung im Europäischen
Parlament, der wir im Grundsatz zustimmen, erst dann
einführen, wenn das Gewicht der Bevölkerungen auch
im Rat tatsächlich stärker zum Tragen kommt, indem
2014 das Prinzip der doppelten Mehrheit eingeführt
wird.
({4})
Ich glaube, dass wir das in den Verhandlungen nochmals
auf den Tisch legen müssen.
Ich will gern das Verfahren der genauen Verteilung
der Sitze - es wird zurzeit im Europäischen Parlament
beraten - ansprechen. Der Vorschlag, der morgen wahrscheinlich eine Mehrheit finden wird, läuft darauf hinaus, dass viele kleine und mittelgroße Staaten ganz gut
bedacht werden. Er hat aber den großen Makel, dass die
Sitzverteilung im Europäischen Parlament bei jeder Erweiterung komplett neu verhandelt werden müsste. Ich
meine, auch das müsste in unserem Interesse nochmals
diskutiert werden. Ich würde ein im Deutschen Bundestag entsprechend angewandtes Verfahren bevorzugen
- die Abgeordneten der Union im Europäischen Parlament haben einen entsprechenden Vorschlag gemacht -,
nach dem die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Mitgliedstaaten im Vorhinein festgelegt wird, sodass nicht
mit jedem Erweiterungsschritt komplett neu darüber verhandelt werden muss, welcher Mitgliedstaat wie viele
Sitze bekommt. Ich meine, dass wir auch dieses Thema
in unserem Interesse nochmals aufgreifen müssen.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Die
Kompetenzneuordnung in diesem Vertrag ist aus meiner
Sicht ein wesentlicher Fortschritt. Es gibt eine Reihe von
Klarstellungen, dass die Europäische Union ausschließlich Kompetenzen wahrnehmen darf, die ihr übertragen
worden sind, und dass Kompetenzerweiterungen nicht
im Wege faktischer Vertragsänderungen, sondern nur
durch förmliche Vertragsänderungen stattfinden dürfen.
Es ist auch ein Fortschritt, dass das Subsidiaritätsprinzip
genauer gefasst wird und dass die Europäische Union
nicht einfach dann tätig werden darf, wenn die europäische Ebene selbst der Auffassung ist, dass sie es besser
kann, sondern nur dann, wenn die Mitgliedstaaten eine
Aufgabe nicht ausreichend bewältigen können. Und daher - so die Klarstellung im Vertrag - besser die EU tätig
wird. Nur dann ist eine europäische Kompentenz begründet.
Vor diesem Hintergrund überrascht mich schon, was
Kommissionspräsident Barroso zum Subsidiaritätsprinzip gesagt hat. Natürlich ist es eine Schranke für die
Kompetenzausübung der Europäischen Union, aber es
ist nicht gegen die europäischen Einrichtungen gerichtet.
Es soll dazu beitragen, dass das, was auf europäischer
Ebene beraten und beschlossen wird, tatsächlich auf Akzeptanz bei den Mitgliedstaaten trifft. Nur bei diesem
Verständnis macht es Sinn, dass die nationalen Parlamente stärker beteiligt werden und eine explizite Aufgabe in der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wahrnehmen sollen.
Ich denke, dass wir diese Vorstellung vom Subsidiaritätsprinzip in der laufenden Debatte noch einmal sehr
klar formulieren sollten und bei einem Erfolg des Verhandlungsprozesses in der Umsetzung der europäischen
Rechtsetzung vertreten und einbringen müssen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
({5})
Ich gebe das Wort dem Kollegen Jürgen Trittin,
Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber
Kollege Silberhorn, ich kann fast alles unterschreiben,
was Ihre Interpretation dessen betrifft, was notwendig
ist, bevor diese Regierung bzw. Herr Steinmeier Verhandlungen beginnt. Er müsste nämlich um das Einvernehmen des Hauses bitten.
({0})
Das ist eine richtige Position.
({1})
Nur, was Sie hier nicht erwähnt haben, Herr Silberhorn
- das macht Ihren Antrag so peinlich -, ist, dass es Ihr
Fraktionsvorsitzender gewesen ist, der diese richtige Anforderung des Parlamentes abgeblockt hat,
({2})
weswegen wir uns heute mit der absurden Situation herumschlagen müssen, zu Verhandlungen über einen Vertrag, der inzwischen sogar schon von den Sprachjuristen
ausgearbeitet wird, nachträglich das Einvernehmen zu
erteilen.
({3})
Das ist nicht mein Verständnis von parlamentarischem
Selbstbewusstsein. Ich würde mir wünschen, lieber Herr
Silberhorn, dass Sie es bewerkstelligen, dass die Lernprozesse bei Herrn Kauder, was die Rechte des Parlaments angeht, künftig schneller vonstatten gehen.
({4})
Zweite Bemerkung. Man soll in einer solchen Debatte
keine Pappkameraden aufbauen. Es ist tatsächlich so,
dass die Frage des Wettbewerbs in Europa eine ganz
zentrale Rolle spielt. Die Sicherstellung des Wettbewerbs ist eine Schlüsselfrage für das Funktionieren der
Europäischen Gemeinschaft. Das ist auch ein Stück weit
ein Friedensansatz. Trotzdem bleibt der Satz richtig,
dass die Sicherstellung des unverfälschten Wettbewerbs
eine dauerhafte Aufgabe der Kommission, aber kein Ziel
der Europäischen Gemeinschaft ist. Es ist ein Mittel zum
Zweck. Deswegen ist die jetzige Positionierung, dies
aufzunehmen und klarzustellen, dass die Kommission
das Recht hat, auf einen unverfälschten Wettbewerb zu
dringen, richtig. Das ist - an dieser Stelle muss ich Herrn
Barroso recht geben - schon eine Mahnung an die Bundesregierung.
({5})
Ihre Position ist, in der Energiepolitik beispielsweise
das Unbundling von Betrieb, Netzen und Produktion
nicht umzusetzen. Das behindert den Wettbewerb innerhalb Europas. Hier kommt die Kommission, gestützt
auch auf die Bestimmungen des neuen Reformvertrages,
zu Recht ihrer Aufgabe nach. An dieser Stelle verhält
sich die sonst hochgelobte Bundesregierung, was
Europafragen angeht, nicht im Geist des Vertrages, den
wir heute hier in der Substanz begrüßen.
({6})
Letzte Bemerkung. Wenn man so etwas wie einen solchen Vertrag beurteilt, muss man immer schauen, was
die Alternative ist. Das ist meines Erachtens in Ihrer
Rede zu kurz gekommen, lieber Diether Dehm. Wenn
ich mich mit diesem Vertragsentwurf zu beschäftigen
habe, ist die Messlatte doch der jetzige Rechtszustand,
die jetzige Verfasstheit der Europäischen Union. Ich bin
damit unzufrieden, dass wir nicht die Kraft hatten, das,
wofür wir in Europa stehen, nämlich für einen ambitionierten Grundrechtekatalog - übrigens ausgestattet mit
viel besseren sozialen Rechten, als sie im Grundgesetz
stehen -, explizit in den Vertrag hineinzuschreiben.
Wenn ich aber einen Strich darunter ziehe und mich
frage, wer durch diesen Vertrag gestärkt worden ist,
stelle ich doch fest: Gestärkt worden ist das Europäische
Parlament. Der gesamte Bereich der Justiz- und Innenpolitik wird künftig in den Bereich der Mitentscheidung
fallen. Da gibt es mehr Demokratie und nicht weniger
Demokratie.
({7})
Gestärkt worden sind die nationalen Parlamente, die
künftig früher, wenn sie denn das Selbstbewusstsein von
Herrn Silberhorn und nicht das von Herrn Kauder haben,
bei solchen Fragestellungen entsprechend eingreifen
können. Gestärkt werden schließlich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Wenn 1 Million Menschen in Europa eine Initiative ergreifen, wird die Kommission darauf reagieren müssen. Das heißt, es gibt zum
ersten Mal in der Geschichte der EU eine Art Volksbegehren.
Ich finde, für dieses Mehr an Demokratie lohnt es
sich, sich auf die schwierige Suche nach Kompromissen
zu machen, die Ihnen, Herr Außenminister, ja noch bevorsteht.
({8})
Nächster Redner ist der Kollege Kurt Bodewig, SPDFraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Den Schlussausführungen des Kollegen Trittin kann ich
mich nur anschließen.
Ich glaube, wir sollten einmal kurz zurückblicken.
Was war denn vor einem Dreivierteljahr? Da gab es eine
Reflexionsphase, in der nicht reflektiert wurde, sondern
in der das Verfassungsprojekt einfach zur Seite gelegt
wurde. Das war vor einem Dreivierteljahr. Es ist eine ungeheure Leistung der deutschen Ratspräsidentschaft und
der Bundeskanzlerin, aber auch des jetzt hier anwesenden Bundesaußenministers - er hat in vielen, zum Teil
nächtelangen Gesprächen über Wochen hinweg ebenfalls dafür gesorgt -, dass Kompromisse gefunden wurden.
Es ist so, dass wir jetzt keinen Verfassungsvertrag,
sondern einen Reformvertrag haben. Aber die Substanz
ist erhalten geblieben. Das ist eigentlich der entscheidende Punkt. Deswegen tut sich ja heute die Opposition
etwas schwer; sie spricht dann über Verfahren. Ich
glaube allerdings, dass wir mit der Entschließung vom
14. Juni der Regierung ein deutliches Mandat erteilt haben. Wenn ich diese Entschließung mit dem abgleiche,
was nun herausgekommen ist, dann stelle ich fest, dass
90 Prozent erhalten geblieben sind. Das war ja die Aufgabe. Wenn wir mal ganz ehrlich sind, müssen wir uns
doch eingestehen, dass viele im Juni anderer Meinung
gewesen wären, wenn sie damals die berechtigte Erwartung gehabt hätten, dass dieses Ergebnis erreichbar gewesen wäre. Wir sollten so ehrlich sein, uns einzugestehen, dass wir mit diesem Erfolg nicht gerechnet haben.
Auch das sollte man einmal unterstreichen.
({0})
Jetzt will ich einmal auf die sehr krude Konstruktion
des Kollegen Dehm und seinen Popanz um den Militarismus eingehen.
({1})
Ich habe noch nie von dem Konstrukt gehört, dass es einen Kriegsauftrag darstelle, wenn man Normierungen
vornehme. Es gilt vielmehr das Gegenteil: Dank der
Gründung der Europäischen Union ist diesem Teil Europas die längste Phase der Abwesenheit von Krieg, die
wir je hatten, zuteilgeworden.
({2})
Dieser Frieden ist wirklich ein Resultat der Europäischen Union.
({3})
Wenn man das nicht begreifen will, dann sollte man wenigstens nicht populistisch denen in die Hände arbeiten,
die die demokratischen Grundsätze dieser Gesellschaft
infrage stellen. Genau das geschieht aber.
({4})
Dann komme ich zu der Ungeheuerlichkeit der Umdeutung der Aussagen von Elmar Brok, der ja nicht einmal meiner Partei angehört, die hier vorgenommen worden ist. Ich halte das für eine Unverschämtheit;
({5})
denn Elmar Brok hat im Ausschuss sinngemäß Folgendes - und das zu Recht - gesagt: Teile der französischen
Linken, unterstützt von der extremen Rechten Frankreichs, haben das Referendum dazu benutzt, einen Verfassungsvertrag, der in sich schlüssig und kompakt war,
infrage zu stellen. Das Ergebnis ist jetzt, dass Transparenz verloren gegangen ist. Statt 500 Seiten sind es
3 000 mit einer Vielzahl von Verweisen und einzelnen
Abschnitten.
Das ist dabei herausgekommen. Ich glaube der PDS
bzw. der Linken nicht, wenn sie sagt, dass es ihr um die
genannten beiden Kernfragen geht. Es geht ihr vielmehr
darum, hier etwas abzulehnen und populistisch
Meinungsmache gegen Europa zu betreiben. Ich habe
generell etwas gegen Populisten, weil sie keine Verantwortung zeigen und ihre politische Aufgabe nicht wahrnehmen.
({6})
Ich will nur daran erinnern, dass wir über den jetzt
eingeschlagenen Umweg die Arbeitsweise der Europäischen Union vertraglich festgeschrieben haben. So ist in
Art. 136 der Sozialdialog enthalten. Es gibt ein eigenes
Kapitel zur Sozialpolitik. Ich glaube, damit können wir
argumentieren.
Zur Grundrechtecharta möchte ich sagen: Es handelt
sich dabei um ein britisches Problem. Wenn eine Regierung ihren Bürgern Grundrechte verwehrt, muss sie diesen Konflikt im eigenen Land austragen. Ich sage aber
auch, dass wir es über diesen Umweg sehr reell geschafft
haben, die Grundrechtecharta in Europa verbindlich zu
machen. Das ist das, was wir wollen. Das ist eine sehr
starke soziale Komponente. Man sollte das eine oder andere Vorurteil wirklich aus der Diskussion herausnehmen.
({7})
Ich will noch einen zweiten Punkt ansprechen. Ich
glaube, dass die polnische Regierung die Illusion hatte,
Größe mit Sitzen zu verbinden. Wir haben uns mit der
Quadratwurzel beschäftigen müssen. Ich war ja ganz
froh, dass sie nicht noch einen Zwillingsbonus gefordert
hat.
({8})
Und jetzt kommt der Ioannina-Kompromiss. Das ist ein
Gentleman’s Agreement. Ich kann dazu nur sagen: Ich
glaube, dass die polnische Regierung mit dem Renommee ihres Landes spielt. Ich bin mir sicher, dass diese
Regierung nicht für ihre Bevölkerung spricht. Denn alle
Umfragen zeigen: Die polnische Bevölkerung ist proeuropäisch und will ein starkes Europa und nicht eines,
das zerfasert.
({9})
Ich kann gut damit leben, dass wir darüber nachdenken,
ob eine Erweiterung nicht mehr Generalanwälte beim
EuGH erforderlich macht; denn das ist ein allgemeiner
Grundsatz. Aber Spezialforderungen, etwa Vetorechte an
jeder Stelle zu implementieren, um die Handlungsfähigkeit Europas einzuschränken, lassen bei dieser Regierung eine mangelnde Integrationsfähigkeit erkennen.
Wir haben ein anderes Problem, nämlich dass manche
Mitgliedstaaten - dabei schaue ich einmal über den Kanal - Europa nicht als Integrationsprojekt sehen, sondern
als eine große Freihandelszone. Ich glaube aber, Europa
ist stark und kann seine Funktion wahrnehmen, weil es
ein Integrationsprojekt ist. Deswegen hat Juncker etwas
unrecht, wenn er sagt, für 50 Prozent der Europäer sei in
der Verfassung zu viel Europa gewesen und für
50 Prozent zu wenig. Ich würde sagen, es ist für mindestens 70 Prozent zu wenig und für 30 Prozent zu viel gewesen. Denn zwei Drittel der Mitgliedstaaten hatten ratifiziert, und wir alle müssen diesen Prozess jetzt
wiederholen.
Deshalb fände ich es ganz gut, wenn wir im Sinne der
Identifikation mit Europa, die sich in vielen Symbolen
widerspiegelt - in der Flagge, der Hymne, dem Euro, der
übrigens von den 300 Millionen betroffenen Menschen
in Europa sehr wohl angenommen wird; darüber hinaus
haben wir das Problem, dass er auch anderswo äußerst
attraktiv ist; im Europatag, in einem Leitspruch -, diejenigen, die nicht Euroskeptiker, sondern Integrationsbefürworter sind, vielleicht motivieren können, diese
Symbole in jeweiligen nationalen Begleitgesetzen festzusetzen. Wir sollten im Deutschen Bundestag beschließen, das in die nationale Gesetzgebung einfließen zu lassen, um deutlich zu machen, dass neben der deutschen
Fahne zu Recht die europäische Fahne steht. Ich glaube,
damit würde man ein bisschen Spreu vom Weizen trennen; dann ist man auch fairer in der europäischen Diskussion.
({10})
Herr Kollege Bodewig, der Herr Kollege Dehm
würde gern eine Zwischenfrage stellen.
Ja, eine nehmen wir.
({0})
Es sind trotzdem zwei, wenn Sie gestatten; aber ich
mache es ganz kurz.
Ich hatte es schon vermutet.
Sie haben die Formulierung von Elmar Brok so ähnlich wiedergegeben, wie auch ich sie im Ohr habe. Als
Ergebnis der gescheiterten Referenden in den Niederlanden und Frankreich ist Transparenz aus der Verfassung
herausgenommen worden. Wäre nicht mehr Transparenz
die richtige Antwort gewesen, und war das nicht auch
die Vorgabe durch die drei Ds, die in das Kommunikationsverfahren aufgenommen werden sollten?
Zweitens. Weil ich nicht der Meinung bin, dass zum
Beispiel das Deutsche Reich allein deswegen ein Konstrukt des Friedens war - das war es ja nicht -, weil bei
seiner Gründung die Kriege zwischen einzelnen Ländern
aufhörten, habe ich die Frage, ob Sie, wenn Sie von der
Abwesenheit von Krieg in Europa sprechen, den Kosovokrieg ausblenden und ob Sie sich zum anderen vorstellen könnten, dass die Formulierung, militärische Fähigkeiten schrittweise zu verbessern, auch in Richtung
Abrüstung und nicht in Richtung Aufrüstung gedeutet
werden könnte. Wenn ja, warum schreibt man es dann
nicht in den Vertrag hinein?
Ich habe nichts gegen Abrüstung; das wissen alle. Ich
glaube, dass Rüstung nicht unbedingt der produktivste
Wert einer Gesellschaft ist. Gegen Abrüstung hat in diesem Hause wohl kein einziger Abgeordneter etwas einzuwenden.
Zweitens. Ich habe davon gesprochen, dass in diesem
Raum Europas die längste Phase der Abwesenheit von
Krieg herrscht. Deswegen - genau das zeigt das Beispiel
Kosovo - sind die Länder im Westbalkan so daran interessiert, Teil des europäischen Integrationsprojektes zu
werden. Allein eine weite Perspektive führt dazu, dass
Kampfhandlungen dort minimiert worden sind und dass
Zivilgesellschaften sich wieder neu errichten. Das ist die
beste Argumentation dafür, dass das Konstrukt Europäische Union genau der Friedensgarant ist, den wir haben
wollen.
({0})
Drittens. Ich möchte noch etwas zu den Ausführungen von Elmar Brok sagen. Er hat sehr deutlich gemacht,
dass es in Frankreich gar nicht um die europäische Frage
ging. Einzelne haben dieses Thema aus innenpolitischen
Gründen instrumentalisiert. Ich selber habe an Podiumsdiskussionen in Frankreich teilgenommen und weiß daher, dass es da nicht um Europa, sondern um Chirac und
andere Personen ging. Manche, die vorher in der Regierungsverantwortung waren, haben sich eines Populismus
befleißigt, den ich für nicht verantwortlich halte. Das
war die Situation in Frankreich. Es hätte eine Phase der
Reflexion geben sollen. Wir haben festgestellt, dass alle
auf Deutschland geschaut haben, weil eine starke Präsidentschaft die letzte Chance war, den Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen. Genau das ist gelungen.
Darauf können wir stolz sein.
Diese drei Punkte, die sich auf Ihre Fragen beziehen,
weisen darauf hin, dass die EU für die Gesellschaften in
Europa und für die globale Friedensentwicklung absolut
notwendig ist. - Vielen Dank, für Ihre Fragen. Sie dürfen
sich jetzt gerne wieder setzen.
({1})
In den letzten anderthalb Minuten meiner Rede
möchte ich noch einige kritische Punkte ansprechen. Bei
allem Dank an die Rechtsexperten gibt es noch einige
Probleme, die nicht nur technischer Natur sind. Ich
nenne nur ein einziges Beispiel. In der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik geht es unter anderem um
Fluggastdaten im Rahmen eines Abkommens zwischen
Europa und den USA. Die Situation ist so, dass es eine
parlamentarische Kontrolle nicht geben wird. Das EP
und auch der EuGH können sich damit nicht befassen,
weil es eine rein intergouvernementale Angelegenheit
ist. Das halte ich für falsch. Ich möchte Sie daher bitten,
darauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
({2})
Ich weiß, es wird in der Schlussphase noch schwierige Verhandlungen geben. Aber ich denke, dass
Deutschland aufgrund der während der Präsidentschaft
gewonnenen Erfahrungen die Portugiesen darin unterstützen kann, dass das, was in Berlin erarbeitet worden
ist, in Lissabon in einen anspruchsvollen Vertrag mündet. Wir wünschen uns das. Ihnen, Herr Außenminister,
wünschen wir allen Erfolg.
Vielen Dank.
({3})
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege
Dr. Stephan Eisel, CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn wir die Bürger für die europäische Idee weiter begeistern wollen, dann müssen wir uns immer wieder der
Frage zuwenden, warum die europäische Einigung notwendig bleibt. Denn wir haben es mit dem merkwürdigen Phänomen zu tun, dass der Erfolg der europäischen
Einigung teilweise die Motivation der Bürger erschwert,
weil dieser Erfolg als selbstverständlich erachtet wird.
Die Motivation der Gründergeneration „Nie wieder
Krieg! Nie wieder Diktatur!“ hat zum Erfolg der Europäischen Union geführt. In diesen Wochen feiern die ersten Städtepartnerschaften ihr 60-jähriges Jubiläum. Ich
nenne nur die erste deutsch-englische Städtepartnerschaft zwischen Oxford und Bonn. Ich glaube, wir können heute gar nicht mehr ermessen, was es bedeutet hat,
dass wenige Monate nach dem Zweiten Weltkrieg die
Kriegsgegner aufeinander zugegangen sind und sich die
Hand gereicht haben.
({0})
Das zweite große Ziel, nämlich Freiheit für ganz
Europa, ist ebenfalls erreicht worden. Es gilt vielen
heute als selbstverständlich. Es ist der jungen Generation
nur schwer zu vermitteln, was der Eiserne Vorhang war
und was Mauer und Stacheldraht bedeuteten. Es wird die
Frage gestellt, warum es mit der Europäischen Union
und mit der europäischen Integration weitergehen muss,
da doch diese Ziele erreicht sind.
Uns Europäern wird in der Zeit der Globalisierung
immer klarer, dass wir nur ein kleiner Teil dieser Welt
sind. Der Außenminister hat gesagt, dass die Welt nicht
auf Europa wartet. Heute leben nur 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union. 2050 werden es nach Angaben der UNO aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums
nur 4 Prozent sein. Wir haben nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur und unsere Lebensweise zu bewahren, wenn wir zusammenrücken. Wir
werden dies aber nicht schaffen, wenn wir uns innerhalb
der Europäischen Union, die zukünftig nur 4 Prozent der
Weltbevölkerung ausmacht, das Leben schwer machen.
Das ist die Legitimation, die für die europäische Einigungsbewegung notwendig ist.
Deswegen war es wichtig, nach der Schaffung des
Binnenmarktes, der Formulierung des Ziels einer Politischen Union und der Einführung des Euro das Verfassungsprojekt anzupacken. Mit dem Reformvertrag in der
jetzigen Form haben wir natürlich weniger erreicht, als
wir erreichen wollten. Das wird deutlich, wenn man die
ursprüngliche Idee von einer Verfassung, die von einem
Verfassungskonvent gestaltet wurde, zum Vergleich heranzieht. Aber trotzdem ist dieser Reformvertrag viel
mehr als die jetzige Grundlage der Europäischen Union,
der Vertrag von Nizza. Deshalb ist dieser Reformvertrag
ein Erfolg.
({1})
Ein ganz wesentlicher Punkt in diesem Reformvertrag
ist das Subsidiaritätsprinzip, das zwei Seiten hat: Die
eine Seite ist Dezentralisierung; nicht alles muss auf europäischer Ebene gemacht werden. Die zweite Seite des
Subsidiaritätsprinzips ist aber, dass die Ebene, der eine
Aufgabe zugewiesen wird, für die Erledigung dieser
Aufgabe gestärkt werden muss. Es gibt auf europäischer
Ebene Aufgaben, für die sie noch nicht stark genug ist.
Als Stichworte nenne ich nur die europäische Außenpolitik und die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Lieber Herr Kollege Dehm von der zur Linkspartei
umgetauften PDS, die früher einmal SED hieß.
({2})
- Das hat Ihnen anscheinend gut gefallen. - Dass Sie
hier Europa und die Europäische Union als Hort des Militarismus bezeichnen,
({3})
hat in etwa die dialektische Qualität, die dazu geführt
hat, die Mauer zum antifaschistischen Schutzwall umzuinterpretieren.
({4})
Da Sie das immer noch machen, kann ich Ihnen nur sagen: Bei Ihnen gilt hinsichtlich der politischen Erkenntnis offensichtlich der im Musikgeschäft verbreitete Satz:
„Tausendmal berührt, tausendmal ist nichts passiert“. Sie
sollten endlich einen Schritt weitergehen.
({5})
Für mich ist der Reformvertrag eine Etappe - allerdings eine wichtige - und nicht das Ziel der europäiDr. Stephan Eisel
schen Integration. Es muss weitergehen, und zwar nicht
nur, weil es, wie ich vorhin gesagt habe, in unserem Interesse liegt, dass wir Europäer uns enger zusammenschließen müssen, sondern auch, weil wir ein Vorbild für
die Welt sind. Wir und die Generationen vor uns in
Europa haben gezeigt, dass es möglich ist, in Vielfalt zusammenzuleben und Konflikte ohne Gewalt und Krieg
zu lösen.
({6})
Wie sähe die Welt aus, wenn dieses Beispiel Schule machen würde?
Herzlichen Dank.
({7})
Herr Kollege Eisel, Sie sind für den Kollegen
Paziorek in den Deutschen Bundestag nachgerückt. Sie
haben heute zum ersten Mal in diesem Hohen Hause gesprochen. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für
Ihre politische und persönliche Zukunft.
({0})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für die Angelegenheiten der Europäischen
Union auf Drucksache 16/6632. Der Ausschuss emp-
fiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 16/6632 die Annahme des Antrags der Fraktionen
der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/6399 mit
dem Titel „Regierungskonferenz zur Änderung der ver-
traglichen Grundlagen der Europäischen Union und Un-
terrichtung der Bundesregierung entsprechend Ziffer VI
der Vereinbarung zwischen Deutschem Bundestag und
der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Ange-
legenheiten der Europäischen Union“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? -
Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU/CSU bei
Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen
und Die Linke und Enthaltung der Fraktion der FDP an-
genommen.
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/5882 mit dem Titel „EU-Re-
gierungskonferenz schnell zum Erfolg führen“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt
dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD
und der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion der
FDP angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 sei-
ner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache
16/5888 mit dem Titel „EU-Regierungskonferenz - Für
eine handlungsfähige und demokratische EU“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt
dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD,
der CDU/CSU und der FDP bei Gegenstimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform
des Verfahrens in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ({1})
- Drucksache 16/6308 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({2})
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
- Drucksache 16/6561 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({3})
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in
der Familie
- Drucksache 16/5370 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({4})
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.
({5})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig: Wenn man das
Familienrecht ändert, gestaltet man die Gesellschaft. Das
hat nicht zuletzt die große Scheidungsreform gezeigt.
Wenn man das Verfahrensrecht ändert, gestaltet man - so
kann man meinen - nicht so recht. Aber man darf,
glaube ich, die Augen nicht davor verschließen, dass das
Verfahrensrecht in vielen Fällen nicht nur dienende
Funktion hat, sondern - das gilt gerade für das Familienrecht - dazu angetan ist, dafür zu sorgen, dass die Rechte
der Beteiligten tatsächlich durchgesetzt werden können.
Denn wenn ein Vater erst einmal ein halbes Jahr keinen
Umgang mit seinem zweijährigen Kind hat, dann wird
diese Beziehung in solch einer Weise gestört, dass dies
kaum wieder aufgearbeitet werden kann. Deshalb ist es
so wichtig, dass gerade im Familienrecht besonders
schnell entschieden wird, insbesondere wenn es um das
Sorgerecht bzw. um das Umgangsrecht geht.
Wir haben heute zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu beraten, die beide mit dem familienrechtlichen Verfahren zu tun haben, zumindest im weitesten
Sinne. Der eine betrifft eine Neufassung des FGG; das
ist ein richtig dickes Gesetzeswerk. Wir haben dabei einen einheitlichen allgemeinen Teil neu geregelt. Wir haben die Verfahrensrechte und die Mitwirkungsrechte der
Beteiligten erstmals umfassend geklärt. Das gilt nicht
nur für familiengerichtliche Verfahren, sondern auch für
Betreuungssachen, Unterbringungssachen, Nachlasssachen, Registerfragen oder die Freiheitsentziehung.
Diesen ganzen Bereich regeln wir neu. Wir strukturieren
das bis heute zersplitterte Rechtssystem neu und gestalten es effizienter.
Der größte Teil der sogenannten FGG-Reform, der
Reform des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
beschäftigt sich mit Familiensachen. Ich würde gern als
Erstes die Schaffung des Großen Familiengerichts nennen. Endlich wird es möglich, über alle Familiensachen
bei einem Gericht zu entscheiden. Die heute oft beklagte
Zersplitterung zwischen Familiengericht einerseits und
Amtsgericht andererseits tritt nicht mehr ein.
Wir wollen mit diesem Gesetz regeln, dass Kindschaftssachen künftig vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten sind. Ich habe eben gesagt, warum das erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Kleinkinder. Wenn hier
erst einmal lange Zeit kein Umgangsrecht besteht, dann
wird etwas unwiederbringlich geschädigt, und es bedarf
vieler Verfahren oder Hilfen, um das zu bereinigen.
Wir wollen deshalb die einvernehmliche Lösung von
Verfahren in Kindschaftssachen stärken. Das heißt, wir
wollen in gewissen Fällen quasi vorschreiben, dass es
eine Art Mediation geben muss, eine Verständigung darüber, ob man sich nicht doch noch einvernehmlich einigen kann. Wir wollen den Kindern für die Zukunft das
Recht eines eigenen Verfahrensbeistandes geben. Sie
sind diejenigen, die in diesen Verfahren am meisten betroffen sind und deshalb gegebenenfalls objektive Hilfe
brauchen.
Die Entscheidung ist das eine. Die Frage, wie man eine
solche Entscheidungen vollstreckt, ist das andere. Deshalb schlagen wir bei der Vollstreckung von Sorge- und
Umgangsentscheidungen Verfahren vor, die das Ganze
schneller und effektiver gestalten und mehr Druck ausüben können.
Insgesamt ist es eine gute Reform. Die Tatsache, dass
sie so lange gedauert hat, jetzt aber mit ihren über
800 Seiten allenthalben große Zustimmung erfährt, zumindest im Großen und Ganzen - natürlich gibt es Kritik
im Einzelnen; das versteht sich von selbst -, zeigt mir,
dass wir hier auf dem richtigen Wege sind. Ich bin sicher, dass der Deutsche Bundestag die teilweise vorhandenen Monita der Verbände im Rahmen von Sachverständigenanhörungen noch diskutieren und dann im
Zweifel zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft das Klärungsverfahren hinsichtlich der Vaterschaft. Dieses Thema beschäftigt uns schon lange. Bereits vor knapp zwei Jahren
habe ich mich für ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests
ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies
jetzt bestätigt und festgestellt, diese Tests stellten einen
tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar und seien daher nicht erlaubt. Auf der anderen
Seite gibt es natürlich ein legitimes Interesse des Vaters
bzw. des vermeintlichen Vaters, zu wissen, ob er wirklich der Vater ist, und auch ein Recht des Kindes auf
Kenntnis der Abstammung.
Deshalb haben wir mit diesem Gesetzentwurf versucht, einen neuen Weg zu gehen. Während das Recht
heute nur das Anfechtungsverfahren kennt, stellen wir
mit dem neuen Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt, ein Verfahren vor, das nur die Feststellung
der Abstammung regelt und nicht gleich mit einer Lossagung verknüpft ist. Es wird also die Möglichkeit geben,
festzustellen, ob jemand der Vater ist oder nicht; dieser
wird auch dann, wenn er nicht der Vater ist, erklären können, er wolle trotzdem die soziale Familie aufrechterhalten: Ich will mich nicht von meiner Familie lossagen, in
der wir zehn Jahre lang gut zusammengelebt haben; das
will ich jetzt nicht zerstören, nur weil ich zwar der soziale,
aber eben nicht der biologische Vater bin.
Wir zeigen hier einen Weg auf, der den Interessen der
Väter und der Kinder Rechnung trägt, auch wenn ich
weiß, dass es Bedenken gibt, ob den Kindern nicht zu
viele Rechte gegeben werden. Wir geben den Kindern
das Recht, dann, wenn es ihnen psychisch schlecht geht
- wenn sie beispielsweise in der Pubertät erhebliche Probleme haben -, zu verlangen, dass der Vater oder der
vermeintliche Vater - also derjenige, der die Feststellungsklage erheben will - die Vaterschaftsfeststellungsklage um ein Jahr verschiebt. Damit wollen wir die
Rechte von Kindern schützen, zumal die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts eine solche Regelung
nahelegt.
Ich weiß, dass der Kollege Gehb diese doppelte Möglichkeit, die wir vorne und hinten eingezogen haben, als
zu weit gehend ansieht. Das werden wir noch zu diskutieren haben. Hinsichtlich der Frage, ob dies nach der
Rechtsprechung aus Karlsruhe aus Verfassungsgründen
erforderlich ist, werden wir weiteren verfassungsjuristischen Sachverstand im Rahmen von Anhörungen hinzuziehen können. Ich freue mich auf die Beratungen.
In einem bin ich mir ganz sicher: Wir haben mit beiden Gesetzentwürfen einen richtigen Weg beschritten,
der dem Wohle von Kindern und der möglichst schnellen
Beilegung von familiären Streitigkeiten dient. Dass es
im Einzelnen noch Korrekturen geben kann, das gehört
zum Struck’schen Gesetz.
({0})
Ich gebe das Wort der Kollegin Sabine LeutheusserSchnarrenberger, FDP-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es, dass wir heute eine
Debatte zum Familienrecht führen; denn es gibt Handlungsbedarf. Auf der Tagesordnung stehen nun im Rahmen der verbundenen Debatte mit der großen Reform
der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Verfahren zur
Feststellung der Vaterschaft zwei wichtige Themen. Uns
fehlt aber ein ganz wichtiges Thema, nämlich die überfällige abschließende Beratung des Unterhaltsrechts.
({0})
Sie gehört hierher. Zeitungsberichten konnten wir vor
kurzem entnehmen, dass es wieder einmal eine Einigung
gegeben habe. Vor der Sommerpause hatten wir es auch
mit dem Versuch einer Einigung zu tun. Leider liegt
heute kein Ergebnis vor. Natürlich tragen Familienrecht
und Unterhaltsrecht zur Gestaltung unserer Gesellschaft
bei. Dass die Unterhaltsberechtigten hier Klarheit brauchen und man das nicht weiter auf die lange Bank schieben sollte, auch das gehört, wie ich finde, in die heutige
Debatte zum Familienrecht.
Frau Ministerin, wir begrüßen sehr, dass jetzt zwei
Gesetzentwürfe zu zwei Themen vorliegen; ich habe bereits gesagt, dass wir sie für sehr wichtig halten. Es geht
um die Feststellung der Vaterschaft, und zwar vor dem
ganz konkreten Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2005 und vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom Februar dieses Jahres.
Dass heimliche Vaterschaftstests vorgenommen werden, bewegt nicht nur sehr viele Menschen, sondern
diese Tests haben auch ziemlich große Dimensionen angenommen. Im Jahre 2005 belief sich ihre Zahl auf
50 000. Damit wurde ein Umsatz von 40 Millionen Euro
gemacht. In 80 Prozent der Fälle wurde die biologische
Vaterschaft des rechtlichen Vaters bestätigt, in immerhin
20 Prozent der Fälle aber nicht. Es ist doch klar, dass die
Notwendigkeit besteht, etwas zu unternehmen, damit
diese Heimlichkeit aufhört. Wodurch die Väter veranlasst werden, an ihrer biologischen Vaterschaft zu zweifeln, das muss uns hier im Bundestag nicht interessieren;
das hat höchst persönliche Gründe, die im familiären Bereich liegen. Klar ist allerdings, dass diese Entwicklung
nicht weitergehen sollte. In rechtlicher Hinsicht darf sie
auch nicht weitergehen, weil die Verwertbarkeit der Ergebnisse heimlicher Vaterschaftstests durch höchstrichterliche Rechtsprechung untersagt worden ist. Daher begrüßen wir, dass zwei Gesetzentwürfe vorliegen.
An dieser Stelle erlaube ich mir, darauf hinzuweisen,
dass die FDP-Bundestagsfraktion im Januar 2005 einen
Antrag mit dem einfachen Titel „Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren“ in
den Bundestag eingebracht hat, in dem wir genau den
Weg, den Sie jetzt gehen wollen, die Trennung der Abstammung von der möglicherweise folgenden Anfechtung, vorgeschlagen haben. Insofern hat die Bundesregierung die Gedanken, die wir schon damals in unserem
Antrag niedergelegt haben, nun in ihren Gesetzentwurf
aufgenommen.
Uns liegt auch ein Vorschlag des Bundesrates vor. Wir
sind der Meinung, dass er von der Zielrichtung her in einem Punkt eher nicht zu unterstützen ist. Dieser Aspekt
hat mit der besonderen Lebens- und Entwicklungssituation, in der sich die Kinder befinden, zu tun. Es geht um
zweierlei: zum einen um das Grundrecht des Vaters, zu
wissen, ob er wirklich der biologische Vater ist, und zum
anderen um die Grundrechte des Kindes. Das kann innerhalb einer Familie zu sehr schwierigen Situationen
führen. Ich sage ganz offen, dass wir vom Grundsatz
bzw. vom Ansatz her eher die Richtung befürworten, die
im Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeschlagen
wurde.
Dazu möchte ich noch eine ergänzende Bemerkung
machen. Frau Ministerin, vielleicht sollten wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, möglicherweise
in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu den verschiedenen familienrechtlichen Gesetzentwürfen, noch überprüfen: Was ist mit dem mutmaßlichen biologischen Vater, der nicht der rechtliche Vater ist? Schließlich gibt es
auch den Fall, dass der rechtliche Vater seine Vaterschaft
gar nicht anfechten möchte, dass aber jemand anders, der
sich nicht in einem rechtlichen Verhältnis zum Kind befindet, meint, er sei der eigentliche biologische Erzeuger
und Vater. Dieser Punkt ist in keinen der Gesetzentwürfe
aufgenommen worden. Ich denke, diese Frage können
wir im Laufe der Beratungen im Rechtsausschuss erörtern.
Ein wichtiger Bestandteil eines Familienrechts im
21. Jahrhundert ist ein angepasstes Verfahrensrecht.
Deshalb ist die vorgelegte Reform, die sehr umfangreich
ist, für unsere Beratungen eine gute Grundlage. Frau Ministerin, es fällt mir besonders leicht, das zu sagen. Denn
ein strittiger Punkt, der immer unter dem Schlagwort
„Scheidung light“ bzw. „Notarielle Scheidung“ behandelt wurde, ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht enthalten.
An dieser Regelung wurde auch aus dem Kreis der Koalitionsfraktionen schon im Vorfeld Kritik geäußert.
Umso leichter und vielleicht auch umso vorurteilsfreier
können wir jetzt in die Einzelberatungen zu diesem umfangreichen Gesetzespaket gehen.
Viele der vorgelegten Regelungen unterstützen wir:
die Einführung des Großen Familiengerichts, die Bestellung eines Verfahrensbeistands und all die Maßnahmen,
durch die versucht wird, die Verfahren zu verbessern und
Kindschaftssachen Vorrang einzuräumen.
Aus der Sicht der FDP-Bundestagsfraktion sehe ich
Beratungsbedarf, wenn es um die Verhängung von Ordnungsmitteln geht, um umgangsrechtliche Entscheidungen durchzusetzen. Das ist ein hochsensibler Bereich.
Bisher gab es Zwangsmittel. Jetzt sollen es Ordnungsmittel werden. Ob das für das Kindeswohl das Richtige
ist, wagen wir infrage zu stellen. Ich glaube, es wird gut
sein, sich auch über diese Punkte intensiv mit Experten
zu unterhalten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
({1})
Ich gebe das Wort der Kollegin Ute Granold, CDU/
CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe. Ich beschränke
mich auf die Reform des Verfahrens in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und überlasse die Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren sehr gerne meinem
Kollegen Dr. Gehb, der zu diesem Verfahren nicht nur
eine sehr gefestigte Meinung hat, sondern geradezu prädestiniert ist, dazu zu sprechen - wobei wir in der Union
seine Meinung voll und ganz teilen.
({0})
Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, was die
Unterhaltsreform angeht, kann ich Sie beruhigen. Ich
denke, wir sind da auf einem guten Weg und können die
Arbeit an dem Gesetzentwurf sicherlich noch in diesem
Jahr abschließen und das dann im nächsten Jahr auf den
Weg bringen, sodass das Gesetz für die Bürgerinnen und
Bürger zur Anwendung kommt.
Was die heutige Reform angeht, so muss ich sagen:
Wir sind sehr stolz, dass wir ein so großes Gesetzeswerk
- 800 Seiten, Sie haben es ja gehört - auf den Weg bringen können. Es ist eine gute Grundlage für die weiteren
Beratungen. Was das Familienverfahrensrecht angeht,
haben wir derzeit ein Sammelsurium von Rechtsvorschriften: die ZPO, das FGG-Verfahren, die Hausratsverordnung, also eine Vielzahl von Gesetzen mit verschiedenen Verhandlungsmaximen wie Beibringungsgrundsatz
und Amtsermittlungsgrundsatz. Selbst für die Praktiker
ist das Hin- und Herverweisen mühsam. Aber insbesondere für die Menschen ist es sehr schwierig, da durchzublicken und Akzeptanz zu finden, gerade weil es den privaten Bereich des Lebens betrifft, sollte alles für die
Bürger praxisnah geregelt sein.
Reformbestrebungen gibt es schon lange Zeit. Schon
Mitte der 50er-Jahre gab es eine Kommission zur Reform des FGG; aber sie hat die Vorschläge nie so weit
gebracht, dass sie ins parlamentarische Verfahren eingemündet sind. Jetzt ist ein Gesetzeswerk auf den Weg gebracht worden, das, denke ich, modern ist, das allgemein
verständlich ist und mit dem wir insbesondere dafür sorgen, dass das materielle Recht schnell und effektiv
durchgesetzt werden kann.
Wir haben eine klare Gliederung in diesem Gesetzentwurf. Im Allgemeinen Teil gibt es erstmals eine klare
Definition des Beteiligtenbegriffes. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten ist es ganz wichtig, dass dieser Begriff normiert ist. Wir haben das Verfahren der einstweiligen Anordnung einheitlich geregelt. Auch die
Rechtsmittel und die Fristen, die bislang sehr unterschiedlich waren, sind vereinheitlicht. Wir haben erstmals - das finde ich besonders gut, weil wir in Deutschland sehr viele binationale Ehen haben - die Verfahren
mit Auslandsberührung gebündelt in diesem Allgemeinen Teil zusammengefasst. Das ist für die Praxis wirklich hervorragend.
Dann folgt das Herzstück, die Regelung der Familiensachen, also Scheidung und alles, was daran hängt: Unterhalt, Kindschaftssachen, Güterrecht, Hausratsverordnung, Versorgungsausgleich - auch da kommt ja noch
eine materielle Neuregelung -, Wohnungszuweisung
und auch Gewaltschutzsachen. Im Rahmen der heutigen
ersten Lesung möchte ich nur einige wenige Punkte ansprechen. Das vereinfachte Scheidungsverfahren, die sogenannte Scheidung light, ist ja nun Gott sei Dank vom
Tisch. Sie hat nicht nur in der Rechtspraxis, sondern
auch unter den Menschen für viel Verwirrung gesorgt,
weil man dachte, man geht zum Notar und wird geschieden, alles geht ganz schnell und einfach. So ist es nicht.
Wir haben für Scheidungen schon derzeit ein sehr einfaches und zügiges Verfahren. Das genügt vollkommen.
Wir möchten aus dem Schutzgedanken der Ehe heraus
doch dafür sorgen, dass man sich das Ganze genau überlegt, dass man gut beraten ist, weil eine Scheidung doch
weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Aus diesem Schutzgedanken der Ehe heraus sagen wir, es soll
bei dem Verfahren bleiben, das bislang galt. Das Große
Familiengericht - es wurde bereits mehrfach angesprochen -, das die Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten regelt, wird kommen. Neu ist, dass das Vormundschaftsgericht aufgelöst wird. Vormundschaftssachen,
Pflegschafts- und Betreuungssachen, Adoptionen, Lebenspartnerschaften und auch die Gewaltschutzsachen
sind mit geregelt, wobei wir bei der Beratung noch einmal über die Gewaltschutzsachen nachdenken sollten.
Es gibt ja auch Gewaltschutzverfahren und Verfahren zu
Stalking, die nicht im familiären Bereich liegen. Wir
sollten noch einmal darüber reden, warum zum Beispiel
der Fall eines Filmstars, der bestalkt wird und ein Gewaltschutzverfahren anstrengt und der Stalker mit ihm
gar nichts zu tun hat, es keine familiäre Bindung gibt,
am Familiengericht verhandelt werden soll. Das wurde
in der Praxis auch schon reklamiert.
({1})
Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot wurde angesprochen. Ein ganz wichtiger Punkt in dieser Reform ist,
dass die Kindschaftssachen vorrangig zu behandeln sind,
weil die Kinder am ärgsten von einer solchen Trennungs- und Scheidungssituation betroffen sind. Das
heißt also, innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung
bei Gericht soll ein erster Termin anberaumt werden.
Das Jugendamt soll dabei sein, das Kind soll angehört
werden. In streitigen Fällen soll auch ein sogenannter
Verfahrensbeistand installiert werden, der ein eigenes
Antrags- und Beschwerderecht hat. Das ist eine gute Sache. Dabei muss vielleicht auch einmal hingenommen
werden, dass ein anderes Verfahren, eine Unterhaltssache oder ein Wohnungszuweisungsverfahren, hinten
ansteht, weil das Kindeswohl für uns alle hier - ich
denke, das ist unbestritten - sehr im Vordergrund steht.
Der Einsatz des Umgangspflegers, der in der Praxis
derzeit schon sehr wichtig ist, soll in streitigen Umgangsverfahren jetzt gesetzlich geregelt werden. Er verUte Granold
sucht, zu koordinieren, weil der Kontakt des Vaters oder
der Mutter zum Kind sehr wichtig ist - unabhängig davon, dass die Eltern auf einer ganz anderen Ebene vielleicht erheblich streiten. Wenn die Kinder lange Zeit keinen Kontakt zu einem Elternteil haben, dann ist das
eindeutig schädlich für sie.
({2})
Der Gesetzentwurf enthält auch einen Part zur Konfliktlösung. Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, wurde angesprochen. Das ist eine gute Sache für die Scheidungsverfahren, aber noch besser für
die Kindschaftssachen. Man muss darauf hinwirken,
Einvernehmen herzustellen, wenn es darum geht, das
Sorgerecht, das Umgangsrecht und die Herausgabe von
Kindern zu regeln.
Weil es im Vorfeld bei den Verbänden ziemlich viel
Irritation gegeben hat, ist es ganz wichtig, dass diese
Streitschlichtung, diese Mediation lediglich an Elemente
des sogenannten Cochemer Modells angelehnt wird. Das
soll auch nur in den Fällen geschehen, die dafür geeignet
sind, dass man eine solche Streitschlichtung durchführt.
Es kann kein Zwang sein, weil man nicht immer miteinander reden kann. Dies gilt gerade dann, wenn Gewalt im Spiel ist. Innerhalb eines Scheidungsverfahrens
hat man es oftmals auch mit Gewaltdelikten zu tun. Es
kann dann nicht sein, dass man gezwungen wird, sich an
einen Tisch zu setzen. Man muss eine andere Regelung
finden, notfalls auch eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Auf freiwilliger Basis und in geeigneten Fällen also Ja, ansonsten sollte man damit etwas zurückhaltender sein.
Wir wissen sehr wohl - die Länder haben das im Vorfeld kritisiert -, dass das Gesetz natürlich zu einem personellen Mehrbedarf führen wird. Gerade die Jugendämter werden dann mehr gefordert. Wir brauchen eine
bessere Sachausstattung dieser sogenannten Großen Familiengerichte. Das soll es uns aber wert sein, weil das
ein ganz wichtiges Verfahren ist. Ich füge hinzu: Die
Richter, Anwälte und alle anderen Betroffenen, also die
Professionen in diesem Verfahren, müssen immer gut
geschult und weitergebildet sein, damit das, was wir auf
den Weg bringen wollen, auch gut angewendet wird.
Ganz am Schluss noch einige Sätze zum einstweiligen Rechtsschutz. Es soll möglich sein, im summarischen Verfahren ohne Hauptsacheverfahren schnelle
Entscheidungen zu treffen. Weil es aber eben ein summarisches Verfahren ist, muss die Möglichkeit bestehen,
dass das Hauptsacheverfahren durchgeführt wird. Das
geht nach dem Gesetzentwurf auf Antrag. Auf dem
Deutschen Familiengerichtstag wurde gesagt, es solle
obligatorisch sein, wenn es um Kindschaftssachen geht.
Darüber und auch über die Frage, inwieweit Konsens
mit den Ländern hergestellt werden kann, die hinsichtlich der Kosten das eine oder andere noch einmal geklärt
haben wollen, sollten wir in der weiteren Beratung im
Einzelnen noch einmal sprechen.
Dabei möchte ich es belassen. Ich hoffe auf gute Beratungen im Ausschuss. Das spannende Thema der Vaterschaftsanfechtung überlasse ich dem Kollegen Gehb.
Vielen Dank.
({3})
Nächster Redner ist der Kollege Jörn Wunderlich,
Fraktion Die Linke.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Nach acht Jahren steht nun erneut eine Reform des FGG an. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe,
die wir uns vorgenommen haben. Das wird deutlich,
wenn man sich die Zielstellung, die mit dem Reformvorhaben verbunden ist, anschaut: Ausbau des lückenhaften
FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung,
rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens, Koordinierung mit anderen Verfahrensordnungen, anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau und anwenderfreundliche
Gesetzessprache, Stärkung der konfliktvermeidenden
und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen
Verfahren.
Grundsätzlich stimmt die Linksfraktion diesem Ansinnen zu, weil wir der Meinung sind, dass das Gesetz
damit transparenter und bürgernäher wird.
Wenn man sich diesen Gesetzentwurf jedoch einmal
vornimmt und sich durch die Vorschriften und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit quält, dann
macht man eigentlich eine gegenteilige Erfahrung. Den
ersten Entwurf habe ich damals noch als Familienrichter
auf den Tisch bekommen. Ein bisschen hat sich geändert. Beim Lesen der einschlägigen Vorschriften wird
man aber doch arg gequält.
Der grundsätzliche Ansatz, die entsprechenden Vorschriften der ZPO für Familiensachen in ein einheitliches Familienverfahrensgesetz zu überführen und nur
die Besonderheiten in die jeweiligen Regelungsbereiche
außerhalb der vor die Klammer gezogenen allgemeinen
Regelung zu stellen, ist jedoch zu begrüßen.
Ebenso begrüßt meine Fraktion die vorgesehene Auflösung des Vormundschaftsgerichts und die Förderung
der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Großes Lob - ich glaube, das sehen wir fraktionsübergreifend so - verdient die Entscheidung zur Streichung
der vereinfachten Scheidung, die im ersten Referentenentwurf noch enthalten war; ich meine das sogenannte
Scheidung-light-Verfahren. Wenigstens in diesem Punkt
hat die Regierung eingesehen, dass der Schutz von Justizressourcen nicht zulasten der Rechtsuchenden gehen
darf.
Der Gesetzentwurf scheint aber in mancher Hinsicht
die Philosophie des in der Praxis doch umstrittenen und
wissenschaftlich nicht unabhängig evaluierten Cochemer Modells verwirklichen zu wollen; das ist gerade
schon angesprochen worden. Die Frage ist, wie viel
Cochemer Modell im Sinne der Sorge- und Umgangsberechtigten verträglich ist. Das wird von meiner Fraktion
eben anders als vom Gesetzentwurf beantwortet. Es
kann nicht unter allen Umständen erzwungen werden,
dass Eltern sich einigen. Insbesondere die Fälle der
häuslichen Gewalt sind bei den Umgangsregelungen,
wie sie jetzt vorliegen, nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in § 155 ist
ebenso wie das Hinwirken auf Einvernehmen nicht
grundsätzlich zu kritisieren. Aber die besondere Situation in den Fällen häuslicher Gewalt muss einen stärkeren Niederschlag finden. Es fällt auf, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich die Zusammenführung zerstrittener
Eltern und deren Versöhnung herbeizuführen versucht.
Situationen, in denen vorangegangene und angedrohte
Gewalthandlungen jede Zusammenführung zum Risiko
werden lassen und eine Versöhnung weder möglich noch
anzuraten ist, wird an keiner Stelle explizit Rechnung
getragen.
Rechts- und vor allem familienpolitisch für verfehlt
halte ich, dass anstelle freiwilliger Angebote immer wieder unter Berufung auf das vorgebliche Kindeswohl
Zwangsmaßnahmen ergriffen werden sollen. Dazu
möchte ich ganz konkret einen besonders wichtigen
Punkt nennen. Ein Ordnungsmittel zur Vollstreckung - die
Frau Ministerin hat es angesprochen - der Herausgabe
von Personen und zur Regelung des Umgangs ist in meinen Augen untragbar: nämlich die Ordnungshaft. Es
geht nicht um einfache Verfahren, in denen ein normaler
Titel vollstreckt werden soll. Es geht um Menschen und
um das Kindeswohl. Das Kindeswohl wird hier ja immer
an erster Stelle genannt. Frau Ministerin, Sie wollen mir
doch nicht allen Ernstes sagen, dass es für das Kindeswohl förderlich ist, wenn ein Elternteil in Ordnungshaft
geht?
({0})
Es wird sehr schwer werden - das ist mir und meiner
Fraktion auch klar -, in diesem verfassungsrechtlich geschützten und sehr sensiblen Bereich für alle Beteiligten
angemessene Lösungen zu finden. Daher schlage ich
vor, das neue familiengerichtliche Verfahren mit wenig
Zwang und möglichst viel außergerichtlicher Schlichtung und Beratung auszustatten.
Wir wollen, dass der Gesetzentwurf klare und eindeutige Regelungen formuliert, die den Kindern und ihrem
Wohl in auffallend schwierigen Situationen und problematischen Familienphasen Chancen für eine gute Entwicklung und Erziehung eröffnen. Zu den weiteren
Entwürfen gibt es, denke ich, aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen - das ist hier schon angesprochen
worden - noch diversen Diskussionsbedarf in den Ausschüssen. Es handelt sich um die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben. Aber auch diesbezüglich
ist es dem Gesetzgeber - mithin uns - in seinem Gestaltungsraum unbenommen, die Rechte von Frauen und
Kindern entsprechend hoch anzusiedeln und zu schützen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
({1})
Nächster Redner ist der Kollege Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In einem Punkt war das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit schon immer eine Mogelpackung: In weiten Teilen der Regelungen hatte es mit Freiwilligkeit
nichts zu tun. Ich denke nur an das gesamte Freiheitsentziehungsverfahren, an die Betreuungs- und Unterbringungssachen und vieles andere, was mit Freiwilligkeit
beileibe nichts zu tun hat.
Ganz im Gegenteil: Das Gesetz zur Regelung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit war von
einem obrigkeitsstaatlichen Denken geprägt. Das
schreibt selbst die Bundesregierung in den einleitenden
Formulierungen zu diesem Gesetz. Es war voller Lücken. Die Rechtssprechung hat nach dem Zweiten Weltkrieg jahrzehntelang versucht, grundrechtliche Überlegungen durch Ausgestaltungen im Richterrecht zur
Geltung zu bringen und die Lücken im Gesetz zu schließen.
Die Debatte über eine Reform des FGG - das ist
schon angesprochen worden - gibt es seit 50 Jahren. Seit
mindestens 25 Jahren gibt es zudem eine Debatte über
ein einheitliches Familienverfahrensrecht. Deshalb begrüßen die Grünen es ganz ausdrücklich, dass nun endlich ein umfassender Gesetzentwurf zur Regelung all
dieser Angelegenheiten auf den Tisch gelegt wird. Der
Gesetzentwurf richtet sich im Grundsatz an den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger und damit der Beteiligten aus und regelt in einem eigenen einheitlichen
Familienverfahrensgesetz all das einheitlich, was bisher
in der ZPO, im FGG, im BGB, in der Hausratsverordnung und in vielen anderen Regelungen so lückenhaft,
widersprüchlich und schwerverständlich gefasst war,
dass es für die Bürgerinnen und Bürger schier nicht zu
verstehen war.
Die Erreichung der selbst gesetzten Ziele des Gesetzentwurfs - nämlich eine zusammenhängende Verfahrensordnung zu entwickeln, eine vernünftige Koordinierung mit den anderen Verfahrensordnungen zu erreichen
und einen anwenderfreundlichen Gesetzesaufbau darzustellen - scheint uns in diesem Entwurf sehr wohl gelungen. Insbesondere weise ich wie meine Vorrednerinnen
und Vorredner auf die Einrichtung des Großen Familiengerichts hin. Diese Forderung wird seit vielen Jahren erhoben und ist sicherlich auch berechtigt.
Ich will aber wie meine Vorrednerinnen und Vorredner auch auf folgenden Punkt hinweisen: In der Begründung der Vorlage heißt es auf Seite 352 unter anderem:
Der Schwerpunkt des familiengerichtlichen Verfahrens liegt im Aspekt der Fürsorge des Gerichts für
die Beteiligten und in der erhöhten staatlichen VerJerzy Montag
antwortung für die materielle Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung …
Nach meiner Überzeugung verträgt sich eine solche richtige Zielrichtung nicht mit der Idee einer Scheidung
light. Deswegen finden auch wir es richtig, dass dieses
Verfahren in dem Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt
wird.
({0})
Zwei Punkte der Kritik will ich schon an dieser Stelle
anbringen. Die Auseinandersetzung im Einzelnen werden wir im Rechtsausschuss zu leisten haben.
Die rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens ist
eine Kernaussage über die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Zu einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Verfahrens gehört auch ein ausreichender und dem System
und dem einzelnen Bürger und der einzelnen Bürgerin
angemessener Rechtsschutz. Deswegen kritisieren wir
ausdrücklich, dass die bisher vorhandene Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Verfahren ersatzlos gestrichen wird. Das wird dazu führen, dass es insbesondere in
den Verfahren, in denen es um Freiheitsentziehungen
geht - Abschiebeverfahren, Unterbringungs- und Betreuungssachen, aber auch Freiheitsentziehungen in anderen zivilrechtlichen Bereichen -, zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtssprechung kommen kann und der
Rechtszug der Bürgerinnen und Bürger, der bisher mit
der Nichtzulassungsbeschwerde bis zum BGH eröffnet
war, verkürzt wird.
Der zweite Kritikpunkt ist schon angesprochen worden. Ich will es kurz machen. Die Grundzüge des sogenannten Cochemer Modells werden von uns begrüßt.
Aber sie sind nicht für alle Familiensituationen angemessen.
({1})
Auch in diesem Zusammenhang darf ich aus dem Gesetzentwurf zitieren. Auf Seite 356 steht:
Das familiengerichtliche Verfahren ist wie keine
andere gerichtliche Auseinandersetzung von emotionalen Konflikten geprägt, die letztlich nicht justiziabel sind, aber einen maßgeblichen Einfluss auf
das Streitpotenzial und die Möglichkeiten zur gütlichen Beilegung einer Auseinandersetzung haben …
Der Verfahrensgesetzgeber muss ein geeignetes
Instrumentarium zum Umgang mit diesen Konflikten bereitstellen.
Das ist bisher nicht ausreichend geschehen. Denn in Fällen häuslicher Gewalt gilt es, Opfer und Täter nicht zusammenzubringen, sondern voneinander zu trennen. Das
muss noch im parlamentarischen Verfahren in die entsprechenden Verfahrensbestimmungen des Familienverfahrensgesetzes eingearbeitet werden.
({2})
Herr Kollege Montag.
Dies ist mein letzter Satz, Frau Präsidentin.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
({0})
Ich gebe das Wort der Kollegin Christine Lambrecht,
SPD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich,
dass weitgehende Einigkeit zum einen bei der Bewertung der Scheidung light - dieser Begriff hat sich eingebürgert - und zum anderen darüber besteht, dass die Reform des FGG-Verfahrens in die richtige Richtung geht.
Sicherlich sind noch nicht alle dieser Meinung. Aber wir
werden bei den anstehenden Beratungen viel erreichen,
und zwar im Hinblick auf die Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, zügigere Entscheidungen in Familiensachen und die Stärkung der Rechte der Kinder. Wenn man
sich heutzutage scheiden lassen will und es sind das Umgangsrecht und unterhaltsrechtliche Sachen zu klären,
dann ist es für den Bürger bzw. die Bürgerin ein sehr
schweres Unterfangen, herauszufinden, welches Gericht
zuständig ist und welche Verfahrensgrundsätze gelten.
Das eine wird beim Familiengericht verhandelt und entschieden. Manch andere Dinge, die mit einer Scheidung
zusammenhängen, werden wiederum beim Amtsgericht
entschieden. Es werden unterschiedliche Akten geführt.
All das ist sehr schwer zu verstehen, und zwar nicht nur
für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Juristen, die nicht selbst mit Familiensachen betraut sind.
Deswegen begrüße ich die Einrichtung eines Großen Familiengerichts sehr. Man weiß in Zukunft, dass dort alles
anhängig ist und dass man sich dorthin zu wenden hat.
So wird das Verfahren für die Betroffenen transparenter.
Das wird auch dazu führen, dass die Gerichte weniger
belastet werden; denn alles ist in einer Hand.
Das wird hoffentlich auch die Dauer der Familienverfahren verkürzen. Im Jahr 2005 zum Beispiel betrug die
Verfahrensdauer bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht genau 6,8 Monate. Das ist zu lange. Zu diesem
Schluss kommt man, wenn man sich die Situation in einer Familie anschaut, die in Scheidung lebt. In der Zeit,
in der über das Umgangsrecht gestritten wird, haben
Kinder keinen Kontakt zum anderen Elternteil. Dadurch
kann die Beziehung gefährdet werden. Deswegen freut
es mich, dass der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht,
dass über das Umgangsrecht schnell und vorrangig zu
entscheiden ist, das heißt, dass innerhalb eines Monats
nach Antragseingang darüber zu beraten ist. Ich glaube,
das ist ein wichtiger Schritt, um die Beziehung des Kindes zu dem Elternteil, mit dem es nicht mehr zusammenlebt, zu stärken, zu festigen oder gegebenenfalls überhaupt aufrechtzuerhalten.
({0})
Die Rechte der Kinder werden meines Erachtens weiter gestärkt, beispielsweise durch die Einführung eines
Verfahrensbeistandes, der im Gegensatz zum Verfahrenspfleger auf das Verfahren aktiv Einfluss nehmen
kann. Herr Wunderlich, ich kann in vielen Fällen keine
Bevormundung darin sehen, dass ein Verfahrensbeistand
beispielsweise die Möglichkeit hat, die Elternteile an einen Tisch zu bringen und zusammen mit ihnen zu versuchen, eine Umgangsrechtregelung zu vereinbaren. Selbst
wenn die Parteien aufgrund der Scheidungssituation zerstritten sind: Warum soll man sich nicht wenigstens in
Bezug auf das Kind einigen können? Den Zwang, den
Sie beschrieben haben, sehe ich aufgrund meiner Erfahrung als Scheidungsanwältin überhaupt nicht gegeben.
({1})
- Das mag sein. Vielleicht tauschen wir uns über unsere
unterschiedlichen Erfahrungen einmal aus. Aber Ihre
strikte Unterstellung, dadurch würden Zwang und Bevormundung ausgeübt, lehne ich ab; denn oft sind die
Parteien in einer solchen Situation hilflos. Da sie damit
nicht zurechtkommen, sind sie für einen Vorschlag von
außen sehr dankbar, mit dem ihnen eine Brücke gebaut
wird, die sie selbst gar nicht bauen könnten. Vielleicht
sollten wir diesen Aspekt in den anstehenden Beratungen berücksichtigen.
Ich möchte noch etwas zur Kritik am Ordnungsgeld
sagen. Wenn gegen Umgangsrechtsvereinbarungen verstoßen wird, kann das bislang mit Zwangsmitteln belegt
werden. Das erweist sich aber in vielen Fällen als stumpfes Schwert, weil die Frist abgelaufen ist, innerhalb derer
solche Mittel verhängt werden können. Ein Beispiel: Es
ist festgelegt, dass das Kind über Weihnachten zum Vater soll. Die Mutter lässt es aber nicht zum Vater. Es wird
dann versucht, die Vereinbarung per Zwangsmittel
durchzusetzen. Wenn aber Weihnachten bereits vorbei
ist, ist das nicht mehr möglich. Dann ist das Zwangsmittel ein stumpfes Schwert. Ein Ordnungsgeld könnte auch
im Nachhinein verhängt werden - in diesem Fall nach
Weihnachten -, um der Mutter oder dem Vater aufzuzeigen, dass man in Zukunft so nicht mehr verfahren darf
und in erster Linie die Interessen des Kindes zu berücksichtigen hat. Vielleicht ist ein Ordnungsgeld nicht ausreichend. Aber ich glaube, dass ein vom Gericht verhängtes Ordnungsgeld für viele ein Appell ist, mehr
Vernunft walten zu lassen. Deswegen, Frau LeutheusserSchnarrenberger, lassen Sie uns noch einmal darüber reden! Ich glaube, dass es im Hinblick auf den Umgang
des Kindes mit dem betroffenen Elternteil durchaus von
Interesse ist, dafür zu sorgen, dass das Umgangsrecht
durchgesetzt wird.
({2})
Lassen Sie mich zum Schluss - ich kann gar nicht auf
die ambitionierte Rede des Kollegen Gehb, die wir
gleich zu hören bekommen, reagieren ({3})
noch etwas zur Anfechtung der Vaterschaft sagen. Momentan sind die Väter in einer schwierigen Situation,
wenn sie die biologische Vaterschaft feststellen lassen
wollen, weil Zweifel aufgekommen sind; denn sie sind
zu einem Verfahren gezwungen, in dem nicht nur die Vaterschaft festgestellt wird, sondern in dem sie diese auch
ausdrücklich anfechten müssen. Sie haben keine Möglichkeit, sich für einen Mittelweg zu entscheiden. Diese
Situation werden wir jetzt durch ein zweigliedriges Verfahren entschärfen. Wenn der Vater Zweifel hat, hat er
die Möglichkeit, nur die Vaterschaft feststellen zu lassen.
Was er mit dieser Erkenntnis macht, also wenn er zu den
20 Prozent gehört, die nicht die biologischen Väter ihrer
Kinder sind, ist ihm überlassen. Er kann auch sagen,
dass die Bindung zu dem Kind mittlerweile so groß ist,
dass er es weiterhin als sein Kind ansieht, auch wenn die
biologische Vaterschaft geklärt und er nicht der Vater ist.
Das war bisher nicht der Fall. Deswegen freut es mich,
dass es zu dieser Zweiteilung kommt.
Ich habe allerdings bei einem Punkt noch Bauchschmerzen. Ich bitte, dass wir uns alle darüber Gedanken
machen. Ich habe den Eindruck, dass die Hürde sehr
niedrig bzw. überhaupt nicht vorhanden ist, die der Vater
zu überschreiten hat, wenn er ein solches Verfahren anstrengen möchte. Er muss lediglich erklären, dass er
Zweifel hegt.
({4})
Viel mehr muss er nicht machen. Dann kommt es automatisch zu diesem Verfahren. Man muss bedenken,
dass damit Rechte Dritter betroffen sind, nämlich das
Recht des Kindes und das der Mutter. Wir müssen uns
auch überlegen, ob wir es schaffen - ohne wieder Hürden aufzubauen, also ohne sagen zu müssen: „Beim Faschingsfest 19sowieso mit dem und dem“; so ist das ja
momentan -, einen Mittelweg zu finden, um die Interessen und Belange des Kindes und der Mutter zu gewährleisten. Vielleicht gelingt uns das in gemeinsamer Anstrengung. In diesem Sinne freue ich mich auf die
Zusammenarbeit und auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
({5})
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege
Dr. Jürgen Gehb, CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mutter
eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat § 1591 BGB. Sie schauen ganz erstaunt, Herr Strässer.
Das hört sich trivial an. Ich werde Ihnen gleich sagen,
dass das gar nicht so trivial ist. „Mater semper certa est“,
haben schon die Römer gesagt. Ein Auseinanderfallen
zwischen biologischer Abstammung und rechtlicher
Mutterschaft kennt unser Recht nicht. Ich will im Moment die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft und
das damit zusammenhängende Problem ausblenden,
dass durch In-vitro-Fertilisation extrakorporal in der Petrischale eine Eizelle befruchtet und dann einer anderen
Frau implantiert wird. Gängigerweise kennen wir das
Problem nicht.
Ganz anders beim Vater. Da finden wir nicht etwa die
Regelung: Vater ist der Mann, der das Kind gezeugt
hat. - Schön wär’s.
({0})
Vater kann nämlich erstens der Mann sein, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet
ist - § 1592 Nr. 1 BGB -, oder der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat - § 1592 Nr. 2 BGB -, oder derjenige, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden
ist. Nun gibt es aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts treffsicherere Methoden zur Vaterschaftsfeststellung als diejenige, die der als Literat auftretende Landgerichtsrat a. D. aus Freiburg Ingo Iltis in seinem
legendären Werk Die Dritte Grazie. Ungraziöse Verse zu
Lasten der Justiz wie folgt in einem Schüttelreim formuliert hat. Ich rezitiere die Ballade vom Schwängerer der
Frau L.:
Ein Dreierteam Frau Langer schwenkte,
bis sie die Schritte schwanger lenkte.
Der Richter erst des längern schwankte,
wem es denn wohl zum Schwängern langte.
Er fand das Schwängeren gelungen
dem, der den Längeren geschwungen.
Der eben diesen Längern schwang,
bereute dann das Schwängern lang.
({1})
Warum trage ich diese Ballade vor?
({2})
Sie dient nicht nur dem Amüsement des Auditoriums
und zugegebenermaßen auch meinem eigenen - ich hätte
mich nur schwer beherrschen können, Ihnen diese vorzuenthalten -, nein.
({3})
Mit der Schaffung etwa molekularbiologischer Untersuchungen von Haaren, Speichel oder Blut - die klassische
DNA-Analyse - ist zwar eine Methode gewonnen. Aber
was nützt es denn dem rechtlichen Vater, dem Zahlvater
- manche würden auch sagen: dem Dukatenesel -, wenn
er das nicht geltend machen kann?
So ist es nach geltendem Recht. Versuchen Sie einmal, diese gesetzliche Vermutung - praesumptio iuris zu erschüttern! Ich habe das schon mehrmals gesagt; das
kann man gar nicht oft genug sagen:
({4})
Ein Ehemann kann im Grunde genommen seine Vaterschaft nur anfechten, wenn er nach zwölf Monaten Abwesenheit auf einer Bohrinsel in Alaska zurückkommt
und seine Frau ihn mit einem dunkel pigmentierten
Säugling auf dem Arm empfängt. Alle anderen Hürden
sind viel zu hoch. Frau Lambrecht, Sie haben vorhin gesagt, die Hürden sind viel zu niederschwellig. Jetzt sind
sie viel zu hochschwellig.
({5})
Ich will Ihnen den Fall nennen, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht befasst hat und der dazu geführt
hat, dass wir aufgerufen sind, bis zum 31. März nächsten
Jahres eine neue Verfahrensart zu finden. Im Jahr 1994
hat der Beschwerdeführer die Vaterschaft für ein Kind
seiner Lebenspartnerin, mit der er zusammengelebt hat,
anerkannt. 1997 kamen die ersten Zweifel. Ein Urologe
hat ihm bescheinigt, dass seine Zeugungsfähigkeit auf
10 Prozent reduziert ist. Der Bundesgerichtshof hat ihm
erklärt: Eine 10-prozentige Zeugungsfähigkeit begründet
keinen durchgreifenden Zweifel gegen die Vaterschaft.
Derselbe Mann geht anschließend mit dem Kaugummi des Kindes zu einem privaten Genlabor und
macht den Test. Der Arzt sagt ihm: Ein jeder ist der Vater, du nicht. - Der Mann sagt sich: „Jetzt hab ich’s!“
und geht wieder zum Familiengericht. Diesmal sagt der
Bundesgerichtshof: Das mag ja alles sein. Nur, das Ergebnis dieses Gutachtens können wir nicht zu Beweiszwecken verwerten. - Dafür hätte ich noch Verständnis.
Aber es hat auch nicht gereicht, um die Plausibilität seiner Darlegung, nicht der Vater zu sein, zu begründen.
Die Figur des informationellen Selbstbestimmungsrechts, die vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil in den 80er-Jahren erfunden worden ist und
uns allenthalben begegnet, führt wieder einmal dazu,
dass verhindert wird, dass dem materiellen Recht zum
Durchbruch verholfen wird.
Deswegen haben nicht nur Sie, Frau LeutheusserSchnarrenberger, im Januar 2005, sondern auch ich am
11. März 2005 von dieser Stelle hier in der mir eigenen
Bescheidenheit schon einmal gefordert: Wir brauchen
neben dem Anfechtungsverfahren mit seinen formell
und prozedural hohen Anforderungen ein Verfahren, um
einfach festzustellen, ob man der Vater ist.
Der Grund ist doppelt sinnvoll: Wenn nämlich die Vaterschaft feststeht, ist Ende, und er sagt: Ich war mal
wieder ein bisschen eifersüchtig. Gott sei Dank, alles in
Ordnung. - Wenn er erfährt, er ist nicht der Vater, kann
er sagen: Der Junge sieht zwar aus wie der Briefträger,
aber er ist ein netter Kerl.
({6})
Er ist mir irgendwie ans Herz gewachsen. Ich will unsere
soziale Bindung nicht kappen und verzichte auf ein Anfechtungsverfahren. - Dazu muss er aber die Möglichkeit haben.
({7})
Zum Abschluss komme ich zu der nachdenklichen
Frage, ob mit der Schaffung dieses dualen Verfahrenswegs - einmal lediglich Feststellung der Vaterschaft und
zum anderen das sich eventuell anschließende Anfechtungsverfahren - der sogenannte heimliche Vaterschaftstest, der besser diskreter Vaterschaftstest heißen sollte,
obsolet wird. Das wage ich zu bezweifeln. Wie soll sich
der Vater, der sich mit Zweifeln über seine Vaterschaft
quält, einen sichereren Eindruck vermitteln, ohne es an
die gerichtliche Glocke zu hängen? Er kann erst einmal
zu einem privaten Labor gehen und fragen: Bin ich’s
oder bin ich’s nicht? - Wenn er nicht der Vater ist, ist außer Spesen nichts gewesen. Aber wenn man erst in der
Familie den Zweifel anmeldet oder gar zum Familiengericht wieselt - da bin ich mir ziemlich sicher -, ist der
Familienfrieden ruiniert. Um das zu verhindern, muss
man, glaube ich, mit diesem diskreten Vaterschaftstest
noch rechnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({8})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6308, 16/6561 und 16/5370 an die
in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Klärung
der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren,
Tagesordnungspunkt 7 b, liegt inzwischen auf Drucksache 16/6649 die Gegenäußerung der Bundesregierung
zu der Stellungnahme des Bundesrats vor, die wie der
Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Sind Sie damit
einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 7 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen
Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Missbilligung der Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung
zum Abschuss von in Terrorabsicht entführten
Flugzeugen
- Drucksache 16/6490 Über den Antrag werden wir später namentlich abstimmen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
Fraktion der FDP sechs Minuten erhalten soll. - Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP-Fraktion.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
... ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG
schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie
hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten
vorsätzlich zu töten.
Dies ist eine - ich habe sie zitiert - der zentralen Aussagen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zu § 14 Abs. 3 des damaligen Luftsicherheitsgesetzes.
Der Bundesverteidigungsminister hat in einem Interview am 17. September 2007 zum Abschuss von Flugzeugen mit unbeteiligten Passagieren gesagt - ich zitiere
aus dem Interview -:
Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den
Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.
Mit dieser Aussage hat sich der Minister über die Entscheidung und die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt.
({0})
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
ferner ausgeführt, dass im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten des Staates die Wahl immer nur auf solche
Mittel fallen kann, deren Einsatz mit der Verfassung in
Einklang steht. Für die FDP-Bundestagsfraktion stelle
ich fest: Der Abschuss entführter Passagierflugzeuge gehört nicht dazu.
({1})
Diese Auffassung vertritt auch die für das Verfassungsrecht mit zuständige Bundesjustizministerin. Sie hat erklärt:
Wir haben eine Verfassungsgerichtsentscheidung,
die uns solcher Diskussionen völlig enthebt.
Über diesen Komplex haben wir, meine Kolleginnen
und Kollegen, am 19. September in einer Aktuellen
Stunde diskutiert. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion erlaubt es dieser Vorgang aber nicht, einfach
zur Tagesordnung überzugehen; denn es geht um die
Einhaltung des wichtigsten Grundsatzes unserer Verfassung, um die Einhaltung des Kerngrundsatzes der Unantastbarkeit der Menschenwürde. An diesen Grundsatz
sind - wir sind alle froh darüber - alle staatlichen Organe gebunden. Der Bundesverteidigungsminister ist
nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden. Der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgebungsorgan an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Deshalb ist es ein wichtiger und notwendiger
parlamentarischer Vorgang, Äußerungen, die damit nicht
in Einklang zu bringen sind, hier in dieser Form anzusprechen und sie zu missbilligen.
({2})
Das gehört zur Kontrollaufgabe des Parlaments.
Das Grundgesetz und die Autorität des Bundesverfassungsgerichts stehen ebenso wenig zur Disposition wie
das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Herr Bundesverteidigungsminister, leider mussten wir erst vor kurzem,
am Wochenende, in einem Interview lesen, dass Sie an
der Position, die Sie im Interview mit dem Focus im
September formuliert haben, eindeutig festhalten. Sie
haben auf eine Frage geantwortet, es gelte alles das, was
Sie dazu gesagt haben. Herr Minister Jung, Sie haben
hier im Bundestag bisher nicht die Gelegenheit genutzt,
klarzustellen, dass Sie nicht beabsichtigen, einen rechtswidrigen Befehl zu erteilen.
({3})
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Gehb?
Bitte.
Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, Sie haben in Ihrer Rede wiederholt gesagt, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass der Abschuss von
Zivilmaschinen verboten sei. Kennen Sie die Tenorierungsformel des Bundesverfassungsgerichts, und kennen
Sie vor allen Dingen das obiter dictum - das ist eine Entscheidung, die man so nebenbei trifft - in der
Randziffer 130?
({0})
Sie lautet:
Dabei ist hier nicht zu entscheiden, wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn
bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen
wären …
In Klammern folgt ein Rattenschwanz von Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur, die durchaus das
Phänomen betreffen, dass jemand in einer solchen Triage-Situation, in einer unausweichlichen Situation, steht
und, wenn er handelt, dabei die Wahl zwischen Scylla
und Charybdis hat.
Ist Ihnen diese Randziffer bekannt, und würden Sie
vor dem Hintergrund dieses obiter dictums weiterhin
Ihre Behauptung aufrechterhalten, dass das Bundesverfassungsgericht verboten habe, Zivilflugzeuge dieserart
abzuschießen?
({1})
Herr Gehb, genau diese Ausführungen haben Sie in
der Aktuellen Stunde hier im Deutschen Bundestag gemacht. Ich kenne natürlich nicht nur diese Randziffer,
sondern auch viele folgende Randziffern dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist eine
ganz große Selbstverständlichkeit, dass über die strafrechtliche Verantwortung eines Ministers, der einen solchen Befehl gibt, und eines Piloten, der in der Situation
ist, ihn ausführen zu sollen, aber nach dem Soldatengesetz nicht ausführen zu dürfen, das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle nichts sagen konnte.
({0})
Aber das Bundesverfassungsgericht musste natürlich
klar sagen, dass es eben nicht mit dem Grundgesetz in
Einklang zu bringen ist, wenn für den Abschuss entführter Passagierflugzeuge eine gesetzliche Grundlage - damals in § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes - geschaffen werden soll.
Dass es eine schwierige Situation ist, hat uns der Altbundeskanzler Helmut Schmidt in vielen Ausführungen
deutlich gemacht.
Aber hier geht es darum, Herr Gehb, dass es keine
Grundlage gibt und auch keine gesetzliche Grundlage
dafür geschaffen werden kann, dass entführte Flugzeuge,
die mit Passagieren oder mit Besatzungsangehörigen besetzt sind, abgeschossen werden dürfen.
({1})
Ich mache allgemein weiter, Herr Gehb; vielen Dank.
Es ist so, dass nach dem Soldatengesetz ein rechtswidriger Befehl mit einer Aufforderung zu einer Straftat
nicht befolgt werden darf, dass auch der übergesetzliche
Notstand ein solches Verhalten rechtswidrig bleiben lässt
und dass nur in dieser persönlich ganz schwierigen
Situation, wenn ein solcher Fall tatsächlich eintreten
sollte, eine Abwägung vorgenommen wird, wie weit
eine persönliche Verantwortung vorliegt und welche
Konsequenzen ein Strafgericht daraus zu ziehen hat.
Es kann nicht im Raum stehen bleiben, dass ein Bundesverteidigungsminister nicht nur bereit gewesen wäre,
einen rechtswidrigen Befehl zu erteilen, sondern dass er
damit große Verunsicherung in die Kreise der Bundeswehr und ihrer Soldatinnen und Soldaten getragen hat.
Es ist es die oberste Verantwortung und Pflicht eines
Bundesverteidigungsministers, der ja der höchste Vorgesetzte aller Soldatinnen und Soldaten ist, sich nur im
Rahmen dessen zu bewegen, was nach unserer Verfassung geboten und möglich ist.
({2})
Deshalb ist es auch ein einmaliger Vorgang, dass der
Bundeswehr-Verband die Kampfjetpiloten im Rahmen
dieser Diskussion zur Befehlsverweigerung aufgefordert
und aufgerufen hat. Es ist bis heute im Bundestag noch
keine Klarstellung hinsichtlich der Pressemitteilungen
erfolgt, die besagen, dass es schon eine Aufforderung
geben solle - ich formuliere im Konjunktiv: geben solle -,
dass Kampfpiloten ausgesucht würden, die im Zweifel in
einer solchen Situation, die wir heute nicht antizipieren
können, bereit wären, einen Befehl auszuführen. Hier im
Bundestag muss klargestellt werden, dass das gar nicht
erst versucht wird, es eine solche Anweisung nicht gibt,
sodass insofern wieder Beruhigung bei den Soldatinnen
und Soldaten einkehren kann.
Wir, die FDP-Bundestagsfraktion, halten dies alles für
einen sehr gravierenden Vorgang. Das darf so nicht im
Raum stehen bleiben. Wir dürfen nur über das reden,
was verfassungsrechtlich im Rahmen dessen, was das
Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung niedergelegt hat und unser Grundgesetz vorsieht, möglich
ist. Deshalb bitten wir, unserem Missbilligungsantrag
zuzustimmen.
An die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von
der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich sagen: Sie werden frei entscheiden. Herr Kauder hat damals bei der
Rede Ihres Fraktionsvorsitzenden den Plenarsaal verlassen. Jetzt hat er Sie quasi über die Presse angewiesen,
unseren Antrag abzulehnen.
Frau Kollegin.
Sie werden bestimmt in Abwägung aller Argumente
entscheiden.
Vielen Dank.
({0})
Das Wort hat der Kollege Bernd Siebert, CDU/CSUFraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, in der Tat
hatten wir nach der Aktuellen Stunde am 19. September
erwartet, dass Sie hier einen Missbilligungsantrag gegenüber unserem Verteidigungsminister einbringen. Das
haben Sie dann ja auch getan und eben noch einmal begründet. Ich will nicht verhehlen, dass ich während der
Diskussion der letzten Tage durchaus die Vermutung
hatte - diese haben Sie am Schluss Ihrer Rede auch bestätigt -, dass es Ihnen gar nicht um eine sachliche Debatte geht, sondern um politischen Klamauk. Das haben
ja insbesondere Ihre letzten Bemerkungen deutlich gemacht.
({0})
Ich möchte versuchen, mich sachlich mit dem Thema
auseinanderzusetzen.
({1})
- Aber die Schlussbemerkungen von Frau LeutheusserSchnarrenberger waren das sehr wohl, Herr Vorsitzender
der FDP und Herr Fraktionsvorsitzender.
Die Debatte über den möglichen Abschuss eines von
Terroristen entführten Flugzeugs wurde in den vergangenen Wochen heftig und überaus emotional geführt, sowohl hier als auch außerhalb dieses Parlaments. Das
überrascht nicht, handelt es sich doch um ein Thema, das
man gerne verdrängen möchte. Gerade wir als Politiker
dürfen diesen Fragen aber nicht ausweichen, auch wenn
es vielleicht bequemer wäre. Wir sind nämlich in dieses
Parlament gewählt worden, um auch auf solche unbequemen Fragen eine Antwort zu geben.
Bundesminister Dr. Franz Josef Jung hat dazu Stellung bezogen. Als Minister ist es sein Auftrag, Sicherheitsvorsorge zu betreiben. Sicherheitsvorsorge bedeutet, dass man im Voraus und nicht etwa im Nachhinein
Szenarien durchdenkt, die durchaus realistisch sind, wie
seit dem 11. September 2001 sicherlich allen zur Kenntnis gebracht wurde, sehr, sehr schmerzlich übrigens.
({2})
Selbstverständlich bildet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 die Grundlage
aller weiteren Überlegungen. Daran hat Franz Josef Jung
auch nie einen Zweifel aufkommen lassen. Es war also
in der Tat grotesk und vermessen, einem Bundesminister
zu unterstellen, wie Sie es leider eben wiederholt getan
haben, er wolle bewusst gegen die Verfassung verstoßen.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte ein Gesetz verabschiedet, weil es offensichtlich Regelungsbedarf gab.
Dieser Regelungsbedarf besteht auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fort. Verantwortung in der Politik, so wie ich sie verstehe, bedeutet
nicht, nun achselzuckend zur Tagesordnung überzugehen. Vielmehr geht es darum, innerhalb der von den Verfassungsrichtern gesetzten Grenzen nach den möglichen,
angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen und
dem politisch Machbaren zu suchen. Nichts anderes
macht Franz Josef Jung.
Immerhin geht es um die zentrale Frage, welche
Handlungsoptionen unser Land in einer existenziellen
Bedrohungslage besitzt. Die Aussage, ein entführtes
Flugzeug unter Umständen abzuschießen, stellt doch
keinen Automatismus dar. Daher gehen die gegenüber
Minister Jung erhobenen Vorwürfe am Kern seiner Absicht vorbei. Ihm geht es doch vielmehr darum, Menschenleben zu retten und die Bevölkerung zu schützen.
Das Luftsicherheitsgesetz - so wurde in der damaligen Debatte im Jahre 2004 hier vorgetragen Bernd Siebert
regelt in sehr engen Grenzen auch die Zulässigkeit
eines Flugzeugabschusses. … In unserer Demokratie kann nur die Politik eine derart schwere Verantwortung übernehmen. Wir dürfen diese Last nicht
den Soldatinnen und Soldaten aufbürden.
Dieses Zitat stammt aus der Rede des damaligen Innenministers Schily, gehalten am 30. Januar 2004 hier in
diesem Hause. Auch um diese Frage geht es.
Der Notstand, auf den Minister Jung hinweist, ist im
Strafgesetzbuch normiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz
gerade im Hinblick auf diese Bestimmungen die strafrechtliche Seite des Abschusses eines Flugzeuges ausdrücklich offengelassen. Wer sich im Falle des Missbrauchs eines entführten Flugzeuges als Terrorwaffe auf
den Notstand beruft, muss auf dieser Grundlage eigenverantwortlich entscheiden und handeln.
Kein politisch Verantwortlicher wünscht sich, in eine
solche Situation gestellt zu werden. Der damalige Minister Dr. Peter Struck hat einmal gesagt, es bliebe ihm danach nur die Entscheidung zum Rücktritt. Diese Aussage
verdeutlicht aber gerade, dass der Inhaber der Befehlsund Kommandogewalt allen Anlass hat, im Voraus eine
rechtliche und politische Klarstellung zu fordern. Insbesondere in einer Verfassungsordnung, in der staatliche
Sicherheitsorgane nur aufgrund klarer, vorhersehbarer
und rechtlich einwandfreier Vorgaben eingesetzt werden
können, müssen grundlegende Weichenstellungen rechtzeitig im Vorfeld erfolgen.
Die Akzeptanz eines generellen Abschussverbotes
würde die Entscheidungshoheit über die Frage, wann
und wo Menschen zu Tode kommen, allein den Terroristen zubilligen. Der Staat muss jedoch die Initiative behalten. Die Antwort auf die Frage, wem das Gesetz des
Handelns zuzubilligen ist - Terroristen oder der demokratisch legitimierten Staatsgewalt, die sich für ihr Vorgehen jederzeit politisch und rechtlich verantworten
muss -, dürfte eigentlich in diesem Hause einhellig ausfallen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
Februar 2006 ist in jeder Hinsicht zu respektieren. Dies
gebietet unsere Achtung vor dem höchsten Gericht, dem
die verbindliche Interpretation des Grundgesetzes zukommt. Ein sorgfältiges Studium des Urteils zeigt jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht Spielräume
aufzeigt
({3})
- aber selbstverständlich! -, die wir politisch ausfüllen
können und müssen. Das Urteil stellt insofern keine abschließende Vorgabe für staatliches Handeln in extremen
Bedrohungslagen dar.
So hat das Gericht die juristische Behandlung bestimmter Konstellationen offengelassen. Wie sich die
Rechtslage bei kriegerischen Maßnahmen oder bei der
Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechtsordnung gerichtet sind, darstellt, war zum Beispiel nicht
Gegenstand des Urteils. Hier hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls auch eine solidarische Einstandspflicht des Einzelnen bis hin zur Aufopferung des eigenen Lebens nicht ausgeschlossen.
Dass heute Terroranschläge vorstellbar sind, die sich
mit kriegerischen Angriffen gleichsetzen lassen, hat die
Bundesregierung einvernehmlich im Weißbuch festgestellt. Die Schwierigkeit der Beurteilung, ab welchem
Ausmaß eines Terroranschlages diese Voraussetzungen
erfüllt werden, ist offenkundig. Allein deshalb jedoch
vor Extremsituationen die Augen zu verschließen, würde
weder der Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und
Bürgern gerecht, noch entspräche es der Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr
und der Sicherheitskräfte, die dringend klare Vorgaben
und Rechtssicherheit benötigen.
({4})
Wehrhafte Demokratie und Rechtsstaat bedeuten,
dass menschenverachtende Angriffe auf unser Gemeinwesen nicht außerhalb unserer Rechtsordnung, sondern
gerade mit den Mitteln der Rechtsordnung bekämpft
werden müssen. Das mag eine Weiterentwicklung unserer Verfassung und unseres Verfassungsverständnisses
erfordern, ist aber besser, als sich zur Handlungsunfähigkeit zu verurteilen. Nichts stellt meiner Auffassung nach
unseren Rechtsstaat mehr infrage, als die Behauptung,
man sei extremsten Formen terroristischer Angriffe
wehrlos ausgeliefert.
({5})
Hierzu auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nach politischen Lösungen zu suchen,
sollte Konsens in diesem Hohen Hause sein. Um nichts
anderes hat Bundesminister Jung bei seinem Vorstoß geworben. Ich appelliere deshalb an die Fraktionen und an
uns alle in diesem Hause, gemeinsam daran zu arbeiten,
die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Machbaren zu erhöhen.
Der Antrag der FDP wird uns dabei nicht helfen. Deswegen weisen wir ihn mit aller Entschiedenheit zurück.
Herzlichen Dank.
({6})
Der Kollege Jan Korte hat jetzt das Wort für die
Linke.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es ist die Tragik solch unvorstellbarer Terrorangriffe,
dass sie letztendlich juristisch nicht hinlänglich zu behandeln sind. Vielleicht wäre dieser Gesichtspunkt der
richtige Ansatz für die Debatte gewesen. Es ist aber genau andersherum gelaufen; denn Sie, Herr Minister
Jung, haben in einer Art Harter-Mann-Manier - offensichtlich frei von Zweifeln und ohne, dass Sie einmal in
sich gegangen sind - genau gewusst, was in einem bestimmten Fall, den man sich eigentlich gar nicht näher
ausmalen kann, zu tun ist. Ein Minister, der einen Abwägungsprozess bereits abgeschlossen hat, bevor überhaupt
etwas passiert ist, kann nicht seriös über eine Frage diskutieren, die nicht endgültig zu beantworten ist.
({0})
Ein Minister, der sich über die Rechtsprechung des
höchsten Gerichtes einfach hinwegsetzt - die Kollegin
Leutheusser-Schnarrenberger hat das schon dargelegt -,
ist nicht tragbar. Man stelle sich einmal vor, was hier los
gewesen wäre, wenn ein Minister der Linkspartei so geredet hätte. Das muss man einmal klar sagen.
({1})
Man muss politisch bewerten, in welchem Zusammenhang Sie Ihre Aussage über abzuschießende Flugzeuge getroffen haben. Parallel dazu hat ein anderer
Minister, nämlich Bundesinnenminister Schäuble, von
eventuellen nuklearen Anschlägen gesprochen. Die
Frage ist, welchen Einfluss diese Äußerungen auf das
gesellschaftliche Klima haben.
({2})
Sie erzeugen mit solchen Horror- und Angstszenarien
eine Stimmung in der Bevölkerung, wie sie bei einem
allgemeinen Ausnahmezustand herrscht. Die Menschen
werden dadurch empfänglich für autoritäre Politikansätze, die wir grundsätzlich ablehnen. Das ist der Kern
der politischen Auseinandersetzung.
({3})
Die entscheidende Frage in den Debatten ist, ob angesichts der inneren Militarisierung, die mit der von der
Großen Koalition verursachten äußeren Militarisierung
zusammenhängt, die Verhältnismäßigkeit noch gewahrt
ist und welche Ängste in der Bevölkerung dadurch ausgelöst werden. Wenn eine Bevölkerung Angst hat, dann
ist sie in der Folge nicht mehr mündig, dann lebt sie
nicht mehr frei und artikuliert sich entsprechend.
({4})
Die FDP hat heute einen Missbilligungsantrag eingebracht. Dies ist auch deswegen richtig, weil die Bundeskanzlerin, die eigentlich die Richtlinienkompetenz hat,
offensichtlich nicht in der Lage ist, dazu ein klares Wort
zu sprechen. Es gibt heute in diesem Haus eine Mehrheit
für diesen Antrag. Ich würde mir wünschen - das ist unsere Aufforderung an die SPD -, dass die SPD zu ihren
Worten steht und nun Taten folgen lässt.
({5})
Ich glaube, dass wir in diesen Debatten mit Hysterie
und einer Haudrauf-Stimmung nicht weiterkommen.
Solche Zustände sind im Kern immer antidemokratisch.
Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass all die demokratisch-rechtsstaatlichen Errungenschaften, über die
wir in den letzten Monaten gesprochen haben, in den
letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten unter großen Opfern erkämpft worden sind. Wir sollten daher etwas vorsichtiger und sorgfältiger mit solchen Fragen umgehen.
Darum stimmen wir diesem Antrag selbstverständlich
aus vollem Herzen zu.
({6})
Der Kollege Olaf Scholz hat jetzt das Wort für die
SPD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Debatte, die wir hier führen, ist eine sehr ernsthafte,
und sie sollte mit dem nötigen Ernst geführt werden. Gestatten Sie mir deshalb ein paar ernste Bemerkungen.
Dass der Deutsche Bundestag im Januar 2005 ein Gesetz beschlossen hat, das sich mit der Frage eines möglichen Abschusses von Flugzeugen beschäftigt, das Luftsicherheitsgesetz, hat eine Ursache. Diese Ursache war
der 11. September 2001, waren die Terroranschläge auf
New York und andere Ziele in den Vereinigten Staaten.
Wir alle erinnern uns sehr genau an diese Ereignisse. Ich
glaube, in diesem Parlament oder anderswo sitzt niemand, der sich nicht präzise daran erinnern kann, was er
machte, als ihn diese Nachricht erreichte, der die
schrecklichen Bilder von den Menschen, die aufgrund
des Anschlages dem Tode geweiht waren, nicht immer
wieder vor Augen hat.
Ich selbst verbinde damit noch sehr präzise andere Erinnerungen. Ich war zu dieser Zeit Innensenator in Hamburg und trug damit Verantwortung. Wir unternahmen
damals den Versuch, herauszufinden, ob sich in der Stadt
oder anderswo in Deutschland weitere Terroristen befinden; denn wir mussten damals lernen, dass sich drei der
Attentäter ganz legal in Deutschland, in Hamburg aufhielten. Eine ganze Nacht lang versuchte ich mit der
Hamburger Polizei und allen anderen Sicherheitsbehörden, mögliche Komplizen und andere Täter zu finden. In
der Polizeizentrale waren immer wieder die Bilder der
Anschläge zu sehen. Deshalb finde ich es nur richtig,
dass sich der Deutsche Bundestag sehr sorgfältig mit der
Frage beschäftigt, was man tun kann. Deshalb fand und
finde ich es richtig, dass sich die letzte Bundesregierung
darüber Gedanken gemacht hat und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat.
Debatten wie die, die wir heute führen, sind aber immer wieder auch Anlass, sich sorgfältig mit der Frage zu
beschäftigen, was richtig ist. Im Nachhinein, nachdem
ich damals und jetzt und auch im Zusammenhang mit
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gelegenheit hatte, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen, muss ich sagen: Ich bin froh darüber, dass es Kläger
gegen das Gesetz gegeben hat, das ich als Abgeordneter
mit beschlossen habe, und ich bin nach langer, sehr sorgfältiger Überlegung sehr wohl der Überzeugung, dass
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts richtig
ist.
({0})
Wir sollten diese Debatte nutzen, um uns mit den Erwägungen des Gerichts auseinanderzusetzen. Das Gericht hat uns gesagt: Ihr dürft kein Gesetz machen, das
den Abschuss eines Zivilflugzeuges mit unschuldigen
Menschen, die dem Tod geweiht sind, regelt. - Wir dürfen das nicht legalisieren, das ist im Kern die Aussage
des Bundesverfassungsgerichts.
({1})
Man kann verstehen, warum wir uns im Januar 2005 so
entschieden haben. Es ist aber richtig, dass uns das Bundesverfassungsgericht zurückgerufen und gesagt hat: So
könnt ihr das nicht machen; ihr könnt das nicht durch ein
Gesetz regeln.
({2})
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht,
dass die Situation, die entstehen kann, eine ganz außerordentliche ist und es keine generellen Regelungen geben kann, nach denen man sich auf diese Situation vorbereitet. Es hat nicht gesagt: Wenn man sich entscheidet,
die Verantwortung zu tragen und die Möglichkeiten der
Bundeswehr einzusetzen, bleibt man straffrei. Es hat nur
gesagt: Es kann sein, dass es so ist. Das ist eine Frage,
die das Gericht nicht zu klären hatte. Das Gericht hat
niemandem, weder den Soldaten der Bundeswehr noch
dem Bundesverteidigungsminister, die Sicherheit gegeben, dass sie sich darauf verlassen können, dass das zwar
illegal ist, aber straffrei bleibt.
({3})
Das ist nicht das Ergebnis der Verfassungsrechtsprechung. Dieser Spielraum ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht entstanden.
({4})
Insofern hat uns das Bundesverfassungsgericht damit alleingelassen. Es hat richtigerweise darauf hingewiesen,
dass wir uns in einer ganz besonderen und außerordentlichen Situation unserer Verantwortung zu stellen haben.
Es gibt nicht den Ausweg einer vorweggenommenen
Abwägung. Da sind wir mit dem Bundesverteidigungsminister nicht einer Meinung; denn es ist gewissermaßen
wie ein Gesetz, wenn ich mir jetzt überlege, was ich in
einer solchen Situation tun werde. Das Bundesverfassungsgericht hat uns gebeten, genau das zu unterlassen.
Es hat gesagt: Wir können das nicht wie ein Gesetz regeln. Wir können keine abstrakte Regelung für die Zukunft treffen. Es muss der schicksalhafte Einzelfall bleiben, in dem die Menschen, die die Verantwortung
tragen, entscheiden. Darum distanzieren wir uns von den
Abwägungen, die der Bundesverteidigungsminister in
dieser Frage getroffen hat.
({5})
Ich bitte darum, diese Debatte zu nutzen, um wieder
auf den Einzelfall zurückzukommen. Ich habe den
Wunsch, dass der Minister, dessen Arbeit ich unterstütze
- darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen -,
die Gelegenheit nutzt, dies zu tun. Das ist für ihn und
seine Arbeit genauso wichtig wie für die Bundeswehr
und die Soldaten, die dort tätig sind. Wir müssen uns an
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und,
wie ich finde, aus Überzeugung an die Erwägungen des
Gerichts halten.
({6})
Wir müssen zu Anträgen, die in diesem Parlament gestellt werden, Stellung beziehen. Deshalb will ich Ihnen
an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich entschieden, den Missbilligungsantrag abzulehnen;
({7})
denn wir wollen, dass Herr Jung Verteidigungsminister
bleibt.
({8})
Niemand könnte verantworten, dass jemand Verteidigungsminister ist, dem vom Bundestag eine solche Missbilligung ausgesprochen wurde. Das ist für uns der
Grund, so zu entscheiden. Er soll weiter im Amt bleiben.
({9})
Er soll in dieser Regierung die Verantwortung für die
Soldaten dieser Republik tragen, und er soll es gut machen. Deshalb gibt es von uns keine Zustimmung zu diesem Antrag.
Ich will ein weiteres Thema ansprechen, das in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt. Wir haben mit
dem damaligen Gesetz den Versuch unternommen, eine
Regelung zu treffen, die so nicht zu treffen war. Aber das
Bundesverfassungsgericht hat uns gesagt, dass wir
selbstverständlich eine Regelung treffen können für den
Fall, dass es sich um unbemannte Flugzeuge oder
Schiffe handelt, oder um Flugzeuge und Schiffe, in bzw.
auf denen sich nur Terroristen und Attentäter befinden.
Ich glaube, es ist richtig, wenn wir sehr bald eine solche
Regelung, die das Gericht ermöglicht hat, treffen.
({10})
Übrigens ist das der wahrscheinlichere Fall. Aufgrund
all der Erkenntnisse, die wir aus der damaligen Katastrophe gezogen haben, und all den zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass uns
eine genaue Kopie der damaligen Anschläge droht; es
werden andere Situationen sein. Da wäre es hilfreich,
wenn uns in dem zulässigen Rahmen eine gesetzliche
Hilfe zur Verfügung stünde.
Was brauchen wir jetzt? Wir brauchen Maßnahmen
der Gefahrenabwehr, mit denen wir die Polizei der Länder bei den Aufgaben, die sie in diesem Zusammenhang
haben, unterstützen können. Weil wir nicht wollen, dass
sich unsere Polizei mit Kampfflugzeugen und U-Booten
ausrüstet, müssen wir gesetzlich ermöglichen, dass ihnen
in diesen Fällen die Bundeswehr hilft, aber eben nur in
den Fällen, in denen das Gericht das für zulässig gehalten hat, und nur auf diesen Bereich bezogen. Unser Vorschlag ist, dies im Rahmen von Art. 35 des Grundgesetzes zu regeln. Wir planen aber in keiner Weise den
Einsatz der Bundeswehr im Innern. Das brauchen wir
nicht, und das ist auch nicht notwendig.
({11})
Damit es keine Missverständnisse gibt: Wir haben
gute Gründe, den Einsatz der Bundeswehr zu beschränken. Ihre Instrumente sollen den Innen- und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen; die Bundeswehr ist in
solchen Fällen nur als Hilfe gedacht. Wir wollen eben
nicht, dass über eine ausgeweitete Definition des Verteidigungsfalles eine Situation entsteht, in der die Bundeswehr in immer mehr Fällen eingesetzt wird. Ich bitte
alle, die diesen Gedanken verfolgen, ihn schnell wieder
fallen zu lassen und die Kurve zu kriegen; denn das kann
nicht gutgehen.
Soziologisch und bei Betrachtung der internationalen
Politik kommen wir mit diesem Begriff sehr weit; man
wundert sich, was alles Verteidigung sein kann. Leicht
könnten Fälle auftreten, die wir alle gemeinsam nicht
meinen. Deshalb sollte es bei der scharfen Trennung
bleiben, die unser Grundgesetz vorgibt. In diesem Sinne
sollten wir etwas Sinnvolles zustande bringen. Ich fordere daher alle auf, unseren Vorschlägen zu folgen, was
die Grundgesetzergänzung anbetrifft, und ansonsten
bitte ich nochmals, den Antrag abzulehnen.
Schönen Dank.
({12})
Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege
Wolfgang Wieland.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich
nehme den Zwischenruf des Kollegen Westerwelle auf:
Herr Kollege Scholz, Sie haben hier zwar erklärt, Sie
würden die Hand für die Missbilligung nicht heben; aber
Ihr Beitrag war in der Sache nichts anderes als die Missbilligung des Verteidigungsministers
({0})
und insbesondere der Vorstellungen der CDU/CSUFraktion und dessen, was Herr Siebert gesagt hat.
Niemand aus der Opposition verkennt die Zwangslage, in der sich der Verteidigungsminister befindet, und
spricht ihm ab, dass das Horrorszenario an die Nerven
gehe, dass sich ein Flugzeug einem Fußballstadion oder
einem Atomkraftwerk nähert. Darüber hat er ja in der
Hessenschau geredet. Allerdings gibt es ein großes
Aber: Auch diese Zwangslage kann nicht entschuldigen,
dass der auf die Verfassung vereidigte Minister so tut, als
habe es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben. Dies ist auf das Schärfste zu missbilligen.
({1})
Wir mussten als Grüne dieses Urteil auch zur Kenntnis nehmen; es wurde schließlich gegen uns erlassen.
Wir waren der Ansicht, dass die Verfassung den Abschuss eines besetzten Passagierflugzeuges verbiete und
es deswegen nicht nötig sei, dies ausdrücklich noch einmal ins Gesetz zu schreiben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Kollegen Schily in der mündlichen Verhandlung gefragt: Wenn Sie gar keine Maschine
abschießen wollen, weshalb schreiben Sie dann eine Befugnis ins Gesetz? Das war eine nur zu berechtigte
Frage. Wir als Grüne haben verstanden; dies gilt auch für
die SPD. Meine Damen und Herren von der Union, Sie
sollten endlich verstehen. Darauf warten wir.
({2})
Herr Kollege Siebert, da Sie ständig nach Wegen und
Auswegen suchen und denken, es müsse irgendwie doch
noch gehen, zitiere ich aus der Entscheidung:
Eine solche Behandlung
- der Abschuss missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde
und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich
entrechtlicht; …
Eine schlimmere und zugleich eindeutigere Aussage ist
kaum möglich. Kein Minister darf entrechtlichen oder
verdinglichen. Weiter heißt es in diesem Satz, es werde
den „Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem
Menschen um seiner selbst willen zukommt“. Hier ist
Schluss mit allen anderen Überlegungen.
({3})
Was Ihren wiederholten Hinweis auf eine Passage angeht, in der von einem Angriff auf die Grundlagen des
Rechtsstaates die Rede ist, fordere ich Sie auf, zwei
Sätze weiter zu lesen. Da heißt es, dass die Szenarien eiWolfgang Wieland
nes Flugzeugangriffes gerade nicht diese Kriterien erfüllen. Deswegen gibt es auch keinen Quasi-Verteidigungsfall, von dem Herr Schäuble immer redet. Er kann seinen
ganzen Otto Depenheuer und was er sonst immer holt,
um einen Ausnahmezustand herbeizureden, vergessen;
es käme hier zu keinem anderen Ergebnis. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig.
({4})
Ein letzter Satz zum außergesetzlichen oder übergesetzlichen Notstand. Wie der Begriff schon sagt, ist es
der Zustand außerhalb des Gesetzes. Aber ein Minister
steht doch nicht außerhalb des Gesetzes; er hat sich strikt
innergesetzlich zu bewegen. Der Bürger Jung mag das
vorbringen, wenn er denn - behüte, dass es geschieht einmal angeklagt wäre. Dann könnte er sich Schuld ausschließend oder entschuldigend darauf berufen. Aber er
kann doch als Minister keine staatsrechtliche Konstruktion schaffen, nach der dies ein möglicher Weg wäre.
({5})
Ich komme zum Schluss. Der eine Teil des Kabinetts
erklärt frank und frei, er wolle Passagiermaschinen abschießen lassen, selbst wenn es keine gesetzliche Regelung dafür gibt, und zwar so lange, bis es sie gibt. Der
andere Teil des Kabinetts ist darüber entsetzt. Es ist
keine Daffke der Opposition, wenn sie fragt: Wie steht
dazu eigentlich die Person, die die Richtlinienkompetenz
hat? Warum schweigt sie an dieser Stelle? Wie so oft ist
sie nicht festgelegt. Ich denke, das Parlament sollte ihr
eine Entscheidungshilfe geben, indem es diese Äußerung und dieses Verhalten von Minister Jung eindeutig
missbilligt.
({6})
Zum Abschluss dieser Debatte spricht der Kollege
Gert Winkelmeier.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Entweder haben Sie, Herr Minister Jung, in Ihrem Haus
grottenschlechte Juristen, oder Sie haben während Ihres
Studiums ab und zu einmal geschlafen. Wie sonst ist es
zu erklären, dass Sie bis heute darauf bestehen, Menschenleben gegen Menschenleben abzuwägen, und damit gegen Art. 1 des Grundgesetzes verstoßen? Dafür
wollen Sie sogar noch im Vorhinein Straffreiheit zugesichert bekommen. Sie stehen einfach mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß.
({0})
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
zum Luftsicherheitsgesetz festgestellt, dass dies „schlechterdings unvorstellbar“ ist; der Ausdruck „schlechterdings“ ist an dieser Stelle ein Synonym für das Wort
„völlig“. Aus dieser Situation kommen Sie nicht heraus,
auch wenn Sie den kriminellen Akt, dass ein entführtes
Flugzeug als Terrormittel benutzt wird, zur militärischen
Angriffshandlung umdefinieren und versuchen, daraus
einen Verteidigungsfall zu konstruieren. Sie können sich
so viel drehen und winden, wie Sie wollen: Sie sind leider Ihrem Kollegen Schäuble auf den Leim gegangen,
der sich schon als Student mit einem Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofes hätte auseinandersetzen müssen.
Vor 55 Jahren hat der BGH zwei Euthanasieärzte wegen
Beihilfe zum Mord verurteilt. Als Rechtfertigung sagten
sie, sie hätten mitgemacht, um zumindest einen Teil der
Kranken zu retten. Diese Argumentation hat der BGH
verworfen, weil der Grundsatz des kleineren Übels nicht
gilt, wenn es um Menschenleben geht.
Herr Minister, das Fatale an Ihrer Haltung ist nicht in
erster Linie Ihr Starrsinn. Sie sind der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt. Damit ist Verantwortung
verbunden. Sie haben Verantwortung für Ihre Untergebenen, in diesem Fall für die Piloten der Jagdgeschwader 71 und 74. Dieser Verantwortung werden Sie jedoch
nicht gerecht; denn einen Teil dieser Piloten haben Sie
nach Ihren eigenen Aussagen bereits vor Jahresfrist,
während der Fußballweltmeisterschaft, auf eine Straftat
verpflichtet, nämlich auf einen glatten Verstoß gegen
§ 11 des Soldatengesetzes. Sie wollen aus dieser Angelegenheit straffrei herauskommen? Das ist ungeheuerlich
und in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
({1})
In einer Demokratie muss der Bürger im Prinzip darauf vertrauen können, dass sich seine Politiker Recht
und Verfassung nicht nach eigenem Gutdünken zurechtbiegen. Wie können Sie erwarten, dass Ihre Soldaten,
zum Beispiel die in Afghanistan, bei einem solchen Vorbild nach wie vor rechtstreu handeln? Ganz nebenbei: In
der Praxis würden Sie niemals die erforderliche Zahl von
Piloten zusammenbekommen, die an 365 Tagen im Jahr
in zwei Geschwadern bereit wären, Ihre Abschussbefehle auszuführen.
Sie haben sich völlig verrannt, Herr Minister. Weil Sie
da offensichtlich nicht mehr alleine herauskommen,
muss sich die Bundeskanzlerin endlich öffentlich von Ihnen distanzieren und Ihnen eine Rüge aussprechen,
({2})
auch wenn sie damit ihren Parteifreund Herrn Koch vergrätzen sollte.
Vielen Dank.
({3})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 16/6490 mit dem Titel
„Missbilligung der Äußerungen des Bundesministers der
Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zum Abschuss von
in Terrorabsicht entführten Flugzeugen“. Die Fraktion
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
der FDP verlangt namentliche Abstimmung. Ich bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen
Plätze einzunehmen. - Sind alle Urnen besetzt? - Das ist
der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Abstimmung.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich hiermit die Abstimmung. Ich bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszäh-
lung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.1)
Wir setzen unsere Beratungen fort. Ich rufe Tagesord-
nungspunkt 9 a und 9 b auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jens
Ackermann, Kerstin Andreae, Ingrid ArndtBrauer und weiteren Abgeordneten eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes zur Verankerung der Generationengerechtigkeit
({0})
- Drucksache 16/3399 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({1})
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Diana
Golze, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Soziale Gerechtigkeit statt Generationenkampf - Für eine nachhaltige Politik des
Sozialstaates im Interesse von Jung und Alt
- Drucksache 16/6599 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({2})
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Es ist verabredet, hierüber eine Dreiviertelstunde zu
debattieren. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann
ist es so beschlossen.
Ich gebe zu, dass ich die Aussprache gerne eröffnen
würde, wenn die meisten, die dieser Debatte nicht folgen
wollen, den Saal verlassen und sich die übrigen auf ihre
Plätze begeben haben.
Ich eröffne die Aussprache und gebe zuerst dem Kol-
legen Peter Friedrich für die SPD-Fraktion das Wort.
1) Ergebnis Seite 12238 C
({3})
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Alle, die noch hiergeblieben sind, um ein
wenig zuzuhören, lade ich sehr herzlich ein, dieser Debatte zu folgen, weil wir in der Tat über ein Thema sprechen, das eigentlich - dies erkennt man, wenn man die
Debatten des heutigen Tages verfolgt hat - alles durchzieht, was wir hier tun.
Wir haben heute über die Zukunft des Arbeitsmarktes
und über die Kinderbetreuung debattiert. Auch, wenn es
um die äußere Sicherheit geht, kommt eigentlich kein
Redner darum herum, darüber zu reden, dass es um eine
nachhaltige Sicherung unseres Wohlstandes, unserer
Freiheit und der Solidarität geht. Insofern durchzieht das
Thema Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit
sämtliche Debatten des Deutschen Bundestages immer
wieder. Deswegen war es das Anliegen von über
100 Abgeordneten, das, was die Politik permanent beschäftigt, auch ins Grundgesetz aufzunehmen.
Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Der Kernsatz lautet:
Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der
Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.
Die Initiatorinnen und Initiatoren begehren, das ins
Grundgesetz aufzunehmen.
Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist bereits heute in
Art. 20 a des Grundgesetzes angelegt. Dort ist er aber
auf den Bereich der Umwelt, der Ökologie, eingeschränkt. Wir wollen, dass dieser Gedanke darüber hinaus gilt. Ich werde einige Beispiele dafür nennen, in
welchen Lebensbereichen der Gedanke der Nachhaltigkeit verankert werden müsste und worüber Politik diskutieren sollte.
Wir haben uns der Frage zu stellen, ob die Formulierung eines solchen Staatszieles geeignet ist, der Politik
die Selbstverpflichtung aufzulegen, dass sie die Interessen künftiger Generationen und den Grundsatz der
Nachhaltigkeit tatsächlich in allen Politikbereichen beherzigt. Dazu wird mein Kollege Carl-Christian Dressel
insbesondere die juristische Seite abdecken.
Ich möchte einiges zu den verschiedenen Themenfeldern sagen, um die es geht. Wir Initiatorinnen und Initiatoren aus vier Fraktionen dieses Hauses sind uns in dem
Ziel einig, die Selbstverpflichtung der Politik zu erreichen, bei allen Entscheidungen auch die Generationengerechtigkeit ins Auge zu fassen. Wir sind uns aber keineswegs einig, wenn es um die Instrumente geht, die zu
benennen sind. Deswegen sind wir wahrscheinlich auch
in unterschiedlichen Parteien.
({0})
Nachdem es uns gelungen ist, über alle Generationen
von Abgeordneten hinweg Initiatoren zu finden, finde
ich es sehr bedauerlich, dass es uns nicht gelungen ist,
dies auch über alle Parteien hinweg zu erreichen. Ich
danke der Fraktion, die sich Die Linke nennt, dafür, dass
sie einen Antrag eingebracht hat, in dem sie auf der ersten Seite begründet, warum es des Teufels ist, über
Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit zu reden,
während sie auf der zweiten Seite acht Forderungen aufstellt, was jetzt dringend zu tun ist, um Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit herbeizuführen. Dieses
Verhalten ist äußerst schizophren.
({1})
Ich teile nicht alle Ziele, die dort genannt werden, aber
erst zu sagen, das Ganze sei nicht nötig und es sei falsch,
darüber zu reden, um dann zu sagen, dass man das alles
bitte schön ändern muss, um die Ziele zu erreichen, ist
nicht gerade eine konsequente Politik.
Ich möchte etwas zu einem der Hauptfelder sagen, auf
dem die Nachhaltigkeit, so glaube ich, eine stärkere
Rolle spielen sollte, nämlich zur sozialen Sicherung. Die
letzte Bundesregierung, die letzte Koalition, hat es geschafft, bei der Rente die Kapitaldeckung als eine weitere Säule einzuführen. Ich glaube, dass das ein großer
Fortschritt gewesen ist. Ich denke, wenn man sich anschaut, wie die Menschen in diesem Land dieses Angebot aufnehmen, dann merkt man, dass es inzwischen auf
Akzeptanz stößt.
({2})
Ich glaube aber nicht - um das auch auszuführen und
Unterschiede zu benennen -, dass es sinnvoll ist, das
Element der Kapitaldeckung allen Formen sozialer Sicherung überzustülpen, insbesondere dort, wo es sich um
Risikoversicherungen handelt. Das Motto „Spare in der
Zeit, dann hast du in der Not!“ taugt aus meiner Sicht
nicht für Risiken des Lebens, die immer in Solidarität
abgesichert werden müssen. Es geht vielmehr darum:
Handele beizeiten, damit du nicht in Not gerätst! Das ist
die Aufgabe.
({3})
Deswegen ist es richtig, einen Grundsatz in die Verfassung aufzunehmen, der die Politik darauf verpflichtet,
genau dies an die erste Stelle der Überlegungen zu setzen.
Viele, die den Gesetzentwurf mit unterschrieben haben, sind im Gesundheitsausschuss, und wir wissen um
die demografischen Probleme, die auf uns zukommen.
Wenn wir darüber reden, wie wir im Hinblick auf die
Gesundheit Nachhaltigkeit erreichen können, ist die
erste Antwort „Prävention“. Zuerst geht es darum, wie
wir zukünftige Risiken vermeiden und es den Menschen
ersparen können, in eine Notsituation zu geraten, krank
zu werden.
({4})
Das zeigt, dass Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit nicht bedeuten, dass wir jetzt alle den Gürtel
enger schnallen und auf etwas verzichten müssen. Wir
können schon heute die Lebensqualität verbessern, um
in Zukunft zu mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen zu gelangen. Ich glaube, da sollte es keinen Dissens
geben, auch wenn einige Zwischenrufer sich darum bemühen.
Des Weiteren möchte ich ein Thema ansprechen, das,
denke ich, alle umtreibt und auf das auch der zweite Teil
des Antrags abhebt: Steuern und Staatsverschuldung.
Für mich sind Vermögen- und Erbschaftsteuer ein originäres Thema auch der Generationengerechtigkeit.
({5})
In einer Situation, in der eine Gesellschaft demografischen Wandel bewältigen muss, muss sie auch von denen Steuern verlangen können, die von diesem demografischen Wandel in besonderer Weise profitieren. Das
sind unter anderem Erbinnen und Erben; das sind die
Vermögenden.
Wir wollen, dass diejenigen, die ihren Unterhalt dadurch bestreiten, dass ihr Geld für sie arbeitet, einen höheren Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtaufgabe leisten als diejenigen, die mit ihrer eigenen Hände oder
Köpfe Arbeit ihr Auskommen bestreiten müssen. Deswegen gehört das für mich dazu. Ich verstehe aber nicht,
dass die Staatsverschuldung im Antrag der Linken negiert wird. Die Bundesregierung dazu aufzufordern,
nichts vorzulegen, was eine Verschuldungsbremse bedeuten würde, hat, mit Verlaub, mit linker Politik überhaupt nichts zu tun.
({6})
Die größte Umverteilung in diesem Land findet dadurch
statt, dass der Bund über Steuern insbesondere von denjenigen, die arbeiten, Geld einnehmen muss und es denjenigen in Form von Zinsen gibt, die von ihrem Vermögen leben.
({7})
Staatsverschuldung bewirkt eine Umverteilung von unten nach oben. Deswegen ist es keine linke Politik, zu
sagen: Egal wie hoch die Schulden sind, irgendjemand
wird sie schon irgendwann bezahlen.
Es geht darum, vernünftige Instrumente zu benennen.
Ich unterstütze ausdrücklich den Ansatz, der in Ihrem
Antrag enthalten ist, dass zur Frage der Verschuldung
auch immer die Frage der öffentlichen Daseinsfürsorge
und -vorsorge gehört. Ich glaube, dass wir auch betonen
müssen, dass der Zustand der öffentlichen Infrastruktur
und das, was wir in sie investieren, ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind.
({8})
Deswegen glaube ich, dass wir die Investitionen in diesem Bereich zu Recht erhöhen müssen, auch wenn der
heutige Investitionsbegriff vielleicht nicht geeignet ist,
dies ordentlich abzubilden.
({9})
Darüber, ob das vorgeschlagene Instrument das richtige ist, werden wir trefflich streiten können und streiten
müssen. Aber der Ansatz, dass Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu einem Grundsatz des Handelns in allen Politikbereichen werden müssen, ist notwendig. In diesem Sinne hoffe ich auf eine intensive
Debatte im weiteren Fortgang der Beratungen zu diesem
Antrag.
Herzlichen Dank.
({10})
Ich komme zurück zum vorherigen Tagesordnungspunkt, der Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Missbilligung der Äußerungen des
Bundesministers der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung
zum Abschuss von in Terrorabsicht entführten Flugzeugen“. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Es wurden 560 Stimmen abgegeben.
Mit Ja haben gestimmt 149, mit Nein haben gestimmt
405. Es gab 6 Enthaltungen. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 559;
davon
ja: 149
nein: 404
enthalten: 6
Ja
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Daniel Bahr ({0})
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich ({1})
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Joachim Günther ({2})
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Michael Link ({3})
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Frank Schäffler
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Christoph Waitz
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff ({4})
DIE LINKE
Hüseyin-Kenan Aydin
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Heidrun Bluhm
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Wolfgang Gehrcke
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Monika Knoche
Katrin Kunert
Michael Leutert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Petra Pau
Bodo Ramelow
Elke Reinke
Paul Schäfer ({5})
Volker Schneider
({6})
Dr. Herbert Schui
Dr. Ilja Seifert
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Alexander Ulrich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({7})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Dr. Thea Dückert
Dr. Uschi Eid
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz ({8})
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Thilo Hoppe
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Nicole Maisch
Kerstin Müller ({9})
Winfried Nachtwei
Omid Nouripour
Brigitte Pothmer
Claudia Roth ({10})
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
Dr. Gerhard Schick
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Wolfgang Wieland
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({11})
Fraktionsloser
Abgeordneter
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({12})
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({13})
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Monika Brüning
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
Georg Brunnhuber
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer ({14})
Georg Fahrenschon
Enak Ferlemann
Hartwig Fischer ({15})
Dirk Fischer ({16})
Axel E. Fischer ({17})
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
({18})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung ({19})
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({20})
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler ({21})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich
Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
({22})
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Stephan Mayer ({23})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Laurenz Meyer ({24})
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Hildegard Müller
Carsten Müller
({25})
Stefan Müller ({26})
Bernd Neumann ({27})
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche ({28})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht ({29})
Peter Rzepka
Anita Schäfer ({30})
Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({31})
Andreas Schmidt ({32})
Ingo Schmitt ({33})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Thomas Silberhorn
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Thomas Strobl ({34})
Hans Peter Thul
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Kai Wegner
Peter Weiß ({35})
Gerald Weiß ({36})
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({37})
Elisabeth WinkelmeierBecker
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Gerd Andres
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr ({38})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Petra Bierwirth
Lothar Binding ({39})
Volker Blumentritt
Clemens Bollen
Gerd Bollmann
Dr. Gerhard Botz
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({40})
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Karl Diller
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Detlef Dzembritzki
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
({41})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Petra Heß
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Petra Hinz ({42})
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
Gerd Höfer
Iris Hoffmann ({43})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Brunhilde Irber
Johannes Jung ({44})
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Astrid Klug
Dr. Bärbel Kofler
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christian Lange ({45})
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Helga Lopez
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Katja Mast
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Petra Merkel ({46})
Dr. Matthias Miersch
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Detlef Müller ({47})
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Christoph Pries
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Steffen Reiche ({48})
Maik Reichel
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth ({49})
Ortwin Runde
Axel Schäfer ({50})
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Dr. Frank Schmidt
Ulla Schmidt ({51})
Silvia Schmidt ({52})
Renate Schmidt ({53})
Heinz Schmitt ({54})
Carsten Schneider ({55})
Ottmar Schreiner
Reinhard Schultz
({56})
Swen Schulz ({57})
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Christoph Strässer
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({58})
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Engelbert Wistuba
Waltraud Wolff
({59})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Enthalten
SPD
Sebastian Edathy
Angelika Graf ({60})
Christine Lambrecht
Gerold Reichenbach
Dr. Wolfgang Wodarg
Wir kommen zurück zu unserer Debatte. Das Wort hat
jetzt der Kollege Daniel Bahr für die FDP-Fraktion.
({61})
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es war im Jahr 2003, als jüngere Abgeordnete aus
allen Fraktionen bei einer Veranstaltung über richtige
Konzepte in der Rentenpolitik, Umweltpolitik und Finanzpolitik gestritten haben. Aber obwohl wir unterschiedlichen Parteien angehören, haben wir beschlossen,
dass wir eine gemeinsame Initiative starten, und festgestellt, dass wir gemeinsam dafür sind, eine Politik zu beenden, die allzu häufig die Lasten auf kommende Generationen geschoben hat. Wir müssen selbstkritisch
feststellen, dass wir alle - das gilt genauso für Sie von der
PDS, die Sie auch in Ländern Verantwortung haben allzu häufig in unseren Parteien dafür Mitverantwortung
getragen haben.
Deswegen wollen wir mit dieser Initiative, die von
Jüngeren ausgegangen ist, aber von allen Altersgruppen
aus den Fraktionen im Deutschen Bundestag getragen
wird, der Politik Verpflichtungen auferlegen, nicht immer nur an den nächsten Tag oder den nächsten Wahltermin zu denken. Wir wollen vielmehr, dass sich die Politik selbstverpflichtet, die Lasten, die immer weiter auf
die nachfolgenden Generationen geschoben werden, zu
begrenzen und in ihren Entscheidungen auf Generationengerechtigkeit zu achten.
({0})
Generationengerechtigkeit heißt, dass eine Generation nur so viel verbrauchen darf, dass auch nachfolgende Generationen noch genügend Freiheitschancen
haben. Das gilt für die natürlichen Ressourcen genauso
wie für die finanziellen Ressourcen, die unseren Handlungsspielraum angesichts der Verschuldungssituation
immer mehr einengen. Wir können zwar darüber streiten
- was wir immer wieder gerne tun -, wofür wir Geld
ausgeben wollen - ob im sozialen Bereich, für Bildung
oder Infrastruktur -, aber eines müssen wir als Faktum
hinnehmen: Mittlerweile hat die Verschuldung ein so
großes Ausmaß angenommen, dass die Zinsen für die
schon vorhandenen Schulden den zweithöchsten Posten
im Bundeshaushalt ausmachen. Das nimmt uns den
Spielraum, diese Gelder für andere Bereiche auszugeben.
Allein in den 45 Minuten, die diese Debatte dauert,
wird sich der Schuldenberg um 1 455 300 Euro erhöhen.
Dieses Geld steht uns nicht mehr für andere Ausgaben
zu Verfügung. Wir müssen ein gemeinsames Interesse
daran haben, Wege zu finden, um das einzuschränken.
Daniel Bahr ({1})
Heute wurden viel zu häufig Wahlversprechen gemacht, und zwar von allen Parteien im Deutschen Bundestag. Die Vorhaben würden über Schulden finanziert,
die wieder von den nachfolgenden Generationen getragen werden müssten.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir unter anderem erreichen, dass wir verstärkt schon jetzt die Verantwortung für Entscheidungen tragen, die wir heute treffen.
({2})
Deswegen ist es mir sehr wichtig, dass eine breite Debatte über den Gesetzentwurf stattfindet. Mir ist völlig
klar, dass jeder aus den Fraktionen seine eigenen Vorstellungen hat, wie unsere Ziele besser umgesetzt werden könnten. Wir werden es nie leisten, dass alle Generationen aus den verschiedensten Fraktionen in einem
Gesetzentwurf zur Renten- und Umweltpolitik völlig
übereinstimmen. In diesen Bereichen haben wir unterschiedliche Ansätze. Mit dem Gesetzentwurf haben wir
aber eine Verpflichtung der Politik erreicht, sich in ihrem
Handeln generationengerechter zu verhalten. Das ist
schon eine große Leistung.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
({3})
Jens Spahn spricht jetzt für CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es ist gut, dass diese Debatte heute auch den Deutschen
Bundestag erreicht und unser Gesetzentwurf es nach etwas längerer Zeit tatsächlich auf die Tagesordnung geschafft hat. Worum geht es bei dem Gesetzentwurf?
105 Abgeordnete des Deutschen Bundestages aus vier
Fraktionen und im Übrigen aus allen Altersklassen - von
einer Seite des Hauses wird immer wieder auf den Gegensatz Alt gegen Jung abgestellt; dabei wurde der Gesetzentwurf von Abgeordneten im Alter von 24 bis
64 Jahren eingebracht - verfolgen mit dem Gesetzentwurf ein gemeinsames Ziel, das sich in zwei Bereiche
aufteilt.
Zum einen geht es um die Frage des Staatsziels Generationengerechtigkeit, also die Verpflichtung aller Staatsorgane - des Bundestages, des Bundesrates, aber auch
des Bundespräsidenten und des Bundesverfassungsgerichts -, die Ressourcen und Spielräume nachfolgender
Generationen auch mit Blick auf das Handeln aktueller
Generationen mit zu berücksichtigen. Ich habe noch
keine Debatte erlebt, in der jemand etwa das Sozialstaatsprinzip als Staatsziel infrage gestellt hat,
({0})
weil in der Verfassung nicht bis ins kleinste Detail inhaltlich geregelt ist, wie dieses Prinzip auszufüllen ist.
Es bestehen zwar in der Tat unterschiedliche Auffassungen darüber, wie dieses Ziel erreicht werden soll,
aber mit dem Gesetzentwurf wird erreicht - das soll auch
mit der Staatszielbestimmung erreicht werden -, dass
wir uns alle gemeinsam dem Ziel verpflichten, einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen zu schaffen. Das gilt im Übrigen auch für uns. Ich werde 2050
70 Jahre alt sein. Dann gehöre ich zu den Alten, die sich
mit Rücksicht auf Jüngere zu verhalten haben. Ein solches Staatsziel ist nicht nur in der Gegenwart, sondern
auch in Zukunft bindend.
({1})
Neben dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht
wollen wir zum anderen die Interessen der nachfolgenden Generationen in der Finanzverfassung berücksichtigt wissen.
Ich gebe zu, dass uns die Föderalismuskommission II
mit der Diskussion über eine Schuldenbremse ein Stück
weit eingeholt hat. Wenn die Ergebnisse vorliegen und
sogar über das hinausgehen, was wir vorschlagen, werden wir gerne bereit sein, dem zu folgen. Im Kern geht
es darum, dass die bisherigen Instrumente und Regelungen in der Finanzverfassung nicht verhindert haben, dass
wir insgesamt 1,5 Billionen Euro explizite und implizite,
also nicht ausgewiesene, Schulden - das gilt insbesondere für die sozialen Sicherungssysteme - haben. Es ist
bezeichnend, dass wir es wahrscheinlich zum nächsten
Dekadenwechsel zum ersten Mal seit fast 40 Jahren
schaffen werden - so lange gibt der Bund mehr aus, als
er einnimmt -, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Offensichtlich sind zusätzliche Mechanismen notwendig.
Denjenigen, die verfassungsrechtliche Bedenken haben und mahnen, wir sollten bei der Staatszielbestimmung sehr zurückhaltend sein und die Verfassung nicht
unnötig aufblähen, stimme ich im Grundsatz zu. Wenn
man aber erkennt, dass die geltenden verfassungsrechtlichen Mechanismen und Regelungen nicht geeignet sind,
das angestrebte Ziel - etwa in der Finanzverfassung - zu
erreichen, muss man über eine Verfassungsänderung
nachdenken. Auch die Interessen derjenigen, die sich
heute nicht artikulieren können und die in 20, 30, 40
oder 50 Jahren Schulden und Zinsen zu zahlen und dann
eventuell unter eingeschränkten Gestaltungsspielräumen zu leiden hätten, müssen in der aktuellen Politik
und in der Verfassung Berücksichtigung finden. Ich bin
daher auf die Anhörung, die unter Beteiligung von Verfassungsrechtlern stattfinden wird, sehr gespannt. Dabei
wird es um die Gestaltungsspielräume und die Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen gehen.
Ich möchte noch etwas zu dem Antrag der Linken sagen. Dieser Antrag wurde in den letzten Tagen vorgelegt, während unser Gesetzentwurf seit vielen Monaten
vorliegt. Wahrscheinlich ist er aus der Not geboren. Sie
hätten besser einfach Nein gesagt. Sie setzen in Ihrem
Antrag die stärkste Waffe der Linken, den sozialistischen
Schachtelsatz, ein.
({2})
Er ist wirklich schwer zu verstehen. Das wäre noch zu
akzeptieren, wenn er inhaltlich gut wäre. Aber so ist er
einmal mehr ein Beleg für Ihre populistische Argumentation, ein typisches Phänomen der Linkspartei.
({3})
- Lesen Sie doch einmal Ihre Forderungen! Sie wollen
mehr BAföG, höhere Renten, ein höheres Arbeitslosengeld sowie mehr für das Gesundheitswesen und die Pflegeversicherung.
({4})
Sie erwähnen aber mit keinem einzigen Wort, wie das
Ganze bezahlt werden soll. Das ist das Populistische an
Ihrem Antrag. Das ist zu verurteilen.
({5})
Da Sie offenlassen, wie das Ganze bezahlt werden
soll, und im Zweifelsfall alles über Schulden finanzieren
wollen, tun Sie nicht nur nichts im Interesse zukünftiger
Generationen. Sie gehen vielmehr noch einen Schritt
weiter und machen bewusst Vorschläge, die ganz klar im
Gegensatz zu den Interessen künftiger Generationen stehen. Dass Sie die Verteilungswirkung neuer Schulden
nicht verstehen, dass Sie nicht verstehen, dass gerade
Schulden für eine Umverteilung von unten nach oben
sorgen, weil durch Zinszahlungen, die über Steuern geleistet werden müssen, letztlich diejenigen, die Schuldverschreibungen kaufen - das sind meistens Menschen
mit höherem Einkommen -, mehr Geld bekommen, verwundert mich jedes Mal aufs Neue.
({6})
Ich kann mir nur wünschen, dass wir hier im Deutschen Bundestag im Rahmen dieses parlamentarischen
Verfahrens eine hoffentlich spannende und aufschlussreiche Anhörung erleben werden, in der es auch um die
Frage geht, was man wie am besten im Sinne unseres
Ziels in der Verfassung regeln kann. Am Ende sollten
wir gemeinsam, hoffentlich fraktionsübergreifend, unabhängig davon, dass wir Generationengerechtigkeit fast
alle seit vielen Jahren in unseren Reden erwähnen, versuchen, das, was wir uns vorgenommen haben, was aber
in einer Demokratie nicht immer einfach umzusetzen ist,
bindend in die Verfassung hineinzuschreiben. Ich jedenfalls freue mich auf die Debatte und gegebenenfalls auf
eine sehr strittige Auseinandersetzung.
Danke schön.
({7})
Es spricht für die Linke die Kollegin Sevim
Dağdelen.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der
Rückbau und der Abbau von sozialen Errungenschaften
tarnen sich gern mit den schönsten Titeln. Der Generationenvertrag zwischen Jung und Alt in unserem Land ist
eine soziale Errungenschaft, und der Gesetzentwurf der
jungen Parlamentariergruppe hat einen schönen Titel:
Generationengerechtigkeitsgesetz.
({0})
Nur täuscht ein schöner Titel nicht darüber hinweg - klatschen Sie nicht zu früh! -, dass es in diesem Gesetzentwurf durchaus nicht um Gerechtigkeit, sondern um
plumpen Egoismus geht.
({1})
Es ist gewiss nicht leicht, zu ermitteln, was gerecht und
was ungerecht ist. Im Zweifel erkennt man aber die Gerechten daran, dass sie nicht zuerst an sich denken, sondern an die anderen.
({2})
Für die Linke möchte ich an eine Tatsache erinnern,
die so offensichtlich ist, dass man dazu neigt, sie manchmal zu vergessen. Alles, was uns heute zur Verfügung
steht, ist das Werk älterer Generationen. Alles, worüber
wir heute verfügen, unsere Technik, unsere Kultur, unsere sozialen und politischen Erfolge, sogar alles, was
uns heute hier in diesem Saal an Einrichtung und Ausstattung umgibt, fußt auf dem Lebenswerk derer, die
heute alt sind. Diese Generation hat in den Erfolg einer
Zukunft nachhaltig investiert, die wir heute unsere Gegenwart nennen. Es ist also völlig gerecht, dass diese ältere Generation am materiellen Wohlstand der gegenwärtigen Gesellschaft teilhaben darf, für die sie
schließlich die Grundlagen geliefert hat.
({3})
Der vorliegende Gesetzentwurf ist dagegen nicht nur
ungerecht, sondern auch noch schlicht beschämend.
({4})
Darin ist viel von Zukunft und Nachhaltigkeit die Rede.
Der Begriff der Nachhaltigkeit war ursprünglich einmal
positiv besetzt.
Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Spahn zulassen?
Nein, im Moment nicht, vielleicht am Ende der Rede. Wie nun im Gesetzentwurf der jungen Parlamentarier zu
erkennen ist, machen sich diesen Begriff vermehrt diejenigen zu eigen, denen es um die Nachhaltigkeit sozialer
Missstände geht. Es sind aber nicht die Alten, die der
Bewahrung der Lebensgrundlagen im Wege stehen, sondern es ist die Logik einer Wirtschaft, deren höchstes
Ziel der Profit ist, die den sozialen Frieden ebenso bedroht wie die Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen.
({0})
Der Gesetzentwurf liest sich so, als gäbe es eine wunderbare Welt von morgen, die den Jüngeren gehört, und eine
Welt von gestern, die von den Alten beherrscht wird und
den Weg in die Welt von morgen versperrt.
({1})
Dies ist ein infantiles Weltbild.
({2})
Steht denn nicht jede Generation auf den Schultern der
alten, um dort zu wachsen, bis sie neue Generationen zu
schultern imstande ist?
Allem voran ist das Weltbild der jungen Parlamentariergruppe aber unvollständig. Es bleiben darin die
wirklichen Konflikte unbeachtet, die uns den Weg in
eine gerechte Gesellschaft tatsächlich versperren.
({3})
Die wahre Konfliktlinie in unserer Gesellschaft verläuft
nicht zwischen Jung und Alt. Sie verläuft auch nicht
zwischen denen, die Arbeit haben, und denen, die keine
Arbeit haben. Sie verläuft nicht zwischen den Kulturen,
und sie hat auch nichts mit der staatsrechtlichen Herkunft der Menschen zu tun. Nein, die echten Konfliktlinien verlaufen zwischen denen, die für ihre Arbeitsleistung gerade einmal einen mäßigen Lohn bekommen, und
denen, die sich an der Arbeit ihrer Mitmenschen hemmungslos bereichern.
({4})
Die Linie verläuft zwischen - es ist bemerkenswert, dass
das gerade die FDP moniert - denen, die nur ihre Arbeitskraft am Markt anbieten können,
({5})
und jenen, die diesen Markt mit reichlich Kapital steuern. Die echte Konfliktlinie verläuft zwischen solchen
jungen Menschen von heute, die schon ab der Wiege
ausgesorgt haben, und jenen, die sich ein ganzes Leben
lang ohne wirkliche Chancen plagen werden.
Die Konfliktlinie verläuft zwischen denen, die ohne
Arbeit leben und bleiben, und jenen, die ihren Beschäftigten Überstunden und Mehrarbeit abverlangen. In der
Vermittlung dieser Konflikte liegt aller Anfang für eine
wirklich gerechte Gesellschaft für alle Generationen.
Schaut man sich dagegen den Gesetzentwurf dieser jungen Parlamentariergruppe an, möchte man sagen: Aller
Anfang ist schwer.
Um den Startschwierigkeiten auf dem Weg in eine gerechte Zukunft etwas abzuhelfen, hat Ihnen die Linke
heute einen Antrag vorgelegt. Mit der Verfassung geht
die Linke davon aus, dass das Sozialstaatsprinzip des
Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz den Staat verpflichtet, dafür
Sorge zu tragen, dass jeder Mensch in die Lage versetzt
wird, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich
selbst verwirklichen zu können.
({6})
Wenn wir dieses Verfassungsprinzip endlich in die Tat
umsetzen würden - so ist es nämlich nicht -, brauchten
wir heute keine Debatte zu einem Unthema namens Generationengerechtigkeit.
({7})
Die Verfassung zeichnet uns das unverwirklichte Bild
einer Gesellschaft, in der der Mensch Maß aller Dinge
ist und nicht die Verwertungslogik des Kapitals. In dieser Gesellschaft wird es dann auch eine Gerechtigkeit für
junge und alte Menschen geben.
Ich danke Ihnen.
({8})
Für Bündnis 90/Die Grünen spricht Anna Lührmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Frau Dağdelen, wenn Sie den Antrag
gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass darin die
junge Generation mit keinem Wort vorkommt, sondern
von der künftigen Generation die Rede ist.
Es geht uns mit diesem Antrag darum, die Interessen
künftiger Generationen, also derjenigen, die noch nicht
geboren sind, in den Fokus der Politik zu stellen. Dieser
Antrag enthält also keine Spur von Egoismus.
({0})
Unser Ziel ist, dass die künftig lebenden Generationen mindestens die gleichen Lebenschancen haben wie
wir, die heute leben. Das heißt, es geht uns darum, dass
wir alle, Jung und Alt, daran arbeiten, unseren Nachkommen eine intakte Umwelt und niedrigere Schuldenberge zu hinterlassen.
Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Katja Kipping zulassen?
Ja.
({0})
Liebe Kollegin, wir haben nicht nur Ihre parlamentarische Initiative gelesen, sondern auch die Papiere zur
Generationengerechtigkeit, die Sie bereits in der vergangenen Legislatur mit unterzeichnet haben. Da gab es
eine sehr interessante Fußnote, nämlich den Vermerk,
dass dieses Papier, das von jungen Abgeordneten in die
Öffentlichkeit getragen wurde, im Wesentlichen von der
Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ mit erarbeitet
wurde.
({0})
Das ist eine Initiative - Sie haben gerade gesagt: von
Egoismus keine Spur -, die sehr wohl für Interessen und
Egoismus steht, weil sie von den sogenannten Arbeitgebern finanziert wird. Deswegen möchte ich Sie fragen:
Wie verträgt sich dieses Aufgreifen von ganz klaren
Wirtschaftslobbygruppen mit dem Anspruch eines freien
Abgeordneten und vor allen Dingen eines selbstbewussten demokratischen Diskurses?
Frau Kipping, ich weiß, auf welches Papier Sie anspielen. Das wurde übrigens nicht von der Initiative
„Neue Soziale Marktwirtschaft“
({0})
- ich darf jetzt antworten -, sondern von einem Think
tank namens „Berlin Police“ erarbeitet. Ich habe daran
mitgewirkt, bevor ich wusste, woher sie finanzielle Unterstützung bekommen. Ich habe das hinterher selber - ({1})
- Man darf doch Fehler auch einmal zugeben.
({2})
Das sollte in einer Demokratie auch einmal möglich
sein. Das scheint einigen Ihrer Parteikollegen eindeutig
schwerzufallen.
({3})
Wir reden hier aber über etwas ganz anderes: Wir reden hier über einen interfraktionellen Gesetzentwurf, der
darauf abzielt, das Grundgesetz im Interesse künftiger
Generationen zu ergänzen. An diesem Punkt kann ich
nun wirklich keinen Egoismus entdecken.
Sie fragen, wie das mit dem Selbstverständnis von
Parlamentariern in Einklang zu bringen ist. Ich kann Ihnen zusichern: Viele Kolleginnen und Kollegen - auch
solche, die hier heute anwesend sind - haben viele Stunden damit zugebracht, sich - unabhängig von irgendeiner finanziellen oder anderen Unterstützung - über jedes
Wort und jedes Komma dieses Gesetzentwurfs Gedanken zu machen und darüber zu reden.
({4})
Es geht uns mit diesem Gesetzentwurf eindeutig darum,
die Interessen künftiger Generationen, die bisher zu wenig geschützt werden, in den Mittelpunkt der Politik zu
rücken.
({5})
Ich will hier noch einmal erwähnen, dass sich unser
Gesetzentwurf von der Stoßrichtung anderer Vorlagen,
die auf die Ergänzung von Staatszielen ausgerichtet sind,
grundsätzlich unterscheidet. Uns geht es eben nicht um
einen Politikbereich wie Sport oder Kultur, sondern darum, dass Menschen, die noch nicht geboren sind, zu
Rechtssubjekten gemacht werden. Wir wollen uns auch
um die Interessen dieser Menschen kümmern.
Wir wollen die Spielregeln unserer Demokratie dahin
gehend ändern, dass der politische Wettbewerb nicht
mehr zulasten derjenigen ausgetragen wird, die noch
nicht wählen gehen dürfen. Wir wollen also mehr Fairness in der politischen Auseinandersetzung. Es soll in
Deutschland künftig unanständig sein, in Wahlkämpfen
etwas zu versprechen, was für künftige Generationen
eine Last sein wird. Wir wollen, dass stattdessen immer
wieder kritisch hinterfragt wird, welche Auswirkungen
politische Konzepte auch nach dem Ablauf einer Wahlperiode haben.
Dass diese Fairness gegenüber künftigen Generationen fehlt, wird besonders beim Thema „Umweltschutz“
deutlich: Schmelzende Eisberge, strahlender Atommüll
und aussterbende Arten sind die Konsequenz nicht korrigierbarer Fehler, mit der wir unsere Kinder belasten.
({6})
- Um genau dieses Thema geht es bei unserem Gesetzentwurf. Ihre intellektuellen Fähigkeiten überfordert das
anscheinend.
({7})
Ich möchte auf das Thema „Klimawandel“ zurückkommen. Die Ergebnisse der ranghöchsten Klimaforscher der UN sprechen eine klare Sprache: In den nächsten hundert Jahren wird sich die Erde wahrscheinlich
zwischen 1,8 und 4 Grad Celsius erwärmen; der Meeresspiegel wird ansteigen; Wetterextreme wie Dürren und
Unwetter werden krass zunehmen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, wir haben längst den Zug verpasst, den
Klimawandel aufzuhalten. Die heutige Politik kann den
Klimawandel nur noch abbremsen und dafür sorgen,
dass es nicht noch schlimmer kommt. Diesen Fehler
sollten wir nicht wiederholen. Stattdessen sollte in Zukunft folgendes Motto den Staat in seinem Handeln leiAnna Lührmann
ten: Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt.
({8})
Anhand dieses Beispiels sollte selbst den Kolleginnen
und Kollegen von der Linkspartei klar geworden sein,
dass Generationengerechtigkeit soziale Gerechtigkeit in
der Zukunft ist. Denn wer wird denn am schlimmsten
unter den Folgen des Klimawandels zu leiden haben?
Das werden nicht die Reichen sein, die sich von vielen
Problemen freikaufen können. Die ärmeren Bevölkerungsschichten in Europa, vor allem aber in Afrika und
in Asien werden unter den krassen Unwettern, unter dem
Mangel an Trinkwasser und Lebensmitteln zu leiden haben.
Was für die Umweltpolitik gilt, gilt auch für die
Staatsverschuldung und für die sozialen Sicherungssysteme. Politikerinnen und Politiker können heute
schmerzhafte Verteilungskonflikte mittels implizierter
und explizierter Verschuldung bequem auf die Zukunft
abschieben. Es ist aber ungerecht, wenn wir uns soziale
Gerechtigkeit heute auf Kosten von sozialer Ungerechtigkeit in der Zukunft erkaufen.
({9})
Wenn wir immer mehr Geld für Schuldendienst und
für andere Verpflichtungen aus der Vergangenheit ausgeben, dann hat der Staat immer weniger Mittel etwa für
Bildung und für soziale Sicherung zur Verfügung, und
das trifft vor allem die, die den Staat brauchen, nämlich
die sozial Schwachen. Diese absehbare Ungerechtigkeit
muss verhindert werden.
({10})
Ich würde mich sehr freuen, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wenn Sie unseren Gesetzentwurf in den folgenden Beratungen wohlwollend prüfen und wir am
Ende eine Zweidrittelmehrheit für mehr Generationengerechtigkeit, für mehr Nachhaltigkeit hier im Plenum
zustande bringen würden. Ihre Enkelkinder, deren Kinder und Kindeskinder werden es Ihnen sicherlich danken.
({11})
Der Kollege Dr. Carl-Christian Dressel hat jetzt das
Wort für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der
heutigen Debatte geht es um einen Gesetzentwurf, der
die generationenübergreifende Gerechtigkeit zum Ziel
hat. Meines Erachtens ist das ein ehrenwertes Ziel, und
ich denke, dass jeder von uns es für erstrebenswert hält.
({0})
Bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf handelt es
sich zweifelsohne um den Versuch, grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungsprozessen Rechnung zu
tragen, die bestimmte Fragen aufwerfen. Die Frage ist
natürlich: Ist eine Änderung des Grundgesetzes die richtige Antwort hierauf? Diesen Diskurs müssen wir meines Erachtens mit dem größten Respekt und auch mit aller Sensibilität für die Generationen führen, die dieses
Land mit aufgebaut haben.
Ich unterstelle niemandem, die Solidarität zwischen
den Generationen infrage zu stellen. Für uns alle muss
klar sein: An der Solidarität zwischen den Generationen
darf kein Weg vorbeiführen.
({1})
Es darf nicht darum gehen, Verteilungsgerechtigkeit gegen Generationengerechtigkeit auszuspielen. Beide bedingen einander. Wir haben in der Diskussion, auch in
der Öffentlichkeit, leider teilweise einen unsensiblen und
despektierlichen Umgang mit dem Thema erlebt. Bereits
in den Sprüchen Salomos steht geschrieben - ich weiß,
dass Sie bei der PDS das Buch nicht kennen -:
({2})
Gerechtigkeit erhöht ein Volk, aber die Sünde ist
der Leute Verderben.
({3})
- Sünde ist Ihr Stichwort; da haben Sie recht.
Wir hätten über das Thema Generationengerechtigkeit und über zukünftige Generationen weniger zu diskutieren, hätten wir nicht in der Gegenwart die Probleme,
die uns vergangenes Regierungshandeln Ihrer Partei eingebrockt hat.
({4})
Sie möchten das Thema Generationengerechtigkeit immer wieder für Ihre eigene Profilierung instrumentalisieren. Ich sage Ihnen einmal: Ihr Handeln ist genauso sündig wie das derjenigen aus der Generation von Ichlingen,
die ein asymmetrisches Verständnis von Solidarität haben und die den Generationenvertrag aufkündigen.
({5})
- Das alles ist eine Frage des gefühlten Alters, Herr Kollege. Ich fühle mich noch jung genug, um Ihnen Kontra
zu geben.
({6})
Da wir schon zum Thema Alter sprechen: Die Älteren
vertrauen darauf, Solidarität von denjenigen erfahren zu
können, die sie selbst in die Welt gesetzt haben und denen sie durch ihre Beiträge zum Aufbau dieses Landes
und unserer Gesellschaft ein vernünftiges Leben ermöglicht haben.
Wir haben jetzt das gesellschaftliche Problem: Der
Generationenvertrag beginnt zu bröckeln; zu wenig Kinder werden geboren. Wir müssen darauf reagieren. Ist
eine Antwort darauf, das Grundgesetz zu ändern? Aus
verfassungsrechtlicher Sicht habe ich damit Probleme.
({7})
Diese verfassungsrechtliche Sicht teilen auch viele juristische Kollegen. Das Problem der Gerechtigkeit,
({8})
zu dem es nicht nur das Buch Eine Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls gibt, ist ein sehr abstraktes. Der
Begriff der Gerechtigkeit lässt sich nur schwer definieren. Wer artikuliert die Bedürfnisse einer noch nicht
existierenden Generation? Ich sehe das Problem, dass
die Verfassung durch die Aufnahme dieses Problems
weiter ausfranst und dass die Werteordnung des Grundgesetzes verwässert wird.
({9})
Wie ist eine faire Lastenverteilung zu definieren? Ist
es gerecht, Herr Kollege Bahr, dass der durchschnittliche
Deutsche im Jahr 2004 nominal doppelt so viel verdient
hat wie der durchschnittliche Deutsche im Jahr 1960?
Müssen demzufolge die heute Jungen einen Sondergenerationenausgleich an die Älteren überweisen? Der Gerechtigkeitsbegriff lässt sich schwer bestimmen ebenso
wie der aus der Forstwirtschaft stammende Begriff der
Nachhaltigkeit.
Wir brauchen in der Verfassung keine Erklärungen zur
Selbstverpflichtung, wie Sie, Herr Bahr, es vorhin ausgeführt haben. Wir brauchen in der Verfassung Normen, die
dem Bundesverfassungsgericht als Grundlage für Entscheidungen dienen können. Das gilt zum Beispiel auch
für den hier häufig missbräuchlich angeführten Begriff
des Sozialstaates. Die politischen Entscheidungen, die
wir treffen, müssen das Thema Generationengerechtigkeit stets berücksichtigen. Die Entscheidungen über
politische Maßnahmen, die diesbezüglich zu treffen
sind, sollten allerdings nicht in Form einer Staatszieldefinition an Karlsruhe delegiert werden, sondern wir sollten diese Entscheidungen selbst treffen und selbst begründen können.
Ein Bereich, in dem wir das zurzeit tun, ist der Bereich der Föderalismusreform II. Hier tut sich zurzeit
wirklich die Chance auf, bei den öffentlichen Finanzen
zu mehr Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit zu
kommen. Auf die Frage, ob es gerecht ist, den künftigen
Generationen 2 Billionen Euro oder gar noch mehr,
wenn Ihre Vorschläge berücksichtigt würden, an Schulden zu hinterlassen, würde ich nämlich antworten: Wir
sollten über diesen konkreten Punkt diskutieren, statt
Programmsätze ins Grundgesetz zu schreiben.
Wir müssen unsere Diskussion mit Respekt und Sensibilität führen. Und um festzustellen, dass Verfassung
kein Klamauk ist, brauchen wir weder Zitate aus der
Bibel noch solche von bedeutenden Rechtsphilosophen.
Ganz im Gegenteil: Dazu reicht sogar der entsprechende
Zwischenruf des Kollegen Westerwelle beim letzten Tagesordnungspunkt aus.
Ich danke Ihnen und freue mich auf eine ausgiebige
Diskussion.
({10})
Michael Kauch spricht jetzt für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der
Tat, die Verfassung ist kein Klamauk. Genau darum geht
es hier aber nicht. Vielmehr geht es darum, hier darüber
zu diskutieren, ob die Staatszielbestimmungen des
Grundgesetzes, die wir ja schon haben, ausreichend sind,
damit die Rechte der Menschen berücksichtigt werden,
die heute noch nicht geboren sind. Das ist genau der
Punkt, um den es hier geht. Menschen, die heute schon
geboren sind, haben Grundrechte. Deshalb besteht zum
Beispiel ein Unterschied zwischen dieser Debatte und
der über Kinderrechte. Da geht es ja um Kinder, die
heute schon Grundrechtsträger sind.
Wir müssen uns auch vergegenwärtigen, dass wir das
Grundgesetz in den 90er-Jahren bereits um weitere
Staatszielbestimmungen erweitert haben. Es erschließt
sich mir nicht, warum beispielsweise die Staatszielbestimmung des Schutzes der Tiere vom Bundestag mit
Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde, aber die künftigen Generationen, die, die nach uns kommen, nicht den
gleichen Schutz in Form einer Staatszielbestimmung bekommen sollen.
({0})
Ich denke in diesem Zusammenhang, meine Damen
und Herren, immer an die Verteidigung der Habilitationsschrift eines meiner Professoren zurück, der sich
darüber habilitiert hat, dass das Grundgesetz keine
Schranken gegen die dynamische Ausbeutung der jungen Generation enthält. Genau darum geht es. Es geht
um die dynamische Ausbeutung, die dadurch entsteht,
dass unsere heutigen Politikprozesse so organisiert sind,
dass die Lasten auf die Zukunft verschoben werden.
Wenn die Linke mit ihrem von Karl Marx stammenden Ausbeutungsbegriff nicht im 19. Jahrhundert stehen
geblieben wäre, dann würde sie einen solchen Antrag
wie den heute vorliegenden nicht stellen. Der Altmarxismus, den Sie über Ihren Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen versuchen, ist absolut peinlich.
({1})
Sie negieren die gesellschaftliche Realität, weil nicht
sein kann, was nicht sein darf. Sie stellen Verschwörungstheorien bezüglich des Vordringens des Neoliberalismus in den Deutschen Bundestag auf. Das ist die Fiktion, von der Sie ausgehen. Damit wollen Sie die
Menschen aufwiegeln. Das hat aber nichts mit den Zukunftsproblemen künftiger Generationen in diesem Land
zu tun.
({2})
Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Dağdelen zulassen?
Die Kollegin hat gerade keine Zwischenfrage zugelassen. Deshalb werden wir, denke ich, keine Zwischenfrage dieser Kollegin zulassen.
({0})
Möchten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin
Kipping zulassen?
Nein, ich möchte jetzt keine Zwischenfragen zulassen.
({0})
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung, den dieses Parlament nun in der zweiten Wahlperiode eingesetzt hat, beschäftigt sich sehr ausführlich
mit den Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben. Dabei geht es zum einen um die
Frage, wie wir unsere Infrastruktur an kommende Entwicklungen anpassen müssen. Es geht aber auch um die
Frage, wie wir Transparenz schaffen, welche Leistungen
die alte und die junge Generation sowie künftige Generationen erbringen und welche Lasten sie tragen müssen.
Das, was mit dem vorliegenden Antrag verfolgt wird,
fügt sich sehr gut in die Nachhaltigkeitspolitik ein, die
ansonsten in diesem Parlament betrieben wird. Ich habe
mich sehr gefreut, dass im Parlamentarischen Beirat außer bei den Linken ein sehr großes Wohlwollen gegenüber einer Grundgesetzänderung erkennbar war. Ich
würde mich freuen, wenn dies auch in der weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschüssen zum Tragen
käme.
Vielen Dank.
({1})
Ich gebe das Wort zu einer Kurzintervention der Kollegin Katja Kipping.
Uns ist vorgeworfen worden, dass wir bei unserer
Analyse von Ausbeutung im 19. Jahrhundert, bei Karl
Marx, stehen geblieben sind. Ich finde, darauf muss man
reagieren. Ich persönlich bin der Meinung, dass man
eine Analyse mittels Marx um postmarxistische Ansätze
- etwa um den Ansatz von Judith Butler oder um radikaldemokratische Ansätze wie den von Chantal Mouffe - ergänzen sollte.
Ich muss ehrlich sagen: Wenn hier Vertreter von der
FDP so knallhart und so trivial nur Wirtschaftsinteressen
vertreten, bleibt einem bei der Analyse Ihres Handelns
manchmal gar nichts anderes übrig,
({0})
als zu sagen, dass Karl Marx damals tatsächlich recht
hatte.
({1})
Herr Kauch, bitte schön.
Frau Kipping, während Sie hier auf die marxistische
Theorie und auf postmarxistische Theorien eingehen,
möchte ich auf den real existierenden Sozialismus eingehen, und zwar auf die Frage, was Ihre Vorgängerpartei,
die SED, in der DDR an Nachhaltigkeitspolitik geleistet
hat.
({0})
Ich möchte darauf verweisen, was in Ihrem Antrag steht:
Es gebe nur die Klassenauseinandersetzung und die Auseinandersetzung zwischen Arm und Reich. Wenn wir
einmal konzedieren, dass es das in der DDR nicht gab,
weil Sie ja so eine gute sozialistische Politik gemacht
haben,
({1})
so möchte ich doch darauf hinweisen, dass die DDR und
ihre real existierende Politik dazu geführt haben, dass
die Umwelt in der DDR am Boden lag.
({2})
Wir haben dort eine Situation erlebt, in der das, was die
Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats in der vergangenen Wahlperiode gesagt hat - man müsse nicht
vom Kapital, sondern von den Zinsen leben -, nirgendwo so stark missachtet wurde wie in Ihrem sozialistischen System. Deshalb sollten Sie aus meiner Sicht
ganz ruhig sein, wenn es um Nachhaltigkeit geht.
({3})
Es folgt noch eine Kurzintervention, und zwar des
Kollegen Heilmann, der darauf rekurriert, dass der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung angesprochen worden ist. - Bitte schön.
({0})
Ich möchte deutlich machen, dass der angesprochene
Beirat keine Position zum hier vorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet hat.
({0})
Sie, Herr Kauch, haben einen gegenteiligen Eindruck erweckt; den Eindruck möchte ich als Obmann der Fraktion Die Linke von mir weisen.
({1})
Im Übrigen möchte ich Sie, Herr Kauch, darauf verweisen, was nachhaltige Entwicklung bedeutet: der Ausgleich von Ökologischem, Sozialem und Ökonomischem. Gerade Ihre Fraktion hier im Deutschen
Bundestag macht deutlich, dass sie zumindest zwei wesentliche Säulen ständig vernachlässigt, nämlich die soziale und die ökologische Frage.
Ich danke.
({2})
Herr Kauch, möchten Sie nochmals erwidern?
Da ich als einziger Vertreter des Beirats gesprochen
habe und der Vorsitzende hier leider keine Redezeit bekommen hat, möchte ich mich lediglich darauf beschränken, darauf hinzuweisen, dass wir im Parlamentarischen
Beirat für nachhaltige Entwicklung darüber diskutiert
haben, dass es diesen Antrag gibt. Es wurde überlegt,
wie man ihn befördern kann. Es wurde in der Tat nicht
darüber abgestimmt, und es gibt daher keine formale
Position des Gremiums. Ich habe deswegen auch gesagt,
dass es mit Ausnahme Ihrer Fraktion große Sympathien
für die Annahme dieses Antrags gab.
({0})
Jetzt hat das Wort der Kollege Grosse-Brömer für die
CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es ist schon erstaunlich, wie man klassenkämpferische Töne in die Debatte über Generationengerechtigkeit hineinbringen kann.
({0})
Es wäre in der Tat besser gewesen, Sie hätten zu diesem
Thema nachhaltig geschwiegen. Das wäre der richtige
Weg gewesen.
({1})
Wir debattieren über die Generationengerechtigkeit.
Da stellt sich die Frage, was das ist. Wir haben vorhin
sehr unterschiedliche Interpretationen gehört. Aber man
muss feststellen, dass diese Debatte die Diskussion über
Generationengerechtigkeit befördert. Deswegen ist es
gut, dass wir diese Debatte führen.
Politik macht - unabhängig davon, welche Partei sie
gestaltet - sehr häufig das, was kurzfristig populär ist,
und nicht das, was langfristig notwendig ist. Das liegt
vielleicht ein Stück weit im Wesen der Demokratie. Das
muss ich aber keinem erzählen; denn alle in diesem
Hause haben schon mehrere Wahlkämpfe hinter sich.
Richard von Weizsäcker hat aus meiner Sicht das Problem ganz zutreffend beschrieben. Er hat gesagt, dass
das Strukturproblem der Demokratie in der Verherrlichung der Gegenwart und in der Vernachlässigung der
Zukunft liegt. Insofern ist es gut, wenn wir darüber nachdenken, was zukünftige Generationen von der aktuellen
Politik zu erwarten haben.
({2})
Auch ich finde diese Diskussion notwendig. Es ist gut,
wenn man sich in weiten Teilen fraktionsübergreifend
für dieses Thema einsetzt.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen, den der Kollege Dr. Dressel vorhin angesprochen hat. Es stellt sich
die Frage, ob das, was in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, der richtige Weg ist, um zu erreichen, dass zukünftige Generationen von den aktuell handelnden Politikern gerecht behandelt werden. Wir müssen feststellen:
Wenn Generationengerechtigkeit wichtig ist - das ist unbestritten der Fall; deshalb ist es gut, dass die Debatte
stattfindet -, dann sind wir gehalten, sie politisch zu gestalten.
({3})
- Natürlich findet das nicht immer statt.
({4})
Aber wird das Problem dadurch gelöst, dass wir Generationengerechtigkeit als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen? Das ist die spannende Frage. Wir müssen politisch gestalten und sollten nicht glauben, dass wir mit
der Aufnahme in das Grundgesetz die Probleme gelöst
hätten.
Wir müssen einmal fragen, worin das Interesse zukünftiger Generationen besteht. Zu diesem Punkt wird es
nach wie vor einen Meinungsstreit geben. Dieser Gesetzentwurf reiht sich ein in die Flut gutgemeinter Vorschläge, was denn alles als Staatsziel ins Grundgesetz
aufgenommen werden kann. Es ist gut, dass wir trotz unterschiedlicher Auffassungen fraktionsübergreifend darüber diskutieren. Sie werden mir als Rechtspolitiker
nicht verübeln, wenn ich frage, ob es wirklich sinnvoll
ist, Kultur, Sport, Kinderschutz, Verschuldungsverbot
und Generationengerechtigkeit als Staatsziel in das
Grundgesetz aufzunehmen. Ich bitte jede und jeden von
Ihnen, durch Handzeichen anzuzeigen, wer gegen den
Sport ist, wer Kultur für überflüssig hält und wer der
Meinung ist, dass Kinderschutz und Generationengerechtigkeit in unserer Gesellschaft nicht wichtig sind.
({5})
- Zu argumentieren, dass wir andere Ziele ins Grundgesetz aufnehmen müssen, weil dies beim Tierschutz schon
der Fall ist, ist vergleichbar mit der Aussage: Bei jemandem mit einer Grippe kommt es auf einen Herzinfarkt
auch nicht mehr an.
({6})
Ich stimme Ihnen zu, dass es nicht gut ist, dass der
Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung steht. Denn
dies ergibt keinen Sinn. Kein Tier ist besser geschützt im
Vergleich zu der Zeit, als der Tierschutz kein Staatsziel
war. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
wurde 2006 in einem Urteil entschieden:
Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel …
schließt es nicht aus, einem muslimischen Metzger
eine Ausnahmegenehmigung … zum betäubungslosen Schlachten ({7}) von Rindern und Schafen zu erteilen …
So viel zur Wirksamkeit von Staatszielbestimmungen im
Grundgesetz.
Da sich von Ihnen gerade niemand gemeldet hat, weil
er Sport für völlig überflüssig und Kultur weiß Gott
nicht für unterstützenswert hält, darf ich feststellen: Wir
sind uns alle über die Notwendigkeit dieser wichtigen
politischen Ziele einig. Es liegt doch an uns, das politisch zu gestalten. Glauben Sie etwa, dass die Politik dadurch, dass wir das ins Grundgesetz schreiben, besser
würde? Wir werden gleichwohl über den besten Weg,
diese Ziele in konkrete Politik umzusetzen, nachdenken
und streiten müssen. Ich weiß, das ist nicht populär, aber
man muss zwischendurch auch einmal das machen, worauf es ankommt, und nicht immer nur das, was ankommt. Das ist eine alte Geschichte.
({8})
Ich glaube, diese Ziele sind wichtig; aber die praktischen Notwendigkeiten sind gefragt. Verfassungsrechtlich gibt es nun einmal erhebliche Bedenken. Wenn Sie
etwas in die Verfassung schreiben, was sich letztlich
nicht realisieren lässt, enttäuschen Sie die Leute und
schwächen die Verfassung. Das ist doch logisch. Der
Glaube, wir könnten mit Gesetzen die Welt verbessern
- darüber kann man ja nachdenken; ein Stück weit muss
das vielleicht auch unser Ziel sein -, ist doch ein Grund
für die Politikverdrossenheit in Deutschland. In dem
Moment, wo wir ein Gesetz erlassen, mit dem das Beabsichtigte nicht erreicht wird, oder wir Generationengerechtigkeit in die Verfassung schreiben, das aber nicht
dazu führt, dass Generationengerechtigkeit hergestellt
wird, enttäuschen wir all diejenigen, die das für eine
kluge Sache gehalten und unterstützt haben.
({9})
Die Verfassungsgeschichte zeigt, dass das ursprünglich nicht gewollt war; denn ich glaube nicht, dass Naturschutz oder Tierschutz damals als völlig unwichtig erachtet wurden. Die Väter des Grundgesetzes - ich
glaube, es hat auch drei Mütter gegeben - haben sich damals bewusst gegen Staatsziele entschieden. Sie haben
gesagt: Das Grundgesetz soll kein Warenhauskatalog,
kein Wunschkatalog sein, sondern es sollen nur die
Dinge aufgenommen werden, die sich auch tatsächlich
umsetzen lassen. Das ist zum Beispiel bei den Grundrechten der Fall, die ganz konkrete Abwehrrechte des
einzelnen Bürgers gegen den Staat darstellen. Im Gegensatz dazu sind und bleiben Staatsziele unverbindliche
Absichtserklärungen und begründen keine einklagbaren
Rechte.
({10})
Deswegen bin ich dafür, dass wir die Verfassung nicht
dadurch beeinträchtigen - aus meiner Sicht wäre das
eine Beeinträchtigung -, dass das Vertrauen der Menschen in diese rechtliche Grundlage unserer Gesellschaft
durch Aufnahme von immer mehr Staatszielen belastet
wird; denn eines ist ja klar: Sobald wir Staatsziele aufnehmen - Herr Kauch, das dokumentiert Ihr Einwand -,
gebiert dies den Wunsch nach weiteren. Jeder von uns
hat natürlich noch die eine oder andere hehre Absicht,
die ins Grundgesetz aufgenommen werden könnte.
Mein Fazit zum Schluss: Ich glaube, es ist richtig,
über Generationengerechtigkeit zu reden. Es ist wichtig,
dass wir darüber debattieren. Man sollte aber nicht glauben, dass wir das Problem durch die Aufnahme von Generationengerechtigkeit als Staatsziel ins Grundgesetz
lösen könnten. Kinder, Kultur und Sport sind wichtig,
der Schutz der Verfassung aber auch.
Herzlichen Dank.
({11})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/3399 und 16/6599 an die Ausschüsse vorgeschlagen, die Sie in der Tagesordnung finden. Die Vorlage auf Drucksache 16/3399 soll federführend an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Sie
sind damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die
Überweisung so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales
({0})
- zu dem Antrag der Abgeordneten Volker
Schneider ({1}), Klaus Ernst,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE
Zwangsverrentung stoppen - Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer verbessern
- zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard
Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen
ausschließen
- Drucksachen 16/5902, 16/5429, 16/6625 Berichterstattung:
Abgeordneter Anton Schaaf
Zwischen den Fraktionen ist verabredet, hierüber eine
halbe Stunde zu debattieren. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe zunächst das
Wort dem Kollegen Anton Schaaf für die SPD-Fraktion.
({2})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie unterschiedlich, wie seriös und sachlich man sich
einem Thema nähern kann, können wir an diesen beiden
unterschiedlichen Anträgen erkennen.
In der Tat ist es so - da gibt es nichts zu diskutieren -,
dass sich mit dem Auslaufen der 58er-Regelung unter
Umständen eine Lücke auftun wird. Wir müssen darüber
nachdenken, wie wir sie vor dem Hintergrund des grundsätzlich richtigen Sozialstaatsprinzips der Nachrangigkeit schließen können. Es geht um die Frage, ob Menschen, die in erster Linie Arbeitslosengeld II beziehen,
nicht vorrangig - vor der sozialstaatlichen Leistung - erworbene Rentenansprüche in Anspruch nehmen müssen.
Wir reden da über ein sachliches Problem. Die Grünen haben es als solches erkannt. Über Ihren Antrag ist
durchaus auch so zu diskutieren, wobei, liebe Irmingard
Schewe-Gerigk, ich gleich noch darauf zurückkommen
werde, warum man ihn trotzdem ablehnen kann.
({0})
Denn diese Regierung und die sie tragende Koalition
handeln an dieser Stelle. Das werde ich gleich erklären.
Zum anderen Antrag sage ich: Er ist typisch und
zeigt, was eine sachliche Diskussion mit der Linken
schwer macht. Ihr Antrag ist überschrieben mit
„Zwangsverrentung stoppen …“. Man unterstellt also,
dass es Zwangsverrentung gibt, dass Menschen massenhaft aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug herausgedrängt
werden und ihre Rente zwangsweise in Anspruch nehmen müssen.
({1})
Genau diese Unseriosität passiert der Linken auf solch
wichtigen Politikfeldern immer; Sachverhalte werden
immer wieder falsch dargestellt. Das sind reiner Populismus und der Versuch, den Menschen Angst zu machen.
Das ist überhaupt keine Frage. Das wird an solchen Unterschiedlichkeiten sehr deutlich.
({2})
Also: Problem erkannt. Über die Frage, welcher sinnvollen Lösung man es zuführen kann, wird zurzeit in der
Koalition, aber auch im Ministerium nachgedacht. In der
Tat kann es sein, dass der eine oder andere der Akteure
vor Ort das Instrument der Nachrangigkeit tatsächlich
nutzt. Das stimmt. Wobei ich sage: Für uns muss Prämisse sein, dass derjenige, der Arbeit haben will, der
sich bereit erklärt, auf Jobsuche zu gehen und sich dabei
unterstützen lässt, nicht zwangsverrentet wird. Diese
Frage stellt sich für uns überhaupt nicht. Man muss Mechanismen einführen, die dies verhindern.
Das Nachrangigkeitsprinzip an der Stelle infrage zu
stellen, und zwar in Gänze, halten wir für völlig falsch.
Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Von daher
halten wir es für falsch, die Nachrangigkeit herauszunehmen und schlichtweg Luft zu machen. Vielmehr
brauchen wir klare Mechanismen und Regeln, damit
Zwangsverrentung verhindert wird bei denen, die bereit
sind, zu arbeiten. Das ist für uns der entscheidende
Punkt. Wir werden bis zum Ende des Jahres mit Auslaufen der 58er-Regelung mit Sicherheit vernünftige Lösungen gefunden haben und sie hier entsprechend zur Diskussion und zur Abstimmung stellen. Dessen können Sie
alle durchaus versichert sein.
Einen Punkt aus dem Antrag der Linken will ich aufgreifen. Denn ich glaube, man muss mit Missverständnissen und Unklarheiten ein Stück weit aufräumen. Die
Linken haben gefordert, die gesetzlich geförderte Altersteilzeit über 2009 hinaus zu verlängern. Man sollte sich
die Altersteilzeit einmal genau anschauen - ich sehe hier
im Saal den geschätzten Kollegen Ernst; er ist Gewerkschafter -: Hierbei geht es um die gesetzlich geförderte
Altersteilzeit, in dessen Rahmen Zuschüsse der BA gezahlt werden. Die Förderung soll man bitte schön fortsetzen. Jetzt ist es allerdings in der Realität so, Herr
Ernst, dass es sich da, wo Altersteilzeit in Anspruch geAnton Schaaf
nommen wird, in drei Viertel aller Fälle nicht um die gesetzlich geförderte Altersteilzeit handelt.
Das hat einen sachlichen Hintergrund. Denn mit der
gesetzlich geförderten Altersteilzeit haben wir eines verbunden: Der Arbeitsplatz darf nicht wegfallen. Ein Teil
der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, ein Teil
der Gewerkschafter, aber natürlich auch ein Teil der Arbeitgeber - das muss man an dieser Stelle sagen - nutzt
das Instrument der Altersteilzeit nach wie vor, um Arbeitsplätze zu vernichten, und zwar in drei Viertel aller
Fälle. Das muss man schlichtweg so sagen.
Von daher halte ich es zumindest vor dem Hintergrund dieser Praxis für eine ziemlich gewagte Forderung, jetzt einfach plakativ zu sagen, dass die Förderung
fortgesetzt werden soll. Man sollte sie zumindest auf
Stichhaltigkeit überprüfen. Ich bin der Meinung, dass
man Förderinstrumente beibehalten sollte. Das kann
man tun; aber man muss sie auf ihre Wirksamkeit überprüfen und darauf, ob sie in der Praxis tatsächlich genutzt werden. Bei der Altersteilzeit gibt es, wie ich finde,
ein eklatantes Missverhältnis.
Über die Frage der flexiblen Übergänge und der sozialen Absicherung von Menschen, die vor allen Dingen
auch im Alter in Notlagen geraten, ist permanent zu diskutieren. Aber wir müssen natürlich auch die Anpassungsmechanismen überprüfen. In der Tat ist es so, dass
die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in den letzten Jahren deutlich gestiegen
ist. Man kann auch nicht anders darüber diskutieren.
Heute Morgen in der Debatte zur Regierungserklärung
des Arbeitsministers sind die Zahlen eindeutig und klar
formuliert worden. Ältere haben in unserem Land am
Arbeitsmarkt deutlich bessere Chancen als noch vor einigen Jahren. Dies betrifft die Vorruhestandspraxis und
all das, was Frühverrentung ausmacht. Sie haben jetzt
deutlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt.
In der Praxis haben wir die gut qualifizierten Älteren
aus den Betrieben gedrängt, weil sie teuer waren. Wir
haben immer gehofft, Herr Ernst, dass das über den Vorruhestand läuft: Alte raus, Junge rein.
({3})
Wie war die Realität? Da müssen wir uns alle an die
eigene Nase fassen. Die Realität war: zehn Alte raus, ein
Junger rein. Eine richtige Bewegung auf dem Jugendarbeitsmarkt haben wir damit überhaupt nicht bewirkt;
vielmehr haben wir auf Kosten der Steuerzahler und der
sozialen Sicherungssysteme den Unternehmen ermöglicht, die teuren älteren Arbeitnehmer aus den Betrieben
herauszudrängen. Das war die Praxis, und eine solche
Praxis können und wollen wir uns nicht mehr leisten.
({4})
Ältere haben in diesem Land eine Chance; wir sollten
ihnen die Chance bewahren. Das Problem ist erkannt.
Deswegen haben wir auch dem Antrag der Grünen nicht
zugestimmt. Im Ministerium und in den Regierungsfraktionen wird daran gearbeitet; wir werden dieses Problem
einer sinnvollen Lösung zuführen. Dabei werden wir allerdings auch immer die Nachrangigkeit als einen
Grundpfeiler unserer Sozialstaatlichkeit beachten - dies
sollten wir uns alle auf die Fahnen schreiben -: Wer
wirklich Hilfe braucht, soll Hilfe von der Allgemeinheit,
vom Sozialstaat, von uns allen bekommen. Diejenigen,
die sich selber helfen können, sollen es zunächst einmal
tun. Dass wir da auch besondere Risiken abdecken oder
verringern müssen, ist überhaupt keine Frage. Wie wir
dies in Bezug auf die auslaufende 58er-Regelung machen werden, werden wir in den nächsten Wochen noch
beantworten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
({5})
Dem Kollegen Dr. Heinrich Kolb gebe ich jetzt das
Wort für die FDP-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit Ende dieses Jahres läuft die sogenannte 58er-Regelung aus. Mithilfe dieser Regelung konnten bisher für arbeitslose Versicherte Rentenabschläge vor dem Regeleintrittsalter regelmäßig vermieden werden. Mit dem
Wegfall der Regelung müssen grundsätzlich ab dem
1. Januar 2008 Arbeit suchende Frauen ab dem 60. Lebensjahr und langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr ihre Rentenanwartschaften
unter Hinnahme von Abschlägen einsetzen, bevor sie
Leistungen nach Arbeitslosengeld II bekommen können.
Es stellt sich die Frage, ob dies sinnvoll ist. Damit habe
ich durchaus Probleme. Ich werde darauf zurückkommen, will aber zuvor noch zwei Bemerkungen machen.
Erstens. Das, was hier durch die Antragsteller vielleicht etwas überzogen als Zwangsverrentung der Versicherten bezeichnet wird, ist bei näherem Hinsehen die
Beachtung des Nachrangigkeitsgrundsatzes, also der Regel, dass derjenige, der die Leistungen der Gemeinschaft
in Anspruch nehmen möchte, jenseits von Schongrenzen
vorrangig eigenes Vermögen und eigenes Einkommen
einsetzen muss.
Zweitens. Mit den vorliegenden Anträgen würde das
auftretende Problem in keiner sinnvollen Weise gelöst.
Die Linken fordern, die Altersteilzeit über das Jahr 2009
hinaus zu verlängern und die 58er-Regelung fortzuführen. Wir lehnen dies ab, weil diese Maßnahmen nach allen Erkenntnissen der Wissenschaft der Grund dafür
sind, dass ältere Menschen aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt werden, was einen entsprechenden negativen Einfluss auf die Beschäftigungsquote Älterer hat.
Diese Maßnahmen dürfen nicht verlängert, sondern
müssen so schnell wie möglich abgeschafft werden.
({0})
Der Antrag der Grünen, Frau Schewe-Gerigk, greift
schlicht und ergreifend zu kurz.
({1})
Die Betroffenen vor Zwangsverrentung - ich bleibe jetzt
einmal bei diesem Begriff - zu schützen, genügt allein
nicht. Die Frage ist, wo die echte Perspektive für ältere
Arbeitslose ist, die eine neue Beschäftigung anstreben.
Ich bringe hier noch einmal in Erinnerung, dass die
FDP-Bundestagsfraktion, um echte Perspektiven zu eröffnen, schon im Frühjahr dieses Jahres das Modell eines flexiblen Renteneintritts unter Wegfall aller Zuverdienstgrenzen vorgelegt hat. Nach diesem Konzept
besteht unter Voraussetzung der Grundsicherungsfreiheit
ein Wahlrecht zur Rente ab dem 60. Lebensjahr bei Wegfall aller Zuverdienstgrenzen.
Dieses Konzept ist auch geeignet, für Arbeitsuchende
einen flexiblen Übergang in die Rente zu schaffen und
gleichzeitig Anreize zur Weiterarbeit zu setzen. Einen
Zwang, in Rente zu gehen, gibt es in unserem Konzept
nicht. Der systematisch richtige Grund dafür ist, dass die
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik darauf ausgerichtet sein
muss, Menschen auch im höheren Alter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wer sie darauf verweist oder gar
zwingt, Rente in Anspruch zu nehmen, der reduziert zumal bei den derzeit engen Zuverdienstgrenzen den Anreiz zum Arbeiten. Dann gilt: Wer einmal raus ist, ist
auch auf Dauer raus.
Ich habe, wie gesagt, Bedenken, was die konsequente
Anwendung des Nachrangigkeitsgrundsatzes angeht.
Das Recht, früher in Rente zu gehen, darf sich nicht gegen die insofern Privilegierten wenden. Besonders betroffen von einer Zwangsverrentung wären Frauen ab 60,
die nicht mehr in Rente gehen könnten, sondern in Rente
gehen müssten, sowie langjährig Versicherte mit mehr
als 35 Beitragsjahren. Weder das eine, die Diskriminierung von Frauen, noch das andere, die Benachteiligung
derjenigen, die mehr als andere vorgesorgt haben, ist
nach meiner Auffassung zu akzeptieren.
({2})
Herr Kollege Schaaf, ich will deutlich sagen: Nach
meinen Berechnungen entsteht der Gemeinschaft auch
bei einem Verzicht auf die Zwangsverrentung kein wirklicher Schaden. Zumindest was die Personen betrifft,
deren Rentenanspruch unterhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter liegt, gilt, dass bei einer Verrentung
mit 60 Jahren der fünfjährigen Ersparnis in Höhe von
82 Prozent der Rentenanwartschaft ein notwendiger zusätzlicher Transfer in Höhe von 18 Prozent der Rentenanwartschaft für die gesamte Rentenbezugsdauer nach
dem Regelrenteneintrittsalter gegenübersteht. Wenn Sie
das durchrechnen, stellen Sie fest, dass sich das in etwa
ausgleicht. Ein Vorteil für den Staat ergibt sich daraus
nicht.
Für Personen, deren gesamte Altersvorsorge oberhalb
des Niveaus der Grundsicherung im Alter liegt, dürfte
sich bei Abwägung aller Umstände, auch des Einsatzes
eigenen Vermögens, die vorzeitige Inanspruchnahme der
Rente ohnehin regelmäßig als günstiger erweisen, jedenfalls dann, wenn die Zuverdienstgrenzen, wie im FDPKonzept vorgesehen, vollständig abgeschafft würden.
({3})
Klar muss sein, dass die Grenzen der Solidargemeinschaft nicht überreizt werden dürfen. Wenn es keinen
Zwang zur Rente mit Abschlägen geben soll, dann muss
derjenige, der seine Rente ohne Abschlag in Anspruch
nehmen will, dies auch tun können. Das heißt, nach dem
heutigen Stand wird die Rente mit spätestens 65 Jahren
vorrangig vor der Transferleistung der Gemeinschaft
zum Tragen kommen.
Das ist der Lösungsansatz, den ich für möglich halte,
wenn man auf die konsequente Anwendung des Nachrangigkeitsgrundsatzes verzichten möchte. Das ist eine
sinnvolle und intelligente Lösung, die den Interessen der
Betroffenen gerecht wird und vor allen Dingen dazu beiträgt, dass ältere Menschen ein nachhaltiges Interesse
daran haben, so lange wie möglich am Arbeitsleben teilzuhaben und integriert zu sein.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
({4})
Der Kollege Karl Schiewerling hat jetzt für die CDU/
CSU-Fraktion das Wort.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sie werden wahrscheinlich
nicht gerade überrascht sein, wenn ich Ihnen sage, dass
unsere Fraktion beide Anträge ablehnt. Wir lehnen sie
ab, weil sie in der Tat dem Grundsatz der Nachrangigkeit
widersprechen - nicht nur dem Grundsatz des Sozialgesetzbuches II, sondern auch dem des Sozialgesetzbuches XII und weil wir einer Verlängerung der 58er-Regelung
nicht zustimmen wollen, da wir dies für ein falsches
Signal halten. Würden Ihre Anträge konsequent umgesetzt, wäre letztlich nämlich genau das die Folge.
Lassen Sie mich eine Anmerkung machen: Seit zwei
Jahren habe ich die Ehre und das Vergnügen, in diesem
Haus insbesondere über das SGB II und Hartz IV zu diskutieren. Mir ist bis auf eine Ausnahme nicht ein einziger Antrag der Fraktion der Linken bekannt, in dem
Ideen entwickelt wurden, wie im normalen wirtschaftlichen Leben Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Das, was Sie machen, ist Bewirtschaftung von Arbeitslosigkeit. Ich sage Ihnen: Wir wollen keine Bewirtschaftung von Arbeitslosigkeit, sondern wir wollen Leben in
der Wirtschaft, damit die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden können, insbesondere für Ältere.
({0})
Ich habe großes Verständnis für die Menschen, die
30 Jahre und länger in die Rentenkasse eingezahlt haben
und nun aufgrund der wirtschaftlichen Lage erwerbslos
geworden sind. Diese Menschen müssen, wenn sie in
keine andere Stelle vermittelt werden können, mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Ich gestehe zu: Das
ist im Einzelfall problematisch.
({1})
Aber ich kenne viele Menschen, die sehr froh sind, wenn
sie nicht mehr Hartz IV beziehen müssen, sondern in
Rente gehen bzw. Rente in Anspruch nehmen können.
({2})
Auf das Prinzip der Nachrangigkeit hatten sich bei
der Umsetzung der sogenannten Hartz-Reformen, wie
Sie betonen, alle verständigt. Unser oberstes Ziel ist und
bleibt, Menschen nicht in der Grundsicherung zu belassen, sondern sie aus dem Bezug von Leistungen des
Staates herauszuholen. Doch was hier gefordert wird, ist
de facto eine unbefristete Verlängerung der 58er-Regelung. Diese Regelung wäre am 31. Dezember 2005 ausgelaufen. Wir haben sie noch einmal um zwei Jahre verlängert. Ende dieses Jahres, haben wir verbindlich
geregelt, ist damit Schluss. Denn wir wollen keine Anreize für eine Frühverrentung. Diese Frühverrentung belastet die sozialen Sicherungssysteme. Das bezahlen die
Beitragszahler, das bezahlen die kleinen und mittelständischen Betriebe. Vorteile davon haben allein die großen, kapitalintensiven Konzerne.
({3})
Wir wollen, dass die Menschen möglichst lange in
Beschäftigung bleiben. Mit Ihren Anträgen hebeln Sie
das Prinzip der Nachrangigkeit aus. Das wundert uns bei
den Linken offen gestanden nicht, aber bei den Grünen
schon; denn Sie haben dieses richtige Prinzip mit beschlossen.
({4})
Für unsere Fraktion gilt weiterhin der Grundsatz, dass
jeder Einzelne seinen Beitrag leisten muss, bevor er einen Anspruch auf Transferleistungen des Staates hat.
Schafft er es aus eigener Kraft nicht, hat er ein Recht auf
Unterstützung; das nennen wir Subsidiarität. Danach ist
die Hilfe des Staates nachrangig. Das bedeutet auch,
dass, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, aus dem
Bezug von Hilfe herauszukommen, als Ultima Ratio die
Rente mit Abschlägen hingenommen werden muss. Das
mag im Einzelfall hart sein - das ist klar -; aber die
Rente mit Abschlag bedeutet ja nicht, dass man insgesamt weniger Rente bekommt. Man bekommt monatlich
weniger; aber man hat eine längere Rentenlaufzeit.
({5})
Das heißt, dass das vom Einzelnen eingezahlte Geld
nicht verloren geht. Ich halte das in der Rentensystematik für richtig und für zu bedenken.
Ich will auch auf einen anderen Punkt hinweisen: Es
gibt nicht wenige, die frühverrentet sind, mit 63 in Rente
gegangen sind, die die Möglichkeit, die der Gesetzgeber
ihnen eingeräumt hat, nämlich Geld hinzuzuverdienen,
nutzen, übrigens steuer- und abgabenfrei, und dabei
nicht schlechter fahren, als das vorher der Fall war. Ich
kenne das aus dem Kreise meiner Bekannten und weiß,
dass viele das in Anspruch nehmen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein älterer Arbeitnehmer freiwillig Arbeitslosengeld II bezieht, wenn
seine Rente trotz Abschlägen immer noch höher liegt als
das Arbeitslosengeld II und er die Möglichkeit hat, eigene Schritte zu gehen und etwas hinzuzuverdienen.
Entscheidend ist allerdings, dass wir ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht erst arbeitslos
werden lassen. Unser Ziel muss es sein, Ältere in Arbeit
zu bringen. Genau daran arbeitet die Große Koalition.
({6})
Dass das bereits gelingt, belegen die Zahlen: Die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen lag im zweiten
Quartal 2007 bei 52 Prozent. Damit hat sich diese Beschäftigungsquote seit dem Jahr 2000 um 10 Prozentpunkte erhöht. Ich will daran erinnern: In Lissabon hat
sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, bis zum
Jahre 2010 50 Prozent zu erreichen. Ich freue mich und
wir können froh darüber sein, dass wir dieses Ziel nicht
nur schon erreicht, sondern sogar schon übertroffen haben.
({7})
Die Beschäftigungsquote der über 50-Jährigen lag sogar bei 61,7 Prozent. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern liegen wir damit im oberen Mittelfeld.
Das ist ein erster beachtlicher Erfolg. Doch wir wollen
mehr: Wir wollen uns an Staaten wie Schweden messen,
bei denen die Quote bei etwa 70 Prozent liegt. Das können wir und das wollen wir auch erreichen.
Die Situation Älterer auf dem Arbeitsmarkt entwickelt sich zunehmend günstiger. Im September 2007 waren 191 000 ältere Menschen weniger als noch vor einem Jahr arbeitslos gemeldet; das entspricht einem
Rückgang von etwa 17,6 Prozent. Natürlich belasten uns
die insgesamt 908 000 arbeitslos gemeldeten Menschen
über 50 Jahre. Doch wir sind auf einem guten Weg,
auch viele von ihnen in Arbeit zu vermitteln. Bei den
über 55-Jährigen konnten 110 000 Menschen vermittelt
werden. Das sind immerhin 20 Prozent Arbeitslose weniger als im Vorjahr. Vom aktuellen Wirtschaftsaufschwung profitieren auch die älteren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
Auch die aktuellen Integrationserfolge im Rahmen
des Bundesprogramms „Perspektive 50 plus“ zeigen,
dass sich die Berufschancen Älterer verbessert haben.
Rund 81 Prozent sind in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse und mehr als 57 Prozent
davon in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden.
({8})
Mit der Fortführung des Bundesprogramms sollen die
Beschäftigungschancen der älteren Langzeitarbeitslosen
weiter verbessert werden. Es ist zu erwarten, dass mithilfe dieses Bundesprogramms in den nächsten Jahren
50 000 ältere Langzeitarbeitslose in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können.
Daneben haben wir weitere Initiativen ergriffen, nämlich die Initiative „50 plus“ und seit dem 1. Oktober
2007 die Jobperspektive für Menschen über 55 Jahre.
Niemand kann sagen, die Bundesregierung und die sie
tragenden Fraktionen würden nicht alles unternehmen,
um ältere Menschen im Arbeitsverhältnis zu halten oder
neu in Beschäftigung zu bringen.
({9})
Angesichts des demografischen Wandels und des drohenden Fachkräftemangels werden die Betriebe das
Potenzial älterer Fachkräfte zunehmend nutzen. Davon
bin ich überzeugt. In meinem eigenen Wahlkreis im
Münsterland kenne ich Betriebe, die gerade diese Potenziale der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
schätzen. Mit Motivation, Erfahrung, Engagement und
Disziplin punkten sie bei den Arbeitgebern zunehmend.
({10})
Voraussetzung ist allerdings - das gilt für alle -, dass die
Wirtschaft läuft.
Wir wollen, dass die Fallmanager vor Ort mit den Betroffenen entscheiden, was das Beste für sie ist. Diese
gezielte Einzelfallprüfung ist der Schlüssel zum Erfolg.
Dazu brauchen wir verbindliche Kriterien für die Träger
der Grundsicherung. Es geht darum, präzise festzulegen,
dass zunächst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden,
um eine Beschäftigung im normalen Arbeitsmarkt zu sichern oder zu ermöglichen, bevor jemand, der Arbeitslosengeld II bezieht, in die Rente geschickt wird. Es geht
nicht darum, jemanden aus der Statistik zu drängen. Es
geht darum, Leute in Beschäftigung zu bringen.
Noch eines, weil das immer wieder diskutiert wird:
Der Einstieg in die Rente mit 67 erfolgt erst 2013, und
sie wird sich erst 2029 voll entfalten. Bis dahin haben
wir alle Chancen, Ältere möglichst lange zu beschäftigen und sie durch Prävention, Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge auf diesen Schritt und diese Entwicklung vorzubereiten. Der Blick auf heute sagt noch nichts
über die Wirklichkeit von morgen.
Ich sage Ihnen aber auch: Die Grundsicherung ist ein
lernendes System. Das haben wir in den letzten Jahren
festgestellt.
Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Kollege.
Ich komme jetzt zum Schluss. - Das heißt, dass die
Bereitschaft zu Korrekturen immer gegeben sein muss
und auch gegeben ist. Die Grundsätze, durch die dieses
System getragen wird, müssen aber klar sein.
Herzlichen Dank.
({0})
Klaus Ernst hat jetzt das Wort für die Fraktion Die
Linke.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Schiewerling, eines müssen Sie mir jetzt erklären, weil ich die Logik einfach nicht verstehe.
({0})
Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie seien gegen die
Frühverrentung von Menschen. Gleichzeitig sind Sie
aber dafür, dass man Menschen mit 63 Jahren - Frauen
gegebenenfalls mit 60 Jahren - in die Rente zwingt. Was
ist das anderes als eine Frühverrentung? Es werden doch
Menschen in die Rente geschickt, ohne dass sie das wollen. Das hat keine Logik mehr.
Im Übrigen zu Ihrer Rechnung: Ich weiß nicht, wie
Sie rechnen, aber ich kann Ihnen sagen, wie wir rechnen,
und ich glaube, diese Rechnung ist nicht zu widerlegen.
Schauen Sie sich einmal an, was ein 63-jähriger Empfänger von Arbeitslosengeld II erhält. Es sind 670 Euro.
Wenn er im Vergleich dazu Rente in Höhe von 1 000 Euro
erhält, hat er tatsächlich natürlich mehr. Selbst bei einem
Abschlag von 7,2 Prozent hätte er noch 928 Euro. Insofern stimmt es natürlich, dass er mehr hätte. Er ist aber
länger Rentner; das hoffen wir zumindest. Herr
Schiewerling, wenn er zehn Jahre lang Rentner ist, dann
schaut die Rechnung anders aus. Dadurch, dass er Abschläge hinnehmen muss, erhält er in zehn Jahren
8 640 Euro weniger. Demgegenüber stehen die 6 192 Euro,
die er vorher mehr hatte, wenn er früher in Rente geht.
Insgesamt hat er also weit über 2 000 Euro weniger.
Ich sage Ihnen: Genau das machen Sie mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II. Es wundert mich natürlich,
dass der vorliegende Gesetzentwurf ausgerechnet von
den Sozialdemokraten mit verursacht wurde.
({1})
Dieser Gesetzentwurf führt dazu, dass Empfänger von
Arbeitslosengeld II, die schon dadurch benachteiligt
sind, dass sie keinen Job haben und dass ihr Vermögen
angerechnet wird - Sie kennen das -, insbesondere dann,
wenn sie lange versichert waren - 35 Jahre -, in die
Rente gezwungen werden, ohne dass sie das wollen.
Kollege Schaaf, man kann jetzt natürlich über den Titel
streiten. Aber es ist faktisch Zwangsverrentung, wenn
Leute, ohne dass sie es wollen, in Rente geschickt werden. Was ist das anderes als Zwangsverrentung? Freiwillig ist das nicht, Kollege Schaaf.
({2})
Eines möchte ich auch noch einmal deutlich machen.
Ich freue mich ja, dass die Sozialdemokratie zurzeit darüber nachdenkt, was an ihrer Agenda falsch war. Ich
freue mich, dass sie über die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I nachdenkt. Ich freue
mich auch, dass sie über die Rente mit 67 nachdenkt. Ich
frage mich nur immer, wozu das Nachdenken bei euch
führt. Ihr denkt ja nicht allein nach; auch euer Minister
denkt nach, und er denkt leider immer in die andere
Richtung.
({3})
Ich hoffe, dass ihr diesbezüglich eine Einigung in der sozialdemokratischen Partei findet ({4})
- ja, das, was wir sagen, ist immer Populismus, und ihr
seid die blühende Weisheit; das ist ja bekannt - und wenigstens diesen einen Punkt - da fällt euch ja kein Zacken aus der Krone - so regelt, dass ihr wieder ein wenig
Ansehen bei den Bürgern dieses Landes habt. Wenn ihr
euch eure Umfragen anschaut, dann seht ihr, dass sie im
Keller sind.
({5})
Ich habe Verständnis dafür und es ist richtig, dass ihr
jetzt darüber nachdenkt, was an der Agenda 2010 falsch
war; das ist in Ordnung. Aber dann nehmt doch, bitte
schön, die Punkte, die wirklich nicht so besonders teuer
sind, in Angriff. Weniger als 200 000 Leute zwischen 60
und 65 Jahren haben im Sommer 2007 Arbeitslosengeld II bezogen. Wenn ihr euch jetzt entschließt, diese
kleine Gruppe von Menschen, die von dieser Regelung
unmittelbar negativ betroffen ist, ohne Abschläge in
Rente gehen zu lassen, dann habt ihr innerhalb von zwei
Jahren wenigstens einmal etwas Vernünftiges gemacht.
({6})
Ich gehe aber davon aus, dass dieses Denken nicht automatisch zum richtigen Ergebnis führt. Wir werden
euch daran messen. Nur wenn es eine starke Linke gibt,
wird die Sozialdemokratie wieder ansatzweise sozialdemokratisch werden.
({7})
Ich erteile das Wort Kollegin Irmingard ScheweGerigk, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir
kam es gerade so vor, als wären wir hier auf einem
Marktplatz.
Aber in der Tat war uns damals bei der Debatte über
die Rente mit 67 allen klar, dass die Frühverrentungspraxis in den Betrieben erheblich zur geringeren Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten beigetragen hat.
Sie entwertet nicht nur das Erfahrungswissen älterer Beschäftigter, sondern ist auch volkswirtschaftlich nicht zu
vertreten.
({0})
Wir schienen uns so weit einig zu sein, dass die Beschäftigungsquote der Älteren deutlich erhöht werden muss.
({1})
Deshalb finde ich die Signale, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun auf einmal aussendet,
wirklich irritierend. Sie bedeuten: Wer nicht mehr gebraucht wird, wird ausgesteuert. Dadurch wird die Arbeitslosenstatistik geschönt; ältere Langzeitarbeitslose
werden aus dem Leistungsbezug entfernt. Dafür verlangen Sie von den älteren Langzeitarbeitslosen, dass sie
zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Rente beantragen,
und zwar auch dann, wenn das mit Abschlägen verbunden ist. Massive Rentenkürzungen nehmen Sie dabei billigend in Kauf.
Herr Kollege Schaaf, wenn Sie sagen, das Ministerium solle einmal überlegen,
({2})
dann mache ich Ihnen einen Vorschlag - da brauchen Sie
das Ministerium gar nicht zu bemühen -: Sie müssen
einfach nur im SGB II den Satz einfügen, dass der Nachrangigkeitsgrundsatz dann nicht angewendet werden
darf, wenn Rentenabschläge die Folge sind. In allen anderen Fällen bleibt es so, wie es ist; nur wenn Abschläge
die Folge sind, ist das nicht der Fall. Das ist eine ganz
einfache Sache. Vielleicht kann das Ministerium das ja
auch übernehmen.
({3})
Wenn die Bundesregierung es den Argen so einfach
macht, ältere Langzeitarbeitslose zwangsweise in Rente
zu schicken, dann ist doch auch nicht zu erwarten, dass
sie in Qualifizierung oder bessere Vermittlung investieren. Glauben Sie wirklich, Herr Kollege Schaaf, dass die
Argen für einen 63-Jährigen große Anstrengungen unternehmen, wenn sie beim Abschieben in die Rente auch
noch viel Geld einsparen können? Das glauben Sie doch
nicht wirklich!
Ihre aufgeregten Reaktionen in der gestrigen Ausschusssitzung haben gezeigt, dass Sie diese Pläne jetzt
durchziehen wollen, dabei aber Ihre Schwierigkeiten haben; das akzeptiere ich.
({4})
- Das glaube ich auch. - Sie wissen genau, dass Sie die
Glaubwürdigkeit der Rente mit 67 dadurch infrage stellen. Denn Ihr Rezept für die älteren Menschen, die von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, heißt immer
noch: Sie werden gezwungen, mit 63 vorzeitig die Rente
zu beantragen, obwohl das Renteneintrittsalter - wenn
auch abgestuft - gerade auf 67 erhöht wurde.
Die Grünen stehen zu dieser Verantwortung. Das
heißt, Menschen müssen für diese vier Jahre einen Abschlag von mehr als 14 Prozent in Kauf nehmen. Jemand, der bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren
800 Euro Rente pro Monat bekäme, bekommt dann
684 Euro. Wenn man bedenkt, dass dieser Mensch dann
vielleicht noch 20 Jahre lebt - was nicht ungewöhnlich
ist -, dann können Sie das einmal hochrechnen. Das ist
eine massive Rentenkürzung für eine Gruppe, die größtenteils nur kleine Rentenanwartschaften aufbauen kann.
Damit spielen Sie im Übrigen denjenigen in die Hände,
die die Rente mit 67 immer als massive Kürzung bezeichnen.
Meine Damen und Herren von der CDU/CSU und der
SPD, so diskreditiert man das notwendige Vorhaben
„Rente mit 67“. Trotz der positiven Entwicklung für ältere Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, ist die
Situation von älteren Langzeitarbeitslosen nach wie vor
prekär und keineswegs geeignet, sich zurückzulehnen.
Betroffen sind davon vor allem Geringqualifizierte; denn
sie erreichen sehr viel seltener als andere Ältere das Rentenalter aus einer Erwerbsarbeit heraus.
Doch Sie setzen auf Aussteuern statt auf Vermitteln
und Qualifizieren. Wir brauchen aber deutliche Verbesserungen bei der Vermittlung und Qualifizierung der älteren Beschäftigten. Ihnen fehlen jedoch offensichtlich
der Mut und der Ehrgeiz für eine Korrektur der bisherigen Politik. Sie gehen stattdessen lieber den einfachen
Weg, indem Sie die älteren Langzeitarbeitslosen gegen
ihren Willen - das ist der entscheidende Punkt; es wäre
etwas anderes, wenn man es ihnen freistellen würde und mit Abschlägen vorzeitig in Rente schicken.
Die Linke wendet sich in ihrem Antrag nicht nur gegen die Zwangsverrentung - das unterstützen wir -, sondern sie möchte auch die Programme zur Altersteilzeit
und die 58er-Regelung wieder aufleben lassen. Diese
beiden Forderungen unterstützen wir nicht, weil sie wesentlich zur Frühverrentung beigetragen haben. Die
1,26 Milliarden Euro, die die BA 2006 zur Förderung
der Altersteilzeit aufwenden musste, wollen wir für aktive Arbeitsmarktpolitik einsetzen. Deshalb können wir
dem Antrag der Linken insgesamt nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen.
({5})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 16/6625. Der
Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6625 die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/5902
mit dem Titel „Zwangsverrentung stoppen - Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer verbessern“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke angenommen.
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/5429 mit
dem Titel „Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen
ausschließen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
- Drucksache 16/3655 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({0})
- Drucksache 16/6634 Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb
Mechthild Dyckmans
Jerzy Montag
Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die
Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist
für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Parlamentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bei der Reform des Rechtsberatungsrechts geht es nicht nur um die
allseits begrüßte Abschaffung des alten, historisch belasteten Rechtsberatungsgesetzes aus dem Jahre 1935 und
die längst überfällige Freigabe der unentgeltlichen karitativen Rechtsberatung. Das ist übrigens ein sehr wichtiger und von vielen karitativen Einrichtungen lang erwarteter Teil der Reform. Vielmehr geht es zugleich darum,
ob man heutzutage überhaupt noch ein Gesetz zur Regulierung außergerichtlicher Rechtsberatung braucht. Andere Länder in Europa zeigen uns, dass das nicht unbedingt notwendig ist. Allerdings haben diese Länder - ich
nenne als Beispiel die nordischen Staaten oder die Niederlande - eine ganz andere Rechtstradition und eine
Struktur des Rechtsberatungsmarktes, die mit der unseren nicht vergleichbar ist.
Die Bundesregierung hat sich deshalb schon ganz
früh gegen eine radikale Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes in Deutschland ausgesprochen. Qualifizierte Rechtsdienstleistungen sollen und werden auch
künftig unter Geltung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes grundsätzlich durch Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte erbracht werden. Eine Freigabe oder auch
nur die Einführung eines Rechtsdienstleistungsberufes
unterhalb der Anwaltschaft ginge letztlich zulasten der
rechtsuchenden Bevölkerung, aber auch unseres gesamten Rechtssystems, in dem Anwältinnen und Anwälte als
Organe der Rechtspflege eine besondere Stellung haben.
({0})
Das bedeutet aber nicht, dass Anwälte in Deutschland
vor jedem Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck - auch in
dem Grenzbereich zwischen rechtlicher und wirtschaftlicher Betätigung - geschützt werden müssten oder dürften. Das alte Rechtsberatungsgesetz ist jahrelang benutzt
worden, um einen solchen Schutzraum rund um die Anwaltschaft zu rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits seit einigen Jahren nicht mehr mitgetragen und immer wieder Nichtanwälten die Befugnis
zugestanden, im Zusammenhang mit ihrer eigentlichen
beruflichen Tätigkeit rechtliche Angelegenheiten zu erledigen. An diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben
orientiert sich das neue RDG, ohne allerdings, wie es
sich viele Nichtanwälte gewünscht haben, darüber hinauszugehen. Der zentrale Erlaubnistatbestand des RDG,
die Regelung über die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit zulässigen Rechtsdienstleistung, erlaubt allerdings die Entwicklung neuer
Berufsbilder und ist damit zukunftsfest ausgestaltet.
Zukunftsorientiert war auch der Vorschlag im Regierungsentwurf, die Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung über die berufliche Zusammenarbeit von Anwältinnen und Anwälten mit Angehörigen anderer
Berufe zu erweitern und Anwälten die Sozietät etwa mit
Unternehmensberatern, Betriebswirten, Wirtschaftsjuristen oder nichtanwaltlichen Mediatoren zu gestatten. Eine
solche Öffnung beruflicher Zusammenarbeitsformen
wäre nicht nur für die Absolventen juristischer Fachhochschulstudiengänge - ich nenne als Beispiel nur die
Diplomwirtschaftsjuristen - eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen gewesen. Sie böte gerade auch jungen Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten auf unserem übersättigten Anwaltsmarkt neue Chancen und Ausrichtungsmöglichkeiten.
Aber die Anwaltschaft hat signalisiert, dass sie in diesem
Punkt noch Gesprächsbedarf sieht. Ich bin allerdings sicher, dass wir uns angesichts einer wachsenden anwaltlichen Zustimmung zu den Vorschlägen im Regierungsentwurf, die nach einer Studie zuletzt bei mehr als
44 Prozent der Anwaltschaft lag, schon sehr bald mit
diesen Vorschlägen befassen werden.
Das gilt erst recht, wenn deutsche Anwälte in Europa
konkurrenzfähig sein wollen. In England, also auf dem
wichtigsten europäischen Rechtsmarkt, steht eine grundlegende Liberalisierung anwaltlicher Geschäftsstrukturen unmittelbar bevor. Vor diesem Hintergrund ist die
Reform des Rechtsberatungsrechts, über die wir heute zu
entscheiden haben, nur ein neues, aber sicher tragfähiges
Gerüst für weitere Entwicklungen des Rechtsberatungsmarktes, der sich auch in Deutschland rasant weiterentwickeln wird.
Ich darf mich abschließend bei Ihnen, den Mitgliedern des Rechtsausschusses, für die sehr guten, sehr intensiven und zielführenden Beratungen sowie bei den
Mitarbeitern des Bundesministeriums der Justiz, die
manchmal sehr darunter gelitten haben, dass es nicht so
gehen konnte, wie sie wollten, für die gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. Ich wünsche, dass dieses Gesetz
ein voller Erfolg wird.
({1})
Ich erteile das Wort Kollegin Mechthild Dyckmans,
FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Rechtsberatung ist heute eine Tätigkeit, die alle gesellschaftlichen Gruppen und alle thematischen Bereiche
erfasst. Insgesamt ist der Beratungsbedarf in den vergangenen Jahren immer mehr angestiegen. Ursache dafür
ist, dass beinahe alle Lebensbereiche und Lebenssachverhalte rechtlich komplizierter werden und für den
Laien oft nur schwer zu durchdringen sind. Die Nachfrage nach fachkundigem Rechtsrat ist daher heute größer denn je.
Das geltende Rechtsberatungsgesetz bedurfte aus
mehrerlei Gründen einer Generalüberholung. Herr
Staatssekretär Hartenbach hat es schon angesprochen.
Wir haben es daher grundsätzlich begrüßt, dass die Bundesregierung diese Reform angestoßen hat. Dabei
musste sowohl auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere zur unentgeltlichen Beratung - als auch auf die Deregulierungsbestrebungen
der Europäischen Kommission im Bereich des freien
Dienstleistungsverkehrs reagiert werden.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung waren die Begriffe der Rechtsdienstleistung und
der Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen
Tätigkeit derart schwammig formuliert, dass erhebliche
Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten in der
Praxis zu erwarten waren. Der Gesetzentwurf enthielt
zudem verschiedene Regelungen über die Zusammenarbeit mit anderen Personen oder Angehörigen vereinbarer Berufe. Diese Regelungen ließen mehr Fragen offen,
als sie abschließende Lösungswege aufzeigten. Insbesondere im Bereich der Verschwiegenheitspflichten von
Rechtsanwälten sah der Entwurf erhebliche Regelungslücken vor. Unbeantwortet blieb zum Beispiel die Frage,
wie zu verfahren ist, wenn Anwälte mit Angehörigen
von Berufsgruppen zusammenarbeiten, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zu
Recht, wie ich meine, haben wir diese Regelungen erst
einmal aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Sie waren unausgereift und undurchdacht. Die Bundesregierung ist
jetzt aufgefordert, praktikable und sauber ausgearbeitete
Vorschläge zu diesem Thema vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass die Anwaltschaft wie bisher auch bei dieser Aufgabe konstruktiv mitarbeiten wird.
Der Gesetzentwurf, so wie er heute zur Abstimmung
vorliegt, enthält an entscheidenden Stellen Änderungen
und Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf.
Es ist aus Sicht der FDP sehr zu begrüßen, dass der Entwurf sicherstellt, dass die qualifizierte und professionelle Rechtsberatung erhalten bleibt. Es ist richtig, auch
künftig daran festzuhalten, dass die Vertretung von Mandanten vor Gericht bis auf wenige Ausnahmen nur durch
Rechtsanwälte erfolgen darf. Der Gesetzentwurf schafft
auch Klarheit bei der unentgeltlichen Rechtsberatung. In
Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht
soll unentgeltliche Rechtsberatung, die außerhalb des
Familien- und Bekanntenkreises angeboten wird, nur
durch eine juristisch qualifizierte Person oder jedenfalls
unter deren Anleitung erbracht werden können. Es muss
sich dabei übrigens nicht um einen Rechtsanwalt handeln. Entscheidend ist, dass die Person die Befähigung
zum Richteramt besitzt, das heißt, dass sie Volljurist ist.
Im Hinblick auf den großen Bedarf nach sozialer und karitativer Rechtsberatung, die von vielen Vereinen und
Organisationen angeboten wird, halte ich die jetzt gefundene Regelung für sachgerecht. Aber auch bei unentgeltlich erbrachter Beratung muss die Qualität stimmen.
Deshalb lehnt meine Fraktion den Antrag der Linken,
der sich hauptsächlich mit der unentgeltlichen Rechtsberatung befasst und diese vollständig freigeben will, ab.
Nicht unproblematisch sind aus Sicht der FDP die
fortschreitende Abkehr vom Anwaltszwang in der Berufungsinstanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie
die allgemeine Erweiterung der Vertretungsbefugnis von
Behörden. So sind künftig vor den Oberverwaltungsgerichten zum Beispiel Vertreter von Gewerkschaften in
allen Rechtsfragen und auf allen Rechtsgebieten vertretungsbefugt, selbst wenn sie keine Juristen sind.
({0})
Bisher konnten diese nur in Verfahren tätig werden, die
einen Bezug zu einem Beschäftigungsverhältnis hatten.
Auch der nichtjuristische Vertreter einer berufsständischen Vereinigung der Landwirtschaft kann demnächst
sein Mitglied zum Beispiel in einem Atomstreitverfahren vor dem OVG vertreten. Hier hat man gerade nicht
die bisherigen Regelungen übernommen, sondern die
nichtjuristische Vertretung ausgeweitet.
Ich bin skeptisch, ob sich Behörden einen Gefallen
tun, wenn sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen, und
ich bin noch skeptischer, ob es der Rechtsfindung dient,
wenn in Zukunft Nichtjuristen Anträge auf Berufungszulassung vor den Oberverwaltungsgerichten stellen. Ich
halte hier eine Evaluierung in spätestens zwei Jahren für
absolut notwendig. Es sollte geprüft werden, welche
Auswirkungen die vorgeschlagenen Änderungen in den
Verfahrensordnungen in der Praxis tatsächlich haben.
Das Rechtsberatungsgesetz hat in der Vergangenheit
gute Dienste geleistet. Ich glaube, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz genauso gute Dienste leisten wird. Ich
bin zuversichtlich, dass das heute zu verabschiedende
Gesetz zu einem nicht unerheblichen Teil zur Funktionsfähigkeit unserer Justiz beitragen wird.
Danke schön.
({1})
Ich erteile das Wort Kollegen Jürgen Gehb, CDU/
CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweimal
am Tag kann man die Ballade vom Schwängerer der
Frau L. nicht erzählen, und auch die Rechtsanwälte haben verdient, dass man das Thema mit dem gebotenen
Ernst angeht. Das habe ich heute Nachmittag gemacht,
und das tue ich auch heute Abend.
Wir bringen heute ein rechtspolitisch außergewöhnlich bedeutsames Gesetzgebungsverfahren zum parlamentarischen Abschluss. Das Gesetz zur Neuregelung
des Rechtsberatungsrechts ist notwendig geworden, weil
die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht,
Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht verschiedene Lockerungen des grundsätzlichen Rechtsberatungsverbots im Rechtsberatungsgesetz für Personen,
die nicht Volljuristen sind, bewirkt hat. Die Gerichte haben dabei das Rechtsberatungsverbot im Lichte der
Grundrechte ausgelegt und den Begriff der erlaubnispflichtigen Rechtsberatung in diesem Lichte einschränkend definiert.
Ich freue mich sehr, dass es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gelungen ist, wesentliche rechtspolitische Anliegen der Union zur Geltung zu bringen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserem Koalitionspartner
und unserer Ministerin - lieber Staatssekretär Alfred
Hartenbach, ich bitte, den Dank weiterreichen zu wollen -,
dass Sie alle bereit waren, die von uns insoweit unterbreiteten und auch von großen Teilen des Koalitionspartners originär von Anfang an geteilten Vorschläge im Wesentlichen mitzutragen.
Wir haben von Anfang an betont, dass die oberste
Maxime der Neuregelung der Verbraucherschutz sein
muss. Die hohe Qualität der Rechtsberatung in Deutschland muss erhalten werden. Umfassende und vollwertige
Rechtsberatung soll deshalb auch weiterhin nur von
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geleistet werden
können. Nur diese Berufsgruppe ist sowohl von ihrer
Ausbildung als auch von der berufsrechtlichen Anforderung her in der Lage, den Belangen der Rechtsuchenden
in adäquater Weise gerecht zu werden.
({0})
Nur Anwälte unterliegen einer Schweigepflicht. Sie
genießen im Hinblick auf ihre Mandatsverhältnisse zum
Schutz ihrer Mandanten umfassende Zeugnisverweigerungsrechte, sie haften für Fehler, durch die ihren Mandanten ein Schaden entsteht, und sie müssen, um diese
Haftungsverpflichtung auch erfüllen zu können, eine
ausreichende Haftpflichtversicherung unterhalten.
Wie richtig dieses grundsätzliche Festhalten am anwaltlichen Beratungsmonopol war, haben nicht zuletzt
die gestrigen Beratungen im Rechtsausschuss gezeigt.
Mein Blick bleibt bei Ihnen, Herr Wunderlich, hängen.
Es ist nicht verwunderlich, dass Sie gestern einen Änderungsantrag gestellt haben. Da werden wir sicherlich
gleich noch einige Argumente von Ihnen hören. Ich will
Ihnen nur sagen: Die von den Linken geforderte völlige
Freigabe der unentgeltlichen Rechtsberatung lehnen wir
entschieden ab. Auch in anderen Bereichen sind aus guDr. Jürgen Gehb
ten Gründen berufsrechtliche Erfordernisse für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich.
Es käme doch niemand auf die Idee, eine notwendige
Operation von einem durchaus handwerklich geschickten Metzger durchführen zu lassen. Da vertraut man
auch lieber auf den Chirurgen. Ebenso käme man nicht
auf die Idee, sich von jemandem, der einen Segelflieger
gut beherrscht, mit einem Jumbojet in den Urlaub fliegen zu lassen. Auch Ihr gestriges Beispiel, dass jemand,
der einen sozialrechtlichen Rat haben will, vielleicht bei
einem Fachanwalt für Strafrecht nicht so gut aufgehoben
ist wie bei jemand anderem, ist klar. Wenn jemand mit
einem Augenleiden zum Ohrenarzt kommt, sagt der
auch: Gehen Sie lieber zum Augenarzt! - Ebenso wird
der Strafverteidiger natürlich demjenigen, der ein sozialrechtliches Anliegen hat, sagen: Gehen Sie zu einem
Fachanwalt für Sozialrecht! - Das ist doch ganz klar.
Wir fangen hier an, die Scheibe nach dem Schuss zu
hängen.
({1})
Unsere Qualitäten werden immer niedriger. Wir haben
schon den Großen Befähigungsnachweis abgegeben. Irgendwann kommt es so weit, dass, wie gesagt, der Metzger die Operationen durchführt, der Schornsteinfeger die
Schweine schlachtet und die Friseuse anschließend den
Opfern Rechtsberatung erteilt. So weit darf und kann es
in diesem Land nicht kommen.
({2})
Deshalb sind der Slogan des Deutschen Anwaltvereins „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser“ oder die Erklärung der Bundesrechtsanwaltskammer „Anwälte mit Recht am Markt“ nicht lediglich Werbung für einen
honorigen Beruf. Die Anwaltschaft sorgt mit einem Angebot an sachkundiger rechtlicher Beratung und Vertretung dafür, dass unser im Grundgesetz postulierter
Rechtsstaat im alltäglichen Leben für die Bürger auch
erlebbar wird.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, mit dem das
bisherige - mittlerweile in die Jahre gekommene Rechtsberatungsgesetz abgelöst wird. Das Gesetz behält
konsequenter- und richtigerweise die bisherige Systematik eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt bei. Das heißt,
Rechtsberatung darf grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis angeboten werden. Die Ausnahmen
sind eben fast erschöpfend genannt worden: karikative
Vereine, Mietervereine oder andere. Mit all dem gehe ich
d’accord. Das haben wir schön geregelt; darüber gibt es
gar keinen Streit.
Jetzt kommen ein paar Knackpunkte. Die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Öffnungen
des Rechtsberatungsrechts für andere Berufsgruppen
gingen uns ein bisschen zu weit. Im Hinblick auf die
Qualitätssicherung der Rechtsberatung waren Verbesserungen notwendig, die wir auch erreicht haben. Zum
Beispiel ist die Begriffsdefinition der Rechtsdienstleistung entscheidend präzisiert worden. Dadurch haben wir
erreicht, dass die relevanten Fälle der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten hinreichend erfasst werden.
Auch die ursprünglich vorgesehene komplette Herausnahme der Mediation aus dem Begriff der Rechtsdienstleistung konnte deshalb so nicht stehen bleiben.
Hier ist klargestellt worden, dass eine Mediation, die
durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche
der Beteiligten eingreift, durchaus als erlaubnispflichtige
Rechtsdienstleistung anzusehen ist.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Beratungen waren die Regelungen der Rechtsdienstleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, die sogenannten
Nebenleistungen. Diese Tätigkeiten sollten nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf erlaubnisfrei sein. Hier ist
es gelungen, klarzustellen, dass die Nebenleistung im
Verhältnis zur nicht rechtsdienstleistenden Hauptleistung
immer nur dienende Funktion haben kann. Ein klassisches Beispiel: Der Architekt kann selbstverständlich
prüfen, ob das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig
ist. Dagegen soll der Kfz-Mechaniker zwar den Kotflügel ausbeulen; er soll aber nicht noch die Schadenersatzansprüche, den merkantilen Minderwert oder vielleicht
sogar die Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Das sollte man den Anwälten überlassen.
Schließlich sind die vorgesehenen Änderungen bei
den Regelungen zur Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Vertretern anderer Berufe entfallen. Nach dem
Gesetzentwurf sollte jedermann die Erbringung von
Rechtsdienstleistungen erlaubt sein, wenn er sich hierfür
nur eines Anwalts bedient. Die Mandatsbeziehung wäre
in diesen Fällen lediglich durch die Vermittlung von
Dritten zustande gekommen. Diese Konstruktion war
schon vom Ansatz her problematisch, weil sich unweigerlich der Eindruck aufgedrängt hätte, dass der Anwalt
hier als Diener zweier Herren auftritt. Also wäre der Anwalt im Hinterzimmer von Banken und Versicherungen,
der gegenüber dem Mandanten überhaupt nicht persönlich in Erscheinung tritt, die Folge gewesen. Das wollten
wir nicht.
In diesem Zusammenhang mussten auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen in Bezug auf Sozietäten von Rechtsanwälten mit Vertretern anderer Berufe entfallen. Lieber Alfred, ich weiß, das ist auch von
dir persönlich ein Lieblingskind. Wir haben das hier zunächst einmal gestrichen. Wir prüfen, ob man das vielleicht an anderer gesetzlicher Stelle allozieren kann.
Ich will nur sagen: Schon jetzt ist es Rechtsanwälten
erlaubt, sich mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zu einer
Sozietät zusammenzuschließen. Ob das in Zukunft auch
mit Taxifahrern oder sogar Zuhältern möglich sein muss,
sollte man wirklich trefflich überlegen, weil eine gemeinsame Berufsausübung von Rechtsanwälten und
Vertretern sogenannter vereinbarer Berufe sicherlich
nicht präzise genug ist. Sie hätte insbesondere unter dem
Aspekt des anwaltlichen Berufsgeheimnisses dem
Schutz des rechtsuchenden Bürgers nicht genügt. Außerdem hätte eine solche Regelung zu einer ufer- und
grundlosen Ausweitung von Zeugnisverweigerungsrech12260
ten geführt, die aus gutem Grunde ausschließlich den
Rechtsanwälten zustehen sollen.
Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, dass wir unter
dem Aspekt eines wirksamen Verbraucherschutzes im
Laufe der Gesetzgebungsberatungen die unerlaubte
Rechtsberatung wieder als Ordnungswidrigkeitentatbestand ausgestaltet haben. Ich glaube, dass wir mit der jetzigen Fassung des Gesetzes insgesamt ein gelungenes,
zeitgemäßes und modernes Rechtsberatungsrecht vorlegen.
Das zeigt auch der Umstand, dass alle Fraktionen mit
Ausnahme der Linken dem Gesetzentwurf zustimmen
werden. Diesen Umstand, Herr Wunderlich, verstehe ich
allerdings immer noch mehr als Qualitätsmerkmal denn
als Makel.
Herzlichen Dank. Einen guten Abend!
({3})
Das Wort hat nun Kollege Jörn Wunderlich, Fraktion
Die Linke.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Linke begrüßt die Aufhebung des Rechtsberatungsgesetzes - das vorweggeschickt -, fordert in diesem Kontext
- Herr Gehb hat es schon gesagt - aber eine kostenfreie
Rechtsberatung - kostenfrei! Es geht um die kostenfreie
altruistische Rechtsberatung, welche nicht den Volljuristen vorbehalten sein soll.
In der Problemschilderung des Gesetzentwurfs wird
angekündigt, das alte Gesetz durch eine zeitgemäße gesetzliche Regelung abzulösen, wobei insbesondere
- jetzt kommt es - der Verbraucherschutz und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Vordergrund stehen sollen. Deregulierung soll auch erfolgen.
Das klingt gut und ist von der Idee her begrüßenswert,
wobei insbesondere zu beachten ist, dass - wie erwähnt im Rahmen der Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements - so wird es auch vom Ministerium verbreitet - der unentgeltliche Rechtsrat grundsätzlich von
jedermann erbracht werden kann. So wird es gesagt:
grundsätzlich von jedermann. Jedermann? Natürlich: solange dieser Jedermann selbst Richter ist, die Befähigung zum Richteramt hat oder eben ein solcher Jedermann beteiligt ist. Also doch nicht jedermann, sondern
nur ein solcher.
({0})
- Ja, das ist so. Da kann man nur stöhnen. - Im Rahmen
der Familie oder enger Nachbarschaft kann jedermann
Rechtsrat oder, wie es jetzt heißt, diese Rechtsdienstleistung erbringen, aber alles darüber hinaus wird reglementiert, verbürokratisiert, sodass von Aufhebung und Ablösung nicht die Rede sein kann.
Man hätte im Gesetz auch anders formulieren können.
Es hätte heißen können: Unentgeltliche Rechtsberatung
ist grundsätzlich verboten. Es gelten folgende Ausnahmen: Die Beratung erfolgt innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger Beziehungen, oder sie erfolgt durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt
oder unter Anleitung und Aufsicht einer solchen Person.
Das ist natürlich eine Benachteiligung kleiner karitativer Vereine und Selbsthilfegruppen, wobei es keinerlei
Erhebungen gibt, die zeigen, dass dort schlecht beraten
wird. Wieso, frage ich mich, soll der Diplomjurist - der
wird ausdrücklich ausgenommen -, welcher sich auf
Ausländer-, Asyl- und Verwaltungsrecht spezialisiert
hat, schlechter beraten als der Allround-Jurist mit Zweitem Staatsexamen - das Thema hatten wir gestern schon oder die pensionierte Mitarbeiterin aus dem Sozialrechtsbereich in sozialrechtlichen Fragen?
Ihre Vergleiche, Herr Gehb, hinken. Wenn Sie zum
Fleischergeschäft gehen, zahlen Sie beim Meister den
Preis für die Wurst, und beim Gesellen, der nebenan die
Wurst verschenkt, kaufen Sie nicht.
({1})
Wenn ein Asylsuchender zur Johanniter-Unfall-Hilfe
geht, wird die ihn nicht beraten, sondern ihn zu Pro Asyl
schicken. Ihre Vergleiche hinken also. Untersagungsgründe gibt es ebenfalls.
Was soll der Zweck sein? Schutz des Verbrauchers,
Schutz des Rechtsanwalts vor Konkurrenz, Sicherung
der Reibungslosigkeit der Rechtspflege?
Zum Verbraucherschutz wird in der Begründung des
Gesetzes ausgeführt - ich zitiere -:
Das im geltenden Recht angelegte Verbot unentgeltlicher Rechtsberatung ist nicht zeitgemäß und
steht mit dem Gedanken von bürgerschaftlichem
Engagement nicht mehr im Einklang.
({2})
Weiter heißt es:
Verbraucherschutzinteressen haben dieses umfassende Verbot unentgeltlicher Rechtsberatung nie
gerechtfertigt …
({3})
Konkurrenzschutz dürfte wohl nicht mit Art. 12 Grundgesetz zu vereinbaren sein; das ist so auch nicht gemieden.
Sicherung der Reibungslosigkeit der Rechtspflege.
Das bedeutet - so muss man es leider sagen -: Naturschutzparkjustiz ohne störende Einwirkung von Nichtjuristen. Anders lässt sich der Ausschluss von Personen
nicht erklären. Im Gesetzentwurf heißt es:
Das Gericht weist Bevollmächtigte, die nicht nach
Maßgabe des Absatzes 2 vertretungsbefugt sind,
durch unanfechtbaren Beschluss zurück.
Es gibt noch nicht einmal eine Beschwerdemöglichkeit.
Weiter heißt es - jetzt kommt der Knackpunkt -:
Das Recht darf als höchstrangiges Gemeinschaftsgut grundsätzlich nicht in die Hände unqualifizierter Personen gelangen,
- Diplom-Juristen sind nicht unbedingt unqualifiziert da es als „gelebtes Recht“ maßgeblich durch die
Personen beeinflusst und fortentwickelt wird, die
Recht beruflich anwenden.
({4})
Dies ist eine Verhinderung der Kommunikation und
des solidarischen Vorgehens zwischen Bürgern, die sich
nicht mit der von Juristen produzierten herrschenden
Meinung abfinden wollen, zumal die herrschende Meinung in der Regel die Meinung der Herrschenden ist.
({5})
Es geht um den Schutz von Herrschaftswissen. Die die
Justiz dominierenden Juristen verzweifeln an ihrer Kompetenz. All dies soll zeitgemäß, verbraucherfreundlich
und das bürgerschaftliche Engagement stärkend sein?
Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, auch
dem Teil zum Ausbau der Rechtsberatung!
({6})
Dann bieten Sie auch den sozial Schwachen den ihnen
zustehenden Zugang zu Informationen mit Ausweichmöglichkeiten. Halten Sie den Bürgern und Bürgerinnen
nicht vor, dass deren Recht in den Händen der unentgeltlichen Rechtsberatung nicht gut aufgehoben sei. So können wir dem Gesetzentwurf jedenfalls nicht zustimmen.
Danke schön.
({7})
Ich erteile das Wort Kollegen Jerzy Montag, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, erzählt auch in öffentlichen Veranstaltungen immer wieder, wie sie in der Nacht des
9. November 1938 als kleines Mädchen an der Hand ihres Vaters durch das nächtliche München irrte. Der Vater
war auf der Flucht und auf der Suche nach irgendeiner
Unterkunft. Er war jüdischer Rechtsanwalt. Er war zu
diesem Zeitpunkt entehrt, aller Mandanten beraubt, aus
seiner Kanzlei geworfen. All das geschah auf Grundlage
des nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetzes, das
heute zu Grabe getragen wird. Ich bin froh darum, dass
dies heute mit der großen Mehrheit dieses Hauses geschieht.
({0})
Ich will an dieser Stelle auch an jemanden erinnern,
der mit seinem zivilen Engagement und auch mit seinem
zivilen Mut dazu beigetragen hat, dass das alte Rechtsberatungsgesetz durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz heute ersetzt wird. Es handelt sich um den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Braunschweig
Helmut Kramer, der nach seiner Pensionierung Kriegsdienstverweigerer beraten hat. Er hat sogar am Amtsgericht Braunschweig mit Zulassung des Amtsgerichts
Braunschweig als Verteidiger gearbeitet. Das gleiche
Amtsgericht Braunschweig hat ihn später trotz dieser zugelassenen Verteidigungstätigkeit wegen verbotener
Rechtsberatung bestraft, eine Entscheidung, die das
Bundesverfassungsgericht später aufhob.
In seiner Aufhebungsentscheidung sagt das Bundesverfassungsgericht, dass jedes Gesetz einem Alterungsprozess unterworfen ist. Ich fand diese Formulierung
äußerst interessant; wir sollten sie uns auch in anderen
Zusammenhängen noch einmal vergegenwärtigen. Der
Alterungsprozess des Rechtsberatungsgesetzes jedenfalls hat dazu geführt, dass wir heute ein neues, ein fortschrittliches, ein auch von uns Grünen getragenes
Rechtsdienstleistungsgesetz beschließen werden. Das
halte ich für eine gute Sache.
({1})
Ich will zum Schluss noch auf die Argumentation der
Linken eingehen. Ich meine, dass es ein Zeichen für einen gelebten Rechtsstaat ist, wenn qualifizierter Rechtsrat grundsätzlich aus der Hand von Volljuristen und
Rechtsanwälten erteilt wird. Die Entscheidung darüber,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ob man
die Erteilung von unentgeltlichem Rechtsrat tatsächlich
jedermann erlaubt,
({2})
stellt den Lackmustest dafür dar, ob man das ganze
Rechtsdienstleistungsrecht als eine Pfründe für Anwälte
ansieht oder dieses mit richtigem, nach vorne gerichtetem Verbraucherschutz verbinden will.
({3})
Wenn Sie die unentgeltliche Rechtsberatung in jedermanns Hände geben wollen, dann bleiben Sie die Antwort schuldig, warum Sie eigentlich die entgeltliche
Rechtsberatung nur in die Hände der Rechtsanwälte geben wollen.
({4})
Dafür gibt es dann nur noch ein Argument: Da, wo es
ums Geld geht, sollen die Rechtsanwälte verdienen.
Nein, wir sagen, es soll genau umgekehrt sein: Auch die
unentgeltliche Rechtsdienstleistung muss ein Mindestmaß an Qualität haben. Dies wird durch das Anleitungsmodell, das wir im Gesetz gewählt haben, erreicht; hier
ist alles richtig austariert.
({5})
Deswegen finden wir diese Lösung richtig und Ihren
Antrag falsch. Wir werden dem Gesetz zustimmen und
Ihrem Entschließungsantrag nicht.
Danke.
({6})
Nun hat Kollege Christoph Strässer, SPD-Fraktion,
das Wort.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Auch ich glaube, dass am
heutigen Tag ein Durchbruch erzielt wird bei der lange
Jahre andauernden Diskussion über die Frage, in welcher Form wir endlich dieses alte Rechtsberatungsgesetz
aufheben und welche Instrumente an seine Stelle treten
sollen. Viele haben dafür gekämpft, viele haben sich damit beschäftigt. Ich bin sehr froh darüber, dass es nach
einer immerhin dreijährigen Diskussion nun gelungen
ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der beiden Interessen gerecht wird: den Interessen der Rechtsuchenden,
aber auch den Interessen derjenigen, die juristische Berufe ergriffen haben und - so sage ich es einmal - von
ihrer beruflichen Qualifikation her berufen sind, Rechtsprobleme zu lösen, Menschen zu beraten und diesen
auch eine gesicherte Stellung vor den Gerichten - wir haben ja auch viele Richterinnen und Richter hier sitzen - zu
verschaffen. Das ist eine der Quintessenzen dieses
Gesetzentwurfs. Der hier gewählte Ansatz ist überwiegend positiv. Wenn wir das Gesetz mit großer Mehrheit
verabschieden, bedeutet das einen wichtigen Schritt für
die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Rechtsschutz
suchen. Deshalb ist dies ein sehr gutes Gesetzesvorhaben.
({0})
Ich teile allerdings die Überzeugung des Parlamentarischen Staatssekretärs - ich bitte die Bundesregierung,
dies auch zu tun -: Das kann nicht der letzte Schritt sein.
Es ist in Ordnung, dass wir § 59 a der Bundesrechtsanwaltsordnung - er betrifft die Bildung von Sozietäten
mit Personen, die nicht volljuristisch ausgebildet sind zunächst einmal zurückgestellt haben. Ich habe Verständnis dafür, dass man gesagt hat: Man kann das nicht
nebenbei regeln; das ist in Ordnung.
Ich wünsche mir aber - und darum bitte ich das BMJ -,
dass so schnell wie möglich hierzu Entwürfe vorgelegt
werden; denn das, was uns vorliegt, ist zwar ein Fortschritt im Hinblick auf die deutsche Rechtslage, aber
noch kein Schritt in Richtung Europa und der Konkurrenzsituation, in der sich Juristinnen und Juristen hier
befinden. Wir müssen sehr schnell handeln, damit wir
nicht deutlich ins Hintertreffen geraten. Deshalb werden
wir, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion, das
Haus sehr unterstützen, wenn in absehbarer Zeit ein Entwurf auf den Tisch kommt.
Ich möchte Ihnen unsere Auffassung zur karitativen
Rechtsberatung deutlich machen. Ich möchte nicht so
drastische Beispiele wie der Kollege Gehb nennen. Ich
möchte aber schon - auch im Hinblick auf die Diskussion über familienrechtliche Fragen, die wir heute Nachmittag geführt haben - zum Ausdruck bringen: Es macht
keinen Sinn, im Bereich der karitativen Rechtsberatung
so etwas wie eine Rechtsberatung light einzuführen.
An dieser Stelle möchte ich zwei Hinweise geben:
Erstens. Ich darf darauf verweisen, dass das alte
Rechtsberatungsgesetz ein klares Verbot jeder privaten
Rechtsberatung jenseits der juristisch ausgebildeten Berufe beinhaltete. Dieses Verbot wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hinfällig. § 6 des neuen Gesetzes
spricht eine deutliche Sprache. Es ist völlig falsch, so zu
tun, als sei da gar nichts passiert. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es hier eine Änderung gibt.
({1})
Zweitens. § 6 Abs. 1 des neuen Gesetzes beinhaltet
das auch von Ihnen angesprochene Recht der einschränkungslosen Beratung in privaten Verhältnissen, in Nachbarschaftsverhältnissen - und das ist auch gut so. Denn
jeder Rechtsuchende, der sich einen solchen Rat holt,
weiß, welches Risiko er eingeht. Aber gerade Sie müssten doch eigentlich akzeptieren, dass die Menschen, die
zu Beratungsvereinen, zu Sozialvereinen oder zu Asylberatungsstellen gehen, keinen Rechtsschutz zweiter
Klasse bekommen sollten. Vielmehr sollten sie dort eine
Rechtsberatung erhalten, die der Rechtsberatung desjenigen entspricht, der diese bezahlen kann. Deshalb finde
ich es richtig, dass wir entsprechende Anforderungen in
das Gesetz aufgenommen haben.
({2})
Das kann und muss so bleiben.
Das, was wir hier beschließen, folgt einer langen Tradition - ich bleibe dabei -: Diejenigen, die eine volle juristische Ausbildung haben, sollten weiterhin an erster
Stelle Rechtsberatung vornehmen. Als Tribut an die gute
Zusammenarbeit mit dem Kollegen Gehb nehme ich davon Abstand, Roy Black, den deutschen Volksphilosophen, zu zitieren.
({3})
Ich gehe aber etwas in die Vergangenheit zurück, etwa in
das Jahr 370 vor Christus. Da gab es einen leider Gottes
nicht mehr sehr bekannten griechischen Maler namens
Apelles. Er hat ein Bild gemalt und es einem Schuhmacher gezeigt. Dieser Schuhmacher hat gesagt: Das, was
du am Fuß gemalt hast, ist kein Schuh. Der Maler hat es
dann korrigiert. Dann hat der Schuhmacher aber gesagt:
Pass mal auf; der Oberschenkel des Gemalten ist auch
nicht in Ordnung. Da sagte Apelles - ich zitiere jetzt
nach Plinius dem Älteren in der altphilologischen Sprache des Kollegen Gehb -:
({4})
Sutor, ne ultra crepidam! - Allen anderen sage ich es auf
Deutsch: Schuster, bleib bei deinem Leisten!
({5})
Ich glaube, das ist ein guter Rat an all diejenigen, die
nicht juristisch vorgebildet sind und gute Berufe haben;
sie sollten diese weiter ausüben.
Herzlichen Dank.
({6})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/6634, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/3655 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um
das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit
den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit gleicher Mehrheit wie zuvor angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/6635.
Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer
stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten
stärken
- Drucksache 16/5595 Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss ({0})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fünf Minuten erhalten
soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Gerhard Schick, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das
Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem
Thema, das wir jetzt beraten, haben sich die Fraktionen
aufgrund einer Reihe von Anfragen schon im Frühjahr
im Ausschuss und im Rahmen einer Anhörung befasst.
Die Schlussfolgerung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, dass das Vertragsrecht, wie es sich heute darstellt, nicht mehr zu der wirtschaftlichen Realität, die
sich deutlich verändert hat, passt. Wir glauben deswegen, dass es an der Zeit ist, nach dem Sammeln von Informationen und entsprechenden Beratungen konkrete
gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Deswegen legen wir einen Antrag dazu vor.
Um was geht es konkret? Die Beziehung zwischen
dem Kreditgebenden, häufig einer Bank, und dem Kreditnehmer, Verbrauchern oder Unternehmern, zeichnet
sich dadurch aus, dass der Kredit selber zu einem Handelsgut geworden ist. Der Kredit kann also weiterverkauft und verbrieft und somit an den Kapitalmärkten gehandelt werden.
({0})
- Ich komme gleich noch darauf.
Es ergeben sich drei Probleme, die nach meiner Ansicht in der Anhörung deutlich herausgearbeitet worden
sind. Das erste Problem behandelt die Frage, wie mit den
Daten umgegangen wird. Denn aufgrund der Beziehung
zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer werden Daten
offengelegt, die man nicht jedem an die Hand geben
würde. Wenn der Kredit verkauft wird - es gibt sehr unterschiedliche Formen, dies zu tun -, dann können die
Daten weitergereicht werden. Das ist eine Sorge, die
nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmerinnen und Unternehmer betrifft. Ich denke, in diesem Bereich muss über das BGH-Urteil hinaus eine Klarstellung erfolgen.
({1})
Das zweite Problem ist, dass es sich bei denjenigen,
die diese Kredite kaufen, nicht mehr notwendigerweise
um Banken handelt. Deswegen ist nicht immer die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung gegeben. Auf diese
Situation muss sich aber der Kreditnehmer frühzeitig
einstellen können. Außerdem wird der Kredit aus dem
beaufsichtigten in den nichtbeaufsichtigten Bereich
übertragen. Da es sich hier um Transaktionen in einer
Milliardengrößenordnung handelt, ist dies durchaus problematisch.
Das dritte Problem ist - nach dem, was wir in den gemeinsamen Beratungen inzwischen herausgefunden haben, ist das der schwerwiegendste Punkt -, dass die Interessenlage des Kaufenden eine andere ist als die der
Bank, die den Kredit ursprünglich vereinbart hat. Insbesondere kann es Unterschiede beim Umgang mit der Absicherung des Kredites und in der Behandlung der Frage
geben, wie das Kreditverhältnis weiterläuft. Wir müssen
dabei beachten, dass Menschen beispielsweise die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung vereinbaren, was sie nicht jedem gegenüber tun würden.
Dieses Recht darf also nicht einfach weiterverkauft werden.
Wir müssen deswegen Konsequenzen ziehen. Es ist
wichtig, eine Linie zu finden, die es sowohl ermöglicht,
dass Kredite aus der Bilanz verkauft und verbrieft werden können, als auch den Schutz der Kreditnehmer sicherstellt. Wir wollen die Verbriefung nicht unmöglich
machen; denn das würde bedeuten, dass die Kreditvergabe in Zukunft erschwert oder unmöglich gemacht
wird.
({2})
Wir müssen deswegen gesetzgeberisch tätig werden. In
unserem Antrag kommt sehr gut die Abschichtung zum
Ausdruck, was man in jedem Fall machen kann und wo
man genauer hinschauen muss.
Eine Forderung, die, wie ich glaube, allgemein geteilt
wird, ist ganz zentral - man sollte diesbezüglich zügig
vorgehen -: die Forderung nach mehr Transparenz. Vor
Vertragsschluss muss Transparenz darüber herrschen, ob
der Kredit verkauft werden kann oder nicht. Nach Übergang eines Kreditvertrags muss es mehr Transparenz geben, damit die Kunden wissen, ob der Kredit übergegangen ist oder nicht, ob er verkauft worden ist oder nicht.
Und es muss eine klare Information darüber gegeben
werden, ob der Käufer zu einem Anschlussangebot befugt und bereit ist. Ich glaube, diese drei Punkte sollten
unstrittig sein. Darauf sollten wir uns schnell verständigen können.
({3})
Darüber hinaus geht es um die Frage, ob es nicht eine
Verpflichtung für einen Sanierungsversuch gibt. Wenn
Menschen in ihrem eigenen Haus wohnen und die Interessenlage dazu führen kann, dass die Sicherung möglicherweise verwertet wird, obwohl der Kredit normal
bedient worden ist - in der Anhörung ist deutlich geworden, dass es eben nicht nur um den Verkauf von notleidenden Krediten geht -, müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.
Ich will an dieser Stelle eines ganz deutlich machen:
Wir sprechen in unserem Antrag insbesondere von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das zeigt, dass wir
hier ein besonderes Schutzbedürfnis sehen. Wir wollen
die Befassung mit der Materie aber nicht explizit auf diesen Bereich beschränken, sondern den Unternehmensbereich einschließen. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass auch diesbezüglich Handlungsbedarf
besteht.
Ich denke, es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass
auf diesem Gebiet schnell Rechtsklarheit geschaffen
wird. Ich bitte, dass wir gemeinsam an die Arbeit gehen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nach den Anhörungen, die stattgefunden haben, einen Entwurf vorzulegen, damit für diesen Geschäftsbereich wieder Klarheit
und Sicherheit geschaffen werden können.
Danke schön.
({4})
Ich erteile das Wort Kollegen Carl-Ludwig Thiele,
FDP-Fraktion.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der Grünen,
der am 13. Juni 2007 in den Bundestag eingereicht
wurde, wird auf umfassende Befragungen der Bundesregierung Bezug genommen. Diese Befragung der Bundesregierung wurde in einem Fall von der Fraktion der
Linken und in zwei anderen Fällen von der Fraktion der
FDP durchgeführt. Sie stammen aus dem Herbst des
letzten Jahres. Insofern kann man nur sagen: Hallo, ihr
Grünen, seid ihr auch endlich da, seid ihr auch endlich
aufgewacht, um euch mit diesem Thema zu beschäftigen?
Der Antrag beginnt damit, dass der Bundestag feststellen möge:
Seit mehreren Monaten häufen sich die Berichte
über Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die
nach dem Verkauf ihrer Kredite von ihrer Bank an
Finanzinvestoren in große finanzielle Probleme geraten sind.
Es ist festzustellen, dass es diese Berichte nicht erst seit
einigen Monaten, sondern seit mehr als einem Jahr gegeben hat. Das Problem ist also schon erheblich länger bekannt.
({0})
Ich freue mich, dass vor allem Vertreter meiner Fraktion sehr frühzeitig im Interesse vieler EigenheimbesitCarl-Ludwig Thiele
zer tätig geworden sind - das gilt insbesondere für
Mechthild Dyckmans, die das Thema für uns im Rechtsausschuss bearbeitet -, um diesen Sachverhalt aufzuklären. Die öffentliche Sensibilität für diesen Sachverhalt
muss geschärft werden. Das ist erfolgt. Durch öffentlichen Druck ist bewirkt worden, dass einzelne Geschäftspraktiken, von denen sich die überwiegende Zahl der
Banken deutlich distanziert, die in sittenwidrigem Verhalten gipfelten, unterbunden wurden. Insofern haben
wir durch die Befassung mit diesem Thema bereits eine
Menge erreicht.
({1})
Die FDP hat immer darauf hingewiesen, dass zwischen den Krediten, die ordnungsgemäß bedient wurden,
und den Krediten, die nicht ordnungsgemäß bedient
wurden, zu unterscheiden ist. Die Kredite, die ordnungsgemäß bedient wurden, genießen aus unserer Sicht einen
deutlich höheren Schutz als die Kredite, bei denen der
Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachgekommen ist.
({2})
Die ganze Diskussion führte dazu, dass wir im Finanzausschuss interfraktionell beschlossen haben, ein
Fachgespräch in Form einer nichtöffentlichen Anhörung
durchzuführen. Sie fand am 19. September statt. Das
Protokoll liegt leider noch nicht vor. Das ist kein Vorwurf; das gehört zum Verfahren. Wir werden uns mit
dem Protokoll beschäftigen, es auswerten und versuchen, die notwendigen Schlüsse zu ziehen.
Herr Schick, ich muss Ihnen sagen, dass mich der Antrag der Grünen in einem Punkt überrascht hat, nämlich
dass zukünftig vor Einleitung einer Zwangsvollstreckung in eine vom Schuldner bewohnte Immobilie ein
obligatorischer Sanierungsversuch durchzuführen ist.
Das würde doch erhebliche Änderungen von Rechtsnormen bedeuten, die juristisch fragwürdig sind. Aus meiner Sicht sind sie allerdings auch wirtschaftlich fragwürdig, weil gegenüber denjenigen Schuldnern, die ihren
Pflichten nicht nachgekommen sind, nicht entsprechend
vorgegangen werden kann.
({3})
Insofern ist zu fragen: Wie soll so ein obligatorischer Sanierungsversuch aussehen? Er müsste im BGB verankert
sein. Dazu kann ich nur sagen: Viel Spaß mit den Formulierungen an dieser Stelle.
Vor einer abschließenden Bewertung der Anhörung
möchte ich für meine Person einige Punkte aufführen,
die ich für wichtig halte und die geändert werden sollten.
Darüber konnten wir in der Fraktion noch nicht diskutieren. Deshalb trage ich sie hier als persönliche Meinung
vor.
Erstens. Wenn eine Forderung abgetreten wird, dann
sollte eine Transparenz bezüglich dieser Abtretung beim
Schuldner erfolgen.
Zweitens. Bei Auslaufen der Festzinsvereinbarung
halte ich es für nachdenkenswert, dass der Schuldner mit
einem gewissen Vorlauf vom Kreditinstitut im Sinne einer Warnfunktion auf das Auslaufen der Festzinsvereinbarung hingewiesen wird. Dies dient nicht nur dem
Schuldner.
({4})
- Ich habe das schon öffentlich erklärt. Wir sind jetzt
hier im Bundestag, und das ist noch eine ganz andere Öffentlichkeit, Herr Kollege Dautzenberg.
({5})
Es ermöglicht aber auch dem Gläubiger, frühzeitig in
Gespräche und Verhandlungen über neue Kreditkonditionen mit dem Schuldner einzutreten.
Drittens. Es ist darüber nachzudenken, ob die Befreiung vom Bankgeheimnis durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden kann. Ich könnte mir
persönlich vorstellen, dass dies zukünftig nicht mehr
durch eine Reglung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich ist, sondern ausdrücklich im Vertrag
enthalten sein muss.
Viertens. Aus meiner Sicht wäre es zu begrüßen,
wenn der Kunde die Möglichkeit bekommt, beim Abschluss eines Kreditvertrages eine Abtretung vertraglich
auszuschließen. Es wäre sinnvoll, eine entsprechende
Formulierung in den Vertrag aufzunehmen, die eine
Warnmöglichkeit gegenüber dem Kunden darstellt. Kreditinstitute können dies machen, aber sie müssen es
nicht. Ein Kunde kann dann abschließen oder er kann die
Passage streichen. Diese Vertragsfreiheit stellen wir uns
an dieser Stelle vor.
({6})
Abschließend: Wir dürfen nicht vergessen, dass insbesondere für viele Eigenheimbesitzer der Kauf und die
Finanzierung einer Immobilie nur einmal im Leben stattfinden. Ein Großteil des Vermögens und auch der Altersvorsorge steckt in dieser Immobilie. Dies sollte bei entsprechenden Überlegungen berücksichtigt werden.
Wir müssen aber auch feststellen, dass die Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes sichergestellt sein muss. Insofern müssen Abtretungen von Forderungen von Kreditinstituten grundsätzlich möglich sein.
So werden wir als FDP die Diskussion weiterführen.
Wir warnen an dieser Stelle ausdrücklich vor übereilten
Schnellschüssen.
Herzlichen Dank.
({7})
Das Wort hat nun Kollege Otto Bernhardt, CDU/
CSU-Fraktion.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Noch vor wenigen Jahren konnte man sicher
sein, dass man, wenn man sein Haus bei einer Bank
finanzierte oder wenn eine Firma einen Investitionskredit bei einer Bank aufnahm, mit dieser Bank im Geschäft
blieb, bis der Kredit zurückgezahlt war. In den letzten
Jahren hat sich das stillschweigend grundlegend verändert.
Wir haben zwar keine exakten Zahlen, aber die Deutsche Bank hat veröffentlicht, über wie viele Kreditverkäufe man aus den Bilanzen informiert ist. Sie nennt
zwei Zahlen. Im Jahre 2003 waren Kreditverkäufe in
Höhe von 1,5 Milliarden aus den Bilanzen ersichtlich.
Im letzten Jahr waren es mehr als 7,5 Milliarden. Das
heißt, in vier Jahren hat sich dieses Geschäft verfünffacht.
Es ist nicht richtig, wie viele glauben, dass nur notleidende Kredite verkauft werden. Sie sind zwar ein eindeutiger Schwerpunkt, und vor drei, vier Jahren ging es
nur um notleidende Kredite, aber inzwischen werden
durchaus auch voll bediente Kredite veräußert. Es ist
auch nicht mehr richtig, dass nur Kredite aus Immobilienfinanzierungen verkauft werden. Sie spielen zwar
eine ganz besondere Rolle, aber es werden auch typische
mittelständische Kredite verkauft.
Wir müssen jetzt natürlich die Frage stellen: Warum
hat dieses Phänomen so an Bedeutung zugenommen?
Wir werden zunächst einmal erkennen, dass es für eine
Reihe von Kreditinstituten betriebswirtschaftliche
Gründe gibt, dies zu tun. Sie wissen: Jeder Kredit, den
ein Institut vergibt, bindet ein Stück Eigenkapital. Wenn
man Kredite verkauft, bekommt man wieder freies
Eigenkapital für neue Kredite.
Aber es gibt auch die Situation, dass einige Kreditinstitute Risiken in bestimmten Bereichen konzentriert
haben, etwa, weil sie nur örtlich tätig sind, wie es bei
Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Regel der
Fall ist. Sie wollen durch den Verkauf zur Risikostreuung kommen. - Dies sind die entscheidenden Motive.
Schließlich gibt es noch ein weiteres Motiv, das sich
allerdings nur auf sogenannte notleidende Kredite bezieht. Es gehört ein ziemlich großes Know-how dazu,
diese Kredite einzuziehen und zu bearbeiten. Viele Kreditinstitute scheuen diesen Teil und verkaufen deshalb
notleidende Kredite an jemanden, der ein Profi in der
Bearbeitung solcher Kredite ist.
Ich sage dies, um zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass es für den Kreditverkauf gute betriebswirtschaftliche Gründe und auch volkswirtschaftliche Überlegungen im Hinblick auf Risiken gibt.
Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite gibt
es den Verbraucher. Im Mittelpunkt der Überlegungen,
die jetzt von den Grünen und von der FDP vorgestellt
wurden und sicherlich auch in den anderen Fraktionen
angestellt werden, steht natürlich die Frage, wie hier der
Verbraucher zum Zuge kommt. Der Gedanke, sein Haus
über eine örtliche Bank zu finanzieren und den Kredit
immer planmäßig zu bedienen, dann aber plötzlich ein
Schreiben - vielleicht noch in englischer Sprache - zu
bekommen, dass jemand den Kredit gekauft hat, führt
schon zu ziemlich heftigen Verärgerungen.
({0})
Mancher Mittelständler, der plötzlich feststellt, dass sein
Kredit von einer Bank verwaltet wird, die weit weg ist,
sagt natürlich: Meine Güte, mit meiner Bank vor Ort
kann ich in kritischen Situationen ins Gespräch kommen, aber mit einer anderen Bank, die ich gar nicht
kenne und die weit weg ist, weniger. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt angesichts des Ausmaßes, das dieser
Handel angenommen hat, zumindest die Transparenz erhöhen. Es war auch richtig, dass der Finanzausschuss
einmal ein Fachgespräch geführt hat. Ich habe inzwischen mehrere Gespräche mit Vertretern der Banken und
insbesondere mit Gesellschaften geführt, die solche Kredite kaufen. Ich sage ganz offen: Sie stellen sich darauf
ein, dass sich hier etwas ändert.
Ich bin ziemlich sicher, dass wir zu Veränderungen
kommen werden. Bei uns gibt es zwei Überlegungen.
Aber unsere Überlegungen sind ähnlich wie die bei der
FDP noch nicht abgeschlossen; wir brauchen noch weitere Informationen. Die eine Überlegung läuft darauf
hinaus, dass man einem Kunden, wenn er einen Kredit
aufnimmt, nicht unter Punkt 36 bei den sonstigen Bedingungen, sondern sehr deutlich sagen muss, dass dieser
Kredit verkauft werden kann und die Rechtslage diesbezüglich klar ist. Die meisten wissen dies nicht; deshalb
die Überraschung.
Ich gehe sogar so weit, zu sagen, dass die Banken den
Kunden relativ schnell einen Kredit anbieten werden,
den sie verkaufen dürfen, und daneben einen Kredit, den
sie nicht verkaufen dürfen. Ob wir dafür eine rechtliche
Regelung brauchen oder ob wir das dem Markt überlassen können, müssen wir diskutieren. Vieles spricht natürlich dafür, dass der Kredit, den sie nicht verkaufen
dürfen, ein bisschen teurer werden dürfte. Aber ich kann
mir vorstellen, dass ein Mittelständler angesichts einer
Differenz von 0,2 oder 0,3 Prozent sagt, er nehme lieber
einen Kredit, den seine Sparkasse oder Volksbank nicht
verkaufen kann. Es ist nämlich ein Irrtum, zu glauben,
wie viele es tun, dass nur die Großbanken so etwas machen. Nein, alle drei Säulen haben das gemacht, um das
sehr deutlich zu sagen.
({1})
Sparkassen haben verkauft.
({2})
- Ja, vor allem über Landesbanken. Auch im genossenschaftlichen Bereich sind Kredite verkauft worden, und
natürlich auch von den anderen. Man kann also Klarheit
schaffen, wenn man gleich bei der Kreditvergabe damit
beginnt, dieses Problem zu lösen.
Einen zweiten Punkt halten wir für sehr wichtig: Wer
einen Kredit verkauft, muss den Kreditnehmer rechtzeitig informieren, damit er versuchen kann, wenn beiOtto Bernhardt
spielsweise die Sparkasse ihn verkauft, bei der Volksbank eine Anschlussfinanzierung zu finden.
({3})
Ich sage dies sehr deutlich. Das wird mit Sicherheit dazu
kommen, und das ist gut so.
Es gibt eine Art des Verkaufs, bei der vielleicht nicht
informiert werden muss: Ich bin im Zuge meiner Beschäftigung mit diesem Thema darauf gestoßen, dass es
Kredite gibt, die verkauft werden, bei denen aber die
verkaufende Sparkasse voll in der Bearbeitung bleibt.
Dann merkt der Kunde das nicht, und dann ist ein Informationsrecht vielleicht auch nicht zwingend.
Wir müssen uns auch ein bisschen die europäische
Entwicklung angucken; das sage ich hier ebenfalls sehr
deutlich. Nach meinen Informationen ist eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, die in etwa in die Richtung der beiden Überlegungen geht, die ich eben vorgetragen habe.
Es gibt noch eine andere Überlegung, die auch in meiner Fraktion einige anstellen. Sie sagen: Bei einem Verkauf muss es ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung geben.
({4})
Das mag populär sein. Aber damit könnte der Markt für
den Verkauf tot sein.
({5})
Denn eines müssen wir berücksichtigen: Gott sei Dank
gibt es in Deutschland die Kultur, Immobilien mit langfristiger Zinsbindung zu finanzieren.
({6})
Um es klar zu sagen: Das wird in anderen Ländern nicht
gemacht. Einer der Gründe für die Immobilienkrise in
den Vereinigten Staaten ist die Tatsache, dass Immobilien dort nur mit kurzfristiger Zinsbindung finanziert
werden. Wir wollen bei unserer bewährten Finanzierung
bleiben.
Meine Damen und Herren, abschließend sage ich:
Hier besteht Handlungsbedarf. Die Frage, ob wir das im
Gesetz zur Risikobegrenzung regeln, ob wir eine Veränderung bzw. Ergänzung des Kreditwesengesetzes vornehmen oder ob wir das vielleicht sogar in das Bürgerliche
Gesetzbuch aufnehmen, müssen wir noch ausdiskutieren.
Ich stimme der FDP zu: Schnellschüsse brauchen wir
nicht. Wir brauchen Lösungen, die einen Kompromiss
zwischen den betriebswirtschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und dem Schutz der Verbraucher darstellen. Ich habe den Eindruck, es gibt gute
Chancen, in diesem Hause kurzfristig zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.
Danke schön.
({7})
Das Wort hat nun Kollege Hans-Ulrich Krüger, SPDFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrter Herr Schick, erfreut nehme ich
den Antrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen
zur Kenntnis, die sich inzwischen ebenfalls des Themas
„Handel mit Kreditforderungen“ angenommen und es
auf die Agenda gesetzt hat. Ohne Ironie - ich bitte Sie,
mir das abzunehmen - sage ich Ihnen: Willkommen im
Klub!
({0})
Schwarz-Rot beschäftigt sich seit vielen Monaten
sehr intensiv mit den durch den Kredithandel aufgeworfenen Problemen. Seien Sie versichert: Dieses Thema ist
bei uns in den richtigen Händen. Wir sind darauf bedacht, die unerwünschten Auswirkungen des Kredithandels sehr sorgfältig zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten, um die betroffenen Kreditnehmer, Verbraucher
wie Unternehmer, umfassend zu schützen.
Worum geht es? In den letzten Jahren - Kollege
Bernhardt hat das schon angeführt ({1})
ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland ein verstärkter Handel mit Immobilienkrediten und sonstigen
Krediten zu beobachten. Dieser Handel hat fast explosionsartig zugenommen. Vor allen Dingen bei sogenannten notleidenden Krediten, also dann, wenn der Kreditnehmer seine Rate nicht oder nur verzögert zahlt,
entledigen sich Banken gerne des Risikos und veräußern
ihre Forderungen, häufig an einen Finanzinvestor oder,
ebenso häufig, an eine Investmentbank.
Ein solcher Verkauf ist für die kreditgebende Bank
aus ökonomischer Sicht durchaus von Vorteil, da sie dadurch neue finanzielle Mittel für weitere Kreditvergaben
erhält. Grundsätzlich ist festzustellen, dass auch zivilrechtlich nichts gegen den Verkauf von Immobilienoder Kreditforderungen einzuwenden ist, solange die
Rechte der Schuldner angemessen berücksichtigt werden.
Das ist leider nicht mehr durchgängig der Fall. Vielmehr ist zu beobachten, dass in der jüngeren Praxis - ich
erwähne das erneut, allerdings nur Pars pro Toto - bei
Immobilienkrediten Konstellationen aufgetaucht sind,
bei denen von einer angemessenen Berücksichtigung der
Schuldnerinteressen keine Rede sein kann.
Es wird geschätzt, dass allein die deutschen Banken
und Kreditinstitute notleidende Kredite in einem Volumen von 10 bis 12 Milliarden Euro pro Jahr veräußern.
Es gibt keine fixen Zahlen, sie schwanken zwischen 7,5
und 10 bis 12 Milliarden Euro pro Jahr; auf jeden Fall
handelt es sich um eine nennenswerte Größenordnung.
Dass ein Verkauf notleidender Kredite für den Kreditnehmer in aller Regel nichts Gutes bedeutet, liegt auf der
Hand. Die Käufer solcher Forderungen, meistens auf
schnelle und größtmögliche Rendite zielende Finanzinvestoren, haben naturgemäß in erster Linie ein Interesse
daran, die Immobilie zu veräußern und unmittelbar die
Zwangsvollstreckung zu betreiben. An personalintensiver Betreuung, an der Suche nach Wegen aus der Schuldenfalle haben sie hingegen nur geringes Interesse. Für
die privaten Haus- und Wohnungsbesitzer kann dies den
Verlust ihres Eigentums bedeuten, ohne dass sie die
Chance haben, über alle vernünftigen und problemorientierten Lösungen zu diskutieren.
Dass sich Banken in zunehmendem Maße der Verantwortung gegenüber ihren Kunden entziehen und an einer
Lösung mit den in Schwierigkeiten geratenen Kreditnehmern immer weniger Interesse haben, zeigt die Infobroschüre einer großen deutschen Bank mit dem Titel
„Notleidende Kredite“ - eine etablierte Assetklasse
vom 5. April dieses Jahres. Dort heißt es auf den
Seiten 7 und 8:
Während Banken im Allgemeinen und vorwiegend
regional tätige Institute im Besonderen Rücksicht
auf ihren Ruf nehmen und deshalb bei der Abwicklung von Krediten behutsamer vorgehen, können
Abwicklungsgesellschaften ihre bzw. die Interessen
ihrer Auftraggeber bei den Verhandlungen und - im
Falle des Scheiterns - bei der Zwangsvollstreckung
offener durchzusetzen versuchen.
Entkleidet man diese Sätze der bankenüblichen Vornehmheit, weiß man, welches brutale Marktgeschehen
sich hinter ihnen verbirgt. Eine solche Entwicklung kann
von uns Sozialdemokraten nicht hingenommen werden.
Wird ein Immobilienkredit an einen Dritten verkauft,
sieht sich der Kreditnehmer mit einem neuen Gläubiger
konfrontiert, den er bei der Wahl seiner kreditgebenden
Bank gar nicht wollte. Er hat sich nämlich in der Regel
gezielt für ein bestimmtes Kreditinstitut entschieden und
vertraut darauf, dass dieses Institut sein Vertragspartner
bleibt. Er war unter Umständen sogar bereit, für eine
Vor-Ort-Betreuung einen höheren Darlehenszins zu akzeptieren, als er bei einer ausschließlich im Internet tätigen Bank hätte akzeptieren müssen. Die meisten Kreditnehmer sind sich gar nicht bewusst, dass ihre Kredite
von ihrer Hausbank an Investoren veräußert werden können. Sie werden von ihrem Kreditinstitut zweckmäßigerweise darüber gar nicht informiert; ich bitte, dies als Ironie zu verstehen.
Ein weiteres Problem aus Verbrauchersicht ist für
mich die Wahrung von Datenschutz und Bankgeheimnis.
Es gibt zwar ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar dieses Jahres, in dem es heißt: Die Zession von
Kreditforderungen ist nicht deshalb unwirksam, weil sie
gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt und das
Bankgeheimnis verletzt. Dies begründet allenfalls einen
Schadensersatzanspruch. Nur, das Schwert ist stumpf;
denn wo kein Schaden nachgewiesen werden kann, fällt
dieser Anspruch ins Bergfreie. Hier besteht meines Erachtens Regelungsbedarf. Ziel muss es sein, Verbraucherinteressen, Unternehmerinteressen bei Kreditverkäufen zu wahren. Hier ist die Politik gefragt.
Der Strauß der Möglichkeiten ist groß und muss sorgsam komponiert werden. Zum einen - da habe ich bei
meinem Vorredner schon ein großes Maß an Übereinstimmung konstatieren können - sollen die Banken verpflichtet werden, den Kreditnehmer vor jedweder Zession zu informieren, das heißt, die stille Zession soll
nicht mehr existieren. Ferner kann auch über ein Zessionsverbot zu diskutieren sein: dass eine Abtretung zumindest von Verbraucherkrediten an Nichtbanken - allerdings unter Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches - ausgeschlossen wird. Ich weiß
natürlich, dass § 354 a HGB insofern Schranken setzt;
das muss berücksichtigt werden.
Last, not least darf ich sagen, dass unsere Fraktion
über ein - möglicherweise befristetes - Sonderkündigungsrecht nachdenkt, das, um den Verbraucher, den
Unternehmer nicht übermäßig zu belasten, mit Regelungen bezüglich Vorfälligkeitsentschädigungen einhergehen muss bzw. einräumt, dass man bei der Wahl von Disagiovarianten eine anteilige Rückzahlung des Disagios
vorziehen kann. Ob nun - um darauf zurückzukommen,
Herr Schick - im Bereich der privaten Immobilie Sanierungsvorschläge zu machen sind und wie diese auszusehen haben und ob man Beispiele aus der Insolvenzordnung heranzieht, das wird dem Verfahren zu überlassen
bleiben. Darüber müssen wir noch nachdenken und uns
abstimmen. Aber eines ist klar: Der Traum von den eigenen vier Wänden darf bei Kreditverkäufen nicht zum
Albtraum werden.
Seien Sie daher versichert: Wir als Koalition befassen
uns intensiv mit dem Problem des Kredithandels und
werden Standards setzen, wodurch wir Rechtssicherheit
für die forderungsveräußernden Banken, für die forderungskaufenden Investoren und primär - obwohl ich es
als Drittes nenne - für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie mittelständischen Unternehmen schaffen
werden.
Ich freue mich schon auf die Vorschläge aus den beteiligten Häusern, dem Bundesjustizministerium und
dem Bundesministerium der Finanzen. Ich weiß, dass
die Thematik dort angekommen ist. Es wird fleißig und
intensiv darüber nachgedacht. Ich denke, aufgrund der
entsprechenden Qualität in beiden Häusern werden wir
hier zeitnah gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten diskutieren. Ich wünsche uns allen eine gute gemeinsame
Beratung im Interesse der betroffenen Kreise, sprich, der
Kreditnehmer und der betroffenen Unternehmer.
Herzlichen Dank.
({2})
Das Wort hat nun Kollege Axel Troost, Fraktion Die
Linke.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor über einem Jahr hieß es im Spiegel: Tausenden
Hausbesitzern droht auch in Deutschland der GAU. Tausende Immobilienkredite sind von Banken an Finanzinvestoren weiterverkauft worden, und nun drohen bei
kleinsten Störungen die sofortige Zwangsvollstreckung
und horrende Zinssprünge. - Es ist völlig klar: Das
bringt natürlich kurzfristige Renditen für die Finanzinvestoren. Kollege Krüger hat darauf ja hingewiesen.
Insofern ist für uns, die Linke, völlig klar: Hier können wir als Parlament nicht tatenlos zusehen. Wir müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber eben
auch die Unternehmerinnen und Unternehmer wirksam
schützen. Dabei betone ich „wirksam schützen“. Ich
glaube, Bündnis 90/Die Grünen greift mit ihrem Ansatz
hier noch zu kurz. Aus meiner Sicht unterschätzen Sie
das Problem gleich doppelt.
Erstens unterschätzen Sie das Problem verbraucherpolitisch, weil Sie Ihre konkreten Forderungen ausschließlich auf mehr Transparenz und Information beschränken.
Nehmen wir Ihre erste Forderung. Sie wollen, dass
Kreditnehmer künftig vor Vertragsschluss ausdrücklich
darauf hingewiesen werden, dass der Kredit während der
Laufzeit verkauft oder nicht verkauft werden kann.
Glauben Sie denn im Ernst, dass die Verbraucherinnen
und Verbraucher so wirksam vor milliardenschweren
Finanzinvestoren geschützt werden können? Nein, ich
glaube, damit fallen wir insgesamt hinter das zurück,
was die Verbraucherzentralen und die kritischen Finanzjuristinnen und -juristen in der Anhörung des Finanzausschusses kürzlich gefordert haben. Ich glaube, wir fallen
damit sogar hinter das zurück, was die Bundesregierung
hinsichtlich des Risikobegrenzungsgesetzes insgesamt
möglicherweise prüft. Das ist hier in den Reden - auch
vom Kollegen Bernhardt - angedeutet worden.
Sie unterschätzen das Problem in Ihrem Antrag aus
unserer Sicht aber nicht nur verbraucherpolitisch, sondern zweitens auch finanzpolitisch. Sie ignorieren die
Bedeutung von Kreditverkäufen für die Finanzmarktstabilität vollkommen. Auch das ist hier vom Kollegen
Bernhardt durchaus angesprochen worden.
Natürlich haben Sie den Antrag gestellt, bevor die
US-Hypothekenkrise nach Europa geschwappt ist. Wir
können heute aber nicht mehr so tun, als existierte die
Krise nicht. Heute wissen wir doch: Kreditverkäufe waren ein zentraler Mechanismus, über den sich die Krise
nach Europa ausgebreitet hat. Dadurch wurden die Politik und auch wir als Finanzausschuss - ich denke, das
kann man so sagen - sowie die Aufseher doch kalt erwischt. Ich glaube, mit diesen Ausmaßen haben wir alle
nicht gerechnet.
Allein in den USA beläuft sich der Bestand an verbrieften Krediten heute auf über 7 Billionen Dollar. Der
Handel mit Kreditverbriefungen und Kreditderivaten hat
zu einem riesigen, fast unüberschaubaren Spekulationsmarkt geführt. Hier kann man aus unserer Sicht nicht
mehr nur mehr Transparenz fordern. Nein, stattdessen
gehört die Finanzpolitik der letzten Jahre grundlegend
auf den Prüfstand.
({0})
Kein Zweifel: Wir brauchen wirkungsvolle Maßnahme zum Thema Kreditverkauf. Die Linke wird dazu
Vorschläge vorlegen, nachdem die Diskussionen mit den
Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern sowie den kritischen Finanzjuristinnen und Finanzjuristen
ausgewertet worden sind. Wir wollen diese Vorschläge
so rechtzeitig einbringen, dass sie in die Diskussionen
über das Risikobegrenzungsgesetz einfließen. Denn das
Thema der Kreditverkäufe ist auch aus unserer Sicht so
wichtig, dass man in der Tat nicht mit einem parlamentarischen Schnellschuss reagieren darf.
Danke schön.
({1})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/5595 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung ({0})
- zu dem Antrag der Abgeordneten Marcus
Weinberg, Ilse Aigner, Michael Kretschmer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Ernst
Dieter Rossmann, Jörg Tauss, Nicolette Kressl,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD
Bildungsberichterstattung fortführen und
weiterentwickeln
- zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Patrick Meinhardt, Uwe Barth, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Bildungsberichterstattung in Deutschland
und deren Weiterentwicklung
- zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz
({1}), Kai Gehring, Krista Sager, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Bildungsforschung und Bildungsberichterstattung stärken
- Drucksachen 16/5415, 16/5409, 16/5412, 16/6614 Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Patrick Meinhardt
Cornelia Hirsch
Priska Hinz ({2})
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Die Reden der Kolleginnen und Kollegen Ernst
Dieter Rossmann, Cornelia Pieper, Cornelia Hirsch,
Priska Hinz und des Parlamentarischen Staatssekretärs
Andreas Storm sind zu Protokoll gegeben worden.1)
Wir kommen damit zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 16/6614. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/6614 die Annahme des Antrags der Fraktion der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/5415
mit dem Titel „Bildungsberichterstattung fortführen und
weiterentwickeln“ Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen! - Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der FDP gegen die
Stimmen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen angenommen.
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/5409 mit dem Titel „Bildungsberichterstattung in Deutschland und deren Weiterentwicklung“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die
Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/5412
mit dem Titel „Bildungsforschung und Bildungsberichterstattung stärken“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen bei
Stimmenthaltung der Linksfraktion angenommen.
({3})
- Zuletzt hat die Linksfraktion auch abgelehnt, in Ordnung. Davor allerdings - da muss ich mich korrigieren haben Sie auch zugestimmt.
({4})
- Jawohl.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien
({5}) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto ({6}), Christoph
Waitz, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
Klare Konzepte für den Bau des Berliner
Schlosses
- Drucksachen 16/5961, 16/6595 -
1) Anlage 3
Berichterstattung:
Abgeordnete Monika Grütters
Hans-Joachim Otto ({7})
Dr. Lukrezia Jochimsen
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als einziger Redner, da
alle anderen ihre Reden zu Protokoll gegeben haben,
spricht Kollege Otto für die FDP-Fraktion.
({8})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
zentralste Bauplatz dieser Republik sollte uns doch auch
um 20 Uhr noch fünf Minuten Plenarzeit wert sein.
({0})
Es ist zwar schon spät am Tage, aber hoffentlich noch
nicht zu spät, um den Ausschreibungstext des Architektenwettbewerbs für das Berliner Schloss, der in diesen
Tagen abgeschlossen wird, zu beeinflussen. Wir halten
es für wichtig und notwendig, dass der Deutsche Bundestag gerade in dieser entscheidenden Phase noch einmal öffentlich über den Bau des Berliner Schlosses debattiert.
({1})
Was wir derzeit über den Entwurf des Ausschreibungstextes lesen und hören, erfüllt uns mit großer Sorge.
({2})
Uns liegt der Ausschreibungstext zwar nicht im Original
vor, aber bereits ein kleiner Auszug, der kürzlich in einem Bericht des Bundesbauministeriums veröffentlicht
worden ist, zeigt deutlich, wohin die Reise geht.
({3})
Ich zitiere aus dem Entwurf des Bundesbauministeriums: Die Einbeziehung eines Raumes in der Größe des
Volkskammersaales sowie die Teilrekonstruktion seiner
Ausstattung ist möglich. - Das ist also möglich. An anderer Stelle heißt es dagegen: Eine Rekonstruktion von
Innenräumen nach historischem Vorbild, bis auf die
Kunstkammern, ist nicht vorgesehen.
Weder das eine noch das andere ist im Beschluss des
Bundestages enthalten. Es ist eine absolut freie Interpretation der Verfasser der Auslobung und vollkommen
willkürlich. Warum steht in dem Auslobungstext nicht
Hans-Joachim Otto ({4})
das Gegenteil? Zum Beispiel: Eine Rekonstruktion von
Innenräumen nach historischem Vorbild ist möglich.
Eine Rekonstruktion des Volkskammersaales ist nicht
vorgesehen.
({5})
Diese Aussagen werden genauso wenig vom Bundestagsbeschluss gedeckt wie die jetzt darin enthaltene Formulierung. Das macht die Tendenz und den Unterton
dieser Ausschreibung deutlich. Ich bin sicher, dass diese
Tendenz nicht dem Willen der Mehrheit des Bundestages
entspricht. Ich bin der Überzeugung, dass wir Parlamentarier aller Fraktionen des Bundestags eine solche Uminterpretation nicht zulassen dürfen.
Ich sehe an dieser Stelle durchaus eine Verantwortung
der Bundeskanzlerin, nachzufragen, mit welcher Tendenz die Jury zusammengesetzt wird. Wenn sie den Vorschlägen entsprechend überwiegend mit Personen besetzt wird, die kaum über internationale Erfahrung und
Reputation verfügen, dafür aber bekannte Schlossgegner
sind, dann braucht man wenig Fantasie, um sich das
Wettbewerbsergebnis vorzustellen.
Wer glaubt, mit den Bundestagsbeschlüssen von 2002
und 2003 zur Wiedererrichtung der barocken Fassade ({6})
- Wolfgang, bleib doch mal ruhig! Du bist ja heute richtig nervös - sei das Bauvorhaben nun in trockenen Tüchern, der ignoriert, dass der Auslobungstext und die Zusammensetzung der Jury von mindestens ebenso großen
Auswirkungen auf die spätere Gestalt des Gebäudes ist
wie der Beschluss selbst.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sicherzustellen,
dass ein Beschluss, den der Bundestag nach langer und
reiflicher Überlegung wohlbedacht und von einer großen
fraktionsübergreifenden Mehrheit getragen gefasst hat,
nicht von einzelnen Ministerialbeamten konterkariert
wird.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Finanzierung der Schlossfassade. Ich halte es für ein enormes
und beachtenswertes Angebot des Fördervereins Berliner Schloss, 80 Millionen Euro für die Finanzierung der
Schlossfassade zu sammeln. Es steht in der besten Tradition zivilgesellschaftlichen Engagements und hat in der
Finanzierung der Dresdner Frauenkirche ein leuchtendes
Vorbild. Es ist übrigens auch ein Beleg dafür, dass die
Versprechungen des Fördervereins durchaus realisierbar
sind.
({7})
Ich finde es in diesem Zusammenhang ungeheuerlich,
dass sich manche Personen - auch in den Ministerien die Argumentation der Linkspartei, die bekanntermaßen
den Schlossbau torpedieren will, zu eigen macht und die
Seriosität des Fördervereins in Zweifel zieht.
({8})
Wenn die Bundesregierung die private Initiative tatsächlich desavouieren möchte, dann wird ihr das zwar gelingen; ich erwarte aber von der Bundesregierung und dem
Deutschen Bundestag genau das Gegenteil, nämlich dass
sie dieses großartige zivilgesellschaftliche Engagement
anerkennt und nach Kräften fördert und ermutigt.
({9})
Die Tatsache, dass der Förderverein bisher bereits
knapp 14 Millionen Euro an Spenden bzw. Zusagen gesammelt hat, ohne dass bisher das Geld des Bundes bewilligt ist und die konkreten Bauplanungen begonnen
haben, sehe ich als ein durchaus beruhigendes Zeichen
dafür, dass die 80 Millionen Euro zu erbringen sein werden. Schließlich sprudelten auch bei der Frauenkirche
die Spenden erst, als die ersten Steine aufeinandergesetzt
wurden.
({10})
- Das mag sein. Das ZDF macht manchmal auch etwas
Gutes.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für dringend erforderlich, dass der Förderverein, der ungefähr ein
Sechstel der Bausumme beisteuern wird, endlich in alle
wichtigen Entscheidungsprozesse einbezogen wird.
Wir, der Deutsche Bundestag, haben noch wenige
Tage - vielleicht auch wenige Wochen - Gelegenheit,
die Ausschreibung und den Bau des Schlosses so zu beeinflussen, dass er ein großer Erfolg wird. Wir dürfen
diese Chance nicht verstreichen lassen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
({11})
Die Kollegen Renate Blank, Wolfgang Thierse, Petra
Weis, Gesine Lötzsch und Peter Hettlich haben ihre Re-
den zu Protokoll gegeben.1)
({0})
Wir kommen damit zur Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der
FDP-Fraktion mit dem Titel „Klare Konzepte für den
Bau des Berliner Schlosses“. Der Ausschuss empfiehlt
in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6595,
den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/5961
abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/
CSU, SPD und Linksfraktion gegen die Stimmen der
FDP bei Enthaltung der Grünen angenommen.
1) Anlage 4
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17 a und 17 b so-
wie Zusatzpunkt 8 auf:
17 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
- Drucksache 16/6539 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({1})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Heinrich L. Kolb, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr ({2}), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Abgabenfreie Entgeltumwandlung über 2008
hinaus fortführen und ausbauen
- Drucksache 16/6433 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({3})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss
ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten
Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beitragsfreie Entgeltumwandlung - Erst prüfen, dann entscheiden
- Drucksache 16/6606 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({4})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss
Folgende Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll ge-
geben: Peter Weiß, Gabriele Hiller-Ohm, Heinrich Kolb,
Volker Schneider, Irmingard Schewe-Gerigk und der
Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres.1)
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6539, 16/6433 und 16/6606 an die
in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der
Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({5}) zu
dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra
1) Anlage 5
Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE
Bleiberecht als Menschenrecht
- Drucksachen 16/3912, 16/4827 Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Rüdiger Veit
Hartfrid Wolff ({6})
Ulla Jelpke
Josef Philip Winkler
Folgende Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll ge-
geben: Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff,
Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler.2)
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der
Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bleiberecht als Men-
schenrecht“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/4827, den Antrag
der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/3912 abzu-
lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? -
Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen des Hauses gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen.
Tagesordnungspunkte 19 a und 19 b:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung ({7})
- Drucksache 16/6520 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({8})
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
b) Beratung der Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- Drucksache 16/6147 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({9})
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Haushaltsausschuss
Folgende Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll ge-
geben: Marlene Mortler, Waltraud Wolff, Edmund Peter
Geisen, Kirsten Tackmann, Cornelia Behm, Gitta
Connemann und der Parlamentarische Staatssekretär
Gerd Andres.3)
2) Anlage 6
3) Anlage 7
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6520 und 16/6147 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Krista
Sager, Kai Gehring, Priska Hinz ({10}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kooperation und Koordination im Europäischen Forschungsraum verbessern
- Drucksache 16/6454 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung ({11})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Folgende Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll ge-
geben: Carsten Müller, René Röspel, Cornelia Pieper,
Petra Sitte und Krista Sager.1)
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/6454 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind
damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 21:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes
zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
- Drucksache 16/6518 Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss ({12})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Die Kollegen Klaus-Peter Flosbach, Lothar Binding,
Frank Schäffler, Barbara Höll und Gerhard Schick haben
ihre Reden zu Protokoll gegeben.2)
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 16/6518 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b sowie Zusatz-
punkt 9:
20 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Elke
Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Deutschland muss rüstungskontrollpolitische
Glaubwürdigkeit beweisen - Angepassten
1) Anlage 8
2) Anlage 9
KSE-Vertrag dem Deutschen Bundestag zur
Abstimmung vorlegen
- Drucksache 16/6431 Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss ({13})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried
Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Angepassten Vertrag über Konventionelle
Streitkräfte in Europa ratifizieren
- Drucksache 16/6605 Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss ({14})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. KarlTheodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von
Klaeden, Anke Eymer ({15}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert
Weisskirchen ({16}), Niels Annen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Die Krise des KSE-Vertrages durch neue
Impulse für konventionelle Abrüstung und
Rüstungskontrolle in Europa beenden
- Drucksache 16/6603 Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss ({17})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden die Kollegen
Freiherr zu Guttenberg, Rolf Mützenich, Elke Hoff, Paul
Schäfer und Winfried Nachtwei.3)
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6431, 16/6605 und 16/6603 an die
in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 23:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze
- Drucksache 16/6540 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales ({18})
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
3) Anlage 10
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Die Kollegen Michael Hennrich, Anton Schaaf,
Heinz-Peter Haustein, Katja Kipping, Markus Kurth und
der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres haben
ihre Reden zu Protokoll gegeben.1)
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6540 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse und zusätzlich an den
Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen. Gibt es dazu
anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({19}) zu
dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm,
Undine Kurth ({20}), Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Dem Verlust an Agrobiodiversität entgegen-
wirken
- Drucksachen 16/5413, 16/5752 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Max Lehmer
Dr. Gerhard Botz
Dr. Christel Happach-Kasan
Cornelia Behm
Dr. Kirsten Tackmann
Folgende Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll ge-
geben: Johannes Röring, Gerhard Botz, Gabriele
Groneberg, Edmund Peter Geisen, Kirsten Tackmann
und Cornelia Behm.2)
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit dem Titel „Dem Verlust an Agrobiodiversität entgegenwirken“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/5752, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/5413 abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen angenommen.
Tagesordnungspunkt 25:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus
Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter
Friedrich ({21}), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Annette Faße, Brunhilde Irber, Renate
1) Anlage 11
2) Anlage 12
Gradistanac, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
Messen und Geschäftsreisen als Chance für
den Tourismusstandort Deutschland
- Drucksache 16/5958 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Tourismus ({22})
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss
Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden Klaus
Brähmig, Anita Schäfer, Brunhilde Irber, Ernst
Burgbacher, Ilja Seifert und Bettina Herlitzius.3)
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/5958 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung ({23}) zu dem Antrag
der Abgeordneten Horst Friedrich ({24}),
Michael Kauch, Jan Mücke, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der FDP
Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten aus-
nehmen
- Drucksachen 16/4060, 16/6327 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter
Zu Protokoll gegeben wurden die Reden von den Kol-
legen Andreas Scheuer, Rita Schwarzelühr-Sutter,
Patrick Döring, Lutz Heilmann und Winfried Hermann.4)
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu dem
FDP-Antrag mit dem Titel „Oldtimer von FeinstaubFahrverboten ausnehmen“. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6327, den Antrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/4060 abzulehnen.
({25})
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion angenommen.
({26})
3) Anlage 13
4) Anlage 14
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6327 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die
Beschlussempfehlung ist mit der gleichen Mehrheit wie
zuvor angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 10 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung
anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
- Drucksache 16/6543 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({27})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden die Kollegen
Gero Storjohann, Sören Bartol, Joachim Günther,
Heidrun Bluhm, Markus Kurth und die Parlamentarische
Staatssekretärin Karin Roth.1)
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6543 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge dazu? - Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am
Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 12. Oktober 2007,
9 Uhr, ein.
Ich wünsche Ihnen einen freundlichen Abend.
Die Sitzung ist geschlossen.