Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 2/11/2004

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich eröffne die Sitzung und grüße Sie alle herzlich. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast. Bitte schön.

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den Entwurf für die Novelle des Gentechnikgesetzes beschlossen. Das ist ein Gesetz zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus in Deutschland. Grundsätzlich muss man sagen: Die Grüne Gentechnik ist ein hochsensibles Thema, das die Gemüter erregt und über das sehr kontrovers diskutiert wird. Sowohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch bei den Landwirten herrscht große Skepsis, allerdings gibt es auch einen zunehmenden internationalen Druck. Ich möchte einen Hinweis auf das bestehende Regelungsgefüge vorausschicken. Die Grüne Gentechnik ist zu einem großen Teil in Regelungen der Europäischen Union verankert. Seit 1990 sind die Freisetzung und das In-Verkehr-Bringen durch EU-Richtlinien geregelt. Mitte der 90er-Jahre gab es die ersten Genehmigungen für das In-Verkehr-Bringen von gentechnisch verändertem Mais und Soja in der EU. Seit 1998 gibt es ein so genanntes De-facto-Moratorium und seit 2001 eine neue Freisetzungsrichtlinie, die den Freilandanbau von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft regelt. Vor eineinhalb Jahren wurden Entscheidungen zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung getroffen, die am 18. April dieses Jahres in Kraft treten. Dann ist erkennbar, ob Produkte gentechnisch behandelt wurden. Auf der europäischen Ebene bestehen Regelungen zum In-Verkehr-Bringen, zur Kennzeichnung, zur Rückverfolgbarkeit und zum Monitoring. Es steht bevor, dass die EU-Kommission nach sechs Jahren De-facto-Moratorium wieder neue Zulassungen für gentechnisch veränderte Organismen erteilen wird. Offen ist die Frage der Schwellenwerte beim Saatgut, zu der die Kommission Vorschläge machen will und wird. Von grundlegender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass wir uns überlegen, welche Spielräume wir haben, dass wir sie voll ausschöpfen und dass wir Regeln zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus schaffen. Wir alle wissen: Auch der eingerichtete Gewerbebetrieb erfährt durch das Grundgesetz Schutz. Deshalb haben wir den heute beschlossenen Entwurf vorgelegt. Damit sind wir der erste Mitgliedstaat der EU, der sich - über das Thema Freisetzung hinaus - mit der Schaffung von Regeln zur Koexistenz und damit zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus und zur Haftung beschäftigt. Die Regelungen, die wir in diesem Gesetzentwurf getroffen haben, kann man in drei Blöcke aufteilen. Erstens gibt es eine gesetzliche Vorsorgepflicht; das heißt, dass denjenigen, die GVOs anbauen wollen, eine gesetzliche Vorsorgepflicht auferlegt wird. Diese allgemeine Pflicht wird insbesondere durch die gute fachliche Praxis im Umgang mit GVOs geregelt. So wird zum Beispiel für die gesamte Produktionskette geregelt, welcher Abstand gehalten werden muss, um Auskreuzungen zu reduzieren. Dazu bedarf es einer Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnung wird von uns erarbeitet, sodass die Möglichkeit besteht, sie zeitgleich mit dem Gesetzentwurf zu verabschieden. Zweitens. Die europäische Richtlinie schreibt ein Standortregister vor, und zwar als notwendiges Werkzeug, um das wissenschaftliche Monitoring und die Begleitforschung betreiben zu können. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, das Standortregister auch zu nutzen, um einem möglicherweise beeinträchtigten Nachbarn eines Landwirtes, der GVOs anbaut, einen Anspruch auf Auskunft - auf flurstückgenaue Auskunft - zu verschaffen. Diesen Anspruch braucht er, um wirtschaftliche Redetext Entscheidungen treffen zu können, möglicherweise auch, um seinen Haftungsanspruch geltend machen zu können. Drittens. Für den Fall, dass es durch den Anbau von GVOs zu wesentlichen Beeinträchtigungen kommt, war die Frage der zivilrechtlichen Haftung zu klären. Wir haben die Rechtsunsicherheit beseitigt, die aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe in den BGB-Haftungsregelungen bestand, indem wir in der Novelle des Gentechnikgesetzes klar definiert haben, was eine „wesentliche Beeinträchtigung“ ist, um dies nicht einem - möglicherweise über mehrere Instanzen laufenden - Gerichtsverfahren zu überlassen. Laut der Novelle des Gentechnikgesetzes liegt eine solche wesentliche Beeinträchtigung zum Beispiel dann vor, wenn Lebensmittel wegen einer Auskreuzung nicht mehr als „gentechnikfrei“ vermarktet werden können, wenn also jemand sein Produkt nicht mehr als „Bio“Produkt vermarkten kann oder nicht mehr unter einem Markenzeichen auftreten kann, das dafür steht, dass Gentechnik nicht bewusst eingesetzt wird. Denn dadurch wäre ein solcher Produzent wirtschaftlich beeinträchtigt, hätte zumindest ein geringeres Einkommen oder verlöre sogar die Zertifizierung als entsprechender Betrieb. Beweiserleichterung im Bereich der zivilrechtlichen Haftung gibt es durch gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender GVO-Anbauer. Das sind die drei Kernpunkte, die den Sachverhalt dem Vorsorgeprinzip gemäß akut und mittelfristig regeln. Daneben soll durch den Gesetzentwurf ein stärkeres Umwelt- und Gesundheitsprinzip verankert werden; in dieser Hinsicht verstehen sich die Regeln über das Monitoring. Das Vorsorgeprinzip ist ausdrücklich in den Gesetzestext aufgenommen worden und ist somit Auslegungskriterium bei Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Dieses Kriterium ist dann auch bei zu bearbeitenden Zulassungsanträgen - Freisetzung oder InVerkehr-Bringung - oder bei Sanktionen zu beachten. Schließlich und endlich enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen für ökologisch sensible Gebiete. Für diese Gebiete soll eine Anzeigepflicht gelten, vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Naturschutzbehörden in den Regionen untersagen den GVO-Anbau, wenn er den naturschutzrechtlichen Vorgaben widerspricht. Meine Damen und Herren, während wir politische und rechtliche Rahmenbedingungen festlegen, finden im Land viele Treffen statt, bei denen Verbände, Initiativen, auch einzelne Landwirte bis hin zum Bauernverband ihre Region zu „gentechnikfreien Regionen“ erklären. Sie wollen sich mit diesem Werkzeug freiwillig schützen. Ich meine, dass wir mit unserem Entwurf, der parallel zu den Kennzeichnungsregeln und den Sanktionen bei Verletzung der Kennzeichnungsregeln kommt, insgesamt ganz sensibel mit dem Thema Grüne Gentechnik umgegangen sind.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Gibt es hierzu Fragen? - Bitte schön.

Dr. Christel Happach-Kasan (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003669, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Einführung darauf Wert gelegt, noch einmal darzustellen, dass es darum geht, dem gentechnikfreien Anbau Schutz zu gewähren. Als Zweck des Gesetzes wird ausdrücklich die Koexistenz des Anbaus von gentechnikfreien Pflanzen und des Anbaus von GVOs genannt. Ich frage Sie, Frau Ministerin: Wie kann dieses gewährleistet sein, wenn Sie insbesondere auf den Schutz des gentechnikfreien Anbaus abheben?

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Frau Abgeordnete, der Begriff Koexistenz beinhaltet logischerweise, dass beides existieren kann. Meines Erachtens kann dies nur dadurch sichergestellt werden, dass dem gentechnikfreien Anbau Schutz gewährt wird. Durch die Auskreuzungen, die in der Natur stattfinden, könnte gentechnikfreier Anbau nämlich nach einer gewissen Zeit kaum noch stattfinden, weil es ohne Schutzregeln dazu kommen würde, dass - über Auskreuzungen, nach und nach - der Schwellenwert von 0,9 Prozent für Spuren von gentechnisch veränderten Organismen für Lebensmittel überschritten würde. Von diesem Schwellenwert an wären die Lebensmittel entsprechend zu kennzeichnen. Sie wären nicht mehr zu vermarkten als „ohne Gentechnik hergestellt“, wodurch viele Betriebe ihre entsprechenden Zertifizierungen verlieren würden. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, den gentechnikfreien Anbau zu schützen. Es enthält deshalb Regelungen, die verhindern, dass es zu einer schleichenden Dominanz von gentechnisch veränderten Organismen kommen wird. Ausgangslage ist ja, dass sich die eine Art von Organismen ausbreitet und die andere Art von Organismen zurückgedrängt wird.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nächste Frage. Frau Kollegin Höfken, bitte.

Ulrike Höfken-Deipenbrock (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002680, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Ministerin, wir erhalten sehr viele Schreiben aus der Bevölkerung, und zwar von Verbrauchern und von Landwirten, in denen die Menschen ihre Sorge äußern, dass eine gentechnisch veränderte Produktion nicht ihren Vorstellungen entspricht und dass sie ein Ende der gentechnikfreien Produktion befürchten. Sie verweisen auf eine ganze Reihe von Studien, die ihre Skepsis nähren und sie in ihrer Haltung unterstützen, und zwar, wie ich meine, berechtigterweise. Sie fragen uns - diese Frage möchte ich an Sie weitergeben -, warum man in Deutschland den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und die Produktion gentechnisch veränderter Produkte nicht verbieten kann. Ich möchte eine zweite Frage anschließen: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Koexistenz in der landwirtschaftlichen Praxis abzusichern? Wird sie dabei auf die Empfehlungen der EU-Kommission vom Juni des letzten Jahres zurückgreifen?

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Frau Abgeordnete, ich komme zu Ihrer ersten Frage, ob wir den Anbau von GVOs nicht grundsätzlich verbieten können. In den verschiedenen Welthandelsabkommen wurden Prinzipien für den Handel vereinbart. Diese besagen in diesem Fall, dass man den Zugang zum weltweiten Markt ohne ausreichenden wissenschaftlichen Grund nicht verwehren darf. Man muss also für jeden Einzelfall den wissenschaftlichen Nachweis vorlegen, dass eine Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt vorliegt. Ein solcher wissenschaftlicher Nachweis gilt nicht generell. Deshalb müssen immer Einzelfalluntersuchungen vorgenommen werden. Einzelfalluntersuchungen sind im EU-Recht vorgesehen und werden durch die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten durchgeführt. Durch solche Einzelfalluntersuchungen sind wir zu unseren spezifischen und detaillierten Regelungen auf EU- und deutscher Ebene gekommen. Als Beispiele möchte ich nennen: Zulassungen dürfen nur für zehn Jahre erteilt werden. Mit der europäischen Zulassung werden Auflagen erteilt, zum Beispiel ein Monitoring mit bestimmten wissenschaftlichen Fragen durchzuführen. Es besteht rechtlich sogar die Möglichkeit, dass man, wenn Schäden entstehen, darauf angemessen reagieren kann, bis hin zum Widerruf einer Zulassung. Es tauchen immer neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf. Zum Beispiel hat das Ergebnis einer Forschungsarbeit vor einigen Monaten in Großbritannien gezeigt, dass eine Reduzierung von chemischen und synthetischen Pflanzenschutzmitteln - diese wurde vermutet nicht belegt werden konnte. Die Belastung hinsichtlich der Artenvielfalt war beim Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen am Ende sogar größer als beim konventionellen Anbau. Sie sehen also, dass wir nach und nach immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen. Ihre zweite Frage bezog sich darauf, wie man die Koexistenz sicherstellt und den Schutz des gentechnikfreien Anbaus regelt. Das Gesetz enthält die Ermächtigungsgrundlage für die Verabschiedung einer Rechtsverordnung, in der die Regelungen guten fachlichen Praxis aufgenommen werden. Sie schreibt fest, wie derjenige, der gentechnisch veränderte Organismen anbaut, mit seinem Produkt in der ganzen Produktionskette umgehen muss, um den Betrieb des anderen zu schützen. Wir haben mit Fachleuten aus unserem Haus und von außerhalb bereits begonnen, eine solche Verordnung zu entwerfen. Diese soll zeitgleich zur Vorlage des Gesetzes fertig sein. Welche Maßnahmen soll sie enthalten? Ich will Ihnen einige Punkte aus den freiwilligen Guidelines nennen, die die Kommission den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt hat. - Leider hat sich die Kommission nicht entschieden, das EU-weit auszudehnen. Das hätte ich für richtig gehalten, statt so zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen. - So müssen Betriebe zum Beispiel Sicherheitsabstände zwischen den Ackerflächen entsprechend dem Auskreuzungspotenzial der einzelnen Kulturen einhalten, da sich die einzelnen Kulturen unterschiedlich vermehren. Da sie, je nachdem ob sie Selbst- oder Fremdbestäuber sind, unterschiedlich vom Wind abhängig sind, muss man hier je nach Produkt unterschiedliche Regeln schaffen. Man muss auch überlegen, welche Pollenfallen, Barrieren, Pufferzonen - also Ackerflächen und Hecken man aufbauen kann. Es sollen Sorten mit reduzierter Pollenbildung verwendet werden. Es geht um die Säuberung von Maschinen, zum Beispiel Drill- und Erntemaschinen. Das Saat- und das Erntegut sollen getrennt aufbewahrt werden und Maschinen sollen bei gleichen Anbaumethoden gemeinsam genutzt werden, während dies ansonsten zu trennen ist. Daneben nenne ich die Errichtung von Meldesystemen im Hinblick auf unerwartete Ereignisse und Beratungsdienste bis hin zu einem Schlichtungsverfahren. Die Kommission hat genauere Vorschläge zur Ausgestaltung des Standortregisters gemacht. Zum Beispiel sollen Felder, auf denen gentechnisch veränderte Kulturen wachsen, auch im Internet sichtbar sein und es sollen Kennzeichnungssysteme für Felder erstellt werden. Es gibt also eine Vielzahl von Maßnahmen, die, wenn man den gesamten Werkzeugkasten nutzt, tatsächlich Schutz produzieren können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nächste Frage, Herr Kollege Herzog.

Gustav Herzog (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003148, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Ministerin, ich will mit einer sehr einfachen Frage beginnen: ({0}) Braucht Europa die Grüne Gentechnik, um eine ausreichende und ausgewogene Ernährung sicherzustellen, und erwarten Sie zusätzliche Exportchancen für die deutsche oder die europäische Landwirtschaft? Wenn ich darf, möchte ich meine zweite Frage gleich anschließen: Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung von GVO-freien Zonen und halten Sie diese Zonen auch für einen wesentlichen Bestandteil der Koexistenz? ({1})

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Einfach gestellte Fragen sind in der Realität am Ende möglicherweise die kompliziertesten. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Angesichts der ohnehin begrenzten Zeit wäre es ganz schön, wenn wir uns auf die Sachverhalte konzentrierten.

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Ich will mit der zweiten Frage anfangen und beginne mit den gentechnikfreien Zonen. Quer durch die Bundesrepublik gibt es mittlerweile viele, die sich überlegen, was das für uns bedeutet. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise haben sich 16 Landwirte - konventionelle und Ökolandwirte -, die insgesamt circa 10 000 Hektar bestellen, zusammengetan, um sich sehr frühzeitig ihre Vermarktungschancen zu sichern und um jegliche Probleme bezüglich ihrer vertraglich vereinbarten Lieferungen zu vermeiden. Mein Ministerium wird Entsprechendes schlicht und einfach erst einmal sammeln. Ich glaube, dass die Zusammenstellung dieser Gebiete auch Sinn macht; denn dadurch können wir zum Beispiel einen Vergleich mit dem Anteil des Ökolandbaus in bestimmten Gebieten anstellen. In den Gebieten der Bundesrepublik, in denen es mittlerweile einen zehn- oder höherprozentigen Anteil des Ökolandbaus gibt, macht es Sinn, wenn sich die Betriebe zusammentun, um die eigene Zertifizierung und die Vermarktungschancen für die Zukunft zu sichern. Die ökologisch sensiblen Gebiete - die Natura-2000Gebiete - haben wir entsprechend definiert. Wenn wir diese Gebiete als Karte vor uns liegen haben, wird das schon deshalb eine Unterstützung sein, weil sich die Landwirte dann überlegen können, wie sie ihren Betrieb absichern können. Zum Thema „gentechnikfreie Zonen“ wird es sicherlich weitere Debatten geben. Die Kommission ringt an verschiedenen Stellen noch darum, zu klären, was eigentlich zulässig ist. Dass die Kommission zu gesetzlich geregelten Zonen eine sehr kritische Haltung hat, löst bei mir - auch bei anderen Mitgliedstaaten - immer noch ein paar Fragen aus. Ich denke da zum Beispiel an die Überschwemmungsgebiete, die wir in Deutschland wegen der Hochwasserproblematik und der Prävention, die wir auf diesem Gebiet betreiben, bestens kennen. Hier muss man sich fragen, ob es nicht Sinn machen würde, in klassischen Überschwemmungsgebieten eine feste Regel zu haben. Ich meine nicht die Gebiete, die nur alle 100 Jahre vom Hochwasser betroffen sind, sondern die, bei denen dies, relativ regelmäßig der Fall ist. Zur ausreichenden Ernährung: Europa hat kein Ernährungsproblem; wir können von einer sowohl von der Menge als auch den Inhaltsstoffen her ausreichenden Ernährung sprechen. Ich kenne keine Begründung, gemäß der wir gentechnisch veränderte Organismen brauchen. Für die Exportchancen sehe ich momentan auch keinen Vorteil. Ich kenne nur umgekehrt Länder, die durch den Anbau von gentechnisch veränderten Produkten hier und da auf der Welt ein paar Probleme haben. Wenn wir so etwas diskutieren, dann sollte es nicht nur um den Export gehen, sondern auch darum, ob es Regionen - ein paar habe ich genannt - oder auch Produktbereiche gibt, in denen man einen Schutz vorsehen sollte. Ich nenne das Beispiel Margarine. Die Margarineindustrie hat ein großes Interesse, mit der Margarine ein reines Produkt am Markt zu haben. Sie möchte ganz offensichtlich nicht in die GVO-Debatte einsteigen. Deshalb signalisiert sie an verschiedenen Stellen, dass sie an gentechnisch verändertem Raps nicht interessiert ist. Da in manchen Regionen in Deutschland kleinteilig angebaut wird, wäre es hier besonders sinnvoll, nicht nur für Regionen, sondern auch für gewisse Produkte Gentechnikfreiheit durchzusetzen; denn damit würden die Vermarktungschancen der entsprechenden Produzenten erhöht. Ansonsten werden die Hersteller von Margarine ihre Zutaten anderswo einkaufen, um der Debatte um Gentechnik zu entgehen. Wir müssen im Blick haben, dasss wir hier über Produkte diskutieren, denen zwischen 60 und 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte zumindest skeptisch gegenüberstehen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Happach-Kasan.

Dr. Christel Happach-Kasan (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003669, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Ministerin, Sie haben bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass Sie keinerlei Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch gentechnisch veränderte Pflanzen sehen. Auch die Bundesregierung hat mir in einer Antwort auf eine Anfrage dargelegt, dass ihr Beispiele für eine Gesundheitsgefährdung oder auch für ökologische Gefahren durch gentechnisch veränderte Pflanzen nicht bekannt sind. Insofern frage ich Sie, Frau Ministerin, warum in diesem Gesetzentwurf derartig rigide Regelungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vorgesehen sind, die den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen insbesondere aufgrund der Haftungsregelungen für einen Landwirt fast zu einem Existenzrisiko werden lässt. Zu meiner zweiten Frage, Frau Ministerin. Der Anbau von Kulturpflanzen, also die normale Landwirtschaft, stellt - dessen sind wir uns bewusst - einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Inwiefern, Frau Ministerin, bedeutet der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein erhöhtes Risiko, sodass dies im Gesetzentwurf eigenständig geregelt werden muss?

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Frau Happach-Kasan, ich sage nicht, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung gibt, sondern, dass wir keine wissenschaftlichen Beweise dafür haben. Das ist ja ein Unterschied. Wissenschaftlich sind wir bei diesem Thema noch in den Anfängen. Klar ist: Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, muss es seitens der Politik die Möglichkeit geben zu intervenieren. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben aus vielen Lebensmittelskandalen der Vergangenheit gelernt, dass wir nicht sehenden Auges Risiken eingehen dürfen, deren Folgen wir später nicht mehr reparieren oder rückgängig machen können. Diese Gefahr besteht zum Beispiel, wenn man den gentechnikfreien Anbau nicht langfristig sicherstellt. Wir können bestimmte Sorten von Saatgut oder Produkten nicht einfach in Genbanken erhalten. Es wäre auch, wenn später Probleme auftreten sollten - ähnlich wie nach der Vertreibung aus dem Paradies -, sehr mühsam, mit einem Tütchen gentechnikfreiem Saatgut wieder von vorn anzufangen. Die Wissenschaft macht auf diesem Gebiet täglich Fortschritte. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen ist jede Menge Begleitforschung nötig. Man muss kein Wissenschaftler sein, um zu erkennen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen und die Nutzung sehr starker Pflanzenschutzmittel, die beispielsweise außer dem Mais alles andere beseitigen, einen erheblichen Eingriff in die Natur darstellen. Man muss aufpassen, was es bedeutet, wenn andere Pflanzen fehlen, wenn damit die Nahrungsgrundlage für Insekten wegfällt und so alle Insekten vernichtet werden, die Teil der Natur sind. Ich jedenfalls maße mir nicht an - ich kenne kaum ernst zu nehmende Wissenschaftler, die dies tun -, hierüber alles zu wissen. Im 21. Jahrhundert sollten wir gelernt haben, Politik mit offenen Augen und Ohren so zu gestalten - das ist unsere Aufgabe -, dass man Möglichkeiten zur Reparatur und zur Richtungsänderung hat. Das ist das Ziel unserer Aktivitäten. Nun zu Ihrer Frage zu den ökologisch sensiblen Gebieten. Ich habe gerade auf unser noch unzureichendes Wissen auf diesem Gebiet verwiesen. Die Forschung wird uns nach und nach immer neue Daten und Informationen liefern. Wir wissen, dass die ökologisch sensiblen Gebiete im besonderen Maße dem Erhalt der Artenvielfalt dienen sollen. Dies bedeutet, dass wir alte Organismen, die es schon sehr lange gibt, erhalten wollen. Da fängt meines Erachtens die naturschutzrechtliche Frage schon an. Man sollte die Möglichkeit haben zu prüfen; sonst haben diese Naturschutzgebiete in der Realität nicht mehr viel Sinn. Wir haben das Gesetz allerdings so gestaltet, dass es eine Anzeigepflicht gibt, wobei die Naturschutzbehörde innerhalb von zwei Monaten prüfen kann, ob es Gründe gibt zu intervenieren.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Es gibt noch zwei Fragen. Dann müssen wir diesen Komplex abschließen. - Zunächst Herr Kollege Ostendorff und dann Herr Kollege Deß.

Friedrich Ostendorff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003604, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Ministerin, meine erste Frage bezieht sich auf die Reaktion und die Position der Landwirtschaft. Wie schätzen Sie die Positionen der Betroffenen in der Landwirtschaft zu den Regelungen im Regierungsentwurf ein? Meine zweite Frage: Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffindung gentechnisch veränderter Papayafrüchte in Bayern? ({0})

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Ich finde die zweite Frage überhaupt nicht albern - das muss ich einmal ganz klar sagen -, weil dieser Vorfall zwei Dinge beweist: Erstens. Bayern hat gut gearbeitet. Sie sehen, dass Lebensmittelkontrollen vor Ort funktionieren können. Sie sehen an diesem Vorfall auch, dass das europäische Frühwarnsystem im Bereich der Lebens- und Futtermittel funktionieren kann, weil die Meldungen sehr schnell verbreitet wurden, sodass andere Bundesländer und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union prüfen können, ob auch sie gentechnisch veränderte Papayas - diese kam aus Hawaii - haben. Zweitens - ich weiß überhaupt nicht, was es da auch nur zu schmunzeln gibt - handelt es sich um eine Papaya, die in Europa nicht zugelassen ist. Das heißt, es hat keine europäische Sicherheitsüberprüfung gegeben, also eine Überprüfung der Auswirkungen dieser Frucht auf die Umwelt und den Menschen. Da lasse ich nicht mit mir spaßen. Daran ist nichts Lustiges. Wir führen diese Überprüfungen nicht aus lauter Daffke durch, sondern weil wir ernsthaft wissen wollen, welche Auswirkungen es gibt. Dazu brauchen wir die Wissenschaft. Wir haben unsererseits reagiert. Die Vollzugsbehörden der Länder kontrollieren die Wege nach, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Wir haben uns an die US-Botschaft gewandt und sie gebeten, bei den zuständigen Behörden in den USA auf geltendes deutsches und europäisches Recht hinzuweisen und darauf, dass man eine Zulassung braucht. Wir erwarten, dass man sich daran hält. Zur Frage nach der Reaktion der Verbände muss ich sagen: Sie ist sehr schwer einzuschätzen, weil Kritik aus allen und in alle Richtungen kommt. Einige sagen, dass wir zu wenig Regelungen haben, andere sagen, dass ihnen die Regelungen zu weit gehen. Ich glaube, am Ende muss sich das Ganze daran messen lassen, ob es praktikabel ist und ob die Regelungen diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, die keine Gentechnik wollen, auch tatsächlich schützen. Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es sehr große, gut funktionierende Ökobetriebe. Es gibt Regionen in Sachsen-Anhalt, die sehr hochwertigen Weizen produzieren. Die werden ihrer bisherigen Vermarktungsmöglichkeiten beraubt, wenn es im Bereich der GVOs keine ordentlichen Regelungen und keine ordentliche Praxis gibt. Die Position der Funktionäre und der Landwirte bezüglich der Regelungen ist noch im Werden begriffen. Auf jeden Fall ist die Reaktion der Funktionäre und der betroffenen Landwirte oftmals nicht die gleiche.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Letzter Fragesteller zu diesem Komplex ist Herr Kollege Deß.

Albert Deß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000376, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, ohne Ihre Gesetzesvorschläge bewerten zu wollen, habe ich eine Frage: Wie schützen Sie die Bauern im Grenzgebiet zu Tschechien, Polen oder anderen EU-Ländern, wenn dort die Verordnung aus Brüssel ganz anders als bei uns umgesetzt wird? Wie schützen Sie den Biolandwirt, der an der tschechischen Grenze einen Betrieb hat, wenn Tschechien ganz andere Vorschriften macht?

Renate Künast (Minister:in)

Politiker ID: 11003576

Das ist eine gute Frage, Herr Deß, gleichwohl ist der Biolandwirt an der tschechischen Grenze zu Sachsen gar nicht unser Problem, weil der Biolandwirt keine Gentechnik einsetzt. Das Problem wäre der konventionelle Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut. Den meinten Sie. In dieser Frage hoffe ich auf Unterstützung Ihrer Partei im Europäischen Parlament. Wir müssen Druck machen, damit die freiwilligen Richtlinien, die die Kommission einmal als Diskussionspapier für die Koexistenz vorgelegt hat, tatsächlich in europäisches Recht umgesetzt werden. Ich weiß, dass das unter dieser Kommission zeitlich nicht mehr möglich ist. Aber Sie können sicher sein, dass wir direkt nach der Sommerpause unsere Arbeit fortsetzen und auf die Schaffung solcher EU-einheitlichen Regelungen hinwirken werden. Ich glaube, dass wir auch unter den anderen Mitgliedstaaten Mitstreiter finden werden, weil in dieser Frage viele besorgt sind. Der andere Punkt ist - das ist schon jetzt erkennbar -, dass in diesem Bereich teilweise grenzüberschreitende Aktivitäten - ähnlich den Euroregionen in anderen Politikbereichen - notwendig sind. Ich hoffe, dass zumindest die Landesregierungen ihre Landwirte unterstützen, grenzüberschreitende Kontakte herzustellen. In vielen Regionen gibt es diese Kontakte längst. Im Wirtschaftsverkehr - ob zwischen Deutschland und Polen, Deutschland und Tschechien oder anderen - sind bereits so viele grenzüberschreitende Kontakte vorhanden, dass sie von den Landkreisen genutzt werden können, wenn es darum geht, die nächsten Schritte zu planen. Eine entsprechende EU-Regelung werden wir in den nächsten Monaten nicht erreichen können, weil das zeitlich und faktisch - aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Kommission - noch nicht möglich ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Vielen Dank Frau Ministerin. - Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? - Herr Kollege Koppelin.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Gestern war in der Presse folgende Äußerung des Sprechers des Seeheimer Kreises zu lesen - der Bundeskanzler hat sich ähnlich geäußert -: Wenn Minister weiter handwerkliche Fehler machen oder in neue Kakophonie verfallen, dann wird man handeln müssen. Jedes Regierungsmitglied steht jetzt unter besonderer Beobachtung. Darf ich fragen, ob der Bundeskanzler in der heutigen Kabinettssitzung darauf zu sprechen gekommen ist bzw. ob er eine Kabinettsumbildung angesprochen hat? Was die Beobachtung angeht, wüsste ich gerne, ob bestimmte Minister oder Ministerinnen - gerade hat eine von ihnen gesprochen - gemeint sind. Oder ist mein Eindruck richtig, dass das gesamte Kabinett unter Beobachtung steht, da alle bisher handwerkliche Fehler gemacht haben? ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zur Beantwortung der Fragen hat sich freiwillig Frau Staatsministerin Weiss gemeldet. Bitte schön.

Not found (Gast)

Das war nicht Thema der heutigen Kabinettssitzung, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Gibt es noch Fragen zu anderen Themen, die heute nicht Gegenstand der Kabinettssitzung waren? ({0}) - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich, ob es noch weitere Fragen an die Bundesregierung gibt. ({1}) - Das mag im Allgemeinen zutreffen, aber es werden keine Fragen angemeldet. Dann können wir die Befragung der Bundesregierung abschließen. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 15/2460 Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann auf: Trifft es zu, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Konzentration der Veredelungswirtschaft in bestimmten Regionen wie in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen problematisch ist - vergleiche ddp vom 22. Januar 2004 -, und, wenn ja, warum? Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Berninger zur Verfügung. Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir, dass ich die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang beantworte?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dann rufe ich auch noch die Frage 2 des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann auf: Welche Maßnahmen - gegebenenfalls mit Prioritätenliste - wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses von ihr benannte Problem zu beseitigen? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Die Bundesregierung sieht in der Tat in den zu hohen Viehdichten in einigen Regionen Deutschlands ein gravierendes Umweltproblem. Dieses Umweltproblem findet vor allem in den Nährstoffüberschüssen seinen Ausdruck, die sich daraus ergeben, dass in diesen Regionen hohe Viehdichten auf zu wenig landwirtschaftlicher Parl. Staatssekretär Matthias Berninger Fläche anzutreffen sind. Die Ausscheidungen aus der Viehmast können zu entsprechenden Umweltproblemen führen. Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist das auch von der Europäischen Union angesprochene Thema Ammoniak. Von den Ammoniakemissionen sind sowohl hinsichtlich der Folgen für die Böden durch die Nitratbelastung als auch hinsichtlich der im Waldbereich auftretenden Probleme, die zu etwa 80 Prozent auf die landwirtschaftliche Produktion zurückzuführen sind, die Regionen mit einer hohen Viehdichte besonders betroffen. In Deutschland sind in diesem Zusammenhang vier Landkreise zu nennen, nämlich die Landkreise Vechta, Cloppenburg, Borken und die Grafschaft Bentheim. Diese vier Landkreise weisen insgesamt mehr Großvieheinheiten auf, als es für die Umwelt gut ist, und zwar auf den einzelnen Landkreis bezogen über zwei Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftliche Fläche. Im Vergleich dazu liegt der Bundesdurchschnitt bei 0,85. Zu den Maßnahmen. Wir haben im Mai 2003 ein Programm zur Ammoniakreduzierung entsprechend den Vorgaben aus Brüssel vorgelegt. Wir haben das Agrarinvestitionsförderungsprogramm verändert und fördern nur noch Stallbauten für Betriebe, die zwei Großvieheinheiten pro Hektar Viehbesatz in den Betrieben nicht überschreiten. Wir sind zurzeit dabei, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Baurecht dahin gehend zu ändern, dass die zuständigen Behörden der Länder und der Kreise mehr Möglichkeiten haben, Investitionen der wirtschaftlichen Betriebe in solchen viehdichten Regionen durch Ausweisung entsprechender Sonderflächen einzuschränken. Auch bei der Privilegierung im Außenbereich, etwa beim Rückbau, werden wir Verschärfungen vornehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass sich der Viehbesatz in Deutschland insgesamt besser verteilt. Außerdem erwarten wir aufgrund der Veränderungen in der europäischen Agrarpolitik, insbesondere durch die Entkopplung bezüglich der Rindermast, einen deutlichen Rückgang der Produktionsintensität in einigen Regionen und damit eine Verbesserung der ökologischen Situation.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Goldmann.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich bedanke mich zuerst für die Antworten. Aber die letzten Ausführungen haben mich ein bisschen verwundert; denn mir ist nicht bekannt, dass die Rindviehwirtschaft in der von Ihnen angesprochenen Region Cloppenburg/Vechta besonders ausgeprägt ist. Diese Region ist eher für Geflügel- und Schweinewirtschaft bekannt, was, soweit ich weiß, nichts mit der EU zu tun hat. Ich möchte Folgendes nachfragen: Ist Ihnen bekannt, dass die Wertschöpfung in den von Ihnen angesprochenen Regionen extrem hoch ist, dass zum Beispiel die Region Südoldenburg, also Cloppenburg/Vechta, die geringste Arbeitslosenquote und die höchste Ausbildungsquote hat und dass dies einer sehr intelligenten Veredelungswirtschaft im Agrar- und Ernährungsbereich zu verdanken ist? Sind Sie bereit zu akzeptieren, dass die von Ihnen angesprochene schrittweise Entzerrung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten alle drei Komponenten umfassen sollte, die ökonomische, die ökologische und die soziale Seite? Werden Sie die Entzerrungsschritte so gestalten, dass diese Region ihre Leistungsfähigkeit nicht verliert? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass in der Region Cloppenburg/Vechta vor allem Geflügel und Schweine aufgestallt sind. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass sich die Entkopplung vor allem in der Rindfleischproduktion auswirken wird. Es gibt in manchen Regionen, in denen intensiv Bullenmast betrieben wird, etwa in Bayern, in Teilen Hessens oder in Nordrhein-Westfalen, besondere Probleme, die ich darstellen wollte. Nun zu Ihrer Frage: Dieses Thema unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu betrachten ist ganz im Sinne der Bundesregierung. Sie haben ja darauf hingewiesen, dass die Arbeitslosigkeit in der Region Cloppenburg/Vechta äußerst gering ist. Wenn Sie sich aber die fünf neuen Bundesländer anschauen, dann stellen Sie fest, dass es dort Regionen gibt, in denen die Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum besonders hoch ist. Die Bundesregierung glaubt, dass es ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit ist, gerade in solchen Regionen landwirtschaftliche Investitionen zu befördern. Seit der deutschen Einheit stehen dort ausreichend landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung. In der ehemaligen DDR lag der Viehbesatz bei einer Großvieheinheit pro Hektar. Nach der Wiedervereinigung hat aber eine Viehwanderung von Ost nach West stattgefunden, wodurch bestimmte Regionen in der ehemaligen DDR die Hälfte ihres Viehbesatzes und damit auch viele Arbeitsplätze verloren haben. Die Bundesregierung glaubt daher, dass eine umweltorientierte Politik, die eine Veränderung des Viehbesatzes und eine Förderung der entsprechenden Investitionen zum Ziel hat, gerade in den neuen Bundesländern und in anderen ländlichen Räumen eher zu einer Revitalisierung führen wird. Man muss auch festhalten, dass gerade die besonders positive Situation in Ihrer Heimat es rechtfertigt, dass man der landwirtschaftlichen Produktion und der Ernährungswirtschaft in anderen Regionen eine Chance gibt. Das ist gut für die Umwelt und gut für die Arbeitsplätze in den Regionen, die bisher weniger Perspektiven haben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Goldmann.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, meine Heimat ist das Emsland. Die Region Südoldenburg ist allerdings auch sehr schön. - Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, wollen Sie einen Prozess gegen den Markt steuern. Wenn Sie eine Zerschlagung in der Region Südoldenburg quasi hinnehmen, dann interessiert mich, welche Mittel Sie bereitstellen wollen, um den Aufbau in den so genannten neuen Ländern zu gestalten. Wollen Sie das im Rahmen der EU-Agrarreform machen oder wollen Sie Haushaltsmittel zum Beispiel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung stellen? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Herr Abgeordneter, mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm haben wir ein sehr nachgefragtes Instrument zur Förderung von Investitionen, das aufgrund der Grenzen, die wir festgelegt haben, gerade in den Regionen, in denen der Viehbesatz gering ist, in besonderem Maße angewendet wird bzw. angewendet werden kann. Durch die Reform der europäischen Agrarpolitik gibt es weitere Mittel, speziell für die ländlichen Räume in den neuen Ländern, die für diesen Bereich mobilisiert werden sollten. Hinzu kommt, dass wir Investitionsentscheidungen vonseiten der Ernährungswirtschaft zugunsten derjenigen Regionen in den neuen Ländern, in denen die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist, lieber sähen. Meines Wissens gehören Sie dem Bundestag über die Landesliste Niedersachsen an. Insofern habe ich ganz Niedersachsen als Ihre Heimat betrachtet. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ein Dialog sollte hier nicht geführt werden. Gegebenenfalls lässt sich da etwas sozusagen über die Zusatzfragen zur zweiten Frage organisieren.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich hatte schon die Sorge, dass das Zusammenfassen der beiden Fragen nur zwei Zusatzfragen zulässt. Herr Berninger, Sie haben bei der Grünen Woche erklärt, dass die EU die Konzentration der Veredlungswirtschaft in den von Ihnen angegebenen Regionen nicht akzeptiert. Sie haben vorhin ein Beispiel genannt. Ist Ihnen bekannt, dass in diesen Regionen die Belastung, die Sie vorhin angesprochen haben, in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen ist und dass die EU keineswegs irgendwelchen Druck ausübt - das ist mir zumindest nicht bekannt -, um diese Regionen sozusagen zu entzerren? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Herr Abgeordneter, es gibt die Richtlinie 2001/81/EG, die so genannte NEC-Richtlinie, die durchaus berücksichtigt, dass etwa in Holland oder auch in anderen Regionen ein Rückgang zu verzeichnen ist. Der ist aus Sicht der Europäischen Union aber keineswegs so drastisch, wie Sie es darstellen; da sind die Zahlen, glaube ich, eindeutig. Es ist nach wie vor so, dass die Ammoniakbelastung in diesen Intensivregionen zu hoch ist und ein weiterer Abbau notwendig ist. Die Instrumentarien dafür, dass dies erreicht wird, sowohl ordnungsrechtlicher als auch fördernder Art, habe ich in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 dargestellt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, Sie haben bei der Grünen Woche auch ausgeführt, dass Sie diese Reformpolitik mit Augenmaß machen wollen - ich habe vorhin den Eindruck gehabt, dass Sie das eher im Zerschlageverfahren machen wollen - und dass das auf Landes- und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden muss. Welche Vorstellungen haben Sie denn dazu, außer den Maßnahmen, die Sie vorhin genannt haben, also dem Baurecht für den Außenbereich oder der agrarischen Entwicklung im Außenbereich? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Dass die Bundesregierung hier mit Augenmaß vorgeht, können Sie schon daran erkennen, dass die Änderungen des Baurechts nicht etwa Verbote vorsehen. Vielmehr sollen den kommunalen Entscheidungsträgern und den Entscheidungsträgern auf Landesebene - da gibt es für die Regionalplanung je nach Bundesland unterschiedliche Kompetenzen - stärkere Instrumente dafür in die Hand gegeben werden, dass sie in solchen Regionen Landwirten, die nicht genug landwirtschaftliche Fläche vorweisen können, das Bauen im Außenbereich versagen können. Hier geht es also nicht um ein Verbot im engeren Sinne, sondern um den Abbau von Privilegien. Das Privileg für landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich beinhaltet, denke ich, dass sie auch Land zur Bewirtschaftung haben müsssen. Betriebe, die nicht genug Land haben, sondern auf geringer Fläche intensiven Viehbesatz haben und die Futtergrundlage etwa durch Importe aus Übersee sicherstellen, sind dann eben Wirtschaftsbetriebe, die sich aus meiner Sicht jedenfalls in Zukunft nicht mehr auf Privilegien berufen können, die der traditionellen Landwirtschaft zugute kommen sollen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Frau Kollegin Happach-Kasan.

Dr. Christel Happach-Kasan (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003669, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, die Tatsache, dass in einer Region ein Abbau von Arbeitsplätzen erfolgt, bedeutet natürlich noch nicht, dass in einer anderen Region tatsächlich eine Investition erfolgt. Ich frage vor diesem Hintergrund: Wie wollen Sie sicherstellen, dass es mit der von meinem Kollegen Goldmann genannten Zerschlagung innerhalb der vier von Ihnen aufgeführten Kreise tatsächlich zu einer erhöhten Wertschöpfung in den neuen Ländern kommt, und sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass Betriebe, die sich aufgrund ihrer Bestimmung in diesen Kreisen nicht mehr halten können, ins osteuropäische Ausland abwandern? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Frau Abgeordnete, alle Szenarien der Europäischen Union hinsichtlich der Marktentwicklung nach der Erweiterung weisen darauf hin, dass die Veredelungswirtschaft in Deutschland insbesondere dort, wo Investitionen notwendig sind, wie das im Bereich der Viehwirtschaft der Fall ist, von der Erweiterung eher profitieren wird. Gerade in den neuen Ländern gibt es unausgelastete moderne Schlachthöfe und genug landwirtschaftliche Fläche. Das heißt, dort wird man ohne größeren Investitionsaufwand wettbewerbsfähig produzieren können. Jenseits der Interessen einer prosperierenden Region - so wurde es ja bezeichnet - sollte es doch angezeigt sein, sich dafür einzusetzen, gerade dem ländlichen Raum in den neuen Ländern eine Perspektive zu geben. Hier die Interessen arbeitssuchender Menschen mit den Interessen der Umwelt in Einklang zu bringen, das sollte doch unser aller Anliegen sein. Wir leben in einer Marktwirtschaft. Auch im landwirtschaftlichen Bereich soll es marktwirtschaftliche Elemente geben, weswegen die Bundesregierung natürlich nicht alle Investitionsentscheidungen treffen wird. Vielmehr möchte sie mit ihrer Politik Betriebe ermutigen, in den neuen Ländern zu investieren, sodass nicht dort, wo schon heute zu viel Vieh aufgestallt ist, noch weitere Konzentrationsprozesse in Gang gesetzt werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Happach-Kasan, Sie können jetzt leider keine weitere Zusatzfrage stellen. Die Kollegin Connemann hat sich zu einer Zusatzfrage gemeldet.

Gitta Connemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003514, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sie erwähnten, dass es für jeden Betrieb erforderlich sei, über eine bestimmte Fläche zu verfügen. Das ist rechtlich vorgeschrieben. Ist es denn auch faktisch sinnvoll, dass jemand, der eine Geflügelmast betreibt, über sehr viel Fläche verfügt? Wie soll er auf dieser Grundlage die notwendigen Futtermittel zur Verfügung stellen? Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Frau Abgeordnete, ich glaube, dass es - gerade in der Kombination aus Innovationen im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe und einer Eigenfuttergrundlage auf landwirtschaftlicher Fläche - in Zukunft sehr gut möglich sein wird, zu produzieren. Ich halte die Abhängigkeit unserer landwirtschaftlichen Produktion von großen Lieferungen, etwa von Ölsaaten, auch deshalb für problematisch, weil die weltweite Entwicklung dahin geht - ich erinnere an die stärkere Verstädterung in Asien -, dass der Fleischkonsum zunimmt. Diese Märkte werden in Zukunft starken Schwankungen unterworfen sein. Langer Rede kurzer Sinn: Ökologische und ökonomische Gründe sprechen dafür, die eigene, also aus der Region stammende Futtergrundlage mit der landwirtschaftlichen Tierproduktion wieder stärker in Verbindung zu bringen. Die völlige Abkopplung der Intensivmast von der Futtergrundlage ist auf lange Sicht auch ökonomisch hoch fragwürdig. Ökologisch führt das natürlich - daran besteht gar kein Zweifel - zu einem Nährstoffüberschuss; denn die entsprechenden Exkremente werden nicht in diejenigen Länder exportiert, die das Futter geliefert haben, sondern sie landen auf unseren Äckern und leider Gottes auch in den Grundwassern der Regionen. Gerade die Grundwasserbelastungen mit Nitrat sind ein langfristiges Problem, mit dem wir zu kämpfen haben. Einige Intensivregionen können davon ein Lied singen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine Zusatzfrage des Kollegen Ostendorff.

Friedrich Ostendorff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003604, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Bemühungen - Frau Connemann hat danach gefragt; ich sehe das aber etwas anders -, die Tierhaltung und die Fläche in Einklang zu bringen? Unserer Meinung nach muss verstärkt darauf geachtet werden - gestatten Sie mir noch diesen einen Satz -, dass die Fläche zur Tierhaltung passt. Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Der Erfolg des Agrarinvestitionsprogrammes zeigt, dass die Landwirte bereit sind, dort zu investieren, wo es letzten Endes eine Förderung gibt. Wir geben jetzt gezielt Steuergelder dafür aus, landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die ausreichende eigene Futtergrundlagen haben. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird darüber hinaus ein bedeutsames Element fördern, nämlich die Zusammenführung von landwirtschaftlicher und Energieproduktion. Ich möchte auch noch das Problem ansprechen - mich stört das sehr; wir bekommen sehr viele Zuschriften dazu -, dass Landwirte in vieharmen Regionen investieren wollen, dort aber auf erhebliche Widerstände der Bevölkerung stoßen. Von daher ist es angezeigt, die Bevölkerung dafür zu gewinnen, dass in die Landwirtschaft investiert wird, allerdings an der richtigen Stelle. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, dass diese Investitionen nur dort getätigt werden, wo eine Intensivproduktion stattfindet, weil die Folgen für die Umwelt auch mit dem EU-Recht nicht in Einklang zu bringen sind. Insofern werben wir für eine vernünftige, vorausschauende, die Bevölkerung gewinnende Politik, um beispielsweise die Menschen in den neuen Ländern, aber auch in Regionen wie meiner Heimat Nordhessen zu Investitionen anzuregen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wir beenden damit diesen Geschäftsbereich. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Probst zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch auf: Trifft es zu, dass in Deutschland mehr als 2 000 Menschen pro Jahr durch Röntgenuntersuchungen an Krebs erkranken und damit unser Land einen europäischen Spitzenplatz belegt - „Spiegel online“ vom 30. Januar 2004 -, und was unternimmt die Bundesregierung, um unnötige Röntgenuntersuchungen einzuschränken?

Simone Probst (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002753

Liebe Frau Kollegin Lötzsch, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu dem gesamten Themenkomplex: Grundsätzlich ist es nur dann erlaubt, einen Menschen Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. In diesem Rahmen wird in der Öffentlichkeit seit einigen Jahren intensiv diskutiert, wie viele zusätzliche Krebserkrankungen, insbesondere durch die Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin, verursacht werden. Hier wird anhand von Rechenmodellen die Zahl zusätzlich verursachter Krebserkrankungen abgeschätzt. Die Werte, die diskutiert werden, beruhen auf der Summe der einzelnen Strahlendosen aller mit Röntgenstrahlen durchgeführten Untersuchungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz und auch die Strahlenschutzkommission haben immer wieder festgestellt, dass aus der Summe der Strahlendosen aller Einzelanwendungen nicht auf eine bestimmte Zahl dadurch zu erwartender Krebserkrankungen hochgerechnet werden darf. Ich darf zusätzlich darauf hinweisen, dass die in dem „Spiegel online“-Artikel, auf den Sie sich in Ihrer Frage beziehen, zugrunde gelegten Rechenmodelle gegebenenfalls Schwankungen bei den vorgelegten Zahlen von bis zu 50 Prozent aufweisen können. Nichtsdestotrotz weisen die Zahlen über die durchgeführten Röntgenuntersuchungen, die der Bundesregierung vorliegen, eine höhere Aufnahmeanzahl als in vergleichbaren Industriestaaten auf. Allerdings liegen keine Angaben über die aus diesen Zahlen resultierenden diagnostischen Vorteile vor. Unser Bestreben ist es, unnötige Röntgenuntersuchungen zu vermeiden und einen besseren Strahlenschutz bei medizinischen Anwendungen zu gewährleisten. Deshalb haben wir in der Novelle der Röntgenverordnung die Anforderungen an die Durchführung von Röntgenuntersuchungen erhöht. Jede einzelne Röntgenuntersuchung ist durch den Arzt, der die Untersuchung durchführt, zu rechtfertigen. In der Röntgenverordnung finden Sie das unter „Rechtfertigende Indikation“. Hier geht es sowohl um das Ob als auch um das Wie der durchgeführten Untersuchungen. Durch das Bundesamt für Strahlenschutz werden regelmäßig diagnostische Referenzwerte erstellt und veröffentlicht. Diese Referenzwerte geben an, wie hoch die jeweiligen Expositionswerte für die verschiedenen Untersuchungsarten bei einem durchschnittlich konstituierten Patienten höchstens liegen dürfen. Als Kontrollinstrument dieser strahlenschutzrechtlichen Vorschriften wurden die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen eingeführt, die als Bindeglied zwischen dem anwendenden Arzt und der zuständigen Überwachungsbehörde dienen. Die Aufgabe dieser Stellen ist es insbesondere, den Arzt im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Dosisreduzierung zu beraten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Frau Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Frau Staatssekretärin, nun ist ja in der Oxford-Studie, auf der meine Frage basiert, festgestellt worden, dass deutsche Ärzte Röntgenweltmeister sind. Als eine Ursache dieses Weltmeistertums wurde herausgearbeitet, dass viele Ärzte, die aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern den Weg in die Selbstständigkeit gewählt haben, ihre hohen Anschaffungskosten amortisieren wollen. ({0}) - Und auch müssen; natürlich. - Nun wäre ja die Frage zu stellen, was die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Veränderungen im Gesundheitswesen unternimmt, um die Arbeitsbedingungen von Ärzten in Krankenhäusern zu verbessern und dieses Überangebot von Arztpraxen außerhalb von Krankenhäusern einzudämmen.

Simone Probst (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002753

Die aus dem ersten Teil des Artikels zitierten Äußerungen hinsichtlich der Amortisation der Anschaffungskosten der Geräte stellen sicherlich ein sachfremdes Argument für eine Röntgenuntersuchung dar. Genau aus diesem Grunde habe ich den Grundsatz vorangestellt, dass der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko überwiegen muss. So haben wir in der novellierten Röntgenverordnung, um zu einer Reduzierung der Strahlendosis zu kommen, dem Arzt mehr Verantwortung zugestanden und entsprechende Instrumente verankert. Von meiner Seite möchte ich mich auf den Aspekt des Strahlenschutzes beschränken und Ihnen zusätzlich noch sagen, dass sich auch die Strahlenschutzkommission intensiv mit diesem Themenkomplex befasst und im Moment Überweisungskriterien für Bild gebende Verfahren in der Medizin erarbeitet. Diese Überweisungskriterien sollen auch als Hilfsmittel für den Arzt dienen, der so geeignete Untersuchungsverfahren auswählen kann, vor allen Dingen durch den Vergleich mit anderen Untersuchungsmethoden, die keine oder eine geringere Strahlenexposition verursachen, zum Beispiel Ultraschall oder Magnetresonanztomographie. Ich glaube, dass es in der Verantwortung der Ärzte liegt - auch wenn das nicht meine Baustelle ist, Frau Kollegin Caspers-Merk -, ihre Patientinnen und Patienten gut zu informieren, auch über alternative Methoden. Die Patienten und Ärzte sollten über so viele Informationen verfügen, dass sie nur dann auf Röntgenuntersuchungen zurückgreifen, wenn es medizinisch gerechtfertigt ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage?

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Frau Staatssekretärin, die Bundesregierung entscheidet selbst, wer die Fragen beantwortet; das ist völlig klar. Ich hätte aber auch eine Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium erwartet. Deshalb habe ich die Nachfrage, ob die Bundesregierung aus Studien wie der Oxford-Studie nicht die Schlussfolgerung ziehen müsste, dass der sprechenden Medizin gegenüber der Gerätemedizin ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt werden müsste.

Simone Probst (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002753

Diese Frage könnte ich kurz mit Ja beantworten. Unsere Antwort ist zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Umweltministerium abgesprochen. Das Umweltministerium ist federführend bei der Röntgenverordnung und beim Strahlenschutz. Aus meinen Ausführungen können Sie ersehen, dass wir alles tun, um für ausreichende Information und Beratung zu sorgen. Als Kontrollinstrument haben wir die von mir genannten „Ärztlichen und zahnärztlichen Stellen“ eingeführt, die überwachen, dass die Werte der Strahlendosen die diagnostischen Referenzwerte nicht ungerechtfertigt überschreiten. Ich glaube, unsere Gesundheitspolitik zeigt, dass wir, insbesondere im Strahlenschutz, auf eine Minimierung der Gefahren, die aus der Bestrahlung resultieren, setzen. In diesem Sinne werden natürlich Informationen weitergegeben. Im Vordergrund steht, dass die Patienten geheilt werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Die Fragen 4 und 5 des Kollegen Schauerte werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Ich rufe die Frage 6 der Kollegin Petra Pau auf: Wie bewertet die Bundesregierung inhaltlich die Forderung, das Staatsziel „gleiche Lebensverhältnisse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, wie dies etwa - vergleiche den „Spiegel“ vom 2. Februar 2004 - der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück, gefordert hat? Die Frage wird vom Parlamentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach beantwortet.

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Verehrte Frau Kollegin Pau, da uns die Forderung von Ministerpräsident Steinbrück nur aus dem „Spiegel“Artikel vom 2. Februar dieses Jahres, auf den Sie sich beziehen, bekannt ist, darf ich Ihnen folgende Antwort geben: Entsprechend der ständigen Praxis dieser Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen nehmen wir zu Pressemeldungen keine Stellung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Frau Pau?

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Wie Sie richtig erkannt haben, habe ich mich auf eine „Spiegel“-Meldung bezogen. Ich habe aber absichtsvoll das Wörtchen „inhaltlich“ im Sinne von Bewertung in meine Frage eingefügt; denn jenseits der Frage, ob das im „Spiegel“ stand, sind in der Vergangenheit bereits mehrere Ministerpräsidenten mit der Forderung, dieses Staatsziel aus dem Grundgesetz zu streichen, zitiert worden. Insofern wünsche ich eine Auskunft, wie die Bundesregierung zu dieser Forderung der Streichung des Staatsziels steht.

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Die Bundesregierung hat bei der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung immer das Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Solidarität zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hält allerdings an einem solidarischen Föderalismus fest, insbesondere im Interesse der neuen Bundesländer.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass die Bundesregierung auch in der gerade geschaffenen Kommission zur Neuordnung des Föderalismus in der Bundesrepublik entsprechend agiert und Initiativen zur Einführung eines verstärkten Wettbewerbsföderalismus, die aus den so genannten starken Bundesländern kommen, zurückweist?

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Sie dürfen meine Worte gerne interpretieren. Die Bundesregierung wird - das ist ihre Position in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung - alle Bemühungen sowie alle vorgebrachten Äußerungen und Vorschläge von Interesse immer in dem von mir soeben genannten Spannungsfeld betrachten und unter Beachtung dieses solidarischen Föderalismus beurteilen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage von Frau Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Herr Staatssekretär, würden Sie mir bitte den Unterschied zwischen solidarischem Föderalismus und dem in der Verfassung verankerten Staatsziel, gleiche Lebensverhältnisse herzustellen, erklären. Sehen Sie da einen Unterschied oder ist es für Sie deckungsgleich?

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Ein solidarischer Föderalismus bedeutet, dass wir alle füreinander einstehen. ({0}) Ansonsten bin ich für Semantik nicht verantwortlich, Frau Lötzsch.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das wird viele trösten. ({0}) Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ditmar Staffelt zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 7 des Kollegen Hans Michelbach auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Abwehr negativer Folgen der zum 1. Mai 2004 stattfindenden EU-Osterweiterung für die Grenzregionen zu den Beitrittsländern ein Maßnahmenpaket in Form eines so genannten Grenzgürtelprogramms aufzunehmen, und, wenn nein, warum nicht?

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Den vier Bundesländern an der deutschen EU-Außengrenze stehen umfangreiche Mittel aus vielfältigen Förderprogrammen und Instrumenten der Europäischen Union, des Bundes und der Länder zur Verfügung. Zur Abfederung des erweiterungsbedingten Anpassungsdrucks hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit der Republik Österreich für ein EU-Grenzlandprogramm eingesetzt. Von der EU-Kommission wurden daraufhin den Grenzregionen der fünf von der EU-Erweiterung betroffenen Mitgliedsländern im Zeitraum von 2001 bis 2006 insgesamt 265 Millionen Euro unter anderem zur Aufstockung des Budgets für die Transeuropäischen Netze, zusätzliche Mittel für Interreg und KMUs sowie Mittel für das Programm „Jugend“ zur Verfügung gestellt. Regionalpolitik ist in erster Linie Aufgabe der Länder. Es liegt daher vorrangig in der Verantwortung der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften, regionale Schwerpunkte zu setzen und die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels als Folge der EU-Osterweiterung zu ergreifen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort allgemein auf EU-Programme abgehoben. Es gibt aber eine Zusage des Bundeskanzlers. Er hat im Jahre 2001 in Weiden spezielle Investitionshilfen für die Wirtschaft versprochen. Wenn diese Hilfe ausbleibt: Was werden Sie tun, um das Fördergefälle zu den EU-Beitrittsländern hinsichtlich der Investitionen abzuschwächen? Wie können Sie es bewerkstelligen, dass es zu weniger Verlagerungen von Betrieben kommt?

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass weder unserem Hause noch dem Bundeskanzleramt eine derartige Zusage des Bundeskanzlers bekannt ist. Ich hatte schon darauf verwiesen, dass in Anerkennung der Problematik eines Fördergefälles Initiativen gegenüber der Europäischen Union ergriffen worden sind, die in der Hauptsache - das sagte ich Ihnen schon in meiner Antwort auf Ihre Frage - in das EU-Grenzlandprogramm einmündeten. Ich weise in dem Zusammenhang auch darauf hin - das ergibt sich aus den Erkenntnissen unseres Hauses über den Einsatz der Finanzmittel des EU-Grenzlandprogramms zur Förderung der vier betroffenen deutschen Bundesländer -, dass insbesondere das Bundesland, aus dem Sie kommen, in erheblichem Umfange von dem von der Bundesregierung gemeinsam mit Österreich durchgesetzten Grenzlandprogramm profitiert hat. Ich will jetzt nicht die einzelnen Zahlen nennen, darf Ihnen aber vielleicht die entsprechenden Unterlagen in Form eines Zahlenwerkes an die Hand geben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Michelbach.

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, bei diesen Programmen handelt es sich ja vor allem um Infrastrukturförderprogramme. Mir geht es speziell um Investitionsprogramme für die Wirtschaft. Wie können Sie ausschließen, dass die Förderung, die in nationaler Hoheit verbleibt, in Zukunft immer geringer wird, obwohl wir eine immer höhere Nettozahlung - jetzt geht man von mehr als 1 Prozent des Bruttosozialproduktes aus - an die EU leisten? Die Bundesländer haben, Sie sprachen die Regionalförderung an, aufgrund des Wettbewerbsrechts auf dem Binnenmarkt kaum Möglichkeiten, nationale Fördermaßnahmen zu treffen.

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Ich darf zum Ersten darauf verweisen, dass es zwischen der Bundesregierung und den entsprechenden Gremien der Europäischen Union keine Verständigung über eine mögliche Erhöhung der Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland in den Haushalt der Europäischen Union gibt. Insoweit gibt es hier keine neue Entwicklung, die berichtenswert wäre. Zum Zweiten will ich insbesondere auf Folgendes hinweisen: Wir haben dafür Sorge getragen, dass Grenzregionen, die nicht mehr in die GA-Förderung fallen, durch so genannte E-Fördergebiete ersetzt werden, über die die bisherige GA-Förderung insbesondere gewerblicher Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen sowie in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur ermöglicht werden kann. Das heißt, für dieses Segment, das Sie eben angesprochen haben, ist ein zusätzlicher Korridor geschaffen worden, der Ihrer Intention Rechnung trägt. Herr Abgeordneter Michelbach, ich möchte allerdings darauf verweisen, dass es auch im Bundesland Bayern - über diese Tatsache sollte man sich dort klar werden strukturschwächere Regionen gibt und dass größere Anstrengungen dieses Bundeslandes nicht schaden könnten, um diesen Teilen des Bundeslandes Bayern ein Stückchen mehr Hilfe zukommen zu lassen als die Hilfe, die wir bisher beobachten konnten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Kollege Kretschmer.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ich komme zwar nicht aus Bayern, trotzdem möchte ich fragen - ganz einfach -: Werden Sie im Rahmen der neuen Strukturpolitik dafür sorgen, dass es zu keinem Fördergefälle kommt dergestalt, dass einerseits Länder wie Tschechien und Polen 100 Prozent bekommen, während die angesprochenen Gebiete Deutschland andererseits weit weniger erhalten?

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Ich glaube, dass eine solche Zusage schlicht nicht gemacht werden kann. Schon in der Vergangenheit gab es ein Fördergefälle - übrigens auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - und auch heute unterscheidet man zwischen Ziel-1-Gebieten, Ziel-2-Gebieten und Ziel-3-Gebieten. Insofern kann es gar nicht um einen 100-prozentigen Ausgleich, sondern nur um Hilfen gehen. Sie dürfen dabei nicht vergessen, dass die Hilfen, die die Europäische Union gewährt, Gründe haben: Es handelt sich um unterstrukturierte Gebiete. Denen stehen in aller Regel Gebiete gegenüber, die sehr viel stärker strukturiert sind. Die dortige wirtschaftliche Leistungskraft muss in Rechnung gestellt werden. Ein 100-prozentiger Ausgleich wäre nicht nur nicht erstrebenswert, sondern auch nicht sinnvoll.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Deß.

Albert Deß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000376, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär Staffelt, Ihnen ist doch sicher bekannt, dass Bayern mehr als viele andere Bundesländer die strukturschwachen Gebiete fördert. Aber das Problem liegt doch darin, dass es die EU in Zukunft nicht mehr ermöglicht, dass diese Gebiete gefördert werden. Meine Frage: Was unternimmt die Bundesregierung, damit es auch in Zukunft möglich ist, dass Bayern seine strukturschwachen Gebiete insbesondere an der tschechischen Grenze fördert, damit verhindert wird, dass die Betriebe von Bayern nach Tschechien abwandern?

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Ich habe Ihnen das eben am Beispiel der E-Fördergebiete erläutert. Es ist in der Tat so, dass GA-Mittel genutzt werden können, um einem solchen Bundesland wie dem Ihren entsprechende Unterstützung zu gewähren. Dieser Korridor ist geschaffen worden, obwohl zum Beispiel Weiden oder auch Schwandorf nicht mehr in die EU-Fördergebietskategorie hineinfallen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Gitta Connemann auf: Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der angekündigten Novellierung bzw. Vereinfachung des Vergaberechts - vergleiche „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2004 - und inwieweit trifft es zu, dass diesbezüglich gegensätzliche Vorstellungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA, und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW, bestehen?

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Die Bundesregierung, Frau Abgeordnete, hat im Februar 2003 beschlossen, im Rahmen der Initiative „Bürokratieabbau“ das deutsche Vergaberecht zu verschlanken. Das mittlerweile komplex und unübersichtlich gewordene Vergaberecht soll vereinfacht werden. Es soll transparent, wettbewerbs-, investitions- und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden und für die Anwender leicht verständlich sein. Damit soll auch die Korruptionsprävention verstärkt werden. Gleichzeitig sind die am 3. Februar 2004 vom Rat und Europaparlament beschlossenen novellierten EUVergaberichtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Eine Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Jahr 2003 Möglichkeiten für eine solche Vereinfachung des Vergaberechts geprüft und Vorschläge für eine Verschlankung des Vergaberechts gemacht. Als mögliche Ansatzpunkte für eine Verschlankung des Vergaberechts wurden in der Arbeitsgruppe eine Änderung der Regelungsstruktur, die Straffung und Bereinigung der Einzelregelungen des Vergabeverfahrens sowie Änderungen an den Vorschriften über den Rechtsschutz angesehen. In der Arbeitsgruppe, der auch Vergaberechtsexperten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angehörten, bestanden unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine Vereinfachung im bestehenden Vergaberechtssystem oder auch durch weiter gehende Strukturveränderungen erfolgen sollte. Die Bundesregierung wird sich daher in Kürze über ein Konzept für die künftige Struktur eines modernen Vergaberechts verständigen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ihre Zusatzfrage, Frau Connemann.

Gitta Connemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003514, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das klingt sehr beeindruckend. Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär. Sie haben angesprochen, dass die Bundesregierung im Rahmen der Initiative „Bürokratieabbau“ plant, das Verfahren zu straffen. Zu diesem Verfahren gehören sehr viele Schutzmechanismen, die gerade verhindern sollen, dass es zu Korruption kommen kann. Ich spreche in diesem Zusammenhang das Vieraugenprinzip und die Tatsache an, dass Angebote in einer bestimmten Art und Weise unterbreitet werden müssen. Angesichts der doch sehr zahlreichen Ungereimtheiten in der letzten Zeit bei Vergabeverfahren, so bei der Bundesagentur für Arbeit oder seitens der Bundesregierung, die offensichtlich auch Probleme mit der Anwendung des Vergaberechts haben, frage ich: Hält es die Bundesregierung tatsächlich für angezeigt, auch solche Mechanismen abzubauen, die letztlich der Produktqualität, der Kostenersparnis und dem Wettbewerb dienen sollen?

Dr. Ditmar Staffelt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003239

Frau Abgeordnete, ich darf Sie beruhigen. Das Gegenteil ist der Fall. Unser Ministerium, das sich federführend mit dieser Thematik beschäftigt, ist einerseits bemüht, aus Fehlern der Vergangenheit, die es sicherlich über viele Jahre hinweg überall in Verwaltungen, im öffentlichen Bereich gegeben haben mag, zu lernen, es will sich andererseits aber auch an dem orientieren, was Maßstab in anderen europäischen Ländern ist, und tatsächlich ein grundlegend neues Vergaberecht schaffen. Ich füge hinzu, dass wir in diesem Zusammenhang selbstverständlich großen Wert auf Transparenz legen, um Korruption gegebenenfalls schon präventiv entgegenwirken zu können. Im Übrigen werden wir uns - darüber sollten wir vielleicht den Dialog fortsetzen - mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ins Benehmen setzen, um als Beschluss der Bundesregierung eine Regelung vorzulegen, die im Parlament in ausreichender Weise diskutiert werden kann.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Die Fragen 9 und 10 des Kollegen Günther Friedrich Nolting werden schriftlich beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Georg Wagner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Gero Storjohann auf: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen im Dezember 2003 bei der Bundesluftwaffe erfolgten Abbruch der Ausbildung für angehende Flugzeugführer und Waffensystemoffiziere trotz Zusicherung einer späteren Verwendung und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang auch für andere Truppengattungen vor dem Hintergrund des Vertrauensschutzes für die Soldaten hinsichtlich weiterer vorgesehener Truppenreduzierungen?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Herr Präsident! Herr Kollege, zu Beginn des vergangenen Jahres sind die Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr mit dem Ziel überprüft worden, die Planung von Betrieb und Investitionen mit der Finanzplanung in Übereinstimmung zu bringen und die Struktur der Bundeswehr den gegenwärtigen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen weiter anzupassen. Wie Sie wissen, hat der Bundesminister der Verteidigung am 21. Mai 2003 Verteidungspolitische Richtlinien erlassen, in denen die Aufgaben der Bundeswehr neu gewichtet werden und an denen sich die weitere Entwicklung der Streitkräfte zu orientieren hat. Zugleich hat der Minister damit im Zusammenhang stehende Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Reform der Bundeswehr bekannt gegeben. Die Ministerentscheidung zur Auflösung eines weiteren Geschwaders der Luftwaffe und des Marinefliegergeschwaders 2 sowie zur Übernahme von aktiven und auszubildenden Luftfahrzeugbesatzungen der Marine werden den künftigen Bedarf an Luftfahrzeugbesatzungen in der Luftwaffe weiter reduzieren. Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege, konnte ein Teil der bereits eingestellten Anwärter und Anwärterinnen des Fliegerischen Dienstes nicht im bisherigen Ausbildungsgang verbleiben. Die Betroffenen wurden am 8. und 9. Dezember 2003 im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch Vertreter des Führungsstabes der Luftwaffe und des Personalamtes der Bundeswehr ausführlich - sozusagen aus erster Hand - über Entscheidungen, Entwicklungen und deren Ursachen unterrichtet. Die Entscheidung über die weitere Verwendung erfolgte bedarfsorientiert im Rahmen einer Bestenauslese auf der Grundlage von Eignung, Befähigung, Leistung sowie Fortschritt in der Ausbildung und damit für alle Anwärter und Anwärterinnen des Fliegerischen Dienstes der Luftwaffe und der Marine unabhängig von ihrem Geschlecht nach gleichen Grundsätzen. Insgesamt sind 56 Anwärter und Anwärterinnen für den Fliegerischen Dienst von der erforderlichen Umsteuerung betroffen. Das entspricht einem Anteil von rund 20 Prozent. Der Vertrauensschutz auf Beschäftigung und Ausbildung wird weiterhin gewährleistet. So wurden allen Anwärtern und Anwärterinnen, für die keine Verwendung im Fliegerischen Dienst der Luftwaffe mehr vorgesehen werden kann, alternative Ausbildungsgänge und Tätigkeiten aufgezeigt. Dabei werden die persönlichen Wünsche der Anwärter und Anwärterinnen beispielweise im Hinblick auf einen Werdegangs- und Teilstreitkraftwechsel, die Aufnahme eines Studiums an der Universität der Bundeswehr, die Ausbildung zum Hubschrauberführer beim Heer oder eine Dienstzeitverkürzung wo immer möglich berücksichtigt. Alle umzuplanende Anwärter und Anwärterinnen haben eine weitere Perspektive in den Streitkräften. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgt nur auf eigenen Wunsch. Gleiches würde gelten, wenn in anderen Truppengattungen vergleichbare Maßnahmen erforderlich würden. Dies ist in der Luftwaffe derzeit nicht der Fall.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Kollege Storjohann?

Gero Storjohann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003643, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie stellten dar, dass am 21. Mai 2003 eine neue politische Richtung vorgegeben worden ist. Die Anwärter sind am 8. und 9. Dezember 2003 informiert worden. Halten Sie es für angemessen, dass die jungen Leute, denen zu Beginn der Ausbildung praktisch zugesichert worden ist, dass sie später eine Verwendung als Strahlenflugzeugführer finden, erst dann informiert worden sind, oder hätte man die Anwärter nicht eher informieren müssen?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Sie wissen, dass die Verteidigungspolitischen Richtlinien am 21. Mai 2003 erlassen wurden. Die Folgerungen daraus müssen die Teilstreitkräfte ziehen. Im Bereich der Luftwaffe konnten die Anwärterinnen und Anwärter Anfang Dezember vergangenen Jahres informiert werden so rechtzeitig, dass diese sich auf andere Bereiche der Bundeswehr umorientieren können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage?

Gero Storjohann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003643, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, nach meinen Informationen haben die Anwärter am 8. und 9. Dezember 2003 erstmalig von der neuen Situation erfahren. Ist Ihnen bekannt, innerhalb welchen Zeitraums sie sich für eine neue Verwendung entscheiden müssen, und halten Sie diesen kurzen Zeitraum für angemessen?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Das müssen die Luftwaffe und die anderen Teilstreitkräfte, die dafür zuständig sind, selbst beurteilen. Das ist wohl so geschehen. Es ist nicht Sache des Ministeriums, zu sagen: Das muss innerhalb von 14 Tagen passieren. Ich halte die Zeit für ausreichend. Die Zusage, dass alle Anwärterinnen und Anwärter im Bereich der Bundeswehr untergebracht werden, stellt schon einen Wert an sich dar.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Pau auf: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Operation Active Endeavour durchgeführt und welche Faktoren haben dazu geführt, dass die am 8. Dezember 2003 von der NATO ausgesetzte Operation am 12. Januar 2004 wieder aufgenommen werden musste?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Frau Kollegin Pau, die Operation Active Endeavour im östlichen Mittelmeer und in der Straße von Gibraltar ist der NATO-geführte Teil der gemeinsamen Reaktion auf die terroristischen Angriffe gegen die Vereinigten Staaten von Amerika. Vor dem Hintergrund einer potenziellen Gefährdung des internationalen Schiffsverkehrs durch terroristische Überfälle wurde Active Endeavour im März 2003 auf Begleitschutzoperationen für alliierte Handelsschiffe in der Straße von Gibraltar sowie auf so genannte Compliant Boardings im östlichen Mittelmeer ausgeweitet. Der Einsatz findet auf der Grundlage des Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen, des Art. V des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 und 1373 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahre 2001 statt. Die Präsenzoperationen im östlichen Mittelmeer sind seit Beginn ununterbrochen fortgesetzt worden. Die Geleitschutzoperationen in der Straße von Gibraltar waren bis zum 29. Januar 2004 unter der Voraussetzung ausgesetzt, dass die alliierten Nationen nur einen geringen Bedarf an Geleitschutz anmelden und die Sicherheitslage darüber hinaus eine Aussetzung erlaubt. Danach sind die Forderungen ziviler alliierter Schiffe für Geleitschutz wieder angestiegen. Das deutsche Schnellbootkontingent kehrte mit der Aussetzung in seinen Heimathafen zurück und wurde am 12. Januar 2004 zeitgerecht wieder in Marsch gesetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ihre Zusatzfrage, Frau Pau.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. - Sie haben sich ja schon auf Art. V des Nordatlantikvertrages, also den Verteidigungsfall, berufen. An dieser Stelle frage ich Folgendes nach: Kann der Geleitschutz für Handelsschiffe heute, im Jahre 2004, ernsthaft noch unter Berufung auf Art. V des Nordatlantikvertrages durchgeführt werden? Konkret: Von wem geht dort welche Bedrohung aus, sodass der Schluss gezogen werden muss, dass nach wie vor der Verteidigungsfall vorliegt?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Gerade auf der Straße von Gibraltar, dieser Enge zwischen Nordafrika und dem europäischen Kontinent, sind terroristische Übergriffe durchaus möglich. Sie werden durch den Geleitschutz unterbunden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Ich habe eine Frage zur Bilanz dieses Einsatzes bzw. zum Vergleich der Situation vor und nach der Unterbrechung. Konkret: Wie viele Schiffe wurden kontrolliert? Wie viele terroristische Aktivitäten konnten tatsächlich unterbunden oder verhindert werden? Gab es Festnahmen oder wurde Material beschlagnahmt, welches für terroristische Anschläge verwendbar gewesen wäre?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Details hier nicht darstelle. Aber ich werde sie Ihnen schriftlich nachreichen, damit Sie eine ausreichende Auskunft bekommen.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Danke.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Die Fragen 13 und 14 des Kollegen Hinsken und Frage 15 des Kollegen Hofbauer werden schriftlich beantwortet. Damit komme ich zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk zur Verfügung. Ich rufe Frage 16 des Kollegen Dr. Heinrich Kolb auf: Welche Definition des Begriffs „Beratervertrag“ ist der Antwort der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, vom 21. Januar 2004 auf das Schreiben des Abgeordneten Dr. Dieter Thomae vom 18. Dezember 2003 zur Anzahl der Beraterverträge, die das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, BMGS, abgeschlossen hat, zugrunde gelegt worden?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Präsident! Herr Kollege Kolb, die Bundesministerin Ulla Schmidt hat ein Schreiben des Kollegen Dr. Thomae beantwortet, das er am 18. Dezember 2003 an sie gerichtet hatte. Sie fragen nun, welche Definition des Begriffs „Beratervertrag“ darin zugrunde gelegt worden ist. Der Beraterbegriff kann in unterschiedlicher Weise interpretiert werden. Um eine einheitliche Antwort zu gewährleisten, wurde die Frage des Abgeordneten Dr. Thomae auf Grundlage einer bereits bei der Beantwortung früherer Fragen zugrunde gelegten Definition beantwortet, nach der unter Beratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden werden, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden sind. Nicht von dieser Definition umfasst sind unter anderem Verträge zur Beantwortung von technischen und rechtlichen Fragestellungen. So wäre zum Beispiel denkbar, dass das BMGS bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine Beratertätigkeit hinsichtlich der Themen Investitionen und Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte der Selbstverwaltung ausschreibt. Diese würde nicht unter die genannte Begriffsdefinition fallen. Auch Einzelkommissionen, die schon vorher regelhaft eingerichtet waren, fallen nicht unter diesen Beraterbegriff. Gleiches gilt für Verträge, die überwiegend keine bzw. nur einen kleinen Anteil von Beratungsleistungen beinhalten. Ein Beispiel: Wenn Sie in Ihrem Haus neue Software installieren lassen, dann beinhalten solche Verträge immer auch Schulung und Beratung. Aber es ist klar, dass solche Verträge nicht in diesem Sinne als Beraterverträge zu verstehen wären.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, in der Antwort an den Kollegen Thomae, die mir als Kopie vorliegt, ist die Rede davon, dass der einzige derartige Vertrag mit einem „Beratungsunternehmen“, wie es dort heißt, abgeschlossen wurde. Auch den Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben, entnehme ich, dass es seitens des Ministeriums keine sonstigen Beratungsverträge, etwa mit Einzelpersonen, gegeben hat. Ist das richtig?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Kollege Dr. Kolb, ich verweise auf zwei Quellen, die Sie bitte auch zu Rate ziehen sollten. Es gab eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, in der insgesamt nach Beratungsstrukturen der Bundesregierung gefragt wurde. Dort wurde nach Beiräten, nach Kommissionen, nach Forschungsprojekten und nach Einzelleistungen gefragt. In der Antwort sind alle aufgeführt und insofern öffentlich gemacht worden. Herr Dr. Thomae hat zusätzlich nach Einzelberaterverträgen gefragt; diesbezüglich ist die Antwort, die wir gegeben haben, vollständig. Natürlich müssen Sie beides zusammen betrachten, um ein komplettes Bild zu bekommen. Sie haben ja auch nach den Kosten für den Sachverständigenrat gefragt.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, auf welcher Grundlage findet die wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung statt? In welche Kategorie etwa wäre die Beratung durch Hochschulprofessoren einzuordnen?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Noch einmal, Herr Kollege Dr. Kolb: Es gibt die Kommissionen und Beiräte. Diese haben in aller Regel schon immer Beratungstätigkeiten ausgeführt. Natürlich gibt es dafür unterschiedliche Abrechnungsstrukturen, etwa den Ausgleich für fixe Kosten, die Erstattung von Reisekosten oder die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit. In meinem Bereich als Drogenbeauftragter der Bundesregierung wurde zum Beispiel ein Aids-Beirat gebildet sowie ein Beirat für Drogen- und Suchtforschung eingerichtet. Natürlich wird hier kein individueller Beratervertrag abgeschlossen, sondern es ist klar, dass für diese Beratung lediglich Reisekosten erstattet werden oder ehrenamtliche Tätigkeit honoriert wird. Ich denke, Sie sind mit mir einer Meinung, dass danach natürlich nicht gefragt war. Ihnen ging es um eine wirtschaftliche Tätigkeit Einzelner. Diese Frage ist mit dem Vertrag, den die Bundesministerin Ulla Schmidt Herrn Kollegen Dr. Thomae genannt hat, zutreffend beantwortet worden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Fricke.

Otto Fricke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003530, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, gehe ich recht in der Annahme, dass das bedeutet, dass jedes Mitglied eines solchen Beratungsgremiums, das Sie eben genannt haben, dann, wenn es auch in anderer Weise das Ministerium berät, hier nicht als Berater genannt würde?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Das ist falsch. Vielmehr handelt es sich dabei dann um eine einzelvertragliche Leistung. Ich möchte der Beantwortung der nächsten Frage von Herrn Kollegen Dr. Kolb nach den Kosten des Sachverständigenrates nicht vorgreifen, aber es ist klar: Wenn ein Sachverständigenrat tätig wird, dann werden Einzelpersonen in den Sachverständigenrat berufen. Diese Einzelpersonen erhalten zusätzlich zu ihren Reisekosten eine Aufwandsentschädigung. Das war schon immer so - unter Ihrer Bundesregierung genauso wie unter der rot-grünen Bundesregierung. Ich glaube, das ist auch nicht der Kern dessen, was gefragt wurde. Deshalb haben wir diese Art von Beratung ausdrücklich nicht gemeint. Eine vollständige Übersicht über Kommissionen und Beiräte finden Sie in der öffentlich zugänglichen Bundestagsdrucksache mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe jetzt die Frage 17 des Kollegen Dr. Kolb auf. Wie hoch sind die Kosten für den Sachverständigenrat in den letzten vier Jahren gewesen?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Kollege Dr. Kolb, Sie fragen nach der Entwicklung der Kosten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Dazu darf ich darauf hinweisen, dass diese Kosten im Haushalt Kap. 1501, Titelgruppe 04 - veranschlagt und damit öffentlich sind. Im Jahre 2000 beliefen sich diese auf 583 000 Euro, im Jahre 2001 auf 730 000 Euro, im Jahre 2002 auf 626 000 Euro und im Jahre 2003 auf 521 000 Euro. Nur zum Vergleich: Im letzten Jahr der Amtszeit der CDU/CSU-geführten Bundesregierung entfielen auf dieses Gremium 420 000 Euro. Sie sehen also, dass sich dies im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung bei den Reisekosten bzw. den Kosten für die Einrichtung von Geschäftsstellen hält und auch mit der normalen Steigerungsrate für Löhne und Gehälter erklärbar ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, darf ich dem, was Sie bei der Beantwortung der Zusatzfrage des Kollegen Fricke schon angedeutet haben, entnehmen, dass der Sachverständigenrat nicht nur als Gesamtgremium beratend gegenüber der Bundesregierung auftritt, sondern dass die Bundesregierung auch direkt auf einzelne Sachverständige aus diesem Gremium zugreift?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Wenn Sie meinen, dass damit ein weiterer Tatbestand entsteht, der zusätzlich entlohnt werden muss, dann kann ich Ihnen sagen, dass das nicht der Fall ist.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Meine zweite Frage knüpft direkt daran an: Wenn ein einzelner Sachverständiger in besonderem Maße in Anspruch genommen wird, weil er über besondere Sachkenntnisse in einem Bereich verfügt, wird er dafür nicht gesondert entlohnt? Ist das mit der Pauschale für diese Tätigkeit also abgedeckt?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Das ist mit der Pauschale abgedeckt, es sei denn, es handelt sich um einen eigenständigen Auftrag. Dies wäre dann aber berichtspflichtig.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich sehe es richtig, dass solche aber nicht vergeben worden sind?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Ja.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Daniel Bahr auf: Stellt Professor Dr. Karl Lauterbach dem BMGS seine Erkenntnisse unentgeltlich zur Verfügung und, wenn nein, in welcher Größenordnung liegen die finanziellen Zuwendungen?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Kollege Bahr, ich nehme an, dass Ihre Frage in dieselbe Richtung zielt wie die beiden vorhergehenden Fragen. Ich bin darüber bestürzt, dass eine Einzelperson, die Mitglied in einem Sachverständigengremium ist, herausgegriffen wird und ihr unterstellt wird, sie erhielte zusätzliche Leistungen, die nicht ausgewiesen würden. Das weise ich ausdrücklich zurück. Herr Professor Dr. Karl Lauterbach ist seit 1999 Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Der Rat wird auf Grundlage von § 142 SGB V vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung berufen. Der Erlass über die Errichtung eines Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beim Bundesminister für Gesundheit vom 12. November 1992, zuletzt geändert am 2. Januar 1997, enthält in § 13 die Regelung, dass die Mitglieder des Rates als Honorar eine feste Vergütung sowie Ersatz ihrer Reisekosten erhalten. Das Nähere regelt ein Werkvertrag. Seit dem Jahr 1997, in dem das so beschlossen wurde, ist dies nicht geändert worden. Wir handhaben das also weiterhin so wie die damalige Bundesregierung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Bahr, bitte.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, Ihre Unterstellung trifft nicht zu. Ich weise sie zurück. Ich habe diese Frage gestellt - sie ist eine rein sachliche und fachliche Frage -, weil mir zu Ohren gekommen ist, dass Herr Professor Lauterbach während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform zwischen der Regierung, den Regierungsfraktionen und der Opposition im letzten Sommer für Hilfestellungen, Beratungen und Empfehlungen zur Verfügung stand. Trifft das zu?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Professor Dr. Lauterbach stand, wie andere Professoren und Fachleute, während der Beratungen im Sommer auf Rückfrage zur Verfügung. Wir haben damals zusätzlichen Sachverstand eingezogen. Das müssten Ihnen Ihre beiden Kollegen, die die Verhandlungen begleitet haben, bis sie kurz vor deren Abschluss „ausgestiegen“ sind, mitgeteilt haben. Wir haben zum Beispiel Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Versicherungswirtschaft und Einzelsachverständige je nach Sachverhalt eingeladen. Dadurch ist nicht ein besonderer Beraterstatus oder ein besonderer Beratervertrag entstanden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Bahr.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich verstehe Sie also richtig, Frau Staatssekretärin, dass die Empfehlungen, Hilfestellungen, die Berechnung und letztlich die Beratung, die Professor Lauterbach und andere Professoren in der Verhandlung der Regierung gegeben haben, vollkommen unentgeltlich waren?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Ich kann zumindest bestätigen, dass sie ohne Honorar erfolgt sind. Ob Reisekosten im üblichen Rahmen erstattet worden sind, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Fricke.

Otto Fricke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003530, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, kann ich daraus schließen, dass die Leistungen, die unter anderem durch Herrn Lauterbach im Rahmen der Beratungen zur Gesundheitsreform erbracht worden sind, nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Sachverständigenrat erfolgt sind?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass wir von Fall zu Fall auf Einzelsachverständige zugegangen sind, um ihren Rat einzuholen. Das haben wir aber nicht als Bundesregierung getan. Die an den Verhandlungen zur Gesundheitsreform Beteiligten haben gemeinsam entschieden, wen man zu einem Sachverhalt hören will. Dabei waren auch einzelne andere tätig. Zum Beispiel haben wir Herrn Professor Dr. Glaeske damals, als es um das Arzneimittelrecht ging, auch auf Bitten Ihrer Fraktion hinzugezogen. Es ist ein ganz normaler Sachverhalt, dass man einzelne Sachverständige um ihre Meinung bittet, wenn man ein komplexes Gesetzgebungsverfahren durchführt. Aus dieser Struktur ist keine weitere Beratungstätigkeit und schon gar keine exklusive oder eine zusätzlich honorierte Beratungstätigkeit entstanden. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, der Presse war zu entnehmen, dass Professor Lauterbach auch Vergütungen seitens des Rhön-Klinikums beziehen soll. Ist der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt und, wenn ja, seit wann?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Ich kann zu diesem Sachverhalt nichts sagen, weil Professor Dr. Lauterbach uns gegenüber nicht rechenschafts- oder auskunftspflichtig ist. Öffentliche Verlautbarungen dazu habe ich nicht zu kommentieren.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe nun die Frage 19 des Kollegen Daniel Bahr auf: Gibt es weitere Professoren, die für das BMGS beratend tätig werden, und, wenn ja, welche Ausgaben fallen hierfür an?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Kollege Bahr, Professoren und andere sachverständige Personen sind in vielfältiger Weise für das BMGS tätig. Dies zeigt auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, Bundestagsdrucksache 15/2365. So sind in der Antwort auf die Frage 28 die im Jahre 2003 beim BMGS tätigen Beiräte aufgelistet. Darüber hinaus wird in der dortigen Antwort auf Frage 5 aufgelistet, zu welchen Themen und Fragestellungen unter anderem Analysen und Studien vergeben wurden. Auch bei diesen wirken Professoren naturgemäß mit. Ein Beratervertrag besteht mit einem Professor im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei geht es um den effizienten und ökonomischen Einsatz von Kommunikationsmitteln. Dies ist dem Kollegen Dr. Thomae in dem bereits erwähnten Brief auch mitgeteilt worden. Insofern ist das kein neuer Sachverhalt. Es ist der einzige Beratervertrag, der diese Kriterien erfüllt. Ich darf noch zwei Beispiele aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion herausziehen. Es gibt zum Beispiel einen Ärztlichen Sachverständigenbeirat und einen Nationalen Aids-Beirat, in denen Professoren mitwirken. Daneben gibt es Wissenschaftliche Beiräte bei der BZgA, die unsere Präventionsbemühungen mit ihren Ratschlägen begleiten. Selbstverständlich wird hierbei wissenschaftlicher Sachverstand abgerufen. Schließlich gibt es den Gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirat. Auch hier wirken Professoren mit.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Bahr.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Wir freuen uns, dass die Bundesregierung im Gesundheitsbereich einen wissenschaftlich-fachlichen und -sachlichen Rat auch und insbesondere von Professoren nutzt. Das ist ab und zu auch besonders nötig. Weil es gerade nur um Professor Lauterbach ging, frage ich jetzt nach, ob auch weiteren Professoren, von denen Sie eben sprachen, im Rahmen der Gesundheitsverhandlungen oder anderer vergleichbarer Tätigkeiten nur Reisekosten im üblichen Maße erstattet wurden.

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Ich darf Ihnen die Frage mit drei Bemerkungen beantworten: Erstens. Wenn Forschungsprojekte ausgeschrieben und im Anschluss daran vergeben werden, dann entstehen für diese Forschungsprojekte natürlich Kosten. Diese werden aufgelistet; das ist selbstverständlich. Zweitens. Beiräte handeln auf unterschiedlichen Grundlagen. Für einige wird ein festes ehrenamtliches Honorar zuzüglich der Reisekosten gezahlt, anderen werden lediglich die Reisekosten erstattet. Drittens. Wenn Einzelpersonen beratend tätig werden, dann ist dies aufzulisten. Wir haben einen Beratervertrag gemeldet. Es gibt keine weiteren.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zweite Zusatzfrage.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sie sprachen eben von einem festen ehrenamtlichen Honorar. Können Sie mir eine Vorstellung davon geben, in welchem finanziellen Rahmen sich das bewegt? ({0})

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Kollege, Sie wissen genau - ({0}) - Wir haben die Zahl nicht genannt, weil sie in jedem Beirat unterschiedlich ist. Sie erkennen es aber an der Summe. Ich kann Ihnen sagen, dass beim Gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirat pro Jahr 4 000 Euro anfallen. Daran sehen Sie, dass es hierbei nicht darum geht, Geld zu verdienen. Ich bin sehr froh, dass uns der wissenschaftliche Sachverstand in vielen Bereichen zur Verfügung gestellt wird. Ich bedaure den Soupçon, den diese Debatte in der Öffentlichkeit ausgelöst hat. Sie wissen genauso gut wie ich, dass sich zum Beispiel die Enquete-Kommissionen des Bundestages halb aus Abgeordneten und halb aus Sachverständigen zusammensetzen. Bei jeder Anhörung sind wir auf Sachverständige angewiesen, die teilweise nur gegen Auslage ihrer Reisekosten für uns tätig werden. Uns steht also vielfältiger wissenschaftlicher Sachverstand zur Verfügung. Wir sollten einmal nach außen tragen, dass es ein normaler Vorgang ist, dass wir alle miteinander auf externen Sachverstand angewiesen sind.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege von Klaeden.

Eckart Klaeden (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002698, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, die Öffentlichkeit ist über die Beratungsverträge sehr erstaunt gewesen, die die frühere niedersächsische Landesregierung abgeschlossen hat. Deswegen interessiert mich der Kommunikationsberater, von dem Sie gesprochen haben. Was kann und macht er, was die Pressestelle nicht kann und nicht macht?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr von Klaeden, die Antwort auf diese Frage wurde dem Kollegen Thomae in einem Schreiben zur Verfügung gestellt. Ich bin gerne bereit, Ihnen dies nachzureichen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, gibt es in Ihrem Haus eine Vorschrift oder wenigstens eine Selbstverpflichtung, dass Sachverständige, die für die Bundesregierung tätig werden, nicht gleichzeitig bei Interessengruppen oder Lobbyisten gegen Entgelt beschäftigt sind, weil dann die Gefahr der Interessenverquickung zu befürchten ist? Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen in diese Richtung?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Herr Kollege Kolb, ich kann hier nur für meinen Bereich sprechen. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung habe ich selbst einen wissenschaftlichen Beirat ins Leben gerufen. Dabei habe ich bei der Auswahl darauf geachtet, dass es durch Struktur und Zusammensetzung nicht zu Interessenkollisionen kommt. Ich kann zwar nicht für das ganze Haus sprechen und kenne auch nicht alle Beiräte, aber ich bin gerne bereit, Ihnen die Antwort schriftlich nachzureichen. Wir sind sehr daran interessiert, erstens plurale und zweitens neutrale, also keine interessengeleiteten Meinungen zu hören. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es gerade im Gesundheitswesen um sehr große Summen und vielfältige Interessen geht. Insofern ist da besondere Vorsicht angezeigt. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Ina Lenke auf: In welcher Höhe sind Kosten für die Beratertätigkeit der Rürup-Kommission entstanden und aus welchem Titel wurden sie beglichen?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Frau Kollegin Lenke, im Haushaltsplan 2003 des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung war unter Kap. 1501 Tit. 526 04 ein Betrag von insgesamt 1 Million Euro für die Kommission veranschlagt. Die Istausgaben - das können wir nach der Abrechnung sehen - liegen unterhalb dieser Summe. Sie betragen rund 943 000 Euro.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage? - Keine. Dann rufe ich die Frage 21 von Frau Kollegin Ina Lenke auf: Haben untergeordnete Behörden, wie zum Beispiel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Robert-Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut oder das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, externe Berater in Anspruch genommen und, wenn ja, in welchem Umfang?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Im nachgeordneten Bereich wurden vier Berater in Anspruch genommen, und zwar jeweils ein Berater im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, im Paul-Ehrlich-Institut, im Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information und im Bundesversicherungsamt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage?

Ina Lenke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003170, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich meine, die Frage ist nicht vollständig beantwortet worden. In der Frage wird auch nach dem Umfang gefragt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das kommt vor, aber dafür haben Sie die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage.

Ina Lenke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003170, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich möchte gerne die Frage an Sie, Frau Staatssekretärin, richten, in welchem Umfang externe Berater in Anspruch genommen wurden.

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Für alle vier Verträge? ({0}) Ich habe die Zahlen für die jeweiligen Verträge nicht vorliegen. Ich darf aber wieder auf die Antwort auf die Kleine Anfrage verweisen. Dort sind diese Beraterverträge der nachgeordneten Behörden aufgeführt. In diesem Falle handelt es sich um die gleichen Institute. Ich habe hier nur die gesamte Summe von 995 000 Euro für alle vier Verträge zur Hand. Die einzelnen Sachverhalte, um die es dabei ging, sind, wie schon gesagt, in der Antwort auf die Kleine Anfrage einzeln aufgeführt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage? - Herr Kollege Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, ist denn denkbar, dass die Bundesregierung Forschungsaufträge an Lehrstühle von Professoren vergibt, die im Übrigen auch Mitglied einer Sachverständigenkommission sind, sei es durch nachgeordnete Behörden, sei es durch das Ministerium selbst? Wenn ja, sind Ihnen solche Fälle bekannt?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

So etwas ist denkbar, wenn es sich um Ausschreibungen handelt. Wir versuchen auf jeden Fall, schon den Anschein zu vermeiden, dass man durch Mitwirkung in einer Sachverständigenkommission automatisch einen Zugang zu Forschungsaufträgen hat. Ich glaube, der entscheidende Punkt ist, dass man hier ganz klar trennt, aber es sollen natürlich auch keine Nachteile entstehen. Das heißt, jeder kann sich mit seinem Forschungsinstitut an Ausschreibungen beteiligen. Bei den Ausschreibungen wird gegebenenfalls von einem wissenschaftlichen Gremium noch einmal geprüft, welche Forscher besonders qualifiziert erscheinen und welches Forschungsdesign besonders überzeugend ist. Dann kann es sein, dass ein Professor, der sich dafür bewirbt, den Zuschlag erhält. Es wird aber strikt darauf geachtet, dass es sich um Ausschreibungen handelt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Fricke.

Otto Fricke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003530, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ist Ihnen bekannt, ob unter den zuvor in den Fragen genannten Professoren oder unter anderen Professoren aus einem solchen Sachverständigengremium jemand ist, der bei nachgeordneten Behörden aktuell Beraterverträge hat?

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Nein.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die Frage 22 der Kollegin Connemann wird schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke zur Verfügung. Zunächst rufe ich die Fragen 23 und 24 des Kollegen Volkmar Uwe Vogel auf: Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Neu- und Ausbaustrecke Halle/Leipzig-Erfurt-Nürnberg, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist und als Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ im Bundesverkehrswegeplan von der Bundesregierung als Vorhaben im vordringlichen Bedarf eingestuft wird, trotz gegenteiliger Aussagen der Deutschen Bahn AG, DB AG, in der Öffentlichkeit prioritär realisiert wird? Ist zu befürchten, dass auch die Ertüchtigung der MitteDeutschland-Schienenverbindung und der Fertigstellungstermin der Sachsenmagistrale im Jahr 2008 gefährdet sind?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Lieber Herr Kollege Vogel, mit Ihrer Erlaubnis und der des Herrn Präsidenten möchte ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten, denn Aussagen zu den verfügbaren Bundesmitteln für Schienenwegeinvestitionen im Jahre 2004 sind erst mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes möglich. Im Bereich der Bedarfsplanvorhaben ist eine Priorisierung hinsichtlich deren Realisierung vorzunehmen. Diese zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bund abzustimmende Priorisierung ist bisher noch nicht abgeschlossen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage?

Volkmar Uwe Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003650, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sie sagen, eine Priorisierung sei noch nicht abgeschlossen. War die Bundesregierung daran beteiligt, als es darum ging, eine Auswahl von Projekten vorzunehmen, die voraussichtlich wegen Geldmangels nicht realisiert werden bzw. nicht zu Ende geführt werden?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Nein. - Sie haben am Freitag die Möglichkeit, mitzuhelfen, dass wir den Haushalt beschließen können. Dann werden wir in die Gespräche mit der DB AG einsteigen und erklären, welche Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Erst dann können wir eine Priorisierung vornehmen, also die Schwerpunkte benennen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage?

Volkmar Uwe Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003650, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Der Bund ist Eigentümer der Deutschen Bahn AG. Inwieweit nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Planungen der Bahn, wenn es darum geht, die Projekte, die auch im vordringlichen Bedarf des von Ihnen vorgelegten Bundesverkehrswegeplans stehen, tatsächlich zu realisieren?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Sie wissen, dass uns beiden ein Projekt ganz besonders am Herzen liegt, nämlich das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ 8.1 und 8.2. ({0}) - Uns liegen selbstverständlich noch ein paar andere am Herzen. - Sie wissen, dass wir in den Gesprächen mit der DB AG, die allerdings ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist, auf diese Prioritäten, die für uns ganz wichtig sind, immer wieder hinweisen.

Volkmar Uwe Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003650, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gestatten Sie mir eine weitere Zusatzfrage. Sie sprachen die Verabschiedung des Haushaltes am Freitag an. Wann ist damit zu rechnen, dass von Verkehrsminister Stolpe die Finanzierungsvereinbarungen zur Fortsetzung der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung unterzeichnet werden? Er sprach das bereits im Dezember in Erfurt an.

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Bei der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung besteht das Problem, dass die notwendigen Teilfinanzierungsvereinbarungen für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem elektronischen Stellwerk in Gera und Gera-Süd, die mit EFRE-Mitteln finanziert werden, derzeit aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht abgeschlossen werden. Zudem sind die EFRE-Mittel - auch das ist wichtig - noch nicht durch die EU-Kommission bewilligt worden. Insofern hängt der Abschluss der Teilfinanzierungsvereinbarungen neben der zurzeit geltenden vorläufigen Haushaltsführung auch von der Bewilligung der EFRE-Mittel ab. Erst nach Freigabe dieser Mittel kann die entsprechende Teilfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Volkmar Uwe Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003650, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gestatten Sie mir eine letzte Zusatzfrage. Wie Sie wissen, findet im Jahr 2007 die BUGA in Gera und Ronneburg statt. Ist es trotz der Verzögerungen noch möglich, dass ein sehr wichtiges Projekt im Bereich Gera/ Ronneburg, nämlich die Brücke zum Gessental nach Öffnung des Bahndamms, fristgerecht am 15. Juni in Angriff genommen werden kann? Anderenfalls würden der BUGA GmbH hohe Kosten entstehen.

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Herr Kollege Vogel, Sie wissen, dass ich selber in Gera vor Ort war. Wir beide sind im Gespräch miteinander, aber auch der Kollege Schönfeld fragt mich immer wieder danach. Sie sind beide in dieser Frage sehr aktiv. Ich gehe davon aus, dass wir das hinbekommen können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Nitzsche auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass das jährliche Antrags- und Zusagevolumen für die Altschuldenhilfe im Stadtumbau Ost in beachtlicher Größenordnung in den jeweiligen Bundesländern divergiert?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Herr Kollege Nitzsche, das unterschiedliche Antragsund Zusagevolumen beruht vor allem auf der unterschiedlichen Anzahl der Wohneinheiten und Leerstandsquoten der jeweiligen Bundesländer. Die Leerstandsquote reicht von 9,9 Prozent in Berlin bis zu 17,6 Prozent in Sachsen. Wenn aber mit der Frage nicht die absolute Größenordnung des Antrags- und Zusagevolumens gemeint ist, sondern das Verhältnis zwischen dem Antrags- und Zusagevolumen, das in den einzelnen Bundesländern divergiert, so ist dies auf die unterschiedliche zeitliche Entwicklung der Leerstandsquote zurückzuführen. In einigen Ländern sind Wohnungsunternehmen früher in die als Antragsvoraussetzung erforderliche Leerstandsquote von 15 Prozent hineingewachsen als in anderen Ländern.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine Zusatzfrage.

Henry Nitzsche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003601, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, man muss das Zusagevolumen in Relation zu dem Abrufvolumen sehen. Sie erwähnten eben Berlin. Berlin weist mit Stand von vorigem Montag ein Zusagevolumen in Höhe von 14 Millionen Euro auf, dem ein Abrufvolumen von 1,2 Millionen Euro gegenübersteht. Bei 3 000 WE Abriss ist also noch nicht einmal ein Zehntel des Zusagevolumens abgerufen worden. Sie wissen selber, dass der Prozess des Stadtumbaus Ost eine gewisse Dynamik braucht. Sie haben das oft als Lernprozess bezeichnet. Ich denke, wir alle haben gelernt. Notwendig ist aber auch ein bestimmtesTempo. Ich denke, dass es durch die Verzögerungen beim Abruf und die damit einhergehenden verzögerten Abrisse auch zu Verzögerungen im Stadtumbau Ost kommen kann. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Prozess zu beschleunigen?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Sie wissen, dass die Anträge auf die Altschuldenhilfe durch die Wohnungsunternehmen gestellt werden. Sie wissen auch, dass die Antragstellung durch die Wohnungsunternehmen nach dem Windhundverfahren erfolgt und dass erst nach Realisierung der Abrisse die Mittel fließen. Das hat sehr viel damit zu tun, dass die Unternehmen vor Ort ihre Projekte sehr schnell zu Ende führen müssen. Wir wissen, dass es in einigen Bereichen sehr schnell gegangen ist - Sie kennen auch in Ihrem Bundesland entsprechende Beispiele, Herr Nitzsche -, wir alle kennen aber auch Beispiele, bei denen es etwas länger gedauert hat. Das hängt davon ab, ob ein großflächiger oder ein kleinteiliger Abriss erfolgt, ob der Rückbau etagenweise erfolgt usw. An diesem Punkt muss die Beschleunigung zuerst ansetzen. Ich möchte zur Klarstellung auf Folgendes hinweisen: Wenn alle Unterlagen, beispielsweise die Länderbescheinigungen und die Bankenbestätigungen, vorliegen - Sie wissen, dass es in beiden Punkten manchmal durchaus Schwierigkeiten gibt, was auch zu Verzögerungen führen kann, das heißt, wenn die Wohnungsunternehmen nicht schnell genug sind -, dann kann die KfW sehr schnell - innerhalb von zwei bis drei Wochen - entscheiden; das tut sie auch. Daran kann es also nicht liegen. Die KfW ist hier wirklich engagiert und wird allerorten gelobt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage.

Henry Nitzsche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003601, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke. - Nächste Zusatzfrage: Die KfW hat festgestellt, dass die maximale Entlastung aller Anträge inklusive Zusagen eine Summe von etwa 1,148 Milliarden Euro ergebe. Wenn man die Haushaltsmittel in Höhe von 658 Millionen Euro subtrahiert, dann kommt man auf ein Restvolumen von 490 Millionen Euro. Die spannende Frage ist, wie die Bundesregierung gedenkt dieses Restvolumen für die Altschuldenhilfe aufzubringen.

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Herr Kollege Nitzsche, wir waren uns in den Haushaltsberatungen ja einig darüber, dass man zusätzlich zu dem erhöhten Betrag aus dem letzten Haushalt einen Betrag in Höhe von circa 375 Millionen Euro benötigt. Am 31. Dezember 2003 ist Antragsschluss gewesen. Sie haben vollkommen Recht: Aufgrund der uns vorliegenden Anträge besteht ein Bedarf von 490 Millionen Euro. ({0}) Ich verweise darauf, dass wir in den Haushalt - er ist nur vorläufig - Mittel in dieser Größenordnung eingestellt haben, um den Stadtumbau Ost zu forcieren. Wir werden am kommenden Freitag die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die B-Länder im Bundesrat im Hinblick auf den Haushalt mit Kanzlermehrheit zurückweisen können. Das hat aber zu Verzögerungen geführt, die sehr bedauerlich sind, da sich diese auch auf die Verwaltungsvereinbarungen auswirken werden. ({1}) Wir werden demnächst im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Umsetzung der Koch/Steinbrück-Beschlüsse, die von allen Ministerpräsidenten, auch von denen der neuen Bundesländer, übernommen worden sind und die eine Kürzung der Mittel für die Altschuldenhilfe vorsehen, reden müssen, genauso wie über die Frage, wie wir der Wohnungswirtschaft und dem Projekt „Stadtumbau Ost“ weiter auf die Sprünge helfen können.

Henry Nitzsche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003601, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die Fragen 26 und 27 des Kollegen Dr. Peter Jahr sowie die Fragen 28 und 29 des Kollegen Dietrich Austermann werden schriftlich beantwortet. Ich rufe nun die Frage 30 des Kollegen Michael Kretschmer auf: Welche Grenzübergänge zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik, die derzeit nur PKW-Verkehr abwickeln, wären von ihrer baulichen Ausstattung her geeignet, auch LKW-Verkehr abzufertigen, und bei welchen dieser Grenzübergänge könnte sich die Bundesregierung vorstellen, im Einvernehmen mit dem Nachbarland und vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten extrem zunehmenden Wartezeiten diese Übergänge auch für den regionalen Wirtschaftslastverkehr zu öffnen?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Sehr geehrter Herr Kollege Kretschmer, an der deutsch-polnischen Grenze gibt es derzeit 22 Straßengrenzübergänge, von denen 14 Grenzübergänge im Zuge von Bundesfernstraßen liegen. Von den Straßenübergängen insgesamt sind zehn dem grenzüberschreitenden Warenverkehr gewidmet. Im deutsch-tschechischen Grenzverlauf befinden sich 33 Straßengrenzübergänge, von denen zwölf Grenzübergänge im Zuge von Bundesfernstraßen liegen. Von den Straßenübergängen sind 17 dem grenzüberschreitenden Warenverkehr gewidmet. Die Grenzübergänge, die im Zuge von Landes-, Kreis- bzw. Staatsstraßen liegen, sind aufgrund ihres Ausbauzustandes im Allgemeinen nicht dazu geeignet, zusätzlich zum PKW-Verkehr unbeschränkten LKWVerkehr aufzunehmen. Die Grenzübergänge im Zuge von Bundesfernstraßen sind weit gehend für den Warenverkehr geöffnet. Einzelne Beschränkungen resultieren hier aus regionalen bzw. grenzabfertigungstechnischen Gegebenheiten. Ein kurzfristiger Ausbau der Grenzabfertigungsanlagen zur Abfertigung von LKW-Verkehren scheint vor dem Hintergrund des EU-Beitritts am 1. Mai dieses Jahres und des damit verbundenen Wegfalls der zollrechtlichen Warenkontrollen nicht sinnvoll zu sein.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine Zusatzfrage, Kollege Kretschmer.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Das war aber nicht meine Frage. Meine Frage ist vielmehr, ob die Bundesregierung es für sinnvoll hält, bestehende Grenzübergänge, die es von der baulichen Kapazität her zulassen, LKW-Verkehr abzufertigen, zu öffnen. Frau Staatssekretärin, dafür sind Verhandlungen mit Polen und der Tschechischen Republik notwendig. Vielleicht können Sie darauf noch eingehen.

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Herr Kollege Kretschmer, wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es im Moment Waren- und Zollkontrollen an den Grenzen; das ist der Sachverhalt. Insofern sind die von mir genannten, noch nicht geöffneten Übergänge im Moment auch nicht geeignet, diese Verkehre aufzunehmen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich möchte das konkretisieren, Frau Staatssekretärin. Es gibt Grenzübergänge in Guben, in Görlitz und an anderer Stelle, die vor wenigen Monaten eröffnet worden sind, die für den PKW-Verkehr zugelassen sind. Unweit dieser Grenzübergänge gibt es Übergänge, an denen sich Staus mit Wartezeiten von 20 Stunden und mehr bilden. In diesen Staus müssen auch LKWs stehen, die nur für den regionalen Wirtschaftsverkehr unterwegs sind. Das behindert den regionalen Warenaustausch. Das wird auch nach der EU-Erweiterung nicht anders sein. Sie wissen, dass das Schengen-Abkommen noch nicht gilt. Nach allen Aussagen, die wir von Speditionsverbänden, vom BGS usw. erhalten, werden die Stauzeiten eher noch zunehmen. Deswegen noch einmal die Frage: Steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit der polnischen und der tschechischen Seite mit dem Ziel, weitere Grenzübergänge für den regionalen Wirtschaftsverkehr zu öffnen?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Ich will es gern noch etwas präzisieren, Herr Kollege. ({0}) Von den meines Wissens 14 Übergängen im Zuge von Bundesfernstraßen im deutsch-polnischen Grenzbereich sind nur fünf für den LKW-Verkehr geschlossen. Im Übrigen handelt es sich sozusagen um Staatsstraßen bzw. Landesstraßen. Im deutsch-tschechischen Grenzverlauf sind von den zwölf Übergängen im Zuge von Bundesfernstraßen nur zwei nicht für den LKW-Verkehr zugelassen. Sie sprachen Guben an der B 112 an. An diesem Grenzübergang hat es im zweiten Halbjahr 2003 tatsächlich unerträgliche Stausituationen gegeben. Ursache war die Verkehrsverlagerung von den Autobahnübergängen bei Frankfurt/Oder und Forst-Erlenhorst nach Guben. Die zum Übergang führende B 112 wurde von der Landespolizei Brandenburg für LKWs über 20 Tonnen von donnerstags bis sonntags gesperrt. Die polnische Seite ist nicht damit einverstanden. BMI und Land Brandenburg versuchen, mit Polen ein Einvernehmen herzustellen. Das ist auch die weitere Antwort auf Ihre Frage. Selbstverständlich gibt es verschiedene bi- und trilaterale Grenzkommissionen, die sich auf der Grundlage der geltenden Abkommen kontinuierlich mit der Thematik der Nutzungserweiterung bzw. auch der Nutzungsänderung beschäftigen. Dabei wurde festgelegt, dass bis zum EU-Beitritt beider Länder keine Änderungen vorgeschlagen werden. Nach dem EU-Beitritt werden sich die Vertragspartner darüber verständigen, inwieweit an einigen Grenzübergängen, die derzeit nur für PKW freigegeben sind, Nutzungsänderungen, beispielsweise zugunsten des regionalen Wirtschaftsverkehrs, möglich sind.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Es gibt eine weitere Zusatzfrage, nämlich die des Kollegen Ulrich Adam. Bitte.

Ulrich Adam (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000005, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, Sie haben eben das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgelassen. Mich interessiert konkret, wie Sie speziell die Situation auf der Insel Usedom sehen. Welchen Regelungsbedarf gibt es da? Welche zeitlichen Planungen sind vonseiten der Bundesregierung im Hinblick auf die Öffnung der Grenze zu Polen vorgesehen?

Iris Gleicke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000687

Herr Kollege Adam, ich würde gern nachher klären, welche Situation genau auf der Insel Usedom besteht, weil ich sonst zu lange blättern müsste. Selbstverständlich habe ich das Land MecklenburgVorpommern nicht vergessen. Ich habe von bi- und trilateralen Kommissionen gesprochen. Dort finden deutschpolnische, deutsch-tschechische oder deutsch-polnischtschechische Gespräche statt. In dem Länderdreieck gibt es eben grenzüberschreitende Verkehrsführungen. Insofern sind wir da im Gespräch. Was den konkreten Fall Usedom angeht, sehe ich, wie gesagt, gleich in den Unterlagen nach; es sind wirklich sehr viele.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Gleicke. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Matschie zur Verfügung. Ich rufe die Frage 31 des Kollegen Kretschmer auf: Welche Programme der Bundesregierung im Bereich Forschung und Entwicklung sind ähnlich wie das Programm Pro Inno zwar im Haushalt 2004 vorgesehen, aber bislang nicht angelaufen und welche Differenz wird nach Erwartung der Bundesregierung zum Jahresende zwischen dem geplanten Fördervolumen und der tatsächlichen Mittelausschüttung aufgrund der eingetretenen Verzögerungen liegen?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege Kretschmer, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Haushaltsgesetz 2004 konnte wegen des Einspruchs des Bundesrates bisher noch nicht verkündet werden; daher finden die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung zurzeit auf alle Programme der Bundesregierung im Bereich „Forschung und Entwicklung“ Anwendung. Ausgaben für neue Maßnahmen dürfen nur unter den Voraussetzungen von Art. 111 des Grundgesetzes, zum Beispiel zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, oder, für den Fall ihrer Unabweisbarkeit, unter den Voraussetzungen einer über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabe nach Art. 112 des Grundgesetzes mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen geleistet werden. Es ist nicht abschätzbar, welche Differenz bei Programmen der Bundesregierung im Bereich „Forschung und Entwicklung“ aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zum Ende des Jahres 2004 zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen Fördervolumen liegen wird.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Erste Zusatzfrage, Herr Kretschmer.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, uns liegt ein Brief von einem Wissenschaftler im Bereich „Optische Technologien“ vor. Er schreibt, dass der Haushaltstitel für dieses Jahr 70 Millionen Euro ausmacht - das ist korrekt -, dass aber bereits aus dem vergangenen Jahr Festlegungen und Zusagen in Höhe von 5,7 Millionen Euro vorliegen; nach Abzug der Minderausgabe in allen Bereichen bleibe am Ende nicht viel übrig. Können Sie das bestätigen?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Das kann ich zunächst nicht bestätigen. Ich müsste mir dieses Beispiel einmal genauer anschauen. Ich kann Ihnen hier nur bestätigen, dass wir im Moment aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung keine neuen Maßnahmen beginnen können. Die vorläufige Haushaltsführung ist, wie Sie wissen, dadurch bedingt, dass der Bundesrat aufgrund des Stimmverhaltens der unionsgeführten Bundesländer gegen den Haushalt Einspruch eingelegt hat. Ich hoffe, dass wir die durch diese Blockade entstandenen Verspätungen bei der Bewilligung neuer Projekte bis zum Jahresende wieder aufholen können. Das muss sich aber im Einzelfall zeigen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Zusatzfrage, Herr Kretschmer.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, das war natürlich ein wichtiger Einspruch; denn auch Sie wissen, dass dieser Haushalt vorne und hinten nicht stimmt und völlig unseriös ist. Das muss man den Menschen natürlich deutlich zeigen. Die Frage, die sich uns stellt, lautet aber - vielleicht können Sie das beantworten, wenn Sie das andere schon nicht beantworten können -: Welcher Anteil des Haushaltsvolumens für diese Projektvorhaben ist schon aus Vorjahren gebunden?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege, Sie wissen, dass immer Mittel für Folgejahre gebunden werden; dazu gibt es Verpflichtungsermächtigungen. Wie viel aus Vorjahren schon konkret gebunden ist, differiert in den einzelnen Förderbereichen. Ich kann Ihnen dazu natürlich aus dem Kopf keine Details nennen. Man müsste die einzelnen Förderbereiche genau betrachten, um detailliert Auskunft geben zu können.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen zur Frage 32 des Kollegen Matthäus Strebl: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Betriebe aufgrund der hohen Ausbildungskosten nicht in der Lage sind, Ausbildungsplätze bereitzuhalten?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege Strebl, ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Zahl derjenigen Betriebe ist, die aufgrund hoher Ausbildungskosten nicht in der Lage sind, auszubilden. Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung haben jedoch gezeigt, dass die spezifischen Kosten der Ausbildung nicht ausschlaggebend dafür sind, ob sich Unternehmen dazu entscheiden, auszubilden, oder nicht. Vor allem sind Faktoren wie der eigene künftige Bedarf an Fachkräften, Einschätzungen über die Marktentwicklung sowie die rechtlichen und die im jeweiligen Unternehmen vorhandenen materiellen Ausbildungsvoraussetzungen für das Engagement von Unternehmen in der Ausbildung entscheidend. Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung mit der Aussetzung der AusbilderEignungsverordnung für fünf Jahre im Mai 2003 eine wesentliche Verbesserung auf den Weg gebracht. Bezüglich der Ausbildungsvergütungen müssen die Tarifparteien Vereinbarungen treffen, die für Unternehmer Anreize schaffen, sich in der Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses zu engagieren.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zusatzfrage.

Matthäus Strebl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002940, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung im Falle der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe eine Ausnahmeregelung für kleine und mittlere Betriebe schaffen, da sie aufgrund der hohen Kosten nicht in der Lage sind, Ausbildungsplätze bereitzuhalten? Die uns bekannten Ergebnisse der verschiedenen Institute besagen, dass nur etwa 30 bis 35 Prozent der Betriebe in Deutschland ausbilden. Liegt das nicht an der wirtschaftlichen Lage und damit auch an der Politik dieser Bundesregierung?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Ich hatte Ihnen eben geschildert, dass es unterschiedliche Gründe für die Entscheidung von Unternehmen gibt, Ausbildungsplätze anzubieten oder nicht. Ich will in dem Zusammenhang noch einmal zu der erwähnten Initiative für eine Ausbildungsumlage sagen: Das ist eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Die Bundesregierung ist gebeten worden, Formulierungshilfen für einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das geschieht im Moment. Ich kann Ihnen aber abschließend noch nichts zu den Regelungen sagen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Zusatzfrage.

Matthäus Strebl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002940, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Ihnen ist sicher auch bekannt, dass besonders die hohen Ausbildungskosten viele Betriebe, die gerne ausbilden möchten, davon abhalten auszubilden. Meine Frage an Sie: Gibt es Planungen der Bundesregierung oder in Ihrem Hause, hier tätig zu werden, um die Kosten für Ausbildung insgesamt zu reduzieren?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege, ich will Ihnen noch einmal vortragen, dass nach den Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung die Kosten der Ausbildung nicht der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidung von Unternehmen sind, ob sie ausbilden. Die Frage der Ausbildungsvergütungen ist eine Frage, die die Tarifparteien miteinander regeln müssen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Frage des Kollegen Dr. Klaus Rose.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, bisher hat man ja gehört, dass der Bundeskanzler dezidiert gegen die Erhebung einer Ausbildungsplatzabgabe ist. Nachdem Sie vorhin gerade gesagt haben, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind und nun schon wieder hin und her überlegt wird, möchte ich Sie fragen: Hat der Bundeskanzler bei Ihnen nichts mehr zu sagen?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege, ich will es für Sie gerne wiederholen: Es gibt eine Initiative der Koalitionsfraktionen, ein entsprechendes Gesetz für die Erhebung einer Ausbildungsumlage auf den Weg zu bringen, um sicherzustellen, dass jeder Jugendliche, der ausbildungsfähig und -willig ist, auch einen Ausbildungsplatz bekommt. Die Bundesregierung ist gebeten worden, dazu Formulierungshilfen zu liefern. Diese werden im Moment gerade erarbeitet. Ich kann Ihnen aus unserer Sicht noch nicht abschließend sagen, wie die Regelungen im Einzelnen aussehen, da es sich hierbei um eine Initiative der Fraktionen handelt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Dann kommen wir zur Frage 33 des Kollegen Strebl: Plant die Bundesregierung für den Fall der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe Regelungen, die auch die Betriebe mit der Ausbildungsplatzabgabe erfassen, die im Ausland ausbilden?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege Strebl, Sie fragen danach, ob auch Betriebe, die im Ausland ausbilden, eine Ausbildungsplatzabgabe zahlen müssen. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Franz Müntefering und Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsumlage zu erstellen, das sich an den mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe wird zurzeit im BMBF erarbeitet. Im weiteren Verlauf wird innerhalb der Bundesregierung das Abstimmungsverfahren eingeleitet, um eine Klärung noch offener Rechtsund Sachfragen zu erreichen. Es ist aber offensichtlich, dass sich Regelungen eines eventuellen Ausbildungsplatzabgabegesetzes nur auf diejenigen Betriebe beziehen können, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, Arbeitgeber sind sowie Ausbildungsverträge nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung et cetera anbieten können. Tochterunternehmen deutscher Firmen mit Sitz im Ausland unterliegen bei Ausbildungen, für die sie entsprechende Verträge geschlossen haben und die bei ihnen durchgeführt werden, dem Recht des jeweiligen Sitzlandes.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung steht Frau Staatsministerin Kerstin Müller zur Verfügung. Die Fragen 34 und 35 des Kollegen Koppelin sollen schriftlich beantwortet werden. Damit rufe ich Frage 36 des Kollegen Reinhard Grindel auf: Warum gilt trotz des aufgrund der beobachteten Einreisevorkommnisse insbesondere aus osteuropäischen Staaten seitens des Bundesministeriums des Innern, BMI, gemachten Vorschlags, die Visaerteilung in der Ukraine erst nach eingehender Prüfung von Reisezweck und Rückkehrbereitschaft zu erteilen, gemäß dem Runderlass des Auswärtigen Amtes, AA, vom 3. März 2000 weiterhin, dass die Ablehnung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt nur in „krassen Ausnahmefällen“ infrage kommt, wie auch der Grundsatz „in dubio pro libertate“, im Zweifel für die Reisefreiheit, nach Abwägung des Einzelfalles?

Not found (Gast)

Herr Kollege Grindel, bei der Visumserteilung bewegen sich unsere Botschaften und Generalkonsulate in einem Spannungsfeld: Einerseits hat unser Land ein großes Interesse an einem regelmäßigen persönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus wirtschaftlichen, kulturellen oder rein persönlichen Gründen; andererseits müssen wir den zahlreichen Versuchen der illegalen Einreise nach Deutschland und Europa effektiv begegnen und zudem unserer inneren Sicherheit Rechnung tragen. Die Bundesregierung prüft daher kontinuierlich die bestehenden Verfahren, um einerseits im Interesse der gesetzestreuen Visabewerber - das ist die große Mehrzahl - ein möglichst unbürokratisches Visumsverfahren zu gewährleisten und andererseits immer neuen Formen des Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das Auswärtige Amt sowie die Innenbehörden des Bundes und der Länder untereinander ebenso wie mit den jeweiligen europäischen Partnern eng zusammen. Bei über 3 Millionen Visaanträgen, mit denen unsere Auslandsvertretungen jährlich konfrontiert werden, können Fehler natürlich nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Wenn es aber zu einem konkreten Missbrauchsverdacht kommt, hat die Bundesregierung selbst das größte Interesse an einer umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes und arbeitet dabei eng und aktiv mit den entsprechenden Ermittlungsbehörden zusammen. Der Erlass vom 3. März 2000, den Sie in Ihrer Frage erwähnen, ist Bestandteil der kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Visumsverfahrens. Teile seines Inhalts wurden zwischenzeitlich durch weitere Erlasse fortgeschrieben. Bei Anträgen auf Dauervisa, das heißt für Aufenthalte von mehr als drei Monaten - darauf zielt Ihre Frage -, gilt weiterhin, dass diese nicht von der deutschen Botschaft, sondern nur von der Ausländerbehörde des Zielortes des Antragstellers bewilligt werden können. Das heißt, die Bewilligung eines Dauervisums ohne die Einwilligung der zuständigen deutschen Ausländerbehörde kommt in keinem Fall in Betracht. Die Erlasslage regelt insoweit lediglich die Ausnahmefälle, in denen eine deutsche Botschaft einen solchen Antrag auf ein längerfristiges Visum ohne Beteiligung oder sogar trotz eines positiven Votums der zuständigen deutschen Ausländerbehörde ablehnen kann. Das heißt, es geht um Fälle, in denen die zuständige deutsche Ausländerbehörde einen Visumsantrag bereits geprüft und positiv beschieden hat. Dass eine deutsche Botschaft einen solchen Antrag dann dennoch aufgrund von Tatsachen, die auf ihrer Orts- oder Personenkenntnis beruhen, ablehnen muss, kommt in der Tat nur sehr selten vor. Der von Ihnen andererseits zitierte Grundsatz „Im Zweifel für die Reisefreiheit“ unterstreicht das große Interesse unseres Landes an einem regelmäßigen persönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus wirtschaftlichen, kulturellen oder persönlichen Gründen. Das heißt, wir wollen auch Besuchern aus Ländern, für die Visapflicht besteht, die Reise zu uns nur dann untersagen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen. Aus den zahlreichen Fällen, in denen sich Abgeordnete aller Fraktionen dieses Hauses für einzelne Visaantragsteller einsetzen, weiß ich, dass dieser Grundsatz hier auf breite Zustimmung stößt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zusatzfrage, Herr Kollege Grindel? - Bitte.

Reinhard Grindel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003539, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, Sie haben das Spannungsfeld zwischen dem wirtschaftlichen und auch dem kulturellen Interesse Deutschlands am Kontakt mit Staatsangehörigen anderer Länder einerseits und dem Anspruch, die innere Sicherheit zu wahren, andererseits angesprochen. Halten Sie es denn für richtig, dass im „Volmer-Erlass“ unterschiedslos für alle Länder gesagt wird, man solle im Zweifel für die Reisefreiheit entscheiden? Wäre es nicht angebracht, in Ländern, von denen bekannt ist, dass dort Schleuseraktivitäten in erheblichem Umfang stattfinden, wie in dem von uns angesprochenen Beispiel der Ukraine, im Rahmen des Ermessensspielraumes den Sicherheitsaspekt etwas stärker in den Vordergrund zu stellen?

Not found (Gast)

In der Ermessensentscheidung spielen solche Dinge natürlich eine Rolle. Man muss aber grundsätzlich Folgendes unterscheiden - darauf will ich noch einmal hinweisen -: Der so genannte Volmer-Erlass betrifft vor allen Dingen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft und nur auf das bezieht sich auch der Grundsatz „Im Zweifel für die Reisefreiheit“. Alle anderen Voraussetzungen müssen natürlich ebenfalls sehr gründlich geprüft werden und werden das auch. Das geschieht im Wege einer Einzelfallprüfung und fließt in die jeweilige Ermessensentscheidung ein.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zweite Zusatzfrage.

Reinhard Grindel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003539, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, nun ist uns heute Morgen im Innenausschuss mitgeteilt worden, dass, bezogen auf die Ukraine und den konkreten Fall, der unseren Anfragen zugrunde liegt, 16 Ortskräfte entlassen worden sind. Ich frage Sie, wie es dazu kommen kann, dass, offenbar ohne dass vorgesetzte Stellen in der Botschaft in Kiew davon Kenntnis bekommen haben, in derartigem Umfang Ortskräfte ihre Tätigkeit nicht sachgerecht versehen haben, und ob man nicht vor Ort schneller hätte feststellen müssen, dass es dort einen so sprunghaften Anstieg der Zahl der Visaanträge und auch der erteilten Visa gibt, dass man die Schleuserwege durch eine genauere Prüfung rechtzeitig hätte schließen können und müssen.

Not found (Gast)

Sofern das Auswärtige Amt von solchen Missbrauchsfällen hört - ich habe eben schon erwähnt, dass sich diese Missbrauchsfälle angesichts von 3 Millionen erteilten Visa nicht vermeiden lassen -, reagiert es sofort. Sie wissen, dass wir in diesem konkreten Fall einen Angestellten in die Frührente geschickt und 16 Ortskräfte entlassen haben. Wenn wir also von Missständen erfahren, dann handeln wir natürlich sofort. Das bezieht sich im Übrigen auch auf die entsprechende Erlasslage.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine Zusatzfrage des Kollegen Clemens Binninger.

Clemens Binninger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003507, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, die von Ihnen beschriebene Visa-Praxis hat dazu geführt, dass Schleusungen aus der Ukraine in noch nie dagewesenem Ausmaß erfolgt sind. Es gab vor dem Kölner Landgericht ein Strafverfahren, in dem der Vorsitzende Richter gesagt hat - ich zitiere mit Zustimmung des Präsidenten -: Das war ein kalter Putsch der politischen Leitung des Auswärtigen Amtes gegen die bestehende Gesetzeslage. Der Richter meint damit Ihre Visa-Praxis. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt sagt zu diesem Fall, dass quasi unter den Augen und mit Kenntnis der Ministerien und der deutschen Botschaft in Kiew bandenmäßige Schleusung durchgeführt wurde. Wie wollen Sie das der deutschen Öffentlichkeit erklären?

Not found (Gast)

Zum Ersten möchte ich sagen, dass der so genannte Volmer-Erlass, auf den Sie anspielen und den Sie erwähnt haben, einen klaren rechtlichen Rahmen und eine klare Rechtsgrundlage hat. Der rechtliche Rahmen für die Visa-Erteilung und auch für diesen Erlass ist das europäische Gemeinschaftsrecht und das deutsche Ausländergesetz. Zum Zweiten möchte ich auf ein grundsätzliches Problem hinweisen, das meiner Meinung nach besteht. Bei einer Visumserteilung sind verschiedene Kriterien wie die Finanzierung und die Rückkehrbereitschaft zu prüfen. Der Grundsatz „im Zweifel für die Reisefreiheit“ - wobei auch dabei natürlich in jedem Einzelfall eine individuelle Abwägung erfolgt - betrifft das Kriterium der Rückkehrbereitschaft. Das hat aber nichts mit dem zu tun, worum es in dem Verfahren ging. Dort ging es vor allen Dingen um die Praxis bei dem Nachweis der Finanzierbarkeit. Damit sind wir beim Thema Reiseschutzpässe, das heute in den Ausschüssen ausführlich behandelt wurde. Diese Reiseschutzpässe gehen auf eine sehr lange ausgeübte Praxis zurück. Die ersten vereinfachten Verfahren wurden 1995 noch unter der Vorgängerregierung eingeführt. Sie wurden sodann ausgeweitet. Als sich aber herausstellte, dass sie schwierig zu handhaben sind, wurden sie korrigiert. Die Reiseschutzpässe werden seit März 2003 weltweit nicht mehr als Ersatz für die so genannte Verpflichtungserklärung akzeptiert. Allein die haben unseres Erachtens etwas mit dem Verfahren zu tun und um die ging es auch in dem Prozess. Es ist also juristisch und politisch geboten, in der Sache zu unterscheiden.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Frage des Kollegen Dr. Klaus Rose.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, die beiden Kollegen haben vorhin zu Recht betont, dass es sich hier um die Ukraine handelt. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass man wissen muss, wo kriminelle Organisationen tätig sind. Sie können sich nicht hinter der Zahl von 3 Millionen Visumsanträgen, die in der ganzen Welt gestellt werden, verschanzen. Es geht um bestimmte Länder, bei denen sich seit längerem konkret abgezeichnet hat, dass hier ein Missbrauch stattfindet. Sie brauchen nur die Innenbehörden auch unserer benachbarten Staaten zu fragen. Die große Schleuserkriminalität - die Schleusungen erfolgen aus der Ukraine über die Slowakei nach Mitteleuropa - ist bekannt. Trotzdem sind ausgerechnet in Kiew Visa-Genehmigungen fast in Massenproduktion erteilt worden. Wie stehen Sie dazu?

Not found (Gast)

Erstens haben wir in Kiew besonders viele Anträge auf Visaerteilung. Man muss natürlich sehen, in welchem Land und in welcher Stadt aus welchen Gründen Visaanträge gestellt werden. Zweitens will ich den hier latent vorhandenen Vorwurf zurückweisen, wir hätten mit der Visapraxis, das heißt mit diesem Erlass, irgendwelcher Schleuserkriminalität Tür und Tor geöffnet. Dies ist nicht der Fall. Zum einen hat das Problem der Reiseschutzpässe und das Problem der Finanzierbarkeit mit dem Volmer-Erlass, in dem es vor allen Dingen um das Kriterium der Rückkehrbereitschaft ging, nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge, die man trennen muss. Zum anderen möchte ich noch einmal erwähnen - ich habe es eben schon einmal gesagt -: Auf Initiative von Bundesminister Kinkel und des damaligen Innenministeriums wurde im August 1995 ein Erlass an die Vertretungen in Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland und Litauen zur Einführung des so genannten Carnet de Touriste des ADAC herausgegeben. Dem vorausgegangen waren Verhandlungen der damaligen Regierung mit dem ADAC. Ein solches Carnet de Touriste wurde also als Erstes eingeführt. Ich frage Sie, ob Sie im Hinblick auf das damalige Vorgehen den gleichen Vorwurf erheben. Man steht eben bei der Visaerteilung und in der Visapraxis genau in dem von mir schon beschriebenen Spannungsverhältnis. Dies hat die jetzige Bundesregierung im Oktober 1999 durch einen entsprechenden Erlass fortgeführt und auf alle GUS-Staaten ausgeweitet. Unmittelbar nachdem wir gemerkt haben, dass es an bestimmten Stellen Probleme gegeben hat, haben wir entsprechend gehandelt und die Praxis ausgesetzt bzw. beendet.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Weitere Frage des Kollegen Dr. Ludger Volmer.

Dr. Ludger Volmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002393, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Staatsministerin, würden Sie mir bestätigen, dass einer der Einleitungssätze in dem nach mir benannten Erlass ganz ausdrücklich den gesetzlichen Rahmen festlegt, in dem sich zukünftige Ermessensentscheidungen zu bewegen haben? Ich möchte diesen kurz zitieren: Das deutsche Ausländerrecht, das Schengener Durchführungsübereinkommen und die Gemeinsame Konsularische Instruktion der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner sind der rechtliche Rahmen für die Erteilung von Visa, an den sich die Auslandsvertretungen zu halten haben.

Not found (Gast)

Ja, dies kann ich bestätigen. Das ist ein Zitat aus der Einleitung des Erlasses vom 3. März 2000.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wir kommen dann zur Frage 37 des Kollegen Dr. Klaus Rose: Trifft der Inhalt des „Stern“-Artikels vom 29. Januar 2004 zu, dass das AA ohne weitere Nachprüfung den Aussagen eines Beamten des BMI zur Erstellung eines privaten Reiseschutzpasses gefolgt ist und dass es über das entscheidende Gespräch kein Protokoll gibt?

Not found (Gast)

Beim so genannten Reiseschutzpass handelt es sich um eine Reiseschutzversicherung. Diese wurde zunächst vom ADAC unter dem Namen „Carnet de Touriste“ angeboten und garantierte, vereinfachend gesagt, dass die Versicherung, wenn ein Ausländer die von ihm in Deutschland verursachten Kosten nicht begleichen konnte, für diese Kosten aufkommen würde. Mit diesem Versicherungsprodukt sollte das Visumverfahren für die deutschen Behörden sicherer und für den Antragsteller einfacher gemacht werden. Sicherer für die deutschen Behörden wie zum Beispiel die Sozialhilfeträger, weil sie sich bei von einem Ausländer verursachten und nicht beglichenen Kosten unmittelbar mit einer Versicherung in Verbindung setzen konnten - dies lag insofern im Interesse der öffentlichen Hand -, und einfacher für den Antragsteller, weil er sich nicht um die individuelle Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Gewährsperson bemühen musste. Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, das entsprechende Angebot des ADAC zu akzeptieren, war klar, dass auch vergleichbare Konkurrenzprodukte für eine Anerkennung infrage kamen. Zu diesem Thema haben laufend Gespräche zwischen dem BMI und dem AA stattgefunden. Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keine Hinweise auf Zweifel an der Seriösität des Anbieters der Versicherung mit dem Namen „Reiseschutzpass“.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zusatzfrage? - Bitte.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, nachdem Sie jetzt nicht die Frage 37, sondern die Frage 38 beantwortet haben, frage ich zunächst einmal zu letzterer nach: Ist aufgrund der Praxis, die speziell im Hinblick auf solche Reisesschutzpässe entstanden ist, irgendeine Konsequenz in Bezug auf Terroristen, die auch in Moskau tätig geworden sind, zu sehen? Sie wissen, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass im Rahmen dieser Schleuserkriminalität auch Terroristen eingeschleust wurden, die sogar in Moskau tätig geworden sind. Es wäre natürlich sehr dramatisch, wenn das aufgrund dieser Praxis mit ermöglicht wurde. ({0}) - Sie hat leider nicht die erste Frage beantwortet. Jetzt muss sie zunächst die zweite Frage beantworten. Hätte sie die Frage 37 beantwortet - Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich habe die Antwort auf die Frage 37 gegeben. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wie wäre es, wenn Sie gleich beide Fragen beantworten würden, Frau Staatsministerin?

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Beantworten Sie bitte meine erste Frage.

Not found (Gast)

Das habe ich bereits getan. Sie müssten Ihre Nachfrage präzisieren. Die Frage 38 beginnt mit: „Wann hat das AA …?“

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein. Meine erste Frage beginnt mit: „Trifft der Inhalt des ‚Stern‘-Artikels …?“ Wenn Sie jetzt sagen, dass dieser Artikel nicht zutrifft, sieht die Sache anders aus.

Not found (Gast)

Das verstehe ich nicht. Wir sind jetzt bei der Frage 37. Und ich habe Ihnen meine Antwort darauf vorgetragen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ja.

Not found (Gast)

Die habe ich beantwortet.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein, Sie haben die Frage 38 beantwortet.

Not found (Gast)

Nein, das war meine Antwort auf die Frage 37. ({0})

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe Sie gefragt, ob der Inhalt des „Stern“-Artikels vom 29. Januar 2004 zutrifft.

Not found (Gast)

In Bezug auf was? Der Inhalt des „Stern“-Artikels betrifft sozusagen viele Aussagen. Das müssen Sie schon genauer fragen.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Die Frage ist ganz konkret. Ich habe nur einen Satz aus dem „Stern“-Artikel zitiert. Mehr nicht. Ich kann aber gern den ganzen „Stern“-Artikel vortragen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wenn die Frage jetzt nicht abschließend beantwortet werden kann, würde ich um eine schriftliche Beantwortung bitten. Wir wollen uns damit nicht weiter aufhalten.

Not found (Gast)

Wir reden wohl aneinander vorbei.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein. - Ich habe eine zweite Zusatzfrage, also frage ich das noch einmal.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Gern. Aber was nutzt die Zusatzfrage, wenn die eigentliche Frage nicht beantwortet worden ist? Die eigentliche Frage kann im Moment wohl nicht beantwortet werden.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Meine zweite Zusatzfrage lautet: Gehe ich recht in der Annahme, dass das Auswärtige Amt deshalb meine Frage nicht beantworten kann, weil es ablehnt, dass der Inhalt des „Stern“-Artikels stimmt?

Not found (Gast)

Nein, natürlich nicht. Ich bitte Sie.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Den Krieg mit dem „Stern“ wollen Sie also nicht?

Not found (Gast)

Wir haben gerade festgestellt, dass wir von zwei verschiedenen Fragen sprechen. Ich bitte Sie daher, Ihre Frage zu konkretisieren. Dann kann ich sie auch beantworten. Im „Stern“-Artikel sind viele Dinge erwähnt. Wenn Sie mir konkret sagen, was Sie meinen, kann ich Ihnen darauf antworten. ({0})

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe eine vierte Zusatzfrage. Mir ist egal, in welcher Reihenfolge sie beantwortet werden.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wiederholen Sie die Frage.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, ich habe gefragt: Trifft der Inhalt des „Stern“-Artikels vom 29. Januar 2004 zu, dass das AA ohne weitere Nachprüfung den Aussagen eines Beamten des BMI zur Erstellung eines privaten Reiseschutzpasses gefolgt ist und dass es über das entscheidende Gespräch kein Protokoll gibt? Dazu möchte ich einen ganz klaren kurzen Satz hören.

Not found (Gast)

Genau diese Frage habe ich beantwortet.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Haben Sie irgendetwas vom Protokoll gesagt?

Not found (Gast)

Wenn Sie diese Frage wiederholen, dann verweise ich auf meine Antwort, die ich Ihnen soeben gegeben habe. ({0}) - Nein, es gibt kein Protokoll. Wenn das das Problem ist und sich die Nachfrage darauf bezog, kann ich die Frage beantworten. Es gibt darüber kein Protokoll. Es muss aber auch nicht über jedes Gespräch, das wir im Rahmen der Ressortabstimmung oder über andere Fragen mit anderen Ressorts führen, ein Protokoll geben.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Es gibt jetzt noch eine Zusatzfrage des Kollegen Hartmut Koschyk. Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Weitere Zusatzfragen kann ich jetzt nicht mehr aufnehmen.

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, es hat doch wohl eine Fortentwicklung des Carnet-de-Touriste-Verfahrens des ADAC dahin gehend gegeben, dass ein Unternehmer, ein gewisser Herr Kübler, mit dem BMI ein Reiseschutzpassverfahren entwickelt und dieses dem Auswärtigen Amt vorgetragen hat. Das Auswärtige Amt hat daraufhin dieses neue Reiseschutzpassverfahren, das nichts mit dem ursprünglichen Carnet-de-Touriste-Verfahren des ADAC zu tun hat, angewandt. Warum, aufgrund welcher Tatsache hat man einem privaten Unternehmer, der ein solches Verfahren entwickelt hat, vonseiten der Bundesregierung, des Auswärtigen Amtes und des BMI, vertraut?

Not found (Gast)

Erstens ist die Aussage nicht richtig, dass das mit dem so genannten Carnet de Touriste nichts zu tun hat. Es geht nämlich exakt darum, die Finanzierung nachzuweisen. Das Carnet de Touriste ist ausgeweitet worden, indem auch vergleichbare Konkurrenzprodukte anerkannt wurden. Dabei geht es unter anderem um eine Vereinfachung. Es gab viele Briefe aus allen Fraktionen, die darum gebeten haben, zu Vereinfachungen zu kommen. Ich habe es gerade schon einmal ausgeführt. Es lagen zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Hinweise vor, dass diese Person das vereinfachte Verfahren missbrauchen würde. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass wir, nachdem wir Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kübler, dem Inhaber der Reise-Schutz AG, erhielten - das war am 27. Juni 2002 -, sofort am nächsten Tag per Erlass an Kiew die Anerkennung des Reiseschutzpasses aufgrund des Ermittlungsverfahrens ausgesetzt haben. Am 28. März 2003 kam es durch einen weiteren Erlass an alle Vertretungen zur generellen Einstellung des Verfahrens, die Vorlage einer so genannten Reiseschutzversicherung als Surrogat für die sonst üblichen Verpflichtungserklärungen bezüglich der Finanzierungen anzuerkennen. Wir haben sofort gehandelt, sobald wir davon erfahren haben. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die Zeit für die Fragestunde ist schon um einige Minuten überschritten. Die offen bleibenden Fragen werden wie immer schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende der Fragestunde und am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 12. Februar 2004, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.