Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße Sie alle herzlich und wünsche uns für die
letzten drei Plenartage vor der parlamentarischen Sommerpause gute, konzentrierte Beratungen und, soweit
eben möglich, konstruktive Debatten.
Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1:
Fragestunde
- Drucksache 15/5818 ({0}) Die Reihenfolge der Fragen bzw. der dafür zuständigen Ressorts ist Ihnen mitgeteilt worden.
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft. Ich rufe auf - ({1})
- Ihr Zuruf entspricht meinen Unterlagen. Ich bestätige
gerne, dass die Fragen 1 und 2 der Kollegin Connemann
schriftlich beantwortet werden.
Wir kommen somit gleich zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit. Für die Beantwortung der Fragen
steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Wolf
zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Fromme auf:
Wie rechtfertigt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Aufdrucke auf den von
ihm verbreiteten Streichholzschachteln „Der Bundesumweltminister: Atomkraft kann tödlich sein“ - Vorderseite - und
„Der Bundesumweltminister: Atommüll bürdet Ihnen und Ihren Nachkommen strahlende Lasten auf“ - Rückseite -, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, wonach - auch bei
zutreffendem Inhalt eine staatliche Information in der Form
weder unsachlich noch herabsetzend sein darf und die Bundesregierung aufgrund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall
dort zur Informationsarbeit berechtigt ist, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mithilfe von Informationen wahrgenommen werden kann, sowie dass es zur Aufgabe der Staatsleitung der Regierung gehört, durch
rechtzeitige Informationen die Bewältigung von Konflikten in
Staat und Gesellschaft zu erleichtern, auf Krisen schnell und
sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern zu Orientierungen zu verhelfen - Pressemitteilung des BVerfG Nr. 67/2002
vom 30. Juli 2002 zum Beschluss vom 26. Juni 2002,
1 BvR 558/91 und 1 BvR 1428/91, abgedruckt in der „Neuen
Zeitung für Verwaltungsrecht“ 2002, 1088?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Kollege Fromme, wenn Sie erlauben, würde ich gerne die
Fragen 3 und 4 im Zusammenhang beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage 4 des Kollegen Fromme
auf:
Wie hoch sind die Kosten für diese Aktion und welche
Reaktionen soll sie bei den Verbrauchern hervorrufen angesichts des Umstandes, dass die offensichtlich als Vorbild dienenden Warnhinweise der EG-Gesundheitsminister auf den
Zigarettenschachteln den Konsumenten zu einer von ihm
selbst zu treffenden Veränderung seines Konsumverhaltens
veranlassen sollen?
Zu Ihrer ersten Frage: Die Nutzung der Atomenergie
ist, wie Sie wissen, mit vielfältigen Risiken verbunden.
Ich nenne nur das Problem der Entsorgung des Atommülls und die verheerenden Unfälle. Windscale 1957,
Harrisburg 1979, Tschernobyl 1986 und der jüngste
Störfall in der Wiederaufbereitungsanlage in Sellafield,
bei dem 20 Tonnen eines hoch radioaktiven Uran-Plutonium-Gemisches aus einem Tank in der Anlage ausgelaufen sind, stehen für das Risikopotenzial dieser Technologie; ich denke, das ist unstreitig.
Der Inhalt der Information, auf den Sie sich beziehen,
ist zutreffend. Ihre Form ist weder unsachlich noch herabsetzend. Der Bundesumweltminister sieht die auf
Streichholzschachteln aufgebrachten Aufdrucke als eine
notwendige Verbraucherinformation an, hält diese für
zulässig und glaubt nicht, dass sie im Gegensatz zur
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht.
Redetext
Zu Ihrer zweiten Frage, in der Sie sich nach den Kosten erkundigen: Die Ausgaben für die Produktion der
Streichholzschachteln betrugen 5 841,03 Euro. Die Aufdrucke auf den Streichholzschachteln zielen auf die Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher in
Fragen der energiepolitischen Alternativen. Sollte damit
eine unmittelbare Änderung des Verbraucherverhaltens
verbunden sein, zum Beispiel durch den Wechsel des
Strombezugs hin zu Anbietern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, so ist diese Veränderung des Konsumverhaltens erwünscht.
Ihre Zusatzfragen, Herr Kollege Fromme.
Frau Staatssekretärin, könnten Sie mir erklären, ob es
sich dabei um eine Information im Sinne der Rechtsprechung oder um Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung handelt?
Herr Kollege Fromme, diese Aktion steht im Einklang mit dem von diesem Hause im Jahre 2001 verabschiedeten Atomausstiegsgesetz. Danach soll die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Stromerzeugung
aufgrund der mit ihr verbundenen Risiken nur noch für
einen begrenzten Zeitraum hingenommen werden. Da
die Vorsorge gegen mögliche Schäden durch den Betrieb
der Anlagen laut Atomausstiegsgesetz nur nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik getroffen
werden kann, lässt sich die Möglichkeit von Unfällen
mit großen Freisetzungen nicht völlig ausschließen. Von
daher ist das, was das Bundesumweltministerium herausgegeben hat, eine Information.
Frau Staatssekretärin, halten Sie es für sinnvoll, eine
Information über etwas Negatives an einen Verbraucherkreis zu geben, den Sie ebenfalls für negativ halten?
Denn Sie wollen das Rauchen durch die Tabaksteuer bekämpfen und jetzt nutzen Sie die Raucher sozusagen, um
eine andere Kategorie zu bekämpfen. Halten Sie das für
sinnvoll?
Sehr geehrter Herr Kollege Fromme, man kann
Streichhölzer nicht nur zum Anzünden von Zigaretten
verwenden. Man kann sie in dieser warmen Jahreszeit
auch zum Anzünden von Grills verwenden, man kann
sie in romantischen Situationen zum Anzünden von Kerzen verwenden. Ihnen sind vermutlich zahlreiche weitere Möglichkeiten bekannt, wie man Streichhölzer zur
Anwendung bringen kann.
Dass Sie zum Abschied eine Kerze anzünden, das
kann ich ja noch verstehen. Aber meine Frage ist: Welcher Informationswert soll mit einem solchen Aufdruck
für die Bürger verbunden sein? Wir haben doch auch auf
den Zigarettenpackungen Hinweise und sehen, dass genauso geraucht wird, dass dieser Aufdruck also nichts
bewirkt.
Ich glaube, das sieht die Europäische Kommission anders, Herr Kollege Fromme. Der Sachverhalt „Atommüll
bürdet Ihnen und Ihren Nachkommen strahlende Lasten
auf“, ist, glaube ich, unzweifelhaft. Sonst hätte es nicht
in den USA jüngst ein Urteil eines Bundesgerichts gegeben, wonach die Lagerzeit von 10 000 Jahren an einem
Ort, an dem Atommüll gelagert werden soll, als unzureichend angesehen würde. Es ist also gerichtlich festgestellt, dass die Information, die hinten auf den Schachteln steht, durchaus den Tatsachen entspricht.
Frau Staatssekretärin, wenn Sie dies für so dringlich
halten, können Sie mir dann einmal erklären, warum Sie
durch die Neuerkundung von Endlagerstandorten und
durch neue Verfahren, die erfahrungsgemäß über
30 Jahre dauern, die Einlagerung verzögern?
Sehr geehrter Herr Kollege Fromme, Sie wissen, wir
haben einen Entwurf eines Gesetzes zur Suche nach einem Endlager vorgelegt. Ich weiß, dass Sie sich ausschließlich auf Gorleben konzentrieren, aber ich möchte
Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns ähnlich
wie im Fall des Flughafens Schönefeld durchaus die
Option offen halten müssen, im Zweifel zwei Standorte
zum Vergleich zu haben. Ich halte im Übrigen den Flughafen Schönefeld, bei dem die Form der Suche, die mit
unserer Endlagerstandortsuche vergleichbar ist, gerichtlich gewählt wird, für nicht so problematisch wie das
Endlager Gorleben, das Sie favorisieren.
Wenn das so dringend ist, warum legen Sie den Gesetzentwurf dann zu einem Zeitpunkt vor, wo Sie nicht
mehr handlungsfähig sind?
Dies ist leider keine zulässige Zusatzfrage mehr; die
vier zulässigen Fragen sind gestellt und beantwortet waren. - Als Nächster hat der Kollege Binninger das Wort.
Frau Staatssekretärin, einmal davon abgesehen, dass
das nicht die erste Aktion des Ministers ist, bei der man
sich fragen muss, wofür Steuergelder aufgewandt werden,
({0})
haben Sie gesagt, es handele sich hierbei um eine Verbraucherinformation, die dazu führen soll, dass der Verbraucher sein Verhalten ändert. Die Information lautet:
„Atommüll bürdet Ihnen und Ihren Nachkommen strahlende Lasten auf.“ Jetzt frage ich Sie: Welche Schlüsse
soll der Verbraucher daraus für sich ziehen? Wie soll er
sein Verhalten ändern? Soll er weniger Atommüll kaufen
oder was steckt dahinter?
Herr Kollege, ich habe das vorhin schon ausgeführt:
Es ist durchaus gewünscht, wenn der Verbraucher für
sich daraus die Schlussfolgerung zieht, einen anderen
Stromanbieter zu wählen - Sie wissen, man kann den
Stromanbieter frei wählen -, nämlich einen Stromanbieter, der seinen Strom vornehmlich aus erneuerbaren
Energien gewinnt.
({0})
- „Lichtblick“ zum Beispiel in Berlin; es gibt zahlreiche
Stromanbieter, die das machen.
Herr Kollege Scheuer.
Frau Staatssekretärin, ich kann mir durchaus die
Romantik vorstellen, wenn dieses Briefchen neben einer
Kerze liegt. Nun hat der Kollege Fromme ja darauf verwiesen, dass das eigentlich zum Zigarettenkonsum anregt. Von daher frage ich Sie: Ist diese Aktion eigentlich
mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung - sie
ist ja anwesend - abgestimmt?
Herr Kollege, die Antwort auf unsere Fragen stimmen
wir grundsätzlich innerhalb der Bundesregierung ab.
Aber ich muss Ihnen sagen: Als ich das Heftchen gesehen habe, bin ich nicht auf „Zigarettenschachtel“ gekommen. Sie verfügen offensichtlich über einen hohen
Grad an Fantasie.
({0})
- Es ist wunderbar, wenn Sie kreativ sind.
({1})
Dann hätte man ja etwas anderes hinten draufschreiben müssen.
Herr Kollege von Klaeden.
Frau Staatssekretärin, welches sind denn die Stromanbieter, die ihren Strom nach Ansicht der Bundesregierung nicht an Verbraucher liefern sollten bzw. die von
Verbrauchern nicht bevorzugt werden sollten?
Wir bevorzugen keine Anbieter. Sie wissen vielleicht,
dass wir uns als Bundesregierung unter den Häusern darauf verständigt haben - vor dem Hintergrund, dass wir
den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen haben -,
vornehmlich Stromanbieter zu wählen, die einen hohen
Prozentsatz ihres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das Bundesumweltministerium zum Beispiel
hat einen Vertrag mit einem Anbieter, der nur Strom aus
erneuerbaren Energien anbietet. Es gibt zahlreiche Anbieter in der Republik, die dies tun. Es gibt auch zahlreiche Anbieter, die auf einen Energiemix setzen. Das ist
die Realität in unserem freien Energiemarkt.
Jetzt der Herr Kollege Grindel.
Verzeihen Sie, Frau Staatssekretärin, ich möchte die
Frage des Kollegen von Klaeden gerne konkretisieren;
denn Verbraucherinformationen müssen ja konkret sein.
Nennen Sie bitte konkret, welche Anbieter der Nutzer
dieser Streichholzheftchen wählen und welche er nicht
wählen sollte.
Ich habe vorhin ausführlich dargestellt, dass dieses
Streichholzheftchen dazu dienen soll, den Verbraucher
dafür zu sensibilisieren, dass die Atomkraft mit zahlreichen Problemen verbunden ist. Sie gehören doch zu der
Fraktion, die immer gern auf Eigenverantwortung und
Eigenständigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher
setzt. Ich denke nicht, dass die Informationen der Bundesregierung darauf abzielen sollten, dem Verbraucher
konkret zu sagen, welchen Stromanbieter er wählen soll.
Es ist vielmehr, wie ich schon ausführte, durchaus erwünscht, wenn der Verbraucher aus dieser Information
die Schlussfolgerung zieht, dass er einen anderen Stromanbieter wählen sollte. - Ich antworte Ihnen gerne, aber
nur, wenn Sie mir auch zuhören.
({0})
Es wird begrüßt, wenn sich der Verbraucher mit der
Frage beschäftigt, woher der Strom, den er bezieht, eigentlich kommt. Diese Initiative des Verbrauchers führt
zu mehr Mündigkeit.
({1})
Weil es vor der Sommerpause nicht mehr sehr viele
Möglichkeiten gibt, will ich das einmal so interpretieren.
Herr Präsident, ich glaube, dass es unserer Geschäftsordnung auch dann entspräche, wenn es noch ganz viele
Gelegenheiten gäbe.
Frau Staatssekretärin, würde es denn dem Hinweis
auf dem Heftchen entsprechen, Strom von EnBW zu beziehen?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, weil ich den
Energiemix von EnBW nicht kenne.
Natürlich kann jeder Strom beziehen, von wem er
will.
({0})
- Ich habe gesagt, dass wir den Verbraucher sensibilisieren wollen, sich darum zu kümmern. Das ist kein Aufruf
an den Verbraucher, zu EnBW, zu Lichtblick oder zu
Eon zu wechseln. Es ist, wie ich schon sagte, ein Instrument, mit dem der Verbraucher angeregt werden soll,
sich kundig zu machen. Wenn er zu dem Ergebnis
kommt, zu einem Anbieter von Strom aus erneuerbaren
Energien zu wechseln, dann begrüßen wir das, wie Sie
sich vorstellen können, durchaus.
Kollegin Wolff.
({0})
Nebenbei gesagt: Die Diskussion hier finde ich ein
bisschen unsäglich, weil wir den Atomausstieg beschlossen haben.
({0})
Frau Staatssekretärin, können Sie mir bestätigen,
({1})
dass die Masse der deutschen Bevölkerung diesen Atomausstieg befürwortet, und können Sie vielleicht noch einmal erklären, wie die Verbraucheraufklärung an dieser
Stelle funktioniert? Ich weiß aus meinem Bereich, dass
die Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend fragen, nicht nur, wie sich die Lebensmittel zusammensetzen, sondern auch bezüglich des Stroms, den sie zu
Hause erhalten. Sie fragen, welchen Mix es da gibt und
wie sie dazu beitragen können, die erneuerbaren Energien mit zu befördern.
({2})
Zu den Heftchen: Ich glaube, dass zur Verbraucheraufklärung auch Kampagnen gehören. Vielleicht könnten Sie einmal ein bisschen breiter ausführen, welche
Kampagnen es auch in anderen Bereichen seitens Ihres
Ministeriums gibt, mit denen man den Bürgerinnen und
Bürger hilfreich zur Verfügung steht.
Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist richtig, dass wir den
Atomausstieg beschlossen haben. Wir haben auch das
Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien in diesem Hause beschlossen, was durchaus auch mit Unterstützung Ihrer Fraktion geschah, Herr Kollege Fromme.
Ich begegne auf Veranstaltungen relativ häufig Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fraktion, die sehr aktiv sind,
was das Thema „Erzeugung und Netzeinspeisung von
Strom aus Biomasse“ angeht. Es wird in diesen Kreisen
sehr dafür geworben, deutlich zu machen, dass man zum
Beispiel auch aus Biomasse Strom erzeugen kann. Das
weiß nicht jede oder jeder. Das kleine Heftchen kann
vielleicht wirklich dazu dienen, sich mit dieser Frage
einmal zu beschäftigen. Das wäre im Interesse der Energiewirte in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen und
auch Hessen, woher ich komme.
Von daher freue ich mich auf eine hoffentlich intensiv
geführte Debatte darüber, wie wir mit diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter verfahren wollen: Wollen
wir es puschen oder wollen wir zur Verunsicherung beitragen? Wie halten wir es mit dem Atommüll und dem
Atomgesetz? - Ich glaube, diese Fragen werden uns in
den nächsten Monaten noch intensiv beschäftigen. Der
Verbraucher und die Verbraucherin, Frau Kollegin
Wolff, werden diese Debatten sicherlich ausgesprochen
gerne und angeregt verfolgen.
Bitte schön.
Frau Staatssekretärin, vielleicht können Sie dem Haus
sagen: Bezieht die Bundesregierung Energie aus Atomstrom und, wenn ja, in welchem Umfang?
Ich verfüge, wie Sie sich vielleicht denken können,
nicht über die Kenntnis der Vertragspartner aller Häuser.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass unser Vertragspartner,
also der des BMU, den Strom nicht aus Atomenergie generiert.
({0})
Es ist schon einmal abgefragt worden, wer welchen
Stromanbieter hat. In Kooperation mit den anderen Häusern kann ich Ihnen dazu gerne eine schriftliche Antwort
nachreichen.
Damit sind wir am Ende der angemeldeten Zusatzfragen zu den hierzu eingereichten Fragen. Ich bedanke
mich bei der Parlamentarischen Staatssekretärin.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers. Zur Beantwortung steht der Staatsminister Rolf
Schwanitz zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Kollegen von Klaeden auf:
Was wurde im Bundeskanzleramt aufgrund der Unterrichtung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, am 16. August
2001 anlässlich seiner Sommerreise durch die neuen Bundesländer in Eisenhüttenstadt über das Phänomen der unerlaubten
Einreise in das Schengen-Gebiet mittels erschlichener Sichtvermerke - Touristenvisa - zum Zwecke der Arbeitsaufnahme
hauptsächlich in Spanien und Portugal als ein besonderes Phänomen der Einschleusung von Ausländern veranlasst?
Herr von Klaeden, ich beantworte Ihre Frage wie
folgt: Nach den Unterlagen des Bundeskanzleramtes
fand keine spezielle Unterrichtung des Bundeskanzlers
statt. Der Bundeskanzler traf anlässlich seiner Sommerreise 2001 unter anderem auch mit BGS-Beamten in
Eisenhüttenstadt zu einem Gespräch zusammen. Das
Gespräch fand nach den Unterlagen während eines
Rundgangs auf der BGS-Liegenschaft statt. Es war öffentlich, im Beisein zahlreicher Journalisten. Ausweislich der Unterlagen berichtete der BGS über eine Vielzahl von Themen, auch über beamtenrechtliche Fragen
und über die Aufgaben am Standort Oder-Grenze. Von
einer Unterrichtung des Bundeskanzlers kann daher
nicht gesprochen werden.
({0})
Dies wäre angesichts des Formats der Sommerreise auch
unüblich gewesen.
Nach dem Redekonzept des zuständigen BGS-Beamten wurde der Bundeskanzler unter anderem über das
Lagebild an der deutsch-polnischen Grenze und die Gegenmaßnahmen des BGS informiert. Kurz erwähnt
wurde dabei auch die Zunahme von illegalen Grenzübertritten mittels gefälschter Visa und durch Erschleichen
von Visa. Es war aber ausweislich der Unterlagen in keiner Weise von der deutschen Visapolitik, geschweige
denn von der deutschen Auslandsvertretung in der
Ukraine die Rede. Auch ukrainische Staatsbürger wurden ausweislich des Vortragsentwurfs nicht angesprochen.
Für das Bundeskanzleramt bestand mit Blick auf den
Vortrag und die Ressortzuständigkeit keinerlei Veranlassung, tätig zu werden. Die Notwendigkeit wurde auch
deshalb nicht gesehen, weil die BGS-Beamten insbesondere die Erfolge ihrer polizeilichen Arbeit präsentierten.
Von mangelndem Rückhalt durch die zuständigen Ressorts war nicht die Rede. Ganz im Gegenteil: Man hatte
den Eindruck, dass die zuständigen Behörden die Probleme, die sicherlich vorhanden sind, kennen und im
Griff haben.
Zusatzfrage, Herr Kollege von Klaeden.
Ich fasse also zusammen, Herr Schwanitz: Der Bundeskanzler ist über diese neue Kriminalitätsform - so hat
es der Zeuge im Untersuchungsausschuss ausgesagt der Schleusung mittels erschlichener Sichtvermerke, die
legendierte Schleusung, informiert worden. Sie meinen,
das sei keine Unterrichtung gewesen. Ich kann die Differenzierung zwischen einer Information und einer Unterrichtung ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, aber lassen
wir es dabei. Er ist informiert worden und hat danach
nichts veranlasst.
Herr von Klaeden, ich will gern auf den Unterschied
eingehen. Auch die Zeugenaussage, die im Untersuchungsausschuss abgegeben worden ist und die damit
öffentlich vorliegt, hat deutlich gemacht, dass selbst der
damals dort berichtende Beamte aus seiner Erinnerung
- der Vorgang liegt mehrere Jahre zurück - nicht mehr
dem Wortlaut gemäß darstellen konnte, was dort berichtet worden ist. Das geht anderen Teilnehmern an dieser
Veranstaltung natürlich ähnlich,
({0})
aber es gibt klare Signale. Das Kanzleramt verfügt über
ein Redekonzept - ich habe es hier und bin gerne bereit,
Ihnen im Anschluss an diese Frage eine Kopie dieses
Konzeptes zu überlassen - des vortragenden BGS-Beamten. Das Konzept hat einen Umfang von ungefähr
zwei Seiten. In diesem Konzept sind zu diesen angesprochenen Visamissbrauchsvorgängen zwei Sätze enthalten.
Es sind keine Hinweise, wie ich das bereits in meiner
Antwort ausgeführt habe, bezogen auf Staatsbürger der
Ukraine enthalten.
Das hat ja niemand behauptet.
Dazu, denke ich, ermittelt aber vor allen Dingen der
Untersuchungsausschuss.
({0})
Das ist falsch.
Entschuldigung, in Ihrer Frage wird speziell auf
Phänomene aufmerksam gemacht, die schon einen
klaren Sachzusammenhang mit diesem Thema deutlich
machen.
({0})
Spanien und Portugal sind genannt.
Man kann das in der Tat nicht eine Unterrichtung des
Bundeskanzlers nennen. Es sind zwei Sätze auf zwei
Seiten und, was ich bei dieser Gelegenheit auch darstellen möchte, es ist in dieser Antwort ausdrücklich - übrigens auch in dem Redekonzept - auf die beim BGS eingeleiteten Ermittlungsverfahren verwiesen worden,
sodass in den zwei Sätzen klar wurde, dass das kein Vorgang ist, der nicht in Bearbeitung ist, sondern ein Vorgang, dem der BGS nachgeht.
Im Übrigen - das habe ich in meiner Antwort bereits
dargestellt - hat die Reisestation, um die es dort konkret
geht, unter zeitlich eingeschränkten Bedingungen stattgefunden; sie wurde kurzfristig, am Vortag, zeitlich umdisponiert. Der Gesamtvorgang entsprach - ich erwähne
das deswegen ausführlich, weil zwischenzeitlich Zeitungsmeldungen erschienen sind, in denen ein anderer
Ablauf dargestellt worden ist - nicht in vollem Umfang
der ursprünglichen Planung. Er musste umgeplant werden und war somit zeitlich reduziert. Man kann davon
ausgehen, dass über den Umfang der zwei Sätze aus dem
Redekonzept hinaus mit Sicherheit nichts angesprochen
wurde.
Zweite Zusatzfrage.
Ich fasse noch einmal zusammen: Er ist unterrichtet
worden und hat nichts veranlasst.
Nein, er ist nicht unterrichtet worden, Herr von
Klaeden.
Er ist informiert worden und hat nichts veranlasst. Sie
waren nicht in der Lage, den Unterschied zwischen „informiert werden“ und „unterrichten“ zu erläutern, obwohl Sie das gesagt haben.
Meine Frage ist jetzt: Welchen Nutzen haben eigentlich solche Sommerreisen, wenn der Bundeskanzler auf
Probleme und Phänomene hingewiesen wird und den Sachen dann nicht nachgegangen wird? Ist das eine PRMaßnahme?
({0})
Der „Spiegel“ hat über eine Expedition in ein fremdes
Land berichtet. Die Äußerung „Besorg mir mal ne Flasche Bier“ auf dieser Sommerreise ist auch legendär geworden. Gibt es noch andere Früchte, die aus dieser
Sommerreise resultieren, außer diesen bemerkenswerten Mitteilungen?
({1})
Herr von Klaeden, ich habe ausdrücklich in meiner
Antwort darauf hingewiesen, dass es keinen Termin in
Eisenhüttenstadt gab, bei dem der Bundeskanzler eine
spezielle Unterrichtung zu diesen Phänomenen erfahren
hat. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass es eine umfangreiche zweiseitige Rededisposition gibt, in der auf
dieses neue Phänomen mit zwei Sätzen ohne Bezug auf
die Ukraine - das ist nachlesbar - eingegangen worden
ist, und dass dieser Termin in Abweichung von der ursprünglichen Planung auch noch zeitlich begrenzt war.
Von einer Unterrichtung des Bundeskanzlers kann man
nicht sprechen.
Für mich stellt sich die Frage, inwieweit ich mich auf
Ihre polemischen Kommentare zu dieser Reise einlassen
soll.
Sie können davon ausgehen, dass der Bundeskanzler
genau wie seine Amtsvorgänger selbstverständlich auch
die Möglichkeit von Vor-Ort-Terminen nutzt. Ein wichtiges Anliegen dieser Sommerreise - ich habe sie in engerem Sinne mit vorbereitet; deswegen will ich ausdrücklich darauf hinweisen - war die Würdigung der
Regionen und der Leistungen der Menschen vor Ort.
Das hat übrigens auch die Resonanz auf diese Reise gezeigt. Die Begegnungen mit dem Bundeskanzler, bei denen es vor allen Dingen um die Würdigung und Auszeichnung der Menschen in den Regionen ging, waren
sehr positiv und durch Herzlichkeit geprägt.
Herr Kollege Grindel.
Herr Staatsminister, Sie haben selber an dieser Reise
teilgenommen. Der Zeuge hat uns im Ausschuss gesagt,
dass der Besuch eineinhalb Stunden gedauert hat. Ich
möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,
dass es zwar lange zurückliegt - vier Jahre, das ist zutreffend -, dass es aber in Bezug auf die Information des
Bundeskanzlers über das schwere Zerwürfnis zwischen
den Ministern Fischer und Schily wegen des Fischer-Erlasses nur um ein Jahr geht. Er wusste, dass der Bundesinnenminister die Sorge hatte, dass diese Erlasslage zu
Zuständen führt, wie sie ihm dann in Frankfurt/Oder
vorgestellt worden sind.
Meine Frage: Hätte vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen den Ministern Fischer und
Schily die Information in Frankfurt/Oder den Bundeskanzler nicht sofort dazu bewegen müssen, nachzufragen, ob sich insofern die Befürchtungen des Ministers
Schily realisiert haben und man diese Angelegenheit
- vor allen Dingen die Erlasslage - näher betrachten
muss?
Herr Kollege Grindel, aus der Kenntnis der beiden
Sätze aus dem Redekonzept, die ich bereits erwähnt
habe, kann ich dies klar verneinen. Die Erlasslage wurde
nicht erwähnt.
Herr Kollege Königshaus.
Herr Staatsminister, ist es richtig, dass auch Staatssekretär Körper anwesend war und dass er zu diesem Zeitpunkt über alle Probleme, die vom BKA, vom BGS und
von anderen Seiten im Zusammenhang mit legendierter
Schleusung - insbesondere im Zusammenhang mit dem
Fischer-Erlass, wie wir ihn jetzt nennen sollen, und den
Vorgängererlassen vom Herbst 1999 - berichtet wurden,
informiert war? Sollen wir aus Ihrer Antwort wirklich
den Schluss ziehen, dass die Anwesenheit des Staatssekretärs aus dem Innenministerium nicht zur Folge hatte,
dass er, wenn dieses Thema angesprochen wurde, von
sich aus den Bundeskanzler auf die Problemlage hingewiesen hat?
Der Kollege Körper hat an diesem Termin nicht teilgenommen. Ich weiß nicht, woher diese Information
stammt.
({0})
Diese Information ist falsch.
Ohnehin wird bei der Zeugenaussage deutlich - das
ist kein Vorwurf -, dass es nach einem so langen Zeitraum in der Tat schwierig ist, die Dauer und die einzelnen Abläufe dieses Ereignisses hundertprozentig exakt
aus dem Gedächtnis zu reproduzieren. Das begann - bezogen auf die Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss - auch bei anderen Fragen, insbesondere bei den
großen Spannbreiten, was die Dauer dieses Termins betrifft. Deswegen entziehen sich die nachfolgenden Fragen, die Sie damit verbunden haben, der Möglichkeit der
Beantwortung.
Frau Kollegin Kofler.
Herr Staatsminister, sind Sie nicht auch der Meinung,
dass diese Fragen - auch in ihrer Polemik - besser im
Visa-Untersuchungsausschuss aufgehoben wären, statt
sie im Plenum zu stellen?
Das sehe ich genauso. Unabhängig davon hat das
Kanzleramt, wenn nach einem konkreten Reisetermin
gefragt wird, die Verpflichtung, hier zu antworten. Dem
bin ich nachgekommen.
Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal betonen - Kollege Grindel fragte ausdrücklich danach -,
dass es dabei bleibt, dass der Bundeskanzler erstmals im
Zusammenhang mit dem Kölner Schleuserprozess
Kenntnis von den konkreten Problemen im Zusammenhang mit der Visaerteilungspraxis an einigen Auslandsvertretungen erlangt hat.
({0})
Daran ändert dieser Termin nichts. Aber auch das ist,
denke ich, im Untersuchungsausschuss intensiv besprochen worden. Dazu gibt es außerdem entsprechende Unterlagen, über die der Untersuchungsausschuss verfügt.
Herr Kollege Binninger.
Herr Staatsminister, entscheidend ist ja nicht, ob es
sich um eine Unterrichtung, eine Information oder eine
Kenntnisnahme, wie Sie es versucht haben darzustellen,
gehandelt hat. Entscheidend ist vielmehr, dass der Bundeskanzler - das haben Sie nicht bestritten; das hat auch
der Zeuge in der letzten Woche im Untersuchungsausschuss gesagt - seit 2001 über ein neues Kriminalitätsphänomen informiert war. Er wusste also Bescheid; das
ist entscheidend. Wenn Sie ständig auf das Redekonzept
mit angeblich nur zwei Sätzen zu dieser Problematik abheben, dann möchte ich nur darauf hinweisen: Der
Zeuge hat nach meiner Erinnerung im Untersuchungsausschuss sinngemäß gesagt, der Termin mit dem Kanzler sei über insgesamt 90 Minuten gegangen. Es war also
ausreichend Zeit, dieses Thema anzusprechen.
Meine Frage an Sie lautet: Der Bundeskanzler, der
gehört hat und informiert war, dass es hier ein neues Kriminalitätsphänomen mit illegalen Schleusungen über die
deutschen Grenzen in den Schengen-Raum gibt, wird ja
von einem großen Tross begleitet, dem Sie selber möglicherweise bei diesem Termin angehört haben. Ist niemand in diesem Tross dafür zuständig, bestimmte Themenfelder, die an den Kanzler herangetragen werden,
mitzuzeichnen, nachzuberichten und nachzubereiten?
War jemand in diesem Tross dabei, der für die Themen
„Sicherheit“, „BGS“ und „Kriminalität“ zuständig war,
und, wenn ja, hat der Betreffende mitgezeichnet und
nachberichtet?
Auf allen Reisen, die der Bundeskanzler unternimmt,
sind selbstverständlich Mitarbeiter dabei, die Probleme
aufnehmen, so sie denn in entsprechender Quantität und
Qualität vorgetragen werden. Diesen Problemen wird
- davon können Sie ausgehen - intensiv nachgegangen.
Ihre Frage ist für mich allerdings Anlass, die Vorstellung auszuräumen, es habe sich dabei um einen 90-minütigen Unterrichtungstermin oder Ähnliches gehandelt. Dem war nicht so. Der Termin hat insgesamt etwa
45 Minuten gedauert. Er ist geändert worden. Es hat
keine Unterrichtung des Bundeskanzlers an Bord eines
Patrouillenbootes oder in einem geschlossenen Raum
gegeben. Vielmehr ist dieser Termin aufgrund der
Umstellungen in der Vormittagsdisposition, der Abläufe
der Termine, auf 45 Minuten und auf einen Rundgang
des Bundeskanzlers in Begleitung der BGS-Beamten am
Standort reduziert worden. Natürlich wurden dabei bei
Kontrollen und anderen Tätigkeiten beschlagnahmte Gegenstände in Augenschein genommen. Während dieses
Rundgangs hat es einen mündlichen Vortrag gegeben.
Das ist ein zeitlich wesentlich eingeschränkteres Format als das, was Sie gerade beschrieben haben.
({0})
In dem vorhin von mir angesprochenen Redekonzept,
das für den vollständigen Termin ausgelegt war, finden
sich zur Beschreibung des Gesamtvorgangs nur die
Worte „Erschleichen von Visa nach Deutschland“. Das
ist übrigens ausdrücklich mit dem Hinweis verbunden,
dass bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet sind.
Noch zwei Sätze: Ich glaube nicht, dass man vor diesem Hintergrund - Sie können das alles nachlesen, ich
bin gern bereit, Ihnen meine Unterlagen zur Verfügung
zu stellen; ich hatte das ja schon ausgeführt - das konstruieren kann, was in Ihrer Frage angelegt ist,
({1})
nämlich dem Bundeskanzler zu unterstellen, er habe bereits im Sommer 2001 eine vollständige Unterrichtung
über dieses Phänomen erhalten und er habe es unterlassen, entsprechende Aktivitäten infolge dieser Unterrichtung auszulösen. Ich sage ausdrücklich: Eine solche Unterrichtung hat nicht stattgefunden. Ich finde, es wäre
einfach auch ein Akt der Redlichkeit, das einmal zur
Kenntnis zu nehmen.
({2})
- Das habe ich beantwortet.
Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass jeder fragen
kann, was er will. Andererseits kann auch jeder antworten, was er will.
Herr Kollege Kauder, bitte.
Herr Staatsminister, auch wenn ich um die Gefahr
weiß, dass jeder antworten kann, was er will, erlaube ich
mir, eine Frage zu stellen. Es gibt einen Vertrag zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und der Schleusertätigkeit auf UN-Ebene aus
dem Jahr 2000. Dieser Vertrag ist von 147 Staaten der
Welt unterzeichnet worden, von Deutschland bisher
noch nicht. Ist dieser Vertrag einmal Gegenstand eines
Gesprächs in der Regierung gewesen? Ist Ihnen bewusst,
dass in diesem Vertragswerk - diesen Donnerstag wird
im Bundestag darüber debattiert - kein Wort von „in
dubio pro libertate“ steht? Vielmehr gilt dort das Prinzip
„in dubio pro securitate“, was mehr Kontrollen an den
Grenzen bedeutet. Ist Ihnen auch bekannt, dass die
Frage, ob eine Lockerung der Visapolitik die Schleusertätigkeit begünstigt, in diesem Vertragswerk überhaupt
nicht angesprochen wird, da man das bei einem Kontrolldelikt als selbstverständlich unterstellen kann?
Kollege Kauder, ich kann nicht erkennen, dass diese
weitreichende Frage noch in einem Sachzusammenhang
zu der eingereichten Frage steht.
({0})
Herr Kollege Hartmann, bitte.
Herr Staatsminister, können Sie uns etwas darüber sagen, ob der BGS bei diesem - wie Sie überzeugend dargelegt haben ({0})
recht kurzen Rundgang und bei dieser kurzen Unterrichtung nicht nur dargestellt hat, welche Probleme es gibt,
sondern auch, was er tut, um diese Probleme zu lösen,
und welche Erfolge er dabei erzielt hat? Können Sie uns
etwas darüber sagen, ob die Frage „Erlasse/Visapolitik“
im Gespräch mit dem BGS zumindest gestreift wurde?
Ich will ausdrücklich sagen - das habe ich schon in
meiner Antwort auf die eingereichte Frage zum Ausdruck gebracht -, dass die Visapolitik nicht Gegenstand
des Redekonzepts gewesen ist. Die Erfolge des BGS haben in diesem Gespräch eine ganz große Rolle gespielt.
Dabei ist natürlich nicht nur die Lage im Bereich der
deutsch-polnischen Grenze zum damaligen Zeitpunkt
dargestellt worden, sondern auch, welche Ermittlungserfolge, welche Kontrollerfolge der Bundesgrenzschutz
in diesem Bereich zu verzeichnen hat.
Wenn die Opposition an dieser Stelle unbedingt eine
gewisse kritische Distanz zur Regierung pflegen möchte:
Es gab eine Reihe von unmittelbar Beteiligten an diesem
Termin, beispielsweise Journalisten, die darüber im Anschluss öffentlich berichteten. Ich habe hier einen Artikel vom 20. August 2001 aus der „Welt“, in dem über
diesen Termin berichtet worden ist. Darin ist über diese
Frage „Erlasse/Visapolitik“ ebenfalls kein einziges Wort
zu finden.
Herr Kollege Scheuer, bitte.
Herr Staatsminister, auch wenn der Kollege Hartmann
gesagt hat, dass Ihre Ausführungen überzeugend waren
- wir sehen das anders -, will ich einen weiteren Versuch
starten, für Klarheit zu sorgen - ich greife die Frage des
Kollegen Binninger auf -: Wer in dieser Delegation war
für den Themenblock Sicherheit zuständig? Waren Sie
dies vielleicht?
({0})
Was meinen Sie mit „Sicherheit“?
Wer war für die Nachbereitung der Themen, die mit
Sicherheit zu tun haben, zuständig?
Dieser Termin ist mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit dem Bundesgrenzschutz, selbstverständlich eng abgestimmt worden. Das hat auch zur Konsequenz gehabt - daran erkennen Sie die sorgfältige
Vorbereitung -,
({0})
dass das Redekonzept des vortragenden BGS-Beamten
dem Kanzleramt auch in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt worden ist.
({1})
So gehört sich das auch bei anderen Kanzlerterminen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Kretschmer.
Herr Staatsminister, es ging auch bei dieser Frage um
die Nachbereitung: Wer war dafür zuständig - war womöglich kein zuständiger Mitarbeiter dabei? -, diesen
Themenblock im Nachhinein zu bearbeiten und zu eruieren: „Was ist da Sache?“? Wer war das? Waren Sie es?
War es jemand anders? Gab es niemanden? Warum ist
das untergegangen?
Selbstverständlich sind bei jedem Kanzlertermin
mehrere Mitarbeiter, Beamte aus dem Bundeskanzleramt
anwesend. Wenn die Berichterstattung von der Art gewesen wäre, dass es eine spezielle Unterrichtung des
Bundeskanzlers zu den von Ihnen in der Frage angesprochenen Sachverhalten und Phänomenen gegeben hätte,
dann wäre dem auch nachgegangen worden.
Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. - Wir schließen
diesen Geschäftsbereich mit einem Dank an den Staatsminister.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Die Frage 6 des Kollegen
Jüttner wird schriftlich beantwortet.
Das war auch für die Frage 7 angekündigt, hat sich
aber durch Anwesenheit des Kollegen Kretschmer offenkundig erledigt. Wir kommen also zum Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur
Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär
Gerd Andres zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Michael
Kretschmer auf:
Inwieweit sind die Vorschläge des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zur Eindämmung
des Tanktourismus mithilfe von Tankzuschüssen einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit Europarecht vereinbar?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, nach Ansicht der Spezialisten, die das so genannte
Stiftungsmodell erarbeitet haben, vermeidet es unter anderem die Kollision mit solchen europarechtlichen Regelungen, die dem lange Zeit diskutierten italienischen
Modell entgegenstehen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie wenden sich kurz vor der
Wahl einer sehr sensiblen Frage zu, die Sie über Jahre
nicht gelöst haben. Das nährt den Verdacht, dass es sich
hier um Wahlkampf handelt. Ich möchte deswegen ganz
konkret fragen: Mit wem in der Europäischen Kommission ist dieses Modell besprochen worden? Anders formuliert: Ist es richtig, dass es über diesen Vorschlag
keine Abstimmung mit der europäischen Ebene gab?
Es ist ein Vorschlag, den Bundesminister Clement
entwickelt hat. Wir haben von Fachleuten prüfen lassen,
inwieweit der Vorschlag in bestimmten Bereichen mit
europäischem Recht übereinstimmt.
Sie hatten die Frage gestellt, inwieweit die Vorschläge
im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit dem Europarecht vereinbar sind. Das ist entsprechend geklärt worden. Die europarechtlichen Fragen, die bei dem italienischen Modell eine Rolle spielen,
stellen sich beim Stiftungsmodell nicht.
Weitere Zusatzfrage.
Es geht nicht um das italienische Modell, sondern um
den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers. Für uns
stellt sich die Frage, ob das, was Sie vorgeschlagen haben, rechtlich überhaupt durchsetzbar ist. Deswegen
möchte ich wissen, welche konkreten Schritte zur Umsetzung seit der öffentlichen Ankündigung bereits unternommen wurden.
Nach unserer Auffassung vermeidet das Modell mit
der Stiftung eine Reihe von Hemmnissen steuerrechtlicher, kartellrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher
Art. Zur Umsetzung und Durchsetzung dieses Modells
sind natürlich entsprechende Initiativen, insbesondere
des Finanzministeriums und des Justizministeriums, notwendig.
Herr Kollege Scheuer.
Herr Staatssekretär, da kommt ein Bundeswirtschaftsminister an die Grenze nach Furth im Wald und verspricht mal eben alles: Straßen, Modell zur Eindämmung
von Tanktourismus usw. Wenn auf dem Gebiet fünf
Jahre nichts passiert und vom Bundeswirtschaftsminister
alles abgeblockt wird, ist schon die Frage, warum man
damit ein paar Wochen vor einer möglichen Neuwahl
kommt. Es ist ja grundsätzlich zu begrüßen, aber die
Frage ist eben: Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung
des Modells? Was haben Sie da in petto? Ist das schon
mit dem Bundesfinanzministerium abgesprochen? Da
hört man ja auch andere Stimmen. Wie wird der Zeitplan
für die nächsten Schritte sein, auch um einige Punkte des
Modells, die sicherlich noch offen sind, mit der europäischen Ebene abzustimmen?
Es ist ganz wichtig - das will ich zunächst einmal
unterstreichen -, dass der Bundeswirtschaftsminister in
Furth im Wald war, dort gesprochen hat und sich mit den
Problemen der Region auseinander gesetzt hat.
({0})
Wir alle wissen - Sie wahrscheinlich auch -, dass der
Tanktourismus ein Problem ist, das insbesondere die
Grenzregionen quält. Deswegen hat man sich mit der
Frage auseinander gesetzt, wie man mit diesem Problem
umgehen kann.
Eine Möglichkeit wäre gewesen, sich sozusagen dem
anzuschließen, was die Italiener schon über viele Jahre
praktizieren. Das ging aber aus europarechtlichen Gründen nicht. Der Bundeswirtschaftsminister hat prüfen lassen, ob es andere Modelle und Möglichkeiten gibt. Diese
Modelle und Möglichkeiten müssen mit anderen Ressorts noch abgestimmt werden. Wir sind in diesem Abstimmungsprozess, sodass ich Ihnen zu dem konkreten
Zeitplan nichts sagen kann.
Herr Kollege Hofbauer.
Herr Staatssekretär, diese schöne Grenzstadt Furth im
Wald liegt in meinem Wahlkreis.
({0})
Ich bin dankbar - das sage ich ohne Umschweife -, dass
ein Minister in diese Region kommt und sich mit entsprechenden Themen beschäftigt. Der Herr Minister hat
aber nicht nur gesprochen, sondern er hat auch sehr viel
versprochen. Wir müssen feststellen, dass viele dieser
Versprechungen in den letzten Jahren nicht gehalten
wurden. Zum Tanktourismus hat er unter anderem klar
und deutlich gesagt: Es kommt eine Lösung und es
kommt notfalls auch eine nationale Lösung. Wie kann
solch eine nationale Lösung aussehen, die der Herr
Minister in Furth im Wald versprochen hat?
Ich kann es Ihnen nicht sagen, weil ich in Furth im
Wald nicht dabei war. Sie haben ja nicht gefragt, was in
Furth im Wald alles gesagt wurde. Wenn Sie aber die
Medien verfolgen, dann wissen Sie, dass die Frage des
Tanktourismus in der Tat ein Problem ist, und zwar nicht
nur in Furth im Wald. Das Problem haben wir auch in
anderen Regionen.
({0})
Deshalb muss man sich mit der Frage auseinander setzen, ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt, wie man
diesem Tanktourismus Einhalt gebieten kann.
({1})
Das ist anhand von mehreren Modellen geprüft worden;
das habe ich hier schon dreimal gesagt. Ich kann es
gerne wiederholen. Ich erläutere Ihnen auch gerne das
Stiftungsmodell und die europarechtlichen Vorteile, die
es hat. Andere Modelle sind nämlich aus steuer-, kartellund beihilferechtlichen Gründen in Europa nicht möglich.
Ich habe schon in der Antwort auf die Frage des Kollegen, der sich eben so ereifert hat und der vor Ihnen
sitzt, gesagt, dass wir in den Ressorts entsprechende Gespräche führen. Der Vorschlag, den Minister Clement
gemacht hat, ist ein Vorschlag seinerseits. Er ist auch
entsprechend untermauert worden. Man muss schauen,
wie das Ganze weitergeht. Dazu ist eine entsprechende
Klärung innerhalb der Ressorts notwendig.
({2})
Herr Kollege Vogel.
Herr Staatssekretär, können Sie mir ganz kurz die
Eckdaten des eben vorgeschlagenen Stiftungsmodells erklären?
Das kann ich gerne tun. Man gründet eine Stiftung.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass für die
Fragestunde insgesamt zwei Stunden vorgesehen sind.
Herr Präsident, das Schöne ist auch, dass diese Frage
mit der eigentlichen Frage nichts mehr zu tun hat.
Sie haben es nur leichtsinnigerweise gerade selber angeboten.
Ja, ich habe es angeboten. - Also, man gründet eine
Stiftung.
({0})
- Ich mache das gerne. Der Präsident hat ja nur darauf
hingewiesen, dass für die Fragestunde nur zwei Stunden
zur Verfügung stehen.
Man gründet also eine Stiftung. Diese Stiftung gewährt in Grenzregionen ansässigen Privatpersonen
Tankzuschüsse, wenn sie auf unnötige Tankfahrten in
preiswertere Nachbarländer verzichten. Der Bürger fährt
zu einer Tankstelle im deutschen Grenzgebiet, legt eine
Chipkarte vor, die er zuvor erhalten hat, und zahlt einen
Preis, der in etwa dem Kraftstoffpreis des Nachbarlandes
entspricht. Die Alternative, eine direkte Auszahlung
durch den Bund vornehmen zu lassen, wie das beispielsweise in Italien geschieht, ist in Deutschland keine Option, denn dann würde man ja mit direkten staatlichen
Zahlungen Bürger fördern, was die Gefahr in sich birgt,
gegen beihilferechtliche Regelungen der EU zu verstoßen. Das italienische Modell ist auch aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich; das habe ich eben schon
einmal dargestellt.
Über die Frage, wie das mit einer solchen Stiftung
funktioniert, wer, wie und wo beteiligt sein muss, um das
sozusagen wasserdicht zu machen, gibt es eine Reihe
von Vorstellungen. Über diese Vorstellungen ist es allerdings noch nicht zu einer Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung gekommen. Dazu sind entsprechende
Prozesse notwendig, die noch im Gange sind.
Herr Kollege Spahn.
Herr Staatssekretär, wenn man den Vorschlag so hört,
möchte man meinen, man sollte einfach etwas in der
Steuerpolitik tun, denn dadurch könnte das Ganze dramatisch vereinfacht werden.
({0})
Unabhängig davon möchte ich fragen, ob es denn
schon Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium und
dem Bundesjustizministerium gegeben hat, wenn nicht,
wann die stattfinden sollen und ob wir damit noch vor
der Sommerpause oder in der Sommerpause rechnen
können.
Es hat schon Gespräche gegeben.
({0})
- Das ist doch eine klare Antwort. Wenn nicht -
Sie wollen das doch nicht zurückholen!
Nein, will ich nicht.
Dann lassen wir das so stehen.
Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Uwe Schummer
auf:
Mit welcher Begründung widerspricht der Staatssekretär
im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, GeorgWilhelm Adamowitsch, den Vorgaben des Gesetzgebers
- Quelle: Rede bei der Mitgliederversammlung des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung am 6. April
2005, www.kwb-berufsbildung.de - für eine verstärkte Stufenausbildung zugunsten des nachgeordneten Anrechnungsmodells?
Herr Kollege Schummer, Herr Staatssekretär
Adamowitsch hat sich nicht gegen gestufte Ausbildungsgänge ausgesprochen. Gestufte Ausbildungsgänge
stellen gerade für praktisch begabte Jugendliche ein gutes Angebot für einen Einstieg in eine Berufsausbildung
dar. Herr Staatssekretär Adamowitsch hat vielmehr auf
die Problematik hingewiesen, dass die ausbildende Wirtschaft in vielen Fällen keinen Bedarf an formaler Stufenausbildung hat und bei mangelnder Alternative eher auf
die Ausbildung verzichten würde. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass bei der Erarbeitung einer Ausbildungsordnung zu prüfen ist, ob Stufenausbildung oder
Anrechnungsmodell sinnvoll und möglich sind. Beide
Alternativen werden vom Gesetzgeber als gleichwertig
anerkannt.
Um die Ziele des Ausbildungspaktes und die Aufforderung des Bundestages aus dem Entschließungsantrag
der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des Bündnisses 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung“ zu erfüllen, ist es daher erforderlich, je
nach Beruf und Branche zusammen mit den Sozialpartnern nach der besten Lösung für die Neuordnung oder
Modernisierung eines Ausbildungsberufes zu suchen.
Zusatzfragen.
Nach dem Redemanuskript von Herrn Staatssekretär
Adamowitsch, das mir vorliegt, wird der Vertrag über
die dreijährige Ausbildung, die formal als Stufenausbildung angesehen wird, als potenziell ausbildungshemmend bezeichnet. Nun stellt die Stufenausbildung ja
auch eine Alternative - die aufgewertet werden sollte zur normalen dreijährigen Ausbildung mit einer obligatorischen Zwischenprüfung dar. Hält die Bundesregierung denn generell Verträge über dreijährige Ausbildungen für ausbildungshemmend?
Nein.
Ist denn der Auftrag, den wir hier im Deutschen Bundestag gemeinsam in einer Resolution beschlossen
haben, nämlich dass der Hauptausschuss des Berufsbildungsinstitutes in Bonn alle vorhandenen 360 Berufsbilder dahin gehend überprüft, ob sie stufenweise organisiert werden können, umgesetzt worden und, wenn ja,
in welchem Zeitrahmen werden Ergebnisse von Ihnen
präsentiert werden können?
Der Auftrag wird Zug um Zug erledigt. Sie wissen,
dass wir unterschiedlich an der Modernisierung von
Ausbildungsordnungen arbeiten. Hier sind auch die Sozialpartner gefordert. Überall da, wo eine Modernisierung erfolgt, wird diese Frage geprüft. Wir können das
nicht für alle über 300 Ausbildungsordnungen gleichzeitig angehen, sondern arbeiten das für jede Ausbildungsordnung einzeln ab.
Ich rufe die Frage 9 der Kollegin Gesine Lötzsch auf:
Trifft es zu - „Märkische Allgemeine“ vom 17. Juni 2005 -,
dass nach Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Herbst dieses Jahres eine Absenkung des
Arbeitslosengeldes II möglich wäre, und wird die Bundesregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen?
Liebe Frau Abgeordnete Dr. Lötzsch, die für die
Regelsatzbemessung notwendigen Daten zum gesamten
privaten Verbrauch der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 werden laut Statistischem Bundesamt
voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2005 vorliegen. Erst nach Auswertung dieser Daten wird sich zeigen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen sich ergeben können. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob
und gegebenenfalls welche Veränderungen bei den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
erforderlich werden.
Zusatzfragen, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Vielen Dank, Herr
Staatssekretär. Es ist ja, denke ich, in der Öffentlichkeit
nicht unbekannt, dass wir als PDS von Anfang an die
Hartz-IV-Gesetze scharf kritisiert haben und insbesondere scharfe Kritik an der Tatsache geübt haben, dass der
Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes II im Osten 14 Euro
niedriger ist als im Westen. Wenn man jetzt die Diskussion der letzten Tage verfolgt hat, hat man den Eindruck,
dass niemand in diesem Hause die unterschiedlichen Regelsätze beschlossen hat. In Talkshows äußern sich Mitglieder der Bundesregierung und auch Mitglieder des
Bundesrates dahin gehend, dass es dafür keine Begründung gäbe. Nun haben wir alle der Presse entnehmen
können, dass Mitglieder von SPD, CDU und Grünen der
Auffassung sind, das Arbeitslosengeld II Ost solle an das
Arbeitslosengeld II West angeglichen werden. Wenn das
so wäre, wäre das sehr schön.
Ich möchte ganz konkret wissen: Planen die Bundesregierung oder auch die Fraktionen - Sie gehören als
Staatssekretär ja auch der Fraktion an -, dem Bundestag
einen entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause bzw. in absehbarer Zeit zuzuleiten?
Die Frage, ob das noch vor der Sommerpause geschieht, kann ich mit Nein beantworten. Je nachdem wie
Sie „absehbare Zeit“ definieren, kann ich auch diese
Frage mit Nein beantworten. Wir müssen einmal darüber
reden, was Sie darunter verstehen.
Das könnten Sie jetzt in einer zweiten Zusatzfrage
verdeutlichen, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
Ihnen ist sicherlich aus Briefen und Gesprächen bekannt,
dass es für Menschen, die mit dem Arbeitslosengeld II
auskommen müssen, sehr schwierig ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher möchte ich gerne wissen, ob
Sie der Auffassung sind, dass es Ihnen noch in diesem
Jahr gelingen wird, dem Parlament einen Gesetzentwurf
zuzuleiten, der ein einheitliches Arbeitslosengeld II in
Ost und West vorsieht, und darüber eine Beschlussfassung herbeizuführen.
Die Bundesregierung hat die unterschiedlichen Regelsätze im SGB II für Ost und West nach der Einkommens- und Verbrauchsstatistik früherer Jahre festgesetzt.
Dies lag auch dem Gesetzgebungs- und Vermittlungsverfahren zugrunde, im Rahmen derer die großen Volksparteien diese Ecksätze gemeinsam beschlossen haben. Ich
möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass diese
Regelung mit sehr breiter Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und von einer großen
Mehrheit für richtig gehalten wurde. Wir haben immer
gesagt, dass wir die Regelsätze neu festlegen, wenn die
Auswertung der neuen Einkommens- und Verbrauchsstatistik ergibt, dass es hier Veränderungen gegeben hat.
Nun haben Sie sicherlich registriert, dass die Vorbereitungen für den Wahlkampf in diesem Lande bereits
angelaufen sind; die Parteien positionieren sich schon
entsprechend. Ob er allerdings stattfindet, weiß man gegenwärtig noch nicht.
Heute hat der für Hartz IV zuständige Ombudsrat getagt und einen Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem
Zwischenbericht empfiehlt der Ombudsrat, zu prüfen, ob
diese Sätze angepasst werden können. Da es bisher immer die Position der Bundesregierung war, sowohl den
Empfehlungen des Ombudsrates zu folgen als auch Veränderungen in der Einkommens- und Verbrauchsstatistik
zu berücksichtigen, würde ich vermuten, dass es noch in
diesem Jahr zu einer Anpassung kommen könnte. Das
hängt aber davon ab, ob es Neuwahlen gibt und wie
diese ausgehen. Daher kann ich Ihre letzte Frage, ob das
noch in diesem Jahr stattfinden wird, nicht verbindlich
beantworten.
Frau Kollegin Pau.
Herr Staatssekretär, wie Sie schon zutreffend bemerkten, weiß in diesem Hause keiner, ob es in diesem Jahr
Neuwahlen gibt. Insofern interessiert mich, ob die derzeitige Bundesregierung bereit ist, in der Zeit - mag sie
nun länger oder kürzer sein -, in der sie noch die Verantwortung hat, hier eine Korrektur vorzunehmen. Immerhin haben Mitglieder der Bundesregierung quer durch
beide Regierungsparteien in den letzten vier Wochen den
Wählerinnen und Wählern eine Angleichung versprochen. Sie wollen doch sicherlich dem Eindruck entgegentreten, dass es nur Wahlkampfgetöse ist und dass die
Versprechen am Tag nach der Wahl wieder kassiert werden.
Mir ist nicht bekannt, dass die Bundesregierung eine
Angleichung versprochen hat. Da wissen Sie mehr als
ich.
({0})
Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Bundesregierung in
Person des Wirtschafts- und Arbeitsministers erklärt hat:
Wenn die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstatistik andere Tatsachen zutage fördern würde,
würde man sicherlich anpassen. Das ist mein Kenntnisstand.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort, die ich vorhin auf die Frage der Kollegin Lötzsch gegeben habe,
nämlich dass ich nicht in der Lage bin, zu erklären, dass
es die Veränderungen noch vor der Sommerpause oder in
„absehbarer Zeit“ geben wird, da ich nicht weiß, wie sie
„absehbare Zeit“ definiert.
Ich rufe die Frage 10 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch
auf:
Wie viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden nach
Schätzungen der Bundesregierung in diesem Jahr ihre Wohnung wechseln müssen?
Frau Lötzsch, der Bundesregierung liegen die Daten,
die für die Beantwortung der Frage erforderlich wären,
nicht vor. Die Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung fällt in die Zuständigkeit der kommunalen Träger. Die Aufsicht wird insoweit von den obersten Landesbehörden ausgeübt.
Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
erst einmal möchte ich eine persönliche Bemerkung machen. Da Sie mich in Ihrer Antwort auf meine erste
Frage als „liebe Kollegin“ bezeichnet haben, möchte ich
Sie darum bitten, meinen Nachnamen richtig auszusprechen, nämlich mit langem ö. Danke schön.
Ich bitte um Verzeihung. Das tue ich gerne.
Das ist gut.
Jetzt zur Frage: Sie haben gesagt, Ihnen lägen keine
Informationen vor, es werde Sie aber sehr beschäftigen,
Informationen zu bekommen. Welche Aktivitäten hat
denn die Bundesregierung unternommen, um aus den
einzelnen Bundesländern und von den einzelnen Kommunen Informationen darüber zu bekommen, welche
und wie viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger höchstwahrscheinlich umziehen müssen?
Keine.
Eine weitere Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
auch wenn Sie keine Bemühungen unternommen haben,
um Informationen zu bekommen, gehe ich doch davon
aus, dass sich die Bundesregierung zumindest Gedanken
über die Auswirkungen eines Gesetzes macht, das sie
hier in den Deutschen Bundestag eingebracht und in der
vom Vermittlungsausschuss veränderten Form mit beschlossen hat. Sieht die Bundesregierung die Gefahr,
dass aufgrund des hohen Wohnungsleerstandes in Ostdeutschland und aufgrund der fehlenden Wohnungen in
Westdeutschland mehr Arbeitslosengeld-II-Empfänger
in den neuen Ländern umziehen müssen bzw. von Kommunen oder Ländern zum Umzug gedrängt werden, als
es in den alten Bundesländern der Fall ist?
Sehr verehrte, liebe Frau Kollegin Dr. Lötzsch, ich
bilde mir ein, mich insbesondere mit den Gesetzen auszukennen, die mein Ressort in dieses Haus einbringt. Ich
habe schon darauf hingewiesen, dass nach der im Gesetz
enthaltenen Aufteilung für die Frage der Unterkunftsund Heizkosten die kommunale Seite zuständig ist. Im
Gesetz steht, wie Sie sicherlich wissen, eine Verordnungsermächtigung für den Bund, die angemessenen
Mietkosten und ähnliche Fragen per Verordnung regeln
zu können. Davon hat der Bund bisher ganz absichtlich
Abstand genommen, weil man bei der neuen Konstruktion des SGB II und den dort geregelten Zuständigkeiten
nach unserem Verständnis sehr genau darauf achten
muss, dass man in Bereiche, die der kommunalen Selbstverwaltung obliegen und für die ausschließlich und ausdrücklich die Kommunen zuständig sind - dies habe ich
bereits zu beantworten versucht -, nicht hineinregiert.
({0})
Zum dritten Teil Ihrer Frage: Ich glaube nicht, dass
besonders viele Menschen in den neuen Bundesländern
umziehen müssen, weil dort so viel Leerstand zu verzeichnen ist. Dies hat mit dem Leerstand zunächst einmal gar nichts zu tun. Vielmehr hat es etwas damit zu
tun, ob man der Meinung ist, dass Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, überwiegend in angemessenem Wohnraum wohnen oder nicht. Diese Frage
muss man erst einmal definieren; dann muss man sagen,
was man an Kosten für Wohnraum pro Person, für die
Bedarfsgemeinschaft, beispielsweise für eine mehrköpfige Familie, und Ähnliches zugrunde legt. Hier gibt es
unterschiedliche Aussagen, wie Sie wissen. Das muss
man sich im Einzelnen anschauen. Aber ich habe eben
schon die Antwort gegeben, dass wir dem gegenwärtig
nicht nachgehen, weil wir nicht der Auffassung sind,
dass es ein so großes Massenphänomen ist, dass man
steuernd eingreifen müsste. Es handelt sich um eine Zuständigkeit der Kommunen; daher müssen sich die
obersten Landesbehörden damit auseinander setzen.
Keine Nachfragen. - Die Frage 11 soll schriftlich beantwortet werden. - Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur
Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Jens Spahn auf:
Trifft es zu, dass der Projektleiter für das Modellprojekt
zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger ausgeschieden ist, und, wenn ja, was waren die Gründe hierfür?
Herr Präsident! Herr Kollege Spahn, Sie fragen nach
dem Modellprojekt heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger, das wir derzeit in sieben Städten auf ausdrücklichen Wunsch der Städte und der beteiligten Länder durchführen. Zutreffend ist, dass die Person des
Projektleiters gewechselt hat. Der Wechsel liegt aber bereits einige Zeit zurück. Der bisherige Leiter des Modellprojekts hat das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
zum 30. September 2003 auf eigenen Wunsch verlassen,
um neue berufliche Perspektiven wahrnehmen zu können. Wir haben über diesen Personalwechsel damals
auch die beteiligten Städte und Länder informiert.
Die hohe wissenschaftliche Qualität dieser klinischen
Studie, die nach einem festgelegten Prüfplan durchgeführt wird - es gibt einen wissenschaftlichen Beirat und
viele weitere Beteiligte -, ist durch den Wechsel in der
Führung in keinster Weise beeinträchtigt worden.
Bitte schön, Ihre Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. - Da ich weder
auf kommunaler noch auf Landesebene tätig bin, war
mir diese Information so noch nicht zugänglich. Ich
möchte fragen, ob tatsächlich ausschließlich der Wunsch
nach einem beruflichen Wechsel des Studienleiters oder
ob nicht auch persönliches Fehlverhalten und Vorwürfe,
die erhoben wurden, zu diesem Wechsel geführt haben.
Der Beteiligte, Herr Professor Kraus, hat uns in einem
Brief vom 4. September 2003 darüber informiert, dass er
gefragt worden sei, ob er sich als Staatssekretär beim Senator für Wissenschaft in Berlin bewerben wolle. Er hat
uns mitgeteilt, dass er einen Wechsel möchte und deshalb von seinen Aufgaben als Studienleiter entbunden
werden möchte. Erst im Nachgang zu dieser Bewerbung
um ein öffentliches Amt wurden in der Öffentlichkeit
Vorwürfe laut - es ging dabei um Ereignisse, die weit
zurücklagen -, er solle für pharmazeutische Unternehmen Studien, die nicht deklariert worden sind, erarbeitet
haben. Das geschah aber zu einem Zeitpunkt, zu dem
schon klar war, dass er sein Amt niederlegt, und zu dem
die Nachfolgeregelung schon längst getroffen worden
war.
Zweite Nachfrage, bitte.
Auf die Nachfolge möchte ich kurz eingehen. Wie ist
der Nachfolger gefunden worden? Wer ist es und ist sichergestellt, dass er nicht auch ein Stück weit ähnlich
voreingenommen ist wie der vorherige Projektleiter, der
schon vor Beendigung dieser Studie in Interviews den
möglichen Ausgang, dass nämlich am Ende Heroin auf
Rezept zu erhalten ist, dargestellt hat? Ist sichergestellt,
dass der neue Projektleiter nicht so voreingenommen ist?
Zunächst einmal weiß ich nicht, auf welche Äußerung
Sie sich beziehen. Wir jedenfalls haben festgelegt, dass
es eine klinische Arzneimittelstudie mit einem offenen
Ausgang sein wird. Wir werden dann prüfen, ob die Abgabe von Heroin in klinischer Form in speziell ausgewiesenen Studienzentren unter hohen Sicherheitsauflagen dazu führt, dass die Zahl der Drogentodesfälle
zurückgeht und dass diejenigen, die behandelt werden,
eine größere Überlebenschance haben.
Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass es angesichts von 120 000 Heroinabhängigen in Deutschland
oberstes Ziel sein muss, den Ausstieg aus der Sucht zu
ermöglichen, das Überleben zu sichern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Gesundheitszustand zu
verbessern. Ich erinnere an die in der Vergangenheit erfolgte Ausbreitung übertragbarer Krankheiten wie HIV/
Aids durch gemeinsame Nadelbenutzung. Wir haben
viele Bausteine von Hilfen geschaffen. Einer dieser Bausteine ist das Modellprojekt zur kontrollierten heroingestützten Behandlung.
Auch der neue Leiter kommt vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Er ist ein ausgewiesener
Suchtforscher. Ich habe ausdrücklich darum gebeten,
dass sich die Studienleiter mit öffentlichen Aussagen zurückhalten, solange die Studie läuft. Wenn eine Studie
abgeschlossen ist, hat jeder Wissenschaftler das Recht,
die Ergebnisse zu bewerten. Ich gehe davon aus - Sie
werden in der Öffentlichkeit von dem neuen Leiter
nichts gehört haben, was gegenteiliger Art wäre -, dass
er sich an diese Verabredung hält.
Ich will an dieser Stelle sagen: Ob die Vorwürfe, die
in der Öffentlichkeit gegen Herrn Professor Kraus erhoben wurden, zutreffen oder nicht, ist nicht klar. Es handelte sich um anonyme Anschuldigungen. Wir beide
wissen: Wer im Rampenlicht steht, muss damit rechnen,
dass er anonymen Vorwürfen ausgesetzt ist. Ob die zutreffen oder nicht, muss dann seitens der Staatsanwaltschaft geklärt werden. Dieses Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Insofern kann ich nur sagen: Ich bin sehr
froh, dass für die Bereiche, in denen wir eine Schnittstelle hatten, schon mit seiner Bewerbung der Studienleiterwechsel klar war. Dass die Studie völlig problemlos
weitergeführt wurde, sehen Sie daran, dass sie in der Öffentlichkeit seit dem 4. September 2003 nie ein Thema
war.
Dann kommen wir zur Frage 13 des Kollegen Spahn:
Welche Ergebnisse hat die erste Zwischenauswertung
nach Beendigung des ersten Studienjahres bei der heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger geliefert?
Sie haben gefragt, ob uns schon erste Ergebnisse vorliegen. Ich führe dazu aus: Die erste Phase der klinischen
Studie wurde prüfplangemäß Ende Dezember 2004 abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine klinische
Studie mit 1 000 Probanden. Ich möchte Ihnen erklären,
um welche Auswertungsdichte es dabei genau geht. Es
werden über 250 000 so genannte Case Report Forms erstellt. Es muss täglich über den Gesundheitszustand der
Probanden und über Strukturveränderungen berichtet
werden. Es muss geklärt werden, ob die Abgabe des
Stoffs oder der Beikonsum reduziert werden können und
ob die Leute bereit sind, in eine abstinenzorientierte
Therapie oder in Methadonprogramme zu wechseln.
Die 250 000 Files sind noch nicht ausgewertet. Deshalb kann ich Ihnen auch noch keine Zwischenergebnisse
präsentieren. Wir rechnen damit, dass die Zwischenergebnisse zwischen August und Oktober vorgelegt werden. Zunächst einmal werden sie mit den betroffenen
Städten diskutiert und anschließend der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht.
Nachfrage, bitte.
Frau Staatssekretärin, Sie hatten in der Antwort auf
eine Kleine Anfrage, die meine Fraktion im Juli des letzten Jahres gestellt hat, die Ergebnisse für den Sommer
2005 - nun kann man, wenn man mag, den Sommer bis
zum Oktober ausdehnen - in Aussicht gestellt. Ich hoffe,
dass die Ergebnisse bald vorliegen. Dennoch möchte ich
noch eine Frage stellen: Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Bundesärztekammer bereits
Fachgremien zur Erarbeitung von Richtlinien - zumindest ist meines Wissens dazu Ende März eingeladen
worden - zur Behandlung von Heroinabhängigen durch
Originalstoffabgabe einlädt, bevor das entsprechende
Modellprojekt abgeschlossen ist?
Ich halte das für ein sehr seriöses Vorgehen. Sie wissen, dass die Bundesärztekammer in das Studiendesign
einbezogen war und dass die Studie wissenschaftlich
begleitet wird. Niemand kann ein Interesse daran haben,
dass ein Zeitverzug aufgrund der relativ spät erfolgten
Beantragung entsteht. Ein solcher Zeitverzug hätte zur
Folge, dass wir die Gruppe, die sich jetzt zum Ausstieg
bereit erklärt hat und bereit ist, in Methadon- und anderen Programmen weiterzumachen, verlieren würden. Die
vorbereitenden Arbeiten müssen unabhängig davon, ob
später ein Antrag gestellt wird oder nicht, geleistet werden.
Wir wollen nicht in die Situation kommen, dass ein
Teil der Studienteilnehmer wieder auf „Straßenheroin“
umsteigt. Das kann niemand politisch verantworten. Insofern müssen wir dafür sorgen, dass alles rechtzeitig
vorbereitet ist. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Auswertung vorliegt, wird politisch zu entscheiden sein, ob ein
Antrag gestellt wird oder nicht.
Ihre zweite Nachfrage.
Kurz nachgefragt: Sie glauben also nicht, dass aufgrund der Tatsache, dass sich die Bundesärztekammer
und andere möglicherweise Betroffene schon auf eine
Originalstoffabgabe einstellen und diese vorbereiten, in
gewisser Weise ein Präjudiz geschaffen wird?
Herr Kollege Spahn, da es sich um eine klinische Arzneimittelstudie handelt und ich weiß, dass das ein Thema
ist, das eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit genießt,
möchte ich, dass damit sehr sorgfältig umgegangen wird.
Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass es bei den betroffenen Städten zu Unsicherheit kommt. Natürlich gibt
es vorab die Kommunikation mit den Städten. Ich kenne
die Zwischenberichte aus Karlsruhe und Bonn. Beide
sprechen von einer hohen Haltequote, das heißt, niemand steigt vorher aus dem Modellprogramm aus; das
ist ein Erfolg. Daneben ist eine deutliche Verbesserung
des Gesundheitszustands der Gruppe zu verzeichnen.
Diese Schilderungen liegen uns vor, dabei handelt es
sich aber nicht um eine wissenschaftliche Auswertung
einer Arzneimittelstudie.
Diese positiven Zwischenmeldungen führen dazu,
dass man sich Gedanken über vorbereitende Maßnahmen macht, damit man auf jeden Fall auf der sicheren
Seite ist. Diese Maßnahmen werden getroffen, aber die
Entscheidung darüber, ob und, wenn ja, in welcher Form
es weitergehen wird, wird erst getroffen, wenn validierte
Ergebnisse vorliegen.
Die Fragen 14 und 15 werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische
Staatssekretärin Iris Gleicke zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 16 des Kollegen Volkmar
Uwe Vogel auf:
Bis wann wird die Bundesregierung die dritte Teilfinanzierungsvereinbarung zum Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung - unter anderem Streckenabschnitt Gera-Gößnitz unterzeichnen, damit sichergestellt ist, dass die dringend erforderliche Bahninfrastruktur - besonders im Bereich der
DB Station & Service - rechtzeitig zum Beginn der Bundesgartenschau 2007 zur Verfügung steht?
Sehr geehrter Herr Kollege Vogel, der Bund wird die
dritte Teilfinanzierungsvereinbarung zum Ausbau der so
genannten Mitte-Deutschland-Verbindung - Ausbaustrecke Paderborn-Chemnitz - voraussichtlich in den nächsten Tagen unterzeichnen.
Ihre Nachfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank für Ihre
konkrete Antwort. - In diesem Zusammenhang habe ich
nur noch eine Nachfrage: Die Zeit, die bis zur
BUGA 2007 für die notwendigen Maßnahmen, die jetzt
entlang der Bahnstrecke erforderlich sind, zur Verfügung
steht, ist ja recht knapp bemessen. Ist für den Fall, dass
es bei der Unterzeichnung der dritten Teilfinanzierungsvereinbarung doch noch zu Verzögerungen kommen
sollte, damit zu rechnen, dass die Bundesregierung die
Mittel für einzelne, konkret notwendige Maßnahmen
auch vorab freigeben wird?
Kollege Vogel, der Antrag auf Entsperrung der Mittel
ist gestellt. Sobald das BMF diese Mittel entsperrt, wird
die Teilfinanzierungsvereinbarung unterschrieben. Das
wurde auf der Fachebene bereits geklärt. Ich erwarte daher keine Verzögerungen, auch nicht hinsichtlich des
Maßnahmenbündels, das im Zusammenhang mit der
Bundesgartenschau abzuarbeiten ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das bis zu diesem Termin erledigt haben werden.
Vielen Dank.
Dann kommen wir zur Frage 17 des Kollegen Vogel:
Wird die Bundesregierung nach Maßgabe des Gesprächs
am 10. Mai 2005 - unter anderem mit thüringischen Abgeordneten der Fraktion der SPD - die Fixierung eines Sondertitels
für die Finanzierung der Planungen vornehmen sowie dafür
Sorge tragen, dass die DB Netz AG für die Straßenüberführung Landstraße L 1358 über die Sachsenmagistrale in Gößnitz die notwendigen technischen Parameter bis zum 30. Juni
2005 mitteilt und die notwendige Planungsvereinbarung gemäß den §§ 3 und 12 Nr. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
bis zum 30. Juni 2005 vorlegt?
Lieber Kollege Vogel, die DB Netz AG erhält die Planungsmittel über eine Planungskostenpauschale, die
nach Auffassung des Bundes grundsätzlich auskömmlich ist. Die DB Netz AG verausgabt diese Planungsmittel allerdings nach Maßgabe eigener unternehmerischer
Prioritätensetzung.
Bei der Straßenüberführung der Landstraße L 1358
über die so genannte Sachsenmagistrale in Gößnitz handelt es sich um eine Straßenbrücke im Zuge einer im
Eigentum des Landes Thüringen stehenden Straße. Ein
Zusammenhang zu den vom Bund geförderten Investitionen in die Sachsenmagistrale ist nicht erkennbar.
Sofern der Straßenbaulastträger, das Land Thüringen,
eine Erneuerung der Brücke vornehmen möchte, ist nach
dem Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG zu schließen.
Frau Staatssekretärin, die heutige diesbezügliche Fragestunde hätten wir uns zwar sparen können, wenn der
von mir vorgeschlagene Besprechungstermin - entweder
in Ihrem Hause oder an einem anderen Ort - hätte stattfinden können. Aber ich möchte an dieser Stelle noch
eine Nachfrage zu den notwendigen Finanzierungen einer Planungsvereinbarung stellen, die nach meinem
Kenntnisstand schon vorliegt, aber natürlich noch nicht
unterzeichnet ist: Stehen Sie in Kontakt mit der Deutschen Bahn AG und empfehlen Sie ihr, diese Planungsvereinbarung zu unterzeichnen und die ihr, wie Sie eben
geschildert haben, pauschal zur Verfügung stehenden
Mittel dafür einzusetzen?
Herr Kollege Vogel, Sie wissen, dass ich insbesondere
den Kolleginnen und Kollegen der Opposition gerne Gesprächstermine einräume. An dieser Stelle ist es uns
nicht gelungen, einen passenden Termin zu finden. Aber
ich freue mich immer, Sie in der Fragestunde zu treffen.
({0})
Nun zu der Vereinbarung: Dem Land Thüringen gehört eine sehr marode Stahlbrücke; wir beide kennen das
Bauwerk. Bei der Sanierung handelt es sich um eine Landesstraßenmaßnahme. Da die Brücke über eine Bahnstrecke führt, kann das Land Thüringen hier auf die Bahn zurückgreifen und mit ihr eine Vereinbarung schließen nach
dem Motto: Ihr seid schon vor Ort und baut, also könnt
ihr das mit übernehmen. Natürlich kann der Freistaat
Thüringen die Sanierung auch selbst übernehmen.
Ich sehe mich außerstande, hier eine Weisung zu erteilen. Sie wissen, dass das nicht funktionieren würde.
Ich kann nur empfehlen, noch einmal mit Minister
Trautvetter zu sprechen und darauf hinzuwirken, hier
möglichst schnell einen Weg zu finden, damit diese alte
und verschlissene Brücke ordentlich saniert wird.
Ihre zweite Nachfrage, bitte schön.
An diesem Weg arbeite ich mittlerweile schon drei
Jahre. Einerseits versuche ich, diese Angelegenheit auch
mit meinen Möglichkeiten hier im Plenum voranzubringen. Andererseits - hier muss ich Ihnen widersprechen,
Frau Staatssekretärin; deshalb geht auch meine Frage in
diese Richtung - ist es natürlich so, dass an das Brückenbauwerk Bedingungen, die vonseiten der Bahn vorgegeben werden, und Angaben, die vonseiten der Bahn gemacht werden müssen, geknüpft sind: in Bezug auf
einen Mittelpfeiler, der nicht mehr vorhanden sein darf,
und in Bezug auf die entweder vorübergehende oder
dauerhafte Umsetzung eines Stellwerkes. Zwischen den
Fachleuten auf beiden Seiten ist daher einvernehmlich
vereinbart worden, dass eine Planungsvereinbarung erforderlich ist, um diese notwendigen Anpassungen vornehmen zu können.
Meine Frage lautet ganz einfach, ob dann die notwendigen finanziellen Mittel auch vonseiten der Bundesregierung mit zur Verfügung gestellt werden, gegebenenfalls auch zusätzlich zu den pauschalen Mitteln, die der
Bahn zur Verfügung stehen.
Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Die Bahn
bekommt Planungsmittel in pauschaler Höhe und kann
sie selber bei konkreten Projekten und Maßnahmen einsetzen. Hier handelt es sich aber um eine Maßnahme der
Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen; es ist
also keine Bahnmaßnahme. Es ist völlig klar, dass, wenn
sich Straße und Schiene kreuzen, bestimmte Kriterien
einzuhalten sind, was Sicherheit und Technik angeht.
Das bedeutet, dass für einen solchen Ersatzbau für eine
vorhandene Kreuzung selbstverständlich eine Kreuzungsvereinbarung zu treffen ist; dort werden die technischen Kriterien festgelegt. Hier hat der Freistaat Thüringen zusammen mit der Bahn zu handeln und das dann
auch schriftlich zu fixieren.
Die gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrepublik
Deutschland dazu sind allgemein bekannt. Es ist auch
nicht das erste Mal, dass ein Bundesland eine Straßenbrücke, die über eine Bahnschiene führt, in eigener Verantwortung erneuern muss - das ist eine geübte Praxis.
Insofern bin ich zuversichtlich, dass dieses noch gelingen wird, auch wenn Ihr zähes Ringen mit der Regierung
des Freistaates Thüringen
({0})
da noch nicht zum Erfolg geführt hat.
Danke schön, Frau Staatssekretärin. - Die Fragen 18,
191), 20 und 21 sollen schriftlich beantwortet werden.
1) Die Antworten zu den Fragen 18 und 19 werden zu einem späteren
Zeitpunkt abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung steht die Staatsministerin Kerstin Müller zur Verfügung.
Die Fragen 22 und 23 sollen ebenfalls schriftlich beantwortet werden.
Deswegen kommen wir zur Frage 24 der Kollegin
Petra Pau:
Sind der Bundesregierung Überlegungen der US-Regierung bekannt - siehe „Süddeutsche Zeitung“ vom 16. Juni
2005 -, dem Iran eine geringfügige Anreicherung von Uran
zuzugestehen?
Der Bundesregierung sind Überlegungen der USA,
dem Iran eine geringfügige Anreicherung von Uran zuzugestehen, nicht bekannt. Der in Ihrer Frage angeführte
Zeitungsartikel zitiert entsprechende Mutmaßungen des
damaligen Präsidentschaftskandidaten Rafsandschani.
Eine Nachfrage, bitte.
Danke, Frau Staatsministerin. - Ich habe nur eine
Nachfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass die
Bundesregierung solche Vorhaben auch nicht unterstützen würde?
Wie gesagt, ein derartiges Zugeständnis ist uns nicht
bekannt. Die E3/EU - also Deutschland, Frankreich und
Großbritannien; mit der Unterstützung des Hohen Repräsentanten der EU - führen mit Iran Verhandlungen
über ein langfristiges Abkommen. Ziel ist es, für die im
Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm
entstandenen Sorgen der internationalen Gemeinschaft
eine Lösung zu finden. Hier ist von zentraler Bedeutung
- das ist unsere Position -, ob es gelingt, vom Iran objektive Garantien zu erhalten, dass sein Nuklearprogramm ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt
werden kann. Aus Sicht der E3 der EU sind solche objektiven Garantien nur gegeben, wenn Iran auf sensitive
Nukleartechnologien des Brennstoffkreislaufes wie die
Wiederaufbereitung und die Anreicherung verzichtet.
Dieser Verhandlungsansatz der E3/EU findet breite Unterstützung der internationalen Gemeinschaft einschließlich der USA.
Danke schön.
Danke schön, Frau Staatsministerin.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Ute Vogt zur Verfügung.
Zunächst Frage 25 der Kollegin Petra Pau:
Worin sieht die Bundesregierung - vergleiche Verfassungsschutzbericht 2004, Seite 159 - die Einstufung der
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V., VVN-BdA, als linksextreme Organisation begründet?
Sehr verehrte Kollegin, die Bundesregierung verweist
auf ihre auch noch heute gültige Antwort zu den
Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage - Drucksache
14/6815 - der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS.
Eine Nachfrage? - Frau Pau, bitte.
Frau Staatssekretärin, Sie verwiesen schon darauf,
dass diese Kleine Anfrage wie auch die Beantwortung
und die damit verbundene Positionierung schon einige
Jahre zurückliegt. Nun befinden wir uns ja immer noch
im 60. Jahr der Befreiung Deutschlands vom Faschismus. Deshalb treibt mich die Frage um, warum die Bundesregierung ihre diesbezügliche Positionierung nicht
geändert hat; denn sie steht aus meiner Sicht in einem direkten Gegensatz zum Umgang mit Mitgliedern des
Bundes der Antifaschisten, VVN. Ich denke nur an die
Würdigung des Ehrenpräsidenten des Internationalen
Auschwitz-Komitees, Kurt Julius Goldstein, durch den
Bundeskanzler während der Feierlichkeiten einerseits
und durch den Bundespräsidenten andererseits. Dieser
hat Kurt Julius Goldstein vor wenigen Tagen das Bundesverdienstkreuz verliehen. Wie verträgt sich das mit
der Einstufung dieses einen Vorsitzenden der VVN-BdA
im Verfassungsschutzbericht als linksextrem?
Die Einschätzung bezieht sich auf die Organisation
als Ganzes. Es ist immer so, dass solche Organisationen
auch Einzelmitglieder haben, die nicht in jedem Punkt
die extremistischen Tendenzen der eigenen Organisation
vorweisen.
Zweite Nachfrage, bitte.
Abgesehen von meinem Hinweis darauf, dass dieses
Einzelmitglied immerhin Ehrenpräsident dieser Vereinigung ist, habe ich eine weitere Frage: Womit begründet
die Bundesregierung nun auch noch die Aufnahme der
Kämpfer in der Résistance in den Verfassungsschutzbericht? Wir erinnern uns: Vor einem Jahr hat der Präsident
Frankreichs Vertreter ebendieser Vereinigung zu den
Feierlichkeiten zur Landung in der Normandie nach
Frankreich eingeladen und ihren aktiven Widerstand gegen den Faschismus gewürdigt.
Die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht erfolgt immer, wenn man in einer Organisation Tendenzen
festmacht, an denen man erkennen kann, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen zumindest geduldet oder
auch unterstützt werden. In diesem Sinne sind die Aufnahmen begründet.
Eine weitere Frage der Kollegin Lötzsch.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Staatssekretärin,
dann können Sie sicher eine Auskunft darüber erteilen,
worin die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der
Kämpfer in der Résistance bestehen sollen.
Diese Auskunft müsste man in Rücksprache mit dem
Bundesamt für Verfassungsschutz erteilen.
({0})
- Ich kann Ihnen zu dieser konkreten Frage bzw. zu den
konkreten Vorwürfen in diesem Fall zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft geben.
Vielen Dank. - Wir kommen dann zur Frage 26 des
Kollegen Günter Baumann:
Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern, Otto
Schily, den Arbeitsvertrag des Präsidenten der Bundeszentrale
für politische Bildung, Thomas Krüger, in einen Lebenszeitvertrag umwandeln wird - vergleiche Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 17. Juni 2005, Seite 2 -, und,
wenn ja, aus welchen Gründen erfolgt diese personalpolitische Entscheidung?
Lieber Herr Kollege Baumann, die Berufung des Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung
erfolgt üblicherweise in Form eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Dementsprechend war auch der
Amtsvorgänger, Herr Dr. Günter Reichert, CDU, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Die zeitliche Befristung und damit die Abweichung
von dieser Praxis erfolgten bei der Einstellung von Herrn
Krüger auf dessen eigenen Wunsch. Herr Krüger leitet
die Bundeszentrale für politische Bildung in hervorragender Weise. Er nimmt die Aufgaben dieses parteiübergreifenden Amtes in vorbildlicher Weise wahr. Deshalb
soll sein Amtsverhältnis nach Ablauf dieser Befristung
im Einvernehmen mit ihm in ein unbefristetes Amtsverhältnis umgewandelt werden.
Eine Nachfrage, Herr Baumann.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Da Herr Krüger
seit etwa fünf Jahren als Präsident bei diesem Amt tätig
ist, ergibt sich natürlich die Frage, warum gerade jetzt,
da von Neuwahlen in Deutschland gesprochen wird, dieser Arbeitsvertrag verändert wird.
Es gibt keinen Zusammenhang mit den möglicherweise anstehenden Neuwahlen; denn die Entscheidung
für die unbefristete Anstellung erfolgte durch den Minister Anfang April, als die möglichen Neuwahlen noch
nirgends auf der Tagesordnung standen.
Eine weitere Nachfrage, bitte.
Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Ich würde
gerne wissen, um was für einen Arbeitsvertrag es sich
jetzt handelt. Handelt es sich um ein normales Angestelltenverhältnis oder um ein beamtenähnliches Verhältnis?
Es ist ein normales, unbefristetes Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst.
({0})
Danke schön, Frau Staatssekretärin. Die Frage 27 des
Abgeordneten Koschyk wird schriftlich beantwortet.
Auch die Fragen 28 bis 30 aus dem Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der Finanzen sollen schriftlich
beantwortet werden.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. Dann wird die
Aktuelle Stunde aufgerufen.
({0})
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:
Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Steuerrechtliche Positionen der FDP vor dem
Hintergrund von Berichten über eigene
Finanztransaktionen
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Kollegin Christine Scheel, Bündnis 90/Die
Grünen.
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert
({0})
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr
Michelbach ist heute ganz schön frech, aber das ist
nichts Neues. - Wir diskutieren heute darüber, wie die
FDP - so der „Spiegel“ - trickreich Schulden los wird
und Teilhabern einer parteinahen Firma hilft, Steuern zu
sparen. Das ist die Grundlage dieser Aktuellen Stunde.
({0})
Wir wissen - das steht schon lange in den Zeitungen -,
dass sich die selbst ernannte Steuersenkungspartei durch
die Immobilien für ihre beiden Parteizentralen in Bonn
und Berlin hoch verschuldet hat und sich deshalb die
Frage stellen musste: Wen kann ich anzapfen und wen
kann ich belasten, um die Partei von den Schulden langfristiger Finanzierungen zu befreien? Die FDP wollte
ihre Schulden also einerseits schultern, sie aber andererseits durch die Nutzung von steuervermeidenden Verlustzuweisungen zugunsten von privaten Anlegern auf
die öffentliche Hand, also den Staat, abwälzen.
Herr Dr. Solms,
({1})
Sie als oberster Schatzmeister der FDP wissen genau,
worum es geht. Sie haben kürzlich gesagt - ich zitiere -:
In Deutschland ist das Bemühen um Steuervermeidung stärker als der Sexualtrieb.
({2})
Ich weiß nicht, wie viel die FDP vom Sexualtrieb versteht. Aber ich weiß, dass Sie offensichtlich sehr viel
von der Umfinanzierung von Parteischulden aus Immobilienobjekten zum Zweck des Steuersparens verstehen.
({3})
Die nicht mehr benötigte Parteizentrale wird veräußert und rückgemietet, ohne dass ein Beleg dafür vorliegt, wie mit den laufenden Mieteinnahmen die Finanzierungslasten, die sich aus den Hypotheken ergeben,
geschultert werden können. Eventuell besteht auch gar
keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern dieses Geschäft
dient lediglich der Organisierung von Verlustzuweisungen für vermögende Privatpersonen zum Zweck des
Steuersparens. Dazu sage ich nur: Eine derart praktizierte Steuerpolitik bringt die Doppelmoral der Partei
der FDP zum Vorschein.
({4})
In der Konsequenz hat sich die FDP ihrer Schulden auf
Immobilienvermögen zulasten des Staates entledigt. Die
Steuersenkungspartei hat schon immer gewusst, wie
man einen Einkommensteuertarif so weit unterlaufen
kann, dass die reale Steuerlast gegen 0 Euro tendiert. Die
Sozialisierung der Parteischulden war und ist das Ziel.
Als Wahlprogramm wird ein milliardenschweres
Steuersenkungskonzept angepriesen,
({5})
das vorrangig Subventionen zugunsten von Arbeitnehmerschichten und kleinen Sparern streicht und auf der
staatlichen Ausgabenseite Haushaltseinsparungen vorlegt. Wenn man sich die einzelnen Punkte anschaut,
stellt man fest, dass sich die Annahmen, was alles an
Geldern in Milliardenhöhe in die Kassen hineingespült
werden soll, um die Steuersätze massiv zu senken, in
Luft auflösen. Das ist Blendwerk. Man sieht, wenn man
sich die arbeitsmarktpolitischen Vorschläge anschaut,
dass Sie so daneben liegen, dass man sich schon fragen
muss: Hat diese Partei überhaupt noch ein bisschen Anstand?
({6})
Fakt ist: Die FDP bedient sich jeglicher Steuervermeidungsstrategie, um nicht aus eigener Kraft Zins und Tilgung für die beiden Parteizentralen abtragen zu müssen.
Sie fordern den schlanken Staat, saugen ihn aber selbst
aus. Sie fordern die Privatisierung staatlicher Aufgaben,
zapfen aber den Steuerzahler an, um die eigenen maroden Parteifinanzen zu sanieren. Die Quintessenz ist die
Sozialisierung der Verluste
({7})
und die Privatisierung der Gewinne. Das ist die eigentliche Moral der FDP von heute. Da kann ich mit Blick auf
den Wahlkampf den Bürgern und Bürgerinnen nur sagen: Schauen Sie sich das an und entscheiden Sie sich
nicht für diese Partei!
Danke.
({8})
Das Wort hat der Kollege Hans Michelbach für die
CDU/CSU.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Kolleginnen und Kollegen! Die Beantragung dieser
Aktuellen Stunde ist so etwas wie das steuerpolitische
Eigentor des Jahres von Rot-Grün. Sie schießen zwar im
Moment sehr viele Eigentore - in dieser Woche wollen
Sie noch mehrere Eigentore schießen -, aber zumindest
im Bereich der Steuerpolitik ist das Ihr Eigentor des Jahres. Es zeigt die Zerrissenheit und Doppelzüngigkeit Ihrer Steuerpolitik. Sie sitzen im Glashaus und wer im
Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Frau
Scheel, das, was Sie hier gerade an Wahlkampfrhetorik
geboten haben, war eigentlich weit unter Ihrem Niveau
als Vorsitzende des Finanzausschusses.
({0})
- Ich habe das wohlgemerkt etwas positiv formuliert.
Also, von wegen trickreicher Schuldenreduzierung:
Wenn ein Steuerzahler das geltende Steuerrecht nutzt,
dann ist das natürlich legal.
({1})
Legale Möglichkeiten - diese hat auch eine rot-grüne
Bundesregierung erlaubt - können natürlich von allen
genutzt werden, auch von Ihrer Konkurrenz, meine sehr
geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, ob Ihnen das
gefällt oder nicht. Das geltende Fördergebietsgesetz
kann von allen Investoren gleichermaßen genutzt werden.
({2})
Mich würde auch sehr interessieren, ob der Investor,
der für die Grünen gebaut hat, nicht auch dieses Fördergebietsgesetz in Anspruch genommen hat.
({3})
Es ist immer wieder das alte Spiel in der Öffentlichkeit:
rot-grüne Gutmenschen und ach so böse Heuschrecken.
Ich halte davon gar nichts. Wenn SPD und Grüne so etwas wahrnehmen, ist das nach Ihrer Denke in Ordnung,
wenn es von anderen wahrgenommen wird, dann stellen
Sie sie gnadenlos an den Pranger.
({4})
- Was heißt hier „zulasten des Staates“? - Gewinne müssen in diesem Staat versteuert werden - da müssen wir
Transparenz haben - und Verluste müssen angerechnet
werden.
({5})
So einfach ist Steuerpolitik. Sie dagegen haben immer
wieder versucht, in die Substanzbesteuerung einzugreifen. Sie haben das Prinzip, dass Gewinne versteuert und
Verluste angerechnet werden, zerstört. Das ist das eigentliche Problem dabei.
({6})
Es ist doch sehr widersprüchlich, wenn Rot-Grün eine
Sache moniert, die es in siebenjähriger Verantwortung
für die Steuer- und Finanzpolitik nicht geändert hat. Dies
zeigt doch: Auch steuerpolitisch sind die Irrungen und
Wirrungen riesengroß - einmal so und einmal so! Sie
waren es doch, die mit ihrer Mehrheit die Kapitalgesellschaften von Steuerzahlungen auf Veräußerungsgewinne
befreit haben.
({7})
Das waren doch nicht wir.
({8})
Sie haben es versäumt, eine Steuerreform zu machen
und ein radikal vereinfachtes Steuersystem vorzulegen.
Jetzt, vor den Neuwahlen, treibt Sie die blanke Not,
die blanke Existenzangst; sonst würden Sie etwas Vergleichbares wie heute nicht veranstalten.
Jetzt vor den Neuwahlen machen Sie so etwas wie
eine Rolle rückwärts. Es ist eher ein Salto rückwärts;
denn Sie reden doppelzüngig.
({9})
Auf einmal produzieren Sie eine Neidsteuer. Heute haben Sie insbesondere die FDP aufs Korn genommen, obwohl sie ihre Steuermöglichkeiten auf legale Weise
nutzt.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, statt immer
wieder plumpe Ablenkungsmanöver zu starten, hätten
Sie Ihre Kraft lieber darauf verwenden sollen, eine große
Steuerreform - auch der Einkommen- und Unternehmensteuer - in Angriff zu nehmen.
({10})
Dann hätten Sie dem Standort Deutschland wirklich gedient. So haben Sie aber dem Standort nicht gedient.
Deshalb können Sie auch nicht wieder gewählt werden.
Der heutige Tag ist ohnehin ein Tag der steuerpolitischen Trauer. Seit heute ist klar, dass Sie die Gesetze zur
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen und
zur Sicherung der Unternehmensnachfolge zu Grabe tragen. Sie wollen sie nicht weiterverfolgen. Sie haben sie
mehr oder minder verlagert.
({11})
Warum haben Sie keine Kompromisse für ein steuerpolitisches Signal gesucht? Warum haben Sie nicht nach
einer Möglichkeit gesucht, um die Jobgipfelvereinbarungen für den Standort positiv umzusetzen? Warum haben
Sie so viele Versäumnisse in der Steuerpolitik zu verantworten? Sie haben in den letzten sieben Jahren
50 Steuergesetze auf den Weg gebracht und damit das
deutsche Steuerrecht immer weiter verwüstet.
Sie haben letzten Endes keinen Grund zur Besserwisserei. Sie haben vielmehr Versäumnisse ohne Ende zu
verantworten. Sie sind am Ende. Danken Sie ab!
({12})
Das Wort hat jetzt der Kollege Lothar Binding, SPDFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Hans, ich glaube, während du sonst immer
relativ fair für die kleinen und mittelständischen Unternehmen sprichst, hast du ihnen heute einen großen Bärendienst erwiesen.
({0})
Was du hier verteidigt hast, ist eigentlich ein bisschen
unter der Würde der ehrlichen Handwerker.
Ich habe das
Steuerrecht verteidigt!)
- Ja, ich weiß. Was du eigentlich verteidigt hast, ist etwas, das wir vielleicht den Grohe-Zyklus nennen können. Oder denken wir an die Gestaltungsmuster von
Boss, die in Metzingen die Steuern abziehen und sich
dann in der Schweiz, in Zug, ansiedeln, um die Gewinnausweisung zu begrenzen.
({0})
Ähnlich war es mit der Flick-Collection, die den Umweg
über die Cayman Islands suchte. Und nun die FDP.
Es hat ein Geschmäckle, wenn man eine Kommanditgesellschaft gründet, die die Schulden aus einer Immobilie übernimmt, sie dann rückmietet, um anschließend
über die Refinanzierung durch eine Bank möglicherweise eine - wie soll ich mich ausdrücken? - nicht als
solche deklarierte Spende zu erhalten. Ich meine, es
würde zu einer größeren Transparenz beitragen, wenn
man dabei ehrlich vorgeht. Deshalb habe ich eine Reihe
von Fragen; denn der Kollege Solms kommt ja noch.
Meine Fragen beziehen sich auf den „Spiegel“-Artikel, dessen Einzelaussagen ich noch nicht verifizieren
konnte. Denn die Quellenrecherche ist relativ schwierig.
Sie werden auch gleich erkennen, warum. Denn während
uns die FDP hier oft mit einem unmöglichen so genannten Einfachsteuermodell und den Begriffen Subventionsabbau, Transparenz und Bürokratieabbau gequält hat,
stellen wir jetzt fest, dass wir innerhalb der FDP folgende Akteure finden - ich werde Herrn Solms nachher
bitten, diese Akteure so miteinander zu verknüpfen, dass
wir verstehen, ob es sich um ein korrektes, ehrliches und
staatsorientiertes Modell handelt -: Es gibt eine Fondsgesellschaft, die wahrscheinlich das Ziel hat, dass private Anleger Verluste, die dort entstehen, steuerlich geltend machen können; denn mit allen anderen Modellen
wäre das nicht ganz so leicht gewesen. Deren Name ist
- auch Namen sind für uns eine wichtige Größe; es wird
ja immer wieder darüber gewitzelt, dass der Begriff
Steuervergünstigungsabbaugesetz so lang ist -: „Liberal
Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Vermögensfonds
KG“. Das ist nicht gerade ein kurzer Name. Dahinter
verbirgt sich die Kombination aus dem Wunsch, keine
Verantwortung übernehmen zu müssen und Haftungsrisiken zu begrenzen, sowie der Zielsetzung, ein Steuerminimierungsmodell aufzulegen.
Des Weiteren gibt es einen Geschäftsführer, den FDPManager Eschweiler, der - das schreibt der „Spiegel“ „mal als Bevollmächtigter des Bundesschatzmeisters,
mal als Rechnungsprüfer oder im Team des parteieigenen ‚zentralen Spenden- und Beitragsservices‘“ tätig
wird. Das ist eine interessante Kombination im Wechselspiel einer Persönlichkeit in verschiedenen Rollen.
({1})
Interessanterweise haben sich in dieser Kapitalsammelstelle laut „Spiegel“ 34 Millionen Euro angesammelt. Die FDP haftet mit 9 Millionen Euro, Klaus Floto,
ein FDP-Ortsvereinsvorsitzender und Steuerberater, mit
1 Million Euro und eine Gabriele Baronin von M. haftet
für die Liberal KG mit fast 20 Millionen Euro. Sie ist außerdem an einer Berliner Privatbank beteiligt. Das Investment warf bisher, so sagen Sie laut „Spiegel“, keine
Gewinne ab. Es gab keine Ausschüttungen, weil zum
Beispiel auf dem neuen Grundstück des Thomas-DehlerHauses in Berlin 32 Millionen Euro Schulden lasten.
Über die Schulden, die auf dem alten Haus lasten, spreche ich jetzt nicht. Die FDP weist 2003 für die
Liberal KG 20 Millionen Euro Schulden aus mit dem
Hinweis auf „Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz“. Das ist ohnehin ein sehr kritisches Gesetz.
({2})
- Das haben wir abgeschafft; das gibt es nicht mehr.
Aber leider werden wir noch acht oder neun Jahre darunter zu leiden haben.
Die Investments seien gleichwohl, so wird Kollege
Solms zitiert, sehr „gelungen“. Das ist eine interessante
Aussage. Wenn diese gelungen sind, obwohl man nur
Verluste macht, fragt man sich doch - das ist das
Spannende -, wie es eigentlich möglich ist, ein „gelungenes“ Modell auf der Basis von Verlusten zu installieren. Die Nachsteuerrendite sei - das ist die Antwort überdurchschnittlich. Nun frage ich mich, wer das eigentlich bezahlt hat. Hans, das waren die Handwerker,
für die du sonst immer so kämpfst. Die Baronin und ihre
steuerpflichtigen Mitanleger können Verluste aus der
FDP-KG mit Verlusten aus anderen Geschäften verrechnen.
Nun sieht man, wie dieses Modell in volkswirtschaftliche Zusammenhänge eingreift und wie sehr es sich um
ein Modell zur Organisation von öffentlicher Armut und
privatem Reichtum handelt. Das halte ich für sehr bedenklich, jedenfalls mit Blick auf die sonst so häufig
Lothar Binding ({3})
selbstgerechten Einlassungen der FDP an diesem Pult.
Die Zeche zahlen die anderen Steuerzahler und die öffentliche Hand.
Nun - das nur als kleine Ergänzung - beklagt die FDP
die Probleme bei der Haushaltsaufstellung. Ich bitte Sie,
mir vor dem Hintergrund Ihres Verhaltens und des Verhaltens vieler anderer Gestaltungskünstler unserer Nation zu erläutern, warum Ihre Klage begründet ist.
({4})
Das Wort hat nun der Kollege Dr. Hermann Otto
Solms, FDP-Fraktion.
Ich bedauere, dass man aufgrund eines Zeitungsartikels eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt,
ohne selbst überprüft zu haben, was bei der eigenen Geschäftsstelle in Berlin geschehen ist, Frau Scheel.
({0})
Ich will das einmal in Ruhe erklären; denn Sie machen
zwar große Worte, haben aber sichtlich keine Ahnung.
Wie ist die Sache entstanden? Ganz sachlich, Herr
Küster: Am 24. Juni 1991 ist das Fördergebietsgesetz
verabschiedet worden, und zwar mit Zustimmung der
Sozialdemokraten. Oder haben Sie dagegen gestimmt? Nein. Alle Parteien hatten nach dem Umzugsbeschluss
die Verpflichtung, nach Berlin zu gehen und neue Geschäftsstellen aufzubauen. Alle Parteien waren dadurch
zunächst finanziell überfordert. Die Ersten, die eine neue
Geschäftsstelle gebaut haben, waren die Sozialdemokraten, und zwar in Kreuzberg; das ist ja bekannt. Sie haben
natürlich Fondsmodelle entwickelt, um diese Geschäftsstelle aufzubauen, und Sie haben sich die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten des Fördergebietsgesetzes
zunutze gemacht.
({1})
Die FDP konnte sich eine neue Geschäftsstelle alleine
ebenfalls nicht leisten. Wir haben eine Grundstücksgesellschaft in Form einer Personengesellschaft gebildet
und haben nach Mitfinanziers gesucht, die dann Eigentum an der Gesellschaft, das heißt an der Immobilie, erworben haben. Die Immobilie gehört uns nur zu
30 Prozent und privaten Eigentümern zu 70 Prozent. Ein
völlig normaler Vorgang! So sind Tausende und Abertausende neue Gebäude in Ostdeutschland und gerade in
Berlin entstanden. Hätte es das Gesetz nicht gegeben,
wäre in Berlin-Mitte noch immer eine Trümmerlandschaft. Ein ganz einfacher, geschlossener Immobilienfonds! Das ist wirklich Tagesgeschäft.
Natürlich haben die beteiligten Privaten die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können. Die
FDP, die SPD oder die Grünen beispielsweise können
das nicht, weil Parteien nicht Gegenstand der Besteuerung sind. Was haben die Grünen gemacht? Sie haben
nicht, wie wir, eine Kommanditgesellschaft gebildet,
sondern eine Bauherrengemeinschaft, und zwar zusammen mit einem privaten Investor. Hier ist nicht das
Eigentum an der Gesellschaft, sondern an dem Haus geteilt. Ein Teil des Hauses gehört einem privaten Investor.
Warum haben Sie das gemacht? Weil auch Sie es sich
nicht hätten leisten können, dieses Haus selber zu bauen.
({2})
- Moment! - Der private Investor hat die Abschreibungsmöglichkeiten des Fördergebietsgesetzes natürlich genutzt.
({3})
- Das ist doch das Gleiche!
({4})
Sie haben genau das Gleiche gemacht, nur in einer anderen rechtlichen Konstruktion.
({5})
Natürlich hat derjenige, dem ein Teil des Hauses gehört,
die entsprechenden Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung genutzt. Sie haben im Endeffekt genau das
Gleiche getan. Während es bei Ihnen allerdings so ist,
dass eine Gesellschaft einen Teil des Hauses besitzt, ist
es bei uns so, dass eine Gesellschaft über einen Teil des
Eigentums verfügt. Ich wiederhole: Im Ergebnis ist das
aber völlig das Gleiche. Wenn man im Glashaus sitzt,
soll man nicht mit Steinen werfen.
Was ist der Hintergrund des Artikels im „Spiegel“?
Jetzt wird es noch interessanter. Wir sind dem Parteiengesetz gefolgt und haben im Rechenschaftsbericht 2003
alles im Detail dargelegt; deswegen konnte der „Spiegel“ die Beteiligungsverhältnisse genau eruieren. Was
haben die Grünen gemacht? Sie haben es vertuscht. Sie
haben ihre Immobilien in fünf Treuhandvermögen aufgeteilt und nicht erläutert, wer hinter diesen Treuhandvermögen steht
({6})
und welche Bauherrengemeinschaft Partner bei der
Finanzierung des Baus ihrer Bundesgeschäftsstelle ist.
({7})
Was haben die Sozialdemokraten gemacht? Sie haben
ihr Immobilienvermögen in neun verschiedenen Grundstücksgesellschaften verborgen und damit ebenfalls
nicht dem Transparenzgebot des Parteiengesetzes genügt.
({8})
- Hören Sie einmal zu! Sie müssen sich das anhören. Ich
hätte diese Aktuelle Stunde an Ihrer Stelle nicht beantragt.
Das Parteiengesetz schreibt in § 24 Abs. 7 eindeutig
vor, dass die Grundstücksbeteiligungen einzeln bewertet
und aufgeführt werden müssen.
({9})
- Nein, es gibt eine Übergangsvorschrift, von der die
SPD Gebrauch gemacht hat; insofern beschuldige ich sie
nicht und werfe ihr das nicht vor. Nur darf man uns nicht
vorwerfen, dass wir von dieser Übergangsvorschrift keinen Gebrauch gemacht haben; denn wir haben im
Rechenschaftsbericht 2003 alles im Detail aufgeführt.
({10})
Wir sind unseren Verpflichtungen nachgekommen. Die
Grünen haben nichts dergleichen getan.
({11})
Sie haben das verborgen und Sie sind anscheinend noch
nicht einmal jetzt bereit, zuzugestehen, dass diese Bauherrengemeinschaft genau das gleiche Ziel wie wir mit
unserer Grundstücksgemeinschaft verfolgt.
({12})
- Frau Scheel, hören Sie auf! Sie haben hier grob zugelangt. Jetzt müssen Sie das auch ertragen.
({13})
Ich weiß, dass Ihr Schatzmeister dringend darum gebeten hat, diese Aktuelle Stunde nicht zu beantragen.
({14})
- Bitte, ich bin besser informiert als Sie.
({15})
- Nein, darin sind einige Fehler.
Herr Kollege Solms, denken Sie bitte an die Zeit.
Meine Redezeit geht zu Ende.
({0})
- Ich habe Ihnen den Kern der Geschichte erklärt. Einfacher kann man es nicht darstellen. Es handelt sich um
eine Kommanditgesellschaft, an der wir zu 30 Prozent
und Private zu 70 Prozent beteiligt sind. Das ist die
Quintessenz des ganzen Geschäfts. Das ist eine ganz einfache Konstruktion und zulässig nach dem Fördergebietsgesetz, welches alle anderen Parteien - übrigens
auch die CDU - bei der Errichtung ihrer neuen Geschäftsstelle im Kern genutzt haben.
Das Fördergebietsgesetz ist von Ihnen nicht abgeschafft worden; vielmehr ist seine Geltungsdauer abgelaufen; sie war nämlich befristet.
({1})
Ohne Fördergebietsgesetz sähe es hier in Berlin, in Potsdam, in Dresden und in Leipzig natürlich ganz anders
aus, als es heute der Fall ist.
Kollege Solms!
Man kann vielleicht sagen, dass dieses Gesetz in seinen Möglichkeiten übertrieben war; seinen Zweck hat es
jedenfalls erfüllt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
({0})
Ich erteile das Wort der Kollegin Anja Hajduk, Bündnis 90/Die Grünen.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kollegen, richtig ist: Man sollte nicht
gleich unterstellen, dass in einem Zeitungsbericht alles
korrekt beschrieben ist. Herr Solms, ich bedauere aber,
dass Sie dazu gar nicht Stellung bezogen haben: Ist das
eigentlich so, wie das im „Spiegel“ aufgeschrieben ist,
oder ist das nicht so?
({0})
Darum geht es auch. Ich will Ihnen dazu etwas ganz
deutlich sagen; ich komme dann auch auf die Grünen zu
sprechen.
Es geht darum, dass wir als Politiker oder als Vertreter
einer Partei Maßstäbe, die wir in die politische Debatte
einführen, auch an uns anlegen und durchhalten müssen.
({1})
- Lassen Sie mich bitte aussprechen. Ich habe Ihnen
auch ganz ruhig zugehört.
Ich habe das so verstanden, dass sich die FDP - ganz
im Unterschied zu den Grünen - auf diese Weise ihrer
Schulden entledigt hat.
({2})
Wir von den Grünen - das will ich hier ganz deutlich sagen - sind aufgrund des Hauses mit einem Bankkredit
belastet. Sie aber bauen die Verschuldung Ihrer Partei
- zu diesem Vorwurf des „Spiegel“-Artikels hätte ich
von Ihnen gern etwas gehört; denn ich kann das nicht
beurteilen - über ein Steuersparmodell für ziemlich gut
verdienende Leute ab. In dem „Spiegel“-Artikel wird
nahe gelegt, dass Sie nicht nur Steuergesetze nutzen
- Herr Michelbach hat ja sehr viel Wert darauf gelegt,
dass man Steuerschlupflöcher nutzen muss, solange sie
bestehen -, sondern gezielt eine Gesellschaft konstruieren,
um sich damit als Partei der Schulden zulasten der Gesellschaft zu entledigen. Das ist der Kern des Vorwurfs.
({3})
Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie als der jetzt verantwortliche Schatzmeister dazu Stellung genommen hätten.
Die Parteien sind es der Öffentlichkeit schuldig - das
ist nicht nur ein Klein-Klein der Parteien -, an sich besondere Maßstäbe anzulegen, selbst dann, wenn sie in einer Notsituation sind. Mein Vorwurf ist ja nicht der, dass
Sie verschuldet sind - in der Parteiarbeit kann man immer mal Schwierigkeiten bei der Finanzierung bekommen -, sondern dass Sie in einer besonders findigen Art
eine Konstruktion gewählt haben, die zulasten der Allgemeinheit geht.
Dass wir Grünen das als Partei genauso gemacht haben - wie Sie uns das unterstellen -,
({4})
weise ich wirklich zurück. Wenn Sie sich erkundigt haben, dann wissen Sie, dass es bei uns eine solche Konstruktion nicht gibt.
({5})
Ich finde, Sie machen sich das jetzt ein bisschen
leicht. Wir werden Sie mit dem Thema weiter konfrontieren, wenn Sie hier nicht zu der Frage Stellung beziehen, wie sich das auf die Verschuldungssituation Ihrer
Partei auswirkt. Dazu möchte ich von Ihnen eine Aussage haben. Vielleicht spricht ja doch noch jemand von
Ihnen. Wenn das im Rahmen dieser Debatte nicht geschieht, werden wir Sie damit weiter traktieren.
Ich möchte die Union ausdrücklich fragen: Was soll
diese Ablenkungsdiskussion? Hier muss es doch um
Aufklärung gehen. Es ist schon eine moralische und eine
Wertefrage in der Gesellschaft: Wie konstruieren wir
Steuergesetze? Wir sind uns - angeblich - alle so einig
darüber, dass sie vereinfacht werden müssen. Da muss
ich Sie aber einmal fragen, Herr Michelbach: Soll denn
die Botschaft sein, dass Sie das billigen und verteidigen,
weil Sie das Vorgehen der FDP für ein Modell halten,
das Sie selbst pflegen? Das kann doch nicht Ihr Interesse
sein!
({6})
Unser Interesse muss sein: Die Ausnutzung von Steuergestaltungsmodellen zugunsten der Parteien und zulasten der Allgemeinheit darf sich keine Partei, die im
Deutschen Bundestag vertreten ist, leisten wollen. Damit
müssen wir aufräumen und Transparenz schaffen.
({7})
Das ist die Aufgabe dieser Aktuellen Stunde und sie ist
auch in der Zukunft, in der Wahlkampfzeit, die wir vor
uns haben, notwendig. Sie können sicher sein, dass wir
dieser Sache noch nachgehen.
({8})
Das Wort hat der Kollege Florian Pronold für die
SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Herr Michelbach, wenn Sie der FDP einen
Persilschein für dieses Finanzgebaren ausstellen, dann
könnte das daran liegen - das ist eine Möglichkeit -,
dass Sie aus der CSU Schlimmeres gewohnt sind.
({0})
Sie sollten zu den aktuellen Debatten, auf die Sie Bezug nehmen, die Wahrheit sagen.
({1})
Wir haben versucht, die beiden Gesetze, die auf dem
Jobgipfel vereinbart worden sind, mit Ihrer Unterstützung durchzubekommen.
({2})
Sie haben keinen einzigen Vorschlag dazu gemacht, wie
wir das hinbekommen. Sie haben nur Nein gesagt. Wir
hätten sowohl bei der Körperschaftsteuer wie bei der
Frage der Unternehmensnachfolge etwas vorgelegt, was
wir mit Ihrer Zustimmung gerne verabschiedet hätten.
So viel dazu.
Nun zum „Spiegel“-Artikel. Erstens ist interessant daran, dass die FDP nicht mit Geld umgehen kann,
({3})
weder mit dem Geld der Steuerzahler noch mit dem eigenen.
Zweitens ist es spannend, dass Sie etwas Neues erfunden haben, nämlich eine Schuldenwaschanlage.
({4})
Bisher kannte man nur Geldwäsche. Jetzt gibt es also die
Schuldenwaschanlage der FDP, mit der man das Parteiengesetz umgehen kann, indem besonders Reichen die
Möglichkeit gegeben wird,
({5})
über Verlustzuweisungen Spenden an eine Partei zu geben, um diese von Schulden zu befreien.
({6})
Dieser Vorwurf steht im „Spiegel“-Artikel; den haben
Sie hier nicht entkräftet, vermutlich ganz bewusst nicht.
Dieser Immobilienfonds der Liberalen ist eine Verlustzuweisungsgeschichte, von der nur Reiche profitieren können. Wenn man sich die aktuellen Steuerkonzepte der FDP anschaut, wird einem relativ schnell klar,
dass hier auch eine Verlustzuweisung stattfinden soll,
nur diesmal an die kleinen Leute. Mit dem, was Sie vorhaben, gehen Sie nämlich nur an den Geldbeutel der
kleinen Leute. Sie wollen die Pendlerpauschale streichen, Sie wollen die Steuerfreiheit bei der Nacht- und
Schichtarbeit streichen, Sie wollen die Gewerbesteuer
abschaffen. Damit würden Sie 29 Milliarden Euro den
großen Firmen schenken. Diese Lücke könnte nur dadurch gefüllt werden, dass Sie entsprechende Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzen. Das ist
die Art von Verlustzuweisung an die Wählerinnen und
Wähler, die Sie vorhaben.
({7})
Ihre Klientel bedienen Sie über solche dubiosen Schuldenwaschanlagen, die mit Sicherheit vor dem Hintergrund des Parteiengesetzes viele Fragen aufwerfen.
Klären Sie hier - das ist doch der Kernvorwurf, der
hinter dem „Spiegel“-Artikel steckt -, ob Sie dadurch
Ihre Partei von Schulden entlastet haben und ob Sie
diese Konstruktion gewählt haben, um über das bestehende Parteiengesetz hinaus gut verdienenden Privatleuten die Möglichkeit zu verschaffen, sich auf Kosten der
Steuerzahlerinnen und -zahler für eine Partei einzusetzen.
({8})
Das ist die Kernfrage. Darauf müssen Sie eine Antwort
geben. Da können Sie nicht drum herumreden. Hier ist
Aufklärung gefragt. Es ist keine brutalstmögliche Aufklärung nötig, es langt uns schon einfache.
Vielen Dank.
({9})
Das Wort hat nun der Kollege Jerzy Montag,
Bündnis 90/Die Grünen.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne aus einem Beschluss des Präsidiums der FDP vom 6. Oktober 2003 zitieren. Es handelt sich um einen Präsidiumsbeschluss
über ein neues Steuerrechtsmodell der FDP. Da heißt es,
dass die FDP auf Vorschlag des Kollegen Dr. Solms
gerne Folgendes machen möchte:
Das Einkommensteuerrecht wird … durch … den
Wegfall von Sondertatbeständen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen radikal vereinfacht.
({0})
So gut, so schön. Das sind Sonntagsreden auf Papier.
Jetzt zur Realität.
Herr Kollege Dr. Solms, ich rede von der Entschuldung Ihrer Partei durch die Behandlung der Immobilie in
Bonn. Ich rede nicht über die Situation hier in Berlin.
Dazu könnte man vieles sagen, auch bezüglich der Finanzierung, die Sie hier betrieben haben. Bleiben wir
einmal bei Bonn. Was ist jetzt schon klar, nachdem Sie
nicht auf die Fragen antworten?
Erstens. Reiche Freunde der FDP zahlen deren Schulden bei der Bank und erhalten dafür die Möglichkeit,
jede Menge Steuern zu sparen. Das ist Entschuldung auf
Kosten der Steuerzahler.
({1})
Die FDP gewinnt, der Staat zahlt die Zeche.
Zweitens. Sie reden vom Stopfen vielfältiger Steuerschlupflöcher, sitzen aber selbst ganz tief in einem solchen Loch drin.
({2})
Diese Scheinheiligkeit und dieses Reden mit gespaltener
Zunge sind inzwischen Methode im aufkommenden
Wahlkampf.
Insbesondere gerieren Sie sich als eine Bürgerrechtspartei und schwenken in Ihrer Argumentation bezüglich
Ihrer Position hin und her. Ich will das an drei Beispielen
ganz kurz aufzeigen.
Erstens Ihre Stellungnahme zur Sicherungsverwahrung, ein ganz sensibles Bürgerrechtsthema. Am
22. März 2002 hat Ihr Kollege van Essen hier im Hohen
Haus gesagt, die FDP sei für die Sicherungsverwahrung,
sie solle so schnell wie möglich eingeführt werden. Als
wir nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hier
in diesem Haus am 18. Juni 2004 über diese Frage diskutiert haben, hat der gleiche Kollege, der Kollege van
Essen, plötzlich auf die europäische Menschenrechtskonvention verwiesen und gesagt, die FDP sei gegen
jegliche Sicherungsverwahrung und lehne unsere Gesetze ab. Das hat sich inzwischen dort, wo Sie Regierungsverantwortung haben, geändert. Der FDP-Justizminister aus Baden-Württemberg, Herr Goll, hat sich am
29. April 2005, also ganz kürzlich, dem Antrag angeschlossen, die Sicherungsverwahrung sogar für Jugendliche einzuführen.
({3})
Das ist Ihr Zickzackkurs in solchen Fragen.
Zweites Beispiel: die Einführung der DNA-Strichmuster.
({4})
Da haben Sie ebenfalls taktiert, einmal hü und einmal
hott. Ich verweise nur auf das, was Ihre FDP-Minister
Goll und Werwigk-Hertneck dazu schon gesagt haben.
Jetzt kommt der Punkt Nummer drei - da schließt
sich der Kreis unserer Debatte -, nämlich Ihr Verhalten
zu dem Gesetz über die Verbesserung der Steuerehrlichkeit in Deutschland. Folgende Zahlen der Steuergewerkschaft sind bisher nicht bestritten worden - ich glaube,
sie sind leider auch nicht bestreitbar -: 1980 ein Verlust
durch Steuerhinterziehung für den Staat in Höhe von
21 Milliarden Euro, 2004 ein Verlust von 85 Milliarden Euro. Wenn wir dieses Geld eintreiben könnten,
wenn alle, die in Deutschland Steuern zu zahlen haben,
ehrlich Steuern zahlen würden, dann müssten wir über
viele der Probleme, über die dieses Haus seit Jahren redet, überhaupt nicht mehr diskutieren.
({5})
Was sagt dazu Ihr Justizminister, Herr Goll, in einem
Interview mit „Focus-Money“ genau zu dieser Frage?
Ich darf zitieren
({6})
- jetzt hören Sie mir einen Moment zu; das ist Ihr Parteigenosse,
({7})
und zwar einer, der in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung hat -:
Wegen ein paar Steuerhinterziehern werden nun
alle Bürger wie Terroristen behandelt.
Weiter heißt es in „Focus-Money“:
Die geringe Zahl der Betrüger und Steuerhinterzieher ist doch nur ein Vorwand, um unseren BigBrother-Staat weiter auszubauen.
({8})
Deswegen sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Wir haben in Deutschland keinen
Big-Brother-Staat, aber wir wollen auch nicht, dass Sie
verhindern, dass wir Steuerhinterziehern hinterherjagen
können; denn der Staat braucht dieses Geld. Wir sind
auch für das Stopfen der Steuerschlupflöcher, was Sie
uns in den letzten sieben Jahren verweigert haben. Wir
sind dafür, damit Sie selbst und Ihre Freunde nicht zu
solchen Mitteln greifen können wie jetzt in Bonn bei der
Entschuldung Ihrer Parteizentrale.
Danke schön.
({9})
Das Wort hat nun die Kollegin Simone Violka, SPDFraktion.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist automatisch moralisch erlaubt. Ich denke, gerade in der Politik hat man die Verpflichtung, besonders sorgfältig und
sensibel mit solchen Themen umzugehen; denn wir wissen alle, dass das Vertrauen in die Politik, gleich welche
Partei, in der Bevölkerung leider immer mehr schwindet.
Dazu tragen solche Beispiele wie das von der Entschuldung der FDP-Parteizentrale in Bonn bei. Es gibt viele
Unternehmer hier im Land, die sich wünschen würden,
über ein solches Konstrukt ihre Schulden loszuwerden.
Aber sie können es nicht; sie müssen jeden Monat ihre
Zinsen zahlen und ihre unternehmerischen Risiken tragen. Keine KG kommt und bietet an: Ich entschulde dir
das und nehme das auf mich; nebenbei können gute
Freunde auch noch Steuern sparen, die sie vielleicht
spenden können.
Das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Unternehmer, die sich bewusst eine Schuldenlast aufbürden. Denn
sie können sich nicht auf diese Art und Weise entschulden.
({0})
Es ist wichtig, dass die Parteien mit gutem Beispiel
vorangehen. Sie sollten sich nicht darauf berufen, dass
ihr Handeln nicht illegal ist, und sie sollten sich auch
nicht hinter Paragraphen verstecken. Denn andere können auch nicht auf diese Weise handeln.
Schauen wir uns einmal die Auswirkungen des Fördergebietsgesetzes im Osten an.
({1})
- Ja, ich bin Mitgesellschafter in einem Betrieb. Ich
ziehe daraus aber keinen Pfennig Rendite. Ich habe auf
eigenes Risiko 10 000 DM hereingesteckt wie hundert
meiner Kollegen,
({2})
um den eigenen Arbeitsplatz zu retten und den Betrieb
nach vorne zu bringen.
({3})
Da ist kein einziger Pfennig an irgendeiner Steuerersparnis geflossen. Sie sollten sich einmal erkundigen, wie es
dort gelaufen ist. In solchen Fällen läuft es anders als bei
Neubauprojekten. Im Osten Deutschlands gibt es sehr
viele leer stehende Bürogebäude auf der grünen Wiese,
die keiner braucht.
({4})
Trotzdem investieren nach wie vor Menschen dort ihr
Geld, um Steuern zu sparen, wohl wissend, dass diese
Büroflächen gar nicht gebraucht werden.
({5})
Ich bin entsetzt darüber, dass die CDU zu diesem
Thema überhaupt nichts zu sagen hat. Denn es hat nur
ein Vertreter der CSU gesprochen. Ich frage mich, ob das
Absicht oder Angst ist. Wenn die CDU das toleriert und
verteidigt, was die FDP hier macht, dann weiß ich nicht,
warum man dann ins Auge fasst, die Mehrwertsteuer auf
20 Prozent hochzusetzen. Letztendlich trägt der Steuerzahler diese Last. Wenn die Einnahmen nicht mehr reichen, dann macht die CDU halt einen Schnitt und setzt
die Mehrwertsteuer auf 20 Prozent hoch. Die FDP ist
zwar dagegen. Aber durch Ihr Verhalten, das Sie hier gezeigt haben, setzen Sie nichts dagegen, um diese Erhöhung zu verhindern; denn die Mehreinnahmen werden
für die Finanzierung von solch halbseidenen Modellen
gebraucht.
({6})
Wer dann sagt, das Steuersystem muss einfacher werden und „Ihr habt doch regiert!“, den will ich auf
Folgendes hinweisen: Im Bundesrat liegen 16 Milliarden Euro fest - Geld, das die Kommunen dringend brauchen -,
({7})
weil die CDU/CSU und die FDP den Abbau von Subventionen dort blockiert haben.
({8})
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz ist im Bundesrat
stecken geblieben.
({9})
16 Milliarden Euro entsprechen 2 Prozentpunkten bei
der Mehrwertsteuer. Überlegen Sie sich einmal, was Sie
durch Ihre Blockadehaltung in den letzten Jahren der
Gesellschaft angetan haben!
({10})
Sie haben durch Ihre Blockadehaltung allein den Kommunen 6 Milliarden Euro entzogen. Fragen Sie einmal
Ihre Vertreter in den Kommunen, wie dort die Finanzausstattung ist!
({11})
Sie können nicht groß herumtönen, dass Sie eine
Steuervereinfachung wollen, wenn Sie im Bundesrat gegen den Abbau von Subventionen sind. Ihre Kompetenz
in Finanzfragen ist erschütternd.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich auf die Antworten
von Herrn Solms auf die konkreten Fragen von Herrn
Binding ein bisschen gespannt war.
({12})
Aber anstatt auf diese Fragen einzugehen, hat Herr
Solms fast fünf Minuten Zeit darauf verschwendet, auf
alles Mögliche einzugehen. Als er dann endlich die Fragen beantworten sollte, konnte er nur darauf hinweisen,
dass seine Redezeit leider um ist. Auch das ist eine Möglichkeit, Fragen nicht zu beantworten und den schwarzen
Peter anderen zuzuschieben. Das ist ein bisschen billig.
Ich glaube nicht, dass wir diesen Stil in Zukunft fortführen können. Es ist schon interessant, zu erfahren, wer
wie viel Steuern gespart hat.
An die, die durch dieses Steuersparmodell Geld gespart haben, kann ich nur appellieren, dieses Geld zu
spenden und der Gesellschaft wieder zuzuführen. Denn
sie haben es durch ihr Handeln der Gesellschaft entzogen. Sie sollten sich ein bisschen ehrlich machen.
({13})
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende einer
hochstreitigen Debatte, bei der es außer dem Streit in der
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert
Sache auch einen Streit unter den Fraktionen über die
Zulässigkeit weiterer Wortmeldungen gibt. Nach dem
Verlauf der Debatte und der tatsächlichen Verteilung der
Redezeiten hätte ich es für folgerichtig gehalten, dass
der mehrfach zu einer erneuten Klarstellung aufgeforderte Kollege Solms auch Gelegenheit erhalten hätte,
dieser Aufforderung zu folgen.
({0})
Nach dem Wortlaut unserer Geschäftsordnung lassen
die Regeln für die Aktuelle Stunde das nicht zu, weil
dort eindeutig festgehalten ist, dass, wenn weniger Mitglieder einer Fraktion sprechen, als aus deren Mitte das
Wort erhalten können, sich die Aussprache um die ihnen
zustehende Redezeit verkürzt.
Wir haben hier, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
regelmäßig eine andere Praxis gehabt.
({1})
Ich empfinde es als ein bisschen bedauerlich, dass trotz
dieser ständig und nicht nur im Einzelfall anderen Praxis
kein Einvernehmen unter den Fraktionen über die Abweichung vom Wortlaut der Geschäftsordnung herzustellen ist.
({2})
Der amtierende Präsident kann aber sein Ermessen nur
im Rahmen der Festlegungen der Geschäftsordnung ausüben; der Wortlaut ist eindeutig.
Ich schließe daher die Rednerliste für die Aktuelle
Stunde und erteile nach § 30 unserer Geschäftsordnung
dem Kollegen Solms das Wort zu einer Erklärung zur
Aussprache.
({3})
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich bedauere, dass der
Geschäftsführer der SPD-Fraktion, obwohl Mitglieder
seiner eigenen Fraktion mich aufgefordert haben, noch
zu anderen Punkten Stellung zu nehmen, versucht hat,
dies mithilfe der Geschäftsordnung zu verhindern.
({0})
Ich will daher jetzt das Mittel der persönlichen Erklärung nutzen,
({1})
genau auf diese Fragen einzugehen.
Ich habe vorhin das Grundmodell dargestellt. Dieses
Grundmodell haben alle in diesem Hause vertretenen
Parteien in dieser oder einer anderen Rechtskonstruktion
genutzt.
({2})
- Ich weiß es genau, es ist so. Ich habe Ihnen auch erklärt, wie Sie es genutzt haben.
({3})
Jetzt kommt die zweite Frage, die Sie mir von beiden
Seiten gestellt haben und die auf den Verkauf des
Thomas-Dehler-Hauses in Bonn abzielte. Auch dies ist
ein ganz einfacher Vorgang. Die Grundstücksgesellschaft, die die Immobilie hier in Berlin hält - 70 Prozent
dieser Gesellschaft halten private Eigentümer,
30 Prozent die FDP -, hat das Thomas-Dehler-Haus in
Bonn gekauft, das zu 100 Prozent der FDP gehörte.
({4})
- Moment, das hat mit Entschulden gar nichts zu tun. Sie
hat es gekauft. - Diese Grundstücksgesellschaft hat nun
auch Eigentum am Thomas-Dehler-Haus in Bonn. Wir
haben noch 30 Prozent Anteil daran.
Das Thomas-Dehler-Haus in Bonn ist zu nahezu
100 Prozent - 150 Quadratmeter sind nicht vermietet fremdvermietet; alle Mieter haben keinerlei Beziehungen mit der FDP. Das ist ein völlig normaler Geschäftsvorgang.
Bezüglich des Erwerbs des Thomas-Dehler-Hauses in
Bonn gibt es keinerlei Sonderabschreibungen oder Sondervergünstigungen, die übertragen werden könnten. Es
unterliegt den normalen Abschreibungen wie jedes Gewerbegebäude auch. Dass aus der Berliner Konstruktion
irgendwelche Vergünstigungen übertragen werden könnten, ist rechtlich gar nicht möglich. Wer mit solchen Dingen befasst ist, weiß, dass dies nicht geht. Auch waren
Gebäude in Bonn vom Fördergebietsgesetz überhaupt
nicht betroffen. Lediglich Westberlin war in das Fördergebietsgesetz einbezogen. Deswegen betrifft dies die
SPD-Geschäftsstelle und die CDU-Geschäftsstelle.
({5})
- Der „Spiegel“ muss ja nicht immer Recht haben.
({6})
Aber was viel schlimmer ist: Der „Spiegel“ hat einige
wahre und unwahre Dinge miteinander vermischt, um
Unklarheit zu erzeugen und Verdacht zu erwecken.
Aber die rechtliche Situation ist völlig klar. Sie brauchen nur in den Rechenschaftsbericht der FDP zu gucken, in dem dies auch aufgeführt ist.
({7})
- Es ist auch von den Wertmaßstäben normal.
({8})
Auch von den Wertmaßstäben her ist es ein völlig normaler Vorgang: Vom Thomas-Dehler-Haus in Berlin nutzen wir 30 Prozent.
({9})
- Hören Sie bitte zu; Sie wollten ja die Antworten haben.
({10})
Wir nutzen 30 Prozent und uns gehören 30 Prozent.
70 Prozent sind fremdvermietet. Diese Gesellschaft besitzt mittlerweile auch das Thomas-Dehler-Haus in
Bonn, das, wie ich bereits ausführte, völlig fremdvermietet ist. Aus den Mieteinnahmen werden natürlich
Zins und Tilgung bezahlt.
Es handelt sich um einen völlig normalen Vorgang. Irgendwelche besonderen Steuervergünstigungen haben
sich daraus nicht ergeben und konnten auch gar nicht
übertragen werden. Diese Grundstücksgesellschaft besitzt jetzt beide Gebäude und wir haben einen Anteil von
30 Prozent daran.
({11})
Das war die einfache Antwort auf einen völlig einfachen Vorgang, der im „Spiegel“ ausgesprochen verwirrend dargestellt worden ist. Aber alle diejenigen, die sich
in Immobiliengeschäften auskennen, haben mir bestätigt, dass da wirklich überhaupt nichts dran ist.
Polemik gehört zum Wahlkampf; das weiß auch ich.
Aber der Vorgang hier gibt nichts her. Die Polemik ist in
der Sache völlig falsch.
({12})
- Ich habe Ihre Fragen jetzt wirklich abschließend erklärt. - Wir haben im Rechenschaftsbericht alle Details
aufgeführt. Bei Ihnen steht nur, dass Grundstücksgesellschaften bestehen, ohne dass die Hintergründe erläutert
sind. Ich werfe Ihnen das gar nicht vor; aber Sie werden
das dann im nächsten Rechenschaftsbericht erläutern
müssen. Das ist Ihre Aufgabe.
({13})
- Ich glaube, Sie verstehen den ganzen Zusammenhang
nicht.
Ihre Redezeit ist zu Ende.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich habe abschließend
Auskunft gegeben. Da ist überhaupt nichts hineinzugeheimnissen. Ich würde Sie allerdings bitten, Ihre Dinge
genauso offen darzulegen. Dann hätten wir eine viel bessere Gesprächsbasis.
Vielen Dank.
({0})
Nun hat der Parlamentarische Geschäftsführer der
SPD-Fraktion um eine persönliche Erklärung zur Aussprache gebeten, wozu ich ihm nach der gleichen Logik
das Wort erteile.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens ist die
Aktuelle Stunde nach den uns bekannten Regeln im Hinblick auf die Rednerfolge aufgestellt worden und auch so
abgelaufen.
Zweitens hat in dieser normalen Debatte Herr
Dr. Solms als Redner seiner Fraktion und als Schatzmeister seiner Partei Gelegenheit gehabt, die Dinge, die
angefochten worden sind, richtig zu stellen.
({0})
Er hat diese Chance nicht genutzt und sich hinterher darüber aufgeregt, dass er nicht ein zweites Mal in diese
Debatte eingreifen konnte.
({1})
Er hat andere Parteien angegriffen und wundert sich nun,
dass er dann aus diesen Reihen kritisiert wird.
Drittens stelle ich fest, dass die Erklärung zur Aussprache gemäß der Geschäftsordnung vonseiten Herrn
Dr. Solms keine Erklärung zur Aussprache war. Das
Nachlesen des Protokolls wird eindeutig sein.
({2})
Insofern bitte ich, in Zukunft die Geschäftsordnung
einzuhalten. Sie sollten die Sache hier klar erklären, damit jeder hinterher weiß, was Sie dort eigentlich getan
haben.
({3})
War es eine Schuldenwaschanlage oder nicht?
({4})
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Herr
Kollege Küster, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass
man bei strenger Orientierung am Wortlaut des § 30 der
Geschäftsordnung in der Tat die Auffassung vertreten
kann, dass die vom Kollegen Solms gerade vorgenomVizepräsident Dr. Norbert Lammert
mene Erklärung keine nach § 30 der Geschäftsordnung
war. Wenn man dieser Interpretation folgt, war Ihre Erklärung aber auch keine nach § 30 der Geschäftsordnung.
({0})
- Eben darum.
Ich schließe die Aussprache.
Damit ist die Tagesordnung für heute beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 30. Juni 2005,
9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.