Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße Sie alle ganz herzlich. Wir haben heute
Nachmittag eine sehr übersichtliche Tagesordnung, weil
es keine Regierungsbefragung, keine dringlichen Fragen
und auch keine Aktuelle Stunde gibt, sodass wir uns
ganz auf die Fragestunde konzentrieren können.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
- Drucksache 15/4901 Die Geschäftsbereiche der Bundesregierung werden
in der ausgedruckten Reihenfolge aufgerufen.
Die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Kretschmer
zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht die Staatsministerin Christina
Weiss zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Marschewski auf:
Inwieweit beinhaltet nach den Vorstellungen der Bundesregierung die organisatorische zugleich eine räumliche Zusammenlegung des Westpreußischen Landesmuseums in
Münster-Wolbeck mit dem Ostpreußischen Landesmuseum in
Lüneburg und inwieweit werden die Landsmannschaften in
die Leitungsgremien der neu zu bildenden Institution integriert?
Herr Abgeordneter Marschewski, meine Damen und
Herren, zunächst möchte ich betonen, dass die Bundesregierung derzeit lediglich durch Gutachten prüfen lässt,
ob aufgrund der vom Bundeskabinett verabschiedeten
Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher
Kultur und Geschichte im östlichen Europa, einer Konzeption aus dem Jahre 2000, eine Zusammenführung des
Westpreußischen Landesmuseums mit dem Ostpreußischen Landesmuseum erfolgen kann.
Diese Überlegungen wurden seinerzeit in dieser Konzeption zum Ausdruck gebracht und fanden hier im Parlament keinen Widerspruch. Sie wurden bisher nicht umgesetzt, weil die räumliche Situation in Lüneburg dies
gar nicht zuließ. Nunmehr hat sich eine neue Situation
ergeben, da das Gebäude der Landeszentralbank in Lüneburg in die Planungen einbezogen werden könnte. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Struktur der Trägerschaft nach dem Prinzip der öffentlichen Verantwortung
neu gestaltet wird. Die Stadt Lüneburg, das Land Niedersachsen und der Bund beabsichtigen, eine neue Stiftung als Trägerorganisation für die westpreußischen, ostpreußischen und deutsch-baltischen Museumsaktivitäten
zu gründen. Im Rat dieser neu zu gründenden Stiftung
sollen die bisherigen Träger, möglicherweise als Zustifter, angemessen beteiligt werden.
Ganz unabhängig von der Trägerfrage sind auch die
Fragen zu beantworten, ob, wann, und, falls ja, in welcher Form eine räumliche Zusammenlegung der jetzigen
Standorte in Münster-Wolbeck, Ellingen und Lüneburg
sinnvoll sein könnte. Hierzu wird in der Verantwortung
des niedersächsischen Kulturministeriums ein Fachgutachten erarbeitet.
Ich gehe davon aus, dass diese Fragen in der nächsten
Zeit diskutiert werden und möglicherweise bis zur Sommerpause zur Entscheidungsreife gebracht werden können. Im Augenblick befinden wir uns in einer Phase, in
der es ausschließlich darum geht, die Trägerschaft zu
verändern, um dann mit allen Beteiligten zu klären, wie
die räumlichen Probleme, die es an allen drei Standorten
gibt, gelöst werden können.
Ihre Zusatzfrage, Herr Kollege Marschewski.
Frau Staatsministerin, gegen eine Überprüfung hat in
diesem Hause niemand etwas; das ist sicherlich klar.
Aber es muss auch eine gewisse Sicherheit gewährleistet
sein. Ist Ihnen überhaupt das Schreiben vom 10. Juli
2003 bekannt - ich denke, Sie kennen es -, in dem Sie
dem Direktor des Westpreußischen Landesmuseums
Redetext
Erwin Marschewski ({0})
mitgeteilt haben, dass der Standort dieses Museums,
Münster, auf Dauer erhalten bleibt? Ich will Ihnen kurz
ins Gedächtnis rufen, was in diesem Schreiben alles
steht - denn es gibt Menschen, die sich danach richten;
ich hoffe, dass Sie das beachten -:
Unter dieser Voraussetzung kann das Westpreußische Landesmuseum in realistische Planungen eintreten und mit potenziellen Finanziers Gespräche
führen.
Ist dies bedacht worden und wird dies nach wie vor bedacht?
Herr Abgeordneter Marschewski, es gibt in Münster
seit geraumer Zeit Raumprobleme. Es sind unterschiedliche Vorschläge unterbreitet worden, diese zu lösen,
aber alle beinhalten einen Neubau. Darüber kann man
streiten. Jedenfalls lässt die derzeitige räumliche Situation nicht erwarten, dass die Besucherzahl steigen wird.
Deshalb und wegen der finanziellen Belastung, die zu
berücksichtigen ist, konnten die Vorschläge, die unterbreitet worden sind, bisher keine Zustimmung finden. Es
geht nicht darum, irgendetwas zu beenden oder ein Museum zu schließen. Es geht darum, zu prüfen, ob die Museen, die eine ähnliche Zielrichtung haben, über eine
Trägerstiftung - ob an einem oder an drei Standorten sinnvoller betrieben werden können.
Weitere Zusatzfrage.
Frau Staatsministerin, teilen Sie mit mir die Meinung,
dass Westpreußen und Ostpreußen eine ganz unterschiedliche Geschichte haben, und sind Sie auch der Auffassung, dass der Umzug angesichts der 92 000 Euro, die
der Landsschaftsverband Westfalen-Lippe - ich war acht
Jahre Mitglied in diesem schönen Gremium - in jedem
Jahr aufbringt, und der Kosten für einen Erweiterungsbau in Wolbeck in Höhe von 1,5 Millionen Euro - in Lüneburg sind es 10 Millionen Euro und allein 2,1 Millionen Euro Erwerbskosten - allein schon wirtschaftlich
falsch ist?
Diese Zahlen müssen wir präzisieren, Herr Abgeordneter Marschewski; Ihre Ausführungen dazu sind sehr
pauschal. Erstens geht es darum, ob ein Neubau sinnvoll
ist, wenn ein vorhandener Bau zur Nutzung bereitsteht.
Zweitens steht die inhaltliche Orientierung der Museumseinheiten völlig außer Frage: Wir wollen keine inhaltliche Vereinheitlichung. Wir wollen eine klare, in öffentlicher Verantwortung befindliche Trägerschaft und
wir wollen eine klare räumliche Lösung, die selbstverständlich auch an drei verschiedenen Orten stattfinden
könnte - aber mit einer vernünftigen Kooperation.
Das waren die zwei Zusatzfragen zu dieser Frage. Es
gibt gleich bei der nächsten Frage wieder die Möglichkeit, nachzufragen. Es mangelt aber nicht an weiteren
Wortmeldungen. Bereits notiert habe ich die Kollegen
Otto, Fromme, Polenz, Barthel und Sehling. Zunächst
der Kollege Otto.
Frau Staatsminister, laut einer Agenturmeldung von
Ihnen ist Hauptbeweggrund für diese Veränderungen,
die Landsmannschaft aus der Trägerschaft des Museums
zu entfernen. Ich frage Sie zum einen, ob das zutreffend
ist und ob das überhaupt in Einklang mit § 96 Bundesvertriebenengesetz steht, und zum anderen, ob es angesichts der Tatsache, dass die Landsmannschaften - ungeachtet politischer Einschätzungen, wo ich manchmal
vielleicht näher bei Ihnen liege als bei den Landsmannschaften - doch ein sehr starkes ehrenamtliches Engagement zeigen, sinnvoll ist, die Landsmannschaft aus der
Trägerschaft herauszudrängen. Wenn wir die Trägerschaft jetzt auf eine öffentliche Basis stellen, dann würde
dieses ehrenamtliche Engagement möglicherweise entfallen.
Herr Abgeordneter Otto, zunächst einmal: Eine dpaMeldung von mir kann es nicht geben; eine dpa-Meldung über die Probleme, die mich betreffen, mag es jedoch durchaus geben. Es hat große Probleme mit der
Landsmannschaft als Träger gegeben; sie gipfelten in
der Kündigung des Direktors. Man muss die Frage stellen, ob wir gemäß der Konzeption, die wir im Jahre 2000
beschlossen haben, nicht auch eine klare öffentliche Verantwortung für diese Institutionen tragen müssen. Also
müssen wir auch eine Trägerschaft bilden: mit der Kommune - welche auch immer es ist -, mit dem Land und
mit dem Bund. Selbstverständlich werden die Landsmannschaften angemessen eingebunden; darauf habe ich
vorhin in meiner Antwort schon hingewiesen. Wenn das
ehrenamtliche Engagement erlöschen würde, hätte ich
damit ein Problem: Denn wo wären dann die Freude und
das Engagement bei der Arbeit für diese Museen? Trotzdem muss die öffentliche Hand - die Dreierhand -, die
diese Institutionen gemeinsam finanziert, die Trägerschaft wahrnehmen.
Herr Kollege Fromme.
Frau Staatsministerin, ich muss nachfragen. Sie haben
vorhin gesagt, sie seien „möglicherweise vertreten“.
Meine Frage lautet ganz klar: Sind die Landsmannschaften in den zukünftigen Stiftungsgremien maßgeblich
vertreten oder nicht? Wenn Sie jetzt ausweichend antworten, dann schließe ich daraus, dass sie es nicht sind.
({0})
Das können Sie nicht, Herr Abgeordneter;
({0})
denn ich gebe Ihnen eine eindeutige Antwort: Im Stiftungsrat der neu zu gründenden Stiftung sollen die bisherigen Träger angemessen beteiligt werden. Über die Angemessenheit der Beteiligung werden wir mit dem neu
zu gründenden Stiftungsrat, also den neuen Partnern, zu
reden haben. „Angemessen“ heißt aber angemessen und
nicht „nicht“.
({1})
Zum augenblicklichen Zeitpunkt ist diese Antwort an
Präzision kaum zu überbieten. Nun hat der Kollege
Polenz das Wort.
Frau Staatsministerin, wie antworten Sie auf die Besorgnisse der polnischen Botschaft angesichts Ihrer
Pläne? Sie hat ja die Museumsarbeit des Westpreußischen Landesmuseums, das durch Partnerschaftsverträge
mit den Museen in Danzig und in anderen polnischen
Städten zusammenarbeitet und eine eigene Dependance
in Polen unterhält, angesprochen und ihre Befürchtung
geäußert, dass diese vorbildliche Form gemeinsamer
deutsch-polnischer Museumsarbeit - auch im Hinblick
auf die gemeinsamen Schnittlinien in der Vergangenheit - durch die von Ihnen beabsichtigte Zusammenführung in eine „Deutsche Stiftung Ost“ gefährdet werden
könnte.
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen diese Sorge vollends nehmen; denn die polnischen Belange werden wie
bisher auch in vollem Umfang berücksichtigt. Wir haben
ein ausgesprochen positives und in der kulturellen Zusammenarbeit fast unübertreffbares Verhältnis mit Polen
und wir werden die Anliegen Polens so wie bisher und
möglicherweise sogar noch besser berücksichtigen. Das
ist auch ganz unabhängig davon, in welcher Trägerschaft
eine Stiftung geführt wird. Ich kann Ihnen versichern:
Wenn die Trägerschaft bei uns liegt, sie also öffentlich
ist, dann werden wir die Zusammenarbeit mit Polen auf
der kulturellen Ebene als außerordentlich wichtig erachten.
({0})
Kollege Barthel.
Nachdem, was Sie gesagt haben, befinden wir uns offensichtlich in einer Prüfungsphase. Das ist auch gut so.
Trotzdem möchte ich nachfragen, inwieweit bei dieser
Prüfung darüber nachgedacht wird, dass die öffentliche
Hand - also sowohl Bund als auch Länder - eine größere
Verantwortung in diesen Institutionen erhält.
Ich frage das, weil ich gerne möchte, dass die Museen
erhalten bleiben, effektiv arbeiten können und attraktiv
sind. Sie müssen vor einer allzu starken Einflussnahme
aufgrund von Partikularinteressen geschützt werden. Dafür gibt es ja Erfahrungswerte. Deshalb meine Frage: Inwieweit denkt man darüber nach, dass sowohl Bund als
auch Länder, die nun einmal die Hauptgeldgeber sind
und die Museen finanzieren, eine größere Verantwortung
in den Gremien erhalten werden?
Herr Abgeordneter Barthel, meine Damen und Herren, ich vertrete in diesem Hause schon seit geraumer
Zeit sehr vehement die Position, dass die Geldgeber
partnerschaftlich über den Zustand, die Ziele und die Organisation der Institutionen zu verhandeln haben.
({0})
- Das ist auch dort der Fall. - Das war in der Vergangenheit nicht immer so. In der Vergangenheit gab es Situationen, in denen die öffentliche Hand auch dann, wenn
sie Geld gab, nur unbefriedigende Einflussmöglichkeiten - im positiven Sinne; auch im Sinne einer Weiterentwicklung - hatte. Ich versuche, dass dies in Zukunft vermieden wird. Dies ist ein solcher Fall. Wir bereinigen
die Trägerschaft, damit wir die Verantwortung gemeinsam tragen können.
Da Sie vorhin gesagt haben, dass das keine Antwort
ist, will ich wiederholen: Wir wollen die Situation nicht
verschlechtern, sondern verbessern. Wir wollen die Arbeit in diesen Museen als unsere Aufgabe ernster als bisher nehmen.
Kollege Sehling.
Frau Staatsministerin, ist Ihnen bekannt, dass die
Kosten für den Erweiterungsbau am jetzigen Standort in
Münster nach Architektenschätzung rund 1,5 Millionen
Euro betragen werden? Wie begründen Sie vor diesem
Hintergrund die Absicht, für die notwendigen Umbaumaßnahmen in Lüneburg über 10 Millionen Euro auszugeben?
Herr Abgeordneter, ich möchte diese Zahlen etwas
präzisieren. Es geht in Lüneburg um eine wirklich erhebliche Erweiterung mit Kosten in einer Größenordnung
von 2,8 Millionen und nicht von 10 Millionen Euro.
Falls es zu dem Ankauf des Gebäudes in Lüneburg
käme, würde das zu einer erheblichen Verbesserung der
räumlichen Situation führen.
Die Architektenschätzung für Münster ist mir bekannt. Es handelt sich aber für Münster um eine Schätzung, während der Betrag in Lüneburg der Kaufpreis ist.
Ein Neubau an einem Standort, der eindeutige Standortprobleme aufweist, muss sehr präzise durchgerechnet
werden. Der Standort Münster hat den Nachteil, dass das
Museum dort erheblich geringer besucht ist als alle anderen Museen dieser Art. Das liegt am Standort und ist
kein Vorwurf an die Museumsarbeit. Aber man darf darüber nachdenken, ob es zu einer Verbesserung des
Standortes kommen kann. Das Museum in Münster befindet sich in einem sehr schönen Schloss, aber man
muss sich schon fragen: Wer kommt dort mit welchem
Interesse hin?
Nun rufe ich die Frage 4 des Kollegen Marschewski
auf:
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung zur
Zusammenlegung des Westpreußischen Landesmuseums mit
dem Ostpreußischen Landesmuseum vor dem Hintergrund der
Tatsache, dass es noch vor eineinhalb Jahren eine weitreichende Zusage der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss, über
den Fortbestand des Westpreußischen Landesmuseums am
Standort Münster gegeben hat und darüber hinaus Planungen
für einen Ausbau des Standortes Münster veranlasst worden
sind?
Ihre Frage, Herr Abgeordneter Marschewski, beantworte ich wie folgt: Im Sommer 2003 hat mein Haus vor
dem Hintergrund, dass für eine Zusammenführung der
beiden Museen in Lüneburg die erforderlichen Investitionsmittel fehlen, erklärt, dass es sich - Sie haben das
schon zitiert - an Planungskosten und weiteren Gesprächen, die den Standort Münster betreffen, beteiligen
werde. Durch die geschilderte Situation in Lüneburg ist
aber für uns inzwischen eine neue Sachlage eingetreten,
die für neue Überlegungen genutzt werden sollte. Wir
werden diese Überlegungen nicht ohne die entsprechenden Gesprächspartner, nämlich sowohl mit dem Oberbürgermeister als auch mit den Museumsmitarbeitern in
Münster, führen.
Zusatzfrage.
Frau Staatsministerin, ich begrüße es, dass Sie die
Mitarbeiter einbeziehen. Ich wollte ohnehin fragen, was
aus den zehn Mitarbeitern wird.
Mir liegt eine Erklärung der sehr erfahrenen und fachkundigen Vorsitzenden des Kulturausschusses vor, die
ich Ihnen, mit einem Fragezeichen versehen, vortragen
möchte. Teilen Sie die Auffassung von Frau Monika
Griefahn, die, so glaube ich, Anfang des Jahres gesagt
hat, es sei Kokolores, dem Museum einerseits eine Zusage für die Erweiterung zu machen, während es andererseits hieß, ihr müsst jetzt umziehen?
Das Wort „Kokolores“ bedarf einer gewissen sprachlichen Interpretation, die ich hier nicht vornehmen
möchte, Herr Abgeordneter. Wir befinden uns in einer
Situation, in der wir beides machen müssen: Wir müssen
sowohl die Umzugsmöglichkeiten nach Lüneburg als
auch die räumliche Situation und die Angebote, die aus
Münster kommen, prüfen. Irgendwann müssen wir so
weit sein, zu sagen: Dies ist die beste Lösung.
Weitere Zusatzfrage.
Da meine Frage nicht ganz beantwortet worden ist,
möchte ich eine andere Frage stellen. Was wollen Sie in
Lüneburg verbessern, wenn es doch in Münster eine hervorragende Grafiksammlung, eine Sammlung von Aquarellen und Landschaftsansichten, von westpreußischen
Gemälden, von Gold- und Silberschmiedearbeiten gibt
und pro Jahr - Sie sagten, das sei wenig - rund
12 000 Leute aus dem schönen Westfalenland das Westpreußische Museum in Münster besuchen?
Zunächst einmal ist die Zahl von 12 000 Besuchern
für ein Museum sehr wenig. Man muss gerechterweise
dazu sagen, dass sich in diesem schönen Schloss auch
das Standesamt befindet und bei der Erhebung der Besucherzahlen zwischen den verschiedenen Besuchern des
Schlosses nicht unterschieden wird.
({0})
Erste Antwort: Wir möchten die Besucherzahl erhöhen. Das hat die oberste Priorität. Zweite Antwort: Wir
möchten durch die neue Trägerstiftung die Kooperation
verbessern. Dritte Antwort auf diese Frage: Wir möchten
im Rahmen der verbesserten Kooperation prüfen, ob
man durch eine Verbesserung der räumlichen Situation
in Lüneburg - das betrifft drei Museen in drei unterschiedlichen Regionen - die regionalen Standorte in
einer anderen Art und Weise als in voller Museumsfunktion aufrechterhält oder ob man die Ausstellungskraft in
Lüneburg durch eine Erweiterung erhöhen kann.
Vielleicht lassen sich auch aus der Verbindung des
Standesamtes mit einer stärkeren Werbung für Gold- und
Silberschmiedearbeiten noch zusätzliche Funken schlagen.
Man kann die ja leider nicht kaufen.
Herr Kollege Otto.
Frau Staatsministerin, Sie haben eben lobenswerterweise die Beteiligung der Oberbürgermeister der Städte
Lüneburg und Münster und auch der Mitarbeiter der Museen am weiteren Planungsprozess zugesagt. Meine
Frage - das wird Sie nicht überraschen - ist die Frage
nach der Beteiligung des Parlamentes an diesem Prozess. Können Sie uns zusichern, dass der zuständige
Ausschuss für Kultur und Medien von Ihnen rechtzeitig
vor Ihrer Entscheidung über den Abschluss der Überlegungen und Prüfungen, die Sie eben erwähnt haben, informiert wird?
({0})
- Das will ich noch einmal genau hören. Da frage ich lieber präzise nach. Ich bekomme dann hoffentlich auch
eine präzise Antwort.
Herr Abgeordneter Otto, der Ausschuss für Kultur
und Medien war das erste Gremium, das von uns über
die Art und Weise der Probleme, die entstanden sind, informiert worden ist. Die Probleme sind in Lüneburg entstanden. Das ist Ihnen bekannt. Wir haben das erläutert.
Wir haben auch erläutert, welche Lösung uns als die
beste erscheint. Wir werden Sie über die Lösung, wenn
sie dann ansteht, garantiert als Erste informieren.
Herr Kollege Polenz.
Frau Staatsministerin, wenn ich richtig informiert bin,
wird das Museum in Lüneburg zurzeit von 18 000 Personen jährlich besucht. - Herr Nevermann nickt, die Zahl
stimmt also. - Glauben Sie, dass bei einer Konzentration
auf den Standort Lüneburg die 12 000 Personen, die jetzt
das Westpreußische Landesmuseum besuchen, die Museumsbesucherzahl in Lüneburg automatisch sprunghaft
erhöhen? Sind Sie der Meinung, dass der Bund auf die
92 000 Euro jährliche institutionelle Förderung, die der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe bisher für das
Westpreußische Landesmuseum, natürlich gebunden an
einen Standort in Westfalen-Lippe, gezahlt hat, angesichts einer Miete von 40 000 Euro im Jahr in MünsterWolbeck leichthin verzichten kann? Sie haben von dem
Erwerb eines alten Gebäudes gesprochen. Ich weiß
nicht, wie hoch die Kapitalkosten für den Betrieb eines
Museums in Lüneburg sind.
Zunächst einmal: In Lüneburg ging es um einen Ankauf. Sie haben einen Bogen geschlagen und ich muss
jetzt wieder zurückfinden.
Das Zweite ist: Die 18 000 Personen, die das Museum
in Lüneburg besuchen, sind nachweislich tatsächliche
Museumsbesucher. Mir liegt für Münster die Zahl 9 000
vor. Das sind unterschiedslos alle Besucher dieses
Schlosses. Ich habe schon auf das Standesamt und die
Gastronomie hingewiesen und brauche das nicht mehr
zu kommentieren.
Das ist einfach sorgfältig zu prüfen. Man wird selbstverständlich nicht leichtfertig auf eine Mitfinanzierung
verzichten. Man wird aber die klare Frage zu stellen und
zu beantworten haben, ob der Standort für die Museumsarbeit wirklich geeignet ist. Zum Teil ist eine negative
Antwort angeklungen, weil der Raum nicht reicht. Wir
brauchen eine Möglichkeit, mehr Raum nutzen zu können. Die hätten wir in Lüneburg, und zwar sofort. Dort
gibt es hervorragende Räume. Diese würden von uns erworben, was einen Vorteil darstellt. Aber, wie gesagt,
wir befinden uns in der Phase der Überprüfung und werden das Thema auch mit dem Ausschuss für Kultur und
Medien beraten. Ich denke, dass wir bis zum Sommer zu
einem Ergebnis kommen werden.
Kollege Fromme.
Frau Staatsministerin, Sie haben davon gesprochen,
dass Sie die bisherigen Träger möglicherweise als Zustifter in den Gremien beteiligen wollen. Daraus muss
ich doch schließen, dass einerseits Ihrer Meinung nach
nur derjenige, der bezahlt, in Zukunft mitreden darf, dass
Sie aber andererseits die Flüchtlinge und Vertriebenen
weiterhin aus der Arbeit herausdrängen wollen, wie es in
letzter Zeit in Ihrer gesamten Politik gegenüber dieser
Gruppe der Fall war.
({0})
Herr Abgeordneter, es geht ausschließlich darum,
dass die öffentliche Hand, die das Geld zur Verfügung
stellt, auch die Verantwortung dafür haben muss, wie
dieses Geld ausgegeben wird.
({0})
Herr Kollege Sehling.
Frau Staatsministerin, Sie haben vorhin die beabsichtigte räumliche Verbesserung der Museumssituation an14874
gesprochen. Wie begründet die Bundesregierung die Absicht der Verlegung, wenn nach meinen Informationen in
dem zum Kauf vorgesehenen Bankgebäude etwa
2 000 Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung stehen,
aber bei der Zusammenlegung von drei Museen - wenn
die neue deutsch-baltische Abteilung hinzukommt - aus
fachlichen Gründen mindestens etwa 5 000 Quadratmeter benötigt werden?
Zwischen null und 5 000 sind 2 000 Quadratmeter
kein schlechter Schnitt. Außerdem haben wir noch nicht
die Frage geklärt, ob wir Nebenstandorte akzeptieren
wollen und müssen. Wir werden die Zusammenlegung
nur dann durchführen, wenn wir unter den beteiligten
Museumsleuten ein Einverständnis erzielen können.
({0})
- Ja, Museumsleute.
Weitere Fragen liegen mir zu diesem Komplex nicht
vor. Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Weiss.
Die Frage 5 des Kollegen Jüttner aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Klaus
Hofbauer auf:
Sieht die Bundesregierung derzeit eine Umgehung der
Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den
Einkauf von Dienst- und Werkleistungen gemäß der geltenden
Dienstleistungsfreiheit - einschließlich der Nutzung ausländischer Arbeitskräfte - von Unternehmen aus den EU-Beitrittsländern und wie beurteilt sie diese?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich würde gerne
die beiden Fragen zusammen beantworten, wenn Sie das
gestatten.
Ja.
Dann rufe ich auch die Frage 7 des Kollegen
Hofbauer auf:
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für
Änderungen der bestehenden Regelungen, insbesondere um
schädliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu verhindern
bzw. einzuschränken?
Innerhalb der Europäischen Union besteht grundsätzlich Dienstleistungsfreiheit. Allerdings wurden mit dem
Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Vermeidung
schwerwiegender Störungen des nationalen Arbeitsmarktes für Deutschland und Österreich zur Flankierung
der Einschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
zusätzliche Übergangsregelungen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung mit Arbeitnehmern für das Bau-, Reinigungs- und Innendekorateurgewerbe vereinbart. Für Unternehmen in diesen Sektoren
ist es für die Übergangszeit grundsätzlich nicht möglich,
im Wege der grenzüberschreitenden Dienstleistung Arbeitnehmer aus dem jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat
einzusetzen.
In den übrigen Wirtschaftsbereichen, insbesondere
auch in der Fleisch verarbeitenden Industrie, ist die Bundesregierung mit Nachdruck bemüht, festzustellen, ob
unter dem Deckmantel bestehender EU-Regelungen zur
grenzüberschreitenden Dienstleistung zum Beispiel illegale Arbeitnehmerüberlassung praktiziert wird. Ein solcher Verdacht würde dann nicht ohne weiteres von der
Hand zu weisen sein, wenn wesentliche Kriterien der
vorgenannten EU-Regelungen wie die vorübergehende
und gelegentliche Ausübung der Tätigkeit nicht zuträfen.
Ein wesentliches Element für die Definition einer
grenzüberschreitenden Dienstleistung ist außerdem die
Verbundenheit des Leistungserbringers mit der Wirtschaft seines Herkunftslandes. Das heißt, reine Briefkastenfirmen sind von der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen ausgeschlossen.
Die - von einzelnen Branchen abgesehen - grundsätzlich bestehende Dienstleistungsfreiheit innerhalb der
Europäischen Union ist auch Bestandteil des am
1. Mai 2004 in Kraft getretenen Beitrittsvertrages. Eine
nachträgliche Änderung dieses Vertrages ist faktisch
nicht mehr möglich. Gegenwärtig kommt es darauf an,
im Rahmen der behördlichen Kontrollen festzustellen, in
welchem Umfang Missbräuche insbesondere in der
Fleischindustrie vorliegen und wie diese gegebenenfalls
zu bekämpfen sind.
Ihre Zusatzfragen, Herr Kollege Hofbauer.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich
glaube, angesichts von 5 Millionen Arbeitslosen in der
Bundesrepublik Deutschland und mehreren Millionen,
die dem Arbeitsmarkt eigentlich zur Verfügung stehen,
bewegt die Menschen dieses Thema gewaltig. Es gibt in
diesem Zusammenhang einige Begriffe und viele Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vereinbarungen.
Nur ein paar Schlagworte: Es gibt Übergangsregelungen,
Grenzgängerregelungen, Werkverträge und die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Nun diskutieren wir über die
Dienstleistungsrichtlinie. Vorab: Besteht nicht die Gefahr, dass die im Rahmen der EU-Osterweiterung - ich
glaube sogar: parteiübergreifend - geforderten und anschließend festgelegten Übergangsregelungen unterlaufen werden?
Man hat den Eindruck, dass immer mehr Menschen
aus dem Ausland - zum Teil illegal oder aufgrund
verschiedener Genehmigungen - zu uns kommen. Deswegen frage ich konkret: Erste Frage. Sind die Beitrittsverhandlungen nicht gründlich genug geführt worden,
sodass Lücken entstanden sind und nun Probleme auftreten, die man damals nicht erkennen konnte bzw. nicht erkennen wollte? Zweite Frage. Was tut man konkret? Leider Gottes müssen wir uns momentan auf Kontrollen
beschränken. Aber gibt es keine anderen Möglichkeiten,
hier Abhilfe zu schaffen? Ich sage als Bewohner einer
Grenzregion und als jemand, der dort Politik macht, dass
es kein Problem ist, wenn jemand im Rahmen der
Grenzgängerregelung und mit einer Aufenthaltsgenehmigung bei uns für den gleichen Lohn tätig ist wie der
deutsche Mitbürger. Aber was tut man, um die Vielzahl
der Beschäftigten, die illegal zu uns kommen, abzuwehren? Dritte Frage. Herr Staatssekretär, momentan werden
Beitrittsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien geführt. Soweit ich informiert bin, sind diese noch nicht
abgeschlossen. Wird man aus den bislang gemachten Erfahrungen Konsequenzen ziehen und bestimmte Dinge
berücksichtigen? Sicherlich wird es auch hier zu Übergangsregelungen kommen.
Herr Präsident, das sind meine Fragen.
Herr Abgeordneter Hofbauer, ich finde, dass Sie mit
Ihrer Vorbemerkung Recht haben. Die Bundesregierung
hat bei den Verhandlungen betreffend die EU-Osterweiterung sehr massiv für Übergangsregelungen gestritten
und hat sie auch durchgesetzt. Ich will Ihnen ganz offen
sagen: Bei den Beitrittsverhandlungen mit den zehn Erweiterungsländern waren Österreich und die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Forderung nach einer
faktischen Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zuerst völlig allein. Es gab eine ganze Reihe AltEU-Länder, die überhaupt kein Verständnis dafür hatten,
dass wir darauf gedrungen haben, dass es nach der Erweiterung zuerst eine zweijährige, dann eine dreijährige
und schließlich noch einmal eine zweijährige Übergangsfrist gibt, mit der die Arbeitnehmerfreizügigkeit
praktisch eingeschränkt wird.
Wir haben das genau aus den Gründen gemacht, die
Sie genannt haben. Wenn es knapp über 5 Millionen registrierte arbeitslose Menschen in Deutschland gibt,
dann ist es überhaupt nicht witzig und spaßig, zu erleben, dass in bestimmten Wirtschaftsbereichen deutsche
Arbeitnehmer entlassen und stattdessen andere Arbeitnehmer - mithilfe bestimmter Rechtskonstruktionen beschäftigt werden, und zwar auch noch zu Dumpinglöhnen.
Um Ihre zweite Frage gleich zu beantworten: Wir gehen gegen solche Tatbestände massiv vor. Ich kann hier
versichern: Die Bundesregierung wird alles tun, was in
ihrer Macht steht, um solchen Zuständen, egal in welchen Wirtschaftsbereichen sie herrschen, Einhalt zu gebieten.
Sie haben in Ihrer ersten Frage danach gefragt, ob
nachlässig verhandelt worden ist. Diese Frage beantworte ich ausdrücklich mit Nein. Ich habe gerade versucht, zu belegen, warum, wieso und weshalb. Sie müssen nämlich wissen, dass die Dienstleistungsfreiheit mit
der EU-Osterweiterung oder einer anderen Erweiterung
erst einmal überhaupt nichts zu tun hat. Die Dienstleistungsfreiheit war schon wesentlicher Bestandteil der Römischen Verträge und ist auch einer der Grundpfeiler der
Verträge, über die wir jetzt verhandeln. Diese Regelung
wird genauso hochgehalten - das zeigen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und anderer wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie die Herstellung
des Binnenmarktes, wie die Warenfreiheit und Ähnliches. Die Dienstleistungsfreiheit ist also einer der
Grundpfeiler. Daran haben wir gar nichts herumzudeuteln und das halten wir für richtig.
Die beschriebenen Tatbestände haben mit dem gegenwärtig diskutierten Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie
auch überhaupt nichts zu tun. Sie müssen wissen: Überall da, wo Recht geschaffen wird, können dubiose kriminelle Elemente mit entsprechenden Machenschaften den
Versuch unternehmen, Regelungen zu umgehen. Das
haben wir über viele Jahre erlebt, beispielsweise beim
Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern in der Bauwirtschaft. Deswegen ist die Bauwirtschaft von der Dienstleistungsfreiheit ausdrücklich ausgenommen. Man kann
so etwas also überall erleben. Wir erleben es jetzt, und
zwar sehr massiv, beispielsweise im Bereich der Fleischwirtschaft. Ich sage Ihnen, dass wir dagegen vorgehen.
In Ihrer dritten Frage haben Sie nach Rumänien und
Bulgarien gefragt. Wir verhandeln. Ich nehme an, dass
es mit Rumänien und Bulgarien, was die Arbeitnehmerfreizügigkeit und was bestimmte Fragen angeht, die gleichen Regelungen wie mit den zehn Ländern geben wird,
die im Zuge der letzten Erweiterung zur Europäischen
Union hinzugekommen sind. Das, was zunächst nur die
Bundesrepublik Deutschland und Österreich wollten,
wird in der Zwischenzeit - mit einer einzigen Ausnahme - von allen Mitgliedsländern angewandt. Man folgt
uns also mittlerweile.
Auch wegen der Zustände in der Fleischwirtschaft
darf ich Ihnen Folgendes sagen: Wir haben durch Verhandlungen mit Rumänien im letzten Jahr das geltende
Kontingent an Werkvertragsarbeitnehmern um den Bereich Fleischwirtschaft ausdrücklich bereinigt; aus Rumänien dürfen also keine Arbeitnehmer über Werkvertragskontingente für die Fleischwirtschaft mehr entsandt
werden. Davon ausgenommen sind nur bestehende Verträge. Sie können auch erfüllt werden. Es wird keine
neuen geben.
Sie sehen daran, dass wir sehr bemüht sind, in diesem
Bereich auf die strenge Einhaltung der Regelungen zu
achten bzw. diese Regelungen in den Vertragsverhandlungen mit Rumänien, Bulgarien und anderen Ländern
entsprechend umzusetzen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 8 und 9 des Kollegen Kolbe werden
schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 10 der Kollegin Petra Pau auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Sozialgericht
Dortmund in einem Beschluss vom 18. Januar 2005
- S 5 AS 1/05 ER - den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung abgelehnt hat, mit welchem eine Antragstellerin
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, die Gewährung von Leistungen begehrt hat, weil der Partner ein Einkommen in Höhe von 1 270,19 Euro hat und der von ihm freiwillig geleistete Unterhalt für zwei Kinder aus erster Ehe in
Höhe von 495,44 Euro nicht als vom Einkommen abzusetzen
angesehen wurde, und, wenn ja, welchen Handlungsbedarf
leitet sie daraus ab?
Liebe Frau Kollegin Pau, es ist der Bundesregierung
bekannt, dass das Sozialgericht Dortmund im Rahmen
des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens den Abzug
von - jetzt kommt etwas ganz Wichtiges - freiwillig geleisteten Unterhaltszahlungen an Unterhaltsberechtigte,
die außerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, abgelehnt
hat. Diese Entscheidung bestätigt die Auffassung der
Bundesregierung, dass lediglich titulierte Unterhaltsleistungen einkommensmindernd berücksichtigt werden
können, da in diesen Fällen das Einkommen in Höhe der
Unterhaltsleistungen nicht mehr als bereites Einkommen
zur Verfügung steht und daher nicht zur Sicherung des
Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft dienen
kann.
Nicht titulierte Unterhaltspflichten können nicht vom
Einkommen abgesetzt werden, weil anderenfalls von
dem für das SGB II zuständigen Träger im Einzelfall die
Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgetragenen
Unterhaltspflichten geprüft werden müsste.
Die alleinige Anerkennung von titulierten Unterhaltsansprüchen dient der eindeutigen Nachweisbarkeit der
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs und beugt
gleichzeitig Missbrauch vor. Die Titulierung einer Unterhaltspflicht kann kostenfrei bei dem zuständigen Jugendamt erfolgen, sodass keine Mehrkosten für den Unterhaltspflichtigen entstehen.
Die Berücksichtigung freiwilliger Unterhaltsleistungen birgt die Gefahr, dass Zahlungen an nicht oder jedenfalls nicht in der konkreten Höhe unterhaltsbedürftige Kinder, die über unterhaltssicherndes Einkommen
und Vermögen verfügen, trotzdem einkommensmindernd wirken und damit das anrechenbare Einkommen,
welches für die Bedarfsgemeinschaft benötigt wird,
nicht ungemindert zur Verfügung steht. Auch ist zu bedenken, dass mit der Möglichkeit, freiwillige Unterhaltsleistungen über den titulierten Anspruch hinaus vom
Einkommen absetzen zu lassen, ein Weg geöffnet würde,
Hilfebedürftigkeit zu erhöhen oder im Extremfall sogar
herbeizuführen.
Zusatzfrage, Frau Pau.
Danke. - Herr Staatssekretär, da Sie sich mit dem Urteil offensichtlich eingehend beschäftigt haben, wird Ihnen in der Begründung die Passage aufgefallen sein - ich
zitiere -:
Dies
- diese Handhabung nach Sozialgesetzbuch führt allerdings zu der sozialpolitisch fragwürdigen
Situation, dass der Lebenspartner - wie hier - nicht
in der Lage ist, seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zu gewähren, weil der Gesetzgeber davon
ausgeht, dass er die arbeitslose Antragstellerin unterstützt.
Andersherum: Sie erwarten also von jedem, der sich
mit seiner früheren Lebenspartnerin außergerichtlich
über den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder geeinigt
hat, dass er sich diesen Unterhaltsanspruch titulieren
lässt oder dass die Kinder oder die ehemalige Lebenspartnerin vor Gericht ziehen, um einen solchen Titel zu
erhalten?
Zum ersten Teil sage ich Ja. Die Betroffenen sollten
das titulieren lassen; denn nur dann wird es angerechnet.
Ob alle vor Gericht ziehen sollten, weiß ich nicht. Auf
alle Fälle hat das Dortmunder Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt. Das halte ich für maßgeblich, unabhängig davon, was irgendwo in einem Nebensatz in der
Begründung enthalten ist.
Frau Pau, da ist doch ein Problem. Stellen Sie sich
einmal vor, ich wäre ALG-II-Bezieher, würde sagen:
„Ich unterstütze meine Kinder freiwillig freundlich weiter“ und die Arbeitsgemeinschaft oder der Träger von
ALG II müsste das anerkennen! Das muss doch irgendwo geprüft werden. Das ist relativ einfach. Sie haben die Antwort schon gegeben. Wenn das in dem Fall
so ist, soll der Betroffene zum Jugendamt gehen, soll
sich das titulieren lassen. Wenn das Jugendamt den Anspruch dann tituliert, wird er auch bei der Bedarfsberechnung für das ALG II berücksichtigt.
Weitere Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung denn bereit - sie hat eine
große Informationskampagne zum Thema Hartz IV und
Arbeitslosengeld II gestartet -, Betroffene auf diesen
Fakt hinzuweisen? Bisher haben wir uns in der Praxis
darüber gefreut, wenn Menschen, welche sich getrennt
haben, nicht jede Einzelheit vor Gericht geklärt haben.
Die freiwillige Unterhaltsleistung war auch durchaus
nicht immer eine zusätzliche Leistung, sondern oftmals
nur die Leistung, die den Kindern auch nach einer Gerichtsentscheidung ganz normal zugestanden hätte.
Ich will noch einmal ausdrücklich sagen: Voraussetzung für die Anerkennung ist die Titulierung. Wenn es
dazu Auseinandersetzungen oder Probleme gibt, sollten
die Arbeitsgemeinschaften oder aber die Träger der
Leistung darauf entsprechend hinweisen. Ich bitte aber
um Verständnis: Erst seit sechs oder sieben Wochen besitzt die neue Leistung Rechtskraft und wird angewendet. Da muss man sicherlich noch eine Menge lernen.
Ich glaube, dass die Träger im Laufe des Jahres in der
Lage sein werden, darauf entsprechend hinzuweisen.
Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Dr. Bergner auf:
Trifft es zu, dass insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit die Lage älterer Arbeitsloser besonders problematisch ist, und, wenn ja, in welcher Weise ist die Bundesregierung bereit, diesem Umstand bei der Gestaltung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente Rechnung zu tragen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Bergner, wenn Sie
gestatten, würde ich gerne auch Ihre beiden Fragen gemeinsam beantworten, weil es um einen Zusammenhang
geht.
({0})
- Ich kann die Fragen auch getrennt beantworten; das ist
überhaupt kein Problem.
({1})
Dann rufe ich auch die Frage 12 des Kollegen
Dr. Bergner auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung zu vermeiden, dass aufgrund der Rechtspflicht nach § 3 Abs. 2 SGB II begrenzt vorhandene Eingliederungsmittel auf Arbeitsuchende unter
25 Jahren konzentriert werden und die Zielgruppe der älteren
Arbeitslosen die angestrebte Förderung nicht erhalten kann?
Zunächst zur Frage 11: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist die Arbeitslosigkeit
von Personen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen zu den Zielgruppen des Arbeitsmarktes gehören, gerade in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders
hoch. Dies trifft zum Beispiel für jüngere Arbeitslose
unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
in gleicher Weise zu wie für ältere Arbeitslose. Aus diesem Grund enthält das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik eine Vielzahl von Hilfen, um für diese Personen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu
erleichtern.
Bezogen auf die Zielgruppe der älteren Arbeitslosen
hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine
Vielzahl von gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen,
um die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu erhöhen und die Wiedereingliederungschancen älterer Arbeitsloser zu verbessern. So wurden zuletzt zum Beispiel
mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 das Instrument der Entgeltsicherung für ältere arbeitslose Arbeitnehmer nach § 421 j SGB III neu geschaffen, die
Befreiung des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bei Einstellung eines älteren zuvor arbeitslosen Arbeitnehmers nach § 421 k SGB III
geregelt, der Lohnkostenzuschuss bei Einstellung eines
älteren Arbeitnehmers verbessert - das sind die
§§ 421 ff. SGB III - und die Förderung der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht; das ist der § 417 Abs. 1 SGB III.
Durch die vergleichsweise bessere Ausstattung der
Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen mit Eingliederungsmitteln in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit kann zugunsten älterer
Arbeitsloser und anderer Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen von den arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten dort stärker Gebrauch gemacht werden als
in anderen Regionen.
Jetzt kommt die Antwort zu Frage 12: Aus Sicht der
Bundesregierung ist eine Konzentration der Eingliederungsbemühungen im Rahmen des SGB II auf Jugendliche unter 25 Jahren unerlässlich. Mit der Umsetzung der
Zielsetzung, zeitnah mit allen Personen aus dieser
Gruppe konkrete Maßnahmen zur Erst- bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu vereinbaren, wird
letztlich dem Nachschub für die Langzeitarbeitslosigkeit
die Grundlage entzogen.
Die Bundesregierung teilt allerdings die Befürchtung,
dass dadurch die notwendige Förderung anderer Zielgruppen, insbesondere älterer Arbeitsloser, gefährdet
wäre, nicht. Die im Bundeshaushalt 2005 für Eingliederungsmaßnahmen eingestellten Mittel nach SGB II in
Höhe von 6,55 Milliarden Euro sowie für Personal- und
Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 3,27 Milliarden
Euro sind so bemessen, dass mit ihnen eine angemessene
Förderung aller Zielgruppen, einschließlich der besonderen Bemühungen um Jugendliche unter 25 Jahren, ermöglicht werden kann.
Die Bundesregierung befindet sich im Übrigen hinsichtlich der Umsetzung eines Aktionsprogramms für jugendliche Hilfebedürftige mit der Bundesagentur für
Arbeit in enger Abstimmung und wird in diesem Zusammenhang auch im Blick behalten, welche Eingliederungsmaßnahmen sich für die Personengruppe über
25 Jahre als sinnvoll erweisen.
Die Bundesregierung plant weiter einen engen Prozess der Abstimmung und des Erfahrungsaustauschs mit
allen Trägern vor Ort, also auch den optierenden Kommunen, gerade auch hinsichtlich der Gestaltung und
Strukturierung von Maßnahmen der aktiven Eingliederung.
Ihre Zusatzfragen, Herr Kollege Bergner.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich, dass Sie die
Instrumente, die nach der geltenden Rechtslage vorhanden sind, noch einmal zusammengestellt und aufgeführt
haben. Ich möchte demgegenüber auf die heutige Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ verweisen, in
der unter der Überschrift „Arbeitsagentur kapituliert in
Ostdeutschland“ ein Gespräch mit dem BA-Chef Weise
abgedruckt ist. Darin fordert Herr Weise ein Ende der
Betreuung älterer Arbeitsloser in Ostdeutschland durch
seine Behörde und begründet dies mit dem Umstand,
dass angesichts der bestehenden Arbeitsmarktlage keine
ausreichenden Instrumentarien zur Eingliederung dieser
Arbeitsuchenden vorhanden sind. Können Sie mir erklären, wie die Unterschiede zwischen Ihrer Sichtweise, die
ja aus Ihrer Antwort deutlich wurde, und dem Urteil des
BA-Chefs, der die Probleme ja gewissermaßen auch
ganz hautnah mitbekommt, zustande kommen?
Nein, das kann ich nicht. Ich will Ihnen aber ausdrücklich sagen, dass ich die im Bericht der „Financial
Times Deutschland“ vertretene Position, falls sie inhaltlich so zutrifft - das weiß ich ja nicht -, nicht teile. Ich
glaube nicht, dass man dem Problem gerecht wird, indem man irgendwelche Ausstiegsmöglichkeiten für
ältere Arbeitslose erprobt. Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich, dass ich diesen Weg, den die Politik, die Gewerkschaften und die Wirtschaft die letzten 20 Jahre eingeschlagen haben, für weitgehend gescheitert halte. Auch
das Argument, auf diese Weise könne man eine große
Zahl Jugendlicher in Beschäftigung bringen, stimmt
nicht. Ich glaube, wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Wir
müssen dazu kommen, dass Arbeitgeber stärker bereit
sind, ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu
halten und ihnen damit ein eigenes Einkommen zu ermöglichen, indem sie mehr für die Qualifikation älterer
Arbeitnehmer und ähnliche Dinge tun. Deswegen haben
wir auch diese Instrumente benannt. Es gibt aktuelle Untersuchungen, nach denen, je kleiner der Betrieb und je
älter die Beschäftigten, faktisch keine Qualifizierung
mehr stattfindet. Warum muss das eigentlich so sein?
Das kann ja geändert werden. Wir haben dafür Instrumente angeboten, die im SGB III angelegt sind und die
den Arbeitgebern helfen sollen.
Ich sagen Ihnen ganz deutlich: Wir werden eine Politik, die darauf setzt, ältere Arbeitnehmer früher aus dem
Erwerbsleben ausscheiden zu lassen, so nicht mehr betreiben, auch nicht mit den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich mache darauf aufmerksam,
dass es hier nicht darum geht, ältere Arbeitnehmer aus
dem Erwerbsleben auszugrenzen - Sie wissen, dass es
immer das Anliegen auch meiner Partei war, dies zu
vermeiden -, sondern darum, dass man Arbeitsuchenden, die sich chancenlos auf dem Arbeitsmarkt bewegen,
faktisch - so ist die Einschätzung des BA-Chefs zu verstehen - keine Hilfestellung leisten kann.
Aber ich will meine zweite Frage stellen. In dem Beitrag werden Vorschläge der SPD zitiert, eine Art Bürgergeld einzuführen, das vom Erwerb unabhängig ist.
Meine Frage: Kennen Sie solche Vorschläge, wie bewerten Sie sie und wie würden Sie vor diesem Hintergrund
den Umstand bewerten, dass vorhandene Programme
wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt das Programm
„Aktiv in die Rente“, die diese Bürgergeldidee eigentlich
schon aufgegriffen haben, durch die Hartz-Gesetzgebung letztlich unter die Räder gekommen sind?
Vonseiten der Bundesregierung sind mir solche Überlegungen nicht bekannt. Ich kenne sie nur aus der Zeitung und ich halte sie so nicht für vernünftig. Die Regelung „Aktiv in die Rente“ in Sachsen-Anhalt ist ein
anderes Instrument; darauf will ich ausdrücklich hinweisen. Dieses Instrument soll dazu dienen, ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre bis zu fünf Jahre über öffentliche
Gelder zu beschäftigen, um ihnen dann den Übergang in
die Rente zu ermöglichen. Das ist etwas anderes, als jemanden vom Arbeitsmarkt zu nehmen, indem man ihm
ein Bürgergeld gibt, damit er sich dem Arbeitsmarkt
nicht mehr zur Verfügung stellen muss und auch nicht
mehr gezählt wird. Deswegen sehe ich das differenziert.
Das passt auch zum ersten Teil meiner Antwort, in
dem ich gesagt habe, dass wir nicht mehr zulassen wollen und auch nicht mehr zulassen werden, dass irgendwie geartete Instrumente nur dazu genutzt werden, Ältere früher aus dem Erwerbsleben hinauszubefördern,
egal auf welche Art und Weise. Ich glaube, dass so etwas
angesichts der demographischen Entwicklung unserer
Gesellschaft - und ihrer Auswirkungen in der Zukunft nicht mehr geschehen darf. Die Gesellschaft kann das
nicht mehr finanzieren. Wir sollten es uns auf längere
Sicht auch nicht leisten, auf den Erfahrungsschatz, die
Lebenserfahrung und die Qualifikation Älterer zu verzichten.
Ich bestreite übrigens, dass es für ältere Arbeitnehmer
überhaupt keine Beschäftigungschancen mehr gibt. Das
würde ich mir gern im Einzelnen anschauen.
Dritte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, könnten wir wenigstens festhalten, dass wir uns darüber einig sind, dass bei vorhandenen Instrumenten der Arbeitsmarktförderung, zum Beispiel den 1-Euro-Jobs, statt der vergleichsweise kurzen
Fristen längere Laufzeiten für die Gruppe der älteren Arbeitsuchenden vereinbart werden sollten, sodass der Arbeitsmarktlage wenigstens in dieser Hinsicht besser entsprochen werden könnte?
Darauf könnten wir uns ganz ausdrücklich verständigen, ohne dass ich mich jetzt hier auf ein bestimmtes Instrument festlegen ließe. Ich will nur darauf hinweisen,
dass die Beschäftigungsbrücken für über 55-Jährige, die
von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren und den anschließenden Übergang in die Altersrente vorsahen. Das entspricht exakt dem, was Sie fordern. Ich habe heftige
Zweifel, dass jemand fünf Jahre lang in einem 1-EuroJob belassen werden sollte. Aber dagegen, dass man solche Möglichkeiten für bestimmte Personengruppen, die
nur noch kurze Zeit bis zum Eintritt ins Rentenalter haben, prüft, habe ich gar nichts einzuwenden.
Meine letzte Zusatzfrage bezieht sich auf die
Frage 12. Sie hatten in Ihrer Antwort auf diese Frage zu
Recht darauf hingewiesen, dass Arbeitsuchende unter
25 Jahren insofern eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, als die Gefahr besteht, dass sie die Langzeitarbeitslosen von morgen werden können. Der Entscheidungskonflikt für die Arge bzw. die optierenden
Kreisverwaltungen besteht darin, dass sie bei der Verwendung der Eingliederungsmittel auf der einen Seite
eine Rechtspflicht im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen zu beachten haben - es muss ein Angebot gemacht
werden - und dass sie auf der anderen Seite aufgrund der
Tatsache, dass viele ältere Arbeitsuchende nur schwer
vermittelbar sind, Maßnahmen durchführen müssen, für
die keine Rechtspflicht besteht.
Die verschiedenen Arten der Mittelverwendung sind
also vergleichbar mit einem System von kommunizierenden Röhren. Haben Sie daher nicht die Befürchtung,
dass diese Situation zumindest in der Anfangszeit zu
Entscheidungen führen könnte, die zulasten der Eingliederung älterer Arbeitsuchender gehen?
Nein. Ich glaube nicht, dass es einen solchen Prozess
geben wird. Denn die optierenden Kommunen werden
ihren Gesamtetat oder zumindest große Teile dieses
Etats nicht dafür verwenden, um Maßnahmen nur für
eine spezielle Gruppe zu finanzieren. Ich sage Ihnen
aber zu, dass wir uns die Entwicklung genau anschauen
werden.
Mir wäre es sehr lieb, wenn die Kommunen jetzt mit
den aktiven Maßnahmen beginnen würden. In den ersten
anderthalb Monaten hat man sich auf die Umstellung
konzentriert. Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir uns
sehr darum bemühen, eine Abfolgeplanung zusammen
mit der Bundesagentur für Arbeit aufzustellen. Die Jugendlichen sollen angesprochen und zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Eingliederungsvereinbarungen sollen getroffen und Maßnahmen den
Jugendlichen angeboten werden. Damit müssen wir zügig beginnen.
Ich habe in meiner Antwort schon gesagt, dass wir die
Mittelausstattung für ausreichend halten. Wenn man fordert, mehr Personal einzustellen, dann muss man beachten, dass die Mittel für Eingliederungsmaßnahmen und
für Personal komplementär sind: Man kann mehr Personal einstellen oder aktive Maßnahmen durchführen. Mit
diesen aktiven Maßnahmen muss jetzt begonnen werden.
Frau Kollegin Lötzsch.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
Ihrer Auffassung, dass man auf die Erfahrung älterer
Menschen im Arbeitsprozess nicht verzichten kann, wird
kein vernünftiger Mensch widersprechen. Nun wissen
wir aber alle, dass sich die Arbeitswelt dramatisch verändert hat. Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen
werden immer weniger Menschen benötigt, um Waren
zu produzieren. Können Sie einmal sagen, in welche Arbeitsplätze ältere Arbeitslose im Osten Deutschlands
vermittelt werden können?
Frau Lötzsch, ich habe keine Lust, hier eine esoterische Diskussion zu führen.
Sie ist sehr praxisorientiert.
Da haben Sie völlig Recht. Sie sagen ja selbst, dass
man meiner Auffassung vernünftigerweise nicht widersprechen könne. Ich sage Ihnen aber, dass in den letzten
20 Jahren die gesellschaftliche Praxis eine andere war.
Offensichtlich ist es so, dass viele Unternehmen ältere
Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben herausdrängen.
Ich will Ihnen im Übrigen ausdrücklich sagen: Ich bin
ganz entschieden der Auffassung, dass wir uns sehr stark
anstrengen müssen, diese Altersgruppen im Erwerbsleben zu halten. Nun bin ich kein weltfremder Mensch.
Auch ich weiß, dass es Produktivitätssteigerungen gibt
und dass es bei bestimmten Arbeitsplätzen ganz schwer
ist - es gibt beispielsweise Verschleißprozesse -, deren
Anforderungen über Jahrzehnte gerecht zu werden. Aber
das gilt nicht flächendeckend für alle Arbeitsplätze.
Ebenso wenig gilt - das vertrete ich entschieden -, dass
es im Osten flächendeckend keine Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere mehr gibt. Ich bin gerne bereit, dass
wir uns gemeinsam die Vermittlungsstatistiken anschauen, um festzustellen, wie viele Vermittlungen von
Arbeitsuchenden über 55 Jahre es in den Arbeitsämtern
der neuen Länder gegeben hat. Dann können wir weiter
darüber sprechen.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass
alle über 55-Jährigen per se keine Chance mehr hätten
und dass man deswegen nach Möglichkeiten suchen
müsse, sie in den Ruhestand zu verabschieden. Wir werden eine solche Politik nicht mitmachen.
Frau Kollegin Pau.
Herr Staatssekretär, Sie wissen wie wir alle, dass es
eine spezifische Gruppe von Arbeitsuchenden gibt, nämlich die 58-Jährigen und älteren, denen ein Instrument,
die so genannte 58er-Regelung, die es ermöglicht hat,
dass sie sich nicht mehr um Vermittlung bemühen müssen, genommen wurde. Was soll Ihrer Auffassung nach
denjenigen, die jetzt unverschuldet Arbeitslosengeld II
erhalten, obwohl sie darauf vertraut haben, dass sie bis
zum schnellstmöglichen Renteneintritt ihre vorherigen
Arbeitslosenbezüge weiter bekommen, angeboten werden, damit sie wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, somit selbstständig ihr Leben bestreiten
können und einen vertretbaren Rentenanspruch erhalten?
Liebe Frau Pau, wir haben uns schon mehrfach über
die 58er-Regelung ausgetauscht; das könnten wir hier
fortsetzen. Sie wissen: Für denjenigen, mit dem eine
58er-Regelung verabredet wurde, gilt diese weiter. Die
58er-Regelung beinhaltete keine Gewährung einer bestimmten Leistung bis zum Erreichen der Altersgrenze
zum Renteneintritt. Die 58er-Regelung beinhaltete vielmehr - das ist die rechtliche Konstruktion -, dass man
dem Arbeitsmarkt unter bestimmten Bedingungen nicht
mehr zur Verfügung steht, man also nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehen muss. Wir haben nicht die
Absicht, hieran irgendetwas zu verändern.
Die Einführung des ALG II hat nichts an der vorhergehenden Rechtslage geändert. Es gab schon nach der
vorhergehenden Rechtslage Menschen, die arbeitslos
waren, Arbeitslosengeld bezogen und § 428 SBG III unterlagen, weil sie sich dahin gehend erklärt hatten. Wenn
die Arbeitslosengeldzahlung endete, begann die Arbeitslosenhilfezahlung. Exakt den gleichen Fall haben wir
jetzt. Die damalige Rechtspraxis haben wir entsprechend
fortgesetzt. Hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten verweise ich auf das Angebot, das ich schon Ihrer Kollegin
gemacht habe.
Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen
nicht vor.
Dann kommen wir nun zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische
Staatssekretärin Caspers-Merk zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Jens Spahn auf:
Wann wird die Bundesregierung die erste Übersicht nach
§ 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz - dieser ist so seit dem
1. Januar 2004 in Kraft - über diejenigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und diejenigen anderen Vertragsstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraumes veröffentlichen, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit
Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen, und wie sieht bis zu einer Veröffentlichung die rechtliche Situation für ausländische Versandhändler unter Berücksichtigung des Urteils des Kammergerichts
Berlin vom 9. November 2004 gegen einen der Doc-MorrisMitbegründer aus?
Herr Kollege Spahn, Sie haben wiederholt nach demselben Sachverhalt gefragt. Es ist geplant, diese Übersicht in den nächsten Wochen zu veröffentlichen. Das
Urteil des Kammergerichts Berlin vom 9. November
2004 hat mangels Rechtskraft zunächst keine rechtlichen
Folgen. Ausländische Versandhändler haben bis auf weiteres die Möglichkeit, sich an § 73 Abs. 1 Nr. 1 a des
Arzneimittelgesetzes zu orientieren. Dieser schreibt als
Voraussetzung für deren Tätigkeit in Deutschland vor,
dass die Regelung des Versandhandels nach ihrem jeweiligen nationalen Recht dem deutschen Apothekenrecht
im Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel
entsprechen muss.
An dieser Stelle möchte ich gleich Ihre zweite Frage
beantworten, wenn ich das, Herr Kollege, darf; denn sie
steht in einem gewissen Sachzusammenhang.
Dann rufe ich die Frage 14 des Kollegen Jens Spahn
auf:
Warum lässt diese Veröffentlichung trotz mehrfacher
Nachfragen und Zusicherungen - vergleiche die Antworten
der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion CaspersMerk, vom 10. Oktober 2003 auf meine schriftlichen Fragen
38 und 39 in Bundestagsdrucksache 15/1829 und die Antwort
des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung Dr. Klaus Theo Schröder vom 22. Januar
2004 auf meine schriftliche Frage 78 in Bundestagsdrucksache 15/2380 - noch immer auf sich warten und wie ist der
aktuelle Verfahrensstand?
Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass wir
von allen EU-Mitgliedstaaten Information über die entsprechenden Regelungen einholen und analysieren müssen, ob sie juristisch gleichrangig oder gleichwertig sind.
Dies hat länger, als wir es selbst geplant hatten, gedauert. Noch von vier Mitgliedstaaten der EU stehen die
Antworten aus. Wir rechnen mit dem Eingang der Antworten in den nächsten Tagen. Deswegen kann ich Ihnen
zusagen, dass wir, sobald diese vorliegen und wir sie bewertet haben, die von Ihnen angesprochene Liste veröffentlichen werden.
Das ist insbesondere deshalb für uns schwierig, weil
nicht alle EU-Mitgliedstaaten vergleichbare Regelungen
haben. Man muss deshalb sehr gut prüfen, welche Regelungen mit dem deutschen Recht vergleichbar sind.
Zusatzfragen.
Vorweg möchte ich fragen, Frau Staatssekretärin, ob
Sie zugestehen, dass es dann, wenn ein solches Verfahren über eineinhalb Jahre dauert und mehrmals zugesichert wurde, dass ein Ergebnis bald vorliegt, üblich ist
- zumindest ich sehe das so -, des Öfteren nachzufragen,
wann es endlich so weit ist.
Unabhängig davon will ich noch einmal auf die rechtliche Situation derjenigen ausländischen Versandhändler
eingehen, die schon jetzt Versandhandel mit Deutschland betreiben. Hierbei bitte ich noch einmal ausdrücklich um Ihre Stellungnahme. Diese befinden sich - das
wurde im Urteil des Kammergerichts in Berlin angezweifelt - in einer rechtlich einwandfreien Position. Das,
was mit dieser Liste bezweckt werden soll, ist keine
zwingende Voraussetzung - das möchte ich von Ihnen
noch einmal ausdrücklich bestätigt haben -, um im europäischen Ausland mit Deutschland Versandhandel zu betreiben.
Das ist richtig. Ich will an dieser Stelle sagen: Es ist
klar, dass Sie als Abgeordneter das Recht haben, jederzeit nachzufragen. Da wir aber auf Informationen von
anderen Mitgliedsländern angewiesen sind, liegen die
Zeitabläufe nicht ganz in unserer Hand. Nehmen Sie uns
ab, dass auch wir ein großes Interesse daran haben, diese
Liste zu erstellen.
Zweite Frage.
Das Urteil des Kammergerichts in Berlin hat noch
keine Rechtskraft. In der Begründung wird auf die Situation in den Niederlanden eingegangen; sie wird sehr kritisch gesehen. Wenn aber schon die Situation in den Niederlanden im Vergleich mit Deutschland von den
Richtern als kritisch gesehen wird, dann stelle ich mir
die Frage, welche Länder am Ende, wenn entsprechende
rechtliche Verfahren stattfinden und sich diese Begründung bestätigen sollte, tatsächlich noch auf der Liste derjenigen Länder stehen könnten, die Standards vergleichbar mit denen in Deutschland haben. Von daher würde
ich, auch wenn das Urteil noch keine Rechtskraft hat, um
eine Stellungnahme oder Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich dieser Begründung bitten.
Zunächst einmal ging es bei dem Verfahren um die
Frage, ob ein Mitbegründer von Doc-Morris überhaupt
das Recht hat, Arzneimittel nach Deutschland zu liefern,
ob also die Standards in den Niederlanden gleichwertig
sind mit den deutschen. Man muss wissen, dass dieses
Urteil eine Vorgeschichte hat. Vonseiten der Kläger wurden die Klagegründe verändert. Am Anfang wurde generell bezweifelt, dass sie Arzneimittel liefern dürfen. Man
hat die Klage dann insoweit verändert, dass man sie nur
auf rezeptpflichtige Arzneimittel bezogen hat. Das heißt,
dieses nicht rechtskräftige Urteil macht, wenn ich die
Begründung des Urteils richtig gelesen habe, keine Aussagen über OTC-Produkte.
Man muss wissen, dass es dabei um sehr schwierige
Fragen geht, weil insbesondere Doc-Morris ausgeführt
hat, dass sie eine Präsenzapotheke seien und keine Internetapotheke. Das heißt, man muss abwägen: Ist diese
Beurteilung richtig und sind unsere Standards, die wir
für den Internethandel relativ hoch gesetzt haben, mit
den niederländischen Regelungen vereinbar? Gerade
weil wir das Urteil sehr genau analysieren wollen, um
herauszufinden, was es für uns bedeutet, habe ich darum
gebeten, dass die Fachabteilung dieses Urteil und insbesondere seine Begründung prüft. Man muss in der Tat
genau abwägen, ob die niederländische Gesetzesstruktur
sehr sorgfältig zugrunde gelegt wurde. Denn ein erster
Blick auf niederländische Regelungen würde uns eher zu
dem Eindruck kommen lassen, dass die niederländischen
Regelungen vergleichbar sind.
Deswegen müssen wir das Urteil betrachten und sorgfältig schauen, was gleichwertig und gleichrangig ist.
Das Ganze muss ja nicht buchstabengetreu übereinstimmen; es genügt, wenn die Sicherheitsstandards ähnlich
hoch sind. Das ist eine schwierige Abwägungsfrage!
Aber die Antwort steht von insgesamt vier Mitgliedstaaten noch aus. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir das
Ergebnis in den nächsten Wochen vorlegen werden. Ich
habe allerdings auch darum gebeten, dass das Urteil und
die Konsequenzen genau geprüft werden.
Weitere Frage.
Frau Staatssekretärin, ich habe noch eine grundsätzliche Frage: Sind der Bundesregierung verfassungsrechtliche Gutachten bekannt, die sich mit EU-Recht beschäftigen hinsichtlich der Frage, dass der Weg, eine
Positivliste zu machen, also die Länder aufzulisten, aus
denen Versandhandel stattfinden darf, eigentlich falsch
und nicht mit EU-Recht vereinbar ist und dass höchstens
eine Negativliste möglich wäre, also die Länder aufzulisten, mit denen kein Versandhandel aufgrund nicht vorhandener Sicherheitsstandards möglich ist? Wenn Ihnen
solche Gutachten bekannt sind oder auch wenn Sie vielleicht jetzt zum ersten Mal davon gehört haben, würde
mich eine Beurteilung aus Ihrer Sicht interessieren.
Herr Kollege Spahn, mir selbst sind diese verfassungsrechtlichen Wertungen nicht bekannt. Ich sage Ihnen aber gern zu, dass ich das in meinem Haus recherchieren lasse. Sollten solche vorliegen, werde ich Sie
schriftlich informieren.
Last, not least kurz die folgende Bemerkung: Ich gehe
davon aus, dass selbst wenn man zu dem Ergebnis
kommt, dass in Ländern, denen sich die Bundesrepublik
Deutschland sehr verbunden fühlt, die Sicherheitsstandards vielleicht nicht erfüllt werden, das in einer solchen
Liste dokumentiert würde, dass also ein solcher Umstand nicht die Erstellung und Veröffentlichung der Liste
- vielleicht ist das ja einer der Gründe für das lange Verfahren - behindern würde. Ich würde mir die Freiheit
nehmen, wenn die Liste nicht bald veröffentlicht wird,
wegen einer Veröffentlichung noch einmal vor der Sommerpause nachzufragen.
Herr Spahn, Ihr Bedürfnis, an mich Fragen zu richten,
ist immer sehr ausgeprägt. Ich freue mich auf Nachfragen von Ihnen. Ich habe Ihnen die Liste für die nächsten
Wochen zugesagt.
Es ist nicht so, dass die Nichtveröffentlichung auf ein
politisches Kalkül zurückzuführen wäre; vielmehr ist es
so: Uns fehlen die Ergebnisse von vier Mitgliedsländern.
Darüber hinaus habe ich gebeten, dass man auch im
Lichte des ergangenen Urteils die Beurteilungen daraufhin prüft, um welche Abwägungsgründe es sich dabei
gehandelt hat. Das muss sorgfältig gemacht werden. Sie
bekommen von mir die Zusicherung, dass wir dies tun.
Ich will an dieser Stelle Folgendes hinzufügen: Die
Zulassung des Internethandels ist ja politisch sehr strittig
gewesen. Für mich ist interessant, dass es mittlerweile
einen regen innerdeutschen Internethandel gibt. Die
Befürchtungen, die von Teilen der Apothekerschaft geäußert wurden, werden also interessanterweise von anderen Teilen der Apothekerschaft nicht gesehen. Mittlerweile machen auch deutsche Apotheken sehr gute
Internetangebote, die besonders bei den OTC-Produkten
interessant sein können, weil wir für diese die Preise
ausdrücklich freigegeben haben.
Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch
auf:
In wie vielen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterversorgung an
Haus- und Fachärzten und was wäre aus der Sicht der Bundesregierung nötig, um kurz- und langfristig eine ärztliche Unterversorgung abzubauen bzw. zu verhindern?
Herr Präsident, ich möchte der Antwort auf die Frage
der Kollegin Lötzsch etwas vorausschicken. Sie fragen
ja nach der Versorgung von Landkreisen und Städten mit
Hausärzten und Fachärzten. In Bezug auf Ostdeutschland ist in der öffentlichen Diskussion sehr stark von
einer Unterversorgung die Rede. Wir haben natürlich
immer die rechtliche Situation zugrunde zu legen. Deswegen möchte ich am Anfang definieren: Was heißt im
Sinne unserer Bedarfsplanungsrichtlinie das Vorliegen
einer „Unterversorgung“?
Das Vorliegen einer Unterversorgung ist dann zu vermuten, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung
den bedarfsgerechten Versorgungsgrad um mehr als
25 Prozent und der Stand der fachärztlichen Versorgung
den bedarfsgerechten Versorgungsgrad um mehr als
50 Prozent unterschreitet. In den 395 Planungsbereichen
der hausärztlichen Versorgung ist der bedarfsgerechte
Versorgungsgrad in einem Fall, in Sachsen-Anhalt, um
mehr als 25 Prozent unterschritten. In der fachärztlichen
Versorgung ist der bedarfsgerechte Versorgungsgrad in
einigen Planungsbereichen in den Fachgebieten Radiologie und Anästhesie unterschritten. Allerdings bedeutet
das reine Unterschreiten der genannten Grenzen nicht
automatisch, dass gehandelt werden muss. Denn hierzu
ist zu prüfen, wie die Praxisstruktur tatsächlich aussieht,
ob es sich also um Einzelpraxen oder Gemeinschaftspraxen handelt und ob die Tätigkeitsfelder nicht auch von
Versorgungszentren, die direkt jenseits der Grenze eines
Planungsbereichs liegen, abgedeckt werden können.
Liegt eine solche Situation der Unterversorgung vor,
dann müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen handeln.
Richtig ist an der Fragestellung, dass in Bezug auf die
hausärztliche Versorgung in Ostdeutschland in der Zukunft eine Unterversorgung droht. Zu diesem Schluss
kommt man, wenn man sich die Altersstruktur der Hausärzte dort ansieht. Deswegen ist es vernünftig, schon
jetzt zu überlegen, mit welchen Mitteln man dafür Sorge
tragen kann, dass es zu dieser Unterversorgung im hausärztlichen Bereich nicht kommt. Vor allem bezogen auf
die Hausärzte besteht eine sehr ungünstige Altersstruktur, da eine deutliche Dominanz der über 55-Jährigen besteht. Diese Dominanz ist im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern gravierend und lässt sich
deutlich feststellen.
Wir haben deswegen zu diesem Thema im Fachausschuss sowohl unterschiedliche Diskussionen geführt als
auch Anträge vonseiten der Bundesregierung behandelt,
die genau diesen Mangel, der sich in Zukunft noch verschärfen kann, zum Gegenstand hatten, und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht.
In erster Linie ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen
Vereinigungen, die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kassenärztlichen
Vereinigungen dieser Aufgabe nachkommen können.
Das GKV-Modernisierungsgesetz sieht daher eine Reihe
von Maßnahmen vor, die dazu beitragen, dass lokale
Versorgungslücken geschlossen werden können.
Zu nennen ist hier die Möglichkeit, den Vertragsärzten Sicherstellungsprämien in Form von Zuschlägen
zum Honorar zu zahlen. Es können in den neuen Ländern pro Jahr bis zu 15 Millionen Euro zusätzlich zum
bisherigen Honorarvolumen gezahlt werden. Ich will an
dieser Stelle sagen, dass von dieser Möglichkeit in einigen ostdeutschen Ländern Gebrauch gemacht wird. Eine
weitere Maßnahme besteht darin, die Öffnung von Krankenhäusern in unterversorgten Regionen für die ambulante Versorgung vorzusehen. Eine weitere Verbesserung
der Versorgungssituation wird sich durch die Regelungen ergeben, die in den Jahren 2004 bis 2006 eine Erhöhung der Gesamtvergütung in den neuen Ländern um zusätzlich insgesamt 3,8 Prozent vorsehen.
Bezogen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante ärztliche Behandlung in
den neuen Ländern im Jahr 2002 entspricht dies einem
zusätzlichen Vergütungsvolumen in Höhe von rund
120 Millionen Euro für die Ärzte in den neuen Ländern.
Darüber hinaus beschäftigt sich aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung des Deutschen Bundestages vom 24. September 2003 eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder
mit der Versorgungssituation speziell der ostdeutschen
Länder. Sie wird weitere Vorschläge zur Behebung der
Versorgungsdefizite vorlegen.
Sie sehen also, Frau Kollegin, dass ein Teil der Maßnahmen bereits umgesetzt ist; ein weiterer Teil wird in
engem Schulterschluss mit den betroffenen Ländern diskutiert. Darüber hinaus ist uns sehr wohl bewusst, dass
wir in Zukunft gerade in der hausärztlichen Versorgung
aufgrund der Altersstruktur in eine schwierige Situation
kommen können. Deswegen steuern wir schon jetzt gegen.
Eine Zusatzfrage der Kollegin Lötzsch.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Staatssekretärin,
Sie haben sich in Ihrer Antwort auf die Lage in Ostdeutschland bezogen. Dazu hätte ich meine Nachfrage
gestellt. In meiner Frage kamen jedoch weder die Worte
„Ostdeutschland“ noch „neue Länder“ vor, vielmehr
hatte ich mir einen generellen Überblick erhofft. Sie haben sich insofern als Hellseherin erwiesen, als Sie wussten, dass ich speziell an der Lage in Ostdeutschland interessiert bin. In meiner Ausgangsfrage habe ich das nicht
erwähnt.
({0})
Sie haben sich sicher ganz konkret mit allen Bundesländern befasst. Daher können Sie mir vielleicht sagen,
wie Sie - ich greife ein Beispiel heraus - insbesondere
die Situation in Sachsen einschätzen, wo bis zum Jahr
2010 30 bis 40 Prozent aller Ärzte aus Altersgründen
ausscheiden werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass
dort die Versorgung mit Haus- und Fachärzten aufgrund
des Ausscheidens vieler Ärzte nicht zusammenbricht?
Frau Kollegin, wir haben in Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, sondern ein System, in dem die
Selbstverwaltung sehr viele Aufgaben übernimmt. Unter
anderem ist die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages
Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Deswegen gibt es hier ein Zusammenwirken des Gesetzgebers,
der die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgibt, und
der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Vorschläge unterbreiten müssen.
Ich habe Ihnen bereits geantwortet, dass es eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern gibt,
die sich explizit mit dem Thema Unterversorgung befasst. In dieser Arbeitsgruppe werden weitere Möglichkeiten erörtert.
Zur Situation in Sachsen kann ich Ihnen sagen, dass
der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen derzeit darüber berät, Ärzten über einen Zeitraum von drei
Jahren leistungsbezogene Sicherstellungszuschläge in
Höhe von insgesamt 100 000 bis 120 000 Euro zu zahlen. Die Finanzierung der Sicherstellungszuschläge soll
gemäß § 105 Abs. 4 Satz 4 SGB V jeweils zur Hälfte
durch die Kassenärztlichen Vereinigungen - der benötigte Betrag wird dem Gesamthonorar entnommen - und
durch die Kassen erfolgen. Es soll sich also um eine
hälftige Finanzierung handeln.
Daran sehen Sie, dass man versucht, den Sicherstellungsauftrag durch finanzielle Anreize zu erfüllen. Darüber hinausgehende Möglichkeiten wie beispielsweise
die Öffnung von Krankenhäusern habe ich bereits erwähnt. Auch die Medizinischen Versorgungszentren, die
wir im GKV-Modernisierungsgesetz ausgebaut haben,
sind eine Möglichkeit, um Versorgungsengpässen gegenzusteuern. Diese drei Möglichkeiten, die wir eingeführt
haben, werden von den Ländern genutzt.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Staatssekretärin,
mir ist bekannt, dass wir kein staatliches Gesundheitssystem haben und dass der Sicherstellungsauftrag von
den Kassenärztlichen Vereinigungen erfüllt werden
muss. - Was müsste aus Sicht der Bundesregierung passieren, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen den
Sicherstellungsauftrag in absehbarer Zeit nicht mehr erfüllen könnten?
Zunächst muss man das Gesamtszenario betrachten
und darüber diskutieren, wie die Versorgung mit ärztlichen Leistungen in Deutschland insgesamt zu bewerten
ist. Da die Unterversorgung ausschließlich in den ostdeutschen Ländern festzustellen ist, bin ich in meiner
Antwort auf Ihre Frage speziell auf dieses Thema eingegangen. In den westdeutschen Ländern hingegen gibt es
teilweise sogar Überversorgung. In Gebieten, in denen
bereits zu viele Fachärzte praktizieren, dürfen sich keine
mehr niederlassen. Angesichts dessen, dass es an manchen Orten zu viele und an anderen Orten zu wenige
Fachärzte gibt, muss es gelingen, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu einem Ausgleich zu kommen.
Darüber hinaus muss man sehen, dass wir derzeit sehr
viele Ärzte ausbilden, dass aber nur ein Teil der ausgebildeten Ärzte in diesem Beruf verbleibt. Die Ergebnisse
von Analysen, warum das so ist, sind unterschiedlich.
Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang speziell auf die Situation der Frauen eingehen: Meiner
Kenntnis nach werden zwar sehr viele Ärztinnen ausgebildet; allerdings ist für sie die Frage der Berufsperspektive ein wichtiges Thema. Denn sie haben nur zwei
Optionen: Entweder müssen sie, wenn sie in einer Klinik
arbeiten, Wochenend- und Nachtdienste machen oder
sich niederlassen, womit allerdings ein erheblicher Finanzierungsbedarf und ein hohes Risiko verbunden sind.
Daher sind es insbesondere Frauen, die keine dieser beiden Perspektiven wählen, weil diese in aller Regel mit
Fragen der Familienplanung und der Kindererziehung
kollidieren.
Deshalb ist es unser Bestreben gewesen, den Arztberuf durch die Einrichtung Medizinischer Versorgungszentren, in denen man zum Beispiel eine Teilzeittätigkeit
aufnehmen kann, insbesondere für ausgebildete Ärztinnen interessant zu machen. Durch den Aufbau Medizinischer Versorgungszentren - auf dieses wichtige Thema
gehen Sie in Ihrer zweiten Frage ein - können wir Engpässen entgegentreten.
Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Lötzsch auf:
Trifft es zu, dass die gemeinsamen Zulassungsausschüsse
von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen Anträge auf
Zulassung Medizinischer Versorgungszentren, MVZ, nur
schleppend bearbeiten, und hält es die Bundesregierung für
überlegenswert, bei der Zulassung von MVZ genauso zu verfahren wie bei Verträgen der integrierten Versorgung gemäß
§ 140 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch?
Frau Kollegin, der Bundesregierung sind keine konkreten Fälle bekannt, in denen die Zulassungsausschüsse
die Anträge auf Zulassung Medizinischer Versorgungszentren nur schleppend bearbeitet haben. Meine Antwort
auf Ihre Frage ist: Uns liegen keine Erkenntnisse darüber
vor, dass die Anträge schleppend bearbeitet werden.
Auch ist es nicht so, dass die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren verhindert würde. Nach
Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren nach Abschluss des dritten Quartals 17 Medizinische
Versorgungszentren mit insgesamt 41 Ärzten zugelassen. Zum Abschluss des vierten Quartals sind diese Zahlen auf 70 Medizinische Versorgungszentren mit insgesamt 251 Ärzten gestiegen. Es hat also einer gewissen
Zeit bedurft, bis die Möglichkeit ergriffen wurde, dieses
neue Instrument, das im GKV-Modernisierungsgesetz
verankert worden war, zu nutzen.
Da Sie in Ihrer Frage so großen Wert auf diesen Punkt
gelegt haben, will ich an dieser Stelle sagen: Sie haben
dem GMG nicht zugestimmt. Dabei ist gerade dieses Instrument im Interesse der ärztlichen Versorgung in Ostdeutschland, es eignet sich besonders gut zur Abhilfe des
Mangels an Ärzten in Ostdeutschland. Sie sehen an dem
sprunghaften Anstieg an Zulassungen, dass diese mittlerweile kein Thema mehr sind.
Zusatzfragen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Staatssekretärin,
da Sie unser Abstimmungsverhalten zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz angesprochen haben, darf ich Ihnen sagen: Wäre über die Einrichtung Medizinischer
Versorgungszentren - man kann sie auch „Polikliniken“
nennen - einzeln abgestimmt worden, hätten wir diesem
Punkt zugestimmt. Wir haben diesen Aspekt der Gesundheitsreform ja positiv hervorgehoben - gegenüber
vielen Verschlechterungen wie Praxisgebühr und erhöhter Zuzahlung; das nur zur Klarstellung.
Aber zurück zu meiner Nachfrage: Wie lange dauerte
Ihren Erkenntnissen nach die Bearbeitung von Anträgen
zur Zulassung Medizinischer Versorgungszentren - oder
„Polikliniken“ - durchschnittlich?
Der Bundesregierung sind hier keine Zahlen bekannt,
weil nicht wir diese Zulassungen erteilen; die Kassenärztlichen Vereinigungen lassen zu. Innerhalb eines
Quartals - das ist ein Zeitraum von drei Monaten - hatten wir einen Anstieg von 17 auf 70. Da kann ich nicht
erkennen, dass eine Zulassung verschleppt würde. Wenn
Sie sich einmal anschauen, wie lange die Bearbeitungszeiten anderer Institutionen betragen, dann stellen Sie
fest, dass das sehr zügig ist.
Ich rufe die Frage 17 der Kollegin Hannelore Roedel
auf:
Trifft es zu, dass die Formulierung des § 35 der Änderung
des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 9. Dezember 2004 dazu führt - vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom 8. Februar 2005, Seite 37,
und vom 12./13. Februar 2005, Seite 45 -, dass Ehepartnern
von Sozialhilfe beziehenden pflegebedürftigen Heimbewohnern durch die erheblich verschärfte Heranziehung im Extremfall nur noch die Grundsicherung zum Leben bleibt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Roedel! Ich habe die Bitte, die Fragen 17 und 18 im Zusammenhang beantworten zu dürfen, da die Einleitung
der Frage 18 mit „Wenn ja“ anfängt, die Antwort auf die
Frage 17 aber, wie ich bereits einleitend sagen darf, klar
Nein lautet.
Dann rufe ich zugleich die Frage 18 auf:
Wenn ja, hält es die Bundesregierung für erforderlich, eine
Regelung in das Gesetz einzufügen, sodass die bestehende
Rechtsunsicherheit beseitigt wird und eine für die Betroffenen
negative Auslegung des Gesetzes nicht mehr vorgenommen
werden kann?
Die Antwort auf die Frage 17 lautet: Nein, es trifft
nicht zu, dass die Formulierung des § 35 des Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 9. Dezember
2004 dazu führt, dass Ehepartnern von Sozialhilfe beziehenden pflegebedürftigen Heimbewohnern durch die erheblich verschärfte Heranziehung im Extremfall nur
noch die Grundsicherung zum Leben bleibt.
In den von Ihnen in der Frage genannten Zeitungsartikeln wird auf eine geänderte Praxis der bayerischen
Bezirke bei der Heranziehung des Einkommens von
Ehepaaren hingewiesen, bei denen ein Partner Heimbewohner und auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem
Zusammenhang wird der Eindruck vermittelt, die Heranziehungspraxis sei auf die Einführung des Sozialgesetzbuches XII zurückzuführen. Im Rahmen der Einordnung
des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch XII wurde
die Einkommensschonregelung aus dem bis Ende 2004
geltenden § 85 Abs. 1 Nr. 3 Bundessozialhilfegesetz fast
wortgleich in § 82 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XII übernommen. In der Begründung des Gesetzes wird ausgeführt, dass sich dadurch keine Änderungen für die bisherige Bewilligungspraxis ergeben; das steht ausdrücklich
in der entsprechenden Bundestagsdrucksache.
Damit ist klar, dass hier keine Rechtsänderung erfolgt
ist, die eine verschärfte Einkommensanrechnung vorsieht, wenn ein Partner sozialhilfebedürftig wird. Die
Einkommensschonregeln im § 82 Sozialgesetzbuch XII
gelten nicht nur für die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern auch für Bezieher von Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Dies ergibt sich daraus, dass im Rahmen der Berechtigung für die Leistungen der Grundsicherung nach
§ 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII auf die §§ 82 bis 84
Sozialgesetzbuch XII verwiesen wird.
Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, Sie haben sicherlich mitbekommen, dass der Verband der bayerischen Bezirke und auch
das bayerische Sozialministerium der Ansicht sind, dass
damit eine rechtliche Änderung einhergegangen ist. Ich
halte es für zynisch, die Menschen auf den Klageweg zu
verweisen. Denn Sie sagen ja, dass eine Änderung von
Ihnen nicht beabsichtigt war. Halten Sie es dann nicht
für erforderlich, eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen?
Wir glauben nicht, dass gleich ein Gesetz geändert
werden muss, wenn sich die Sozialhilfeträger vor Ort
nicht an die hier beschlossene Regelung halten. Ähnliche Klagen und Beschwerden aus anderen Bundesländern gibt es nicht. Uns liegen auch keine Erkenntnisse
darüber vor, dass es woanders eine Heranziehungspraxis
gibt, die mit der in den Bezirken in Bayern praktizierten
vergleichbar ist.
In diesem Bereich wird es also keine Änderung der
gesetzlichen Regelung geben. Wir appellieren an die
bayerischen Bezirke, die so verfahren, sich einerseits an
das Gesetz zu halten und andererseits von der bisherigen
Praxis nicht abzuweichen, sondern sich gesetzestreu zu
verhalten, da sich an dieser Stelle im Kern nichts am Gesetz geändert hat.
Zweite Zusatzfrage.
Es stellt sich schon die Frage, warum diese Änderung
nicht in Abs. 3 des § 82 übernommen wurde. Ich glaube,
das ist auch der Grund, weshalb sich jetzt die Ansicht
manifestiert hat, dass es eine rechtliche Änderung gibt.
Sie haben gesagt, es sei ein Abs. 4 eingeführt worden.
Daraus ergibt sich die Grundlage für die geänderte Verfahrensweise der Bezirke.
Deswegen noch einmal die Frage: Kann nicht doch
Anlass für eine Änderung gesehen werden, wenn solche
Dinge nicht ganz klar im Gesetz geregelt sind? Gesetze
sollten ja eigentlich so klar und eindeutig sein, dass es
keine Missverständnisse gibt.
Es ist schon merkwürdig, dass es in weiten Teilen der
Republik keine Missverständnisse gibt. Es gibt höchstens die Missverständnisse, die Ihrer Frage zugrunde liegen.
Ich möchte dazu sagen, dass bereits für die in Abs. 3
des § 82 Sozialgesetzbuch XII erfolgte Änderung kein
zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand,
da die Vorschrift über die Leistungsberechtigung in der
Grundsicherung bereits die Anwendung des § 82 Sozialgesetzbuch XII normiert, sodass die bisherigen Schongrenzen über § 82 SGB XII in Gänze Anwendung finden. Von daher gab es aus unserer Sicht zu dem
Zeitpunkt, als entschieden worden ist, keinen Änderungsbedarf und es gibt ihn auch jetzt nicht.
Dritte Zusatzfrage.
Die Problematik der Grundsicherung ist neu hinzugekommen. Deswegen ergibt sich aus Sicht der bayerischen Bezirke diese Problematik. Aus diesem Grund
will ich noch einmal nachfragen. Es ist eben nicht alles
gleich geblieben; ansonsten hätten Sie ja auch keinen
Grund für eine Gesetzesänderung gehabt. Es geht hier
nicht nur um die Eingliederung des BSHG in das
SGB XII, sondern auch um die entsprechenden anderen
Vorschriften, sodass ich Ihren Ausführungen von eben
nicht ganz zu folgen vermag.
Ich versuche, den Weg zum Folgen dadurch zu bahnen, dass ich Ihnen aus dem alten § 85 BSHG einen Satz
vorlese, der in Abs. 1 Ziffer 3 aufgeführt war. Er lautete:
Darüber hinaus soll in angemessenem Umfange
die Aufbringung der Mittel verlangt werden von
Personen, die auf voraussichtlich längere Zeit der
Pflege in einer Anstalt, einem Heim oder einer
gleichartigen Einrichtung bedürfen, solange sie
nicht einen anderen überwiegend unterhalten.
Im neuen § 82 SGB XII heißt es im zweiten Teil des
Abs. 4:
Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die
Aufbringung der Mittel verlangt werden von Personen, die auf voraussichtlich längere Zeit der Pflege
in einer Einrichtung bedürfen, solange sie nicht einen anderen überwiegend unterhalten.
Sie erkennen die nahezu gleiche Formulierung. Deshalb kann ich nicht verstehen, wie man vor Ort bei der
Anwendung in der Praxis zu einer anderen Auffassung
kommen kann. Ich sehe mich durch die Praxis in den anderen Bereichen - von Flensburg bis Friedrichshafen bestärkt und würde mich freuen, wenn sich auch die Bezirke in Bayern dieser Praxis anschließen würden.
Die Frage 19 des Kollegen Uwe Schummer wird
schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Petra Pau auf:
Welche konkreten leistungsrechtlichen Folgen hat die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in der ab
1. Januar 2005 geltenden Fassung für Menschen, die bisher
im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2 und 4
Ausländergesetz ({0}) bzw. § 32 AuslG waren, und wie
viele Personen sind hiervon betroffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Pau, am
30. Juli 2004 wurde der § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2005 durch Art. 8 des Zuwanderungsgesetzes geändert. Hierdurch wurden Ausländerinnen und Ausländer in den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes einbezogen, deren
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen
Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte verlängert
wurde. Gleiches gilt für Ausländerinnen und Ausländer,
die aufgrund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden eine Aufenthaltsbefugnis unabhängig vom
ursprünglichen Einreisegrund erhalten haben. Die eingeschränkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen nicht Ausländerinnen und Ausländer
betreffen, die bereits eine längere Aufenthaltsperspektive haben. Sie betreffen nur Ausländerinnen und Ausländer, über deren Aufenthalt noch nicht abschließend
entschieden worden ist bzw. deren Aufenthalt wegen eines aktuell im Heimatland stattfindenden Bürgerkrieges
vorübergehend erlaubt werden soll.
Der Deutsche Bundestag hat daher am 17. Februar
2005 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
beschlossen. Mit In-Kraft-Treten dieser Änderung wird
der bis Ende 2004 geltende Rechtszustand wiederhergestellt werden.
Zu der Umsetzung, also dem Vollzug der neuen Regelung, für die die Länder zuständig sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Angaben zur Zahl
der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen der Bundesregierung aktuell zum
Stand 2003 vor. Die Zahlen differenzieren jedoch nicht
nach den Vorschriften des Ausländergesetzes, sondern
nach den Tatbeständen des Asylbewerberleistungsgesetzes. So bezogen insgesamt 264 240 Personen Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Davon waren 1 046 wegen Krieges in ihrem Heimatland und 76 867 wegen des
Besitzes einer Duldung nach § 55 Ausländergesetz leistungsberechtigt.
Zusatzfrage?
Vor dem Hintergrund, dass Menschen, welche sich in
der Bundesrepublik schon längere Zeit unter dem von
Ihnen genannten Status aufgehalten haben, von diesen
Regelungen unvorbereitet getroffen wurden und ihnen
also Leistungen, zum Beispiel für soziale Integration,
nicht mehr gewährt werden, frage ich nach, warum man
im Gesetzgebungsverfahren auf Übergangsvorschriften
für die schon länger hier lebenden Menschen verzichtet
hat.
Frau Kollegin Pau, der aufgrund der nahezu zeitgleichen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und
der so genannten Hartz-Reformen entstandene gesetzliche Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf wurde im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
und weiterer Gesetze berücksichtigt. Der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss hat mit
Blick auf die aufgeführten Gruppen von Ausländern, die
bisher nach dem alten Ausländergesetz eine Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen besessen haben, vorgeschlagen, ab In-Kraft-Treten des Gesetzes die bis zum
31. Dezember 2004 geltende Rechtslage wieder abzubilden. Das ist auch der Hintergrund Ihrer Frage gewesen.
Weitere Zusatzfrage?
Vor dem Hintergrund, dass der Vermittlungsausschuss, wie Sie sagen, für diese Schlechterstellung verantwortlich ist, frage ich nach, welche Auswirkungen die
Bundesregierung im Hinblick auf den Integrationsbedarf
der Betroffenen im Vollzug des Gesetzes sieht.
Wir glauben, dass mit den Entscheidungen, die auf
der Basis der Empfehlungen des Vermittlungsausschusses im Deutschen Bundestag getroffen worden sind, an
die Praxis, die bis Ende 2004 galt, wieder angeknüpft
werden kann und damit den Interessen Rechnung getragen wird.
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am
Ende dieses Geschäftsbereiches.
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Die
Parlamentarische Staatssekretärin Angelika Mertens
steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Nitzsche und die
Fragen 23 und 24 der Kollegin Connemann werden
schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 25 des Kollegen Peter Weiß:
Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Umfang
sich seit der Einführung der LKW-Maut Güterkraftverkehr
von der Bundesautobahn A 5 im Abschnitt zwischen Basel
und Karlsruhe auf die nutzungsentgeltfreie linksrheinische
französische Autobahn 35 verlagert hat, und, wenn ja, welcher Minderung der Mauteinnahmen entspricht diese Verkehrsverlagerung?
Kollege Weiß, der Bundesregierung liegen bisher
keine eigenen Erkenntnisse über dauerhafte Ausweichverkehre in Frankreich vor. Deshalb kann auch zum Umfang der Verlagerung auf die linksrheinische französische Autobahn A 35 derzeit keine Aussage gemacht
werden.
Bitte.
Frau Staatssekretärin, da sowohl auf der badischen - deutschen - Seite wie auch auf der elsässischen - französischen - Seite die Regionalzeitungen alle
möglichen Zahlen handeln - die elsässische Regionalzeitung „Dernières Nouvelles d’Alsace“ meldet, dass der
LKW-Verkehr bei Straßburg aufgrund der Einführung
der Maut auf der deutschen Seite um 15 Prozent zugenommen habe -, frage ich: Können Sie wenigstens Einschätzungen wiedergeben, wie sich der LKW-Verkehr
auf der deutschen Seite auf der A 5 vermindert hat?
Nein, auch dazu gibt es keine Aussagen. Wir können
feststellen, dass es Ausweichverkehre gibt. Wie lange sie
anhalten werden und wie hoch sie sind, wird sich zeigen.
Ich gehe davon aus, dass auch in diesem Gewerbe Zeit
Geld ist und ein LKW auf der Autobahn nicht nur am sichersten, sondern auch am schnellsten bewegt werden
kann und sich die Ausweichverkehre, die festzustellen
sind, reduzieren werden.
Der Bundestag hat gleichzeitig mit dem Autobahnmautgesetz eine Berichtspflicht beschlossen, was
die Ausweichverkehre angeht. Dazu gibt es eine Studie,
die in einem Simulationsmodell darstellt, in welcher
Form und in welcher Höhe sich Verkehre verlagern.
Durch die vielen Zählstellen, die wir haben, werden aber
auch empirische Daten geliefert. Wahrscheinlich werden
wir dazu im Herbst gesicherte Aussagen haben.
Weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, da den Prognosen für die
Mauteinnahmen, die der Bund mit der Einführung der
LKW-Maut erwirtschaften will, eine Abschätzung über
die Ausweichverkehre, die es geben wird, zugrunde lag,
frage ich Sie: Trifft es zu, dass sich, wenn die Ausweichverkehre so groß sind, wie sie derzeit im deutsch-französischen Grenzgebiet am Oberrhein sind - öffentliche
Äußerungen gehen von 15 Prozent aus -, die Mauteinnahmen nicht in dem Maße realisieren lassen, wie es von
der Bundesregierung prognostiziert worden ist?
Wir hatten im Januar Mauteinnahmen in Höhe von
208 Millionen Euro. Damit liegen wir völlig im Rahmen
dessen, was wir erwartet haben. Der Januar ist ein verkehrsarmer Monat. Er hat - das sind Erfahrungswerte einen Anteil am Jahresdurchschnitt von 6 Prozent. Wenn
Sie das hochrechnen, dann kommen Sie genau auf das,
was wir erwarten, eventuell sogar auf ein bisschen mehr.
Herr Kollege Grindel.
Frau Staatssekretärin, Sie haben die Ausweichverkehre und die Studie dazu angesprochen. Ich habe jetzt
gelernt, dass es in der Tat eine Reihe von Bundesstraßen
mit Dauerzählstellen gibt, aber auch einige, bei denen es
Erkenntnisse im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gibt. Es sind offenbar im Jahr 2000
Zählungen durchgeführt worden, die man jetzt als „Vorher“ einem „Nachher“ gegenüberstellt. Diese NachherZählungen sollen Ende 2005 durchgeführt werden.
Macht es nicht Sinn, das vorzuziehen, um dann den Bericht, den Sie im Herbst erstatten wollen, für alle Bundesstraßen, die als Ausweichverkehrsstrecken infrage
kommen, vorzulegen und nicht nur für die, für die wir
Dauerzählstellen haben?
Es wird auch per Hand gezählt, um das zu vervollständigen und ein Gesamtbild zu bekommen. Vielleicht
sollte man an dieser Stelle sagen, dass Bundesstraßen für
LKWs nicht gesperrt sind. Es gibt einen ganz normalen
Anlieferverkehr. Wir wollen den Durchgangsverkehr heraushalten. Wir reden in dieser Frage auch mit den Ländern, die diverse Möglichkeiten haben, diesen Durchgangsverkehr etwas unattraktiver zu machen, indem sie
zum Beispiel Geschwindigkeitskontrollen auf diesen
Straßen durchführen, weil man bekanntlich mit einem
LKW auf einer Bundesstraße nur 60 km/h fahren darf.
Wir schicken auch das BAG dorthin, das dort kontrolliert. Für richtige Härtefälle gibt es den § 45 StVO, der
es erlaubt, in Ausnahmesituationen bestimmte Verkehre
zu verbieten.
Wir kommen zur Frage 26 des Kollegen Peter Weiß:
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert
Versucht die Bundesregierung, die Regierung der Französischen Republik dazu zu bewegen, für die französische
Autobahn 35 ein LKW-Mautsystem auf der Basis der deutschen Mauttechnologie zu errichten, und wie ist dazu der aktuelle Stand der Verhandlungen?
Nein, entsprechende Anfragen aus Frankreich liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Frau Staatssekretärin, ist denn dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt,
dass der Präsident des Elsässischen Regionalrates,
Adrien Zeller, gefordert hat, dass für den französischen
Autobahnabschnitt zwischen Mulhouse und der Grenze
zwischen Frankreich und Deutschland zur Südpfalz hin,
der bislang nutzungsentgeltfrei ist, eine Maut eingeführt
werden soll? Trifft es zu, dass gestern zu dieser Frage
Gespräche zwischen der Verwaltung der Region Elsass
und Toll Collect stattgefunden haben?
Das Erste kann ich bestätigen. Der Brief liegt uns im
Original und in einer Übersetzung vor. Ich denke, es ist
Sache Frankreichs, darauf entsprechend zu reagieren.
Aber auch wir werden ihn selbstverständlich beantworten.
Das Zweite kann ich nicht bestätigen. Ich weiß nicht,
ob Gespräche zwischen der Verwaltung der Region Elsass und Toll Collect stattgefunden haben. Aber ich
denke, das muss von unserer Seite auch nicht kommentiert werden.
Kollege Weiß.
Frau Staatssekretärin, beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema einer Mauterhebung auf dem französischen Autobahnabschnitt im Elsass, der bislang nutzungsentgeltfrei ist, mit der französischen Seite zu
erörtern, und mit welcher Haltung wird die Bundesregierung hinsichtlich der Höhe des gegebenenfalls zu erhebenden Nutzungsentgeltes in solche Gespräche eintreten? Es ist nämlich abzusehen, dass dann, wenn das
Nutzungsentgelt auf französischer Seite höher sein sollte
als die deutsche LKW-Maut, ein umgekehrter Effekt im
Vergleich zur jetzigen Situation auftritt, nämlich die Verlagerung des LKW-Verkehrs vom Elsass auf die badische Seite.
Ich denke, wir sollten vorab keine Ratschläge geben;
aber ich gehe davon aus, dass es spätestens anlässlich
des Ministerratstreffens Gespräche zwischen den beiden
Ministern geben wird.
Wir sind damit auch am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, die Frage 27 des Kollegen Jüttner und die
Fragen 28 und 29 des Kollegen Löning, werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Fritz
Rudolf Körper zur Verfügung.
Ich rufe Frage 30 des Kollegen Grindel auf:
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse - Zahl der Teilnehmer, Programm, Kontakt zu Personen von Terrornetzwerken über „Jugendfreizeiten“ und „Sommercamps“, die von der islamistischen Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, IGMG,
finanziert und veranstaltet werden und die zum Teil auch in
arabischen Ländern stattfinden, und, wenn ja, welche?
Herr Kollege Grindel, ich beantworte Ihre Frage wie
folgt: Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. bietet in den Schulferien regelmäßig verschiedene Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche an. Die bekanntesten und wohl auch am meisten frequentierten dürften
die so genannten Sommerkorankurse sein, die nach hiesigem Wissen jedoch in aller Regel in den Moscheen der
IGMG und ihren entsprechenden Vereinen stattfinden.
Dabei steht zunächst einmal die Vermittlung des arabischen Alphabets, das Erlernen der Rezitation der wichtigsten Gebetssuren des Korans sowie der grundlegenden rituellen Vorschriften im Islam im Vordergrund.
Daneben organisiert die IGMG im Rahmen der Ferienprogramme für Jugendliche auch Kurse in ausgewählten Ländern. In ihrem Vereinsorgan heißt es hierzu
sinngemäß - ich darf kurz zitieren -:
Die IGMG-Bildungsabteilung erweitert ihr jährlich
stattfindendes Ferienangebot für die 8- bis 16-Jährigen. Sie richtet sich mit ihrem Ferienprogramm nun
auch an 16- bis 21-Jährige. Der Vorsitzende der Bildungsabteilung gab folgende Information: „Jedes
Ferienprogramm spielt im Hinblick auf die Identitätsfindung der Kinder und Jugendlichen und im
Hinblick auf ihre religiöse Bildung eine besondere
Rolle. Aus diesem Anlass bietet die Bildungsabteilung der Milli Görüs für alle Jugendlichen, die an
den Grundkursen der Ferienprogramme während
der vergangenen Jahre teilgenommen haben, ein
neues Ferienprogramm. … Wir möchten die Jugendlichen motivieren und dazu befähigen, dass sie
eine eigene Persönlichkeit und Ausdrucksmöglichkeiten entwickeln. Das Ferienprogramm, das sowohl für Mädchen als auch für Jungen angeboten
wird, wird an acht Orten und mit einem Umfang
von 14 Tagen durchgeführt werden.“
Es folgt eine genaue Auflistung der Zeiten sowie Angaben über die Kapazitäten, die Zusammensetzung des
Kurses nach Geschlechtern, die Anzahl der zum jeweiliParl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper
gen Zeitpunkt angebotenen Klassen und die ausgewählten Länder. Dies sind im Einzelnen Ägypten, Türkei,
Belgien, Deutschland, Österreich, Niederlande und die
Schweiz.
Über die Anzahl der Teilnehmer an den im Ausland
stattfindenden Ferienprogrammen liegen uns keine konkreten Angaben vor. Die Organisation selbst gibt auf ihrer Homepage die Beteiligung an den Sommerlagern im
vergangenen Jahr mit rund 20 000 Personen an und ruft
bereits jetzt zur rechtzeitigen Anmeldung für das laufende Jahr auf. Über Kontakte der Jugendlichen während
dieser Sommerlager zu Personen von Terrornetzwerken
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Bitte schön, Herr Kollege Grindel.
Mich interessieren vor allem die Veranstaltungen in
Ägypten. Gibt es irgendwelche Einschätzungen oder
Kenntnisse darüber, was in den Sommercamps in Ägypten stattfindet? Denn das sind wohl diejenigen Veranstaltungen, zu denen besonders ausgewählte und von den
Moscheevereinen empfohlene Kinder und Jugendliche
hingebracht werden und bei denen Indoktrination erfolgt
und es zu Kontakten mit Leuten kommt - das habe ich
bereits in der Klammerbemerkung meiner schriftlich
eingereichten Frage 30 aufscheinen lassen -, die dem
Terrornetzwerk al-Qaida oder zumindest militant-fundamentalistischen Gruppen zugerechnet werden.
Herr Kollege Grindel, ich kann mich in meiner Antwort auf Ihre Frage nach der inhaltlichen Fixierung dieser Angebote, dieser Sommercamps nur ein Stück weit
wiederholen. Sie orientiert sich an der Ausrichtung von
Milli Görüs insgesamt. Mir scheint es wichtig zu sein,
noch einmal festzuhalten, dass uns keine Erkenntnisse
darüber vorliegen, dass die Kinder und Jugendlichen
- egal an welchen Sommerfreizeiten sie teilnehmen Kontakte zu Terrornetzwerken haben.
Nun handelt es sich bei Milli Görüs ausweislich des
Verfassungsschutzberichtes um eine extremistische
Gruppierung. Wie schätzt denn das Bundesinnenministerium die offenbar wachsende Zahl der Angebote an
- auch im Ausland durchgeführten - Sommercamps und
Jugendfreizeiten ein? Mit anderen Worten: Muss man
nicht befürchten, dass sie dem Zweck dienen, Jugendliche zu fundamentalisieren und sie in einer Weise zu beeinflussen, die der Integration nicht förderlich ist? Wird
die Bundesregierung diese Entwicklung stärker in
Augenschein nehmen?
Sie kennen unsere Verhaltensweise gegenüber dieser
Organisation. Sie findet sich auch im Verfassungsschutzbericht wieder. Das hat seine Gründe. Deswegen
schauen wir genau hin. Es ist sicherlich ein Problem,
wenn beispielsweise im Mittelpunkt die Vermittlung einer islamischen Identität steht, die eine Assimilation in
die deutsche Mehrheitsgesellschaft, die in den Augen
der IGMG minderwertig ist, verhindern soll. Das ist der
entscheidende Punkt und das sind die Gründe, warum
wir hier genau hinschauen.
Ich rufe die Frage 31 des Kollegen Grindel auf:
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den von
der islamistischen Organisation IGMG veranstalteten Jugendfreizeiten Erkenntnisse, inwieweit die diplomatischen Vertretungen der Türkei in Deutschland diese Veranstaltungen unterstützen, und hat die Bundesregierung insbesondere
Erkenntnisse über das Verhalten des türkischen Botschafters
in Berlin gegenüber der IGMG?
Herr Kollege Grindel, diese Frage muss ich mit Nein
beantworten.
Es gibt leider Anzeichen dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen den diplomatischen Vertretungen der
Türkei, insbesondere dem türkischen Botschafter in Berlin, und der islamistischen Gruppierung Milli Görüs
wächst. Sie haben gerade gesagt, dass Sie diese Organisation mit großer Aufmerksamkeit beobachten. Hat man
denn zu irgendeinem Zeitpunkt dem türkischen Botschafter deutlich gemacht, wie die Bundesregierung
Milli Görüs einstuft und dass es irritieren muss, wenn es
eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den diplomatischen Vertretungen der Türkei und Milli Görüs gibt?
Wie unsere Position gegenüber Milli Görüs aussieht,
habe ich ja kundgetan. Ich glaube, sie ist relativ eindeutig und richtig. Ich gehe davon aus, dass die Position der
Bundesregierung dem türkischen Botschafter bekannt
ist. Ob es diesbezüglich aktuell ein Gespräch gegeben
hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber unsere Position
ist klar. Ich glaube, auch der türkischen Botschaft usw.
ist klar, wie sie aussieht.
Vielen Dank.
Die Fragen 32 und 33 des Kollegen Koschyk sowie
die Frage 34 des Kollegen Binninger werden schriftlich
beantwortet.
Ich rufe die Frage 35 des Kollegen Burgbacher auf:
Hält die Bundesregierung nach der Sondersitzung der Innenminister am 11. Februar 2005 an ihrer Absicht fest, im Alleingang ein „Rumpfnetz“ des Bundes beim Digitalfunk für
die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
BOS, einzurichten?
Herr Kollege Burgbacher, die Innenministerkonferenz
hat am 11. Februar 2005 den Vorschlag des Bundesministers des Innern zur Einführung des BOS-Digitalfunks zur Kenntnis genommen, wonach der Bund die
Initiative zur Einführung des Digitalfunksystems auf der
Grundlage der im Januar abgeschlossenen fachlichen
Abstimmung zwischen Bund und Ländern übernehmen
will. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die
seitens der Bundesländer erbetene Präzisierung des Vorschlags zu der Überzeugung führen wird, dass die vom
Bund dargestellte Vorgehensweise die Umsetzung der
Ziele der Dachvereinbarung ermöglichen und die den
Projektfortschritt blockierenden Debatten über die Kostenverteilung beenden wird.
Erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär Körper, was bedeutet das jetzt
konkret? Wir werden eigentlich seit Jahren immer wieder vertröstet. Immer wieder heißt es: Wir sind zuversichtlich, dass es kommt. - Wir sind eines der letzten
Länder ohne Digitalfunk. Wir befinden uns noch nicht
einmal in der Einführung. Was bedeutet „wir sind zuversichtlich“? Kann man das konkreter fassen?
Sie wissen, dass der Bundesinnenminister der Innenministerkonferenz diesbezüglich einen klaren Vorschlag
gemacht hat, insbesondere was das Rumpfnetz und die
50-prozentige Abdeckung anbelangt.
Bei der Formulierung „wir sind zuversichtlich“ muss
man es im Moment deshalb belassen, weil die Innenministerkonferenz diese Vorschläge zur Kenntnis genommen hat. Diese Vorschläge sind im Wesentlichen
gemacht worden, um dieses Projekt zu beschleunigen.
Sie wissen: Das ist eine Bund/Länder-Veranstaltung,
16 plus 1. Darin besteht ein Problem. Die Ausgangssituation der einzelnen Länder ist unterschiedlich, was
zur Beförderung nicht unbedingt beigetragen hat.
Wir erhoffen uns, dass wir mit diesem Vorschlag und
mit dieser Vorgehensweise ein Stück - neudeutsch gesagt - Drive in die Sache bekommen. Wir alle sind uns
einig: Wir brauchen Digitalfunk im Sicherheitsbereich.
Wir sollten alles daransetzen, dies gemeinsam mit den
Beteiligten über die Bühne zu bringen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär Körper, das Ganze scheiterte bisher daran, dass sich Bund und Länder nicht auf ein
Finanzierungsmodell einigen konnten. Gab es in der Innenministerkonferenz - ich glaube, sie tagte am letzten
Freitag - dazu neue, konkrete Angebote des Bundes?
Das Angebot bestand und besteht in der Zurverfügungstellung des so genannten Rumpfnetzes. Dadurch
definiert sich der Anteil derjenigen Kosten, die der Bund
übernehmen würde und könnte. Ich glaube, das ist ein
ganz wichtiger Fakt, um diese Hängepartie im Bereich
der Kostenverteilung und -zuteilung aufzulösen. Das ist
der entscheidende Punkt. Auch deswegen hat Bundesinnenminister Otto Schily diese Initiative gestartet.
Herr Kollege Göbel.
Herr Staatssekretär, bezüglich dieses Rumpfnetzes
und der Investitionskosten hat der Bundesinnenminister
erklärt, dass Naturalleistungen erbracht werden sollen.
Können Sie einmal konkretisieren, woran dieses Rumpfnetz anknüpfen soll, was also dessen Basis sein soll, damit 50 Prozent der Landesgebiete abgedeckt werden
können? Können Sie darüber hinaus konkretisieren, worin die Naturalleistungen bestehen sollen, die der Bund
zur Errichtung dieses Netzes erbringen soll?
({0})
Das ist relativ einfach zu beantworten: Man bedient
sich beim Ausbau dieses Netzes vorhandener Infrastruktur.
({0})
Was die Konkretisierung der Investitionskosten anbelangt: Die Innenministerkonferenz hat den Bundesinnenminister aufgefordert, dies detailliert darzustellen und zu
konkretisieren. Wir sind im Moment dabei.
Herr Kollege Schröder.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, warum hat der
Innenminister der Innenministerkonferenz diesen Vorschlag, wenn er es mit seiner Umsetzung wirklich ernst
gemeint hat, nicht schriftlich vorgelegt? Warum hat er
nicht einmal ganz konkret gesagt, wie die gemeinsame
Planung und die abgestimmte Errichtung der Teilnetze
sichergestellt werden sollen und welche Kosten auftreten
usw.?
Der Innenministerkonferenz am 11. Februar 2005 in
Berlin lag unter anderem folgende Beschlussvorlage vor:
Die IMK nimmt den Vorschlag des Bundesministers des Innern zur Einführung des BOS-Digitalfunks zur Kenntnis, wonach er ein Kernnetz nach
dem in der Dachvereinbarung vereinbarten StanParl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper
dard GAN einschließlich der für ein Gesamtnetz
notwendigen Kapazität errichten will, das rund
50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes
einschließlich besonderer Ballungsgebiete mit
Handsprechfunk versorgt und den Ländern im
Endausbau eine kostenfreie Mitnutzung ermöglicht.
Das war unter anderem Gegenstand der Beratung der
Innenministerkonferenz. Das war schriftlich fixiert.
Herr von Klaeden.
Herr Staatssekretär, wenn es bereits so konkrete Planungen gibt, frage ich: Wann kann denn nach Einschätzung Ihres Hauses mit der Ausschreibung begonnen
werden?
Die Innenministerkonferenz hat sich dann in einem
weiteren Schritt mit dieser Frage beschäftigt. In der
schon erwähnten Beschlussvorlage heißt es unter
Ziffer 4 - es ist immer gut, wenn man so etwas bei sich
hat -:
Die Staatssekretäre und -räte werden beauftragt, die
Konkretisierung abschließend zu bewerten, alsbald
zu berichten und damit die Basis für eine kurzfristige Schlussentscheidung der Innenministerkonferenz und der Ministerpräsidentenkonferenz zu
schaffen.
({0})
Von dieser kurzfristigen Schlussentscheidung hängt die
Frage des Ausschreibungstermins ab.
({1})
Als letzte Frage rufe ich die Frage 36 des Kollegen
Burgbacher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit seitens des
Fußballweltverbandes, FIFA, Bedenken gegen die Gewährleistung der Sicherheit bei der Fußballweltmeisterschaft 2006
unter anderem wegen des fehlenden Digitalfunknetzes und
drohender Unzulänglichkeiten bei der Bewältigung eines
Großschadenereignisses aufgrund mangelhafter Koordination
der Hilfskräfte bestehen?
Herr Kollege Burgbacher, die Frage, die Sie gestellt
haben, ist relativ kurz zu beantworten. Der Bundesregierung sind solche Bedenken nicht bekannt.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, dass es
eigentlich ein Argument für Deutschland war, am besten
Sicherheit gewährleisten zu können, und dass die Tatsache, dass wir den Digitalfunk nicht einführen können,
jetzt schon zu einem Unsicherheitsfaktor wird? Alle Sicherheitskräfte sagen uns, dass das für die Fußballweltmeisterschaft natürlich enorm wichtig wäre.
Herr Kollege Burgbacher, Sie wissen, dass wir in der
Frage der Sicherheitskonzeption für die Fußballweltmeisterschaft sehr gut vorbereitet sind. Wir werden uns
irgendwann einmal auch im Innenausschuss damit beschäftigen können. Dies ist übrigens eine Bund/LänderVeranstaltung. Das kann der Bund nicht allein leisten.
Insbesondere auch die Austragungsorte sind hier gefordert. Da sind wir voll im Zeitplan. Im Übrigen haben wir
das Produkt Sicherheit in Deutschland bisher ganz gut
gewährleistet, auch ohne dieses Digitalfunknetz. Das ist,
denke ich, ein wichtiges Argument. Nichtsdestotrotz ist
es notwendig, möglichst schnell zur Einführung des
Digitalfunknetzes zu kommen. Ich hoffe, dass diese
Hängepartie mit den jetzt vorgelegten Vorschlägen beendet werden kann.
Was die Frage der Fußballweltmeisterschaft anbelangt, so war exakt unser Sicherheitskonzept mit ausschlaggebend dafür, dass wir zum Austragungsort
gewählt worden sind. Es ist für uns eine hohe Verpflichtung, dies auch einzuhalten. Sie können versichert sein:
Wir werden alles nur Mögliche dazu beitragen. Man
kann auch feststellen, dass die Beteiligten diesem Ziel
verpflichtet sind.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, dass
bei der Fußball-WM im Bereich der Austragungsorte Insellösungen für Digitalfunk entstehen, die natürlich
zwangsläufig zur Folge hätten, dass wir den immer wieder beschworenen Flickenteppich beim Digitalfunk bekommen würden?
Ich kann die Frage, ob es dazu kommen könnte, im
Moment nicht beantworten. Ich weiß, dass das immer
wieder angedacht worden ist. Aber ob das realisierbar
ist, vermag ich im Moment nicht zu sagen. Sehen Sie es
mir nach, dass ich bei dieser Frage ein bisschen zurückhaltend bin.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die für die Fragestunde vorgesehenen zwei Stunden sind erschöpft.
Wir sind damit auch am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf
morgen, Donnerstag, den 24. Februar 2005, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.