Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 6/16/2004

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie alle herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wünsche uns eine gute Beratung. Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach einer interfraktionellen Vereinbarung der Gesetzentwurf des Bundesrates zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung, Drucksache 15/3146, sogleich ohne Beratung an den federführenden Rechtsausschuss sowie an den Innenausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jeweils zur Mitberatung überwiesen werden soll. Sind Sie damit einverstanden? - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Ferner soll heute um 15.30 Uhr über drei Anträge auf Zurückweisung von Einsprüchen des Bundesrates zum Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, Drucksache 15/3307, zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Drucksache 15/3308, und zum Europäischen Haftbefehlsgesetz, Drucksache 15/3309, namentlich abgestimmt werden. Sind Sie auch hiermit einverstanden? - Auch hierzu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettsitzung mitgeteilt: Mehr Chancen zum Studium - BAföG-Reformen der Bundesregierung. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn. Bitte sehr. ({0})

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich habe heute im Kabinett die 17. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden vorgestellt. Die Studie zeigt sehr klar, dass die große BAföG-Reform, die wir im Jahre 2001 durchgeführt haben, messbare Erfolge hervorgebracht hat, weil sie zu einem signifikanten Anstieg der Gefördertenzahl geführt hat, die mit einem signifikanten Anstieg der Studierendenzahl insgesamt einhergeht. Zur Untermauerung: Im Jahre 1998 lag der Anteil der Studienanfänger in einem Jahrgang noch unter 28 Prozent. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in einem Jahrgang bei 36,5 Prozent. Die Zahl der Geförderten ist im Vergleich zu 1998 von damals nur 341 000 auf jetzt knapp eine halbe Million gestiegen. Das heißt, die wirtschaftliche und soziale Lage hat sich erheblich verbessern können. Gleichzeitig stieg der Anteil der Vollgeförderten sprunghaft an. Das sind diejenigen Studierenden, die aus einkommensschwachen Familien kommen, also aus Familien mit einem sehr geringen Einkommen. Der Anteil der Vollgeförderten ist auf fast 47 Prozent gestiegen. Das zeigt nachdrücklich, dass es uns durch diese große BAföG-Reform wirklich gelungen ist, gerade Jugendlichen aus Familien, die ein geringes Einkommen haben, die Entscheidung für ein Studium wieder zu ermöglichen. Sie müssen sich jetzt nicht mehr aus finanziellen Gründen gegen ein Studium entscheiden, sondern sie können sich jetzt wieder für ein Studium entscheiden. Das zeigt sich im Übrigen auch an einem zweiten Ergebnis der Untersuchung: Es ist uns zum ersten Mal seit vielen Jahren gelungen, in der Gruppe der Jugendlichen, deren Väter nur einen Hauptschulabschluss haben, eine Trendumkehr zu erreichen. In allen Jahren zuvor sank der Anteil der Jugendlichen aus Familien, in denen der Vater einen Hauptschulabschluss hat. Jetzt haben wir zum ersten Mal einen Anstieg: um 5 Prozent. ({0}) Das unterstreicht noch einmal, dass es uns wirklich gelungen ist, hier eine Bresche zu schlagen, und es zeigt, dass wir über Chancengleichheit nicht nur reden, sondern dass wir die Chancengleichheit durch diese Redetext BAföG-Reform erheblich stärken konnten und erheblich gestärkt haben. ({1}) Ich will auf einen anderen Punkt hinweisen, der aus der Studie hervorgeht und der deutlich unterstreicht, welche große und wichtige Rolle das BAföG spielt. Der weitaus größte Teil - 69 Prozent - der BAföG-Empfänger sagt: Ohne BAföG hätten wir nicht studieren können. Ich denke, das macht mehr als alles andere klar, wie wichtig das Instrument BAföG ist, welche große Bedeutung es zur Realisierung von Chancengleichheit hat. ({2}) Ich will allerdings auch auf einen kritischen Punkt hinweisen, der mit dem BAföG nicht unmittelbar etwas zu tun hat, aber aus der Studie ebenfalls hervorgeht: dass nämlich gerade in der schulischen Ausbildung die Chancengleichheit bei weitem noch nicht realisiert worden ist. Hier haben die Länder eine wirklich große Aufgabe zu leisten. ({3}) Es kann nicht sein, dass die Weichen in den Schulen noch immer so gestellt werden, dass Kinder aus Familien, in denen die Eltern einen höheren Bildungsabschluss haben, eine erheblich größere Chance haben, die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, als Kinder aus Familien, in denen die Eltern einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss haben. Das muss in der schulischen Bildung verbessert werden. ({4}) Wenn es uns nicht gelingt, mehr Kinder aus diesen Familien zur allgemeinen Hochschulreife zu führen, werden wir auch mit all unseren Anstrengungen das nicht völlig umkehren können, sondern immer nur punktuelle Erfolge erreichen. Es gibt diesen Zusammenhang und man muss diesen Zusammenhang auch betrachten. Wie gesagt: Das wird in der Studie ebenso thematisiert. Ich will noch einen anderen Punkt kurz ansprechen - auch das halte ich für ein erfreuliches Ergebnis der BAföG-Reform -: Die Geförderten nutzen die verbesserten Möglichkeiten eines Studiums im Ausland. Die Anzahl der Geförderten, die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, ist um rund ein Viertel gestiegen. Es war ja ein wichtiges Ziel der BAföG-Reform, dass wir auch Jugendlichen, die BAföG erhalten, das Studium im Ausland ermöglichen und sie dabei unterstützen, es nicht erschweren. Diese Möglichkeit wird, wie gesagt, offensiv und stark wahrgenommen. Das alles, diese sehr positive Entwicklung, hat natürlich zur Folge, dass sich das Ausgabevolumen, das Bund und Länder für das BAföG aufbringen, also das Volumen an Investitionen in BAföG, erheblich erhöht hat. Ich habe ja am Anfang gesagt, dass wir 1998 so eine Art Tiefpunkt der Studierendenförderung erreicht hatten. Damals betrug das Ausgabevolumen von Bund und Ländern rund 1,2 Milliarden Euro, inzwischen - im Jahr 2003 - investieren wir mit 2,03 Milliarden Euro fast das Doppelte. Ich denke, auch das unterstreicht, wie stark die Bedeutung dieser Studienförderung gewachsen ist. Vielen Dank. ({5})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Vielen Dank für die Berichterstattung. Die erste Frage zum Bericht der Bundesregierung hat die Kollegin Reiche.

Katherina Reiche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003209, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, Sie haben uns Zahlen genannt, wie viele mittlerweile BAföG empfangen. Vielleicht könnten Sie in einem ersten Schritt den Unterschied zwischen Schülern und Studenten bezüglich der prozentualen Anteile darstellen. Außerdem möchte ich Sie fragen, ob die sprunghaft gestiegene Zahl der BAföG-Empfänger nicht auch Ausdruck der sprunghaft gestiegenen Arbeitslosigkeit und der zunehmend katastrophalen wirtschaftlichen Situation in unserem Land ist? ({0})

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben ein Verhältnis von 320 000 Studierenden zu ungefähr 180 000 Fachschülern; das ist im Übrigen ein Verhältnis, das wir schon seit längerer Zeit haben, das sich so entwickelt hat. Zu Ihrer zweiten Frage: Dass dem nicht so ist, lässt sich an dem Beispiel erläutern und erkennen, das ich vorhin geschildert habe: Bei den Familien, die nach unseren Sozialerhebungen als bildungsfernere Familien definiert werden, haben wir wirklich den Durchbruch geschafft. Dass der Anteil derjenigen Studierenden, die aus Familien stammen, deren Eltern bzw. Väter einen Hauptschulabschluss haben, signifikant gestiegen ist, zeigt, dass wir hier Erfolg haben, dass es uns gelungen ist, den Jugendlichen aus diesen Familien die Entscheidung für ein Studium deutlich zu erleichtern und sie darin zu bestärken, diesen Bildungsweg zu gehen, wenn sie das wollen, und dass die finanzielle Frage kein erheblicher Hemmfaktor mehr ist, sie also keine Beschränkung für diese Familie mehr darstellt, wie das in den 90er-Jahren ganz offensichtlich der Fall war. Hier ist uns wirklich ein Durchbruch gelungen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Rossmann.

Dr. Ernst Dieter Rossmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003211, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Ministerin, Sie haben sehr höflich umschrieben, was ich drastisch ausdrücken möchte, dass nämlich die CDU/CSU und die FDP das BAföG radikal heruntergewirtschaftet haben und es haben verrotten lassen. Können Sie aufgrund der Sozialerhebung im Detail sagen, ob die durch die Maßnahmen der jetzigen Regierungsmehrheit gestiegenen Höchstfördersätze oder auch die Begrenzung der Darlehensrückzahlungen besonders motivierend gewirkt haben? Oder lässt sich anhand der Sozialerhebung im Einzelnen nicht sagen, welche der vielen guten Maßnahmen besonders motivierend waren?

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Aus der Sozialerhebung geht hervor, dass durch das Bündel der Maßnahmen genau dieser Durchbruch erreicht wurde. Die Summe wurde erhöht. Ich habe vorhin ja darauf hingewiesen, dass sich gerade die Zahl der Vollgeförderten deutlich erhöht hat. In dem neuen BAföG-Gesetz - im Zuge der großen BAföG-Reform wurde jetzt eine Begrenzung der Kreditrückzahlungen festgelegt. Daneben haben wir die Einkommensgrenzen erhöht. Um das einmal deutlich zu machen: Die Einkommensgrenze einer typischen Familie mit zwei Kindern, die sich in der Ausbildung befinden, liegt bei ungefähr 6 000 Euro. Ich muss von einer „typischen Familie“ sprechen, weil im Einzelfall natürlich immer die einzelnen Bedingungen herangezogen werden. Es geht nicht allein um die Frage nach der Steuerklasse, sondern es muss auch berücksichtigt werden, ob noch etwaige Abzüge vorhanden sind und ob die Familie weitere Kinder hat, die sich in einer Ausbildung befinden. Dann steigt die Einkommensgrenze natürlich. Das heißt: Dadurch haben wir den Kreis der zum BAföG-Bezug Berechtigten deutlich verändern, und zwar erweitern können. Ich habe es vorhin bereits gesagt: Auch die Tatsache, dass der Umfang des BAföGs bei der individuellen Förderung deutlich gestiegen ist, wird aus der Sozialerhebung klar; denn der durchschnittliche Förderbetrag liegt inzwischen um 15 Prozent höher als noch im Jahre 2000. Auch hier hat die BAföG-Reform gegriffen. Dadurch konnte die Akzeptanz des Studiums, also die Zahl der Entscheidungen für das Studium, natürlich noch einmal deutlich gesteigert werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Flach.

Ulrike Flach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003119, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Ministerin, die FDP und die SPD haben nicht immer viel gemeinsam. ({0}) Das Körbemodell hatten wir aber gemeinsam. Davon sind Sie mangels Finanzen doch sehr schnell abgewichen. Ich bedauere das bis zum heutigen Tage; denn ich glaube, das wäre der Weg gewesen, um einen deutlichen Umschwung herbeizuführen. Meine Frage zielt auf folgenden Punkt ab: Grundlage unserer Körbemodelle war ja, dass wir möglichst elternunabhängig fördern wollten, um die bildungsfernen Schichten an ein Studium heranzuführen. Das, was Sie vorgelegt haben, ist in meinen Augen eine geschönte Darstellung der Erhebung des Deutschen Studentenwerkes; denn das Deutsche Studentenwerk sagt sehr deutlich, dass es trotz Ihrer jetzt ja nur rudimentären Änderungen nach wie vor keinen deutlichen Umschwung bei der Studienbeteiligung gibt. Bei den Kindern, die aus bildungsnahen Schichten kommen, ist ein Aufschwung zu verzeichnen. ({1}) In den unteren, bildungsfernen Schichten gibt es einen geringen - es sind knappe 5 Prozent - Aufschwung. Daneben haben wir einen Abschwung bei den mittleren Schichten, was ich geradezu dramatisch finde. Jetzt frage ich: Wie erklären Sie das und wie wollen Sie das verbessern?

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir die Einkommensgrenze für die Berechtigung von BAföG deutlich erhöht haben. Sie liegt bei einer Familie mit zwei Kindern bei einem monatlichen Einkommen von 6 000 Euro. Das ist sinnvoll und nicht zu niedrig angesetzt. Ich glaube nicht, dass es vernünftig wäre, diese Einkommensgrenze noch weiter zu erhöhen. Ich halte die aktuell geltende Grenze für vernünftig. Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die Studie einen Einbruch bei der Zahl von studierenden Kindern von Eltern mit mittleren Bildungsabschlüssen aufzeigt. In der Studie wird aber auch deutlich - das müssen Sie hinzufügen -, dass diese Verteilung bereits in der Schule eingeleitet wird. Das ist an dem so genannten Bildungstrichter gut erkennbar. Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Die Themen Chancengleichheit, individuelle Förderung und die Heranführung der Kinder an die bestmöglichen Bildungsabschlüsse müssen in der Schulpolitik einen größeren Stellenwert erhalten. Wir beide sind uns durchaus einig, dass die Ganztagsschulen ein wichtiger Schritt auf diesem Weg sind. Es kommt aber darauf an, dass die individuelle Förderung in den Schulen eine größere Bedeutung erhält. Ich möchte auch betonen, dass ich die Diskussion um Studiengebühren, die jetzt teilweise wieder entbrannt ist, für falsch halte; denn damit würde das mittlere Segment entscheidend getroffen. Hierbei geht es um Familien, die aus eigener Kraft Studium und Studiengebühren auf Dauer finanzieren müssen. Wenn man will - ich will es -, dass auch diese Gruppe von allen Bildungschancen und -möglichkeiten in einem noch größeren Maße Gebrauch macht, dann sollte man die Diskussion über Studiengebühren lieber zurückstellen. Ich komme zu der Frage nach dem Körbemodell. Frau Flach, Sie wissen, dass dies nicht ganz so einfach ist, wie Sie es dargestellt haben. Dies ist nämlich mit einer Änderung des Unterhaltsrechts verknüpft. Weder im Bundesrat noch hier gab es aber eine Mehrheit für eine Änderung des Unterhaltsrechts mit allen Konsequenzen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Da mir eine bemerkenswert große Zahl von Wortmeldungen vorliegt, möchte ich nur darauf hinweisen, dass zwischen der Länge der Fragen und der Antworten und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Fragen ein zwingender Zusammenhang besteht. - Frau Berg.

Ute Berg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003504, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Ministerin, durch die großzügige Berücksichtigung von schwangerschafts- und erziehungsbedingten Studienverzögerungen ist es gelungen, einen wesentlichen Beitrag zur Familienförderung zu leisten. Können Sie uns sagen, welchen Anstieg es in diesem Bereich gegeben hat?

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Liebe Frau Kollegin, ich bitte Sie, einen Blick in diese Erhebung zu werfen. Ich muss gestehen, dass ich zurzeit die entsprechende Seite nicht auswendig weiß. Bei der Frage von vorhin hätte ich die Seite nennen können, nämlich Seite 14. Bei Ihrer Frage muss ich im Augenblick passen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Es wird sich im Ministerium sicherlich jemand finden, der die Seite identifiziert. Ich hoffe, die Fragestellerin ist mit dem Hinweis auf eine spätere Beantwortung einverstanden. Das beschleunigt auch den Ablauf der Regierungsbefragung. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten. - Frau Seib.

Marion Seib (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003011, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Bericht erwähnt, dass die Zahl der BAföG-Förderungen für Studenten, die im Ausland studieren, steigt. Nach den derzeitigen Vorschriften ist aber eine Förderung des Vollstudiums im Ausland nicht möglich. Andererseits ist eines der wesentlichen Ziele des Bologna-Prozesses, der weit fortgeschritten ist, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen, der Gang ins Ausland. Wie denken Sie hier zu agieren, nachdem der EuGH festgelegt hat, dass künftig die Förderung durch das Gastland Vorrang haben soll? Mich interessiert, welche Schritte Sie eingeleitet haben und in welche Richtung Sie insbesondere im Hinblick auf die EuGH-Urteile gehen wollen.

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Es ist nach dem neuen BAföG-Recht durchaus möglich, nach den ersten beiden Semestern die weitere Studienzeit im Ausland zu verbringen. Die BAföG-Bezugsdauer ist immer, sowohl in Deutschland als auch im Ausland, auf die Regelstudienzeit begrenzt. Es gibt dann noch die Studienabschlussförderung, die man in Anspruch nehmen kann. Als drittes Instrument haben wir die Bildungskredite eingeführt. Man kann also nach den ersten beiden Semestern in den EU-Ländern ohne zeitliche Begrenzung studieren, wobei die Regelstudienzeit, die für alle gilt, zu beachten ist. Ich werde die Vorschrift, dass die ersten beiden Semester in Deutschland studiert werden müssen, nicht aufheben, solange die EU-Richtlinie nicht entsprechend geändert wird, weil das in der Konsequenz bedeuten würde, dass Studierende aus allen anderen EU-Ländern hier unter Umständen ein Recht auf BAföG-Förderung hätten. Das werde zumindest ich nicht mitmachen. Wenn Sie das wollen, müssen Sie das sagen. Ich würde das für falsch halten - das sage ich ausdrücklich -, auch für nicht finanzierbar. Ich bin der Auffassung, dass das entsendende Land die Verantwortung für die Studienfinanzierung hat. Deshalb habe ich mit einigen Kollegen aus dem europäischen Ministerrat eine entsprechende Initiative verabredet. Ich habe die europäischen Abgeordneten bereits vor längerer Zeit angeschrieben und sie um Unterstützung in dieser Sache gebeten, weil es darauf ankommt, dass das Europäische Parlament einen entsprechenden Änderungsantrag einbringt und durchsetzt. Ich hoffe, dass das in Kürze gelingen wird.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Tauss. ({0})

Jörg Tauss (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002813, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Nur eine kleine Korrektur, Frau Ministerin: 1998 hatten wir nicht nur beim BAföG einen Tiefpunkt in Deutschland erreicht, sondern auch auf allen anderen Gebieten: im wirtschaftlichen Bereich, im Bereich der Ausbildungsplätze, der Arbeitsplätze, auch wenn die Union davon immer wieder erfolgreich ablenkt. ({0}) - Da regen Sie sich wieder auf, aber man muss die Wahrheit sagen. Nun aber zu meiner Frage, die sich auf die Kollegin Flach bezieht.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Tauss, ich muss Sie aber nicht daran erinnern, dass Dreiecksfragen nicht zulässig sind.

Jörg Tauss (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002813, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Nein, das war nur ein Gedanke, der mir noch gekommen ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich habe es mir gedacht.

Jörg Tauss (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002813, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die Kollegin Flach sprach von „rudimentären“ Veränderungen. Ich glaube, sie wollte zum Ausdruck bringen, dass die Veränderungen ihr nicht ausreichend erschienen. Da in der Pädagogik die Wiederholung ein wichtiges Element ist, möchte ich Sie einfach bitten, mir zu sagen, was das Rudimentäre an diesen Veränderungen war. Von einigen haben wir schon gehört, nämlich die das Kindergeld, das Ausland, die Schwangerschaft und Ähnliches betreffen. Würden Sie die Einschätzung der Kollegin Flach teilen, dass es sich um eine rudimentäre Veränderung im Sinne des Wortes gehandelt hat? ({0})

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Ich teile die Einschätzung der Kollegin Flach in diesem Punkt nicht. Wir haben einige grundlegende Änderungen durchgeführt. ({0}) Wir haben eine grundlegende Änderung - ich habe das vorhin gesagt - durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen durchgeführt, die weite Teile der Mittelschicht betrifft, wenn man von den durchschnittlichen Einkommen in unserem Land ausgeht. Eine weitere grundlegende Änderung besteht darin, dass wir die Höchstfördersätze deutlich erhöht haben. Eine dritte grundlegende Änderung ist, dass das Kindergeld nicht mehr angerechnet wird. In der Vergangenheit wurde das Kindergeld von dem Förderbetrag abgezogen. Das ist nicht mehr der Fall, sodass das Kindergeld den Familien jetzt zusätzlich für die Ausbildung ihrer Kinder zur Verfügung steht. Wir haben eine grundlegende Änderung dadurch durchgeführt, dass der Kreditanteil, der zurückgezahlt werden muss, gedeckelt wird. Es gibt eine Obergrenze von 10 000 Euro. Damit haben die Jugendlichen, die aus den einkommensschwächsten Familien kommen, nicht mehr den größten Kreditanteil, wie das noch zu meiner eigenen Studienzeit und bis zur BAföG-Reform der Fall war, was ich nicht unbedingt sozial gerecht nennen würde. Das haben wir ebenfalls geändert. Wir haben eine ganze Reihe von Entbürokratisierungsschritten durchgeführt, die ich jetzt nicht alle aufzählen will. Wir haben zum Beispiel sichergestellt, dass diejenigen, die sich für ein Bachelor- oder Masterstudium entscheiden, auch bei interdisziplinären Studienkombinationen für das Masterstudium einen BAföG-Anspruch haben, wenn die Einkommensvoraussetzungen gegeben sind. Das alles sind grundlegende Weichenstellungen. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir noch zwei weitere Instrumente eingeführt haben, über die wir bisher noch nicht gesprochen haben, und zwar eine verlässliche Studienabschlussförderung und - als zusätzliche Maßnahme - den Bildungskredit, der auch von denjenigen in Anspruch genommen werden kann, die keinen BAföG-Anspruch haben. Die Entwicklung des Bildungskredits zeigt im Übrigen, dass auch dieses Instrument eine Erfolgsgeschichte ist. Ich möchte noch eine Anmerkung zu der Frage von Frau Berg machen: Es ist die Seite 51.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Präsident! - Frau Ministerin, ich würde gerne wissen, ob die BAföG-Novelle dazu beigetragen hat, die Studierneigung in den ostdeutschen Bundesländern zu erhöhen, und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die Studierneigung in Ostdeutschland zu erhöhen.

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Die BAföG-Novelle hat - und zwar erheblich - dazu beigetragen, sodass mittlerweile eine Angleichung der Studierneigung erfolgt ist. Wir haben mit der großen BAföG-Reform auch die Förderbedingungen und Fördersätze angeglichen. Das heißt, dass ein Studierender in Ostdeutschland nicht mehr weniger BAföG erhält als ein Studierender in Westdeutschland, wie es vor der BAföGReform 2001 der Fall war.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Kretschmer.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns die Auswirkungen einer möglichen Aufhebung des Studiengebührenverbots durch das Bundesverfassungsgericht, die unmittelbar bevorsteht, erläutern. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung für einen solchen Fall vor, um eventuelle Studiengebühren bei der Berechnung von Freibeträgen und Bemessungsgrenzen zu berücksichtigen? ({0})

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Herr Kretschmer, da zu diesem Thema bisher noch keine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden hat, gehe ich nicht davon aus, dass in Kürze ein Urteil bevorsteht. ({0}) - Nein, das kann mich nicht überraschen. Es muss eine Verhandlung geben, Frau Flach, bevor ein Gericht zu einer Entscheidung kommt. Über den Ausgang des Verfahrens kann und werde ich nicht spekulieren. Bislang ist es offen, wie das Gericht entscheiden wird. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Reiche.

Katherina Reiche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003209, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, Ihr Haus plant den Entwurf eines 21. Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsfördergesetzes. Damit wollen Sie Rechtsbereinigungen vornehmen und die Einnahme- und Ausgabensituation des BMBF verbessern. ({0}) - Es sind insgesamt drei Ziele - Sie haben mich falsch verstanden, Frau Ministerin -, die Sie mit dem Gesetzentwurf erreichen wollen. ({1}) Meine Frage bezieht sich auf Folgendes: Warum ist diese Novelle so wichtig? Sie sind gemäß § 35 BAföG verpflichtet, alle zwei Jahre eine Anpassung der Bedarfssätze vorzunehmen. Das haben Sie im vergangenen Jahr versäumt. Sie haben dem Parlament gerade mitgeteilt, dass Sie auch in diesem Jahr keine Anpassung planen. Habe ich das richtig verstanden? Wie beurteilen Sie es, dass die Verringerung der Arbeitnehmerpauschale zur Senkung des monatlichen Bedarfs dazu geführt hat, dass BAföG-Empfänger nun circa 120 Euro im Jahr weniger haben?

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Frau Reiche, ich habe keine Aussagen zu den Planungen bezüglich des BAföG gemacht. Deshalb ist Ihre Behauptung falsch. Das ist der erste Punkt. Es gibt keine Gesetzesvorbereitung. Es gibt von daher weder das eine noch das andere. Mir ist auch nicht klar, welches Gesetz Sie meinen. Meinen Sie die BBiG-Novelle? Von welchem Gesetz sprechen Sie? ({0}) - Gut. Ich habe das Ergebnis der großen BAföG-Reform vorgestellt. Darüber hinaus sind keine Änderungen am BAföG vorgenommen worden. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die nächste Frage stellt der Kollege Rossmann.

Dr. Ernst Dieter Rossmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003211, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf den Erfahrungsbericht bzw. den Auswertungsbericht und auf die Studienabschlussförderung zu sprechen. Können Sie mit Verweis auf die Seitenzahl oder auch inhaltlich ausführen, in welche Richtung die Studienabschlussförderung schon nachweislich erfolgt ist und welchen Umfang sie ungefähr einnimmt? Denn sie macht einen wesentlichen Teil der mit der Studienreform vorgenommenen Verbesserungen aus.

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Die Studienabschlussförderung ist verlässlich gestaltet worden; darauf habe ich bereits vorhin hingewiesen. Vorher war es so, dass es zeitweilig eine Studienabschlussförderung gab, zeitweilig aber auch nicht. Studienabschlussförderung bedeutet ja, dass diejenigen Studierenden, die zum Beispiel die Regelstudienzeit abgeschlossen haben, es aber nicht geschafft haben, innerhalb dieser Zeit das Diplom, das Staatsexamen oder den Magister zu machen, die Möglichkeit haben, für den Zeitraum der Abschlussprüfungen bzw. der Abschlussarbeit eine auf ein Jahr befristete Abschlussförderung zu erhalten. Der Abschluss muss innerhalb von vier Semestern nach Ablauf der Regelstudienzeit erfolgen. Die Studierenden, die innerhalb der Regelstudienzeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, müssen, wie gesagt, ihr Studium aus finanziellen Gründen nicht abbrechen. Die Studienabschlussförderung wird durchaus in Anspruch genommen. Konkrete Zahlen dazu enthält die besagte Studie zwar nicht. Aber wir wissen aufgrund unserer Daten, dass sie in Anspruch genommen wird. Das Entscheidende und Wichtige für die Studierenden ist, dass die Studienabschlussförderung verlässlich ist. Sie wissen also, dass es diese Möglichkeit gibt und dass keine Gefahr mehr besteht, wie es in der Vergangenheit der Fall war, eventuell in der entsprechenden Situation feststellen zu müssen, dass es eine solche Möglichkeit nicht mehr gibt. Wir haben eine verlässliche Studienabschlussförderung geschaffen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Lensing.

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, das, wonach ich jetzt frage, ist etwas schwierig. ({0})

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Ich denke, Sie als Pädagoge müssten auch schwierige Sachverhalte einfach darstellen können. Das ist jetzt die Herausforderung für Sie.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Verehrte Frau Ministerin, Sie können sich sicherlich denken, dass ich unter Berücksichtigung der knappen Zeit von diesem Schattenboxen nicht viel halte. Es wäre schon gut, wenn Sie, Herr Lensing, Ihre Frage stellten und wenn die Ministerin sie beantwortete.

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich weiß ja, dass Kritik am Präsidenten nicht erlaubt ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

So ist es. ({0})

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Aber Ihre Kommentierung diente auch nicht der Zeitersparnis. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Doch, das bleibt der Redezeit erhalten, um das sicherzustellen. ({0})

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen in der Föderalismuskommission, Art. 74 Abs. 1 des Grundgesetzes zu ändern und die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen abzuschaffen, sodass die rechtliche Basis für die Ausbildungsförderung künftig bei den Bundesländern läge? Welche Auswirkung hätte nach Ihrer Ansicht eine solche Verlagerung für die Organisation und die Höhe der BAföG-Auszahlungen? - Ich denke, das war einfach genug formuliert. ({0})

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Sie haben das wunderbar einfach formuliert. Herr Lensing, ich bin der Auffassung, dass wir an dem bewährten Modell der Ausbildungsförderung festhalten sollten, ({0}) das heißt, dass Bund und Länder diese Förderung weiterhin gemeinsam tragen sollten. Wenn die Föderalismuskommission hier zu einem anderen Ergebnis kommen sollte - das ist bisher noch völlig offen, weil es auch aufseiten der Länder sehr unterschiedliche Positionen zu diesem Punkt gibt, wie Sie sicherlich wissen -, dann kann ich nur sagen, dass ich das für eine falsche Entscheidung der Föderalismuskommission hielte. ({1}) Ich bin der Auffassung, dass wir in Deutschland nicht in die Zeiten des Separatismus zurückfallen sollten. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich möchte zu diesem Themenkomplex noch drei Fragen zulassen, nämlich die von Herrn Tauss, Frau Pau und Frau Flach. Ich bitte, das Ganze möglichst knapp zu halten, damit vielleicht noch ein paar Minuten für mögliche weitere Fragen an die Bundesregierung übrig bleiben. - Herr Tauss.

Jörg Tauss (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002813, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich sehe meine Frage durch die des Kollegen Rossmann als erledigt an,

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wunderschön!

Jörg Tauss (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002813, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

- Ihrem Appell folgend, Herr Präsident.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich bin gerührt. ({0}) Frau Pau.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Frau Ministerin, ich habe eine Frage, die in eine ganz andere Richtung geht. Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung weiterhin die Ausweitung des Datenabgleichs innerhalb der BAföG-Gewährung plant und, wenn ja, wie sie in diesem Zusammenhang mit der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten umgehen wird, der den Datenabgleich als letztlich flächendeckende Jedermannkontrolle qualifiziert.

Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (Minister:in)

Politiker ID: 11000305

Der Datenabgleich wird von den Ländern durchgeführt. Das haben Bund und Länder - ein kleiner Hinweis: damit auch alle Parteien, die an Landesregierungen beteiligt sind - gemeinsam so entschieden. Es geht, wie bei anderen Sozialgesetzen, um die Frage, ob man BAföG in Anspruch nimmt oder nicht. Diese Datenabgleiche wird es sicherlich auch in Zukunft geben. Sie werden auch rechtlich abgesichert werden. Ich will noch auf Folgendes hinweisen - dies war in der Öffentlichkeit zeitweise ein großes Thema -: Es wäre jetzt völlig falsch, zu glauben, dass das Sozialgesetz BAföG von einer großen Zahl von Studierenden missbräuchlich in Anspruch genommen worden ist. Die Zahl derjenigen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie falsche Angaben gemacht haben, liegt deutlich unter 10 Prozent. Wenn dies allerdings der Fall ist, dann sollte, wie ich finde, das Geld von den entsprechenden Familien und Studierenden auch zurückgefordert werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Flach, bitte. ({0}) - Dann beende ich diesen Fragenkomplex. Gibt es weitere Fragen zu Themen der heutigen Kabinettsitzung? - Bitte schön, Frau Pau.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Ich frage die Bundesregierung im Zusammenhang mit sich verdichtenden Agenturmeldungen, dass heute Abend der Abschluss eines Ausbildungspaktes bevorsteht, wie die Bundesregierung mit dem hier kürzlich verabschiedeten Berufsausbildungssicherungsgesetz in den Verhandlungen mit dem Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss umzugehen gedenkt. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Bitte schön, Herr Staatsminister Schwanitz.

Not found (Gast)

Frau Kollegin Pau, formal muss man zunächst einmal festhalten, dass die Bundesregierung selbst kein Mitglied des Vermittlungsausschusses ist. Der Vermittlungsausschuss setzt sich vielmehr aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates zusammen. Diese Mitglieder werden natürlich völlig eigenständig entscheiden, wie sie mit dem im Vermittlungsausschuss anhängigen Gesetzentwurf umgehen werden. Es ist bekannt - insofern kann das von meiner Seite bestätigt werden -, dass Bundesminister Clement intensive Gespräche führt, um einen solchen Ausbildungspakt zustande zu bringen. Diese Gespräche sind sehr positiv. Es gibt durchaus Grund zu der Zuversicht, dass die Wirtschaft einen äußerst aktiven Beitrag zu einem Ergebnis leisten wird. Zumindest in den letzten Jahren war ein solcher Beitrag leider nicht festzustellen. Aber auch das bleibt abzuwarten; denn noch ist dieser Pakt nicht zustande gekommen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass man vor diesem Hintergrund hier noch nichts Verbindliches zur Sprache bringen kann.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Gibt es weitere Fragen an die Bundesregierung? Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde - Drucksache 15/3283 Die Reihenfolge des Aufrufs der Geschäftsbereiche ist schriftlich mitgeteilt worden. Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich „Bundeskanzler und Bundeskanzleramt“ auf. Da die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Lammert auf Wunsch der Bundesregierung mit Zustimmung des Fragestellers schriftlich beantwortet werden, muss ich auf das freundliche Angebot des Abgeordneten von Klaeden, in dieser Zeit das Präsidium zu übernehmen, nicht zurückkommen. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Wagner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Lötzsch auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundeswehr ein Luftwaffengeschwader hat, das den Namen Werner Mölders trägt, der bekanntlich im Spanienkrieg - 1936 bis 1939 - an der Bombardierung der Ortschaft Corbera d’Ebre beteiligt war, und welche politische Botschaft will die Bundeswehr damit jungen Piloten der Bundeswehr vermitteln?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Frau Kollegin Lötzsch, das Jagdgeschwader 74 in Neuburg an der Donau erhielt 1973 den Beinamen „Mölders“. Die Benennung erfolgte auf der Grundlage des damals maßgeblichen Traditionserlasses aus dem Jahre 1965. Im Vordergrund der Entscheidung für die Namensgebung stand damals das fliegerische Können von Werner Mölders als herausragender Jagdflieger. Der Deutsche Bundestag beschloss am 24. April 1998 eine Resolution zum 60. Jahrestag der Bombardierung von Guernica. Die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung geprüft. Aufgrund der damals vorliegenden Erkenntnisse konnte davon ausgegangen werden, dass Werner Mölders weder an der Bombardierung von Guernica beteiligt noch persönlich in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt war. Darüber hinaus wurde Werner Mölders’ Rolle im NS-Unrechtsstaat als nicht so herausgehoben bewertet, dass eine Änderung in Bezug auf die Namensgebung in Betracht gezogen worden wäre. Die nun in der Öffentlichkeit thematisierten neuen Vorwürfe sind zum Anlass genommen worden, die Namensgebung erneut auf den Prüfstand zu stellen. Das Militärgeschichtliche Forschungsamt in Potsdam wurde beauftragt, eine auf den neuesten historischen Erkenntnissen basierende Studie zu Oberst Mölders zu erarbeiten. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung einer eingehenden Bewertung unterzogen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage? - Bitte.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, da Sie sich augenscheinlich sehr ausführlich vorbereitet haben, können Sie mir sicherlich auch die Frage beantworten, wie viele Bundeswehrkasernen und Einheiten der Bundeswehr seit 1998, seit Antritt von Rot-Grün, umbenannt worden sind.

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Das ist mir im Einzelnen nicht bekannt. Das werde ich Ihnen schriftlich beantworten.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Das wäre sehr freundlich.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage?

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Ja, ich habe noch eine zweite Frage. Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im nächsten Jahr, am 8. Mai, begehen wir den 60. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitler-Faschismus. Wird in diesem Zusammenhang die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bis zu diesem Tag keine Einheiten der Bundeswehr mehr Namen von Wehrmachtsoffizieren tragen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren?

Hans Georg Wagner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002406

Sie wissen, dass wir den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1998 einhalten müssen. Solange der Deutsche Bundestag keinen anderen Beschluss fasst, gilt er für uns weiter. Sie müssten gegebenenfalls auf eine Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages hinarbeiten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Fragen sind hierzu nicht angemeldet. Dann schließe ich diesen Geschäftsbereich. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Franz Thönnes zur Verfügung. Die Frage 4 des Kollegen Ernst Hinsken wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 5 der Kollegin Gesine Lötzsch auf: Welches politische Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Einschränkung der kostenfreien Beförderung von behinderten Menschen und welche Einsparungen sollen damit jährlich erzielt werden?

Franz Thönnes (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002818

Frau Lötzsch, Sie fragen nach den, wie Sie sagen, Einschränkungen bei der kostenfreien Beförderung von behinderten Menschen. Ich antworte Ihnen dazu wie folgt: Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen ist eingeführt worden, um diesem Personenkreis einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im Alltag zu geben. Wir sprechen über gut 3,5 Millionen Menschen, die diese Berechtigung haben. Ich will im ersten Teil der Beantwortung noch einmal den heutigen Nutzungsumfang beschreiben. Kostenfreie Beförderung gilt für Eisenbahnen im Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnsitz und in Verkehrsverbünden sowie für straßenund schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr am jeweiligen Aufenthaltsort. Außerdem besteht das Recht, auf allen Strecken des Nah- und Fernverkehrs eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen, unabhängig davon, ob der schwerbehinderte Mensch aufgrund der Freifahrtregelungen kostenlos fährt oder nicht, soweit für den schwerbehinderten Menschen die Notwendigkeit ständiger Begleitung festgestellt wurde. Die Wertmarke, die zu kaufen ist, kostet seit 1984 unverändert 60 Euro. Dadurch, dass immer größere Teile Deutschlands von Verkehrsverbünden umfasst werden, sind nach und nach kostenfreie überregionale Reisemöglichkeiten entstanden, die nach der damaligen Zielsetzung des Gesetzes so nie beabsichtigt waren. Wenn wir nun über Veränderungen sprechen, dann setzt die Bundesregierung damit Forderungen des Bundesrechnungshofes und einiger Landesrechnungshöfe um sowie die in dem so genannten Koch/Steinbrück-Papier vorgegebenen Einsparziele, zu deren Erreichung sich die Bundesregierung entsprechend einer im Vermittlungsausschuss am 19. Dezember 2003 von Bundestag und Bundesrat parteiübergreifend getroffenen Entscheidung verpflichtet hat. Wie sieht die Neuregelung nun aus? - Der öffentliche Personennahverkehr sowie Eisenbahnen des Nahverkehrs in dem Verkehrsverbund des Heimatortes fallen weiterhin unter den Nutzungsumfang. Wenn kein Verkehrsverbund besteht, ist die Freifahrt in dem Landkreis einschließlich angrenzender kreisfreier Städte möglich. Ist der schwerbehinderte Mensch außerhalb des Verkehrsverbundes oder des Landkreises des Wohnsitzes beruflich tätig, hat er alternativ die Berechtigung zur Nutzung des Nahverkehrs im Verkehrsverbund oder im Landkreis des Beschäftigungsortes. Eine Begleitperson kann er weiterhin, wie nach geltendem Recht, auf allen Strecken des Nah- und Fernverkehrs kostenlos mitnehmen. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Begrenzung von 50 Kilometer, wie sie heute noch gilt, wegfallen soll. Im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsmöglichkeiten stellt sich die Lage wie folgt dar: Aufhebung der 50-Kilometer-Regelung, Beibehaltung einer Wertmarke zu 60 Euro und Gewährleistung der Flexibilität durch freie Fahrt im Verkehrsverbund des Wohnortes bzw. im Landkreis des Wohnortes einschließlich der angrenzenden kreisfreien Städte. Sie haben nach den Einsparungen gefragt. Beim Bund sind im Jahr 2005 Einsparungen in Höhe von rund 12 Millionen Euro und im Jahre 2006 in Höhe von rund 25 Millionen Euro zu erwarten, bei den Ländern jeweils das Doppelte. Das ist, wie ich denke, vertretbar, da das ursprüngliche Ziel, Menschen mit Behinderungen im Nahverkehr unentgeltlich zu befördern, auch mit der Neuregelung verfolgt wird. Dies wird auch daraus ersichtlich, dass Bund und Länder weiterhin rund 430 Millionen Euro im Jahr für diesen Zweck aufwenden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort schon angedeutet, dass schwerbehinderte Menschen nicht automatisch arbeitsunfähig sind. Deshalb wird ihnen die Alternative eröffnet, entweder Freifahrt im Heimatkreis oder am Arbeitsort zu erhalten. Nun fordern ja alle und insbesondere die Bundesregierung ständig von allen Menschen eine höhere Flexibilität und Mobilität. Menschen mit Behinderungen sind in diesem Punkt eingeschränkt und haben einen Nachteil. Bisher wurde dafür gesorgt, dass dieser Nachteil ausgeglichen wurde. Wie kann also diese ständige Forderung nach mehr Flexibilität, die in vielen Fällen berechtigt ist, mit diesen Einschränkungen in Übereinstimmung gebracht werden, wenn zwischen Arbeitsund Wohnort, sofern sie nicht identisch sind, gewählt werden muss?

Franz Thönnes (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002818

Arbeits- und Wohnort müssen nicht unbedingt identisch sein, aber die Verkehrsverbünde sind so weit ausgedehnt und gehen teilweise so stark ineinander über - das stellt man bei einem Blick auf eine Karte sofort fest -, dass ich glaube, dass die Mobilität weiterhin gewährleistet ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage?

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, das Ziel - das haben Sie ja beschrieben - ist doch, eine hohe Einsparung zu erreichen: im übernächsten Jahr 25 Millionen Euro. Sie wissen, dass die Ankündigung dieser Maßnahmen, die Sie Anfang der Woche der Presse dargelegt haben, bei behinderten Menschen Besorgnisse hervorgerufen hat. An mich haben sich zum Beispiel besorgte behinderte Menschen gewandt und gesagt, dass sie den Eindruck haben, dass ihre Behinderungen in der Öffentlichkeit als störend empfunden werden. Können Sie mir gute Argumente dafür nennen, wieso diese Menschen mit der Einschränkung der Freifahrt nicht diskriminiert werden?

Franz Thönnes (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002818

Ich komme noch einmal auf die zu Beginn Ihrer ersten Frage gemachten Ausführungen zurück und halte fest, dass Zielsetzung seinerzeit war, Menschen mit Schwerbehinderungen zu relativ günstigen Konditionen eine kostenlose Benutzung der Eisenbahn im Nahverkehr und des straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen. Ich hatte gesagt, dass es zurzeit noch die 50-Kilometer-Regelung gibt, und erläutert, welche Veränderungen geplant sind. Im Übrigen haben wir diese Veränderungen nicht in der letzten Woche gegenüber den Medien dargestellt. Auch ich bedauere, dass dadurch Unruhe entstanden ist. Deswegen kommt es mir sehr darauf an, diese Gelegenheit zu nutzen, deutlich zu machen, dass die Beschränkung auf einen 50-Kilometer-Radius aufgehoben wird. Diese führte nämlich in Verkehrsverbünden mit einer größeren Ausdehnung dazu, dass man in seiner Mobilität eingeschränkt war. Diese Einschränkung entfällt nun. Man bekommt mehr Freiheit. Es war immer Absicht, das nahe Wohn- und Arbeitsumfeld zu betrachten und die Landkreise bzw. die Verkehrsverbünde einzubeziehen. Es war nie die Absicht, kostenfreie Fahrten von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund oder gar in weit entfernte Städte zu ermöglichen. Es ging vielmehr um die Mobilität vor Ort. Diese Mobilität vor Ort wird insbesondere jetzt noch einmal dadurch gefördert, dass kostenfreie Beförderung im Verkehrsverbund des Heimatortes bzw., wenn kein Verkehrsverbund vorhanden ist, im Landkreis einschließlich angrenzender kreisfreier Städte gewährleistet wird. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen: Jemand, der in Bonn wohnt, hat die Möglichkeit, bis nach Leverkusen, Solingen oder Köln zu fahren. Ich will damit deutlich machen: Alle Interpretationen, die Neuregelung komme den Menschen mit Schwerbehinderungen nicht zugute, sind falsch. Die besondere Beeinträchtigung dieser Menschen wird auch in Zukunft anerkannt. Durch die Bereitstellung von insgesamt 430 Millionen Euro gewährleisten wir, dass sie sich selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen können.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich schließe diesen Geschäftsbereich. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Die Fragen 6 und 7 des Kollegen Singhammer werden schriftlich beantwortet. Ich bitte um Beantwortung der Frage 8 des Kollegen Kretschmer durch den Parlamentarischen Staatssekretär Christoph Matschie: Wie beurteilt die Bundesregierung etwaige förderrechtliche Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der Europäischen Union durch das In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes und welche Länderprogramme könnten darüber hinaus betroffen sein?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege Kretschmer, Sie hatten nach etwaigen förderrechtlichen Konsequenzen beim In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes gefragt. Ich antworte Ihnen wie folgt: Das von den Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachte Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation wurde am 7. Mai 2004 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet und am 11. Juni 2004 durch den Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Es ist noch nicht absehbar, wann das Gesetz in Kraft tritt. Das In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes würde nicht dazu führen, dass automatisch jährlich die im Gesetz vorgesehenen Förderungs- und Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Über die Auslösung der gesetzlichen Wirkungen hätte die Bundesregierung vielmehr jedes Jahr erneut zu entscheiden, da die Förderungs- und FinanzieParl. Staatssekretär Christoph Matschie rungsmaßnahmen des Berufsausbildungssicherungsgesetzes als Hilfe zur Selbsthilfe nur dann greifen sollen, wenn die privaten und öffentlichen Arbeitgeber ihrer auch im eigenen Interesse liegenden Verantwortung für die Ausbildung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in angemessenem Umfang nachkommen. Insofern ist die Frage nach förderrechtlichen Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der Europäischen Union sowie nach Auswirkungen auf sonstige Länderprogramme zum jetzigen Zeitpunkt hypothetischer Natur. Im Übrigen besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Automatismus zwischen einem In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes und einer Reduzierung bzw. Streichung von Mitteln der Europäischen Union. Aus Sicht der Bundesregierung kann nicht die pauschale Schlussfolgerung gezogen werden, dass durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes und die Auslösung der gesetzlichen Wirkungen Mittel der Europäischen Union etwa im Rahmen des Bund-Länder-Ausbildungsplatzprogramms Ost wegfallen würden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die umfassende Antwort. Es ist ja so, dass Mittel der Europäischen Union nur subsidiär eingesetzt werden können. Das heißt in diesem Fall, dass die Mittel - davon gehen die Juristen Ihres Hauses und des BMWA, aber vor allen Dingen aus den Ministerien der Länder aus - dann, wenn Ausbildung aufgrund des Gesetzes zur Pflichtaufgabe wird, nicht verwendet werden können, um den Landesanteil darzustellen. Sie sagen, dass Ihr Haus das nicht so sieht, und tragen damit auch die politische Verantwortung. Die Frage ist: Falls es doch so sein sollte, ist die Bundesregierung bereit, den dann wegfallenden Länderanteil - nicht nur bei diesem Programm, sondern auch bei möglicherweise anderen davon betroffenen Programmen - durch Bundesmittel zu ersetzen? ({0})

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Herr Kollege Kretschmer, ich will noch einmal deutlich machen: Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es keinen Automatismus zwischen einem In-Kraft-Treten dieses Berufsausbildungssicherungsgesetzes und einer Reduzierung bzw. Streichung von Mitteln der Europäischen Union. ({0}) Deshalb ist Ihre Frage hypothetisch. Ich weise an dieser Stelle auch noch einmal darauf hin, dass es heute Nachmittag, wie angekündigt, zur Unterzeichnung des Ausbildungspaktes kommen wird, womit auch intendiert ist, die Ausbildungsplatzproblematik in diesem Jahr anderweitig zu lösen. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage?

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir freuen uns überhaupt nicht darüber. Wir sind in höchstem Maße verärgert über dieses Gesetz und die Diskussionen der vergangenen Wochen, die uns überhaupt nicht weitergeführt haben. Aber ich möchte noch einmal auf das Ausbildungsplatzprogramm zurückkommen und Sie fragen, wie viele Plätze die Bundesregierung für die Jugendlichen in den neuen Ländern vorsieht. Sie wissen, dass wir immer 14 000 Plätze zur Verfügung gestellt haben. Die Bundesregierung wollte die Zahl auf 10 000 reduzieren. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

Christoph Matschie (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001434

Sie wissen, dass im Ausbildungspakt Maßnahmen der Wirtschaft und der Bundesregierung vereinbart werden sollen. Auch zu diesem Punkt wird es in dem Pakt eine Vereinbarung geben. Da die Vereinbarung aber erst heute Nachmittag unterschrieben werden soll, bitte ich Sie um Verständnis, dass auch der genaue Inhalt dieser Vereinbarung erst dann öffentlich gemacht wird.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen mir nicht vor. Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung steht der Staatsminister Bury zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Jürgen Koppelin auf: Treffen Medienberichte zu - ddp vom 8. Juni 2004 -, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber die Nachfolge von EU-Kommissionspräsident Romano Prodi angeboten hat?

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Herr Kollege Koppelin, Sie hätten mich persönlich enttäuscht, wenn Sie zu diesen Pressemeldungen keine Fragen gestellt hätten. Als regelmäßiger Teilnehmer der Regierungsbefragung und der Fragestunde wissen Sie allerdings, dass ich hier Pressemeldungen grundsätzlich nicht zu kommentieren pflege. Erst recht kann die Bundesregierung nicht zu vertraulichen Personalangelegenheiten Stellung nehmen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dazu hat der Kollege Koppelin vermutlich eine Zusatzfrage.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe nicht nur eine Zusatzfrage; es reizt fast, den Bundesaußenminister herbeizuzitieren. Denn ich berufe mich zwar auf Pressemeldungen; aber natürlich hat auch der bayerische Ministerpräsident Stoiber dazu Stellung genommen. Insofern handelt es sich hier nicht um Gerüchte oder nur um Pressemeldungen. Daher finde ich Ihre Antwort, Herr Staatsminister, blamabel. Ich frage Sie noch einmal: Treffen Meldungen und auch Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber zu, dass ihm durch den Bundeskanzler die Nachfolge des EU-Kommissionspräsidenten angeboten worden ist?

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Herr Kollege Koppelin, bei allem Respekt: Es ist nicht meine Aufgabe, Aussagen des Herrn Ministerpräsidenten Stoiber zu kommentieren. Das wäre gegebenenfalls ein Thema für die Fragestunde im Bayerischen Landtag.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage? - Bitte.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident, ich bitte Sie, mir in diesem Falle zu helfen; denn ich halte, ehrlich gesagt, das Verhalten des Auswärtigen Amtes bei dieser Beantwortung in keiner Weise für akzeptabel.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Sie werden aber Verständnis dafür haben, dass ich als amtierender Präsident Bewertungen, die zu Fragen und Antworten vorgenommen werden können, nicht kommentieren möchte. Das sollte in geeigneter Weise unter den Fraktionen erfolgen.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Darüber sollte der Ältestenrat sprechen. Dies sind Antworten, die so nicht akzeptabel sind. Über dieses Thema ist in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Die Meldung ist bestätigt worden. Ich meine, sogar der Bundeskanzler hat dies bestätigt. Es geht ja nicht um ein Geheimnis. Aber der Staatsminister tut hier plötzlich so, als sei das ein großes Geheimnis gewesen. Herr Staatsminister, ich frage Sie deshalb noch einmal ausdrücklich: Hat es ein Angebot des Bundeskanzlers an den bayerischen Ministerpäsidenten Stoiber hinsichtlich der Nachfolge der EU-Kommissionspräsidentschaft gegeben?

Not found (Gast)

Herr Kollege Koppelin, wie gesagt, ich kann nicht für die Bundesregierung zu vertraulichen Personalangelegenheiten Stellung nehmen. Es gab aber und es gibt für das Amt des Kommissionspräsidenten keinen deutschen Kandidaten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Koppelin auf: Ist das Angebot an den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber für die Nachfolge des EU-Kommissionspräsidenten innerhalb der Bundesregierung abgestimmt gewesen und hatte insbesondere der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, von dem Angebot Kenntnis?

Not found (Gast)

Kollege Koppelin, der Bundesminister des Auswärtigen ist an Personalentscheidungen der Bundesregierung im Hinblick auf die EU-Kommission maßgeblich beteiligt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, da Sie eben gesagt haben, es gebe keinen deutschen Kandidaten, darf ich Sie fragen: Hat es in diesem Jahr einen deutschen Kandidaten gegeben? ({0})

Not found (Gast)

Herr Kollege Koppelin, ich hatte eben präzise gesagt: Es gab keinen und es gibt keinen.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sie hatten nur gesagt: Es gibt keinen. Sie hatten nicht gesagt, es habe keinen gegeben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dann ist der Präzisionsgrad insofern deutlich gestiegen.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Dann habe ich eine nächste Frage: Gibt es in der Bundesregierung - vielleicht in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung - nach wie vor Überlegungen, doch einen deutschen Bewerber in Aussicht zu nehmen?

Not found (Gast)

Herr Kollege Koppelin, ich habe Ihnen diese Frage präzise beantwortet: Es gab und es gibt keinen deutschen Kandidaten. Selbstverständlich stimmen wir uns, was den Europäischen Rat angeht, eng mit der französischen Regierung ab; das ist keine Frage. Wie gesagt, dies ist nicht der Ort, um für die Bundesregierung zu vertraulichen Personalangelegenheiten Stellung zu nehmen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Kollege Rose.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Im Hinblick auf einen Tagesordnungspunkt am Freitag dieser Woche, bei dem es darum geht, dass möglichst viele Deutsche in internationalen Organisationen tätig sein sollen, frage ich Sie, Herr Staatsminister, ob es nicht im Sinne Deutschlands und der jetzigen Bundesregierung wäre, sich intensiv darum zu bemühen, dass an die Spitze der EU-Kommission ein Deutscher kommt und dass, wenn dies der Fall sein sollte, einer der besten Deutschen genommen wird. ({0}) Ich könnte auch fragen, ob nicht endlich einer der besten Deutschen genommen wird.

Not found (Gast)

Ich weiß nicht, von wem Sie sprechen. Denn falls Sie auf den bayerischen Ministerpräsidenten anspielen, habe ich dessen Äußerung so verstanden, dass er es vorzieht, sich im Bundesrat um die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens der unionsgeführten Länder zu kümmern. ({0}) Was die Kommission selbst angeht, haben wir ein hohes Interesse an einer starken Kommission und an einer entsprechenden Besetzung des Amtes des Kommissionspräsidenten, aber auch an der Struktur der nächsten Kommission, weshalb wir, um deren Arbeitsfähigkeit und Effizienz sowie die Kohärenz der Kommissionsentscheidungen zu stärken und um insbesondere wichtigen Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und der Industriepolitik einen höheren Stellenwert einzuräumen, sehr dafür plädieren, in der nächsten Amtsperiode der Kommission das Amt eines Vizepräsidenten für Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Industriepolitik zu schaffen, um die entsprechenden Sachverhalte besser zu koordinieren.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 11 der Kollegin Petra Pau auf: Welche Anstrengungen und Initiativen hat die Bundesregierung in welchen vorbereitenden Gesprächsrunden unternommen, um in die neue Irakresolution des UN-Sicherheitsrats eindeutige und verbindliche Menschenrechtsverpflichtungen für die unter US-Kommando stehende multinationale Truppe aufzunehmen?

Not found (Gast)

Frau Kollegin Pau, die Bundesregierung setzt sich seit Jahren in internationalen Gremien für die Einhaltung von Menschenrechten ein. Auch bei den Verhandlungen über die neue Irakresolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung die Aufnahme von Verpflichtungen zum Schutz von Einzelpersonen unterstützt. Sie hat dabei gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Sicherheitsrates im Laufe der Verhandlungen wichtige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt. Der Sicherheitsrat stellt in Resolution 1546 vom 8. Juni 2004 fest, dass alle Kräfte, die die Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Stabilität im Irak fördern, sich verpflichtet haben, im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, zu handeln und mit den zuständigen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten. Daraus ergeben sich in eindeutiger und verbindlicher Weise Verpflichtungen zum Schutz von Einzelpersonen für die unter US-Kommando stehenden multinationalen Streitkräfte.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Vor dem Hintergrund der Folterungen und der Verletzungen der Genfer Konvention sowohl in Guantanamo Bay als auch im Irak und in Afghanistan stellt sich für mich trotzdem die Frage, warum die Bundesregierung nicht zumindest die Initiativen der Ratsmitglieder Brasilien, Chile und Spanien zur Aufnahme spezifischer Verpflichtungen in die Irakresolution, die dann kontrollfähig sind, unterstützt hat.

Not found (Gast)

Frau Kollegin Pau, Ihre Unterstellung, wie sie in der Frage zum Ausdruck kommt, ist schlicht falsch. Es hat einen spanischen Änderungsvorschlag gegeben, der von Brasilien, Chile und Deutschland unterstützt worden ist. Die Aufnahme dieses Vorschlags in die Resolution als operativer Absatz konnte zwar nicht erreicht werden, wohl aber eine deutliche Verbesserung des ursprünglichen Entwurfes.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage.

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Ich wüsste gern, wie die Bundesregierung den Anhang zur Irakresolution bewertet, nämlich den Briefwechsel zwischen Außenminister Powell und dem irakischen Regierungschef, nach dem die internationalen Truppen das Recht erhalten sollen - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -, Personen zu internieren, wenn immer dies aus Gründen der Sicherheit zwingend erforderlich ist. In diesem Briefwechsel wurden keine rechtlichen Grundlagen wie die Genfer Konvention oder andere internationale Standards aufgelistet.

Not found (Gast)

Frau Kollegin Pau, selbstverständlich gilt hier das, was ich zu Ihrer ursprünglichen Frage gesagt habe und was in der Resolution 1546 ausdrücklich festgehalten ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatsminister, die Bundesregierung hat ja öffentlich zugesagt, dass sie hinsichtlich der Prüfung der Frage sehr aktiv sein will, inwieweit auch höchste amerikanische Stellen beteiligt waren bzw. Kenntnis von den Folterungen im Irak hatten. Sie wollten diese Prüfung ja auch in die Diskussion über die Irakresolution einbringen. Wie weit ist die Bundesregierung mit dieser Prüfung gekommen und welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen?

Not found (Gast)

Frau Kollegin, die amerikanische Regierung hat zugesagt, die Vorfälle zu klären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen nicht vor. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Körper zur Verfügung. Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Dr. Solms auf: Hält es die Bundesregierung für angemessen, angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der Diskussion um die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Arbeitnehmer die allgemeine Altersgrenze für Bundesbeamte gemäß § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes von bislang 65 Jahren aufzuheben?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Solms, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: In den Beamtengesetzen ist gegenwärtig das 65. Lebensjahr als gesetzliche Altersgrenze festgelegt. Diese Altersgrenze wird im Einklang mit der bestehenden Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Erfahrungswerten über das Nachlassen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit begründet. Die Bundesregierung hat in ihren Beschlüssen zur langfristigen Sicherung der sozialen Sicherungssysteme festgelegt, im Jahre 2008 die Regelaltersgrenze im Rentenrecht zu überprüfen. Im Zusammenhang damit werden auch Konsequenzen für die beamtenrechtlichen Altersgrenzen zu überprüfen sein.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, ist es nicht ein Beweis dafür, dass viele Personen durchaus in der Lage sind, in einem sehr viel höheren Alter noch ihren Amtsgeschäften ordnungsgemäß nachzukommen, dass sich der für das Beamtenrecht zuständige Bundesinnenminister im 72. Lebensjahr befindet - er wird am 20. Juli 72 Jahre alt - und, wie ich höre, nicht vorhat, demnächst sein Amt aufzugeben? Glauben Sie nicht mit Blick auf dieses gute Beispiel, dass es angezeigt wäre, für die Beamten, die leistungsfähig sind und über einen großen Erfahrungsschatz verfügen, das Beamtengesetz entsprechend zu ändern, sodass baldmöglichst - möglicherweise freiwillig - das Dienstverhältnis verlängert werden kann?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Solms, ich freue mich, dass Sie den Geburtstag unseres Bundesinnenministers Otto Schily so präzise im Kopf haben und auch genau wissen, wie alt er in diesem Jahr wird. Ich freue mich darüber, dass Sie über die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft unseres Bundesinnenministers so begeistert sind und diese in einer solch positiven Art und Weise würdigen. Bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage habe ich ein Problem; ich würde sie gern im Zusammenhang mit der Frage 13 beantworten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Dann rufe ich jetzt die Frage 13 auf: Welche Gründe sprechen für eine weitere Flexibilisierung des Verfahrens zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und wie sollte eine solche flexibilisierte Regelung aussehen?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Nach dem Beamtenrecht besteht bereits heute schon die Möglichkeit der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen der Altersgrenze. Nach § 41 Abs. 2 BBG kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis längstens zum 68. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wenn - das ist die Einschränkung - es im dienstlichen Interesse liegt. Die Voraussetzung des dienstlichen Interesses soll die Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Belange sicherstellen. Mit den Ländern besteht beim Beamtenrechtsrahmengesetz fachlich Einvernehmen, die weitergehende Einschränkung „wenn es im dienstlichen Interesse liegt“ durch das bloße Erfordernis „wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen“ zu lockern. Das heißt, man möchte auf Freiwilligkeitsbasis mehr individuelle Möglichkeiten - in diesem Sinne habe ich Ihre Frage verstanden - einräumen, die Altersgrenze von 65 Jahren zu überschreiten. Wir hoffen, dass wir zu dieser Regelung kommen, um somit auf freiwilliger Basis ein Stück Erweiterung zu ermöglichen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich darf Sie sehr ermutigen, diesen Schritt zu gehen; denn ich kenne praktische Beispiele, bei denen exzellente Beamte mit einem besonderen Fachwissen ausscheiden mussten, obwohl es keine entsprechend qualifizierten Nachfolger gegeben hat. Ich weiß ebenso aus der Praxis, dass das Interesse der Personalräte darin liegt, die Verlängerung der Beschäftigung zu verhindern, damit andere Karrieremöglichkeiten erhalten. Das ist auch verständlich, aber in Anbetracht der Situation, in der wir heute leben, möchte ich noch einmal fragen, ob Sie nicht schnellstmöglich initiativ werden könnten, um zu einer flexiblen Regelung,wie sie im Bundesrat diskutiert wird, zu kommen.

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Ich habe Ihnen dargelegt, was diesbezüglich unser Ansatz ist. Wir möchten die restriktive Formulierung verändern und zu einer flexibleren Formulierung kommen, sodass der Betroffene mehr Möglichkeiten erhält, seinen Dienst über das 65. Lebensjahr hinaus fortzusetzen. Ich habe an Ihrer Frage erkannt, dass dort der Praktiker spricht. Sie haben anhand lebensnaher Beispiele gezeigt, wie schwierig die bisherige Regelung sein kann. Deswegen sind wir für eine entsprechende Veränderung. Sie werden aber mit mir darin übereinstimmen, dass es dazu des Einvernehmens mit den Ländern bedarf. Das ist sinnvoll, denn deren Personalkörper sind wesentlich größer und damit stärker betroffen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle eine einvernehmliche Regelung.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Darf ich noch eine Frage stellen?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Aber gern.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Zu einer einvernehmlichen Regelung dürfte man aber wohl nur kommen, wenn der Bundesinnenminister zunächst einmal die Initiative ergriffen hätte. Das wäre seine Aufgabe. Die Frage ist: Wird er diese Initiative ergreifen?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Aufgrund dessen, was ich Ihnen jetzt geschildert habe, nämlich wie das Beamtenrechtsrahmengesetz hinsichtlich der bisherigen restriktiven Einschränkung nach unseren Vorstellungen verändert werden soll, können Sie davon ausgehen, dass wir uns um diese Erweiterung und dieses Stück Flexibilisierung bemühen werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die Fragen 14, 15 und 16 der Kollegen Hinsken und Koschyk werden schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 17 und 18 des Kollegen Dr. Schröder. Ich rufe nun die Frage 19 der Kollegin Petra Pau auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 8. Juni 2004 vorgelegten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - vergleiche „taz“, 9. Juni 2004 -, in dem festgestellt wird, dass die rassistisch und antisemitisch motivierte Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland zugenommen hat, und den das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Anlass nahm, die Bundesregierung aufzufordern, schärfer gegen den Rechtsextremismus vorzugehen, und an die Vorlage eines Antidiskriminierungsgesetzes zu erinnern?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Frau Kollegin Pau, die Bundesregierung misst der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einen besonders hohen Stellenwert bei. Sie wird auch weiterhin jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entschlossen bekämpfen. Hierbei nimmt die Bundesregierung die Hinweise und Anregungen von ECRI auf. Zugleich muss allerdings festgestellt werden, dass die im dritten ECRI-Bericht über Deutschland aufgestellte Behauptung, die rassistisch und antisemitisch motiviert Gewalt habe seit dem zweiten Bericht über Deutschland, also von Juli 2001 bis Dezember 2003, zugenommen, so nicht zutreffend ist. Tatsache ist, dass die Zahl der rassistisch motivierten Fälle von Körperverletzungen seit 2001 kontinuierlich zurückgegangen ist. Wie bereits in der Presseerklärung zur Veröffentlichung der Fallzahlen aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität 2003 dargestellt, steht dem insgesamt positiven Rückgang im Bereich der politisch rechts motivierten Straftaten im Jahre 2003 erstmals seit Jahren ein Anstieg rechts motivierter Gewalttaten mit antisemitischem Hintergrund gegenüber. Ich will Ihnen hier auch die absoluten Fallzahlen nennen: Im Jahre 2001 waren es 27 Fälle, im Jahre 2002 30 Fälle und im Jahre 2003 38 Fälle. Wir werden vonseiten des Bundesinnenministeriums diese Entwicklung genau analysieren und im Blick behalten. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch mitteilen, dass wir zurzeit ein als Artikelgesetz konzipiertes Antidiskriminierungsgesetz vorbereiten.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage?

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Herr Staatssekretär, wir beide teilen sicherlich die Besorgnis der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz über die auch von Ihnen eben dargestellten Entwicklungen. Nun empfiehlt diese Kommission ganz konkrete Maßnahmen. Ich frage Sie, welche dieser Maßnahmen die Bundesregierung umzusetzen gedenkt. Sie sprachen schon vom Antidiskriminierungsgesetz. In den Empfehlungen geht es aber auch um die Wanderarbeiterkonvention oder die Aufhebung des Vorbehalts gegenüber der Kinderrechtskonvention oder auch die Gewährung des Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer, um nur drei der vielen vorgeschlagenen Maßnahmen zu nennen. Welche gedenkt die Bundesregierung neben dem Antidiskriminierungsgesetz umzusetzen?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Frau Kollegin Pau, zu den drei von Ihnen genannten Maßnahmen in concreto will ich hier nichts sagen. Sie kennen die Position der Bundesregierung dazu. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das Antidiskriminierungsgesetz, welches sich in Vorbereitung befindet, ein ganz wesentlicher Punkt ist. Sie wissen, dass wir diesen Erscheinungen sehr vehement begegnen, gerade auch mit repressiven Maßnahmen. Es ist ganz wichtig, dass solche Straftaten entsprechend verfolgt, entschieden und auch beschieden werden. Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Wege.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage?

Petra Pau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003206, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen helfen, mir doch noch die gewünschte Auskunft zu geben. Deshalb drehe ich meine Frage jetzt um: Welche der von der Kommission empfohlenen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf gar keinen Fall anzugehen bzw. umzusetzen?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Frau Kollegin Pau, in dieser Absolutheit möchte ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wir werden uns das genau anschauen und sind auch immer bereit, das eine oder andere zu debattieren. Sie haben beispielsweise das Wahlrecht angesprochen und Sie wissen, dass dies ein ausgesprochen schwieriges Thema ist.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ist Deutschland gegenüber sehr kritisch. Das haben Sie in Ihren Antworten schon zum Ausdruck gebracht. Nun hört man aus Brüssel allerdings, dass der Bericht wahrscheinlich noch kritischer ausgefallen wäre, wenn es vor seiner Veröffentlichung nicht von deutscher Seite gewisse Einflussnahmen gegeben hätte, um seinen Inhalt etwas abzumildern. Können Sie uns bitte darüber informieren, welche Interventionen von deutscher Seite unternommen wurden, um diesen Bericht nicht ganz so kritisch ausfallen zu lassen?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Ich kann Ihnen das nur sehr persönlich beantworten: Ich habe diesbezüglich keine Interventionen vorgenommen. Ich habe ganz bewusst noch einmal die Fallzahlen geschildert und dargestellt, wie die Gesamtsituation bei uns ist. Ich muss Ihnen ganz offen eingestehen, dass die Form der Kritik der Situation in Deutschland nach meinem Dafürhalten nicht immer gerecht wird.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Fragen hierzu liegen nicht vor. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht Frau Staatssekretärin Barbara Hendricks zur Verfügung. Die Frage 20 des Kollegen Peter Jahr wird schriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 21 des Kollegen Henry Nitzsche auf: Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Notifizierung des Gesetzes zur befristeten Grundsteuerbefreiung bei der Fusion von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern durch die Europäische Kommission?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Nitzsche, ich gehe davon aus, dass Sie sich in Ihrer Frage auf das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern beziehen. Dieses Gesetz wurde am 16. Januar 2004 gemäß Art. 88 Abs. 3 des EG-Vertrages durch Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission notifiziert. Im März und im Mai hat die Bundesregierung weitere Erläuterungen nach Brüssel übermittelt, und am 16. April 2004 haben Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der betroffenen Bundesländer das Gesetz intensiv mit der Kommission erörtert. Es geht dabei um die Frage, ob die vorgesehene Grunderwerbsteuerbefreiung für Fusionen ostdeutscher Wohnungsunternehmen und -genossenschaften eine Beihilfe darstellt und falls ja, ob diese mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Der für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissar, Mario Monti, hat sich im Rahmen seines Besuches in den neuen Bundesländern im Mai 2004 dem Vernehmen nach dahin gehend geäußert, dass er eine beihilferechtliche Genehmigung der bisherigen Fassung des Gesetzes nicht für wahrscheinlich hält. Die Meinungsbildung innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb ist nach Einschätzung der Bundesregierung aber noch nicht abgeschlossen. Sollte es hinsichtlich der Gesetzesformulierung zu einer Einigung kommen, wäre mit einer positiven Entscheidung der Kommission frühestens im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine Zusatzfrage.

Henry Nitzsche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003601, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, ist das Problem bezüglich der Beihilfe, das Sie genannt haben, das einzige Problem, das zu der eklatanten Verzögerung beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes führt? Oder spielt auch das Wohneigentum ausländischer Gesellschaften oder Personen in den neuen Bundesländern eine Rolle?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Mir ist nur dieses Problem bekannt. Das ist ein Notifizierungsverfahren, welches in Brüssel immer einige Monate in Anspruch nimmt. Deswegen kann man in diesem Zusammenhang nicht von einer „eklatanten Verzögerung“ sprechen. Im Übrigen ist mir das, was Sie in Ihrer Zusatzfrage andeuten, im Einzelnen nicht bekannt. Insofern kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage?

Henry Nitzsche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003601, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Dieses Gesetz ist ja befristet. Angenommen, es tritt noch dieses Jahr in Kraft, würde sich die Befristung dann naturgemäß nach hinten verschieben?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung dieses Gesetzes, wenn es noch in diesem Jahr dazu kommt, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres vollzogen wird und dass deswegen kein Hinausschieben der Befristung nötig ist.

Henry Nitzsche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003601, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 22 des Kollegen Peter Rzepka auf: Welche Auswirkungen ergeben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung aus der von der Vodafone Deutschland GmbH im Jahr 2001 geltend gemachten steuerlichen Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Mannesmann AG für die Steuereinnahmen des Bundes?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Rzepka, nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird der Sachverhalt von den zuständigen Landesfinanzbehörden noch geprüft. Eine Stellungnahme seitens der Bundesregierung ist deshalb nicht möglich. Im Übrigen wäre die Bundesregierung aufgrund des Steuergeheimnisses gehindert, zu steuerlichen Einzelfällen öffentlich Stellung zu nehmen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage.

Peter Rzepka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass es in Anbetracht einer gründlichen Prüfung - die Sie auch angesprochen haben - durch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden - ich glaube, das Finanzamt Düsseldorf - und einer sich möglicherweise daran anschließenden Auseinandersetzung vor den Finanzgerichten noch lange Zeit dauern wird, bis Klarheit über die Auswirkungen dieser geltend gemachten Teilwertabschreibung auf den Bundeshaushalt und die anderen betroffenen Haushalte bestehen wird?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Da kann ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen. Natürlich prüft die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung zunächst dem Grunde nach, ob das Begehren des von Ihnen angesprochenen Unternehmens Vodafone berechtigt ist - um es vereinfacht auszudrücken -, und sollte die Finanzverwaltung im Ergebnis zu einer anderen Auffassung als das Unternehmen kommen, dann ist sicherlich mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen. Insofern ist auf längere Sicht keine Aussage zu machen, ob überhaupt und wenn ja, wann dadurch tatsächlich Wirkungen auf die öffentlichen Haushalte erreicht würden.

Peter Rzepka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Darf ich noch einmal?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ja.

Peter Rzepka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Schönen Dank für die Ausführungen, Frau Staatssekretärin, weil damit auch etwas Versachlichung in die in der Öffentlichkeit auch sehr emotional geführte Diskussion kommt. Ich möchte noch einmal hinsichtlich der Größenordnung nachfragen: Es kann also durchaus sein, dass die Belastungen der öffentlichen Haushalte, die in der Presse Thema waren, in Anbetracht der Höhe der vorgenommen Teilwertabschreibungen bei circa 20 Milliarden Euro liegen. Es kann aber auch sein, dass es im Endeffekt 0 Euro sein werden, wenn, wie gesagt, das Ergebnis der Prüfung durch die Finanzverwaltung und durch die Finanzgerichte ist, dass die geltend gemachte Teilwertabschreibung nach geltendem Recht bzw. geltender Rechtsprechung nicht zulässig ist. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Ja, ich darf daran erinnern, Herr Kollege Rzepka - vielleicht auch das Hohe Haus insgesamt -, dass durch politisches Handeln der Regierungskoaltion schon 1999 die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer solchen Teilwertabschreibung eine dauerhafte Wertminderung ist. Vorher waren auch nur vorübergehende Wertminderungen im Wege der Teilwertabschreibung steuerabzugsfähig. Dies ist nun seit 1999 nicht mehr möglich. Natürlich muss es Gegenstand der Prüfung durch die Finanzverwaltung sein, ob es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Durch die Gesetzesänderung 1999, die die rot-grüne Bundesregierung veranlasst hat und gegen die sich die Union damals auf allen Ebenen ausgesprochen hat - aber wir haben das Gesetz im April des Jahres 1999 auch durch den Bundesrat bekommen -, besteht überhaupt die Möglichkeit, dass Vodafone mit seinem Begehren möglicherweise scheitert. Auf der Basis der bis 1998 geltenden Rechtslage wären sie damit auf jeden Fall durchgekommen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage? - Herr Kollege Spiller.

Jörg Otto Spiller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002804, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Staatssekretärin, trifft es zu, dass für den Fall, dass eine Teilwertabschreibung anerkannt wird, das Unternehmen Vodafone wegen der inzwischen von uns geänderten Gesetzeslage diese Verlustvorträge nicht voll jedes Jahr nutzen könnte, sondern dass wegen der von uns beschlossenen Mindestgewinnbesteuerung 40 Prozent des jeweiligen Gewinns des Geschäftsjahres in jedem Falle steuerpflichtig wären und maximal 60 Prozent des Gewinns mit vorangegangenen Verlusten verrechnet werden könnten? Zweitens. Teilen Sie meine Auffassung, dass die zuständige Finanzbehörde in Düsseldorf auch prüfen muss, ob bei dem ganzen Vorgang nicht auch eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen könnte und deswegen eine Teilwertabschreibung gar nicht anerkannt werden muss?

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Bevor die Staatssekretärin die Frage beantwortet, bitte ich, dem Präsidenten die Handhabung der Geschäftsordnung, dass eine Zusatzfrage gestellt werden kann, nicht dadurch unnötig zu erschweren, dass man in der Zusatzfrage nach „Erstens“ und „Zweitens“ ausdrücklich ankündigt.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Präsident, ich will zunächst auf den zweiten Teil der Frage des Herrn Kollegen Spiller eingehen. Es ist richtig, dass dies selbstverständlich auch Gegenstand der Prüfung sein wird. Dies ist Aufgabe der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung und das wird sie tun. Herr Kollege Spiller, im Übrigen möchte ich Ihnen antworten: Ja, Sie haben Recht. Seit dem Jahre 2004, also seit diesem Jahr, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung. Die Regierungskoalition hatte vorgeschlagen, dass höchstens 50 Prozent des Gewinns mit Verlusten verrechnet werden dürfen. Im Vermittlungsverfahren hat sich dann die Union durchgesetzt, die gesagt hat, es sollen 60 Prozent verrechnet werden dürfen und nur 40 Prozent nicht. Im Ergebnis müssen also 40 Prozent der Gewinne tatsächlich immer versteuert werden. Das Wort „Mindestgewinnbesteuerung“, welches Sie gerade gewählt haben, ist insofern vollkommen zutreffend. Dies gilt natürlich auch für in früheren Jahren aufgelaufene Verluste. Selbst unter der Bedingung, dass das Begehr von Vodafone durch die Finanzverwaltung anerkannt werden müsste, wären das Verluste, die in früheren Jahren aufgelaufen sind. Auch diese sind selbstverständlich Gegenstand einer Mindestgewinnbesteuerung. Insofern sind die Aussagen, die man in manchen Zeitungen lesen kann, dass nämlich ein Unternehmen wie Vodafone auf diese Weise auf Jahre hinaus keine Steuern mehr zahlen würde, vollständig falsch, weil eben mindestens 40 Prozent des Gewinns versteuert werden müssen. In der Tat, aufgrund der umfangreichen Verlustvorträge, die die deutsche Wirtschaft schon seit vielen Jahren vor sich herträgt - natürlich verstärkt durch die Verluste nach dem Börsenhype -, war es notwendig, diese Mindestgewinnbesteuerung durchzusetzen. Wie Sie sich erinnern, war die Union hier im Bundestag dagegen. Es war schwierig, das im Bundesrat wenigstens mit diesem Anteil von 40 Prozent durchzusetzen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nun rufe ich die Frage 23 des Kollegen Rzepka auf: Welche Grundsätze gelten nach der Praxis der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung der Finanzgerichte für die Anerkennung von steuerlichen Teilwertabschreibungen auf wesentliche Beteiligungen, wenn die Abschreibungen in dem auf den Erwerb der Beteiligung folgenden Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Die steuerliche Bewertung einer Beteiligung richtet sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes. Danach ist das Wirtschaftsgut mit seinen Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Näheres regelt das BMF-Schreiben vom 25. Februar 2000. Diese Grundsätze gelten zu jedem Bilanzstichtag. In diesem BMF-Schreiben werden die Rechtsänderungen ab Januar 1999 ausgelegt, die ich eben schon erläutert hatte. Ab dem Jahre 1999 muss es sich um eine dauerhafte Wertminderung handeln. Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht nicht mehr. Bis zum Ende des Jahres 1998 war dies noch anders; ich sagte das eben schon. Durch das politische Handeln der Regierungskoalition sind die Regelungen also zunächst schon 1999, dann ab dem Jahre 2002 - ab dem Jahre 2002 können nämlich Verluste aus dem Beteiligungsbesitz von Kapitalgesellschaften steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden - und zuletzt ab Januar 2004 die Mindestgewinnbesteuerung habe ich eben schon dargelegt - deutlich eingeschränkt worden. Ich hatte das schon erläutert: Seit 1999 gibt es also drei einschränkende Regelungen. Es wird darum gehen, ob die Finanzverwaltung tatsächlich eine dauerhafte Wertminderung sieht oder ob sie, wie Kollege Spiller das in seiner Frage auch angesprochen hat, von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgehen muss.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Rzepka.

Peter Rzepka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, ich hatte nicht nur nach der Gesetzeslage und der Auffassung der Finanzverwaltung gefragt, die natürlich gesetzesgebunden ist - damit sagen Sie mir nichts Neues -, sondern auch nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes - er hat sich in seinen Urteilen in einer Reihe von Fällen auch zu Teilwertabschreibungen unmittelbar im Anschluss an einen Erwerb geäußert -, die in diesem Punkt von wesentlicher Bedeutung sein könnte und sollte.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege, es ist klar, dass diese Rechtsprechung in der Beurteilung durch die Finanzbehörden selbstverständlich Platz greifen wird. Das liegt auf der Hand.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine weitere Zusatzfrage?

Peter Rzepka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja. - Frau Staatssekretärin, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Beschränkungen bei der steuerlichen Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen und rückwirkende Gesetzesänderungen den Investitionsstandort Deutschland mit negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung beschädigen können? Oder plant die Regierungskoalition entsprechende Maßnahmen, wie es heute einem Bericht des „Handelsblattes“ zu entnehmen ist?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Rzepka, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die Beschränkung des Verlustvortrages vom Volumen her, die aber keine Abschneidegrenze eines Verlustes mit sich bringt, den Investitionsstandort Deutschland schädigt. Die Bundesregierung hat in voller Überzeugung ihren Gesetzentwurf im vergangenen Jahr erarbeitet, nämlich eine 50-prozentige Verrechnung zu ermöglichen. Wie Sie sich erinnern, ist dies in der Form einer 40-prozentigen Verrechnung im Bundesrat bestätigt worden. Wir sehen nicht, dass dies eine Einschränkung des Investitionsstandorts Deutschland bedeuten würde. Es gibt praktisch in allen Ländern der Welt eine irgendwie geartete Beschränkung des Verlustvortrages. In den meisten Ländern ist dies durch eine Abschneidegrenze der Fall, bei der man beispielsweise sieben Jahre lang einen Verlust vortragen kann, aber danach ist dies nicht mehr möglich. Auf diese Weise würden in der Tat Verluste nicht vollständig nutzbar gemacht werden können, wohingegen nach unserem Vorschlag eine Verstetigung der Gewinnbesteuerung erfolgt, Verluste aber auf lange und praktisch unbegrenzte Sicht vorgetragen werden können. Wir halten dies für eine schonendere Regelung, als dies in den meisten Ländern der Fall ist, etwa mit einer Abschneidegrenze nach sieben Jahren. Ich bin allerdings der Auffassung, dass rückwirkende Gesetzesänderungen, wie sie von Ihrem Fraktionskollegen Dietrich Austermann gefordert worden sind, den Investitionsstandort Deutschland tatsächlich in erhebliche Unordnung bringen würden. Unabhängig von der Tatsache, dass rückwirkende Gesetzesänderungen, etwa auf das Jahr 2001, verfassungsmäßig grundsätzlich nicht erlaubt sind, sind solche Ankündigungen von so genannten haushaltspolitischen Sprechern einer großen Fraktion des Deutschen Bundestages dem Investitionsstandort Deutschland sicherlich nicht hilfreich. Ich weiß, dass Sie ein Fachmann sind, und wünsche mir, dass Sie manche Dampfplauderer aus Ihrer eigenen Fraktion zurückhalten. ({0}) - Ich habe sie aber gerne gegeben.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Spiller auf: Welches Ziel verfolgte das Global Forum der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, das am 3. und 4. Juni 2004 in Berlin stattfand, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Konferenz?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Das Bundesministerium der Finanzen war am 3. und 4. Juni 2004 Gastgeber einer Tagung des OECD-GlobalForum-on-Taxation. Teilnehmer waren mehr als 100 Vertreter aus 42 Staaten und Gebieten. Das Global Forum on Taxation ist ein Diskussionsforum der OECD mit gegenwärtig 33 Staaten und Gebieten, die sich im Rahmen der Arbeiten der OECD zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs bereit erklärt haben, die OECD-Standards zu Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch bei der Besteuerung zu akzeptieren. Diese Staaten und Gebiete sind aber unzufrieden darüber, dass die OECD-Standards, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben, nicht von allen bedeutenden Finanzzentren innerhalb und außerhalb der Mitgliedschaft der OECD akzeptiert werden. Sie betrachten es als Gebot der Fairness, dass nicht nur sie, sondern alle OECD-Mitgliedstaaten und andere bedeutende Finanzzentren effektiven Auskunftsaustausch einschließlich Zugang zu Bankinformationen gewährleisten. Die Berliner Tagung des Global Forum hat sich im Wesentlichen mit der Frage befasst, wie über einen überschaubaren Zeitraum ein globales Level Playing Field auf der Grundlage der OECD-Standards erreicht werden kann. Ein solches Level Playing Field wäre dann hergestellt, wenn alle bedeutenden Finanzzentren die OECD-Standards akzeptierten. Die Teilnehmer des Global Forum stimmten uneingeschränkt den Vorschlägen einer Arbeitsgruppe zu. Danach ist ein Prozess in Gang zu setzen, durch den Schritt für Schritt auf ein globales Level Playing Field hingearbeitet wird. Dieser Prozess besteht insbesondere in der Feststellung der gegenwärtigen Praxis bezüglich Transparenz und Auskunftsaustausch in allen bedeutenden Finanzzentren, einem Evaluierungsprozess zur Feststellung der Konvergenz bestehender Praxis mit den allgemeinen Standards und der Einbeziehung derjenigen Finanzzentren innerhalb und außerhalb der OECD, die sich bisher abseits halten. Mit der Annahme der Vorschläge zur Erreichung eines Level Playing Field fand die Tagung einen äußerst erfolgreichen Abschluss.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Kollege Spiller? - Keine. Ich rufe Frage 25 des Kollegen Spiller auf: Ist der Bundesregierung bekannt, welches Ziel eine von der Presse als Gegenkonferenz bezeichnete Veranstaltung des Center for Freedom and Prosperity verfolgte, die am Vorabend des Global Forum stattfand?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Das Center for Freedom and Prosperity, das mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung parallel zum Global Forum der OECD eine Konferenz veranstaltete, ist eine US-amerikanische steuerbefreite Organisation, die sich ganz allgemein für eine Begrenzung des Einflusses der Regierungen einsetzt. ({0}) Im Steuerbereich tritt das Center für eine Territorialbesteuerung ein. Das heißt, Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger außerhalb seines Ansässigkeitsstaates bezieht, zum Beispiel in einem Niedrigsteuergebiet, sollen der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat entzogen sein. Folglich ist ein Auskunftsaustausch mit Niedrigsteuergebieten, der den Zugang zu Bankinformationen einschließt, aus deren Sicht unerwünscht. Vor diesem Hintergrund bekämpft und diskreditiert das Center seit Jahren die Bemühungen der OECD zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs als Versuch einiger Mitgliedstaaten, ihr hohes Besteuerungsniveau aufrechtzuerhalten und sich dem Steuerwettbewerb zu entziehen. Dies stand nach Presseberichten auch im Zentrum der Veranstaltung am 2. Juni 2004 in Berlin. Der OECD und ihren Mitgliedstaaten geht es allerdings nicht um die Ausschaltung fairen Steuerwettbewerbs. Die OECD erkennt vielmehr an, dass ein Staat sein Steuerrecht nach seinen Bedürfnissen ausgestalten kann. Unfair ist es jedoch, wenn Staaten und Gebiete Transparenz und Auskunftsaustausch ablehnen und so in einem globalen Umfeld anderen Staaten die Durchsetzung ihrer Besteuerung erschweren oder unmöglich machen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Kollege Spiller.

Jörg Otto Spiller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002804, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Staatssekretärin, teilen Sie meine Auffassung, dass sich die Aktivitäten dieser Konferenz, zu der die Friedrich-Naumann-Stiftung Miteinladende war ({0}) und die sich offensichtlich zum Ziel gesetzt hat, die Bemühungen um Fairness beim Steuerwettbewerb zu untergraben und stattdessen Steueroasen zu schützen und es Steuerflüchtlingen zu erleichtern, sich ihrer Steuerpflicht zu entziehen, überhaupt nicht mit dem ehrwürdigen Namen Friedrich Naumanns vertragen, der ein großer Sozialliberaler war? ({1})

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Spiller, außer den Beispielen, die Sie genannt haben, wird von den Veranstaltern dieser Konferenz mindestens übersehen, wenn nicht sogar billigend in Kauf genommen, dass auf diese Weise auch Geldwäsche und kriminelle Aktivitäten an den Finanzmärkten geschützt werden, wenn man jeglichen Informationsaustausch auf gesetzlicher Grundlage ablehnt. Ich bin in der Tat mit Ihnen der Auffassung, dass Friedrich Naumann, der seine geistigen und politischen Wurzeln im Protestantismus und in den Gedanken der Paulskirche hatte, sicherlich nicht mit solchen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden sollte.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage von Herrn Spiller? - Nein. Herr Kollege Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Nicht nur als Mitglied dieses Hauses, sondern auch als Kuratoriumsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung freue ich mich über das hohe Ansehen, das diese Einrichtung in der Bundesrepublik, auch bei den Regierungsfraktionen, offenkundig genießt. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe der FriedrichNaumann-Stiftung, auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen. Deswegen frage ich Sie, Frau Staatssekretärin: Wie stehen Sie als Vertreterin des Bundesfinanzministeriums dazu, dass die Antwort des Bundeskanzlers und des bayerischen Ministerpräsidenten auf die Steuersatzobergrenzen von 15 bzw. 19 Prozent der Staaten, die im Zuge der europäischen Osterweiterung hinzugekommen sind und die jetzt wettbewerbsfähiger als wir sind, darin besteht, nicht unsere Steuersätze zu überdenken, sondern den anderen Ländern zu sagen, sie müssten höhere Steuersätze einführen, damit wir wettbewerbsfähig bleiben können?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Niebel, Sie berichten leider falsch. Der Bundeskanzler hat zusammen mit dem französischen Präsidenten Chirac eine Initiative ergriffen, die schon jetzt durch ein Schreiben von Bundesfinanzminister Eichel und dem französischen Finanzminister Sarkozy an die Europäische Kommission in der Umsetzungsphase ist. Im Einklang mit dem zuständigen Kommissar Frits Bolkestein beabsichtigen wir, eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage bei der Unternehmensbesteuerung herbeizuführen. Dies ist ein großes und schwieriges Vorhaben. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht gleichwohl einen Wettbewerb hinsichtlich der Höhe der Steuersätze geben kann. Deswegen haben sowohl der Bundeskanzler als auch der französische Staatspräsident auch öffentlich festgestellt, dass mittelfristig Steuersätze in einer Bandbreite ähnlich wie zum Beispiel bei der Umsatzsteuer vorstellbar sind, in der sich die Mitgliedstaaten bewegen können. Der erste Schritt ist also die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage. Anschließend kann über die Höhe der Sätze diskutiert und ein Wettbewerb ermöglicht werden. Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass es bei der Frage von Herrn Spiller nicht darum ging, ob ein Steuerwettbewerb fair oder unfair ist; Anlass seiner Frage war vielmehr die durchgeführte Konferenz, die durchaus als Gegenkonferenz zur OECD bezeichnet werden kann und die ich grundsätzlich für etwas bedenklich halte. Denn alle angesehenen Staaten der Welt sind Mitglied der OECD; das gilt selbstverständlich auch für die Bundesrepublik Deutschland. Die Konferenz ist also eine Gegenkonferenz zur OECD, die sich sozusagen im Interesse der Steuerhinterzieher aller Länder ({0}) gegen den Austausch von Auskünften ausspricht und mit allen Mitteln dafür wirbt. ({1}) - Ich war nicht daran beteiligt. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir jetzt keine Debatte durchführen. Wir sind in der Fragestunde.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Ich habe mir allerdings die Internetseiten der amerikanischen Veranstalter angesehen. Die FriedrichNaumann-Stiftung, die ich im Übrigen für eine honorige Einrichtung halte, ({0}) hat sich auf die Seite der Veranstalter gestellt. Deren Internetseiten sprechen für sich. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Pronold.

Florian Pronold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003612, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Staatssekretärin, die Gegenkonferenz dient - ich drücke mich etwas deutlicher aus als der Kollege Spiller - offensichtlich weiterhin der Ermöglichung von Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche im internationalen Rahmen. Der Kollege Spiller hat davon gesprochen, dass Friedrich Naumann hohes Ansehen genießt. Der Kollege von der FDP hat das hohe Ansehen auf die Friedrich-Naumann-Stiftung übertragen. ({0}) Meine Frage ist: Wie sieht die Bundesregierung die Entwicklung des Ansehens der Friedrich-Naumann-Stiftung, ({1}) wenn sie weiterhin auch mit öffentlichen Mitteln solche Konferenzen unterstützt?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Es liegt mir fern, die Friedrich-Naumann-Stiftung als solche qualifizieren zu wollen. Aber selbstverständlich muss jede politische Stiftung darauf Wert legen, dass sie sich die Partner, mit denen sie zusammenarbeitet, sehr genau ansieht. ({0}) - Herr Präsident!

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir jetzt eine Fragestunde durchführen. Was die Zusatzfragen angeht, muss ich noch einmal darauf hinweisen, dass sich nach unseren Regelungen Zusatzfragen im unmittelbaren Sachzusammenhang mit der Frage bewegen müssen.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Selbstverständlich muss jede politische Stiftung nicht zuletzt deswegen, weil sie öffentliche Mittel erhält, darauf achten, dass ihre Aktivitäten zweifelsfrei sind.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Rzepka.

Peter Rzepka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung davon Abstand nimmt, den Steuerwettbewerb in der Europäischen Union zu beschränken. Insofern können wir uns eigentlich eine Diskussion über Mindeststeuersätze in Europa sparen. Ich will aber nachfragen, ob ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dass Mindeststeuerstätze auch nach Auffassung der Bundesregierung erst dann in Betracht kommen, wenn eine EU-weite Verständigung über einheitliche Bemessungsgrundlagen erreicht ist. Wenn Letzteres der Fall wäre, wäre die Einführung von Mindeststeuersätzen kein aktuelles Thema - das wissen wir alle -, sondern es würde sehr weit in die Zukunft reichen.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Kollege Rzepka, die Bundesregierung legt in der Tat Wert darauf, eine einheitliche Bemessungsgrundlage in der Europäischen Union voranzutreiben. Darauf arbeitet sie zusammen mit der französischen Regierung hin. Eine entsprechende Initiative ist auf den Weg gebracht. Ich darf Sie aber auch darauf hinweisen, dass in der Europäischen Union im Steuerbereich auch weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Insofern ist Ihre Vorstellung, dass es noch sehr lange dauern könnte, bis alle 25 Mitgliedstaaten mitmachen, sicherlich richtig. Ich darf Ihnen im Übrigen den Hinweis geben, dass nach der europäischen Verfassung nunmehr auch eine Gruppe von Staaten voranschreiten kann. Wenn sich mindestens acht Staaten im Wege der so genannten verstärkten Zusammenarbeit verständigen, kann eine solche Regelung getroffen werden, die weiterhin offen für alle ist, die dazukommen mögen. Wenn Sie so wollen, wäre das eine Avantgarde innerhalb der Europäischen Union. Genau diesen Schritt will die Bundesregierung in die Wege leiten. Aufgrund der Gespräche, die ich noch vor wenigen Wochen auch mit Finanzministern aus den Beitrittsländern hatte, kann ich Ihnen versichern, dass es durchaus ein großes Interesse an einer einheitlichen Bemessungsgrundlage gibt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Letzte Zusatzfrage, Herr Kollege Rose.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, Sie haben vorhin im Zusammenhang mit der besagten Gegenkonferenz sehr deutlich davon gesprochen, dass mit Unterstützung der FriedrichNaumann-Stiftung Steuerhinterzieher gefördert werden. Können Sie jetzt dem deutschen Parlament Namen nennen?

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Nein, Herr Kollege Rose, ich kann selbstverständlich keine Namen nennen; denn Steuerhinterzieher, die nicht entdeckt worden sind, befinden sich naturgemäß im Dunkeln. Ich habe gesagt, dass die Zielrichtung der Gegenkonferenz ist, dass auf gesetzlicher Basis keine Auskünfte erteilt werden, und dass diese Intention natürlich darin begründet ist, Steuerverkürzer, Steuerhinterzieher, Geldwäscher und andere letztlich zu schützen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres zur Verfügung. Ich rufe die Frage 26 des Kollegen Dirk Niebel auf: Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Dienstanweisung zur Anwerbestoppausnahmeverordnung in Bezug auf den geforderten Sprachlevel für Aupairs insofern geändert wurde, als das Sprachzertifikat A 2 des Goethe-Instituts Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis sein soll und damit viele junge Menschen mit Basiskenntnissen, A 1, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und wie stellt sie die Einschätzung der Sprachkenntnisse in Ländern sicher, in denen es kein Goethe-Institut gibt?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Kollege Niebel, die Bundesregierung ist dabei, die in der von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entschließung für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Aupairbereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch vom 1. Juni 2003 enthaltenen Forderungen umzusetzen. Eine dieser Forderungen richtet sich an die deutschen Auslandsvertretungen, bei der Prüfung und Erteilung von Visa für Aupairs besonders auf vorhandene Sprachkompetenz als Voraussetzung für den Aupairstatus zu achten. Der Grund für diese Forderung ist die Erfahrung, dass gerade Aupairs, die zu geringe Sprachkenntnisse haben, bei Problemen in den privaten Haushalten nicht in der Lage sind, außerhalb der Gastfamilien um Hilfe nachzusuchen. Um diese Forderung zu erfüllen, hält es die Bundesregierung für notwendig, zur Feststellung der geforderten Deutschkenntnisse einen objektiven, transparenten und anerkannten Maßstab anzuwenden. Dazu eignet sich in besonderer Weise der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen. Nach diesem Rahmen werden die Sprachkenntnisse in die Stufen A 1, A 2, B 1, B 2, C 1 und C 2 eingeteilt. Dabei stehen die Stufen A 1 und A 2 für elementare, die Stufen B 1 und B 2 für selbstständige sowie die Stufen C 1 und C 2 für kompetente Sprachverwendung. Angesichts der Forderungen des Deutschen Bundestages vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Level A 2, mit dem noch immer elementare Sprachkenntnisse verbunden sind, sowohl erforderlich als auch ausreichend ist. Als Nachweis für das Vorliegen dieses Levels sollen die Aupairbewerberinnen und -bewerber das entsprechende Zertifikat des GoetheInstitutes vorweisen, sofern sich ein Goethe-Institut oder ein Lizenznehmer des Goethe-Instituts im Herkunftsstaat befindet. Dabei können Ausnahmen dann in Betracht kommen, wenn sich der Konsularbeamte ohne besonderen Prüfaufwand vom Vorhandensein der erforderlichen Sprachkenntnisse überzeugen kann. Dies dürfte beispielsweise dann der Fall sein, wenn Aupairbewerberinnen oder -bewerber Absolventen der örtlichen deutschen Schulen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Ländern, in denen weder Goethe-Institute noch Lizenznehmer existieren, wird der Sprachtest wie bisher von den Konsularbeamten im Rahmen des Visumverfahrens durchgeführt werden. In diesen Fällen steht den Konsularbeamten der Text des europäischen Referenzrahmens zur Durchführung der Sprachprüfung zur Verfügung.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Kollege Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wie Sie richtig dargestellt haben, handelt es sich um eine gemeinsame Entschließung aller Fraktionen, die umgesetzt werden soll. Wir alle wollen einen möglichst hohen Schutz und möglichst hohe Sicherheitsstandards für die Aupairs. Auf der anderen Seite wollen wir alle auch dafür sorgen, dass möglichst viele junge Menschen in den Genuss der Möglichkeit kommen können, andere Länder und deren Kulturen kennen zu lernen. Die Bundesagentur geht in ihrer neuen Dienstanweisung vom Europäischen Abkommen über die AupairBeschäftigung von 1969 aus. Dieses Abkommen wurde nach meinem Wissen in Deutschland nicht ratifiziert. Leider hat man die Formulierung „to improve“ nicht, wie es richtigerweise sein sollte, in Bezug auf die Sprachkenntnisse mit „verbessern“ übersetzt, sondern mit „vervollständigen“. Vor dem Hintergrund, dass dieses europäische Abkommen eine Verbesserung der Sprachkenntnisse als Grundlage ansieht, müsste der Sprachlevel A 1 vollkommen ausreichen. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Die Bundesregierung ist nicht dieser Auffassung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Sprachlevel A 2 angemessen ist. Wir teilen auch nicht die Position, dass da irgendetwas falsch übersetzt wurde.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfrage? ({0}) - Herr Niebel, bitte.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

„To improve“ heißt in aller Regel „verbessern“; aber das brauchen wir nicht zu diskutieren. Nichtsdestotrotz wird durch die Notwendigkeit, A-2Level-Sprachkenntnisse vorzuweisen, der Schutzgedanke in keiner Weise gefördert. Stimmen Sie mir zu, dass Aupairs aus den 15 bisherigen EU-Staaten keinerlei Arbeitsgenehmigung benötigen und somit auch keine Sprachprüfungen bestehen müssen, während Aupairs aus den hinzugekommenen zehn Staaten eine Arbeitsgenehmigung und das Bestehen einer Sprachprüfung vorweisen müssen? Stimmen Sie mir zu, dass es auf diese Art und Weise eine deutliche Ungleichbehandlung gibt, die nicht dazu beiträgt, den Schutzgedanken zu stärken? Denn ein britisches oder ein französisches Aupair hat genau das gleiche Schutzbedürfnis wie ein polnisches oder ein lettisches Aupair. Allerdings gelten bei ihnen nicht die gleichen Voraussetzungen.

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Ich stimme Ihnen nicht zu, Herr Abgeordneter. ({0}) - Das können Sie halten, wie Sie wollen. Sie haben ja danach gefragt, ob ich Ihnen zustimme. Ich habe Ihnen geantwortet: Ich stimme Ihnen nicht zu. ({1}) - Wie Sie das bewerten, ist Ihre Sache. Das überlasse ich Ihnen völlig, Herr Niebel.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe Frage 27 des Abgeordneten Niebel auf: Trägt die Bundesregierung das gesellschafts- und jugendpolitische Anliegen der Aupairaufenthalte zum Zwecke der internationalen Verständigung mit und, wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, diese Dienstanweisung auf den A-1-Level zu ändern, damit wie bisher möglichst vielen Kandidatinnen und Kandidaten Aupairaufenthalte ermöglicht werden können?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Die Frage 27 beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die in der vorherigen Antwort dargestellte Maßnahme als ein wichtiger Schutzfaktor vor Ausbeutung und Missbrauch das gesellschafts- und jugendpolitische Anliegen der Aupairaufenthalte keineswegs behindert, sondern, im Gegenteil, fördert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Aupairaufenthalt - anders als ein jugendpolitisches Austauschprogramm - der Verfestigung und nicht dem Erwerb von Sprachkenntnissen dienen soll.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage? ({0}) - Bitte, Herr Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Da die Anzahl der Goethe-Institute - teilweise durch die auswärtige Kulturpolitik - kleiner ist, als man es sich wünschen müsste, diese nur zweimal jährlich einen derartigen Sprachtest durchführen und da die gleiche Vorschrift auch für die bereits in Anbahnung befindlichen Aupairs besteht: Können Sie mir erklären, weshalb es bei dieser Verordnung keinerlei Übergangsfristen gibt?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Niebel, ich habe Ihnen dargestellt, wie die Bedingungen sind. An diesen Bedingungen arbeiten wir. Das entspricht unserer Auffassung nach den Forderungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Weitere Zusatzfragen.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich möchte auf meine vorherige Zusatzfrage zurückkommen. Ein Aupair aus Großbritannien, Dänemark oder Holland, das der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig ist, bedarf keiner Arbeitsgenehmigung und keiner Sprachprüfung. Ein Aupair aus Lettland, Litauen oder Polen, das der deutschen Sprache in Grundzügen mächtig ist und sich somit deutlich besser um Hilfeleistung bemühen kann, bedarf einer Sprachprüfung und einer Arbeitsgenehmigung. Sehen Sie hier nicht eine irgendwie geartete Ungleichbehandlung?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Niebel, ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen: Wir setzen gegenwärtig Forderungen des Deutschen Bundestages um. Eine dieser Forderungen des Deutschen Bundestages - Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass sie von allen Fraktionen getragen wurde lautete, dass die deutschen Vertretungen im Ausland bei der Prüfung und Erteilung von Visa für Aupairs besonders auf vorhandene Sprachkompetenz als Voraussetzung für den Aupairstatus achten. Das haben Sie als frei gewählter deutscher Abgeordneter mit beschlossen. ({0}) Dabei ist es mir völlig egal, wie das mit Großbritannien oder anderen Ländern gehandhabt wird. Wir setzen nämlich nur das um, was Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages einmütig mit allen Fraktionen beschlossen haben. ({1}) - Wir tun es gerade. Seien Sie doch froh! Freuen Sie sich des Lebens!

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich rufe Frage 28 des Kollegen Gerald Weiß ({0}) auf: Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die Aushöhlung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der EU-Osterweiterung durch die - wenn auch für Teilbereiche, zum Beispiel Baugewerbe, Innendekoration, Teile des Reinigungsgewerbes, eingeschränkte - Dienstleistungsfreiheit zu unternehmen, damit nicht, wie zum Beispiel der NDR am 14. Mai 2004 berichtete, Schlachter aus dem Kreis Cloppenburg mit ihren 12 Euro Stundenlohn entlassen und dafür slowenische Schlachter mit 6 Euro Stundenlohn eingestellt werden? ({1})

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Ich Ihnen auch nicht, aber das beruht auf Gegenseitigkeit. Herr Weiß, Deutschland nutzt in vollem Umfang die im Beitrittsvertrag eingeräumten und insbesondere von der Bundesregierung in den Verhandlungen erreichten Möglichkeiten zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit. So sind während der Übergangszeit für unselbstständige Beschäftigung das deutsche Arbeitsgenehmigungsrecht und bilaterale Vereinbarungen zunächst für zwei Jahre weiterhin anwendbar. Mit der Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit reichen die Übergangsregelungen schon deutlich weiter, als dies bei früheren Beitritten der Fall war. Übergangsregelungen als Ausnahmen zu den Grundfreiheiten des EU-Vertrages können jedoch nur eng begrenzt vorgesehen sein. Diese Grundfreiheiten, zu denen neben den genannten noch die Niederlassungsfreiheit zählt, nutzen im Übrigen nicht nur die neuen Mitgliedstaaten, sondern auch die deutschen Unternehmen. Selbstverständlich müssen solche Aktivitäten nach den Regelungen erfolgen, die auch Firmen aus den alten EU-Mitgliedstaaten schon seit langem einhalten müssen. Es ist dabei in Rechnung zu stellen, dass vermehrt unselbstständige Beschäftigung durch Formen selbstständiger Erwerbstätigkeit und durch Firmenkooperationen ersetzt wird. Von einer unzulässigen Aushöhlung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit könnte dann gesprochen werden, wenn eine Tätigkeit nur der Form halber oder dem Schein nach als selbstständig ausgestaltet wird mit dem Ziel, die Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu unterlaufen. Dies gilt es zu unterbinden. Für Kontrollen in der Frage, ob die Dienst leistenden Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten in Deutschland rechtmäßig ausüben, sind die für die Aufsicht über alle anderen in Deutschland tätigen und niedergelassenen Unternehmen vorgesehenen Behörden zuständig, insbesondere die der Länder und der Zollverwaltung zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit. Die zuständigen Behörden sind über die Rechtslage seit dem 1. Mai 2004 umfassend unterrichtet. In dem Beispielsfall, auf den Sie hinweisen, läge bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten als Schlachter bei einem hiesigen Arbeitgeber ein Verstoß gegen das deutsche Arbeitsgenehmigungsrecht und die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Nicht erlaubt wäre zudem der Verleih von slowenischen Schlachtern und auch von anderen Arbeitnehmern an deutsche Arbeitgeber, weil dies eine Umgehung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellen würde. Die Erteilung eines Dienstleistungsauftrages an ein slowenisches Unternehmen und der vorübergehende Einsatz von Personal, das von dort entsandt wurde, ist dagegen durch das EU-Recht erlaubt und darf unter Beachtung des Beitrittsvertrages nicht eingeschränkt werden, wobei jedoch ein Lohndumping in jedem Fall unterbunden werden muss.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Kollege Weiß.

Gerald Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie haben den Sachverhalt, wie er vom Norddeutschen Rundfunk dargestellt worden ist, nicht in Zweifel gezogen und haben am Ende Ihrer Ausführungen gesagt, dass im konkreten Fall im Grunde nichts dagegen getan werden kann, weil die Dienstleistungsfreiheit greift. Ist hier nicht doch eine Regelungslücke? Wie man hört und lesen kann, ist der geschilderte Fall einer Dumpinglohnstrategie, der Fall eines Unterlaufens unserer Tariflöhne, offenbar alltägliche Praxis. Ist also Gerald Weiß ({0}) bei dem Versuch, im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung sinnvolle Anpassungsfristen und Beschränkungen zu erreichen, eine empfindliche Lücke geblieben und ist Ihr Wirken doch nicht so erfolgreich gewesen, wie Sie es eben dargestellt haben?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Abgeordneter Weiß, Sie verbinden hier mehrere Fragestellungen zu einer Kette. Ich teile das so nicht. Der erste Punkt ist: Ich habe den Bericht des NDR weder kommentiert noch attestiert, dass er richtig oder falsch ist. Weder habe ich ihn gesehen noch habe ich ihn zu bewerten. Der zweite Punkt ist: Der Einsatz von Schlachtern macht uns seit einigen Jahren Probleme. Das hat mit der Erweiterung gar nichts zu tun. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung momentan ganz handfest dabei ist, den Einsatz von Schlachtern unter Werkvertragsabkommen oder ähnlichen Dingen - das gilt auch für den Einsatz von Schlachterkolonnen, so genannten Kopfschlächtern - zu unterbinden. Das hat mit der Übergangsregelung erst einmal überhaupt nichts zu tun. Der dritte Punkt, auf den ich hinweisen will und auf den wir besonders stolz sind, ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und Österreich die einzigen Altländer waren, die von vornherein erklärt haben, dass es bei einer EU-Osterweiterung Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit geben muss. Die Aussage am Schluss Ihrer Frage, dass wir keine Übergangsfristen vorgesehen hätten, stimmt überhaupt nicht. Vielmehr haben wir in den Vertragsverhandlungen durchgesetzt, dass es Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren, gestuft in einen Zweijahres-, einem Dreijahres- und wiederum einen Zweijahreszeitraum, gibt. Es geht ja um sehr unterschiedliche Tatbestände. Ich finde es sehr interessant, dass eine Reihe von Altmitgliedsländern, beispielsweise aus Skandinavien, die in den Verhandlungen immer gesagt haben, dass man diese Fristen nicht brauche, seit dem 1. Mai die Übergangsfristen komplett in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung hat zunächst die erste zweijährige Übergangsfrist in Anspruch genommen. Wir achten darauf, dass die damit verbundenen Regelungen nach Möglichkeit nicht unterlaufen werden.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zusatzfrage, Herr Weiß.

Gerald Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, nachdem Sie einiges missinterpretiert haben, was ich gesagt habe, versuche ich es noch einmal anders: Ist Ihnen bekannt, dass eigens Betriebe und Unternehmen und sogar Scheinfirmen im EU-Erweiterungsgebiet gegründet werden, um gezielt vorhandene Regelungslücken bei der Dienstleistungsfreiheit zu nutzen, indem Arbeitnehmer ins Land gebracht werden, die zu Dumpinglöhnen arbeiten und damit für Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der deutschen Wirtschaft sorgen? Ist Ihnen dieses Phänomen bekannt? Wenn ja, was haben Sie dagegen getan? ({0})

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Mir ist dieses Phänomen nicht bekannt. Wenn Sie mir konkrete Beispiele für ein solches Vorgehen nennen, geht die Bundesregierung dem nach. Selbstverständlich muss es im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit möglich sein, auch Agenturen und Tochterfirmen zu gründen. Hierfür gibt es aber bestimmte Rechtsvorschriften. Auch nach der Rechtsprechung des EuGH darf eine solche Gründung nicht nur vorübergehend tätig sein. Wenn man sozusagen eine Filiale bei uns gründet, darf man nicht eigenes Personal aus dem Heimatland einstellen. Ausnahmen gibt es dabei für Führungspersonal; die gab es aber schon immer. Es kann also nicht irgendjemand aus Polen, Slowenien oder sonst einem Land eine Filiale in der Bundesrepublik Deutschland gründen und ganz viel von seinem eigenen Personal dorthin schicken. Damit würde er die Regelungen umgehen. Wenn Sie uns Beispiele für ein solches Vorgehen liefern, gehe ich dem nach. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Überprüfung solcher Fälle auch Sache der Länder und der Zollbehörden ist. Hierzu sind nämlich auch steuerliche Unterlagen und Ähnliches heranzuziehen. Wenn künftig jemand so etwas macht, liegt ein Umgehungstatbestand vor, dem man nachgehen muss und den man unterbinden kann.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Eine Nachfrage von der CDU/CSU. Bitte.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ganze eigentlich nichts mit der EUOsterweiterung zu tun hat, sondern ein leider schon seit Jahren bestehendes Problem ist. Ist Ihnen bekannt, dass die Zollverwaltung auch deshalb bei der Verfolgung dieser als Lohndumping oder Umgehung zu beurteilenden Praxisfälle Schwierigkeiten hat, weil häufig von Partnerfirmen in anderen Ländern die Rede ist, die man gar nicht ausfindig machen kann, weil es sich um Briefkastenfirmen handelt? Insbesondere im Schlachterbereich ist es der Fall, dass man sich auf irgendwelche neu erfundenen Unternehmen in den jeweiligen Ländern beruft und darauf hinweist, dass mit der deutschen Arbeitsverwaltung ausgemacht wurde, dass man, wenn man keine deutschen Arbeitnehmer findet, andere nehmen darf. Was tun Sie, damit die unstreitig vorhandene Verdrängung von deutschen Arbeitnehmern speziell in diesem Sektor durch ausländische Arbeitnehmer unterbunden wird?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Rose, ich bin seit mehreren Jahren wiederholt insbesondere mit Vorgängen in Schlachthöfen befasst. Ich stimme Ihnen zu: Manchmal ist der Nachweis schwierig. Das gilt auch für das Baugewerbe. Wenn Sie alles kontrollieren wollen, kommen Sie irgendwann in die Situation, dass Sie neben jeden Arbeitnehmer einen Polizeibeamten oder einen Mitarbeiter der Zollverwaltung stellen müssen. Das Problem ist: Sie müssen ein Unrecht beweisen; anders geht es in einem Rechtsstaat nicht. Deswegen fordere ich bessere Bedingungen für die Beweisführung. Unser Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das in Kraft getreten ist, dient dazu. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an andere Debatten, die wir geführt haben. Es ist immer eine Gratwanderung zwischen zu vielen Vorschriften - was keinen Sinn macht, weil man zu viele Vorschriften gar nicht ausführen kann - und zu wenigen Vorschriften. Notwendig ist eine praktikable Handhabe bei bestimmten Tatbeständen, die bekannt sind, aber schlecht bewiesen werden können. Wir führen gegenwärtig Gespräche mit einer Reihe von Ländern, um Wege zu finden, auf Schlachthöfen die Vorgänge, die uns beschäftigen, durch entschiedene Maßnahmen auch in den Herkunftsländern zu unterbinden. Eine Maßnahme wäre beispielsweise, die Schlachter oder alle Lebensmittel verarbeitenden Berufe aus den Arbeitnehmerkontingenten auszunehmen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel können die Abkommen, die wir geschlossen haben, gekündigt werden. Das ist sehr schwierig, denn dann muss neu verhandelt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, auf die Herkunftsländer einzuwirken, dass sie durch freiwillige Erklärungen auf die Entsendung von Arbeitnehmern aus solchen Tätigkeitsbereichen verzichten. Daran arbeiten wir gerade.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Nach weiteren Nachfragen besteht nicht der Wunsch. Dann komme ich jetzt zu den Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Fuchtel. Der Abgeordnete Fuchtel ist nicht im Raum. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung auch die Beantwortung der Fragen. Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Michael Kretschmer auf: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die wirtschaftliche Situation der Tankstellenpächter in den Grenzregionen zu verbessern, die mit hohen Umsatzeinbußen infolge des zunehmenden Tanktourismus nach Polen und Tschechien kämpfen?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Abgeordneter Kretschmer, die Bundesregierung setzt auf die weitere Harmonisierung der EU-Steuersätze, um die Auswirkungen des Tanktourismus - nicht nur nach Polen und Tschechien - für die betroffenen deutschen Grenzregionen zu mindern. Der Bundesfinanzminister wird jede sich bietende Gelegenheit nutzen, das Thema der Steuerharmonisierung in Brüssel weiter voranzutreiben. Darüber hinaus sind die Fachleute aus den Bundesressorts mit den Verbänden der Mineralölwirtschaft in ständigem Kontakt, um neue, gangbare Wege zur Minderung der Folgen des zunehmenden Tanktourismus zu finden.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich weiß nicht, ob Sie schon im Raum waren, als Ihre Kollegin uns hier erklärt hat, dass für die Steuerharmonisierung Einstimmigkeit erforderlich ist. Ich glaube, dass der Weg, den Sie uns hier beschreiben, nicht gangbar ist. Ich frage Sie - das ist ja kein neues Thema -: Wie hoch ist der Ausfall für die Bundesrepublik Deutschland durch diesen Tanktourismus und können Sie sich nicht einen anderen Weg vorstellen?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich war im Raum, als meine Kollegin Hendricks geantwortet hat. Den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich nicht beantworten; das kann von der Bundesregierung gegenwärtig überhaupt niemand. Man müsste dazu erklären, auf welcher Grundlage das berechnet wird. - Damit sind Ihre beiden Fragen beantwortet.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Wir zählen das als eine Nachfrage. Damit haben Sie noch eine.

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Rücksicht. Eine Möglichkeit, Herr Staatssekretär, wäre, sich einfach einmal den Umsatzrückgang anzuschauen und sich darüber Gedanken zu machen. Ich finde es schon verwunderlich, wie lax Sie über dieses Thema hinweggehen, gerade angesichts der Tatsache, dass es hier um die Existenz vieler Menschen geht. Sie haben gerade von der EU-Erweiterung gesprochen. Das, was Sie hier beschreiben, ist eine konkrete Folge der Erweiterung.

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Kretschmer, ich bemühe mich hier redlich, Fragen, die mir von Abgeordneten gestellt werden, zu beantworten. Ich weise entschieden zurück, dass ich Ihre Fragen lax beantworte. Sie haben mich gefragt, ob ich anwesend war, als Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hendricks geantwortet hat. Diese Frage habe ich Ihnen beantwortet. Dann haben Sie Hinweise zur Berechnung gegeben. Ich bin Ihnen dafür dankbar, glaube aber, dass es so nicht funktioniert. ({0}) Das Problem, das Sie beschreiben, besteht, seit es Grenzen und unterschiedliche Steuersätze gibt. Es besteht in der Tabakindustrie, es bestand jahrelang bei bestimmten Spirituosen, die in einem Land billiger und in einem anParl. Staatssekretär Gerd Andres deren teurer sind. Das Problem taucht in unterschiedlichen Wellen auf. Gegenwärtig sind die Mineralölprodukte betroffen, was mit der Preisentwicklung und unterschiedlichen Steuersätzen zusammenhängt. Das ändert aber nichts daran, dass sich die Bundesregierung darum bemüht, in bestimmten Bereichen einheitliche Steuersätze durchzusetzen. Insoweit habe ich Ihre Fragen beantwortet. Sie können meine Antworten zwar als lax bewerten, aber ich weise das zurück; ich beantworte keine Fragen lax.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Jetzt eine Nachfrage des Kollegen Rose.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich frage Sie konkret, weil Sie ja gerne konkret antworten.

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Soweit ich kann, ja.

Dr. Klaus Rose (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001882, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, in vielen Medien ist die Rede davon, dass man auch in der Bundesregierung darüber nachdenkt, ob man das in Italien gängige Prinzip einer Chiplösung für Grenzraumbewohner auch in Deutschland einführt. Sind diese Meldungen völlig falsch oder denkt man in der Bundesregierung doch daran, so etwas einzuführen?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Wir denken daran nicht.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Jetzt kommt erst der Kollege Hofbauer und dann kommen Sie, Frau Bellmann, an die Reihe. - Bitte.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, das Thema Tanktourismus ist nicht neu. Es hat nichts mit der Osterweiterung der EU zum 1. Mai dieses Jahres zu tun. Sie haben soeben gesagt, dass in der Regierung Gespräche darüber geführt werden, wie man dieses Problem in Angriff nehmen kann. Zeichnet sich ab, welche Lösung denkbar ist bzw. welche Lösung bis wann umgesetzt werden kann?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Nein, es zeichnet sich nichts ab. Ich habe auch nur darauf hingewiesen, dass wir zusammen mit den Fachministerien regelmäßige Gespräche beispielsweise mit den Mineralölverbänden führen, um uns - wir folgen bereits dem dankenswerten Hinweis des Abgeordneten Kretschmer - über die Umsatzentwicklung in bestimmten Regionen zu informieren. Aber ich sage noch einmal: Dieses Phänomen ist nicht neu. Es wirkt sich gegenwärtig nur besonders aus, weil wir wegen der Mineralölpreisentwicklung unterschiedliche Preisschübe hatten und weil wir wegen der Steuern in bestimmten Regionen unterschiedliche Belastungen haben.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Jetzt hat Frau Kollegin Bellmann das Wort.

Veronika Bellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ich möchte Sie im Zusammenhang mit dem so genannten Tanktourismus nach den Konsequenzen und den Folgen fragen, die ein Brief Ihrer eigenen Fraktion im Sommer des letzten Jahres hatte, in dem Ihre Fraktion, die SPD-Fraktion, dargestellt hat, welche Schwierigkeiten es gibt, und in dem Steuererleichterungen gefordert wurden. Was ist daraus - außer jeder Menge Publicity in den Medien - geworden? Wie haben Sie in der Regierung dieses Thema im Hinblick auf Ihre eigene Fraktion behandelt? ({0})

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Sehr verehrte Frau Kollegin, ich habe diesen Brief aus dem letzten Jahr nicht gegenwärtig. Es gab unterschiedliche Vorstöße und Beschreibungen der Situation; das bestreite ich überhaupt nicht. Ich bestreite auch nicht, dass es in bestimmten Regionen schwierige Situationen gibt. Dies gilt nicht nur für die Grenze zu Tschechien oder zur Slowakei, sondern auch für die Westgrenze, für die Grenze zu Luxemburg usw. Ich habe beschrieben, woran das liegt. Gegenwärtig zieht die Bundesregierung daraus keine Schlussfolgerungen, die sich in Richtung Steuererleichterungen, Chipkarte oder sonst etwas bewegen. Das kann ich Ihnen beantworten; das tue ich hiermit noch einmal. ({0}) - Das teile ich jetzt Ihnen mit, weil Sie danach gefragt haben, Frau Kollegin.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Weitere Nachfragen zu diesem Bereich bestehen nicht. Dann danke ich Ihnen, Herr Staatssekretär Andres. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung ist die Parlamentarische Staatssekretärin Angelika Mertens erschienen. Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Klaus Hofbauer auf: Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Elektronikversandhaus Conrad Electronic gegenüber der Autobahndirektion Nordbayern die Bitte geäußert hat, nach Zahlung von 1 Million Euro durch das Unternehmen das Autobahndreieck Oberpfälzer Wald - Bundesautobahn A 6/A 93 - in Kreuz Conrad Electronic umzubenennen - siehe „Süddeutsche Zeitung“ vom 27. Mai 2004 -, und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Herr Kollege Hofbauer, das Angebot des Geschäftsführers der Firma Conrad Electronic, Herrn Werner Conrad, das dem Präsidenten der Autobahndirektion Nordbayern unterbreitet wurde, ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt. Eine Zustimmung zu dem Vorschlag von Herrn Conrad ist nicht möglich. Hiergegen sprechen sowohl die einschlägigen Regelungen für die Autobahnbeschilderung als auch die Straßenverkehrsordnung.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, dieses Autobahnkreuz hat natürlich wie jedes Autobahnkreuz eine besondere Bedeutung. Aber dieses Angebot ist im Hinblick auf die EUOsterweiterung eine Initiative bzw. ein Anliegen in dieser Region, das uns einige Chancen bietet. Sehen Sie, da Sie die Namensumbenennung nicht vorantreiben wollen bzw. nicht vornehmen können, andere Möglichkeiten, wie man eine solche Privatinitiative bzw. Chance im Zusammenhang mit einem Autobahnkreuz nutzen kann, um eine Region weiterzuentwickeln?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Es wird ja immer das gute Beispiel der A 31 angeführt. Ich kann Ihnen auch gerne einen Kontakt zu Leuten, die damit befasst waren, vermitteln. In diesem Fall gibt es aber derart eindeutige gesetzliche Regelungen, dass ich meine, dass die Umbenennung eines Kreuzes unheimlich schwierig sein wird. Wir können uns aber durchaus noch einmal zusammensetzen. Wir wollen ja ein Engagement für die Region in keiner Weise unterbinden, aber ich muss deutlich sagen: Wir haben eine gesetzliche Grundlage, von der wir nicht abgehen können. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie sie ändern. Als Gesetzgeber sind Sie in dieser Beziehung immer frei. In meiner Antwort auf Ihre zweite Frage werde ich darauf noch einmal eingehen.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, ich werde das Gesprächsangebot, das Sie unterbreitet haben, aufgreifen.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Ich rufe jetzt die Frage 33 des Kollegen Hofbauer auf: Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und soweit keine öffentlichen Interessen entgegenstehen, die Umbenennung des Kreuzes entsprechend der Bitte des Unternehmens zu unterstützen, um damit eine Form zu finden, die es den anliegenden Kommunen und Unternehmen ermöglicht, Autobahnknotenpunkte zu vermarkten?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Die Bundesregierung ist stets bereit - was ich ja eben auch zum Ausdruck gebracht habe -, neue Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft auszuloten. Bei den Entscheidungen müssen aber die Interessen aller Gruppen abgewogen werden. Nach den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen - RWBA 2000 - ist eine Knotenbezeichnung „Kreuz Conrad Electronic“ auf Bundesautobahnen nicht zulässig. Darüber hinaus handelt es sich bei der Bezeichnung „Conrad Electronic“ um Werbung, die in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig ist. Der Blick ins benachbarte Ausland zeigt im Übrigen, dass eine in der Vergangenheit mitunter liberalere Praxis wieder zurückgenommen und eingeschränkt wird.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Es gibt keine weiteren Nachfragen zu diesem Punkt. Die Fragen 34 und 35 werden schriftlich beantwortet. Damit rufe ich die Frage 36 des Abgeordneten Henry Nitzsche auf: Welche Ergebnisse brachte die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zur Wirkungsweise der Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen in den neuen Ländern, und wann möchte die Bundesregierung diese Ergebnisse vollständig veröffentlichen?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Die Analyse der Wirkung der Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen in den neuen Ländern kommt auf der Basis umfangreicher Erhebungen bei Wohnungsunternehmen, Privateigentümern und Kommunen zu dem Ergebnis, dass die nach gegenwärtiger Rechtslage bis zum Ende des Jahres 2004 befristete Investitionszulage in den neuen Ländern in erheblichem Umfang zusätzliche Bestandsinvestitionen angestoßen hat. Der Anteil des noch nicht sanierten Bestandes ist auf circa ein Drittel des Gesamtbestandes - mit Schwerpunkten beim Altbau und in den Innenstädten - zurückgegangen. Das Gutachten schlägt verschiedene Varianten einer Verlängerung der Investitionszulage für einen begrenzten Zeitraum vor, damit die angestrebten Ziele Revitalisierung der Innenstädte und Unterstützung des Stadtumbaus erreicht werden können. Die Anhebung der Bagatellgrenze im Jahr 2002 zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Dadurch und auch infolge einer rückläufigen Investitionstätigkeit sind die Kosten der Investitionszulage von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahre 1999 auf circa 470 Millionen Euro im Jahre 2002 zurückgegangen. Es ist zu erwarten, dass die Bestandsinvestitionen weiter zurückgehen werden; der Rückgang wird sich aber gegenüber den vergangenen Jahren verlangsamen. Mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Iris Gleicke vom 8. Juni 2004 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Eduard Oswald, ist das Gutachten mit der Bitte um Weiterleitung an alle Mitglieder des Ausschusses übersandt worden. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Ministeriums.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Keine weiteren Nachfragen.

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Das geht ja schnell. Ich sehe, dass die Antworten zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sind. Wir wollen einmal sehen, ob das so weitergeht.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Ich rufe die Frage 37 der Abgeordneten Veronika Bellmann auf: Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Staatsministers beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz - geäußert am 3. Juni 2004 auf einer Bürgerveranstaltung im Ratssaal Marienberg/ Erzgebirge -, dass die Möglichkeit einer Umschichtung von Finanzmitteln aus dem sich auf tschechischer Seite verzögernden Bau der Bundesautobahn A 17, Dresden-Prag, zugunsten der Finanzierung des Baubeginns der Ortsumgehung Marienberg, Bundesstraße B 174, gegeben ist, und, wenn ja, welche Summe könnte für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Frau Bellmann, ich würde gern die Fragen 37 und 38 wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantworten.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Dann rufe ich auch die Frage 38 der Kollegin Bellmann auf: Wie ist in diesem Zusammenhang zu erklären, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, noch im Februar 2004 - Schreiben vom 14. Februar 2004 - die Bitte des sächsischen Ministerpräsidenten, Professor Dr. Georg Milbradt, nach einer Teilfinanzierung der Ortsumgehung Marienberg entsprechend dem oben genannten Modell ablehnte?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Der Staatsminister beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, hat in der Bürgerveranstaltung am 3. Juni 2004 die Prüfung des Vorschlages zugesagt, im Falle einer Fertigstellung der Bundesautobahn A 17, Dresden-Grenze Deutschland/Tschechien, erst nach dem Jahr 2006 die ursprünglich für dieses Autobahnprojekt bis dahin vorgesehenen und hierfür nicht benötigten Haushaltsmittel zugunsten eines kurzfristigen Baubeginns der Bundesstraße B 174, Ortsumgehung Marienberg, einzusetzen. Die Prüfung hat ergeben, dass diese vorgeschlagene Mittelumschichtung nicht möglich ist. Sowohl die Bundesregierung als auch die Regierung der Tschechischen Republik haben sich ausdrücklich für den zügigen Bau der grenzüberschreitenden Bundesautobahn A 17 auf deutscher und D 8 auf tschechischer Seite ausgesprochen. Gemeinsames Ziel - übrigens auch im Einvernehmen mit der sächsischen Staatsregierung ist, die Bundesautobahn A 17 zwischen Dresden und der Grenze Deutschland-Tschechien sowie die in der Tschechischen Republik weiterführende D 8 im grenzüberschreitenden Bereich durchgängig bis zum Jahr 2006 fertigzustellen. Dies wurde zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Herrn Manfred Stolpe, und dem tschechischen Verkehrsminister Simonovský am 14. April 2003 in Prag verabredet. Der Zeitplan wurde vom tschechischen Verkehrsminister in einem Gespräch mit dem sächsischen Ministerpräsidenten am 2. Juni 2004 in Prag nochmals bestätigt. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, den Bau der Bundesautobahn A 17 zu verzögern, zumal das Projekt neben seiner herausragenden europäischen Bedeutung auch wesentlich zur Entlastung der Bundesstraßen B 170 Zinnwald-Dresden und B 171 Schmilka-Dresden sowie der Stadt Dresden vom Durchgangsverkehr beiträgt. In dem angesprochenen Schreiben von Minister Stolpe an den sächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Februar 2004 hat er mitgeteilt, dass eine EU-unterstützte Finanzierung der Ortsumgehung Marienberg nicht möglich ist, da die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel auch im Einvernehmen mit der sächsischen Staatsregierung bereits vollständig durch andere wichtige, von der EU bereits genehmigte Projekte, wie zum Beispiel eben die A 17, gebunden sind. Ein Widerspruch zu der Äußerung des Staatsministers beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, am 3. Juni 2004 in Marienberg ist hieraus nicht zu erkennen. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Ortsumfahrung Marienberg hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Frau Gleicke im Rahmen einer Veranstaltung, die am 17. Mai dieses Jahres in Marienberg stattgefundenen hat, bei der auch Sie anwesend waren, mitgeteilt, dass die zur Verfügung stehenden Straßenbaumittel grundsätzlich zunächst in die Fertigstellung laufender Baumaßnahmen investiert werden müssen. Sobald sich in den kommenden Haushaltsjahren Spielräume für Neubeginne im Bundesfernstraßenbau ergeben und der Freistaat Sachsen der Finanzierung der Ortsumgehung Marienberg höchste Priorität zuordnet, wird der Bund einer entsprechenden Realisierung des Projektes zustimmen.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Sie haben jetzt insgesamt vier Nachfragen, aber Sie müssen sie nicht voll ausschöpfen.

Veronika Bellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, die Antwort, die Sie jetzt gegeben haben, entspricht genau der Antwort, die ich schon im Frühjahr dieses Jahres auf die gleiche Anfrage erhalten habe. Ich kann Ihnen versichern, dass der Freistaat Sachsen der Ortsumgehung Marienberg eine höchste Priorität eingeräumt hat. ({0}) Ich möchte nun nachfragen. Da Sie sich etwas unklar geäußert haben, möchte ich von Ihnen gern wissen, in welchem Jahr eine Finanzierungszusage konkret getroffen werden kann. Ist das schon in diesem Jahr möglich oder erst im nächsten oder übernächsten? Ich möchte zweitens fragen: Sprechen sich die Mitglieder der Bundesregierung überhaupt nicht miteinander ab? Staatsminister Schwanitz hat nämlich in der besagten Veranstaltung klar und deutlich gesagt, dass er die Prüfung der Umwidmung der EU-Mittel durchführen will. Er sagte uns: Garantiert ihr, dass vonseiten der sächsischen Staatsregierung alles geklärt ist, dann werde ich das für die Bundesregierung klären. - Jetzt möchte ich von Ihnen wissen, inwieweit eine Absprache in der Bundesregierung überhaupt erfolgt ist, oder handelt es sich hier um ständige Irrtümer und Missverständnisse, wie wir sie von der Bundesregierung auch in anderen Dingen gewöhnt sind?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Ich glaube, ich habe sehr deutlich ausgeführt, dass der Staatsminister eine Prüfung zugesagt hat. Diese Prüfung ist erfolgt. Bezüglich des ersten Teils Ihrer Frage kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, wann die Ortsumgehung gebaut oder fertig sein wird. In der Regel treffen wir mit den Ländern durchaus dezidierte Absprachen, bei denen die Länder sagen, wo ihre Prioritäten liegen. Weder zwingen wir ein Land, Ortsumgehungen oder -umfahrungen zu bauen, noch verhindern wir das. Aber bei den zur Verfügung stehenden Mitteln - Fachpolitiker sagen immer, es ist zu wenig - muss man natürlich Prioritäten setzen. Wenn Sachsen diese Prioritäten setzt, wird es auch für Ihre Ortsumfahrung ein Datum geben. Das werden wir abwarten müssen.

Veronika Bellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe noch eine letzte Nachfrage: Sie haben jetzt wiederholt gesagt, dass Sie das tun werden, wenn der Freistaat Sachsen die Prioritäten setzt. Ich habe bereits in meiner Anfrage an Sie gesagt: Die Prioritäten sind gesetzt, und zwar mehrfach. Ich bitte Sie, das nicht noch einmal zu wiederholen und uns ständig vorzuwerfen. Die Prioritäten Sachsens sind gesetzt. Ich bitte Sie, konkrete Aussagen zu den entsprechenden Anfragen zu treffen.

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Frau Bellmann, Sachsen hätte sich für die Ortsumgehung Marienberg entscheiden können. Sachsen hat das aber nicht getan. Das sage ich ganz deutlich. Sachsen ist übrigens das Land in der Bundesrepublik, das, gemessen an der Fläche und den Einwohnern, das meiste Geld bekommt. Sachsen hat diese Priorität nicht gesetzt. ({0}) - Das Geld ist immer endlich. Hätte Sachsen eine andere Priorität gesetzt, wären wir dem gefolgt.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Weitere Nachfragen gibt es zu diesem Punkt nicht. Dann kann ich jetzt noch die Fragen 39 und 40 aufrufen. Ich glaube, sie gehören inhaltlich zusammen.

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Ja, aber ich beantworte sie dennoch getrennt und mache angesichts der Unruhe zu der zweiten Frage gleich ein Angebot.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Dann rufe ich zunächst die Frage 39 der Abgeordneten Kristina Köhler auf: Welche Entscheidungsbefugnisse und Einflussmöglichkeiten hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bzw. das dem Ministerium unterstellte LuftfahrtBundesamt bei der Festlegung von Abflugrouten an deutschen Flughäfen und bei der Ermittlung von Routenführungen, die möglichst wenig Bürger in Wohngebieten betreffen?

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Das Luftfahrt-Bundesamt legt die Routen gemäß § 27 a Abs. 2 Luftverkehrsordnung durch Rechtsverordnung fest. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen prüft im Rahmen der Fachaufsicht gegebenenfalls, ob der formale Verfahrensprozess, zum Beispiel die Beteiligung der örtlichen Fluglärmkommissionen, eingehalten worden ist.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Dann rufe ich nun die Frage 40 der Abgeordneten Kristina Köhler auf: Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung von Abflugrouten und welche Rolle spielt dabei neben Sicherheitsaspekten und technischen Aspekten insbesondere das Kriterium einer „Demokratisierung des Fluglärms“, wonach eine Konzentration der Lärmbelastung auf einzelne Wohngebiete vermieden werden sollte? ({0}) - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt die letzte Frage, die wir beantworten. Falls noch Zusatzfragen gestellt werden, werden sie selbstverständlich zugelassen. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass wir das noch verstehen können.

Angelika Mertens (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002734

Frau Köhler, ich mache Ihnen ein Angebot: Wenn Sie ein wirkliches Interesse daran haben, wie die An- und Abflugrouten - auch international - festgesetzt werden, würde ich Ihnen anbieten, einen Termin mit den Fachleuten zu vereinbaren, und zwar nicht nur mit den Fachleuten vom Luftfahrt-Bundesamt, sondern auch mit denen von der Flugsicherung. Dann können wir uns das jetzt ersparen. Ist das in Ordnung?

Dr. Kristina Köhler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003569, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das Angebot nehme ich gern an.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Dazu gibt es keine weiteren Nachfragen. Die Fragen 41 bis 47 werden schriftlich beantwortet. Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Dann muss ich die Sitzung nun kurz unterbrechen, weil wir vereinbart haben, dass wir den nächsten Punkt um 15.30 Uhr aufrufen. Die Sitzung ist unterbrochen. ({0})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist nun wieder eröffnet. Ich rufe die Zusatzpunkte 2 bis 4 auf: ZP 2 Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung ({0}) - Drucksache 15/3307 ZP 3 Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ({1}) - Drucksache 15/3308 ZP 4 Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Zurückweisung des Einspruches des Bundesrates gegen das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ({2}) - Drucksache 15/3309 - Der Präsident des Bundesrates hat schriftlich mitge- teilt, dass der Bundesrat beschlossen hat, gegen das Ge- setz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Europäische Haftbefehlsgesetz Einspruch ein- zulegen. Es liegen drei Anträge der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Zurückweisung der Einsprüche des Bundesrates vor. Bevor wir gleich zur Abstimmung über die Anträge kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Abstimmungsverfahren. Es ist jeweils na- mentliche Abstimmung verlangt. Nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes ist für die Zurückweisung eines Ein- spruchs des Bundesrates die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich; das sind mindes- tens 302 Stimmen. Wer den Einspruch zurückweisen will, muss mit Ja stimmen. Sie benötigen außer Ihren Stimmkarten auch Ihre Stimmausweise in den Farben Weiß, Blau und Gelb. Die Farbe des zu verwendenden Stimmausweises werde ich bei der jeweiligen Abstim- mung extra angeben. Die Stimmausweise können Sie, soweit noch nicht geschehen, Ihrem Stimmkartenfach entnehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Stimmkarten und Stimmausweise Ihren Namen tragen und keinen an- deren. Bevor Sie Ihre Stimmkarte in die Urne werfen, übergeben Sie bitte den jeweiligen Stimmausweis einem der Schriftführer an der Urne. Die Schriftführerinnen und Schriftführer bitte ich, darauf zu achten, dass Stimmkarten nur von Kolleginnen und Kollegen in die Urnen geworfen werden dürfen, die vorher ihren Stimm- ausweis in der richtigen Farbe abgegeben haben. Wir kommen jetzt also nach vielen Vorreden zur ers- ten namentlichen Abstimmung, zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Zurückweisung des Ein- spruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetz- lichen Rentenversicherung. Sie benötigen Ihren Stimm- ausweis in der Farbe Weiß. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind die Plätze an den Urnen besetzt? - Alles klar. Dann eröffne ich jetzt die Abstimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? Kann ich ein Signal erhalten? - Es möchte niemand mehr abstimmen. Dann schließe ich jetzt die Abstimmung. Ich bitte die Schrift- führerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.1) ({3}) Wir setzen die Abstimmungen fort und kommen nun zur zweiten namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grü- nen auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie benötigen jetzt Ihren Stimmausweis in der Farbe Blau. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind die Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Ab- stimmung. Sie haben jetzt die blaue Stimmkarte zu be- nutzen. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt diese Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.2) Wir setzen die Abstimmungen fort. Wir kommen jetzt zur dritten namentlichen Abstimmung. Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Zurückweisung des Ein- spruchs des Bundesrats gegen das Europäische Haftbe- fehlsgesetz. Sie benötigen nun Ihren Stimmausweis in der Farbe Gelb. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen an 1) Seite 10304 C 2) Seite 10306 B Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer den Plätzen? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstim- mung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Da waren noch einige Kollegen. Es ist offensichtlich ein Problem, dass etliche der Kollegen - und zwar fraktionsübergreifend - den Wahl- gang mit den blauen Stimmausweisen versäumt haben. Aber immerhin habe ich den Wahlgang mit den gelben Stimmausweisen - dort stehen ja Kollegen mit gelben Stimmausweisen - noch nicht geschlossen. Wir werden jetzt erst einmal den Wahlgang mit den gelben Stimm- ausweisen ordentlich beenden. Über das andere reden wir dann. Wir sind im Wahlgang mit den gelben Stimmauswei- sen. Ich bitte Sie, die gelben Stimmausweise abzugeben und diesen Wahlgang ordentlich abzuschließen. - Sind alle gelben Stimmausweises abgegeben? - Dann schließe ich jetzt diesen dritten, mit gelben Stimmausweisen ver- bundenen Wahlgang ab und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich bitte die Geschäftsführer, zu mir zu kommen. Die Ergebnisse werden Ihnen später bekannt gege- ben.1) Die Wahlgänge sind aber ordentlich aufgerufen 1) Seite 10309 A und abgeschlossen worden, sodass ich wenig Spielraum sehe. Wir warten jetzt erst einmal die Ergebnisse ab. Ich unterbreche die Sitzung. ({4})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder, um die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt zu geben. Sie haben ja mitbekommen: Parlament ist nicht nur live, sondern auch echtes Handwerk. Wir mussten klären, wie bei den namentlichen Abstimmungen die Differenz zustande gekommen ist. Das lag an einer Schriftführerurne. Wir haben die Auszählungen mehrfach überprüft. Jetzt stehen die Ergebnisse zweifelsfrei fest, sodass ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben kann: Ergebnis der namentlichen Abstimmung mit dem weißen Stimmausweis über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Abgegebene Stimmausweise 587, abgegebene Stimmen 587. Mit Ja haben gestimmt 303, mit Nein haben gestimmt 284. Es gab keine Enthaltung. Der Antrag ist angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 585; davon ja: 303 nein: 283 Ja SPD Dr. Lale Akgün Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr ({0}) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Eckhardt Barthel ({1}) Klaus Barthel ({2}) Sören Bartol Sabine Bätzing Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding ({3}) Kurt Bodewig Gerd Friedrich Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann ({4}) Hans-Günter Bruckmann Marco Bülow Ulla Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Büttner ({5}) Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Peter Dreßen Elvira Drobinski-Weiß Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Marga Elser Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Lilo Friedrich ({6}) Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Angelika Graf ({7}) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Karl-Hermann Haack ({8}) Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Alfred Hartenbach Michael Hartmann ({9}) Nina Hauer Hubertus Heil Rolf Hempelmann Gustav Herzog Petra Heß Monika Heubaum Gisela Hilbrecht Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann ({10}) Walter Hoffmann ({11}) Iris Hoffmann ({12}) Frank Hofmann ({13}) Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Renate Jäger Jann-Peter Janssen Klaus-Werner Jonas Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h.c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Heinz Köhler ({14}) Walter Kolbow Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange ({15}) Christine Lehder Waltraud Lehn Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann Gabriele Lösekrug-Möller Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Caren Marks Hilde Mattheis Markus Meckel Ulrike Mehl Petra-Evelyne Merkel Ulrike Merten Ursula Mogg Michael Müller ({16}) Christian Müller ({17}) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Volker Neumann ({18}) Dietmar Nietan Dr. Erika Ober Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Karin Rehbock-Zureich Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel RiemannHanewinckel Walter Riester Reinhold Robbe René Röspel Karin Roth ({19}) Michael Roth ({20}) Gerhard Rübenkönig Ortwin Runde Marlene Rupprecht ({21}) Thomas Sauer Anton Schaaf Axel Schäfer ({22}) Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Horst Schmidbauer ({23}) Ulla Schmidt ({24}) Silvia Schmidt ({25}) Dagmar Schmidt ({26}) Wilhelm Schmidt ({27}) Heinz Schmitt ({28}) Carsten Schneider Walter Schöler Olaf Scholz Karsten Schönfeld Fritz Schösser Wilfried Schreck Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Brigitte Schulte ({29}) Swen Schulz ({30}) Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie SonntagWolgast Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Dr. Ditmar Staffelt Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Rita Streb-Hesse Dr. Peter Struck Joachim Stünker Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Hans-Jürgen Uhl Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Ute Vogt ({31}) Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Reinhard Weis ({32}) Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen ({33}) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Jochen Welt Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Jürgen Wieczorek ({34}) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Brigitte Wimmer ({35}) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Waltraud Wolff ({36}) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Helmut Zöllmer Dr. Christoph Zöpel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck ({37}) Volker Beck ({38}) Cornelia Behm Birgitt Bender Matthias Berninger Grietje Bettin Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Jutta Dümpe-Krüger Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Joseph Fischer ({39}) Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Winfried Hermann Antje Hermenau Peter Hettlich Ulrike Höfken Thilo Hoppe Michaele Hustedt Fritz Kuhn Renate Künast Undine Kurth ({40}) Markus Kurth Dr. Reinhard Loske Anna Lührmann Jerzy Montag Kerstin Müller ({41}) Winfried Nachtwei Christa Nickels Friedrich Ostendorff Simone Probst Claudia Roth ({42}) Krista Sager Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt ({43}) Werner Schulz ({44}) Petra Selg Ursula Sowa Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Marianne Tritz Hubert Ulrich Dr. Antje Vogel-Sperl Dr. Ludger Volmer Josef Philip Winkler Margareta Wolf ({45}) Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck ({46}) Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Dr. Rolf Bietmann Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen ({47}) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Helge Braun Monika Brüning Verena Butalikakis Hartmut Büttner ({48}) Cajus Julius Caesar Manfred Carstens ({49}) Peter H. Carstensen ({50}) Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Albert Deß Alexander Dobrindt Vera Dominke Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer ({51}) Georg Fahrenschon Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer ({52}) Dirk Fischer ({53}) Axel E. Fischer ({54}) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich ({55}) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Norbert Geis Roland Gewalt Eberhard Gienger Georg Girisch Michael Glos Ralf Göbel Dr. Reinhard Göhner Tanja Gönner Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Kurt-Dieter Grill Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg Olav Gutting Holger-Heinrich Haibach Gerda Hasselfeldt Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Ursula Heinen Siegfried Helias Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Peter Hintze Robert Hochbaum Joachim Hörster Hubert Hüppe Susanne Jaffke Dr. Peter Jahr Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Irmgard Karwatzki Bernhard Kaster Siegfried Kauder ({56}) Volker Kauder Gerlinde Kaupa Eckart von Klaeden Jürgen Klimke Julia Klöckner Kristina Köhler ({57}) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Rudolf Kraus Günther Krichbaum Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Werner Kuhn ({58}) Dr. Karl A. Lamers ({59}) Helmut Lamp Barbara Lanzinger Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link ({60}) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold ({61}) Patricia Lips Dr. Michael Luther Dorothee Mantel Erwin Marschewski ({62}) Stephan Mayer ({63}) Dr. Conny Mayer ({64}) Dr. Martin Mayer ({65}) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Laurenz Meyer ({66}) Doris Meyer ({67}) Maria Michalk Hans Michelbach Klaus Minkel Marlene Mortler Stefan Müller ({68}) Bernward Müller ({69}) Dr. Gerd Müller Hildegard Müller Bernd Neumann ({70}) Michaela Noll Claudia Nolte Günter Nooke Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Melanie Oßwald Rita Pawelski Dr. Peter Paziorek Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard ({71}) Hans-Peter Repnik Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Hannelore Roedel Franz-Xaver Romer Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Albert Rupprecht ({72}) Anita Schäfer ({73}) Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Andreas Scheuer Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt ({74}) Andreas Schmidt ({75}) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Kurt Segner Matthias Sehling Heinz Seiffert Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl ({76}) Michael Stübgen Antje Tillmann Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marko Wanderwitz Peter Weiß ({77}) Gerald Weiß ({78}) Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer ({79}) Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Elke Wülfing Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Daniel Bahr ({80}) Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Joachim Günther ({81}) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann ({82}) Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine LeutheusserSchnarrenberger Markus Löning Günther Friedrich Nolting Eberhard Otto ({83}) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Fraktionslose Abgeordnete Martin Hohmann Petra Pau Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; das war die namentliche Abstimmung mit dem blauen Stimmausweis. Abgegebene Stimmausweise 586, also einer weniger, abgegebene Stimmen 586. Mit Ja haben gestimmt 303, mit Nein haben gestimmt 281, Enthaltungen zwei. Der Antrag ist angenommen. Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 584; davon ja: 303 nein: 279 enthalten: 2 Ja SPD Dr. Lale Akgün Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr ({84}) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Eckhardt Barthel ({85}) Klaus Barthel ({86}) Sören Bartol Sabine Bätzing Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding ({87}) Kurt Bodewig Gerd Friedrich Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann ({88}) Hans-Günter Bruckmann Marc Bülow Ulla Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Büttner ({89}) Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Peter Dreßen Elvira Drobinski-Weiß Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Marga Elser Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Lilo Friedrich ({90}) Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Angelika Graf ({91}) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Karl-Hermann Haack ({92}) Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Alfred Hartenbach Michael Hartmann ({93}) Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Gustav Herzog Petra Heß Monika Heubaum Gisela Hilbrecht Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann ({94}) Walter Hoffmann ({95}) Iris Hoffmann ({96}) Frank Hofmann ({97}) Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Renate Jäger Jann-Peter Janssen Klaus-Werner Jonas Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h.c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Heinz Köhler ({98}) Walter Kolbow Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange ({99}) Christine Lehder Waltraud Lehn Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann Gabriele Lösekrug-Möller Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Caren Marks Hilde Mattheis Markus Meckel Ulrike Mehl Petra-Evelyne Merkel Ulrike Merten Ursula Mogg Michael Müller ({100}) Christian Müller ({101}) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Volker Neumann ({102}) Dietmar Nietan Dr. Erika Ober Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Karin Rehbock-Zureich Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel RiemannHanewinckel Walter Riester Reinhold Robbe René Röspel Karin Roth ({103}) Michael Roth ({104}) Gerhard Rübenkönig Ortwin Runde Marlene Rupprecht ({105}) Thomas Sauer Anton Schaaf Axel Schäfer ({106}) Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Horst Schmidbauer ({107}) Ulla Schmidt ({108}) Silvia Schmidt ({109}) Dagmar Schmidt ({110}) Wilhelm Schmidt ({111}) Heinz Schmitt ({112}) Carsten Schneider Walter Schöler Olaf Scholz Karsten Schönfeld Fritz Schösser Wilfried Schreck Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Brigitte Schulte ({113}) Reinhard Schultz ({114}) Swen Schulz ({115}) Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie SonntagWolgast Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Dr. Ditmar Staffelt Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Rita Streb-Hesse Dr. Peter Struck Joachim Stünker Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Hans-Jürgen Uhl Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Ute Vogt ({116}) Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Reinhard Weis ({117}) Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen ({118}) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Jochen Welt Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Jürgen Wieczorek ({119}) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Brigitte Wimmer ({120}) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Waltraud Wolff ({121}) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Helmut Zöllmer Dr. Christoph Zöpel Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck ({122}) Cornelia Behm Birgitt Bender Matthias Berninger Grietje Bettin Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Jutta Dümpe-Krüger Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Joseph Fischer ({123}) Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Winfried Hermann Antje Hermenau Peter Hettlich Ulrike Höfken Thilo Hoppe Michaele Hustedt Fritz Kuhn Renate Künast Undine Kurth ({124}) Markus Kurth Dr. Reinhard Loske Anna Lührmann Jerzy Montag Kerstin Müller ({125}) Winfried Nachtwei Christa Nickels Friedrich Ostendorff Simone Probst Claudia Roth ({126}) Krista Sager Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt ({127}) Werner Schulz ({128}) Petra Selg Ursula Sowa Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Marianne Tritz Hubert Ulrich Dr. Antje Vogel-Sperl Dr. Ludger Volmer Josef Philip Winkler Margareta Wolf ({129}) Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck ({130}) Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Dr. Rolf Bietmann Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen ({131}) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Helge Braun Monika Brüning Verena Butalikakis Hartmut Büttner ({132}) Cajus Julius Caesar Manfred Carstens ({133}) Peter H. Carstensen ({134}) Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Albert Deß Alexander Dobrindt Vera Dominke Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer ({135}) Georg Fahrenschon Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer ({136}) Dirk Fischer ({137}) Axel E. Fischer ({138}) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich ({139}) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Roland Gewalt Eberhard Gienger Georg Girisch Michael Glos Ralf Göbel Dr. Reinhard Göhner Tanja Gönner Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Kurt-Dieter Grill Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg Olav Gutting Holger-Heinrich Haibach Gerda Hasselfeldt Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Ursula Heinen Siegfried Helias Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Peter Hintze Robert Hochbaum Joachim Hörster Hubert Hüppe Susanne Jaffke Dr. Peter Jahr Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Irmgard Karwatzki Bernhard Kaster Siegfried Kauder ({140}) Volker Kauder Gerlinde Kaupa Eckart von Klaeden Jürgen Klimke Julia Klöckner Kristina Köhler ({141}) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Rudolf Kraus Günther Krichbaum Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Werner Kuhn ({142}) Dr. Karl A. Lamers ({143}) Helmut Lamp Barbara Lanzinger Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link ({144}) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold ({145}) Patricia Lips Dr. Michael Luther Dorothee Mantel Erwin Marschewski ({146}) Stephan Mayer ({147}) Dr. Conny Mayer ({148}) Dr. Martin Mayer ({149}) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Laurenz Meyer ({150}) Doris Meyer ({151}) Maria Michalk Hans Michelbach Klaus Minkel Marlene Mortler Stefan Müller ({152}) Bernward Müller ({153}) Dr. Gerd Müller Hildegard Müller Bernd Neumann ({154}) Michaela Noll Claudia Nolte Günter Nooke Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Melanie Oßwald Rita Pawelski Dr. Peter Paziorek Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ruprecht Polenz Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard ({155}) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Hannelore Roedel Franz-Xaver Romer Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Albert Rupprecht ({156}) Anita Schäfer ({157}) Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Andreas Scheuer Norbert Schindler Georg Schirmbeck Bernd Schmidbauer Christian Schmidt ({158}) Andreas Schmidt ({159}) Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Kurt Segner Matthias Sehling Heinz Seiffert Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl ({160}) Michael Stübgen Antje Tillmann Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marko Wanderwitz Peter Weiß ({161}) Gerald Weiß ({162}) Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Matthias Wissmann Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Elke Wülfing Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Daniel Bahr ({163}) Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich ({164}) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Joachim Günther ({165}) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann ({166}) Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine LeutheuserSchnarrenberger Günther Friedrich Nolting Eberhard Otto ({167}) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Fraktionslose Abgeordnete Martin Hohmann Enthalten Fraktionslose Abgeordnete Petra Pau Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Abgegebene Stimmausweise 589, abgegebene Stimmen 589. Mit Ja haben gestimmt 336, mit Nein haben gestimmt 251, Enthaltungen zwei. Auch dieser Antrag ist angenommen worden. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 586; davon ja: 334 nein: 250 enthalten: 2 Ja SPD Dr. Lale Akgün Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr ({168}) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Eckhardt Barthel ({169}) Klaus Barthel ({170}) Sören Bartol Sabine Bätzing Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding ({171}) Kurt Bodewig Gerd Friedrich Bollmann Willi Brase Bernhard Brinkmann ({172}) Hans-Günter Bruckmann Marc Bülow Ulla Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Büttner ({173}) Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Peter Dreßen Elvira Drobinski-Weiß Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Marga Elser Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Lilo Friedrich ({174}) Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Angelika Graf ({175}) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Karl-Hermann Haack ({176}) Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Alfred Hartenbach Michael Hartmann ({177}) Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Gustav Herzog Petra Heß Monika Heubaum Gisela Hilbrecht Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann ({178}) Walter Hoffmann ({179}) Iris Hoffmann ({180}) Frank Hofmann ({181}) Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Renate Jäger Jann-Peter Janssen Klaus-Werner Jonas Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h.c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Heinz Köhler ({182}) Walter Kolbow Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange ({183}) Christine Lehder Waltraud Lehn Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann Gabriele Lösekrug-Möller Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Caren Marks Hilde Mattheis Markus Meckel Ulrike Mehl Petra-Evelyne Merkel Ulrike Merten Ursula Mogg Michael Müller ({184}) Christian Müller ({185}) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Volker Neumann ({186}) Dietmar Nietan Dr. Erika Ober Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Karin Rehbock-Zureich Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel RiemannHanewinckel Walter Riester Reinhold Robbe René Röspel Karin Roth ({187}) Michael Roth ({188}) Gerhard Rübenkönig Ortwin Runde Marlene Rupprecht ({189}) Thomas Sauer Anton Schaaf Axel Schäfer ({190}) Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Horst Schmidbauer ({191}) Ulla Schmidt ({192}) Silvia Schmidt ({193}) Dagmar Schmidt ({194}) Wilhelm Schmidt ({195}) Heinz Schmitt ({196}) Carsten Schneider Walter Schöler Olaf Scholz Karsten Schönfeld Fritz Schösser Wilfried Schreck Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Brigitte Schulte ({197}) Reinhard Schultz ({198}) Swen Schulz ({199}) Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie SonntagWolgast Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Dr. Ditmar Staffelt Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Rita Streb-Hesse Dr. Peter Struck Joachim Stünker Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Hans-Jürgen Uhl Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Ute Vogt ({200}) Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Reinhard Weis ({201}) Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen ({202}) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Jochen Welt Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Jürgen Wieczorek ({203}) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Brigitte Wimmer ({204}) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Waltraud Wolff ({205}) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Helmut Zöllmer Dr. Christoph Zöpel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck ({206}) Volker Beck ({207}) Cornelia Behm Birgitt Bender Matthias Berninger Grietje Bettin Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Jutta Dümpe-Krüger Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Joseph Fischer ({208}) Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Winfried Hermann Antje Hermenau Peter Hettlich Ulrike Höfken Thilo Hoppe Michaele Hustedt Fritz Kuhn Renate Künast Undine Kurth ({209}) Markus Kurth Dr. Reinhard Loske Anna Lührmann Jerzy Montag Kerstin Müller ({210}) Winfried Nachtwei Christa Nickels Friedrich Ostendorff Simone Probst Claudia Roth ({211}) Krista Sager Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt ({212}) Werner Schulz ({213}) Petra Selg Ursula Sowa Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Marianne Tritz Hubert Ulrich Dr. Antje Vogel-Sperl Dr. Ludger Volmer Josef Philip Winkler Margareta Wolf ({214}) FDP Daniel Bahr ({215}) Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann ({216}) Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Harald Leibrecht Markus Löning Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck ({217}) Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Dr. Rolf Bietmann Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen ({218}) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Helge Braun Monika Brüning Verena Butalikakis Hartmut Büttner ({219}) Cajus Julius Caesar Manfred Carstens ({220}) Peter H. Carstensen ({221}) Gitta Connemann Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Leo Dautzenberg Hubert Deittert Albert Deß Alexander Dobrindt Vera Dominke Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer ({222}) Georg Fahrenschon Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer ({223}) Dirk Fischer ({224}) Axel E. Fischer ({225}) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich ({226}) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Roland Gewalt Eberhard Gienger Georg Girisch Michael Glos Ralf Göbel Dr. Reinhard Göhner Tanja Gönner Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Kurt-Dieter Grill Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg Olav Gutting Holger-Heinrich Haibach Gerda Hasselfeldt Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Ursula Heinen Siegfried Helias Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Peter Hintze Robert Hochbaum Joachim Hörster Hubert Hüppe Susanne Jaffke Dr. Peter Jahr Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Irmgard Karwatzki Bernhard Kaster Siegfried Kauder ({227}) Volker Kauder Gerlinde Kaupa Eckart von Klaeden Jürgen Klimke Julia Klöckner Kristina Köhler ({228}) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Rudolf Kraus Günther Krichbaum Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Werner Kuhn ({229}) Dr. Karl A. Lamers ({230}) Helmut Lamp Barbara Lanzinger Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link ({231}) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold ({232}) Patricia Lips Dr. Michael Luther Dorothee Mantel Erwin Marschewski ({233}) Stephan Mayer ({234}) Dr. Conny Mayer ({235}) Dr. Martin Mayer ({236}) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Laurenz Meyer ({237}) Doris Meyer ({238}) Maria Michalk Hans Michelbach Klaus Minkel Marlene Mortler Stefan Müller ({239}) Bernward Müller ({240}) Dr. Gerd Müller Hildegard Müller Bernd Neumann ({241}) Michaela Noll Claudia Nolte Günter Nooke Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Melanie Oßwald Rita Pawelski Dr. Peter Paziorek Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard ({242}) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Hannelore Roedel Franz-Xaver Romer Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Albert Rupprecht ({243}) Anita Schäfer ({244}) Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Andreas Scheuer Georg Schirmbeck Bernd Schmidbauer Christian Schmidt ({245}) Andreas Schmidt ({246}) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Kurt Segner Matthias Sehling Heinz Seiffert Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl ({247}) Michael Stübgen Antje Tillmann Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marko Wanderwitz Peter Weiß ({248}) Gerald Weiß ({249}) Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Matthias Wissmann Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Elke Wülfing Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Horst Friedrich ({250}) Joachim Günther ({251}) Sibylle Laurischk Sabine LeutheusserSchnarrenberger Eberhard Otto ({252}) Fraktionslose Abgeordnete Martin Hohmann Petra Pau Enthalten FDP Michael Kauch Ina Lenke Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Damit sind wir nach langem Zählen am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 17. Juni 2004, 9 Uhr, ein. Die Zuschauer auf der Tribüne haben einen etwas verwirrenden, am Ende aber doch aufgeklärten Parlamentsprozess mitbekommen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag in Berlin. Die Sitzung ist geschlossen.