Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße Sie alle herzlich, liebe Kolleginnen und
Kollegen, und wünsche uns eine gute Beratung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Ihnen
mitteilen, dass nach einer interfraktionellen Vereinbarung der Gesetzentwurf des Bundesrates zum Schutz der
Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten durch
Anordnung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung, Drucksache 15/3146, sogleich ohne Beratung an
den federführenden Rechtsausschuss sowie an den Innenausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend jeweils zur Mitberatung überwiesen
werden soll. Sind Sie damit einverstanden? - Dazu höre
ich keinen Widerspruch. Dann ist der Gesetzentwurf an
die Ausschüsse überwiesen.
Ferner soll heute um 15.30 Uhr über drei Anträge
auf Zurückweisung von Einsprüchen des Bundesrates
zum Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, Drucksache 15/3307, zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Drucksache 15/3308, und zum Europäischen
Haftbefehlsgesetz, Drucksache 15/3309, namentlich abgestimmt werden. Sind Sie auch hiermit einverstanden? - Auch hierzu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist
das so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen
Kabinettsitzung mitgeteilt: Mehr Chancen zum Studium - BAföG-Reformen der Bundesregierung.
Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Edelgard Bulmahn. Bitte sehr.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Herren und Damen! Ich habe heute im Kabinett die
17. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen
Lage der Studierenden vorgestellt. Die Studie zeigt sehr
klar, dass die große BAföG-Reform, die wir im
Jahre 2001 durchgeführt haben, messbare Erfolge hervorgebracht hat, weil sie zu einem signifikanten Anstieg
der Gefördertenzahl geführt hat, die mit einem signifikanten Anstieg der Studierendenzahl insgesamt einhergeht.
Zur Untermauerung: Im Jahre 1998 lag der Anteil der
Studienanfänger in einem Jahrgang noch unter
28 Prozent. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in einem Jahrgang bei 36,5 Prozent. Die Zahl der
Geförderten ist im Vergleich zu 1998 von damals nur
341 000 auf jetzt knapp eine halbe Million gestiegen.
Das heißt, die wirtschaftliche und soziale Lage hat sich
erheblich verbessern können.
Gleichzeitig stieg der Anteil der Vollgeförderten
sprunghaft an. Das sind diejenigen Studierenden, die aus
einkommensschwachen Familien kommen, also aus Familien mit einem sehr geringen Einkommen. Der Anteil
der Vollgeförderten ist auf fast 47 Prozent gestiegen. Das
zeigt nachdrücklich, dass es uns durch diese große
BAföG-Reform wirklich gelungen ist, gerade Jugendlichen aus Familien, die ein geringes Einkommen haben,
die Entscheidung für ein Studium wieder zu ermöglichen. Sie müssen sich jetzt nicht mehr aus finanziellen
Gründen gegen ein Studium entscheiden, sondern sie
können sich jetzt wieder für ein Studium entscheiden.
Das zeigt sich im Übrigen auch an einem zweiten Ergebnis der Untersuchung: Es ist uns zum ersten Mal seit
vielen Jahren gelungen, in der Gruppe der Jugendlichen,
deren Väter nur einen Hauptschulabschluss haben, eine
Trendumkehr zu erreichen. In allen Jahren zuvor sank
der Anteil der Jugendlichen aus Familien, in denen der
Vater einen Hauptschulabschluss hat. Jetzt haben wir
zum ersten Mal einen Anstieg: um 5 Prozent.
({0})
Das unterstreicht noch einmal, dass es uns wirklich gelungen ist, hier eine Bresche zu schlagen, und es zeigt,
dass wir über Chancengleichheit nicht nur reden,
sondern dass wir die Chancengleichheit durch diese
Redetext
BAföG-Reform erheblich stärken konnten und erheblich
gestärkt haben.
({1})
Ich will auf einen anderen Punkt hinweisen, der aus
der Studie hervorgeht und der deutlich unterstreicht,
welche große und wichtige Rolle das BAföG spielt. Der
weitaus größte Teil - 69 Prozent - der BAföG-Empfänger sagt: Ohne BAföG hätten wir nicht studieren können. Ich denke, das macht mehr als alles andere klar, wie
wichtig das Instrument BAföG ist, welche große Bedeutung es zur Realisierung von Chancengleichheit hat.
({2})
Ich will allerdings auch auf einen kritischen Punkt
hinweisen, der mit dem BAföG nicht unmittelbar etwas
zu tun hat, aber aus der Studie ebenfalls hervorgeht: dass
nämlich gerade in der schulischen Ausbildung die Chancengleichheit bei weitem noch nicht realisiert worden
ist. Hier haben die Länder eine wirklich große Aufgabe
zu leisten.
({3})
Es kann nicht sein, dass die Weichen in den Schulen
noch immer so gestellt werden, dass Kinder aus Familien, in denen die Eltern einen höheren Bildungsabschluss haben, eine erheblich größere Chance haben, die
allgemeine Hochschulreife zu erreichen, als Kinder aus
Familien, in denen die Eltern einen Realschulabschluss
oder einen Hauptschulabschluss haben. Das muss in der
schulischen Bildung verbessert werden.
({4})
Wenn es uns nicht gelingt, mehr Kinder aus diesen Familien zur allgemeinen Hochschulreife zu führen, werden wir auch mit all unseren Anstrengungen das nicht
völlig umkehren können, sondern immer nur punktuelle
Erfolge erreichen. Es gibt diesen Zusammenhang und
man muss diesen Zusammenhang auch betrachten. Wie
gesagt: Das wird in der Studie ebenso thematisiert.
Ich will noch einen anderen Punkt kurz ansprechen
- auch das halte ich für ein erfreuliches Ergebnis der
BAföG-Reform -: Die Geförderten nutzen die verbesserten Möglichkeiten eines Studiums im Ausland. Die
Anzahl der Geförderten, die einen Teil ihrer Ausbildung
im Ausland absolvieren, ist um rund ein Viertel gestiegen. Es war ja ein wichtiges Ziel der BAföG-Reform,
dass wir auch Jugendlichen, die BAföG erhalten, das
Studium im Ausland ermöglichen und sie dabei unterstützen, es nicht erschweren. Diese Möglichkeit wird,
wie gesagt, offensiv und stark wahrgenommen.
Das alles, diese sehr positive Entwicklung, hat natürlich zur Folge, dass sich das Ausgabevolumen, das Bund
und Länder für das BAföG aufbringen, also das Volumen an Investitionen in BAföG, erheblich erhöht hat. Ich
habe ja am Anfang gesagt, dass wir 1998 so eine Art
Tiefpunkt der Studierendenförderung erreicht hatten.
Damals betrug das Ausgabevolumen von Bund und Ländern rund 1,2 Milliarden Euro, inzwischen - im Jahr
2003 - investieren wir mit 2,03 Milliarden Euro fast das
Doppelte. Ich denke, auch das unterstreicht, wie stark
die Bedeutung dieser Studienförderung gewachsen ist.
Vielen Dank.
({5})
Vielen Dank für die Berichterstattung.
Die erste Frage zum Bericht der Bundesregierung hat
die Kollegin Reiche.
Frau Ministerin, Sie haben uns Zahlen genannt, wie
viele mittlerweile BAföG empfangen. Vielleicht könnten
Sie in einem ersten Schritt den Unterschied zwischen
Schülern und Studenten bezüglich der prozentualen Anteile darstellen. Außerdem möchte ich Sie fragen, ob die
sprunghaft gestiegene Zahl der BAföG-Empfänger nicht
auch Ausdruck der sprunghaft gestiegenen Arbeitslosigkeit und der zunehmend katastrophalen wirtschaftlichen
Situation in unserem Land ist?
({0})
Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben ein Verhältnis von
320 000 Studierenden zu ungefähr 180 000 Fachschülern; das ist im Übrigen ein Verhältnis, das wir schon seit
längerer Zeit haben, das sich so entwickelt hat.
Zu Ihrer zweiten Frage: Dass dem nicht so ist, lässt
sich an dem Beispiel erläutern und erkennen, das ich
vorhin geschildert habe: Bei den Familien, die nach unseren Sozialerhebungen als bildungsfernere Familien definiert werden, haben wir wirklich den Durchbruch geschafft. Dass der Anteil derjenigen Studierenden, die aus
Familien stammen, deren Eltern bzw. Väter einen Hauptschulabschluss haben, signifikant gestiegen ist, zeigt,
dass wir hier Erfolg haben, dass es uns gelungen ist, den
Jugendlichen aus diesen Familien die Entscheidung für
ein Studium deutlich zu erleichtern und sie darin zu bestärken, diesen Bildungsweg zu gehen, wenn sie das
wollen, und dass die finanzielle Frage kein erheblicher
Hemmfaktor mehr ist, sie also keine Beschränkung für
diese Familie mehr darstellt, wie das in den 90er-Jahren
ganz offensichtlich der Fall war. Hier ist uns wirklich ein
Durchbruch gelungen.
({0})
Herr Kollege Rossmann.
Frau Ministerin, Sie haben sehr höflich umschrieben,
was ich drastisch ausdrücken möchte, dass nämlich die
CDU/CSU und die FDP das BAföG radikal heruntergewirtschaftet haben und es haben verrotten lassen.
Können Sie aufgrund der Sozialerhebung im Detail
sagen, ob die durch die Maßnahmen der jetzigen Regierungsmehrheit gestiegenen Höchstfördersätze oder auch
die Begrenzung der Darlehensrückzahlungen besonders
motivierend gewirkt haben? Oder lässt sich anhand der
Sozialerhebung im Einzelnen nicht sagen, welche der
vielen guten Maßnahmen besonders motivierend waren?
Aus der Sozialerhebung geht hervor, dass durch das
Bündel der Maßnahmen genau dieser Durchbruch erreicht wurde. Die Summe wurde erhöht. Ich habe vorhin
ja darauf hingewiesen, dass sich gerade die Zahl der
Vollgeförderten deutlich erhöht hat. In dem neuen
BAföG-Gesetz - im Zuge der großen BAföG-Reform wurde jetzt eine Begrenzung der Kreditrückzahlungen
festgelegt. Daneben haben wir die Einkommensgrenzen
erhöht.
Um das einmal deutlich zu machen: Die Einkommensgrenze einer typischen Familie mit zwei Kindern,
die sich in der Ausbildung befinden, liegt bei ungefähr
6 000 Euro. Ich muss von einer „typischen Familie“
sprechen, weil im Einzelfall natürlich immer die einzelnen Bedingungen herangezogen werden. Es geht nicht
allein um die Frage nach der Steuerklasse, sondern es
muss auch berücksichtigt werden, ob noch etwaige Abzüge vorhanden sind und ob die Familie weitere Kinder
hat, die sich in einer Ausbildung befinden. Dann steigt
die Einkommensgrenze natürlich. Das heißt: Dadurch
haben wir den Kreis der zum BAföG-Bezug Berechtigten deutlich verändern, und zwar erweitern können.
Ich habe es vorhin bereits gesagt: Auch die Tatsache,
dass der Umfang des BAföGs bei der individuellen Förderung deutlich gestiegen ist, wird aus der Sozialerhebung klar; denn der durchschnittliche Förderbetrag liegt
inzwischen um 15 Prozent höher als noch im Jahre 2000.
Auch hier hat die BAföG-Reform gegriffen. Dadurch
konnte die Akzeptanz des Studiums, also die Zahl der
Entscheidungen für das Studium, natürlich noch einmal
deutlich gesteigert werden.
Frau Flach.
Frau Ministerin, die FDP und die SPD haben nicht
immer viel gemeinsam.
({0})
Das Körbemodell hatten wir aber gemeinsam. Davon
sind Sie mangels Finanzen doch sehr schnell abgewichen. Ich bedauere das bis zum heutigen Tage; denn ich
glaube, das wäre der Weg gewesen, um einen deutlichen
Umschwung herbeizuführen.
Meine Frage zielt auf folgenden Punkt ab: Grundlage
unserer Körbemodelle war ja, dass wir möglichst elternunabhängig fördern wollten, um die bildungsfernen
Schichten an ein Studium heranzuführen. Das, was Sie
vorgelegt haben, ist in meinen Augen eine geschönte
Darstellung der Erhebung des Deutschen Studentenwerkes; denn das Deutsche Studentenwerk sagt sehr deutlich, dass es trotz Ihrer jetzt ja nur rudimentären Änderungen nach wie vor keinen deutlichen Umschwung bei
der Studienbeteiligung gibt.
Bei den Kindern, die aus bildungsnahen Schichten
kommen, ist ein Aufschwung zu verzeichnen.
({1})
In den unteren, bildungsfernen Schichten gibt es einen
geringen - es sind knappe 5 Prozent - Aufschwung. Daneben haben wir einen Abschwung bei den mittleren
Schichten, was ich geradezu dramatisch finde. Jetzt
frage ich: Wie erklären Sie das und wie wollen Sie das
verbessern?
Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir die Einkommensgrenze für die Berechtigung von BAföG deutlich erhöht haben. Sie liegt bei einer Familie mit zwei
Kindern bei einem monatlichen Einkommen von
6 000 Euro. Das ist sinnvoll und nicht zu niedrig angesetzt. Ich glaube nicht, dass es vernünftig wäre, diese
Einkommensgrenze noch weiter zu erhöhen. Ich halte
die aktuell geltende Grenze für vernünftig.
Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die
Studie einen Einbruch bei der Zahl von studierenden
Kindern von Eltern mit mittleren Bildungsabschlüssen
aufzeigt. In der Studie wird aber auch deutlich - das
müssen Sie hinzufügen -, dass diese Verteilung bereits
in der Schule eingeleitet wird. Das ist an dem so genannten Bildungstrichter gut erkennbar. Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Die Themen Chancengleichheit, individuelle Förderung und die Heranführung der Kinder an
die bestmöglichen Bildungsabschlüsse müssen in der
Schulpolitik einen größeren Stellenwert erhalten. Wir
beide sind uns durchaus einig, dass die Ganztagsschulen
ein wichtiger Schritt auf diesem Weg sind. Es kommt
aber darauf an, dass die individuelle Förderung in den
Schulen eine größere Bedeutung erhält.
Ich möchte auch betonen, dass ich die Diskussion um
Studiengebühren, die jetzt teilweise wieder entbrannt ist,
für falsch halte; denn damit würde das mittlere Segment
entscheidend getroffen. Hierbei geht es um Familien, die
aus eigener Kraft Studium und Studiengebühren auf
Dauer finanzieren müssen. Wenn man will - ich will es -,
dass auch diese Gruppe von allen Bildungschancen und
-möglichkeiten in einem noch größeren Maße Gebrauch
macht, dann sollte man die Diskussion über Studiengebühren lieber zurückstellen.
Ich komme zu der Frage nach dem Körbemodell. Frau
Flach, Sie wissen, dass dies nicht ganz so einfach ist, wie
Sie es dargestellt haben. Dies ist nämlich mit einer Änderung des Unterhaltsrechts verknüpft. Weder im Bundesrat noch hier gab es aber eine Mehrheit für eine Änderung des Unterhaltsrechts mit allen Konsequenzen.
Da mir eine bemerkenswert große Zahl von Wortmeldungen vorliegt, möchte ich nur darauf hinweisen, dass
zwischen der Länge der Fragen und der Antworten und
der Zahl der berücksichtigungsfähigen Fragen ein zwingender Zusammenhang besteht. - Frau Berg.
Frau Ministerin, durch die großzügige Berücksichtigung von schwangerschafts- und erziehungsbedingten
Studienverzögerungen ist es gelungen, einen wesentlichen Beitrag zur Familienförderung zu leisten. Können
Sie uns sagen, welchen Anstieg es in diesem Bereich gegeben hat?
Liebe Frau Kollegin, ich bitte Sie, einen Blick in
diese Erhebung zu werfen. Ich muss gestehen, dass ich
zurzeit die entsprechende Seite nicht auswendig weiß.
Bei der Frage von vorhin hätte ich die Seite nennen können, nämlich Seite 14. Bei Ihrer Frage muss ich im Augenblick passen.
Es wird sich im Ministerium sicherlich jemand finden, der die Seite identifiziert. Ich hoffe, die Fragestellerin ist mit dem Hinweis auf eine spätere Beantwortung
einverstanden. Das beschleunigt auch den Ablauf der
Regierungsbefragung. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten. - Frau Seib.
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Bericht erwähnt,
dass die Zahl der BAföG-Förderungen für Studenten, die
im Ausland studieren, steigt. Nach den derzeitigen Vorschriften ist aber eine Förderung des Vollstudiums im
Ausland nicht möglich. Andererseits ist eines der wesentlichen Ziele des Bologna-Prozesses, der weit fortgeschritten ist, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen,
der Gang ins Ausland. Wie denken Sie hier zu agieren,
nachdem der EuGH festgelegt hat, dass künftig die Förderung durch das Gastland Vorrang haben soll? Mich interessiert, welche Schritte Sie eingeleitet haben und in
welche Richtung Sie insbesondere im Hinblick auf die
EuGH-Urteile gehen wollen.
Es ist nach dem neuen BAföG-Recht durchaus möglich, nach den ersten beiden Semestern die weitere Studienzeit im Ausland zu verbringen. Die BAföG-Bezugsdauer ist immer, sowohl in Deutschland als auch im
Ausland, auf die Regelstudienzeit begrenzt. Es gibt dann
noch die Studienabschlussförderung, die man in Anspruch nehmen kann. Als drittes Instrument haben wir
die Bildungskredite eingeführt. Man kann also nach den
ersten beiden Semestern in den EU-Ländern ohne zeitliche Begrenzung studieren, wobei die Regelstudienzeit,
die für alle gilt, zu beachten ist.
Ich werde die Vorschrift, dass die ersten beiden Semester in Deutschland studiert werden müssen, nicht
aufheben, solange die EU-Richtlinie nicht entsprechend
geändert wird, weil das in der Konsequenz bedeuten
würde, dass Studierende aus allen anderen EU-Ländern
hier unter Umständen ein Recht auf BAföG-Förderung
hätten. Das werde zumindest ich nicht mitmachen. Wenn
Sie das wollen, müssen Sie das sagen. Ich würde das für
falsch halten - das sage ich ausdrücklich -, auch für
nicht finanzierbar.
Ich bin der Auffassung, dass das entsendende Land
die Verantwortung für die Studienfinanzierung hat. Deshalb habe ich mit einigen Kollegen aus dem europäischen Ministerrat eine entsprechende Initiative verabredet. Ich habe die europäischen Abgeordneten bereits vor
längerer Zeit angeschrieben und sie um Unterstützung in
dieser Sache gebeten, weil es darauf ankommt, dass das
Europäische Parlament einen entsprechenden Änderungsantrag einbringt und durchsetzt. Ich hoffe, dass das
in Kürze gelingen wird.
Herr Tauss.
({0})
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Nur eine kleine
Korrektur, Frau Ministerin: 1998 hatten wir nicht nur
beim BAföG einen Tiefpunkt in Deutschland erreicht,
sondern auch auf allen anderen Gebieten: im wirtschaftlichen Bereich, im Bereich der Ausbildungsplätze, der
Arbeitsplätze, auch wenn die Union davon immer wieder erfolgreich ablenkt.
({0})
- Da regen Sie sich wieder auf, aber man muss die
Wahrheit sagen.
Nun aber zu meiner Frage, die sich auf die Kollegin
Flach bezieht.
Herr Kollege Tauss, ich muss Sie aber nicht daran erinnern, dass Dreiecksfragen nicht zulässig sind.
Nein, das war nur ein Gedanke, der mir noch gekommen ist.
Ich habe es mir gedacht.
Die Kollegin Flach sprach von „rudimentären“ Veränderungen. Ich glaube, sie wollte zum Ausdruck bringen,
dass die Veränderungen ihr nicht ausreichend erschienen.
Da in der Pädagogik die Wiederholung ein wichtiges
Element ist, möchte ich Sie einfach bitten, mir zu sagen,
was das Rudimentäre an diesen Veränderungen war. Von
einigen haben wir schon gehört, nämlich die das Kindergeld, das Ausland, die Schwangerschaft und Ähnliches
betreffen. Würden Sie die Einschätzung der Kollegin
Flach teilen, dass es sich um eine rudimentäre Veränderung im Sinne des Wortes gehandelt hat?
({0})
Ich teile die Einschätzung der Kollegin Flach in diesem Punkt nicht. Wir haben einige grundlegende Änderungen durchgeführt.
({0})
Wir haben eine grundlegende Änderung - ich habe das
vorhin gesagt - durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen durchgeführt, die weite Teile der Mittelschicht
betrifft, wenn man von den durchschnittlichen Einkommen in unserem Land ausgeht. Eine weitere grundlegende Änderung besteht darin, dass wir die Höchstfördersätze deutlich erhöht haben. Eine dritte grundlegende
Änderung ist, dass das Kindergeld nicht mehr angerechnet wird. In der Vergangenheit wurde das Kindergeld
von dem Förderbetrag abgezogen. Das ist nicht mehr der
Fall, sodass das Kindergeld den Familien jetzt zusätzlich
für die Ausbildung ihrer Kinder zur Verfügung steht.
Wir haben eine grundlegende Änderung dadurch
durchgeführt, dass der Kreditanteil, der zurückgezahlt
werden muss, gedeckelt wird. Es gibt eine Obergrenze
von 10 000 Euro. Damit haben die Jugendlichen, die aus
den einkommensschwächsten Familien kommen, nicht
mehr den größten Kreditanteil, wie das noch zu meiner
eigenen Studienzeit und bis zur BAföG-Reform der Fall
war, was ich nicht unbedingt sozial gerecht nennen
würde. Das haben wir ebenfalls geändert.
Wir haben eine ganze Reihe von Entbürokratisierungsschritten durchgeführt, die ich jetzt nicht alle aufzählen will. Wir haben zum Beispiel sichergestellt, dass
diejenigen, die sich für ein Bachelor- oder Masterstudium entscheiden, auch bei interdisziplinären Studienkombinationen für das Masterstudium einen BAföG-Anspruch haben, wenn die Einkommensvoraussetzungen
gegeben sind. Das alles sind grundlegende Weichenstellungen.
Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir
noch zwei weitere Instrumente eingeführt haben, über
die wir bisher noch nicht gesprochen haben, und zwar
eine verlässliche Studienabschlussförderung und - als
zusätzliche Maßnahme - den Bildungskredit, der auch
von denjenigen in Anspruch genommen werden kann,
die keinen BAföG-Anspruch haben. Die Entwicklung
des Bildungskredits zeigt im Übrigen, dass auch dieses
Instrument eine Erfolgsgeschichte ist.
Ich möchte noch eine Anmerkung zu der Frage von
Frau Berg machen: Es ist die Seite 51.
Frau Kollegin Lötzsch.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Frau Ministerin, ich
würde gerne wissen, ob die BAföG-Novelle dazu beigetragen hat, die Studierneigung in den ostdeutschen Bundesländern zu erhöhen, und welche Maßnahmen die
Bundesregierung plant, um die Studierneigung in Ostdeutschland zu erhöhen.
Die BAföG-Novelle hat - und zwar erheblich - dazu
beigetragen, sodass mittlerweile eine Angleichung der
Studierneigung erfolgt ist. Wir haben mit der großen
BAföG-Reform auch die Förderbedingungen und Fördersätze angeglichen. Das heißt, dass ein Studierender in
Ostdeutschland nicht mehr weniger BAföG erhält als ein
Studierender in Westdeutschland, wie es vor der BAföGReform 2001 der Fall war.
Herr Kollege Kretschmer.
Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns die Auswirkungen einer möglichen Aufhebung des Studiengebührenverbots durch das Bundesverfassungsgericht, die
unmittelbar bevorsteht, erläutern. Welche Maßnahmen
sieht die Bundesregierung für einen solchen Fall vor, um
eventuelle Studiengebühren bei der Berechnung von
Freibeträgen und Bemessungsgrenzen zu berücksichtigen?
({0})
Herr Kretschmer, da zu diesem Thema bisher noch
keine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
stattgefunden hat, gehe ich nicht davon aus, dass in
Kürze ein Urteil bevorsteht.
({0})
- Nein, das kann mich nicht überraschen. Es muss eine
Verhandlung geben, Frau Flach, bevor ein Gericht zu einer Entscheidung kommt. Über den Ausgang des Verfahrens kann und werde ich nicht spekulieren. Bislang
ist es offen, wie das Gericht entscheiden wird.
({1})
Frau Reiche.
Frau Ministerin, Ihr Haus plant den Entwurf eines
21. Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsfördergesetzes. Damit wollen Sie Rechtsbereinigungen vornehmen und die Einnahme- und Ausgabensituation des
BMBF verbessern.
({0})
- Es sind insgesamt drei Ziele - Sie haben mich falsch
verstanden, Frau Ministerin -, die Sie mit dem Gesetzentwurf erreichen wollen.
({1})
Meine Frage bezieht sich auf Folgendes: Warum ist
diese Novelle so wichtig? Sie sind gemäß § 35 BAföG
verpflichtet, alle zwei Jahre eine Anpassung der Bedarfssätze vorzunehmen. Das haben Sie im vergangenen
Jahr versäumt. Sie haben dem Parlament gerade mitgeteilt, dass Sie auch in diesem Jahr keine Anpassung planen. Habe ich das richtig verstanden?
Wie beurteilen Sie es, dass die Verringerung der Arbeitnehmerpauschale zur Senkung des monatlichen Bedarfs dazu geführt hat, dass BAföG-Empfänger nun
circa 120 Euro im Jahr weniger haben?
Frau Reiche, ich habe keine Aussagen zu den Planungen bezüglich des BAföG gemacht. Deshalb ist Ihre Behauptung falsch. Das ist der erste Punkt.
Es gibt keine Gesetzesvorbereitung. Es gibt von daher
weder das eine noch das andere. Mir ist auch nicht klar,
welches Gesetz Sie meinen. Meinen Sie die BBiG-Novelle? Von welchem Gesetz sprechen Sie?
({0})
- Gut. Ich habe das Ergebnis der großen BAföG-Reform
vorgestellt. Darüber hinaus sind keine Änderungen am
BAföG vorgenommen worden.
({1})
Die nächste Frage stellt der Kollege Rossmann.
Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf den Erfahrungsbericht bzw. den Auswertungsbericht und auf
die Studienabschlussförderung zu sprechen. Können Sie
mit Verweis auf die Seitenzahl oder auch inhaltlich ausführen, in welche Richtung die Studienabschlussförderung schon nachweislich erfolgt ist und welchen Umfang
sie ungefähr einnimmt? Denn sie macht einen wesentlichen Teil der mit der Studienreform vorgenommenen
Verbesserungen aus.
Die Studienabschlussförderung ist verlässlich gestaltet worden; darauf habe ich bereits vorhin hingewiesen.
Vorher war es so, dass es zeitweilig eine Studienabschlussförderung gab, zeitweilig aber auch nicht. Studienabschlussförderung bedeutet ja, dass diejenigen Studierenden, die zum Beispiel die Regelstudienzeit
abgeschlossen haben, es aber nicht geschafft haben, innerhalb dieser Zeit das Diplom, das Staatsexamen oder
den Magister zu machen, die Möglichkeit haben, für den
Zeitraum der Abschlussprüfungen bzw. der Abschlussarbeit eine auf ein Jahr befristete Abschlussförderung zu
erhalten. Der Abschluss muss innerhalb von vier Semestern nach Ablauf der Regelstudienzeit erfolgen. Die Studierenden, die innerhalb der Regelstudienzeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, müssen, wie
gesagt, ihr Studium aus finanziellen Gründen nicht abbrechen.
Die Studienabschlussförderung wird durchaus in Anspruch genommen. Konkrete Zahlen dazu enthält die besagte Studie zwar nicht. Aber wir wissen aufgrund unserer Daten, dass sie in Anspruch genommen wird. Das
Entscheidende und Wichtige für die Studierenden ist,
dass die Studienabschlussförderung verlässlich ist. Sie
wissen also, dass es diese Möglichkeit gibt und dass
keine Gefahr mehr besteht, wie es in der Vergangenheit
der Fall war, eventuell in der entsprechenden Situation
feststellen zu müssen, dass es eine solche Möglichkeit
nicht mehr gibt. Wir haben eine verlässliche Studienabschlussförderung geschaffen.
Herr Kollege Lensing.
Frau Ministerin, das, wonach ich jetzt frage, ist etwas
schwierig.
({0})
Ich denke, Sie als Pädagoge müssten auch schwierige
Sachverhalte einfach darstellen können. Das ist jetzt die
Herausforderung für Sie.
Verehrte Frau Ministerin, Sie können sich sicherlich
denken, dass ich unter Berücksichtigung der knappen
Zeit von diesem Schattenboxen nicht viel halte. Es wäre
schon gut, wenn Sie, Herr Lensing, Ihre Frage stellten
und wenn die Ministerin sie beantwortete.
Ich weiß ja, dass Kritik am Präsidenten nicht erlaubt
ist.
So ist es.
({0})
Aber Ihre Kommentierung diente auch nicht der Zeitersparnis.
({0})
Doch, das bleibt der Redezeit erhalten, um das sicherzustellen.
({0})
Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen in
der Föderalismuskommission, Art. 74 Abs. 1 des Grundgesetzes zu ändern und die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen abzuschaffen, sodass die rechtliche Basis für die
Ausbildungsförderung künftig bei den Bundesländern
läge? Welche Auswirkung hätte nach Ihrer Ansicht eine
solche Verlagerung für die Organisation und die Höhe
der BAföG-Auszahlungen? - Ich denke, das war einfach
genug formuliert.
({0})
Sie haben das wunderbar einfach formuliert.
Herr Lensing, ich bin der Auffassung, dass wir an
dem bewährten Modell der Ausbildungsförderung festhalten sollten,
({0})
das heißt, dass Bund und Länder diese Förderung weiterhin gemeinsam tragen sollten. Wenn die Föderalismuskommission hier zu einem anderen Ergebnis kommen
sollte - das ist bisher noch völlig offen, weil es auch
aufseiten der Länder sehr unterschiedliche Positionen zu
diesem Punkt gibt, wie Sie sicherlich wissen -, dann
kann ich nur sagen, dass ich das für eine falsche Entscheidung der Föderalismuskommission hielte.
({1})
Ich bin der Auffassung, dass wir in Deutschland nicht in
die Zeiten des Separatismus zurückfallen sollten.
({2})
Ich möchte zu diesem Themenkomplex noch drei Fragen zulassen, nämlich die von Herrn Tauss, Frau Pau
und Frau Flach. Ich bitte, das Ganze möglichst knapp zu
halten, damit vielleicht noch ein paar Minuten für mögliche weitere Fragen an die Bundesregierung übrig bleiben. - Herr Tauss.
Ich sehe meine Frage durch die des Kollegen
Rossmann als erledigt an,
Wunderschön!
- Ihrem Appell folgend, Herr Präsident.
Ich bin gerührt.
({0})
Frau Pau.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage, die in eine ganz
andere Richtung geht. Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung weiterhin die Ausweitung des Datenabgleichs innerhalb der BAföG-Gewährung plant und,
wenn ja, wie sie in diesem Zusammenhang mit der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten umgehen wird,
der den Datenabgleich als letztlich flächendeckende Jedermannkontrolle qualifiziert.
Der Datenabgleich wird von den Ländern durchgeführt. Das haben Bund und Länder - ein kleiner Hinweis: damit auch alle Parteien, die an Landesregierungen
beteiligt sind - gemeinsam so entschieden. Es geht, wie
bei anderen Sozialgesetzen, um die Frage, ob man
BAföG in Anspruch nimmt oder nicht. Diese Datenabgleiche wird es sicherlich auch in Zukunft geben. Sie
werden auch rechtlich abgesichert werden.
Ich will noch auf Folgendes hinweisen - dies war in
der Öffentlichkeit zeitweise ein großes Thema -: Es
wäre jetzt völlig falsch, zu glauben, dass das Sozialgesetz BAföG von einer großen Zahl von Studierenden
missbräuchlich in Anspruch genommen worden ist. Die
Zahl derjenigen, bei denen sich herausgestellt hat, dass
sie falsche Angaben gemacht haben, liegt deutlich unter
10 Prozent. Wenn dies allerdings der Fall ist, dann sollte,
wie ich finde, das Geld von den entsprechenden Familien und Studierenden auch zurückgefordert werden.
Frau Flach, bitte.
({0})
- Dann beende ich diesen Fragenkomplex.
Gibt es weitere Fragen zu Themen der heutigen Kabinettsitzung? - Bitte schön, Frau Pau.
Ich frage die Bundesregierung im Zusammenhang mit
sich verdichtenden Agenturmeldungen, dass heute
Abend der Abschluss eines Ausbildungspaktes bevorsteht, wie die Bundesregierung mit dem hier kürzlich
verabschiedeten Berufsausbildungssicherungsgesetz in
den Verhandlungen mit dem Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss umzugehen gedenkt.
({0})
Bitte schön, Herr Staatsminister Schwanitz.
Frau Kollegin Pau, formal muss man zunächst einmal
festhalten, dass die Bundesregierung selbst kein Mitglied des Vermittlungsausschusses ist. Der Vermittlungsausschuss setzt sich vielmehr aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates zusammen. Diese Mitglieder
werden natürlich völlig eigenständig entscheiden, wie
sie mit dem im Vermittlungsausschuss anhängigen Gesetzentwurf umgehen werden.
Es ist bekannt - insofern kann das von meiner Seite
bestätigt werden -, dass Bundesminister Clement intensive Gespräche führt, um einen solchen Ausbildungspakt
zustande zu bringen. Diese Gespräche sind sehr positiv.
Es gibt durchaus Grund zu der Zuversicht, dass die Wirtschaft einen äußerst aktiven Beitrag zu einem Ergebnis
leisten wird. Zumindest in den letzten Jahren war ein
solcher Beitrag leider nicht festzustellen.
Aber auch das bleibt abzuwarten; denn noch ist dieser
Pakt nicht zustande gekommen. Ich bitte um Verständnis
dafür, dass man vor diesem Hintergrund hier noch nichts
Verbindliches zur Sprache bringen kann.
Gibt es weitere Fragen an die Bundesregierung? Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Befragung
der Bundesregierung.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
- Drucksache 15/3283 Die Reihenfolge des Aufrufs der Geschäftsbereiche
ist schriftlich mitgeteilt worden.
Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich „Bundeskanzler und Bundeskanzleramt“ auf. Da die Fragen 1 und 2
des Abgeordneten Lammert auf Wunsch der Bundesregierung mit Zustimmung des Fragestellers schriftlich
beantwortet werden, muss ich auf das freundliche Angebot des Abgeordneten von Klaeden, in dieser Zeit das
Präsidium zu übernehmen, nicht zurückkommen.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht
der Parlamentarische Staatssekretär Wagner zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Lötzsch auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Bundeswehr ein Luftwaffengeschwader hat, das den Namen
Werner Mölders trägt, der bekanntlich im Spanienkrieg
- 1936 bis 1939 - an der Bombardierung der Ortschaft Corbera d’Ebre beteiligt war, und welche politische Botschaft
will die Bundeswehr damit jungen Piloten der Bundeswehr
vermitteln?
Frau Kollegin Lötzsch, das Jagdgeschwader 74 in
Neuburg an der Donau erhielt 1973 den Beinamen „Mölders“. Die Benennung erfolgte auf der Grundlage des
damals maßgeblichen Traditionserlasses aus dem
Jahre 1965. Im Vordergrund der Entscheidung für die Namensgebung stand damals das fliegerische Können von
Werner Mölders als herausragender Jagdflieger. Der
Deutsche Bundestag beschloss am 24. April 1998 eine
Resolution zum 60. Jahrestag der Bombardierung von
Guernica. Die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses
wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung
geprüft. Aufgrund der damals vorliegenden Erkenntnisse
konnte davon ausgegangen werden, dass Werner Mölders
weder an der Bombardierung von Guernica beteiligt noch
persönlich in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt
war. Darüber hinaus wurde Werner Mölders’ Rolle im
NS-Unrechtsstaat als nicht so herausgehoben bewertet,
dass eine Änderung in Bezug auf die Namensgebung in
Betracht gezogen worden wäre.
Die nun in der Öffentlichkeit thematisierten neuen
Vorwürfe sind zum Anlass genommen worden, die Namensgebung erneut auf den Prüfstand zu stellen. Das
Militärgeschichtliche Forschungsamt in Potsdam wurde
beauftragt, eine auf den neuesten historischen Erkenntnissen basierende Studie zu Oberst Mölders zu erarbeiten. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden diese durch
das Bundesministerium der Verteidigung einer eingehenden Bewertung unterzogen.
Zusatzfrage? - Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Herr Staatssekretär, da Sie sich augenscheinlich sehr
ausführlich vorbereitet haben, können Sie mir sicherlich
auch die Frage beantworten, wie viele Bundeswehrkasernen und Einheiten der Bundeswehr seit 1998, seit
Antritt von Rot-Grün, umbenannt worden sind.
Das ist mir im Einzelnen nicht bekannt. Das werde
ich Ihnen schriftlich beantworten.
Das wäre sehr freundlich.
Weitere Zusatzfrage?
Ja, ich habe noch eine zweite Frage.
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen
und Herren! Im nächsten Jahr, am 8. Mai, begehen wir
den 60. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitler-Faschismus. Wird in diesem Zusammenhang die
Bundesregierung darauf hinwirken, dass bis zu diesem
Tag keine Einheiten der Bundeswehr mehr Namen von
Wehrmachtsoffizieren tragen, die an Kriegsverbrechen
beteiligt waren?
Sie wissen, dass wir den Beschluss des Deutschen
Bundestages aus dem Jahr 1998 einhalten müssen. Solange der Deutsche Bundestag keinen anderen Beschluss
fasst, gilt er für uns weiter. Sie müssten gegebenenfalls
auf eine Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages hinarbeiten.
Weitere Fragen sind hierzu nicht angemeldet. Dann
schließe ich diesen Geschäftsbereich.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Zur
Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Franz Thönnes zur Verfügung.
Die Frage 4 des Kollegen Ernst Hinsken wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 5 der Kollegin Gesine Lötzsch auf:
Welches politische Ziel verfolgt die Bundesregierung mit
der Einschränkung der kostenfreien Beförderung von behinderten Menschen und welche Einsparungen sollen damit jährlich erzielt werden?
Frau Lötzsch, Sie fragen nach den, wie Sie sagen,
Einschränkungen bei der kostenfreien Beförderung von
behinderten Menschen. Ich antworte Ihnen dazu wie
folgt:
Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte
Menschen ist eingeführt worden, um diesem Personenkreis einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im Alltag zu geben. Wir sprechen über gut
3,5 Millionen Menschen, die diese Berechtigung haben.
Ich will im ersten Teil der Beantwortung noch einmal
den heutigen Nutzungsumfang beschreiben.
Kostenfreie Beförderung gilt für Eisenbahnen im
Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern um den
Wohnsitz und in Verkehrsverbünden sowie für straßenund schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr am jeweiligen Aufenthaltsort. Außerdem besteht
das Recht, auf allen Strecken des Nah- und Fernverkehrs
eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen, unabhängig
davon, ob der schwerbehinderte Mensch aufgrund der
Freifahrtregelungen kostenlos fährt oder nicht, soweit
für den schwerbehinderten Menschen die Notwendigkeit
ständiger Begleitung festgestellt wurde.
Die Wertmarke, die zu kaufen ist, kostet seit 1984 unverändert 60 Euro.
Dadurch, dass immer größere Teile Deutschlands von
Verkehrsverbünden umfasst werden, sind nach und nach
kostenfreie überregionale Reisemöglichkeiten entstanden, die nach der damaligen Zielsetzung des Gesetzes so
nie beabsichtigt waren. Wenn wir nun über Veränderungen sprechen, dann setzt die Bundesregierung damit
Forderungen des Bundesrechnungshofes und einiger
Landesrechnungshöfe um sowie die in dem so genannten
Koch/Steinbrück-Papier vorgegebenen Einsparziele, zu
deren Erreichung sich die Bundesregierung entsprechend einer im Vermittlungsausschuss am 19. Dezember 2003 von Bundestag und Bundesrat parteiübergreifend getroffenen Entscheidung verpflichtet hat.
Wie sieht die Neuregelung nun aus? - Der öffentliche
Personennahverkehr sowie Eisenbahnen des Nahverkehrs in dem Verkehrsverbund des Heimatortes fallen
weiterhin unter den Nutzungsumfang. Wenn kein Verkehrsverbund besteht, ist die Freifahrt in dem Landkreis
einschließlich angrenzender kreisfreier Städte möglich.
Ist der schwerbehinderte Mensch außerhalb des Verkehrsverbundes oder des Landkreises des Wohnsitzes
beruflich tätig, hat er alternativ die Berechtigung zur
Nutzung des Nahverkehrs im Verkehrsverbund oder im
Landkreis des Beschäftigungsortes. Eine Begleitperson
kann er weiterhin, wie nach geltendem Recht, auf allen
Strecken des Nah- und Fernverkehrs kostenlos mitnehmen. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Begrenzung von 50 Kilometer, wie sie heute noch gilt,
wegfallen soll.
Im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsmöglichkeiten stellt sich die Lage wie folgt dar: Aufhebung der
50-Kilometer-Regelung, Beibehaltung einer Wertmarke
zu 60 Euro und Gewährleistung der Flexibilität durch
freie Fahrt im Verkehrsverbund des Wohnortes bzw. im
Landkreis des Wohnortes einschließlich der angrenzenden kreisfreien Städte.
Sie haben nach den Einsparungen gefragt. Beim Bund
sind im Jahr 2005 Einsparungen in Höhe von rund
12 Millionen Euro und im Jahre 2006 in Höhe von rund
25 Millionen Euro zu erwarten, bei den Ländern jeweils
das Doppelte. Das ist, wie ich denke, vertretbar, da das
ursprüngliche Ziel, Menschen mit Behinderungen im
Nahverkehr unentgeltlich zu befördern, auch mit der
Neuregelung verfolgt wird. Dies wird auch daraus ersichtlich, dass Bund und Länder weiterhin rund
430 Millionen Euro im Jahr für diesen Zweck aufwenden.
Zusatzfrage.
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
Sie haben in Ihrer Antwort schon angedeutet, dass
schwerbehinderte Menschen nicht automatisch arbeitsunfähig sind. Deshalb wird ihnen die Alternative eröffnet, entweder Freifahrt im Heimatkreis oder am Arbeitsort zu erhalten. Nun fordern ja alle und insbesondere die
Bundesregierung ständig von allen Menschen eine höhere Flexibilität und Mobilität. Menschen mit Behinderungen sind in diesem Punkt eingeschränkt und haben einen Nachteil. Bisher wurde dafür gesorgt, dass dieser
Nachteil ausgeglichen wurde. Wie kann also diese ständige Forderung nach mehr Flexibilität, die in vielen Fällen berechtigt ist, mit diesen Einschränkungen in Übereinstimmung gebracht werden, wenn zwischen Arbeitsund Wohnort, sofern sie nicht identisch sind, gewählt
werden muss?
Arbeits- und Wohnort müssen nicht unbedingt identisch sein, aber die Verkehrsverbünde sind so weit ausgedehnt und gehen teilweise so stark ineinander über - das
stellt man bei einem Blick auf eine Karte sofort fest -,
dass ich glaube, dass die Mobilität weiterhin gewährleistet ist.
Weitere Zusatzfrage?
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
das Ziel - das haben Sie ja beschrieben - ist doch, eine
hohe Einsparung zu erreichen: im übernächsten Jahr
25 Millionen Euro. Sie wissen, dass die Ankündigung
dieser Maßnahmen, die Sie Anfang der Woche der
Presse dargelegt haben, bei behinderten Menschen Besorgnisse hervorgerufen hat. An mich haben sich zum
Beispiel besorgte behinderte Menschen gewandt und gesagt, dass sie den Eindruck haben, dass ihre Behinderungen in der Öffentlichkeit als störend empfunden werden.
Können Sie mir gute Argumente dafür nennen, wieso
diese Menschen mit der Einschränkung der Freifahrt
nicht diskriminiert werden?
Ich komme noch einmal auf die zu Beginn Ihrer ersten Frage gemachten Ausführungen zurück und halte
fest, dass Zielsetzung seinerzeit war, Menschen mit
Schwerbehinderungen zu relativ günstigen Konditionen
eine kostenlose Benutzung der Eisenbahn im Nahverkehr und des straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen.
Ich hatte gesagt, dass es zurzeit noch die 50-Kilometer-Regelung gibt, und erläutert, welche Veränderungen
geplant sind. Im Übrigen haben wir diese Veränderungen
nicht in der letzten Woche gegenüber den Medien dargestellt. Auch ich bedauere, dass dadurch Unruhe entstanden ist. Deswegen kommt es mir sehr darauf an, diese
Gelegenheit zu nutzen, deutlich zu machen, dass die Beschränkung auf einen 50-Kilometer-Radius aufgehoben
wird. Diese führte nämlich in Verkehrsverbünden mit einer größeren Ausdehnung dazu, dass man in seiner Mobilität eingeschränkt war. Diese Einschränkung entfällt
nun. Man bekommt mehr Freiheit.
Es war immer Absicht, das nahe Wohn- und Arbeitsumfeld zu betrachten und die Landkreise bzw. die Verkehrsverbünde einzubeziehen. Es war nie die Absicht,
kostenfreie Fahrten von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund oder gar in weit entfernte Städte zu ermöglichen. Es ging vielmehr um die Mobilität vor Ort. Diese
Mobilität vor Ort wird insbesondere jetzt noch einmal
dadurch gefördert, dass kostenfreie Beförderung im Verkehrsverbund des Heimatortes bzw., wenn kein Verkehrsverbund vorhanden ist, im Landkreis einschließlich
angrenzender kreisfreier Städte gewährleistet wird. Ich
will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen: Jemand, der in Bonn wohnt, hat die Möglichkeit, bis nach
Leverkusen, Solingen oder Köln zu fahren. Ich will damit deutlich machen: Alle Interpretationen, die Neuregelung komme den Menschen mit Schwerbehinderungen
nicht zugute, sind falsch. Die besondere Beeinträchtigung dieser Menschen wird auch in Zukunft anerkannt.
Durch die Bereitstellung von insgesamt 430 Millionen
Euro gewährleisten wir, dass sie sich selbstständig mit
öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen können.
Ich schließe diesen Geschäftsbereich.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf.
Die Fragen 6 und 7 des Kollegen Singhammer werden schriftlich beantwortet.
Ich bitte um Beantwortung der Frage 8 des Kollegen
Kretschmer durch den Parlamentarischen Staatssekretär
Christoph Matschie:
Wie beurteilt die Bundesregierung etwaige förderrechtliche Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils
der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der
Europäischen Union durch das In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes und welche Länderprogramme
könnten darüber hinaus betroffen sein?
Herr Kollege Kretschmer, Sie hatten nach etwaigen
förderrechtlichen Konsequenzen beim In-Kraft-Treten
des Berufsausbildungssicherungsgesetzes gefragt. Ich
antworte Ihnen wie folgt: Das von den Fraktionen der
SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachte
Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der
jungen Generation wurde am 7. Mai 2004 in zweiter und
dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet und am
11. Juni 2004 durch den Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Es ist noch nicht absehbar, wann
das Gesetz in Kraft tritt. Das In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes würde nicht dazu führen,
dass automatisch jährlich die im Gesetz vorgesehenen
Förderungs- und Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Über die Auslösung der gesetzlichen Wirkungen hätte die Bundesregierung vielmehr jedes Jahr
erneut zu entscheiden, da die Förderungs- und FinanzieParl. Staatssekretär Christoph Matschie
rungsmaßnahmen des Berufsausbildungssicherungsgesetzes als Hilfe zur Selbsthilfe nur dann greifen sollen,
wenn die privaten und öffentlichen Arbeitgeber ihrer
auch im eigenen Interesse liegenden Verantwortung für
die Ausbildung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer nicht in angemessenem Umfang nachkommen.
Insofern ist die Frage nach förderrechtlichen Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der
Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln
der Europäischen Union sowie nach Auswirkungen auf
sonstige Länderprogramme zum jetzigen Zeitpunkt hypothetischer Natur. Im Übrigen besteht nach Auffassung
der Bundesregierung kein Automatismus zwischen einem In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes und einer Reduzierung bzw. Streichung von
Mitteln der Europäischen Union. Aus Sicht der Bundesregierung kann nicht die pauschale Schlussfolgerung gezogen werden, dass durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes und die Auslösung der gesetzlichen Wirkungen
Mittel der Europäischen Union etwa im Rahmen des
Bund-Länder-Ausbildungsplatzprogramms Ost wegfallen würden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die umfassende Antwort. Es ist ja so, dass Mittel der Europäischen
Union nur subsidiär eingesetzt werden können. Das
heißt in diesem Fall, dass die Mittel - davon gehen die
Juristen Ihres Hauses und des BMWA, aber vor allen
Dingen aus den Ministerien der Länder aus - dann, wenn
Ausbildung aufgrund des Gesetzes zur Pflichtaufgabe
wird, nicht verwendet werden können, um den Landesanteil darzustellen. Sie sagen, dass Ihr Haus das nicht so
sieht, und tragen damit auch die politische Verantwortung. Die Frage ist: Falls es doch so sein sollte, ist die
Bundesregierung bereit, den dann wegfallenden Länderanteil - nicht nur bei diesem Programm, sondern auch
bei möglicherweise anderen davon betroffenen Programmen - durch Bundesmittel zu ersetzen?
({0})
Herr Kollege Kretschmer, ich will noch einmal deutlich machen: Nach Auffassung der Bundesregierung gibt
es keinen Automatismus zwischen einem In-Kraft-Treten dieses Berufsausbildungssicherungsgesetzes und
einer Reduzierung bzw. Streichung von Mitteln der
Europäischen Union.
({0})
Deshalb ist Ihre Frage hypothetisch. Ich weise an dieser
Stelle auch noch einmal darauf hin, dass es heute Nachmittag, wie angekündigt, zur Unterzeichnung des Ausbildungspaktes kommen wird, womit auch intendiert ist,
die Ausbildungsplatzproblematik in diesem Jahr anderweitig zu lösen.
({1})
Weitere Zusatzfrage?
Wir freuen uns überhaupt nicht darüber. Wir sind in
höchstem Maße verärgert über dieses Gesetz und die
Diskussionen der vergangenen Wochen, die uns überhaupt nicht weitergeführt haben. Aber ich möchte noch
einmal auf das Ausbildungsplatzprogramm zurückkommen und Sie fragen, wie viele Plätze die Bundesregierung für die Jugendlichen in den neuen Ländern vorsieht. Sie wissen, dass wir immer 14 000 Plätze zur
Verfügung gestellt haben. Die Bundesregierung wollte
die Zahl auf 10 000 reduzieren. Wie ist der aktuelle
Stand der Verhandlungen?
Sie wissen, dass im Ausbildungspakt Maßnahmen der
Wirtschaft und der Bundesregierung vereinbart werden
sollen. Auch zu diesem Punkt wird es in dem Pakt eine
Vereinbarung geben. Da die Vereinbarung aber erst
heute Nachmittag unterschrieben werden soll, bitte ich
Sie um Verständnis, dass auch der genaue Inhalt dieser
Vereinbarung erst dann öffentlich gemacht wird.
Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen
mir nicht vor.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung steht der Staatsminister Bury
zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Jürgen Koppelin
auf:
Treffen Medienberichte zu - ddp vom 8. Juni 2004 -, dass
Bundeskanzler Gerhard Schröder dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber die Nachfolge von EU-Kommissionspräsident Romano Prodi angeboten hat?
Herr Kollege Koppelin, Sie hätten mich persönlich
enttäuscht, wenn Sie zu diesen Pressemeldungen keine
Fragen gestellt hätten. Als regelmäßiger Teilnehmer der
Regierungsbefragung und der Fragestunde wissen Sie allerdings, dass ich hier Pressemeldungen grundsätzlich
nicht zu kommentieren pflege. Erst recht kann die Bundesregierung nicht zu vertraulichen Personalangelegenheiten Stellung nehmen.
Dazu hat der Kollege Koppelin vermutlich eine Zusatzfrage.
Ich habe nicht nur eine Zusatzfrage; es reizt fast, den
Bundesaußenminister herbeizuzitieren. Denn ich berufe
mich zwar auf Pressemeldungen; aber natürlich hat auch
der bayerische Ministerpräsident Stoiber dazu Stellung
genommen. Insofern handelt es sich hier nicht um Gerüchte oder nur um Pressemeldungen. Daher finde ich
Ihre Antwort, Herr Staatsminister, blamabel.
Ich frage Sie noch einmal: Treffen Meldungen und
auch Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten
Stoiber zu, dass ihm durch den Bundeskanzler die Nachfolge des EU-Kommissionspräsidenten angeboten worden ist?
Herr Kollege Koppelin, bei allem Respekt: Es ist
nicht meine Aufgabe, Aussagen des Herrn Ministerpräsidenten Stoiber zu kommentieren. Das wäre gegebenenfalls ein Thema für die Fragestunde im Bayerischen
Landtag.
Weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Präsident, ich bitte Sie, mir in diesem Falle zu
helfen; denn ich halte, ehrlich gesagt, das Verhalten des
Auswärtigen Amtes bei dieser Beantwortung in keiner
Weise für akzeptabel.
Sie werden aber Verständnis dafür haben, dass ich als
amtierender Präsident Bewertungen, die zu Fragen und
Antworten vorgenommen werden können, nicht kommentieren möchte. Das sollte in geeigneter Weise unter
den Fraktionen erfolgen.
Darüber sollte der Ältestenrat sprechen. Dies sind
Antworten, die so nicht akzeptabel sind. Über dieses
Thema ist in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Die
Meldung ist bestätigt worden. Ich meine, sogar der Bundeskanzler hat dies bestätigt. Es geht ja nicht um ein Geheimnis. Aber der Staatsminister tut hier plötzlich so, als
sei das ein großes Geheimnis gewesen.
Herr Staatsminister, ich frage Sie deshalb noch einmal
ausdrücklich: Hat es ein Angebot des Bundeskanzlers an
den bayerischen Ministerpäsidenten Stoiber hinsichtlich
der Nachfolge der EU-Kommissionspräsidentschaft gegeben?
Herr Kollege Koppelin, wie gesagt, ich kann nicht für
die Bundesregierung zu vertraulichen Personalangelegenheiten Stellung nehmen. Es gab aber und es gibt für
das Amt des Kommissionspräsidenten keinen deutschen
Kandidaten.
Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Koppelin auf:
Ist das Angebot an den bayerischen Ministerpräsidenten
Edmund Stoiber für die Nachfolge des EU-Kommissionspräsidenten innerhalb der Bundesregierung abgestimmt gewesen
und hatte insbesondere der Bundesminister des Auswärtigen,
Joseph Fischer, von dem Angebot Kenntnis?
Kollege Koppelin, der Bundesminister des Auswärtigen ist an Personalentscheidungen der Bundesregierung
im Hinblick auf die EU-Kommission maßgeblich beteiligt.
Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, da Sie eben gesagt haben, es gebe
keinen deutschen Kandidaten, darf ich Sie fragen: Hat es
in diesem Jahr einen deutschen Kandidaten gegeben?
({0})
Herr Kollege Koppelin, ich hatte eben präzise gesagt:
Es gab keinen und es gibt keinen.
Sie hatten nur gesagt: Es gibt keinen. Sie hatten nicht
gesagt, es habe keinen gegeben.
Dann ist der Präzisionsgrad insofern deutlich gestiegen.
Dann habe ich eine nächste Frage: Gibt es in der Bundesregierung - vielleicht in Zusammenarbeit mit der
französischen Regierung - nach wie vor Überlegungen,
doch einen deutschen Bewerber in Aussicht zu nehmen?
Herr Kollege Koppelin, ich habe Ihnen diese Frage
präzise beantwortet: Es gab und es gibt keinen deutschen
Kandidaten. Selbstverständlich stimmen wir uns, was
den Europäischen Rat angeht, eng mit der französischen
Regierung ab; das ist keine Frage. Wie gesagt, dies ist
nicht der Ort, um für die Bundesregierung zu vertraulichen Personalangelegenheiten Stellung zu nehmen.
({0})
Zusatzfrage, Herr Kollege Rose.
Im Hinblick auf einen Tagesordnungspunkt am
Freitag dieser Woche, bei dem es darum geht, dass möglichst viele Deutsche in internationalen Organisationen
tätig sein sollen, frage ich Sie, Herr Staatsminister, ob es
nicht im Sinne Deutschlands und der jetzigen Bundesregierung wäre, sich intensiv darum zu bemühen, dass an
die Spitze der EU-Kommission ein Deutscher kommt
und dass, wenn dies der Fall sein sollte, einer der besten
Deutschen genommen wird.
({0})
Ich könnte auch fragen, ob nicht endlich einer der besten
Deutschen genommen wird.
Ich weiß nicht, von wem Sie sprechen. Denn falls Sie
auf den bayerischen Ministerpräsidenten anspielen, habe
ich dessen Äußerung so verstanden, dass er es vorzieht,
sich im Bundesrat um die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens der unionsgeführten Länder zu kümmern.
({0})
Was die Kommission selbst angeht, haben wir ein hohes Interesse an einer starken Kommission und an einer
entsprechenden Besetzung des Amtes des Kommissionspräsidenten, aber auch an der Struktur der nächsten
Kommission, weshalb wir, um deren Arbeitsfähigkeit
und Effizienz sowie die Kohärenz der Kommissionsentscheidungen zu stärken und um insbesondere wichtigen
Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und der Industriepolitik einen höheren Stellenwert einzuräumen, sehr dafür
plädieren, in der nächsten Amtsperiode der Kommission
das Amt eines Vizepräsidenten für Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Industriepolitik zu schaffen, um die
entsprechenden Sachverhalte besser zu koordinieren.
Ich rufe die Frage 11 der Kollegin Petra Pau auf:
Welche Anstrengungen und Initiativen hat die Bundesregierung in welchen vorbereitenden Gesprächsrunden unternommen, um in die neue Irakresolution des UN-Sicherheitsrats
eindeutige und verbindliche Menschenrechtsverpflichtungen
für die unter US-Kommando stehende multinationale Truppe
aufzunehmen?
Frau Kollegin Pau, die Bundesregierung setzt sich seit
Jahren in internationalen Gremien für die Einhaltung
von Menschenrechten ein. Auch bei den Verhandlungen
über die neue Irakresolution des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen hat die Bundesregierung die Aufnahme von Verpflichtungen zum Schutz von Einzelpersonen unterstützt. Sie hat dabei gemeinsam mit anderen
Mitgliedern des Sicherheitsrates im Laufe der Verhandlungen wichtige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt. Der Sicherheitsrat stellt in
Resolution 1546 vom 8. Juni 2004 fest,
dass alle Kräfte, die die Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Stabilität im Irak fördern, sich verpflichtet haben, im Einklang mit dem Völkerrecht,
einschließlich der Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, zu handeln und mit den zuständigen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Daraus ergeben sich in eindeutiger und verbindlicher
Weise Verpflichtungen zum Schutz von Einzelpersonen
für die unter US-Kommando stehenden multinationalen
Streitkräfte.
Zusatzfrage.
Vor dem Hintergrund der Folterungen und der Verletzungen der Genfer Konvention sowohl in Guantanamo
Bay als auch im Irak und in Afghanistan stellt sich für
mich trotzdem die Frage, warum die Bundesregierung
nicht zumindest die Initiativen der Ratsmitglieder Brasilien, Chile und Spanien zur Aufnahme spezifischer Verpflichtungen in die Irakresolution, die dann kontrollfähig
sind, unterstützt hat.
Frau Kollegin Pau, Ihre Unterstellung, wie sie in der
Frage zum Ausdruck kommt, ist schlicht falsch. Es hat
einen spanischen Änderungsvorschlag gegeben, der von
Brasilien, Chile und Deutschland unterstützt worden ist.
Die Aufnahme dieses Vorschlags in die Resolution als
operativer Absatz konnte zwar nicht erreicht werden,
wohl aber eine deutliche Verbesserung des ursprünglichen Entwurfes.
Weitere Zusatzfrage.
Ich wüsste gern, wie die Bundesregierung den Anhang zur Irakresolution bewertet, nämlich den Briefwechsel zwischen Außenminister Powell und dem irakischen Regierungschef, nach dem die internationalen
Truppen das Recht erhalten sollen - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -,
Personen zu internieren, wenn immer dies aus
Gründen der Sicherheit zwingend erforderlich ist.
In diesem Briefwechsel wurden keine rechtlichen
Grundlagen wie die Genfer Konvention oder andere internationale Standards aufgelistet.
Frau Kollegin Pau, selbstverständlich gilt hier das,
was ich zu Ihrer ursprünglichen Frage gesagt habe und
was in der Resolution 1546 ausdrücklich festgehalten ist.
Frau Kollegin Lötzsch.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatsminister,
die Bundesregierung hat ja öffentlich zugesagt, dass sie
hinsichtlich der Prüfung der Frage sehr aktiv sein will,
inwieweit auch höchste amerikanische Stellen beteiligt
waren bzw. Kenntnis von den Folterungen im Irak hatten. Sie wollten diese Prüfung ja auch in die Diskussion
über die Irakresolution einbringen. Wie weit ist die Bundesregierung mit dieser Prüfung gekommen und welche
Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen?
Frau Kollegin, die amerikanische Regierung hat zugesagt, die Vorfälle zu klären und die Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen.
({0})
Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen
nicht vor.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht der
Parlamentarische Staatssekretär Körper zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Dr. Solms auf:
Hält es die Bundesregierung für angemessen, angesichts
der gestiegenen Lebenserwartung und der Diskussion um die
Erhöhung des Renteneintrittsalters für Arbeitnehmer die allgemeine Altersgrenze für Bundesbeamte gemäß § 41 Abs. 1
des Bundesbeamtengesetzes von bislang 65 Jahren aufzuheben?
Herr Kollege Solms, ich beantworte Ihre Frage wie
folgt: In den Beamtengesetzen ist gegenwärtig das
65. Lebensjahr als gesetzliche Altersgrenze festgelegt.
Diese Altersgrenze wird im Einklang mit der bestehenden Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
mit Erfahrungswerten über das Nachlassen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit begründet. Die
Bundesregierung hat in ihren Beschlüssen zur langfristigen Sicherung der sozialen Sicherungssysteme festgelegt, im Jahre 2008 die Regelaltersgrenze im Rentenrecht zu überprüfen. Im Zusammenhang damit werden
auch Konsequenzen für die beamtenrechtlichen Altersgrenzen zu überprüfen sein.
Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist es nicht ein Beweis dafür, dass
viele Personen durchaus in der Lage sind, in einem sehr
viel höheren Alter noch ihren Amtsgeschäften ordnungsgemäß nachzukommen, dass sich der für das Beamtenrecht zuständige Bundesinnenminister im 72. Lebensjahr
befindet - er wird am 20. Juli 72 Jahre alt - und, wie ich
höre, nicht vorhat, demnächst sein Amt aufzugeben?
Glauben Sie nicht mit Blick auf dieses gute Beispiel,
dass es angezeigt wäre, für die Beamten, die leistungsfähig sind und über einen großen Erfahrungsschatz verfügen, das Beamtengesetz entsprechend zu ändern, sodass baldmöglichst - möglicherweise freiwillig - das
Dienstverhältnis verlängert werden kann?
Herr Kollege Solms, ich freue mich, dass Sie den
Geburtstag unseres Bundesinnenministers Otto Schily so
präzise im Kopf haben und auch genau wissen, wie alt er
in diesem Jahr wird. Ich freue mich darüber, dass Sie
über die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft unseres Bundesinnenministers so begeistert sind und diese
in einer solch positiven Art und Weise würdigen.
Bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage habe ich ein
Problem; ich würde sie gern im Zusammenhang mit der
Frage 13 beantworten.
Dann rufe ich jetzt die Frage 13 auf:
Welche Gründe sprechen für eine weitere Flexibilisierung
des Verfahrens zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und wie sollte eine solche flexibilisierte Regelung aussehen?
Nach dem Beamtenrecht besteht bereits heute schon
die Möglichkeit der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen der Altersgrenze. Nach § 41 Abs. 2 BBG kann der
Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis längstens zum
68. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wenn - das ist
die Einschränkung - es im dienstlichen Interesse liegt.
Die Voraussetzung des dienstlichen Interesses soll die
Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Belange
sicherstellen.
Mit den Ländern besteht beim Beamtenrechtsrahmengesetz fachlich Einvernehmen, die weitergehende Einschränkung „wenn es im dienstlichen Interesse liegt“
durch das bloße Erfordernis „wenn dienstliche Belange
nicht entgegenstehen“ zu lockern. Das heißt, man
möchte auf Freiwilligkeitsbasis mehr individuelle Möglichkeiten - in diesem Sinne habe ich Ihre Frage verstanden - einräumen, die Altersgrenze von 65 Jahren zu
überschreiten. Wir hoffen, dass wir zu dieser Regelung
kommen, um somit auf freiwilliger Basis ein Stück Erweiterung zu ermöglichen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich darf Sie sehr ermutigen, diesen Schritt zu gehen;
denn ich kenne praktische Beispiele, bei denen exzellente Beamte mit einem besonderen Fachwissen ausscheiden mussten, obwohl es keine entsprechend qualifizierten Nachfolger gegeben hat. Ich weiß ebenso aus der
Praxis, dass das Interesse der Personalräte darin liegt, die
Verlängerung der Beschäftigung zu verhindern, damit
andere Karrieremöglichkeiten erhalten. Das ist auch verständlich, aber in Anbetracht der Situation, in der wir
heute leben, möchte ich noch einmal fragen, ob Sie nicht
schnellstmöglich initiativ werden könnten, um zu einer
flexiblen Regelung,wie sie im Bundesrat diskutiert wird,
zu kommen.
Ich habe Ihnen dargelegt, was diesbezüglich unser
Ansatz ist. Wir möchten die restriktive Formulierung
verändern und zu einer flexibleren Formulierung kommen, sodass der Betroffene mehr Möglichkeiten erhält,
seinen Dienst über das 65. Lebensjahr hinaus fortzusetzen.
Ich habe an Ihrer Frage erkannt, dass dort der Praktiker spricht. Sie haben anhand lebensnaher Beispiele gezeigt, wie schwierig die bisherige Regelung sein kann.
Deswegen sind wir für eine entsprechende Veränderung.
Sie werden aber mit mir darin übereinstimmen, dass es
dazu des Einvernehmens mit den Ländern bedarf. Das ist
sinnvoll, denn deren Personalkörper sind wesentlich größer und damit stärker betroffen. Deswegen wollen wir an
dieser Stelle eine einvernehmliche Regelung.
Darf ich noch eine Frage stellen?
Aber gern.
Zu einer einvernehmlichen Regelung dürfte man aber
wohl nur kommen, wenn der Bundesinnenminister zunächst einmal die Initiative ergriffen hätte. Das wäre
seine Aufgabe. Die Frage ist: Wird er diese Initiative ergreifen?
Aufgrund dessen, was ich Ihnen jetzt geschildert
habe, nämlich wie das Beamtenrechtsrahmengesetz hinsichtlich der bisherigen restriktiven Einschränkung nach
unseren Vorstellungen verändert werden soll, können Sie
davon ausgehen, dass wir uns um diese Erweiterung und
dieses Stück Flexibilisierung bemühen werden.
Die Fragen 14, 15 und 16 der Kollegen Hinsken und
Koschyk werden schriftlich beantwortet, ebenso die
Fragen 17 und 18 des Kollegen Dr. Schröder.
Ich rufe nun die Frage 19 der Kollegin Petra Pau auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
am 8. Juni 2004 vorgelegten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - vergleiche „taz“,
9. Juni 2004 -, in dem festgestellt wird, dass die rassistisch
und antisemitisch motivierte Gewalt in der Bundesrepublik
Deutschland zugenommen hat, und den das Deutsche Institut
für Menschenrechte zum Anlass nahm, die Bundesregierung
aufzufordern, schärfer gegen den Rechtsextremismus vorzugehen, und an die Vorlage eines Antidiskriminierungsgesetzes
zu erinnern?
Frau Kollegin Pau, die Bundesregierung misst der
Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
einen besonders hohen Stellenwert bei. Sie wird auch
weiterhin jede Form von Rassismus, Antisemitismus
und Fremdenfeindlichkeit entschlossen bekämpfen.
Hierbei nimmt die Bundesregierung die Hinweise und
Anregungen von ECRI auf. Zugleich muss allerdings
festgestellt werden, dass die im dritten ECRI-Bericht
über Deutschland aufgestellte Behauptung, die rassistisch und antisemitisch motiviert Gewalt habe seit dem
zweiten Bericht über Deutschland, also von Juli 2001 bis
Dezember 2003, zugenommen, so nicht zutreffend ist.
Tatsache ist, dass die Zahl der rassistisch motivierten
Fälle von Körperverletzungen seit 2001 kontinuierlich
zurückgegangen ist.
Wie bereits in der Presseerklärung zur Veröffentlichung der Fallzahlen aus dem Bereich der politisch
motivierten Kriminalität 2003 dargestellt, steht dem insgesamt positiven Rückgang im Bereich der politisch
rechts motivierten Straftaten im Jahre 2003 erstmals seit
Jahren ein Anstieg rechts motivierter Gewalttaten mit
antisemitischem Hintergrund gegenüber. Ich will Ihnen
hier auch die absoluten Fallzahlen nennen: Im Jahre
2001 waren es 27 Fälle, im Jahre 2002 30 Fälle und im
Jahre 2003 38 Fälle. Wir werden vonseiten des Bundesinnenministeriums diese Entwicklung genau analysieren
und im Blick behalten. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch mitteilen, dass wir zurzeit ein als
Artikelgesetz konzipiertes Antidiskriminierungsgesetz
vorbereiten.
Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, wir beide teilen sicherlich die Besorgnis der Europäischen Kommission gegen Rassismus
und Intoleranz über die auch von Ihnen eben dargestellten Entwicklungen. Nun empfiehlt diese Kommission
ganz konkrete Maßnahmen. Ich frage Sie, welche dieser
Maßnahmen die Bundesregierung umzusetzen gedenkt.
Sie sprachen schon vom Antidiskriminierungsgesetz. In
den Empfehlungen geht es aber auch um die Wanderarbeiterkonvention oder die Aufhebung des Vorbehalts
gegenüber der Kinderrechtskonvention oder auch die
Gewährung des Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer, um
nur drei der vielen vorgeschlagenen Maßnahmen zu nennen. Welche gedenkt die Bundesregierung neben dem
Antidiskriminierungsgesetz umzusetzen?
Frau Kollegin Pau, zu den drei von Ihnen genannten
Maßnahmen in concreto will ich hier nichts sagen. Sie
kennen die Position der Bundesregierung dazu. Ich will
noch einmal darauf hinweisen, dass das Antidiskriminierungsgesetz, welches sich in Vorbereitung befindet, ein
ganz wesentlicher Punkt ist. Sie wissen, dass wir diesen
Erscheinungen sehr vehement begegnen, gerade auch
mit repressiven Maßnahmen. Es ist ganz wichtig, dass
solche Straftaten entsprechend verfolgt, entschieden und
auch beschieden werden. Ich glaube, wir sind hier auf
einem guten Wege.
Eine weitere Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen helfen, mir
doch noch die gewünschte Auskunft zu geben. Deshalb
drehe ich meine Frage jetzt um: Welche der von der
Kommission empfohlenen Maßnahmen gedenkt die
Bundesregierung auf gar keinen Fall anzugehen bzw.
umzusetzen?
Frau Kollegin Pau, in dieser Absolutheit möchte ich
Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wir werden uns
das genau anschauen und sind auch immer bereit, das
eine oder andere zu debattieren. Sie haben beispielsweise das Wahlrecht angesprochen und Sie wissen, dass
dies ein ausgesprochen schwieriges Thema ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Lötzsch.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär,
der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ist Deutschland gegenüber sehr kritisch. Das haben Sie in Ihren Antworten schon zum Ausdruck gebracht. Nun hört man aus Brüssel allerdings,
dass der Bericht wahrscheinlich noch kritischer ausgefallen wäre, wenn es vor seiner Veröffentlichung nicht
von deutscher Seite gewisse Einflussnahmen gegeben
hätte, um seinen Inhalt etwas abzumildern. Können Sie
uns bitte darüber informieren, welche Interventionen
von deutscher Seite unternommen wurden, um diesen
Bericht nicht ganz so kritisch ausfallen zu lassen?
Ich kann Ihnen das nur sehr persönlich beantworten:
Ich habe diesbezüglich keine Interventionen vorgenommen. Ich habe ganz bewusst noch einmal die Fallzahlen
geschildert und dargestellt, wie die Gesamtsituation bei
uns ist. Ich muss Ihnen ganz offen eingestehen, dass die
Form der Kritik der Situation in Deutschland nach meinem Dafürhalten nicht immer gerecht wird.
Weitere Fragen hierzu liegen nicht vor.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers
der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht Frau Staatssekretärin Barbara Hendricks zur Verfügung.
Die Frage 20 des Kollegen Peter Jahr wird schriftlich
beantwortet.
Ich rufe Frage 21 des Kollegen Henry Nitzsche auf:
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Notifizierung des Gesetzes zur befristeten Grundsteuerbefreiung bei
der Fusion von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern
durch die Europäische Kommission?
Herr Kollege Nitzsche, ich gehe davon aus, dass Sie
sich in Ihrer Frage auf das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern beziehen. Dieses Gesetz
wurde am 16. Januar 2004 gemäß Art. 88 Abs. 3 des
EG-Vertrages durch Mitteilung der Bundesregierung an
die Europäische Kommission notifiziert.
Im März und im Mai hat die Bundesregierung weitere
Erläuterungen nach Brüssel übermittelt, und am
16. April 2004 haben Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der betroffenen Bundesländer das Gesetz intensiv mit der Kommission erörtert. Es geht dabei um
die Frage, ob die vorgesehene Grunderwerbsteuerbefreiung für Fusionen ostdeutscher Wohnungsunternehmen
und -genossenschaften eine Beihilfe darstellt und falls
ja, ob diese mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist.
Der für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissar,
Mario Monti, hat sich im Rahmen seines Besuches in
den neuen Bundesländern im Mai 2004 dem Vernehmen
nach dahin gehend geäußert, dass er eine beihilferechtliche Genehmigung der bisherigen Fassung des Gesetzes
nicht für wahrscheinlich hält. Die Meinungsbildung
innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb ist nach Einschätzung der Bundesregierung aber noch nicht abgeschlossen. Sollte es hinsichtlich der Gesetzesformulierung zu einer Einigung kommen, wäre mit einer
positiven Entscheidung der Kommission frühestens im
Herbst dieses Jahres zu rechnen.
Eine Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, ist das Problem bezüglich der
Beihilfe, das Sie genannt haben, das einzige Problem,
das zu der eklatanten Verzögerung beim In-Kraft-Treten
dieses Gesetzes führt? Oder spielt auch das Wohneigentum ausländischer Gesellschaften oder Personen in den
neuen Bundesländern eine Rolle?
Mir ist nur dieses Problem bekannt. Das ist ein Notifizierungsverfahren, welches in Brüssel immer einige
Monate in Anspruch nimmt. Deswegen kann man in diesem Zusammenhang nicht von einer „eklatanten Verzögerung“ sprechen. Im Übrigen ist mir das, was Sie in Ihrer Zusatzfrage andeuten, im Einzelnen nicht bekannt.
Insofern kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.
Eine weitere Zusatzfrage?
Dieses Gesetz ist ja befristet. Angenommen, es tritt
noch dieses Jahr in Kraft, würde sich die Befristung
dann naturgemäß nach hinten verschieben?
Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung dieses Gesetzes, wenn es noch in diesem Jahr dazu kommt, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres vollzogen wird und
dass deswegen kein Hinausschieben der Befristung nötig
ist.
Danke.
Ich rufe die Frage 22 des Kollegen Peter Rzepka auf:
Welche Auswirkungen ergeben sich nach Erkenntnis der
Bundesregierung aus der von der Vodafone Deutschland
GmbH im Jahr 2001 geltend gemachten steuerlichen Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Mannesmann AG für
die Steuereinnahmen des Bundes?
Herr Kollege Rzepka, nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird der Sachverhalt von den zuständigen
Landesfinanzbehörden noch geprüft. Eine Stellungnahme seitens der Bundesregierung ist deshalb nicht
möglich. Im Übrigen wäre die Bundesregierung aufgrund des Steuergeheimnisses gehindert, zu steuerlichen
Einzelfällen öffentlich Stellung zu nehmen.
Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, darf ich Ihren Ausführungen
entnehmen, dass es in Anbetracht einer gründlichen Prüfung - die Sie auch angesprochen haben - durch die
nordrhein-westfälischen Finanzbehörden - ich glaube,
das Finanzamt Düsseldorf - und einer sich möglicherweise daran anschließenden Auseinandersetzung vor den
Finanzgerichten noch lange Zeit dauern wird, bis Klarheit über die Auswirkungen dieser geltend gemachten
Teilwertabschreibung auf den Bundeshaushalt und die
anderen betroffenen Haushalte bestehen wird?
Da kann ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen. Natürlich prüft die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung zunächst dem Grunde nach, ob das Begehren des
von Ihnen angesprochenen Unternehmens Vodafone berechtigt ist - um es vereinfacht auszudrücken -, und
sollte die Finanzverwaltung im Ergebnis zu einer anderen Auffassung als das Unternehmen kommen, dann ist
sicherlich mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen. Insofern ist auf längere Sicht keine Aussage zu machen, ob
überhaupt und wenn ja, wann dadurch tatsächlich Wirkungen auf die öffentlichen Haushalte erreicht würden.
Darf ich noch einmal?
Ja.
Schönen Dank für die Ausführungen, Frau Staatssekretärin, weil damit auch etwas Versachlichung in die
in der Öffentlichkeit auch sehr emotional geführte Diskussion kommt. Ich möchte noch einmal hinsichtlich der
Größenordnung nachfragen: Es kann also durchaus sein,
dass die Belastungen der öffentlichen Haushalte, die in
der Presse Thema waren, in Anbetracht der Höhe der
vorgenommen Teilwertabschreibungen bei circa 20 Milliarden Euro liegen. Es kann aber auch sein, dass es im
Endeffekt 0 Euro sein werden, wenn, wie gesagt, das Ergebnis der Prüfung durch die Finanzverwaltung und
durch die Finanzgerichte ist, dass die geltend gemachte
Teilwertabschreibung nach geltendem Recht bzw. geltender Rechtsprechung nicht zulässig ist.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Ja, ich darf daran erinnern, Herr Kollege Rzepka
- vielleicht auch das Hohe Haus insgesamt -, dass durch
politisches Handeln der Regierungskoaltion schon 1999
die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer
solchen Teilwertabschreibung eine dauerhafte Wertminderung ist. Vorher waren auch nur vorübergehende Wertminderungen im Wege der Teilwertabschreibung steuerabzugsfähig. Dies ist nun seit 1999 nicht mehr möglich.
Natürlich muss es Gegenstand der Prüfung durch die
Finanzverwaltung sein, ob es sich um eine dauerhafte
Wertminderung handelt. Durch die Gesetzesänderung
1999, die die rot-grüne Bundesregierung veranlasst hat
und gegen die sich die Union damals auf allen Ebenen
ausgesprochen hat - aber wir haben das Gesetz im April
des Jahres 1999 auch durch den Bundesrat bekommen -,
besteht überhaupt die Möglichkeit, dass Vodafone mit
seinem Begehren möglicherweise scheitert. Auf der Basis der bis 1998 geltenden Rechtslage wären sie damit
auf jeden Fall durchgekommen.
Zusatzfrage? - Herr Kollege Spiller.
Frau Staatssekretärin, trifft es zu, dass für den Fall,
dass eine Teilwertabschreibung anerkannt wird, das Unternehmen Vodafone wegen der inzwischen von uns
geänderten Gesetzeslage diese Verlustvorträge nicht voll
jedes Jahr nutzen könnte, sondern dass wegen der von
uns beschlossenen Mindestgewinnbesteuerung 40 Prozent des jeweiligen Gewinns des Geschäftsjahres in jedem Falle steuerpflichtig wären und maximal 60 Prozent
des Gewinns mit vorangegangenen Verlusten verrechnet
werden könnten?
Zweitens. Teilen Sie meine Auffassung, dass die zuständige Finanzbehörde in Düsseldorf auch prüfen muss,
ob bei dem ganzen Vorgang nicht auch eine verdeckte
Gewinnausschüttung vorliegen könnte und deswegen
eine Teilwertabschreibung gar nicht anerkannt werden
muss?
Bevor die Staatssekretärin die Frage beantwortet,
bitte ich, dem Präsidenten die Handhabung der Geschäftsordnung, dass eine Zusatzfrage gestellt werden
kann, nicht dadurch unnötig zu erschweren, dass man in
der Zusatzfrage nach „Erstens“ und „Zweitens“ ausdrücklich ankündigt.
Herr Präsident, ich will zunächst auf den zweiten Teil
der Frage des Herrn Kollegen Spiller eingehen. Es ist
richtig, dass dies selbstverständlich auch Gegenstand der
Prüfung sein wird. Dies ist Aufgabe der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung und das wird sie tun.
Herr Kollege Spiller, im Übrigen möchte ich Ihnen
antworten: Ja, Sie haben Recht. Seit dem Jahre 2004,
also seit diesem Jahr, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung. Die Regierungskoalition hatte vorgeschlagen, dass
höchstens 50 Prozent des Gewinns mit Verlusten verrechnet werden dürfen. Im Vermittlungsverfahren hat
sich dann die Union durchgesetzt, die gesagt hat, es sollen 60 Prozent verrechnet werden dürfen und nur
40 Prozent nicht. Im Ergebnis müssen also 40 Prozent
der Gewinne tatsächlich immer versteuert werden. Das
Wort „Mindestgewinnbesteuerung“, welches Sie gerade
gewählt haben, ist insofern vollkommen zutreffend.
Dies gilt natürlich auch für in früheren Jahren aufgelaufene Verluste. Selbst unter der Bedingung, dass das
Begehr von Vodafone durch die Finanzverwaltung anerkannt werden müsste, wären das Verluste, die in früheren Jahren aufgelaufen sind. Auch diese sind selbstverständlich Gegenstand einer Mindestgewinnbesteuerung.
Insofern sind die Aussagen, die man in manchen Zeitungen lesen kann, dass nämlich ein Unternehmen wie
Vodafone auf diese Weise auf Jahre hinaus keine Steuern
mehr zahlen würde, vollständig falsch, weil eben mindestens 40 Prozent des Gewinns versteuert werden müssen.
In der Tat, aufgrund der umfangreichen Verlustvorträge, die die deutsche Wirtschaft schon seit vielen Jahren vor sich herträgt - natürlich verstärkt durch die Verluste nach dem Börsenhype -, war es notwendig, diese
Mindestgewinnbesteuerung durchzusetzen. Wie Sie sich
erinnern, war die Union hier im Bundestag dagegen. Es
war schwierig, das im Bundesrat wenigstens mit diesem
Anteil von 40 Prozent durchzusetzen.
Nun rufe ich die Frage 23 des Kollegen Rzepka auf:
Welche Grundsätze gelten nach der Praxis der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung der Finanzgerichte für die
Anerkennung von steuerlichen Teilwertabschreibungen auf
wesentliche Beteiligungen, wenn die Abschreibungen in dem
auf den Erwerb der Beteiligung folgenden Wirtschaftsjahr
geltend gemacht werden?
Die steuerliche Bewertung einer Beteiligung richtet
sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes. Danach ist das Wirtschaftsgut mit seinen Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Näheres regelt das BMF-Schreiben vom
25. Februar 2000. Diese Grundsätze gelten zu jedem
Bilanzstichtag. In diesem BMF-Schreiben werden die
Rechtsänderungen ab Januar 1999 ausgelegt, die ich
eben schon erläutert hatte. Ab dem Jahre 1999 muss es
sich um eine dauerhafte Wertminderung handeln. Eine
nur vorübergehende Wertminderung reicht nicht mehr.
Bis zum Ende des Jahres 1998 war dies noch anders; ich
sagte das eben schon. Durch das politische Handeln der
Regierungskoalition sind die Regelungen also zunächst
schon 1999, dann ab dem Jahre 2002 - ab dem Jahre
2002 können nämlich Verluste aus dem Beteiligungsbesitz von Kapitalgesellschaften steuerlich nicht mehr
geltend gemacht werden - und zuletzt ab Januar 2004 die Mindestgewinnbesteuerung habe ich eben schon dargelegt - deutlich eingeschränkt worden.
Ich hatte das schon erläutert: Seit 1999 gibt es also
drei einschränkende Regelungen. Es wird darum gehen,
ob die Finanzverwaltung tatsächlich eine dauerhafte
Wertminderung sieht oder ob sie, wie Kollege Spiller das
in seiner Frage auch angesprochen hat, von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgehen muss.
Zusatzfrage, Herr Rzepka.
Frau Staatssekretärin, ich hatte nicht nur nach der Gesetzeslage und der Auffassung der Finanzverwaltung gefragt, die natürlich gesetzesgebunden ist - damit sagen
Sie mir nichts Neues -, sondern auch nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes - er hat sich in seinen Urteilen in einer Reihe von
Fällen auch zu Teilwertabschreibungen unmittelbar im
Anschluss an einen Erwerb geäußert -, die in diesem
Punkt von wesentlicher Bedeutung sein könnte und
sollte.
Herr Kollege, es ist klar, dass diese Rechtsprechung
in der Beurteilung durch die Finanzbehörden selbstverständlich Platz greifen wird. Das liegt auf der Hand.
Eine weitere Zusatzfrage?
Ja. - Frau Staatssekretärin, teilt die Bundesregierung
die Auffassung, dass Beschränkungen bei der steuerlichen Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen und
rückwirkende Gesetzesänderungen den Investitionsstandort Deutschland mit negativen Auswirkungen auf
Wachstum und Beschäftigung beschädigen können?
Oder plant die Regierungskoalition entsprechende Maßnahmen, wie es heute einem Bericht des „Handelsblattes“ zu entnehmen ist?
Herr Kollege Rzepka, die Bundesregierung ist nicht
der Auffassung, dass die Beschränkung des Verlustvortrages vom Volumen her, die aber keine Abschneidegrenze eines Verlustes mit sich bringt, den Investitionsstandort Deutschland schädigt. Die Bundesregierung hat
in voller Überzeugung ihren Gesetzentwurf im vergangenen Jahr erarbeitet, nämlich eine 50-prozentige Verrechnung zu ermöglichen. Wie Sie sich erinnern, ist dies
in der Form einer 40-prozentigen Verrechnung im Bundesrat bestätigt worden.
Wir sehen nicht, dass dies eine Einschränkung des Investitionsstandorts Deutschland bedeuten würde. Es gibt
praktisch in allen Ländern der Welt eine irgendwie geartete Beschränkung des Verlustvortrages. In den meisten
Ländern ist dies durch eine Abschneidegrenze der Fall,
bei der man beispielsweise sieben Jahre lang einen Verlust vortragen kann, aber danach ist dies nicht mehr
möglich. Auf diese Weise würden in der Tat Verluste
nicht vollständig nutzbar gemacht werden können, wohingegen nach unserem Vorschlag eine Verstetigung der
Gewinnbesteuerung erfolgt, Verluste aber auf lange und
praktisch unbegrenzte Sicht vorgetragen werden können.
Wir halten dies für eine schonendere Regelung, als dies
in den meisten Ländern der Fall ist, etwa mit einer Abschneidegrenze nach sieben Jahren.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass rückwirkende
Gesetzesänderungen, wie sie von Ihrem Fraktionskollegen Dietrich Austermann gefordert worden sind, den Investitionsstandort Deutschland tatsächlich in erhebliche
Unordnung bringen würden. Unabhängig von der Tatsache, dass rückwirkende Gesetzesänderungen, etwa auf
das Jahr 2001, verfassungsmäßig grundsätzlich nicht erlaubt sind, sind solche Ankündigungen von so genannten
haushaltspolitischen Sprechern einer großen Fraktion
des Deutschen Bundestages dem Investitionsstandort
Deutschland sicherlich nicht hilfreich. Ich weiß, dass Sie
ein Fachmann sind, und wünsche mir, dass Sie manche
Dampfplauderer aus Ihrer eigenen Fraktion zurückhalten.
({0})
- Ich habe sie aber gerne gegeben.
Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Spiller auf:
Welches Ziel verfolgte das Global Forum der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD,
das am 3. und 4. Juni 2004 in Berlin stattfand, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Konferenz?
Das Bundesministerium der Finanzen war am 3. und
4. Juni 2004 Gastgeber einer Tagung des OECD-GlobalForum-on-Taxation. Teilnehmer waren mehr als
100 Vertreter aus 42 Staaten und Gebieten. Das Global
Forum on Taxation ist ein Diskussionsforum der OECD
mit gegenwärtig 33 Staaten und Gebieten, die sich im
Rahmen der Arbeiten der OECD zur Eindämmung des
schädlichen Steuerwettbewerbs bereit erklärt haben, die
OECD-Standards zu Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch bei der Besteuerung zu akzeptieren.
Diese Staaten und Gebiete sind aber unzufrieden darüber, dass die OECD-Standards, zu deren Einhaltung
sie sich verpflichtet haben, nicht von allen bedeutenden
Finanzzentren innerhalb und außerhalb der Mitgliedschaft der OECD akzeptiert werden. Sie betrachten es
als Gebot der Fairness, dass nicht nur sie, sondern alle
OECD-Mitgliedstaaten und andere bedeutende Finanzzentren effektiven Auskunftsaustausch einschließlich
Zugang zu Bankinformationen gewährleisten. Die Berliner Tagung des Global Forum hat sich im Wesentlichen
mit der Frage befasst, wie über einen überschaubaren
Zeitraum ein globales Level Playing Field auf der
Grundlage der OECD-Standards erreicht werden kann.
Ein solches Level Playing Field wäre dann hergestellt,
wenn alle bedeutenden Finanzzentren die OECD-Standards akzeptierten.
Die Teilnehmer des Global Forum stimmten uneingeschränkt den Vorschlägen einer Arbeitsgruppe zu. Danach ist ein Prozess in Gang zu setzen, durch den Schritt
für Schritt auf ein globales Level Playing Field hingearbeitet wird. Dieser Prozess besteht insbesondere in der
Feststellung der gegenwärtigen Praxis bezüglich Transparenz und Auskunftsaustausch in allen bedeutenden
Finanzzentren, einem Evaluierungsprozess zur Feststellung der Konvergenz bestehender Praxis mit den allgemeinen Standards und der Einbeziehung derjenigen Finanzzentren innerhalb und außerhalb der OECD, die
sich bisher abseits halten. Mit der Annahme der Vorschläge zur Erreichung eines Level Playing Field fand
die Tagung einen äußerst erfolgreichen Abschluss.
Zusatzfrage, Herr Kollege Spiller? - Keine.
Ich rufe Frage 25 des Kollegen Spiller auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, welches Ziel eine von
der Presse als Gegenkonferenz bezeichnete Veranstaltung des
Center for Freedom and Prosperity verfolgte, die am Vorabend des Global Forum stattfand?
Das Center for Freedom and Prosperity, das mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung parallel zum
Global Forum der OECD eine Konferenz veranstaltete,
ist eine US-amerikanische steuerbefreite Organisation,
die sich ganz allgemein für eine Begrenzung des Einflusses der Regierungen einsetzt.
({0})
Im Steuerbereich tritt das Center für eine Territorialbesteuerung ein. Das heißt, Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger außerhalb seines Ansässigkeitsstaates bezieht, zum
Beispiel in einem Niedrigsteuergebiet, sollen der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat entzogen sein. Folglich
ist ein Auskunftsaustausch mit Niedrigsteuergebieten,
der den Zugang zu Bankinformationen einschließt, aus
deren Sicht unerwünscht. Vor diesem Hintergrund bekämpft und diskreditiert das Center seit Jahren die Bemühungen der OECD zur Eindämmung des schädlichen
Steuerwettbewerbs als Versuch einiger Mitgliedstaaten,
ihr hohes Besteuerungsniveau aufrechtzuerhalten und
sich dem Steuerwettbewerb zu entziehen. Dies stand
nach Presseberichten auch im Zentrum der Veranstaltung
am 2. Juni 2004 in Berlin.
Der OECD und ihren Mitgliedstaaten geht es allerdings nicht um die Ausschaltung fairen Steuerwettbewerbs. Die OECD erkennt vielmehr an, dass ein Staat
sein Steuerrecht nach seinen Bedürfnissen ausgestalten
kann. Unfair ist es jedoch, wenn Staaten und Gebiete
Transparenz und Auskunftsaustausch ablehnen und so in
einem globalen Umfeld anderen Staaten die Durchsetzung ihrer Besteuerung erschweren oder unmöglich machen.
Zusatzfrage, Herr Kollege Spiller.
Frau Staatssekretärin, teilen Sie meine Auffassung,
dass sich die Aktivitäten dieser Konferenz, zu der die
Friedrich-Naumann-Stiftung Miteinladende war
({0})
und die sich offensichtlich zum Ziel gesetzt hat, die Bemühungen um Fairness beim Steuerwettbewerb zu untergraben und stattdessen Steueroasen zu schützen und
es Steuerflüchtlingen zu erleichtern, sich ihrer Steuerpflicht zu entziehen, überhaupt nicht mit dem ehrwürdigen Namen Friedrich Naumanns vertragen, der ein großer Sozialliberaler war?
({1})
Herr Kollege Spiller, außer den Beispielen, die Sie
genannt haben, wird von den Veranstaltern dieser Konferenz mindestens übersehen, wenn nicht sogar billigend
in Kauf genommen, dass auf diese Weise auch Geldwäsche und kriminelle Aktivitäten an den Finanzmärkten
geschützt werden, wenn man jeglichen Informationsaustausch auf gesetzlicher Grundlage ablehnt.
Ich bin in der Tat mit Ihnen der Auffassung, dass
Friedrich Naumann, der seine geistigen und politischen
Wurzeln im Protestantismus und in den Gedanken der
Paulskirche hatte, sicherlich nicht mit solchen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden sollte.
Weitere Zusatzfrage von Herrn Spiller? - Nein.
Herr Kollege Niebel.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Nicht nur als Mitglied
dieses Hauses, sondern auch als Kuratoriumsmitglied
der Friedrich-Naumann-Stiftung freue ich mich über das
hohe Ansehen, das diese Einrichtung in der Bundesrepublik, auch bei den Regierungsfraktionen, offenkundig
genießt.
Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe der FriedrichNaumann-Stiftung, auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen. Deswegen frage ich Sie, Frau Staatssekretärin: Wie stehen Sie als Vertreterin des Bundesfinanzministeriums dazu, dass die Antwort des Bundeskanzlers
und des bayerischen Ministerpräsidenten auf die Steuersatzobergrenzen von 15 bzw. 19 Prozent der Staaten, die
im Zuge der europäischen Osterweiterung hinzugekommen sind und die jetzt wettbewerbsfähiger als wir sind,
darin besteht, nicht unsere Steuersätze zu überdenken,
sondern den anderen Ländern zu sagen, sie müssten höhere Steuersätze einführen, damit wir wettbewerbsfähig
bleiben können?
Herr Kollege Niebel, Sie berichten leider falsch. Der
Bundeskanzler hat zusammen mit dem französischen
Präsidenten Chirac eine Initiative ergriffen, die schon
jetzt durch ein Schreiben von Bundesfinanzminister
Eichel und dem französischen Finanzminister Sarkozy
an die Europäische Kommission in der Umsetzungsphase ist. Im Einklang mit dem zuständigen Kommissar
Frits Bolkestein beabsichtigen wir, eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage bei der Unternehmensbesteuerung herbeizuführen. Dies ist ein großes und
schwieriges Vorhaben. Das bedeutet aber nicht, dass es
nicht gleichwohl einen Wettbewerb hinsichtlich der
Höhe der Steuersätze geben kann. Deswegen haben sowohl der Bundeskanzler als auch der französische
Staatspräsident auch öffentlich festgestellt, dass mittelfristig Steuersätze in einer Bandbreite ähnlich wie zum
Beispiel bei der Umsatzsteuer vorstellbar sind, in der
sich die Mitgliedstaaten bewegen können.
Der erste Schritt ist also die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage. Anschließend kann über die Höhe
der Sätze diskutiert und ein Wettbewerb ermöglicht werden.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass es bei der
Frage von Herrn Spiller nicht darum ging, ob ein Steuerwettbewerb fair oder unfair ist; Anlass seiner Frage war
vielmehr die durchgeführte Konferenz, die durchaus als
Gegenkonferenz zur OECD bezeichnet werden kann und
die ich grundsätzlich für etwas bedenklich halte. Denn
alle angesehenen Staaten der Welt sind Mitglied der
OECD; das gilt selbstverständlich auch für die Bundesrepublik Deutschland. Die Konferenz ist also eine Gegenkonferenz zur OECD, die sich sozusagen im Interesse der Steuerhinterzieher aller Länder
({0})
gegen den Austausch von Auskünften ausspricht und mit
allen Mitteln dafür wirbt.
({1})
- Ich war nicht daran beteiligt.
({2})
Herr Kollege, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir jetzt keine Debatte durchführen. Wir sind
in der Fragestunde.
Ich habe mir allerdings die Internetseiten der amerikanischen Veranstalter angesehen. Die FriedrichNaumann-Stiftung, die ich im Übrigen für eine honorige
Einrichtung halte,
({0})
hat sich auf die Seite der Veranstalter gestellt. Deren Internetseiten sprechen für sich.
({1})
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Pronold.
Frau Staatssekretärin, die Gegenkonferenz dient - ich
drücke mich etwas deutlicher aus als der Kollege
Spiller - offensichtlich weiterhin der Ermöglichung von
Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche im internationalen Rahmen. Der Kollege Spiller hat davon gesprochen, dass Friedrich Naumann hohes Ansehen genießt.
Der Kollege von der FDP hat das hohe Ansehen auf die
Friedrich-Naumann-Stiftung übertragen.
({0})
Meine Frage ist: Wie sieht die Bundesregierung die
Entwicklung des Ansehens der Friedrich-Naumann-Stiftung,
({1})
wenn sie weiterhin auch mit öffentlichen Mitteln solche
Konferenzen unterstützt?
Es liegt mir fern, die Friedrich-Naumann-Stiftung als
solche qualifizieren zu wollen. Aber selbstverständlich
muss jede politische Stiftung darauf Wert legen, dass sie
sich die Partner, mit denen sie zusammenarbeitet, sehr
genau ansieht.
({0})
- Herr Präsident!
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir
jetzt eine Fragestunde durchführen. Was die Zusatzfragen angeht, muss ich noch einmal darauf hinweisen, dass
sich nach unseren Regelungen Zusatzfragen im unmittelbaren Sachzusammenhang mit der Frage bewegen müssen.
Selbstverständlich muss jede politische Stiftung nicht
zuletzt deswegen, weil sie öffentliche Mittel erhält, darauf achten, dass ihre Aktivitäten zweifelsfrei sind.
Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Rzepka.
Frau Staatssekretärin, ich habe mit Genugtuung zur
Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung davon
Abstand nimmt, den Steuerwettbewerb in der Europäischen Union zu beschränken. Insofern können wir uns
eigentlich eine Diskussion über Mindeststeuersätze in
Europa sparen.
Ich will aber nachfragen, ob ich Ihre Ausführungen
richtig verstanden habe, dass Mindeststeuerstätze auch
nach Auffassung der Bundesregierung erst dann in Betracht kommen, wenn eine EU-weite Verständigung über
einheitliche Bemessungsgrundlagen erreicht ist. Wenn
Letzteres der Fall wäre, wäre die Einführung von Mindeststeuersätzen kein aktuelles Thema - das wissen wir
alle -, sondern es würde sehr weit in die Zukunft reichen.
Herr Kollege Rzepka, die Bundesregierung legt in der
Tat Wert darauf, eine einheitliche Bemessungsgrundlage
in der Europäischen Union voranzutreiben. Darauf arbeitet sie zusammen mit der französischen Regierung
hin. Eine entsprechende Initiative ist auf den Weg gebracht.
Ich darf Sie aber auch darauf hinweisen, dass in der
Europäischen Union im Steuerbereich auch weiterhin
das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Insofern ist Ihre Vorstellung, dass es noch sehr lange dauern könnte, bis alle
25 Mitgliedstaaten mitmachen, sicherlich richtig.
Ich darf Ihnen im Übrigen den Hinweis geben, dass
nach der europäischen Verfassung nunmehr auch eine
Gruppe von Staaten voranschreiten kann. Wenn sich
mindestens acht Staaten im Wege der so genannten verstärkten Zusammenarbeit verständigen, kann eine solche
Regelung getroffen werden, die weiterhin offen für alle
ist, die dazukommen mögen. Wenn Sie so wollen, wäre
das eine Avantgarde innerhalb der Europäischen Union.
Genau diesen Schritt will die Bundesregierung in die
Wege leiten. Aufgrund der Gespräche, die ich noch vor
wenigen Wochen auch mit Finanzministern aus den Beitrittsländern hatte, kann ich Ihnen versichern, dass es
durchaus ein großes Interesse an einer einheitlichen Bemessungsgrundlage gibt.
Letzte Zusatzfrage, Herr Kollege Rose.
Frau Staatssekretärin, Sie haben vorhin im Zusammenhang mit der besagten Gegenkonferenz sehr deutlich
davon gesprochen, dass mit Unterstützung der FriedrichNaumann-Stiftung Steuerhinterzieher gefördert werden.
Können Sie jetzt dem deutschen Parlament Namen nennen?
Nein, Herr Kollege Rose, ich kann selbstverständlich
keine Namen nennen; denn Steuerhinterzieher, die nicht
entdeckt worden sind, befinden sich naturgemäß im
Dunkeln. Ich habe gesagt, dass die Zielrichtung der Gegenkonferenz ist, dass auf gesetzlicher Basis keine Auskünfte erteilt werden, und dass diese Intention natürlich
darin begründet ist, Steuerverkürzer, Steuerhinterzieher,
Geldwäscher und andere letztlich zu schützen.
Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Gerd
Andres zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 26 des Kollegen Dirk Niebel auf:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Dienstanweisung zur Anwerbestoppausnahmeverordnung in Bezug auf
den geforderten Sprachlevel für Aupairs insofern geändert
wurde, als das Sprachzertifikat A 2 des Goethe-Instituts Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis sein soll
und damit viele junge Menschen mit Basiskenntnissen, A 1,
nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und wie stellt sie die
Einschätzung der Sprachkenntnisse in Ländern sicher, in denen es kein Goethe-Institut gibt?
Herr Kollege Niebel, die Bundesregierung ist dabei,
die in der von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entschließung für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Aupairbereich zur
wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch vom 1. Juni 2003 enthaltenen Forderungen umzusetzen. Eine dieser Forderungen richtet sich an die
deutschen Auslandsvertretungen, bei der Prüfung und
Erteilung von Visa für Aupairs besonders auf vorhandene Sprachkompetenz als Voraussetzung für den Aupairstatus zu achten. Der Grund für diese Forderung ist
die Erfahrung, dass gerade Aupairs, die zu geringe
Sprachkenntnisse haben, bei Problemen in den privaten
Haushalten nicht in der Lage sind, außerhalb der Gastfamilien um Hilfe nachzusuchen.
Um diese Forderung zu erfüllen, hält es die Bundesregierung für notwendig, zur Feststellung der geforderten
Deutschkenntnisse einen objektiven, transparenten und
anerkannten Maßstab anzuwenden. Dazu eignet sich in
besonderer Weise der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen. Nach diesem Rahmen werden
die Sprachkenntnisse in die Stufen A 1, A 2, B 1, B 2,
C 1 und C 2 eingeteilt. Dabei stehen die Stufen A 1 und
A 2 für elementare, die Stufen B 1 und B 2 für selbstständige sowie die Stufen C 1 und C 2 für kompetente
Sprachverwendung. Angesichts der Forderungen des
Deutschen Bundestages vertritt die Bundesregierung die
Auffassung, dass der Level A 2, mit dem noch immer
elementare Sprachkenntnisse verbunden sind, sowohl erforderlich als auch ausreichend ist. Als Nachweis für das
Vorliegen dieses Levels sollen die Aupairbewerberinnen
und -bewerber das entsprechende Zertifikat des GoetheInstitutes vorweisen, sofern sich ein Goethe-Institut oder
ein Lizenznehmer des Goethe-Instituts im Herkunftsstaat befindet.
Dabei können Ausnahmen dann in Betracht kommen,
wenn sich der Konsularbeamte ohne besonderen
Prüfaufwand vom Vorhandensein der erforderlichen
Sprachkenntnisse überzeugen kann. Dies dürfte beispielsweise dann der Fall sein, wenn Aupairbewerberinnen oder -bewerber Absolventen der örtlichen deutschen
Schulen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus
Ländern, in denen weder Goethe-Institute noch Lizenznehmer existieren, wird der Sprachtest wie bisher von
den Konsularbeamten im Rahmen des Visumverfahrens
durchgeführt werden. In diesen Fällen steht den Konsularbeamten der Text des europäischen Referenzrahmens
zur Durchführung der Sprachprüfung zur Verfügung.
Zusatzfrage, Kollege Niebel.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wie Sie richtig dargestellt haben, handelt es sich um eine gemeinsame Entschließung aller Fraktionen, die umgesetzt werden soll.
Wir alle wollen einen möglichst hohen Schutz und möglichst hohe Sicherheitsstandards für die Aupairs. Auf der
anderen Seite wollen wir alle auch dafür sorgen, dass
möglichst viele junge Menschen in den Genuss der Möglichkeit kommen können, andere Länder und deren Kulturen kennen zu lernen.
Die Bundesagentur geht in ihrer neuen Dienstanweisung vom Europäischen Abkommen über die AupairBeschäftigung von 1969 aus. Dieses Abkommen wurde
nach meinem Wissen in Deutschland nicht ratifiziert.
Leider hat man die Formulierung „to improve“ nicht,
wie es richtigerweise sein sollte, in Bezug auf die
Sprachkenntnisse mit „verbessern“ übersetzt, sondern
mit „vervollständigen“. Vor dem Hintergrund, dass dieses europäische Abkommen eine Verbesserung der
Sprachkenntnisse als Grundlage ansieht, müsste der
Sprachlevel A 1 vollkommen ausreichen. Wie steht die
Bundesregierung dazu?
Die Bundesregierung ist nicht dieser Auffassung. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass Sprachlevel
A 2 angemessen ist. Wir teilen auch nicht die Position,
dass da irgendetwas falsch übersetzt wurde.
Weitere Zusatzfrage?
({0})
- Herr Niebel, bitte.
„To improve“ heißt in aller Regel „verbessern“; aber
das brauchen wir nicht zu diskutieren.
Nichtsdestotrotz wird durch die Notwendigkeit, A-2Level-Sprachkenntnisse vorzuweisen, der Schutzgedanke in keiner Weise gefördert. Stimmen Sie mir zu,
dass Aupairs aus den 15 bisherigen EU-Staaten keinerlei
Arbeitsgenehmigung benötigen und somit auch keine
Sprachprüfungen bestehen müssen, während Aupairs
aus den hinzugekommenen zehn Staaten eine Arbeitsgenehmigung und das Bestehen einer Sprachprüfung vorweisen müssen? Stimmen Sie mir zu, dass es auf diese
Art und Weise eine deutliche Ungleichbehandlung gibt,
die nicht dazu beiträgt, den Schutzgedanken zu stärken?
Denn ein britisches oder ein französisches Aupair hat genau das gleiche Schutzbedürfnis wie ein polnisches oder
ein lettisches Aupair. Allerdings gelten bei ihnen nicht
die gleichen Voraussetzungen.
Ich stimme Ihnen nicht zu, Herr Abgeordneter.
({0})
- Das können Sie halten, wie Sie wollen. Sie haben ja
danach gefragt, ob ich Ihnen zustimme. Ich habe Ihnen
geantwortet: Ich stimme Ihnen nicht zu.
({1})
- Wie Sie das bewerten, ist Ihre Sache. Das überlasse ich
Ihnen völlig, Herr Niebel.
Ich rufe Frage 27 des Abgeordneten Niebel auf:
Trägt die Bundesregierung das gesellschafts- und jugendpolitische Anliegen der Aupairaufenthalte zum Zwecke der
internationalen Verständigung mit und, wenn ja, wird sie sich
dafür einsetzen, diese Dienstanweisung auf den A-1-Level zu
ändern, damit wie bisher möglichst vielen Kandidatinnen und
Kandidaten Aupairaufenthalte ermöglicht werden können?
Die Frage 27 beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die in der vorherigen
Antwort dargestellte Maßnahme als ein wichtiger
Schutzfaktor vor Ausbeutung und Missbrauch das gesellschafts- und jugendpolitische Anliegen der Aupairaufenthalte keineswegs behindert, sondern, im Gegenteil, fördert. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass der Aupairaufenthalt - anders als ein
jugendpolitisches Austauschprogramm - der Verfestigung und nicht dem Erwerb von Sprachkenntnissen dienen soll.
Zusatzfrage?
({0})
- Bitte, Herr Niebel.
Da die Anzahl der Goethe-Institute - teilweise durch
die auswärtige Kulturpolitik - kleiner ist, als man es sich
wünschen müsste, diese nur zweimal jährlich einen derartigen Sprachtest durchführen und da die gleiche Vorschrift auch für die bereits in Anbahnung befindlichen
Aupairs besteht: Können Sie mir erklären, weshalb es
bei dieser Verordnung keinerlei Übergangsfristen gibt?
Herr Niebel, ich habe Ihnen dargestellt, wie die Bedingungen sind. An diesen Bedingungen arbeiten wir.
Das entspricht unserer Auffassung nach den Forderungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages.
Weitere Zusatzfragen.
Ich möchte auf meine vorherige Zusatzfrage zurückkommen. Ein Aupair aus Großbritannien, Dänemark
oder Holland, das der deutschen Sprache überhaupt nicht
mächtig ist, bedarf keiner Arbeitsgenehmigung und keiner Sprachprüfung. Ein Aupair aus Lettland, Litauen
oder Polen, das der deutschen Sprache in Grundzügen
mächtig ist und sich somit deutlich besser um Hilfeleistung bemühen kann, bedarf einer Sprachprüfung und
einer Arbeitsgenehmigung. Sehen Sie hier nicht eine irgendwie geartete Ungleichbehandlung?
Herr Niebel, ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen: Wir setzen gegenwärtig Forderungen des Deutschen
Bundestages um. Eine dieser Forderungen des Deutschen Bundestages - Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass sie von allen Fraktionen getragen wurde lautete, dass die deutschen Vertretungen im Ausland bei
der Prüfung und Erteilung von Visa für Aupairs besonders auf vorhandene Sprachkompetenz als Voraussetzung für den Aupairstatus achten. Das haben Sie als frei
gewählter deutscher Abgeordneter mit beschlossen.
({0})
Dabei ist es mir völlig egal, wie das mit Großbritannien
oder anderen Ländern gehandhabt wird. Wir setzen nämlich nur das um, was Sie als Mitglied des Deutschen
Bundestages einmütig mit allen Fraktionen beschlossen
haben.
({1})
- Wir tun es gerade. Seien Sie doch froh! Freuen Sie sich
des Lebens!
Ich rufe Frage 28 des Kollegen Gerald Weiß ({0}) auf:
Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die Aushöhlung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im
Rahmen der EU-Osterweiterung durch die - wenn auch für
Teilbereiche, zum Beispiel Baugewerbe, Innendekoration,
Teile des Reinigungsgewerbes, eingeschränkte - Dienstleistungsfreiheit zu unternehmen, damit nicht, wie zum Beispiel
der NDR am 14. Mai 2004 berichtete, Schlachter aus dem
Kreis Cloppenburg mit ihren 12 Euro Stundenlohn entlassen
und dafür slowenische Schlachter mit 6 Euro Stundenlohn
eingestellt werden?
({1})
Ich Ihnen auch nicht, aber das beruht auf Gegenseitigkeit.
Herr Weiß, Deutschland nutzt in vollem Umfang die
im Beitrittsvertrag eingeräumten und insbesondere von
der Bundesregierung in den Verhandlungen erreichten
Möglichkeiten zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit. So sind während der Übergangszeit für unselbstständige Beschäftigung das deutsche Arbeitsgenehmigungsrecht und
bilaterale Vereinbarungen zunächst für zwei Jahre weiterhin anwendbar. Mit der Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit reichen die Übergangsregelungen schon
deutlich weiter, als dies bei früheren Beitritten der Fall
war.
Übergangsregelungen als Ausnahmen zu den Grundfreiheiten des EU-Vertrages können jedoch nur eng begrenzt vorgesehen sein. Diese Grundfreiheiten, zu denen
neben den genannten noch die Niederlassungsfreiheit
zählt, nutzen im Übrigen nicht nur die neuen Mitgliedstaaten, sondern auch die deutschen Unternehmen.
Selbstverständlich müssen solche Aktivitäten nach
den Regelungen erfolgen, die auch Firmen aus den alten
EU-Mitgliedstaaten schon seit langem einhalten müssen.
Es ist dabei in Rechnung zu stellen, dass vermehrt
unselbstständige Beschäftigung durch Formen selbstständiger Erwerbstätigkeit und durch Firmenkooperationen ersetzt wird. Von einer unzulässigen Aushöhlung der
Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit könnte
dann gesprochen werden, wenn eine Tätigkeit nur der
Form halber oder dem Schein nach als selbstständig ausgestaltet wird mit dem Ziel, die Übergangsregelung zur
Arbeitnehmerfreizügigkeit zu unterlaufen. Dies gilt es
zu unterbinden.
Für Kontrollen in der Frage, ob die Dienst leistenden
Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten in Deutschland rechtmäßig ausüben, sind die für
die Aufsicht über alle anderen in Deutschland tätigen
und niedergelassenen Unternehmen vorgesehenen Behörden zuständig, insbesondere die der Länder und der
Zollverwaltung zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit. Die zuständigen
Behörden sind über die Rechtslage seit dem 1. Mai 2004
umfassend unterrichtet.
In dem Beispielsfall, auf den Sie hinweisen, läge bei
der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen
Mitgliedstaaten als Schlachter bei einem hiesigen Arbeitgeber ein Verstoß gegen das deutsche Arbeitsgenehmigungsrecht und die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Nicht erlaubt wäre zudem der Verleih
von slowenischen Schlachtern und auch von anderen Arbeitnehmern an deutsche Arbeitgeber, weil dies eine
Umgehung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellen würde. Die Erteilung eines Dienstleistungsauftrages an ein slowenisches Unternehmen und
der vorübergehende Einsatz von Personal, das von dort
entsandt wurde, ist dagegen durch das EU-Recht erlaubt
und darf unter Beachtung des Beitrittsvertrages nicht
eingeschränkt werden, wobei jedoch ein Lohndumping
in jedem Fall unterbunden werden muss.
Zusatzfrage, Kollege Weiß.
Herr Staatssekretär, Sie haben den Sachverhalt, wie er
vom Norddeutschen Rundfunk dargestellt worden ist,
nicht in Zweifel gezogen und haben am Ende Ihrer Ausführungen gesagt, dass im konkreten Fall im Grunde
nichts dagegen getan werden kann, weil die Dienstleistungsfreiheit greift. Ist hier nicht doch eine Regelungslücke?
Wie man hört und lesen kann, ist der geschilderte Fall
einer Dumpinglohnstrategie, der Fall eines Unterlaufens
unserer Tariflöhne, offenbar alltägliche Praxis. Ist also
Gerald Weiß ({0})
bei dem Versuch, im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung sinnvolle Anpassungsfristen und Beschränkungen zu erreichen, eine empfindliche Lücke geblieben
und ist Ihr Wirken doch nicht so erfolgreich gewesen,
wie Sie es eben dargestellt haben?
Herr Abgeordneter Weiß, Sie verbinden hier mehrere
Fragestellungen zu einer Kette. Ich teile das so nicht.
Der erste Punkt ist: Ich habe den Bericht des NDR
weder kommentiert noch attestiert, dass er richtig oder
falsch ist. Weder habe ich ihn gesehen noch habe ich ihn
zu bewerten.
Der zweite Punkt ist: Der Einsatz von Schlachtern
macht uns seit einigen Jahren Probleme. Das hat mit der
Erweiterung gar nichts zu tun. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung momentan ganz handfest dabei ist, den Einsatz von Schlachtern unter Werkvertragsabkommen oder ähnlichen Dingen - das gilt
auch für den Einsatz von Schlachterkolonnen, so genannten Kopfschlächtern - zu unterbinden. Das hat mit
der Übergangsregelung erst einmal überhaupt nichts zu
tun.
Der dritte Punkt, auf den ich hinweisen will und auf
den wir besonders stolz sind, ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und Österreich die einzigen Altländer
waren, die von vornherein erklärt haben, dass es bei einer EU-Osterweiterung Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit geben muss. Die Aussage am Schluss Ihrer Frage, dass wir
keine Übergangsfristen vorgesehen hätten, stimmt überhaupt nicht. Vielmehr haben wir in den Vertragsverhandlungen durchgesetzt, dass es Übergangsfristen von bis zu
sieben Jahren, gestuft in einen Zweijahres-, einem Dreijahres- und wiederum einen Zweijahreszeitraum, gibt.
Es geht ja um sehr unterschiedliche Tatbestände. Ich
finde es sehr interessant, dass eine Reihe von Altmitgliedsländern, beispielsweise aus Skandinavien, die in
den Verhandlungen immer gesagt haben, dass man diese
Fristen nicht brauche, seit dem 1. Mai die Übergangsfristen komplett in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung hat zunächst die erste zweijährige Übergangsfrist in
Anspruch genommen. Wir achten darauf, dass die damit
verbundenen Regelungen nach Möglichkeit nicht unterlaufen werden.
Zusatzfrage, Herr Weiß.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie einiges missinterpretiert haben, was ich gesagt habe, versuche ich es noch
einmal anders: Ist Ihnen bekannt, dass eigens Betriebe
und Unternehmen und sogar Scheinfirmen im EU-Erweiterungsgebiet gegründet werden, um gezielt vorhandene Regelungslücken bei der Dienstleistungsfreiheit zu
nutzen, indem Arbeitnehmer ins Land gebracht werden,
die zu Dumpinglöhnen arbeiten und damit für Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der deutschen Wirtschaft
sorgen? Ist Ihnen dieses Phänomen bekannt? Wenn ja,
was haben Sie dagegen getan?
({0})
Mir ist dieses Phänomen nicht bekannt. Wenn Sie mir
konkrete Beispiele für ein solches Vorgehen nennen,
geht die Bundesregierung dem nach.
Selbstverständlich muss es im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit möglich sein, auch Agenturen und
Tochterfirmen zu gründen. Hierfür gibt es aber bestimmte Rechtsvorschriften. Auch nach der Rechtsprechung des EuGH darf eine solche Gründung nicht nur
vorübergehend tätig sein. Wenn man sozusagen eine
Filiale bei uns gründet, darf man nicht eigenes Personal
aus dem Heimatland einstellen. Ausnahmen gibt es dabei für Führungspersonal; die gab es aber schon immer.
Es kann also nicht irgendjemand aus Polen, Slowenien
oder sonst einem Land eine Filiale in der Bundesrepublik Deutschland gründen und ganz viel von seinem eigenen Personal dorthin schicken. Damit würde er die
Regelungen umgehen. Wenn Sie uns Beispiele für ein
solches Vorgehen liefern, gehe ich dem nach.
Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Überprüfung solcher Fälle auch Sache der Länder und der
Zollbehörden ist. Hierzu sind nämlich auch steuerliche
Unterlagen und Ähnliches heranzuziehen. Wenn künftig
jemand so etwas macht, liegt ein Umgehungstatbestand
vor, dem man nachgehen muss und den man unterbinden
kann.
Eine Nachfrage von der CDU/CSU. Bitte.
Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ganze eigentlich nichts mit der EUOsterweiterung zu tun hat, sondern ein leider schon seit
Jahren bestehendes Problem ist. Ist Ihnen bekannt, dass
die Zollverwaltung auch deshalb bei der Verfolgung dieser als Lohndumping oder Umgehung zu beurteilenden
Praxisfälle Schwierigkeiten hat, weil häufig von Partnerfirmen in anderen Ländern die Rede ist, die man gar
nicht ausfindig machen kann, weil es sich um Briefkastenfirmen handelt?
Insbesondere im Schlachterbereich ist es der Fall,
dass man sich auf irgendwelche neu erfundenen Unternehmen in den jeweiligen Ländern beruft und darauf
hinweist, dass mit der deutschen Arbeitsverwaltung ausgemacht wurde, dass man, wenn man keine deutschen
Arbeitnehmer findet, andere nehmen darf. Was tun Sie,
damit die unstreitig vorhandene Verdrängung von deutschen Arbeitnehmern speziell in diesem Sektor durch
ausländische Arbeitnehmer unterbunden wird?
Herr Rose, ich bin seit mehreren Jahren wiederholt
insbesondere mit Vorgängen in Schlachthöfen befasst.
Ich stimme Ihnen zu: Manchmal ist der Nachweis
schwierig. Das gilt auch für das Baugewerbe. Wenn Sie
alles kontrollieren wollen, kommen Sie irgendwann in
die Situation, dass Sie neben jeden Arbeitnehmer einen
Polizeibeamten oder einen Mitarbeiter der Zollverwaltung stellen müssen.
Das Problem ist: Sie müssen ein Unrecht beweisen;
anders geht es in einem Rechtsstaat nicht. Deswegen fordere ich bessere Bedingungen für die Beweisführung.
Unser Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das in
Kraft getreten ist, dient dazu. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an andere Debatten, die wir geführt
haben. Es ist immer eine Gratwanderung zwischen zu
vielen Vorschriften - was keinen Sinn macht, weil man
zu viele Vorschriften gar nicht ausführen kann - und zu
wenigen Vorschriften. Notwendig ist eine praktikable
Handhabe bei bestimmten Tatbeständen, die bekannt
sind, aber schlecht bewiesen werden können.
Wir führen gegenwärtig Gespräche mit einer Reihe
von Ländern, um Wege zu finden, auf Schlachthöfen die
Vorgänge, die uns beschäftigen, durch entschiedene
Maßnahmen auch in den Herkunftsländern zu unterbinden. Eine Maßnahme wäre beispielsweise, die Schlachter oder alle Lebensmittel verarbeitenden Berufe aus den
Arbeitnehmerkontingenten auszunehmen. Da gibt es
mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel können die Abkommen, die wir geschlossen haben, gekündigt werden.
Das ist sehr schwierig, denn dann muss neu verhandelt
werden. Eine andere Möglichkeit wäre, auf die Herkunftsländer einzuwirken, dass sie durch freiwillige Erklärungen auf die Entsendung von Arbeitnehmern aus
solchen Tätigkeitsbereichen verzichten. Daran arbeiten
wir gerade.
Nach weiteren Nachfragen besteht nicht der Wunsch.
Dann komme ich jetzt zu den Fragen 29 und 30 des
Abgeordneten Fuchtel. Der Abgeordnete Fuchtel ist
nicht im Raum. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung auch die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Michael
Kretschmer auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet,
um die wirtschaftliche Situation der Tankstellenpächter in den
Grenzregionen zu verbessern, die mit hohen Umsatzeinbußen
infolge des zunehmenden Tanktourismus nach Polen und
Tschechien kämpfen?
Herr Abgeordneter Kretschmer, die Bundesregierung
setzt auf die weitere Harmonisierung der EU-Steuersätze, um die Auswirkungen des Tanktourismus - nicht
nur nach Polen und Tschechien - für die betroffenen
deutschen Grenzregionen zu mindern. Der Bundesfinanzminister wird jede sich bietende Gelegenheit nutzen, das Thema der Steuerharmonisierung in Brüssel
weiter voranzutreiben. Darüber hinaus sind die Fachleute aus den Bundesressorts mit den Verbänden der Mineralölwirtschaft in ständigem Kontakt, um neue, gangbare Wege zur Minderung der Folgen des zunehmenden
Tanktourismus zu finden.
Ich weiß nicht, ob Sie schon im Raum waren, als Ihre
Kollegin uns hier erklärt hat, dass für die Steuerharmonisierung Einstimmigkeit erforderlich ist. Ich glaube, dass
der Weg, den Sie uns hier beschreiben, nicht gangbar ist.
Ich frage Sie - das ist ja kein neues Thema -: Wie hoch
ist der Ausfall für die Bundesrepublik Deutschland
durch diesen Tanktourismus und können Sie sich nicht
einen anderen Weg vorstellen?
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich war im Raum, als
meine Kollegin Hendricks geantwortet hat. Den zweiten
Teil Ihrer Frage kann ich nicht beantworten; das kann
von der Bundesregierung gegenwärtig überhaupt niemand. Man müsste dazu erklären, auf welcher Grundlage das berechnet wird. - Damit sind Ihre beiden Fragen beantwortet.
Wir zählen das als eine Nachfrage. Damit haben Sie
noch eine.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Rücksicht.
Eine Möglichkeit, Herr Staatssekretär, wäre, sich einfach einmal den Umsatzrückgang anzuschauen und sich
darüber Gedanken zu machen. Ich finde es schon verwunderlich, wie lax Sie über dieses Thema hinweggehen, gerade angesichts der Tatsache, dass es hier um die
Existenz vieler Menschen geht. Sie haben gerade von
der EU-Erweiterung gesprochen. Das, was Sie hier beschreiben, ist eine konkrete Folge der Erweiterung.
Herr Kretschmer, ich bemühe mich hier redlich, Fragen, die mir von Abgeordneten gestellt werden, zu beantworten. Ich weise entschieden zurück, dass ich Ihre
Fragen lax beantworte. Sie haben mich gefragt, ob ich
anwesend war, als Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hendricks geantwortet hat. Diese Frage habe ich Ihnen beantwortet. Dann haben Sie Hinweise zur Berechnung gegeben. Ich bin Ihnen dafür dankbar, glaube aber,
dass es so nicht funktioniert.
({0})
Das Problem, das Sie beschreiben, besteht, seit es Grenzen und unterschiedliche Steuersätze gibt. Es besteht in
der Tabakindustrie, es bestand jahrelang bei bestimmten
Spirituosen, die in einem Land billiger und in einem anParl. Staatssekretär Gerd Andres
deren teurer sind. Das Problem taucht in unterschiedlichen Wellen auf. Gegenwärtig sind die Mineralölprodukte betroffen, was mit der Preisentwicklung und
unterschiedlichen Steuersätzen zusammenhängt. Das ändert aber nichts daran, dass sich die Bundesregierung darum bemüht, in bestimmten Bereichen einheitliche Steuersätze durchzusetzen.
Insoweit habe ich Ihre Fragen beantwortet. Sie können meine Antworten zwar als lax bewerten, aber ich
weise das zurück; ich beantworte keine Fragen lax.
Jetzt eine Nachfrage des Kollegen Rose.
Ich frage Sie konkret, weil Sie ja gerne konkret antworten.
Soweit ich kann, ja.
Herr Staatssekretär, in vielen Medien ist die Rede davon, dass man auch in der Bundesregierung darüber
nachdenkt, ob man das in Italien gängige Prinzip einer
Chiplösung für Grenzraumbewohner auch in Deutschland einführt. Sind diese Meldungen völlig falsch oder
denkt man in der Bundesregierung doch daran, so etwas
einzuführen?
Wir denken daran nicht.
Jetzt kommt erst der Kollege Hofbauer und dann
kommen Sie, Frau Bellmann, an die Reihe. - Bitte.
Herr Staatssekretär, das Thema Tanktourismus ist
nicht neu. Es hat nichts mit der Osterweiterung der EU
zum 1. Mai dieses Jahres zu tun. Sie haben soeben gesagt, dass in der Regierung Gespräche darüber geführt
werden, wie man dieses Problem in Angriff nehmen
kann. Zeichnet sich ab, welche Lösung denkbar ist bzw.
welche Lösung bis wann umgesetzt werden kann?
Nein, es zeichnet sich nichts ab. Ich habe auch nur
darauf hingewiesen, dass wir zusammen mit den Fachministerien regelmäßige Gespräche beispielsweise mit
den Mineralölverbänden führen, um uns - wir folgen bereits dem dankenswerten Hinweis des Abgeordneten
Kretschmer - über die Umsatzentwicklung in bestimmten Regionen zu informieren.
Aber ich sage noch einmal: Dieses Phänomen ist
nicht neu. Es wirkt sich gegenwärtig nur besonders aus,
weil wir wegen der Mineralölpreisentwicklung unterschiedliche Preisschübe hatten und weil wir wegen der
Steuern in bestimmten Regionen unterschiedliche Belastungen haben.
Jetzt hat Frau Kollegin Bellmann das Wort.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie im Zusammenhang mit dem so genannten Tanktourismus nach den
Konsequenzen und den Folgen fragen, die ein Brief Ihrer
eigenen Fraktion im Sommer des letzten Jahres hatte, in
dem Ihre Fraktion, die SPD-Fraktion, dargestellt hat,
welche Schwierigkeiten es gibt, und in dem Steuererleichterungen gefordert wurden. Was ist daraus - außer
jeder Menge Publicity in den Medien - geworden? Wie
haben Sie in der Regierung dieses Thema im Hinblick
auf Ihre eigene Fraktion behandelt?
({0})
Sehr verehrte Frau Kollegin, ich habe diesen Brief aus
dem letzten Jahr nicht gegenwärtig. Es gab unterschiedliche Vorstöße und Beschreibungen der Situation; das
bestreite ich überhaupt nicht. Ich bestreite auch nicht,
dass es in bestimmten Regionen schwierige Situationen
gibt. Dies gilt nicht nur für die Grenze zu Tschechien
oder zur Slowakei, sondern auch für die Westgrenze, für
die Grenze zu Luxemburg usw. Ich habe beschrieben,
woran das liegt. Gegenwärtig zieht die Bundesregierung
daraus keine Schlussfolgerungen, die sich in Richtung
Steuererleichterungen, Chipkarte oder sonst etwas bewegen. Das kann ich Ihnen beantworten; das tue ich hiermit
noch einmal.
({0})
- Das teile ich jetzt Ihnen mit, weil Sie danach gefragt
haben, Frau Kollegin.
Weitere Nachfragen zu diesem Bereich bestehen
nicht. Dann danke ich Ihnen, Herr Staatssekretär Andres.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Zur
Beantwortung ist die Parlamentarische Staatssekretärin
Angelika Mertens erschienen.
Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Klaus
Hofbauer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Elektronikversandhaus Conrad Electronic gegenüber der Autobahndirektion Nordbayern die Bitte geäußert hat, nach Zahlung von
1 Million Euro durch das Unternehmen das Autobahndreieck
Oberpfälzer Wald - Bundesautobahn A 6/A 93 - in Kreuz
Conrad Electronic umzubenennen - siehe „Süddeutsche Zeitung“ vom 27. Mai 2004 -, und, wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung diesen Vorschlag?
Herr Kollege Hofbauer, das Angebot des Geschäftsführers der Firma Conrad Electronic, Herrn Werner
Conrad, das dem Präsidenten der Autobahndirektion
Nordbayern unterbreitet wurde, ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt.
Eine Zustimmung zu dem Vorschlag von Herrn Conrad
ist nicht möglich. Hiergegen sprechen sowohl die einschlägigen Regelungen für die Autobahnbeschilderung
als auch die Straßenverkehrsordnung.
Frau Staatssekretärin, dieses Autobahnkreuz hat natürlich wie jedes Autobahnkreuz eine besondere Bedeutung. Aber dieses Angebot ist im Hinblick auf die EUOsterweiterung eine Initiative bzw. ein Anliegen in dieser Region, das uns einige Chancen bietet. Sehen Sie, da
Sie die Namensumbenennung nicht vorantreiben wollen
bzw. nicht vornehmen können, andere Möglichkeiten,
wie man eine solche Privatinitiative bzw. Chance im Zusammenhang mit einem Autobahnkreuz nutzen kann,
um eine Region weiterzuentwickeln?
Es wird ja immer das gute Beispiel der A 31 angeführt. Ich kann Ihnen auch gerne einen Kontakt zu Leuten, die damit befasst waren, vermitteln. In diesem Fall
gibt es aber derart eindeutige gesetzliche Regelungen,
dass ich meine, dass die Umbenennung eines Kreuzes
unheimlich schwierig sein wird. Wir können uns aber
durchaus noch einmal zusammensetzen. Wir wollen ja
ein Engagement für die Region in keiner Weise unterbinden, aber ich muss deutlich sagen: Wir haben eine gesetzliche Grundlage, von der wir nicht abgehen können.
Eine Möglichkeit wäre, dass Sie sie ändern. Als Gesetzgeber sind Sie in dieser Beziehung immer frei. In meiner
Antwort auf Ihre zweite Frage werde ich darauf noch
einmal eingehen.
Frau Staatssekretärin, ich werde das Gesprächsangebot, das Sie unterbreitet haben, aufgreifen.
Ich rufe jetzt die Frage 33 des Kollegen Hofbauer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und soweit keine öffentlichen Interessen entgegenstehen, die Umbenennung des Kreuzes entsprechend der Bitte
des Unternehmens zu unterstützen, um damit eine Form zu
finden, die es den anliegenden Kommunen und Unternehmen
ermöglicht, Autobahnknotenpunkte zu vermarkten?
Die Bundesregierung ist stets bereit - was ich ja eben
auch zum Ausdruck gebracht habe -, neue Wege der
öffentlich-privaten Partnerschaft auszuloten. Bei den
Entscheidungen müssen aber die Interessen aller Gruppen abgewogen werden. Nach den Richtlinien für die
wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen
- RWBA 2000 - ist eine Knotenbezeichnung „Kreuz
Conrad Electronic“ auf Bundesautobahnen nicht zulässig. Darüber hinaus handelt es sich bei der Bezeichnung
„Conrad Electronic“ um Werbung, die in Verbindung mit
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach der
Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig ist. Der Blick ins
benachbarte Ausland zeigt im Übrigen, dass eine in der
Vergangenheit mitunter liberalere Praxis wieder zurückgenommen und eingeschränkt wird.
Es gibt keine weiteren Nachfragen zu diesem Punkt.
Die Fragen 34 und 35 werden schriftlich beantwortet.
Damit rufe ich die Frage 36 des Abgeordneten Henry
Nitzsche auf:
Welche Ergebnisse brachte die von der Bundesregierung
in Auftrag gegebene Studie zur Wirkungsweise der Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen in
den neuen Ländern, und wann möchte die Bundesregierung
diese Ergebnisse vollständig veröffentlichen?
Die Analyse der Wirkung der Investitionszulage für
die Modernisierung von Mietwohnungen in den neuen
Ländern kommt auf der Basis umfangreicher Erhebungen bei Wohnungsunternehmen, Privateigentümern und
Kommunen zu dem Ergebnis, dass die nach gegenwärtiger Rechtslage bis zum Ende des Jahres 2004 befristete
Investitionszulage in den neuen Ländern in erheblichem
Umfang zusätzliche Bestandsinvestitionen angestoßen
hat. Der Anteil des noch nicht sanierten Bestandes ist auf
circa ein Drittel des Gesamtbestandes - mit Schwerpunkten beim Altbau und in den Innenstädten - zurückgegangen. Das Gutachten schlägt verschiedene Varianten einer Verlängerung der Investitionszulage für einen
begrenzten Zeitraum vor, damit die angestrebten Ziele
Revitalisierung der Innenstädte und Unterstützung des
Stadtumbaus erreicht werden können.
Die Anhebung der Bagatellgrenze im Jahr 2002 zur
Vermeidung von Mitnahmeeffekten hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Dadurch und auch infolge einer
rückläufigen Investitionstätigkeit sind die Kosten der Investitionszulage von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahre
1999 auf circa 470 Millionen Euro im Jahre 2002 zurückgegangen. Es ist zu erwarten, dass die Bestandsinvestitionen weiter zurückgehen werden; der Rückgang
wird sich aber gegenüber den vergangenen Jahren verlangsamen.
Mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin
beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Iris Gleicke vom 8. Juni 2004 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Eduard Oswald, ist das Gutachten mit der Bitte
um Weiterleitung an alle Mitglieder des Ausschusses
übersandt worden. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Ministeriums.
Keine weiteren Nachfragen.
Das geht ja schnell. Ich sehe, dass die Antworten zu
Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sind. Wir wollen einmal
sehen, ob das so weitergeht.
Ich rufe die Frage 37 der Abgeordneten Veronika
Bellmann auf:
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Staatsministers
beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz - geäußert am 3. Juni
2004 auf einer Bürgerveranstaltung im Ratssaal Marienberg/
Erzgebirge -, dass die Möglichkeit einer Umschichtung von
Finanzmitteln aus dem sich auf tschechischer Seite verzögernden Bau der Bundesautobahn A 17, Dresden-Prag, zugunsten
der Finanzierung des Baubeginns der Ortsumgehung Marienberg, Bundesstraße B 174, gegeben ist, und, wenn ja, welche
Summe könnte für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden?
Frau Bellmann, ich würde gern die Fragen 37 und 38
wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage 38 der Kollegin
Bellmann auf:
Wie ist in diesem Zusammenhang zu erklären, dass der
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Dr. Manfred Stolpe, noch im Februar 2004 - Schreiben vom
14. Februar 2004 - die Bitte des sächsischen Ministerpräsidenten, Professor Dr. Georg Milbradt, nach einer Teilfinanzierung der Ortsumgehung Marienberg entsprechend dem oben
genannten Modell ablehnte?
Der Staatsminister beim Bundeskanzler, Rolf
Schwanitz, hat in der Bürgerveranstaltung am 3. Juni
2004 die Prüfung des Vorschlages zugesagt, im Falle einer Fertigstellung der Bundesautobahn A 17, Dresden-Grenze Deutschland/Tschechien, erst nach dem Jahr
2006 die ursprünglich für dieses Autobahnprojekt bis dahin vorgesehenen und hierfür nicht benötigten Haushaltsmittel zugunsten eines kurzfristigen Baubeginns der
Bundesstraße B 174, Ortsumgehung Marienberg, einzusetzen. Die Prüfung hat ergeben, dass diese vorgeschlagene Mittelumschichtung nicht möglich ist.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Regierung
der Tschechischen Republik haben sich ausdrücklich für
den zügigen Bau der grenzüberschreitenden Bundesautobahn A 17 auf deutscher und D 8 auf tschechischer
Seite ausgesprochen. Gemeinsames Ziel - übrigens auch
im Einvernehmen mit der sächsischen Staatsregierung ist, die Bundesautobahn A 17 zwischen Dresden und der
Grenze Deutschland-Tschechien sowie die in der Tschechischen Republik weiterführende D 8 im grenzüberschreitenden Bereich durchgängig bis zum Jahr 2006
fertigzustellen.
Dies wurde zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Herrn Manfred Stolpe,
und dem tschechischen Verkehrsminister Simonovský
am 14. April 2003 in Prag verabredet. Der Zeitplan
wurde vom tschechischen Verkehrsminister in einem
Gespräch mit dem sächsischen Ministerpräsidenten am
2. Juni 2004 in Prag nochmals bestätigt. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, den Bau der Bundesautobahn A 17 zu verzögern, zumal das Projekt neben seiner herausragenden europäischen Bedeutung
auch wesentlich zur Entlastung der Bundesstraßen B 170
Zinnwald-Dresden und B 171 Schmilka-Dresden sowie
der Stadt Dresden vom Durchgangsverkehr beiträgt.
In dem angesprochenen Schreiben von Minister
Stolpe an den sächsischen Ministerpräsidenten vom
14. Februar 2004 hat er mitgeteilt, dass eine EU-unterstützte Finanzierung der Ortsumgehung Marienberg
nicht möglich ist, da die hierfür zur Verfügung stehenden
Mittel auch im Einvernehmen mit der sächsischen
Staatsregierung bereits vollständig durch andere wichtige, von der EU bereits genehmigte Projekte, wie zum
Beispiel eben die A 17, gebunden sind.
Ein Widerspruch zu der Äußerung des Staatsministers
beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, am 3. Juni 2004 in
Marienberg ist hieraus nicht zu erkennen. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Ortsumfahrung Marienberg hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Frau Gleicke im Rahmen einer Veranstaltung, die am
17. Mai dieses Jahres in Marienberg stattgefundenen hat,
bei der auch Sie anwesend waren, mitgeteilt, dass die zur
Verfügung stehenden Straßenbaumittel grundsätzlich zunächst in die Fertigstellung laufender Baumaßnahmen
investiert werden müssen. Sobald sich in den kommenden Haushaltsjahren Spielräume für Neubeginne im
Bundesfernstraßenbau ergeben und der Freistaat Sachsen der Finanzierung der Ortsumgehung Marienberg
höchste Priorität zuordnet, wird der Bund einer entsprechenden Realisierung des Projektes zustimmen.
Sie haben jetzt insgesamt vier Nachfragen, aber Sie
müssen sie nicht voll ausschöpfen.
Frau Staatssekretärin, die Antwort, die Sie jetzt gegeben haben, entspricht genau der Antwort, die ich schon
im Frühjahr dieses Jahres auf die gleiche Anfrage erhalten habe. Ich kann Ihnen versichern, dass der Freistaat
Sachsen der Ortsumgehung Marienberg eine höchste
Priorität eingeräumt hat.
({0})
Ich möchte nun nachfragen. Da Sie sich etwas unklar
geäußert haben, möchte ich von Ihnen gern wissen, in
welchem Jahr eine Finanzierungszusage konkret getroffen werden kann. Ist das schon in diesem Jahr möglich
oder erst im nächsten oder übernächsten?
Ich möchte zweitens fragen: Sprechen sich die Mitglieder der Bundesregierung überhaupt nicht miteinander ab? Staatsminister Schwanitz hat nämlich in der besagten Veranstaltung klar und deutlich gesagt, dass er die
Prüfung der Umwidmung der EU-Mittel durchführen
will. Er sagte uns: Garantiert ihr, dass vonseiten der
sächsischen Staatsregierung alles geklärt ist, dann werde
ich das für die Bundesregierung klären. - Jetzt möchte
ich von Ihnen wissen, inwieweit eine Absprache in der
Bundesregierung überhaupt erfolgt ist, oder handelt es
sich hier um ständige Irrtümer und Missverständnisse,
wie wir sie von der Bundesregierung auch in anderen
Dingen gewöhnt sind?
Ich glaube, ich habe sehr deutlich ausgeführt, dass der
Staatsminister eine Prüfung zugesagt hat. Diese Prüfung
ist erfolgt.
Bezüglich des ersten Teils Ihrer Frage kann ich Ihnen
natürlich nicht sagen, wann die Ortsumgehung gebaut
oder fertig sein wird. In der Regel treffen wir mit den
Ländern durchaus dezidierte Absprachen, bei denen die
Länder sagen, wo ihre Prioritäten liegen. Weder zwingen
wir ein Land, Ortsumgehungen oder -umfahrungen zu
bauen, noch verhindern wir das. Aber bei den zur Verfügung stehenden Mitteln - Fachpolitiker sagen immer, es
ist zu wenig - muss man natürlich Prioritäten setzen.
Wenn Sachsen diese Prioritäten setzt, wird es auch für
Ihre Ortsumfahrung ein Datum geben. Das werden wir
abwarten müssen.
Ich habe noch eine letzte Nachfrage: Sie haben jetzt
wiederholt gesagt, dass Sie das tun werden, wenn der
Freistaat Sachsen die Prioritäten setzt. Ich habe bereits in
meiner Anfrage an Sie gesagt: Die Prioritäten sind gesetzt, und zwar mehrfach. Ich bitte Sie, das nicht noch
einmal zu wiederholen und uns ständig vorzuwerfen.
Die Prioritäten Sachsens sind gesetzt. Ich bitte Sie, konkrete Aussagen zu den entsprechenden Anfragen zu treffen.
Frau Bellmann, Sachsen hätte sich für die Ortsumgehung Marienberg entscheiden können. Sachsen hat das
aber nicht getan. Das sage ich ganz deutlich. Sachsen ist
übrigens das Land in der Bundesrepublik, das, gemessen
an der Fläche und den Einwohnern, das meiste Geld bekommt. Sachsen hat diese Priorität nicht gesetzt.
({0})
- Das Geld ist immer endlich. Hätte Sachsen eine andere
Priorität gesetzt, wären wir dem gefolgt.
Weitere Nachfragen gibt es zu diesem Punkt nicht.
Dann kann ich jetzt noch die Fragen 39 und 40 aufrufen.
Ich glaube, sie gehören inhaltlich zusammen.
Ja, aber ich beantworte sie dennoch getrennt und mache angesichts der Unruhe zu der zweiten Frage gleich
ein Angebot.
Dann rufe ich zunächst die Frage 39 der Abgeordneten Kristina Köhler auf:
Welche Entscheidungsbefugnisse und Einflussmöglichkeiten hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bzw. das dem Ministerium unterstellte LuftfahrtBundesamt bei der Festlegung von Abflugrouten an deutschen
Flughäfen und bei der Ermittlung von Routenführungen, die
möglichst wenig Bürger in Wohngebieten betreffen?
Das Luftfahrt-Bundesamt legt die Routen gemäß
§ 27 a Abs. 2 Luftverkehrsordnung durch Rechtsverordnung fest. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen prüft im Rahmen der Fachaufsicht gegebenenfalls, ob der formale Verfahrensprozess, zum
Beispiel die Beteiligung der örtlichen Fluglärmkommissionen, eingehalten worden ist.
Dann rufe ich nun die Frage 40 der Abgeordneten
Kristina Köhler auf:
Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung von Abflugrouten und welche Rolle spielt dabei neben Sicherheitsaspekten und technischen Aspekten insbesondere das Kriterium
einer „Demokratisierung des Fluglärms“, wonach eine Konzentration der Lärmbelastung auf einzelne Wohngebiete vermieden werden sollte?
({0})
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt die letzte
Frage, die wir beantworten. Falls noch Zusatzfragen gestellt werden, werden sie selbstverständlich zugelassen.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass wir das noch verstehen können.
Frau Köhler, ich mache Ihnen ein Angebot: Wenn Sie
ein wirkliches Interesse daran haben, wie die An- und
Abflugrouten - auch international - festgesetzt werden,
würde ich Ihnen anbieten, einen Termin mit den Fachleuten zu vereinbaren, und zwar nicht nur mit den Fachleuten vom Luftfahrt-Bundesamt, sondern auch mit denen von der Flugsicherung. Dann können wir uns das
jetzt ersparen. Ist das in Ordnung?
Das Angebot nehme ich gern an.
Dazu gibt es keine weiteren Nachfragen. Die
Fragen 41 bis 47 werden schriftlich beantwortet. Frau
Staatssekretärin, vielen Dank für die Beantwortung der
Fragen.
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Dann muss ich die Sitzung nun kurz unterbrechen,
weil wir vereinbart haben, dass wir den nächsten Punkt
um 15.30 Uhr aufrufen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
({0})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene
Sitzung ist nun wieder eröffnet.
Ich rufe die Zusatzpunkte 2 bis 4 auf:
ZP 2 Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Sicherung der
nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der
gesetzlichen Rentenversicherung ({0})
- Drucksache 15/3307 ZP 3 Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb ({1})
- Drucksache 15/3308 ZP 4 Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zurückweisung des Einspruches des Bundesrates gegen das Gesetz zur Umsetzung des
Rahmenbeschlusses über den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
({2})
- Drucksache 15/3309 -
Der Präsident des Bundesrates hat schriftlich mitge-
teilt, dass der Bundesrat beschlossen hat, gegen das Ge-
setz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs-
grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung, gegen
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie
gegen das Europäische Haftbefehlsgesetz Einspruch ein-
zulegen. Es liegen drei Anträge der Fraktionen der SPD
und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Zurückweisung
der Einsprüche des Bundesrates vor.
Bevor wir gleich zur Abstimmung über die Anträge
kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige
Hinweise zum Abstimmungsverfahren. Es ist jeweils na-
mentliche Abstimmung verlangt. Nach Art. 77 Abs. 4
des Grundgesetzes ist für die Zurückweisung eines Ein-
spruchs des Bundesrates die Mehrheit der Mitglieder des
Deutschen Bundestages erforderlich; das sind mindes-
tens 302 Stimmen. Wer den Einspruch zurückweisen
will, muss mit Ja stimmen. Sie benötigen außer Ihren
Stimmkarten auch Ihre Stimmausweise in den Farben
Weiß, Blau und Gelb. Die Farbe des zu verwendenden
Stimmausweises werde ich bei der jeweiligen Abstim-
mung extra angeben. Die Stimmausweise können Sie,
soweit noch nicht geschehen, Ihrem Stimmkartenfach
entnehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Stimmkarten
und Stimmausweise Ihren Namen tragen und keinen an-
deren. Bevor Sie Ihre Stimmkarte in die Urne werfen,
übergeben Sie bitte den jeweiligen Stimmausweis einem
der Schriftführer an der Urne. Die Schriftführerinnen
und Schriftführer bitte ich, darauf zu achten, dass
Stimmkarten nur von Kolleginnen und Kollegen in die
Urnen geworfen werden dürfen, die vorher ihren Stimm-
ausweis in der richtigen Farbe abgegeben haben.
Wir kommen jetzt also nach vielen Vorreden zur ers-
ten namentlichen Abstimmung, zur Abstimmung über
den Antrag der Fraktionen der SPD und des
Bündnisses 90/Die Grünen auf Zurückweisung des Ein-
spruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Sicherung
der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetz-
lichen Rentenversicherung. Sie benötigen Ihren Stimm-
ausweis in der Farbe Weiß.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind die Plätze an
den Urnen besetzt? - Alles klar. Dann eröffne ich jetzt
die Abstimmung.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme noch nicht abgegeben hat? Kann ich ein Signal
erhalten? - Es möchte niemand mehr abstimmen. Dann
schließe ich jetzt die Abstimmung. Ich bitte die Schrift-
führerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu
beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen
später bekannt gegeben.1)
({3})
Wir setzen die Abstimmungen fort und kommen nun
zur zweiten namentlichen Abstimmung über den Antrag
der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grü-
nen auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie
benötigen jetzt Ihren Stimmausweis in der Farbe Blau.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind die Plätze an
den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Ab-
stimmung. Sie haben jetzt die blaue Stimmkarte zu be-
nutzen.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der
Fall. Dann schließe ich jetzt diese Abstimmung. Ich bitte
die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der
Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung
wird Ihnen später bekannt gegeben.2)
Wir setzen die Abstimmungen fort. Wir kommen jetzt
zur dritten namentlichen Abstimmung. Abstimmung
über den Antrag der Fraktionen der SPD und des
Bündnisses 90/Die Grünen auf Zurückweisung des Ein-
spruchs des Bundesrats gegen das Europäische Haftbe-
fehlsgesetz. Sie benötigen nun Ihren Stimmausweis in
der Farbe Gelb.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer die
vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen an
1) Seite 10304 C
2) Seite 10306 B
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
den Plätzen? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstim-
mung.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme noch nicht abgegeben hat? - Da waren noch
einige Kollegen.
Es ist offensichtlich ein Problem, dass etliche der
Kollegen - und zwar fraktionsübergreifend - den Wahl-
gang mit den blauen Stimmausweisen versäumt haben.
Aber immerhin habe ich den Wahlgang mit den gelben
Stimmausweisen - dort stehen ja Kollegen mit gelben
Stimmausweisen - noch nicht geschlossen. Wir werden
jetzt erst einmal den Wahlgang mit den gelben Stimm-
ausweisen ordentlich beenden. Über das andere reden
wir dann.
Wir sind im Wahlgang mit den gelben Stimmauswei-
sen. Ich bitte Sie, die gelben Stimmausweise abzugeben
und diesen Wahlgang ordentlich abzuschließen. - Sind
alle gelben Stimmausweises abgegeben? - Dann schließe
ich jetzt diesen dritten, mit gelben Stimmausweisen ver-
bundenen Wahlgang ab und bitte die Schriftführerinnen
und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich
bitte die Geschäftsführer, zu mir zu kommen.
Die Ergebnisse werden Ihnen später bekannt gege-
ben.1) Die Wahlgänge sind aber ordentlich aufgerufen
1) Seite 10309 A
und abgeschlossen worden, sodass ich wenig Spielraum
sehe. Wir warten jetzt erst einmal die Ergebnisse ab.
Ich unterbreche die Sitzung.
({4})
Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder, um die
Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt zu
geben.
Sie haben ja mitbekommen: Parlament ist nicht nur
live, sondern auch echtes Handwerk. Wir mussten klären, wie bei den namentlichen Abstimmungen die Differenz zustande gekommen ist. Das lag an einer Schriftführerurne. Wir haben die Auszählungen mehrfach
überprüft. Jetzt stehen die Ergebnisse zweifelsfrei fest,
sodass ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen
Abstimmungen bekannt geben kann:
Ergebnis der namentlichen Abstimmung mit dem
weißen Stimmausweis über den Antrag der Fraktionen
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz
zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Abgegebene
Stimmausweise 587, abgegebene Stimmen 587. Mit Ja
haben gestimmt 303, mit Nein haben gestimmt 284. Es
gab keine Enthaltung. Der Antrag ist angenommen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 585;
davon
ja: 303
nein: 283
Ja
SPD
Dr. Lale Akgün
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr ({0})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel ({1})
Klaus Barthel ({2})
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding ({3})
Kurt Bodewig
Gerd Friedrich Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({4})
Hans-Günter Bruckmann
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Büttner ({5})
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Peter Dreßen
Elvira Drobinski-Weiß
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Marga Elser
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich ({6})
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({7})
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
({8})
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({9})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Rolf Hempelmann
Gustav Herzog
Petra Heß
Monika Heubaum
Gisela Hilbrecht
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann ({10})
Walter Hoffmann
({11})
Iris Hoffmann ({12})
Frank Hofmann ({13})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Klaus-Werner Jonas
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Dr. h.c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Heinz Köhler ({14})
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({15})
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
Gabriele Lösekrug-Möller
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Caren Marks
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Petra-Evelyne Merkel
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Michael Müller ({16})
Christian Müller ({17})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Volker Neumann ({18})
Dietmar Nietan
Dr. Erika Ober
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Karin Rehbock-Zureich
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Walter Riester
Reinhold Robbe
René Röspel
Karin Roth ({19})
Michael Roth ({20})
Gerhard Rübenkönig
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({21})
Thomas Sauer
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({22})
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Horst Schmidbauer
({23})
Ulla Schmidt ({24})
Silvia Schmidt ({25})
Dagmar Schmidt ({26})
Wilhelm Schmidt ({27})
Heinz Schmitt ({28})
Carsten Schneider
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Wilfried Schreck
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Brigitte Schulte ({29})
Swen Schulz ({30})
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie SonntagWolgast
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Ute Vogt ({31})
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Reinhard Weis ({32})
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({33})
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Jürgen Wieczorek ({34})
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Brigitte Wimmer ({35})
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Waltraud Wolff
({36})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Helmut Zöllmer
Dr. Christoph Zöpel
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck ({37})
Volker Beck ({38})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Jutta Dümpe-Krüger
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Joseph Fischer ({39})
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Peter Hettlich
Ulrike Höfken
Thilo Hoppe
Michaele Hustedt
Fritz Kuhn
Renate Künast
Undine Kurth ({40})
Markus Kurth
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({41})
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Friedrich Ostendorff
Simone Probst
Claudia Roth ({42})
Krista Sager
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt ({43})
Werner Schulz ({44})
Petra Selg
Ursula Sowa
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Marianne Tritz
Hubert Ulrich
Dr. Antje Vogel-Sperl
Dr. Ludger Volmer
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({45})
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({46})
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Dr. Rolf Bietmann
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({47})
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Helge Braun
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Hartmut Büttner
({48})
Cajus Julius Caesar
Manfred Carstens ({49})
Peter H. Carstensen
({50})
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Albert Deß
Alexander Dobrindt
Vera Dominke
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer ({51})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({52})
Dirk Fischer ({53})
Axel E. Fischer ({54})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
({55})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Norbert Geis
Roland Gewalt
Eberhard Gienger
Georg Girisch
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Tanja Gönner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Kurt-Dieter Grill
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Karl-Theodor Freiherr von
und zu Guttenberg
Olav Gutting
Holger-Heinrich Haibach
Gerda Hasselfeldt
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Irmgard Karwatzki
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({56})
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Kristina Köhler ({57})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Günther Krichbaum
Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn ({58})
Dr. Karl A. Lamers
({59})
Helmut Lamp
Barbara Lanzinger
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link ({60})
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
({61})
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski
({62})
Stephan Mayer ({63})
Dr. Conny Mayer
({64})
Dr. Martin Mayer
({65})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({66})
Doris Meyer ({67})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Stefan Müller ({68})
Bernward Müller ({69})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({70})
Michaela Noll
Claudia Nolte
Günter Nooke
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Melanie Oßwald
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard ({71})
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Hannelore Roedel
Franz-Xaver Romer
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Albert Rupprecht ({72})
Anita Schäfer ({73})
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({74})
Andreas Schmidt ({75})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Matthias Sehling
Heinz Seiffert
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl ({76})
Michael Stübgen
Antje Tillmann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marko Wanderwitz
Peter Weiß ({77})
Gerald Weiß ({78})
Ingo Wellenreuther
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer ({79})
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
FDP
Daniel Bahr ({80})
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther ({81})
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann
({82})
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Markus Löning
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto ({83})
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Fraktionslose Abgeordnete
Martin Hohmann
Petra Pau
Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; das war die
namentliche Abstimmung mit dem blauen Stimmausweis. Abgegebene Stimmausweise 586, also einer weniger, abgegebene Stimmen 586. Mit Ja haben gestimmt
303, mit Nein haben gestimmt 281, Enthaltungen zwei.
Der Antrag ist angenommen.
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 584;
davon
ja: 303
nein: 279
enthalten: 2
Ja
SPD
Dr. Lale Akgün
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr ({84})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel ({85})
Klaus Barthel ({86})
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding ({87})
Kurt Bodewig
Gerd Friedrich Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({88})
Hans-Günter Bruckmann
Marc Bülow
Ulla Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Büttner ({89})
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Peter Dreßen
Elvira Drobinski-Weiß
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Marga Elser
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich ({90})
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({91})
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
({92})
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({93})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Gustav Herzog
Petra Heß
Monika Heubaum
Gisela Hilbrecht
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann ({94})
Walter Hoffmann
({95})
Iris Hoffmann ({96})
Frank Hofmann ({97})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Klaus-Werner Jonas
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Dr. h.c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Heinz Köhler ({98})
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({99})
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
Gabriele Lösekrug-Möller
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Caren Marks
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Petra-Evelyne Merkel
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Michael Müller ({100})
Christian Müller ({101})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Volker Neumann ({102})
Dietmar Nietan
Dr. Erika Ober
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Karin Rehbock-Zureich
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Walter Riester
Reinhold Robbe
René Röspel
Karin Roth ({103})
Michael Roth ({104})
Gerhard Rübenkönig
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({105})
Thomas Sauer
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({106})
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Horst Schmidbauer
({107})
Ulla Schmidt ({108})
Silvia Schmidt ({109})
Dagmar Schmidt ({110})
Wilhelm Schmidt ({111})
Heinz Schmitt ({112})
Carsten Schneider
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Wilfried Schreck
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Brigitte Schulte ({113})
Reinhard Schultz
({114})
Swen Schulz ({115})
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie SonntagWolgast
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Ute Vogt ({116})
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Reinhard Weis ({117})
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({118})
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Jürgen Wieczorek ({119})
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Brigitte Wimmer ({120})
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Waltraud Wolff
({121})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Helmut Zöllmer
Dr. Christoph Zöpel
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Volker Beck ({122})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Jutta Dümpe-Krüger
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Joseph Fischer ({123})
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Peter Hettlich
Ulrike Höfken
Thilo Hoppe
Michaele Hustedt
Fritz Kuhn
Renate Künast
Undine Kurth ({124})
Markus Kurth
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({125})
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Friedrich Ostendorff
Simone Probst
Claudia Roth ({126})
Krista Sager
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt ({127})
Werner Schulz ({128})
Petra Selg
Ursula Sowa
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Marianne Tritz
Hubert Ulrich
Dr. Antje Vogel-Sperl
Dr. Ludger Volmer
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({129})
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({130})
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Dr. Rolf Bietmann
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({131})
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Helge Braun
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Hartmut Büttner
({132})
Cajus Julius Caesar
Manfred Carstens ({133})
Peter H. Carstensen
({134})
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Albert Deß
Alexander Dobrindt
Vera Dominke
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer ({135})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({136})
Dirk Fischer ({137})
Axel E. Fischer ({138})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
({139})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Roland Gewalt
Eberhard Gienger
Georg Girisch
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Tanja Gönner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Kurt-Dieter Grill
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Karl-Theodor Freiherr von
und zu Guttenberg
Olav Gutting
Holger-Heinrich Haibach
Gerda Hasselfeldt
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Irmgard Karwatzki
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({140})
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Kristina Köhler ({141})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Günther Krichbaum
Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn ({142})
Dr. Karl A. Lamers
({143})
Helmut Lamp
Barbara Lanzinger
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link ({144})
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
({145})
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski
({146})
Stephan Mayer ({147})
Dr. Conny Mayer
({148})
Dr. Martin Mayer
({149})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Laurenz Meyer ({150})
Doris Meyer ({151})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Stefan Müller ({152})
Bernward Müller ({153})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({154})
Michaela Noll
Claudia Nolte
Günter Nooke
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Melanie Oßwald
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard ({155})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Hannelore Roedel
Franz-Xaver Romer
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Albert Rupprecht ({156})
Anita Schäfer ({157})
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({158})
Andreas Schmidt ({159})
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Matthias Sehling
Heinz Seiffert
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl ({160})
Michael Stübgen
Antje Tillmann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marko Wanderwitz
Peter Weiß ({161})
Gerald Weiß ({162})
Ingo Wellenreuther
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
FDP
Daniel Bahr ({163})
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich ({164})
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther ({165})
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann
({166})
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine LeutheuserSchnarrenberger
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto ({167})
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Fraktionslose Abgeordnete
Martin Hohmann
Enthalten
Fraktionslose Abgeordnete
Petra Pau
Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Abgegebene
Stimmausweise 589, abgegebene Stimmen 589. Mit Ja haben gestimmt 336, mit Nein haben gestimmt 251, Enthaltungen zwei. Auch dieser Antrag ist angenommen worden.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 586;
davon
ja: 334
nein: 250
enthalten: 2
Ja
SPD
Dr. Lale Akgün
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr ({168})
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel ({169})
Klaus Barthel ({170})
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding ({171})
Kurt Bodewig
Gerd Friedrich Bollmann
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
({172})
Hans-Günter Bruckmann
Marc Bülow
Ulla Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Büttner ({173})
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Peter Dreßen
Elvira Drobinski-Weiß
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Marga Elser
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich ({174})
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Angelika Graf ({175})
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
({176})
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
({177})
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Gustav Herzog
Petra Heß
Monika Heubaum
Gisela Hilbrecht
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann ({178})
Walter Hoffmann
({179})
Iris Hoffmann ({180})
Frank Hofmann ({181})
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Klaus-Werner Jonas
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Dr. h.c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Hans-Ulrich Klose
Astrid Klug
Dr. Heinz Köhler ({182})
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange ({183})
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
Gabriele Lösekrug-Möller
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Caren Marks
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Petra-Evelyne Merkel
Ulrike Merten
Ursula Mogg
Michael Müller ({184})
Christian Müller ({185})
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Volker Neumann ({186})
Dietmar Nietan
Dr. Erika Ober
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Karin Rehbock-Zureich
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel RiemannHanewinckel
Walter Riester
Reinhold Robbe
René Röspel
Karin Roth ({187})
Michael Roth ({188})
Gerhard Rübenkönig
Ortwin Runde
Marlene Rupprecht
({189})
Thomas Sauer
Anton Schaaf
Axel Schäfer ({190})
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Horst Schmidbauer
({191})
Ulla Schmidt ({192})
Silvia Schmidt ({193})
Dagmar Schmidt ({194})
Wilhelm Schmidt ({195})
Heinz Schmitt ({196})
Carsten Schneider
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Wilfried Schreck
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Brigitte Schulte ({197})
Reinhard Schultz
({198})
Swen Schulz ({199})
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie SonntagWolgast
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Hans-Jürgen Uhl
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Ute Vogt ({200})
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Reinhard Weis ({201})
Petra Weis
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
({202})
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Jürgen Wieczorek ({203})
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Brigitte Wimmer ({204})
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Waltraud Wolff
({205})
Heidi Wright
Uta Zapf
Manfred Helmut Zöllmer
Dr. Christoph Zöpel
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck ({206})
Volker Beck ({207})
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Jutta Dümpe-Krüger
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Joseph Fischer ({208})
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Peter Hettlich
Ulrike Höfken
Thilo Hoppe
Michaele Hustedt
Fritz Kuhn
Renate Künast
Undine Kurth ({209})
Markus Kurth
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller ({210})
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Friedrich Ostendorff
Simone Probst
Claudia Roth ({211})
Krista Sager
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt ({212})
Werner Schulz ({213})
Petra Selg
Ursula Sowa
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Marianne Tritz
Hubert Ulrich
Dr. Antje Vogel-Sperl
Dr. Ludger Volmer
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf ({214})
FDP
Daniel Bahr ({215})
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann
({216})
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Harald Leibrecht
Markus Löning
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Nein
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
({217})
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Dr. Rolf Bietmann
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
({218})
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Helge Braun
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Hartmut Büttner
({219})
Cajus Julius Caesar
Manfred Carstens ({220})
Peter H. Carstensen
({221})
Gitta Connemann
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Albert Deß
Alexander Dobrindt
Vera Dominke
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer ({222})
Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer ({223})
Dirk Fischer ({224})
Axel E. Fischer ({225})
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
({226})
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Roland Gewalt
Eberhard Gienger
Georg Girisch
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Tanja Gönner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Kurt-Dieter Grill
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Karl-Theodor Freiherr von
und zu Guttenberg
Olav Gutting
Holger-Heinrich Haibach
Gerda Hasselfeldt
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Irmgard Karwatzki
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder ({227})
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Kristina Köhler ({228})
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Günther Krichbaum
Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn ({229})
Dr. Karl A. Lamers
({230})
Helmut Lamp
Barbara Lanzinger
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link ({231})
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
({232})
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski
({233})
Stephan Mayer ({234})
Dr. Conny Mayer
({235})
Dr. Martin Mayer
({236})
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Laurenz Meyer ({237})
Doris Meyer ({238})
Maria Michalk
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Stefan Müller ({239})
Bernward Müller ({240})
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Bernd Neumann ({241})
Michaela Noll
Claudia Nolte
Günter Nooke
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Melanie Oßwald
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard ({242})
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Hannelore Roedel
Franz-Xaver Romer
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Albert Rupprecht ({243})
Anita Schäfer ({244})
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Andreas Scheuer
Georg Schirmbeck
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt ({245})
Andreas Schmidt ({246})
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Kurt Segner
Matthias Sehling
Heinz Seiffert
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl ({247})
Michael Stübgen
Antje Tillmann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marko Wanderwitz
Peter Weiß ({248})
Gerald Weiß ({249})
Ingo Wellenreuther
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
FDP
Horst Friedrich ({250})
Joachim Günther ({251})
Sibylle Laurischk
Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Eberhard Otto ({252})
Fraktionslose Abgeordnete
Martin Hohmann
Petra Pau
Enthalten
FDP
Michael Kauch
Ina Lenke
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
Damit sind wir nach langem Zählen am Ende unserer
heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 17. Juni 2004,
9 Uhr, ein.
Die Zuschauer auf der Tribüne haben einen etwas verwirrenden, am Ende aber doch aufgeklärten Parlamentsprozess mitbekommen. Ich wünsche Ihnen noch einen
schönen Tag in Berlin.
Die Sitzung ist geschlossen.