Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 2/23/2000

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Die Sitzung ist eröffnet. Bevor wir mit der Befragung der Bundesregierung beginnen, haben wir eine nachträgliche Überweisung vorzunehmen. Interfraktionell ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes gemäß § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuss zu überweisen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann sind Sie damit einverstanden und es ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Themen der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und die Erteilung eines europäischen Patents auf Manipulation menschlicher Gene. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin der Justiz, Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat sich das Bundeskabinett heute Morgen auch mit den zwei Punkten, die Sie schon genannt haben, befasst. Ich möchte Ihnen gerne den Gesetzentwurf vorstellen, den wir heute auf den Weg gebracht haben, nämlich den Gesetzentwurf zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Erstens. Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 6. Oktober 1997 eins zu eins umgesetzt werden. So sollen die Bestimmungen für die Werbung als zentralen Punkt im Alltag aller Verbraucher in der Europäischen Union harmonisiert werden. Zum Zweiten - das ist ein ergänzender Punkt zur Umsetzung der Richtlinie - schafft dieser Gesetzentwurf nicht nur Klarheit über die Auslegung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, sondern verbessert auch - das wollten wir sehr gerne so haben - die Kontrolle durch die Industrie- und Handelskammern bei Räumungsverkäufen, um dort Missstände effektiv zu bekämpfen und gleichzeitig den kleinen und mittelständischen Einzelhandel besser zu schützen. Die beiden Eckpunkte dieses Gesetzentwurfs sind im Einzelnen: Die vergleichende Werbung ist künftig grundsätzlich zulässig. Aber der Vergleich muss sachlich sein und darf den Verbraucher nicht irreführen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, den Bewerber oder sein Produkt herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Außerdem dürfen nur die wesentlichen, typischen und nachprüfbaren Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen und die Preise gegenübergestellt werden. Ich kann Ihnen schon heute an einem Beispiel zeigen, wie so etwas aussehen kann, weil die neuen Regeln im Vorgriff auf die Umsetzung der Richtlinie seit Ende 1998 durch den Bundesgerichtshof praktiziert werden. Im letzten September gab es zum Beispiel eine Anzeigenkampagne der zwei großen Wettbewerber AOL und T-Online. In der Anzeige von AOL sind mehr gute Seiten von AOL als von dem Mitbewerber zu erkennen. Einige Tage später erschien in diesem edlen Wettstreit die Gegenanzeige von T-Online. Anhand dieser vorliegenden Anzeige können Sie feststellen, dass nun andere Punkte angegeben werden: Bei T-Online ist alles da, bei AOL dagegen nichts. Dies kann so oder so ähnlich gemacht werden. Sofern es den Verbraucher informiert und nicht irritiert, ist es gut. Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Entscheidung des Europäischen Patentamts, der Universität Edinburgh ein Patent zu erteilen, was seit Montag in der Öffentlichkeit - wie wir finden: zu Recht - große Aufmerksamkeit erregt hat. Ich habe heute Morgen dem Bundeskabinett darüber berichtet, was wir dagegen tun können und werden. Worum geht es? Das Europäische Patentamt hat bereits am 8. Dezember 1999 der Universität Edinburgh ein Patent erteilt, das unter anderem ein Verfahren zur Isolierung, Anreicherung und selektiven Vermehrung von so genannten tierischen Stammzellen zum Inhalt hat. Stammzellen sind Zellen aus der Keimbahn oder aus dem Embryo, die noch vollständig formbar sind. Die Entscheidung über dieses Patent ist am Montag, dem 21. Februar, bekannt geworden. Ich habe schon erwähnt, dass das zu Recht zu großer Aufmerksamkeit und zu erheblicher Irritation in der Öffentlichkeit geführt hat, weil - das muss man wissen - die Beschreibung der Erfindung in der Patentschrift sogar ausdrücklich klarstellt, dass auch menschliche Zellen unter „tierischen“ Stammzellen von dem Patentanspruch umfasst sind. Korrekt, ethisch verantwortbar und juristisch richtig wäre es gewesen, wenn die menschlichen Zellen ausdrücklich ausgenommen worden wären. Dies ist aber nicht passiert. Unter anderem deshalb ist die Entscheidung des Europäischen Patentamts rechtlich und ethisch falsch. Sie ist rechtlich falsch, weil Art. 6 der BiotechnologieRichtlinie, die seit dem 1. September 1999 auch als Grundlage für die Arbeit des Europäischen Patentamts in München gilt, ausdrücklich verbietet, dass Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahnen des Menschen patentiert werden. Das gilt auch für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu kommerziellen und zu industriellen Zwecken. Als das Justizministerium am Montag davon erfahren hat, war sogleich klar, dass diese Patenterteilung falsch ist. Wir haben deswegen sofort geprüft, was zur Veränderung dieser nicht akzeptablen Patentierung führen könnte. Wir verstehen und teilen die Aufregung der Öffentlichkeit. Deshalb haben wir bereits eine Einspruchsschrift in Auftrag gegeben und werden innerhalb der zulässigen Frist von neun Monaten beim Europäischen Patentamt in München einen Einspruch einlegen. Dieser Einspruch führt dazu, dass das Europäische Patentamt innerhalb von einem halben bis einem Jahr darüber entscheiden muss. Er bedeutet nicht, dass die Wirkung des Patents bis dahin nicht einträte. Er bedeutet aber, dass es bestritten ist. Deswegen werden wir die Kontakte auf europäischer Ebene dazu nutzen, mit unseren Kollegen in Großbritannien darüber zu sprechen, dass die Universität Edinburgh von diesem Patent keinen Gebrauch macht, solange dieser Einspruch läuft. Danke schön.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Bundesministerin, ich danke Ihnen für den Bericht. Wir kommen zu den Fragen. Zunächst hat sich der Kollege Hüppe gemeldet. Danach ist der Kollege Lensing an der Reihe.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, Sie erklärten gerade, dass Sie erst gestern oder vorgestern Kenntnis davon bekommen haben, dass ein solches Patent erteilt worden ist. Wie erklären Sie sich, dass es trotz der qualifizierten Referate, die es in der Bundesregierung gibt, letztendlich Greenpeace zu verdanken war, dass überhaupt Öffentlichkeit zu diesem Thema hergestellt worden ist? Gibt es von Ihnen in diesem Zusammenhang Vorbereitungen, wie man sich in Zukunft über solche Patente informiert, damit die Bundesregierung rechtzeitig Einspruch erheben kann? Und was wäre gewesen - ich stelle diese Frage aus juristischer Sicht -, wenn die Einspruchsfrist nicht mehr gegolten hätte?

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Ministerin, wollen Sie gleich antworten?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Ja, gerne. Herr Hüppe, könnten Sie den zweiten Teil der Frage bitte wiederholen? Sehen Sie mir diesen Wunsch bitte nach.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Was wäre gewesen, wenn keine private Organisation dies bekannt gemacht hätte und wenn die Einspruchsfrist beim EPA abgelaufen wäre?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Sie haben völlig Recht: Das ist ein riesiges Problem, das uns natürlich auch sehr bewegt hat. Wir sind nicht die Aufsichtsbehörde des Europäischen Patentamts. Wir können auch seine nahezu hunderttausend Patente nicht im Einzelnen nachprüfen. Heute tagt der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes in Dublin. Das Bundesministerium der Justiz ist dort durch einen hohen Beamten und Experten vertreten. Dies haben wir zum Anlass genommen, um dort über diese Frage zu reden und sicherzustellen, dass die Information in Bezug auf solche Patente künftig besser erfolgt. Wie weit das trägt - lassen Sie uns in dieser Frage bitte ganz offen miteinander umgehen -, kann ich Ihnen deshalb noch nicht sagen, weil es sich nach Auskunft des Sprechers des Europäischen Patentamts um einen Fehler des zuständigen Patentprüfers gehandelt hat. Das heißt, ich bin noch nicht einmal sicher, seit wann das Europäische Patentamt eigentlich weiß, dass es sich hier um ein Patent handelt, das unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten nicht hätte zugelassen werden dürfen. Ich werde dem aber nachgehen. Sie, Herr Hüppe, haben nach den juristischen Möglichkeiten nach Ablauf der Neunmonatsfrist für die Einlegung eines Einspruches gefragt. Dann besteht immer noch die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage. Ich sage hier ganz deutlich: Falls derartige oder ähnliche Vorkommnisse nochmals auftreten, werden wir zu dem Zeitpunkt, an dem eine entsprechende Information an die Öffentlichkeit oder an uns dringt, die Möglichkeiten einer Nichtigkeitsklage prüfen und, wenn es geht, auch in Anspruch nehmen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage? Bitte.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Auch von der Kollegin Fischer vom BMG wird ja gesagt, dass man diese PatenBundesministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin tierung insgesamt nicht für akzeptabel halte. Gleichzeitig entnehme ich aber dem Internet eine Einladung zu einem Symposium zum Thema Embryonenschutz, wo gerade dieser Bereich des Embryonenschutzgesetzes zur Disposition gestellt wird. Nach den Leitfragen, die im Internet veröffentlicht wurden, geht es in den Diskussionen zum Beispiel um die Gewinnung und Verwendung embryonaler Stammzellen. Wie erklären Sie sich, dass die Bundesregierung einerseits sagt, solche Patentierungen seien nicht akzeptabel, auf der anderen Seite aber der gesetzliche Embryonenschutz in diesem Bereich infrage gestellt wird?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Hüppe, man muss hier unterscheiden. Ich bin ganz sicher, dass die Bundesministerin Fischer Ihre Fragen zu der Tagung, die sie vorhat, gerne beantworten wird. Hier geht es aber um die Frage der Patentierbarkeit, also darum, wo die Grenze zwischen dem, was patentiert werden kann und wovon Verwertungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze und Forschungsinteressen Deutschlands betroffen sind, und dem, was wir auf keinen Fall wollen, liegt. Zum Letzteren gehört zum Beispiel die Patentierbarkeit von menschlichen Keimzellen oder die Verwertungsmöglichkeit von menschlichen Embryonen. Diese Grenzlinie muss beachtet werden; darum geht es. Es ist der feste Wille der Bundesregierung, das durchzusetzen. Zu dem Geschäftsbereich von Frau Fischer, zu dem auch die Konferenz im Mai gehört, die ich im Einzelnen nicht kenne, will ich mich hier nicht äußern. Ich möchte nochmals festhalten, dass die so genannte Biotechnologie-Richtlinie, also die Bio-Patent-Richtlinie, die wir jetzt gemeinsam umsetzen werden - dafür müssen die Gesetzgebungsarbeiten in diesem Sommer laufen -, diese Grenze zwar sehr klar zieht, in diesem Falle aber nicht eingehalten wurde. Wichtig ist, dafür zu sorgen, dass diese Richtlinie als Rechtsgrundlage für die Arbeit des Europäischen Patentamtes eingehalten wird.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Es hatte sich zur Beantwortung noch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Nickels gemeldet. Sind Sie einverstanden, Frau Bundesministerin?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Ja, natürlich.

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege Hüppe, wir sind ja schon länger über dieses dreitägige große Symposium im Gespräch und darüber, dass im Bereich des Fortpflanzungsmedizingesetzes Regelungsbedarf besteht. Unser Haus und unsere Ministerin haben bisher weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf erarbeitet, sondern wir haben Leitfragen zusammengestellt, in denen wir nicht unsere Meinung dargelegt, sondern das in Fragen gekleidet haben, was im Augenblick in der Gesellschaft und vor allen Dingen in der Wissenschaft diskutiert wird. Das muss man natürlich machen. Weil das so wichtig ist, haben wir für dieses Symposium drei Tage angesetzt und quer durch alle wissenschaftlichen Disziplinen die Fachwelt eingeladen, damit wir alles intensiv diskutieren können und damit dem Parlament, unserem Haus und den in dieser Frage mitbetroffenen Häusern die gesamte Bandbreite der wissenschaftlichen Diskussion vor Augen geführt werden kann. Wir haben, wie Sie wissen, auch Fachforen vorgesehen, die sich an den Leitfragen orientieren, und wir haben Diskussionsrunden vorgesehen, bei denen die Selbsthilfe- und die Behindertenverbände stark vertreten sind. Wir wollen, dass hier offen diskutiert wird. Das BMG ist in der Bewertung dieser Frage vollkommen einer Meinung mit dem BMJ und Frau Ministerin Däubler-Gmelin. Wenn man Leitfragen erstellt, um dazu beizutragen, dass alles auf den Tisch des Hauses kommt, dass diskutiert wird und Pro und Kontra erörtert werden können, dann ist es noch lange nicht gerechtfertigt, daraus abzuleiten oder zu mutmaßen, dass Ministerin Fischer hier entgegen dem, was geltendes Recht ist, handelt. Dazu stehen wir; zwischen den Häusern besteht hierzu kein Millimeter Unterschied in der Auffassung. Das will ich der Deutlichkeit halber noch einmal sagen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Nun gebe ich Herrn Kollegen Lensing das Wort.

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Bundesministerin, wie beurteilen Sie die Aussage des vatikanischen Bioethikexperten und Vizepräsidenten der Päpstlichen Akademie, Bischof Elio Sgreccia, der gesagt hat, dass es sich in dieser Situation nicht um einen Zufall oder gar um ein Versehen handele, sondern dass das Patentamt in dieser strittigen Angelegenheit einen bewussten Tabubruch vollzogen habe? Ich frage deswegen danach, weil mir bekannt ist, dass bereits im Januar 1998 zu Unrecht ein Patent auf Gene zur Stressanfälligkeit erteilt wurde, in das die Genmanipulation am Menschen mit einbezogen wurde, dass also der gegenwärtige Vorfall durchaus kein Einzelfall ist. Ich möchte gleich noch eine zweite Frage stellen. Die Patenterteilung verstößt, soweit ich es sehe, eindeutig gegen die Bioethik-Konvention des Europarates. Wird die Bundesregierung diesen Vorfall zum Anlass nehmen, in naher Zukunft geeignete Schritte zur Zeichnung der Konvention zu unternehmen?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Lensing, herzlichen Dank für diese Fragen. Auch ich gehöre, wie Sie wissen, zu den Bewunderern des Bischofs. Ausschließen - lassen Sie mich damit anfangen - kann man freilich gar nichts. Umso mehr verstehe ich, dass man hier mit großer Sorge auf diese Praxis blickt. Gerade deswegen haben wir die nötigen Schritte sehr schnell eingeleitet und werden darauf drängen, dass alles, was möglich ist, zur Verbesserung der Informationspolitik unternommen wird. Ich bin gern bereit, auch die Patenterteilung aus dem Januar 1998, von der Sie gesprochen haben, zu prüfen. Wir werden über diese Fragen ohnehin noch häufiger reden müssen, weil sich das Problem einfach stellt. Allerdings muss ich an dieser Stelle deutlich sagen, dass das, was berichtet wurde, technisch plausibel zu sein scheint: Nicht nur im Englischen, sondern auch im Deutschen können sprachlich unter dem Begriff der Säugerzellen auch menschliche Zellen erfasst werden. Um völlig klarzustellen, dass die Bio-Patent-Richtlinie Letzteres rechtlich nicht zulässt, muss ein Ausschließungsvermerk gemacht werden. Es kann durchaus sein deswegen kann ich es nicht ausschließen -, dass dies auf das zutrifft, was der Bischof gesagt hat; wir werden es prüfen. Es ist nicht zulässig und es steht rechtlich mit den Grundlagen der Arbeit des Europäischen Patentamtes nicht in Einklang, wobei ich darauf hinweise, dass die Biotechnologie-Richtlinie erst seit dem 1. September 1998 die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Europäischen Patentamtes ist. Es könnte also sein, dass vorher der Rechtszustand mangels Sensibilität noch ein anderer war. Dann werden wir auch darüber reden müssen. Hinsichtlich der Bioethik-Konvention des Europarates ist der Stand der gleiche; er ist Ihnen bekannt. Die Bundesregierung wird einer Zeichnung nicht näher treten, bevor nicht die Diskussion im Bundestag geführt wurde.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Ministerin, ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass es nicht angehen kann, die Patentierung und gentechnische Veränderung von menschlichen Keimbahnen zwar zu verbieten, aber alles andere vorher zu erlauben? Das ist ungefähr vergleichbar mit der Erlaubnis, Läufe, Schäfte, Zieleinrichtungen und Munition herzustellen, aber zu verbieten, ein Gewehr zusammenzubauen. Ist es nicht an der Zeit, dass unter ethischen und auch unter rechtlichen Aspekten viel eher Einhalt geboten werden muss, weil weltweit in vielen Hunderten von Labors geforscht wird? Die Forschungsmethoden, die auf Affen, Ratten und sonstige Tiere angewandt werden, können - mit geringen Modifikationen - selbstverständlich auch auf Menschen angewandt und demzufolge missbräuchlich eingesetzt werden.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege, wir müssen über die Biotechnologie und auch über die Bio-Patent-Richtlinie in diesem Sommer dringend diskutieren. In diesem Zusammenhang muss auch über die Frage gesprochen werden, die Sie gestellt haben: Was ist richtig und was ist falsch? Die Biotechnologie-Richtlinie, die vom Juni 1998 stammt und die innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein sollte, muss von uns dringend besprochen werden. Zu dem konkreten Fall kann ich Ihnen sagen: Es handelt sich um eine Patenterteilung durch das Europäische Patentamt in München. Es unterliegt nicht unserer Dienstaufsicht oder unserer Rechtsaufsicht. Das sage ich, damit über diesen Punkt kein Zweifel besteht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Ministerin, ich fragte ausdrücklich nicht nach der Rechtsaufsicht, sondern nach der moralischen und ethischen Bewertung, die von der Bundesregierung in diesem Fall vorgenommen wird. Ist es nicht an der Zeit, ein bisschen mehr auf die Skeptiker zu hören - leider hat uns die Zeit in diesem Bereich überrollt; es wurden ja mehrere Tabus gleichzeitig gebrochen - und ein gesellschaftliches Klima herbeizuführen, in dem das Betreiben solcher Forschung, die die angegebene Zielrichtung hat und die dann durch die Patenterteilung einen materiellen Ausdruck findet, geächtet wird?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege, ich verstehe nicht nur Ihre Sorge, sondern auch Ihren Wunsch sehr gut. Ich teile Ihre Auffassung, dass auch die moralischen und die ethischen Probleme sowie die Gefahren sehr breit diskutiert werden müssen, auch in der Öffentlichkeit. Sie wissen, ich beteilige mich seit vielen Jahren an dieser Diskussion. Ich bin über jeden froh, der sich daran auf differenzierte und informierte Weise beteiligt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Heinrich.

Ulrich Heinrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000851, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Bundesministerin Däubler-Gmelin, seit dem Bekanntwerden ist fast ein Vierteljahr - von Dezember bis Februar - vergangen. Geben Sie mir erstens Recht, dass hier die Instrumente der Sorgfalt und auch der Überprüfung auf europäischer Ebene nicht funktionieren? Geben Sie mir zweitens Recht, dass Sie, obwohl Ihr Ministerium nicht die zuständige Aufsichtsbehörde ist, Ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen haben, indem Sie die Patenterteilung durch das Patentamt einfach nicht zur Kenntnis genommen haben? ({0})

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Heinrich, in diesem Fall kann ich Ihnen diesen Gefallen nicht tun. Sie kennen, wie wir alle, den Präsidenten des Europäischen Patentamtes, den früheren Staatssekretär Kober, sehr gut. Ich werde ihm deshalb Ihre Überlegungen, dass er seiner Sorgfalts- und Kontrollpflicht nicht genügt habe, in der gebotenen diplomatischen Ausdrucksweise, die Ihre Sprache etwas verfeinert, gerne mitteilen. Ich bin ganz sicher, dass er dies ganz besonders gerne hören wird. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Hüppe.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Soeben hat Kollege Lensing gefragt, ob es von der Bioethik-Konvention des Europarates gedeckt würde, dass dieses Patent nicht zugelassen wird. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sehr wohl zugelassen ist, weil Art. 13 - Eingriffe in das menschliche Genom - besagt, dass Eingriffe nur dann verboten sind, wenn sie zum Ziel haben, die Veränderung von Nachkommen herbeizuführen? Dieses Ziel hat die Universität ausdrücklich ausgeschlossen. Bedeutet dies, dass die Bioethik-Konvention so etwas zulassen würde? In diesem Zusammenhang will ich auch fragen, ob die Bundesregierung Veranlassung sieht, dies möglicherweise mit einem Zusatzprotokoll zu ändern?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Hüppe, lassen Sie uns das auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Bioethikoder Biomedizin-Konvention, die ja ansteht, nochmals in aller Ruhe prüfen, auch, ob es irgendwelche Schlupflöcher gibt, die aufgrund der von mir sehr klar dargestellten Grenze in unser beider Sinn nicht akzeptabel sind. In Bezug auf dieses Patent des Europäischen Patentamtes will ich nochmals klarstellen, dass Rechtsgrundlage nicht die Bioethik-Konvention des Europarates ist, sondern die Biotechnologie-Richtlinie der Europäischen Union, die wir im Sommer dieses Jahres in deutsches Recht umsetzen müssen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Damit wir noch zum Bereich des UWG kommen, stellt Herr Kollege Lensing jetzt die letzte Zusatzfrage.

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich möchte an einen Teil der Aspekte anknüpfen, die der Kollege Heinrich vorgetragen hat. Wie wollen Sie, falls Sie das überhaupt wünschen, dafür sorgen, dass das Europäische Parlament, das ja seine Entscheidungen völlig unabhängig von der Europäischen Kommission trifft, einer stärkeren öffentlichen, gegebenenfalls auch rechtlichen Kontrolle unterstellt wird?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Lensing, ich darf rückfragen: Wer soll einer Kontrolle unterstellt werden, das Europäische Patentamt? Oder meinen Sie die ja auch von der früheren Bundesregierung mitbeschlossene Bio-PatentRichtlinie?

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich meine das bezogen auf den ersten Teil Ihrer Aussage und nicht im Hinblick auf das, was von der alten Bundesregierung mitbeschlossen worden ist. Wenn ich das noch sagen darf, Herr Präsident: Wir beklagen ja den Zustand, den wir jetzt haben. Also hilft es uns nicht, dass wir jetzt jammern, sondern wir müssen uns fragen, was wir eigentlich tun müssen und ob wir auch auf Seiten der Bundesregierung - im Sinne der Initiative verhindern können, dass sich solche Vorgänge wiederholen. Deshalb frage ich ganz konkret: Beabsichtigen Sie in dieser Hinsicht aktiv zu werden?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Lensing, das habe ich bereits ausgeführt, ich tue es aber gerne noch einmal, weil ich dies in der Tat für einen sehr wichtigen Punkt halte. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes vertreten ist. Dort wird dies ein ganz wichtiger Punkt sein.

Werner Lensing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002722, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Vielen Dank.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Nun hat der Kollege Funke das Wort.

Rainer Funke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000624, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Bundesministerin, ich möchte auf das UWG eingehen. In § 6 d wollen Sie auch Räumungsverkäufe von Filialbetrieben zulassen, und zwar für den jeweiligen einzelnen Filialbetrieb. Glauben Sie, dass Sie dadurch den Mittelstand und die kleineren Betriebe besonders schützen? Das war ja die Zielrichtung dieser UWG-Novelle. So habe ich Sie wenigstens verstanden. ({0})

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Kollege Funke, wir sind der Meinung, dass wir die kleinen und mittelständischen Unternehmen gerade im Bereich des Einzelhandels durch das neue Gesetz in der Tat stärker schützen. Dies gilt allerdings nicht für die Überlegung, die Sie gerade angestellt haben. Das würde in der Tat keinen Schutz mit sich bringen. Deshalb steht es auch nicht im Gesetz.

Rainer Funke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000624, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Mit anderen Worten: Das, was in § 6 d des Referentenentwurfes enthalten ist, ist heute im Kabinett nicht mit beschlossen worden?

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

So ist es, - schon einfach deswegen, damit wir Ihnen immer wieder etwas Neues zum Lesen geben können.

Rainer Funke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000624, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank. Dann freue ich mich.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wenn ich es richtig sehe, liegen keine weiteren Fragewünsche zur Berichterstattung aus dem Kabinett vor. Gibt es darüber hinaus Fragen an die Bundesregierung? - Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Befragung der Bundesregierung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksachen 14/2730, 14/2754 Ich rufe zunächst die dringlichen Fragen auf. Diese richten sich an den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann zur Verfügung. Ich rufe die dringliche Frage 1 des Kollegen Rolf Kutzmutz auf: Hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Anschluss an Berichte über die Fälschung von Prüfberichten in der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield bei der britischen Regierung, ähnlich wie sein irischer Kollege, protestiert und wird er weitere Atomtransporte von und nach Sellafield genehmigen?

Gisela Altmann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002618

Herr Kollege Kutzmutz, Sie fragen, ob sich der Bundesminister zu weiteren Atomtransporten ähnlich geäußert hat wie sein irischer Kollege. Das Bundesumweltministerium hat zur Aufklärung des Sachverhaltes Kontakt mit der britischen Aufsichtsbehörde aufgenommen. Die englische Aufsichtsbehörde NII hat über die MOX-Brennelementefabrik in Sellafield einen Untersuchungsbericht veröffentlicht. Nach dem Bericht stellt sich der Sachverhalt über die Fälschung von Brennstofftabletten in der so genannten MOX-Demonstration-Facility in Sellafield wie folgt dar: Jede Brennstofftablette wird vor der weiteren Verarbeitung geprüft und geht dabei auch durch eine Lasermesseinrichtung, die den Tablettendurchmesser an drei Stellen misst. Tabletten, die die Spezifikation nicht einhalten, werden ausgesondert. An diese 100-prozentige automatische Prüfung schließt sich eine visuelle Prüfung der maßgerechten Tabletten an. Schließlich werden jeweils fünf Prozent dieser Tabletten nochmals handvermessen und die Durchmesser in eine computergestützte Tabelle eingetragen. Bei dieser letzten Prüfung wurde von den Arbeitern nicht korrekt vorgegangen. Sie kopierten vorher gemessene Werte für diese letzte Prüfung. Somit wurde diese letzte Qualitätsstufe durchbrochen. Das NII sieht die Ursache dieser Fälschung sowohl in Fehlern beim Management als auch im Sicherheitsverständnis der einzelnen Beschäftigten. NII hat insgesamt 15 Auflagen benannt, die vor einer Wiederaufnahme der Produktion der Brennelemente zu erfüllen sind. Sie reichen von einer Verbesserung von Messeinrichtungen über eine weitere Automatisierung der Messtechnik und personelle Konsequenzen hinsichtlich der Beschäftigten, die diese Fälschung vorgenommen haben, bis zur Verbesserung der Fachkunde aller Beschäftigten und des Managements. Für Transporte abgebrannter Brennelemente zu ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen liegen zurzeit keine Genehmigungen vor. Über vorliegende Anträge wurde noch nicht entschieden. Genehmigungsanträge zur Einfuhr unbestrahlter Brennelemente aus Großbritannien liegen nicht vor. Das ist das Ergebnis der Gespräche mit den Briten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Rolf Kutzmutz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002713, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Parlamentarische Staatssekretärin, ich habe die Frage, wie viele Transporte in diesem Jahr nach den Verträgen, die wir haben, geplant sind: Sind zwei, fünf oder sieben Transporte geplant?

Gisela Altmann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002618

Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen; das muss ich nachreichen.

Rolf Kutzmutz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002713, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Das wäre freundlich. Danke.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage der Kollegin Lippmann.

Heidi Lippmann-Kasten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003173, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, laut Aussage der Preussen-Elektra vom 20. Februar dieses Jahres sind ihr die Fälschungen bereits seit Herbst letzten Jahres bekannt. Die Preussen-Elektra erklärte, dass die Brennelemente mit Erlaubnis des niedersächsischen Umweltministeriums dennoch weiter verwendet worden sind. Meine Frage hierzu: Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wenn ja: Hat der niedersächsische Umweltminister Wolfgang Jüttner mit Erteilung dieser Erlaubnis seine Aufsichtspflicht verletzt?

Gisela Altmann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002618

Der Sachverhalt ist mir bekannt. Er gehört aber zur zweiten Frage. Insofern würde ich das gerne im Zusammenhang mit der zweiten Frage beantworten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich die dringliche Frage 2 auf: Seit wann genau ist dem Bundsministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Einsatz von MischoxidBrennstoffen mit möglicherweise gefälschten Papieren im Atomkraftwerk Unterweser bekannt und wird der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beim niedersächsischen Umweltminister Wolfgang Jüttner zwecks unverzüglicher Entfernung des Brennstoffes interventieren?

Gisela Altmann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002618

Ende des Jahres 1999 wurde das BMU vom NII das ist das Nuclear Installations Inspectorate - telefonisch über Unregelmäßigkeiten bei der Qualitätssicherung von MOX-Brennelementen für Japan unterrichtet. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass MOXBrennelemente der Herstellerfirma British Nuclear Fuels, BNFL, nach Deutschland geliefert worden seien. Diese seien aber von den Unregelmäßigkeiten nicht betroffen. Recherchen des BMU in Deutschland ergaben, dass 1996 vier MOX-Brennelemente von BNFL an das Atomkraftwerk Unterweser geliefert worden waren. Weitere Lieferungen, auch an andere AKWs in Deutschland, sind nicht erfolgt. Das niedersächsische Umweltministerium - das ist die spezielle Antwort auf diesen Teil Ihrer Frage - als zuständige Aufsichtsbehörde wurde vom BMU am 28. Januar 2000 um einen entsprechenden Bericht über die für das Atomkraftwerk Unterweser bei der BNFL gefertigten Brennelemente gebeten. Nach Mitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 2. Februar 2000 befinden sich derzeit vier Brennelemente von BNFL im Reaktorkern. Das Umweltministerium sieht nach diesem Schreiben kein Verdachtsmoment für Unregelmäßigkeiten bei der Qualitätssicherung bezüglich der vier Brennelemente. Nach Mitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums hat der Betreiber ein zuverlässiges Betriebsverhalten der Brennelemente bestätigt. Der TÜV Nord erstellt derzeit im Auftrag der niedersächsischen Aufsichtsbehörde zu den Vorgängen eine gutachterliche Stellungnahme, die noch nicht vorliegt. Der für das Atomkraftwerk zuständige niedersächsische Umweltminister klärt in eigener Zuständigkeit, ob die vier MOX-Brennelemente aus Sellafield aus sicherheitstechnischen Gründen nicht weiter eingesetzt werden können. Unabhängig davon führt die Bundesaufsicht, das heißt das BMU, eine eigene sicherheitstechnische Bewertung durch. Sollte diese Bewertung dazu führen, dass die vier MOX-Brennelemente aus sicherheitstechnischen Gründen nicht im Reaktor verbleiben können, so werden erforderlichenfalls bundesaufsichtliche Maßnahmen ergriffen. Zur Stunde findet in Hannover dazu ein bundesaufsichtliches Gespräch zwischen Bundesumweltministerium und dem niedersächsischen Umweltministerium statt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage der Kollegin Bulling-Schröter.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, es gab einmal das Versprechen unseres Umweltministers Trittin, die Transporte zu Wiederaufarbeitungsanlagen zu stoppen und verbieten zu lassen. Sehen Sie nach den neuerlichen Vorkommnissen und nach einigen Atomunfällen - wir können davon ausgehen, dass gerade die Versorgungsunternehmen bzw. die Atomkonzerne hier, wie in der Vergangenheit, wieder etwas verschwiegen haben - nicht die Notwendigkeit, in diese Richtung tätig zu werden und die Wiederaufbereitung zu verbieten?

Gisela Altmann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002618

Frau Kollegin, wir haben vor, die Wiederaufarbeitung zu beenden. Wir müssen natürlich diese konkrete Situation über die im Moment noch ausstehenden gutachterlichen Bewertungen bzw. die Unterlagen, die Transporte von Sellafield überhaupt erst möglich machen würden, hinaus neu bewerten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es im Moment keine Genehmigung gibt. Was die Verträge angeht, ist es auch Sache der Betreiber, zu hinterfragen, ob die Vertrauensbasis bzw. die Vertragsgrundlage aufgrund dieser Vorkommnisse überhaupt noch gegeben ist. Aber all das befindet sich zurzeit noch in der Prüfung. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau BullingSchröter, Sie können leider nur eine Zusatzfrage stellen. - Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Lippmann.

Heidi Lippmann-Kasten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003173, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, Sie haben meiner Frage quasi schon vorgegriffen. Wird das Bundesumweltministerium den Betreibern aufgrund der gefälschten Unterlagen und der entfallenen Vertragsgrundlage empfehlen, die bestehenden Verträge infrage zu stellen und aufzukündigen? Denn diese Möglichkeit bestünde ja, wenn wichtige Bestandteile des Vertrages nicht mehr eingehalten werden.

Gisela Altmann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002618

Frau Kollegin, ob eine Empfehlung notwendig sein wird, wird sich noch zeigen. Wie ich den Verlautbarungen von Preussen-Elektra entnehmen konnte, ist dieses Unternehmen selber sehr verärgert. Ich gehe davon aus, dass diese Verärgerung zu entsprechenden Konsequenzen führen wird. Insofern müssen wir abwarten, was die Untersuchungsergebnisse ergeben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Frau Staatssekretärin, und rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Eva BullingSchröter auf: In welcher Höhe werden im Haushaltsjahr 2000 für die Forschung an gentechnisch veränderten Organismen in der Pflanzenproduktion Mittel eingesetzt und welcher Anteil davon betrifft die rein anwendungsorientierte Forschung?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Frau Kollegin Bulling-Schröter, auf Ihre Frage nach den Mitteln, die in diesem Haushaltsjahr für die Forschung an gentechnisch veränderten Organismen in der Pflanzenproduktion eingesetzt werden, kann ich Ihnen mitteilen: Die Pflanzengenomforschung wird durch das BMBF im Rahmen des Forschungsprogramms „Genomanalyse im biologischen System Pflanze“, abgekürzt GABI, gefördert, dessen Start im letzten Jahr, also 1999, erfolgte. In dem Programm GABI werden Forschungsprojekte in zwei Forschungsfeldern gefördert. Im Forschungsfeld eins gelangen hauptsächlich grundlagenorientierte Projekte zur Förderung, im Forschungsfeld zwei werden anwendungsnahe Projekte gefördert. Insgesamt fließen in diesem Jahr in das Forschungsprojekt GABI circa 19 Millionen DM an Fördermitteln. Davon sind 3 Millionen DM für anwendungsorientierte Projekte vorgesehen. Ansonsten gibt es in diesem Bereich nur noch die Risikoforschung und die Monitoringforschung. Das ist ein zweiter Bereich. Aus Aktualitätsgründen kann ich Ihnen mitteilen, dass das BMBF in diesem Jahr drei Forschungsprojekte finanziert, die den BT-Mais betreffen, über den wir in den letzten Jahren etwas intensiver gesprochen haben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage, Frau Bulling-Schröter.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung betreffend die Förderhöhen im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Mechanismen noch einmal zu überdenken?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Die Genomforschung, wie sie bei uns im Mittelpunkt steht, hat zum Ziel, die genetische Struktur von Pflanzen aufzuklären. Das Wissen, das dabei herauskommt, kann für sehr unterschiedliche Zwecke verwandt werden. Es kann zum Beispiel darum gehen, bessere Kenntnisse über Inhaltsstoffe von Pflanzen zu gewinnen, die etwa für medizinische oder andere Zwecke bzw. im Bereich der Naturstoffchemie verwendet werden können. Das heißt, wir sehen keinen Anlass, den grundlagenorientierten Ansatz im Bereich der Pflanzengenomforschung aufgrund der aktuellen Situation zu überdenken. Hier geht es eher um die Frage, inwieweit die Strategie des kommerziellen Anbaus von veränderten Nutzpflanzen zu bewerten ist. Das Genomprogramm greift weit über diesen Anwendungsbereich hinaus.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich die Frage 2 der Kollegin Bulling-Schröter auf: In welcher Höhe werden Forschungsmittel in Gemeinschaftsprojekten mit der Industrieforschung eingesetzt?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Bereich der Pflanzenzucht sind an elf Gemeinschaftsprojekten, also an Verbundprojekten des Forschungsprogramms GABI, beteiligt. Diese elf Verbundprojekte werden im Jahre 2000 mit insgesamt 9 Millionen DM gefördert. Dabei ist bemerkenswert, dass sich diese Unternehmen an diesen Verbundprojekten nicht nur im anwendungsnahen Forschungsbereich, sondern auch in der grundlagenorientierten Forschung mit eigenen Projekten und Mitteln beteiligen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage, Frau Bulling-Schröter.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Könnten Sie vielleicht noch einmal den prozentualen Anteil der Forschungsmittel, die an mittelständische Unternehmen bzw. an große Industriebetriebe fließen, nennen?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Das kann ich Ihnen gern schriftlich nachreichen. Diese Aufstellung liegt meinen Unterlagen nicht bei. Aber Sie sollten vielleicht auch wissen, dass sich im Umfeld des Programms GABI insgesamt 27 Unternehmen zu einem Wirtschaftsverbund Pflanzengenomforschung zusammengeschlossen haben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes auf. Wir kommen zu Frage 3 des Kollegen Dr. Norbert Lammert: Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei den künftigen Beratungen im Kuratorium der Siftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1999 umgesetzt wird, einen „Ort der Information“ ergänzend zum Stelenfeld von Peter Eisenman zu realisieren und nicht eine eher museale Institution wie ein „Haus der Erinnerung“ oder dergleichen? Zur Beantwortung der Frage 3 des Kollegen Dr. Norbert Lammert steht der Staatsminister im Kanzleramt, Dr. Michael Naumann, zur Verfügung. Bitte sehr.

Not found (Gast)

Herr Abgeordneter Lammert, der Bundestag ist im Kuratorium des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas mit insgesamt zehn Stimmen vertreten. Der Vorsitzende des Kuratoriums ist Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, sodass davon auszugehen ist, dass die Interpretation des Beschlusses des Bundestages zum besagten Mahnmal korrekt und angemessen umgesetzt werden wird.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zu einer Zusatzfrage der Kollege Lammert.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001274, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, halten Sie Befürchtungen für abwegig oder jedenParl. Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen falls für unbegründet, dass die Beauftragung von ausgewiesenen Museumsexperten mit der weiteren Bearbeitung dieses Themas, insbesondere mit der Ausgestaltung des Ortes der Erinnerung, eine gewollte oder ungewollte Präjudizierung, jedenfalls eine Präjudizierung, zugunsten eines Museumsbaus darstellen könnte?

Not found (Gast)

Wenn diese Frage im Konditional gestellt sein sollte, also bedeutet, dass jemand benannt werden könnte, der auch Museumsexperte wäre, dann wäre Ihre Frage mit „vielleicht“ zu beantworten. Ich kann es aber auch anders ausdrücken, Herr Lammert: Bisher ist noch niemand beauftragt worden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Lammert, wären Sie denn bereit, eine Zusatzfrage zu stellen? ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001274, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Mit großem Vergnügen, Herr Präsident. Ich möchte allerdings die Gelegenheit nutzen, mich beim Staatsminister ausdrücklich für die Hilfestellung beim Verständnis seiner Auskunft zu bedanken. Herr Staatsminister, können Sie mir bestätigen, dass sowohl im Vorstand als auch im Kuratorium dieser Stiftung, deren Zusammensetzung mir selbstverständlich bekannt ist, keine Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, dass die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses des Deutschen Bundestages, mit der die Stiftung beauftragt ist, weder in der Konzeption noch im Finanzrahmen eine beliebige Interpretation dieses Beschlusses zulässt?

Not found (Gast)

Es wird in diesem Kuratorium prinzipiell nicht auf Grundlage von beliebigen Interpretationen, sondern selbstverständlich auf Grundlage der Diskussion des Bundestages selbst an dieses schwere Thema herangegangen. Aber bei der Gelegenheit erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass ein Finanzrahmen in der Bundestagsdiskussion über den so genannten „Ort der Information“, aber auch über das Stelenfeld selbst nicht zur Debatte stand, weil eine abschließende Unterlage Bau, die auch eine exakte Kostenkalkulation ermöglicht hätte, nicht vorlag und im Übrigen auch noch nicht vorliegt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zu einer weiteren Zusatzfrage die Kollegin Widmann-Mauz.

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade dem Hohen Haus zur Kenntnis gegeben haben, dass sich das Kuratorium auf Grundlage der Diskussion im Deutschen Bundestag um den „Ort der Information“ bemüht? Hätte es nicht korrekterweise heißen müssen: auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages?

Not found (Gast)

Selbstverständlich ist der Beschluss gewissermaßen die Ausgangslage. Aber der Beschluss sieht einen „Ort der Information“ vor. Was genau der Ort aussagt oder bedeutet, lässt sich - das ist verständlich - nur durch eine genaue Lektüre der Diskussion im Bundestag und im Kulturausschuss näher eingrenzen. Die eigentliche Bestimmung, was dieser Ort wirklich enthalten soll, muss in der Tat im Kuratorium - darum hat der Bundestag das Gremium als Stiftung geschaffen - entschieden werden. Das bedeutet, dass hier vom Bundestag - wenn Sie so wollen: mit Absicht - ein Interpretationsraum geschaffen worden ist. Dieser wird im Kuratorium mit Ihrer geschätzten Mithilfe gewiss sinnhaft genutzt werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Schemken. ({0}) Sie wollen doch nicht schon wieder einen Hammelsprung provozieren. Herr Kollege Schemken, bitte sehr.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, haben Sie bei der Bewertung der Diskussionsbeiträge eine besondere Präferenz?

Not found (Gast)

Diese Diskussion ist insofern abgeschlossen, als ein Beschluss des Bundestages vorliegt. Was ein Mitglied dieses Kuratoriums, auch wenn es der Staatsminister ist, persönlich denkt, spielt bei der Beschlussfassung der Gesamtheit nur insofern eine Rolle, als sie in der Diskussion innerhalb der Stiftung manifest wird. Diese wird dann öffentlich im Ergebnis bekannt. Ich werde hier aber nicht eine Diskussion über meine Vorstellung bezüglich des „Ortes der Information“ entfachen, von der ich genau weiß, dass diese alsbald wieder fehlinterpretiert wird, und zwar in derselben Absicht wie bisher. In einem Satz: Ich halte mich in dieser Hinsicht zurück und warte darauf, dass das Gremium, das diese Diskussion im Auftrag des Bundestages führen soll, diese führen wird. Dies wird, so glaube ich, am Freitag dieser Woche der Fall sein. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Sie haben leider nur eine Zusatzfrage. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister. Wir kommen zu Frage 4 des Abgeordneten Gerald Weiß ({0}): Mit welchem Recht bezeichnete sich Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Grundsteinlegung für das neue Opelwerk in Rüsselsheim als „Automann“, wenn in seiner Regierungsverantwortung zugleich über die Ökosteuer das Autofahren ständig weiter drastisch verteuert wird? Zur Beantwortung steht der Staatsminister im Kanzleramt, Hans Martin Bury, zur Verfügung.

Not found (Gast)

Herr Kollege Weiß, Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich bereits in seiner früheren Funktion als niedersächsischer Ministerpräsident in vielfältiger Weise für die Stärkung der deutschen Automobilindustrie eingesetzt. Hierzu zählt auch der Bonner Autogipfel von 1993, an dem neben Gerhard Schröder auch der bayerische und der baden-württembergische Ministerpräsident sowie die Vorstandsvorsitzenden von Daimler-Benz, BMW, Volkswagen und Porsche teilnahmen. Nach dem Bonner Autogipfel wurde Gerhard Schröder in Presseberichten mit der Bezeichnung „Automann“ versehen. ({0}) Der Bundeskanzler greift diesen Titel bei passender Gelegenheit gerne auf, um die Bedeutung der Automobilindustrie als eine der wichtigsten Branchen in Deutschland zu unterstreichen. Sie wissen, dass Deutschlands Automobilunternehmen international führend, ihre Produkte erfreulicherweise weltweit gefragt sind und dass sie einen bedeutenden Beitrag für Beschäftigung und Ausbildung in Deutschland leisten. Der in Ihrer Frage konstruierte Widerspruch besteht also nicht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zu einer Zusatzfrage der Kollege Weiß.

Gerald Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, dennoch will ich diesem existenten Widerspruch ein wenig nachgehen. „Automann“ Schröder hat laut „Bild“-Zeitung vom Sonntag, dem 4. Oktober 1998, verkündet: Bei sechs Pfennig mehr ist Ende der Fahnenstange. - Jetzt stehen wir vor der Situation, dass die Mineralölsteuer bis zum Jahre 2003 um 30 Pfennig, und die Benzinpreise bei Einrechnung der Umsatzsteuerwirkung sogar um 35 Pfennig steigen werden. Meinen Sie nicht, dass das Arbeitsplätze gefährden, den Absatz der Automobilindustrie vermindern und insbesondere sozial Schwächere, die auf das Auto angewiesen sind, benachteiligen wird?

Not found (Gast)

Herr Kollege Weiß, die Bundesregierung hat die größte Steuerreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit einem Entlastungsvolumen von 73 Milliarden DM für Bürger und Wirtschaft auf den Weg gebracht. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform kommt es - das ist richtig - im Bereich des Mineralöls zu einer moderaten und schrittweisen Verteuerung des Energieverbrauchs in Höhe der von Ihnen zitierten sechs Pfennige pro Jahr, aber im Gegenzug auch zu einer dringend notwendigen Entlastung bei den Lohnnebenkosten. Wie Sie wissen, resultieren die Benzinpreiserhöhungen der letzten Monate im Wesentlichen nicht auf steuerlichen Maßnahmen, sondern auf dem Anstieg der Rohölpreise. Wir nehmen in Deutschland in der EU immer noch - sowohl bei der Mineralölsteuer als auch bei den Treibstoffpreisen - einen Mittelplatz ein.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Gerald Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, würden Sie einräumen, dass das, was Sie eben gesagt haben, falsch ist, wenn ich Ihnen vorhalte, dass wir in der Europäischen Union bereits heute die vierthöchsten Mineralölsteuersätze haben und nach den weiteren Stufen der Einführung der Ökosteuer ab 2003 die zweithöchsten haben werden? Wie Sie dazu kommen, einen Mittelplatz zu reklamieren, bleibt mir unerfindlich.

Not found (Gast)

Herr Kollege Weiß, ich räume Ihnen nicht ein, dass die Aussage falsch war. Wir befinden uns im guten europäischen Kontext. Durch die Maßnahmen im Zuge der ökologischen Steuerreform setzen wir im Übrigen wirksame Innovationsanreize und Anreize zu Verhaltensänderungen. So ist es beispielsweise gelungen, einen großen Teil des Ziels der Reduzierung des Durchschnittsverbrauches von Kraftfahrzeugen zu erreichen. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Dirk Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatsminister, Sie haben eben geantwortet, dass die Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer zur Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge genutzt werden sollen. Nun ist mir gerüchteweise zu Ohren gekommen, dass die Grünen Ihr Koalitionspartner - das in der Zukunft nicht mehr so restriktiv handhaben wollen. Können Sie bestätigen, dass die Einnahmen auch in Zukunft voll in die Rentenversicherung gehen? Befürchten Sie dann nicht eine zum größten Teil steuerfinanzierte Rentenversicherung?

Not found (Gast)

Kollege Niebel, das Gesetz sieht ausdrücklich die Verwendung zur Reduzierung der Lohnnebenkosten - konkret: der Rentenversicherungsbeiträge - vor.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur Verfügung. Es geht um die Frage 5 des Kollegen Dr. Hans-Peter Uhl: Vizepräsident Rudolf Seiters Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass angesichts einer zunehmenden Gewaltbereitschaft im links- und rechtsextremen politischen Spektrum bei politischen Demonstrationen das Versammlungsrecht verbesserte Verbotsmöglichkeiten vorsehen sollte?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Dr. Uhl, wenn ich es mir einfach machen wollte, könnte ich Ihre Frage mit Nein beantworten. Aber ich will dazu ein paar Ausführungen machen. Das Versammlungsrecht bietet unserer Meinung nach auch gegenüber gewaltbereiten Veranstaltern und Teilnehmern von Versammlungen ein ausreichendes und wirksames Instrumentarium der Gefahrenabwehr. Gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz kann die zuständige Behörde die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zurzeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Nach § 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz kann unter denselben Voraussetzungen eine Versammlung oder ein Aufzug aufgelöst werden. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und die Unversehrtheit der staatlichen Einrichtungen. Sowohl unter dem Aspekt des Schutzes zentraler Rechtsgüter wie auch der Bewahrung der Rechtsordnung, wozu selbstverständlich auch die Strafvorschriften - wie zum Beispiel Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Landfriedensbruch - zählen, ist ein Vorgehen gegen gewalttätige Versammlungen möglich. Der Vollzug des Versammlungsgesetzes ist - auch das ist wichtig festzuhalten - nach Art. 83 Grundgesetz Sache der Länder. Ihnen obliegt es, je nach Gefahrenprognose, über versammlungsbezogene Maßnahmen zu entscheiden und diese gerichtsfest zu begründen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage, Herr Kollege Uhl.

Dr. Hans Peter Uhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Hürde für die Verhängung eines Versammlungsverbotes zu hoch angesetzt ist, da bei gewaltbereiten Demonstranten ein Verbot nur dann ausgesprochen werden kann, wenn die Polizei bei der anzustellenden Gefahrenprognose vorab den polizeilichen Notstand erklärt hat und sie diese für sie ehrenrührige Erklärung höchst ungern abgibt?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Uhl, ich habe mit einer solchen Frage gerechnet. Ich glaube, Sie würden einen Fehler machen, wenn Sie meinen, dies Problem bestehe aufgrund unserer gesetzlichen Grundlagen. Ich denke, das Gesetz, das wir für diesen Bereich haben, ist ausreichend. Der Vollzug kann hier und da ein Problem sein. Deswegen müssen wir uns den Fragen des Vollzuges zuwenden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Hans Peter Uhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bevorzugung der Versammlungsfreiheit gegenüber den mit ihr konkurrierenden Grundrechten dann unverhältnismäßig ist, wenn trotz eines massiven Polizeiaufgebots gewaltbereite Demonstranten vorhersehbar Menschen verletzen und Sachen beschädigen?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Dr. Uhl, die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, wie wir alle wissen. Wir sind auch sehr stolz darauf, dass es sie gibt. Ich denke, Ihre Frage ist nicht abstrakt zu beantworten, sondern es kommt beim Vollzug immer auf den einzelnen Fall an. Das möchte ich Ihnen so als Antwort sagen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Anwesend ist der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres. Wir kommen zur Frage 6 des Abgeordneten Dirk Niebel: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Mittel der Bundesanstalt für Arbeit von Arbeitsämtern im Rahmen der freien Förderung auch für erlebnispädagogische Maßnahmen im Ausland verwendet werden sollten?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Herr Niebel, mit Einführung der freien Förderung haben die Arbeitsämter seit Anfang 1998 die Möglichkeit, lokale Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln. Im vergangenen Jahr haben die Arbeitsämter für diese freie Förderung 1,093 Milliarden DM aufgewandt. Ziel der freien Förderung ist es, die Kreativität und das Fachwissen der Arbeitsämter zu nutzen und neue Instrumente mit besonders guten Eingliederungserfolgen zu entwickeln. Um die Kreativität der Arbeitsämter nicht einzuengen, hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, die Grenzen des § 10 SGB III exakt zu definieren. Die freien Leistungen müssen jedoch den Zielen und Grundsätzen der gesetzlichen Leistungen entsprechen und dürfen gesetzliche Leistungen nicht aufstocken. Nachdem nunmehr zwei Jahre lang Erfahrungen mit der freien Förderung gemacht wurden, hat das Bundesarbeitsministerium die Bundesanstalt für Arbeit gebeten, einen umfassenden Bericht über die Förderaktivitäten zu Vizepräsident Rudolf Seiters erstatten. Dadurch soll unter anderem eine Diskussion ermöglicht werden, wie positive Beispiele der freien Förderung breiter aufgegriffen, aber auch arbeitsmarktpolitisch zweifelhafte Förderungen ausgeschlossen werden können.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage, Herr Kollege Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, ich stimme Ihnen darin zu, dass die freie Förderung ein adäquates Instrument zum Beschreiten neuer Wege aus der Arbeitslosigkeit ist. Deswegen haben wir dies auch eingeführt. Würden Sie mir zustimmen, dass das von Ihnen angesprochene Gebot der Verhältnismäßigkeit dann nicht mehr gegeben ist, wenn zum Beispiel beim Arbeitsamt Villingen-Schwenningen im Rahmen des Programms „Sobena“ - ich muss leider ablesen, was das bedeutet; es ist die Abkürzung für: „Soziale Betreuung und Erlebnispädagogik in Namibia als integratives Element im Rahmen von Berufsfindung und Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen in die Berufsund Arbeitswelt“ - aus Mitteln der Beitragszahler 200 000 DM zur Reintegration von zehn Jugendlichen ausgegeben werden?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Das kann ich gegenwärtig nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob die Zahl, die Sie genannt haben, stimmt. Die Bundesanstalt für Arbeit ist seitens des BMA gebeten worden, die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit kritisch zu prüfen. Die Prüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Da nach den mir vorliegenden Presseberichten, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle, auch das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg in diesen Fall involviert ist, möchte ich fragen: Können Sie mir eine Beurteilung der Bundesregierung nach Vorlage des Berichts der Bundesanstalt für Arbeit zusichern und ausführen, ob der genannte Fall dem von Ihnen erwähnten Anspruch genügt?

Dr. h. c. Gerd Andres (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000038

Erstens nehme ich Ihre Presseberichte gern entgegen. Aber auch Sie wissen, dass nicht alles, was in den Zeitungen steht, stimmen muss. Zweitens habe ich darauf hingewiesen, dass wir eine Prüfung vornehmen. Wenn der Prüfbericht vorliegt, werden wir Ihnen das Ergebnis selbstverständlich mitteilen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Walter Kolbow zur Verfügung. Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Ina Lenke auf: In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung die Geltendmachung von Entschädigungszahlungen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ({0}), in dem entlassenen britischen Armeeangehörigen bestätigt wurde, dass die durchgeführte Befragung nach dem Bekenntnis ihrer homosexuellen Veranlagung gegen Art. 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte verstößt und somit eine grobe Verletzung der Privatsphäre war und ihnen daher wegen ihrer Entlassung aus der Armee aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Entschädigungsansprüche zustehen, vor dem Hintergrund, dass Bundeswehr und Militärischer Abschirmdienst ebenfalls solche Befragungen durchführen und bei Bekanntwerden einer homosexuellen Neigung dies entweder zum sofortigen Ende der Karriere des Soldaten oder zum systematischen Herausdrängen aus der Bundeswehr führt?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Herr Präsident, wenn Sie erlauben, würde ich die beiden Fragen der Kollegin im Zusammenhang beantworten wollen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich die Frage 8 der Kollegin Ina Lenke ebenfalls auf: Sind Informationen zutreffend, dass die Personalakten von homosexuellen Soldaten mit einer Kennzeichnung versehen werden, dem „Rosa Reiter“?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Die Bundesregierung erwartet nicht, Entschädigungszahlungen leisten zu müssen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist unseres Erachtens nicht auf die Bundeswehr übertragbar. Im Übrigen knüpft die Bundeswehr an die homosexuelle Neigung eines Soldaten keine unmittelbaren Entlassungsfolgen. Zu Frage 8 möchte ich anfügen, dass die Personalakten homosexueller Soldaten in keiner Weise besonders kenntlich gemacht werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage.

Ina Lenke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003170, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es gebe keine unmittelbare Folgen. Es gibt diese unmittelbaren Folgen sehr wohl. Zum Beispiel darf ein homosexueller Soldat kein Ausbilder sein. Stimmt das? Ich würde weiter gerne wissen, ob dem Militärischen Abschirmdienst von der Bundesregierung untersagt worden ist, bei Recherchen die sexuelle Orientierung von Soldaten einzubeziehen.

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Die letzte Frage kann ich nicht bestätigen. Zur ersten Frage möchte ich sagen: Es gibt zurzeit einen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, über den noch vor der parlamentarische Sommerpause entschieden wird und der bestimmte EntwicklunParl. Staatssekretär Gerd Andres gen in den Überlegungen unseres Hauses zur Folge haben wird.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage, bitte schön.

Ina Lenke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003170, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, vor dem Verfassungsgericht - so haben Sie gerade gesagt - ist ein Fall anhängig. Also müsste zumindest bei dem einen Fall eine Information in der Personalakte stehen. Von daher frage ich Sie, ob Hinweise über besondere sexuelle Orientierungen von Soldaten in die Personalakten aufgenommen werden?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Nein, Frau Kollegin. Der genannte Fall ist ein Fall des Outens, wie man neudeutsch sagt. Der Soldat bekennt sich zu seiner sexuellen Orientierung und wird damit als Soldat zu einem bestimmten Problem, was das Führen und Ausbilden angeht. Hier befinden wir uns in enger Abstimmung mit dem militärischen Führungsrat und der politischen Leitung, um eine angemessene Lösung zu finden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Ina Lenke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003170, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, können Sie mir Ihre Formulierung „bestimmtes Problem“ an einem Beispiel darlegen? Welches bestimmte Problem sieht die Bundesregierung in solchen Fällen?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Die Bundesregierung verlässt sich in diesem Zusammenhang sehr auf den militärischen Rat der Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Führer, die die Truppe letztlich militärisch zu leiten haben. Dabei werden wir darauf hingewiesen, dass Ausbilden und Führen durch homosexuelle Soldaten in der Truppe ein Problem sein kann. Wir versuchen zurzeit auch innerhalb der Bundesregierung -, dies aufzuarbeiten und einer Lösung zuzuführen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, wenn ich mich recht erinnere, war ein wesentliches Argument dafür, dass Homosexuelle keine Führungsfunktionen in der Bundeswehr übernehmen können, das der potenziell entstehenden sexuellen Anziehungskraft zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. In Anbetracht des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu Frauen in der Bundeswehr, wozu jetzt eine Anhörung stattfindet, frage ich: Ist die Bundesregierung bereit, die Frage der sexuellen Anziehungskraft zwischen Führern und Untergebenen neu zu überdenken?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Die Bundesregierung ist immer bereit, interessante Ausführungen und Erklärungen zu überdenken. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, Sie haben die Frage nach den besonderen Gefährdungen - oder wie immer man das nennen will - nicht beantwortet. Sie haben nur darauf verwiesen, dass Sie sich daran halten, was die Führungskräfte Ihnen sagen. Wenn ich mich recht entsinne, gibt es in der Geschichte der BRD bereits einschlägige Beispiele, dass Generäle ziemliche Karriereschwierigkeiten aufgrund eines solchen Verdachtes bekamen. Können Sie vielleicht doch ein kleines bisschen näher ausführen, wie sich ein junger Mann verhalten soll, der zur Bundeswehr muss und homosexuell orientiert ist? Soll er gleich von vornherein sagen: „Ich melde mich bei den Latrinenputzern“, oder soll er sagen: „Ich muss jetzt hier meinen Dienst tun und möchte den versehen wie alle anderen“?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Die sexuelle Orientierung eines Soldaten ist keine Benachteiligung von vornherein, auch nicht im Dienst. Wir müssen aber beim Ausbilden und beim Führen der Truppe darauf achten, dass daraus keine Schwierigkeiten im militärischen Bereich entstehen. Jeder, der eine sexuelle Orientierung, wie sie in der Fragestunde jetzt angesprochen worden ist, hat, ist in der Bundeswehr willkommen und hat letztlich auch keine Nachteile zu erwarten. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage der Kollegin Ostrowski.

Christine Ostrowski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001662, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, die Frage von Frau Lenke ist ja immer noch offen. Was sind denn nun die bestimmten Probleme, die Schwierigkeiten bereiten, wenn homosexuell Orientierte in Führungspositionen sind? Bitte beantworten Sie diese Frage konkret.

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Ich habe wiederholt vom Führen und vom Ausbilden in militärischen Einheiten gesprochen. Es ist leider - ich sage: leider - in unserer Gesellschaft, möglicherweise auch in Teilen der BunParl. Staatssekretär Walter Kolbow deswehr, noch so, dass eine homosexuelle Orientierung diskreditiert ist. Dies wollen wir nicht, aber wir müssen dies beim Führen und Ausbilden von jungen Männern im militärischen Betrieb unserer Streitkräfte auch wissen und umsetzen. Deswegen müssen wir sehr sorgfältig vorgehen, um Homosexuelle in den Streitkräften auch dann nicht diskreditieren zu lassen, wenn sie sich als solche bekennen. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Dr. Fink.

Prof. Dr. Heinrich Fink (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003116, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Zeichnet es nicht gerade einen Ausbilder aus, wenn er ehrlich und offen zu seiner sexuellen Neigung steht? Hat er nicht dadurch einen bestimmten Schutz? Wird ihm denn das nicht in irgendeiner Weise als ehrenwert angerechnet?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Herr Kollege, ich persönlich teile die in Ihrer Fragestellung zum Ausdruck kommende Bewertung. Ich weiß aber, dass sie nicht in allen Bereichen einer Männergesellschaft wie der Bundeswehr geteilt wird. Damit müssen wir verantwortungsvoll umgehen, auch zum Schutze der Betroffenen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Kollegin Lenke hat eine vierte Zusatzfrage.

Ina Lenke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003170, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, kennen Sie den Brief aus dem Wangerland, den einige Soldaten geschrieben haben, als ihr Ausbilder wegen homosexueller Neigungen vom Dienst suspendiert worden ist? Sie wollten unbedingt, dass dieser Ausbilder weiter bei ihnen tätig ist. Von daher halte ich Ihre grundsätzliche oder sehr umfassende Aussage, dass homosexuelle Soldaten als Ausbilder nicht geeignet sind, für sehr fragwürdig. Ich finde es schon sehr mutig, dass Sie namens der Bundesregierung hier solche Aussagen machen.

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Frau Kollegin, Sie unterstellen mir etwas, was ich nicht gesagt habe. Wir halten auch Ausbilder mit einer solchen sexuellen Orientierung für durchaus führungs- und verantwortungsfähig. Nur, wir müssen sie als Führer und Ausbilder auch in den militärischen Betrieb sowie in die Ausbildung und Erziehung einordnen. Nichts anderes habe ich zum Ausdruck bringen wollen. Mir zu unterstellen, dass ich als Vertreter der Bundesregierung homosexuelle Soldaten als Vorgesetzte diskreditiere, ist nicht redlich.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Dr. Hans-Peter Uhl auf: Welchen technischen, geländemäßigen und taktischen Beschränkungen unterliegt der Einsatz eines Kettenkampfpanzers in einem gebirgigen Terrain wie Ostanatolien und welchen Kampfwert hätte dort ein 60 Tonnen schweres Kettenfahrzeug wie der Leopard 2 beim Einsatz gegen eine Guerilla?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Herr Kollege Dr. Uhl, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Der Kampfpanzer Leopard 2 ist im Rahmen des Gefechts der verbundenen Waffen für den Kampf gegen Kampfpanzer auf große Entfernungen, etwa 3 000 Meter, bestimmt. Seinen höchsten Gefechtswert entwickelt dieser Kampfpanzer in einem weitgehend offenen - wie wir sagen -, leicht welligen Gelände mit Möglichkeiten zur Beobachtung bis 5 000 Meter und tragfähigem, festem Untergrund, auf dem er sein Höchstmaß an Beweglichkeit - auch abseits von Straßen und Wegen - ausnutzen kann. In einem gebirgigen, teilweise hochgebirgigen und zerklüfteten Gelände, das - danach fragen Sie - Ostanatolien vergleichbar ist, sinkt der Gefechtswert des Leopard 2, da er sein hohes Leistungsvermögen nicht oder nur sehr eingeschränkt entfalten kann. Hinsichtlich eines nach den Grundsätzen der Guerillataktik kämpfenden Gegners ist der Gefechtswert des Leopard 2, insbesondere im schwierigen und unübersichtlichen Gelände, auch im Verbund mit anderen mechanisierten Kräften grundsätzlich als niedrig zu beurteilen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Dr. Hans Peter Uhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wenn das zutreffend ist, was Sie ausgeführt haben, dann frage ich: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass türkische Kettenkampfpanzer jemals in Kampfhandlungen gegen die kurdische Zivilbevölkerung eingesetzt wurden?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Unsere Recherchen im Zusammenhang mit den aktuellen Debatten konnten das Vorliegen solcher Erkenntnisse nicht bestätigen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Die Frage 10 des Kollegen Josef Hollerith und die Fragen 11 und 12 des Kollegen Werner Lensing werden schriftlich beantwortet. Ich rufe nun die Frage 13 des Kollegen Werner Siemann auf. Wie hoch war der Anteil an Soldaten aus KRK-Einheiten im Verhältnis zu Soldaten aus HVK-Einheiten bei den beiden letzten Kontingenten und bei dem jetzigen SFOR- und KFORKontingent und wie hoch wird dieser voraussichtlich bei den nächsten beiden Kontingenten sein?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Lieber Herr Kollege Siemann, meine Antwort zu Ihrer ersten Frage: Die AusParl. Staatssekretär Walter Kolbow planung und Aufstellung künftiger Kontingente der SFOR und der KFOR erfolgen im Wesentlichen unter Rückgriff auf Leitverbände, die zu den Krisenreaktionskräften bzw. zu den Krisenreaktionsverstärkungskräften gehören. Diese Verbände werden bei Bedarf durch Einheiten, Teileinheiten und/oder im Rahmen von Einzelpersonalabstellungen aus den Hauptverteidigungskräften verstärkt, wie Sie auch schon aus den Diskussionen im Verteidigungsausschuss wissen. Mit Abschluss der Umwidmung von Teilen der Hauptverteidigungskräfte zu Krisenreaktionsverstärkungskräften bis circa Mitte 2001 wird der Anteil der Verstärkungen aus den Hauptverteidigungskräften verringert werden können. Der jeweilige Anteil von Soldatinnen und Soldaten aus Einheiten der Krisenreaktionskräfte bzw. der Krisenreaktionsverstärkungskräfte und der Hauptverteidigungskräfte wurde bisher nicht zentral erfasst. Eine Ermittlung dieser Zahlen bedarf umfangreicher Untersuchungen im nachgeordneten Bereich, da diese Daten nur dezentral verfügbar sind. Sie können mit vertretbarem Aufwand nur für die zurzeit im Einsatz befindlichen Kontingente der SFOR und der KFOR sowie für das in Vorbereitung befindliche erste, geschlossen von einer Leitdivision zu stellende Einsatzkontingent der SFOR und der KFOR ermittelt werden. Entsprechende Weisungen wurden erteilt; eine Aufstellung der Gesamtzahlen wird Ihnen, verehrter Herr Kollege, nach Abschluss der Datenerfassung schriftlich zugehen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage.

Werner Siemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003236, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wie bewertet die Bundesregierung den Umstand der Durchmischung von KRK-Einheiten und HVK-Einheiten beim Auslandseinsatz, soweit es Ausbildung und Leistungsfähigkeit der Soldaten betrifft?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Wir schicken keinen Soldaten - auch keinen aus den Hauptverteidigungskräften in einen Einsatz, der für seine Aufgabe nicht gut ausgebildet und daher gut vorbereitet ist.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 14 des Kollegen Werner Siemann auf: Wie hoch wird in der Zukunft voraussichtlich der Anteil an Soldaten sein, bei denen - entgegen der ursprünglichen Absicht - von einer grundsätzlichen Verweildauer von zwei Jahren zwischen den Einsätzen in Deutschland abgewichen werden wird?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Herr Kollege Siemann, der Umfang der Krisenreaktionskräfte und die bislang nur viermonatige Dauer des Einsatzes von Kontingenttruppen hatten für viele Soldatinnen und Soldaten, besonders der Logistik- und der Sanitätstruppen, aber auch für diejenigen, die in den Bereichen Führungsunterstützung, Aufklärung und Pioniereinsatz tätig sind, circa 8 bis 16 Monate nach Abschluss des vorangegangenen Einsatzes einen erneuten Einsatz zur Folge. Davon waren insbesondere die Zeit- und Berufssoldaten und deren Familien betroffen, während freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende regelmäßig nur einmal zum Einsatz kamen. Die Erhöhung des Krisenreaktionsumfangs des Heeres um circa 13 000 Soldaten zulasten der Hauptverteidigungskräfte und die infolge der Stehzeitverlängerung auf sechs Monate eintretende Verringerung des Personalaufwands - Einsatz von zwei statt drei Kontingenten pro Jahreszeitraum - führt zur Verlängerung des Zeitraums zwischen zwei Einsätzen auf grundsätzlich zwei Jahre. Soweit die derzeitigen Rahmenbedingungen, also die strukturelle und die stärkemäßige Zusammensetzung der Einsatzkontingente, Bestand haben, ist von der angestrebten 24-monatigen Verweildauer der Soldaten in Deutschland grundsätzlich auszugehen. Herr Kollege, trotz aller Bemühungen um Einsatzgerechtigkeit und um Verteilung der Last auf eine maximale Anzahl von Soldaten kann für den einzelnen Soldaten leider keine Garantie für eine zweijährige Verweildauer im Inland gegeben werden. Aus den Debatten im Verteidigungsausschuss, die wir verantwortungsvoll führen, wissen Sie, dass es da insbesondere um Spezialisten geht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Sie können eine Zusatzfrage stellen.

Werner Siemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003236, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, welche Regelungen plant die Bundesregierung, um möglichst allen Soldaten, also auch den Spezialisten, eine Verweildauer von zwei Jahren zwischen den Einsätzen in Deutschland zu ermöglichen?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Wir führen jetzt eine Bestandsaufnahme über die beabsichtigten Entsendungen, insbesondere der Spezialisten, durch. Wir werden aufgrund einer solchen Bestandsaufnahme sehr sicher sagen können, wer die zwei Jahre in Anspruch nehmen kann. Wer sie nicht in Anspruch nehmen kann, für den werden wir Ausgleichsmaßnahmen finden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels zur Verfügung. Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Annette WidmannMauz auf: Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung an, um die Zulassung von Medikamenten für Kinder zu verbessern, angeParl. Staatssekretär Walter Kolbow sichts der Tatsache, dass in Deutschland bestimmte Tests an Kindern verboten sind, die als Vorstufen zu manchen klinischen Prüfungen und damit zur Zulassung von Medikamenten vorgeschrieben sind?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Präsident! Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist bekannt, dass es für eine große Anzahl von Arzneimitteln, die prinzipiell für eine Anwendung bei Kindern geeignet sind, keine Angaben zur Dosierung und keine geeigneten Zubereitungen gibt. Es trifft zu, dass das Arzneimittelgesetz fremdnützige Forschung an Kindern nicht generell erlaubt. So sind zum Beispiel klinische Prüfungen der Phasen 1 und 2 - Prüfungen an gesunden Kindern zur Ermittlung der Pharmakologie als Vorstufen zur Prüfung an kranken Kindern - nicht möglich. Lediglich Arzneimittel, die der Erkennung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen, dürfen an gesunden Kindern geprüft werden. Das darf auch nur geschehen, wenn eine entsprechende Prüfung solcher Arzneimittel an Erwachsenen keine auch für Kinder ausreichenden Prüfergebnisse erwarten lässt. Klinische Prüfungen am kranken Kind sind möglich, wenn erwartet werden darf, dass das kranke Kind von der Anwendung des zu prüfenden Arzneimittels einen Nutzen hat und dass die Anwendung des zu prüfenden Arzneimittels angezeigt ist, „um das Leben des kranken Kindes zu retten, seine Gesundheit wiederherzustellen oder sein Leiden zu erleichtern“. Arzneimittelforschung an Kindern ist also auch in Deutschland in bestimmten Fällen möglich. Einschränkungen im Hinblick auf den besonderen Schutz vor fremdnütziger Forschung sieht das Arzneimittelgesetz seit 1978 vor. Das entsprach bisher nicht allein der Haltung des Deutschen Bundestages. Auch das Europäische Parlament vertritt diese Auffassung.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage.

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, laut Aussagen des Marburger Professors Hannsjörg Seyberth sind mehr als 40 Prozent der in der Kinderklinik der Marburger Universität verschriebenen Mittel für Patienten unter 16 Jahren nicht zugelassen. Auf Intensivstationen für Neugeborene sind sogar rund 90 Prozent der Arzneien für Neugeborene nicht erlaubt. Die Ärzte müssen sie dennoch verschreiben, weil entsprechende Alternativen, wie Sie ja auch ausgeführt haben, fehlen; das heißt, Arzneimittel müssen aus medizinischen Gründen unabhängig von der streng gehandhabten Erteilung der Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - meist mit gutem Erfolg - verschrieben werden. Als individueller Heilversuch ist das nicht strafbar, eine Unterlassung aber unter Umständen sehr wohl. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie gedenkt die Bundesregierung diesen offensichtlichen Widersinn bei der Zulassung vor allen Dingen im Hinblick darauf, die Ärzte bei dieser schwierigen Frage nicht im Stich zu lassen, zu beheben und dafür zu sorgen, dass Kindern und Neugeborenen Medikamente, die gerade sie dringend brauchen, zur Verfügung stehen?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Frau Kollegin, erst einmal muss man darauf hinweisen, dass die Ursache für die von Ihnen geschilderte Situation - fehlende Angaben zur Dosierung von Arzneimitteln bei Kindern; das haben Sie ja nun sehr nachdrücklich ausgeführt und das ist auch zu beklagen - nicht allein in den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes liegt. Das wird in der Debatte sehr häufig nicht berücksichtigt. Die bestehenden Möglichkeiten der Prüfung von Arzneimitteln an Kindern und der Entwicklung von für diese geeigneten Zubereitungen werden oft auch aufgrund unternehmerischer Entscheidungen nicht immer im erforderlichen Umfang genutzt, weil es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, dass der Unternehmer bei der Prüfung von Substanzen oder Medikamenten, die, wie Sie beschrieben haben, für bestimmte Anwendungen bei Kindern als geeignet erscheinen, immer auch in geeigneter Weise Therapien an erkrankten Kindern - das ist ja möglich, wenn eine Besserung als möglich erscheint - mitprüft. Hier könnte man das AMG nachbessern und das generell vorschreiben. Diese Debatte muss intensiv geführt werden, weil dabei die unternehmerische Freiheit und die angesprochenen Belange miteinander in Konflikt geraten können. Es gibt aber schon heute die Möglichkeit, das zu tun. Sehr oft beklagen die Unternehmen die Situation sehr, aber nutzen die Möglichkeiten, die aufgrund des AMG bestehen, wegen unternehmerischer Entscheidungen nicht immer in dem erforderlichen oder möglichen Maße. Dieser Punkt muss in die Debatte einfließen und den Unternehmern muss man das auch entgegen halten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, nachdem Sie deutlich gemacht haben, dass es, wenn ich es richtig verstanden habe, noch keine konkreten Überlegungen des Ministeriums gibt, wie diesem Dilemma abgeholfen werden kann, möchte ich Sie auf eine Vorgehensweise in den USA hinweisen: Dort gibt es einen verlängerten Patentschutz, wenn Arzneimittel auch an Kindern klinisch getestet wurden. Konkret frage ich: Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit auf dem deutschen Arzneimittelmarkt tätige Pharmaunternehmen mehr Anreize bekommen, um in die oftmals sehr teure und wenig lukrative Entwicklung von kindgerechten Medikamenten zu investieren?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Ich bedanke mich für die Frage, Frau Kollegin. Genau diese Möglichkeit, die in Vizepräsident Rudolf Seiters den USA den Unternehmen eingeräumt wird, die anfallenden Kosten für die Entwicklung kindertauglicher Arzneimittel durch verlängerten Patentschutz zu kompensieren, wird von unserem Haus geprüft. Wir arbeiten in diesem Bereich und prüfen mehrere Optionen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Sie wissen, dass es von unserem Haus auch Kontakte zur Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und zur pharmazeutischen Industrie gibt, wo auch das besprochen wird. Es steht immer noch die Errichtung eines staatlichen Zentrums für Arzneimittelforschung an Kindern zur Debatte; das würde den Vorstellungen der DGKJ entsprechen. Wir sind in diesem Punkt aber der Auffassung, dass das weder wünschenswert noch machbar ist. Es gibt aber auch noch zwei andere Möglichkeiten, die in diesem Zusammenhang zurzeit diskutiert werden. Auf europäischer Ebene ist gerade erst die Verordnung über „orphan drugs“ beschlossen worden, in der vorgesehen ist, für bestimmte Fallgestaltungen Anreize zu schaffen. Im Zusammenhang mit dieser „orphan drugs“ - Verordnung könnte man auf europäischer Ebene auch überlegen, ob es eine Ergänzung für Kinderarzneimittel geben sollte. Das wird insofern interessant, als diese gerade erlassene Verordnung es für ausgewählte Bereiche den nationalen Regierungen überlässt, ob sie bestimmte Fördermittel oder auch bestimmte Steuererleichterungen zur Verfügung stellen. Dies alles ist sehr aktuell und wird bei uns im Hause intensiv geprüft.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen zur Frage 16 des Kollegen Dr. Martin Mayer: Welche Wirkungen hat das im Januar 2000 in Montreal verabschiedete Protokoll über biologische Sicherheit ({0}) gegenüber Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen in Deutschland?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege Mayer, die Annahme des Biosafety-Protokolls durch die außerordentliche Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention ändert unmittelbar zunächst nichts. Erst einmal muss das übliche Verfahren zur Beschlussfassung über völkerrechtliche Regelungen durchlaufen werden, was noch einige Zeit dauern wird. Der nächste Schritt ist die Zeichnung des Protokolls. Erste Gelegenheit dazu wird die nächste, die fünfte ordentliche Vertragsstaatenkonferenz sein, die im Mai in Nairobi stattfinden wird. Für die Bürgerinnen und Bürger bei uns wird sich erst dann etwas ändern, wenn die Regelungen des Protokolls in europäisches und nationales Recht umgesetzt sein werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage.

Dr. Martin Mayer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001448, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wird es zu diesem Protokoll auch ein Ratifizierungsverfahren im Deutschen Bundestag geben?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Ich habe schon erläutert, dass in Umsetzung des Protokolls noch etliche Verfahrensschritte durchlaufen werden müssen. Auch werden Ausführungsbestimmungen geprüft und beschlossen werden müssen. Welcher Art diese rechtlichen Regelungen sein werden, kann man vorab noch nicht sagen. Ich habe gerade schon auf die fünfte Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi hingewiesen. Ein weiterer Teil dieses Verfahrens wird vom 5. Juni 2000 bis zum 4. Juni 2001 bei den UN in New York stattfinden; das ist Ihnen ja bekannt. Was danach auf nationaler Ebene zu beschließen ist, wird entsprechend den Beteiligungsrechten des Parlaments hier im Deutschen Bundestag umgesetzt werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Martin Mayer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001448, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, teilen Sie meine Auffassung, dass es unvorsichtig ist, ein Protokoll zu unterzeichnen, von dem noch nicht im Einzelnen bekannt ist, wie dessen rechtliche Auswirkungen sein werden und wie vor allem der Deutsche Bundestag beteiligt wird?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege, ich teile diese Sorge nicht. Bekanntermaßen ist es seit vielen Jahren in harten und intensiven Verhandlungen das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft gewesen, weltweit - das ist gerade im Zeitalter der Globalisierung ungeheuer wichtig - bestimmte grundlegende Elemente und Prinzipien zu verankern. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die beteiligten Fachgremien waren sehr froh, dass wir jetzt zu dieser Regelung gekommen sind. Ich möchte die wesentlichen Punkte nennen, die es erlauben, dieses Protokoll als einen wirklichen Durchbruch auch beim Verbraucherschutz anzusehen. Erstens dürfen gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich nur dann von einem Land in ein anderes verbracht werden, wenn das Importland dazu auf der Grundlage umfassender Informationen über den Organismus seine Zustimmung gegeben hat. Das war ein wichtiges Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft. Zweitens ist im Sinne des Verbraucherschutzes stets sehr befürwortet worden, dass dies auch für landwirtschaftliche Massengüter gelten soll, die nicht dazu bestimmt sind, in die Umwelt freigesetzt zu werden, sondern zum Beispiel als Futtermittel verwendet oder weiterverarbeitet werden sollen. Ein dritter wichtiger Bestandteil ist, dass der Vorsorgegrundsatz als Leitgedanke auch für die auf der Grundlage des Protokolls zu treffenden Einzelfallentscheidungen fest verankert wird. Diese drei wichtigen Elemente sind sehr lange und intensiv beraten worden und sie stellen, wie ich glaube, einen Durchbruch dar. Gerade die Tatsache, dass die Umsetzung auf nationaler Ebene noch intensive Arbeit erfordert, macht es möglich, Sorgen, die vielleicht noch bestehen, auch von unserer Seite auszuräumen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen zur Frage 17 des Kollegen Mayer: Welche Folgemaßnahmen plant die Bundesregierung zu diesem Protokoll, und wie wird der Deutsche Bundestag an den entsprechenden Verfahren beteiligt?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege, ein wichtiger nächster Schritt ist die Prüfung - ich habe in meiner Antwort auf Ihre Zusatzfrage schon zum Teil darauf Bezug genommen -, welche Änderungen des EU-Rechts, insbesondere der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG, und des nationalen Rechts, insbesondere des Gentechnikgesetzes, zur Implementierung des BiosicherheitsProtokolls nötig sind. Das kann zum Teil schon im Rahmen des zurzeit laufenden Verfahrens zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie geschehen. Die zuständigen Fachleute aus den Mitgliedstaaten werden diese Frage Anfang März in Brüssel im Rahmen der Arbeitsgruppe „Biologische Sicherheit“ diskutieren. Wie ich eben bei der Beantwortung Ihrer Zusatzfrage schon sagte, wird der Bundestag an den nötigen Rechtsänderungsverfahren auf EU-Ebene selbstverständlich nach den insofern geltenden Vorschriften beteiligt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Erste Zusatzfrage.

Dr. Martin Mayer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001448, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, können Sie die Befürchtungen zerstreuen, dass durch das Biosafety-Protokoll die Erforschung und Anwendung von Arzneimitteln behindert wird?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Ihre Frage impliziert ja, dass Sie Bedenken haben. Ich teile diese Bedenken nicht. Ich bin vielmehr der Auffassung, dass gemäß dem Vorsorgegrundsatz eine notwendige Regelung eingeführt wird. Dieses Protokoll soll ja dem Schutz von Mensch und Umwelt im internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen dienen. Dieser Schutz - das ist ein ganz wichtiger Punkt - ist gegenüber dem auch zu schützenden freien Handel und der Freiheit in Forschung und Wissenschaft nicht nachrangig.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zweite Zusatzfrage.

Dr. Martin Mayer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001448, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, teilen Sie meine Auffassung, dass der ursprüngliche Gedanke dieses Protokolls und dieser Konvention der Erhalt der Artenvielfalt auf der Welt war und dass die Hereinnahme des Verbraucherschutzes letztlich eine Überfrachtung ist? Für den Verbraucherschutz sind nämlich internationale Konventionen nicht notwendig, weil sie auf europäischer Ebene hinreichend geregelt werden können.

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege, ich habe schon im Rahmen der Beantwortung Ihrer ersten Frage darauf hingewiesen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass in dem Zeitalter der Globalisierung, in dem einzelne Entscheidungen globale Auswirkungen in den Nationalstaaten haben, Probleme des Verbraucherschutzes gezwungenermaßen immer auch globale Dimensionen haben, unabhängig davon, ob uns die Lösung dieser Probleme leicht oder schwer fällt. Ich bin deswegen der Meinung, dass es sich bei diesen Vorgehen nicht um eine Überfrachtung handelt, sondern dass ein sachlich notwendiger Zusammenhang besteht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 18 der Kollegin Kersten Naumann auf: Ist die Bundesregierung bereit - ähnlich wie dies in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist -, für den Bt-Mais einen Sonderweg des nationalen Verbots der Verwendung und des Verkaufs von gentechnisch verändertem Pflanzengut zu gehen und erwägt sie für den Fall, dass keine Ampicillin-Markergene in neuen Maissorten ({0}) verwendet werden, ihre Zulassung für den kommerziellen Gebrauch zur Futtermittel- und Lebensmittelproduktion?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2000 nach § 20 Abs. 2 Gentechnikgesetz in Verbindung mit Art. 16 der Richtlinie 90/220/EWG für Deutschland das Ruhen der Genehmigung zum Inverkehrbringen des von Ihnen angesprochenen Bt-Mais angeordnet, soweit es den Anbau betrifft. Grund hierfür war, dass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand der begründete Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen zu Anbauzwecken nicht mehr vorliegen. Zu den Gründen zählen in Laborversuchen festgestellte schädliche Effekte auf Larven der Florfliege und des Monarchfalters. Außerdem wurde im Laborversuch gezeigt, dass das Bt-Toxin aus den Wurzeln der transgenen Maispflanzen in den Boden gelangen und dort über längere Zeit stabil und wirksam bleiben kann. Welche Konsequenzen das hat - gerade bezogen auf die Bodenbakterien, die für die Bodenfruchtbarkeit ganz entscheidend sind,- wissen wir heute noch nicht. Diese Effekte werden auf das Bt-Toxin und nicht auf das im Mais auch vorliegende Antibiotikaresistenzgen zurückgeführt. Daher müssen die ökologischen Auswirkungen transgener Bt-Maispflanzen unabhängig davon, ob sie ein Antibiotikaresistenzgen enthalten, vor dem Hintergrund der genannten wissenschaftlichen Ergebnisse geprüft werden, bevor eine Genehmigung zu Anbauzwecken erteilt werden kann. Unabhängig davon hält die Bundesregierung den Verzicht auf die Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen in GVO-Pflanzen aus Vorsorgegründen für unbedingt erforderlich.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Kersten Naumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003197, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Risiken von den neuen Markergenen ausgehen?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Ich habe einige schon genannt. Das betrifft einmal die Bodenfruchtbarkeit, über die keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen. Sehr breit und intensiv ist auch die Frage diskutiert worden, inwieweit Antibiotika, die eben auch als Markergen eingesetzt werden, Auswirkungen auf die Resistenzentwicklung haben. Es gibt begründete Befürchtungen, dass solche Resistenzen dadurch begünstigt werden können. Aber der andere von mir genannte Effekt, der von dem Toxin ausgeht, ist auch sehr wichtig. Diesbezüglich müssen weitere Prüfungen durchgeführt werden. Die Florfliege ist ein Nützling, der Monarchfalter ist kein Schädling. Diese Tierarten sind nicht das Ziel des Toxins. Sie werden aber in Mitleidenschaft gezogen und man kann auch nicht ausschließen, dass dies noch andere Tiere betrifft. Diese Punkte müssen mit berücksichtigt werden und das war auch der Grund für die Vorgehensweise.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Naumann auf: Liegen der Bundesregierung Informationen bezüglich rechtlicher Schritte der Herstellerfirma von Bt-176 gegen die Entscheidung des Bundesministers für Gesundheit vor, und wie wird sich die Bundesregierung verhalten?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über rechtliche Schritte der Herstellerfirma von Bt-176 gegen die Entscheidung des Robert-Koch-Instituts vor. Im Streitfall wird das RobertKoch-Institut seine Entscheidung verteidigen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage.

Kersten Naumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003197, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Risiken für die Gesamtkette der Lebensmittelherstellung bei einer breiten Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzensorten in Deutschland ein? Ich denke hier an die Beispiele von Amerika, Brasilien und Argentinien.

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Ich möchte mich nicht dazu versteigen, eine Schätzung aus dem Ärmel zu schütteln. Wenn Sie mir hierzu konkretere Fragen übermitteln, bin ich gerne bereit, sie Ihnen zu beantworten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Staatssekretärin, wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereiches; ich danke Ihnen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Siegfried Scheffler zur Verfügung. Die Frage 20 des Kollegen Lammert soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 21 des Kollegen Heinz Schemken auf. Welche Kriterien gelten für das Anti-Stau-Programm zur Beseitigung von Engpässen 2003 bis 2007 bei der Schließung von Lücken im Autobahn- und Bundesstraßennetz?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Lieber Kollege Schemken, Sie fragen nach der Projektauswahl für das Anti-Stau-Programm. Diese Projektauswahl erfolgte nach klaren und einheitlichen Kriterien, die für die Bundesfernstraßen wie folgt definiert wurden: überwiegend vierstreifige Autobahnen mit durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken von über 65 000 Fahrzeugen, Autobahnstrecken mit hohem LKW-Anteil, fehlenden Standstreifen und großen Steigungen oder Gefällen, Schließen einiger entscheidender Lücken im Netz, die bislang regelmäßig zu Staus geführt haben. Außerdem muss der Planungsstand mindestens dem Vorentwurf entsprechen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Bitte sehr, Frau Kollegin Blank.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, können Sie mir aufgrund der von Ihnen genannten Kriterien erklären, warum der Autobahnabschnitt A 3 zwischen Nürnberg und Würzburg nicht im Anti-StauProgramm enthalten ist?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Sehr geehrte Frau Kollegin Blank, das Anti-StauProgramm hat natürlich ein begrenztes Volumen. Insofern konnten nicht alle Engpässe in dieses Programm einbezogen werden. Schon zu Ihrer Regierungszeit betrug der Bedarf das Fünffache des Projektvolumens. Natürlich wird über das Anti-Stau-Programm hinaus auch die klassische Haushaltsfinanzierung herangezogen, mit der ja quasi auch ein Engpassbeseitigungsprogramm mitfinanziert werden kann.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Schmidt.

Albert Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002779, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass die von Ihnen als Kriterium genannte Verkehrsbelastungszahl von 65 000 oder mehr Fahrzeugen täglich an den ausgewählten Abschnitten schon seit 1995 besteht, ohne dass damals zusätzliche Spuren dazugebaut worden sind?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Ich könnte mit einem klaren Ja antworten. Ich habe in der Antwort auf die Frage der Kollegin Blank gesagt, dass schon zu Zeiten der alten Regierung, also unter Verkehrsminister Wissmann, ein fünffacher Bedarf zur Beseitigung von Engpassstellen vorlag. Dieser fünffache Bedarf konnte auch von der alten Bundesregierung nicht abgebaut werden, weil das Investitionsvolumen begrenzt war. In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal daran erinnern, dass Verkehrsminister Klimmt vor der Verkehrsministerkonferenz zugesagt hat, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Er hat das in diesem Jahr aufgegriffen und hat über 7 Milliarden DM zusätzliche Investitionsmittel mobilisiert. Wir sprechen heute, insbesondere in dieser Fragestunde, beim Anti-Stau-Programm von einer Abarbeitung von Autobahnabschnitten. Aber ein Anti-StauProgramm ist für die Bundesregierung und für mich persönlich auch die Ertüchtigung von Langsamfahrstrecken und Knoten zum Beispiel bei den Schienenwegen und bei den Bundeswasserstraßen. Auch das ist anti Stau, weil damit der schwere LKW-Verkehr von der Straße, also von den hochbelasteten Autobahnen zum Beispiel auf das Schienennetz und auf die Bundeswasserstraßen verlagert werden könnte. Insofern ist das ein erhebliches Volumen, mit dem erstmalig in dieser Bundesrepublik ein Minister reagiert hat. Deshalb ist der Verweis der Kollegin Blank fast ein Eigentor, weil das nämlich von der alten Bundesregierung nicht verwirklicht wurde. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ein Zusatzfrage der Kollegin Ostrowski.

Christine Ostrowski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001662, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, Sie hatten die Kriterien genannt, nach denen Bundesautobahnen in das Anti-Stau-Programm hineinkommen. Nun treffen diese Kriterien - das nehme ich an - zum Beispiel auf das Kreuz A 13 zu. Sie haben gesagt, dass es nur ein begrenztes Investitionsvolumen gebe und dass andere Straßen herausfallen müssten. Es muss demzufolge - das ist meine Frage - über die von Ihnen genannten Kriterien hinaus weitere Kriterien für das Weglassen geben, nach denen Sie entschieden haben, dass die se oder jene Bundesautobahn oder Kreuzungsstelle oder Schnittstelle aus dem Anti-Stau-Programm herausfällt. Welche Kriterien für das Weglassen waren für Sie wichtig?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Nicht die Kriterien des Weglassens sind entscheidend, sondern es sind die Kriterien der höchstbelasteten Autobahnabschnitte bzw. der Langsamfahrstrecken. Bei der Bundesautobahn sind das die 65 000 Kraftfahrzeuge pro Tag, wo die Autobahn auf sechs Streifen erweitert werden muss. In dem Zusammenhang kann es bei dem Engpassbeseitigungsprogramm auch vorkommen, dass eine vierstreifige Autobahn, die aufgrund der Verkehrsbelastung durch die Erhöhung der Achslasten einer grundlegenden Erneuerung bedarf, vorgezogen wird. Insofern steht uns kein unendliches Finanzvolumen zur Verfügung. Sie kennen auch die Kriterien zur Finanzierung dieses Engpassbeseitigungsprogramms, die der Minister in Absprache mit dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister vorgetragen hat, was parallel oder neben der klassischen Haushaltsfinanzierung läuft. Sicher sind auch bei der Abarbeitung der Maßnahmen aus dem Bedarfsplan Straße und damit aus dem Bundesverkehrswegeplan Engpassbeseitigungen nach der klassischen Haushaltsfinanzierung möglich. Aufgrund der begrenzten und nicht unendlichen Mittel mussten aber hohe Hürden und damit strenge Kriterien aufgestellt werden. Das sind die 65 000 Fahrzeuge pro Tag. Sie kennen ja das Engpassbeseitigungsprogramm bzw. das AntiStau-Programm zur Lösung dieses Problems der 65 000 Fahrzeuge pro Tag, die an vielen Stellen im Westen der Bundesrepublik registriert werden können.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage der Kollegin Faße.

Annette Faße (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002650, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass das erste Mal Wasserstraßen mit eingebunden worden sind, gerade im Hinblick auf das Vorhaben 17 der Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ und die Maßnahmen in den neuen Bundesländern? ({0})

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Sehr geehrter Herr Kollege Hörster, Sie meinen, eine besonders witzige Bemerkung gemacht zu haben. Aber der Stau auf der Straße ist tatsächlich sehr groß. Für Sie von den Oppositionsparteien bedeutet das Anti-StauProgramm - das zeigt auch die Reaktion aus Ihren Reihen - tatsächlich nur die Beseitigung von Engpässen auf den Bundesautobahnen. Für uns von den Regierungsparteien bedeutet ein Anti-Stau-Programm gerade die Ertüchtigung von Langsamfahrstrecken und Knoten beim Schienennetz und bei den Bundeswasserstraßen. Sie haben in den letzten Monaten und Wochen vielleicht Berichte gehört, dass der Containerverkehr von Hamburg über Magdeburg nach Berlin zum Erliegen gekommen ist, weil die notwendigen Wassertiefen in 1999 nicht vorhanden waren. Insofern begrüßen nicht nur ich und die Bundesregierung, die ja die Kriterien vorgegeben hat, sondern begrüßt auch das Binnenschifffahrtsgewerbe, dass 250 Millionen DM zusätzlich zum Beispiel für die Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ bereitgestellt werden konnten. Die Reaktion darauf ist allenthalben sehr positiv. Für uns ist das auch deshalb ein Anti-Stau-Programm, weil damit insbesondere der Schwerlastverkehr von den hoch belasteten Autobahnen in den neuen Bundesländern bzw. von Hamburg nach Berlin auf die Bundeswasserstraße gezogen werden kann.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Schemken.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wie sehen Sie vor dem Hintergrund Ihrer wiederholt gemachten Ausführungen, dass das Programm unterfinanziert gewesen sei, die Antwort Ihres Ministeriums, dass der ursprüngliche mittelfristige Finanzbedarf für dieses Programm in den Jahren 1999 bis 2002 mit 18 Milliarden DM um 5 Milliarden DM unterschritten wird? Halten Sie dies für eine richtige Reaktion auf die Unterfinanzierung?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Lieber Herr Kollege Schemken, wir können natürlich heute hier in eine Grundsatzdiskussion über die Summe der Neuverschuldung eintreten, die die neue Bundesregierung aufgrund der Erblast der alten Bundesregierung unbedingt verhindern musste, weshalb auch das Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen entsprechenden Konsolidierungsbeitrag leisten musste. Aber interessant ist doch, dass gerade unser Haus im investiven Bereich 1999 gegenüber 1998 auch im Bereich Verkehr das Bauvolumen vom zusätzlich 500 Millionen DM gesteigert hat. Sie sprachen jetzt das Investitionsprogramm der Bundesregierung bis 2002 an. Durch dieses Programm besteht erstmals Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Länder. Denn der Bundesverkehrswegeplan bzw. der Bedarfsplan, den das Parlament als Gesetz verabschiedet hat und der bis zum 31. Dezember 1999 galt, war mit circa 25 bis 30 Milliarden DM hoffnungslos unterfinanziert und deshalb musste die neue Bundesregierung reagieren. Insofern war auch das Investitionsprogramm notwendig. Die Wünsche der Länder waren zwar im Bundesverkehrswegeplan und im Bedarfsplan enthalten, aber ihre Gegenfinanzierung war nicht gesichert. Deshalb konnte auch das Investitionsprogramm nur einen begrenzten Rahmen haben, der mit den Ländern abgestimmt worden ist.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage der Kollegin Rehbock-Zureich.

Karin Rehbock-Zureich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002756, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie als Bundesregierung vor dem Hintergrund eines vollständig unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplanes mit einer Laufzeit bis 2012 reagiert haben? Wie schätzen Sie dies ein? Sind die von der Bundesregierung vorgesehenen 7,4 Milliarden DM Zusatzmittel im Rahmen des Haushaltes? Meines Wissens nach kommen diese Mittel zu allen anderen Finanzplanungen hinzu.

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Das kann ich bestätigen. Neben dem diesbezüglichen Investitionsprogramm, das eine Laufzeit bis 2002 hat, und neben der klassischen Haushaltsfinanzierung für Projekte des Bedarfsplanes, in dem durchaus auch Projekte mit Engpässen enthalten sind, werden vonseiten der Bundesregierung bzw. vonseiten des Ministers Klimmt zusätzliche Mittel - das sagte ich bereits in der Beantwortung der Frage des Kollegen Schemken - mobilisiert, um im Anschluss an das Investitionsprogramm mit einer Laufzeit von fünf Jahren noch einmal 7,4 Milliarden DM - ich denke, das ist keine Kleinigkeit - bereitzustellen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe jetzt die Frage 22 des Kollegen Heinz Schemken auf: Gibt es eine abschließende Liste der beabsichtigten Projekte, und wenn ja, gehört zum Beispiel der Lückenschluss der A 44 im Regierungsbezirk Düsseldorf ({0}) dazu?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Dieses Programm liegt Ihnen vor. Zur Beseitigung des Engpasses Bochum ist im Anti-Stau-Programm ein Abschnitt der Bundesautobahn A 44, und zwar der Abschnitt von Bochum bis zum Autobahnkreuz Bochum/Witten, also bis zur B 43, enthalten. Die in der Frage angesprochenen Teilmaßnahmen im Hinblick auf die A 44 sind nicht im Anti-Stau-Programm enthalten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage, Herr Schemken.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, halten Sie es im Hinblick auf Ihre Feststellung, dass dieses Anti-Stau-Programm zur Entlastung von überbelasteten Straßen, zugleich aber auch zu sinnvollen Lückenschlüssen führen soll - in diesem Falle handelt es sich um einen Lückenschluss im niederbergischen Raum, im Regierungsbezirk Düsseldorf -, nicht für dringend erforderlich, dieses Teilstück, das bereits im vordringlichen Plan vorgesehen war, mit zu erfassen?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Wie ich Ihnen auf Ihre erste Frage schon ausführlich geantwortet habe, können entsprechend den hohen Hürden, entsprechend dem Kriterium von 65 000 Fahrzeugen pro Tag als Belastung, natürlich nicht alle Wünsche der einzelnen Länder erfüllt werden. Ich sprach davon, dass schon 1994 bis 1998, also unter der Verantwortung von Minister Wissmann, ein fünffaches Finanzvolumen erforderlich gewesen wäre, um diese Engpässe abzubauen. Wir haben gegenüber den Verkehrsministern der Länder parteiübergreifend das Versprechen gehalten - dies wurde nicht durch die alte Bundesregierung veranlasst, sondern erst nach der Regierungsübernahme -, zusätzliches Kapital zu mobilisieren. Sie wissen, dass noch Bundesminister Müntefering eine Arbeitsgruppe zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen eingesetzt hat, deren Aufgabe es ist, zusätzliches Geld zu mobilisieren. ({0}) Fest steht, dass die Finanzierung von geplanter, aber auch die Unterhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur aus klassischen Haushaltsmitteln entsprechend unseren Wünschen nicht erfüllt werden kann. Ihnen ist ja auch bekannt, dass der geltende Bundesverkehrswegeplan mit einer Laufzeit bis zum Jahre 2012 mit circa 100 bis 120 Milliarden DM unterfinanziert ist.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zusatzfrage? Bitte.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wie vereinbaren Sie Ihre Ausführungen, dass dies ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept ist, mit einem Brief des zuständigen Ministers von NordrheinWestfalen, von Minister Steinbrück, der im November letzten Jahres die Entscheidung der Bundesregierung hinsichtlich der Kürzung der Mittel nachhaltig kritisiert und dargestellt hat, dass dies gravierende Folgen für die Infrastruktur des Landes haben wird?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Meine Aussage bezog sich nicht darauf, dass dieses Anti-Stau-Programm mit den Ländern abgestimmt oder vorbereitet wurde, sondern dass die Bundesregierung aus dem seit Jahren angemeldeten Bedarf - ich nannte als eine Zahl 1994 - der Straßenbauverwaltungen der Länder, der dem Ministerium vorlag - das war also nicht erst seit Regierungsübernahme so, sondern dieser Bedarf lag vor -, aufgrund der entsprechenden Kriterien und Parameter ausgewählt hat und das nicht noch einmal mit den Ländern abgestimmt hat. Wenn ich mich insofern missverständlich ausgedrückt haben sollte, möchte ich ausdrücklich sagen, dass sich die Aussage darauf bezog, dass aus diesem Bedarf, den die Straßenbauverwaltungen seit Jahren zur Engpassbeseitigung angemeldet haben, ausgewählt wurde. Insofern kann man schon davon reden, dass das Ganze nicht an den Ländern vorbei geschehen ist.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Sie wollen eine Zusatzfrage zu dieser Frage stellen? - Ich muss mich vergewissern. Wir waren bei der Frage 22. - Bitte.

Klaus Hasenfratz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000822, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass es 1998 gerade der Wunsch der damaligen Bundesregierung unter Verkehrsminister Wissmann war, zu den genannten Strecken oder Lückenschlüssen, die der Kollege Schemken angesprochen hat, mit der Landesregierung ein Konzept zu erstellen, wie die Staus im Ruhrgebiet beseitigt werden, und dass dies nun von der jetzigen Bundesregierung realisiert wird?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Das kann ich bestätigen. Wir haben ja gerade hier in Nordrhein-Westfalen - das nicht nur entsprechend der Frage vom Kollegen Schemken - erhebliche Mittel bereitgestellt, um die schlimmsten Engpässe zu beseitigen, und zwar - so sage ich einmal - in kürzester Zeit nach der Regierungsübernahme und nicht erst im Rahmen einer 16-Jährigen Regierungszeit wie bei der alten Bundesregierung, wo in dieser Beziehung nichts geschehen ist.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zusatzfrage der Kollegin Blank.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, sind Sie vielleicht mit mir der Meinung, dass Ihre Antworten auf die Fragen mehr rückwärts gewandt sind als in die Zukunft gerichtet?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Ich denke und bin mir gewiss, die Reaktionen der Verbände, aber auch aus den Ländern zeigen eindeutig, dass hier das, was vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf den Weg gebracht worden ist, richtig ist, zum richtigen Zeitpunkt geschehen ist, während die bisherige klassische Haushaltsfinanzierung durch die alte Bundesregierung nicht zum Erfolg geführt hat. Kollegin Blank, genau dieses Programm und auch das Investitionsprogramm mit einer Laufzeit bis 2002 sind nicht rückwärts, sondern in die Zukunft gerichtet. Rückwärts gerichtet ist der alte Bundesverkehrswegeplan und rückwärts gerichtet wäre es gewesen, wenn wir frei nach Wunsch und Wolke versucht hätten, den Bedarfsplan abzuarbeiten, für den die Mittel nicht zur Verfügung stehen. Insofern ist gerade das Anti-StauProgramm - parallel zur klassischen Haushaltsfinanzierung - zur Beseitigung von Engpässen ein Zukunftsprogramm zur Sicherung der Mobilität und damit auch zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Bundesrepublik Deutschland.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

„Frei nach Wunsch und Wolke“ werde ich mir merken. ({0}) Das ist ein schöner, bildhafter parlamentarischer Ausdruck. Jetzt hat die Kollegin Ostrowski eine Zusatzfrage.

Christine Ostrowski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001662, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich komme auf Ihre vorige Aussage zurück, die Abstimmung mit den Ländern direkt sei nicht nötig, weil Projekte gewählt wurden, die bereits in der Bedarfsplanung angemeldet worden waren, und dass zusätzlich dann noch die Kriterien zutreffen mussten, die Sie vorhin aufgezählt haben. Meine konkrete Frage lautet jetzt: Welches der von Ihnen genannten Kriterien trifft auf die A 13, insbesondere was das Kreuz Schönefeld und das Dreieck Spreewald anbelangt, nicht zu?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Werte Kollegin Ostrowski, weil wir ja beide das Kreuz Schönefeld bzw. den südlichen Berliner Ring und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Brandenburg und Berlin im Zusammenhang mit den Verkehrsprojekten „Deutsche Einheit“ kennen, sage ich: Wir haben dort einen sechsstreifigen Ausbau und die Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ sind eine politische Entscheidung der damaligen Bundesregierung und parteiübergreifend der Mehrheit des Deutschen Bundestages. Wir wissen beide, dass diese Verkehrsbelastung in der Größenordnung von 65 000 Fahrzeugen pro Tag in den neuen Bundesländern nicht besteht. Diese Entscheidung, die damals von der alten Bundesregierung getroffen wurde da bin ich als Abgeordneter aus einem neuen Bundesland sehr zufrieden -, hat dazu geführt, dass sich auch in den neuen Bundesländern nach der Fertigstellung der Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ eine regionale Wirtschaft erstmals ansiedeln konnte. Sie kennen ja die Infrastruktur, die bis 1990 gerade bei den Bundesfernstraßen oder damals bei den Landstraßen der alten DDR vorhanden war. Insofern war das eine richtige Entscheidung. Der südliche Berliner Ring ist jetzt sechsstreifig ausgebaut und auch das Schönefelder Kreuz wird ein entsprechendes Verkehrsvolumen aufnehmen können.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Herr Kollege Maaß, wollten Sie eine Zusatzfrage stellen? - Bitte.

Dieter Maaß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001401, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass die vormalige Bundesregierung bei der weiteren verkehrspolitischen Entwicklung des Ruhrgebiets den Bau der Dü-Bo-Do, der Autobahn von Duisburg über Bochum nach Dortmund, zurückgestellt hat?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Das kann ich bestätigen. Auch Herr Kollege Dr. Lammert, der heute nicht hier ist, weiß das. Er hat sich damals als Staatssekretär für dieses Programm sehr eingesetzt und daran mitgewirkt. Sie haben, Herr Kollege Maaß, insofern Recht: Einzelmaßnahmen auf den von Ihnen angesprochenen Autobahnstrecken sind nicht in den vordringlichen, sondern in den weiteren Bedarf eingestuft worden. ({0})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Herr Kollege Schemken, mir wurde gesagt: Sie hatten zu diesem Punkt bereits zwei Zusatzfragen. Sie dürfen nur zu dieser, aber nicht zu der vorherigen Frage zwei Zusatzfragen stellen. Diese haben Sie gestellt. Wir verlassen damit diesen Punkt. Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Girisch auf: Warum wurde die Fertigstellung eines oder aller Teilstücke der A 6 zwischen Amberg-Ost und Lohma von der Bundesregierung nicht in das Anti-Stau-Programm aufgenommen, obwohl der Schluss von Lücken eines der vorrangigen Ziele des Programms war und die europäische Magistrale Paris-Prag nur in der Oberpfalz auf einer Strecke von rund 50 Kilometern unterbrochen ist?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Herr Kollege Girisch, das Anti-Stau-Programm ist für den Zeitraum von 2003 bis 2007 vorgesehen und umfasst ein zusätzlich verfügbares Volumen für die Bundesfernstraßen in Höhe von 3,7 Milliarden DM. Aufgrund dieses begrenzten Finanzrahmens konnten bundesweit zusätzlich nur die nach objektiven Engpasskriterien ausgewählten dringendsten Projekte berücksichtigt werden. Die Bundesautobahn A 6 soll in den nächsten Jahren zwischen Pfreimd und Waidhaus gleichwohl kontinuierlich abschnittsweise fertig gestellt werden. Danach ist der Bau des Lückenschlusses Amberg-OstPfreimd vorgesehen. Die Fernverkehre können bis zur Fertigstellung des Abschnitts Amberg-Ost-Pfreimd die Eckverbindung B 85/A 93 nutzen.

Georg Girisch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003131, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, erstens: Ist es richtig, dass die A 6 die Kriterien des Anti-Stau-Programmes erfüllt? Halten Sie es für richtig, dass gerade der Lückenschluss der A 6 die für das Programm erforderlichen Kriterien erfüllt? Gerade die A 6 ist ein sehr wichtiger Bestandteil der E 50, die von Brest über Paris und Prag nach Rumänien und damit von der Atlantikküste bis fast an die rumänische Schwarzmeerküste führt. Zweitens möchte ich fragen, warum Bayern nur vier von 37 Projekten erhält, während für NordrheinWestfalen 16 Projekte vorgesehen sind, obwohl von diesen 16 lediglich bei zweien die Planung abgeschlossen ist und bei elf erst begonnen wird, während bei der A 6 die Planungen bis auf kleine Teilbereiche abgeschlossen sind. Mein dritter Punkt ist: Warum werden gerade beim Anti-Stau-Programm die Auswirkungen der bevorstehenden EU-Osterweiterung nicht mit in die Verkehrsprognosen eingerechnet? Beim Grenzübergang Waidhaus - mein Wahlkreis - wird mit mehr als 7 Millionen LKW pro Jahr gerechnet.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Herr Abgeordneter, ich rechne Ihre drei Punkte als zwei Zusatzfragen an. Einverstanden? - Bitte.

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Frau Präsidentin, die letzte Frage des Kollegen Girisch bezieht sich schon auf die Frage 24. Deswegen möchte ich deren Beantwortung vorziehen. Denn die EUOsterweiterung kommt ja darin dezidiert vor.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Dann rufe ich also auch die Frage 24 auf: Wie lautet die Prognose der Bundesregierung für diese Region unter dem Gesichtspunkt, dass sich für den Bereich der Oberpfalz eine weitere überdurchschnittliche Zunahme an Verkehr und insbesondere des Güterverkehrs, auch im Hinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung, ergeben wird und hat sie dies bei ihrer Entscheidung, eine rasche Fertigstellung der A 6 nicht in das Anti-Stau-Programm aufzunehmen, berücksichtigt?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Einer der Gründe für die zurzeit laufende Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 ist die mangelnde Aktualität der zugrunde gelegten Prognosen im Güterund Personenverkehr. Die Arbeiten für neue Prognosen sind im Gange. Erste Ergebnisse liegen frühestens im Mai dieses Jahres vor. Für die Auswahl der Projekte des Anti-Stau-Programms waren im Übrigen vorrangig bereits seit längerem bestehende Engpässe aufgrund hoher Verkehrsstärken und nicht die prognostizierte Belastung maßgebend. - Soweit zu Ihrer Frage 24. Da Sie in Ihren Zusatzfragen schon konkret darauf eingegangen sind, ist Ihnen sicher bekannt, dass das Vorhaben A 6 im Bereich Amberg-Pfreimd-Waidhaus bis zur Bundesgrenze bisher ein Kosten-NutzenVerhältnis von 1,7 und eine Verkehrsbelastung von circa 20 800 bis 25 700 Fahrzeugen aufweist. Die hohe Hürde des Bedarfes wie in anderen Ländern - Sie sprachen Nordrhein-Westfalen an - wurde bei weitem nicht genommen. Dieses Anti-Stau-Programm setzt gerade bei der Engpassbeseitigung an. Insofern bilden die vorhandenen Daten - und eben nicht Prognosen zukünftiger Belastungen - die Grundlage, geht es also nicht um eine mögliche höhere Verkehrsbelastung im Zuge der EUOsterweiterung, die ich hier überhaupt nicht infrage stelle. Ich bitte, auch zur Kenntnis zu nehmen - als Abgeordneter dieses Wahlkreises werden Sie es im Zweifel sogar besser wissen -, dass einige Teile keine Baureife aufweisen. Im Abschnitt der Anschlussstelle AmbergOst bis zum Autobahnkreuz Pfreimd zum Beispiel ist erst die Planfeststellung eingeleitet. Die Strecke vom Autobahnkreuz Pfreimd bis Woppenhof - wir hoffen, dass sie bis 2004 fertig ist - ist ja im Investitionsprogramm der Bundesregierung enthalten. Gleiches gilt bei der A 6 für die Abschnitte Woppenhof-Kaltenbaum und die zweite Stufe des Ausbaus, den Abschnitt Lohma, wo erst seit August 1999, also seit dem letzten Jahr, ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Bei WoppenhofKaltenbaum ist die Planfeststellung zwar eingeleitet, aber ein Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor. Bei dem Schluss von Lücken bzw. beim Ausbau ist neben dem Kriterium der Belastung von 65 000 Fahrzeugen ein weiteres Kriterium, dass baureife Unterlagen vorliegen müssen. Die Bundesregierung hat natürlich erkannt, dass angesichts der EU-Osterweiterung hier Handlungsbedarf besteht. Schon bei der Beantwortung der ersten Frage habe ich den Abgeordneten mitgeteilt, dass Minister Klimmt im Zuge der Erarbeitung des Engpassbeseitigungsprogramms die Länder aufgefordert hat - die Länder haben ja auch teilweise reagiert -, für den neuen Verkehrswegeplan und den neuen Bedarfsplan Zuarbeit zu leisten, damit hoch belastete Strecken eventuell in das Normalprogramm aufgenommen und damit zukünftig über die klassische Haushaltsfinanzierung gesichert werden können.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Da das schon eine Antwort auf die Frage 24 war, haben Sie noch zwei Zusatzfragen. Alle anderen haben jeweils, wenn sie denn wollen, zu den beiden gestellten Fragen zwei Zusatzfragen.

Georg Girisch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003131, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung im Rahmen der Osterweiterung bereit, insbesondere in diesem Bereich schneller als vorgesehen etwas zu tun, so wie dies vor wenigen Wochen der Kommissar Verheugen in meinem Wahlkreis von der Bundesregierung gefordert hat?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Wir haben alle gemeinsam, parteiübergreifend, das Ziel, die Verkehrsinfrastruktur zu sichern und auszubauen, allerdings vor dem Hintergrund, dass uns die Mittel nicht unendlich zur Verfügung stehen. Darin sind wir uns einig. Natürlich haben auch Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Kommunalvertreter, Minister, insbesondere Verkehrsminister, und auch Wahlkreisabgeordnete des Europaparlaments - parteiübergreifend - ihre speziellen Wünsche, die sie der Bundesregierung vortragen. Ich sagte bereits, dass Minister Klimmt die Länder dazu aufgefordert hat. Die Länder haben teilweise reagiert, indem von ihnen Maßnahmen angemeldet wurden, die zukünftig dann, wenn sie in den Bedarfsplan aufgenommen sind, im Rahmen des in unserem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens realisiert werden können. Aber meinen Ausführungen, dass hier teilweise nicht einmal ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können Sie entnehmen, dass diese Maßnahme unter der alten Regierung nicht im vordringlichen Bedarf enthalten war.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zusatzfrage des Kollegen Hofbauer.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, der Bundesregierung ein Lob für die Findung von neuen Begriffen auszusprechen. Hierbei ist die Bundesregierung sehr innovativ. Zuerst gab es prioritäre und hoch prioritäre Projekte, dann gab es ein Anti-Stau-Programm. Jetzt sprechen Sie von einem Engpassbeseitigungsprogramm. Dürfte ich Sie bitten, vielleicht noch ein Verkehrszuwachsprogramm aufzulegen, damit auch wir mit unseren Projekten zum Zuge kommen? Darf ich Sie, Herr Staatssekretär, daran erinnern, dass wir gerade auf der A 6 sowie auf weiteren Straßen durch die Öffnung der Grenze Zuwächse von über 2 000 Prozent haben? Diese Straßen sind einfach nicht mehr fähig, den Verkehr aufzunehmen. Er quält sich manchmal noch durch Ortschaften. Deswegen meine ganz konkrete Frage, Herr Staatssekretär: Im Januar letzten Jahres hat mir die Bundesregierung gesagt, dass die A 6 innerhalb der nächsten zehn Jahre fertig ist. Können Sie diese Zusage aufrechterhalten?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Ich gehe bezüglich der Fertigstellung in den nächsten zehn Jahren nicht auf alle Abschnitte der A 6 direkt ein. In Ihrem konkreten Fall geht es um Bayern. Ich darf nur daran erinnern, dass die Medien und auch die Bundestagsabgeordneten die Begriffe „Anti-Stau-Programm“ und „Engpassbeseitigungsprogramm“ verschieden aufgenommen haben. Inoffiziell heißt es Engpassbeseitigungsprogramm. Man sollte ruhig den Abgeordneten oder der Bevölkerung aufs Maul schauen. Wenn Sie als Abgeordnete von einem Anti-Stau-Programm sprechen - ich nehme diesen Begriff auf -, ändert das überhaupt nichts. Aber ich möchte Ihnen einmal verdeutlichen, dass zum Beispiel Baden-Württemberg die A 6 von Viernheim bis Mannheim mit einem Volumen in Höhe von 96 Millionen DM, die A 6 vom Autobahnkreuz Walldorf bis zum Anschluss Wiesloch/Rauenberg mit über 51 Millionen DM, die A 6 von der Anschlussstelle Sinsheim bis Sinsheim/Steinsfurt mit 80,4 Millionen DM, die A 6 von Sinsheim/Steinsfurt bis zur Anschlussstelle Bad Rappenau mit 51 Millionen DM, die Anschlussstelle Heilbronn/Untereisesheim mit 67,6 Millionen DM und die A 6 von der Anschlussstelle Heilbronn/ Untereisesheim bis zum Autobahnkreuz Weinsberg mit 144 Millionen DM ausbaut. Das sind alles Maßnahmen in Baden-Württemberg. Das sage ich nur, weil Sie von Nordrhein-Westfalen gesprochen haben. Ich denke, dass die Prioritäten in den alten Bundesländern von Nord nach Süd oder West recht gut verteilt sind. Dies ist ein bisschen wie beim Investitionsprogramm 1993/1994 - um dies noch einmal zu verdeutlichen -, bei dem die für die neuen Bundesländer vorgesehenen Mittel in Milliardenhöhe aufgrund nicht vorhandener Baureife der Unterlagen nach BadenWürttemberg und Bayern umgelenkt wurden, weil dort baureife Unterlagen sowie der Bedarf vorhanden waren. Von diesem hohen Niveau spricht heute überhaupt keiner mehr. Gerade die A 6, die Sie angesprochen haben, findet im Anti-Stau-Programm oder Engpassbeseitigungsprogramm seitens der Bundesregierung erhebliche Berücksichtigung.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Frau Blank möchte eine Zusatzfrage stellen, bitte.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, es ist Ihnen doch bekannt, dass Bayern das Transitland Nummer eins in Deutschland ist. Wie erklären Sie, dass im Gegensatz zu einer Menge von Projekten in Nordrhein-Westfalen nur zwei bayerische Projekte im AntiStau-Programm enthalten sind? Kann ich davon ausgehen, dass das eine Wahlkampfunterstützung für Nordrhein-Westfalen und eine eklatante Benachteiligung Bayerns ist?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Ihre letzte Bemerkung, Kollegin Blank, disqualifiziert Sie. Sie hätten fairerweise die Maßnahmen erwähnen müssen, die seitens der Bundesregierung in BadenWürttemberg vorgenommen werden. ({0}) Es ist nicht ganz korrekt, dass Sie nur zwei Maßnahmen erwähnt haben. Sie sind Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Insofern wissen Sie, dass für die A 8 Augsburg - West-Derrsching, die A 7 Nesselwang-Füssen und Ampfing- Ost-Erharting ein Volumen von über 300 Millionen DM vorgesehen ist. Wenn ich die Maßnahmen in Baden-Württemberg, die einen Umfang von 755 Millionen DM haben, hinzurechne, dann ist ein Investvolumen von über 1 Milliarde DM für Baden-Württemberg und Bayern vorhanden. Daher ist der Vorwurf der Bevorzugung eines anderen Landes unberechtigt, und deshalb möchte ich ihn klar zurückweisen.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Eine Zusatzfrage des Kollegen Schmidt.

Albert Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002779, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass zusätzlich zu den von Ihnen aufgezählten Projekten für Baden-Württemberg und Bayern im Bereich der Engpassbeseitigung bei der Schiene im Bahnabschnitt Nürnberg-Forchheim weitere 400 Millionen DM im Anti-Stau-Programm zur Ertüchtigung dieser Bahnstrecke, die insbesondere für den S-Bahn-Verkehr auf das bayerische Konto zu schreiben sind, vorgesehen sind?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Kollege Schmidt, das kann ich ausdrücklich bestätigen. Ich habe bei der Beantwortung anderer Fragen bereits ausgeführt - das wird insbesondere von den Abgeordneten der Oppositionsparteien offensichtlich nicht gewürdigt -, dass das Anti-Stau-Programm auch die Ertüchtigung und die Beseitigung von Engpässen und Langsamfahrstrecken bei der Schiene beinhaltet. Frau Kollegin Blank engagiert sich in der Parlamentariergruppe „Binnenschifffahrt“; deshalb hätte sie diese Dinge fairerweise vortragen können. Insofern hat sich Frau Blank durch ihre Frage auf meine Antwort, die ich bezüglich Baden-Württembergs und des Volumens von über 1 Milliarde DM allein für die Bundesautobahnen gegeben habe, disqualifiziert.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Klaus Hofbauer auf: In welcher Weise und in welcher Höhe will die Bundesregierung bei der Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr sicherstellen, dass das von ihr angekündigte Anti-Stau-Programm ab dem 1. Januar 2003 verwirklicht werden kann, wenn eine im Rahmen dieses Programms elektronisch zu erhebende streckenbezogene Gebühr für schwere LKW ab 1. Januar 2003 nicht termingerecht elektronisch erhoben werden kann?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Herr Kollege Hofbauer, die Bundesregierung geht davon aus, dass vor Ende des Jahres 2002 ein praxistaugliches System zur Erhebung der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für LKW betriebsbereit ist.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, meine Damen und Herren, diese Aussage ist natürlich sehr vage. Meine erste Frage: Kann man dem entnehmen, dass Sie ankündigen bzw. versprechen, ein AntiStau-Programm aufzulegen, ohne dass die Finanzierung gesichert ist? Meine zweite Frage: Wie weit sind die Vorbereitungen, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit dies wirklich im Jahr 2002 umgesetzt werden kann?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Zu dem, wovon Sie meinen, dass es vage sei, gibt es ganz klare Verabredungen seitens des Ministers Klimmt mit dem Bundeskanzler und mit dem Finanzminister. Das, was der alten Regierung offensichtlich über 16 Jahre nicht gelungen ist, nämlich zusätzliches Kapital zu mobilisieren, wird der neuen Bundesregierung gelingen. Zum Stand des Vorhabens wissen Sie, dass die Erhebung der streckenbezogenen LkW-Gebühr durch einen privaten Betreiber mithilfe eines Gebühren- und Kontrollsystems europaweit ausgeschrieben ist. Die Ausschreibung des Vorhabens wurde im Dezember vorigen Jahres eingeleitet. In einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union und im Bundesausschreibungsblatt wird die Industrie aufgefordert, in einer entsprechenden Teilnahme am Wettbewerb ihr Interesse nicht nur an der Entwicklung, sondern auch an der Errichtung und am späteren Betrieb des zukünftigen Systems der Erhebung einer streckenbezogenen LKWGebühr darzulegen. Ich wiederhole es: Der Beginn der Erhebung der streckenbezogenen LKW-Gebühr ist Ende des Jahres 2002 bzw. mit Beginn des Engpassbeseitigungsprogramms 2003 vorgesehen.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zusatzfrage der Kollegin Blank.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, nachdem Sie ausgeführt haben, dass die Finanzierung dieses Anti-Stau-Programms sowohl mit dem Bundeskanzler als auch mit dem Finanzminister abgesprochen ist, frage ich Sie: Handelt es sich dann um zusätzliche Mittel oder handelt es sich um eine Zweckbindung dieser Mehreinnahmen aus der streckenbezogenen Maut?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Es ist eine Einnahme aus der streckenbezogenen LKWGebühr, die ja die EU-rechtliche Vignettenlösung ablöst. Insofern ist das eine zusätzliche Maßnahme. Ich sagte bereits in der Beantwortung vorhergehender Fragen, dass hier neben der klassischen Haushaltsfinanzierung zusätzliches Geld mobilisiert wird, wie es der Bundesminister für Verkehr der Verkehrsministerkonferenz im vorigen Jahr versprochen hat. Frau Präsidentin, ich glaube, mit der Beantwortung der Zusatzfrage, die Herr Kollege Hofbauer zum Stand des Systems gestellt hat, ist die Frage 25 - wenn Sie gestatten, Herr Kollege Hofbauer - beantwortet.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Jetzt gibt es noch eine Zusatzfrage der Kollegin Ostrowski zur Frage 25. Bitte.

Christine Ostrowski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001662, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, ich bin natürlich begeistert, wenn eine Regierung zusätzliche Mittel organisiert. Ich wäre noch begeisterter, wenn Sie das gleiche Engagement beispielsweise beim Rückbau von Wohnungen in Ostdeutschland zeigen würden. Meine konkrete Frage geht dahin: Die LKW-Gebühr wird ja nur einen Teil der benötigten 3,7 Milliarden DM decken. Können Sie ungefähr die Anteile nennen?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Auch wenn vielleicht einige Dinge in den Medien oder in den Zeitungen stehen, so ist ja zunächst einmal lediglich ein Zwischenbericht der Expertengruppe unter Professor Pällmann an die Bundesregierung ergangen, aber über die Höhe hat die Bundesregierung dabei überhaupt noch nicht entschieden.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Ich hoffe, wir kommen noch zur Beantwortung der Frage 26 des Abgeordneten Hofbauer. Ich rufe die Frage 26 auf: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit den entsprechenden Baumaßnahmen sofort und nicht erst im Jahr 2003 zu beginnen? ({0}) - Sie fühlen sich schon genügend informiert.

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Herr Kollege Hofbauer, ich möchte noch einmal auf Ihre Frage 26 eingehen. Das Anti-Stau-Programm soll ausschließlich aus zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Darauf bezog sich insbesondere die Zusatzfrage der Kollegin Blank. Die erwarteten Einnahmen aus der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr, die hierfür zum Teil verwendet werden sollen, stehen ab dem Jahr 2003 zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht aufgrund der Festlegung in der mittelfristigen Finanzplanung und dem darauf aufbauenden und von der Bundesregierung bestätigten Investitionsprogramm 1999 bis 2002 keine Möglichkeit, Maßnahmen des Anti-StauProgramms früher beginnen zu lassen.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Eine Zusatzfrage des Kollegen Schmidt.

Albert Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002779, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatssekretär, ich möchte an die Fragen nach der Höhe der beabsichtigten Mautgebühr anschließen: Bin ich richtig informiert, dass in unseren westeuropäischen Nachbarländern Frankreich, Spanien und Portugal schon heute Gebühren in Höhe von 30, 35 und sogar 40 Pfennig pro Fahrzeugkilometer - das gilt für die schweren 40-Tonner - durchaus üblich sind?

Siegfried Scheffler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001952

Kollege Schmidt, ich bestätige das erst einmal und füge hinzu, dass die Expertengruppe eine Gebührenhöhe vorgeschlagen hat, die natürlich EU-konform sein muss und die sicherlich eine Obergrenze darstellt. In unseren Nachbarländern - das ist von Ihnen richtig dargelegt worden - wird diese Obergrenze erreicht. Aber ich sagte ausdrücklich: Weder der Minister noch unser Haus haben bisher eine Unter- bzw. Obergrenze festgelegt. Dies kann auch noch nicht sein, weil der erste Zwischenbericht zunächst mit dem Auftraggeber abgestimmt werden muss. ({0}) Die Expertengruppe ist zwar im vorigen Jahr von Minister Müntefering ins Leben gerufen bzw. von Minister Klimmt persönlich dann auch berufen worden. Aber es muss niemand denken, dass die Bundesregierung auf diese Gruppe Druck ausüben kann. Sie hat völlig autonom gearbeitet. Die Bundesregierung wird ihre Entscheidung dann, wenn sie - im Gleichklang mit dem EU-Recht - getroffen ist, rechtzeitig bekannt geben. ({1}) - Selbstverständlich auch im Gleichklang mit dem Koalitionspartner. Der Koalitionspartner weiß das genauso schnell wie die Bundesregierung. ({2})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Fragestunde. Die noch offenen Fragen 27 bis 50 werden schriftlich beantwortet. Ich rufe nunmehr den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU Energiekonsensgespräche und Energiedialog vor dem Aus? Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort der Kollegin Dagmar Wöhrl für die Fraktion von CDU und CSU.

Dagmar G. Wöhrl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002829, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wort „Konsens“ war in der Öffentlichkeit bisher immer positiv besetzt. Die Menschen finden es besser, wenn die Vertreter unterschiedlicher Interessen gemeinsam nach Lösungen suchen, als wenn sie sich nur irgendwelche Schaukämpfe liefern. Das ist ja auch nachvollziehbar. Das weiß auch der Herr Bundeskanzler bzw. seine Medienberater haben ihm das gesagt. Deshalb ist in seiner Politik immer so viel von Konsens und Dialog die Rede. Aber die Regierung hat es bis jetzt geschafft, das Wort „Konsens“ in Misskredit zu bringen. Ich denke nur an das Bündnis für Arbeit, in dessen Rahmen ein Konsens über Strategien gegen die Arbeitslosigkeit gefunden werden sollte - ich betone: sollte. Kurz vor dem Scheitern steht jetzt auch der so genannte Konsens über den Atomausstieg. Der Spagat zwischen der Beschlusslage der Grünen einerseits und dem Interesse der Energieversorger an der Nutzung ihrer Anlagen andererseits ist nicht zu schaffen bzw. wird nicht zu schaffen sein. Wahrscheinlich hat die „Wirtschaftswoche“ Recht, wenn sie schreibt, dass außer Wirtschaftsminister Müller eigentlich niemand mehr für den Atomausstiegskonsens kämpfe. So ist auch der jüngste Diskussionsbeitrag des Bundeskanzlers nichts weiter als ein Ablenkungsmanöver. Erstens ist der Vorschlag, sich statt auf eine in Jahren bemessene Laufzeit auf eine bestimmte Strommenge zu einigen, nicht neu. Zweitens wird das Angebot der Regierung für die Stromversorger nicht dadurch akzeptabler werden, dass sie jetzt 30 Kalenderjahre auf Strommengen umrechnet. Das bedeutet noch immer ein Abschalten der Reaktoren weit vor dem Ende ihrer technisch möglichen, betriebsVizepräsidentin Dr. Antje Vollmer wirtschaftlich sinnvollen und sicherheitstechnisch verantwortbaren Nutzungsdauer. Nichts spricht dafür, dass sich die Energieversorger darauf einlassen werden. Liebe Kollegen von der Regierung, es wird also dazu kommen, dass Sie ganz alleine die Verantwortung für den Atomausstieg übernehmen müssen. Frau Hustedt, ich finde es rührend, wie Sie sich selbst Mut zusprechen. Sie sagen, das geplante Atomausstiegsgesetz sei mit den Verfassungsrechtlern abgesprochen. Wenn ich an Ihre Rechtsexperten denke, die Sie zur Anhörung über das Gesetz über erneuerbare Energien eingeladen haben, dann muss ich sagen: Es waren nicht gerade diejenigen, die in der ersten Reihe der deutschen Rechtswissenschaft stehen. ({0}) Sie müssen sich schon Gedanken machen; denn Sie müssen mit einer Klage der Energieversorgungsunternehmen in Karlsruhe rechnen. ({1}) Sie müssen auch damit rechnen, dass der Freistaat Bayern in Karlsruhe klagen wird. Aber wahrscheinlich kommt es gar nicht so weit, weil es schon vorher im Bundesrat keine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geben wird. Wir von der CSU werden alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten gegen das Abschalten deutscher Kernkraftwerke ausschöpfen. Wir tun das - das können Sie uns glauben - beileibe nicht den Kernkraftwerksbetreibern zuliebe. Die können sich selber wehren. Das ist nicht das Problem. Was die Pflege der Beziehungen zu Großkonzernen anbelangt: ({2}) In dieser Hinsicht können wir mit dem Herrn Bundeskanzler sowieso nicht mithalten; ({3}) aber wir sind davon überzeugt und wir wissen, dass das Abschalten unserer Kernkraftwerke ein ganz großer Schaden für unser Land sein wird: massive Energieverteuerung, Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, Vernichtung von Arbeitsplätzen. ({4}) Ihre Politik katapultiert uns aus einer Hightechbranche heraus. Sie führt zu vermehrten CO2-Emissionen und zur Verschärfung des Treibhauseffektes. ({5}) Sie glauben doch nicht ernstlich, dass Sie mit regenerativen Energien die Kernenergie ersetzen können. ({6}) Um ein einziges Kernkraftwerk durch Sonnenenergie zu ersetzen, brauchen Sie eine Solarzellenfläche, die doppelt so groß ist wie der Chiemsee. Auch das klappt nur dann, wenn immer die Sonne scheint. Versuchen Sie einmal, dafür zu sorgen! ({7}) Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen, der viel zu wenig diskutiert wird. Wir werden immer mehr vom Energieimport abhängig werden. Schon heute ist die in der EU verbrauchte Energie zu 50 Prozent importiert. Dieser Anteil wird zukünftig dramatisch ansteigen. ({8}) Ich bin froh, dass die EU-Kommission das Thema der Importabhängigkeit in diesem Jahr aufgreifen wird. ({9}) Wollen Sie wirklich, dass wir zukünftig Außenpolitik unter energiepolitischen Vorgaben machen? Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg sein wird. Sie treiben uns mit Ihrer Atomausstiegspolitik in eine Situation, in der wir unsere außenpolitischen Strategien von unseren zukünftigen Energieinteressen abhängig machen müssen. Wir sind entschlossen, das zu verhindern. Vielen Dank. ({10})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die SPDFraktion spricht der Kollege Horst Kubatschka.

Horst Kubatschka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001234, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute die Opposition dafür loben, dass sie eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt hat. Damit ist es möglich, den Standpunkt der SPD-Fraktion hier noch einmal darzustellen. Die SPD-Fraktion will im Konsens aus der Kernenergie aussteigen. Wir haben das hier wiederholt gesagt und wir wiederholen es erneut. Nach der Regierungsübernahme haben wir vereinbart, dass dieser Konsens in einem Jahr ausgehandelt werden soll. Dafür stand das Jahr 1999 zur Verfügung. Dies ist eigentlich genügend Zeit, wenn man den Konsens will. Nachdem die EVUs ihre Interessenlage verkannt haben, ist die Verhandlungszeit um zwei Monate verlängert worden. Jetzt ist es aber Zeit für Ergebnisse. Die Laufzeit der Konsensverhandlungen ist deutlich überschritten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl die beiden Koalitionsfraktionen als auch die Regierung haben sich erheblich in Richtung auf einen Kompromiss bewegt. Als völlig unbeweglich haben sich aber die Vertreter der Konzerne gezeigt. ({0}) Jetzt haben sie nicht mehr viel Zeit, die Chance eines Konsenses zu nutzen. Eine Fehlkalkulation ist es anzunehmen, die beiden Fraktionen würden sich bei der Laufzeit nicht einigen. 30 Kalenderjahre sind das Äußerste, bildlich gesprochen: Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Ich persönlich hätte eigentlich kürzere Laufzeiten erwartet; eine Laufzeit deutlich unter 30 Jahren wäre notwendig gewesen. ({1}) Trotzdem wird dieser Kompromiss von uns mitgetragen. Völlig unbeweglich waren hingegen die Vertreter der Konzerne. Seit über einem Jahr verlangen sie 35 Volllastjahre für den Betrieb ihrer Kernkraftwerke. ({2}) 35 Volllastjahre bedeuten aber eine Laufzeit von über 50 Kalenderjahren. Die Konzerne wollen nicht nur die Revisionszeiten angerechnet haben. In der Öffentlichkeit geht man von 20 Prozent Revisionszeiten aus. Das ergäbe eine Laufzeit von 42 Kalenderjahren. Aber auch diese 42 Kalenderjahre reichen den EVUs nicht. Diese 42 Jahre sollen zu 100 Prozent Volllast hochgerechnet werden, sodass es noch einmal zu einem erheblichen Aufschlag kommt. Und schon ergibt sich eine Laufzeit von über 50 Jahren. Zu so alten Autos würde man Oldtimer sagen. Auch die CDU/CSU als Interessenvertreterin der Konzerne spricht von einer Laufzeit zwischen 50 und 60 Jahren. Manche Vorstellungen der Opposition sind abenteuerlich. Das Atomforum spricht ebenfalls von 60 Kalenderjahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das so genannte Strommengenmodell, das Bundeskanzler Gerhard Schröder vorgeschlagen hat, für ein weiteres Kompromissangebot. Dies würde für die Konzerne eine gewisse Beweglichkeit bedeuten, um ältere Anlagen vom Netz zu nehmen. Die Strommenge muss sich aber auf die in der Vergangenheit tatsächlich produzierte Menge beziehen und darf sich natürlich nicht auf 100 Prozent Volllast beziehen. Die Frage der Laufzeit ist für mich keine ideologische; es ist für mich eine Frage der Sicherheit. Wir kennen nicht das technische Ende von Kernkraftwerken. ({3}) Je länger aber die Laufzeit ist, umso näher kommt man dem technischen Ende der Kernkraftwerke; und damit steigt auch das Risiko. ({4}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist an der Zeit, dass sich die EVUs bewegen. Sie haben sich bisher als nicht konsensfähig erwiesen. Die Verhandlungen wurden lange genug geführt. Die Betreiber erkennen anscheinend nicht den Ernst der Lage. Wir werden, wenn es notwendig ist, in wenigen Monaten ein Ausstiegsgesetz vorlegen. ({5}) - Nein, nicht gnadenlos, sondern im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Daran werden Sie uns nicht hindern. Genau so wird uns der Bundesrat nicht daran hindern, dieses Gesetz zu beschließen. Wir werden es so ausgestalten, dass wir die Zustimmung des Bundesrates nicht brauchen. ({6}) Wir werden auch eine Klage Bayerns nicht fürchten, denn wir werden das Gesetz so gestalten, dass der Herr Stoiber genauso eine Bauchlandung erlebt wie damals, als er vollmundig erklärt hat - er ist immer sehr vollmundig -, das sei ein Problem der EU, sie werde da nicht mitmachen und es sei nicht in Übereinstimmung mit den Euratom-Verträgen. Es wurde bestätigt, dass es mit diesen übereinstimmt. Vor Ihren Ankündigungen und vor allem vor denen des Herrn Stoiber haben wir wahrlich keine Angst. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die F.D.P. spricht der Kollege Jürgen Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001520, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Bundesregierung steht unter Strom - unter Atomstrom nämlich. ({0}) Der Parteitag der Grünen rückt immer näher, die grüne Basis brodelt. Sie ist es leid, dass ihre Minister bei jedem Elchtest, wie zum Beispiel Garzweiler, umfallen, dass jede Kröte, wie zum Beispiel die Testpanzerlieferung an die Türkei, vom Dienstwagen-Freak Joschka „Leo“ Fischer geschluckt wird. ({1}) Ihre Angst ist, dass gilt: Erst die Elche, dann die Kröten und dann gehen die Grünen flöten. ({2}) Herr Trittin will irgendwie irgendwelche Ergebnisse und verweist auf die Koalitionsvereinbarungen. Dort ist der „unumkehrbare Ausstieg aus der Kernenergie“ festgeschrieben, und zwar binnen Jahresfrist, im Einvernehmen mit den Unternehmen und entschädigungsfrei. Gelingt dies nicht, wird der Ausstieg per Gesetz erklärt. Wird am Ende der Atomenergiekonsensgespräche also der Dissens stehen? Das ist sehr wahrscheinlich; denn eines ist klar: Rot-Grün hat sich mit einer dogmatischen, von rot-grüner Ausstiegsideologie geprägten Koalitionsvereinbarung selbst ins Aus geschossen. Sie haben sich zu Beginn Ihrer Regierungszeit als atomare Hardliner feiern lassen. Jetzt aber bezeichnet der Wackelpudding Trittin 30- bis 42-jährige Laufzeiten als Ausstieg. Lachhaft! ({3}) Andererseits ist das kein Wunder, denn der Wirtschaftsminister Müller hat zu lange zu gut mit der Kernkraft gelebt, als dass er und sein gleich denkender Kanzler sich jetzt quasi als Gesinnungsruine von ihr verabschieden könnten. Also stümpert Rot-Grün weiter. Sie haben die Realität aber nur zum Teil zur Kenntnis genommen. ({4}) Sie haben verfassungsrechtliche Fragen außer Acht gelassen und den Rechtsstaat aus den Augen verloren. Sie haben die Entschädigungsfragen unterschätzt. Last, but not least sind Sie nicht bereit, offener Gesprächspartner in einer rational geführten Debatte zu sein und sich ernsthaft mit Fragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie, auch und insbesondere den Klimaschutzaspekten, auseinander zu setzen. Sind insbesondere die Grünen, gefangen in ihrer eigenen Dogmatik, noch ein ernsthafter Gesprächspartner? ({5}) Sind Sie ein verlässlicher Partner, wenn in den kommenden Wochen und Monaten die Atommülltransporte durch Deutschland fahren, oder beugen Sie sich Ihrer Basis und heizen die Atmosphäre in Gorleben und Ahaus auf, um dann darüber zu lamentieren, dass die Innenminister rot-grüner Landesregierungen Polizei und Grenzschutz einsetzen müssen? Wir, die Freien Demokraten, stellen dem Eierkurs von Rot-Grün klare Antworten gegenüber: Erstens. Wir stehen zur weiteren friedlichen Nutzung der Kernenergie. Zweitens. Ihre weitere Nutzung ist auch unternehmerische Entscheidung der Energiewirtschaft. Drittens. Wir schreiben keine Energietechnologie vor. Die Nutzung der Kernenergie stößt zwar auf Akzeptanzprobleme in Teilen der Bevölkerung, ({6}) sie ist jedoch von hohem ökonomischen und ökologischen Nutzen für unsere Volkswirtschaft. Viertens. Sie verbessert unsere Position im internationalen Markt und ist wesentliche Grundlage für wettbewerbsfähige Energiepreise am Standort Deutschland. Ein Scheitern der Konsensgespräche unter den heutigen Vorgaben der Bundesregierung macht für mich durchaus Sinn. Die Zukunft des Standortes Deutschland hängt ganz wesentlich von rationalen und nachhaltigen energiepolitischen Rahmenbedingungen ab. Die der Wirtschaft zu geben ist Rot-Grün aber nicht bereit und aufgrund des inneren Dissenses, der ebenfalls nicht zu verkleistern ist, auch nicht in der Lage. ({7}) Darum wäre die Wirtschaft gut beraten, wenn sie das Katz-und-Maus-Spiel beendete, das die Bundesregierung mit ihr spielt, und den Ausstieg aus den Ausstiegsgesprächen schnellstmöglich fände. Sehr geehrter Herr Kollege Kubatschka, ich habe mir mit großem Interesse die Ausführungen sozialdemokratisch denkender Betriebsräte aus all den Unternehmen angehört, über die Sie hier in einer Weise herziehen, die ich als unangemessen empfinde. ({8}) - Sie können doch nicht sagen, dass es nicht zu kritisieren wäre, wenn ein Betriebsrat, der der SPD angehört, das Gleiche sagt, was der Freidemokrat Jürgen Möllemann sagt. Sie kritisieren unsere Argumente und damit kritisieren Sie die Argumente Ihrer Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Unternehmen. Bei ihnen kriegen Sie kein Bein mehr auf die Erde. ({9}) Zum guten Schluss sage ich an die Adresse der Energieunternehmen: Warten Sie gelassen den kommenden Sonntag in Schleswig-Holstein und den 14. Mai in Nordrhein-Westfalen ab. Dann werden die Dinge so verändert sein, dass Sie sich mit diesem Eierkurs ohnehin nicht mehr beschäftigen müssen. Vielen Dank. ({10})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort dem Bundesminister Jürgen Trittin.

Jürgen Trittin (Minister:in)

Politiker ID: 11003246

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Möllemann, fast wäre ich versucht, Ihren Ball, eine ernsthafte Debatte einzufordern, aufzunehmen. Aber ganz im Ernst: Sie sind Westfale; Sie sollten sich nicht als rheinischer BütJürgen W. Möllemann tenredner versuchen, sonst könnte man Sie als Fallschirmspringer mit Geier Sturzflug verwechseln. ({0}) Ganz ernsthaft sage ich: Die Industrie wird Ihren von jeglicher Sachkunde ungetrübten Ratschlägen nicht folgen, sondern sie ist im Gespräch mit uns. Das ist gut so. Werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, der Titel Ihrer Aktuellen Stunde „Energiekonsensgespräche und Energiedialog vor dem Aus?“ deutet zwar auf den unbändigen Wunsch hin - in diesem Punkt stehen Sie mit manchen aus der Antiatomkraftbewegung Seit an Seit -, diese Gespräche mögen doch auf jeden Fall scheitern, er hätte aber richtigerweise lauten müssen: „Energiekonsensgespräche vor dem Ausstieg“. Wir streben nämlich an, den Ausstieg über diese Gespräche zu erreichen. ({1}) In der zentralen Frage der Laufzeiten verhandeln wir auf einer Basis, die von einer Obergrenze von 30 Jahren ausgeht. Wir haben in diesem Zusammenhang den Unternehmen angeboten, zu flexiblen Lösungen zu kommen, die ihnen erlauben, entsprechend flexibel ihre Anlagen stillzulegen. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Erstens. Der Zeitpunkt, ab dem eine Anlage nicht mehr betrieben werden darf, muss sich aus dem Gesetz ergeben - entweder ausdrücklich oder in einfachster Weise zu berechnen. Zweitens. Die Summe der Restlaufzeiten darf sich durch die Flexibilisierung nicht erhöhen. Drittens. Das Gesetz muss - das sage ich mit besonderer Freude Ihnen, liebe Frau Wöhrl - zustimmungsfrei sein. Wissen Sie, warum das leider so sein muss? Wir haben nämlich die Ankündigung - nicht von einem berühmten Verfassungsrechtler; das ist er nun wahrlich nicht - vom Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern erhalten, der gesagt hat: Wir Bayern sind zwar Miteigentümer von 60 Prozent der Kraftwerkskapazität - dafür wollen wir auch mit der Entsorgung des Mülls nichts zu schaffen haben -, aber wir würden selbst für den Fall, dass die Energieunternehmen mit der Bundesregierung zu einem Konsens kommen, versuchen, diesen Konsens in der Gesellschaft zwischen Unternehmen und Bundesregierung im Bundesrat zu blockieren. Wir würden selbst gegen eine Konsenslösung klagen. ({2}) Mit anderen Worten: Als Anteilseigner sagen Sie Ja, aber anschließend erklären Sie, dass Sie gegen Ihre eigene Entscheidung angehen wollen. ({3}) Was das mit der Fähigkeit, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, zu tun haben soll, müssen Sie mir einmal erklären. In meinen Augen ist das reine Fundamentalopposition. ({4}) - Ja, das Wort Fundamentalismus. Dieses Wort fehlte mir eben. Manchmal verschlägt es einem angesichts so logischer Gedankengänge die Sprache. Da wird auf der einen Seite hier gesagt, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland hinge von der Zukunftstechnologie Kernenergie ab, auf der anderen Seite aber will Bayern - ich habe Ihnen diesen Punkt schon genannt sämtliche Standorte für diese Zukunftstechnologie kurzerhand einkassieren. Anders als Sie wissen die Energieversorgungsunternehmen, dass wir auf einer sehr abgesicherten verfassungsrechtlichen Grundlage verhandeln. ({5}) Die Bundesregierung hat sehr gründlich die entsprechenden Fragen geprüft. Dies gilt insbesondere, lieber Herr Grill, für die nachträgliche Befristung der Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke auf eine Laufzeit von 30 Jahren. ({6}) In diesem Zeitraum haben sich alle Atomkraftwerke amortisiert. Es konnte in Zeiten ihrer Monopolstellung zusätzlich ein jährlicher Gewinn als Verzinsung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals in Höhe der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen erwartet werden. Nach den uns vorliegenden Gutachten ist klar, dass im Mittel nach 23 Jahren, bei einzelnen Kraftwerken, also den Ausreißern, spätestens nach 27 Jahren, genau diese Amortisation zuzüglich eines angemessenen Gewinns erreicht worden ist. Vor dem Hintergrund dieser Sach- und Rechtslage besteht meines Erachtens bei den Energieversorgungsunternehmen das große Interesse, die Chance für eine Konsenslösung zu nutzen. Eine flexible Lösung bietet auch für die Unternehmen größere Vorteile als eine im Dissens durchgesetzte gesetzliche Regelung des Ausstiegs. Dass ein Konsens auch in anderen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die ungelöste Entsorgung der Atomkraftwerke, vorteilhaft für die Unternehmen wäre, zeigen doch die aktuellen Vorgänge um die Schludereien und Schlampereien in der von Ihnen ja noch vor einem halben Jahr so hoch gelobten britischen Nuklearfabrik in Sellafield. Wir haben allerdings den Eindruck, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Energieversorgungsunternehmen sehr wohl erkennen, dass es ein gemeinsames Interesse der Bevölkerung, der Bundesregierung und von ihnen ist, auf unnötige Transporte zu verzichten, und dass es ein gemeinsames Interesse ist, nicht länger von der geBundesminister Jürgen Trittin fährlichen, Plutonium vermehrenden und für die Energieversorgungsunternehmen sehr viel teureren Wiederaufarbeitung abhängig zu sein. ({7}) Deswegen glaube ich: Wir haben tatsächlich eine realistische Chance auf einen Konsens. Das ist auch für manche von unseren Leuten kein einfacher Prozess. Denn jeder Kompromiss besteht aus Geben und Nehmen. Die Bundesregierung ist den Unternehmen ein Stück entgegengekommen. Es ist an der Zeit, auf der anderen Seite von unrealistischen Vorstellungen, was die Laufzeit angeht, Abschied zu nehmen. Ich glaube, wir haben in diesen Wochen die Chance, zu einer Einigung, zu einem Konsens zu kommen. Im Anschluss daran sollten wir gerade in diesem Hause nicht mehr über den Ausstieg aus der Atomenergie streiten. Wir sollten vielmehr streiten über die besten und wirkungsvollsten Instrumente zur Förderung von erneuerbaren Energien, zum Ausbau von Kraft-Wärme-Koppelung, zur Ausschöpfung der großen Energieeffizienzpotenziale. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren: Der Streit um den Ausstieg lohnt nicht mehr. Der Ausstieg wird kommen. ({8}) Sehr viel lohnender und - wenn ich einmal ein Buch Ihres Noch-Fraktionsvorsitzenden zitieren darf - ({9}) der Zukunft zugewandt wäre es, für moderne, dezentrale, hocheffiziente erneuerbare Energieerzeugung und Energienutzung für dieses Land zu streiten. Aber da ist bei Ihnen bekanntermaßen Land unter; ich muss erleben, dass Ihr Spitzenkandidat in Schleswig-Holstein, Herr Rühe, ausgerechnet eines der erfolgreichsten Arbeitsplatz- und Energieprogramme dieses Landes, nämlich die Förderung der Windenergie, zurückschrauben will. ({10}) Damit beweisen Sie Ihre energiepolitische Inkompetenz und übrigens auch Ihre Verachtung der Möglichkeit, neue Arbeitsplätze in diesem Land zu schaffen. Das wird Ihnen am nächsten Sonntag nicht gut bekommen. ({11})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die PDS spricht die Kollegin Eva Bulling-Schröter.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anti-AKW-Bewegung hat den Slogan begründet: Konsens ist Nonsens. Wenn ich mir einige Reden anhöre, dann könnte ich es umdrehen und sagen: Nonsens ist Konsens. Ich frage mich nämlich: Warum wird diese Debatte heute geführt? Ist es der Wahlkampf in Schleswig-Holstein oder hat der Löwe in Bayern gebrüllt und die CSU hat reagiert? Von Bayern wird ja demnächst das Bundesverfassungsgericht bemüht werden. Ich wundere mich eigentlich darüber, da es eigentlich in der Tradition Bayerns steht, Bundesverfassungsgerichtsurteile zu ignorieren bzw. sie in bestimmten Fragen nicht zu akzeptieren. Sie müssen sich entscheiden: Bundesverfassungsgericht - ja oder nein. Hinsichtlich des Erfolgs der Energiekonsensgespräche bin ich eigentlich ganz anderer Meinung als Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU. Denn ich meine, es ist ein großer Erfolg errungen worden. Für wen? Für die Energie- und Atomkonzerne. Ich möchte auch darlegen, warum. Kein Stopp der Wiederaufbereitungsanlage, versprochen zum 1. Januar 2000. Herr Trittin, nichts ist passiert. Wir haben heute Vormittag im Umweltausschuss über Sellafield gesprochen. Die Probleme stehen. Es wird keinen Stopp der Wiederaufbereitungsanlagen geben. Ausstiegszeiten wurden diskutiert: 20 Jahre, 28,5 Jahre, 30 Jahre Gesamtlaufzeit, Mengenmodell, 35 Volllastjahre. Dabei befinden wir uns jetzt. ({0}) - Nein, das ist nicht Ihr Modell. Das ist richtig. Aber die Unternehmen fordern es. - Das sind dann 42 Kalenderjahre. Dezentrale Zwischenlager werden inzwischen eingerichtet. Es gibt die Planung in Ohu. Die Genehmigungen der Castor-Transporte werden mit Sicherheit wieder einsetzen, spätestens nach den Wahlen in NordrheinWestfalen. Wir wissen nicht, ob es schon eine Entsorgungsgarantie in Bezug auf die Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben oder das Endlager Schacht Konrad gibt. Das wissen wir nicht, denn wir waren nicht dabei. Also dies ist ein Erfolg der Energiekonzerne. Ich verstehe nicht, wieso Sie Angst haben. Wenn das so weiter geht, dann sind wir bei einem Atomausstieg in 50 Jahren. Damit könnten Sie doch eigentlich zufrieden sein. Wenn man sich ansieht, was mit den Konsensgesprächen passiert ist, so erkennt man: Es begann sehr erfolgversprechend mit dieser Bundesregierung. Minister Trittin hat ein Atomgesetz eingebracht, wir haben uns gefreut. An einem Mittwoch erfuhren wir, dass wir am Freitag eher nach Haus fahren könnten, weil die Beratung des Atomgesetzes von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Als Abgeordnete freut man sich ja, wenn man mal einen Tag frei hat. Aber es kam dann einfach nichts mehr. Es ging dann mit den Castor-Transporten, die wieder genehmigt wurden, weiter. Ich meine, es wird so weitergehen. Das finde ich sehr schade. Hier wurden Chancen vertan. Ich würde mir von der Bundesregierung wünschen, dass sie in den Konsensgesprächen einige Dinge klärt, zum Beispiel die Besteuerung der Rückstellungen. Dies liegt immer noch an. Hier muss etwas getan werden. Zur Frage der Haftpflichtversicherung: Mir liegt ein Bericht des Bundesumweltministeriums vor, in dem steht: Der Bundesrechnungshof hatte in seinen Bemerkungen 1998 beanstandet, dass entgegen § 13 Abs. 3 Satz 2 des Atomgesetzes bisher eine Anpassung der Höchstgrenze der Deckungsvorsorge in Höhe von 500 Millionen DM, die ein Betreiber von Atomkraftwerken zu treffen hat, mit dem Ziel der Erhaltung des realen Wertes ... nicht durchgeführt worden sei. Hier muss dringend etwas getan werden. Weiter steht in dem Bericht des Umweltministeriums, dass die Bundesregierung Anfang des Jahres 2000 einen Referentenentwurf vorlegen wird. Er liegt bisher nicht vor. Hier ist grober Handlungsbedarf gegeben. Vielleicht können Sie nachher dazu noch etwas sagen. Eine weitere Frage ist: Warum muss der Atomausstieg entschädigungsfrei stattfinden? Wieso kann nicht entschädigt werden? Es gab einmal vonseiten der Grünen Konzepte für eine Entschädigung, um bestimmte Prozesse zu umgehen. Wir haben 19 AKWs. Davon sind neun über 18 Jahre abgeschrieben. Wenn zwei Drittel der AKWs durch GuD-Kraftwerke ersetzt würden, dann würde das 11,2 Milliarden DM kosten. Wir sollten auch über solche Lösungen nachdenken. Klar ist: Der Ausstieg muss vollzogen werden, und zwar nicht in 20, 30 oder 50 Jahren, sondern schneller. Deshalb wurden Sie von der Bevölkerung gewählt. ({1})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das Wort hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller.

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unionsfraktionen haben eine Aktuelle Stunde mit einem Doppelthema beantragt: Energiedialog vor dem Aus und Energiekonsens vor dem Aus? Ich will zunächst sagen: Der Energiedialog ist eine Zusammenkunft von 40 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens: von Vertretern der wichtigen Umweltschutzverbände, der Gewerkschaften, der Geräte herstellenden Industrie, der Energie verbrauchenden Industrie und aller im Bundestag vertretenen Parteien. Die Leitung dieses Dialoges liegt bei Herrn Breuer als dem Präsidenten des Forums für Zukunftsenergie und beim Bundeswirtschaftsminister. Ich habe mich vorsichtshalber bei Herrn Breuer telefonisch erkundigt. Er war über die Frage, die Sie in den Raum gestellt haben, völlig überrascht. ({0}) Ich darf Ihnen sagen: Der Energiedialog steht nicht vor dem Aus, sondern er wird zu einem Ergebnis führen, unabhängig davon, ob Sie - was ich sehr bedauern würde - Ihre bisherige Teilnahme aufkündigen oder nicht. Ich sage noch einmal: Ich würde es bedauern. Wir werden auf der Basis dessen, was zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen vereinbart wurde, energiepolitische Leitlinien im Frühsommer veröffentlichen. Das andere Thema ist das Gespräch mit den Betreibern von Kernkraftwerken. Auch da muss ich sagen: Was soll die Frage, ob irgendetwas vor dem Aus ist? Wir sind mitten in einem Gesprächsprozess. Das erinnert mich daran, wie wenn Sie in irgendeinem Prozess fragen: Ist dies das Ende? Man könnte auch fragen: Steht eine Partei vor dem Aus? Was wollen Sie dazu im Moment sagen? ({1}) Sie können nur das sagen, was ich Ihnen jetzt sage: Man weiß es noch nicht so genau. Zum Thema Kernenergiegespräche will ich Ihnen mit aller Klarheit sagen: Alle Seiten, die da verhandeln, streben ausdrücklich eine Verständigung an. Das würde fast genügen um Ihre Frage in dieser Aktuellen Stunde zu beantworten. Jetzt habe ich aber noch Redezeit. Deswegen will ich Ihnen deutlich sagen, worum es im Kern geht. Ich glaube, wir sind in einem Punkte einig: Ohne eine jederzeitige kurzfristige Entsorgung ist ein Kernkraftwerksbetrieb nicht zu machen. Das ginge faktisch nicht, denn die Kernkraftwerke würden verstopfen. Ohne eine langfristige Entsorgungskonzeption ist ein Kernkraftwerksbetrieb moralisch nicht zu verantworten, denn das wäre wie ein Flugzeug ohne Landebahn. Ich will - nicht als Vorwurf, sondern nur als Feststellung - daran erinnern, wie die Lage zur Zeit des Regierungswechsels war: Eine aktuell notwendige Entsorgung konnte nicht stattfinden, weil Sie im Moment des Regierungswechsels den Transportstopp, den Sie verhängt hatten, noch nicht aufgehoben hatten. Deswegen hatten die Betreiber das Problem, dass sie jederzeit vor einem Aus des laufenden Kernkraftwerksbetriebes stehen konnten. ({2}) Das Zweite war: Auch eine langfristige Entsorgungskonzeption, die gerichtlich hätte Bestand haben können, haben Sie nicht hinterlassen. Infolgedessen in aller Klarheit: Der einfachste Weg, Kernkraftwerke stillzulegen, ist, an der kurz- und langfristigen Entsorgungssituation überhaupt nichts zu ändern. ({3}) Das ist der Zustand, den wir übernommen haben. Ich gebe Ihnen das einfach einmal zu bedenken, damit Sie sehen, welche ernsten Themen mit den Betreibern der Kernkraftwerke zu besprechen sind. Die Betreiber der Kernkraftwerke wissen sehr genau, dass sie jederzeit ein juristisches Damoklesschwert über dem Haupte haben, weil beispielsweise die Voraussetzung, dass der laufende Kernkraftwerksbetrieb an eine langfristige Entsorgungsvorsorge geknüpft wird, sprich: an eine Endlagerbereitstellung, zu einem Phantom geworden ist. ({4}) Infolgedessen sprechen wir darüber, welche sinnvollen Möglichkeiten der Entsorgung kurz-, mittel- und langfristig notwendig sind. Es gibt in Ihren Energieprogrammen der 80er- und 90er-Jahre einen konstanten Passus, der besagt, dass man dringend alternative Endlagerstandorte in alternativen Formationen untersuchen müsse, weil man nicht wisse, was sein werde, wenn Gorleben als Endlager nicht geeignet sei. Sie haben diesen Programmsatz 15 Jahre lang vor sich hergetragen, ohne irgendetwas dafür zu tun. Auch dies ist ein Element, das den laufenden Kernkraftwerksbetrieb verunsichert. Deswegen ist ein breiter Teil dessen, was wir mit dieser Branche bereden, die Suche nach einer gemeinsamen Vereinbarung über ein neues, sachliches Entsorgungskonzept und den dafür notwendigen Rechtsrahmen. Jetzt kann man sich natürlich fragen - die Fragen kommen ja gelegentlich auf -, warum gerade die, die der Kernenergie nicht so freundlich gegenüberstehen, mit den Inhabern der Betriebsgenehmigungen darüber sprechen, wie man die Entsorgung so verrechtlicht und versachlicht, dass sie wieder möglich wird, damit der Kernkraftwerksbetrieb überhaupt die nächsten zehn oder 15 Jahre erreicht. Allein daran können Sie schon erkennen, dass ein Eigeninteresse derer, die Kernkraftwerke betreiben, an diesen Gesprächen wirklich vorhanden ist. Dann gibt es noch ein zweites Thema: Richtig ist, dass diese Koalition den Betrieb der Kernkraftwerke in absehbarer Zeit beenden will. Deswegen müssen wir über das Thema der Umwandlung einer unbefristeten Betriebsgenehmigung in eine befristete Betriebsgenehmigung sprechen. Auch das ist nicht so abenteuerlich, wie Sie es sich vorstellen; denn es gibt Länder, in denen die Betriebsgenehmigungen von vornherein befristet sind. Bei uns waren sie von vornherein unbefristet. Die Umwandlung einer unbefristeten in eine befristete Betriebsgenehmigung ist möglich, sofern das nicht ein enteignungsgleicher Akt ist. ({5}) Unter diesem Aspekt muss man etliche juristische Gutachten wälzen. Das haben wir getan. Wir sind übrigens das merkt man an den Fragen, die Sie stellen - bei diesen Themen sehr tief eingestiegen. Ich erinnere nur an die Überlegung, ob das Euratom-verträglich ist, usw. Das ist alles abgearbeitet, mit dem Ergebnis, dass diese Umwandlung möglich ist. Der autonome Gesetzgeber kann das so vorsehen. Ich will Ihnen in aller Klarheit sagen: Wir werden über diese Frage wahrscheinlich noch eine Zeit lang etwas streitig reden. Denn die Grünen sagen: 30 Jahre Gesamtlaufzeit für ein Kernkraftwerk ist die Obergrenze wenn überhaupt -, die wir vor unseren Anhängern vertreten können. Eine Laufzeit von 30 Jahren ist die Untergrenze, angesichts deren wir auf der Basis entsprechender Gutachten sagen können: Ab da haben wir kein nennenswertes Prozessrisiko zu befürchten, falls jemand auf Schadenersatz klagt. Die Strombranche sagt: 30 Jahre sind uns im Moment ein bisschen zu wenig. Wir werden das weiter bereden. Ich sage Ihnen: Die diesbezüglichen Gespräche verlaufen insgesamt gut. Das größte Problem bei all dem ist die Frage - das ist viel wichtiger als der Punkt, ob die Gesamtlaufzeit ein Jahr mehr oder weniger beträgt -: Können wir der Strombranche, wenn sie erklärt, gegen eine solche gesetzliche Befristung ihrer Betriebsgenehmigung nicht klagen zu wollen, die Gewissheit geben, dass hernach nicht das stattfindet, was sie unter dem Stichwort „Nadelstichpolitik“ befürchtet? ({6}) - Ich habe gesagt: Das sind die Befürchtungen der Stromwirtschaft. Sie müssen mit der Stromwirtschaft darüber sprechen. Sie fragt uns das. Wir werden ihr diese Zusicherung geben. Ich will Ihnen in aller Klarheit sagen: Ihre Versuche, die Konsensfindung dadurch zu stören, dass Sie den Beteiligten schon jetzt erklären, sie sollten nicht mehr mitmachen, sind nicht überaus erfolgreich. Wenn wir einen Konsens wollen, dann müssen die Länder als Aktionäre der Kernkraftwerke, nämlich Baden-Württemberg und Bayern, zustimmen; sonst gibt es keinen Konsens. Dann gilt das, was Herr Trittin sagt: Ich möchte einmal erleben, dass die Länder als Aktionäre zustimmen und dann als politische Instanz gegen das klagen, was sie, wirtschaftlich gesehen, für gut befunden haben. Danke. ({7})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die CDU/CSUFraktion spricht der Kollege Kurt-Dieter Grill. ({0})

Kurt Dieter Grill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002665, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Müller, ich glaube, dass Ihre letzten Ausführungen zwei Dinge deutlich gemacht haben, nämlich dass Sie sich die Verfassung und die Gesetzeslage schönreden und sie als Drohinstrument gegenüber der Wirtschaft einsetzen, die genau das, was Sie am Schluss festgestellt haben, nicht tun wird. Denn wenn das so wäre, wie Sie das soeben beschrieben haben, dann hätte Ihre Staatssekretärsrunde längst einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Jeder in diesem Lande weiß, dass Sie dies verfassungskonform nicht zustande bekommen. ({0}) Ein anderer Punkt ist die Arroganz von Herrn Kubatschka, der sich hier hinstellt und sagt: Wir lassen uns nicht behindern. Sie werden noch lernen müssen, dass es die Verfassung und das Mitspracherecht der Länder Ihnen gebieten, in Ihrer Politik etwas bescheidener zu sein und nicht so zu tun, als hätten Sie die Weisheit mit Löffeln gefressen. ({1}) Herr Minister Müller, noch eine Bemerkung zum Dialog: Es geht nicht um die Frage, ob die Gespräche vor dem Aus stehen. Es gibt eine ganze Reihe von Personen - lassen Sie uns das ruhig öffentlich austragen -, die sagen: Wir gehen zu den Gesprächen, weil wir ja mit Herrn Müller sprechen müssen. Aber die Tatsache, dass die SPD-Bundestagsfraktion bis heute bei diesen Gesprächen fehlt - nicht wir, sondern Sie haben bisher gefehlt -, wirft eine Reihe von Fragen auf, zum Beispiel die, was der Energiedialog wert ist, wenn die Bundesregierung uns zwar permanent sagt: „Wir wollen einen Konsens“, es aber nirgendwo, formal gesehen, eine Vorstellung dazu gibt, wie ein Konsens erreicht werden soll. Auch das, was Sie hinsichtlich der Entsorgung gesagt haben, stimmt vorne und hinten nicht. Der Transportstopp von Frau Merkel hätte bereits mitten im Bundestagswahlkampf aufgehoben werden können. Das wissen alle Fachleute. ({2}) Aber aus politischen Gründen - das muss man offen eingestehen - wäre dies eine Woche vor der Bundestagswahl vollkommen falsch gewesen. ({3}) Dass wir 15 Monate lang eine Verstopfungstheorie und -praxis seitens Herrn Trittin erlebt haben, um vorzuführen, dass Entsorgung zur Not auch abgestellt werden kann, ist Ihre Politik und nicht unsere Politik gewesen. ({4}) Herr Trittin, Sie haben immer behauptet - wir warten auf den entsprechenden Beleg -, dass die Kernenergie unsicher sei, es gebe ein neues Risiko, eine neue Bewertung; alles sei ganz schlimm, ganz fürchterlich. Das ist Ihre Argumentation. In der Antwort der Bundesregierung auf unsere diesbezügliche Große Anfrage stehen unter anderem die folgenden drei Antworten auf unsere Fragen: Erstens. Deutsche Kernkraftwerke sind sicher. Zweitens. Deutsche Kernkraftwerke haben hervorragendes Personal. Drittens. Deutsche Kernkraftwerke bzw. deutsche Kernenergie bedarf keiner neuen Risikobewertung; es gibt keine neue Erkenntnis hinsichtlich des Risikos der Kernenergie. Dies ist das, was Sie antworten müssen, weil Sie offensichtlich die Belege für Ihre Theorie der Gefährlichkeit nicht beibringen können. Deswegen sind Sie in der Klemme zwischen 35 Jahren - ich sage einmal Kalenderjahren oder Volllastjahren - und der Verfassung, den 30 Jahren. ({5}) - Herr Kubatschka, wer wie Sie über die Risiken der Kernenergie redet, der muss der deutschen Bevölkerung einmal erklären, warum 30 Jahre verantwortbar sind, warum 35 Jahre verantwortbar sind. Da werden Sie nämlich landen. ({6}) Ein weiterer Beleg für Ihre Arroganz - den Zahn haben wir Ihnen ja offensichtlich mittlerweile gezogen; ich will nur daran erinnern -: Als Sie angefangen haben, haben Sie von der Unumkehrbarkeit des Ausstiegs gesprochen. Das ist vom Tisch. 30 Jahre reichen für einen Regierungswechsel allemal. Das ist doch klar. ({7}) Darüber, was Herr Trittin am Anfang gesagt hat Ausstiegsgesetz - in 100 Tagen, redet doch gar kein Mensch mehr. Ihre Gesetzentwürfe sind doch alle vom Justizministerium, vom Innenministerium, also von den Verfassungsministerien, kassiert worden. Sie sind doch auf dem Weg - heidewitzka, immer durch, Augen zu, nicht links, nicht rechts schauen - gescheitert, Herr Trittin! Sie müssen doch der Basis in Lüchow-Dannenberg erklären, warum Sie das Versprechen nicht einhalten können, dass alles, was in Gorleben steht, wegkommt. Sie, Herr Trittin sagen, die Entsorgung sei gescheitert. Ihre Parlamentarische Staatssekretärin hat am 1. Dezember im Umweltausschuss gesagt, es gebe keine fachlichen Gründe gegen die Genehmigung des Schachtes Konrad als Endlager. ({8}) Sie aber stellen sich hier wieder hin und sagen: Die Entsorgung ist gescheitert. Sie verdummen das Volk draußen, wenn Sie davon sprechen, dass sei alles gescheitert, und die Genehmigung deshalb in Wahrheit nicht erteilen, weil Sie sich mit Herrn Jüttner nicht verständigen können, wer die 1,5 Milliarden DM Schadensersatz zahlen muss. Das ist die Realität. Ich kann Sie nur auffordern, ein bisschen vorsichtiger mit Ihrer Argumentation bezüglich der Verfassung und der Länder zu sein: Wenn Sie wirklich einen alternativen Standort zu Gorleben suchen - darüber können wir uns verständigen; es sind ja schon einmal 220 Standorte in den 60er-Jahren untersucht worden -, dann können wir uns gern darüber unterhalten. Nur, Sie brauchen die Länder, die Landräte, die Gemeinderäte. Ich gehe davon aus, dass Sie auch mit denen Konsens haben wollen. Glauben Sie ernsthaft, dass Sie bei Ihrer Politik, bei dem, was Sie bisher mit Ihren Freunden an den Standorten gemacht haben, dass Sie einen Bürgermeister, einen Landrat, einen Ministerpräsidenten finden, der Ihnen einen alternativen Standort auf dem Silbertablett anbietet - bei der Politik, die Sie machen? Glauben Sie ernsthaft, Sie können die Länder gewinnen, wenn Sie beim Ausstieg sagen, wir brauchen die Länder nicht, und anschließend nach Bayern gehen und sagen, liefert uns mal einen Granitstandort? Glauben Sie ernsthaft, dass das eine seriöse Politik ist?

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Grill, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Sie haben Ihre Redezeit weit überschritten.

Kurt Dieter Grill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002665, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, Herr Präsident Ich will am Schluss nur noch ein Argument aufgreifen, sozusagen das Argument der Arbeitsplätze. ({0}) Ich fand interessant, was das Bundespresseamt gemacht hat. Es hat zur Großen Anfrage erklärt: Durch den Ausstieg aus der Kernenergie sind 190 000 Arbeitsplätze gefährdet. Auf diese Frage haben Sie auch mit Ihrer Energiepolitik bis heute keine Antwort gegeben. ({1})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Michaele Hustedt.

Michaele Hustedt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002685, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grill, es ist schon interessant, wie sehr Sie sich den Kopf von Jürgen Trittin zerbrechen und wie Sie sich händeringend darum sorgen, ob Jürgen Trittin das Atomausstiegsgesetz auf den Weg bringt. Ich versichere Ihnen, es wird ein Atomausstiegsgesetz kommen. ({0}) Wir haben am Anfang gedacht, wir machen es parallel zu den Konsensgesprächen, haben uns dann gemeinsam als rot-grüne Regierung umentschieden und gesagt: Wir machen zuerst den Versuch, einen Kompromiss zu finden, und am Ende dieses Versuches, wird - so oder so, im Konsens oder im Dissens - ein Atomausstiegsgesetz kommen. Und so wird es auch kommen, ob Sie sich Sorgen machen oder nicht. ({1}) Ich sage Ihnen zu dieser ganzen, zum x-ten Mal geführten Debatte mit der Überschrift „Energiekonsens vor dem Ende“: Frau Wöhrl, Herr Grill, dass Sie sich wünschen, dass die Konsensgespräche scheitern, ist verständlich. Die Gesellschaft würde sich sozusagen einigen, die tiefen Gräben, ({2}) die diese Gesellschaft seit 20, 30 Jahren durchziehen und sie spalten, würden endlich einmal überwunden werden und man könnte den Blick nach vorn richten. Nur, Sie ständen dann gewissermaßen als die letzten Mohikaner zur Atomkraft da, die darüber jammern, dass es nicht mehr weitergeht. Nach Abschaltung des letzten AKWs wird der Abgeordnete Grill daneben stehen und Krokodilstränen weinen, ({3}) während die Gesellschaft bereits über ganz andere Fragen diskutiert: Wie schaffen wir es, eine dem Klimaschutzgedanken entsprechende nachhaltige, umweltverträgliche Energieversorgung sicherzustellen, den Anteil der erneuerbaren Energien und den Anteil der KraftWärme-Kopplung zu verdoppeln, im Wettbewerb möglichst viel Energie im eigenen Land zu erzeugen und Frankreich zur Marktöffnung und zur Aufgabe seiner Blockadehaltung zu bewegen? Sie diskutieren in diesem Hause mit unzähligen Aktuellen Stunden nur über die Atompolitik. Ich glaube, Sie sind da völlig auf dem Holzweg. Während Sie den Atomstrom als Zukunftstechnologie noch hochjubeln, verkauft Siemens für ein Butterbrot und ein Ei die Atomabteilung an Framatome. Warum? - Die Börsenwerte sind danach explodiert. Die Börse hat Siemens Recht gegeben, weil die Atomabteilung nicht gerade ein Kassenschlager war. Seit Jahren hatten die keine Aufträge mehr erhalten und es waren auch keine mehr zu erwarten. Sie dagegen behaupten weiterhin, es handele sich um eine Zukunftstechnologie, mit welcher Arbeitsplätze geschaffen werden können. Die Zukunftstechnologien im Energiebereich liegen aber ganz woanders. Es sind dies solche Energietechniken, bei denen fossile Energieträger effizient eingesetzt werden, sowie Techniken im Bereich der erneuerbaren Energien. Um diese Bereiche kümmern Sie sich überhaupt nicht, da sich Ihr gesamtes Denken um das Atomthema dreht. Ich glaube, wir wären gut beraten, die Probleme atomarer Energieerzeugung im Konsens zu lösen, weil wir dann diese Themen tatsächlich gemeinsam angehen könnten. Doch Ihre Haltung in dieser Frage ist gesellschaftsschädlich. ({4}) Da die Stromkonzerne - das sage ich hier ganz ehrlich - bisher nicht sehr kompromissbereit waren, weiß ich nicht, ob uns ein solcher Konsens gelingen wird. Die Bundesregierung, insbesondere die Grünen, oder auch die Atomkraftgegner in der SPD haben sich ein Stück weit bewegt, weil sie den Kompromiss wollen. Die Stromkonzerne dagegen haben immer nur Maximalforderungen gestellt und auf Zeit gespielt. Sie sind - so wie das hier auch gesagt wurde - nach dem Motto vorgegangen: Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen ist alles vorbei. - Nun hat sich die Situation aber sehr stark geändert. Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen wird überhaupt nichts vorbei sein. Während Sie sozusagen immer tiefer in die Krise hineinrutschen, regiert diese Bundesregierung das Land ruhig und solide und wird dies auch nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen und wahrscheinlich - auch in der nächsten Legislaturperiode tun. Von daher wäre es gut, wenn Sie mit Ihrer Haltung zum Konsens beitragen würden, um auf diese Weise einen Kompromiss zu finden. Das Problem der Stromkonzerne ist, dass sie im Wettbewerb stehen, sich über Fusionen Gedanken machen - der Fall Mannesmann hat wohl auch die Energiekonzerne erschreckt - und vermutlich vor diesem Hintergrund nicht sehr kompromissfähig sind. Einen Energiekonsens kann es aber nur geben, wenn beide Seiten kompromissfähig sind. Ist dies nicht der Fall, muss die Bundesregierung ihre Pläne im Dissens durchzusetzen versuchen. Hierzu muss ich feststellen, dass wir - im Gegensatz zu Ihnen - in das Problem, ob ein eventuelles Atomausstiegsgesetz verfassungswidrig wäre, ein bisschen tiefer eingedrungen sind. ({5}) Wir haben unzählige Tagungen zu diesem Thema durchgeführt und mit vielen Verfassungsrechtlern über diese Frage gesprochen. ({6}) - Gestern Abend? ({7}) Sie wissen genau, dass Juristen in diesem Lande niemals alle einer Meinung sind. Das gab es noch nie und das wird es nie geben. Es gibt zwar in dieser Frage die eine oder andere abweichende Meinung, aber die große Mehrheit der Verfassungsrechtler ist der Meinung, dass das, was wir auf den Weg bringen, verfassungskonform ist. Bayern hat bereits angekündigt, dagegen zu klagen. Sie werden sehr bald sehen, dass es möglich ist, diesen Ausstieg - im Konsens oder im Dissens entschädigungsfrei durchzusetzen. ({8})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort dem Kollegen Ulrich Klinkert, CDU/CSU-Fraktion.

Ulrich Klinkert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001134, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Müller, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die Gespräche zum Atomausstiegsdiktat, die die Bundesregierung „Konsensgespräche“ nennt, sind in der Sackgasse. Sie mussten in eine Sackgasse kommen. Denn es ist völlig irreal zu glauben, dass die Energieversorger freiwillig einer drastischen Laufzeitbeschränkung ihrer Kernkraftwerke zustimmen werden. Sie durften es im Übrigen auch nicht. Denn das Aktienrecht verbietet es den Vorständen, ihren Unternehmen bewusst Schäden in Milliardenhöhe zuzufügen. Die Bundesregierung hat weder Argumente noch Mittel, ein vorzeitiges Abschalten durchzusetzen - außer der von Ihr angedrohten gesetzlichen Stilllegung. Die aber wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und mit Sicherheit entschädigungspflichtig und würde auf jeden Fall mit einem jahrelangen Rechtsstreit einhergehen. Das Einzige, was Sie in anderthalb Jahren rot-grüner Energiepolitik erreicht haben, ist: eine nie da gewesene Verunsicherung des deutschen Energiemarktes, eine Blockade von Investitionen, abgezockte Verbraucher und ein hoher Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. ({0}) Die Leidtragenden dieser rot-grünen Energieverunsicherung sind unter anderem auch die neuen Bundesländer, obwohl es dort keine Kernkraftwerke gibt. Warum? - Die Gesellschafter der Veag, die gleichzeitig Eigentümer der Kernkraftwerke sind, müssen neben befürchteten Verlusten in Milliardenhöhe im Bereich der Kernkraftwerke auch noch ein Defizit von 5 bis 10 Milliarden DM decken. Sie sind im Moment wenig geneigt, für dieses Defizit einzutreten. Dies wiederum gefährdet Tausende Arbeitsplätze in der ostdeutschen Braunkohleförderung und -verstromung. Wie ist die Situation? - Als infolge des Stromvertrages und der Privatisierung der ostdeutschen Braunkohle 15 Milliarden DM in die Energiewirtschaft der neuen Bundesländer gesteckt wurden - übrigens so viel Geld, wie in keinen anderen privatwirtschaftlichen Bereich gesteckt wurde -, ging man von geschlossenen Versorgungsgebieten und von festen Preisen aus. Diese Bedingungen haben sich, wie wir wissen, in einem dramatischen Tempo verändert. Die Energiepreise fallen so drastisch, dass das Braunkohleschutzgebiet nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, das heißt, dass sich die Unternehmen der Braunkohleverstromung mit ihren Investitionen von 15 Milliarden DM sofort und ohne Schutzklausel dem freien Wettbewerb stellen ({1}) und gegen Konkurrenten behaupten müssen, die abgeschriebene Kraftwerke betreiben oder Strom - auch Atomstrom - importieren. Die Veag hat den Preis für Energie auf 6 Pfennig reduzieren müssen - wissend, dass das nicht kostendeckend ist -, um nicht noch mehr Kunden zu verlieren. Um der Veag und damit Tausenden von Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern dennoch eine Zukunft zu geben, wurde das Stabilisierungsmodell entwickelt. Dieses Stabilisierungsmodell muss aber von der Bundesregierung und von den Gesellschaftern erst noch umgesetzt werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, endlich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses Stabilisierungsmodells zu schaffen. Die BundesMichaele Hustedt regierung muss zum Beispiel eine belastbare Zusage geben, dass auf Privatisierungszahlungen an die Bundeskasse aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen verzichtet wird. Ich glaube, dies ist auch gerechtfertigt; denn mit der Ökosteuer ({2}) ziehen Sie dem Stromverbraucher, der sowieso alles bezahlt, schon genug Geld aus der Tasche. Der Stromverbraucher in den neuen Bundesländern würde zweimal abgezockt werden: erstens bei der Ökosteuer und zweitens bei den Privatisierungszahlungen an den Bundeshaushalt. Wir fordern: Beenden Sie die permanenten Angriffe auf die Braunkohle, mit denen Sie die Braunkohleunternehmen bestrafen und deren Konkurrenten fördern! Für viele Energiearten finden Sie Ausnahmen und schaffen Fördertatbestände: Sie fördern steuerlich zum Beispiel ein Gaskraftwerk in Lubmin. Sie subventionieren die Windenergie in einer inzwischen unvernünftigen Weise. Sie fördern die KWK. Nur bei der Braunkohle soll die reine Marktwirtschaft greifen. Aber wenn das schon so ist, dann beharren Sie doch wenigstens nicht weiter auf dem Kernenergieausstiegsdiktat, denn damit schaden Sie gleichzeitig dem Energiestandort West wie Energiestandort Ost. Vielen Dank. ({3})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die SPDFraktion spricht der Kollege Dr. Axel Berg.

Dr. Axel Berg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003036, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir in einem Konflikt lodernde Flammen sehen, sollten wir nicht danach fragen, wer den Brand gelegt hat, sondern sollten uns überlegen, wie wir diesen Brand am schnellsten und am besten löschen können. Die Löschmittel, die uns zur Verfügung stehen, sind der Dialog, der Konsens und das Gespräch. Das sind die Instrumente der Politik, wie wir sie verstehen. Das bezeichnet man auch mit dem Modewort Mediation. Wissen Sie, warum wir so etwas machen? Das machen wir, weil wir ein Zeit und Kosten sparendes, auf Freiwilligkeit beruhendes Konfliktlösungsverfahren als große Alternative zum Rechtsstreit anstreben, weil wir die Kreativität der Beteiligten freisetzen wollen, weil wir die Kooperation fördern und auch den gegenseitigen Respekt fördern wollen, der hier nicht immer zu sehen ist. Wir wollen in solchen Gesprächen eine allseitige Akzeptanz herbeiführen. Wir wollen auch eine zukünftige gute Zusammenarbeit. Das ist das Ziel. Das wollen wir nicht aus irgendeiner Gaudi heraus, sondern das wollen wir, weil es schneller, wirtschaftlicher und zukunftsorientierter als ein Gerichtsverfahren ist, das möglicherweise über mehrere Instanzen ausgetragen wird. Freiwilligkeit und Gegenseitigkeit sind also die entscheidenden Pfeiler für Mediation. Die Energiepolitik der neuen Bundesregierung ist diese Mediation; genau die wird angewandt. Es soll zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Umwelt sowie zwischen den verschiedenen Beteiligten auf dem Energiemarkt vermittelt werden. Dies kann natürlich nur funktionieren, wenn beide Seiten mitmachen. Wir dürfen weder unsere Zeit noch das Geld der Steuerzahler in langen Rechtsstreiten binden. Wir versuchen, die Brücke zwischen Ökonomie und Ökologie zu schlagen. Weder ein Dialog noch ein Konsens - wie auch immer es von Ihnen in Ihrer Aktuellen Stunde gemeint war, ob Sie den Energiedialog oder allgemein den stattfindenden Dialog meinen - stehen vor dem Aus. Das kann ich nicht erkennen. Vielleicht wollen Sie von der Union das Aus. Das kann durchaus sein. Dafür spricht das, was Herr Grill vorhin sagte, nämlich dass die SPDFraktion überhaupt nicht an Dialoggesprächen teilgenommen hätte. Er blieb uns aber die Antwort auf die Frage schuldig, welche Dialoggespräche er genau meint. Stoiber ist mit seiner Aussage erwähnt worden, dass der Atomausstieg nicht EU-konform sei. Es gibt aber auch andere Dinge, so die Absage des für übermorgen vorgesehenen vierten Rentenkonsensgesprächs. Dies riecht ein bisschen nach Totalopposition. Es riecht ein bisschen nach Fundamentalopposition. Ein Scheitern der Konsensgespräche generell kann ich bisher nicht feststellen. Außerdem wird die Bevölkerung das Thema weiter diskutieren. Sie wird auch über kurz oder lang einen Konsens finden. Ob dies mit oder ohne Union geschieht, werden Sie entscheiden. Wir werden den Dialog weiter suchen. Wir werden den Konsens auch und vor allem mit der Bevölkerung suchen. Meine Damen und Herren, Dialog- und Konsenssuche sind die moderne Form einer Streitkultur. Lassen Sie uns aus dieser kalten Konfrontation, aus der reinen Machtpolitik - wer die Macht hat, zieht sein Ding durch, egal, was die anderen davon halten - herauskommen. Nein, das ist nicht die Zukunft. Den Durchbruch werden wir nur erreichen, wenn wir einen gemeinsamen Willen formulieren können, wie die Energiepolitik der Zukunft aussehen soll. Abgesehen von der Energiekiste lassen Sie mich kurz bemerken: Das ist eine demokratische Frage. Vorhin wurde - ich glaube, von Frau Hustedt - gesagt, dass dies eine gesellschaftliche Frage sei. Das sehe ich genauso. Demokraten müssen diskutieren, solange nicht alles verloren ist. Das ist unsere verdammte Pflicht. Wir müssen diskutieren. Deswegen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, möchte ich Sie bitten: Machen Sie mit! Wir brauchen jeden Feuerwehrmann! Wir brauchen auch Sie! Lassen Sie uns eine gemeinsame Politik entwickeln, denn wenn uns das nicht gelingt, hat sich die Politik in unserem nuklearen Treibhaus sowieso bald von allein erledigt. Danke schön. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Albert Schmidt.

Albert Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002779, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei Herrn Möllemann, der jetzt nicht mehr anwesend sein kann, aber auch bei einigen anderen Rednern war zu spüren, dass man sich Gedanken über die brodelnde Basis der Grünen und Sorgen darüber macht, ob der Parteitag im März wirklich zu dem ausgehandelten Kompromiss stehen wird. ({0}) Hinter dieser Sorge verbirgt sich natürlich auch der richtige Gedanke, dass selbstverständlich sehr viele bei uns in die Ökologiebewegung und auch in unsere Partei gekommen sind, weil sie durch den begründeten Widerstand gegen diese Art der Energieerzeugung ein Stück politische Identität gewonnen haben. Das ist gut und richtig so. Ich rate Ihnen aber eines: Spekulieren Sie nicht auf den Parteitag der Grünen in Ihrem Sinne. Glauben Sie nicht, dass dort ein Konsens verhindert werden könnte. ({1}) Ich will Ihnen auch sagen, warum. Nach 25 Jahren politischer Aktivität, gerade auch in der AKW-Bewegung, sind wir nicht nur im Parlament, sondern auch in einer neuen Rolle als Regierung angekommen. Dabei reicht es nicht mehr - das haben sehr viele Grüne zunehmend genau reflektiert -, die reine Gesinnung zu 100 Prozent zu haben; stattdessen müssen wir uns täglich die Frage stellen lassen und beantworten: Wie viel von eurer wunderbaren Gesinnung habt ihr umgesetzt? Deshalb werden wir, und zwar gemeinsam - ich prophezeie Ihnen, das wird mit sehr großer Mehrheit geschehen -, dafür plädieren, dass jetzt die entscheidenden Weichen in die richtige Richtung gestellt werden und die Chance zum Konsens, die zum Greifen nahe ist von einem Aus kann überhaupt nicht die Rede sein -, ergriffen wird. Wir haben keine Lust, weitere 30 Jahre vom Sofortausstieg zu reden und zu fantasieren. Wir wollen, dass der Einstieg in den Ausstieg jetzt und heute fest verabredet wird, und das wird auch die Botschaft des Parteitages sein. Das sage ich Ihnen voraus. ({2}) Ich sage das nicht nur aufgrund meiner persönlichen Einschätzung; denn entgegen den Berichten aus Niedersachsen möchte ich Ihnen sagen: Am vergangenen Samstag war Minister Jürgen Trittin bei dem Kreisvorständetreffen in Bayern, bei dem 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Kreisverbänden anwesend waren. Er hat über drei Stunden hinweg Rede und Antwort gestanden. Es war eine lebhafte und interessante Diskussion, in der auch sehr viele kritische Fragen und Meinungen aufkamen. Am Schluss gab es eine Probeabstimmung. Es wurde ein Meinungsbild erstellt. Ich will Ihnen sagen, dass von den etwa 200 anwesenden Grünen nur sieben gegen den Kurs der Koalition gestimmt haben. Freuen Sie sich also nicht zu früh! Spekulieren Sie nicht auf die falschen Scharfmacher, von welcher Seite auch immer. Rechnen Sie lieber mit der politischen Weisheit dieser Koalitionsfraktion und der Partei. Damit komme ich zu dem Stichwort Transporte. Es wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit wir in der Transportfrage nachher auch verlässlich sein werden. Herr Grill hat das angesprochen. Sie müssen dabei schon die Frage beantworten: Warum wurden in der Vergangenheit Transporte überhaupt skandalisiert? Sie wurden es, weil es keine klare Perspektive, kein Ausstiegsszenario und kein definiertes Ende der Atomenergiepolitik gab. Stattdessen wurde nicht nur der Anschein erweckt, sondern es war die Perspektive, dass es ad infinitum so weitergehen und diese Technologie, für die bis heute kein sicheres Endlagerkonzept vorliegt, immer weiter betrieben würde. Das war doch der Grund, der die Leute wirklich auf die Straße getrieben hat. ({3}) Wenn ein definiertes Ausstiegsszenario zwischen allen Beteiligten klar verabredet ist, werden auch wir uns unserer Verantwortung stellen und sagen: Das, was - auf Deutsch gesagt - an Dreck irgendwo in La Hague oder Sellafield lagert, werden und müssen wir zurücknehmen. Dafür werden wir uns auch einsetzen. Wenn Sie unsere Verlässlichkeit in Frage stellen, spekulieren Sie auf ein falsches Bild, das Sie von uns zu haben scheinen. ({4}) Damit komme ich zum Schluss zu der einfachen Frage - es scheint nötig zu sein, sie noch einmal anzusprechen -: Was ist das Wesen eines Konsenses? Warum reden wir überhaupt von Konsens? Das ist ganz einfach, aber es muss offenbar noch einmal gesagt werden. Konsens bedeutet, dass sich alle beteiligten Seiten bewegen. Wir haben uns - das ist schon gesagt worden - in der Tat bewegt. Das Zweite, was für diesen Konsens wesentlich ist, ist übrigens die Frage der Unumkehrbarkeit. In einer Demokratie ist eine nur gesetzliche Regelung selbstverständlich immer rückholbar. Das ist auch gut so in einer Demokratie. Aber wenn zusätzlich zu einem Gesetz in einem Konsens zwischen den Beteiligten gemeinsam, vertraglich, mit Unterschrift ein bestimmtes Vorgehen, ein bestimmtes Ausstiegsszenario verabredet ist, dann ist dies sozusagen die Garantie dafür, dass dieser Konsens auch längerfristig hält und eben nachher nicht der Beliebigkeit oder der Zufälligkeit von anderen Mehrheitsentscheidungen allein unterworfen sein wird. Deshalb ist auch hier der Konsens notwendig und wird von uns ausdrücklich angestrebt. Zum Konsens gehört allerdings auch, dass er natürlich nicht einseitig erzwingbar ist. Deswegen muss eben notfalls auch durch eine ausschließlich gesetzliche Regelung im Dissens gehandelt werden. Dies ist gesagt worden. Ich sage Ihnen, warum dieser Konsens nach meiner Ansicht sogar sehr wahrscheinlich ist: Die Stimmung hat sich gedreht. Die Wirtschaft weiß das. Die Hoffnung auf eine vorübergehende Erscheinung Rot-Grün ist geschwunden. Man weiß inzwischen: Mit dieser Koalition muss man für längere Zeit rechnen. Sie macht eine solide, eine auf lange Frist angelegte Politik, nicht nur in der Haushalts- und Finanzpolitik, sondern eben auch in der Energiepolitik. Man kann nicht länger darauf spekulieren, dass diese Regierung mit unterschiedlichen Stimmen spricht. Sie spricht mit einer Stimme. Deswegen sage ich Ihnen: Der Letzte, der vielleicht als atomarer Fundamentalist übrig bleiben wird, Edmund Stoiber, kann ja dann als Einziger gegen den Konsens klagen. ({5}) Er wird sich dabei nur lächerlich machen. ({6})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die CDU/CSUFraktion spricht der Kollege Dr. Jürgen Gehb.

Dr. Jürgen Gehb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003129, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schmidt, Ihre eben vorgetragene Definition ist nicht die eines Konsenses, sondern die eines Kompromisses. Nur der, der die Begrifflichkeit richtig beherrscht, kann auch eine Debatte beherrschen. ({0}) Meine Damen und Herren, das letzte sinnvolle legislatorische Unterfangen in diesem Hause auf dem Gebiet der Energiepolitik war die Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 unter der CDU/ CSU-Regierung. Damit wurde nämlich die Stromrichtlinie der Europäischen Kommission umgesetzt. Damit sind Verbraucher endlich in den Genuss von niedrigeren Strompreisen gekommen und damit hat man die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöht. ({1}) Das zweitbeste Gesetz ist das Stromeinspeisungsgesetz gewesen, das sogar - das war schon wieder etwas verdächtig - von Frau Hustedt gelobt worden ist, denn das ist der Einstieg in die erneuerbaren Energien. Damit werden wir unserer Selbstverpflichtung aus dem Burden-Sharing gerecht, nämlich die CO2-emissionsarmen Energien in den Vordergrund zu rücken. Darüber wird übermorgen ja diskutiert werden. ({2}) Die Weltmeisterschaft bei der Windkraft, die Sie alle angesprochen haben, kommt aus Gesetzesvorhaben, die unter der Regentschaft von CDU/CSU und nicht etwa von Rot-Grün gekommen sind. ({3}) Was haben Sie dagegen zu bieten? - Sie haben ein Ökosteuergesetz verabschiedet, durch das Teile der Strompreissenkung wieder kompensiert werden. ({4}) Ansonsten haben Sie in einem Koalitionsvertrag einen entschädigungsfreien Ausstieg aus der Kernkraft vereinbart, meine Damen und Herren, als wenn man einen entschädigungsfreien Ausstieg zu Lasten Dritter zwischen zwei Koalitionspartnern vereinbaren könnte. Was ist das eigentlich für ein Rechtsempfinden? Da kann ich Sie nur fragen: Haben Sie eigentlich einmal bedacht, was bei einem nationalen Ausstieg aus der Kernenergie passiert? Wollen Sie sich eigentlich davon abhängig machen, Kernkraft aus Kernkraftwerken zu beziehen, die auf der untersten Stufe des Sicherheitsniveaus stehen? Warum schalten wir eigentlich in Deutschland die sichersten Kernkraftwerke ab und überlegen gleichzeitig, ob wir in der Ukraine K 2 und R 4 subventionieren? ({5}) Das muss man einmal fragen. Welche Überlegung steckt eigentlich hinter dem Ausstieg? Ich höre davon, aber ich kenne keine tatsächlichen wissenschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erkenntnisse, die ein Abweichen von der bisherigen Risikobewertung, so wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Kalkar-Entscheidung vom 8. August 1979 im 49. Band auf Seite 89 ff. - Herr Trittin, Sie wissen ja, ich habe Ihnen schon einmal den Unterschied zwischen einem Paragraphenschlüssel und einem Notenschlüssel erklärt - vorgenommen hat, begründen. Da steht, dass die Kernenergie und das ihr innewohnende Risiko ein sozial adäquat hinnehmbares Restrisiko ist. Was sich verändert hat, sind nicht Tatsachen, sind nicht rechtliche Bewertungen, sind nicht technische Voraussetzungen, sondern Sie, Herr Trittin, haben die Reaktor-Sicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission personell verändert, damit Sie jetzt Leute haben, die Ihnen das Risiko anders bewerten, als es diejenigen bewertet haben, die in aller Welt anerkannte Fachleute waren. ({6}) Eine solche Vorgehensweise kenne ich auch aus der Bundeswehrzeit: Wenn jemand im Wettkampf um die Schützenschnur immer daneben geschossen hat, dann hat man ihm einen Erfolg verschafft, indem man die Scheibe nach dem Schuss gehängt hat. Genau das haben Sie gemacht, Albert Schmidt ({7}) ({8}) indem Sie nicht die Tatsachen verändert haben, sondern angesichts eines gleich bleibenden Tatbestands einfach die Bewerter ausgetauscht haben. Ich weiß nicht, wie Sie mit einer solchen Vorgehensweise in der Bevölkerung Konsens herstellen wollen. Wo besteht sonst Konsens? Er besteht nicht zwischen Rot und Grün. Er besteht nicht einmal innerhalb des Kabinetts. ({9}) Er besteht auch nicht im Dialog mit Wirtschaft, Verbänden und EVU. Übrigens, Herr Müller, wenn mehr als ein Fünftel der Energieversorgungsunternehmen gar nicht an dem Energiedialog beteiligt wird, dann möchte ich wissen, auf welche Legitimationsbasis Sie einen Konsens stellen wollen. Ein Letztes zur verfassungsrechtlichen Prüfung. Wenn sich alles auf verfassungsrechtlich sicherem Boden bewegt, dann frage ich: Warum eiern Sie jetzt so herum, gefährden den Erfolg Ihres eigenen Parteitags und können hinterher noch nicht einmal eine Trophäe vorzeigen? Frau Hustedt, Sie haben am 16. Dezember 1999 anlässlich einer Energiedebatte, nämlich der ersten Lesung des Gesetzes zu erneuerbaren Energien, gesagt, dass im Jahre 2018 das letzte Kernkraftwerk vom Netz geht. ({10}) Wie verhält es sich nun mit den im Gespräch befindlichen 30 Jahren und dem Jahr 2018? Sie machen es so, wie Sie es gerade wollen. ({11}) Dasselbe gilt, wenn Sie die Restlaufzeiten in Mengenmodelle umrechnen. ({12}) Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Eine nachträgliche Befristung unbefristeter Genehmigungen - unabhängig davon, ob man 30, 35 oder 40 Jahre vereinbart - ist immer ein enteignungsgleicher Eingriff - ({13}) - ich will das ewig laufen lassen, so ist das - es sei denn, dass technische Bedingungen ein Abschalten von Kernkraftwerken rechtfertigen. Nur, dazu benötigt man kein Gesetz. Das kann man administrativ nach den Regeln, die schon im jetzigen Atomgesetz verankert sind, durch Widerruf, Rücknahme und Schließung erreichen. Dafür benötigt man kein gesondertes Ausstiegsgesetz, dessen Verfassungswidrigkeit so signifikant ist, dass es selbst der Hausmeister des Bundesverfassungsgerichts aufheben würde. ({14})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort der Kollegin Professor Monika Ganseforth für die SPDFraktion.

Prof. Monika Ganseforth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000630, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Vorsitzender! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Gehb, ich muss ein paar Punkte Ihrer Rede aufgreifen. ({0}) Erstens. Sie verkennen, dass wir Parlamentarier sind und dass es so etwas wie den Primat der Politik gibt, den sogar die Kernenergiebefürworter und die Kernenergiewirtschaft akzeptiert haben. Gerichte sind dazu da, zu prüfen, ob alles in Ordnung ist. Aber etwas dürfen wir auch noch selber entscheiden. ({1}) Zweitens. Dass die Atomenergie eine unsichere und nicht zu verantwortende Technik ist, hängt nicht nur mit der Einschätzung der Strahlenschutzkommission zusammen; vielmehr ist sie eine gefährliche Energieform. Das Problem der Proliferation ist nicht gelöst. Es gibt kein brauchbares Endlager. Es gibt - sie sind oft wiederholt worden - viele Gründe für einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie, und den werden wir umsetzen. ({2}) Ich möchte noch einen dritten Punkt Ihrer Rede, Herr Gehb, ansprechen - Sie können es nicht wissen, weil Sie damals nicht dabei waren; Sie sind neu im Bundestag -: Das Stromeinspeisungsgesetz, dessen Fortsetzung und Anpassung an die neuen Gegebenheiten wir morgen verabschieden werden, ist 1990 nicht von der Regierung auf den Weg gebracht worden; vielmehr ist es eines der interessantesten Gesetze, die aus dem gesamten Parlament kamen. An seiner Ausarbeitung waren alle Fraktionen beteiligt; Herr Engelsberger von der CSU, Herr Daniels von den Grünen und ich von der SPD waren dabei. Am wenigsten hat sich die F.D.P. daran beteiligt. Damit es also nicht in Vergessenheit gerät: Dieses Gesetz kam aus dem Parlament. Nach meiner Meinung sollte es so etwas häufiger geben. Wir sollten häufiger solche Erfolgsstorys auf den Weg bringen. ({3}) Ich möchte auch das ansprechen, was Herr Grill hier gesagt hat. Er hat gesagt - ich weiß nicht, ob ich mich verhört habe -, dass die Genehmigung der Transporte schon im Jahr 1998 hätte erteilt werden müssen, dass die damalige Regierung das aber aus sachfremden Erwägungen heraus nicht getan hat, weil sie sich nämlich mitten im Wahlkampf befand. Wenn ich es so richtig verstanden habe - ich kann es mir gar nicht vorstellen -, dann wollten Sie der Bevölkerung etwas vormachen. Entspricht es Ihrer Vorstellung davon, wie man mit den Menschen umgehen soll, wenn Sie sagen: So etwas machen wir dann lieber erst nach dem Wahlkampf, auch wenn es sachlich gerechtfertigt wäre, die Transporte zu genehmigen; das verschieben wir und machen es dann, wenn wir die Wahl gewonnen haben? - Das ist ein Umgang mit den Ängsten der Menschen, der nicht zu akzeptieren ist. Gott sei Dank haben Ihnen die Wähler und Wählerinnen die Quittung dafür gegeben. ({4}) Ich möchte jetzt etwas zum Thema dieser Aktuellen Stunde sagen. Sie behaupten, der Energiedialog stehe vor dem Aus. Hierbei geht es nicht nur um die Atomenergie. Das Dilemma ist, dass die wirklichen energiepolitischen Probleme vor der Diskussion über diese Frage in den Hintergrund treten. Vielleicht haben Sie es noch nicht gemerkt: Wir sind gerade dabei, eine neue Energiepolitik zu machen. Wir sind auf einem guten Weg. Es gibt ein Problem: Wir müssen unter einem gewissen Zeitdruck handeln, der aus Ihrer Politik resultiert und den wir von Ihnen aufgrund der Randbedingungen geerbt haben. Die Verunsicherung, von der Herr Klinkert gesprochen hat, geht auf Ihre Politik zurück. Es ist so, dass unter Ihrer Verantwortung über Jahre hinweg die Strukturen der Energiewirtschaft aufgebaut wurden. Geschützte Märkte und geschlossene Versorgungsgebiete wurden gebildet, und sehr viele Subventionen wurden in diese Energiewirtschaft hineingepumpt, womit man sehr viel Geld verdient hat. Dann haben Sie ohne jede Übergangsregelung die Energiemärkte liberalisiert und für den Markt geöffnet. So erfreulich das Senken der Energiepreise ist - auch wir begrüßen das - : Es handelt sich um einen Verdrängungswettbewerb mit einem freien Fall der Preise. Das haben auch die Vertreter des VIK gestern gesagt. Die Preise fallen ins Bodenlose, und zwar unter die Gestehungskosten, weil der Preiskampf benutzt wird, um die Märkte zu bereinigen. Wir haben gewaltige Überkapazitäten. Das weiß eigentlich jeder, der damit zu tun hat. Herr Grill hat das gestern auf dem parlamentarischen Abend auch bestätigt. Bei diesem Preiskampf werden Energieformen auf der Strecke bleiben, die umwelt- und klimafreundlich sind - übrigens auch die Braunkohle, von der Herr Klinkert gesprochen hat -, wenn dieser Preiskampf nicht durch Politik flankiert wird. Wir sind schon dabei, für diese Flankierung zu sorgen. Viel Zeit haben wir dazu nicht. Der Preiskampf und dieses Überangebot könnten sehr schnell bereinigt werden, wenn die Atomenergie vom Markt genommen würde. Wenn das geschehen würde, hätten wir ein sehr viel ruhigeres Fahrwasser, und es würde nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten gehen. ({5}) Übrigens haben die Vertreter des VIK gestern auch gesagt, sie gingen davon aus, dass dieser Verdrängungswettbewerb in drei, vier oder fünf Jahren beendet sein wird. Dann würden die Preise wieder anziehen. Sie haben uns ausführlich geschildert, dass dann sehr viel Kraft-Wärme-Kopplung in der Industrie den Bach hinuntergegangen sein wird. Wir wissen das von den kommunalen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wir wissen, dass es seit langem einen Stau bei den erneuerbaren Energien gibt: Nichts wird mehr investiert, es werden keine Kredite mehr gegeben und der Markt ist platt. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir schnell handeln. Wir machen Energiepolitik. Es ist überhaupt keine Frage: Wir wollen im Dialog handeln. Wir haben lange genug über das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz geredet. Wir hätten es gerne mit Ihnen zusammen verabschiedet. Sie haben jetzt noch die Chance, morgen dem Gesetz zu den erneuerbaren Energien zuzustimmen. Wir wollten es nicht nach dem Motto behandeln: Friss, Vogel, oder stirb! Wir wollten es mit Ihnen zusammen verabschieden und hätten Ihre Anregungen auch aufgegriffen. Aber von Ihnen, von dieser Seite, kam nichts zu diesem Problem.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Kollegin Ganseforth, Sie haben Ihre Redezeit noch stärker als der Kollege Grill überschritten. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Prof. Monika Ganseforth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000630, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich werde zum Schluss kommen. Wir werden ein Gesetz zur Überbrückung der KraftWärme-Kopplung auf den Weg bringen. Auch dabei können Sie mitmachen. Wir haben das 100 000-DächerProgramm in die Tat umgesetzt. Wir haben Anreizmittel für erneuerbare Energien geschaffen. Es gibt also eine breite Palette. Es wäre schön, wenn wir gemeinsam vorgehen würden. Wir sind dazu bereit; aber Ihr Kampfthema ist nur Atomenergie. Bei Ihnen ist alles andere von der Tagesordnung verschwunden. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die CDU/CSUFraktion spricht der Kollege Dr. Peter Paziorek.

Dr. Peter Paziorek (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001685, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die rot-grüne Bundesregierung will den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Heute wird aber wieder deutlich: Sie weiß überhaupt nicht, wie sie es machen soll, wie sie diesen Ausstieg gestalten soll. Je länger die Ausstiegsdiskussion bei Ihnen dauert, umso verkrampfter wird die Diskussion. Das haben wir auch heute wieder bei der Einlassung des Bundeswirtschaftsministers Müller in Form einiger rechtlich doch sicherlich zweifelhafter und beMonika Ganseforth denklicher Ausführungen zu Möglichkeiten einer Nadelstichpolitik erlebt. ({0}) Da hätte ich mir ein ganz anderes Wort des Bundeswirtschaftsministers gewünscht, nämlich eine klare Abgrenzung von einer Nadelstichpolitik, die sicherlich von rotgrünen Landesregierungen immer wieder betrieben wird. Danach äußerte Bundesumweltminister Trittin: Gehen Sie davon aus, die Konsensgespräche stehen vor einem guten Ende und vor dem Abschluss; damit stehen wir auch kurz vor dem Ausstieg. - Das kann ja nur wohlwollend als das Rufen eines kleinen Jungen im Umwelt- und Wirtschaftswald verstanden werden. Sie wissen ganz genau, dass sich die Situation anders verhält und der Gesprächsstand gar nicht so ist, wie Sie es dargestellt haben. Dennoch tun Sie so, als ob wir ein Stückchen weiter wären. Die Antwort darauf, warum Sie das tun, ist doch ganz eindeutig: Ihnen steht ein wichtiger Parteitag bevor. Würden Sie hier erklären, wie die Situation wirklich aussieht, dann hätten Sie auf Ihrem Parteitag gewaltige Diskussionen. ({1}) Weil Sie das nicht wollen, es vielmehr sogar fürchten müssen, gehen Sie hin und reden den jetzigen Stand der Energiegespräche schön. Das halte ich nicht für richtig. Es ist heute sicherlich deutlich geworden, dass Sie damit auf dem falschen Weg sind. ({2}) Dass Sie, Herr Berg, dann hier, um über die Zeit zu kommen, mit schönen Worten über die Frage der so genannten Streitkultur reden, das kann ich ja akzeptieren. Nur muss jeder wissen, dass ein Streit nur dann gerechtfertigt ist, wenn er von der Verfassung als der Grundlage einer solchen Diskussion ausgeht. Es wird dabei deutlich, dass Sie kein Konzept haben, um einen Ausstieg in Deutschland tatsächlich verfassungsrechtlich sauber zu gestalten. Darüber gibt es politischen Dissens und man kann ja wohl sagen, dass Minister Müller und Minister Trittin nicht wissen, wie man es tun soll. Sie, Frau Hustedt - Sie haben ja gerade die ganze Zeit dazwischen gerufen -, werden, nachdem der Missstand von Nichtabstimmung in der Regierung so deutlich wurde, vorgeschickt, um in irgendwelchen Zeitungsinterviews wieder einmal für die Verunsicherung der eigenen Basis zu sorgen und davon abzulenken, dass es in der rot-grünen Bundesregierung keinen Konsens in dieser Frage gibt. Das tut mir einfach Leid. ({3}) Sie sagen in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Opposition auf Seite 4, Herr Minister - ich zitiere Sie nur -: Sollte eine Vereinbarung nicht gelingen, so wird der Ausstieg aus der Kernenergienutzung gesetzlich so geregelt werden, dass keine Entschädigungsansprüche entstehen. Ich fordere Sie auf, es doch endlich so zu machen. Warum haben Sie heute nicht einen verfassungsrechtlich sauberen Weg aufgezeigt, wie das geschehen kann? Warum tun Sie es denn heute nicht, wo Sie doch durch Parteitagsbeschlüsse auf diesen Weg verpflichtet sind? Ich glaube, Sie haben kein Konzept. Deshalb haben Sie es heute hier auch nicht vorgetragen. Denken Sie bei all Ihren Ausführungen bis zu Ihrem Parteitag daran: Auch die Betreiber von kerntechnischen Anlagen sind Träger von Grundrechten. Wenn Sie eine gesetzliche Auslaufsfrist bei Genehmigungstatbeständen konstruieren wollen, für die bisher eine unbefristete Genehmigung erteilt worden ist, dann greifen Sie zum Beispiel in die Berufsfreiheit und in Eigentumspositionen ein. Sie müssen dabei klar und deutlich sagen, wo der Unterschied zu einem enteignungsgleichen Eingriff ist und wie es sich mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums verhält. Das ist eine spannende Frage in der Diskussion. Sie alle vom Regierungslager haben heute diese spannende Frage nicht beantwortet. Sie, liebe Frau Kollegin Hustedt, rekurrierten heute auf einen Verfassungsrechtler, auf den Herrn Professor Denninger, der trotz heftiger Kritik seiner Kollegen gesagt hat, man könne die Laufzeit von Kraftwerken verkürzen, wenn es um das Gemeinwohl geht. Ich bin der Ansicht, dass er sich damit gewaltig weit vorgewagt hat. Es ist doch spannend zu hören, wo die Grenze zwischen Gemeinwohl und verfassungsrechtlichem Schutz von Eigentum und Berufsfreiheit liegt. Dazu haben Sie hier heute nichts gesagt. ({4}) Ich weiß ganz genau, dass Sie dazu nichts sagen können, weil nämlich die Verfassung es höchstwahrscheinlich nicht zulässt, einen Weg zu beschreiten, wie Sie ihn vorhaben. Ihr Schweigen im Walde war heute ein Kneifen. ({5}) Sie wissen genau, wo die Kritikpunkte liegen. Sie haben versucht herumzureden. Das ist der Vorteil dieser Aktuellen Stunde, dass deutlich geworden ist, wo die Schwachstellen bei Ihrer Ausstiegsdiskussion tatsächlich liegen. ({6}) Ganz zum Schluss: Sie sind nicht nur in verfassungsrechtlichen Fragen konzeptionslos. Auf unsere Frage in der Großen Anfrage hinsichtlich eines Risikovergleichs zwischen den verschiedenen Energieträgern haben Sie einfach nur lapidar mit zwei Sätzen geantwortet und gesagt: Es könne bei der Frage der Energiegewinnung durchaus auf die verschiedenen wissenschaftlichen Risikovergleiche zurückgegriffen werden, aber diese seien nur begrenzt miteinander vergleichbar, und deshalb sei das nur ein Gesichtspunkt unter mehreren. Sie wollten also bei dieser Großen Anfrage nicht darauf antworten, welche unterschiedlichen Risiken vorliegen; wahrscheinlich haben Sie die ganze Diskussion beim Club of Rome überhaupt nicht mitbekommen. Was passiert denn bei der CO2-Diskussion? Da gibt es doch schon Vergleichsmaßstäbe. In Ihrer Antwort auf die Große Anfrage erklären Sie jedoch, Sie wollten dazu nichts sagen. Sie tauchen weg, weil Sie nicht wollen, dass über diese Punkte rational diskutiert wird: weder beim Klimaschutz noch bei der verfassungsrechtlichen Diskussion. Deshalb sage ich: Diese Aktuelle Stunde war sinnvoll, denn die Schwächen Ihrer Ausstiegspolitik sind deutlich geworden. ({7})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Die Aktuelle Stunde ist allerdings noch nicht zu Ende. Deswegen gebe ich jetzt der Kollegin Dr. Margrit Wetzel für die SPDFraktion das Wort. ({0})

Dr. Margrit Wetzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002494, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig schön, dass ich noch Gelegenheit habe, ein bisschen nachzufragen, auch wenn es keine Antworten mehr geben mag. Frau Wöhrl, Sie haben gesagt, ein Konsens sei überhaupt nicht zu sehen. Ich habe bei Ihren Ausführungen wirklich gut zugehört; aber ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wovon sie geleitet waren, weil Sie uns keinen einzigen Grund für Ihre Behauptungen genannt haben. Ich muss also annehmen, dass es sich bei Ihnen um selektive Wahrnehmung und reines Wunschdenken handelte, welche überhaupt zu dieser Aktuellen Stunde geführt haben. Herr Gehb, mein Vorredner hat eben leider schon in Bezug auf andere Redner ein paarmal den Wald bemüht. Ihr Beitrag ist mir wirklich wie das Brüllen im Wald vorgekommen, das die bösen Geister verscheuchen soll. ({0}) Ich kann Ihren Beitrag nur so interpretieren, dass Sie Angst davor haben, dass der Konsens näher rückt. Dass es angesichts der unterschiedlichen Positionen, die es hier einander anzugleichen und zu einem Konsens zu führen gilt, ein sehr schwieriger Weg ist, ist doch völlig klar. Dass dieser schwierige Weg Zeit braucht, ist auch klar. Nur sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass unsere politischen Ziele von Anfang an bis heute unverrückbar waren: Wir wollen einen Umbau der Energieversorgung, wir wollen eine Neuordnung der Entsorgung und wir wollen die Chancen neuer Energietechnologien nutzen. Das alles wollen wir zusammen mit den Energieversorgungsunternehmen, den Kraftwerksbetreibern erreichen. Es handelt sich doch auch für die Kraftwerksbetreiber längst nicht mehr um eine energiepolitische Frage, sondern es geht eindeutig nur noch um die Regelung betriebswirtschaftlicher Fragen. Es geht um die Restnutzung des investierten Kapitals und den Aktionären geht es um eine anständige Gewinnmarge. Uns ist also völlig klar, dass wir es im Moment mit einem Pokerspiel zu tun haben. Für die Restnutzung des investierten Kapitals wird es natürlich einen Vertrauensschutz geben. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Gleichwohl dürfen Sie nicht davon ablenken, dass gerade das neue Angebot des Bundeskanzlers an die Energieversorger, die 30 Jahre Restlaufzeit, über die es bei uns einen Konsens gibt, in Strommengen umzurechnen, den Energieversorgern jene Flexibilität bietet, die sie benötigen, um sich aktiv in den Gestaltungsprozess einbringen können, bei dem es darum gehen wird, wie die Energietechnologie später vernünftig genutzt werden soll. Diese Möglichkeit haben sie: Sie können ökonomische Fragen einbringen, sie können mit uns gemeinsam Standortkonzepte entwickeln, sie können langfristig auch etwas für die Arbeitsplätze tun. Dann geht es nicht mehr nur um die technische Lebensdauer einzelner Kraftwerke. An den Standorten der Kraftwerke, die kurz vor dem technischen Ende sind, wird das bereits sehr wohl diskutiert. Dort werden auch den Energieversorgern Fragen gestellt, die sie nicht mehr beantworten. Deshalb ist es wichtig, sich in den Konsensgesprächen darauf zu besinnen, dass es auch um die Akzeptanz bei der Bevölkerung geht, die übrigens unsere politischen Ziele mit einer großen Mehrheit teilt. Wir befinden uns nämlich im Konsens mit der Bevölkerung. Das ist auch für die Kraftwerksbetreiber wichtig. Solange es Arbeitsgruppen zwischen Regierung und Stromwirtschaft gibt, in denen zum Beispiel überlegt wird, wie man Strommengen festlegen und auf die Kernkraftwerke verteilen kann, sind beide Seiten konsensfähig. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie daran infrage stellen wollen. Ein letztes Wort noch zu den Instrumenten, weil Sie mehrfach gefragt haben, warum wir kein Ausstiegsgesetz vorlegen. Angesichts der grundsätzlichen Umorientierung in der Energiepolitik ist es doch wichtig, sich um einen Konsens mit den Energieversorgungsunternehmen zu bemühen, solange er mit den gesellschaftspolitischen Erfordernissen irgendwie verträglich ist. ({1}) Es ist ganz wichtig -das ist einfach so -, dass die Regierung und die Koalitionsfraktionen diesen Konsens erreichen. Wir werden an dieser Stelle nicht nachlassen, uns darum zu bemühen. Sie können noch so viel predigen, dass der Konsens vor dem Aus stehe: Er ist es nicht. Es ist überhaupt keine Frage, dass der Ausstieg kommen wird. Die Kraftwerksbetreiber sind herzlich zu den Gesprächen eingeladen. Sie sollten die Chance nutzen, an einem neuen, zukunftsfähigen Energiekonzept mitzuarbeiten. Es geht darum, die Produktion von Energie, auch die von Prozessenergie, in Deutschland auch zukünftig zu sichern. Dies muss im Konsens zwischen Regierung und Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern, also den Betreibern, erreicht werden. Dr. Peter Paziorek Am Schluss dieser Aktuellen Stunde - jetzt ist sie tatsächlich zu Ende - kann ich der Regierung nur viel Erfolg auf dem Weg zum Konsens wünschen. Ich hoffe, dass er in möglichst naher Zukunft erreicht wird. ({2})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 24. Februar 2000, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.