Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 4/26/2002

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Klaus Wiesehügel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003263, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei Präsident Wolfgang Thierse öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen setzt die Regierungskoalition konsequent ihren Weg fort, Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wieder herzustellen. ({0}) Spätestens seit dem Ende des Baubooms in Ostdeutschland, seit 1995, befindet sich die Bauwirtschaft in einer schweren strukturellen Krise. Der deutsche Baumarkt ist von Überkapazitäten geprägt, die durch falsche Weichenstellungen der Regierung Kohl bedingt sind. Das ist keine linke Propaganda oder die eines Gewerkschafters. Das sprechen auch führende deutsche Mittelständler der Baubranche klar und deutlich aus. Zugleich ist der deutsche Baumarkt der größte und offenste in Westeuropa. Es ist daher nicht verwunderlich, dass vor allem ausländische Billigunternehmen ein weites Betätigungsfeld in Deutschland gefunden haben. Das hat nicht nur zu einem enormen Konkurrenzdruck beigetragen, sondern vor allem auch zu einem ruinösen Wettbewerb geführt. Die Folgen sind Lohndumping, aber auch eine zunehmende Tarifflucht selbst deutscher Firmen. Es ist ein verhängnisvolles Wechselspiel: Die Zahl der legalen Arbeitsplätze mit tarifgerechter Bezahlung sinkt dramatisch immer weiter und im gleichen Tempo weiten sich illegale Strukturen aus. Seit 1995 ist ein Drittel der legalen inländischen Arbeitsplätze abgebaut worden. Das betrifft mehr als eine halbe Million Menschen. Gleichzeitig haben wir aber eine Zunahme der illegalen Beschäftigung auf mindestens 300 000 zu verzeichnen. Wenn wir diese ruinösen Strukturen beseitigen, dieses verhängnisvolle Wechselspiel beenden wollen, dann brauchen wir klare und faire Vergaberichtlinien. Die öffentliche Hand hat dabei eine ganz besondere Verpflichtung. ({1}) Ein Tariftreuegesetz ist für die Bauwirtschaft, aber insbesondere auch mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs wichtig. Die Europäische Kommission hat zuletzt im Februar dieses Jahres einen Vorschlag für eine europäische Verordnung vorgelegt, wonach künftig Verkehrsleistungen grundsätzlich im Ausschreibungswettbewerb zu vergeben sind. Das heißt ganz klar, ohne ein flankierendes Tariftreuegesetz würde dies den deutschen Nahverkehrsmarkt mit seinen rund 6 400 Betrieben und 250 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen ruinösen Wettbewerb treiben, so wie wir es in der Bauwirtschaft leider schon kennen gelernt haben. Deshalb brauchen wir auch für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs ein Tariftreuegesetz. Wir brauchen es, weil die Qualität der Verkehrsleistungen entweder durch den Verkehrsverbund oder durch den Nahverkehrsplan der kommunalen Gebietskörperschaften vorgegeben ist und von jedem Anbieter genau erfüllt werden muss, weil der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten im Nahverkehr bei über 50 Prozent liegt - schließlich handelt es sich um eine sehr personalintensive Dienstleistung, da jedes Fahrzeug eine Fahrerin oder einen Fahrer braucht - und weil § 13 a des deutschen Personenbeförderungsgesetzes vorschreibt, dass dasjenige Verkehrsunternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen ist, welches zu der niedrigsten Kostenbelastung für den Auftraggeber führt. Somit können Unternehmen, die keinen Tarifvertrag anwenden oder zu Heimatlohnbedingungen - denken Sie an den europäischen Binnenmarkt - ihre Preisangebote kalkulieren, die bestehenden Betriebe sehr schnell ausbooten. Dadurch geraten die Arbeitsplätze in höchste Gefahr. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten zu denselben schlechten Bedingungen arbeiten, um überhaupt noch mithalten zu können. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe kann niemand ernsthaft bestreiten. Das ist ja auch bereits von mehreren unionsgeführten Bundesländern erkannt worden. Einige Bundesländer haben schon lange darauf reagiert, indem sie eigene Gesetze erlassen haben. Ich erinnere an Bayern und an das Saarland. Dabei ist aber auch deutlich geworden, wie notwendig eine bundeseinheitliche Regelung ist, nach der künftig öffentliche Auftraggeber Aufträge über Baumaßnahmen und im öffentlichen Personennahverkehr nur an die Unternehmen vergeben dürfen, die sich verpflichten, mindestens den am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarif zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Das ist der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs. Nur ein Tariftreuegesetz, das die Anwendung des Tarifvertrages am Ort der Leistungserbringung vorschreibt, schützt vor einem ruinösen Wettbewerb und sichert die Existenz der bestehenden Betriebe durch eine faire Regelung. ({2}) Wir haben auch festgelegt, dass es sich um einen repräsentativen Tarifvertrag handeln muss, der für die meisten Arbeitnehmer Anwendung findet. Wie wichtig das ist, zeigt ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, wo die dem Christlichen Gewerkschaftsbund angehörende GÖD einen Gefälligkeitstarifvertrag abgeschlossen hatte, obwohl sie keine Mitglieder in den Nahverkehrsbetrieben nachweisen konnte. Die Beschäftigten mussten über sieben Wochen streiken, um einen gleichwertigen Abschluss zu dem üblichen Tarifvertrag zu erhalten. Um einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen strukturschwächeren und strukturstärkeren Regionen zu schaffen, ist eine Staffelung vorgesehen. Zunächst beträgt der Anteil der zu zahlenden Lohn- und Gehaltstarife 92,5 Prozent. Er erhöht sich jeweils zum 1. Januar um 2,5 Prozent, bis schließlich ab dem 1. Januar 2005 die am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife in voller Höhe zu zahlen sind. Ebenso sieht das Gesetz eine Staffelung in Bezug auf die Auftragshöhe vor. Das gilt zunächst für Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro und wird bis zum Januar 2004 auf 50 000 Euro abgesenkt. Die Kritik, hierdurch entstünden Mehrkosten in Höhe von 5 Prozent, ist falsch. Sie ist zum Teil von Beratern übernommen worden, die bestimmte Interessen hatten. Wir haben im Bereich des Baugewerbes - laut der Kritik sollte es genau da teurer werden - ungefähr 31 Prozent Personalkosten. Das bezieht sich auf Bauwerke und nicht auf Baufirmen. Wir müssten also ganz erhebliche Lohnsteigerungen durch das Tariftreuegesetz erzielen, bevor überhaupt eine 5-prozentige Kostensteigerung entstehen könnte. Wenn diese gewaltigen Lohnkostensteigerungen durch das Tariftreuegesetz ausgelöst würden, dann hätte es wahrhaftig seinen Sinn. Wie im kameralistischen Denken üblich, bleiben gravierende finanzielle Auswirkungen, die das Gesetz ausdrücklich anstrebt, unberücksichtigt: Illegale Beschäftigung und damit verbundenes Lohndumping soll zumindest bei öffentlichen Aufträgen vermindert werden. Hierdurch werden entsprechende volkswirtschaftliche Schäden verringert. Zurückgedrängte illegale Beschäftigung stärkt zugleich die heimische Beschäftigung. Damit erhalten Fiskus und Sozialversicherung höhere Steuern undAbgaben. Gleichzeitig werden kommunale Kosten wie die aus Arbeitslosigkeit resultierende Sozialhilfe sowie Aufwendungen für Arbeitslosengeld und -hilfe eingespart. ({3}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heute vorliegende Gesetz hat noch eine zweite wesentliche Komponente: die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen. Diese können bei Verfehlungen wie illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit oder bei Verstößen gegen die Tariftreue von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Durch das Register wird gewährleistet, dass die öffentlichen Auftraggeber von derartigen Ausschlüssen Kenntnis erlangen können. Denjenigen, die immer noch meinen, wir kämen ohne ein Tariftreuegesetz aus, und behaupten, diesem Gesetz liege ein Kartell von Bauverbänden, Gewerkschaften und anderen auf Kosten der Allgemeinheit zugrunde, rate ich nachdrücklich, einen Blick auf die Situation in der von vielen, die diese Klage führen, ja immer als vorbildlich gepriesenen USA zu werfen. Ich habe das an dieser Stelle schon einmal gesagt und wiederhole es, weil man es nicht oft genug darlegen kann; das muss ja in die Köpfe hinein. Sowohl auf Bundesebene als auch in rund 60 Prozent der Bundesstaaten der USA gelten Gesetze, die mit dem hier diskutierten Tariftreuegesetz vergleichbar sind. In den Staaten, in denen die Vergabegesetze zwischenzeitlich aufgehoben waren, konnte man in dieser Phase feststellen, dass die Baukosten nicht sanken, obwohl die Löhne und Sozialkosten zum Teil deutlich zurückgingen. Aber ohne Vergabegesetz verringerte sich die Ausbildungsquote drastisch, nämlich um mehr als die Hälfte, und es trat ein besorgniserregender Fachkräftemangel ein. Zugleich gingen in dieser Zeit die Innovationsfähigkeit und ihr folgend die Qualität und Produktivität in der Bauwirtschaft zurück. Niemand investiert nämlich mehr in langfristig wirksame Innovationen, wenn seine Konkurrenten kurz- und mittelfristig die Aufträge erhalten, weil sie auf diese Investitionen verzichten. Die erwähnten Bundesstaaten der USA setzten nach diesen ernüchternden Erfahrungen ihre Vergabegesetze wieder in Kraft. Man soll ja auch einmal von anderen lernen. Ausnahmsweise finde ich es gut, wenn man hier von den USA lernt. Man muss nicht alles von Ihnen lernen; aber dies kann man durchaus lernen. ({4}) Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zu! Zeigen wir den Menschen auf der Baustelle, dass wir ihre Probleme ernst nehmen und sie lösen wollen. Wer gleiche Tarife und Arbeitsbedingungen für deutsche und ausländische Arbeitnehmer durchsetzen möchte, zeigt politisches Verantwortungsbewusstsein. ({5}) Dieses Gesetz wird dafür sorgen, dass es für alle Beteiligten günstiger ist, Tarife und Auflagen einzuhalten und auf illegale Beschäftigung zu verzichten. Sie sind doch die Freunde der mittelständischen Unternehmerschaft und auch der mittelständischen Bauunternehmerschaft! Helfen Sie denen doch einmal, damit sie wieder richtige Renditen bekommen, und stimmen Sie diesem Gesetz zu! ({6})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Kollegen Hartmut Schauerte, CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Hartmut Schauerte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002770, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wiesehügel, verantwortliche Politik betreibt der, der eine Politik zur Schaffung neuer Arbeitsplätze betreibt, und nicht einer, der Arbeitsplätze mit neuen, nicht praktikablen und behindernden Regulierungen verhindert. ({0}) Hinsichtlich der Kritik an den USA möchte ich einmal generell sagen: Wir haben ja in Deutschland eine interessante Situation. Gerade in der deutschen Politik wird immer wieder gesagt: Aber so wie die Amerikaner wollen wir das nicht machen. Als ich mir jedoch gestern die Konjunkturdebatte angehört habe, habe ich festgestellt, dass die ganze Regierung und die ganze SPD gesagt haben: Hoffentlich springt die Konjunktur in Amerika an, damit es uns wieder besser geht. ({1}) Das ist schon eine eigenartige Arbeitsteilung. Wir beschimpfen die Amerikaner für alle Fehler, die sie machen; aber wir sagen: Ohne sie kriegen wir überhaupt nichts geregelt, ({2}) so nach dem Motto: Hoffentlich senkt Herr Bush die Steuern, damit wir in Deutschland es nicht tun müssen und unsere Wirtschaft etwas davon hat. - Das ist eine Arbeitsteilung, die in meinen Kopf nicht hineingeht. ({3}) Die Lage am Bau ist katastrophal, und zwar so katastrophal, wie sie es noch nie war. Sie, Herr Wiesehügel, regieren jetzt schon seit fast vier Jahren. Sie sind der Fachmann für Baufragen und der zentrale Ratgeber der Bundesregierung bei allen Maßnahmen in diesem Bereich gewesen. Das Ergebnis ist eine nackte Katastrophe! ({4}) 1998 hatten wir in der Bauwirtschaft 1,15 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Heute sind es nur noch 840 000. Das sind 250 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger. Einen solchen dramatischen Verlust an Arbeitsplätzen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit gegeben. Das ist ein Ergebnis Ihrer Politik. ({5}) Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass allein im letzten Jahr 80 000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Das sind so viele, wie im ganzen Kohlebergbau vorhanden sind. Was ist Ihrer Regierung alles zum Kohlebergbau eingefallen und was haben Sie in der Bauwirtschaft alles verkehrt gemacht! Man muss die Dinge einfach einmal miteinander vergleichen, um die Verantwortlichkeiten klar zu machen. ({6}) Wir hatten im letzten Jahr in der Bauwirtschaft 9 026 Konkurse zu verzeichnen. Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist um 7,4 Prozent zurückgegangen. Herr Wiesehügel, wie antworten Sie darauf? Nicht indem Sie neue Aufträge erteilen, indem Sie eine Politik für Wachstum machen, sondern indem Sie wieder einmal zur Regulierung greifen. Sie wollen einer wegbrechenden Marktchance mit neuen Regulierungen auf die Beine helfen. Ich sage Ihnen: Das ist ein absoluter Irrweg und er wird, wie alle Ihre Versuche, über Regulierung neuen Druck und neues Wachstum in die deutsche Volkswirtschaft hineinzubringen, scheitern. ({7}) Der wirklich wichtige Grund ist, dass die öffentlichen Bauaufträge wegbrechen. Die öffentlichen Steuereinnahmen brechen weg, weil Sie nicht einmal eine richtige Steuerreform durchführen können. So, wie sich Herr Eichel bei der Entwicklung der Steuereinnahmen, - allein bei der Körperschaftsteuer - vergaloppiert hat, das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Bei kleinen Zahlen soll er ja ganz gut sein; aber bei der großen Zahl - was passiert denn und was nehme ich noch ein, wenn ich eine Steuerreform mache - hat er wirklich auf Grund aufgesetzt. Das ist ursächlich dafür, dass die öffentliche Knappheit ausgebrochen ist und Sie die Konjunktur so „in die Puppen jagen“, dass wir in der Infrastruktur, im öffentlichen Wohnungsbau, im Schulbau und überall, wo wir solche Aufträge benötigen, keine Aufträge mehr haben. Es findet nichts mehr statt. Gegen so etwas gehen Sie mit Regulierungen vor. Wir haben das in der Bauwirtschaft schon häufiger gehabt. Es gab eine Menge Eingriffe: das Entsendegesetz, die Bauabzugssteuer und jetzt die Tariftreue. Herr Wiesehügel, wir haben an dem einen oder anderen sogar mitgewirkt. Ich sage Ihnen: Es sind aber die falschen Rezepte. Wir müssen an diese Frage gründlicher herangehen. ({8}) Wo immer man hinschaut - ich erinnere an das 630-Mark-Gesetz -, entdeckt man Fehler. Sie sind nicht in der Lage, das Problem wirklich an der Wurzel zu packen. Lassen Sie uns doch einmal nachdenklich an das Thema herangehen. Das Geld in den öffentlichen Kassen - wir reden nur über öffentliche Bauaufträge - und die Anzahl der öffentlichen Aufträge sind knapp. Dieses Problem wollen Sie durch höhere Preise lösen; denn - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen dieses Gesetz führt genau dazu. ({9}) Obwohl so wenig Geld da ist, die Anzahl der öffentlichen Aufträge so knapp ist und immer mehr Arbeitsplätze wegfallen, beschließen Sie ein Gesetz, das zur Folge hat, dass die Preise steigen, und das, ohne gleichzeitig ein Gesetz zu beschließen, das dafür sorgt, dass die öffentliche Hand in den Kommunen, in den Ländern und im Bund mehr Geld für Investitionen hat. ({10}) Die Sachverständigen haben uns schlicht und ergreifend gesagt: Die Preissteigerungen, die dieses Gesetz nach sich ziehen wird, werden bei mindestens 5 Prozent liegen. Die Kommunen haben uns gesagt: Wir erhöhen unsere Ausgaben um keinen Pfennig. Die zwingende Konsequenz aus der Verabschiedung Ihres Gesetzentwurfs ist die Verringerung der Anzahl der Arbeitsplätze. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. ({11}) Es wird weniger gebaut werden; deswegen wird es weniger Arbeit geben. Ich möchte ein paar konkrete Fragen ansprechen. Holzmann ist wirklich kein Ruhmesblatt gewesen. Selbst wenn man unterstellt, dass die Rettung von Holzmann hätte klappen können: Ein solches Eingreifen wie das bei Holzmann wäre nach der Verabschiebung des Tariftreuegesetzes nicht mehr möglich. Bei der Rettung von Holzmann galt ein Sondertarif und kein am Ort der Leistungserbringung einschlägiger Tarif. Holzmann wäre nach dem Vertrag zu seiner Rettung, den Sie mit unterschrieben haben, von jedem öffentlichen Auftrag ausgeschlossen worden und ins Register gekommen. ({12}) Herr Wiesehügel - Sie müssen doch einmal bis zum Ende denken -, ({13}) Sie haben noch gar nicht bedacht: Holzmann hätte keinen öffentlichen Auftrag mehr bekommen können, egal was der Bundeskanzler quer geschrieben hätte. Dort, wo wir Beweglichkeit brauchen, schaffen Sie Überregulierung. Was Sie tun, ist der falsche Weg. ({14}) Zu Ostdeutschland will ich gar nicht viel sagen. Ich möchte nur noch etwas zur Europatauglichkeit sagen. Die Gutachter haben uns eindeutig erklärt, dass das, was Sie hier machen, europarechtswidrig ist. Gegen dieses Gesetz wird geklagt werden. Wie man in der „FAZ“ von heute nachlesen kann, hat ein Mitglied der Monopolkommission dazu ausführlich etwas gesagt. Dieses Gesetz hat eine kurze Lebensdauer. Dieses Gesetz verabschieden Sie mit der Hoffnung, dass es für Sie gewissermaßen in den letzten Zuckungen des Wahlkampfs einen Vorteil bringt. Sie rechnen damit, dass die negativen Auswirkungen und die Untauglichkeit dieses Gesetzes, Hilfe zu leisten, in der Kürze der Zeit bis zur Wahl nicht mehr erkannt wird. Am 1. Mai wird es Ihrerseits vielerorts einen Redebeitrag zu diesem Thema geben. ({15}) Auch in der restlichen Zeit des Wahlkampfs wollen Sie darauf eingehen. Ich sage Ihnen: Sie streuen den Leuten Sand in die Augen. Aber sie wissen mittlerweile, dass ihnen Sand in die Augen gestreut wird. Herr Wiesehügel, angesichts all Ihrer glänzenden Ideen, wie man die Bauwirtschaft wieder auf Vordermann bringt, kann ich mir das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt anders wirklich nicht erklären. ({16}) Die Wahl in Sachsen-Anhalt war doch auch eine Abstimmung über die Wertschätzung Ihrer Politikansätze zu diesem Thema. In den neuen Ländern war die Frage „Wie soll es mit der Wirtschaft im Osten weitergehen?“ ein Thema. ({17}) Diesen Punkt will ich aber nicht vertiefen. Ich möchte auf die Europatauglichkeit dieses Gesetzes zu sprechen kommen. Mittlerweile liegt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Haustarifverträgen vor. Sie können den neuen Ländern nicht etwas erlauben, was den Portugiesen anschließend verboten wird. Ich garantiere Ihnen, dass - mein Kollege wird dazu nachher ausführlich etwas sagen - die Einführung der 92,5Prozent-Regelung den Todeskuss für dieses Gesetz bedeutet. Nach der Einführung dieser Regelung wäre dieses Gesetz von der europäischen Rechtslage nicht mehr gedeckt und würde in die Irre führen. Ich will noch auf einen anderen Punkt, der mir ganz wichtig ist, zu sprechen kommen, nämlich auf den ÖPNV. Auf diesem Gebiet haben wir es mit der gleichen Idiotie zu tun. Der Vertreter der Stadtwerke Dortmund - Dortmund ist eine seit über 50 Jahren sozialdemokratisch geführte Stadt mit tiefroten Strukturen - hat uns in der Anhörung gesagt: Die Umsetzung der Pläne wird beim ÖPNV zu Kostenerhöhungen in der Größenordnung zwischen 10 und 15 Prozent führen. Ich finde das beeindruckend. Wir haben diesen Vertreter gefragt: Welche Konsequenzen werden nach allen Gesetzen der Logik aus den Kostenerhöhungen zu ziehen sein? Eine Konsequenz ist, dass die Straßenbahnfahrpreise steigen. Mit dieser Frage hatte er gerechnet und antwortete sofort: Nein, nein, das haben wir nicht vor. ({18}) Daraufhin waren alle beruhigt. Anschließend haben wir gefragt, welche weiteren Möglichkeiten bestehen. - Die andere Möglichkeit ist, dass wir die Subventionen der Stadt erhöhen. Dagegen waren alle anderen Stadtwerke; das geht auf keinen Fall. - Welche Lösungen gibt es noch? Es sind ja immerhin 15 Prozent Preissteigerung zu erwarten, wenn das, was Sie beschließen wollen, realisiert wird. - Seine Antwort war, dann könne nur die Arbeit verdichtet werden. Das heißt, wir müssten noch mehr Private einsetzen und den öffentlichen Dienst ganz aus dem ÖPNV hinauswerfen. Das muss es wohl in der Konsequenz heißen. ({19}) Es gibt bei einer Preissteigerung von 15 Prozent nur drei Lösungsansätze. Entweder müssen die Kommunen höhere Subventionen zahlen oder die Arbeitnehmer bekommen weniger oder die Benutzer müssen mehr Geld zahlen. Für keine dieser drei Lösungen haben Sie ein Konzept. ({20}) Auch das geht fürchterlich in die Hose. Sie werden sich wundern, was Sie Ihren Städten und Gemeinden damit angetan haben. Nun noch schnell ein paar Bemerkungen zum Register. Wir wollen die Korruption bekämpfen und lassen uns darin nicht überbieten, ({21}) erst recht nicht von Ihnen. Sie haben ja Ihre eigenen Erfahrungen. Im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung sagen wir aber auch: Das ist nicht nur ein privates Thema. Korruption findet auch in Amtsstuben des öffentlichen Dienstes statt, Herr Wiesehügel. Wenn wir denn einmal ein Register bekommen, möchten wir auch eines für öffentliche Amtsstuben bekommen. Ich verdeutliche diese Problematik: Wenn Herr Kremendahl tatsächlich auf diese Liste käme, dürfte niemand mehr für die Stadt Wuppertal arbeiten. Oder welche Konsequenz hätte das? Ich will nur daran erinnern, dass das nicht nur ein Problem der Privatwirtschaft, sondern auch der öffentlichen Hände ist. Bei der Privatwirtschaft sind Sie ausgesprochen erfindungsreich; bei den öffentlichen Händen schweigt des Sängers Höflichkeit. Machen Sie ein Register auch für derartige Verfehlungen im öffentlichen Dienst! ({22}) Dann fühlen wir uns gemeinsam auf einem vertretbaren Weg. Es bleiben dennoch Restprobleme. Ich höre und sehe zum Beispiel noch die Grünen und all das, was Sie an Vorstellungen zum Datenschutz im Kopf hatten. ({23}) Was wart ihr für Überzeugungstäter! Jetzt machen Sie Prangerlisten ohne rechtskräftige Verurteilung, Prangerlisten auf Verdacht hin, ({24}) die veröffentlicht werden und zu existenziellen Konsequenzen führen können. ({25}) - Den Laden bei Holzmann hätten wir, wenn diese Fragen damals schon geregelt gewesen wären, schon viel früher schließen müssen. Ich weiß nicht, was Sie dann den von Ihnen vertretenen Arbeitnehmern, wenn sie entlassen worden wären, gesagt hätten. Gehen Sie vorsichtig damit um! Sie operieren an einer sehr kritischen Angelegenheit. Auch aus rechtsstaatlicher Sicht liegt darin eine Menge von Problemen, die sorgfältig bearbeitet werden müssen ({26}) und die es nicht verdient haben, in einer solchen Kürze, in einer solchen Hektik einfach an ein Gesetz angebunden zu werden. So etwas muss auch unter rechtsstaatlichen Aspekten gründlich diskutiert werden. Wir reden über Existenzen, über das Ansehen von Personen im öffentlichen wie im privaten Bereich. Darüber kann man nicht einfach mit dem Rasenmäher hinweggehen. Seien Sie vorsichtig! Ich glaube, wir würden damit neue Probleme mit großer rechtsstaatlicher Brisanz schaffen. Herzlichen Dank. ({27})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Werner Schulz von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Schauerte, das mit dem Todeskuss müssen Sie mir noch einmal erklären. ({0}) Das setzt ja giftigen Speichelfluss voraus. Ich weiß nicht, wie Sie das hinbekommen wollen. Sie haben sich sehr umfassend mit der Analyse bzw. der Beschreibung der Situation beschäftigt. ({1})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Kollege Schulz, wahrscheinlich will Kollege Schauerte Ihnen das sofort erklären. Er hat sich zu einer Zwischenfrage zu Wort gemeldet.

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, er will mir den Todeskuss vorführen. Aber bitte vom Platz aus! ({0})

Hartmut Schauerte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002770, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Wiesehügel - ({0}) - Herr Kollege Schulz, ich war gerade hin- und hergerissen, wen ich lieber küssen sollte. Auch ich lege großen Wert auf ausreichende Distanz, wenn ich das Zitat vorlese. Können Sie mir zustimmen, dass das Zitat aus der heutigen Ausgabe der „FAZ“, das ich jetzt vortragen werde, wirklich von großem Interesse ist: Eine Extrawurst für sie würde dem ganzen Vorhaben aber vermutlich den Todeskuss aufdrücken. Denn Deutschland kann nicht den Unternehmen in Thüringen oder Mecklenburg gewähren, was es den Unternehmen aus Irland oder Portugal verwehrt. Das schreibt Herr Jürgen Basedow, Mitglied der Monopolkommission Ihrer Bundesregierung.

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das Verwenden von Bildern ist immer Glückssache. Eine Extrawurst, die zum Todeskuss führt - ich kommentiere das nicht weiter. Da haben Sie nicht gerade das glücklichste Zitat gefunden. Sie haben sehr viel über die Situation gesagt, Kollege Schauerte, aber sie haben weniger die Ursachen in der Bauwirtschaft Deutschlands analysiert. Sie haben von Regulierung und Überregulierung gesprochen, aber leider den Begriff der Überstimulierung vergessen, die zu den Überkapazitäten in der deutschen Bauindustrie geführt hat. Sie haben durch Sonderabschreibungen wie die Sonder-AfA Ost und durch Steuervergünstigungen Überkapazitäten in der Bauwirtschaft geschaffen, die wir heute in einem sehr schmerzhaften Schrumpfungsprozess mühsam abbauen. ({0}) - Wir haben das rechtzeitig kritisiert. ({1}) - Ich kann Ihnen anhand der Protokolle früherer Jahre nachweisen, dass wir mit dieser Art Bauvorhaben auf der grünen Wiese, auf gut Glück und in den blauen Dunst hinein große Probleme hatten und sie rechtzeitig kritisiert haben. Davon abgesehen, müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass mit der Entwicklung der Europäischen Union und mit dem fortschreitenden Wettbewerb der Liberalisierung eine zunehmende Rolle zukommt. Das ist durch den europäischen Binnenmarkt und durch die Einführung des Euros verstärkt worden. Wir setzen auf den Wettbewerb - er hält auch in Bereiche der alten Daseinsvorsorge Einzug -, aber es kommt für unsere Begriffe darauf an, dass dieser Wettbewerb fair ausgetragen wird, dass er soziale Mindestgarantien übernimmt. Es geht hier um die beste Qualität, um die beste Serviceleistung, um die beste technologische und die beste ökologische Lösung. Das ist im Baugewerbe durchaus mit großen Problemen verbunden. Wir haben eine besondere Situation in einem sozial und wirtschaftlich zusammenwachsenden Land. Wir haben ein Tarifgefälle. Bei der Einbringung dieses Tariftreuegesetzes haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass es in einer äußerst schwierigen Situation, die sich zwischen den beiden Tarifgebieten Ost und West abzeichnet, vor allen Dingen um einen fairen Ausgleich gehen muss. Deswegen haben wir uns - ich will das hier noch einmal deutlich herausarbeiten - im Rahmen des Tariftreuegesetzes für eine Stufenlösung ausgesprochen, nach der Tariflöhne am Ort der Baustelle nicht sofort und in voller Höhe gezahlt, sondern erst in einem Übergangszeitraum von zweieinhalb Jahren angepasst werden. Das ermöglicht vor allen Dingen der ostdeutschen Bauindustrie, sich auf diesen Prozess einzustellen, die Produktivitätsnachteile auszugleichen, sich entsprechend zu modernisieren und so diesen Wettbewerb aufzunehmen. Ich habe mir in dieser Hinsicht noch einmal den Entschließungsantrag der PDS angeschaut und will mich hier einmal damit auseinander setzen, weil die PDS sich ja immer als die Interessenvertreterin der Ostdeutschen profiliert und in der Öffentlichkeit auch häufig so wahrgenommen wird. ({2}) - Sie würden dies wahrscheinlich kaum mit Ihrem Applaus unterstützen, wenn Sie Ihren Antrag gelesen hätten. Herr Kutzmutz, ich kann überhaupt nicht verstehen, weshalb Sie Ihren Namen unter diesen Antrag gesetzt haben. Bei Frau Lötzer habe ich die Vermutung, dass sie die ostdeutsche Bauindustrie überhaupt nicht kennt und nicht einschätzen kann. Sie behaupten in Ihrem Antrag, die zeitliche Staffelung der Verpflichtung zur Zahlung des ortsüblichen Tariflohnes würde dem Geist des Gesetzes widersprechen. Darüber hinaus gehe sie an den tatsächlichen Problemen der ostdeutschen Bauwirtschaft vorbei, mit denen die zeitliche Staffelung öffentlich begründet werde. Sie scheinen die tatsächliche Situation der ostdeutschen Bauindustrie überhaupt nicht zu kennen. Mit der sofortigen Einführung eines Tariftreuegesetzes, das die ostdeutschen Baubetriebe verpflichten würde, Tariflohn West zu zahlen, schließen Sie ostdeutsche Baubetriebe von zwei Dritteln des gesamtdeutschen Marktes aus. Das, was Sie als Ausgleich vorschlagen, ist wirklich ein Witz. Sie reden von „geeigneten Fördermaßnahmen“. Ich war wirklich gespannt, was Sie an geeigneten Fördermaßnahmen vorschlagen würden. Genannt wird ein öffentlicher Kreditfonds zur Überwindung kurzfristiger Liquiditätsprobleme. Sie wollen also einen öffentlichen Fonds schaffen, damit in den ostdeutschen Betrieben praktisch über Steuergelder Tariflohn West gezahlt werden kann. Des Weiteren schlagen Sie eine kommunale Investitionspauschale, also eine pauschale Förderung mit der Gießkanne, für Ostdeutschland vor und setzen damit dem, was wir dort bereits verbaut haben, zum Teil überdimensioniert verbaut haben, weil ein Regulativ, eine Kontrolle gefehlt hat, noch eins drauf.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege Schulz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kutzmutz?

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Bitte schön.

Rolf Kutzmutz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002713, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Kollege Schulz, ich will mich jetzt nicht zur kommunalen Investitionspauschale äußern. Sie wissen, dass das ein Vorschlag nicht nur der PDS, sondern auch von vielen anderen ist, die in den kommunalen Bereichen arbeiten. Nach diesem Vorschlag soll das Geld in den Bereich der kommunalen Verantwortung gelegt werden, in dem die größte Sachkompetenz vorhanden ist. Sie wissen auch, dass die Kommunen über viele Gesetze, die von der rot-grünen Regierung mit beschlossen worden sind, durchaus in finanzielle Not geraten sind. Ich möchte Sie gern etwas fragen, weil Sie gesagt haben, dass unser Vorschlag den Interessen der ostdeutschen Baubetriebe zuwiderlaufe. Kennen Sie in etwa die Anzahl der Aufträge, die ostdeutsche Baubetriebe im Westen der Bundesrepublik erhalten, obwohl ihr Lohnniveau deutlich unter dem der westdeutschen Betriebe liegt? Wenn es also so ist, dass Lohndumping ein Vorteil ist, müssten die ostdeutschen Baubetriebe den ganzen Westen sozusagen schon erobert haben. Ich frage also: Kennen Sie den Anteil der ostdeutschen Betriebe an öffentlichen Aufträgen im Westen und wissen Sie, dass umgekehrt westdeutsche Betriebe zum Beispiel in Thüringen trotz höherer Löhne das Gros an Aufträgen bekommen? Kennen Sie diese Zusammenhänge?

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kutzmutz, das ist mir wohl vertraut. Der Gutachter, den Sie bei der Anhörung bestellt haben, hat insoweit mit falschen Zahlen aufgewartet. ({0}) Wenn Sie sich zum Beispiel die Stellungnahme des Zweckverbundes Ostdeutscher Bauverbände anschauen, dann werden Sie feststellen, dass die Zahl sehr groß ist, weil sich viele Bauhandwerksbetriebe im Osten zurzeit vor allem mit Aufträgen aus den alten Bundesländern über Wasser halten. Von Baukonjunktur im Osten kann man ja gar nicht mehr reden; sie ist zusammengebrochen. Die Werner Schulz ({1}) Zahl der öffentlichen Aufträge ist sehr stark zurückgegangen. In der ostdeutschen Bauindustrie ist die Zahl der Insolvenzen sehr hoch. Das Einzige, was diesen Betrieben häufig bleibt, sind Aufträge vonseiten der alten Bundesländer. Wenn wir das einführten, was Ihnen hier vorschwebt, dann würden diese Betriebe solche Aufträge mit einem Schlag nicht mehr bekommen können. Das ist die Situation der ostdeutschen Baubetriebe. Denen tun Sie damit überhaupt keinen Gefallen, sondern Sie handeln damit gegen die Interessen der ostdeutschen Baubetriebe. Ihre Position würde dort eher Arbeitsplätze kosten.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Der Kollege Kutzmutz möchte eine Nachfrage stellen. Bitte schön.

Rolf Kutzmutz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002713, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Nur eine kurze Nachfrage, Herr Kollege Schulz. Sie berufen sich hier auf einen Verband. Ist Ihnen bekannt, dass diesem Verband unmittelbar nach seiner Gründung mitgeteilt worden ist, dass er gar nicht existiert? Durch ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsverfahren ist dieser Fachverband ostdeutscher Baubetriebe unmittelbar nach seiner Gründung wieder aufgelöst worden. ({0}) Es geht um die Fachgemeinschaft Bau; ich kenne die Hintergründe.

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kollege Kutzmutz, der Verband ist lediglich umbenannt worden. Er heißt jetzt nicht mehr „Fachverband“, sondern „Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände“. Ich will nicht sagen, dass dieser Verbund nun für alle reden kann, aber ich weiß - er war auch in der Anhörung vertreten -, dass er für die Einschätzung der Lage im Osten repräsentativ ist. Wir brauchen uns darüber nicht zu streiten. Sie haben ja durch Kopfnicken bestätigt, dass die Lage der ostdeutschen Bauindustrie insofern schlecht ist, als sie nicht genügend örtliche Aufträge hat und sich im grenznahen Bereich, vor allem durch Aufträge in den westlichen Bundesländern, über Wasser hält. Das ist einfach so. ({0}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir tragen mit dem Tariftreuegesetz zu einem fairen Wettbewerb bei. Wir wollen vor allem, dass Billiganbieter mit Dumpinglöhnen nicht weiter Verzerrungen in der Bauwirtschaft herbeiführen. Wir haben hier einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der die Interessen des Mittelstandes und der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt, also einen Kompromiss, der sich sehen lassen kann. Herr Kollege Schauerte, dieses Gesetz ist ein Versuch, die Situation im Baugewerbe zu verbessern. ({1}) Ich bin durchaus offen dafür, dass wir uns die Wirkung dieses Gesetzes nach zweieinhalb Jahren, dem Ablauf der Stufenlösung - das müssen wir abwarten -, anschauen. Aber es gilt wie bei jedem Gesetz, dass man erst hinterher einschätzen kann, ob das Ziel erreicht ist, ob das Gesetz effizient genug ist. Ihre Vorabkritik in dieser Pauschalität und Rigorosität lehne ich jedenfalls ab. Ich glaube, uns ist hier ein Beitrag gelungen, der krisengeschüttelten Bauwirtschaft aus dem Tief herauszuhelfen. Ich danke Ihnen. ({2})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Kollegen Rainer Brüderle, FDP-Fraktion.

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konjunktur dümpelt vor sich hin. Deutschland ist und bleibt Schlusslicht; wir haben gestern darüber diskutiert. Die Sachverständigen des Frühjahrgutachtens empfehlen kommunale Infrastrukturprojekte. Aber was macht die Bundesregierung? Sie dringt auf ein Tariftreuegesetz, das die Bauinvestitionen deutlich verteuert. Selbst in der Begründung des Gesetzentwurfes ist unter „Finanzielle Auswirkungen“ von 5 Prozent Erhöhung die Rede. Bei 40 Milliarden Euro sind das schon 2 Milliarden Euro mehr. Es wird also deutlich weniger Projekte geben. Das ist ein Paradebeispiel für grün-rote wirtschaftspolitische Geisterfahrerei. ({0}) Das wird nicht nur konjunkturpolitisch voll danebenliegen, sondern ist vor allem ordnungspolitisch verfehlt. Aber Ordnungspolitik ist für diese Regierung ein Fremdwort. Mit punktuellen Eingriffen in den Markt versucht sie, der Strukturkrise der deutschen Bauwirtschaft Herr zu werden. Versuchen Sie es doch einmal mit Strukturreformen! Dass sich Schwarzarbeit und Lohndumping ausbreiten, liegt an der unerträglichen Steuer- und Abgabenlast. Gegen sie hilft aber kein Tarifzwang. ({1}) Insofern ist Ihr Tariftreuegesetz so sinnvoll, wie neue Dachziegeln auf einen längst morschen Dachstuhl zu setzen. Dieses Gesetz behindert den Wettbewerb, treibt die Preise in die Höhe, und ist juristisch fragwürdig. Es existieren verfassungsrechtliche Bedenken, denn der Tarifzwang bedroht die negative Koalitionsfreiheit der tarifungebundenen Firmen. Zudem ist es europarechtlich auf tönerne Füße gestellt, weil es der Binnenmarktidee widerspricht, gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt und das Beihilfeverbot verletzt. ({2}) Das grün-rote Motto lautet

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Kollege Brüderle, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dreßen? Werner Schulz ({0})

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

- ich gestatte sie, wenn ich den Satz beendet habe -: Tariftreue statt Rechtstreue. ({0}) - Sie sollten nicht lachen, sondern sich schämen. Das wäre viel besser. Bitte sehr, Herr Kollege.

Peter Dreßen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002642, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Brüderle, Sie haben gerade die verfassungsrechtlichen Bedenken angesprochen und in diesem Zusammenhang auf tarifungebundene Firmen verwiesen. Wie stehen Sie denn zu der Tatsache, dass es seit Jahrzehnten viele allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt und niemand bisher deren Rechtmäßigkeit angezweifelt hat? Meinen Sie nicht, dass Sie hier im Irrtum sind?

Rainer Brüderle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003059, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich bin nicht im Irrtum. Indem Sie diese Vorgabe für die Vergabe öffentlich-rechtlicher Aufträge machen, behindern und bedrohen Sie das Recht der negativen Koalitionsfreiheit. Die Lösung wäre ohnehin, diese Kartelle durch Öffnungsklauseln und andere Maßnahmen zu öffnen. Mit dem Zementieren können Sie die Kellerdecke fester machen, aber nicht mehr Arbeitsplätze schaffen. ({0}) - Es ist Ihr gutes Recht, Ihre Frage zu stellen, wie Sie wollen, und es ist mein Recht, Ihre Frage zu beantworten, wie ich es für richtig halte. ({1}) Diese Freiheit haben wir noch im Parlament. Sie zwingen zwar die Leute in ein Tarifkorsett, aber Sie können nicht die freie Rede so beeinflussen, dass wir unsere Meinung nicht mehr äußern dürfen. So weit gehen Ihre Zwangsmaßnahmen noch nicht. ({2}) - Herr Wiesehügel, als was sprechen Sie jetzt: als Parlamentarier oder als Gewerkschaftsboss? ({3}) Welche Rolle haben Sie überhaupt in diesem Parlament? Was sind Sie hier: Vertreter der Gewerkschaft oder Abgeordneter? ({4}) Das ist eine Vermengung von Funktionen und Interessen. Herzliche Grüße vom Ruhrgebiet! Es ist doch nicht in Ordnung, was Sie hier machen! Das Gesetz diskriminiert ostdeutsche Baufirmen, da ihnen der Lohnkostenvorteil genommen wird. Erklären Sie das, Herr Wiesehügel, den 35 Prozent ostdeutschen Bauarbeitern, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Jeder dritte Bauarbeiter im Osten Deutschlands ist akut bedroht, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Hinzu kommt die haarsträubende Bürokratie dieses Gesetzes. Die Bagatellgrenze wird von ursprünglich 50 000 auf 100 000 Euro vorverlegt; 2005 soll sie wieder weiter gezogen werden. Dann würfelt die Regierung, ob zunächst nur 90 Prozent oder 92,5 Prozent der Tariflöhne gezahlt werden. Das Ergebnis des Würfelns lautet 92,5 Prozent. „Respekt“, werden Ihnen da sicherlich die ostdeutschen Bauarbeiter zurufen und in Jubel ausbrechen. Herr Wiesehügel, Ihre Wiederwahl ist dann gesichert. Immerhin scheint Grün-Rot langsam bewusst zu werden, wie beschäftigungsfeindlich und ökonomisch unsinnig Tarifzwang ist; denn Sie wollen jetzt mit Pseudonachbesserungen die Auswirkungen nach dem Motto „ein bisschen schwanger“ mildern. Was auf jeden Fall geboren wird, ist ein neuer Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Auch das wird in der Vorlage ausdrücklich erwähnt. ({5}) Vielleicht ist die Denkweise von Grün-Rot: Das sichert wenigstens die Arbeitsplätze in den Ämtern und Behörden. Diese Tariftreue entspringt der Ideologietreue und der Marktferne dieser grün-roten Regierung. ({6}) Grün-Rot verliert mit einem solchen Minigesetz, das wegen des Namens „Tariftreue“ in die Galerie der Gutmenschen gestellt werden sollte. Es ist nämlich volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Die Regierung sollte stattdessen ihre wenige Energie darauf verwenden, Strukturreformen wenigstens anzuschieben, beispielsweise beim Günstigkeitsprinzip zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und bei Öffnungsklauseln. Aber anstatt das Tarifkorsett endlich aufzuschnüren, versuchen Sie, noch mehr Arbeitnehmer und Firmen in dieses Korsett hineinzuzwängen. Das ist plumpe Schützenhilfe für die Flächentarifdogmatiker. Die Bundesregierung sollte diesen Freundschaftsdienst für die IG BAU wirklich noch einmal überdenken. ({7}) Wie es um die gewerkschaftliche Dankbarkeit steht, zeigt in diesen Tagen die IG Metall mit ihrer maßlosen Forderung; das zeugt von Verantwortungslosigkeit. Aber auch die IG BAU hält weiterhin an ihrer Lohnforderung von 4,5 Prozent fest und droht auf ihrer Internetseite martialisch: Die Lunte brennt! ({8}) Die Lunte brennt in der Tat; denn 4,5 Prozent mehr Lohn wären ein Verlust. In einer Verlust machenden Branche bedeutet dies Vernichtung von Arbeitsplätzen. Das können Sie auch mit einem Tariftreuegesetz nicht ausgleichen. Ich kenne kaum einen Gesetzentwurf, in dem so relativ ausführlich auf die finanziellen Auswirkungen eingegangen wird. Da kommt wahrscheinlich der Unwille und der Frust der Beamten gegenüber einem so unsinnigen und kostentreibenden Gesetz zum Vorschein. Ich nenne einige Stichworte: 5 Prozent Verteuerung der Bauaufträge, Vollzugskosten beim Arbeitsministerium, bei der öffentlichen Hand Mehrkosten von 1 Prozent des Auftragswertes, Kontrollkosten bei der Zollverwaltung, Kosten bei der Bundesanstalt für Arbeit: 50 Millionen Euro, Kosten des Registers für unzuverlässige Firmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: 75 000 Euro, höhere Personalkosten beim öffentlichen Personennahverkehr und damit verschenktes Fahrpreissenkungspotenzial, um mehr Anreize für die Benutzung des ÖPNV zu setzen. Das hat schon etwas Fatalistisches. Ich habe es bereits angesprochen: Bei einer Summe von 40 Milliarden Euro für öffentliche Bauten bedeutet das Gesetz 2 000 Millionen Euro mehr Kosten. ({9}) Das heißt: weniger Bauaufträge - einfach so im Vorübergehen. Schon deshalb sollte es nicht treu und brav verabschiedet werden, ganz abgesehen von den Verwaltungskosten, den langfristigen Kosten, der Behinderung des Wettbewerbs und der Leistungsstrukturanpassung. ({10}) Ich frage mich und ich frage vor allen Dingen Sie von Grün-Rot. Heute will Grün-Rot Bauprojekte und den ÖPNV unter Tarifzwang setzen. Und morgen? Boykottiert dann die öffentliche Hand Produkte aus den neuen Bundesländern? ({11}) Sie wissen, zwei Drittel aller Arbeitsverhältnisse in Ostdeutschland sind außerhalb des geltenden Tarifvertragsrechts. ({12}) Keine Gewerkschaft - auch nicht die IG BAU oder die IG Metall, die hier alle durch ihre hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre vertreten sind - geht gegen diese Arbeitsverhältnisse vor. Sie wissen nämlich genau: Wenn sie da die Hand anlegen, dann verdoppelt sich die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland. ({13}) Heute fangen Sie an beim Bau, morgen vielleicht beim Maschinenbau und im Bereich der Nahrungsmittel. 70 Prozent aller Arbeitsplätze sind außerhalb des geltenden Tarifvertragsrechts. Wollen Sie die auch unter Tarifzwang setzen? Dürfen dann keine Würstchen mehr aus Sachsen-Anhalt verkauft werden, weil die Tarife nicht eingehalten werden? Wo soll das enden? Das ist ein Schritt in die Sackgasse. ({14}) Kehren Sie endlich um! Sie helfen niemandem mit diesem Gesetz. Sie behindern die notwendigen Veränderungen. Sie nehmen denen, die draußen stehen, die Chance, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Den anderen, die noch drin sind, nehmen Sie die Chance, ihren Arbeitsplatz zu behalten. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort der Kollegin Ulla Lötzer, PDS-Fraktion.

Ursula Lötzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003174, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns von Anfang an für die Ziele des Tariftreuegesetzes eingesetzt und Ihnen viele Vorschläge gemacht, ein wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen. Dass es dieses Gesetz heute gibt, finden wir besser als nichts. In seiner vorliegenden Form aber wird es dem Problem völlig unzureichend gerecht. Es ist eben kein Ergebnis eines von Ihnen betriebenen Politikwechsels hin zur sozialen Gerechtigkeit. Jeder Schritt musste - zum Beispiel gegen Ihren Wirtschaftsminister Müller - mühsam durchgesetzt werden. Kollege Schulz, Sie haben sich bis zuletzt nur als Bremser erwiesen. Die Schlupflöcher zum Unterlaufen sind sperrangelweit aufgerissen. Für die mittelständische Wirtschaft war schon die Bagatellgrenze von 50 000 Euro zu hoch. Sie erfasst das Gros der Auftragsvergaben an kleine und mittlere Unternehmen nicht. Vertreter des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften forderten eine Absenkung. Sie aber legen eine befristete Verdoppelung der Bagatellgrenze vor. Öffentliche Unternehmen, die in einer privaten Rechtsform betrieben werden, werden mehrheitlich nicht einbezogen werden. Das fordert ein Unterlaufen der Tariftreue durch Ausgründung geradezu heraus. Der Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor ruinösem Wettbewerb bleibt auf der Strecke. Der Gipfel aber ist die Staffel bei der Tariftreue. Die Unterschreitung der in den Tarifverträgen festgelegten Löhne wird gesetzlich sanktioniert statt die Tariftreue zu schützen. Bei Laufzeiten der Vergabe bis zu acht Jahren - zum Beispiel im Busbereich - wirkt dieses Lohndumping auf Raten lange über den Stichtag hinaus. Herr Schulz, es ist ein zynisches Spiel mit den Ängsten der Menschen, dies mit Krokodilstränen über die Probleme der ostdeutschen Bauwirtschaft zu begründen. ({0}) Spätestens seit der Anhörung wissen Sie, dass der Anteil ostdeutscher Betriebe an westdeutschen öffentlichen Aufträgen etwa 10 Prozent beträgt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Beispielsweise gehen 23 Prozent der öffentlichen Aufträge in Thüringen an westdeutsche Betriebe. Das Problem sind nicht nur die Überkapazitäten. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat festgestellt, dass die Kommunen in Ost und West in den kommenden zehn Jahren einen Investitionsbedarf für die kommunale Infrastruktur von 640 Milliarden haben. Die Kommunen können die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen nicht bezahlen, und zwar nicht wegen zu hoher Tarife, sondern wegen Ihrer Steuerpolitik, durch die die kommunalen Kassen ausgeplündert wurden. ({1}) Wir fordern eine kommunale Investitionspauschale. Sie ermöglicht die Finanzierung der notwendigen Infrastrukturprogramme und stärkt regionale Kreisläufe, sie hilft den ostdeutschen Baubetrieben. Ihre Lösung tut dies nicht. Sie schaffen ihnen eine Zukunft als Subunternehmen mit Niedriglöhnen. ({2}) Wir schlagen deshalb konkrete Hilfen vor, die es ermöglichen, Tariflöhne zu zahlen und zukunftsfähig zu sein. Sie als Grüne haben sich in der Wirtschaftspolitik in die Grundfarben blau und gelb zersetzt. Kollege Wiesehügel, in Duisburg streiken gerade die Busfahrer der GUD. Sie verdienen genau 92,5 Prozent des Lohnes, der im Flächentarifvertrag - es ist ein ausgehandelter Spartentarifvertrag - festgelegt ist. Mit Ihrer Staffelregelung fallen Sie diesen Kollegen mächtig in den Rücken. Unsere Solidarität werden sie weiterhin haben. Kollege Schauerte, insbesondere die Beschäftigten in NRW haben mit ihren Aktionen das Tariftreuegesetz erst möglich gemacht. Sie und Herr Kollege Brüderle machen ihnen Ihre Alternativen allerdings deutlich. Sie verweigern den Betrieben den Schutz vor ruinösem Wettbewerb, Sie bieten den Menschen und ihren Familien Armut trotz Arbeit. Auch das ist nicht auf den Bau und den Öffentlichen Personennahverkehr beschränkt. ({3}) Kollege Brüderle, Ihre Angriffe auf die Flächentarifverträge hier und in Ihren Wahlprogrammentwürfen werden alle in diese Abwärtsspirale hineinziehen. ({4}) Sie reden gerne von der roten Laterne und der Stärkung der Binnennachfrage, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Tariftreue und Schutz vor ruinösem Wettbewerb stärken die Binnennachfrage und sind nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftspolitisch notwendig. ({5}) Mit Ihren Alternativen beerdigen Sie die Binnennachfrage völlig. Sie fördern die Arbeitslosigkeit, statt sie zu bekämpfen. ({6}) Kolleginnen und Kollegen, die öffentliche Auftragsvergabe ist zurzeit vor allem als Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker sowie Parteien im Gespräch. Ihr vorgeschlagenes Korruptionsregister ohne Sanktionen reicht nicht aus. Dringend notwendig sind Maßnahmen für mehr Transparenz und Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger bei der Auftragsvergabe sowie die Einbeziehung der Unternehmen in die Bekämpfung der Korruption. Mit der Beschränkung auf die Eintragung in ein Korruptionsregister stellen Sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik nicht wieder her. Kollege Wiesehügel, gerade weil wir das Problem ernst nehmen, hätten wir heute sehr gern einem wirksamen Gesetz gegen Lohndumping und Korruption zugestimmt. Die gravierenden Mängel zwingen uns leider zur Enthaltung. Vielen Dank. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Kollegen Rainer Wend, SPD-Fraktion.

Dr. Rainer Wend (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003258, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brüderle, die Anzahl Ihrer Schlagwörter und die Billigkeit Ihrer Polemik sind langsam schmerzensgeldpflichtig. ({0}) Freundlich möchte ich Ihnen sagen: Manchmal sieht man sich im Leben zweimal. Wenn Sie glauben, auf der Schiene „Gewerkschaftsfunktionäre in der SPD“ Punkte sammeln zu können, dann sage ich Ihnen etwas weniger freundlich: Wir Sozialdemokraten sind froh darüber, dass in unseren Reihen von Arbeitnehmern gewählte Gewerkschaftsrepräsentanten vertreten sind und uns bei einer guten Politik beraten. Wenn Sie ein paar mehr davon hätten, würden Sie vernünftigere Arbeit in diesem Bundestag leisten. ({1}) Herr Schauerte, ich muss Ihnen einräumen: Bei Ihren Ausführungen bin ich ein bisschen durcheinander gekommen. ({2}) Sie haben gesagt, dieses Vergabegesetz sei unmöglich, das sei Überregulierung. Ich frage Sie: Wer hat eigentlich als Erster in Deutschland ein solches Vergaberecht gefordert? Es waren zwei Ministerpräsidenten: der von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement - ein kluger Mann -, ({3}) und der von Bayern, der für seine Unternehmen in Bayern genau das gefordert hat. Sie stellen sich heute hier hin und sagen: Das ist Überregulierung. Klären Sie das einmal mit Ihrem Kanzlerkandidaten! Dann wissen wir wenigstens, in welche Richtung die CDU gehen will. ({4}) Ob in der Steuerpolitik - wo bei Ihnen die einen „Steuerreform vorziehen!“ und die anderen „Unbezahlbar!“ sagen -, ob in der Finanzpolitik - wo die einen „Sparen! Sparen!“ und die anderen „Mehrausgaben für die Verteidigung! Mehrausgaben für Familiengeld! Mehrausgaben für die Bildung!“ sagen -, ob im Vergaberecht - wo die einen „Wir müssen unsere Betriebe schützen; wir müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen“ und die anderen „Überregulierung!“ sagen -: Bei Ihnen gibt es bei den wichtigsten Themen inhaltliche Konfusion. Deswegen ist Ihre Partei nicht regierungsfähig, Herr Schauerte. ({5}) Ich will noch einmal zur Beschreibung des Problems im Baubereich und im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Wir haben festzustellen: Es findet Wettbewerb statt. Wettbewerb ist gut, Wettbewerb ist zu unterstützen. Aber wie läuft denn dieser Wettbewerb? Ob im Baubereich oder im ÖPNV: Ausländische Firmen, die sich hier niederlassen, und Firmen, die aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten sind, drehen an der Lohnspirale - nach unten. Der Wettbewerb findet nicht über Produktivität und Qualität von Leistungen, sondern bald nur noch über Lohndumping statt. Das ist nicht in Ordnung. Meine Damen und Herren, dem machen wir mit diesem Gesetz ein Ende. ({6}) Ich will die Situation am Beispiel des öffentlichen Personennahverkehrs plastisch machen. Wie läuft es denn bei der Vergabe von Buslinien? Es drängen zunehmend Unternehmen mit Billigangeboten in den Markt, bei denen die Arbeitnehmer Hungerlöhne bekommen und schlecht ausgebildet sind - weil nur sie bereit sind, zu diesen Konditionen zu arbeiten -, von denen Fahrzeuge im Busverkehr angeboten werden, deren Sicherheitsstandards eine Katastrophe sind. ({7}) Das Ergebnis ist nicht nur, dass Arbeitnehmer schlecht bezahlt werden, sondern auch, dass die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr leidet und Schülerverkehre im Hinblick auf die Sicherheit problematischer werden. ({8}) Deswegen sage ich: Wettbewerb ja, aber nicht über Lohndumping, sondern über Qualität der Leistungen. ({9})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Kollege Wend, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schauerte?

Dr. Rainer Wend (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003258, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Selbstverständlich.

Hartmut Schauerte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002770, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Wend, Sie haben gerade erklärt, dass Privatunternehmen Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr und im Schülerverkehr einsetzten, die schlecht ausgebildet seien und damit qualitativ gegenüber denen aus dem öffentlichen Dienst abfielen. Das ist eine so gravierende, belastende und diskriminierende Unterscheidung, dass Sie, wenn das stimmen sollte, auch Ross und Reiter nennen müssten. Ich frage also: Gibt es irgendeinen Hinweis, dass mit privat eingesetzten Fahrern in privaten Busunternehmen höhere Unfallwahrscheinlichkeiten, höhere Risiken und mehr Probleme entstanden sind als mit in einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis stehenden Fahrern? Werden Sie sich, wenn Sie das nicht nachweisen können, bei denen, die im privaten Beförderungsgewerbe beschäftigt sind, entschuldigen? ({0})

Dr. Rainer Wend (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003258, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Es gibt zwei Möglichkeiten, Herr Schauerte. Ich will Ihnen noch einmal sagen, was ich bereits gesagt habe und wozu ich auch stehe. ({0}) Es soll hier keine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen getroffen werden. Private Unternehmen leisten auch in der Beförderung hervorragende Arbeit. ({1}) Es geht um etwas anderes, Herr Schauerte. Es geht darum, dass solche privaten Unternehmen, die den Wettbewerb ausschließlich über Lohndumping machen, nicht weiter zum Zuge kommen sollen und dass es einen ordentlichen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen über Qualität und Produktivität und nicht über die Lohnspirale nach unten geben soll. ({2}) Zum Abschluss möchte ich noch einen Gesichtspunkt anführen, über den Frau Lötzer und Herr Schauerte gesprochen haben, Korruptionsbekämpfung. Herr Schauerte, teilt Ihre Fraktion wirklich die Position, die Sie in dieser Frage hinsichtlich der privaten und der öffentlichen Beförderungsunternehmen vertreten haben? Die Situation ist heute die: Wenn Bestechung stattfindet, werden der Beamte oder der Politiker zu Recht wegen Bestechlichkeit bestraft und kommen ins Gefängnis. ({3}) Das Gleiche passiert mit dem Bestecher. Das Problem ist nur, dass eine Reihe von Unternehmen, vor allen Dingen größere Unternehmen, in ihrem Management Personen haben, die die Bestechung betreiben und anschließend auch ins Gefängnis wandern, die Praktiken dieser Unternehmen aber von anderen Personen fortgeführt werden. Das wollen wir mit unserem Korruptionsregister beenden und das ist eine vernünftige Sache, Herr Schauerte. ({4}) Frau Lötzer, ich glaube, Sie haben die Regelung doch noch nicht vollständig zur Kenntnis genommen. Sie sagten, wir richteten nur ein Korruptionsregister ein und sähen keine Bestrafung der Unternehmen vor. Das ist falsch. Heute ist es bereits so, dass gemäß § 94 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Aufträge nur an zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Zuverlässig sind solche Unternehmen - wir definieren es -, die nicht durch Korruption auffallen. Das Spannende ist: Es gibt in Deutschland etwa 35 000 Stellen im öffentlichen Bereich, die Aufträge vergeben. Wie stellen wir sicher, dass diese erfahren, welche Unternehmen nicht zuverlässig, also korrupt, sind? Dafür gibt es dieses Korruptionsregister, das wir einrichten. Die öffentliche Hand soll verpflichtet werden, dort nachzufragen, ob ein Unternehmen wegen Korruption eingetragen ist. Wenn es eingetragen ist, ist es unzuverlässig im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dann bekommt es keine Aufträge mehr. Das ist die gesetzliche Situation. Deswegen ist das, was wir hier auf den Weg gebracht haben, sehr vernünftig. ({5}) Herr Schauerte, Sie haben gegen die Bauabzugsteuer polemisiert und gesagt, auch das sei eine Überregulierung. Ich lese Ihnen vor aus dem Brief von Professor Walter, dem Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, an Herrn Bundesminister Bodewig bekanntlich nicht unbedingt ein Sozialdemokrat. ({6}) Es heißt wie folgt: Sehr geehrter Herr Minister, zum Ende des 1. Quartals 2002 lässt sich erstmals der Erfolg des zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Steuerabzugverfahrens seriös beurteilen. In der Praxis zeigt sich sehr deutlich, dass inzwischen ein Ausleseprozess bei den für die Bauindustrie tätigen Nachunternehmen stattgefunden hat. Mehr als 95 Prozent der beauftragten Unternehmen sind steuerlich gemeldet und haben fast durchgängig auf drei Jahre befristete Freistellungsbescheinigungen durch die Finanzverwaltung erhalten. Diese Zahlen sprechen für sich und lassen darauf schließen, dass illegale Unternehmen zu ganz wesentlichen Teilen vom Markt verschwunden sind. Das Ergebnis spricht für sich und veranlasst mich, Ihnen auf diesem Wege sowohl im Namen der deutschen Bauindustrie als auch ganz persönlich nochmals dafür zu danken, dass Sie sich für die Einführung des Abzugverfahrens und damit eine Verbesserung der Wettbewerbssituation seriöser Bauunternehmen eingesetzt haben. Damit ist unsere Politik richtig beschrieben, Herr Schauerte. Das ist wunderbar. ({7}) Deswegen zum Abschluss: Wir führen eine Regelung ein, die den Arbeitnehmern hilft, zu vernünftigen Bedingungen zu arbeiten, die den seriösen Unternehmen hilft, sich in einem fairen Wettbewerb zu behaupten, und die einen ersten Schritt in Richtung Korruptionsbekämpfung macht. Ich sage bewusst: „einen ersten Schritt“, weil wir ein Gesamtkonzept zur Korruptionsbekämpfung brauchen, das wir auf den Weg bringen werden. Das, was wir heute beschließen werden, ist eine rundherum gute Sache. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Werner Kuhn, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Werner Kuhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002710, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wer sich in der Baubranche auskennt, weiß natürlich genau, dass dort richtig harte Arbeit geleistet werden muss. Da wird im Akkord gearbeitet, die Baustellen sind oftmals etliche Kilometer von den Firmensitzen entfernt. Da, wo die Arbeitnehmer die Woche über in den Baucontainern sowohl Arbeit als auch Freizeit verbringen, weiß jeder, dass sich die Behaglichkeit durchaus in Grenzen hält. Wenn dieses Tariftreuegesetz nun eingebracht wird, so könnte man sagen: Das sind hehre Ziele; denen muss man natürlich zustimmen. Aber das Gesetz geht völlig an der Realität vorbei. Herr Schauerte hat es eindeutig gesagt und Herr Brüderle auch. ({0}) Wir haben kein flächendeckendes Tarifsystem in Deutschland. Wir haben gerade in den Unternehmen in Ostdeutschland Haustarife und diese Haustarife sind so ausgestaltet, dass die Unternehmen nicht Pleite gehen. Das ist mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Firmeninhabern genau abgestimmt. Da können Sie nicht sagen: Jetzt müssen wir Tariftreue in ganz Deutschland haben. - Mit Blick auf die PDS muss ich ganz offen sagen: Ich weiß nicht, warum sich ein ostdeutscher Abgeordneter für ein solch irrsinniges, schwachsinniges Gesetz einsetzen sollte. ({1}) Es mag ja durchaus sein, dass es aus Sicht der Gewerkschaften und der großen Bauverbände Gründe dafür gibt, dass man solche Dinge heute abschließend im Deutschen Bundestag behandeln muss. Aber geben Sie doch ehrlich zu: Sie müssen Ihrem Bundeskanzler, der auf dem großen Gewerkschaftskongress in Bonn der Versuchung erlegen ist, den Showdown in Sachen Tariftreue zu zelebrieren, mit einem neuen Gesetz aus der Patsche helfen. Das ist doch die Wahrheit. ({2}) Ich habe die Rede meines Kollegen Werner Schulz aufmerksam verfolgt. Er war mental überhaupt nicht gut drauf und hat er die Argumente, die er hier vorgetragen hat, wohl selber nicht begriffen. Er sagte: Das sei der richtige Weg. - Ich dagegen sage: Dieses Tariftreuegesetz behindert die ostdeutschen Unternehmen massiv, wenn sie am Markt agieren wollen. Was für die Privatwirtschaft gelten soll, wenn ostdeutsche Unternehmen in den alten Bundesländern Aufträge gewinnen wollen, das muss auch für das öffentliche Auftragsvergabewesen gelten. Als CDU/CSU-Fraktion wenden wir uns vehement gegen diese kleinlichen gesetzlichen Bestimmungen. Sie behindern Wettbewerb, grenzen ostdeutsche Unternehmen aus und bringen die wenigen Firmen, die noch am Markt sind, an den Rand ihrer Existenz. Sie werden sehen: Künftig werden noch mehr Leute aus dem Baugewerbe auf der Straße stehen und die Arbeitslosenzahlen werden noch höher sein. ({3}) Nach der deutschen Wiedervereinigung haben Sie uns entgegengehalten, wir hätten angesichts der verfallenen Städte und Gemeinden und der maroden Betriebe einen Sanierungsbedarf heraufbeschworen, der überhaupt nicht mit Transfermitteln zu finanzieren gewesen sei. Die andere Seite ist aber: Damit war auch ein Riesenmarkt verbunden. Die Auftragslage in den alten Bundesländern war Anfang der 90er-Jahre nicht sonderlich gut, da mussten die Unternehmen aus dem Westen auch in Richtung Osten gehen und sagen: Da machen wir Dependancen auf, da bringen wir uns voll mit ein. - Sie haben auch ostdeutschen Unternehmen unter die Arme gegriffen. Das waren nicht nur Abzocker, sondern darunter sind auch seriöse Unternehmen gewesen, die jetzt ihre Firmensitze in Ostdeutschland haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich hier nicht falsch verstanden werde: Auch wir als CDU/CSUFraktion sind gegen Lohndumping und gegen Schwarzarbeit. ({4}) Wir sind allerdings auch gegen den Slogan, der da heißt: Hier soll nach BAT bezahlt werden. Das hätte nämlich auf dem Bau die Konsequenz: Bar auf die Tatze, ohne Steuern, ohne Sozialabgaben. - Das hat aber Ihre Steuerpolitik hervorgerufen. ({5}) Sie führen den ÖPNV an und sagen: Auch bei der Vergabe von Leistungen für den öffentlichen Personennahverkehr soll das Tariftreuegesetz gelten. Erst haben Sie die Belastungen durch die Ökosteuer nach oben getrieben und die Benzinpreise sind massiv gestiegen. Die Leute, die jeden Tag zur Arbeit fahren müssen, zahlen dafür. Denen sagen Sie: Steigen Sie doch auf den öffentlichen Personennahverkehr um. Damit sind Sie gut bedient. Mit Ihrem Tariftreuegesetz, Herr Wiesehügel, werden Sie auch dort die Preise nach oben treiben. Den Menschen wird immer weniger Geld dafür bleiben, dass sie überhaupt ihre Existenz bestreiten können. Das ist die Wahrheit. ({6}) Sie bringen mit Ihrem Gesetz die Firmen in immer weitere Schwierigkeiten. Die Unterlagen im öffentlichen Auftragsvergabewesen sind nicht mehr 90 Seiten, sondern 110 Seiten stark, weil wieder ein Formular dazugekommen ist. Es muss noch mehr Papier ausgefüllt werden. Der kleine und mittelständische Unternehmer fasst sich doch an den Kopf und stellt sich die Frage, ob er sich da überhaupt noch bewirbt. Dies führt dazu, dass nur noch die großen Unternehmen eine Chance haben, einen Auftrag zu erhalten. Für diese gilt der Flächentarifvertrag und diese haben eine Chance. Wenn der kleine Unternehmer dann doch alle Unterlagen ausgefüllt hat und quasi vor den Toren von Hannover, Köln - Köln ist vielleicht nicht gerade ein gutes Beispiel dafür, wie das öffentliche Auftragsvergaberecht gehandhabt werden sollte ({7}) oder Hamburg angekommen ist, sagen Sie dem: Toll, Sie können die Leistung bringen und haben alle Referenzen, die wir brauchen. Die Finanzierung durch die Banken ist gesichert, aber wir haben hier noch eine Kleinigkeit und die heißt Tariftreue. ({8}) Diese Tariftreue soll irgendwann durch ein eigenartiges Stufengesetz geregelt werden. Ich halte dies für schwachsinnig, weil dies überhaupt keiner kontrollieren kann. ({9}) An dieser Stelle sagen Sie dem kleinen Unternehmer dann einfach: Sie sind vom Wettbewerb ausgeschlossen und haben keine Chance, einen öffentlichen Auftrag in Hannover, Hamburg oder anderswo in den alten Bundesländern zu bekommen. Ich stehe hier für die Unternehmen aus Ostdeutschland, die sich in dieser schwierigen Situation befinden. Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Wenn Sie weiterhin so agieren, werden Sie diese Unternehmen noch platt machen. ({10}) Wir haben seinerzeit - nach der deutschen Einheit noch für eine vernünftige Finanzierung in den Städten und Gemeinden gesorgt. Damals gab es die kommunale Investitionspauschale. Damals haben wir Infrastrukturprogramme aufgelegt, mit denen man vernünftig agieren und arbeiten konnte. Trinkwasser- und Abwasseranlagen, Straßen- und Wohnungsbau wurden richtig gefördert. Bei Ihnen geht jetzt alles in eine Richtung, mit der Sie überhaupt nicht mehr klar kommen. Sie haben die Leistungen für diese Bereiche heruntergeschraubt. Nun sind die Gemeinden nicht mehr in der Lage, den Eigenanteil von 20 Prozent als Komplementärmittel aufzubringen. Die Bürgermeister und Landräte können ihren Unternehmern die Aufträge nicht erteilen, obwohl die Programme vorhanden sind. Dies hat die Steuerreform dieser Bundesregierung verursacht. ({11}) Wie behandeln Sie denn eigentlich die Pioniere des Aufbaus in Ostdeutschland? Um Holzmann und die anderen großen Unternehmen wird sich gekümmert, aber die kleinen Unternehmen gehen reihenweise den Bach runter. Herr Wiesehügel, ich habe es Ihnen gesagt: In den letzten drei Jahren sind 50 Prozent aller Firmen in Ostdeutschland sozusagen in die Insolvenz gegangen. Es sind zwar Auffanggesellschaften gegründet worden, aber die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße geflogen. Es müssen nun neue Berufsbilder geschaffen werden und diese Menschen müssen entsprechend umgeschult werden. Das ist eine wichtige Aufgabe. Sie aber haben den richtigen Zeitpunkt verpasst und geißeln nur die angeblich falsche Politik der Bundesregierung unter Helmut Kohl. Dazu will ich Ihnen ganz klar sagen: Es war die richtige Politik, auch den Kapitaltransfer von West nach Ost so zu gestalten, ({12}) dass die Unternehmen vernünftige Anreize hatten. Wenn die Unternehmen privates Kapital einsetzen, müssen ihnen auch entsprechende steuerliche Vorteile gewährt werden. Mit den 50 Prozent Sonder-Afa haben wir dieses Problem in den Griff bekommen und so privates Kapital zur Verfügung gestellt, das wir in Ostdeutschland für den Wiederaufbau benötigt haben. Deswegen kann man sich jetzt nicht hier hinstellen und sagen: Das war eine verfehlte Politik. Ein altes pommersches Bauernsprichwort lautet: Wer beim Pflügen ewig nach hinten schaut, wird keine gerade Furche ziehen können. - Sie schauen bei Ihrer Regierungspolitik nur nach hinten. Sie schauen nur zurück und sagen, die Fehler seien in der Regierungszeit von CDU/CSU zusammen mit der FDP begangen worden: zu viele Schulden, zu hohe Arbeitslosenzahlen, zu hohe Sonder-Afa. ({13}) Dann sind noch die Amerikaner schuld. Bei Ihnen gibt es nur Schuldige, die nicht in Ihren eigenen Reihen sitzen. So werden Sie nie eine gerade Furche ziehen können. Sie fahren beim Aufbau Ost einen Schlingerkurs. Sehen Sie endlich zu, dass Sie diesen Schlingerkurs wieder auf eine gerade Linie bringen. Aber dazu sind Sie nicht in der Lage. Die Menschen in den neuen Ländern haben das Vertrauen in diese Bundesregierung verloren. Dies hat die Wahl in Sachsen-Anhalt gezeigt und Mecklenburg-Vorpommern wird folgen. ({14}) Die Wirtschaftsministerkonferenz der neuen Länder hat Stellung dazu bezogen und gesagt: Wir können uns mit diesem Tariftreuegesetz überhaupt nicht anfreunden; denn es bedeutet eine Ausgrenzung unserer Firmen. - Wo ist aber der vehemente Kampf von Ministerpräsident Ringstorff in Mecklenburg-Vorpommern gegen dieses Gesetz? Davon höre ich nichts. Wahrscheinlich sitzt er auf dem Schoß vom Kanzler und erklärt: Das ist der richtige Weg. Kurs halten und weiter so! - Dieser Weg führt in die Sackgasse. Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Am 22. September bekommen Sie dafür die Quittung. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Wolfgang Weiermann, SPD-Fraktion, das Wort.

Wolfgang Weiermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002447, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Was uns bedrückt, ist in der Tat Ihre Aussage, Herr Brüderle, zu Tarif- und Rechtstreue. Wir sagen für uns ganz eindeutig - damit wenden wir uns an Sie -: Tariftreue ist gleichsam Rechtstreue und damit Verfassungsauftrag. ({0}) Wer mit der Verfassung so liederlich umgeht, dem muss man sagen, dass seine Politik nicht die Politik für unser Volk sein kann. Vernünftiges kommt dabei jedenfalls nicht heraus. ({1}) Der Streit, um den es hier geht, ist im Grunde ein alter und grundsätzlicher Streit. Es ist der Streit über die Frage - wir unterscheiden uns in diesem Punkt -: Wie frei darf ein Wettbewerb sein, ohne dass er einerseits zu einer Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse führt und andererseits zulasten der Lohn- und Arbeitsbedingungen geht? Darüber lassen wir gerne mit uns streiten. Dabei geht es um Inhalte, aber nicht um den Abbau vieler Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland. ({2}) Wir Sozialdemokraten sagen: Unlauterer Wettbewerb darf nicht zulasten der Beschäftigten und der Qualität der Leistungen gehen, was unausweichlich geschieht, wenn der Staat keine vernünftigen Rahmenbedingungen schafft. Es ist unser Auftrag, auch und gerade im Hinblick auf die soziale Marktwirtschaft, dort Korsettstangen einzuziehen, wo wir sie im Interesse unserer Gesellschaft und der Wirtschaft für notwendig halten. ({3}) Im Bereich des ÖPNV ist angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf EU-Ebene mit einer etwas anders gelagerten, aber ähnlichen Entwicklung wie in der Bauwirtschaft zu rechnen. Das, was die Sachverständigen der Stadtwerke geschrieben haben, war, dass sich die Preise für den Nahverkehr nicht verändern, also nicht in die Höhe getrieben werden. Vielmehr betonen sie in ihrer Stellungnahme eindeutig, dass eine solche Entwicklung, eine Liberalisierung, zu erheblichen Mehrkosten führen wird, die weit über denen liegen, die mit einer vernünftigen Regelung in Sachen Tariftreue und Vergaberecht verbunden sind. Das war die korrekte und konkrete Aussage der Stadtwerke. Das hört sich anders an, wenn man sagt, ein Teil der Mehrkosten könnte auf die Kommune übertragen werden. Das ist etwas ganz anderes. Unlautere Wettbewerber, die sich durch Lohndumping und Billiglohnarbeitskräfte Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen, werden durch unser Gesetz ausgebremst. Das ist der Sache wegen in der Tat vernünftig und richtig. Was wäre das für eine Wirtschaftsordnung, was wäre das für ein Staat, in dem der selbstbewusste Arbeitnehmer das Gefühl haben muss, nicht mehr als ein Tagelöhner längst vergangener Zeiten wert zu sein? Das wollen wir nicht. ({4}) Deswegen ist das Tariftreuegesetz in einer Reihe mit anderen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung wie dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Steuerabzugsgesetz, dem Gesetz zur Erleichterung zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu sehen. Nun hören Sie doch mit der Schwarzarbeit auf: Es sind doch nicht die Arbeitnehmer, die in den Unternehmen illegale Aufträge vergeben. Es sind doch die Unternehmen - Gott sei Dank sind es nicht allzu viele; das hoffe ich jedenfalls -, die illegal Aufträge vergeben. An diese und nicht an die Sozialdemokraten und die Grünen, die diese Entwicklung verändern wollen, müssen Sie Ihre Klagen richten. ({5}) Ziele des Gesetzes sind also der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, die Sicherung sozialer Mindeststandards und die Unterstützung derjenigen Unternehmen, die sich im Wettbewerb gesetzes- und tariftreu verhalten. Es ist doch eine unserer verfassungsgemäßen Aufgaben, Schaden nicht nur von der Wirtschaft, sondern vom gesamten deutschen Volk abzuwenden. Dafür ist eine bundeseinheitliche Regelung notwendig, die Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schafft. Bedenken der Opposition, diese Regelung sei nicht verfassungskonform oder verstoße gegen Vorschriften der EU, wurden schon in der Anhörung zerstreut. Das wurde sowohl bei den schriftlichen Stellungnahmen als auch bei der mündlichen Anhörung der Experten recht deutlich. Die FDP hat in ihrem Antrag, der der Verhinderung des Tarifzwangs im öffentlichen Vergaberecht dient, deutlich gemacht, was sie unter Flexibilisierung des Arbeitsmarktes versteht. Ich möchte übrigens nicht an der Stelle von Klaus Wiesehügel sein; denn ihm, den man mit Recht einen guten Gewerkschaftsführer nennen kann und der Mitglied des Bundestages ist - er wurde genauso wie Sie frei gewählt -, wollen Sie immer das Etikett anheften, alle Dinge ausschließlich durch die Brille des Gewerkschafters zu sehen. Sie wollen die Schutzrechte abräumen, und zwar - das haben wir ja heute wieder gehört - nicht nur, wenn es um steuerliche Fragen geht, sondern auch, wenn es um betriebsverfassungsrechtliche Inhalte geht. Letzteres stört Sie so sehr wie das Weihwasser den Teufel. Das, was sich eigentlich hinter Ihren Äußerungen verbirgt, ist Folgendes: Weg mit dem, was wir als Errungenschaften des 21. Jahrhunderts bezeichnen, zurück zu einer Zeit, in der der Standpunkt des Staates war: Der Herr im Hause regiert! - Ich sage dazu: Mit uns nicht! ({6}) Das, was Sie heute gefordert haben - ich bin mir sicher, dass das auch für alles gilt, was Sie noch vorschlagen werden -, ist ein Angriff auf den Flächentarifvertrag und die Tarifautonomie. Das machen wir nicht mit, schon aus dem Grunde nicht, weil wir wissen, was die deutsche Wirtschaft zusammen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie mit Unterstützung der gesamten Gesellschaft beim Wiederaufbau, der nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg begann, zu leisten imstande war, und zwar in einem Land, in dem die Tarifautonomie funktionierte und das soziale Gefüge in Ordnung war. Dieses soziale Gefüge lassen wir uns nicht kaputtmachen. ({7}) Das wollen auch nicht die Unternehmer in unserem Land, jedenfalls nicht die klugen Unternehmer, die begriffen haben, wie demokratische und wirtschaftliche Abläufe funktionieren.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Kollege Weiermann, Sie müssen zum Ende kommen.

Wolfgang Weiermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002447, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

In Ordnung, Herr Präsident. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. Ich sage nicht, dass Sie aus dem, was ich gesagt habe, lernen sollen. Sie sind frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie das tun wollen. Aber ich rate Ihnen, sich das eine oder andere durch den Kopf gehen zu lassen. Der heutige Tag ist gut, wenn wir gleich das Tariftreuegesetz verabschieden werden. Herzlichen Dank. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Tagesordnungspunkt 16 a: Wir kommen zur Abstimmung über die von den Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen sowie von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen auf den Drucksachen 14/7796 und 14/8285. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8896, die eben genannten Gesetzentwürfe als Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der CDU/CSU und der FDP und Enthaltung der PDS angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP und gegen eine Stimme aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der PDS-Fraktion und einer Enthaltung bei den Grünen angenommen. ({0}) Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak- tion der PDS auf Drucksache 14/8932: Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der PDS-Frak- tion abgelehnt. Tagesordnungspunkt 16 b: Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für Ta- riftreueerklärungen auf Drucksache 14/5263. Der Aus- schuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8897, den Ge- setzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Ge- setzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetz- entwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 16 c: Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur ta- riflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen auf Drucksache 14/6752. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8898, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera- tung einstimmig abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 16 d: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf Druck- sache 14/8899 zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tariftreue im Vergaberecht - Bundeseinheitliche Regelung schafft fai- ren Wettbewerb“. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/6982 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 16 e: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf Druck- sache 14/8901 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Offensive für die Bauwirtschaft - Ursa- chen wirksam bekämpfen“. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/7506 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP an- genommen. Zusatzpunkt 10: Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf Drucksache 14/8902 zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Tarifzwang im öffentlichen Vergaberecht verhin- dern“. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Druck- sache 14/8510 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthal- tungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen. Wie bereits bekannt gegeben, kommen wir noch ein- mal auf die Tagesordnungspunkte 17 a und 17 b zurück, die bereits gestern aufgerufen worden waren: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Rühe, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Hans-Peter Repnik, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Dr. Klaus Kinkel, Dr. Werner Hoyer und der Fraktion der FDP Die zweite Runde der NATO-Erweiterung auch als Beitrag zur Stabilisierung Südosteuropas konzipieren - Drucksache 14/8835 - b) Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Die NATO vor der Erweiterung - Drucksache 14/8861 Die Drucksachen 14/8835 und 14/8861 sollen nicht, wie erfolgt, überwiesen, sondern über sie soll gleich abgestimmt werden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17 a: Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Zustimmung von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17 b: Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU, FDP und PDS angenommen. Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten KarlJosef Laumann, Brigitte Baumeister, Klaus Präsident Wolfgang Thierse Brähmig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Arbeitnehmer entlasten - Vorfahrt für Beschäftigung - Drucksache 14/8366 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({1}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Karl-Josef Laumann, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Karl Josef Laumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001294, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag haben wir das Konzept der Union zur Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt. ({0}) Auf dieses Konzept haben viele Betriebe, aber vor allen Dingen viele Beschäftigte und Arbeitssuchende gewartet. ({1}) Mit Ihrer Regelung, Herr Kollege Andres, für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vom Frühjahr 1999 sind Sie gescheitert. ({2}) Sie haben viele enttäuscht, insbesondere die Fleißigen in unserer Gesellschaft, die sich durch einen Nebenerwerb etwas hinzuverdienen wollten. Sie haben mit Ihren einschränkenden Regelungen zu geringfügiger Beschäftigung fast keines der Ziele erreicht, die Sie eigentlich erreichen wollten. ({3}) Erinnern wir uns noch einmal: Sie wollten eine Brücke zwischen geringfügiger Beschäftigung und Vollzeitbeschäftigung bauen. Das ist Ihnen nicht gelungen. Nach einer Kienbaum-Studie sind, seitdem das neue Gesetz in Kraft ist, nur 2 Prozent der gringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden. Sie wollten eine bessere soziale Absicherung der Menschen, die in so genannten 630-Mark-Jobs arbeiten. Was ist Ihnen gelungen? Pro Jahr Beschäftigung entsteht ein Rentenanspruch von monatlich 2 Euro und 18 Cent. Da können Sie nun wirklich nicht von sozialer Absicherung sprechen. Sie wollten für Frauen eine Brücke in Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung schaffen. Hierzu stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Ende letzten Jahres fest: Es ist nicht gelungen, den verheirateten Frauen die Aufnahme einer Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Erreicht haben Sie mit Ihrer komplizierten und bürokratischen Regelung, dass 700 000 Beschäftigungsverhältnisse einfach vernichtet worden sind, ({4}) dass die Schwarzarbeit mittlerweile auf einen Anteil von 16,5 Prozent am Bruttosozialprodukt gestiegen ist. Wenn man mit den Wirten in irgendeinem Wahlkreis spricht, dann sagen sie einem: Wir finden keine Aushilfskellnerinnen und Aushilfskellner für die Wochenenden mehr, außer wir sind bereit, sie bar zu bezahlen; denn keiner sieht ein, dass er, wenn er während der Kaffeezeit am Sonntagnachmittag kellnert, die gleichen Abgaben leisten muss, die er für eine Überstunde leisten müsste. - So wirkt sich Ihre Regelung auf die Leute aus und das machen sie nicht mit. ({5}) Ihr Gesetz hat zu Bürokratismus, zum Verlust von Arbeitsplätzen und zum Anstieg der Schwarzarbeit geführt. Das ist eine erfolglose Politik. Im Zusammenhang mit den von Ihnen vorgenommen Änderungen möchte ich drei Dinge ansprechen: Staatssekretär Andres hat im Juni 2000 bestätigt, dass die Arbeitslosenquote allein durch eine andere statistische Erfassung der 630-Mark-Jobs um 0,4 Prozent gesunken ist. In Deutschland wurden keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen; dennoch ist dieser Effekt - ich beziehe mich auf die Aussage von Staatssekretär Andres - aufgrund einer anderen Zählweise erzielt worden. Ein weiterer Punkt ist, dass Sie in einer Annonce, die in den letzten Tagen in mehreren deutschen Zeitungen und Zeitschriften zu lesen war, die Parole verkündet haben: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, in Deutschland gibt es 38,9 Millionen Beschäftigte. Das sind 1,1 Millionen mehr als 1998 ...“ Wahr ist aber, dass sich die Anzahl der Erwerbstätigenstunden in Deutschland überhaupt nicht verändert hat; ({6}) sie ist vielmehr zurückgegangen. Wir müssen schlicht und ergreifend feststellen, dass Sie nur anders zählen. Diese Annonce, ({7}) die nach meinen Recherchen im „Focus“, im „Stern“, im „Spiegel“, in der „Süddeutschen Zeitung“ und im „Handelsblatt“ erschienen ist, kostet - ich habe mich beim „Focus“ informiert - 81 000 Euro. Sie haben am letzten Wochenende eine Anzeige geschaltet, die zwar null Informationscharakter hatte, die den Steuerzahler aber rund eine halbe Million Euro gekostet hat. ({8}) Präsident Wolfgang Thierse Es ist wirklich unverantwortlich, was im Arbeitsministerium mittlerweile gemacht wird. Hätte die Anzeige doch wenigstens einen Informationscharakter! ({9}) Aber Grafiker zu engagieren, um ein halb volles Glas zu servieren und dafür Steuerzahlergeld auszugeben, ist wirklich ein einmaliger Vorgang, der seinesgleichen sucht. ({10}) Ich nenne Ihnen ein Beispiel für das, was wir mit diesen 500 000 Euro, die Sie damit „verbraten“ haben, hätten tun können: Wir hätten zu Weihnachten 10 000 Witwen einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro zur Rente zahlen können. So viel Geld ist vom Arbeitsminister am letzten Wochenende einfach aus dem Fenster hinausgeworfen worden! ({11}) Mit Ihrem Gesetz haben Sie schließlich auch erreicht, dass die Sozialversicherungen durch die 630-Mark-Jobs insgesamt rund 3 Milliarden Euro abkassieren. Allein die gesetzliche Rentenversicherung erhält 1,5 Millionen Euro. ({12}) Man kann sagen: Wir haben gewollt, dass diese Jobs stärker zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen. Das ist eine politische Meinung, die man teilen kann oder nicht. Auf der anderen Seite haben Sie aber gerade bei denen, die wenig verdienen, ein Volumen von über 4,5 Milliarden Euro abgeschöpft. Das ist die andere Seite. Um diesen Betrag sind die Nettolöhne in diesem Bereich gefallen. Deswegen ist der Umfang der Schwarzarbeit auf diesem Gebiet gestiegen. ({13}) All das, was Sie mit Ihrem Gesetz, das in die falsche Richtung geht, bis jetzt erreicht haben, wollen wir ändern: Wir wollen weniger Schwarzarbeit, mehr legale Beschäftigung sowie einfache und unbürokratische Regelungen. Worum geht es bei unserem Konzept? In einer ersten Säule wollen wir, dass die Menschen wieder einen 630-Mark-Job unter den Bedingungen, die früher galten, annehmen können, und zwar auf der Basis von 400 Euro. Wir wollen, dass die Arbeitgeber, genau wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, eine Pauschalsteuer in Höhe von 20,5 Prozent zahlen. ({14}) Diesen Betrag wollen wir allerdings den Sozialkassen zur Verfügung stellen, damit das nicht dazu führt, dass diejenigen, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben, für die geringfügig Beschäftigen mitbezahlen müssen. Viel wichtiger erscheint mir die zweite Säule. Wir streben an, dass diejenigen, die Beträge zwischen 401 Euro und 800 Euro verdienen, linear ansteigende Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Damit ist die so genannte 630-DM-Falle, die uns Sozialpolitiker und Wirtschaftspolitiker seit Jahren beschäftigt, beseitigt. Einen geringfügig Beschäftigten träfen im Falle eines höheren Arbeitsanfalls nicht mehr die brutalen Auswirkungen eines Abzugs von 20 Prozent, wenn er einmal einige Euro über die Grenze von 325 Euro oder demnächst 400 Euro hinaus verdient. ({15}) Ich glaube, dass das eine vernünftige Regelung ist. Wir wollen dieses Privileg aber nicht allen gewähren; wir wollen es nicht den Gutverdienenden geben. Deswegen haben wir uns entschieden, dass in diesem Bereich mindestens 20 Wochenstunden gearbeitet werden muss und der Stundenlohn nicht über 10 Euro liegen darf. Wir bewegen uns damit wirklich in einem Bereich, der ermöglicht - das ist zwingend notwendig; auch um dem Abstandsgebot zur Sozialhilfe zu genügen -, dass die Arbeitnehmer netto mehr mit nach Hause bringen. Diese Regelung ist relativ unkompliziert. Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Säule. Diejenigen, die heute in staatlichen Transfersystemen sind und Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe beziehen ({16}) und eine niedrig bezahlte Arbeit annehmen, sollen für eine gewisse Zeit bestimmte Anteile aus den Transfersystemen bekommen. Wir glauben, dass wir auch damit Anreize schaffen können, solche Jobs anzunehmen. Welche Auswirkungen hat das? Ich nenne Ihnen ein Beispiel dafür: Ein geringfügig Beschäftigter, der nach geltendem Recht 325 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdient, aber schon anderweitig versicherungspflichtig tätig ist, hat zurzeit, falls er auch nur einen Euro über die genannte Grenze hinaus verdient, Abzüge von 82 Euro. Von 400 Euro bleiben nach dem SPD-Recht also 318 Euro übrig. Nach unserem Konzept, das wir nach dem 22. September durchsetzen werden, sind dies 400 Euro. ({17}) Das heißt, bei einem solchen Einkommen bringt der Mann oder die Frau 82 Euro mehr mit nach Hause. ({18}) Ich nenne Ihnen ein zweites Beispiel. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitnehmer in der Steuerklasse I, der in seinem Hauptberuf im Monat 2 000 Euro verdient und nebenher einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ({19}) insgesamt für 2 325 Euro Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen, das heißt 413,20 Euro Steuern und 467,32 Euro Sozialversicherungsbeiträge. ({20}) Nach unserem Konzept kann er nebenbei bis zu 400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei hinzuverdienen. Das heißt in der Konsequenz, er zahlt insgesamt 105,71 Euro weniger Steuern und 65,32 Euro weniger Sozialversicherungsabgaben. ({21}) In dem Bereich, in dem die Leute knapp mehr als die Sozialhilfesätze verdienen, gibt es eine enorme Entlastung und ein Zusammenführen der Schere zwischen Brutto und Netto. Das ist die einzige Möglichkeit, um die Tendenz zur Schwarzarbeit ein Stück weit einzudämmen. ({22}) Wenn wir über den Niedriglohnbereich sprechen, dann bekommen wir oft von der SPD und anderen vorgehalten, wir wollten mit diesem Konzept eine Arbeit außerhalb der Tariflöhne fördern. ({23}) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass wir in Deutschland im Niedriglohnbereich eine Menge von Tariflöhnen haben. Der Tarifbericht der Bundesregierung, den ich sehr aufmerksam studiert habe und der die Gestaltung der Tarifverträge in Deutschland darstellt, macht das deutlich. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen - in diesem Bericht werden die Löhne noch in DM ausgewiesen -: In der Schuhindustrie in Ostdeutschland beträgt der Bruttomonatslohn der untersten Lohngruppe 2 138 DM. Der zugrunde liegende Tarifvertrag wurde mit einer DGB-Gewerkschaft abgeschlossen. In der Textilindustrie in Ostdeutschland beträgt der Bruttomonatslohn 2 224 DM, im Bäckerhandwerk in Brandenburg 1 802 DM, im Einzelhandel in Berlin 2 126 DM und im Einzelhandel in Thüringen 2 013 DM. Das entspricht bei einer monatlichen Arbeitszeit von 168 Stunden Stundenlöhnen zwischen 10,50 und 12 DM. Das sind nach der jetzigen Währung 5,30 bzw. gut 6 Euro, also weit unterhalb der Grenze, bei der wir unsere Förderung ansetzen. Die Gestaltung eines linearen Aufbaus des Sozialversicherungsbeitrages in diesem Bereich ist nun wirklich zwingend angezeigt, damit die Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten - aus meiner Sicht leider Gottes; jeder von uns würde da gern höhere Löhne sehen, aber es ist nun einmal so, wie es ist -, schlicht und ergreifend netto mehr nach Hause bringen. ({24}) Es kann doch keine falsche Politik sein, gerade in diesem Bereich die Motivation zu steigern, damit die Betroffenen diesen Jobs nachgehen und nicht in der Arbeitslosenhilfe oder der Sozialhilfe bleiben. Damit würde auch der Konsum ein Stück weit angestoßen, weil die Leute das zusätzlich verdiente Geld für ihre Familien ausgeben werden. ({25}) Jetzt sage ich noch etwas zu den Kosten: Auch wir haben gerechnet bzw. haben rechnen lassen. Wir gehen davon aus, dass das Konzept, das ich Ihnen heute vorgetragen habe, ({26}) rund 3 Milliarden Euro kostet. ({27}) Ich glaube aber, dass diesen Kosten Rieseneinsparungen gegenüberstehen werden, weil Menschen aus dem Leistungsbezug herausgehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass im Niedriglohnbereich wieder mehr Arbeitsplätze entstehen, die es zurzeit gar nicht gibt, ({28}) und dadurch auch mehr Wertschöpfung entsteht. Ich glaube, wir können in Deutschland einen Wirtschaftsaufschwung ermöglichen, indem wir mehr Beschäftigung organisieren. ({29}) Wir sind fest davon überzeugt, dass die von uns vorgesehene Regelung für ein Segment des Arbeitsmarktes ein vernünftiger Vorschlag ist. ({30}) Wir sollten vernünftig und ohne Ideologie über diese Vorschläge sprechen. ({31}) Aber ich sage Ihnen auch: Wir werden die Beschäftigung zu einem der entscheidenden inhaltlichen Themen des Bundestagswahlkampfes machen, weil wir wollen, dass sich etwas bewegt. Gestern habe ich zumindest Teile Ihres Wahlprogramms gelesen. Als Sozialpolitiker kann ich nur sagen: Ihr Wahlprogramm ist eine einzigartige Enttäuschung. ({32}) Wir Sozialpolitiker sprechen seit zwei, drei Jahren darüber, dass Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt werden müssen. Was machen Sie in Ihrem Wahlprogramm? - Sie bleiben bei den beiden Systemen, weil Sie keinen Mut zu dem entscheidenden Schritt haben. In vielen anderen Fragen gilt einfach: Weiter so! Ist Ihnen denn eigentlich gar nicht aufgefallen, dass wir in diesem Wahlkampf in der Sozialpolitik und in der Arbeitsmarktpolitik genau über die gleichen Themen diskutieren wie 1998? Das ist doch der Beweis dafür, dass „weiter so“ einfach nicht geht. ({33}) Deswegen kann ich Ihnen nur raten, dass auch Sie sich bewegen, dass auch Sie einmal neue Vorschläge machen und nicht weiter in dem alten Denken der 50er- und 60er-Jahre verharren. Schönen Dank. ({34})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Bundesminister Werner Müller das Wort.

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst kurz anmerken, dass Kollege Riester auf einem G-8-Arbeitsministertreffen in Kanada ist und deswegen heute nicht hier sein kann. Er hat mich gebeten, für ihn eine kleine Rede zu halten. Das mache ich gern. ({0}) Sie haben einen Antrag eingebracht mit der interessanten Überschrift „Arbeitnehmer entlasten - Vorfahrt für Beschäftigung“. Wer kann dieser Überschrift nicht zustimmen? Ich stimme ihr ausdrücklich zu. Die Frage ist nur: Was verbirgt sich hinter dieser Überschrift? ({1}) Wir haben unter dieser Überschrift, die Sie jetzt neu erfinden - dass Sie sie neu erfinden, scheint mir logisch, weil Sie den Inhalt dieser Überschrift 16 Jahre lang nicht zur Kenntnis genommen haben -, ({2}) in den letzten vier Jahren zur Entlastung der Arbeitnehmer Folgendes geleistet: ({3}) Wir haben die Lohnnebenkosten, die bei Ihnen von 36 Prozent auf über 42 Prozent gestiegen sind, ({4}) leicht senken können. ({5}) Ich verhehle nicht, dass wir nicht auf die 40 Prozent gekommen sind, die wir angestrebt haben; aber es ist außerordentlich schwierig, einen über 20 Jahre eingeübten Trend überhaupt zu stoppen. Wir haben ihn gestoppt und ein Stück weit umgekehrt. ({6}) Wir sind übrigens nicht den Weg gegangen, durch allgemeine Mehrwertsteuererhöhungen, also durch eine Schmälerung der Konsumbasis, die Renten zu finanzieren, ({7}) sondern wir haben ein anderes Instrument eingesetzt: die Ökosteuer. Ich lese mit größtem Vergnügen, dass Sie die Ökosteuer abschaffen und durch eine Schadstoffabgabe ersetzen wollen. ({8}) Damit liegen wir ja relativ nahe beieinander. ({9}) Zur Entlastung der Arbeitnehmer gehört auch die Abschaffung des übergroßen Besteuerungsniveaus, das Sie hinterlassen haben. Wir haben gesetzlich geregelt, dass die Arbeitnehmer, und zwar diejenigen, die in Lohn und Brot stehen, in der Zeit von 1999 bis 2005 in der Größenordnung von 30 Milliarden Euro steuerlich entlastet werden. ({10}) Wir haben in der Arbeitsmarktpolitik insgesamt nicht die Erfolge erzielt, die wir zu Beginn unserer Tätigkeit formuliert haben. Aber wir haben Erfolge erzielt. Die Arbeitslosigkeit lag im Jahre 2001 im Jahresdurchschnitt um 430 000 unter der des Jahres 1998. ({11}) Vor allem sind aber 1,2 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen worden. ({12}) Das bedeutet konkret: Die Arbeitslosigkeit ist um 10 Prozent abgebaut worden und - darauf sind wir besonders stolz - die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist um annähernd 20 Prozent gesenkt worden. ({13}) Erfolge sind also erreicht worden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang nebenbei etwas anmerken: Sie verweigern sich leider einer Begradigung der Arbeitslosenstatistik, die wir von Ihnen übernommen haben.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Rauen?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Wenn es sein muss. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Es muss nicht sein. Sie haben die Freiheit, Ja oder Nein zu sagen. - Also ja?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ja, es stört ja nicht. ({0})

Peter Rauen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001783, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Müller, Sie nannten die zusätzlich entstandenen Beschäftigungsverhältnisse. Diese Zahl ist laut Statistik richtig. Aber wie erklären Sie, dass der Sachverständigenrat, die Herren, die entsprechend Ihrem Auftrag die Gutachten erstellen, festgestellt hat, dass, in Erwerbstätigenstunden gerechnet, im Jahre 2001 in Deutschland 500 Millionen Stunden weniger gearbeitet worden ist? Es gibt zwar mehr Beschäftigungsverhältnisse; aber es wird weniger gearbeitet. ({0}) Das ist auch logisch: Wenn Sie 2 Millionen Teilzeitarbeitsplätze zusätzlich haben, weil Sie die 630-Mark-Jobs heutzutage mitzählen, aber 1 Million Vollzeitarbeitsplätze weniger, dann haben Sie zwar 1 Million Arbeitsplätze mehr; aber mehr gearbeitet wird in Deutschland nicht. Sie kennen genauso gut wie ich das Sachverständigengutachten, aus dem ganz klar hervorgeht, dass im Jahre 2001 in Deutschland 500 Millionen Stunden weniger gearbeitet worden ist. Deshalb bitte ich Sie, in diesem Zusammenhang die ganze Wahrheit zu sagen. ({1})

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Herr Rauen, zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass Sie zunächst einmal zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir eine Politik des Überstundenabbaus betreiben. ({0}) Die von Ihnen genannte Zahl entspricht dem Überstundenabbau. So einfach erklärt sich das. ({1}) - Jetzt gebe ich Ihnen eine einfache Antwort und Sie lachen sich darüber kaputt. ({2}) Lassen Sie mich also im Kontext fortfahren. Ich wollte Ihnen gerade sagen: Begradigen Sie doch die Arbeitslosenstatistik! ({3}) Es ist doch geradezu irrsinnig, dass die Unternehmen unter Zuhilfenahme der Sozialkassen Frühpensionierungen vornehmen. Die Leute gehen dann mit 58 in Rente und sind zwei Jahre lang arbeitslos gemeldet. Das größte Unglück, das ihnen passieren könnte, wäre, dass sie jemand vermitteln will. Aber sie werden natürlich in der Statistik geführt. Das sind allein 15 Prozent der Arbeitslosen. Wenn ein junger Mensch nicht sofort einen Studienplatz bekommt, er aber in der Krankenversicherung bleiben möchte, dann muss er sich arbeitslos melden, obwohl bekannt ist, dass er fünf Monate später mit einem Studium beginnen wird. ({4}) Wenn jemand, der arbeitslos ist, bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, dann wird er bis zur Aufnahme der Arbeit immer noch in der Arbeitslosenstatistik geführt, obwohl er gar nicht mehr vermittelt zu werden braucht. Deswegen nur noch einmal die Nebenbemerkung: Begradigen Sie doch die Arbeitslosenstatistik, ({5}) sodass wir wissen, wer wirklich arbeitslos ist und vermittelt werden muss.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Niebel?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ja, sie kann ja nur besser werden. ({0})

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vorweg vielen Dank für das Lob, Herr Minister. Herr Minister, wenn Sie die Statistik so verändern, wie Sie das eben skizziert haben, wie wollen Sie dann das Problem lösen, dass eine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld die Verfügbarkeit im Rahmen der Vermittlung in Arbeit ist? Wenn Sie all diejenigen, die Sie eben genannt haben, aus der Statistik herausnehmen wollen, aber die Verfügbarkeit weiterhin unterstellen, dann haben Sie das Problem, dass Menschen mit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bedacht werden, die die genannte Zugangsvoraussetzung für diese Leistung gar nicht mehr erfüllen. In der Konsequenz dürfte jemand, der auf einen Studienplatz wartet ({0}) und einen Leistungsanspruch hat, aber nicht vermittelt werden will, auch kein Geld bekommen. Wie wollen Sie dieses Problem lösen?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ihre Frage war: Wie lösen Sie dieses Problem? Aber Sie haben etwas beschrieben, was gar kein Problem ist. ({0}) Es ist doch völlig klar, dass wir trennen müssen zwischen denjenigen, die einen Leistungsanspruch haben, und denen, die keinen haben. Wenn eine Firma einen 58-Jährigen in die Frührente schickt, soll er seinen Leistungsanspruch nicht verlieren. Ich muss aber für die Statistik wissen: Will er überhaupt vermittelt werden? Ist das ein echter Arbeitsloser? ({1}) Insofern muss eine Trennung vorgenommen werden. Damit ist das, was Sie hier als Problem beschreiben, gelöst. ({2}) Jetzt fahre ich in meiner Rede fort. Überlegen Sie sich doch einmal eine ernste Frage. Ich komme zum Thema zurück. Nachdem ich Ihnen vorhin zugehört habe ({3}) - Sie haben ja gar nicht geredet ({4}) und gelesen habe, welche Säulenmodelle Sie zu Papier gebracht haben, stelle ich fest, dass sich etwas wiederholt, was wir Ende 1998 als Problem vorgefunden haben: eine kollektive Flucht aus den Sozialsystemen. Diese kollektive Flucht musste damals gestoppt werden. ({5}) Deswegen waren Korrekturen notwendig, etwa bei den 630-Mark-Jobs oder auch bei der Definition des Begriffes „selbstständig“. Wir haben heute über 4 Millionen so genannte 630-Mark-Arbeitsverhältnisse. Sie haben selber richtig bemerkt, dass dadurch heute fast 3 Milliarden Euro in die Sozialkassen eingezahlt werden. Wir haben des Weiteren durchaus Deregulierungen am Arbeitsmarkt vorgenommen. ({6}) Nur muss man sie auch zur Kenntnis nehmen. Wir haben in Deutschland verschiedene Modelle des Kombilohns eingeführt, eines jetzt bundesweit. Ich weise gerne darauf hin: Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Leute ohne sachlichen Grund befristet einzustellen, sodass das Thema Kündigungsschutz etc. in diesen Fällen entfällt. ({7}) Wir haben diese Möglichkeit insbesondere für Arbeitnehmer ab dem 56. Lebensjahr geschaffen. Ich stelle allerdings fest, dass von dieser Form der Deregulierung in der Wirtschaft wenig Gebrauch gemacht wird. Zu dem Antrag, den Sie heute stellen, hat die Bundesregierung eine sehr einfache Position: Erstens. Wir lehnen alles ab, was, wie Sie es fordern, zu einer Dauersubventionierung von Arbeitsplätzen führt. ({8}) Zweitens. Wir sehen sehr kritisch, ob sich nicht, wenn man das umsetzen würde, was Sie fordern, eine regelhafte Wandlung von regulären Vollzeitarbeitsplätzen in jede Menge von einfachen Teilbeschäftigungsverhältnissen ergäbe. ({9}) Das war nämlich das, was uns in den 90er-Jahren Probleme bereitet hat. ({10}) Ihr Antrag basiert auf einer sehr einfachen Denke: Wachstum schaffen, indem man die Flucht aus den Sozialsystemen ermöglicht. ({11}) Das kann keine Arbeitsmarktpolitik sein. ({12}) Arbeitsmarktpolitik muss neben der erfolgten Deregulierung am Arbeitsmarkt vor allem eine vernünftige Wachstumspolitik bedeuten. ({13}) In Bezug auf die Wachstumspolitik ist eben ein interessanter Satz gefallen, der inhaltlich ausdrückte: In dem Maße, in dem wir unsere Sozialsysteme abbauen, schaffen wir Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum. Das ist genau falsch. ({14}) Wir brauchen Wirtschaftswachstum, um die Sozialsysteme und die soziale Gerechtigkeit im Lande aufrechtzuerhalten und die Arbeitslosigkeit abzubauen. ({15}) Für die Wachstumspolitik, die wir gemacht haben, sprechen durchaus Erfolge. Ich will Ihnen einige Bausteine nennen: Zur Wachstumspolitik gehört, dass wir in den neuen Bereichen für Unternehmensgründungen sorgen. ({16}) Diese Bundesregierung hat beispielsweise - um nur einen kleinen Baustein zu nennen - einen Gründerwettbewerb für Multimediaunternehmen ausgerufen. Das hat zu 1 000 Unternehmensgründungen und der Schaffung von etwa 12 000 Arbeitsplätzen geführt. Das ist ein ganz kleiner Baustein in einem sehr modernen Segment. Zur Wachstumspolitik, die Arbeitsplätze schafft, gehört beispielsweise auch eine Mittelstandspolitik, die sich dem Problem der Finanzierung des Mittelstandes annimmt. Sie wissen, diese Problematik ereilt die Politik. Nicht wir sind diejenigen, die im Privatbankensektor die Linie vorgeben, dass es sich nicht mehr lohne, den Mittelstand zu finanzieren, weil der Beratungsaufwand zu hoch sei. ({17}) Wir werden in jedem Falle, einschließlich unserer Mitarbeit bei Basel II, dafür sorgen, dass der Mittelstand definitiv sicher sein kann, dass er zu den Konditionen, die bisher galten, finanziert wird. ({18}) Nötigenfalls werden wir das seitens der Bundesregierung regeln müssen. Zur erfolgreichen Wirtschaftspolitik, die Arbeitsplätze schafft, gehört übrigens auch die Industriepolitik. Ich beobachte jetzt, wo der Wahlkampf beginnt, dass sich insbesondere seitens der CDU/CSU eine Art Industriefeindlichkeit in die Diskussion einschleicht. ({19}) - Ja, sicher. - Wer ist denn beispielsweise kritisch gegenüber einer angeblichen steuerlichen Bevorteilung der Großbetriebe? ({20}) Wer will denn die steuerfreie Beteiligungsveräußerung abschaffen? Das steht doch in Ihrem Programm. ({21}) Ich sage Ihnen: Damit werden Sie zu einem Standortrisiko für unser Land. ({22}) Sie müssen sich einmal überlegen, dass es Ihnen in den 90er-Jahren gelungen ist, dass kaum jemand aus dem Ausland in Deutschland investieren wollte. In einem Jahr gab es überhaupt keine Auslandsinvestitionen. Während unserer Regierungszeit haben sich die Auslandsinvestitionen - ohne Vodafone - inzwischen auf über 50 Milliarden Euro erhöht. Das ist mehr als eine Verdopplung des Niveaus der 90er-Jahre. Da Sie die Industrie so kritisch angehen, sollten Sie Folgendes bedenken: Der Export, von dem Deutschland abhängt, besteht zu 85 Prozent aus Industrieprodukten. ({23}) Die Großindustrie ist oft auch Arbeitgeber für den Mittelstand. Zu behaupten, wer Industriepolitik mache, der mache keine Mittelstandspolitik - das tun Sie in Ihren Wahlkampfaussagen -, ist absolut kontraproduktiv. ({24}) - Ich weiß, wovon ich rede. Wer rennt denn in Brüssel herum und hintertreibt dort die Politik dieser Bundesregierung, mit der EU-Kommission zusammen zu einer vernünftigen Industriepolitik zu kommen? Wer sagt denn, dass er mit größter Skepsis auf gewisse Differenzen zwischen Bundesregierung und Brüssel blickt? Wer ist denn in Brüssel und hintertreibt dort unsere Kohlepolitik? Das sind doch Leute aus Ihren Reihen. ({25}) Angesichts der Gefahr, dass das so weitergeht, muss ich Ihnen sagen: Wir müssen einige der Eigenheiten unseres Wirtschaftssystems in Brüssel verteidigen. Ich hoffe nicht, dass Ihre Politik so weit geht, dass Sie in Brüssel noch dafür eintreten, die deutsche Handwerksordnung abzuschaffen. ({26}) - Ich höre doch entsprechende Stimmen aus Brüssel.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Minister Müller, gestatten Sie zwei Zwischenfragen, eine von Herrn Hinsken und eine von Herrn Hirche?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ja.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege Hinsken, Sie haben das Wort.

Ernst Hinsken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000906, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Minister, Sie stellen jetzt Ihre großen wirtschaftspolitischen Leistungen heraus, die angeblich von dieser Bundesregierung erbracht worden sind. ({0}) Sie versuchen, einen Gegensatz zwischen der Industriepolitik und der Mittelstandspolitik der CDU/CSU-Fraktion zu konstruieren. Dem ist aber nicht so. ({1}) Da Sie hier herausstellen, dass Ihre Politik so gut ist, muss ich Sie fragen: Worauf führen Sie es zurück, dass wir in diesem Jahr über 40 000 Insolvenzen zu erwarten haben? Worauf führen Sie es zurück, dass durch das 630-DM-Gesetz im Hotellerie- und Gaststättengewerbe 80 000 bis 100 000 Arbeitsplätze leider nicht mehr besetzt werden können, also für den Arbeitsmarkt verloren gegangen sind? ({2}) Die Menschen vermissen den notwendigen Anreiz, diese Jobs nach der neuen Regelung anzunehmen. Das ist doch eine verfehlte Politik, für die Sie mit verantwortlich zeichnen. Deshalb meine ich, Sie sollten auch auf dieses Thema eingehen, zumal Sie die Frage meines Kollegen Rauen noch nicht einmal zu einem kleinen Teil beantwortet haben.

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ich habe die Frage von Herrn Rauen mit Hinweis auf die Statistik sehr klar und eindeutig beantwortet. ({0}) Herr Hinsken, ich will Ihnen Folgendes sagen. Wir müssen darüber streiten, ob es richtig ist, dass eine Bedienung, die am Tresen einen Teller mit Eisbein in die Hand nimmt und ihn auf dem Gästetisch absetzt, zwischendurch vom Gaststättengewerbe zu einer selbstständigen Handelsvertreterin erklärt wird. ({1}) Wenn das das System ist, mit dem Sie Arbeitsplätze schaffen wollen, dann sage ich Ihnen: Das ist ein Abbau von sozialer Grundsicherung. ({2}) Wenn es hierzulande nur noch Bedienungskräfte sind, die selbstständige Handelsvertreter sind, ({3}) und wenn es keine angestellten Busfahrer mehr gibt, weil alle selbstständige Unternehmer sind, ist in diesem Lande etwas faul. ({4})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hirche zu?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ja.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege Hirche.

Walter Hirche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002678, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Minister, Sie wollen hier Wertschätzung für Ihre Bemühungen zur Unterstützung der Wirtschaft gewinnen. Ist es richtig, dass die Bundesregierung innerhalb der EU bereit ist, die französischen Mineralölsteuerbefreiungen zugunsten des französischen, italienischen und niederländischen Gewerbes zu unterstützen, was bedeuten würde, dass beim deutschen Speditionsgewerbe Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet werden, und das nur, um unsinnige Steinkohlesubventionen in Brüssel durchzusetzen? Sind die Meldungen der Zeitungen, die von diesem Subventionskuhhandel berichten, richtig?

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ich könnte Ihre Frage dann sachlicher beantworten, wenn Sie die Worte „unsinnige Steinkohlesubventionen“ und „Kuhhandel“ vermieden hätten. ({0}) So will ich Ihnen den Stand zur Stunde mitteilen: Wir sind in Verhandlungen. ({1}) - Wenn die Gegenleistungen stimmen, ja. ({2})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Hirche, Sie dürfen sich setzen. Nun hat der Herr Minister wieder das Wort. ({0})

Werner Müller (Minister:in)

Politiker ID: 11005310

Ich darf die Union noch einmal bitten, die Industriepolitik in Brüssel gemeinsam zu vertreten und den Standort Deutschland, bezogen auf die Steuerpolitik, nicht schlechter zu machen, nachdem er jetzt wieder herausgeputzt wurde. ({0}) - Was heißt denn „Schlusslicht in Europa“? Ich bewundere an Ihnen, wie Sie es geschafft haben, Ihre Leistungen von über 16 Jahren aus dem Gedächtnis zu streichen. ({1}) Von 1992 bis 1998 - Sie wollen es nicht hören, es geht aber aus der amtlichen Statistik hervor - hatte DeutschErnst Hinsken land ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent. Wenn das, was die Institute sagen, richtig ist, hatten wir in den ersten knapp vier Jahren unter Bundeskanzler Schröder ein Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent. Das ist schon ein Niveauunterschied. ({2}) Bedenken Sie, dass es in den 80er-Jahren nur ein leicht höheres Wachstum als 1,3 Prozent gab. In den gesamten 80er-Jahren lag Deutschland im letzten Drittel aller EULänder, während wir in den 90er-Jahren sogar am Ende aller EU-Länder standen. Wir haben uns aus der Schlusslichtposition in eine Aufstiegsposition gebracht. ({3}) - Dass Sie lachen, ist klar, weil Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass wir das Wachstumsniveau substanziell gesteigert haben. ({4}) Wenn man 20 Jahre lang auf einem absteigenden Ast sitzt, kann man nicht in vier Jahren Weltmeister werden. Man muss zufrieden sein, dass man wieder ein Stück nach oben gekommen ist und die Basis geschaffen hat, überhaupt wieder Wachstumspolitik betreiben zu können. ({5}) Ich kann Ihnen das an Beispielen demonstrieren. ({6}) Als wir antraten, gab es beispielsweise fast keine Exporte mehr nach Russland und nach China. Wir haben gemeinsam mit der Industrie dafür gesorgt, dass der Export in diese Länder wieder aufgebaut wurde. Der Export nach Russland ist im letzten Jahr um über 50 Prozent gewachsen; er hat jetzt ein Volumen von weit über 10 Milliarden Euro erreicht. Auch das Exportvolumen nach China beträgt weit über 10 Milliarden Euro. ({7}) Parallel dazu haben wir den Trend der 90er-Jahre, als wir permanent Anteile am Welthandel verloren haben, gewendet. Seitdem wir regieren, gewinnen wir im Welthandel wieder hinzu. ({8}) International sind wir wettbewerbsfähiger geworden. In den letzten drei Jahren haben wir allein das Exportvolumen in die USA von 40 Milliarden Euro auf 80 Milliarden Euro erhöht. ({9}) Das alles sind Zahlen, die Sie durch laute Zwischenrufe unhörbar machen wollen. Wir werden diese Zahlen vertreten. Deswegen sage ich: Führen Sie den Wahlkampf ruhig auf wirtschaftspolitischem Gebiet. Sie werden sich noch wundern. Wir werden das, was nicht jeden Tag schlagzeilenartig in der Zeitung steht, den Bürgern durch eine haargenaue, redliche und ehrliche Information vermitteln. ({10}) Wir haben die Basis geschaffen, um wieder ein Wachstumsland zu werden. ({11})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile nun der Kollegin Dr. Irmgard Schwaetzer für die FDP-Fraktion das Wort.

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002120, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Situation in Deutschland so toll ist, wie Wirtschaftsminister Müller gerade beschrieben hat, ({0}) dann frage ich mich wirklich, warum die Arbeitslosenstatistik immer noch bei 4 Millionen verharrt, obwohl Bundeskanzler Schröder zugesagt hat, die Arbeitslosenzahl auf 3,5 Millionen zu senken, ({1}) und warum wir durch die enorm gestiegene Zahl von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach wie vor einen ausufernden zweiten Arbeitsmarkt haben. ({2}) Meine Damen und Herren, es hilft kein Tricksen und kein Täuschen; es helfen keine Zahlen, die immer haarscharf an der Realität vorbei operieren. Die rot-grüne Koalition ist mit ihrer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in dieser Legislaturperiode gescheitert. ({3}) Sie haben den Arbeitsmarkt, der wirklich hätte flexibilisiert werden müssen, weiter verbarrikadiert. ({4}) 630-DM-Gesetz, Scheinselbstständigengesetz, Teilzeitgesetz - all dies hat dazu geführt, dass die Unternehmen wegen der zusätzlichen Bürokratie große Schwierigkeiten haben, einzustellen. ({5}) Die Arbeitnehmer fragen die Arbeit im Niedriglohnbereich nicht mehr nach, weil das, was sie hinterher netto auf der Hand haben, wirklich nicht mehr ausreicht, um die Familie zu ernähren. ({6}) Das ist genau der falsche Weg. So wird den Arbeitslosen nicht geholfen. Vielmehr müssen Barrikaden abgebaut werden. ({7}) Wie wenig von den Ankündigungen des Bundeskanzlers zu Beginn dieser Legislaturperiode übrig geblieben ist, kann man an einem kleinen Mosaikstein ablesen, um den es jetzt offensichtlich eine Diskussion im SPD-Vorstand gegeben hat. Der Bundeskanzler und der Bundesarbeitsminister haben hier im Parlament ein Dutzend Mal angekündigt, dass sie die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zusammenlegen wollen. Auf Druck der traditionell reformscheuen und reformängstlichen Gewerkschaften ist das nun wieder aus dem Wahlprogramm gestrichen worden. ({8}) Meine Damen und Herren, was wollen Sie eigentlich noch tun, um wirklich von den 4 Millionen Arbeitslosen herunterzukommen? Die Grünen wehren sich nicht einmal dagegen. Sie haben nicht einmal mehr die Kraft dazu. ({9}) Der Antrag der Union, den wir hier debattieren, geht im Prinzip in die richtige Richtung. Aber auch er ist noch nicht wirklich der Startschuss für grundlegende Reformen und eine Neugestaltung der Arbeitsmarktpolitik. ({10}) Wir sind uns zumindest mit der Union einig, dass wir mehr Chancen im Niedriglohnbereich und mehr Teilzeitarbeit brauchen. ({11}) Wir machen uns seriöse Gedanken darüber, wie man diesen Bereich gestalten kann, ohne dass Sprünge und Brüche auftreten oder zusätzliche Hürden aufgebaut werden. Vielmehr soll es eine kontinuierliche Entwicklung vom Niedriglohnbereich bis zu einer gut entlohnten Vollzeitbeschäftigung geben, ohne dass, Herr Bundeswirtschaftsminister, Dauersubventionen ins Recht eingeführt werden. ({12}) Deswegen ist es richtig, dass wir uns überlegen, wie wir dem Hotel- und Gaststättengewerbe wieder die notwendigen Arbeitnehmer verschaffen. Die Zahlen sind eben schon genannt worden. Durch Ihre Neuregelung der 630-DM-Beschäftigung ist ein massiver Arbeitsplatzabbau eingetreten, ({13}) vor allen Dingen im Handwerk und im Einzelhandel. Wenn mehr Arbeitslose mehr Gerechtigkeit beinhalten, ({14}) dann allerdings ist Ihre Gerechtigkeitsvorstellung ganz eindeutig auf eine einzige Klientel ausgerichtet: die, die Arbeit haben, das heißt die Arbeitsplatzbesitzer und nicht diejenigen, die draußen vor der Tür stehen. ({15}) Das nenne ich nicht sozial gerecht. ({16}) Wir wollen, dass diejenigen, die jetzt draußen vor der Tür stehen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt hineinwachsen können. Deswegen ist es richtig, dass wir uns überlegen, wie wir auch geringer entlohnte und geringer qualifizierte Beschäftigung attraktiv machen können. Die Union fordert, die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von jetzt 325 Euro auf 400 Euro anzuheben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir glauben, dass dieser Schritt nicht ausreicht. Denn Sie bauen dadurch - das wird in Ihrem Antrag auch deutlich - wieder eine zweite Schwelle ein. Sie haben diese zweite Schwelle zwischen 400 und 800 Euro vorgesehen. Die FDP ist in ihrem Antrag, den wir vor einigen Wochen hier debattiert haben, diesen Weg konsequent zu Ende gegangen und wir fordern Sie auf, diesen Weg mit uns zu gehen. Wir haben gesagt: Es gibt nach unserer Vorstellung natürlicherweise eine Schwelle und das ist die des steuerfreien Existenzminimums. Wir wollen mit unserer Steuerreform dieses steuerfreie Existenzminimum weiter anheben, nämlich auf 7 500 Euro im Jahr für jeden Erwachsenen und jedes Kind. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich eine Entlastung für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben, für diejenigen, die Kinder haben. ({17}) Wenn man diese Grenze akzeptiert, muss man doch auch sagen, dass die Beschäftigung mit einer Entlohnung unterhalb der Schwelle des steuerfreien Existenzminimums anders behandelt werden muss. Deswegen wollen wir die Möglichkeit von Beschäftigungsverhältnissen für 630 Euro einführen, die dann pauschal versteuert werden. Diese pauschale Besteuerung bezahlt der Arbeitgeber. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich ein Anreiz, Beschäftigung im Niedriglohnsektor aufzunehmen. ({18}) Deswegen bitten wir Sie, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen. Wichtig ist doch, die Anreize für die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt richtig zu setzen. Es geht nicht um die Ausweitung - Sie haben uns das immer vorgeworfen, jetzt betreiben Sie es selber - von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, also des zweiten Arbeitsmarktes, sondern es geht um die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Mit einem solchen Konzept ist das vernünftigerweise zu machen. Ich wiederhole: Es geht auch nicht darum, Arbeitsplätze dauerhaft zu subventionieren. Deswegen sagen wir: Um das weitere Hineinwachsen in eine gut entlohnte Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern, wollen wir auch die Brücke zwischen Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Entlohnung bauen, die Lücke schließen, die durch die Überschreitung von Grenzen entsteht, und schlagen deswegen vor, dass die Anrechnung des Arbeitseinkommens auf die Sozialhilfe anders gestaltet wird als heute, dass nämlich höhere Beträge anrechnungsfrei bleiben und dass die Anrechnungssätze langsam abgeschmolzen werden. ({19}) Wenn Sie das so machen, meine Damen und Herren, haben Sie wirklich ein konsequentes Konzept aus einem Guss, das tatsächlich die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt schafft. Dies müsste noch ergänzt werden mit der Aktivierung all der Menschen, die arbeitsfähig sind, aber heute - aus welchem Grunde auch immer - keine Beschäftigung haben, auch um keine Beschäftigung nachsuchen. Sie reden selber davon, dass es 700 000 Sozialhilfeempfänger gibt, die eigentlich arbeitsfähig sind, aber aus irgendwelchen Gründen nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind. Dieses Problem - darin sind sich übrigens auch sozialdemokratische städtische Sozialdezernenten einig - können Sie nur dadurch lösen, dass Sie Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu einer einheitlichen, klar gegliederten Leistung zusammenlegen. ({20}) Herr Laumann wollte gerade ein wenig klatschen, aber er hat sich dann besonnen; denn diesen letzten Schritt macht die Union auch noch nicht mit. ({21}) Aber alle Fachleute sind sich darüber einig, dass dies zusammengelegt werden muss. Erst dann können Sie nach dem Konzept „Fördern und fordern“ in diesem Bereich wirklich eine aktivierende Sozialpolitik betreiben. ({22}) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine Menge Ansätze in dem Unionsantrag, über die wir sicherlich weiter debattieren werden. Wichtig ist aber, dass nach dem 22. September endlich gehandelt wird. ({23}) - Sie haben zwar eine ganze Menge gemacht, aber Sie hatten keinen Erfolg, Herr Dreßen. 4 Millionen Arbeitslose zeigen doch ganz klar, dass Ihr Weg der falsche Weg ist und dass es deshalb darauf ankommt, etwas anderes zu machen, um mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. ({24}) Die FDP hat ihre Oppositionszeit genutzt. Wir haben gut durchdachte, sorgfältig formulierte Konzepte vorgelegt. ({25}) Wir sind gerüstet, Verantwortung zu übernehmen. Ich danke Ihnen. ({26})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegen Dr. Thea Dückert das Wort.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, jedenfalls von uns in den Koalitionsfraktionen ist niemand so vermessen zu behaupten, dass wir in der Arbeitsmarktpolitik das Ziel, nämlich den Abbau der Massenarbeitslosigkeit, vor allen Dingen auch der langen Dauer von Arbeitslosigkeit, schon erreicht hätten. Das liegt daran, dass der Reformbedarf enorm groß war, als wir die Regierung übernommen haben. Aber richtig ist auch - ich denke, darüber muss man diskutieren -, dass wir auf diesem langen Weg, den Arbeitsmarkt wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, schon viele zentrale Schritte zurückgelegt haben. Ich will an ein paar Dinge erinnern, die Sie von der Opposition natürlich ablehnen mussten und auch ablehnt haben, so zum Beispiel an das Job-AQTIV-Gesetz. Frau Schwaetzer hat gerade behauptet, bei der Arbeitsmarktpolitik würden wir uns auf den zweiten Arbeitsmarkt konzentrieren. ({0}) Nein, Frau Schwaetzer, wir haben mit dem Job-AQTIVGesetz ein Gesetz eingeführt, ein altes Gesetz, das Sie jahrelang fortgeführt haben, verändert, und zwar in einem ganz zentralen Punkt, dem Paradigma der Arbeitsmarktpolitik. Es geht nämlich nicht darum, irgendwohin zu vermitteln, nicht darum, zunächst in den zweiten Arbeitsmarkt zu vermitteln, die Leute irgendwo abzustellen, sondern es geht darum, die Leute in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, sie wirklich maßgeschneidert an der Person zu beraten, und zwar vom ersten Tag an, und sie nicht erst lange warten zu lassen, bis sie dann in Maßnahmen kommen. ({1}) Das haben Sie jahrelang gemacht. Das haben wir geändert. Ich sagte gerade: Wir haben eine ganze Reihe von Schritten zurückgelegt. ({2}) Wir haben die Reform der Bundesanstalt für Arbeit begonnen, die Sie blockieren wollen. Wir haben - das war das Zentrale und beschäftigungswirksam - die Steuerreform begonnen, wir haben die Steuersätze gesenkt, wir haben die Abgaben gesenkt, beispielsweise durch die Rentenreform. ({3}) - Da rufen Sie: „Taschenspielertricks!“ - Wir haben - das wissen Sie ganz genau - die höchste Steuerlast, die höchste Abgabenlast, die höchste Staatsverschuldung vorgefunden. Das alles haben wir heruntergefahren und genau diesen Weg werden wir weitergehen. Die Wirtschaftswissenschaftler sagen, dass sich dies schon ausgezahlt habe. ({4}) Wir sind am Ende ({5}) einer Talsohle angekommen. ({6}) Ich sage Ihnen, was da passiert ist: Heute, nach dieser schwierigen konjunkturellen Entwicklung im letzten Jahr, haben wir 500 000 Arbeitslose weniger als nach der letzten Krise und nachdem wir Ihr Desaster übernommen haben. Wir haben im Vergleich zu dem, was wir von Ihnen übernommen haben, 1 Million Beschäftigte mehr. Ich sage Ihnen: Wir sind eben genau auf dem Weg, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. ({7}) Wir werden Ihnen, auch wenn Sie versuchen, dies zu verhindern, zeigen, dass man diesen Weg weitergehen kann, und zwar mit einer nachhaltigen Finanzpolitik, ohne die zukünftigen Generationen weiter zu belasten, wie Sie das vorschlagen, meine Damen und Herren. ({8})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Brandner?

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Bitte sehr, Herr Kollege.

Klaus Brandner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003053, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin Dückert, können Sie mir Auskunft darüber geben, wie ernsthaft die CDU ein Thema in der Kernzeit, nämlich das Thema „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“, nimmt, wenn sie mit sechs Abgeordneten im Parlament anwesend ist?

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Brandner, entschuldigen Sie, wenn ich Sie korrigiere. Ich sehe nur vier Abgeordnete der CDU/CSU. Ach, dort hinten haben sich noch zwei versteckt. ({0}) Nun gut, wie ernst die Abgeordneten der CDU die Arbeitsmarktpolitik nehmen, sieht man noch viel besser an dem, was sie hier vorgeschlagen haben. Dazu wollte ich gerade kommen. Herr Brandner, schauen wir uns doch einmal an, was sie vorgeschlagen haben. Herr Laumann hat behauptet, mit ihren Vorschlägen zum 630-DM-Gesetz würden sie etwas am Arbeitsmarkt bewegen, und hat uns gleichzeitig vorgeworfen, dass unsere neuen Regelungen ein Abkassiermodell darstellten. Herr Laumann, es tut mir furchtbar Leid, genau das Gegenteil ist der Fall. Was Sie hier vorschlagen, ist ein reines Abkassiermodell, das auch noch unsozial ist. ({1}) Ich sage Ihnen auch, an welchem Punkt dies deutlich wird: Sie schlagen die Wiedereinführung einer Pauschalsteuer in etwa gleicher Höhe wie bislang die Sozialabgaben vor, die dann als Bundeszuschuss an die Sozialversicherung abgeführt werden soll. Die Belastung für die Arbeitgeber bleibt gleich, aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nehmen Sie den sozialen Schutz, den wir mit unseren Gesetzen verbessern wollten. ({2}) Sie nehmen diese aus der Sozialversicherung heraus. Dies ist der Hintergrund. Sie wollen ohne Gegenleistung für die Versicherten abkassieren und das Geld in die Sozialversicherung stecken. Das wollen wir nicht. ({3})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Dies produziert eine Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu? - Ja. Bitte sehr, Herr Kollege Meckelburg.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin, ich frage Sie: Wollen Sie wirklich den Bürgerinnen und Bürgern klarmachen, dass es eine soziale Absicherung sei, wenn das, was an Sozialversicherungsbeiträgen bei geringfügig Beschäftigten gezahlt wird, am Ende dazu führt, dass sie dann, wenn sie einen solchen Job ein Jahr lang haben, eine Rente von 2,18 Euro pro Monat haben? ({0}) Oder anders gesagt: Wenn sie nach 20 Jahren einer solchen geringfügigen Beschäftigung Rente bekommen, liegt diese dann bei etwa 43 Euro pro Monat. Sie können doch nicht ernsthaft meinen, dass dies eine soziale Absicherung sei. Das glauben Sie doch wohl selber nicht.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Lieber Herr Kollege Meckelburg, ich will den BürgerinDr. Thea Dückert nen und Bürgern klar machen - ich glaube, das wissen die schon - , dass es sozial ungerecht und auch ungerechtfertigt ist, wenn Zeiten, in denen Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen, zum Beispiel aus ihrer Rentenbiografie herausfallen. Wir haben eine Regelung geschaffen, damit dies auch dann, wenn die Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen, nicht passiert. ({0}) Ich nenne Ihnen noch einen zweiten, einen sozialen Unterschied zwischen Ihrem und unserem Ansatz. Sie wollen mit Ihrem Vorschlag zu den 630-Mark-Jobs, mit dem Sie auch die Grenze nach oben schieben wollen, gleichzeitig Menschen aus der Arbeitslosenversicherung herausnehmen, die heute darin abgesichert sind. Deswegen sage ich noch einmal zusammenfassend: Dies ist Abkassieren und gleichzeitig unsozial. ({1}) Sie sprechen Punkte an, über die wir hier wirklich diskutieren müssen. Natürlich entsteht durch diese Regelungen die von Ihnen beschriebene Teilzeitmauer. Wir, die Grünen, haben Modelle vorgelegt, wie diese Teilzeitmauer zu überwinden ist. Aber auch hier gibt es einen fundamentalen Unterschied zwischen Ihnen und uns. Sie wollen die Teilzeitmauer durch progressiv gestaltete Sozialabgaben überwinden. Das bedeutet, dass die Personen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 401 und 800 Euro einen geringeren Sozialschutz haben. Genau dies ist in unserem Modell nicht enthalten. Sie schlagen ein Einstiegsgeld für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sowie Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger vor. Ich halte diesen Ansatz für richtig. Er ist und bleibt aber nur richtig, wenn er in ein sozial verträgliches Konzept eingebunden ist. Wo ist bei Ihnen diese Einbindung? Ein Einstiegsgeld zum Beispiel für Transferleistungsbezieher ist doch nur dann sinnvoll, wenn es sich um einen sicheren Transferleistungsbezug handelt, wenn die Arbeitslosen- und Sozialhilfe also auf einem ordentlichen Niveau liegen. Genau hier setzen Sie mit Ihrer Abkassier- und Kahlschlagspolitik an. Dies sagen Sie nicht in Ihrem Antrag, das sagen Sie auch mit keinem Wort in dieser Debatte, weil es höchst peinlich ist. Sie schlagen vor, für die Wundertüte von Herrn Stoiber mit dem Familiengeld schlichtweg 20 Milliarden Euro aus dem Sozial- und Arbeitslosenhilfeetat herauszunehmen. Unser Sozialhilfeetat ist gerade 19 Milliarden Euro hoch. Letzten Endes schlagen Sie also vor, die Sozialhilfe abzuschaffen. Es tut mir Leid, aber wenn man Ihre einzelnen Vorschläge und beispielsweise Ihre Gegenwehr bezüglich des Mainzer Modells nimmt, bleibt unter dem Strich: Sozialabbau. Wir wollen die Flexibilität am Arbeitsmarkt erhöhen, aber nur auf der Basis einer vernünftigen, verlässlichen sozialen Sicherung, weil sich sonst die Menschen wegen der Auswirkungen auf ihre Erwerbs- und Lebensbiografien den Veränderungen am Arbeitsmarkt mit den damit verbundenen Anforderungen nicht stellen können. Deswegen basieren unsere Vorschläge auf einer soliden sozialen Sicherung und sind nicht wie die Vorschläge der FDP, vor allem aber der CDU, mit dem Abbau von Sozialleistungen verbunden. Danke schön. ({2})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile dem Kollegen Dr. Klaus Grehn für die PDS-Fraktion das Wort.

Dr. Klaus Grehn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003135, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst auf die Beiträge meiner Vorredner eingehen. Frau Kollegin Dückert, die Erfolge des Job-AQTIV-Gesetzes halten sich in Grenzen. ({0}) Auch die Freigabe der privaten Arbeitsvermittlung und die Vermittlungsgutscheine sind noch nicht der Renner. ({1}) Sie werfen zurzeit mehr Probleme auf, als sie lösen. Herr Bundesminister, auf Ihre Lobrede auf die Leistungen der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition antworte ich Ihnen mit Umfrageergebnissen, die besagen: Nach dem „Politbarometer“ erkennen noch immer 77 Prozent der Befragten die Arbeitslosigkeit als das wichtigste Problem an, ({2}) das die Bundesregierung zu lösen hat. Aber, Kollege Dreßen, 90 Prozent meinen, die Bundesregierung komme nicht genügend voran. 79 Prozent sind der Ansicht, die Bundesregierung hätte mehr tun können. Lassen Sie mich dazu noch eines sagen: Die Einschätzung, dass Sie die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen können, liegt in den Umfragen zurzeit bei 18 Prozent. Das war einmal anders. Das sind nun ganz andere Werte, die auf Einschätzungen der Ergebnisse fußen, die erreicht worden sind. Hätte jede der vielen Diskussionen, die wir zur Lage auf dem Arbeitsmarkt, zur Arbeitslosigkeit, zur Beschäftigung und zu den entsprechenden Vorlagen in dieser Legislaturperiode geführt haben, Ergebnisse gebracht und den Erwartungen zumindest halbwegs entsprochen, wäre das wichtigste wirtschaftspolitische Ziel, der Abbau der Massenarbeitslosigkeit, nicht erneut so weit verfehlt worden, wie es in der Tat der Fall ist. Der heute zu behandelnde Antrag der CDU/CSUFraktion mit einem gewichtigen Titel ordnet sich in den Rhythmus „Erwartungen wecken und ihnen dann nicht gerecht werden“ ein. Ähnlichkeiten zur Koalition lassen sich entdecken, die mit ihren Versprechungen zum Abbau der Arbeitslosigkeit auch Erwartungen geweckt hat, die, wie wir sehen, in den vier Jahren nicht erfüllt worden sind. Statt wirklicher Neuansätze und wirksamer Vorschläge enthält der Antrag die schmalspurige Wiederholung von vielfach bereits vorgelegten Forderungen mit den zum x-ten Mal verkündeten zentralen Botschaften zu den 325-Euro-Jobs und Kombilohn als arbeitsplatzschaffende Maßnahmen, die umfassender genutzt werden sollen. Letzteres ist umso unverständlicher, als die Modellversuche in Mainz und im Saarland nichts erbracht haben, wie Sie selbst feststellen und kritisieren. Kombilohn schafft keine neuen Jobs. Er drückt nur auf die Tarife. Wer den Niedriglohnsektor mit nicht existenzsichernden Löhnen immer stärker ausweitet, muss sich darüber im Klaren sein, dass Existenzsicherung und Erwerbsarbeit entkoppelt werden. Zugleich muss er eine Vorstellung davon entwickeln, auf welche Weise die Existenzsicherung dann erfolgen soll. ({3}) Deshalb sollten sowohl die Regierungskoalition als auch die CDU/CSU ihre Position zur Schaffung von Jobs im Niedriglohnbereich korrigieren. Wie wenig sich Niedriglohn in der Schaffung von Arbeitsplätzen niederschlägt, sehen Sie überdeutlich in den neuen Bundesländern. Sie sind der Großfeldversuch für Niedriglohn, aber wahrlich kein Eldorado für Arbeitsplätze. Sie kennen die Zahlen so gut wie ich. ({4}) So richtig der Vorwurf des Aktionismus angesichts der vielen erfolglosen Modellprojekte an die Bundesregierung gerichtet ist, so wenig ist die Behauptung empirisch belegbar, dass die Arbeitslosigkeit nur mit umfassenden strukturellen Veränderungen am Arbeitsmarkt abgebaut werden kann. Im Übrigen sucht man in Ihrem Antrag vergeblich Vorschläge zur Lösung dieser strukturellen Probleme. Wir alle wissen, dass es den Königsweg nicht gibt, sondern dass es vieler komplexer Maßnahmen bedarf. Wir können nicht erkennen, dass die im Antrag angeführten Einzelschritte, wie die Ausweitung des Niedriglohnsektors, die Änderung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die Kombination von Verstärkung des Anreizes zur Arbeitsaufnahme und einer Verstärkung von Sanktionsmaßnahmen, die Angleichung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Sozialhilfekonditionen, die Kürzung von Leistungen der Arbeitsunwilligen, wie Sie sie nennen, genauso wenig wie die Maßnahmen des JobAQTIV-Gesetzes oder die Neustrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, einen nennenswerten Beitrag zur Senkung der Arbeitslosenzahlen leisten werden. Der Bestand an Langzeitarbeitslosen wird vielleicht durch das abnehmen, was Sie auf dem Arbeitsmarkt tun wollen, nämlich die Vermittlung zu verstärken. Aber der Bestand an Arbeitslosen wird sich dadurch insgesamt nicht verändern. Alle im CDU/CSU-Antrag enthaltenen Maßnahmen führen nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, weil sie wie schon so häufig bei den Betroffenen ansetzen. Sie suggerieren, dass die Ursache der Arbeitslosigkeit sozusagen in subjektiven Defekten der Arbeitslosen zu suchen ist. Die Verschärfung von Sanktionen oder die Verstärkung von Anreizen für die Betroffenen ist so lange unwirksam, wie es nicht in ausreichendem Maße Arbeitsplätze mit existenzsichernden Einkommen gibt. Das ist das A und O. ({5}) Wer den Niedriglohnsektor favorisiert, sollte nicht vergessen, dass unqualifizierte Arbeitsplätze am schnellsten wieder abgebaut werden. Es werden auf diese Weise Arbeitsplätze subventioniert, die kaum überlebensfähig sind. ({6}) Daraus erwächst nach unserer Auffassung die Aufgabe, die arbeitsplatzschaffende Wirkung von Fördermitteln und Subventionen wirksamer zu kontrollieren, zu stärken und durch an die Höhe der Subventionen gebundene Arbeitsplatzkennziffern zu ergänzen. Das entspräche dem Titel des CDU/CSU-Antrags: „Arbeitnehmer entlasten Vorfahrt für Beschäftigung“. Ähnliche Möglichkeiten sehen wir für Investitionen, die stärker am Beschäftigungsziel orientiert und zugleich intensiviert werden müssen, so zum Beispiel im Bereich der kommunalen Infrastruktur. Um das zu realisieren, bedarf es einer Gemeindefinanzreform und zugleich einer Erhöhung des Anteils der öffentlichen Investitionen am Bruttoinlandsprodukt. ({7}) Wer unter „Vorfahrt für Beschäftigung“ wahrhaft den Abbau der Arbeitslosigkeit versteht, sollte auch die Möglichkeiten nutzen, durch eine Umverteilung der Arbeit und durch den Abbau von Überstunden Arbeitsplätze zu schaffen. Ein Blick nach Frankreich lehrt uns das. Dies sind wegen der Kürze der Zeit nur einige Vorschläge, die die PDS auf den Tisch legt, um Beschäftigung auf- und auszubauen. Sie sind erfolgversprechender als die in Ihrem Antrag aufgeführten Maßnahmen, die für uns so nicht zustimmungsfähig sind. ({8})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Gerd Andres für die SPD-Fraktion.

Dr. h. c. Gerd Andres (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000038, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Haus gleich zu Beginn meiner Rede darauf hinweisen, dass sich im Antrag der CDU/CSU mehrere Fehler eingeschlichen haben. Beispielsweise müsste der Titel dieses Antrags lauten: Arbeitnehmer belasten - Beschäftigung stoppen. ({0}) Ich werde das später noch genauer belegen und beweisen. Ich stelle vorweg die Frage: Was will die Union mit ihren abenteuerlichen Vorschlägen zur Arbeitsmarktpolitik eigentlich erreichen? Entweder will sie den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen streuen oder der vorliegende Antrag dokumentiert das wahre Niveau ihrer sozialpolitischen Denkkraft. ({1}) Die Arbeitsmarktexperten streiten vielleicht untereinander über die besten Maßnahmen zum Abbau von Arbeitslosigkeit oder zum Aufbau von Beschäftigung. Aber in einem Punkt sind sich alle einig: Es gibt kein Patentrezept gegen die Arbeitslosigkeit. Es kann kein Patentrezept geben, weil die volkswirtschaftliche Problemlage sehr komplex ist und viele arbeitslose Menschen ganz individuelle Hilfen brauchen. Gerade deshalb hat die Bundesregierung auf das Job-AQTIV-Gesetz gesetzt und es auch verwirklicht. Gerade deshalb bauen wir die BA zu einer modernen Dienstleistungsagentur um. Deswegen werden wir in der kommenden Legislaturperiode nach gründlicher Vorbereitung die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammenführen. Damit werden sich die Chancen auf berufliche Eingliederung für noch mehr Menschen weiter verbessern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Politik der Bundesregierung braucht sich überhaupt nicht zu verstecken, ganz im Gegenteil. Heute gibt es eine halbe Million Arbeitslose weniger als im Vergleichsmonat Ihres letzten Regierungsjahres, Frau Schwaetzer. An Ihrer Stelle hielte ich mir diese Zahlen immer vor Augen; dann hielten Sie hier auch verantwortungsvollere Reden. ({2}) Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist uns gelungen, obwohl wir eine Schwächephase der Weltwirtschaft durchgemacht haben. Ein Managermagazin hat in diesem Zusammenhang von einer „historischen Wende auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland“ gesprochen. Damit wir uns bei dem Wörtchen „Wende“ richtig verstehen: Es ist eine Wende zum Besseren gemeint. Die Bundesregierung hat auf den Weg gebracht, was machbar und finanzierbar ist. Sie hat viele neue und moderne Konzepte verwirklicht. ({3}) Trotzdem sind wir nicht so vermessen wie Edmund Stoiber, den Menschen das Blaue vom Himmel zu versprechen. Fast 1 Million Arbeitsplätze will Herr Stoiber durch sein bayerisches Kombilohnmodell herbeizaubern. Allerdings ist auch diese Zahl herbeigezaubert; irgendein Fachmann hat sie aus der Luft gegriffen und in die Konzepte geschrieben. ({4}) Ein solches Versprechen ist absolut unseriös, aber auch absolut unbezahlbar. An dieser Frage hat sich der Kollege Laumann wunderbar vorbeigeschlängelt. Wenn Sie die Verdienstgrenzen bei geringfügig Beschäftigten auf 400 Euro anheben und von 400 bis 800 Euro die Sozialversicherungsbeiträge degressiv gestalten, werden Arbeitnehmer zum Beispiel aus dem Schutz der Rentenversicherung gedrängt. Damit werden Sie Milliardenlöcher in die Kassen der Sozialversicherung reißen. Herr Laumann, unsere Berechnungen gehen davon aus, dass Ihr Dreisäulenmodell rund 3,7 Milliarden DM kostet. Sie können ja einmal den Grips aufbringen und erklären, wie Sie das finanzieren wollen. Das wäre in einer solchen Diskussion ausgesprochen hilfreich. ({5}) Dass ausgerechnet Sie, Herr Laumann, als Obmann der Unionsfraktion in diesem Zusammenhang die Sozialversicherung als Abkassierer bezeichnen, empfinde ich als absolut zynisch. ({6}) Wenn Sie das alles zurückführen, dann müssen Sie auch erklären, wie Sie die Löcher in der Sozialversicherung stopfen wollen. Dann wird man den Bürgerinnen und Bürgern allerdings sagen müssen, dass die Union gar keine andere Möglichkeit hätte, als zum Beispiel die Beitragssätze in der Rentenversicherung zu erhöhen oder die Leistungen zu kürzen. ({7}) Es gehört zur Redlichkeit einer Konzeption, dass so etwas nicht verschwiegen wird. ({8}) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns einig, dass die hohen gesetzlichen Lohnnebenkosten - ({9}) - Doch, wir verstehen das richtig. Herr Laumann, vielleicht darf ich Ihnen noch etwas zur Information sagen, damit Sie einmal mitrechnen können: Es gibt in der Größenordnung von 630 bis 830 DM - ich nehme die D-Mark-Sätze - gegenwärtig rund 250 000 Beschäftigte. ({10}) Sie wollen von den pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen zum pauschalen Steuersatz zurückkehren. ({11}) Prüfen Sie einmal folgende Frage: Einen pauschalen Steuersatz kann der Arbeitgeber auf den Betroffenen umlegen, einen Sozialversicherungsbeitrag nicht. Das war einer der Gründe dafür, warum wir von der Pauschalversteuerung weggegangen sind und die Sozialversicherungsbeiträge pauschalisiert haben. ({12}) Das ist wiederum ein Fehler in Ihrem Antrag, der etwas über die Seriosität Ihres Antrages aussagt. In der Größenordnung von 830 bis 1 250 DM gibt es rund 800 000 Beschäftigte, in der Größenordnung von 1 250 bis 1 670 DM nochmals rund 1 Million Menschen, die ganz normal sozialversichert beschäftigt sind. Wenn für sie die Grenzen so angehoben würden und so mit ihnen umgegangen würde, wie Sie es vorschlagen, dann veränderten Sie all diese real existierenden Beschäftigungsverhältnisse dergestalt, dass Sie geringere Sozialversicherungsbeiträge nähmen und die geringfügige Beschäftigung teilweise ausdehnten. Das aber wollen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht; wir werden so etwas auch nicht mitmachen. Wir werden aber im Wahlkampf deutlich machen, welch ein unseriöser und unvernünftiger Vorschlag das ist. ({13}) Ich komme zur angeblichen dritten Säule. Herr Laumann, dazu kann ich nur sagen: Wunderbar! Es wird gesagt, es solle eine Subventionierung eingeführt werden. Bei denjenigen, die Arbeitslosengeld bekommen, wollen Sie 10 Prozent darauf legen, bei denjenigen, die Arbeitslosenhilfe bekommen, 20 Prozent. Es kommt nicht darauf an, etwas darauf zu legen, sondern es kommt darauf an, dass diese Menschen in dauerhafte Beschäftigung kommen und so schnell wie möglich aus den Leistungsbezügen herauskommen. Genau das hat diese Regierung auf den Weg gebracht. Das werden wir fortsetzen. Ich kann Ihnen sagen - Herr Müller hat das auch dargestellt -, mit dieser Bundesregierung wird es keine flächendeckende Subventionierung von real vorhandener Beschäftigung geben. ({14}) Stattdessen setzen wir auch auf das Mainzer Modell als einen Versuch. Es steht allen offen, die neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einer Bezahlung zwischen 325 und 897 Euro annehmen. Ich betone, dass es sich um eine neue Stelle handeln muss. Damit verhindern wir, dass bereits Beschäftigte in diesen Sektor, der bezuschusst wird, hineingedrängt werden. ({15}) Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union, im vierten Punkt Ihres Vorschlages schreien Sie - Sie können es nicht lassen - nach Kürzungen bei der Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Das ist purer Populismus. Natürlich weiß man in den Reihen der Union, dass es bereits Maßnahmen gibt, wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Stelle nicht annimmt. Im letzten Jahr kürzten oder strichen die Arbeitsämter rund 90 000-mal die Leistungen. Außerdem muss ein Arbeitsloser nach sechs Monaten eine Beschäftigung annehmen, deren Lohn genauso hoch ist wie das Arbeitslosengeld. Natürlich haben wir die Instrumente im Job-AQTIV-Gesetz sehr passgenau ausgelegt und wollen, dass Arbeitslose nach dem System „Fördern und Fordern“ stärker gefordert werden. ({16}) Trotzdem erzählt die Union immer wieder ein uraltes Märchen, nämlich das Märchen, dass sich die Arbeitslosen drücken. ({17}) Mit diesem Märchen verhöhnt die CDU/CSU alle Menschen in diesem Land, die Arbeit suchen. Ich frage mich, warum Herr Stoiber das bei seinen Besuchen im Osten der Republik nicht erzählt. Verschlägt es ihm vielleicht selbst die Sprache? ({18}) Die Union begibt sich mit ihren Sprüchen auf das Niveau eines bekannten Fußballspielers aus Bayern, der für ähnliche Äußerungen gerade für ein Spiel aus der Mannschaft geflogen ist. Beim FC Bayern hat das der Trainer entschieden, über die Konzepte der Union entscheiden die Wähler und Wählerinnen. ({19}) Ich sage Ihnen vorher: Sie werden keine Mehrheit dafür bekommen, diese Konzeption um- und durchzusetzen, weil sie sozial unausgewogen ist, dauerhafte Subventionierung erfordert und schwere Schäden für unsere sozialen Sicherungssysteme mit sich bringt. Das werden wir den Menschen deutlich machen und deshalb für eine andere Mehrheit kämpfen. Schönen Dank. ({20})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Wolfgang Meckelburg für die CDU/CSU-Fraktion.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist dringend notwendig, dass wir heute über den Arbeitsmarkt diskutieren. ({0}) Die alte Parole der Arbeiterbewegung lautete: „Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Nach dreieinhalb Jahren Schröder hat man heute den Eindruck, der Streikposten steht im Bundeskanzleramt nach dem Motto: „Alle Räder stehen still, wenn die ruhige Hand es will.“ ({1}) Zu diesem Ergebnis muss man kommen, denn es hat sich auf dem Arbeitsmarkt wirklich nichts bewegt. ({2}) Hier reden Sie dauernd davon, dass 1 Million Arbeitsplätze entstanden sind. Dazu ist zu sagen, dass ein Großteil der Arbeitsplätze, die Sie dauernd anführen, im Bereich der geringfügigen Beschäftigung entstanden ist. Das, was Sie den Leuten vormachen, stimmt also nicht. ({3}) - Hören Sie zu. Erwiesenermaßen schreibt das Ihr eigener Sachverständigenrat. Vielleicht sollten Sie häufiger die Broschüren lesen, statt die Bank der Kollegen zu drücken. ({4}) Aber vielleicht versuchen Sie ja schon zu üben, wie das ist, wenn man demnächst die Regierungsbank verlassen und in die Opposition gehen muss. Ich will Ihnen vorlesen, was Ihr eigener Sachverständigenrat geschrieben hat. Im Gutachten steht wörtlich: Die Diskrepanz zwischen dem Beschäftigungsanstieg in Personen und demjenigen in Erwerbstätigenstunden war im Wesentlichen auf die Zunahme im Segment der geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen. So wörtlich der Sachverständigenrat. Er stellt damit fest, dass die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen ist, aber deutlich weniger Stunden - das wurde im Bericht des letzten Jahres noch deutlicher - gearbeitet wird. Da können Sie doch den Leuten nicht weismachen, es seien Arbeitsplätze entstanden. ({5}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute vor dem Hintergrund von noch immer 4,156 Millionen Arbeitslosen im März des Jahres 2002 über Arbeitsmarktpolitik. ({6}) Das sind im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres noch immer gut 160 000 mehr. Wir reden darüber, dass unter den unter 25-Jährigen die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres um rund 12 Prozent zugenommen hat.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Andres?

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gerne. Aber erst möchte ich noch diesen Gedanken zu Ende führen.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Gerne.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir stellen fest, dass Sie das vom Bundeskanzler vorgegebene Ziel, die Arbeitslosigkeit im Jahr 2002 auf im Durchschnitt 3,5 Millionen zu senken, nicht erreicht haben. ({0}) Die offizielle und auch von Ihnen selbst genannte Zahl liegt bei fast 4 Millionen. Wenn Sie darauf mit dem Wort „Gebetsmühle“ antworten - entsprechende Hinweise gibt es aus den Koalitionsfraktionen -, dann kann ich Ihnen nur sagen: Auf Ihr eigenes Ziel muss immer wieder deutlich hingewiesen werden. Sie müssen an das erinnert werden, was Sie den Bürgern versprochen haben und was Sie nicht erreicht haben. ({1})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun kommt die Zwischenfrage des Kollegen Andres, bitte sehr.

Dr. h. c. Gerd Andres (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000038, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Meckelburg, mir liegen Angaben zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor. Ich will Ihnen einmal ein paar Zahlen nennen: Im April des Jahres 1998 waren 27 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. ({0}) Im April des Jahres 2001 waren 27 800 000 Menschen, also 800 000 mehr, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. ({1}) Sind Sie der Meinung, dass diese 800 000 Menschen geringfügig Beschäftigte sind?

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die einzige Erklärung dafür ist - vielleicht setzen Sie sich einmal mit Ihrem Sachverständigenrat auseinander und fragen ihn, wie er das meint -, dass, wie auch andere bestätigen, ein Großteil dieses Beschäftigungszuwachses - das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sagt, es seien zwei Drittel - auf die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zurückgeht. Vor der Neuregelung ist die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse geschätzt worden. Da diese Tätigkeiten mittlerweile, wie Sie gerade gesagt haben, sozialversicherungspflichtig sind und dementsprechend Sozialabgaben gezahlt werden, lässt sich ihre Anzahl berechnen. Das ist der Unterschied. Viel ist in diesem Zeitraum nicht passiert. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nach der nächsten Zwischenfrage werden wir zur vorgesehenen Rednerfolge zurückkehren. Herr Kollege Andres, bitte. ({0})

Dr. h. c. Gerd Andres (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000038, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich möchte auf diese Zahl zurückkommen. Herr Meckelburg, ich gehe davon aus, dass Sie als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung sachverständig sind. Sie wissen, dass geringfügig Beschäftigte nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden. Man kann nachweisen, dass binnen vier Jahren die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 800 000 gestiegen ist. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass unter diesen 800 000 zusätzlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine geringfügig Beschäftigten sind? Das müssten Sie normalerweise wissen.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das werde ich so nicht zur Kenntnis nehmen. ({0}) Schließlich sind die Aussagen Ihres eigenen Sachverständigenrates klar und deutlich anders. ({1}) Sie können hier mit Zahlen so viel herumtricksen, wie Sie wollen: Im Bereich der Beschäftigungspolitik ist im Wesentlichen nichts passiert. Was den Rückgang der Arbeitslosigkeit angeht, haben Sie deutlich versagt. Sie werden Ihr Ziel in diesem Jahr nicht erreichen. ({2})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Laumann zu oder möchten Sie mit Ihrer Rede fortfahren?

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, sicher lasse ich eine Zwischenfrage zu.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Bitte sehr, Herr Kollege Laumann.

Karl Josef Laumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001294, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Meckelburg, können Sie mir bestätigen, dass diejenigen, die einen 630-Mark-Job ausüben und freiwillig - zusätzlich zum Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung - einen Arbeitnehmerbeitrag an die Rentenversicherung abführen, als sozialversicherungspflichtig Angestellte gezählt werden? ({0}) Können Sie mir bestätigen, dass der Staatssekretär Andres insofern eben nur die halbe Wahrheit gesagt hat?

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das fällt mir leicht, Herr Kollege Laumann: Ich bestätige Ihnen dies. ({0}) Auf den Feldern Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik sind verschiedenste Bereiche zu beackern. ({1}) - Wenn ihr fertig seid, dann sagt Bescheid. Dann mache ich weiter.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun wollen wir die Diskussion fortführen. Ich weiß, dass Sozialpolitiker diskussionsfreudige Menschen sind. Nun hat der Redner das Wort, bitte sehr.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wenn wir über Arbeitsmarktpolitik reden, dann sprechen wir über verschiedenste Bereiche. Festzuhalten bleibt natürlich: In einer sozialen Marktwirtschaft entstehen Arbeitsplätze in Unternehmen und nicht durch konkretes politisches Handeln. Politiker können nicht bestimmen, wie viele Arbeitsplätze da sind. Aber die Politik schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass in Unternehmen Arbeitsplätze entstehen können. Die Bedingungen dafür sind in den letzten Jahren schlechter geworden. Wir brauchen dringend eine Mittelstandspolitik, die dem Mittelstand wirkliche Steuererleichterungen bringt. Wir brauchen eine Politik, die bei der Arbeitsförderung deutliche Änderungen vornimmt, und zwar was Maßnahmen betrifft, die den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt fördern. Wir benötigen auf dem gesamten Feld des Arbeitsrechts dringend mehr Flexibilisierung. Darüber haben wir in der letzten Woche im Ausschuss diskutiert. Eines dieser Felder, auf dem wir wirklich Handlungsbedarf sehen und auf dem wir einen Push für den Arbeitsmarkt erreichen können, ist der Niedriglohnbereich. Deshalb haben wir den Antrag zu diesem konkreten Teilbereich im Sinne eines Rades im großen Räderwerk dessen, was wir tun können, eingebracht. Insofern ist das Bild, wonach alle Räder stillstehen, zumindest an diesem Punkt klar: Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie weigern sich konsequent, hier auch nur ansatzweise Veränderungen vorzunehmen. Worin liegen die Probleme im Hinblick auf die 325-Euro-Jobs? Erstens. Durch Sie ist zu viel Bürokratie eingeführt worden. Nach einer Studie des ISG haben wir festzustellen, dass die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem ersten Quartal 1999 um 700 000 zurückgegangen ist. Davon entfallen 600 000 auf geringfügig Nebenbeschäftigte. Wir haben festzustellen, dass es 1999 zunächst zu ausgeprägten Kündigungswellen kam. Von den 1,4 Millionen Arbeitsplätzen, die dabei verloren gegangen sind, wurden nur rund 50 Prozent wieder besetzt. Die zusätzlichen Kosten für die Betriebe sind zu beziffern. Häufig werden die Personalkosten durch die sehr komplizierten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Meldung der Beitragspflichtigen um bis zu 20 Prozent höher. Es kommt zu Ausweichreaktionen in die Schattenwirtschaft, im Klartext zu Schwarzarbeit statt zu Beschäftigung. Es ist Ihnen mit dieser Regelung nicht gelungen, verheirateten Frauen die Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Lediglich zu 2 Prozent sind bisher sozialabgabenfreie Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden. Das heißt, mit Ihrer Novellierung des damaligen 630-DM-Gesetzes, des jetzigen 325-Euro-Gesetzes, ist mehr Bürokratie und an vielen Stellen der Verlust von Arbeitsplätzen erreicht worden. Das muss dringend rückgängig gemacht werden. Wir wollen einfache Regelungen und einen Push in diesem Bereich. ({0}) Zweitens. In den Bereich im Niedriglohnsektor, in dem die Beschäftigten zwischen 630 DM und 1 600 DM verdienen, also bis etwa 800 Euro, muss Bewegung hineinkommen. Dort gibt es eine Beschäftigungslücke und daWolfgang Meckelburg mit die Möglichkeit, mehr Menschen in Arbeit zu bringen, sofern die Regelungen vernünftig und für Arbeitnehmer akzeptabel sind, weil sie netto einfach mehr in der Tasche haben, wenn sie in diesem Niedriglohnsektor arbeiten. Auch in diesem zweiten Bereich wollen wir für mehr Beschäftigung sorgen. Drittens geht es darum, wie wir stärkere Anreize schaffen können, damit Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe Arbeit annehmen. Auch auf diesem Gebiet ist sicherlich noch mehr machbar. Deswegen haben wir als Union ein Dreisäulenmodell vorgelegt, das ich Ihnen noch einmal kurz darstellen will, weil es in der Diskussion etwas verloren gegangen ist. Dreisäulenmodell bedeutet, dass wir in den drei Bereichen, die ich gerade aufgezeigt habe, die Mobilisierung von mehr Beschäftigung und Wachstum durch Neuregelungen bewirken. Wir wollen einen Push hineinbringen. Wir wollen erreichen, dass den Arbeitnehmern und Arbeitgebern spürbare finanzielle Vorteile entstehen. Wir wollen Regelungen, die unbürokratisch und praktisch zu handhaben sind. Wir wollen, dass das einfach, klar und leicht verständlich ist. Auf die Bürger zuzugehen und ihnen ein Angebot zu machen setzt notwendigerweise voraus, dass sie es zunächst einmal verstehen und dass für die Betriebe nicht zusätzlich Bürokratie entsteht, sondern die Regelung einfach zu handhaben ist. Wenn man dann noch sagen kann: „Du hast netto mehr in der Tasche“, dann ist das ein Modell, das schon von der Idee her sehr überzeugend ist, sofern man es in die Praxis umsetzen kann. Das werden wir nach dem 22. September tun können. Dann wird das ein großer Schritt in Richtung Beschäftigung sein. ({1}) Im ersten Bereich wollen wir die Grenze für die Geringfügigkeit einer Beschäftigung von jetzt 325 auf 400 Euro anheben. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, gehen da etwas weiter, aber ich stelle fest, dass die Schnittmengen zwischen FDP und CDU/CSU im Hinblick auf diesen Bereich sehr groß sind, sodass gerade hierbei nach dem 22. September große Möglichkeiten bestehen werden, sich zu einigen. Wir wollen die Gleichbehandlung der geringfügigen Beschäftigung und der geringfügigen Nebenbeschäftigung wieder einführen. Wir wollen die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge wieder abschaffen, die Sie eingeführt haben, weil sie einen wahnsinnigen Aufwand an Bürokratie bedeuten. Wenn Sie mit Zeitungsverlegern, mit Gebäudereinigern, mit Vertretern des Gaststätten- und Hotelgewerbes reden, dann werden Sie relativ schnell hören, wie viel Bürokratie dafür notwendig ist und dass es für die Betroffenen gar nichts bringt. Ich will die Zahlen noch einmal nennen, weil es ja wirklich kaum nachzuvollziehen ist, wenn Sie sagen, über die Sozialversicherungspflicht werde die Rente abgesichert. Wenn man einen solchen Job ein Jahr ausübt, kriegt man daraus pro Monat eine Rente von 2,18 Euro. Sie können nicht im Ernst behaupten, dass eine solche Regelung zur sozialen Sicherheit im Alter führt. ({2}) Eine Rente von 2,18 Euro - ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass ich nicht den Mut hätte, die Worte zu gebrauchen, die Sie von der Regierungskoalition immer benutzen. ({3}) Um es noch an einer anderen Zahl deutlich zu machen: Arbeitnehmer müssten in der Tat 150 Jahre in einem solchen 325-Euro-Job arbeiten, um überhaupt das Niveau von Sozialhilfe zu erreichen. Sie liegen also mit dem, was sie an sozialer Sicherung erarbeiten und durch ihre Beiträge bezahlen, unter dem, was Sozialhilfeempfängern ohnehin zusteht. Wollen Sie jemandem klar machen, dadurch entstehe zusätzliche Sicherheit? Ich glaube, den Versuch sollten Sie abbrechen. Wir wollen die Besteuerung beim Arbeitgeber abschaffen und die Pauschalsteuer von 20 Prozent wieder einführen. Diese 20 Prozent Pauschalsteuer wollen wir als Bundeszuschuss in die Sozialversicherung einbringen, damit dort keine Lücke entsteht und der Betrag, den Sie bisher über die Sozialversicherungsbeiträge eingebracht haben, gedeckt wird. ({4}) - Gut, die kriegen wir auch noch hin. ({5}) Im Vergleich zu der Anzeige, die Sie in den letzten Tagen aufgegeben haben, ist das ja wirklich ein Popanz. Diese Anzeige in einem Wahljahr - ich habe sie erst einmal gar nicht verstanden. ({6}) In der Anzeige zeigen Sie ein halbes Glas und für das Jahr 2002 noch eines, in dem etwas sprudelt. ({7}) Es glaubt doch kein Mensch draußen, dass in den Themenbereichen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und mehr Beschäftigung irgendetwas in Ihrem Glas sprudelt. Das ist doch völlig von der Realität entfernt. ({8}) Die Flaschen, die das da hereinkippen, kann man noch nicht einmal sehen. Sie sollten sich schämen, dafür viel Geld auszugeben und mit so etwas in einem Wahljahr überhaupt an die Öffentlichkeit zu gehen. ({9}) Das hat mit Information der Bundesregierung absolut nichts zu tun. ({10}) Zu der zweiten Säule zwischen 400 und 800 Euro: Wir wollen, dass durch Bezuschussung linear ansteigend ein Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen übernommen wird. Das heißt, es gibt keine Falle, bei der man von jetzt auf gleich beim nächsten Euro aus der Regelung herausfällt und voll in die Sozialversicherungspflicht gerät. Wir wollen den Korridor zwischen 400 und 800 Euro nutzen, um die Sozialversicherungsbeiträge linear aufzubauen, sodass die Beschäftigten im unteren Bereich relativ wenig zahlen und sich die Beiträge im oberen Bereich an die inzwischen 20,5 Prozent angleichen. Diese Erhöhung ist abgesichert. Die Arbeitszeit sollte nach unseren Vorstellungen mindestens 20 Wochenstunden betragen - wir wollen ja nicht Teilzeitarbeit finanzieren - und die Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer bleiben unverändert. Zur dritten Säule einen letzten Satz: Wenn wir es schaffen, einen Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe in einen Job zu vermitteln, in dem das Nettoeinkommen im ersten Arbeitsmarkt unterhalb der staatlichen Hilfe bleibt, wollen wir das Einkommen zunächst einmal auf die Höhe der entsprechenden staatlichen Hilfe aufstocken und dann noch einen Zuschlag geben, um damit den Anreiz zu schaffen, diesen Job wirklich anzunehmen. Ich glaube, dieses Modell ist so überzeugend, dass es im Bereich Niedriglohn einen Push geben wird. Der Niedriglohnsektor ist nicht alles auf dem Arbeitsmarkt, aber er ist ein wirklich bedeutender Teil, den Sie konsequent aus den Augen verlieren. Allein das ist ein Grund dafür, Sie abzuwählen. ({11})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Werner Schulz für Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Schon wenn ich Sie sehe, Frau Schwaetzer, geht es mir gut. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Verhältnis zu Ihrem Antrag, Kollege Meckelburg, ist ein Glas Wasser allerdings klar und erquickend frisch. Das muss ich Ihnen sagen. ({0}) Vielleicht wäre es auch besser gewesen, Sie hätten sich einmal die Umfrage des ökonomischen Panels angeschaut, ({1}) wonach in unserem Land 49 Prozent der Bürger noch immer glauben, dass die Arbeitsplätze in erster Linie vom Staat geschaffen werden. Mit Ihrem Antrag, mit der Diskussion, die Sie heute führen, verstärken Sie diesen fatalen Fehlglauben; denn Sie suggerieren, man könnte das große Problem der Arbeitslosigkeit mit der Einrichtung eines Niedriglohnsektors beseitigen. In der Überschrift Ihres Antrags heißt es dann auch noch: „Arbeitnehmer entlasten“. Wenn Ihnen das doch ein paar Jahre früher eingefallen wäre! ({2}) Bei Kästner heißt es: „Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.“ ({3}) Das ist mir zu der Überschrift Ihres Antrags eingefallen. 36 Prozent Lohnnebenkosten hatten wir 1990 zu Beginn der deutschen Einheit. Bei gut 42,2 Prozent haben wir das dann übernommen. ({4}) In diesem Anstieg verbergen sich die Kosten für die deutsche Einheit, die da zweckentfremdet untergebracht worden sind. Das hat dazu geführt, dass Arbeit teuer geworden ist, dass Arbeitnehmer belastet worden sind. Das ist ein Riesenproblem. ({5}) Ich glaube nicht, dass man das Problem der Arbeitslosigkeit mit einem Niedriglohnsektor lösen kann, schon gar nicht, wenn dieser hoch subventioniert wird und auf der anderen Seite die Sozialkassen belastet werden, wie Sie das vorhaben. Ich meine, das Problem in unserem Lande besteht eher darin, dass es in einer Situation von exorbitant hohen Vorstandsbezügen Arbeitsplätze mit Löhnen gibt, die nicht existenzsichernd sind. Das ist wirklich ein soziales Problem geworden. Dem müssen wir zu Leibe rücken. Das sind sicherlich schwierige politische Verhandlungen. Ich habe mich gefragt, wie Sie diese Initiative überhaupt finanzieren wollen. ({6}) Das sind etwa 2 Milliarden Euro - wenn man das umrechnet - die dieses Unternehmen kosten wird. ({7}) Wenn man dann noch berücksichtigt - ich kenne das Konzept noch nicht genau; das ist bisher ja nur in groben Zügen an die Öffentlichkeit gedrungen -, dass Sie auch noch eine Steuerreform durchführen wollen, die 42 Milliarden Euro Entlastung bringen soll, und dass Sie auch noch einen Familienlastenausgleich in Höhe von 24 Milliarden Euro verkünden, ({8}) dann entsteht da eine Deckungslücke von 68 Milliarden Euro. Was Sie hier verkünden, ist unseriös und unbezahlbar. ({9}) Insofern kann ich das nur zurückweisen. Frau Schwaetzer - vielleicht könnten Sie mir zuhören, ({10}) wenn Sie mich zu Beginn meiner Rede schon so freundlich begrüßt haben -, wir haben 4,3 Millionen Arbeitslose übernommen. Das ist die Bilanz Ihrer Regierungstätigkeit gewesen. Zurzeit stehen wir bei unter 4 Millionen und ich gehe davon aus - ich hoffe das sehr stark -, dass wir vor der Wahl in diesem Jahr zumindest mit 3,8 Millionen abschließen werden. Was wir damit erreicht haben, ist sicherlich nicht das selbst gesteckte Ziel. ({11}) Aber das ist auch nicht so einfach, wenn die Weltkonjunktur einbricht und sich die Wirtschaft nicht so entwickelt, wie das zu Beginn der Legislaturperiode ausgesehen hat. Jedenfalls sind es 500 000 Arbeitslose weniger als zu Ihrer Regierungszeit.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schwaetzer?

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Bitte sehr.

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002120, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Schulz, sicherlich wissen Sie, dass die demographische Entwicklung in den vergangenen Jahren günstig für den Arbeitsmarkt gewesen ist. Stimmen Sie mir darin zu, dass allein aufgrund der demographischen Entwicklung ein Abbau der Arbeitslosigkeit um 200 000 Personen pro Jahr zu verzeichnen gewesen ist, und stimmen Sie mir darin zu, dass Sie im Jahre 1998 einen Wirtschaftsaufschwung übernommen haben, der natürlich zu weiteren Entlastungen am Arbeitsmarkt geführt hat, ({0}) den Sie dann aber leider wieder verspielt haben? Das war also nicht nur die Weltwirtschaft. ({1})

Werner Schulz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002108, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich will mich jetzt nicht an den Spekulationen darüber beteiligen, wem dieser Aufschwung von 1998 gehört hat. Auf jeden Fall ist uns dieser Aufschwung zugute gekommen; keine Frage. Aber es hat eine große Rolle gespielt, dass es in unserem Land eine Wechselstimmung gab, was die Motivation in der Wirtschaft bewirkt hat. Die Strategie, die Sie in der Wirtschaftspolitik zurzeit betreiben, wird nicht aufgehen. Die eine Hälfte ist, wie wir alle wissen, Psychologie, aber die andere Hälfte ist bei Ihnen Zweckpessimismus. Sie machen dieses Land schlecht. Sie reden es runter. ({0}) Sie reden auch die Erfolge der Regierung runter. Sie sind nicht so übermäßig, dass sie unser aller Erwartungen befriedigen würden. ({1}) Ich gestehe Ihnen gerne: Auch wir hätten lieber einen deutlicheren Rückgang der Arbeitslosigkeit gehabt. Aber der Rückgang ist nicht nur auf die demographische Entwicklung zurückzuführen, sondern es sind 1 Million neue Arbeitsplätze entstanden. Das sollten Sie berücksichtigen. Wenn wir Ihrem Modell folgen würden, würde das eine Menge Geld kosten und relativ wenig bringen. Deswegen bleiben wir bei dem Job-AQTIV-Gesetz und besserer Vermittlung. Das wird uns mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt bringen. Ich danke Ihnen. ({2})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Jetzt erteile ich das Wort der Kollegin Ute Kumpf für die SPD-Fraktion.

Ute Kumpf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003166, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU/CSU ist - das sage ich vor allem mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen aus Bayern - ein Produkt aus der Werkstatt des bayerischen Lüftlmalers Edmund Stoiber: wolkig, widersprüchlich und irreführend. ({0}) Für die Kolleginnen und Kollegen, die Lüftlmalerei nicht kennen: Das ist die Kunst, Dinge so darzustellen, als seien sie real vorhanden. Bei genauerem Hinsehen aber entpuppen sie sich als Täuschung, erweisen sie sich als Luftnummer. Am Hausgiebel mag das ja vielleicht für jemanden, der in der Gegend seinen Urlaub verbringt, noch ganz schön sein, aber die arbeitsmarktpolitische Lüftlmalerei im Antrag der CDU/CSU, das so genannte Dreisäulenmodell des Stoiber Edi aus der Bayerischen Staatskanzlei - wahrscheinlich diente das als Kopiervorlage für diesen Antrag und wahrscheinlich hat er heimlich die Feder geführt -, hätte für den Arbeitsmarkt fatale Folgen. Denn die Vorfahrt für Beschäftigung à la CDU/CSU entpuppt sich bei Werner Schulz ({1}) genauerem Hinsehen als Rutschbahn in prekäre Beschäftigung, als eine Einladung und Aufforderung an die Arbeitgeber, bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln und aufzusplitten. Nicht Vorfahrt für Beschäftigung, sondern der reinste Verschiebebahnhof wäre die Folge. Auch die in Aussicht gestellten 800 000 bis 900 000 zusätzlichen Beschäftigten - so auch die Meinung von Experten; das wurde hier schon einige Male angedeutet - ist eine reine Luftnummer. ({2}) Zur Frage der Subventionen. Ich weiß nicht: Wollen Sie Investitionen oder wollen Sie sie nicht? Auf der einen Seite kritisieren Sie uns, was das Mainzer Modell anbelangt, auf der anderen Seite führen Sie mit Ihrem Zuschlag von 10 Prozent eine Dauersubvention ein, die eine Einladung in Bezug auf Mitnahmeeffekte bedeutet, ein Rein in den und Raus aus dem Arbeitsmarkt, subventioniert oder nicht subventioniert. Das alles zusammen ist die stoibersche Rückwärtsrolle in der Arbeitsmarktpolitik. Hier gilt die Warnung - ich komme aus Bayern -: Vorsicht vor bayerischen Rezepten! ({3}) Wie die Weißwurst und die Radlermaß entstanden sind, will ich hier gar nicht erläutern; das steht in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 24. April. Da erfährt man, wie erfinderisch und manchmal heuchlerisch der Bayer vorgeht. Ich will auch an dieser Stelle sagen, was in der Auseinandersetzung im Wahlkampf oft eine Rolle spielen wird: Bayern ist nicht das bessere Deutschland, wie Sie uns gerne glauben machen wollen. Rund um den Nockherberg, rund um München und um Freising ist der Arbeitsmarkt bei einer Arbeitslosenrate von 3,5 Prozent vielleicht noch in Ordnung; das kann ich auch für Stuttgart sagen. Aber geht man in die Oberpfalz oder nach Oberfranken, sieht die Situation schon anders aus, und zwar sehr betrüblich. In Bezug auf die Struktur dort - aus dieser Gegend komme ich; da bin ich auch gebürtig - hat sich das Nord-Süd-Gefälle eisern gehalten. Es ist unter Edmund Stoiber nicht besser geworden, sondern hat sich sogar noch verfestigt. ({4}) Es ist nichts für den Mittelstand gemacht worden, nichts mit Blick auf Strukturveränderungen. Würde in Bayern nicht das JUMP-Programm greifen, dann wären weitere 5 000 Menschen arbeitslos und ohne Perspektive. ({5}) Noch ein Stichwort - auch hier passt der Vergleich mit der Lüftlmalerei -: Bildung. Den Bayern und Schwaben wird nachgesagt, sie seien furchtbar schlau; die Bayern seien Schlaumeier und die Schwaben Käpsele. ({6}) Aber das Gegenteil ist der Fall. Baden-Württemberg und Bayern haben Weiterbildung bitter nötig. 21,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern haben keine Berufsausbildung. Diese Zahl wird nur noch von Baden-Württemberg mit 23,2 Prozent getoppt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 18,4 Prozent. ({7}) Deswegen ist mir um so unverständlicher, dass die CDU/CSU das Job-AQTIV-Gesetz abgelehnt hat. Mit diesem Gesetz soll gerade den Un- und Angelernten Qualifizierungen ermöglicht, Brücken in den ersten Arbeitsmarkt und in die Weiterbildung gebaut, der Strukturwandel durch eine Qualifizierungsoffensive begleitet und der Mittelstand für die Zukunft fit gemacht werden. Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Er betrifft Rahmenbedingungen, die für Frauen wichtig sind. Die Frauen wollen keine billigen Arbeitskräfte sein. ({8}) Sie wollen nicht einfach abgespeist werden, Frau Schwaetzer, sondern sie wollen eine gesicherte Teilzeit und eine berufliche Perspektive. Dazu bedarf es aber vernünftiger Rahmenbedingungen. Lassen Sie uns auch in diesem Fall nach Bayern und Baden-Württemberg schauen. ({9}) Bayern und Baden-Württemberg mögen in der Automobilproduktion Spitze sein. Aber diese Länder sind Schlusslichter, was die Ganztagsbetreuung anbelangt. In diesem Bereich sieht es ganz düster aus. Man könnte jeden Tag vor Scham rot werden. Bayern und Baden-Württemberg sind hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Frauen - wie auch die CDU und CSU mit ihren Vorstellungen zur Gleichstellung - ein Innovationshemmnis und ein Standortrisiko. Mit Ihrem altbackenen Frauenleitbild treten Sie den Frauen auf die Füße. ({10}) Mütter und Väter werden in Bayern und Baden-Württemberg, was den täglichen Spagat zwischen Familie und Beruf anbelangt, alleine gelassen. Um von dieser Betreuungsmisere abzulenken, wedeln Sie mit Ihrem Familiengeld von 600 Euro. Die Frauen sollen nämlich nicht auf die dumme Idee kommen, noch mehr auf den Arbeitsmarkt zu drängen. Dieses Familiengeld von 600 Euro ist weder seriös finanzierbar noch sozial gerechtfertigt. ({11}) Wir von der SPD stehen den Müttern und Vätern zur Seite. Wir wollen den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Das ist eine der Rahmenbedingungen, die dafür sorgt, dass Beschäftigung und Arbeit für Frauen überhaupt möglich ist. Sie tragen, was die Ganztagsbetreuung anbelangt, ideologische Scheuklappen. ({12}) Wir dagegen wollen Vorfahrt für Beschäftigung - auch für Frauen. Das beginnt mit der Betreuung. In diesem Bereich müssen wir einen Schritt nach vorne gehen. In den Entwicklungsländern Bayern und Baden-Württemberg müssen wir eine entsprechende Entwicklungspolitik betreiben. Vorfahrt für Beschäftigung heißt auch: aktive Arbeitsmarktpolitik, konsequente Förderung beruflicher Aus- und Weiterbildung, Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit, Ausgleich regionaler Strukturunterschiede sowie Rahmenbedingungen für familienfreundliche und beschäftigungsorientierte Arbeitszeit. ({13}) Vorfahrt für Beschäftigung, Frau Schwaetzer, bedeutet auch Fördern und Fordern. Das ist die Politik der ausgestreckten Hand und nicht der geballten Faust, mit der Sie sonst den Arbeitsmarkt regieren und auf ihn einschlagen wollen. Danke. ({14})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege Peter Dreßen, SPD-Fraktion, das Wort. ({0})

Peter Dreßen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002642, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Da diese Debatte in ihren eigenen Reihen auf so wenig Widerhall stößt, muss man sich schon fragen, warum wir eigentlich 75 Minuten - das ist auf Ihre Anregung hin geschehen - dafür angesetzt haben. ({0}) Der Titel des Antrages der CDU/CSU „Arbeitnehmer entlasten - Vorfahrt für Beschäftigung“ klingt zunächst einmal ganz verheißungsvoll. Allerdings kann man den Text vergessen. Denn darin sind nur die alten Kamellen von 1998 enthalten. So ist es, Herr Laumann. ({1}) Würden die Vorschläge der CDU/CSU umgesetzt, wären wir schnell wieder bei dem Arbeitslosenstand von 1998. Da bin ich mir ziemlich sicher. Beim Lesen Ihres Antrages muss man sich schon die Frage stellen, woher Sie eigentlich das Selbstbewusstsein nehmen, im Wahlkampf auf Ihre angebliche Wirtschaftskompetenz zu setzen. In Ihrem Antrag haben Sie kein Wort darüber verloren - das wurde heute schon mehrmals gesagt -, wie Sie die Anhebung der Grenze für die geringfügige Beschäftigung von 325 auf 400 Euro und darüber eigentlich finanzieren wollen. ({2}) - Nein, darüber ist kein Wort enthalten. ({3}) Jeder anständige Kaufmann muss sich überlegen - wenn er weniger Einnahmen oder mehr Ausgaben hat -, ob er aus der eigenen Schatulle das Minus auffüllt oder ob er zur Bank geht. Ich fürchte, Sie wollen wieder zur Bank gehen. Schulden machen - und sonst nichts - war in den 16 Jahren Ihrer Regierung Ihr Credo. Damit können Sie aber keine Arbeitsmarktpolitik finanzieren. ({4}) Durch die Ausweitung des Mainzer Modells haben wir schon den Bereich zwischen 325 und 897 Euro Monatsverdienst attraktiv gemacht, und zwar für den Personenkreis, der eine solche Unterstützung nötig hat, nämlich für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte. Diese Personengruppen werden durch die Umsetzung des Mainzer Modells von Sozialversicherungsabgaben entlastet, damit sich Arbeit für sie wieder lohnt. Nicht nur unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ist Ihr Antrag ein Armutszeugnis, sondern auch unter sozial- und gesellschaftspolitischen. Eine pauschale Subventionierung des Niedriglohnsektors, wie sie von Ihnen gefordert wird, kann doch nicht das Ziel sein. Vielmehr sollte der Schwerpunkt weiterhin auf Qualifizierung und Weiterbildung gelegt werden. Die Arbeit im Niedriglohnbereich soll klar umgrenzten Zielgruppen die Möglichkeit geben, den Übergang in Arbeit wieder zu schaffen. Niedriglohnarbeit soll für uns Sozialdemokraten aber keine Endstation sein, sondern vielmehr eine Etappe auf dem Weg zu höherer, qualifizierterer und besser entlohnter Tätigkeit. Das Verlassen des Niedriglohnbereichs durch Qualifizierung wird im Antrag der Union jedoch gar nicht erst in Erwägung gezogen. Das zeigt meines Erachtens, wessen Geistes Kind Sie sind. Die CDU/CSU schlägt außerdem vor, bei den 325-EuroJobs eine Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber einzuführen und diese als Bundeszuschuss in die Sozialversicherung abzuführen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass Sie gar nicht wollen, dass Geringverdiener eigene Rentenansprüche erwerben. Herr Meckelburg, Sie haben vorhin in der Debatte von einer jährlichen Steigerung von 2,74 DM gesprochen. ({5}) Ich will Ihnen nur sagen, dass die Geringverdiener, wenn sie ihren Eigenbeitrag erbringen, natürlich Anspruch zum Beispiel auf eine Erwerbsminderungsrente und auf Rehabilitationsmaßnahmen haben. Ganz ohne Gegenleistung erfolgt dieser Beitrag also nicht. Das heißt konkret: Sie wollen vor allen Dingen nicht, dass Frauen - sie sind diejenigen, die zu einem maßgeblichen Anteil diese Beschäftigungsverhältnisse eingehen eigenständige Rentenansprüche erwerben können. Sie bekämpfen also nicht nur die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, Sie verhindern auch noch die gesellschaftliche Modernisierung und stellen sich gegen die Rechte von Frauen auf größere materielle Unabhängigkeit. Ich bin gespannt, ob die Vorsitzende der FrauenUnion, Kollegin Böhmer, diesen Antrag mitträgt. ({6}) Da Frauen nach Ihrem Weltbild aber ohnehin nur ins Heim und an den Herd gehören, ({7}) wundere ich mich nicht, dass wir uns über solche Anträge hier in diesem Hause unterhalten müssen. Sie streben eine Entlohnung, die dem Tarifvertrag bzw. den örtlichen Bedingungen entspricht - nach dem Mainzer Modell erfolgt eine solche -, offensichtlich nicht an. Dies bedeutet ein weiteres Aushebeln der Tarifverträge. Dem Arbeitgeber soll es ermöglicht werden, zu möglichst niedrigen Löhnen einzustellen. Auf eine sozialverträgliche Entlohnung der Arbeitnehmer legen Sie also offensichtlich keinen Wert. Mit Ihren Forderungen können Sie die Arbeitnehmer nicht entlasten, geschweige denn der Mehrbeschäftigung Vorfahrt geben. Ich möchte Ihnen deshalb einige Vorschläge machen, damit Sie sich bei Ihrem nächsten Antrag nicht erneut blamieren müssen. Das Schöne an diesen Vorschlägen ist, dass sie schon umgesetzt sind und sich in positiver und nachhaltiger Weise auf den Arbeitsmarkt auswirken. Anstatt auf eine flächendeckende und dauerhafte Subventionierung im Niedriglohnbereich setzen wir auf Qualifizierung. Wir haben die Ausgaben für Forschung und Bildung um 8,4 Milliarden erhöht; das sind 16 Prozent mehr als 1998. Im Job-AQTIV-Gesetz haben wir unter anderem durch die Jobrotation auf die Qualifizierung der Arbeitnehmer gesetzt. Die verstärkte Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger, die Sie fordern, haben wir im Job-AQTIV-Gesetz mit der Eingliederungsvereinbarung bereits durchgesetzt. Wir haben eine BAföG-Reform durchgeführt, wodurch es 80 000 jungen Menschen mehr möglich ist, ein Studium aufzunehmen. Wir wollen keine Volkswirtschaft sein, die keine Innovationen mehr hervorbringt und stattdessen niedrig bezahlte und niedrig qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse subventioniert. ({8}) Im Gegensatz zur CDU/CSU und besonders zur FDP, die am liebsten alles dem freien Markt überlassen würde, haben wir zum Beispiel ein Teilzeitgesetz gestaltet, das den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Teilzeit entspricht. Es ist doch nichts Schlechtes, wenn die vorhandene Arbeit auf mehr Schultern verteilt wird. ({9}) Lassen Sie mich Ihnen zum Abschluss noch eine Forderung unseres zur Debatte stehenden Wahlprogramms, das ich voll teile, mit auf den Weg geben. Dort steht: Die Globalisierung ist Realität. Sie stoppen zu wollen ist illusionär. Ihr freien Lauf zu lassen ist gefährlich. Sie zu gestalten und ihre Potenziale für alle zu nutzen - darauf kommt es an. Das sollten Sie sich für die Zukunft überlegen, damit Sie solche Anträge, die tatsächlich sehr unsozial sind, in Zukunft hier nicht mehr vorlegen. ({10})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/8366 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 18 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 129b StGB ({0}) - Drucksache 14/7025 ({1}) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({2}) - Drucksache 14/8893 Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jürgen Meyer ({3}) Volker Kauder Dr. Evelyn Kenzler Es liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Auch das ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Eckhart Pick. Bitte sehr.

Prof. Dr. Eckhart Pick (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001715

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir schließen heute die Gesetzgebungsberatungen zu einem weiteren wichtigen Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus ab. ({0}) Bekanntlich besitzt die Bundesrepublik mit den §§ 129 und 129 a des Strafgesetzbuches ein Instrument, mit dem terroristische Anschläge bereits im Vorfeld wirksam bekämpft werden können. ({1}) Ich darf mit Befriedigung feststellen, dass gerade die jüngsten Ermittlungen und die damit verbundenen Festnahmen auf dem Gebiet des Terrorismus gezeigt haben, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind ({2}) und dass unsere Instrumente auch gegriffen haben. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Ermittlungsbehörden, beim Bundeskriminalamt, beim Generalbundesanwalt und bei allen, die dazu beigetragen haben. ({3}) Die terroristischen Strukturen konnten in der Vergangenheit in Deutschland zerstört werden. Damit konnte die Sicherheit der einzelnen Bürger in unserem Lande erhöht werden, ohne dass damit rechtsstaatliche Grundsätze über Bord gegangen wären, die dem Einzelnen eine Menge an Rechten und Möglichkeiten geben, die beeinträchtigt werden könnten. Die schrecklichen Anschläge in den Vereinigten Staaten, in Ägypten und jetzt neuerdings auf der Insel Djerba haben uns wieder deutlich aufgezeigt, dass sich kriminelle und terroristische Vereinigungen heute nicht mehr auf ein Land beschränken. Deswegen können wir auch die Bekämpfung des Terrorismus nicht nur innerhalb unserer nationalen Grenzen betreiben. Deswegen wird die Zusammenarbeit in Europa und darüber hinaus immer wichtiger. So sieht das übrigens auch die Gemeinsame Maßnahme der Europäischen Union vom 21. Dezember 1998 vor. Diesen Anforderungen wird bisher unser Recht nicht in vollem Umfang gerecht. Denn die §§ 129 und 129 a StGB sind nur auf Vereinigungen anwendbar, die zumindest eine Teilorganisation im Inland unterhalten. Das ändern wir jetzt. Wir erstrecken ihre Anwendung allgemein auf ausländische Vereinigungen, das aber, wie ich betonen will, in differenzierter Weise: Auf Vereinigungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden wir sie ohne Einschränkungen an, entsprechend dem Gebot des Gemeinschaftsrechts in dem von uns gewollten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU. Gegen die allgemeine Einbeziehung von Vereinigungen außerhalb Europas hat der Rechtsausschuss in seiner Beschlussempfehlung Bedenken angemeldet. Das ist verständlich. Die vorbehaltlose Einbeziehung ausländischer Vereinigungen würde die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht nur vor Kapazitätsprobleme stellen, sondern vor allem negieren, dass die §§ 129 und 129 a auf die Verhältnisse innerhalb einer stabilen demokratischen Ordnung zugeschnitten sind, aber auf Staaten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, nicht uneingeschränkt passen. Deshalb enthält die Beschlussempfehlung einen Änderungsvorschlag, der diesen Bedenken Rechnung trägt. Er sieht vor, dass Beteiligungshandlungen in außereuropäischen kriminellen und terroristischen Vereinigungen nur dann vom deutschen Strafrecht zu erfassen sind, wenn sie einen persönlichen oder räumlichen Bezug zum Inland aufweisen. Ein weiterer sachgerechter Filter, um die Strafverfolgung auf die angestrebten wichtigen Aktionen zu konzentrieren, liegt in der vorgesehenen Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz. ({4}) Die vorgesehenen Hinweise zur Ausübung des Ermessens tasten den Grundsatz nicht an, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht gerichtlich nachprüfbar ist, sondern rufen dazu auf, solche Entscheidungen nur unter Anlegung eines strengen Maßstabs zu treffen. Ich halte es auch für richtig, die Tathandlung des Werbens auf aktives Werben um Mitglieder oder Unterstützer zu konzentrieren. Es ist vernünftig, die Tathandlung auf das zu konzentrieren, was wir für strafbar und verfolgenswert halten. Das ist das Werben um Unterstützer oder Mitglieder, aber nicht etwa ein Bericht über gewaltsame Auseinandersetzungen im Ausland, bei dem sowieso immer schwer zu entscheiden sein wird, ob er nun einseitig ist oder ob er bereits eine strafbare Werbung für eine Sache enthalten kann. Die Entscheidung sollte umso leichter fallen, als die §§ 84 und 85 StGB seit jeher auf diese Tathandlung verzichten, ohne dass Unzuträglichkeiten bekannt geworden wären. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass die Beratungen zu diesem wichtigen Thema heute abgeschlossen werden. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in dieser Fassung eine Mehrheit findet. Ich meine, wir alle hoffen, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen letztlich auch erfüllen wird. Vielen Dank. ({5})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Für die CDU/CSUFraktion erhält das Wort Dr. Wolfgang von Stetten.

Dr. Wolfgang Stetten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man glaubt es eigentlich nicht: Da legt die Bundesregierung mit Datum vom 4. Oktober 2001, wenige Wochen nach den Anschlägen vom 11. September in New York und Washington, einen vernünftigen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes vor mit einem einzigen neuen, übersichtlichen Paragraphen, dem § 129 b, mit nicht einmal einem Dutzend Worten. Es heißt: Die §§ 129 und 129 a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Eigentlich eine hervorragende Sache. Wir hätten das unterschreiben können. Aber wir haben uns zunächst einmal verwundert die Augen gerieben, dass die Bundesregierung so schnell war; denn seit Jahren erheben wir diese Forderung. ({0}) - Lesen Sie doch unsere Leitlinie zur inneren Sicherheit vom Juni 2001; dann wissen Sie, dass wir dies schon lange gefordert haben, um der internationalen Kriminalität einen Riegel vorzuschieben. ({1}) Die Freude war aber verfrüht, lieber Herr Stünker. Die Bundesregierung hatte wahrscheinlich den Gesetzentwurf vorgelegt, ohne ihn mit ihren grünen Partnern und den Softies in den eigenen Reihen abzustimmen. ({2}) Vielleicht war es auch Zufall, dass der Gesetzentwurf drei Wochen nach dem 11. September kam; denn man berief sich ja auf die Maßnahmen der EU vom 21. Dezember 1998, betreffend die Strafbarkeit der Beteiligung an kriminellen Vereinigungen in den Mitgliedstaaten der EU. Die Mitgliedstaaten wurden also verpflichtet, die Vereinigungen unabhängig vom Ort der Tätigkeit zu verfolgen. In dem Entwurf war noch keine Rede von Beschränkungen auf Mitgliedstaaten der EU. Dies ist in dem nunmehr vorliegenden Entwurf schon die erste Verwässerung, um sich einen Rückweg offen zu halten, wenn diese kriminellen Vereinigungen oder die Taten dieser Vereinigungen nicht unmittelbar einen spezifischen Inlandsbezug haben. „Filter“ nennen Sie das, Herr Staatssekretär; wir nennen das „Aufweichen“. ({3}) Die Begründung ist auch nichts als Prosa, weil das Opportunitätsprinzip im Strafrecht in Verbindung mit dem Völkerrecht gilt und durch den § 129 b StGB nach dem alten Entwurf nicht ausgehebelt worden wäre. Insbesondere der letzte Satz, in dem viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten sind und in dem es heißt ... ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen. ist schön blumig und flauschig; aber das gehört in einen Strafgesetzbuchparagraphen nicht hinein. ({4}) - Ja, so ist es. Es ist nicht schwer, vorherzusehen, dass dann rein politische Entscheidungen getroffen werden, die mit Recht und Rechtsprechung wenig zu tun haben. Die langen und ausschweifenden Bestimmungen des neuen § 129 b könnte man ja noch hinnehmen, aber nicht die Entschärfung des § 129 Abs. 1 und des § 129 a Abs. 3. Herr Ströbele meinte ja im Rechtsauschuss, man könne für die Bildung krimineller Vereinigungen, für die Bildung terroristischer Vereinigungen anständig werben. ({5}) Er hat durchgesetzt, dass es nur strafbar sein darf, wenn man „um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Warum diese Verschlechterung, wenn nicht ein Freiraum für Gesinnungstäter geschaffen werden soll, die oftmals viel schlimmer sind als die, die durch moralische und physische Unterstützung mehr Unheil anrichten als die Täter selbst? ({6}) Deren strafloses Werben endet nach Herrn Ströbele nur dann, wenn für die Mitgliedschaft geworben wird. ({7}) Das können wir nicht hinnehmen. Daher haben wir einen Änderungsantrag gestellt, den wir Sie zu unterstützen bitten. Wenn er nicht unterstützt wird, werden wir das Gesetz später wieder ändern. Richtigerweise wurden letztlich nur, weil sonst keine Logik vorhanden gewesen wäre, die §§ 73 d und 74 a StGB - Verfall des erlangten Wertersatzes bzw. Einziehung von Gegenständen - aufgenommen. Das gilt im Übrigen auch für die Aufnahme der Bestimmungen des § 261des StGB, dem so genannten Geldwäscheparagraphen, wobei es natürlich Unsinn ist und unlogisch gewesen wäre, diese Maßnahmen auf kriminelle Vereinigungen nicht anzuwenden. Das Gleiche gilt für die §§ 138 und 139. Ich glaube, dies wäre nicht notwendig gewesen, sondern der erste Gesetzentwurf hätte gereicht. Wir hätten in dem Gesetzentwurf gerne noch mehr untergebracht. Nachdem Herr Ströbele schon auf das Justizministerium und auf die Regierung bzw. auf die Roten Druck ausgeübt hat, haben wir unsere Anträge gestellt. Sie wurden verworfen. Das Opferentschädigungsgesetz wäre besser gewesen - übrigens unterstützen wir den Antrag der FDP insoweit - und es wäre auch dringend erforderlich gewesen, § 112 a StPO zu verändern, um die Haftgründe zu verschärfen. ({8}) All dies ist leider nicht geschehen. Sie boxen vielmehr in alter Manier Gesetze durch, ohne auf Einzelheiten einzugehen, ({9}) und das in Anbetracht des Anschlages von Djerba und der Verhaftungen der letzen Woche, die zeigen, dass die Decke, unter der wir hier leben, sehr dünn ist. Wir sollten - und zwar gemeinsam, meine Damen und Herren von der Koalition - alles tun, um diese neue Generation von Terrorismus zu bekämpfen. Da darf nichts weichgespült werden, sondern da muss man hart vorgehen, damit wir Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland haben. Danke schön. ({10})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile dem Kollegen Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. ({0})

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Genau. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Gesetz vor, das es uns künftig ermöglicht, terroristische Vereinigungen im Ausland in Deutschland eindeutiger strafrechtlich als Organisationsdelikt zu verfolgen, und zwar auch dann, wenn sie hier in Deutschland keine organisatorischen Einheiten bilden. Das bringt zum Ausdruck, dass die Koalition an ihrem Kurs festhält, gegen Terrorismus im In- und Ausland gleichermaßen energisch vorzugehen. Ich glaube, Herr von Stetten, wir haben uns hier wirklich nichts vorzuwerfen. Wir haben mit dem Sicherheitspaket, mit der Veränderung des Vereinsgesetzes und weiteren Maßnahmen eine ganz große Zahl von Initiativen - gesetzgeberisch und tatsächlich - ergriffen, um die Sicherheit in Deutschland zu verbessern. ({0}) Dass es beim § 129 b ein bisschen gedauert hat, liegt einfach daran, dass er eine komplizierte Materie aufgreift. ({1}) Diese Koalition hat sich vorgenommen, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, aber sie auf das Rechtsstaatliche und Verhältnismäßige zu begrenzen. Das ist die Stärke unserer Politik. ({2}) - Herr Gehb, Sie rufen: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ Das ist nicht der Punkt. Aber zu sagen, es gehe in der Innenpolitik um Eigenschaften wie „weich“ oder „hart“, das ist falsch. Man muss das Problem lösen und nicht den starken Macker markieren. ({3}) Wir haben bei dem Problem der terroristischen Vereinigungen im Ausland einfach unterschiedliche Situationen zu berücksichtigen. Innerhalb der Europäischen Union haben wir es zweifelsfrei überall mit demokratischen Rechtsstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland zu tun. Deshalb kann man terroristische Vereinigungen überall in der Union unter denselben Bedingungen rechtsstaatlich strafrechtlich verfolgen wie in Deutschland selbst auch. Das tun wir. Außerhalb der Europäischen Union gibt es ebenfalls Demokratien und Rechtsstaaten. Es gibt aber auch Diktaturen und Unrechtsregime, nicht zuletzt das Taliban-Regime, das bis vor kurzem in Afghanistan sein Unwesen trieb. Wer dagegen auch mit gewalttätigen Mitteln vorgeht, wie die mit uns verbündete Nordallianz, kann nicht allen Ernstes mit einer Vereinigung über einen Kamm geschoren werden, die sich gegen eine Demokratie und einen Rechtsstaat wendet. ({4}) Diesem Umstand - Herr von Stetten, das mag Ihnen nicht passen - haben wir Rechnung getragen. Würden Ihre Vorstellungen hier durchgehen und hätte das Gesetz vor 20 Jahren schon gegolten, hätten wir zum Beispiel Nelson Mandela, den Friedensnobelpreisträger und ehemaligen Führer des African National Congress, festnehmen müssen, als er hier in Deutschland aufgetreten ist und wir ihm, weil er ein Kämpfer für die Menschenrechte ist, selber zugejubelt haben, ({5}) weil er gleichzeitig der Vorsitzende einer Organisation ist, die auch zu Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung gegriffen hat. ({6}) Diese Gewalt mag man nicht billigen. Aber die Menschen allein wegen der Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung strafrechtlich zu verfolgen oder gar diejenigen, die zu einer Podiumsdiskussion mit ihnen einladen, unter das Strafrecht zu stellen ist einfach absurd und zeigt, dass Sie in der Innenpolitik jedes Maß verloren haben. ({7}) Wir haben hier - das scheint Ihnen besonders aufzustoßen - das Werben aus § 129 a StGB zurückgestutzt auf das gezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer. Dies ist eine vernünftige Sache, ({8}) weil in der Vergangenheit allein schon die politische Identifikation mit dem Ziel und nicht mit den terroristischen Mitteln der Vereinigung Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung war. ({9}) In den letzten Jahren hat dieser Tatbestand allerdings kaum noch Wirkung gehabt. Das BMJ hat dies einmal untersucht: 1999 gab es fünf Verfahren, im Jahre 2000 gab es überhaupt keines. Deswegen ist Ihre Aufregung an diesem Punkt künstlich. ({10}) Wir drängen hier das Gesinnungsstrafrecht zurück. Auch angesichts dessen, dass wir hier notwendige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, bin ich stolz darauf, dass diese Koalition ({11}) so viel Verstand aufbringt, um in einer solchen Debatte das Notwendige zu tun, auch wenn Sie versuchen, das Klima aufzuheizen. ({12}) Wir haben bei der strafrechtlichen Verfolgung von Vereinigungen im Ausland, die wir in Zukunft haben werden, für einen Filter gesorgt, indem das Bundesjustizministerium in Zukunft prüfen muss, ob eine Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung erteilt wird. Dabei sollen bestimmte Erwägungen eine Rolle spielen. Dies sind Formulierungen, die Sie eigentlich kennen müssten. Sie stammen nämlich zum einem aus dem Sicherheitspaket und zum anderen aus unserer Verfassung, ({13}) wie „das friedliche Zusammenleben der Völker“. Dies ist ein vernünftiger Schritt. Dies ist wichtig; denn es ist nicht immer garantiert, dass eine so herausragende Justizministerin wie die jetzige dieses Amt bekleidet. ({14}) Es könnte ja sein, dass wir nach 16 Jahren einmal bedauerlicherweise einer anderen Koalition Platz machen müssen. ({15}) Dann ist aber gewährleistet, dass die Gerichte überprüfen können, ob diese Erwägungen bei der Ermächtigung zu den strafrechtlichen Ermittlungen eine Rolle gespielt haben. ({16}) Deshalb ist dies ein relevanter Filter. Dies ist nicht nur Schmus, sondern greift das schwierige Problem auf, dass wir Terrorismus bekämpfen, aber Freiheitsbewegungen in ihren politischen Auseinandersetzungen nicht behindern und insbesondere den Dialog mit ihnen auch in unserem Land führbar machen wollen. Der Aufruf zu terroristischen Straftaten bleibt unabhängig von dem § 129 b nach § 111 StGB selbstverständlich strafbar, wenn er hier in Deutschland erfolgt. Führen Sie deshalb eine präzisere Diskussion, dann brauchen Sie hier auch nicht so aufgeregt zu sein! ({17})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege van Essen das Wort. ({0})

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle meine Vorredner haben bisher von terroristischen Tätern gesprochen. Es ist sicherlich auch richtig, dass wir in diesem Bereich etwas unternehmen müssen. Wir haben von den Strafverfolgungsbehörden gehört, dass Mängel in unserem Strafrecht dazu geführt haben, dass in der Vergangenheit bestimmte Untersuchungshandlungen nicht durchgeführt werden konnten. Wir als FDP sind grundsätzlich froh, dass diese Lücke geschlossen wird. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir erneut nicht über die Opfer, zum Beispiel die Opfer des Anschlags in Djerba, gesprochen haben. Es gibt aber Anlass, das zu tun. Am Wochenende haben die Anwälte der Opfer von Djerba mitgeteilt, dass sie die tunesische Regierung verklagen wollen. Wir haben lesen können, dass diese Klagen voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das hat die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass deutsche Staatsangehörige, die im Ausland Opfer von terroristischen Anschlägen werden, schlechter gestellt sind als zum Beispiel österreichische Staatsbürger. Österreich hat das ganz hervorragend gelöst. Es gibt dort nämlich keinen Unterschied, wo man Opfer wird, ob im Inland oder im Ausland. Für die FDP ist klar: Es darf keinen Unterschied geben, wo jemand Opfer terroristischer Gewalt wird, egal ob im Inland oder Ausland. Es muss für ihn das Opferentschädigungsgesetz gelten. ({0}) Deshalb haben wir heute einen entsprechenden Antrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, dies umzusetzen. ({1}) Der Bundesinnenminister hat am Dienstag dieser Woche erklärt, dass er eine solche Initiative der Bundesregierung vorbereiten wird. Volker Beck ({2}) Umso überraschter war ich, als ich von der Koalition hörte, dass man unseren Antrag, Opfer besser zu schützen, ablehnen will. ({3}) Das kann doch wohl nicht wahr sein! ({4}) So viele Bürger werden in den nächsten Wochen in den Urlaub reisen. Sie brauchen einen besseren Schutz. ({5}) Wir verlangen, dass das Gegenstand ist. ({6}) Unser Antrag ist Gegenstand der heutigen Debatte. ({7}) - Er gehört hierhin. Bei der Terrorismusbekämpfung darf man die Opfer nicht vergessen. ({8}) Es ist sehr interessant, dass die SPD nicht über die Opfer sprechen will. ({9}) Zum Antrag selbst. Es ist ein richtiger Schritt, das Merkmal des Werbens - darin unterscheide ich mich von der CDU/CSU und unterstütze die Überlegungen der Koalition - einzuschränken. So wie wir als FDP beim Thema des Verbots der NPD meinen, ein starker demokratischer Staat braucht keine Parteien zu verbieten, er muss mit ihnen auf andere Weise fertig werden, so sind wir der Auffassung, dass es ein starker demokratischer Staat ertragen kann, wenn jemand ein T-Shirt mit einer Parole trägt, die wir als Liberale nicht akzeptieren. Das müssen wir nicht mit dem Strafrecht lösen. ({10}) Aber es ist für uns inakzeptabel, dass die Koalition in die Begründung des Gesetzes hineingeschrieben hat, dass das Werben von Solidaritätsbüros kein Werben ist. ({11}) Es ist schlicht falsch, Solidaritätsbüros - um ein theoretisches Beispiel zu nennen; Sie haben die RAF angeführt -, die Unterstützer werben, mit dieser Strafvorschrift zu erfassen. Ich bin Staatssekretär Pick sehr dankbar, dass er in der Sitzung des Rechtsausschuss versucht hat, diesen falschen Satz aus der Begründung herausstreichen zu lassen. Er ist an den Grünen gescheitert. ({12}) Das macht deutlich, dass die Grünen offensichtlich keine bessere Bekämpfung des Terrorismus beabsichtigen; ({13}) denn sonst hätte man diesen Satz streichen müssen, der im Übrigen auch von den Kollegen der SPD so nicht akzeptiert wird. ({14}) Ich möchte darauf hinweisen - das ist meine letzte Bemerkung -, dass wir uns mit der Frage der Beteiligung der Politik bei der Ermächtigung zur Strafverfolgung auf ein schwieriges Terrain begeben. ({15}) Aber ich muss zugeben: Ich habe mögliche Alternativen überlegt. Im Endeffekt wird es immer eine politische Entscheidung bleiben. Dann macht es Sinn, dies bei dem Ministerium anzusiedeln, das die Schnittstelle zwischen der Justiz und der Politik ist. Deshalb wird die FDP dem Antrag der Koalition, den § 129 b einzuführen und Änderungen am § 129 a StGB vorzunehmen, zustimmen. ({16})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Parlamentarischen Staatssekretär Eckhart Pick das Wort.

Prof. Dr. Eckhart Pick (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001715

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich nehme den Beitrag von Herrn van Essen zum Anlass - eigentlich wollte ich heute darüber noch nicht reden, weil die Dinge noch in Vorbereitung sind -, zu sagen, dass die Bundesregierung, insbesondere das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium, mit dem zuständigen Ressort konkret verhandeln - das ist der Finanzminister -, um Entschädigungen zu ermöglichen. Dies geschieht parallel zu dem, was wir für die Opfer rechtsradikaler Straftaten in unserem Haushalt bereits verankert haben. Ich bitte um Verständnis, dass wir noch in Verhandlungen sind. Ich bin aber sicher, dass damit eine Möglichkeit eröffnet wird, unbürokratisch zu helfen, ohne Rücksicht darauf, wie lange sich die Verfahren hinziehen werden, dass die Beträge beachtlich sein werden und dass sie insbesondere den Opfern von Djerba zur Verfügung stehen werden. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr van Essen, möchten Sie erwidern? - Bitte sehr.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, ich freue mich außerordentlich über das, was Sie gerade gesagt haben; denn der Sinn unserer Initiative war es, unseren Bürgern, die in den nächsten Monaten in den Urlaub fahren werden, mehr Sicherheit zu geben. Deshalb würden wir uns sehr freuen - mit unserer Unterstützung können Sie rechnen -, wenn wir hier zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könnten. Herzlichen Dank, dass Sie unsere Initiative offensichtlich aufgreifen.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Hat das Auswirkungen auf den Entschließungsantrag, den Ihre Fraktion gestellt hat?

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Nein, wir halten ihn natürlich aufrecht. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr van Essen, die SPD-Fraktion schlägt Ihnen vor, Überweisung zu beantragen. - Sie können ja darüber nachdenken. Ich habe lediglich darauf hingewiesen. Ich mische mich aber nicht in die Arbeit der parlamentarischen Geschäftsführer ein. Wie könnte ich auch? Ich erteile das Wort der Kollegin Ulla Jelpke für die PDS-Fraktion.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon der bestehende § 129 a StGB - Bildung terroristischer Vereinigungen - ist bei vielen Juristen und Bürgerrechtsorganisationen zu Recht auf Kritik gestoßen, weil er zu einer breitflächigen Repression gegen Linke geführt hat. Weniger als ein Zehntel aller Ermittlungen führten zu einem Gerichtsverfahren. Der Rest der Ermittlungen wird nach monatelangen Observationen, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen irgendwann sang- und klanglos eingestellt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die jungen antifaschistischen Gruppen aus Passau und Göttingen. Der neue § 129 b soll die Verfolgung von Menschen erlauben, die sich keiner einzigen Straftat verdächtig gemacht haben, die aber eine von anderen Staaten als kriminell oder terroristisch definierte Vereinigung unterstützen. Die Sicherheit in Deutschland wird damit meines Erachtens um kein Jota verbessert. Dafür wächst die Möglichkeit, dass andere Staaten mithilfe deutscher Staatsorgane hier lebende Oppositionelle verfolgen können. So werden die Militärs in der Türkei sicherlich bald eine Liste nach Deutschland schicken, um ihren Wünschen bezüglich des Verbots von kurdischen und anderen linken Gruppierungen Ausdruck zu verleihen. Wer definiert, welche Vereinigung in Pakistan, Burma, Algerien oder sonst wo terroristisch ist? Welcher Staatsanwalt entscheidet, dass irgendwo auf der Welt eine Gruppierung die Grenzen berechtigter Gegenwehr gegen Repression überschritten hat und deswegen terroristisch ist? Angesichts der deutschen Zusammenarbeit mit repressiven Regimen wie der Türkei, dem Iran und vielen anderen Ländern befürchte ich schlimme Folgen dieses Gesetzes für hier lebende Flüchtlinge aus diesen Ländern bzw. für Dritte-Welt-Gruppen und Dritte-Welt-Bewegungen. Diese Bedenken werden durch das vorliegende Gesetz im Einzelnen noch verstärkt. So soll künftig die Justizministerin entscheiden, was als unerlaubte politische Werbung für eine angebliche ausländische terroristische Vereinigung verfolgt wird. Entscheidend sind damit keine strafrechtlichen Kriterien, sondern außenpolitische Interessen der Bundesregierung. Des Weiteren sollen angeblich nur Vereinigungen verfolgt werden, die einen Staat bekämpfen, der die Menschenrechte achtet. Auch das ist eine Gummiformulierung. Wer entscheidet künftig nach welchen Kriterien, ob ein Staat die Menschenrechte achtet? Gelten dafür in Zukunft die Aussagen des Auswärtigen Amtes oder die Aussagen von Amnesty International? Seit den 70er-Jahren wird im Übrigen über das heute zur Abstimmung vorliegende Gesetz immer wieder diskutiert, und zwar mit großen Differenzen. Jetzt soll der Anschlag in Djerba instrumentalisiert werden, um wieder einmal ein so genanntes Antiterrorgesetz mit weit reichenden Folgen durchzupeitschen. Dabei wissen Sie alle: Eine einheitliche Definition von Terrorismus und eine internationale Antiterrorkonvention gibt es bis heute nicht. Ich erinnere nur daran, dass beispielsweise eine Definition des Staatsterrorismus bis heute weltweit nicht geklärt werden konnte.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich verweise auf die vielen Warnungen von Menschenrechtlern, dass Kritik und Widerstand gegen inhumane Regierungen künftig durch dieses neue Gesetz verfolgt werden können. Zum Schluss betone ich, dass alle von Bürgerrechtsorganisationen vorgetragenen Bedenken wieder beiseite geschoben wurden. Ein solches Gesetz, das in dieser Eile durchgepeitscht wurde, kann von uns jedenfalls keine Zustimmung erfahren. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun hat der Kollege Joachim Stünker für die SPD-Fraktion das Wort.

Joachim Stünker (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003244, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern Abend haben wir noch nach 20:30 Uhr eine Debatte geführt, die von der Unionsfraktion beantragt war ({0}) und unbedingt geführt werden sollte. In dieser Debatte haben wir uns mit der Toleranz in unserer Gesellschaft beschäftigt. ({1}) Die Union hat uns gesagt, wir müssten Toleranz durch Geund Verbote in unserer Gesellschaft herbeistrafen. Ich habe gestern Abend darauf hingewiesen, dass man Toleranz nur über Erziehung erlangen könne, indem Vorbilder gelebt werden. ({2}) Dazu gehört auch der öffentliche Umgang mit der Wahrhaftigkeit; denn es steht geschrieben: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden.“ ({3}) Heute Morgen bekam ich eine dpa-Meldung auf den Tisch, in der eine Erklärung des Kollegen Geis abgedruckt war, der gestern Abend die Toleranz hier wie eine Monstranz vor sich her getragen hatte. ({4}) In dieser Meldung heißt es: Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Union bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus völlig versagt. So soll nach dem Willen von RotGrün das Werben für eine terroristische Vereinigung künftig nicht mehr strafbar sein. Hier hat der Kollege Geis falsch Zeugnis abgelegt. ({5}) Sie wollen die Gemeinwohlaufgabe Terrorismusbekämpfung innenpolitisch zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren. Das ist zutiefst unanständig. ({6}) Sie wollen die Angst der Menschen schüren, Ängste zu Wahlkampfzwecken herbeireden und die innere Sicherheit künstlich infrage stellen. Das ist ebenfalls zutiefst unanständig. Meine Damen und Herren, die gestrige Debatte, diese Debatte und die dpa-Meldungen haben mir deutlich gemacht, dass die Alternative am 22. September ({7}) sehr klar geworden ist: ({8}) Wollen wir in diesem Land weiterhin eine tolerante, weltoffene und in die Zukunft gewandte Gesellschaft oder die Restauration? Sie machen mit Themen der inneren Sicherheit Politik. Anschließend wundert man sich über die Ergebnisse; ich denke hier nur an die Präsidentenwahl in Frankreich. ({9}) Dabei haben wir ganz aktuell große Erfolge in der Terrorismusbekämpfung zu verzeichnen. Gemeinsam haben wir hier - darüber war ich froh - kurz vor Weihnachten die Pakete Schily I und Schily II verabschiedet und damit die Voraussetzung für eine bessere Verknüpfung im Datenund Informationsaustausch zwischen den Diensten geschaffen. Gerade in dieser Woche ist ein islamistisches Netzwerk in diesem Land aufgedeckt worden ({10}) und es sind Verhaftungen erfolgt. Darum frage ich: Wenn hier von Versagen gesprochen, wird wer hat denn versagt? ({11}) Herr Kollege von Stetten, ich empfehle Ihnen - ich weiß ja, es ist nicht die Zeitung, die Sie normalerweise lesen -, einmal die „Zeit“ von dieser Woche zu lesen. ({12}) Lesen Sie einmal nach, was der Journalist von Schirrer zusammengetragen hat. In diesem Artikel erheben Verfassungsschützer und Experten der Dienste schwerste Vorwürfe gegen die Sicherheitspolitik am Ende der 80er-Jahre und zu Beginn der 90er-Jahre. Es ist die Rede davon, dass die Dienste damals eine Art Waffenstillstand mit den Islamisten in diesem Land geschlossen hätten: Deutschland als Ruheraum in der Erwartung, sie würden sich ihren Ruheraum nicht selber zerbomben. Lesen Sie es nach! Was dort gesagt wird, ist sehr bedenkenswert. ({13}) Wenn dann der Politik von Experten allgemein vorgeworfen wird, sie hätte die Dienste zehn Jahre lang im Stich gelassen, dann sollten wir gemeinsam überlegen, welche Fehler möglicherweise gemacht worden sind, anstatt mit so einseitigen und polemischen Äußerungen an die Öffentlichkeit zu gehen. ({14}) Die Menschen in unserem Land verlangen von uns, dass wir gemeinsam politische Antworten geben. Nur dann sind wir auch gemeinsam glaubwürdig, nicht aber mit solchen einseitigen und die Tatsachen verzerrenden Meldungen, wie sie heute Morgen auf den Tisch gekommen sind. ({15}) Ich frage mich, wer denn Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre regiert hat. ({16}) Das war Bundeskanzler Kohl, der heute noch jeden Tag die Verfassung bricht. ({17}) Es war Innenminister Kanther, der nach außen hin den Law-and-order-Mann gespielt hat. Hinterher erfuhren wir, was wirklich geschehen ist. ({18}) Ich will Ihnen damit nur sagen: Kehren Sie zu Wahrheit und Wahrhaftigkeit zurück! Im Rechtsausschuss, Herr Kollege von Stetten, haben wir sehr sachlich diskutiert. Das, was Sie heute morgen per dpa-Meldung in deutschen Landen verstreuen, zeigt aber im Grunde, dass Sie in der Sache nicht am Thema arbeiten wollen. ({19}) Eine letzte Bemerkung: Auch diese Regelung steht, wie wir gehört haben, überwiegend oder teilweise bei bestimmten Richtungen in der Kritik. Ich will nur einen Punkt nennen, nämlich den von einigen Seiten erhobenen Vorwurf, die Ermittler würden durch die Regelung in § 129 b ({20}) sozusagen an die kurze Leine der Politik gelegt. Wir haben in der Tat sehr lange darüber nachgedacht. ({21}) Ich denke, das ist insofern hinnehmbar, als Politik in diesem Lande ein großes Maß an Öffentlichkeit besitzt; so kann dann auch über die Medien öffentlich werden, wo wir stehen und welche Vereinigungen wir dementsprechend einstufen. Wer auch immer Justizministerin oder Justizminister sein wird, trägt die Verantwortung, die Strafverfolgungsvoraussetzungen zu schaffen, die notwendig sind, um zukünftig Straftaten gemäß § 129 b verfolgen zu können. Eines ist doch klar - diejenigen, die an diesem Gesetz gearbeitet haben und vor diesem Problem standen, wissen es -: Es ist doch gar nicht möglich, dass deutsche Ermittlungsbehörden weltweit terroristische Vereinigungen verfolgen. Wie sollte das allein schon von der Quantität her funktionieren? Wir haben ein Gesetz gemacht, das angesichts der Anforderungen an die innere Sicherheit notwendig und richtig ist. Wir werden vielleicht in einigen Jahren hier überprüfen, ob es auch in Zukunft Bestand haben muss. Risiken beinhaltet es nämlich in der Tat. ({22}) Ich möchte noch folgenden Geschäftsordnungsantrag stellen: Wir beantragen Überweisung des Antrages der FDP. Herr van Essen hat schon gesagt, dass er damit einverstanden ist. Danke schön. ({23})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Thomas Strobl für die Fraktion der CDU/CSU.

Thomas Strobl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003243, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 4. Oktober vergangenen Jahres hat infolge der schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001 für die Bundesregierung der Bundesinnenminister einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen § 129 b Strafgesetzbuch vorgelegt. Der Text war denkbar einfach: §§ 129 und 129 a gelten auch im Ausland. Damit wäre auch die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland strafrechtlich verfolgbar gewesen. ({0}) So weit, so gut. Wir hätten dem ohne Bedenken zustimmen können. ({1}) Dann allerdings versank dieser wichtige und notwendige Gesetzentwurf zunächst einmal in der rot-grünen Koalitionsmaschinerie; damit wurde alles schlechter. Ich möchte drei Punkte vor allem unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit beleuchten: Nach der lautstarken Ankündigung, man wolle jetzt etwas tun und werde den § 129 b im Strafgesetzbuch einführen, geschah erst einmal über sechs Monate überhaupt nichts. Dies allein ist schon aufgrund der fortschreitenden internationalen Verflechtung des Terrorismus schlimm. Ich behaupte: Wäre Djerba nicht gewesen, dann wären Sie aus Ihrem sicherheitspolitischen Tiefschlaf wahrscheinlich gar nicht aufgewacht. ({2}) Über sechs Monate Stillstand bei der Strafgesetzgebung aufseiten von Rot-Grün, über sechs Monate kann alQuaida in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich unbehelligt weiterarbeiten, über sechs Monate Übergangsfrist für den Terror. Es kommt noch schlimmer: Es ist nicht nur über sechs Monate nichts geschehen, nein, Sie haben den Straftatbestand des § 129 b verschlimmbessert - ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Nun soll das Bundesjustizministerium im Einzelfall vorher prüfen, wer ein ausländischer Terrorist ist und ob die Strafverfolgungsbehörden ihren Aufgaben nachkommen dürfen. Die klare Regelung vom 4. Oktober 2001 wurde bis zur Unkenntlichkeit weich gespült, bis zur Unpraktikabilität verkompliziert und bis zur Unbrauchbarkeit politisiert. Das ist angesichts der aktuellen Sicherheitslage eine Schande. Die Ermittlungsbehörden wurden an die Leine der Bundesjustizministerin gelegt. Ein solches Misstrauen seitens der Politik und eine solche politische Überwachung unserer Kriminalbeamten ist nicht angebracht. ({3}) Bis das Bundesjustizministerium in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, mit dem Bundeswirtschaftsministerium sowie mit fünf weiteren Ministerien und Behörden letztlich zu einer Entscheidung gekommen ist, hat sich die terroristische Organisation eher selbst aufgelöst oder - das erscheint mir wahrscheinlicher - dank der rot-grünen Novelle unseres Staatsangehörigkeitsrechts hat der jeweilige ausländische Terrorist längst die deutsche Staatsbürgerschaft und agiert in Deutschland unter dem Deckmantel der deutschen Staatsangehörigkeit. ({4}) Nicht nur der § 129 b StGB wurde weich gespült. Auch die §§ 129 und 129 a StGB, Bekämpfung krimineller Vereinigungen und Bekämpfung terroristischer Vereinigungen, wurden beschnitten.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele?

Thomas Strobl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003243, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich weiß, dass gerade dem ehemaligen RAF-Anwalt Ströbele die Weichspülung der §§ 129 und 129 a StGB seit vielen Jahrzehnten ein besonderes Anliegen ist. Deswegen sage ich: Bitte, gerne, Herr Kollege.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kollege Strobl, ({0}) ist Ihnen bekannt, dass, wenn ein mutmaßlicher Terrorist die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, ohnehin die §§ 129 und 129 a StGB originär auf ihn Anwendung finden? ({1}) Sie haben hier ein sehr schlechtes Beispiel gewählt. ({2})

Thomas Strobl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003243, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Kollege Ströbele, dieser Sachverhalt ist mir bekannt. Vermutlich ist das ein zusätzlicher Grund dafür, dass Sie die Wirksamkeit der §§ 129 und 129 a StGB eingeschränkt haben. Sie sind ganz persönlich einem Ziel näher gekommen, für das Sie bereits seit 20 Jahren kämpfen. ({0}) Aufgrund der derzeitigen Lage im Bereich der inneren Sicherheit halten wir es für völlig inakzeptabel, wie die Bekämpfung krimineller Vereinigungen und terroristischer Vereinigungen - auch im Inland - weich gespült wird. Ich sage es ganz klar: Das Werben für inländische und ausländische kriminelle Vereinigungen und terroristische Vereinigungen wird straffrei gestellt, wenn nicht nachweisbar und gezielt um Unterstützer und Mitglieder geworben wird. ({1}) Herr Kollege van Essen, die reine Werbung um Sympathien ist nach §§ 129 und 129 a StGB bisher straflos. Es gibt eine klare Rechtsprechung. Sie konnten und können sagen: Es lebe die RAF. Sie können in der Bundesrepublik Deutschland ein T-Shirt mit der Aufschrift „Es lebe al-Qaida“ tragen. Dies ist in der Bundesrepublik de lege lata straffrei. ({2}) Die Rechtsprechung verlangt eine messbare Gefahr. Ich frage Sie: Wenn eine messbare Gefahr für eine Strafbarkeit nicht mehr ausreicht, wie groß muss dann eigentlich die Gefahr sein, bis Sie den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, tätig zu werden? Wann ist bei Ihnen die Strafbarkeitsgrenze erreicht? Muss eigentlich immer erst etwas passieren? Ist nicht schon genug passiert? Wie viel muss eigentlich noch passieren? ({3}) Abgeordnete sind nach Art. 38 Abs. 1 GG nur ihrem Gewissen unterworfen. Das gilt auch für die Innen- und Sicherheitspolitiker der SPD-Fraktion.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Strobl, Sie wissen, dass die Rednerinnen und Redner einem Zeitlimit unterworfen sind. Ihre Redezeit ist schon überschritten.

Thomas Strobl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003243, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich bedanke mich sehr, Frau Präsidentin, aber vielleicht könnten Sie im Sinne einer ausgewogenen Leitung der parlamentarischen Debatte bei mir dieselbe Großzügigkeit anwenden wie Ihre Vorgängerin gegenüber Herrn Kollegen Beck. ({0})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich bin schon recht großzügig.

Thomas Strobl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003243, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, dann komme ich zum Schluss. Es ist höchste Zeit, ({0}) dass etwas gegen ausländische Kriminelle und ausländische Terroristen getan wird. Leider wird es noch weitere sechs Monate dauern, aber nach dem 22. September wird dann Gelegenheit sein, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln, ({1}) damit im Interesse der inneren Sicherheit dieses Landes und des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und vor Terrorismus dann auch gesetzgeberisch auf dem Gebiet des Strafrechts etwas geschieht. Besten Dank. ({2})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes auf Drucksache 14/7025. Der Rechtsausschuss empfiehlt auf Drucksache 14/8893, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor, über den wir zuerst abstimmen werden. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 14/8942? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen von CDU/CSU- und PDS-Fraktion angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf gegen die Stimmen von CDU/CSU- und PDS-Fraktion angenommen. Im Hinblick auf den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 14/8931 wurde kurzfristig Überweisung beantragt. Gibt es Widerspruch? - Dann ist die Überweisung beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts ({0}) - Drucksache 14/7758 ({1}) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Drucksache 14/763 ({2}) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ({3}) - Drucksache 14/8886 Berichterstattung: Abgeordnete Ernst Bahr Cem Özdemir Dr. Max Stadler Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der PDS vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keine Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner für die Bundesregierung ist der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper.

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorlage dieses Gesetzes ging ein langes und langwieriges Verfahren voraus. Lieber Herr Koppelin, ich denke, Hängepartien sind in fast allen Lebenslagen das Schlechteste. Mit diesem Gesetzentwurf beenden wir diese Hängepartie. Ich richte an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an diejenigen, die dafür Sorge getragen haben, dass es zu dieser Vorlage gekommen ist. Das sind nicht nur die Mitglieder und die zuständigen Beamten der Bundesregierung, sondern insbesondere die Koalitions- und die Oppositionsfraktionen. ({0}) - Lieber Herr Koschyk, ich habe damit überhaupt kein Problem. Ich halte dieses Thema für völlig ungeeignet, um es über einen parteipolitischen Leisten zu schlagen. Das Ergebnis ist davon geprägt, dass wir uns in der Sache auseinander gesetzt haben. Bei der Novellierung des Waffenrechts geht es insbesondere um Anwendungssicherheiten, aber auch um Vollzugsdefizite, die wir erkannt haben und deren Behebung wir gemeinsam in Angriff genommen haben. Es geht auch darum, mit dieser Novellierung einen Beitrag für die innere Sicherheit zu leisten. Dies geschieht beispielsweise, indem bestimmte gefährliche Messer und Wurfsterne verboten werden. Dies wurde übrigens auch in dem jetzt gegenstandslos werdenden Bundesratsentwurf gefordert. Der Gesetzentwurf stimmt mit den Forderungen auf Bundesratsseite überein. Der inneren Sicherheit dient auch, dass wir die bei über der Hälfte aller Straftaten nach dem Strafgesetzbuch als Tatwaffe sichergestellten Gas- und Schreckschusswaffen Restriktionen unterwerfen, die über die jetzt geltende Altersgrenze von 18 Jahren deutlich hinausgehen. Diese Maßnahmen beschreiben wir mit dem so genannten kleinen Waffenschein. Die Anregungen aus dem Dialog mit der Gewerkschaft der Polizei sind in diese Regelungen eingeflossen. Ich denke, dass die Unterscheidung zwischen Erwerb und Führen dieser so genannten Anscheinswaffen hier richtig ist. Die innere Sicherheit wird auch gestärkt, indem wir so genannte Scheinschützen und bloße Waffenbeschaffer unter dem Deckmantel des Sportschützen dadurch vom Waffenbesitz ausschließen, dass wir eine einmalige Wiederholungsprüfung für das Bedürfnis einführen sowie das Verbandswesen im Schießsport einem staatlichen Anerkennungsverfahren unterziehen. Das ist deswegen so wichtig, weil wir das Bedürfnis in diesem Gesetz unter anderem mit der Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein definieren, ({1}) allerdings unter der Voraussetzung, dass der Verein einem anerkannten Schießsportverband angehören muss. Alle, die ein bisschen Erfahrung haben, wissen, dass wir die Kriterien im Anerkennungsverfahren mit den gewissen Notwendigkeiten versehen haben, damit hier kein Grauzonenbereich entsteht. Die Kriterien sind übrigens von den Verbänden und von den Sportschützenvereinen voll akzeptiert worden; sie empfinden sie als richtige Maßnahmen. Vizepräsidentin Petra Bläss Als Hauptbotschaft geht von dieser Novellierung aus, dass aus einer legalen Waffe keine illegale Waffe wird. Das ist wichtig zu unterstreichen; denn wir wissen, dass für das Kriminalitätsgeschehen nicht der legale, sondern der illegale Waffenbesitz entscheidend ist. ({2}) Deswegen haben wir auch die gesetzlichen Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen normiert. Ich habe eine Menge über A-Schränke und Sonstiges gelernt, auch darüber, was in der Praxis möglich oder nicht möglich ist. ({3}) Wir haben es der Mithilfe der Vertreter des Forums Waffenrecht zu verdanken, dass wir auch hier eine vernünftige Regelung gefunden haben. Im Übrigen ist es wichtig, deutlich zu machen, dass wir diese Novellierung mit den Betroffenen und nicht gegen sie herbeigeführt haben. Es geht nicht darum, irgendwelche unnötigen Hemmnisse beispielsweise bei der Ausübung des Schießsports zu produzieren. Ich habe gelernt, dass die Jagd kein Hobby, sondern etwas ganz Besonderes ist, und man im Verhältnis zur Jagd den Begriff Hobby nach Möglichkeit vermeiden sollte. In der Debatte ging es lange Zeit um die Frage, ob die Anzahl der Langwaffen begrenzt werden soll oder nicht. Weil dieses Thema für die innere Sicherheit aber keine Relevanz hat, wurde auf die Begrenzung der Langwaffen im Jagdbereich verzichtet. Im Übrigen ist hier die Definition richtig, dass das Bedürfnis mit dem Jagdschein, übrigens auch mit dem Jugendjagdschein, nachgewiesen ist. Das Waffenrechtsneuregelungsgesetz ist in sich systematisch stimmig. Das Waffengesetz auf der einen und das Beschussgesetz auf der anderen Seite haben unterschiedliche Zweckrichtungen. Ich glaube, dass wir einen guten und wichtigen Kompromiss ausgehandelt haben, der den Bedürfnissen der Materie, die damit geregelt werden soll, gerecht wird. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, diese Hängepartie aufzulösen; denn bereits seit 1983 hat man sich hier bemüht. Diese Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen waren sich nicht zu schade, im Laufe dieses Diskussionsprozesses auch Anregungen beispielsweise von Fachleuten aus der Praxis aufzunehmen, die dieser Novellierung zugute kamen. Es ist allemal besser, miteinander als übereinander zu reden. Das bringt immer gute Ergebnisse. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ({4})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Für die CDU/CSUFraktion spricht jetzt der Kollege Hartmut Koschyk.

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Körper, es war eine sehr milde Umschreibung, als Sie eben sagten, dass sich die Koalitionsfraktionen nicht zu schade gewesen seien, bei dem Versuch der Novellierung des Waffenrechts Verbesserungsvorschläge aufzunehmen. Man muss nämlich sehr deutlich sagen, dass zwischen Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf und der Vorlage, über die wir heute zu entscheiden haben, Welten liegen. ({0}) Der ursprüngliche Gesetzentwurf, den Sie lange Zeit als ein Jahrhundertwerk verteidigt haben, stieß zu Recht auf den entschiedenen Protest und die strikte Ablehnung durch Jäger, Sportschützen, Waffensammler und Waffenhersteller, aber auch vonseiten der Rechts-, Polizei- und Verwaltungspraxis, sowie von Anfang an auch auf unseren entschiedenen Widerstand. ({1}) Wir teilen die Einschätzung des Präsidenten des Deutschen Schützenbundes Josef Ambacher, dass dieser Gesetzentwurf, wenn er so in Kraft getreten wäre, zum Ende des Schießsports in Deutschland geführt hätte. ({2}) Diejenigen, die den Gesetzentwurf in der ursprünglichen Fassung vorgelegt haben, mussten sich auch von sachkundiger Stelle, nämlich von der Gewerkschaft der Polizei in Deutschland, vorwerfen lassen, dieser Gesetzentwurf sei eine Lachnummer. Der entschiedene Widerstand von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern, Waffenherstellern in Deutschland, die Sachkunde des Forums Waffenrecht, aber auch die entschiedene Ablehnung aus der Polizei- und Verwaltungspraxis sowie auch die Aussicht, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht auf die Zustimmung der Union im Bundestag - das war für Sie vielleicht nicht so wichtig -, aber auch nicht im Bundesrat rechnen konnten, hat Sie dann zu einer 180-Grad-Wendung veranlasst. Dies begrüßen wir. Es bleibt aber die Frage, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie überhaupt einen Gesetzentwurf vorlegen und lange Zeit verteidigen konnten, der zu durch nichts zu rechtfertigende Restriktionen für Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller in Deutschland geführt hätte, ohne dass damit ein wichtiger und nennenswerter Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes geleistet worden wäre. ({3}) Das in dem ursprünglichen Gesetzentwurf formulierte Misstrauen haben Schützen und Jäger in Deutschland nicht verdient. ({4}) Die Gewerkschaft der Polizei hat es in ihrer Stellungnahme auf den Punkt gebracht: Der private Waffenbesitz ist aus polizeilicher Sicht überhaupt nicht das Problem. Der BKA-Bericht „Waffen und Sprengstoffe“ für das Jahr 2000 spricht bei StGB-Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen von einem Anteil erlaubnispflichtiger legaler Waffen von 3,4 Prozent, damit sogar unter dem Vorjahresniveau von 4,2 Prozent. Bezogen auf alle im Jahr 2000 begangenen Straftaten wurden in 0,013 Prozent aller Fälle legale Schusswaffen verwendet. ({5}) - Herr Ströbele, Sie hätten sich bei der Anhörung des Bundestages am 20. März sachkundig machen können. Sie waren da allerdings nicht anwesend. ({6}) Da hat nämlich der BKA-Vertreter noch gesagt, dass zu diesen 0,013 Prozent auch Waffenvergehen gehören, die mit Dienstwaffen von Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr begangen wurden. Sie sind jetzt auf Unionskurs eingeschwenkt. Wir bedanken uns dafür, dass Sie im Innenausschuss auch noch zwei wichtigen Änderungsanträgen zugestimmt haben, die die Union gestellt hat. Dadurch wird jetzt zum einen auch das Führen von Waffen durch Brauchtumsschützen im Zusammenhang mit Brauchtumsveranstaltungen sichergestellt. Zum anderen haben Sie unserem Vorschlag zugestimmt, dass das Bundeskriminalamt bundeseinheitlich für die waffentechnische Beurteilung und Einstufung von Waffen zuständig wird, wodurch eine unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Ländern verhindert wird. Wir bedauern, dass Sie unserem weiteren Änderungsantrag, der das Erbenprivileg betrifft, nicht zugestimmt haben. ({7}) Denn wir sehen im Gegensatz zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Notwendigkeit, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erbfall im Gesetz auf fünf Jahre zu befristen. Im Gegensatz zu Ihnen glauben wir nämlich nicht, dass es gelingt, Blockiersysteme zu entwickeln, die ererbte Waffen ohne Beschädigung, was vor allem bei wertvollen Waffen wichtig ist, blockieren. Nach unserer Auffassung besteht für den Wegfall des so genannten Erbenprivilegs fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes kein Grund, zumal die Vorschriften über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen verschärft worden sind, der Erbe nunmehr nicht nur zuverlässig, sondern auch persönlich geeignet sein muss, keine priviligierte Vererbung von Munition vorgesehen ist und Waffen ohne Munition nahezu ungefährlich sind. ({8}) Bei der Anhörung am 20. März dieses Jahres haben uns alle Polizeifachleute bestätigt, dass ererbte Waffen in Deutschland kein Sicherheitsproblem darstellen. Gleichwohl: Die Verbände der Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller sowie das Forum Waffenrecht haben erklärt, dass sie den nunmehr generalsanierten Gesetzentwurf mittragen können. Sie haben unsere Fraktion, aber auch die unionsregierten Länder gebeten, dem Gesetzentwurf im Bundestag zuzustimmen. Diesem Wunsch wollen wir uns heute nicht versagen, auch wenn wir die Regelung hinsichtlich des Erbenprivilegs nicht für sachgerecht halten. ({9}) Auch müssen wir kritisieren, dass das Hauptziel der Novellierung, das in der Begründung des Gesetzes steht, nämlich ein schlankes, von Verwaltung und betroffenen Bürgern leicht anzuwendendes Gesetz zu schaffen, in keiner Weise erreicht worden ist. ({10}) Vielmehr ist ein Paragraphenungetüm entstanden, das im Gesetzesvollzug nicht unerhebliche Probleme schaffen wird. Wir werden deshalb den Gesetzesvollzug genau beobachten. Wenn wir Änderungs- und Verbesserungsbedarf erkennen, werden wir diesen aufgreifen. ({11}) Wir danken den Schützen, Jägern, Waffensammlern und Waffenherstellern sowie dem Forum Waffenrecht, dass sie gemeinsam mit uns durch gute Zusammenarbeit und engen Schulterschluss verhindert haben, dass der ursprüngliche miserable Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, nicht Wirklichkeit geworden ist. ({12}) Wir sehen in dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf kein Glanzstück rot-grüner Gesetzespolitik. Wir werden dem Gesetz jedoch im Interesse der Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller in Deutschland zustimmen. Herzlichen Dank. ({13})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Das Wort hat der Herr Kollege Cem Özdemir für die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

Cem Özdemir (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002746, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! ({0}) - Und in welche Richtung? ({1}) Dieser Gesetzentwurf wird im Gegensatz zu den Gesetzentwürfen der Vorgängerregierungen tatsächlich Gesetzeskraft erlangen. Damit hat diese Koalition ein Versprechen eingelöst. ({2}) - Es ist doch gut, wenn Sie uns helfen. Dann machen Sie mal etwas Vernünftiges, das schadet Ihnen ja nicht. Jedenfalls bin ich froh darüber, dass wir heute ein wichtiges Reformprojekt zum Ende bringen, nämlich ein modernes Waffenrecht, an dem sich die Vorgängerregierungen, wie Sie sich vielleicht noch erinnern können, die Zähne ausgebissen haben. Es gab mehrere Anläufe; keiner davon war bislang von Erfolg beschieden. Ich bin froh, dass wir dieser Sache heute zum Erfolg verhelfen werden. Über die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung kann ja wohl kein Zweifel bestanden haben; sonst hätten sich nicht auch die Vorgängerregierungen daran versucht. Ich will, weil Kollege Koschyk das nicht getan hat, etwas zum Ziel des Gesetzes sagen. Ziel des Gesetzes war es, die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Zu keinem Zeitpunkt war es das Ziel, anständigen, ehrlichen Bürgern, die ihren Hobbys nachgehen, ob es die Jagd oder der Skisport ist, das Leben zu erschweren. ({3}) Es ging nicht darum, Vereinsmitglieder zu gängeln oder ihnen das Leben schwer zu machen. Wenn es hier Missverständnisse gab, dann sind diese ausgeräumt worden. Herr Kollege Koschyk, eigentlich hätten Sie uns einmal dafür loben können, dass die Regierung sich intensiv mit den Vereinen, Verbänden und der Gewerkschaft der Polizei beraten hat. Die Fraktionen haben sich zusammengesetzt. Das Innenministerium hat sich daran beteiligt. Die Tatsache, dass sich die Fraktionen der SPD und der Grünen dieses Gesetzentwurfes angenommen und ein Wort mitgeredet haben, spricht doch eher dafür, dass wir eine offene Gesetzesberatung hatten. Sie sollten uns also dafür loben, wie bürgerfreundlich wir agieren, dass wir Bürgerbeteiligung schätzen und dass auch die Wünsche, die aus der Bürgerschaft an uns herangetragen wurden, in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen sind. ({4}) Da wäre ein Wort des Dankes und des Lobes angemessen, Kolleginnen und Kollegen. ({5}) Ich will ein Beispiel nennen, woran man erkennen kann, dass wir Verbesserungen für die Vereine, die wir mit gutem Gewissen vertreten können, durchgesetzt haben. Natürlich ist es nicht sinnvoll, dass sich ein Verein melden soll, wenn er sich aus der sportlichen Betätigung zurückzieht. Diesen Unsinn haben wir abgestellt. ({6}) - Herr Kollege, Sie sind doch schon lange genug dabei und müssten das strucksche Gesetz eigentlich kennen: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es hereingekommen ist. Das galt auch schon zu Ihren Zeiten. Der Unterschied zwischen uns aber ist: Wir setzen die Gesetze durch, während Sie Ihre Gesetze nur angekündigt haben. ({7}) Natürlich ist es sinnvoll, dass die Möglichkeiten für die Jugendarbeit der Vereine verbessert wurden. Wenn Sie mit den Menschen in den Vereinen reden - wir haben auch Gespräche mit dem Schützenbund geführt -, dann können Sie erfahren, dass sich niemand mehr über dieses Gesetz ernsthaft beklagt. Es kommt nämlich den Bedürfnissen der Vereine entgegen und geht sogar über das hinaus, was bislang möglich war. Aber in einem Punkt scheinen wir uns ein wenig zu unterscheiden, was ich bedauere, weil ich es nicht erwartet hatte. Es geht nämlich auch darum, dass wir in dem Bereich, in dem wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren gewährleisten müssen, keine Lockerungen zulassen dürfen. Es wäre ganz gut gewesen, wenn die Opposition Stellung zur der Notwendigkeit genommen hätte - da gehen wir mit den Vereinen konform -, dass die schwarzen Schafe keine Vorteile aus diesem Gesetz ziehen dürfen. Sie dürfen sich nicht hinter den anständigen Bürgerinnen und Bürgern verstecken, die ihren Hobbys nachgehen. Deshalb ist es richtig, dass Spring- und Fallmesser künftig ebenso verboten sind wie tückische Wurfsterne. ({8}) - Warum sagen Sie es dann nicht? ({9}) - Sie tun doch gerade so, Herr Kollege, als ob wir ein unsinniges Gesetz gemacht hätten, das nur dazu da ist, den Vereinen das Leben schwer zu machen. Wenn Sie die Anhörung genau ausgewertet hätten, dann hätten Sie feststellen können, dass sich ein sehr wichtiges Thema, das von der Gewerkschaft der Polizei angesprochen wurde, auf die Gefahr bezog, die von Gas- und Schreckschusswaffen ausgeht. ({10}) In diesem Bereich haben wir eine sinnvolle Regelung gefunden. Man sollte also nicht so tun, als ob es einen Streit um Punkte gibt, die eigentlich unstrittig sind. ({11}) - Sie erwähnen diesen Punkt doch gar nicht mehr. ({12}) - Doch, das ist wichtig, weil diese Punkte der Kern des Gesetzes sind. Genau darum geht es. Es geht eine extreme Gefahr von Gas- und Schreckschusswaffen aus. Wir wissen - Sie haben die entsprechenden Statistiken erwähnt -, dass es viele Spontankäufe gerade von Jugendlichen gibt, die kurz entschlossen in einen Laden gehen, eine solche Scheinwaffe kaufen und damit schreckliche Taten begehen. Das wird künftig erschwert. Ich will nicht verhehlen: Wenn es nach uns gegangen wäre, wären wir bezüglich dieser Waffen noch einen Schritt weitergegangen. Ich bin mir nicht sicher, ob man diese so genannten Schreckschusswaffen überhaupt braucht. Aber eine schärfere Regelung war nicht möglich. Das Argument der Länder war, dass eine entsprechende Regelung zu bürokratisch und ihre Durchsetzung zu aufwendig sei. Ich finde es gut, dass wir jetzt die Regelung haben, dass Waffen künftig nicht mehr frei verkäuflich sind und dass sich der Ladenbesitzer die Käufer genau anschauen muss. ({13}) Ich will zum Schluss nicht versäumen - meine Redezeit ist schon abgelaufen -, ein Wort des Dankes an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums, aber auch an den Innenausschuss und an die Kollegen aller Fraktionen, die sich an der Debatte beteiligt haben, zu richten. Ich will aber auch den Verbänden und der Gewerkschaft der Polizei danken, deren Anregungen so wichtig und sinnvoll waren. ({14})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Es spricht jetzt der Kollege Rainer Funke für die FDP-Fraktion.

Rainer Funke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000624, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist mit einem Entwurf zur Änderung des Waffenrechts in das Gesetzgebungsverfahren gegangen, der zu Recht von allen Seiten heftige Kritik erfahren hat. ({0}) Die FDP-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf auch in der geänderten Fassung weiterhin ab. ({1}) Das geltende Waffenrecht zählt ja ohnehin zu den strengsten der Welt. Eine Verschärfung aus Gründen der inneren Sicherheit ist nicht notwendig; ({2}) denn die Sicherheitsprobleme liegen nicht bei den legalen Waffenbesitzern, sondern sie werden vielmehr durch den illegalen Waffenmarkt verursacht, der mit Nachdruck bekämpft werden muss. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, ob das bisherige Waffengesetz überhaupt geändert werden muss. Ein triftiger Grund hierfür liegt nach Meinung der FDP allenfalls darin, dass das geltende Waffenrecht sehr kompliziert ist. ({3}) Daran ändert sich durch den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung und der rot-grünen Koalition aber überhaupt nichts. ({4}) Im Gegenteil: Nach dem einhelligen Urteil der Experten kann von Vereinfachung, Entbürokratisierung, Rücknahme der Regelungsdichte, mehr Übersichtlichkeit und mehr Lesbarkeit keine Rede sein. Die unübersichtlichen Anhänge bleiben und die zahlreichen Verordnungsermächtigungen, die zulassen, wesentliche Fragen am Parlament vorbei zu regeln, kennzeichnen weiterhin das Waffenrecht. Darüber hinaus war der ursprüngliche Inhalt des Gesetzentwurfs eindeutig gegen die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer, insbesondere der Sportschützen, der Jäger und der Waffensammler, gerichtet. Diese Gruppen sollten mit einem Übermaß an Bürokratie überzogen werden, ohne dass dadurch irgendein nennenswerter Zugewinn für die innere Sicherheit erzielt worden wäre. ({5}) Wir haben dies gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen und den betroffenen Verbänden von Anfang an heftig kritisiert. Sportschützen, Jäger und Sammler fühlten sich durch den Gesetzentwurf regelrecht diskriminiert ({6}) und in ihren bürgerlichen Freiheitsrechten bedroht. Die vernichtende Kritik, die auch in der Sachverständigenanhörung zum Ausdruck gebracht worden ist, hat schließlich das Bundesinnenministerium und die Koalitionsfraktionen dazu veranlasst, ihr ursprüngliches Vorhaben aufzugeben. Es ist ein Erfolg auch der FDP-Opposition, dass eine Vielzahl von kritikwürdigen Punkten aus dem Gesetzentwurf herausgenommen worden ist. Unverständlich bleibt für uns jedoch, warum die Koalition daran festhält, im Gesetz einen Wegfall des Erbenprivilegs nach fünf Jahren vorzusehen. ({7}) Wenn es dabei bleibt, werden Erben künftig faktisch dazu gezwungen sein, wertvolle Waffen unter Zeitdruck und damit unter Wert zu veräußern. Dies kann nicht akzeptiert werden. ({8}) Nun versucht die Koalition, dieses Problem, mit dem Entschließungsantrag zu entschärfen, in dem behauptet wird, dass die Abschaffung des Erbenprivilegs ohnehin wieder zurückgenommen werden wird. ({9}) Man fragt sich, warum diese Regelung überhaupt im Gesetzentwurf verblieben ist. ({10}) Aus diesem Grunde und aufgrund der eingangs getroffenen Feststellung, dass der Gesetzentwurf auch in der geänderten Fassung keinerlei Rechtsvereinfachung und Rechtsklarheit bringt, bleibt die FDP-Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({11})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Das Wort hat die Kollegin Ulla Jelpke für die PDS-Fraktion.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heute vorliegenden Novelle ist die Regierung vielen berechtigten Protesten und Kritiken der Menschen, die Waffen legal besitzen, der Gewerkschaften, der Polizei und der Rechtsmediziner gegenüber dem ursprünglichen katastrophalen Entwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, nachgekommen. Wir von der PDS haben diese Kritik von Anfang an unterstützt. Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. ({0}) Bei der Kriminalitätsbekämpfung sind, bezogen auf den Waffenbesitz, unserer Meinung nach die legalen Waffenbesitzer - Jäger und Sportschützen - nicht das Problem. ({1}) Der ursprüngliche Entwurf war dort, wo es um die dringend notwendige Kontrolle von Gas- und Schreckschusswaffen ging, eine Lachnummer. Dies hat die Gewerkschaft der Polizei richtigerweise kritisiert. In diesem Zusammenhang möchte ich mich dem Dank meiner Kollegen an die Verbände für ihre enge Zusammenarbeit mit der Opposition im gesamten Hause anschließen, wodurch sie erheblich dazu beigetragen haben, dass heute tatsächlich ein wesentlich verbesserter Gesetzentwurf vorliegt. Trotzdem bleiben wichtige Kritikpunkte am vorliegenden Gesetz bestehen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung soll bei Waffenbesitzern in Zukunft weniger geschützt sein als bei anderen Menschen. Schon ein boshafter Nachbar kann mit falschen Beschuldigungen eine Hausdurchsuchung auslösen. Ein solches Sonderrecht gegen legale Waffenbesitzer lehnen wir grundsätzlich ab. ({2}) Wir haben deshalb einen Antrag auf Streichung dieser repressiven Klausel vorgelegt. Geblieben sind auch andere Schikanen. So soll bei Jägern und Sportschützen drei Jahre, nachdem sie ihre Waffenbesitzkarte erhalten haben, erneut geprüft werden, ob noch ein Bedürfnis zum Waffenbesitz vorliegt. Geblieben sind auch Einschränkungen beim Erbrecht. Geblieben sind auch restriktive Vorschriften für die Anerkennung von Schießsportverbänden und andere Regelungen, für die ich keinen vernünftigen Grund gefunden habe. Hier spuken noch immer der alte Obrigkeitsstaat bzw. die besonders deutsche Gründlichkeit und Regulierungswut herum. Falsch in anderer Hinsicht, nämlich geradezu lax, sind dagegen die Bestimmungen für Gas- und Schreckschusswaffen. Diese Waffen können tödliche Verletzungen auslösen, wie uns auch in der Anhörung bestätigt wurde. Hier geht die Vorlage der Regierung uns nicht weit genug. Die GdP hat einen Antrag vorgelegt, den wir übernommen haben und in dem es darum geht, dass für diese Waffen ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss; außerdem sollen eine Registrierung und eine Berichtspflicht eingeführt werden. Auch diesen Antrag stellen wir heute zur Abstimmung. Wer Gas- und Schreckschusswaffen zum eigenen Schutz kaufen will, wird dadurch auch in Zukunft nicht behindert. Gelegenheitstäter aber, die sich eine solche Waffe besorgen, um Straftaten zu begehen, werden durch zusätzliche Maßnahmen hoffentlich abgeschreckt. Leider haben die Regierungsparteien diesen Anträgen nicht zugestimmt. Damit bleibt die Novelle trotz vieler Verbesserungen in wichtigen Punkten mangelhaft. Einer solchen Novelle können auch wir nicht zustimmen. Ich danke Ihnen. ({3})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Ernst Bahr. ({0})

Ernst Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002620, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erschreckend, wie hier zum Teil noch heute von Rednern der Opposition Falschdarstellungen kommen. ({0}) Frau Jelpke hat gerade gesagt, dass sie beantragt hat, das Recht auf Wohnungszutritt zu streichen. Dieser Antrag der PDS hat folgenden Zusammenhang: Die Erlaubnis für eine Waffe ist erloschen und wurde entzogen. Wenn dann eine Frist für die Abgabe der Waffe verstrichen ist, müssen die Behörden die Möglichkeit haben, sie abzuholen. - Das ist doch wohl das Mindeste, was man erwarten kann. ({1}) Das gilt auch für andere Dinge. Ich werde darauf in meiner Rede noch eingehen. Eigentlich haben die Regierungskoalition und die Regierung für die Novellierung des Waffengesetzes ein dickes Lob verdient. Wir werden es in der Öffentlichkeit und vor allem bei den Betroffenen auch noch kriegen. Da bin ich mir sicher. ({2}) Der Gesetzentwurf, der heute zur Verabschiedung kommt, ist nämlich mustergültig erarbeitet worden. Herr Koschyk, das ist das Problem: Sie hätten das in drei Wahlperioden machen können. Sie haben das nicht zustande gebracht. Jetzt hängen Sie sich an unsere Arbeit dran. Das können Sie auch tun. ({3}) Wir haben diese Novellierung mit dem Ziel gestaltet, die Inhalte den Belangen der inneren Sicherheit besser anzupassen und missbräuchlichen Umgang mit Waffen einzudämmen. Das war unser Ausgangspunkt. Während der Regierungsentwurf im Mai vorigen Jahres von der Fachpresse noch positiv aufgenommen wurde ({4}) - das können Sie in der Fachpresse nachlesen -, ist nach der Stellungnahme des Bundesrates die Stimmung übergekocht. Es ist in alle Parteien Material gegeben worden, das diese Kritik verursacht hat. ({5}) Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer Neufassung eines Gesetzes auch Änderungsbedarf besteht. Das ist doch völlig klar. Die Interessenvertreter möchten natürlich weiter gehende Regelungen haben und Verschärfungen verhindern. Das verstehen wir. ({6}) Die Änderungsvorschläge, die eingebracht wurden, sind uns natürlich willkommen gewesen. Denn wir wollten eine Arbeit mit den Betroffenen machen. Das ist uns auch gelungen. Kein Verständnis habe ich jedoch für Falschinformationen in der Presse und im Internet. Wie ich oft auf öffentlichen Veranstaltungen feststellen musste, sind auch nach der öffentlichen Anhörung am 20. März immer noch Falschmeldungen von Vertretern der Opposition verbreitet worden - das ist wirklich nicht in Ordnung -, obwohl wir einen 18-Punkte-Katalog vorgelegt hatten, der deutlich machte, dass wir eine ganz andere Novellierung haben. Denn auch wir wussten und wissen heute noch, dass die legalen Waffenbesitzer gesetzestreue Bürger sind. Das entspricht auch dem, was wir hier niedergeschrieben haben. ({7}) Wie groß die Verwirrung war, habe ich auf einer Tour bei Horst Kubatschka in Bayern erfahren, wo wir Sportschützenverbände und Schießstätten besucht haben. Sie haben gestaunt, dass das alles, was ihnen in der Fachpresse und durch andere Leute vorgetragen wurde, gar nicht so zutrifft. Der Gesetzentwurf, den wir heute beschließen, zeigt das ja deutlich. Das alles ist nachlesbar. Weder der tatsächliche Regierungsentwurf noch die Punkte des Änderungsantrages waren bekannt. Insofern ist klar, dass Sie als Opposition die Ängste und Unsicherheiten noch geschürt haben. Das ist deutlich zu merken. Sie können das alles, wie gesagt, in der Fachpresse nachlesen, auch Ihre Stellungnahmen. Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal auf die inhaltlichen Punkte im Einzelnen eingehen. Der Parlamentarische Staatssekretär, Herr Körper, hat das weitgehend schon getan. Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der einer besonderen Interpretation bedarf, weil er bis heute in diesem Hause falsch dargestellt wird. Während Sportschützen und Jäger ein Bedürfnis, die körperliche und geistige Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und eine entsprechende Qualifizierung nachweisen müssen, gestattet das noch geltende, aber auch das neue Waffenrecht Erben, Vermächtnisnehmern und durch Auflage Begünstigten den Erwerb und Besitz von Waffen ohne den Nachweis eines Bedürfnisses oder der Sachkunde. Zivilrechtlich gesehen ist der Eigentums- und Besitzerwerb der Waffen durch Erben unstrittig und durch das Grundgesetz geschützt. Um der mit dem Verzicht des Nachweises des Bedürfnisses und der Sachkunde beim Erwerber im Erbfall verbundenen Gefahr von Missbrauchsfällen zu begegnen, war im Regierungsentwurf ursprünglich beabsichtigt, den Besitz von ererbten Schutzwaffen mit der Verpflichtung zu verbinden, sie mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem zu sichern. Dieses System gibt es bis heute nicht, es gibt nur Ansätze dafür. Deswegen haben wir in das Gesetz eine Frist von fünf Jahren hineingeschrieben, in der die Industrie die Aufgabe hat, Blockiersysteme zu entwickeln, durch die diese Waffen für Unbefugte nicht nutzbar sind. Allein das ist eine Befristung. Das Erbrecht können wir nicht und wollen wir auch nach wie vor nicht angehen. ({8}) Es ist vielleicht verlockend, von Erben, die in den Besitz von Waffen kommen, den Sachkundenachweis zu erwarten. Aber das können Sie nicht verlangen. Es kann ein minderjähriges Kind oder eine alte Oma Erbe werden, die Sachkunde nicht nachweisen können, indem sie die Jägerprüfung machen. Insofern halten wir die Blockiersysteme für das richtige Mittel. ({9}) An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf das Recht des Zutritts zur Wohnung eingehen. Es ist nicht so, wie es immer dargestellt wird. Es gibt die Möglichkeit, die Wohnung zu betreten, nur bei Gefahr im Verzuge. Das gilt in anderen gesetzlichen Regelungen auch. ({10}) Ich möchte an dieser Stelle Herrn Bundesminister Schily und seinen Mitarbeitern für die vorbildliche Erarbeitung dieses Gesetzes noch einmal herzlich danken. ({11}) Ich frage mich, warum das die CDU/CSU-Fraktion mit der FDP in ihrer Regierungszeit nicht zustande gebracht hat. Vielleicht wollten Sie es auch nicht. Das müssten Sie Ihren Leuten einmal erklären. Hier liegt jedenfalls jetzt die Aufgabe vor uns, den 4 Millionen Waffenbesitzern deutlich zu machen, dass die Inhalte, die wir vertreten haben, ihren Interessen entsprechen und nicht dem, was Sie demagogisch in die Welt gesetzt haben. ({12}) Ich darf zur Ergänzung hinsichtlich einer redaktionellen Änderung, die mit den Fraktionen abgestimmt ist, der Präsidentin noch ein Blatt zu einem Änderungsantrag übergeben, den die CDU/CSU eingebracht hat. Herzlichen Dank. ({13})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Erwin Marschewski für die CDU/CSU-Fraktion.

Erwin Marschewski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001424, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich waren die Sozialdemokraten mal wieder mit ihrem Jägerlatein am Ende. ({0}) Deshalb haben sie ihre wirklich absurden Reglementierungen von Jägern, Schützen und Waffensammlern aufgeben müssen und deswegen haben sie sich zu Recht den Forderungen der Union endlich angeschlossen. ({1}) Ich sage Ihnen: Sie hätten sich natürlich viel Ärger bei den Betroffenen ersparen können. Sie hätten von Anfang an auf unseren guten Rat hören sollen ({2}) oder, Herr Kollege von der SPD, auf den guten Rat Ihrer Kollegen Graf und Kemper. Das wäre gut gewesen. ({3}) Dass Jäger, Schützen und Waffensammler gesetzestreue Bürger sind, ist bekannt. Gerade diesen bürokratische Daumenschrauben anlegen zu wollen ist doch wirklich verfehlt. ({4}) Was wir bekämpfen müssen, ist die Kriminalität, sind die Gangster, ist die organisierte Kriminalität, deren Vertreter mit illegalen Waffen Verbrechen begehen. ({5}) So hat Josef Ambacher, der Präsident des Deutschen Schützenbundes, Recht, wenn er in einem Dankesschreiben an unseren Fraktionsvorsitzenden schreibt, der Entwurf habe ein Vielzahl von Regelungen enthalten, die für die Sportschützen nicht tragbar gewesen seien und die zum Ende des Schießsports geführt hätten. Ich wiederhole: Josef Ambacher, Präsident des Schützenbundes, sagt, diese Regelungen hätten zum Ende des Schießsports geführt. So etwas haben Sie vorgelegt, meine Damen und Herren! Wir haben Sie nunmehr gezwungen, Ihren Gesetzentwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Da vieles jetzt vernünftig geworden ist, können wir diesem total veränderten Gesetzentwurf zustimmen. Es ist gut, dass die sinnlose Waffenbegrenzung vom Tisch ist. Es ist gut, dass auf die Meldepflicht für Inaktive verzichtet worden ist, dass die Regelungen zu den Aufbewahrungspflichten praxisnah gestaltet worden sind, dass junge Leute jetzt wieder üben können. Der Jugend ist eine Chance zur Leistung zu geben, gerade in den Schützenvereinen. ({6}) Raten möchte ich Ihnen noch, auf das Erbenprivileg zu verzichten, denn es hat überhaupt keine Sicherheitsrelevanz. Sie sollen dies nicht antasten, meine Damen und Herren. Das fordern wir und wir hoffen, dass dies im Bundesrat noch geregelt wird. ({7})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Marschewski!

Erwin Marschewski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001424, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Sie gestatten keine Zwischenfrage.

Erwin Marschewski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001424, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Zum Schluss stelle ich fest: Der Widerstand der Union im Schulterschluss mit Jägern und mit Sportschützen hat sich gelohnt. ({0}) CDU/CSU, Jäger, Sportschützen und Waffensammler haben gut gezielt und voll ins Schwarze getroffen. Schwarz - das wissen Sie als Schütze, Herr Kollege - ist nun einmal die höchste Punktzahl. Herzlichen Dank. ({1})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich schließe die Aus- sprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neurege- lung des Waffenrechts auf Drucksache 14/7758. Ich ver- weise darauf, dass es eine persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Kollegen Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten zur Abstimmung gibt.1) Der Innen- ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 14/8886, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Hier verweise ich auf die redaktionellen Änderungen, auf die der Kollege Bahr soeben hingewiesen hat. Es liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der PDS vor, über die wir zuerst abstimmen. 1) Anlage 3 Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/8933? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der PDS-Fraktion abgelehnt. Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/8934? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der PDS-Fraktion abgelehnt. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung mit den genannten redaktionellen Änderungen zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen von FDP- und PDS-Fraktion angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf gegen die Stimmen von FDP- und PDS-Fraktion angenommen. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8886, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist bei Enthaltung von FDP- und PDS-Fraktion angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes auf Drucksache 14/763. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nummer drei seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8886, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Wolfgang Lohmann ({1}), Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Informationsmöglichkeiten der Krankenversicherten umgehend verbessern - Drucksachen 14/5678, 14/8885 Berichterstattung: Abgeordneter Wolfgang Lohmann ({2}) Die Kolleginnen und Kollegen Eike Hovermann, Aribert Wolf, Monika Knoche, Detlef Parr sowie Dr. Ruth Fuchs haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) - Ich sehe keinen Widerspruch im Hause. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 14/8885 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Informationsmöglichkeiten der Krankenversicherten umgehend verbessern“. Der Ausschuss empfiehlt, denAntrag auf Drucksache 14/5678 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewachungsgewerberechts - Drucksache 14/8386 ({3}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({4}) - Drucksache 14/8903 - Berichterstattung: Abgeordneter Hartmut Schauerte Die Kolleginnen und Kollegen Günter Graf, Christian Lange, Klaus Francke, Hans-Christian Ströbele, Rainer Funke und Petra Pau haben ihre Reden zu Protokoll ge- geben.2) - Auch hierzu gibt es keinen Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bewachungsgewerberechts in der Ausschussfassung, Drucksachen 14/8386 und 14/8903. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der PDS-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit gegen die Stimmen der PDS-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts - Drucksache 14/8525 ({5}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({6}) - Drucksache 14/8880 - Berichterstattung: Abgeordnete Marlene Rupprecht Maria Eichhorn Vizepräsidentin Petra Bläss 1) Anlage 5 2) Anlage 6 Irmingard Schewe-Gerigk Ina Lenke Die Kolleginnen und Kollegen Marlene Rupprecht, Maria Eichhorn, Irmingard Schewe-Gerigk, Ina Lenke, Christina Schenk sowie die Parlamentarische Staatssekre- tärin Dr. Edith Niehuis haben ihre Reden zu Protokoll ge- geben.1) - Auch hierüber gibt es große Begeisterung bei allen Kolleginnen und Kollegen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Mutterschutzrechts, Drucksache 14/8525. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8880, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, aufzustehen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Flach, Walter Hirche, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Die Brennstoffzelle - Technik des 3. Jahrtausends - Drucksache 14/8282 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({7}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Die Kolleginnen und Kollegen Hubertus Heil, Ulrich Kasparick, Axel E. Fischer ({8}), Hans-Josef Fell, Ulrike Flach und Wolfgang Bierstedt haben ihre Re- den ebenfalls zu Protokoll gegeben.2) - Auch dazu gibt es keinen Widerspruch im Hause. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/8282 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Auch hierzu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Jetzt sind wir schon bei Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes - Drucksache 14/756 ({9}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit ({10}) - Drucksachen 14/8875, 14/8930 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Wolf Bauer Die Kolleginnen und Kollegen Dr. Margrit Spielmann, Dr. Wolf Bauer, Detlef Parr, Dr. Ruth Fuchs und sicher auch noch eine Kollegin vom Bündnis 90/Die Grünen - diese Rede wird wohl nachgereicht - haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.3) - Auch hierzu gibt es keinen Wi- derspruch. Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes in der Ausschussfas- sung, Drucksachen 14/756 und 14/8875. Ich bitte diejeni- gen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu- stimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDP- Fraktion angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustim- men wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltun- gen? - Der Gesetzentwurf ist damit gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a und 27 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entsorgung von Altfahrzeugen ({11}) - Drucksache 14/8343, 14/8670 ({12}) aa) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({13}) - Drucksachen 14/8884, 14/8929 - Berichterstattung: Abgeordnete Ulrich Kelber Dr. Paul Laufs Michaele Hustedt Birgit Homburger Eva Bulling-Schröter bb) Bericht des Haushaltsausschusses ({14}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 14/8890 - Berichterstattung: Abgeordnete Waltraud Lehn Jochen Borchert Oswald Metzger Jürgen Koppelin Dr. Uwe-Jens Rössel Vizepräsidentin Petra Bläss 1) Anlage 7 2) Anlage 8 3) Anlage 9 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({15}) zu dem An- trag der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie öko- logisch sinnvoll und ökonomisch verantwort- lich gestalten - Drucksachen 14/5466, 14/7020 - Berichterstattung: Abgeordnete Ulrich Kelber Georg Girisch Michaele Hustedt Birgit Homburger Eva Bulling-Schröter Die Kolleginnen und Kollegen Ulrich Kelber, Dr. Paul Laufs, Bundesminister Jürgen Trittin, Birgit Homburger sowie Eva Bulling-Schröter möchten ihre Reden zu Pro- tokoll geben.1) - Auch hier - was Wunder - kein Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Altfahrzeugen in der Ausschussfassung, Drucksachen 14/8343, 14/8670 und 14/8884. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion bei Enthaltung der PDS-Fraktion angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion bei Enthaltung der PDS-Fraktion angenommen. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksache 14/7020 zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie ökologisch sinnvoll und ökonomisch verantwortlich gestalten“: Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/5466 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDPFraktion angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des SteuerbeamtenAusbildungsgesetzes - Drucksache 14/8286 ({16}) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({17}) - Drucksache 14/8887 Berichterstattung: Abgeordnete Lydia Westrich Hansgeorg Hauser ({18}) Heidemarie Ehlert Die Kolleginnen und Kollegen Lydia Westrich, Hansgeorg Hauser ({19}), Christine Scheel, Heidemarie Ehlert und sicherlich noch eine Kollegin oder ein Kollege der FDP, deren bzw. dessen Rede nach- gereicht wird, möchten ihre Reden zu Protokoll geben.2) Kein Widerspruch im Saal. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes in der Ausschussfassung, Drucksachen 14/8286 und 14/8887. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion bei Enthaltung der PDS-Fraktion angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. All diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist gegen die Stimmen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion bei Enthaltung der PDS-Fraktion angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes - Drucksachen 14/8231, 14/8521 ({20}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({21}) - Drucksache 14/8891 Berichterstattung: Abgeordnete Petra Bierwirth Bernward Müller ({22}) Winfried Hermann Birgit Homburger Eva Bulling-Schröter Die Kolleginnen und Kollegen Petra Bierwirth, Bernward Müller ({23}), Bundesminister Trittin, Birgit Homburger sowie Eva Bulling-Schröter möchten ihre Reden zu Protokoll geben.3) - Auch hier kein Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes in der Ausschuss- Vizepräsidentin Petra Bläss 1) Anlage 10 2) Anlage 11 3) Anlage 12 fassung, Drucksachen 14/8231, 14/8521 und 14/8891. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der PDS-Fraktion angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit gegen die Stimmen der PDS-Fraktion angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf: - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften ({24}) - Drucksache 14/7228 ({25}) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Vermögensgesetzes ({26}) - Drucksache 14/5091 ({27}) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({28}) - Drucksache 14/8889 - Berichterstattung: Abgeordnete Hans-Joachim Hacker Andrea Voßhoff Hans-Christian Ströbele Dr. Evelyn Kenzler Die Kolleginnen Andrea Voßhoff und Dr. Evelyn Kenzler, die Kollegen Hans-Joachim Hacker und Rainer Funke, der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Eckhart Pick sowie die Kolleginnen und Kollegen von den Grü- nen möchten ihre Reden zu Protokoll geben.1) Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung vermögensrecht- licher und anderer Vorschriften auf Drucksache 14/7228. Hierzu liegt eine schriftliche Erklärung zur Abstimmung vonseiten des Kollegen Dr. Freiherr von Stetten gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung vor.2) Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8889, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der PDS angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU, der FDP und der PDS angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Vermögensgesetzes, Drucksache 14/5091. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8889 empfiehlt der Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn - Drucksache 14/8465 ({29}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({30}) - Drucksache 14/8847 - Berichterstattung: Abgeordnete Hans-Werner Bertl Werner Lensing Dr. Reinhard Loske Ernst Burgbacher Maritta Böttcher Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Die Kollegen Hans-Werner Bertl, Werner Lensing, Dr. Reinhard Loske, Ernst Burgbacher und Dr. Heinrich Fink möchten ihre Reden zu Protokoll geben.3) Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Vizepräsidentin Petra Bläss 1) Anlage 13 2) Anlage 4 3) Anlage 14 Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland“ auf Drucksache 14/8465. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt auf Drucksache 14/8847, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 14/8907? - Gegenprobe! Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und der PDS abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({31}) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Maier, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS Eine Grundsicherung in die Arbeitslosenversicherung einführen - Drucksachen 14/7294, 14/8662 Berichterstattung: Abgeordneter Peter Weiß ({32}) Die Kolleginnen Ute Kumpf, Dr. Thea Dückert und Pia Maier sowie die Kollegen Wolfgang Meckelburg und Dirk Niebel möchten ihre Reden zu Protokoll geben.1) Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 14/8662 zu dem Antrag der Fraktion der PDS mit dem Titel: „Eine Grundsicherung in die Arbeitslosenversicherung einführen“. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/7294 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist damit gegen die Stimmen der PDS-Fraktion angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. ({33}) Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 15. Mai 2002, 13 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.