Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Vielen
Dank, Herr Bundesfinanzminister.
Ich stelle den Bericht der Bundesregierung zur Diskussion und gebe zu einer Frage zunächst dem Kollegen
Bernhardt das Wort.
Herr Minister, ich habe
zu dem von Ihnen angesprochenen dritten Komplex
- Lücken im Abwehrsystem - eine Frage: Es soll die
Möglichkeit eröffnet werden, auf die bei den einzelnen
Kreditinstituten geführten Konten zurückzugreifen. Welche Kosten kommen in diesem Zusammenhang auf die
deutschen Kreditinstitute zu und wie soll das Ganze praktisch erfolgen? Gibt es irgendwelche Voraussetzungen,
um zugreifen zu können, oder soll die entsprechende Bundesbehörde jederzeit zugreifen können?
Ihre
Frage nach den Kosten kann ich Ihnen so nicht beantworten. Wir wollen ein EDV-gestütztes Recherchesystem im
Gesetz vorschreiben. Die Banken müssen die bei ihnen
geführten Konten in einer Datei zusammenführen; diese
muss für uns elektronisch abrufbar sein. Wir haben lange
darüber diskutiert, wie dies geschehen soll. Wir brauchen
keinen zentralen Computer beim Bund; entsprechende
Pläne haben wir aufgegeben, weil das technisch nicht erforderlich ist. Die Daten können bei den Banken verbleiben; es darf aber nicht so sein, dass wir 2 900 Banken einzeln abfragen müssen. Sonst wären wir international gar
nicht zur Zusammenarbeit beim Kampf gegen die Geldwäsche im Zusammenhang mit der Finanzierung terroristischer Vereinigungen fähig. Wir müssen direkt zugreifen
können. Die Lösung des Problems, wie dies geschehen
kann, ist Aufgabe der Banken.
Der Zugriff ist deswegen prinzipiell voraussetzungslos
möglich, weil wir nicht in die einzelnen Konten schauen.
Wir wollen nur wissen, wer der Kontoinhaber ist; er muss
identifizierbar sein. Wir wollen auch wissen, wer der wirtschaftlich Verfügungsberechtigte ist. In diesem Zusammenhang gab es Kritik seitens der OECD, die aber nicht
berechtigt ist. Wir haben die Sache überprüft. Es kann
sehr wohl sein, dass der offizielle Kontoinhaber nicht der
wirtschaftlich Verfügungsberechtigte ist. In den Fällen,
um die es uns geht, wird das vielfach so sein. Es muss
möglich sein, dass, wenn es von irgendeiner Seite einen
Hinweis gibt, dass es bezüglich einzelner Personen möglicherweise Probleme gibt, wir in einem solchen Fall sofort feststellen können: Hat der Betroffene in Deutschland
ein Konto und wo hat er ein Konto? Erst bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte erfolgt ein Zugriff. Dazu
braucht es - Sie wissen das - keine Änderungen bestehender Gesetze. Bereits nach den bestehenden Gesetzen
haben wir die Möglichkeit, auf die einzelnen Konten zuzugreifen, um durch Überprüfung der Kontenbewegungen festzustellen, ob sich der Anfangsverdacht erhärten
lässt.
Ich erteile
dem Kollegen Dautzenberg das Wort zu einer Frage.
Herr Minister, zur
Änderung des Börsengesetzes: Sie haben ausgeführt, in
diesem Bereich solle eine flexiblere Handhabung erfolgen. Bisher gibt es im Börsengesetz die Vorschrift, dass
ein unlimitierter Auftrag an den maklergestützten Bereich
gegeben werden muss. Diese Bestimmung wollen Sie
jetzt unter Hinweis auf eine größere Flexibilisierung aufweichen.
Meine Frage ist: Welchen Stellenwert haben denn
zukünftig die Börsen und die Makler als amtliche Feststeller von Kursen? Wird sich dies zu einer reinen Preisfeststellung entwickeln? Bekommen dann vor allen Dingen die Kleinanleger noch faire Preise?
Der
Kursmakler wird sein Monopol verlieren. Die Börse
selbst wird wählen können, wie der Preis festgestellt wird.
Auf der einen Seite fällt das Monopol weg; das ist richtig.
Auf der anderen Seite werden damit den Kursmaklern andere Beschäftigungsfelder eröffnet. Im Übrigen muss
man darauf hinweisen, dass zumindest der Handel beim
DAX zu 90 Prozent elektronisch und nicht über den
Kursmakler stattfindet.
Bei Ihrer Frage, bezogen auf den Kleinanleger, sehe ich
kein Problem. Ich will aber einräumen: Ich bin kein Spezialist in diesen Bereichen. Wenn ich jetzt eine Frage nicht
präzise beantworten kann, werde ich Ihnen diese - das
sage ich Ihnen zu - schriftlich beantworten.
Eine Frage
der Kollegin Bonitz.
Herr Minister, wenn Sie
gestatten, möchte ich nicht auf Ihren Vortrag als solchen
eingehen, sondern etwas ansprechen, das heute auch Gesprächsthema in der Kabinettsrunde gewesen sein dürfte.
In welch katastrophalem Zustand befindet sich eigentlich die rot-grüne Regierungskoalition, wenn es der BunBundesminister Hans Eichel
deskanzler für nötig befindet, die Vertrauensfrage mit der
wichtigen Entscheidung über den deutschen Streitkräfteeinsatz zur Unterstützung der USA zu verknüpfen? Es ist
eine Sachentscheidung, die in ihrer Tragweite in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik eine historische
Zäsur darstellt.
Frau Kollegin, Sie müssen mit dieser Frage noch einen Augenblick
warten; denn die Fragerunde zum Bericht des Bundesfinanzministers ist noch nicht abgeschlossen. Aber Sie
können im Anschluss an diese Runde Fragen zu anderen
Bereichen stellen.
Ich darf die Frage stellen, ob sich noch jemand zu dem
Bericht des Finanzministers äußern möchte? - Herr Kollege Hauser.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen: Wie sehen Sie die
Zukunft der Regionalbörsen? Werden bei der Novellierung des Börsengesetzes weitere Eingriffe und Beschränkungen vorgenommen?
Wenn ich
das richtig sehe, wird diese Sache der Markt selber regeln.
Wir haben nicht die Absicht, eine die Regionalbörsen beeinträchtigende Regelung zu treffen. Das Einzige, was wir
für ihre Funktionsfähigkeit für notwendig halten, ist die
Übertragung der Börsenaufsicht auf den Bund, weil wir
bei der Verfolgung von Tatbeständen länderübergreifend
handeln müssen. Wir haben folgende Situation: acht Börsen in acht deutschen Ländern, aber 16 Länder, die offiziell die Börsenaufsicht ausüben. Das kann nicht funktionieren.
Ich habe schon mit dem davon besonders betroffenen
hessischen Wirtschaftsminister geredet und ihm klar gemacht, dass ich kein Interesse daran habe, hierüber mit
den Ländern in einen Konflikt zu geraten. Wir haben ein
gemeinsames Interesse daran, zu einer gemeinsamen Börsenaufsicht zu kommen, weil dies sonst nicht funktionieren kann. Deswegen gibt es aus unserer Sicht keinerlei
Beeinträchtigung der Regionalbörsen. Im Gegenteil: Ich
glaube, wenn die Börsenaufsicht einheitlich durch den
Bund ausgeübt wird, dann gibt dies den Regionalbörsen
eher mehr Chancen. Was sie und der Markt daraus machen, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Noch eine
Frage des Kollegen Dautzenberg.
Herr Minister Eichel,
ich habe Verständnis dafür, dass man Einzelheiten zum
Börsengesetz in einer Regierungsbefragung nicht ohne
weiteres beantworten kann. Aber ich möchte noch einmal
grundsätzlich fragen: Wird es nicht insgesamt zu einer
neuen Weichenstellung kommen, wenn der Makler nicht
wie bisher als Intermediär den Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer herbeiführen kann? Wenn die
Makler weiter zurückgedrängt werden, kann von amtlichen Kursfeststellungen an Börsen nicht mehr die Rede
sein, sondern dann haben wir nur reine Preisfeststellungen.
Es ist so,
dass die Börse selber entscheidet, wie sie solche Dinge regelt. Da haben Sie Recht.
Noch eine
Nachfrage? - Bitte.
Herr Minister, ich
habe noch eine Frage zur Geldwäsche, die ebenfalls im
Vierten Finanzmarktförderungsgesetz behandelt wird.
Die im Gesetz genannten Maßnahmen bewegen sich im
nationalen Bereich. Was werden Sie unternehmen, um
auch international die Abstimmung zur effektiven
Bekämpfung der Geldwäsche zu gewährleisten? Ich
denke an Offshore- und andere Gebiete, wo Bedingungen
gelten, die von unseren nationalen Regelungen gravierend
abweichen.
Ich will
zu Ihrer vorhergehenden Frage noch etwas sagen, was mir
eben zugereicht worden ist, weil ich nicht alle Details
kenne. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Eine faire Preisbildung ist gewährleistet, weil das Börsengesetz vorschreibt, dass Preise ordnungsgemäß zustande kommen müssen. Dazu werden im Gesetz Methoden genannt. Die Börse kann dann selber wählen.
Nun zu Ihrer anderen Frage. Mit dem Thema internationale Finanzarchitektur beschäftigen wir uns sehr intensiv. Sie wissen, dass sich auf der einen Seite die OECD
mit der Financial Action Task Force on Money Laundering und dass wir uns auf der anderen Seite gleichzeitig
über IWF und Weltbank mit dem Thema beschäftigen,
dass die Implementierung von Codes und Standards insbesondere durch den Internationalen Währungsfonds,
aber auch durch die Weltbank überwacht wird und künftig - das ist die nächste Diskussion - diese Implementierung unter Umständen auch Voraussetzung für die Vergabe von Krediten sein wird. Ganz so weit sind wir
allerdings noch nicht.
Ich muss noch eines dazu sagen: Es gibt noch keine
wirklich gesicherte gemeinsame Interessenlage der großen Finanzplätze dieser Erde, das alles vernünftig zu regeln. Ich kann eine zunehmende gemeinsame Position
zum Beispiel im Rahmen der G 20 erkennen. Aber mit allem Freimut sage ich: Die größte Wirtschaftsmacht dieser
Erde verhielt sich in diesen Fragen bisher eher zurückhaltend. Meine Hoffnung ist, dass sich diese Position
geändert hat oder ändert. Es kann aus meiner Sicht letzten
Endes nur im Interesse aller sein, zu völlig geregelten Verhältnissen zu kommen, das heißt auch zur Unterstellung
der Offshore-Finanzzentren unter die allgemeinen Regeln, und auch die Gefahren, die von Hedge-Funds ausgehen, einzugrenzen, indem man ganz andere Kapitalunterlegungen fordert.
Das aber sind, wenn Sie sich die weltpolitische Debatte
zu diesem Thema ansehen, klare Positionen der Kontinentaleuropäer, die so bisher selbst im G-7-Kreis noch
nicht mehrheitsfähig waren. Wie gesagt: Meine Hoffnung
ist, dass sich die Entwicklung in diesem Punkt ein ganzes
Stück nach vorne bewegt, und zwar im Sinne dessen, was
jedenfalls Kontinentaleuropa in diesem Bereich schon
seit längerem will.
Es gibt doch
noch eine Frage zu diesem Punkt. Bitte schön, Frau
Fischer.
Herr Minister, gerade haben Sie in der Antwort auf
die Frage des Kollegen Dautzenberg gesagt, dass es Regeln der ordnungsgemäßen Preisfeststellung gibt. Vorhin
haben Sie darauf hingewiesen, dass 90 Prozent des
Handels elektronisch stattfinden. Würden Sie so weit gehen, zu sagen, dass der Beruf des Kursmaklers ein Anachronismus ist?
Nein,
dazu habe ich keinen Grund. Aber dies unterliegt natürlich gewaltigen Veränderungen. Im Übrigen wird es mit
der Aufhebung des Monopols den Kursmaklern ermöglicht, andere Geschäfte zu tätigen. Das ist die andere
Seite derselben Medaille.
Ich sehe
keine Wortmeldung mehr zum Bericht der Bundesregierung.
Ich frage also, ob andere Fragen gewünscht sind. Frau Kollegin Bonitz. Ich frage die Bundesregierung, insbesondere Staatsminister Bury oder den Finanzminister,
ob die Frage wiederholt werden soll.
({0})
Frau Bonitz, Sie haben die Frage bereits gestellt. - Wer
steht zur Beantwortung bereit?
({1})
- Sie waren noch nicht fertig? - Bitte schön.
Ich weise allerdings darauf hin, dass nach der Geschäftsordnung des Bundestages Fragen kurz zu stellen
und kurz zu beantworten sind.
Es geht um den Zustand
der Regierungskoalition, nachdem der Bundeskanzler es
für nötig befunden hat, die Vertrauensfrage mit einer bedeutsamen Entscheidung zu verknüpfen, die wie kaum
eine andere eine historische Zäsur in der deutschen Außenund Sicherheitspolitik darstellt, die wohl auch wie kaum
eine andere in dieser Legislaturperiode eine besonders kritische Würdigung in der Entscheidungsfindung jedes einzelnen Abgeordneten erfährt und erfahren muss und die
unabhängig von parteipolitischen Solidaritätsbekundungen für angeschlagene Regierungsmitglieder sein soll.
Meine Frage: Sieht der Bundeskanzler in der Verknüpfung mit der Vertrauensfrage einen angemessenen Weg, um
den frei gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages diese wichtige Gewissensentscheidung ohne Pressionen zu ermöglichen? Ich mache kein Hehl daraus -
Nein, Frau
Kollegin, Sie haben Ihre Fragemöglichkeiten ausgeschöpft. Die Frage ist klar gestellt.
({0})
Ich hoffe, sie wird auch klar beantwortet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies war nicht Gegenstand der Kabinettssitzung. Die Regierung hat heute ganz
unaufgeregt und hervorragend ihre Arbeit gemacht.
({0})
Dann stelle
ich ebenso unaufgeregt fest, dass die Regierungsbefragung beendet ist. Ich danke Ihnen, Herr Bundesfinanzminister.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
- Drucksache 14/7396 Mit Blick auf die Uhr weise ich schon jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf hin, dass die Fragestunde früher als vorgesehen zu Ende gehen wird. Darauf
möge man sich bitte einstellen.
({0})
- Das bedarf einer Abmachung zwischen den Parlamen-
tarischen Geschäftsführern. Normalerweise wird in einem
solchen Fall die Sitzung des Bundestages um 15 Minuten
unterbrochen; aber man kann sich auch auf etwas anderes
verständigen, zumal in der heutigen Fragestunde nicht
sehr viele Fragen aufgerufen werden.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern auf. Die Fragen 1 und 2 des Kollegen Hartmut
Koschyk werden schriftlich beantwortet.1)
Damit kommen wir bereits zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz. Zur Beantwortung der
Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Profes-
sor Dr. Eckhart Pick zur Verfügung.
1) Anlage 2
Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Dr. Ilja Seifert auf:
Mit welchen Ergebnissen wurde am 7. November 2001 vom
Bundesministerium der Justiz eine Erörterung mit Verbänden
über Eckpunkte zum Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz durchgeführt?
Herr Kollege Dr. Seifert, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die vom Bundesministerium der
Justiz vorgelegten Eckpunkte eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes sind bei der Erörterung von den Verbänden positiv aufgenommen worden. Die Verbände haben
noch verschiedene Anregungen für die Gestaltung eines Gesetzentwurfes gegeben. Diese Anregungen werden derzeit
ausgewertet. Dem Ergebnis dieser Auswertung möchte ich
allerdings heute noch nicht vorgreifen.
Eine Zusatzfrage des Kollegen Seifert.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Auch wenn Sie dem Ergebnis nicht vorgreifen wollen,
bitte ich Sie, mir und der Öffentlichkeit die wichtigsten
Punkte darzulegen, die die Verbände vorgetragen haben.
Es ist ja hinreichend bekannt, dass ein zivilrechtliches
Antidiskriminierungsgesetz seit langem gefordert wird.
Morgen sollen wir immerhin das Gleichstellungsgesetz
für behinderte Menschen beraten, in dem gerade der zivilrechtliche Teil fehlt, was einem Gleichstellungsgesetz
eigentlich zuwiderläuft. Demzufolge wäre es wichtig, zu
wissen, welche Punkte mit hoher Wahrscheinlichkeit in
Ihre Ergebnisse einfließen werden.
Ich nenne einige Punkte, Herr
Seifert, die bei der Anhörung angesprochen worden sind.
Zum einen ging es um die Frage des Anwendungsbereiches. Es wurde angeregt, dass wir über den von uns
vorgesehenen Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse hinaus zum Beispiel auch Finanzdienstleistungen
einbeziehen. Dies war eine sehr wichtige Anregung, die
Banken und Versicherungen betrifft.
Eine andere Frage war, wie man den sachlichen Grund,
der eine Ungleichbehandlung rechtfertigt, objektiv erfassen kann. Daran arbeiten wir; wir brauchen eine Formulierung, die möglichst objektiv und damit unanfechtbar ist.
Des Weiteren gab es den Hinweis, noch der Frage
nachzugehen, die im angloamerikanischen Recht als reasonable accomodation bezeichnet wird, also der Frage,
wie man ein bestehendes Vertragsverhältnis so auslegen
kann, dass es mit einem für den Betroffenen zumutbaren
Ergebnis ausgeht. Um es anschaulich zu machen: Wenn in
einem Lokal einem blinden Mitbürger eine in Blindenschrift verfasste Speisekarte nicht vorgelegt werden kann,
dann sollte ihm die Karte ersatzweise vorgelesen werden.
Das ist nur ein kleines Beispiel. Es geht also um eine zumutbare Anpassung der Verträge.
Im Übrigen bestand Übereinstimmung, dass wir über
den reinen Wortlaut der Richtlinie, in der ausschließlich
Diskriminierungstatbestände wegen ethnischer Herkunft
und Rasse genannt werden, entsprechend Art. 13 hinausgehen und auch andere Benachteiligungsgründe in unsere
Regelung aufnehmen. Wir wollen das Ganze also umfassender angehen, als es der Wortlaut der Richtlinie vorsieht.
Eine zweite
Zusatzfrage.
Habe ich Sie richtig verstanden,
dass Sie Art. 13 des Amsterdamer Vertrages meinen?
Ja.
Das heißt also, dass auch Diskriminierungen von behinderten Menschen geahndet werden sollen.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob
Ihr Ministerium die Definition eines Behinderungsbegriffs
plant, der von dem, was im SGB IX steht, abweicht, und
mit dem endlich klargestellt wird, dass das persönliche
Schicksal von behinderten Menschen nicht durch deren
Behinderung, sondern durch Behinderungen von außen
beeinträchtigt wird. Die WHO-Definition des Behinderungsbegriffs hebt eher auf die Beeinträchtigung durch die
Behinderung der Menschen ab. Es gibt leider das Problem,
dass im Gleichstellungsgesetz der Behinderungsbegriff als
persönliches Schicksal missverstanden wird.
Herr Dr. Seifert, es ist wichtig, dass
ein Begriff gefunden wird, der im gesamten Rechtsbereich Gültigkeit hat. Unser Bestreben ist: Wenn wir in unserem Gleichstellungsgesetz Definitionen vornehmen,
dann müssen wir das im Kontext mit anderen Regelungen
machen. Es hat keinen Sinn, unterschiedliche Begriffe zu
verwenden.
Ich rufe
Frage 4 des Kollegen Dr. Ilja Seifert auf:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Ergebnis der genannten Erörterung für die weitere Erarbeitung eines Antidiskriminierungsgesetzes und für wann beabsichtigt sie die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs?
Das Bundesministerium der Justiz
zieht aus dem Ergebnis der Anhörung den Schluss, dass
die entworfene Konzeption eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes grundsätzlich richtig ist. Der in
Vorbereitung befindliche Gesetzentwurf wird aber noch
in Einzelpunkten verändert werden. Danach wollen wir
den dann vorliegenden Diskussionsentwurf öffentlich
vorstellen.
Eine Zusatzfrage.
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
Herr Staatssekretär, es ist ja bekannt, dass der Fahrplan der Bundesregierung vorsieht,
das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen zum
1. Mai nächsten Jahres in Kraft zu setzen. Kann man damit rechnen, dass Ihr Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes in das Parlament eingebracht wird, bevor es verabschiedet werden soll, damit man zumindest weiß, in
welche Richtung dieser Teil des zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes gehen soll, um nicht im Nebel
herumstochern zu müssen?
Wir bemühen uns, den Diskussionsentwurf noch in diesem Jahr fertig zu stellen, sodass er dann
an die entsprechenden Ressorts und Verbände zur Stellungnahme verteilt werden kann. Davon abhängig gehe ich davon aus, dass es uns gelingt, in der ersten Hälfte des nächsten Jahres das Gesetzgebungsvorhaben zu beenden. Ich
prognostiziere, dass im ersten Quartal des nächsten Jahres
ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen wird.
Vielen Dank für diese zeitlichen
Vorgaben.
Ich möchte noch einmal auf die Frage der Definition
zurückkommen. Sie sagten, dass es sinnvoll sei, eine bestehende Definition immer wieder zu verwenden. Wenn
sich aber nun herausstellt, dass die bestehende Definition
für alles Mögliche geeignet ist, nur nicht dafür, Diskriminierungstatbestände festzustellen - darum soll es ja bei
diesem Bürgerrechtsgesetz gehen -, dann stellt sich die
Frage, ob vielleicht nicht doch eine andere Definition
sinnvoller wäre. Gibt es zumindest solche Überlegungen
in Ihrem Ministerium? Das ist, denke ich, einer der entscheidenden Punkte, um die es inhaltlich geht.
Herr Seifert, wir wenden uns
diesem Problem nicht erst seit heute zu. Überlegungen
dazu sind in der Tat auch schon im Vorfeld der informellen
Anhörung, die Anlass Ihrer Fragen war, angestellt worden. Ich gehe davon aus, dass wir zu einer sinnvollen und
auch angemessenen Regelung kommen. Wie sie im Detail
aussehen wird, Herr Dr. Seifert, kann ich Ihnen im Moment allerdings noch nicht sagen. Wir bemühen uns mit
allen Kräften um eine solche Regelung.
Wir sind am
Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen, Herr
Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Fragen 5 und 6
des Kollegen Dirk Niebel werden vom Parlamentarischen
Staatssekretär Gerd Andres beantwortet.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Dirk Niebel auf:
Treffen Pressemeldungen zu, dass der EU-Kommissar Frits
Bolkestein prüft, ob das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, BMA, EU-Mittel ohne rechtmäßige Ausschreibung
vergeben hat - AFP, 6. November 2001 -?
Herr Niebel, ich würde
die beiden Fragen gern gemeinsam beantworten. - Ich sehe
an Ihrem Kopfnicken, dass Sie damit einverstanden sind.
Dann rufe
ich auch die Frage 6 des Abgeordneten Dirk Niebel auf:
Treffen Pressemeldungen zu, dass das BMA ohne Ausschreibung Verträge mit der Firma EfP in Bonn im Gesamtwert von
mehr als 50 Millionen DM abgeschlossen hat - AFP, 6. November 2001 -?
Die Frage 5 beantworte
ich wie folgt:
Die Pressemeldungen treffen insofern zu, als die EUKommission die Beauftragung eines Trägers mit der
Durchführung von aus ESF-Mitteln kofinanzierten Programmen prüft. Die Bundesregierung ist allerdings der
Auffassung, dass das gewählte Verfahren nicht zu beanstanden ist.
Die Frage 6 beantworte ich wie folgt:
Das BMA hat die Firma EfP im Wege der öffentlichrechtlichen Beleihung mit der Durchführung der technischen Hilfe für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL
gegen Erstattung der entstandenen Kosten betraut. Die
Beleihung eines Privaten mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben nach § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dem Vergaberecht. Nach meiner
Auffassung macht das EU-Recht keine Vorgaben, die von
dieser Rechtsprechung abweichen. Insofern hat das BMA
eine Ausschreibung für nicht erforderlich erachtet.
Zusatzfrage,
Herr Kollege Niebel.
Herr Staatssekretär, vielen Dank.
Wenn die EU Ausschreibungen ab einer Vergabehöhe
von 400 000 DM vorsieht, Sie aber nach deutschem Recht
vergeben haben, stellt sich immer noch die Frage, ob bei
der öffentlichen Beleihung der Haushaltsgrundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten worden
ist. Deswegen würde mich interessieren, zu erfahren, welche Wirtschaftlichkeitserwägungen im Endeffekt zur Einbeziehung der Firma EfP geführt haben.
Im Vorfeld gab es eine
europaweite Ausschreibung. An dieser Ausschreibung
haben sich drei Bieter beteiligt, darunter die Firma EfP.
Dieses Ausschreibungsverfahren ist von einem Mitbewerber gerichtlich angefochten worden. Ein Gericht hat
die Ausschreibung aufgehoben, weil die Ausschreibung
noch nicht hätte stattfinden können; die entsprechenden
Unterlagen waren von der EU noch nicht abschließend
behandelt.
In diesem Bieterverfahren ist auch die Firma EfP aufgetreten. Ein Gutachtergremium aus 21 Vertretern der Sozialpartner, des Bundes und der Länder und des beteiligten Ministeriums hat sich einstimmig für die Vergabe der
damals ausgeschriebenen Komplexe an die Firma EfP
ausgesprochen. Nachdem das Ausschreibungsverfahren
aufgehoben worden war und wir öffentlich-rechtlich beliehen haben, war die Firma EfP diejenige, die mit dem
Auftrag betraut wurde.
Eine zweite
Zusatzfrage.
Ist es richtig, Herr Staatssekretär,
dass einer der drei weiteren Anbieter in dem aufgehobenen Ausschreibungsverfahren die Bundesanstalt für Arbeit gewesen ist?
Das ist richtig.
Dritte
Zusatzfrage.
Ist es weiter richtig, dass, wie dem
Bericht des Stern, auf den sich die Grundfrage bezogen
hat zu entnehmen ist, der zuständige Referatsleiter, Ministerialrat Kurt Brüss, im Vorfeld der öffentlichen Beleihung die Leiterin der Firma EfP, Frau Honnef, mehrfach
mit nach Brüssel genommen hat und sogar als Vertreterin
in einer EU-Arbeitsgruppe eingesetzt hat?
Die Leiterin der Firma
EfP gehört einem Ausschuss an, den die Europäische
Kommission eingerichtet hat. In diesen Ausschuss ist sie
als Sachverständige berufen worden. In der Vorbereitung
und Abwicklung dieser Ausschussarbeit ist es selbstverständlich notwendig, dass Reisen nach Brüssel durchgeführt werden und Sitzungen in Brüssel stattfinden. Zum
Teil war auch der zuständige Referatsleiter mit dabei. Alle
weiteren Rückschlüsse daraus halte ich für nicht zulässig.
Letzte
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in dem
Stern-Artikel, auf den sich die Ausgangsfrage bezieht,
ist ein Foto zu sehen, auf dem Ministerialrat Brüss mit
Frau Honnef tanzenderweise abgebildet ist. Entspricht es
dem üblichen Verfahren, dass Personen im Ministerium,
die für die Entscheidung über 50 Millionen DM zuständig
sind, mit Personen, die öffentlich beliehen werden, in
dieser Art und Weise kommunizieren?
Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Abgeordneter Niebel, für diese Frage bin ich Ihnen außerordentlich dankbar, weil sie mir ermöglicht, eine Praxis zu
widerlegen, die ich für relativ schlimm halte. Das genannte Foto stammt aus einer Broschüre der Nationalen Koordinierungsstelle Horizon der Bundesrepublik Deutschland, erschienen im Jahre 1995.
({0})
In dieser Broschüre wird über eine Tagung mit Experten aus Großbritannien, den Niederlanden, Frankreich
und anderen Ländern berichtet. Übrigens ging es um ein
Projekt, das die Integration behinderter Menschen in den
Arbeitsmarkt betraf. Dieses Projekt hat in den Jahren
1991 bis 1994 EfP und damit Frau Dr. Honnef, die dort als
Leiterin beschäftigt ist, durchgeführt.
Wenn Sie in die Broschüre schauen, sehen Sie, dass am
Abend dieser Tagung auch ein Fest stattgefunden hat, was
ich für selbstverständlich halte. Sie finden auch mehrere
Fotos - diese möchte ich Ihnen gerne einmal zeigen -, auf
denen Sie sehen können, dass die Tagungsteilnehmer tanzen. Daraus weitere Schlüsse zu ziehen, halte ich für absolut unter der Gürtellinie.
({1})
Ich kann Ihnen die Broschüre gerne zur Verfügung stellen. Sie werden viele internationale Gäste und auch Behinderte finden, die darin zu sehen sind.
({2})
Ich halte die Praxis, ein solches Foto auf diese Art und
Weise zu benutzen, für einen Skandal. Deswegen bin ich
Ihnen für diese Frage außerordentlich dankbar.
({3})
Wir sind am
Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich danke Ihnen, Herr
Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die
Fragen werden von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis beantwortet.
Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Ina Lenke auf:
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das
Bundesamt für den Zivildienst laut Sonderinformation 7/2001
vom 17. Juli 2001 plant, Zivildienstleistenden, die am 28. Februar
2002 ihren elfmonatigen Zivildienst beenden, schon im Vorgriff
auf das voraussichtlich am 1. Januar 2002 in Kraft tretende Gesetz
zur Neuausrichtung der Bundeswehr zum 15. Dezember 2001 lediglich ein gekürztes Weihnachtsgeld in der Höhe von 337,50 DM
auszuzahlen, obwohl die Zivildienstleistenden freiwillig einen
elften Monat Dienst leisten und die Auszahlung auf einen Zeitpunkt vor In-Kraft-Treten des Gesetzes fällt?
Frau Kollegin Lenke, mit dem voraussichtlichen In-KraftTreten des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes am
1. Januar 2002, das eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf neun Monate vorsieht, dauert der Zivildienst dann
entsprechend zehn Monate.
Das Bundesamt für den Zivildienst ist aus Fürsorge gegenüber den Zivildienstleistenden verpflichtet, frühzeitig
über eine geplante Gesetzesänderung zu informieren
- daher die Sonderinformation, die Sie ansprechen - und
damit Sorge dafür zu tragen, dass auch bei einem Beschluss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
über die gesetzliche Neuregelung kurz vor dem In-KraftTreten am 1. Januar 2002 eine pünktliche Auszahlung der
Bezüge an die Zivildienstleistenden erfolgen kann.
Hinsichtlich der besonderen Zuwendung - Weihnachtsgeld - erfolgt eine Auszahlung immer zum 15. Dezember eines Jahres und nur, falls dies nicht möglich ist,
zum Dienstende des Zivildienstleistenden. Daher musste
für die Auszahlung zum 15. Dezember 2001 eine Regelung getroffen werden, die das gekürzte Weihnachtsgeld
für alle Entlassenen nach dem Datum des In-Kraft-Tretens berücksichtigt.
Für Zivildienstleistende, die auf Antrag die ursprünglich festgesetzte Dienstzeit von elf Monaten leisten wollen, ist in den Übergangsregelungen des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes in Art. 5 Nr. 10 festgelegt, dass
bei einer Entlassung zum 31. Januar 2002 das höhere
Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Ohne diese Übergangsregelung entstünde die nicht
tragbare Situation, dass ein Zivildienstleistender nach
zehnmonatiger Dienstzeit am 31. Dezember 2001 ein
Weihnachtsgeld von 340,91 DM bekäme - also zehn
Elftel der Zuwendung - , bei seiner Entlassung nach elf
Monaten Dienstzeit, am 31. Januar 2002, aber nur
337,50 DM. Bei allen späteren Entlassungen kann diese
besondere Konstellation nicht mehr eintreten.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Bei all den komplizierten Bestimmungen,
({0})
die Sie mir hier vorgelesen haben
({1})
- Frau Niehuis, das mag bei Ihnen so sein; denn Ihre Mitarbeiter haben Ihre Antwort ja für Sie vorbereitet -,
({2})
hätte ich gerne eine klare Antwort - entweder mit Ja oder
mit Nein - auf die Frage, ob diejenigen Zivildienstleistenden, die elf Monate, also freiwillig einen Monat länger,
Zivildienst machen und Ihren Zivildienst nächstes Jahr
beenden, ein gekürztes Weihnachtsgeld bekommen.
Diejenigen, die ihren Zivildienst nach elfmonatiger
Dienstzeit am 31. Januar 2002 beenden, bekommen nicht
337,50 DM, sondern 375 DM Weihnachtsgeld.
Eine zweite
Zusatzfrage der Kollegin Lenke.
In meiner Frage ging es nicht darum, zu erfahren, was mit denjenigen ist, deren Zivildienst
am 31. Januar 2002 endet; es ging vielmehr um diejenigen, die am 28. Februar 2002 ihren elfmonatigen Zivildienst beenden. Wie sieht es bei ihnen aus?
Sie bekommen aufgrund der Dienstzeitverkürzung ein geringeres Weihnachtsgeld.
Aber diese Personen haben doch elf
Monate und nicht zehn Monate lang Zivildienst geleistet,
oder nicht?
Das haben sie freiwillig getan. Frau Lenke, ich versuche
es noch einmal:
({0})
- Nein! Also: Es gibt eine Dienstzeitverkürzung.
({1})
Das war auch vorher so: Es gab eine Dienstzeitverkürzung am 1. Oktober 1990 und am 1. Januar 1996. Da wurden die Bezüge ebenfalls entsprechend geändert. Nächstes Jahr findet eine Dienstzeitverkürzung um einen Monat
statt. Die Bezüge für die Zeit der Dienstzeitverkürzung im
Jahre 2002 werden, wie bei den vorherigen Dienstzeitverkürzungen, entsprechend gemindert.
Frau Lenke, gerade was die Konstellation des Übergangs von 2001 auf 2002 angeht, liegt der Fall vor, dass
ein Zivildienstleistender von der Möglichkeit Gebrauch
machen kann, nur zehn Monate zu dienen. Ein solcher
Zivildienstleistender ist am 31. Dezember fertig. Allerdings sind diejenigen, die ihre Dienstzeit, wie vertraglich
vereinbart, nach elf Monaten beenden wollen, erst am
31. Januar 2002 fertig. Damit diese Personen nicht unter
diese neue Regelung fallen und weniger Weihnachtsgeld
als diejenigen, die ihren Zivildienst nach zehn Monaten
beenden, bekommen, befindet sich im Bundeswehrneuausrichtungsgesetz diese Übergangsregelung. Diese
Regelung kann nicht darüber hinaus Bestand haben, weil
sie nur für diese bestimmte Konstellation gilt.
({2})
Haben Sie das verstanden?
Eine weitere
Zusatzfrage stellt der Kollege Dr. Seifert.
Frau Staatssekretärin, wenn ich
mich recht entsinne, dann ist die SPD-Grünen-Regierung
mit dem Ziel angetreten, mehr Gerechtigkeit zu schaffen
oder zumindest dafür zu sorgen, dass es etwas weniger
Ungerechtigkeit gibt. Unter diesen Umständen muss ich
auf Folgendes hinweisen: Zivildienstleistende, die ihren
Dienst unter der Voraussetzung angetreten haben, elf Monate zu dienen - sie haben sich also auf diesen Zeitraum
eingestellt - und die nicht von der Möglichkeit Gebrauch
machen, die Dauer ihres Dienstes um einen Monat zu verkürzen - diese Möglichkeit besteht, weil sich inzwischen
das Gesetz geändert hat -, bekommen, mit Ausnahme derjenigen, die ihren Dienst im Januar 2002 beenden, nach
Ihrer jetzigen Aussage weniger Weihnachtsgeld, als ihnen
zu Beginn ihrer Dienstzeit zugesagt worden ist. Außerdem bekommen sie weniger Urlaub, weil der Urlaubsanspruch - ich hoffe, dass ich richtig informiert bin - für den
elften Monat nicht berücksichtigt wird. Finden Sie das gerecht oder ungerecht? Wenn Sie es ungerecht fänden, dann
müssten Sie anders als alle Ihre Vorgängerregierungen
handeln.
Frau Staatssekretärin.
Herr Seifert, in jedem neuen Gesetz - so auch in dem Bundeswehrneuausrichtungsgesetz, an dem wir uns orientieren; der Zivildienst ist von den entsprechenden Regelungen dort abhängig - gibt es einen Stichtag. Das ist nun
einmal so. Mit jedem Stichtag sind besondere Probleme
verbunden. Diejenigen, die ihren Zivildienst im
Jahre 2002 beenden, müssen nur zehn Monate Zivildienst
leisten. Daran orientiert sich das Gesetz. Die Übergangsregelung betrifft nur diejenigen - ich sage es noch einmal -, die bei Beendigung ihres elfmonatigen Zivildienstes um die Jahreswende davon betroffen wären, weniger
Weihnachtsgeld zu bekommen als Zivildienstleistende,
die zehn Monate lang gedient haben. Ansonsten findet das
neue Gesetz, wie jedes andere Gesetz, vom Stichtag an
Anwendung.
Frau Lenke,
ich bin davon ausgegangen, dass Ihre zweite Frage beantwortet wurde.
({0})
- Gut, Sie haben vorhin allerdings drei Zusatzfragen gestellt.
({1})
Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Lenke auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung
zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden, die durch die unterschiedlichen Regelungen zum Entlassungsgeld gegeben sind, weil
Zivildienstleistende, die freiwillig elf statt zehn Monate Dienst
leisten, Entlassungsgeld in der gleichen Höhe ({2}) wie die
zehn Monate dienenden Zivildienstleistenden erhalten, während
Wehrpflichtige, die freiwillig einen zusätzlichen zehnten Monat
dienen, zusätzlich einen Wehrdienstzuschlag von 1 200 DM und
ein erhöhtes Entlassungsgeld von 1 500 DM erhalten?
Diese Frage ist zwar so ähnlich wie Frage 7, aber ein bisschen anders gelagert.
Die von Ihnen angesprochene Konstellation ergibt sich
aus der Tatsache, dass Grundwehrdienstleistende die
Möglichkeit erhalten, im Anschluss an den Grundwehrdienst einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst zu leisten.
Das steht in § 6 b Wehrpflichtgesetz. Das zieht Bezüge
vergleichbar denen eines Zeitsoldaten nach sich. Eine derartige Konstellation gibt es im Zivildienst nicht.
Sie haben
noch zwei Zusatzfragen.
({0})
Frau Staatssekretärin, ich finde, Sie
haben die Frage wirklich nicht richtig beantwortet. Es gibt
eine Ungleichbehandlung zwischen Wehrpflichtigen und
Zivildienstleistenden zulasten der Zivildienstleistenden.
Zu Ihrer Antwort auf meine letzte Frage muss ich ganz
deutlich sagen: Als ich im Ausschuss bemängelt habe,
dass Sie im Vorfeld der Neuausrichtung der Bundeswehr
den Zivildienstleistenden nicht gesagt haben, dass sie einen geteilten Dienst von sieben plus drei Monaten leisten
können, haben Sie gesagt, das Gesetz sei noch nicht in
Kraft. Wir wussten alle, dass Sie sowieso die Mehrheit haben. Sie diskutieren einmal so und einmal so.
({0})
Egal, welche Gesetze und Stichtage Sie jetzt anführen, Sie
sollten einmal ganz deutlich sagen, dass es eine Ungleichbehandlung - und das ist meine Frage - von Wehrund Zivildienstleistenden gibt. Gibt es das zulasten der
Zivildienstleistenden?
({1})
Dann muss ich es noch einmal versuchen.
Sie brauchen es nicht zu versuchen;
Sie sollten mir antworten.
Ich versuche es die ganze Zeit.
Dass Sie sagen versuchen, finde
ich schon recht heftig. Das zeigt mir, wie Sie meine Frage
bewerten. Das muss ich ganz deutlich sagen.
Das Wort
hat die Parlamentarische Staatssekretärin.
Darf ich einmal versuchen, es zu erklären? Das ist doch
ein Versuch.
Derjenige, der Grundwehrdienst leistet, kann seinen
Dienst verlängern und Zeitsoldat werden. Dann bekommt
er den Wehrsold als Zeitsoldat. Die Verlängerung kann einen Monat betragen oder länger. Durch die Verlängerung
wird er vom Grundwehrdienstleistenden zum Zeitsoldaten. Diese Konstellation haben wir im Zivildienst nicht,
Frau Lenke. Zivildienst ist für anerkannte Kriegsdienstverweigerer eine Ableistung der Wehrpflicht. Damit ist
der Dienst beendet. Darüber hinaus ist es möglich, private
Verträge zwischen Beschäftigungsstelle und ehemals Zivildienstleistendem abzuschließen. Aber wir haben nicht
den Zeitzivildienstleistenden. Insofern gibt es die Kategorie Wehrsold für Zeitsoldaten nicht für den Zivildienst.
Eine Zusatzfrage des Kollegen Dr. Seifert.
Frau Staatssekretärin, Sie haben
uns das jetzt alles sehr buchstabengetreu nach dem Gesetz
erklärt.
({0})
- Darf ich meine Frage trotzdem stellen? Sie sind doch
diejenigen, die, wenn es um Stichtagsregelungen geht,
Übergangsregelungen vorschlagen und vom Gesetzgeber
beschließen lassen. Sie hätten doch auch Übergangsregelungen einführen können, die den Zivildienstleistenden
gegenüber wesentlich weniger ungerecht gewesen wären.
Können Sie denn das nicht wenigstens dem Parlament gegenüber bestätigen?
Herr Seifert, ich habe schon bei der vorherigen Frage gesagt, dass jedes Gesetz einen Stichtag hat.
({0})
Um diesen Stichtag herum gibt es immer Fälle, wo Leute
fragen, warum sie nicht unter die alte Regelung fallen und
warum die neue Regelung für sie gilt. Das habe ich Ihnen
schon einmal gesagt. Wir haben für die Fälle, bei denen es
in der Tat ungerecht wäre, nämlich wenn einer, der zehn
Monate dient, mehr Weihnachtsgeld oder Entlassungsgeld bekommt als einer, der elf Monate dient - das gibt es
nur über die Jahreswende -, eine Übergangsregelung gemacht. Danach gilt das neue Gesetz.
Ich danke
der Frau Staatssekretärin. Das Gespräch kann sicherlich
im kleinen Kreis fortgesetzt werden.
Ich rufe den Geschäftbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung auf. Der Parlamentarische
Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen beantwortet die
Fragen.
Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Dr. Schmidt ({0}) auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im Programm Inno-Regio 2001 nicht abgeflossenen Finanzmittel auf das
Jahr 2002 zu übertragen?
Herr
Kollege Schmidt, zu Ihrer Frage möchte ich Sie davon
in Kenntnis setzen, dass der Entwurf des Haushalts 2002
im Inno-Regio-Titel einen Ansatz in Höhe von 70 Millionen DM vorsieht.
In diesem Jahr konnten vom für Inno-Regio zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz im Rahmen der
Deckungsfähigkeit zugunsten eines anderen Haushaltstitels 10 Millionen DM umgeschichtet werden. Wegen der
verzögerten Antragstellung zu Beginn des Jahres 2001
und dem überwiegenden Beginn von einzelnen Projekten
in der zweiten Jahreshälfte wurden diese Mittel in diesem
Jahr nicht in Anspruch genommen. Es ist beabsichtigt,
diese Umschichtung im kommenden Jahr wieder auszugleichen.
Hinsichtlich jener Fördermittel, die in bereits laufenden Vorhaben nicht in Anspruch genommen wurden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der im Haushaltsplan
vermerkten Übertragbarkeit von Ausgaben Ausgabereste
zu bilden. Im Jahre 2000 waren das 6 Millionen DM. Inwieweit im Jahre 2001 weitere Ausgabenreste gebildet
werden können, wird natürlich erst nach Abschluss der
Rechnungslegung Anfang 2002 festzustellen sein. Im
Übrigen gilt die Entscheidung der Bundesregierung, das
Programm Inno-Regio wegen der eingetretenen Verzögerung bis in das Haushaltsjahr 2006 zu verlängern.
Wir sehen dafür also in einem begrenzten Umfang
Möglichkeiten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, die von Ihnen zuletzt angesprochene Verlängerung findet bei den Betroffenen nur
bedingt Zustimmung. Der Grundtenor lautet vielmehr:
Innovationen sollte man nicht verschieben, schon gar
nicht aus administrativen Gründen. Welche Chancen sehen Sie also, die Jahresscheiben bis 2005 zu erhöhen, auf
die Verlängerung zu verzichten und damit in dem bisher
vorgesehenen Zeitrahmen die zur Verfügung stehenden
Mittel auszuschöpfen?
Sie fordern damit, die ursprünglich vorgesehene Laufzeit von
fünf Jahren für die praktische Durchführung von
Forschungsprojekten zu verkürzen. Man muss sich in diesem Zusammenhang überlegen, ob man nicht eine mittelfristige Entwicklung anstoßen will. Es ist keine Frage,
dass die Verteilung der Mittel im Rahmen der Weiterführung und Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vor allem für die Jahresscheiben 2004 und 2005
überdacht werden muss. Für die Finanzplanung bis 2003
sind aber Festlegungen getroffen worden; bei einer Änderung müssten wir auch die Gesamtverpflichtungen in unserem Haushalt mitbedenken. Wir hoffen allerdings sehr,
dass wir etwa durch die Möglichkeit der Übertragbarkeit
de facto die Beträge, die für die Jahre 2002 und 2003 vorgesehen sind, in begrenztem Umfang steigern können.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, von den ursprünglich ausgelobten
500 Millionen DM für Inno-Regio - nach meinen letzten
Erkenntnissen sind ja kürzlich vier weitere Inno-RegioVorhaben genehmigt worden - nur etwa 450 Millionen DM auszuschöpfen? Wenn dies stimmt, würde man
ja nur etwas mehr als 90 Prozent des ursprünglich vorgesehenen Betrages für Inno-Regio ausgeben.
Natürlich ist es richtig - Sie weisen darauf hin -, dass wir erst
nach Abschluss des Auswahlverfahrens und der Festlegung der Inno-Regio-Projekte die volle Höhe der Verpflichtungen übersehen können. Wir konnten ja nicht im
Vorhinein prognostizieren, welche Inno-Regio-Projekte
in einer zweiten Runde in die Förderung aufgenommen
werden. Nach wie vor ist es unser politisches Ziel, diese
500 Millionen DM umzusetzen. Wir haben - darauf weisen Sie richtigerweise hin - bis 2005 nach den jetzigen
Planungen Vorsorge für 450 Millionen DM getroffen und
damit diese Summe sichergestellt. Wenn wir die Förderung auf das Jahr 2006 ausdehnen würden, würde sich
diese Summe ja ohnehin um einen bedeutenden Faktor,
den wir jetzt nicht beziffern können, erhöhen. Wir werden
uns bemühen, bei der Fortschreibung der mittelfristigen
Finanzplanung, beginnend schon bei den Vorbereitungen
auf den Haushalt 2003, die Gesamtsumme von 500 Millionen DM zu realisieren.
Frage 10 des
Kollegen Dr. Joachim Schmidt ({0}):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen
des Programmes Inno-Regio, das Antragsprozedere und die
Bonitätsprüfung für kleine und mittelständische Betriebe zu vereinfachen?
Auf
Ihre Frage möchte ich Ihnen antworten, dass nach unserer
Einschätzung im Interesse von Innovationen, die sich aus
dem Zusammenwirken von unterschiedlichen Partnern,
Branchen und Disziplinen ergeben, Inno-Regio eine
ganze Palette von Förderinstrumenten und -tatbeständen
vereint. Die Verknüpfung unterschiedlicher Kompetenzen
und Ziele in regionalen Innovationskonzepten und Netzwerken muss deshalb mit einer entsprechenden Verstärkung der Bearbeitungs- und Beratungskapazität einhergehen. Für beide Seiten, für die in Inno-Regio-Netzwerken
zusammengeschlossenen Unternehmen und Einrichtungen, die einen Antrag auf Förderung stellen, einerseits und
für unser Ministerium und die von uns beauftragten Projektträger andererseits, stellt dieses eine Herausforderung
dar und verlangt durchaus auch neue Lernprozesse ab.
Die erste Grundlage für eine Förderung von Projekten
im Rahmen von Inno-Regio ist und bleibt das jeweilige
Konzept, das, nachdem es im letzten Jahr von einer unabhängigen Jury bewertet wurde, zur Förderung und Umsetzung empfohlen wurde. Somit muss jedes einzelne Vorhaben nicht nur nach seiner ihm eigenen Schlüssigkeit,
sondern auch nach seinem Beitrag zur Umsetzung des
Innovationskonzeptes insgesamt bewertet werden.
Abweichend von anderen Förderprogrammen geschieht dies nicht durch Projektträger und die von ihnen
beauftragten externen Gutachter, sondern in der Region
durch einen wissenschaftlichen Beirat, den jede Inno-Regio selbst berufen hat. Dabei finden neben wissenschaftlich-technologischen Fragen auch wirtschaftliche und regionale Kriterien Berücksichtigung.
Insgesamt gilt: Verbesserungen im Antragstellungs- und
Bearbeitungsverfahren nicht nur bei Inno-Regio, sondern
allgemein mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen
werden vom BMBF zurzeit geprüft. Wir haben bereits einige neue Vorgehensweisen vereinbart, etwa die Einführung
von Sprechtagen in den Regionen, an denen Antragsteller
frühzeitig alle wichtigen Informationen zur Antragstellung
adressatengerecht aus einer Hand erhalten sollen.
Jede Bemühung um Vereinfachung muss allerdings das
Haushalts- und Förderrecht des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft beachten. Das gilt natürlich auch für
die so genannte Bonitätsprüfung, deren Verfahren bereits
kritisch analysiert worden ist. Im Kern ist es die gegebenenfalls nicht vorhandene Bonität, die problematisch sein
kann. In solchen Fällen umfasst die Prüfung der Bonität
zugleich auch immer die Beratung und die gemeinsame
Suche nach Alternativen für den Nachweis des erforderlichen Eigenanteils des Unternehmens.
An dieser Stelle haben wir versucht, bis an die Grenze
der juristischen Mindestanforderungen zu gehen. Wir
meinen aber auch, dass diese gesetzlich vorgeschriebene
Dr.-Ing. Joachim Schmidt ({0})
Bonitätsprüfung nicht zuletzt im Interesse des Unternehmens selbst erfolgt, dessen Insolvenzrisiko sich - im Falle
von kleinen Unternehmen - durch eine Förderung wegen
des geforderten Eigenanteils deutlich erhöhen könnte.
Dass dieser Aspekt gerade bei solchen Förderkonzepten
eine gewisse Rolle spielt, liegt auf der Hand.
Haben Sie
nach dieser umfassenden Antwort noch Zusatzfragen?
Ich habe noch zwei Zusatzfragen.
Bitte schön.
Herr Staatssekretär, der nicht ganz glückliche Start
von Inno-Regio in Phase drei hängt nach meiner Meinung
erstens mit dem gerade beschriebenen komplizierten An-
tragsprozedere und zweitens mit dem Versuch zusammen,
dieses sehr modern gedachte Programm mit tradierten
Förderinstrumenten umzusetzen.
Meine zwei Fragen lauten - Herr Präsident, mit Ihrer
Erlaubnis fasse ich sie zusammen -:
Erstens. Stimmen Sie mir zu, dass man komplizierte Pro-
grammstrukturen nur mit möglichst einfachen Förderinstru-
menten umsetzen und eine Förderung betreiben kann?
Zweitens. Was wollen Sie tun, damit in Zukunft nicht
nur Inno-Regio, sondern auch andere netzwerkorientierte
Programme - das sind die zurzeit modernsten Programme
auf dem Gebiet - wesentlich wirkungsvoller und sinnvol-
ler realisiert werden können, als dies bei Inno-Regio bis
jetzt der Fall ist?
Herr
Kollege Schmidt, ich stimme Ihnen zunächst zu, dass das
Konzept von Inno-Regio sehr modern ist und dass es den
Ergebnissen der Innovationsforschung im vollen Umfang
gerecht wird.
Wir haben in unserem Hause schon vielfach Erfahrun-
gen mit komplexen Forschungsvorhaben sammeln kön-
nen. Ich denke beispielsweise an Bio-Regio und andere
regionale Innovationsnetzwerke. Aber die Komplexität
von Inno-Regio übersteigt die der bisherigen Projekte
deutlich. Deswegen stimme ich Ihnen zu - ich will es ein-
mal so formulieren -, dass wir noch nicht am Ende der
Überlegungen sind, wie wir die Förderinstrumente bis an
die Grenze dessen, was nach den Förderrichtlinien des
Bundes und der Europäischen Gemeinschaft noch zu ver-
treten ist, vereinfachen können.
Ich denke, dass wir in der neuen Legislaturperiode ins-
gesamt Bilanz ziehen werden, wie unsere Erfahrungen
hinsichtlich des Greifens der klassischen Förderinstru-
mente bei sehr komplexen Forschungs- und Innovations-
vorhaben sind. Wir werden möglicherweise mit der Euro-
päischen Gemeinschaft über die Veränderungen der
Rahmenbedingungen reden müssen.
Vielen
Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
kanzleramtes. Die Frage 11 der Kollegin Sylvia Bonitz
wird schriftlich beantwortet.1)
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amts. Die Frage 12 der Kollegin Sylvia Bonitz wird eben-
falls schriftlich beantwortet.2)
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums der Finanzen. Die Parlamentarische Staatssekretä-
rin, Frau Kollegin Dr. Barbara Hendricks, wird die Fragen
beantworten.
Die Frage 13 des Kollegen Dietrich Austermann wird
schriftlich beantwortet.3)
Ich rufe nun die Frage 14 der Kollegin Christine
Ostrowski auf:
Wie hoch sind die Zinsen, die der Bundeshaushalt für den
übernommenen Altschuldenanteil der ostdeutschen Wohnungswirtschaft an Privatbanken in den Jahren von 1995 bis 2000 leistete?
Frau Kollegin Ostrowski,
wenn Sie einverstanden sind, beantworte ich die beiden
Fragen zusammengefasst.
Dann rufe
ich auch die Frage 15 auf:
Welcher Zinssatz wird für diese Altverbindlichkeiten im
Durchschnitt erhoben und wie hat er sich in dieser Zeit entwickelt?
Der Erblastentilgungsfonds
hat zum 1. Juli 1995 die Teilentlastung der ostdeutschen
Wohnungswirtschaft von Altschulden übernommen. Entsprechend § 3 des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes hat der
Fonds die Altkredite abgelöst. Insoweit bestehen die alten
Schuldverhältnisse nicht mehr, sodass weder der Fonds
noch der Bundeshaushalt Zinsen aus den Altkrediten an
die Gläubigerbanken der Wohnungswirtschaft zahlt.
Zusatzfrage.
Können Sie vielleicht
eine Aussage machen, was Anfang 1990 anbelangt? Ich
stelle die Frage deshalb, weil es - wie Sie vielleicht wis-
sen - Probleme gibt, was die Beteiligung der Banken am
Stadtumbau Ost anbelangt. Die DDR-Kredite für die
Wohnungswirtschaft wurden damals mit fünf Prozent
verzinst. Wie hat sich der Zinssatz erhöht, als die staat-
lichen Kredite quasi in die Marktwirtschaft überführt
1) Anlage 3
2) Anlage 4
3) Anlage 5
wurden und an Kreditinstitute übergingen? Wie hoch ist
die Zinsdifferenz zwischen Anfang der 90er-Jahre und
Mitte der 90er-Jahre gewesen?
Frau Kollegin Ostrowski, es
tut mir Leid. Das kann ich Ihnen im Rahmen einer mündlichen Fragestunde nicht beantworten; denn es weicht
etwas von der ursprünglichen Fragestellung ab.
Sie haben zum gleichen Themenkomplex auch eine
Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Wir
sind mit der Beantwortung nahezu fertig. Die Antwort
wird Ihnen in nächster Zeit zugehen. Ich werde überprüfen, ob die Frage, die Sie jetzt angeknüpft haben, schon
Gegenstand dieser Antwort ist. Sonst werde ich dafür sorgen, dass diese Frage gesondert schriftlich beantwortet
wird.
Gut, dann bedanke ich
mich.
Ich kann eine zweite Frage anschließen. Vielleicht wissen Sie auch das nicht; ich frage trotzdem: Haben Sie einen ungefähren Überblick, wie hoch die Erlösabführungen sind, die bislang von der Wohnungswirtschaft in
Ostdeutschland an den Erblastentilgungsfonds zurückgeflossen sind?
Tut mir Leid, auch das
kann ich Ihnen so nicht beantworten. Aber das ist sicherlich Gegenstand der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage.
({0})
Vielen
Dank, Frau Staatssekretärin.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie auf. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Margareta Wolf steht zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Dr. Martin
Mayer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die deutlich gestiegene
Zahl versandter Werbefaxe bei vielen Empfängern zu erheblichen
Belästigungen führt?
Herr Präsident!
Herr Kollege Mayer! Ich würde gerne die beiden Fragen
zusammen beantworten.
Dann rufe
ich auch die Frage 17 auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zur Abwehr dieser Belästigungen bei gewerblichen Faxen generell eine europaweite Identifikation des Absenders ähnlich der Impressumspflicht
bei Flugblättern durchzusetzen?
Der Bundesregierung ist die Tatsache bekannt, dass die unerwünschte
Zusendung von Werbefaxen bei vielen Bürgerinnen und
Bürgern Verärgerung auslöst. Bei den zuständigen Ministerien, insbesondere aber bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post und den Verbraucherschutzorganisationen ist in den letzten Monaten ein erheblicher
Anstieg der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
über derartige Praktiken zu verzeichnen gewesen. Die
Bundesregierung prüft derzeit alle Möglichkeiten, die zu
einer wirksamen Bekämpfung der unerwünschten Faxwerbung beitragen können.
Als erste Konsequenz hat die Bundesregierung bereits
im Gesetzgebungsverfahren zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz einen Auskunftsanspruch zugunsten der
Verbraucherschutzverbände, der Industrie- und Handelskammern sowie der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs in Bad Homburg eingebracht. Dieser in § 13
des geplanten Unterlassungsklagengesetzes enthaltene,
sachlich beschränkte Anspruch gegen Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensteanbieter ist auf Auskunft über Namen und ladungsfähige Anschrift der am Telekommunikationsverkehr beteiligten Personen gerichtet.
Hiermit steht den Verbraucherschutzorganisationen ein
wirksames Mittel zur Seite, um die Identität des Nutzers
einer bestimmten Rufnummer zu ermitteln. Dies ist, wie
die Bundesregierung findet, in der Praxis eine wesentliche
Voraussetzung dafür, rechtliche Schritte zur Abwehr unerwünschter Faxversendung zu ergreifen.
Die zuständigen Ministerien erhalten eine Vielzahl von
Vorschlägen zur Verbesserung der Abwehr unerwünschter
Faxwerbung. Alle diese Vorschläge werden eingehend geprüft.
Dazu zählt auch der Gedanke einer besonderen Anbieterkennzeichnung, auf den Sie in Ihrer Frage abheben.
Was diesen Vorschlag anbelangt, ist die Bundesregierung
der Auffassung, dass eine Verpflichtung zur Kennzeichnung für gewerbliche Anbieter bereits nach geltendem
Recht besteht. Dies ergibt sich aus § 2 des Fernabsatzgesetzes. Die Regelung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 97/7 des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz.
Eine europäische harmonisierte Regelung zur Anbieterkennzeichnung existiert folglich ebenfalls bereits. Aufgrund des geplanten, bereits erwähnten § 13 des Unterlassungsklagengesetzes werden die Anbieter, die sich an
die Kennzeichnungspflicht nicht halten, zukünftig besser
ermittelt werden können.
Zusatzfrage?
Bis
wann werden die Prüfungen, von denen Sie gesprochen
haben, abgeschlossen sein, sodass der belästigte Nutzer
unmittelbar gegen den Werbenden, der unerlaubt Werbefaxe versendet, vorgehen kann?
Ich habe versucht, Ihnen darzustellen, dass wir durch das Unterlassungsklagengesetz, das im Moment in der Beratung ist,
für unsere Begriffe relativ gute Voraussetzungen geschaffen haben, für den Verbraucher hier tätig zu werden. Darüber hinaus prüfen wir alles, was an Vorschlägen hereinkommt, bis wir diesem Unwesen ein Ende gesetzt
haben.
Zweite Zusatzfrage.
Wenn
ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, dann haben
zwar bestimmte Verbände und Institutionen ein Recht, zu
erfahren, wer die Werbefaxe versendet, aber nicht der
Empfänger. Das eigentliche Anliegen vieler Bürger ist
aber, dass sie, wenn sie ein solches Fax empfangen, des
Absenders kundig werden, um ihm mitzuteilen, dass sie
das nicht wünschen, und gegebenenfalls ihr Recht auf
dem Klagewege durchsetzen können.
Herr Kollege
Mayer, Sie merken schon, das ist nicht mein Spezialgebiet.
({0})
Nach dem, was hier aufgezeichnet worden ist, haben die
Verbraucherschutzverbände in Vertretung der Empfänger
die Möglichkeit, tätig zu werden. Ich werde Ihnen Ihre
Frage aber gerne schriftlich beantworten.
({1})
- Ich faxe sie rüber, genau.
Ich rufe die
Frage 18 des Kollegen Ernst Hinsken auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die EU-Kommission
eine neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen,
KMU, das heißt eine Erhöhung der Fördergrenze beim Jahresumsatz von 40 auf 50 Millionen Euro, plant, sodass es zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises der Begünstigten käme, und
ist die Bundesregierung mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden?
Herr Kollege
Hinsken, es trifft zu, dass die Europäische Kommission
Ende September dieses Jahres einen Entwurf zur Änderung ihrer Empfehlung 96/280/EG vom 2. April 1996 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen vorgelegt hat. Bis zum 9. November waren die
Mitgliedstaaten, die Wirtschaftsverbände und die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, ihre Kommentare zum
Kommissionsentwurf abzugeben.
Nach diesem Entwurf sollen die Schwellenwerte für
den Umsatz von 40 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro
und für die Bilanzsumme von 27 Millionen Euro auf
43 Millionen Euro erhöht werden. Die Obergrenze von
250 Beschäftigten bleibt jedoch unverändert. Die Anpassung der Schwellenwerte bei Umsatz und Bilanzsumme
nach vier Jahren ist bereits in der schon angesprochenen
Empfehlung enthalten. Die nun vorgeschlagene Erhöhung
stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine Anpassung an die Produktivitäts- und Preisentwicklung dar.
Wir erwarten von dieser Anpassung - danach haben
Sie gefragt - keine wesentliche Ausweitung des Kreises
von Begünstigten bei Fördermaßnahmen für kleine und
mittlere Unternehmen, da das Schlüsselkriterium, die
Beschäftigtenzahl, unverändert bleibt und außerdem auch
das Unabhängigkeitskriterium erfüllt sein muss. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb in der Konsultationsphase zum Kommissionsvorschlag nach Abstimmung mit den Ressorts und den Ländern in diesen
Punkten keine Einwände erhoben.
Wir haben dazu auch die Verbände gehört. Lediglich
der ZDH hat sich gegen eine Anhebung ausgesprochen.
Die anderen Verbände, also BDI, BDA, DIHK, haben in
einer gemeinsamen Stellungnahme die Anhebung der
Schwellenwerte begrüßt und eine Ausdehnung auf alle
Familienunternehmen explizit unterstützt.
Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin,
Sie haben eben angesprochen, dass sich das Handwerk
energisch dagegen ausgesprochen hat. Sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch verschiedene
mittelständische Verbände, wie die FAZ vom 9. Oktober dieses Jahres berichtet, größte Bedenken haben?
Hier heißt es:
Unternehmensvertreter fürchten jedoch, dass die
Europäische Kommission damit den Weg bereitet,
KMU so weit zu definieren, dass alle Unternehmen,
bis auf die Industrieunternehmen, erfasst würden.
Hier wird ein großes Bedenken eingebracht. Aufgrund
Ihrer Aussage gehe ich davon aus, dass dem nicht nachgekommen wird. Hat man hier zu wenig Kontakt zu den
Verbänden, insbesondere zu denen des deutschen Handwerks, gehabt?
Herr Kollege
Hinsken, wie ich schon sagte: Wir hatten Kontakt zum
Handwerk und haben mit ihm selbstverständlich darüber
gesprochen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ist der einzige Verband, der die Anhebung der
Schwellenwerte mit einem Fragezeichen - also keineswegs mit scharfer Kritik, wie Sie das gesagt haben - versehen hat. Denn er ist der Meinung, dass die Umsatzentwicklung des Handwerks das nicht hergibt respektive
die Schwellenwerte zu hoch sind.
Vielleicht kann ich Sie aber mit einer darüber hinausgehenden Antwort beruhigen: Die anderen Verbände, die
wir auch angehört haben, also der DIHK, die BDAund der
BDI, haben zusammen mit dem Handwerk festgestellt,
dass die neuen Festlegungen hinsichtlich des Unabhängigkeitskriteriums viel zu kompliziert sind und in der
Verwaltungspraxis wahrscheinlich zu mehr Bürokratie
führen würden. Diese Bedenken haben wir sehr ernst genommen. Außerdem haben sie festgestellt, dass einige
Festlegungen die Bemühungen zur Beteiligungsförderung, also zur Zurverfügungstellung von Risikokapital,
konterkarieren.
Seitens der Verbände gab es auch Bedenken hinsichtlich der allgemeinen Definition eines Unternehmens. Die
vorgesehene Definition könnte die hohe Förderung von
Forschungseinrichtungen in Deutschland gefährden,
wenn diese wegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie ein
Unternehmen behandelt werden müssten. Das Wirtschaftsministerium hat deshalb in Abstimmung mit dem
BMBF Ausnahmen vorgeschlagen. Die Kommentare
wurden der Generaldirektion Unternehmen übermittelt.
Auf der Anhörung in Brüssel am 7. November dieses Jahres kamen aus der Wirtschaft auch zu diesen Punkten kritische Hinweise, sodass wir davon ausgehen, dass die
Kommission erst im kommenden Jahr einen überarbeiteten Vorschlag vorlegen wird.
Zweite Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin,
auch wenn Sie das Ganze noch so blumig umschreiben,
kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen. Ich möchte darauf verweisen, dass nach wie vor große Wettbewerbsverzerrungen zu verzeichnen sind und diese sogar noch ausgeweitet werden. Ich erwähne nur ein Beispiel - in diesem
Zusammenhang hat es einen umfangreichen Briefverkehr
mit Ihrem Ministerium gegeben -: die Errichtung von
Großsägewerken in den neuen Bundesländern zulasten
der kleinen und mittleren Sägewerke in den alten Bundesländern. Wenn der Schwellenwert für den Umsatz in
diesem Bereich jetzt sogar auf 50 Millionen Euro ausgeweitet wird, ist das ein weiterer Schlag in das Gesicht des
Mittelstandes. Dies kann ich nicht nachvollziehen und
deshalb prangere ich es hier an. Ich bitte Sie als Mittelstandsbeauftragte, sich dessen zu erwärmen und sich darum zu bemühen, dass für Letztere etwas getan wird.
Herr Kollege,
das tue ich selbstverständlich ständig. Aber wie ich schon
versucht habe, Ihnen darzustellen: Wir haben gerade zu
diesem Aspekt alle Verbände angehört. Es gab zwischen
den Verbänden keine Einigkeit. Die Verbände, die ich genannt habe - eine Ausnahme bildet das Handwerk -,
({0})
waren der Meinung, dass wir hier eine Anpassung an die
wirtschaftliche Realität, das heißt an die Produktivitäts-
und Preisentwicklung, brauchen. Da Sie der Meinung
sind, dass neben dem ZDH auch die anderen Verbände in
dieser Frage inzwischen eine etwas differenziertere Posi-
tion haben, werde ich bei den Verbänden gerne noch ein-
mal vorstellig und mich in dieser Hinsicht in Kenntnis
setzen. Da wir davon ausgehen, dass erst im kommenden
Jahr ein überarbeiteter Vorschlag der Kommission vorlie-
gen wird, hätten wir noch die Möglichkeit, unseren Ein-
fluss eventuell geltend zu machen.
Frau Staats-
sekretärin, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum letzten Geschäftsbereich, zu dem
des Bundesministeriums der Verteidigung.
Die Fragen 19 und 20 des Kollegen Günther Friedrich
Nolting werden schriftlich beantwortet.1)
Ich rufe die Frage 21 des Kollegen Werner Siemann
auf:
Wie viele Soldaten der Bundeswehr werden bereits jetzt für
die Bewachung US-amerikanischer Liegenschaften in Deutschland eingesetzt?
Die Fragen werden von der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte beantwortet.
Lieber Herr Kollege Siemann,
zurzeit werden 301 Soldaten zur Unterstützung der Bewachung von zwölf Liegenschaften der amerikanischen
Streitkräfte und einem militärischen Sicherheitsbereich in
Deutschland eingesetzt.
Darüber hinaus werden weitere 62 Soldaten zur zusätzlichen Absicherung der NATO-Einrichtungen in Geilenkirchen eingesetzt. Durch die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines 24-stündigen Dienstes ergibt sich
somit ein Gesamteinsatz von etwa 1100 Bundeswehrsoldaten für diese Aufgabe. Darüber hinaus werden in
13 Standortbereichen Liegenschaften allierter Streitkräfte
in Deutschland durch 109 Soldaten der Feldjägertruppe
bestreift.
Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin,
auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Soldaten
eingesetzt? Lag ein formelles Anforderungsschreiben der
amerikanischen Seite vor?
Natürlich lag eine Anforderung
vor. Sie wissen, dass wir im Rahmen des Host Nation Sup-
port militärische Anlagen - alliierter Streitkräfte - mit-
betreuen können. In diesem Fall war es so, dass die
US-Streitkräfte Unterstützung bei der Bewachung mili-
tärischer Einrichtungen beantragt haben. Wir haben je-
weils - bei militärischen Einrichtungen natürlich in Zu-
sammenarbeit mit den Ländern - Hilfe geleistet. Weitere
Anforderungen liegen zurzeit nicht vor.
1) Anlage 6
Frau Staatssekretärin,
wäre es möglich, uns eine Liste zukommen zu lassen - das
muss nicht heute sein -, um welche Liegenschaften es sich
handelt?
Brigitte Schulte Parl. Staatssekretärin beim Bundesmister der Verteidigung: Aber ja, die können Sie selbstverständlich bekommen.
Wir kommen zur Frage 22 des Kollegen Siemann:
Mit welchen Ausrüstungsgegenständen sind die zur Bewachung US-amerikanischer Liegenschaften eingesetzten Soldaten
der Bundeswehr ausgerüstet?
Die Ausrüstung der eingesetzten Soldaten entspricht dem Standard aller Bundeswehrsoldaten, der im Wachdienst in Deutschland im
Frieden Anwendung findet. Danach führen die Soldaten
hauptsächlich folgende Ausrüstungsgegenstände mit
- dies ist sicherlich auch für die Zuhörer interessant -:
Der Zweckmäßigkeit halber tragen sie natürlich einen
Feldanzug Tarndruck. Sie haben eine ABC-Schutzausstattung. Sie tragen eine entsprechende Waffe. Posten
sind mit Pistole und Streifen mit Gewehr ausgestattet.
Sie haben Armbinden, an denen erkennbar wird, dass es
sich um eine Wache oder Streife handelt. Sie tragen auch
gegebenenfalls Splitterschutzwesten und sie haben gegebenenfalls bei größeren Liegenschaften Handfunkgeräte.
Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin,
Sie haben dies nun ausführlich dargestellt, aber ist es zutreffend, dass die eingesetzten Soldaten auch Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise Nachtsichtgeräte
sowie die von Ihnen angesprochenen unterziehbaren
Splitterschutzwesten aus amerikanischen Beständen erhalten?
Dazu liegen mir keine Informationen vor. Es kann natürlich sein, dass dies der Fall
war, wenn ein Einsatz sehr schnell erfolgen musste. Ich
habe darüber jedoch keinerlei Nachweise. Wir sind in der
Lage, die Soldaten selbst auszurüsten.
Schließen Sie aus
- denn diese Information ist uns gegeben worden -, dass
eine Ausstattung der Soldaten durch die Amerikaner erfolgt, weil wir nicht in der Lage sind, diese Ausrüstung zur
Verfügung zu stellen?
Das schließe ich aus.
Ich rufe die
Frage 23 des Kollegen Ernst Hinsken auf:
Welche Kriterien hat die Bundesregierung bei der Entscheidung über den Verbleib bzw. Reduzierung von Standortverwaltungen der Bundeswehr angewandt, und ist hier insbesondere, wie
zum Beispiel in Regen, die Grenznähe, das schwache strukturelle
Umfeld und die Bedeutung dieser Behörde für dringend benötigte
Verwaltungsarbeitsplätze im öffentlichen Bereich genügend
gewürdigt worden?
Lieber Herr Kollege Hinsken,
die Einführung neuer Strukturen in den Streitkräften und
in der Wehrverwaltung erfordert auch eine grundlegende
Reform der Standortverwaltungen. Diese müssen und sollen - das sage ich dem Handwerksmeister - mehr auf
Wirtschaftlichkeit und Effektivität sowie eine modernere,
kostengünstigere und leistungsfähigere Verwaltung ausgerichtet sein.
Der Bundesrechnungshof hat seit vielen Jahren die
Forderung erhoben, die beiden Standortverwaltungen Regen und Bogen zusammenzuführen. Das bedeutet freilich
nicht, dass die bisher unmittelbar vor Ort eingesetzten
Mitarbeiter, zum Beispiel die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung, die Meister, Handwerker oder Kasernenwärter,
ihren Arbeitsplatz dort verlieren werden. Allerdings müssen die Mitarbeiter in aufzugebenden Liegenschaften sowie das Verwaltungspersonal in aufzugebenden Standortverwaltungen mit Veränderungen rechnen, das heißt, dass
diese entweder ganz aufgegeben oder reduziert werden.
Zusatzfrage?
Gern, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, was hat Ihr Ministerium dazu bewogen, die Pläne zu Abbau und Umstellungen der Öffentlichkeit immer nur scheibchenweise mitzuteilen?
Dies ist zu guter Letzt so weit gegangen, dass sich Ihr und
mein Kollege Leidinger zu der Aussage hinreißen ließ,
dass in dem strukturschwachen Regen 90 Prozent der
Arbeitsplätze gehalten werden. Tatsächlich sind dies nun
aber viel weniger, nämlich nur etwa die Hälfte.
Ich habe bewusst den Handwerksmeister erwähnt. Wer sich nur etwas der Mühe unterzieht, sich den Zustand der Standortverwaltungen in
der Vergangenheit anzusehen und schaut, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verwaltungs- und im
Handwerksbereich dort beschäftigt sind, der wird nichts
finden, was mit Wirtschaftlichkeit gemein ist. Deswegen
hat der Bundesverteidigungsminister bei seinem Amtsantritt gesagt, es gehe nun wirklich darum, die Liegenschaften mithilfe der entsprechenden Leute in einen angemessenen Zustand zu bringen.
Herr Kollege Hinsken, der Rechnungshof klagt seit
Jahr und Tag - es wird Sie freuen, dass ich ihm in meiner
jetzigen Funktion widersprochen habe -, dass Regen und
Bogen zusammengelegt werden sollten. Da ich aber um
die Differenz zwischen diesen beiden Standorten weiß,
habe ich immer gesagt: Das, was bezüglich Erhalt und Instandsetzung der Liegenschaften geleistet werden muss,
sollte tunlichst auch vor Ort geschehen.
Über die Personalausstattung in der Vergangenheit
würde ich mit Ihnen gerne eine Diskussion führen. Die
hatte mit Wirtschaftlichkeit nichts zu tun.
Es gibt eine
zweite Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, es
ist nicht von der Hand zu weisen, dass gerade im strukturschwachen Raum Arbeitsplätze bei Behörden von
äußerster Wichtigkeit sind. Deshalb hatte ich die Frage
gestellt.
Mich würde interessieren - Herr Präsident Seiters hat
eine zweite Zusatzfrage zugelassen -, wie lang die Übergangsfristen beim Personalabbau sind. Trifft es zu, dass
der Personalabbau, im Gegensatz zu früheren Aussagen,
wonach es eine drei- bis fünfjährige Übergangsfrist geben
sollte, mit sofortiger Wirkung vollzogen wird und die Wägen, die das Material wegschaffen, in der Zwischenzeit
bereits in voller Aktion sind?
Erstens trifft es zu, dass wir einen erstaunlich guten Tarifvertrag ausgehandelt haben.
Die Leute, deren Dienstposten weggefallen sind, weil ein
Standort völlig aufgegeben wird - wir brauchen dann dort
auch keine Standort- und Liegenschaftsverwaltung
mehr -, können, wenn sie nicht an einem anderen Ort auf
ihren eigenen Wunsch hin einen Arbeitsplatz finden, aus
dem öffentlichen Dienst ausscheiden, und zwar mit einer
tariflichen Ausgestaltung, die wir vor einem Jahr noch
nicht für möglich gehalten haben.
Zweitens wird zunächst jedem angeboten, an einer anderen Stelle einen Arbeitsplatz zu finden.
Drittens trifft es zu, dass viele Parolen verbreitet werden, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun haben.
({0})
- Das würde ich gern. Es ist aber eine Zeitfrage.
({1})
- Ich bedanke mich ausdrücklich.
Das war ein
harmonischer Abschluss dieser Fragestunde, die ich hiermit für beendet erkläre. Ich danke Ihnen, Frau Staatssekretärin.
Die Fraktion der CDU/CSU hat eine Aktuelle Stunde
verlangt. Das Thema lautet: Was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in der jüngsten Steuerschätzung
prognostizierten erheblichen Einnahmeausfälle von
Bund, Ländern und Gemeinden zu tun?
Da die Fragestunde früher als ursprünglich vorgesehen
zu Ende gegangen ist, haben sich die Fraktionen verständigt: Die Aktuelle Stunde wird um 15 Uhr aufgerufen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
({0})
Ich
eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und rufe den
Zusatzpunkt 1 auf:
Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU
Was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in der jüngsten Steuerschätzung
prognostizierten erheblichen Einnahmeausfälle von Bund, Ländern und Gemeinden zu
tun?
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Dietrich Austermann von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Normalerweise müsste man
anhand der Fragestellung der Aktuellen Stunde erwarten,
dass zuerst die Regierung die Gelegenheit wahrnimmt,
sich zu äußern. Dies hätte der Bundesfinanzminister tun
können. Er wollte aber stattdessen in den Haushaltsausschuss kommen. Wir haben dafür die Sitzung unterbrochen, sodass er Zeit hat. Er erscheint aber trotzdem nicht.
Das macht aber nichts, weil bekannt ist, was die Bundesregierung beabsichtigt zu tun, nämlich nichts.
({0})
Wir müssen der Öffentlichkeit deutlich machen, dass es
die Regierung bisher abgelehnt hat, eine Politik zu machen, die dazu beiträgt, dass das Einnahme-Ausgabe-Verhältnis in eine vernünftige Relation kommt.
Bund, Länder und Gemeinden werden in diesem Jahr
Steuerausfälle in Höhe von 13,3 Milliarden DM und im
nächsten Jahr Mindereinnahmen von 24,5 Milliarden DM
verkraften müssen. Das ist eine Folge der falschen rotgrünen Politik.
({1})
Wir haben dies seit vielen Monaten vorhergesagt. Die
Regierung hat das bis zuletzt geleugnet. Die Folge ist klar
erkennbar: Die Gewerbesteuer bricht auch infolge der
Auktion der UMTS-Lizenzen ein. Die Gemeinden müssen die freiwilligen Leistungen kürzen. Die Investitionen
gehen zurück. Es wird mehr Sozialhilfeaufwendungen
und mehr Arbeitslose geben.
Zur Begründung der katastrophalen Ergebnisse verweist der Bundesfinanzminister auf externe Einflussfaktoren. Das heißt, schuld sind wieder einmal die anderen.
Man könnte es auch anders sagen: Er kann halt nichts
dafür. Die Zahlen der Steuerschätzung geben jedoch für
eine externe Begründung wenig her.
Der Bund beispielsweise verliert im nächsten Jahr
aufgrund der Schätzabweichung 2,7 Milliarden Euro.
Aufgrund von Steuerrechtsänderungen wird er mehr als
das Doppelte verlieren, nämlich 5,7 Milliarden Euro.
Steuerrechtsänderungen sind das Paradebeispiel für einen
internen Faktor. Die Körperschaftsteuer, also die von den
großen Aktiengesellschaften und GmbHs zu entrichtende
Gewinnsteuer, erlebt in diesem Jahr einen Einbruch von
mehr als 90 Prozent, die Einnahmen stürzen von 23,6 Milliarden Euro im letzten Jahr auf nur noch 1,7 Milliarden Euro.
In der Ableitung der Körperschaftsteuer wird das so genannte Steuersenkungsgesetz mit Auswirkungen in Höhe
von zusammen 17 Milliarden Euro in den Jahren 2001
und 2002 als wesentlicher Grund genannt. Auch dies ist
kein externer Faktor. Abschreibungen wegen des Erwerbs
und der Zinsen für Kredite zum Kauf von UMTS-Lizenzen, Zahlungen aufgrund der Zwangsarbeiterentschädigungen, Verlustverrechnung innerhalb der Organschaften
sind alle nicht extern verursacht. Der Einbruch bei der
Umsatzsteuer, weil nicht mehr privat investiert wird, ist
eine Folge der schlechten rot-grünen Politik.
({2})
- Das ist hausgemacht.
Allein bei der Halbierung des rechnerischen Aufkommens der Körperschaftsteuer im laufenden Jahr handelt es
sich um eine Aufkommensminderung von etwa 11 Milliarden Euro. Nach allem, was man hört, ist dies im
Wesentlichen nicht konjunkturbedingt, sondern Folge des
von unserem Fraktionsvorsitzenden sehr nachdrücklich
bekämpften Halbeinkünfteverfahrens.
({3})
Die Sonderausschüttungen der großen Körperschaften
verfolgen das Ziel, die aufgelaufenen Anrechnungsguthaben für die Anteilseigner nutzbar zu machen und nicht mit
der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens verfallen zu
lassen. Die Union hat sich im letzten Jahr massiv gegen
diesen Systemwechsel bei der Steuer gewendet. Ich sage
Ihnen: Die Steuereinnahmen zeigen, wie richtig diese Position war. Die konjunkturelle Lage ist schwierig genug.
Die von der rot-grünen Bundesregierung willkürlich und
oft mit geradezu schlampiger Arbeit im Detail provozierten Mindereinnahmen sind ein Skandal.
Lassen Sie mich darauf hinweisen, was das für den normalen Steuerzahler bedeutet. Die Steuerschätzung zeigt,
dass für den Lohnsteuerzahler, die Bezieher kleiner oder
mittlerer Einkommen, die Reform wirklich nichts bringt.
Die Einnahmen aus der Lohnsteuer werden trotz des Anstiegs der Arbeitslosenzahl auf fast vier Millionen schon
im nächsten Jahr über denen des Jahres 2000 liegen. Es
wird also Steuermehreinnahmen geben, obwohl es angeblich eine gewaltige historische Entlastung gegeben hat.
Nur in diesem Jahr gibt es eine Delle, ein vergleichsweise geringfügiges Minus von nicht einmal 2,5 Prozent.
Die Regierung knebelt die Kleinen, schröpft diejenigen,
die etwas leisten, benachteiligt den Mittelstand, lässt diejenigen zur Ader, die sich darum bemühen, ihr Leben
nicht nur selbst zu bestimmen, sondern auch selbst zu
finanzieren. Den Aktiengesellschaften und Aktionären
macht sie ohne Not milliardenschwere Steuergeschenke.
({4})
Die Salamireform bei den Steuern ist eine Missgeburt,
die, verknüpft mit den Erhöhungen der Energiepreise,
jede Konsum- und Investitionsbereitschaft abgedämpft
hat. Sie hat den Abschwung verstärkt. Man kann sogar,
kurz gefasst, sagen: Die Steuereinnahmen zeigen, dass
diese Regierung eine Abschwungregierung ist.
({5})
Die Steuerschätzer gehen davon aus, dass die Arbeitslosenzahlen im nächsten Jahr um mindestens 400 000
über denen der bisherigen Haushaltsplanung liegen.
Schon in diesem Jahr wird sich das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit auf rund 4 Milliarden DM verdreifachen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die für das nächste Jahr
zu erwartenden Ausgabensteigerungen und Risiken im
Haushaltsentwurf der Bundesanstalt vollständig berücksichtigt sind.
Vor diesem Hintergrund, liebe Kollegen, muss man
feststellen: Die Bundesregierung tut nicht nur zu wenig,
nein, sie tut nichts! In den Haushaltsberatungen, die zurzeit laufen, wird getrickst, kaschiert, vertuscht. Steigende
Ausgaben werden künstlich klein gerechnet, Investitionen nur virtuell gesteigert, die Nettokreditaufnahme wird
nur scheinbar abgesenkt, die Einnahmen werden zu optimistisch veranschlagt. Alle wesentlichen Haushaltsdaten
zeigen in die falsche Richtung.
({6})
Das ist keine verantwortliche Politik für unser Land.
Wir wollen mehr Investitionen, echte und anhaltende
Steuerentlastungen für den Mittelstand und für alle, die
investieren wollen und mehr Arbeitsplätze schaffen wollen. Die Regierung ist, wie diese Steuerschätzung zeigt,
auf dem falschen Weg.
Herzlichen Dank.
({7})
Das Wort
hat jetzt für die Bundesregierung die Parlamentarische
Staatssekretärin Frau Dr. Barbara Hendricks.
({0})
Karl-Josef, es sollen ja
auch die Parlamentarier der Regierung zuhören. Es müssen nicht die Regierungsmitglieder sich selber zuhören.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der
guten Fundamentaldaten in Deutschland und des erfolgreichen Reformkurses dieser Bundesregierung sind wir
- wie unsere Partner in Europa - von dem weltwirtschaftDietrich Austermann
lichen Abschwung getroffen worden. Dieser Abschwung
zeigt sich in den Zahlen der Steuerschätzung und auch bei
den Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt.
Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben die Unsicherheit der Investoren und Verbraucher noch verstärkt
und so die wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich negativ
beeinflusst.
({1})
Diesem konjunkturellen Abschwung, dessen Tiefe und
Dauer auch heute noch nicht endgültig absehbar ist, muss
sich die Finanzpolitik stellen.
Ich möchte die Zahlen der Steuerschätzung nicht verharmlosen, hier aber einmal feststellen, dass durchaus
größere Schätzabweichungen bei den Steuern zwischen
der Mai- und der Novemberschätzung zum Beispiel auch
in den Jahren 1997 und 1995 vorgekommen sind, und
zwar ohne solche Ereignisse, wie wir sie zurzeit zu beklagen haben.
Angesichts dieser Zahlen geht es jedenfalls nicht um
hektischen Aktionismus, wie es uns die Opposition ja
nahe legen will. Das verstärkt nämlich nur die Unsicherheit der Investoren und Verbraucher und verlängert so den
Weg zum Aufschwung. Wir werden die Ratschläge der
Opposition daher nicht befolgen und eben nicht versuchen, die Konjunktur auf Pump anzuheizen.
({2})
Wir werden vielmehr unseren Kurs einer konjunkturgerechten und zugleich stabilitätsorientierten Finanzpolitik fortsetzen, die das Vertrauen der Märkte stärkt.
Zugleich werden wir auch unseren europäischen Verpflichtungen nachkommen und die Regeln des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes einhalten.
Wir wollen die Nettokreditaufnahme möglichst rasch
zurückführen und im Jahr 2006
({3})
den Bundeshaushalt ohne neue Kredite ausgleichen. Danach werden wir beginnen, die Staatsschulden abzubauen.
Die Vorteile dieses finanzpolitischen Kurses, der uns
Spielräume für zukünftige Aufgaben zurückbringt und
der der entscheidende Beitrag zur Generationengerechtigkeit ist, sind offenkundig. Auch die Länder und Kommunen sind sich dessen sehr bewusst. Andererseits ist klar,
dass die Steuermindereinnahmen nicht durch zusätzliche
Einsparungen prozyklisch verstärkt werden dürfen. Wir
dürfen nicht in einen Abschwung hineinsparen. Die automatischen Stabilisatoren müssen wirken. Deshalb werden
der Bund, die Länder und die Kommunen höhere Defizite
in Kauf nehmen.
({4})
Sie müssen jedoch bei einer konjunkturellen Erholung
rasch zurückgeführt werden, damit wir den Konsolidierungspfad nicht verlassen.
({5})
- Ich verstehe Ihre Zwischenrufe nicht so recht. Der Herr
Finanzminister hat schon oft darauf hingewiesen, dass die
automatischen Stabilisatoren wirken müssen. Dies entspricht auch einer europäischen Übereinkunft und dem
Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Ich erinnere hier noch einmal daran, dass wir durch die
bereits wirkenden Erleichterungen der großen Steuerreform sowie durch die ab 2002 wirkenden weiteren Elemente dieser Reform und die zusätzlichen Entlastungsschritte wie das Zweite Familienförderungsgesetz die
Konjunktur in erheblichem Umfang stabilisieren. Sie haben ja, Herr Kollege Austermann, als Sie der Bundesregierung vorhalten wollten, dass nicht nur exogene, also
von außen wirkende Faktoren die Steuermindereinnahmen verursachten, gerade selbst verdienstvoll auf unsere
Steuersenkungspolitik hingewiesen. In der Tat werden die
Steuern erheblich gesenkt.
({6})
Das führt natürlich zu Steuereinnahmeausfällen. Andererseits haben Sie dann wieder gesagt, die Bürger würden
mehr Steuern zahlen. Dies zeigt, dass Sie auch heute wieder bei Ihrer ohnehin meist unklaren Argumentation geblieben sind.
({7})
Diese expansiven Impulse, die zugleich unser Steuersystem langfristig auf wachstums- und beschäftigungsförderndem Kurs halten, werden 2003 und 2005 nach einem klaren Fahrplan fortgesetzt.
Um insbesondere die kommunale Finanzsituation zu
verbessern, werden wir spätestens im Frühjahr des kommenden Jahres eine Kommission einsetzen, die sich mit
den Problemen des kommunalen Finanzsystems befassen
soll.
({8})
- Es ist schon richtig, dass wir das in unserer Koalitionsvereinbarung festgelegt haben. Aber Sie werden mir
zugestehen, dass die Klagen der Südländer, die den bundesstaatlichen Finanzausgleich angegriffen haben, zu
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren geführt haben.
({9})
Neben der Zukunft der Gewerbesteuer wird es in
dieser Kommission auch um besonders drückende
Ausgabenblöcke wie die Sozialhilfe gehen. - Entschuldigen Sie bitte meinen Hustenanfall.
({10})
Frau
Hendricks, Sie können auch noch einmal das Wort nehmen.
Herr Präsident, herzlichen
Dank; aber ich glaube, es wird schon gehen. Ich werde mit
meiner Rede auch bald fertig sein.
Dies alles zeigt: Wir sind uns der schwierigen Situation
bewusst. Wir suchen jetzt aber nicht nach kurzatmigen
Aktionen, sondern nach Lösungen, die dauerhafte Verbesserungen bringen. Nicht Aktionismus, sondern finanzpolitische Weitsicht ist gefragt.
Dieser klare, problembewusste und zugleich unaufgeregte Kurs der Bundesregierung ist übrigens gerade heute
Mittag vom Sachverständigenrat in seinem aktuellen Jahresgutachten mit dem Titel - bitte hören Sie gut zu - Für
Stetigkeit - gegen Aktionismus in allen wesentlichen
Punkten bestätigt worden.
({0})
Ich begrüße vor allem die klaren Worte des Rates gegen
die Auflegung von Konjunkturprogrammen oder das Vorziehen der nächsten Stufe der Steuerreform. Beides lehnt
der Sachverständigenrat ab. Er hält punktuelle Maßnahmen für verfehlt. Die Bundesregierung sieht das genauso.
({1})
Als
nächster Redner hat der Kollege Rainer Brüderle von der
FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hans Eichel fliegt sein Haushalt um die
Ohren. Die Steuerschätzung der vergangenen Woche
offenbart ein finanzpolitisches Desaster: 32,1 Milliarden DM Steuermindereinnahmen für dieses und das
nächste Jahr in Bund, Ländern und Gemeinden. Dieses
niederschmetternde Ergebnis ist wohl noch nicht das
Ende der Fahnenstange. Heute hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Wachstumsprognosen für 2001 und 2002
nach unten korrigiert: 0,7 Prozent Wachstum im kommenden Jahr. Damit bleibt die Wirtschaft klar in der Krise.
Die Sachverständigen gehen davon aus, dass Deutschland durch eine Rezession geht, die zwei bis vier Quartale
dauern kann. Die korrigierten Wachstumszahlen werden
zu weiteren Steuerausfällen und zu zusätzlichen Sozialausgaben führen. Dabei muss man bedenken: Die Steuerschätzung beruht noch auf zu optimistischen Annahmen.
Die Strategie des Nichtstuns war und ist angesichts der
Wachstums- und Beschäftigungseinbrüche grundverkehrt.
({0})
Folgen: Die Steuereinnahmen brechen weg und die Sozialausgaben steigen, weil seit Januar die Arbeitslosigkeit in
Deutschland Monat für Monat steigt. Jetzt zeigt sich:
Grün-Rot selbst sabotiert die Konsolidierung des Haushalts, weil es die Wachstumskräfte schwächt. Deshalb ist
der Haushalt nicht mehr rund. Die ruhige Kugel, die hier
geschoben wird, wird als ruhige Hand kostümiert.
Die falsche Wirtschafts- und Finanzpolitik führt auch
dazu, dass Länder und Gemeinden bereits durch Steuergesetzgebung und das beschlossene Sparpaket überproportional belastet werden. Entgegen der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag wird die Finanzkraft der Gemeinden
durch die falsche Politik sukzessive weiter geschwächt.
Interessant ist auch, dass der Sachverständigenrat eine
grundlegende Reform der Gewerbesteuer vorschlägt, wie
sie die FDP seit langem fordert. Aber auch hier geschieht
nichts. Im Gegenteil, der Finanzminister macht das
Falscheste, was er machen kann: In der jetzigen Situation
erhöht er die Steuern. Durch die Erhöhung der Tabak- und
der Versicherungsteuer sowie die nächste Stufe der Ökosteuerreform werden zusätzlich über 10 Milliarden DM
abkassiert. Falscher kann man es nicht machen.
({1})
Hinzu kommen noch haushaltskosmetische Tricksereien. So werden veranschlagte Ausgaben für die Postunterstützungskasse in Höhe von 10,6 Milliarden DM
kurzerhand in einen Schattenhaushalt überführt. Weiter
werden 2,6 Milliarden DM Finanzhilfe Ost einfach von
der Ausgabenseite auf die Einnahmenseite des Haushalts
geschoben. Solche Tricksereien führen in das wachstumspolitische Nirwana. Inzwischen ist der Abschwungskanzler zum Rezessionskanzler geworden. Das ist ein tiefer
Fall.
({2})
Wir müssen von der fantasielosen Buchhalterei wegkommen. Hier muss der Turbo rein, damit die
Wachstumskräfte wieder gestärkt werden und wieder
mehr Beschäftigung entstehen kann. Nicht nur die Steuerschätzung - das sagen alle Experten - legt nahe: weniger ist mehr. Wenn die Menschen weniger Steuern zahlen,
verbessern sich Wachstums- und Beschäftigungschancen,
weil die Menschen dann die Möglichkeit haben, Geld auszugeben und zu investieren. Deshalb führt an einem Vorziehen der nächsten Stufe der Steuerreform nichts vorbei.
Ein solches Vorziehen würde nach Expertenansicht 1 Prozent Wachstum bringen. Das bräuchten wir dringend,
auch psychologisch.
({3})
Verbesserte Wachstumsaussichten sind wichtig, damit wir
auch mental aus der momentanen fatalen Situation herauskommen.
Ich habe bereits vor einem halben Jahr, als ich mein
Blitzprogramm vorgeschlagen habe, gesagt:
({4})
Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz bietet die Möglichkeit, unverzüglich zu handeln und die Steuern um 10 Prozent zu senken. Das ist ein Vorschlag, den Sie sofort
umsetzen können; denn die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts liegt ohne Frage vor. Die
Voraussetzungen für die Anwendung des Stabilitäts- und
Wachstumsgesetzes sind also gegeben. Sie können die
Wirkung dieses Gesetzes noch verstärken, indem Sie
Abschlagszahlungen auf Steuersenkungen in Form von
Steuerschecks vornehmen und so die Menschen unmittelbar entlasten. Es ist wichtig, dass Sie das tun, bevor sie in
ein Loch fallen. Jetzt, wo es auf der Kippe steht und die
Sachverständigen schon eine Rezession attestiert haben,
müssen Sie unverzüglich handeln und neue Schulden machen. Sie werden das ohnehin tun müssen, weil Sie die
politischen Weichen falsch gestellt haben.
({5})
Der Sozialetat wird sowieso mit höheren Ausgaben belastet werden, weil Sie die Arbeitslosigkeit Monat für Monat
steigen lassen. Das Unsozialste, was man machen kann,
ist, die Arbeitslosigkeit weiter steigen zu lassen. Hier
kann man sich auch nicht herausreden.
Das, was ich vorschlage, sind keine schuldenfinanzierten Programme. Ich habe vielmehr ein Vorziehen der
schon beschlossenen Stufe der Steuerreform zur steuerlichen Entlastung vorgeschlagen, damit sie schneller
wirkt und Deutschland nicht weiter abgleitet. Sie werden
am Ende meinem Vorschlag folgen müssen; denn der
Kanzler - darin ist er ein Spezialist - wird mit seinem
feuchten Finger im Wind spüren, dass er mit seinem bisherigen Kurs an die Wand fahren wird. Sie werden schneller eine Kehrtwende machen, als Sie jetzt glauben. Die
meisten von Ihnen verteidigen zwar noch das, was gestern
war. Aber manche denken schon weiter, auch wenn sie
heute die rhetorische Pflichtübung absolvieren müssen,
noch einmal die alten Attitüden vorzutragen.
Jeder Tag, den Sie ins Land gehen lassen, ohne zu handeln, ist ein Tag gegen die Arbeitslosen, ist ein Tag gegen
die, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben, ist ein Tag gegen den Mittelstand, ist ein Tag gegen die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb fordere ich Sie auf: Kehren
Sie endlich um! Warten Sie nicht immer, bis Sie mit dem
Kopf an die Wand geknallt sind. Da steht eine Wand. Es
ist eine Wand von Unvermögen. Überwinden Sie diese
Wand und machen Sie etwas Gescheites für unser Land!
({6})
Als nächste
Rednerin hat die Kollegin Christine Scheel vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe mir das Blitzprogramm angeschaut, Herr Brüderle,
({0})
und da kann ich nur sagen: Wenn man dieses Blitzprogramm umsetzte, dann schlüge der Blitz ein, und zwar mit
negativen Folgen.
({1})
Alle Haushalte, die Haushalte des Bundes, der Länder und
der Kommunen, gingen Bankrott. Das ist die Finanz- und
Steuerpolitik, die die FDP zu bieten hat.
({2})
Sie versuchen hier permanent, mit wunderbaren Umschreibungen ein finanzpolitisches Desaster darzustellen.
Da möchte ich wirklich einmal ganz im Ernst an Ihr Verantwortungsbewusstsein appellieren.
({3})
Es hilft uns allen nicht, wenn man in einer schwierigen
konjunkturellen Situation, in der sich Deutschland unbestritten befindet - andere europäische Länder, die USA,
Japan und der asiatische Raum übrigens auch -, hier ein
solches Horrorszenario an die Wand malt.
({4})
Ich glaube nicht, Herr Kollege Brüderle, dass man damit
einen ausländischen Investor nach Deutschland locken
kann. Ich finde es unverantwortlich, in welcher Art und
Weise die FDP die Wirtschaftssituation in Deutschland
darstellt. Das hat negative Wirkungen bis ins Ausland hinein und ist zum Schaden der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.
({5})
Obwohl die Situation sehr schwierig ist, haben wir es
geschafft - das muss man auch einmal deutlich machen -,
die Steuer- und Abgabenbelastung zu senken.
({6})
1998, als wir die Regierung von Ihnen übernommen haben, haben die Sozialversicherungsbeiträge bei 42,1 Prozent gelegen. In Ihrer Regierungszeit, von Anfang der
80er-Jahre bis 1998, ist also eine Steigerung um 30 Prozent zu verzeichnen. So haben Sie, CDU/CSU und FDP
gemeinsam, die Sozialversicherungsbeiträge nach oben
getrieben.
({7})
Mittlerweile sind wir trotz der schwierigen Situation
bei 40,9 Prozent angekommen.
({8})
Wir haben vor, im nächsten Jahr nicht nur den Rentenversicherungsbeitrag stabil zu halten,
({9})
sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt
auf 40 Prozent zu senken.
({10})
Das ist das Ziel, das wir verfolgen. An diesem Ziel halten
wir fest. Ich weiß nicht, ob es gelingt,
({11})
auf die 40 Prozent zu kommen, aber das politische Ziel ist
klar. Wir tun alles dafür, damit es auch erreicht wird.
({12})
Ich muss Ihnen sagen, dass der Kurs, den die Regierung in der Haushaltskonsolidierung eingeschlagen hat,
von allen Instituten, vom Sachverständigenrat, von den
fünf Weisen, von allen Gremien, die dies beurteilen können,
({13})
als richtig anerkannt wird. Dieser Haushaltskonsolidierungskurs trägt letztlich auch zu einem stabilen Euro bei.
({14})
Durch niedrige Zinsen - es hat ja die Zinssenkung um
0,5 Prozentpunkte gegeben - kann auch die Konjunktur
neuerlich anspringen, was zu mehr Steuereinnahmen
führt und gleichzeitig die Zinslast für den Haushalt
senkt.
({15})
In der Konsequenz steigen die Spielräume im Haushalt,
was es uns ermöglicht, das Ganze positiv zu gestalten.
Wir können nicht so panisch reagieren, wir wollen
nicht so panisch reagieren und wir werden auch nicht so
panisch reagieren,
({16})
wie uns die FDP das vorschlägt - mit allen Konsequenzen, die damit verbunden sind. Sie wissen selbst, dass Ihre
Vorschläge Steuerausfälle von zusammengerechnet rund
130 Milliarden DM mit sich bringen. Wie wollen Sie das
denn finanzieren? Was wollen Sie denn den Leuten sagen,
woher Sie die 130 Milliarden DM nehmen? Das ist doch
Augenwischerei.
({17})
Auch kündigen Sie damit den Europäischen Stabilitätsund Wachstumspakt auf, und zwar mit verheerenden Konsequenzen. Auch an dieser Stelle kann ich nur sagen: Ich
bin froh, dass wir diese rot-grüne Koalition haben
({18})
und dass wir in der Wirtschafts- und Steuerpolitik einen
so guten und klaren Kurs fahren.
Danke schön.
({19})
Das Wort
hat jetzt die Kollegin Dr. Christa Luft von der PDS-Fraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mindereinnahmen, die die
Steuerschätzer gerade präsentiert haben, sind massiv.
Aber unvorhersehbar waren sie nicht. Seit Monaten haben
die Spatzen von den Dächern gepfiffen, was in einem
Land passiert, wenn seine Konjunktur abstürzt und sich
dieses Land durch seine Politik maßgeblich - man könnte
auch sagen: einseitig - darauf verlassen hat, dass ein
exportorientiertes Wachstum zu Arbeitsplatzaufbau und
Steuereinnahmen führt. Das hat sich nicht bewahrheitet,
weil sich jetzt die Kürzung öffentlicher Investitionen, die
bei uns seit Jahren vorgenommen wird, und die Vernachlässigung der Inlandsnachfrage massiv gerächt haben.
({0})
Die Regierung aber hat für meine Begriffe leichtfertig
auf rechtzeitiges Gegensteuern verzichtet. Sie setzt immer
noch auf das Prinzip Hoffnung. Nun sollen im Hauruckverfahren Lösungen gesucht werden, die wir nicht nur für
fragwürdig, sondern auch für kontraproduktiv, ja sogar
für falsch halten.
Kaum noch eine Eckzahl des Haushaltsentwurfes 2002
stimmt: Das Wachstumsziel ist obsolet; die Steuereinnahmen werden nicht so hoch wie geplant sein; die Zahl
der Arbeitslosen eskaliert geradezu und der Zuschuss zur
Rentenkasse ist nicht mehr so wie vorgesehen. Diese Liste
könnte man fortführen.
Nur an einem Ziel soll festgehalten werden: am geplanten Abbau der Nettokreditaufnahme. Damit hier kein
Missverständnis entsteht, möchte ich festhalten: Wir haben uns in den vergangenen Jahren dahin gehend
geäußert, dass wir nicht in das Schuldenmachen verliebt
sind. Aber jetzt besteht eine Situation, in der Sie, um unter den jetzigen Bedingungen stur an dem Abbau der Nettokreditaufnahme festhalten zu können, zu einem Mittel
greifen, das wir für nicht richtig halten. Sie möchten nun,
dass das verbliebene öffentliche Vermögen, an dem sich
bereits Ihre Vorgängerregierung tüchtig vergriffen hat,
weiter schrumpft. Als Beispiele nenne ich den Verkauf der
Deutschen Ausgleichsbank sowie von Post- und Telekommunikationsanteilen.
Mit diesen Erlösen - man weiß noch gar nicht, in welcher Höhe sie sich bewegen werden - sollen notdürftig einige Löcher gestopft werden. Künftige Generationen aber
haben doch nicht nur eine Bürde durch akkumulierte
Schulden der Vorgängergenerationen, sondern sie haben
auch eine Bürde, wenn ihnen für Notsituationen keinerlei
Zugriff auf öffentliches Vermögen mehr zusteht. Außerdem verliert die Politik weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Das muss man sehr deutlich betonen.
({1})
Inzwischen wird im Finanzministerium auch kein Hehl
mehr daraus gemacht, dass vielen Einzelplänen globale
Minderausgaben verpasst werden sollen. Das bedeutet ja
im Klartext, dass deren Erwirtschaftung wieder zulasten
der Investitionsprojekte geht. Wenn Investitionsprojekte
nicht wie geplant durchgeführt werden, dann geht dies
wiederum zulasten von Wachstum, Beschäftigung und
Steuereinnahmen.
({2})
Nicht erfüllt haben sich die Erwartungen der Regierung in die Wirkungen der Steuerreform. Statt Beschäftigungsaufbau erleben wir vom Bund über die Länder bis
zu den Kommunen Haushaltsmindereinnahmen. Wer jetzt,
wie die Union und die FDP dies tun, sogar noch das Vorziehen der nächsten Stufe der Steuerreform fordert, will
das Finanzdisaster offenbar vollenden, Kollege Brüderle.
Denn warum sollten Entlastungen in Höhe von 13,5 Milliarden DM im nächsten Jahr das bewirken können, was
Entlastungen in Höhe von 23 Milliarden DM im Jahr 2001
nicht zustande gebracht haben?
({3})
Die Besserverdienenden werden doch das Geld, das sie
durch die Steuerentlastung zusätzlich in ihrem Portemonnaie haben, nicht einsetzen, um inländische Waren
und Leistungen nachzufragen, sondern sie werden es für
lukrative Geldanlagen nutzen. Durchschnittsverdiener
werden in diesen unsicheren Zeiten ohnehin jeden Pfennig, den sie einsparen können, für ihre zusätzliche, private
Altersvorsorge zurücklegen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Regierung ein Zeichen, dass sie fähig ist, der konjunkturellen
Talfahrt entgegenzuwirken. Vor allen Dingen erwarten sie
Impulse für ein Anspringen der Binnennachfrage, die
noch immer die sicherste, weil am ehesten selbst beeinflussbare Möglichkeit zur Schaffung von mehr Wachstum, von mehr Arbeitsplätzen und damit von mehr Steuereinnahmen ist. Die PDS spricht sich deshalb als
({4})
Sofortmaßnahme für ein kreditfinanziertes Infrastrukturprogramm aus. Die Maastricht-Kriterien lassen dafür einen entsprechenden Spielraum. Wichtiger, als in Brüssel
eitel niedrige Defizitquoten anzumelden, ist doch wohl,
die den Bürgerinnen und Bürgern gegebenen Wahlversprechen einzulösen. Davon ist diese Regierung leider
weit entfernt.
({5})
Als zusätzliche finanzielle Mittel zur Einnahmeverbesserung fordern wir, endlich energische Anstrengungen zur
Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung zu unternehmen, die Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften rückgängig zu machen, eine progressive Körperschaftsteuer für
Großkonzerne einzuführen und die Vermögensteuer
- auf reformierter Grundlage - wieder zu erheben. Sie müssen der Öffentlichkeit erklären, weshalb die öffentlichen
Schulden pausenlos steigen und gleichzeitig das private
Vermögen gewisser Bevölkerungsgruppen explodiert.
({6})
Diesen Widerspruch hat die Gesellschaftspolitik zu erklären.
({7})
Kommen
Sie bitte zum Schluss.
Es ist höchste Zeit, Tabus, die
bisher gegolten haben, zu durchbrechen.
Danke.
({0})
Als
nächster Redner hat der Kollege Horst Schild von der
SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Dass es Abweichungen bei Steuerschätzungen geben kann, ist kein neuer Tatbestand. Das haben wir
schon in der Vergangenheit gehabt. Die Bundesregierung
hat durch die Parlamentarische Staatssekretärin erklärt,
wie sie darauf reagieren wird. Angesichts der Beantragung dieser Aktuelle Stunde dachte ich mir: Na ja,
man kann immer noch etwas dazulernen. Ich dachte, die
Antragsteller würden hier erläutern, wie erfolgreich sie in
der Vergangenheit Abweichungen von der Steuerschätzung gemanagt hätten.
({0})
Da Sie das nicht getan haben, möchte ich ein paar
Worte dazu sagen, wie Sie es in der Vergangenheit gehandhabt haben.
({1})
Die Vergangenheit fördert durchaus so manches Aufschlussreiche zutage: Die mittelfristige Steuerschätzung
von Mai 1996 prognostizierte gegenüber der Vorjahresschätzung von 1995 konjunkturbedingte Steuerausfälle
von 70 Milliarden DM für das Jahr 1997,
({2})
von 90 Milliarden DM für das Jahr 1998 und von sage und
schreibe 100 Milliarden DM für das Jahr 1999. Da waren
Sie dann nicht mehr in die Verantwortung. So lautete aber
die Schätzung. In der darauf folgenden Schätzung mussten dann auch diese Ansätze nach unten korrigiert werden.
Es gab also noch mehr Steuerausfälle.
Im Vergleich dazu muss man die von der Parlamentarischen Staatssekretärin vorhin genannten Abweichungen
für die Jahre 2001 und 2002 sehen: 12 Milliarden DM für
das Jahr 2001 - das ist nicht erfreulich - und 18 Milliarden DM für das Jahr 2002. Auf dem Hintergrund der
früheren Steuerschätzungen - das war nicht nur 1996 so sind das kalkulierbare Rückgänge der Steuereinnahmen.
Sie wissen, wer damals für die Steuerschätzung mitverantwortlich war: Das war der Bundesfinanzminister
Theo Waigel. Ich will Ihnen gern erläutern, wie Theo
Waigel damals vorgegangen ist. Er hat bei den Schätzungen unrealistisch hohe Wirtschaftswachstumsraten angesetzt, aus denen sich dann unrealistisch hohe Steuereinnahmen ergaben und konnte so den Zustand der
Staatsfinanzen schönen.
({3})
- Dazu werde ich noch ein Wort sagen. - Als sich die Annahmen später als haltlos herausstellten, mussten die
Steuerschätzungen nach unten korrigiert werden. Welche
Begründung ist damals von Ihrer Seite gegeben worden?
In einer Presseerklärung des Finanzministeriums von
1997 heißt es: Basiseffekt, schwächeres Nominalwachstum, unbefriedigende Beschäftigungslage. Offensichtlich wiederholen Sie das heute nur.
Die scharfe Korrektur auf der Einnahmeseite bewirkte
vor allem das Auseinanderklaffen der Plan- und Istwerte
bei der Nettokreditaufnahme des Bundes in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung. Gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahre 1995 musste allein der
Bund in den Folgejahren trotz umfangreicher Privatisierungserlöse signifikant höhere Kredite aufnehmen als geplant. 1996 zusätzlich 18,5 Milliarden DM Kreditaufnahme, im Jahr 1997 zusätzlich rund 15 Milliarden DM
Kreditaufnahme und im Jahr 1998 zusätzlich 15,4 Milliarden DM Kreditaufnahme.
Daraus kann man doch nur den Schluss ziehen: Das
waren Paradebeispiele für unseriöse Finanzpolitik, die
eine Planbarkeit der Haushalte für alle Gebietskörperschaften nahezu unmöglich gemacht
({4})
und den Weg in das Schuldenmachen rasant beschleunigt
haben.
({5})
Sie sind auch heute noch auf diesem Pfad. Dazu wird sicherlich noch einiges gesagt werden. Addieren Sie doch
einmal, was die Vorschläge, die Sie in den letzten Jahren
hier eingebracht haben, gekostet hätten. Malen Sie sich
einmal aus, wo wir dann heute wären. Dramatisch angestiegene Schulden, höhere Zinslasten und später höhere
Steuern wären die unausweichliche Folgen Ihrer unverantwortlichen Vorschläge.
({6})
Nein, meine Damen und Herren, unsere Regierung und
diese Koalition haben den Marsch in die Schuldenfalle
gestoppt und die Konsolidierung der Staatsfinanzen eingeleitet. Davon werden wir uns nicht abbringen lassen.
({7})
Als
Nächster hat der Kollege Klaus-Peter Willsch von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ganzen
Rechnereien können eines nicht vertuschen und die aktuelle Steuerschätzung zeigt vor allen Dingen eines: Bundeskanzler Schröder und die rot-grüne Koalition sind im
Bereich der Finanz-, Wirtschafts- und Steuerpolitik vollständig gescheitert.
({0})
Die Steuereinnahmen brechen weg, weil Rot und Grün
durch ihre Politik Wachstumskräfte strangulieren, statt sie
zu ermuntern.
({1})
Herr Schild, wenn Sie hier lange aus der Vergangenheit
berichten, muss man doch auch eines zur Kenntnis nehmen und da empfehle ich Ihnen, sich die aktuellen Zahlen
vorzunehmen. Seit Rot-Grün dieses Land regiert, hat sich
Deutschland im Euroraum und in der Europäischen Union
im Vergleich der Wachstumsraten im hinteren Bereich
festgesetzt. Aktuell sind wir an der letzten Stelle.
({2})
Wir sind Schlusslicht.
({3})
Dass Sie, Frau Staatssekretärin Hendricks, und auch
Ihr Haus Schwierigkeiten haben die Wirklichkeit wahrzunehmen, sehen wir an dem Lauf, den die Prognostizierung
für dieses Jahr genommen hat. Im September 2000 kam
aus dem BMF die Prognose: rund 3 Prozent für 2001. Im
Mai 2001 hieß es: Hoffentlich erreichen wir die 2 vor dem
Komma. Im Oktober haben Sie endlich, nachdem die
Zahlen nicht mehr zu halten waren, gesagt: Es werden
1,25 Prozent. Heute wird vom Sachverständigenrat veröffentlicht, dass es wohl 0,6 Prozent werden. 0,6 Prozent
sind wirklich die Obergrenze dessen, was realistisch ist,
wenn wir uns den konkreten Verlauf des ersten Halbjahres anschauen. Gerade 1 Prozent ist im ersten Halbjahr erreicht worden. Alle diese Zahlen stammen aus der Zeit vor
dem 11. September. Das hat nichts mit der Situation in den
USA zu tun, das ist hausgemacht.
Wenn Sie sich dann auch noch die Länderwerte ansehen, werden Sie feststellen, dass Ihre sozialistischen Vorzeigemodelle Mecklenburg-Vorpommern und SachsenAnhalt mit minus 2,1 Prozent und minus 1,8 Prozent, also
einer Schrumpfung, beitragen, während Sie von den Spitzenreitern Hessen und Baden-Württemberg, von unionsgeführten Ländern, ein bisschen bekommen, um Ihre Zahlen zu verbessern.
({4})
Das alles ist Folge falscher Politik. Ich gehe es nur kursorisch durch. Steuerreform - angepackt, aber falsch gemacht.
({5})
Die großen Konzerne, die Kapitalgesellschaften haben
Sie entlastet,
({6})
aber den Mittelstand, wo Arbeitsplätze entstehen können,
wo Ausbildungsplätze sind, haben Sie auf das Jahr 2005
vertröstet, zusätzlich belastet mit AfA-Tabellen, zusätzlich belastet mit Ökosteuer. Das ist die Wahrheit.
({7})
Nehmen wir die Rentenreform. Angepackt, aber falsch
gemacht, zu kurz gesprungen. Als Erstes müssen Sie eine
riesige neue Behörde mit 1 200 Beschäftigten schaffen,
({8})
weil das Gesetz so kompliziert ist, dass man so viele Beamte dafür braucht. Das kostet 120 Millionen DM, die
vorneweg für eine ordentliche Rendite bei der Privatvorsorge fehlen.
Sie haben es trotz der Realeinkommensverluste der
Rentner durch Ihr Getrickse bei der Anpassung, trotz der
mittlerweile vierten Stufe der Ökosteuer - im nächsten
Jahr 7,5 Milliarden DM - und trotz des Absenkens der Reserve auf 0,8 Monatsbeiträge nicht hingekriegt, die
Beiträge weiter zu senken. Es gibt keine Senkung im
nächsten Jahr. Es bleibt bei den 19,1 Prozent.
({9})
Sie sind froh, wenn Sie diesen Betrag halten können. Ihre
Zahlen sind Makulatur.
({10})
Gehen wir weiter zur Gesundheitsreform: Nichts
wurde angepackt, Totalausfall! Die Beiträge laufen davon; eine Ministerin ist ja auch schon weg. Inzwischen
wurde ein Basar eröffnet, auf dem gegen dreistellige
Millionenbeträge Gesetzgebungsvorhaben abgekauft
werden können. Sie wollten die Gesamtbeiträge einmal
unter 40 Prozent senken. In welchem Jahrhundert denn,
bitte schön?
({11})
Es ist kein Wunder, dass Frau Schmidt mittlerweile auch
schon auf der Transferliste geführt wird.
Thema Arbeitsmarkt: Die Arbeitsmarktpolitik war
doch der zentrale Bereich, in dem Sie sich beweisen wollten. An Erfolgen in diesem Feld wollte sich der Kanzler
messen lassen. Schauen Sie sich einmal die Bilanz an: Sie
ist geradezu desaströs, totale Fehlanzeige!
({12})
Alle, die von Wirtschaftspolitik etwas verstehen, werden
Ihnen attestieren, dass die Verkrustungen im deutschen
Arbeitsmarkt beseitigt werden müssen und mehr Liberalität nötig ist. Sie haben genau das Gegenteil davon gemacht: 630-Mark-Gesetz, Scheinselbstständige, Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes - damit haben
Sie Ihre Gegenleistung für die millionenschwere Wahlkampfhilfe des DGB erbracht -, Teilzeitgesetz, Erweiterung des Kündigungsschutzes, der heute höchstens vor
Einstellungen schützt.
({13})
Sie haben im Bereich Arbeitsmarkt alles falsch gemacht.
Das Ergebnis davon sind 4 Millionen Arbeitslose;
3,9 Millionen planen Sie selbst schon im Jahresdurchschnitt ein.
({14})
Betrachtet man die verheerende wirtschafts-, finanzund steuerpolitische Bilanz von Rot-Grün, so findet man
dafür insbesondere drei Ursachen:
({15})
Entweder können Sie es nicht besser machen oder Sie
wollen es nicht besser machen oder es ist Ihnen schlicht
egal. Alle drei Erklärungen sind gleichermaßen schlimm.
Statt den Nutzen unseres Volkes zu mehren und Schaden
von ihm abzuwenden, tun Sie das Gegenteil.
({16})
Nachdem inzwischen führende Vertreter der Grünen
den Einsatz der Bundeswehr im Krieg gegen den Terrorismus als humanitäre Aktion schönreden, wie Frau
Scheel, wird, wenn man die Voraussagen richtig deutet,
dieses rot-grüne Gewurstel wohl auch über kommenden
Freitag hinaus noch im Dezember weitergehen in unserem
Land, zum Schaden unseres Landes. Sie verfehlen alle
selbst gesetzten Ziele. Wir werden bei der Wahlauseinandersetzung im nächsten Jahr
({17})
deutlich machen, dass es nicht widrige Zeitläufte waren,
die Sie scheitern ließen. Es ist die falsche Politik von Rot
und Grün, die unser Land zum Wachstumsschlusslicht in
Europa gemacht hat. Das hat unser Volk nicht verdient.
({18})
Kommen
Sie bitte zum Schluss, Herr Willsch.
Ich komme zum
Schluss, Herr Präsident. - Unser Volk hat eine Regierung
verdient, die außen- und innenpolitisch das als richtig Erkannte entschlossen umsetzt, eine Regierung, die ein
Klima und Rahmenbedingungen schafft, in denen sich
Leistung lohnt, statt die Leistungswilligen zu strangulieren mit übermäßigen Steuern und Abgaben.
Herr Kollege Willsch, ich meinte Schluss machen und nicht weiter
reden.
Und eine Regierung, die mit den richtigen Maßnahmen Wachstum stimuliert und damit Beschäftigung schafft, statt durch Überregulierung Beschäftigung zu verhindern. Die CDU/CSU
ist dazu bereit.
Vielen Dank.
({0})
Als
nächster Redner hat der Kollege Oswald Metzger von
Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben
heute auf Antrag der Opposition die Beratungen im Haushaltsausschuss unterbrochen. Zu dieser Stunde hätte jetzt
der Bundesfinanzminister zum Gutachten des Sachverständigenrates im Ausschuss Rede und Antwort gestanden.
({0})
Die Opposition hat es vorgezogen, hier eine Aktuelle
Stunde durchzuführen. So bin ich jetzt kurzfristig als Redner eingesprungen.
Man merkt sofort, wer Ahnung von Zahlen hat. Wenn
Sie, Kollege Vorredner
({1})
- Kollege Willsch, ich weiß es doch -, zum Beispiel sagen, wir würden im nächsten Jahr mithilfe der Reserve bei
der Rentenversicherung tricksen,
({2})
kann ich Ihnen darauf nur antworten: 1998 sowie 1997
hatten Sie die Schwankungsreserve auf 0,5 bzw. 0,6 Monatsbeiträge zurückgefahren. Das erste Mal in den 90erJahren wurde die Schwankungsreserve durch diese
Regierung wieder auf einen Monatsbeitrag aufgefüllt.
({3})
Der zweite Punkt: Wenn Sie, Kollege Brüderle, im Zusammenhang mit dem Investitionsförderungsgesetz von
Bilanzverkürzung sprechen, ist dazu zu sagen: Gerade
Ihre Truppen in Rheinland-Pfalz können sich nicht genug
loben, dass sie im Juni im Bundesrat bei den Abstimmungen über den Solidarpakt und das Steuerreformpaket im
Rahmen der sozialliberalen Koalition eine wichtige Rolle
gespielt haben. Sie können sich doch jetzt nicht hinstellen
und uns eine Bilanzverkürzung vorwerfen, nur weil wir
den ostdeutschen Bundesländern im nächsten Jahr 7 Milliarden DM an eigenen Steuermitteln belassen, statt entsprechende Kompensationszahlungen auf der Ausgabenseite des Bundes zu etatisieren. Diese Bilanzverkürzung
im Bundeshaushalt führt eher zu einem verstärkten Soliditätsdruck. Das hat von Ihnen noch niemand begriffen.
({4})
Wissen Sie, was das heißt? Für uns wird es künftig
schwieriger, die Verschuldungsgrenze nach Art. 115 des
Grundgesetzes einzuhalten, weil die Investitionen durch
diese Bilanzverkürzung reduziert werden müssen. Unsere
Regierung weiß also genau, dass mit dieser Maßnahme
der Abbau der Verschuldung eine Daueraufgabe bleiben
wird.
Die Obleute der Oppositionsfraktionen werden uns am
Freitag vorwerfen, wir würden mit dem Etat des nächsten
Jahres, den wir morgen Nacht im Haushaltsausschuss beschließen, die Investitionsquote absenken. Richtig. Wir
senken sie ab, indem wir 7 Milliarden DM als Bundesergänzungszuweisungen auf der Ausgabenseite wegnehmen und dafür den neuen Ländern diese Summe als
Steuereinnahmen belassen, über die sie in ihren Etats frei
verfügen können. Sprechen Sie mit Ihren CDU-Ministerpräsidenten im Osten! Diese haben das Geld im Juni gerne
genommen. Sie können uns also keine Vorhaltungen machen.
({5})
Punkt zwei. Die Schätzgenauigkeit der Gesamtsteuereinnahmen, die im nächsten Jahr bei über 900 Milliarden DM liegen werden, soll 2,7 Milliarden Euro, also
rund 5 Milliarden DM, betragen. Wenn sie angesichts der
schwierigen weltwirtschaftlichen Situation glauben, dass
man Steuern mit einer solchen Genauigkeit, nämlich mit
über 99 Prozent, abschätzen kann und dass man diese
Steuerausfälle als dramatisch bezeichnen muss, dann wissen Sie nicht, wo die Musik spielt.
({6})
Der Kollege Schild hat auf die Situation der Jahre
1996/97 hingewiesen. Damals führte die dramatische Situation zu einem verfassungswidrigen Haushalt. Der BunKlaus-Peter Willsch
desfinanzminister, die Fraktion der SPD und die Fraktion
der Grünen sagen jetzt: Wir haben Solidität gepredigt und
wollen uns daran messen lassen; es wird keine Schattenhaushalte geben.
({7})
Bei der Postbeamtenversorgungskasse - Kollege Willsch,
ich glaube, Sie oder ein anderer Vorredner haben diesen
Punkt angesprochen - trifft Ihre Aussage, es handele sich
um einen Schattenhaushalt, nicht zu. Die Ausgaben sind
im Bundeshaushalt etatisiert. Lassen Sie sich von
Austermann einmal belehren! Die Privatisierungseinnahmen dienen der Finanzierung der Postunterstützungskasse
und sind im Bundeshaushalt eingestellt. Wir handeln also
absolut transparent. Wir geben im laufenden Jahr
10,6 Milliarden DM für frühere beamtete Mitarbeiter der
Post aus. Diese Ausgaben werden durch Einnahmen aus
Veräußerungserlösen im Postunternehmensbereich refinanziert. Das bleibt auch im nächsten Jahr so. Ich möchte
einmal wissen, wo hier ein Schattenhaushalt sein soll.
Dritter Punkt. Wir haben es durch Solidität in der Vergangenheit geschafft, dass wir weniger für Zinsen ausgeben müssen. Wir haben sozusagen noch eine kleine
Reserve, die wir jetzt auflösen, um die Steuerausfälle aufzufangen.
Vierter Punkt. Die Schuldner dieser Republik sind Gott
sei Dank bessere Zahler geworden. Das bringt mehr Gewährleistungseinnahmen in die Staatskasse. Das ist die
zweite Säule, um die Ausfälle besser abdecken zu können.
Die dritte Säule wird sein, Privatisierungserlöse als Überbrückung einzustellen, damit wir die Nettokreditaufnahme im nächsten Jahr halten.
Die Bilanz sieht so aus: Gemessen an den Horrorszenarien, die von der Opposition aufgestellt werden, muss man
ganz nüchtern und sachlich feststellen, dass wir in dieser
Legislaturperiode - zu dieser Bilanz gehört auch das
Haushaltsgesetz 2002 - die Neuverschuldung des Bundes
in vier Jahren gerade einmal um 5 Prozent erhöht haben.
Das ist zwar immer noch nicht zufrieden stellend
- wir haben nämlich immer noch nicht ein ausgeglichenes
Budget -, aber diese Zahl zeigt auch, dass der Anteil der
Zinsausgaben am Gesamthaushalt sinkt. Das ist ein entscheidender Fortschritt.
({8})
Herr Kollege Metzger, kommen Sie bitte zum Schluss.
In
Ihrer Regierungszeit betrug die Erhöhung der Nettoneuverschuldung in vier Jahren 25 Prozent. An diesen Zahlen,
die man jeder Bürgerin und jedem Bürger und jeder Steuerzahlerin und jedem Steuerzahler deutlich machen muss,
kommen Sie nicht vorbei.
Vielen Dank.
({0})
Als
nächste Rednerin hat die Kollegin Dagmar Wöhrl von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Auf der einen Seite brechen die Steuereinnahmen weg;
auf der anderen Seite wachsen die Ausgaben des Bundes.
Ich glaube, man musste nicht Nostradamus sein, um diese
katastrophalen Zahlen kommen zu sehen.
Zu lange wurde hier einfach schöngeredet. Es wurde zu
lange jongliert. Es wurde zu lange verschleiert.
({0})
Jetzt liegen die dramatisch steigenden Arbeitslosenzahlen
auf dem Tisch.
({1})
Diese führen zu einem höheren Zuschuss von 7 Milliarden DM für die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitslosenhilfe. Der Haushalt 2002 weist mit 20 Milliarden DM Riesenlöcher auf. Die Defizitquote schrammt
gerade noch an den Maastricht-Kriterien vorbei.
Es ist nicht so, wie immer wieder behauptet wird, wie
ich auch heute Morgen wieder im Fernsehen gehört habe,
dass unsere Wirtschaft infolge der Terroranschläge einen
plötzlichen Schwächeanfall erlitten hätte.
({2})
Es ist kein Schwächeanfall. Es ist ein chronisches, hausgemachtes Wachstumsproblem, das Sie auf den Weg gebracht haben.
({3})
Das Wirtschaftswachstum unter Ihrer Regierung, unter
Rot-Grün, ist das schwächste in ganz Europa. Unter Ihrer
Regierung, unter Rot-Grün, sind wir jetzt die Ersten in jeder Konjunkturkrise und die Letzten, die sich aus ihr wieder hochrappeln.
Ich sage Ihnen auch, wieso: weil Rot-Grün eine
schlechte Wirtschaftspolitik, weil Rot-Grün eine schlechte
Steuerpolitik macht.
({4})
Wir haben nicht allein konjunkturelle Defizite. Wir haben
vor allem strukturelle Defizite. Dafür sind Sie verantwortlich. Unser Land ist überreguliert, überbürokratisiert
und überbesteuert. Wir haben mit die höchsten Steuern
und Abgaben in Europa, vor allem bei den kleineren und
mittleren Betrieben.
({5})
Das lähmt unsere Wirtschaft. Das macht unsere Wirtschaft anfällig. Die massiven Steuerausfälle sind nun die
Rache dafür, dass Sie die Verbraucher und die Investoren
durch eklatante ökonomische Fehlentscheidungen verschreckt haben. Dies ist die Rache dafür, dass Sie das
Wirtschaftsklima in unserem Land massiv belastet haben,
vor allem für die kleineren und die mittleren Betriebe.
({6})
Ich brauche hier nur an Ihre mittelstandsfeindliche Steuerreform, an die Verschärfung der Abschreibungsbedingungen, die Ökosteuer, die Stromsteuer und andere Verbrauchsteuererhöhungen, das Betriebsverfassungsgesetz,
die Minijobregelung usw. zu erinnern: ein Nadelstich
nach dem anderen für unsere Wirtschaft, für unsere kleineren und mittleren Betriebe.
({7})
Vor diesem Hintergrund ist selbst die anämische Zahl
von 0,7 Prozent Wachstum, die die fünf Weisen jetzt veröffentlicht haben, noch zu optimistisch. Im zweiten Quartal 2001 hatten wir eine Wachstumsrate von exakt
0,0000 Prozent. Dabei bedeutet - das wissen auch Sie 1 Prozentpunkt weniger Wachstum 10 Milliarden DM weniger Steuereinnahmen.
Was lernt man daraus? Dass Konsolidierung nur mit einer wachstumsorientierten Politik möglich ist. Das sollten
auch Sie daraus lernen.
({8})
Ich sage es noch einmal zum Mitschreiben: Konsolidierung
ist nur mit einer wachstumsorientierten Politik möglich. Das
heißt, Reformen sind notwendig, vor allem Reformen am
Arbeitsmarkt, durchgreifende Reformen bei den Sozialversicherungssystemen und auch ein Vorziehen der Steuerreform. Ich bin ehrlich: Die Entlastung wird nicht gleich kommen, auch wenn die Steuerreform vorgezogen wird. Aber
das psychologische Moment des Vorziehens ist es, was unsere Wirtschaft und die Investoren jetzt bräuchten.
Was machen Sie? Sie bleiben sich treu:
({9})
Abwarten, Nichtstun, Hände in den Hosentaschen. Die
buchhalterische Sturheit, die Sie hier an den Tag legen, ist
kein tragfähiges politisches Konzept.
({10})
Sie ist in guten Zeiten schädlich, in schlechten fatal. Sie
haben leider die Chancen der guten Zeiten, der Jahre 1999
und 2000, glatt verschlafen.
({11})
Es ist höchste Zeit, dass Ihr Minister Eichel seine Ärmelschoner ablegt. Unsere Wirtschaft braucht diese kleinkrämerische Buchhalterei nicht. Minister Müller - wo ist
er denn? - ist inzwischen zum virtuellen Minister verkommen: Man sieht ihn nicht, man hört ihn nicht.
({12})
Sie haben eine vakante Stelle, die Sie besetzen müssen,
wenn Sie endlich wieder die Wirtschaft nach vorne bringen wollen: Sie brauchen endlich einen Chefökonomen.
Wo ist der bei Ihnen? Wer auf Ihrer Seite kann überhaupt
Wirtschaftspolitik betreiben?
Was machen Sie, was fällt Ihnen ein? Billige Tricks,
Luftbuchungen usw., Schätzansätze nach dem Prinzip
Hoffnung im Etat, Zaubertricks; aber das hat nichts mit einer seriösen Haushaltspolitik oder einer seriösen Wirtschaftspolitik zu tun, was Sie hier herbeizaubern. Sie
haben sich von einer seriösen Wirtschaftspolitik verabschiedet und die Quittung dafür halten Sie jetzt in der
Hand.
Vielen Dank.
({13})
Das Wort
hat jetzt unsere Kollegin Nicolette Kressl von der SPDFraktion.
Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Zu einem Mindestmaß an
Konsistenz und Logik in der Argumentation sollte, wenn
wir über Finanz- und Haushaltspolitik sprechen, eigentlich auch die Opposition verpflichtet sein. Frau Wöhrl jedoch hat eben im ersten Teil ihrer Rede gesagt, wir seien
ganz knapp an der Erfüllung der Maastricht-Kriterien vorbeigeschrammt, und im zweiten Teil hat sie tatsächlich
das Vorziehen der Steuerreform gefordert. Dergleichen
zieht sich durch Ihre gesamte Argumentation. Auf der einen Seite zu klagen, dass wir Mindereinnahmen haben,
und auf der anderen Seite Maßnahmenpakete vorzuschlagen, die zig Milliarden kosten, ist eine ganz besondere
Form der Bewusstseinsspaltung; das muss ich Ihnen ehrlich sagen.
({0})
Ich beginne mal aufzuzählen: Sie fordern das Vorziehen der Steuerreform - 128 Milliarden DM Steuerausfälle
in den nächsten drei Jahren. Dann gibt es die CDU/CSUForderung, den Ländern und Kommunen UMTS-Anteile
zu geben. Damit stellen Sie Forderungen an den Bund in
Höhe von 60 Milliarden DM. Hinzu kommt eine Forderung in Höhe von lächerlichen 40 Milliarden DM für ein
Sonderprogramm Ost. Dann haben wir noch Rentenreformforderungen von der CDU/CSU, die zu weiteren
Kostenbelastungen in Höhe von fast 40 Milliarden DM
führen, die im Endeffekt natürlich ebenfalls beim BunDagmar Wöhrl
deshaushalt landen. Darüber hinaus gibt es eine Forderung zur Aufstockung des Bundeswehretats. Da schwanken die Zahlen hin und her; so genau kennen wir die Höhe
nicht. Aber auf jeden Fall bewegt sie sich im mehrstelligen Milliardenbereich.
Das kann doch alles nicht wahr sein, was Sie uns hier
erzählen wollen, und ich kann nicht einmal eine
Bemühung um Konsistenz und Logik in der Argumentation erkennen.
({1})
Die Krönung Ihrer Forderungen, die unter die Menschen gestreut werden, ist das Familiengeld in Höhe von
60 Milliarden DM, das noch dazu auf eine extrem ungerechte Art und Weise gezielt einkommensstarken Familien gegeben werden soll, weil die einkommensschwachen Familien mit Erziehungsgeld und Kindergeld schon
fast in die Höhe dessen kommen, was Sie jetzt fordern.
({2})
Sie haben immer behauptet, Sie seien gegen Gießkannenpolitik; aber was Sie hier fordern, ist exakt das. Sie sind
unlogisch, inkonsistent und auch noch sozial ungerecht in
Ihren Forderungen.
({3})
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Sie jetzt ernsthaft behaupten wollen, Ihre Vorschläge würde jemand
ernst nehmen. Ich finde, Sie verspielen mit Ihrer Argumentation die Legitimation, sich hier als diejenigen aufzuspielen, die wirtschaftlich irgendetwas besser können.
({4})
Ich füge hinzu - Frau Staatssekretärin und auch andere
haben es heute schon deutlich gemacht -: Der Sachverständigenrat hat sich eindeutig für eine Fortsetzung der
Konsolidierung ausgesprochen, denn damit werde
Glaubwürdigkeit geschaffen. Wenn wir das zusammenzählen, was Sie hier gerade an zusätzlichen Forderungen
gestellt haben, kommen wir insgesamt auf 466 Milliarden DM Volumen - das ist das Gegenteil von Glaubwürdigkeit.
({5})
Wenn der Sachverständigenrat sagt, wir sollten die Konsolidierungspolitik fortsetzen, weil das Glaubwürdigkeit
schaffe, dann werden wir das ganz sicher tun. Wir haben
auch einen Finanzminister, der dies zusammen mit den
Koalitionsfraktionen erreichen wird.
Vielen Dank.
({6})
Als
nächster Redner hat der Kollege Karl-Josef Laumann von
der CDU/CSU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass
jetzt feststeht - die Wirtschaftsweisen haben heute ein
entsprechendes Gutachten vorgelegt -, dass wir auf dem
Arbeitsmarkt eine sehr schwierige Situation zu erwarten
haben. Die Bundesregierung hat in der letzten Woche zugegeben, dass sie die Zahl von 3,5 Millionen Arbeitslosen
nicht erreichen wird. Die Zahl wurde um 400 000 nach
oben korrigiert. Das wurde getan, weil das für den Haushalt des nächsten Jahres prognostizierte Wirtschaftswachstum aufgrund der neuen Eckdaten von 2,5 auf
1,25 Prozent gesenkt werden musste. Die Wirtschaftsweisen sagen: Wenn wir Glück haben, werden wir ein Wachstum von 0,7 Prozent erreichen. Wenn wir Pech haben,
wird es zu einer Rezession kommen.
Auf der einen Seite muss man sich Sorgen machen,
dass die Arbeitslosenzahl in diesem Winter höher als
4 Millionen sein kann. Auf der anderen Seite gibt es den
markigen Spruch des Bundeskanzlers vom 20. August
1998:
Am Abbau der Massenarbeitslosigkeit muss sich
eine SPD-Regierung messen lassen.
Abgemacht! - so stand es damals auf einem Flugblatt der IG Metall. Ich finde das in Ordnung: Abgemacht!
({0})
Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Gewerkschaften
und auch andere darauf reagieren werden. Wir sollten uns
einmal Gedanken darüber machen, was die neue Regierung eigentlich getan hat, um zu Impulsen auf dem Arbeitsmarkt zu kommen. Gehen wir es doch einmal Punkt
für Punkt durch.
Zunächst einmal wurde unsere Rentenreform außer
Kraft gesetzt. Eine unzureichende wurde in Kraft gesetzt.
({1})
Die Folgen sehen wir in diesem Jahr: Sie erhöhen die
Ökosteuer und entziehen den Familien Kaufkraft in Höhe
von 7,5 Milliarden DM, können aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieses Geld durch eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrages noch nicht einmal teilweise zurückgeben.
({2})
Für einen Menschen, der ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe von 60 000 DM hat, bedeutet
dies, dass sein Rentenversicherungsbeitrag rund
300 DM höher ist, als es von Ihnen zugesagt wurde. Das
wird einfach abgezockt und steht dem Konsum nicht zur
Verfügung.
({3})
Ich frage Sie: Was hat Sie nach der Bundestagswahl eigentlich geritten, die gemäßigten Zuzahlungen zur Rehabilitation und zu den Arzneimitteln, die wir mit Sozialund Überforderungsklauseln für chronisch Kranke und
nicht Einkommensstarke versehen hatten, so weit zurückzufahren, wie Sie es getan haben? Jetzt haben Sie die
Quittung: Auf breiter Front steigen die Beiträge. Dadurch
wird gerade den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
erneut Kaufkraft entzogen.
({4})
Schauen wir uns einen Bereich in der Arbeitsrechtspolitik an. Ich sage Ihnen ganz offen: Für die Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes, mit der Sie einige Dinge,
die wir heute hinsichtlich der Mitbestimmung anders sehen müssen, angehen wollen, gibt es gute Gründe. Aber
was hat sie um Herrgotts willen geritten, die Zahl der Betriebsräte heraufzusetzen? Kein Betriebsrat in Deutschland hat einen Brief geschrieben, in dem steht, dass er
mehr Betriebsräte haben möchte. Damit erzielen Sie eine
Stimmung - denn das kostet Geld -, die man in der derzeitigen Situation besser nicht erreichen sollte.
({5})
Es ging Ihnen darum, sich für das Millionengeschenk des
DGB, das Sie während des Wahlkampfes erhalten haben,
zu bedanken, und das ohne Rücksicht auf die Entwicklung
der Zahl der Arbeitsplätze und die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
({6})
Was hat Sie eigentlich bei der 630-Mark-Gesetzgebung
geritten? Sie wissen genau, dass Sie Hunderttausende von
Arbeitnehmern in die Schwarzarbeit gedrückt haben, die
jetzt nicht mehr zur Wertschöpfung in diesem Staat beitragen.
({7})
Sie müssen doch nur einmal abends mit offenen Augen
durch die Gaststätten Ihres Wahlkreises gehen. Fragen Sie
einmal nach einer Veranstaltung den Wirt, wie er seine
Gaststätte organisiert! Wie weit sind Sie denn von den
Menschen entfernt?
({8})
Was hat Sie eigentlich geritten, einen Rechtsanspruch
auf Teilzeitarbeit durchzudrücken, ohne dass die Menschen
dafür Gründe haben müssen? Hätten Sie dies auf Menschen
konzentriert, die kleine Kinder erziehen müssen, wäre das
in Ordnung gewesen. Es generell zu machen ist doch eher
schädlich. Aber von einer Partei, die heute noch in ihrem
Parteiprogramm stehen hat - das steht wirklich im derzeit
gültigen Programm der SPD -, dass die Zeitarbeit verboten
werden muss, kann man wohl nicht mehr erwarten. Deswegen sollten wir uns damit auseinander setzen.
Was haben Sie gemacht, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren? Bei allem Wohlwollen kann ich hier nichts erkennen. Das ist Ihr ganz großer Fehler.
({9})
- Ihr JUMP-Programm ist toll: Erst haben Sie es aus dem
Bundeshaushalt finanziert und jetzt finanzieren es allein
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne eine Mark
Steuergeld. Nennen Sie das innovative Arbeitsmarktpolitik? Auch hierfür bekommen Sie null Punkte.
({10})
Deshalb wäre es gut, wenn dieses Theater am Freitag
beendet würde.
Schönen Dank.
({11})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Bernd Scheelen von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Laumann, ich habe gehört,
dass Sie hinsichtlich der Notwendigkeit des Erhalts des
Fliegerhorstes Rheine gesagt haben, dass es eine Lücke
im Luftraum Deutschlands gebe und man Passagiermaschinen nur abschießen könne, wenn man den Fliegerhorst Rheine erhalte. Von gleicher Qualität wie diese Aussage war auch Ihre soeben gehaltene Rede.
({0})
Die Finanzpolitik dieser Bundesrepublik zeichnet sich
durch zwei Qualitätsmerkmale aus
({1})
- dass Sie sich aufregen, kann ich verstehen; es zeigt, dass
Sie getroffen sind -: Konsolidierung und Steuersenkung.
Von diesem Pfad lassen wir uns nicht abbringen, auch
nicht von der Opposition.
({2})
Konsolidierung ist deswegen notwendig, weil Sie uns
1998 einen Schuldenstand - das darf man ruhig immer
wieder in Erinnerung rufen - in Höhe von 1,5 Billionen DM hinterlassen haben. Diese Schulden führen zu
einer jährlichen Belastung des Haushaltes durch Zinszahlungen in Höhe von 82 Milliarden DM. Es ist wichtig,
dass man den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder ins
Gedächtnis ruft, welche Konsequenzen das hat.
({3})
82 Milliarden DM pro Jahr bedeuten 156 000 DM jede
Minute. Das ist also während dieser Aktuellen Stunde bei
jedem Redebeitrag von fünf Minuten gut eine dreiviertel
Million DM, die der Bund sofort von der Steuersumme,
die die Bürgerinnen und Bürger aufbringen, nehmen und
an die Banken weiterreichen muss, ohne dass wir in der
Lage sind, diesen Betrag für die Gestaltung einer aktiven
Politik zu verwenden.
({4})
Dies aber machen wir nicht mit. Wir sagen: Raus aus den
Schulden!
Die Vorschläge, die ich hier zum Beispiel vom Kollegen Brüderle gehört habe, bedeuten doch nur, dass Sie einer weiteren Verschuldung das Wort reden. Dieser Marsch
in den Verschuldungsstaat ist mit uns nicht zu machen.
({5})
Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass die Steuerreform gewirkt hat, dann wird dieser durch die Zahlen dieser Steuerschätzung geliefert.
({6})
- Warten Sie ab, darauf komme ich gleich. Sie werden es
gleich nachvollziehen können.
({7})
Sie haben sich im Frühjahr, als die Steuereinnahmen
durchaus positiv waren, hier hingestellt und haben gesagt,
das sei der falsche Weg, die Regierung müsse handeln.
Jetzt sind die Steuereinnahmen nicht mehr so günstig und
da sagen Sie auch, das sei der falsche Weg, die Regierung
müsse handeln. Sie müssen sich irgendwann einmal entscheiden, was Sie eigentlich wollen.
Wir haben in diesem Jahr eine Steuerreform mit einem
Entlastungsvolumen für dieses Jahr in Höhe von 45 Milliarden DM durchgeführt. 45 Milliarden DM Mindereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden müssen
sich natürlich irgendwo in Form von geringeren Steuereinnahmen bemerkbar machen. Sonst macht es keinen
Sinn. Das heißt also, die Summe, die wir an Steuern weniger einnehmen, haben die Bürger und Unternehmen
mehr. Sie können damit konsumieren und investieren. Es
wäre gut und richtig, wenn sie das auch intensiv täten.
Das Problem ist, dass sich dies vor dem Hintergrund
einer konjunkturellen Entwicklung abspielt, die nicht so
ist, wie wir sie alle gemeinsam noch im Frühjahr erwartet
haben. Ich darf daran erinnern, dass die Institute Ihre
Prognosen viermal in diesem Jahr nach unten korrigiert
haben: über 2,8 Prozent, 2,1 Prozent bis auf 0,7 Prozent.
Das heißt ganz konkret: Durch die Konjunktur ist es nicht
zu Mehreinnahmen in dem Maße gekommen, wie wir es
gerne hätten. Deshalb werden die guten Wirkungen der
Steuerreform nicht so deutlich sichtbar.
Die Steuerreform konnte Anfang und Mitte des Jahres
ihre volle Wirkung noch nicht entfalten, weil - Sie und
alle anderen wissen das genauso gut wie ich - beispielsweise die Entwicklung auf den Ölpreismärkten Ende
letzten Jahres so dramatisch war, dass ein Großteil der
Entlastungsfunktion der Steuerreform von den erhöhten
Ölpreisen, von den Kosten im Zusammenhang mit BSE
und Maul- und Klauenseuche aufgesogen wurde
({8})
und die Menschen über dieses zusätzliche Geld nicht in
der Weise verfügen konnten, wie wir uns das vorstellen.
Wenn Sie sich jetzt die Preise an den Tankstellen ansehen, werden Sie feststellen, dass Sie in Berlin, zumindest am Flughafen Tegel, einen Liter Superbenzin für
1,719 DM bekommen. Vor einem halben Jahr kostete er
dort noch 2,20 DM.
({9})
Diese Absenkung der Energiepreise ist ein Konjunkturprogramm. Hier kann der Staat gar nicht mithalten. Dadurch verbleiben den Bürgern zweistellige Milliardenbeträge mehr in der Tasche. Dies wird Wirkung zeigen.
({10})
Ich möchte ganz kurz auf die Frage der Gemeindefinanzen eingehen. Diese sind hier angesprochen worden.
Die Gemeinden befinden sich in einer schwierigen Situation, weil die Gemeindesteuern, insbesondere die Gewerbesteuer, tatsächlich stärker einbrechen, als wir das prognostiziert haben. Deswegen hat diese Bundesregierung
auch gehandelt.
({11})
Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben
entsprechende Vorhaben auf den Weg gebracht. Die
Städte und Gemeinden sind uns sehr dankbar, dass wir die
Lösung ihrer Probleme aktiv angehen. Das sind sie nämlich aus Ihrer Regierungszeit überhaupt nicht gewohnt.
({12})
Wir haben insbesondere die Organschaftsfragen neu
geregelt. Das wird dazu führen, dass die Gemeinden im
nächsten Jahr bei der Gewerbesteuer über Mehreinnahmen von etwa 1 Milliarde DM verfügen können. Ich finde
es sehr interessant, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, die sich ja vermeintlich immer
für die Gemeinden einsetzen, im Finanzausschuss diesen
Regelungen nicht zugestimmt haben. Das zeigt, wie
doppelzüngig Sie agieren. Das werden wir auch bei den
Städten und Gemeinden deutlich machen. Sie haben das
auch schon erkannt.
({13})
Deswegen sind die Städte und Gemeinden sehr dankbar
dafür, dass es die kommunalfreundlichste Bundesregierung seit 20 Jahren gibt. Dabei wird es auch bleiben.
Herzlichen Dank.
({14})
Als
nächster Redner hat das Wort der Kollege Jochen-Konrad
Fromme von der CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheelen,
wenn die Verschuldung so schlimm ist, weiß ich überhaupt nicht, warum wir am Ende dieser Wahlperiode noch
einmal 100 Milliarden DM mehr Schulden haben werden
als am Anfang, und das, obwohl Sie 100 Milliarden DM
aus der UMTS-Versteigerung zusätzlich zur Verfügung
hatten.
({0})
Herr Kollege Schild, die Überschrift über die Erfolgsstory Ihrer Wirtschaftspolitik wird heißen: Von der Lokomotive Europas zur roten Laterne. Nichts anderes.
({1})
Dass der Kollegin Scheel das Bild vom Blitz eingefallen ist, kann ich verstehen; denn bei der Koalition hat es
richtig eingeschlagen und geblitzt. Leider ist die damit
meistens verbundene Erleuchtung ausgeblieben.
Sie ernten heute die Früchte Ihrer völlig falschen Wirtschaftspolitik. Wo Sie mit Ihrer Konsolidierung, insbesondere bei den Kommunen, angekommen sind, will ich
Ihnen mit zwei Zahlen belegen. Die laufenden Ausgaben
liegen auf einem niedrigeren Niveau als 1992. Die Investitionen - diese sind wichtig für die Volkswirtschaft liegen um 25 Prozent unter dem Niveau von 1992. Das
fehlt Ihnen für das Wachstum.
({2})
Auch den Bürgern haben Sie über die Ökosteuer, die
Tabaksteuer und Ähnliches die Konsumkraft weggenommen. Bei Ihnen heißt es doch: Rasen für die Rente und
Rauchen für die Sicherheit. Und weil Sie bei den Krankenkassen auch nicht mehr klarkommen, heißt es im
nächsten Jahr: Saufen für die Gesundheit.
({3})
Ihre Politik hat dazu geführt - jetzt hören Sie einmal
genau zu! -, dass die Städte und Gemeinden in Deutschland am 30. Juni 2001 17 Prozent ihrer laufenden Ausgaben mit Kassenkrediten finanzieren mussten. Das ist
das Doppelte von dem, was wir am Ende des letzten Jahres hatten. Kassenkredite, das klingt sehr technisch. Was
heißt das? Weil die laufenden Ausgaben am 1. Januar anfallen und die Einnahmen erst später eingehen, dürfen die
Kommunen zur Überbrückung Kredite aufnehmen. Das
ist wie beim Handwerksmeister: Wenn er einen Auftrag
erhält, kauft er sich das Material auf Kredit; wenn der
Auftrag abgewickelt ist, muss er das Geld zurückzahlen.
Am 31. Dezember 2000 waren immerhin noch 15 Milliarden DM nicht zurückgezahlt, obwohl der Stand hätte
Null betragen müssen. Das sind 6,8 Prozent der laufenden Ausgaben. Im ersten Halbjahr - also noch vor dem
11. September; Sie können das niemand anderem anlasten -, also im liquiditätsmäßig besseren Halbjahr, hat sich
diese Quote noch verdoppelt. Inzwischen werden 17 Prozent - beispielsweise für Zinsen, Sozialhilfe und Personalkosten - auf Pump finanziert. Das nennen Sie dann
Konsolidierung! Ich nenne das ganz anders.
Warum stehen wir jetzt so schlecht da? - Weil die
Kommunen, genauso wie die Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der schlechten Finanzkraft als Nachfrager ausfallen. Wenn die Kommunen kein Geld haben, können sie
auch keine Aufträge erteilen.
({4})
Weniger Aufträge bedeuten weniger Arbeit. Weniger Arbeit bedeutet weniger Steuern und führt zu Mehrausgaben
bei der Sozialhilfe. Das genau ist die Krux, in der wir jetzt
stecken.
Herr Kollegen Scheelen, Sie fragen, was man denn anders machen soll. Das kann ich Ihnen sagen. Sie haben
eine Steuerreform nach der Salamitaktik gemacht. Erstens
haben Sie die Falschen begünstigt bzw. die Richtigen,
nämlich den Mittelstand, bei dem Arbeitsplätze entstehen
können, nicht begünstigt.
({5})
Zweitens ist die Wirkung aufgrund ihrer scheibchenweisen Taktik völlig verpufft.
({6})
Wenn Sie ein Beispiel suchen, wie es richtig geht, dann
sollten Sie einmal auf die Jahre 1985 bis 1989 schauen.
({7})
Die stoltenbergschen Reformen haben zu einer Absenkung der Steuern um nominal 43 Milliarden DM geführt.
Am Ende hatten wir 120 Milliarden DM mehr in der
Kasse und 3 Millionen Menschen mehr waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das ist eine richtige
Wirtschaftspolitik. So muss man Wirtschaftspolitik
betreiben.
({8})
Wenn man eine Steuerreform macht, muss man sie so
gestalten, dass sie als Initialzündung wirkt. Es darf nicht so
sein, dass die Menschen anfangen, zu taktieren und ihre
Gewinne zu verstecken, um in eine niedrigere Steuerzone
zu kommen. Die Vorteile der Steuerreform sollen in die
Wirtschaft zurückfließen und nicht wirkungslos verpuffen.
Sie haben die Reform nicht richtig angefangen.
({9})
- Ich sage das. Das reicht.
({10})
- Ich verstehe, dass Sie das nicht gerne hören. Sie haben
einen einzigen Verschiebebahnhof eingerichtet und das
nennt man nicht sparen. Jetzt, da der Finanzminister ohne
UMTS-Mittel, die ihm wie ein Lottogewinn zugefallen
sind, zum ersten Mal mit den Realitäten eines Finanzministers konfrontiert wird, müssen wir sehen, wie es bei Ihnen läuft. Was machen Sie? - Sie machen höhere Schulden. Das ist genau das, was Sie eben gegeißelt haben. So
kann es nicht gehen. Sie werden die Abwärtsspirale in
Deutschland weiter beschleunigen
({11})
und wir werden weiter die rote Laterne in der EU haben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie die ruhige Hand suchen, dann suchen Sie sie tief in den Taschen des Bürgers.
Sie nehmen den kleinen Leuten das Geld aus der Tasche.
({12})
Nehmen Sie endlich die Hand aus den Taschen des Bürgers und tun Sie etwas, damit die Wirtschaft wieder in
Gang kommt. Wir müssen endlich wieder mehr Arbeitsplätze haben. Denken Sie einmal an die Menschen, die auf
Arbeit warten und die gerne arbeiten möchten.
({13})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Jörg-Otto Spiller von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Brüderle,
meine Damen und Herren von der Union, Sie richten sich
offensichtlich auf eine lange Oppositionszeit ein.
({0})
Sie haben uns heute viel Polemik geboten, aber nicht
das, was auch zur Rolle der Opposition gehört, nämlich
nüchterne und realistische Handlungsalternativen aufzuzeigen, um den Bürgern zu ermöglichen, sich ein Bild zu
machen und ihnen zu zeigen, wofür sie sich entscheiden
können, wenn sie bei den nächsten Wahlen eine andere
Partei wählen wollen. Das Aufzeigen solcher Alternativen
lassen Sie nach wie vor vermissen. Außer Polemik bieten
Sie reinweg gar nichts.
({1})
Sie sind schlecht aufgestellt,
({2})
und zwar nicht nur personell, sondern leider auch gedanklich. Das hat Frau Kressl vorhin schon an einigen
Beispielen verdeutlicht. Es passt einfach nicht zusammen:
Sie fordern Steuersenkungen und klagen im selben Atemzug über Steuerausfälle. Herr Fromme hat das eben besonders schön zum Ausdruck gebracht.
({3})
Er hat gesagt, die Gemeinden hätten kein Geld mehr, und
gleichzeitig beklagt - es war fast im gleichen Satz -, dass
es nach den jüngsten Steuerschätzungen gegenüber den
Schätzungen vor einem halben Jahr Mindereinnahmen
geben wird.
Dass es im Zuge einer weltweiten konjunkturellen Abschwächung Mindereinnahmen bei den Steuern gibt, ist
völlig normal. Wir haben - der Sachverständigenrat hat
das unterstrichen - die ganz ungewöhnliche Situation,
dass es in den drei großen Wirtschaftsräumen der Welt,
nämlich USA, Westeuropa und Japan, gleichzeitig eine
Abschwächung des Wachstums gibt. Es wäre geradezu
verblüffend, wenn eine solche Entwicklung ausgerechnet
in Deutschland, das wie kaum ein anderes Land wirtschaftlich mit dem Rest der Welt verflochten ist, keine
Auswirkungen auf die Konjunktur hätte. Es ist völlig normal, dass in einer solchen Situation Steuereinnahmen geringer ausfallen als in Zeiten eines Booms. Das ist doch
völlig selbstverständlich.
Wie sollen wir darauf reagieren?
({4})
- Das ist typisch, Sie lachen. Außer Lachen fällt Ihnen gar
nichts ein.
Es ist völlig vernünftig, in einer solchen Situation darauf zu achten, dass Steuermindereinnahmen nicht automatisch zu einer Kürzung der Ausgaben führen. Das sind
die so genannten automatischen Stabilisatoren, wovon
auch die Sachverständigen in ihrem Gutachten sprechen.
Es ist ein erster Beitrag, um eine stabilisierende Wirkung
zu erreichen, wenn man Mindereinnahmen in begrenztem
Maße hinnimmt, ohne dass die öffentliche Hand ihre Ausgaben drosselt. Wir werden nichtsdestoweniger an der
Fortsetzung des Konsolidierungskurses festhalten.
({5})
Herr Brüderle, ich weiß nicht, wie oft Sie mit den Professoren im Sachverständigenrat zusammenkommen,
aber offenbar kennen sie Sie. Deren Vorschläge sind wie
für Sie geschrieben: für Stetigkeit und gegen Aktionismus.
({6})
Sie kennen Sie, aber sie mögen Sie nicht. Es ist offensichtlich so, dass Ihre Blitzprogramme niemanden beeindrucken. Es ist geradezu widersinnig, jetzt in hektischen
Aktionismus zu verfallen. Es kommt darauf an, dass wir
mit Stetigkeit auch in dieser konjunkturellen Situation unsere Haushaltskonsolidierung und unsere verlässliche
Finanzpolitik bekräftigen. Der Sachverständigenrat, über
dessen Gutachten wir bei anderer Gelegenheit bestimmt
ausführlich diskutieren werden, hat uns dazu noch einmal
aufgerufen.
Er hat übrigens das Gutachten nicht nur an die Regierung, sondern auch an den Deutschen Bundestag adressiert.
Wir tun gut daran, es nicht einfach beiseite zu schieben.
({7})
- Auch die Opposition kann das lesen. Wenn Stetigkeit angemahnt wird, dann sollte man ruhig auch an Brüderle
denken.
Eine kurze Bemerkung noch, weil dieser Punkt immer
wieder falsch dargestellt wird - er wird durch die andauernde falsche Darstellung allerdings nicht wahrer -: Es
trifft nicht zu, Herr Fromme, dass es bei unserer Unternehmensteuerreform eine Benachteiligung von Personengesellschaften bzw. Personenunternehmen gibt.
({8})
Der Sachverständigenrat hat noch einmal hervorgehoben, dass unsere Finanzpolitik ausgewogen und verlässlich ist. Sie leistet nicht nur für den Haushalt selbst, sondern auch für die Wirtschaftsentwicklung in unserem
Lande einen stabilisierenden Beitrag. Das ist ein wichtiger Beitrag, der durch Hektik, Ratlosigkeit und das
Durcheinander der Oppositionsparteien nicht ersetzt werden kann.
({9})
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 15. November 2001,
9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.