Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 10/26/2000

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Minister:in)

Politiker ID: 11000347

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 50 Jahren ist die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet worden. Jener Tag der Unterzeichnung war ein wichtiger Tag nicht nur in der Geschichte der Menschenrechtspolitik, sondern auch für die Bundesrepublik Deutschland. Erinnern wir uns: Schon im Mai 1948 waren mehr als 1 000 Delegierte aus 20 Ländern Europas in Den Haag zusammengekommen. Sie verfolgten das Ziel, ein Europa wieder aufzubauen, das damals, nach dem Untergang von Nazi-Deutschland, nach Völkermord und Krieg, noch durch schreckliches Elend und furchtbare Verwüstungen gekennzeichnet war. Europa sollte - dazu waren sie entschlossen - zu einer Region des Friedens, der Gerechtigkeit und der Menschenrechte werden. Außerdem wollten sie eine wirtschaftliche und politische Union schaffen, die auf gemeinsamen Grund- und Menschenrechten aufbauen sollte. Unter dem Einfluss der am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gingen jene verantwortungsbewussten und engagierten Europäer ans Werk, um gemeinsam eine besondere europäische Charta der Menschenrechte zu formulieren. Das gelang auch. Sie konnte am 4. November 1950 unterzeichnet werden. Neben den damals zehn Mitgliedstaaten des Europarates wurde auch die junge Bundesrepublik Deutschland zum Kreis der ersten Unterzeichner zugelassen. Das war so kurze Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sehr ungewöhnlich. Wenige Monate zuvor war die Bundesrepublik als assoziiertes Mitglied in den Europarat aufgenommen worden. Dieser Schritt brachte, wie Helmut Schmidt es einmal ausdrückte, den Deutschen „die doppelte Hoffnung auf europäische Partnerschaft und Demokratie“ und die Rückkehr in die Gemeinschaft rechtsstaatlicher Demokratien. Mit seiner Einladung zur Mitwirkung beim Wiederaufbau Europas und zur Schaffung eines stabilen europäischen Fundaments gemeinsamer Grund- und Menschenrechte brachte Europa damals der Bundesrepublik Deutschland großes Vertrauen entgegen. Das hat uns Deutschen ganz ohne Zweifel sehr dabei geholfen, unsere stabile rechtsstaatliche und soziale Demokratie aufzubauen und die Grund- und Menschenrechte in unserem Land zu verankern. Dieser damalige Vorschuss an Vertrauen verpflichtet uns auch heute zu einer besonders wirksamen Politik in Bezug auf Menschenrechte. ({0}) Nach 50 Jahren können wir die Rolle und die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention in diesem Prozess in vollem Umfang würdigen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist heute ganz ohne Zweifel zum umfassendsten und zum effektivsten regionalen Menschenrechtssystem geworden, das gegenwärtig auf der Welt existiert. Es ist gelungen, den Schutz der Menschenrechte trotz aller Schwierigkeiten in bemerkenswerter Weise voranzubringen. Auch wegen der Europäischen Menschenrechtskonvention ist Europa - bei allen Schwierigkeiten und bei all dem, was noch verbessert werden muss - zu dem Kontinent geworden, in dem Menschenrechte und Menschenrechtsschutz einen hervorragenden Platz einnehmen. Allerdings galt das während des Kalten Krieges und der Teilung Europas freilich zunächst nur für den westlichen Teil. Nach der Überwindung von Mauern und Stacheldrahtzäunen bemühen sich heute alle 41 Mitgliedstaaten des Europarates, Menschenrechte und Menschenrechtsschutz in ganz Europa zu verankern. Dabei ist die Europäische Menschenrechtskonvention zur Eintrittskarte in ein Europa der Menschenrechte, des Friedens, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - man spricht auch vom Dreiklang von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat - geworden. Damit wiederholt sich nach der Überwindung der Spaltung Europas das, was wir Deutsche in der jungen Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg vor 50 Jahren erleben durften: der Aufbau Europas durch Schaffung einer - jetzt größeren - Gemeinschaft demokratischer Rechtsstaaten. Präsident Wolfgang Thierse Worin liegen nun die Besonderheit und die Bedeutung der EMRK? Der Präsident des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg, Luzius Wildhaber, hat die Entwicklung einmal so zusammengefasst: Nach 50 Jahren wissen wir: Die Konvention war ihrer Anlage nach von Anfang an ein Text, der geeignet war, auf die Rechtsordnungen der Vertragsstaaten einschneidend und entscheidend zu wirken. Mit ihrem Vertrauen in die Europäische Menschenrechtskommission und in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren es die Bürger, die mit ihrem Gang nach Straßburg den Konventionsorganen die Möglichkeit gaben, die Rechte und Freiheiten der Konvention zur Wirkung zu bringen. In der Tat waren die Auswirkungen jener Konvention tief greifend. Allerdings waren sie bei uns in der Bundesrepublik Deutschland national weit weniger spürbar als in den anderen Mitgliedstaaten. Das ist leicht zu erklären, weil die einklagbaren Grund- und Freiheitsrechte der EMRK, also das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf Freiheit, auf Sicherheit, auf wirksame Beschwerde, auf ein faires Verfahren, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf Eheschließung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit, das Diskriminierungsverbot und der wichtige Grundsatz, dass keine Strafe ohne geltende Gesetze ausgesprochen und verhängt werden darf, in unserer nationalen Grundrechteordnung verankert sind. Zudem sind diese Rechte im Grundgesetz präziser formuliert und in einigen Teilen gehen sie weit über die Europäische Menschenrechtskonvention hinaus. Lediglich - auch das soll erwähnt werden - der Grundsatz der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention als Jedermannsrecht verankert und damit weiter ausgestaltet als in der Bundesrepublik Deutschland. Hinzu kommt, dass bei uns die Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof im Bewusstsein unserer Bevölkerung durch unsere außerordentlich bedeutungsvolle und auch weit reichende nationale Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe etwas verdrängt oder zumindest zurückgedrängt wurde. Dennoch können und wollen wir festhalten, dass die Einführung der Individualbeschwerde, die nun neben der Staatenbeschwerde besteht, ein absolutes Novum im Völkerrecht darstellt und einen wichtigen Meilenstein markiert, und zwar sowohl auf europäischer Ebene als auch - das sollten wir nicht vergessen - in jenen Mitgliedstaaten, die weniger wirksame Systeme des gerichtlichen Grundrechtschutzes kannten oder kennen als wir in der Bundesrepublik Deutschland. Dort hat sie große Wirkung gezeigt und - genau wie die Verfassungsbeschwerde in Deutschland - ganz entscheidend dazu beigetragen, Grund- und Menschenrechte durchzusetzen und sie für die Bürgerinnen und Bürger in der Praxis erfahrbar zu machen. Damit hat die Individualbeschwerde die Grundund Menschenrechte nicht nur zum gesicherten Bestand der europäischen Rechtskultur werden lassen, sondern auch zu deren Verankerung im Bewusstsein der Menschen beigetragen. ({1}) Insgesamt besitzt heute die Europäische Menschenrechtskonvention - auch das kann festgestellt werden ihre besondere Bedeutung deshalb, weil sie einen gesamteuropäischen Mindeststandard an Grund- und Menschenrechten enthält und damit - dies gilt auch für die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes - nicht allein die Tradition eines Landes repräsentiert und in die Rechtsprechung einbringt, sondern die ganz unterschiedlichen Rechtstraditionen, Befindlichkeiten und Zustände der 41 verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates. Sie gilt heute - das macht ebenfalls ihre Bedeutung aus für mehr als 800 Millionen Menschen und sichert für sie alle einen Mindeststandard an Grund- und Menschenrechten. Das sucht auf der Welt seinesgleichen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einiges zur Geschichte und zu den Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in den letzten 50 Jahren in Erinnerung rufen: Bekanntlich wurde die EMRK durch elf präzisierende Zusatzprotokolle ergänzt, die teilweise selbst Bestandteil der EMRK geworden sind. Nächste Woche wollen wir im Rahmen des Festaktes in Rom das 12. Zusatzprotokoll unterzeichnen. In ihm geht es darum, auch auf gesamteuropäischer Ebene den Schutz vor Diskriminierungen auszubauen. Eines dieser Protokolle, nämlich das 6. Zusatzprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe, möchte ich wegen seiner besonderen Bedeutung erwähnen. Wir haben auf nationaler Ebene in unserem Grundgesetz die Abschaffung der Todesstrafe längst festgeschrieben. Das ist gut so. Der Grund dafür liegt vor allem in unseren Erfahrungen mit der Nazidiktatur, in der aufgrund der damals bestehenden Rechtlosigkeit ungehemmt auch Gerichte als Mordinstrumente eingesetzt wurden und massenhaft tödlicher Machtmissbrauch getrieben wurde. Solche Erfahrungen, die Erfahrungen anderer Länder mit Machtmissbrauch und nicht mehr korrigierbaren gerichtlichen Fehlurteilen, aber auch die gültigen Gründe der Moral, der Menschlichkeit und der Rechtskultur sowie daneben ganz praktische Erwägungen darüber, was eine wirksame rechtsstaatliche Kriminalpolitik verlangt, all das ist in das 6. Zusatzprotokoll eingeflossen. Dieses Zusatzprotokoll hatte große Wirkungen: Es hat geholfen, die Todesstrafe in Europa Schritt für Schritt zurückzudrängen. Nur ein einziges Europaratsmitglied, nämlich die Türkei, hat dieses Zusatzprotokoll bisher nicht unterzeichnet. Das und andere Probleme im Menschenrechtsbereich weisen darauf hin, wie viel noch zu tun ist. Aufforderungen zu Wandel und effizienter Menschenrechtspolitik sind gerade deshalb nicht allein Teil der Politik des Europarates gegenüber der Türkei, sondern auch Teil unserer Politik im Rahmen unserer zwischenstaatlichen Beziehungen. Polen und Russland haben das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert. Dennoch ist Europa - das lässt sich heute mit großer Genugtuung feststellen - zu einer Region nahezu ohne Todesstrafe geworden. Jetzt zu einem anderen Punkt: Ich möchte darauf zurückkommen, dass der Präsident des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Menschenrechtsgerichtshof als Teil der Erfolgsgeschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention gewürdigt hat. Er hat dies zu Recht getan. Denn in der Tat, wenden sich der immer mehr Menschen mit einer Individualbeschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der seit zwei Jahren als ständiges Gericht mit je einem hauptamtlichen Richter pro Mitgliedstaat arbeitet. Wir wissen, dass seine Urteile jene von nationalen Gerichten nicht aufheben können, auch keine Verwaltungsakte und keine nationalen Gesetze. Auch können sie einen Staat nicht zu Gesetzen oder Verwaltungsakten verpflichten. Dennoch entfalten seine Entscheidungen große Wirkungen, und zwar aus folgenden Gründen: Zum Ersten gibt es nationale Vorkehrungen wie bei uns in Deutschland. Wir haben zum Beispiel mit der Möglichkeit zur strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahme eine dieser Wirkungen in Gang gesetzt. Zum Zweiten ist aber auch die Zuerkennung von Entschädigungen für den in seinen Menschenrechten verletzten Kläger eine wirksame Maßnahme. Die Mitgliedstaaten müssen diese Entschädigungen bezahlen. Sie sind durchaus spürbar. Zum Dritten wirkt sich auch die Erwartung der europäischen Rechtsgemeinschaft sehr deutlich dahin aus, dass nationale Gesetze, die der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht entsprechen, zügig geändert werden. Das wird durch das Ministerkomitee des Europarates kontrolliert. Lassen Sie mich noch hinzufügen: Weil mit den Verfahren in Straßburg häufig allgemeine Missstände der Menschenrechtspraxis in einem Land deutlich und damit publik gemacht werden, beschränken sich die Auswirkungen eines Urteils - ganz ungeachtet seiner begrenzten juristischen Bindungswirkung - keineswegs auf Einzelfälle. All das zusammen ergibt den derzeitigen wirksamen Menschenrechtsschutz. In diesem Jahr sind bisher 15 000 Verfahren in Straßburg registriert und geprüft worden. Das bedeutet gegenüber dem letzten Jahr einen Anstieg um 22 Prozent. Bis Ende des Jahres rechnet man mit 16 000 bis 17 000 Verfahren. Aus welchen Staaten kommen denn nun die Beschwerdeführer? Die Antwort auf diese Frage gibt uns Hinweise darauf, wo bestimmte Menschenrechtsfragen nicht in Ordnung sind. Auch das muss öffentlich besprochen und diskutiert werden: im Europarat, aber auch zwischen den Staaten sowie zwischen dem Gerichtshof und den Staaten selbst. Wiederum steht die Türkei mit etwa 2 500 Verfahren an der Spitze. Das ist einerseits ein Zeichen des zunehmenden Vertrauens der türkischen Bürgerinnen und Bürger in die EMRK und in den Menschenrechtsgerichtshof. Es zeigt aber andererseits, dass hier noch viel zu tun ist. Nehmen wir ein anderes Land. Aus Italien kommen 2 000 Verfahren. Dort steht in aller Regel - deswegen betone ich das - die Überlänge von gerichtlichen Verfahren im Vordergrund, die ebenfalls den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzen und damit Menschenrechte beeinträchtigen können. Auch hier wird ständig auf Abänderung der Gesetze und der Verfahren gedrängt. Aber auch die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Grund, in irgendeiner Weise überheblich zu sein. Aus unserem Land kommen noch immer 400 bis 500 Beschwerden nach Straßburg. Wir sind hier voll eingebunden. Ganz offensichtlich gibt es einen Bedarf. Insgesamt aber - das zeigt eine neue, sehr interessante Entwicklung - kommt im Jahr 2000 zum ersten Mal die Mehrzahl aller Beschwerden aus den 17 neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas, die dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention vor einigen Jahren beigetreten sind. Das heißt, auch in diesem Teil Europas nehmen das Bewusstsein und die Kenntnis der Menschenrechte und - lassen Sie mich das wiederholen das Vertrauen in das europäische Menschenrechtschutzsystem zu. Aus Russland kommen über 1 000 Beschwerden. Ein erheblicher Teil bezieht sich übrigens auf den Tschetschenien-Krieg. Diese Zahlen zeigen nicht nur die Wirksamkeit und das Vertrauen in diesen Schutz der Menschenrechte, sondern sie weisen natürlich auch auf einen Problembereich hin, der ebenfalls besprochen werden muss: auf die Gefahr, dass der Menschenrechtsgerichtshof zum Opfer seines eigenen Erfolgs wird, weil er mit Beschwerdeverfahren überschwemmt wird. Hier beginnt die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland - von der ich vorher gesprochen habe - Abhilfe zu schaffen. Ich erkläre an dieser Stelle: Die Bundesregierung bejaht ihre Verantwortung. Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, um die Arbeitsfähigkeit des Menschenrechtsgerichtshofes zu erhalten. ({2}) Das bedeutet nicht nur, dass man die Arbeitsweise unterstützt oder mit finanziellen und praktischen Mitteln hilft, sondern das kann auch bedeuten, dass man dafür sorgt, die Entscheidungen dieses Gerichtshofs durch Übersetzungen in allen Sprachen der Mitgliedstaaten bekannt zu machen. Bisher gibt es zwei Amtssprachen. Natürlich ist die weitergehende Übersetzung ein teueres und lästiges Geschäft; das ist gar keine Frage. Aber die Entscheidungen von europäischen Gerichten können nur dann in den jeweiligen Nationalstaaten zur Kenntnis genommen, rezipiert und dann dort in ihrer Vorbildfunktion beachtet werden, wenn sie in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stehen. Das sehen wir an der Wirksamkeit der Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, wo das ja so ist. Es ist aber doppelt so notwendig für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und seine Aufgabe, für 41 ganz unterschiedliche Staaten einen gemeinsamen Bestand an Grund- und Menschenrechten zu sichern. Ich glaube, auch hier kann die Bundesrepublik Deutschland helfen. Neben den juristischen Instrumenten der Staaten und der Individualbeschwerde gibt es eine Menge politischer Instrumente, die ihre Wirksamkeit sehr deutlich bewiesen haben. Lassen Sie mich zwei nennen, die präventiv wirken: den 1987 durch das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschaffenen AntiFolter-Ausschuss, der die Aufgabe hat, in den Mitgliedstaaten die Rechte gerade jener Menschen zu sichern, denen die Freiheit entzogen wurde, und die 1993 durch den Wiener Gipfel der Staats- und Regierungschefs eingesetzten so genannten Country-by-country-Gruppen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, ECRI. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist in diese politischen Instrumente eingebunden. Der Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung geht nicht nur in anderen Ländern, sondern auch bei uns in psychiatrische Anstalten, Haftanstalten und Einrichtungen, in denen Asylsuchende festgehalten werden. Findet er Mängel oder Beanstandungen, fasst er diese in einem Bericht zusammen und legt sie der internationalen Gemeinschaft, aber auch der Bundesrepublik Deutschland vor; er gibt konkrete Empfehlungen und drängt darauf, dass abgeholfen wird. Die Country-by-country-Gruppen untersuchen, was Mitgliedstaaten gegen Rassismus und Intoleranz in ihrem jeweiligen Staat tun; gerade in dieser Woche ist eine Delegation in der Bundesrepublik Deutschland. Wir werden ihr eine Menge zu erklären haben - ich denke, das können wir auch tun -: nicht nur, dass die Bundesrepublik, und zwar auf allen Ebenen, mit Polizei und Justiz gegen Gewalt, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit vorgeht, sondern dass wir alle auch deutlich auf die Zivilcourage der Bürgerinnen und Bürger, auf ihren Anstand und auf ihr Engagement zur Durchsetzung der Menschenrechte in diesem Bereich setzen. ({3}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute gilt die Europäische Menschenrechtskonvention für 800 Millionen Menschen. Aber der Beitritt zu dieser Konvention - wie auch der Beitritt zum Europarat - bedeutet noch mehr: Er stellt politisch einen wichtigen Schritt zum EU-Beitritt dar. Aktive Mitarbeit in der Menschenrechtspolitik ist ein Vorbereitungsschritt für einen späteren Beitritt zur Europäischen Union. Über Art. 49 und Art. 6 des EU-Vertrages ist die Europäische Menschenrechtskonvention praktisch Teil des Gemeinschaftsacquis. Die Bundesrepublik unterstützt bekanntlich Staaten in Mittel- und Osteuropa auf ihrem Weg zum demokratischen Rechtsstaat. Mit dieser Hilfe beim Aufbau geben wir das Vertrauen weiter, das wir selber nach dem Zweiten Weltkrieg erhalten haben. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen anderen wichtigen Punkt hinweisen. Vor kurzer Zeit hat der Deutsche Bundestag den Text der neu erarbeiteten Europäischen Grundrechte-Charta der Europäischen Union diskutiert und ausdrücklich begrüßt, dass es gelungen ist, die Europäische Menschenrechtskonvention, den Bestand an nationalen Grundrechten in den Mitgliedstaaten und die Grundrechterechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sowie auch die nationalen Grundrechteordnungen zu dieser gemeinschaftlichen, modernen Charta weiterzuentwickeln. Das Verhältnis zwischen dieser Grundrechte-Charta und der EMRK ist klar und durch die Charta selbst geregelt; Konflikte sind deshalb ausgeschlossen. Die Konvention ist wichtige Quelle, eine Art von Mindestgarantie. Die Europäische Grundrechte-Charta trägt dazu bei, den europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes im Bereich der EU auszubauen und zu festigen. Sie ist präziser, umgreift ein höheres Schutzniveau und ist insgesamt moderner. Ich stelle das fest, weil ich glaube, dass die Charta uns weiterbringt, und weil die Grundrechte-Charta vielleicht auch als ein Vorbild für die Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention dienen kann, die vor 50 Jahren sozusagen als erstes europäisches Gesetz in schwieriger Zeit den Boden dafür bereitet hat, auf dem wir heute weiterarbeiten können. Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Menschenrechtspolitik zu einem ihrer wichtigen Schwerpunkte erklärt. Wir kommen voran. Die Arbeit des Menschenrechtsausschusses und der erweiterte Menschenrechtsbericht, der auch eine Übersicht über das enthält, was wir in unserem eigenen Land erreicht haben und was wir noch tun müssen, zeigen das ebenso wie das beabsichtigte eigenständige und unabhängige Menschenrechtsinstitut. Wir betonen die Menschenrechtspolitik auch auf internationaler Ebene und führen Rechtsstaatsdialoge. Morgen werden wir voraussichtlich die Voraussetzungen zur Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Bundesrepublik Deutschland schaffen können. Das alles ist gut für die Menschenrechte und ihren Schutz. Der große Europäer Carlo Schmid hat in der Debatte des Deutschen Bundestages über den Beitritt zur EMRK erklärt, es gehe darum, die Verteidigung der Sache der Freiheit des Einzelmenschen aus der bloßen Sphäre der nationalstaatlichen Jurisdiktion herauszunehmen und zu einer internationalen Angelegenheit, zu einem Anliegen der Völker, zu machen. Das ist gelungen und diesen Weg werden wir fortsetzen. Danke schön. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Christian Schwarz-Schilling, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Dr. Christian Schwarz-Schilling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002128, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immanuel Kant hat von den universellen Menschenrechten gesprochen und sie als Ausprägungen der gleichen Freiheit eines jeden Menschen nach seiner Natur interBundesministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin pretiert. Aber unsere historische Erfahrung zeigt, dass die Umsetzung dieser Rechte und dieses Menschenbildes in die Politik und in die Strukturen unserer gesellschaftlichen Situation ein ganz mühsamer Prozess ist, der ständiges Argumentieren, Diskutieren und Appellieren an die Vernunft sowie das Wegräumen von Barrieren auch aus früheren Zeiten erfordert. Die Macht von Diktatoren in totalitären Staaten wird nicht von einem Tag auf den anderen gebrochen; es dauert manchmal lange, zu lange. Das zeigen die Leiden der Menschen, wie wir sie auch heute sehen können. Der Weg, den Jugoslawien genommen hat, bietet ein gutes Beispiel dafür, wie lange es dauert, welche Kernerarbeit geleistet werden muss und wie sehr diejenigen, die eine solche Charta vereinbart und verabschiedet haben, in der aktiven politischen Handlung versagen, wenn es darauf ankommt. Wir können nur bestehen, wenn wir das, was wir in dieser Charta festgelegt haben, jeden Tag wieder mit neuem Leben erfüllen. Es ist kein Zufall, dass nach 1945, in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als wir auf dem Scherbenhaufen unserer Geschichte standen, eine ganze Reihe von solchen Dokumenten entstanden ist: 1945 die sehr beachtliche Gründungsentschließung der Vereinten Nationen, 1948 die Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die allerdings keine völkerrechtlichen Bindungen ermöglichte, und dann 1950 die Europäische MenschenrechteCharta; die am 4. November feierlich unterzeichnet wurde - ein Dokument von ganz besonderer Bedeutung des 1949 gegründeten Europarates und wahrscheinlich das gewichtigste Dokument, das dieser Europarat als eine gewaltige Perspektive der Zukunft hervorgebracht hat. Europa ist aus dem Schatten herausgetreten. Wir haben weiß Gott viele, zu viele Ideologien um die Welt geschickt, die viele Katastrophen und Leiden angerichtet haben. Aber die Europäische Menschenrechte-Charta ist ein Dokument, das um die Welt gegangen ist und auf das wir stolz sein können. Auch das gehört zu Europa, ich möchte fast sagen: Das ist in Wirklichkeit Europa. ({0}) Wir müssen nur an die großen geistigen Entwicklungen und Ideen denken, angefangen von der Stoa von 300 vor Christus, in der bereits das Schaffen von Recht und Gesetz als die wichtigste Aufgabe der menschlichen Natur bezeichnet wurde, über die - im Mittelalter - Magna Charta von 1215, in der Gruppen und Korporationen der Gesellschaft die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich eigene Rechte gegenüber dem Staat zu sichern, über die Habeas-Corpus-Akte von 1679, in der bereits das Individualrecht, der Schutz des Individuums vor staatlichen Übergriffen, niedergelegt wurde, bis hin zu den Bill of Rights von 1776 und der Französischen Revolution von 1789, in der gefordert wurde, dass es natürliche Rechte des Menschen gibt und dass diese nur durch die Rechte anderer Menschen eingeschränkt werden dürfen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist - das wurde eben schon von der Frau Justizministerin gesagt damals etwas Einzigartiges und etwas Wegweisendes gewesen. Sie hat sich dazu verstanden, ein bindender völkerrechtlicher Vertrag mit der Verpflichtung für alle Vertragspartner zu sein, allen Bürgern, die der Hoheitsgewalt der Vertragspartner unterworfen sind, grundlegende Menschenrechte einzuräumen und eine Überwachung der Einhaltung dieser Menschenrechte in ihrem Hoheitsbereich zuzulassen. Auch das ist vollkommen neu. Des Weiteren sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsverbindlich für alle Partnerstaaten. Das hat es bisher nicht gegeben. Hier zeigt sich die Fantasie Europas, die sich aus der Tradition entwickelt hat, die ich eben aufzuzeigen versucht habe. Nach der Unterzeichnung des 11. Zusatzprotokolls im Mai 1994, das am 1. November 1998 in Kraft trat, ist keine gesonderte Unterwerfungserklärung der Staaten mehr erforderlich, um den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechtsgültigkeit zu verleihen; denn die Mitglieder der Europäischen Union sind nach dem In-Kraft-Setzen des 11. Zusatzprotokolls automatisch der Rechtsprechung dieses Gerichtshofs unterworfen. Darüber kann es keine Diskussion mehr geben. Zu dieser Unterwerfung haben wir uns alle verpflichtet. Außerdem wurden hauptamtlich tätige Richter eingesetzt. Auch das ist ein wesentlicher Punkt; denn bis in die 80er-Jahre hinein wurden die Sitzungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur von nebenamtlich tätigen Richtern geleitet, die zwar - sehr konzentriert - einige Male pro Jahr tagten, dann aber nicht mehr. Auf diese Weise konnten gerade einmal sieben Urteile pro Jahr gefällt werden. Das ist nun vorbei. Im Mai dieses Jahres waren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 13 771 Verfahren anhängig, von denen 10 000 noch nicht einmal geprüft worden waren. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass der Gerichtshof angemessen ausgestattet wird - daran sollten wir immer denken -, um die Prozesse nicht zu bürokratisch und damit wirkungslos werden zu lassen. Die Gefahr, dass das geschieht, ist momentan sehr groß. Schließlich ist ein völkerrechtlich verankertes Individualrecht auf Beschwerde ebenfalls etwas Neues in unserer Welt. Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt - das ist großartig; daran kann man sich berauschen - mittlerweile für 800 Millionen Menschen in Europa, von Island bis zum Gelben Meer. Aber wir müssen hier im Kernbereich Europas gewissermaßen ein Nukleus sein, um die Kompetenz, die erforderlich ist, um das, was damit geschaffen wurde, mit Leben zu erfüllen, auch sichtbar zu machen. Der Bund hat in diesem Bereich große Aufgaben übernommen. Ich sage deshalb an die Adresse des Außenministers: Uns fällt eine große Verantwortung bei der Beurteilung menschenrechtlicher Tatbestände im Ausland zu, weil diese Beurteilungen in unsere innerdeutsche Rechtsprechung einfließen werden und sie für die Menschen, die sich in Deutschland in einem Asyl- oder Bürgerkriegsflüchtlingsverfahren befinden, Leben oder Tod bedeuten können, in jedem Fall schicksalsentscheidend sind. Das ist eine unglaubliche Verantwortung, der wir uns offensichtlich - ich muss sagen: jedenfalls manchmal - nur sehr zögerlich bewusst werden. Auch die deutschen Bundesländer stehen in der Verantwortung; denn hinsichtlich dessen, was nach dem Grundgesetz in ihre Zuständigkeit fällt, ist noch viel anzupacken. Ein positiver Beitrag der Bundesländer zu diesem dynamischen Prozess im 21. Jahrhundert ist sehr erwünscht. Auch da muss man die Dinge neu prüfen und genau sehen, was die Anforderungen sind, die über diese europäische Konvention an unsere Zuständigkeiten gestellt werden. Dieses Bewusstsein ist noch sehr schwach ausgebildet. Das muss ich einmal deutlich sagen. ({1}) Meine Damen und Herren, vergessen wir auch nicht die großen Leistungen, die uns die Nichtregierungsorganisationen auf diesem Feld vormachen. Was würde alles unter den Teppich gekehrt, wenn wir die nicht hätten! Was würde alles gar nicht erscheinen! ({2}) Diesen Organisationen kann man nur danken. Ich rate all denen, die es auch bei uns gibt, ihre Arroganz gegenüber diesen Organisationen mehr und mehr abzustreifen, denn sie sind die wahren Wahrer europäischer Tradition und europäischer Kultur, ob man das jetzt „Leitkultur“ nennt oder nicht. Das, meine Damen und Herren, sind die Fragen, die Europa ausmachen, und das ist auch die deutsche Verfassungskultur, die in Deutschland das Grundgesetz ausmacht. Wenn wir uns darauf verstehen, braucht man auch nicht mehr darüber zu streiten. ({3}) Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Der große Völkerrechtler Hugo Grotius, der im Übrigen fast sein ganzes Leben im Exil leben musste, auch damals in Europa, hat schon im 16. Jahrhundert gesagt: Wir müssen uns mit allen unseren Kräften -„omnibus viribus“ jetzt und jederzeit gegen das Herabfließen der Dinge wehren. - Das heißt, er hat erkannt, dass die Natur des Menschen es leider zulässt, dass ein erreichter Stand ganz schnell wieder hinunterfließen kann. Das kann uns hier ganz genauso passieren. Was haben wir nicht schon alles auch vor den 30er-Jahren an Errungenschaften gehabt, und dennoch müssen wir feststellen, dass der Barbarei, die dann gekommen ist, kein energischer Widerstand entgegengesetzt wurde, trotz schon damals bestehender Verpflichtungen. Nein, auf diesem Feld müssen wir die Dinge, die vor uns liegen, anpacken und jede Generation muss wenigstens ein sichtbares Stück auf diesem beschwerlichen Weg weiter nach oben gehen. Das ist politische Arbeit und gleichzeitig Arbeit an unserer Kultur. Daran wird sich auch entscheiden, nach welchem Leitbild die junge Generation ihren Beitrag leisten wird. Ich danke Ihnen. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Rudolf Bindig, SPD-Fraktion, das Wort.

Rudolf Bindig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000181, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ein einzigartiges System zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschaffen worden. Die Frau Ministerin und mein Vorredner haben dies bereits gewürdigt, und ich kann mich dieser Würdigung anschließen. Ich kann deshalb meine Ausführungen auf drei Bereiche konzentrieren, in denen es in einem gewissen Sinne Probleme gibt, die beachtet werden müssen, damit wir dieses wertvolle Schutzsystem erhalten können. Es geht um die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, es geht um die Probleme bei der Umsetzung der Urteile und um das Verhältnis der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Europäischen Grundrechte-Charta. Herzstück des gesamten Systems ist der Gerichtshof. Es muss ihm ermöglicht werden, dass er zeitgerecht qualitativ hochwertige Urteile fällt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht sich einer dramatisch wachsenden Zahl von Fällen ausgesetzt. Einige Zahlen sind genannt worden. Ich will das noch einmal in die Reihe bringen. Während sich die Zahl der jährlich registrierten Beschwerden von 404 im Jahre 1980 auf 2 037 im Jahre 1993 verfünffacht hat, hat sich diese Zahl nach der Erweiterung in Richtung Osteuropa bis 1997 nochmals auf 4 750 verdoppelt. Von 1997 bis 1999 gab es erneut eine Zunahme um 77 Prozent. Diese Tendenz wird sich weiter fortsetzen. Nach realistischen Schätzungen des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Schweizers Luzius Wildhaber, muss bei derzeit 41 und künftig 43 Mitgliedstaaten und 800 Millionen Beschwerdeberechtigten mit circa 20 000 Beschwerden pro Jahr gerechnet werden. Dies kann mit der derzeitigen Ausstattung nicht bewältigt werden. Der Gerichtshof wird schon in diesem Jahr, aber auch, wenn sich daran nichts ändert, im Laufe der nächsten Jahre einen erheblichen Rückstand aufbauen und den Erwartungen, die die Menschen in Europa diesem Rechtsschutzsystem entgegenbringen, nicht mehr voll gerecht werden können. Eine restriktive Budgetpolitik auf der Grundlage eines so genannten realen Nullwachstums bei den Mitteln für den Europarat, wie es von den so genannten großen Beitragszahlern, darunter auch Deutschland, betrieben wird, passt mit einem drastischen Wachstum der Fälle einfach nicht zusammen. ({0}) Es wird sonst zu einem K.o. kommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird genau jenes Problem haben, welches er selber in Urteilen oft verurteilt, nämlich dass es überlange Verfahrensdauern gibt. Dem Gerichtshof geht es dabei ähnlich wie den anderen Institutionen des Europarates. Der Präsident der ParDr. Christian Schwarz-Schilling lamentarischen Versammlung, Lord Russell-Johnston, hat das neulich etwas verbittert wie folgt ausgedrückt: Regelmäßig kommen zum Europarat Staats- und Regierungschefs, halten in der Versammlung eine Rede, loben und preisen den Europarat und seine Institutionen und würdigen den Beitrag des Europarates zum Schutz der Menschenrechte, zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und gehen, ohne zu beachten, dass gute Arbeit auch ihren Preis hat. Man könne, so Lord Russell-Johnston, auch nicht in ein gutes Restaurant gehen, hervorragend speisen und gut trinken und dann glauben, dafür müsse man keinen angemessenen Preis zahlen oder man bekomme dies zu einem Preis für ein Kantinenessen. ({1}) Präsident Wildhaber - ich habe ihn danach gefragt schätzt, dass das Problem von allen Mitgliedsländern mit etwa 3 Millionen Euro gelöst werden könne. Nach dem üblichen Schlüssel wären das für Deutschland 450 000 Euro. Es müsste doch möglich sein, dies aufzubringen. ({2}) Ein weiterer Problemkreis ist die Umsetzung der Urteile. Die Staaten müssen einmal die Urteile in den Fällen umsetzen, an denen sie selbst beteiligt sind. Die Staaten müssen aber auch beachten, dass andere Fallentscheidungen Auswirkungen auf das eigene Rechtssystem und die eigene Rechtspraxis haben. Es ist die Aufgabe des Ministerkomitees, die Ausführung der Urteile zu überwachen. Die Konvention sieht jedoch keine Sanktionen vor, wenn ein Staat die Urteile des Gerichtshofes nicht ausführt. Hier gibt es Anlass zu wachsender Sorge. Es gibt bisher Gott sei Dank - nur einige wenige Fälle, in denen die betroffenen Staaten die Urteile nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben. Es kann aber auch sein, dass sie nicht die notwendigen Reformen vornehmen, die sie eigentlich vornehmen müssten, um weitere Verletzungen zu vermeiden. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein: Schwierigkeiten bei der Interpretation der Urteile, politische Gründe, finanzielle Gründe, Schwierigkeiten, dies vor der öffentlichen Meinung im Lande umzusetzen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass darauf geachtet wird, dass die Urteile wirklich ausgeführt werden. Damit steht und fällt das ganze System. Es besteht sonst die Gefahr, dass all das unterminiert wird, was in 40 Jahren seit Bestehen der Maschinerie aufgebaut und an Vertrauen geschaffen worden ist. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich mit dieser Problematik befasst und hat vorgeschlagen, dass einige Änderungen vorgenommen werden sollten. Dem Ministerkomitee müssen erweiterte Kompetenzen zur Überwachung der Einhaltung der Urteile zugeteilt werden. Es muss sogar daran gedacht werden, ein System, gegebenenfalls ein Strafgeldsystem, für diejenigen Staaten zu schaffen, die sich hartnäckig weigern, die Urteile umzusetzen. Obwohl es nur wenige solche Fälle gibt, muss dies bereits heute sehr ernsthaft diskutiert werden; denn es ist zu befürchten, dass das Problem mit der anwachsenden Zahl der Fälle, die aus den neuen Beitrittsländern kommen, an Bedeutung zunehmen wird und dass die Bereitschaft zur Umsetzung der Urteile eher abnehmen wird. Deshalb muss im heutigen Stadium den Anfängen gewehrt und gegengearbeitet werden. Als dritten Problemkreis möchte ich das Verhältnis der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Europäischen Grundrechte-Charta anschneiden. Der Grundgedanke der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ja folgender: Man hat einerseits ein in sich geschlossenes Rechtssystem, in unserem Staat zum Beispiel das Grundgesetz als Maßstab für die nationale Gesetzgebung, dann die einzelnen Gesetze und zur Überprüfung die obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht. Die Idee der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nun, dass man eine Kontrollmöglichkeit von außen hat, um dieses System gegebenenfalls zu überprüfen. Das macht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Übertragen wir das auf die europäische Ebene, dann haben wir jetzt die europäische Grundrechte-Charta als Grundlage des Gemeinschaftsrechts, dann das Gemeinschaftsrecht und den Europäischen Gerichtshof. Auch dieses System könnte eine Überprüfung von außen gebrauchen. Eine solche Überprüfung könnte nur dadurch erfolgen, dass die Europäische Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt. ({3}) Dann bestünde die Möglichkeit, auch dieses System über den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu überprüfen. ({4}) Diejenigen hier im Deutschen Bundestag, die im Europarat aktiv sind, haben sich dafür eingesetzt, dass die Versammlung diese Forderung erhebt. Es gibt hierzu eine breite Unterstützung. Ich fordere hier die Regierung auf, im Ministerkomitee und in der Europäischen Union die Arbeit aufzunehmen. In beiden Institutionen müssen Änderungen vorgenommen werden, damit die Europäische Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten kann. Das waren drei Problemkreise, die, aufbauend auf dem so hervorragenden System, in die Zukunft weisen. Ich hoffe, dass es gelingen wird, einiges davon umzusetzen, damit dieses System erhalten und gestärkt werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile der Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, F.D.P.-Fraktion, das Wort.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Recht befasst sich der Deutsche Bundestag heute zur besten Sendezeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie wurde vor 50 Jahren als europäische Antwort auf die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus, auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und auf die mit dieser Überzeugung begangenen ungeheuerlichen Verbrechen formuliert und in nur 15 Monaten Vorbereitungszeit als erste Konvention des Europarates erarbeitet. Heute gibt es 173 Konventionen und Vertragswerke des Europarates. Rassenhass, Ausländerhass, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit wird mit der Europäischen Menschenrechtskonvention die Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen unabhängig von seiner Herkunft, seiner Abstammung, seinem Glauben und seiner politischen Überzeugung entgegengestellt. Das soll die europäische identitätsstiftende Wertordnung sein, ja, das ist prägend für die Kultur des europäischen Abendlandes. Die Vielfalt der Kulturen, der Religionen, der Abstammungen und der politischen Überzeugungen sollen rassistischer Diskriminierung keinen Raum lassen. Das muss auch für uns Orientierungsmaßstab sein. ({0}) Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde die beginnende europäische Einigung von vornherein auf ein aus damaliger Sicht solides Fundament des Menschenrechtsschutzes und der Grundfreiheiten gestellt. Dies beruhte auf der Erkenntnis, dass es ohne Menschenrechte und ohne die Anerkennung der menschlichen Würde keine Freiheit, keine Gerechtigkeit und keinen Frieden gibt. Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas eigentlich Selbstverständliches betonen: Die Kodifizierung von Menschenrechten schafft nicht neue Rechte. Jeder Mensch besitzt von Geburt an unantastbare, unveräußerliche Rechte und Freiheiten. Niemand kann sie ihm geben oder gewähren; sie können nur durch staatliches oder auch nicht staatliches Handeln eingeschränkt oder entzogen werden. Das ist nicht nur europäisch-abendländische Ansicht, sondern kann universelle Geltung beanspruchen. Spätestens seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 ist das klar. Aber wie schwer die Durchsetzung der Menschenrechte ist, lesen wir jeden Tag in der Zeitung und können wir jeden Abend den Nachrichten entnehmen. Es ist schon betont worden, dass im Gegensatz zu anderen internationalen Menschenrechtspakten gerade die Europäische Menschenrechtskonvention einen wirksamen Mechanismus zur Durchsetzung der gewährleisteten Rechte besitzt. Das gilt besonders für das 11. Zusatzprotokoll, das die heutige Handlungsfähigkeit des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes erst geschaffen hat. Er ist zu Recht von allen Vorrednern gerühmt und hervorgehoben worden. Ich kann nur sagen: Wir müssen alles tun, auch in dem eigentlich eher unbedeutenden Teil der finanziellen Unterstützung, um die Arbeit des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes für die Zukunft zu sichern. Denn wenn er nicht arbeiten kann und nicht dem gerecht wird, was die 800 Millionen Bürger erwarten, die in den Mitgliedstaaten des Europarates leben, dann wird diesen das Fundament des europäischen Menschenrechtsschutzes genommen werden. ({1}) Deshalb fordern wir in unserem Antrag alle gemeinsam unter anderem die entsprechende finanzielle Ausstattung. Aber lassen Sie mich auch einen Blick auf die Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die deutsche Rechtsprechung werfen. Die in ihr enthaltenen Verfahrensgarantien gehen zum Teil über die Gewährleistungen des Grundgesetzes und der Strafprozessordnung hinaus und harren noch der Entdeckung durch kreative Verteidigung. Lassen Sie mich nur zwei Beispiele nennen. Erstens. Die in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgesprochene Unschuldsvermutung und deren Auslegung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht 1987 dazu veranlasst, deutlich zu machen, dass die Garantien unserer Verfassung - dazu gehört die Unschuldsvermutung - im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention und deren Interpretation durch den Straßburger Gerichtshof auszulegen sind. Damit haben wir in diesem Punkt eine unmittelbare Wirkung der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf unsere Auslegung von Gesetzen. Das gilt zweitens für den Grundsatz des fairen Verfahrens, der Waffengleichheit zwischen Ankläger und Angeklagtem, der dem Gedanken des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention entnommen worden ist. Wie sich die Rechtsprechung in dieser Hinsicht noch entwickeln wird, zum Beispiel im Blick auf den „agent provocateur“, kann man heute noch gar nicht absehen. Aber diese Beispiele zeigen, dass der häufig verbreitete, beruhigende Befund, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nichts enthalte, was in Deutschland nicht ohnehin durch die Grundrechte in der Verfassung oder zumindest durch die Strafprozessordnung garantiert sei, eine glatte Fehldiagnose ist. In dem gemeinsamen Antrag, der der heutigen Beratung zugrunde liegt, fordern wir die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte strikt befolgt werden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - Schutz vor Folter und unmenschlicher, erniedrigender Behandlung - hinweisen. Denn dieser Artikel hat eine entscheidende Auswirkung auf das Ausländerrecht und die Abschiebepraxis. ({2}) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof leitet daraus einen Abschiebeschutz ab, wenn im Empfängerstaat Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht, und zwar auch, wenn es um Verfolgung vonseiten nicht staatlicher Organisationen geht. Wir haben das gestern im Menschenrechtsausschuss mit Ihnen, Frau Ministerin, erörtern können. Wir waren uns einig, dass die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als positiv anzusehen ist, und haben uns überlegt, wie dem in unserer Rechtsordnung noch stärker zum Durchbruch verholfen werden kann. Sie wollen mit dem Innenminister über dieses schwierige Thema sprechen. Aber nehmen wir doch einfach die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs auf! Ergänzen wir, Frau Ausländerbeauftragte, § 53 Abs. 4 des Ausländergesetzes und nehmen wir neben der Europäischen Menschenrechtskonvention auch auf die Rechtsprechung Bezug! Ich glaube, dann hätten wir mit einer einfachen Änderung deutlich gemacht, wie ernst wir nach 50 Jahren Europäischer Menschenrechtskonvention und Rechtsprechung des Gerichtshofes die Auswirkungen auf unsere nationale Rechtsordnung nehmen. ({3}) Lassen Sie mich zum Schluss nur einige wenige Bemerkungen zu den entscheidenden Impulsen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die Erarbeitung der Europäischen Grundrechte-Charta machen. Die ersten 18 Artikel der EMRK finden sich in einer moderneren Formulierung in der Europäischen GrundrechteCharta wieder. Das brauchen wir dringend, weil die Europäische Union und die Europäischen Gemeinschaften nicht Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention sind. Deshalb setzt sich die F.D.P.-Bundestagsfraktion seit den Beratungen zur Europäischen GrundrechteCharta für eine kleine technische Änderung des Vertragswerks durch den Vertrag von Nizza ein, die den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ermöglicht. Das steht in allen unseren Anträgen. Denn bis die Europäische Grundrechte-Charta in den Verträgen enthalten und verbindlich sein wird, wird es, vorsichtig geschätzt, noch einmal mindestens vier Jahre brauchen. Auf diese Weise könnten wir eine Spaltung des Rechtsschutzes in Europa verhindern. Gerade sie, Herr Bindig, wollen wir mit der Europäischen Grundrechte-Charta nicht erreichen. Vielmehr wollen wir ein möglichst gesichertes und hohes Schutzniveau, sodass es in Europa keine Bürger zweiter Klasse gibt. Vielen Dank. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Bundesminister Joseph Fischer.

Joseph Fischer (Minister:in)

Politiker ID: 11000552

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 50 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention - das bedeutet vor allem einen großen Erfolg der Lehren, die Europa aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs, aus den furchtbaren Verbrechen des Deutschen Reiches gezogen hat. Ich denke, es ist gerade aktuell sehr, sehr wichtig, dass man daran erinnert, dass es nicht nur außen- und sicherheitspolitische Konsequenzen gegeben hat, dass Demokratisierung nicht nur eine Frage im Innern Deutschlands war, sondern auch eine Verrechtlichung der Beziehungen zwischen den Staaten und vor allen Dingen einen grenzüberschreitenden Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger als Antwort auf dieses Zeitalter der europäischen Diktaturen bedeutet hat. Dieser historische Ansatz setzt sich von der Missachtung der Menschenwürde, der Herabwürdigung von Mitmenschen und der perversen Rassenideologie, die damals am Anfang des deutschen Abstiegs ins Verbrechen gestanden haben, klar ab. Deutschland hat daraus im ersten Artikel des Grundgesetzes die Konsequenz gezogen, die Menschenwürde für unantastbar zu erklären. Dieser historische Ansatz ist heute aktueller denn je. Wir sehen, dass die Verrechtlichung des Grundrechtsschutzes, der über die Grenzen hinweg reicht - dazu gehört, dass Diktatoren, Folterknechte und all jene, die sich schwerster Menschenrechtsverbrechen schuldig gemacht haben, zur Verantwortung gezogen werden -, im internationalen Staatensystem mehr und mehr um sich greift. Der VN-Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und der Internationale Strafgerichtshof, der jetzt zur Ahndung solcher Verbrechen eingesetzt wird, sind die Konsequenzen aus jener historischen Erfahrung. Am heutigen Tag, an dem wir den 50. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention begehen und an dem wir über sie diskutieren, ist es wichtig, an diese Wurzeln zu erinnern. Es ist aber auch wichtig, dass wir die Konsequenzen aus Erfahrungen der Gegenwart hinsichtlich schwerster Menschenrechtsverletzungen ziehen. ({0}) Schon bei ihrer Unterzeichnung in Rom im November 1950 ging die Europäische Menschenrechtskonvention einen entscheidenden Schritt weiter als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom Dezember 1948: Sie war ein bindender völkerrechtlicher Vertrag; sie schuf einen Gerichtshof, dem sich die Mitgliedstaaten des Europarates zu unterwerfen hatten; sie eröffnete allen Bürgern den damals bahnbrechenden Weg, ihre Rechte individuell einzuklagen. Das war ein Meilenstein in der Konstitutionalisierung der Völkerrechtsordnung. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist seit 50 Jahren der ethische und rechtliche Kern der europäischen Wertegemeinschaft, die weit über die Europäische Union hinausreicht. Nahezu 800 Millionen Menschen in 41 Staaten können sich heute auf die verbrieften Grundrechte berufen. Die Bedeutung, dass sich die Bürger von 41 Staaten auf diesen verbrieften Grundrechtsschutz beziehen können, wird deutlich, wenn man sich bei den Vereinten Nationen umschaut: Diese Rechte wirken auch über Europa hinaus. Seit der schnellen Aufnahme der jungen Demokratien Mittel- und Osteuropas haben der Europarat und die EMRK wichtige Beiträge zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten in unseren Nachbarstaaten geleistet. Nehmen wir nur das Beispiel der Demokratisierung in Jugoslawien. Die Konsequenz daraus wird sein, dass sich auch diese Region in Richtung eines Beitritts zum Europarat entwickeln wird. Mit dem Beitritt zum Europarat würde dann auch dort der individuelle Grundrechtsschutz wirken. Neben der Arbeit des UN-Kriegsverbrechertribunals wird dies ein ganz wichtiger Schritt sein, mit dem die Bürger eines demokratischen Jugoslawiens in Kürze in den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention einbezogen werden können. ({1}) Wir reden gerne über das Europa der variablen Geometrie; auch der Europarat gehört dazu. Gerade bei der Aufarbeitung des furchtbaren Krieges und der schwersten Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien hat der Europarat gezeigt, dass er ein wichtiges Instrument ist, um Russland zur Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ihre Rolle als „demokratisches Gewissen“ Europas beispielhaft wahrgenommen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind Hunderte von Verfahren anhängig. Die in Straßburg noch zu fällenden Urteile werden auch die russische Regierung binden. Der Menschenrechtsschutz in Europa setzt bis heute international hohe Maßstäbe. Aber er ist nichts Statisches. Die klassischen Grundrechte - das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und der Sklaverei, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und andere mehr - sind bei uns, Gott sei Dank, selbstverständlich. Aber denken wir einmal 60 Jahre zurück. Damals waren diese Rechte bei uns alles andere als selbstverständlich. In vielen Gegenden der Welt sind diese elementaren und individuellen Grundrechte noch immer mitnichten eine Selbstverständlichkeit. Diese Rechte wurden über die Jahre durch Zusatzprotokolle um wichtige Grundrechte ergänzt. Ich will nur das Protokoll Nr. 6 nennen: die Abschaffung der Todesstrafe. Hier hat Europa meines Erachtens eine überragende Bedeutung. Im weltweiten Kampf gegen die Todesstrafe sind Europa, die Europäische Menschenrechtskonvention, der Europarat und die EU ein Leuchtturm. Alle Gegner der Todesstrafe, dieser inhumanen Strafe, orientieren sich an Europa. Es gehört für mich zu den merkwürdigsten Erfahrungen - ich nehme an, Kollege Kinkel, Ihnen wird es genauso gegangen sein -: Unter den Vertretern der USA, Kubas oder Chinas gibt es immer dann ein hohes Maß an Übereinstimmung, wenn man auf die Todesstrafe zu sprechen kommt. Man muss sich einmal vor Augen führen, welche Bedeutung die Todesstrafe sogar in der jüngeren europäischen Geschichte, in der Geschichte des 20. Jahrhunderts, hatte. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass aufgrund von Taxifahrermorden und ähnlichen furchtbaren Verbrechen noch in den 70er-Jahren auch bei uns immer wieder der Ruf nach der Wiedereinführung der Todesstrafe laut wurde. In wichtigen europäischen Partnerländern ist die Todesstrafe erst in den 70er- und 80erJahren abgeschafft worden. Wenn man sich angesichts dessen heute die europäische Realität anschaut, nämlich dass die Todesstrafe in keinem politischen Lager allen Ernstes mehr zur Debatte steht, wird deutlich, dass es hinsichtlich des Grundrechtsschutzes und der Zivilisierung in diesem Bereich einen echten Fortschritt gibt. Ich denke, die Europäer haben Grund, darauf stolz zu sein. Es wurde hier von der Leitkultur gesprochen. Mit der europäischen Leitkultur sind wir heute ein Stück weitergekommen, Herr Kollege Schwarz-Schilling. Dazu können wir uns klar bekennen und dafür möchte ich mich bedanken. ({2}) - Ich finde es gut, Herr Merz, dass Sie jetzt über den Umweg „Leitkultur“ beim Verfassungspatriotismus von Jürgen Habermas gelandet sind. Ich kann nur sagen: Herzlich willkommen! Das hätten Sie aber auch direkt haben können. ({3}) Das hat auch nichts mit Parteipolitik zu tun. Ich bin vielmehr der Meinung, dass dies die solide Grundlage der deutschen Demokratie ist. Dabei sollten wir es auch bewenden lassen. Menschenrechtsschutz in Europa braucht auch in Zukunft starke und durchsetzungsfähige Instrumente. Dazu gehört eine angemessene Ausstattung des Gerichtshofs angesichts der dramatisch steigenden Zahl der Verfahren; denn sonst steht bereits Erreichtes auf dem Spiel. Das sollten wir alle gemeinsam dem Finanzminister mitteilen. ({4}) Die praktische Wirkung der EMRK steht und fällt mit der Durchsetzung der Urteile des Gerichtshofes. Da stimme ich allen Vorrednerinnen und Vorrednern, auch der Kollegin Justizministerin und Frau LeutheusserSchnarrenberger, die dies gesagt haben, zu. Wir müssen den Anfängen wehren, was die Umsetzung dieser Urteile anbetrifft. Es darf nicht dazu kommen, dass Urteile ergehen, die nicht umgesetzt werden. Eine solche Rückentwicklung hinsichtlich des individuellen Grundrechtsschutzes darf es nicht geben. Wir sollten uns aber auch immer wieder selbstkritisch fragen, inwieweit wir in Deutschland den Maßstäben der EMRK gerecht werden. Dazu gehört die Frage nach der Achtung der Menschenrechte in Deutschland ebenso wie die angemessene Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch deutsche Gerichte. Der Grundrechtsschutz hat nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Im Gegenteil: Die Europäische Union hat auf der Grundlage der Menschenrechtskonvention eine Grundrechte-Charta ausgearbeitet - unter aktiver Mitwirkung der Kollegen des Bundestages und des Bundesrates im Konvent -, die in diesem Haus breite UnterBundesminister Joseph Fischer stützung gefunden hat und in Biarritz von den Staats- und Regierungschefs angenommen wurde. Diese Charta wird zum Kern einer europäischen Verfassung. Sie baut auf den Erfahrungen der Konvention von 1950 auf, nimmt zugleich neue Entwicklungen auf und schließt Menschenrechte der so genannten dritten Generation, das heißt, soziale und wirtschaftliche Grundrechte, ein. Jetzt geht es darum, den gemeinsamen Rechtsraum zu entwickeln und gleichzeitig die Verbindung zwischen diesen beiden Konventionen so zu gestalten, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union darin wiederfinden können und dass es ein Maximum an Grundrechtsschutz gibt. Meine Damen und Herren, die Achtung der Menschenrechte sowie die Durchsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Dreiklang des Europarates also, werden weit über Europa hinaus immer mehr zur Kernfrage gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Modernisierung. Ja, ich behaupte: Die Frage der Demokratie und des Rechtsstaates wird zu der zentralen Frage des internationalen politischen Systems des 21. Jahrhunderts werden. Überall auf dieser Welt, wohin wir auch schauen: An der Frage der Herrschaft des Rechts macht sich nicht nur die Gerechtigkeit fest, nicht nur der individuelle Grundrechtsschutz; daran machen sich natürlich auch die Lebenschancen der Individuen einer Nation fest. Nur eine offene, flexible und durch die Herrschaft des Rechts geprägte Gesellschaft kann an den Chancen der Globalisierung erfolgreich partizipieren und zugleich ihre Verwerfungen bewältigen. Die Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention werden in Zukunft deshalb eher noch wichtiger, als sie es in den zurückliegenden 50 Jahren zweifellos schon waren - nicht nur ethischmoralisch, sondern auch politisch und im Sinne einer wirksamen Krisenprävention. Wenn wir zurückblicken, können wir sagen: Die Europäische Menschenrechtskonvention war ein großer Erfolg. Dieser Erfolg verpflichtet. Ich möchte damit schließen, allen Mitgliedern des Hauses, die sich in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats eingesetzt und eine sehr wichtige Arbeit geleistet haben, genauso herzlich zu danken wie den zahllosen Aktivistinnen und Aktivisten der Nichtregierungsorganisationen, die ebenfalls unerlässlich sind für das Gelingen des Grundrechtsschutzes. Vielen Dank. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Kollegen Carsten Hübner, PDS-Fraktion.

Carsten Hübner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003154, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind bedauerlicherweise vor allem Jubiläen und Festtage, an denen der Debatte über das Thema Menschenrechte hier eine so komfortable Tageszeit eingeräumt wird. Ansonsten - ähnlich wie bei der Entwicklungspolitik - findet eine solche Debatte eher in den Nachtstunden statt, fristet dieses Thema im Hierarchiegefälle politischer Bedeutsamkeit trotz aller Sonntagsreden eher ein Schattendasein. Auch das muss anlässlich einer Debatte wie heute gesagt werden, weil diese Realität, diese Praxis den Menschenrechten und ihrer konsequenten Durchsetzung einen Bärendienst erweist. Ich frage Sie, wie wir gerade vor dem Hintergrund der virulenten rassistischen und fremdenfeindlichen Gewalt auf deutschen Straßen den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft nahe bringen wollen, wie existenziell Menschen-, Freiheits- und Bürgerrechte sind, wenn wir es selbst immer wieder zulassen, dass sie instrumentalisiert werden, dass sie anderen Interessen untergeordnet werden oder dass sie im parlamentarischen Tagesgeschäft vielfach als politische Kür und nicht als Pflicht betrachtet werden. Ich als Fachpolitiker kann nur dringlich an die Innenpolitik, die Außenpolitik, die Verteidigungs- und die Wirtschaftspolitik appellieren, hier endlich umzudenken und eine gewisse Abgehobenheit abzulegen. ({0}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unterzeichnung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten am 4. November 1950 in Rom war ein bedeutender Schritt hin zu einem internationalen System des Schutzes von Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechten. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf bereits ausführlich verwiesen. Wahr ist, dass die besondere Qualität dieses Vertragswerkes und seiner Zusatzprotokolle darin liegt, dass mit ihm ein System etabliert wurde, das diese Rechte einklagbar gemacht hat. Das 11. Zusatzprotokoll von 1992 und die damit verbundene Schaffung eines hauptamtlich besetzten Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat diesen Ansatz unterstrichen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter operationalisiert. Dass nun ausgerechnet dieser Gerichtshof als eine tragende Säule zur Umsetzung der Konvention über Mittelund Personalknappheit klagen muss, dadurch hervorgerufen unter der Last der eingehenden Beschwerden zusammenzubrechen droht, halte ich - gelinde gesagt für ein ernsthaftes Problem. Ohne dabei noch einmal ausdrücklich an meine einleitenden Worte über den allgemeinen Stellenwert der Menschenrechte im tagespolitischen Diskurs erinnern zu wollen, gilt es doch festzuhalten, dass, während wir hier die Konvention und ihre Instrumente zu Recht würdigen, die Arbeit im Gerichtshof für Menschenrechte unter Bedingungen abläuft, die mit unserer artikulierten Wertschätzung kaum in Einklang zu bringen sind. Worten, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen Taten und Finanzen folgen. Nur so wird in der Politik aus Papieren auch wirklich ein Schuh. ({1}) Gestatten Sie mir, im Folgenden noch einige Fragenkomplexe anzureißen, die mir im Kontext dieses Jubiläums und dieser Debatte bedeutsam erscheinen. Zum einen geht es mir um die Umsetzung der Konvention in der Bundesrepublik selbst. Denn auch wir müssen uns fragen, fragen lassen, ob es mit Blick auf die Konvention und ihren Geist Defizite gibt. Dabei sage ich deutlich, dass Bezugspunkt unserer Debatte nicht etwa die extreme Dehnfähigkeit bestimmter Artikel sein sollte, sondern der Geist der Konvention, wie es sich für ein Land mit unserer Vergangenheit und unserem aktuellen ökonomisch wie gesellschaftlich vergleichsweise komfortablen und stabilen Status quo gehört. Ich sage dies ausdrücklich vor dem Hintergrund einer repressiven Migrations- und Flüchtlingspolitik in diesem Land, vor dem Hintergrund der Residenzpflicht für Flüchtlinge und Asylbewerber, vor dem Hintergrund des auch international kritisierten so genannten Flughafenverfahrens, vor dem Hintergrund einer Rechtsprechung, die nicht staatliche Verfolgung bis heute nicht als Asylgrund anerkennt, vor dem Hintergrund einer ausufernden Praxis des Abschiebegewahrsams und der Abschiebung in Länder, die selbst rudimentäre Menschenrechte unterlaufen. Dazu gehört auch, dass selbst für langjährig in der Bundesrepublik lebende Migrantinnen und Migranten noch immer eine gleichberechtigte politische Partizipation erst nach einem entwürdigenden Hürdenlauf möglich ist, wenn überhaupt. Es muss aber auch die Frage gestellt werden, inwieweit in diesem Land Bürgerrechte überhaupt, wenn auch schleichend, zur Disposition gestellt werden. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat dazu erst vor wenigen Tagen eine interessante Veranstaltung durchgeführt. Ich nenne nur Stichpunkte: Video-Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze, ereignis- und verdachtsunabhängige Kontrollen, die wahllose Verhängung von Platzverweisen bei Demonstrationen, Unterbindungsgewahrsam, Schnellprozesse usw. Mehr und mehr hält eine orwellsche Logik in die innenpolitische Diskussion Einzug, nach der nicht mehr der Staat begründen muss, warum er welche Eingriffe in die Bürgerrechte vornimmt, sondern der Bürger, warum er das nicht will; das ist natürlich immer von dem unterschwelligen Vorwurf begleitet, er habe wohl etwas zu verbergen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da meine Redezeit zu Ende geht, nur noch eins: Im Antrag wird die Vorbildwirkung der Konvention für ähnliche Verträge in anderen Regionen der Welt gelobt, aus meiner Sicht zu Recht. Aber wenn wir das hier schon hervorheben, dann muss damit auch die Frage verbunden werden, ob wir uns hinsichtlich anderer Teile der Welt auch an die Maximen halten, die wir uns für unsere Länder gegeben haben. Da habe ich leider erhebliche Zweifel. Weiterhin bleiben entschlossene Schritte der Mitgliedstaaten gegen die Türkei, die ebenfalls Mitgliedstaat ist und sogar Erstunterzeichner war, aus, obwohl die Menschenrechtssituation dort zum Himmel schreit: sei es in den Kurdenregionen, sei es in den Gefängnissen, sei es im Sektor der Presse, der politischen und kulturellen Betätigung oder - besonders - in der Frage der Folter. Stattdessen liefern wir eine Munitionsfabrik, machen die Türkei bei der so genannten humanitären Intervention im Kosovo zum Alliierten und verleihen ihr ohne jede menschenrechtsrelevante Vorleistung den Status eines EUBeitrittskandidaten. Ein anderes Beispiel sind die Kleinwaffenexporte: Die Staaten des Europarats sind der dominierende Lieferant von Kleinwaffen in alle Krisenregionen der Welt. Eng verbunden mit der Kleinwaffenfrage ist das Problem des Unwesens von Kindersoldaten; das wissen wir alle. Europa liefert aber nicht nur Kleinwaffen, sondern auch alles andere - ganz nach ökonomischer und strategischer Interessenlage, nicht etwa nach der Menschenrechtslage. Auch das muss an einem Tag wie heute gesagt werden. Das Gleiche gilt für die Tatsache, dass es die Koalitions- ebenso wie die anderen Oppositionsfraktionen nicht fertig gebracht haben, sich im Parlament - der Fall Mumia Abu Jamal hätte ein Anlass sein können - laut und deutlich gegen die Todesstrafe in den USA zu stellen, weil dort gerade Präsidentschaftswahlkampf ist. ({2}) Dass einer der Präsidentschaftskandidaten mit einer Hinrichtungskampagne geradezu Wahlkampf macht, wird nicht etwa als Grund zu einer dringlichen Positionierung begriffen, sondern man hält sich heraus, bis alles vorbei ist. Mit solch einer Praxis, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nicht weit. Wir machen uns schlicht unglaubwürdig. Die PDS-Fraktion wird dem interfraktionellen Antrag zustimmen. Gleichzeitig bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, in dem wir nötige Entwicklungstendenzen und Schritte zur Umsetzung der Konvention aufgezeigt haben. Vielen Dank. ({3})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Kollegen Dieter Schloten, SPD-Fraktion.

Dieter Schloten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001986, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hübner, es ist gut, dass Sie einmal auf Probleme hingewiesen haben, die wir auch in unserem Lande mit dem Thema Menschenrechte haben. Allerdings sind Sie an dem Punkt, an dem Sie den Abgeordneten und damit uns allen hier Abgehobenheit unterstellen, ein wenig über das Ziel hinaus geschossen. ({0}) Ich sage das ganz vorsichtig. Sie wollten hier provozieren; das ist gut so und regt uns zum Nachdenken an. ({1}) Wir sollten aber bei der Sache bleiben. Wenn Sie sich einmal die Zustände außerhalb der Mitgliedsländer des Europarates anschauen ({2}) und sie mit denen in den Mitgliedsländern des Europarates vergleichen, dann würden auch Sie zu anderen Bewertungen kommen. Ich möchte jetzt nichts von dem wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben, sondern gleich an dem Punkt ansetzen, dass die Menschrechtskonvention nicht perfekt umgesetzt worden ist. Das war von Anfang an so. Ich möchte einmal daran erinnern, dass die Schweiz 1963 dem Europarat beigetreten ist, ohne dass das Frauenwahlrecht bei allen Wahlen im ganzen Land garantiert gewesen wäre. Frankreich ließ erst 1974 die Individualbeschwerde bei Menschenrechtsverletzungen zu. Die Bundesrepublik Deutschland war in den 70er-Jahren kritischen Fragen in der Parlamentarischen Versammlung zum Radikalenerlass ausgesetzt, der so genannte Extremisten vom öffentlichen Dienst ausschließen wollte. Mehrfach - das ist schon erwähnt worden - war die Türkei aufgrund ihrer Menschenrechtssituation Gegenstand harscher Kritik. Großbritannien hat erst kürzlich die Europäische Menschenrechtskonvention zum Bestandteil seines innerstaatlichen Rechtes gemacht. Der Garant der Bürger zum Schutz vor Verletzungen der Menschenrechte sind der Europarat und mit ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. In jüngster Zeit wird er mit Beschwerden aus den neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas geradezu überhäuft. Jahrzehnte polizeistaatlicher Gewöhnung in den neuen Mitgliedstaaten sind mit hohen Menschenrechtsstandards konfrontiert, welche die Straßburger Rechtsprechung und die westeuropäische Praxis über Jahrzehnte entwickelt haben. Verbal wird allseits versichert, die in der Straßburger Judikatur anerkannten Maßstäbe müssten generell gelten. Abstriche seien unzulässig. Wenn das in allen Staaten für die Zustände in Gefängnissen und in der Untersuchungshaft gelten soll, für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte, für die Fairness von Gerichtsverfahren, für das Verhalten der Polizei und der Behörden allgemein, dann ist noch unendlich viel zu tun. Es ist anzunehmen, dass Tausende von Beschwerden, insbesondere aus mittel- und osteuropäischen Staaten, bei näherer Prüfung nicht nur zulässig, sondern auch begründet sind. Neben der mehrfach erwähnten besseren Ausstattung des Gerichtshofes sollte die Zeit genutzt werden, den neuen Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer innerstaatlichen Ordnung zu helfen, sodass die internationalen Verfahren in Straßburg weniger häufig anfallen. Die erste Beschwerde aus Tschetschenien in Straßburg vom April dieses Jahres gibt mir Anlass, darauf hinzuweisen, dass russische Amtsträger oftmals völliges Unverständnis für die mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangenen Verpflichtungen erkennen lassen. Wir hören, dass die westeuropäische Kritik teils auf ungenügender Information, teils auf unlauteren Motiven beruhe und dass es sich auch um einen unzulässigen Eingriff in innere Angelegenheiten handele. Die Kritik der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an den Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in Tschetschenien, wird vehement zurückgewiesen. Wir Parlamentarier müssen der Gefahr entgegentreten, dass aus politischen Gründen ganz auf Sanktionen verzichtet wird. Lassen Sie mich noch einige Gedanken zum Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie äußern. Es überrascht, dass im Statut des Europarats von 1949 nur ein einziges Mal das Wort „Demokratie“ auftaucht, und zwar in der Präambel, in der Europäischen Menschenrechtskonvention gar nicht. Auf Drängen der Parlamentarischen Versammlung hat der Europarat inzwischen Präzisierungen im Bereich Demokratie vorgenommen, von dem Erfordernis freier Wahlen bis hin zur lokalen Demokratie. Ich erinnere an die Charta der kommunalen Selbstverwaltung von 1985. Der Europarat hat auch Programme zur Stärkung der Demokratie und demokratischer rechtsstaatlicher Institutionen, besonders in den mittel- und osteuropäischen Ländern, aufgelegt. In der Wiener Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Europarats von 1993 heißt es, „dass das Antragstellerland seine Institutionen und sein Rechtssystem mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Einklang gebracht“ haben muss. Außerdem müssen die Volksvertreter „in freien und fairen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts gewählt worden sein“. Darüber hinaus müssen Kriterien für die Bewertung jedes Antrags auf Mitgliedschaft „die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und insbesondere der Freiheit der Medien, der Schutz nationaler Minderheiten sowie die Einhaltung des Prinzips des Völkerrechts“ bleiben. Allerdings gibt es bis heute noch keine verbindliche zusammenfassende Konvention zur Demokratie in Europa, wie sie - bislang einmalig in der Welt - die Interparlamentarische Union in ihrer universellen Demokratie-Erklärung in Kairo 1997 beschlossen hat. Lassen Sie mich noch auf einen wichtigen Aspekt der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehen, nämlich auf ihre weltweiten Auswirkungen. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die UNO-Menschenrechtspakete von 1966 und insbesondere das Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte von der Europäischen Menschenrechtskonvention beeinflusst worden sind, ebenso wie die interamerikanische Menschenrechtskonvention von 1968 und - in geringerem Maße die afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1982. Ein besonders aktives, weltweit wirkendes Organ zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen ist der Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentariern in der IPU. Sein regelmäßiger Bericht auf den zweimal jährlich stattfindenden Konferenzen des Interparlamentarischen Rates enthält alle bekannt gewordenen Fälle von Menschenrechtsverletzungen an Parlamentariern. Am 21. Oktober dieses Jahres wurde in Jakarta erneut ein solcher Bericht vorgelegt. Er listet 93 aktuelle Fälle auf, 33 davon allein in Myanmar. Uns allen ist der Fall der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi bekannt, die seit Jahren in Hausarrest leben muss. Erwähnen möchte ich auch den Fall des Abgeordneten Alpha Condé aus Guinea. Er war 1998 Präsidentschaftskandidat seiner Partei. Am 15. Dezember 1998, kurz vor der Bekanntgabe der Wahlergebnisse, wurde er verhaftet. Im Januar 1999 wurde er des Hochverrats angeklagt und am 11. September dieses Jahres zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Umstände seines Prozesses genügen nicht einmal den Mindestanforderungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. So wurde zum Beispiel seine parlamentarische Immunität bis heute nicht aufgehoben. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich unsere Regierung dieses Falles in guter Zusammenarbeit mit dem französischen Partner, der hier viel Einfluss hat, annimmt. ({3}) Aber nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb Europas treten gravierende Menschenrechtsverletzungen auf. Ich erinnere an zurzeit vier bekannte Fälle in Weißrussland und acht in der Türkei. Die türkischen Fälle sind beim Menschenrechtsgerichtshof anhängig. In der vergangenen Woche wurde auf der IPU-Versammlung in Jakarta die Türkei eindringlich ermahnt, rechtsstaatliche Prinzipien zur Anwendung zu bringen und die betroffenen ehemaligen Abgeordneten zu amnestieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das 50-jährige Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nicht nur ein Anlass zum Feiern - da gebe ich meinen Vorrednern vollkommen Recht -, sondern auch ein Anlass zu kritischer Selbstbetrachtung. Die Glaubwürdigkeit des Europarates als Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte hängt von der Einhaltung und Umsetzung dieser Prinzipien in seinen Mitgliedstaaten ab. Aber der Europarat hat auch über seine Mitgliedstaaten hinaus eine Verpflichtung, Gesamtverantwortung sowie eine weltweite Mitverantwortung. Ich möchte uns alle auffordern mitzuhelfen, dass er dieser Verantwortung im Interesse der Achtung der Menschenrechte und der weltweiten Demokratisierung gerecht werden kann. Ich danke Ihnen. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Kollegen Karl-Heinz Hornhues, CDU/CSU-Fraktion.

Prof. Dr. Karl Heinz Hornhues (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000960, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Über die Bedeutung der Menschenrechtskonvention ist so viel Schönes, Gutes und auch Richtiges gesagt worden, dass ich nur einen Satz hinzufügen möchte: Ich unterstreiche dies alles vollinhaltlich, nachdrücklich und stelle fest: Ja, das ist wahr. Es ist richtig und wichtig, dass wir die Europäische Menschenrechtskonvention haben. Wenn wir sie nicht hätten, hätte sie längst erfunden werden müssen. Dies gesagt habend, möchte ich mich allerdings in diesem Zusammenhang einigen anderen Punkten zuwenden, die noch nicht angesprochen worden sind, die aber auch in das Protokoll gehören sollten. Punkt eins. Wenn das alles so bedeutend und so wichtig ist, dann hätte ich die herzliche Bitte an die Bundesregierung, wenigstens im Kleinen dem gerecht zu werden, was im Großen gesagt worden ist. Dazu gehört die Tatsache, dass wir gleich den Entwurf eines Gesetzes bezüglich des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an bestimmte Ausschüsse überweisen und in den nächsten Wochen auch ratifizieren sollen. Unterzeichnet wurde die dafür zugrunde liegende Vereinbarung am 23. Oktober 1996. Heute, am 26. Oktober 2000, beginnen wir mit der Ratifizierung. Meine dringende, herzliche Bitte ist - dies betrifft vermutlich eher den Minister des Auswärtigen -: Man sollte, wenn dieser Gerichtshof eine solch wichtige Bedeutung hat, dafür sorgen, dass die nächste in diesem Zusammenhang erforderliche Ratifizierung zeitlich gerechter erfolgen kann und wir uns nicht fragen lassen müssen, wie wir einerseits große Reden halten können und andererseits im Kleinen mit unseren Beschlüssen nicht herüberkommen. ({0}) Punkt zwei. Frau Ministerin, ich bitte um Nachsicht, Folgendes ist nicht böse gemeint; aber es ist schon ein bisschen peinlich: Herr Kollege Bindig hat klargemacht, es gehe im Zusammenhang mit der anstehenden Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um eine halbe Million Euro. Zwei leibhaftige Minister halten hier heute Morgen große Reden und müssen gestehen, dass sie bei aller Bedeutung des Gerichtshofes - das wird unterstrichen - nichts dagegen machen können, dass der Gerichtshof in seiner Aufgabe quasi ertrinkt. Er kann sie nicht mehr bewältigen. Deswegen wendet sich der Außenminister an uns, ihm bei der Beschaffung von Geld zu helfen. Bitte ersparen Sie uns solche Peinlichkeiten. Das ist weder für Sie noch für uns gut. Mir wäre es lieber gewesen, Sie hätten heute Morgen Konkretes gesagt. So viel zu diesem Punkt. ({1}) Der Europäische Gerichtshof braucht dringend Unterstützung. Das ist wichtig und notwendig. Das will ich noch einmal unterstreichen. Ich möchte mich jetzt einem Thema zuwenden, das hier schon anklang. Der Außenminister hat es in seinem Schlusssatz erwähnt, als er den Kollegen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gedankt hat. Ich glaube, hier ist Folgendes zu kurz gekommen. Ich selber bin erst seit zwei Jahren Mitglied der Delegation. Deswegen kann ich in diesem Zusammenhang mit Gelassenheit über andere reden. Ich möchte nämlich den Kollegen aus unserer Mitte herzlich danken, die viele Jahre lang in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die konkrete Last der Arbeit getragen und Erhebliches dazu beigetragen haben, dass solche Festreden wie heute überhaupt gehalten werden können. Ich nenne hier aus früheren Tagen Karl Ahrens, später wirkte Leni Fischer als Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung und auch die Kollegen Antretter und Reddemann haben über Jahre hinweg ihre Arbeit gemacht. Die gegenwärtigen Akteure will ich nicht aufzählen. Das erspare ich mir, weil wir uns alle kennen. Jeder weiß, was hier geleistet wird. Wenn es zutrifft, dass die Europäische Menschenrechtskonvention für die neu hinzugekommenen Länder in der Runde der 41 Mitgliedstaaten der Leuchtturm ist, von dem der Außenminister gesprochen hat, dann verdienen es hier die Kollegen - die knochenhart daran arbeiten, dass sich etwa die Situation in der Türkei verbessert -, dass ihre Leistung anerkannt wird. Aus unserer Runde kümmert sich der Kollege Benno Zierer darum. Andere arbeiten daran, dass sich in Russland endlich etwas ändert. Ich habe eben schon gesagt - das stimmt -: Der vielleicht bekannteste SPD-Politiker in Moskau ist - das wird Sie vielleicht verblüffen - der Kollege Bindig. Er ist dort wegen seines Nachfragens gefürchtet, wie etwa: Wie erfüllt ihr die Verträge? Ich möchte die Bundesregierung bitten, ab und zu die Vorlagen des Kollegen Bindig in ihren Besprechungen und Beratungen zu berücksichtigen. Das könnte uns gemeinsam weiterbringen. Herzlichen Dank an den Kollegen! ({2}) Die Rolle der Parlamentarischen Versammlung, dieses Monitoring-Komitees ist für Länder von entscheidender Bedeutung, die sich in dem Status befinden - das ist heute beschrieben worden -, den wir hatten, als wir beitraten. Die erste Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates - wir müssen nachlesen, wer alles dabei war - war eine unglaubliche Truppe. Alles, was in diesem Parlament Rang und Namen hatte, ist nach Straßburg gefahren. So wie es bei uns am Anfang war, ist es heute bei den Ländern, die dazugekommen sind. Deswegen ist es an uns, die Bedeutung dieses Gremiums, dieser europäischen Versammlung in Straßburg zu vermitteln, eine Arbeit, die über das hinausgeht, was bisher von uns geleistet wird. Ich möchte Ihnen dezidiert widersprechen, Frau Ministerin. Sie haben gesagt, die Mitgliedschaft im Europarat sei der erste Schritt zur EU-Mitgliedschaft. ({3}) - Es war aber sinngemäß richtig. Nebenbei bemerkt denken so nicht nur Sie, sondern auch viele Kollegen aus meinen Reihen. Das weiß ich. Für viele Länder mag es zutreffen, dass sie die Mitgliedschaft im Europarat und in der Parlamentarischen Versammlung als eine Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft auffassen. Wer diese Auffassung vertritt, übersieht aber, dass es von der Struktur her Länder geben wird, die vermutlich niemals der Europäischen Union angehören werden. Island mag uns noch kalt lassen. Die Norweger werden es ebenfalls nicht schaffen. Auch die Schweizer haben ihre Probleme. Das berührt uns aber weniger. Wenn wir jedoch über Georgien, Aserbaidschan und Armenien, spätestens aber dann, wenn wir über die Ukraine und Russland reden, stellt sich die Frage, wie bedeutsam der Europarat und die Parlamentarische Versammlung für uns sind. Auf lange Sicht sind sie etwas anderes als nur der Vorhof zur Europäischen Union. Deswegen bitte ich darum, sich zu bemühen, dies anderen hinreichend deutlich zu machen, die vielleicht nie die Chance haben wollen oder werden, in die Europäische Union aufgenommen zu werden, die aber mit uns in einem gemeinsamen Europa der Werte leben möchten, wie sie die Menschenrechtskonvention in allen ihren Facetten verkörpert. Wir müssen ihnen das Gefühl geben, dass diese Einrichtung für uns keine zweit- oder drittklassige Einrichtung ist, die nur anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums oder eines 75-jährigen Jubiläums zu so überragender Bedeutung gelangt, dass wir sie in der Kernzeit des Deutschen Bundestages erörtern. Ich habe heute Morgen viele Sätze gehört, die mir sehr gut gefallen haben. Ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen, konkrete Schritte im Detail weiterzuentwickeln. Der wichtigste Schritt wird sein, dass wir als der Deutsche Bundestag unsere Regierung bewegen, das, was Parlamentarier tun, ein wenig ernster zu nehmen. Ich war nicht der Auffassung anderer Kollegen, als wir in der Parlamentarischen Versammlung den russischen Kollegen nicht das Stimmrecht gegeben haben. Nur, die Art und Weise, die Schnodderigkeit - so will ich es nicht sagen, aber es kommt dem ungefähr nahe -, mit der der Ministerrat dieses Petitum der Parlamentarischen Versammlung als nicht passend zurückgewiesen hat, ähnelten dem Verspielen einer Steilvorlage - so würde man im Fußball sagen -, die zu einem guten Tor und zu einem besseren Ergebnis hätte führen können. Gerade als Europarat haben wir die Chance - und als Parlamentarische Versammlung versuchen wir, sie mit größter Intensität zu nutzen -, auf die Kollegen und die Parlamente in anderen Ländern, inklusive Russlands, einzuwirken. In Russland sind Dinge gelungen, die ohne dieses Bemühen nicht zustande gekommen wären. Dass heute Beobachter des Europarates die einzigen internationalen Vertreter in Tschetschenien sind, mag nicht befriedigen und hat die Probleme nicht gelöst; es macht aber deutlich, welche Chancen es gibt. Ich wäre dankbar, wenn wir, Parlamente und Regierung - ich beziehe das nicht nur auf uns, sondern auch auf andere Regierungen -, intensiver und besser zusammenarbeiten könnten. Mein Petitum ist, dass wir in diesem Bereich besser werden und uns gemeinsam versprechen, das Beste aus der Sache zu machen. Denken wir nicht immer nur an uns, sondern auch an die anderen. Vergessen wir bei der heutigen 50-Jahr-Feier nicht, wie glücklich unsere politischen Väter und Mütter waren, als sie damals in die Mitte der europäischen Länder aufgenommen wurden. Die anderen sehen das heute auch so. Die Frage, wie ernst sie genommen werden und wie sehr sie sich bei uns aufgehoben fühlen, hängt davon ab, wie ernst wir sie nehmen. Das sollten wir im eigenen Interesse nicht vergessen. Alles Gute! Danke schön. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Helmut Lippelt, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Dr. Helmut Lippelt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001352, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs mit einigen laienhaften Bemerkungen - ich bin kein Jurist - zu dem vom Kollegen Bindig und von Frau Leutheusser-Schnarrenberger Vorgetragenen zur Wirkung der Menschenrechtskonvention beginnen. Bei Lektüre der Ratifizierungsdebatte im Bundestag von 1952 stellt man fest, mit welcher Emphase damals betont worden ist, dass man erstmalig ein europäisches Gesetz beschließe und es damit in die nationale Gesetzessystematik einführe. Es ist keine Frage: Der Menschenrechtsgerichtshof und der EuGH - wenn die GrundrechteCharta rechtskräftig wird - werden ihre Arbeit schon gut koordinieren und ihre Tätigkeitsbereiche abgrenzen. Trotzdem denke ich: Solange die EU der Konvention nicht als juristische Person beitreten kann, wird sie bei Überschneidungsfällen, die es immer geben wird, im Prozess selber nicht als beteiligte Partei auftreten können und es werden sich - so sehr man es auch verhindern will - unterschiedliche Traditionen von Rechtssprechung entwickeln. Gerade deshalb sollten wir massiv darauf drängen, dass die EU endlich juristische Person wird und beitreten kann, sodass wir diese - nicht schlimme, aber auf mittlere Sicht immerhin gegebene - Konfusion verhindern können. Es ist genug zur Geschichte und zur Bedeutung der Konvention gesagt worden. Die Konvention ist - wenn man sich ihr Zustandekommen 1950 genau anschaut eng mit der Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik und ihrer europäischen Einbindung verbunden. Sie ist ein Grunddokument von ähnlichem Rang wie das Grundgesetz selbst. Wenn man nachliest, wird man merken: Sie ist zugleich inhaltlicher Bestimmungspunkt des damaligen welthistorischen Gegensatzes gewesen. Das wird beispielsweise aus der Begründung des damaligen Kollegen Becker, F.D.P., deutlich: Er brauche nur über die Grenze zu schauen, wo Dörfer geräumt würden, dann wisse er, warum er das Gesetz mittrage. Dies wird auch aus dem Zuruf des damaligen KPD-Abgeordneten Heinz Renner deutlich, der dazu aufforderte, nach den Menschenrechten in Korea zu fragen. Dieser Zuruf stand stellvertretend für die Haltung der Sowjetunion. Sie war dem Europarat nicht beigetreten und hätte dies auch nicht tun können. Erst nach dem Zerfall der Sowjetunion entwickelte die Konvention eine große Anziehungskraft für Länder in ihrem ehemaligen Einflussbereich, aber auch für die GUS-Staaten selbst. Der Beitritt zur Konvention ist im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zum Europarat obligatorisch und ist für sie das entscheidende Mittel, um sich zu europäischen Werten und Normen zu bekennen. Mit diesem Prozess der Osterweiterung - der Kollege Hornhues hat es eben angesprochen - wird Europa früher und geographisch weit umfassender wiederhergestellt als durch die EU-Osterweiterung selbst. Aber auch dieser Prozess ist konfliktreich. Nicht zufällig gibt es wegen des Tschetschenienkrieges einen Konflikt zwischen Russland und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Ein ähnlicher Konflikt bahnt sich mit dem von der Parlamentarischen Versammlung zur Aufnahme vorgeschlagenen Aserbaidschan über die - entgegen den gemachten Zusagen - nicht verbesserte Situation der politischen Häftlinge dort an. Die Aufnahme von Belarus wurde wegen der dortigen Menschenrechtsverletzungen suspendiert. Das bedeutet: Die Funktion des Europarates und seines wichtigsten Instruments, der Konvention, hat sich geändert. War früher die Zugehörigkeit die Bestätigung des stattgefundenen Wandels zur Demokratie - trotz aller Hinweise von Ihnen, dass in den Ländern selbst damals viel verbesserungsbedürftig war -, ist heute die Aufnahmeprozedur mit ihren Stadien - Antrag, gründliche Überprüfung der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Situation des Landes, Aufnahme mit Auflagen, Monitoring der Erfüllung der Auflagen - zu einem Mittel zur Bewertung des demokratischen Wandels im Land selbst geworden. Sergej Kowaljow hat sich im Europarat nachdrücklich für die Aufnahme Russlands in den Europarat eingesetzt, wobei er nicht verschwiegen hat, dass Russland noch keine Demokratie nach europäischen Normen ist. Russland bedarf nach seiner Meinung des Dialogs. Er sagte damals: Ihr habt Russland aufgenommen und damit Verantwortung übernommen. Nun werdet dem gerecht, indem ihr den Konflikt führt, der geführt werden muss. Wir erwarten nach den Wahlen in Jugoslawien nun auch dessen Aufnahmeantrag, damit wir auch dieses Land auf dem Weg in eine Demokratie nach europäischen Normen unterstützen können. Zugleich freuen wir uns darüber, dass nach den letzten Wahlen in Kroatien die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Prozedur des Monitoring für Kroatien beenden konnte. Dies stelle ich mit großer Freude gerade heute fest, da der Präsident dieses Landes hier in Berlin unser Gast ist. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile dem Kollegen Peter Altmaier, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Peter Altmaier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002617, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Damen und Herren! Wir haben alle gemeinsam die Bedeutung der Menschenrechtskonvention nachdrücklich gewürdigt. Ich finde aber, dass wir es uns zu einfach machen, wenn wir nur in Nebensätzen auf die unglaublich schlechte Ausstattung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Sach- und Personalmitteln eingehen. ({0}) - Bei Ihnen, Herr Kollege Bindig, war es ein Hauptpunkt. Das erkenne ich ausdrücklich an. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention erleben derzeit eine Renaissance, die niemand vor dem Fall der Mauer und dem Verschwinden des Eisernen Vorhangs für möglich gehalten hätte. Wir hatten im letzten Jahr insgesamt 20 000 Beschwerden, von denen immerhin 8 000 registriert wurden. Der Gerichtshof hat nicht einmal im Ansatz die personellen und sachlichen Mittel, um diese Beschwerden in angemessener Zeit aufzuarbeiten. Das hat Konsequenzen: Es führt nicht nur dazu, dass die Frage, welche innerstaatlichen Gesetze und Akte mit den entscheidenden Prinzipien der Menschenrechtskonvention unvereinbar sind, oftmals jahrelang unbeantwortet bleibt. Es führt auch dazu, dass die Bürger, die vor dem Gerichtshof ihre Beschwerden, gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention, einreichen können, nicht nur eine Engelsgeduld haben müssen, sondern auch extrem langlebig sein müssen, wenn sie den Abschluss ihres Verfahrens noch erleben wollen. Das darf nicht sein. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass dieses Defizit behoben wird. ({1}) Frau Ministerin, auf eines möchte ich in aller Deutlichkeit hinweisen: Wir haben zwar Ihnen applaudiert, als Sie gesagt haben: Wir müssen das ändern. - Aber es ist ein offenes Geheimnis im Straßburger Gerichtshof, „dans les couloirs de la cour“, dass die Bundesrepublik Deutschland im Ministerkomitee ausgerechnet dasjenige Land war, das am wenigsten für die Aufstockung des Personals getan hat, übrigens in trauter Einmütigkeit mit Frankreich. Das heißt, wenigstens in diesem Bereich funktioniert der deutsch-französische Motor, aber leider Gottes nur im Rückwärtsgang. Das ist nicht ausreichend. Das müssen wir in den nächsten Jahren ändern. ({2}) Es ist viel über die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention gesagt worden. Sie ist vor allem für den Einzelnen bedeutsam, für den der Gang nach Straßburg oftmals die letzte Hoffnung ist, trotz innerstaatlicher Willkür von Behörden und Gerichten Recht zu bekommen. Das gilt übrigens nicht nur für die osteuropäischen Staaten und für die Türkei, sondern auch für die Staaten, die traditionelle Beitrittsstaaten der Menschenrechtskonvention sind. Niemand hätte es im Jahre 1950 für möglich gehalten, dass auch Staaten mit entwickelten Grundrechtskatalogen und mit langer rechtsstaatlicher Tradition wie Großbritannien, Frankreich und Deutschland vom Straßburger Menschengerichtshof immer wieder verurteilt werden, weil sie entscheidende Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht beachten. ({3}) Das eigentliche Geheimnis des Mechanismus der Menschenrechtskonvention ist nicht nur ihre Rechtsverbindlichkeit, sondern auch die in ihr enthaltene Möglichkeit, dass die Einhaltung der Grundrechte von einem unabhängigen internationalen Gerichtshof durchgesetzt wird. Weil das so ist, ist es wichtig, dass wir die Europäische Grundrechte-Charta, die wir in Nizza feierlich proklamieren werden, nicht nur verbindlich machen; vielmehr müssen wir auch dafür sorgen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf absehbare Zeit die Kompetenz bekommt, die Einhaltung der Grundrechte, die in der Charta niedergelegt sind, in der Praxis zu überwachen. Wenn das nicht geschieht, ist diese Charta das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. ({4}) Der entscheidende Punkt ist - dieser ist auch schon von Christian Schwarz-Schilling angesprochen worden -: Mit der Festlegung der Grundrechte in einer Charta und mit der Installation eines unabhängigen Gerichtshofes ist zum ersten Mal anerkannt worden, dass die Frage der Einhaltung und Umsetzung von Grund- und Menschenrechten eben nicht nur eine innere Angelegenheit der einzelnen Mitgliedstaaten und Nationalstaaten ist. ({5}) Dem Prinzip der universellen Geltung der Menschenrechte ist 1950 zum ersten Mal zum Durchbruch verholfen worden. Von da an lässt sich eine lange Entwicklung verfolgen, die bis hin zu der Debatte über die Frage geht, wann und unter welchen Umständen humanitäre Interventionen zulässig und möglich sind; denn es ist nicht hinnehmbar, dass die Menschen von den Staaten zu Objekten gemacht werden. Nein, die Menschen sind die Subjekte. Deshalb, Herr Kollege Hübner, finde ich es nicht in Ordnung, wenn Sie so tun, als ob das Instrument der humanitären Intervention im Grunde nichts anderes sei als eine Verlängerung imperialistischer Aspirationen der westlichen Staatengemeinschaft. Die humanitäre Intervention ist tatsächlich eine große Errungenschaft des Völkerrechtes. ({6}) Das Problem besteht vor allen Dingen darin, dass wir die Menschenrechte zu zögerlich umgesetzt haben, und nicht darin, dass wir zu oft reagiert haben. ({7}) Es ist in den letzten Wochen oft befürchtet worden, dass die Ausarbeitung der Europäischen GrundrechteCharta zu einer Schwächung des Mechanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention führen könnte. Das dürfen wir gemeinsam nicht zulassen. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch das Zustandekommen dieses neuen und großartigen Instruments des europäischen Menschenrechtsschutzes gestärkt wird. Ich glaube, dass dies auch möglich ist, und zwar aus zwei Gründen. Erstens. Die Europäische Menschenrechtskonvention hat bei der Ausarbeitung der Grundrechte-Charta Pate gestanden. Wir haben die Europäische GrundrechteCharta - ich war für dieses Hohe Haus im Konvent an der Ausarbeitung beteiligt - überall dort, wo es vergleichbare Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention gab, fast wortwörtlich so formuliert, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Wir haben sichergestellt, dass keine Bestimmung der GrundrechteCharta so ausgelegt werden kann, dass das Schutzgebot der Europäischen Menschenrechtskonvention unterschritten wird. Es gibt einen zweiten Grund: die unterschiedlichen Anwendungsbereiche beider Instrumente. Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt für das Handeln der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung nationalen Rechts und die Europäische Grundrechte-Charta gilt für das Handeln der europäischen Institutionen bei der Umsetzung und Anwendung europäischen Rechts. Damit füllen wir eine Lücke, die die EMRK bisher eben nicht füllen konnte, weil wir nur über die Hilfskonstruktion von Art. 6 der Europäischen Grundrechte-Charta imstande waren, ihrem Inhalt in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einfließen zu lassen. Ich bin überzeugt, dass zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eben keine Konkurrenzsituation entstehen wird, sondern dass beide gemeinsam dazu beitragen werden, dass der Grundrechtsschutz in Europa weiterentwickelt wird. Lassen Sie mich ein Wort sagen zur Frage des Beitritts der Europäischen Union zur EMRK. Ich weiß, dass diese Forderung von vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erhoben wird. Ich befürchte nur, dass die positive Beantwortung dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt Wasser auf die Mühlen all derer wäre, die sagen: Dann können wir uns ja die rechtlich verbindliche Aufnahme der Grundrechte-Charta in die EU-Verträge sparen. - Deshalb meine herzliche Bitte: Wir sollten diese Frage dann entscheiden, wenn sie ansteht, wenn es nämlich darum geht, in der großen Regierungskonferenz 2004 mit der Kompetenzabgrenzung, mit der Reform der Institutionen und mit der Aufnahme der Grundrechte-Charta einen ersten Schritt zu einem europäischen Verfassungsvertrag zu tun. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, was die effektive Durchsetzung von Menschenrechten nicht nur in Europa, sondern auch darüber hinaus angeht. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass der Druck aus dem Kessel nicht entweicht, wir müssen über diese Fragen diskutieren und wir müssen unsere nationalen Verantwortlichen, die Justizministerin, den Außenminister und vor allen Dingen den Finanzminister, immer wieder damit quälen, dass wir sie auch öffentlich fragen: Was tut ihr dafür, dass eure Sonntagsreden endlich auch zu den notwendigen praktischen Konsequenzen führen? Vielen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile der Kollegin Hedi Wegener, SPD-Fraktion, das Wort.

Hedi Wegener (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003254, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, mich in die Situation der Männer und Frauen hineinzuversetzen, die vor 50 Jahren, nach dem Ende des Krieges, bereit waren, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu erarbeiten. Das Gewissen Europas war nach zwei Katastrophen wieder präsent und handlungsfähig. Und nicht nur das! Der alte Kontinent erhob Anspruch auf eine weltweite Führungsrolle in der Frage der Menschenrechte. Es gab auch ein Vorbild: die UN-Charta. Die Europäische Menschenrechtskonvention geht aber teilweise weiter als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ihre Bestimmungen sind bei Missachtung und Verstößen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar. Die Ministerin hat es schon gesagt: Für mehr als 800 Millionen Menschen in mittlerweile 41 Staaten Europas ist die Europäische Menschenrechtskonvention zu einem Schutzsystem von unschätzbarem Wert geworden. Ein Katalog der Grundfreiheiten war also gerade nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges in Europa unverzichtbar geworden. Aber fast ganz Europa unter ein Wertesystem zu subsummieren hat auch Grenzen und begegnet Schwierigkeiten. Mit der Konvention in Europa ist ein wichtiger Schritt gemacht worden in einer Welt, die annähernd gleiche Wertesysteme hat. In den meisten europäischen Verfassungen, soweit die Länder eine haben, sind diese Grundrechte verankert. Die Diskussion um die EU-Grundrechte-Charta, die jetzt vorliegt, zeigt aber auch, dass die EMRK inhaltlich nicht ausreichend ist für eine Europäische Union als Wertegemeinschaft. Wir in Deutschland haben auch positive Beispiele für den Umgang mit Rechten von Minderheiten. Dänen sind im Landtag von Schleswig-Holstein vertreten; ebenso werden die Minderheitsrechte der Deutschen in Dänemark gewahrt. Auf beiden Seiten haben sie jeweils das Recht, ihre Kultur zu leben: in Schulen, in ihrer Sprache, in Bibliotheken, Sportvereinen. Das ist Alltag hier wie dort. Die Sorben sind ein weiteres Beispiel in Deutschland für eine geglückte Verankerung von Minderheitsrechten. Schauen Sie einmal über die Grenzen nach Europa. Ich nenne den Konflikt der Korsen in Frankreich, der Basken in Nordspanien, der Katalanen in Südspanien, der katholischen Iren in Irland, der Bretonen in Frankreich, der Südtiroler in Italien bis zur heutigen Zeit noch -, der ungarischen Minderheiten in Slowenien und der Slowakei, der Russen im Baltikum. Die Probleme sind eigentlich überall gelöst - theoretisch. Aber wie ist es in der Praxis? Es zeigt sich in Deutschland wie auch im übrigen Europa, dass es Akzeptanz in den Herzen und in den Köpfen geben muss. Herr Präsident, Sie haben vor einigen Tagen hier gesagt: Wir müssen das Anderssein akzeptieren lernen. Deutschland beweist seine Größe, wenn es die Selbstbestimmung aller und eigene Identitäten zulässt. Es gibt Menschengruppen, die dazu nur begrenzte Möglichkeiten haben. Trotz der Fortschritte sind die Menschenrechte für Mädchen und Frauen immer noch nicht gesichert. Weltweit werden Frauen geschlagen, vergewaltigt, verschleppt oder verstümmelt. Hinzu kommen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, die sich immer mehr durch die internationale organisierte Kriminalität verfestigen. Mehr als 1 000 Opfer von Menschenhandel pro Jahr haben wir allein in Deutschland. Das sind nur die ermittelten Fälle. Die Dunkelziffer ist vermutlich viel größer. Statistische Erhebungen belegen, dass sich das Delikt in Deutschland etabliert hat. Das ist organisierte Kriminalität. Hohe Gewinne bei relativ geringem Risiko sind ein starker Anreiz für die Täter. Die Umsätze allein im deutschen Rotlichtmilieu werden auf eine zweistellige Milliardenhöhe geschätzt. Frauenrechte werden demnach sehr oft nicht als Menschenrechte anerkannt. Ein grundlegendes Umdenken ist nur in Ansätzen spürbar. Noch ein Beispiel: Nach wie vor werden weltweit pro Jahr etwa 2 Millionen Mädchen an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt. Insgesamt sind davon 130 Millionen Frauen in der Welt betroffen. Wenn wir auch sagen, dass das Länder sind, die weit weg sind, so betrifft uns das Thema doch in einer Welt, die immer mehr zusammenrückt, in einem Deutschland, in einem Europa, das offen sein will für alle Menschen. ({0}) Selbst der Tod dieser Frauen - die Todesrate liegt bei 30 Prozent - wird um der Tradition und der Menschenehre willen einkalkuliert. Trotzdem wird Genitalverstümmelung in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt, weil die deutsche Rechtsprechung gesellschaftlich bedingte Gewalt nicht als staatliche Verfolgung und damit nicht als asylrelevant einstuft. Wie ist das möglich angesichts der hohen Qualität der Europäischen Menschenrechtskonvention, angesichts der vielen Bekenntnisse zur Notwendigkeit des Schutzes der Menschenrechte? Wie ist es möglich, dass sich erst in den letzten Jahren das Bewusstsein und die Wahrnehmung für Frauenrechte verstärken? Apropos Menschenbild: Die Behandlung des Themas Abschiebehaft und Flughafenasyl steht demnächst auf unserer Tagesordnung. In dieser Debatte steht aber schon fest: So können wir mit Menschen nicht weiter umgehen. ({1}) Auch wenn sie ihre Situation zum Teil selbst mit verschulden, muss die Unterbringung menschenwürdig sein; zumutbar reicht für mich nicht aus. Erst recht darf sie für die allein reisenden Kinder nicht noch zusätzlich traumatisierend sein. Todesfälle bei ihnen - das sind in Deutschland immerhin über 20 im Jahr - dürfen einfach nicht hingenommen werden. ({2}) Auch dürfen keine Übergriffe von Menschen erfolgen, die Staatsgewalt ausüben. ({3}) Neben den klassischen Rechten Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung, Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Diskriminierungsverbot sind die Rechte in den letzten Jahren durch Zusatzprotokolle verändert worden. Vor 50 Jahren gab es zum Art. 2 noch folgende Ausführungen: Niemand darf absichtlich getötet werden außer durch die Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. ({4}) Die Konvention hat in den letzten Jahrzehnten für ähnliche Abkommen in anderen Teilen der Welt Pate gestanden. Die Schaffung einer faktisch todesstrafenfreien Zone in allen Mitgliedsländern des Europarates ist durch das 6. Zusatzprotokoll Wirklichkeit. Aber gerade dieses Protokoll wirft Fragen auf: Fragen nach der Interpretation der Norm ebenso wie nach nationenübergreifenden Kompromissen, die auch wir eingehen müssen. Die Abschaffung der Todesstrafe war vor 50 Jahren noch nicht möglich. Es wird aber deutlich, dass es unterschiedliche Wertesysteme gibt, die eine generelle Abschaffung der Todesstrafe verhindern. Zumindest für mich ist es eine besondere Härte, mit einem Land freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, in dem die Todesstrafe eine akzeptierte Sanktion darstellt. Die Vereinigten Staaten von Amerika, eines der Mutterländer der Demokratie, geben meines Erachtens Anlass zur Besorgnis. ({5}) Seit dort 1977 die Todesstrafe wieder zugelassen worden ist, wurden 653 Menschen hingerichtet. Seit Beginn der 90er-Jahre ist ein enormer Anstieg der Zahl der Hinrichtungen festzustellen. So wurden seit 1993 nicht weniger als 450 Todesurteile vollstreckt. Mehr als 3 000 Gefangenen droht in den USA die Hinrichtung. Amnesty International ist kein anderes Land bekannt, in dem so viele Todesstrafenkandidaten in den Gefängnissen sitzen. Angesichts dieser Fakten ist der Anspruch der USA, den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weltweit zum Durchbruch zu verhelfen, kritisch zu hinterfragen. ({6})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich schließe die Aus- sprache. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/4403 abstimmen. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Zustimmung der PDS und im Übrigen Ablehnung ist der Ent- schließungsantrag abgelehnt. Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. mit dem Titel „50 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention“ abstimmen. Wer stimmt für den Antrag auf Drucksa- che 14/4390? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/4298 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Nun rufe ich die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 e so- wie Zusatzpunkt 4 auf: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundes- regierung Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Wege zum vorsorgenden Bodenschutz Fachliche Grundlagen und konzeptionelle Schritte für eine erweiterte Bodenvorsorge - Drucksache 14/2834 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1998 „Welt im Wandel - Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltänderungen - Drucksache 14/3285 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({1}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Tourismus c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 2000 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen Schritte ins nächste Jahrtausend - Drucksache 14/3363 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({2}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Tourismus d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich ({3}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Novellierung der Verpackungsverordnung und Flexibilisierung der Mehrwegquote - Drucksache 14/3814 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({4}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({5}) - zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes der Böden - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, Hildebrecht Braun ({6}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention - Drucksachen 14/2567, 14/983, 14/3711 Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Wieczorek ({7}) Christa Reichard ({8}) Winfried Hermann Eva Bulling-Schröter ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Börsenhandel mit Emissionszertifikaten in Deutschland konkret vorbereiten - Drucksache 14/4395 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({9}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Marion Caspers-Merk, SPD-Fraktion.

Marion Caspers-Merk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000325, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schritte ins nächste Jahrtausend“ hat der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen sein Umweltgutachten genannt und damit die Erwartungen an die Bundesregierung hinsichtlich der Gestaltung der Umweltpolitik in den nächsten Jahren formuliert. Vizepräsidentin Anke Fuchs Betrachtet man die einzelnen Punkte des Gutachtens, stellt man fest, dass sich nach den letzten zwei Jahren niemand verstecken muss. Sehen wir uns zunächst das Thema Nachhaltigkeit an. Hier hat die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ eine einmalige Wirkungsgeschichte. Noch nie wurden Forderungen politisch so zeitnah aufgegriffen, noch nie ist es gelungen, ein Thema in der Politik so dauerhaft zu verankern, und noch nie hat eine Bundesregierung Empfehlungen einer Enquete-Kommission dermaßen deutlich in ihren Koalitionsvertrag übernommen. Bislang mussten sich die Mitglieder von EnqueteKommissionen bewusst sein, dass ihre Arbeitsergebnisse erst mit einer großen zeitlichen Verzögerung wahrgenommen und vor allem umgesetzt werden. So hatte beispielsweise die Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“ eigentlich alle grundsätzlichen Linien der Klimaschutzpolitik zu einem frühen Zeitpunkt, nämlich in der 12. Legislaturperiode, erarbeitet. Aber es dauerte einige Jahre, bis sich die Bundesregierung die Klimaschutzziele zu Eigen gemacht hat. Wir sind noch immer dabei, die Forderungen umzusetzen; denn ein umweltpolitisches Ziel ist schnell formuliert, aber die Umsetzung wichtiger Schritte dauert. Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung bei diesem Thema nun mit ihrem Klimaschutzprogramm Ernst gemacht hat. ({0}) Im Umweltgutachten wird gefordert, eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten. Auch dazu gab es in diesem Sommer einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Ebenso gibt es beim Zukunftsinvestitionsprogramm einige Punkte, in denen Forderungen der EnqueteKommission aufgegriffen worden sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Themen flächensparendes Bauen, Altbausanierung und Biotopverbundsysteme, alles Forderungen der Enquete-Kommission, die sich jetzt in konkretem Handeln wieder finden. Ich finde, es ist ein enormer Fortschritt - gerade in einer Zeit, in der die Baukonjunktur weggebrochen ist -, dass wir 400 Millionen DM in die Altbausanierung investieren und damit einen deutlichen Impuls Richtung Nachhaltigkeit geben. Es ist ökologisch vernünftig, dass Altbauten vernünftig gedämmt und nicht nur pinselsaniert werden; es ist ökonomisch vernünftig, hier ein Anreizprogramm zu schaffen, um Investitionen vor allem beim Mittelstand zu bewirken; und es ist sozial vernünftig, gerade in einer Zeit, in der Bauarbeiter arbeitslos werden, ein deutliches Zeichen zu setzen. Sie sehen also: Es wurden nicht nur Forderungen gestellt, sondern mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm ist es uns jetzt gelungen, in die richtige Richtung zu gehen. ({1}) Zu einem weiteren wichtigen Punkt, der Abfallwirtschaft, finden sich in dem Umweltgutachten zwei Forderungen, die wir heute ganz aktuell aufgreifen können: eine Änderung der TA Siedlungsabfall und eine Novelle der Verpackungsverordnung. In beiden Bereichen sind wir einen guten Schritt weitergekommen. Die TASi ist vonseiten der Bundesregierung bereits beschlossen worden; das Thema liegt jetzt im Bundesrat. Nach jahrelangem Streit um die beste Art der Abfallbeseitigung - Müllverbrennung oder biologisch-mechanische Verfahren - haben wir hier zu einer Entscheidungsfindung beigetragen, indem wir bei der TASi hohe Standards eingeführt und gleichzeitig den Kommunen gesagt haben: Wer diese Standards erfüllt, hat die Chance, selbst zu entscheiden, mit welcher Technik er dieses Thema angeht. So heben wir den jahrelangen Investitionsstau durch konsequentes Handeln auf und schaffen es, den alten Streit zwischen Verbrennern und Kompostierern ein Stück weit zu befrieden. ({2}) Auch mit der Novelle der Verpackungsverordnung sind wir seit gestern Abend einen guten Schritt weiter. Wir haben es beim Thema Abfallpolitik immer mit 80 Millionen Expertinnen und Experten zu tun. Das macht das Thema so spannend: Beim Thema Mülltrennung kann jeder mitreden. Die positiven Ansätze in der Abfallpolitik - dass Abfälle vermieden werden - wollen wir in eine zukunftsfähige Verpackungspolitik übertragen, die ökologisch vorteilhafte Verpackungen stützt und ökologisch eindeutig nachteilige Verpackungen diskriminiert. Das ist ein Punkt, bei dem das UBA-II-Gutachten, das in diesem Sommer vorgelegt wurde, Klarheit gebracht hat. Denn schon zum zweiten Mal hat eine Ökobilanz klar gemacht, welche Verpackungen ökologisch vorteilhaft und welche Verpackungen ökologisch eindeutig nachteilig sind. Wie haben Handel und Industrie auf diese beiden Gutachten reagiert? Wir mussten eine dramatische Dosenflut zur Kenntnis nehmen. Hatten Dosen 1991 noch einen Anteil von 12 Prozent am Biermarkt, so liegen sie heute bei über 20 Prozent. Die Zahlen, die bei einer Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion Anfang dieser Woche genannt wurden, zeigen in eine noch dramatischere Richtung. Die Mehrwegquote wird schon zum zweiten Mal deutlich verfehlt. Heute liegt auch ein Antrag der F.D.P. zum Thema Verpackungsverordnung vor. Frau Kollegin Homburger, ich bin mir sicher, dass Sie diesen Antrag im mittelständisch geprägten Baden-Württemberg nicht vorzeigen können. Denn Sie fordern eine Flexibilisierung der Mehrwegquote; Sie sagen aber nicht, wohin Sie wollen. Sie fordern, kein Pfand einzuführen; Sie bieten aber keine Alternative, wie die Mehrwegquote gestützt werden kann. Ich kann mir vorstellen, wie diese Politik bei den vielen mittelständischen Brauereien und Mineralbrunnen ankommt. Was haben Sie eigentlich bei der ganzen Debatte um die Verpackungsverordnung gelernt? ({3}) Wenn jetzt schon zum zweiten Mal eine Ökobilanz deutlich macht, dass es ökologisch klar vorteilhafte und ökologisch klar nachteilige Verpackungen gibt, dann ist die Politik zum Handeln aufgefordert. Wir haben eine weitere Entwicklung zu berücksichtigen: das neue „working paper“ der EU-Kommission. Sie stimmt mit uns darin überein, dass in Europa anspruchsvollere Verwertungsquoten und darüber hinaus eine Mindestmehrwegquote vorgeschrieben werden müssen. Da kann man nun argumentieren: In dem Papier ist erst einmal von 20 Prozent die Rede; das ist doch sehr wenig; wir sind bei 70 Prozent. - Man muss aber sagen, dass damit in fünf europäischen Staaten erstmals Mehrwegsysteme vorgeschrieben würden. Wir sehen doch, dass wir mit unserer Politik, eine anspruchsvolle Verpackungsverordnung zu machen und den Schutz der Mehrwegquoten durchzusetzen, in die richtige Richtung gegangen sind. Europa zeichnet unseren Weg nun ein Stück weit nach. Ich bin sehr froh, dass die Umweltminister der Länder sich gestern auf eine deutliche Empfehlung geeinigt haben - lediglich ein Bundesland hat nicht zugestimmt -, eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Verpackungen einzuführen und den Grundsatz „Mehrweg ist besser als Einweg“ da, wo wir es nachweisen können, in politisches Handeln umzusetzen. Ich glaube, dass damit ein monatelanger Streit richtig beendet wurde. Frau Homburger, eines kann ich nicht begreifen. Wenn wir Umweltpolitik nach Ihrem Motto machen würden, was würde das für andere Politikfelder bedeuten? Wenn eine Quote nicht erreicht wird, dann ändern wir sie. Überlegen Sie einmal, was das zum Beispiel im Immissionsschutz bedeuten würde! Wenn ein Grenzwert überschritten wird, dann erhöhen wir ihn. Damit verabschiedet sich die Umweltpolitik völlig. Ich muss sagen, ich war einigermaßen entsetzt, als ich Ihren Antrag gelesen habe. Denn ich weiß, dass Sie eine solche Umweltpolitik nicht im Ernst fordern können. ({4}) Die SPD-Bundestagsfraktion muss nach der Anhörung und der Erklärung der Umweltminister drei Dinge deutlich herausstellen: Erstens. Wir werden die Verpackungsverordnung novellieren. Zweitens. Wir werden eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Verpackungen einführen. Drittens. Das Pfand bleibt bestehen. Frau Merkel ist bei der letzten Novelle 1998 bei der Pfandpflicht geblieben. Ich bin einmal gespannt, wie sich die Kollegen der Union zu unserem Vorschlag verhalten werden. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass auch die B-Länder, also auch Bayern und Baden-Württemberg, gestern der Pfandpflicht zugestimmt haben. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass sich Frau Merkel von einmal gefundenen Instrumenten in der Umweltpolitik verabschiedet. Deswegen sind wir sehr gespannt, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf diesen Vorschlag reagieren werden. ({5}) Für uns gilt es, den Pfad der Zukunftsfähigkeit weiter zu gehen. Ich glaube, dass wir im Bereich der Abfallpolitik die Vorstellungen, die der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen geäußert hat, schon ein ganzes Stück umgesetzt haben. Auch bei der Nachhaltigkeit sind wir auf einem guten Weg; ein Kabinettsbeschluss dazu und das Klimaschutzprogramm liegen bereits vor. Man muss zwar zugeben, dass wir noch nicht alles erreicht haben. Aber es gilt auch: Nachhaltigkeit erreichen wir nicht über Nacht, sondern Schritt für Schritt durch konsequentes Handeln. Vielen Dank. ({6})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile nun dem Kollegen Dr. Klaus Lippold, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Dr. Klaus W. Lippold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001353, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt Halbzeit der rot-grünen Regierung. Die rot-grüne Koalition ist vor zwei Jahren mit der Aussage angetreten: Die ökologische Modernisierung ist die große Chance, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und mehr Arbeit zu schaffen. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, dass unser Land hierbei eine Vorreiterrolle einnimmt. Das war die Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung. ({0}) Heute können wir festhalten, dass dieses Ziel nicht erreicht worden ist. ({1}) Der Sachverständigenrat bringt ganz deutlich zum Ausdruck, dass mit Ihrer Koalition in diesem Bereich hoch gesteckte Erwartungen verbunden waren, die sich schlicht und einfach nicht erfüllt haben. Sie hatten den Mund zu voll genommen und haben hinterher nicht sehr viel Konkretes vorgelegt. Zu dem, was Sie konkret vorgelegt haben, nimmt der Sachverständigenrat deutlich Stellung. Ich komme jetzt auf ein Thema zu sprechen, das wir in der letzten Zeit häufiger hier diskutiert haben: die so genannte Ökosteuer. Dies ist meines Erachtens zu Recht geschehen, weil die Ökosteuer der falscheste Weg ist, den man gehen kann. Der Sachverständigenrat sagt hierzu - er bestätigt damit unsere Auffassung, dass Sie mit diesem Instrument keine Lenkungswirkung erreichen -: Welche Umweltinanspruchnahme durch das Gesetz in erster Linie vermieden werden soll, geht aus der Zielsetzung nicht hervor. Damit wird hier in Abrede gestellt, dass Sie mit diesem Instrument eine Umweltschutzfunktion erreichen können. Es wird auch gesagt, dass es andere Instrumente gibt, die wesentlich besser geeignet wären, dieses Ziel zu erreichen, als es eine Ökosteuer - zumal diese vermeintliche Ökosteuer - vermag. ({2}) Warum verfolgt die Bundesregierung nicht, wie der Sachverständigenrat sagt, den konsequenten Weg, Zertifikate in die Überlegung mit einzubeziehen und dazu zumindest Lösungsansätze zu formulieren? Im Umweltgutachten heißt es: Das System handelbarer CO2-Lizenzen bzw. vergleichbare Lösungen für andere klimarelevante Gase stellt die ökologisch und ökonomisch überlegene Lösung dar. Ich sage ganz deutlich: Der Weg ist falsch und das Ziel ist nicht bekannt. Trotzdem halten Sie stur an Ihrem Vorhaben fest, weil dies ein Kernstück so genannter rot-grüner Umweltschutzpolitik sein soll. Dies geschieht zulasten der Menschen, die Sie damit abstrafen, ohne dass für den Umweltschutz etwas erreicht wird. Sie belasten die sozial Schwachen und gefährden Arbeitsplätze. Trotzdem negieren Sie diese negativen Auswirkungen und sagen: Die Menschen werden das schon irgendwie regeln. Diese sträfliche Arroganz lassen wir Ihnen nicht durchgehen. ({3}) - Herr Müller, bei Ihnen findet doch in letzter Zeit die Umweltdiskussion kaum statt. Also muss ich schon einmal zu Herrn Trittin herüberschauen. Ich komme zum nächsten Punkt, nämlich zur pauschalen Stromsteuer. Der Sachverständigenrat sagt: Der Wirtschaft und den Haushalten wird mit der pauschalen Strombesteuerung eine unnötige Zusatzlast auferlegt. Wann äußern sich Wissenschaftler gegenüber einer Bundesregierung eigentlich so offen und kritisch? - Sehr selten. Wenn sich der Sachverständigenrat gezwungen sieht, mit dieser Bundesregierung so Klartext zu sprechen, dann müssten Sie doch endlich einmal ins Nachdenken kommen, von Ihrer ideologischen Verbiesterung abgehen und die Dinge anders betrachten. ({4}) Dies sind schließlich keine Zitate aus einer Pressemitteilung der CDU/CSU, sondern Zitate aus dem Gutachten des Sachverständigenrates. Ich komme zu einem Kernpunkt der Ökologie, einem Punkt, den auch Herr Loske verschiedentlich angemahnt hat: Naturschutz. Sie haben versprochen, dieses Thema mit größter Intensität anzugehen. Aber nach zwei Jahren rot-grüner Regierung liegt noch immer kein Gesetzentwurf vor. Es erfolgt eine Ankündigung nach der anderen, aber im Kabinett wird nicht gehandelt. Lassen Sie doch die Politik der Ankündigungen und tun Sie einmal etwas! Legen Sie eine Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz auf den Tisch, damit wir darüber diskutieren und im Naturschutzbereich etwas verbessern können. ({5}) Bislang waren von Ihnen zu verschiedenen Bereichen - ich nenne nur die Biotopnetze - lediglich vollmundige Ankündigungen zu hören. Geschehen aber ist hier nichts. Nichts als Ankündigungen! Sie lassen in dieser Frage - das wird aus Gesprächen mit den Naturschutzverbänden erkennbar - die Naturschützer im Stich. Ich sage es ganz deutlich: Wir wollen Naturschutz und wir wollen mehr Naturschutz, aber nicht gegen die Landwirtschaft, wie Sie es tun, sondern mit der Landwirtschaft. An die Spitze stellen wollen wir dabei den Vertragsnaturschutz. ({6}) Da könnten Sie endlich einmal in Bewegung kommen, anstatt in Ihrer verbohrten Situation, in der Sie sich befinden, zu verbleiben. ({7}) Ich komme zu einem weiteren Punkt. Der Sachverständigenrat stellt völlig zu Recht fest, dass Deutschland beim Klimaschutz im internationalen Vergleich zurückgefallen ist; wir haben die Vorreiterrolle eingebüßt. Wir haben in diesem Hause schon mehrfach deutlich gemacht, dass Sie hier nicht innovativ sind. Was Sie tun, ist, die Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, fortzuführen. ({8}) Sie haben das IMA-Programm verspätet vorgelegt; wir werden dies hier hoffentlich einmal ausführlich diskutieren. Aber auch darin haben Sie lediglich Ziele formuliert; alle Vorstellungen, Vorschriften, Erlasse, Verordnungen und Vereinbarungen sind nur Ziele. Konkretisieren Sie dies doch einmal! Sagen Sie, wie Sie diese Ziele umsetzen wollen! Sie haben offensichtlich - das ist neu - die Praxis der Selbstverpflichtungserklärungen mit der Wirtschaft fortgeschrieben. Das ist etwas, was wir schon lange gefordert haben. Heute aber werden Selbstverpflichtungen nicht mehr festgeschrieben. Es wird vorsichtigerweise nur etwas paraphiert, wie zum Beispiel der Konsensvertrag mit der Wirtschaft. Was ist das eigentlich für eine neue Form? Gibt es jetzt noch nicht einmal mehr klare Vereinbarungen? Sie paraphieren, weil Sie sich schlussendlich doch nicht vollends einig sind. Lassen Sie das und legen Sie eine wirkliche Selbstverpflichtung vor, damit wir darüber sprechen können! Das alles aber tun Sie nicht. Damit erfolgt Entscheidendes zu spät. Es gibt eine Reihe anderer Punkte in diesem Bereich, die moniert werden müssen. Wie gehen Sie eigentlich in die internationalen Verhandlungen? Wie gehen Sie in die nächste Klimaschutzkonferenz? Vor einigen Wochen haben Sie, Herr Trittin, mit dem englischen Umweltminister einen wunderschönen Zeitungsartikel zustande gebracht, in dem steht, was man alles machen müsste, was man alles machen sollte. Nur, Sie haben nichts gemacht. Es gibt kein strategisches Papier, kein operatives Programm von Ihnen, das einmal diskutiert worden wäre. Ganz im Gegenteil: Sie stolpern in die Verhandlungen mit den USA, die klare Vorstellungen haben. Obwohl wir Ihnen das schon zu Kioto ins Stammbuch geschrieben haben, dass wir sofort über eine Strategie nachdenken müssen Dr. Klaus W. Lippold ({9}) - damals hat das Frau Merkel noch auf den Weg gebracht -, haben Sie das über zweieinhalb Jahre verschlampt. ({10}) Wenn man mit zuständigen Wissenschaftlern spricht, sagen die: Auf diesem Ohr ist der Minister taub. Was ist denn heute mit Treibhausgasemissionen? Wie soll das konkret aussehen? Wie sollen die Zertifikate gehandelt werden? Wie stehen Sie zur Senke? Die Frage ist nicht, worüber Sie noch einmal nachdenken müssten. Nein, in ein paar Wochen ist diese Klimakonferenz und von Ihnen liegt nichts vor außer warme Luft. Das können wir Ihnen so nicht durchgehen lassen. ({11}) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte jetzt noch auf verschiedenes anderes aufmerksam machen: dass Sie keine ausgewogene Energiekonzeption haben, die langfristig abgestimmt und strategisch auf Umweltschutz hin orientiert ist - auch das schreibt Ihnen der Sachverständigenrat ins Stammbuch -, dass Sie in verschiedenen anderen Bereichen, zum Beispiel dem Ökoaudit, total versagen. Sie wollen, dass die Wirtschaft mehr in Sachen Ökoaudit unternimmt. Seit fünf Jahren wird darüber gesprochen - noch unter der alten Bundesregierung, die dies wollte -, dass für die Betriebe, die Ökoaudit machen, ein Anreiz geschaffen wird. Das haben Sie auf Eis gelegt. Davon haben Sie sich verabschiedet. Jetzt müssen Sie feststellen, dass Ihnen der Sachverständigenrat ins Stammbuch schreibt: Hier passiert nichts mehr, obwohl sich die ISO 14 000 längst weiterentwickelt. Sie führen „Ökoaudit“ zwar immer noch im Munde, aber Sie tun nichts, um das Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen daran zu wecken und es entsprechend umzusetzen. Ganz im Gegenteil! Das sind Schwachpunkte, Herr Trittin. Das sind Kernpunkte, die wir Ihnen so einfach nicht durchgehen lassen können. Es wäre viel besser, Sie hätten eine Vision, Sie hätten einen strategischen Ansatz und entwickelten daraus operativ etwas. Genau das - sagt der Sachverständigenrat - ist bei Ihnen nicht der Fall. Wir bedauern das. So kommen wir mit der Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter. ({12}) Dass die Jugendlichen langsam desinteressiert werden, liegt nicht zuletzt daran, dass Sie eine solche Bilanz vorlegen. Herzlichen Dank. ({13})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Jetzt hat der Bundesminister Jürgen Trittin das Wort.

Jürgen Trittin (Minister:in)

Politiker ID: 11003246

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gelegentlich habe ich mich gefragt, warum die Beifallsfreudigkeit bei der Union so groß ist. Ich habe heute eine Erklärung dafür gefunden. Weil Sie immer den gleichen Text vortragen, wissen die Kollegen schon genau, wann sie klatschen müssen. Insofern brauchen sie nicht zuzuhören. ({0}) Im Ernst: Ich habe diese Rede von Herrn Lippold in diesem Hause schon mindestens zehn Mal gehört. Sie besteht im Wesentlichen darin, uns mitzuteilen: Herr Lippold ist gegen eine Ökologisierung des Steuersystems. Herr Lippold ist gegen die Kernenergie. ({1}) - Entschuldigung! Jetzt habe ich ihn in Verdacht gebracht. Er ist natürlich dafür. Ich bitte um Nachsicht, Herr Kollege. Abschließend informiert er uns darüber, dass er von den strategischen Vorstellungen der Bundesregierung zum Klimaschutz keine Ahnung hat. Sehen Sie, ich bin ja für vieles zuständig, lieber Kollege Lippold. Aber für Ihre eigene Ahnungslosigkeit und die Unfähigkeit oder den Unwillen zu lesen, dafür bin ich nicht verantwortlich. ({2}) Wenn Sie sich auf den Sachverständigenrat für Umweltfragen berufen, rate ich dringend dazu, ({3}) das Gutachten einmal in Gänze zu lesen, ({4}) einmal zu lesen, was er über die Notwendigkeit des Ausstiegs aus der Atomenergie schreibt: Die Frage der Endlagerung von Atommüll ist von denjenigen, die den Einstieg in diese Technologie zu verantworten haben, nie gelöst worden. ({5}) Ich rate Ihnen auch dringend, mit Ihren vollmundigen Erklärungen zum Naturschutz sehr zurückhaltend zu sein. Zu dem, was die Sachverständigen dort einklagen und von uns erwarten, ({6}) haben wir einen Referentenentwurf vorgelegt. Hingegen wird in allen CDU-Landesverbänden und deren befreundeten Organisationen massiv gegen eine Verbesserung des Naturschutzes mobil gemacht. ({7}) Dr. Klaus W. Lippold ({8}) Ich fürchte, Sie werden an dieser Stelle enden wie an anderen: dass Sie hier im Bundestag lautstark etwas fordern, was Sie zunächst in den Ländern und schließlich gemeinsam bekämpfen. Das ist das umweltpolitische Profil der Union. ({9}) - Von wegen „Schmarren!“, Herr Kollege - das soll ja ein freundliches bayerisches Wort sein, habe ich als Fischkopf mir sagen lassen -, ich kann es Ihnen durchdeklinieren. ({10}) Sie haben jahrelang gefordert - auch das steht im Gutachten des Sachverständigenrates -, wir sollten verhindern, dass es Scheinverwertung gibt und dass, wie es bisher der Fall ist, immer noch mehr als 50 Prozent des Abfalls ohne Vorbehandlung auf einer Deponie landen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Verordnungsentwurf verabschiedet und vorgelegt, der ein Versäumnis von Ihnen beseitigt und ein Verbot der Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle auf Deponien zum Ziel hat. Das geschieht nicht in Form einer technischen Anleitung, sondern in Form einer bußgeldbewehrten Verordnung, auf deren Grundlage jeder Bürger und jeder Anlieger einer Deponie klagen kann. Was höre ich aus dem Lande Baden-Württemberg als erstes Echo darauf? - Wir sind dagegen! Wir sind dagegen, sagen sie, obwohl wir sehr genau wissen, dass unsere Gemeinden unter Scheinverwertung und dem Entzug von Gewerbemüll leiden. Sie selber haben einmal die Durchsetzung der TASiedlungsabfall und damit die Beendigung der Deponierung auf niedrigen Standards zum Jahre 2005 gefordert. In dem Moment, da wir das machen, sind Sie aber dagegen und versuchen, dieses im Bundesrat zu blockieren. ({11}) Das ist Ihre Logik und entspricht der Art und Weise, wie Sie Umweltpolitik machen. Entsprechend verhalten Sie sich auch gegenüber den Gemeinden in der Frage von Planungssicherheit und Ökologie beispielsweise im Abfallsektor. Ich möchte es an dieser Stelle bei diesem Hinweis belassen und nur noch eine Anmerkung zum Thema Klimaschutz machen. Sie können uns natürlich vorhalten, wir hätten nur Ziele vorgelegt. Aber anders als Sie haben wir nicht ein Globalziel genannt, sondern erstmalig den privaten Haushalten, dem Verkehr und der Industrie konkrete Reduktionsziele vorgegeben und außerdem den Unternehmen zur Erreichung dieser Reduktionsziele, zum Beispiel bei der Gebäudesanierung oder bei der Verlagerung von Gütern auf die Bahn, konkret Geld zur Verfügung gestellt. Wir haben Instrumente wie zum Beispiel die entfernungsabhängige Autobahngebühr für LKWs benannt. Wir haben diese Instrumente auch implementiert, zum Beispiel in Form der Ökosteuer, die einen Anreiz zum Energiesparen darstellt. Wenn Sie aber gegen diese Instrumente sind, dann sagen Sie das und behaupten bitte nicht, wir hätten lediglich Ziele vorgelegt. In der Tat haben wir diese Ziele sektoral sehr präzise bestimmt und mit entsprechenden Instrumenten versehen. ({12}) Ich bin jetzt sehr gespannt, wie sich die beiden Fraktionen CDU/CSU und F.D.P. in der aktuellen politischen Debatte etwa zu der Frage verhalten werden, wie wir künftig damit umgehen, dass ökologisch unverträglichere Verpackungen, zum Beispiel für Getränke, im Vormarsch sind. Sie müssen es sich einmal klar machen: In diesem Lande wurden in diesem Jahr 183 Millionen Bierdosen mehr als im Jahre zuvor verkauft; und das bei stagnierendem Bierabsatz. Das hat auch Auswirkungen innerhalb der Wirtschaft, zum Beispiel auf das Verhältnis zwischen kleinen und großen Brauereien. ({13}) Große Brauereien können beides anbieten, kleine Brauereien müssen sich entscheiden. Kleine Brauereien haben sich auf die Verpackungsverordnung des Herrn Töpfer, die Frau Merkel mit der F.D.P. erst 1998 verändert hat, verlassen und haben in Mehrwegsysteme investiert. ({14}) Sie erwarten von dieser Bundesregierung, vom Bundestag und vom Bundesrat, dass dieses Vertrauen in die Rechtsordnung nicht enttäuscht wird. Sie haben gute Gründe dafür, denn auch die zweite Ökobilanz für Getränkeverpackungen hat zu dem eindeutigen Ergebnis geführt, dass Dosen und Einwegglas ökologisch nachteilig sind. Wir sollten daraus gemeinsam die Konsequenz ziehen und uns von einer Verordnung vom Anfang der 90er-Jahre, deren Kompromisscharakter unübersehbar ist und die an einigen Stellen unlogisch ist - wenn sie zum Beispiel jetzt so in Kraft treten würde, würde Pfand auf die Dose Bier erhoben, aber auf die Dose Cola nicht -, zugunsten einer einfachen und klaren Regelung verabschieden. Egal, wie man zur Frage „Dose oder Einwegglas“ steht, Tatsache ist: Ökologisch auch nur in die Nähe des Vertretbaren kommen diese Verpackungen nur dann, wenn sie tatsächlich verwertet werden. Damit sie verwertet werden, ist das Pfand unzweifelhaft ein vernünftiges Instrument. Ich bin völlig gegen dieses Gerede vom „Zwangspfand“, das man von Herrn Henkel und anderen hört. Ist denn jemand gezwungen, seine Dose in die Landschaft oder auf die Straße zu werfen? Niemand zwingt ihn dazu! Jeder kann seine Dose zurückbringen und bekommt sein Pfandgeld. ({15}) Ich freue mich, dass die Umweltminister aller Länder unabhängig von der Parteizugehörigkeit - bei der TA Siedlungsabfall haben wir andere Erfahrungen gemacht; ich habe das zu Beginn meiner Rede beschrieben - zu der von mir vorgeschlagenen einfachen Regelung - weg von dem ganzen Quotengerede hin zu einer künftigen Unterwerfung aller ökologisch nachteiligen Verpackungen unter eine Pfandpflicht, um ihre Verwertung sicherzustellen - Ja gesagt haben. Dies wird für die Getränkewirtschaft in diesem Lande Folgen haben. Dieser Vorschlag wird vom Städte- und Gemeindebund, vom Deutschen Landkreistag, vom Städtetag, von den mittelständischen Brauereien in diesem Lande und vom Getränkefachhandel unterstützt. Wir haben es mit einer sehr breiten Koalition, gerade was die Wirtschaft angeht, zu tun - sofern man die Aussagen der Wirtschaft nicht mit dem ideologischen Gerede des BDI-Präsidenten verwechselt. An dieser Stelle muss ich Ihnen auch im Hinblick auf den Antrag der F.D.P. eines sagen: Wettbewerb und Ökologie stellen uns die klare Aufgabe, dass wir aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht zulassen dürfen, dass mithilfe von Einweg kleine ortsnahe Unternehmen mit ihren ökologisch vorteilhaften Verpackungen von großen Brauereien und Brunnen vom Markt gefegt werden. Wer dabei tatenlos zuschaut, der kann für sich nicht in Anspruch nehmen, für den Mittelstand in diesem Lande zu sprechen. ({16}) Ich füge eines hinzu: Von der CDU ist der unselige Begriff der „deutschen Leitkultur“ in den Raum gestellt worden. ({17}) - Das sage ich Ihnen gleich. - Wenn sich dieser Trend hin zu immer mehr großen Brauereien und zur Verdrängung von kleinen Brauereien fortsetzt, dann würde das in der Tat einen Teil unserer Kultur - in Deutschland gibt es eine vielfältige Bierkultur: von Weizen bis Pils, von Kölsch bis Alt - zerstören. Deswegen freue ich mich, dass Schwarze, Rote und Grüne anders als die Blau-Gelben dafür sind, dass wir diesen Teil unserer vielfältigen Kultur gemeinsam erhalten. ({18})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Lippold das Wort.

Dr. Klaus W. Lippold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001353, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Herr Minister, ich möchte einige wenige Anmerkungen machen. Der vermeintliche Vorwurf, hier werde immer wieder das Gleiche erzählt, trifft uns nicht. Solange Sie mit Ihren Defiziten nicht aufräumen, werden wir den Finger immer wieder in die Wunde legen und sagen, was Sie nicht tun. Sie haben sich gerade wieder zu den wesentlichen Punkten, die wir vorher angesprochen haben - strategisches internationales Vorgehen beim Klimaschutz -, völlig ausgeschwiegen. ({0}) Es muss angesprochen werden, dass Sie auf diesem Gebiet ein absoluter Versager sind. ({1}) Bei Ihnen langt es gerade dazu, einen Artikel zusammen mit einem Umweltminister einer anderen Nation zu schreiben. Sie sind aber nicht in der Lage, strategisch und operativ zu arbeiten, wie es zum Beispiel die USA tun. Herr Trittin, ich komme zur Kernkraft. Dass sich diejenigen, die Endlagerprojekte verhindern, hier hinstellen und sagen: „Da passiert nichts“, ist - das sage ich so deutlich - wirklich eine große Unverschämtheit. Sie tun alles, damit eine geordnete Endlagerung nicht möglich ist, und dann berufen Sie sich darauf, dass es in Deutschland zurzeit keine gesicherte Endlagerung gebe. Setzen Sie doch einmal den Weg fort, den Sie mittlerweile koalitionär vereinbart haben! Denken Sie auch daran, dass Sie noch einen Konsensvertrag zu erfüllen haben! Herr Trittin, bei bestimmten Dingen wird immer wieder deutlich, dass Sie in der langen Kette der Umweltminister derjenige sind, der am wenigsten Detailkenntnisse besitzt. Sie haben gerade zu Baden-Württemberg gesagt, das Land akzeptiere keine Vorbehandlungen. Das ist völlig falsch. Wir haben erst gestern Gespräche mit Vertretern dieses Landes geführt. Dabei ist sehr deutlich geworden, dass man von der Grenzlinie 2005 nicht abweichen will. Sie sollten sich besser informieren. Sie sollten nicht bei Ihren Kernthemen - sie sind falsch, siehe Ökosteuer bleiben und Sie sollten nicht so dummes Zeug reden, wie Sie es gerade gemacht haben. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen. ({2}) Herr Trittin, zur Gebäudesanierung. Das, was an Ihrer Politik gut ist, kommt von uns. Die KfW-Programme zur Gebäudesanierung haben die unionsgeführten Parteien gemeinschaftlich mit der F.D.P. auf den Weg gebracht. Sie führen das fort. Wir haben Ihr Vorhaben übrigens nicht kritisiert, weil wir im Gegensatz zu Ihnen das, was vernünftig ist, akzeptieren und nicht aus ideologischer Verbohrtheit sagen: Weil es von Trittin kommt, ist es schlecht. ({3}) Das haben wir nicht nötig. Wo Sie ausnahmsweise einmal sachlich gut sind, akzeptieren wir das. Nur, bedauerlicherweise ist das der Ausnahmefall. In diesem Bereich sind Sie nicht kreativ. Wir wollen weitergehen, Herr Trittin: Wir wollen neben der Zinsbezuschussung auch noch eine steuerliche Förderung. Ich hoffe, dass Sie diesen Weg mitgehen, damit wir wesentlich mehr Erfolg haben als in der Vergangenheit. Hier gibt es weite Bereiche, die noch angegangen und aufgearbeitet werden müssen.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Klaus W. Lippold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001353, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ein letzter Punkt. Wenn Ihnen die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene so wichtig ist, was sagen Sie dann zu Herrn Mehdorn, der jetzt permanent Vorstellungen in den Raum stellt, wie das Schienennetz ausgedünnt und zusammengestrichen werden soll, und der die Initiative, das Netz und den Betrieb zu trennen, was ermöglichen würde, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, ablehnt, sodass die alte Blockadepolitik bestehen bleibt? Herr Trittin, darauf müssen Sie Antworten finden. Es wäre gut, Sie täten es. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Meine Damen und Herren, dies war ein typischer Fall einer Nichtintervention. Der Kollege Lippold ist zwar angegriffen worden, er hat aber im Grunde nicht auf das repliziert, was der Bundesminister gesagt hat. Ich sage das allen, um daran zu erinnern, dass wir uns an die Spielregeln halten sollten. Ich finde, der Begriff „Quatsch“ ist nicht parlamentarisch. „Schmarren“ ist die freundliche Umschreibung dessen. „Dummes Zeug“ zu sagen ist auch nicht gerade eine elegante Art. Die Bayern finden zwar den Begriff „Schmarren“ gut; aber wir sollten schon ein bisschen aufpassen, dass wir einigermaßen parlamentarisch miteinander umgehen. ({0}) Jetzt kann der Herr Bundesminister erwidern. - Bitte sehr.

Jürgen Trittin (Minister:in)

Politiker ID: 11003246

Frau Präsidentin! Lieber Herr Lippold, eigentlich verbäte es sich angesichts der Tonalität, die Sie angeschlagen haben, Ihnen zu antworten. Ich will deswegen nur auf zwei Punkte hinweisen: Erstens. Das Land Baden-Württemberg hat heute Morgen durch seinen verantwortlichen Umweltminister auf der Umweltministerkonferenz angekündigt - das hat er auch gestern getan -, dem Entwurf der Ablagerungsverordnung zu widersprechen, ihm also nicht zuzustimmen. Mehr habe ich hier nicht benannt. Ich habe darauf verwiesen, dass es eine Doppelzüngigkeit ist, auf der einen Seite im Zuge des Landtagswahlkampfes zu beklagen, dass aufgrund der Dumpingpreise auf zugelassenen Deponien in anderen Bundesländern, also solchen außerhalb Baden-Württembergs, anspruchsvolle Entsorgungseinrichtungen nicht ausgelastet sind, und sich gleichzeitig dem Instrument, das 80 Prozent dieser Scheinverwertung unterbinden würde, zu verweigern. Aus dieser Klemme kommen Sie auch nicht mit dem Gerede über Verbesserungen und Ähnliches heraus. Ich hoffe nicht, dass die B-Länder insgesamt diese Haltung einnehmen. Ich bin relativ zuversichtlich, dass wir diesen wahlkampfbedingten Ausreißer in Baden-Württemberg angesichts des bestehenden großen Konsenses in den Griff bekommen. Nur, Sie sollten sich schon gefallen lassen, dass Sie am tatsächlichen Verhalten Ihrer Parteifreunde dort, wo sie Verantwortung tragen, gemessen werden. ({0}) Zweitens. Ich freue mich, dass Sie meinen zusammen mit Michael Meacher verfassten Artikel gelesen haben. Ich bin gerne bereit, Ihnen die hinter diesem Artikel stehenden umfangreichen Strategiepapiere zur Verfügung zu stellen, auch wenn ich gelegentlich der Auffassung bin, dies könnte bedeuten, Perlen vor die Säue zu werfen. - Frau Präsidentin, entschuldigen Sie, ich meinte das im übertragenen Sinne.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Das hoffe ich.

Jürgen Trittin (Minister:in)

Politiker ID: 11003246

Ich will noch auf eines hinweisen: Dass Sie uns nun die Klimaschutzpolitik der USA zum Vorbild machen wollen, verwundert mich sehr. Bisher habe ich mich in dieser Hinsicht eher als derjenige gesehen, der in der Tradition zum Beispiel von Klaus Töpfer dafür Sorge zu tragen hat, dass die Industrieländer ihrer Verantwortung, die CO2-Emissionen auch tatsächlich selber zu reduzieren und keine neuen Schlupflöcher zu schaffen, gerecht werden. Das ist die Linie, auf der wir in Den Haag verhandeln. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun hat die Kollegin Birgit Homburger, F.D.P.-Fraktion, das Wort. ({0})

Birgit Homburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000952, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute drei wissenschaftliche Gutachten und vier Anträge vorliegen, die wir beraten sollen. Das bietet den Anlass für eine Bilanz der Umweltpolitik innerhalb von 90 Minuten. Man könnte sich fragen: Geht das überhaupt? Selbstverständlich geht das. Wir können uns kurz fassen, weil der Blick, Herr Minister, in die umweltpolitische Landschaft der 14. Legislaturperiode ins Leere geht. ({0}) Oder um den Sachverständigenrat zu zitieren: Die Erwartungen an die Umweltpolitik sind nach dem Regierungswechsel im Jahre 1998 und der Übernahme des Umweltministeriums durch Bündnis 90/Die Grünen besonders hoch. Die Vorstellung, dass damit die Umweltpolitik wieder eine Aufwertung erfahren würde, war sicherlich von vornherein überzogen. Wir stehen zwei Jahre, nachdem die rot-grüne Regierung angetreten ist, auf dem Stand von vor zweieinhalb Jahren plus der so genannten Ökosteuer und dem, was Sie Dr. Klaus W. Lippold ({1}) einen Atomausstieg nennen. Es bleibt nur noch zu erwähnen, was Bundesverkehrsminister Klimmt - im Übrigen ohne Widerspruch von Bundeskanzler Schröder - in Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl zum Thema Ökosteuer erklärt hat: 2003 muss damit Schluss sein. Es bleibt wirklich nichts mehr übrig, worüber man reden könnte. Deshalb will ich mich auf das konzentrieren, was derzeit aktuell ist: Klimaschutz und Zwangspfand. Sie haben es angesprochen. Es hat nicht viel gefehlt und Sie wären beim Klimaschutz mit völlig leeren Händen dagestanden. Nun haben Sie uns noch schnell ein Klimaschutzpaket präsentiert. Aber welches ist das zentrale Element? Das staunende Publikum stellt fest: eine Selbstverpflichtung. ({2}) Die Industrie verpflichtet sich, ihre CO2-Emissionen bis 2005 gegenüber 1990 um 28 Prozent statt, wie bisher zugesagt, um 20 Prozent und bis 2012 gegenüber 1990 um 35 Prozent zu senken. Wir haben gar nichts dagegen. Aber ich kann über die wundersame Wandlung des grünen Umweltministers zum Freund der Selbstverpflichtung nur staunen. ({3}) Die F.D.P. setzt in der Umweltpolitik seit jeher auf Selbstverpflichtungen und freiwillige Vereinbarungen. Beifall haben wir dazu von der grünen Seite im Übrigen überhaupt noch nicht gehört. ({4}) Stattdessen wurden Skepsis geäußert und der mahnende Zeigefinger erhoben. Es hat immer geheißen, Selbstverpflichtung ohne den Knüppel des Ordnungsrechts sei Teufelszeug. Nun, Herr Trittin, wurden Sie im Kanzleramt offensichtlich wieder einmal eines Besseren belehrt. Ausgerechnet die Selbstverpflichtung ist das zentrale Element im Klimaschutzpaket der Bundesregierung: kein bindender Vertrag, kein Ordnungsrecht, keine verpflichtenden Zielvorgaben für einzelne Branchen oder Unternehmen und keine Sanktionen. Alles das, was die Grünen in den letzten zehn Jahren verteufelt haben, wird jetzt von einem grünen Minister gemacht. Das zeigt: keine Linie, kein Rückgrat, keine Durchsetzungsfähigkeit, Herr Trittin. ({5}) Im Verkehrsbereich gilt das „Prinzip Hoffnung“. Diese Bezeichnung stammt nicht von mir, sondern vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Im Gebäudebereich gibt es nur altbackene Subventionsprogramme. In der Summe ist es eine Fragmentensammlung, ein Stückwerk, eine Klimapolitik ohne Vision und ohne ganzheitliches Konzept. Schauen wir uns einmal an, was Sie vor zweieinhalb bzw. zwei Jahren im Wahlkampf und zu Beginn der Legislaturperiode gesagt haben. Wenn ich das mit dem vergleiche, wie Sie sich jetzt benehmen, dann kann ich nur sagen: Sie laufen wie ein stolzer Hahn herum ({6}) - Gockel ist der baden-württembergische Ausdruck, danke, Herr Repnik -, gehen als solcher ins Bundeskanzleramt hinein und kommen jedes Mal als gerupftes Federvieh wieder heraus. ({7}) Wenn man mit all den Federn, die Sie in den letzten zwei Jahren lassen mussten, Betten füllen wollte, könnte man ganze Legionen versorgen. ({8}) An dieser Selbstverpflichtung ist noch etwas bemerkenswert; nämlich die Gegenleistungen, die die Bundesregierung der Industrie zugesichert hat: Die Bundesregierung verzichtet auf ordnungsrechtliche Vorgaben zur Durchführung der Klimaziele. Sie verzichtet auf die Einführung eines verbindlichen Energie-Audits. Eine zwingende Implementierung der Kioto-Mechanismen wird es in Deutschland nicht geben. Das ist ein hoher Preis, Herr Minister Trittin, um klimapolitisch nicht mit leeren Händen dazustehen. ({9}) Wäre eine solche Vereinbarung unter Beteiligung der F.D.P. zustande gekommen, hätte es einen grünen Aufschrei und einen öffentlichen Aufstand gegeben. Die Liberalen haben trotzdem immer zu ihrer Linie gestanden. Wir haben uns seit Jahren konsequent für Zertifikate und einen möglichst effizienten Klimaschutz eingesetzt. Dafür sind wir von Ihnen massiv diffamiert worden. Angesichts dessen, was Sie vorweisen können, wäre ich an Ihrer Stelle zukünftig leiser. Sie werfen alle grünen Grundsätze Stück für Stück über Bord. Das ist eine Politik der Beliebigkeit und es geht um reinen Machterhalt. ({10}) Das, was Sie betreiben, war im Übrigen der endgültige grußlose Abschied von der internationalen Klimapolitik und von einer aktiv gestaltenden Teilnahme. Dies ist ein ungutes Vorzeichen für die Klimakonferenz in Den Haag. Die frühere Regierung hat am Erfolg von Kioto einen maßgeblichen Anteil gehabt. Jetzt finden wir international nicht mehr statt; das wundert mich auch überhaupt nicht. Sie werden nämlich international schlichtweg nicht ernst genommen. ({11}) Das zeigt die Debatte der letzten Woche über die Rückführung des Atommülls aus La Hague nach Deutschland. In Frankreich werden Sie als Gesprächspartner nicht mehr akzeptiert. Das, was zwischen Unternehmen vertraglich - abgesichert durch einen Notenwechsel von Staaten festgelegt ist, wird zur Chefsache erklärt, die der Bundeskanzler verhandeln muss, weil man mit Ihnen nicht mehr reden will. ({12})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Frau Kollegin, gestatten Sie eine kleine Unterbrechung? - Leider ist die AnBirgit Homburger zeige für die Redezeit kaputt. Ich möchte Sie nicht unter Druck setzen, aber jetzt ist ungefähr die Hälfte Ihrer Redezeit um. ({0})

Birgit Homburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000952, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank. - Das alles zeigt symptomatisch, wo wir international stehen, und es ist für die demnächst in Den Haag stattfindende internationale Klimakonferenz ein schlechtes Zeichen. Die Herausforderung besteht darin, konzeptionelle Impulse für eine wirksame Klimapolitik auf nationaler und internationaler Ebene zu geben. Dass Sie jetzt schriftlich dokumentiert haben, dass Sie die Kioto-Mechanismen nicht umsetzen und weiter untätig sein wollen, wird fatale Konsequenzen haben: Statt in Deutschland werden die Standorte für Klimabörsen im Ausland eingerichtet; Spielregeln für internationale Klimatransaktionen werden ohne Einflussnahme Deutschlands ausgehandelt. Andere Länder in der Europäische Union haben den Börsenhandel mit Emissionsrechten längst vorbereitet. Diese Woche Dienstag hat der britische Premierminister Blair in einer Grundsatzrede erklärt, dass Großbritannien nächstes Frühjahr in den Zertifikathandel einsteigen wird. Das ist Fakt. Bei uns: Fehlanzeige auf der ganzen Linie. Die Industrie wird keine Schwierigkeiten haben. Sie weiß im Zweifel auch ausländische Klimabörsen zu nutzen. Allein gelassen darf sich wieder einmal der Mittelstand fühlen. Kleine und mittlere Unternehmen werden um die Chance gebracht, den modernen Klimaschutz beizeiten wirtschaftlich zu nutzen. ({0}) Es bleibt festzustellen: Rot-Grün reicht der klimapolitische „big deal“ mit der Großindustrie. Das ist alles andere als verantwortliche und vorausschauende Klimapolitik für die Bundesrepublik Deutschland. ({1}) Deswegen fordern wir Sie in dem Antrag, den wir eingereicht haben und der heute zur Debatte steht, auf, sich für die Einführung eines Börsenhandels mit Emissionszertifikaten in Deutschland einzusetzen. Auch der deutsche Mittelstand muss rechtzeitig die Gelegenheit zur Teilnahme am internationalen Handel mit Klimazertifikaten haben, sodass er die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile nutzen kann. Im Übrigen hat auch der Sachverständigenrat die Bedeutung von Zertifikaten betont. Der Sachverständigenrat soll laut Erlass über seine Einrichtung mit seinen Gutachten die umweltpolitische Willensbildung des Parlaments erleichtern und den Diskurs über die Umweltpolitik wissenschaftlich fundieren. Ich zitiere aus dem Gutachten: Der Umweltrat ist der Ansicht, dass das Instrument der handelbaren Emissionsrechte aufgrund seiner Überlegenheit, insbesondere bezüglich der ökologischen Treffsicherheit, der ökonomischen Effizienz und der globalen Einsatzfähigkeit, nicht leicht substituiert werden kann. Aber auch solcher wissenschaftlicher Rat schert Sie offensichtlich wenig. Sie haben ja schon reagiert und den Sachverständigenrat nahezu komplett abgelöst. Nun zur Verpackungsverordnung und zum Thema „Zwangspfand“: Frau Kollegin Caspers-Merk, Ihr Vorwurf läuft ins Leere. Auch das, was der Minister gesagt hat, ist eine Unverschämtheit. Was er den Baden-Württembergern unterstellt, stimmt nicht. Sie haben im Zusammenhang mit der TASi gesagt, den Gemeinden würde der Gewerbemüll entzogen und einer Scheinverwertung zugeführt. Sie haben das lapidar in einem Nebensatz dahingesagt. Das ist eine unglaubliche Beschuldigung des Handwerks und entbehrt jeglicher Grundlage. ({2}) Die Prognos AG hat zu Beginn der Woche in einer Anhörung Ihrer Fraktion, Frau Kollegin Caspers-Merk, bestätigt: Der Marktanteil von ökologisch vorteilhaften Verpackungen ist seit 1991 per saldo gestiegen, nicht hingegen gesunken. Die Inkraftsetzung einer Sanktion ist vor diesem Hintergrund problematisch. ({3}) Sie scheinen bei der Veranstaltung Ihrer Fraktion nicht dabei gewesen zu sein. ({4}) - Wenn Sie sie sogar geleitet haben, ist es umso schlimmer, wenn Sie nicht mehr wissen, was dort gesprochen wurde. Ich will ganz klar sagen: Wenn Sie uns vorwerfen, die Quote sei nicht erreichbar und deswegen wollten wir die Quote beseitigen, ist das falsch. Es ist vielmehr so, dass uns die UBA-II-Studie deutlich gezeigt hat, dass nicht allein Mehrweg ökologisch vorteilhaft ist, sondern dass es vielmehr inzwischen Einwegverpackungen gibt, die aus ökologischer Sicht den Mehrwegverpackungen gleichzusetzen sind. ({5}) Wenn das so ist, ist die Quote in ihrer bisherigen Ausprägung schlichtweg überholt. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen und reagieren. Wir müssen dabei bereit sein, eine Diskussion zu führen und den Menschen zu sagen, es habe sich im Verpackungsbereich aufgrund der Politik der alten Bundesregierung Gott sei Dank einiges getan. Wir müssen neue Wege gehen. Insofern ist der Antrag der F.D.P. nicht nur vertretbar, sondern das Gebot der Stunde. ({6}) Ich kann nur sagen: Entwickeln Sie endlich ein klares, verlässliches und umfassendes Handlungsprofil für die Vizepräsidentin Anke Fuchs deutsche Umweltpolitik, Herr Minister Trittin, sonst wird es in zwei Jahren heißen: außer Spesen nichts gewesen. ({7})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Kollegin Caspers-Merk das Wort. ({0}) - Ja, darauf kann sie dann antworten. - Frau Kollegin, bitte sehr.

Marion Caspers-Merk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000325, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin Homburger, Sie haben mich direkt auf die von uns durchgeführte Anhörung zum Thema Verpackungsverordnung angesprochen. Ich habe diese Anhörung gemeinsam mit der Kollegin Mehl durchgeführt, weil wir alle Marktbeteiligten hören wollten. Meiner Zusammenfassung ist von keiner Seite widersprochen worden. Wir konnten gemeinsam feststellen: Erstens. Die Zeit zum Handeln ist reif, weil der Anteil der Mehrwegverpackungen noch nie so dramatisch abgestürzt ist wie in den ersten Monaten dieses Jahres. Zweitens. Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass der Verzicht auf eine Sanktion die Mehrwegsysteme ökonomisch an die Wand fahren lässt. Drittens. Alle Beteiligten waren sich auch darin einig, dass eine Pfandregelung, mit der ein umweltbewusstes Verhalten der Bürger belohnt wird, da bei einer Rückgabe der Verpackung das Pfand vollständig zurückgegeben wird, das Instrument mit der höchsten Akzeptanz ist und gleichzeitig die angestrebten Ziele am besten erreicht. Sie haben aus der Stellungnahme der Prognos AG aus dem Zusammenhang gerissen zitiert. Auf Nachfrage hat der Gutachter bestätigt, dass man die Pfandregelung entsprechend umsetzen kann und er hat auch deutlich gemacht, dass Interpretationen, wie sie beispielsweise der BDI hinterher in die Welt gesetzt hat - er hat gesagt, man könne in der Ökobilanz nicht erkennen, was vorteilhaft und was nicht vorteilhaft sei -, nicht zutreffen. ({0}) Nehmen Sie auch das bitte zur Kenntnis. Es ist immer schlecht, wenn man sich auf Dinge vom Hörensagen verlässt, ohne selbst dabei gewesen zu sein. ({1})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun möchte die Kollegin Homburger antworten. Bitte sehr.

Birgit Homburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000952, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Kollegin CaspersMerk, ich habe es nicht nötig, mich auf das Hörensagen zu verlassen. Mir liegt die Stellungnahme der Prognos AG, die sie bei Ihnen schriftlich abgeliefert hat, vor. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich verlasse mich lieber auf das, was in der schriftlichen Stellungnahme steht, als auf Ihre Interpretation, die einfach nur dem angepasst wird, was Sie gerade brauchen. ({0}) Ich möchte zwei Punkte aufgreifen, die so, wie Sie sie dargestellt haben, nicht stimmen. Sie sagen: Die Zeit zum Handeln ist reif. Genau dasselbe sage ich auch, und zwar seit einer ganzen Weile. Aber es blieb bisher ungehört. Sie sagen, der Anteil der Mehrwegverpackungen sei regelrecht abgestürzt. Sie sollten jetzt endlich einmal redlich sein und nicht für eine solche Begriffsverwirrung sorgen, wie Sie es im Augenblick tun. Sie reden auf der einen Seite immer von Mehrwegverpackungen und neuerdings auf der anderen Seite - weil auch Sie akzeptieren müssen, dass sich da etwas verändert hat - von ökologisch vorteilhaften Verpackungen. Wenn Sie von ökologisch vorteilhaften Verpackungen reden, dann müssen Sie klar sagen, dass auch bestimmte Einwegverpackungen ökologisch sinnvoll sein können. Das wird in der Studie eindeutig festgestellt. Wenn Sie sagen, der Anteil der Mehrwegverpackungen sei abgestürzt, dann müssen Sie auch akzeptieren, dass Einwegverpackungen unter Umständen ökologisch sinnvoll sein können, und dann müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass die Gesamtquote des ökologisch Sinnvollen seit 1991 nicht gesunken ist, sondern dass sie sich erhöht hat. ({1}) Ein letzter Punkt: Sie haben behauptet, das Zwangspfand stoße auf größte Akzeptanz. Ich finde es ungeheuerlich, dass Sie immer wieder auf die Pfandpflicht zurückkommen und nicht akzeptieren, dass auch darüber längst entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Sie nehmen mit der Einführung des Zwangspfandes in Kauf, dass der Handel reagieren muss, das heißt, dass er mit einem Zwangspfand belegte Einwegverpackungen zurücknehmen muss. Um das bewerkstelligen zu können, muss der Handel - das ist schon angekündigt worden - vermutlich Rieseninvestitionen in Höhe von 3,5 bis 5 Milliarden DM für Rücknahmeautomaten tätigen. Wenn der Handel erst einmal solche Investitionen getätigt hat, dann wird er auf die Abschaffung der Mehrwegverpackungen drängen. Wenn Sie diesem Drängen nachgeben würden, würden Sie das Mehrwegsystem auch dort kaputtmachen, wo es ökologisch sinnvoll ist. Deswegen ist das, was wir fordern, ökologisch sinnvoll und nicht das, was Sie im Moment unter ideologischen Gesichtspunkten machen. ({2})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Jetzt hat das Wort die Kollegin Eva Bulling-Schröter, PDS-Fraktion.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Trittin, der Ausdruck „Schmackes“ ist eindeutig kein bayerisches Wort, nur zu Ihrer Information. ({0}) - „Schmarren“ ja! ({1}) Wir reden heute über mehrere Anträge und eine ganze Reihe von Umweltgutachten. Schade, dass wir über sie alle gemeinsam diskutieren müssen, aber es ist offensichtlich nicht anders machbar. Auch ich muss mich auf ein paar Schwerpunkte der Umweltpolitik beschränken, die aus der Sicht der PDS-Fraktion sehr wichtig sind, unter anderem deshalb, weil sich ein Bericht mit den globalen Umweltrisiken und ein Gutachten mit den Schritten ins nächste Jahrtausend beschäftigt. Zudem steht die Klimakonferenz in Den Haag vor der Tür. Damit möchte ich auch beginnen. Für den Klimaschutz sind Energie- und Verkehrspolitik die zentralen Regler, mit denen die Senkung des CO2-Ausstoßes angeregt werden kann. Sicherlich hat die Bundesregierung mit ihrem Erneuerbare-Energien-Gesetz Impulse für die Entwicklung und den Ausbau regenerativer Energien gesetzt. Das ist eine schlüssige Fortentwicklung des Stromeinspeisungsgesetzes, allerdings unter ansonsten beklagenswerten energiepolitischen Rahmenbedingungen. Die überstürzte und kopflose Liberalisierung der Energiemärkte und der verhinderte Atomausstieg - ich betone: der verhinderte; wenn man vom Atomausstieg spricht, darf man nicht vergessen, dass man über sehr lange Zeiträume redet; daran gibt es nichts zu deuteln, selbst wenn Sie das kritisieren; aber Sie sind sowieso gegen den Atomausstieg; wieso Sie ihn überhaupt kritisieren, wenn er doch nicht stattfindet, verstehe ich auch nicht ({2}) haben einen Aufschwung des fossil-atomaren Billigstroms zur Folge. Dies wiederum kann - vom unverantwortlichen atomaren Risiko und von der ungelösten Endlagerfrage einmal ganz abgesehen - den Übergang zu einer solaren Energiewirtschaft nur behindern. Tatsächlich wurden schon etliche Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Energieeinsparung eingestellt, weil sie sich unter den Bedingungen sinkender Strompreise nicht mehr rechneten. In dieser Situation wurde Rot-Grün umweltpolitisch von den Erdöl exportierenden Staaten und Erdölkonzernen beschenkt: Die Ölpreise wurden drastisch erhöht. Ein Geschenk ist das deshalb, weil die Bundesregierung den sinkenden Kraftstoffverbrauch in diesem Jahr als umweltpolitischen Erfolg ihrer so genannten Ökosteuer verkauft. Sie will damit verschleiern, dass die Konstruktion dieser Steuer und die Verwendung des Aufkommens ökologisch weitgehend wirkungslos und zudem sozial zutiefst ungerecht sind. ({3}) Überdeutlich wurde bei der Debatte über die Ökosteuer auch, dass die Bundesregierung im Bereich der Mobilität nichts, aber auch gar nichts an umweltfreundlichen Alternativen zu bieten hat. Womit soll der Pendler oder die Pendlerin zur Arbeit fahren, wie sollen sich Menschen in der Freizeit ökologisch bewegen, wenn Buslinien immer weiter ausgedünnt werden, die Interregios zur Disposition stehen und die Fahrpreise immer weiter steigen? Ich rate Ihnen, weiter mit dem Zug zu fahren; dann werden Sie merken, es wird immer mehr ausgedünnt, Nachtzüge werden gestrichen. So kann es nicht sein. Ich halte das für verhängnisvoll; denn nach der Energieerzeugung und -umwandlung ist der Verkehr Hauptemittent von Klimagasen. Laut einer Studie des Wuppertal-Instituts wird ohne Gegenmaßnahmen das Wachstum des Verkehrs bis zum Jahre 2020 sämtliche Einsparungen von Klimagasen in den anderen Bereichen zunichte machen. Allein die LKW-Emissionen werden drastisch um 38 Prozent wachsen, und mit einem Anstieg von 120 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent wird der Flugverkehr im Jahre 2020 das Klima genauso stark belasten wie der PKW-Verkehr. Schon jetzt betragen die CO2-äquivalenten Belastungen aus dem deutschen Flugverkehr jährlich 37,6 Millionen Tonnen. Das sind rund 25 Prozent der Gesamtbelastungen aus dem Verkehrssektor. Ihnen von der rechten Opposition kann ich nur sagen: Ich verstehe Ihre Kritik an der Umweltpolitik nicht. Sie haben diese Verkehrspolitik begonnen, und wenn wir jetzt nicht aufpassen, führt die neue Regierung sie einfach so fort. ({4}) Sie haben also überhaupt keinen Grund, sich dauernd aufzuregen. Es kommt weder ein Ja zu Tempo 130 auf den Autobahnen noch kommen Impulse zur Reduzierung der Frachtfliegerei. Es sollen auch noch Flughäfen ausgebaut werden, siehe den Flughafen in Frankfurt. Ob die Schwerlastabgabe greifen wird, bleibt fraglich. Wenn wir den Gehalt der Aussagen zum Verkehr im gerade verabschiedeten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung prüfen, finden wir da zwar einige zu unterstützende Maßnahmen; allerdings sind sie nichts weiter als Absichtserklärungen ohne konkrete Termine und ohne Kennziffern, sie sind Prosa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon angedeutet: Wir haben es in Deutschland mit einem gespaltenen Energiemarkt zu tun - einerseits erhöhte Preise für Mineralöl und Erdgas, andererseits stark gesunkene Preise für Strom, insbesondere für Industriekunden, infolge der Strommarktliberalisierung. Damit sind die ökonomischen Rahmenbedingungen auch für die ökologisch sehr sinnvolle Kraft-Wärme-Kopplung schlechter, als sie sein könnten. Durch die hohen Öl- und Gaspreise bei gleichzeitigem Strompreisverfall geraten sie finanziell weiter unter Druck. Hier muss eine Quotenregelung, wie sie die PDS schon lange vorgeschlagen hat, die gegenwärtige Bonusregelung schnellstens ersetzen. Das erwarten wir. Die hohen Öl- und Gaspreise haben auch etwas Gutes: Sie machen die Nutzung der Solarthermie, also der Solarwärmenutzung, schlagartig wirtschaftlich. Auch Windenergie und andere Formen alternativer Energien profitieren in dieser Richtung, wenn auch nur eingeschränkt, denn der gefährliche Atomstrom bleibt uns ja dank RotGrün noch lange erhalten. Die PDS fordert von der Bundesregierung eine umfassende öffentliche Kampagne für Alternativen zum bestehenden fossil-atomaren Energiesystem. Die Mittel für den Umbau müssen jetzt und nicht erst morgen bereit gestellt werden. Das Aufkommen aus einer reformierten Ökosteuer - wir hoffen, dass sie reformiert wird ({5}) ist eine Finanzierungsquelle dafür. Wir wollen die Gelder für den ökologischen Umbau. ({6}) Das ist eine andere Intention, denn Sie wollen sie abschaffen, Sie wollen sie überhaupt nicht. ({7}) - Jetzt geben Sie es endlich einmal zu. ({8}) Nur so können auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht und außerdem viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Daran sollten Sie auch Interesse haben. Das bestätigen im Übrigen auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten. Wenigstens das sollte Sie interessieren. Zum Antrag der F.D.P. wäre zu sagen, dass die Wunschliste der Liberalen bezüglich des Handels mit Emissionszertifikaten, den so genannten Verschmutzungszertifikaten, einigermaßen an der Realität vorbeigeht. Ich möchte einmal wissen, welche Antworten Sie auf die vielen offenen und ungelösten Fragen des Grünbuchs der Kommission zu diesem Thema haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier nur ein Tor zur Umgehung des tatsächlichen Klimaschutzes aufgestoßen werden soll. So kann es nicht sein. Ich könnte jetzt noch einiges zur Versiegelung der Landschaft sagen. Mit circa 120 Hektar pro Tag geht sie ungehindert weiter. Dazu höre ich sehr wenig in diesem Haus. Es gibt Konzepte und Alternativen. Diese müssen aber konsequent durchgezogen werden. Leider komme ich auch nicht mehr dazu, über das Thema der Übertragung und Privatisierung ostdeutscher Naturschutzflächen - ein Trauerspiel - zu reden. ({9}) Hier gibt es noch einen sehr großen Handlungsbedarf. Ich wünsche mir, dass es nicht so kommt, dass von den 100 000 Hektar nicht einmal 50 000 Hektar an Naturschutzverbände bzw. an die Länder fallen, weil es nicht möglich ist. Ich meine, dass hier das Tafelsilber der deutschen Einheit wirklich verschleudert worden ist. Das finde ich sehr schade. Ich bin am Ende meiner Rede. Deshalb nur noch ganz kurz: Wir warten auf das Bundesnaturschutzgesetz. Ich freue mich auf die Diskussion zu diesem Thema. Weil Frau Homburger einen schönen Spruch gesagt hat, möchte ich ebenfalls einen sagen. Er stammt von Franz Beckenbauer: Schau‘n wir mal, dann seh‘n wir schon. Wir aber sollten in Sachen Ökologie weiter gemeinsam diskutieren, und vor allem brauchen wir jetzt Taten. ({10})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Ulrich Kelber.

Ulrich Kelber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003450, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder von den Hochwasserkatastrophen in Vietnam und Norditalien sind noch frisch in Erinnerung. Diese Ereignisse waren klare Folgen der Klimaveränderung, also eines der beschriebenen globalen Umweltrisiken. Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, habe ich mich an eine andere Umweltkatastrophe erinnert. Als Student konnte ich 1991 die Region nördlich von Tschernobyl besuchen. Ich habe mich wieder an leer stehende Häuser, an gesperrte Gebiete und an den Besuch in einem Krankenhaus mit leukämiekranken Kindern erinnert. Dies sind für mich Beispiele globaler Umweltveränderungen und Umweltrisiken, die deutlich machen, warum die SPD den Bericht der Bundesregierung und das Jahresgutachten 1998 „Welt im Wandel - Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken“ begrüßt. Es ist richtig, wenn die Bundesregierung schreibt: Die Unterstützung, die dieses Gutachten für den rationalen und nachvollziehbaren Umgang mit globalen Umweltrisiken liefert, ist wichtig. ({0}) Meine persönliche Ergänzung: Dieses Gutachten fordert auch ein konsequentes Vorgehen ein. Das sage ich auch nach den Erfahrungen, die ich in meinen ersten Wochen im Bundestag sammeln konnte, gerade auch nach den Vorträgen von Herrn Lippold und Frau Homburger. Hören Sie aufseiten von CDU und F.D.P. auf, sich den Umweltdebatten zu verweigern! Helfen Sie mit, dass wir diese Schritte gehen können. ({1}) Bericht und Jahresgutachten ermuntern zu verstärkter internationaler Zusammenarbeit. Es ist gut und wichtig, dass in der Europäischen Union die Idee von Risiko- und Umweltvorsorge immer mehr Platz einnimmt. Der Erfolg, dass „Umwelt“ ein Thema bei den GATT-Verhandlungen wird, ist ein Beispiel dafür. Es zahlt sich aus, dass wir, von allen Parteien getragen, unsere osteuropäischen Nachbarn im Transformationsprozess begleitet haben. Hier gibt es erste Ergebnisse. Auch in den Vereinten Nationen ist diese Debatte wichtiger geworden. Gerade die Arbeit an der Konvention für das Verbot oder eine starke Reduktion dauerhafter organischer Schadstoffe ist dafür ein Zeichen. Als letztes Beispiel könnte man die immer stärkere Integration der Umweltpolitik in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nennen. ({2}) Aber Bericht und Jahresgutachten ermahnen auch zu nationaler Verantwortung und Handeln. Dies möchte ich am Beispiel von Klima- und Energiepolitik noch einmal deutlich machen. Die Jahre 1990 bis 1998, die zweite Hälfte der Regierung Kohl - Frau Homburger, ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, Sie waren auch zu dieser Zeit schon Abgeordnete -, sind im Zusammenhang von Klima- und Energiepolitik völlig verlorene Jahre gewesen. ({3}) Die Einsparung der klimawirksamen Gase stammt vollständig aus dem Zusammenbruch der Industrie der fünf neuen Länder. ({4}) Im Westen - das können Sie in den Quellen, die Sie heute selber genannt haben, nachlesen - hat der CO2-Ausstoß in dieser Zeit noch zugenommen. Ich habe mich, ehrlich gesagt, gewundert, dass der Sachverständigenrat diese einfachen Zahlen in seiner Wertung übersehen hat. ({5}) Wenn ich gerade beim Sachverständigenrat und seinem Umweltgutachten bin, das viele wichtige Anregungen und auch Kritik enthält, über die man reden kann, dann muss man aber auch sagen, dass es nicht nachvollziehbare Minderheitsmeinungen enthält. Ich denke hier etwa an die reine Ideologie, dass man keine direkten Zuschüsse für erneuerbare Energien zahlen solle. Leider findet man diese Grundhaltung auch bei CDU und F.D.P. ({6}) Vertrauen auf den Markt reicht in dieser wichtigen Frage nicht aus. Die großen Stromkonzerne bauen Kapazitäten ab und wollen das Geld mit den Anlagen verdienen, in die sie bereits vor vielen Jahren investiert haben. Engagement für erneuerbare Energien ist nicht da. Daher brauchen wir Markteinführungsprogramme - ein wichtiges Versäumnis von CDU und F.D.P. bis zuletzt. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen. Es gab das so genannte 1 000-Dächer-Programm. Ich hatte immer eher das Gefühl, es sei ein 1 000-BeamteProgramm, weil es so kompliziert war und es so lange dauerte, bis ein Zuschuss kam. Wir haben in einer kleinen Kommune namens Bonn ein lokales Programm aufgelegt und in einem einzigen Jahr mehr Photovoltaik auf die Dächer bekommen als Sie mit Ihrem 1 000-Dächer-Programm bundesweit in zwei Jahren. ({7}) So kann man handeln, wenn man möchte. ({8}) Der Umgang mit globalen Umweltrisiken wird zunehmend auch eine wirtschaftliche Frage: nicht nur wegen der Kosten für mögliche Umweltkatastrophen, sondern weil eine Politik zur Vermeidung globaler Umweltrisiken auch eine Politik der Nachhaltigkeit ist, also eine Politik zur Erhaltung von Wohlstand und zur Ermöglichung von Entwicklung. Lassen Sie mich auch das am Beispiel der Energiepreise erläutern: Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Öl, ist nicht nur ein globales Umweltrisiko wegen der Klimaveränderungen und der Möglichkeit des Zusammenbruchs ozeanischer Zirkulation, sondern die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist eine direkte Gefahr für den Wohlstand im Norden und für die Entwicklung im Süden. Wer es wissen wollte, weiß es seit Jahren: Die Zeit billigen Öls geht zu Ende, weil das Öl zu Ende geht. Ein neues Gutachten der Bundesregierung, aber auch die Expertise der zweitgrößten kanadischen Bank CIBC zeigen ganz klar: Wir stehen nur noch wenige Jahre vor den ersten ernst zu nehmenden und dann auch nicht mehr zu behebenden Versorgungsengpässen beim Öl. Die Folge wird ein Ölpreisschock sein, der die von Mitte der 70er- und 80er-Jahre und auch die Entwicklung der letzten Monate weit in den Schatten stellt. Deswegen müssen wir weg von der Abhängigkeit vom Öl, schnell und konsequent. ({9}) Wenn wir weg von der Abhängigkeit von Öl wollen, dann müssen wir natürlich wegen der bekannten globalen Umweltrisiken hinein in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Da kann man etwas tun, und die Koalition und die Bundesregierung handeln auch. Ein Beispiel ist das Programm für die Wärmesanierung von Altbauten. Die zinsvergünstigten Kredite im Rahmen dieses Programms werden in den nächsten drei Jahren ein Volumen von 6 Milliarden DM haben. Frau Homburger, das können Sie nicht einfach als altbekannt abtun. Ich möchte einmal sehen, ob Sie, wenn dann Zehntausende neuer Arbeitsplätze entstehen, den dort Beschäftigten sagen, sie hätten ihren Arbeitsplatz nur durch ein altbekanntes Programm bekommen. ({10}) Ein 100 000-Dächer-Programm, das so erfolgreich ist, dass man bereits die Fördermechanismen anpassen muss, die Markteinführung von erneuerbaren Energien und auch die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung nenne ich als Beispiele für unsere Politik. Sie hat in meiner Heimatstadt zu dem schönen Ergebnis geführt, dass die CDU-Stadtratsmehrheit jetzt die Gelder aus der Förderung der KraftWärme-Kopplung vereinnahmen kann. Die Bürger erkennen zunehmend globale Umweltrisiken und sind auch bereit, eine vorsorgende Politik zu akzeptieren. Vor diesem Hintergrund sind die platten Sprüche von CDU und F.D.P. zu den Energiepreisen absolut unverantwortlich. ({11}) Aus rein parteipolitischen Gründen wollen sie den Bürgern weismachen, die Probleme durch die Senkung von Energiesteuern lösen zu können. Das ist falsch und widerspricht übrigens auch dem Rat der Wirtschaftsweisen. Das Gegenteil würde eintreten: Würden wir die Energiesteuern senken, würde die Abhängigkeit vom Öl konserviert. ({12}) - Würden wir diesem gefährlichen Unsinn folgen, Frau Homburger, müssten die Bürger schon in wenigen Jahren die Zeche für eine solche Politik von CDU und F.D.P. zahlen. Würde dann nämlich das Öl knapp und unbezahlbar und wir wären dann immer noch vom Öl abhängig, bedeutete dies einen Wohlstands- und Jobverlust für Millionen Menschen in unserem Land. Wenn wir jetzt handeln, mag es unbequem sein. Wir müssen manche Diskussion aushalten, weil es natürlich schwierig ist, gegen platte Sprüche mit Argumenten anzugehen. Das ist immer schwierig. ({13}) Aber wenn wir jetzt handeln, erreichen wir drei Dinge: Wir sichern erstens Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land dauerhaft, ({14}) wir ermöglichen zweitens die Entwicklung in ärmeren Ländern und wir verringern drittens die beängstigende Gefahr globaler Umweltrisiken. Vielen Dank. ({15})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege Kelber, Sie sind seit dem 1. September dieses Jahres Mitglied dieses Hauses und haben heute Ihre erste Rede gehalten. Ich beglückwünsche Sie dazu im Namen des ganzen Hauses. ({0}) Jetzt erteile ich das Wort der Kollegin Christa Reichard, CDU/CSU-Fraktion.

Christa Reichard (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002757, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Acht Jahre sind seit der Konferenz in Rio vergangen, doch die Tropenwälder werden ungebremst abgeholzt, zunehmende Wüstenbildung und ein rapider Schwund der Artenvielfalt gehen damit einher. Nach Aussagen von Wissenschaftlern ist die Veränderungsrate der Böden sogar noch dramatischer als die des Klimas. Alle fruchtbaren Böden dieser Erde werden bereits heute genutzt. Doch durch das Anwachsen der Weltbevölkerung auf jetzt schon über 6 Milliarden wird der Druck gerade auf die Ressource Boden immer größer und das Thema Bodendegradation weltweit immer wichtiger. Deshalb möchte ich mich im Rahmen der Debatte auf dieses Thema beschränken. Die Bewirtschaftung durch den Menschen ist zumeist Ursache für die Degradierung von Böden. Entwaldung, Überweidung, landwirtschaftliches Missmanagement und Übernutzung, aber auch Industrialisierung und Urbanisierung führen zu Erosionsprozessen durch Wind, Wasser, Nährstoffverluste, Versalzung und Versauerung von Böden. Durch Versiegelung werden ständig weitere Flächen der nutzbaren Böden entnommen. Nach Aussagen des Umweltsekretariats der Vereinten Nationen musste allein in den vergangenen 40 Jahren eine Fläche von der Größe Chinas zusätzlich als „mäßig degradiert“ eingeordnet werden. 15 Prozent der eisfreien Landfläche der Erde gelten als durch den Menschen zerstört. Mit 60 Prozent Flächenanteil sind Afrika und Asien am stärksten betroffen. Es folgen Europa mit 11 Prozent und Nordamerika mit 8 Prozent. Bodendegradation ist kein regionales, kein Nord-Süd-, sondern ein globales Problem. Die Landwirtschaft in vielen Regionen der Erde ist außerstande, regelmäßig aufkommende Hungerkatastrophen zu verhindern. Die Zahl der Umweltflüchtlinge, die aufgrund sinkender landwirtschaftlicher Produktivität in die Städte ziehen, steigt. Handlungsbedarf sehe ich sowohl in der Forschung als auch in der Politik. ({0}) Eine der vordringlichsten Aufgaben der Forschung hinsichtlich einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung ist, ein besseres Verständnis für das Belastungspotenzial und die Pufferkapazitäten der verschiedenen Bodentypen zu gewinnen. Insbesondere bei der Kohlenstoffspeicherung im Boden sind noch viele Fragen offen. Beispielsweise ist in Böden weltweit fünfmal mehr Kohlenstoff gebunden als in der Vegetation. Die Auswirkungen auf das Klima sind noch nicht hinreichend untersucht. Die Erkenntnisse der Bodenforschung müssen in einen größeren Rahmen gebracht und für die Verwendung in anderen Politikbereichen übersichtlicher gestaltet werden. Warum bestand und besteht am Thema Bodenschutz bisher nur so geringes politisches Interesse? Warum agieren Bodenschützer weltweit wie die sprichwörtlichen Rufer in der Wüste? In der Agenda 21 wurden Bodenerhaltung und Bodendegradation zwar thematisiert, aber sie sind kein eigenständiger Komplex. Einer der Gründe dafür mag sein, dass Boden- und Landfragen sehr großes Konfliktpotenzial beinhalten. Sie betreffen Arme und Reiche, Städter und Landbevölkerung und haben damit eine enorme soziale, wirtschaftliche und politische Bedeutung - im Guten wie im Schlechten. Was ist jetzt die Aufgabe der internationalen Politik und damit auch unsere Aufgabe? Es mangelt nicht an Vorschlägen, in Ergänzung zu bereits existierenden Umweltkonventionen eine Bodenkonvention zu schaffen. ({1}) Doch auch eine Ausweitung der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung als globale Landnutzungs- und Bodenkonvention wird in diesem Zusammenhang oft genannt. Nach zahlreichen Gesprächen mit Experten, unter anderem mit Klaus Töpfer, bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass ohne die erfolgreiche Umsetzung der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung eine weiter gehende Konvention zum Bodenschutz eher kontraproUlrich Kelber duktiv ist. Es muss gelingen, den Bodenschutz im Rahmen der bestehenden Abkommen durchzusetzen. ({2}) Aus diesem Grunde hat meine Fraktion in einem Änderungsantrag die Nennung aller dieser Konventionen unter dem Dach der Agenda 21 gefordert. Weiterhin scheint mir der Austausch mit anderen Parlamenten wichtig, so auch die Teilnahme von Parlamentariern an der Konferenz zur Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung im Dezember dieses Jahres. Bei einer Expertenanhörung von CDU und F.D.P. zum internationalen Bodenschutz war Konsens, dass auch die Nichtregierungsorganisationen weltweit gezielt angesprochen werden müssen. Ich vermisse dort Initiativen. Diese NGOs könnten durch Druck auf ihre Parlamente und Regierungen die Prioritäten für die Rio-plus-10-Konferenz beeinflussen. So habe ich mich persönlich mit einem Aufruf an zahlreiche internationale Organisationen gewandt. Ich bin erstaunt über die große Resonanz, aber auch darüber, dass ein großer Informationsbedarf besteht. An dieser Stelle sei allen gedankt, die sich seit Jahren bemüht haben, die Öffentlichkeit für den Boden zu sensibilisieren. Beispielhaft nenne ich nur den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen, die Tutzinger Initiative, den Wissenschaftlichen Beirat Bodenschutz und die Bundesvereinigung Boden und Altlasten. ({3}) Die Bundesregierung sollte den bereits von Klaus Töpfer und Angela Merkel eingeschlagenen Weg beim europäischen und internationalen Bodenschutz konsequent fortsetzen und hierzu in regelmäßigen Abständen Bericht erstatten. Sie sollte dies nicht in die nächste Legislaturperiode verschieben, wie im Antrag von SPD und Grünen geplant. Somit könnte noch vor der nächsten Konferenz über das weitere Vorgehen zum Thema beraten werden. Im Übrigen sollten wir darüber nachdenken, dieser Konferenz einen eigenständigen Namen zu geben. Denn mit dem Arbeitstitel „Rio plus 10“ kann kaum jemand was anfangen. Wenn die Änderungsanträge meiner Fraktion Zustimmung finden, werden wir den Koalitionsantrag unterstützen und den Antrag der F.D.P. ablehnen, da dieser den zweiten Schritt vor dem ersten geht. Ich bedaure abschließend, dass uns in dieser wichtigen internationalen Frage kein gemeinsamer Antrag gelungen ist. Ich danke Ihnen. ({4})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile das Wort dem Kollegen Reinhard Loske, Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Reinhard Loske (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003176, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf den Bericht des Sachverständigenrates für Umweltfragen konzentrieren. An dieser Stelle möchte ich mindestens im Namen meiner Fraktion, aber, wie ich denke, auch im Namen des ganzen Hauses dem jetzt scheidenden Sachverständigenrat für Umweltfragen für seine Arbeit danken. Wenn man seine Meinung auch nicht immer im Detail geteilt hat, waren seine Gutachten doch immer lesenswert und ein Gewinn. ({0}) Ich werde mich in meinem Beitrag auf die Themen Klimaschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeitsstrategie konzentrieren. Dabei will ich auf das rekurrieren, was der Sachverständigenrat empfiehlt. Der Bericht des Sachverständigenrates ist im Januar 2000 verabschiedet worden. In diesem Gutachten empfiehlt der Sachverständigenrat zum Thema Klimaschutz Folgendes: Er plädiert für eine Vorreiterrolle in der internationalen Klimapolitik. Er nennt die Priorität für nationale Anstrengungen insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien. Er begrüßt die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie, weist aber auf die Gefahr hin, dass dort nur das versprochen wird, was ohnehin geschieht. Er mahnt an, nicht nur zu spezifischen, sondern zu absoluten Reduktionszielen zu kommen, das heißt sie nicht nur auf die Wertschöpfungseinheit, sondern auf den tatsächlichen Ausstoß zu beziehen. Um den ehemaligen Kanzler zu zitieren: Entscheidend ist, was hinten rauskommt. Der Sachverständigenrat hält den Atomausstieg für mit dem Klimaschutz vereinbar. ({1}) Der Sachverständigenrat mahnt eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform und eine Umwandlung der Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale an. Er bezieht sich, wie Sie zu Recht sagen, sehr positiv auf mengenbezogene Instrumente wie Emissionsobergrenzen und den Emissionshandel. Das ist es, was der Sachverständigenrat im Januar empfohlen hat. Jetzt komme ich zu dem, was die Regierung und die Koalitionsfraktionen schon geleistet haben. Bezogen auf das Klimaschutzprogramm sind wir der Meinung, dass unsere Glaubwürdigkeit auf dem internationalen Parkett bei den Klimaverhandlungen entscheidend davon abhängt, was wir zu Hause tun. Wir müssen bei uns unter Beweis stellen, dass ökologischer Strukturwandel und wirtschaftliche Prosperität zusammengehen können und dass dies ein Erfolgsmodell sein kann. Deshalb haben wir in der letzten Woche im Kabinett das Klimaschutzprogramm verabschiedet. Das ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, mit dem wir unsere Glaubwürdigkeit in Den Haag ganz entscheidend stärken. Das Problem der alten Regierung war, dass sie sich zu Hause zwar anspruchsvolle Ziele gesetzt hat, dass sie aber wenig zu ihrer Umsetzung getan hat. Dadurch wurde die Glaubwürdigkeit Deutschlands in den Klimaverhandlungen entscheidend geschwächt. Das ist nicht mehr der Fall. ({2}) Christa Reichard ({3}) Zu den Inhalten des Programms: Es ist ein sektorbezogenes Programm - das hat Minister Trittin zu Recht gesagt - und ein Programm, das konkrete Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung, zur Altbausanierung, zur Energieeinsparung, zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Straße auf die Schiene und besonders zur Förderung der erneuerbaren Energien enthält. Ich will einen Unterschied klar machen - ich glaube, Herr Lippold, Sie haben diesen Punkt angesprochen -: Es ist ziemlich krass, wenn Sie sagen, das KfW-Förderprogramm sei eine bloße Weiterentwicklung dessen, was Sie gemacht haben. Wissen Sie, worin der entscheidende Unterschied liegt? Sie haben im Bundeshaushalt 16 bis 20 Millionen DM pro Jahr eingestellt; wir stellen 400 Millionen DM ein. Das ist eine Erhöhung der Mittel um den Faktor 20 und genau darin liegt der Unterschied in der Qualität zwischen der Umweltpolitik dieser Bundesregierung und der der alten Regierung. ({4}) Zu der Forderung des Sachverständigenrates, die freiwillige Selbstverpflichtung sollte sich nicht nur auf spezifische Ziele, sondern auch auf absolute Ziele beziehen, kann ich sagen, dass die Weiterentwicklung, die wohl in den nächsten Wochen der Öffentlichkeit präsentiert wird, ein echter Fortschritt ist; denn sie schreibt absolute Emissionsminderungsziele fest: bis zum Jahr 2005 zusätzlich 10 Millionen Tonnen CO2 weniger - das war bislang nicht vorgesehen - und bis zum Jahr 2010 zusätzlich 20 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent weniger; darunter fallen die anderen Gase, deren Emissionen im Kioto-Protokoll geregelt werden. Der entscheidende Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik ist also, dass Sie bei der freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie nur das verlangt haben, was sie ohnehin selber gemacht hätte, während wir etwas fordern und im Gegenzug offensichtlich auch schon bekommen haben. Zur Forderung des Sachverständigenrates bezüglich der Umwandlung der Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale: Es ist Ihnen ja bekannt, dass wir diese vor wenigen Wochen beschlossen haben. Sie ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung und wird zu einer Verlagerung im Verkehrsbereich hin zu öffentlichen und zu nicht motorisierten Verkehrsmitteln führen. Auch das ist Ihnen nicht gelungen. Wir befinden uns hier in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Sachverständigenrates. Zum Emissionshandel, auf den positiv Bezug genommen wird: Wenn man über Emissionshandel redet, muss man zunächst einmal eines klarstellen: Der Emissionshandel ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere und viel entscheidendere Seite der Medaille ist die, dass wir uns absolute Emissionsminderungsziele setzen. Der Emissionshandel ist also nur ein Mittel und kein Ziel. Das ist der entscheidende Unterschied. Ich selber stehe diesem Instrument sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir sollten versuchen, dieses Instrument in den verschiedenen Bereichen anzuwenden. Aber wenn ich mir den Antrag der F.D.P. anschaue, Frau Homburger, dann wird offenkundig, dass er eine maßlose Übertreibung enthält. Es ist nämlich die Rede von Emissionszertifikaten als Inbegriff der modernen Klimapolitik. Dieser Satz aus Ihrem Antrag ist besonders schön: Beim internationalen Klimaschutz geht es vordringlich nur noch um die Frage, welche der unterschiedlichen Varianten globaler Zertifikatsmodelle ... eingesetzt werden. Dazu will ich Ihnen sagen: Beim Klimaschutz geht es um etwas ganz anderes. Es geht nämlich darum, dass Emissionen gemindert werden, und zwar dort, wo die Verantwortung liegt, also bei uns. ({5}) Sie schießen maßlos über das Ziel hinaus. Sie sind auch nicht auf dem neuesten Stand, Frau Homburger. Zum einen gibt es bei der Deutschen Börse in Frankfurt schon eine Arbeitsgruppe zum Börsenhandel mit Emissionszertifikaten. Es ist also nicht so, dass wir pennen, während die anderen die Meriten einstreichen, wie Sie dem Minister vorgeworfen haben. Die Wahrheit ist, dass wir bei diesem Thema ganz vorne sind. ({6}) Zum anderen gibt es im Umweltministerium eine Arbeitsgruppe zum Thema Emissionshandel, an der auch die Industrie beteiligt ist. Dass Sie das nicht wissen, ist Ihr und nicht unser Problem. ({7}) Zum Thema Naturschutz: Der Sachverständigenrat stellt zum Thema Naturschutz fest, dass die Lage von Natur und Umwelt nach wie vor besorgniserregend ist. Wir haben ein hohes Maß an Landschaftszerstörung und ein hohes Maß an Schadstoff- und Nährstoffeinträgen und einen großen Rückgang an biologischer Vielfalt. Der Sachverständigenrat formuliert folgende Ziele: erstens Ökosystemschutz, zweitens Schutz der biologischen Vielfalt und drittens nachhaltige Nutzung der Natur, also Naturschutz durch eine angemessene Naturnutzung und nicht Naturschutz gegen Naturnutzung. Die beiden wichtigsten Eckpfeiler, die der Sachverständigenrat nennt, sind erstens die Einräumung von 10 bis 15 Prozent an Vorrangflächen für den Naturschutz und zweitens Qualitätsstandards für die Nutzung auf der Gesamtfläche. Genau das ist die Strategie, die die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung verfolgen. Wir haben erst einmal - das ist Ihnen zu Ihrer Zeit nicht gelungen - 100 000 Hektar der BVVG-Flächen aus der privaten Nutzung herausgenommen und sie so dauerhaft gesichert. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für den Naturschutz. ({8}) Zudem wird es bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt eine Mittelumwidmung zugunsten des Naturschutzes geben. Das ist zwar ein bescheidener Beitrag, aber ein wichtiger. Wir ermutigen auch die Länder, vor allen Dingen die von der Union regierten, bei der Ausweisung von FFHFlächen endlich konsequent voranzuschreiten. Auf diesem Gebiet hinken wir hoffnungslos hinterher. ({9}) Wir wollen sehr bald eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vorlegen; sie befindet sich in der Abstimmung. Mit dieser Novelle wird erstmals der Versuch unternommen, eine ordnungsgemäße Landwirtschaft zu qualifizieren. Jeder, der Augen hat zu sehen, wird feststellen, dass die heutige Form der Landwirtschaft mit großen Umweltproblemen behaftet ist. Der Versuch, eine ordnungsgemäße Landwirtschaft, eine gute fachliche Praxis zu qualifizieren, ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, den Naturschutz und die Nutzung der Natur gut zusammenzubringen. Auf diesem Wege sind wir. Ich komme zum letzten Punkt, zur Nachhaltigkeitsstrategie. Hierzu sagt der Sachverständigenrat für Umweltfragen: Wir brauchen klare, wissenschaftlich begründete Umweltziele. Wir brauchen einen integrativen Ansatz; das heißt: Nicht nur der Umweltminister ist verantwortlich, sondern das gesamte Kabinett, alle Ressorts. Wir brauchen eine Konzentration auf bestimmte Bereiche und wir brauchen einen Nachhaltigkeitsrat, ({10}) aber nicht als zusätzliches Beratungsorgan, sondern als eine Einrichtung, die vorab klärend arbeitet und die Konsensbildung betreibt. Was ist jetzt vom Kabinett beschlossen worden? Erstens. Wir werden einen Nachhaltigkeitsrat bekommen. Er wird mit Personen des öffentlichen Lebens besetzt werden und der Öffentlichkeit in den nächsten Wochen vorgestellt. Zweitens. Wir haben einen „grünen Staatssekretärsausschuss“, der dem Prinzip der Integration genügt, da alle Staatssekretäre aus den beteiligten Häusern darin vertreten sind. Drittens werden wir im Wissenschaftszentrum Berlin ein Sekretariat für diesen Nachhaltigkeitsrat bekommen. - Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie sind wir also auf einem guten Weg. Ich möchte nur auf ein kleines Problem hinweisen, das uns als Parlamentarier alle angeht. Es gibt seit langem die Tendenz, dass Absprachen außerhalb des Parlaments stattfinden: sei es im Bündnis für Arbeit, sei es bei den Energiekonsensgesprächen, sei es durch die freiwilligen Selbstverpflichtungen, sei es beim Nachhaltigkeitsrat. Das sind gute Instrumente und wir brauchen sie als Komplementärinstrumente zum Parlament. Es kann aber natürlich nicht angehen, dass dem Parlament nur noch ein Beobachterstatus eingeräumt wird. Es muss sichergestellt werden - das müssen wir als Parlament insgesamt verlangen -, dass es, bezogen auf die Ergebnisse des Nachhaltigkeitsrates und der „grünen Staatssekretärsrunde“, eine Rückkopplung mit dem Parlament gibt. Es kann nicht sein, dass Absprachen getroffen werden, die das Hoheitsrecht des Parlamentes einschränken. ({11}) Summa summarum: Das, was die Bundesregierung in der ersten Halbzeit ihrer Regierungstätigkeit im Bereich der Umweltpolitik gemacht hat, kann sich sehen lassen, ist international vorzeigbar und stellt einen guten Schritt in die richtige Richtung dar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({12})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Für die CDU/CSUFraktion spricht jetzt der Kollege Werner Wittlich.

Werner Wittlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003268, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Deutschen sind vom Volk der Jäger und Sammler zum Volk der Sammler und Sortierer mutiert. ({0}) Liebevoll trennen sie, was vorher zusammengehörte. Ob Bierflasche oder Geschenkpapier, Joghurtbecher oder Küchenabfall - alles wird getrennt, gesammelt und sortiert. Wie eine Allensbach-Studie herausfand, trennen 91 Prozent der Deutschen nach ihren eigenen Angaben ihren Abfall; in den Vorjahren lag dieser Wert noch bei 86 Prozent. Diesen Bewusstseinswandel hat die 1991 von der früheren Bundesregierung unter dem Aspekt des damals dramatischen Müllnotstandes erlassene Verpackungsverordnung ganz maßgeblich gefördert. Gegen den Widerstand der damaligen Opposition in vielen Bereichen zu diesem Problem hat die von der Union geführte Bundesregierung das Abfallmengenproblem gelöst und den Einstieg in das Reststoffmanagement organisiert. ({1}) Die deutsche Vorreiterrolle in der Abfallpolitik hat in ganz Europa einen gewaltigen Innovationsschub ausgelöst. ({2}) Dennoch wurde in den Jahren 1997, 1998 und aller Voraussicht nach auch 1999 die vorgeschriebene Mehrwegquote unterschritten. Dies hängt entscheidend mit den veränderten Rahmenbedingungen zusammen. Denn seit Erlass der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 ist schon bis 1997 erstens der Verpackungsverbrauch von 7,6 Millionen Tonnen auf 6,3 Millionen Tonnen gesunken, zweitens die Menge verwerteter Verpackungsabfälle von 920 000 Tonnen auf 5,4 Millionen Tonnen gestiegen und drittens das Volumen in Mehrweg abgefüllter Getränke um 2,9 Milliarden Liter auf jetzt 22,8 Milliarden Liter gestiegen. Ferner geraten traditionelle Mehrwegsysteme durch demographische Veränderungen, zum Beispiel die Zunahme von Singlehaushalten, und veränderte Gebrauchsgewohnheiten unter Druck. Gesetze dürfen nicht statisch verstanden werden. Sie sollen und müssen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden, um ihrem Zweck auch in Zukunft gerecht zu werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen, wenn es nötig ist. Das damalige Problem des Müllnotstandes ist heute gelöst. Die Geschäftsgrundlage für die 1991 erlassene Verpackungsverordnung, die damals richtig war, ist heute weggefallen. Inzwischen sieht die Umweltministerkonferenz dies genauso. Sogar Herr Trittin hat mittlerweile eingelenkt. Das ist schön. Er hat sich nämlich bisher immer nur stur an die rechtlichen Vorgaben gehalten und zeigt erst jetzt die Bereitschaft zu einer gewissen Flexibilität. ({3}) - Wenn gebellt wird, weiß man hier vorn, dass man Recht hat. ({4}) Entscheidend für die künftige Politik darf nicht die Beibehaltung einer 1991 unter ganz anderen Rahmenbedingungen festgesetzten Quote sein. Neue Erkenntnisse aus Forschung und Technik im Bereich der Getränkeverpackung müssen zeitnah Eingang in die Gesetzgebung finden. Glas ist gut, Plastik, Aluminium und Weißblech sind schlecht - mit solchen Lehren ist die Ökogemeinde herangewachsen. Aber es zeigt sich immer wieder, dass das Leben komplizierter ist und mithin auch die Ökologie. Die Grenze zwischen ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen, deren Verwendung gefördert werden soll, und sonstigen Getränkeverpackungen muss neu gezogen werden. Diesem Gedanken trägt auch die vom Umweltbundesamt zu den Getränkeverpackungen vorgelegte Ökobilanz Rechnung. Sie bescheinigt dem Mehrweg klare Vorteile und bestätigt damit die Entscheidung der früheren Bundesregierung für den Mehrweg. Gleichzeitig erkennt die Bilanz aber auch an, dass diese Trennlinie heute nicht mehr ganz lupenrein verläuft; ({5}) denn die Mehrwegglasflasche und der Einweggetränkekarton werden als ökologisch gleichwertig betrachtet. ({6}) Aufgrund der UBA-Studie plädiert die CDU/CSUFraktion im Deutschen Bundestag deshalb für eine Neuausrichtung der Verpackungspolitik auf Basis der aktuellen ökologischen und ökonomischen Fakten. Eine solche Ausrichtung könnte zum Beispiel darin liegen, künftig zwischen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nachteiligen Verpackungsarten zu unterscheiden. Maßstab für die zukünftige Getränkeverpackung muss noch mehr als bisher ihre ökologische Verträglichkeit sein. Beispielsweise könnten die PET-Flasche und der dem Mehrweg gegenüber als gleichwertig eingestufte Einweggetränkekarton auf die Mehrwegquote angerechnet werden. Möglicherweise könnte sich ein solches auch für die noch nicht untersuchte PET-Einwegflasche mit Rücklauf ergeben. Wie der heutigen Presse und den Agenturmeldungen zu entnehmen ist, haben sich die Umweltminister der Länder gestern auf einer Konferenz in Berlin auf die Erhebung von Pfand auf ökologisch nachteilige Verpackungsarten geeinigt. Gleichzeitig wurde von den Umweltministern festgehalten, dass bis zur Erhebung die unterschiedlichsten Parameter geprüft und einer eingehenden Bewertung unterzogen werden müssen. Kein Pfand wird den Angaben zufolge auf Kartonverpackungen für Getränke erhoben, weil ihre Umweltschädlichkeit aufgrund verschiedener Gutachten nicht nachgewiesen ist. Die bisherige Ungleichbehandlung nach der alten Verpackungsverordnung für Getränkedosen, nach der Bier bepfandet werden sollte und zum Beispiel Cola nicht, wird beseitigt. Gleichzeitig wird eine Technologieklausel eingeführt, durch die mögliche Entwicklungen von ökologisch nachteiligen zu ökologisch vorteilhaften Verpackungen berücksichtigt werden können. Außerdem fällt der erhebliche bürokratische Aufwand für die Erfassung und für die Erhebung der so genannten Quote weg. Meine Damen und Herren, ich will nochmals kurz darstellen, warum wir Bedenken gegen die Einführung eines so genannten pauschalen Zwangspfandes hatten: Die Einführung eines Zwangspfandes hätte den Handel Milliardenbeträge gekostet. Hiervon wäre insbesondere der Mittelstand betroffen gewesen. Der aber hat sich aber noch nicht richtig von der Keule des 630-DM-Gesetzes ({7}) und der „Nicht überall, wo Öko draufsteht, ist auch tatsächlich Öko drin“-Steuer erholt. ({8}) Da die Flächen nicht unbegrenzt erweiterbar sind, hätte der Handel außerdem seine Ladenflächen neu organisieren müssen. Letztlich wäre das bewährte Mehrwegsystem aus Kosten- und Platzgründen gekippt - ein klassischer Bumerangeffekt. Für die betroffenen Unternehmen und für die Verbraucher sind Klarheit und rechtliche Planungssicherheit auf diesem komplexen Gebiet dringend erforderlich. Herr Trittin, Sie hätten schon viel früher einen klaren Vorschlag auf den Tisch legen müssen. ({9}) Stattdessen sind Sie seit Monaten vor einer Entscheidung zurückgeschreckt und haben sich lieber von Gutachten zu Gutachten gehangelt. ({10}) Ihr Treffen mit Vertretern von Industrie, Handel und Umweltverbänden mit dem Ziel einer Einigung ist kläglich gescheitert. Dies einzig und allein den Wirtschaftsverbänden anzulasten zeugt von einem hohen Maß an Borniertheit und ideologischer Verblendung. ({11}) Nur die ständige Kommunikation mit allen Betroffenen kann letztlich zu einer zeitnahen Entscheidung führen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Schritten den Dialog sowohl mit Handel und Industrie als auch mit den Umwelt- und Verbraucherverbänden wieder aufzunehmen. ({12}) Ob eine Selbstverpflichtung durch die Wirtschaft oder andere Instrumente zielführend sind, sollten Sie offen und ideologiefrei mit allen Beteiligten diskutieren. ({13}) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. ({14})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Jürgen Wieczorek, SPD-Fraktion.

Jürgen Wieczorek (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003260, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ökosteuer und Atomausstieg sind wichtige und unverzichtbare Projekte der rot-grünen Umweltpolitik. Sie absorbieren viel Aufmerksamkeit und an ihnen entzünden sich die Gemüter. Man kann aber nun wirklich nicht behaupten, dass sich unsere Umweltpolitik auf diese zwei Projekte reduziert. Seit 1998 haben wir viele beachtliche Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes getreu unserer Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit in Angriff genommen. Wichtige Gesetze und Programme haben wir beschlossen. Hier möchte ich nur einige beispielhaft nennen: das 100 000-Dächer-Programm, das Erneuerbare-EnergienGesetz und das jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete nationale Klimaschutzprogramm. Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem wir aktiv sind, ist der Bodenschutz. Auch hier war 1998 Nachholbedarf festzustellen. Es ist bezeichnend, dass die Vorgängerregierung das Bundes-Bodenschutzgesetz so lange hinausgezögert hat, dass es erst im März 1999 in Kraft treten konnte. Damit war aber immerhin ein Anfang geschaffen. Die Wirkung des Gesetzes wird sich erst in drei bis fünf Jahren objektiv bewerten lassen. Ausgebaut und konkretisiert hat die rot-grüne Bundesregierung das Bundes-Bodenschutzgesetz durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung im Juli 1999. Auf der Grundlage dieser Verordnung wird der Inanspruchnahme unverbrauchter Böden entgegengesteuert. Das war und ist leider noch ein gravierendes Problem. Bundesweit werden täglich circa 120 Hektar Boden neu versiegelt. ({0}) Hauptverantwortlich für den enormen Anstieg des Bodenverbrauchs ist übrigens die alte Bundesregierung. ({1}) Mit ihrem großzügigen Abschreibungsgesetz für alle Neubauten im Zusammenhang mit der deutschen Einheit - vom Grundanliegen her war es sicherlich sinnvoll, aber es war zu pauschal anwendbar und damit ausnutzbar; in Anbetracht der sichtbaren Fehlentwicklungen hätte es viel früher gebremst werden müssen - hat sie zu Investitionen auf der grünen Wiese und damit zur allgemeinen Zersiedelung und besonders zur Forcierung von Versiegelungen beigetragen. ({2}) Mit der Verordnung können nun gering belastete Grundstücke rasch aus dem Altlastenverdacht entlassen werden und somit ehemalige Industrieflächen quasi recycelt werden. Das ist ein wichtiger Beitrag, um den Trend zu einer immer stärkeren Flächeninanspruchnahme aufzuhalten. Es ist aber sicherlich auch richtig, dass das BundesBodenschutzgesetz in vielen anderen Bereichen noch nachgebessert und weiterentwickelt werden muss. Hierzu hat das BMU eine Reihe wichtiger Forschungsaufträge vergeben. Außerdem hat der Umweltminister in diesem Sommer einen Fachbeirat „Bodenschutz“ einberufen, der Defizite im Bereich der Methodik des Bodenschutzes aufarbeiten soll. Eines hat uns von Anfang an am Bodenschutzgesetz nicht gefallen: Die alte Bundesregierung hat den Akzent fast ausschließlich auf die Beseitigung von Bodenbelastungen und -schäden gesetzt. Die Verhinderung von Eingriffen und Beeinträchtigungen, die zu weiteren künftigen Altlasten führen, kommt zu kurz. Kritiker sprechen deshalb nicht ganz zu Unrecht von einem Altlastensanierungsgesetz statt von einem Bodenschutzgesetz. ({3}) Wir hingegen setzen uns dafür ein, dass der Vorsorgegedanke im Bodenschutz ein wesentlich stärkeres Gewicht erhält; denn konsequente Vorsorge lässt oft gar keine Altlasten entstehen bzw. dämmt deren Entstehung ein. Bereits im Dezember 1998 hat der Bundesumweltminister den Wissenschaftlichen Beirat „Bodenschutz“ einberufen und mit einem Gutachten zur Ausgestaltung der Vorsorgepolitik beauftragt. Dieses Gutachten zum vorsorgenden Bodenschutz liegt uns nun seit einigen Monaten vor. Es enthält sinnvolle Anregungen, wie man Bodenbelastungen in Zukunft vermeiden kann. Zurzeit werden diese Vorschläge im BMU ausgewertet. Viele dieser Vorschläge reichen auch in die Geschäftsbereiche des BML, des BMBau und weiterer Ressorts hinein. Es ist unsere erklärte Absicht, den Bodenschutz in andere Politikbereiche zu integrieren; denn nur so ist ein effektiver Bodenschutz überhaupt möglich. ({4}) Gleichzeitig ist es uns außerordentlich wichtig, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein der Menschen für die große Bedeutung intakter Böden im Sinne der Nachhaltigkeit zu schärfen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Boden muss für jeden zur Selbstverständlichkeit werden. Was für den Umweltschutz allgemein gilt - dass er nicht nur als nationale Aufgabe begriffen wird, sondern der internationalen Zusammenarbeit bedarf -, gilt ganz besonders für den Bodenschutz. Zunächst müssen wir natürlich auf die Kooperation mit unseren europäischen Nachbarn setzen. Nachdem Fragen des Bodenschutzes lange Zeit auf der europäischen Ebene weniger Beachtung gefunden haben, wurden die Anstrengungen in den letzten Jahren intensiviert. Es gibt zahlreiche EU-Richtlinien, zum Beispiel zum Gewässer- und Luftschutz, die auch dem Bodenschutz zugute kommen. Ein Defizit ist sicherlich das Fehlen einer spezifischen EU-Richtlinie zum Bodenschutz. Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und unterstützt die europäischen Bemühungen um den Bodenschutz. Im Dezember 1998 hat das BMU unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltminister Trittin einen Workshop zum Thema Bodenschutz durchgeführt. Als Ergebnis fand Ende 1999 auf Einladung der Bundesregierung in Berlin das erste Treffen des Europäischen Bodenforums - es wird in Zukunft regelmäßig zusammenkommen - statt. Ziel dieses Forums ist es, wichtige Grundlagenarbeit zu leisten, bevor Indikatoren, Messmethoden und Parameter innerhalb der EU harmonisiert werden können. Ein weiteres wichtiges Anliegen des Europäischen Bodenforums ist es, dem Vorsorgegedanken beim Bodenschutz mehr Beachtung zu verschaffen. Mit unserem Antrag treten wir auch für eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit über den europäischen Rahmen hinaus ein. Wir berufen uns dabei auf zahlreiche internationale Vereinbarungen, zum Beispiel auf das Bodenkapitel in der Agenda 21, auf die Ergebnisse der UN-Konferenz Habitat II, auf das Biodiversitätsabkommen oder auf die so genannte Wüstenkonvention von 1996. Es gilt, diese internationalen Abkommen tatkräftig zu unterstützen und mit Nachdruck auf deren konsequente Umsetzung zu drängen. Wo nötig, muss die Initiative ergriffen werden, die vorhandenen Bestimmungen auszubauen. ({5}) Hierzu möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen: Die Wüstenkonvention wird weiterentwickelt. Wenn sich im Dezember dieses Jahres die Vertragsstaaten der Wüstenkonvention in Bonn treffen, soll ein neuer Anhang für den Erosionsschutz in Mittel- und Osteuropa beschlossen werden. Diese Forderung wird im Übrigen besonders von deutscher Seite erhoben. Sie sehen also, es gibt genug internationale Vereinbarungen und Gremien, die sich mit dem Thema Bodenschutz beschäftigen. Diese Vereinbarungen müssen allerdings mit Leben erfüllt, die Diskussionsforen müssen zu substanziellen Ergebnissen geführt und die vorhandenen Instrumente müssen entschlossen angewandt werden. Die Bundesregierung wird durch unseren Antrag darin unterstützt, sich für die Ausschöpfung der vorhandenen organisatorischen Strukturen weiter einzusetzen. Was wir für die nächste Zeit allerdings nicht brauchen - damit komme ich zum Antrag der F.D.P. -, ist eine neue internationale Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Ruf nach einer internationalen Bodenschutzkonvention fordern. Die bestehenden Regelungen müssen erst einmal umgesetzt werden. Die Forderung nach einer internationalen Bodenschutzkonvention würde nur bedeuten, dass sich die UN-Staaten wieder um einen großen Tisch versammeln, um in langwierigen und mühseligen Prozessen ein solches Papier zu erarbeiten. Wir brauchen aber kein neues Stück Papier, sondern die tatkräftige Umsetzung der vorhandenen Vereinbarungen. ({6}) Dafür setzen wir uns mit unserem Antrag ein. Frau Reichard von der CDU/CSU hat ihre Meinung dazu hier schon kundgetan. Wir haben die Änderungsvorschläge der CDU/CSU-Fraktion aufgegriffen. Ich denke, dass wir so zu einem guten Ergebnis kommen. Auch am Beispiel des Bodenschutzes können Sie also sehen, dass wir nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen und im internationalen Rahmen eine gute Umweltpolitik leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege Wieczorek, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Ich beglückwünsche Sie im Namen des ganzen Hauses. ({0}) Als Letztem in dieser Debatte erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Christian Ruck, CDU/CSU-Fraktion. ({1}) - Also, Herr Kollege Hinsken, den ganzen Morgen nicht anwesend sein und dann so etwas dazwischenrufen, das ist nicht in Ordnung! ({2})

Dr. Christian Ruck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001893, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich meine leise Bewunderung für die Redner der Koalition dafür zum Ausdruck bringen, dass sie es verstehen, aus Taubendreck Vanillepudding zu machen, indem sie Fortschritte herbeireden, die so ja wirklich nicht zu sehen sind; das gilt auch für Sie, Herr Dzembritzki. ({0}) Wir haben bereits vor einem halben Jahr in einer Aktuellen Stunde über das Umweltgutachten 2000 gesprochen. Schon damals haben selbst die Redner der Koalition zugegeben, dass dieses Gutachten kein Ruhmesblatt für die Jürgen Wieczorek ({1}) bisherige rot-grüne Umweltpolitik ist und dass es zahlreiche Versäumnisse und Fehler gibt. ({2}) Heute, ein halbes Jahr später, muss man feststellen, dass sich daran kaum etwas verbessert hat. Sie haben sich endgültig von der Schaffung eines Umweltgesetzbuches verabschiedet. Die vollmundigen Ankündigungen einer Nachhaltigkeitsstrategie - dies wollte ich eigentlich dem Kollegen Loske sagen; jetzt ist er leider nicht mehr anwesend - sind zumindest bis heute im luftleeren Raum verpufft. Auch in der Abfallpolitik kann ich keinen Fortschritt in dem Versuch erkennen, die Kriterien zur Behandlung von Siedlungsabfällen aufzuweichen. Was die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes anbelangt, ist die Karre offensichtlich im Dreck. Sie sind hierbei wieder nach dem Motto verfahren: Wie schaffe ich mir für eine an sich gute Sache wie den Naturschutz möglichst viele Feinde? Durch Ihr Vorgehen haben Sie sich Feinde bei den Ländern geschaffen, die für den Naturschutz zuständig sind. ({3}) Wenn die Koalition reklamieren sollte, dass die Bundesstiftung Umwelt auch für Naturschutzzwecke Geld zur Verfügung stellt, dann kann ich nur sagen, dass dies zumindest ein gemeinsames Anliegen ist. Jedenfalls ist dies eine alte CSU-Idee. Ich begrüße es, dass sie endlich aufgegriffen wurde. ({4}) Aber das wird die Probleme im Naturschutz insgesamt nicht lösen. Die Energieeinsparverordnung wird uns alle halbe Jahre wieder für das nächste halbe Jahr angekündigt. Ich bin gespannt, ob diese Ankündigung im Herbst nun tatsächlich umgesetzt wird. ({5}) Zum Zwangspfand: Ich finde es gut, dass der Bund und die Länder bei dieser schwierigen Angelegenheit flexibel waren. Aber diese Flexibilität wird man vielleicht insbesondere dann benötigen, wenn es sich herausstellen sollte, dass das Zwangspfand ein Schuss nach hinten werden kann. Der Zweck, für den es eigentlich gedacht war, bestand darin, ökologisch unverträgliche Materialien zu vermeiden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das Zwangspfand das Gegenteil bewirkt. Das trifft dann auch die kleineren und mittelständischen Brauereien, die zum Beispiel uns Wahlkreisabgeordneten aus Bayern heilig sind. Jetzt haben Sie voller Stolz darauf hingewiesen, dass Sie am 18. Oktober dieses Jahres ein Klimaschutzprogramm verabschiedet haben. Wir werden - das nehme ich an - in zwei Wochen eine Debatte über den Klimaschutz führen. Dabei können wir uns dann eingehend über das Für und Wider unterhalten. Es gibt durchaus Punkte - das haben wir schon in einer Presseerklärung verkündet -, die vor allem deshalb gut sind, weil die ursprüngliche Idee von uns stammt. Aber es gibt auch Instrumente und eine Mittelausstattung, die meiner Ansicht nach vollkommen in die falsche Richtung gehen, zum Beispiel eine Verdoppelung des KWK-Einsatzes. Dieser Ansatz klingt zwar gut, ist aber von der Sache her völliger Schwachsinn. ({6}) Mit dieser Festschreibung tun Sie dieser Technologie keinen Gefallen. Wir sind der Meinung, dass man die KWK dann fördern sollte, wenn es wirklich sinnvoll ist, und man nicht einfach pauschal vorgehen sollte. Das wird ansonsten genau so wie das EEG enden, nämlich mit einer gigantischen Verheizung von Steuerzahlergeldern ohne großen ökologischen Effekt. Insgesamt befürchten wir, dass es mit dem Klimaschutzprogramm nicht gelingen wird, die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Das schwächt unsere Position in der internationalen Politik. Das Gutachten über die globalen Umweltrisiken - Frau Reichard hat schon darauf hingewiesen - rückt die Maßstäbe wieder ein wenig zurecht. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Deutschland mit einer guten Umweltpolitik die größten Probleme gerade im Bereich von Luft und Wasser vom Tisch bekommen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Ruck, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bulling-Schröter?

Dr. Christian Ruck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001893, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Jawohl.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, Frau Bulling-Schröter.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Förderung der KWK nicht für sinnvoll, sondern, im Gegenteil, für schädlich halten. Mich interessiert jetzt im Detail, wieso. Ich habe das nicht verstanden. Die KWK ist eine Brückentechnologie. Sie wird technologisch gefördert. Sie ist effizient. Die Umweltverbände sprechen sich für KWK aus. ({0}) - Ja, sie schafft auch Arbeitsplätze. Wir sind uns in vielen Punkten einig. Ich verstehe Ihre Argumente nicht, Herr Ruck; denn die Alternative ist sicherlich billiger Atomstrom. Ich denke, dass auch bei der KWK durch die Fernwärme ökologische Aspekte wirklich sehr gefördert werden.

Dr. Christian Ruck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001893, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich gebe Ihnen Recht, dass sich SPD und PDS in diesem Punkt nahtlos ergänzen. ({0}) Ich habe nur sieben Minuten Zeit; deswegen bin ich dankbar, dass ich jetzt die Gelegenheit habe, das Ganze ein bisschen näher auszuführen. Kraft-Wärme-Kopplung ist nur dann sinnvoll, wenn die Wärme auch abgenommen wird und der Strom keine Überkapazitäten auf dem Markt bewirkt. Sie haben das Stichwort Eon genannt. Wir haben auf dem Stromsektor im Moment wirklich Überkapazitäten ({1}) und haben im Wärmebereich große KWK-Anlagen, die völlig für die Katz arbeiten. ({2}) - Herr Müller, Moment! - Deswegen sind wir dafür - auch das können wir in zwei Wochen noch vertiefen -, KWK dort zu fördern, wo wir die Einführung von Innovationen bewirken, ({3}) die neue Technologie vorwärts bringen können ({4}) - Herr Müller, Sie haben keine Ahnung - und eine Situation haben, in der die Wärmeerzeugung sinnvoll abgenommen werden kann. Es ist doch völlig sinnlos, neue Technologien zu fördern, wenn die Wärme in den Äther verpufft. ({5}) - Herr Müller und Herr Kubatschka, in zwei Wochen sprechen wir uns wieder. ({6}) Ich will nur verhindern, dass wir mit einer technologisch vollkommen überflüssigen Förderungsaktion dasselbe erleben wie zum Beispiel bei der Photovoltaik, wo wir Milliarden Steuer- und Stromgelder der Bürger sinnlos verschleudern, - einfach für die Katz. ({7}) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf den internationalen Bereich zurückkommen. Die Vielfalt der Schöpfung ist auf dramatische Weise bedroht; darauf hat Frau Reichard schon hingewiesen. In dieser Situation, die wesentlich dramatischer ist als unsere Umweltprobleme in Deutschland, gibt es eigentlich nur eine Gegenstrategie, nämlich mit Entschlossenheit und überzeugenden Konzepten etwas zu bewegen. Ich möchte einem Eindruck widersprechen, der besagt, die früheren Bundesregierungen hätten in dieser Hinsicht nichts getan. Das Gegenteil ist der Fall. Früher - unter Bundeskanzler Kohl und seinen Umwelt- und Entwicklungsministern - war genau dieser Bereich Chefsache. Er wurde in die Machtzentren der internationalen Politik eingeführt, ({8}) sehr zur Verblüffung unserer damaligen Verbündeten bzw. unserer damaligen G-7-Partner, die sich gewundert haben, was Tropenwaldschutz und Treibhauseffekt bedeuten. Es waren der damalige Bundeskanzler und die damaligen Kabinettsmitglieder, die diesen Themen erst zum Durchbruch verholfen haben. ({9}) Jetzt hat sich ausgerechnet die rot-grüne Bundesregierung von der Ökologisierung der internationalen Politik verabschiedet. Für Kanzler Schröder und den grünen Außenminister Fischer ist die weltweite Erhaltung der Schöpfung doch längst kein Thema mehr; nicht einmal mehr für die eigenen Umwelt- und Entwicklungsprojekte, die im Feuer stehen, gibt es Rückendeckung von oben. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Christian Ruck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001893, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Jawohl. Entgegen allen Lippenbekenntnissen wurde der Entwicklungshaushalt, der als Einziger etwas bewegen kann, um inzwischen fast 1 Milliarde DM abgemeiert. Gerade der Umwelt- und Ressourcenschutz wird weiter zusammengestrichen. Das ist die Realität rot-grüner Politik. Im Zusammenhang mit Ökosteuer oder EEG betreiben Sie eine Umweltpolitik, die mit dem geringsten ökologischen Effekt und den höchsten ökonomischen Kosten die Menschen am meisten ärgert. Das ist das Ergebnis von zwei Jahren rot-grüner Umweltpolitik: Wir spielen international keine Rolle; Umweltschutz wird national zum Ärgernis. Das ist genau das Gegenteil einer guten Umweltpolitik. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 14/2834, 14/3285, 14/3363 und 14/3814 an die in der Tagesordnung aufgeführten Aus- schüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so be- schlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4 e, Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksache 14/3711. Der Aus- schuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grü- nen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Stär- kung des Schutzes der Böden auf Drucksache 14/2567 in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Enthaltungen? - Gegenstim- men? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der F.D.P.-Fraktion ange- nommen. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschluss- empfehlung, den Antrag der Fraktion der F.D.P. zur Erar- beitung einer internationalen Bodenschutzkonvention auf Drucksache 14/983 abzulehnen. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer ent- hält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim- men der SPD, der CDU/CSU und der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der F.D.P.-Fraktion und Enthaltung der PDS-Fraktion angenommen. Zusatztagesordnungspunkt 4: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/4395 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 25 a bis 25 e sowie den Zusatzpunkt 5 auf: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften ({0}) - Drucksachen 14/4375, 14/4388 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({1}) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Drucksache 14/4363 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({2}) Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ({3}) - Drucksache 14/3949 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({4}) Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Christine Ostrowski, Monika Balt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ({5}) - Drucksache 14/3227 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({6}) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hildebrecht Braun ({7}), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Für eine vertiefte Partnerschaft zwischen Russland und der EU - Drucksache 14/811 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss ({8}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 5 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Beratung des Antrags der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung - Drucksache 14/4391 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({9}) Haushaltsausschuss Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 14/4388 soll an dieselben Ausschüsse wie die Vorlage auf Drucksache 14/4375 überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 26 a bis 26 h. Dabei handelt es sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 a auf: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 14/3465 ({10}) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({11}) - Drucksache 14/4207 Berichterstattung: Abgeordneter Jochen-Konrad Fromme Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Der Finanzausschuss empfiehlt auf Drucksache 14/4207, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wir kommen zur zweiten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 b auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ({12}) zu dem Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun ({13}), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Für eine sofortige Verhängung umfassender Handelssanktionen gegen Jugoslawien - Drucksachen 14/793, 14/4205 Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Eberhard Brecht Erich G. Fritz Rita Grießhaber Ulrich Irmer Wolfgang Gehrcke Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/793 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist damit einstimmig angenommen. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 c auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({14}) Sammelübersicht 201 zu Petitionen - Drucksache 14/4278 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 201 ist einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 d auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({15}) Sammelübersicht 202 zu Petitionen - Drucksache 14/4279 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 202 ist mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der PDS-Fraktion, die sich enthalten hat, angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 e auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({16}) Sammelübersicht 203 zu Petitionen - Drucksache 14/4280 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Sammelübersicht 203 ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 f auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({17}) Sammelübersicht 204 zu Petitionen - Drucksache 14/4281 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Sammelübersicht 204 ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen, der F.D.P. und der PDS bei Gegenstimmen der CDU/CSUFraktion angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 g auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({18}) Sammelübersicht 205 zu Petitionen - Drucksache 14/4282 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Sammelübersicht 205 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS bei Gegenstimmen von CDU/CSU und F.D.P. angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 h auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({19}) Sammelübersicht 206 zu Petitionen - Drucksache 14/4283 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Sammelübersicht 206 ist mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der PDS angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 6 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der F.D.P. Haltung der Bundesregierung zur Forderung von Bundesverkehrsminister Klimmt, die Ökosteuer im Jahr 2003 zu beenden Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Jürgen Koppelin von der F.D.P.-Fraktion.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Wochen, im Januar 2001, wird die Ökosteuer erneut angehoben. Dann wird sich das Mineralöl erneut verteuern und die Energiekosten werden wieder steigen und das alles staatlich verordnet. Da die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt die Belastungen durch die Ökosteuer kaum noch tragen können und das Abkassieren der rot-grünen Koalition kaum noch ertragen können - gestern sind die Mineralölpreise wegen Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms des niedrigen Euro noch einmal um 4 Pfennig gestiegen -, war es nach meiner Meinung gut, dass sich der Bundesverkehrsminister zu Wort gemeldet hat, und zwar sehr eindeutig. Ich bedaure ausdrücklich, dass der Bundesverkehrsminister an der heutigen Debatte anscheinend nicht teilnimmt. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass ihm inzwischen ein Redeverbot erteilt worden ist; denn ansonsten würde er sich eine solche Gelegenheit doch nicht entgehen lassen. ({0}) Für diejenigen, die nicht mitbekommen haben, was der Bundesverkehrsminister gesagt hat, möchte ich es gern wiederholen. Der Bundesverkehrsminister Klimmt sagte, wenn es nach ihm ginge, wäre es mit der Ökosteuer im Jahre 2003 Sense. Dann legt er nach und sagt wörtlich: Im Januar 2003 haben wir dann den Benzinpreis fünfmal um 6 Pfennig verteuert. Damit ist der Punkt erreicht, an dem Schluss sein muss. Damit hat er noch niedrig gestapelt; denn er hat die Mehrwertsteuer, die jedesmal hinzukommt, noch gar nicht berücksichtigt. Aber er hat Recht: Es muss endlich Schluss mit den Verteuerungen sein. ({1}) - Hören Sie mir doch zu! Sie haben später noch Gelegenheit, etwas zu sagen. Ich kann Ihnen auch sagen, was wir für die Bahn getan haben. Das ist doch Ihre alte Leier. Er fügte ausdrücklich hinzu, dies sei nicht nur seine persönliche, sondern auch die offizielle Meinung des Bundesverkehrsministers. Ich würde gern wissen, was der Bundeskanzler dazu sagt, wenn sich ein Minister seines Kabinetts öffentlich so äußert! ({2}) Auf die Frage der Zeitung, ob er für seine Haltung auch eine Mehrheit innerhalb der SPD habe, antwortete der Bundesverkehrsminister wörtlich: Ich habe den Eindruck, dass ich vielen in der SPDFraktion aus dem Herzen gesprochen habe. Die Reaktion aus der Koalition kam prompt. SPDFraktionschef Struck sagte, über die Fortsetzung und über das Ende der Ökosteuer werde die SPD bei der Erarbeitung ihres Wahlprogramms entscheiden. Fraktionsvize Müller kritisierte den Bundesverkehrsminister mit den Worten, es sei völlig überflüssig, jetzt eine Diskussion über die Ökosteuer zu beginnen. Was lernt die deutsche Bevölkerung daraus? Es darf in der Politik nicht sein, was nicht vorher im SPD-Programm festgelegt worden ist. Die Konsequenz daraus ist: Alle müssen so lange warten, bis die SPD ihr Programm fertig hat. Dass die Grünen entsprechend reagiert haben, weil sie sowieso für das Abkassieren sind, sei hier nur am Rande erwähnt. ({3}) Wir Freien Demokraten unterstützen den Bundesverkehrsminister in seiner Aussage ({4}) - da Sie so laut sind, wiederhole ich sie gern -: Mit der Ökosteuer muss Sense sein! Allerdings sagen wir dem Bundesverkehrsminister, der - ich sage es noch einmal - leider an der Debatte heute nicht teilnimmt - ich weiß nicht, warum er kneift -: Nicht im Jahre 2003 muss Schluss sein, sondern jetzt und sofort. ({5}) Die Ökosteuer, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Drama der Unvernunft. Sie sieht so aus: Erstens. Wirkliche Energiegroßverbraucher bleiben verschont. Zweitens. Die Ökosteuer sorgt für eine bescheidene Senkung der Rentenversicherungsbeiträge, aber dafür zahlen Rentner, Arbeitslose, Azubis, Studenten, Freiberufler, Landwirte erheblich drauf, obwohl sie überhaupt nicht entlastet werden, nicht davon profitieren. ({6}) Und wie erklärt die Koalition eine Ökosteuer, bei der umweltschädliche Energieträger wie Kohle Ökosteuerfreiheit genießen? Das haben Sie uns bisher noch nicht erklärt. Sie haben auch nicht erklärt, warum Sie die Berufspendler besonders bestrafen. Auch das alles haben Sie uns nicht erklärt. Die Logik der rot-grünen Koalition lautet: Je mehr Energie verbraucht wird, vor allem Benzin, umso besser für die Rente. Das ist Ihre Logik. Zu Recht haben in diesen Tagen die sechs führenden deutschen Wirtschaftsinstitute erklärt, dass das Konzept der Koalition, die Einnahmen aus der Ökosteuer zur Senkung der Rentenbeiträge zu nutzen, falsch sei. Sehr richtig, können wir da nur sagen. ({7}) - Entschuldigung, aber Ihr Konzept ist total falsch. Sie kleben irgendwo das Schild „Ökosteuer“ drauf und sagen, das, was Sie machen, sei toll. ({8}) Über die Ökosteuer kann man sich ja unterhalten. ({9}) - Natürlich, das haben wir doch immer gesagt. Lesen Sie doch die Programme nach! - Aber Ihr Konzept ist doch total falsch. ({10}) Wir können die Aussagen des Bundesverkehrsministers gut verstehen; denn er will sich endlich aus dem Joch der Grünen - der „ergrauten“ Grünen, muss man ja sagen - befreien. „Ich habe den Eindruck, dass ich vielen aus der SPDBundestagsfraktion aus dem Herzen gesprochen habe“, hat der Bundesverkehrsminister gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SPD, lassen Sie nicht nur die Herzen sprechen, lassen Sie endlich einmal den Verstand sprechen und schaffen Sie die Ökosteuer in der Form, wie Sie sie geschaffen haben, ab! Die Bürger würden es Ihnen danken. Sie haben eine Wagenburgmentalität, indem Sie zur Ökosteuer stehen, sie mit Zähnen und Klauen verteidigen. Aber Sie wissen ganz genau, dass Sie das nicht durchhalten. Bundesverkehrsminister Klimmt hat gesagt, die Ökosteuer müsse im Jahre 2003 abgeschafft werden. Wir sagen: Nicht 2003, jetzt muss Schluss sein! Die Belastung der Bürger ist zu groß, sie ist nicht mehr zu tragen. Vielen Dank für Ihre Geduld. ({11})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Ludwig Eich von der SPD-Fraktion.

Ludwig Eich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000446, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Koppelin, ich würde gern eine Tickermeldung zitieren, die ganz frisch hereingekommen ist. Dort heißt es: Der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer, CDU, erneuerte seine Kritik an der CDU-Kampagne gegen die Ökosteuer. ({0}) Es sei nicht sinnvoll, die Ökosteuer als K.-o.-Steuer zu bezeichnen, sagte der Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen der Hamburger Wochenzeitschrift „Die Zeit“. Ich denke, einen unverdächtigeren Zeugen kann man nicht nennen. Das, was Sie tun, ist bloße Polemik und hat mit Sachargumentation nichts zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger kennen die Gründe für die hohen Benzinpreise. In erster Linie sind sie durch die stark gestiegenen Rohölpreise begründet. ({1}) Das wissen Sie auch, aber dennoch bemühen Sie sich, einen anderen, einen völlig falschen Eindruck zu vermitteln. Sie wollten eine Volksfront gegen die Ökosteuer organisieren, ({2}) ohne Visionen und ohne jedes Konzept. Das ist wirklich danebengegangen. Die Zustimmung für Rot-Grün wächst. Das ist das Ergebnis. ({3}) Obwohl die Mineralölsteuer nie stärker angehoben wurde als durch Union und F.D.P., polemisieren Sie gegen sie. Gegenläufige Effekte, zum Beispiel Senkung der Beiträge für die Rente, ignorieren Sie völlig. Allein die Senkung der Lohnnebenkosten entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber enorm und die Entlastung ist in vielen Fällen viel größer als das, was an Belastung auftritt. Sie von Union und F.D.P. haben die Lohnnebenkosten in den 90er-Jahren sträflich nach oben wachsen lassen und Sie haben damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft geschadet. ({4}) Das muss man Ihnen doch einmal sagen. Sie haben über den Wirtschaftsstandort Deutschland nur geredet, nein, Sie haben ihn schlecht geredet. Das sind die Fakten. ({5}) Wir, Rot-Grün, machen Politik für den Standort Deutschland. Dazu gehört eben auch, die Lohnnebenkosten zu senken. ({6}) Viel schlimmer ist es aber, dass Sie die Menschen glauben machen wollen, man könne vor der Verknappung der Ölvorkommen einfach die Augen zumachen. Sie erwecken den Eindruck, man müsse den Treibhauseffekt nur lange genug ignorieren, dann würde er von selber verschwinden. Sie suggerieren, es gebe ein Grundrecht auf billige Energie oder subventionierte Mobilität. Ihre Botschaft ist: weniger Verantwortung und mehr Vollgas. ({7}) In welchem Kontrast steht das alles zur Forderung von Frau Merkel, den Spritpreis jedes Jahr um 5 Pfennig zu erhöhen! Im Jahr 1998 sagte Frau Merkel im Bundestag: Ich will ganz klar sagen, Deutschland bleibt bei seinem nationalen 25-prozentigen Minderungsziel für Kohlendioxid zwischen 1990 und 2005. Frau Merkel hat natürlich Recht. Aber warum polemisiert sie gegen die Ökosteuer? Wo bleibt die ökologische Verantwortung, die sie als Umweltministerin hatte? Die Ökosteuer ist ein wichtiges Ziel zur Reduzierung von CO2. Wir müssen das einlösen, was Frau Merkel unterschrieben hat. Das ist der Fakt. Mit Ihrer Verdummungsstrategie zeigen Sie jedenfalls wenig Verantwortung für Natur und Umwelt. Sie sind die Benzinpreispopulisten dieses Landes. Sie spielen den Ölmultis in die Hände. Das ist die Politik, die Sie heute darstellen. ({8}) Statt mitzuhelfen, unabhängiger vom Öl zu werden, werfen Sie dieser Regierung, die große Anstrengungen im Bereich der Energiepolitik macht, Knüppel zwischen die Beine. Was haben Sie denn als Politik „weg vom Öl“ geleistet? Wo ist Ihr 100 000-Dächer-Programm gewesen? Fehlanzeige! Rot-Grün macht eine Politik „weg vom Öl“ erst möglich. Die Ökosteuer ist dabei ein Fortschritt. Der Chef der Deutschen Bahn AG, Herr Mehdorn, sagt, der Ansatz der Ökosteuer ist richtig. Der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Herr Walter, ist für eine schrittweise Anhebung der Benzinpreise. Die Wirtschaftsweisen saJürgen Koppelin gen in ihrem Gutachten, dass die Ökosteuer beibehalten werden soll. ({9}) Viele europäische Staaten gehen den gleichen Weg. Die Zeitschrift „max“, Herr Kollege Koppelin, hat den Sinn der Ökosteuer einfach vorgerechnet: Wer 1000 Kilometer im Monat fährt und im Schnitt 8 Liter braucht, zahlt an der Tankstelle 11,20 DM mehr. Das heißt, er braucht nur zwei Kilometer weniger zu fahren und hat die Kosten der Ökosteuer wieder heraus. Das ist das einfache Konzept der Ökosteuer. ({10}) Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist, die Ökosteuer schafft Arbeitsplätze, sie senkt die Rentenbeiträge und damit die Lohnnebenkosten, und sie hilft langfristig der Umwelt. Das macht uns in Deutschland zukunftsfähig. Das macht uns alle - das ist wichtig - zu Gewinnern, vor allem macht sie unsere Kinder und Kindeskinder zu Gewinnern.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Eich, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ludwig Eich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000446, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Rot-Grün macht diese Politik, weil wir nicht vergessen haben, dass auch nach uns noch Menschen leben wollen. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Hans Michelbach von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird immer wahrer: Das rot-grüne Ökosteuermärchen hat wirklich kein Happy End. Das unlogische Abkassiermodell ist überall gescheitert. Die Verbraucher empfinden es als preistreibend und unsozial, die Wirtschaft empfindet es als wettbewerbsverzerrend, ungerecht und kostenbelastend. Das rot-grüne Ökosteuermärchen ist damit ein Preistreibermodell, eine finanzpolitische Missgeburt und letzten Endes auch ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm. Dies haben wohl auch die SPD-Minister Eichel und Klimmt nach zugegebenermaßen längerer Lernphase bemerkt. ({0}) Herr Eichel sieht jetzt die Verbindung von Ökosteuer und Rentenversicherung als Fehler an. Herr Klimmt möchte ab 2003 mit der Ökosteuer Schluss machen. Anschließend pfiff der Kanzler seinen Minister wieder zurück. Er sagte: „Es bleibt bei dem, was wir vereinbart haben.“ Die Antwort aus dem Finanzministerium: „Ein gravierender strategischer Fehler des Kanzlers.“ Herr Klimmt hat jetzt völliges Redeverbot. Meine Damen und Herren, die rot-grüne Koalition will also mit Durchhalteparolen am Ökosteuermärchen festhalten. Das zeigen das steuerpolitische Chaos und die leeren Versprechungen der rot-grünen Bundesregierung. Wie bei dem Rentenversprechen des Jahres 1998 ist Bundeskanzler Schröder auch bei der so genannten Ökosteuer wortbrüchig geworden. Ich zitiere wörtlich aus dem „Spiegel“ vom 26. Oktober 1998: Ich bedauere auch, dass der eine oder andere zehn Mark im Monat mehr fürs Autofahren, fürs Heizen, fürs Gas zu zahlen hat. Aber mehr sind es dann auch nicht im ungünstigsten Fall. Bei sechs Pfennig ist Ende der Fahnenstange. Schröder weiter: Wir wollen auch aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit die Energiebesteuerung nicht im nationalen Alleingang machen. Meine Damen und Herren, die Widersprüchlichkeit zwischen Worten und Taten zeigt doch deutlich auf, dass ein Bundeskanzler zum Ökosteuer-Märchenerzähler wird. ({1}) Dies geht nach der Devise: Das arme, Ökosteuer zahlende Volk wird zum Narren gehalten. Oder nach der neuen Devise: Gas geben für die Rente. Hier gibt es keine Volksfront, allenfalls eine gegen Narretei und politischen Unfug. Deswegen müssen wird deutlich machen, dass die Ökosteuer gescheitert ist, dass sie unlogisch ist und letzten Endes einen falschen Weg weist. ({2}) Meine Damen und Herren, folgende Fakten sind festzuhalten: Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität bei der Ökosteuer wird immer größer. Die ökologische Erneuerung und Entlastung der Arbeit haben Sie sich großsprecherisch auf die Fahne geschrieben. Steigende Energiekosten sollten zu mehr Umweltschutz und zur Verbilligung der Arbeit führen. Realität aber ist, dass keines der Ziele erreicht wird: weder Umweltschutz noch wesentliche Lohnnebenkostensenkungen oder gar positive Arbeitsplatzeffekte. Stattdessen wirkt sich die Ökosteuer nachteilig für Wachstum und Beschäftigung aus. ({3}) Der Spielraum für Umweltinvestitionen der Wirtschaft wird dadurch weiter eingeschränkt. Faktum ist: Die so genannte Ökosteuer ist kein geeignetes Mittel, um die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft zu lösen. Trotz Einführung der so genannten Ökosteuer, die auch diejenigen belastet, die nicht an der Beitragssenkung teilhaben können, und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland beschädigt, belaufen sich die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2000 auf über 41 Prozent. Vom Ziel 38 Prozent sind Sie meilenweit entfernt. ({4}) Dies wird umso dramatischer bei zunehmend stärker steigenden Ölpreisen und abgeschwächter Konjunktur. Meine Damen und Herren, obwohl diese Rahmenbedingungen gegen Steuererhöhungen sprechen, damit die Binnenkonjunktur nicht abgewürgt wird, stehen aufgrund der Beschlüsse der rot-grünen Koalition den Bürgern und der Wirtschaft weitere Steuererhöhungen bevor. ({5}) Die Wachstumspotenziale werden durch den Kaufkraftschwund weiter bedroht. In acht Wochen sollen weitere 7 Pfennig Benzinverteuerung pro Liter hinzukommen. Anderenfalls, so sagen Sie, findet eine Mehrwertsteuererhöhung statt, über die in Ihren Kreisen im Moment ja besonders nachgedacht wird. Sagen Sie hier deutlich, ob Sie die Ökosteuer weiter erhöhen oder ob Sie im Bereich der Mehrwertsteuer eine neue Steuererhöhungsvariante ins Auge fassen. Letzten Endes hat diese rot-grüne Koalition immer an der Steuerschraube gedreht. ({6}) Unter dem Strich haben wir jetzt eine Steuerquote von 22,6 Prozent. Wir haben in diesem Land nicht weniger Steuerbelastung, sondern mehr Steuerbelastung. Das ist nicht zuletzt auf Ihre Ökosteuer zurückzuführen, die gegen Wachstum und Beschäftigung gerichtet ist. Vielen Dank. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Albert Schmidt vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Albert Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002779, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ehrlich sagen: Mir fällt in dieser Debatte nicht mehr viel ein. Sie ödet nur noch an. ({0}) Es ödet an, welchen Klamauk Sie veranstalten und mit welcher Verantwortungslosigkeit Sie über ein Thema wie die Zukunft unserer Energieversorgung und die adäquaten steuerpolitischen Instrumente reden, die diese Zukunft sichern sollen. ({1}) Nun haben Sie endlich wieder einen Strohhalm gefunden, der Ihnen einen Vorwand zur x-ten Neuauflage dieser Debatte liefert. ({2}) - Doch, der Strohhalm heißt in diesem Fall Reinhard Klimmt. ({3}) - Ich habe nicht gesagt, er ist ein Strohmann, sondern ich habe gesagt, er ist ein Strohhalm. Herr Klimmt soll gesagt haben - Herr Koppelin hat es eben am Ende seiner Rede behauptet -, man solle, so sinngemäß, die Ökosteuer ab 2003 abschaffen. Lieber Herr Koppelin, das hat er nicht gesagt. ({4}) Herr Kollege Klimmt hat gesagt, er sei der Meinung, dass es ab 2003 keine weiteren Erhöhungsschritte geben solle. Das ist eine andere inhaltliche Aussage und das möchte ich richtig stellen. ({5}) - Ich vertrete die Bundesregierung nicht; die Bundesregierung wird das Wort nachher selbst ergreifen. Jetzt stellt sich die Frage: Ist es richtig oder falsch, Ende des Jahres 2000 eine solche Aussage zu treffen? Erstens ist es gefährlich, sich als Minister - er hat nämlich gesagt, dann sei Sense mit weiteren Erhöhungen - zum Sensenmann zu machen; darüber kann man böse stolpern. ({6}) - Sense, Sensenmann. Deswegen sage ich nicht „Strohmann“, sondern „Sensenmann“. - Zweitens halte ich es für falsch, sich die Frage zu stellen, wie die Ausgestaltung des Instrumentes Ökosteuer nach 2003 aussehen soll. Das ist deshalb unsinnig, weil niemand von uns, weder Sie noch ich, heute wissen kann, ({7}) wie dann die Preise am Markt aussehen, wie die wirtschaftliche Lage aussieht oder wie sich die Energiewirtschaft exakt entwickelt. Darüber sollte sinnvollerweise dann gesprochen werden, ({8}) wenn es aktuell ist. Eines aber wissen wir sehr gut: Der Grundsatz, die Energiekosten planvoll und berechenbar zu erhöhen und die Arbeitskosten ebenso planvoll und berechenbar zu senken, ist heute richtig und selbstverständlich auch nach 2003 noch richtig. ({9}) Das Langzeitexperiment mit niedrigen Energiekosten und hohen Sozialabgaben ist in den 16 Jahren Ihrer Regierungszeit gelaufen. Die niedrigen Energiekosten haben zu Energieverschwendung geführt, die hohen, zuletzt erdrückend hohen, Sozialabgaben - sie wurden während der Amtszeit von Kohl um 10 Prozentpunkte erhöht - haben zu stagnierenden Nettolöhnen und mehr Arbeitslosigkeit geführt. Dieses Experiment ist in diesem Land ausreichend lange exerziert worden; ({10}) das Ergebnis kennen wir alle. Jetzt machen wir es einmal andersrum. Jetzt sollen die Energiekosten planvoll und berechenbar steigen und die Arbeitskosten auf niedrigem Niveau stabilisiert werden. Dafür werden wir sorgen. Das bedeutet auch, dass sich die Perspektive, die Chancen für die effizienten und erneuerbaren Energien zu verbessern und eine Markteinführung dieser Techniken zu beschleunigen, die sich schon heute abzeichnet, in den nächsten Jahren weiter verstärken wird und dass zugleich die Arbeitslosigkeit sinken wird. Dieser Grundsatz ist und bleibt richtig. Wenn Sie hier eine instrumentenfixierte Debatte führen, die allmählich an psychopathologische Zwangsfixierungen erinnert, ({11}) dann zeigt das nur, dass Sie bis zum heutigen Tag überhaupt nicht begriffen haben, um was es geht. Sie deklarieren das Ganze immer nur als ein Belastungsszenario. Begreifen Sie um Himmels willen endlich: Die Schwankungen der Ölpreise, zuletzt die Entwicklung der letzten Tage in der Folge des Nahost-Konfliktes, sind eine ungeheure Chance! Das ist die Jahrhundertchance, jetzt endlich mit einer Energiewirtschaft Ernst zu machen, die vom Öl, von den fossilen Brennstoffen weg und hin zu der ganzen Palette der erneuerbaren Energien führt. Wir haben die ersten Schritte auf diesem Weg umgesetzt. Sie haben regelmäßig dagegen gestimmt, ob es das Programm für die erneuerbaren Energien, das 100 000Dächer-Programm, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die ökologische Steuerreform oder die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale war. Begreifen Sie endlich: Das sind alles Instrumente! Das Ziel ist etwas anderes. Das Ziel ist, unsere Energiewirtschaft endlich zukunftsfähig zu machen. Wenn Sie nur einen Bruchteil dessen, was wir schon nach zwei Jahren auf den Weg gebracht haben, in 16 Jahren wenigstens angefangen hätten, würden wir heute über die Preiserhöhung um 4 Pfennig von gestern nur müde lächeln, weil wir sie gar nicht spüren würden, weil wir nämlich mit weniger Treibstoff viel weiter fahren könnten. Dass wir unser Ziel erreichen - dafür werden wir sorgen. Sie können weiter in Ihren Schützengräben bleiben. Ich wünsche Ihnen dabei viel Vergnügen. Aber verschonen Sie uns bitte künftig mit diesem öden Klamauk! ({12})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Barbara Höll von der PDS-Fraktion das Wort.

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen: Der Politikstil, Herr Koppelin, den die F.D.P. hier an den Tag legt, der nervt einfach. ({0}) Seit drei Wochen in jeder Sitzungswoche eine Debatte zur Ökosteuer ({1}) und wir haben sowohl von Ihnen als auch von den Christdemokraten nichts anderes gehört als: nein, nein, nein! ({2}) Ich denke, Politik sollte doch einen gewissen Output produzieren, politische Diskussion als Wettstreit von verschiedenen Möglichkeiten zur Lösung anstehender gesellschaftlicher Probleme, zur Lösung der Probleme von Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben ein Grundproblem in dieser unserer heutigen Zeit: dass die Ressourcen tatsächlich immer knapper werden und die Bürgerinnen und Bürger dafür auch ein Verständnis entwickelt haben. Die Frage ist aber: Wie kann man dieses Problem lösen - sozial gerecht und tatsächlich ökologisch wirksam? Eine billige Stimmungsmache, die nur dazu dienen soll, die Ökosteuer, den richtigen Gedanken des ökologischen Umsteuerns zu diskreditieren, das ist wirklich einfach billig und steht unserem Hohen Hause nicht an. Damit verweigern Sie sich auch der Lösung von Problemen. Sie bringen hier keinen einzigen konzeptionellen Ansatz. ({3}) Letztlich ist das nur eine Frage der Fortsetzung von 16 Jahren Regierungspolitik: „weiter so“, „weiter so“, „weiter so“. Was schert uns die internationale Verpflichtung, die die Bundesregierung eingegangen ist, den CO2-Ausstoß zu verringern? Was schert es uns, dass die Industrie alles andere als gewillt ist umzusteuern? Ich muss fragen, Herr Schmidt: Was schert es uns eigentlich auch, dass sich das Leben immer so weiterentwickelt? Ich will in fünf Jahren nicht unbedingt für weniger Geld weiter fahren können. Ich will, dass Wohn- und Arbeitsort wieder zusammengeführt werden, ({4}) Albert Schmidt ({5}) und ich will im öffentlichen Nahverkehr Angebote haben, die ich benutzen kann, damit ich nicht auf mein Auto angewiesen bin, wenn ich zum Beispiel auf dem Dorf wohne. ({6}) Das sind die Fragen, die anstehen. Richtigerweise muss ich aber natürlich auch sagen: Die Vorlage für Ihre Kampagne hat Ihnen leider die rot-grüne Regierungskoalition geboten, indem sie eine schlechte Ökosteuer vorgelegt hat, die wirklich weder ökologisch wirksam ist noch sozial gerecht. ({7}) Wenn man ein ökologisches Umsteuern tatsächlich will, kann man nicht einfach nur eine Verbrauchsteuererhöhung durchführen und dieser Erhöhung das Etikett aufkleben: „Das ist jetzt ökologisch“. Wenn ich die Bevölkerung dafür gewinnen will, dass sie mitgeht, dann ist zumindest Voraussetzung, dass das Geld tatsächlich zum ökologischen Umbau eingesetzt wird. Die Probleme stehen doch an: Wir diskutieren hier über die Ökosteuer und gleichzeitig verkündet Herr Mehdorn, dass er die Interregio-Strecken einfach schließen will bzw. diese Strecken locker in die Verantwortung der Länder übergibt. Sollen sie doch sehen, wie sie damit zurechtkommen. ({8}) Sie können keine Verteuerung des Umweltverbrauchs angehen, ohne den Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig machbare Alternativen anzubieten. So herum muss der Weg gehen. Dann hat auch eine billige Kampagne von der rechten Seite dieses Hauses keine Chance auf Verwirklichung. ({9}) Ich muss auch sagen: Es ist notwendig, so etwas von Anfang an sozial gerecht zu machen. ({10}) Die CDU hat in der vorigen Woche ganz klar gesagt, dass sie gar gegen die Verkehrsmittelunabhängigkeit der Entfernungspauschale ist. Es ist ja ein erster kleiner Schritt, dass wir das nun hier im Haus beschließen werden. ({11}) Aber es geht nicht an, dass man bei einer Ökosteuer insbesondere die Konzerne netto noch um 2,2 Milliarden DM entlastet, die Großverbraucher von Energie. Das kann ja wohl nicht angehen! ({12}) Denn dieses Geld wird ja letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern geholt - und auch von Arbeitslosen, von Rentnerinnen und Rentnern, von Studentinnen und Studenten, die nicht einmal die kleinste Gegenfinanzierung durch die Senkung der Rentenbeiträge haben. Das ist nicht schlüssig, das kann nicht funktionieren und dies erzeugt zu Recht großen Unwillen in der Bevölkerung. ({13}) Wir haben als Demokratische Sozialistinnen und Sozialisten von Anfang an dafür gestritten, dass es notwendig ist, den Umweltverbrauch zu verteuern, dass hierfür aber an der Ursache angeknüpft werden muss, das heißt an der Energieerzeugung, und dass bei der weiteren Umsetzung das Geld, das durch eine weitere Verteuerung eingenommen wird, zielgerichtet für einen strukturellen Umbau in der gesamten Gesellschaft verwendet wird sowohl was die Wirtschaft betrifft als auch was die Möglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern betrifft, ihr persönliches Verhalten grundlegend zu ändern. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Ihre Kampagne keinen Erfolg hat, sondern dass die gesellschaftliche Diskussion, die tatsächlich losgegangen ist und bei der man auch viele Beispiele dafür bringen kann ({14}) - diese wurden hier auch schon aufgeführt -, dass es tatsächlich ein Verständnis in der Bevölkerung für ihre Notwendigkeit gibt, diese Gedanken aufgreift. Ich wünsche mir, dass der Verkehrsminister das Rückgrat besitzt und nicht bis zum Jahre 2003 wartet, sondern schon vorher eine vernünftige Ökosteuer auf den Tisch legt. Das heißt, wir sagen Nein zu dieser Ökosteuer und fordern, sie sofort durch ein machbares, sozial gerechtes und ökologisch wirksames Konzept zu ersetzen. Ich danke Ihnen. ({15})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Monika Ganseforth von der SPDFraktion.

Prof. Monika Ganseforth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000630, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von Ihnen beantragte Debatte zeigt, ({0}) dass Sie davon ausgehen, dass im Jahr 2003 die Regierung wieder von uns gestellt wird. Ich finde es gut, dass wir uns über diesen Punkt einig sind und dass wir darüber diskutieren, was dann passiert. ({1}) Ich kann Ihnen nur raten, sich geeignetere Themen zur Profilierung zu suchen; denn dieses Thema ist inzwischen langweilig geworden. ({2}) Auch die Bürgerinnen und Bürger wissen inzwischen, dass dieselben Debatten Woche für Woche nichts Neues bringen. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass dies Sinn macht, können wir noch mehrere dieser Debatten führen. Aber ich sage Ihnen: Das ist das falsche Thema. Nicht nur die CDU, sondern auch die F.D.P. hat früher die Ökosteuer gefordert. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussionen in der Enquete-Kommission mit Ihrem Herrn Grüner, der hinsichtlich der Ökosteuer ein Vorreiter war. Jetzt soll das auf einmal alles nicht mehr richtig sein. ({3}) Was ist das Prinzip der Ökosteuer? Die Energie soll schrittweise in kalkulierbaren kleinen Schritten verteuert werden und die Arbeit soll entsprechend billiger gemacht werden, um das Energiesparen voranzubringen und die Arbeitslosigkeit zu verringern. Es geht dabei nicht darum, wie Sie sagen, dass der Finanzminister mehr einnimmt, wenn viel Energie verbraucht wird. ({4}) - Hören Sie einmal zu! Sie haben es nämlich noch nicht begriffen. - Es geht vielmehr darum, technische Entwicklungen zum Beispiel hin zum Dreiliterauto und zum Einliterauto auf den Weg zu bringen. ({5}) Mit der Verteuerung der Energie sollen Investitionsentscheidungen und Produktionsprozesse beeinflusst werden. Es geht darum, Kaufgewohnheiten und Kaufentscheidungen entsprechend zu beeinflussen. Beim Kauf der nächsten Waschmaschine und des nächsten Kühlschranks soll der Energieverbrauch beachtet werden. Häuser sollen besser gebaut werden und bei Sanierungen sollen Energiesparmaßnahmen mit berücksichtigt werden. Dieser Effekt wird sich erst mittel- und langfristig einstellen. Das Ganze ist ein marktwirtschaftliches Instrument, um Energieeffizienz voranzubringen. Wir haben über dieses Thema schon oft diskutiert. Im Bundestag werden seit zehn Jahren die verschiedensten Modelle zur Ökosteuer von allen Seiten vorgestellt. ({6}) Ich erinnere mich an diverse Anhörungen, die wir in der Vergangenheit durchgeführt haben. Es gibt keine einheitliche Auffassung darüber - weder in der Wissenschaft und bei den Sachverständigen noch in der Politik -, welches das ideale Instrument ist. ({7}) Wenn Sie zum Beispiel nur beim CO2-Ausstoß ansetzen, dann haben Sie den Methan-Ausstoß nicht berücksichtigt: Durch die Braunkohleverbrennung entsteht kein Methan, aber viel CO2; durch die Gasverbrennung entsteht Methan, aber wenig CO2. ({8}) Wie wollen Sie die Atomenergie einbeziehen? Jedes Konzept hat Vor- und Nachteile. Die EU hatte vor zehn Jahren im Vorfeld des Rio-Prozesses die CO2-/Energiesteuer diskutiert. Aber all diese Diskussionen haben nicht dazu geführt, dass etwas getan und vorangebracht worden ist. ({9}) Aber seit wir an der Regierung sind, wurde gehandelt. ({10}) Wir haben den Reformstau aufgelöst, ein praktikables Modell entworfen und die Ökosteuer eingeführt. Ich weiß gar nicht, was Sie auf der linken Seite und Sie auf der rechten Seite dieses Hauses eigentlich wollen. Wollen Sie überhaupt keine Ökosteuer? Welches Modell wollen Sie denn haben? ({11}) Wenn es nach Ihnen ginge, würden wir noch immer über das beste Modell diskutieren. Nun komme ich zum Thema. Jede Reform, jedes Modell hat positive und negative Wirkungen. ({12}) Es ist richtig, dass man, wenn man ein neues Instrument einführt, nach einer Weile prüfen muss, wie es weitergehen soll - zum Beispiel ob man das Modell zuspitzen muss. ({13}) - Das ist doch ganz selbstverständlich. - Dieser Aufgabe werden wir uns zu gegebener Zeit stellen. Es ist aber viel zu früh, heute zu sagen, was, wenn überhaupt, geändert werden muss. ({14}) Wie gesagt: In der nächsten Legislaturperiode, am Ende des Prozesses, der ja Investitionsentscheidungen initiieren soll, werden wir überlegen, wie dieses Instrument weiterhin aussehen soll. ({15}) Das Prinzip ist - das habe ich schon zu Beginn meiner Rede gesagt -, die Arbeit billiger und den Energieverbrauch teurer zu machen. Es war auch bisher nicht umstritten, die Umweltbelastungen zu internalisieren, sie im Preis widerspiegeln zu lassen. Die Preise sollen also, wie man es so schön ausdrückt, die Wahrheit sagen. Dieser Prozess wird weitergehen und er muss weitergehen - genau darum geht es -, nach einer Zeit des Ausprobierens, nach einer Zeit der Bewährung, aber nicht nach einer Zeit der Diskussion, wie wir es mit Ihnen zehn Jahre lang erlebt haben. Wir sind diejenigen, die gehandelt haben. Die Wirkungen erweisen sich als positiv. Wir können diese Debatte jede Sitzungswoche wiederholen. ({16}) Die Menschen wissen, dass die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, richtig sind. ({17}) Danke schön. ({18})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Dirk Fischer von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Dirk Fischer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000549, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Jetzt reden wir einmal wieder über Klimmt. ({0}) Klimmt ist ein Minister, der viel verspricht und alles bricht: Mitte September hat er der Bahn zusätzliche 25 Milliarden DM versprochen. Ende Oktober hat er das Wort gebrochen. ({1}) Er hat dem deutschen Transportgewerbe versprochen, in Brüssel dafür Sorge zu tragen, dass es keine weiteren Genehmigungen für Subventionen anderer Länder seitens der EU gibt. Auch dieses Versprechen hat er nicht eingelöst. Seine rot-grüne Koalition hat gerade gestern wieder - wettbewerbsverzerrend wirkende - Subventionen für Italien gebilligt und unseren Antrag, dies nicht zu tun, abgelehnt. ({2}) Also, liebe Bürger, lasst euch nicht täuschen: Auch das Versprechen, die Ökosteuer im Jahr 2003 zurückzunehmen, wird Klimmt brechen. Darauf kann man sich ziemlich sicher verlassen. ({3}) Diese ökonomisch unsinnige K.-o.-Steuer ohne ökologische Lenkungswirkung - das ist ja unser Vorwurf ({4}) muss sofort abgeschafft werden; daran führt kein Weg vorbei. Das einzig Positive, das ich der Klimmt-Äußerung entnehmen kann, ist das Eingeständnis, dass auch er die Ökosteuer für unsinnig hält. Das sollte man festhalten. ({5}) Eine Kompensation erhalten nur diejenigen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Rentner, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Beamte, Selbstständige, nicht berufstätige Frauen, Studenten, Schüler, ehrenamtlich Tätige - sie alle gehen leer aus. Sie zahlen, zahlen, zahlen und erhalten keine Kompensation. ({6}) Doppelt schlimm ist die Einführung einer allgemeinen Entfernungspauschale: Diese würde ganz überraschend Fußgängern und Radfahrern, die keinen nennenswerten Kostenaufwand haben, viel Geld einbringen, die eben aufgezählten Bevölkerungsgruppen aber ein zweites Mal diskriminieren, da sie wieder einmal keine Entlastung erführen. Dies ist meiner Meinung nach keine Ausgleichsmaßnahme, sondern Pfuscherei am Flickwerk. Dies können wir nicht akzeptieren. ({7}) Die Ökosteuer ist auch eine wirtschaftsfeindliche Steuer; sie ist eine Vernichtungssteuer. Die Widersprüche sind hier schon angeführt worden: Diejenigen Unternehmen, die für die Produktion die meiste Energie verbrauchen, bekommen eine Entlastung, andere aber, zum Beispiel im Transportgewerbe, werden vernichtet. EU-Staaten, die mit uns im Wettbewerb stehen, beweisen, dass sie etwas für ihr nationales Transportgewerbe tun. Schauen Sie nur einmal nach Frankreich, Italien, Belgien oder in die Niederlande! In Deutschland aber gibt es keine Entlastung. Klimmt produziert nur heiße Luft und treibt das deutsche Transportgewerbe in den Ruin. Betriebe werden zerstört oder zur Ausflaggung ins Ausland getrieben. Hunderttausend Arbeitsplätze in deutschen Führerhäusern, Bussen und Taxen werden vernichtet. Dies hat RotGrün zu verantworten, sonst niemand. ({8}) Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Meine Fraktion wird die Zerstörung des deutschen Transportgewerbes nicht widerspruchslos hinnehmen. ({9}) Wir diskutieren die Anliegen und Interessen unserer Bürger, die Themen, die für sie wichtig sind. Wir diskutieren nicht, was Herr Schröder wünscht, das wir diskutieren, oder was die SPD-Fraktion uns erlaubt zu diskutieren. ({10}) Wir sind autonom und werden keinerlei Tabuisierung, egal in welche Richtung, akzeptieren. Demgegenüber muss umweltfreundliches Verhalten so anerkannt werden, dass es sich für die Menschen lohnt und auszahlt. Verkehrsminister Wissmann hat es seinerzeit vorgemacht: höhere Kfz-Steuer für nicht abgasgereinigte Fahrzeuge, entsprechende Begünstigung, Entlastung für Autos mit Katalysatortechnik. ({11}) Das war ökologische Besteuerung, die vom Bürger eingesehen und mitvollzogen wurde. ({12}) Ganz anders heute. Beim Nahverkehr werden über 600 Millionen DM Ökosteuer draufgesattelt. Folge: steigende Tarife und damit kein Anreiz, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Der Benzinverbrauch beim Auto wird deutlich sinken. Klar, Gott sei Dank; wir freuen uns. Wir haben das politisch in diese Richtung bewegt. Nur, in den Brieftaschen der Bürger bleibt alles beim Alten. Denn das Geld für den Liter, das eingespart wird, Frau Ganseforth, wird morgen durch Ihre Steuerpolitik wieder einkassiert. ({13}) Deswegen haben die Leute nichts davon, deswegen gibt es keine Akzeptanz. Das heißt, eine Einsparung bei den Kraftfahrzeugkosten ist gar nicht vorgesehen; denn die Steuermehreinnahmen sind bei Ihnen schon längst fest verplant. Keine Mark zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur, obwohl der Autofahrer immer häufiger im Stau steht! Keine Förderung alternativer Energien! Der Wortbestandteil „Öko“ ist Deckmantel für bewusstes Abkassieren. Die wirklich bedauerliche, fatale Konsequenz ist, dass notwendige, sinnvolle Umweltpolitik beim Bürger immer mehr in Misskredit gerät. Das ist das Traurige, das wir nicht haben wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung ist mit dem Missbrauch des Begriffes „Ökosteuer“ für ein reines Abkassiermodell gescheitert. Sie ist bei der Bevölkerung durchgefallen. Hätte diese Regierung Charakter, würde sie dieses Gesetz umgehend außer Kraft setzen. ({14})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Reinhard Loske vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Dr. Reinhard Loske (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003176, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fischer, das, was Sie hier machen, ist nicht nur billigster Klamauk. Ihnen sind wirklich alle Maßstäbe abhanden gekommen. Das stelle ich fest, wenn ich Ihre Sprache höre: Vernichtung, Zerstörung, die Menschen leiden. Was ist das eigentlich für eine Sprache? Nehmen Sie die Realität überhaupt noch zur Kenntnis? ({0}) Manchmal glaubt man, man müsste immer wieder bei Adam und Eva anfangen. ({1}) Man muss den Kolleginnen und Kollegen der Union und der F.D.P. den Gedanken der ökologischen Steuerreform noch einmal darlegen. ({2}) Es geht darum, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, nämlich dadurch, dass man Energie schrittweise und maßvoll verteuert, Anreize zur Energieeinsparung gibt, und das Aufkommen aus dieser Steuer verwendet, um Lohnnebenkosten zu senken und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Begreifen Sie das doch endlich einmal! ({3}) Es war so, dass auch Ihre Leute das immer wussten, die Ökologen wie die Ökonomen. Ich will aus der CDU nur Töpfer, Repnik und den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Schäuble nennen. Zur F.D.P., die diese Aktuelle Stunde beantragt hat: Es ist wirklich beschämend. Sie haben Leute wie Maihofer und Baum gehabt. Das sind Leute, die in Deutschland Umweltpolitik gemacht haben. Heute gibt es nur noch „Spaß mit Container-Guido“. Das ist Ihr Niveau. ({4}) Das ist unter aller Sau. Das muss ich wirklich einmal sagen, auch wenn es kein parlamentarischer Begriff ist, Entschuldigung. Zu den Fakten. Der Energieverbrauch in Deutschland ist in der ersten Jahreshälfte 2000 um 4,2 Prozent zurückgegangen. ({5}) Das hat mit den Energiepreisen zu tun; das ist vollkommen klar. Im Gegenzug sind die Lohnnebenkosten im Rentenversicherungsbereich von 20,3 Prozent, als wir an die Regierung kamen, auf 19,3 Prozent gesunken. ({6}) Dirk Fischer ({7}) Das alles sind Realitäten, die Sie nicht einfach ignorieren können. Nehmen Sie bitte zumindest die Wahrheit zur Kenntnis. ({8}) Das ist das Mindeste, was ich erwarte. ({9}) Weitere Fakten, die man als aufmerksamer Zeitungsleser - das reicht ja schon aus - zur Kenntnis nehmen kann. In der Kreisstadt Uelzen, woher bekanntermaßen der Fraktionsvorsitzende der SPD kommt, hat die Kreishandwerkerschaft auf dem Höhepunkt der Energiekontroverse ganzseitige Anzeigen geschaltet. Sie haben obendrüber geschrieben: Sie müssen nicht demonstrieren, kommen Sie zu uns, wir halbieren Ihre Energierechnung sofort. Ja, die Heizungsanlagenbauer und andere mehr haben es verstanden. ({10}) Anderes Beispiel: In der Autoindustrie ist jetzt ein interessanter Streit darüber ausgebrochen, ob das Einliterauto, wie VW findet, oder das Wasserstoffauto, wie BMW und Daimler finden, das bessere Modell ist. Da kann ich doch nur sagen: ein wunderbarer Streit. Das ist genau der Streit, den wir wollen. Da lehnen wir uns bequem zurück und schauen zu. ({11}) Jetzt komme ich zunächst einmal auf den Kollegen Töpfer zu sprechen. Das kann ich Ihnen einfach nicht ersparen. Distanzieren Sie sich von seinen Ideen oder stehen Sie dazu? Die Aussage von Herrn Töpfer ist ganz eindeutig: Die Grundüberlegung einer Ökosteuer kann man nicht ablehnen. Für meine Begriffe ist diese Steuer keine K.-o.-Steuer. Ihre primitive Polemik kann man ja wirklich kaum noch ertragen. ({12}) Ein weiterer Punkt. Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihr Gutachten vorgelegt. Ich zitiere daraus wörtlich: Die Regierung sollte an dem Ökosteuergesetz festhalten. Eine Senkung der Mineralölsteuer würde lediglich bedeuten, dass der Staat die Belastung von Ölverbrauchern auf die Allgemeinheit verschiebt. Die Entlastung käme also nicht beim Verbraucher an, sondern nutzte nur den Ölstaaten bzw. den Mineralölkonzernen. ({13}) Das sind die Fakten, meine Damen und Herren. ({14}) Nächstes Beispiel: Der vor wenigen Tagen zu Ende gegangene Deutsche Juristentag hat folgenden Beschluss gefasst: Der Deutsche Juristentag begrüßt den Einbau ökologischer Elemente in das Abgabensystem. Er sieht in der Ökosteuer einen geeigneten Weg, um Umweltziele zu verfolgen. Die Versicherungswirtschaft hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die Schäden infolge von Umweltkatastrophen, die im letzten Jahr ein Rekordhoch erreicht haben, kaum noch versicherbar sind. Deswegen sind sie der Meinung - ich zitiere wörtlich -: Wir brauchen die Ökosteuer. Doch man muss den Leuten klarmachen, worum es eigentlich geht. Nämlich darum, Klimaschutz zu betreiben. ({15}) Da können wir noch besser werden. Das ist überhaupt keine Frage. Das haben wir in der Vergangenheit offenbar nicht gut genug erklärt. Letztes Beispiel: Es gibt seit wenigen Wochen auch eine Künstlerinitiative um Günter Grass und andere, die diese absolut rabiate Verweigerung von Zukunftsverantwortung, die Sie hier exerzieren, nicht mehr ertragen konnte. Das ist nicht mehr zu akzeptieren. ({16}) Sie können dieses Thema meinetwegen jede Woche einbringen, Sie bekommen jede Woche die richtige Antwort. ({17})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Gisela Frick von der F.D.P.-Fraktion.

Prof. Gisela Frick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002656, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem, was ich von den Rednern der Koalition hören musste, kann ich nur sagen: Thema total verfehlt. ({0}) Es geht aus Ihrer Sicht nicht um die Rechtfertigung dieser total missglückten Ökosteuer - der so genannten, wie ich immer sage, denn es ist ja keine Ökosteuer -, ({1}) sondern es geht ausdrücklich - so lautet die Überschrift des Tagesordnungspunktes - um die „Haltung der Bundesregierung zur Forderung von Bundesverkehrsminister Klimmt, die Ökosteuer im Jahre 2003“ abzuschaffen. ({2}) Das ist das Thema. ({3}) - Doch, das hat er gesagt. Er hat zwar nicht „abschaffen“ gesagt, sondern er hat gesagt: Dann muss damit Sense sein. - Da sich dieser Ausdruck sprachlich für die Formulierung eines Tagesordnungspunktes nicht so eignet, haben wir - ({4}) - „Sense sein“ heißt nichts anderes als abschaffen. ({5}) - Doch! Auf Ihren Vorwurf, dass es langweilig ist, wenn wir jede Woche mit diesem Thema kommen, kann ich Ihnen nur antworten: So, wie Sie hier die Debatte führen, wird sie natürlich langweilig. ({6}) Das ist aber nicht das Thema. Ich glaube auch nicht, dass der Endverbraucher, der seine Heizkostenrechnung oder seine Tankrechnung sieht, es langweilig findet, dass wir dieses hier sehr regelmäßig und immer wieder zum Thema machen. ({7}) Wenn Herr Klimmt - wir haben zwar heute von Herrn Schmidt gehört, das sei ein Strohhalm, aber er ist immerhin Mitglied dieser Bundesregierung - sagt: „Wir wollen, dass ab 2003 mit der Ökosteuer Sense ist, dann geht er von der falschen Vorstellung aus, dass dann noch die rot-grüne Regierung im Amt ist. ({8}) Ich muss Ihnen da widersprechen, Frau Ganseforth. Damit rechnen wir nicht. Aber immerhin ist das Eingeständnis richtig, dass dieses Konzept der Ökosteuer total verfehlt und danebengegangen ist und damit überhaupt kein Blumentopf zu gewinnen ist, insbesondere nicht die so genannte doppelte Dividende, von der die Grünen immer wieder sprechen. Sie haben heute nur sehr vorsichtig - Herr Eich, Sie waren der Einzige - auf das Gutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute hingewiesen. Hierin ist ein Totalverriss der Ökosteuer enthalten, ({9}) gerade auch unter dem Gesichtspunkt doppelte Dividende. ({10}) Dort steht, gerade die Verzahnung von Umweltschutz und Rentenfinanzierung sei ungeheuer problematisch - in der Sprache sind die Wirtschaftsweisen ja vorsichtig. Mit allen Argumenten - sie liegen schon lange auf dem Tisch wird also ganz deutlich gesagt, dass das alles nichts bringt. Ein weiteres Thema könnte sein - im Moment debattieren wir auch darüber -, dass gerade die Trostpflaster, die jetzt in Form der Anhebung einer Entfernungspauschale und eines einmaligen Heizölkostenzuschusses verteilt werden, die sowieso schon geringen Lenkungswirkungen der Ökosteuer noch weiter verwässern. ({11}) Das heißt, Sie stehen überhaupt nicht mehr zu Ihrem Konzept. Ich glaube, dass wir von der Regierung, vertreten durch die Staatssekretärin Hendricks, nachher nichts anderes als die Aussage hören werden, dass Sie bei dieser Steuer bleiben, egal, wie viele in Ihren Reihen einsehen, dass das falsch ist. Der Kollege Koppelin hat schon darauf hingewiesen, dass der Bundesverkehrsminister - das hat er selber gesagt - mit seiner Auffassung nur einer von vielen ist. Ihnen allen spricht er aus dem Herzen. Das gilt auch für den Autokanzler Schröder. Das sollte man dabei nicht vergessen. ({12}) - Das kennen viele, Herr Eich. Es gibt genug Äußerungen, aus denen man auf den Herzenszustand schließen kann. Das ist gar kein Problem. Mit anderen Worten: Wenn die Regierung wider besseres Wissen an dieser Ökosteuer festhält, dann sind wir unserem Ziel, Sie im Jahre 2002 abzulösen, ein ganzes Stück näher. Insofern kann ich gar nicht sagen, dass es in den Ohren der Opposition wie Kakophonie klingt, was aus der Regierung kommt - der eine so, der andere anders; Herr Eichel ist heute schon zitiert worden -, während die Generallinie noch immer in einer Wagenburgmentalität besteht. Wenn Sie sich so uneinig sind und überhaupt nicht wissen, was Sache ist, dann ist das für uns eigentlich Musik in den Ohren, und es zeigt nur, dass Ihre Konzepte, an denen Sie wider besseres Wissen festhalten, total verfehlt sind. Wir fordern Sie noch einmal auf: Folgen Sie Ihrem Herzen und erst recht Ihrem Verstand! Geben Sie zu, dass die Ökosteuer ein Schuss in den Ofen war, und zwar in den Kohleofen, dessen Betrieb nicht besteuert wird. Machen Sie Schluss mit dieser Politik! ({13})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Für die Bundesregierung spricht jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Koppelin, Frau Kollegin Frick, Sie mussten so lange warten, bis mir das Wort erteilt wurde, damit ich die Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen von Herrn Klimmt darstellen kann. ({0}) Ich möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Um die Haltung der Bundesregierung zu erfahren, ist eine Aktuelle Stunde ihrer Definition nach eigentlich ungeeignet. Natürlich könnten wir eine Aktuelle Stunde mit zwölf Parlamentarischen Staatssekretären bestreiten; aber dann könnten Sie alle nicht mehr reden. Wenn Sie also die Haltung der Bundesregierung erfahren möchten, dann müssen Sie warten, bis einem Vertreter der Bundesregierung das Wort erteilt wird. ({1}) Andernfalls müssen Sie Ihre Frage in der Regierungsbefragung am Mittwoch stellen. Dann bekommen Sie eine Antwort von der Bundesregierung. ({2}) Sie können nicht erwarten, dass jeder Redner der Koalition die Haltung der Bundesregierung vertritt. Das muss dann schon die Bundesregierung machen. (Zuruf des Abg. Jürgen Koppelin [F.D.P.] - Jetzt spreche ich also und ich hoffe, das trägt zu Ihrer Beruhigung bei, Herr Koppelin. ({3}) Ich will ganz kurz auf Herrn Fischer eingehen. Herr Kollege Fischer, ich will nicht ausführlich auf Ihre wirklich ausufernde Polemik antworten. Sie haben gesagt, der Bundesverkehrsminister habe schon jetzt sein Wort gebrochen, welches er im September gegeben habe. ({4}) Der Bundesverkehrsminister hat zu den notwendigen Investitionen der Bahn gesagt, dass die Bahn in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein zusätzliches Investitionsvolumen von 25 Milliarden DM brauchen wird. ({5}) - Nun hören Sie doch einmal zu! ({6}) Herr Kollege Fischer, wir haben ein Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt, das für die nächsten drei Jahre pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden DM für Investitionen in die Schiene vorsieht. ({7}) - Herr Kollege Fischer, es besteht doch die Möglichkeit, jedes Jahr die mittelfristige Finanzplanung zu erneuern. ({8}) - Herr Kollege Fischer, wir werden auch in Zukunft jedes Jahr mit haushaltswirtschaftlicher Verantwortung die mittelfristige Finanzplanung im Lichte der Einnahmen des Staates überprüfen können. ({9}) - Jedes Jahr, Herr Kollege Fischer, wird über die mittelfristige Finanzplanung neu entschieden. ({10}) - Herr Kollege Fischer, in den nächsten drei Jahren gibt es zusätzlich jeweils 2 Milliarden DM für Schieneninvestitionen. Wir lösen den Stau auf, den Sie zu verantworten haben. ({11}) Diese 25 Milliarden DM, die zusätzlich nötig sind, haben doch Sie, der hervorragende Herr Ludewig und all die anderen Herren - wie auch immer sie heißen - zu verantworten, die keine Ahnung hatten, wie man ein Unternehmen führt. ({12})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Fischer, die Frau Staatssekretärin hat das Wort und nicht Sie. Es wäre gut, wenn Sie ihr zuhören würden.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Jetzt komme ich auf das eigentliche Thema zurück. In ihrem Herbstgutachten haben die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung trotz des großen politischen Drucks, der ja auch von den unvernünftigen Reihen dort rechts kommt, an der Ökosteuer festgehalten hat. Es wird zum Beispiel kritisch angemerkt, dass wir Ausnahmetatbestände zurückführen sollen. Dies würde, wenn man einmal ein bisschen logisch denkt, dazu führen, dass die Einnahmen aus der Ökosteuer höher und nicht niedriger sein würden. In dieser Hinsicht könnten Sie uns ja einmal Vorschläge machen. Aber Ausnahmetatbestände zugunsten des produzierenden Gewerbes führen dazu, dass wir einen Einnahmeverzicht üben, also über weniger Einnahmen aus der Ökosteuer verfügen, als es anderenfalls möglich wäre. Das bestätigen die Sachverständigen. Jetzt fragt die F.D.P., wie es mit der Ökosteuer weitergehen soll. ({0}) Dazu kann ich ganz klar sagen: Der Zeitplan steht. Bis zum Jahre 2003 ist gesetzlich verankert, dass der Energieverbrauch von Jahr zu Jahr maßvoll verteuert wird. Wir werden die daraus entstehenden Einnahmen auch in Zukunft dazu verwenden, die Rentenversicherungsbeiträge zu stabilisieren. ({1}) Die Ökosteuer wird auch nach 2003 nicht zurückgenommen. Der Staat wird den Energieverbrauch in Deutschland nicht durch eine sinkende Mineralölsteuer beschleunigen. ({2}) Unser Ziel bleibt klar: Wir müssen die Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft vom Erdöl reduzieren. Neuerdings ist ja auch klar geworden, dass das Wirtschaftswachstum nicht mit einem höheren Energieverbrauch einhergehen muss. Diese Entkoppelung wollen wir verstärken. ({3}) Wir werden diesen erkennbaren Trend durch die Bereitstellung von mehr Mitteln zur Erforschung regenerativer Energien und mit Förderprogrammen zur Energieeinsparung unterstützen. So haben wir erst jüngst in unserem Zukunftsinvestitionsprogramm beschlossen, ein Altbausanierungsprogramm zu finanzieren und umfangreiche Mittel für die Energieforschung zur Verfügung zu stellen, in allen Bereichen weniger Energie zu verbrauchen und dabei weg vom Öl zu kommen. Das ist die Zukunft; die haben Sie verschlafen. ({4}) Was nach Ablauf der jetzigen Planung geschieht, steht noch nicht fest. Ob es zu weiteren Schritten im Rahmen der Ökosteuerreform kommt und wie mögliche zusätzliche Einnahmen eingesetzt werden, lässt sich heute noch nicht entscheiden. Das ist aber auch wirklich nicht nötig. ({5}) Erst muss die konkrete Situation abgewartet werden. Wir müssen die Entwicklung im Umweltbereich abschätzen, aber natürlich auch die Wirtschaftslage genau analysieren. Es gibt Aspekte, die gegen weitere Schritte im Rahmen der Ökosteuerreform sprechen; Bundesverkehrsminister Klimmt hat darauf hingewiesen. ({6}) Es gibt andere Aspekte, die dafür sprechen. Welche Argumente schwerer wiegen, lässt sich aus der heutigen zeitlichen Distanz nicht entscheiden. Wir werden das entscheiden, wenn die Lage klar und die Entscheidung notwendig ist. ({7}) Es gibt keinen Grund, jetzt zu entscheiden. Ich weiß, das macht der Opposition die Arbeit nicht leichter. Aber dies ist ja auch nicht unsere Aufgabe. ({8}) Der Einstieg in die Ökosteuerreform war richtig. Ganz bewusst haben wir ein schrittweises Vorgehen gewählt. Der Vorteil für die Bürger liegt in den maßvollen Erhöhungsschritten. ({9}) Man hat den Vorteil, die Folgen der einzelnen Schritte besser abschätzen zu können als bei einer schockartigen Steuererhöhung, wie Sie sie in Ihrer Regierungszeit zu verantworten hatten. ({10}) Es bleibt dabei: Die Ökosteuer ist ein wichtiger Beitrag für eine Ökologisierung unserer Volkswirtschaft sowie für beschäftigungsintensives Wachstum. Diese Einsicht ist nicht neu. Ich werde sie Ihnen von der Opposition aber immer wieder aktuell mitteilen, wenn Sie - möglicherweise jede Sitzungswoche - mit solchen Anträgen kommen. Herzlichen Dank. ({11})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Otto Bernhardt von der CDU/CSU-Fraktion.

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Mittelpunkt dieser Sitzung steht die Aussage des Bundesverkehrsministers. ({0}) Ich finde es traurig, dass der direkt Angesprochene nicht anwesend ist. ({1}) Ich habe soeben gehört, dass Herr Klimmt zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem wir über seine Aussagen diskutieren, eine Pressekonferenz gibt. Ich glaube, das ist ein falsches Parlamentsverständnis. ({2}) Natürlich eignet sich eine Aktuelle Stunde nicht, um grundsätzliche Aussagen zur Ökosteuer zu machen. Nur, damit kein falscher Eindruck entsteht: Der Grundgedanke der Ökosteuer, Verteuerung der Energie und Entlastung des Produktionsfaktors Arbeit, ist ein Gedanke, über den man mit uns diskutieren kann ({3}) und den wir für gar nicht schlecht halten. Aber wir und auch alle, die Sie zitiert haben, haben immer gesagt: So etwas kann man aus Wettbewerbsgründen nur auf der europäischen Ebene lösen. ({4}) Auch wenn es verschiedene Redner schon gesagt haben, will ich es noch einmal betonen: Ihre Ökosteuer verdient den Namen nicht. Eine richtige Ökosteuer müsste doch bei den Schadstoffemissionen ansetzen. Eine richtige Ökosteuer müsste doch dazu führen, dass die Einnahmen aus dieser Steuer immer weniger werden, weil man damit eine marktwirtschaftlich vernünftige Lenkungsfunktion verbindet. Das ist bei Ihnen nicht vorgesehen. ({5}) Wie kann man eine Steuer Ökosteuer nennen, die das saubere Erdgas belastet und die Umwelt verschmutzende Kohle ausnimmt? Das ist keine Ökosteuer. ({6}) Natürlich wissen wir, dass die Energiepreiserhöhungen nicht nur auf die Steuererhöhungen zurückzuführen sind. Natürlich kennen wir die Entwicklung der Rohölpreise. ({7}) Aber auf die Rohölpreise haben wir keinen Einfluss. Natürlich kennen wir auch die Folgen der EuroSchwäche. ({8}) Da hätte die Bundesregierung ein wenig mehr Einfluss, aber die Chance nutzt sie nicht. ({9}) Wir diskutieren jetzt über den dritten Verteuerungsfaktor: die Steuern. Das ist der Faktor, den wir im deutschen Parlament ganz alleine bestimmen können. Ich nenne einmal die Größenordnung, weil ich den Eindruck habe, hier werden die Relationen verwechselt. Von 2 DM, die wir an der Tankstelle bezahlen müssen - inzwischen sind es ein paar Pfennige mehr -, bekommt der Staat zwei Drittel, also 1,30 DM. ({10}) - Auch wir haben die Steuer erhöht. Das ist klar. ({11}) Nur das letzte Drittel bekommen die von Ihnen so hart gescholtenen Ölscheichs und -konzerne. Wenn es keine Steuer gäbe, dann würde der Liter Benzin in Deutschland 70 Pfennige kosten. ({12}) Sie können nicht behaupten, dass die anderen die Preistreiber sind. Nein, die öffentliche Hand ist der Preistreiber: 1,30 DM von 2 DM sind Steuern. ({13}) Die Folgen steigender Energiepreise können wir jeden Tag beobachten. Zehntausende mittelständische Existenzen sind in Gefahr. Ich glaube, die „Berliner Zeitung“ hat Recht, wenn sie schreibt: Die Regierung wird jetzt nervös. - Warum Sie nervös werden, ist klar. Schauen Sie einmal in die „FAZ“ vom 18. Oktober 2000. Darin stehen die neuesten Meinungsumfragen. Wenn wir über die Ökosteuer eine Volksabstimmung durchführen würden, würden fast 90 Prozent dagegen und nur gut 10 Prozent dafür stimmen. Interessant ist: Zwei Drittel der Bevölkerung machen die Bundesregierung für die steigenden Energiepreise verantwortlich. Daher rührt Ihre Nervosität. Deshalb kann ich abschließend nur sagen: Warten Sie nicht bis zum Jahr 2003, auch wenn es richtig ist, wie die Kollegin Professor Frick sagt, dass wir dann größere Wahlchancen hätten. Es gibt zu dieser so genannten Ökosteuer nur eine Alternative. Das ist der Gesetzentwurf der CDU/CSU, in dem gefordert wird, diese Steuer ab dem 1. Januar des kommenden Jahres abzuschaffen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Danke schön. ({14})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Lothar Binding von der SPD-Fraktion das Wort.

Lothar Binding (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Arbeit, stabile Renten, besserer Umweltschutz: Die Ökosteuer löst gleich drei Aufgaben auf einmal. Das ist okay. Ich glaube, dass Sie die Genialität dieses Konzepts so unheimlich ärgert, dass Sie keine Woche darauf verzichten können, über dieses Thema zu reden. ({0}) Eben haben wir etwas über Größenordnungen gehört. ({1}) - Der naive Zugang ist nicht immer der richtige. Zur Demonstration habe ich nämlich einige Holzklötze mitgebracht. Ich will einmal auf die Größenordnungen eingehen. Dieser kleine Holzklotz stellt den Benzinpreis dar. Der Preis beträgt etwas über 2,05 DM. Hinzu kommt der Rohölpreis. Er war vor kurzem - also noch zur Zeit der Regierung Kohl - so hoch wie der andere Holzklotz. Der Preis ist jetzt um zwei Drittel gestiegen. Dann haben wir die Marge der Tankstellen: ungefähr 8 Pfennig von 2 DM; das ist auch nicht sehr viel, aber vielleicht bringt es die Menge, um die Erträge der Tankstellen zu sichern. ({2}) Dann haben wir die Erdölbevorratungsverbandsabgabe; sie ist relativ niedrig. Dann haben wir eine Mineralölsteuer, die sich in zwei Teile aufteilt. Der eine Teil belief sich von Adenauer bis Schmidt auf ungefähr 48 Pfennig. Dann gibt es eine Mineralölsteuer von Kohl bis Kohl, also von 1984 bis 1994; ihre Erhöhung betrug auch ungefähr 50 Pfennig. Dann kommt die Mehrwertsteuer. Dann kommt die Ökosteuer I; es kommt die Ökosteuer II und es folgen noch zwei Ökosteuern. ({3}) Jetzt schauen wir uns einmal die Problemlösungsansätze der CDU an: ({4}) Sie sagen: Die bisherigen Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer müssen rückgängig gemacht werden, weil die für die Jahre 2001 bis 2003 vorgesehenen Steuererhöhungen eine Gefahr für das Wirtschaftswachstum in Deutschland darstellen und die Bürger belasten und die Betriebe in unverantwortlicher Weise in den Ruin treiben würden. Wir haben vorhin gehört, das Gewerbe würde vernichtet. Ich will das alles jetzt einmal anhand der Klötzchen verdeutlichen. Dieser Teil hat der Wirtschaft nicht geschadet; er hat niemanden überproportional belastet. Er diente dem Stopfen der Haushaltslöcher und der Finanzierung von Fördergebietsgesetzen. Er war dazu da, den reichen Leuten Geld zu geben. ({5}) Der andere Teil der Klötzchen ruiniert die Wirtschaft und bringt ganze Gewerbe in Gefahr; das ist ganz dramatisch. ({6}) Aber dieser Teil macht praktisch gar nichts. Zu der Zeit, als man das betrieben hat, hatten Repnik, Merkel und andere die Idee, diesen Teil noch hinzuzufügen, und zwar mit dem Argument, Arbeitsplätze zu schaffen, die Umwelt zu schonen und soziale Nebenkosten zu senken, damit die Nettolöhne steigen. Das war eigentlich ein gutes Konzept. ({7}) Insofern habe ich heute nicht verstanden, wie jemand sagen kann, die SPD habe Wortbruch begangen. ({8}) Ich will es einmal so formulieren: Jemand, der sich von einem Kanzler wie dem Ihrigen damals nicht distanziert, ({9}) und Personen, die wie Merkel, Repnik oder Töpfer einen Eierkurs in der beschriebenen Weise fahren, können uns an dieser Stelle nicht belehren. ({10}) Lernen Sie die Grundkapitel von Moral und Ethik! Distanzieren Sie sich von Ihrem Kanzler und von anderen Gaunern in Ihrer Partei! ({11}) Dann können wir darüber reden, ob die SPD ein Gesetz, das für alle Zukunft gilt, macht. Zum inhaltlichen Hintergrund vielleicht noch so viel: Die Ursache für diese Aktuelle Stunde ist, dass jemand gesagt hat: Wenn sich in Zukunft etwas ändert, ändert sich etwas in der Zukunft. Aber so etwas mit einer tief greifenden Logik kann die F.D.P. natürlich nicht jede Woche wiederholen. Ich glaube, die Bürger merken, dass das Spektakel der ausschließlichen Medienwirksamkeit ohne Substanz ihnen nicht hilft. ({12}) Die Probleme, die wir eben beschrieben haben, sind: mehr Arbeit, stabile Rente, besserer Umweltschutz. Die CDU will sie übrigens so lösen, wie ich gelesen habe: Ökosteuer abschaffen. - Konstruktives Konzept? - Fehlanzeige! Alternativen zum Gesetz der CDU? - Keine! Das haben wir extra einmal behandelt; Jörg-Otto Spiller hat uns darauf hingewiesen. Das heißt: Sie haben, abgesehen von der Ablehnung des Gesetzes, überhaupt keine Alternative. Wo ist dann das konstruktive Moment, das man jedes Mal in dieser Debatte einklagen sollte? Jetzt kommt etwas besonders Schönes: die sonstigen Kosten. Sie schreiben: Durch die Senkung der Mineralölsteuer werden die Energiepreise steuerbedingt sinken. Woher wissen Sie eigentlich, dass es in dieser Hinsicht überhaupt eine Steuerelastizität gibt? Sie wissen sehr wohl, dass die Preise nicht sinken, wenn man die Steuern um diesen Betrag senkt; denn sonst müssten Sie beweisen können, wieso der Heizölpreis um 100 Prozent gestiegen ist, obwohl das Heizöl von der Ökosteuer in diesem Jahr überhaupt nicht betroffen ist. Diese Logik müssten Sie uns bzw. dem Bürger erläutern, anstatt ihn hinters Licht zu führen. ({13})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Binding, Sie müssen zum Schluss kommen.

Lothar Binding (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich glaube, Ihnen fällt nichts Intelligentes ein, das sich über das Niveau Ihrer Gesetzesvorlage hinaushebt. Deshalb lehnen wir diese ab. Schönen Dank. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Klaus-Peter Willsch von der CDU/CSU-Fraktion.

Klaus Peter Willsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003264, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir einmal auf die Zeit zurückblenden, in der dieses unsägliche Ökosteuergesetz verabschiedet wurde, müssen wir uns daran erinnern, dass damals viel von „doppelter Dividende“ oder Ähnlichem geschwärmt wurde. Heute höre ich kein Schwärmen mehr, sondern sehe bei der Regierung nur noch ein Flattern. Ein Minister nach dem anderen behauptet, nun sei das Ende der Fahnenstange erreicht. Hier gibt es mittlerweile ein heilloses Flattern wegen der berechtigten Proteste der Bevölkerung. ({0}) Es war nicht nur Herr Klimmt, der heute wohl lieber nicht dabei sein wollte, wir haben Ähnliches von Herrn Riester und Herrn Eichel gehört. Wir hören zwar immer wieder Dementis, merken aber, dass Absetzbewegungen gemacht werden. Ihnen fehlt der Mut, diesen Schritt zu gehen. Wir müssen uns überlegen - wir hatten gerade von Herrn Binding eine eindrucksvolle Demonstration mit Holzspielzeug -, ({1}) weshalb der Spritpreis heute auf der Höhe ist, die wir beklagen, die zumindest ich beklage. Sie beklagen die Höhe des Spritpreises nicht: Die Grünen wollen ja einen Spritpreis von 5 DM je Liter und auch Sie von der SPD wollen einen höheren Preis als heute. ({2}) Sie reden sich in den Wahlkreisen immer damit heraus, dass Sie nur für eine Erhöhung von 14 Pfennig verantwortlich seien. Sie haben aber noch weitere Erhöhungen in drei Stufen beschlossen, die kommen werden. ({3}) Aber Sie sind natürlich auch für den Anteil mitverantwortlich, der auf der schlechten Performance des Euro basiert. Der schwache Außenwert des Euro hat etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun, die in der Leitvolkswirtschaft des Euro-Raums gemacht wird. ({4}) Wenn Sie sich diesen Umstand vor Augen führen und überlegen, wie internationale Finanzmärkte zu einer Bewertung einer Währung kommen, werden Sie das leicht nachvollziehen können. Beim Start des Euro haben all diejenigen, die im internationalen Rahmen die Wirtschaft beobachten, gesagt, der Euro-Raum sei ein guter Wirtschaftsraum mit guten Chancen auf Wachstum. Es gibt an zwei Punkten Probleme: ({5}) Die Sozialversicherungssysteme müssen in Richtung auf eine höhere Eigenverantwortung umgebaut werden und der Arbeitsmarkt muss von rigiden Regelungen befreit werden. Hier wurde Reformbedarf angemahnt. Schauen Sie sich einmal an, was Sie in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren getan haben: Sie haben die Regelungsdichte auf dem Arbeitsmarkt verschärft. Ich nenne als Beispiele das 630 DM-Gesetz und das sogenannte Scheinselbstständigengesetz. Sie haben die erforderliche Sanierung der Sozialversicherungssysteme ausgesetzt und teilweise bisher getroffene Regelungen zurückgefahren. Bis heute liegt von Ihnen nichts auf dem Tisch. Sie haben die Reformen in der Rentenversicherung zwar ausgesetzt, aber bis heute keinen Gesetzentwurf, sondern nur ein Arbeitspapier auf den Tisch gelegt. Sie haben also genau in den Bereichen, in denen die internationale Finanzwelt erwartet hat, dass sich etwas tut, nichts vorangebracht. ({6}) Lothar Binding ({7}) Solange dieser Reformbedarf besteht, wird auch das Vertrauen in den Euro nicht steigen. Ich will Ihnen einmal Folgendes vorrechnen: Wir sind mit einem Euro-Kurs von 1,18 US-Dollar gestartet und sind heute bei 82 US-Cent gelandet. ({8}) Das bedeutet für einen Barrel mit einem Preis von 35 USDollar eine Preissteigerung von 60 DM auf 84 DM. Prozentual ist das eine Steigerung um 40 Prozent - aufgrund der schlechten Wirtschaftspolitik, die hier gemacht worden ist. ({9}) Dazu kommt, dass der Weltstaatsmann - ich glaube, ({10}) so lautete der Titel - nicht weiß, wie man sich in Währungsfragen verhalten muss. Man kann eben nicht sagen: Es gibt welche, die die Euro-Schwäche gut finden; andere finden sie schlecht. Ich dagegen finde sie gut, weil sie gut für die Wirtschaft ist. - So schafft man kein Vertrauen in die Währung. Das hat gezeigt, dass er davon nichts versteht. ({11}) Die Ökosteuer ist eine reine Abzocksteuer. ({12}) Sie schädigt den Standort Deutschland. Sie ist sozial ungerecht. Schaffen Sie die Ökosteuer ab! Stimmen Sie unserem Antrag auf Abschaffung der Ökosteuer zu. Vielen Dank. ({13})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzter Redner in der Aktuellen Stunde hat nun das Wort der Kollege Peter Danckert von der SPD-Fraktion. ({0})

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde, die Sie beantragt haben, ist durch den Beitrag des Kollegen Lothar Binding - ich sehe Sie sprachlos - flugs zu einer Nachhilfestunde geworden, die Sie allerdings auch dringend notwendig haben. ({0}) - Ich rede jetzt zu Klimmt und über den Anlass für diese Aktuelle Stunde. Die Überschrift des Interviews mit dem Bundesverkehrsminister Klimmt lautet: „Nach 2003 steigt die Ökosteuer nicht weiter“. Das ist auch der Inhalt seiner Aussage. Aber was machen Sie daraus? Der Titel der von Ihnen beantragten Aktuellen Stunde lautet: „Haltung der Bundesregierung zur Forderung von Bundesverkehrsminister Klimmt, die Ökosteuer im Jahr 2003 zu beenden“. Das zeigt die Art und Weise, wie Sie mit diesem Thema hier umgehen. Ich bin deshalb froh, dass es eine breite Öffentlichkeit gibt. Klimmt spricht in dem Interview davon, dass die Ökosteuer nach 2003 nicht weiter angehoben werden muss. Das ist seine Meinung zu dem Thema. Und Sie machen daraus, er habe gesagt, die Ökosteuer solle beendet werden. Das zeigt die Art und Weise, wie Sie hier die Fakten verdrehen. ({1}) - Das ist doch eine ganz andere Frage; darum geht es doch gar nicht. Angesichts der Art und Weise, mit der Sie dieses Thema angehen, muss er auch nicht da sein. Es wäre für ihn doch schade um die Zeit, wenn er hier wäre. ({2}) Sein Fernbleiben hat doch nichts mit Missachtung des Parlaments zu tun. Sie wollen uns für dumm verkaufen, und er soll seine Zeit opfern. Das ist Fakt. ({3}) Jetzt zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU: Eine Tickermeldung von heute - mir liegt eine Kopie der Originalmeldung vor - trägt als Überschrift eine Aussage Ihres ehemaligen Umweltministers Töpfer. Sie lautet - das haben wir schon gehört -: „Die Ökosteuer ist keine K.-o.-Steuer“. Dies ist die klare fachliche Aussage eines Mannes, der nicht der Parteidisziplin unterliegt. An dieser Stelle möchte ich noch eines bemerken - das ist offensichtlich auch der Grund, weshalb Frau Merkel, die die Nachfolgerin von Herrn Töpfer im Amt des Bundesministers war, Herrn Polenz als Generalsekretär entlassen hat -: Die Kampagne gegen die Ökosteuer - die einzige, die ihr Generalsekretär innerhalb von sechs Monaten auf den Weg gebracht hat - war ganz offensichtlich ein Flop. Sie wollte ihm offensichtlich zuvorkommen, weil ihr Herr Töpfer die Wahrheit über die Ökosteuer gesagt hat. Das sind die Fakten. ({4}) - Ja, wir werden den 1. Januar abwarten. Angesichts dessen, was Sie hier schon alles behauptet haben, möchte ich mich schlicht an die Fakten halten. Wir brauchen die Ökosteuer, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Das ist die Lenkungswirkung. Wir hätten allerdings ein Problem, wenn die Verbraucher auf die Belastungen durch die Ökosteuer entsprechend reagieren würden, weil uns dann die erwarteten Mehreinnahmen fehlen würden. Aber offensichtlich wirkt die Ökosteuer nicht so, wie Sie sich das vorstellen und das durch Ihre Kampagne einer erstaunten Öffentlichkeit klarzumachen versuchen. Wir brauchen die Mehreinnahmen - das ist auch ganz klar; da beißt die Maus keinen Faden ab -, damit der Staat weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Rentenversicherung leisten kann, nämlich bisher 17,5 Milliarden DM. Wenn uns die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer nicht zur Verfügung stehen würden, dann hätten wir nur drei Möglichkeiten - das wissen Sie auch; das ist das Einmaleins -: Wir könnten die Beiträge zur Rentenversicherung anheben. Das wollen wir nicht. Wir könnten auch den Zuschuss des Staates zur Rentenversicherung erhöhen, was wir zum Beispiel durch die Anhebung der Mehrwertsteuer finanzieren könnten. Auch das wollen wir nicht. Selbstverständlich wollen wir die Zuwachsraten bei den Renten auch nicht so niedrig halten, dass die Rentner an den Steigerungen der Nettolöhne überhaupt nicht mehr teilhaben. Aus diesen drei Gründen muss es eine Ökosteuer geben. Es ist ja im Übrigen nicht so, dass wir nicht auf der Höhe der Zeit wären. Frau Merkel, die das Thema Ökosteuer auf gewisse Weise schon sehr früh angesprochen hat - heute darf sie das nicht mehr laut sagen -, hat damals gesagt - ich zitiere aus der „FAZ“ vom 23. März 1995 -: Als Umweltministerin halte ich es für erforderlich, die Energiepreise schrittweise anzuheben und so ein deutliches Signal zum Energiesparen zu geben. Genau das haben wir gemacht. ({5}) Wir haben das in unserer Koalitionsvereinbarung verfeinert und ausgearbeitet und in einen richtigen Zusammenhang gestellt. Nun noch etwas anderes: Sie von der CDU haben doch auch einmal so etwas wie ein Zukunftsprogramm aufgelegt. ({6}) - Nein, nur die CDU. Die CSU hat da offensichtlich ein bisschen anders formuliert. Ich zitiere also aus dem Zukunftsprogramm der CDU 1998: Unser Steuer- und Abgabensystem macht gerade das besonders teuer, was wir am dringendsten brauchen: Arbeitsplätze. Dagegen ist das, woran wir sparen müssen, eher zu billig zu haben: Energie- und Rohstoffeinsatz. ({7}) Genau das, was Sie damals gesagt haben, ist im Rahmen dieser Koalitionsvereinbarung formuliert und mit der Ökosteuer umgesetzt worden. Nur weil Sie nicht mehr an der Regierung sind, wollen Sie es nicht mehr wahrhaben, dass das die richtige Politik ist. ({8}) Sie können an dieser Stelle noch hundert Aktuelle Stunden beantragen, wir werden Ihnen jedes Mal dasselbe sage: Die Ökosteuer ist richtig! Es ist ja auch schon darauf hingewiesen worden, dass die namhaftesten Wirtschaftsforschungsinstitute dieser Republik die Richtigkeit der Ökosteuer bestätigt haben. ({9}) Da können Sie reden, wie Sie wollen, das sind die Fakten und deshalb halten wir uns daran. Jeder Sach- und Fachverstand sagt uns, dass wir an dieser Stelle richtig liegen. Ich als Bundestagsabgeordneter aus einem der neuen Bundesländer bin auch davon überzeugt, dass das, was Sie, Herr Koppelin, in Ihrem Antrag „Ökosteuer zurücknehmen“ gesagt haben, dass nämlich die Ökosteuer für den Aufbau Ost gefährlich sei, so populistisch und so polemisch ist, dass Sie das doch wohl nicht im Ernst glauben. Die Bürger in den neuen Ländern haben begriffen, dass der Beitrag, der durch die Ökosteuer zum Rentensystem geleistet wird, richtig und notwendig ist. Dabei bleibt es, denn das ist die Wahrheit. Vielen Dank. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses ({0}) zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte Jahresbericht 1999 ({1}) - Drucksachen 14/2900, 14/4204 Berichterstattung: Abgeordnete Uwe Göllner Werner Siemann Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, unser früherer Kollege Dr. Willfried Penner. Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesminister der Verteidigung hat sich eingehend, ernsthaft und verantwortungsbewusst mit den Feststellungen des Jahresberichts 1999 befasst. Grundsätzlich teilt er die im Bericht dargestellten Sorgen und Nöte der Soldaten. Darüber hinaus bleibt Anlass und Notwendigkeit für ergänzende Bemerkungen aus meiner Sicht. Ich nenne folgende: Die vorgesehene neue Bundeswehrstruktur kann nicht ohne Mittun der Soldaten greifen. Bisher ist bei der Truppe eher eine abwartende Haltung auszumachen; die Mitte dieses Jahres verlautbarten Eckpunkte und auch die jetzt veröffentlichte „Grobausplanung“, wie es heißt, sind noch zu abstrakt, als dass sie schon konkrete AuswirkunDr. Peter Danckert gen für den Einzelnen erkennen ließen. Das wird sich mit fortschreitender Implementierung des Veränderungsprozesses wandeln; spätestens mit dem Wegfall von Standorten wird es für die Betroffenen ganz konkret. In deren Interesse, aber auch zur Vermeidung von Reibungsverlusten sonst, ist es geboten, den vorgesehenen Zeitplan für das Weitere einzuhalten und so die erforderliche Planungssicherheit für die Soldaten und ihre Familien zu ermöglichen. Natürlich ist dafür unverzichtbar, dass das Konzept in sich stimmig ist und insbesondere die Finanzierung klappt. Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Auslandseinsätze in jüngster Zeit kennzeichnen das geänderte Aufgabenfeld der Bundeswehr mit direkten Konsequenzen für die Soldaten. Der Einsatz selbst unter besonderen Umständen der Gefährdung ist nicht mehr fern liegende, eher unwahrscheinliche Möglichkeit. Ganz im Gegenteil wird dies für zunehmend mehr Soldaten schon über Verwendungen bei KFOR und SFOR die Regel werden. Soldatendasein wird also ganz konkret gefährlicher werden können, mobiler überdies, und die Familien werden davon nachhaltig betroffen sein. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet begleitende Maßnahmen für Soldaten, vor und nach dem Einsatz, für die Familien Unterstützung während der Einsatzzeit. ({2}) Dazu sage ich ergänzend: Eine noch stärkere Professionalisierung bei der psychischen Hilfe ist unverzichtbar, weil die bisherigen rühmenswerten Möglichkeiten der Eigenhilfe einfach nicht reichen können. Ganz wichtig ist das Vertrauen der Soldaten in die Festigkeit gemachter Zusagen. Ob die Zusage eingehalten werden kann, im Anschluss an die auf sechs Monate erweiterte Einsatzdauer grundsätzlich eine einsatzfreie Zeit von zwei Jahren zu garantieren, muss nach jüngsten Erkenntnissen anlässlich meiner Informationstagung in der vergangenen Woche stark in Zweifel gezogen werden. ({3}) Dabei ist bekannt, dass mit der Zeit von Vor- und Nachbereitung eher acht bis neun Monate zusammenkommen. Nicht hinnehmbar ist, dass die Soldaten auf dem Balkan immer noch nicht ausreichend mit Tropenkleidung ausgestattet sind, wo doch die einschlägigen Erfahrungen mit dem Bundeswehreinsatz in Somalia - auch einer heißen Region - immerhin schon acht Jahre zurückliegen. ({4}) Noch eines: Die Möglichkeit für Soldaten im Einsatz, Urlaub in zwei Zeitabschnitten zu nehmen, würde gewiss Druck von den Soldaten nehmen. Dem Vernehmen nach halten es andere Staaten auch so. ({5}) Im Übrigen würde es sicher sehr hilfreich sein, wenn die üblichen Möglichkeiten der Heimflüge durch die Einbeziehung ziviler Fluglinien ergänzt und damit mancher unnötige zusätzliche Zeitaufwand zulasten der Soldaten vermieden werden könnte. ({6}) Mehr und verbesserte Möglichkeiten für Heimflüge wären schon erstrebenswert - dies umso mehr, als die deutschen Soldaten dort erstklassigen Dienst leisten unter den besonderen Bedingungen abgrundtiefen Hasses der dort lebenden Ethnien untereinander. Dies ist ein Grund mehr, dass die politisch und militärisch Verantwortlichen für die Bundeswehr sich alle erdenkliche Mühe geben müssen, diesen schwierigen Dienst durch flankierende Maßnahmen zu erleichtern. ({7}) Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach meinen bisherigen Eindrücken kann das Sanitätswesen ein zentrales, wenn nicht d a s Thema für die Bundeswehr in den kommenden Jahren werden. Bei den Gesprächen mit den Vertrauensleuten wurde kaum ein Thema so intensiv und von so vielen behandelt. Umso skeptischer muss man sein, ob die Zusage des BMVg auf Prüfung seit Jahren bekannter Mängel ausreicht, wie sich das in schöner Offenheit bei der Stellungnahme zur einschlägigen Mängelliste des Wehrberichts 1999 offenbart. Es geht in der Sache um Handfestes: Die Soldaten wollen nicht stunden- oder tagelang auf ärztliche Behandlung warten müssen. Sie wollen es nicht hinnehmen, dass mehrfach zeitlich genau fixierte Arzttermine aufgehoben werden, weil die Kapazitäten der Sanitätseinrichtungen in der Bundeswehr nicht ausreichen. Und selbst bei Verwendungen im westlichen Ausland kommen viele mit dem Sanitätswesen auch aus Partnerländern nicht zurecht: mal ist es die unterschiedliche Behandlungsphilosophie, mal nur die Unfähigkeit, sich sprachlich differenziert genug zur eigenen Erkrankung äußern zu können usw. Dies ist meiner Meinung nach also ein großes Thema für die Bundeswehr und die politisch Verantwortlichen. Einige Bemerkungen noch zum Thema Frauen in die und in der Bundeswehr. Dieses Thema wird die Armee und in Sonderheit das Heer auch organisatorisch noch lange Zeit beschäftigen, angefangen von der nötigen Infrastruktur bis hin zur Bekleidung. Es ist nach meiner Überzeugung richtig, dass der Einsatzvorbehalt für Frauen in der entsprechenden Gesetzesvorlage nicht mehr enthalten ist. Er wäre mit deutschem Verfassungsrecht kaum zu vereinbaren gewesen. ({8}) Aus meiner Sicht ist die jetzt vorgesehene Verfassungsänderung zur erweiterten Verwendung von Frauen in der Bundeswehr nur zu begrüßen. ({9}) Unabhängig davon möchte ich dafür werben, in der erweiterten Verwendungsmöglichkeit für Frauen eine Chance für die Bundeswehr zu sehen. Keinesfalls sollte Dr. Willfried Penner die Veränderung, die ja ohnehin kommt, durch defensives Bedenken- und Verweigerungsgerede zusätzlich belastet werden. Im Übrigen gilt: Das neue Recht kann nur die Voraussetzungen für die Frauen verändern; die gesellschaftliche Durchsetzung, aber auch die Anpassung an die Besonderheiten des Soldatenberufs sind eine andere Sache und werden Zeit brauchen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Bundesregierung ist für die Beibehaltung der Wehrpflicht, die große Mehrheit im Parlament auch. Die Vorteile sind: die Verwurzelung der Armee in der deutschen Gesellschaft, das Lebendighalten der Bundeswehr und die Sicherung einer Nachwuchsgewinnung aus der Breite der Gesellschaft. Nicht zu leugnen ist auch, dass die Entscheidung für die Wehrpflicht der Bundeswehr den Soldaten und den jungen Jahrgängen Orientierung gibt. Aber ein Wetterleuchten in dieser Frage ist nicht zu übersehen: „Ist eine Freiwilligenarmee nicht die gemäßere Antwort auf die erweiterte Aufgabenstellung der Bundeswehr?“, so wird man sich fragen müssen. ({10}) Müssen die Wehrpflicht und die damit verbundenen möglichen Folgen für die jungen Soldaten ausschließlich auf den Zweck der Landesverteidigung beschränkt sein? Und kann von der allgemeinen Wehrpflicht überhaupt noch gesprochen werden, wo doch der immer größere Teil eines Jahrgangs gar nicht eingezogen wird ({11}) und die mit der Wehrpflicht erwarteten positiven gesellschaftlichen Auswirkungen eben dadurch auch geschmälert werden? ({12}) Schließlich: Zerbröckelt nicht das politische Fundament für Wehrpflicht, wenn Wehrgerechtigkeit Schaden nimmt, weil zunehmend weniger der Wehrpflicht nachkommen müssen? Meiner Überzeugung nach entspricht es nicht dem Nachlaufen des viel zitierten Zeitgeistes, dass auch im Bundestag vertretene Parteien sich von der Wehrpflicht zu lösen beginnen. Auf keinen Fall sollte dem entgegengehalten werden, dass im demokratisch verfassten Staat nur die Wehrpflichtarmee ihren Platz haben könne. ({13}) Richtig ist: Die Wehrpflicht war für die Verankerung der Bundeswehr im demokratisch verfassten Staat für die junge Bundesrepublik Deutschland sehr wichtig, vielleicht sogar unverzichtbar. Aber es ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Armee für die Demokratie zu sichern, wie benachbarte und befreundete Staaten mit langer Tradition und ihrer Entscheidung für die Freiwilligenarmee - zuletzt Italien - beweisen. ({14}) Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus darf und wird die Bundeswehr nicht abseits stehen. Der Untersuchungsausschuss der 13. Periode hat dazu wichtige Erkenntnisse gebracht. Auffällig war und ist eine politische Neigung, im Falle eines Falles die Bundeswehr insgesamt vor dem Verdacht, rechtsextremistisch anfällig zu sein, reflexartig in Schutz zu nehmen, wo die Anlässe hierzu doch durchweg nur Einzelfälle sind. Viel wichtiger als Einzelvorkommnisse und Statistiken, soweit diese überhaupt aussagekräftig sind, ist die Erkenntnis, dass das Militärische generell mit seiner hierarchischen Struktur, der Uniformierung und der Vermittlung des Umgangs mit Gewalt und Waffen natürliche Begehrlichkeiten beim Rechtsextremismus auslöst. Hinzu kommt Patriotismus als die ideologische Unterfütterung für Landesverteidigung. Da ist ständige Aufmerksamkeit geboten, dass die Brandmauer zum Chauvinismus, zur Fremdenfeindlichkeit und zum Rassismus stabil bleibt und nicht löchrig wird. ({15}) Die Voraussetzungen dafür sind gut: Die Struktur der Bundeswehr ist in Ordnung. Im Übrigen: Verteidigungspolitik und Bundeswehr sind im Nachkriegsdeutschland international angelegt; das verhindert nationale Eigenbröteleien oder gar Verbissenheit, ohne Patriotismus zu verdrängen. Aber eine Armee ist nicht per se demokratisch. Die Strukturen für Demokratie müssen stimmen. Der Staatsbürger in Uniform ist nach meiner Überzeugung der wirksamste Schutz für eine demokratische Beschaffenheit der Armee. Eine kritische Fußnote muss sein: Ein guter, ein förderungsgeeigneter Soldat kann nicht sein, wer sich rechtsextremistisch verhält, auch wenn seine soldatischen Leistungen sonst tadelfrei sind. ({16}) Die unterschiedliche Besoldung der Soldaten - 86,5 Prozent bzw. demnächst etwas mehr für die ostdeutschen, 100 Prozent für die westdeutschen - muss ein Ende finden. ({17}) Gewiss hatte die im Einigungsvertrag auch für Soldaten festgeschriebene Unterschiedlichkeit ihre nachvollziehbaren Gründe. Und auch das bestehende Besoldungs- und Vergütungsgefälle zwischen Ost und West im gesamten öffentlichen Dienst ist nicht willkürlich zustande gekommen und wird nicht willkürlich beibehalten, sondern ist durch die auch heute noch maßgebliche Finanzlage der öffentlichen Hände diktiert. Letzteres darf aber für den Bund kein Argument sein, die Besoldungsunterschiede zwischen Ost und West für die Armee festzuschreiben. ({18}) Dr. Willfried Penner Die Bundeswehr kann nicht auf Dauer mit solchen Differenzen leben; sie bedeuten im Ergebnis nicht aushaltbare Spannungen und Konflikte für die unverzichtbare Einheit und Geschlossenheit der Armee. ({19}) Schließlich sind der Auftrag und das Handeln der Bundeswehr nicht aufteilbar nach Ost und West; die Soldaten im Einsatz auf dem Balkan machen dies besonders sinnfällig. Es lindert diesen Mangel nicht - ganz im Gegenteil, er wird dadurch erweitert und vertieft -, dass Offiziere, auch proportional, weit weniger von diesen Unterschieden betroffen sind als Mannschaften und Unteroffiziere. Das Finanzierungsvolumen macht dem Vernehmen nach um die 100 Millionen DM aus, also eine für den Bund verkraftbare Größe. Wenn die Regierung, aus welchen Gründen und in welcher Zusammensetzung auch immer, es nicht auf den Weg bringen kann, dann sei daran erinnert, dass für Besoldungsfragen grundsätzlich das Parlament zuständig ist. ({20}) Dabei hilft es wenig, dass sich diejenigen, die jetzt in der Minderheit sind, mit diesbezüglichen Anträgen leichter tun als diejenigen, die jetzt in der Mehrheit sind und so die manchmal nötigende Wucht der Argumente der Finanzbürokratie auszuhalten haben. ({21}) Mein Appell gilt dem Parlament insgesamt, seiner Pflicht gegenüber der ständig reklamierten Parlamentsarmee zu genügen und das Erforderliche zu tun. Schönen Dank für die Geduld. ({22})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich danke dem Wehrbeauftragten im Namen des Hauses für diesen ausführlichen Bericht. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich im Namen des Hauses der ehemaligen Wehrbeauftragten, Frau Claire Marienfeld, sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorlage des Jahresberichts 1999 danken. ({0}) Das Wort hat jetzt der Kollege Uwe Göllner von der SPD-Fraktion.

Uwe Göllner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002943, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Breuer, ich möchte, bevor ich zum Thema rede, meiner ehrlichen Freude darüber Ausdruck geben, dass Sie nach Ihrer schweren Operation gesund wieder hier sind. ({0}) Ich hoffe, dass Ihre Genesung so schnell voranschreitet, dass Sie künftig auch in den langen Ausschusssitzungen wieder sitzen können. Der Wehrbeauftragte hat gerade vor allem in die Zukunft geschaut. Wir diskutieren heute aber den Bericht für das Jahr 1999, den fünften und letzten Bericht der Wehrbeauftragten Claire Marienfeld. Ich will mich auf wenige Punkte beschränken, die der ausgeschiedenen Frau Wehrbeauftragten im Verlauf ihrer fünfjährigen Amtszeit nach meinen Beobachtungen immer wichtig waren. Im Berichtszeitraum hatte Frau Marienfeld etwas mehr als 5 800 Eingaben zu bearbeiten. Dabei gab es natürlich eine gewisse Rangfolge. Was sich wie ein roter Faden durch die Eingaben zieht, ist die Belastung der Soldaten durch die Auslandseinsätze. Der Wehrbeauftragte hat gerade darauf hingewiesen, dass wir in allen Bereichen, auf die wir Einfluss haben, dafür sorgen müssen, dass die Belastung so gering wie möglich ist. Dass die Belastung einen gewissen Punkt erreicht, ist unvermeidbar. Wir haben uns im Ausschuss bei der Frage nicht leicht getan, ob die Soldaten vier oder sechs Monate auf dem Balkan bleiben sollen. Die Ausführungen der Frau Wehrbeauftragten und der militärische Sachverstand haben am Ende dazu geführt, dass die Politiker sich dem Vorschlag von sechs Monaten angeschlossen haben. ({1}) - Herr Niebel, ich gestehe Ihnen zu: Sie nicht. Ich denke, dass dann, wenn die neue Struktur in der Bundeswehr langsam aufwachsen wird, die Probleme, die mit der Verlängerung der Einsatzdauer auf sechs Monate verbunden sind, auch gemildert werden. Der Wehrbeauftragte hat ja gerade darauf hingewiesen, dass in bestimmten Bereichen die versprochenen zwei Jahre nicht gehalten werden können, nämlich da, wo es sich um Spezialisten handelt. Wir hoffen, dass das in der Zukunft besser wird. Frau Marienfeld hat in allen ihren fünf Berichten immer wieder darauf hingewiesen, dass sie mit dem Grad unzufrieden war, den die politische Bildung in der Bundeswehr eingenommen hat. Es ist sicherlich eine beklagenswerte Sache, dass dies in jedem Bericht wieder aufgeführt werden muss. Man muss allerdings hinzufügen: Selbst dann, wenn der politischen Bildung der Stand zukommt, der vorgesehen ist, kann in zehn Monaten Bundeswehr nicht das ersetzt werden, was wir als Eltern oder was die Schulen versäumen. Hier müssen wir realistisch sein. Dennoch, dieser Hinweis der Wehrbeauftragten soll und wird aufgenommen werden, damit wenigstens das, was vorgegeben ist, in der Bundeswehr gewährleistet ist. ({2}) Der Rechtsradikalismus war in der Vergangenheit ein stärkeres Thema, als es das heute zu sein scheint. Der Wehrbeauftragte hat vorhin darauf hingewiesen, dass die zurückgehende Zahl der Vorkommnisse nun aber kein Grund sein kann, sich zurückzulehnen. An den Vorkommnissen, die im Berichtszeitraum zu vermelden waren, waren ein Offizier, elf Unteroffiziere und 111 Mannschaftsdienstgrade beteiligt. Das zeigt, dass dieses Dr. Willfried Penner gesellschaftliche Problem im Wesentlichen über die Wehrpflichtigen in die Bundeswehr hineinkommt. Das ist allerdings kein Argument gegen die Wehrpflicht. Auch Frau Marienfeld hat in allen ihren Berichten an der Wehrpflicht festgehalten und immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig aus ihrer Sicht die Wehrpflicht für den ständigen Gedankenaustausch mit jungen Männern in der Bundeswehr ist. Zudem hat es sich ja keiner derer leicht gemacht, die in ihren Parteien für die Wehrpflicht gestimmt haben. Die einzige Partei, die einmal auf einem Parteitag versucht hat, die Wehrpflicht abzuschaffen, ist gerade nicht anwesend, ({3}) aber diejenigen, die sich in den anderen Parteien für die Wehpflicht ausgesprochen haben, haben ja nicht etwa Angst davor, dass die Bundeswehr dann, wenn sie denn keine Wehrpflichtarmee mehr wäre, zum Staat im Staate werden würde. Unser Vertrauen in die Bundeswehr ist zwischenzeitlich bei allen so groß geworden, dass wir diese Befürchtung nicht haben. Aber es gibt eben ganz gute Gründe dafür, weshalb wir uns bislang mehrheitlich in den beiden großen Parteien für die Wehrpflicht aussprechen. Aus meiner Sicht sage ich jedenfalls: Ich hoffe, dass dies auch noch eine ganze Weile so bleibt. ({4}) Ich will am Ende denjenigen danken, die sich um Milderung der Belastung, die durch die Auslandseinsätze im Berichtszeitraum zu sehen war, bemüht haben. Das waren diejenigen, die sich um die zu Hause gebliebenen Familien gekümmert haben; das waren diejenigen, die sich vor Ort in der Militärseelsorge - sei es bei den Katholischen, sei es bei den Evangelischen - in, wie ich finde, hervorragender Weise und weit über das hinaus, was sie dienstlich hätten tun müssen, um die Soldaten gekümmert haben. Wir haben im laufenden Jahr auf katholischer Seite einen neuen Militärbischof bekommen; er wird auch einen neuen Militärdekan ernennen. Ich will mich bei dem bisherigen Dekan ausdrücklich für seine Arbeit bedanken. Ich habe ganz gern mit ihm zusammengearbeitet. Ich hoffe, das Verhältnis zum neuen wird ähnlich gut werden. Danke schön. ({5})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ausweislich des Protokolls über die eben beendete Aktuelle Stunde hat der Kollege Lothar Binding, an die Opposition gewandt, die Worte gewählt: „Distanzieren Sie sich von Ihrem Kanzler und von anderen Gaunern in Ihrer Partei!“ Dies ist als unparlamentarischer Sprachgebrauch zu rügen. ({0}) Als nächster Redner hat der Kollege Bernd Siebert von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Bernd Siebert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich am Anfang meiner Rede darauf hinweisen, dass einige Soldaten der Bundeswehr auf der Tribüne anwesend sind. Das ist gut und wir freuen uns, dass sie dieser Debatte folgen. ({0}) Der ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Frau Claire Marienfeld, und all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für diesen umfangreichen und detaillierten Bericht über den Zustand unserer Streitkräfte sowie insgesamt für die engagierte und erfolgreiche Arbeit in den vergangenen Jahren gerade zum Wohl unserer Streitkräfte. ({1}) Dieser Dank gilt nicht nur diesem Bericht - ihrem letzten Bericht -, sondern auch den Berichten der letzten Jahre, ihrer Arbeit insgesamt, ihrem beeindruckenden Engagement für die Soldatinnen und Soldaten, aber auch ihrer Überparteilichkeit; diesem ganzen Hause verpflichtet. Sie war die erste Frau in diesem Amt und sie hat ihren Mann gestanden. Frau Marienfeld hat in den vergangenen Jahren auf viele Problemkreise hingewiesen und hat durch kontinuierliches Darumkümmern viele Entscheidungen des Ministeriums zum Wohle der Soldatinnen und Soldaten beeinflusst und herbeigeführt. Dem neuen Wehrbeauftragten, Willfried Penner, der nun schon einige Monate im Amt ist, wünsche ich die gleiche glückliche Hand, das gleiche Engagement und die gleiche Überparteilichkeit, die Frau Marienfeld ausgezeichnet haben. ({2}) Seine Rede vorhin lässt uns guten Mutes sein. An unserer Unterstützung für Ihre Arbeit wird es nicht mangeln, Herr Penner. Viele Probleme sind noch nicht gelöst; neue werden entstehen. Eigentlich hätten wir jetzt die Chance, vieles zu verändern und mit den anstehenden Strukturreformen einen deutlichen Schritt nach vorne zu gehen. Wir werden sehen, ob diese Chancen genutzt werden. Die Neuausrichtung der Bundeswehr hat weitreichende Auswirkungen auf das Schicksal vieler Bundeswehrangehörigerer und ihrer Familien. Daher wird die Institution des Wehrbeauftragten noch mehr als zuvor zum Seismograph für die Stimmung in der Truppe werden. ({3}) Das Jahr 1999 war für die Bundeswehr durch den ersten größeren bewaffneten Kampfeinsatz - man muss sogar sagen: Kriegseinsatz - im ehemaligen Jugoslawien geprägt. Es ist für uns im Deutschen Bundestag doch beruhigend zu erfahren, dass aus Sicht der WehrbeaufUwe Göllner tragten „unsere Soldaten gut ausgebildet und beispielhaft vorbereitet in den Einsatz gegangen sind“. Die Bundeswehr leistet ausgezeichnete Arbeit. Unsere Soldaten genießen auch international ob ihrer Professionalität und ihrer Einsatzbereitschaft hohes Ansehen. Auf sie ist in der Heimat, aber auch im Einsatz, Verlass. Wir schulden ihnen daher hohen Respekt für ihre ausgezeichnete Pflichterfüllung. ({4}) Auch unter erschwerten Bedingungen, zu denen sicherlich viele Struktur-, Ausrüstungs- und Finanzdefizite zählen - der Wehrbeauftragte hat eben in seiner Rede auf einige hingewiesen -, haben sie ihren Dienst getan. Es war richtig, dass wir uns seit Jahren um eine solide Ausbildung gekümmert haben. Deshalb muss an dieser Stelle den Ausbildenden und denjenigen, die die politischen Rahmenbedingungen hierzu gesetzt haben - das ist die alte Bundesregierung mit dem Verteidigungsminister Volker Rühe gewesen -, gedankt werden. ({5}) In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Problemfeld eingehen, welches auch in dem Bericht der Wehrbeauftragten als Schwerpunkt deutlich geworden ist. Es geht um die Erhöhung der Stehzeit bei Auslandseinsätzen von vier auf sechs Monate. Sowohl bei den Soldaten als auch bei deren Familien stößt diese Regelung ganz überwiegend auf Ablehnung. ({6}) Dabei wird immer wieder auf die negativen Auswirkungen der langen Abwesenheitsdauer insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern hingewiesen, ({7}) die sich natürlich durch die Ausbildungszeit - Herr Penner hat schon darauf hingewiesen - noch über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus verlängert. Wir alle wissen, dass Ursache für die Einführung dieser Verlängerung im Jahre 1999 war, dass die Finanzmittel, die notwendig waren, um mehr Soldaten ausbilden zu können, nicht vorhanden waren. Deshalb ist die Ausweitung auf sechs Monate erfolgt. Weder Bundeskanzler Schröder noch Finanzminister Eichel waren bereit, zusätzliches Geld für diese Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hat deshalb entschieden, die Stehzeit von vier auf sechs Monate zu erhöhen. Ich muss in aller Deutlichkeit sagen: Es kann und darf nicht sein, dass Verteidigungsminister Scharping das Sparen auf dem Rücken unserer Soldaten und deren Familien austrägt. ({8}) Deshalb müssen wir jetzt unsere Chance ergreifen, dies wieder zu ändern. Wenn es kein reines Lippenbekenntnis ist, dass die Menschen in unseren Streitkräften das höchste Gut der Bundeswehr darstellen, dann müssen wir im Rahmen der Strukturreform zu der alten Regelung einer viermonatigen Stehzeit zurückfinden. ({9}) An vielen Stellen des vorgelegten Berichtes finden wir Aussagen, die uns nachdenklich stimmen und uns zugleich an unsere Verantwortung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere deren Familien erinnern sollten: Es ist von Verunsicherung und Frustration die Rede, von der schlechten Stimmung in der Truppe. Es werden Motivationsprobleme aufgeführt und von mangelnden Perspektiven wird berichtet. Das muss von uns sehr ernst genommen und bei den Entscheidungen der Zukunft berücksichtigt werden. In der Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zu dem Bericht heißt es, dass den Soldaten in einer Phase der Überlegungen zur Wehrdienstdauer - das scheint jetzt geregelt zu sein, aber wer weiß -, der Überlegungen zur Wehrdienstform - auch dies scheint geregelt zu sein, aber wer weiß -, der Überlegungen zu Auftrag und Aufgaben und der Überlegungen zu Umfang und Ausrüstung keine absolute Sicherheit zum Standorterhalt, keine absolute Sicherheit zu zukünftiger regionaler und funktionaler Verwendung und keine Sicherheit für die persönliche Laufbahnentwicklung gegeben werden kann. Das ist die Basis der Verunsicherungen innerhalb der Bundeswehr, nichts anderes. Dies müssen wir bei unserem zukünftigen Handeln berücksichtigen. Die Strukturreform der Bundeswehr führt zu einer deutlichen Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten und zu einer noch deutlicheren Verringerung der Zahl der zivilen Mitarbeiter. Trotzdem erklärt Bundesminister Scharping bei seinen Bundeswehrstandortbesuchen allerorten: Dieser Standort ist sicher und bleibt erhalten. - In meiner nordhessischen Heimat konnte ich Minister Scharping einige Male bei diesen Besuchen begleiten und ebenso wie die Öffentlichkeit mit Überraschung zur Kenntnis nehmen, dass wir zwar die Bundeswehr verkleinern, aber trotzdem jeder dieser Standorte sicher ist und bestehen bleibt. Diese Erklärungen werden sicherlich von der Realität eingeholt werden. Das bestätigt uns auch der grüne Koalitionspartner, der inzwischen öffentlich vorträgt - so auch in der letzten Bundestagssitzung zu diesem Thema vor 14 Tagen -, dass die Grundrechenarten auch an dieser Bundesregierung nicht vorbeigehen können und es deswegen zu Standortschließungen kommen wird - auch wenn Sie im Moment nicht bereit sind, dies so zu sagen. ({10}) Die als Beruhigungspille gedachten Äußerungen haben das genaue Gegenteil bewirkt, weil die Soldaten die Grundrechenarten beherrschen. ({11}) Ich stimme der Wehrbeauftragten ausdrücklich zu, wenn sie in ihrem Bericht auf diese Verunsicherung und Motivationsreduzierung hinweist. Der Minister ist nicht da; er hat sicherlich einen anderen, wichtigeren Termin. Herr Staatssekretär Kolbow, ich kann Sie nur auffordern - diese Forderung hat auch Frau Beer für die Grünen formuliert; deswegen fühle ich mich hier in sehr guter Gesellschaft -: ({12}) Stellen Sie schnell öffentlich klar, welche Standorte erhalten bleiben können und welche nicht! Dann werden wir den Soldaten auch eine entsprechende Sicherheit für die Zukunft geben. ({13}) - Sie sagen, das sei Ihre Forderung. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Insofern passt Ihr Zwischenruf ganz gut. Am 14. Juni, zufälligerweise zwei Tage, bevor meine Kollegin Hannelore Rönsch und ich die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden besuchen wollten, erklärte die dortige Wahlkreisabgeordnete Heidemarie Wieczorek-Zeul im „Wiesbadener Kurier“ unter Berufung auf den Verteidigungsminister, die Erhaltung aller 800 Arbeitsplätze bei der Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden sei gesichert. Am 28. Juni, also ganze 14 Tage später, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Schulte in der Fragestunde des Deutschen Bundestages: Dass die Abgeordnete von Wiesbaden, die zufällig auch noch Ministerin ist, diese Behauptung aufgestellt hat, höre ich von Ihnen. Damit meinte sie den Fragesteller. Sie hat es uns weder in irgendeiner Weise mitgeteilt noch gibt es irgendwelche ernst zu nehmenden Überlegungen. Wir sind zu diesem Zeitpunkt wirklich noch nicht so weit. In Wiesbaden aber erklärte die Abgeordnete, es bleibe alles wie bisher. Meine Damen und Herren, Sie müssen dafür Sorge tragen, die Verunsicherung der Menschen, die in der Bundeswehr tätig sind, zu beseitigen und nicht zu verstärken. ({14}) Offenheit und klare Information, wie sie von der Wehrbeauftragten gefordert sind, verringern die Unsicherheit. Wir wissen längst, was wir von Versprechungen seitens dieser Bundesregierung zu halten haben. Ich persönlich empfinde es als nahezu menschenverachtend, wie Sie die Zivilbediensteten der Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden in den letzten Wochen mit widersprüchlichen Aussagen hinters Licht geführt haben. Sie sollten relativ bald sagen, welche zivilen Bediensteten schon bald ihren Dienst anderenorts versehen oder gehen müssen. Das gilt übrigens gleichermaßen für die militärischen Standorte. ({15}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon mehrfach angesprochen, dass die Verunsicherung dadurch verringert wird, dass man mit offenen Karten spielt. Nur eine solide Information des Parlaments, der betroffenen Bundeswehrangehörigen und der Öffentlichkeit ist die Basis für eine offene Diskussion. ({16}) Eine offene Diskussion lässt klare Entscheidungen zu und reduziert Unsicherheit. In einer Demokratie mit einer Parlamentsarmee gehört dies zur Voraussetzung. Dieser Information und Diskussion entzieht sich Bundesminister Scharping seit Monaten. ({17}) Wir fühlen uns über viele Entscheidungen dieser Regierung, die Bundeswehr betreffend, nicht solide informiert. ({18}) Wir wissen, dass solche Vorwürfe auch in den Regierungsfraktionen vorgetragen werden. ({19}) Wir sind uns einig: Zu keiner Zeit in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fühlten sich die Abgeordneten dieses Hauses über die Entwicklung der Bundeswehr in der Zukunft so schlecht informiert wie gegenwärtig. ({20}) Deswegen bitte ich an dieser Stelle den Wehrbeauftragten, darauf zu achten, dass die vorhandenen Tendenzen, sich weg von einer Parlamentsarmee hin zu einer Regierungsarmee zu entwickeln, nicht Realität werden. Ich bitte Sie, wenn Sie weitere deutliche Tendenzen erkennen, diese in Ihren nächsten Bericht aufzunehmen. ({21})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Herr Kollege, das wäre ein schöner Schlusssatz. Den müssten Sie jetzt auch finden.

Bernd Siebert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin, dann will ich auch gleich zum Ende kommen. Eine Umstrukturierung unserer Streitkräfte ist unumgänglich. Da stimmen wir mit Ihnen überein. Aber dafür, wie Sie sie in Gang gesetzt haben und wie sie im Bericht der Wehrbeauftragten sichtbar gemacht wird, können Sie von uns keine Unterstützung bekommen. ({0}) Ich hoffe, dass wir in einem Jahr über einen positiveren Bericht debattieren können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({1})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Winfried Nachtwei. ({0})

Winfried Nachtwei (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002743, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Penner, ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihren - ja, das war es schon - ersten Zwischenbericht als Wehrbeauftragter, der durch seine Offenheit und den frischen Wind auffiel. Das ist für mich ein Beleg dafür, dass man, um frischen Wind zu machen, nicht unbedingt Wehrpflichtiger sein muss. ({0}) In den letzten Monaten standen die künftigen Bundeswehrstrukturen und ihre Finanzierung im Mittelpunkt der sicherheitspolitischen Debatte. Die abschließende Beratung des Berichts der Wehrbeauftragten 1999 ist für mich eine gute Gelegenheit, nun einmal so genannte weichere, aber nichtsdestoweniger genauso wichtige Themen anzusprechen, nämlich das Selbstverständnis der Soldaten und ihre Stellung in der demokratischen Gesellschaft. Gestern führten der Innenausschuss und der Jugendausschuss eine Anhörung zum Thema „Rechtsextremismus“ durch. In dieser Anhörung wurde unter anderem festgestellt, dass rechtsextreme Alltagskulturen an vielen Orten stark verwurzelt seien und dass Institutionen oft nichts dagegen unternähmen. Gefordert wurde, anknüpfend an das Wort von Bundeskanzler Schröder vom „Aufstand der Anständigen“, der „Anstand der Zuständigen“. 1997 wurde vermehrt über Vorfälle unter Bundeswehrsoldaten mit rechtsextremem Hintergrund berichtet. Damals reagierte die Bundeswehrführung schnell und mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog. Mir sind keine Großinstitution und kein gesellschaftlicher Bereich bekannt, in denen gegenüber rechtsextremistischen Vorkommnissen so sehr das Hinsehen geübt und der Blick geschärft worden wäre. ({1}) Nach allem, was wir wissen, zeigte dies auch Wirkung. Allerdings wissen wir nicht, wie tief und nachhaltig diese Maßnahmen wirken, ob sie „nur“ abschreckend wirken oder auch zu einer Veränderung der Einstellung beitragen. Vor einigen Jahren schon, also 1997/98, hatten die Fraktionen von SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen umfassendere sozialwissenschaftliche Untersuchungen gefordert, um herauszufinden, wie es mit Einstellungen, Veränderung von Einstellungen und den Möglichkeiten, Einstellungen in und außerhalb der Bundeswehr zu beeinflussen, aussieht. Wir begrüßen jetzt außerordentlich, dass das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr mit einer solchen systematischen und empirischen Untersuchung beginnt. Die Erkenntnisse aus solchen empirischen Untersuchungen sind eben eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass wir auch in Zukunft in der Lage sind, diese Brandmauer gegen Rechtsextremismus und Minderheitenfeindschaft bei der Bundeswehr aufrecht zu erhalten. ({2}) Die Bundeswehr hat längst eine eigene gewachsene Tradition. Mit der Teilnahme an friedensbewahrenden Einsätzen auf dem Balkan steht sie - das muss man immer wieder sagen -, in einem diametralen Gegensatz zu dem, was die Wehrmacht vor mehr als 50 Jahren auf dem Balkan getan hat. In der Vergangenheit hatten wir immer mal wieder über Zeichen von vordemokratischem Traditionsverständnis bei einem Teil der aktiven und ehemaligen Soldaten zu sprechen. Das traf auch auf die Benennung von Kasernen zu. Bekannt ist, dass eine verklärende Haltung zur Wehrmacht eine Schlüsselfunktion hinsichtlich der Ausbildung rechtskonservativer und vor allem rechtsextremer Ideologen ist und sozusagen eine ideologische Brücke darstellt, um auf Soldaten zu wirken. Daher ist das Zeichen umso wichtiger, das Bundesminister Scharping am 8. Mai dieses Jahres setzte, indem er in Flensburg eine Kaserne, die bis dahin nach einem Wehrmachtsgeneral benannt war, nach dem Feldwebel Anton Schmid umbenannte, einem einfachen Soldaten in der Wehrmacht, der aber enorm mutig war bei seinem Einsatz für verfolgte Menschen und dabei auch umgebracht wurde. Dies ist wirklich ein vorzügliches Zeichen. Ich gehe davon aus, dass diese auch international hoch anerkannte Kasernenumbenennung keine Eintagsfliege ist. ({3}) Wehrbeauftragte wie Ministerium bekräftigen ihre positive Haltung gegenüber der Wehrpflicht. Zugleich stellte die Wehrbeauftragte in ihrem Bericht aber auch fest, es werde immer schwieriger, den jungen Männern den Sinn der Wehrpflicht und damit die Bereitschaft zur Wehrdienstleistung nahe zu bringen. Diese Schwierigkeiten werden künftig angesichts der geplanten Reduzierung und Flexibilisierung der Wehrpflicht wohl nicht geringer. Denn wenn ein sinkender Anteil der mindestens 150 000 zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen einberufen wird, liegt zumindest der Eindruck nahe, es handele sich um eine selektive Wehrpflicht. Daher wäre es angebracht, im Rahmen einer vorläufig fortbestehenden Wehrpflicht vermehrt Rücksicht auf beginnende Berufsausbildung und auf Unternehmensgründungen zu nehmen und zum Beispiel die Verfügbarkeitszeiten von Wehrpflichtigen abzusenken. Auf jeden Fall müssen Dienstungerechtigkeiten zwischen Wehrdienst- und Zivildienstleistenden vermieden werden. ({4}) Wenn nämlich nur ein Teil der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen einberufen würde, aber alle jungen Männer, die den Dienst an der Waffe verweigert haben, zur Leistung des Zivildienstes verpflichtet würden, dann wäre das ein Beispiel für eine solche Dienstungerechtigkeit. Zu dieser darf es auf keinen Fall kommen. 1999 war das Jahr - das ist heute Morgen schon mehrfach angesprochen worden -, in dem das demokratische Deutschland und die Bundeswehr zum ersten Mal überhaupt an einem Krieg beteiligt waren. Die Wehrbeauftragte stellte in ihrem Jahresbericht fest - dieser Satz ist, wie ich glaube, in der Regel überlesen worden -: Es wäre ein Gebot der Inneren Führung gewesen, einen militärischen Einsatz dieser Art frühzeitig und rechtlich klar zu begründen. Das Verteidigungsministerium fordert in seiner Stellungnahme zum Bericht der Wehrbeauftragten von den militärischen Vorgesetzten neben professionellem Können auch Wertekompetenz. An dieser kritischen Feststellung, die sich auch an die Wehrbeauftragte richtet, wird die gestiegene Anforderung an Politiker und militärische Vorgesetzte formuliert, Bundeswehreinsätze rechtlich, politisch und ethisch klar zu begründen und darzustellen. Vor vier Wochen legten die deutschen katholischen Bischöfe ihr neues Friedenswort „Gerechter Friede“ vor. An die Stelle des Motivs vom gerechten Krieg, das uns seit Jahrhunderten bekannt ist, setzen die Bischöfe nun das Leitbild vom gerechten Frieden: Wer den Frieden will, bereite den Frieden vor. Sie gehen ausdrücklich von einer Ethik der Gewaltfreiheit aus und übersetzen sie in dieser gewaltträchtigen Welt in die Gebote „Gewaltminderung“ und „Gewaltverhütung“. Die Bischöfe verkennen nicht, dass sich gerade angesichts der Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit - erinnert sei allein an das letzte Jahrzehnt - immer wieder Konflikte zwischen dem Gebot der Gewaltfreiheit und der staatlichen Verpflichtung zum Schutz der eigenen Bürger und zum Schutz vor schwersten Menschenrechtsverletzungen ergeben können. Die Tatsache, dass der Einsatz militärischer Gewalt notwendig werden kann, lässt die Bischöfe aber nicht die Tücken eines Gewalteinsatzes verkennen, der nach Feststellung der Bischöfe trotz Rechtfertigung immer ein Übel bleiben würde. Das Bischofswort benennt deshalb klare und enge Kriterien für humanitäre Einsätze. Es widersetzt sich eindeutig dem propagandistischem Missbrauch des Begriffs „humanitäre Einsätze“ für partikulare Interessen. Das Friedenswort der katholischen Bischöfe, das, so ist mein Eindruck, in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen wurde - wenn, dann wurde es ganz schnell zu Tode gelobt -, ist für die Debatte, die wir im Kontext der Bundeswehrreform und der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik viel intensiver führen sollten, eine große Hilfe. Es ist zur Steigerung unseres Verantwortungsbewusstseins und zur Steigerung unserer Verantwortungsfähigkeit im Hinblick auf einen gerechten Frieden und die damit verbundene Rolle von Bundeswehrsoldaten hilfreich. Danke schön. ({5})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt der Kollege Hildebrecht Braun.

Hildebrecht Braun (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002634, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anhand vieler Einzelfälle im vorliegenden Bericht der Wehrbeauftragten mit den Anmerkungen des Bundesverteidigungsministeriums wird deutlich, wo die Soldaten der Schuh drückt und wie die Bundeswehrführung darauf zu reagieren gedenkt. Der Bericht wird in der Truppe und weit darüber hinaus verbreitet und er wird hier, im deutschen Parlament, diskutiert. Wir Abgeordnete nehmen ihn sehr ernst; denn dieser Bericht macht auch deutlich, dass wir eine Parlamentsarmee haben, auf die wir stolz sind. Seit über 40 Jahren kann jeder deutsche Soldat eine Beschwerde an den Wehrbeauftragten und damit an das deutsche Parlament richten. Er muss nicht den Dienstweg einhalten. Das ist sehr wichtig. Denn der Dienstweg ist, wie wir wissen, nicht nur der längste Weg; vielmehr würde auch die Beschwerde durch die Kommentierung von all den dazwischengeschalteten Vorgesetzten - jeder Vorgesetzte würde versuchen, seine eigene Sicht der Dinge einzubringen und sein eigenes Verhalten und das seines Truppenteils so positiv wie möglich darzustellen - angereichert. Durch unser System der Beschwerden bekommen wir ein ungeschminktes Bild von der Realität in der Truppe. Zugleich ist dies ein Frühwarnsystem über eventuell negative Entwicklungen. ({0}) Weil jeder Vorgesetzte weiß, dass sich seine Untergebenen direkt an den Wehrbeauftragten wenden können, wird er in seinem Bemühen gestärkt, nicht nur korrektes Verhalten, sondern auch das Prinzip der Kameradschaft und das Konzept des Staatsbürgers in Uniform in allen Bereichen zu beachten und zu fördern. Gleiches gilt für das Ministerium, das nicht wegen Nichtbeachtung der Wehrbeauftragten vom bzw. im Parlament vorgeführt werden will. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Kompliment an den Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums richten: Ihre Anmerkungen zu dem Bericht der Wehrbeauftragten sind präzise und sensibel. Sie gehen auf alle wichtigen Fragen ein. Sie sorgen in Ihrem Bericht für eine Darstellung, die sehr leicht lesbar ist und deswegen sehr viel mehr Wirkung entfaltet, als wenn diese Darstellung in einem separaten Papier verbreitet werden würde. ({1}) Ich kann nur sagen: Wenn die Anmerkungen des Bundesrechnungshofs immer so ernst genommen würden wie der Bericht der Wehrbeauftragten, dann wäre die Präsidentin des Rechnungshofs sehr glücklich. ({2}) Nun zu einigen speziellen Themen, insbesondere zur politischen Bildung der Soldaten. Wie wichtig dieser Bereich ist, ist uns allen natürlich klar. In früheren Jahren war es immer wieder schwierig, gerade jungen Soldaten deutlich zu machen, was es bedeutet, die Freiheit zu verWinfried Nachtwei teidigen. Sicherlich, Wehrpflichtige werden auch jetzt nicht in Gebiete wie das Kosovo oder nach Bosnien bzw. Mazedonien geschickt. Aber sie haben in der Regel Ausbilder, die dort bereits gedient haben und die ihnen aus eigenem Erleben heraus schildern können, was es bedeuten würde, wenn unsere deutschen Soldaten dort nicht dafür sorgen würden, dass die einen vor den anderen, beispielsweise die Gruppe der Moslems vor den Serben, geschützt würden. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass aus persönlichem Erfahren heraus geschildert werden kann, was es bedeutet, frei zu sein und vor Unfreiheit zu schützen. Denn mit der Freiheit ist es im Grunde genommen genauso wie mit der Gesundheit: Wenn man die Freiheit nicht hat, weiß man, wie wertvoll die Freiheit ist. Wenn man krank ist, weiß man die Gesundheit ganz anders zu würdigen. Denn wenn man gesund ist, nimmt man sie normalerweise als selbstverständlich hin. Meine Damen und Herren, in der Bundeswehr besteht die besondere Chance, unseren jungen Menschen nahe zu bringen, wie dümmlich die Thesen der Rechtsextremisten sind, denen sie zu Hause oft ausgesetzt sind. In der Bundeswehr leben unsere jungen Männer mit anderen zusammen, die in irgendeiner Weise fremd sind, die einen anderen Dialekt sprechen oder einen anderen Glauben haben, die vielleicht in Russland oder in der Türkei geboren sind und von denen zu Hause oft Feindbilder existieren. Sie leben bei der Bundeswehr gemeinsam in einer Stube und erleben, wie die anderen für einen selbst Verantwortung übernehmen und sie gemeinsam einen Auftrag erfüllen. Sie erleben, dass nicht die Vorbildung, Abitur oder Hauptschulabschluss, oder die Tatsache, ob jemand reich oder arm ist, wichtig dafür sind, dass jemand ein Freund sein kann. Vielmehr erleben sie die Eigenschaften, die Freundschaft wirklich ausmachen, nämlich Verlässlichkeit und Kameradschaft. ({3}) Ich glaube, dadurch trägt die Bundeswehr in besonderem Maße dazu bei, dass junge Menschen gegen die Gefahren des Rechtsextremismus gefeit werden. Ich möchte einen Punkt aufgreifen, an dem mir die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums nicht gefällt. Claire Marienfeld hat Ihnen natürlich eine Steilvorlage geliefert, als sie sagte: Teilzeitarbeit kommt für Soldatinnen auch in Zukunft nicht in Frage. Ich bin nicht darüber verwundert, dass das Ministerium diese Äußerung gerne aufgegriffen und gesagt hat: Na gut, dann sollten wir diese Möglichkeit auch gar nicht eröffnen. Ich bin da ganz anderer Meinung. Wir werden in Zukunft viele junge Frauen in der Bundeswehr haben. Das wollen mittlerweile auch alle in diesem Parlament. Darunter werden auch viele junge Mütter sein. Es muss völlig klar sein, dass sich die Bundeswehr auch in diesem Bereich nicht vom Rest der Gesellschaft absetzt, sondern dass wir junge Soldatinnen sehr wohl unterstützen, wenn sie Mutter werden wollen, und wir ihnen dort, wo es machbar ist, Teilzeit zu arbeiten, im Interesse dieser jungen Familien, speziell der Kinder, eine solche Chance geben. Lassen Sie mich das als früherer Vorsitzender der Kinderkommission im Bundestag sagen. ({4}) Hier muss auch das Verteidigungsministerium hinzulernen. Wir können nicht nur immer die Flexibilität der Soldaten im Einsatz loben und dann, wenn neue Aufgabenstellungen, neue Probleme auf das Ministerium zukommen, sagen: Wir machen es so wie bisher, als wir eine reine Männerarmee hatten. - Nein, wir müssen umdenken. Ich finde die Äußerungen zum Thema „Tragen von Schmuck“ bei Frauen in der Bundeswehr nachgerade lächerlich. Es sind doch Peanuts, ob sich Frauen in der Bundeswehr ein wenig mehr als die Männer schmücken können oder nicht. Dass wir dazu eine eigene ZDV-Nummer haben, 37/10, ist doch wirklich überflüssig. Gehen wir damit doch locker und vernünftig um, wie wir es von den Vorgesetzten erwarten. Insgesamt ist das heutige Thema eines, bei dem wir die Dinge in großer Übereinstimmung erörtern können. Ich halte das für gut. Die Bundeswehr ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Parlaments. Vielen Dank. ({5})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Winfried Wolf.

Dr. Winfried Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002830, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der hier diskutierte Bericht wird in einem Punkt immer von allen Parteien im Bundestag gelobt. In dem Bericht finden sich einigermaßen objektiv die Zustände in der Bundeswehr beschrieben, zum Beispiel auch Zustände wie sie im Abschnitt „Verletzung der Menschenwürde bei Ausbildungsvorhaben“ zusammengefasst sind. Dort heißt es als Teil einer Auflistung von mehreren Vorfällen: Ein Maat richtete als Gruppenführer in der Grundausbildung ein ungeladenes Gewehr mit der Mündung nacheinander auf drei Rekruten, um diese mit Nachdruck zu gesteigerter Konzentration anzuhalten. Oder weiter: In einem anderen Fall mussten - in einer Übung „gefangene“ Soldaten ihre komplette Bekleidung bis auf die Unterhose an „gegnerische Kräfte“ abgeben. Zu solchen Fällen vermerkt die Wehrbeauftragte richtig: Es handelt sich hier um Grundrechtsverletzungen. Der Bericht enthält ein weiteres Mal einen Abschnitt zum Thema „Entwicklung von Fremdenfeindlichkeit und Hildebrecht Braun ({0}) Rechtsextremismus in der Bundeswehr“. Darin wird betont, der Rückgang entsprechender Vorgänge in der Bundeswehr sei kein Signal zur Entwarnung. Auch das findet unsere Zustimmung, zumal jüngste Berichte wieder von einem Anstieg von Rassismus und Rechtsextremismus in der Bundeswehr sprechen. An die Wurzel dieses zuletzt genannten Problems wird man im Übrigen nur dann stoßen, wenn man sich intensiv mit dem Thema Traditionspflege beschäftigt. Wir erinnern hier ein weiteres Mal daran: Vor knapp zwei Jahren kündigte der hier im Saal anwesende Staatsminister Naumann an, dass es in zwei Jahren keine Kasernennamen mehr geben werde, die an Nazi-Generale oder an grausame Kolonialoffiziere erinnern. Doch es gibt sie bis zum heutigen Tag. Das Mindeste, was wir von der SPD und den Grünen verlangen dürfen, ist: Tilgt endgültig diese Kasernennamen! ({1}) Wir wollen nie mehr Namen wie Lettow-Vorbeck - ein grausamer Kolonialoffizier - oder Mölder - ein Kampfflieger der Nazis, der unter anderem in der „Legion Kondor“ gegen die spanische Republik im Einsatz war. Es ist wahr: Scharping hat einige richtige Schritte gemacht. Aber Scharping hat mit seiner Personalpolitik genau bei diesem Thema auch Zeugnis für die Doppelbödigkeit seiner Politik abgelegt. Er persönlich brachte den General Gudera in eine Spitzenverwendung im Verteidigungsministerium. Er wurde stellvertretender Inspekteur des Heeres. Derselbe General hat unter anderem die Wehrmachtsausstellung als „infam“ bezeichnet. ({2}) Er hat in der „Rheinischen Post“ vom 6. November 1999 ausgeführt: Die Soldaten der Wehrmacht sind während des Krieges politisch missbraucht worden. ({3}) Sie haben das Höchste gegeben, was ein Soldat geben kann, ihr Leben. Der Bericht der Wehrbeauftragten ist in einem zentralen Punkt widersprüchlich. Die im Bericht vielfach bezeugte Sensibilität für die Grundrechte der Soldaten steht in einem krassen Gegensatz zum NATO-Krieg gegen Jugoslawien und zu der Art und Weise, wie dieser Krieg in dem Bericht reflektiert wird. Dort heißt es zum Beispiel auf Seite 7 - der Bericht ist immerhin Anfang des Jahres 2000 verfasst -, die Verhandlungen vom Rambouillet hätten das Ziel gehabt, dass „die territoriale Integrität der Republik Jugoslawien gewährleistet werden“ sollte; als ob in der Zwischenzeit nicht Annex B des Rambouillet-Vertrags bekannt geworden wäre, in dem die faktische Aufhebung der Integrität Jugoslawiens verlangt wurde. An anderer Stelle wird der Krieg, der am 24. März 1999 von der NATO begonnen wurde, als „humanitäre Intervention“ bezeichnet; als ob nicht spätestens seit dem Frühjahr 2000 bekannt wäre, wie von NATO-Geheimdiensten manipuliert wurde, um den Krieg als eine solche humanitäre Aktion darzustellen; als ob es nicht der ehemalige Bundeswehr-Brigadegeneral Loquai gewesen wäre, der enthüllte, dass sogar der so genannte Hufeisenplan eine Fälschung war. Es gab keinen nachweisbaren Plan serbischer Militärs dieser Art. ({4}) Aber, Herr Breuer, es gab eine generalstabsmäßige Vorbereitung der NATO, den Angriffskrieg in dieser Art und Weise zu führen. Die Frage ist: Was hat Loquai bekommen - vielleicht das Bundesverdienstkreuz? Nein. Vielmehr wurde die Verlängerung seines Jobs bei der OSZE auf Intervention von Herrn Scharping gestoppt. ({5}) Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist traurig, aber wahr, dass sich der tiefe Einschnitt, den dieser Krieg für unser Land und für die Bundeswehr darstellt, auch im Bericht, den wir hier diskutieren, niederschlägt und dass in diesem Bericht die entsprechenden Passagen in den Dienst der Politik gestellt werden und nicht mehr in den Dienst der Neutralität, die dieses Amt verdient. Ich schließe meine Ausführungen und sage bei allem Respekt vor der früheren Wehrbeauftragten und vor dem neuen Wehrbeauftragten, dass wir diese Entwicklung zutiefst bedauern und hoffen, dass in Zukunft die gebotene Neutralität des Amtes des Wehrbeauftragten wieder ernst genommen wird. Danke schön. ({6})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt der Herr Parlamentarische Staatssekretär Walter Kolbow.

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wehrbeauftragter! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte auch ich wie schon Herr Bundesminister Scharping anlässlich der Parlamentsdebatte am 6. April 2000 der inzwischen aus dem Amt geschiedenen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Frau Marienfeld, für deren stets sehr engagierte, hilfreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. ({0}) Ich freue mich auch seitens des Bundesministeriums der Verteidigung, dass Herr Kollege Breuer wieder unter uns ist, und hoffe, dass das auf Dauer so bleibt. ({1}) Ich will sehr deutlich machen, dass der Jahresbericht 1999 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in der Tat profunde Kenntnisse der Streitkräfte und der in ihnen dienenden Menschen unter Beweis stellt. Dass das auch aus unseren Stellungnahmen einigermaßen hervorgeht, Herr Kollege Braun, haben Sie zum Ausdruck geDr. Winfried Wolf bracht, und - das wollen wir nicht verhehlen - es freut uns selbstverständlich. Wir werden uns Mühe geben, dies auch weiterhin so zu tun, um dann möglicherweise auch breiteres Lob einholen zu können. Von der PDS erwarte ich das nicht und will es auch nicht. ({2}) Der Jahresbericht stimmt in seinen Inhalten mit der Bundesregierung und deren Beurteilung ausdrücklich darin überein, dass die Menschen, die in der Bundeswehr ihren Dienst leisten, deren größtes Kapital sind. Sie sind gut motiviert, hervorragend ausgebildet und leisten im Auslandseinsatz wie im Inland Außergewöhnliches. Die hier auf der Tribüne anwesenden Soldaten dürfen dies mit Stolz für die Kameraden zu Hause entgegennehmen und weitergeben. Der Jahresbericht, den wir heute miteinander debattieren, stellt heraus, dass die Angehörigen der Bundeswehr für ihren Dienst klare politische Vorgaben, den Rückhalt sowie die Achtung der Bürgerinnen und Bürger brauchen. Das ist heute angesichts der Veränderungen, die mit der Erneuerung der Streitkräfte einhergehen, notwendiger denn je. Denn die Bundesregierung hat die einschneidendste Reform seit Bestehen der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Mit dieser Reform wollen wir moderne, gut ausgebildete bündnis- und zukunftsfähige Streitkräfte schaffen. Wir wollen selbstverständlich, Herr Kollege Siebert, und wir werden den Zeitplan dieser Reformüberlegungen einhalten und die Reform zeitgerecht umsetzen. ({3}) Die Beteiligung der Betroffenen ist sichergestellt, und Sie dürfen auch von unverzüglichen Entscheidungen in den Standortfragen ausgehen. ({4}) Zeitweise auftauchenden Unsicherheits- und Verunsicherungskampagnen von interessierter politischer Seite werden wir mit größter Transparenz und zeitnahester Information entgegentreten, und werden sie in sich zusammenstürzen lassen. ({5}) Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, dass wir in diesem Hause mit Vokabeln wie „menschenverachtend“, Herr Kollege Siebert, doch sorgfältiger umgehen sollten. In dieser Bundesregierung ist niemand menschenverachtend und in der Bundeswehr ist es auch niemand. ({6})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Braun?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Gerne.

Hildebrecht Braun (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002634, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär Kolbow, wir haben vorhin gehört, dass Frau Wieczorek-Zeul, Ihre Kollegin in der Bundesregierung, der Wehrbereichsverwaltung bei einem Treffen in Mainz Zusagen gemacht hat. Hat mittlerweile die Bundeswehr die Vorschläge der Kollegin aus dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit nachvollzogen und kann sie bestätigen, dass diese Aussage von Frau WieczorekZeul richtig war?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Die Entscheidungen über die Bundeswehr und die damit verbundenen Strukturvorhaben trifft der Bundesminister der Verteidigung nach seinen Feststellungen im Verteidigungsausschuss und vor diesem Parlament auf der Grundlage einer bereits abgeschlossenen Grobplanung und einer daraus jetzt zu entwickelnden Feinplanung. Deswegen sage ich Ihnen: Eine solche Feinplanung ist noch nicht beendet, und damit kann nicht verbindlich und abschließend über irgendeinen Standort in der Bundeswehr irgendetwas gesagt werden. ({0}) Ich will auch darauf hinweisen, dass die Erneuerung der Bundeswehr mit einem umfangreichen Paket von Maßnahmen einhergehen wird, das wesentlich zur Erhöhung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften beitragen soll und sich damit auch durchaus in Übereinstimmung mit dem zu diskutierenden aktuellen Bericht der Wehrbeauftragten sowie mit früheren Darlegungen durch ihre Vorgänger befindet. Das Vorhaben deckt sich auch mit dem, was Herr Penner, der neue Wehrbeauftragte, heute vorgetragen hat. Auf die Zusammenarbeit mit ihm freuen wir uns, sie läuft sehr gut, und zwar - was auch für unsere Entscheidungen sehr gut ist, denn nichts ist so gut, als dass es nicht noch besser werden könnte - in kritischem Dialog. So sollen die Soldatinnen und Soldaten, die bereits mit einer beruflichen Qualifikation in die Streitkräfte kommen, künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Qualifikation während der Dienstzeit zu erweitern; das heißt, Aktualisierung des Berufsförderungsdienstes, Neuordnung der Unteroffizierslaufbahn, eine spürbare Anhebung der Eingangsbesoldung - dies wird immer wieder in den Berichten unserer Wehrbeauftragten angesprochen - und die Öffnung der Bundeswehr in ihrer ganzen Vielfalt für den freiwilligen Dienst von Frauen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie einen Punkt angesprochen haben, über den nicht einfach zu entscheiden sein wird, nämlich die Teilzeitarbeit. Wir sind in diesem Bereich zu einem Dialog bereit, wenn es darum geht, Gesetze, die allgemein für Frauen geschaffen wurden, für Frauen in den Streitkräften anwendbar zu machen. Wir werden im Zusammenhang mit den Frauen, die zunehmend in die Streitkräfte kommen werden, durchaus ein Spannungsfeld zu lösen haben. Ich denke aber, wir werden das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag schaffen können. Es ist von verschiedenen Rednern in dieser Debatte sehr nachdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Stehzeit von sechs Monaten für Auslandskontingente die Bundeswehr beschwert. Wir betreiben die Umgliederung der Streitkräfte - das wissen Sie - von der Verteidigungsarmee zu einer Einsatzarmee unter der Personalvorgabe von ungefähr 150 000 Soldatinnen und Soldaten auch deshalb, um vom Anspruch her einen Zeitraum von zwei Jahren „auslandsfreier“ Zeit sicherstellen zu können. Wir sind guter Hoffnung, dass wir auch in diesem Zusammenhang genug intelligente Lösungen anbieten können, die einen solchen Zeitrahmen auch für den unzweifelhaft nicht einfachen Bereich von Spezialisten in unseren Streitkräften sicherstellen. ({1}) Ich darf Ihnen sagen, dass bis zur endgültigen Verabschiedung der Reform Gerüchte, falsche Meldungen und Arbeitsergebnisse, die es wert sind, diskutiert zu werden, aber auch solche, die man nicht zu diskutieren braucht, immer wieder das Licht der interessierten Öffentlichkeit erblicken werden. Der Bundesverteidigungsminister hat sofort erklärt, dass Wehrdienstausnahmen für verheiratete Wehrpflichtige nicht geeignet sind, die Wehrgerechtigkeit herzustellen, und hat damit aufkommende Gerüchte rasch beseitigt. Wir werden Ihnen ein Konzept vorschlagen und Sie im Verteidigungsausschuss zur Diskussion darüber einladen, mit welchen Maßnahmen die Wehrgerechtigkeit im Zusammenhang mit einer Dienstgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann. Dies muss auch im Hinblick auf eine Akzeptanz der Wehrpflicht gesehen werden. Das Amt des Wehrbeauftragten trägt maßgeblich dazu bei, den Geist der Demokratie und der demokratischen Kontrolle in den Streitkräften erlebbar zu machen. Gerade für die jungen Grundwehrdienst leistenden Soldaten ist es unverzichtbar, zu erfahren, dass die Demokratie nicht am Kasernentor endet, sondern Bestandteil unserer Wehrverfassung ist. Nur wer Demokratie im Alltag erlebt, wird die Bereitschaft mitbringen, diese auch für andere zu schützen und im Rahmen des erweiterten Aufgabenspektrums der Bundeswehr dem Wohle und dem Schutz bedrohter Menschen zu dienen. Ich unterstreiche deutlich das, was der Wehrbeauftragte gesagt hat: Das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und die Prinzipien der inneren Führung werden es uns nach wie vor ermöglichen, die vorhandenen Mängel in den Streitkräften, die immer wieder aufgezeigt werden müssen, so klein wie nur irgendwie möglich zu halten und insbesondere das Menschenbild unserer Streitkräfte so zu erhalten, wie es seit Gründung der Bundeswehr bestanden hat, nämlich ein demokratisch geprägtes Menschenbild mit dem Respekt voreinander und mit Verantwortung füreinander, auch in einer Armee im Auslandseinsatz. Danke schön. ({2})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zu einer Kurzintervention erhält die Kollegin Angelika Beer das Wort.

Angelika Beer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000134, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke, Frau Präsidentin. Es ist sehr positiv zu bewerten, dass das Parlament, das sonst sehr strittig über Verteidigungsangelegenheiten diskutiert, heute über den Bericht der Wehrbeauftragten so sachlich debattiert, was selten genug geschieht. Weil Sie, Herr Staatssekretär Kolbow, nach meiner Einschätzung eine Antwort schuldig geblieben sind, möchte ich mich vergewissern: Ich hatte den neuen Wehrbeauftragten, Herrn Penner, so verstanden, dass es keineswegs darum geht - ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis -, die Stehzeit generell auf vier Monate zu reduzieren. Die Erfahrungen - das kann ich aufgrund meiner Eindrücke, die ich bei Gesprächen mit Soldaten, die in Bosnien und im Kosovo eingesetzt waren, gesammelt habe, nur unterstützen - legen eher eine Flexibilisierung der jetzigen Regelungen nahe: Erstens. Es kann für die Soldaten sinnvoll sein, ihren Urlaub splitten zu können; denn gerade für junge Ehepaare bzw. Beziehungen ist es schwierig, sechs Monate voneinander getrennt zu leben. Zweitens. Auch der Rücktransport und kommerzielle Urlaubsflüge aus den Einsatzgebieten müssen unkonventioneller gehandhabt werden, damit Flexibilität gewährleistet wird. Drittens. Mein Eindruck ist, dass man bei den sechs Monaten aufpassen muss, welche Bereiche sich für flexible Regelungen eignen. Es gibt durchaus Einsatzgebiete, in denen nach vier Monaten ein Wechsel vorgenommen werden kann. Aber es kann aufgrund der Erfahrungen vor Ort auch sinnvoll sein, wenn Führungskräfte die Bereitschaft mitbringen, länger als sechs Monate Dienst im Einsatzgebiet zu tun. Trotz aller Flexibilisierung sollte die Zusage des Verteidigungsministers, dass zwei Jahre zwischen jedem Auslandseinsatz liegen werden, eingehalten werden. Wenn darüber Konsens besteht, bin ich froh. Ich hatte gerade den Eindruck, dass die Opposition das missverstanden hatte. Es kann, wie gesagt, nicht das Ziel sein, die Einsatzdauer wieder auf vier Monate zu reduzieren. Das würde auch nicht dem Bedarf der Truppe entsprechen. Aber wir sollten uns weiter für eine Flexibilisierung der Regelungen, die für die sechs Monate dauernden Einsätze gelten, einsetzen. Vielen Dank. ({0})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Als Nächster erhält in der Debatte das Wort der Kollege Hans Raidel.

Hans Raidel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001768, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Bericht 1999 gibt auch mir die Gelegenheit, unserer Wehrbeauftragten Frau Marienfeld noch einmal herzlich für ihre Arbeit zu danken. Und ich darf die Gelegenheit nehmen, dem neuen Wehrbeauftragten Herrn Penner viel Glück und Erfolg bei seiner Arbeit für die Bundeswehr und damit für uns alle zu wünschen. ({0}) Es ist hier von verschiedener Seite die Frage des Rechtsextremismus in der Bundeswehr angesprochen worden. Auch im Bericht ist dazu eine Stellungnahme abgegeben worden. Meine Damen und Herren, das ist ein Thema, das die Gesellschaft gerade in diesen Tagen berührt, aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass zu Zeiten unserer Koalition durch Minister Rühe die notwendigen Maßnahmen konsequent und angemessen angesetzt und durchgeführt worden sind ({1}) und dass der Verteidigungsausschuss gerade unter der Führung des Vorsitzenden Kurt Rossmanith dieses Thema in einer sehr guten Art und Weise aufgezeigt und bewältigt hat. Auf den Grundlagen, die damals geschaffen worden sind, kann die heutige Regierung, kann der heutige Ausschuss aufbauen und dieses Thema auch entsprechend gut bewältigen. ({2}) Ich glaube, das sollte für die heutige Arbeit auch einmal klar anerkennend gesagt werden. Sie hatten damals diesen Ausschuss aus ganz anderen Überlegungen eingesetzt, ({3}) sodass ich glaube, dass wir mit dem, was ich eben dargestellt habe, dieses Thema richtig angegangen sind. In der Bewertung, dass wir alle gemeinsam, meine Damen und Herren, gegen Gewalt, gegen Rassismus, gegen Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft vorgehen müssen, sind wir uns einig. ({4}) Wie schwierig das im Einzelfall sein kann, zeigt die notwendige Debatte über ein NPD-Verbot in diesen Tagen. Alle diejenigen, die es mit der Bundeswehr gut meinen, müssen hier an einem Strang ziehen. Ich teile auch die Auffassung des Herrn Staatssekretärs, dass man sich mit manchen Äußerungen überhaupt nicht erst auseinander setzen sollte, weil sie wirklich am Thema vorbeigehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Bericht 1999 befasst sich in gewohnt sorgfältiger Weise mit dem gesamten Innenleben der Bundeswehr. Mängel werden aufgedeckt, Hinweise zur Beseitigung gegeben. Es wird aber auch positiv bescheinigt, dass sich im Bereich der Fürsorge vieles getan hat. Wir müssen ja die Unterschiede zwischen der früheren Bundeswehr und der Bundeswehr im Bereich der neuen Einsätze feststellen. Hier war völlig neues Denken, völlig neues Überlegen gefordert, seitens des Ministeriums, aber insbesondere in der fürsorglichen Begleitung durch uns, durch das Parlament. Dabei sind wir schrittweise zu einem Standard gekommen, der allseits gelobt wird. Wenn der Ausschuss nächste Woche wieder im Kosovo sein und das Gespräch mit den beteiligten Soldaten führen wird, bin ich überzeugt, dass die Grundtendenz stimmt. Selbstverständlich gibt es viele Einzelfragen, Einzelfälle, die bedacht werden müssen, wo Familienschicksale anders bewertet werden müssen als 08/15. Ich fordere auch hier ein, dass zum Beispiel im Bereich der inneren Führung nicht diese Verbürokratisierung fortschreitet, wie wir sie bei Einzelfällen beobachten müssen. Das ist ein Hauptargument, warum hier und da Unzufriedenheit vorhanden ist, sodass es überhaupt zu Beschwerden bei der Wehrbeauftragten - früher - und beim Wehrbeauftragten - jetzt - kommen kann. Wenn nämlich die Vorgesetzten oder diejenigen, die sich mit den persönlichen Fällen auseinander zu setzen haben, den Menschen etwas mehr im Mittelpunkt sehen würden und nicht nur die Vorschrift, wenn sie sich vernünftig zusammensetzen würden, ({5}) um im Einzelfall das Problem lösen zu können, wäre das besser, als wenn jedes Mal auf die Vorschrift X verwiesen würde. Immer dann, wenn dem Vorgesetzten die Argumente ausgehen - das habe ich beim Nachprüfen oft erfahren -, wird auf den Dienstrang gezeigt, also quasi der Ober sticht den Unter. Ich habe nichts gegen das Prinzip Befehl und Gehorsam, das muss sein, das gehört dazu, aber es kommt auf die Ausformung und darauf an, wie man innerhalb der Truppe, innerhalb der Aufgabenerledigung miteinander umgeht. Ich glaube, dass ich in diesem Zusammenhang keine Einzelfälle anführen muss, obwohl ich das tun könnte. Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die innere Führung im Lichte der neuen Aufgaben, im Lichte der neuen Organisation weiter entwickelt werden muss. Das ist ein Hauptpunkt unserer Thematik insgesamt. Das ist eine Hauptforderung, die wir als CDU/CSU immer schon begleitend mit eingebracht haben. Ich bitte Sie, das neue Konzept der inneren Führung möglichst schnell zur Diskussion vorzulegen. ({6}) Herr Wehrbeauftragter, Sie haben das Thema Wehrpflicht beleuchtet. Sie haben von verschiedenen Spektren gesprochen. Es muss möglich sein, an das eine zu denken und das andere zu bedenken. Aber wir sollten uns doch einig darüber sein, dass die Wehrpflicht ein entscheidender Bestandteil unserer Bundeswehr, ein entscheidender Bestandteil unserer Landes- und Bündnisverteidigung ist und dies auch bleibt. ({7}) Deswegen habe ich die große Bitte, dass wir in einen Wettbewerb der Ideen eintreten, dass transparent gemacht wird, was für das Land und für das Bündnis gut ist und welche Wehrform die geeigneteste ist, um die Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Schablonenhaftes Denken in diesem Bereich muss passé sein. In einer modernen Struktur muss zuerst die Begründung erfolgen, warum wir junge Menschen zu dieser Pflichtaufgabe heranziehen. Man kann nicht einfach sagen, so ist es und so bleibt es. Insoweit will ich Ihnen gerne folgen. Ich will Ihnen aber nicht folgen, wenn die Konsequenz Ihrer Aussage gewesen sein sollte, dass die Wehrpflicht abgeschafft werden soll. Ich begrüße ausdrücklich Flexibilität. Dass das aber als Einstieg in den Ausstieg gewertet wird, das kann nicht der Sinn und der Zweck sein. Ich möchte eine Debatte über die Bewertung. Zum Schluss können wir die notwendige Konsequenz daraus ziehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt glaube ich, dass wir viel zu wenig in der Öffentlichkeit und mit der Öffentlichkeit über Sicherheitsfragen, über die Bundeswehr diskutieren. Das ist das große Manko, das große Defizit. Das möchte ich der Regierung mit auf den Weg geben. Wenn ich Sie, Herr Staatssekretär, richtig verstanden habe, so haben Sie in einem Nebensatz gesagt, Sie laden uns zu Debatten ein. Warum haben Sie das dann in verschiedenen Bereichen bisher nicht forciert und in der Öffentlichkeit über die Bundeswehr gesprochen? Manche Missverständnisse wären dann aufgelöst worden. Manches könnte dann gemeinsam in die richtige Richtung gebracht werden. Ich will umgekehrt davon ausgehen und Sie zu einem Wettbewerb der guten Ideen für eine gute Bundeswehr einladen. Herzlichen Dank. ({8})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Ulrike Merten.

Ulrike Merten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003192, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Siebert, ich will mich zunächst an Sie wenden. Es steht mir eigentlich nicht zu, über Aufbau und Inhalt Ihrer Rede zu urteilen. Ich muss aber deutlich sagen, dass Sie heute das Thema verfehlt haben. ({0}) Eines möchte ich noch anfügen. Den Vorwurf, der Bundesverteidigungsminister fördere die Entwicklung der Bundeswehr hin zu einer Regierungsarmee und weg von einer Parlamentsarmee, finde ich ungeheuerlich. ({1}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen noch einmal der Frau Wehrbeauftragten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Bericht danken. ({2}) Dieser Bericht, der 1999 entstanden ist, ging noch davon aus, dass Frauen, die in der Bundeswehr Dienst tun wollten, auf den Sanitäts- und Militärmusikdienst beschränkt waren. Dies ist inzwischen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes korrigiert worden. Jetzt sollen alle Laufbahnen in der Bundeswehr für Frauen geöffnet werden; die entsprechenden Änderungen des Soldatengesetzes stehen an. Die ersten Bewerberinnen haben sich in den vergangenen Monaten den notwendigen Tests unterzogen. Auch wenn ein Riesenansturm, wie nicht anders zu erwarten, ausgeblieben ist, dürfen wir doch davon ausgehen, dass das Bild und damit der Alltag der Bundeswehr stärker als bisher von Frauen geprägt sein wird. Der 99er-Bericht beschreibt sehr eindrucksvoll die Probleme von Soldatinnen im Truppenalltag. Auch wenn es sich um einzelne und Gott sei Dank nicht um generelle Erscheinungsformen handelt, tun wir im Hinblick auf die in Zukunft wachsende Zahl von Frauen bei der Bundeswehr gut daran, schon jetzt sehr genau hinzusehen. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen: Einzelne Soldatinnen haben sich über ungerechte und schikanöse Behandlung, verbale Erniedrigungen sowie verschiedene Formen sexueller Belästigung beklagt. So drang ein Hauptfeldwebel sowohl in den abgetrennten Wohnbereich von Unteroffizierinnen als auch in den Duschbereich des Sanitätstrakts ein. Sein Verhalten ahndete das Truppengericht mit einer empfindlichen Disziplinarmaßnahme. Ich finde, derartiges Fehlverhalten muss durch die im Soldatengesetz geregelte Pflicht zur Kameradschaft mit dienstrechtlichen Sanktionen bestraft werden. ({3}) Da kann ich der Wehrbeauftragten nur voll und ganz zustimmen. Es darf unter keinen Umständen der Eindruck entstehen, derartige Dinge würden unter den Teppich gekehrt. ({4}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stimmt zuversichtlich, im Bericht zu lesen, dass die jungen Frauen inzwischen in der Regel so selbstbewusst sind, dass sie in problematischen Situationen ihren männlichen Kollegen angemessen und mit der nötigen Deutlichkeit begegnen. Dass sie sich gegebenenfalls zusätzlich an ihre Vorgesetzten und Kameraden wenden, hat nichts mit Hilflosigkeit zu tun. Es ist vielmehr konsequent und zeugt von Zivilcourage, Fehlverhalten, gleich um welches es geht, öffentlich zu machen. In anderen Fällen geht es nicht um besonders rüdes bzw. schikanöses Verhalten, über das die Frauen zu klagen hatten, sondern mehr um ihre Sorge, von ihren Vorgesetzten besonders fürsorglich und zuvorkommend behandelt zu werden. Machten diese Beispiele Schule, würde das nicht dazu beitragen, die Akzeptanz bei ihren männlichen Kollegen zu steigern. Die Kehrseite der Medaille zu den von der Frau Wehrbeauftragten geschilderten Entgleisungen scheint nämlich zu sein, dass manche männliche Vorgesetzte den unverkrampften Umgang mit weiblichen Soldaten scheuen. Ganz offensichtlich haben sie Sorge, als frauenfeindlich zu gelten. Der Bericht weist noch einmal darauf hin - das ist mir in vielen Gesprächen immer wieder gesagt worden -, dass Frauen in der Bundeswehr Teilzeitarbeit wünschen. Ich stimme der Wehrbeauftragten zu, wenn sie sagt, der Dienst in der Bundeswehr unterscheide sich von TätigHans Raidel keiten in Zivilberufen; Teilzeitarbeit, die gleichberechtigt auch männlichen Soldaten zugestanden werden müsste, sei für die Truppe nicht ohne weiteres umsetzbar. Die Wehrbeauftragte spricht sogar von Unannehmbarkeit. ({5}) Darauf sollten wir die jungen Frauen deutlich hinweisen. Ich wundere mich schon sehr, dass nun der Bundeswehrverband zur Speerspitze der Bewegung wird und ausgerechnet in den Streitkräften das Prinzip der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verwirklichen will. ({6}) - Ausgerechnet in den Streitkräften. Aber zurück zum Problem. Die jungen Frauen müssen sich auch unter dem Aspekt, Familie und Beruf vereinbaren zu wollen, gut überlegen, ob die Streitkräfte wirklich der richtige Arbeitsplatz für sie sind. Das hat nichts damit zu tun, dass wir den Frauen nicht hinreichend Mut machen wollen. Das hat etwas mit Verantwortlichkeit zu tun. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, sich das vorher sehr genau zu überlegen. Sie müssen wissen, dass die Erhaltung der Einsatzfähigkeit maßgeblich für die Gestaltung des Dienstes bleiben muss. ({7}) Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Bemerkung zur Änderung des Grundgesetzes machen. Ich glaube, es entspricht dem Respekt gegenüber unserer Verfassung, wenn wir jetzt zur Öffnung der Bundeswehr für Frauen eine entsprechende Klarstellung im Grundgesetz vornehmen und damit eine eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage schaffen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. ({8})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Als Letzter in der Debatte hat der Abgeordnete Robert Leidinger das Wort.

Robert Leidinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001310, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wehrbeauftragter, wir haben mit großer Aufmerksamkeit gehört, was Sie gesagt haben. Sie haben viele Punkte angesprochen, die seit langem im Argen liegen, Stichwort: Bekleidung, Betreuung, Heimflüge und Sanitätsversorgung. Wir wissen das. Wir werden das in der richtigen Weise mit Ihnen, mit Ihrem Hause, aber natürlich auch parlamentarisch beraten. Die Bekleidung ist ein Problem, das die deutsche Armee -

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Herr Kollege, darf ich Sie einen kleinen Moment unterbrechen. Ich jedenfalls kann Sie kaum verstehen. Ich bitte die Technik, das Mikrofon etwas lauter zu stellen. Und Sie müssen mehr zum Saal gewandt sprechen, auch wenn Sie mit dem Wehrbeauftragten reden wollen; dann sind Sie besser zu verstehen.

Robert Leidinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001310, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich habe mich zu dem Wehrbeauftragten umgedreht. - Ich bedanke mich, Frau Präsidentin. Zu dem Kollegen Siebert möchte ich jetzt keine Bemerkung machen; da sind schon einige Worte gesagt worden und das muss ausreichen. Aber lassen Sie mich bitte eine Frage stellen: Trotz Friede, Freude, Eierkuchen möchte ich einmal wissen, warum immer wir Sozialdemokraten diejenigen sein müssen, die die Schutthaufen von Reformstaus der Politik der Konservativen wegräumen müssen. ({0}) - Da brauchen Sie gar nicht zu lachen! Das war schon 1969 so. Damals mussten Helmut Schmidt, Schorsch Leber und Hans Apel nach einer langen Regierungszeit der Konservativen die gleiche Arbeit machen, die heute Rudolf Scharping machen muss. ({1}) Wir stellen uns dieser Aufgabe gern; allerdings möchte ich nicht immer wieder Ihr Gejammere hören. Wir können uns parlamentarisch über alles unterhalten; aber man kann doch nicht so herumjammern, wenn man 16 Jahre Regierungszeit hinter sich hat ({2}) und einen Haufen Arbeit nicht erledigt hat. Da frage ich Sie, Kollege Breuer, oder Ihre Kolleginnen und Kollegen: Warum haben Sie die Dinge, die Sie heute beklagen, damals nicht gemacht? ({3}) Ich erinnere mich sehr gut an die Debatte heute vor 14 Tagen in diesem Hause. Da ging es um die Zukunft der Bundeswehr. Auch unser Kollege Herr Polenz hat damals zu diesem Thema gesprochen. Die Rede war ein Armutszeugnis; im Hinblick auf die Zukunftsfragen - Fehlanzeige. Die Opposition hat die Chance vertan, nach einer Orientierungspause dazu ein Wort zu sagen. Sie reden immer davon, dass Sie mit dieser Union den Konsens in Bezug auf die Streitkräfte fortsetzen und unterstützen wollen. Sie sagen das dem Minister und Sie sagen das bei allen möglichen Gelegenheiten. Aber Sie tun nichts. Ich glaube, das Parlament muss jetzt seine Hausaufgaben machen, auch die Hausaufgaben, die Sie nicht erledigt haben. Wenn wir dabei zusammenarbeiten können, freue ich mich sehr darüber; dann möchte auch ich einen Beitrag dazu leisten. Aber das Gejammere sollte man lassen. Unsere Armee ist weder eine Scharping-Armee, noch war sie eine Rühe-Armee. Deshalb ist der Vorwurf, es gehe um eine Regierungsarmee, den wir hier immer wieder hören, falsch. Es ist eine Parlamentsarmee und wir, Sozialdemokraten und alle anderen in diesem Hause, werden sorgfältig darauf achten, dass keine Worte in die falsche Kehle kommen können. ({4}) Es ist ganz klar, dass hinsichtlich der Auslandseinsätze einige Dinge zu regeln sind. Wir wissen auch, dass Unsicherheiten zu beseitigen sind. Ebenso wollen wir zusätzliche Belastungen vermindern. Wir tun das in einem ständigen Prozess. Dazu brauchen wir die Unterstützung des gesamten Parlaments. Auch der Wehrbeauftragte wird seinen Beitrag leisten. Seine Berichte geben Beispiele dafür, dass Soldaten in diesem schwierigen neuen Umfeld ihre Sorgen haben. Wir nehmen diese Sorgen nicht nur ernst, sondern wir greifen sie auch auf. Wir werden sie parlamentarisch in der Sache angehen und damit Stück für Stück Vertrauen und Sicherheit schaffen, auch hinsichtlich der schwierigen Aufgaben heute und in der Zukunft. Ich möchte noch ein Wort zur Tradition und zu dem Gefühl sagen, das viele Soldaten haben. Ich war selber lange Zeit Soldat, ich habe viele Tausend Soldaten geführt und ausgebildet und ich habe immer empfunden, dass sie sich in ihrer Rolle als Staatsbürger in Uniform wohlfühlen, dass sie mit vollem Herzen dabei sind, dass sie ihre Rolle nicht nur verinnerlicht haben, sondern auch in ihrer praktischen Arbeit umsetzen. Deswegen bin ich auch ein so großer Anhänger der Wehrpflichtarmee. Wir haben mit dieser Form unserer Armee als Wehrpflichtarmee einen Beitrag geleistet, der beispielhaft ist. Es gibt keine Berufsarmee, die irgendwo besser sein könnte oder besser wäre als die Bundeswehr. Deswegen lassen Sie uns diesen Begriff fortschreiben. Lassen Sie uns die Bundeswehr zukunftsorientiert gestalten und lassen Sie uns das aufnehmen, was die jungen Menschen in die Armee hineintragen: ihren Zukunftswillen, ihren Optimismus, ihre Leistungsbereitschaft, ihre persönliche Initiative und auch ihre Hingabe, ihren Willen, einen Beitrag für diese Gesellschaft in unseren Streitkräften zu leisten. Der Bürger in Uniform und der Bürger in der Gesellschaft sind ein und dasselbe. Diese Armee ist gut, ({5}) diese Armee ist belastbar. ({6}) Ich füge auch hinzu: Sie will belastet werden und sie kann belastet werden. Wir werden ihr den Respekt und die Anerkennung, die sie verdient, nicht verweigern. Wir werden sie auch fordern. Wir werden sie aber vor allem so ausstatten, dass sie ihre schwierigen Aufgaben nach innen und außen erfüllen kann. Zum Schluss möchte ich den Dank an die frühere Wehrbeauftragte, der schon ausgesprochen worden ist, wiederholen, aber auch dem neuen Wehrbeauftragten noch einmal sagen: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, wir freuen uns auf Ihre Beiträge; wir wissen, dass die Soldaten bei Ihnen gut aufgehoben sind. Wir freuen uns auf den konstruktiven Dialog. In diesem Sinne eine gute Zusammenarbeit! Danke sehr. ({7})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen jetzt zu der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1999 der Wehrbeauftragten; das sind die Drucksachen 14/2900 und 14/4204. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen worden. Ich rufe den Zusatzpunkt 7 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Adam, Ilse Aigner, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Verfassungsklage der Bundesregierung gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der Verletzung seiner verfassungmäßigen Pflichten gegenüber dem Bund im Verfahren zur Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Ronald Pofalla - Drucksache 14/4244 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Eckart von Klaeden.

Eckart Klaeden (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002698, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir sprechen heute über einen in der jüngeren deutschen Parlamentsgeschichte einmaligen Skandal: die widerrechtliche und die verfassungswidrige Aufhebung der Immunität unseres Kollegen Ronald Pofalla. Dieser Vorgang ist seit der Festigung des Immunitätsrechts in den letzten Jahrzehnten einmalig; denn zum ersten Mal ist ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages mit einer falschen Tatsachendarstellung um seine Immunität gebracht worden. Dieser Vorgang ist einzigartig in der Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Nicht die in unserem Antrag festgestellten Schlussfolgerungen sind ungeheuerlich, sondern der Vorgang selber ist ungeheuerlich. ({0}) Es ist schon ein Justizskandal, wenn man einmal liest, wie das strafprozessuale Verfahren sein Ende gefunden hat durch die Anträge des Kollegen Pofalla gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, zu denen das Landgericht Kleve in seinem Beschluss vom 11. August 2000 mit 31-seitiger ausführlicher Begründung unter anderem feststellt: Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Ermittlungsergebnisse rechtfertigten keine Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeanordnungen. ... Ein ... Tatverdacht lag nicht vor. ... Diese Berechnung der Staatsanwaltschaft beruht auf Annahmen, die ... nicht ... belegt sind, sodass es sich um vage Vermutungen handelt, die teilweise auf unzutreffende Schlussfolgerungen beruhen. ... Die Beschlüsse waren daher … in diesem Punkte angesichts der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen rechtswidrig. ({1}) Dieser Beschluss alleine ist, was das Strafverfahren angeht, eine schallende Ohrfeige für die Justiz in NordrheinWestfalen. ({2}) Aber die Angelegenheit hat noch eine andere Dimension, über die wir heute sprechen müssen. Mit dem Verfahren ist nämlich das Immunitätsrecht des Deutschen Bundestages - nicht nur das eines Abgeordneten - grob verletzt worden. ({3}) Welche Funktion hat das Immunitätsrecht? Das Immunitätsrecht soll das Parlament vor der tendenziösen oder willkürlichen Strafverfolgung seiner Mitglieder schützen. Es soll also die Funktionsfähigkeit des Parlament schützen. ({4}) - Deswegen, Herr Kollege von Larcher, klagen wir und wollen die Rechte des Bundestages geltend gemacht sehen. Wir treten nicht einem Organstreitverfahren bei oder leiten es ein. Wir beantragen aus genau diesen Gründen die Eröffnung des Bund-Länder-Verfahrens vor dem Verfassungsgericht. Das Immunitätsrecht soll die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen. Es wird aber in sein Gegenteil verkehrt, wenn sich nicht das gesamte Parlament angesichts einer solch groben Verletzung gemeinsam wehrt. Gab es einen Grund dafür, den Kollegen Pofalla einer - vielleicht tendenziösen - Strafverfolgung auszusetzen? Er hat sich im Auftrag der Unionsfraktion bei der Klärung der so genannten Hausbauaffäre des ehemaligen Staatsministers Bodo Hombach engagiert. Er befasste sich mit den Ungereimtheiten bei Hombachs Tätigkeit als SPDLandesgeschäftsführer in Nordrhein-Westfalen. Es kam zu einer Kleinen Anfrage und zur Befragung des Bundeskanzlers durch den Kollegen Pofalla in einer für den Bundeskanzler außerordentlich unangenehmen Weise. Sie können natürlich sagen, diese Untersuchung habe keine Ergebnisse gebracht. Aber schließlich hat sie dazu geführt, dass der Bundeskanzler seinen - so seine eigenen Worte - „besten Mann“ auf den Balkan befördert hat. Lassen Sie uns auf das Immunitätsverfahren zu sprechen kommen. Selbstverständlich ist der Bundestag in Fällen von Immunitätsaufhebungen von einer angemessenen Kooperation mit denjenigen Einrichtungen abhängig, die für die Rechtspflege zuständig sind. Das sind vor allem Einrichtungen der Länder wie die Staatsanwaltschaften und die Gerichte. Damit der Bundestag interessengerecht die Genehmigung einer Immunitätsaufhebung nach Art. 46 des Grundgesetzes beschließen kann, muss sich sowohl der Bundestag als auch die betroffene Fraktion darauf verlassen können, dass die zuständigen Behörden und Gerichte die Wertungen des Grundgesetzes respektieren und durch sachgemäße Vorarbeit und Anträge dazu beitragen, dass der Bundestag sein Recht wahrnehmen und seine Pflicht gegenüber den Abgeordneten und den parlamentarischen Gliederungen erfüllen kann. Es besteht die verfassungsrechtlich niedergelegte Erwartung einer Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund. ({5}) Dieses Kooperationsverhältnis wird zusätzlich verstärkt durch die in unserer Verfassung angelegte Pflicht der Länder zu rechtmäßigem Handeln und zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Organen des Bundes. Aus beiden resultiert eine besondere Sorgfaltspflicht der Länder bei der Antragstellung zur Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages. Dies muss so sein, weil geschäftsordnungsmäßig allein auf der Grundlage der Anträge der Strafverfolgungsbehörden entschieden wird. Das ist auch richtig so; denn nach dem Prinzip der Gewaltenteilung und gemäß unserer Geschäftsordnung treten wir weder im Ausschuss noch im Plenum in eine eigene Beweiswürdigung oder gar in eine eigene Ermittlungstätigkeit ein. Das wäre auch gar nicht zu leisten. Sollen wir etwa eine eigene Ermittlungsbehörde für eine eventuell notwendige Ermittlungsarbeit in Berlin vorhalten? Soll sich der Bundestag richterliche Gewalt anmaßen? Sollen wir das Prinzip der Gewaltenteilung sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Hinsicht durchbrechen? Nein, um all das zu vermeiden, sind wir auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Einhaltung der rechtsstaatlichen Maßstäbe durch die Länder angewiesen. ({6}) Was sich in Nordrhein-Westfalen ereignet hat, darf sich nicht wiederholen, weder in Nordrhein-Westfalen noch in einem anderen Bundesland. Es könnte jeden von uns treffen. Deshalb hat der Bundestag die Pflicht, alles zu unternehmen, um einem solchen Rechtsmissbrauch für die Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Wir brauchen die verfassungsgerichtliche Festlegung der Sorgfaltspflichten der Länder im Immunitätsverfahren. Das kann nur in einem Bund-Länder-Streit überprüft werden. Für ein solches Verfahren ist nach dem Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes allein die Bundesregierung antragsberechtigt. Dazu soll sie mit unserem Antrag aufgefordert werden. Diese Exklusivität der alleinigen Antragsberechtigung der Bundesregierung beruht wohl auf dem irrtümlichen Eindruck der Grundgesetzautoren bzw. der Gesetzgebung im Rahmen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, es handle sich beim BundLänder-Streit immer nur um einen Streit auf dem Gebiet der Exekutive. Das Immunitätsrecht und unser Fall sind aber der beste Beweis dafür, dass dem nicht so ist. Wenn man es nun dabei belässt, dass nur die Bundesregierung für den Bund das Verfahren einleiten kann, dann ist sie jedenfalls in ihrer Disposition nicht frei, das Verfahren zu unterlassen, wenn sie als Rechte des Bundes Rechte anderer Verfassungsorgane oder -organteile geltend machen muss. Sie hat eine treuhänderische Pflicht, den Streit für den Bundestag verfassungsgerichtlich klären zu lassen. Gegen diese Verfassungsorgantreue verstößt die Bundesregierung, wenn sie die Klage nicht einreicht. Die Bundesregierung kann über die Stellung des verfahrenseinleitenden Antrages somit nicht mehr frei disponieren. Diese Pflicht intensiviert sich noch dadurch, dass die Bundesregierung am Zustandekommen der Rechtsverletzung beteiligt war, da die beanstandeten Anträge der Staatsanwaltschaft über den Dienstweg auch über das Bundesministerium der Justiz an den Deutschen Bundestag gelangt sind. Ich möchte das gesamte Haus ausdrücklich auffordern, unserer Argumentation zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen. Es wäre das Ende des Immunitätsverfahrens, wenn wir im Ausschuss und im Plenum nach parteipolitischen Gesichtspunkten entscheiden würden. Am Erhalt des Immunitätsrechts und seiner Funktion muss das gesamte Parlament ein starkes parteiübergreifendes Interesse haben. ({7}) Es geht auch nicht darum, ob die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag bzw. der CDU/CSU-Fraktion vorgetragene Rechtsauffassung teilt oder nicht; denn sie stellt den Antrag für den als solchen nicht prozessfähigen Bund. Es geht um Rechte des Bundestages und nicht um eine möglicherweise andere Rechtsauffassung der Bundesregierung. Ihre Ansicht müsste die Bundesregierung vor Gericht loyal zurückstellen. Der Streit besteht zwischen dem Bund und dem Land, nicht zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung. Dieser Streit bedarf der Klärung. Aus der überparteilichen Gemeinsamkeit im Bundestag muss auch die überparteiliche Empörung über die eklatanten Rechtsverletzungen erwachsen. ({8}) Es besteht schließlich ein überparteiliches Interesse, Kritik zu üben und die Sorgfaltspflichtverletzungen zu klären. Dies muss verfassungsgerichtlich geschehen; denn es geht nicht um einen strafrechtlichen, zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Streit. Insofern geht die Argumentation der Bundesregierung fehl, Rechtsbeziehungen zwischen dem Bund und dem antragstellenden Land in einer Immunitätssache seien nicht dem Verfassungsrecht zuzuordnen. Eine solche Argumentation ist schlicht abwegig. Wir brauchen eine verfassungsgerichtliche Klärung, weil auch Richter des Landes Nordrhein-Westfalen an dem Verfahren beteiligt waren. Ich möchte Sie daher nochmals auffordern: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Sorgen Sie für eine verfassungsgerichtliche Klärung dieses Vorganges! In vielen Sonntagsreden wird die Gemeinsamkeit der Demokraten beschworen. Halten wir uns daran, auch wenn heute Donnerstag ist. ({9})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Erika Simm.

Erika Simm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002176, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr von Klaeden, wir werden dem Antrag Ihrer Fraktion nicht zustimmen. ({0}) Wir werden aus rechtlichen, prozessualen Gründen nicht zustimmen, ({1}) vor allem aber aus Erwägungen, die mit dem Selbstverständnis ({2}) des Parlaments auch in seiner Beziehung zum Bundesverfassungsgericht zu tun haben. Der Antrag suggeriert, das Bundesverfassungsgericht müsse eingeschaltet werden, um die Sorgfaltspflichten eines Landes festlegen zu lassen, die dieses in Verbindung mit der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten zu beachten hat. ({3}) Bei dem Klageweg, den die CDU/CSU hierzu beschreiten will, sehe ich erhebliche Rechtsprobleme. ({4}) - Sie haben doch gar nicht zugehört. Woher wollen Sie denn schon wissen, dass es unglaublich ist? Ein so genannter Bund-Länder-Streit muss sich auf ein verfassungsrechtliches Verhältnis beziehen. Es darf nicht nur um die Anwendung des so genannten einfachen Rechts gehen. Hier beim Verfahren Pofalla aber geht es darum, ob die Strafprozessordnung richtig angewandt wurde, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden durfte und ob Wohn- und Büroräume sowie Banken durchsucht werden durften. Die Staatsanwaltschaft vor Ort hat beides bejaht. Sie ist hierin auch vom zuständigen Amtsgericht bestätigt worden. Es hat die geplanten Durchsuchungen und Beschlagnahmen für zulässig erklärt. Diese gerichtliche Entscheidung sollte man nicht übersehen. Sie war auch für uns wichtig. Ich komme noch darauf zurück. Durch einen Beschluss des Landgerichts Kleve hat der Vorgang eine andere Wendung genommen. Dieses hat im Nachhinein die Durchsuchungen für rechtswidrig erklärt und festgestellt, die strafprozessualen Voraussetzungen für den Erlass des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses hätten nicht vorgelegen. ({5}) Wir bewegen uns folglich immer auf der Ebene der Strafprozessordnung, also des einfachen Rechts, und nicht des Verfassungsrechts, wie es für die Zulässigkeit des beabsichtigten Klageverfahrens notwendig wäre. Auch was die Beachtung des Immunitätsgrundsatzes angeht, braucht man nicht nach Karlsruhe zu gehen. ({6}) Ich sehe dafür auch mit Blick auf die persönliche Betroffenheit des Kollegen Pofalla keinen Bedarf. Auf seine Beschwerde hat das Landgericht Kleve die Durchsuchungen als rechtswidrig bezeichnet, die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren offiziell eingestellt und der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich beim Kollegen Pofalla ausdrücklich und öffentlich entschuldigt. ({7}) Herr Pofalla ist also in einem guten Sinne rehabilitiert worden. ({8}) Wo da noch ein Rechtsschutzinteresse für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist, vermag ich nicht zu erkennen. ({9}) Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Sorgfaltspflichten eines Landes, konkret: einer Staatsanwaltschaft durch das Bundesverfassungsgericht geklärt wissen.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lammert?

Erika Simm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002176, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Nein. Bei dieser Stimmung gehe ich davon aus, dass ich eine sachliche Frage nicht zu erwarten habe. ({0}) Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Sorgfaltspflichten eines Landes, konkret also einer Staatsanwaltschaft durch das Bundesverfassungsgericht geklärt wissen, ({1}) auch um für die Zukunft - so sagt sie jedenfalls - insoweit klare Verhältnisse zu schaffen. Aber brauchen wir dafür das Bundesverfassungsgericht? Als Parlament sind wir sehr sensibel - jedenfalls sollten wir es sein -, wenn sich ein anderes Verfassungsorgan ({2}) - Sie lachen immer zu früh -, eine Behörde oder ein Gericht mit Angelegenheiten des Deutschen Bundestages befasst. Nach unserem Selbstverständnis sehen wir uns durchaus in der Lage, unsere Angelegenheiten selbst zu regeln. Das gilt auch für den hier streitigen Vorgang, und zwar innerparlamentarisch für die Immunität und unsere diesbezüglichen Verfahren, aber auch für das Vorfeld, also die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. ({3}) Unser Immunitätsrecht und die von uns dafür festgelegten Regeln liefern keineswegs das einzelne Mitglied des Bundestages quasi schutzlos den Attacken einer Staatsanwaltschaft aus. ({4}) Das sage ich gerade auch für die Kollegen unter uns, die nicht dem Immunitätsausschuss angehören und möglicherweise aufgrund von Äußerungen einzelner Kollegen aus der Union in den letzten Monaten den Eindruck gewinnen mussten, sie würden gegenüber einer unberechtigten Durchsuchung und den daraus resultierenden negativen Folgen nicht ausreichend geschützt. Die durch Art. 46 des Grundgesetzes gewährleistete Immunität des Abgeordneten ist auch in Zeiten eines gefestigten Rechtsstaates keineswegs ein Anachronismus, sondern hat ihre Berechtigung. Gleich, worin man heute ihre Schutzfunktion sieht, ob im Schutz vor tendenziöser Verfolgung durch die Exekutive oder in der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes oder im Schutz des Ansehens und der Würde des Bundestages jedes dieser Schutzziele richtet sich an eine andere Staatsgewalt und veranlasst sie zu einem sorgsamen Umgang mit den Belangen des Parlaments und seiner Mitglieder. Diese Schutzfunktion wird durch unsere einschlägigen geschäftsordnungsrechtlichen Regelungen und die ständige Praxis des Immunitätsausschusses durchaus gewahrt. Allerdings ist es auch seit vielen Jahren Konsens unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass Sinn und Zweck der Immunität nicht sein kann, zu verhindern, dass Abgeordnete strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Wir beanspruchen nach unserem demokratischen Selbstbewusstsein und Selbstverständnis keine Privilegierung gegenüber dem so genannten normalen Bürger. ({5}) Wir, das heißt der Immunitätsausschuss, schauen uns aber die Vorgänge schon genau an.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bachmaier?

Erika Simm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002176, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bat gerade darum, keine Zwischenfrage zuzulassen. - Es gibt keinen Automatismus und kein Abnicken der staatsanwaltschaftlichen Anträge ohne eigene Prüfungsmöglichkeit. Erlauben Sie mir, kurz unsere beiden wesentlichen Verfahren zum Beleg dafür darzustellen, dass wir keineswegs das willenlose Werkzeug der Strafverfolgungsbehörden sind, als das wir im Antrag der CDU/CSU dargestellt werden. ({0}) Zu Beginn einer neuen Wahlperiode genehmigt das Plenum generell die Durchführung von Ermittlungsverfahren mit Ausnahme solcher, die den Tatbestand der politischen Beleidigung betreffen. 48 Stunden, nachdem die Staatsanwaltschaft dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt hat, dass sie gegen einen Abgeordneten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten beabsichtigt, wird diese generelle Genehmigung wirksam. Dieses Verfahren, das bereits in der 5. Wahlperiode festgelegt wurde, schützt den Bundestag und das betroffene Mitglied in einem Stadium des Ermittlungsverfahrens vor negativer Publizität, ({1}) wo noch nicht feststeht, ob es überhaupt zu einer Anklage kommen wird. ({2}) Der Ausschuss befasst sich in diesen Fällen stets mit der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Wir treten zwar nicht in eine eigene Beweiswürdigung ein, lassen uns keine Akten vorlegen und vernehmen auch nicht etwa selber Zeugen, aber wir prüfen, ob die Mitteilung der Staatsanwaltschaft in sich plausibel und rechtlich nachvollziehbar ist. ({3}) Ergeben sich dabei Zweifel, so gibt es Rückfragen, werden Berichte erbeten oder auch Vertreter der zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Erörterung der Zweifelsfragen in den Ausschuss gebeten. Die anwesenden Kollegen aus dem Immunitätsausschuss - auch hier sitzen welche - werden sich erinnern, dass wir in mehreren Fällen so verfahren sind. Wir nehmen dabei auch Fürsorgepflichten unseren Kollegen gegenüber wahr. ({4}) - Wenn Sie das in Zweifel ziehen, dann tun Sie das auch gegenüber Ihren eigenen Kollegen! Nach der Verfassung haben wir außerdem die ausdrückliche Befugnis, die Immunität eines Abgeordneten wieder herzustellen, wenn wir Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Ermittlungsverfahrens haben. In der letzten Legislaturperiode haben wir von dieser Möglichkeit einmal Gebrauch gemacht; Sie wissen, um welches Verfahren es sich handelt. Neben dieser generellen Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren bedarf die Erhebung der Anklage oder zum Beispiel eine Durchsuchung der ausdrücklichen Genehmigung des Deutschen Bundestages. Auch in diesem Fall läuft ein Antrag der Staatsanwaltschaft natürlich nicht ungeprüft durch. So ist es seit Jahren ständige Praxis des Immunitätsausschusses, dass eine Durchsuchung erst und nur dann genehmigt wird, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt; das heißt, der Staatsanwalt muss sein Durchsuchungsbegehren vom Richter prüfen und genehmigen lassen. So geschah es auch im Verfahren gegenüber dem Kollegen Pofalla. Der Immunitätsausschuss hat sich bei seiner Entscheidung auf einen zu diesem Zeitpunkt vorliegenden gültigen Gerichtsbeschluss gestützt. Eine eventuell drohende Verjährung spielte für den Immunitätsausschuss dabei keine Rolle. ({5}) Insbesondere ist er nicht durch unzutreffende diesbezügliche Angaben zu einer übereilten Entscheidung veranlasst worden. Dass die Durchsuchung drei Tage vor der Landtagswahl anstand ({6}) und dass der Kollege Pofalla für ein Ministeramt in Düsseldorf vorgesehen war, wussten die Kollegen im Ausschuss. Dieser Aspekt ist durchaus abgewogen worden; dennoch wurde die Genehmigung der beantragten Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch einstimmigen Beschluss des Ausschusses empfohlen. ({7}) Dieses Parlament hat den Schutz der Immunität stets als eigene Angelegenheit und Aufgabe verstanden. Es hat im breiten Konsens zwischen den Parteien Regeln für das Immunitätsverfahren beschlossen. Es liegt durchaus in der Macht und der Zuständigkeit des Parlaments, im Lichte neuer Erfahrungen die bisherigen Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten zu überdenken und erforderlichenfalls auch zu ändern. ({8}) In diesem Fall könnten wir selbstverständlich auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen und die Anträge - ({9}) - Ich weiß nicht, was für eine Referendarausbildung Sie hatten. ({10}) Das können nur Sie wissen. Wir können in diesem Fall natürlich auch selbst die an staatsanwaltschaftliche Mitteilungen und Anträge zu stellenden Anforderungen neu bestimmen und eingehendere Prüfungen festlegen. Ob wir mit diesem Schritt gut beraten wären, das lasse ich dahingestellt. Der Antrag der CDU/CSU gibt den Anspruch, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln, ohne Not auf. Es besteht der Verdacht, dass es sich dabei um eine vorderErika Simm gründige, parteipolitischen Zwecken dienende Initiative handelt. Der Zeitpunkt der Antragstellung spricht dafür. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Immunitätsrecht ein Recht des ganzen Parlaments ist. ({11}) Es muss - bisher war das Konsens - in Zusammenarbeit aller Fraktionen behandelt und erforderlichenfalls weiterentwickelt werden. ({12}) Ich bitte Sie dringlich, zu diesen Grundsätzen zurückzufinden. Das läge im Interesse des ganzen Hauses. ({13})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Lammert das Wort.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001274, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was die Kollegin Simm gerade offenkundig nicht nur als persönliche Meinung, sondern auch als Auffassung der SPD-Fraktion vorgetragen hat, gehört für mich als langjährigem Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu den deprimierendsten Erfahrungen, die ich in 20 Jahren Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gemacht habe. ({0}) - Im Unterschied zu manchen anderen Kollegen bin ich über viele Jahre hinweg mit manchen Immunitätsverfahren befasst gewesen. ({1}) Ich bilde mir ein, zu wissen, wovon ich spreche. Es wäre vielleicht stilsicherer gewesen, wenn die SPDFraktion nicht eine Rednerin benannt hätte, die in der gleichen Sache als Berichterstatterin tätig und deswegen möglicherweise auch befangen war. ({2}) Ich bin im Übrigen zu dieser Debatte nicht mit der Absicht gekommen, mich zu Wort zu melden. Ganz im Gegenteil! Aber ich bin fassungslos ({3}) angesichts des Hinweises, es gehe beim Immunitätsrecht im Allgemeinen oder gar bei dem konkreten Fall, über den wir hier sprechen, nicht um eine Privilegierung von Abgeordneten. Größere Selbstverständlichkeiten brauchen in dieser Debatte sowohl unter rechtlicher als auch unter politischer Würdigung ganz gewiss nicht mehr vorgetragen zu werden. Worum es hier angesichts der ständigen Erfahrung, die wir mit dem Immunitätsrecht haben, geht, ist doch ganz gewiss nicht eine Privilegierung von Abgeordneten. Denn allein schon die Notwendigkeit der Aufhebung der Immunität führt regelmäßig zu öffentlicher Aufmerksamkeit, die so gut wie nie - völlig gleichgültig, wie das Verfahren am Ende ausgeht - eine freundliche, positive Berichterstattung zugunsten des betroffenen Abgeordneten bewirkt. ({4}) Es geht für mich um etwas völlig anderes; Frau Justizministerin, ich will Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich ansprechen. ({5}) Wenn ein, wie nun von ordentlichen Gerichten festgestellt, „rechtswidriges“ Vorgehen gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages in dieser Weise möglich ist, dann hätte ich von Ihnen, Frau Justizministerin, gerne die Frage beantwortet, wie Sie ausschließen wollen, dass irgendeinem unbescholtenen, nicht prominenten und nicht mit öffentlichen Mandaten ausgestatteten Bürger dieses Landes morgen und übermorgen Ähnliches passiert. ({6}) Ich erwarte in dieser Debatte seitens der Bundesregierung - denn das ist vonseiten der SPD-Fraktion nach dem soeben Vorgetragenen offenkundig nicht zu erwarten eine Antwort auf zwei konkrete Fragen: Erstens. Wollen Sie vor dem Hintergrund des Verfahrens, über das wir hier verhandeln, ernsthaft die Behauptung aufrechterhalten, die geltenden Regeln unseres Immunitätsrechts schützten wirkungsvoll vor negativer Publizität? Zweitens. Wenn Sie, wenn ich richtig verstanden habe, dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen wollen, auf welche andere Weise, bitte schön, wollen Sie dann in Zukunft ausschließen, dass in ähnlicher Weise rechtswidrig gegen Mitglieder des Bundestages und anderer Körperschaften oder gegen nicht mit öffentlichen Mandaten ausgestattete Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vorgegangen wird? ({7})

Erika Simm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002176, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Da ich erst seit dieser Legislaturperiode Vorsitzende dieses Ausschusses bin, kann ich zu Ihrer Behauptung, Sie seien seit zehn Jahren Mitglied des Immunitätsausschusses, wenig sagen. ({0}) Ich habe Sie allerdings nicht regelmäßig im Immunitätsausschuss gesehen. Aber das ist ja nicht das Entscheidende. Ich möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen: Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Immunitätsausschusses lag ein rechtsgültiger amtsgerichtlicher Beschluss vor, der die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen für zulässig erklärt hat. ({1}) - Entschuldigung, Sie selbst wissen - auch Herr von Klaeden hat darauf hingewiesen - wir sind kein oberes Gericht. Dafür gibt es Instanzenwege der Gerichte. ({2}) Unsere Sache ist es nicht, richterliche Beschlüsse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. ({3}) Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass alle Beschlüsse einstimmig gefasst wurden. Wenn Sie also das Verfahren und die Anwendung des Verfahrens, das wir über viele Jahre praktizieren, angreifen, greifen Sie auch Ihre eigenen Kollegen im Immunitätsausschuss an. ({4}) Des Weiteren habe ich versucht, zu erklären, dass wir rechtlich in der Lage und auch verpflichtet sind, unsere eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn Sie ein Bedürfnis dafür sehen, an den bestehenden Regeln etwas zu ändern, dann ist es Ihnen völlig unbenommen, entsprechende Anträge im Immunitätsausschuss einzubringen. Einen solchen Antrag von der CDU/CSU haben wir bis heute nicht gesehen. ({5})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Rainer Funke.

Rainer Funke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000624, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die F.D.P. wird dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zustimmen. ({0}) Dem Kollegen Pofalla ist in gravierender Weise Unrecht geschehen. ({1}) Mir ist klar, dass das Immunitätsrecht nicht dem Schutz des Abgeordneten - auch nicht dem des Kollegen Pofalla dient, sondern dem Schutz der Arbeitsfähigkeit dieses Hohen Hauses. Trotzdem kann nicht hingenommen werden, dass aus offensichtlich politischen Gründen versucht wurde, einem Kollegen dieses Hauses zu schaden, und zwar nicht nur in seinem politischen Leben, sondern auch in seiner gesamten bürgerlichen Existenz. ({2}) Natürlich weiß ich, dass in einem Wahlkampf mit harten Bandagen gekämpft wird. Das wird in den letzten Tagen eines Wahlkampfes immer so sein. Aber dass man versucht, einen Kollegen niederzumachen, ihm in seiner bürgerlichen Existenz zu schaden, ist wohl einmalig. ({3}) Ich empfinde es als einen Skandal, dass auf der Bundesratsbank kein Vertreter des Landes sitzt, das dafür verantwortlich ist. ({4}) Diesem Kollegen, der jetzt nicht anwesend ist, müsste man sagen, dass wir keine politische Justiz wollen. Dies war politische Justiz! ({5}) Der Kollege Pofalla ist mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und den zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren völlig überraschend konfrontiert worden, ohne dass ihm die Chance eines rechtlichen Gehörs gegeben worden wäre. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Erwägungen hinsichtlich eines möglichen Verjährungseintritts völlig abwegig gewesen sind. Das hätte man auch im Immunitätsausschuss erkennen können. ({6}) Eine Eilbedürftigkeit war unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben. ({7}) Der Deutsche Bundestag ist insofern selbst betroffen, weil jeden von uns ein solch überraschendes Vorgehen treffen könnte, ohne dass wir jemals mit Gesetzen in Konflikt geraten wären. Auch aus diesem Grund muss der Bundestag ein Zeichen setzen, dass ohne Gewähr des rechtlichen Gehörs keine Aufhebung der Immunität erfolgen darf. Rechte, die jeder Bürger hat, nämlich auf rechtliches Gehör, müssen auch für Bundestagsabgeordnete gelten. ({8}) Mir ist bewusst, dass es vielerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, um die Rechtswidrigkeit des Verfahrens festzustellen. Vor dem Landgericht Kleve ist dies bereits geschehen. Sicherlich gibt es auch noch andere Wege, um zum Bundesverfassungsgericht zu kommen, aber wegen dieser gravierenden Angriffe auf die Rechte und die Ehre des Kollegen Pofalla sollten alle rechtlichen Wege beschritten werden, die möglich sind. Deswegen stimmen wir dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({9})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Steffi Lemke. ({0})

Steffi Lemke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002720, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Einleitung einer Verfassungsklage der Bundesregierung gegen das Land Nordrhein-Westfalen in der Sache. Nach der erfolgten juristischen Prüfung dieses Antrages lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Forderung der CDU/CSU-Fraktion ab. In dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird verlangt, die Bundesregierung möge ein Bund-Länder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Land Nordrhein-Westfalen einleiten. Die Bundesregierung soll nach Ansicht der CDU/CSU in diesem Verfahren geltend machen, das Land Nordrhein-Westfalen habe gegen seine verfassungsgemäßen Pflichten gegenüber dem Bund verstoßen, ({0}) indem die Staatsanwaltschaft Kleve den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Ronald Pofalla sowie den Antrag auf Genehmigung von Durchsuchungsund Beschlagnahmemaßnahmen beim Abgeordneten Pofalla gestellt habe. ({1}) Was mit dem Antrag verlangt wird, kann nach Auffassung meiner Fraktion eindeutig nicht Gegenstand eines Bund-Länder-Verfahrens sein. Im Bund-Länder-Streit verfassungsrechtlicher Art kann nur die Verletzung der dem Land gegenüber dem Bund aufgrund des Grundgesetzes obliegenden Rechte und Pflichten geltend gemacht werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine Verwaltungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft eines Landes. Das verfassungsrechtliche Verhältnis zum Bund ist nicht berührt. Verwaltungsmaßnahmen können nicht Gegenstand einer Bund-Länder-Streitigkeit sein, sondern nur Rechte und Pflichten, die sich unmittelbar aus den Kompetenznormen des Grundgesetzes ergeben. Maßnahmen oder Unterlassungen innerhalb eines Verwaltungsverfahrens scheiden aus. - So weit die Erläuterung, warum wir den vorliegenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion nicht unterstützen. Es macht nach unserer Ansicht keinen Sinn, auf die Zuständigkeit der Bundesregierung abzuheben oder einen Bund-Länder-Streit aufzubauen. Damit wird aus meiner Sicht von dem tatsächlichen Fehlverhalten sogar eher abgelenkt. Wir haben im Immunitätsausschuss und auch darüber hinaus mehrfach die Bereitschaft erklärt, die Vorgänge zu durchleuchten. Im Immunitätsausschuss ist bereits mehrfach über das Verfahren diskutiert worden. Aber die Behandlung der Immunitätsangelegenheit des Abgeordneten Pofalla durch den Deutschen Bundestag ist ordentlich und entsprechend den von uns selbst aufgestellten Regelungen erfolgt. Ich möchte daran erinnern, dass der Deutsche Bundestag dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst hat. Sowohl im Immunitätsausschuss als auch hier im Plenum des Deutschen Bundestages sind Sie, Herr Abgeordneter von Klaeden und Herr Abgeordneter von Stetten, am Verfahren beteiligt gewesen und haben dem Verfahren, so wie es durchgeführt worden ist, zugestimmt.

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen von Klaeden?

Steffi Lemke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002720, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Das heißt, der Beschluss des Immunitätsausschusses wurde auf der Grundlage gerichtlicher Anordnungen getroffen, die - wie das Landgericht Kleve inzwischen festgestellt hat - rechtswidrig waren. Aber zum damaligen Zeitpunkt konnten wir keine andere Entscheidung treffen. Der Deutsche Bundestag tritt in Immunitätsangelegenheiten in keine eigene Beweiswürdigung ein. ({0}) Von daher ist es ein Problem, dass der Abgeordnete Lammert heute versucht hat, das Immunitätsverfahren im Deutschen Bundestag, das von allen Fraktionen gemeinsam getragen worden ist, selber in Zweifel zu ziehen. Herr Abgeordneter von Stetten und Herr Abgeordneter von Klaeden, Sie wissen, dass die Eilbedürftigkeit bei unserer Entscheidung im Immunitätsausschuss keine Rolle gespielt hat und dass wir die Tatsache, dass die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen kurz bevorsteht, in unserer Diskussion sehr wohl gewürdigt haben. Wir haben genau darüber diskutiert und trotzdem einen einstimmigen Beschluss mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion gefasst. Wäre das Immunitätsverfahren im Sinne unserer eigenen Regelungen nicht ordentlich verlaufen, hätte mit Sicherheit nicht nur die CDU/CSU-Fraktion Widerspruch eingelegt. Ich denke, dass die Vorgänge in NordrheinWestfalen weiterhin der eingehenden Überprüfung bedürfen, um den Abgeordneten Pofalla in den Punkten, in denen ihm Unrecht geschehen ist, zu rehabilitieren und um das Immunitätsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewährleisten zu können. Die Konstruktion einer nicht gegebenen Bund-LänderStreitigkeit halte ich allerdings für den falschen Weg. Der Abgeordnete von Klaeden wies selber darauf hin, dass man mit dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren juristisches Neuland betreten würde. Ich möchte, dass wir diesen Vorgang ernsthaft aufarbeiten, und würde deshalb vorschlagen, dies in den zuständigen Gremien zu tun und nicht auf dem Wege, den die CDU/CSU in ihrem Antrag vorschlägt. ({1})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Zu einer Kurzintervention gebe ich dem Kollegen von Stetten das Wort.

Dr. Wolfgang Stetten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich verstehe nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die SPD diesen Antrag ablehnt. Es geht nicht darum, was die SPD oder die Vorsitzende des Immunitätsausschusses gemacht haben, sondern es geht darum, was in Nordrhein-Westfalen schief gelaufen ist. ({0}) Die Vorsitzende des Immunitätsausschusses hat eben gesagt, Herrn Pofalla sei Unrecht geschehen und das, was uns von Nordrhein-Westfalen vorgetragen worden sei, sei rechtswidrig gewesen. ({1}) - Ich dachte, Sie hätten es bewertet. Es wäre aber schon gut gewesen, wenn Sie es für eigene Zwecke gebraucht hätten. Ich glaube, es ist nicht in Ordnung, dass die SPD so tut, als stellten wir über die Behandlung durch die SPD einen Antrag; wir stellen einen Antrag, das Verfassungsgericht solle sich mit etwas befassen, was in Nordrhein-Westfalen schief gelaufen ist. Dort ist vieles schief gelaufen und nicht umsonst sind mehrere Leute ihrer Ämter enthoben worden. Es wäre gut gewesen, wenn auch der Justizminister zurückgetreten wäre. Auf diese Weise hätte er politische Verantwortung übernommen. ({2}) Unabhängig davon ist vielleicht das eine oder andere im Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages schief gelaufen. Wir sind schlichtweg darüber getäuscht worden, was in Nordrhein-Westfalen ermittelt und uns vorgelegt wurde. Die besondere Eilbedürftigkeit wurde wegen der angeblich drohenden Verjährung bejaht; das war mit ein Grund, warum die Sache vor der Wahl und nicht hinterher entschieden wurde. Auch das war eine Täuschung und darüber sollte das Bundesverfassungsgericht urteilen. Nichts anderes verlangen wir. Sie täten gut daran, diesem Antrag zuzustimmen. ({3})

Dr. Antje Vollmer (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002391

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sabine Jünger.

Sabine Jünger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003156, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über die Konsequenzen der unberechtigten Aufhebung der Immunität des Kollegen Pofalla. Aber - das will ich deutlich sagen ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es in Wahrheit auch um etwas anderes geht. Es scheint nicht nur mir so, als ginge es in erster Linie um die Vorführung der nordrhein-westfälischen Justiz. ({0}) Ich kann mich auch des Eindrucks nicht erwehren, dass das Parlament für parteipolitische Interessen instrumentalisiert werden soll. Wenn die CDU/CSU-Fraktion in dieser Angelegenheit meint, das Bundesverfassungsgericht bemühen zu müssen, muss ich fragen: Warum haben Sie dann nicht selbst die Initiative ergriffen? ({1}) Seitdem nunmehr klar ist, dass die Bundesregierung gegen das Land Nordrhein-Westfalen keine Klage einleiten will und ein Fristablauf droht, geht die CDU/CSU-Fraktion selbst nach Karlsruhe. ({2}) Das hätten Sie auch gleich tun können. Seit gestern soll die Bundesregierung durch ein Eilverfahren gezwungen werden, ein Bund-Länder-Streitverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu führen. Eckart von Klaeden meinte auch heute wieder, die Einzigartigkeit dieses Vorganges sei der Grund für den Antrag seiner Fraktion. Aber es kann doch nicht darum gehen, eine Einzigartigkeit mit einer Einmaligkeit zu beantworten; denn einmalig wäre es schon, wenn die Bundesregierung gegen das Land Nordrhein-Westfalen klagen würde. Auch ich habe ernsthafte Zweifel, ob ein Bund-Länder-Streit der richtige Weg ist. Die Immunität - darüber sind wir uns wohl alle einig - ist ein sehr hohes Gut. Die Verletzung dieser Schutzvorschrift durch einen rechtswidrigen Akt ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Bekanntlich wurden deswegen in Nordrhein-Westfalen personelle Konsequenzen gezogen und der nordrhein-westfälische Justizminister hat sich entschuldigt. Nein, die Sache ist damit nicht aus der Welt. Weitere sachliche Konsequenzen sind notwendig, um in Zukunft solche Fehlentscheidungen wie im Fall Pofalla auszuschließen. ({3}) Nicht zuletzt deshalb wird der Immunitätsausschuss des Bundestages aktiv werden müssen. So sehr der Kollege Pofalla in seiner verfassungsrechtlichen Stellung betroffen ist und der Streit um die Aufhebung der Immunität eine verfassungsrechtliche Dimension hat, so wenig sehe ich die Ursachen für diesen Vorfall im Verfassungsrecht und in dem Bedarf an einer verfassungsgerichtlichen Klärung. Die Verbesserung des Immunitätsverfahrens scheint eher das Problem zu sein, nicht die Vorführung eines SPD-Justizministers. Auch deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. ({4})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Erhebung einer Verfassungsklage der Bundesregierung gegen das Land NordrheinWestfalen, Drucksache 14/4244. Wer stimmt für diesen Antrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt. ({0}) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen, Hildebrecht Braun ({1}), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes ({2}) - Drucksache 14/4127 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({3}) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Rechtsausschuss b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen, Hildebrecht Braun ({4}), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Drucksache 14/4128 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({5}) Innenausschuss Rechtsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen, die den weiteren Beratungen im Plenum nicht folgen möchten, bitten, den Saal - nach Möglichkeit - zügig zu verlassen. - Es wäre sicherlich angemessen, der Diätendebatte nicht im Stehen, sondern im Sitzen zu folgen. Ich bitte also die Kolleginnen und Kollegen, die der Debatte folgen möchten, Platz zu nehmen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort für die F.D.P.-Fraktion dem Kollegen Dr. Hermann Otto Solms.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir jetzt zur Debatte stellen, dient nicht der streitigen Auseinandersetzung in diesem Hause, sondern ist der Versuch, Einvernehmen über ein Thema zu erzielen, welches uns seit vielen Jahren belastet. Sie alle wissen, dass es schwierig ist, jährlich über die Erhöhung der Diäten zu reden, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass das Parlament über seine eigenen Einkünfte entscheidet und dass es deswegen um Selbstbedienung geht. Seit wir uns zum ersten Mal mit diesem Thema vor 23 Jahren befasst haben - das war 1977, als die Diätenreform in Kraft gesetzt wurde -, erleben wir jedes Jahr das gleiche Phänomen: Es gibt erhebliche Vorbehalte gegen eine offene Diskussion über eine angemessene Anhebung der Entschädigung der Abgeordneten, weil eine solche Diskussion insbesondere von den kritischen Betrachtungen der Boulevardpresse automatisch begleitet werde und weil dabei niemand politische Erfolge erzielen könne. Deswegen haben wir uns Gedanken gemacht, wie man dieses für das Parlament insgesamt und für uns alle schwierige Verfahren ändern könne in einer Form, die dies ohne eine negative öffentliche Wirkung gestalten lässt. In diesen 23 Jahren ist es elfmal nicht zu Diätenerhöhungen gekommen, obwohl das angemessen gewesen wäre. Warum? Weil es aufgrund der öffentlichen negativen Wirkung nicht den Mut dazu gegeben hat. Es hat vier Kommissionen gegeben, die Vorschläge gemacht haben. Diese Vorschläge sind nicht berücksichtigt worden. Schließlich hat es im Jahre 1997 im Parlament einen Beschluss mit dem Ergebnis einer stufenweisen Anpassung und einer Angleichung der Diäten etwa an das Niveau des Richteramtes R 6 oder an das des Amtes eines kommunalen Wahlbeamten gegeben. Wie von der F.D.P. vorausgesagt, ist auch dies nicht umgesetzt worden. Die stufenweise Anpassung ist vielmehr aus den gleichen Gründen - die öffentliche Resonanz - wieder unterbrochen worden. Das wundert mich auch nicht, weil das Problem auf diese Weise nicht aus der Welt zu schaffen ist. Wir werden dieses Problem immer wieder haben. Auch der Vorschlag, der jetzt von der SPD vorgetragen wird, nämlich in diesem Jahr eine Erhöhung um 0,6 Prozent vorzunehmen, reicht offenkundig überhaupt nicht aus. Er wird aber trotzdem vorgetragen, obgleich sich hinter verdeckter Hand die gleichen Abgeordneten, die ihn unterstützen, wiederum beschweren, dass dies nicht angemessen sei. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, der öffentlich sagt, dies sei nicht angemessen, es müsste mehr sein, wird gleich wieder entsprechend kritisiert. So kommen wir aus dem Dilemma nicht heraus. Ich habe mir seit langem Gedanken gemacht, wie wir aus diesem Dilemma herauskommen. Dazu hat die F.D.P. früher den Vorschlag gemacht, den ich heute aber nicht mehr mache, dass das jeweilige Parlament über die Ausstattung des nachfolgenden Parlaments entscheiden solle. Da sich aber die wirtschaftliche Entwicklung in vier, fünf Jahren dramatisch ändern kann, ist das kein zufrieden stellender Vorschlag. Deswegen machen wir jetzt den Vorschlag, dass eine unabhängige Kommission, beim Bundespräsidenten eingerichtet, über die Diätenerhöhungen entscheidet, also nicht nur Vorschläge macht, sondern entscheidet. Wir müssen dazu die Verfassung ändern, nämlich Art. 48 Abs. 3 ergänzen. Dazu haben wir vorgeschlagen, dort folgenden Satz 2 einzufügen: Die Höhe der Entschädigung wird von einer unabhängigen, vom Bundespräsidenten einzusetzenden Sachverständigenkommission festgelegt. ({0}) Es gibt rechtlicherseits Bedenken dahin gehend, dass dies in den engeren Bereich des demokratischen Prinzips gehöre und einer verfassungsrechtlichen Änderung nicht anheim fallen dürfe. Dagegen gibt es wiederum Argumente, die da lauten, dass das bei verfassungssystematischer Betrachtung sehr wohl möglich sei. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dieses Hauses kommt zu dem Ergebnis, dass eine Änderung Vizepräsident Rudolf Seiters möglich sei, wenn das Ganze durch Gesetz definiert werde, wenn die Kriterien objektiv festgelegt würden und wenn es nur um die Erhöhung, die Anpassung anhand objektiver Kriterien gehe. Entsprechendes schlagen wir vor. Das würde uns in die Lage versetzen, in Zukunft Diskussionen zu entgehen und zu einer angemessenen Anpassung zu kommen, ohne dass wir über unser Einkommen selbst beschließen müssten. Seien wir doch ehrlich: Wir haben doch alle Vorbehalte und innere Widerstände dagegen, solche Beschlüsse selbst herbeizuführen. ({1}) Ich ganz persönlich sehe tatsächlich gar keine andere Lösung, als einen solchen Weg zu gehen, weil alles andere nicht nur zu unangenehmen Diskussionen führt, sondern tatsächlich zu einer Beschädigung des Ansehens dieses Hauses, was staatspolitisch genauso gefährlich ist wie die vorgetragenen Bedenken verfassungsrechtlicher Art. Deswegen bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den großen Fraktionen, diese Vorschläge nicht gleich vom Tisch zu wischen. Der Antrag wird ja in die Ausschüsse überwiesen. Dort können wir konstruktiv über diese Fragen und insbesondere über ihre politischen Auswirkungen diskutieren. Wenn es bessere Vorschläge gibt, bin ich gern bereit, denen zu folgen. Da ich diese Diskussion jedoch seit mittlerweile 25 Jahren verfolge und kenne, muss ich sagen, dass ich bislang keinen besseren Vorschlag gesehen habe. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ({2})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Dr. Uwe Küster.

Dr. Uwe Küster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001249, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe der F.D.P. haben das Ziel, das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung aus der unsachlichen öffentlichen Kritik, die wir manchmal erleben, herauszuhalten. Dieser Absicht stimmen wir ausdrücklich zu. Um dies zu erreichen - so schlägt die F.D.P. vor -, müsste das Grundgesetz geändert werden. Die Verfassung gibt uns gegenwärtig vor, die Höhe der Diäten durch ein Gesetz zu bestimmen. Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht vor 25 Jahren eindeutig bestätigt. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass wir in öffentlicher Sitzung über unser Einkommen selbstständig entscheiden müssen. Die Verfassungsmütter und -väter wollten damit Transparenz schaffen. Ich unterstütze ausdrücklich, dass das Transparenzgebot damals in die Verfassung hineingeschrieben wurde. Doch was geschieht durch dieses Verfahren in der Öffentlichkeit? Was wird von diesem komplexen Verfahren überhaupt veröffentlicht? Was geschieht in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen um die Macht der Presse, die zum Teil sehr objektiv über unsere Arbeit, über unseren demokratischen Streit berichtet, zum Teil aber auch Sensationshascherei betreibt. Ich möchte gerade diesen schwierigen Akt der Selbstfindung in der Diätenfrage aus der Sensationshascherei herausholen. Deswegen ist dieser Vorschlag aller Ehre wert. Der F.D.P.-Entwurf versucht nun, uns als Abgeordneten in Zukunft den Vorwurf der Selbstbedienung zu ersparen. Wir sollen demnächst nicht mehr selbst über die Abgeordnetenentschädigung entscheiden, sondern dies in die Hand einer Kommission geben. Das wirft natürlich die Frage auf: Ist dies rechtlich zulässig? Ist dieses Verfahren machbar? Wir sind der Ansicht, dass die von der F.D.P. vorgeschlagene Verfassungsänderung grundsätzlich rechtlich möglich ist. Diese Ansicht teile ich ausdrücklich. Aus der Fülle der Elemente des Abgeordnetenrechts könnte die Höhe der Diäten - und nur diese - aus dem dem Gesetzgeber vorbehaltenen Bereich herausgelöst und in unabhängige Hände gelegt werden. Ich höre Bedenken der Art, dies verstoße gegen das Demokratieprinzip; auch Sie haben es erwähnt. Andererseits meine ich, dass der Status des Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch nach dem Entwurf der F.D.P. nach wie vor in seinen wesentlichen Elementen - das ist nicht nur eine Frage der Diäten - von der Verfassung und vom Gesetzgeber bestimmt wird und bestimmt bleibt. Die Diäten sind letztlich nur eine Detailfrage. Auch wenn es sich um eine wichtige Detailfrage handelt - im Auge des öffentlichen Beobachters manchmal die einzige Frage -, so ist sie doch in einen angemessenen Gesamtzusammenhang zu stellen. Nach einer ersten Sichtung haben wir also gegen Ihren Entwurf keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken. Allerdings - das möchte ich hier ausdrücklich feststellen heißt dies nicht, wir würden dem Entwurf in dieser Form zustimmen. Wir halten den Vorschlag für diskussionswürdig. Wir werden ihn im Rahmen der Ausschusssitzungen sorgfältig prüfen. Lassen Sie uns in diesem Zusammenhang einen früheren Gedanken aufgreifen: Nach einem Gesetzentwurf vom Sommer 1995 sollte die Diätenhöhe zumindest mittelbar an die Bundesrichterbesoldung gekoppelt werden. Sie erinnern sich an diese Diskussion. Auch diesen Gedanken sollten wir im Hinterkopf behalten. Gleichgültig, wie wir uns letztlich entscheiden: Unser gemeinsames Ziel muss sein, auch durch die Bestimmung der Höhe der Diäten das Mandat eines Bundestagsabgeordneten attraktiv zu gestalten. Unser Parlament soll für Mitglieder aller Berufsgruppen, die mit dem hohen politischen Amt eines Bundestagsabgeordneten unser Leben ausgestalten wollen, attraktiv sein. Das heißt ganz konkret: Wir wollen auch Abgeordnete, die aus der Selbstständigkeit kommen. Wir wollen auch Abgeordnete, die ihre als Unternehmer gewonnene Kompetenz hier einbringen. Wir wollen auch Abgeordnete mit internationaler beruflicher Erfahrung hier im Parlament haben. Die Diätenhöhe darf dabei kein Hemmschuh sein. Lassen Sie mich jetzt konkret auf die Entwürfe eingehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir aus drei Gründen nicht zustimmen. Erstens bedarf eine weitreichende Grundgesetzänderung einer ausführlichen interfraktionellen Diskussion. Eine Grundgesetzänderung im Hauruck-Verfahren geht nicht. Wir brauchen dazu einen Meinungsbildungsprozess, der schwierig werden wird. Zweitens stelle ich mich gegen die Schaffung immer neuer Kommissionen. Sie selbst schreiben in Ihrem Entwurf, es habe bereits mehrere Kommissionen zum Abgeordnetenrecht gegeben. Ich kann mich alleine an drei erinnern. Zu welchem Ergebnis führten diese hoch besetzten Gremien? Lassen Sie mich aus Ihrem Gesetzentwurf zitieren: Auswirkungen auf Form und Ausmaß der öffentlichen Kritik hat die Einschaltung dieser Gremien aber kaum gehabt. Hier sind Sie in der Pflicht, uns nachzuweisen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Kommission anders ist. Wir sind nicht bereit, der weit verbreiteten Kommissionitis das Wort zu reden. Drittens und letztens haben wir bereits einen anderen Weg gewählt. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf zunächst versucht, die Preissteigerungen der nächsten Jahre auszugleichen. Das System der Abgeordnetenentschädigung wird hierdurch nicht verändert. Das gibt uns die Freiheit, langfristig Alternativen mit der nötigen Gründlichkeit zu prüfen. Die in unserem Gesetzentwurf vorgesehenen geringfügigen Anpassungen bis zum 1. Januar 2003 sind das Ergebnis eines Kompromisses. Sie sind für uns auch nicht verhandelbar. Wie jedem Kompromiss liegt auch diesem ein schwieriger Meinungsfindungsprozess zugrunde. Wir wollen die Entschädigung für die letzten sechs Monate dieses Jahres um 0,6 Prozent und für die Jahre 2001 bis 2003 um jeweils 1,9 Prozent anheben. Diese Erhöhung entspricht ungefähr der zu erwartenden Preissteigerungsrate. Sie führt nicht zu einer materiellen Erhöhung der Entschädigung. Unser Entwurf ist - lassen Sie mich das in aller Deutlichkeit sagen - ausgewogen. Er passt in die politisch-soziale Landschaft. Die Erhöhung beweist Augenmaß. Wir zeigen soziale Sensibilität. Ich werbe für unseren Entwurf um Ihre Zustimmung. Geben auch Sie uns die Zustimmung, die wir in der Öffentlichkeit für ihn erfahren haben! Abschließend appelliere ich an Sie: Missbrauchen Sie dieses Thema nicht, um einen Schlagabtausch zu veranstalten! Das ist ein sensibles Thema; Sie haben das deutlich angesprochen. Wir werden Ihren Vorschlag mit der gebührenden Sachlichkeit prüfen. Ich werbe darum, dass wir die interfraktionelle Gesprächsfähigkeit aufrechterhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort für die CDU/CSU-Fraktion dem Kollegen Dr. Peter Ramsauer.

Dr. Peter Ramsauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001772, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass wir hier außerordentlich sorgfältig und objektiv über dieses Thema diskutieren, das uns alle Jahre wieder beschäftigt. Ich kann dem nur beipflichten, was der Kollege Küster soeben vorgetragen hat, nicht in dem Teil, in dem er den Diätenvorschlag der Koalition begründet hat, ({0}) sondern in dem Teil, in dem er für Verständnis geworben und Respekt für die Entwürfe, die von der F.D.P. vorgelegt worden sind, geäußert hat. Ich schließe mich diesem Respekt an. Die Entwürfe der F.D.P. sind in der Tat ein sehr gut gemeinter Versuch, uns vom Vorwurf der Selbstbedienung freizusprechen. Der Ansatz ist gut, er ist akzeptabel. Aber meine Befürchtung ist, dass auch dieser Vorschlag uns nicht vom Vorwurf der Selbstbedienung befreien kann. ({1}) Ich möchte klipp und klar sagen: Ich halte den Deutschen Bundestag nicht für einen Selbstbedienungsladen. ({2}) Von keinem oder nur den allerwenigsten in diesem Hause werden dieses Gremium und der Mechanismus, der uns durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil auferlegt ist, ausgenutzt. Ich möchte keine Richterschelte betreiben, aber das Bundesverfassungsgericht hat uns in der Tat einen Bärendienst erwiesen. Wir müssen mit diesem Urteil irgendwie leben. Ich glaube, dass wir uns von dem Vorwurf der Selbstbedienung auch mithilfe des F.D.P.-Vorschlages nicht befreien können. Denn selbst wenn eine unabhängige Sachverständigenkommission Vorschläge unterbreitet, werden große Teile der Öffentlichkeit und auch der Medien vom Parlament erwarten - es gibt nie einen geeigneten Zeitpunkt für eine Diätenerhöhung -, dass durch einen aktiven Schritt Verzicht geübt wird. Ich will überhaupt nicht bezweifeln, dass durch eine Sachverständigenkommission ein vernünftiger, begründeter Vorschlag zustande kommen kann; das steht außer Frage. Aber es gibt aus der jüngsten Zeit unüberbietbare Beispiele dafür, dass letztlich doch Verzicht geübt wird. Herr Kollege Solms, Sie haben in Ihrem Beitrag die Situation in der letzten Legislaturperiode dargestellt. Wir haben in der letzten Legislaturperiode ein klares vierstufiges Erhöhungsmuster beschlossen. Von diesem vierstufigen Erhöhungsmuster kam die erste Stufe zustande. Bereits die zweite Stufe wurde ausgesetzt, weil der Deutsche Bundestag durch eine Änderung des Abgeordnetengesetzes geltendes Recht aktiv verändert hat. Ein zweites Beispiel haben wir in dieser Legislaturperiode. Wir hatten aufgrund der Gesetzgebung der letzten Legislaturperiode die Regelung, dass der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode innerhalb des ersten halben Jahres nach seinem Zusammentreten, also bis zum 26. April des letzten Jahres - gestern vor genau zwei Jahren hat sich der Deutsche Bundestag zur 14. Legislaturperiode konstituiert -, eine Diätenregelung für diese Legislaturperiode beschließt - nach wie vor geltendes Recht. Ganz streng genommen haben wir uns selbst ins Unrecht gesetzt. Der Deutsche Bundestag, der Gesetzgeber, befolgt nicht geltendes Recht, das er selber gesetzt hat. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat - fast rechtzeitig - Erhöhungsvorschläge vorgelegt. Der Deutsche Bundestag ist ihnen nicht gefolgt, hat also wieder, in diesem Fall durch passives Handeln, gesetztes Recht mehr oder weniger nicht beachtet. Das dritte Beispiel ist zwar nicht aus dem Parlament, aber es geht in die gleiche Richtung. Die beiden Ministerpräsidenten Wolfgang Clement und Edmund Stoiber haben eine bekannte Wirtschaftsprüfungskanzlei damit beauftragt, ein Gutachten über die Bemessung von Minister- und Ministerpräsidentengehältern vorzulegen, um exzellente Kräfte als Quereinsteiger für Führungspositionen in der Politik gewinnen zu können. Als das Ergebnis vorlag - ich habe es mir einmal angesehen; das Gutachten ist von guten Wirtschaftlern sehr plausibel erstellt worden -, haben beide sofort erklärt: Um Gottes willen, wenn wir dieses Ergebnis geahnt hätten, hätten wir ein solches Gutachten gar nicht in Auftrag gegeben. - So kann das, was dabei herausgekommen ist, niemals Wirksamkeit entfalten oder frühestens für die übernächste und die folgenden Generationen. Wenn ich das alles zusammennehme, bleibt mir die bittere Erkenntnis, dass sich an dem geltenden Verfahren letztlich wohl nichts so ändern lassen wird, dass wir uns des Selbstbedienungsvorwurfs entledigen könnten. Es wird - ich sage es noch einmal - nie einen günstigen Zeitpunkt geben, zu dem man eine Diätenerhöhung beschließen kann. Ich habe gestern mit dem Hauptstadtkorrespondenten einer großen deutschen Zeitung gesprochen. Ich habe ihn gefragt: Was würden Sie tun, damit wir aus dieser Problematik vernünftig herauskommen? Daraufhin hat er mir gesagt: Herr Ramsauer, ich sage Ihnen ganz ehrlich, Sie können machen, was Sie wollen, wir werden das immer verreißen. - Wenn das schon so ist, was soll man da noch tun? ({3}) - Das ist ein sehr aufbauender Ausspruch. Natürlich ist es immer schwierig, in eigener Sache zu befinden, aber ich fürchte, wir kommen davon nicht weg. Ich glaube aber, dass wir den Vorwurf der Selbstbedienung, wenn wir es richtig und offensiv angehen, trotzdem entkräften können, indem wir darstellen, was in diesem Parlament geleistet wird. Wir brauchen uns vor nichts zu verstecken. ({4}) Es gibt eine Umfrage von Forsa, die besagt, dass 55 Prozent der Menschen in unserem Land die Dotierung von Abgeordneten und Politikern für zu hoch halten. In vielen Gesprächen, in Versammlungen im Wahlkreis usw. frage ich die Leute immer: „Was glaubt ihr denn, was Abgeordnete verdienen?“ Meine Erfahrungen aus diesen vielen Gesprächen sind, dass die Menschen völlig falsche Vorstellungen über die tatsächlichen Dotierungen haben völlig falsche Vorstellungen. Wenn man dann sagt: „Ein Sparkassendirektor in meinem Wahlkreis lacht einen Abgeordneten aus, wenn man die Bezüge offen legt“, herrscht helles Staunen. Deswegen müssen wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in solchen Debatten - nächste Woche haben wir wieder Gelegenheit dazu - ganz offensiv trauen, das darzustellen, was hier geleistet wird. Es geht nicht nur um die Frage „eigene Sache“, es geht auch darum darzustellen, dass Dotierungen - egal, wo in unserer Gesellschaft und in der Wirtschaft - auch dem Kriterium der Leistungsgerechtigkeit entsprechen müssen. ({5}) Wir brauchen uns mit dem, was wir hier leisten - ich glaube, dass kann man für alle Fraktionen hier im Hause sagen -, wirklich nicht zu verstecken. Über den Inhalt kann man immer geteilter Meinung sein - das ist im Streit der Politik völlig normal -, aber nicht über die Leistungsgerechtigkeit als solche. Ich kenne Briefe von Rentnern und von sozial schwächer Gestellten. Ich respektiere es, wenn wir von solchen Menschen Bedenken mitgeteilt bekommen; ich verstehe diese Bedenken. Ich komme noch zu einem anderen ganz wichtigen Punkt, wenn es um die Bemessung von Dotierungen geht. Es muss uns im Parlament auch darum gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir für die Zukunft hervorragendes politisches Personal rekrutieren können. Wir brauchen ein Parlament mit exzellenten, guten Köpfen. Das ist auch etwas, was die Öffentlichkeit erwartet. Die deutsche Öffentlichkeit will kein Parlament des Mittelmaßes, sondern ein hervorragend ausgestattetes Parlament. Es ist nun einmal so, dass für junge Menschen von 30, 35 oder 40 Jahren, wenn wir sie für solche Ämter begeistern und gewinnen wollen, natürlich nicht mehr allein der politische Idealismus ausschlaggebend ist, sondern es werden auch - das ist nun einmal so - materielle Aspekte herangezogen. Hier kommt der Vergleich mit der Wirtschaft. Wenn ich mir - ganz objektiv - ansehe, was in Führungspositionen der Wirtschaft, beginnend ab dem mittleren Management, jungen Menschen gezahlt wird, dann können wir bei der Entwicklung der Diäten, wie sie sich jetzt wieder abzeichnet, auch bei den Vorschlag, der in der nächsten Sitzungswoche auf dem Tisch liegt, guten jungen Leuten keine materiellen Perspektiven bieten. Ich halte das für die Entwicklung des Parlamentarismus für außerordentlich gefährlich; denn es wäre schlimm, wenn sich ein immer größerer Teil hier im Bundestag aus Abgeordneten zusammensetzte, die ihr Haupteinkommen mit anderen Tätigkeiten verdienen würden - ich möchte jetzt bewusst keine Beispiele nennen -, und die darüber hinaus sozusagen einen Nebenverdienst mit einem Sitz im Deutschen Bundestag erzielen. Das wäre ein großer Schaden für unsere parlamentarische Demokratie. Dazu darf es nicht kommen. ({6}) Deswegen meine ich, dass wir hier schon einen richtigen Schritt getan haben, indem wir sagen: Die Dotierung eines Bundestagsabgeordneten muss sich an der Besoldung R 6 oder B 6 orientieren, das heißt an der Besoldung für Bundesrichter oder von Landräten - beispielsweise kleinerer Landkreise -, denn die Abgeordneten in diesem Parlament leisten insgesamt weiß Gott nicht weniger - Stichwort „Leistungsgerechtigkeit“ - als Oberbürgermeister von Städten oder als Landräte oder Personen in ähnlich dotierten Positionen im öffentlichen Dienst. ({7}) Meine Damen und Herren, ich muss es noch einmal sagen: Der Vorschlag der F.D.P. ist wohlgemeint, ist ein guter Ansatz, ist auch nicht der erste, der unternommen wird, um die Probleme zu lösen. ({8}) - Nein, ich möchte keine Absage erteilen. - Wir sollten uns in der Ausschussberatung noch einmal ganz intensiv mit dieser Frage befassen. Wenn es nach mir und nach dem Willen der Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion ginge, würden wir bestimmt einen gangbaren Weg wählen, wie wir uns von dem Vorwurf der Selbstbedienung elegant befreien könnten. Aber es bleibt bei meinem vorgetragenen Einwand, dass nämlich die Lust auf Verzicht ({9}) in diesem Hause am Ende wieder groß sein wird, weil der jeweilige Zeitpunkt falsch gewählt ist und der Druck von Öffentlichkeit und Medien so stark ist, und dass daher von Vorschlägen der Sachverständigenkommission doch nicht Gebrauch gemacht wird. Deswegen bleibt uns auf Dauer nichts anderes übrig, als das, was wir - im wahrsten Sinne des Wortes - verdienen, immer wieder über die Fraktionsgrenzen hinweg glaubwürdig nach außen zu vertreten. ({10})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Cem Özdemir.

Cem Özdemir (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002746, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die F.D.P.-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf zu Recht darauf hingewiesen auch alle vorherigen Redner haben dies getan -, dass das Thema Diäten immer wieder im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik steht und damit das Ansehen der Abgeordneten berührt. Wenn man über die Höhe der Diäten diskutiert - nichts anderes hat Ihr Gesetzentwurf zum Gegenstand -, dann muss man auch ein Wort der Selbstkritik finden. Es gab sicherlich berechtigte Kritik der Bevölkerung, weil wir in der Vergangenheit manchmal in einer Weise gehandelt haben, die nicht unbedingt das Ansehen der Parlamentarier und des Parlamentes gemehrt haben. Man muss aber eines hinzufügen: Wenn man mit den Menschen spricht, dann kann man erkennen, dass viele Dinge verwechselt werden. Das ist ja auch nicht so einfach: Übergangsgelder, Doppelalimentierung und Abgeordnetendiäten. All diese Themen werden in einen Topf geworfen und es wird fleißig umgerührt, sodass sozusagen ein sehr unübersichtlicher Brei dabei herauskommt. Scherzhaft hat einmal ein Mitglied meiner Fraktion gesagt - ich will den Namen nicht nennen; ich glaube, er spricht wahrscheinlich im Namen des ganzen Hauses -, man könne nur wegrennen, wenn es um das Thema Diäten gehe. Egal, was man in dieser Debatte sage, es sei immer falsch. Selbst wenn man fordern würde, dass die Abgeordnetendiäten auf Sozialhilfeniveau abgesenkt würden, dann würden immer noch einige sagen, es sei noch zu viel, weil die Politik so schlecht sei. Mit dieser Kritik werden wir leben müssen - Deutschland ist kein Einzelfall; in anderen Ländern gibt es die gleichen Diskussionen -, solange es Parlamente und die parlamentarische Demokratie gibt. Unsere Entscheidung, im vergangenen Jahr eine Nullrunde zu machen und in diesem Jahr maßvoll um den Inflationsausgleich zu erhöhen, war eine angemessene Antwort. Sie zeigt, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind, selber über die Höhe unseres Gehaltes entscheiden zu müssen, was im Erwerbsleben nicht gerade üblich ist. Unsere Entscheidung war daher sehr sinnvoll. Herr Ramsauer hat darauf hingewiesen, dass sich ein Manager oder ein Unternehmer weigern würde, für dieses Gehalt in die Politik zu gehen. Das ist sicherlich ein berechtigtes Argument. Aber ich glaube, Herr Ramsauer, Sie werden mir zustimmen, dass wir Gehälter in dieser Dimension im Rahmen einer Diätenerhöhung nie erreichen können. Ein Bürger wird auch in Zukunft nicht primär aus dem Grund in die Politik gehen, um viel Geld zu verdienen - auch Sie haben das vorhin gesagt -, sondern weil es ihm um die Sache geht. Wir wollen die Menschen so angemessen bezahlen, dass sie für ihre Tätigkeit nicht bestraft werden. Unsere Gehälter werden aber niemals - eine solche Diätenerhöhung fordert auch keine Fraktion in diesem Hause - mit den Gehältern von Managern und Unternehmern konkurrieren können. Zu dem F.D.P.-Vorschlag möchte ich nicht viel sagen. Zu den rechtlichen Aspekten - ich selber bin kein Jurist hat sich Herr Küster schon geäußert. Die Expertise des Bundestages habe ich gelesen; es gibt unterschiedliche Einschätzungen. Der Vorschlag ist nicht ganz neu. Er ist schon mehrfach diskutiert, geprüft und mehrfach übrigens auch verworfen worden. Ich möchte Ihren Vorschlag unter folgendem Aspekt behandeln. Ich unterstelle einmal, dass der einzige Grund für Ihren Vorschlag ist, dass wir uns des Problems entledigen können, dass wir uns ständig dem Vorwurf ausgesetzt sehen, dass wir über unsere Diäten selbst entscheiden, uns selbst alimentieren und uns damit selbst bedienen würden. Hilft uns dieser Vorschlag, der Gefahr des Ansehensverlusts entgegenzuwirken? Ich meine, nein. Ich stimme dem Argument des Herrn Kollegen Ramsauer zu, dass es der Versuch einer Flucht ist. Dadurch wird nicht eines unserer Probleme gelöst. Wenn wir die Entscheidung darüber, wie viel wir an Diäten bekommen sollen, an irgendeinen Rat der Weisen delegieren, wird das nicht unser Problem lösen, dass wir anlässlich der Entscheidung über eine Diätenerhöhung Rechenschaft über unsere Arbeit ablegen und Bilanz ziehen müssen. Darum glaube ich, dass der Vorschlag der F.D.P., auch wenn er interessant ist und sich charmant anhört, unser Problem vom Grundsatz her nicht lösen wird. Wir sind als Abgeordnete in der Lage, unser Gehalt selbst festzulegen. Das ist Ausfluss des Demokratieprinzips des Grundgesetzes. Wir sollten es uns nicht so leicht machen, diese Entscheidung an Dritte zu delegieren. - Wie gesagt, auf die rechtlichen Bedenken gehe ich gar nicht ein. Ich möchte zum Schluss noch eines sagen: Ich glaube, dass die Debatte um die Höhe der Diäten verantwortungsvoll zu führen ist. Mann sollte hier weder überziehen noch sollte man seinen eigenen Beruf schlecht machen, indem man sagt: Wir Abgeordnete müssen uns für das schämen, was wir tun. Die Kollegen haben schon darauf hingewiesen: Wir müssen uns nicht für das schämen, was wir tun. Jeder hier nimmt seinen Beruf ernst. Jeder tut, was er kann; jeder setzt sich ein - das war der Grund, dass wir in die Politik gegangen sind. Darum können wir uns mit Fug und Recht hinter den Beschluss stellen, den wir hier präsentieren, dass wir die Diäten um die Inflationsrate erhöhen. Das ist eine Maßnahme mit Augenmaß, die nicht überzogen ist. Danke sehr. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das Wort für die Fraktion der PDS hat nunmehr die Kollegin Dr. Barbara Höll.

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! In der bisherigen Debatte waren eigentlich die Beiträge aller Fraktionen von denselben Zweifeln und Hoffnungen geprägt. Der Vorschlag der F.D.P., eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, die die Last von uns nimmt, durch Entscheidung in eigener Sache für uns selbst bestimmen zu dürfen und zu müssen - über die richtige Höhe der Entschädigung für unsere Tätigkeit, über die Altersversorgung und damit zusammenhängende Fragestellungen -, ist zunächst einmal begrüßenswert. Die Kommission soll uns von der „Plage“ befreien, dass wir uns selbst Gutes tun. Sie soll uns vom Geruch des Selbstbedienungsladens befreien und die Gefahr des Missbrauchs unserer Entscheidungskompetenz in eigener Sache beseitigen. Die Hoffnungen, die mit der Übertragung dieser Entscheidungskompetenz auf die mit diesem Gesetzentwurf beantragte Expertenkommission verbunden sind, mögen nicht trügen. Dennoch habe ich Zweifel, ob sich die öffentliche Meinung dadurch wesentlich ändern würde. Denn wer schützt uns vor dem Vorwurf, ob unabhängige Experten auch tatsächlich unabhängig entscheiden? Ich denke, dass wir die Frage grundsätzlicher angehen müssen. Wir müssen durch mehr Transparenz und durch unsere Tätigkeit hier das Ansehen des Parlaments erhöhen und bewirken, dass das Erscheinungsbild des Politikers und der Politikerin wieder positiv wird. Unser ehemaliger Kollege Gerhard Zwerenz hat in seinem Buch über den Deutschen Bundestag geschrieben: Für Menschen, die wenig Geld in diesem Lande verdienen, ist die Abgeordnetenentschädigung sehr hoch. Für Menschen, die sehr viel verdienen, ist es sie eher niedrig. Für Menschen mit einem mittleren Einkommen ist sie annehmbar. Wir sind Vertreterinnen und Vertreter der gesamten Bevölkerung. Ich denke, wir dürfen in dieser Diskussion nicht immer den Vergleich mit einem Unternehmensberater oder Unternehmer heranziehen. Es stellt sich nämlich die Frage der Bewertung von Arbeit, egal welcher Art. Ich nehme jetzt bewusst ein extremes Beispiel, nämlich die Hausfrau, die sechs Kinder erzieht: Sie bekommt kein Geld dafür, leistet aber unwahrscheinlich viel. - Für die Festlegung einer Bemessungsgrundlage müssen also vielfältige Überlegungen angestellt werden. Ich denke, für die Bewertung dieser beiden Gesetzentwürfe brauchen wir eine ausführliche Debatte. Ich möchte noch einen Punkt herausheben. Logischerweise wird von der F.D.P. eine Grundgesetzänderung beantragt. Ich habe allerdings Zweifel, ob wir unsere Gesetzgebungskompetenz an eine Kommission übertragen dürfen. Darüber müssen wir noch einmal diskutieren. Das Parteiengesetz gesteht der unabhängigen Parteienfinanzierungskommission in § 18 Abs. 6 und 7 zu, dass sie dem Bundestag zwar Empfehlungen unterbreiten kann, aber nicht selbst entscheidet. Ich denke, dieser Punkt ist sicherlich einer der strittigsten. Ich hoffe, dass wir in gemeinsamer Diskussion hier zu einem vernünftigen, praktikablen Ergebnis kommen. Ich bedanke mich. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Als letzter Rednerin in dieser Debatte gebe ich der Kollegin Anni BrandtElsweier für die SPD-Fraktion das Wort.

Anni Brandt-Elsweier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000247, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als letzte Rednerin zu diesem Thema kann man sich im Wesentlichen nur wiederholen. Aber da müssen wir jetzt gemeinsam durch. Die Höhe und Ausgestaltung der Abgeordnetenentschädigung wird mit schöner Regelmäßigkeit im Bundestag diskutiert. Es ist auch ein Thema, das die Öffentlichkeit jederzeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Denn es lohnt sich immer wieder für die Heraufbeschwörung des Bildes des „raffgierigen“ Abgeordneten, der sich selbst mal wieder ein großes Stück vom Kuchen genehmigt, während die Abgeordneten das einfache Volk zum Sparen auffordern. Da erscheint natürlich die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die vom Bundespräsidenten zur Ermittlung und Festsetzung der angemessenen Abgeordnetenentschädigung eingesetzt werden soll, als die Lösung aller Probleme. Diese Lösung - das ist hier schon gesagt worden - ist ja nicht neu und, wie wir alle wissen, verfassungsrechtlich problematisch. Führende Verfassungsrechtler vertreten die Auffassung, dass eine solche Entscheidungsverlagerung gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verstoße. Sie argumentieren, die Verantwortung könne nicht einer Kommission überlassen werden, die einer demokratischen Legitimation entbehre. Art. 48 Abs. 3 Satz 3 des Grundgesetzes legt die Regelung der Entschädigung durch Gesetz ja ausdrücklich fest. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung von 1975 dazu gesagt - ich zitiere -: In einer parlamentarischen Demokratie lässt es sich nicht vermeiden, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet, wenn es um die Festsetzung der Höhe und um die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen geht. Aber ich gebe gern zu, dass uns die Einsetzung einer derartigen Kommission vieles erleichtern würde. Der ewige Vorwurf der Selbstbedienung - er ist hier bereits häufig zitiert worden - wäre vom Tisch und die anhaltende Diskussion über die Berechtigung der Abgeordneten, über ihre eigene Entschädigung zu befinden, wäre endlich beendet. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen - auch das ist bereits gesagt worden -, wir sollten darüber nachdenken, ob wir es uns damit nicht allzu einfach machen. Denn bei der Prüfung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen handelt es sich ja in erster Linie um eine politische und nicht um eine rechtliche Frage. Eine Verlagerung dieser Entscheidung auf eine Kommission könnte den Anschein erwecken, die Politikerinnen und Politiker würden sich aus der Verantwortung stehlen. Es würde noch zusätzlich den ohnedies schon existierenden Eindruck unterstützen, das Ganze sei eine irgendwie unseriöse Angelegenheit, bei der wir Abgeordneten etwas zu verbergen hätten. Nicht ohne Grund hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erwähnten Urteil darauf gedrungen, dass die Transparenz des Verfahrens klar und deutlich sein muss. Ich zitiere nochmals: In einem solchen Fall verlangt aber das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip, dass der gesamte Willensbildungsprozess für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird. In diesem Sinne hat sich auch die Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung bereits in der 12. Legislaturperiode geäußert. Sie ist der Auffassung, dass das Parlament seine eigenen Entscheidungen selbst zu verantworten hat und gegebenenfalls auch der öffentlichen Kritik hieran Rechnung tragen muss. Ich bin der Ansicht - auch das ist bereits gesagt worden -, dass wir grundsätzlich dazu stehen sollten, wenn wir über eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung selbst entscheiden. Wenn wir unseren Wählerinnen und Wählern deutlich machen, was wir dafür zu leisten haben und wie viel Zeit und Stress unter anderem das Mandat beansprucht, dann können wir dies auch offensiv vertreten. Die Entscheidung über die eingebrachten Gesetzentwürfe ist also keinesfalls einfach. Sie müssen einer sorgfältigen politischen und rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Die von Ihnen, meine Damen und Herren von der F.D.P., vorgeschlagene Änderung des Entschädigungssystems bedarf sicherlich gründlicher Diskussion und Aussprache, insbesondere die von Ihnen beabsichtige Änderung des Grundgesetzes, die wir nicht im Vorübergehen vornehmen können. Wenn wir das Fundament unserer bewährten Rechtsordnung ändern, sind eingehende Beratungen vonnöten. Ich denke, eine entsprechende Verfassungsänderung sollte von allen Fraktionen des Hauses getragen werden, insbesondere wenn bei der Ausgestaltung der Abgeordnetenentschädigung vom bisherigen Prinzip abgewichen wird. Wir werden deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, inwieweit hier ein gemeinsames Vorgehen möglich ist. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 14/4127 und 14/4128 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 sowie die Zusatzpunkte 8 und 9 auf: 6. Beratung des Antrags der Abgeordneten Renate Blank, Wilhelm Josef Sebastian, Dirk Fischer ({0}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes erhalten und sichern - Drucksache 14/4150 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({1}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Friedrich ({2}), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Wettbewerbsnachteile für deutsches Güterkraftverkehrsgewerbe beseitigen - Drucksache 14/4396 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({3}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk Fischer ({4}), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Weißbuch über Harmonisierungsdefizite bei Verkehrsdienstleistungen - Drucksache 14/4378 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({5}) Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Wie ich sehe, ist das Haus damit einverstanden. Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem Redner dem Kollegen Wilhelm Josef Sebastian für die Fraktion der CDU/CSU das Wort.

Wilhelm Josef Sebastian (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002796, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben unseren Antrag eingebracht, weil wir wissen, dass das Güterkraftverkehrsgewerbe dringend unserer Hilfe bedarf. Es häufen sich die berechtigten Rufe der Unternehmer und Beschäftigten nach Hilfe des Staates in einer äußerst prekären Lage. Die Hilferufe sind vielerorts mittlerweile ohnmächtiger Wut gewichen. Dies haben uns die demonstrierenden LKW-Fahrer hier vor wenigen Wochen vor dem Brandenburger Tor gezeigt. Wie hieß so schön der Wahlspruch der SPD vor der Bundestagswahl? - Wir machen nicht alles anders, aber vieles besser. Meine Damen und Herren, Sie machen nichts besser; Sie machen gar nichts. ({0}) Seit zwei Jahren sehen Sie tatenlos zu, wie sich die schwierige Lage des Güterkraftverkehrsgewerbes immer weiter verschlechtert. ({1}) Jetzt, nachdem die Lage fast aussichtslos ist, es bei manchen Betrieben schon fünf nach zwölf und nicht mehr fünf vor zwölf ist, sind immer noch keine konkreten Hilfsmaßnahmen erkennbar. Wir sehen nur Betroffenheitserklärungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Verkehrsministers, aber Taten sind kaum erkennbar. Wie dieser Antrag und die Notwendigkeit von Hilfen eingeschätzt werden, sieht man ja darin, dass sich der Verkehrsminister heute nicht selbst der Sache hier annehmen wird. Der Bundeskanzler gibt Binsenweisheiten von sich, wenn er gegenüber der „Deutschen Verkehrs-Zeitung“ Anfang Oktober erklärt: Im europäischen Binnenmarkt liege unser Ansatzpunkt für den Abbau von Wettbewerbsbenachteiligungen. Wenn es des Beweises für Tatenlosigkeit noch bedurft hätte, so wäre er in der ergänzenden Anmerkung von Kanzler Schröder zu finden, …die Beteiligten sollen die Gespräche wieder aufnehmen. Wer ist denn eigentlich Beteiligter, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, wenn nicht die Regierung eines Landes, in dem im europäischen Vergleich weitaus der meiste Güterkraftverkehr stattfindet und das das Transitland Nummer eins in Europa ist, in dem aber die weitaus schlechtesten Rahmenbedingungen für Spediteure herrschen? Der Herr Minister strotzt ja geradezu vor Tatendrang, wenn er auf unsere Anfrage nach europäischen Initiativen erklärt: Einigungen setzen einen Konsens unter den Mitgliedstaaten der EU voraus. Deswegen führt die Bundesregierung weiterhin auch direkte Gespräche mit den europäischen Nachbarn. Keine Konzepte, keine Inhalte - diese Antwort spricht erneut für sich! ({2}) Wenn man Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer ausmacht - in diesem Sinne haben Sie uns ja geantwortet -, muss man auch handeln. Die von den jeweiligen Nationalregierungen in ihren Ländern gemachte Politik unterscheidet sich nämlich eklatant. Unser Herr Verkehrsminister und unser Herr Bundeskanzler sind aber Mitglied einer dieser Regierungen. ({3}) Ich will Ihre Einsicht in die Realität nicht in Abrede stellen. Umso schlimmer ist es aber, dass Sie von Ihrem grünen Koalitionspartner in die falsche Richtung getrieben werden. ({4}) Die Fakten sind uns allen bestens bekannt: Die KfzSteuer auf LKWs in Deutschland ist die höchste in Europa. Ein deutscher 40-Tonner kostet im Vergleich zu einem niederländischen pro Jahr etwa 3 500 DM mehr, im Vergleich zu einem belgischen 4 100 DM mehr und im Vergleich zu einem französischen 4 500 DM mehr. Im Bereich der Mineralölsteuer kostet ein deutscher 40-Tonner bei durchschnittlicher Fahrleistung und durchschnittlichem Verbrauch pro 100 Kilometer ab nächstem Jahr 43 400 DM, ein französischer 30 700 DM und ein niederländischer 29 000 DM. Es handelt sich also um eine Wettbewerbsverzerrung in gewaltigem Ausmaß. ({5}) Vizepräsident Rudolf Seiters Am 27. September erklärte der Verkehrsminister im Verkehrsausschuss, dass er die EU-Kommission gebeten habe, die von den Mitgliedern der Union unlängst zur Abfederung der hohen Energiepreise vorgenommenen Maßnahmen in Bezug auf das EU-Beihilferecht zu prüfen. Was heißt eigentlich „gebeten“? An dieser Stelle muss massiv widersprochen werden: Es muss gehandelt werden. Der Minister erklärt wiederholt, dass die verschiedensten Maßnahmen eingeleitet wurden. Sagen Sie uns einmal klar und deutlich, welche einzelnen Maßnahmen konkret und mit welchem Erfolg eingeleitet wurden! Übrigens, das beste Bild für Ihre Politik bot unsere gestrige Ausschusssitzung. Es stand der Punkt „Vorschlag der EU-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung Italiens, die Verbrauchsteuern auf bestimmte Mineralöle mit besonderen Verwendungszwecken zu staffeln“ auf der Tagesordnung. Wenn diesem Vorschlag gefolgt wird, bedeutet dies ein Absenken der Mineralölsteuer für italienische LKWs um 12 Pfennig pro Liter. Unsere Fraktion stellte den Antrag, dass der Minister in Brüssel bei der EU dafür eintreten solle, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Sie können raten, wie die Abstimmung im Ausschuss ausging. Die Kollegin Mattischeck begründete die Ablehnung der SPD-Fraktion mit den höheren Mineralölpreisen in den anderen Ländern der EU. Frau Mertens von der SPD meinte - jetzt wird es noch viel abenteuerlicher -: Wenn unser Umgangston freundlicher gewesen wäre, dann hätte man über unseren Antrag reden können. ({6}) Wer unseren Kollegen Michael Meister kennt, weiß, dass er immer freundlich und korrekt ist. ({7}) Das heißt, im Ausschuss muss unser Antrag freundlich vorgetragen werden und mit einem Bitte, bitte verbunden sein, damit wir vielleicht einmal die Aussicht haben, dass unsere Anträge genehmigt werden. Wenn ich an meinen zwölfjährigen Sohn den Wunsch herantrage, dass er mir bei der Programmierung des Videorecorders helfe, dann entgegnet er mir: Papa, sag zuerst einmal: Bitte, bitte, großer König. - Wir werden zukünftig also immer bitte, bitte sagen müssen. ({8}) Ich weiß aber auch, warum die Regierung in dieser Sache bis heute nichts unternommen hat: Die Brummifahrer, die vor dem Brandenburger Tor standen, haben nicht bitte, bitte gesagt und keine Blümchen mitgebracht, sondern sie haben ihren Unmut zum Ausdruck gebracht. Nur wenn man in Zukunft bitte, bitte sagt, dann kann man vielleicht hoffen, irgendetwas zu bekommen. Vielleicht soll hier vielleicht irgendwann wieder der Hofknicks eingeführt werden. ({9}) Dazu kommt ein Bundeskanzler, der uns fast verbietet, bei den Bürgern gewisse Themen anzusprechen, die nicht erwünscht sind. Wir sind in dieses Haus gewählt, um uns der Probleme der Menschen anzunehmen, um Lösungen zu suchen und Hilfe zu leisten. Beim Transportgewerbe geht es um über 40 000 Unternehmer und um über 380 000 Beschäftigte. Nach Auskunft der Verbände sind 10 000 mittelständische Unternehmen mit 100 000 Beschäftigten in höchster Gefahr. ({10}) Es geht um Arbeitsplätze. Bei der Aktion Holzmann waren es vielleicht freundliche Bauarbeiter, denen damals geholfen worden ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir haben einen Antrag formuliert, um diesem Gewerbe zu helfen. Ich darf Sie, die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen, auffordern: Handeln Sie endlich konkret und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Hilfe wird dringend benötigt; das Gewerbe wird sonst in den Ruin geführt. Es ist noch nicht zu spät. Vielen Dank. ({11})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Für die SPD-Fraktion spricht die Kollegin Angelika Graf.

Angelika Graf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002662, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der CDU/CSU! Ich habe Ihren Antrag mit Datum vom 26. September, den Sie heute hier vorlegen, sehr aufmerksam gelesen, insbesondere den Teil, den Sie der Analyse des Problems widmen. Im Interesse der Sache bedauere ich allerdings, dass Sie nicht die viel umfassendere und meiner Ansicht nach auch viel sachkundigere Analyse des BGL vom selben Tag, vom 26. September, die Ihnen sicherlich auch vorliegt, übernommen haben. Dann hätten Sie aber vielleicht auf das Datum der LKW-Demonstration auf dem Deckblatt und damit auf ein Stück Populismus verzichten müssen. Es sei Ihnen gegönnt. Der BGL beschreibt genau, warum es im Gewerbe gärt. Seine Aussagen sind dabei viel gehaltvoller als das, was Sie, Herr Sebastian, heute dargeboten haben. Es heißt da nämlich wörtlich - man beachte die Reihenfolge -: Auslöser dieser Entwicklung sind Überkapazitäten, illegale Konkurrenz, Sozialdumping durch osteuropäisches Fahrpersonal auf EU-Fahrzeugen und die in jüngster Zeit dramatische Entwicklung im Mineralölsektor. ({0}) - Da hat er Recht, richtig. - Der Verband fährt fort: Preisdumping und eine nach unten führende Wettbewerbsspirale haben in nahezu allen europäischen Ländern zu gefährlichen Turbulenzen geführt. Ordentliche und gut geführte mittelständische Transportunternehmen mit Standort Deutschland haben in diesen Umfeld kaum eine gute Zukunftsperspektive, weil sie nicht mehr auf ihre Kosten kommen. Damit wir uns recht verstehen: Ich will die Belastungen der Branche durch die starke Steigerung der Spritpreise, die vorwiegend von der Preispolitik der Ölkonzerne und dem Dollarkurs abhängen - das haben wir hier schon mehrfach rauf und runter diskutiert -, nicht klein reden. Die Dieselpreise in Deutschland sind übrigens - Sie haben das auch erwähnt, Herr Sebastian - im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Italien, Schweden, Frankreich, den Niederlanden und vor allen Dingen Großbritannien deutlich günstiger. Die Gespräche mit Vertretern des Gewerbes zeigen genauso wie die übrigens - da muss ich Ihrem Antrag ganz deutlich widersprechen - ganz hervorragende Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage vom 26. November, dass die Ökosteuer bei der Kostenentwicklung nur eine relativ geringe Rolle spielt. Ich sage „relativ“, weil es selbstverständlich Fuhrunternehmer gibt, für die jeder Pfennig Erhöhung des Spritpreises eine existenzielle Bedrohung darstellt, weil sie wegen der Praktiken, die der BGL auch angesprochen hat, der Konkurrenz nichts mehr entgegensetzen können. Ich will Ihnen nun vorrechnen, dass die Abschaffung der Ökosteuer, die eine zentrale Forderung Ihres Antrages ausmacht, nicht wesentlich zur Verbesserung der Situation des Fuhrgewerbes beitragen würde. Wenn nämlich, woran ich nicht zweifle, die Kraftstoffkosten Ende 1999 laut Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage 15 Prozent der Transportkosten ausmachten, so kann man in einem einfachen Dreisatz errechnen, dass die Ökosteuer 1999/2000, die übrigens über die Senkung der Lohnnebenkosten direkt zur Verbesserung der Wirtschaftslage in unserem Land ({1}) und damit auch zur Verbesserung der Auftragslage für die Fuhrunternehmen beiträgt, nur etwa 1 Prozent der Transportkosten ausmacht - nur 1 Prozent! ({2}) - Ich erkläre Ihnen den Dreisatz im trauten Gespräch gern. Sie können sich darauf verlassen, dass er stimmt. ({3}) Die Scheinheiligkeit, die Sie auf der Demonstration gezeigt haben, spricht Bände. ({4}) Die Personalkosten nämlich, die im Gewerbe zu Buche schlagen, wenn man zu deutschen Normallöhnen beschäftigt, betragen in etwa ein Drittel der Transportkosten. Betrachten wir diese Relationen und die Ihnen allen sicherlich geläufigen Aussagen des BGL zum Ausmaß des Sozial- und Lohndumpings, das die Preise drückt, so liegt auf der Hand, warum die Unternehmer die Kostensteigerungen durch den Anstieg der Spritpreise nicht verkraften bzw. nicht mehr weitergeben können. Dazu kommen Überkapazitäten, nicht nur durch den Fall des Kabotageverbotes zum 1. Juli 1998, sondern auch durch das Entstehen von Kleinstbetrieben durch das Outsourcing der Fuhrparks vieler Unternehmen. Diese Überkapazitäten hätten wohl auch ohne den Preisanstieg der Mineralölprodukte über kurz oder lang zu einer Reihe von Firmenaufgaben geführt. Auch der BGL sagt dies. Die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit war deshalb eine ganz wichtige Maßnahme zur Existenzsicherung der mittelständischen Fuhrunternehmen. ({5}) Eine der Hauptursachen für den ruinösen Wettbewerb im Fuhrgewerbe liegt aber ohne Zweifel in der von Ihnen angesprochenen, aber auch vom BGL deutlich thematisierten Subvention für das Gewerbe im EU-Ausland, der Bekämpfung Sie im Gegensatz zu dem, was Sie vorhin verkündet haben, in der Vergangenheit eben nicht entsprechend angegangen sind. ({6}) Ich habe Ihnen schon in der Aktuellen Stunde vor wenigen Wochen vorgehalten, dass die Verhandlungen zur Abschaffung der Kabotage in der EU, die in Ihrer Regierungszeit stattgefunden haben, dafür unbedingt hätten genutzt werden müssen. Fehlanzeige! Die Kollegin Wetzel wird diesen Vorgang und insbesondere auch Ihre Rolle dabei sicherlich noch genauer unter die Lupe nehmen. Fest steht, dass unser Verkehrsminister auf europäischer Ebene im Nachhinein nun alles tut, um diese Chancenungleichheit zu bekämpfen. Mindestens ebenso wettbewerbsverzerrend sind aber die verschiedenen Formen von Lohn- und Sozialdumping. Das Thema illegale Kabotage hat ja - Gott sei Dank - inzwischen auch in Ihre Diskussionen Einzug gehalten. Wir werden mit der Einführung der europäischen Fahrerlizenz für Fahrer aus Drittländern hoffentlich schon bald zu einem Ergebnis kommen. Auch das haben wir übrigens schon lange vor dem 26. September 2000, also vor dem Tag der Demonstration, getan. ({7}) - Da habt ihr wirklich geschlafen, meine Lieben. Meine eigenen Recherchen, auch über die Netze, die hinter diesen Praktiken der illegalen Kabotage stehen, haben mich zu der festen Überzeugung gebracht, dass wir es mit einer Form von organisierter Kriminalität zu tun haben, die nicht nur den anständigen deutschen mittelständischen Fuhrunternehmen zu schaffen macht, sondern auch der Volkswirtschaft schweren Schaden zufügt. Der BGL spricht von bis zu 5 Milliarden DM, die an Steuern und Sozialabgaben ausfallen. Wie läuft so etwas ab? Litauische, slowakische oder tschechische Fahrer sitzen auf dem Bock eines italienischen, belgischen oder niederländischen LKW zu einem Preis von höchstens 5 bis 7 DM - manchmal sind es sogar nur 2 DM - pro Stunde respektive 10 Pfennige pro gefahrenem Kilometer. Sie schaffen damit eine KonkurAngelika Graf ({8}) renzsituation, in der kein anständiges deutsches Unternehmen mithalten kann. Übrigens: Eine Fahrleistung eines solchen LKW von 27 000 Kilometern im Monat, wie aus einer mir vorliegenden Ermittlungsakte hervorgeht, macht klar, welches hohe Sicherheitsrisiko mit dem Ganzen verbunden ist; denn der Fahrer kann diese Fahrleistung nur erbringen, wenn er sämtliche Lenk- und Ruhezeiten nicht einhält. Ein aktuelles Beispiel für die volkswirtschaftliche Dimension der illegalen Praktiken möchte ich Ihnen nennen. Ich habe Haftbefehle gesehen, erlassen auf Veranlassung des bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung sehr regen Hauptzollamtes Rosenheim. Dabei geht es um eine Firma, der vorgeworfen wird, durch Geschäftsverbindungen nach Italien und in die Slowakei - offensichtlich sind hier zum Teil Scheinfirmen am Werk - seit 1995 jeweils 100 bis 160 slowakische Fahrer in den innereuropäischen Verkehr eingeschleust und illegal beschäftigt zu haben. Allein in einem Zeitraum von sieben Monaten in den Jahren 1997 und 1998 wurden der Sozialversicherung Beiträge in Höhe von über 323 000 DM vorenthalten. Rechnet man den Schaden auf die Zeit seit 1995 hoch, so ergibt sich allein in diesem Fall für die Sozialversicherung ein Ausfall von insgesamt etwa 5 Millionen DM. Damit ist allerdings die Frage, was in die Sozialversicherung eingegangen wäre, wenn die Fahrer vernünftig bezahlt worden wären, und wie hoch der Gewinn dieses Unternehmens dank der illegalen Beschäftigung war, überhaupt noch nicht beantwortet. Unser Antrag, den wir heute nicht behandeln, der sich aber mit der Vorbereitung der Einführung der europäischen Fahrerlizenz beschäftigt und die Kompetenzen des Bundesamtes für Güterverkehr erweitern soll, wird wohl in nächster Zeit in diesem Hohen Hause beschlossen werden. Ich finde, das ist ein erster Schritt. Des Weiteren haben wir am vergangenen Mittwoch gemeinsam - einstimmig - die Aufstockung der Mittel für das Bundesamt für Güterverkehr beschließen können. ({9}) Gegen die Praktiken der illegalen Kabotage, die auch nicht vom Himmel gefallen sind, sondern seit Jahren gang und gäbe sind, wird diese Bundesregierung hart vorgehen - insbesondere bei den schwarzen Schafen der Branche. ({10}) Uns liegt der Schutz unserer mittelständischen Fuhrunternehmer - das haben Sie offensichtlich leider nicht verstanden - sehr am Herzen: Wir tun mehr, als Sie in der Vergangenheit jemals getan haben. ({11}) Wir handeln nämlich wirklich, wohingegen Sie sich in Europa nicht für die Fuhrunternehmer eingesetzt haben. Sie haben stattdessen zugeschaut, wie sich denn die Dinge so entwickeln. Dafür spricht unter anderem auch, dass wir es geschafft haben, bei den Ökopunkten die für die Durchfahrt durch Österreich nötig sind, einen Kompromiss auszuhandeln. Diese Ökopunkteregelung ist noch zu Ihrer Regierungszeit mit Österreich abgeschlossen worden. Wir müssen nun schauen, dass wir für unser Gewerbe die Kastanien aus dem Feuer holen. Fazit: Sie haben nicht mit Ihrem Verhalten bei der Demo am 26. September 2000, wohl aber mit einigen Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag nun erheben - offensichtlich von uns abgeschrieben -, gezeigt, dass Sie die Brisanz des Themas anscheinend inzwischen doch erkannt haben. Viele Ihrer Forderungen sind allerdings angesichts der Aktivitäten der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen ziemlich kalter Kaffee. Was Sie fordern, ist alles schon passiert. ({12}) Man muss dazu noch etwas sagen: Insbesondere mit der Forderung nach Abschaffung der Ökosteuer ({13}) liegen Sie - wie gesagt, ich erkläre Ihnen die Sache mit dem Dreisatz gerne, Herr Kollege - völlig daneben. ({14})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile dem Kollegen Horst Friedrich, F.D.P.-Fraktion, das Wort.

Horst Friedrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000593, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe befindet sich tatsächlich in einer entscheidenden Situation, was die Existenzfähigkeit der großen Mehrheit der Unternehmer - in aller Regel kleine und mittelständische Firmen -, angeht. Jetzt kommt die Regierungskoalition und sagt: Wir kämpfen gemeinsam für die EU-Fahrerlizenz. Liebe Frau Kollegin Graf, das ist ja alles schön und richtig; das machen wir auch. In Kenntnis der Zeitkorridore können Sie davon ausgehen, dass wir schätzungsweise in vier bis fünf Jahren eine gemeinsame Regelung haben. Dann allerdings ist es für die meisten der jetzt akut bedrohten Unternehmen zu spät. Sie brauchen dann diese Lizenz nicht mehr, weil sie mittlerweile den Gang zum Konkursrichter antreten mussten. Deswegen kommt es darauf an, kurzfristig nationale Maßnahmen zu beschließen, um dann mittel- und langfristig internationale europäische Regeln zu beschließen. ({0}) Es wäre besser, wenn Sie, liebe Frau Kollegin Graf, unseren Vorschlägen folgen würden, die sich in das einreihen, was wir schon gemacht haben. Wir haben 1992 die Kfz-Steuer für deutsche LKW von 10 500 DM auf Angelika Graf ({1}) 3 000 DM drastisch reduziert - im Übrigen gegen Ihre Stimmen. ({2}) Wenn Sie uns jetzt vorwerfen, wir hätten die Lage des deutschen Gewerbes verschlechtert, dann sind die letzten Jahre offensichtlich an Ihnen vorbeigegangen. Wo brennt es denn jetzt? Alle Länder um uns herum - ich zitiere aus einer offiziellen Antwort der Bundesregierung vom Oktober 2000 auf eine Kleine Anfrage von uns - beschließen Regelungen nationaler Art. Die Niederlande haben für das erste Quartal 2000 - es ist mittlerweile von der EU-Kommission genehmigt - 17 Pfennig, für das zweite Quartal 14 Pfennig, für das dritte 11 und für das vierte 7 Pfennig Steuererstattung pro Liter Diesel beantragt. In Frankreich ist seit dem 12. Januar die teilweise Rückerstattung der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff rückwirkend ab Januar 1999 möglich. Italien hat das Gleiche beantragt. Die finnische Regierung hat beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer für die höchste Stufe abzuschaffen, und die belgische Regierung hat eine Senkung der Steuer bei der Haftpflicht- und Schadensversicherung für alle Fahrzeuge beschlossen. Frankreich, die Niederlande und Italien haben die Kommission von den Grundprinzipien ihres Vergütungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. Der Rat hat diesen Mitgliedstaaten die Anwendung bis zum 31. Dezember 2000 gestattet; offensichtlich mit Zustimmung der deutschen Bundesregierung - ich habe zumindest nichts anderes gehört - und nicht gegen sie. Also werfen Sie uns nicht Tatenlosigkeit vor, wenn Sie selber nichts machen. ({3}) Ich habe am letzten Sonntag vor Ort mit den bayerischen Verbänden gesprochen. Sie fordern ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Alle fordern - auch der BGL, der nur von Fahrerlizenz spricht; deswegen kann man nicht allein mit dem BGL reden -, dass zunächst die deutsche Kraftfahrzeugsteuer auf das im europarechtlichen Rahmen zulässige Mindestmaß reduziert wird. Das können wir ganz alleine machen, dazu brauchen wir niemanden zu fragen. Als weitere Forderung wird - auch vom BGL die Aussetzung zumindest der weiteren Stufen der Ökosteuer erhoben, damit der Kraftstoff nicht noch weiter verteuert wird. Es ist ein Märchen, wenn man behauptet, die mit der Ökosteuer verbundene Senkung der Rentenbeiträge würde die Unternehmen entlasten. Die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge bewirkt bei den Verbänden im Verkehrsgewerbe eine maximale Kosteneinsparung von 10 Prozent der Zusatzkosten aus der Ökosteuer, während die restlichen 90 Prozent bei den Unternehmen verbleiben. Das ist die Realität und das sollten Sie akzeptieren. ({4}) Sorgen Sie dafür, dass die Umstellung der LKW-Maut von der Zeitbezogenheit auf die Streckenbezogenheit für das deutsche Gewerbe belastungsneutral erfolgt. Lassen Sie die Finger von der Verlängerung der Abschreibungsfristen. Es ist ein Wahnsinn, ein Anachronismus, in der jetzigen Zeit wirtschaftlicher Bedrängnis das Gewerbe mit einer Verlängerung der Abschreibungsfristen zu „belohnen“. Sie verzögern damit den Austausch alter Investitionsgüter durch moderne, ganz zu schweigen davon, dass Sie die sowieso nur gering ausgeprägte Eigenkapitalbasis weiter schwächen. Wenn all das erledigt ist - wir können all das kurzfristig national machen, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist -, müssen wir die nächsten Schritte angehen: hinsichtlich der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, der EU-Fahrerlizenz und der Schaffung einheitlicher europäischer Regelungen. Was Sie vorschlagen, ist für uns der vierte Schritt und nicht der erste. Wenn wir noch länger darüber diskutieren, ob wir den vierten Schritt vor dem ersten machen sollen, und Sie nicht national handeln, haben Sie eine erste Grundlage dafür geschaffen, dass das mittelständische deutsche Transportgewerbe vom Markt verschwindet. Das sind leider die Realitäten und deswegen fordere ich Sie auf: ({5}) Werden Sie lernfähig und schauen Sie sich unseren Antrag an, in dem alles Notwendige steht. Wenn Sie es in dieser Reihenfolge machen, klappt es auch wieder mit dem deutschen Gewerbe. Danke schön. ({6})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile nun dem Kollegen Albert Schmidt vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Albert Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002779, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Diskussion über die von der Union und der F.D.P. eingebrachten Anträge ist schon wesentlich sachlicher als damals, auf dem Höhepunkt der Proteste, die Aktuelle Stunde, wo die Emotionen im Parlament naturgemäß etwas stärker aufwallten. Ich freue mich, dass Ihre Anträge mir Gelegenheit geben, eine ernsthafte Beratung über die Verbesserung der Chancen des deutschen Speditionsgewerbes im europäischen Markt anzustoßen. Ich stelle fest, dass einige Punkte - zumindest in dem Antrag der Union - nicht nur diskussionswürdig, sondern sogar konsensfähig sind. Ich habe vor allem festgestellt, dass im Unterschied zum F.D.P.-Antrag im Antrag der Union die Ökosteuer nur noch unter Punkt 6 rangiert. Alle anderen Punkte sind wesentlich stärker in Richtung auf den Kern des Problems konzentriert. Das Problem besteht nicht darin - das wissen Sie genau so gut wie ich -, dass zu wenige Firmen ihre Güter auf der Straße transportieren wollen; das Problem besteht vielmehr darin, dass niemand ordentlich dafür bezahlen will. Das heißt, das Speditionsgewerbe ist eine Branche, die boomt wie keine andere. Es liegt also nicht an der schlechten Auftragslage. Horst Friedrich ({0}) Die Prognosen für die künftigen Jahre sind geradezu bedrohlich gut; denn wenn das, was vorhergesagt worden ist, wirklich auf uns zurollen sollte, Herr Kollege Friedrich - das sage ich ohne jede parteipolitische Färbung -, dann stehen wir alle gemeinsam vor einem Riesenproblem. Dann wird überall nicht nur die rechte Spur, sondern auch die linke Überholspur der Autobahn dicht sein, wie das bereits jetzt auf vielen Autobahnen der Fall. ({1}) Deshalb haben wir ein gemeinsames Interesse, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Dafür tun wir auch etwas. Aber das ist nicht das Thema der heutigen Diskussion. Wir müssen uns jetzt ernsthaft überlegen, was die Liberalisierung des europäischen Güterverkehrsmarktes für das mittelständische deutsche Speditionsgewerbe bedeutet. Lassen Sie mich noch eine Randbemerkung machen, die ich mir nicht verkneifen kann und die ich gar nicht polemisch meine. Wo waren, als in den 90er-Jahren bei der Deutschen Bahn nicht 10 000, sondern über 100 000 Arbeitsplätze abgebaut wurden, die Blockaden, Ihre Proteste und Ihre Parlamentsanträge? Ich habe damals davon nichts gesehen und gehört. Das ist ein Beispiel dafür, dass in Deutschland mit zweierlei Maß diskutiert wird, wenn es um Arbeitsplätze im Güterverkehr geht. Ich möchte jetzt auf die konkreten Vorschläge eingehen, insbesondere auf Nr. 2 des Antrages der CDU/CSUFraktion. Dort wird gefordert, die Bundesregierung möge den Güterverkehrsmarkt nur schrittweise für die beitrittswilligen Staaten aus Mittel- und Osteuropa öffnen und die grenzüberschreitende wie innerstaatliche Kabotage nicht radikal freigeben. Diese Forderung ist richtig. Sie entspricht exakt der Strategie, die die Bundesregierung verfolgt. Wir sollten im Wesentlichen drei Punkte bei der Marktöffnung nach Osten beachten, wenn wir dem übergeordneten Ziel eines fairen Wettbewerbs letztlich dienen wollen und Übergangsfristen für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe aushandeln wollen. Erstens. Wir müssen den Staaten aus Mittel- und Osteuropa schon vor ihrem Beitritt zur EU einen ersten Zugang zum internationalen Verkehrsmarkt ermöglichen, um einerseits das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe auf die bevorstehende vollständige Marktöffnung vorzubereiten und um dadurch andererseits - das ist sehr wichtig - auf ein größeres Entgegenkommen bei den Staaten, die jetzt beitrittswillig sind und die sich später mit uns im Wettbewerb befinden, hoffen zu können, wenn wir Übergangsfristen für unser Gewerbe fordern. Zweitens. Erst nach dem Beitritt der Staaten aus Mittel- und Osteuropa kann ihnen ein gewisser Marktzugang im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs ermöglicht werden und können erste Schritte zur Freigabe der Kabotage eingeleitet werden. Drittens. Erst einige Jahre nach dem Beitritt dieser Länder ist eine umfassende Freigabe der Kabotage sinnvoll und möglich. Lassen Sie mich das ein bisschen konkretisieren. Wenn wir im ersten Schritt signalisieren - hier stimme ich exakt mit den Forderungen des CDU/CSU-Antrags überein -, dass wir etwas wollen, nämlich Übergangsfristen, dass wir aber auch bereit sind, etwas zu geben, nämlich ein begrenztes Kontingent an Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr, dann leiten wir einen Prozess des Gebens und des Nehmens ein, der uns die spätere Verständigung erleichtern wird. Beim zweiten Schritt, bei der begrenzten Liberalisierung, muss mit Kontingenten für Kabotagegenehmigungen gearbeitet werden. Im letzten Schritt kann die Kabotage, wie gesagt, völlig freigegeben werden, allerdings erst in dem Moment, wenn sich in den beigetretenen Staaten ein Lohnniveau herausgebildet hat, das mindestens dem Durchschnitt des europäischen Lohnniveaus entspricht. Erst dann kann die Freigabe der Kabotage zu fairen Wettbewerbsbedingungen führen. - Ich sehe an dem Kopfnicken verschiedener Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns darüber auf einer sachlichen Ebene verständigen können. Lassen Sie mich noch auf die Einführung einer EUweit gültigen und rechtsverbindlichen Fahrerlizenz - das lässt sich immer vortrefflich fordern - eingehen. Wir alle wissen - Sie genauso gut wie wir; Sie haben das auch schon versucht, als Sie noch in der Regierungsverantwortung waren -, dass alle 15 Partnerstaaten überzeugt sein müssen, bevor eine solche Fahrerlizenz eingeführt werden kann. Das wird später, wenn die Beitrittskandidaten hinzugekommen sind, noch schwieriger werden. Ich halte die Einführung einer solchen Fahrerlizenz trotzdem für unverzichtbar, und zwar als Nachweis eines legalen Beschäftigungsverhältnisses im Mitgliedstaat des Unternehmenssitzes. Das ist gerade das Problem, unter dem die Speditionen heute wirklich zu leiden haben. Wenn Sie mit den Spediteuren fünf Sätze wechseln, dann geben diese zu: Unser Hauptproblem ist nicht die Ökosteuer, sondern neben der gesamten Energiepreisentwicklung natürlich ganz besonders die Frage des Lohndumpings. Wenn heute ein bulgarischer Fahrer für 2 DM pro Stunde zu haben ist, dann tut sich der deutsche Kollege, der mindestens 16 oder 18 DM zahlen muss, einfach schwer, in einem solchen ruinösen Wettbewerb zu konkurrieren. Das hat aber mit der Ökosteuer nicht das Geringste zu tun. Deshalb müssen wir im Güterkraftverkehrsgesetz Änderungen vornehmen. Das bedeutet, wir müssen eine Verpflichtung für den Nachweis der Fahrerlizenz bzw. deren amtlich beglaubigte Übersetzung einführen. Wir müssen diese Verpflichtung aber auch auf die Verlader ausweiten, dürfen sie also nicht nur auf die Transportunternehmen selbst beschränken, und wir müssen darauf hinwirken, dass bei Nichtbeachtung eine beträchtliche Erhöhung angedrohter Bußgelder umgesetzt wird. Lassen Sie mich abschließend - ich sehe, die Redezeit geht zu Ende man muss sie auch nicht immer bis zur letzten Sekunde ausreizen - noch sagen: Die Mineralölsteuer ist ganz sicher nicht das Hauptproblem des Gewerbes. Das wissen Sie auch. Wären wir damals Ihrem Rat gefolgt und hätten wir zum Beispiel die Aussetzung der nächsten Stufe der Ökosteuer beschlossen, so wäre diese jetzt schon wieder kompensiert durch die Erhöhung um vier Pfennig von vorgestern. Und ich garantiere Ihnen, sie wäre sogar überkompensiert worden; denn jede Preissenkung, die wir steuerlich durch indirekte Subvention Albert Schmidt ({2}) veranlassen, führt sofort dazu, dass die Erzeugerländer und die multinationalen Konzerne ihrerseits einen Preisaufschlag vornehmen. Das führt uns also in die Irre. Lassen Sie uns über die wirklichen Probleme in den Ausschussberatungen sachlich diskutieren. Ich bin überzeugt, dort kommen wir sehr nahe zusammen. ({3})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Das ist immer so: Wenn man zum Schluss kommen will, braucht man meis- tens noch eine ganze Minute. Aber das war ja in Ordnung. Jetzt gebe ich bekannt, dass der Kollege Dr. Winfried Wolf von der PDS seine Rede zu Protokoll gegeben hat1). - Damit sind Sie einverstanden. Damit erteile ich der Kollegin Renate Blank, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Demonstration des Güterkraftverkehrgewerbes vom vergangenen September, die Gott sei Dank friedlich geblieben ist, hat deutlich gemacht, dass das Gewerbe mit dem Rücken zur Wand steht. Leider war der Minister nicht anwesend und auch keiner seiner fünf Staatssekretäre. Sie, Frau Präsidentin, mussten für die SPD so ein bisschen die Kohlen aus dem Feuer holen. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nein, ich habe für das Parlament reagiert, weil die Demonstranten vor dem Reichstag standen.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gut. - Die Verkehrsminister anderer europäischer Länder handeln für ihr Gewerbe; der deutsche Verkehrsminister plant dagegen höhere Straßenbenutzungsgebühren für den LKW und lässt das Verhalten der EU-Mitgliedstaaten nur „prüfen“. Immer nur prüfen und nicht handeln zeichnet die Politik der rot-grünen Bundesregierung aus, wo doch gerade jetzt angesichts der vielfältigen Wettbewerbsverzerrungen, der Sozialdumpingpraktiken, der explodierenden Kraftstoffpreise und der Wirkungen der so genannten Ökosteuer Handeln mit einem Sofortprogramm angezeigt wäre. ({0}) Dem Bundesverkehrsminister ist es offenbar gleichgültig - heute ist er ja auch nicht hier -, dass sich die Wettbewerbssituation in Europa immer krasser zulasten des deutschen Transportgewerbes verschiebt. Andere Länder, wie Frankreich, Belgien, die Niederlande und Italien, subventionieren ihr Gewerbe. Dies ist nachweisbar. Ein Beispiel hat Kollege Sebastian schon angeführt. Der deutsche Verkehrsminister hat zugestimmt, dass Italien die Möglichkeit einer Staffelung der Verbrauchsteuer auf bestimmte Mineralölprodukte eingeräumt wird. ({1}) Das verschlechtert die Wettbewerbssituation des deutschen Gewerbes noch weiter. Die Bundesregierung wird so ihrer Verantwortung für das deutsche Güterkraftverkehrswesen nicht gerecht. Ja, die Bundesregierung ignoriert sogar die Bedeutung des deutschen LKW-Gewerbes für den Gütertransport sowie für Wirtschaft und Arbeitsmarkt insgesamt. Dies ist angesichts der über 380 000 Beschäftigten in diesem wichtigen Wirtschaftssektor unverantwortlich. ({2}) Die Belastungen für einen LKW liegen in Deutschland im Durchschnitt bei 43 000 DM, in Frankreich bei 30 000 DM und in den Niederlanden bei 28 000 DM. Die Situation im deutschen Gewerbe verschärft sich täglich. Viele Firmen stehen kurz vor dem Konkurs oder denken ans Ausflaggen. Dabei entgehen dem Fiskus jährlich Einnahmen pro LKW von rund 120 000 DM. Wenn die Firmen ausflaggen, wird es keinen einzigen LKW weniger auf unseren Straßen geben; es ändern sich nur die Kennzeichen. ({3}) Zudem versucht die Bundesregierung ständig, die Auswirkungen der Ökosteuer auf das deutsche Gewerbe zu verharmlosen. Bundeskanzler Schröder hat noch im Wahlkampf 1998 getönt: Bei 6 Pfennig Ökosteuer ist Ende der Fahnenstange. ({4}) Anstatt sich der Probleme ernsthaft anzunehmen, ist die Bundesregierung weiter wild entschlossen, mit den Erhöhungen bei der Ökosteuer und der Einführung der LKW-Vignette zum 1. Januar 2001 noch eins draufzusetzen. Kollege Schmidt von den Grünen hatte heute Abend wohl Kreide gefressen - ich wundere mich ein wenig -, denn normalerweise freut er sich doch immer, wenn es dem LKW schlecht geht. Ich wollte Ihnen schon empfehlen, die Güter künftig mit dem Pferdefuhrwerk oder dem Planwagen zu transportieren; aber am besten zögen Sie dann einen Ochsenkarren selbst. Aber Sie begreifen anscheinend endlich, dass Wirtschaftswachstum auch etwas mit Verkehrsleistungen zu tun hat und die Bahn derzeit nur in der Lage ist, einen kleinen Zuwachs beim Gütertransport zu bewerkstelligen. Wahrscheinlich wird sich das auch in Zukunft nicht ändern. Dies sollte Ihnen, Kollege Schmidt, spätestens im Zuge der Anhörung zur Bahnreform ({5}) Albert Schmidt ({6}) 1) Anlage 2 aufgegangen sein. Zudem finden 80 Prozent aller LKWFahrten im Nahverkehr - bei Entfernungen unter 100 Kilometern - statt; diese Transporte können nicht auf die Schiene verlagert werden. Selbst Bahnchef Mehdorn gibt zu, dass Güterverkehr auf der Schiene bei einer Entfernung von weniger als 150 Kilometern nicht sinnvoll ist. Experten behaupten sogar, derartiger Güterverkehr rechne sich nicht bei einer Entfernung unter 400 Kilometern. Im Güternahverkehr gibt es zum Nutzfahrzeug keine Alternative. Die Flächenerschließung und damit auch die Erschließung wirtschaftsschwacher Regionen kann nur der Straßengüterverkehr leisten. Über 10 000 Gemeinden in Deutschland haben keinen Gleisanschluss, das heißt, sie sind bei der Ver- und Entsorgung auf den LKW angewiesen. ({7}) Bei Nr. 3 unseres Antrages, der grauen und illegalen Kabotage sowie der illegalen Beschäftigung, sind wir hoffentlich auf einem guten Weg. Kollegin Graf, auch Sie haben das schon angedeutet. Ich gehe davon aus, dass eine Ergänzung des Güterkraftverkehrgesetzes durch eine Fahrerlizenz und die Kontrolle der Einhaltung von arbeitsgenehmigungs-, aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen mit entsprechenden Bußgeldern - ich glaube, das ist wichtig - etwas bringt. Unsere Unterstützung für solche Maßnahmen haben Sie. ({8}) Die Einführung der streckenbezogenen nutzungsabhängigen LKW-Gebühr muss für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe wettbewerbsverträglich gestaltet werden. Ich bin ja noch nicht überzeugt davon, dass die Umstellung der zeitbezogenen auf die streckenbezogene Gebühr ab 2003 erfolgen kann. Es darf aber auf keinen Fall geschehen, dass auf der Basis des so genannten Pällmann-Gutachtens eine bis zu zehnfache Belastung des Gewerbes in Angriff genommen wird; diese Abzockerei des Gewerbes wird mit uns nicht zu machen sein. Wahrscheinlich wollen Sie dann das Gutachten, das aus meiner Sicht eine sehr gute Diskussionsgrundlage für künftiges verkehrspolitisches Handeln darstellt, still und heimlich im Papierkorb verschwinden lassen. Dies wäre allerdings eine Brüskierung der Kommission. Nun eine Anmerkung zu den Ökopunkten im Straßentransit Österreich: In einer Ausschussdrucksache legen Sie dar, dass der Rat im September einen Kompromiss erzielt hat, nämlich die Kürzung der Ökopunkte um rund 1 Million Punkte; das sind circa 150 000 Fahrten. Allein auf deutsche Unternehmen entfallen 35 Prozent der Kürzung. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die Begeisterung des Gewerbes, insbesondere der süddeutschen Unternehmen, hervorruft, zumal die Kapazitäten auf der Schiene äußerst unzureichend sind. ({9}) Meine Damen und Herren, der Vorschlag des Ministers, dem Gewerbe über die KfW zinsverbilligte langfristige Darlehen zur Verfügung zu stellen, zeigt, dass hier absolut keine Sachkenntnis vorhanden ist; ja, ich finde den Vorschlag sogar ungeheuerlich. KfW-Darlehen werden über die Hausbank ausgereicht. Wie soll denn, wenn das Kreditvolumen einer Firma bereits bei der Hausbank über das Limit hinaus in Anspruch genommen worden ist - was ja bei den Firmen, die in Bedrängnis geraten sind, derzeit der Fall ist -, zusätzlicher Kredit gewährt werden? ({10}) Es kann höchstens eine Umschuldung ins Auge gefasst werden; aber auch dann muss der Kredit zurückgezahlt werden. Wenn nicht durch andere Maßnahmen sofort gehandelt wird, was ich von der rot-grünen Bundesregierung keinesfalls erwarte, dann verzögert dieser Vorschlag, den ich wirklich ungeheuerlich finde - und ich komme aus dem Kreditgewerbe -, lediglich das Sterben und treibt viele Firmen halt später in den Ruin. Das Gewerbe muss sich bei diesem Vorschlag eigentlich auf den Arm genommen fühlen. ({11}) Herr Staatssekretär, geben Sie doch an Ihren Minister weiter, dass der Transport von Waren unseren Wohlstand sichert! Setzen wir diesen Wohlstand nicht leichtsinnig aufs Spiel! Sie müssen handeln und dürfen nicht tatenlos zusehen, wie unser deutsches Gewerbe Bankrott geht. Betätigen Sie sich doch als Nothelfer für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe! Es würde sich im Interesse der Unternehmen und der Arbeitsplätze lohnen. ({12}) Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, stimmen Sie unserem Antrag zu! Als Sie noch in der Opposition waren, waren alle Punkte immer auch Ihr Anliegen. Jetzt können Sie zeigen, wie ernst es Ihnen damit war. ({13})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Jetzt erteile ich der Kollegin Dr. Margrit Wetzel, SPD-Fraktion, das Wort.

Dr. Margrit Wetzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002494, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die extremen Störungen auf dem Transportmarkt hat der BGL richtig beschrieben. Auch im Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist eine ganze Menge richtig beschrieben, und zwar exakt die Teile, die Sie aus den von uns vorher vorgelegten Anträgen schlicht abgeschrieben haben, ({0}) um die Übereinstimmung mit unseren Positionen deutlich zu machen. Aber in Ihrem Antrag ist noch etwas ausgesprochen richtig formuliert, und zwar schreiben Sie: Die Beseitigung der Harmonisierungsdefizite im Bereich der Steuer- und Sozialvorschriften im europäischen Güterkraftverkehrsmarkt ist erklärtes Ziel einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik. Das ist völlig richtig. Sie haben aber vergessen dazuzusagen, dass diese Defizite das Ergebnis von 16 Jahren liberaler Wirtschaftspolitik ohne Harmonisierung sind. ({1}) Ich möchte Sie daran erinnern: Als Herr Wissmann Verkehrsminister wurde, hat er die Kabotagefreigabe eingeleitet, ohne die Chance, dabei eine Harmonisierung herauszuhandeln, zu nutzen. Es hat nichts in Richtung Straßenbenutzungsgebühr, nichts in Richtung Steuern, nichts in Richtung Arbeits- und Sozialkosten, nichts in Richtung Sicherheitsstandards gegeben. Das war seine erste Amtshandlung und damals hat das Gewerbe genauso geklagt wie jetzt. Das ist acht Jahre her und die Klagen sind in der ganzen Zeit die gleichen geblieben. Sie haben in dieser Zeit nichts gemacht. ({2}) Deshalb möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Wir haben es satt, dass Sie jede Gelegenheit nutzen, hier den Standort schlecht zu reden und zu versuchen, uns die Schuld für Dinge, die Sie verbockt haben, in die Schuhe zu schieben. ({3}) Werfen wir doch einmal einen Blick auf den Transportmarkt! Auch Herr Schmidt hat das schon angesprochen: Dies ist einer der interessantesten Märkte, der wirklich nur wächst. Deutschland ist das Transitland Nummer eins. Es gibt einen deutlichen Umschlagzuwachs bei den europäischen Seehäfen. Daraus folgen Transportaufträge. Der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr nimmt durch die Öffnung Osteuropas und durch die Arbeitsteilung in den EU-Mitgliedsländern dramatisch zu. Der Straßengüterverkehr hat von diesem Kuchen einen enormen Anteil abbekommen. Das muss man einfach sehen. Wenn ich bedenke, dass Sie uns 1,5 Billionen DM an Staatsschulden hinterlassen haben, muss ich Sie fragen: Wie können Sie ernsthaft eine Subventionierung eines Verkehrsträgers erwarten, der im Vergleich zu Bahn und Schiff den größten Anteil am Transportmarkt hat? Das wäre auch ökologisch überhaupt nicht zu verantworten. Recht haben Sie natürlich damit, dass wir die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb in der EU schaffen müssen. Das haben Sie in der Vergangenheit versäumt. Daran arbeiten wir. ({4}) Wenn wir einen weiteren Blick auf den Markt werfen, dann erkennen wir, dass es der harte Konkurrenzkampf und das Preis- und Sozialdumping sind, die zu Konzentration und Kooperation geführt haben. Die erfolgte Konzentration wird daran deutlich, dass die Zahl der Insolvenzen im Bereich der Güterkraftverkehrsunternehmen rückläufig ist, zugleich aber bei den Neuzulassungen von LKWs Rekordzahlen erreicht werden. So viel zum Thema „Überkapazitäten“, mit denen die Großen die Kleinen schlucken! Sie beklagen dann, dass die Kleinen dem Wettbewerb nicht standhalten können. Es ist bedenklich, dass der Anteil ausländischer Unternehmen am grenzüberschreitenden Verkehr 75 Prozent beträgt. Aber sehen wir uns doch einmal an, wie viele innerdeutsche Transporte tatsächlich in Kabotage von ausländischen Unternehmen durchgeführt werden! Das ist de facto nur ungefähr 1 Prozent. Das heißt, genau in diesem Markt haben die kleinen und mittelständischen Unternehmer nach wie vor ihre Zukunft, wenn es uns gelingt, sie wettbewerbsfähig zu machen. Noch ein Wort zu dem Preisdumping zwischen den Großen und den Kleinen, bei dem die Kleinen unterliegen müssen. In der Bundesrepublik machen die Transportkosten nur 2 Prozent der Produktionskosten der deutschen Wirtschaft aus; die Kraftstoffkosten liegen übrigens bei unter 1 Prozent. ({5}) Wenn es dann heißt, dass steigende Transportkosten nicht weitergegeben werden können, dann ist das doch ein deutlicher Beleg dafür, dass hier die Dumpingpraktiken und der Verdrängungswettbewerb der agierenden Unternehmen wirken. Lassen Sie mich ein Wort zu der Sorge hinsichtlich der Osterweiterung sagen. Diese Sorge ist aus Ihrer Sicht natürlich insofern begründet, als damals bei der Kabotagefreigabe unendlich viele Fehler gemacht wurden. Aber Sie können uns glauben, dass wir in der Lage sind, aus den Fehlern, die Sie in der Vergangenheit gemacht haben, zu lernen. Deshalb wird die Osterweiterung sehr sorgfältig vorbereitet. Sie haben in Ihrem Antrag sehr vernünftige Vorschläge dazu gemacht, ({6}) die durchaus in etwa das beschreiben, was die Regierung bei den Verhandlungen permanent tut; Sie beschreiben an der Stelle nichts anderes als tatsächliches Regierungshandeln. Die Regierung ist dabei, die Rahmenbedingungen für den fairen Markt und den fairen Wettbewerb zu sichern, und geht dabei auch die Harmonisierung der Steuern und Abgaben an. Wir werden endlich die fahrleistungsbezogene Schwerverkehrsabgabe bekommen, die wichtig ist, damit alle LKW, die unsere Infrastruktur benutzen, zur Deckung der Kosten beitragen. Die Regierung verhandelt, ganz wie Sie es vorschlagen - insofern ist das schlicht und einfach Verhandlungsgegenstand und nicht nur Beschlusslage -, mit den Beitrittsländern über einen Stufenplan, um ganz langsam eine Liberalisierung zu erreichen; denn man hat aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Deshalb wage ich auch zu bezweifeln, dass die konkreten Übergangsfristen, die Sie nennen, tatsächlich realistisch sind. Man sollte sich da nicht zu früh festlegen. Wir müssen auch sehen, dass mit Osteuropa ein neuer, ganz gewaltig wachsender und hochinteressanter Markt vor uns liegt, in dem im Moment die osteuropäischen und internationalen Unternehmen die Nase vorn haben. Es liegt also an uns, hier neue Kunden zu gewinnen und einen neuen Markt zu erschließen. Durch die ausgeprägte Investitionstätigkeit der deutschen Wirtschaft, die nach dem Beitritt dort erfolgen wird, ergeben sich ganz andere Chancen, auch im Hinblick auf unsere Unternehmen. Wenn Sie Übergangsfristen verlangen, müssen Sie bedenken, dass wir unsere Umweltstandards, Verkehrssicherheitsstandards und die Qualität der Leistung durchsetzen wollen. Vertrauen wir doch darauf, dass die Osteuropäer ihre Länder auf westlichen Lebensstandard bringen wollen, dass sie eine Angleichung der Lebensverhältnisse wollen, die eine Angleichung der Löhne mit sich bringen wird. Weil es zu dieser Angleichung kommen wird, müssen wir unsere kleinen Transportunternehmen für den Wettbewerb fit machen. Das geht nur durch Kooperation, Kundenbindung, Qualitätssicherung, Leistung, moderne Technik, moderne Logistik und indem sie den elektronischen Markt als Chance begreifen. Wenn sie heute mit uns gemeinsam daran arbeiten, dann werden sie morgen im Wettbewerb bestehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 14/4150, 14/4396 und 14/4378 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe nun den Zusatzpunkt 10 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ({0}) zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/00 - Drucksache 14/4354 Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Rupert Scholz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Auch das ist so beschlossen. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Alfred Hartenbach für die SPD-Fraktion das Wort.

Alfred Hartenbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002669, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht zu einer Stellungnahme in einem Normenkontrollverfahren aufgefordert, welches von der hessischen Landesregierung gegen Normen ihrer eigenen Landesverfassung beantragt wurde. Die hessische Landesregierung beantragt die Feststellung der Nichtigkeit von Art. 78 Abs. 2 und 3 der hessischen Landesverfassung. Sie möchte den in der Landesverfassung verankerten Prüfungsmaßstab für die Gültigkeit von Wahlen beseitigt wissen, einen Prüfungsmaßstab, wonach eine Wahl ungültig ist, wenn das Wahlergebnis durch gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen maßgeblich beeinflusst wurde. Sie wendet sich auch gegen die in der hessischen Landesverfassung geregelte Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts aus den beiden höchsten Richtern - ich betone, unabhängigen Richtern - des Landes Hessen und drei gewählten Abgeordneten. ({0}) - Das war ein schlimmes Wort, mein lieber Herr von Stetten. Meine Damen und Herren, wir debattieren heute nicht über die Frage, warum eine Landesregierung ihre Daseinsberechtigung auf ein Wahlergebnis stützt, dessen Überprüfung am Maßstab der guten Sitten um jeden Preis verhindert werden soll. - Jetzt könnt ihr klatschen. ({1}) Der Deutsche Bundestag wird auch keine Stellungnahme dazu abgeben, warum eine angeblich wertkonservative Partei nun plötzlich den Maßstab der guten Sitten aus der Verfassung gestrichen haben will. ({2}) Heute geht es ausschließlich um eine Entscheidung über folgende Frage: Soll sich der Deutsche Bundestag durch eine Stellungnahme an dem Normenkontrollverfahren in Karlsruhe beteiligen? Besteht ein bundespolitisches Interesse an einer derartigen Beteiligung? - Beide Male lautet die Antwort eindeutig Ja. ({3}) Wie Sie alle wissen, wurde über diese Frage im Rechtsausschuss kontrovers abgestimmt. ({4}) CDU/CSU und F.D.P. machen geltend, das Bundesverfassungsgericht überprüfe nur das Landesrecht. Die Angelegenheit betreffe daher nur das Land Hessen. ({5}) Selbstverständlich überprüft das Bundesverfassungsgericht hessisches Landesrecht. Aber Maßstab dieser Überprüfung ist das Grundgesetz, also Bundesrecht. ({6}) Es ist die Auslegung dieses Bundesrechts, das letztlich den Ausgang dieses Verfahrens bedingt. Die hessische Landesregierung ist natürlich in großer Not und in dieser großen Not kam sie auf die Idee, der in der hessischen Landesverfassung verankerte Maßstab der guten Sitten - ich muss das bei Ihnen immer wiederholen: der guten Sitten - verstoße gegen das Demokratieprinzip und damit gegen Art. 28 des Grundgesetzes. Sie behauptet des Weiteren, die Zusammensetzung des Wahl-prüfungsgerichtes verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und damit ebenfalls gegen Art. 28 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht wird daher zu den Grenzen der Verfassungsautonomie der Länder und zwangsläufig auch zu den grundgesetzlichen Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung von Wahlprüfungen Ausführungen machen. Die Gerichtsentscheidung wird eine Präzisierung des Art. 28 Grundgesetz - Bundesrecht, Herr von Stetten; ({7}) ich muss es immer wiederholen - erbringen, und zwar eine Überprüfung, inwieweit dieser im Hinblick auf das Demokratie- und Rechtsstaatsgebot den Ländern in der Ausgestaltung ihrer Verfassung Grenzen setzt. Die Entscheidung wird daher über Hessen hinaus für sämtliche Bundesländer Bedeutung erlangen. Außerdem ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht Leitlinien vorgibt, denen auch eine mögliche künftige bundesgesetzliche Regelung der Wahlprüfung Rechnung zu tragen hat. Hieraus ergibt sich eindeutig das bundespolitische Interesse. Es ist offensichtlich ein Scheinargument, wenn seitens der F.D.P. und der CDU/CSU behauptet wird, hier stünde nur Landesrecht in Frage. Es ist die Tragweite des Grundgesetzes, über die in Karlsruhe entschieden wird. Warum fürchten nun Sie von der Opposition eine rechtswissenschaftliche Untersuchung eines Verfassungsstreitfalles ({8}) durch einen vom Bundestag beauftragten Wissenschaftler? Ich verstehe ja gut, dass die hessische Landesregierung mit ihrer Klage verhindern möchte, dass die berüchtigte Kampagne der CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft vom Wahlprüfungsgericht am Maßstab der guten Sitten - ich wiederhole das immer, damit das in Ihren Kopf hineingeht: am Maßstab der guten Sitten - überprüft wird. Es soll offensichtlich ungeklärt bleiben, ob die Wähler durch die Finanzierung dieser Kampagne aus schwarzen Kassen in einer gegen die guten Sitten - merken Sie sich diesen Begriff: gegen die guten Sitten - verstoßenden Weise beeinflusst worden sind. Das Wahlprüfungsgericht hat weiterhin zu überprüfen, ob diese möglicherweise unlautere Beeinflussung der Wähler wahlentscheidend war. Die Regierung Koch fürchtet das klare Licht einer gerichtlichen Untersuchung. Deshalb greift die hessische Landesregierung die in Art. 78 Abs. 2 und 3 der hessischen Landesverfassung geregelte Wahlprüfung an und scheut auch nicht davor zurück - Herr von Stetten hat das eben wieder gesagt -, die beiden höchsten Richter des Landes Hessen zu diffamieren und ihnen Befangenheit vorzuwerfen. ({9}) Die Landesregierung tut alles - sie ist heute nicht vertreten, obwohl sie sich etwas hinter die Ohren schreiben könnte -, ({10}) um dieses Wahlprüfungsgericht, welches seit 50 Jahren einwandfrei arbeitet, zu behindern. ({11}) Bereits im Februar hat das Wahlprüfungsgericht gebeten, dass man ihm die Akten vorlegt. Die Landesregierung hat genauso zögerlich gehandelt, wie sie dies im Hinblick auf den Untersuchungsausschuss des Bundestages und den des Landes Hessen gemacht hat. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsgerichtes hat vor einem Monat noch einmal eine Frist gesetzt, die Akten binnen eines Monats herauszugeben. Nichts ist bisher geschehen. Der hessische Justizminister fühlt sich offensichtlich nicht als Wahrer des Rechts in seinem Land, sondern als Sachwalter von CDU-Interessen. ({12}) Das ist mittlerweile bei CDU-Justizministern nichts Neues. Wir kennen noch andere Beispiele aus anderen Bundesländern. Über diesen Punkt sollten Sie einmal nachdenken. Ich verstehe nicht, warum sich die Abgeordneten der Opposition vor den Karren einer Taktik spannen lassen, durch die zugunsten vordergründiger Ziele leichtfertig eine Landesverfassung diskreditiert wird. ({13}) Ich betone es noch einmal: Heute geht es nicht um die Vorgänge in Hessen. Es geht um die Auslegung unseres Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht und unsere Beteiligung hieran. In diesem Zusammenhang bedauere ich es außerordentlich, dass auch die Bundestagsfraktion der F.D.P. wider besseres Wissen durch Frau Wagner, die stellvertretende hessische Ministerpräsidentin, in ein Boot mit der CDU gezwungen wurde, ein Boot, dessen Löcher ganz offensichtlich mit Schwarzgeld gestopft sind. ({14}) Der Kollege van Essen hat in der Sitzung des Rechtsausschusses darauf hingewiesen, dass die Beteiligung des Bundes an dem Verfassungsstreitverfahren Geld kostet. ({15}) Darauf muss ich erwidern, Herr van Essen: Hätten Sie dafür gesorgt, dass Ihr Landesvorsitzender Gerhardt ({16}) vor einem Jahr etwas mehr Rückhalt bekommen hätte, ({17}) dann müssten wir heute über diese Frage gar nicht diskutieren. Sie als Liberale hätten erreichen können, dass die hessische Landesregierung eben nicht dieses unsägliche Normenkontrollverfahren angestrengt hätte. Die CDU/ CSU, vertreten durch ihren rechtspolitischen Sprecher, Norbert Geis - er war erst ein Brandstifter und erscheint dann hier nicht; ({18}) auch das wird in der Rechtspolitik der CDU/CSU langsam üblich, siehe Bosbach -, hat vor einiger Zeit erklärt: Wir wollen mit der Mehrheit unserer Stimmen den Bundestag zu einer Beteiligung zwingen. Es ist doch demokratisch - oder wollen Sie das mittlerweile leugnen? -, dass Entscheidungen mit Mehrheit getroffen werden. Ich habe dargelegt, dass die Tatsache, dass Landesrecht überprüft wird, kein Argument gegen die bundespolitische Bedeutung dieser Überprüfung am Maßstab des Bundesrechtes darstellt. Mich wundert Ihr emotionaler Aufwand. Ich muss fragen: Ist für Sie das demokratische Recht und die aus freien Wahlen hervorgegangene Legitimität der Mehrheit, in ihrem Sinne zu entscheiden, ein undemokratischer Vorgang? Da zeigt sich, was 16 Jahre Kohl in Ihren Köpfen angerichtet haben. ({19}) Es geht Ihnen da wohl wie Ihrem Parteifreund Koch, der demokratische Institutionen in dem Augenblick infrage stellt, in dem dieser brutalstmögliche Aufklärer mit ernsthafter Aufklärung bedroht wird. Sie haben sogar Angst davor, dass der Maßstab dieser Aufklärung, nämlich die guten Sitten, erhalten bleibt. Schaffen Sie heute Klarheit! Stimmen Sie zu, die Prüfung dieser Fragen vonseiten des Bundestages durch einen Wissenschaftler begleiten zu lassen! Ich appelliere an den hessischen Ministerpräsidenten, Roland „Pattex“ Koch, der an seinem Sessel klebt, endlich dem Ratschlag des Herrn Laurenz Meyer, den Sie ja ganz gut kennen, vom 16. Februar nachzukommen; dies ist in einer Presseerklärung der nordrhein-westfälischen CDU nachzulesen. Auch Meyer hält einen Rückzug des hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch offenbar für unvermeidlich. Ehrlichkeit gilt für alle, sagt er. Kochs Glaubwürdigkeit sei beschädigt. - Lassen Sie uns dazu beitragen, dass in Hessen wieder vernünftige Verhältnisse einkehren! Danke schön. ({20}) - Die Wahrheit ist für Sie immer peinlich; das weiß ich.

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Herr Kollege, den Ausdruck „geistiger Brandstifter“ halte ich für nicht sehr parlamentarisch. ({0}) Ich erteile Herrn Dr. Freiherr von Stetten, CDU/CSUFraktion, das Wort.

Dr. Wolfgang Stetten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entgleisungen des Kollegen Hartenbach verdeutlichen die Hektik und die Unsicherheit der SPD. ({0}) Die CDU/CSU und mit ihr die F.D.P. haben aus guten Gründen und wohl überlegt beantragt, dass der Deutsche Bundestag zu der hessischen Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abgibt, und zwar, um sich aus diesem Rechtsstreit herauszuhalten, weil sonst der vom Bundestag zu beauftragende Vertreter zu einem vernichtenden Urteil über Art. 78 Abs. 2 und 3 der hessischen Verfassung in Verbindung mit Einzelbestimmungen des hessischen Wahlprüfungsgesetzes kommen müsste. So fürchterlich verwunderlich wäre eine solch negative Stellungnahme dieses Vertreters schon deshalb nicht, weil die hessische Verfassung vom 1. Dezember 1946 stammt und Bestimmungen enthält, die nach dem Grundgesetz aus dem Jahre 1949 verfassungswidrig sind. So sind dort unter anderem das Verbot des Streiks und - man höre und staune - die Todesstrafe festgeschrieben. Es ist also an der Zeit, auch andere Artikel zu überprüfen. Auch das Wahlprüfungsgesetz vom 5. August 1948 ({1}) - nein, die Todesstrafe steht noch in der hessischen Verfassung; wenn Sie es nachlesen wollen: Art. 21 - entstammt einer Zeit, in der es noch keine gefestigte Rechtsordnung in den Ländern gab, weil die Bundesrepublik Deutschland noch gar nicht existierte und somit das Grundgesetz noch nicht in Kraft war. Nun ist es eine ureigen hessische Angelegenheit, ihre Verfassung und ihre Gesetze auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu ändern. Die CDU/CSU hält es daher mit Rücksicht auf das föderale System und die Grundsätze guter Bund-LänderBeziehungen für unnötig und überflüssig, zumindest aber für entbehrlich, eine Stellungnahme zum verfassungsgerichtlichen Streit abzugeben. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen will etwas anderes - welcher Teufel Sie geritten hat, weiß ich nicht, Herr Hartenbach -, ({2}) sodass wir auf die Einzelheiten des Wahlprüfungssystems und -verfahrens eingehen müssen. Etwas grob ausgedrückt, deutet dieses System auf eine abenteuerliche Rechtsprechung hin. Da soll ein Gericht, das laut Hessischem Staatsgerichtshof eigentlich kein Gericht ist, einen Beschluss fassen oder ein Urteil fällen, das sofort rechtskräftig ist und somit mindestens der Rechtsstaatsgarantie des Grundgesetzes widerspricht und mit dem alle rechtsstaatlichen Besetzungs- und Befangenheitsregeln außer Kraft gesetzt werden. ({3}) Dies ist wie im finsteren Mittelalter, als die Richter von Gottes Gnaden über sich selbst und eigene Angelegenheiten urteilten. ({4}) Als politisches Schmierentheater wäre das alles ja noch zu ertragen, wenn nicht - das ist das Besondere daran die höchsten Richter Hessens, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Bernhard Heitsch, und die Präsidentin des Oberlandesgerichtes Frankfurt, Brigitte Tilmann beide aktive Wahlkämpfer, direkt oder indirekt, für die SPD -, über die Nichtigkeit der von der CDU gewonnenen Wahl mit entscheiden würden. Damit fügen sie der Justiz und dem Ansehen der Richter schweren Schaden zu. Schon normaler Anstand und Sitte, erst recht die Selbstbeurteilung als Richter gebieten diesen beiden Präsidenten, sich als befangen abzulehnen, wenn sie darüber entscheiden, ob die Wahl wegen gegen die guten Sitten verstoßender Handlungen gewonnen wurde. Gemeint ist der Aufruf der CDU „Ja zur Integration - Nein zur doppelten Staatsbürgerschaft“, der zu Millionen Unterschriften führte, die angeblich nur deswegen gesammelt werden konnten, weil die Aktion mit unzulässigen Geldmitteln finanziert wurde. Beide Richter haben - im Übrigen unter Umständen schon entgegen dem Gebot der richterlichen Zurückhaltung in öffentlichen und politischen Angelegenheiten - in den Landtagswahlkampf bzw. den gleichzeitig stattfindenden Bürgermeisterwahlkampf in Darmstadt durch öffentliche Anzeigen mit Namen, zum Teil sogar mit Titel, eingegriffen. ({5}) Schon im Vorfeld haben sie praktisch ihre Entscheidung getroffen und wollen diese nunmehr, allen rechtlichen Gepflogenheiten zum Trotz, durch eine pseudogerichtliche Entscheidung untermauern. Dies, lieber Herr Hartenbach, ist viel eher sittenwidrig als der Wahlkampf der CDU. ({6}) Die Richter nutzen nicht einmal die Chance, durch Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dieser Parteienverstrickung herauszukommen. Im Gegenteil: Unter abenteuerlicher Interpretation einer Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 20. Juli 1988 - fast ein Jahr vor der bewussten Hessenwahl - wird der Berichterstatter angespornt, das Verfahren „zügig fortzusetzen“. So besteht die Gefahr, dass ein angeblich nicht existierendes Gericht mit befangenen „Entscheidungsträgern“ im Schweinsgalopp eine angeblich nicht aufschiebbare Entscheidung trifft, einzig und allein um die Partei zu treffen, die durch ihren Wahlsieg den Ministerpräsident der SPD, Eichel, aus dem Sattel gehoben hat. Dabei will man natürlich auch die ungeliebte Regierung Koch und den Koalitionspartner F.D.P. treffen, wohlwissend, dass auch eine rechtswidrige und unwirksame Entscheidung Stimmung macht. Sie wird nicht halten. Aber zunächst einmal ist das Parlament ausgehebelt und die SPD wird ihr politisches Süppchen daraus kochen. Im Übrigen sind auch die drei Abgeordneten des Hessischen Landtages Stefan Grüttner, Jörg-Uwe Hahn und Manfred Schaub unter Umständen wegen Befangenheit zur Entscheidung nicht befugt - wenn es denn ein Gericht und kein Ausschuss ist -, weil sie positiv oder negativ von der Auflösung des Landtages betroffen sind. Nicht nachzuvollziehen ist insoweit auch die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs, dass die anderen 107 Abgeordneten des Hessischen Landtages, über die in diesem Wahlprüfungsverfahren mitentschieden wird, kein Beteiligungsrecht haben. Auch dies widerspricht dem allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Beteiligungsund Beitrittsgedanken und dem allgemeinen Gedanken auf rechtliches Gehör. Aus all diesen rein formalen juristischen Gründen ist eine eventuell ergehende Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts nichtig. Aber auch aus materiell-rechtlichen Gründen kann die bereits angekündigte Entscheidung keinen Bestand haben. Nur mit bedingungslosen, blinden Parteischeuklappen von SPD-Parteigenossen kann der Wahlkampf der CDU als „sittenwidrig“ bezeichnet werden. Es ist geradezu lachhaft, wenn die milliardenschwere SPD der CDU unlautere Machenschaften vorwirft, weil diese unter Umständen im Wahlkampf eigene Gelder aus der Schweiz genutzt und damit für die SPD einen Wettbewerbsnachteil im Wahlkampf geschaffen habe. ({7}) - Herr Hartenbach, hören Sie doch einmal zu. Schlagworte wie „mit Millionen aus der Schweiz die Wahl verfälscht“ brechen doch schlichtweg in sich zusammen, wenn die Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Die CDU hat im Wahlkampf 4 Millionen DM ausgegeben und die ach so wettbewerbsbenachteiligte SPD 6 Millionen DM, also 50 Prozent mehr. (Alfred Hartenbach [SPD]: Der Rest ist ja nicht aufgeführt! Das war ja Schwarzgeld! Wer hat hier versucht, den Wahlkampf mit Millionengeldern zu gewinnen? ({8}) Das war doch die SPD und nicht die CDU. ({9}) Weil all das, was ich gesagt habe, der juristische Kollege Hans Meyer - es ist nicht unser Kollege Professor Jürgen Meyer -, sofern er denn vom Bundestag beauftragt wird, eine Stellungnahme abzugeben, auch niederschreiben muss - ({10}) - Nicht Jürgen Meyer, Hans Meyer. Das habe ich deutlich gesagt. ({11}) - Lieber Kollege Hartenbach, ich habe gesagt: Der juristische Kollege Professor Hans Meyer, nicht unser Kollege Jürgen Meyer. Sie sollten ein bisschen zuhören, lieber Herr Kollege. Das wäre ganz gut. ({12}) Er muss das auch niederschreiben. Er wird das sicherlich in wohlgesetzten Worten wesentlich ausführlicher tun als ich. Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD und den Grünen, die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses abzulehnen. Wir von der CDU/CSU waren und sind der Meinung, dass sich der Deutsche Bundestag aus dieser rein hessischen SPD-Justizaffäre heraushalten sollte und dass das Bundesverfassungsgericht von sich aus ohne Stellungnahme des Bundestages entscheiden sollte. Das Bundesverfassungsgericht ist dazu berufen, nicht wir. ({13}) Es entspricht auch den langjährigen Gepflogenheiten dieses Hauses, sich nicht in Angelegenheiten der Länder einzumischen. Sie, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, hätten die heutige peinliche kontroverse Auseinandersetzung, die dem Ansehen der Justiz nicht dient, vermeiden können, wenn Sie weise nach dieser Devise gehandelt hätten. ({14}) Wir lehnen die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses daher nachdrücklich ab und werden ganz auf das Bundesverfassungsgericht vertrauen. Danke schön. ({15})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich erteile das Wort dem Kollegen Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ist es ja schon einmal erfreulich, dass nun auch vonseiten der CDU klargestellt wurde, dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bisher noch nicht entschieden hat, dass die Wahl in Hessen illegal gewesen sei und deswegen wiederholt werden müsse. Vielmehr geht es lediglich darum, dass der Rechtsausschuss eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages zu der Normenkontrollklage des Landes Hessen gegen die hessische Verfassung für richtig hält. Wir wollen nichts anderes, als dass eine Stellungnahme dazu abgegeben wird. Es geht noch gar nicht darum, was in der Stellungnahme drinstehen wird. Dass Sie sich so dagegen wehren, muss ganz andere Gründe haben. ({0}) Auf diese Gründe komme ich jetzt zu sprechen: Erstens ist es keineswegs so, dass über dem hessischen Wahlprüfungsgericht nur der liebe Gott steht, sondern dazwischen sitzen noch die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Darauf können Sie sich verlassen. Jede andere Behauptung wäre unrichtig. ({1}) Zweitens wollen wir gerne an den Maßstäben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nicht an der hessischen Verfassung, messen lassen, ob es - darauf wurde ja bereits hingewiesen - gegen die guten Sitten verstößt, wenn eine im Bundestag vertretene Partei Millionen in die Schweiz verschiebt und dann, um diese Verschiebungsaktion und vor allen Dingen die Rückführung dieser Gelder zu verdecken, jüdische Vermächtnisse erfindet. ({2}) Ob hier ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, soll am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gemessen werden. Weiterhin soll festgestellt werden, ob der Rücktransfer dieser in die Schweiz verschobenen Millionen Einfluss auf die letzte Wahl zum Hessischen Landtag gehabt hat. Es sind Gelder in die Schweiz geflossen, es sind Gelder zurückgeflossen, davon sind Gelder in den hessischen Wahlkampf gegeben worden, und mit den Geldern aus der Schweiz wurde unter anderem die Zentrale der hessischen CDU in Wiesbaden, die dann auch Wahlkampfzentrale war, gekauft. ({3}) Wir wollen nun feststellen, ob das gegen die guten Sitten verstößt. Wenn das gegen die guten Sitten in diesem Lande verstößt und dieser Verstoß gegen die guten Sitten ursächlich das Wahlergebnis beeinflusst hat, stellt sich die Frage, ob es mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, wenn man das Ergebnis einer solchen Wahl für ungültig erklärt und die Wahl wiederholen lässt. Darum geht es. ({4}) Drittens geht es um das, was der Kollege Geis im Rechtsausschuss von sich gegeben hat. ({5}) - Doch, ich war da. - Er äußerte dort nämlich Bedenken, ob die Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts in Hessen in dieser Sache urteilen können, da sie einer Partei angehören. ({6}) In diesem Punkt äußerte er Bedenken. Ich kann dazu nur sagen: Wenn Sie diese Kriterien anwenden, müssen Sie sehr, sehr vorsichtig sein, weil Sie dann sogar Probleme mit den Urteilen der Richter des Bundesverfassungsgerichts haben müssten. ({7}) Wenn ich mich recht erinnere, waren auch maßgebliche Richter und Präsidenten dieses Gerichts vor ihrer Tätigkeit im Bundesverfassungsgericht in politischen Parteien aktiv, die sie dann für diese Ämter nominiert haben. Das heißt, auch der Teil der Normenkontrollklage, der sich dagegen wendet, dass diese Richter urteilen dürften, obwohl sie nach dem hessischen Gesetz in dieses Wahlprüfungsgericht bestellt wurden, ist bedenkenswert. Wir wollen doch nur, dass der Deutsche Bundestag, beispielsweise nach Diskussionen im Rechtsausschuss, dazu eine Stellungnahme abgibt. Viertens. Warum haben es die Hessische Landesregierung, die hessische CDU und die Bundes-CDU über all die Jahrzehnte eigentlich nicht vermocht, die ganze Kritik, die man jetzt, auch in dem Schriftsatz, wortreich übt, vorzutragen? Warum ist man bei bisherigen Entscheidungen dieses Wahlprüfungsgerichts immer davon ausgegangen, dass sie zutreffend, richtig und zu befolgen sind? Nur weil die Entscheidungen Ihnen gefallen haben? Sie können doch die Quasirechtsprechung dieses Wahlprüfungsgerichts ({8}) - Rechtsprechung im eigentlichen Sinne ist es ja nicht nicht vom Ergebnis abhängig machen, nur weil in diesem Fall die Gültigkeit der hessischen Landtagswahl auf dem Spiel steht und weil Sie wissen, dass in dem Verfahren des Wahlprüfungsgerichts all das gegen die guten Sitten Verstoßende, das die hessische CDU angerichtet hat, ans Tageslicht kommt und auch überregional immer wieder von Neuem diskutiert wird. ({9}) Wir wollen, dass diese eminenten Verstöße gegen die guten Sitten in diesem Land auf die Tagesordnung kommen. Damit soll sich auch der Deutsche Bundestag beschäftigen und er soll eine Stellungnahme dazu abgeben. ({10}) Damit würden dem Bundesverfassungsgericht zusätzliche Anhaltspunkte gegeben, über diese Verfassungsklage gerecht zu entscheiden. ({11}) Wir sind dafür, der Empfehlung des Rechtsausschusses zu folgen und eine Stellungnahme des Bundestages herbeizuführen. Wir hoffen, dass Sie sich an der Ausarbeitung dieser Stellungnahme beteiligen. ({12})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Zu einer Kurzintervention gebe ich dem Kollegen Geis das Wort.

Norbert Geis (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000651, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Verfassungsklage der hessischen Regierung geht es allein um ein landesrechtliches Problem. Es geht nicht um die Frage, ob die Wahl sittenwidrig ist oder nicht. Vielmehr geht es allein darum, ob ein solches Wahlprüfungsgericht, das sich aus drei Landtagsabgeordneten und zwei unabhängigen Richtern zusammensetzt, in der Lage ist, einen Entscheid zu treffen, ob das Ergebnis einer Wahl weit mehr als ein Jahr nach dem Wahltag Gültigkeit besitzt. Wir meinen, dass wir diese Frage nicht zum Gegenstand einer Stellungnahme des Bundestages machen sollten, da es sich um eine landesrechtliche Regelung handelt, über die allein das Bundesverfassungsgericht urteilen sollte. Wir sehen hinter dieser Beschlussempfehlung einen politischen Zweck: Sie wollen natürlich alles auf die Spitze treiben, was man auf die Spitze treiben kann. Sie sind aber meiner Meinung nach auf dem Holzweg. Um Ihr Ziel zu erreichen, ist diese Stellungnahme kein geeignetes Instrument. ({0})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Wollen Sie antworten, Herr Kollege Ströbele? - Nein. Dann erteile ich dem Kollegen Jörg van Essen, F.D.P.-Fraktion, das Wort.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Hartenbach hat sich in seinen umfassenden Ausführungen nahezu mit der gesamten hessischen Landespolitik befasst, nur nicht mit der Frage, über die wir heute zu entscheiden haben. ({0}) Wir haben heute darüber zu entscheiden, ob der Bundestag in diesem Verfassungsstreitverfahren eine Stellungnahme abgeben soll. Nur wenn die Argumente so schwach wie in der Rede des Kollegen Hartenbach sind, weicht man so deutlich aus. ({1}) Der Sachverhalt lässt sich ganz kurz und ganz klar darstellen: Hessen ist das einzige Bundesland, in dem es ein Wahlprüfungsgericht gibt. Das ist angerufen worden. ({2}) Das zu tun ist das gute Recht derjenigen, die diesen Schritt getan haben. ({3}) Das wird vom Bundestag nicht zu kritisieren sein; denn darüber hat man woanders zu entscheiden. ({4}) Die Institution des Wahlprüfungsgerichtes ist aber zu hinterfragen. Auch in der Debatte hier ist deutlich geworden: Es ist doch seltsam, dass Politiker, die offensichtlich nicht unabhängig sein können, plötzlich einen Richterstatus innehaben und auch noch in einer Frage entscheiden müssen, die sie selbst betrifft. ({5}) Es geht nämlich darum, ob der Landtag gegebenenfalls aufgelöst wird und neu gewählt werden muss. Das ist eine Frage, die doch der Prüfung unterzogen werden kann und muss. ({6}) Sie kann vor allen Dingen deshalb einer Prüfung unterzogen werden, weil die unabhängigen Richter da sogar die Minderheit bilden: Sie sind nur zwei, während die anderen, die Politiker, die Mehrheit bilden. Das ist ein Vorgang, den man nur in Hessen kennt. Deshalb kann ich überhaupt nicht erkennen, wieso uns das hier im Bundestag beschäftigen sollte und warum wir uns in irgendeiner Weise an dem Verfahren beteiligen sollten. Es ist doch seltsam: Bei einem anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem es um einige Regelungen der Länder hinsichtlich der Besoldung von Funktionsträgern in den Fraktionen ging, haben wir gesagt: Wir beteiligen uns nicht, weil das spezielle Länderregelungen sind. ({7}) Jetzt geht es wieder um Länderregelungen und plötzlich soll ein Professor mit einem Gutachten beauftragt werden. Wir als F.D.P. sagen dazu ein klares Nein, weil wir nicht erkennen können, dass das Bundesverfassungsgericht dadurch eine breitere Erkenntnismöglichkeit hat. Ich denke, wir haben auch immer eine Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler. Wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt und wir auch gar keine eigenen Rechte haben, die verletzt sein können, dann haben wir die Verpflichtung, Steuergelder nicht auszugeben. ({8}) Das ist für uns ein entscheidender Gesichtspunkt. Deshalb sagen wir Nein dazu, dass hier ein Professor mit einem Gutachten beauftragt werden soll. Herzlichen Dank. ({9})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Jetzt erteile ich das Wort der Kollegin Dr. Evelyn Kenzler, PDS-Fraktion.

Dr. Evelyn Kenzler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003159, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bekannte Sprichwort „Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte“ stimmt zwar oft, aber nicht immer. Nachdem diese Frage bereits ausführlich im Rechtsausschuss selbst besprochen wurde und die gegensätzlichen Standpunkte des Für und Wider ausgetauscht wurden - einschließlich der dazugehörigen Fingerhakeleien unter den Obleuten -, hält sich meine Freude über den heutigen Debattenpunkt sehr in Grenzen. Ich halte die Aufblähung zu einem halbstündigen Debattenpunkt schlicht für überflüssig. Die gegensätzlichen Meinungen hierzu sind ausgetauscht. Eine Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ohne Aussprache hätte es auch getan. Ich stelle damit nicht die Bedeutung dieser Streitsache für das Land Hessen, einschließlich seines Wahlprüfungsgerichts, in Abrede. Auch wenn die CDU-geführte hessische Landesregierung ihr Normenkontrollbedürfnis im Hinblick auf Art. 78 der Landesverfassung reichlich spät entdeckt, und zwar justament in dem Augenblick, in dem sich die Bestimmung gegen sie selbst richten könnte, hat sie dennoch selbstverständlich das Recht, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Allerdings ist diese späte Besinnung politisch nicht gerade glaubwürdig. Aber darum geht es wohl in Hessen schon seit längerer Zeit nicht mehr. ({0}) Davon unabhängig kann dieser Schritt allerdings sogar zu einer größeren Rechtsklarheit und damit auch zu einer politischen Entlastung für das Wahlprüfungsgericht führen, da die gesamte Debatte aufgrund der Spendenaffäre extrem parteipolitisch überlagert und emotionsgeladen ist. Auch wenn die hessische Finanzaffäre nach wie vor sehr schlagzeilenträchtig ist und ihre Akteure offensichtlich nichts unversucht lassen, damit dieser Zustand noch lange anhält, geht es heute allein um die Frage, ob der Bundestag zu dieser Streitsache eine Stellungnahme abgeben soll oder nicht. Dies hätte allerdings auch gut und gerne ohne Debatte entschieden werden können. Nachdem sich meine Fraktion im Rechtsausschuss zunächst der Stimme enthalten hat, werden wir jetzt der Beschlussempfehlung nach nochmaliger Prüfung zustimmen. Da der Bundestag durch dieses Normenkontrollverfahren in mehrfacher Hinsicht tangiert ist und auch ein bundespolitisches Interesse zu bejahen ist und da die Arbeitsergebnisse des Untersuchungsausschusses Einfluss auf das Wahlprüfungsverfahren in Hessen haben können, halte ich eine Stellungnahme für sachgerecht, zumal der entscheidende Senat offensichtlich auch Wert darauf legt. Sowohl der Streitanlass - der Einsatz verschleierten Auslandsvermögens im hessischen Wahlkampf durch die CDU - als auch die kleinliche und peinliche Weiterführung der parteipolitischen Auseinandersetzung um eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht zeugen jedoch nicht von hoher Streitkultur. Die CDU würde an dieser Stelle wohl von „Leitkultur“ sprechen. Aber keine Angst: Wenn nach der Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts in Hessen das politische Chaos ausbrechen sollte, dann wird das Bundesverfassungsgericht es wieder einmal richten müssen. ({1})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht, Drucksache 14/4354. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ({0}) - Drucksachen 14/4371, 14/4409 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({1}) Ausschuss für Gesundheit Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen mögen sich bitte entscheiden, ob sie herausgehen oder sich hinsetzen wollen; stehen bleiben geht nicht. - Das ist an sich ein interessantes Thema. Sie können ruhig hier bleiben. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Bundesminister Walter Riester.

Walter Riester (Minister:in)

Politiker ID: 11003616

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Völlig zutreffend sagte die Präsidentin, dass es um ein sehr wichtiges Thema geht, wichtig vor allem für mehrere Millionen arbeitslose Menschen. Es geht um die Behandlung der Einmalzahlungen. Es geht darüber hinaus um die Verlängerung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und die Fortsetzung der Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Ich komme zuerst zum Komplex der Einmalzahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juni dieses Jahres verlangt, die Fehler der alten Regierung in dieser Frage zu korrigieren. Schon 1995 - ich erinnere daran hat das Bundesverfassungsgericht in einem Richterspruch dargelegt, dass Einmalzahlungen dort einbezogen werden müssen, wo Lohnersatzleistungen erfolgen. Dieser Richterspruch ist ignoriert worden. ({0}) Das Bundesverfassungsgericht erklärt zu dieser „Glanztat“ - ich zitiere -: Für die vom Gesetzgeber vorgenommene Einschätzung der künftigen Entwicklung der Lohnersatzleistungen waren schon zum Zeitpunkt der Gesetzgebungsberatung keine hinreichenden Anhaltspunkte gegeben. ({1}) Doch nicht die Verursacher, sondern die Betroffenen hatten diese unsoziale Politik auszubaden. Unsere Aufgabe ist es jetzt, diese Altlasten abzutragen. Ich sage Ihnen: Das ist finanziell kein Pappenstiel. Die Mehrkosten, die der Bundesanstalt für Arbeit entstehen, betragen in diesem Jahr rund 2,4 Milliarden DM, im nächsten Jahr 3,7 Milliarden DM und in den Folgejahren rund 3 Milliarden DM. ({2}) Angesichts dieser Ausgabenlasten ist klar: Eine rückwirkende volle Erstattung aller Leistungsansprüche ist leider nicht möglich. Das wären 18 Milliarden DM allein bei den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gewesen, für die natürlich keine Rücklagen gebildet wurden. ({3}) Wenn nun - mir ist das gerade heute in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz passiert - gerade von der Union die Forderung kommt, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzusenken, dann muss ich Ihnen sagen: Wären dafür Rücklagen gebildet worden - Sie müssen es nur einmal hochrechnen -, dann könnten wir heute über eine Absenkung von 0,25 Prozentpunkten sprechen. Ich würde das gerne machen, aber wir können es nicht. Wir müssen Altlasten abtragen. ({4}) Wie erfüllen wir nun das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes? Uns geht es vor allem darum, dass die Betroffenen - oder jetzt auch Begünstigten - möglichst schnell unbürokratisch zu ihren Leistungen kommen. Deswegen werden wir in diesem Jahr eine Pauschalierung von 10 Prozent vornehmen, genau wie es das Bundesverfassungsgericht empfohlen hat. Diese 10 Prozent - das sagte ich Ihnen - sind 2,4 Milliarden DM in diesem Jahr; ab dem nächsten Jahr werden wir die für neue Ansprüche Einmalzahlungen in die genaue Berechnung von Arbeitslosengeld und Krankengeld einbeziehen. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, mindestens drei arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern. In der Situation, in der wir uns befinden, ist es notwendig, die strukturbedingte Förderung von Arbeitnehmern im Rahmen von Kurzarbeit über das Jahr 2002 hinaus bis zum Ende des Jahres 2006 zu verlängern. Wir sind zweitens der Meinung, dass die Strukturanpassungsmaßnahmen über den gleichen Zeitraum hin verlängert werden müssen. Wir sind zum Dritten der Auffassung, dass die Sonderregelungen zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern, nach denen ein Lohnkostenzuschuss bis zu 100 Prozent gezahlt werden kann, vor dem Hintergrund der Situation über das Jahr 2002 hinaus verlängert werden müssen. Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, ist die Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Wir sind in der günstigen Lage, dass aufgrund der Maßnahmen, die wir ergriffen haben, aufgrund der ökonomischen Verbesserungen, aufgrund des Wachsens der Beschäftigungszahl um rund 1 Million innerhalb von zwei Jahren und aufgrund der Entlastungen der Bundesanstalt für Arbeit eine Situation auftritt, in der wir zwei arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus dem Haushalt des Bundes in den der Bundesanstalt für Arbeit überführen können. Es geht um die künftige Finanzierung des Sonderprogramms zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser und um die teilweise vom Bund getragenen Strukturanpassungsmaßnahmen für Arbeitslosenhilfebezieher. Beide Maßnahmen werden wir integrieren. Wir können das vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung, die nicht zuletzt am Ergebnis unserer Arbeit zu sehen ist. Darüber können wir uns freuen. Zusammenfassend geht es bei dem Gesetz einerseits um ein Wegräumen von Altlasten - das wird teuer, aber es muss gemacht werden - und andererseits um die Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die uns die Möglichkeit bieten, Arbeitslosigkeit weiterhin zu bekämpfen. ({5})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Als nächsten Redner erteile ich dem Kollegen Heinz Schemken, CDU/CSUFraktion, das Wort. ({0})

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, wenn es so ist, dass die Frage der Verfassungswidrigkeit für Sie einen so hohen Stellenwert hat, frage ich Sie ausdrücklich, warum Sie das Ganze nicht unmittelbar im Dezember 1998 geregelt haben. ({0}) Sie können ja nicht nur das Gute übernehmen; Sie übernehmen die laufenden Geschäfte einer Politik, die ja nicht erst 1998 begonnen hat. Es gibt gute und schlechte Dinge. Ich muss zugeben, dass das Bundesverfassungsgericht am 24. Mai 2000 entschieden hat. Es geht um die Berechnung der kurzfristigen beitragsbezogenen Lohnersatzleistungen; der Minister hat das schon dargestellt. Ich meine, dass wir diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil - so, aber dann auch wirklich wie der Minister die Verfassungssicherheit beschworen hat - in der Tat gerecht werden müssen. Das vorgesehene Gesetz wird diesem Anspruch nicht gerecht. ({1}) Die Regelung wird ihm deshalb nicht gerecht, weil in Zukunft nicht nur die Belastungen zu bewältigen sind, sondern weil das bürokratische Verfahren dazu führt, dass das Ganze nicht nur für die Sozialversicherungsträger und für die Betriebe, sondern auch für die Beitragszahler verkompliziert wird. Deshalb sind wir der Meinung, dass es dem Verfassungsanspruch nicht gerecht werden kann, wenn man diejenigen, die den Einspruch eingelegt haben, nach dem 21. Juni 2000 anders bemisst als die Übrigen, die erst zum späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Wir sind der Meinung, wenn wir vor dem Hintergrund der 10 Prozent dies regeln wollen, muss das auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Die Änderung sollte daher eingeführt werden, auch wenn es keine Beanstandungen gab. Darauf werden wir achten. Nach dem jetzt vorgelegten Regelungsentwurf sind gerichtliche Klagen bereits vorprogrammiert, und ich will dazu als Zeugen den Ihnen nicht ganz fremden Deutschen Gewerkschaftsbund aufrufen. Er hat Ihnen ja dazu verholfen, dass Sie seit 1998 Mehrheiten haben und dieses Problem nunmehr regeln können. Der Gewerkschaftsbund hat Betroffenen, die Musterprozesse anstrengen wollen, bereits seine Hilfe zugesagt. Sie werden sicherlich nicht dagegen sein, dass der DGB sein soziales Empfinden äußert und die Regierung dadurch in Schwierigkeiten bringt. ({2}) Wir sind übrigens der Meinung - das gilt sowohl für die Krankenkassen als auch für die Arbeitslosenversicherung -, dass Sie die Geldbeträge, die Sie im Zuge der Neuregelung aufwenden müssen, den Arbeitslosenhilfeempfängern im Rahmen der Reform der Rentenversicherung bereits genommen haben. Hier kürzen Sie bei der Bemessung der Rente und treffen damit mit den Empfängern von Arbeitslosenhilfe die ganz Schwachen, die erst später merken werden, dass in ihre späteren Rentenansprüche eingegriffen wurde. ({3}) Ich halte es deswegen für richtig, dass wir bei solchen Schuldzuweisungen sehr moderat verfahren. Auch wir haben schon - wir haben 1983 eine SPD-Regierung abgelöst, und dazu könnte ich Ihnen manches sagen - verfassungswidrige Gesetze geändert, die Sie beschlossen hatten. ({4}) Das kommt ja alles wieder; dann sind wir auch in der Verlegenheit, etwas neu regeln zu müssen. Ich fordere Sie also auf, die notwendigen Änderungen ordentlich durchzuführen. Darum geht es letztlich. Sie wissen, ich bin sehr moderat und nehme niemanden persönlich in die Pflicht. Aber diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, weil ihnen verschiedene Spitzenverbände und Sozialpartner erklärten, Widersprüche seien nicht notwendig, weil eine mögliche Änderung bei einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alle Betroffenen gelten würde, würden durch Ihr jetziges Vorhaben in ihrem Vertrauen enttäuscht. ({5}) Hierbei sind diejenigen im Wort, die das damals erklärt haben. Die Zusicherung, die Leistung nachträglich zu gewähren, basiert übrigens auch auf der SGB-Vorschrift des § 44 und muss deshalb eingelöst werden. Die rückwirkende Geltung für die Betroffenen wird uns in den weiteren Beratungen beschäftigen. Wir sind auch bereit, daran mitzuwirken, weil wir die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts voll und ganz teilen. Wir fordern eine wasserdichte Lösung ein, weil wir das Thema zur Zufriedenheit aller lösen wollen. Sonst handeln wir uns nur noch einmal Ärger ein. ({6}) Insofern ist eine Regelung auch für diejenigen zu treffen, die damals keine Rechtsmittel ergriffen haben. Nur das ist korrekt und glaubwürdig. Hinsichtlich der Einmalzahlung, der Beitragserhebung und der Beitragsbemessungsgrenze stellen wir fest, dass das Problem nicht nur für diejenigen besteht, deren Jahresentgelt teilweise über der Bemessungsgrenze liegt, sondern auch diejenigen trifft, deren Jahresentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ich sage noch einmal: Wir sind bereit, an einer Änderung mitzuwirken. Wir sind dazu aber nur dann bereit, wenn den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts voll und ganz gefolgt wird. Wir werden in den weiteren Beratungen im Ausschuss und im Plenum ausreichend Gelegenheit haben, unsere Vorstellungen einzubringen. Wir hoffen, dass wir damit dem hohen Anspruch, der soeben von Herrn Minister Riester postuliert wurde, gerecht werden und auf diese Weise das Versprechen einlösen können, das die Träger der Krankenversicherungen und die Regierungsvertreter den betroffenen Versicherten gegeben haben. In diesem Sinne wünschen wir uns eine gemeinsame Regelung. Schönen Dank. ({7})

Anke Fuchs (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000611

Nun hat das Wort die Kollegin Thea Dückert, Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Schemken, es ist interessant anzuschauen, welche Pirouetten Sie hier vorführen. ({0}) Sie haben gerade an die Adresse des Ministers gesagt, dass wir, wenn uns die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung der Einmalzahlungen von Anfang an bewusst gewesen wäre, direkt nach der Regierungsübernahme im Jahre 1998 hätten handeln müssen. Herr Schemken, ich möchte Ihnen mit Konfuzius sagen: Gehen Sie nie durch eine Glastüre, wenn sie geschlossen ist. Sie müssen sich fragen lassen, warum Sie nicht schon 1995 gehandelt haben, als Sie an der Regierung waren und Ihnen das Bundesverfassungsgericht verfassungswidriges Handeln bescheinigt hat. Wie viel ist Ihnen, Herr Schemken, verfassungsmäßiges Handeln eigentlich wert? ({1}) Wir müssen jetzt eine sozial fragwürdige und ungerechte Hinterlassenschaft der alten Bundesregierung - das ist uns vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil verbrieft aufgegeben worden - beseitigen. Es ist selbstverständlich, dass den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechende Leistungen gegenübergestellt werden müssen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nichts anderes als eine zweite, späte Ohrfeige für die alte Bundesregierung. ({2}) Einmalzahlungen müssen bei den Arbeitslosengeld-, Krankengeld- und Übergangsgeldberechnungen berücksichtigt werden. Die jetzige Bundesregierung wird schneller tätig, als es das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat. Bereits ab Juni dieses Jahres gibt es Übergangsregelungen, die eine pauschalierte Anhebung des Arbeitslosengeldes, des Krankengeldes und des Übergangsgeldes vorsehen. Wir haben also direkt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dafür gesorgt, dass die Gelder in die Taschen der betroffenen Versicherten fließen. Schneller kann man nicht reagieren! Ab dem 1. Januar 2001 werden dem Weihnachtsgeld und anderen Einmalzahlungen entsprechende Versicherungsleistungen gegenübergestellt. Dies ist sozialer, als bei den Beiträgen anzusetzen, wie das beispielsweise die F.D.P.-Fraktion vorschlägt; denn der Ansatz bei den Beiträgen würde einmal mehr zu einer Aushöhlung unserer sozialen Sicherungssysteme führen. Nur mit der Sicherung der Beitragseinnahmen für die sozialen Sicherungssysteme kann gewährleistet werden, dass das Arbeitslosengeld und das Krankengeld in angemessener Höhe gezahlt werden können und dass die Beiträge stabil bleiben. ({3}) - Ich glaube Ihnen, Herr Niebel, dass Ihre Fraktion das für Quatsch hält. Gerade an dieser Stelle wird deutlich, dass der Weg der Bundesregierung richtig ist, die Beitragssatzstabilität nicht durch Einschränkung der Leistungen zu sichern, sondern - so wie wir das machen - durch einen vernünftigen Konsolidierungskurs und einen vernünftigen wirtschaftspolitischen Kurs die Arbeitsmarktpolitik voranzubringen, die Arbeitslosigkeit zu verringern und dadurch Spielräume für Beitragsentlastungen zu schaffen. Das geschieht übrigens auch durch die Ökosteuer. ({4}) - Herr Niebel, Sie werden später reden. Dann werden Sie uns Ihre Vorstellungen erklären. ({5}) - Ich habe längst verstanden, dass Sie hier einmal mehr einen unsozialen Vorschlag gemacht haben. Das haben Sie schon öfter getan. Es ist nie versprochen worden - auch nicht von den Krankenkassen; das ist falsch dargestellt worden -, Leistungen rückwirkend zu gewähren. Die Krankenkassen haben lediglich vorgeschlagen, rückwirkend allen Beziehern von Krankengeld eine Nachzahlung zukommen zu lassen. Das würde - das entspricht auch dem, was Sie gefordert haben - alleine für die Krankenkassen eine zusätzliche Belastung von mehr als 15 Milliarden DM bedeuten. Wenn wir das zuließen, würde das bedeuten, dass wir die Kosten, die entstehen würden, wenn wir Ihre Hinterlassenschaft und die Folgen Ihres unsozialen Handelns aus den letzten Jahren beseitigen wollten, über Beitragserhöhungen auf die heutigen Beitragszahler überwälzen würden. Das wäre überhaupt nicht im Sinne der Solidargemeinschaft. Deswegen wollen wir das auch nicht. ({6}) Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, in dem vorliegenden Gesetzentwurf - er enthält ja vieles - ist die Senkung der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitslosenhilfeempfängern auf 58 Prozent. Ich gebe hier freimütig zu - wir treten ja noch in die Gesetzesverhandlungen ein -, dass uns die im letzten Jahr erfolgte Absenkung der Bemessungsgrundlage für Arbeitslosenhilfeempfänger in Bezug auf die Rentenversicherung und die in diesem Jahr erfolgte Absenkung in Bezug auf die Krankenversicherung aus sozialpolitischer Sicht wirklich erhebliche Bauchschmerzen machen und weh tun. ({7}) Ich muss aber, was die Krankenkassen anbelangt, hinzufügen, dass keine Leistungseinschränkungen für die Versicherten eintreten werden. ({8}) - Mit Verschwendung hat das überhaupt nichts zu tun, wie Herr Niebel von der F.D.P. immer wieder dazwischenruft, ({9}) sondern es hat etwas damit zu tun, dass wir die Gewährleistung von sozialen Leistungen sicherstellen müssen. Ein weiterer Punkt in unserem Gesetzespaket ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Strukturanpassungsmaßnahmen, des Kurzarbeitergeldes und der Sonderregelungen für die Teilzeitarbeit, beispielsweise bei ABM. Wir wissen alle, dass die Arbeitsmarktsituation gerade in den neuen Bundesländern immer noch nicht unseren Wünschen entspricht, dass sie schwierig ist. ({10}) Das ist ein Grund mehr, warum wir diese Maßnahmen fortführen müssen, genauso wie wir übrigens für die nächsten Jahre die Fortführung des JUMP-Programms festgeschrieben haben. ({11}) Die vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten für die Zukunft eine Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik und eine Entlastung des Arbeitsmarktes. Da geht es, Herr Niebel - an die denken Sie natürlich nie -, um die von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen, ({12}) denen wir weiterhin Brücken in den ersten Arbeitsmarkt bauen müssen. Dass Sie das nicht interessiert, haben wir schon hinlänglich erfahren. ({13}) Eine aktive Arbeitsmarktpolitik und eine Sicherung der sozialen Leistungen bei gleichzeitiger Stabilisierung der Beitragssätze, das ist der Ansatz unseres Konzeptes, ({14}) dem das Konzept der F.D.P. weit entfernt gegenübersteht. Das wird uns auch gleich vorgeführt werden. Wir jedenfalls werden mit diesem Gesetzentwurf die Altlasten der alten Bundesregierung beseitigen und weitere positive Schritte für die Arbeitsmarktpolitik vorbereiten. Danke schön. ({15})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Das Wort hat der Kollege Dirk Niebel, F.D.P.-Fraktion.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ach, Frau Dückert, Sie haben wieder einmal bewiesen - wie übrigens auch Ihre Vorredner -, dass einzig und allein die F.D.P., hier einen anderen Ansatz hat und nur sie den Menschen in diesem Land zutraut, in der Lage zu sein, mit ihrem Geld zu wirtschaften. ({0}) Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ohne Grund der Bundesregierung die Wahl gelassen, ob sie bei den Beiträgen oder ob sie bei den Leistungen ansetzen will. Die Bundesregierung weitet die Leistungen aus, statt den Menschen das Geld in ihren Taschen zu lassen. ({1}) Das ist das Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“. Man nimmt den Bürgerinnen und Bürgern ihr schwer verdientes Geld aus der linken Tasche, katalysiert es durch einen teuren Verwaltungsapparat und gibt es ihnen dann vorzugsweise zweckgebunden und um die Verwaltungskosten vermindert in die rechte Tasche wieder zurück. Das ist typisch deutsch. Der deutsche Michel mit seiner Schlafmütze wird von Vater Staat an der Hand durchs Leben geführt. Unser Ansatz ist ein anderer. ({2}) Die Menschen in diesem Land sind erwachsen und wissen am besten, was mit ihrem Geld anzufangen ist. ({3}) Sie hatten die Wahl zwischen geringeren Einnahmen auf der einen Seite und Mehrausgaben auf der anderen Seite. ({4}) ({5}) Kein einziger Leistungsempfänger hätte auch nur einen einzigen Pfennig weniger bekommen, wenn Sie die Einmalzahlungen beitragsneutral geregelt hätten. Auf der anderen Seite hätten Sie allerdings bei den Lohnzusatzkosten gespart. Sie hätten mehr Spielraum für die Schaffung von Arbeitsplätzen bekommen. Sie hätten die Möglichkeit geschaffen, durch mehr Beitragszahler - denn man schafft mehr Beschäftigung, wenn die Lohnnebenkosten geringer sind - noch mehr Beiträge einzunehmen und die gesamte Beitragszahlergemeinschaft zu entlasten. ({6}) Die Bundesanstalt für Arbeit hätte keine einzige Leistung einschränken müssen. Ihre Gegenargumente sind geradezu hanebüchen. Da wird jetzt tatsächlich erzählt, dass, wenn man die Berücksichtigung von Einmalzahlungen auf der Beitragsseite regeln würde, derzeitige Arbeitsentgelte möglicherweise in Einmalzahlungen umgewandelt werden müssten. ({7}) - So etwas Groteskes, liebe Kollegin, habe ich in diesem Hause noch nie gehört. Stattdessen weiten Sie die Leistungen immer weiter aus. Das kostet die gesetzlichen Krankenversicherungen allein durch die Nachzahlungen nur an diejenigen, die Klage oder Widerspruch eingelegt haben, 1,5 Milliarden DM, wobei die zukünftigen Mehrausgaben noch gar nicht berücksichtigt sind. Der Minister hat die Mehrkosten der Bundesanstalt für Arbeit berechnen lassen: Sie betragen in diesem Jahr 2,4 Milliarden DM und im nächsten Jahr 3,7 Milliarden DM. Herr Riester, angesichts dessen sagen Sie, diese Belastungen seien der Grund dafür, dass Sie die Beiträge nicht senken können! Wenn Sie auf der Beitragsseite einsparen würden, wären das allein bei der Bundesanstalt für Arbeit 0,25 Beitragspunkte weniger und wir hätten schon jetzt mehr Spielraum, neue Beschäftigung in diesem Land zu schaffen. ({8}) Sie wälzen, weil Sie, wie schon gesagt wurde, in diesen Gesetzentwurf unheimlich viel hineingestopft haben - zum Beispiel die Strukturanpassungsmaßnahmen oder das Jugendarbeitslosenprogramm JUMP -, Kosten vom Steuerzahler auf die Beitragszahler ab. Sie bereinigen Ihren eigenen Haushalt und nennen das auch noch hochtrabend „sparen“. Ich persönlich nenne das einen Griff in die Tasche der Menschen, die in diesem Land das Wirtschaftswachstum erarbeiten müssen. Darüber hinaus, Herr Riester - das sei Ihnen nachgesehen, weil Sie kein Bundestagsmandat haben -, entziehen Sie diese Leistungen dem Zugriff des Parlaments und dessen Kontrolle, indem Sie sie in die Selbstverwaltung der Bundesanstalt überführen. ({9}) Die Absenkung der Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitslosenhilfeempfängern verursacht bei den Krankenversicherungen pro Jahr 1,2 Milliarden DM Mindereinnahmen - und das angesichts der finanziellen Lage, in der sie sich derzeitig befinden. Sie aber vergießen Krokodilstränen, wenn Sie fordern, den Krankenkassen mehr Geld zukommen zu lassen. Das ist unredlich und unehrlich. Dies betrifft ebenso die Fristverlängerung für Strukturanpassungsmaßnahmen und die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis 2006 und die Sonderregelung von Teilzeit-ABM in den neuen Bundesländern bis 2002. Sie stellen wie immer, seit Sie regieren, die Weichen exakt in die falsche Richtung. Sie haben sich ein Ei gebastelt, an dem Sie jetzt eine ganze Zeit lang flickschustern, anstatt zu beginnen, dauerhaft an der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu arbeiten. Arbeitslosigkeit könnten Sie bekämpfen, indem Sie durch mehr Beschäftigung mehr Beitragszahler gewinnen. Mehr Beschäftigung erreichen Sie, indem Sie den Arbeitgebern Geld in der Tasche lassen, um in diesem Land Arbeitsplätze zu schaffen, und indem Sie den Arbeitnehmern Geld in der Tasche lassen, damit sie Beiträge zahlen und Sie die Beiträge dann senken können. Das wäre der richtige Weg, anstatt Leistungen zu gewähren, die dieses Ziel konterkarieren. ({10}) Herr Riester, das Verfassungsgericht hat Ihnen die Möglichkeit gegeben, auszuwählen, was der richtige Weg ist. Trauen Sie den Menschen in diesem Land zu, dass sie in der Lage sind, die wesentlichen Weichen in ihrem Leben selbst besser zu stellen, als es der Staat für sie tun kann! Der Staat war schon immer der schlechtere Unternehmer in diesem Land. Er ist, seit Sie regieren, mit Sicherheit auch der schlechtere Ratgeber. Ich bitte Sie ganz herzlich: Ergreifen Sie die Chance, die Ihnen das Verfassungsgericht geboten hat. Lassen Sie den Menschen das Geld, das sie verdienen, in der Tasche. Das hilft im Endeffekt uns allen. Vielen Dank. ({11})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Für die PDS-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Pia Maier. ({0})

Pia Maier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003449, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon faszinierend, was für Wendungen und Drehungen Sie hier angesichts des Sachverhalts vollziehen, dass zwei Bundesregierungen unterschiedlicher Farbgebung einfach nicht in der Lage waren, ein Bundesverfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Lassen Sie mich noch einmal sagen, worum es geht: Einmalzahlungen, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, müssen bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld berücksichtigt werden. Beide Bundesregierungen der letzten Jahre haben es nicht geschafft, diesen logischen Sachverhalt zu regeln. Die neue Bundesregierung unternimmt nun wirklich notwendige Schritte, löst das Problem aber nur zum Teil, indem sie neu entstehende Ansprüche zwar verfassungsgemäß behandelt, bei den Altfällen aber ab dem Tag der Urteilsveröffentlichung pauschal erhöht; auf die kritischen Details dieser Regelung komme ich noch zu sprechen. Sie tut es beim Krankengeld, beim Übergangsgeld, beim Unterhaltsgeld und beim Arbeitslosengeld. In Bezug auf diese beitragsfinanzierten Leistungen wurden nun seitens der Bundesregierung Urteile gefällt. Weiterhin ausdrücklich ausgenommen wird von Ihnen die Arbeitslosenhilfe. Sie ist natürlich nicht beitragsfinanziert; das Argument der Beitragsgerechtigkeit zählt hier also nicht. Sie können doch niemandem logisch erklären, warum eine Leistung, die an der Lohnhöhe bemessen wird, einen Teil des erhaltenen Lohnes nicht mit einschließt. Als nichts anderes denn als Lohn werden diese Einmalzahlungen nun einmal empfunden, zumal Sie ja auch weiterhin auf diese - so wie auf den Lohn - Sozialversicherungsbeiträge erheben. Auch das hätten Sie schließlich ändern können; entsprechende Zahlen sind genannt worden. Sie reißen eine neue Gerechtigkeitslücke auf. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfes sagen Sie deutlich, worum es Ihnen geht. Die Arbeitslosenhilfe soll so gering wie möglich gehalten werden, damit die Betroffenen niedrig entlohnte Tätigkeiten annehmen müssen. Sie nennen das Anreiz. Das klingt in den Ohren der Betroffenen ziemlich zynisch. Ein Punkt der Neuregelung ärgert mich ganz besonders: Obwohl das schon lange bekannt ist, haben sie keine Nachzahlungen für den Zeitraum seit dem ersten Bundesverfassungsgerichtsurteil vorgesehen. Ich weiß, dass Sie diese nicht leisten wollen. Aber Sie müssen sich nun vorwerfen lassen, dass Sie die Menschen um ihre Ansprüche bringen, die im guten Glauben an die Rechtstaatlichkeit davon ausgegangen sind, dass der Gesetzgeber umsetzt, was laut Verfassung geboten ist. Das hätte ich von einer sozialdemokratischen Regierung erwartet. ({0}) Stattdessen belohnen Sie nun aus Kostengründen die, die dem Sozialstaat nicht mehr vertrauen und immer und grundsätzlich Widerspruch einlegen. Die Krankenkassen hatten im Vertrauen auf eine zügige Regelung ihren Mitgliedern angeraten, keinen Widerspruch einzulegen. Die Mitglieder, die sich brav verhalten haben, müssen sich jetzt doppelt veräppelt vorkommen. Lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf die Finanzierung der Strukturanpassungsmaßnahmen und des Programms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Bundesanstalt für Arbeit verlagern. Damit machen Sie aus steuerfinanzierten Aufgaben, also Aufgaben der Allgemeinheit, beitragsfinanzierte, als wären Langzeitarbeitslose und die Strukturdefizite im Osten nur ein Problem von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitsnehmerinnen. Hiermit, mit der weiteren Entkopplung von Lohn und Arbeitslosenhilfe und mit der Schlechterstellung der Arbeitslosenhilfe gegenüber dem Arbeitslosengeld ziehen Sie sich aus der direkten staatlichen Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit zurück und drängen die Menschen, die unter diesen Missständen zu leiden haben, weiter in die Armut. ({1}) Ihnen ist die Konsolidierung des Bundeshaushalts wichtiger als die Unterstützung dieser Betroffenen, die weiterhin Arbeitsplätze haben möchten. Wir wollen existenzsichernde Arbeitsplätze für alle, die arbeiten wollen und können, und wir wollen, dass alle Betroffenen eine angemessene Erhöhung ihrer Leistungen erhalten, ({2}) und zwar unabhängig davon, ob es sich um Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Krankengeld handelt, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Ich danke Ihnen. ({3})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Nächster Redner ist der Kollege Franz Thönnes, SPD-Fraktion.

Franz Thönnes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002818, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist das übliche Spiel, das wir immer wieder in diesem Hause erleben: Diejenigen, die den Staatshaushalt mit 1,5 Billionen DM an die Wand gefahren haben, ({0}) die die Arbeitslosigkeit auf über 4 Millionen Betroffene hochgefahren haben, die den Arbeitnehmern das Geld aus der Tasche gezogen und von unten nach oben umverteilt haben, wollen heute mit Reden über die linke und die rechte Tasche den Eindruck erwecken, sie wüssten es besser. Das geht so nicht. ({1}) - Herr Niebel, das war nicht einmal Mittelklasse. ({2}) Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, geht es im Kern um Verfassungsgerechtigkeit und um Verlässlichkeit. ({3}) Ich kann eigentlich nur an das erinnern, was unser Kollege Hans Büttner bei den damaligen Gesetzesberatungen vorausgesagt hat, indem er dem damaligen Arbeitsminister ins Stammbuch geschrieben hat: Dieses Gesetz wird irgendwann im Rhein versinken, weil es nicht verfassungskonform ist. - Genau das ist eingetroffen. ({4}) Deswegen ist es notwendig, dass wir das bestehende Gesetz jetzt ändern. Denn die alte Regierung hat mit ihren gesetzlichen Regelungen gegen die Verfassung verstoßen. Das Schlimme ist: Sie hat gleich zweimal dagegen verstoßen. Wissen Sie, wie man das nennt? Das nennt man Wiederholungstäter und Sie lernen noch nicht einmal daraus. ({5}) Kollege Schemken, das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt: Der Gesetzgeber hat durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei den Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden, soweit über deren Gewährung für die Zeit nach dem 1. Januar 1997 noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist. Dem Gesetzgeber bleibt es unbenommen, statt einer individuellen Neuberechnung der Altfälle aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität die Bemessungsentgelte pauschal um 10 vom Hundert anzuheben. Denn um diesen Prozentsatz erhöhen sich im Durchschnitt die Lohnersatzleistungen bei Berücksichtigung einmalig gezahlter Arbeitsentgelte, wenn aufgrund der vorliegenden Informationen über die Lohnstruktur bei ganzjährigen Beschäftigungsverhältnissen ... davon ausgegangen wird, dass die Mehrzahl der Versicherten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld erhält. Dem kommen wir jetzt nach; daran halten wir uns; das wird nun umgesetzt. ({6}) Der Gesetzentwurf stellt ebenfalls klar: Einmalzahlungen werden in der Zukunft bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes, des Krankengeldes und anderer Ersatzleistungen berücksichtigt. Bei Altfällen, also Fällen, in denen Klage oder Widerspruch erhoben wurde, und bei Übergangsfällen, das heißt in dem Bereich, in dem es bis zum In-Kraft-Treten der jeweiligen Neuregelung Ansprüche gibt, wird das Bemessungsentgelt der jeweiligen Leistung in Anlehnung an die eben zitierte, vom Bundesverfassungsgericht klar formulierte Vorgabe pauschal um 10 Prozent erhöht. Das schafft Sicherheit, das schafft Verlässlichkeit und das ist verfassungsgerecht. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht derzeit bis zum 31. Dezember 2002. Damit wird in diesem Bereich bei Leistungsbezügen, die nach dem 1. Januar 2001 beginnen, keine Möglichkeit mehr bestehen, die längstmögliche Bezugsfrist von 24 Monaten voll auszuschöpfen. Wir wissen alle, wie sinnvoll es ist, Zeiten der Kurzarbeit für die Weiterbildung zu nutzen. Deshalb sollten in diesen Zeiten Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dauert die Kurzarbeit länger als sechs Monate, so sind Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sogar zwingend vorgeschrieben. Wir stellen anhand der Praxis in der Vergangenheit fest, dass es dadurch zu einer Steigerung der Qualifizierungsquote gekommen ist. Wir sprechen gerne und oft vom lebensbegleitenden Lernen, Herr Kollege Niebel. Eigentlich wäre es jetzt notwendig, hier zu handeln, der Globalisierung und ihren Folgen gerecht zu werden und den Anpassungsprozess zu begleiten. Deswegen muss man auch hier fordern: Weiterbilden statt Entlassen, Qualifizieren statt Reduzieren. Wir schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn wir die Arbeitslosigkeit mit dem Weiterbildungsbedarf verbinden und die Befristung des Kurzarbeitergeldes von 2002 auf Ende 2006 verlängern. Das bringt Planungssicherheit, das ist Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik und das ist Verlässlichkeit. ({7}) Sie wissen ebenso, dass Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer durch Strukturanpassungsmaßnahmen gefördert werden können. 90 200 Menschen waren das Ende September dieses Jahres in den neuen Ländern. Wir stellen fest, dass es nicht möglich ist, die Höchstförderungsdauer von 36 bis 48 Monaten auszuschöpfen, wenn wir jetzt keine Verlängerung anstreben. Deswegen sagen wir auch hier: Im Interesse der Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik und auch hinsichtlich der Träger, der Länder und der Kommunen, die erhebliche Kofinanzierungsmittel bereitstellen, wollen wir die Befristung bis zum 31. Dezember 2006 verlängern. Dabei ist weiterhin sichergestellt, dass Arbeitslosenhilfebezieher bei Strukturanpassungsmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen sind. Das bringt Planungssicherheit, das ist Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik und das ist Verlässlichkeit. ({8}) - Ich wiederhole das, weil das bei Ihnen manchmal zum einen Ohr rein- und zum anderen wieder rausgeht und nichts dazwischen ist, was es aufhalten könnte. ({9}) Der dritte Punkt der Verlässlichkeit besteht schlichtweg darin, dass wir noch immer eine hohe Zahl von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben. Auch diese Regelung ist befristet. Wir wollen sie bis zum 31. Dezember 2002 verlängern, was zusätzliche Verlässlichkeit bedeutet. Um Verlässlichkeit geht es auch bei der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung. Hier muss die Arbeitsmarktpolitik ebenfalls ihren Beitrag leisten. Wir haben durch den eingeleiteten Kurs dieser Regierung eine hervorragende Entwicklung: ({10}) Im Juni 2000 hatten wir 38,5 Millionen Beschäftigte; das ist 1 Million mehr als zum 1. Januar 1999. ({11}) Das war die höchste Zahl der Erwerbstätigen seit 1991. Wir hatten im September die niedrigste Arbeitslosenrate in einem September seit 1993. ({12}) Das zeigt schlichtweg: Die gute Haushaltspolitik, die Steuerpolitik, die Finanzpolitik, die Qualifizierungspolitik, die Investitionen in Forschung und Bildung zahlen sich aus; die Politik dieser Regierung wirkt! ({13}) Deswegen können wir jetzt, wenn wir feststellen, dass die Ausgaben für das Arbeitslosengeld aufgrund des Rückgangs der Arbeitslosigkeit sinken, die Kosten der Konsolidierung des Haushaltes, da wir die Neuverschuldung begrenzen und die Staatsverschuldung langsam abbauen wollen, verlagern, indem wir sie auf die Bundesanstalt für Arbeit übertragen. Auch in diesem Zusammenhang sei noch einmal daran erinnert, dass es zum ersten Mal seit 1997 keinen direkten Bundeszuschuss mehr für die Bundesanstalt für Arbeit geben soll. ({14}) Das haben Sie in Ihrer Zeit nie fertig gebracht. Das heißt im Klartext: Der Kurs, der hier eingeschlagen wird, schafft auch hinsichtlich der Finanzpolitik Verlässlichkeit und ist zukunftsgerecht. Das Fazit dieser gesetzlichen Neuregelung ist: Erstens. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden in die Berechnung des Arbeitslosen- und Krankengeldes einbezogen und führen so zu höheren Leistungen. Das ist gut und gerecht gegenüber den Beitragszahlern sowie gegenüber der Verfassung. Zweitens -

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Thönnes, bevor Sie zum zweiten Punkt kommen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Meckelburg?

Franz Thönnes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002818, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bin jetzt in Anbetracht der Redezeit schon beim Abspann.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ihre restliche Redezeit geht Ihnen nicht verloren.

Franz Thönnes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002818, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Deswegen würde ich jetzt gern weitermachen. ({0}) Zweitens. Befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente werden verlängert und berücksichtigen damit insbesondere die Situation bestimmter Gruppen, die von Arbeitslosigkeit betroffenen sind, und die Lage in den neuen Ländern. Das ist gut und gerecht gegenüber den Arbeitslosen, das ist gut und gerecht gegenüber den Trägern, gegenüber den Kommunen und insbesondere den neuen Ländern. Drittens. Die gute wirtschaftliche Entwicklung lässt es zu, ({1}) dass der Bundeshaushalt von der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen entlastet werden kann. An der Verstetigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird festgehalten. Das ist gut und gerecht für die weitere Konsolidierung der Staatsfinanzen. ({2}) Das ist auch gut und gerecht gegenüber den Notwendigkeiten einer beschäftigungswirksamen Wirtschaftspolitik. Das sichert die Chancen für Innovationen in unserem Land und für Investitionen in Bildung und Forschung. Kurzum, um Ihnen das so auch ganz einfach und verständlich zu sagen: Verlässlichkeit und Verfassungsgerechtigkeit ({3}) werden auch hier Stück für Stück wieder Praxis in diesem Land, was bei Ihnen nicht drin war. ({4})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Wolfgang Zöller für die CDU/CSU-Fraktion.

Wolfgang Zöller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002603, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2000 entschieden, dass es der Gleichheitssatz gebietet, einmal gezahltes Arbeitsentgelt zum Beispiel bei der Berechnung des Krankengeldes zu berücksichtigen. ({0}) Es ist eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2001 erforderlich. Welche Lösung schlägt Rot-Grün vor? ({1}) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird in die Berechnung des Krankengeldes einbezogen. Über diesen Sachverhalt gibt es parteiübergreifend Konsens. Jetzt begehen Sie aber zwei, wie ich meine, entscheidende Fehler. ({2}) Erstens. Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Krankenversicherung wird für Bezieher von Arbeitslosenhilfe von 80 auf 58 Prozent vermindert. Dies führt zu Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung von über 1,2 Milliarden DM im nächsten Jahr. Das heißt, die Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung wird von Ihnen einmal mehr wesentlich verschlechtert. ({3}) Welche Auswirkungen das im Übrigen gerade auf die gesetzliche Krankenversicherung in den neuen Ländern hat -, denn dort ist die Arbeitslosenquote sehr hoch, wird von Ihnen völlig ignoriert. ({4}) Zweitens - jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Thönnes: Ihre Regelung soll nur für Personen gelten, die geklagt haben. Damit zeigen Sie keine Verlässlichkeit. Vielmehr begehen Sie Vertrauensbruch, wie er schlimmer noch nicht da war. Ich werde Ihnen das beweisen. ({5}) Sie mögen formaljuristisch Recht haben. Aber wie wollen Sie den Bürgern gegenüber diesen Gesetzentwurf erklären und rechtfertigen? Da verkünden die Spitzenverbände der Krankenversicherungen, dass ein Widerspruch gegen Krankengeldbescheide zur Wahrung etwaiger Ansprüche nicht notwendig ist. Da verkündet der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit - ich zitiere eine dpaMeldung -: Das Bundesarbeitsministerium hat von Rückforderungen der Sozialbeiträge auf Einmalzahlungen wie dem Weihnachtsgeld abgeraten und die Kampagne der Bild-Zeitung zur Rückzahlung als Unsinn kritisiert. ({6}) Für den Einzelnen gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, die Antragsformulare auf Rückerstattung auszufüllen und wegzuschicken. ({7}) Es gebe keine Notwendigkeit zu klagen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres, SPD, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. ({8}) Er wies darauf hin, dass sich die Spitzenverbände der Sozialversicherungen zur Rückzahlung bereit erklärt haben, falls dies vom Bundesverfassungsgericht aufgrund der vorliegenden Klagen so entschieden werde. ({9}) Da bezeichnet Arbeitsminister Riester Anträge auf Rückforderung der von Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge als unnötig. Entsprechende Empfehlungen würden die Bürger nur verunsichern. ({10}) Heute legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der die rückwirkende Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nur auf die Personen beschränkt, die geklagt haben. ({11}) Herr Minister, Sie haben den Bürgerinnen und Bürger bewusst die Unwahrheit gesagt. ({12}) Sie in der Regierung tragen mit dazu bei, dass der Eindruck entsteht: Die Bürger, die sich auf die Aussagen der Regierung verließen, sind verlassen, und die, die geklagt haben, gelten wieder als die Cleveren in unserem Land. Die Gutgläubigen sind wieder die Dummen. Der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, verdient die Bezeichnung „Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz“ nicht. ({13}) Er müsste „Vertrauensbruchgesetz“ heißen. Diese Bezeichnung würde dem Inhalt des Gesetzes eher gerecht. ({14})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 14/4371 und 14/4409 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 sowie den Zusatzpunkt 11 auf: 9. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen - Drucksache 14/4374 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({0}) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Tourismus ZP 11 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Intensivierung der Beschäftigungsförderung - Drucksache 14/4103 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({1}) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Zur Einführung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, das Wort.

Walter Riester (Minister:in)

Politiker ID: 11003616

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge greifen wir zwei Missstände auf: erstens den Mangel an Teilzeitarbeitsplätzen und zweitens den Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen. Das Beschäftigungsförderungsgesetz wird abgelöst und eine moderne Rechtsgrundlage für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge wird geschaffen. Die Regelungen setzen auf Flexibilität und Rechtsklarheit. Genau das brauchen wir. Ich komme zur Teilzeitarbeit. Etwa 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich Teilzeitarbeit und wünschen sich, ihre Arbeitszeit zu verringern. Hier liegt ein ungenutztes Beschäftigungspotenzial. Das IAB, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit, schätzt ein, dass es über Teilzeit langfristig rund 1 Million zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse gibt. Wir haben in unserem Land im Vergleich mit anderen europäischen Ländern leider nur eine sehr geringe Anzahl von Teilzeitarbeitsplätzen. Die Teilzeitquote bei uns beträgt gerade einmal 18,5 Prozent. Zum Vergleich: Die Niederlande haben eine Teilzeitquote von 38,7 Prozent. Wir haben in diesem Bereich also einen erheblichen Nachholbedarf. Wir wollen Teilzeitarbeit natürlich nicht gesetzlich verordnen. Das wäre der falsche Weg. Nach dem Gesetz kann der Arbeitnehmer Teilzeit nicht einseitig beanspruchen. Wir wollen aber, dass alle Arbeitnehmer, Männer wie Frauen, Hochqualifizierte wie Unqualifizierte, Teilzeitarbeit einfordern und umsteigen können, wenn sie es wollen. Wir fordern von dem Arbeitgeber, der sich mit dem Teilzeitwunsch seiner Arbeitnehmer beschäftigen muss, dies ernsthaft zu tun und die Frage zunehmender Teilzeitarbeit in den Betrieben offensiv anzugehen. ({0}) - Ich habe dieses Thema mit dem Wirtschaftsminister diskutiert. Er hat gesagt, dies sei eine blanke Selbstverständlichkeit. Das Traurige ist, dass diese blanke Selbstverständlichkeit in den Betrieben häufig nicht beachtet wird. Wir brauchen deswegen eine Unterstützung der Teilzeitarbeit. ({1}) Diese Unterstützung für Teilzeitarbeit sollen alle Arbeitnehmer erfahren, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb gearbeitet haben. Für Teilzeitbeschäftigte wollen wir die Möglichkeit schaffen, später auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren, wenn es im Betrieb ein Angebot für einen Vollzeitarbeitsplatz gibt. Wir wollen nicht „einmal Teilzeit, immer Teilzeit“, sondern wir wollen Flexibilität ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass es keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gibt. Deswegen muss garantiert sein, dass Teilzeitbeschäftigte beispielsweise an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb in gleichem Maße teilnehmen können wie Vollzeitbeschäftigte. Nun gibt es bereits erste Reaktionen. Beispielsweise habe ich vor kurzem gelesen, dass der Präsident des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, Herr Franzen, erklärt hat, es stelle einen Systembruch unserer Rechtsordnung dar, wenn der Arbeitnehmer einen geschlossenen Vertrag einseitig ändern dürfte. Dem Herrn Präsidenten möchte ich zunächst einmal raten, in das Gesetz zu schauen, bevor er zu solchen Aussagen kommt. Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitsvertrag nicht einseitig ändern. Er muss seinen Wunsch auf Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber anmelden und mit ihm hierüber eine Vereinbarung treffen. Eine einseitige Änderung ist also nicht möglich. Zudem sehen wir im Gesetz vor, dass der Wunsch auf Teilzeitarbeit nur in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern geltend gemacht werden kann. Es sind immerhin über 87 Prozent der Betriebe, die weniger als 15 Beschäftigte haben. Damit sind schon 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von dieser Regelung ausgenommen.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kolb?

Walter Riester (Minister:in)

Politiker ID: 11003616

Ja.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Minister, Sie haben eben gesagt: „in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern“. Im Gesetzentwurf steht: bei „Arbeitgebern“ mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Würden Sie mir darin zustimmen, dass dies ein Unterschied ist? Wie wollen Sie es im Gesetzgebungsverfahren denn jetzt handhaben?

Walter Riester (Minister:in)

Politiker ID: 11003616

So, wie es im Gesetzentwurf steht: In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten wollen wir diesen Teilzeitanspruch verwirklicht sehen. ({0}) - Ich habe Ihnen gerade darauf geantwortet. Mit diesem Gesetz werden wir in den Betrieben auch ein Mehr an Transparenz über die Möglichkeiten der Teilzeit schaffen. Wir wollen, dass freie Arbeitsplätze im Betrieb, wenn die Möglichkeit besteht, auch als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden. Wir wollen, dass Arbeitgeber interessierte Arbeitnehmer über Teilzeit- und Vollzeitarbeitsplätze informieren, und wir wollen, dass eine Beratung mit dem Betriebsrat über Teilzeitarbeitsplätze erfolgt und der Betriebsrat auch unterrichtet wird. - Dies ist ein Impuls. Ich kann nur dazu einladen, ihn massiv zu unterstützen. Nun weiß ich, dass Fakten allein häufig nicht überzeugen. Denjenigen in der Union, die noch immer nicht überzeugt sind, rate ich, sich an den bayerischen Ministerpräsidenten zu halten, der vor vier Wochen im „Spiegel“ erklärt hat, die Möglichkeit des Erziehungsurlaubs, die wir jetzt eröffnen, reiche nicht aus. Er möchte zudem einen „Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit auch in der freien Wirtschaft durchsetzen“. ({1}) Das halte ich für eine mutige Aussage. Nicht ganz so mutig war es, dass er dies drei Wochen später in der „FAZ“ doch sehr relativierte und seine Aussage plötzlich nur noch auf Eltern mit Kleinkindern bezog. ({2}) - Nein, nein. Weil Sie es so gerne hören, Herr Singhammer, möchte ich seine Aussage vollständig zitieren. ({3}) - Ja, ganz langsam, um es genießen zu können. - Herr Stoiber hat die Bundesregierung, vor allem die Familienministerin, angegriffen: Es muss nicht nur der Erziehungsurlaub von drei auf acht Jahre verteilt werden können, wir wollen zudem einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit auch in der freien Wirtschaft durchsetzen. ({4}) So will es der bayerische Ministerpräsident. Nach all dem, was ich so höre, befürchte ich, dass ihm die Wirtschaft ganz schön einheizen wird. Nun komme ich zum zweiten Teil, der Flexibilisierung von Arbeitsverträgen. Hierzu gab es ja zwei Extrempositionen: Einerseits wurde vonseiten der Gewerkschaften und von einem Teil der Betriebsräte massiv gefordert, das Beschäftigungsförderungsgesetz ersatzlos auslaufen zu lassen. Andererseits wurde von einem Teil der Wirtschaft die Position vertreten, das Beschäftigungsförderungsgesetz solle, ohne es zu verändern, unbefristet in Kraft gesetzt werden. Ich halte beide Positionen für nicht sachgerecht. Wir brauchen eine Flexibilisierung. Dafür haben wir in der Wirtschaft im Moment im Wesentlichen vier Instrumente: Überstunden, Leiharbeit über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das zunehmende Outsourcing über Organisationsveränderungen und die befristeten Arbeitsverhältnisse. Ich denke, es wäre falsch, von einer dieser Möglichkeiten abzusehen, weil wir davon ausgehen müssen, dass dann - bei einem unveränderten Bedarf an Flexibilisierung - nur an den anderen Stellschrauben umso schneller gedreht wird. Meine Damen und Herren, deswegen sind wir dafür. Wir brauchen befristete Arbeitsverhältnisse. Wir brauchen sie beispielsweise im positivsten Sinne auch als Brücke zu Dauerarbeitsverhältnissen. ({5}) Wir brauchen befristete Arbeitsverhältnisse zur Erleichterung der Übernahme von Auszubildenden. Wir brauchen natürlich auch dann befristete Arbeitsverhältnisse, wenn Auftragsschwankungen da sind und wir nicht klar absehen können, ob wir zu Dauerbeschäftigung kommen. All das ist sicherlich unbestritten. Für all das gab es aber im Kern eigentlich schon immer - wenn sachliche Gründe vorlagen - die Möglichkeit der Befristung. Zum Katalog der Sachgründe. Wir haben ihn ausgeweitet, beispielsweise in dem Punkt, der mir in der Vordiskussion immer wieder begegnet. Es ist festgelegt, dass befristete Beschäftigung von Werkstudenten oder Auszubildenden natürlich weiterhin möglich ist, weil die Erleichterung des Übergangs in Beschäftigung ein sachlicher Grund ist - als solchen haben wir ihn auch aufgenommen -, sodass es darüber überhaupt keine Diskussionen geben muss. Es gibt jetzt darüber hinaus die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis mit Befristung auch ohne sachlichen Grund aufzunehmen. Wir behalten damit die Möglichkeit bei, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren auch ohne sachlichen Grund eine erleichterte Befristung im Umfang von zwei Jahren einzugehen. Was wir aber unbedingt ausschalten möchten, ist die eingerissene Praxis, eine Befristung ohne sachlichen Grund mit einer Befristung mit sachlichem Grund zu kombinieren und dann wieder eine Befristung ohne sachlichen Grund anzuhängen, also so genannte Kettenarbeitsverträge, die sich entwickelt haben. Diesen Missbrauch wollen wir ausschalten. ({6}) - Nein, nein. Das ist ein eindeutiger Missbrauch. So war es nicht gedacht. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass eine Befristung mit sachlichem Grund möglich ist. ({7}) Wir haben darüber hinaus auch Ja dazu gesagt, für eine Dauer von zwei Jahren eine Befristung ohne sachlichen Grund zu machen. Wir haben nie Ja zu der Praxis der Kettenverträge gesagt, die eingerissen ist. Diese Praxis muss verhindert werden, weil auch Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitpunkt klar wissen müssen, woran sie sind. Darauf haben Arbeitnehmer einen Anspruch. Dieser Missbrauch muss korrigiert werden. Den werden wir korrigieren. ({8}) Ich will gern das aufgreifen, was Sie gesagt haben. Es gibt Arbeitnehmer, für die eine Befristung auch dauerhaft unbestritten besser ist als dauerhafte Arbeitslosigkeit. ({9}) Das sind diejenigen, Herr Kolb, die bisher ab 60 Jahren dauerhaft befristet beschäftigt werden konnten. Wir senken diese Grenze, weil wir bedauerlicherweise feststellen, dass die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auch mit 58 Jahren kaum noch möglich ist. ({10}) Dem werden wir gerecht. Wir wollen eine sachgerechte Entscheidung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen gesagt, wir wollen die Möglichkeit der Teilzeit ausweiten, wir wollen gegen den Missbrauch der Kettenarbeitsverträge vorgehen, wir wollen aber auch Teilzeit fördern und weiterhin die Möglichkeit von befristeten Beschäftigungsverhältnissen eröffnen. Herzlichen Dank. ({11})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Für die CDU/CSUFraktion spricht jetzt die Kollegin Brigitte Baumeister.

Brigitte Baumeister (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000112, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 6 Millionen Arbeitnehmer sind in der Bundesrepublik Deutschland Teilzeit beschäftigt und mehr als 2 Millionen Arbeitnehmer haben ein befristetes Arbeitsverhältnis. Sie stimmen mir sicherlich alle zu, dass dies zur Entlastung des Arbeitsmarkts beiträgt. ({0}) Sie stimmen mir sicherlich auch zu, dass es noch einen Mangel an Teilzeitarbeit gibt. ({1}) Herr Minister, hier stimmen wir Ihnen zu. Dass wir mehr Teilzeitarbeit brauchen, auch im Sinne der Flexibilisierung der Arbeitswelt, die uns in Zukunft ins Haus steht, ist, glaube ich, auch unbestritten. Sie haben gesagt, Herr Minister Riester, dies müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Das, was Sie in Ihr Gesetz geschrieben haben, ist ein Rechtsanspruch. Das heißt für mich, das heißt für die CDU/CSU: mehr Druck, mehr Bürokratie und damit mehr Beschäftigung für die Arbeitgeber. ({2}) Die EU-Richtlinien zu Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen machen eine Umsetzung in nationales Recht nötig. Das gestehen wir Ihnen zu. Zudem läuft das bisherige Beschäftigungsförderungsgesetz am 31. Dezember aus. Auch vor diesem Hintergrund besteht natürlich Handlungsbedarf. Aber lesen Sie einmal die EU-Richtlinie und halten Sie sich einmal ihr Ziel vor Augen! Dort steht, dass die Entwicklung der Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis zu fördern und zu einer flexiblen Organisation der Arbeitszeit beizutragen sei, die den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung trage. ({3}) Darin ist nicht die Rede von Ansprüchen und daraus kann ich keinen Rechtsanspruch ableiten. Hier steht die Freiwilligkeit im Vordergrund. ({4}) Der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfehlt das Ziel, Herr Gilges, in diesem Punkt ganz deutlich. ({5}) Er wird deshalb von uns abgelehnt; denn er behindert die Sicherung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze und bringt zusätzliche Reglementierungen für die Unternehmen. ({6}) Ich möchte hier auf ein paar Regelungen in Ihrem Gesetzentwurf eingehen und Ihnen verdeutlichen, welche Punkte wir beklagen und so nicht akzeptieren können. Es gibt hier einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, jederzeit von Vollzeit auf Teilzeit zu gehen, wenn nicht - diese Einschränkung gibt es, das ist richtig - betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Es werden die Möglichkeiten eingeschränkt, befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen. Der Arbeitgeber wird dadurch gezwungen, seine Planung und seine Organisation auf den Arbeitnehmer abzustellen. Das ist nach meinem Empfinden angesichts der unternehmerischen Wirklichkeit nicht praktikabel. Es gibt sehr wohl gute Beispiele, wo Teilzeitarbeit heute schon funktioniert. Es gibt aber auch viele Betriebe, wo dies eben aufgrund der Organisation und der Produktion überhaupt nicht möglich ist und sich somit von selbst ausschließt. Die CDU/CSU fordert daher die Bundesregierung auf, von einem nahezu unbeschränkten Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit im Gesetz abzusehen. Ich bin auch der Meinung, dass noch nicht abschließend geklärt ist, ob dieser Anspruch auf Teilzeitarbeit verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Es kann nach meinem Empfinden nicht sein, dass ein geschlossener Vertrag, so wie im Gesetzentwurf vorgesehen, von einer Vertragsseite geändert werden kann. Sie haben das zwar gerade ausgeschlossen, ich würde das aber ganz gerne prüfen lassen. Wenn dies in der Tat so wäre, würde damit unternehmerisches Handeln eingeschränkt. Ich halte es deshalb für nicht völlig ausgeschlossen, dass es in diesem Zusammenhang zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird. Sie, Herr Riester, haben Äußerungen des Ministerpräsidenten von Bayern angeführt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir in den Ausschussberatungen auf die aus Bayern kommende Vorlage eingehen, entsprechend der sachliche Gründe, die für eine Teilzeitarbeit vorliegen, auch geltend gemacht werden können. Ich möchte dies ganz besonders an drei Personengruppen festmachen. Bei Personen, die Kinder erziehen - über deren Alter möchte ich mich jetzt gar nicht auslassen; darüber können wir uns noch trefflich im Ausschuss unterhalten -, könnten wir einen Schritt nach vorne tun, indem wir deutlich machen, dass uns die Familien wertvoll sind. Damit würde der lang gehegte Wunsch, den ich schon seit Beginn meiner politischen Tätigkeit in mir trage, nämlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie, endlich Wirklichkeit. ({7}) Ich möchte aber zu dem oben genannten Personenkreis auch gerne diejenigen zählen, die Schwerstpflegebedürftige vor Ort pflegen. ({8}) Ich möchte auch diejenigen einschließen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation vermindert erwerbstätig sind. Auch an diese sollten wir denken. Wenn wir uns diese Personenkreise ganz besonders vornehmen und unser Augenmerk hierauf richten, dann würde das im Übrigen auch den Beschlüssen von CDU und CSU, die sie auf ihren Parteitagen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf getroffen haben, Rechnung tragen. Ich möchte auch noch auf einige kritische Punkte Ihres Gesetzentwurfes in diesem Hohen Hause zu sprechen kommen. Wir lehnen es insbesondere ab, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeit für Arbeitnehmer in leitenden Positionen verankert wird. Wenn es eine Möglichkeit für Personen in leitender Funktion gibt, Teilzeit zu arbeiten, dann ist die Wahrnehmung dieser Möglichkeit eine Selbstverständlichkeit. Ich habe meine Zweifel. Während meiner beruflichen und meiner politischen Tätigkeit habe ich Derartiges in keinem einzigen Unternehmen gesehen. ({9}) Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit soll auch möglich sein, wenn keine Einigung mit dem Ar- beitgeber erzielt wurde. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das nach Ihrer Vorstellung funktionieren soll. Entwe- der gibt es eine Einigung mit dem Arbeitgeber - dann hat das Einvernehmen des Arbeitgebers vorgelegen - oder, wenn keine Einigung erzielt worden ist, es kommt zu ei- ner Klage vor irgendeinem Arbeitsgericht. In diesem Fall kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass a) der For- derung nach Teilzeit entsprochen wird und b) das Arbeiten in diesem Betrieb noch Spaß macht. Für überzogen halte auch ich den in Ihrem Gesetzentwurf verankerten Anspruch, Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung zuzugestehen. Wenn dies in Gänze realisiert wird, dann steht der Arbeitgeber vor unlösbaren Problemen. Zwar könnte ich mir vorstellen, dass jemand, der vollzeitbeschäftigt und danach für einen begrenzten Zeitraum teilzeitbeschäftigt war, mit seinem Arbeitgeber selbstverständlich darüber nachdenken kann und soll, ob es möglich ist, wieder vollzeitbeschäftigt zu werden; als generellen Anspruch lehne ich dies aber ab. Ebenso lehne ich die Verpflichtung der Arbeitgeber auf Information über freie Voll- und Teilzeitstellen ab. Ich habe mir einmal Gedanken gemacht, wie das in einem größeren Betrieb funktionieren soll. Damit verbunden ist ein Übermaß an Bürokratie. So, wie es der Gesetzentwurf vorschreibt, lässt es sich überhaupt nicht realisieren. Selbstverständlich gibt es in vielen Betrieben einen Aushang über offene Stellen. Auf diese Stellen kann man sich natürlich bewerben. Dass die Unternehmen in dieser Hinsicht verpflichtet werden sollen, das will mir nicht so ganz einleuchten. Ähnliche Probleme habe ich mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, Teilzeitarbeitnehmern Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Aus- und Weiterbildung findet schon heute häufig statt, wenn dies im Interesse beider Seiten, also dem der Arbeitgeber und dem der Arbeitnehmer, liegt. Das geht im Übrigen auch aus einer vorliegenden EU-Richtlinie hervor. Ich persönlich halte aber den gesetzlichen Anspruch für reichlich überzogen. ({10}) Ich möchte noch einige wenige Worte - meine Redezeit ist wirklich fortgeschritten - zu den befristeten Arbeitsverhältnissen sagen, die Sie hier kritisiert haben. Ich will Sie auf einen Missstand aufmerksam machen.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Frau Kollegin, Sie müssen sich wirklich ganz kurz fassen.

Brigitte Baumeister (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000112, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich möchte nur wenige Sätze sagen. - Herr Minister Riester, ich war Werkstudentin in einem Unternehmen. ({0}) - Das ist richtig. Trotzdem kann ich mich an die Zeit noch erinnern. Sie war ganz nett. - Wenn jemand nach Beendigung des Studiums entsprechend Ihrem Gesetzentwurf einen befristeten Arbeitsvertrag eingehen möchte, dann wäre dies nicht über eine einfache Neueinstellung möglich, sondern es müsste ein sachlicher Grund dafür angegeben werden. Ich halte das für eine eklatante Benachteiligung. Deshalb sind wir auch mit diesem Teil Ihres Gesetzentwurfs nicht einverstanden. ({1})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Es spricht jetzt die Kollegin Thea Dückert, Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch im Bündnis für Arbeit ist festgestellt worden, dass die Arbeitszeitbedürfnisse der Beschäftigten in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich wirklich nicht hinlänglich berücksichtigt werden. Es gibt eine ganze Reihe von Umfragen, die belegen, dass es sowohl Vollzeitbeschäftigte gibt, die den Wunsch nach Reduzierung ihrer Arbeitszeit besitzen, als auch Teilzeitbeschäftigte, die in einem flexiblen Rahmen mehr arbeiten möchten. Dieser Gesetzentwurf versucht, die Möglichkeiten der Aufstockung bzw. der Reduzierung von Arbeitszeit zu erweitern; es geht um mehr Beweglichkeit bei der Arbeitszeitgestaltung. Die EU-Richtlinien schreiben vor, dass wir in diesem Punkt eine Anpassung vornehmen müssen; das gesteht sogar die Opposition zu. Wir machen damit einen weiteren wichtigen Schritt, das eben angesprochene brachliegende Teilzeitpotenzial - auch das Potenzial, für die Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zu schaffen -, das in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist, stärker zu nutzen. ({0}) Es geht also um mehr Flexibilität für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer, aber auch für die Arbeitgeber, die durch eine einvernehmliche und flexible Arbeitszeitgestaltung Effektivitätsgewinne durchaus erzielen können. Es geht auch darum - das hat uns zum Beispiel das europäische Nachbarland Niederlande gezeigt -, arbeitsmarktpolitisch positive Effekte zu erzielen. Die europäischen Richtlinien sind ja mit den Sozialpartnern verhandelt worden, das heißt auch unter Einbeziehung der Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund verstehe ich noch sehr viel weniger, wieso die Wellen jetzt so hoch schlagen können, wenn wir den Anspruch auf Teilzeitarbeit auch gesetzlich festschreiben wollen. Es gilt hierbei, dass Freiwilligkeit weiterhin erwünscht und gewollt ist und überhaupt nicht behindert wird. Es geht aber auch darum, dass wir einen Anreiz schaffen, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu einem vernünftigen Interessenausgleich zu kommen. Der Arbeitszeitwunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss ernst genommen werden. Tarifvertragliche, betriebliche oder individuelle Vereinbarungen können vor diesem Hintergrund natürlich weiterhin getroffen werden, wie zum Beispiel in der Chemieindustrie. Hier wird nichts verhindert, hier wird aber Druck gemacht, die Bedürfnisse nach Zeitsouveränität ernsthaft zu überprüfen. ({1}) Es geht überhaupt nicht um willkürliche Setzungen, beispielsweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die jetzt plötzlich über ihre Arbeitszeiten bestimmen könnten. Es ist doch albern, hier eine solche Diskussion zu führen. Natürlich ist es so, Frau Baumeister, dass Verträge immer zweiseitig geschlossen und nicht einseitig verändert werden können. Ich finde, dass in dieser ganzen Debatte die Kampfrhetorik überwiegt und dass sie mit der Realität wenig zu tun hat; ({2}) denn die Möglichkeiten der Arbeitgeber sind doch vorhanden. Wenn zum Beispiel betriebliche Gründe geltend gemacht werden, ist eine Ausdehnung der Teilzeitarbeit einseitig durch den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin überhaupt nicht möglich. Außerdem gilt diese Regelung nur für Betriebe mit mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wir haben das gerade gehört. 80 bis 90 Prozent der Betriebe liegen unter dieser Grenze; ein großer Teil der Betriebe wird davon also gar nicht betroffen. ({3}) Da gehen Frau Stamm und Herr Stoiber sogar weiter: Sie haben nämlich ohne Größenbeschränkung Teilzeitarbeit für alle Betriebe gefordert. ({4}) Wir haben in diesem Gesetzentwurf aber auch die befristeten Arbeitsverhältnisse in dem Sinne neu geregelt, dass wir die EU-Richtlinien einholen müssen. Viele Juristen haben deutlich gemacht, dass das Europarecht verlangt, dass die flexiblen Beschäftigungsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland auf eine eindeutige Rechtsbasis gestellt werden. ({5}) Es gibt kaum einen Rechtsbereich, der Richter so beflügelt hat wie der Tatbestand der befristeten Beschäftigungsverhältnisse. Deswegen ist das Gesetz so ausgestaltet, dass die Grundsätze der Rechtsprechung übernommen werden. Dadurch werden wir mehr Klarheit herstellen können. Das Kernstück ist und bleibt weiterhin die gesetzliche Regelung über die Zulässigkeit der Befristung. An dieser Stelle - Frau Baumeister, da verstehe ich Ihren Einwand gar nicht - ist auch besonders aufgeführt, dass die Tatsache, dass jemand Werkstudentin bzw. Werkstudent oder ehemalige Auszubildende bzw. ehemaliger Auszubildender ist, ein sachlicher Grund ist, sie oder ihn weiterhin in diesem Betrieb zu beschäftigen. Das ist doch eher ein Fortschritt. Ich verstehe also Ihre Auslassungen hier gar nicht. In diesem Zusammenhang ist uns von grüner Seite auch besonders wichtig, dass die Befristung ohne sachlichen Grund weiterhin erhalten bleibt. Das ist ein Sachverhalt, der in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt hat. Aber die Prognosen und die Ängste, dass in der Bundesrepublik Deutschland sozusagen uferlos mit befristeten Arbeitsverhältnissen gearbeitet wird, hat sich nicht bewahrheitet. Wir befinden uns im guten europäischen Mittelfeld. Die flexiblen Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen wollen wir weiterhin erhalten. Die Zunahme bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen in der Vergangenheit liegt eindeutig in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und vor allen Dingen auch Strukturanpassungsmaßnahmen begründet. Einschränkungen erfahren die heutigen Regelungen jedoch, indem Kettenbefristungen zwischen Arbeitsverträgen mit sachlicher Begründung und Arbeitsverträgen ohne sachliche Begründung verhindert werden. Ich denke, es handelt sich um eine Minderheit von Fällen, bei denen Arbeitnehmer mit solchen Kettenverträgen konfrontiert werden. Meine Fraktion hätte in diesem Bereich deswegen keinen großen Handlungsbedarf gesehen. Auf der anderen Seite wird nun sichergestellt, dass ein Missbrauch, also diese Form von Kettenverträgen, ausgeschlossen wird, indem nur noch bei Neuanstellungen eine Befristung ohne sachlichen Grund ermöglicht wird. Im Ganzen wird die Befristung ohne sachlichen Grund weiterhin ermöglicht; das ist uns wichtig. Das ergibt eine Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Dies ist eine Verbesserung für ältere Arbeitnehmer, die bei der Arbeitssuche gerade auf dem engen Arbeitsmarkt in Ostdeutschland helfen soll. Im weiteren Verfahren müssen wir über einige bürokratische Hürden, die im Gesetz stehen, beispielsweise bezüglich der Schriftform, noch diskutieren. Das brauche ich hier nicht weiter auszuführen. Das sind Details, über die wir uns im weiteren Verfahren noch unterhalten müssen. Ich danke Ihnen. ({6})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Für die F.D.P.-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Heinrich Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der renommierte Konstanzer Arbeitsrechtler Professor Rüthers hat unlängst lakonisch festgestellt: Arbeitsverhältnisse sind in Deutschland besser als die Ehe geschützt. Diesem zutreffenden Urteil kann ich nur hinzufügen: Die einzige Chance, unserer Arbeitsgesetzgebung zu entkommen, ist, um im Bild zu bleiben, ein Enthaltsamkeitsgelübde. Im Klartext heißt das: Es wird nicht mehr eingestellt. Ich frage Sie: Ist es wirklich das, was Sie wollen? Was Sie von Rot-Grün uns vorgelegt haben, missachtet die marktwirtschaftliche Grundregel, nach der immer noch die Unternehmen die Arbeitsplätze schaffen. Herr Riester, Sie waren gestern beim Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft. Die einhellige Ablehnung, die Ihrem Gesetzentwurf entgegenschlug, muss Sie doch nachdenklich gemacht haben. ({0}) - Henkel, Hundt, um nur diese beiden zu nennen. ({1}) - Das waren die Hauptredner, Herr Gilges. ({2}) Die Beurteilung war deutlich: Der ohnehin festgefahrene deutsche Arbeitsmarkt wird von Ihnen noch weiter zementiert, sodass er sich nicht einmal mehr einen Millimeter bewegen kann. Ich will einmal das, was Sie hier vorschlagen, untersuchen. Dabei will ich vorausschicken: Ich stimme Ihnen zu, dass wir ein Mehr an Teilzeitarbeit brauchen. Auch wir sind dafür, die Quote bei der Teilzeitarbeit zu erhöhen, aber nicht mit den Mitteln, die Sie vorschlagen. Herr Minister Riester, nach Ihrer Vorstellung kann ein Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zu seinem Chef gehen und ihm mitteilen, dass er gedenkt, zukünftig Teilzeit, also beispielsweise zehn Stunden weniger pro Monat, zu arbeiten. Bei dieser Gelegenheit kann er ihm seinen selbst ausgearbeiteten Arbeitszeitplan überreichen. Darauf werden Sie sagen: Der Arbeitgeber kann gegen dieses Ansinnen mit betrieblichen Gründen argumentieren. Diese haben Sie zwar umrissen, aber sie sind schwammig genug, um für zahlreiche Auseinandersetzungen zu sorgen. Ich sage Ihnen: Die Einseitigkeit ist nicht das Ende der Fahnenstange. Wenn es Streit gibt, dann landet das Ganze beim Arbeitsgericht. Wie die Praxis bei deutschen Arbeitsgerichten aussieht, wissen wir. Ich sage Ihnen voraus: Sie werden damit in diesem Bereich nicht mehr Beschäftigung schaffen. ({3}) Herr Riester, Sie haben mich mit Ihrem Versprecher von vorhin neugierig gemacht. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen haben. In dem Gesetzentwurf steht, dass Arbeitgeber mit weniger als 15 Arbeitnehmern vom Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit ausgenommen sind. Sie haben von „Betrieb“ gesprochen. Ich hoffe doch sehr, dass es bei Ihrem Versprecher bleibt. Ansonsten hätten wir eine klammheimliche Abkehr vom bisherigen Betriebsbegriff, den wir zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz haben. Dies hätte die seltsame Wirkung, dass bei einem Arbeitgeber - nehmen wir als Beispiel eine Parfümeriekette -, der fünf Betriebe und in jeder Filiale fünf Beschäftigte hat, damit insgesamt über dem Schwellenwert liegt, in einer der Filialen eine Mitarbeiterin sagen könnte: Ich arbeite jetzt nur noch Teilzeit. - Dabei ist jedoch klar, dass es bei fünf Beschäftigten zu unverhältnismäßig großen Anpassungsschwierigkeiten kommen muss. Das kann doch nicht in Ihrem Interesse sein. Ich fordere spätestens bei den Beratungen im Ausschuss ein, dass Sie hier klar Farbe bekennen. ({4}) Ich will ein zweites Beispiel nennen, das aus meiner Sicht, Herr Riester, nicht schlüssig ist. ({5}) - Das habe ich mir selbst aufgeschrieben; ich mache mir nämlich, Frau Lotz, zu den Gesetzen, die Sie vorlegen, Gedanken. ({6}) Ich habe dabei den Vorteil, dass ich aus eigener unternehmerischer Erfahrung sprechen kann, und Sachkenntnis ist ja bei der Beurteilung von Vorlagen manchmal nicht ganz fehl am Platz. Als zweiten Punkt will ich ansprechen: Geringfügig Beschäftigte sind nach Ihrem Gesetzentwurf auch Teilzeitbeschäftigte. Das heißt im Klartext: Wenn ich einen Mitarbeiter für 500 DM im Monat einstelle, ({7}) ist dieser teilzeitbeschäftigt und hat nach § 9 Ihrer Vorlage Anspruch auf die nächste frei werdende Vollzeitstelle vorausgesetzt, dass er seinen Wunsch angemeldet hat und seine Qualifikation auf diese Stelle passt. Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein. Oder wollen Sie damit die 630-Mark-Verträge für die Zukunft endgültig abschaffen? ({8}) Also, hier widersprechen Sie sich. Ich möchte noch etwas zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen sagen. Sie haben, Herr Riester - das erkenne ich ja an -, immerhin dem gewerkschaftlichen Druck widerstanden, die befristeten Beschäftigungsverhältnisse gänzlich abzuschaffen. Aber Ihre Rezeptur durch das vorgelegte Gesetz ist falsch; Sie haben immer noch zu viel Engelen-Kefer und zu wenig Neue Mitte. Darüber müssen Sie noch einmal nachdenken. Besonders problematisch finde ich die Vorschrift in § 14 Abs. 2 Satz 2 Ihres Gesetzes, wonach ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nur einmal in dessen Berufsleben befristet einstellen kann und der Arbeitnehmer ansonsten als unbefristet eingestellt gilt. ({9}) Ich stelle mir vor, wie dieses zukünftig zu dokumentieren ist. Wenn ein Arbeitnehmer, der irgendwann einmal eingestellt war, nach 20 Jahren wieder beschäftigt wird, ist er dann urplötzlich befristet eingestellt? Sie schlugen vor, den Mann für ein Jahr befristet zu beschäftigen. Nach Ihrer Vorschrift dürften Sie ihm dann erstmals nach einem Jahr ordentlich kündigen. Diese drei Beispiele - ich hätte gerne mehr gebracht, aber meine Redezeit ist so kurz - zeigen, dass der Gesetzentwurf so, wie er hier auf dem Tisch liegt, absolut unausgegoren ist. Deswegen kann man dem Hohen Haus die Zustimmung zu dieser Vorlage wirklich nicht empfehlen. Danke schön. ({10})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Für die PDS-Fraktion spricht jetzt Kollege Dr. Klaus Grehn.

Dr. Klaus Grehn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003135, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Riester und die Regierungskoalition, in der Philosophie, dass die Verteilung von Arbeit - als eine von mehreren Möglichkeiten Arbeitsplätze schaffen kann und soll, können wir Ihnen folgen. Das ist eine Position, die wir seit langer Zeit vertreten. Die Verteilung von Arbeit kann Arbeitsplätze schaffen und zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen. Ob das aber gelingt, hängt vom Detail, vom Wie einer Regelung ab. Das Ergebnis des Beschäftigungsförderungsgesetzes, ein Gesetzgebungsverfahren, das unsere Oppositionskollegen eingeleitet haben, hat die IG Metall als vernichtend eingeschätzt. Die Erwartungshaltung, dass durch das Gesetz Arbeitsplätze geschaffen werden, war groß. Und was ist daraus geworden? Der Beweis - ich zitiere aus der Vorstandsvorlage der IG Metall tatsächlicher zusätzlicher Einstellungen kann nicht erbracht werden. Es ist kein gesamtgesellschaftlicher Beschäftigungseffekt nachzuweisen. Das Beschäftigungsförderungsgesetz hat kontraproduktive Beschäftigungseffekte hervorgebracht. Das hängt damit zusammen, dass das Ziel unter anderem Umverteilung war, dies aber nicht erreicht worden ist. Der Optimismus, der hier teilweise herrscht, dass das neue Gesetz ins Schwarze trifft, scheint mir nicht gerechtfertigt. Das Gesetz trägt der Wechselwirkung von Arbeitszeit und Lohn nicht Rechnung - es sei denn, Sie haben im Auge, dass Lohnausgleich gezahlt wird; aber das ist wohl nicht der Fall. Denn Teilzeitarbeit muss man sich leisten können. Es gibt Menschen, die sich aufgrund ihrer Lohngruppe Teilzeitarbeit nicht leisten können, auch wenn sie gerne Teilzeit arbeiten würden. Eine Verkäuferin mit Kindern, die 1 200 DM monatlich verdient, kann nicht Teilzeit arbeiten. ({0}) Das wissen Sie genauso gut wie ich. Hier sind wir bei den Irrtümern der Statistik: Sie haben von den drei Millionen Arbeitnehmern, die das IAB genannt hat, gesprochen; auch ich habe darüber gelesen. Ich halte Ihnen entgegen: Nach der Statistik besteht in Deutschland pro Familie der Wunsch nach durchschnittlich drei Kindern, geboren werden aber durchschnittlich nur 1,2 Kinder. ({1}) Die Frage ist, welche Bedingungen vorhanden sein müssen, damit die Einzelnen ihren Kinderwunsch realisieren. Diejenigen, die sich Kinder wünschen, aber zu wenig Geld haben, um davon zu leben, werden ihren Kinderwunsch nicht realisieren. Deshalb kann man diese Statistik nicht als Beispiel anführen. Während man sich in den gehobenen Positionen unserer Gesellschaft Teilzeitarbeit leisten kann, ist dies in anderen Bereichen tatsächlich nicht möglich. Deshalb konzentriert sich das Problem der Teilzeitarbeit auf die schlecht bezahlten Arbeitsplätze und das betrifft in Deutschland überwiegend die Frauen. Deshalb habe ich Zweifel daran, ob der Gesetzentwurf wirklich in die richtige Richtung geht. ({2}) Diese Tatsachen hebeln die Zielrichtung des Gesetzentwurfs aus. Sie führen an, dass nur sachliche Gründe zu einer Ablehnung des Wunsches nach Teilzeitarbeit führen können. Aber was sind sachliche Gründe? Sie haben versucht, diese sachlichen Gründe näher zu benennen. Wenn aber keine weitere Präzisierung erfolgt, kann man letztlich alles unter diesen Begriff fassen, und das hebelt Ihre Zielstellung aus. ({3}) Es gibt Gründe, den Wunsch nach Teilzeitarbeit abzulehnen, aber der Ermessensspielraum ist in diesem Fall sehr weit. Das Gesetz legt fest, dass in branchenspezifischen Tarifverträgen andere Bedingungen festgelegt werden können. Dabei frage ich mich: Wenn branchenspezifische Tarifverträge die genannten sachlichen Gründe aushebeln können, was Sie gesetzlich festschreiben wollen, warum machen Sie dann eigentlich das Gesetz? Wird auf diese Weise nicht den Gewerkschaften die Verantwortung zugeschoben, die die Tarifverträge mit aushandeln müssen? Es gibt eine Reihe von Sachargumenten. Doch bei aller Anerkennung des Bemühens, eine Lösung herbeizuführen und der genannten Philosophie Rechnung zu tragen, werden die Anhörung und die weitere Diskussion zeigen, dass Nachbesserungen durchaus notwendig sind, um die Zielstellung zu erreichen. ({4})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Nächster Redner ist der Kollege Olaf Scholz für die SPD-Fraktion.

Olaf Scholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003231, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier über ein wichtiges Gesetzesvorhaben, das sich mit einem zentralen Thema beschäftigt: Wie können wir mit der Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Sicherheit miteinander in Einklang bringen? ({0}) Ich glaube, es besteht kein großer Erklärungsbedarf hinsichtlich der Notwendigkeit, dass wir für die Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes mehr Flexibilität benötigen. Aber es bestehen - das ist sehr deutlich geworden unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Flexibilität aussehen soll. Wenn ich mir das Maß der Flexibilität bei F.D.P. und CDU/CSU, so wie es hier zum Ausdruck gekommen ist, ansehe, muss ich feststellen, dass dies mehr dem Bild des 19. Jahrhunderts entspricht als den Erfordernissen der Gegenwart. ({1}) Man trifft eine politische Aussage, wenn man sagt, bestimmte Dinge sollten nur auf freiwilliger Basis gewährt werden. Warum dehnen Sie diese Diskussion nicht auf das Bundesurlaubsgesetz und ähnliche Regelungen aus, bei denen Sie auch sagen könnten, es sei doch selbstverDr. Klaus Grehn ständlich, dass ein Arbeitnehmer Urlaub hat; wenn er danach fragt, erhält er ihn meistens auch. Wir haben aus guten Gründen dafür gesorgt - auch mit Ihnen zusammen -, dass es dafür gesetzliche Regelungen gibt. Wir haben den Eindruck gewonnen, Sie halten die Teilzeitentwicklung für ganz sinnvoll, wollen aber keine Rechtsansprüche in diesem Zusammenhang gewähren. Wir haben eine andere Vorstellung: ({2}) Wir haben das Bild einer modernen Bürgergesellschaft vor Augen und diese ist nicht autoritären Beziehungen organisiert. Sie ist so organisiert, dass es Rechtsansprüche wechselseitiger Art gibt, und diese müssen geregelt werden. Das ist der große gesetzgeberische Fortschritt, der hier zum Ausdruck kommt. ({3}) Wir werden damit auch den Anforderungen gerecht, die die Europäische Union an uns gestellt hat. Die Europäische Union hat viele Beschlüsse zur Entwicklung der sozialen Sicherheit gefasst. Aber in all den Beschlüssen - egal, ob sie in Dublin, in Essen oder auf dem großen Gipfel in Lissabon gefasst worden sind - ist immer auf den Doppelaspekt hingewiesen worden, nämlich dass Flexibilität mit Sicherheit verbunden werden muss, dass die Interessen der Unternehmer und der Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden müssen und dass man sich gewissermaßen sicher bewegen können muss. Dies alles wird durch das jetzige Gesetz möglich gemacht.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Scholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Meckelburg?

Olaf Scholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003231, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich gestatte die Zwischenfrage.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich muss diese Zwischenfrage einfach stellen, um bei dem jetzigen Schaulaufen ein gewisses Maß an Fairness herzustellen. Es ist interessant, wer Zwischenfragen zulässt und wer nicht. ({0}) - Das ist ein internes Problem der Fraktion. Herr Scholz, finden Sie nicht, dass Sie einen zu großen Popanz um den von Ihnen so großartig und glorreich verkündeten Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit machen - Sie haben gesagt, dass Sie Bürgerrechte durchsetzen wollen; ich habe ja Verständnis dafür, dass eine entsprechende Regelung für Kleinbetriebe beschlossen werden soll -, wenn Sie bedenken, dass nur 13 Prozent der Beschäftigten - der Minister hat vorhin darauf hingewiesen, dass 87 Prozent der Beschäftigten nicht in den Genuss der neuen Regelung kommen werden - einen solchen Rechtsanspruch haben werden? ({1}) - Ob das nun 13 Prozent der Betriebe oder der Beschäftigten sind, können wir noch im Ausschuss klären. Was wollen Sie den 87 Prozent sagen, die die neue Regelung gar nicht nutzen können, nachdem Sie so großartig von einem Bürgeranspruch geredet haben?

Olaf Scholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003231, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Zunächst einmal: Es geht, wie wir wissen, nach den Statistiken, die zugrunde gelegt worden sind, um 87 Prozent der Betriebe und nicht um 87 Prozent der Beschäftigten; denn die Betriebe können eine unterschiedliche Struktur aufweisen. Wir sind keine Menschen, die mit Gesetzen über die Welt herfallen. Wir glauben vielmehr, dass es notwendig ist, vernünftig abzuwägen. Wir sind der Meinung: Erstens. Größere Unternehmen haben größere Spielräume, um die entsprechenden Anpassungsentscheidungen zu treffen, die sich im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Teilzeitinteressen ergeben. Zweitens. Die größeren Unternehmen sind nach unserer Meinung der geeignete Ort, um herauszufinden, ob sich die neue Teilzeitregelung auch auf kleinere Betriebe ausdehnen lässt. Im Übrigen glaube ich, dass es so etwas wie eine meinungsbildende Wirkung gibt: Wenn die neue Teilzeitregelung, die rechtlich verankert ist, in den größeren Unternehmen gut funktioniert, dann werden auch die kleineren Unternehmen den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit als selbstverständlich empfinden und ihn durchsetzen. ({0}) Wir stehen unter Handlungsdruck, weil zwei Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der einen Richtlinie, nämlich die zur Teilzeitarbeit, ist schon seit Anfang dieses Jahres überfällig. Die Richtlinie über die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen muss im nächsten Jahr umgesetzt werden. Insofern ist es gut und sinnvoll, dass wir uns im Rahmen der von mir skizzierten Beschlüsse bewegen wollen. Die Regelung des Rechtsanspruches auf Teilzeitarbeit, die hier mehrfach diskutiert und nun beschlossen worden ist, ist auch deshalb wichtig, weil sich die Europäische Union ein großes Ziel gesetzt hat, nämlich die Beschäftigungsquote zu erhöhen. Wir haben eine zu niedrige Beschäftigungsquote in Europa. Bedauerlicherweise ist die Bundesrepublik Deutschland - das muss ich Ihnen angesichts Ihrer langen Regierungszeit sagen - im Hinblick auf die Beschäftigungsquote das Schlusslicht. Es ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, dafür zu sorgen, dass mehr Menschen Beschäftigung finden und dass mehr Menschen arbeiten. Aber das funktioniert nur, wenn wir für einen geeigneten Rahmen sorgen und Regelungen schaffen, durch die Familienleben und Arbeitsleben vereinbar werden und die den Anforderungen, die an die Menschen gerichtet werden, gerecht werden. Damit würden wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsquote leisten. Das sollten wir unbedingt zustande bringen. Wir stellen einen Handlungsrahmen zur Verfügung, der es den einzelnen Betrieben ermöglicht, Teilzeitarbeit - wenn man sie denn haben möchte - zum Normalfall zu machen. Wenn man sich große alte Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch anschaut, dann wird man feststellen, dass auch dort viele Dinge für den Fall geregelt werden, dass sich etwas ändert. Wir haben nun den Anspruch auf Teilzeitarbeit neu geregelt. Wir verstehen diese Regelung als Service des Gesetzgebers. Wenn wir meinen - das bekunden zumindest alle gemeinsam immer wieder -, dass Teilzeitarbeit eine größere und wichtige Rolle in der Zukunft spielen soll, dann müssen wir versuchen, zu bedenken, welche Interessen der Einzelne verfolgt, wenn er seinen Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend macht, wenn er das wieder rückgängig machen möchte, wenn er qualifiziert werden möchte und wie er entlohnt werden möchte.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Scholz, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Grehn. Lassen Sie diese auch zu?

Olaf Scholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003231, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja, bitte.

Dr. Klaus Grehn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003135, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich mache es auch ganz kurz. Sie haben von der Besetzung der Teilzeitarbeitsplätze gesprochen. Wie kommt man, da der Arbeitgeber nach dem Gesetzentwurf freie Arbeitsplätze grundsätzlich als Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben soll, eigentlich wieder in Vollzeitarbeitsplätze? ({0}) - Ja, der Arbeitgeber hat freie Arbeitsplätze grundsätzlich als Teilzeitarbeitsplätze auszuschreiben. ({1})

Olaf Scholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003231, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Im Gesetzentwurf steht, dass er das auch so zu tun hat, weil er nämlich angeregt werden soll, darüber nachzudenken, ob dieser Arbeitsplatz nicht nur von Vollzeitarbeitskräften, sondern auch von Teilzeitarbeitskräften wahrgenommen werden kann, und weil ihm Folgendes passieren soll: Er möchte die Stelle eigentlich als Vollzeitstelle besetzen, schreibt sie aber so aus, wie das im Gesetz beschrieben ist, und stellt fest: Es haben sich zwei tolle teilzeitinteressierte Arbeitnehmerinnen beworben. Da nimmt er doch diese beiden, statt die Stelle mit einer Arbeitnehmerin zu besetzen. Das will der Gesetzgeber hier anregen. ({0}) - Nein, das wird jetzt verbessert. Das ist etwas, was wir gewissermaßen als Unterstützung für die Menschen zur Verfügung stellen. Der zweite Teil, mit dem wir etwas zur Flexibilität tun und gleichzeitig Sicherheit gewährleisten, ist die Neuregelung der Befristung. Zum Ersten geben wir die lange bekannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Sachgrundbefristung im Gesetz wieder. Das ist wichtig, weil es nicht sein kann, dass man lange Urteile lesen muss, um sich mit einem wichtigen Lebenssachverhalt auszukennen. Es ist wichtig, dass jetzt endlich eine Kodifizierung stattfindet, in der man das, was in langer Rechtsprechung erarbeitet worden ist, wiederfinden kann. Zum Zweiten werden die Erfahrungen mit dem bisherigen Gesetz über die sachgrundlose Befristung, also dem Beschäftigungsförderungsgesetz, ausgewertet. In diesem Zusammenhang gibt es eine Erfahrung, die wir von unserer Seite aus freimütig zugestehen wollen: Die vielen Hoffnungen, die sich manche von Ihnen gemacht haben, dass das zu einer großen Aufweichung des Arbeitsrechtssystems in unserem Land führen würde, sind nicht eingetreten. Auch die vielen Befürchtungen, die bei Gewerkschaften und bei vielen von uns existiert haben, sind nicht eingetreten. Es hat gar keine massive Ausweitung befristeter Beschäftigung in unserem Lande gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass man dieses Instrument gewissermaßen aufrechterhält, es aber von den Missbrauchsmöglichkeiten befreit, die bisher bestanden haben. ({1}) Die wichtigste Missbrauchsmöglichkeit, die es gegeben hat, ist die, dass Menschen über lange Zeit immer wieder in neuen befristeten Beschäftigungsverhältnissen angestellt worden sind: ein paar Monate mit einer Sachgrundbefristung, dann zwei Jahre mit Beschäftigungsförderungsgesetz, wieder ein paar Monate mit einer Sachgrundbefristung, dann wieder nach Beschäftigungsförderungsgesetz. Diese Regelung ist jetzt endgültig unterbunden worden, ({2}) aber, Herr Kollege, in einer völlig einwandfreien Weise und nicht so, wie Sie es sich vorgestellt haben. Es steht nicht im Gesetz, dass man, wenn man einmal aufgrund einer sachgrundlosen Befristung beschäftigt war, nie wieder in diesem Unternehmen angestellt werden kann ({3}) oder nie wieder befristet beschäftigt werden kann. Das Einzige, was unterbunden wird, ist, erneut auf die sachgrundlose Befristung zurückzugreifen. Es ist aber sehr wohl möglich, dass man als Schwangerschaftsvertretung eingestellt wird oder was ansonsten seit Jahrzehnten in der Rechtsprechung als Befristungsgrund akzeptiert wird. Ich glaube, dass dieses Gesetz auch im Bereich der Befristung das Doppelziel erreicht, das ich beschrieben habe, nämlich dass man einerseits die notwendigen Flexibilisierungsmöglichkeiten schafft, das Ganze aber andererseits in einen solchen Rahmen stellt, dass die Menschen, die darauf angewiesen sind, dass Gesetze ihnen Sicherheit verschaffen, diese auch bekommen. Ich glaube, das ist besser geworden, als es bisher der Fall war. ({4}) Ich will ein weiteres Argument nennen, auch gegenüber denjenigen, die von gewerkschaftlicher Seite den jetzt gewählten Schritt vielleicht als etwas zu weit gehend empfinden, weshalb ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir die sachgrundlose Befristung auch weiterhin aufrechterhalten. Es hat sich gezeigt, dass viele der sachgrundlosen Befristungen, die in der Vergangenheit gewählt worden sind, nur deshalb zustande gekommen sind, weil sie das einfachere Verfahren sind. Lediglich 13 Prozent der Befristungen sind ausschließlich auf der rechtlichen Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes erfolgt, die anderen wären auch immer schon mit Sachbefristung möglich gewesen. Insofern ist wahrscheinlich vor allem eine Entbürokratisierung für die Arbeitgeberentscheidung eingetreten - etwas, was wir für sehr sinnvoll halten und was wir durch das Gesetzesvorhaben, das wir vorgelegt haben, natürlich gern unterstützen. Vor allem aber tritt eines ein - und das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen -: In der Tat gibt es Beschäftigte, bei denen es wichtig ist, dass die Arbeitgeber über eine gewisse Zeit hinweg die Sicherheit gewinnen, dass sie sich auch längerfristig mit ihnen zusammentun wollen. Das ist ein Problem des Arbeitsmarktes, das wir auch an anderer Stelle immer wieder besprechen. Das wird unter „Employability“ diskutiert. Ich glaube, es ist sinnvoll, einen gesetzlichen Rahmen zu haben, mit dem diese Menschen in Beschäftigung integriert werden; denn das sollte für uns alle die wichtigste Aufgabe sein. Schönen Dank. ({5})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Der letzte Redner dieser Debatte ist der Kollege Johannes Singhammer für die Fraktion der CDU/CSU.

Johannes Singhammer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002800, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses von Rot-Grün vorgelegte Teilzeitgesetz schafft Vollbeschäftigung für Rechtsanwälte und Gerichte. ({0}) Herr Riester, dieses Teilzeitgesetz ist eine volle Packung Dynamit für den Betriebsfrieden. Nicht nur zum Teil, sondern voll und ganz werden die Planungssicherheit und die Dispositionsmöglichkeit von Unternehmen beeinträchtigt. Der Mittelstand wird belastet ({1}) und viele fühlen sich ans Gängelband genommen. ({2}) Das, was Sie hier als schöne Verpackung anbieten, hat einen schlechten Inhalt, und die angeblich uneingeschränkte Wohltat für Arbeitnehmer wird sich als voller Nachteil für den Standort Deutschland und damit auch für die Arbeitsplätze in Deutschland erweisen. ({3}) Das ist ein schlampiges Gesetz mit schädlichen Wirkungen. ({4}) Ich nenne Ihnen die Schwachstellen im Einzelnen. Erstens. Entgegen allen hier vorgebrachten Beteuerungen gibt es keinerlei europarechtliche Verpflichtung, dieses konkrete Gesetz mit einem solchen Anspruch vorzulegen, wie Sie es formuliert haben. ({5}) Es existiert keinerleit derartige europäische Vorschrift. ({6}) - Ich stelle jetzt nur einmal Behauptungen von Ihnen richtig. Zweitens. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf bewirken, dass jeder Arbeitnehmer künftig selbst entscheiden kann, wie viele Stunden er pro Woche arbeitet und ob er Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag zur Arbeit kommen will. Das bedeutet - das sage ich Ihnen hier - Zündstoff im partnerschaftlichen Umgang der Kollegen im Betrieb. Fragen Sie doch einmal eine Verkäuferin, was sie davon hielte, wenn ihre Kollegin ihre Arbeitszeit um mehrere Stunden reduzieren würde und sie deshalb künftig am Freitagnachmittag allein im Geschäft bedienen müsste. Fragen Sie doch einen Automechaniker, der im Team arbeitet, auf den Punkt genau Aufträge zu erfüllen hat und dabei unter Zeitdruck steht, was passierte, wenn in einem solchen Team jemand seine Arbeitszeit reduzieren wollte, um beispielsweise einer Nebentätigkeit nachgehen zu können. - So steht es in Ihrem Gesetz. Fragen Sie auch einmal die Mitarbeiter eines Teams im Hochtechnologiebereich, in dem viele Kollegen zusammenarbeiten, was sie davon hielten, wenn dort jemand seine Arbeitszeit reduzierte und sagte: Ich arbeite nur noch vormittags, weil ich da fit bin, nachmittags will ich nicht mehr so viel arbeiten. ({7}) Sie legen hiermit in den Betrieben viele Lunten. ({8}) Unfaires und unpartnerschaftliches Verhalten wird programmiert. Die Arbeitsplätze in Deutschland werden nicht sicherer und im Standortwettbewerb wird Deutschland mit Ihrem Vorschlag keine Pluspunkte sammeln. ({9}) Der betriebliche Aufwand wird erhöht, wenn beispielsweise Personaldaten von Mitarbeitern künftig lebenslang aufbewahrt werden müssen, wenn eine Ausschreibungspflicht besteht, wenn neue Prüfungspflichten festgeschrieben werden. Das alles muss ja dokumentiert werden und beweisfähig sein. Das ist ein neuer, unerhört hoher Aufwand. Das wird den Standort Deutschland nicht aufwerten und die Produktionskosten in Deutschland nicht senken, sondern sie wachsen lassen. Die Prozessanfälligkeit des deutschen Arbeitsmarkts wird weiter zunehmen. ({10}) Ich sage Ihnen schon heute voraus: Umgehungstatbestände, halbillegales Verhalten oder sogar Gesetzesbruch werden zu- und nicht abnehmen, weil man natürlich Ausweichtatbestände suchen wird. ({11}) - Ich komme schon noch dazu. Haben Sie bitte noch einen kleinen Moment Geduld. Deshalb sage Ihnen auch, dass dieser Entwurf so, wie Sie ihn vorgelegt haben, unsere Zustimmung nicht finden kann. ({12}) Wir wollen den Erhalt der befristeten Arbeitsverhältnisse. Wir wollen die Fortsetzung einer sozial verantwortungsvollen Partnerschaft. Wir wollen statt eines Durcheinanders in den Betrieben Berechenbarkeit und wir wollen den Betriebsfrieden bewahren. Wir wollen Teilzeitarbeit fördern, ({13}) aber mit den richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir wollen keinen allgemeinen, uferlosen Teilzeitanspruch, sondern vor allem die Förderung von zwei Gruppen - und damit komme ich zu den Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten-, die eine besondere Unterstützung benötigen. Wir brauchen Teilzeit vor allem für junge Ehepaare, für junge Mütter und junge Frauen und vielleicht auch für den ein oder anderen jungen Vater, die Kindererziehung und Beruf besser miteinander vereinbaren wollen. ({14}) Herr Grehn, hier haben sie Recht: Wenn wir die demographische Katastrophe für die sozialen Sicherungssysteme abwenden wollen, brauchen wir in Deutschland wieder mehr Kinder. Der Kinderwunsch ist vorhanden. Allerdings ist die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf vielfach nicht gegeben. Wir wollen es vermeiden, dass junge Eltern, junge Frauen vor allem, vor die ausweglose Entscheidung zwischen Kindern und Karriere gestellt werden. ({15}) Deshalb macht eine familienfreundliche Teilzeit für Eltern, die ein betreuungspflichtiges Kind haben, Sinn. Darauf sollten wir uns konzentrieren. ({16}) Sinn macht auch ein Anspruch auf Teilzeit für Arbeitnehmer, die pflegebedürftige Familienangehörige haben. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. ({17}) Allerdings gilt in beiden Fällen: ({18}) Betriebliche Erfordernisse müssen natürlich beachtet werden; das sage ich hier ganz deutlich. Auch sollten wir bei der weiteren Beratung die Erfahrungen gerade aus dem öffentlichen Dienst berücksichtigen, wo ein Anspruch auf Teilzeit in weiten Bereichen besteht. Wir brauchen vor allem ein Gesetz, Herr Minister, das nicht weit hinter der betrieblichen Realität zurückbleibt. In der betrieblichen Praxis werden doch dann, wenn ein tüchtiger Mitarbeiter oder eine tüchtige Mitarbeiterin Teilzeit in Anspruch nehmen will, bereits jetzt häufig Möglichkeiten gefunden, eine Vereinbarung zu treffen, weil ein Chef einen tüchtigen Mitarbeiter nicht verlieren will. Jetzt wollen Sie hier eine Vielzahl von Regularien und Vorschriften einführen, die der betrieblichen Praxis letztlich hinterherhinken. Machen Sie lieber ein Gesetz, das Zukunftswirkung hat und die Realität berücksichtigt, aber kein Gesetz, das weit hinter der Wirklichkeit herhinkt; denn dann wäre es richtiger, Sie würden es sofort in der Mottenkiste verstauben lassen. ({19})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf Drucksachen 14/4374 und 14/4103 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Büttner ({0}), Dr.-Ing. Paul Krüger, Günter Nooke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Einsatz von Bildauswertungssystemen bei der Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen - Drucksache 14/3770 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({1}) Rechtsausschuss Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Hartmut Büttner.

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten TaJohannes Singhammer gen der DDR, als sich abzeichnete, dass die zweite deutsche Diktatur zu Ende gehen würde, ergriff die damaligen Machthaber und auch ihre Vasallen die Panik. Alles an belastendem Material sollte vernichtet werden, sofern es vernichtet werden konnte. Dies war gar nicht so einfach. Die SED-Diktatur und ihr „Schwert und Schild“, die Stasi, sind nicht zuletzt an den Massen von Papier erstickt. Zwischen Wichtigem, sehr Wichtigem und Banalem blickte bei den Unmengen von Akten kaum noch jemand durch. Die Hoffnung, möglichst alles an belastendem Material verbrannt oder zerrissen zu haben, war Gott sei Dank ein wenig trügerisch. Bis heute müssen viele kleine und große Täter zittern, ob denn nicht tatsächlich noch irgendwo Akten herumschwirren; denn das MfS war neben aller Unmenschlichkeit eine bürokratische, eine - könnte man sagen - typisch deutsche Behörde. Neben dem Original gab es immer wenigstens einen Durchschlag, meistens sogar mehrere. Die Kopierwut der DDR-Bürokraten reichte von der Kreisbehörde über den Bezirk bis Ostberlin und eigentlich sogar bis Moskau. Der Durchschlag ist bei vielen, die Menschenrechte verletzt und die Diktatur durch ihr Tun am Leben gehalten haben, in den letzten Jahren oft zum einzigen Beleg für ihr schändliches Tun geworden. Neben diesem intakten Durchschlag waren es aber auch immer wieder zusammengesetzte Schnipsel von vorvernichtetem Material, die den Tätern von gestern zum Verhängnis wurden. So wurde durch dieses Material beispielsweise ein Herr Professor Bress aus Kassel enttarnt. Bress hatte mehr als 30 Jahre für das Agentenhonorar von 350 000 DM im Westen für die Stasi spioniert. Ebenso fanden sich entscheidende Beweise gegen den Thüringer Landesbischof Ingo Bräcklein oder den Literaten Sascha Anderson unter diesen zusammengesetzten Schnipseln. Aber auch Materialien von ausgespähten Stasi-Opfern wurden entdeckt, etwa wichtige Akten über Bärbel Bohley oder Werner Fischer. Immerhin gelang es in den letzten Jahren im bayerischen Zirndorf einer Projektgruppe mit 40 Mitarbeitern, circa 350 000 dieser Einzelblätter in Puzzlemanier zusammenzusetzen. Diese Puzzlearbeit ist wie das Ausschöpfen des Ozeans mit einem Teelöffel. Wenn die Geschwindigkeit von heute beibehalten wird, dann haben wir die Chance, in 375 Jahren mit dieser Arbeit fertig zu werden. ({0}) Es gibt allerdings - das wird die Betroffenen vielleicht nicht ganz so freuen - neue technische Möglichkeiten. Mittels einer modernen Bildverarbeitung ist es möglich, die Rekonstruktionszeit erheblich abzukürzen. Wegen des Neuigkeitsgrades der angestrebten Lösungen sollte das Projekt nach unserer Meinung in einem mehrstufigen Ausschreibungsverfahren schrittweise präzisiert und letztlich an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Maßgebliche Kriterien sollten vor allem die Dauer der Rekonstruktion, Qualität, Zuverlässigkeit und nicht zuletzt der Preis sein. Wir wollen gemeinsam mit der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, dass der Deutsche Bundestag dieses Verfahren vorantreibt. Diese Behörde war bisher immer als Gauck-Behörde bekannt. Ob sie bald genauso kurz „Birthler-Behörde“ genannt werden kann, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren erweisen. Ein wichtiges Kriterium hierfür wäre die Weiterführung des Aufarbeitungsprozesses. Wir müssen auch bald entscheiden, ob die Arbeit in Zirndorf ganz eingestellt oder ob neue Verfahren angewandt werden sollen. Die andere mögliche Alternative, noch mehr als 300 Jahre zu warten, wird wohl niemand in diesem Haus als solche ansehen wollen. ({1}) Wir sollten bei dieser Frage, wie bei allen Einzelfragen, die den Stasi-Bereich betreffen, die Zusammenarbeit von Union und F.D.P. mit den heutigen Regierungsparteien weiterführen. Deshalb möchte ich die SPD - ich hoffe, dass auch ein Redner aus der SPD-Fraktion spricht und nicht nur, wie angekündigt, ein Mitglied der Bundesregierung -, die Grünen und die F.D.P. herzlich einladen, die Umsetzung unserer Initiative zu diskutieren und möglichst gemeinsam zu gestalten. ({2}) Die PDS hat - aus sehr guten Gründen - bei allen Fragen der Stasi-Problematik bisher niemals mitgewirkt. Die großartige Akzeptanz des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bei den Menschen in den neuen Bundesländern ist gerade durch die Zusammenarbeit der großen Mehrheit dieses Deutschen Bundestages immer wieder gestärkt worden. Ich denke, wir sollten uns auch bei dieser aktuellen Frage so verhalten und zusammenarbeiten. Ich darf Sie herzlich einladen, mit uns gemeinsam zu diskutieren. ({3})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Für die Bundesregierung spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper.

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zuständige Behörde - an den weiblichen Artikel muss man sich erst gewöhnen -, die der zuständigen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, ist - das kann ich mit Fug und Recht sagen - seit längerem intensiv bemüht, das derzeitige und von meinem Vorredner beschriebene aufwendige manuelle Verfahren zur Rekonstruktion und Ordnung der vom Ministerium für Staatssicherheit in Wendezeiten zerrissenen und in rund 15 600 Säcken verbrachten Stasi-Unterlagen durch ein geeignetes - ich betone: geeignetes - IT-Verfahren abzulösen. Ziel ist es und Ziel muss es sein, durch den Einsatz moderner Technologien der Informationstechnik die Rekonstruktion der zerrissenen Seiten und deren inhaltliche Hartmut Büttner ({0}) Ordnung zu beschleunigen, um sie recherchierbar zu machen und damit im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verwenden zu können. Ich will aber auch hinzufügen: Zurzeit gibt es auf dem Markt kein System, das die Anforderungen der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erfüllen könnte. Für die Behörde, die die alleinige fachliche Verantwortung trägt, ist eine Beschleunigung der Bearbeitung der vorvernichteten Unterlagen nur dann vertretbar, wenn am Ende des Prozesses recherchierbare Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Für die Erstellung geordneter und somit recherchierbarer Unterlagen gibt es derzeit keinen überzeugenden technischen Lösungsansatz. Ich glaube, das ist auch unumstritten. Technisch machbar, wenn auch mit einem enormen finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand verbunden, erscheinen die bisher angebotenen Lösungen zum elektronischen Eingeben - „scannen“ genannt - der zerrissenen Seiten und zu deren Rekonstruktion zu nur mithilfe der Informationstechnik lesbarem, ungeordnetem Material. Damit wäre allerdings nur ein nicht ausreichendes Teilergebnis erzielt. Denn wenn im Ergebnis der Rekonstruktion nur weiteres ungeordnetes Material entsteht, wird lediglich der bereits vorhandene, noch zu erschließende Bestand von circa 64 000 laufenden Metern Stasi-Unterlagen um circa 30 Millionen ungeordnete Seiten bzw. rund 4 000 laufende Meter vergrößert. Ein Zugriff und damit eine Nutzung der Unterlagen im Sinne unseres Gesetzes wird aber nicht erreicht, weil es zum Beispiel weder ein Inhaltsverzeichnis noch die Möglichkeit der Suche nach Stichwörtern gibt. Folge: 20 bis 25 zusätzlich einzustellende Archivare müssten die notwendigen Erschließungsarbeiten erledigen. Bei dieser Sachlage ist festzustellen, dass die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen durch ihre Aktivitäten - das möchte ich deutlich sagen; das gilt natürlich auch für den Vorgänger - bereits jetzt das auch mit der Antragstellung seitens der CDU/CSU-Fraktion angestrebte Ziel eindeutig verfolgt. Demzufolge, lieber Kollege Hartmut Büttner - so darf ich hinzufügen -, bedarf es eigentlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nicht. Hinsichtlich der sachlichen Rechtfertigung des bisher manuell mit großem Aufwand betriebenen Puzzles und der Überlegungen zu einer sinnvollen und damit auch vertretbaren Beschleunigung des Verfahrens dürfte es keine - so hoffe ich - Meinungsverschiedenheiten geben. Von den im gesamten Archivbereich der Bundesbeauftragten vorhandenen circa 15 600 Säcken mit zerrissenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sind gegenwärtig 183 bearbeitet und die zerrissenen Seiten und Vorgänge wieder rekonstruiert. Beispiele sind eben auch schon genannt worden. Dabei ist deutlich geworden, dass die betreffenden Unterlagen vorwiegend aus den letzten Jahren des Staatssicherheitsdienstes stammen und damit einen unmittelbaren Einblick in die und einen Eindruck von der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit in dieser politisch und gesellschaftlich wichtigen und bewegten Zeit ermöglichen. Das betrifft sowohl Vorgänge in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland. Erkennbar wird auch, nach welchen Prioritäten die Vernichtungsaktionen in der Wendezeit erfolgten. Der Staatssicherheitsdienst war vor allem daran interessiert, die zu diesem Zeitpunkt noch tätigen inoffiziellen Mitarbeiter durch Vernichtung der sie betreffenden Unterlagen zu schützen. Deshalb bleibt das, was sich die Behörde der Bundesbeauftragten vorgenommen hat, von Interesse, auch wenn über konkrete Erwartungen hinsichtlich des Inhalts und des Wertes der noch zu bearbeitenden Materialien auf der Basis der bisherigen Erfahrungen im Moment nur spekuliert werden kann. Festzuhalten ist ferner, dass über den Einsatz von Bildauswertungssystemen bei der Rekonstruktion der vom Ministerium für Staatssicherheit vorvernichteten Unterlagen erst dann entschieden werden kann, wenn alle technischen Fragen, also Fragen im Sinne der Anforderungen der Behörde, geklärt sind. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass auch die Finanzierbarkeit gesichert sein muss. Ich denke, dass wir das alles in Ruhe und Sachlichkeit diskutieren sollten. Vielleicht ist hierfür eine andere Stelle viel geeigneter als eine solche öffentliche Plenardebatte. Vielen Dank. ({1})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Der nächste Redner ist der Kollege Rainer Funke für die F.D.P.-Fraktion.

Rainer Funke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000624, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch zehn Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der DDR noch nicht abgeschlossen. Das Interesse der Stasi-Opfer an den über sie angelegten Akten ist ungebrochen, wie die Anfragen gegenüber der Gauck-Behörde - ich nenne noch ihre alte Bezeichnung belegen. Deshalb liegt es nahe, das Aktenmaterial, das die Stasi in den letzten Tagen der DDR zu vernichten versucht hat, zu rekonstruieren und seiner Bestimmung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zuzuführen. Es handelt sich um schätzungsweise 15 000 Säcke - Herr Körper hat sogar 15 600 Säcke gezählt - mit etwa 33 Millionen Blatt. In mühevoller manueller Kleinarbeit sind bislang etwa 350 000 Einzelblätter wieder zusammengesetzt und nutzbar gemacht worden. Wenn die Berechnungen zutreffen - da sind wir ziemlich einer Meinung -, dann bräuchten wir für die Rekonstruktion der Akten 375 Jahre. Das ist etwas lang. Auch wenn wir 100 Jahre weniger bräuchten - was vielleicht möglich wäre -: Es ist für jedermann offensichtlich, dass mittels manueller Rekonstruktion eine vollständige Auswertung der Aktenschnipsel in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Daher erscheint der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, das Verfahren mithilfe moderner technischer Möglichkeiten, wie etwa der modernen Bildverarbeitung, zu beschleunigen, auf den ersten Blick als folgerichtig. Der Erschließungszeitraum soll dem Antrag zufolge dadurch auf fünf bis zehn Jahre verkürzt werden können. Was im Antrag allerdings verschwiegen wird, sind die Kosten, die dadurch entstehen würden - nämlich Kosten in Höhe von 18 Millionen DM. ({0}) Spätestens hier muss man sich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis stellen. Als kaufmännisch Tätiger bin ich an dieser Frage natürlich interessiert. 18 Millionen DM sind kein Pappenstil, Herr Büttner. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob der zu erwartende Informationsgewinn derart hoch ist, dass er den Einsatz dieser Summe rechtfertigt. Ich muss gestehen, dass die F.D.P.-Fraktion diesbezüglich Bedenken hat. Für Einstellungen in den öffentlichen Dienst spielen Auskünfte der Gauck-Behörde immer weniger eine Rolle. Im Übrigen endet die Möglichkeit, für diesen Zweck Auskünfte einzuholen, ohnehin im Jahre 2006, sodass bei einem Erschließungszeitraum von fünf bis zehn Jahren nur ein Teil der rekonstruierten Unterlagen hierfür zur Verfügung stünde. Das macht den hohen finanziellen Aufwand zusätzlich fragwürdig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Haushalt der Gauck-Behörde für das Jahr 2001 im Haushaltsansatz ohnehin bereits um 4 Millionen DM aufgestockt worden ist, wenn auch nur durch höhere Personalausgaben bedingt. Wir werden das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Beratung des Antrages sorgfältig untersuchen müssen. Wir nehmen Ihre Einladung zur gemeinsamen Beratung gerne an. Sie müssen aber wissen, worin unsere Bedenken bestehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({1})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Das Wort hat der Kollege Christian Ströbele für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich diesen Antrag gelesen hatte, habe ich nach dem Grund für diesen Antrag gesucht. Ich habe versucht, mich sachkundig zu machen. Ich dachte, dass bei der Gauck-Behörde vielleicht schon lange das Bedürfnis besteht, neue Maschinen einsetzen bzw. dieses Verfahren einführen zu können, dass sich aber die böse Bundesregierung aufgrund des unendlichen Sparzwanges weigert, dafür Geld herauszurücken. Wir haben uns also nach dem Grund erkundigt. Die Nachricht, die wir - wahrscheinlich auch Sie - daraufhin von dieser Behörde bekommen haben, war, dass sie das gar nicht beantragt hat und es dort auch große Zweifel gibt, ob das überhaupt sinnvoll ist. ({0}) Ich frage mich: Warum diskutieren wir dann im Deutschen Bundestag darüber? ({1}) Es ist jetzt zwar schon spät am Abend, aber trotzdem wird man diese Frage stellen dürfen. Ich bin nun kein Spezialist für Akten der GauckBehörde. ({2}) Aber ich habe gelernt, dass es mindestens drei verschiedene Kategorien von Akten gibt: Zu der ersten Kategorie gehören die aufgearbeiteten Akten; diese sind zugänglich und werden auf Anfragen von Personen oder Behörden zur Verfügung gestellt. Zur zweiten Kategorie gehören die Akten, mit denen bis heute nicht recherchiert werden kann. Diese Akten können bei Auskünften über oder bei Anfragen von Personen aus der ehemaligen DDR nicht hinzugezogen werden, weil sie noch gar nicht zugänglich sind. Die dritte Kategorie stellen die Papierschnipsel dar. Bei der zweiten Kategorie geht es um 64 000 Meter - ich habe immer gedacht, da sei vielleicht eine Null zu viel -, also um 64 Kilometer, Akten. 64 Kilometer sind ganz schön lang. Ich müsste mit meinem Fahrrad eine ganze Woche radeln, allein um daran vorbeizufahren ({3}) - ich fahre nicht so schnell -, abgesehen von der Zeit, die ich bräuchte, um diese Akten zu lesen, damit zu arbeiten. Diese Akten sind bis heute nicht so aufbereitet, dass man etwas mit ihnen anfangen kann. Herr Kollege Büttner, dafür, was man machen kann, um diese Akten schnell der Gauck/Birthler-Behörde zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen zu können - diese Akten machen einen sehr viel größeren Teil aus als die Akten, um die es Ihnen mit Ihrem Antrag geht -, haben Sie kein Konzept. Nein, Sie sagen: „Hier haben wir noch 15 600 Säcke“ minus 183 Säcke, da der Inhalt dieser Säcke schon zusammengesetzt wurde. Sie möchten also durch das Zusammensetzen der Seiten für 4 000 Meter Akten zusätzlich sorgen. Das macht noch einmal einen halben oder einen ganzen Tag Radfahren aus. Ich kann wenig Sinn darin sehen; dies bezieht sich auch auf die Methode. Dies wurde mir auch von der Gauck-Behörde mitgeteilt: Man hat sich bei Computerunternehmen erkundigt, welche modernen Anlagen es gibt, um diese Papierschnipsel so aufbereiten zu können, dass man wieder vollständige Seiten hat und etwas damit anfangen kann. Aber seitens der Behörde wird gesagt: Das nützt uns überhaupt nichts. Selbst wenn alle diese Seiten wieder zusammengesetzt worden sind - also nicht diese 183 Säcke, sondern auch der Rest -, dann werden diese erst einmal zu den 64 000 Metern Akten gelegt; anders geht es nicht. Somit kommen noch einmal circa 4 000 Meter hinzu. Ich frage mich: Ist es wirklich sinnvoll, dafür 150 Millionen DM auszugeben? Wäre es nicht viel sinnvoller und richtiger, erst einmal den anderen riesigen Berg an Akten zugänglich zu machen? Wir müssen also erst einmal bei der zweiten Kategorie der Akten weiterkommen. Ich glaube, dass wir uns auf das Urteil der Fachleute der Gauck/Birthler-Behörde verlassen können. Bisher sagen sie: Wir brauchen eine solche Anlage nicht. Die Maschinen erleichtern uns allenfalls das Zusammensetzen der Akten, aber nicht die Verwertbarkeit, dass man recherchieren kann. Solange das nicht geschieht, sollte man - so denke ich - die Arbeit erst einmal darauf konzentrieren - immer mit dem guten Rat der Gauck-Behörde -, was man zunächst macht, wofür man zunächst Geld ausgibt und was man in den nächsten Jahren leisten kann. Sie haben da eine Rechnung mit 365 oder 375 Jahren aufgemacht. Sie haben keine Rechnung aufgemacht, wie lange es eigentlich noch dauert, bis diese 64 000 Meter Akten der Recherchierbarkeit, der Nutzbarkeit zugeführt werden können. Das wird wahrscheinlich noch ein viel längerer Zeitraum sein. Wir sollten diesen Antrag angesichts der hohen Kosten und der möglichen Sinnlosigkeit sehr kritisch prüfen, sollten den guten Rat der Gauck-Behörde einholen und sollten fragen: Haltet ihr das wirklich für erforderlich oder ist es nicht besser, den einen oder anderen Mitarbeiter zusätzlich bei der Gauck-Behörde einzustellen, der erst einmal dafür sorgt, dass man mit dem Material auch etwas anfangen kann, dass man es zu den Zwecken nutzen kann, für die es die Gauck-Behörde gibt? Deshalb haben wir große Skepsis. Aber wir haben noch Gelegenheit, darüber zu reden. ({4})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Ulla Jelpke für die PDSFraktion. ({0})

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Büttner, um es mit den Worten Ihres Kollegen zu sagen: Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich nicht nur gedacht, dass der Inhalt schlecht ist, sondern auch, dass die Verpackung schlecht ist. ({0}) Ich will in aller Kürze versuchen zu begründen, warum wir diesen Antrag ablehnen werden. ({1}) Erstens. Sie stellen einen zeitlich wie finanziell völlig unbestimmten Antrag. Sie wollen ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren, Prototypen entwickeln lassen usw. Was das kosten soll, wie lange das dauern soll, das alles lassen Sie offen. Sie selbst sprechen von einem zu erwartenden Neuheitsgrad der angegebenen Lösung. Ich habe mich, ehrlich gesagt, gefragt, was das soll. Entweder kennen Sie eine Technologie oder Sie kennen keine. Die Frage, wie viele Millionen hier verpulvert werden, bleibt in Ihrem Antrag ebenfalls völlig ungeprüft. Zweitens. Über alles das, denke ich, könnte man ja noch diskutieren, wenn Sie Ihren Antrag wenigstens mit einem dringlichen gesellschaftlichen Bedürfnis begründen würden. Das fehlt völlig. Natürlich gibt es die Interessen der Opfer der Stasi. Sie haben nämlich ein legitimes Interesse daran, für ihr Leid, für Verfolgung bzw. für an ihnen begangene Straftaten, entschädigt zu werden. Um es ganz deutlich zu sagen: Dafür sind auch wir immer eingetreten. Ich weiß nicht, ob Sie in dieser Zeit im Innenausschuss gefehlt haben. Wir sind zu jeder Zeit dafür eingetreten, dass die Stasi-Unterlagen für die Öffentlichkeit und für die Opfer zugänglich sein müssen. ({2}) - Dazu komme ich gleich. Darüber können wir noch diskutieren. Auf jeden Fall möchte ich Sie an diesem Punkt erst einmal korrigieren, Herr Büttner. Wie gesagt, ich habe den Eindruck. Da haben Sie gefehlt. In diesem Fall geht es tatsächlich auch um die Frage der Verhältnismäßigkeit, nämlich darum, wie ein Antrag hier eingebracht wird. Ich habe mir auch die Frage gestellt, warum Sie das im Parlament machen. Ich habe den Eindruck: Das ist ein rein populistischer Antrag. Ich weiß nicht, wen Sie damit bedienen wollen. Ich glaube jedenfalls, dass Sie den Opfern damit keinen großen Gefallen tun. ({3}) Unabhängig davon: Wir haben immer kritisiert - das sage ich als jemand, die aus Westdeutschland kommt -, dass gerade Ihre Fraktion diese Aufarbeitung sehr einseitig betrieben hat. Ich möchte nämlich daran erinnern, dass Geheimdienste in diesem Land überall Daten gesammelt haben. Ich will das nicht auf eine Ebene mit der Stasi stellen. Aber es hat immer das Sammeln von Daten gegeben. Es wurden intime Daten gesammelt. Diese Daten haben beispielsweise in Westdeutschland dazu geführt, dass es in den 50er-Jahren eine Kommunistenhatz, eine Verfolgung, Berufsverbote zu Tausenden gab. Diese Akten haben gerade die davon betroffenen Opfer bis heute nicht ein einziges Mal einsehen können. Ich habe noch nie von Ihrer Seite gehört, dass Sie dafür eintreten, dass auch diese Seite der Geschichte aufgearbeitet wird. ({4}) - Herr Büttner, seitdem Sie in der Opposition sind, werden Ihre Beiträge von Monat zu Monat schlechter und inhaltsleerer. ({5}) Vielleicht sollten Sie einmal überprüfen, was für eine Oppositionspolitik Sie hier machen. Eines ist jedenfalls klar: Geheimdienste stehen immer in der Gefahr, durch von ihnen angelegte Datensammlungen Menschen- und Bürgerrechte zu verletzen.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Frau Kollegin Jelpke, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich komme zum Schluss. Solange die Geschichte hier einseitig aufgearbeitet wird - wobei wir an sich immer für eine Aufarbeitung der Geschichte gewesen sind -, ist es nicht korrekt, wenn Sie immer wieder versuchen, die PDS in dieses Licht zu rücken. Das entspricht nicht der Realität. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben, dann können wir weiterreden. ({0})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich schließe die Aus- sprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/3770 an die in der Tagesordnung auf- geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a und 11 b auf. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ({0}) - Drucksache 14/4304 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({1}) Innenausschuss Rechtsausschuss b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr und Übersicht über das Rettungswesen 1998 und 1999 - Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1998/99 - Drucksache 14/3863 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({2}) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Nach einer interfraktionellen Vereinbarung war für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Die Kollegin- nen und Kollegen Rita Streb-Hesse, Eduard Lintner, Albert Schmidt, Horst Friedrich, Dr. Winfried Wolf sowie der Parlamentarische Staatssekretär Siegfried Scheffler haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) - Ich sehe dazu keinen Widerspruch im Saal. Interfraktionell wird deshalb jetzt die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 14/4304 und 14/3863 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Auch das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Börnsen ({3}), Dirk Fischer ({4}), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Für ein fahrradfreundliches Deutschland - Drucksache 14/3773 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({5}) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen Heide Mattischeck, Wolfgang Börnsen, Winfried Hermann sowie Hans- Michael Goldmann haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.2) - Auch dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Ich erteile jetzt das Wort dem Kollegen Gustav-Adolf Schur für die PDS-Fraktion.

Gustav Adolf Schur (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003233, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Radsportstatistiker wollen herausgefunden haben, dass ich in meinem Leben circa zehnmal um die Erde geradelt bin. ({0}) Also wird mich wohl kaum jemand für nicht kompetent halten, wenn ich hier bei einer Diskussion über den Fahr- radverkehr rede. Vor dem Hintergrund dieser Kompetenz sage ich: Wir sind für alle Anträge, die den Benutzern von Fahrrädern irgendwelche Vorteile sichern. Dabei muss das Fahrrad keineswegs neu erfunden werden. Aber es muss einiges für diejenigen getan werden, die es benutzen 1) Anlage 3 2) Anlage 4 und somit auch, ob bewusst oder unbewusst, etwas für ihre Gesundheit und die Umwelt tun. ({1}) Das sollte eigentlich im Interesse jeder Bundesregierung liegen, ganz gleich, von welcher Partei sie gestellt wird. ({2}) - Ich möchte sehr um Aufmerksamkeit bitten. - Noch eines will ich ihnen dazu sagen: Beim Radfahren glätten sich die Gesichtszüge. Drei Minuten Redezeit reichen nun nicht aus, um auf alle zehn Punkte des Antrages einzugehen. Aber ich plädiere mit Nachdruck für den geforderten Maßnahmenkatalog, durch den insbesondere das Unfallrisiko der Rad fahrenden Kinder reduziert werden kann. Wir unterstützen auch jeden Schritt, der dazu führt, dass die Fahrradfreundlichkeit der Deutschen Bahn zunimmt. Vielleicht hält man uns entgegen, dass in ICE mit Neigetechnik keine Fahrradständer montiert werden können. ({3}) Wenn die Ölpreise aber weiter so drastisch steigen, wird man sich manches einfallen lassen müssen, was man im Moment noch für abwegig hält. ({4}) Genauso galt noch vor fünf Jahren der von meiner Kollegin Enkelmann eingebrachte Antrag als abwegig, der dafür sorgen sollte, dass eine Planungsgruppe „Fahrradfreundliches Regierungsviertel“ installiert wird, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zwischen den Ministerien und dem Bundestag in Berlin auch Fahrradwege angelegt werden. Heute hätte das den Abgeordneten die Chance geboten, mit gutem Beispiel voranzufahren. Ich wäre garantiert mit von der Partie gewesen, selbst auf die Gefahr hin, eine weitere Erdumrundung per Drahtesel in Angriff nehmen zu müssen. ({5}) Abwegig war der Antrag nicht deshalb, ({6}) weil er schlecht war oder von der PDS kam, sondern weil er an selbst geschaffenen Tabuzonen rührte und damit jegliche Veränderung utopisch werden ließ. Ein Beispiel: 1975 - ich wiederhole: 1975! - sagte Kanzler Helmut Schmidt zum 25-jährigen Jubiläum des Deutschen Sportbundes, dass der Schulsport in der BRD miserabel sei. ({7}) Heute, 25 Jahre später, ist er katastrophal, ({8}) und zwar deshalb, weil sich alle so lange hinter Bundund Länderkompetenzen versteckt haben, bis das Anliegen auf der Strecke geblieben ist. Wenn dann zusätzlich, wie es beim Thema Fahrrad der Fall ist, den Kommunen der schwarze Peter zugeschoben werden kann, dann ist ein genereller Baustopp vorprogrammiert. So praktizierter Föderalismus führt zu Kleinstaaterei. Noch einmal: Wir sind für alle Anträge, die fahrradfreundlich sind. Wir wollen das Fahrrad nicht neu erfinden, sondern nur ordentlich mit ihm fahren. Das geht schneller. Glauben Sie mir, ich habe da meine Erfahrungen. Ich lade Sie herzlich ein! Danke. ({9})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/3773 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Präimplantationsdiagnostik rechtlich absichern - Drucksache 14/4098 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die F.D.P.-Fraktion fünf Minuten erhalten soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erteile ich dem Kollegen Detlef Parr für die F.D.P.-Fraktion das Wort.

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind erfreut, bei der Beratung dieses Antrags fünf Minuten reden zu dürfen, weil wir eine grundsätzliche öffentliche Debatte über Chancen und Risiken der modernen Fortpflanzungsmedizin in Deutschland für dringend erforderlich halten. ({0}) Frau Nickels, zu diesem Thema gab es bereits im Mai ein wichtiges Symposium, das das BMG in ZusammenGustav-Adolf Schur arbeit mit dem Robert Koch-Institut dankenswerterweise veranstaltet hat. Das reicht aber nicht. Wir brauchen eine Diskussion über dieses Thema in diesem Parlament. ({1}) Im Vorfeld des genannten Symposiums hat Frau Ministerin Fischer zu Recht erklärt - ich zitiere hier gerne -: Die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wecken beim einzelnen Menschen verständliche Wünsche und finden eine zunehmende Akzeptanz. Allerdings darf die Faszination des Wünschbaren nicht den Blick für daraus resultierende Gefahren verstellen. Ich hoffe, dass aus diesem Diskussionsprozess tragfähige Lösungen erwachsen, die der Gesetzgeber aufgreifen kann. Die F.D.P. eröffnet heute mit ihrem Antrag „Präimplantationsdiagnostik rechtlich absichern“ die Debatte hier im Bundestag. Wir Volksvertreter müssen uns rechtzeitig mit den aufgeworfenen Fragen auseinander setzen. Wir müssen rechtzeitig versuchen, die notwendige Transparenz in den wissenschaftlichen Elfenbeinturm zu bringen, um zu den von der Ministerin angesprochenen tragfähigen gesetzgeberischen Lösungen zu kommen. Durch die Präimplantationsdiagnostik ist es möglich, Embryonen, die mithilfe künstlicher Befruchtung erzeugt wurden, vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf schwerste genetische Schädigungen zu untersuchen. Damit eröffnet sich für genetisch vorbelastete Paare die Möglichkeit, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es leider sehr unterschiedliche Auffassungen, ob das Embryonenschutzgesetz die Präimplantationsdiagnostik gestattet oder nicht.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Parr, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hüppe?

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Natürlich. ({0})

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Parr, da sich die F.D.P. offensichtlich schon sehr intensiv mit der Präimplantationsdiagnostik beschäftigt hat, darf ich Sie fragen, ob Sie einen ethischen Unterschied zwischen der Polkörperdiagnostik und der PID sehen? Können Sie mir ganz konkret wenigstens eine genetische Krankheit nennen, die mit der Polkörperdiagnostik nicht festgestellt werden könnte, sondern nur mit der PID?

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Kollege Hüppe, wir werden diese Frage im Ausschuss intensiv diskutieren. Ich bin der Meinung, dass die Präimplantationsdiagnostik im Bereich der Mukoviszidose - Freunde von mir haben ein Kind mit dieser Schädigung; ich habe mit dem Leiden dieses Kindes und dem damit verbundenen Leid der Eltern sehr persönliche Erfahrungen gemacht - ein Beispiel für das ist, wonach Sie gefragt haben. ({0}) - Wir werden darüber ja intensiv im Ausschuss diskutieren. Ich beklage besonders, dass den betroffenen Paaren im Moment nur die Möglichkeit eröffnet ist, sich ihren Kinderwunsch mit dieser Methode im Ausland zu erfüllen. Fast alle europäischen Länder wenden die Präimplantationsdiagnostik an, Herr Hüppe. Man muss sich fragen, warum wir in Deutschland so einen Schutzzaun errichten. Weltweit sind nach Anwendung dieser Diagnostik bisher 424 gesunde Kinder geboren worden. Ganz selbstverständlich wenden wir in Deutschland zurzeit nur die pränatale Diagnostik an. Hier und weltweit steigt die Zahl derer stark an, die während einer bereits bestehenden Schwangerschaft mithilfe der pränatalen Diagnostik bestimmte Risiken abklären lassen. Gerade für vorbelastete Paare bedeutet sie allerdings eine sehr große seelische und eine sehr große körperliche Belastung, wenn es - möglicherweise wiederholt wegen Gesundheitsgefährdung der Mutter zum Abbruch der Schwangerschaft kommt. Viele Betroffene ringen sich deshalb zum Verzicht auf das Kind durch. Wir erwarten, Herr Hüppe, dass die Präimplantationsdiagnostik nur in sehr begrenztem Umfang zur Anwendung kommt. Wir wollen aber den Paaren, die betroffen sind, helfen und wirklich dafür Sorge tragen, dass sie nicht ins Ausland gehen müssen. Es ist eben eine unübersehbare Tatsache: Wenn sich deutsche Paare heute helfen lassen wollen, dann gehen sie zum Beispiel an die Universität nach Lübeck und lassen sich dort beraten, um Hinweise zu erhalten, wie sie sich ihren Kinderwunsch über Umwege in europäische Nachbarländer erfüllen können. Das wollen wir zugunsten dieser Paare ändern. Wir dürfen sie nicht länger mit ihren Problemen alleine lassen. Wir müssen auch in unserem Land die Möglichkeit der PID eröffnen. Deswegen möchte ich Sie ganz herzlich bitten, in den Ausschussberatungen sachlich und mit der nötigen Ernsthaftigkeit und Seriosität über diese Frage zu diskutieren.

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Herr Kollege Parr, auch der Kollege Seifert möchte eine Zusatzfrage stellen.

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Auch die werde ich gerne zulassen.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Kollege Parr, Sie sprachen gerade davon, dass dieses Verfahren nur für ganz wenige Ausnahmefälle in Anwendung gebracht werden soll. Aber steht denn nicht in Ihrem eigenen Antrag, dass Sie davon ausgehen, dass es dann von immer mehr Menschen genutzt wird, sodass es am Ende eine Art Bevölkerungsscreening geben wird, also eine Vorauswahl - nicht mehr Wunschkinder, sondern Kinder nach Wunsch?

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Das steht ausdrücklich nicht im Antrag. Wir haben ihn sehr offen formuliert. Wir schließen aber aus, dass es zu „Kindern auf Bestellung“ kommt. Eine solche Diskussion wollen wir nicht führen. Dazu darf es sicherlich nicht kommen. ({0}) Wir haben die Kriterien beschrieben. Wir haben und darauf festgelegt, dass die medizinischen Zulassungskriterien sehr eng gezogen werden sollen und dass das Strafrecht ein hohes Schutzniveau und Rechtssicherheit für alle Beteiligten garantieren soll. All diese Hürden sind wichtig. Der Indikationsbereich muss sehr eng gezogen werden, sodass wir mit unserem Antrag hoffentlich keine Dammbrüche auslösen, die wir gar nicht wollen. Wir wollen auf diesem engen Feld zu einer klaren rechtlichen Regelung kommen. Ich denke, darauf könnten wir uns auch am ehesten verständigen. Wir beziehen uns dabei unter anderem auf Professor Hepp aus München, der unter diesen Voraussetzungen die Einführung der PID in Deutschland für möglich hält. Ich möchte abschließend noch drei Punkte erwähnen: Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hat sich im vergangenen Jahr unter Berücksichtigung des engen Rahmens für die Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage für die PID eingesetzt. Die Bundesärztekammer hat im Februar dieses Jahres einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der eine eng umgrenzte berufsrechtliche Zulassung der PID anstrebt. Und auch auf dem bereits erwähnten Symposium sind eine Vielzahl von Experten zu Wort gekommen, die bei Abwägung der rechtlichen, moralischen und ethischen Fragen zu dem Schluss kommen, dass man die Sonderstellung Deutschlands in Europa aufgeben und die Präimplantationsdiagnostik auch bei uns zulassen könne. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss eine sachliche, nach vorne gerichtete Diskussion eröffnen können, damit wir den Paaren, die wirklich in Nöten sind, in der Weise helfen können, wie es im europäischen Ausland bereits heute möglich ist. ({1})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist die Kollegin Dr. Carola Reimann.

Dr. Carola Reimann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003434, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Abends halb zehn in Deutschland: Im Deutschen Bundestag hat die Stunde der Fachleute begonnen. So könnte man in Anlehnung an eine Werbung sagen. Tatsächlich will ich Ihnen gleich zu Beginn die ganz große Spannung nehmen: Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Wir sind dagegen, kurzfristig einen Bereich aus der genetischen Diagnostik und der Fortpflanzungsmedizin herauszugreifen und dazu ein neues Gesetz zu schaffen. Die Präimplantationsdiagnostik ist nur ein Teilbereich der genetischen Diagnostik, die sich zurzeit insgesamt mit großer Dynamik entwickelt. Die Entschlüsselung des genetischen Erbguts, des Genoms, durch das HumanGenom-Projekt wird in den kommenden Monaten zu Ergebnissen führen, die sehr schnell in genetische Testsysteme münden werden. Diese Untersuchungen erkennen monogenetische Erkrankungen, also Erkrankungen, die auf Veränderungen eines einzigen Gens zurückzuführen sind, oder Veränderungen des Chromosoms ganz allgemein. Die Zahl der monogenetischen Erkrankungen wird zurzeit auf 4 000 geschätzt. Nicht nur das Angebot an Tests wird schnell steigen. Auch die Automatisierung der Gentests durch die Verwendung so genannter Biochips eröffnet in Zukunft die Möglichkeit einer breiten Anwendung. Dieser Bereich befindet sich in einem ungeheuren Umbruch, ohne dass die juristischen Definitionen, die Sie jetzt vornehmen wollen, in jedem Augenblick wissenschaftlich bestätigt werden können. ({0}) Allgemein bekannt ist die pränatale Diagnostik. Hierbei wird der Fötus im Mutterleib untersucht. Die Präimplantationsdiagnostik untersucht im Gegensatz dazu nicht nur vorgeburtlich, sondern in vitro, also noch im Reagenzglas und damit vor der Einpflanzung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, den Embryo. Allein das wirft eine Vielzahl von Fragen auf und lässt die Präimplantationsdiagnostik in der Fachwelt zu einem sehr umstrittenen Feld der genetischen Diagnostik werden. ({1}) Ich will an dieser Stelle ausdrücklich die Initiative loben, für diesen wichtigen Themenkomplex mehr Öffentlichkeit zu schaffen, um uns die Gelegenheit zur Debatte zu bieten. Aber die PID kann nur im Kontext mit der Fortpflanzungsmedizin und den ethischen Fragestellungen der Biomedizin betrachtet werden. ({2}) Grundlage und Voraussetzung für die Präimplantationsdiagnostik ist die Durchführung einer künstlichen Befruchtung. Künstliche Befruchtungen werden in Deutschland in etwa 100 so genannten reproduktionsmedizinischen Zentren vorgenommen. Sie können mittels verschiedener Verfahren durchgeführt werden. Allen Verfahren ist gemeinsam, dass eine Eizelle und eine Samenzelle außerhalb des Körpers der Frau verschmolzen werden. Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es nicht das Ziel der In-vitro-Fertilisation ist, Embryonen künstlich zu erzeugen, um diese zu testen. ({3}) Ziel dieser künstlichen Befruchtungen ist es vielmehr, Paaren zu Kindern zu verhelfen, denen auf natürlichem Wege die Erfüllung ihres Kinderwunsches versagt bleibt. ({4}) Aber diese In-vitro-Fertilisations-Techniken haben der Medizin in den vergangenen Jahren Möglichkeiten eröffnet, an die zunächst niemand gedacht hat. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter molekulargenetisch getestet und auf genetische Veränderungen untersucht. Das Ziel ist, nur diejenigen Embryonen in die Gebärmutter zu implantieren, die keine genetischen Schäden aufweisen. In den vergangenen Wochen heizten Berichte aus den USA über die gezielte Zeugung passender Geschwister - passend im Sinne medizinischer Kompatibilität - die Diskussion an und ließen erneut Ängste vor der Zeugung von Menschen nach Maß entstehen. ({5}) Viele von uns beschleichen dabei genau dieselben Befürchtungen, die uns das Klonen von Menschen strikt verbieten lassen, wenn sie von den Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik und der möglichen Selektion hören. Sicherlich haben einige von Ihnen noch den Fall der schwer kranken Sechsjährigen vor Augen, die seit ihrem zweiten Lebensjahr an einer seltenen Blutkrankheit, der Fanconi-Anämie, leidet. Im September hat sie einen Bruder bekommen, der im Reagenzglas gezeugt wurde. Er wurde aus insgesamt 15 Embryonen durch Präimplantationsdiagnostik ausgewählt. Vor der Implantation in die Gebärmutter ließen seine Eltern testen, ob er Stammzellen für die Heilung seiner Schwester spenden kann. Unmittelbar nach der Entbindung wurden aus dem Nabelschnurblut des neugeborenen Kindes Stammzellen zur Therapie der schwer erkrankten Schwester gewonnen. Der Fall hat heftige Kontroversen darüber ausgelöst, ob es ethisch vertretbar ist, außerhalb des Mutterleibs gezeugte Kinder gezielt als Stammzellspender zu verwenden. Die Präimplantationsdiagnostik - kurz PID genannt wird in Deutschland nicht durchgeführt, wohl aber in den USA und in einigen europäischen Nachbarländern, zum Beispiel in den Niederlanden. Weltweit - Kollege Parr hat es schon gesagt - sind bislang ungefähr 400 Kinder nach PID zur Welt gekommen. In Deutschland wurde im Frühjahr dieses Jahres von der Bundesärztekammer die kontroverse Diskussion zur PID in der Fachwelt angestoßen, mit dem Vorschlag einer Richtlinie zum begrenzten Einsatz der PID auch in Deutschland. Für Paare mit schweren Erberkrankungen im familiären Umfeld eröffnet die In-Vitro-Fertilisation in Kombination mit der Präimplantationsdiagnostik die Chance auf eine Schwangerschaft ohne den Konflikt einer möglichen Abtreibung nach Tests in den ersten Schwangerschaftswochen. Aber was ist eine schwere Erbkrankheit, die es rechtfertigt, die Implantation zu unterlassen? Für die einen zählt dazu das Down-Syndrom, für die anderen ist die Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose eine schwere Erbkrankheit. Bleibt die Präimplantationsdiagnostik gänzlich verboten, haben Paare mit Kinderwunsch trotz genetischer Vorbelastung nach wie vor nur zwei Alternativen: Sie können das Risiko eingehen, ein krankes Kind zu bekommen, oder sie nehmen den Konflikt eines Schwangerschaftsabbruchs in Kauf. Denn nach der Implantation des Embryos gestattet das geltende Recht den Test und die Abtreibung. Die Probleme der Paare werden so nicht gelöst. ({6}) Darüber hinaus ist umstritten - das klang schon an -, ob die PID mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Während die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Schluss kommt, die Präimplantationsdiagnostik werde durch das Embryonenschutzgesetz nicht in jedem Fall verboten, wird diese Einschätzung von anderen Juristen nicht geteilt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet die fremdnützige Verwendung von Embryonen und die Untersuchung an Embryonen im Stadium der zellulären Totipotenz. Totipotent ist eine Zelle dann, wenn aus ihr ein ganzes Individuum entstehen kann. An diesen Zellen ist daher auch die Untersuchung im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik verboten. Nach Abschluss des Acht-Zell-Stadiums gelten die Zellen des Embryos als pluripotent. Untersuchungen im Stadium der Pluripotenz können demzufolge durchgeführt werden. Aber auch die Grenzen zwischen Totipotenz und Pluripotenz werden wissenschaftlich noch diskutiert. Der Widerspruch in der Bioethik-Kommission in Rheinland-Pfalz trat auf, weil die Kommission davon ausgeht, dass im Acht-Zell-Stadium keine Totipotenz mehr vorliegt. Doch diese Annahme wird auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr wohl infrage gestellt. Bei der Diskussion über Totipotenz und Pluripotenz sprechen wir im Übrigen über ein Stadium, das im Falle einer natürlichen Schwangerschaft im Körper der Frau keiner Untersuchung zugänglich ist. Und noch ein lebenspraktischer Gesichtspunkt: Bei der Empfängnisverhütung mit Hilfe der Spirale wird der Embryo in genau diesem Stadium an der Einnistung in die Gebärmutter gehindert. Denn der Schutz des Embryos bei einer natürlichen Schwangerschaft beginnt erst mit der Nidation, der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Im Zusammenhang mit der PID wirft das die Frage auf: Wie ist der Status des Embryos in vitro zu bewerten? Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind meiner Ansicht nach die zentralen Konfliktfelder im Bereich der Präimplantationsdiagnostik. Es sind Fragen, die nicht in Kürze abschließend beantwortet werden können. Hinter diesen Konflikten stehen letztendlich zwei Fragen: Gibt es ein Recht auf ein eigenes Kind? Und wenn ja: Gibt es einen Anspruch auf ein gesundes Kind? Die Notwendigkeit einer breiten Diskussion des Themas ist ganz offenkundig vorhanden. Denn diese Fragen lassen sich nicht einfach und zügig beantworten - im Übrigen offenbar auch von Ihnen nicht. Als das Gesundheitsministerium im Frühjahr dieses Jahres zur Diskussion einlud, gab es nur wenig Resonanz; dazu wird Frau Kollegin Nickels sicher noch Genaueres sagen. Das Gesundheitsministerium hat im Mai dieses Jahres eine dreitägige Dialogveranstaltung durchgeführt. Sie stellte den Start zur Vorbereitung eines umfassenden Gesetzentwurfs zur Fortpflanzungsmedizin dar - es bedurfte also nicht Ihres Antrages und Ihrer Aufforderung. Bei dem Symposium wurden unter anderem Fragen zum Status des Embryos in vitro, der Präimplantationsdiagnostik und der neuen Möglichkeiten der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sehr kontrovers diskutiert. Spätestens diese Veranstaltung machte deutlich: Die Präimplantationsdiagnostik kann nicht losgelöst von den Möglichkeiten und Risiken der medizinisch unterstützten Fortpflanzung diskutiert werden. Der Bundestag hat darüber hinaus im März dieses Jahres eine Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ eingerichtet, die sich zurzeit intensiv mit der Präimplantationsdiagnostik befasst. Am 13. November wird die Kommission zu diesem Thema eine Anhörung durchführen. Ich halte es für mehr als geboten, die Empfehlung der Enquete-Kommission zu diesem Thema zu hören und zu berücksichtigen. ({7}) Außerdem halte ich es für falsch, nur die Regierung zum Handeln aufzufordern. Wir versagen uns damit als Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Möglichkeit, die Frage im notwendigen Umfang selbst zu beraten. Wer die Präimplantationsdiagnostik jetzt zu schnell erlaubt, lässt eventuell eine Selektion zu, die von unserer Gesellschaft nicht getragen wird. Wer jedoch Eltern mit einem hohen Risiko zu Erbkrankheiten die Untersuchung der Embryonen verbietet, nimmt möglicherweise Abtreibungen billigend in Kauf. Auch das kann daher keine befriedigende Lösung sein. Außerdem ist für uns alle sicherlich klar: Die Entscheidung können und wollen wir nicht nur Ärzten und Wissenschaftlern überlassen, sondern wir wollen eine verbindliche gesetzliche Regelung hierfür in Deutschland schaffen. ({8}) Vor diesem Hintergrund plädiere ich für eine breit angelegte und intensive Diskussion des komplexen und zugegebenermaßen nicht ganz einfachen Themas. Wir wollen ohne jeden Aktionismus zu einer überlegten Entscheidung gelangen, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Zurzeit ist die PID bei uns verboten, ein hastiges Erlauben der PID - wenn auch auf bestimmte Gruppen begrenzt - wird dem Problem nicht gerecht, ({9}) ebenso wenig wie ein schneller Beschluss zur Regelung eines einzelnen Teilbereiches. Vielen Dank. ({10})

Petra Bläss-Rafajlovski (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000189

Frau Kollegin Dr. Reimann, dies war - zu später Stunde - Ihre erste Rede, noch dazu zu einem, wie Sie selbst gesagt haben, nicht ganz einfachen Thema. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen möchte ich Sie ganz herzlich dazu beglückwünschen. ({0}) Nächster Redner in dieser Debatte ist der Kollege Hubert Hüppe für die CDU/CSU-Fraktion.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen, Herr Kollege Parr: Wenn man schon früher so hätte verfahren können, wie Sie es heute vorschlagen - Sie haben das Beispiel der Mukoviszidose genannt -, hätten das ein Karl Jaspers oder ein Chopin nicht überlebt; denn beide wiesen das genetische Merkmal für Mukoviszidose auf. Ich denke, es wäre schlimm, wenn wir uns an der genetischen Ausstattung des Menschen orientieren würden. ({0}) Meine Damen und Herren, die F.D.P. will mit ihrem Antrag die so genannte Präimplantationsdiagnostik rechtlich absichern. Das ist aus zwei Gründen für mich relativ unverständlich: Erstens hat der Bundestag die EnqueteKommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ gerade deswegen eingesetzt, um mit Sachverständigen solche Themen eingehend zu beraten. Herr Parr, Sie als Erstunterzeichner des Antrags müssten das eigentlich wissen, denn Sie sind ja selbst Mitglied der EnqueteKommission. Deshalb müssten Sie eigentlich auch wissen, dass wir am 13. November eine öffentliche Expertenanhörung zu eben diesem Thema durchführen werden. Der zweite Grund, warum ich diesen Antrag nicht verstehen kann, ist: Die PID ist geregelt, nämlich im Embryonenschutzgesetz, und nach diesem Gesetz ist sie verboten. ({1}) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Embryonenschutzgesetzes dürfen Eizellen nur befruchtet werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Darüber hinaus verbietet § 2 Abs. 1, dass ein außerhalb des Mutterleibs gezeugter Embryo zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet wird. Wir sollten es also klar und deutlich benennen: Die PID dient nicht dem Lebenserhalt des Embryos, sondern der Selektion erbkranken Nachwuchses. Die F.D.P. spricht in ihrem Antrag mit dankenswerter Klarheit - ich bitte darum, sich diese Wörter besonders vor Augen zu führen von „Aussonderung genetisch geschädigter Embryonen“ und deren „Verwerfung“. Dies ist - ich kann es nicht anders nennen - Eugenik. Es geht auch nicht darum, eine Schwangerschaft herbeizuführen, was § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Embryonenschutzgesetzes als Voraussetzung nennt. Die betroffenen Paare sind vielmehr sehr wohl in der Lage, Kinder zu bekommen; sie wissen nur nicht, ob diese möglicherweise genetische Merkmale aufweisen, die ihren Ansprüchen nicht entsprechen. Es geht also nicht um die Überwindung der Sterilität, sondern es geht darum, Selektion zu betreiben. Das ist der einzige Sinn der PID. Geradezu naiv ist es, wenn die F.D.P. glaubt, die PID würde nur mit Blick auf schwere genetische Schäden angewandt. Die Pränataldiagnostik - einige Beispiele wurden schon genannt - hat gezeigt, dass das nicht funktioniert. Die neueste Technikfolgenabschätzungsstudie belegt die ungeheuerliche Erhöhung etwa der Zahl der Fruchtwasseranalysen bei einem gleichzeitig relativen Rückgang der Zahl der Beratungen. Frau Dr. Reimann, es gibt - das steht im Gegensatz zu dem, was Sie gerade behauptet haben - keine eugenische Indikation. Es wurde immer gesagt, die Behinderung eines ungeborenen Kindes reicht als Grund für dessen Tötung nicht aus. ({2}) Wenn es sich anders verhalten sollte, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, ob es richtig ist, dass im Rahmen der Pränataldiagnostik alles gemacht werden darf. Ich möchte auf die Technikfolgenabschätzungsstudie von 1992/93 zurückkommen. Im Rahmen dieser Studie wurden 1 157 Schwangere an der Uniklinik Münster gefragt, was sie tun würden, wenn ihr ungeborenes Kind genetisch zur Fettleibigkeit - es geht also nur um Fettleibigkeit - neigt. 18,9 Prozent der Befragten haben gesagt: In diesem Fall würde ich mein Kind abtreiben. Ich denke, das zeigt, dass wir die PID nicht in den Griff bekommen können. Im Ausland wird die PID schon zur Geschlechtswahl eingesetzt. Wer das falsche Geschlecht hat, der wird schon im Reagenzglas abgetötet. Deshalb ist auch die Argumentation der F.D.P. nicht richtig, die lautet: Wir müssen die PID anwenden, weil sie auch im Ausland angewendet wird. Wenn wir dieser Argumentation folgen, dann müssen wir wirklich alles zulassen und dann können wir uns nur noch auf das niedrigste moralische Niveau einigen, das von dem Staat bestimmt wird, der das meiste zulässt. Wir sollten gerade aufgrund unserer Geschichte davor gewarnt sein, nicht alles zu machen, was technisch möglich ist. Wie weit die PID gehen könnte, wird in einem Interview der „Welt“ mit Professor Diedrich vom 8. März 2000 deutlich - ich zitiere -: Die Welt: Der Embryo kann aber auch wie seine Eltern nur Überträger eines Erbleidens sein. Soll er dann leben oder sterben? Diedrich: Ich würde dazu raten, den Embryo in die Gebärmutter zu transferieren. Aber die Entscheidung müssen die Eltern treffen. Professor Diedrich - das muss man wissen - gehört zu den Autoren des Richtlinienentwurfs der Bundesärztekammer. Er will natürlich selber die Methode der PID in Lübeck anwenden. Er vermittelt schon jetzt Patienten ins Ausland. Aber was bedeutet seine Aussage? Sie bedeutet, dass ein Embryo getötet werden kann, nicht weil er selbst eine Krankheit bekommt, sondern weil - mit einer ganz geringen Wahrscheinlichkeit - die nächste Generation, also das Kind des Embryos, erkranken könnte. Damit würde man die Eugenik auf die zweite Generation ausdehnen. Das zeigt meiner Meinung nach die Gefahr auf, wie weit die PID gehen kann. Ich habe schon eben gefragt: Warum reden wir nicht über die Alternativen, etwa über die Polkörperdiagnose? Das war auch ein Thema in unserer Arbeitsgruppe der Enquete „Fremdsamenspende“. Wenn man über dieses Thema spricht, dann muss man bedenken, dass es auch die Alternative der Adoption und auch den Verzicht auf Kinder gibt. Wir müssen auch den Mut haben zu sagen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Kind ohne Erbkrankheiten. Das Kind hat einen Anspruch, weil es ein Mensch ist. Zu einer solchen Aussage sollten wir uns durchringen. Meine Redezeit ist leider zu Ende. Deshalb möchte ich die F.D.P. zum Schluss auffordern: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück; warten Sie die Ergebnisse der Enquete ab; öffnen Sie nicht unüberlegt Tore, die wir hinterher nicht mehr schließen können! Vielen Dank. ({3})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Ilja Seifert von der PDS-Fraktion das Wort.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Präimplantationsdiagnostik rechtlich absichern will, der will sie zulassen. Das kann der einzige Zweck Ihres Antrages sein. Von offener Debatte, Herr Parr, kann nicht die Rede sein. Sie wollen ein ganz bestimmtes Ziel erreichen und ich kann im Namen der PDS sagen: Wir wollen dieses Ziel nicht, ({0}) und zwar - viele Gründe sind hier schon genannt worden - aus ganz klaren ethischen Gründen. Der Standortgrund, den Sie genannt haben, dass angeblich alle rings um Deutschland herum das machen würden und nur wir armen, verhungerten Deutschen würden das nicht können, kann wirklich nicht das ausschlaggebende Argument sein. Es tut mir Leid. Die ethischen Gründe, weshalb wir das nicht wollen, sind klar benennbar: Die Präimplantationsdiagnostik ist das Einfallstor für das Kind nach Wunsch. Das Kind wird dann in Zukunft nicht mehr nur danach ausgesucht werden, ob es ein Junge oder ein Mädchen, ob es blauäugig oder braunäugig wird. Vielmehr können wir dann auch Generale oder Models und eines Tages vielleicht auch Dreibeinige oder Siebenbeinige - ich weiß nicht, was gerade praktischer ist - auf Wunsch bestellen. Es tut mir Leid, Designermenschen will die PDS nicht. ({1}) - Nein, das ist nicht unglaublich, ({2}) - ich habe sehr gut zugehört -, das ist die Logik, die in der Entwicklung dieser Technologie steckt. ({3}) Auch wenn Sie noch so enge Kriterien anlegen wollen: Wenn Sie es erlauben, muss die gesamte Technik hervorgebracht werden; es müssen die Menschen ausgebildet werden, die das können; es müssen die Apparate hergestellt werden, die man dazu braucht; es muss die Logistik hergestellt werden, die man dazu braucht; und mit dieser Logistik, mit diesen Menschen, mit diesen Apparaten kann ich dann auch all das machen, wovon ich gerade als Horrorvision gesprochen habe. Ich möchte, dass diese Horrorvision nie Wirklichkeit wird, und ich möchte auch, dass die Voraussetzungen dafür überhaupt nicht geschaffen werden. Meine Damen und Herren, wenn Sie von Standortlogik reden, dann reden Sie bitte von einer Standortlogik, die menschlich ist und die nicht nur dem Gewinn einiger Pharmakonzerne, einiger Gerätehersteller und einigen wenigen Wissenschaftlern dient, die Lorbeeren ernten und vielleicht den Nobelpreis bekommen, dafür aber die Menschheit umweltresistent machen. Es tut mir Leid, machen Sie die Umwelt resistent, aber nicht die Menschen umweltresistent. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Professor Edzard Schmidt-Jortzig von der F.D.P.-Fraktion das Wort.

Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002781, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank. Ich hatte mich an sich schon beim Kollegen Hüppe gemeldet, aber im Grund geht das, was ich sagen will, auch an Ihre Adresse, lieber Kollege Seifert. Ich glaube, Sie missverstehen unseren Antrag. Es geht nämlich darum, für dieses hochproblematische Feld klare Regelungen einzufordern. Es ist natürlich sehr ehrenvoll, aus der geltenden Rechtslage heraus zu sehen: Es ist alles verboten, also findet es nicht statt. Das Gegenteil ist aber der Fall. Sie wissen wie ich, dass man über die Regelungen im Embryonenschutzgesetz anderer Meinung sein kann und dass zumindest der Verdacht besteht, dass auch in Deutschland schon PID betrieben wird. Sie kennen die Presseerklärung, in der die Vermutung geäußert wird, dass auch bei uns in Deutschland eine hohe Zahl von künstlich erzeugten Embryonen existiert. Wie anders könnten sie entstanden und implantiert sein, wenn man nicht doch an dem Embryonenschutzgesetz herumhantieren könnte? Also, ich bitte doch darum, unseren Antrag ernst zu nehmen und zu erkennen, dass wir auf einer verlässlichen Rechtsgrundlage bestehen wollen, dass die Ergebnisoffenheit das Entscheidende bei diesem Antrag ist und noch nicht festgestellt wird, wie es laufen sollte. Ich finde es eigentlich auch nicht gut, obwohl ich dafür Verständnis habe, dass Sie beklagen, man werde hier der Enquete-Kommission irgendetwas vorwegnehmen, weil jetzt gerade - das ist ja richtig - die Expertenanhörung dazu stattfinde. Aber bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass Sie schon vor der Expertenanhörung und vor dieser Diskussion ganz genau wissen, wohin es gehen soll. Das mag ja sein, aber dann werfen Sie bitte anderen nicht vor, dass das bei denen möglicherweise anders ist. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Es besteht Ergebnisoffenheit; nur, wir wollen eine definierte Regelung dafür. Die brauchen wir, gerade wenn diese Entwicklungen tatsächlich so gefährlich sind, wie sie sich darstellen. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Hüppe, bitte.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Professor Schmidt-Jortzig, man braucht schon sehr viel Fantasie, um den Antrag so auszulegen, dass die F.D.P. möglicherweise auch zu dem Ergebnis kommen könne, die PID nicht zuzulassen. Wenn man die Rede von Herrn Parr - darauf habe ich mich ja bezogen - gehört hat, weiß man, dass er gesagt hat: Wir wollen das, was Paare im Ausland tun, auch deutschen Paaren hier in Deutschland ermöglichen. Man sollte doch schon ehrlich sagen, worum es geht. Herr Schmidt-Jortzig, Sie waren bei der Beratung am Montag anwesend, auf der wir dies besprochen haben. Die beiden Sachverständigen sagten dort, dass die PID nach der jetzigen Regelung des Embryonenschutzgesetzes verboten sei. Nehmen Sie das doch zur Kenntnis! In der Tat - das ist ja das Schlimme - gibt es die Vermutung, dass es schon heute überzählige Embryonen in Deutschland gibt. Das weiß aber niemand offiziell. Niemand sagt es. Es gab dazu eine Anfrage des Kollegen Kauder von der CDU/CSU, aber auch die Bundesregierung konnte nicht sagen, wie viele Embryonen es hier gibt. Lassen Sie uns doch darüber sprechen, wie wir den Missbrauch - darüber, dass es Missbrauch ist, sind wir uns doch einig - in den Griff bekommen. Wie können wir diejenigen, die Gesetze brechen - denn es verstößt gegen das Embryonenschutzgesetz -, strafrechtlich besser verfolgen? Lassen wir uns doch nicht dazu hinreißen zu sagen: Weil es einige missbrauchen, müssen wir es jetzt für alle zulassen. - Das kann nicht richtig sein; denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht, sondern wir müssen das Unrecht bekämpfen, damit die, die sich vernünftig verhalten und das Embryonenschutzgesetz richtig anwenden, nicht denen gegenüber benachteiligt werden, die nur Geschäfte machen und die sogar mit menschlichem Leben Geschäfte machen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Kollege Seifert, bitte.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Kollege Schmidt-Jortzig, ich bin Ihnen ja dankbar für Ihre Intervention und es tut mir wirklich Leid, aber ich habe keinen Anlass, die Ergebnisoffenheit Ihres Antrages zu erkennen. Darin steht ich kann es gern zitieren -: Insbesondere ist die Möglichkeit zu würdigen, mithilfe der Präimplantationsdiagnostik zum frühestmöglichen Zeitpunkt schwerste genetische Schädigungen ... zu verhüten. Das heißt, Sie gehen erst einmal davon aus, dass es zugelassen wird, und sagen dann, was damit gemacht wird. Sagen Sie bitte einmal: Was ist denn eine „schwerste genetische Schädigung“? Wir haben bei der letzten Anhörung der Enquete-Kommission gehört, dass sich die statistische Lebenserwartung von Menschen, die Mukoviszidose haben, immer weiter erhöht. Wir haben von Menschen gehört, die schon ihr Leben lang mit so genannten schwersten genetischen Schädigungen leben, und dass es unter Umständen andere Krankheiten gibt, die sie eben wegen dieser Schädigungen nicht bekommen. Das, was Sie schwerste genetische Schädigungen nennen, ist Teil des Menschseins, wenn man die Menschheit nicht auf eine Norm reduzieren will. Allein diese Wortwahl zeigt, dass es bei Ihnen überhaupt nicht um eine ergebnisoffene Diskussion geht. Ich habe kein Hehl daraus gemacht, dass mein Ergebnis feststeht; das ist wahr, dafür schäme ich mich auch nicht. Ich bin dafür, bestimmte Dinge nicht zu tun, weil sie nicht mehr zurückzuholen sind, wenn sie einmal in der Welt sind, und weil die Gefahren, die davon ausgehen, mindestens so groß sind wie die, die von der Atombombe ausgehen. Das will ich nicht und das will die PDS nicht. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Annette WidmannMauz von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Klage darüber, dass wir ungefragt ins Leben geworfen werden, ist gewiss nicht neu. Sie bekommt aber einen neuen Adressaten. Mit der Präimplantationsdiagnostik stehen wir im Begriff, Hand an uns zu legen. Der Mensch als Züchter seiner selbst? Homo faber - Fluch oder Segen? Statt es dem Zufall der Natur zu überlassen, bestimmt immer häufiger wissenschaftliche Präzision den berechtigten Kinderwunsch vieler Eltern. Im Reagenzglas gezeugte Embryonen sind dabei nicht nur eine Hoffnung für unfruchtbare Paare, sondern jetzt auch für Paare mit hohem genetischen Risikofaktor. Ich bin mir der leidvollen Erfahrung von Eltern bewusst, die nach vielen Jahren der seelischen Belastung durch PID endlich Hoffnung auf ein gesundes Kind haben. Aber es gibt auch Eltern, die das „qualitativ hochwertige“ Kind wollen. Erste Erfahrungen im Ausland, insbesondere in den USA, zeigen, dass PID nicht nur bei erbkranken Menschen, sondern mittlerweile auch zum Menschendesign eingesetzt wird. Wunschbabys aus dem Internet. Kalifornische In-Vitro-Labors machen das heute schon möglich. Die Eltern kreuzen ihre Optionen an: euroamerikanisch, asiatisch oder afrikanisch, intelligent und natürlich wohlgeformt - alles nur eine Sache des Preises. Mir geht es hier aber nicht um Designerbabys. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hohen Hause einig, dass wir alle keine Menschenzüchtung wollen; das dürfen und das werden wir nicht zulassen. Genau darum geht es ja auch der F.D.P. in ihrem Antrag. Aber wir haben eine klare rechtliche Einordnung der PID. Sie ist nach unserem Embryonenschutzgesetz nicht zulässig. Die Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P. müssen sich schon sagen lassen, dass sie mit diesem Antrag den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bevor ein Fortpflanzungsmedizingesetz beraten wird, müssen wir zunächst einmal klären, ob wir eine Zulassung der PID überhaupt wollen, und wenn ja, inwieweit und unter welchen Bedingungen. Die Frage, die sich mir dabei ganz grundsätzlich stellt und die wir zunächst beantworten müssen, lautet: Kann es ein Recht auf gesunde Kinder geben? ({0}) In Deutschland gibt es bisher keine breite gesellschaftliche Diskussion über PID. Die heutige Debatte ist ein Anfang, aber mehr auch nicht. Noch zu viele Fragen und Widersprüche stehen im Raum. Genau deshalb haben wir ja auch die Enquete-Kommission zu diesem Thema eingerichtet. Ist es nicht widersprüchlich, einen künstlich gezeugten Embryo bis zu seiner Implantation strikt zu schützen, ihn dann aber im weiteren Verlauf der Schwangerschaft aufgrund des § 218 Abs. 2 Strafgesetzbuch praktisch schutzlos zu machen? ({1}) Bis zu einem sehr späten Zeitpunkt kann ein Fötus abgetrieben werden, wenn nach einer pränatalen Diagnostik Risiken zu erwarten sind. Die Tatsache, dass derselbe Embryo auf diese Weise im Reagenzglas höheren Schutz als später im Mutterleib genießt, lässt sich kaum bestreiten. Andererseits besteht zugleich ein Unterschied. Die PND hat eine lebenserhaltende Funktion. Sie hat das Ziel, Schädigungen von Mutter und Kind zu vermeiden. Die PID indes will Kinder mit Schädigungen vermeiden. Sie bewirkt Selektion. Eine ethische Gleichsetzung fällt da schwer.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Kollegin Widmann-Mauz, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Knoche zu?

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, Frau Kollegin Knoche.

Monika Knoche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002701, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Kollegin Widmann-Mauz, Sie haben in Ihren Darlegungen etwas angesprochen, was in der öffentlichen Diskussion - erstaunlicherweise insbesondere durch die Ärzteschaft - transportiert wird, dass nämlich ein direkter Zusammenhang zwischen dem Dienstleistungsangebot der Ärzteschaft, eine Präimplantationsdiagnostik durchzuführen, und dem § 218 StGB hergestellt wird. Sind Sie mit mir der Meinung, dass es nach dem gültigen § 218 StGB im Grunde keinen geschützteren Ort für einen Embryo als den Mutterleib gibt und dass es darüber hinaus eine völlig andere Sache ist, ob eine Frau mit dem Wissen um die genetische Beschaffenheit ihres noch nicht geborenen Kindes einen existenziellen Schwangerschaftskonflikt erlebt und sich dann entscheidet, ob sie ein Kind austragen kann oder nicht? Es gibt also ein völlig anderes Konflikt- und strafrechtliches Behandlungsfeld in Zusammenhang mit § 218 StGB als bei der Tatsache, dass ein in der Petrischale existierender Embryo auf einen fiktiven Wunsch hin getestet und vielleicht verworfen wird.

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Knoche, ich kann Ihnen zustimmen, dass es in der Frage der Auslegung des § 218 StGB einen direkten Zusammenhang und eine vergleichbare Beurteilung des Lebens im Reagenzglas und des Lebens im Mutterleib so nicht gibt. Für viele betroffene Eltern stellt sich die rechtliche Einordnung, die für uns auch die ethische Grundlage ist, nicht in dem Maße. Sie haben den berechtigten Wunsch, ein gesundes Kind zu bekommen. Ich denke, ich habe in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass der berechtigte Wunsch noch nicht das Recht auf ein gesundes Kind und damit die Selektion anderer Kinder, die dann nur zum Zwecke der Aussonderung auf die Welt gekommen wären, bedeuten kann. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir die Ängste und Sorgen der betroffenen Eltern sehr ernst nehmen, aber auch deutlich machen, dass es ein Unterschied ist, ob ein Kind schon entstanden ist und man nun die Sorge hat, ob es gesund zur Welt kommt, oder ob man von vornherein den Wunsch hat, lediglich ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Ich denke, dass das klar ist und dass wir an dieser Stelle übereinstimmen. ({0}) Die guten Absichten der Bundesärztekammer, den Einsatz der PID auf Paare mit hohem genetischen Risikofaktor beschränken zu können, sind Wunschdenken. Das sehen im Übrigen viele Mitglieder der Bundesärztekammer ähnlich. Die Spirale des technisch Machbaren wird sich weiter drehen. Stärker noch als bei der PND wird der Druck auf betroffene Paare immer größer. Die Büchse der Pandora droht dabei weiter geöffnet zu werden. Die Hemmschwelle, sich gegen ein behindertes Kind zu entscheiden, ist sicherlich geringer - dies zeigen auch Interviews der letzten Tage -, wenn der Embryo sozusagen „nur“ im Reagenzglas und noch nicht im Körper der Frau existiert. Müssen wir aber nicht die Sorge haben, dass mit den Behinderungen auch Behinderte abgeschafft werden sollen? Kann es der Gesellschaft gelingen, pränatale Selektion zu betreiben und gleichzeitig Behinderten postnatale Solidarität zu garantieren? Allein anhand dieser zwei Fragen wird deutlich, wie vielschichtig und sensibel die Diskussion ist. Die Gesellschaft - das heißt wir alle - muss sich ganz grundsätzlich darüber verständigen, ob das Verbot der PID im Embryonenschutzgesetz weiterhin Bestand haben soll. Bevor wir diesen Schritt nicht getan haben, macht auch der Antrag der F.D.P. keinen Sinn. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzte Rednerin hat für die Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels das Wort.

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr verwunderlich, dass die F.D.P. mit ihrem Antrag heute das Thema „Präimplantationsdiagnostik“ auf die Tagesordnung des Parlamentes setzt. Ich teile ausdrücklich die Meinung, die Sie, Frau Widmann-Mauz, gerade dargelegt haben. Die Gründe sind absolut einleuchtend; darum wundert mich das Verhalten der F.D.P. sehr. Es ist das gute Recht der Opposition, die Regierung zum Handeln aufzufordern. Aber ich kann nicht nachvollziehen, warum sie sich dazu Themen aussucht, die existenzielle Fragen berühren und an denen - das möchte ich betonen - die Regierung schon längst und mit großer Sorgfalt arbeitet. Wie jeder weiß, befand sich das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit anderen Ressorts in einem sechsmonatigen intensiven Vorbereitungsprozess, um im Mai einen dreitägigen großen Kongress zur Fortpflanzungsmedizin durchführen zu können. Wir hatten über 600 Teilnehmer aller Disziplinen und Fachrichtungen sowie - was uns sehr wichtig war - der gesellschaftlichen Verbände und der Betroffenen. Man redet ja immer davon, man wolle Leid vermeiden. Wir haben den Behinderten dort ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, sich mit ihrem Sachverstand und ihrer Erfahrung einzubringen. Dieser Kongress hat in der Fachwelt und bei all denen, die an diesem Thema politisch interessiert sind - das sind natürlich in besonderer Weise die behinderten Menschen -, in hohem Maße Aufmerksamkeit erzeugt. Ich glaube - das ist hier parteiübergreifend gesagt worden -, dass wir mit diesem Kongress eine neue Qualität der Debatte um die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland erreicht haben, und zwar auf dem aktuellen Stand. Am Ende der Veranstaltung war klar - das ging auch schon seit 1994 aus der Tatsache hervor, dass Kompetenzen, die der Bund im Bereich der Fortpflanzungsmedizin bis dahin nicht hatte, dem Bund grundgesetzlich zugeschrieben worden sind, wir also auch bestimmte, bisher nicht geregelte Bereiche regeln mussten -, dass es einen Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin gibt und wir daran arbeiten müssen. Seither werden im Ministerium die Vorbereitungen für den Gesetzgebungsprozess getroffen, und auch in der vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission - darum, Herr Parr, ist das, was Sie sagen, nicht richtig, dass dieses Thema mit Ihrem doch sehr bescheidenen kleinen Antrag hier im Parlament zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt wird - wird in einer äußerst soliden Debatte, intensiv und mit einem Arbeitsprogramm, das auch wirklich detailliert abgesprochen, hoch kompetent ausgelegt ist und nicht an Effekthaschereien anknüpft, die dieses Thema nicht verträgt, über diese Probleme diskutiert.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Kollegin Nickels, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schmidt-Jortzig?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Ja, bitte schön.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön, Herr Schmidt-Jortzig.

Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002781, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe nur eine ganz kleine und schlichte Frage. Wenn das alles so des Teufels ist, warum arbeitet das Ministerium an einem Gesetzentwurf zur Fortpflanzungsmedizin?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Lieber Herr Kollege Schmidt-Jortzig, ich weiß nicht, ob Sie mir richtig zugehört haben. Ich habe überhaupt nicht erklärt, dass das alles des Teufels sei. Das wäre auch völliger Unsinn. ({0}) Das können Sie weder aus meiner Rede, noch aus meiner Arbeit, die ich bisher im Ministerium geleistet habe, noch aus der Arbeit des Ministeriums ableiten. Ich habe dargelegt, wie intensiv, gründlich und mit der Enquete-Kommission abgestimmt, wir arbeiten. Ich habe weiter dargelegt, dass aufgrund dieses rasanten Fortschrittes, der auch viele Bereiche ungeregelt lässt, und durch die neuen Kompetenzen, die der Bund seit 1994 hat, bestimmte Bereiche neu geregelt werden müssen. Das, was Sie mit Ihrer Frage ausgedrückt haben, können Sie aus dem, was ich gerade gesagt habe, überhaupt nicht ableiten. Ich würde Sie auch bitten, meine Rede einmal nachzulesen. ({1}) Richtig ist: Wir wollen weiterhin in aller Sorgfalt an der Lösung der Probleme arbeiten. Wir bereiten im Ministerium diese notwendigen Regelungen vor und - ich sagte es schon - wir versuchen das auch mit der EnqueteKommission abzustimmen, weil es eben ein sehr wichtiges Thema ist. Mit diesen Regelungserfordernissen sind schwierigste rechtliche, ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen verbunden. Darum ist das übliche Verfahren - die Regierung macht einen Gesetzentwurf, den dann die Mehrheit nach Debatte und Beratung in den Ausschüssen und mit eventuellen Ergänzungen im Bundestag beschließt - hier für uns ausgeschlossen. Wir im Gesundheitsministerium halten das Thema für so außerordentlich wichtig, dass wir eine breite Debatte über die Fraktionsgrenzen hinweg für notwendig erachten - ähnlich wie das auch im Bereich der Organtransplantation geschehen ist. ({2}) Bundesministerin Andrea Fischer hat genau aus diesem Grund bereits am 30. Juni dieses Jahres - liebe Kollegen von der F.D.P., ich würde Sie bitten, sich das einmal zu merken und in Ihrer Fraktion nachzufragen - allen Fraktionen des Deutschen Bundestages angeboten, einen Gedankenaustausch über die weitere Vorgehensweise bei diesem Gesetz zu führen. Eine Reaktion vonseiten der Opposition steht aber bis heute noch aus. Lediglich die PDS hat sich positiv zu diesem Anliegen geäußert. Dagegen hat die Ministerin vonseiten der Union oder von der F.D.P. keine Antwort zu diesem wichtigen Thema erhalten. Es wundert mich sehr, dass Sie auf dieses Angebot überhaupt nicht eingehen, aber dann hier mit einem wirklich bescheidenen Antrag vorpreschen und auch noch behaupten - völlig zu Unrecht -, sie seien diejenigen, die diese Debatte initiierten. Ich finde, bestimmte Bereiche sollten von parteipolitischem Kalkül einfach verschont bleiben. ({3}) Es ist schon sehr viel zum Inhalt des Antrages gesagt worden. Ich will das nicht wiederholen. Sie, Herr Parr, haben auf eine entsprechende Frage von Herrn Kollegen Hüppe als Beispiel für eine Präimplantationsdiagnose die Mukoviszidose genannt. Ich verstehe nicht, dass Sie das als Beispiel nehmen. Ich finde, dass der Herr Kollege Seifert Recht hat. Sonst ist gerade die F.D.P. immer diejenige Fraktion, die sehr stark auf die Möglichkeiten des medizinischen und technischen Fortschritts verweist. Herr Kollege Seifert hat Recht: Gerade im Bereich der Mukoviszidose hat die Medizin erfreulicherweise erstaunliche Fortschritte erzielt, um die Folgen dieser Erkrankung zu lindern und das Leben für die Betroffenen lebenswert zu machen. (Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Ich möchte nun noch eine sehr beeindruckende Erfahrung aus dem dreitägigen Symposium vortragen. Auf diesem Kongress hat ein Professor Bilder des Gesichtes eines kleinen Babys an die Wand geworfen und dann gefragt: „Sehen Sie das Leid in den Augen dieses Kindes? - Hätte es eine PID gegeben, dann wäre dieses Leid vermieden worden.“ Dann ist etwas passiert, was wirklich nur passieren konnte, weil Menschen, die selber Träger von Behinderungen sind, da waren. Es ist ein Rollstuhlfahrer vorgefahren - sehr empört, aber sehr ernst - und hat gesagt: Herr Professor, wissen Sie eigentlich, was Sie da gesagt haben? Was Sie da gesagt haben, bedeutet für mich, der ich seit über 40 Jahren mit einer existenziellen Behinderung lebe, dass ich eigentlich gar nicht leben dürfte. Ich bestreite Ihnen das Recht, zu werten, dass mein Leben leidvoll ist und dass ich es nicht ertragen kann. Ich leide an der Ignoranz der Gesellschaft und der Menschen, ({4}) die nicht bereit sind, zum Beispiel durch barrierefreies Bauen dafür Sorge zu tragen, dass wir trotz bestimmter Einschränkungen am Leben teilhaben können. Meine Erkrankung nimmt mir nicht die Möglichkeiten zur Lebensfreude und zur Teilhabe, sondern die Ignoranz, die in der Gesellschaft noch immer vorherrscht. - Diese Worte waren sehr eindrucksvoll. Mit diesem Beispiel wollte ich die Problematik, um die es hier geht, verdeutlichen. Herr Kollege Parr, Sie haben gesagt, dass Sie nicht verstehen, warum sich die Bundesrepublik Deutschland auf diesem Gebiet so schwer tut, und haben gefragt, warum wir diese Sonderregelung brauchen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Es gab in Deutschland zwölf schreckliche Jahre. Es ist ein positives Ergebnis, dass wir folgende Lehre aus der Geschichte gezogen haben: Wenn es um grundsätzliche Fragen der Menschenwürde und um grundlegende ethische Fragen geht, dann sind wir glücklicherweise sehr vorsichtig und besonnen. Dieses Erbe sollten wir nicht verspielen, sondern nutzen. Parlament und Ministerium stehen in diesem Punkt in gutem Gleichklang. Danke schön. ({5})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/4098 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung soll abweichend von der Tagesordnung beim Ausschuss für Gesundheit liegen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 sowie den Zusatzpunkt 12 auf: 14. Beratung des Antrags Dr. Norbert Lammert, Dirk Fischer ({0}), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses - Drucksache 14/3673 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien ({1}) Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss ZP 12 Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Pau, Heinrich Fink, Roland Claus und der Fraktion der PDS Arbeitsweise der Expertenkommission Historische Mitte - Drucksache 14/4402 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien ({2}) Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Die Vertreter der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. wollen ihre Reden zu Protokoll geben.1) Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Aussprache und rufe den Redner der PDS-Fraktion, Herrn Professor Dr. Heinrich Fink, auf. Ihm stehen allerdings aufgrund der Vereinbarung nur drei Minuten Redezeit zur Verfügung.

Prof. Dr. Heinrich Fink (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003116, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute zum wiederholten Male über das Areal des heutigen Schlossplatzes sprechen, so deshalb, weil es einen beklagenswerten Grund dafür gibt: Der Schlossplatz ist heute die architektonische Wunde im Herzen Berlins. Gleich dreifach war die Bebauung dieses Platzes im abgelaufenen Jahrhundert in das Räderwerk von Geschichte, Politik und Ideologie geraten wie wohl keine andere in dieser Stadt: zum ersten Mal, als vom Stadtschloss gegen Ende des von Hitlerdeutschland entfesselten Weltkrieges symbolhaft nur eine Ruine blieb - die Ruine hätte man allerdings aufbauen können -; zum zweiten Mal, als man in der DDR gegen den Wiederaufbau der Schlossruine entschied und später den Palast der Republik errichtete; zum dritten Mal, als die heute Regierenden diesen Platz mit dem Palast wohl nicht ganz ohne Absicht durch Untätigkeit zum Schandfleck verkommen ließen. So beklagenswert jede der erwähnten Zäsuren in der Geschichte des Schlossplatzes im Nachhinein sein mag, so wenig Verständnis kann ich für die nunmehr zehnjährige Verweigerung seiner Neugestaltung aufbringen. Die PDS erwartet daher als vordringlichste Aufgabe, dass die schon so lange angekündigte Expertenkommission nun endlich zusammentritt und mit ihrer Arbeit beginnt. ({0}) Damit dies in konstruktiver Weise geschieht, sollte sie nicht mit Vorgaben belastet werden, die ihr die Erkennt- nisfreiheit zur Lösung der Frage von Palast und/oder Schloss schon von vornherein beschneiden. Ich erwähne den Palast, weil im Antrag der CDU da- von sicherlich ganz bewusst keine Rede mehr ist. Wenn ich mich für die Entscheidungsfreiheit der Kommission ausgesprochen habe, so beziehe ich mich auf die schluss- endliche bauliche Substanz auf dem Schlossplatz und auf ihre Kubatur. Unabhängig von der letztendlichen archi- tektonischen Lösung sollte aus Sicht der PDS die funk- tionelle Bestimmung des Schlossplatzareals ein Ziel ha- ben: Es sollte als Teil des Dreiecks Regierungsvier- tel - Potsdamer Platz - Historische Mitte der öffentlichen 1) Anlage 5 Nutzung vorbehalten bleiben, und zwar nicht teilweise, nicht maßgeblich, sondern in seiner Gesamtheit. ({1}) Das war schon einmal so: Berlins Mitte wurde von seinen Bürgern und ihren Gästen angenommen und verlangt nach der Wiedervereinigung geradezu danach, es wieder zu werden. In diesem Sinne ist auch das Anliegen engagierter Bürger wie der Initiative „Pro Palast“ zu verstehen, zu der sich Menschen aus Ost und West vereinigt haben und die für eine Zugangsmöglichkeit für alle Bürger, wie sie auch beim Palast der Republik gegeben war, streitet. Der Möglichkeiten und der bemerkenswerten Vorschläge, wie der Schlossplatz für die Öffentlichkeit zurückgewonnen werden kann, gibt es inzwischen viele. Ob die außereuropäische Sammlung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, ob eine Bibliothek, ob das Haus der Kulturen der Welt: Sie alle und noch andere könnten dem Platz im besten Sinne neues, wirkliches Leben verleihen. Ich möchte, wie schon in unserem vorliegenden Antrag zum Ausdruck kommt, die Erwartung ausdrücken, dass die Expertenkommission so unabhängig und - um nicht in das Getriebe künftiger Wahlkämpfe zu geraten - auch so schnell wie möglich zu einem Ergebnis kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({2})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 14/3673 und 14/4402 an die in der Ta- gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Rosel Neuhäuser, Petra Pau und der Fraktion der PDS Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer ({1}) - Drucksachen 14/2066, 14/2509 Berichterstattung: Abgeordnete Rüdiger Veit Meinrad Belle Marieluise Beck ({2}) Ulla Jelpke b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({3}) zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS Abschaffung des Flughafenverfahrens ({4}) - Drucksachen 14/26, 14/2979 Berichterstattung: Abgeordnete Hans-Peter Kemper Erwin Marschewski ({5}) Marieluise Beck ({6}) Ulla Jelpke Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Ulla Jelpke von der PDS-Fraktion das Wort.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf die beiden Anträge - also den Antrag zur so genannten Altfallregelung als auch den Antrag zur Abschaffung des Flughafenverfahrens -, über die wir heute Abend zu später Stunde diskutieren, konkret eingehe, möchte ich vorweg betonen, dass wir bezüglich dieser Inhalte nicht alleine dastehen. Die katholische und die evangelische Kirche unterstützen diese Anträge in ihrer Zielrichtung. Auch Flüchtlingsorganisationen, Amnesty International und diverse andere Menschenrechtsorganisationen haben sich über Jahre hinweg dafür eingesetzt. Worum geht es in unseren Anträgen? Zunächst zur so genannten Altfallregelung. Hierbei geht es um eine Gruppe von Menschen, die oft schon seit vielen Jahren in Deutschland leben - nicht selten zehn Jahre und länger -, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben und hier arbeiten, deren Kinder hier zur Schule gehen, deren Aufenthalt aber seit vielen Jahren ungeklärt ist. Genau vor einem Jahr wurde die Altfallregelung beschlossen. Damals wurde von der Bundesregierung prognostiziert, dass dadurch etwa 23 000 Menschen einen aufenthaltsrechtlichen Status bekommen. Wie immer gab es lange Debatten nicht nur im Innenausschuss, sondern auch auf Länderebene. Vor allen Dingen die CDU/CSU hat dafür gesorgt, dass es sehr regressive Richtlinien zur Auslegung der so genannten Altfallregelung gegeben hat, sodass, wie man heute sagen muss, dadurch nur etwa 14 000 Menschen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben. Was ist der Grund dafür, dass den Menschen hier kein Aufenthaltsstatus eingeräumt wird? Häufig haben diese Menschen keinen gültigen Pass ihres Heimatlandes mehr, da die abgelaufenen Pässe nicht verlängert werden. Deswegen lehnen es die deutschen Behörden ab, ihnen hier einen festen Aufenthaltsstatus zu gewähren. Überhaupt nicht verstehen kann ich, warum Menschen, die vor zehn Jahren oder auch später aus Jugoslawien zu uns geflohen sind, ganz pauschal von dieser Altfallregelung ausgenommen wurden. Sie werden generell nicht berücksichtigt, und zwar mit der Begründung seitens der Behörden, dass man sie eigentlich wieder zurückschicken wollte, dass sich aber die jugoslawischen Behörden geweigert haben, sie zurückzunehmen. Ich meine, dass man hier wirklich von Menschenrechtsverletzungen sprechen muss. Es kann einfach nicht angehen, dass Menschen, die so lange in diesem Land leben, keinen aufenthaltsrechtlichen Status bekommen. ({0}) Wir haben in dem Antrag aufgeführt, welche Personen unserer Meinung nach hier dringend einen Aufenthaltsstatus bekommen sollten: Menschen, die länger als fünf Jahre hier leben, und Alleinerziehende. Aus zeitlichen Gründen kann ich sie nicht alle aufzählen. Wichtig ist mir, dass gerade der Aufenthalt von Menschen, die sich im Kirchenasyl befinden, mit denen ich häufig gesprochen habe und die über Jahre hier illegal leben, legalisiert werden muss. Die Flüchtlingsorganisationen schlagen allesamt vor - das steht nicht in unserem Antrag -, § 100 des Ausländergesetzes zu einer permanenten Altfallregelung zu machen, sodass die Illegalisierung tatsächlich systematisch aufgehoben werden könnte. Zum Schluss möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in fast allen westeuropäischen Ländern gesetzliche Initiativen zur Legalisierung von Illegalen gelaufen sind, in Belgien, in Spanien, in Italien. Dort hat man per Gesetz Amnestien festgelegt und diesen Menschen dadurch tatsächlich geholfen. Das ist das Ziel dieses Antrags. Ich meine, an diesen Ländern sollten wir uns ein Beispiel nehmen, auch wenn ich weiß, dass hier heute beide Anträge abgelehnt werden. Zum Flughafenverfahren. Das Flughafenverfahren beschäftigt uns eigentlich seit Jahren. Es ist so, dass die Menschen dort menschenunwürdig untergebracht sind. Das hat sich bis heute nicht geändert. Sie werden im Rahmen des Flughafenverfahrens wie in einem Gefängnis gehalten. Wer sich das einmal angeschaut hat, kann überhaupt nicht verstehen, dass unschuldige Menschen, die hierher geflohen sind und deren einziges Verschulden darin liegt, dass sie um Aufnahme ersuchen und Asylanträge stellen, unter so unmenschlichen Bedingungen gehalten werden. ({1}) Viele von Ihnen werden jetzt sagen, das sei ja alles eine Sache der Freiwilligkeit. In der Tat ist es so. Eigentlich müssten die Menschen spätestens nach 23 Tagen aus dem Flughafenverfahren herausgenommen werden. In diesem Sinne kann es also keine Freiwilligkeit geben. Die Alternative zum Transitverfahren, zum Knast am Flughafen ist das Abschiebegefängnis. Im Flughafenverfahren findet keine Haftprüfung statt. In den Räumen sind die Menschen aufs Engste zusammengepfercht. Für mich ist nach wie vor das Schlimmste, dass man dort auch Kinder unterbringt. Der Bundestag hat hier vor einiger Zeit zwar beschlossen, dass die Kinderrechtskonvention endlich unterzeichnet werden soll. Der Innenminister verweigert das aber nach wie vor. So werden Kinder immer noch im Rahmen dieses Verfahrens dort festgehalten. Gerade jetzt ist bekannt geworden, dass ein 14-jähriger Tamile über längere Zeit dort gewesen ist. Er sollte abgeschoben werden. Es ist zum Glück durch öffentlichen Protest gelungen, das zu verhindern. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass auch der UNHCR sehr scharfe Kritik an diesem Verfahren geübt hat, dass Menschenrechtsorganisationen immer wieder darauf verwiesen haben, dass die Menschen dort viel zu lange festgehalten werden. Bei einem Besuch, den ich selber dort einmal abgestattet habe, saßen von 70 Menschen zehn Menschen fast ein Jahr dort, ein Jahr unter Bedingungen, die schlechter sind als die in Gefängnissen hierzulande. Man hat nicht einmal die Möglichkeit eines Hofgangs; man ist dort unter schlimmsten Bedingungen zusammengepfercht.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Kollegin Jelpke, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich komme zum Schluss. - Das Flughafenverfahren gehört ganz generell abgeschafft. ({0}) Es ist menschenunwürdig. Deswegen fordern wir Sie auf: Nehmen Sie das ernst, was Kirchenorganisationen und Menschenrechtsorganisationen seit vielen Jahren fordern! Tun Sie endlich etwas und lehnen Sie diesen Antrag nicht ab! ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Rüdiger Veit von der SPD-Fraktion das Wort.

Rüdiger Veit (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003249, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen hat meine Fraktionskollegin Hedi Wegener anlässlich der Debatte zum 50. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention darauf hingewiesen, dass es nicht nur ausreicht, an einem solchen Tag Festtagsreden zu halten, sondern dass es auch nötig ist, ganz konkret die Menschenrechtslage vor Ort und vielleicht sogar auch im europäischen Haus zu betrachten. Ein konkretes, in der Bundesrepublik Deutschland angewandtes Verfahren, das sie kritisch hinterfragt hatte, ist das Flughafenverfahren. Hier ging es nicht nur um die Unterbringungssituation - dazu wird der Kollege HansPeter Kemper anschließend etwas sagen -, sondern eben auch um die in meinen Augen unerträglich stark angestiegene Verweildauer der Asylsuchenden im Unterbringungsgewahrsam. ({0}) Ich möchte an der Stelle ausdrücklich sagen, dass die Koalitionsfraktionen sich darum bemühen werden, diesen Zustand möglichst bald nachhaltig und in rechtsstaatlich einwandfreier Weise zu verändern und hier Abhilfe zu schaffen. ({1}) - Wir sind bemüht; wir werden uns weiter bemühen. Jede Zeitform greift hier, Frau Kollegin Beck. Wir müssen aber vor allen Dingen zu einem Ergebnis kommen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich diesen Vorgriff auf einen Aspekt des Tagesordnungspunktes, zu dem der Kollege Kemper noch sprechen wird, gemacht habe. Aber ich denke, es gehört am Ende eines solchen Tages dazu, dass man auch einmal auf konkrete Situationen eingeht. Nun zur Frage der Altfallregelung. Es gibt in der Politik ja manchmal auch noch Überraschungen. Ich jedenfalls - das sage ich ganz offen - war sehr überrascht, dass im Zuge der Innenministerkonferenz vom 19. November 1999 in Görlitz von den Länderinnenministern in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenminister eine Altfallregelung beschlossen wurde. Auch wenn es daran inhaltliche Kritik geben mag, auf die ich noch eingehen werde, ist es, wie ich denke, ein Verdienst des Bundesministers Otto Schily, dass überhaupt eine Altfallregelung zustande gekommen ist; denn die Alternative hierzu wäre gewesen, gar nichts zu tun. Deswegen verdient er an dieser Stelle unsere Anerkennung für seinen Einsatz. ({2}) Ich bin dafür durchaus dankbar, auch wenn, wie bei unseren Debatten im Innenausschuss deutlich geworden ist, alle Fraktionen mit Ausnahme der CDU/CSU - das versteht sich; denn diese Partei und ihre Länderinnenminister haben das bei den Konferenzen immer verhindert - darin übereinstimmen, dass diese Regelungen eigentlich nicht weit genug gehen. Wir alle waren ja auch sehr skeptisch, ob die gefundene Regelung überhaupt nur annähernd so viele Asylsuchende bzw. hier im Verfahren befindliche Asylbewerber begünstigen könnte, wie dies bei der Altfallregelung von 1996 der Fall war, in deren Genuss bekanntlich etwa 7 800 Personen kamen. Ein weiteres Mal war ich überrascht, als am Anfang dieser Woche im Rahmen der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes die Zahlen aus der vorläufigen Statistik der Länderinnenminister bekannt geworden sind. Entgegen unseren Befürchtungen wurden immerhin über 14 000 Menschen begünstigt. Darüber hinaus gibt es noch über 7 000 Anträge - ich nehme allerdings an, dass es im Ergebnis über 10 000 Anträge sein werden -, über die in den Bundesländern noch entschieden werden muss, übrigens bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Hierzu haben sich die Innenminister ausdrücklich verpflichtet. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es aber auch ganz erhebliche Unterschiede. Wen wollte es wundern, dass die entsprechenden Ausführungserlasse in Bayern und vor allen Dingen im Saarland besonders restriktiv ausgefallen sind? Damit liegen sie natürlich auch in der Praxis bei der positiven Bescheidung der Anträge weit zurück. Es ist allerdings hervorzuheben, dass das Land Nordrhein-Westfalen nach heutigem Stand bereits fast 50 Prozent aller Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gemäß der Altfallregelung stattgegeben hat. ({3}) Ich würde mich freuen, wenn alle so gehandelt hätten wie Nordrhein-Westfalen; dann hätten wir weniger Probleme. Aber auch die Zahlen aus Niedersachsen und RheinlandPfalz fallen ganz erfreulich aus. Die offenkundig unterschiedliche Behandlung von Altfällen in den einzelnen Bundesländern könnte man als zusätzliches Argument dafür nehmen, dass eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung nötig sei. Eine solche Änderung des Ausländergesetzes - das will ich Ihnen ganz offen sagen -, für die in der Tat § 100 in Betracht kommen könnte, scheitert schlicht und ergreifend an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates. Eine derartige Gesetzesänderung wäre nämlich zustimmungspflichtig. Bekanntlich haben die sozialdemokratisch geführten Landesregierungen seit der Landtagswahl in Hessen - wer in diesem Saal würde das mehr bedauern als ich, der ich aus Hessen komme - dort keine Mehrheit mehr. Sosehr ich es selber bedauere: Wir sollten erkennen, dass wir uns von dieser Vorstellung verabschieden müssen. ({4}) Allein unsere Kräfte im Bundestag reichen für eine entsprechende Gesetzesänderung jedenfalls nicht aus, auch wenn die Anzahl der tatsächlichen Befürworter womöglich weit größer ist als die in derjenigen Fraktion, die diesen Antrag eingebracht hat. Der Gedanke, wie wir mit sich in Deutschland langjährig aufhaltenden Ausländern, die jetzt und auf absehbare Zeit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen können, umgehen wollen, bleibt aber auf der Tagesordnung. ({5}) - Nicht nur Ihre Fraktion, liebe Frau Jelpke, wird wieder einen Antrag einbringen, sondern auch weitere Fraktionen, und zwar aus anderen Gründen. Wenn wir im Zusammenhang mit der noch zu führenden Debatte über eine neue Regelung der Zuwanderung die Personengruppe derjenigen Ausländerinnen und Ausländer betrachten, die schon lange hier leben und die aufgrund von Voraussetzungen, die sie nicht erfüllen, nicht eingebürgert werden können - ihre Kinder sind hier geboren und haben ihre Ausbildung hier gemacht -, dann muss uns doch klar werden, dass es unter demographischen Gesichtspunkten keinen Sinn macht, Menschen aus dem Ausland nach Deutschland zu holen - egal, ob aus ökonomischen oder aus humanitären Gründen -, während wir gleichzeitig diejenigen mit Gewalt aus dem Land herausdrängen, die schon eine wesentliche Integrationsleistung vollbracht haben. Jedem von uns muss einleuchten, dass wir auf diese Frage eine gemeinsame Antwort werden finden müssen. Ich hoffe sehr, dass das noch in dieser Legislaturperiode gelingt. Wir brauchen von Ihrem neuen Generalsekretär, Laurenz Meyer - er unterstellt uns, wir wollten das Problem aussitzen -, jedenfalls keine Nachhilfe. Wir wollen die Angelegenheit regeln. Ich füge hinzu: Wir werden auch für diejenigen Asylsuchenden, die bereits seit langem hier leben und sich einer weitgehenden Integration unterzogen haben, im Zuge dieser Beratungen eine Lösung finden müssen. Diese Menschen brauchen Perspektiven. Ich wiederhole: Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Erwin Marschewski von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Erwin Marschewski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001424, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Jelpke, es ist schon wie der Versuch, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, wenn sich die Nachfolgeorganisation der SED auf das Kirchenasyl beruft. ({0}) Zur Sache selbst. In der Union gibt es eine Diskussion über die Zuwanderung, weil dies ein wichtiges Thema ist. Dabei ist eines klar: Wir wollen nicht speziell dieses Thema im nächsten Bundestagswahlkampf behandeln. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Die Bundesregierung muss ein Zuwanderungsbegrenzungskonzept vorlegen. Die Kommission muss endlich zu Ergebnissen kommen. Zweitens. Wir haben ein hervorragendes Integrationsprogramm vorgelegt, das Sie einfach abgelehnt haben, obwohl Sie kein eigenes Konzept besitzen. Das ist schlimm. Wir brauchen nämlich ein Integrationsprogramm. ({1}) - Frau Beck, wir wissen, dass zu viele Menschen zu uns kommen, die keine Chance haben, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu bekommen. Gleichzeitig kommen zu wenige, die eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Gerade deswegen ist die Steuerung der Zuwanderung dringend vonnöten. ({2}) Ich bin mit dem Bundesinnenminister völlig einer Meinung: In dieser Frage darf es keine Denkverbote geben. Ich bin nicht darauf aus, das individuelle Grundrecht auf Asyl zu ändern. Aber wenn es dringend notwendig ist, dann müssen wir auch über Änderungen des Grundgesetzes und des Asylrechts reden. Die Zuwanderung wird durch die beiden von der PDS immer wieder eingebrachten Anträge - weder durch Abschaffung des Flughafenverfahrens noch durch eine neue Altfallregelung - natürlich nicht begrenzt. Herr Kollege, es ist richtig, dass wir damals der einen Altfallregelung zugestimmt haben. Das war gut so. Bei der Flughafenregelung ist die Situation aber ein bisschen anders. Ihre Abschaffung ist nicht gerechtfertigt; denn die Flughafenregelung ist notwendig, da sie ein Hauptproblem in der Ausländerpolitik - die Rückführung von Asylbewerbern, deren Antrag abgelehnt worden ist - bewältigt. Außerdem bietet die Flughafenregelung Vorteile: Wir können - das haben wir bei den Gesprächen über eine Neuregelung des Asylrechts vor ungefähr sechs Jahren so gewollt - vor der Einreise über den Antrag eines Asylbewerbers entscheiden. Bei Ablehnung des Antrags ist die Rückführung des Asylbewerbers ohne weiteres möglich. Es ist auch vertretbar - über diese Regelung kann man zwar reden; aber sie ist vertretbar -, dass sich Asylbewerber 19 Tage lang auf dem Flughafen aufhalten. Ich meine, dass entgegen dem PDS-Antrag weder die Würde der Asylsuchenden beeinträchtigt noch deren Rechtsschutzmöglichkeit eingeschränkt wird. Eines ist aber klar: Wir müssen die Verfahren so ausgestalten, dass die Menschen so wenig wie möglich belastet werden. Das gilt natürlich insbesondere für minderjährige Kinder; das ist keine Frage. Sie wissen, die Länder sind dafür zuständig. Ich will nicht immer auf die alte rot-grüne Landesregierung in Hessen verweisen. Aber ich muss sagen, dass unter ihr damals in Frankfurt am Main diese Problematik leider nicht gelöst worden ist. Ich habe Gespräche mit dem hessischen CDU-Innenminister geführt. Wir sind dabei, dieses Problem für die Kinder und auch für die anderen betroffenen Menschen vernünftig zu regeln. Die Lage hat sich inzwischen auch gebessert. Trotzdem ist die Nichtbeachtung der Regelung damals durch die rot-grüne Landesregierung in Frankfurt am Main kein Grund dafür, die Flughafenregelung ersatzlos abzuschaffen. Auch weitere Altfallregelungen führen zu mehr unkontrollierter Zuwanderung; denn es spricht sich doch in den Herkunftsländern herum, dass man am Asylverfahren nur vorbeigehen muss und man dann auf Dauer unkontrolliert in Deutschland verbleiben kann. Daher glaube ich, dass das keine brauchbare Regelung ist. Ein Mehr an unkontrollierter Zuwanderung brauchen wir in Deutschland überhaupt nicht. Was wir brauchen, ist eine kontrolliertere Zuwanderung sowie die Möglichkeit der Steuerung der Zuwanderung. ({3}) Ich sage noch einmal: Ich hoffe, dass die Kommission nun endlich zu einem Ergebnis kommt. Man muss doch nicht so lange tagen, wenn eigentlich völlig klar ist, wie wir das regeln können. Ich kann Ihnen sagen, wie wir das regeln können: Wir legen eine Gesamthöchstzahl fest - das ist überhaupt kein Problem - und überlegen dann natürlich, wie viele Menschen aus den verschiedenen Regionen der Welt - so ähnlich steht es im F.D.P.-Antrag in Deutschland bleiben können. Das ist doch ganz einfach. Sie haben den F.D.P.-Entwurf; Sie haben unsere Vorschläge und das Papier von Wolfgang Bosbach. Sie brauchen diese vernünftigen Vorschläge - mit denen der Innenminister im Grunde einverstanden ist, wie er mir immer persönlich sagt - nur zu übernehmen. ({4}) Die Kommission muss zu einem Ergebnis kommen, und zwar schnell. Wir müssen uns Klarheit darüber verschaffen, wer und wie viele Ausländer nach Deutschland kommen und hier bleiben sollen. Wir müssen Kriterien für die Aufnahme festlegen und wir müssen vor allen Dingen die rechtmäßig in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürger integrieren. Wir brauchen Integrationsbemühungen. Ich habe in Bezug auf diese Position von unserer glanzvollen Bundesregierung noch gar nichts gehört. Das ist bedauerlich. ({5}) - Das war doch nun wirklich anders gemeint, Herr Kollege. Ich denke, dass Sie trotz der späten Stunde verstehen, was ich damit gesagt haben will. Darüber hinaus müssen wir die unkontrollierte Zuwanderung verhindern. Wir brauchen Verhandlungen auf europäischer Ebene zum Thema Visumsregelung. Frau Staatssekretärin, vielleicht sagen Sie gleich, welche Erfolge Sie in den zwei Jahren Ihrer Regierungszeit auf diesem Gebiet zu verzeichnen hatten. Wir brauchen Burdensharing. Wir müssen vor allen Dingen über Asylanträge schneller entscheiden. Ich will gar nicht die Gerichtsverfahren kippen; ich bin selbst an der Schaffung dieser Lösung im Grundgesetz und im Asylverfahrensgesetz beteiligt gewesen. Ein Jahr Gerichtsweg ist aber zu lang. Wir müssen mehr Richter in den Bundesländern einstellen, die schneller entscheiden. In Nürnberg wird relativ schnell entschieden - drei Monate im Durchschnitt. Es wäre inhuman, die Menschen so lange hier zu lassen, nur um sie dann wieder auszuweisen. Wir müssen auch darüber nachdenken, das Asylbewerberleistungsgeld dem europäischen Durchschnitt anzupassen. Überhaupt müssen wir auf Europaebene über entsprechende Regelungen reden. ({6}) Wir müssen ein klares Nein zur Familienzusammenführungsrichtlinie sagen. Dazu werden wir einen Antrag in den Bundestag einbringen. Diese Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft dehnt den Familienbegriff aus, erweitert den Angehörigennachzug und verkürzt die Fristen. Nun habe ich gehört, der Herr Bundesinnenminister habe eine interne Konferenz durchgeführt. Dort sei man zu dem Ergebnis gekommen, diese Richtlinie solle nicht akzeptiert werden; er wolle dagegen sprechen. So hat sich der Bundesinnenminister sehr oft geäußert. Er hat gesagt: Die Grenze der Belastbarkeit ist überschritten. Die Fraktion hat gesagt: Minister, in diesem Punkt liegst du falsch. Er hat gesagt: Das subjektive Asylgrundrecht muss abgeschafft werden. Die Koalition aus SPD und Grünen hat gesagt: Herr Minister, da liegen Sie falsch. Ich will deswegen im Deutschen Bundestag über diesen Bereich diskutieren, weil dieser Bundesinnenminister überhaupt nicht die Kraft hat, von dem, was er an rechten Sprüchen von sich gibt, auch nur ein Minimum durchzusetzen. ({7}) Wir brauchen eine anständige und aufrichtige Ausländerpolitik. Was man sagt, muss stimmen. Dabei gehen wir von einem Punkt aus: Der Zuzug von Ausländern bietet Chancen. ({8}) Darin sind wir einer Meinung. Das habe ich auch von dieser Stelle aus immer gesagt. Aber der Zuzug schafft dann Risiken, wenn die Integrationsprobleme nicht gelöst werden. Wir müssen diese Menschen dazu bringen, unsere Sprache zu erlernen. Wir müssen sie dazu anhalten, dies zu tun. Als Beispiel hierfür nenne ich die Niederlande. Darüber hinaus sind auch ein weitergehendes Bleiberecht und ständig neue Altfallregelungen nicht immer human. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Ähnliches gilt für die Abschaffung der Flughafenregelung. Unser Ziel - das sage ich noch einmal - ist: Steuerung und vor allen Dingen Integration. Diese Probleme haben wir damals gemeinsam gelöst. Dabei denke ich an die Asylberatungen vor fünf Jahren. Wenn wir dieses Problem noch vor der Bundestagswahl gemeinsam lösen, dann ist unser Ziel erreicht, dieses schwerwiegende, wichtige und problematische Thema nicht im Wahlkampf zu behandeln. Dafür müssen Sie die Voraussetzungen schaffen. Herzlichen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Marieluise Beck vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Marieluise Beck-Oberdorf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002624, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es reizt mich sehr, Herr Marschewski, auf Ihren Rundumschlag einzugehen. Aber das kann ich mir leider deswegen nicht erlauben, weil ich der Meinung bin, dass die Kolleginnen und Kollegen von der PDS-Fraktion ein Recht darauf haben, die beiden Themen, die heute aufgrund zweier Anträge zur Debatte stehen, zu erörtern. Nur ein paar Worte dazu: Wenn Sie tatsächlich der Ansicht sind, dass wir eine gänzlich unkontrollierte Zuwanderung haben, dann muss man allerdings fragen: Was hat die alte Regierung 16 Jahre lang getan? Hat sie den Zustand einer vollkommen unkontrollierten Zuwanderung herbeigeführt? Dies wäre dann die Bilanz Ihrer Regierungszeit. Ich weiß nicht, ob Sie wirklich mit dieser Bilanz dastehen wollen. ({0}) So unkontrolliert ist die Zuwanderung gar nicht. Wir haben bei der Einwanderung eine Menge Tatbestände, die rechtlich normiert sind. Das Gleiche gilt natürlich für die Integrationspolitik. Wenn Sie jetzt feststellen, dass es keine Integrationspolitik gibt, dann heißt das, dass in Ihrer 16-jährigen Erwin Marschewski ({1}) Regierungszeit nichts passiert ist. Es ist in der Tat wenig passiert. Wir haben angefangen, das anzugehen. ({2}) Die rechtliche Gleichstellung ist ein zentraler Teil der Integrationspolitik. Auch das neue Staatsbürgerschaftsrecht gehört dazu. Es ist ein Teil der Integrationspolitik. ({3}) Über alles andere werden wir später diskutieren. Auch die Tatsache, dass Sie alles für klar halten, verwundert mich. Ich weiß nicht, warum die Union in diesem Zusammenhang eine Kommission eingesetzt hat, wenn ihr alles klar ist. Sie scheint bei diesem Thema noch im Nebel zu tappen; das merkt man auch in dieser Debatte. Nun zu den beiden Anträgen, die heute zur Debatte stehen. Es geht einmal um die Altfallregelung. Es war in der Tat so - Kollege Veit hat schon darauf hingewiesen -, dass es unendlich schwer war, mit den Ländern überhaupt zu einer gemeinsamen Altfallregelung zu kommen. Es muss eine gemeinsame Regelung gefunden werden, weil der Bund nicht alleine handeln kann, sondern auf den Konsens mit den Landesinnenministern angewiesen ist. Auch wir hätten uns eine deutlich großzügigere Altfallregelung gewünscht, und zwar nicht nur deshalb, weil es für die Menschen, die nun schon vor Jahren ihre Koffer ausgepackt haben, unter humanen Gesichtspunkten sinnvoll wäre, sondern auch deshalb, weil solche Altfallregelungen der Befriedung der gesamten Gesellschaft dienen. Auf ihre Skepsis kann ich Ihnen nur antworten: Viele Ihrer Kollegen tragen bei mir als der Ausländerbeauftragten Einzelfälle vor. Sie haben in ihrer Gemeinde diese oder jene Familie, die dort schon seit sechs, acht oder zehn Jahren angepasst, unauffällig, bescheiden und arbeitsam lebt, und zwar immer mit einem unsicheren Status. Sie fragen uns dann: Könnt ihr nicht etwas tun? Alle, die Kirchen, die Bürgermeister, der kleine Unternehmer, der sie beschäftigt, wollen, dass die Menschen ein Bleiberecht erhalten, und sie plädieren dafür, dass in diese Richtung etwas auf den Weg gebracht wird. Wenn dieses Thema dann auf die politische Ebene gehoben wird, verweigern Sie sich einer grundsätzlichen Regelung. Das ist das Dilemma, mit dem wir es zu tun haben. Wir haben glücklicherweise - das war sehr umstritten die Vietnamesen in die Altfallregelung aufnehmen können. Das war sehr lange offen. Ich bin froh, dass wenigstens das geglückt ist. Es ist in der Tat so, dass die Auslegung der Regelung vor Ort sehr unterschiedlich gehandhabt wird: restriktiv insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern und leider auch in Berlin und sehr viel offener und großzügiger in den nördlichen Ländern, insbesondere in den rot-grün geführten Ländern. Vor dem Hintergrund, dass es hier um die Befriedung der gesamten Gesellschaft geht, bin ich der Meinung, dass wir alles tun sollten, die Länder dazu aufzufordern, die Spielräume, die sie haben, im Sinne von humanitären Lösungen auszunutzen. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bulling-Schröter?

Marieluise Beck-Oberdorf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002624, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, wenn Sie meine Redezeit entsprechend verlängern.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Kollegin Beck, Sie waren ja in Bayern und haben die restriktive Politik des Innenministers Beckstein angemahnt. Sie erhielten in diesem Zusammenhang eine große Presseresonanz. Ich finde gut, dass über dieses Thema diskutiert wird. Ich habe genau zu diesem Thema an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gerichtet, und zwar dahin gehend, ob die Politik des bayerischen Innenministers dem Beschluss der Innenministerkonferenz und der Altfallregelung der Bundesregierung entspricht. Ich dachte nämlich, dass die Bundesregierung genau diese restriktive Handhabung geißelt oder sich zumindest dementsprechend äußert. Leider wurde die Kleine Anfrage von der Bundesregierung dahin gehend beantwortet, dass die Altfallregelung, so wie sie jetzt in Bayern praktiziert wird, konform zu den Vereinbarungen der Innenministerkonferenz sei.

Marieluise Beck-Oberdorf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002624, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich bin die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung und befinde mich immer wieder - das liegt in der Natur des Amtes - in maßvoller Differenz zur Regierung. Deswegen war mein Wirken in Bayern folgendermaßen: Ich habe dazu aufgefordert, die Spielräume zu nutzen, die die Regelung hergibt. Man kann in der Tat nicht sagen, Bayern bewege sich jenseits der Verordnungslage. Aber man kann sagen: Es gibt Spielräume und andere Länder zeigen, dass sie genutzt werden. - In Bayern werden sie nicht genutzt. Das ist die Differenz, um die es geht. Nun noch kurz zum Flughafenverfahren. Das Flughafenverfahren steht seit seiner Einführung zu Recht in der Kritik. Die Verhältnisse vor Ort sind unerträglich. Ich möchte an dieser Stelle sehr deutlich meinen Respekt gegenüber dem Flughafensozialdienst ausdrücken. Wenn nicht vor Ort so unermüdlich - trotz vieler Rückschläge und schwieriger Erlebnisse, die man dort ständig hat gewirkt würde, hätten wir noch mehr dramatische Situationen. ({0}) Marieluise Beck ({1}) Es ist erst einige Monate her, dass sich dort eine Frau das Leben genommen hat, weil sie nicht mehr weiter wusste. Die Verfahren sind insbesondere nicht auf unbegleitete, minderjährige Jugendliche zugeschnitten. Auch die Unterbringungssituation ist sehr mangelhaft. Es wird eine andere Unterbringungssituation geben - leider erst im Herbst 2001 -, was aber nicht das Problem löst, dass eine lange Verweildauer - bis zu 300 Tage - nicht akzeptabel ist. Unser Gesetz sieht vor, dass die Verweildauer nicht länger als 19 Tage sein soll. Vonseiten der Ausländerbeauftragten wurde in einem Lagebericht empfohlen, dass die Verweildauer auf keinen Fall länger als 30 Tage betragen darf. Wir werden weiterhin mit Nachdruck an einer Lösung arbeiten. Es ist in der Tat eine Gratwanderung für den Rechtsstaat, dass wir dort Verhältnisse haben, die nahe an eine Gefängnisunterbringung heranreichen. Deswegen muss dafür eine rechtsstaatliche Grundlage vorhanden sein; Freiwilligkeitserklärungen sind in der Tat höchst problematisch. Deshalb muss ein Weg gefunden werden, damit die langen Verweildauern, wie wir sie heute noch häufig haben, in Zukunft der Vergangenheit angehören werden. Auch unbegleitete Minderjährige gehören nicht in den Transitbereich des Flughafens. Vielen Dank. ({2})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Redner hat der Kollege Max Stadler von der F.D.P.-Fraktion das Wort.

Dr. Max Stadler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002805, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der PDS geben mir Gelegenheit, die Praxis des Flughafenverfahrens als das zu bezeichnen, was sie ist, nämlich als einen Skandal der deutschen Asylpolitik. Man kann es nicht anders sagen, obwohl die F.D.P. im Zuge des Asylkompromisses dem Flughafenverfahren mehrheitlich zugestimmt hat und daran auch heute noch festhält. Diese Tatsache hat uns aber nie daran gehindert, die Praxis dieses Verfahrens zu kritisieren. An dieser Kritik hat sich auch nichts geändert, seit Rot-Grün an der Regierung ist. Wir wissen alle, dass Cem Özdemir nicht zu Übertreibungen neigt. Seit die Grünen an der Bundesregierung beteiligt sind, äußert er sich bevorzugt staatsmännisch ({0}) und deswegen erscheint er mir als ein geeigneter Kronzeuge. Ich erwähne seine Bewertungen in der „FAZ“ vom 6. Juni dieses Jahres, in denen er das Flughafenverfahren als unmenschlich bezeichnet, die Zustände als unhaltbar kritisiert, feststellt, dass in der Praxis rund die Hälfte der Asylbewerber länger in den Einrichtungen verweilen muss, als das Gesetz dies zulässt, und dazu mahnt, dringend die bauliche Situation durch Erweiterungen und Erneuerungen zu verändern. Ich frage mich nur: Wenn dies alles so unmenschlich ist, warum ändert sich dann nichts daran? Der Verweis auf das Land Hessen nützt nichts; denn nach Art. 84 Abs. 3 des Grundgesetzes trägt die Bundesregierung die Verantwortung für den verfassungsgemäßen Vollzug der Flughafenregelung. Seinerzeit hat Cem Özdemir die Hoffnung geäußert, dass auch der Koalitionspartner nach einem Besuch in Frankfurt zu dem Entschluss kommen wird, das Verfahren zu verkürzen. Offenbar bestand für die SPD noch keine Gelegenheit, Frankfurt zu besuchen, weil sich seither noch nichts getan hat. ({1}) Da sehr oft auf die europäischen Standards verwiesen wird - das macht auch Erwin Marschewski gerne, manchmal nicht zu Unrecht -, muss ich Sie daran erinnern, dass Frankreich eine ähnliche Flughafenregelung hat wie wir, aber mit einem ganz rigorosen Vollzug: Wenn dort binnen 18 Tagen - die Regelung ist damit ähnlich der unseren mit 19 Tagen - keine Entscheidung getroffen ist, werden die Asylbewerber ohne Rücksicht auf den Stand des Verfahrens in das Land gelassen. Die Asylberechtigung wird dann im Land geprüft und nicht in einem fortgesetzten Flughafenverfahren. Wenn Sie nicht wollen, dass auch bei uns solche drastischen Regelungen eingeführt werden, muss die Regierung endlich handeln. Versprechungen, wie sie der Kollege Veit - erfreulicherweise - heute wieder abgegeben hat, haben wir lange genug gehört. Etwas günstiger sieht die Bilanz hinsichtlich der Altfallregelung aus. Sie ist immerhin zustande gekommen. Wir wussten allerdings von Haus aus, dass der unterschiedliche Vollzug in den einzelnen Bundesländern zu einem Problem wird. Wir sind uns mit Frau Jelpke darin einig, dass diese Altfallregelung auch ihre Lücken aufweist. Ich hoffe, dass hierdurch der Zuwanderungskommission Impulse für eine Neuregelung gegeben werden. Unsere Vertreterin in der Kommission, Cornelia SchmalzJacobsen, hat sich am 22. Oktober 2000 in der „Welt am Sonntag“ dahin gehend geäußert, dass traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge, etwa aus Bosnien, ein Bleiberecht erhalten und Asylbewerber, die schon seit Jahren in Deutschland leben, als Einwanderer behandelt werden sollten und ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt werden sollte. Darüber muss in dieser Kommission diskutiert werden. Aber das reicht nicht. Ich sage denen, die noch skeptisch sind - denn es gibt ja auch Gegenargumente für die Altfallregelung -: Die öffentliche Diskussion hat sich gewandelt. Heute haben diejenigen, die eine Altfallregelung aus humanitären Gründen wünschen, Verbündete in der Wirtschaft, wie sich in Baden-Württemberg zeigt, wo es eine entsprechende Initiative der F.D.P. gibt. Dort werden zum Beispiel die Bürgerkriegsflüchtlinge, die bestens integriert sind, als Arbeitskräfte eingesetzt. Es ist nicht einzusehen, warum sie nach Hause geschickt werden sollen, wenn sie zum Beispiel im Handwerk, in der Gastronomie und im Gartenbau dringend benötigt werden. Wir haben auch im Bundestag eine Initiative auf den Weg gebracht, die zum Ziel hat, dass Asylbewerber vom Marieluise Beck ({2}) ersten Tag an arbeitsberechtigt sind; denn Sozialneid - das ist der kritische Punkt - entsteht, wenn die öffentliche Hand für Asylsuchende aufkommen muss. Dem treten wir entgegen, indem wir diese Menschen in die Lage versetzen - das ist auch human -, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Rot-Grün hat hier eine Menge nachzuholen. ({3})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Wort jetzt der Kollege Hans-Peter Kemper von der SPD-Fraktion.

Hans Peter Kemper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001083, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst zwei Vorbemerkungen machen. Die eine richtet sich an die Adresse des geschätzten Herrn Kollegen Marschewski. Herr Marschewski, ich stimme mit Ihnen vollkommen überein: Wir brauchen eine bessere Integration der hier lebenden Asylbewerber. Wir brauchen ein besseres Miteinander von Ausländern und Deutschen. Aber ich bitte Sie eindringlich, dies auch den Kollegen Koch und Rüttgers mit auf den Weg zu geben; denn die Aktion, die diese vom Stapel gelassen haben, war gemessen an dem, was wir brauchen, kontraproduktiv. Vielleicht können Sie denen das einmal mitteilen. ({0}) Die zweite Vorbemerkung geht an die Adresse meines lieben Kollegen Max Stadler. Wir haben gemeinsam Frankreich besucht und haben uns das dortige Flughafenverfahren in der Praxis angesehen. Sie haben natürlich völlig Recht: Asyl begehrende Menschen werden dort in der Tat nach kurzer Zeit ins Land gelassen, wenn es nicht gelingt, das Verfahren vernünftig abzuschließen. Aber das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit. Die zweite Hälfte der Wahrheit haben Sie nicht gesagt: 90 Prozent derjenigen, die ins Land gelassen werden, werden anschließend mit Haftbefehl gesucht. Die Polizei sucht genau die Personen, die man vorher gehen lassen musste. 90 Prozent stellen keinen Asylantrag und tauchen stattdessen in die Illegalität ab. ({1}) Das hätten Sie ehrlicherweise erwähnen müssen. Das Flughafenverfahren wurde für die Asylsuchenden eingeführt, die ohne gültige Papiere und aus sicheren Drittstaaten auf dem Luftweg in die Bundesrepublik kommen. Sie dürfen pro forma erst gar nicht in die Bundesrepublik einreisen. Diese Regelung gilt im Prinzip auf allen internationalen Flughäfen, insbesondere auch auf dem Frankfurter Flughafen. Die PDS, insbesondere Frau Jelpke, hat hier eine saubere Analyse der Situation auf dem Frankfurter Flughafen vorgetragen. Ich kann dieser Analyse zwar in großen Teilen zustimmen. Aber Sie kommen zu einem falschen Schluss: Die Abschaffung des Flughafenverfahrens kann nicht die Lösung sein; vielmehr müssen die Lebensbedingungen der Menschen auf dem Flughafengelände verbessert werden. Hier sind wir also völlig einer Meinung. Darum bemühen wir uns auch. Die Abschaffung des Flughafenverfahrens wäre das falsche Signal. Das Flughafenverfahren ist aus präventiven Gründen eingeführt worden. 1993 gab es 20 000 Versuche, über Frankfurt einzureisen. 1999 lag die Zahl unter 1 000. Wir werden das Flughafenverfahren nicht abschaffen, weil wir seine präventive Wirkung nicht beseitigen wollen. Die Rechtmäßigkeit des Flughafenverfahrens ist gerichtlich überprüft worden. Laut Bundesverfassungsgericht ist es mit der Verfassung, mit den Grundrechten und mit der Menschenwürde vereinbar. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Deswegen werden wir an diesem Verfahren festhalten. Ich möchte Ihre Bedenken gar nicht kleinreden. Es muss - das ist keine Frage - eine Menge verbessert werden. Die Mitglieder der SPD-Arbeitsgruppe sind mehrfach in Frankfurt gewesen und haben sich vor Ort die Situation der Menschen auf dem Flughafengelände angeschaut. ({2}) Im Übrigen sind auch die Berichterstatter aus dem Innenausschuss dort gewesen. Das Bild, das sich uns darbot, war nicht schön: Familien wurden gemeinsam mit Alleinreisenden untergebracht. Das ist inhuman. Die sanitären Einrichtungen waren in einem sehr schlechten Zustand. Hier muss eine Menge getan werden; das ist keine Frage. Eine Intimsphäre war so gut wie nicht gegeben. Wir waren uns alle einig: Hier sind erhebliche Verbesserungen notwendig. Es ist zwar etwas geschehen, aber zu wenig: Die Mitarbeiter des Flughafensozialdienstes kümmern sich nun rund um die Uhr um die Asylbewerber. Familien und Alleinreisende sind zumindest teilweise getrennt untergebracht. Die sanitären Verhältnisse sind verbessert worden. Es sollte ein neues Gebäude errichtet werden. Eigentlich sollte es jetzt seiner Fertigstellung entgegensehen. Dem ist allerdings nicht so. Man hat noch nicht einmal mit dem Bau begonnen. Das hängt mit der Flughafenplanung zusammen; denn dieses Gebäude ist möglicherweise für die Flughafenerweiterung eingeplant. Das Land Hessen hat jetzt den Umbau eines anderen Gebäudes vorgeschlagen. Möglicherweise werden die baulichen Veränderungen besser als die ursprünglich geplanten. Aber - auch das muss man sagen - der Bau wird sich mindestens bis Oktober nächsten Jahres hinziehen, so Gott will. Wir müssen darauf drängen, denke ich, dass dieser Bau schneller vorangetrieben wird. Diese Verzögerungen sind mehr als ärgerlich. Solange eine vernünftige Unterbringung nicht gewährleistet ist - da bin ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen und auch mit Herrn Veit einig -, brauchen wir Übergangsregelungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Kinder. Das ist mehrfach betont worden und ich will es nicht wiederholen. Aber wir müssen auch Druck auf das Land Hessen ausüben. Diesbezüglich bin ich anderer Meinung als Sie, Herr Stadler. Das Land Hessen ist hier zuständig. Das ist durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden. Das Land Hessen ist für die Unterbringung, für die Bereitstellung der Gebäude zuständig. Ich fordere die Bundesregierung auf, massiv Druck auf das Land Hessen auszuüben und gemeinsam mit dem Land Hessen hier zu Änderungen zu kommen. Es ist die deutliche Kritik geübt worden, dass die Verweildauer zu lang ist. Das ist keine Frage; aber das liegt nicht am Flughafenverfahren. Das Flughafenverfahren ist nach knapp drei Wochen beendet. Die Menschen, die länger dort sind, sind dies aufgrund einer Freiwilligkeitserklärung, obwohl man durchaus darüber streiten kann, ob der Begriff „Freiwilligkeitserklärung“ richtig ist, wenn die Alternative die Abschiebehaft ist. Aber bei allem Mitgefühl darf man auch nicht vergessen, dass die Gründe für das längere Verweilen bei den im Flughafen befindlichen Personen zu suchen sind. Das sind Menschen, die die Maschine mit Pass und mit Ticket betreten haben und ohne Pass und ohne Ticket in Frankfurt landen. Die Verschleierung der Identität im eigenen Land ist ja fluchttypisch. Darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Aber wenn diese Menschen bei uns sind, hindert sie nichts daran, ihre wahre Identität und ihre wahren Fluchtgründe offen zu legen und mit zur Identifizierung beizutragen. Das wird eben nicht gemacht. Ich denke, da müssen wir eine klare Linie zeigen. Nach meinem Dafürhalten müssen wir deutlich machen, dass wir nicht die begünstigen, die sich illegal verhalten. Wer hier ohne gültige Papiere einreist oder die Papiere vernichtet, der richtet sich nach dem Regiebuch der Schleuserorganisationen. Das können wir nicht unterstützen. Wenn wir dem nachgeben würden, würden die, die sich illegal verhalten, besser gestellt als die, die hier einreisen, ihre Personalien bekannt geben und, so wie es sich gehört, um Asyl nachsuchen. Letztere werden dann unter Umständen schneller abgeschoben als diejenigen, die ihre wahre Identität verschleiern. ({3}) Ich denke, das wäre das falsche Signal. Wir müssen die Lebensbedingungen deutlich verbessern. Aber das Flughafenverfahren werden wir beibehalten. Schönen Dank. ({4})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Antrag der Fraktion der PDS zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für lange in Deutschland lebende Ausländer, Drucksache 14/2066. Der Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 14/2509, den Antrag abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen bei Gegenstimmen der PDS-Fraktion angenommen worden. Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der PDS zur Abschaffung des Flughafenverfahrens auf Drucksache 14/2979. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/26 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist die Beschlussempfehlung mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen. Ich rufe Zusatzpunkt 13 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer ({0}) - Drucksache 14/3649 ({1}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({2}) - Drucksache 14/4262 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Rainer Wend Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISES 90/DIE GRÜNEN vor. Es ist vereinbart worden, dass die Reden zu diesem Ta- gesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden.1) Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirt- schaftsprüfer auf den Drucksachen 14/3649 und 14/4262. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über den wir zu- erst abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Ände- rungsantrag auf Drucksache 14/4268 zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltun- gen? -Dann ist der Antrag, wie ich sehe, einstimmig ange- nommen. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung mit der soeben beschlossenen Ände- rung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegen- stimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Interfraktionell ist vereinbart, trotz Annahme einer Än- derung in der zweiten Beratung jetzt unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten. Sind Sie damit einverstan- den? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. 1) Anlage 6 Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Schmidbauer ({3}), Gudrun Schaich-Walch, Marga Elser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Müller ({4}), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ziele für die Qualitätssteigerung in der Diabe- tes-Versorgung - Drucksache 14/4263 - Auch hier ist vereinbart, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden.1) Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 14/4263 an den in der Tagesordnung aufgeführten Ausschuss vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Funke, Hans-Joachim Otto ({5}), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes ({6}) - Drucksache 14/3555 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({7}) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist vereinbart worden, die Reden zu Protokoll zu geben.2) Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann wird so verfahren. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 14/3555 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für morgen, Freitag, den 27. Oktober 2000, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.