Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Ich danke Ihnen,
Frau Staatssekretärin. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem
Themenbereich zu stellen, der hier angesprochen wurde.
Zunächst Frau Kollegin Silvia Schmidt.
Frau Staatssekretärin, könnten Sie das letztgenannte Problem der Förderung
von Werkstätten für Behinderte - Sie wissen, die Befürchtungen der Verbände und Vereine sind an uns deutlich herangetragen worden - noch etwas konkretisieren,
um die bestehenden Befürchtungen gänzlich aus dem
Weg zu räumen?
Noch eine weitere Frage: Was verspricht sich die Bundesregierung selber von der Senkung der Pflichtquote von
6 Prozent auf 5 Prozent?
Zu der Sorge um
die schlechtere Förderung des Baus und der Erweiterung
der Werkstätten für Behinderte möchte ich sagen, dass
durch den von uns vorgelegten Gesetzentwurf die bisherigen Fördermöglichkeiten überhaupt nicht eingeschränkt
werden und auch die gesetzliche Grundlage für die Förderung nicht verändert wird.
Der Aufbau und Ausbau von Integrationsdiensten und
die Schaffung von Integrationsbetrieben werden sich positiv auf die Beschäftigung von Behinderten auswirken.
Nach wie vor wird das Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung Einrichtungen wie Werkstätten für Behinderte mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds fördern. Es ist
so, dass über das Jahr hinweg Anträge gestellt werden,
über die dann der Beirat für die Rehabilitation der Behinderten beschließt. Im letzten Herbst wurden die Planungen und deren Finanzierung für das Jahr 2003 beschlossen. Es wird auch im laufenden Jahr neue Anträge geben,
über die entschieden wird. Die beantragten Projekte, über
die positiv entschieden worden ist, werden weiterhin gezielt gefördert werden.
Wir wollen allerdings eine unabhängige Kommission
einsetzen, die den Bedarf an Werkstätten für Behinderte
ermitteln soll und feststellen soll, wo es im Netz der
Werkstätten noch weiße Flecken gibt, um gegebenenfalls
regionale Schwerpunkte zu setzen, gezielt zu fördern und
dieses Netz so engmaschig zu gestalten, wie es im Interesse der Betroffenen erforderlich ist.
Ich kann die Sorge also wirklich entkräften; sie ist nicht
gerechtfertigt. Weder hat sich die gesetzliche Grundlage
noch das Verfahren geändert. Wir werden weiterhin fördern. Wir werden allerdings prüfen, wo noch gezielte Förderung notwendig ist.
Um die Beschäftigung von Schwerbehinderten voranzubringen, wendet die Bundesregierung ein ganz breites
Instrumentarium an. Zum einen soll die Bundesanstalt für
Arbeit und sollen damit die Arbeitsämter gezielter als in
der Vergangenheit die Vermittlung von Schwerbehinderten in den regulären Arbeitsmarkt ermöglichen, auch
durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen.
Ich weiß aus eigener Erfahrung mit dem Arbeitsamt
meiner Heimatstadt, dass es immer Schwerpunktmonate
gegeben hat, in denen die Vermittlung von Schwerbehinderten die zentrale Aufgabe war - mit guten Ergebnissen.
Deswegen wollen wir jetzt in den Arbeitsämtern jeweils
einen Ansprechpartner - ich sage einmal untechnisch: einen Fachvermittler - für die Behinderten haben. Die Bundesanstalt für Arbeit soll sich darüber hinaus der Integrationsfachdienste bedienen, um die Vermittlungschancen
zu verbessern.
Als weiterer Schritt für die Vermittlung zwischen den
Werkstätten für Behinderte und dem regulären Arbeitsmarkt besteht jetzt die Möglichkeit, so genannte Integrationsfirmen zu fördern, die den Übergang von der Werkstätte oder nach einer beruflichen Rehabilitation in den
regulären Arbeitsmarkt durch eine wirtschaftsnahe Beschäftigung schaffen. Die Modellversuche, die es dazu
gegeben hat, ermutigen uns dabei; denn die vorliegenden
Ergebnisse sind gut.
Eine Frage des Kollegen Eberhard Brecht.
Frau Staatssekretärin,
ich denke, dass dieses Gesetz sehr wichtig ist, um die Situation Schwerbehinderter nach den Erfahrungen, die wir
gemacht haben, deutlich zu verbessern.
Ich darf Sie nach der Überprüfung der Pflichtquote 5 Prozent/6 Prozent - fragen: Könnten Sie sich vorstellen,
dass eine Neubewertung dieser beiden Zahlen auch im
Lichte der entsprechenden Arbeitsmarktsituation erfolgt?
Gibt es Überlegungen, Unternehmen, die einen Großteil
ihrer eigenen Produktion in Werkstätten für Behinderte
ausgelagert haben, eine Überlebenschance zu geben, indem man bei ihnen die Pflichtquote herabsetzt?
Der Veränderung
von Pflichtquote und Abgabe - beides muss man zusammen sehen - liegt die Überlegung zugrunde, dass wir die
6 Prozent Beschäftigung von Schwerbehinderten auch
dann nicht erreichten, wenn alle heute arbeitslosen
Schwerbehinderten beschäftigt würden. Die Kritik der
Arbeitgeber bestand immer darin - Sie haben es nachhaltig kritisiert -, dass sie sagten: Ihr habt in dieser Frage eine
Messlatte, die man realistischerweise gar nicht überspringen kann.
Außerdem muss man sehen, dass die Pflichtquote von
6 Prozent und die bisherige Ausgleichsabgabe von
200 DM leider nicht bewirkt haben, dass die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten zurückgegangen ist;
vielmehr ist sie in den Jahren von 1983 bis 1998 immer
gestiegen. Diesen Zustand sollte man nicht verteidigen;
stattdessen wollen wir jetzt versuchen, eine realistische
Quote von 5 Prozent zu setzen. Wir wollen die Auffassung
der Arbeitgeber, die Motivation, Schwerbehinderte einzustellen, sei größer, wenn eine realistische Zielmarke gesetzt werde, in der Praxis testen.
Gleichzeitig wollen wir für diejenigen, die überhaupt
keinen Schwerbehinderten beschäftigen oder weit hinter
der Pflichtquote zurückbleiben, mit einer höheren Ausgleichsabgabe einen stärkeren Anreiz zur Beschäftigung
dieser Menschen setzen. Das kann durchaus ein Anreiz
auch für diejenigen sein, die Aufträge an Werkstätten für
Behinderte vergeben, dies in noch größerem Umfang zu
tun. Derjenige, der gar nicht oder wenig beschäftigt, muss
also eine erheblich höhere Abgabe zahlen. Von daher ist
hier, so denken wir, ein Anreiz geschaffen worden. Aber
möglicherweise habe ich Sie falsch verstanden.
({0})
- Tut mir Leid.
Eine Zusatzfrage.
Da ich vermute, dass
mich die Frau Staatssekretärin nicht ganz richtig verstanden hat, versuche ich es noch einmal: Ich habe in meinem
Wahlkreis ein Unternehmen, das einen Großteil seiner eigenen Produktion in Werkstätten für Behinderte ausgelagert hat, um den Menschen dort Beschäftigungschancen
zu geben, aber aufgrund baulicher Gegebenheiten keine
Möglichkeit hat, selbst Behinderte zu beschäftigen. Kann
ein solches Verhalten, also eine so starke Unterstützung
von Werkstätten für Behinderte, nicht durch eine Berücksichtigung bei der Quote honoriert werden?
Das sollten wir im
Gesetzgebungsverfahren prüfen.
Eine Frage des Kollegen Heinz Schemken.
Frau Staatssekretärin,
es ist beklagenswert, dass die Gesellschaft dem Anliegen,
behinderte Menschen an der Werkbank und im Produktionsprozess zu integrieren, nicht gerecht wird. Bedauernswert ist auch, dass sich im Besonderen die öffentliche
Hand aus dieser Maßnahme herausstiehlt. Wir kennen ja
die unterschiedlichen Quoten der Länder. Nun habe ich im
Hinblick auf die zukünftig flexible Ausgestaltung dieser
Ausgleichsabgabe die Frage: Erwarten Sie hieraus Mehreinnahmen, gibt es bereits Schätzungen dazu und ist dies
nicht auch vor dem Hintergrund eines bürokratischen
Mehraufwandes zu sehen?
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch Folgendes ansprechen: Wie würde das Geld, falls dieser Ausgleichsfonds über Mehreinnahmen verfügen sollte, verteilt? Sie bringen hier zu den Arbeitsförderungsmodellen
ja auch das Thema Integrationsfachdienste hinein, die mit
besonderen Stellen ausgestattet werden.
Herr Schemken,
wir können im Moment nicht abschätzen, ob wir bei dieser Veränderung von Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe tatsächlich längerfristig zu Mehreinnahmen kommen. Das ist nicht unsere Absicht. Eigentlich
wünschen wir uns alle miteinander, dass wir weniger Einnahmen haben werden, weil dies bedeutet, dass mehr
Schwerbehinderte beschäftigt werden. Aber sollten wir,
was ich sehr bedauern würde, auch längerfristig Mehreinnahmen haben, dann stellte sich die Frage, inwieweit wir
sie bei der dauerhaften Förderung von Integrationsprojekten, bei der Qualifizierung von Schwerbehinderten
oder im Hinblick auf den zeitlichen Horizont, der ja bei
der Förderung der Werkstätten für Behinderte immer eine
Rolle spielt - ob also eine Maßnahme vielleicht schon ein
Jahr früher beginnen kann -, einsetzen könnten. Ein Problem, wie wir das Geld sinnvoll ausgeben können, wird
sich also nicht stellen. Zunächst geht es aber darum, dass
wir hoffentlich dauerhaft nicht mehr, sondern weniger
einnehmen, weil immer mehr Schwerbehinderte in Beschäftigung kommen.
Eine Frage des Kollegen Dr. Ilja Seifert.
Frau Staatssekretärin, ich danke
Ihnen zunächst einmal für den kurzen Überblick, den Sie
uns gegeben haben. In der kurzen Zeit konnten Sie natürlich nicht alle Punkte aufführen, die im Gesetz stehen werden. Deswegen erlauben Sie mir bitte, zu Punkten zu fragen, die in den Eckpunkten immer genannt wurden, die
Sie eben aber nicht aufführen konnten.
In den Eckpunkten steht und in den anschließenden
Diskussionen ist immer gesagt worden, das Hauptziel sei,
Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen
auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen; Integrationsfirmen und Werkstätten für Behinderte sollten möglichst nur den Weg dorthin ebnen. Deshalb wurde ja auch
sehr intensiv über das Problem der Arbeitsassistenz diskutiert und, soweit ich es verfolgen konnte, festgelegt,
dass es einen Rechtsanspruch auf diese Arbeitsassistenz
geben soll.
Meine Frage: Wie soll diese Arbeitsassistenz, die logischerweise nicht zum Nulltarif zu haben ist, finanziert
werden, zumal Sie gerade eben sagten, Ihr Ziel bestehe eigentlich darin - hier sind wir einer Meinung -, dass eher
weniger Geld in den Fonds hineinkommt, weil mehr Menschen in Arbeit kommen sollen?
Bevor Sie, Frau
Staatssekretärin, antworten, möchte ich darum bitten, die
Fragen kurz zu halten, da noch viele Kollegen ihre Fragen
stellen möchten.
In diesem Gesetz,
durch das die Beschäftigung von Schwerbehinderten gefördert werden soll, haben wir erstmals einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz festgeschrieben. Dieser
Rechtsanspruch besteht gegenüber der Hauptfürsorgestelle. Wir wollen in das Gesetz allerdings auch noch eine
Verordnungsermächtigung aufnehmen und durch eine
Verordnung nähere Regelungen treffen. Aber schon mit
In-Kraft-Treten des Gesetzes besteht dieser Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz und kann auch schon umgesetzt werden; das ist also nicht an das Bestehen der Verordnung geknüpft.
Die Kosten sollen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden. So sehr ich mir wünschte, dass die
Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe möglichst rasch
gegen null gehen, so muss ich doch festhalten, dass dieses
noch nicht in Sicht ist. Die Erprobung des Instrumentes
der Arbeitsassistenz können wir deshalb in den nächsten
Jahren aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzieren.
Ich gehe wie Sie davon aus, dass diese Arbeitsassistenz
ein ganz wichtiges Instrument für die Integration von
Schwerbehinderten in den regulären Arbeitsmarkt sein
wird. Sollte dann tatsächlich die Situation eintreten, dass
aus der Schwerbehindertenabgabe überhaupt keine Einnahmen mehr erzielt werden, dann werden wir auch Wege
finden, solch ein erprobtes Instrument weiter zu finanzieren.
Eine Frage des Kollegen Dr. Heinrich Kolb.
Frau Staatssekretärin, in dem Gesetzentwurf, den Sie uns erläutert haben, ist man ja ein wenig nach dem Muster „Zuckerbrot
und Peitsche“ verfahren: Das Zuckerbrot ist die Absenkung der Quote, die Peitsche die Drohung, dass man nach
zwei Jahren, wenn ich die Frist richtig überschlagen habe,
die Sätze wieder anheben will, wenn bestimmte
Bedingungen nicht erfüllt werden.
Meine Frage lautet, wie dieses gesetzestechnisch umgesetzt worden ist. Ist diese Drohung, wieder anzuheben,
im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, und wenn ja,
wie lässt sich das mit dem Grundsatz vereinbaren, dass
Gesetze klar und bestimmt formuliert sein müssen?
Wir haben das mit
einer ganz schlichten Befristung geregelt. Auch dieser
Gesetzentwurf ist, wie alle Gesetzentwürfe, von den
Verfassungsressorts geprüft worden. Diese Befristung ist
überhaupt nicht beanstandet worden.
Wir haben mit den Arbeitgeberverbänden, den
Gewerkschaften und den Betroffenenorganisationen diese Befristung sehr intensiv diskutiert. Die Arbeitgeberverbände haben gesagt: Ja, wir haben das Angebot gemacht und können uns vorstellen, 50 000 zusätzliche
Arbeitsplätze innerhalb von zwei Jahren zu schaffen,
und akzeptieren diese Befristung, die wie ein Damoklesschwert über uns schwebt, weil auch wir hier vorankommen wollen.
Eine Frage der Kollegin Claudia Nolte.
Frau Staatssekretärin,
mit dem Gesetz möchten Sie ja ganz gerne erreichen,
dass es zu einem stärkeren Übergang von Behinderten
aus den Werkstätten für Behinderte in den ersten
Arbeitsmarkt kommt. In welcher Größenordnung bewegten sich in der Vergangenheit solche Übertritte - geschätzt -, in absoluten Zahlen und prozentual?
Bezüglich dieser
Übertritte liegen keine flächendeckenden Untersuchungen vor. Es gibt Untersuchungen für einzelne Bundesländer. Danach war die Zahl dieser Übertritte sehr unzureichend und sehr unbefriedigend. Wir gehen davon aus,
dass dadurch, dass wir das Instrument der Integrationsfachdienste jetzt gezielt auch bei der Arbeitsvermittlung
einsetzen und darüber hinaus durch Integrationsfirmen,
Integrationsbetriebe oder auch Integrationsabteilungen
ein Zwischenschritt zwischen der Werkstatt für Behinderte und dem regulären Arbeitsmarkt geschaffen wird,
die Vermittlungsquote noch steigen wird.
Eine Frage der Kollegin Katrin Göring-Eckardt.
Frau Staatssekretärin, ich würde gern
noch einmal auf das Instrument der Arbeitsassistenz und
auf den Rechtsanspruch zurückkommen. Ich möchte Sie
fragen, wie die Inanspruchnahme geregelt ist. Wann wird
eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen? Ab wann
besitzen die Behinderten das Recht auf Arbeitsassistenz
tatsächlich?
Das Recht auf notwendige Arbeitsassistenz besteht mit In-Kraft-Treten des
Gesetzes. Die Behinderten können dieses Recht gegenüber der Hauptfürsorgestelle einfordern. Um auch strittige Fragen eindeutig zu klären, wollen wir eine im Gesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung möglichst
unverzüglich realisieren. Diese Verordnung kann allerdings erst umgesetzt werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Es gilt gleichwohl: Dieser Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz existiert mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes.
Ich denke, dass er hinsichtlich unstrittiger Fälle unproblematisch umgesetzt werden kann. Ich kann mir allerdings
vorstellen, dass es im Zuge der Einführung dieses neuen
Instrumentes Klärungsbedarf geben wird, den wir mit der
Verordnung rasch befriedigen wollen.
Eine Frage der Kollegin Erika Lotz.
Frau Kollegin Mascher, das Ziel der
Gesetzgebung, 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte in
Arbeit und Brot zu bringen, ist sehr zu loben. Nun wissen
aber Sie und ich, dass über die Einstellung die Arbeitgeber allein entscheiden. Woher nehmen Sie Ihre Hoffnung
und die Annahme, dass in zweieinhalb Jahren das Ziel,
50 000 Schwerbehinderte in Arbeit zu bringen, erreicht
wird?
Die Hoffnung entnehme ich zum einen der Tatsache, dass wir den Gesetzentwurf, ausgehend vom Bündnis für Arbeit, im Dialog
mit den Tarifvertragsparteien und mit den Betroffenenverbänden entwickelt haben. Zum anderen haben die Vertreter der Arbeitgeber gesagt, sie würden dieses Ziel für
realistisch halten.
Ich denke, dieser Satz wurde nicht einfach so dahergesagt, weil es auf der anderen Seite die Absenkung der
Quote gibt. Wenn aber das Ziel nicht erreicht wird, dann
wird die Quote für die Beschäftigungspflicht wieder auf
6 Prozent angehoben. Die Arbeitgeber haben immer wieder erklärt, sie haben ein großes Interesse daran, dass es
bei dieser realistischen Quote von 5 Prozent bleibt. Ich
gehe daher davon aus, dass wir dieses Ziel erreichen.
Darüber hinaus muss man sehen, dass es für die Arbeitgeber - es gibt eine nicht unbeachtliche Zahl derer, die
überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen - dann
teurer werden würde. Damit ist, wie es so schön heißt,
eine Anreizfunktion gegeben, sich mit der Einstellung von
Behinderten intensiver zu beschäftigen. Die Unternehmen werden in Zukunft bei allen Arbeitsämtern qualifizierte Ansprechpartner haben und sie können die Integrationsfachdienste gezielt in Anspruch nehmen. Wir glauben, dass mit diesem gesamten Instrumentarium das Ziel
erreicht werden kann.
Eine Frage des Kollegen Dirk Niebel.
Frau Staatssekretärin, vorneweg
möchte ich positiv bewerten, dass Sie die Integrationsfirmen aufgenommen haben. Im Gegensatz zu klassischen
Beschäftigungsgesellschaften entstehen hier keine so genannten Drehtüreffekte. Die Schwerbehinderten verbleiben vielmehr in aller Regel in der Beschäftigung.
Befürchten Sie vor diesem Hintergrund nicht, dass
durch die Deckelung der Anzahl der schwerbehinderten
Beschäftigten auf 50 Prozent viele Integrationsfirmen in
ihrer Existenz gefährdet werden? Diese Gefahr kann
schon allein dadurch entstehen, dass sie ihre Gemeinnützigkeit verlieren, weil für die Gemeinnützigkeit die überwiegende - also mehr als 50 Prozent - Beschäftigung von
Schwerbehinderten eine Voraussetzung ist.
Befürchten Sie vor dem Hintergrund, dass durchschnittlich 75 Prozent aller Beschäftigten in Integrationsfirmen Schwerbehinderte sind, nicht weiterhin, dass die
Deckelung auf 50 Prozent nicht nur als Eingriff in die
unternehmerische Freiheit dieser Firmen angesehen werden kann, sondern tatsächlich zum Beschäftigungsrückgang von Schwerbehinderten führen wird?
Herr Niebel, Sie
hatten Ihre Frage aus einem Vorentwurf entwickelt, wo
wir in der Tat diese Festschreibung hatten. Das Problem
existiert nicht mehr. Wir sind da flexibler geworden. Wir
gehen davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen in der Regel bei etwa 50 Prozent gegeben ist.
Aber es gibt auch gute Beispiele dafür, dass mehr Schwerbehinderte in solchen Firmen mit mehr als 50 Prozent
Schwerbehinderten beschäftigt werden. Wir werden diese
Firmen nun natürlich nicht veranlassen, weniger Schwerbehinderte zu beschäftigen, sondern wir haben hier eine
flexible Regelung. Diese Deckelung bei 50 Prozent existiert nicht mehr.
({0})
Eine Frage des Kollegen Klaus Brandner.
Frau Staatssekretärin, meine
Kollegin Lotz hat schon darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber letztlich entscheiden, wer im Betrieb eingestellt
wird. Das trifft natürlich insbesondere auch auf die
Schwerbehinderten zu. Nun haben Sie mit dem Gesetz die
Erwartung verknüpft, dass innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre 50 000 Schwerbehinderte in den Betrieben
eingestellt werden.
In der Wirtschaft hat sich das Instrument der Zielvereinbarung als ein wirksames Instrument durchgesetzt,
um realistische Ziele zu erreichen. Die Pflichtquote von
6 Prozent im alten Schwerbehindertengesetz war sicherlich keine realistische Zielvorgabe. Ist mit der
5-Prozent-Vorgabe aus Ihrer Sicht eine realistische Zielvereinbarung zwischen Bundesregierung und Wirtschaft
entstanden, diese 50 000 zusätzlichen Arbeitsplätze für
Schwerbehinderte in den nächsten zweieinhalb Jahren zu
erreichen?
Ja, genau das
glaube ich. Ich glaube, dass wir hier eine realistische Zielvereinbarung haben und dass mit Unterstützung der
Schwerbehindertenvertretungen, die sich mit dem gleichen Engagement wie bisher sicher dafür einsetzen werden, diese Zielvereinbarungen auch gehalten werden. Wir
sind optimistisch, damit ein realistisches Ziel gesetzt zu
haben.
Eine Frage des Kollegen Wolfgang Meckelburg.
Frau Staatssekretärin, es liegt eine Weile zurück, aber Sie haben vorhin
gesagt, Sie erwarteten keine Mehreinnahmen, das sei
nicht das Ziel aus der Umstellung. Gleichzeitig haben Sie
aber Leistungsausweisungen im Gesetz vorgesehen, beispielsweise Indikationsfachdienste, Integrationsfirmen
und weitere Maßnahmen.
Konsequenz müsste doch sein, wenn das ein Nullsummenspiel ist, dass dann möglicherweise weniger Geld für
die Werkstätten für Behinderte zur Verfügung steht. Oder
woher wollen Sie das Geld nehmen?
Herr
Meckelburg, ich habe vorhin ausgeführt, dass wir in der
Bundesrepublik, wenn wir die Erweiterungen, die jetzt
schon beschlossen sind, umgesetzt haben, mit dann etwa
202 000 Arbeitsplätzen in Werkstätten für Behinderte ein
relativ dichtes Netz an Arbeitsplätzen bei den Werkstätten
für Behinderte haben. Wir haben uns mit den Interessenverbänden, mit den Spitzenorganisationen der Wohlfahrtsverbände auf eine Bedarfserhebung verständigt das beginnt am 30. Mai -, um festzustellen, in welchen
Regionen wir noch Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen
in den Werkstätten für Behinderte haben.
Wir gehen davon aus, dass mit dem Instrument der Integrationsfirmen auch aus den Werkstätten für Behinderte
Arbeitskräfte in Integrationsfirmen, möglicherweise auch
in den regulären Arbeitsmarkt, vermittelt werden können,
sodass wir mit diesen Instrumenten das Ziel, das wir alle
haben, nämlich ein ausreichendes, flächendeckendes Netz
von Werkstätten für Behinderte, auch erreichen. Die
Sorge, die auch Sie jetzt noch einmal artikulieren, dass
das zulasten der Werkstätten für Behinderte geht, ist nicht
gegeben.
Ich muss auf die Zeit
achten, da wir noch zwei Fragen zu anderen Themenbereichen haben. Zunächst der Kollege Matthäus Strebl, anschließend der Kollege Dr. Ilja Seifert, außerdem Claudia
Nolte. Weitere Fragen liegen dann nicht vor.
Frau Staatssekretärin,
wie wird die Bundesregierung die Mobilität der Arbeitslosen und Schwerbehinderten fördern? Gibt es Überlegungen, damit diese auch an kleine und mittlere Betriebe
in ländlichen Regionen vermittelt werden können?
Weiter würde mich interessieren: Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, wie durch neue elektronische
Medien in Heim- oder Nachbarschaftsbüros verstärkt
auch Behinderte neue Berufschancen bekommen können?
Zu dem letzten
Punkt, den Sie angesprochen haben, kann ich sagen, dass
wir durch die Informations- und Kommunikationsmedien, die ja einen immer größeren Verbreitungsgrad haben, gerade für bestimmte Gruppen der Behinderten erhebliche Chancen bei der Beschäftigung haben, genau
wie Sie es skizziert haben. Wir gehen davon aus, dass wir
in den nächsten Jahren eine positive Beschäftigungsentwicklung bei den Behinderten haben werden. Deshalb
machen wir jetzt sozusagen im Vorgriff auf das SGB IX
dieses Gesetz zur Förderung der Beschäftigung von
Schwerbehinderten, weil wir die dynamische Entwicklung, die wir jetzt auf dem Arbeitsmarkt und gerade im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sehen, auch für die Schwerbehinderten nutzen wollen.
Zu Ihrer ersten Frage, der Förderung der Mobilität. Das
ist ein Punkt, den wir im Rahmen der notwendigen Arbeitsassistenz mit berücksichtigen. Denn da geht es nicht
nur darum, die Assistenz am Arbeitsplatz zu realisieren,
sondern auch darum, die Möglichkeit der Erreichung des
Arbeitsplatzes zu fördern.
Herr Kollege
Seifert.
Frau Staatssekretärin, um mich
ganz kurz zu fassen: Wie ist in Ihrem jetzt vorliegenden
Entwurf die Frage des so genannten Länderfinanzausgleiches in Bezug auf die Ausgleichsabgabe geregelt? Der
Hintergrund der Frage ist: Besteht nach wie vor die Gefahr, dass die ostdeutschen Länder mehr abgeben müssen,
als sie bekommen, oder wird das nicht der Fall sein?
Herr Seifert, bei
diesem Punkt gibt es keine Änderung durch das neue Gesetz.
Dann noch einmal
Frau Kollegin Nolte.
Frau Staatssekretärin, erhalten die Werkstätten für Behinderte eine größere Unterstützung, um Werkstattmitarbeiter ausgliedern zu können,
und ist in diesem Gesetz auch die Frage des persönlichen
Budgets aufgegriffen, bzw. plant die Bundesregierung
bundesweit ein Modellprojekt zum persönlichen Budget?
Zu dem persönlichen Budget kann ich Ihnen sagen, dass wir das im Rahmen des SGB IX aufgreifen wollen. Das ist in diesem
Gesetzgebungsvorhaben nicht geregelt. Dass Werkstätten
für Behinderte eine Integrationsfirma oder Integrationsabteilung angliedern, kann ich mir rein theoretisch vorstellen. Dann stellt sich die Frage, wie weit das gefördert
werden kann. Konkret kenne ich kein Beispiel, dass eine
Werkstätte für Behinderte eine Integrationsfirma angliedern will. Aber theoretisch kann ich mir so etwas durchaus vorstellen.
Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin.
Es liegen noch zwei Fragen aus anderen Themenbereichen im Rahmen der Regierungsbefragung vor. Zunächst
hat der Kollege Jürgen Koppelin das Wort.
Am 12. Mai hat ein bekannter Bürger unseres Landes, nämlich der Bürger
Joschka Fischer, eine Rede zur Europapolitik gehalten
und ausdrücklich erklärt, dass das eine Rede des Bürgers
Fischer und nicht des Außenministers sei. Darf ich fragen,
ob sich das Kabinett heute mit dieser Rede beschäftigt
hat? Vermutlich nein, weil es sich ja nicht mit jeder Rede
eines Bürgers beschäftigen kann. Aber ich hätte schon
ganz gern gewusst, ob der Herr Bundeskanzler die
Ausführungen des Bürgers Joschka Fischer teilt, welche Haltung er zu dieser Rede hat und wie die Haltung
des Außenministeriums zur Rede des Bürgers Joschka
Fischer ist.
Ich nehme an, dass
sich der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans
Martin Bury, dazu äußern möchte. Bitte schön.
Gerne, Herr Präsident. - Herr Kollege Koppelin, der
Bundeskanzler hat anlässlich der Beratung des Kabinetts
über die Tagesordnung des Bundestages zu der Aktuellen
Stunde, die Sie zu diesem Thema beantragt haben, angemerkt, dass er die Ausführungen des Kollegen Fischer für
eine sehr weit reichende und sehr tragfähige Konzeption
hält.
({0})
Die Frage ist beantwortet.
Nun hat die Kollegin Eva-Maria Bulling-Schröter das
Wort zu einer Frage.
Letzte Woche
ging durch die Presse, dass es in diesem Jahr keine Sommersmogverordnung geben wird, weil die Bundesregierung zu spät an dieser Verordnung gearbeitet hat und
es offensichtlich zu lange dauert, bis sie vom Bundesrat
beschlossen ist.
Meine Frage an die Bundesregierung: Wird es noch in
diesem Jahr eine neue Sommersmogverordnung geben
und wie weit ist der Stand dieser Verordnung?
Ich denke, Frau
Staatssekretärin Simone Probst wird darauf antworten.
Bitte schön.
Frau Kollegin, Sie wissen, dass die alte Sommersmogverordnung von uns gemeinsam immer sehr stark kritisiert
worden ist. Deshalb ist es richtig und gut, dass sie in diesem Jahr keinen Bestand mehr hat.
Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang
ein sehr weit reichendes Programm vor, das vor allen
Dingen dauerhafte Maßnahmen mit sofortiger Wirkung
beinhaltet. Das Kabinett hat sich heute mit diesem Programm befasst und sich auf dieses sehr umfangreiche Programm verständigt. Es geht uns darum, die Ozonvorläufersubstanzen zu reduzieren. Es ist wichtig, dass es zu
wirklich dauerhaften Maßnahmen kommt, die sofort wirken, und nicht zu temporären Maßnahmen, die nur an einigen Tagen Wirksamkeit haben.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, den WHO-Wert
von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Die
vorgesehenen Maßnahmen - ich könnte sie Ihnen jetzt im
Einzelnen vortragen; das können wir aber auch im Umweltausschuss tun; wir werden dort sicherlich viele Diskussionen darüber führen - haben zum Ziel, den von der
WHO geforderten Wert einzuhalten.
Eine Zusatzfrage? Bitte schön.
Heißt das jetzt
konkret, dass es in diesem Sommer ab einem bestimmten
Grenzwert Fahrverbote, Ausnahmegenehmigungen und
Ozonwarnungen geben wird? Verstehe ich das so richtig
und, wenn ja, bei welchen Grenzwerten werden diese
Maßnahmen eintreten oder wird es in diesem Jahr solche
Maßnahmen nicht geben?
Frau Kollegin, ich habe soeben gesagt, dass wir darauf
setzen, dass es zu dauerhaften Maßnahmen kommt, die
sofort wirken. Es geht uns insbesondere darum, im Bereich der Kfz-Steuer entsprechende Änderungen durchzuführen und im Industriebereich der Lösemittel und Lacke
auf Selbstverpflichtungen zu setzen.
Sie wissen, dass sich, nachdem sich das Kabinett heute
damit befasst hat, ein bestimmter Beratungsgang ergibt.
Sie selbst haben den Bundesrat angesprochen. Insofern
kann ich im Moment nichts dazu sagen, wie lange die weiteren Beratungen sowohl innerhalb der Fraktionen als
auch in Bezug auf den Bundesrat dauern werden, bis wir
das entsprechende Konzept der Bundesregierung im Rahmen einer Verordnung umsetzen können.
Eine letzte Frage der
Kollegin Heidi Lippmann.
Frau Staatssekretärin, habe
ich Sie richtig verstanden, dass Sie - was gut und richtig
ist - auf Prophylaxe und Vorbeugemaßnahmen setzen
wollen, dass Sie aber für den Fall, dass wir Ozonwerte von
280 Mikrogramm pro Kubikmeter und mehr haben sollten - die Temperaturen der vergangenen Tage lassen ja für
den Sommer Schlimmes befürchten -, keine direkten
Akutbekämpfungsmaßnahmen vorsehen, dass Sie also
die gesundheitlichen Auswirkungen gerade hoher Ozonwerte nicht dadurch bekämpfen wollen, dass dann Fahrverbote erlassen und Ozonwarnungen ausgesprochen
werden?
Frau Kollegin, Sie wissen, dass die in der letzten Sommersmogverordnung enthaltenen Fahrverbote nicht zu
vollziehen waren, da es sehr viele Ausnahmeregelungen
gegeben hat, dass also die eher plakative Maßnahme der
Verhängung von Fahrverboten nicht dazu geführt hat,
dass die damaligen Ozonkonzentrationen wirklich gesenkt worden sind.
Wir in der Bundesregierung haben uns darauf verständigt, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern die
von uns vorgesehenen dauerhaften Maßnahmen voranzubringen. Sie wissen, dass die gemessenen Ozonkonzentrationen nur zu einem Drittel auf Emissionen in
Deutschland zurückzuführen sind. Zwei Drittel werden
durch Übertrag aus den europäischen Nachbarländern,
durch natürliche Emissionen oder durch Emissionen auf
der gesamten nördlichen Halbkugel verursacht.
Insofern benötigen wir entsprechende Maßnahmen, die
darauf abzielen, langfristig den von der WHO geforderten
Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.
Was wir selbstverständlich tun - das haben wir insbesondere auch heute getan -, ist, die Bevölkerung aufzuklären
und an die Autofahrer zu appellieren, die Autos stehen zu
lassen und Fahrgemeinschaften zu bilden. Wir setzen uns
dafür ein, dass ab bestimmten Werten, beispielsweise ab
einer Ozonkonzentration von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter, die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr verbilligt werden, sodass die Bevölkerung tatsächlich auf den
PKW verzichten kann.
Ich glaube, die von der alten Bundesregierung bei bestimmten Ozonkonzentrationen vorgesehenen Fahrverbote haben uns gezeigt, dass die Konstruktion dieser Verordnung nichts gebracht hat und schlecht ist. Deshalb haben wir etwas Besseres auf den Weg gebracht.
Danke schön, Frau
Parlamentarische Staatssekretärin.
Ich beende damit die Befragung der Bundesregierung
und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
- Drucksache 14/3340 Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär WolfMichael Catenhusen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Dr. Joachim Schmidt
({0}) auf:
Wird die Förderung für den Aufbau des regionalen Netzwerkes im Rahmen des Förderprogramms Innovative Impulse für
die Region ({1}) im Anschluss an die vorgesehene zweijährige Anschubfinanzierung zu 100 Prozent beendet oder setzt
sie sich in abgestufter Form bis zum fünften Jahr fort?
Herr Staatssekretär.
Kollege Schmidt, auf Ihre erste Frage, ob die Förderung für
den Aufbau des regionalen Netzwerkes im Rahmen des
Förderprogramms Inno-Regio im Anschluss an die vorgesehene zweijährige Anschubfinanzierung zu 100 Prozent
beendet wird oder ob sie sich in abgestufter Form bis zum
fünften Jahr fortsetzt, kann ich Ihnen antworten:
Nach der zweijährigen Anschubfinanzierung können
im Rahmen einer Anschlussförderung auf Ausgaben- oder
Kostenbasis Zuwendungen mit einer Eigenbeteiligung
oder einer zusätzlichen Bereitstellung von Leistungen
Dritter bewilligt werden. Die jeweiligen Fördersätze ergeben sich aus den konkreten antragsbegründenden Voraussetzungen.
Eine Zusatzfrage? Bitte schön.
Herr Staatssekretär, ein wesentlicher Bestandteil
des Aufbaus dieser regionalen Netzwerke werden die Innovations- und Kommunikationsplattformen sein. Dies
wird mit Investitionen hinsichtlich Hard- und Software
verbunden sein. Meine Frage: Ist für diese Aufwendungen
seitens des BMBF eine spezielle Förderung vorgesehen?
Wir
können dies nicht ausschließen. Ich weise aber auf Folgendes hin: Wir werden eine Reihe von Anträgen bekommen; wir haben einen bestimmten Kostenrahmen einzuhalten. Wir halten es nicht für zweckmäßig, vorweg, etwa
in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages, anstehende Einzelentscheidungen vorzunehmen. Ich kann
heute nur sagen: Wir schließen das nicht aus. Präziser
kann ich Ihnen diese Frage heute leider nicht beantworten.
Aber Sie schließen es nicht aus. Das ist schon
wichtig.
Dann rufe ich die
Frage 2 des Kollegen Schmidt auf:
Welche Aufwendungen sind innerhalb des Inno-Regio-Programmes unter dem Titel „Produktions- und Markteinführung“,
einer Finanzierung von bis zu 50 Prozent der Kosten für Produktionsvorbereitung und Markterschließung, konkret bezuschussbar und gilt dies auch für echte Markterschließungsaufgaben wie
Musterfertigung ({0}),
Werbung, Messen, Marktaufbau u. Ä.?
Auf die
zweite Frage, welche Aufwendungen innerhalb des InnoRegio-Programmes unter dem Titel „Produktions- und
Markteinführung“ bezuschussbar sind und ob das auch
für echte Markterschließungsaufgaben wie Musterfertigung und anderes zutreffen kann, kann ich Ihnen heute
nur Folgendes sagen:
Mit dem Titel „Produktions- und Markteinführung“ ist
ein Handlungsfeld vorgesehen, in dem es eine Finanzierung geben kann. Es gibt sicherlich Grenzen, was die Förderung von Maßnahmen zur Markteinführung einzelner
Produkte angeht. Hier ist eine Förderung gemäß der Förderrichtlinien für Inno-Regio nicht vorgesehen.
Sie können allerdings meiner Antwort entnehmen, dass
wir die Frage, wieweit wir den Begriff „Produktions- und
Markteinführung“ konkret definieren sollen, eigentlich
im Zusammenhang mit der Bewertung der vorliegenden
Anträge klären möchten; denn wir müssen die schwierige
Abgrenzung zwischen dem Ausschluss von konkreten
Produktsubventionen einerseits und einer bestimmten infrastrukturellen Vorleistung andererseits vornehmen. Das
sollten wir zweckmäßigerweise in Kenntnis und Bewertung der konkreten Anträge tun.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind meine Informationen
richtig, nach denen zu Beginn der dritten Phase im Herbst
geplant ist, den Inno-Regio-Teams, die diese Phase erreicht haben, im Hinblick auf die finanzielle Zuwendung
praktisch Globalbeträge zur Verfügung zu stellen und ihnen dann die Umsetzung ihrer Projekte in eigener Regie
vor Ort zu überlassen?
Das ist
eine Möglichkeit, die erwogen wird.
Aber das ist noch nicht entschieden?
Das ist
formal noch nicht entschieden. Aber es gibt Diskussionen
in dieser Richtung.
Vielen Dank.
Zur ersten Antwort
gibt es noch eine Zusatzfrage des Kollegen Eberhard
Brecht.
Herr Staatssekretär, ich
möchte bezüglich der Fördermöglichkeit nach der zweijährigen Anschubfinanzierung für die Inno-Regio-Projekte nachfragen. Könnten Sie sich vorstellen, dass die
vorliegenden und noch eingehenden Anträge auch im
Lichte des Innovationscharakters bewertet werden? Das
heißt: Sie bekommen mehr Anträge. Werden die Anträge,
die vorliegen, daraufhin geprüft, inwieweit sie Innovationen in der Region voranbringen?
Natürlich wird das auch jetzt in der Vorbereitung für die Entscheidung der nächsten Phase, die im Herbst beginnt, wieder der Fall sein.
In der jetzt abgeschlossenen Phase ging es darum, die
Projekte zu definieren, die aus unserer Sicht grundsätzlich
förderfähig sind. Jetzt kommt es darauf an, dass sich diese
Teams auch mit Hilfe unserer finanziellen Unterstützung
durch Einschaltung professioneller Moderation weiter
qualifizieren. Bei der endgültigen Entscheidung aber wird
die Frage der Innovationshöhe natürlich noch einmal eine
Rolle spielen.
Vielen Dank. Wir
sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen,
Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Walter Kolbow zur Verfügung.
Dr.-Ing. Joachim Schmidt ({0})
Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Werner Siemann auf:
In welchen Bereichen des Bundesministeriums der Verteidigung konnten durch Eigenbewirtschaftung 200 Millionen DM
eingespart werden ({1}) und in welcher jeweiligen Höhe konnten
diese Einsparungen erzielt werden?
Lieber Herr Kollege Siemann, ich
darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Im Rahmen der
Bemühungen der Bundeswehr um Aufwandreduzierung
und Rationalisierung kommt es entscheidend darauf an,
auf Dauer und stärker als bisher betriebswirtschaftliches
Denken und Handeln in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die Kreativität aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter für Rationalisierungen zu nutzen. Wir haben
darüber häufiger im Verteidigungsausschuss berichten
können und sind auf Akzeptanz auch in Ihrer Fraktion
gestoßen.
Um die gesetzten Ziele zu erreichen, wurde auf der Basis von Erfahrungen aus Pilotprojekten die Einführung
der Kosten- und Leistungsverantwortung, kurz: KLV, in
der Bundeswehr in allen dafür infrage kommenden
Dienststellen bis 2004 auf den Weg gebracht. In einem
schrittweisen Programm sollen bis dahin circa 75 Prozent
aller Dienststellen und circa 90 Prozent des Personals der
Bundeswehr in die KLV eingebunden und damit alle
KLV-würdigen Dienststellen erfasst werden. Dieser Ablauf muss unter Berücksichtigung der Weisungen zur
Neuausrichtung der Bundeswehr überprüft werden.
Die Anwendung von KLV leistet in Verbindung mit der
flexiblen Budgetierung einen Beitrag zur Bedarfsminderung im Betrieb. Die Inspekteure und Abteilungsleiter
wurden angewiesen, für jede Dienststelle, in der KLV eingeführt wird, Zielvorgaben für angestrebte Bedarfsminderungen vorzugeben. Diese Zielvorgaben sind eine
Selbstverpflichtung der Organisationsbereiche und wurden immerhin für 200 KLV-Projekte erarbeitet und auch
konkreten Titeln im Haushalt zugeordnet. Diese Zuordnung ist notwendig, weil nur so die Zielvorgaben in der
Bundeswehrplanung berücksichtigt werden können. Über
den Bundeswehrplan gehen sie dann in die Haushaltsaufstellung ein.
Für das Jahr 2000 - danach fragen Sie ja konkret wurde ein Minderbedarf von rund 210 Millionen DM in
der Planung berücksichtigt. Bislang wurden in den circa
200 Projekten als Zielvorgabe Einsparmöglichkeiten
im Wesentlichen in den Bereichen Instandsetzung von
Fahrzeugen, Material und Gerät, Durchführung von Ausbildungen, Unterhaltung von Liegenschaften und Personaleinsparungen durch Reorganisation der Abläufe
identifiziert und umgesetzt. Dies erfolgt in allen
KLV-Dienststellen, in allen Organisationsbereichen. In
den Ausgabenbereichen bedeutet dies eine Bedarfsminderung beim Personal von rund 108 Millionen DM, für Material, Erhaltung und Betrieb von 67 Millionen DM und
für den sonstigen Betrieb von rund 35 Millionen DM.
KLV wird, wie wir wissen, zunehmend als Führungsaufgabe verstanden und angenommen. Daher ist mit Fortschreiten der Projekte eine weitere Minderung des Bedarfs durch Erfolge in der KLV zu erwarten.
Eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär,
was geschieht mit diesen eingesparten Beträgen?
Wir setzen darauf - das haben
auch der Herr Bundeskanzler und der Bundesminister
der Verteidigung bereits öffentlich gesagt -, dass wir
Einvernehmen mit dem Finanzminister dahin gehend
erzielen, dass diese Beträge bei uns verbleiben können
und die eingesparten Mittel in andere Ausgabenbereiche
überführt werden können.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.
Bereiche, in denen
diese Gelder dann verwandt werden können, sind konkret
noch nicht benannt?
Nein. Ich bitte um Verständnis
dafür, dass dies im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen - das ist die Kabinettssitzung am 21. Juni - genau festgelegt wird.
Jetzt rufe ich die
Frage 4 des Kollegen Siemann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das vorzeitige Bekanntwerden bzw. die teilweise Veröffentlichung der Ergebnisse der
Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Herr Kollege: Die Bundesregierung bedauert, dass eine vorzeitige Debatte über angebliche Empfehlungen der Kommission auf der Basis
unzureichender Informationen begonnen hat. Die Bundesregierung wird sich an dieser Debatte nicht beteiligen,
sondern aus Respekt vor der unabhängigen Kommission
unter dem Vorsitz von Altbundespräsident Weizsäcker die
Übergabe des Berichtes abwarten und dann unverzüglich
Stellung nehmen.
Keine weiteren Zusatzfragen? - Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit auf. Es wird die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels antworten.
Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Norbert Röttgen auf:
Teilt die Bundesregierung die durch das Gutachten von
Professor Wolfram Höfling bestätigte Auffassung, dass das Berlin/Bonn-Gesetz für die Kassenärztliche Bundesvereinigung
({0}) als bundesunmittelbare Körperschaft unmittelbar verpflichtende Regelungen enthält und die Entscheidung über die
Sitzverlegung der KBV von Köln nach Berlin sowie die entsprechende Genehmigung daher ein Verstoß gegen dieses Gesetz
wäre?
Vizepräsident Rudolf Seiters
Herr Kollege Röttgen, die
Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass das Berlin/Bonn-Gesetz für die Kassenärztliche Bundesvereinigung als bundesunmittelbare Körperschaft direkt verpflichtende Regelungen enthält.
Eine Zusatzfrage? Sie sind wohl etwas überrascht über die Kürze der Antwort, Herr Röttgen.
Ich habe eine solch
kurze Antwort fast befürchtet. Ich möchte fragen, ob die
Bundesregierung so freundlich ist, auch ein paar Argumente für ihre Rechtsauffassung vorzutragen.
Herr Kollege Röttgen, Sie
sind als Rechtspolitiker ja schon lange mit der Praxis vertraut, dass es zu komplexen Sachverhalten unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Das ist hier der Fall.
Eine weitere Zusatzfrage?
Es ist natürlich
schwer, Fragen zu stellen, wenn einem die Antwort nicht
gegeben wird. Wenn man über diese Frage hier im Parlament ernsthaft reden möchte, kann man nicht sagen, es
könne über jedes Thema unterschiedliche Rechtsauffassungen geben.
Also: Gibt es durch ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz eine rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die
der Bund errichtet hat? Ob es diese Verpflichtung gibt, ist
eine Frage der Gesetzesbindung der Bundesregierung. Ich
finde, dass man diese Frage ernst nehmen muss, wenn sie
gestellt wird und wenn renommierte Rechtswissenschaftler - bei aller Großzügigkeit bezüglich der unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen - sagen, sie hielten die von
der Bundesregierung vertretene Auffassung nicht für vertretbar.
Insofern halte ich die Art und Weise der Verweigerung
einer Begründung und einer entsprechenden Argumentation dem Parlament gegenüber für absolut inakzeptabel,
da es um die Frage der Bindung an von diesem Parlament
beschlossene Gesetze geht. Die Bundesregierung sollte
daher dieses Parlament ernster nehmen. Daher darf ich Sie
nochmals bitten, Gründe für Ihre Auffassung vorzutragen.
Herr Kollege Röttgen, die
Bundesregierung fühlt sich selbstverständlich - das hat
sie 1999 zum Ausdruck gebracht - an das Berlin/BonnGesetz gebunden und wird kein Jota davon abweichen.
Sie haben mich nach unserer Rechtsauffassung gefragt: Wir vertreten zu diesem Punkt nicht die Meinung,
dass hier eine unmittelbare Bindung vorliegt. Ich kann Ihnen hierzu noch einige Argumente nennen. Sie haben sich
sicher als Abgeordneter aus der Region auch mit den Fragen Ihres Kollegen Hauser, die dieser am 22. März in einer Fragestunde gestellt hat, auseinander gesetzt. Ich kann
heute nur die damals vorgebrachten Argumente wiederholen.
Es geht darum, wie dieses Gesetz umgesetzt wird.
Wir haben damals zum Ausdruck gebracht, dass das
Berlin/Bonn-Gesetz der Region Bonn den Politikbereich Gesundheit zuweist. Es macht aber keine Aussage zum Umfang und insbesondere zum Sitz einzelner
Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Ausnahme des
namentlich erwähnten Bundesgesundheitsamtes. Sie haben sich auf das Gesetz und nicht auf die verschiedenen
Rechtsinterpretationen bezogen; insofern ist das die einzige Ausnahme.
Ich rufe die Frage 6
des Kollegen Röttgen auf:
Wann und wie will die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft
als Aufsichtsbehörde über die KBV der ihr nach § 1 Abs. 2 Nr. 3
Buchstabe b Berlin/Bonn-Gesetz obliegenden Pflicht zur Erhaltung und Förderung des Politikbereiches Gesundheit in der Bundesstadt Bonn im Hinblick auf die Frage nach dem künftigen Sitz
der KBV nachkommen?
Die am 8. Mai dieses Jahres beschlossene Satzungsregelung der Mitgliederversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur
Verlagerung des KBV-Sitzes nach Berlin bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit
als zuständige Aufsichtsbehörde.
Das Genehmigungsverfahren wird durch einen entsprechenden Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Gang gesetzt. Ein solcher Antrag liegt unserem
Haus zurzeit noch nicht vor. Das Bundesministerium für
Gesundheit entscheidet über diesen Antrag durch einen
Verwaltungsakt. Eine Frist für diese Entscheidung ist
nicht vorgegeben.
Eine Zusatzfrage?
Diese Frage richtet
sich darauf, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um die Festlegungen im
Berlin/Bonn-Gesetz aufrechtzuerhalten. Über die Rechtsprobleme hätten wir bei der vorherigen Frage reden können. Dazu ist es nicht gekommen.
Diese Frage zielt auf Folgendes ab: Sehen Sie nicht die
Gefahr, dass es zu einer Aushöhlung der gesetzlichen
Festlegungen kommt, wenn immer mehr Einrichtungen,
obwohl Politikbereiche für die Region Köln/Bonn gesetzlich festgelegt worden sind, abziehen und die Bundesregierung sagt: „Rechtlich können wir nichts dagegen unternehmen“? Ich halte das für falsch, aber das ist die
Auffassung der Bundesregierung. Wie will die Bundesregierung ihrer politischen Verantwortung und nicht nur ihrer Erhaltungspflicht, wie das Gesetz formuliert, sondern
auch ihrer Förderungspflicht nachkommen, was hat sie
dazu getan?
Die nächsten Einrichtungen - die Bundesärztekammer
und die Bundeszahnärztekammer - haben jetzt schon
ihren Wegzug angekündigt. Weitere Organisationen tun
dies. Das, was hier in Gang gesetzt wird, ist der viel
beschworene Rutschbahneffekt. Bislang gab es den parteiübergreifenden Konsens, dass die gesetzlichen Festlegungen eingehalten werden und dazu auch politisch alles
unternommen wird.
Darum noch einmal meine Frage: Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um der Erhaltungs- und
Förderungspflicht des Gesetzes nachzukommen, und was
will sie tun, um diesen Rutschbahneffekt in politischer
Hinsicht zu verhindern?
Die Frage beantworte ich
Ihnen gern. Unser Haus hat seinen ersten Dienstsitz in
Bonn, und wir haben nach wie vor über 90 Prozent unserer Fachbeamten und der Stäbe in Bonn. Wir nehmen auch
die Leitungsfunktionen entsprechend dem Berlin/BonnGesetz in Bonn wahr. Das ist ein sehr wichtiger Punkt,
weil die entsprechenden Verbände und Einrichtungen - es
gibt im Großraum Köln/Bonn weit über 100, die gesundheitsbezogen arbeiten - darauf angewiesen sind, dass sie
in unmittelbarer Nähe das Gesundheitsministerium mit
seinen Fachabteilungen als Ansprechpartner haben. Das
ist auf Dauer nach dem Berlin/Bonn-Gesetz gegeben.
Der zweite Punkt ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach Bonn umzieht. Das
wissen Sie. Hier sind durch den Bau der Einrichtung Investitionen in großem Maßstab in die Region geflossen.
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - das sind
etwa 1 000 - werden in die Region ziehen und damit den
Gesundheitsschwerpunkt in der Region verstärken.
Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass zwei
weitere Einrichtungen im Großraum Köln/Bonn sind und
dort bleiben. Das sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das DIMDI - beide in Köln -, die
wichtige Einrichtungen für alle Ansprechpartner im Gesundheitsbereich sind. Sie bleiben nach wie vor in der Region.
Ferner möchte ich anmerken, dass demnächst - geplant
ist das für dieses Jahr - die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung von Frankfurt nach Bonn umzieht.
Ich glaube, dass man damit ausreichend belegen kann,
dass es uns vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums sehr ernst damit ist, alles zu tun, um den Gesundheitsschwerpunkt auf Dauer zu erhalten und zu stärken.
Eine zweite Zusatzfrage.
Ich möchte Sie darauf
hinweisen, dass diese Aussagen wirklich falsch sind. Sie
sind rechtlich falsch, weil das Gesetz eindeutig zwischen
der Festlegung von Dienstsitzen der Ministerien und
anderer Behörden und der Erhaltung und Förderung eines
Politikbereichs unterscheidet. Das sind zwei unterschiedliche Aufgaben, die die Bundesregierung erfüllen muss.
Sie können die Frage nach der Erhaltung und Förderung des Politikbereichs nicht damit beantworten, dass
Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen in der Dienstsitzfrage nachkommen. Das ist schlicht rechtliche Schuldigkeit, die die Bundesregierung erfüllt.
Dennoch möchte ich
Sie bitten, Herr Kollege, eine Frage zu stellen.
Stimmen Sie mir zu,
dass es zwei Pflichten sind, zum einen die Dienstsitze der
Ministerien und der Bundesoberbehörden festzulegen und
zum anderen einen Politikbereich zu erhalten und zu fördern, und somit die Tätigkeit in einem Bereich nicht die
Pflicht des anderen Bereichs erfüllen kann?
Herr Kollege Röttgen, es ist
sehr sonderbar, dass Sie längere Zeit benötigen, um mich
zu fragen, als ich brauche, um Ihnen zu antworten. Sie haben offensichtlich einige Schwierigkeiten damit, das aus
mir herauszulocken, was Sie hören wollen. Ich werde Ihnen den Gefallen nicht tun.
Wir werden rechtlich und politisch fördernd den
Schwerpunkt in Bonn und in der Köln/Bonner Schiene
weiter stärken. Dazu hat es viele Gespräche vonseiten der
zuständigen Gebietskörperschaften gegeben, bei denen
die Ministerin unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie selbstverständlich ihre gesetzlichen
und politischen Möglichkeiten nutzen wird.
Sie werden hier auch mit noch so geschickten Fragen
nicht das heraushören können, was wir nicht wollen. Wir
haben nicht vor, den Schwerpunkt zu schwächen. Wir haben vor, unsere gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und
selbstverständlich das, was uns möglich ist, zu tun, um
den Schwerpunkt politisch zu fördern.
Wir sind am Ende
dieses Geschäftsbereichs. Danke schön, Frau Staatssekretärin.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Uwe-Karsten Heye zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 7 des Kollege Uwe Hiksch auf:
Was hat die dienstrechtliche Prüfung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und im Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem Theaterstück „Glatzer oder der hektische
Stillstand“, die am 19. November 1999 von der stellvertretenden
Regierungssprecherin, Charima Reinhardt, der Öffentlichkeit Bundespressekonferenz - angekündigt wurde, ergeben?
Herr Präsident, ich erlaube mir, die Fragen 7 und 8 wegen
ihres inneren Zusammenhangs gemeinsam zu beantworten.
Dann rufe ich auch
die Frage 8 des Kollegen Uwe Hiksch auf:
Besteht ein Zusammenhang mit der Versetzung des Autors
nach Bonn, und wenn ja, mit welcher auf das Theaterstück „Glatzer oder der hektische Stillstand“ inhaltlich bezogenen Begründung hat das Presse- und Informationsamt diese verfügt?
Herr Abgeordneter Hiksch, zwischen der Umsetzung des
betroffenen Beamten und seiner Tätigkeit als Autor besteht kein Zusammenhang. Im Übrigen kann ich hier zu
persönlichen und dienstrechtlichen Vorgängen von Beamten der Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Vorgänge, die Gegenstand des Dienstverhältnisses und damit
der Personalakten des Beamten sind, unterliegen einem
besonderen Vertrauensschutz, der gesetzlich bestimmt ist
und den nur der betroffene Beamte selbst aufheben kann.
Nur so viel: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch mit
Ablauf dieses Monats aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Herr Kollege Hiksch,
Sie haben jetzt mehrere Zusatzfragen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär
Heye, abgesehen davon, dass ich es als Skandal empfinde,
dass überhaupt geprüft wird, ob dienstrechtlich gegen einen Mitarbeiter Ihres Hauses vorgegangen wird, weil er in
seiner Freizeit ein Stück geschrieben hat, das sich mit seinen Erfahrungen als Bundestagsabgeordneter hier im
Haus beschäftigt, würde mich interessieren, ob das Bundespresseamt in irgendeiner Form selbst Ermittlungen angestellt hat, um herauszufinden, wie das Stück aussieht
und was in diesem Stück vorkommt.
Nein, Herr Abgeordneter. Das Bundespresseamt hat sich
weder darum bemüht noch hat es ein Interesse daran. Ich
denke, wenn das Stück zur Aufführung gelangt, wird es
der Öffentlichkeit, dem Publikum und den Abgeordneten,
die Interesse daran haben, es zu sehen, überlassen sein,
sich über die Qualität des Stückes zu informieren und sich
darüber ein Urteil zu bilden. Ich hatte kein Interesse daran.
Eine weitere Zusatzfrage.
Meine zweite Zusatzfrage lautet:
In mehreren Medien wurde unter anderem kolportiert,
dass sich selbst das Bundeskanzleramt hinsichtlich dieses
Stückes eingeschaltet hätte. Hier würde mich interessieren, ob das Bundeskanzleramt in irgendeiner Form die
dienstrechtliche Prüfung des Vorganges verlangt oder sich
in irgendeiner anderen Weise eingeschaltet hat.
Nein, Herr Abgeordneter, das Bundeskanzleramt hat sich
zu keinem Zeitpunkt zu dieser Frage geräuspert, geäußert
oder in irgendeiner anderen Weise bemerkbar gemacht. Es
ging auch gar nicht darum, gegen einen Beamten zu ermitteln, sondern es ging darum, zu prüfen, ob von der Veröffentlichung dienstliche Belange berührt werden. Das ist
geprüft und verneint worden. Das war es dann.
Mich würde weiter interessieren,
wie Ihr Haus zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Autor, der diese Realsatire geschrieben hat und in Ihrem
Haus im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aktiv war, nicht
mehr in Berlin eingesetzt werden kann. Können Sie nicht
bestätigen, dass die plötzliche Dienstversetzung des Mitarbeiters von Berlin nach Bonn und dieses Stück eventuell etwas miteinander zu tun haben?
Das
kann ich mitnichten bestätigen, weil hier kein innerer und
sachlicher Zusammenhang besteht.
Ich habe noch eine letzte Frage:
Können Sie vielleicht bestätigen, dass der Umgang mit
dem aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Parlamentarier, der sich hingesetzt und seine eigenen Erfahrungen - ganz gleich, ob man diese teilt oder nicht - zu
Papier gebracht hat, nicht gerade einer demokratischen
Verhaltensweise entspricht? Sollte Demokratie nicht eigentlich genau dazu führen, dass man versucht, den Menschen aus seiner Sicht zu vermitteln, welche Fehler man
auch im parlamentarischen Milieu sieht? Wäre es nicht
Ausdruck einer gewissen Toleranz - auch der Öffentlichkeit -, einen solchen Menschen, statt ihm eventuelle
dienstrechtliche Konsequenzen anzukündigen, dafür zu
loben?
Der
ehemalige Abgeordnete hat keinerlei dienstrechtliche
Konsequenzen zu erleiden gehabt. Ich bin mit Ihnen einig,
Herr Abgeordneter, dass jeder seine Erfahrungen - soweit
er diese Fähigkeit hat - dramatisch vermitteln sowie literarisch verarbeiten können soll. Das Publikum entscheidet, ob es sich dafür interessiert oder nicht, und niemand
sonst.
Ich rufe die Frage 9
des Kollegen Dr. Winfried Wolf auf:
Was veranlasste das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, sich mit dem Theaterstück „Glatzer oder der hektische
Stillstand“ öffentlich und innerdienstlich zu befassen, welches ein
ehemaliges Mitglied dieses Hauses vor seinem Wiedereintritt in
den öffentlichen Dienst geschrieben hat?
Die Sprecher der Bundesregierung sind in mehreren
Pressekonferenzen von Journalisten auf den Vorgang angesprochen worden, über den sowohl in der Berliner als
auch in der überregionalen Presse berichtet worden war.
Dadurch allein hat sich das Amt gehalten gesehen, den
Vorgang im ganz allgemeinen Sinne auf seine dienstrechtliche Bedeutung hin zu prüfen. Eine dienstrechtliche
Bedeutung - das habe ich eben deutlich gemacht - wurde
nicht festgestellt. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Eine Zusatzfrage.
Eine Zusatzfrage betrifft die
Berichterstattung in der überregionalen und städtischen
Presse hier in Berlin. Was konkret, glauben Sie, könnte in
der Berichterstattung, zum Beispiel in der „Berliner Zeitung“ vom 19. November 1999, über das Theaterstück
kritikwürdig sein? Weswegen haben Sie darauf zumindest
in Pressekonferenzen kritisch reagiert?
Ich
habe überhaupt nicht kritisch reagiert. Es gibt überhaupt
keine Äußerung von mir, die sich in diesem Zusammenhang auch nur kritisch interpretieren ließe, sondern es ist
lediglich die Frage gestellt worden, ob - und wenn ja, in
welcher Weise - die Bundesregierung darauf reagiert. Die
Antwort meiner Kollegin war, dass, sollten dienstrechtliche Belange hier eine Bedeutung haben, allein dies geprüft werde. Das war der Vorgang, nichts sonst.
Im Übrigen, denke ich, verstehen Sie so gut wie ich,
dass jeder, der sich literarisch betätigt, auch ein Interesse
daran hat, dass das Ergebnis seiner literarischen Hervorbringung öffentlich bekannt wird und er auf diese Weise
öffentliches Interesse auf seine Arbeit lenken kann. Ich
finde das verständlich und habe keinerlei Einwände dagegen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass derjenige, der diese literarischen Darbringungen, wie Sie zu sagen pflegten,
hervorgebracht hat, davon ausgeht, er werde disziplinarisch verfolgt, und dass parallel exakt zu diesen Pressekonferenzen und zu diesen kritischen Äußerungen Ihres
Amtes die Versetzung des Beamten gegen seinen Willen
von Berlin nach Bonn stattgefunden hat.
Ich
hatte Ihnen zu sagen versucht, dass ich mich über dienstrechtliche Belange in diesem Zusammenhang hier nicht
äußern darf und kann. Das kann ich nur, wenn der Beamte
selbst den Vertrauensschutz aufhebt und darüber eine öffentliche Erörterung erlaubt. Das ist nicht der Fall. Deswegen tut es mir Leid, dass ich zu Details dieser Art keine
Antwort geben kann.
Wir kommen zur
Frage 10 des Kollegen Dr. Wolf:
Welche Medien oder Medienvertreter wurden zwischen den
drei Pressekonferenzen - 19. November bis 8. Dezember 1999 über das Theaterstück oder die Person des Autors von „Glatzer
oder der hektische Stillstand“ in Einzelgesprächen informiert?
Seitens des Bundespresseamtes hat es mit Medienvertretern
über die bereits erwähnten Antworten auf Fragen in der
Bundespressekonferenz hinaus von Amts wegen keine
weiteren Informationen gegeben. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, hatte der betroffene Beamte
selbst, wie ich schon sagte, Medienkontakte, um Interesse
für sein Stück zu wecken.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass es dann auch keinerlei Kontakte zwischen Ihnen oder einem Vertreter Ihres
Amtes oder der Bundesregierung und der Journalistin der
„Süddeutschen Zeitung“ gegeben hat, die dann den Artikel am 3. Dezember 1999 zu dem Thema in der „Süddeutschen Zeitung“ mit direkter und massiver Bezugnahme auf Stellen der Bundesregierung veröffentlicht
hat?
Wenn Sie den Artikel richtig gelesen haben, dann werden
Sie dem Artikel entnommen haben, dass - vielleicht darf
ich Sie daran erinnern - der Gesprächspartner der Journalistin der Autor des hier erwähnten Stückes gewesen ist.
Das Bundespresseamt hat keine Begleitung dazu vermittelt oder vermitteln wollen und auch insoweit keinerlei
Kontakte in diesem Zusammenhang gehabt.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie beschreiben nicht den objektiven Sachverhalt, weil es in
dem Artikel heißt:
Wenn man herumhört, warum das Presseamt auf ein
paar Zitate aus einem Theaterstück, das keiner kennt
und das offenbar niemand ernsthaft inszenieren will,
so nervös reagiert, erzählen die einen, der Kanzler
lasse sich nun mal nicht so gerne in die Suppe
spucken.
Das sind Bezüge, die nicht auf Herrn Wallow zurückgehen, sondern auf Leute in der Bundesregierung, und es
wurde spekuliert, dass exakt dieses Zitat auf Sie persönlich zurückgeht.
Ich
kann das nur noch einmal hervorheben: Ich hatte keinerStaatssekretär Uwe-Karsten Heye
lei Kontakte in dieser Frage mit irgendeinem Kollegen
oder einer Kollegin des Pressekorps hier in Berlin. Da dieser Hinweis unadressiert ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen, wer da der Stichwortgeber gewesen ist. Ich denke,
ich habe das, was zu sagen ist, gesagt.
Eine Zusatzfrage des
Kollegen Uwe Hiksch.
Ich habe eine ganz kurze Zusatzfrage, die eigentlich beantwortet ist; ich möchte es aber
explizit wissen. Herr Staatssekretär, Sie haben nicht mit
Kollegin Roll gesprochen, bevor der Artikel zu diesem
Thema entstanden ist?
So
ist es.
Danke schön.
Genau das ist das, was ich sagen wollte.
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes
auf. Die Fragen werden durch Herrn Staatsminister
Dr. Christoph Zöpel beantwortet.
Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Hartmut Koschyk
auf:
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls
im Rahmen der Europäischen Union zum geplanten Gipfeltreffen
zwischen den Präsidenten der Koreanischen Demokratischen
Volksrepublik und der Republik Korea vom 12. bis 14. Juni 2000
und welche offiziellen Stellungnahmen hierzu und Kontakte mit
der Republik Korea hat es diesbezüglich bisher gegeben?
Herr Präsident! Herr Kollege Koschyk, beim Staatsbesuch von Präsident Kim Dae-jung im März in Deutschland haben der Herr Bundespräsident und der Herr
Bundeskanzler die deutsche Unterstützung für dessen
Nordkorea-Politik zum Ausdruck gebracht. Deutschland
hat mit seinen Partnern in der Europäischen Union wiederholt an Nordkorea appelliert, auf das Dialogangebot
von Präsident Kim Dae-jung einzugehen, das dieser zuletzt anlässlich des Besuchs bei uns im März in seiner
„Berliner Erklärung“ erneuert hat. Darin hat er erneut sein
Interesse an einem Ausgleich mit Nordkorea bekundet
und zu einer Politik der Versöhnung zwischen Nord- und
Südkorea aufgerufen.
Mein Kollege Dr. Volmer hat in seinem Gespräch mit
dem nordkoreanischen Außenminister Paek Nam Sun am
5. April den Norden zum direkten Dialog ohne Vorbedingungen mit dem Süden aufgefordert. Er hat in einer
Presseerklärung die Ankündigung des Gipfeltreffens begrüßt und darauf hingewiesen, dass sein erstes süd-/nordkoreanisches Gipfeltreffen die große Chance böte, die Beziehungen zwischen den beiden koreanischen Staaten zu
verbessern und damit zu einer Entspannung auf der koreanischen Halbinsel und in der Region zu gelangen.
Die Bundesregierung begrüßt die zwischen Nord- und
Südkorea am 8. April getroffene Vereinbarung über ein
Gipfeltreffen zwischen dem Präsidenten Kim Dae-jung
und Kim Jong-il im Juni in Pjöngjang.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatsminister,
hat die Bundesregierung ihre Auffassung auch gegenüber
offiziellen Stellen der Republik Korea zum Ausdruck gebracht, weil man nach Korrespondentenberichten in der
südkoreanischen Öffentlichkeit seit Bekanntwerden dieses Gipfeltreffens, das für den 12. bis 14. Juni 2000 anberaumt ist, klare begrüßende, unterstützende Worte aus
Deutschland in den südkoreanischen Medien vermisst
hat?
Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden: die
südkoreanischen Medien?
Ja.
({0})
Auch keine nordkoreanischen, Herr Kollege.
Das, was ich Ihnen vorgetragen habe, muss der südkoreanischen Seite zulänglich sein. Ohne den Text, den
Sie hier anführen, zu kennen: Das Ganze ist mir schwer
erklärlich, weil es überhaupt keinen Zweifel geben kann.
Das ist gegenüber den beiden letzten wichtigen Besuchern in der von mir dargestellten Form deutlich gemacht
worden.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatsminister,
ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, wenn sich
durch Rückfrage bei unserer Botschaft in der Republik
Korea das Bild bestätigen sollte, dass man in der Öffentlichkeit der Republik Korea die Wahrnehmung von
positiven Stellungnahmen aus Deutschland zu diesem
Gipfeltreffen vermisst, dafür zu sorgen, dass solche Äußerungen auch für die Öffentlichkeit in der Republik Korea
erfolgen?
Herr Kollege, ich will Ihre Frage zum Anlass nehmen, dass wir unsere Botschaft in Südkorea darüber informieren und die Frage aufwerfen, ob aus dortiger Sicht
eine solche Reaktion, wie Sie sie jetzt anraten, nützlich ist.
Ich überlasse es der dortigen Botschaft, das in geeigneter
Form zu beurteilen. Herzlichen Dank für die Anregung!
Ich rufe die Frage 12
der Kollegin Heidi Lippmann auf:
Hat es in den letzten Jahren Gespräche, Informationshilfen
oder irgendeine andere beraterische, finanzielle oder andere Mitwirkung von Beamten und Beauftragten der Bundesregierung
oder eines ihrer Ministerien für türkische Behörden bei der Umstellung des Strafvollzugs bei politischen Gefangenen auf Einzelhaft gegeben?
Frau Kollegin Lippmann, die Antwort kann kurz
sein. Es hat eine Mitwirkung von Vertretern der Bundesregierung bei der Umstellung des Strafvollzugs in der
Türkei nicht gegeben.
Zusatzfrage.
Meine Frage bezog sich auf
die vergangenen Jahre. Dies bedeutet, dass ein längerer
Zeitraum als nur die Zeit nach dem Regierungswechsel
1998 betrachtet wird. Können Sie die Frage auf diesen
Zeitraum bezogen beantworten?
Das ist eine jener berühmten Fragen, deren nicht
sorgfältige Beantwortung zu Irritationen führen kann. Ich
habe den Text Ihrer Frage sorgfältig prüfen lassen und
antworte: Es hat eine solche Mitwirkung nicht gegeben.
Wenn Sie das auf einen unbegrenzt zurückliegenden Zeitraum beziehen - das ist selbstverständlich Ihr Recht dann möchte ich Sie bitten, die Jahreszahl zu nennen,
dann werde ich das entsprechende Amt mit der Prüfung
beauftragen, damit das Haus generell und Sie persönlich
keine falsche Antwort erhalten. Dass ich jetzt nicht aus
dem Stegreif heraus antworte, ist eher verantwortungsvoll
als falsch.
Eine Zusatzfrage.
Ich werde das nachholen und
Ihrem Haus eine entsprechende schriftliche Bitte um Prüfung zukommen lassen.
Ich möchte eine weitere Frage stellen: Können Sie die
vom Generalstaatsanwalt in Erzerum gegenüber mir persönlich gemachte Behauptung bestätigen, dass türkische
Politiker und Beamte im Laufe der 90er-Jahre deutsche
Gefängnisse besucht haben und dass danach in der Türkei
Pläne für den Bau von Isolationshaftzellen analog zu den
Bauplänen für den Hochsicherheitstrakt in Stammheim
entwickelt worden sind?
({0})
Diese Aussage war mir bis jetzt nicht bekannt. Ich
höre sie von Ihnen zum ersten Mal. Ich werde sie prüfen
lassen.
Ich rufe die Frage 13
der Kollegin Lippmann auf:
Erwägt die Bundesregierung eigene Schritte oder Schritte gemeinsam mit ihren EU-Partnern, um die geplante Einführung von
Einzelhaft für politische Gefangene in der Türkei zu verhindern
und stattdessen eine Amnestie für diese Gefangenen zu erreichen?
Frau Kollegin, dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es
auf eine umfassende Verbesserung der Situation in türkischen Gefängnissen - bei lückenloser Wahrung der Menschenrechte der Gefangenen - ankommt. Auch im Rahmen der Europäischen Union unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen, insbesondere diejenigen des
Europarats, die eine Verbesserung der Haftbedingungen
in türkischen Gefängnissen zum Ziel haben.
Der Antifolterausschuss des Europarats hat die Pläne
der Türkei, Gefängnisse zu bauen, anlässlich seines Besuchs in der Türkei 1997 zur Kenntnis genommen. Nach
Einschätzung des Ausschusses sind die bisher üblichen
Großraumzellen aus verschiedenen Gründen keine zufrieden stellende Lösung. Für den Umbau von Gefängnissen
hat der Antifolterausschuss eine Reihe von begleitenden
Maßnahmen empfohlen.
Die Bundesregierung setzt sich generell gemeinsam
mit den EU-Partnern für Einzelfälle ein, in denen es notwendig erscheint.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, sind der
Bundesregierung die vielen aktuellen Protestaktionen und
die Hungerstreiks politischer Gefangener in der Türkei
gegen die zunehmende Einführung von Isolationszellen
für politische Gefangene bekannt? Sind Ihnen insbesondere auch die Vorgänge bekannt, die es im Sommer 1996
gegeben hat und die als so genanntes Todesfasten bezeichnet worden sind, durch das zwölf politische Gefangene zu Tode gekommen sind? Wenn der Bundesregierung diese Vorgänge bekannt sind, dann frage ich: Welche
Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorgängen für ihre aktuelle Politik bezüglich der Türkei?
Frau Kollegin, der erste Teil der Zusatzfrage, die Sie
gerade gestellt haben, ist inhaltlich deckungsgleich mit
der von Ihrem Kollegen Carsten Hübner schriftlich eingereichten Frage 14. Ich möchte deshalb die Frage 14 im
Zusammenhang mit Ihrer fast wortgleichen Zusatzfrage
beantworten. Sind Sie, Herr Hübner, damit einverstanden?
({0})
Dann rufe ich die
Frage 14 des Abgeordneten Carsten Hübner auf:
Sind der Bundesregierung die vielen Protestaktionen und die
Hungerstreiks politischer Gefangener in der Türkei gegen die zunehmende Einführung von Einzelhaftzellen für politische Gefangene bekannt, und welche Folgerungen zieht sie aus diesen Protesten?
Solche Protestaktionen von Gefängnisinsassen in
der Türkei sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung setzt sich für eine lückenlose Wahrung der
Menschenrechte der Gefangenen in türkischen Gefängnissen ein. Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlung des Antifolterausschusses des Europarats, der die
Durchführung von Umbaumaßnahmen in türkischen Gefängnissen weiterhin eng begleitet. Sie haben einen konkreten Einzelfall genannt, den ich gerne überprüfen lassen
werde.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eine generelle Bemerkung machen, die mir wichtig ist. Es kann überhaupt keinen Zweifel geben, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Art und Weise des Strafvollzugs und
auch das ihm zugrunde liegende Recht in der Türkei den
Konventionen des Europarats entsprechen müssen. Dies
wird der türkischen Regierung vom Europarat und von
der Europäischen Union immer wieder grundsätzlich mitgeteilt.
Einzelfällen geht die Bundesregierung selber nach.
Wenn Sie Kenntnis von Einzelfällen haben, in denen gegen Menschenrechte verstoßen worden ist, dann möchte
ich Sie bitten, mich über diese Fälle in Kenntnis zu setzen.
Ich halte die Unterstellung, die Bundesregierung könne in
irgendeiner Weise wünschen, dass die Menschenrechte im
türkischen Strafvollzug nicht geachtet werden, für gegenstandslos, weil ich mir überhaupt keinen „normalen“
Menschen vorstellen kann, der sich so etwas wünscht.
Der nächste Schritt, der neben den bereits erfolgten,
nämlich den Kontrollen des Antifolterausschusses des
Europarats, die unterschiedlich erfolgreich waren, jetzt
gemacht werden muss, ist, im Rahmen der Prüfung der
Voraussetzungen der Türkei für einen Beitritt zur Europäischen Union auch die Einhaltung der Menschenrechte zu
prüfen.
Die Bundesregierung geht davon aus - darauf werden
wir uns auch in der Debatte aktiv einstellen -, dass nun die
Europäische Union, wie es die Türkei selber will, sehr
ausführlich dazu Stellung nimmt. Der Prozess, der jetzt
eingeleitet wird - er ist von der Türkei und von allen
15 EU-Mitgliedstaaten gewollt -, ist aus meiner Sicht
der geeignetste Weg, das, was sich generell und in Einzelfragen bewegt, noch intensiver zu kontrollieren.
Ich füge deutlich hinzu: Wenn nicht lückenlos klar ist,
dass diese Vorgänge in der Türkei nicht mehr vorkommen,
abgesehen von tragischen Ausnahmefällen, die es auch in
deutschen oder in französischen Gefängnissen geben
kann, dann ist der Türkei der Weg nach Europa in der von
ihr gewünschten Weise versperrt. Das ist die politische
Antwort, die ich dazu geben möchte. Es kann überhaupt keinen Zweifel geben - ich hoffe, wir sind uns darin
einig -, dass die Bundesregierung keinerlei Folter und
keinerlei sonstigen Misshandlungen im Strafvollzug in
der Türkei akzeptiert. Die Bundesregierung fordert die
Türkei auf, sich nach den Normen des Europarats zu richten. Das gilt erst recht, wenn sie in die EU will.
Werden Zusatzfragen
gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Carsten
Hübner auf:
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Inhaftierung von, auf zweifelhafter bzw. auf menschenrechtswidriger
Grundlage inhaftierten politischen Gefangenen in Einzelzellen,
vor dem Hintergrund der Fälle von Folterung von Oppositionellen
und anderen Übergriffen auf Gefangene in der Türkei, für die
Chancen des geplanten EU-Beitritts des Landes?
Es gilt dasselbe was ich zu Frage 14 gesagt habe.
Der Kollege Hübner
möchte auch zu Frage 15 keine Zusatzfrage stellen. - Herr
Kollege Wolf möchte eine Zusatzfrage stellen.
Herr Staatssekretär, inwieweit muss Ihre politische Antwort, dass Sie als Vertreter
der Bundesregierung selbstverständlich heftige Kritik an
der Praxis der türkischen Regierung üben - es geht unter
anderem um das Foltern in Gefängnissen -, in einen Zusammenhang mit der Diskussion in der Bundesregierung
über die mögliche Lieferung von Leo-2-Panzern an die
Türkei gebracht werden? Welche Rolle spielt die von Ihnen geäußerte Position bei der Entscheidung über diese
Lieferung?
Herr Kollege, diese Frage ist schon oft beantwortet
worden; aber ich will das gerne noch einmal tun.
Die Antwort auf die Frage, ob an ein NATO-Mitglied
im Rahmen der bestehenden Bestimmungen über Waffenlieferungen zwischen NATO-Mitgliedstaaten Waffen
geliefert werden, ergibt sich aus der Mitgliedschaft der
Türkei in der NATO von selbst. Die deutschen Richtlinien
über den Export von Waffen enthalten darüber hinaus
noch die Bestimmung, dass wir auch bei NATO-Staaten
prüfen, ob diese Waffen im Inland im Zusammenhang
mit Menschenrechtsverstößen eingesetzt werden können.
Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass wir die abschließende Entscheidung über die Lieferung dieser Waffen in Übereinstimmung mit der Überprüfung der Fähigkeit der Türkei zum Beitritt in die Europäische Union treffen werden.
Dass Waffen sinnvollerweise an NATO-Mitglieder
verkauft werden - das ist eine rechtliche Gegebenheit -,
ist also vollständig in Übereinstimmung mit unserer Menschenrechtspolitik. Auch sie bewegt sich insbesondere im
Rahmen der Konvention des Europarats und einer Strategie der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der EU,
die ganz konkret das Ziel hat, solche Konflikte auszuschließen.
Ich danke Ihnen,
Herr Staatsminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der
Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur
Verfügung. Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Sylvia
Bonitz auf:
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch hinsichtlich
der zurückzuführenden Stasi-Unterlagen aus den USA, „Rosenholz-Unterlagen“, wonach auf der einen Seite der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe vom 8. Mai 2000 berichtet, die CIA habe
„die Kartei als ‚secret’ eingestuft und den deutschen Behörden in
den Rückgabeverhandlungen das Versprechen abgenommen, sie
ebenfalls als Staatsgeheimnis zu behandeln“, während auf der anderen Seite die Bundesregierung auf meine Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 geantwortet hat: „Eine ‚Einschränkung der Verwertungshoheit über die
Daten für Deutschland’ ist weder vereinbart noch beabsichtigt“,
vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf Frage 21, Plenarprotokoll
14/83, S. 7676A?
Wenn Frau Kollegin Bonitz damit
einverstanden ist, dann würde ich gerne beide Fragen zusammen beantworten.
({0})
- So sind wir halt, Herr Kollege Otto.
Dann rufe ich auch
die Frage 17 der Abgeordneten Sylvia Bonitz auf:
Welche konkreten Schritte ergreift die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der vom „Spiegel“ aufgezeigten neuen Sachlage, die Stasi-Unterlagen entsprechend dem Stasi-UnterlagenGesetz der Öffentlichkeit weitestgehend zugänglich zu machen,
insbesondere für Wissenschaftler zu Forschungszwecken und für
Journalisten?
Zwischen dem Bericht im „Spiegel“ vom 8. Mai 2000, den Sie zitieren, und der Antwort
der Parlamentarischen Staatssekretärin Sonntag-Wolgast
auf Ihre entsprechende Anfrage in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 besteht kein
Widerspruch.
Die Verwertungshoheit der Bundesregierung ist durch
die Einstufung der Unterlagen als geheim durch die amerikanische Regierung nicht berührt. Den öffentlichen Zugang zu den Unterlagen kann die Bundesregierung allerdings, wie von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 ausdrücklich
erklärt, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
gewährleisten.
Die Behandlung der von der amerikanischen Regierung als geheim eingestuften Unterlagen richtet sich nach
dem deutsch-amerikanischen Geheimschutzabkommen
vom 23. Dezember 1960, dem Übereinkommen vom
6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über den Geheimschutz, dem NATO-Dokument
C-M ({0}) 15 ({1}) sowie dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 und der Verschlusssachenanweisung vom 29. April 1994. Danach kann eine Offenlegung bzw. Herabstufung amerikanischer Verschlusssachen nur im Einvernehmen mit dem Herausgeberstaat
oder durch Anordnung des Herausgeberstaates erfolgen.
Nach der unter der Antwort zu Ihrer ersten Frage dargestellten Rechtslage setzt die Offenlegung bzw. Herabstufung von Verschlusssachen das Einverständnis der einstufenden Stelle voraus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist
nicht beabsichtigt, die in Ihrer zweiten Frage genannten
Schritte vorzunehmen, zumal die Unterlagen, wie Ihnen
wahrscheinlich bekannt ist, bisher nur zu einem sehr geringen Teil vorliegen und die weitere Zulieferung und
Sichtung nicht vor Ende 2001 abgeschlossen sein werden.
Das schließt allerdings nicht aus, dass diese Schritte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ergriffen werden.
Eine Zusatzfrage.
Ich habe nicht nur eine
Zusatzfrage, Herr Präsident.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich in diesem Zusammenhang, dass der Geheimdienstkoordinator der
Bundesregierung, Herr Uhrlau, in einem Interview beim
Info-Radio am 29. Oktober 1999 auf die Frage des Reporters „Wie steht es denn mit der wissenschaftlichen
Auswertung? Die normalen Stasi-Akten bei der GauckBehörde stehen ja den Wissenschaftlern zur Verfügung.
Wird das bei diesen Akten auch so sein?“ folgende Antwort gegeben hat:
Ja, also, wir werden diese Unterlagen in gleicher
Umfänglichkeit der Gauck-Behörde zur Verfügung
stellen und sie laufen nicht unter gesperrten Daten.
Unter „gesperrten Daten“ würde ich auch die Einstufung
als geheim verstehen.
Zu dem, was Kollege Uhrlau in
dem Interview gesagt hat, müssen Sie ihn im Zweifelsfalle selbst befragen. Ich möchte aber so viel festhalten wenn ich Sie richtig verstanden habe, zitieren Sie eine Interviewpassage aus dem Herbst vergangenen Jahres-: Es
gibt im Hinblick auf diese Materialien gewisse Schwierigkeiten, die insbesondere darauf zurückzuführen sind,
dass sie uns fast überhaupt noch nicht oder nur zu einem
sehr geringen Teil vorliegen. Natürlich kommen wir an
dieser Tatsache derzeit nicht vorbei.
Eine weitere Zusatzfrage.
Die Tatsache, dass erst
sehr geringe Teile dieser Kartei - soweit ich informiert
bin, ist es eine von etwa 1 000 CD-ROMs, die insgesamt
erwartet werden - in Deutschland eingetroffen sind, bedeutet ja nicht, dass die Grundsatzfrage nicht beantwortet
werden müsste, wie man mit solchen Dokumenten anschließend umgeht. Deswegen interessiert mich schon, ob
ich es richtig verstanden habe, dass die Antwort der
Staatssekretärin Sonntag-Wolgast zwar besagte, dass es
keine Einschränkung der Verwertungshoheiten geben
solle - es gab auch bestimmte Aussagen hinsichtlich der
Daten von US-amerikanischen Bürgern, die wahrscheinlich gar nicht im Datenrücklauf enthalten wären -, dass
aber die zusätzliche Einstufung „geheim“ letztendlich
doch Einschränkungen des weiteren Zugangs der Öffentlichkeit bedeutet.
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren,
wie weit Sie sich inzwischen hinsichtlich des weiteren
Verfahrens mit den nach Deutschland zurückkommenden
Unterlagen in Form der CD-ROMs zwischen dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Gauck-Behörde geeinigt haben. Es gibt
dort Streitigkeiten hinsichtlich der Frage, wer wann die
einzelnen CD-ROMs erhält, und darüber, ob sie allesamt - sie werden, wie ich glaube, jeweils in dreifacher
Ausfertigung geliefert - bei der Gauck-Behörde verwahrt
und auch ausgewertet werden sollen oder ob nicht möglicherweise eine Version beim Verfassungsschutz verbleibt.
Wie sieht hier der Verfahrensstand aus und worauf hat
man sich bislang verständigt?
Für eine Antwort auf ihre Fragen
ist es ganz entscheidend, auf die Materiallage einzugehen.
Ihr Hinweis, dass bisher erst eine Zulieferung erfolgt ist,
ist richtig. Das hängt damit zusammen, dass die Übertragung der Materialien auf CD-ROMs derzeit noch einer
gewissen manuellen Arbeit bedarf, was erhebliche
Schwierigkeiten macht. Die zuständigen Bereiche haben
unter Federführung des Bundesinnenministeriums eine
Arbeitsgruppe gebildet, die insbesondere die Aufgabe hat,
das Material zu analysieren und dann zu entscheiden, was
damit geschieht.
Eine weitere Zusatzfrage?
In Ihrer Antwort sind Sie
nicht auf den Inhalt meiner Frage eingegangen. Ich wollte
nämlich nicht wissen, ob es eine solche Arbeitsgruppe
gibt, sondern ob man sich darüber geeinigt hat, wie das
weitere Verfahren aussieht. Soweit ich informiert bin, ist
momentan noch nicht einmal die Software vorhanden, um
diese CD-ROMs überhaupt lesen und auswerten zu können, obwohl seit langer Zeit bekannt ist, dass sich die CDROMs im Rücklauf befinden. Jetzt scheint man erst zu
warten, bis die ganze Sammlung von 1 000 CD-ROMs in
Deutschland angekommen ist, anstatt jetzt schon das, was
an Material kommt, auszuwerten.
Ich frage Sie daher noch einmal, wie der konkrete
Stand aussieht und worauf Sie sich verständigt haben.
Werden alle CD-ROMs, so wie es das Stasi-UnterlagenGesetz vorsieht, als Unterlagen der Gauck-Behörde zugeführt oder werden sie gesplittet aufbewahrt? Weiterhin
würde mich interessieren, ob man als Parlamentarier in
Zukunft davon ausgehen muss, dass Anfragen an die Bundesregierung zu diesem sehr sensiblen Thema sehr ausweichend und allgemein beantwortet werden, während
von der Gauck-Behörde schon einzelne Namen, zum Beispiel auch von prominenten Bundespolitikern, veröffentlicht wurden.
Ihre Anmerkungen zu den Problemen mit der Software kann ich bestätigen. Das ist aber
kein organisatorisches, sondern ein technisches Problem,
das gelöst werden muss. Hier befinden wir uns auf einem
guten Wege.
Dass es einen Streit innerhalb der Bundesregierung
über die Aufbewahrung geben soll, kann ich nicht bestätigen, denn in der von mir erwähnten Arbeitsgruppe sind
alle Beteiligten vertreten. Ich denke, das ist auch richtig
und gut so.
Eine vierte und letzte
Zusatzfrage.
Das heißt, ich kann davon
ausgehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und
die Gauck-Behörde Einvernehmen darüber erzielt haben,
dass entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz die Unterlagen insgesamt bei der Gauck-Behörde aufbewahrt
werden? Wenn es darüber keinen Streit gibt, wird es ja
Einvernehmen geben.
Diese Schlussfolgerung überlasse
ich Ihnen. Sie entspricht nicht unbedingt der meinigen.
Wir kommen zur
Frage 18 des Kollegen Klaus Hofbauer:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Kriminalität an der deutsch-tschechischen Grenze?
Herr Kollege Hofbauer, die Entwicklung der allgemeinen Kriminalität sowie insbesondere auch die der unerlaubten Einreisen und der
Schleusungskriminalität an der deutsch-tschechischen
Grenze zeigt nach unseren und den den Landesinnenministerien von Bayern und Sachsen vorliegenden Informationen für das Jahr 1999, so kann man eindeutig sagen,
eine rückläufige Tendenz.
Die Zahl der an der deutsch-tschechischen Grenze festgestellten unerlaubten Einreisen stieg von 1995 bis 1998
kontinuierlich an. Ich könnte Ihnen die Zahlen jetzt auflisten, denke aber, dass es besser ist, wenn ich es Ihnen
gegebenenfalls schriftlich nachreiche. Trotz eines deutlichen Rückgangs der Feststellungen im Jahr 1999 - sie lagen bei 12 846 - lag der Brennpunkt der unerlaubten Einreisen nach Deutschland wie in den Vorjahren weiterhin
an der Grenze zu Tschechien. Im ersten Quartal 2000
rangierte die Zahl der unerlaubten Einreisen an der
deutsch-tschechischen Grenze erneut an erster Stelle.
Hintergrund der rückläufigen Feststellungen an der
deutsch-tschechischen Grenze ist, dass während des Kosovo-Konfliktes die traditionelle Schleusungsroute über
Jugoslawien, Ungarn und die Slowakische Republik bzw.
die Tschechische Republik nach Bayern und Sachsen
vorübergehend brachlag. Die Vertriebenen bevorzugten in
diesem Krisenzeitraum die risikoärmere Route ItalienÖsterreich-Deutschland. Darüber hinaus zeigten auch die
verstärkten Kontrollen der tschechischen Grenzorgane
bei Einreise in die Tschechische Republik aus den MOEStaaten erste Erfolge.
Die Zahl der an der deutsch-tschechischen Grenze festgenommenen Schleuser war im Zeitraum von 1995 bis
1998 - vergleichbar der Entwicklung bei den unerlaubten
Einreisen - kontinuierlich ansteigend. 1999 verlagerte
sich erstmalig der Brennpunkt der Schleuserkriminalität
von der deutsch-tschechischen zur deutsch-österreichischen Grenze. Im ersten Quartal 2000 nahmen die Polizeibeamten von Bund und Ländern an der deutsch-tschechischen Grenze 225 Schleuser und im Grenzraum zu Österreich 254 Schleuser fest.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern registrierte 1999 mit 16 339 Straftaten gegenüber 17 583 Straftaten im Vorjahr einen deutlichen Rückgang, umgerechnet
minus 7,1 Prozent, der allgemeinen Kriminalität entlang der tschechischen Grenze in Sachsen. Danach ist
die Grenzregion zur Tschechischen Republik mit
4 352 Straftaten pro 100 000 Einwohner im Landesdurchschnitt nicht höher belastet als die übrigen Gemeinden mit
weniger als 20 000 Einwohnern.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern stellte
für 1999 einen Rückgang aller registrierten Straftaten an
der Tschechischen Grenze um 17,1 Prozent auf nunmehr 11 335 Delikte fest, der im Wesentlichen auf die
Entwicklung im Bereich der unerlaubten Einreise und
Schleuserkriminalität zurückgeführt wird.
Eine Entwicklung kann man am besten dann beurteilen, wenn entsprechende Zahlen bekannt sind. Deshalb
bitte ich, mir meine etwas längere und mit Zahlen gespickte Antwort nachzusehen.
Erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es
ist erfreulich, dass sich die Zahlen positiv entwickeln. Wie
kann es aber passieren, dass dieselben Personen innerhalb
kürzester Zeit bis zu siebenmal an der Grenze gefasst werden? Dies ist für unsere Beamten - ob von BGS oder
Grenzpolizei - auf der einen Seite erfreulich, weil diese
Zahl zeigt, wie aktiv sie sind. Auf der anderen Seite ist
diese Tatsache aber deprimierend, weil sie feststellen
müssen, dass ihre Arbeit nichts bringt. Wie kann hier die
Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und unserem Nachbarland Tschechien verbessert und
ausgebaut werden?
Herr Kollege Hofbauer, dass es
diesen von mir immer als Drehtüreffekt bezeichneten Effekt gibt, ist unstrittig. Ich denke, dass wir dieses Problem
nur gemeinsam mit der tschechischen Seite lösen können.
Wir hatten schon einmal die Gelegenheit, ein bisschen detaillierter über die Probleme eines deutsch-tschechischen
Polizeiabkommens zu reden. Wir hoffen, dass wir in
Bälde ein entsprechendes Abkommen unter Dach und
Fach bringen und dass es uns gelingt, im gemeinsamen
Dialog Entscheidungen mit der tschechischen Seite zu
treffen, damit dieser Drehtüreffekt reduziert wird.
Zweite Zusatzfrage.
Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich darüber enttäuscht bin, dass der
von Ihnen angesprochene Vertrag noch nicht geschlossen
ist. Ich möchte herzlich darum bitten, dass diese Verträge
zwischen Deutschland und Tschechien so schnell wie
möglich zum Abschluss kommen. Mich interessiert ganz
konkret: Welche Rolle spielt die Kriminalität bei den Verhandlungen zur Osterweiterung?
Hinsichtlich des deutsch-tschechischen Polizeiabkommens muss man der Fairness halber zugeben, dass eine gewisse Verzögerung - ich nenne
in diesem Zusammenhang das Stichwort Datenschutzklausel - noch zur Zeit der alten Bundesregierung, von
unserer Seite verursacht wurde.
Herr Kollege Hofbauer, wir haben schon einmal darüber geredet, dass entsprechende Polizeiabkommen zumeist wegen dieser Frage unserseits gescheitert sind. Wir
haben in letzter Zeit ein sehr beachtenswertes Polizeiabkommen geschlossen, das beispielsweise eine so schwierige Frage wie die Nacheile regelt; das ist das deutschschweizerische Polizeiabkommen. Wenn es Sie interessiert, gebe ich Ihnen das gern einmal, weil es ein paar
beachtliche Inhalte hat.
Was die Frage der EU-Erweiterung anbelangt: Sie kennen die Diskussionen um die Schengen-Standards. Die
Frage der Kriminalität ist natürlich eine ganz entscheidende Frage und spielt dort eine gewichtige Rolle. Wir
werden gemeinsam versuchen, dieses Phänomen zu bekämpfen.
Ich danke Ihnen,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz werden die Fragen 19 und 20 des Kollegen Dr. Ilja
Seifert aufgrund Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien schriftlich
beantwortet, weil sie einen Tagesordnungspunkt dieser
Woche betreffen.
Der Kollege Ernst Hinsken hat gebeten, seine Fragen
21 und 22 ebenfalls schriftlich zu beantworten.
Ich möchte von daher Herrn Staatssekretär
Prof. Dr. Pick besonders danken, dass er, obwohl er nicht
zum Einsatz kommt, dennoch hier ausgeharrt hat.
Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen werden die Fragen 23 und 24 des Kollegen
Bernd Neumann und die Fragen 25 und 26 des Kollegen
Dietrich Austermann schriftlich beantwortet.
Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie werden die Fragen 27 und 28
der Kollegin Gudrun Kopp schriftlich beantwortet.
Die Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Rainer
Brinkmann ({0}) sind zurückgezogen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung
steht zur Verfügung die Parlamentarische Staatssekretärin
Ulrike Mascher.
Der Kollege Dr. Heinrich Leonhard Kolb bittet um
schriftliche Beantwortung seiner Fragen 31 und 32.
Die beiden nächsten Fragesteller, der Kollege Niebel
sowie die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
sind im Augenblick nicht anwesend.
({1})
- Ich muss aber feststellen, dass im Augenblick Dirk
Niebel und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht anwesend sind. Wenn die Frau Staatssekretärin einverstanden ist, ziehen wir die anderen Fragen vor und kommen
auf diese Fragen zurück.
Es ist gut, dass der Kollege Hans-Joachim Otto nicht
gerade den Saal verlassen hat, um seine Kollegen zu holen. Dann müssten wir seine Frage auch noch zurückstellen. Er ist aber anwesend. Also rufe ich die Frage 37 auf:
Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Ersetzung der Einzelaufzählung bei den Beteiligungstatbeständen des Betriebsrates durch eine Generalklausel
für eine Mitbestimmung des Betriebsrates in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten?
Herr Kollege Otto,
gestatten Sie mir eine Anmerkung zu dem ganzen Bündel
von Fragen, die von Ihnen und anderen Kollegen und Kolleginnen aus der F.D.P.-Fraktion zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes gestellt worden sind.
Zunächst freue ich mich über Ihr Interesse an diesem
wichtigen Reformvorhaben der Bundesregierung. Vielleicht wäre es aber noch zielführender, den Referentenentwurf, der im Herbst dieses Jahres vorgelegt wird,
abzuwarten, anstatt schon jetzt scheibchenweise in Frageform die Novellierungsvorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu zitieren.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung
die zahlreichen Vorschläge für die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sorgfältig prüfen wird, aber durchaus
auch eigene Vorstellungen hat, über die zu diskutieren
sich vielleicht lohnen würde.
Ich komme jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage: Sie haben gefragt, ob die Bundesregierung plant, innerhalb des
Betriebsverfassungsgesetzes die Ersetzung der Einzelaufzählung bei den Beteiligungstatbeständen des Betriebsrates durch eine Generalklausel für eine Mitbestimmung
des Betriebsrates in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu regeln. Die Antwort des
Arbeitsministeriums ist: nein.
({0})
Ich rufe die Frage 38
auf:
Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Herabsetzung des Schwellenwertes von fünf auf drei
Beschäftigte für die Bildung von Betriebsräten in Kleinunternehmen und Handwerksbetrieben?
Zu Ihrer Befürchtung, den Schwellenwert herabzusetzen, kann ich Ihnen
nur ganz schlicht sagen: Nein, wir planen das nicht.
Eine Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, haben Sie eine Erklärung dafür, dass in gemeinhin gut informierten Kreisen diese Informationen,
die meinen Fragen zugrunde liegen, gehandelt werden?
Ich will meine Frage präzisieren. Sie sagen, es gebe diese
Überlegungen nicht. Dann frage ich Sie: Gab es diese
Überlegungen bis vor kurzem?
Wir arbeiten im
Moment am Referentenentwurf für das Betriebsverfassungsgesetz. Ich weiß nicht, auf welche Quellen Sie Ihre
Informationen stützen. Ich bin bei der Analyse Ihrer Fragen zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie sich wohl weitgehend auf die Vorschläge des DGB stützen. Im Arbeitsministerium überlegen wir zwar, wie wir die Bildung von
Betriebsräten etwas entbürokratisieren können - darauf ja
zielt eine Frage Ihrer Kollegin hin -, aber wir haben nicht
die Absicht, den Schwellenwert herabzusetzen.
Wir kommen zurück
zu der Frage 33 des Kollegen Dirk Niebel:
Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Erfassung von Betrieben ohne Betriebsräte in einem
Verzeichnis und wo könnte dieses geführt werden?
Herr Niebel, wir
planen nicht, ein Verzeichnis aufzulegen, wie Sie es
Vizepräsident Rudolf Seiters
befürchten, in dem nachgelesen werden kann, wo Betriebe ohne Betriebsräte existieren. Klare Antwort: nein.
Zusatzfrage?
Planen Sie denn, Frau Staatssekretärin, vielleicht, ein Verzeichnis der Betriebe zu erstellen, die einen Betriebsrat haben?
Nein.
Wir kommen zur
Frage 34 des Kollegen Dirk Niebel:
Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die generelle Änderung zugunsten einer gemeinsamen
Wahl der Betriebsräte duch Arbeiter und Angestellte und welche
Planungen verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten?
Ziel der Reform
des Betriebsverfassungsgesetzes, wie wir das in der Koalitionsvereinbarung beschlossen haben, ist die Erleichterung der Bildung von Betriebsräten. Gerade in kleinen
und mittleren Betrieben sind Betriebsräte noch die Ausnahme. Wir wollen zur Erleichterung des Wahlverfahrens
eine gemeinsame Wahl des Betriebsrates durch Arbeiter
und Angestellte erreichen, weil wir glauben, dass das zu
einer erheblichen Entbürokratisierung führen könnte und
Erschwernisse des Wahlverfahrens beseitigt würden.
Aber eine endgültige Entscheidung hierüber ist noch nicht
getroffen worden.
Zusatzfrage?
Frau Staatssekretärin, Sie haben
den Bestandteil der Frage, der sich mit der Zukunft der
Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten befasst,
nicht beantwortet. Plant die Bundesregierung hierzu etwas?
Im Rahmen des
Betriebsverfassungsgesetzes nicht, nein.
Zweite Zusatzfrage.
Aus Ihrer Antwort schließe ich,
dass Sie das in einem anderen Rahmen planen. In welchem Rahmen plant die Bundesregierung eine Veränderung der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten?
Nein. Bezüglich
der Sprecherausschüsse planen wir derzeit nichts, jedenfalls nach meiner Information.
({0})
- Nein, das ist nicht wahr.
Ich rufe die Frage 35
der Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf:
Plant die Bundesregierung, innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes vereinfachte Wahlverfahren für Betriebe mit bis zu
100 Arbeitnehmern einzuführen?
Frau LeutheusserSchnarrenberger, wir wollen - das habe ich vorhin schon
gesagt - die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Dazu
ist ein vereinfachtes Wahlverfahren in kleineren Betrieben vorgesehen. Ein vereinfachtes Wahlverfahren soll die
Hürde sehr komplizierter Wahlvorschriften für die Arbeitnehmer abbauen. Das bietet sich überall dort an, wo
die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer überschaubar ist. Ob der in Ihrer Frage genannte Grenzwert von 100
Arbeitnehmern herangezogen werden soll, steht noch
nicht endgültig fest.
Zusatzfrage?
Gibt es bei der Bundesregierung schon Überlegungen,
welcher Grenzwert hier in Betracht gezogen werden
könnte? Denkt die Bundesregierung in Größenordnungen
von 20 bis 30 Arbeitnehmern oder eher in den Größenordnungen, wie sie hier angesprochen worden sind? Ich
frage dies, um beurteilen zu können, wie viele Betriebe
von diesen Vereinfachungen profitieren würden.
Wir sind da im
Moment noch in einer intensiven Diskussion und werden
die Festlegung des Grenzwertes erst nach Abschluss dieser Beratungen vornehmen. Das ist eine schwierige Abwägung. Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass wir
Anstrengungen unternehmen müssen, Betriebsräte auch
in den Betrieben zu ermöglichen, in denen es sie heute,
häufig auch aus Scheu vor den bürokratischen Verfahren,
nicht gibt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Welches ist denn das entscheidende Kriterium der Bundesregierung für die Beantwortung der Frage, bis zu welcher Größenordnung von Betrieben ein solches vereinfachtes Verfahren zur Anwendung gebracht werden
könnte?
Ein Kriterium
habe ich Ihnen schon genannt, nämlich eine überschaubare Größe der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
In den momentanen Gesprächen gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, was eine überschaubare Größe ist.
Ich glaube, wir werden uns auf einen Wert hinbewegen,
der dann auch praktikabel ist.
Wir kommen damit
zur Frage 36 der Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger:
Wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine
Kommission mit der Erarbeitung einer Gesetzesnovelle zum Betriebsverfassungsgesetz beauftragen, in welcher nicht nur Vertreter des DGB, sondern auch Vertreter unabhängiger Arbeitnehmerorganisationen zusammen mit Arbeitgebern und Vertretern des
Mittelstandes über das Betriebsverfassungsgesetz konsensorientiert diskutieren, oder ist geplant, dieses Thema in das Bündnis für
Arbeit einzubringen?
Bei den Vorbereitungen zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sind
bereits zahlreiche Fachgespräche mit verschiedenen Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie mit
Experten aus den Bereichen der Rechtswissenschaft und
der Rechtsprechung geführt worden. Wir werden diese
Gespräche fortsetzen.
Die Einsetzung einer Kommission im eigentlichen
Sinne zur Erarbeitung dieses Gesetzesvorhabens ist nicht
beabsichtigt. Die Bundesregierung wird Vorschläge machen, die Arbeitgebern und Gewerkschaften viele
Gemeinsamkeiten bieten und die alle diejenigen mittragen können, die die Praxis der betrieblichen Mitbestimmung kennen und guten Willens sind, den Arbeitgebern
und Betriebsräten eine moderne und zukunftsfähige Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre zu geben.
Zusatzfrage? - Bitte.
Ihre Antwort hat mich jetzt richtig erschlagen. Deshalb
frage ich Sie ganz konkret, Frau Staatssekretärin: Wird
dieses Thema angesichts dessen, dass mit allen Beteiligten ein Konsens erzielt werden soll, im Bündnis für Arbeit
behandelt werden?
Dieses Thema
wird sicher im Bündnis für Arbeit angesprochen werden.
Aber das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird
selbstverständlich im Arbeitsministerium vorbereitet.
Hat die Bundesregierung diesbezüglich schon Zeitvorstellungen und was sagt die Bundesregierung zu den
Ankündigungen von Vertretern der SPD-Fraktion, dass
dieses Gesetz Mitte kommenden Jahres stehen solle, wie
wörtlich formuliert worden ist? Ich kenne den Gesetzgebungsablauf. Das ist nach meiner Meinung der Zeitpunkt,
zu dem dieses Gesetz verabschiedet werden wird. Trifft
das so zu?
Wir wollen den
Referentenentwurf im Herbst dieses Jahres vorlegen. Da
die nächsten Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002 stattfinden, möchten wir die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes so rechtzeitig abschließen, dass die nächsten Betriebsratswahlen dann auf der Grundlage dieser Novellierung erfolgen können.
Ich rufe die Frage 39
des Kollegen Hartmut Koschyk auf:
Inwieweit wird die Bundesregierung dem Beschluss der Innenministerkonferenz in Düsseldorf nachkommen, sich für eine
Änderung der rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, durch die
ehrenamtlich Tätige, insbesondere Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
freigestellt werden?
Herr Koschyk, Sie
fragen nach Regelungen für ehrenamtlich Tätige. Die
Bundesregierung prüft anlässlich der aktuellen Diskussion über die Möglichkeiten zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit sehr eingehend, ob und wie eine allen Seiten gerecht werdende Lösung erreicht werden kann, die
das ehrenamtliche Engagement stärkt. Diese Prüfung ist
noch nicht abgeschlossen.
Zusatzfrage? - Bitte.
Frau Staatssekretärin, es hat ja diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss
der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder
mit der Bitte vor allem an den Bundesminister des Innern
gegeben, hier tätig zu werden. Kann ich davon ausgehen,
dass die Prüfung, von der Sie gesprochen haben, möglicherweise in der Konsequenz dazu führt, eine entsprechende Klarstellung dahin gehend zu erreichen, dass die
ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Lande kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist, das dementsprechend
sozialversicherungspflichtig ist?
Herr Koschyk, es
gibt die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land,
dass auch dann noch von einer ehrenamtlichen Tätigkeit
gesprochen wird, wenn dafür ein ganz beachtlicher Betrag
gezahlt wird, der über die materielle Aufwandsentschädigung für Fahrt-, Essens-, Telefonkosten und Ähnliches
hinausgeht. Diese neue Entwicklung, dass es fast zu einem entgeltlichen Ehrenamt kommt, müssen wir, glaube
ich, berücksichtigen. Inzwischen werden Entschädigungen bzw. Beträge von bis zu 1 900 DM gezahlt - Sie
kennen die Diskussion über die Führungskräfte der
freiwilligen Feuerwehren -, sodass wir sehr sorgfältig
prüfen müssen, wie wir damit umgehen. Bisher wurde
dies so geregelt, dass die sozialversicherungsrechtliche
Regelung der steuerlichen Behandlung folgte. Wir kennen
bisher nur selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten - und daneben das Ehrenamt, wofür aber keine nennenswerten Aufwandsentschädigungen gezahlt wurden.
Von daher ist es nicht einfach, hier Regelungen zu treffen.
Denn es geht hier nicht nur um die Gruppe der freiwilligen Feuerwehren; so notwendig und anerkennenswert
diese Arbeit auch ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, kann ich Ihrer Antwort, dass die Bundesregierung
prüft, ob hier Handlungsbedarf besteht und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Abhilfe im Hinblick auf die
gegenwärtige Situation, also der Sozialversicherungspflicht von ehrenamtlicher Tätigkeit, durch die Bundesregierung ergriffen werden, entnehmen, dass Ihr Haus, das
zum Beispiel im Schriftwechsel mit dem bayerischen Innenminister auf Landeskompetenzen verwiesen und die
Auffassung vertreten hat, durch eine entsprechende Änderung von Landesbestimmungen ließe sich dieses Problem lösen, nunmehr seine Auffassung geändert hat? Sie
haben ja jetzt, vielleicht auch aufgrund des einstimmigen
Beschlusses der Innenministerkonferenz der Länder, eine
Prüfung dieses Sachverhaltes in Aussicht gestellt.
Herr Koschyk, Sie
wissen, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission
zur Förderung des Ehrenamtes eingesetzt hat. Sie wissen
auch, dass wir im letzten Jahr die so genannte Übungsleiterpauschale von 200 DM auf 300 DM erhöht haben. Wir
bemühen uns, das Ehrenamt zu fördern, weil wir es für unsere Gesellschaft für ganz unverzichtbar halten.
Ich gebe aber zu: Aufgrund der Entwicklung, die ich
vorhin beschrieben habe, ist es schwierig, hier eine sachgerechte Lösung zu finden. Ich denke, dass wir auch in
Kooperation mit den Ländern zu positiven Ergebnissen
kommen werden.
Die Fragen 40 und 41
des Kollegen Karl-Josef Laumann werden, da sie einen
Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzungswoche betreffen, schriftlich beantwortet.
- Ich danke Ihnen, Frau Parlamentarische Staatssekretärin.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Was die Frage
44 anbetrifft, so hat die Kollegin Christine Ostrowski um
schriftliche Beantwortung gebeten. Die Frage 45 wird
ebenfalls wegen Überschneidung mit einem Tagesordnungspunkt in dieser Woche schriftlich beantwortet.
Wir kommen dann zu den beiden letzten Fragen in dieser Fragestunde, zu den Fragen der Kollegin Renate
Blank, und nähern uns den sommerlichen Temperaturen
und den Segelbooten auf den Bundeswasserstraßen in
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
({0})
Wir kommen zunächst zur Frage 42:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Einführung
eines Pflichtführerscheins für Segelboote für Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ein und
wie steht die Bundesregierung zur Abschaffung des in Berlin noch
erforderlichen Führerscheins für Segelboote?
Dazu nimmt der Parlamentarische Staatssekretär Kurt
Bodewig Stellung.
Werte Kollegin Blank, ich beantworte Ihre Frage 42 wie folgt:
Zunächst zum ersten Teil Ihrer Frage. Überlegungen, eine
Fahrerlaubnispflicht auf bestimmten Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
einzuführen, werden derzeit nicht konkret weiterverfolgt.
Erörterungen mit den betroffenen Ländern und Wassersportverbänden haben angesichts der insgesamt verhältnismäßig niedrigen Zahl der Unfälle in der Binnenschifffahrt unterschiedliche Bewertungen des Unfallgeschehens ergeben. Es wurde vereinbart, gemeinsam
einheitliche Kriterien für die Bewertung des Verkehrsgeschehens zu entwickeln. Damit soll eine Grundlage für
gegebenenfalls erforderliche weitere Entscheidungen in
dieser Frage geschaffen werden.
Jetzt zum zweiten Teil: Die Wasserschutzpolizei Berlin
hat überzeugend dargelegt, dass nach ihrer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung auf den Binnenschifffahrtsstraßen
in Berlin und in den unmittelbar angrenzenden Gewässern
eine besonders starke Massierung des Sportbootverkehrs
mit einem Nebeneinander von Berufs- und Freizeitschifffahrt stattfindet, der Verkehr ständig zugenommen hat,
gleichwohl eine niedrigere Zahl von Unfällen zu verzeichnen ist und dies auf die mit dem Sportbootführerschein nachgewiesene Befähigung zurückzuführen ist.
Die Aufhebung der Fahrerlaubnispflicht kommt deshalb
nicht in Betracht. Es wäre nicht vertretbar, diesen hohen
Sicherheitsstandard aufzugeben.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gehe
ich recht in der Annahme, dass es auch in Ihrem Hause unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, vor allen Dingen
nachdem in diesem Bereich der Pflichtführerschein für
Motorboote abgeschafft wurde? Geben Sie mir Recht,
dass es sich hier um eine unnötige Bürokratie handelt, die
ja nur ein Berliner Symptom ist?
Frau Kollegin Blank, es geht nicht um ein Berliner Symptom, sondern um bestimmte Berliner Belastungen. Lassen Sie
mich zur Begründung nur sagen, dass hier eine besondere
Massierung von Sportbooten vorhanden ist: Allein in Berlin gibt es etwa 36 000 Sportboote. Es gibt hier eine umfangreiche Fahrgastschifffahrt und Güterschifffahrt. Die
Wasserschutzpolizei Berlin hat in einer Besprechung, auf
die ich eben hingewiesen habe, dargelegt, dass das Problem vor allem das Ausweichverhalten war und dass sich
deswegen diese Zahl von Unfällen ergab. Der Führerschein für Segelboote stellt sicher, dass den entsprechenden Anforderungen vonseiten der Fahrzeugführer auch
entsprochen wird.
Jetzt zu der Frage, ob es dazu unterschiedliche Positionen gibt. Die Position, die ich hier heute beschreibe, ist
die Position unseres Hauses.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, die
Verbände haben ja eine etwas andere Meinung. Die geringen Unfallzahlen könnten eine Abschaffung des jetzt
noch erforderlichen Führerscheins rechtfertigen. Ist die
Bundesregierung bereit, darüber noch einmal nachzudenken, um diese Abschaffung zu ermöglichen, sodass man
dem beliebten Wassersport noch mehr Chancen geben
könnte?
Als Besitzer eines Segelscheins A kann ich sagen: Die Kenntnisse,
die man zur Erlangung des Führerscheins erwirbt, sind
notwendig. Das ist eine persönliche Bemerkung.
Zurück zu Ihrer Frage. Die Äußerungen der Wasserschutzpolizei in der Besprechung am 3. Februar waren
eindeutig. Man sagte: Das ist eine notwendige Präventionsmaßnahme, die verhindert, dass die Zahl der Unfälle
zunimmt. Insofern gibt es keine Veränderung der Position.
Dass die Verbände in der einen oder anderen Frage vielleicht eine andere Haltung einnehmen, ist aus ihrer Sicht
nachvollziehbar. Bei meiner Antwort auf die zweite
Frage, die Sie gestellt haben, wird sehr deutlich, dass sich
die niedrigen Unfallzahlen aus diesen Präventionsmaßnahmen ergeben.
Ich rufe die Frage 43
der Kollegin Renate Blank auf:
Sind der Bundesregierung Unglücksfälle und Zahlen mit Segelbooten auf den Bundeswasserstraßen in Berlin, MecklenburgVorpommern und Brandenburg bekannt?
Eine umfassende statistische Erhebung liegt nicht vor. Folgende
konkrete Aussagen sind möglich: In Berlin hat es im Jahr
1998 58 Unfälle mit Kleinfahrzeugen gegeben, davon elf
mit Segelbooten. Für das Jahr 1999 war eine geringfügige
Erhöhung, nämlich auf 70 Unfälle mit Kleinfahrzeugen es ist bei elf Unfällen mit Segelbooten geblieben -, zu verzeichnen. In Mecklenburg-Vorpommern hat es im Jahr
1998 37 und im Jahr 1999 40 Unfälle mit Kleinfahrzeugen gegeben. In wie vielen Fällen Segelboote beteiligt
waren, ist nicht bekannt. Aus Brandenburg liegen Zahlen
aus den Jahren 1996 und 1999 vor. So haben 1996 72 Unfälle und 1999 135 Unfälle mit Kleinfahrzeugen stattgefunden, davon mit Segelbooten 1996 13 und 1999 schon
44. Das ist eine andere Größenordnung als bei den Zahlen
für Gesamtberlin.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind
Ihnen Zahlen bekannt, aus denen hervorgeht, in wie vielen Fällen es sich um Sachschaden und in wie vielen es
sich um Personenschaden handelte?
Diese Zahlen liegen mir jetzt nicht vor. Wir können versuchen, sie
zu ermitteln. Wenn sie vorliegen, erhalten Sie sie in
schriftlicher Form.
Wir sind damit am
Ende der Fragestunde und damit auch am Schluss unserer
heutigen Tagesordnung.
Ich wünsche Ihnen allen, auch unseren Gästen auf den
Tribünen, noch einen schönen, sonnigen Tag.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 18. Mai 2000,
9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.