Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 5/17/2000

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Frau Staatssekretärin. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, der hier angesprochen wurde. Zunächst Frau Kollegin Silvia Schmidt.

Silvia Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003217, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Staatssekretärin, könnten Sie das letztgenannte Problem der Förderung von Werkstätten für Behinderte - Sie wissen, die Befürchtungen der Verbände und Vereine sind an uns deutlich herangetragen worden - noch etwas konkretisieren, um die bestehenden Befürchtungen gänzlich aus dem Weg zu räumen? Noch eine weitere Frage: Was verspricht sich die Bundesregierung selber von der Senkung der Pflichtquote von 6 Prozent auf 5 Prozent?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Zu der Sorge um die schlechtere Förderung des Baus und der Erweiterung der Werkstätten für Behinderte möchte ich sagen, dass durch den von uns vorgelegten Gesetzentwurf die bisherigen Fördermöglichkeiten überhaupt nicht eingeschränkt werden und auch die gesetzliche Grundlage für die Förderung nicht verändert wird. Der Aufbau und Ausbau von Integrationsdiensten und die Schaffung von Integrationsbetrieben werden sich positiv auf die Beschäftigung von Behinderten auswirken. Nach wie vor wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Einrichtungen wie Werkstätten für Behinderte mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds fördern. Es ist so, dass über das Jahr hinweg Anträge gestellt werden, über die dann der Beirat für die Rehabilitation der Behinderten beschließt. Im letzten Herbst wurden die Planungen und deren Finanzierung für das Jahr 2003 beschlossen. Es wird auch im laufenden Jahr neue Anträge geben, über die entschieden wird. Die beantragten Projekte, über die positiv entschieden worden ist, werden weiterhin gezielt gefördert werden. Wir wollen allerdings eine unabhängige Kommission einsetzen, die den Bedarf an Werkstätten für Behinderte ermitteln soll und feststellen soll, wo es im Netz der Werkstätten noch weiße Flecken gibt, um gegebenenfalls regionale Schwerpunkte zu setzen, gezielt zu fördern und dieses Netz so engmaschig zu gestalten, wie es im Interesse der Betroffenen erforderlich ist. Ich kann die Sorge also wirklich entkräften; sie ist nicht gerechtfertigt. Weder hat sich die gesetzliche Grundlage noch das Verfahren geändert. Wir werden weiterhin fördern. Wir werden allerdings prüfen, wo noch gezielte Förderung notwendig ist. Um die Beschäftigung von Schwerbehinderten voranzubringen, wendet die Bundesregierung ein ganz breites Instrumentarium an. Zum einen soll die Bundesanstalt für Arbeit und sollen damit die Arbeitsämter gezielter als in der Vergangenheit die Vermittlung von Schwerbehinderten in den regulären Arbeitsmarkt ermöglichen, auch durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen. Ich weiß aus eigener Erfahrung mit dem Arbeitsamt meiner Heimatstadt, dass es immer Schwerpunktmonate gegeben hat, in denen die Vermittlung von Schwerbehinderten die zentrale Aufgabe war - mit guten Ergebnissen. Deswegen wollen wir jetzt in den Arbeitsämtern jeweils einen Ansprechpartner - ich sage einmal untechnisch: einen Fachvermittler - für die Behinderten haben. Die Bundesanstalt für Arbeit soll sich darüber hinaus der Integrationsfachdienste bedienen, um die Vermittlungschancen zu verbessern. Als weiterer Schritt für die Vermittlung zwischen den Werkstätten für Behinderte und dem regulären Arbeitsmarkt besteht jetzt die Möglichkeit, so genannte Integrationsfirmen zu fördern, die den Übergang von der Werkstätte oder nach einer beruflichen Rehabilitation in den regulären Arbeitsmarkt durch eine wirtschaftsnahe Beschäftigung schaffen. Die Modellversuche, die es dazu gegeben hat, ermutigen uns dabei; denn die vorliegenden Ergebnisse sind gut.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Eberhard Brecht.

Dr. Eberhard Brecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000254, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Staatssekretärin, ich denke, dass dieses Gesetz sehr wichtig ist, um die Situation Schwerbehinderter nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, deutlich zu verbessern. Ich darf Sie nach der Überprüfung der Pflichtquote 5 Prozent/6 Prozent - fragen: Könnten Sie sich vorstellen, dass eine Neubewertung dieser beiden Zahlen auch im Lichte der entsprechenden Arbeitsmarktsituation erfolgt? Gibt es Überlegungen, Unternehmen, die einen Großteil ihrer eigenen Produktion in Werkstätten für Behinderte ausgelagert haben, eine Überlebenschance zu geben, indem man bei ihnen die Pflichtquote herabsetzt?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Der Veränderung von Pflichtquote und Abgabe - beides muss man zusammen sehen - liegt die Überlegung zugrunde, dass wir die 6 Prozent Beschäftigung von Schwerbehinderten auch dann nicht erreichten, wenn alle heute arbeitslosen Schwerbehinderten beschäftigt würden. Die Kritik der Arbeitgeber bestand immer darin - Sie haben es nachhaltig kritisiert -, dass sie sagten: Ihr habt in dieser Frage eine Messlatte, die man realistischerweise gar nicht überspringen kann. Außerdem muss man sehen, dass die Pflichtquote von 6 Prozent und die bisherige Ausgleichsabgabe von 200 DM leider nicht bewirkt haben, dass die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten zurückgegangen ist; vielmehr ist sie in den Jahren von 1983 bis 1998 immer gestiegen. Diesen Zustand sollte man nicht verteidigen; stattdessen wollen wir jetzt versuchen, eine realistische Quote von 5 Prozent zu setzen. Wir wollen die Auffassung der Arbeitgeber, die Motivation, Schwerbehinderte einzustellen, sei größer, wenn eine realistische Zielmarke gesetzt werde, in der Praxis testen. Gleichzeitig wollen wir für diejenigen, die überhaupt keinen Schwerbehinderten beschäftigen oder weit hinter der Pflichtquote zurückbleiben, mit einer höheren Ausgleichsabgabe einen stärkeren Anreiz zur Beschäftigung dieser Menschen setzen. Das kann durchaus ein Anreiz auch für diejenigen sein, die Aufträge an Werkstätten für Behinderte vergeben, dies in noch größerem Umfang zu tun. Derjenige, der gar nicht oder wenig beschäftigt, muss also eine erheblich höhere Abgabe zahlen. Von daher ist hier, so denken wir, ein Anreiz geschaffen worden. Aber möglicherweise habe ich Sie falsch verstanden. ({0}) - Tut mir Leid.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Dr. Eberhard Brecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000254, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Da ich vermute, dass mich die Frau Staatssekretärin nicht ganz richtig verstanden hat, versuche ich es noch einmal: Ich habe in meinem Wahlkreis ein Unternehmen, das einen Großteil seiner eigenen Produktion in Werkstätten für Behinderte ausgelagert hat, um den Menschen dort Beschäftigungschancen zu geben, aber aufgrund baulicher Gegebenheiten keine Möglichkeit hat, selbst Behinderte zu beschäftigen. Kann ein solches Verhalten, also eine so starke Unterstützung von Werkstätten für Behinderte, nicht durch eine Berücksichtigung bei der Quote honoriert werden?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Das sollten wir im Gesetzgebungsverfahren prüfen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Heinz Schemken.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, es ist beklagenswert, dass die Gesellschaft dem Anliegen, behinderte Menschen an der Werkbank und im Produktionsprozess zu integrieren, nicht gerecht wird. Bedauernswert ist auch, dass sich im Besonderen die öffentliche Hand aus dieser Maßnahme herausstiehlt. Wir kennen ja die unterschiedlichen Quoten der Länder. Nun habe ich im Hinblick auf die zukünftig flexible Ausgestaltung dieser Ausgleichsabgabe die Frage: Erwarten Sie hieraus Mehreinnahmen, gibt es bereits Schätzungen dazu und ist dies nicht auch vor dem Hintergrund eines bürokratischen Mehraufwandes zu sehen? Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch Folgendes ansprechen: Wie würde das Geld, falls dieser Ausgleichsfonds über Mehreinnahmen verfügen sollte, verteilt? Sie bringen hier zu den Arbeitsförderungsmodellen ja auch das Thema Integrationsfachdienste hinein, die mit besonderen Stellen ausgestattet werden.

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Schemken, wir können im Moment nicht abschätzen, ob wir bei dieser Veränderung von Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe tatsächlich längerfristig zu Mehreinnahmen kommen. Das ist nicht unsere Absicht. Eigentlich wünschen wir uns alle miteinander, dass wir weniger Einnahmen haben werden, weil dies bedeutet, dass mehr Schwerbehinderte beschäftigt werden. Aber sollten wir, was ich sehr bedauern würde, auch längerfristig Mehreinnahmen haben, dann stellte sich die Frage, inwieweit wir sie bei der dauerhaften Förderung von Integrationsprojekten, bei der Qualifizierung von Schwerbehinderten oder im Hinblick auf den zeitlichen Horizont, der ja bei der Förderung der Werkstätten für Behinderte immer eine Rolle spielt - ob also eine Maßnahme vielleicht schon ein Jahr früher beginnen kann -, einsetzen könnten. Ein Problem, wie wir das Geld sinnvoll ausgeben können, wird sich also nicht stellen. Zunächst geht es aber darum, dass wir hoffentlich dauerhaft nicht mehr, sondern weniger einnehmen, weil immer mehr Schwerbehinderte in Beschäftigung kommen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Dr. Ilja Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen zunächst einmal für den kurzen Überblick, den Sie uns gegeben haben. In der kurzen Zeit konnten Sie natürlich nicht alle Punkte aufführen, die im Gesetz stehen werden. Deswegen erlauben Sie mir bitte, zu Punkten zu fragen, die in den Eckpunkten immer genannt wurden, die Sie eben aber nicht aufführen konnten. In den Eckpunkten steht und in den anschließenden Diskussionen ist immer gesagt worden, das Hauptziel sei, Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen; Integrationsfirmen und Werkstätten für Behinderte sollten möglichst nur den Weg dorthin ebnen. Deshalb wurde ja auch sehr intensiv über das Problem der Arbeitsassistenz diskutiert und, soweit ich es verfolgen konnte, festgelegt, dass es einen Rechtsanspruch auf diese Arbeitsassistenz geben soll. Meine Frage: Wie soll diese Arbeitsassistenz, die logischerweise nicht zum Nulltarif zu haben ist, finanziert werden, zumal Sie gerade eben sagten, Ihr Ziel bestehe eigentlich darin - hier sind wir einer Meinung -, dass eher weniger Geld in den Fonds hineinkommt, weil mehr Menschen in Arbeit kommen sollen?

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Bevor Sie, Frau Staatssekretärin, antworten, möchte ich darum bitten, die Fragen kurz zu halten, da noch viele Kollegen ihre Fragen stellen möchten.

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

In diesem Gesetz, durch das die Beschäftigung von Schwerbehinderten gefördert werden soll, haben wir erstmals einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz festgeschrieben. Dieser Rechtsanspruch besteht gegenüber der Hauptfürsorgestelle. Wir wollen in das Gesetz allerdings auch noch eine Verordnungsermächtigung aufnehmen und durch eine Verordnung nähere Regelungen treffen. Aber schon mit In-Kraft-Treten des Gesetzes besteht dieser Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz und kann auch schon umgesetzt werden; das ist also nicht an das Bestehen der Verordnung geknüpft. Die Kosten sollen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden. So sehr ich mir wünschte, dass die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe möglichst rasch gegen null gehen, so muss ich doch festhalten, dass dieses noch nicht in Sicht ist. Die Erprobung des Instrumentes der Arbeitsassistenz können wir deshalb in den nächsten Jahren aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzieren. Ich gehe wie Sie davon aus, dass diese Arbeitsassistenz ein ganz wichtiges Instrument für die Integration von Schwerbehinderten in den regulären Arbeitsmarkt sein wird. Sollte dann tatsächlich die Situation eintreten, dass aus der Schwerbehindertenabgabe überhaupt keine Einnahmen mehr erzielt werden, dann werden wir auch Wege finden, solch ein erprobtes Instrument weiter zu finanzieren.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Dr. Heinrich Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, in dem Gesetzentwurf, den Sie uns erläutert haben, ist man ja ein wenig nach dem Muster „Zuckerbrot und Peitsche“ verfahren: Das Zuckerbrot ist die Absenkung der Quote, die Peitsche die Drohung, dass man nach zwei Jahren, wenn ich die Frist richtig überschlagen habe, die Sätze wieder anheben will, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Meine Frage lautet, wie dieses gesetzestechnisch umgesetzt worden ist. Ist diese Drohung, wieder anzuheben, im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, und wenn ja, wie lässt sich das mit dem Grundsatz vereinbaren, dass Gesetze klar und bestimmt formuliert sein müssen?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Wir haben das mit einer ganz schlichten Befristung geregelt. Auch dieser Gesetzentwurf ist, wie alle Gesetzentwürfe, von den Verfassungsressorts geprüft worden. Diese Befristung ist überhaupt nicht beanstandet worden. Wir haben mit den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften und den Betroffenenorganisationen diese Befristung sehr intensiv diskutiert. Die Arbeitgeberverbände haben gesagt: Ja, wir haben das Angebot gemacht und können uns vorstellen, 50 000 zusätzliche Arbeitsplätze innerhalb von zwei Jahren zu schaffen, und akzeptieren diese Befristung, die wie ein Damoklesschwert über uns schwebt, weil auch wir hier vorankommen wollen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage der Kollegin Claudia Nolte.

Claudia Nolte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, mit dem Gesetz möchten Sie ja ganz gerne erreichen, dass es zu einem stärkeren Übergang von Behinderten aus den Werkstätten für Behinderte in den ersten Arbeitsmarkt kommt. In welcher Größenordnung bewegten sich in der Vergangenheit solche Übertritte - geschätzt -, in absoluten Zahlen und prozentual?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Bezüglich dieser Übertritte liegen keine flächendeckenden Untersuchungen vor. Es gibt Untersuchungen für einzelne Bundesländer. Danach war die Zahl dieser Übertritte sehr unzureichend und sehr unbefriedigend. Wir gehen davon aus, dass dadurch, dass wir das Instrument der Integrationsfachdienste jetzt gezielt auch bei der Arbeitsvermittlung einsetzen und darüber hinaus durch Integrationsfirmen, Integrationsbetriebe oder auch Integrationsabteilungen ein Zwischenschritt zwischen der Werkstatt für Behinderte und dem regulären Arbeitsmarkt geschaffen wird, die Vermittlungsquote noch steigen wird.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage der Kollegin Katrin Göring-Eckardt.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003132, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Staatssekretärin, ich würde gern noch einmal auf das Instrument der Arbeitsassistenz und auf den Rechtsanspruch zurückkommen. Ich möchte Sie fragen, wie die Inanspruchnahme geregelt ist. Wann wird eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen? Ab wann besitzen die Behinderten das Recht auf Arbeitsassistenz tatsächlich?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Das Recht auf notwendige Arbeitsassistenz besteht mit In-Kraft-Treten des Gesetzes. Die Behinderten können dieses Recht gegenüber der Hauptfürsorgestelle einfordern. Um auch strittige Fragen eindeutig zu klären, wollen wir eine im Gesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung möglichst unverzüglich realisieren. Diese Verordnung kann allerdings erst umgesetzt werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Es gilt gleichwohl: Dieser Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz existiert mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes. Ich denke, dass er hinsichtlich unstrittiger Fälle unproblematisch umgesetzt werden kann. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es im Zuge der Einführung dieses neuen Instrumentes Klärungsbedarf geben wird, den wir mit der Verordnung rasch befriedigen wollen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage der Kollegin Erika Lotz.

Erika Lotz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002726, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin Mascher, das Ziel der Gesetzgebung, 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte in Arbeit und Brot zu bringen, ist sehr zu loben. Nun wissen aber Sie und ich, dass über die Einstellung die Arbeitgeber allein entscheiden. Woher nehmen Sie Ihre Hoffnung und die Annahme, dass in zweieinhalb Jahren das Ziel, 50 000 Schwerbehinderte in Arbeit zu bringen, erreicht wird?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Die Hoffnung entnehme ich zum einen der Tatsache, dass wir den Gesetzentwurf, ausgehend vom Bündnis für Arbeit, im Dialog mit den Tarifvertragsparteien und mit den Betroffenenverbänden entwickelt haben. Zum anderen haben die Vertreter der Arbeitgeber gesagt, sie würden dieses Ziel für realistisch halten. Ich denke, dieser Satz wurde nicht einfach so dahergesagt, weil es auf der anderen Seite die Absenkung der Quote gibt. Wenn aber das Ziel nicht erreicht wird, dann wird die Quote für die Beschäftigungspflicht wieder auf 6 Prozent angehoben. Die Arbeitgeber haben immer wieder erklärt, sie haben ein großes Interesse daran, dass es bei dieser realistischen Quote von 5 Prozent bleibt. Ich gehe daher davon aus, dass wir dieses Ziel erreichen. Darüber hinaus muss man sehen, dass es für die Arbeitgeber - es gibt eine nicht unbeachtliche Zahl derer, die überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen - dann teurer werden würde. Damit ist, wie es so schön heißt, eine Anreizfunktion gegeben, sich mit der Einstellung von Behinderten intensiver zu beschäftigen. Die Unternehmen werden in Zukunft bei allen Arbeitsämtern qualifizierte Ansprechpartner haben und sie können die Integrationsfachdienste gezielt in Anspruch nehmen. Wir glauben, dass mit diesem gesamten Instrumentarium das Ziel erreicht werden kann.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Dirk Niebel.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, vorneweg möchte ich positiv bewerten, dass Sie die Integrationsfirmen aufgenommen haben. Im Gegensatz zu klassischen Beschäftigungsgesellschaften entstehen hier keine so genannten Drehtüreffekte. Die Schwerbehinderten verbleiben vielmehr in aller Regel in der Beschäftigung. Befürchten Sie vor diesem Hintergrund nicht, dass durch die Deckelung der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten auf 50 Prozent viele Integrationsfirmen in ihrer Existenz gefährdet werden? Diese Gefahr kann schon allein dadurch entstehen, dass sie ihre Gemeinnützigkeit verlieren, weil für die Gemeinnützigkeit die überwiegende - also mehr als 50 Prozent - Beschäftigung von Schwerbehinderten eine Voraussetzung ist. Befürchten Sie vor dem Hintergrund, dass durchschnittlich 75 Prozent aller Beschäftigten in Integrationsfirmen Schwerbehinderte sind, nicht weiterhin, dass die Deckelung auf 50 Prozent nicht nur als Eingriff in die unternehmerische Freiheit dieser Firmen angesehen werden kann, sondern tatsächlich zum Beschäftigungsrückgang von Schwerbehinderten führen wird?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Niebel, Sie hatten Ihre Frage aus einem Vorentwurf entwickelt, wo wir in der Tat diese Festschreibung hatten. Das Problem existiert nicht mehr. Wir sind da flexibler geworden. Wir gehen davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen in der Regel bei etwa 50 Prozent gegeben ist. Aber es gibt auch gute Beispiele dafür, dass mehr Schwerbehinderte in solchen Firmen mit mehr als 50 Prozent Schwerbehinderten beschäftigt werden. Wir werden diese Firmen nun natürlich nicht veranlassen, weniger Schwerbehinderte zu beschäftigen, sondern wir haben hier eine flexible Regelung. Diese Deckelung bei 50 Prozent existiert nicht mehr. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Klaus Brandner.

Klaus Brandner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003053, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Staatssekretärin, meine Kollegin Lotz hat schon darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber letztlich entscheiden, wer im Betrieb eingestellt wird. Das trifft natürlich insbesondere auch auf die Schwerbehinderten zu. Nun haben Sie mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, dass innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre 50 000 Schwerbehinderte in den Betrieben eingestellt werden. In der Wirtschaft hat sich das Instrument der Zielvereinbarung als ein wirksames Instrument durchgesetzt, um realistische Ziele zu erreichen. Die Pflichtquote von 6 Prozent im alten Schwerbehindertengesetz war sicherlich keine realistische Zielvorgabe. Ist mit der 5-Prozent-Vorgabe aus Ihrer Sicht eine realistische Zielvereinbarung zwischen Bundesregierung und Wirtschaft entstanden, diese 50 000 zusätzlichen Arbeitsplätze für Schwerbehinderte in den nächsten zweieinhalb Jahren zu erreichen?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Ja, genau das glaube ich. Ich glaube, dass wir hier eine realistische Zielvereinbarung haben und dass mit Unterstützung der Schwerbehindertenvertretungen, die sich mit dem gleichen Engagement wie bisher sicher dafür einsetzen werden, diese Zielvereinbarungen auch gehalten werden. Wir sind optimistisch, damit ein realistisches Ziel gesetzt zu haben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Frage des Kollegen Wolfgang Meckelburg.

Wolfgang Meckelburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001452, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, es liegt eine Weile zurück, aber Sie haben vorhin gesagt, Sie erwarteten keine Mehreinnahmen, das sei nicht das Ziel aus der Umstellung. Gleichzeitig haben Sie aber Leistungsausweisungen im Gesetz vorgesehen, beispielsweise Indikationsfachdienste, Integrationsfirmen und weitere Maßnahmen. Konsequenz müsste doch sein, wenn das ein Nullsummenspiel ist, dass dann möglicherweise weniger Geld für die Werkstätten für Behinderte zur Verfügung steht. Oder woher wollen Sie das Geld nehmen?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Meckelburg, ich habe vorhin ausgeführt, dass wir in der Bundesrepublik, wenn wir die Erweiterungen, die jetzt schon beschlossen sind, umgesetzt haben, mit dann etwa 202 000 Arbeitsplätzen in Werkstätten für Behinderte ein relativ dichtes Netz an Arbeitsplätzen bei den Werkstätten für Behinderte haben. Wir haben uns mit den Interessenverbänden, mit den Spitzenorganisationen der Wohlfahrtsverbände auf eine Bedarfserhebung verständigt das beginnt am 30. Mai -, um festzustellen, in welchen Regionen wir noch Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen in den Werkstätten für Behinderte haben. Wir gehen davon aus, dass mit dem Instrument der Integrationsfirmen auch aus den Werkstätten für Behinderte Arbeitskräfte in Integrationsfirmen, möglicherweise auch in den regulären Arbeitsmarkt, vermittelt werden können, sodass wir mit diesen Instrumenten das Ziel, das wir alle haben, nämlich ein ausreichendes, flächendeckendes Netz von Werkstätten für Behinderte, auch erreichen. Die Sorge, die auch Sie jetzt noch einmal artikulieren, dass das zulasten der Werkstätten für Behinderte geht, ist nicht gegeben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich muss auf die Zeit achten, da wir noch zwei Fragen zu anderen Themenbereichen haben. Zunächst der Kollege Matthäus Strebl, anschließend der Kollege Dr. Ilja Seifert, außerdem Claudia Nolte. Weitere Fragen liegen dann nicht vor.

Matthäus Strebl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002940, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, wie wird die Bundesregierung die Mobilität der Arbeitslosen und Schwerbehinderten fördern? Gibt es Überlegungen, damit diese auch an kleine und mittlere Betriebe in ländlichen Regionen vermittelt werden können? Weiter würde mich interessieren: Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, wie durch neue elektronische Medien in Heim- oder Nachbarschaftsbüros verstärkt auch Behinderte neue Berufschancen bekommen können?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Zu dem letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, kann ich sagen, dass wir durch die Informations- und Kommunikationsmedien, die ja einen immer größeren Verbreitungsgrad haben, gerade für bestimmte Gruppen der Behinderten erhebliche Chancen bei der Beschäftigung haben, genau wie Sie es skizziert haben. Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Jahren eine positive Beschäftigungsentwicklung bei den Behinderten haben werden. Deshalb machen wir jetzt sozusagen im Vorgriff auf das SGB IX dieses Gesetz zur Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten, weil wir die dynamische Entwicklung, die wir jetzt auf dem Arbeitsmarkt und gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sehen, auch für die Schwerbehinderten nutzen wollen. Zu Ihrer ersten Frage, der Förderung der Mobilität. Das ist ein Punkt, den wir im Rahmen der notwendigen Arbeitsassistenz mit berücksichtigen. Denn da geht es nicht nur darum, die Assistenz am Arbeitsplatz zu realisieren, sondern auch darum, die Möglichkeit der Erreichung des Arbeitsplatzes zu fördern.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, um mich ganz kurz zu fassen: Wie ist in Ihrem jetzt vorliegenden Entwurf die Frage des so genannten Länderfinanzausgleiches in Bezug auf die Ausgleichsabgabe geregelt? Der Hintergrund der Frage ist: Besteht nach wie vor die Gefahr, dass die ostdeutschen Länder mehr abgeben müssen, als sie bekommen, oder wird das nicht der Fall sein?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Seifert, bei diesem Punkt gibt es keine Änderung durch das neue Gesetz.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann noch einmal Frau Kollegin Nolte.

Claudia Nolte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001621, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, erhalten die Werkstätten für Behinderte eine größere Unterstützung, um Werkstattmitarbeiter ausgliedern zu können, und ist in diesem Gesetz auch die Frage des persönlichen Budgets aufgegriffen, bzw. plant die Bundesregierung bundesweit ein Modellprojekt zum persönlichen Budget?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Zu dem persönlichen Budget kann ich Ihnen sagen, dass wir das im Rahmen des SGB IX aufgreifen wollen. Das ist in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht geregelt. Dass Werkstätten für Behinderte eine Integrationsfirma oder Integrationsabteilung angliedern, kann ich mir rein theoretisch vorstellen. Dann stellt sich die Frage, wie weit das gefördert werden kann. Konkret kenne ich kein Beispiel, dass eine Werkstätte für Behinderte eine Integrationsfirma angliedern will. Aber theoretisch kann ich mir so etwas durchaus vorstellen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es liegen noch zwei Fragen aus anderen Themenbereichen im Rahmen der Regierungsbefragung vor. Zunächst hat der Kollege Jürgen Koppelin das Wort.

Dr. h. c. Jürgen Koppelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001180, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Am 12. Mai hat ein bekannter Bürger unseres Landes, nämlich der Bürger Joschka Fischer, eine Rede zur Europapolitik gehalten und ausdrücklich erklärt, dass das eine Rede des Bürgers Fischer und nicht des Außenministers sei. Darf ich fragen, ob sich das Kabinett heute mit dieser Rede beschäftigt hat? Vermutlich nein, weil es sich ja nicht mit jeder Rede eines Bürgers beschäftigen kann. Aber ich hätte schon ganz gern gewusst, ob der Herr Bundeskanzler die Ausführungen des Bürgers Joschka Fischer teilt, welche Haltung er zu dieser Rede hat und wie die Haltung des Außenministeriums zur Rede des Bürgers Joschka Fischer ist.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich nehme an, dass sich der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, dazu äußern möchte. Bitte schön.

Not found (Gast)

Gerne, Herr Präsident. - Herr Kollege Koppelin, der Bundeskanzler hat anlässlich der Beratung des Kabinetts über die Tagesordnung des Bundestages zu der Aktuellen Stunde, die Sie zu diesem Thema beantragt haben, angemerkt, dass er die Ausführungen des Kollegen Fischer für eine sehr weit reichende und sehr tragfähige Konzeption hält. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Die Frage ist beantwortet. Nun hat die Kollegin Eva-Maria Bulling-Schröter das Wort zu einer Frage.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Letzte Woche ging durch die Presse, dass es in diesem Jahr keine Sommersmogverordnung geben wird, weil die Bundesregierung zu spät an dieser Verordnung gearbeitet hat und es offensichtlich zu lange dauert, bis sie vom Bundesrat beschlossen ist. Meine Frage an die Bundesregierung: Wird es noch in diesem Jahr eine neue Sommersmogverordnung geben und wie weit ist der Stand dieser Verordnung?

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich denke, Frau Staatssekretärin Simone Probst wird darauf antworten. Bitte schön.

Simone Probst (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002753

Frau Kollegin, Sie wissen, dass die alte Sommersmogverordnung von uns gemeinsam immer sehr stark kritisiert worden ist. Deshalb ist es richtig und gut, dass sie in diesem Jahr keinen Bestand mehr hat. Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang ein sehr weit reichendes Programm vor, das vor allen Dingen dauerhafte Maßnahmen mit sofortiger Wirkung beinhaltet. Das Kabinett hat sich heute mit diesem Programm befasst und sich auf dieses sehr umfangreiche Programm verständigt. Es geht uns darum, die Ozonvorläufersubstanzen zu reduzieren. Es ist wichtig, dass es zu wirklich dauerhaften Maßnahmen kommt, die sofort wirken, und nicht zu temporären Maßnahmen, die nur an einigen Tagen Wirksamkeit haben. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den WHO-Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Die vorgesehenen Maßnahmen - ich könnte sie Ihnen jetzt im Einzelnen vortragen; das können wir aber auch im Umweltausschuss tun; wir werden dort sicherlich viele Diskussionen darüber führen - haben zum Ziel, den von der WHO geforderten Wert einzuhalten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage? Bitte schön.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Heißt das jetzt konkret, dass es in diesem Sommer ab einem bestimmten Grenzwert Fahrverbote, Ausnahmegenehmigungen und Ozonwarnungen geben wird? Verstehe ich das so richtig und, wenn ja, bei welchen Grenzwerten werden diese Maßnahmen eintreten oder wird es in diesem Jahr solche Maßnahmen nicht geben?

Simone Probst (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002753

Frau Kollegin, ich habe soeben gesagt, dass wir darauf setzen, dass es zu dauerhaften Maßnahmen kommt, die sofort wirken. Es geht uns insbesondere darum, im Bereich der Kfz-Steuer entsprechende Änderungen durchzuführen und im Industriebereich der Lösemittel und Lacke auf Selbstverpflichtungen zu setzen. Sie wissen, dass sich, nachdem sich das Kabinett heute damit befasst hat, ein bestimmter Beratungsgang ergibt. Sie selbst haben den Bundesrat angesprochen. Insofern kann ich im Moment nichts dazu sagen, wie lange die weiteren Beratungen sowohl innerhalb der Fraktionen als auch in Bezug auf den Bundesrat dauern werden, bis wir das entsprechende Konzept der Bundesregierung im Rahmen einer Verordnung umsetzen können.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine letzte Frage der Kollegin Heidi Lippmann.

Heidi Lippmann-Kasten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003173, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie - was gut und richtig ist - auf Prophylaxe und Vorbeugemaßnahmen setzen wollen, dass Sie aber für den Fall, dass wir Ozonwerte von 280 Mikrogramm pro Kubikmeter und mehr haben sollten - die Temperaturen der vergangenen Tage lassen ja für den Sommer Schlimmes befürchten -, keine direkten Akutbekämpfungsmaßnahmen vorsehen, dass Sie also die gesundheitlichen Auswirkungen gerade hoher Ozonwerte nicht dadurch bekämpfen wollen, dass dann Fahrverbote erlassen und Ozonwarnungen ausgesprochen werden?

Simone Probst (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002753

Frau Kollegin, Sie wissen, dass die in der letzten Sommersmogverordnung enthaltenen Fahrverbote nicht zu vollziehen waren, da es sehr viele Ausnahmeregelungen gegeben hat, dass also die eher plakative Maßnahme der Verhängung von Fahrverboten nicht dazu geführt hat, dass die damaligen Ozonkonzentrationen wirklich gesenkt worden sind. Wir in der Bundesregierung haben uns darauf verständigt, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern die von uns vorgesehenen dauerhaften Maßnahmen voranzubringen. Sie wissen, dass die gemessenen Ozonkonzentrationen nur zu einem Drittel auf Emissionen in Deutschland zurückzuführen sind. Zwei Drittel werden durch Übertrag aus den europäischen Nachbarländern, durch natürliche Emissionen oder durch Emissionen auf der gesamten nördlichen Halbkugel verursacht. Insofern benötigen wir entsprechende Maßnahmen, die darauf abzielen, langfristig den von der WHO geforderten Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Was wir selbstverständlich tun - das haben wir insbesondere auch heute getan -, ist, die Bevölkerung aufzuklären und an die Autofahrer zu appellieren, die Autos stehen zu lassen und Fahrgemeinschaften zu bilden. Wir setzen uns dafür ein, dass ab bestimmten Werten, beispielsweise ab einer Ozonkonzentration von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter, die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr verbilligt werden, sodass die Bevölkerung tatsächlich auf den PKW verzichten kann. Ich glaube, die von der alten Bundesregierung bei bestimmten Ozonkonzentrationen vorgesehenen Fahrverbote haben uns gezeigt, dass die Konstruktion dieser Verordnung nichts gebracht hat und schlecht ist. Deshalb haben wir etwas Besseres auf den Weg gebracht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Danke schön, Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Ich beende damit die Befragung der Bundesregierung und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde - Drucksache 14/3340 Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär WolfMichael Catenhusen zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Dr. Joachim Schmidt ({0}) auf: Wird die Förderung für den Aufbau des regionalen Netzwerkes im Rahmen des Förderprogramms Innovative Impulse für die Region ({1}) im Anschluss an die vorgesehene zweijährige Anschubfinanzierung zu 100 Prozent beendet oder setzt sie sich in abgestufter Form bis zum fünften Jahr fort? Herr Staatssekretär.

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Kollege Schmidt, auf Ihre erste Frage, ob die Förderung für den Aufbau des regionalen Netzwerkes im Rahmen des Förderprogramms Inno-Regio im Anschluss an die vorgesehene zweijährige Anschubfinanzierung zu 100 Prozent beendet wird oder ob sie sich in abgestufter Form bis zum fünften Jahr fortsetzt, kann ich Ihnen antworten: Nach der zweijährigen Anschubfinanzierung können im Rahmen einer Anschlussförderung auf Ausgaben- oder Kostenbasis Zuwendungen mit einer Eigenbeteiligung oder einer zusätzlichen Bereitstellung von Leistungen Dritter bewilligt werden. Die jeweiligen Fördersätze ergeben sich aus den konkreten antragsbegründenden Voraussetzungen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage? Bitte schön.

Dr. - Ing. Joachim Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002010, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ein wesentlicher Bestandteil des Aufbaus dieser regionalen Netzwerke werden die Innovations- und Kommunikationsplattformen sein. Dies wird mit Investitionen hinsichtlich Hard- und Software verbunden sein. Meine Frage: Ist für diese Aufwendungen seitens des BMBF eine spezielle Förderung vorgesehen?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Wir können dies nicht ausschließen. Ich weise aber auf Folgendes hin: Wir werden eine Reihe von Anträgen bekommen; wir haben einen bestimmten Kostenrahmen einzuhalten. Wir halten es nicht für zweckmäßig, vorweg, etwa in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages, anstehende Einzelentscheidungen vorzunehmen. Ich kann heute nur sagen: Wir schließen das nicht aus. Präziser kann ich Ihnen diese Frage heute leider nicht beantworten.

Dr. - Ing. Joachim Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002010, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Aber Sie schließen es nicht aus. Das ist schon wichtig.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich die Frage 2 des Kollegen Schmidt auf: Welche Aufwendungen sind innerhalb des Inno-Regio-Programmes unter dem Titel „Produktions- und Markteinführung“, einer Finanzierung von bis zu 50 Prozent der Kosten für Produktionsvorbereitung und Markterschließung, konkret bezuschussbar und gilt dies auch für echte Markterschließungsaufgaben wie Musterfertigung ({0}), Werbung, Messen, Marktaufbau u. Ä.?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Auf die zweite Frage, welche Aufwendungen innerhalb des InnoRegio-Programmes unter dem Titel „Produktions- und Markteinführung“ bezuschussbar sind und ob das auch für echte Markterschließungsaufgaben wie Musterfertigung und anderes zutreffen kann, kann ich Ihnen heute nur Folgendes sagen: Mit dem Titel „Produktions- und Markteinführung“ ist ein Handlungsfeld vorgesehen, in dem es eine Finanzierung geben kann. Es gibt sicherlich Grenzen, was die Förderung von Maßnahmen zur Markteinführung einzelner Produkte angeht. Hier ist eine Förderung gemäß der Förderrichtlinien für Inno-Regio nicht vorgesehen. Sie können allerdings meiner Antwort entnehmen, dass wir die Frage, wieweit wir den Begriff „Produktions- und Markteinführung“ konkret definieren sollen, eigentlich im Zusammenhang mit der Bewertung der vorliegenden Anträge klären möchten; denn wir müssen die schwierige Abgrenzung zwischen dem Ausschluss von konkreten Produktsubventionen einerseits und einer bestimmten infrastrukturellen Vorleistung andererseits vornehmen. Das sollten wir zweckmäßigerweise in Kenntnis und Bewertung der konkreten Anträge tun.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Dr. - Ing. Joachim Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002010, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, sind meine Informationen richtig, nach denen zu Beginn der dritten Phase im Herbst geplant ist, den Inno-Regio-Teams, die diese Phase erreicht haben, im Hinblick auf die finanzielle Zuwendung praktisch Globalbeträge zur Verfügung zu stellen und ihnen dann die Umsetzung ihrer Projekte in eigener Regie vor Ort zu überlassen?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Das ist eine Möglichkeit, die erwogen wird.

Dr. - Ing. Joachim Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002010, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Aber das ist noch nicht entschieden?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Das ist formal noch nicht entschieden. Aber es gibt Diskussionen in dieser Richtung.

Dr. - Ing. Joachim Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002010, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Vielen Dank.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zur ersten Antwort gibt es noch eine Zusatzfrage des Kollegen Eberhard Brecht.

Dr. Eberhard Brecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000254, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ich möchte bezüglich der Fördermöglichkeit nach der zweijährigen Anschubfinanzierung für die Inno-Regio-Projekte nachfragen. Könnten Sie sich vorstellen, dass die vorliegenden und noch eingehenden Anträge auch im Lichte des Innovationscharakters bewertet werden? Das heißt: Sie bekommen mehr Anträge. Werden die Anträge, die vorliegen, daraufhin geprüft, inwieweit sie Innovationen in der Region voranbringen?

Wolf Michael Catenhusen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000326

Natürlich wird das auch jetzt in der Vorbereitung für die Entscheidung der nächsten Phase, die im Herbst beginnt, wieder der Fall sein. In der jetzt abgeschlossenen Phase ging es darum, die Projekte zu definieren, die aus unserer Sicht grundsätzlich förderfähig sind. Jetzt kommt es darauf an, dass sich diese Teams auch mit Hilfe unserer finanziellen Unterstützung durch Einschaltung professioneller Moderation weiter qualifizieren. Bei der endgültigen Entscheidung aber wird die Frage der Innovationshöhe natürlich noch einmal eine Rolle spielen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Vielen Dank. Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Walter Kolbow zur Verfügung. Dr.-Ing. Joachim Schmidt ({0}) Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Werner Siemann auf: In welchen Bereichen des Bundesministeriums der Verteidigung konnten durch Eigenbewirtschaftung 200 Millionen DM eingespart werden ({1}) und in welcher jeweiligen Höhe konnten diese Einsparungen erzielt werden?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Lieber Herr Kollege Siemann, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Im Rahmen der Bemühungen der Bundeswehr um Aufwandreduzierung und Rationalisierung kommt es entscheidend darauf an, auf Dauer und stärker als bisher betriebswirtschaftliches Denken und Handeln in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die Kreativität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Rationalisierungen zu nutzen. Wir haben darüber häufiger im Verteidigungsausschuss berichten können und sind auf Akzeptanz auch in Ihrer Fraktion gestoßen. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, wurde auf der Basis von Erfahrungen aus Pilotprojekten die Einführung der Kosten- und Leistungsverantwortung, kurz: KLV, in der Bundeswehr in allen dafür infrage kommenden Dienststellen bis 2004 auf den Weg gebracht. In einem schrittweisen Programm sollen bis dahin circa 75 Prozent aller Dienststellen und circa 90 Prozent des Personals der Bundeswehr in die KLV eingebunden und damit alle KLV-würdigen Dienststellen erfasst werden. Dieser Ablauf muss unter Berücksichtigung der Weisungen zur Neuausrichtung der Bundeswehr überprüft werden. Die Anwendung von KLV leistet in Verbindung mit der flexiblen Budgetierung einen Beitrag zur Bedarfsminderung im Betrieb. Die Inspekteure und Abteilungsleiter wurden angewiesen, für jede Dienststelle, in der KLV eingeführt wird, Zielvorgaben für angestrebte Bedarfsminderungen vorzugeben. Diese Zielvorgaben sind eine Selbstverpflichtung der Organisationsbereiche und wurden immerhin für 200 KLV-Projekte erarbeitet und auch konkreten Titeln im Haushalt zugeordnet. Diese Zuordnung ist notwendig, weil nur so die Zielvorgaben in der Bundeswehrplanung berücksichtigt werden können. Über den Bundeswehrplan gehen sie dann in die Haushaltsaufstellung ein. Für das Jahr 2000 - danach fragen Sie ja konkret wurde ein Minderbedarf von rund 210 Millionen DM in der Planung berücksichtigt. Bislang wurden in den circa 200 Projekten als Zielvorgabe Einsparmöglichkeiten im Wesentlichen in den Bereichen Instandsetzung von Fahrzeugen, Material und Gerät, Durchführung von Ausbildungen, Unterhaltung von Liegenschaften und Personaleinsparungen durch Reorganisation der Abläufe identifiziert und umgesetzt. Dies erfolgt in allen KLV-Dienststellen, in allen Organisationsbereichen. In den Ausgabenbereichen bedeutet dies eine Bedarfsminderung beim Personal von rund 108 Millionen DM, für Material, Erhaltung und Betrieb von 67 Millionen DM und für den sonstigen Betrieb von rund 35 Millionen DM. KLV wird, wie wir wissen, zunehmend als Führungsaufgabe verstanden und angenommen. Daher ist mit Fortschreiten der Projekte eine weitere Minderung des Bedarfs durch Erfolge in der KLV zu erwarten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage?

Werner Siemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003236, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, was geschieht mit diesen eingesparten Beträgen?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Wir setzen darauf - das haben auch der Herr Bundeskanzler und der Bundesminister der Verteidigung bereits öffentlich gesagt -, dass wir Einvernehmen mit dem Finanzminister dahin gehend erzielen, dass diese Beträge bei uns verbleiben können und die eingesparten Mittel in andere Ausgabenbereiche überführt werden können.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.

Werner Siemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003236, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bereiche, in denen diese Gelder dann verwandt werden können, sind konkret noch nicht benannt?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Nein. Ich bitte um Verständnis dafür, dass dies im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen - das ist die Kabinettssitzung am 21. Juni - genau festgelegt wird.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Jetzt rufe ich die Frage 4 des Kollegen Siemann auf: Wie beurteilt die Bundesregierung das vorzeitige Bekanntwerden bzw. die teilweise Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

Walter Kolbow (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001175

Herr Kollege: Die Bundesregierung bedauert, dass eine vorzeitige Debatte über angebliche Empfehlungen der Kommission auf der Basis unzureichender Informationen begonnen hat. Die Bundesregierung wird sich an dieser Debatte nicht beteiligen, sondern aus Respekt vor der unabhängigen Kommission unter dem Vorsitz von Altbundespräsident Weizsäcker die Übergabe des Berichtes abwarten und dann unverzüglich Stellung nehmen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Keine weiteren Zusatzfragen? - Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf. Es wird die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels antworten. Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Norbert Röttgen auf: Teilt die Bundesregierung die durch das Gutachten von Professor Wolfram Höfling bestätigte Auffassung, dass das Berlin/Bonn-Gesetz für die Kassenärztliche Bundesvereinigung ({0}) als bundesunmittelbare Körperschaft unmittelbar verpflichtende Regelungen enthält und die Entscheidung über die Sitzverlegung der KBV von Köln nach Berlin sowie die entsprechende Genehmigung daher ein Verstoß gegen dieses Gesetz wäre? Vizepräsident Rudolf Seiters

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege Röttgen, die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass das Berlin/Bonn-Gesetz für die Kassenärztliche Bundesvereinigung als bundesunmittelbare Körperschaft direkt verpflichtende Regelungen enthält.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage? Sie sind wohl etwas überrascht über die Kürze der Antwort, Herr Röttgen.

Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002765, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe eine solch kurze Antwort fast befürchtet. Ich möchte fragen, ob die Bundesregierung so freundlich ist, auch ein paar Argumente für ihre Rechtsauffassung vorzutragen.

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege Röttgen, Sie sind als Rechtspolitiker ja schon lange mit der Praxis vertraut, dass es zu komplexen Sachverhalten unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Das ist hier der Fall.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage?

Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002765, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Es ist natürlich schwer, Fragen zu stellen, wenn einem die Antwort nicht gegeben wird. Wenn man über diese Frage hier im Parlament ernsthaft reden möchte, kann man nicht sagen, es könne über jedes Thema unterschiedliche Rechtsauffassungen geben. Also: Gibt es durch ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz eine rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die der Bund errichtet hat? Ob es diese Verpflichtung gibt, ist eine Frage der Gesetzesbindung der Bundesregierung. Ich finde, dass man diese Frage ernst nehmen muss, wenn sie gestellt wird und wenn renommierte Rechtswissenschaftler - bei aller Großzügigkeit bezüglich der unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen - sagen, sie hielten die von der Bundesregierung vertretene Auffassung nicht für vertretbar. Insofern halte ich die Art und Weise der Verweigerung einer Begründung und einer entsprechenden Argumentation dem Parlament gegenüber für absolut inakzeptabel, da es um die Frage der Bindung an von diesem Parlament beschlossene Gesetze geht. Die Bundesregierung sollte daher dieses Parlament ernster nehmen. Daher darf ich Sie nochmals bitten, Gründe für Ihre Auffassung vorzutragen.

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege Röttgen, die Bundesregierung fühlt sich selbstverständlich - das hat sie 1999 zum Ausdruck gebracht - an das Berlin/BonnGesetz gebunden und wird kein Jota davon abweichen. Sie haben mich nach unserer Rechtsauffassung gefragt: Wir vertreten zu diesem Punkt nicht die Meinung, dass hier eine unmittelbare Bindung vorliegt. Ich kann Ihnen hierzu noch einige Argumente nennen. Sie haben sich sicher als Abgeordneter aus der Region auch mit den Fragen Ihres Kollegen Hauser, die dieser am 22. März in einer Fragestunde gestellt hat, auseinander gesetzt. Ich kann heute nur die damals vorgebrachten Argumente wiederholen. Es geht darum, wie dieses Gesetz umgesetzt wird. Wir haben damals zum Ausdruck gebracht, dass das Berlin/Bonn-Gesetz der Region Bonn den Politikbereich Gesundheit zuweist. Es macht aber keine Aussage zum Umfang und insbesondere zum Sitz einzelner Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Ausnahme des namentlich erwähnten Bundesgesundheitsamtes. Sie haben sich auf das Gesetz und nicht auf die verschiedenen Rechtsinterpretationen bezogen; insofern ist das die einzige Ausnahme.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Röttgen auf: Wann und wie will die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde über die KBV der ihr nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b Berlin/Bonn-Gesetz obliegenden Pflicht zur Erhaltung und Förderung des Politikbereiches Gesundheit in der Bundesstadt Bonn im Hinblick auf die Frage nach dem künftigen Sitz der KBV nachkommen?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Die am 8. Mai dieses Jahres beschlossene Satzungsregelung der Mitgliederversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verlagerung des KBV-Sitzes nach Berlin bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit als zuständige Aufsichtsbehörde. Das Genehmigungsverfahren wird durch einen entsprechenden Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Gang gesetzt. Ein solcher Antrag liegt unserem Haus zurzeit noch nicht vor. Das Bundesministerium für Gesundheit entscheidet über diesen Antrag durch einen Verwaltungsakt. Eine Frist für diese Entscheidung ist nicht vorgegeben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage?

Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002765, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Diese Frage richtet sich darauf, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um die Festlegungen im Berlin/Bonn-Gesetz aufrechtzuerhalten. Über die Rechtsprobleme hätten wir bei der vorherigen Frage reden können. Dazu ist es nicht gekommen. Diese Frage zielt auf Folgendes ab: Sehen Sie nicht die Gefahr, dass es zu einer Aushöhlung der gesetzlichen Festlegungen kommt, wenn immer mehr Einrichtungen, obwohl Politikbereiche für die Region Köln/Bonn gesetzlich festgelegt worden sind, abziehen und die Bundesregierung sagt: „Rechtlich können wir nichts dagegen unternehmen“? Ich halte das für falsch, aber das ist die Auffassung der Bundesregierung. Wie will die Bundesregierung ihrer politischen Verantwortung und nicht nur ihrer Erhaltungspflicht, wie das Gesetz formuliert, sondern auch ihrer Förderungspflicht nachkommen, was hat sie dazu getan? Die nächsten Einrichtungen - die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer - haben jetzt schon ihren Wegzug angekündigt. Weitere Organisationen tun dies. Das, was hier in Gang gesetzt wird, ist der viel beschworene Rutschbahneffekt. Bislang gab es den parteiübergreifenden Konsens, dass die gesetzlichen Festlegungen eingehalten werden und dazu auch politisch alles unternommen wird. Darum noch einmal meine Frage: Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um der Erhaltungs- und Förderungspflicht des Gesetzes nachzukommen, und was will sie tun, um diesen Rutschbahneffekt in politischer Hinsicht zu verhindern?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Die Frage beantworte ich Ihnen gern. Unser Haus hat seinen ersten Dienstsitz in Bonn, und wir haben nach wie vor über 90 Prozent unserer Fachbeamten und der Stäbe in Bonn. Wir nehmen auch die Leitungsfunktionen entsprechend dem Berlin/BonnGesetz in Bonn wahr. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, weil die entsprechenden Verbände und Einrichtungen - es gibt im Großraum Köln/Bonn weit über 100, die gesundheitsbezogen arbeiten - darauf angewiesen sind, dass sie in unmittelbarer Nähe das Gesundheitsministerium mit seinen Fachabteilungen als Ansprechpartner haben. Das ist auf Dauer nach dem Berlin/Bonn-Gesetz gegeben. Der zweite Punkt ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach Bonn umzieht. Das wissen Sie. Hier sind durch den Bau der Einrichtung Investitionen in großem Maßstab in die Region geflossen. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - das sind etwa 1 000 - werden in die Region ziehen und damit den Gesundheitsschwerpunkt in der Region verstärken. Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass zwei weitere Einrichtungen im Großraum Köln/Bonn sind und dort bleiben. Das sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das DIMDI - beide in Köln -, die wichtige Einrichtungen für alle Ansprechpartner im Gesundheitsbereich sind. Sie bleiben nach wie vor in der Region. Ferner möchte ich anmerken, dass demnächst - geplant ist das für dieses Jahr - die Deutsche Gesellschaft für Ernährung von Frankfurt nach Bonn umzieht. Ich glaube, dass man damit ausreichend belegen kann, dass es uns vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums sehr ernst damit ist, alles zu tun, um den Gesundheitsschwerpunkt auf Dauer zu erhalten und zu stärken.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002765, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Aussagen wirklich falsch sind. Sie sind rechtlich falsch, weil das Gesetz eindeutig zwischen der Festlegung von Dienstsitzen der Ministerien und anderer Behörden und der Erhaltung und Förderung eines Politikbereichs unterscheidet. Das sind zwei unterschiedliche Aufgaben, die die Bundesregierung erfüllen muss. Sie können die Frage nach der Erhaltung und Förderung des Politikbereichs nicht damit beantworten, dass Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen in der Dienstsitzfrage nachkommen. Das ist schlicht rechtliche Schuldigkeit, die die Bundesregierung erfüllt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dennoch möchte ich Sie bitten, Herr Kollege, eine Frage zu stellen.

Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002765, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Stimmen Sie mir zu, dass es zwei Pflichten sind, zum einen die Dienstsitze der Ministerien und der Bundesoberbehörden festzulegen und zum anderen einen Politikbereich zu erhalten und zu fördern, und somit die Tätigkeit in einem Bereich nicht die Pflicht des anderen Bereichs erfüllen kann?

Christa Nickels (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001601

Herr Kollege Röttgen, es ist sehr sonderbar, dass Sie längere Zeit benötigen, um mich zu fragen, als ich brauche, um Ihnen zu antworten. Sie haben offensichtlich einige Schwierigkeiten damit, das aus mir herauszulocken, was Sie hören wollen. Ich werde Ihnen den Gefallen nicht tun. Wir werden rechtlich und politisch fördernd den Schwerpunkt in Bonn und in der Köln/Bonner Schiene weiter stärken. Dazu hat es viele Gespräche vonseiten der zuständigen Gebietskörperschaften gegeben, bei denen die Ministerin unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie selbstverständlich ihre gesetzlichen und politischen Möglichkeiten nutzen wird. Sie werden hier auch mit noch so geschickten Fragen nicht das heraushören können, was wir nicht wollen. Wir haben nicht vor, den Schwerpunkt zu schwächen. Wir haben vor, unsere gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und selbstverständlich das, was uns möglich ist, zu tun, um den Schwerpunkt politisch zu fördern.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Danke schön, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Uwe-Karsten Heye zur Verfügung. Ich rufe die Frage 7 des Kollege Uwe Hiksch auf: Was hat die dienstrechtliche Prüfung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und im Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem Theaterstück „Glatzer oder der hektische Stillstand“, die am 19. November 1999 von der stellvertretenden Regierungssprecherin, Charima Reinhardt, der Öffentlichkeit Bundespressekonferenz - angekündigt wurde, ergeben?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident, ich erlaube mir, die Fragen 7 und 8 wegen ihres inneren Zusammenhangs gemeinsam zu beantworten.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich auch die Frage 8 des Kollegen Uwe Hiksch auf: Besteht ein Zusammenhang mit der Versetzung des Autors nach Bonn, und wenn ja, mit welcher auf das Theaterstück „Glatzer oder der hektische Stillstand“ inhaltlich bezogenen Begründung hat das Presse- und Informationsamt diese verfügt?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter Hiksch, zwischen der Umsetzung des betroffenen Beamten und seiner Tätigkeit als Autor besteht kein Zusammenhang. Im Übrigen kann ich hier zu persönlichen und dienstrechtlichen Vorgängen von Beamten der Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Vorgänge, die Gegenstand des Dienstverhältnisses und damit der Personalakten des Beamten sind, unterliegen einem besonderen Vertrauensschutz, der gesetzlich bestimmt ist und den nur der betroffene Beamte selbst aufheben kann. Nur so viel: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch mit Ablauf dieses Monats aus dem aktiven Dienst ausscheiden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Hiksch, Sie haben jetzt mehrere Zusatzfragen.

Uwe Hiksch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002677, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Heye, abgesehen davon, dass ich es als Skandal empfinde, dass überhaupt geprüft wird, ob dienstrechtlich gegen einen Mitarbeiter Ihres Hauses vorgegangen wird, weil er in seiner Freizeit ein Stück geschrieben hat, das sich mit seinen Erfahrungen als Bundestagsabgeordneter hier im Haus beschäftigt, würde mich interessieren, ob das Bundespresseamt in irgendeiner Form selbst Ermittlungen angestellt hat, um herauszufinden, wie das Stück aussieht und was in diesem Stück vorkommt.

Not found (Staatssekretär:in)

Nein, Herr Abgeordneter. Das Bundespresseamt hat sich weder darum bemüht noch hat es ein Interesse daran. Ich denke, wenn das Stück zur Aufführung gelangt, wird es der Öffentlichkeit, dem Publikum und den Abgeordneten, die Interesse daran haben, es zu sehen, überlassen sein, sich über die Qualität des Stückes zu informieren und sich darüber ein Urteil zu bilden. Ich hatte kein Interesse daran.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Uwe Hiksch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002677, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Meine zweite Zusatzfrage lautet: In mehreren Medien wurde unter anderem kolportiert, dass sich selbst das Bundeskanzleramt hinsichtlich dieses Stückes eingeschaltet hätte. Hier würde mich interessieren, ob das Bundeskanzleramt in irgendeiner Form die dienstrechtliche Prüfung des Vorganges verlangt oder sich in irgendeiner anderen Weise eingeschaltet hat.

Not found (Staatssekretär:in)

Nein, Herr Abgeordneter, das Bundeskanzleramt hat sich zu keinem Zeitpunkt zu dieser Frage geräuspert, geäußert oder in irgendeiner anderen Weise bemerkbar gemacht. Es ging auch gar nicht darum, gegen einen Beamten zu ermitteln, sondern es ging darum, zu prüfen, ob von der Veröffentlichung dienstliche Belange berührt werden. Das ist geprüft und verneint worden. Das war es dann.

Uwe Hiksch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002677, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Mich würde weiter interessieren, wie Ihr Haus zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Autor, der diese Realsatire geschrieben hat und in Ihrem Haus im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aktiv war, nicht mehr in Berlin eingesetzt werden kann. Können Sie nicht bestätigen, dass die plötzliche Dienstversetzung des Mitarbeiters von Berlin nach Bonn und dieses Stück eventuell etwas miteinander zu tun haben?

Not found (Staatssekretär:in)

Das kann ich mitnichten bestätigen, weil hier kein innerer und sachlicher Zusammenhang besteht.

Uwe Hiksch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002677, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich habe noch eine letzte Frage: Können Sie vielleicht bestätigen, dass der Umgang mit dem aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Parlamentarier, der sich hingesetzt und seine eigenen Erfahrungen - ganz gleich, ob man diese teilt oder nicht - zu Papier gebracht hat, nicht gerade einer demokratischen Verhaltensweise entspricht? Sollte Demokratie nicht eigentlich genau dazu führen, dass man versucht, den Menschen aus seiner Sicht zu vermitteln, welche Fehler man auch im parlamentarischen Milieu sieht? Wäre es nicht Ausdruck einer gewissen Toleranz - auch der Öffentlichkeit -, einen solchen Menschen, statt ihm eventuelle dienstrechtliche Konsequenzen anzukündigen, dafür zu loben?

Not found (Staatssekretär:in)

Der ehemalige Abgeordnete hat keinerlei dienstrechtliche Konsequenzen zu erleiden gehabt. Ich bin mit Ihnen einig, Herr Abgeordneter, dass jeder seine Erfahrungen - soweit er diese Fähigkeit hat - dramatisch vermitteln sowie literarisch verarbeiten können soll. Das Publikum entscheidet, ob es sich dafür interessiert oder nicht, und niemand sonst.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Dr. Winfried Wolf auf: Was veranlasste das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, sich mit dem Theaterstück „Glatzer oder der hektische Stillstand“ öffentlich und innerdienstlich zu befassen, welches ein ehemaliges Mitglied dieses Hauses vor seinem Wiedereintritt in den öffentlichen Dienst geschrieben hat?

Not found (Staatssekretär:in)

Die Sprecher der Bundesregierung sind in mehreren Pressekonferenzen von Journalisten auf den Vorgang angesprochen worden, über den sowohl in der Berliner als auch in der überregionalen Presse berichtet worden war. Dadurch allein hat sich das Amt gehalten gesehen, den Vorgang im ganz allgemeinen Sinne auf seine dienstrechtliche Bedeutung hin zu prüfen. Eine dienstrechtliche Bedeutung - das habe ich eben deutlich gemacht - wurde nicht festgestellt. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Dr. Winfried Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002830, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Eine Zusatzfrage betrifft die Berichterstattung in der überregionalen und städtischen Presse hier in Berlin. Was konkret, glauben Sie, könnte in der Berichterstattung, zum Beispiel in der „Berliner Zeitung“ vom 19. November 1999, über das Theaterstück kritikwürdig sein? Weswegen haben Sie darauf zumindest in Pressekonferenzen kritisch reagiert?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich habe überhaupt nicht kritisch reagiert. Es gibt überhaupt keine Äußerung von mir, die sich in diesem Zusammenhang auch nur kritisch interpretieren ließe, sondern es ist lediglich die Frage gestellt worden, ob - und wenn ja, in welcher Weise - die Bundesregierung darauf reagiert. Die Antwort meiner Kollegin war, dass, sollten dienstrechtliche Belange hier eine Bedeutung haben, allein dies geprüft werde. Das war der Vorgang, nichts sonst. Im Übrigen, denke ich, verstehen Sie so gut wie ich, dass jeder, der sich literarisch betätigt, auch ein Interesse daran hat, dass das Ergebnis seiner literarischen Hervorbringung öffentlich bekannt wird und er auf diese Weise öffentliches Interesse auf seine Arbeit lenken kann. Ich finde das verständlich und habe keinerlei Einwände dagegen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Winfried Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002830, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass derjenige, der diese literarischen Darbringungen, wie Sie zu sagen pflegten, hervorgebracht hat, davon ausgeht, er werde disziplinarisch verfolgt, und dass parallel exakt zu diesen Pressekonferenzen und zu diesen kritischen Äußerungen Ihres Amtes die Versetzung des Beamten gegen seinen Willen von Berlin nach Bonn stattgefunden hat.

Not found (Staatssekretär:in)

Ich hatte Ihnen zu sagen versucht, dass ich mich über dienstrechtliche Belange in diesem Zusammenhang hier nicht äußern darf und kann. Das kann ich nur, wenn der Beamte selbst den Vertrauensschutz aufhebt und darüber eine öffentliche Erörterung erlaubt. Das ist nicht der Fall. Deswegen tut es mir Leid, dass ich zu Details dieser Art keine Antwort geben kann.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen zur Frage 10 des Kollegen Dr. Wolf: Welche Medien oder Medienvertreter wurden zwischen den drei Pressekonferenzen - 19. November bis 8. Dezember 1999 über das Theaterstück oder die Person des Autors von „Glatzer oder der hektische Stillstand“ in Einzelgesprächen informiert?

Not found (Staatssekretär:in)

Seitens des Bundespresseamtes hat es mit Medienvertretern über die bereits erwähnten Antworten auf Fragen in der Bundespressekonferenz hinaus von Amts wegen keine weiteren Informationen gegeben. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, hatte der betroffene Beamte selbst, wie ich schon sagte, Medienkontakte, um Interesse für sein Stück zu wecken.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Dr. Winfried Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002830, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass es dann auch keinerlei Kontakte zwischen Ihnen oder einem Vertreter Ihres Amtes oder der Bundesregierung und der Journalistin der „Süddeutschen Zeitung“ gegeben hat, die dann den Artikel am 3. Dezember 1999 zu dem Thema in der „Süddeutschen Zeitung“ mit direkter und massiver Bezugnahme auf Stellen der Bundesregierung veröffentlicht hat?

Not found (Staatssekretär:in)

Wenn Sie den Artikel richtig gelesen haben, dann werden Sie dem Artikel entnommen haben, dass - vielleicht darf ich Sie daran erinnern - der Gesprächspartner der Journalistin der Autor des hier erwähnten Stückes gewesen ist. Das Bundespresseamt hat keine Begleitung dazu vermittelt oder vermitteln wollen und auch insoweit keinerlei Kontakte in diesem Zusammenhang gehabt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Winfried Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002830, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, Sie beschreiben nicht den objektiven Sachverhalt, weil es in dem Artikel heißt: Wenn man herumhört, warum das Presseamt auf ein paar Zitate aus einem Theaterstück, das keiner kennt und das offenbar niemand ernsthaft inszenieren will, so nervös reagiert, erzählen die einen, der Kanzler lasse sich nun mal nicht so gerne in die Suppe spucken. Das sind Bezüge, die nicht auf Herrn Wallow zurückgehen, sondern auf Leute in der Bundesregierung, und es wurde spekuliert, dass exakt dieses Zitat auf Sie persönlich zurückgeht.

Not found (Staatssekretär:in)

Ich kann das nur noch einmal hervorheben: Ich hatte keinerStaatssekretär Uwe-Karsten Heye lei Kontakte in dieser Frage mit irgendeinem Kollegen oder einer Kollegin des Pressekorps hier in Berlin. Da dieser Hinweis unadressiert ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen, wer da der Stichwortgeber gewesen ist. Ich denke, ich habe das, was zu sagen ist, gesagt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage des Kollegen Uwe Hiksch.

Uwe Hiksch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002677, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich habe eine ganz kurze Zusatzfrage, die eigentlich beantwortet ist; ich möchte es aber explizit wissen. Herr Staatssekretär, Sie haben nicht mit Kollegin Roll gesprochen, bevor der Artikel zu diesem Thema entstanden ist?

Not found (Staatssekretär:in)

So ist es.

Uwe Hiksch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002677, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Danke schön.

Not found (Staatssekretär:in)

Genau das ist das, was ich sagen wollte.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Die Fragen werden durch Herrn Staatsminister Dr. Christoph Zöpel beantwortet. Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Hartmut Koschyk auf: Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen der Europäischen Union zum geplanten Gipfeltreffen zwischen den Präsidenten der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik und der Republik Korea vom 12. bis 14. Juni 2000 und welche offiziellen Stellungnahmen hierzu und Kontakte mit der Republik Korea hat es diesbezüglich bisher gegeben?

Not found (Gast)

Herr Präsident! Herr Kollege Koschyk, beim Staatsbesuch von Präsident Kim Dae-jung im März in Deutschland haben der Herr Bundespräsident und der Herr Bundeskanzler die deutsche Unterstützung für dessen Nordkorea-Politik zum Ausdruck gebracht. Deutschland hat mit seinen Partnern in der Europäischen Union wiederholt an Nordkorea appelliert, auf das Dialogangebot von Präsident Kim Dae-jung einzugehen, das dieser zuletzt anlässlich des Besuchs bei uns im März in seiner „Berliner Erklärung“ erneuert hat. Darin hat er erneut sein Interesse an einem Ausgleich mit Nordkorea bekundet und zu einer Politik der Versöhnung zwischen Nord- und Südkorea aufgerufen. Mein Kollege Dr. Volmer hat in seinem Gespräch mit dem nordkoreanischen Außenminister Paek Nam Sun am 5. April den Norden zum direkten Dialog ohne Vorbedingungen mit dem Süden aufgefordert. Er hat in einer Presseerklärung die Ankündigung des Gipfeltreffens begrüßt und darauf hingewiesen, dass sein erstes süd-/nordkoreanisches Gipfeltreffen die große Chance böte, die Beziehungen zwischen den beiden koreanischen Staaten zu verbessern und damit zu einer Entspannung auf der koreanischen Halbinsel und in der Region zu gelangen. Die Bundesregierung begrüßt die zwischen Nord- und Südkorea am 8. April getroffene Vereinbarung über ein Gipfeltreffen zwischen dem Präsidenten Kim Dae-jung und Kim Jong-il im Juni in Pjöngjang.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung ihre Auffassung auch gegenüber offiziellen Stellen der Republik Korea zum Ausdruck gebracht, weil man nach Korrespondentenberichten in der südkoreanischen Öffentlichkeit seit Bekanntwerden dieses Gipfeltreffens, das für den 12. bis 14. Juni 2000 anberaumt ist, klare begrüßende, unterstützende Worte aus Deutschland in den südkoreanischen Medien vermisst hat?

Not found (Gast)

Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden: die südkoreanischen Medien?

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja. ({0})

Not found (Gast)

Auch keine nordkoreanischen, Herr Kollege. Das, was ich Ihnen vorgetragen habe, muss der südkoreanischen Seite zulänglich sein. Ohne den Text, den Sie hier anführen, zu kennen: Das Ganze ist mir schwer erklärlich, weil es überhaupt keinen Zweifel geben kann. Das ist gegenüber den beiden letzten wichtigen Besuchern in der von mir dargestellten Form deutlich gemacht worden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine zweite Zusatzfrage.

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, wenn sich durch Rückfrage bei unserer Botschaft in der Republik Korea das Bild bestätigen sollte, dass man in der Öffentlichkeit der Republik Korea die Wahrnehmung von positiven Stellungnahmen aus Deutschland zu diesem Gipfeltreffen vermisst, dafür zu sorgen, dass solche Äußerungen auch für die Öffentlichkeit in der Republik Korea erfolgen?

Not found (Gast)

Herr Kollege, ich will Ihre Frage zum Anlass nehmen, dass wir unsere Botschaft in Südkorea darüber informieren und die Frage aufwerfen, ob aus dortiger Sicht eine solche Reaktion, wie Sie sie jetzt anraten, nützlich ist. Ich überlasse es der dortigen Botschaft, das in geeigneter Form zu beurteilen. Herzlichen Dank für die Anregung!

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Heidi Lippmann auf: Hat es in den letzten Jahren Gespräche, Informationshilfen oder irgendeine andere beraterische, finanzielle oder andere Mitwirkung von Beamten und Beauftragten der Bundesregierung oder eines ihrer Ministerien für türkische Behörden bei der Umstellung des Strafvollzugs bei politischen Gefangenen auf Einzelhaft gegeben?

Not found (Gast)

Frau Kollegin Lippmann, die Antwort kann kurz sein. Es hat eine Mitwirkung von Vertretern der Bundesregierung bei der Umstellung des Strafvollzugs in der Türkei nicht gegeben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage.

Heidi Lippmann-Kasten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003173, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Meine Frage bezog sich auf die vergangenen Jahre. Dies bedeutet, dass ein längerer Zeitraum als nur die Zeit nach dem Regierungswechsel 1998 betrachtet wird. Können Sie die Frage auf diesen Zeitraum bezogen beantworten?

Not found (Gast)

Das ist eine jener berühmten Fragen, deren nicht sorgfältige Beantwortung zu Irritationen führen kann. Ich habe den Text Ihrer Frage sorgfältig prüfen lassen und antworte: Es hat eine solche Mitwirkung nicht gegeben. Wenn Sie das auf einen unbegrenzt zurückliegenden Zeitraum beziehen - das ist selbstverständlich Ihr Recht dann möchte ich Sie bitten, die Jahreszahl zu nennen, dann werde ich das entsprechende Amt mit der Prüfung beauftragen, damit das Haus generell und Sie persönlich keine falsche Antwort erhalten. Dass ich jetzt nicht aus dem Stegreif heraus antworte, ist eher verantwortungsvoll als falsch.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Heidi Lippmann-Kasten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003173, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich werde das nachholen und Ihrem Haus eine entsprechende schriftliche Bitte um Prüfung zukommen lassen. Ich möchte eine weitere Frage stellen: Können Sie die vom Generalstaatsanwalt in Erzerum gegenüber mir persönlich gemachte Behauptung bestätigen, dass türkische Politiker und Beamte im Laufe der 90er-Jahre deutsche Gefängnisse besucht haben und dass danach in der Türkei Pläne für den Bau von Isolationshaftzellen analog zu den Bauplänen für den Hochsicherheitstrakt in Stammheim entwickelt worden sind? ({0})

Not found (Gast)

Diese Aussage war mir bis jetzt nicht bekannt. Ich höre sie von Ihnen zum ersten Mal. Ich werde sie prüfen lassen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 13 der Kollegin Lippmann auf: Erwägt die Bundesregierung eigene Schritte oder Schritte gemeinsam mit ihren EU-Partnern, um die geplante Einführung von Einzelhaft für politische Gefangene in der Türkei zu verhindern und stattdessen eine Amnestie für diese Gefangenen zu erreichen?

Not found (Gast)

Frau Kollegin, dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es auf eine umfassende Verbesserung der Situation in türkischen Gefängnissen - bei lückenloser Wahrung der Menschenrechte der Gefangenen - ankommt. Auch im Rahmen der Europäischen Union unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen, insbesondere diejenigen des Europarats, die eine Verbesserung der Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen zum Ziel haben. Der Antifolterausschuss des Europarats hat die Pläne der Türkei, Gefängnisse zu bauen, anlässlich seines Besuchs in der Türkei 1997 zur Kenntnis genommen. Nach Einschätzung des Ausschusses sind die bisher üblichen Großraumzellen aus verschiedenen Gründen keine zufrieden stellende Lösung. Für den Umbau von Gefängnissen hat der Antifolterausschuss eine Reihe von begleitenden Maßnahmen empfohlen. Die Bundesregierung setzt sich generell gemeinsam mit den EU-Partnern für Einzelfälle ein, in denen es notwendig erscheint.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Heidi Lippmann-Kasten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003173, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatsminister, sind der Bundesregierung die vielen aktuellen Protestaktionen und die Hungerstreiks politischer Gefangener in der Türkei gegen die zunehmende Einführung von Isolationszellen für politische Gefangene bekannt? Sind Ihnen insbesondere auch die Vorgänge bekannt, die es im Sommer 1996 gegeben hat und die als so genanntes Todesfasten bezeichnet worden sind, durch das zwölf politische Gefangene zu Tode gekommen sind? Wenn der Bundesregierung diese Vorgänge bekannt sind, dann frage ich: Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorgängen für ihre aktuelle Politik bezüglich der Türkei?

Not found (Gast)

Frau Kollegin, der erste Teil der Zusatzfrage, die Sie gerade gestellt haben, ist inhaltlich deckungsgleich mit der von Ihrem Kollegen Carsten Hübner schriftlich eingereichten Frage 14. Ich möchte deshalb die Frage 14 im Zusammenhang mit Ihrer fast wortgleichen Zusatzfrage beantworten. Sind Sie, Herr Hübner, damit einverstanden? ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich die Frage 14 des Abgeordneten Carsten Hübner auf: Sind der Bundesregierung die vielen Protestaktionen und die Hungerstreiks politischer Gefangener in der Türkei gegen die zunehmende Einführung von Einzelhaftzellen für politische Gefangene bekannt, und welche Folgerungen zieht sie aus diesen Protesten?

Not found (Gast)

Solche Protestaktionen von Gefängnisinsassen in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung setzt sich für eine lückenlose Wahrung der Menschenrechte der Gefangenen in türkischen Gefängnissen ein. Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlung des Antifolterausschusses des Europarats, der die Durchführung von Umbaumaßnahmen in türkischen Gefängnissen weiterhin eng begleitet. Sie haben einen konkreten Einzelfall genannt, den ich gerne überprüfen lassen werde. Lassen Sie mich an dieser Stelle eine generelle Bemerkung machen, die mir wichtig ist. Es kann überhaupt keinen Zweifel geben, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Art und Weise des Strafvollzugs und auch das ihm zugrunde liegende Recht in der Türkei den Konventionen des Europarats entsprechen müssen. Dies wird der türkischen Regierung vom Europarat und von der Europäischen Union immer wieder grundsätzlich mitgeteilt. Einzelfällen geht die Bundesregierung selber nach. Wenn Sie Kenntnis von Einzelfällen haben, in denen gegen Menschenrechte verstoßen worden ist, dann möchte ich Sie bitten, mich über diese Fälle in Kenntnis zu setzen. Ich halte die Unterstellung, die Bundesregierung könne in irgendeiner Weise wünschen, dass die Menschenrechte im türkischen Strafvollzug nicht geachtet werden, für gegenstandslos, weil ich mir überhaupt keinen „normalen“ Menschen vorstellen kann, der sich so etwas wünscht. Der nächste Schritt, der neben den bereits erfolgten, nämlich den Kontrollen des Antifolterausschusses des Europarats, die unterschiedlich erfolgreich waren, jetzt gemacht werden muss, ist, im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Türkei für einen Beitritt zur Europäischen Union auch die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen. Die Bundesregierung geht davon aus - darauf werden wir uns auch in der Debatte aktiv einstellen -, dass nun die Europäische Union, wie es die Türkei selber will, sehr ausführlich dazu Stellung nimmt. Der Prozess, der jetzt eingeleitet wird - er ist von der Türkei und von allen 15 EU-Mitgliedstaaten gewollt -, ist aus meiner Sicht der geeignetste Weg, das, was sich generell und in Einzelfragen bewegt, noch intensiver zu kontrollieren. Ich füge deutlich hinzu: Wenn nicht lückenlos klar ist, dass diese Vorgänge in der Türkei nicht mehr vorkommen, abgesehen von tragischen Ausnahmefällen, die es auch in deutschen oder in französischen Gefängnissen geben kann, dann ist der Türkei der Weg nach Europa in der von ihr gewünschten Weise versperrt. Das ist die politische Antwort, die ich dazu geben möchte. Es kann überhaupt keinen Zweifel geben - ich hoffe, wir sind uns darin einig -, dass die Bundesregierung keinerlei Folter und keinerlei sonstigen Misshandlungen im Strafvollzug in der Türkei akzeptiert. Die Bundesregierung fordert die Türkei auf, sich nach den Normen des Europarats zu richten. Das gilt erst recht, wenn sie in die EU will.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Werden Zusatzfragen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Carsten Hübner auf: Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Inhaftierung von, auf zweifelhafter bzw. auf menschenrechtswidriger Grundlage inhaftierten politischen Gefangenen in Einzelzellen, vor dem Hintergrund der Fälle von Folterung von Oppositionellen und anderen Übergriffen auf Gefangene in der Türkei, für die Chancen des geplanten EU-Beitritts des Landes?

Not found (Gast)

Es gilt dasselbe was ich zu Frage 14 gesagt habe.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Der Kollege Hübner möchte auch zu Frage 15 keine Zusatzfrage stellen. - Herr Kollege Wolf möchte eine Zusatzfrage stellen.

Dr. Winfried Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002830, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Staatssekretär, inwieweit muss Ihre politische Antwort, dass Sie als Vertreter der Bundesregierung selbstverständlich heftige Kritik an der Praxis der türkischen Regierung üben - es geht unter anderem um das Foltern in Gefängnissen -, in einen Zusammenhang mit der Diskussion in der Bundesregierung über die mögliche Lieferung von Leo-2-Panzern an die Türkei gebracht werden? Welche Rolle spielt die von Ihnen geäußerte Position bei der Entscheidung über diese Lieferung?

Not found (Gast)

Herr Kollege, diese Frage ist schon oft beantwortet worden; aber ich will das gerne noch einmal tun. Die Antwort auf die Frage, ob an ein NATO-Mitglied im Rahmen der bestehenden Bestimmungen über Waffenlieferungen zwischen NATO-Mitgliedstaaten Waffen geliefert werden, ergibt sich aus der Mitgliedschaft der Türkei in der NATO von selbst. Die deutschen Richtlinien über den Export von Waffen enthalten darüber hinaus noch die Bestimmung, dass wir auch bei NATO-Staaten prüfen, ob diese Waffen im Inland im Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen eingesetzt werden können. Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass wir die abschließende Entscheidung über die Lieferung dieser Waffen in Übereinstimmung mit der Überprüfung der Fähigkeit der Türkei zum Beitritt in die Europäische Union treffen werden. Dass Waffen sinnvollerweise an NATO-Mitglieder verkauft werden - das ist eine rechtliche Gegebenheit -, ist also vollständig in Übereinstimmung mit unserer Menschenrechtspolitik. Auch sie bewegt sich insbesondere im Rahmen der Konvention des Europarats und einer Strategie der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der EU, die ganz konkret das Ziel hat, solche Konflikte auszuschließen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur Verfügung. Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Sylvia Bonitz auf: Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch hinsichtlich der zurückzuführenden Stasi-Unterlagen aus den USA, „Rosenholz-Unterlagen“, wonach auf der einen Seite der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe vom 8. Mai 2000 berichtet, die CIA habe „die Kartei als ‚secret’ eingestuft und den deutschen Behörden in den Rückgabeverhandlungen das Versprechen abgenommen, sie ebenfalls als Staatsgeheimnis zu behandeln“, während auf der anderen Seite die Bundesregierung auf meine Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 geantwortet hat: „Eine ‚Einschränkung der Verwertungshoheit über die Daten für Deutschland’ ist weder vereinbart noch beabsichtigt“, vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf Frage 21, Plenarprotokoll 14/83, S. 7676A?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Wenn Frau Kollegin Bonitz damit einverstanden ist, dann würde ich gerne beide Fragen zusammen beantworten. ({0}) - So sind wir halt, Herr Kollege Otto.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Dann rufe ich auch die Frage 17 der Abgeordneten Sylvia Bonitz auf: Welche konkreten Schritte ergreift die Bundesregierung unter Berücksichtigung der vom „Spiegel“ aufgezeigten neuen Sachlage, die Stasi-Unterlagen entsprechend dem Stasi-UnterlagenGesetz der Öffentlichkeit weitestgehend zugänglich zu machen, insbesondere für Wissenschaftler zu Forschungszwecken und für Journalisten?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Zwischen dem Bericht im „Spiegel“ vom 8. Mai 2000, den Sie zitieren, und der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sonntag-Wolgast auf Ihre entsprechende Anfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 besteht kein Widerspruch. Die Verwertungshoheit der Bundesregierung ist durch die Einstufung der Unterlagen als geheim durch die amerikanische Regierung nicht berührt. Den öffentlichen Zugang zu den Unterlagen kann die Bundesregierung allerdings, wie von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 ausdrücklich erklärt, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Die Behandlung der von der amerikanischen Regierung als geheim eingestuften Unterlagen richtet sich nach dem deutsch-amerikanischen Geheimschutzabkommen vom 23. Dezember 1960, dem Übereinkommen vom 6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über den Geheimschutz, dem NATO-Dokument C-M ({0}) 15 ({1}) sowie dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 und der Verschlusssachenanweisung vom 29. April 1994. Danach kann eine Offenlegung bzw. Herabstufung amerikanischer Verschlusssachen nur im Einvernehmen mit dem Herausgeberstaat oder durch Anordnung des Herausgeberstaates erfolgen. Nach der unter der Antwort zu Ihrer ersten Frage dargestellten Rechtslage setzt die Offenlegung bzw. Herabstufung von Verschlusssachen das Einverständnis der einstufenden Stelle voraus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht beabsichtigt, die in Ihrer zweiten Frage genannten Schritte vorzunehmen, zumal die Unterlagen, wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, bisher nur zu einem sehr geringen Teil vorliegen und die weitere Zulieferung und Sichtung nicht vor Ende 2001 abgeschlossen sein werden. Das schließt allerdings nicht aus, dass diese Schritte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ergriffen werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Sylvia Bonitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003052, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe nicht nur eine Zusatzfrage, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich in diesem Zusammenhang, dass der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Herr Uhrlau, in einem Interview beim Info-Radio am 29. Oktober 1999 auf die Frage des Reporters „Wie steht es denn mit der wissenschaftlichen Auswertung? Die normalen Stasi-Akten bei der GauckBehörde stehen ja den Wissenschaftlern zur Verfügung. Wird das bei diesen Akten auch so sein?“ folgende Antwort gegeben hat: Ja, also, wir werden diese Unterlagen in gleicher Umfänglichkeit der Gauck-Behörde zur Verfügung stellen und sie laufen nicht unter gesperrten Daten. Unter „gesperrten Daten“ würde ich auch die Einstufung als geheim verstehen.

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Zu dem, was Kollege Uhrlau in dem Interview gesagt hat, müssen Sie ihn im Zweifelsfalle selbst befragen. Ich möchte aber so viel festhalten wenn ich Sie richtig verstanden habe, zitieren Sie eine Interviewpassage aus dem Herbst vergangenen Jahres-: Es gibt im Hinblick auf diese Materialien gewisse Schwierigkeiten, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass sie uns fast überhaupt noch nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil vorliegen. Natürlich kommen wir an dieser Tatsache derzeit nicht vorbei.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Sylvia Bonitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003052, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die Tatsache, dass erst sehr geringe Teile dieser Kartei - soweit ich informiert bin, ist es eine von etwa 1 000 CD-ROMs, die insgesamt erwartet werden - in Deutschland eingetroffen sind, bedeutet ja nicht, dass die Grundsatzfrage nicht beantwortet werden müsste, wie man mit solchen Dokumenten anschließend umgeht. Deswegen interessiert mich schon, ob ich es richtig verstanden habe, dass die Antwort der Staatssekretärin Sonntag-Wolgast zwar besagte, dass es keine Einschränkung der Verwertungshoheiten geben solle - es gab auch bestimmte Aussagen hinsichtlich der Daten von US-amerikanischen Bürgern, die wahrscheinlich gar nicht im Datenrücklauf enthalten wären -, dass aber die zusätzliche Einstufung „geheim“ letztendlich doch Einschränkungen des weiteren Zugangs der Öffentlichkeit bedeutet. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie weit Sie sich inzwischen hinsichtlich des weiteren Verfahrens mit den nach Deutschland zurückkommenden Unterlagen in Form der CD-ROMs zwischen dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Gauck-Behörde geeinigt haben. Es gibt dort Streitigkeiten hinsichtlich der Frage, wer wann die einzelnen CD-ROMs erhält, und darüber, ob sie allesamt - sie werden, wie ich glaube, jeweils in dreifacher Ausfertigung geliefert - bei der Gauck-Behörde verwahrt und auch ausgewertet werden sollen oder ob nicht möglicherweise eine Version beim Verfassungsschutz verbleibt. Wie sieht hier der Verfahrensstand aus und worauf hat man sich bislang verständigt?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Für eine Antwort auf ihre Fragen ist es ganz entscheidend, auf die Materiallage einzugehen. Ihr Hinweis, dass bisher erst eine Zulieferung erfolgt ist, ist richtig. Das hängt damit zusammen, dass die Übertragung der Materialien auf CD-ROMs derzeit noch einer gewissen manuellen Arbeit bedarf, was erhebliche Schwierigkeiten macht. Die zuständigen Bereiche haben unter Federführung des Bundesinnenministeriums eine Arbeitsgruppe gebildet, die insbesondere die Aufgabe hat, das Material zu analysieren und dann zu entscheiden, was damit geschieht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage?

Sylvia Bonitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003052, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

In Ihrer Antwort sind Sie nicht auf den Inhalt meiner Frage eingegangen. Ich wollte nämlich nicht wissen, ob es eine solche Arbeitsgruppe gibt, sondern ob man sich darüber geeinigt hat, wie das weitere Verfahren aussieht. Soweit ich informiert bin, ist momentan noch nicht einmal die Software vorhanden, um diese CD-ROMs überhaupt lesen und auswerten zu können, obwohl seit langer Zeit bekannt ist, dass sich die CDROMs im Rücklauf befinden. Jetzt scheint man erst zu warten, bis die ganze Sammlung von 1 000 CD-ROMs in Deutschland angekommen ist, anstatt jetzt schon das, was an Material kommt, auszuwerten. Ich frage Sie daher noch einmal, wie der konkrete Stand aussieht und worauf Sie sich verständigt haben. Werden alle CD-ROMs, so wie es das Stasi-UnterlagenGesetz vorsieht, als Unterlagen der Gauck-Behörde zugeführt oder werden sie gesplittet aufbewahrt? Weiterhin würde mich interessieren, ob man als Parlamentarier in Zukunft davon ausgehen muss, dass Anfragen an die Bundesregierung zu diesem sehr sensiblen Thema sehr ausweichend und allgemein beantwortet werden, während von der Gauck-Behörde schon einzelne Namen, zum Beispiel auch von prominenten Bundespolitikern, veröffentlicht wurden.

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Ihre Anmerkungen zu den Problemen mit der Software kann ich bestätigen. Das ist aber kein organisatorisches, sondern ein technisches Problem, das gelöst werden muss. Hier befinden wir uns auf einem guten Wege. Dass es einen Streit innerhalb der Bundesregierung über die Aufbewahrung geben soll, kann ich nicht bestätigen, denn in der von mir erwähnten Arbeitsgruppe sind alle Beteiligten vertreten. Ich denke, das ist auch richtig und gut so.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine vierte und letzte Zusatzfrage.

Sylvia Bonitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003052, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das heißt, ich kann davon ausgehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Gauck-Behörde Einvernehmen darüber erzielt haben, dass entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz die Unterlagen insgesamt bei der Gauck-Behörde aufbewahrt werden? Wenn es darüber keinen Streit gibt, wird es ja Einvernehmen geben.

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Diese Schlussfolgerung überlasse ich Ihnen. Sie entspricht nicht unbedingt der meinigen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen zur Frage 18 des Kollegen Klaus Hofbauer: Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Kriminalität an der deutsch-tschechischen Grenze?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Hofbauer, die Entwicklung der allgemeinen Kriminalität sowie insbesondere auch die der unerlaubten Einreisen und der Schleusungskriminalität an der deutsch-tschechischen Grenze zeigt nach unseren und den den Landesinnenministerien von Bayern und Sachsen vorliegenden Informationen für das Jahr 1999, so kann man eindeutig sagen, eine rückläufige Tendenz. Die Zahl der an der deutsch-tschechischen Grenze festgestellten unerlaubten Einreisen stieg von 1995 bis 1998 kontinuierlich an. Ich könnte Ihnen die Zahlen jetzt auflisten, denke aber, dass es besser ist, wenn ich es Ihnen gegebenenfalls schriftlich nachreiche. Trotz eines deutlichen Rückgangs der Feststellungen im Jahr 1999 - sie lagen bei 12 846 - lag der Brennpunkt der unerlaubten Einreisen nach Deutschland wie in den Vorjahren weiterhin an der Grenze zu Tschechien. Im ersten Quartal 2000 rangierte die Zahl der unerlaubten Einreisen an der deutsch-tschechischen Grenze erneut an erster Stelle. Hintergrund der rückläufigen Feststellungen an der deutsch-tschechischen Grenze ist, dass während des Kosovo-Konfliktes die traditionelle Schleusungsroute über Jugoslawien, Ungarn und die Slowakische Republik bzw. die Tschechische Republik nach Bayern und Sachsen vorübergehend brachlag. Die Vertriebenen bevorzugten in diesem Krisenzeitraum die risikoärmere Route ItalienÖsterreich-Deutschland. Darüber hinaus zeigten auch die verstärkten Kontrollen der tschechischen Grenzorgane bei Einreise in die Tschechische Republik aus den MOEStaaten erste Erfolge. Die Zahl der an der deutsch-tschechischen Grenze festgenommenen Schleuser war im Zeitraum von 1995 bis 1998 - vergleichbar der Entwicklung bei den unerlaubten Einreisen - kontinuierlich ansteigend. 1999 verlagerte sich erstmalig der Brennpunkt der Schleuserkriminalität von der deutsch-tschechischen zur deutsch-österreichischen Grenze. Im ersten Quartal 2000 nahmen die Polizeibeamten von Bund und Ländern an der deutsch-tschechischen Grenze 225 Schleuser und im Grenzraum zu Österreich 254 Schleuser fest. Das Sächsische Staatsministerium des Innern registrierte 1999 mit 16 339 Straftaten gegenüber 17 583 Straftaten im Vorjahr einen deutlichen Rückgang, umgerechnet minus 7,1 Prozent, der allgemeinen Kriminalität entlang der tschechischen Grenze in Sachsen. Danach ist die Grenzregion zur Tschechischen Republik mit 4 352 Straftaten pro 100 000 Einwohner im Landesdurchschnitt nicht höher belastet als die übrigen Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern. Das Bayerische Staatsministerium des Innern stellte für 1999 einen Rückgang aller registrierten Straftaten an der Tschechischen Grenze um 17,1 Prozent auf nunmehr 11 335 Delikte fest, der im Wesentlichen auf die Entwicklung im Bereich der unerlaubten Einreise und Schleuserkriminalität zurückgeführt wird. Eine Entwicklung kann man am besten dann beurteilen, wenn entsprechende Zahlen bekannt sind. Deshalb bitte ich, mir meine etwas längere und mit Zahlen gespickte Antwort nachzusehen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Erste Zusatzfrage.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, es ist erfreulich, dass sich die Zahlen positiv entwickeln. Wie kann es aber passieren, dass dieselben Personen innerhalb kürzester Zeit bis zu siebenmal an der Grenze gefasst werden? Dies ist für unsere Beamten - ob von BGS oder Grenzpolizei - auf der einen Seite erfreulich, weil diese Zahl zeigt, wie aktiv sie sind. Auf der anderen Seite ist diese Tatsache aber deprimierend, weil sie feststellen müssen, dass ihre Arbeit nichts bringt. Wie kann hier die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und unserem Nachbarland Tschechien verbessert und ausgebaut werden?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Herr Kollege Hofbauer, dass es diesen von mir immer als Drehtüreffekt bezeichneten Effekt gibt, ist unstrittig. Ich denke, dass wir dieses Problem nur gemeinsam mit der tschechischen Seite lösen können. Wir hatten schon einmal die Gelegenheit, ein bisschen detaillierter über die Probleme eines deutsch-tschechischen Polizeiabkommens zu reden. Wir hoffen, dass wir in Bälde ein entsprechendes Abkommen unter Dach und Fach bringen und dass es uns gelingt, im gemeinsamen Dialog Entscheidungen mit der tschechischen Seite zu treffen, damit dieser Drehtüreffekt reduziert wird.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zweite Zusatzfrage.

Klaus Hofbauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich darüber enttäuscht bin, dass der von Ihnen angesprochene Vertrag noch nicht geschlossen ist. Ich möchte herzlich darum bitten, dass diese Verträge zwischen Deutschland und Tschechien so schnell wie möglich zum Abschluss kommen. Mich interessiert ganz konkret: Welche Rolle spielt die Kriminalität bei den Verhandlungen zur Osterweiterung?

Fritz Rudolf Körper (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001162

Hinsichtlich des deutsch-tschechischen Polizeiabkommens muss man der Fairness halber zugeben, dass eine gewisse Verzögerung - ich nenne in diesem Zusammenhang das Stichwort Datenschutzklausel - noch zur Zeit der alten Bundesregierung, von unserer Seite verursacht wurde. Herr Kollege Hofbauer, wir haben schon einmal darüber geredet, dass entsprechende Polizeiabkommen zumeist wegen dieser Frage unserseits gescheitert sind. Wir haben in letzter Zeit ein sehr beachtenswertes Polizeiabkommen geschlossen, das beispielsweise eine so schwierige Frage wie die Nacheile regelt; das ist das deutschschweizerische Polizeiabkommen. Wenn es Sie interessiert, gebe ich Ihnen das gern einmal, weil es ein paar beachtliche Inhalte hat. Was die Frage der EU-Erweiterung anbelangt: Sie kennen die Diskussionen um die Schengen-Standards. Die Frage der Kriminalität ist natürlich eine ganz entscheidende Frage und spielt dort eine gewichtige Rolle. Wir werden gemeinsam versuchen, dieses Phänomen zu bekämpfen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden die Fragen 19 und 20 des Kollegen Dr. Ilja Seifert aufgrund Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien schriftlich beantwortet, weil sie einen Tagesordnungspunkt dieser Woche betreffen. Der Kollege Ernst Hinsken hat gebeten, seine Fragen 21 und 22 ebenfalls schriftlich zu beantworten. Ich möchte von daher Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Pick besonders danken, dass er, obwohl er nicht zum Einsatz kommt, dennoch hier ausgeharrt hat. Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen werden die Fragen 23 und 24 des Kollegen Bernd Neumann und die Fragen 25 und 26 des Kollegen Dietrich Austermann schriftlich beantwortet. Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie werden die Fragen 27 und 28 der Kollegin Gudrun Kopp schriftlich beantwortet. Die Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Rainer Brinkmann ({0}) sind zurückgezogen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung steht zur Verfügung die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Mascher. Der Kollege Dr. Heinrich Leonhard Kolb bittet um schriftliche Beantwortung seiner Fragen 31 und 32. Die beiden nächsten Fragesteller, der Kollege Niebel sowie die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sind im Augenblick nicht anwesend. ({1}) - Ich muss aber feststellen, dass im Augenblick Dirk Niebel und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht anwesend sind. Wenn die Frau Staatssekretärin einverstanden ist, ziehen wir die anderen Fragen vor und kommen auf diese Fragen zurück. Es ist gut, dass der Kollege Hans-Joachim Otto nicht gerade den Saal verlassen hat, um seine Kollegen zu holen. Dann müssten wir seine Frage auch noch zurückstellen. Er ist aber anwesend. Also rufe ich die Frage 37 auf: Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Ersetzung der Einzelaufzählung bei den Beteiligungstatbeständen des Betriebsrates durch eine Generalklausel für eine Mitbestimmung des Betriebsrates in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Kollege Otto, gestatten Sie mir eine Anmerkung zu dem ganzen Bündel von Fragen, die von Ihnen und anderen Kollegen und Kolleginnen aus der F.D.P.-Fraktion zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes gestellt worden sind. Zunächst freue ich mich über Ihr Interesse an diesem wichtigen Reformvorhaben der Bundesregierung. Vielleicht wäre es aber noch zielführender, den Referentenentwurf, der im Herbst dieses Jahres vorgelegt wird, abzuwarten, anstatt schon jetzt scheibchenweise in Frageform die Novellierungsvorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu zitieren. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung die zahlreichen Vorschläge für die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sorgfältig prüfen wird, aber durchaus auch eigene Vorstellungen hat, über die zu diskutieren sich vielleicht lohnen würde. Ich komme jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage: Sie haben gefragt, ob die Bundesregierung plant, innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Ersetzung der Einzelaufzählung bei den Beteiligungstatbeständen des Betriebsrates durch eine Generalklausel für eine Mitbestimmung des Betriebsrates in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu regeln. Die Antwort des Arbeitsministeriums ist: nein. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 38 auf: Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Herabsetzung des Schwellenwertes von fünf auf drei Beschäftigte für die Bildung von Betriebsräten in Kleinunternehmen und Handwerksbetrieben?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Zu Ihrer Befürchtung, den Schwellenwert herabzusetzen, kann ich Ihnen nur ganz schlicht sagen: Nein, wir planen das nicht.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Hans Joachim Otto (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001666, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, haben Sie eine Erklärung dafür, dass in gemeinhin gut informierten Kreisen diese Informationen, die meinen Fragen zugrunde liegen, gehandelt werden? Ich will meine Frage präzisieren. Sie sagen, es gebe diese Überlegungen nicht. Dann frage ich Sie: Gab es diese Überlegungen bis vor kurzem?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Wir arbeiten im Moment am Referentenentwurf für das Betriebsverfassungsgesetz. Ich weiß nicht, auf welche Quellen Sie Ihre Informationen stützen. Ich bin bei der Analyse Ihrer Fragen zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie sich wohl weitgehend auf die Vorschläge des DGB stützen. Im Arbeitsministerium überlegen wir zwar, wie wir die Bildung von Betriebsräten etwas entbürokratisieren können - darauf ja zielt eine Frage Ihrer Kollegin hin -, aber wir haben nicht die Absicht, den Schwellenwert herabzusetzen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen zurück zu der Frage 33 des Kollegen Dirk Niebel: Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die Erfassung von Betrieben ohne Betriebsräte in einem Verzeichnis und wo könnte dieses geführt werden?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Niebel, wir planen nicht, ein Verzeichnis aufzulegen, wie Sie es Vizepräsident Rudolf Seiters befürchten, in dem nachgelesen werden kann, wo Betriebe ohne Betriebsräte existieren. Klare Antwort: nein.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage?

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Planen Sie denn, Frau Staatssekretärin, vielleicht, ein Verzeichnis der Betriebe zu erstellen, die einen Betriebsrat haben?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Nein.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen zur Frage 34 des Kollegen Dirk Niebel: Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes die generelle Änderung zugunsten einer gemeinsamen Wahl der Betriebsräte duch Arbeiter und Angestellte und welche Planungen verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Ziel der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, wie wir das in der Koalitionsvereinbarung beschlossen haben, ist die Erleichterung der Bildung von Betriebsräten. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben sind Betriebsräte noch die Ausnahme. Wir wollen zur Erleichterung des Wahlverfahrens eine gemeinsame Wahl des Betriebsrates durch Arbeiter und Angestellte erreichen, weil wir glauben, dass das zu einer erheblichen Entbürokratisierung führen könnte und Erschwernisse des Wahlverfahrens beseitigt würden. Aber eine endgültige Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen worden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage?

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, Sie haben den Bestandteil der Frage, der sich mit der Zukunft der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten befasst, nicht beantwortet. Plant die Bundesregierung hierzu etwas?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht, nein.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zweite Zusatzfrage.

Dr. h. c. Dirk Niebel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003198, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Aus Ihrer Antwort schließe ich, dass Sie das in einem anderen Rahmen planen. In welchem Rahmen plant die Bundesregierung eine Veränderung der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Nein. Bezüglich der Sprecherausschüsse planen wir derzeit nichts, jedenfalls nach meiner Information. ({0}) - Nein, das ist nicht wahr.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 35 der Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf: Plant die Bundesregierung, innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes vereinfachte Wahlverfahren für Betriebe mit bis zu 100 Arbeitnehmern einzuführen?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Frau LeutheusserSchnarrenberger, wir wollen - das habe ich vorhin schon gesagt - die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Dazu ist ein vereinfachtes Wahlverfahren in kleineren Betrieben vorgesehen. Ein vereinfachtes Wahlverfahren soll die Hürde sehr komplizierter Wahlvorschriften für die Arbeitnehmer abbauen. Das bietet sich überall dort an, wo die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer überschaubar ist. Ob der in Ihrer Frage genannte Grenzwert von 100 Arbeitnehmern herangezogen werden soll, steht noch nicht endgültig fest.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Gibt es bei der Bundesregierung schon Überlegungen, welcher Grenzwert hier in Betracht gezogen werden könnte? Denkt die Bundesregierung in Größenordnungen von 20 bis 30 Arbeitnehmern oder eher in den Größenordnungen, wie sie hier angesprochen worden sind? Ich frage dies, um beurteilen zu können, wie viele Betriebe von diesen Vereinfachungen profitieren würden.

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Wir sind da im Moment noch in einer intensiven Diskussion und werden die Festlegung des Grenzwertes erst nach Abschluss dieser Beratungen vornehmen. Das ist eine schwierige Abwägung. Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass wir Anstrengungen unternehmen müssen, Betriebsräte auch in den Betrieben zu ermöglichen, in denen es sie heute, häufig auch aus Scheu vor den bürokratischen Verfahren, nicht gibt.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Welches ist denn das entscheidende Kriterium der Bundesregierung für die Beantwortung der Frage, bis zu welcher Größenordnung von Betrieben ein solches vereinfachtes Verfahren zur Anwendung gebracht werden könnte?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Ein Kriterium habe ich Ihnen schon genannt, nämlich eine überschaubare Größe der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer. In den momentanen Gesprächen gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, was eine überschaubare Größe ist. Ich glaube, wir werden uns auf einen Wert hinbewegen, der dann auch praktikabel ist.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir kommen damit zur Frage 36 der Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger: Wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Kommission mit der Erarbeitung einer Gesetzesnovelle zum Betriebsverfassungsgesetz beauftragen, in welcher nicht nur Vertreter des DGB, sondern auch Vertreter unabhängiger Arbeitnehmerorganisationen zusammen mit Arbeitgebern und Vertretern des Mittelstandes über das Betriebsverfassungsgesetz konsensorientiert diskutieren, oder ist geplant, dieses Thema in das Bündnis für Arbeit einzubringen?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Bei den Vorbereitungen zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sind bereits zahlreiche Fachgespräche mit verschiedenen Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie mit Experten aus den Bereichen der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung geführt worden. Wir werden diese Gespräche fortsetzen. Die Einsetzung einer Kommission im eigentlichen Sinne zur Erarbeitung dieses Gesetzesvorhabens ist nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung wird Vorschläge machen, die Arbeitgebern und Gewerkschaften viele Gemeinsamkeiten bieten und die alle diejenigen mittragen können, die die Praxis der betrieblichen Mitbestimmung kennen und guten Willens sind, den Arbeitgebern und Betriebsräten eine moderne und zukunftsfähige Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre zu geben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage? - Bitte.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ihre Antwort hat mich jetzt richtig erschlagen. Deshalb frage ich Sie ganz konkret, Frau Staatssekretärin: Wird dieses Thema angesichts dessen, dass mit allen Beteiligten ein Konsens erzielt werden soll, im Bündnis für Arbeit behandelt werden?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Dieses Thema wird sicher im Bündnis für Arbeit angesprochen werden. Aber das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird selbstverständlich im Arbeitsministerium vorbereitet.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Hat die Bundesregierung diesbezüglich schon Zeitvorstellungen und was sagt die Bundesregierung zu den Ankündigungen von Vertretern der SPD-Fraktion, dass dieses Gesetz Mitte kommenden Jahres stehen solle, wie wörtlich formuliert worden ist? Ich kenne den Gesetzgebungsablauf. Das ist nach meiner Meinung der Zeitpunkt, zu dem dieses Gesetz verabschiedet werden wird. Trifft das so zu?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Wir wollen den Referentenentwurf im Herbst dieses Jahres vorlegen. Da die nächsten Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002 stattfinden, möchten wir die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes so rechtzeitig abschließen, dass die nächsten Betriebsratswahlen dann auf der Grundlage dieser Novellierung erfolgen können.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 39 des Kollegen Hartmut Koschyk auf: Inwieweit wird die Bundesregierung dem Beschluss der Innenministerkonferenz in Düsseldorf nachkommen, sich für eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, durch die ehrenamtlich Tätige, insbesondere Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung freigestellt werden?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Koschyk, Sie fragen nach Regelungen für ehrenamtlich Tätige. Die Bundesregierung prüft anlässlich der aktuellen Diskussion über die Möglichkeiten zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit sehr eingehend, ob und wie eine allen Seiten gerecht werdende Lösung erreicht werden kann, die das ehrenamtliche Engagement stärkt. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zusatzfrage? - Bitte.

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, es hat ja diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder mit der Bitte vor allem an den Bundesminister des Innern gegeben, hier tätig zu werden. Kann ich davon ausgehen, dass die Prüfung, von der Sie gesprochen haben, möglicherweise in der Konsequenz dazu führt, eine entsprechende Klarstellung dahin gehend zu erreichen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Lande kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist, das dementsprechend sozialversicherungspflichtig ist?

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Koschyk, es gibt die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land, dass auch dann noch von einer ehrenamtlichen Tätigkeit gesprochen wird, wenn dafür ein ganz beachtlicher Betrag gezahlt wird, der über die materielle Aufwandsentschädigung für Fahrt-, Essens-, Telefonkosten und Ähnliches hinausgeht. Diese neue Entwicklung, dass es fast zu einem entgeltlichen Ehrenamt kommt, müssen wir, glaube ich, berücksichtigen. Inzwischen werden Entschädigungen bzw. Beträge von bis zu 1 900 DM gezahlt - Sie kennen die Diskussion über die Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren -, sodass wir sehr sorgfältig prüfen müssen, wie wir damit umgehen. Bisher wurde dies so geregelt, dass die sozialversicherungsrechtliche Regelung der steuerlichen Behandlung folgte. Wir kennen bisher nur selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten - und daneben das Ehrenamt, wofür aber keine nennenswerten Aufwandsentschädigungen gezahlt wurden. Von daher ist es nicht einfach, hier Regelungen zu treffen. Denn es geht hier nicht nur um die Gruppe der freiwilligen Feuerwehren; so notwendig und anerkennenswert diese Arbeit auch ist.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Hartmut Koschyk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001186, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, kann ich Ihrer Antwort, dass die Bundesregierung prüft, ob hier Handlungsbedarf besteht und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Abhilfe im Hinblick auf die gegenwärtige Situation, also der Sozialversicherungspflicht von ehrenamtlicher Tätigkeit, durch die Bundesregierung ergriffen werden, entnehmen, dass Ihr Haus, das zum Beispiel im Schriftwechsel mit dem bayerischen Innenminister auf Landeskompetenzen verwiesen und die Auffassung vertreten hat, durch eine entsprechende Änderung von Landesbestimmungen ließe sich dieses Problem lösen, nunmehr seine Auffassung geändert hat? Sie haben ja jetzt, vielleicht auch aufgrund des einstimmigen Beschlusses der Innenministerkonferenz der Länder, eine Prüfung dieses Sachverhaltes in Aussicht gestellt.

Ulrike Mascher (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001432

Herr Koschyk, Sie wissen, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission zur Förderung des Ehrenamtes eingesetzt hat. Sie wissen auch, dass wir im letzten Jahr die so genannte Übungsleiterpauschale von 200 DM auf 300 DM erhöht haben. Wir bemühen uns, das Ehrenamt zu fördern, weil wir es für unsere Gesellschaft für ganz unverzichtbar halten. Ich gebe aber zu: Aufgrund der Entwicklung, die ich vorhin beschrieben habe, ist es schwierig, hier eine sachgerechte Lösung zu finden. Ich denke, dass wir auch in Kooperation mit den Ländern zu positiven Ergebnissen kommen werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Die Fragen 40 und 41 des Kollegen Karl-Josef Laumann werden, da sie einen Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzungswoche betreffen, schriftlich beantwortet. - Ich danke Ihnen, Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Was die Frage 44 anbetrifft, so hat die Kollegin Christine Ostrowski um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Frage 45 wird ebenfalls wegen Überschneidung mit einem Tagesordnungspunkt in dieser Woche schriftlich beantwortet. Wir kommen dann zu den beiden letzten Fragen in dieser Fragestunde, zu den Fragen der Kollegin Renate Blank, und nähern uns den sommerlichen Temperaturen und den Segelbooten auf den Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. ({0}) Wir kommen zunächst zur Frage 42: Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Einführung eines Pflichtführerscheins für Segelboote für Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ein und wie steht die Bundesregierung zur Abschaffung des in Berlin noch erforderlichen Führerscheins für Segelboote? Dazu nimmt der Parlamentarische Staatssekretär Kurt Bodewig Stellung.

Kurt Bodewig (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003051

Werte Kollegin Blank, ich beantworte Ihre Frage 42 wie folgt: Zunächst zum ersten Teil Ihrer Frage. Überlegungen, eine Fahrerlaubnispflicht auf bestimmten Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg einzuführen, werden derzeit nicht konkret weiterverfolgt. Erörterungen mit den betroffenen Ländern und Wassersportverbänden haben angesichts der insgesamt verhältnismäßig niedrigen Zahl der Unfälle in der Binnenschifffahrt unterschiedliche Bewertungen des Unfallgeschehens ergeben. Es wurde vereinbart, gemeinsam einheitliche Kriterien für die Bewertung des Verkehrsgeschehens zu entwickeln. Damit soll eine Grundlage für gegebenenfalls erforderliche weitere Entscheidungen in dieser Frage geschaffen werden. Jetzt zum zweiten Teil: Die Wasserschutzpolizei Berlin hat überzeugend dargelegt, dass nach ihrer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung auf den Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und in den unmittelbar angrenzenden Gewässern eine besonders starke Massierung des Sportbootverkehrs mit einem Nebeneinander von Berufs- und Freizeitschifffahrt stattfindet, der Verkehr ständig zugenommen hat, gleichwohl eine niedrigere Zahl von Unfällen zu verzeichnen ist und dies auf die mit dem Sportbootführerschein nachgewiesene Befähigung zurückzuführen ist. Die Aufhebung der Fahrerlaubnispflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Es wäre nicht vertretbar, diesen hohen Sicherheitsstandard aufzugeben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, dass es auch in Ihrem Hause unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, vor allen Dingen nachdem in diesem Bereich der Pflichtführerschein für Motorboote abgeschafft wurde? Geben Sie mir Recht, dass es sich hier um eine unnötige Bürokratie handelt, die ja nur ein Berliner Symptom ist?

Kurt Bodewig (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003051

Frau Kollegin Blank, es geht nicht um ein Berliner Symptom, sondern um bestimmte Berliner Belastungen. Lassen Sie mich zur Begründung nur sagen, dass hier eine besondere Massierung von Sportbooten vorhanden ist: Allein in Berlin gibt es etwa 36 000 Sportboote. Es gibt hier eine umfangreiche Fahrgastschifffahrt und Güterschifffahrt. Die Wasserschutzpolizei Berlin hat in einer Besprechung, auf die ich eben hingewiesen habe, dargelegt, dass das Problem vor allem das Ausweichverhalten war und dass sich deswegen diese Zahl von Unfällen ergab. Der Führerschein für Segelboote stellt sicher, dass den entsprechenden Anforderungen vonseiten der Fahrzeugführer auch entsprochen wird. Jetzt zu der Frage, ob es dazu unterschiedliche Positionen gibt. Die Position, die ich hier heute beschreibe, ist die Position unseres Hauses.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine weitere Zusatzfrage.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, die Verbände haben ja eine etwas andere Meinung. Die geringen Unfallzahlen könnten eine Abschaffung des jetzt noch erforderlichen Führerscheins rechtfertigen. Ist die Bundesregierung bereit, darüber noch einmal nachzudenken, um diese Abschaffung zu ermöglichen, sodass man dem beliebten Wassersport noch mehr Chancen geben könnte?

Kurt Bodewig (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003051

Als Besitzer eines Segelscheins A kann ich sagen: Die Kenntnisse, die man zur Erlangung des Führerscheins erwirbt, sind notwendig. Das ist eine persönliche Bemerkung. Zurück zu Ihrer Frage. Die Äußerungen der Wasserschutzpolizei in der Besprechung am 3. Februar waren eindeutig. Man sagte: Das ist eine notwendige Präventionsmaßnahme, die verhindert, dass die Zahl der Unfälle zunimmt. Insofern gibt es keine Veränderung der Position. Dass die Verbände in der einen oder anderen Frage vielleicht eine andere Haltung einnehmen, ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Bei meiner Antwort auf die zweite Frage, die Sie gestellt haben, wird sehr deutlich, dass sich die niedrigen Unfallzahlen aus diesen Präventionsmaßnahmen ergeben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich rufe die Frage 43 der Kollegin Renate Blank auf: Sind der Bundesregierung Unglücksfälle und Zahlen mit Segelbooten auf den Bundeswasserstraßen in Berlin, MecklenburgVorpommern und Brandenburg bekannt?

Kurt Bodewig (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003051

Eine umfassende statistische Erhebung liegt nicht vor. Folgende konkrete Aussagen sind möglich: In Berlin hat es im Jahr 1998 58 Unfälle mit Kleinfahrzeugen gegeben, davon elf mit Segelbooten. Für das Jahr 1999 war eine geringfügige Erhöhung, nämlich auf 70 Unfälle mit Kleinfahrzeugen es ist bei elf Unfällen mit Segelbooten geblieben -, zu verzeichnen. In Mecklenburg-Vorpommern hat es im Jahr 1998 37 und im Jahr 1999 40 Unfälle mit Kleinfahrzeugen gegeben. In wie vielen Fällen Segelboote beteiligt waren, ist nicht bekannt. Aus Brandenburg liegen Zahlen aus den Jahren 1996 und 1999 vor. So haben 1996 72 Unfälle und 1999 135 Unfälle mit Kleinfahrzeugen stattgefunden, davon mit Segelbooten 1996 13 und 1999 schon 44. Das ist eine andere Größenordnung als bei den Zahlen für Gesamtberlin.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Eine Zusatzfrage.

Renate Blank (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000194, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, sind Ihnen Zahlen bekannt, aus denen hervorgeht, in wie vielen Fällen es sich um Sachschaden und in wie vielen es sich um Personenschaden handelte?

Kurt Bodewig (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003051

Diese Zahlen liegen mir jetzt nicht vor. Wir können versuchen, sie zu ermitteln. Wenn sie vorliegen, erhalten Sie sie in schriftlicher Form.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Wir sind damit am Ende der Fragestunde und damit auch am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen allen, auch unseren Gästen auf den Tribünen, noch einen schönen, sonnigen Tag. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 18. Mai 2000, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.