Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde
- Drucksache 13/1265 Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Uns steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Kolb zur Verfügung.
Ich rufe die Fragen 1 und 2 auf. - Die Fragestellerin Frau Eid ist nicht im Saal. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Herr Staatssekretär, wir danken Ihnen.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Verfügung steht der Staatssekretär Dr. Feiter.
Ich rufe die Fragen 3 und 4 auf. - Die Kollegin Wright ist ebenfalls nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Herr Staatssekretär, wir danken auch Ihnen.
Als nächstes kommt der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Frage 5 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Hirche zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 8 auf. - Die Fragestellerin Frau Dr. Schwall-Düren ist nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Herr Staatssekretär, wir danken auch Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Laufs zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler auf:
Treffen Presseberichte zu, wonach die Kommission der Europäischen Union gegen die Bundesregierung gerichtlich vorzugehen beabsichtigt, weil die Dienstrichtlinien hinsichtlich des Sprachtelefondienstes sowie der geschlossenen Benutzergruppen, die eigene Netze betreiben dürfen, nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei?
Herr Kollege Pohler, die Bundesrepublik Deutschland hat nach Auffassung der Europäischen Kommission einen Artikel der Diensterichtlinie unzureichend in deutsches Recht umgesetzt. Sie hat dies der Bundesregierung am 30. März 1995 in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme mitgeteilt. Nach dieser Stellungnahme hat die Bundesregierung ihre Verpflichtungen insofern nicht erfüllt, als sie die Vermittlung von Sprache über Mietleitungen nicht umfassend liberalisiert und den Begriff der „geschlossenen Benutzergruppe" zu eng definiert hat.
Die Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen binnen zwei Monaten zu treffen, um der mit Gründen versehenen Stellungnahme nachzukommen. Die Voraussetzungen für ein gerichtliches Vorgehen der Kommission gegen die Bundesregierung sind bei diesem Stand des Verfahrens noch nicht gegeben. Die Kommission kann den Europäischen Gerichtshof aber dann anrufen, wenn die Bundesrepublik der begründeten Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt.
Die Bundesregierung hält die Stellungnahme der Kommission für begründet; sie wird der Stellungnahme Rechnung tragen. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird hierzu vorerst sowohl für die Vermittlung von Sprache in Mietleitungsnetzen als auch für „geschlossene Benutzergruppen" ein Genehmigungskonzept ausarbeiten und mit Beteiligung des Regulierungsrates eine Rechtsverordnung erlassen. Die endgültige Umsetzung wird mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erfolgen.
Herr Kollege Pohler, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in welchem Zeitrahmen wird die erforderliche Präzisierung der Rechtsgrundlage vorgenommen, und läßt sich abschätzen, welche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Telekom AG zu erwarten sind?
Herr Kollege Pohler, die Sprachvermittlung für „geschlossene Benutzergruppen" wird in der Telekommunikations-Verleihungsverordnung geregelt, deren Entwurf heute im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation veröffentlicht wurde. Diese Verordnung soll Ende Juni 1995 im Regulierungsrat verabschiedet werden und im Juli 1995 in Kraft treten.
Die Vermittlung von Sprache in Mietleitungsnetzen wird durch eine Änderung der Telekommunikations-Verleihungsverordnung voraussichtlich im Herbst 1995 geregelt werden.
Ich komme zum zweiten Teil Ihrer Frage. Die Deutsche Telekom AG wird in den betroffenen Geschäftsfeldern Einbußen an Marktanteilen hinnehmen müssen. Die Belebung des Wettbewerbs führt in der Regel aber zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit insgesamt, woran auch die Deutsche Telekom AG teilhat. Die Auswirkungen lassen sich vorab nicht im einzelnen quantifizieren. Die bisherigen Erfahrungen mit der Öffnung des Marktsegments Corporate Networks zeigen aber, daß diese Auswirkungen, bezogen auf den Gesamtumsatz der Telekom, bis heute eher marginal sind.
Herr Kollege, Sie haben eine zweite Zusatzfrage. - Sie verzichten.
Die Fragen 12 und 13 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bergmann-Pohl zur Verfügung.
Ich rufe Frage 15 des Kollegen Hans Büttner ({0}) auf:
Nach welchem System oder welchen Prinzipien gedenkt die Bundesregierung eine am Bedarf ausgerichtete Sozialhilfeleistung zur Sicherung des Existenzminimums festzusetzen, nachdem sie in ihren Antworten zu meinen schriftlichen Fragen 16 und 17 in Drucksache 13/1232 ausdrücklich festgestellt hat, daß sie nicht daran denke, durch gesetzliche Maßnahmen Löhne und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die das Existenzminimum des einzelnen sichern?
Herr Kollege Büttner, die Sozialhilfeleistung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch in der Zukunft bedarfsdeckend ausgestaltet. Löhne und Gehälter, die unter dem Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen, werden durch die Sozialhilfe bis zum Existenzminimum aufgestockt, wenn die Voraussetzungen
für einen Leistungsbezug nach dem BSHG vorliegen.
Herr Kollege, Sie haben eine Zusatzfrage.
Ich unterstelle, daß Sie die Aussage, die in den schriftlichen Antworten auf meine Fragen 16 und 17 in der Drucksache 13/1232 niedergelegt worden ist, aufrechterhalten, daß das Lohnabstandsgebot eine Rolle spiele. Jetzt sagen Sie, es könne auch Löhne geben, die unter dem Bedarfssatz liegen. Nach welchen Prinzipien wird der Bedarfssatz denn nun festgelegt, und inwieweit kann ein Lohnabstandsgebot dabei eine Rolle spielen?
Zunächst muß ich Sie darauf hinweisen, Herr Büttner, daß die Fragen 16 und 17 in der Drucksache 13/1232 nicht von mir, sondern vom Parlamentarischen Staatssekretär Günther aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beantwortet worden sind, weil diese Fragen in dessen Bereich gehörten.
Die Regelsätze werden an Hand der Bedürfnisse des täglichen Lebens, der Ausgaben für Ernährung und des hauswirtschaftlichen Bedarfs festgelegt. Dies teilt sich wie folgt auf: 35 % persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, 50 % Ernährung und 15 % hauswirtschaftlicher Bedarf. Die Entwicklung dieses Regelbedarfs wird von 1996 bis 1999 an die Nettolohnentwicklung angepaßt.
Zweite Zusatzfrage.
Ich habe eine zweite Zusatzfrage, weil Sie meine erste Zusatzfrage meines Erachtens wieder nicht ausführlich genug beantwortet haben. Welche Rolle kann das Gebot eines Abstands zwischen Sozialhilfe und Tariflöhnen spielen, wenn der Mindestbedarf nach den von Ihnen geschilderten Erfordernissen festgelegt wird und Sie sagen, daß die Sätze in ihrer Höhe der Lohnsteigerung angepaßt werden? Dies steht im Widerspruch zu Ihrer ersten Aussage, weil durchaus Situationen eintreten könnten, in denen das Existenzminimum durch die Sozialhilfe nicht mehr gesichert werden kann,
Herr Kollege Büttner, es ist für mich etwas schwierig, auf Ihre Frage zu antworten.
Die Löhne werden durch die Tarifparteien festgelegt; das ist uns beiden sehr wohl bekannt. Der Regelsatz der Sozialhilfe beispielsweise für eine fünfköpfige Familie wird festgelegt, indem die Ausgaben, einer ebenfalls fünfköpfigen Familie eines Hilfsarbeiters zugrunde gelegt werden. Dementsprechend wird das Lohnabstandsgebot berechnet.
Falls Sie das wünschen, können wir Ihnen unsere Eckwerte für die Sozialhilfereform gerne zur Verfügung stellen. Daraus wird dies vielleicht etwas besser ersichtlich. - Ab 1999 wird es ein anderes Modell der Berechnung geben.
Eine Zusatzfrage des Kollegen Dreßen, bitte.
Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, ob der Warenkorb, der früher bei der Berechnung der Sozialhilfe eine wichtige Rolle gespielt hat, überhaupt nicht mehr existiert, so daß der einzelne nicht mehr nachrechnen kann, was ihm zusteht?
Herr Kollege, der Warenkorb ist im Gesetz von der Einkommens-und Verbrauchsstatistik abgelöst worden, die jetzt zugrunde gelegt wird. Dieses Modell hat den Nachteil, daß die Einkommens- und Verbrauchsstatistik nur alle fünf Jahre ermittelt wird. Deshalb möchten wir ab 1999 eine neue Berechnungsgrundlage festlegen, die es ermöglicht, eine bessere jährliche Anpassung vorzunehmen.
Ich sehe keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich Frage 16 des Abgeordneten Dreßen auf:
Wie beurteilt der Bundesminister für Gesundheit unter dem Gesichtspunkt der Beitragssatzstabilität ein Verzeichnis nach § 40 SGB XI, das Produkte, die sowohl in der Pflege als Pflegehilfsmittel als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung als Hilfsmittel zum Einsatz kommen können, nicht mit auflistet und damit diese Sowohl-als-auch-Produkte im alleinigen Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung beläßt?
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Herr Kollege Dreßen, die Tatsache, daß Hilfsmittel, die von Versicherten der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung oder im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt werden können, sagt über die Gefährdung der Beitragssatzstabilität in der GKV zunächst nichts aus. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Beitragssatzstabilität in der GKV ist ausschließlich die korrekte Anwendung der Sozialgesetze mit ihren unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen für Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V und § 40 SGB XI. Zu Lasten der GKV findet eine Versorgung mit Hilfsmitteln nur statt, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.
Durch die von Ihnen angesprochene Thematik erwartet die Bundesregierung keine Gefährdung der Beitragssatzstabilität in der GKV.
Herr Dreßen, Ihre erste Zusatzfrage, bitte.
Sie wissen, daß der Bundesarbeitsminister noch nicht seiner Verpflichtung in bezug auf das Hilfsmittelverzeichnis für die Pflegeversicherung nachgekommen ist. Ich frage mich auch, ob das nicht eine konzertierte Aktion werden könnte; denn natürlich geht es dabei auch um die Festsetzung der Preise für die einzelnen Hilfsmittel.
Der eigentliche Hintergedanke meiner Frage war: Warum kann das die eine Versicherung nicht von der anderen übernehmen? Ich frage mich, warum der eine vom anderen nichts wissen will, obwohl im Prinzip ein Rollstuhl ein Rollstuhl ist und bei jedem das gleiche kosten müßte.
Herr Kollege Dreßen, wir müssen sicherstellen, daß keine Verschiebung der Kosten von der einen Versicherung in die andere stattfindet. Aus diesem Grund sind § 33 SGB V und § 40 SGB XI in ihrem Leistungsumfang unterschiedlich definiert.
Ich darf vielleicht darauf hinweisen, daß das Pflegehilfsmittelverzeichnis, das übrigens erst Ende Mai von den Kassen verabschiedet wird, nur zwei Positionen aufführt, die nach § 33 SGB V in Frage kommen und zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Das wären Pflegebetten und Lagerungskeile. Auch dies gilt jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Ihre zweite Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretärin, ich bin trotzdem der Meinung, daß man den Bereich eigentlich sehr breit fassen sollte. Bei den Spitzenverbänden gibt es einen Streitpunkt: Die einen wollen wenig, die anderen wollen viel darin enthalten haben. Deswegen meine ich, daß es im Sinne der Stabilität gut wäre, wenn möglichst viele Positionen in § 78 SGB XI für die Pflegeversicherung, genauso aber in § 40 SGB XI für die Krankenversicherung aufgelistet würden, damit das unsinnige Treiben unter den Anbietern endlich aufhört.
Aus meiner Sicht kann ich dazu sagen: Wir müssen das Geschehen beobachten und müssen sehen, ob es hier auch zu ungerechtfertigten Leistungen kommt. Wenn es so ist, muß man sich überlegen, ob man das Pflegehilfsmittelverzeichnis noch konkretisiert.
Ich sehe keine weiteren Fragesteller. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs, denn die Frage 14 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. - Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr werden die Fragen 17, 18 und 19 ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Günther zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Dr. Schwall-Düren auf:
In Zusammenhang mit vorsichtigen Schätzungen, die den Rächen- und Landschaftsverbrauch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf ca. 90 Nektar pro Tag beziffern, frage ich die Bundesregierung, ob ihr Erkenntnisse dazu vorliegen, wie hoch der Flächenverbrauch beziffert werden kann für die Bereiche Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr ({0}) und Haus- und Wohnungsbau.
Frau Kollegin, nach der Flächenerhebung 1993 sind für die Umwidmung von Freiflächen in Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke im Zeitraum 1985 bis 1988 in den alten Bundesländern 97,2 ha pro Tag in Anspruch genommen worden. Für den Zeitraum 1989 bis 1992 hat sich dieser Wert auf 70,8 ha pro Tag verringert. Der Rückgang des Landschaftsverbrauchs ist weitgehend auf die Teilnutzungsart „Verkehrsfläche" zurückzuführen.
Für die neuen Bundesländer können keine vergleichbaren Zahlenwerte angegeben werden, da 1993 erstmals bundesweit Flächennutzungsdaten nach der Art der tatsächlichen Nutzung erhoben wurden.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche gliedert sich in die Teilnutzungen Verkehrsfläche, Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche ohne Abbauland, Erholungsfläche und Friedhofsfläche.
Für die Verkehrsfläche betrug die Flächeninanspruchnahme im Erhebungszeitraum 1985 bis 1988 29 ha pro Tag, 1989 bis 1992 14 ha pro Tag.
Für die Gebäude- und Freifläche betrug die Flächeninanspruchnahme 1985 bis 1988 47 ha pro Tag und 1989 bis 1992 45 ha pro Tag.
Für die Wirtschafts- und Gewerbeflächen sowie für die Wohnflächen werden diese Daten nur in acht Bundesländern erhoben, so daß der Anteil für diese Teilnutzungen nicht zu berechnen ist.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, im Hinblick auf den immer noch sehr hohen Flächenverbrauch und die problematischen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt einschließlich Hochwasserschutz, aber auch auf Boden-, Natur- und Artenschutz frage ich die Bundesregierung, was sie zu tun gedenkt, um einer weiteren Bodenversiegelung gegenzuwirken.
Frau Kollegin, diese Frage haben Sie auch in Ihrer Frage 8, die an das Bundesumweltministerium gegangen ist, im Prinzip gestellt. Sie wird Ihnen schriftlich beantwortet. Ich kann Ihnen nur ergänzend dazu sagen, daß die Bodenversiegelung z. B. in der vorbereiteten Bundesbodenschutzordnung geregelt werden soll und daß dies auch in das Baugesetzbuch einfließt.
Bitte schön, wenn Sie eine weitere Zusatzfrage haben.
Können Sie mir sagen, Herr Staatssekretär, was im Bereich Ihres Hauses speziell getan werden soll, um der Flächenversiegelung entgegenzuwirken?
Wir werden die Flächenverbrauchsklausel im Baugesetzbuch ebenfalls aufnehmen, so daß es hier im Endeffekt zu einer übergreifenden Gesetzgebung kommt.
Ich sehe keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich die Frage 21 des Kollegen Wolfgang Behrendt auf:
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß das neu zu errichtende Bundeskanzleramt in Berlin pro Quadratmeter voraussichtlich etwa 14 000 DM kosten wird, und in welchem Verhältnis stehen diese Baukosten zu denen vergleichbarer Gebäude?
Herr Kollege Behrendt, als Ergebnis des Realisierungswettbewerbes Bundeskanzleramt Berlin wurden vom Preisgericht zwei erste Preise vergeben. Es wurde empfohlen, einen der beiden ersten Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Die Entscheidung, welcher Preisträger den Auftrag erhält, steht noch aus. Sie wird in Kürze erwartet.
Die Kosten für die Verlagerung des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen nach Berlin -hierzu zählt auch das Bundeskanzleramt - wurden mit Preisstand 1993 auf Grund vergleichbarer Neubauten des Bundes in Bonn grob geschätzt. Sie sind im Kostentableau des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Januar 1994 enthalten.
Der Wert von ca. 14 000 DM pro Quadratmeter Hauptnutzfläche bezieht sich auf das Raumprogramm des Bundeskanzleramtes von rund 19 000 m2 Hauptnutzfläche und bewegt sich somit im Rahmen der auch für andere Neubauten des Bundes in Berlin geltenden Werte. Erst die Umsetzung des Raumprogramms in den individuellen Entwurf der Architekten führt zu den kostenrelevanten BruttogrundrißfläParl. Staatssekretär Joachim Günther
chen und Volumina. Die Verhältnisse zwischen der Hauptnutzfläche des Raumprogramms und der entwurfsbedingten Bruttogrundrißfläche bzw. dem Bruttorauminhalt bilden die entscheidenden Parameter.
Erst nach der Entscheidung, welcher der beiden ersten Preisträger mit der Planung beauftragt wird, können entwurfsbezogene Kosten ermittelt werden. Dabei wird ein günstiges Verhältnis zwischen Hauptnutzfläche und Bruttogrundrißfläche angestrebt.
Herr Behrendt, Sie haben eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß vergleichbare Verwaltungsgebäude, die von der privaten Wirtschaft errichtet werden, zu weitaus geringeren Kosten gebaut werden können, und können Sie in diesem Zusammenhang Vergleichswerte aus der Wirtschaft nennen und erklären, warum eine so große Diskrepanz der Kosten zwischen Verwaltungsgebäuden in der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltungsgebäuden existiert?
Herr Kollege Behrendt, ich habe aus der Wirtschaft keine vergleichbaren Zahlen vorliegen. Ich habe aber gesagt, daß es vergleichbare Werte im Rahmen anderer öffentlicher Bauten gibt. Zum Beispiel die Bayerische Staatskanzlei in München ging bei der Hauptnutzfläche von 17 800 DM pro Quadratmeter, der Landtag in Nordrhein-Westfalen von 20 600 DM aus. Wenn man einen Vergleich zieht, stellt man fest, daß die 14 000 DM pro Quadratmeter für das Bundeskanzleramt deutlich darunter liegen. Andere Zahlen liegen mir gegenwärtig nicht vor.
Ihre zweite Frage, Herr Behrendt.
Könnten Sie mir sagen, in welchem Umfang spezifische Sicherheitsmaßnahmen bei diesen Kosten zu Buche schlagen?
Das kann ich Ihnen detailliert jetzt nicht sagen. Aber in der Bundestagsdrucksache 12/6615 sind die Kostenaufstellungen des Finanzministeriums aufgeführt.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Baumeister.
Herr Staatssekretär, könnten Sie Auskunft darüber geben, inwieweit bei allen Bauten, die sowohl das Parlament als auch die Bundesregierung betreffen, im Vergleich zur Industrie eine höhere Verkehrsfläche zu berücksichtigen ist? Dem Kollegen dürfte das Verhältnis von Bruttogeschoßfläche und Hauptnutzfläche vielleicht nicht ganz zugänglich sein. Denn daher rühren die
Kosten. Sie sind in keiner Weise mit Bauten vergleichbar, die die Industrie erstellt.
Das, was Sie hier sagen, ist richtig. Sie sehen, daß die Kosten für die Bruttogeschoßfläche im Endeffekt viel niedriger liegen als die für die Hauptnutzfläche. Man kann auch im Deutschen Bundestag sehen, daß die Nebenflächen einen entschieden höheren Anteil an den Gebäuden haben, als dies in der Wirtschaft üblich ist.
Herr Kollege Köhne, Sie haben eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, könnten Sie die Beantwortung der Frage nach den Kosten von Verwaltungsgebäuden im Vergleich zu denen in der freien Wirtschaft gegebenenfalls recherchieren und schriftlich nachreichen?
Wenn diese Zahlen vorhanden sind, werde ich sie schriftlich nachreichen.
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 22 des Kollegen Behrendt auf:
Aus welchen Gründen wirkt die Bundesregierung nicht darauf hin, daß das neu zu errichtende Bundeskanzleramt ein ökologisch zukunftsweisendes Gebäude mit geringem Energieverbrauch und eigener Solarstromproduktion wird?
Herr Kollege Behrendt, die Bundesregierung wirkt darauf hin, ökologisch zukunftsweisende Konzepte beim Neubau des Bundeskanzleramtes in Berlin zu berücksichtigen. Im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 11. Dezember 1991 zur CO2-Einsparung wird dem Aspekt der rationellen Energienutzung bei Bauvorhaben des Bundes in Berlin besonders Rechnung getragen. Bereits in den Realisierungswettbewerben für Gebäude von Parlament und Regierung in Berlin wurden von den Teilnehmern Nachweise der energetischen Qualität ihrer Gebäudeentwürfe verlangt.
Auch die Nutzung von Solarenergie wird bei der weiteren Bearbeitung gefördert. Neben einer Solarstromproduktion wird die thermische Nutzung der Sonnenenergie besonders in das Energiekonzept des Gebäudes einbezogen.
Selbst bei maximaler Belegung der Gebäudeoberflächen mit technischen Systemen zur aktiven Solarenergienutzung wären allerdings nur 10 % des Strombedarfes und bis 15 des Wärmebedarfes der Gebäude im Spreebogen zu decken.
Für das gesamte Parlaments- und Regierungsviertel Spreebogen wurde ein Energiekonzept erstellt, das die ressourcenschonende Nutzung der KraftWärme-Kopplung aus Blockheizkraftwerken im Netzverbund vorsieht.
Frau Kollegin Baumeister, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß dem Herrn Kollegen Behrendt sicherlich entgangen ist, daß in alle Überlegungen, die Parlament und Regierung bezüglich der Energieversorgung der Neubauten in Berlin anstellen, eine Kosten-Nutzen-Rechnung mit einzugehen hat, daß wir also sowohl den ökologischen Gesichtspunkten Rechnung tragen müssen als auch mit Blick auf die Steuerzahler darauf achten müssen, daß auch die Wirtschaftlichkeit Eingang in die gesamten Berechnungen findet?
Frau Kollegin Baumeister, das kann ich Ihnen voll bestätigen. Zudem sind wir noch im Stadium des Wettbewerbs; die Optimierung der Planungsphase ist erst am Beginn.
({0})
Frau Kollegin, die Geschäftsordnung läßt es leider nicht zu, daß Sie eine weitere Frage stellen. - Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, daß in Berlin oft genug die Sonne scheint, damit sich das Ganze lohnt.
({0})
Die Fragen 23 und 24 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Lintner zur Verfügung.
Der Kollege Weng ist nicht im Saal, so daß die Fragen 31 und 32 nicht aufgerufen werden können. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Ich rufe dann die Frage 33 des Kollegen Krüger auf:
Wann und wie beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Zusammenführung des staatlichen Filmarchivs und des Filmarchivs im Bundesarchiv dem dringend erforderlichen Investitions- bzw. Sanierungsbedarf im Standort BerlinWilhelmshagen, der sich sowohl angesichts gravierender Schäden an den Dächern als auch angesichts von Asbestschäden zeigt, beizukommen?
Herr Kollege Krüger, im vergangenen Haushaltsjahr wurden Dachreparaturen an
mehreren Gebäuden in der oben genannten Liegenschaft durchgeführt. Das Dach des Farbfilmbunkers ist zur Zeit an mehreren Stellen undicht; die Ursache konnte bisher aber nicht ermittelt werden. Das zuständige Bauamt wird noch in diesem Monat Maßnahmen zur provisorischen Dachabdichtung ergreifen. Möglichkeiten zur Sanierung des Nitrofilmbunkers werden geprüft.
Für Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Haushalt 1995 Ausgabemittel in Höhe von 142 000 DM etatisiert. In den Regierungsentwurf für den Haushalt 1996 sollen Ausgaben in Höhe von 320 000 DM aufgenommen werden.
Es wird angestrebt, für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Finanzplans weitere Vorsorge zu treffen. Die Etatisierung von entsprechenden Sanierungskosten ist jedoch abhängig von der noch zu erstellenden Haushaltsunterlage. Sobald diese vorliegt, können entsprechende Mittel im Finanzplan eingestellt werden.
Herr Krüger, bitte schön.
Herr Staatssekretär, im Innenausschuß hat Ihr früherer Kollege Herr Staatssekretär Kroppenstedt zugesagt, im Haushaltsjahr 1996 durch Umschichtungen der Mittel für das Bundesarchiv einen größeren Schwerpunkt in diesem Bereich zu setzen. Lassen sich die Prüfaufträge, die Sie hier angedeutet haben, gegebenenfalls schon im Haushaltsvollzug 1995 auf den Weg bringen, und wie schätzen Sie den Ansatz von 320 000 DM angesichts der Tatsache ein, daß mehrere Standorte - nämlich der in Berlin und der in Koblenz - berücksichtigt werden müssen?
Herr Kollege Krüger, ob die 320 000 DM, die zur Zeit vorgesehen sind, ausreichend sind oder nicht, kann ich heute nicht abschließend beurteilen. Ich sage Ihnen aber gerne zu - das stimmt auch mit dem überein, was der Kollege Kroppenstedt im Ausschuß offenbar gesagt hat -, daß wir bestrebt sind, 1996 gegebenenfalls, wenn dies erforderlich sein sollte, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage stellen?
({0})
- Dann rufe ich die Frage 34, die Sie gestellt haben, auf:
Welche Zwischenschritte zur Realisierung der beschlossenen Zusammenlegung der Betriebsteile in Koblenz und Berlin plant die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die personellen Engpässe im Restaurierungs- und Umkopierungsbereich zu beheben?
Als weiterer Zwischenschritt zur
Realisierung der Zusammenlegung der Arbeitseinheiten des Filmarchivs sind die Filmfachreferate in Koblenz zum 31. März 1995 aufgelöst und deren Aufgaben auf die Filmfachreferate in Berlin übertragen worden. Ein Teil des Bereichs Filmtechnik wird in Koblenz verbleiben, bis in Berlin die notwendigen technischen Einrichtungen und Lagermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zur Ermittlung des Personalbedarfs wird auf Veranlassung des Bundesrechnungshofs eine Personalbedarfsmessung durchgeführt. Soweit sich hiernach ein Fehlbedarf ergibt, soll dieser durch Personal aus anderen Aufgabenbereichen ausgeglichen werden.
Sie haben eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Präsident, durch den letzten Satz der Antwort hat sich meine Zusatzfrage erledigt. Ich nehme erfreut zur Kenntnis, daß durch die Zusammenführung ein vor allem in dem von mir angesprochenen Restaurierungs- und Umkopierungsbereich offenbar bestehender Personalmehrbedarf ausgeglichen werden soll.
Vielen Dank.
Die Frage 35 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind wir am Ende auch dieses Geschäftsbereichs angekommen.
Ich möchte die Geschäftsführer darauf aufmerksam machen, daß für die morgige Fragestunde auch nur sechs Fragen vorliegen, so daß sie sich sehr verkürzen wird. Vielleicht lohnt es sich, die Kollegen darauf hinzuweisen, weil sie sich sonst nicht auf den Zeitplan einstellen können.
Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, 11. Mai 1995, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.