Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 4/18/1991

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Ich eröffne die Sitzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich auf der Ehrentribüne den Präsidenten der Föderalversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Herrn Dubcek, ganz herzlich im Deutschen Bundestag willkommen heißen. ({0}) Sie haben in diesen Tagen Ihren Besuch in der Bundesrepublik mit einer parlamentarischen Delegation wahr gemacht und uns in eindrucksvoller Weise bekundet, was es bedeutet, über Jahrzehnte für Menschenrechte , Demokratie und soziale Gerechtigkeit gekämpft zu haben und trotz des bitteren Rückschlags 1968 und in den folgenden Jahren und trotz der Erfahrung von militärischer Gewalt und politischer Ohnmacht nicht aufgegeben .zu haben. Mir ist aus vielen Gesprächen und aus der eigenen Erfahrung dieser Tage deutlich geworden, wie wichtig es ist, daß wir unsere parlamentarischen Beziehungen ausbauen und festigen und Sie auf dem Weg in ein geeintes Europa unterstützen. Mit der Aussage „Wir wollen am Ende dieses Jahrhunderts nicht die Chance verpassen, die uns gegeben ist." nehmen Sie uns alle in die Pflicht, erst recht mit Ihren mahnenden Worten zu einem Europa der Demokratie und der regionalen Vielfalt, nicht des Nationalismus, sondern der nationalen Identitäten. Ich glaube, wir haben allen Grund, mit Ihnen zuversichtlich zu sein, Sie auf Ihrem Weg kräftig zu unterstützen und Ihnen nochmals für die nachdrückliche Unterstützung auf unserem Weg zur deutschen Einheit zu danken. Herzlichen Dank. ({1}) Ich denke, es ist ein gutes historisches Zusammentreffen, daß gleichzeitig mit Ihnen im Deutschen Bundestag eine parlamentarische Delegation aus Litauen auf der Tribüne Platz genommen hat. Auch Sie möchte ich ganz herzlich begrüßen. ({2}) Sie steht unter der Leitung des Vizepräsidenten des litauischen Parlaments, Herrn Bronius Kuzmickas. Ich wünsche Ihnen in der Bundesrepublik gute Gespräche. ({3}) Nun komme ich zu amtlichen Mitteilungen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt: 1. Aktuelle Stunde: Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen des vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen für die nächsten Jahre dargestellten Finanzbedarfs für die neuen Bundesländern im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geplanten Steuerabschaffungen und Steuersenkungen ({4}) 2. Aktuelle Stunde: Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak 3. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 - Drucksache 12/378 -Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen - Drucksache 12/173 -Erste Beratung des von den Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Harald B. Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - Drucksache 12/376 - Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so vereinbart. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a und b auf: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds - Drucksache 12/336 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuß ({5}) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Präsidentin Dr. Rita Süssmuth b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis - Drucksache 12/193 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß ({6}) Innenausschuß Finanzausschuß Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Der Gesetzentwurf auf der Drucksache 12/336 soll zusätzlich zur Mitberatung an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit überwiesen werden. Sind Sie auch damit einverstanden. - Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 a bis c auf: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Johannes Gerster ({7}), Wolfgang Zeitlmann, Dr. Paul Laufs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, Dr. Jürgen Schmieder, Heinz-Dieter Hackel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes - Drucksache 12/288 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({8}) Rechtsausschuß b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({9}) Rechtsausschuß II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR - Drucksache 12/283 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({10}) Rechtsausschuß c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit - Drucksache 12/284 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({11}) Rechtsausschuß Im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung zwei Stunden vereinbart worden. - Ich sehe keinen Widerspruch. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Gerster.

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Überführung der SED-Unterlagen und der Unterlagen der Massenorganisationen in der ehemaligen DDR in die staatliche Verwaltung des Bundesarchivs machen wir heute einen wichtigen, längst fälligen Schritt in Richtung auf die dringend notwendige Aufarbeitung der SED-Vergangenheit. Wir kommen damit zu einem Thema, das die Öffentlichkeit in besonderer Weise berührt, insbesondere aber diejenigen berühren muß, die über Jahrzehnte durch das SED-Regime unterdrückt, gequält und wund geschlagen worden sind. Aktenbestände des SED-Parteiarchivs und der Massenorganisationen gehören in staatliche Hand. In der früheren DDR waren SED und Staat identisch. So stand es in Art. 1 der Verfassung der ehemaligen DDR. Der Staatsapparat war komplett unter die Beschlüsse und Weisungen des SED-Politbüros untergeordnet. Wegen der engen Verflechtung von SED und Staat sind grundsätzlich alle Unterlagen, die hier angefallen sind, in Wahrnehmung staatlicher Aufgaben entstanden. Damit sind sie staatliche Unterlagen. Durch das Bundesarchivgesetz muß sichergestellt werden, daß diese Unterlagen auf Dauer gesichert, nutzbar gemacht und zu wissenschaftlichen Zwecken verwertet werden können. Durch die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgeschlagene Änderung des Bundesarchivgesetzes soll hierfür nunmehr eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die Unrechtstaten unter der Verantwortung der SED müssen rasch und umfassend aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Unrecht müssen wir beim Namen nennen. Straftäter müssen verurteilt werden. Die für früheres Unrecht Verantwortlichen müssen aus Schlüsselpositionen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft entfernt werden können. ({0}) Für den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Art und Weise der Nutzung von StasiAkten, von SED-Akten und auch von Akten der Massenorganisationen umfassend zu regeln. Alle verfügbaren Aktenbestände und Bibliotheken müssen „zentral verwaltet" werden. Das heißt nicht - ich sage dies, um Mißverständnissen vorzubeugen - , daß sie auch „zentral gelagert" werden müssen. Schon gar nicht ist daran gedacht, das genannte Material nach Koblenz zu fahren und dort zu lagern. Der günstigste Ort für eine Lagerung der SED-Akten bleibt Berlin, wo sich die Unterlagen zur Zeit auch weitgehend befinden. Neben den Regelungen für SED-Akten und für Akten der Massenorganisationen ist es nötig, die Nutzung der Stasi-Unterlagen möglichst rasch gesetzlich Johannes Gerster ({1}) zu fixieren. Die Behandlung der Stasi-Problematik, vor allem ihre strafrechtliche Dimension, aber auch sonst die politische, historische und juristische Aufarbeitung, ist gegenüber der Behandlung der SED-Akten gesondert zu regeln. Wir brauchen hierfür ein eigenes Gesetz. Zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs über die Nutzung von Stasi-Akten haben wir, wie Sie wissen, erste Gespräche geführt. Kollege Penner, Kollege Hirsch und auch Vertreter vom Bündnis 90/GRÜNE sind daran zusammen mit anderen Kollegen beteiligt. Bei diesen ersten Gesprächen deutete sich erfreulicherweise, wie ich meine, in den Grundfragen ein breiter Konsens zwischen der Unionsfraktion, der FDP, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE an, obwohl wir natürlich wissen, daß auch hier der Teufel im Detail stekken kann. Die Unterschiede in Einzelpositionen ergeben sich aber weniger - auch das finde ich sehr bemerkenswert - aus Differenzen in Grundsatzfragen oder gar ideologischen Fragen, sondern mehr aus den Aspekten der Praktikabilität. Ich bin sicher, daß wir in den laufenden Gesprächen hierzu in Kürze weitere Annäherungen der Standpunkte möglich machen. Ich sage mit aller Deutlichkeit: Die CDU/CSU-Fraktion wird das ihr Mögliche unternehmen, um mit breiten Teilen dieses Hohen Hauses, mit der FDP, mit der SPD und mit dem Bündnis 90, eine Einigung zu finden. Selbstverständlich sind die Kollegen der PDS für uns in diesem Punkt mehr Sachverständige und weniger gefragt, an der Gesetzesarbeit mitzuwirken. ({2}) Ich habe in der letzten Runde vorgeschlagen, daß sich die bevorstehende parlamentarische Beratung über dieses Gesetz weitgehend an Eckpunkten orientieren muß, die zur Zeit von den Fraktionen - morgen ist der nächste Termin - beraten und formuliert werden. Sie können davon ausgehen, daß unsere Fraktion diesen breiten Konsens bei der Formulierung des Gesetzentwurfes auch in Zukunft anstrebt. Eine Reihe von Gedanken, die auch in den Konzepten der Oppositionsfraktion und der Oppositionsgruppe formuliert sind, werden sich in den Eckwerten wiederfinden. Die Erarbeitung einer einvernehmlichen vernünftigen Regelung zum Umgang mit den Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes wird gerade von uns mit größtem Nachdruck und großer Priorität betrieben. Wir werden uns im Eifer um die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit von keinem übertreffen lassen. Ermittlungen der Verantwortlichen und Aufarbeitung der Vergangenheit stehen bei der Zielsetzung ebenso im Vordergrund wie der Schutz und die Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechtssystems. Wir brauchen Regelungen, die den effektiven Schutz der Opfer und deren Persönlichkeitsrechte sichern. ({3})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Abgeordenter Gerster, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordenten Penner?

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Dem Kollegen Penner immer.

Dr. Willfried Penner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001688, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Gerster, Sie haben vorhin, wie ich meine, zu Recht ausgeführt, daß die Unterlagen der SED weitestgehend staatlichen Charakter hätten und deshalb auch unter staatliches Regime gehörten. Sie haben sich nicht darüber geäußert, wie es mit den Unterlagen der Blockparteien ist, beispielsweise der CDU. ({0}) - Einen Augenblick bitte. ({1}) - Einstweilen habe ich das Wort, Herr Kollege. ({2}) Da auch das in unseren Beratungen eine Rolle gespielt hat, hätte ich gerne von Ihnen gehört, wie Sie sich das weitere Schicksal der Unterlagen der Blockparteien einschließlich der Massenorganisationen vorstellen.

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Penner, ich wäre zu diesem Punkt noch gekommen; aber ich kann das jetzt vorziehen. Für uns ist klar, daß die Akten der SED, der Massenorganisationen wie FDGB und FDJ und der Blockparteien gleich zu behandeln sind, soweit sie staatliche Aufgaben betreffen. ({0}) Das heißt, für uns ist der Maßstab die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Für uns ist nicht Sympathie oder Antipathie zu einzelnen Organisationen der Maßstab. Das ist selbstverständlich. So wollen wir es in diesem Gesetz halten, und so wollen wir verfahren.

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Gerster?

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte sehr.

Dr. Willfried Penner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001688, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Gerster, dann habe ich Sie also richtig verstanden, daß Sie dafür eintreten, daß die Unterlagen der alten Ost-CDU, die schon im Gewahrsam des Konrad-Adenauer-Hauses sind, einem - wie auch immer beschaffenen - staatlichen Regime zugeführt werden sollen? ({0})

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich will das noch einmal wie folgt beschreiben, Herr Kollege Penner: Die SED war der Staat; Art. 1 der alten DDR-Ver1308 Johannes Gerster ({0}) fassung. Wir wissen sehr genau, daß das, was in der SED beschlossen worden ist, von der Regierung praktisch zwangsläufig vollzogen wurde. Das heißt, an erster Stelle war die SED-Parteiführung, und darunter stand praktisch die Regierung. Es ist selbstverständlich, daß das alles staatliches Handeln war. Dabei ist auch klar, daß es innerhalb der SED-Akten sicherlich Akten über Vorgänge gibt, die nicht staatliches Handeln betreffen. Diese wollen wir nicht beiziehen. Insoweit waren also die Massenorganisationen und auch die Blockparteien nachgeordnet, wobei klar ist, daß sie, soweit sie staatliches Handeln repräsentiert haben, ebenfalls in diesen Teil einbezogen werden, der übernommen werden muß. Wenn Sie so wollen: hier die SED, dort die Massenorganisationen. Die SED war immer ein Stück vorgelagert, übergelagert. Deswegen werden wir von der SED mit Sicherheit bedeutend mehr Akten herbeiziehen müssen, da sie praktisch der Staat war, während von den anderen Organisationen sicherlich weniger Akten herbeizuziehen sind. Das muß im Gesetz geregelt werden und an Hand dieses Gesetzes praktisch vollzogen werden. Dabei verstehe ich das Bedürfnis der SPD, Herr Kollege Penner, die SED mit den Blockparteien gleichzustellen. Aber Sie wissen sehr genau, daß das den Realitäten nicht entspricht. ({1}) Wir sollten bei der Aufarbeitung dieses wichtigen Themas aufhören, Aufrechnungen zu machen; ({2}) sonst zwingen Sie uns, das Verhalten der SPD bei der Gründung der SED zu untersuchen, was wir nicht unbedingt möchten. ({3})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Abgeordneter Gerster, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Reddemann?

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Dr. h. c. Gerhard Reddemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001790, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Gerster, kann ich davon ausgehen, daß nach Ihren Vorstellungen auch die Gründungsgeschichte der DDR mit ihren Akten - und das bedeutet vor allem die Entwicklung zum gemeinsamen Antifa-Block, und das bedeutet, wie Sie eben schon sagten, auch die Rolle der SPD - mit aufgearbeitet werden muß und daß deswegen die Akten aus der ersten Nachkriegszeit ebenso unter das Gesetz fallen wie diejenigen nach der Gründung der DDR?

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Selbstverständlich. Wenn hier die Akten der CDU der früheren DDR angesprochen werden, muß man auch einmal sagen: Der Eifer der Friedrich-Ebert-Stiftung und der SPD, an die SED-Akten heranzukommen, ist bedeutend größer als unser Eifer. ({0}) Wir brauchen uns ja nur die Pressekonferenz des Pressesprechers von gestern anzugucken, in der ein maßgeblicher Mann der Friedrich-Ebert-Stiftung und ein Vertreter der PDS Hand in Hand - ich will es einmal so sagen - versucht haben, eine Front gegen unser Gesetzesvorhaben aufzubauen, das wir heute beraten. Ich bin sehr gespannt, ob sich nachher der Sprecher der SPD von dieser Pressekonferenz distanzieren wird. ({1}) Wir werden mit großer Aufmerksamkeit zuhören. Ich habe gesagt, wir brauchen Regelungen, die den effektiven Schutz der Opfer und deren Persönlichkeitsrechte sichern. Dazu gehört, daß wir in großzügiger Weise die offene Information der Stasi-Opfer über die sie betreffenden Unterlagen ermöglichen. Die Opfer des Stasi-Terrors müssen erfahren - soweit sie dies wollen - , was die Bespitzelungsorgane über sie zusammengetragen haben. Wenn wir uns dabei angewöhnen, auf die Opferdaten und nicht immer wieder nur auf den technischen Begriff der Opferakten abzustellen, wird deutlich, worauf es bei den zu treffenden Unterscheidungen ankommt. Nicht die formale Zuordnung zu einem bestimmten Aktenordner, nicht bestimmte Aktenzeichen oder farbliche Kennzeichnungen der Akten dürfen für die Rechtsfolgen ausschlaggebend sein. Wichtig ist, ob Persönlichkeitsrechte von Betroffenen inhaltlich berührt sind. Diese Rechte von Opfern haben Vorrang vor anderen, noch so berechtigten Interessen. Wer durch StasiMachenschaften zum Opfer wurde, darf nicht durch die Auswertung der Stasi-Akten zum zweiten Mal Opfer werden. ({2}) Nicht betroffen sind diese Persönlichkeitsrechte allerdings, wenn sich in einer sogenannten Opferakte Hinweise auf Mordtaten und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegenüber Dritten finden lassen. Diese stellen dann keine schützenswerten Opferdaten im vorgenannten Sinne dar. Mörder verdienen keinen staatlichen Schutz vor Strafverfolgung. Mit uns wird es kein Gesetz geben, das Mörder und StasiVerbrecher dadurch schützt, daß den Sicherheitsbehörden der notwendige Zugang zu den Unterlagen verwehrt wird. ({3}) - Herr Kollege Penner, Ihr Zwischenruf, das sei schon heute nicht der Fall, trifft nur zum Teil zu. Das, was immer wieder - auch von dem Kollegen Hirsch - angesprochen wird, daß z. B. die Polizeibehörden ZuJohannes Gerster ({4}) gang zu den Akten hätten, trifft nur zu, wenn ein Tatverdacht vorliegt. ({5}) Wir wollen, daß, wenn staatliche Behörden Hinweise auf Verbrechen bekommen, auch diese Akten verwertet werden. Das heißt, wir wollen nicht nur eine Anlaßkontrolle durch Nachfragen oder bei konkretem Tatverdacht, sondern wir wollen, wenn die Behörden von sich aus auf derartige Verbrechen stoßen, daß diese Verbrechen auch strafrechtlich verfolgt werden können. ({6}) Was notwendig ist, um Sicherheitslücken zu schließen, muß getan werden. Keiner wird es verstehen, wenn wegen eines leichtfertigen Vorurteils gegenüber nach Recht und Gesetz handelnden Sicherheitsbehörden - dies gilt auch für den Verfasssungsschutz - Mörder und Stasi-Verbrecher frei herumlaufen und gegebenenfalls weitere schwere Straftaten planen könnten. Die jüngsten Erkenntnisse über das enge Zusammenwirken von RAF und Stasi sollten uns hier eine deutliche Mahnung sein. ({7}) Ich bin sicher, daß es uns bis zur Sommerpause möglich sein kann und - wenn es nach uns geht - auch möglich sein wird, die Vorstellungen in Gesetzesformulierungen zu konkretisieren und diese eingehend in den Ausschüssen zu beraten. Gerade weil unser gemeinsames Bemühen darauf gerichtet sein sollte, bei den Regelungen zur Nutzung von Stasi-Akten und auch der SED-Akten einen möglichst breiten Konsens herzustellen, halte ich persönlich es für sehr schädlich, wenn Positionen vorab formuliert vorgelegt werden. Das von uns vorgesehene Verfahren ist schon in der Koalitionsvereinbarung verankert und ist den Kundigen in diesem Hause auch weitgehend bekannt. Eine frühe Fixierung bewirkt in der Regel die Errichtung von Tabuzonen. Sie erschweren das Aufeinander-Zugehen und notwendige Kompromisse. Wir wollen diese Kompromisse. Wir wollen mit den Kollegen der Opposition gemeinsam zu einem Gesetz kommen. ({8}) - Herr Kollege Penner, ich will einmal folgendes sagen: Wir haben genug Felder, über die wir uns streiten können. ({9}) Wenn wir die schwierige Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, der SED-Vergangenheit, der Stasi-Vergangenheit gemeinsam bewältigen könnten, ohne daß wir uns ständig durch Unterstellungen die Arbeit erschweren, ({10}) würden wir, glaube ich, nicht nur einen wichtigen Beitrag zu dieser Aufarbeitung, sondern auch zur Akzeptanz der Politik insgesamt und der Politiker leisten. ({11}) Lassen Sie es uns doch wirklich gemeinsam versuchen. Wir alle werden dabei gewinnen. Was den von uns nunmehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes anlangt, so betone ich, daß mit dem heute vorliegenden Entwurf unsere Positionen keinesfalls endgültig festgeschrieben sind. Wichtig war für die FDP und uns allein, daß wir die parlamentarische Diskussion dieses Bereiches beschleunigen. Natürlich ist es das Normalste von der Welt, daß ein Gesetzentwurf das Parlament in einer anderen Fassung verläßt, als er eingebracht worden ist. Wir sind bereit, über diesen Entwurf ohne jegliche Vorbehalte zu reden. Wir werden uns auch selbst noch um weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren bemühen. Die Akten des SED-Systems müssen für eine politische, juristische und historische Aufarbeitung zur Verfügung stehen. Wir werden deshalb bei den parlamentarischen Beratungen der Frage der Sperrfristen nach dem Bundesarchivgesetz noch besondere Aufmerksamkeit widmen. Es ist klar, daß keiner in der CDU/CSU-Fraktion will, daß diese Unterlagen 30 Jahre und länger in der Versenkung verschwinden. Schon jetzt gibt es im Bundesarchivgesetz von der grundsätzlich geltenden 30-Jahres-Frist Ausnahmen. Im Einzelfall ist es möglich, Fristen bis auf Null zu verkürzen. Die Frage, wie der besonderen historischen Situation gegebenenfalls durch besondere - kürzere - Fristen und durch weitere Ausnahmeregelungen Rechnung getragen werden kann, werden wir im Innenausschuß eingehend zu prüfen und zu erörtern haben. Es darf hier nicht engherzig verfahren werden. Ich bitte jedenfalls die Bürgerkomitees und alle, die zum Teil über Jahrzehnte in der früherenDDR in geistiger Emigration gelebt haben, uns abzunehmen: Wir wollen auch mit diesem Gesetz begangenes Unrecht nicht vergraben, sondern aufhellen und aufklären. Wir werden uns auch mit der Frage befassen, wie es kommen kann, daß nach eigenen Angaben der Wochenzeitung „Die Zeit" rund 10 000 Seiten brisantes Aktenmaterial über den Devisenbeschaffer SchalckGolodkowski in mehreren Koffern dort liegen, ohne daß diese den staatlichen Behörden herausgegeben werden. Auch für solche Fälle brauchen wir ein rechtsstaatliches Instrumentarium, das verhindert, auf solch eine Weise den Zugriff des Staates - insbesondere im Hinblick auf Ermittlungen wegen Straftaten - zu vereiteln. Selbstverständlich würde es schon nach geltendem Recht möglich sein, solche Unterlagen aus Gründen der „Hygiene" an den Staat herauszugeben. So fordere ich „Die Zeit" hiermit auf, dieses brisante Aktenmaterial dorthin zu geben, wo es hingehört, nämlich in staatliche Hand. ({12}) Johannes Gerster ({13}) Wer Woche für Woche moralisches Handeln der Politik zu Recht einfordert, sollte durch eigenes unmoralisches Verhalten nicht abschrecken. Soweit diese Voraussetzungen auch für die Unterlagen von Massenorganisationen und Blockparteien vorliegen - Herr Kollege Penner, ich komme jetzt zu dem Punkt, den ich angekündigt habe -, muß das gleiche gelten. Auch dort sind Unterlagen während des SED-Regimes auf Grund der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben entstanden. Mit dem Ende des SED-Regimes stehen diese jetzt dem Bund zu. Inwieweit wir bei den Massenorganisationen differenzierte Regelungen brauchen, z. B. bei den Unterlagen des FDGB oder der FDJ, werden wir in den parlamentarischen Beratungen noch eingehend zu erörtern haben. Es kann keinen Zweifel daran geben, daß die FDJ von den Machthabern der SED zu einer staatlichen SED-Organisation umfunktioniert worden ist. Die FDJ hatte die Parteiziele der SED zu vermitteln. Sie hatte für Loyalität gegenüber dem damaligen SED-Staat zu sorgen. Ohne die FDJ konnten Führungspositionen im SED-System oft nicht erreicht werden. Das Archiv des ehemaligen FDGB enthält u. a. die gesamte zentrale schriftliche Überlieferung des ehemaligen Gewerkschaftsbundes der DDR von 1945 bis zur Auflösung im September/Oktober 1990. Hinzu kommt Schriftgut der verschiedenen Vorstände des FDGB sowie Akten der insgesamt 46 Einzelgewerkschaften. Diese und andere wertvolle Unterlagen lagern in Kellerräumen eines früheren Bankgebäudes in Berlin, Unter den Linden 15. Selbstverständlich müssen auch diese Archivbestände des FDGB erhalten bleiben. Der Quellenwert dieses Archivs für die allgemeine sozialgeschichtliche Forschung ist sehr hoch. Insbesondere sind die Unterlagen zur Erforschung über die dort erfolgte Deformierung der gewerkschaftlichen Idee unverzichtbar. Soweit hier differenzierende archivrechtliche Regelungen nötig sind, werden wir versuchen, dem Rechnung zu tragen. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, daß Schriftgut und andere Unterlagen aus ehemaligen SED-Archiven oder aus Archiven der Massenorganisationen verschwinden. Die Gefahr, daß sie zerstreut oder vernichtet werden, ist immer noch groß. Unersetzliche historische Quellen gingen dann verloren. Die Menschen wollen, daß die Strukturen der SED-Diktatur offengelegt werden. Sie wollen, daß Täter bestraft werden und daß den Opfern, soweit dies heute noch möglich ist, wenigstens im nachhinein zum Recht verholfen wird. Die Unterlagen der SED und der heutigen PDS sind in diesem Zusammenhang von ganz besonderer Bedeutung. Die politische Verantwortlichkeit für die Vergangenheit muß aufgeklärt werden. Hierauf haben die Menschen einen Rechtsanspruch. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir dazu eine wichtige Grundlage. Dieser Entwurf hätte eigentlich von der PDS kommen müssen, die ständig vorgibt, sich von der eigenen Vergangenheit lösen zu wollen. Daß die PDS unseren Entwurf bekämpft, zeigt, daß sie eine Partei der unseligen Vergangenheit des SEDUnrechtssystems bleibt und letztlich auch bleiben will. ({14}) Aus dieser Erkenntnis heraus werden wir die PDS bei der Aufarbeitung des SED-Unrechtssystems eben als Sachverständige hören, aber auf ihre Zustimmung und Mitwirkung verzichten müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. ({15})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Abgeordnete Gerd Wartenberg ({0}).

Gerd Wartenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002430, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema, mit dem wir uns heute morgen beschäftigen, ist eines, das immer wieder zwiespältige Gefühle hervorruft. Es ist ein Thema von großer Bedeutung für sehr viele Menschen, ein Thema, bei dem Polemik möglichst herausgehalten werden sollte. Denn die Interessenlage ist, so glaube ich, bei allen Parteien gleich: Es soll eine Regelung sowohl für die Aktenbestände als auch für die Aufarbeitung und Nutzung dieser Akten geschaffen werden, die in erster Linie den Betroffenen nutzt, aber gleichzeitig der historischen Aufarbeitung dient. Ich glaube, daß die Positionen gar nicht so unterschiedlich sind. Wir haben das in verschiedenen Vorgesprächen im Innenausschuß festgestellt. Deswegen muß man immer wieder versuchen, auf den Kern der Dinge zurückzukommen, und daraus Schlüsse ziehen. Man darf nicht mit vordergründiger Polemik Wege verschütten, die wir brauchen, um das Aktenmaterial zu sichern. Das wäre für eine Konsenslösung notwendig. Sonst werden die Aktenbestände wahrscheinlich nicht zusammenbleiben können. Herr Gerster, Sie haben das auch gesagt. Aber Sie sind der Mensch, der immer wieder dazu neigt, durch nicht sehr qualifizierte Äußerungen einen Ton hineinzubringen, der gerade bei diesem Thema unangemessen ist. ({0}) Wir sollten uns hier alle ein bißchen zusammennehmen. Das haben Sie selbst gesagt. Aber dann sollten Sie - Herr Gerster - es auch machen. Die Hinterlassenschaften des SED-Staates sind sehr vielfältig. Ein Aspekt ist die Hinterlassenschaft im ökonomischen und sozialen Bereich, die uns bei der deutschen Einheit vor schwere Herausforderungen stellt. Eine weitere Hinterlassenschaft sind die kilometerlangen Aktenbestände der Parteien, Massenorganisationen, der staatlichen Behörden, der Ministerien etc. Akribisch genau lassen sich in diesen Aktenbeständen die Verhältnisse in der ehemaligen DDR nachvollziehen. Opfer und Täter sind zu identifizieren, Machenschaften, aber auch Alltagskultur. Diese Aktenbestände sind von unterschiedlicher Bedeutung und müssen auch sehr unterschiedlich genutzt werden. Sie sind deswegen sehr differenziert zu betrachten. Das heißt, für die Nutzung und Archivierung müssen unterschiedliche Lösungen angestrebt werden. Gerd Wartenberg ({1}) Ich will hier nicht über die Aktenbestände der Gauck-Behörde reden. Das machen andere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion. Ich möchte mich mit den Aktenbeständen der SED, der Blockparteien und Massenorganisationen auseinandersetzen. Dafür müssen wir eine andere Lösung finden als die, die wir jetzt vorläufig für die Akten der Gauck-Behörde, die Stasi-Akten, gefunden haben. Die Frage, wie wir mit den zuletzt genannten Akten umgehen, hat zwei Aspekte. Der eine ist die Sicherstellung, der zweite ist die Zugänglichkeit für die zeitgeschichtliche Forschung. Wichtig ist, daß die Akten bis jetzt insgesamt nicht sichergestellt sind, weder die der Massenorganisationen noch die der SED bei der PDS noch die der Blockparteien. Denn im formalen Sinne sichergestellt sind sie auch nicht, wenn sie - so ehrenwert das sein mag - bei der Konrad-AdenauerStiftung oder sonstwo sind. Die Akten sind im weitesten Sinne den Nachfolgeorganisationen - wie immer man diese bewerten will; man muß sie natürlich sehr unterschiedlich bewerten - zur freien Verfügung zugeführt worden. Das ist kein guter Zustand. Handlungsbedarf besteht also. Die Frage ist natürlich, warum die Regierung beim Einigungsvertrag nicht darauf geachtet hat. Manchmal hat man das Gefühl, daß einige als Erben ihre Aktenbestände zunächst selbst sichten wollten und erst hinterher bereit sind, zu sagen: Nun kann der Staat, kann die Öffentlichkeit darüber verfügen. Wenn das Thema so dringend war, ist nicht verständlich, wieso im Rahmen des Einigungsvertrages kein Sicherstellungsgesetz gemacht worden ist, was möglich gewesen wäre. Hier muß man nach der Interessenlage fragen. Ich glaube nicht, daß es einfach Schlamperei war. ({2}) Nicht alle Akten sind mehr auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Ein großer Teil ist hier in Bonn bei den Nachfolgeorganisationen der Blockparteien. Das Problem dieser Aktenbestände liegt darin, daß nach unserem Verständnis ein großer Teil dieser Aktenbestände Staatsakten sind. Staatsakten gehören nach unserem Verständnis wiederum in ein Staatsarchiv bzw. ins Bundesarchiv. Deswegen gibt es die Überlegung, das Bundesarchivgesetz zu erweitern, um diese Akten sicherzustellen und auch einer qualifizierten Institution zuzuführen. Dies mag ein Weg sein, aber ich glaube, man muß auch andere Wege prüfen, und zwar aus folgendem Grund: Wenn man nicht nur die Sicherstellung im Auge hat, sondern auch die Frage der historischen Aufarbeitung, muß man darauf achten, daß diese Aktenbestände nicht auseinandergerissen werden. ({3}) Es gibt viele Möglichkeiten, daß diese Aktenbestände auseinandergerissen werden. Wenn eine Überstellung und eine Sicherstellung nach dem Bundesarchivgesetz erfolgen, haben diejenigen, die als Nachfolgeorganisationen diese Aktenbestände jetzt haben, natürlich den Anspruch, daß geprüft wird: Welches sind Staatsakten, welches sind allgemein historische Akten, die in dem Privatbesitz bleiben können, und welches sind Nachlässe, die herausgegeben werden können? Ich will das einmal am SED-Archiv darstellen. Bis 1946 sind es überwiegend Zeugnisse und kulturell wichtiges Erbe der Arbeiterbewegung, d. h. Aktenbestände der ehemaligen KPD und historische Unterlagen der SPD, die in diesem Archiv gelandet sind. ({4}) - Das ist sehr unterschiedlich. Aber auf jeden Fall sind Archivbestände der SPD bis 1946 dabei. Es sind zum Teil sehr wertvolle Sachen. - Unter den SED-Akten gibt es weiter eine sehr große Bibliothek und eben sehr viele Nachlässe von Politikern. Wir wissen heute, daß Nachlässe von Politikern im Einzelfall wichtiger und interessanter sind als Beschlußakten von irgendwelchen Gremien. Der erste Teil, nämlich der Teil bis 1946, könnte, wenn das Archiv aufgelöst würde, nicht ins Bundesarchiv überführt werden, Nachlässe könnten zurückgezogen werden. Ich denke, dieses Risiko darf man nicht eingehen. Man muß versuchen, eine Lösung zu finden, daß diese Bestände zusammenbleiben. Dies fordern außerordentlich viele Historiker und Wissenschaftler, die zeitgeschichtliche Forschung betreiben. Deswegen müssen wir eine Lösung finden. Ich möchte einen Vorschlag machen, über den man diskutieren sollte. Wenn er nicht funktionieren sollte, wird man das Bundesarchivgesetz anwenden müssen; dann gibt es keine andere Möglichkeit. Dieser Vorschlag sieht so aus, daß man alle diese Aktenbestände - die Akten von Blockparteien, Massenorganisationen, SED - in Berlin zusammenführt, dort eine Forschungsstelle angliedert, entsprechend dem Institut für Zeitgeschichte in München für die NS-Zeit, das sich außerordentlich bewährt hat, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten und historisch verfügbar zu machen. Ein vergleichbares Institut wäre deswegen so notwendig, weil die Geschichte der DDR erst noch geschrieben werden muß. Es gibt sie nicht. Das, was an Hagiographie bis jetzt besteht, ist eher peinlich und hat mit der Wahrheit sehr wenig zu tun. Wenn man alle diese Archive in solch einem Institut zusammenfassen und es öffentlich-rechtlich oder als Stiftung organisieren würde, wäre man einen großen Schritt weiter und müßte nicht in Sorge sein, daß diese wertvollen Aktenbestände auseinanderfliegen. Aber auch diese Lösung setzt das Einvernehmen aller voraus. Natürlich können auch dann immer noch einzelne Erben von Nachlässen sagen: Wir wollen unsere Sachen wieder herausnehmen. - Diese Lösung hat nur dann einen Sinn, wenn alle bereit sind, ihre Bestände dort hineinzugeben, sie wissenschaftlicher und öffentlicher Kontrolle zu unterwerfen. Wenn diese Lösung zustande käme, hätten wir für die DDR-Bestände aus 40 Jahren eine angemessene Lösung gefunden, aber auch für unsere zeitgeschichtliche und historische Forschung eine einmalige Chance genutzt, die nie wiederkommt. Deswegen bitte ich alle darum, zu versuchen, auf dieser Basis eine Lösung anzustreben. Ob sie gelingt, ist eine andere Sache. Sonst müssen wir auf das Bundesarchivgesetz zurückgreifen oder sogar noch ein Sicherstellungsgesetz dazwischenschalten, bis man eine Lösung gefunden hat, die von allen getragen Gerd Wartenberg ({5}) werden könnte. Es wäre also eine dritte Möglichkeit, ein zeitlich begrenztes Sicherstellungsgesetz zu verabschieden. Während der Geltung des Sicherstellungsgesetzes müßte dann eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden, um die Verfügbarkeit dieser historischen Akten zu gewährleisten. Vielen Dank. ({6})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Schmieder.

Dr. Jürgen Schmieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002027, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch am Sterbebett des kommunistischen Regimes in der DDR hat der große Konduktor aus dem Wandlitzer Forst damit gedroht, daß er die Berliner Mauer in den nächsten hundert Jahren nicht abreißen werde. Seine Botschaft lautete sinngemäß: Der Geschichte Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Das Rad der Geschichte hat sich weitergedreht. Nun ist es zweifellos so gekommen, daß nicht der alte Mann die Mauer abreißen mußte; das haben junge, engagierte Leute für ihn getan. Damit ist die Geschichte über den Esel hinweggegangen. Der Esel hat sein Heil in der Flucht gesucht. Was jedoch die Ochsen betrifft - ({0}) - Ich gebe Ihrer Phantasie freien Lauf. Das Gezänk, das die PDS veranstaltet, ist aus meiner Sicht lediglich ein Versuch, den Sachzusammenhang zu zerreißen. Bei der Bewertung des Unrechts, das sich in den letzten 40 Jahren ereignet hat, kommt es vorrangig darauf an, die Unterlagen des eigentlichen Unterdrückungsapparates, also der Staatssicherheit, historisch, politisch, juristisch und persönlich aufzuarbeiten oder einer Aufarbeitung zugänglich zu machen. Gleichzeitig geht es darum, die Archivunterlagen der für dieses Unrecht hauptverantwortlichen politischen Kräften einzubeziehen. Dabei verfolgen wir zwei Ziele: Erstens die Sicherung bzw. Einziehung der Unterlagen, zweitens die Einrichtung eines Sonderbestandes in öffentlicher Hand. Denkbar wäre eine Eingliederung im Bundesarchiv, wobei für den Sonderbestand die Schutzklausel des Bundesarchivgesetzes, die eine Schutzfrist von 30 Jahren vorsieht, nicht angewendet werden kann, da es primär um eine Aufarbeitung der jüngsten Geschehnisse und um eine Neuschreibung der DDR-Geschichte geht. Gleichfalls wäre ein gangbarer Weg, für den Sonderbestand eine Anstalt öffentlichen Rechts zu schaffen, wie das gerade eben vom Kollegen Wartenberg vorgeschlagen wurde. Wer sich dagegen sperrt, daß staatliche Stellen Zugang zu den Unterlagen bekommen, will die reelle Aufarbeitung der Geschichte verhindern. Auf Grund der Diskussion über die Zuordnung des Archivs haben verschiedene Personen aus der SED versucht, ihren Bestand aus dem Archiv herauszunehmen. Das Parteiarchiv befindet sich zur Zeit im sogenannten Institut für die Geschichte der Arbeiterbewegung in Berlin und versteht sich kurioserweise als Privatarchiv. Auf Grund der Tatsache, daß die SED die staatstragende Partei war und die politische Hauptverantwortung für die letzten 40 Jahre trägt, sind es Staatsakten, die in diesem Archiv lagern. Deshalb kann es nicht bei der Nachfolgepartei oder deren Vertreter liegen, zu entscheiden, welche Teile des Archivs relevant sind. Gleiches gilt natürlich auch für die FDJ. Aus meiner Sicht liegt ein Widerspruch bei der PDS vor: Einerseits versteht sie sich als Nachfolgepartei der SED, wenn es um Vermögensansprüche und um Eigentumsrechte bzw. um Materialien geht, die Aufklärung bringen könnten und auch die geliebte Mutterpartei belasten würden. Andererseits betont sie immer wieder, daß sie etwas vollkommen Neues sei. Auf Grund der Tatsache, daß sie sich so nachhaltig daran klammert, kann man der PDS jeglichen Willen absprechen, außer an einer von der SED/PDS schöngefärbten Geschichtsvariante an einer Aufarbeitung der Geschichte überhaupt interessiert zu sein. ({1}) Natürlich sind wir nicht blauäugig, sondern wir sind uns bewußt, daß dem SED-Archiv unter Honecker Gewalt angetan worden ist und daß Unterlagen vernichtet worden sind. Sicherlich wurden auch in der Regierungszeit Modrows Gelegenheiten zur Bereinigung des Archivs genutzt. Ja selbst im letzten Jahr, als für dieses Archiv leider ein rechtloser Zustand herrschte, sind mit Sicherheit Unterlagen bereinigt worden. ({2}) - Ich freue mich, daß Sie mir so erfolgreich zustimmen. Danke schön. ({3}) Es besteht absolut dringender Handlungsbedarf. Jeder Tag kann genutzt werden, um sensible Sachen fortzutragen. Das sogenannte Privatarchiv der SED hat begonnen, sich plötzlich in einzelne Privatarchive aufzulösen. Einige tragen sich mit dem Gedanken, ihr Privatarchiv auszugliedern. Damit wird aus dem Sammelsurium von Dokumenten der Zeitgeschichte ein für die Geschichtsneuschreibung unbedingt benötigtes Material auseinandergerissen. ({4}) - Genau. Dem Außenstehenden fällt es schwer, zu glauben, daß es Modrow mit der Aufarbeitung der Geschichte ernst meint, wenn er, der selber Leiter der SED-Bezirksleitung war, auf der einen Seite mit den Unterlagen der Bezirkseinsatzleitung Handlungsbelege aus seinem Machtbereich vernichtet ({5}) und auf der anderen Seite den fiktiven Besitz an Teilen des SED-Archivs einfordert, damit sogar die Herausgabe eines Buches verhindern wollte. ({6}) - Ich habe es mir besorgt, ich werde es lesen. Ganz hervorragend: Man findet dort sehr schöne Bezüge, die für den Sachverhalt absolut deckungsrelevant sind. Die Leitungsstrukturen und die Hauptverbindungsleitungen zwischen der SED und dem Staatssicherheitsdienst müssen aufgeklärt werden. Die erste Leitungsebene der SED in den Kreisen und Bezirken hatte Entscheidungs- und Weisungsbefugnis. Bekanntermaßen war der Erste Sekretär der SED-Bezirksleitung gleichzeitig Leiter der Bezirkseinsatzleitung. ({7}) Damit unterstand er dem Nationalen Verteidigungsrat der DDR, blieb aber gleichzeitig in die Leitungshierarchie der SED eingebunden. Nun ist es leider in einigen Bezirken gelungen, fast die gesamten Bestände der Einsatzleitungen zu vernichten. Glücklicherweise sind aber nicht alle weg. Um für meine Person zu sprechen: Ich habe diesbezügliche Materialien von der Bezirkseinsatzleitung in Erfurt gesehen. Dort sind Weisungen des Ersten Sekretärs der SED-Bezirksleitung im Befehlston festgehalten. Es finden sich Schreiben und Protokolle, die mit den Worten „Ich befehle" eingeleitet sind und die Vollzugsmeldungen bzw. auch wieder Handlungsbefehle der Leiter der Staatssicherheit, der Armee, der Zivilverteidigung und der Polizei zur Folge hatten. Damit sind wir eigentlich an einer ganz sensiblen Stelle angelangt. Wenn wir hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter der Stasi verdammen, meinen wir nicht etwa die technischen Kräfte, nicht die Soldaten des Wachregimentes mit dem rosa Streifen oder die kleinen, miesen Zuträger. ({8}) Es geht vielmehr ganz eindeutig um die politischen Hintermänner, die Offiziere der Führungsebenen, die Offiziere im besonderen Einsatz und um die StasiMitarbeiter, die sich im strafrechtlichen Sinne schuldig gemacht haben. ({9}) - Zum Beispiel. Die politischen Hintermänner sind nicht in der Stasi-Kartei. Über sie sind bisher keine Akten gefunden worden. Um an sie heranzukommen, müssen der Sonderbeauftragte Gauck und auch der Staat die Möglichkeit zum Zugriff auf die Unterlagen der SED, der anderen politischen Parteien des demokratischen Blocks und der FDJ haben. Danke. ({10})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Heuer. ({0})

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Abgeordnetengruppe der PDS/Linke Liste unterstützt das Anliegen des Antrags 12/283. Es geht um zweierlei: erstens darum, Unrecht wiedergutzumachen, und zweitens darum, die Tätigkeit des MfS wissenschaftlich-politisch aufzuarbeiten. Ich bin mir zum dritten der Notwendigkeit gerade für die PDS bewußt, Verantwortung und Schuld gegenüber der Sache des Sozialismus zu analysieren. Das ist allerdings wohl nicht Gegenstand der Debatte im Deutschen Bundestag. ({0}) Erstens. Beim Unrecht geht es um die Aufarbeitung der Geheimdienstexzesse gegen oppositionelle Kräfte, um unrechtmäßiges Abhören, rechtswidrige Inhaftierung und Mißhandlung von Inhaftierten. Wir verurteilen ganz entschieden dieses und anderes Unrecht. Wo sich Mitarbeiter des MfS schuldig gemacht haben, ist Sühne erforderlich. Ausgangspunkt für die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht kann dabei nur das Recht der Ex-DDR sein. Die DDR war von der UNO als vollwertiges Mitglied anerkannt und kein von Aufständischen vorübergehend besetztes Territorium des Deutschen Reiches, in dem eigentlich das Recht der alten Bundesrepublik galt. Man darf auch weder die Verstrickung in den Kalten Krieg noch den Umstand außer acht lassen, daß das MfS wie der Staat der DDR überhaupt ohne Einsatz von Waffengewalt und ohne Blutvergießen abgetreten ist. ({1}) Die PDS stimmt der Auffassung des Antrages zu, daß es an der Zeit ist, klare Regelungen für Auskunft und Herausgabe zu treffen, die zugleich einen Mißbrauch der Unterlagen des MfS auch durch Geheimdienste ausschließen. Für die Aufdeckung von Straftaten reichen die Befugnisse der Staatsanwaltschaft völlig aus. Ein weiteres Problem: Die notwendige juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS kann nicht darin bestehen, durch Bundestagsbeschluß ein Pauschalurteil vorzugeben, das jede weitere Aufarbeitung eigentlich überflüssig macht. Man sollte mit Begriffen, die in der Rechtsgeschichte und Rechtspraxis einen ganz bestimmten Sinn haben, sorgsamer umgehen. Ich meine die Formulierung im Antrag, das MfS sei eine verbrecherische Organisation. ({2}) Der Begriff der verbrecherischen Organisation ist nun einmal in den Art. 6 und 9 der Satzung des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg und im Urteil selbst eindeutig definiert und an den Zweck der Verbrechen gegen den Frieden, Ausrottung, Versklavung, Deportation gebunden. ({3})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Abgeordneter Heuer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Köppe? ({0})

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ja, bitte schön.

Ingrid Köppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001159, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Stimmen Sie mir zu, Herr Heuer, daß die Staatssicherheit sogar gegen die Verfassung der DDR verstoßen hat, die nicht vorgesehen hat, daß Telefonüberwachung, Postkontrolle und z. B. auch Zwangspsychiatrisierung vorgenommen werden dürfen? Stimmen Sie mir weiter zu, daß das dann auch Verbrechen sind, wenn eine Organisation insgesamt gegen die damals geltende DDR-Verfassung verstößt? ({0})

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich das, was Unrecht war, verurteile, und das, was gegen die Verfassung der DDR verstoßen hat, ebenfalls. ({0}) Das berechtigt aber nach meiner Ansicht nicht zur Charakterisierung als verbrecherische Organisation im Sinne des Nürnberger Urteils. ({1})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Gestatten Sie eine Zusatzfrage der Abgeordneten Köppe?

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Nein.

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Reddemann?

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ja.

Dr. h. c. Gerhard Reddemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001790, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Darf ich Sie fragen, Herr Heuer, ob die DDR dem UNO-Pakt für Menschenrechte beigetreten ist und mit der Tätigkeit des MfS permanent gegen diesen Pakt verstoßen hat?

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Natürlich stimme ich Ihnen zu, daß die DDR diesem Pakt beigetreten ist. Ich haben eben eindeutig dazu Position bezogen. Ich habe eindeutig gesagt: Was Unrecht war, muß bestraft werden. ({0}) Eine Bagatellisierung der faschistischen Verbrechen sehe ich auch darin, daß über 5 000 ungesühnte Todesurteile des Volksgerichtshofs des Dritten Reiches durch die „rechtzeitige" Abrechnung mit der Hinterlassenschaft der DDR-Justiz bewältigt und damit zum zweitenmal und endgültig verdrängt werden sollen. Leider fanden sich solche Töne auch in einer Rede des Bundesjustizministers vom 12. April 1991. Zweitens. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte der DDR und damit auch der Geschichte des MfS ist unzweifelhaft ein dringendes Bedürfnis; gerade wir sehen uns in der Pflicht dazu. Die Debatte über diesen Komplex entbehrt allerdings nicht eines Zuges der Unaufrichtigkeit, solange die Geschichte seit 1945 nur als Geschichte eines deutschen Geheimdienstes behandelt wird. Der Kalte Krieg in Deutschland war eine Auseinandersetzung zweier Staaten und auch zweier Geheimdienste. Geheimdienste - auch das zeigen die Erfahrungen beider deutschen Staaten in den letzten 41 Jahren - gehören nun einmal zu den unangenehmsten Seiten des Staates. Als Apparate zur Bespitzelung der Bürger und zur Unterwanderung politischer Organisationen sind sie auch in der parlamentarischen Demokratie etwas Kontrademokratisches. ({1}) Nachdrücklich unterstützen wir den Antrag hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung von Fragen, die die berufliche Zukunft der Mitarbeiter des MfS betreffen. Der gesellschaftliche Konsens über die Resozialisierung der Angehörigen des MfS, von dem im Antrag gesprochen wird, ist unbedingt notwendig, aber auch wohl sehr schwierig. Bedenklich erscheint uns, daß es gar nicht mehr darum geht, ob jemand als Mitarbeiter oder Informant des MfS Menschenrechtsverletzungen begangen oder befördert hat. ({2}) Seine tatsächliche oder angebliche Arbeit für das MfS reicht aus, um ihn in die Arbeitslosigkeit und das gesellschaftliche Abseits zu drängen. Dutzende von Selbstmorden waren bereits die Folge. ({3}) Nichts ist gefährlicher, als wenn, wie gerade jetzt, politische Ziele wie das der Resozialisierung der Angehörigen des MfS unter den Druck von Kampagnen der Sensationspresse geraten. Da werden vage VerDr. Uwe-Jens Heuer mutungen als so gut wie gesicherte Tatsachen dargestellt. Es drängt sich die Frage auf: Soll hier gezielt von den sich verschärfenden Konflikten in Ostdeutschland abgelenkt werden? Meine Damen und Herren, der Kalte Krieg in Deutschland ist beendet. Es erfordert nicht nur große ökonomische, sondern auch große seelische Anstrengungen von Siegern und Besiegten, seine Folgen so zu bewältigen, daß ein gemeinsamer guter Weg in die Zukunft möglich ist. Im Umgang miteinander hier im Hause wie in allen Bereichen unserer heutigen gesamtdeutschen Wirklichkeit sollten wir die Aussage von Alexander und Margarete Mitscherlich beherzigen, „daß Toleranz das höhere Rechtsgut einer Gesellschaft ist ({4}) als die Intoleranz, welche die Freiheit anderer zu vernichten sucht". „Praktizierte Toleranz ist ... nicht unvernünftige Duldung, sondern die Vereinigung von Scharfsinn und Großmut." ({5}). Ich danke Ihnen. ({6})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat die Abgeordnete Ingrid Köppe.

Ingrid Köppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001159, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden: Für die Aufarbeitung der Geschichte der SED-Herrschaft haben jene Unterlagen der SED, der Blockparteien und Massenorganisationen, die im Hinblick auf staatliche Aufgaben erstellt wurden, eine ganz besondere Bedeutung. Sie müssen deswegen gesichert, aufbewahrt, vor allem aber nutzbar gemacht werden. Eine Sicherung bei gleichzeitiger Beerdigung der Unterlagen im Bundesarchiv - eine Unterstellung dieser Unterlagen unter das Bundesarchivgesetz - , wie sie im Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen vorgesehen ist, steht der Aufgabe der Nutzbarmachung dieser Unterlagen entgegen. Ich möchte denjenigen, die sich in nächster Zeit mit der Ausarbeitung einer Regelung über den Umgang mit diesen Partei- und Organisationsakten beschäftigen werden, empfehlen, sich zuvor sachkundig zu machen ({0}) und dafür z. B. das Archiv und die Bibliothek des Institutes für die Geschichte der Arbeiterbewegung in OstBerlin, wo das SED-Parteiarchiv gelagert ist, zu besuchen. Zu unserem Antrag „Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit" : Bei der Regelung künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des MfS müssen die Grundsatzentscheidung, in welchen Tätigkeitsbereichen und Berufszweigen ehemalige Stasi-Mitarbeiter keinen Zugang finden sollen, und Einzelfallprüfungen im Hinblick auf den nachgewiesenen Umfang der Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen miteinander verbunden werden. Die im Westen Deutschlands bislang allenfalls in Richtlinien normierten Sicherheitsüberprüfungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Viele der bisher zugrunde gelegten Risikoindikatoren sind angesichts der Veränderungen untauglich geworden. Ich nenne dafür stellvertretend ein Beispiel: Mitarbeiter unserer Bundestagsgruppe, die hier eine Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen müssen, werden in den Fragebögen immer noch danach gefragt, ob und wann sie Ostblockstaaten besucht haben. ({1}) Ich denke, da ist noch nicht begriffen worden, daß sich die Situation mit der Vereinigung verändert hat. Zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen: Wie Sie sich sicherlich denken können, wären wir durchaus in der Lage gewesen, zu dieser Thematik einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir haben darauf aber bisher bewußt verzichtet und lediglich einen unsere Grundsätze formulierenden Antrag zum Thema eingebracht. Ich denke, auch das ist ein Zeichen für unsere Gesprächsbereitschaft. Unsere Grundsätze zu dieser Thematik gründen sich auf das Volkskammergesetz vom 24. August 1990, das nicht in den Einigungsvertrag übernommen wurde, aber auch darauf, daß dem gesamtdeutschen Gesetzgeber empfohlen wird, bei der Erarbeitung einer neuen Regelung dieses Volkskammergesetz umfassend zu berücksichtigen. Nun zu den Grundsätzen des Bündnisses 90/ GRÜNE für ein zu schaffendes Stasi-Unterlagen-Gesetz: Zweck eines solchen Gesetzes muß die politische, historische, juristische und auch persönliche Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit sein. Nicht personenbezogene Unterlagen - etwa Richtlinien, Dienstanweisungen, Organisationspläne und weiteres - sollen ab sofort und uneingeschränkt zugänglich sein. Betroffene sollen grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht für die zu ihrer Person gesammelten Unterlagen erhalten. Diese Forderung vertreten die Bürgerbewegungen seit der Besetzung von Stasi-Behörden und der Gründung von Bürgerkomitees im Dezember 1989 und Januar 1990. Heute können wir feststellen, daß sich dieser Forderung endlich auch andere anschließen. Es scheint, daß sie inzwischen auch hier im Haus mehrheitlich unterstützt wird. Es fehlt bisher nur an einer wirklich zweifelsfreien Formulierung, die wir aber gerne liefern wollen. Diejenigen Politiker aus Ost und West, die noch im vergangenen Jahr mit dem Argument der Sicherung des inneren Friedens die Stasi-Aktenbestände für immer verschließen oder sogar vernichten wollten, die den Bürgerinnen und Bürgern der DDR die Zuständigkeit, vor allem aber die Mündigkeit für die Auseinandersetzung mit ihren persönlichen Stasi-Erlebnissen und ihrer Vergangenheit absprechen wollten, die Mord und Totschlag prophezeiten, müssen jetzt endlich begriffen haben: Es geht uns nicht um Rache. Und: Einen inneren Frieden wird es nicht geben, wenn wir die Vergangenheit verdrängen. Die in den Stasi-Akten gesammelten und von der Stasi aus Observierung, Telefonüberwachung, Postkontrolle und Bespitzelung gewonnenen Informationen über Bürgerinnen und Bürger gehören nur den Betroffenen und niemandem sonst. ({2}) Ich denke, jede Behörde sollte sich davor hüten, Nutzungswünsche und -ansprüche auf dieses widerrechtlich gesammelte Material anzumelden. Eine Nutzung dieser Betroffenenunterlagen durch Behörden würde die Menschenwürde der Stasi-Opfer erneut verletzen. Stasi-Opfer würden erneut zu Opfern von staatlichen Begehrlichkeiten gemacht. Eine behördliche Nutzung dieser Betroffenenunterlagen sollte lediglich auf Antrag der Betroffenen und nur in ihrem Interesse, etwa zu Zwecken der Rehabilitierung, der Strafverfolgung und der Forschung, möglich sein. In einem zu schaffenden Stasi-Unterlagen-Gesetz muß ein Verwendungsverbot dieser Unterlagen über Betroffene für Behörden, also auch gegenüber Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden, formuliert sein. ({3}) Ehemalige Mitarbeiter des MfS sollen auf Antrag Auskunft über die zu ihrer Person gesammelten Unterlagen und Daten erhalten. Ein Akteneinsichtsrecht für ehemalige Mitarbeiter in die von ihnen gefertigten Berichte über Betroffene ist auszuschließen. Zur Organisation und Verwaltung der Behörde. Entsprechend den Vorgaben im Einigungsvertrag und insbesondere des Volkskammergesetzes sollten eine möglichst dezentrale Verwaltung und Organisation erreicht werden. Wir geben dabei einem BundLänder-Modell Priorität. Es gibt inzwischen verschiedene Vorschläge zur Organisation und Verwaltung. Wir sollten dabei die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten prüfen, um sie dann abwägend beurteilen zu können. Lassen Sie mich abschließend etwas zu der gerade in den letzten Tagen sehr heftig und, wie ich denke, hysterisch geführten Diskussion um Stasi-RAF-Verbindungen und damit in Zusammenhang stehende mögliche bzw. notwendige Zugriffsmöglichkeiten von Behörden auf Stasi-Akten sagen. Ich denke, wir sollten diese Diskussion versachlichen. Dabei sollten wir davon ausgehen, daß im Haus VIII der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße seit längerer Zeit das BKA sitzt und die Unterlagen der Abteilung XXII, Terrorabwehr der Stasi, durchforstet. Außerdem wurden bereits im Sommer 1990 umfangreiche Unterlagen zum Terrorismusbereich an den Generalbundesanwalt übergeben. Laut Aussage der Behördenspitze von BKA und des Generalbundesanwalts haben sie alles notwendige Material zum Terrorismusbereich erhalten bzw. ist es ihnen zugänglich. ({4}) Insofern ist es unverständlich, daß immer wieder lautstark gefordert wird, daß der Zugriff auf diese Unterlagen erweitert werden müsse. Zum Verfassungsschutz. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind gesetzlich geregelt. Diesen Regelungen entsprechend darf er nicht strafverfolgend tätig sein; dafür haben wir andere Behörden. Es ist seine Aufgabe, Informationen präventiv - u. a. bezüglich extremistischer Bestrebungen - zu sammeln und auszuwerten. Die gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes ist auch nicht die historische Forschung. Wir sollten die Diskussion, wie ich schon sagte, versachlichen und dabei auch von der gesetzlichen Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes ausgehen. Ich meine, daß die Behörden jetzt aufgefordert sind, den Beweis zu erbringen, für welche Zwecke die Nutzung der Unterlagen nicht nur wünschenswert, sondern auch unerläßlich ist und auf welche rechtlichen Grundlagen sie sich dabei berufen. Im übrigen hoffe ich, daß wir die Diskussion um ein Stasi-Unterlagen-Gesetz möglichst bald nicht mehr nur in einem sehr kleinen parlamentarischen Gremium führen, sondern vor allem auch die neuen Länder einbeziehen und eine Anhörung zum Thema veranstalten, um eine möglichst breite Verständigung zu erzielen. Ich danke Ihnen. ({5})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Abgeordnete Hartmut Büttner ({0}).

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Parlamentarier des ersten gesamtdeutschen Bundestages stehen in der Tat vor einer der schwersten Aufgaben dieser Legislaturperiode. Wir versuchen mit rechtsstaatlichen Mitteln, die übelriechende Eiterblase des Staatssicherheitssystems der ehemaligen SED-Diktatur nun auszutrocknen. Was in den letzten Monaten aus der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit an das Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, sprengt alle Vorstellungen. Ich will einige Beispiele geben: Es gab nicht nur eine operative Zusammenarbeit mit der Rote Armee Fraktion, sondern beispielsweise auch Kontakte zu Westberliner Terrorgruppen wie der Roten Zora oder Kreuzberger Autonomen. Nach Informationen des „ZDF" und der „Rheinischen Post" ist die Zusammenarbeit der Stasi mit ausländischen Extremistenorganisationen aber noch weitergegangen. Arafats Leibgarde, arabische Terrorgruppen, die spanische ETA sind hier nur einige Stichworte. Das gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Bundesländer berichtet sogar über eine Zusammenarbeit Hartmut Büttner ({0}) mit Rechtsradikalen wie der Wehrsportgruppe Hoffmann und anderen. ({1}) Die Spezialisten für die Unterstützung des deutschen und internationalen Terrorismus hatten jedoch ihren Hauptauftrag, wie das hier schon sehr eindrucksvoll dargestellt worden ist, in der Beispitzelung der eigenen Bevölkerung. Das Ausmaß dieses Überwachungssystems läßt uns auch heute noch den Atem stocken. Die Staatssicherheit - das will ich hier sehr klar sagen - war kein aus der Kontrolle geratener Wildwuchs. Als Schild und Schwert der SED war die Stasi das innenpolitische Machtinstrument zur Absicherung der Diktatur. ({2}) Ich will das auch in Anbetracht der Rede von Herrn Heuer hier sehr deutlich sagen: Es fällt mir und vielen anderen Abgeordneten in diesem Zusammenhang schon sehr schwer, mit ehemaligen Kommandanten der Staatssicherheit in einem Parlament sitzen zu müssen. ({3}) Im Interesse einer neuen demokratischen Kultur wäre es besser gewesen, lieber Herr Modrow, Sie hätten Ihr Mandat im Deutschen Bundestag gar nicht erst angetreten. ({4}) Soweit, meine Damen und Herren, der Staatssicherheitsdienst den Terrorismus gefördert, die Menschenrechte verletzt und ein System von Dauerüberwachung, Bespitzelung, Zwangstrennung von Familien, Berufsverboten und auch Pressionen ausgeübt hat, denke ich, ist es auch unsere Aufgabe, deutlich zu machen, daß wir die Stasi als verbrecherische Organisation zu brandmarken haben. ({5})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Abgeordneter Büttner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Brecht?

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja.

Dr. Eberhard Brecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000254, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Abgeordneter, wenn Sie hier einige Kollegen des Hauses in Frage stellen, möchte ich Sie noch einmal fragen, wie Sie als Abgeordneter der CDU zu der Tatsache stehen, daß noch im Frühjahr 1989 die Bezirksvorstände der CDU einer engen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst zur Enttarnung von sogenannten staatsfeindlichen Elementen zustimmten.

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich denke, jeder der in diesem Zusammenhang gefehlt hat, muß sich seiner persönlichen Verantwortung stellen. Das gilt für alle Parteien. ({0})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Büttner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Heuer?

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Prof. Dr. Uwe Jens Heuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000891, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Sie haben eben noch einmal den Vorwurf der verbrecherischen Organisation erhoben. Sie sind sich bewußt, daß diese Feststellung bedeutet, daß die Schuld der Einzelpersonen nicht mehr geprüft wird? ({0}) - Das steht im Nürnberger Urteil. Sind Sie sich bewußt, daß sich der Ausdruck „verbrecherische Organisation" auf eine Organisation bezog, die an der Auslösung des Zeiten Weltkrieges teilnahm, die verantwortlich ist für die Ermordung von 6 Millionen, für den Holocaust? ({1}) Sind Sie sich bewußt, daß das gleichzusetzen mit dem, was an Unrecht in der DDR geschah, eine Bagatellisierung des Faschismus ist? ({2})

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lieber Kollege - wenn ich antworten darf - , Ihre permanente Verteidigungsrede der Tätigkeit des MfS und seiner verbrecherischen Tätigkeit hat sich hier, glaube ich, deutlich entlarvt. Sie sollten auch eines zur Kenntnis nehmen: Wir haben in der Tat Übereinstimmungen in den Bereichen der Deportation, der Verurteilung und der Ächtung von Menschenrechten auch zwischen dem System des Dritten Reiches und dem System, das Sie bisher vertreten haben, zu verzeichnen. ({0})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Büttner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Gerster?

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Dr. h. c. Johannes Gerster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000671, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Büttner, können Sie mir bestätigen, daß die Einstufung als verbrecherische Organisation ja nicht bedeutet, daß das einzelne Mitglied der Organisation damit als Verbrecher bezeichnet wird, sondern daß die Taten dieser Organisation verbrecherisch sind, was allerdings dazu führen soll, daß Menschen, die in dieser Organisation dann an verbrecherischen Taten beteiligt waren, für diese Tätigkeit z. B. nicht noch Renten bekommen? ({0})

Hartmut Büttner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000303, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lieber Herr Kollege Gerster, ich will Ihnen das gerne bestätigen, und ich will darauf hinweisen, daß ich es gerade auch im Interesse der Hunderttausende zählenden Opfer für gerechtfertigt halte, die Unterdrückung des eigenen Volkes jetzt am Ende nicht noch finanziell zu belohnen.. Die vorgesehene Rentenbegrenzung für Stasi-Mitarbeiter auf 600 DM bzw. 65 % der Durch1318 Hartmut Büttner ({0}) schnittsrente eines Normalbürgers in den neuen Ländern wird von mir nachdrücklich unterstützt. ({1}) Meine Damen und Herren, Stasi-Opfer mit Berufseinschränkungen, Ausbildungsverboten und Haftzeiten dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre ehemaligen Peiniger. ({2}) Die Sicherung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Nutzung der vielfältigen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sind - das haben die Vorredner hier sehr deutlich gemacht - ein wesentlicher Kernpunkt einer notwendigen Vergangenheitsbewältigung. Dabei ist uns bewußt, daß ein großer Teil des Materials heute leider nicht mehr vorhanden ist. Personalakten wurden bereinigt, Lebensläufe korrigiert und belastende Unterlagen vernichtet. Gerade unter Ihrer Ägide, Herr Modrow, ist es fast zu flächendeckenden Aktenkorrekturen gekommen, wie wir heute wissen. ({3}) Die totale Bürokratie eines Überwachungsstaates - das ist ein Stück Hoffnung - läßt allerdings auf vielschichtige Aufzeichnungen in den unterschiedlichsten Bereichen der ehemaligen DDR hoffen. Hierzu zählen auch die Akten der ehemaligen SED. Die enge Verzahnung zwischen der marxistischleninistischen Partei der Arbeiterklasse und dem Staat berechtigen zur Überführung der Unterlagen in die Verantwortung des Bundesarchivs. Art. 1 der DDR- Verfassung und die Wahrnehmung von Staatsaufgaben durch die unterschiedlichsten Ebenen der SED- Hierarchie belegen deutlich die staatsbeherrschende Funktion der Einheitspartei. Es gibt hier keinen Zweifel: Die SED verstand sich als Weisungsgeber des Staates. Aber - das ist angesprochen worden, und da gibt es keinen Dissens, Herr Penner - auch die Akten der Massenorganisationen und der anderen Parteien müssen in ähnlicher Weise behandelt werden. Dort, wo FDGB, FDJ oder Blockparteien staatliche Funktionen ausgeübt haben, sind diese Unterlagen in der Art und Weise, wie ich es beschrieben habe, ebenfalls nutzbar zu machen. Meine Damen und Herren, die heute zu beratenden Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE bilden, denke ich, eine gute Basis für eine sachbezogene Diskussion in den Gremien dieses Parlaments. Es gibt auch eine Reihe von Berührungspunkten zwischen dem Antrag von Bündnis 90/GRÜNE und unseren Vorstellungen. Frau Köppe ist jetzt leider nicht im Raum. Ich hätte ihr gerne gesagt, daß ich Übereinstimmungen in Fragen der politischen, historischen, juristischen oder auch persönlichen Aufarbeitung der MfS-Tätigkeit sehe. Ebenso, denke ich, sollte es keine Differenzen in bezug auf einen umfassenden Anspruch von Opfern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Rehabilitierung und Akteneinsicht geben. Das schließt auch die Suche nach Möglichkeiten der wissenschaftlichen Aufarbeitung nicht aus. Auch wir wollen keine 30 Jahre warten. Ich denke, wir sollten in den entsprechenden Gremien nach Mitteln suchen, um diesen 30 Jahren begegnen zu können. Ich meine, man sollte auch Ihren Vorschlag, Herr Wartenberg, überprüfen, ob man hier auf wissenschaftlicher Ebene ein Institut einrichten kann. Das wird natürlich nur dann gehen, wenn die Daten, die nicht Staatsdaten sind, ebenfalls freiwillig zur Verfügung gestellt werden. ({4}) Meine Damen und Herren, auch bei der Nutzung von allgemeinen und personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten sowie der Überprüfung von Abgeordneten, von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes oder von Führungskräften in der Wirtschaft liegen die Vorstellungen des Bündnisses 90/GRÜNE und der Union nicht weit auseinander. Die Frage wird sein, meine Damen und Herren, ob wir - neben der Beratung von Gemeinsamkeiten - auch wechselseitig die Kraft aufbringen, die strittigen Details der Gesetzentwürfe so zu beraten, daß am Ende wirklich ein von der breiten Mehrheit dieses Hauses getragener Beschluß stehen kann. Als Vertreter des Bereichs einer deutlichen Sprache will ich allerdings auch erklären, daß wir auf die Stimmen der SED-Nachfolgepartei PDS gern verzichten. Die PDS hat sich ausdrücklich als Nachfolgerin der ehemaligen Staatspartei bezeichnet. Den mutigen Schritt einer Auflösung der alten SED hat man bewußt nicht getan. Die PDS steht damit in der Kontinuität und Verantwortung der Täter von gestern. ({5}) Die Mitglieder der PDS rekrutieren sich immer noch hauptsächlich aus der Mitgliedschaft der SED; für die Führungsspitze gilt das im übrigen auch. Um so peinlicher ist der Versuch der PDS, im neuen Unterausschuß zur Aufarbeitung der Akten der deutschen Securitate als unbefangene Unschuldslämmer mitwirken zu wollen. Jetzt muß ich allerdings auch etwas an die Adresse der SPD sagen. Die Peinlichkeit dieses Ansinnens wurde von Ihnen in dieser Frage leider etwas übertroffen, weil Sie der PDS eine Mitberatungsmöglichkeit in diesem Gremium einräumen wollten. Wenn dieser im Innenausschuß vorgetragene Vorschlag wirklich ernst gemeint war, hätten Sie ja durchaus einen Ihrer Sitze dafür zur Verfügung stellen können. Wir haben dem Bündnis 90 die Möglichkeit zur Mitberatung eingeräumt, indem wir auf einen unserer Sitze im Unterausschuß verzichtet haben. Denn ich denke, es ist vernünftig, die Bürgerrechtsgruppen bei dieser Frage intensiv zu beteiligen. ({6}) Ohne SED hätte es auch keine Stasi gegeben. Wir sollten die Grenzen zwischen Tätern und Opfern nicht mutwillig verwischen. ({7}) Meine Damen und Herren, wir sollten hier auf jeden Fall die noch zu bewältigenden Schwierigkeiten anHartmut Büttner ({8}) sprechen. Sie betreffen zum einen die Zersplitterung des Aktenbestands. Gute Argumente, wie sie beispielsweise vom Bundesfachausschuß Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft ÖTV vorgetragen worden sind, sprechen für eine zentrale Aufbewahrung und Auswertung der Unterlagen. Sie betreffen aber auch - das sage ich im Nachgang zu dem Redner, der vor mir sprach - den fast zur Glaubensfrage hochgeputschten Punkt eines Zugangs des Verfassungsschutzes zu den operativen Stasi-Akten. Dabei geht es uns ausdrücklich um einen Ausschluß des Zugangs zu den Opferdaten; Herr Gerster hat darauf hingewiesen. Diese müssen für jede Behörde tabu sein. Wer aber eine wirksame Terrorbekämpfung will, muß auch den Mut haben, die hierfür nötigen Unterlagen dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht selektiert, sondern komplett. ({9}) Dabei ist es wichtig, den Bürgern in den neuen Ländern ausdrücklich sagen zu können: Der Verfassungsschutz hat nichts gemein mit dem unseligen Staatssicherheitsdienst. ({10}) Der Verfassungsschutz dient ausschließlich der Sicherung der Freiheit unseres Rechtsstaats und seiner Bürger. Dieses Selbstverteidigungsinstrument der Demokratie mit der Stasi auf eine Stufe zu stellen ist böswillig und soll die Bürger der neuen Länder verunsichern. ({11}) Die Bürger in den neuen Bundesländern haben viele Hoffnungen in die Arbeit des ersten gesamtdeutschen Parlaments gesetzt. Sie erwarten zu Recht, daß neben einer Regelung über die Unterlagen des alten Systems die Verantwortlichen für Schießbefehl, für die Mauer, für Korruption, für Mißwirtschaft und Willkür zur Rechenschaft gezogen werden. Ich will auch hier vor dem Deutschen Bundestag sagen: Es erfüllt mich persönlich mit Schmerz, daß es bisher nicht gelungen ist, die Verantwortlichen des Regimes einem gerechten Verfahren zuzuführen. Wir müssen deutlich machen, daß dies eine Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und nicht der Politik ist. Aber auch die zuständigen Staatsanwaltschaften sollten sich ihrer großen Verantwortung in dieser Frage bewußt sein. Meine Damen und Herren, die Bürger werden den Rechtsstaat letztlich nur dann als ihren Staat akzeptieren, wenn sie Gerechtigkeit auch erleben können. Durch eine breite Mehrheit für die vorliegenden Gesetzentwürfe können wir eine gute Voraussetzung hierfür schaffen. Ich danke Ihnen. ({12})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Abgeordnete Rolf Schwanitz.

Rolf Schwanitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002123, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als im Dezember 1979 das Politbüromitglied Kurt Hager auf Vorschlag von Herrn Höpcke, der damals stellvertretender Kulturminister in der DDR war und heute bekanntlich als PDS- Abgeordneter im thüringischen Landtag sitzt, entschied, daß der Leipziger Schriftsteller Erich Loest keine Reisegenehmigung mehr für die Bundesrepublik erhält, begann ein ausgeklügeltes Zersetzungsgefüge des damaligen Ministeriums für Staatssicherheit gegenüber Loest, das Loest zwei Jahre später veranlaßte, die ständige Ausreise aus der DDR zu beantragen. Bei dem, was wir heute besprechen, geht es nicht um Prominentenfälle. Es geht vielmehr um die Offenlegung und die Aufarbeitung jenes SED-Unterdrükkungssystems, dessen bedrückendster Auswuchs das Ministerium für Staatssicherheit darstellte und dessen Wirkung von schlimmsten politischen Verfolgungsmaßnahmen bis hin zur Deformation zwischenmenschlicher Beziehungen sowie zur Angst der Menschen voreinander geführt hat. Die Fraktion der SPD begrüßt es ausdrücklich, daß durch die vorliegenden Anträge die parlamentarische Diskussion darüber, wie mit dieser Hinterlassenschaft umgegangen werden muß, eröffnet wird. Dabei ist Eile geboten. Wir begrüßen auch, daß sich nun auf der Grundlage eines sich doch abzeichnenden breiten Konsenses dieses Vorhaben betrieben werden kann. Die Opfer - davon bin ich überzeugt - wollen nicht Rache oder Vergeltung, sondern eine Aufarbeitung jenes tausendfach erlebten und erlittenen Repressionsapparats, ohne dessen Aufhellung demokratischer Neubeginn in den neuen Bundesländern von weiten Teilen der Bevölkerung nur unvollkommen verarbeitet werden wird. ({0}) Die Kenntnis des Zusammenhangs der diktatorischen Vergangenheit ist für die demokratische Zukunft unabdingbar. Hier kann es keine elitär wissenschaftliche Aufarbeitung geben, sondern das muß auf die breiteste Grundlage gestellt werden. Wir versprechen uns von dieser Offenlegung auch eine Versachlichung der MfS-Debatte. Dies betrifft zum einen die Frage der künftig zu akzeptierenden beruflichen Einsatzmöglichkeiten ehemaliger MfS- Mitarbeiter. Ich begrüße es ausdrücklich, daß diese Frage durch den Antrag des Bündnisses 90/GRÜNE hier hineingetragen wird. Aber wir erwarten auch eine neue Bewertung der tatsächlichen Täterkategorien. Es geht nicht nur um die offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit, sondern auch um jene Personen, die Auftraggeber gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit waren. ({1}) Wir gingen an der Realität vorbei, richteten wir den Blick nur auf die Spitze, die Führungsoffiziere und deren Vorgesetzte und ließen wir jene Parteigrößen außen vor, die mit lockeren Randnotizen an den MfS - Parteiinformationen - diesen ganzen Apparat zielgerichtet in Bewegung gebracht haben. ({2}) Hier hilft kein Sichverstecken hinter biederen Mienen und kein Betonen von Verdiensten in der jüngsten Vergangenheit, sondern hier muß aufgeklärt und mit gleichem Maß gemessen werden. Auch deshalb sind umfangreiche Zugangsrechte des Sonderbeauftragten zu den Archiven der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen für uns unabdingbar. Eine erste Voraussetzung dafür, daß der Sonderbeauftragte diese umfassende Aufgabe wahrnehmen kann, ist, daß er über das noch existierende Aktenmaterial verfügen darf. Alle MfS-Aktenbestände, die auf den verschiedensten - merkwürdigen und weniger merkwürdigen - Wegen aus dem Bestand des MfS herausgetragen worden sind und sich derzeit bei Organisationen, Einzelpersonen oder Behörden befinden, müssen in den Einzugsbereich des Sonderbeauftragten gelangen. ({3}) Wir brauchen eine Anzeigepflicht derer, die heute über derartiges Material verfügen, und wir brauchen die Befugnis, die Herausgabe zu fordern. Nur so ist dieses leidige Problem der kursierenden Akten und der damit verbundenen Unklarheiten in den Griff zu bekommen. ({4}) Ein wesentlicher Teil der für unsere Beratungen aufzubringenden Zeit wird auf die Frage verwendet werden müssen, wie künftig die Behördenstruktur des Sonderbeauftragten auszusehen hat. Dabei glaube ich, daß es nun glücklicherweise unstrittig ist - das entnehme ich auch den Worten von Herrn Gerster - , daß die Aktenbestände in den neuen Bundesländern verbleiben und daß hierfür auch die archivseitigen Voraussetzungen, die sich in den neuen Bundesländern einschließlich Berlins ergeben, nun genutzt werden können. ({5}) Aber dies ist nur ein Problem. Die andere Frage lautet: Wie soll jene Behörde, die sich mit der Verwaltung derart sensiblen Unrechtsmaterials beschäftigen muß, in das System der legislativen und exekutiven Strukturen in der Bundesrepublik eingebaut werden? Zum einen brauchen wir eine leistungsfähige und bürgernahe Behördenstruktur. Dies setzt allgemein hohe Erwartungen an die finanziellen und personellen Ausstattungen des Amtes des Sonderbeauftragten. Zum anderen rückt die Tatsache, daß es hier um brisante Arbeitsfelder, um sensible Bereiche geht, das besondere Augenmerk auf die Unabhängigkeit dieser Behörde. Wenngleich Bündnis 90/GRÜNE im allgemeinen sehr stark auf die Intentionen der Bürgerkomitees fixiert sind, beinhaltet der vorgelegte Antrag - Frau Köppe hat darauf noch einmal hingewiesen - die Variante, daß die Aufgabe des Sonderbeauftragten als eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ausgestaltet werden kann. Ich glaube, wir alle werden hierüber - dies auch kritisch - noch einmal nachdenken müssen. Die sozialdemokratische Fraktion betont - ich glaube, auch darin sind wir uns einig - , daß es vor allen Dingen darum gehen muß, daß die vorhandene Aktensubstanz nach einheitlichen Kriterien genutzt und ausgewertet wird. Wir plädieren dafür, daß das Amt des Sonderbeauftragten als obere Bundesbehörde auszugestalten ist, ohne daß er einer speziellen Fachaufsicht unterworfen wird. Der Sonderbeauftragte muß in inhaltlichen Fragen lediglich dem Gesetz unterworfen sein. Neben dem zentralen Beirat schlagen wir dezentrale Beiräte auf Länderebene vor und hoffen, daß dadurch regionale Anliegen, die hier tatsächlich berechtigt existieren, besser durchgesetzt werden können. Ich will an der Stelle aber gern bekennen, daß auch wir in diesem Punkt mit der Diskussion noch nicht fertig sind. Ich glaube, wir müssen in den Ausschüssen auch darüber reden, ob der Sonderbeauftragte nicht auch als ein Organ des Bundestages denkbar wäre - beispielsweise ähnlich dem Wehrbeauftragten. Dies könnte entscheidende und wichtige Vorteile haben hinsichtlich der doch wohl zu erwartenden zahlreichen Konfliktfälle, die auftauchen werden, und den parlamentarisch notwendigen Kontroll- und Begleitungsvorgängen. ({6}) Eine entscheidende Voraussetzung für die eingangs bereits erwähnte wissenschaftliche, politische und persönliche Aufarbeitung dieses Unrechtssystems in der ehemaligen DDR ist die Ausgestaltung der Rechte der Betroffenen. Die Hinterlassenschaft des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit setzt sich sozusagen aus über 100 Kilometer langem Aktenmaterial zusammen, das in den allermeisten Fällen die Qualität von personenbezogenen Materialien besitzt. Die von der Tätigkeit dieses Überwachungssystems betroffenen Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, sich über die zu ihrer Person gesammelten Daten zu informieren. ({7}) Jedem Bürger muß ein Auskunftsrecht eingeräumt werden. Jedem steht der Anspruch zu, vom Sonderbeauftragten darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, ob beim MfS Informationen zu seiner Person gesammelt worden sind. Neben diesem Auskunftsrecht muß der Betroffene das Recht auf Einsichtnahme in die zu seiner Person gesammelten Akten erhalten. Das muß im Gesetz geregelt werden. ({8}) Dabei ist es sicherlich richtig, daß in den Aktenbeständen neben den Informationen über den Betroffenen zufälligerweise auch Informationen über Dritte gesammelt worden sein können, die wir hier nicht außer acht lassen dürfen. ({9}) Jene zufälligerweise durch beispielsweise Abhöraktionen, durch die Brechung des Postgeheimnisses oder durch den Spitzeleinsatz erlangten Informationen über Dritte sind ebenfalls schutzbedürftige Informationen und müssen vor unbefugter Nutzung geschützt werden. Deshalb muß das Einsichtsrecht der Betroffenen in seine Akten dort seine Grenzen finden, wo die Rechte unbeteiligter Dritter als schutzbedürftig eingeschätzt werden. ({10}) Vollkommen anders - darüber gibt es, glaube ich, bei uns Konsens - verhält sich dies in der Tat bei inoffiziellen, bei offiziellen Mitarbeitern und - um das eingangs Erwähnte noch einmal mit einzuflechten - bei der Kategorie der Auftraggeber des Mf S. ({11}) Informationen über Mitarbeiter des MIS und Auftraggeber, die zwangsläufig in diesen personenbezogenen Materialien der Betroffenen vorhanden sind, müssen als nicht schutzwürdig eingestuft werden. Dies kann die Einsichtsrechte der Betroffenen nicht einschränken. ({12}) Ich möchte an dieser Stelle extra darauf verweisen, daß meiner Meinung nach eine Fristsetzung für die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Betroffenen in ihre Akten äußerst kritisch anzugehen ist. Es wäre ein falsches Signal, wenn man dieses Instrument der Betroffenen zeitlich limitieren würde. Dies könnte von den Bürgern in den neuen Bundesländern nur falsch verstanden werden. ({13}) Dabei wissen wir sehr wohl, daß der Prozeß der politischen, aber auch der persönlichen Aufarbeitung der Vergangenheit erneut mit Schmerz und bitterer Erkenntnis verbunden sein wird, im Kollegenkreis, in langjährigen freundschaftlichen Beziehungen, bis hinein in die engsten Familienstrukturen. Ich bin sicher, daß es nicht jeder Betroffene, obwohl er jahrelang unter Repressalien gelitten hat, darauf ankommen lassen wird, diese Materialien zu sehen. Unabdingbar ist jedoch, daß der Gesetzgeber dem Betroffenen die Möglichkeit zur Aufarbeitung der Vergangenheit im engsten persönlichen Umfeld gibt, wenn er dies will. Der Staat darf sich an dieser Stelle nicht erneut vormundschaftlich vor die Betroffenen stellen. Diese Aufarbeitung ist nur dann möglich, wenn der Sonderbeauftragte bei der Einsichtnahme durch den Betroffenen das entsprechende Aktenmaterial mit Klarnamen versieht, also mit den tatsächlichen Namen derer, die diese Spitzelarbeit geleistet haben. Nur dann ist eine Aufhellung dieses unseligen Verdächtigungs- und Mißtrauenssystems möglich, welches wir immer noch mit uns herumschleppen und welchem in einem sicherlich langwierigen Prozeß ein Ende bereitet werden muß. Danke schön. ({14})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Burkhard Hirsch. ({0})

Dr. Burkhard Hirsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000908, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Düsseldorf, Herr Kollege. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich am Ende dieser Debatte auf wenige Bemerkungen beschränken. Es ist völlig richtig, Herr Gerster, wenn Sie eben gerufen haben: Das können wir mit unterschreiben. Diese Debatte hat mehr Gemeinsamkeiten gezeigt, als man am Anfang erwarten konnte. Ich habe den Eindruck, daß wir uns völlig einig darin sind, daß wir die dokumentarische Hinterlassenschaft des SED-Regimes erfassen wollen, und zwar nicht nur die staatlichen Akten, sondern auch die Akten der Parteien und Massenorganisationen, soweit in ihnen staatliche Aufgaben ausgeübt wurden, und das ist ja geschehen. Vieles ist inzwischen bekanntgeworden, mit welcher lockerer Hand auch in Parteiorganisationen unmittelbar in strafrechtliche Urteile und Strafverfahren bis hin zur Verfügung von Todesstrafen eingegriffen wurde. Es sind unglaubliche Vorgänge, die nicht verdeckt bleiben dürfen. Zum Archivgesetz: Natürlich kann man sich darüber streiten. Wir wollen nichts zerreißen. Wir wollen zusammenführen und diese staatliche Tätigkeit durchsichtig machen. Das Archivgesetz hat gegenüber den anderen Konstruktionen einen wesentlichen Vorteil, nämlich daß in der Tat jedermann in gleicher Weise der Zugang zu den Akten eröffnet wird und daß keine Abschichtung erfolgen kann, wer Zugang bekommen soll oder nicht. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung, glaube ich, für jede archivarische und dokumentarische Nutzung. Zu den Stasi-Akten: Es ist eines der schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben, die ich in diesem Hause erlebt habe, hier etwas Richtiges zu entscheiden. Ich halte die Diskussion darüber, ob der Staatssicherheitsdienst eine verbrecherische Organisation war. für müßig. Es war eine Organisation, die Verbrechen begangen hat. Es stockt einem der Atem, wenn man die Akten sieht, wenn man sieht, mit welchem Perfektionismus Menschen mit einer perfiden Bosheit unterdrückt, schikaniert, ausgespitzelt worden sind. Es ist völlig richtig, wenn gesagt worden ist, daß die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Vorgänge leider auf sich warten lasse und daß hier mehr geschehen sollte. Alle Parteien haben ihre Punktationen darüber vorgelegt, wie diese Akten behandelt werden sollten. Ich sehe weite Übereinstimmung in der Frage des Einblicks der Opfer in ihre Akten, auch der Nutzung der Täterakten, auch der Verpflichtung, Akten der Sonderbehörde zuzuführen, also nicht etwa privat Akten zu besitzen, sich sozusagen den Giftpfeil auf Vorrat zu halten, bis er nach Opportunität benutzt werden darf. Alles das darf nicht stattfinden. Zum Einblick des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts: Frau Köppe, Sie haben recht. Ich habe mich in gleicher Weise vergewissert. Es ist nicht nur eine Rechtslage, sondern es entspricht der Wirklichkeit, daß im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung, also der konkreten Verfolgung von Straftaten, das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt jede Akteneinsicht bekommen hat, die es oder er haben wollte. Hier kann nicht und sollte nicht der Eindruck geschaffen werden, daß durch unsere Diskussion darüber, wie bestimmte Akten eingesehen werden dürfen, etwa die Straftatenverfolgung leidet. Das ist nicht der Fall. Wir stehen zweierlei Problemen gegenüber. Wenn die Akten und insbesondere die Informationen über Opfer in diesen Akten in einer so miesen Weise zustande gekommen sind, nämlich so, daß nach unserem Rechtssystem ein absolutes Verwertungsverbot bestehen würde, ist zu fragen, ob die Akten, zu welchem Zweck auch immer, genutzt werden können. Ich denke, daß das nicht der Fall sein darf. Wir haben ein zweites Problem, das wichtig ist. Akten, die als lose Blätter herumliegen oder teilvernichtet sind, sprechen nicht mehr. Herr Modrow hat eine schwere Verantwortung auf sich geladen, als er die Akten der Hauptverwaltung Aufklärung vernichten ließ und damit die Verbrecher schützte, die mit der RAF zusammengearbeitet haben. ({0}) Darum ist es im Augenblick vorrangig, daß alles Denkbare getan wird, um wenigstens die Restbestände zu erschließen, und zwar nicht erst in vielen Monaten, sondern jetzt und sofort. Wir bitten den Bundesinnenminister, wirklich alles nur Denkbare zu tun, um zu einer schnellen Erschließung dieser Akten zu kommen. ({1}) Ich will hier, weil meine Zeit abläuft, nichts mehr sagen über die Sicherheitsprüfung oder über die sehr schwierige Frage, die Sie in Ihrem Antrag als Grundsatz behandeln, nämlich welche berufliche Zukunft Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes haben sollten oder haben könnten. Wir sind der Überzeugung, daß diejenigen, die im Staatssicherheitsdienst tätig waren oder ihm Aufträge erteilt haben, mit ihm verbunden waren, im öffentlichen Leben nichts zu suchen haben, ({2}) und zwar auch nicht im politischen öffentlichen Leben. Es bedrückt mich, mit wie wenig Selbstkritik diejenigen, die diese Verflechtung haben und wissen, daß sie sie haben, ihre eigene Lage beurteilen. Man muß auf der anderen Seite aber auch eines sagen: Wir werden dieses Problem, das das Schicksal von vielen Tausenden von Menschen berührt, nicht ohne Toleranz lösen können. Die Frage ist nur, wer die Toleranz einfordern darf. Ich denke, daß jemand, der zu der Nachfolgeorganisation dieses Unterdrükkungsregimes gehört, wohl als Letzter hierher gehen und Toleranz fordern sollte. ({3}) Richtig ist es: Keine hastigen Entscheidungen in diesen schwierigen Fragen, enge Zusammenarbeit auch mit den Landesregierungen der sechs neuen Bundesländer in diesen Fragen und, meine Kollegen, Toleranz gegenüber den Menschen, die in Versuchung geführt worden sind und die dieser Versuchung erlegen sind! ({4})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gregor Gysi.

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Frage der StasiAkten ist vielfach gesprochen worden. Ich habe dazu eine ziemlich lange Erklärung abgegeben, weil ich wußte, daß die Zeit hier knapp ist. Ich selbst will hier zum Parteiarchiv sprechen. Herr Schmieder, das ganze Problem besteht darin: Wenn Sie sich hier hinstellen und genau das machen, was ich kritisiere, wenn Sie nämlich, obwohl Sie selbst einer Blockpartei in der früheren DDR angehörten, so tun, als ob Sie mit all dem überhaupt nichts zu tun hätten und lediglich auf andere verweisen, dann werden wir aus dem Zug der Verdrängung der Geschichte nicht herauskommen. Wir müssen also auch selbstkritisch sein. Nur so, glaube ich, können wir diese schwierigen Fragen lösen. Ich habe das im Zusammenhang in der Erklärung darzustellen versucht. Was die Frage des Parteiarchivs betrifft, so ist dieser Bundestag, glaube ich, dabei, einen großen Fehler zu begehen, wenn er diesen Gesetzentwurf annehmen würde. Es wäre ein Kulturfrevel. Das würde nämlich bedeuten, Teile des Parteiarchivs herauszulösen und damit eine einzigartige historische Dokumentation zu zerstören. ({0}) - Das kriegen Sie auch nicht mehr hin. Sie wissen auch sehr genau, daß es eine Reihe von Dispositärverträgen gibt. Auch diese Teile des Archivs wären dann für immer verloren. ({1}) Es geht also darum, sicherzustellen, daß es geschlossen erhalten bleibt ({2}) und daß es für wissenschaftliche, historische und andere Zwecke nutzbar wird. Dazu gibt es auch Vorstellungen.

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Abgeordneter Gysi, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Krause ({0})?

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Bitte schön.

Dr. Rudolf Karl Krause (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001205, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Dr. Gysi, die umfangreichen Kenntnisse, über die dieses - von Ihnen so bezeichnete - kulturhistorische Archiv verfügt, und die umfangreichen Kenntnisse über personelle Verstrickungen, die aktive Mitglieder ihrer Partei in den Verwaltungen und anderswo noch haben, veranlassen mich zu der Frage: Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen ehemalige SED-Genossen von sich aus ihre Kenntnissse zur Offenlegung und Aufarbeitung von Verbrechen, die innerhalb der Staatssicherheit, der Kriminalpolizei usw. aus politischen Gründen begangen wurden, preisgegeben haben?

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Das hat jetzt zwar nichts mit dem Parteiarchiv zu tun, aber ich will Ihnen trotzdem antworten: In ziemlich vielen Fällen und zum Teil sogar in unangenehmer Weise, indem sie nämlich das Ganze kommerzialisieren. Es sind keinesfalls nur positive Elemente dabei, sondern auch ausgesprochen unangenehme. Dafür kann ich Ihnen viele Beispiele nennen. Sie dürfen nicht vergessen: Diese SED hatte 2,3 Millionen Mitglieder. 2 Millionen davon sind in verschiedensten Parteien untergetaucht, oder sie sind parteilos. Etwa 280 000 oder etwas weniger - es waren ja nicht alle in der SED - sind bei uns. Das ist ein Bruchteil der ehemaligen SED-Mitglieder. Sie müssen sich auch einmal in den anderen Parteien umschauen und gucken, wo sie alle geblieben sind. ({0}) - Ich kann Ihnen die Kreissekretäre, die die DSU aufgebaut haben, oder diejenigen, die jetzt bei der CDU sind, zeigen. Sie müssen sowieso ein bißchen aufpassen. Die CDU war nun zweifellos ein Mittäter der SED. Wenn man mit Mittätern fusioniert, kommt man selbst natürlich in schwierige Situationen, wie das an Hand des Schicksals der CDU ja leicht festzustellen ist. ({1}) - Doch, doch, das darf ich sagen, gerade ich. ({2}) Sie dürfen es nicht sagen; das ist das Problem, weil Sie ja keine Ahnung haben. Sie haben ja auch nicht dort gelebt. ({3}) Ich will noch ein zweites zum Parteiarchiv sagen. Namen wie Hermann Weber, Wolfgang Leonhard, Harold Hurwitz, Narihiko Ito und andere sind Ihnen ja sicherlich bekannt. Alle sind sehr bedeutende Historiker, denen man vieles nachsagen kann, aber nicht gerade PDS-Nähe oder SED-Nähe oder irgend so etwas. Es hat vielleicht einen Wert, daß diese sagen, daß das Archiv geschlossen erhalten bleiben muß und daß sie jetzt Möglichkeiten der Nutzung haben, wie sie sie in keinem anderen Archiv haben, auch nicht im Bundesarchiv. Die Öffentlichkeit wird nämlich durch die Übernahme in das Bundesarchiv auf Grund der im Bundesarchivgesetz geregelten Sperrfristen praktisch ausgeschlossen. ({4}) - Sie legen ja einen Gesetzentwurf vor. Sie haben in diesem Gesetzentwurf die Sperrfristen nicht geändert. Sie haben einfach gesagt: Das sind Staatsakten, Schluß! Die gehören uns. - In diesem Entwurf ist von Sperrfristen oder anderen Dingen nicht die Rede. Das ist eine klare Tatsache. Das heißt: Das ist auch nicht Ihr Ziel. ({5}) Im übrigen ist die juristische Argumentation sehr zweifelhaft. Sie stützen sich z. B. auf Art. 1 der Verfassung der DDR von 1968 und vergessen, daß das vorher nicht geregelt war. Sie vergessen das Provenienzprinzip, daß also in den Archiven nach dem Entstehungsort und nicht nach dem Inhalt eingeordnet wird. Sie wissen ganz genau, daß, wenn es allein um die Fragen der staatlichen Aufgaben oder des staatlichen Bezugs geht, auch riesige Teile der Parteiarchive von CDU und FDP und SPD in das Staatsarchiv müßten; denn keine Partei beschäftigt sich nicht mit staatlichen Angelegenheiten. Die ungeheure Verstrickung, die es auf diesem Gebiet gab, hat dazu geführt, daß diese Unterlagen alle zusätzlich ins Staatsarchiv gekommen sind - dann als staatliche Beschlüsse. Ich will noch etwas hinzufügen. Sie führen eine Ungleichbehandlung durch und verdrehen die Geschichte. Sie tun so, als ob die SED im Auftrag des Staates handelte, obwohl es genau umgekehrt war: Der Staat handelte im Auftrag der SED. ({6}) Diesen juristischen Trick müssen Sie aber einführen, weil sonst auch Ihre Akten weg sind. ({7}) - Wenn Sie eine Zwischenfrage haben, stehen Sie auf, Herr Bohl. Reden Sie nicht immer hintenherum; Sie müssen sich auch offen zu Ihren Fragen bekennen. ({8}) Ich will Ihnen noch sagen - das halte ich für wichtig -, daß Sie eine Ungleichbehandlung durchführen. Wenn Sie diesen juristischen Maßstab nehmen, müssen Sie große Teile der Archive Ihrer alten Bundesparteien an das Bundesarchiv herausgeben, weil dort sehr viel von staatlichen Angelegenheiten die Rede ist; das wissen Sie ganz genau. Natürlich ist für Sie die ehemalige DDR anders zu behandeln. Ich habe eine große Bitte an Sie, weil es hier um einen großen historischen, auch kulturpolitischen Wert geht, weil es um die wissenschaftliche Aufarbeitung geht: Bevor Sie hier etwas entscheiden, schauen Sie sich das Archiv an; es ist offen. Fahren Sie zum Archiv, bevor Sie hier etwas anrichten, was von größtem Schaden wäre. Machen Sie ein Hearing! Hören Sie Archivare, hören Sie Wissenschaftler an. Laden Sie solche ein, von denen Sie überzeugt sind, daß sie überhaupt nichts mit uns zu tun haben. Dabei werden Sie feststellen, daß Sie, wenn Sie die Entscheidung auf der Grundlage dieses Entwurfs treffen, einen dauerhaften Schaden anrichten. Dazu hat auch das Parlament, glaube ich, kein Recht, ein solches Kulturgut zu zerstören. Gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Wir selbst suchen nach einer Lösung. Wir haben mit der Friedrich-Ebert-Stiftung verhandelt, um einen Trägerverein zu bilden, der dieses Archiv verwalten und nutzbar machen kann. Ich füge heute ausdrücklich hinzu: Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn in diesem Verein ein Vertreter des staatlichen Archives mitwirkt, damit die Aufarbeitung der Geschichte, der Schutz persönlicher Daten, gleichzeitig aber auch die Erhaltung der Geschlossenheit gesichert ist. Sie dürfen eines nicht vergessen:

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Herr Dr. Gysi, Ihre Redezeit ist beendet.

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich bin sofort fertig. Wir müssen eine Lösung finden, ohne daß diejenigen, mit denen Dispositärverträge bestehen - das sind wichtige Teile des Archivs - , nicht dazu verleitet werden, zu sagen: Ich will mein Eigentum wiederhaben. Dagegen könnten wir nichts machen. Sie brauchen aber uns, Sie können uns nicht draußen lassen; denn wir müssen mit ihnen reden, damit sie ihr Eigentum nicht zurückfordern. Es muß dafür eine Lösung gefunden werden, die auch für diese Leute akzeptabel ist. Im Augenblick besteht die große Gefahr, daß wir sie nicht finden, wenn auf diesem Gebiete weiterhin im Wege der Konfrontation argumentiert wird. ({0}) - Nein, dann holen sie es zurück. Das ist der Punkt: Sie haben eben einfach keine Ahnung; es tut mir wirklich furchtbar leid.

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Jetzt ist die Redezeit beendet.

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Beschäftigen Sie sich doch einmal mit den Sachfragen. Dann werden Sie dies hoffentlich nicht tun.

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das kann im Ausschuß weiterberaten werden. Ihre Redezeit ist jetzt beendet.

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Wenn doch, dann ist das Ausdruck einer reinen Besatzermentalität. Das ist das einzige, was Ihnen noch nicht gehört. ({0})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dorle Marx.

Dorle Marx (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001429, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stasi hat nach dem Stand der bisherigen Auswertung über mehr als 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger Informationen gesammelt; darunter sind 8 Millionen Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR, 2 Millionen aus der alten Bundesrepublik. Die vorläufige Benutzerordnung, die derzeitige Rechtsgrundlage für die Behandlung des trotz Vernichtungsaktionen noch überreich vorhandenen Materials, diente vor allem folgenden vordringlichen Zielen: Erstens. Sie sollte eine verläßliche Zusammenführung des Materials ermöglichen und weitere Vernichtung und weiteren Mißbrauch des Materials durch sichere Verwahrung ausschließen. Zweitens. Sie sollte vorab unaufschiebbare Auswertungen ermöglichen, darunter etwa die Verfolgung der vom oder im Zusammenhang mit dem MfS begangenen Straftaten. Sie gestattet auch die Nutzung zu Einstellungsüberprüfungen oder zur Überprüfung von Bewerbern um politische Mandate. Die Opfer, die Betroffenen der Bespitzelung, warten seit der Wende - und damit nicht erst seit Oktober letzten Jahres - , nun schon eineinhalb Jahre, auf ein Recht auf Zugang zu ihren Akten, auf ein Recht auf Einsicht und auf die Ermöglichung des Beginns der politischen und historischen Aufarbeitung. Diese eigentliche Arbeit spätestens ab dem Sommer - das ist spät genug - zu ermöglichen ist dankenswerterweise gemeinsames Ziel aller Parteien hier. Nun gesellen sich aber zu dem legitimen Interesse der Opfer an ihrer Rehabilitierung und dem Beginn der politischen Aufarbeitung und der Strafverfolgung immer weitere Interessenten für das Material des MfS. Die Nachrichtendienste und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind die spektakulärsten Anspruchsteller. Alle diese Interessenten betonen allerdings, die illegal erworbenen personenbezogenen Opferakten nicht haben zu wollen. Dennoch - und das ist des Nachdenkens wert - halten wir Sozialdemokraten diese Begehrlichkeiten für gefährlich. Es wird nämlich im Ergebnis davon ausgegangen, neben den schrecklichen Bespitzelungsberichten gebe es im Bereich der sogenannten operativen BeDorle Marx richte oder der Täterakten vermeintlich objektiver zu bewertendes Material. Je nachdem, um welche Kategorie es sich handelt, wird ein erweitertes Zugangsrecht gefordert. So weit und noch so gut, meinen viele. Nun gerät dabei aber außer Sicht, daß erstens die saubere Trennung oftmals nicht möglich sein dürfte und zweitens und wichtiger die Frage ist, ob es denn überhaupt irgendwelche „sauberen" Stasi-Akten gibt. Wir haben es hier - das wird oft vergessen - mit Material einer Behörde zu tun, die nach demokratischem Rechtsverständnis ohne jede Rechtsgrundlage und unter grobem Verstoß gegen jegliche rechtsstaatlichen Prinzipien gearbeitet hat. ({0}) Ich frage mich, wo diejenigen, die die Einsichtnahme in nicht opferbezogenes oder in sogenanntes rein operatives Material verlangen, eigentlich die Gewißheit hernehmen, sich auch dabei nicht die Finger schmutzig zu machen. Wir wissen heute, daß selbst zwischen Täter und Opfer nicht immer leicht zu unterscheiden ist. Nicht selten wird es Täter geben, die selber Opfer waren, nämlich vom MfS zuvor zur Mitarbeit erpreßt worden sind. Diese Problematik wird bereits im Rahmen des selbstverständlich schon im Opferinteresse erforderlichen und bereits vorhandenen Zugangs der Strafverfolgungsbehörden nicht leicht zu bewältigen sein. Wir befürworten übrigens in diesem Zusammenhang ein Recht des Sonderbeauftragten, Vorgänge, die Hinweise auf Straftaten enthalten, von sich aus den Strafverfolgungsbehörden bekanntzumachen, das sogenannte Recht auf Spontanübermittlung. Die im Strafprozeßrecht geltenden Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote müssen hier entsprechend Anwendung finden. Unterlagen mit rechtsstaatswidrig gewonnenen personenbezogenen Erkenntnissen, also insbesondere die Opferakten, dürfen grundsätzlich nicht zum Zweck der Strafverfolgung verwendet werden. Ausnahmen können nur bei schwersten Straftaten erwogen werden. Die Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote müssen wegen ihrer rechtsstaatlichen Bedeutung über den Bereich der Strafverfolgung hinaus bei der Nutzung des Stasi-Materials generell Grenzen setzen. Wir Sozialdemokraten möchten uns an den in der letzten Legislaturperiode vom Innenausschuß am 13. September 1990 gefaßten und vom Ausschuß Deutsche Einheit bestätigten Beschluß zur Frage des Zugangs der Nachrichtendienste gebunden fühlen, in dem es zur Interpretation des Einigungsvertrages heißt: Die Mitwirkung bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten bezieht sich ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Nutzung und Übermittlung für nachrichtendienstliche Zwecke wird ausgeschlossen. Wir teilen die Bewertung dieses Beschlusses durch die letzte Bundesregierung, die in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der GRÜNEN/Bündnis 90 am 8. November 1990 ausführte: In Übereinstimmung mit diesem Beschluß - gemeint ist der Beschluß des Innenausschusses schließt die Bundesregierung auch nach Erlaß der beabsichtigten Benutzerordnung ein unmittelbares Zugriffsrecht aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 4 - gemeint ist hier die entsprechende Vorschrift in Anlage I Kapitel II Sachgebiet B Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe b des Einigungsvertrages aus. Die jüngsten Terroranschläge der RAF haben weder eine neue Rechtslage geschaffen noch eine neue Bedarfslage ergeben. Der Generalbundesanwalt - Frau Köppe hat darauf dankenswerterweise schon hingewiesen - teilte in der Sondersitzung des Innenausschusses in der letzten Woche mit, daß ihm sowohl von der letzten DDR-Regierung als auch von der GauckBehörde alles im Zusammenhang mit Terrorismus aussagefähige Material überlassen bzw. zugänglich gemacht worden sei und werde. Das eigentliche Problem in diesem Zusammenhang ist, daß es selbst der Generalbundesanwalt nicht schaffte, dieses umfängliche Material bis heute ausgewertet zu haben. ({1}) Von Auswertungshindernissen, die neue Zugangsrechte erfordern, kann danach keine Rede sein. ({2}) Die Diskussion um Zugangsrechte des Verfassungsschutzes und der Nachrichtendienste ist im übrigen geeignet, bei den Opfern den Eindruck zu erwecken, ihre Interessen würden im Zweifel hintangestellt. Denn eines wird auch oft vergessen: Jede Akte, die abgegeben wird, steht für Auskünfte an Opfer oder deren Nachkommen, steht für die politische und dringend gebotene historische Auswertung nicht zur Verfügung. Für Zugangsrechte, deren Erfordernis nicht einmal nachgewiesen ist, gibt es keine Legitimation. Der Verzicht auf solche Zugangsrechte ist damit keineswegs nur eine Frage der politischen Rücksichtnahme auf besondere Sensibilität in der ehemaligen DDR. Wir können und sollten es uns leisten, unsere Nachrichtendienste und den Verfassungsschutz ihre Aufgaben ohne Rückgriff auf Material einer Behörde erfüllen zu lassen, die Verbrechen plante und beging. ({3}) An Stelle solcher Debatten sollten wir uns endlich vorrangig der Rehabilitierung der Opfer und der Aufarbeitungsmöglichkeit der Betroffenen widmen. ({4}) Hier ist noch vieles offen, was auch in den vom Bündnis 90/GRÜNE aufgestellten Grundsätzen noch nicht angesprochen worden ist. Neben der Öffnung der Archive sollten zur Wahrung der Rechte der einzelnen etwa auch Vorschriften über den Rechtsweg zur Nachprüfung erteilter Auskünfte aufgenommen werden oder das Recht auf Löschung von Bespitze1326 lungsberichten auf Verlangen der Ausgespähten in einer gesetzlichen Regelung Berücksichtigung finden. ({5}) Es sind solche Regelungen, meine Damen und Herren, die unserem Rechtsstaat Glaubwürdigkeit und Ansehen verleihen. Vielen Dank. ({6})

Prof. Dr. Rita Süssmuth (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002287

Das Wort hat jetzt der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (Minister:in)

Politiker ID: 11001938

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte beginnt der Deutsche Bundestag ein Kapitel, das auf dem Weg zur Vollendung der deutschen Einheit nach meiner Überzeugung das schwierigste sein wird: die Bewältigung der politischen Altlasten des SED-Staates. Ich bin seit langem der Überzeugung, daß wir mit den politischen Altlasten länger und schwerer als mit den ökonomischen und sozialen oder ökologischen Altlasten zu tun haben werden, ({0}) die uns weiß Gott auch genügend drücken. Die Bewältigung dieses Erbes wird wohl auch dadurch nicht leichter - ich denke, man muß dies am Beginn dieser Debatte noch einmal ins Gedächtnis rufen -, daß wir es in der damaligen DDR mit einer ganz eigenen Revolution zu tun hatten, einer Revolution, die in einem frühen Stadium in legalistische Bahnen überführt worden ist. Dies hatte unschätzbare Vorteile - ich will das überhaupt nicht kritisieren, sondern dankbar bewerten -, aber es ist eine sehr eigene, eine unvollendete Revolution geblieben. Wir spüren das spätestens dann, wenn wir in einer Debatte wie der am heutigen Vormittag den Beitrag des Abgeordneten Gysi ertragen müssen. ({1}) Durch die Art, in der der Abgeordnete Gysi glaubte, sich an dieser Debatte beteiligen zu können, wird es nicht leichter, diese Debatte zu führen. Die PDS ist übrigens nicht eine Nachfolgeorganisation, so habe ich das nicht verstanden. Sie ist die SED mit einem neuen Namen, ({2}) nichts mehr und nichts weniger. Sie ist die SED, sie hat die Identität bewußt gewahrt. Nur deswegen kann man auch so auftreten, wie man hier auftritt. Bei aller Diskussion über die Rolle der Blockparteien: Ich finde, die Täter haben kein Recht, die Mitläufer zu schelten. Das muß am Ende dieser Debatte wohl auch noch einmal gesagt werden. ({3}) ({4}) Wir diskutieren über die Frage, wie wir Aktenbestände der SED und der anderen Blockparteien und Massenorganisationen am besten sicherstellen und wie wir einen umfassenden Zugang für jedermann ermöglichen. In dieser Diskussion machen Sie dann Angebote, möglicherweise beeinflussen zu können, wer Zugang hat und wer nicht. Der Ansatz der Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ist eben der, den Zugang zu den Archiven nicht zu manipulieren, sondern jedermann in gleicher Weise rechtlich gesichert und transparent den Zugang zu ermöglichen. Das ist das Anliegen des Antrags. ({5}) Natürlich haben wir das Problem der Fristen des Archivgesetzes behandelt, obwohl das Archivgesetz die Abkürzung von Fristen schon heute ermöglicht; insofern müßte sie nicht eigens auf Grund eines Gesetzesantrags beschlossen werden. Aber ich denke, wir alle miteinander sollten für Überlegungen offen sein, ob wir möglicherweise auch Sonderregelungen einführen sollten, was die Fristen des Archivgesetzes für die Bestände dieser Akten angeht, über die wir debattieren, weil niemand einen langen zeitlichen Aufschub der politischen, wissenschaftlichen und historischen Aufarbeitung dieser Vergangenheit wollen kann. Das ist aber nicht das Entscheidende. Wenn es einen Weg gibt, die Archive insgesamt zusammenzuhalten, sollte man diesen Weg sicherlich in aller Offenheit miteinander erörtern und schauen, ob er richtig und ob er gangbar ist. Für die SED/PDS ist der Weg leicht zu eröffnen: Sie brauchen nur die Akten insgesamt zur Verfügung zu stellen. ({6}) Sie haben es in der Vergangenheit mit dem Schutz des Eigentums nicht immer ganz so ernst genommen, wie Sie das heute betreiben, wo Sie den Schutz des Eigentums in Anspruch nehmen wollen. ({7}) Übrigens, Herr Kollege Wartenberg: Ganz richtig ist es nicht, daß wir im Einigungsvertrag überhaupt keine Regelung getroffen haben. Sie wissen: Wir haben für die Stasi-Akten eine vorläufige Regelung getroffen. Für die Parteiakten und für die Akten der Massenorganisationen haben wir insofern eine vorläufige Regelung getroffen, als sie nach dem Einigungsvertrag als Bestandteil des Vermögens dieser Organisationen der treuhänderischen Verwaltung der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission zur Regelung der Vermögensfragen der Parteien und Massenorganisationen unterliegen und insoweit auch in der Verfügung beschränkt sind. Ich habe mich im übrigen, als ich von dem Angebot der SED/PDS gelesen habe, was das Parteivermögen anbetrifft - man hatte ja ein Verhandlungsangebot gemacht, obwohl es klare gesetzliche Regelungen gibt -, daran erinnert, daß ich im Februar in der Tat einen Brief von ehemaligen hohen Offizieren der Staatssicherheit erhalten habe, die mir auch Verhandlungen angeboten haben. Ich bin zu jedem Gespräch immer bereit. Aber der Rechtsstaat verhandelt nicht über Fragen, die durch Gesetz und Recht geregelt sind. ({8}) Das gilt für die Staatssicherheit, auch für die Hauptverwaltung Aufklärung, und das gilt, Herr Abgeordneter Gysi, auch für die SED/PDS, was die gesetzlichen Regelungen zur Abwicklung dieses unseligen Teils jüngerer deutscher Geschichte anbetrifft. Wir stehen in der Diskussion um die Parteiakten wie um die Stasi-Akten. Das verknüpft sich ein Stück weit, obwohl wir für das eine eine Vorlage haben und für das andere, Frau Kollegin Köppe, eine erarbeiten wollen. Zu gesetzlichen Regelungen kommen wir im Parlament am besten, wenn wir Vorlagen haben, die wir beraten wollen. Bei den Beratungen zum Einigungsvertrag hat uns dieses Thema am längsten beschäftigt. Bis in die letzten Stunden vor der Paraphierung des Einigungsvertrages - in der Nacht vom 30. August - haben wir noch über die Regelungen verhandelt und im übrigen versucht, Beschlüsse aus der damaligen Volkskammer zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben wir noch in der Ratifizierungsdebatte im Innenausschuß wie im Ausschuß Deutsche Einheit auch in Abstimmung mit der Volkskammer versucht, schon bei den vorläufigen Regelungen den beiden, ein Stück weit konkurrierenden Gesichtspunkten in einem gemeinsamen Verständnis Rechnung zu tragen. Wir haben damals im übrigen gesagt: Die endgültigen Regelungen wollen wir in diesem gesamtdeutschen Bundestag gemeinsam erarbeiten. Die Regierung soll Formulierungshilfen erarbeiten. Aber sie soll nicht initiativ werden, sondern das soll aus der Mitte des Hauses heraus geschehen. So wollen wir es auch halten. Die Bundesregierung und der Bundesinnenminister wollen jeden möglichen Beitrag dazu leisten. Wir werden uns ja morgen zur Fortsetzung der Gespräche zusammenfinden. Ich hoffe, daß wir bald zu einer gemeinsamen Vorlage kommen, und beziehe mich auf das, was Kollege Gerster in dieser Debatte einleitend gesagt hat. Das entscheidende Problem ist, daß wir - Sie sprechen ja zu Rechte davon - den Schutz der Opfer, bzw. der Betroffenen, also der personenbezogenen Daten, sicherstellen müssen und daß wir gleichzeitig - wir sprechen in ein und derselben Debatte davon - die öffentliche Aufarbeitung dessen, was an Unrecht in über 40 Jahren SED-DDR geschehen ist, gewährleisten wollen. Das konkurriert ein Stück weit miteinander. Die richtige Abwägung zu finden ist das eigentliche Problem und das eigentliche Dilemma bei der Arbeit, sowohl bei den Aktenbeständen von SED, Blockparteien und Massenorganisationen als auch bei denen der Staatssicherheit. Daran zu arbeiten ist die gemeinsame Aufgabe; denn auf der einen Seite muß öffentlich transparent gemacht und so schnell und so umfassend wie möglich aufgearbeitet werden, was gewesen ist; denn vieles davon ist bisher nicht bekannt. Bei vielem wird versucht - wir haben das auch in der Debatte gespürt - , die Tatsachen und die Verantwortlichkeiten zu verwischen, aus Opfern Täter und die Täter zu Richtern zu machen. ({9}) All dies dürfen wir nicht zulassen. Auf der anderen Seite muß der Gefahr widerstanden werden, daß die unselige Tätigkeit der Bespitzelung, Beschnüffelung und Überwachung fortgesetzt wird, indem diejenigen, die Täter waren oder sich Aktenbestandteile unter die Nägel gerissen haben, jetzt ganz neuartige marktwirtschaftliche Aktivitäten entfalten. ({10}) Auch das kann so nicht sein. Ich denke also, daran, Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, werden wir intensiv zu arbeiten haben. Ich sage noch einmal: Auch ich bin dafür, daß wir jede Chance nutzen, die Aktenbestände insgesamt zusammenzuhalten. Ich habe immer meine Mühe, wenn die Bestände als Kulturgut bezeichnet werden. ({11}) Das ist es wohl in der Sprache der Gesetze. Aber, Herr Abgeordneter Gysi, ({12}) es könnte auch ein Kulturungut sein. ({13}) Jedenfalls bin ich dafür, daß wir die Bestände zusammenhalten, daß wir im Archivgesetz Fristen notfalls so kurz wie möglich halten, Sondertatbestände dafür schaffen oder Sonderregelungen treffen. Auch dies scheint mir durchaus möglich. Aber sicher muß sein, daß jedermann in einer nicht und von niemandem zu manipulierenden Weise Zugang erhalten kann. Es kann nicht sein, daß ihn die einen haben und die anderen nicht. Die Friedrich-Ebert-Stiftung wird sich wohl dagegen verwahren, mit der SED/PDS zu einer gemeinsamen Trägerschaft für die Verwaltung dieser Akten zu kommen. ({14}) Das hat die Friedrich-Ebert-Stiftung nicht verdient.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Bundesminister, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordnete Gysi zu beantworten?

Dr. Wolfgang Schäuble (Minister:in)

Politiker ID: 11001938

Ja, bitte.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Gysi.

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Bundesminister, was sagen Sie denn dazu, daß zwei Mitarbeiter der der Bundesregierung unterstehenden Gauck-Be1328 hörde entlassen wurden, heute - wie auch jeder andere - Zugang zum Parteiarchiv haben und dort ohne jede Schwierigkeit sehr aktiv arbeiten, während sie in die andere Behörde ja nicht mehr hineinkommen? „Kulturgut" bezieht sich im übrigen im wesentlichen darauf, daß es Unterlagen seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts sind. Es ist sehr viel Kulturgut dabei. Das ist in sich geschlossen; das ist das Problem.

Dr. Wolfgang Schäuble (Minister:in)

Politiker ID: 11001938

Was die beiden ehemaligen Mitarbeiter betrifft, so ist es einfach so: Die Dienststelle des Sonderbeauftragten zur vorläufigen Regelung des Zugangs und Umgangs mit den Stasi-Akten ist deswegen besonders sensibel, weil sie in einem ungeheuren Maße Zugang zu personenbezogenen Daten und insbesondere zu Daten von Opfern des SED-Stasi-Regimes hat. Deswegen ist die Verschwiegenheit dieser Mitarbeiter ein zentraler Punkt. Wer dagegen verstößt, verstößt gegen einen zentralen Punkt seiner dienstlichen Verpflichtungen und muß entlassen werden. ({0}) Ich nehme auch an, daß die beiden Mitarbeiter das gewußt, gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. Sie mußten mit der Entlassung rechnen. Im übrigen beziehe ich mich zu dem, was diese beiden Herren gesagt und bewertet haben, auf einen Leserbrief, den der Kollege Schmude vor kurzem in einer Zeitschrift veröffentlicht hat, von dem ich meine, daß er ungewöhnlich fair und ungewöhnlich sachkundig war, und den ich vielen zur Berücksichtigung empfehle. Wir müssen bei der Auswertung dieser Akten zwischen dem, was in den Akten steht, und dem, was subjektive Bewertung ist, vorsichtig und streng unterscheiden. Daß wir einen Zugang zu einem öffentlich zugänglichen Archiv haben, ist ja in Ordnung. Ich hatte Ihnen gerade gesagt: Es ist für Sie am allerleichtesten, dafür zu sorgen, daß ein nicht zu manipulierender Zugang zu all diesen Akten für alle geschaffen wird. Dann sind wir sicherlich auch zu anderen Lösungen als denen des Archivgesetzes bereit. Was Sie zu der Frage Kulturgut oder Kulturungut gesagt haben, so ist es wahr, daß das lange ein Kulturgut war. Nur, Herr Abgeordneter Gysi, was hat Ihre Partei, die SED/PDS aus diesem Kulturgut gemacht, in den Jahren, in denen sie ihr Wesen getrieben hat! Das ist der Punkt. ({1}) Ich sage noch einmal: Wir sollten mit allem Ernst und mit dem Wissen darum, daß jeder, der sich hier engagiert, immer in der Gefahr ist, bei den konkurrierenden Gesichtspunkten der öffentlichen Aufarbeitung und Transparenz auf der einen Seite, und des Schutzes insbesondere der Opfer auf der anderen Seite, in der einen oder anderen Richtung zu fehlen, zur notwendigen Zusammenarbeit bereit sein, damit nicht fortgesetzt wird, was Jahrzehnte - zu lange - getrieben worden ist. Wenn wir uns auf diesem Weg um Zusammenarbeit bemühen und wenn wir nicht zu sicher sind, daß wir selber recht haben und der andere unrecht hat - das ist die Voraussetzung für die Zusammenarbeit - , dann werden wir einen Beitrag leisten, um den politischen Teil des Erbes der SED/DDR so gut wie möglich und mit so wenig Schaden wie möglich aufzuarbeiten. Schwer genug wird es ohnedies für uns alle werden. ({2})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Meine Damen und Herren, damit kann ich die beschlossene Redezeit für beendet erklären. Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 12/288, 12/283 und 12/284 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Andere Vorschläge aus dem Haus werden nicht gemacht. - So darf ich dies als beschlossen feststellen. Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 6 auf: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden - Drucksache 11/4893 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Frauen und Jugend ({0}) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" - Berichtszeitraum 1986 bis 1988 Anlage: Neufassung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vom 24. Februar 1986 - FrauenförderungsRichtlinie - Kabinettsbeschluß vom 25. September 1990 - Drucksache 11/8129 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Frauen und Jugend ({1}) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Familie und Senioren Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von eineinhalb Stunden vor. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist dies auch so beschlossen. Ich kann die Aussprache eröffnen und erteile der Bundesministerin Frau Dr. Merkel das Wort.

Dr. Angela Merkel (Minister:in)

Politiker ID: 11001478

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die institutionalisierte Frauenförderung sind in den letzten Jahren wichtige Pfeiler zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern geworden. Sie sind auch im Hinblick auf die neuen Bundesländer entscheidende Instrumente, wenn es darum geht, die Interessen der Frauen bei der schwierigen Umstellung von zentraler Verwaltungswirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft nicht zu kurz kommen zu lassen. Der Bericht über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden ist im Deutschen Bundestag im Juni 1989 von der Bundesregierung vorgelegt worden. Er geht zurück auf eine Enquête-Kommission „Frau und Gesellschaft" aus dem Jahre 1980. Der Bericht beschreibt die Entwicklung der für Frauen- und Gleichstellungsfragen zuständigen Einrichtungen in Bund, Ländern und Gemeinden und bietet damit eine Bestandsaufnahme der verschiedenartigen Einrichtungen. Allerdings kann er nur eine Momentaufnahme der Situation im Frühjahr 1989 sein. Die Entwicklung ist inzwischen weitergegangen, und neue Probleme stehen an, insbesondere auch im Zusammenhang mit den neuen Bundesländern. Daher halte ich eine Fortschreibung des Berichts für notwendig. Der Bericht stellt die Erfahrungen der Gleichstellungsstellen in den verschiedenen Bereichen zusammen. Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung der verschiedenen Institutionen konnte er nur in begrenztem Umfang machen, denn die Organisationsgewalt steht den jeweiligen Verwaltungsträgern zu, in die die Bundesregierung nicht eingreifen will und aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingreifen darf. Der Bericht enthält aber allgemeine Erfahrungswerte, die den zuständigen Entscheidungsträgern durchaus als Hilfestellung dienen können. Anhand des Berichts wird deutlich, daß in der Bundesrepublik Deutschland - unterstützt von Frauen aus allen Parteien und von Frauen aus der Frauenbewegung - seit Beginn der 80er Jahre eine einzigartige Entwicklung stattgefunden hat, die noch keineswegs abgeschlossen ist: die Institutionalisierung der Frauenpolitik auf allen politischen Ebenen. Einzigartig ist diese Entwicklung einerseits im Vergleich zu anderen „neuen" Politikfeldern: Nirgends sonst wurden in gleicher Weise institutionelle Instrumente geschaffen wie in der Frauenpolitik. Einzigartig ist die Entwicklung aber auch im internationalen Vergleich: In keinem anderen Land besteht ein ebenso dichtes wie weitgespanntes Netz von Institutionen mit ähnlichen Einwirkungsmöglichkeiten wie in der Bundesrepublik Deutschland. Einen enormen Anstieg der Zahl der Gleichstellungsstellen hat es vor allem auf der kommunalen Ebene gegeben. 1982 wurde die erste kommunale Gleichstellungsstelle in Köln eröffnet. In den Städten, Gemeinden und Kreisen sind es heute insgesamt 900 Gleichstellungsstellen. Etwa 330 Stellen wurden innerhalb der letzten anderthalb Jahre allein in den neuen Bundesländern geschaffen. Es ist der Hartnäckigkeit vieler Frauen aus allen Fraktionen des Bundestages zu verdanken, daß auch innerhalb der Bundesregierung „Frauenpolitik" aufgewertet wurde. Nachdem Ende der 70er Jahre ein Arbeitsstab Frauenpolitik eingerichtet wurde, hat die CDU/CSU-FDP-Koalition das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1986 zu einem Frauenministerium erweitert. Durch die Schaffung des Bundesministeriums für Frauen und Jugend unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Frauenpolitik am Ausgang dieses Jahrhunderts. Es bleibt unser Ziel, die politischen Rahmenbedingungen bis zum Jahre 2000 so zu gestalten, daß Gleichberechtigung auch gelebt werden kann. Das Ziel des Frauenministeriums ist es, die Interessen und Anliegen von Frauen in die politische Arbeit der Bundesregierung einzubringen und auf die Beseitigung rechtlicher und tatsächlicher Benachteiligung hinzuwirken. Deshalb ist das Bundesministerium in Fragen der Frauenförderung in der Bundesverwaltung und bei allgemeinen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung federführend. Aber ich verstehe Frauenpolitik auch als eine Querschnittsaufgabe; wir werden überall dort mitarbeiten, wo es um die Interessen von Frauen geht. ({0}) Als wichtiges Beispiel möchte ich hier nennen: Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schutz von Frauen vor Gewalt, soziale Sicherung der Frauen oder Fragen der Frauen in besonderen Lebenssituationen. Auch in den Bundesländern hat die Frauenpolitik seit den 80er Jahren eine ständige Aufwertung erfahren. Es gibt heute bereits in sieben Bundesländern Ministerien, die die Zuständigkeit für Frauen im Namen tragen. Interessant ist daran, daß diese Ministerien alle nach der Einrichtung des Bundesfrauenministeriums entstanden sind. Die Gleichstellungsstellen der Länder haben es - ebenfalls im Rahmen der Querschnittsaufgabe - mit einer Vielzahl von Themen zu tun. Dazu gehören Frauenhilfsprogramme, Frauenqualifizierungsprogramme und Programme für Existenzgründerinnen, natürlich die Verbesserung der Kinderbetreuung, Frauenhäuser, Projekte für Frauen im ländlichen Raum, Analysen von Schulbüchern auf Rollenklischees und vieles mehr. In vielen Bereichen sind diese Gleichstellungsstellen heute zum selbstverständlichen Bestandteil des Verwaltungsapparates und zu einem konstruktiven Element im politischen Entscheidungsprozeß geworden. In manchen Ländern und Kommunen müssen sie aber leider noch immer um ihre Anerkennung kämpfen und stoßen auf Schwierigkeiten und Widerstände. Ich fordere deshalb die politisch Verantwortlichen auf, die Entwicklung nicht zu behindern, sondern sie zu unterstützen, aber vor allem die Gleichstellungsstellen so auszugestalten, daß sie im Interesse der Frauen auch wirklich arbeiten können. ({1}) Für die Bundesregierung steht fest: Gleichstellungsstellen sind notwendig. Ihre Aufgabenstellung sollte möglichst umfassend sein. Wichtig ist vor allem, daß ihre Aufgabenstellung und ihre Organisationsform miteinander im Einklang stehen. Die personelle Ausstattung muß der Bedeutung der Aufgabe ent1330 sprechen, und die organisatorische Einbindung muß auch Einmischung ermöglichen. Ich halte es für wichtig, daß die Gleichstellungsstellen in den neuen Bundesländern schnell über ihre Anfangsschwierigkeiten hinwegkommen. Dabei ist es eine gute Grundlage, daß nach § 29 des Kommunalverfassungsgesetzes diese Gleichstellungsstellen rechtlich verankert sind. Das ist in den meisten westdeutschen Bundesländern nicht der Fall. Länder, in denen es noch keine solchen gesetzlichen Grundlagen gibt, sollten prüfen, ob hier nicht ein Punkt ist, wo man von der Entwicklung im Osten Deutschlands lernen kann. ({2}) In den neuen Bundesländern muß darauf geachtet werden, daß diese Stellen in den neuen Kommunalverfassungen auch erhalten bleiben. An die kommunalen Spitzenverbände der alten Bundesländer, richte ich die Bitte, bei ihrer Beratung von Kommunalpolitikern in den neuen Bundesländern auf den Erhalt dieser Stellen hinzuwirken und ihre sinnvolle Einbindung auch weiterhin zu garantieren. Das zweite Mittel, Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu erreichen, ist die berufliche Förderung von Frauen. Sie ist heute bereits integraler Bestandteil moderner Personalkonzepte. In der Bundesverwaltung sind seit 1986, also seit Verabschiedung der Richtlinie zur Frauenförderung, Erfolge erzielt worden. Die Zahl der beschäftigten Frauen erhöhte sich im Berichtszeitraum - 1986 bis 1988 - kontinuierlich um rund 4 000 auf 290 000, obwohl der Personalbestand insgesamt um fast 20 000 zurückging. Diese Entwicklung setzte sich auch 1989 und 1990 fort. Im vergangenen Jahr waren im unmittelbaren Bundesdienst 306 200 Frauen beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten stieg von 24,9 % 1986 auf heute 27,3 %. Die Zahl der Beamtinnen des gehobenen Dienstes erhöhte sich von 12,4 % auf 13,9 %, der Beamtinnen des höheren Dienstes von 7,5 % auf 8,8 %. Der Bericht verdeutlicht die Bemühungen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, die Chancen der Frauen in der Bundesverwaltung entsprechend den Richtlinien zu verbessern. Dazu gehören folgende Punkte: Immer mehr Ressorts setzen Frauen in den Personalreferaten und Auswahlgremien ein. Die Ausschreibungs- und Einstellungspraxis ist wesentlich offener geworden. Die Teilzeitbeschäftigung hat beachtlich zugenommen, bei Beamten von Bundesbehörden und Bundesgerichten während des Berichtszeitraums um 35,8 %, d. h. von 843 Teilzeitbeschäftigten 1986 auf 1 145 im Jahre 1988. Im gesamten öffentlichen Dienst - das habe ich gestern schon einmal gesagt - liegt die Teilzeitquote mit 18,3 % inzwischen gut 8 Prozentpunkte über dem Anteil in der Gesamtwirtschaft. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen stieg seit 1986 ebenfalls an. Im Berichtszeitraum erhöhte sich z. B. die Zahl der Referatsleiterinnen bei obersten Bundesbehörden allerdings nur von 74 auf 88 bei rund 2 000 Referatsleiterstellen. Wir sehen also, daß wir noch einen langen Weg vor uns haben. Frauen in höheren Positionen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, sind insgesamt viel zu gering vertreten. So gibt es in den obersten Bundesbehörden leider immer noch nicht mehr als sieben Unterabteilungsleiterinnen in insgesamt 276 Unterabteilungen und zwei Abteilungsleiterinnen in allen obersten Bundesbehörden. ({3}) Deshalb unternehmen wir gezielte Anstrengungen, um die Situation von Frauen in der Bundesverwaltung weiter zu verbessern. So hat das Bundeskabinett auf Initiative des Bundesfrauenministeriums mit der Verabschiedung des Berichts im September 1990 zugleich eine Neufassung der Frauenförderrichtlinie beschlossen, die im Oktober in Kraft getreten ist. ({4}) Ich habe Ihnen gestern darüber berichtet. Mehr als 50 % der Ressorts haben inzwischen eine Frauenbeauftragte eingesetzt. Die anderen werden in den nächsten Wochen folgen; das entspricht dieser Richtlinie. Noch vor der Sommerpause wird die Frauenbeauftragte des Ministeriums für Frauen und Jugend zu einem Informationsaustausch aller Frauenbeauftragten bei obersten Bundesbehörden einladen und damit den vorgesehenen interministeriellen Arbeitskreis der Frauenbeauftragten einberufen. ({5}) Die Bundesregierung wird die Frauenförderung in der Bundesverwaltung in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ich möchte jedoch an dieser Stelle sagen, daß starre Quotenregelungen, wie sie in einigen Bundesländern eingeführt worden sind, uns nicht als geeignetes Mittel erscheinen, Interessen der Frauen in der Demokratie durchzusetzen. ({6}) Sie sind verfassungsrechtlich bedenklich und untauglich, den vielfältigen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und einer flexiblen Personalpolitik gerecht zu werden. Was wir brauchen, sind machbare Zielvorstellungen und erreichbare Richtwerte. ({7}) Ich werde mich als Frauenministerin mit Nachdruck dafür einsetzen, daß gezielte Frauenförderungsmaßnahmen die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitsbereich für Frauen in Zukunft noch vergrößern. Wir können damit einen wirklichen Beitrag für eine moderne und leistungsstarke Verwaltung erbringen. Das geplante Gleichberechtigungsgesetz wird für Frauenförderungsmaßnahmen, für die Kompetenzen der Frauenbeauftragten in Bundesbehörden und für die Verbesserung der Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst gesetzliche Regelungen schaffen. Ich bin mir deshalb gewiß, daß wir mit dem Gleichberechtigungsgesetz für die Frauen in diesem Lande einen großen Schritt vorankommen werden und zu geeigneter Zeit dann auch wieder über Frauenförderung sprechen werden. ({8})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Dobberthien das Wort.

Dr. Marliese Dobberthien (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000394, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden ist eine 40seitige Fleißarbeit, wenngleich mir zweieinhalb Jahre für seine Erstellung reichlich lange erscheinen. Die Entstehungsgeschichte dieses Berichtes bestätigt, was Willy Brandt einmal sagte: Die Emanzipation ist wie eine Schnecke auf dem Glatteis. Stolze elf Jahre sind vergangen seit der Vorlage des Abschlußberichts der Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft". Vor viereinhalb Jahren wurde auf dieser Grundlage im Bundestag das Berichtsersuchen zu den Gleichstellungsstellen beschlossen, vor zwei Jahren wurde dieser Bericht vorgelegt, und immerhin ist er heute das erste Mal im Parlament. Der Eindruck drängt sich auf, daß hier ein frauenpolitisches Anliegen blockiert werden soll. Diese Taktik lassen wir Frauen uns aber nicht gefallen. Machen wir also dem Schneekle Beine! ({0}) Soweit sich der Bericht auf die Erfahrungen der kommunalen Frauenbeauftragten stützt und sich darauf beschränkt, die aus den Ländern und Gemeinden mitgeteilten Erfahrungen wiederzugeben, ist er durchaus informativ. Dennoch kritisieren wir den Bericht, weil er, statt Mißstände aufzuzeigen und Fehlverhalten in den Verwaltungen anzuprangern, sich vornehm zurückhält, weil er, statt eine klare Sprache zu sprechen, beschönigt und weil er, statt konkrete Ansätze zur Veränderung aufzuzeigen, Männer und männlich geprägte Institutionen aus der Verantwortung entläßt. Dabei haben wir doch alle gelernt, daß nur Glasnost, also Transparenz, die Perestrojka, Umgestaltung, ermöglicht. Deshalb will ich an dieser Stelle einige Kritikpunkte nennen, die den Bericht in einem weniger rosa-, nein, pardon, lilafarbenen Licht erscheinen lassen: Durch das Verschweigen von Problemen, und zwar insbesondere von patriarchalischen Blockadestrategien, werden die tatsächlichen Schwierigkeiten des Arbeitsalltages der Frauenbeauftragten in den Kommunen beschönigt. Aber ohne Basiskenntnis keine politische Weisheit. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion und nicht etwa, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre, das damalige BMJFFG oder die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion im September 1989 die kommunalen Frauenbeauftragten zu einer frauenpolitischen Konferenz eingeladen, an der 200 kommunale Frauenbeauftragte aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen. Hier konnten wir aus erster Hand erfahren, wie diese tüchtigen Gleichstellungsbeauftragten den Bericht der Bundesregierung bewerten - und ich sage Ihnen: nicht sonderlich gut. Zum Beispiel wurde dort kritisiert, daß der Bericht der Bundesregierung prononcierte Aussagen darüber vermissen läßt, wie die Arbeit der Frauenbüros durch männlich dominierte Verwaltungen erschwert und gehemmt wird. Kein Wort über den weitverbreiteten Mangel an Problembewußtsein und Sensibilität für die vielfache verdeckte oder offene Frauendiskriminierung auch in der öffentlichen Verwaltung. Um hier Abhilfe zu schaffen, müßten nicht, wie im Bericht vorgeschlagen, Frauen, sondern viel besser die männlichen Beamten und Angestellten in den Verwaltungen fortgebildet werden. ({1}) An mancher Stelle des Berichts sind die Banalitäten und Rücksichtnahmen auf männliche Befindlichkeiten kaum zu überbieten. Zum Beispiel heißt es in dem Bericht, es habe sich gezeigt, daß die Kommunalverwaltungen keineswegs frei sind von - manchmal unbewußten - Benachteiligungen von Frauen. Abmildernd beeilt sich der Bericht, auf „gewisse Fortschritte" der letzten Jahre zu verweisen. Es hätte der Bundesregierung gut angestanden, bei der Bewertung des Arbeitsalltages von Gleichstellungsstellen auch auf die Erfahrungen von Vorkämpferinnen institutioneller Frauenpolitik zurückzugreifen. Beispielsweise berichtet Eva Rühmkorf, die erste Leiterin einer Gleichstellungsstelle in der Bundesrepublik, nach zehnjähriger Arbeit: Es gehört zum Alltag von Frauen, die in Gleichstellungsstellen arbeiten, daß ihre Anregungen als unseriös, übertrieben oder abwegig bewertet, daß Ergebnisse der Frauenforschung als unwissenschaftlich abqualifiziert werden. Männliche Abwehrstrategien - so sagt sie - reichen von Lächerlichmachen, Ignorieren, Negieren und Infragestellen bis zu offener Ablehnung nach dem Motto, dies seien doch alles überzogene Forderungen einer Minderheit, Randgruppenprobleme also, die an den wahren Interessen der Mehrheit der Frauen vorbeigingen. Aber statt einen solchen Mißbrauch verbreiteter männlicher Definitionsmacht zu kritisieren und damit den Weg zu Veränderungen zu ebnen, übt die Bundesregierung vornehme Zurückhaltung. So wird der Bericht sehr dünn, wo Bewertungen der bisherigen Erfahrungen der Gleichstellungsstellen und Empfehlungen für die weitere Arbeit fällig sind, obwohl der Berichtsauftrag des Bundestages ausdrücklich die Auswertung der Erfahrungen sowie die Vorlage von Vorschlägen für die Ausgestaltung von Gleichstellungsstellen beinhaltet. Dabei wird der Bereich, für den die Bundesregierung direkt zuständig ist, wie für die Gleichstellungsstellen auf Bundesebene, besonders knapp und unkonkret abgehandelt und am stärksten beschönigt, als sei hier kaum noch eine Verbesserung vonnöten. Laut Bericht muß zwar die Zusammenarbeit zwischen dem - damaligen - BMJFFG und den ande- ren Bundesministerien noch verbessert werden; dennoch hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, auch nur einen einzigen konkreten Ansatz zu nennen, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Diese vornehme Zurückhaltung im Berichtsteil „Bewertung und Empfehlungen" halte ich für höchst unangemessen. Denn in der Sache geht es um nichts anderes als immerhin um die Erfüllung eines Verfassungsauftrages, nämlich um die Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebotes nach Art. 3 des Grundgesetzes. Bezüglich der Länder und Gemeinden zieht sich die Bundesregierung mit fehlender Zuständigkeit aus der Affäre. Statt echter Empfehlungen werden einfach Grundsätze aufgeführt, von denen die Bundesregierung behauptet, geleitet zu werden. Hier einige Kostproben: Grundsatz a) ist die Notwendigkeit besonderer Einrichtungen auf allen Verwaltungsebenen zur effektiven Verwirklichung der Gleichberechtigung. Aber wo sind sie? Dieser Anspruch wird auf Bundesebene bei weitem nicht erfüllt. Denn wie heißt es im Bericht? In den Obersten Bundesbehörden und den nachgeordneten Behörden stehen die Überlegungen zur Einsetzung von Frauenbeauftragten oder Gleichstellungsstellen noch ganz am Anfang. Jeder Kommentar erübrigt sich hier. Als Grundsatz b) wird die möglichst umfassende Aufgabenstellung der Gleichstellungsstellen genannt, mit der nach den Grundsätzen c) und d) sowohl die Organisationsform als auch die Kompetenzen im Einklang stehen sollen. Aber wo sind denn diese Grundsätze verwirklicht? Statt das alte BMJFFG anständig aufzuwerten, hat der Kanzler eine Dreiteilung verordnet nach dem Motto: „Divide et impera. " Formulierungen aus dem Bericht, wie Die personelle Ausstattung muß dem Umfang und der Bedeutung der Aufgaben entsprechen oder Eine wirksame Aufgabenerfüllung ist nur mit entsprechenden Befugnissen möglich sind Musik in meinen Ohren. Aber offensichtlich mißt die Bundesregierung Frauen keine sonderliche Bedeutung zu. ({2}) - Das Saarland mißt ihnen große Bedeutung zu. ({3}) - Das haben wir auch kritisiert. ({4}) Denn sonst hätte das Bundesministerium für Frauen und Jugend nicht weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - gerade eben halb so viel - als z. B. das Frauenministerium in dem viel kleineren, sozialdemokratisch geführten Land Niedersachsen. Das BMFJ hat lediglich 27,25 Planstellen. Dann müßte im Bericht nicht lapidar festgestellt werden: In den meisten Arbeitsbereichen liegt die federführende Zuständigkeit nicht beim BMJFFG, sondern bei einem anderen Fachressort. Meine Damen und Herren, zwar ist die Frauenpolitik tatsächlich eine Querschnittsaufgabe, aber die Bundesregierung ist nicht einmal bei einem solchen Thema, das ausschließlich Frauen betrifft, bereit, dem zuständigen Ministerium die Federführung zuzuweisen, wie es beispielsweise beim § 218 der Fall war. ({5}) Auch sonst ist Frau Merkel bei aller Tüchtigkeit genauso wie ihre Vorgängerinnen auf die Gnade des Bundeskanzlers oder eines Ministerkollegen angewiesen: Ihr Initiativrecht kann sie nämlich nur im Benehmen mit dem Bundeskanzler wahrnehmen, ihr Rederecht kann sie nur im Benehmen mit dem federführenden Minister wahrnehmen, und auf das Vertagungsrecht für eine Vorlage mit frauenpolitischer Relevanz darf sie nur pochen, wenn der Bundeskanzler nichts dagegen hat. Sie werden es schwer haben, Frau Merkel. Außerdem ist es reichlich anmaßend, wenn der Bericht den ehemaligen politischen Bauchladen mit begrenzten Kompetenzen namens BMJFFG, dieses Ministerium, das 1986 ein zweites „F" für „Frauen" im Titel erhielt, ({6}) als erstmaliges Frauenministerium bezeichnet. Im Interesse der geschichtlichen Wahrheit sollte auf eine Begriffsklitterung verzichtet werden. ({7}) - Wir haben den ersten Arbeitsstab Frauenpolitik eingerichtet, wir haben die erste Gleichstellungsstelle der Bundesrepublik eingerichtet, wir haben die Frauenpolitik vorangetrieben. ({8}) Was ist zu tun? Wenn es gelingen soll, die Gleichstellungspolitik aus dem Ghetto der Frauenpolitik zu befreien und zu einem Anliegen beider Geschlechter zu machen, dann muß sie eine gemeinsame Aufgabe werden.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Frau Abgeordnete, darf ich Sie darauf aufmerksam machen: Wenn Sie die Redezeit überschreiten - das tun Sie deutlich - , nehmen Sie den Kolleginnen Ihrer Fraktion in entsprechendem Umfang Redezeit weg. Ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen.

Dr. Marliese Dobberthien (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000394, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident, das ist abgesprochen. Der Staat muß mit gutem Beispiel vorangehen, indem er sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Landes- und Bundesebene die Gleichstellungspolitik zur Regelaufgabe macht. Wenn das Maß der zugebilligten Gleichberechtigung nicht vom mehr oder minder zufälligen Wohnort abhängen soll und einer Frau aus Bayern oder Baden-Württemberg nicht weniger staatliche Förderung zugute kommen soll als einer Frau in Schleswig-Holstein oder in Hamburg und wenn die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse nicht nur ein hehrer Verfassungsgrundsatz sein soll, dann ist es an der Zeit, eine umfassende Rahmengesetzgebung für die Arbeit der Gleichstellungsstellen zu entwickeln. ({0}) Im Bericht der Bundesregierung werden zwar die Rechtsgrundlagen für die kommunalen Frauenbüros erwähnt; es ist jedoch mit keinem Wort die Rede davon, daß sie mangelhaft sind und daß in den Ländern und auf Bundesebene eine einheitlich konzeptionelle und gemeinsame gesetzliche Grundlage schlichtweg fehlt, weil der Bund nicht in die Puschen kommt. Eine rühmliche Ausnahme sind lediglich die SPD-regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die eine Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeindeordnung ermöglichen bzw. verlangen. Die Bundesregierung darf sich in der Frage gesetzlicher Regelungen nicht mit dem Hinweis auf fehlende Kompetenzen aus der Verantwortung stehlen. Trotz der Hoheit der Länder bei ihrer und der kommunalen Verwaltung ist es der Bundesregierung nicht verwehrt, den Ländern die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsstellen zu empfehlen und selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, entsprechend dem bemerkenswerten Berichtsgrundsatz „Eine wirksame Aufgabenerfüllung ist nur mit entsprechenden Befugnissen möglich" beantrage ich die Überweisung der Drucksache 11/4893 federführend an den Ausschuß für Frauen und Jugend. Ich danke Ihnen. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Falk.

Ilse Falk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000513, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um auf das zuletzt Gesagte direkt einzugehen: Wir haben inzwischen veranlaßt, daß die Drucksache an den Ausschuß für Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen worden ist. ({0}) - Wir haben veranlaßt, daß so verfahren wird. Die heutige Debatte zu den Berichten der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie über die Umsetzung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung gibt uns Gelegenheit, die Ergebnisse der Frauenpolitik der zurückliegenden Jahre zu bewerten. Zugleich sollten wir, meine ich, die Debatte nutzen, um gerade angesichts der bald anstehenden Beratung des Gleichstellungsgesetzes nach gemeinsamen Wegen in der künftigen Gleichberechtigungspolitik zu suchen. Der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung macht deutlich, daß die Gleichstellungsstellen sich als Form der Frauenförderung erfolgreich etabliert haben. Gleichwohl - auch darüber sind wir uns im klaren - sind nach wie vor große Widerstände gegen diese Institution zu beklagen. Wichtig ist es daher, daß die Kompetenzen der Frauenbeauftragten juristisch klar fixiert werden. ({1}) Frauenbeauftragte sind kein frauenpolitisches Feigenblatt, sondern ein wirksames Instrument zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. ({2}) Gleichzeitig wird in diesem Bericht aber deutlich, daß Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte neben der Kompetenzproblematik immer wieder auch an Grenzen stoßen, die die soziale Wirklichkeit ihrer Arbeit unverändert setzt. Da geht es eben nicht ausschließlich um die Förderung der beruflichen Karriere von voll berufstätigen Frauen, die nach wie vor natürlich nötig ist, sondern ganz wesentlich auch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie um die Rückkehr ins Berufsleben nach der Familienphase. Inzwischen greift glücklicherweise immer mehr die Erkenntnis um sich, daß Frauen nicht nur auf Grund ihres verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruchs auf gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben zu fördern sind, sondern einfach auch deshalb, weil sie wichtige neue Ansätze und Handlungsweisen in die Arbeit einbringen, die für den Beruf von großem Gewinn sind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern ist deshalb so nötig, weil für Kinder und Heranwachsende die Geborgenheit in einer Familie, sei es mit beiden Eltern oder mit einem alleinerziehenden Elternteil, von ganz großer Bedeutung ist. Müttern und Vätern müssen daher mehr Freiräume zugestanden werden, die sie mit ihren Kindern gestalten können. ({3}) Zeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen sollten immer auch Zeiten individueller Lebensgestaltung gegenüberstehen. So sehr das Angebot von Kinderbetreuungseinrichtungen quantitativ in den alten Bundesländern und qualitativ in den neuen Bundesländern verbessert werden muß, um wirkliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, so sehr sollten wir uns davor hüten, Vollzeitbetreuung von Kindern zur Voraussetzung für ein Vorwärtskommen im Beruf zu machen. ({4}) Das kann nicht der richtige Weg sein. Ich sage das ausdrücklich auch mit Blick auf die Situation, wie sie in der damaligen DDR gewesen ist und wie sie uns heute manchmal etwas verklärt dargestellt wird. Das Ziel der Unionspolitik ist die vernünftige Ausgewogenheit zwischen der Entlastung von Familienaufgaben und flexibler Arbeitszeitgestaltung. Hier zeigt es sich, daß die Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub wichtige und erfreuliche Schritte sind, da Frauen so die Entscheidung erleichtert wird, das Berufsleben kurzfristig zugunsten der Familie zu unterbrechen. ({5}) - Ich denke, es geht auch darum, heute in die Zukunft zu gucken, und sich zu überlegen, was wichtig ist, ({6}) also Schwerpunkte zu setzen. ({7}) Zu nennen ist auch die Bedeutung der Teilzeitarbeit, sei es für den gleitenden Übergang in die volle Erwerbstätigkeit, sei es als Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze ist deutlich gestiegen. 1989 waren 2 Millionen Frauen sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt. Das waren immerhin 8,4 % mehr als 1987. Heute sind es wohl noch mehr. Aber damit dürfen wir uns nicht zufriedengeben. Daß die Verpflichtung - auch das ist eine Sache der Richtlinie - , jede Stelle auch als Teilzeitstelle auszuschreiben, heute immer noch auf Widerstand stößt, ist meines Erachtens nicht ein Zeichen dafür, daß so viele Stellen angeblich nicht teilbar sind. Wir haben einfach unsere Phantasie noch nicht genug angestrengt, wie die Aufteilung der Arbeit sinnvoll vorgenommen werden könnte. ({8}) Gerade hier wie auch generell bei der Veränderung der Arbeitsmarktstrukturen sehe ich Aufgaben für Frauen, verkrustete Denkweisen durch flexible und kreative Ansätze aufzubrechen. ({9}) Dazu muß man eines sagen: Frauen, die sich mit heranwachsenden Kindern auseinandergesetzt haben, können hervorragend zwischen „jungen Ideen" und doch noch recht oft anzutreffenden „Patriarchen" vermitteln. Ich freue mich, daß die Bundesregierung diese Einsicht teilt und in einer Regierungserklärung aus dem Jahre 1989 betont - ich zitiere - : Wenn die Herausforderungen der neunziger Jahre bestanden werden sollen, kann auf die Erfahrung von Frauen, auf ihre Kreativität, ihre Fähigkeit und ihr Wirken nicht verzichtet werden. ({10}) Mit der Novellierung der Frauenförderungs-Richtlinie zeigt die Bundesregierung zudem, daß sie bereit ist, das Ihre zu tun. Sie bekennt sich zu dem Ziel, die Teilzeitarbeit als eine der Vollzeitarbeit gleichwertige Beschäftigungsform zu verstehen. Ich erwähne das deshalb, weil mir die Frage nach dem Begriff der Arbeit - das heißt hier, der Familienarbeit - besonders am Herzen liegt. Arbeit in der Familie und möglicherweise auch zusätzlich im Ehrenamt sowie im beruflichen Erwerb ist gleichwertig und unterscheidet sich nur darin, ob sie außerhäuslich oder innerhäuslich stattfindet, ob sie bezahlt oder unbezahlt ist. ({11}) Mit der Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung und dem Einstieg in eine bessere soziale Sicherung bei häuslicher Pflege hat die Bundespolitik dieser Gleichbewertung beider Lebens-und Arbeitsformen Rechnung getragen. Aber auch hier bleibt noch vieles zu tun. Dabei sollten wir uns immer wieder aufs neue vor Augen führen, daß Frauen bei ihrer Arbeit in der Familie Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die auch für ihr Berufsleben wertvoll und wichtig sind. Wenn im Bereich der Bundesverwaltung diese Einsicht bei Einstellungen und Beförderungen von Frauen umgesetzt würde, hätten wir einen großen Fortschritt erzielt, der auch für andere Arbeitgeber Signalwirkung besäße. Voraussetzung ist aber - das muß hier einmal ganz deutlich gesagt werden - , daß wir Parlamentarier und Parlamentarierinnen uns endlich verabschieden vom ideologisch verzerrten Klischee des grauen Mäuschens der Nur-Hausfrau und Mutter, wie es jüngst in Debattenbeiträgen aus den Reihen der SPD und vom Bündnis 90/GRÜNE wiederholt und in erschreckender Weise ausgemalt wurde. ({12}) Ein Konsens in dieser Frage wäre wirklich eine gute Ausgangsbasis für gemeinsames Handeln in der Gleichberechtigungspolitik, von dem ich eingangs sprach. Meine Damen und Herren, die Berichte der Bundesregierung zeigen, daß wir in der Frauenförderung ein gutes Stück vorangekommen sind. Die nächste Aufgabe wird es sein, im geplanten Gleichstellungsgesetz gesetzliche Grundlagen zur Frauenförderung zu beschließen. Besonders wichtig ist dabei, die Leistungskriterien nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes so zu fixieren, daß sie die sozialen Kompetenzen von Frauen aus der Familienarbeit bei der Eignung für ein öffentliches Amt würdigen. Zudem muß das Gesetz hinsichtlich der beruflichen Laufbahn von Frauen im öffentlichen Dienst die Fragen von Altersgrenzen und Kindererziehungszeiten zufriedenstellend lösen. Überdies gilt es, die weiteren frauenpolitischen Absprachen der Koalitionsvereinbarungen auf den Weg zu bringen. Wie bisher muß Politik für Frauen so aussehen, daß sie die Chancen berufstätiger Frauen erweitert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich verbessert und den Begriff von Arbeit in einer Weise bestimmt, die die Arbeit von Frauen in der Familie nicht abwertet, sondern in ihrem Wert, den sie gerade auch für die Erwerbstätigkeit hat, würdigt und unterstützt. Ich danke Ihnen. ({13})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Bläss das Wort.

Not found (Mitglied des Bundestages)

, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit einigen eher formal erscheinenden Anmerkungen zum vorliegenden Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden beginnen. Der Weg bis zur heutigen Berichterstattung ist lang und zäh gewesen: Enquete-Bericht 1980, Ausschußempfehlung 1986, knapp zwei Jahre nach Fertigstellung schließlich die Debatte im Bundestag. Dies alles zeugt meines Erachtens nicht gerade davon, daß der Gleichstellungspolitik die besondere Aufmerksamkeit der Bundesregierung bzw. der jeweils zuständigen Ministerien zuteil wurde. Nicht nur wegen des verschleppten Verfahrens scheint mir der Bericht veraltet zu sein; nein, er enthält auch alte Politik. Dies zeigt sich vor allem an der Neigung, Frauenpolitik zu institutionalisieren und dabei vorrangig an Einrichtungen zu übertragen, die - das ist gewiß nicht nur meine Einschätzung - im wesentlichen Alibi-Charakter haben. Über die Erfahrungen mit Gleichstellungsstellen sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Publikationen veröffentlicht worden, insbesondere von Leiterinnen solcher Stellen oder von Frauenbeauftragten. Ich kann hier nicht im einzelnen darauf eingehen. Eine Tendenz ist allerdings übereinstimmend: Zwar ist es der Frauenbewegung der 70er und 80er Jahre gelungen, den Regierenden Zugeständnisse in der Gleichstellungspolitik zugunsten von Frauen abzutrotzen; gleichzeitig wurden allerdings im Laufe der Jahre solche Gleichstellungseinrichtungen etabliert, die nicht im Ansatz die Forderungen der Frauenbewegung nach Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheiten sowie eigenen Verantwortungsbereichen eingelöst haben. Ein Stück Befriedungspolitik steckt ebenso in den Gleichstellungsstellen wie in den meisten Konzepten zur Frauenförderung. Da der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung für den Zeitraum 1986 bis 1988 heute zur Debatte steht, will ich mich im folgenden dazu äußern. Der Bericht ist genau so, wie Frau es entsprechend der zugrunde liegenden Richtlinie erwarten konnte: Von nichts kommt nichts. Die Ergebnisse sind dann auch mehr als bescheiden: Verbesserungen der beruflichen Situation der Frauen seien zu erkennen. Gleichzeitig wird konstatiert, der Frauenanteil in Führungspositionen habe sich nur geringfügig erhöht; auf der Ebene der Abteilungsleiter und -leiterinnen seien Frauen nach wie vor „eine verschwindende Minderheit". Nehmen wir Berichte aus den Ländern hinzu, ist leicht festzustellen, daß sich in der grundlegenden Tendenz nichts geändert hat, daß nämlich der Anteil von Frauen in dem Maße abnimmt, wie Führungsaufgaben und Kompetenz zunehmen. Daran ändern auch Prozentzahlen nichts. Trotz dieser kläglichen Bilanz werden in der Neufassung der Frauenförderungs-Richtlinie, am 25. September 1990 durch das Kabinett beschlossen, keine grundlegenden Konsequenzen erkennbar. Im Gegenteil: Es wird festgehalten an schwammigen, unverbindlichen Formulierungen, die eine Fülle von Interpretationen zulassen. Entsprechend großzügig sind die Entscheidungsspielräume der Verantwortlichen. Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden. Auf die Erhöhung ihres Anteils soll hingewirkt werden. Durch die Formulierung von Stellenausschreibungen sollen Frauen sich aufgefordert fühlen, sich zu bewerben. Daß dies auch ganz anders geht, verdeutlicht ein Blick ins bremische Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst von 1990. Danach müssen Stellenausschreibungen so gestaltet werden, daß Frauen aufgefordert werden, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation sind sie vorrangig einzustellen; vorrangig sind sie auch bei Beförderungen zu berücksichtigen. Beides gilt, solange in den jeweiligen Dienststellen Frauen unterrepräsentiert sind. Davon ist der Kabinettsbeschluß Lichtjahre entfernt, ebenso wie von den in diesem Gesetz fixierten Quotierungsvorschriften: Bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen müssen Frauen mit einem Anteil von mindestens der Hälfte berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Entsendung in Gremien, öffentliche Ämter, Kommissionen u. ä. Offensichtlich haben für das Bundeskabinett weder die dürftigen Ergebnisse aus der eigenen Verwaltung noch die Erfahrungsberichte aus den einzelnen Ländern mit bisherigen Frauenförderungskonzepten, z. B. aus Nordrhein-Westfalen und Bremen, ausreichende Denkanstöße dafür geliefert, die Gleichstellung von Mann und Frau zumindest in ihrem Einzugsbereich gründlich zu fördern und damit Vorreiterfunktionen im Interesse einer emanzipatorischen Entwicklung wahrzunehmen. Das Kabinett verharrt statt dessen bei Halbherzigkeiten. Neu gegenüber der vorhergehenden Regelung ist u. a., daß nun endlich auch für den Bereich der Bundesverwaltung Frauenbeauftragte vorgesehen sind. Typisch ist aber auch hier: Frauenbeauftragte können bestellt werden. Da ist nicht von einer Wahl durch die Frauen, deren Interessen es zu vertreten gilt, die Rede. Aber auch an eine Interessenvertretung durch die Frauenbeauftragte ist nicht wirklich gedacht. Sie überwacht, schlägt vor, wirkt mit, berät und unterstützt und wird zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend unterrichtet. Ein Widerspruchsrecht gegenüber Dienststellenleitung und Personalrat ist ebensowenig vorgesehen wie Beteili1336 gungsrechte und eigenständige Entscheidungsrechte. Ob sich Frauenförderungsrichtlinien oder Gleichstellungsstellen - egal auf welcher Ebene - zur bloßen Alibieinrichtung oder zu einer wirkungsvollen Durchsetzungsinstanz -für Fraueninteressen entwikkeln, das hängt vor allem davon ab, in welchem Maße ihnen Kompetenzen, möglichst gesetzlich abgesichert, zugeschrieben sind. Insbesondere für Gleichstellungsstellen heißt das für mich: ein Initiativ- und Vetorecht, die Möglichkeit des Einbringens eigener Vorlagen mit Zeichnungsrecht, die Verfügung über einen eigenen Haushalt, eine selbständige Öffentlichkeitsarbeit, eine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung sowie die Beteiligung bei allen wichtigen politischen Entscheidungen der jeweiligen Ebene. Ebenso müssen ihre Rechtsstellung sowie ihre Ansiedlung im Leitungsbereich eindeutig festgelegt sein, um die angedachte Querschnittsfunktion überhaupt ermöglichen zu können. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sich die Gleichstellungsstelle zu einem planvollen und wirksamen Instrumentarium zur Verbesserung der Situation von Frauen entwikkeln, besteht überhaupt die Chance, einen frauenpolitischen Einfluß auf Entscheidungen auszuüben. Die Verlagerung frauenpolitischer Aufgaben auf kompetenzlose Verwaltungseinheiten bietet kaum Möglichkeiten, der vielfältigen Frauendiskriminierung angemessen zu begegnen. Sie eignet sich eher zur Verschleierung. Solange beispielsweise der Sonderstatus kommunaler Gleichstellungsstellen nicht in die jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder einfließt, muß Frau von ihrer grundsätzlichen Rechtlosigkeit ausgehen. In jedem Fall kann die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle nur ein erster Schritt auf dem mühsamen und langwierigen Weg dahin sein, daß Frauengleichstellungspolitik eine ganz normale und anderen Politikfeldern gleichgestellte Angelegenheit in den politisch-administrativen Systemen wird. ({0})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schenk.

Christina Schenk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001957, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Diskussion findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem es den Frauen in der ehemaligen DDR so schlecht wie nie zuvor geht. Der Anteil der Frauen an der Gruppe derer, die ihren Arbeitsplatz bereits verloren haben, liegt über 55 %; ABM-Stellen gehen hingegen nur zu 38,5 % an Frauen. Der Anteil von Frauen im sogenannten Vorruhestand ist doppelt so hoch wie der gleichaltriger Männer. Der Anspruch von Frauen auf einen Erwerbsarbeitsplatz, also unser Recht auf ökonomische Selbständigkeit, wird nicht mehr ernst genommen. Immer häufiger ertönt die unverschämte und durch nichts zu belegende Behauptung, die Teilhabe von Frauen an der Erwerbsarbeit sei diktiert gewesen von der Notwendigkeit, Geld hinzuzuverdienen, und Frauen hätten dies im Grunde genommen so nicht gewollt. ({0}) Solche Äußerungen zeugen von eklatanter Unkenntnis der Verhältnisse in der ehemaligen DDR. Wir waren in der DDR schon weiter. Wir hatten nicht nur das Recht auf Arbeit, sondern hatten auch Erwerbsarbeitsplätze. Wir hatten nicht nur das hier erst für die ferne Zukunft geplante Recht auf einen Kindergartenplatz, sondern hatten Tagesstättenplätze für alle. Wir hatten das Recht auf Abtreibung, und wir hatten einen Mutterschutz, von dem westdeutsche Frauen weit entfernt sind. Das allerdings - das muß ich hinzufügen - hat uns nicht genügt. ({1}) Wir wollten mehr. Wir wollten den theoretischen Anspruch des Staates auf gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in die Praxis umsetzen. Deswegen forderte der Unabhängige Frauenverband lange vor der Vereinnahmung der DDR die Einrichtung von Frauengleichstellungsstellen, mit deren Hilfe wir tatsächliche Gleichstellung erreichen wollten: über das Recht auf Erwerbsarbeit hinaus den Zugang von Frauen zu Leitungspositionen über die Quotierung. Über die formalen politischen Rechte hinaus Quotierung der Führungspositionen in Staat und Gesellschaft und über die kollektive Kinderbetreuung hinaus eine Erwerbsarbeitsstruktur, die Frauen und Männern die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Produktions- und Reproduktionsarbeit ermöglicht! Das machte Sinn, und das hat die Frauen vom Unabhängigen Frauenverband dazu motiviert, sich zu organisieren und auf die Straße zu gehen. Heute, nach dem Anschluß, stehen wir vor den Trümmern unserer Hoffnungen und müssen in der uns aufgedrückten kapitalistischen Gesellschaftsordnung um Dinge kämpfen, die wir bei allen Unzulänglichkeiten des sogenannten realen Sozialismus in der DDR längst hatten. ({2}) Was uns in dem neuen Staat, der ebensowenig der unsere ist wie der alte, erwartet, ist alles andere als rosig. Das Forum Ökonomie und Arbeit der GRÜNENnahen Frauen-Anstiftung stellt folgendes fest: Die Zahl der erfaßten geringfügig Beschäftigten stieg allein in den alten Bundesländern innerhalb von drei Jahren auf 7,9 Millionen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hält diese skandalöse Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse seit Wochen geheim. ({3}) Geringfügige Beschäftigung ist nur eine der vielen Formen ungeschützter und nicht existenzsichernder Erwerbsarbeit. Sie trifft zu 70 % Frauen. Armut und/oder Abhängigkeit der Frauen jetzt und im Alter ist damit vorprogrammiert. Heute wird die Armut zum Vorteil der Arbeitgeber priChristina Schenk vatisiert, morgen muß die Allgemeinheit durch steigende Sozialleistungen dafür bezahlen. Meine Damen und Herren, ich denke, die Zahlen liefern den Beleg dafür, wie wenig wirksam die Frauengleichstellungsstellen und die Förderpläne der Bundesregierung, über die wir heute hier reden, sind. Wenn das Bundesfrauenministerium bzw. früher das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Gleichstellungsstelle der Bundesregierung ist, wie es in dem Bericht so schön heißt, frage ich mich: Warum gibt es überproportionale Frauenerwerbslosigkeit? Warum gibt es keine Kindertagesstätten? ({4}) Warum gibt es ein frauenfeindliches Steuerrecht? Warum haben Frauen Renten, von denen sie nicht leben können? Warum ist die Unterstützung der Frauenbewegung, deren wichtige Rolle im Bericht immerhin Erwähnung findet, durch die Bundesregierung völlig unzureichend? ({5}) Warum gibt es überall in der Werbung Sexismus? Warum haben Frauen noch immer nicht das Recht zum Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft? Warum nimmt die Frauenministerin ihr Initiativrecht, das noch dazu durch den Zwang zur Einvernehmlichkeit mit dem Bundeskanzler eingeschränkt ist, in bezug auf den § 218 nicht wahr? Warum setzt sie sich nicht endlich für das Verbot der Verwaltigung von Frauen durch ihre Ehemänner ein? Ich denke, die Ergebnisse bisheriger Gleichberechtigungspolitik sind ausgesprochen dürftig. Ich denke auch, daß in dieser Begriffswahl einiges deutlich wird. Ich dachte eigentlich, die Gleichberechtigung sei hier bereits realisiert und es gehe inzwischen um die Gleichstellung. Nichts davon! Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Frage, warum das so ist, ist ausgesprochen einfach. Gleichstellungsbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen werden von männerdominierten Gremien ausgewählt. Sie sind im allgemeinen Männern unterstellt und ständig in Gefahr, ihre Stellung zu verlieren, wenn sie ihre ohnehin geringen Kompetenzen ausschöpfen. Ich erinnere hier nur an Gabriele Stegmeister, die bei Oberbürgermeister Rommel und dem Stuttgarter Gemeinderat, natürlich mehrheitlich mit Männern besetzt, in Ungnade fiel. Männer erwarten von Frauenbeauftragten, daß sie dem Patriarchat möglichst wenig Schaden zufügen. Für sie gilt das Gegenteil vom Normalen, das Gegenteil vom Üblichen: Sie werden gelobt, wenn sie ihre Aufgabe vernachlässigen, sie werden gefeuert, wenn sie ihr pflichtbewußt und mit Engagement nachkommen. Gegen diese mißliche Situation hilft nur eines: eine ganz konsequente Anhebung der Kompetenzen der Frauenbeauftragten auf allen Ebenen; die Durchsetzung der Quotierung in politischen Gremien. Übrigens, was die Quotierung angeht: Von starrer Quotierung redet hier niemand. Man kann sich auch Quotierungsmodelle ausdenken, die für den entsprechenden Fall, für die entsprechende Ebene, für die entsprechende Situation, für die entsprechende Institution passen. Es hilft nur ein Antidiskriminierungsgesetz für Frauen. Patriarchalische Strukturen, Mechanismen, Strategien werden nicht durch bloßes Zureden aufgehoben, sondern es müssen wirksame Instrumentarien dagegengesetzt werden. Das geht nicht ohne zwingende Verbindlichkeiten. Frauenbeauftragte können die ihnen zugewiesene Aufgabe, die in Art. 3 Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung in die Wirklichkeit umzusetzen, nur dann erfüllen, wenn es detaillierte gesetzliche Vorgaben gibt, deren Durchsetzung sie zu überwachen haben. Mit so schwammigen Formulierungen wie „Förderung der Chancengleichheit" oder „Berücksichtigung der besonderen Lebenszusammenhänge von Frauen" können Sie nichts anfangen. Bemerkungen wie: „Die Bundesregierung unternimmt in ihrem Bereich alle Anstrengungen, um die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen zu verwirklichen" sind mehr als lächerlich. Die Frauen vom Unabhängigen Frauenverband werden sich in einer Situation, in der sie um Jahre zurückgeworfen werden, dennoch für ihre Forderungen einsetzen, und zwar mit Nachdruck. Unsere Lage ist schwieriger als zuvor, aber eines haben wir durch die Öffnung der Grenze auf jeden Fall gewonnen, nämlich viele Mitstreiterinnen und Freundinnen im Westen. Das macht die Situation etwas besser und eröffnet trotz allem neue Perspektiven. Danke. ({6})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun hat die Abgeordnete Frau Funke-Schmitt-Rink das Wort.

Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000625, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Wenn man die wirklich greifbaren Ergebnisse aus den beiden vorliegenden Berichten herausfiltert, dann läßt sich eines sagen: Der Schritt in Richtung auf eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer in allen ihren Rollenaspekten gleichwertig sind, hat das Tempo einer Schnecke. Darin stimme ich mit Ihnen völlig überein. Die Maßnahmen der Bundesregierung gehen zwar in die richtige Richtung, aber sie sind zu klein, zu zaghaft und zeigen keine Vision. ({0}) Im Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung fällt vor allem auf, daß die Frauenförderung eben noch nicht Realität ist, sondern mehr aus Wunschvorstellungen bzw. Forderungen besteht. Folgendes läßt sich an Hand der Stichworte Stellenausschreibung, Einstellung, Beförderung, Fortbildung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und anderen schlagwortartig festhalten: Es gibt bereits - insbesondere bei den obersten Bundesbehörden Verbesserungen der beruflichen Situation, z. B. bei Ausbildung, Einstellung und Beförderung der Frauen. Allerdings erfolgt die Erhöhung der Frauenanteile besonders bei den attraktiven Stellen, nämlich im höhe1338 ren Dienst, nur sehr zögerlich. Das bezieht sich vor allem auf den Anteil der Frauen in Führungspositionen. Eine solche Erhöhung wäre aber wichtig, um im Hinblick auf das Gleichberechtigungsgebot und den zukünftigen Führungsbedarf ein Potential an qualifizierten Frauen zu erschließen und zu entwickeln. Der Anteil der Frauen bei der beruflichen Fortbildung hat sich in allen Laufbahn- und Vergütungsgruppen erhöht. Das zeigt den Willen der Frauen, sich verstärkt beruflich zu engagieren. Frauen werden zunehmend gezielt auf den Aufstieg in höhere Positionen angesprochen. Es gibt eine zaghafte Erweiterung der Teilzeitstellen in höheren Positionen. Regelungen der Bundesverwaltung haben sich bei den Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf als richtig erwiesen. Die Gleitzeit wird stärker ausgebaut, die Zahl der internen Kinderbetreuungsmöglichkeiten erhöht. Es gibt auch verstärkt Führungsseminare für weibliche Führungskräfte. Die verstärkte Förderung von Frauen ist inzwischen integraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Personalentwicklung. Die Berichtspflicht der Bundesregierung wird sich positiv auf die jetzige Entwicklung auswirken. Ich will darauf aber im Rahmen dieser Stellungnahme nicht weiter eingehen, weil die Bundesministerin das bereits formuliert hat. Im Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungstellen in Bund, Ländern und Gemeinden irritiert mich, daß die Bundesregierung immer den Begriff „Gleichstellungsstellen" verwendet. ({1}) Der Begriff „Frauenbeauftragte" drückt das Ziel eigentlich besser aus. Es kann nicht nur darum gehen, Frauen den Männern gleichzustellen, sondern darum, die Gesellschaft so zu verändern, daß das Verhalten und die Lebenszusammenhänge von Frauen und Männern gleiche Wertigkeit haben. Es kann doch nicht unterstellt werden, der Mann sei die Norm und die Frau die Abweichung von der Norm, also defizitär. ({2}) „Gleichstellungstellen" auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sind Instrumente zur effektiveren und schnelleren Verwirklichung der Gleichberechtigung. Sie haben dann ihren Auftrag erfüllt, wenn die vollständige Gleichberechtigung im täglichen Leben erreicht sein würde. Die Bundesregierung stellt die tatsächlichen politischen Handlungsmöglichkeiten der Frauenbeauftragten zu positiv dar. Die Wirklichkeit ist anders. ({3}) Hierzu gibt es mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, die letzte ist an der Universität Oldenburg im Jahre 1989 über die kommunalen Frauenbüros durchgeführt worden. Der Prüfstein für die Innovationsbereitschaft von Politik und Administration ist nicht die Quantität von Frauenbüros, sondern ihre qualitative Ausstattung, d. h. ihre materiellen Ressourcen, die personelle und finanzielle Ausstattung und das wichtigste Instrument, nämlich Kompetenzen zur permanenten Einmischung. Sie sind die Grundvoraussetzung für eine wirkungsvolle Interessenvertretung für Frauen. Innerhalb der Verwaltung müssen Frauenbeauftragte Querschnittsfunktionen haben, d. h. sie müssen ämterübergreifend arbeiten. Sie müssen auf Grund ihres Selbstverständnisses quer zur hierarchischen Verwaltung stehen und müssen deshalb gewollte Störfaktoren sein. Sie sind Fremdkörper; denn sie wollen nicht verwalten, sondern verändern. Sie sind verpflichtet, überall einzugreifen, wo Fraueninteressen berührt oder, besser noch, übergangen werden. Die jetzige hessische Frauenministerin Pfarr hat die Grundqualifikation von Frauenbeauftragten einmal treffend formuliert: „Frauenbeauftragte brauchen revolutionäre Geduld und liebenswürdige Unverschämtheit." ({4}) Frauenbeauftragte sind zur permanenten Konfliktaustragung gezwungen. Gerade hier liegt das Problem. Bei allen Untersuchungen wird deutlich: Die Frauenbüros auf allen Ebenen sind personell unterbesetzt. Ihre Rollenzuweisung ist unklar. Sie haben kaum fixierte Rechte, sie müssen ihr Ernst-genommen-werden täglich neu erstreiten. In allen Untersuchungen beklagen sich die Frauenbeauftragten über zu starke Bürokratisierungstendenzen in der Aufgabenwahrnehmung. Fazit: Frauenbüros leisten wirklich notwendige Bewußtseinsarbeit, auch unter der Voraussetzung der Selbstausbeutung. Doch der ursprünglich von den Verfechterinnen einer institutionalisierten Frauenpolitik formulierte Anspruch, eine Umgestaltung der Politik zu erreichen, d. h. als frauenpolitisches Reforminstrument zu fungieren, wird in vielen Fällen auf Grund mangelnder Kompetenzen bzw. Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der administrativen - männlich dominierten - Hierarchie nicht eingelöst. Deshalb fordert die FDP ein umfassendes Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene, das die Weichen dafür stellen muß, daß die Frauenbeauftragten festgeschriebene und einklagbare Befugnisse und Kompetenzen bekommen. Daß die Zeit endlich reif ist, sieht auch die Bundesregierung. Immerhin steht die Forderung auch in den Koalitionsvereinbarungen. Dieses Gleichstellungsgesetz soll für den Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere des öffentlichen Dienstrechts, die Beachtung des Gleichberechtigungsgebots verankern. In dem Bundesgleichstellungsgesetz, wie es sich die FDP vorstellt, soll die Rechtsstellung einer nicht weisungsgebundenen Frauenbeauftragten, ähnlich der Position des Datenschutzbeauftragten, festgeschrieben werden. Diese Beauftragte soll befugt sein, Verstöße gegen das Gesetz zu rügen und die Einhaltung der sich aus dem Gesetz ergebenden Gebote im eigenen Namen vor Gericht geltend zu machen. Eine solche Frauenbeauftragte hat eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Parlament und bei der Diskussion ihres Berichts im Bundestag ein Rederecht. Liberale Gleichberechtigungspolitik will - noch - ohne starre Quoten erreichen, daß Frauen im Beruf, natürlich auch in der Politik, die gleichen Chancen wie die Männer haben, daß sie sich ihrer Familie und ihrem Beruf gleichermaßen widmen können und daß das Recht sie dort schützt, wo sie Bedrohung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Meine Herren, meine Damen, natürlich wissen auch wir, daß ein Gesetz allein keine Bewußtseinsänderung herbeiführt - der Bundestag würde auch dann nicht voller, wenn wir das Gesetz diskutierten. Es kann nur Vehikel einer notwendigen Sensibilisierung sein und hoffentlich die Grenze durchstoßen, an der die Politik für Frauen gegenwärtig angelangt ist. Denn wir Politikerinnen müssen uns inzwischen ernsthaft fragen, warum nach jahrzehntelanger Frauenbewegung, nach jahrelanger hervorragender wissenschaftlicher Frauenforschung und Frauenpolitik auf allen Parlamentsebenen Frauenbelange immer noch nicht selbstverständlich bei politischen Entscheidungen mitbedacht und mitberücksichtigt werden. ({5}) Warum fühlen sich Männer in der Regel für Erziehungs- und Beziehungsarbeit nicht zuständig? ({6}) - Herr Mischnick ist eine Ausnahme. - Warum scheinen sie zu wenig sensibilisiert zu sein gegenüber den vielfältigen Formen der Diskriminierung, denen Frauen ausgesetzt sind? Warum verweigern viele ihre Mitarbeit und Unterstützung im Privaten und in der Öffentlichkeit, und zwar mit immer subtileren Methoden? Warum haben sich das Denken der Menschen und die Strukturen von Gesellschaft und Wirtschaft noch nicht so verändert, daß die als männlich/weiblich eingestuften Verhaltensweisen tatsächlich als gleichwertig gelten? Vielleicht wird es diese Gleichwertigkeit erst dann geben, wenn spezielle Betroffenheiten und Interessen beider Geschlechter gleichermaßen alle Lebensbereiche bestimmen. Viele Politikerinnen haben erst langsam gelernt, daß die Frauenfrage eigentlich auch eine Männerfrage ist, d. h. eine gesamtgesellschaftliche Frage, daß die Frauenprobleme eigentlich Männerprobleme sind, d. h. gesamtgesellschaftliche Probleme. Das heißt, es geht um Macht. Die Politik für Frauen muß endlich aus der Ecke Frauenpolitik heraus. Sie muß endlich als das bewertet werden, was sie wirklich ist, nämlich Kern der klassischen Politikressorts Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Finanzpolitik, Innenpolitik. Das bedeutet: Hinein in die Arena, wo Macht verteilt wird! Mit anderen Worten: Frauen haben erst dann gleiche Chancen und gleiche Macht in Beruf und Öffentlichkeit, wenn Männer endlich ihren Anteil an der Haus-, Kinder- und Beziehungsarbeit verantwortlich übernehmen. ({7}) Es kann also nicht nur um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen gehen. Das ist heute eine weitgehend akzeptierte Forderung. Es muß um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer gehen. ({8}) Erst das würde eine wirkliche Änderung der Zeit- und Arbeitsorganisation in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft bedeuten. Davon sind wir allerdings noch Lichtjahre entfernt. Ich möchte zum Schluß an dem Beispiel Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit deutlich machen, was Gleichheit auf gesamtgesellschaftlichem Hintergrund, wie ich das gerade aufgezeigt habe, heißt. ({9}) - Ich möchte gern zu Ende sprechen. - Seien wir uns über eines klar, meine Herren, meine Damen: Die Lösung dieses Problems, nämlich die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit, wird zukünftig zum Lackmustest für jede Partnerschaft, aber darüber hinaus auch für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Die Entwicklung neuer Lebensformen, d. h. auch die Entwicklung anderer Arbeitszeiten und anderer Arbeitsabläufe - Stichwort: Flexibilisierung von Arbeitszeit und Zeitsouveränitätsbudgets - kann in Zukunft dazu beitragen, daß der Widerspruch zwischen berufsbezogenen und familiären Interessen und Verpflichtungen, denen Männer und Frauen, Frauen und Männer gleichermaßen unterworfen sind, leichter bewältigt werden kann.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Frau Abgeordnete, sind Sie grundsätzlich bereit, eine Zwischenfrage zuzulassen?

Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000625, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Erst am Ende. Junge Frauen sehen nach neueren Untersuchungen volle Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung nicht mehr als Alternativen an. Die Änderungen weiblicher Lebensentwürfe können mit drei Stichworten umschrieben werden: erstens Streben nach existenzsicherndem Einkommen durch Erwerbsarbeit, zweitens Kontinuität der Erwerbstätigkeit trotz Kinderbetreuung, drittens gleiches Interesse an beruflicher Qualifikation und beruflichem Aufstieg einerseits, an Familie und Kinderbetreuung anderereits. Erwerbsunterbrechung und Teilzeitbeschäftigung werden darum bei jungen Mädchen - wie bei jungen Männern schon immer - als Hindernisse bei der Verwirklichung der eigenen Lebenspläne gesehen. Deshalb müßten endlich langfristige politische Konzepte entwickelt werden ({0}) - erst einmal muß die Konzeption da sein -, ({1}) in denen das Recht auf Arbeitszeitverkürzung während der Kinderbetreuungspause und das Recht auf solidarische Finanzierung von mehrjährigen Erziehungszeiten von Müttern und Vätern diskutiert werden. ({2}) Das heißt, die Einkommensverluste, die durch die in der Erziehungsphase verkürzte Arbeitszeit entstehen, ebenso wie die Minderung der Ansprüche auf Altersversorgung und andere soziale Leistungen für Mütter und Väter müßten im Rahmen entsprechender Ausgleichsmechanismen, über Beitrags- und/oder Steuerfinanzierung, wenigstens zum Teil kompensiert werden; Beispiel Schweden. ({3}) - Frauen haben schon immer weiter vorausgedacht, ({4}) und das tun wir jetzt. - So ist es. Bei einer solchen Regelung würden Mütter und Väter für eine begrenzte Zeit gleichwertig an der Erziehungs- wie an der Erwerbsarbeit beteiligt. Ich darf daran erinnern, daß die Babyjahre schon da sind, aber sie sind nicht mehr als ein zaghafter Einstieg in diese Richtung. Fazit: Die formale Gleichberechtigung, wie wir sie alle wollen, bedeutet angesichts der unterschiedlichen Lebensbedingungen für Männer und Frauen nicht das gleiche, denn sie hat unterschiedliche Konsequenzen. Gleichstellung für Frauen heißt konkret mehr Ausbildungsplätze, bessere Berufschancen, höhere Löhne, Freistellung von Familienarbeit, eine höhere Repräsentanz, d. h. Freiheit und Verantwortung in der öffentlichen Sphäre. Für Männer bedeutet diese Gleichberechtigung aber das Gegenteil, nämlich noch mehr Konkurrenz, Verzicht auf tradierte und gewohnte Vorteile und auf Männerlöhne, Verzicht auf selbstverständliche Posten und Karrieren und Verzicht auf Macht. Darüber hinaus aber hätten Männer bei einer solchen Gleichberechtigung mehr Verantwortung und soziale Kompetenzen durch Familienpflichten und private Alltagsarbeit. Eine solche Gesellschaft, meine Herren, meine Damen, wäre durch geteilte Verantwortung und geteilte Freiheit in allen Lebensbereichen für Frauen und Männer gekennzeichnet, aber das muß man wollen, und das wäre eine Vision. Vielen Dank. ({5})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Frau Abgeordnete, Sie hatten eigentlich zugesagt, noch eine Frage zu beantworten. Sie sind nun in, wie Sie es gesagt haben, liebenswürdiger Unverschämtheit vom Rednerpult verschwunden. Bitte schön, Herr Dr. Elmer.

Dr. Konrad Elmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000463, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin, ich wollte Sie durch eine Zwischenfrage gar nicht verunsichern, sondern Sie bitten, mir den Widerspruch näher zu erklären, warum Sie auf der einen Seite die Frauenproblematik auch in meiner Sicht sehr richtig als eine Männerproblematik darstellen, auf der anderen Seite aber den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten nun doch wieder einseitig durch „Frauenbeauftragte" ersetzen möchten.

Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000625, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich meine, es kann nicht nur darum gehen, die Frauen den Männern gleichzustellen, das habe ich ja gesagt, sondern es muß ({0}) - nein, nicht besser - eine gleiche Wertigkeit der unterschiedlichen Lebensauffassungen und Lebenszusammenhängen von Frauen und Männern dargestellt werden. Frauenbeauftragte müssen zunächst einmal das Defizit, das es zur Zeit gibt, aufholen. Es besteht also ein Aufholbedarf. Aber während dieses Aufholens darf nicht die Gleichstellung an erster Stelle stehen, sondern muß die gleiche Wertigkeit der unterschiedlichen Lebenszusammenhänge stehen.

Dr. Konrad Elmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000463, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Aber dann lassen Sie die Männer doch wieder heraus. In dieser Begriffsverschiebung sehe ich das Problem. Ich bitte Sie, das noch einmal gründlich zu überdenken. ({0})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun hat die Abgeordnete Frau Wolf das Wort.

Hanna Wolf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002553, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle würde ich gern weiterdiskutieren, aber ich rede jetzt zu der Vorlage. Wir diskutieren heute eine Vorlage mit dem schönen Titel „Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der ,Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung' - Berichtszeitraum 1986 bis 1988". Frau Ministerin, Sie werden mir gestatten, daß ich da noch eine Unterzeile mache. Bei mir heißt es dann: Frauenpolitik im Rückwärtsgang. Nun könnte man im Jahr 1991 sagen: Das ist alles Schnee von gestern; aber dem ist leider nicht so, denn die Voraussetzungen für Frauen im Berufsleben haben sich seither nicht geändert. Durch Beschluß des Bundestages vom 19. Februar 1986 hatte die Bundesregierung die Aufgabe, sich selbst in ihrer Eigenschaft als Dienstherrin und Arbeitgeberin zu überprüfen. Der vorliegende Bericht sollte hinterfragen, ob die „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" überhaupt Wirkung zeigte, wenn ja, in welcher Hinsicht. Dabei tauchen nun drei Fragen auf: War die Bundesregierung in der Lage und bereit, der beruflichen Benachteiligung von Frauen wenigstens in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich ein Ende zu setzen, wie weit ist es denn mit der allseits zitierten Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes, und - Sie haben geHanna Wolf stern noch einmal darauf hingewiesen - welche besonderen Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen sind erkennbar und wirkungsvoll? Der Bericht drückt höchste Befangenheit aus, verstrickt sich in Widersprüche, bemüht sich, die nackte Realität zu verschleiern. Da kann ich nur sagen: Frau merkt die Absicht, und Frau ist verstimmt. So ist es z. B. - ich zitiere aus der Einleitung - das erklärte Ziel der Richtlinie, „den Anteil der Frauen in der Bundesverwaltung zu erhöhen, insbesondere in den Bereichen, in denen sie gering vertreten sind". Das Ergebnis wird ebenfalls in der Einleitung festgehalten - hier noch einmal ein Zitat - : Im Ergebnis erweist sich die „Richtlinie ... " mit ihren konkreten, aber nicht starren Regelungen nach den bisherigen Erfahrungen grundsätzlich als erfolgreiche Maßnahme. In dem 91 Seiten starken Bericht sucht Frau nun vergeblich nach Informationen, die belegen, daß im Berichtszeitraum wesentlich mehr Frauen gerade im gehobenen und höheren Dienst der Bundesministerien eingestellt worden sind. Insgesamt hat sich der Frauenanteil an den Vollzeitbeschäftigten von 17,4 auf 18 To erhöht, also um ganze 0,6 Prozentpunkte. Der Bericht stellt fest, daß die Frauen im Bundesdienst schwerpunktmäßig im mittleren Dienst eingesetzt werden. Zu dieser Gehaltsstufe gehören z. B. Schreibkräfte bei den Behörden, Schalterbeamtinnen bei der Post oder Polizistinnen im Streifendienst. Was man dort verdient, ist, glaube ich, allseitig bekannt. ({0}) Im höheren Dienst beträgt ihr Anteil nur 6,2 %. Obwohl die Bewerbungen von Beamtinnen im höheren Dienst von 34,1 auf 37,9 % gestiegen sind, gingen die Einstellungen von 30,5 auf 26,7 % zurück. Damit ist auch das hinlänglich von Personalverwaltungen bekannte Argument, daß sich zuwenig Frauen bewerben, eindeutig widerlegt. Je höher die Karriereleiter, desto mehr muß man die Frauen mit der Lupe suchen: Ministerialrätinnen, Ministerialdirektorinnen gibt es nur 2 %. Unter 116 Abteilungsleitern bei den obersten Bundesbehörden gibt es nicht eine einzige Frau. Lag da keine Bewerbung vor? - Dies ist das Ergebnis der FrauenförderungsRichtlinie, die vorsieht, daß unter Beachtung des Leistungsprinzips Frauen bei der Einstellung angemessen zu berücksichtigen sind. Noch einmal: Unter 116 Abteilungsleitern keine einzige Frau. Angemessen beteiligt? - Ich meine, es gehört schon eine Portion Unverfrorenheit oder Verachtung des Parlaments dazu, eine solche Entwicklung als Erfolg der Richtlinie zur beruflichen Förderung der Frauen in der Bundesverwaltung zu verkaufen. ({1}) Das Gegenteil ist der Fall: Der Bericht bestätigt unsere langjährigen Betrachtungen und Befürchtungen. Frauenförderungs-Richtlinien mit wachsweichen Formulierungen und Appellcharakter ohne jede Verbindlichkeit sind unwirksam. Sie üben nicht den notwendigen Druck auf die jeweiligen Personalverantwortlichen aus, weder in der Privatwirtschaft noch im öffentlichen Dienst. Dieser Bericht sähe heute ganz anders aus, wenn Sie unseren Vorschlägen gefolgt wären. Wir haben im März 1985 eine verbindliche Frauenförderung im öffentlichen Dienst gefordert. Vor allem aber haben wir im Dezember 1988 unseren Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes eingebracht, der u. a. den Bund als Arbeitgeber verpflichtet, durch personalpolitische und organisatorische Maßnahmen Frauen so lange aktiv und gezielt zu fördern, bis ihre Benachteiligung beseitigt ist. Frauen sind nach unserem Gesetzentwurf bei der Einstellung und Beförderung bevorzugt zu berücksichtigen, wenn sie eine gleichwertige - ich betone: eine gleichwertige - Qualifikation wie männliche Bewerber haben. Frauenförderpläne sind aufzustellen und Gleichstellungsbeauftragte mit konkreten Rechten und Pflichten auszustatten. Gegen diesen unseren Gesetzentwurf haben Sie sich in den letzten Jahren hartnäckig gesträubt, Sie haben sich vehement gegen die darin enthaltene Quotierungsregelung gewandt, obwohl selbst der Bundesfachausschuß Frauenpolitik der CDU unsere Vorschläge längst aufgegriffen hat. Heute haben Sie, Frau Ministerin, wieder von sich gewiesen - es wäre schön, wenn Sie zuhörten - , daß Quotierung der richtige Weg ist. ({2}) Ich glaube, an Ihnen und auch an Ihrer Partei wird die Debatte nicht vorbeigehen, wenn man sich anschaut, wie die Frauen hier im Parlament beteiligt sind. Ich denke, Sie werden schon noch dahinterkommen, daß Quotierungen, ganz egal wo sich Frauen bewerben, nötig sind. ({3}) Aber selbst die CDU hat das - ich habe das schon betont - schon aufgegriffen. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Anfang des letzten Jahres in Berlin wurde eine solche Regelung für notwendig gehalten, um eine Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst herbeizuführen. Auch die Verfassungsmäßigkeit, die in Ihrem Bericht wiederum in Frage gestellt wird, wurde bei dieser Anhörung von Rechtssachverständigen bestätigt. Wenn Sie nun Anfang dieses Jahres in den Koalitionsvereinbarungen plötzlich Aussagen machen, die im völligen Gegensatz zu Ihrer bisherigen Frauenpolitik stehen, wie z. B. die Ankündigung eines Artikelgesetzes, in dem u. a. die Frauenförderung im öffentlichen Dienst gesetzlich geregelt werden soll, müssen Sie sich einige Fragen gefallen lassen. Wie kommt es, daß Sie plötzlich Forderungen der SPD aufnehmen, die Sie bisher vehement bekämpft haben? Handelt es sich hier um ein weiteres Wendemanöver aus Einsicht in die Notwendigkeit, oder handelt es sich bei diesem Koalitionsbeschluß wieder einmal um die Variante der Kohlschen Politik: Worte statt Taten? ({4}) Wie will die Regierung ein taugliches Instrument für Frauenförderung schaffen? Voraussetzungen bei Karriere und Beförderung sind heute einmal mehr Männerlebensläufe, d. h. kontinuierliche Berufstätigkeit, nicht gestört - sprich: unterbrochen - durch Kindererziehung. Es gibt ja auch genug Frauen, die ähnliche Berufswege wie Männer haben, aber trotzdem nicht befördert werden. Dies hat damit zu tun, daß die stilprägenden Leitbilder - hier: die richtige Wahrnehmung von Leitungsfunktionen - auf Berufskarrieren zugeschnitten sind, wie sie durch Männer geprägt werden. Frauenförderpläne müssen hier Veränderungsstrategien für Leitbilder schaffen. Die SPD will mit ihrem Gleichstellungsgesetz die durch Familienarbeit erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten bei Beurteilung der beruflichen Qualifikation mit berücksichtigen. Der angekündigte Entwurf der Bundesregierung für ein Gleichberechtigungsgesetz muß sich an unserem Gesetz und an den Vorgaben der EG messen lassen. ({5}) Bisher haben Sie sich aber auch hier strikt geweigert, die EG-Richtlinie zur beruflichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen umzusetzen. Ich komme noch einmal zu Ihrem Bericht zurück. Wenn Sie sich von den darin genannten Schlußfolgerungen leiten lassen, dann bleibt Ihre Gleichstellungspolitik eine reine Worthülse. Mit verfeinerten Statistiken und Appellen an die Personalverwaltung werden Sie auch künftig nichts erreichen, nicht für die Frauen im Westen und schon gar nicht für die im Osten, die beim Aufbau der neuen Verwaltung dort jetzt eine Chance hätten. Frau Ministerin Merkel, Sie sind neu im Amt und haben das Ergebnis dieses Berichtes nicht zu verantworten. Legen Sie ein Gleichberechtigungsgesetz vor, das die Frauenförderung wirklich ernst nimmt! Dann können Sie mit unserer politischen Unterstützung rechnen. Eine Frauenpolitik im Rückwärtsgang werden wir mit allen politischen Mitteln bekämpfen. (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste sowie der Abg. Christina Schenk [Bündnis 90/GRÜNE]

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Böhmer das Wort.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Bericht der Bundesregierung fand ich einen Punkt bezüglich der Gleichstellungsstellen ganz wesentlich. Wir verfügen in der Bundesrepublik über ein dichtes Netz von Gleichstellungsstellen. Wenn wir hier alle einmal ehrlich sind, so müssen wir sagen: Als der EnqueteBericht, der 1980 hier in diesem Hause diskutiert und verabschiedet worden ist, dies gefordert hat, so hätte damals niemand zu träumen gewagt, daß wir heute einen Stand erreicht haben, daß für jede Frau in der Bundesrepublik eine Gleichstellungsstelle vor Ort erreichbar ist. Das ist ein Erfolg, den wir zu verzeichnen haben. ({0}) - Dann kommen Sie doch einmal - ich lade Sie sehr herzlich ein - nach Rheinland-Pfalz. Wir brauchten keine Änderung der Gemeindeordnung. ({1}) - Ich weiß, Frau Dobberthien, Nordrhein-Westfalen hat den Weg über die Gemeindeordnung beschritten. Die Schleswig-Holsteiner sind später nachgezogen. Ich sage Ihnen ganz schlicht und einfach: Für uns war das ein alter Hut. Wir haben gehandelt. Wir haben in jedem Landkreis und in jeder Gemeinde eine Gleichstellungsstelle. ({2}) - Sie wollen nie hören, was sich in einem CDUregierten Land tut. Ich finde, auch das sollte in Ihren Blick gehören. ({3}) Ich darf gleich mal mit der Aufklärung fortfahren: Wir haben für die kommunalen Gleichstellungsstellen Empfehlungen abgeben, die echte Kompetenzen beinhalten. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, wo die gesetzliche Verankerung dieser Kompetenzen vorgesehen ist. Ich glaube, man sollte das der Fairneß halber einmal sagen und nicht stets nur von einer Seite reklamieren, daß dort Frauenpolitik geschieht, Frau Dobberthien. ({4}) Ich muß sagen, wir haben gemeinsam als Frauenbeauftragte, Sie in Hamburg und ich in Rheinland-Pfalz, für so manches gekämpft, und wir wissen, daß das kein einfaches Tun ist. Deshalb meine ich auch, daß man die Handlungsmöglichkeiten der neuen Frauenministerin nicht nach den ersten Tagen, nach den ersten Wochen so in Bausch und Bogen einfach von der Hand weisen sollte. Wir wissen alle miteinander: In der Frauenpolitik ist es stets ein hartes Ringen, und hier sind Kompetenzen vorhanden, von denen ich überzeugt bin, daß die neue Frauenministerin sie voll ausnutzen wird. Ich wünsche ihr alles Gute dabei. ({5}) - Sie wissen genau, es gibt dort eine. Ich will zu dem anderen Punkt, Frauenförderung, auch einige Anmerkungen machen, die zunächst nicht auf den Bericht der Bundesregierung eingehen, denn auch da scheint mir einiges an Klarstellung notwendig zu sein. Frau Wolf, Sie haben gesagt, der BunDr. Maria Böhmer desfachausschuß „Frauenpolitik" der CDU ist der SPD gefolgt. Wir haben in der Tat im vergangenen Jahr einen ganz konkreten Vorschlag für einen kommunalen Frauenförderplan gemacht, wir haben aber auch 1986 von seiten der CDU bundesweit ein Papier vorgelegt, das einen Leitfaden für kommunale Frauenstellen beinhaltet. Ich habe gehört, daß es unter SPD- und GRÜNEN-Kollegen und -Kolleginnen reißenden Absatz fand. ({6}) Somit muß ich fragen: Wer folgt hier eigentlich wem? Darum geht es mir, ehrlich gesagt, auch gar nicht. ({7}) Es geht mir darum, daß wir zu einer effektiven, zu einer wirksamen Politik für Frauen kommen, und ich hoffe, daß von seiten der SPD, gerade von seiten der Kolleginnen, auch ein Stück der so oft reklamierten Solidarität vorhanden ist. Man sollte das Wort nicht nur im Munde führen, man sollte es auch hier in Debatten unter Beweis stellen. ({8}) Ich will einige Anmerkungen zu dem Bericht der Bundesregierung bezüglich der Frauenfördermaßnahmen machen. Wir alle sind der Auffassung - da gibt es wohl keinen Streit - - , daß das ein wirksamer Weg ist, um weiterzukommen, um Frauen verstärkt in Führungspositionen zu bringen. Aber ein zweites ist auch wichtig: um die strukturelle Arbeitssituation für Frauen zu ändern. Denn dort liegt die Ursache, weshalb Frauen in weiten Bereichen bisher nicht entsprechend zum Zuge gekommen sind. Wir haben es nach wie vor noch mit Vorurteilen zu tun, und vielen wird der Satz oft begegnet sein: Frauen sind heute gut qualifiziert. Das wissen wir. Oft folgt dann der Satz: Frauen werden ihren Weg gehen. Da sage ich: Im öffentlichen Dienst müssen wir die Strukturen ändern, damit Frauen in der Tat in die Positionen kommen, die sie entsprechend ihrer Qualifikation, ihrer Befähigung und ihrer Leistung reklamieren und ausfüllen können. ({9}) Dazu ist es zweifellos notwendig, daß wir zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Wir wären alle etwas schlauer gewesen, wenn wir die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren in puncto Frauenförderung gesammelt haben, etwa schon Anfang der 80er Jahre gehabt hätten. Dann hätte in dem Enquete-Bericht möglicherweise nicht gestanden „positive Maßnahmen", sondern es hätte schon das darin gestanden, was jetzt Absicht der Bundesregierung ist: ein Gleichstellungsgesetz vorzulegen und zu verabschieden. Dann hätten wir auch das, was in anderen Bundesländern an gesetzlichen Regelungen da ist, damals auch schon reklamieren können. ({10}) Aber sind wir doch auch einmal an dieser Stelle so fair: Rheinland-Pfalz und Hamburg waren die ersten Länder, die Frauenförderrichtlinien vorgelegt haben. ({11}) - Frau Dobberthien, Sie können das gern nachlesen. Ich streite nicht über Dinge, die Fakten sind. 1983 ist die Richtlinie in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, 1984 in Hamburg. ({12}) Immerhin war ein Jahr dazwischen. ({13}) - Sie sind insofern weiter, als Sie momentan ein Gesetz durchgebracht haben, das an ein Bild erinnert, das Sie von Willy Brandt gebracht haben: Frauenförderung oder Frauenpolitik kommt voran wie eine Schnecke auf glattem Eis. ({14}) Dabei ist Ihnen leider ein dicker Patzer passiert. Sie hatten vor, Frauenbeauftragte mit Kompetenzen auszustatten. In dem Gesetz lese ich nur: „ ... können Frauenbeauftragte bestellen. " Ich muß schon sagen: An der Stelle ist ein Abspecken passiert, was ich sehr bedaure. ({15}) - Entschuldigen Sie! Wir in Rheinland-Pfalz haben es anders formuliert, und zwar mit der FDP. Ich finde das etwas verwunderlich. ({16}) Zweitens brauchen wir bei einer zukünftigen Regelung klare Zielvorgaben. Wenn man ein Ziel anstrebt, ist es notwendig zu wissen, unter welchen zeitlichen Bedingungen und unter welcher Zielvorgabe man es erreichen will. Dazu brauchen wir Zielvorgaben, die leistungsbezogen und flexibel zu handhaben sind. Drittens muß Frauenförderung eine Verpflichtung für jede Behörde sein. Der Vorschlag der SPD, der, Frau Wolf, damals im Deutschen Bundestag vorgelegt wurde, war mir an dieser Stelle wirklich ungenügend, denn er bot nicht die Möglichkeit der Konkretisierung von Frauenfördermaßnahmen für jede Dienststelle. Das müssen wir anstreben, das müssen wir realisieren, und dort muß entsprechende Unterstützung liegen. ({17}) - Damals habe ich als Expertin gesagt: Der Entwurf war zu jener Zeit veraltet. Sie können in die anderen Länder schauen: Da war man wesentlich weiter als der SPD-Entwurf im Deutschen Bundestag. Insofern kann man ja nur lernen; das würde ich Ihnen empfehlen. Vielleicht haben Sie dann etwas Neues in petto. Der nächste Punkt, auf den es mir ankommt, lautet: Frauenförderung muß zu einem Kriterium für erfolgreiche Tätigkeit der Personalverantwortlichen werden. Es muß ein Umdenken stattfinden, das durch neue Beurteilungskriterien angestoßen werden muß, die nicht allein für den Bereich der Frauen gelten, sondern - ich freue mich, wenn wir uns da einig sind - besonders für diejenigen, die Personalentscheidungen treffen, die Personalplanung betreiben.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Die Redezeit ist zwar abgelaufen, aber es gibt noch den Wunsch, eine Zwischenfrage zu stellen, die ich auch zulassen würde, wenn Sie noch bereit sind, sie zu beantworten.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich würde gern noch meine restlichen drei Punkte nennen.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Die Beantwortung der Zwischenfrage würde ich Ihnen nicht auf die Redezeit anrechnen. Die Redezeit ist ohnehin abgelaufen.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gut, dann bin ich einverstanden.

Renate Rennebach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001822, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Dr. Böhmer, inwieweit haben sich die Frauen in der CDU durchgesetzt, was frauenfeindliche Bestrebungen und auch Gesetze angeht, die heißen: Job-sharing, befristete Arbeitsverträge. Solche Gesetze haben in erster Linie die Frauen getroffen, und sie haben den Frauen geschadet. Wenn Sie bei uns Kleinholz gemacht haben: Inwieweit haben Sie und die anderen CDU-Frauen sich durchgesetzt, damit es solche Gesetze nicht mehr gibt? ({0})

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bei Job-sharing, so muß ich Ihnen sagen, gehen die Meinungen wohl auseinander. Wenn Sie das alte amerikanische Modell betrachten: Das würde mit uns nicht gemacht werden. Aber dort, wo zwei Beschäftigte aufeinander zugehen, die sich einen Arbeitsplatz teilen wollen, sehe ich keinen Grund, das abzulehnen. ({0})

Renate Rennebach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001822, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Was ist mit den befristeten Arbeitsverträgen?

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie langsam zum Ende kämen.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Als kurze Anmerkung gebe ich Ihnen gerne den jüngsten Beschluß der CDU, so daß Sie sich informieren können, was wir auch in dem Bereich getan haben. ({0}) Zum Abschluß noch drei Punkte, auf die es mir für die Zukunft wesentlich ankommt, denn hier haben wir noch deutlichen Handlungsbedarf. Wir müssen den geltenden Qualifikationsbegriff überprüfen, so daß die Leistungen und Kompetenz von Frauen - da darf ich mich auf Frau Falk stützen - entsprechend Eingang finden. Wir haben heute mehr zu bieten, als das, was traditionellerweise in den Leistungsbegriffen, die männlich geprägt sind, vorhanden ist. Der nächste Punkt ist, daß wir Frauenbeauftragte brauchen, und das bitte nicht nur in den obersten Bundesbehörden, sondern auf allen Ebenen, in jeder Dienststelle, und wir brauchen sie auch in kleinen Dienststellen und nicht nur in solchen, die mindestens 600 Beschäftigte haben; dies war ja einmal ein SPD-Vorschlag. Ich gehe mit dieser Beschäftigungszahl gern etwas herunter. Um einen Wert anzugeben: Dort, wo schon fünf Frauen tätig sind, sollten wir auch Frauenbeauftragte haben. Über die konkrete Zahl kann man diskutieren. Wir brauchen entsprechende Kompetenzen für die Frauenbeauftragten und keine Gesetze, die Frauenbeauftragte ohne Kompetenzen vorsehen. Wir werden uns dafür einsetzen, und ich würde mich über Unterstützung freuen. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast das Wort.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002191, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Böhmer, ich schlage vor, daß Sie das, was Sie soeben so schön angekündigt haben, in Rheinland-Pfalz noch bis zum Sonntag - so lange werden Sie nämlich noch Zeit haben - in die Tat umsetzen. ({0}) Herr Präsident! Meine Kollegen und Kolleginnen! Die beiden dickleibigen Vorlagen der Bundesregierung über die Richtlinie zur Frauenförderung und über die Gleichstellungsstellen lassen beim flüchtigen Hinschauen erst einmal jedes frauenpolitisch engagierte Herz höher schlagen. Denn wie ist das alles so schön aufgelistet, was gibt es da nicht alles an Arbeitsstäben, Referaten und anders titulierten Abteilungen! Also offenbar ein stattliches Netz. Nach anderthalb Jahrzehnten des Kampfes um Gleichstellungsstellen und Frauenförderpläne ist diese Einrichtung offenbar salonfähig geworden. Aber, liebe Kollegen und Kolleginnen, es geht nicht um Salons, es geht nicht um Plaudereien auf Plüschsofas, sondern es geht um harte Politik, um Anspruch, Recht und Macht für die Frauen. Deshalb verlangen wir endlich das Ende der Bescheidenheit im öffentlichen Dienst. ({1}) Im übrigen fällt mir schon auf, daß die Bundesregierung die Widerstände gegen Gleichstellungsstellen und Frauenförderpläne so vor 10 Jahren zwar wortreich beschreibt, dabei aber ausschließlich die Kritik aus der autonomen Frauenbewegung erwähnt. Daß damals auch aus konservativen Kreisen, vornehmlich der CDU, eine geradezu hämische Abwehr kam, bleibt vornehm verschwiegen. Deshalb rufe ich noch einmal ins Gedächtnis, daß seinerzeit, Frau Böhmer, von unnötiger Bürokratie und auch vom amtlich beglaubigtem Emanzentum die Rede war. ({2}) Das alles sind Sprüche von damals. Auch wenn Sie sich jetzt angesichts des bevorstehenden Wahlkampfes bemühen, schnell noch anders zu reden: So war das einmal. ({3}) Heute reden wir alle in schönster Einmütigkeit davon, daß der öffentliche Dienst modellhaft vorangehen soll - zum Wohle der Gesellschaft. Aber der Unterschied liegt immer noch darin, daß die Kollegen und die Kolleginnen aus CDU/CSU und FDP ihre Forderungen weiterhin auf ein Polster der Unverbindlichkeit betten. Wir dagegen sagen seit Jahren: Absichtserklärungen, Schmalspurlösungen und Appelle an die Freiwilligkeit fruchten nicht. Und wir brauchen auch nicht länger Modellprogramme oder Forschungsprojekte, die zeigen, ob , wie und warum Frauen der Zugang zu den hohen Positionen im öffentlichen Dienst geöffnet werden müßte. Diese bare Selbstverständlichkeit brauchen wir nicht mehr empirisch zu belegen. Wir wollen auch nicht wissen, ob Gleichstellung möglich oder erwünscht ist. Wir wollen sie endlich als Realität! ({4}) Wenn der Weg nicht freiwillig zu ebnen ist, dann schreiben wir ihn eben vor. Deshalb stehen wir nach wie vor zur Quote. Die beiden Berichte der Bundesregierung zeigen freilich auch beklagenswert wenig von dem Drang nach vorn. Es sind, finde ich, langatmige und leidenschaftslose Pflichtübungen. Ich will ein Beispiel dafür nennen: Wir erfahren da, daß der Anteil weiblicher Beamter und Angestellter in Leitungsfunktionen der obersten Bundesbehörden zum Stichtag 30. Juni 1988 - so lange ist das schon her - zwischen 4,6 % und 0,9 % lag. Und dann folgt die Erklärung - ich zitiere einmal - : Die geringe Repräsentanz von Frauen in leitenden Funktionen ist nach einhelliger Auffassung der Ressorts in erster Linie darauf zurückzuführen, daß der Anteil der im höheren Dienst beschäftigten Frauen vor einigen Jahren noch sehr gering war. Soll also heißen: Die Frauen wachsen erst in die Dienstjahre hinein, die einen Aufstieg ermöglichen. Das mag auch stimmen. Nur, diese coole Anmerkung sagt nichts, aber auch nichts über die tieferen Ursachen mangelnder Aufstiegschancen für Frauen, und sie drängt eben auch nicht auf rasche Abhilfe. Für mich ist diese unengagierte Auflistung von Problemen der allerbeste Beweis dafür, daß unser Gleichstellungsgesetz aus der vergangenen Legislaturperiode so notwendig ist wie eh und je. Denn in ihm machen wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen Nägel mit Köpfen. Und, Frau Funke-SchmittRink, wenn Sie etwas tun wollen: Sie brauchen nicht viel neu zu erarbeiten, folgen Sie unserem Gesetz! Und wenn Sie dann noch einige Anträge einbringen, die auf weitere Fortschritte abzielen, sind wir wahrscheinlich zur Diskussion bereit. ({5}) Da es eben nicht nur Vorschriften geben darf, sondern auch leibhaftige Garantinnen für die Umsetzung derselben geben muß, brauchen wir eben noch mehr Gleichstellungsstellen - Gleichstellung deshalb, weil Gleichstellung keine Einbahnstraße ist -, brauchen wir Gleichstellungsstellen mit mehr Kompetenzen und besserer Ausstattung. Denn fast überall mußten sich ja die Frauen in diesen Stellen ihre Aufgaben und Rechte erstreiten. Je unbequemer sie waren und sind, desto eher lernt der Verwaltungsapparat von ihnen. Je deutlicher sie sich als Frühwarnsystem betätigen, um so eher ist die Verwaltung bereit, beim nächsten Mal besser aufzupassen, sich in der Sprache umzusehen, familiengerechte Stadtplanung zu betreiben und auch darauf zu achten, daß genügend Kindergarteneinrichtungen eingeplant werden. Bei uns im Norden fiel kürzlich ein Landrat mit der Anmerkung auf, die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten bedeute ja wohl nicht nur, nachzufragen, ob z. B. bei einer Dorferneuerungsmaßnahme die Rückkehr zum alten Kopfsteinpflaster, an sich eine schöne Sache, das Schieben eines Kinderwagens erschwert. Es gab einen Disput. Aber ich finde, immerhin hat der Mann begriffen, worum es geht. Und wenn er und mit ihm viele Verwaltungshierarchen jetzt noch begreifen, daß Gleichstellungsarbeit nicht als Nebenjob zu leisten ist, sondern die ganze Frau, und zwar hauptamtlich, verlangt, sind wir schon wieder einen Schritt weiter. ({6}) Ich hege noch eine Hoffnung: Es sollte uns gelingen, auch in den Anstalten des öffentlichen Rechts, besonders den Rundfunkanstalten, über den Weg von Frauenförderplänen endlich traditionelle Männerbastionen in den Spitzen zu schleifen; ({7}) denn so sorgfältig die Parteien immer um RechtsLinks-Proporz in diesen Stellen - Chefredaktion, Programmdirektion, Intendanz - bemüht werden, so geringe Aufmerksamkeit haben sie der Balance zwischen Männern und Frauen oben in den Chefetagen gewidmet. Hier, finde ich, haben die neuen Bundesländer, die ja neue öffentlich-rechtliche Anstalten gründen, eine Chance, die alten Fehler des Westens gleich zu vermeiden. ({8}) Noch eine Schlußanmerkung: Wir hatten bei einem Hearing der SPD-Fraktion vor einigen Monaten unter anderem die Leiterin eines Frauenbüros aus dem Ruhrgebiet zu Gast, und die sagte, sie höre häufig von Kollegen aus der Verwaltung das folgende Argument: Eine Frauenbeauftragte brauche eigentlich keine besondere Fachkompetenz; denn eigentlich seien doch alle im Bilde. Schließlich habe ja jeder Mitarbeiter in der Verwaltung eine Mutter, eine Ehefrau, eine Freundin oder Schwester. ({9}) - Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir lachen hier. Aber solange solche Aussprüche noch an der Tagesordnung sind, braucht der öffentliche Dienst den selbstverordneten Nachhilfeunterricht in Sachen Gleichstellung, und zwar nicht als Kür, sondern als Pflicht. ({10})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Und nun erteile ich das Wort der Abgeordneten Frau Rahardt-Vahldieck.

Susanne Rahardt-Vahldieck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001766, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vorhin von der Kollegin Dobberthien, glaube ich, angesprochen worden: Frauenpolitik ist Politik für Frauen und muß aus dem Frauenghetto heraus. Sie sollte vor allen Dingen auch Männersache sein. Das sehe ich ganz genauso. Ich muß allerdings zu meinem großen Bedauern feststellen, daß die männliche Präsenz gerade in Ihrer Fraktion, Frau Dobberthien, äußerst zu wünschen übrig läßt, und meine daher, daß Sie die Vorschläge zunächst einmal bei sich umsetzen sollten. ({0}) - Bei uns ist mehr. Ich habe darauf geachtet, Frau Kollegin. ({1}) Als nächster Punkt: Sie haben Berichtskritik geübt, Frau Dobberthien. Ich muß zugestehen, daß der Bericht die Kritik, die er formuliert, äußerst behutsam formuliert. Aber es wird Kritik deutlich. Ich verweise darauf, daß die Berichte, die Sie über die Frauenförderung in Hamburg dem entsprechenden Parlament zugeleitet haben, nie auch nur die behutsamste Kritik erkennen ließen, sondern da war alles glorios und fortgeschritten. Sogar wenn der Anteil der Beamtinnen gesunken war, wurde dies als Erfolg der Senatsfrauenförderung verkauft. Ich meine, gegen die Hamburger Berichte ist dieser Bericht ein Gipfel an Ehrlichkeit. Es wird aus diesem Bericht nämlich deutlich, daß wir noch etwas tun müssen, daß wir in die richtige Richtung gekommen sind, aber noch nicht weit genug. Die Frau Ministerin hat ja auch außerordentlich klargemacht - wir haben dazu alle Stellung genommen und, glaube ich, Einigkeit erzielt - : Wir brauchen für die Frauenförderung ein Gesetz, und zwar ein konkretes und umsetzbares Gesetz. Dieses Gesetz sollte durchaus Zielvorgaben enthalten - das Wort Quoten gefällt mir nicht so, weil das immer starre Quoten sind und es irgendwie den Blick verstellt -, ({2}) Bevorzugung bei gleichwertiger Qualifikation z. B., es sollte Frauenförderpläne festschreiben, und es sollte Frauenbeauftragte festschreiben, und zwar mit Kompetenzen. ({3}) - Ist in Hamburg die Frauenbeauftragte mit festgelegten Kompetenzen verabschiedet, Frau Dobberthien? Wir sind uns immer darüber einig gewesen, daß all diese Regelungen Schall und Rauch sind und nichts bewirken, wenn wir keine Frauenbeauftragten haben, die dies überprüfen, die dies anstoßen, die dies kontrollieren können und die bei der Personalauswahl tatsächlich beteiligt werden. Hierüber waren wir uns immer einig. Das Hamburger Gesetz, das Sie jetzt so hoch heben, enthält genau dies alles nicht, und unser Gesetzentwurf wird es enthalten. ({4}) Also plustern Sie sich nicht so auf! So toll ist die Frauenpolitik der SPD nicht. Man muß wirklich dazu sagen: Das Hamburger Gesetz läuft so ein bißchen nach dem Motto der SPD- Frauenpolitik: Mehr scheinen als sein. Das habe ich in Hamburg häufiger festgestellt. Ich glaube es auch in Bonn feststellen zu können. ({5}) - Ich rede über Frauenpolitik, die in Hamburg und in Bonn stattfindet. Ich sage, daß die Fehler, die die SPD in Hamburg gemacht hat, in Bonn von uns nicht gemacht werden. ({6}) Ich habe den Eindruck gewonnen, daß bei der SPD Frauenpolitik so ein bißchen - das war jedenfalls in Hamburg eindeutig so - Wahlkampfsache ist. Ich fühle mich durch das bestätigt, was sich jetzt im Saarland ereignet hat. Kaum ist der Ministerpräsident des Saarlandes als Bundeskanzlerkandidat aus dem Geschäft, findet Frauenpolitik nicht mehr statt; jedenfalls wird das entsprechende Ministerium aufgelöst; man braucht es ja nicht mehr; ({7}) man will ja nicht mehr auf bundesdeutscher Ebene als Frauenfreund reüssieren. Ich meine, eine Frauenpolitik, die so arbeitet, ist keine Frauenpolitik, wie wir sie wollen. Wir wollen eine Frauenpolitik, die die Interessen aller Frauen berücksichtigt und damit auch die Interessen der Mütter. Kinderbetreuungseinrichtungen sind schon angesprochen worden. Es wird einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geben. Wir sind uns auch darüber einig, daß das von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Denn man kann Frauen, die nicht im Beruf arbeiten können, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Kinder betreuen zu lassen, nicht im Beruf fördern. ({8}) Dieser Rechtsanspruch wird von uns verankert werden.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie, daß ich Sie unterbreche. Aber es gibt die Bitte der Abgeordneten Elke Ferner um eine Zwischenfrage. Sind Sie bereit, eine solche zuzulassen?

Susanne Rahardt-Vahldieck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001766, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nicht bei meiner ersten Rede, das nächste Mal, Herr Präsident. Entschuldigen Sie, Frau Kollegin.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Dafür haben wir selbstverständlich Verständnis.

Susanne Rahardt-Vahldieck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001766, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Flexible Arbeitszeiten werden gefördert, und die in der Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten werden berücksichtigt. Das ist mehrfach angesprochen worden; es ist ein außerordentlich wesentlicher Punkt. Eine Hausfrau und Mutter, die über Jahre eine Familie, möglicherweise mit einem kleinen Budget, versorgt, Kinder großzieht, einen Haushalt organisiert und Angehörige pflegt, erwirbt Kompetenzen, die ein Mann, der immer am selben Schreibtischsessel klebt, in derselben Zeit nicht erwerben kann. Diese Kompetenzen müssen dann auch anerkannt werden, wenn die Frau in den Beruf zurückkehrt und wenn sie befördert werden will und soll. ({0}) Diese Kriterien müssen in den Köpfen der Personal-entscheider verankert werden. Da die Personalentscheider heute in allererster Linie noch Männer sind, ist es sehr wichtig, daß ihnen Frauenbeauftragte, die in Personalsachen Mitentscheidungsbefugnisse haben, beigegeben werden und daß diese Akteneinsicht haben. Das scheint mir das Wesentliche zu sein. ({1}) Ein ganz besonders wichtiger Punkt - ich will ihn nur ganz kurz ansprechen - sind die neuen Länder, wo sich die Problematik ja etwas anders darstellt. Hier muß das Gleichstellungsgesetz - ich bin sicher, die Frau Ministerin wird sehr darauf achten - vor allen Dingen auch sicherstellen, daß die Führungspositionen, die Frauen in der ehemaligen DDR bereits errungen hatten, nicht jetzt durch die Umstrukturierung alle verlorengehen und daß die Frauen in Führungspositionen, die diese dort in bestimmten Branchen errungen hatten, nicht auf einmal durch Männer ersetzt werden, so daß dort Rückschritte zu verzeichnen sind. ({2}) Das muß in jedem Fall verhindert werden. Ich hoffe, daß das Gesetz, auf das wir alle warten, dies auch erreichen wird, und danke Ihnen. ({3})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Abgeordneten Frau Ferner das Wort.

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin, ich wollte Sie nicht in Ihrer ersten Rede durch meine Zwischenfrage unterbrechen. Ich wußte nicht, daß es Ihre erste Rede ist. Ist Ihnen bekannt, daß, nachdem im Saarland nach der Landtagswahl 1990 das Ministerium für Frauen und Arbeit gebildet worden war, sowohl die CDU- Fraktion als auch die FDP-Fraktion des Landtages des Saarlandes immer wieder gefordert haben, dieses Ministerium aufzulösen? Ist Ihnen weiterhin bekannt, daß das Ministerium nicht ersatzlos aufgelöst worden ist, sondern aus den Haushaltsgründen, die offensichtlich sind, mit einem anderen Ministerium zusammengelegt worden ist? Jetzt heißt es Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dies hat mir nicht gefallen; das gebe ich hier gerne zu. Wir haben dies auch sehr kritisiert. Aber Sie sollten dann den Sachverhalt auch richtig darstellen. ({0})

Susanne Rahardt-Vahldieck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001766, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin, das ist eine Frage der Prioritäten. Ich sehe mich völlig außerstande nachzuvollziehen, daß Frauenangelegenheiten in diesem Riesenministerium, das Sie eben angesprochen haben, auch nur ansatzweise vernünftig behandelt werden können. Das ist in diesem Fall doch nur ein Name. Sie haben allerdings recht: Vermutlich war es vorher auch nur ein Name; denn ein Ministerium, das man ohne jedes Problem auflösen und angliedern kann, ohne daß sich anscheinend etwas in der Arbeit ändert, wird auch schon vorher ein Feigenblatt gewesen sein. ({0}) Ich unterstelle einfach einmal, daß die CDU- und die FDP-Fraktion des Landtags genau das kritisiert und deswegen dieses Feigenblatt abgelehnt haben. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Sie haben sich freundlicherweise das Wort genommen. Normalerweise erteilt der Präsident das Wort. Aber es war recht ordentlich und vernünftig. ({0}) Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache kann geschlossen werden. Wir kommen zur Abstimmung. Interfraktionell - ich betone: interfraktionell - wird in Abweichung von dem Vorschlag in der Tagesordnung empfohlen, die Vorlage auf Drucksache 11/4893 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Frauen und Jugend sowie zur Mitberatung an den Innenausschuß und an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 11/8129 soll, wie in der Tagesordnung aufgeführt, überwiesen werden. Erhebt sich gegen diese Überweisungsvorschläge Widerspruch? Werden zusätzliche Vorschläge gemacht? - Beides ist nicht der Fall. Dann darf ich das als beschlossen feststellen. Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, müssen noch einige Abstimmungen durchgeführt werden. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung sowie die Zusatzpunkte 3 und 4 auf: 7. Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses ({1}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses - Drucksachen 12/152 Nr. 1, 12/270 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kurt Faltlhauser ZP3 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ({2}) zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 - Drucksache 12/378 Berichterstatter: Abgeordneter Herbert Helmrich ZP4 Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses ({3}) Sammelübersicht 7 zu Petitionen - Drucksache 12/173 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir stimmen zunächst ab über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses auf Drucksache 12/270. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist diese Beschlußempfehlung bei Enthaltung der Gruppen PDS/Linke Liste und Bündnis 90/GRÜNE angenommen. Wir stimmen nun ab über die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu einer Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht auf Drucksache 12/378. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist diese Beschlußempfehlung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion und Enthaltung der Gruppen PDS/ Linke Liste und Bündnis 90/GRÜNE. Wir kommen jetzt zur Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 12/173. Das ist die Sammelübersicht 7 zu Petitionen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 385 vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Wer stimmt für die Beschlußempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist diese Beschlußempfehlung bei einer Enthaltung aus der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE angenommen. Damit treten wir in die Mittagspause ein. Ich wünsche Ihnen guten Appetit. ({4})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Fragestunde - Drucksache 12/351 Zu Beginn mache ich darauf aufmerksam, daß nur noch wenige Fragen vorliegen und daß im Anschluß an die Beantwortung nach einer interfraktionellen Vereinbarung der Zusatzpunkt 2, die Aktuelle Stunde, aufgerufen wird. Ich rufe den Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie und Senioren auf. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk zur Verfügung. Hierzu liegen zwei Fragen des Kollegen Claus Jäger vor. Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Claus Jäger auf: Welche PR-Maßnahmen zur Information der Bevölkerung über Menschenwürde und Lebensrecht der ungeborenen Kinder und über die Gesundheitsgefahren einer Abtreibung für Frauen hat die Bundesregierung im Jahre 1990 im einzelnen getroffen, und wie hoch war der finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen? Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Herr Kollege Jäger, Ihre Fragen 7 und 8 stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang. Wenn es Ihnen recht ist, beantworte ich sie im Zusammenhang.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Der Kollege Jäger ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 8 des Abgeordneten Jäger auf: Welche wieviel kostenden Maßnahmen der genannten Art sind für das Jahr 1991 geplant, und welche davon sind bereits durchgeführt worden?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Die wichtigste PR-Maßnahme, die das Ministerium veranlaßt hat, ist der Druck der Broschüre „Das Leben vor der Geburt". Sie ist mittlerweile in einer Auflage von 1,3 Millionen Exemplaren verteilt worden, und zwar ausschließlich auf Anforderung. Der letzte Nachdruck erfolgte im Oktober 1989 mit 150 000 Exemplaren. Sie wollten auch die Kosten wissen: Sie betragen 56 250 DM. Auf der Grundlage dieser Broschüre wurde auch eine Videokassette mit demselben Titel erstellt, und zwar für die Jugend- und Erwachsenenbildungsarbeit; zunächst mit einer Auflage von 3 200 Exemplaren. Die Kosten dafür belaufen sich auf 50 990 DM. Diese Kassette wird weiter verbreitet. Sie ist inzwischen auch aktualisiert und verbessert worden. Im Januar 1991 wurde die von mir genannte Videokassette, wie ich schon sagte, neu aufgelegt, und zwar mit 2 000 Exemplaren. An erneuten Kosten fielen 29 260 DM an. Im Mai 1991 wird die Broschüre von Katharina Zimmer „Das Leben vor der Geburt" mit 300 000 Exemplaren noch einmal nachgedruckt werden. Als Kosten dafür haben wir 120 000 DM veranschlagt. Wir können die genauen Kosten noch nicht nennen, weil geringfügige Aktualisierungen und Änderungen der Broschüre vorgenommen werden sollen.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, mit Hinweis darauf, daß ich das Vertreiben dieser Broschüre für etwas sehr Wichtiges und Nützliches halte, das auch der Bewußtseinsbildung dient, frage ich: Gibt es auch auf dem Gebiet der elektronischen Medien Maßnahmen, die die Bundesregierung getroffen hat, insbesondere im Bereich des Fernsehens und des Hörfunks?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Zu Ihrer Frage muß man vor allem darauf hinweisen, daß eine Filmreihe mit dem Titel „Der Liebe auf der Spur" produziert worden ist. Sie möchten ja mit Ihrer Frage auch Auskunft darüber haben, was die Bundesregierung unternommen hat, um ungewollte Schwangerschaften und Abtreibungen zu verhindern. Es handelt sich um acht Filme à 30 Minuten. Diese Reihe ist völlig neu entwickelt worden. Sie wurde in den Dritten Programmen des Westdeutschen Rundfunks, Bayerns, Hessens und des Südwestfunks ausgestrahlt. Ein Begleitbuch zu dieser Filmreihe ist ebenfalls erstellt und an die Buchhandlungen zum Verkauf ausgeliefert worden. Es ist für Jugendliche und ihre Eltern gedacht, und zwar für die außerschulische Jugendarbeit, aber auch für Lehrer. Die Erstauflage dieses Buchs betrug 100 000 Exemplare.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, ich hätte gerne noch gewußt, ob die Broschüren und Kassetten, die Sie vorhin genannt haben, insbesondere den Gruppierungen zur Verfügung gestellt werden - ich denke vor allem an die sogenannten Helferkreise - , die sich speziell um die Belange von Müttern und Frauen in Not vor Ort kümmern, so daß diese damit ganz gezielt Informationsarbeit betreiben können.

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

In meiner Antwort habe ich eben schon darauf hingewiesen, daß alle diese Broschüren, Filme, Videokassetten auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt werden. Ich kann Ihnen berichten, daß unser Haus täglich Anfragen erhält, insbesondere von engagierten und interessierten Gruppen, und daß wir in der Lage sind, kontinuierlich zu liefern. Damit dies auch weiter der Fall ist, haben wir die Nachdrucke veranlaßt.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, erwägt die Bundesregierung auch - in ähnlicher Weise, wie das zur Bekämpfung von Aids geschehen ist - , Anzeigenserien in der Tages- und Wochenpresse zu schalten, um zu informieren?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Wir werden auf diesem Gebiet sicherlich noch eine Menge an Dingen veranlassen. Wir haben aber auch schon eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen im Hinblick auf Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften in der Planung. Hierzu hat es ja bisher die Broschüre „Mußehen muß es nicht geben" gegeben. Diese wird nun z. B. durch eine Broschüre ersetzt, die im Laufe des Sommers herauskommen soll und die auch mit allen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen vorbesprochen worden ist. Sie trägt den Titel „Liebe - über den Umgang mit Liebe, Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft" . Zu diesem Thema können wir weiter Ausstellungen anbieten, insbesondere die Ausstellung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Leben mit Kindern" , die unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. An Multiplikatoren hat das frühere Ministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit das Buch „Chancen für das ungeborene Leben" auf Anfrage weitergegeben. Wir werden sicherlich auch noch in die Medien gehen, um die Diskussion über die Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens im Sinne unseres Grundgesetzes zu begleiten.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, denkt die Bundesregierung auch daran - in ähnlicher Weise, wie das andere Häuser in wichtigen Fragen tun -, Informationsstände auf großen Messen oder bei Ausstellungen aufzubauen, um so auch dort - dabei steht dann gleichzeitig beratendes Personal zur Verfügung - eine intensive Information zu betreiben?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Wir hoffen, daß wir im Rahmen des Bundeshaushalts die Mittel genehmigt bekommen werden, die wir unter dem Titel „Zukunft der Familie " beantragt haben. Mit diesen Mitteln wollen wir eine Fülle von Maßnahmen ergreifen. Vor allen Dingen wollen wir aber im Vorfeld solcher Ausstellungen mit diesen Mitteln entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsprojekte zum Abschluß bringen, die wir in der letzten Legislaturperiode begonnen haben. Dies ist nötig, damit wir im Rahmen dieser Ausstellungen dann auch ganz gezielt informieren können.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hüppe.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, Ihren Ausführungen konnte ich entnehmen, daß fast alle Materialien nur abgefordert werden können. Plant Ihr Ministerium auch Postwurfsendungen oder Fernsehspots - ähnlich wie zum Thema Aids -, um gerade den Problemgruppen oder den Gruppen, die sich nicht so mit dem Schutz der ungeborenen Kinder befassen, diese Informationen zugänglich zu machen?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Herr Kollege, ich fürchte, daß mit den Mitteln, die uns im Bundeshaushalt voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden - wenn er so beschlossen wird, wie er gestern im Fachausschuß beraten worden ist -, eine große Aktion mit Postwurfsendungen nicht möglich sein dürfte. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob gezielte Informationen hier nicht sinnvoller sind und das Geld so besser eingesetzt werden kann. An der Diskussion um die Frage Kinder haben, Entscheidung zum Kind, Lebensschutz, ungewollte Schwangerschaft beteiligen sich ja sehr viele Bundesbürger und Gruppen. Es wird sicherlich nicht an Nachfrage fehlen, und ich denke, die Interessierten können wir schon mit Informationen beliefern.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hüppe.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sind Sie tatsächlich der Meinung, daß nur Interessierte diese Informationen bekommen sollen, oder glauben Sie nicht auch, daß gerade eine Gruppe wie die der jungen Männer dieses Material bekommen sollte?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Was wir machen können und machen werden, ist folgendes: Institutionen der außerschulischen Jugendbildung, Jugendhäuser, Ärzte, Vorzimmer von Ärzten, d. h. bestimmte Orte beliefern, an denen sich Menschen befinden können, für die diese Information wichtig ist. Wenn wir sie z. B. in einem Wartezimmer, wo man nach solchen Informationen greift, erreichen, dann haben wir das Geld sicher gut und richtig eingesetzt.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Würfel.

Uta Würfel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002569, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die Bundesregierung dann, wenn es darum geht, 200 000 ungewollte Schwangerschaften allein schon durch Aufklärungsmaßnahmen zu verhindern, mindestens so viele Millionen für eine bundesweit angelegte Aufklärungskampagne zur Verfügung stellen müßte wie z. B. vor zwei Jahren für die bemerkenswerten Plakate „Wir lieben Kinder" und ähnliches?

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Wir werden jetzt mehr Mittel zur Verfügung haben, als die Aktion damals gekostet hat. Wir wollen allerdings diese Mittel, die in diesem Bundeshaushalt hoffentlich aufgestockt werden, ganz besonders und gezielt schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern einsetzen.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Würfel.

Uta Würfel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002569, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, könnten Sie mir bitte sagen, welches Gremium diese von Ihnen meinen beiden Vorrednern vorhin genannte Broschüre erarbeitet, die im Sommer dieses Jahres herausgegeben werden soll und in der es wohl auch um die Darstellung der technischen Verhütungsarten geht? Denn es hat sich herausgestellt, daß es in unserer Bevölkerung noch einen hohen Grad an Unwissenheit über die technische Art der Verhütung gibt.

Roswitha Verhülsdonk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002371

Die Vorarbeit für diese Broschüre „Liebe - Über den Umgang mit Liebe, Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft" - das ist der Titel - ist bereits in der letzten Legislaturperiode durch das Ministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erfolgt. Erstellt worden ist die Broschüre durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie ist dann aber mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, die an dieser Frage interessiert sind, besprochen worden. Es gab eine kleine Testauflage von 10 000, die an Jugendverbände, Jugendhäuser, an Jugendpädagogen, an Elterngruppen, also an sachverständige Persönlichkeiten verschickt worden ist, die sich dazu äußern konnten. Sie ist dann überarbeitet worden und ist jetzt in bezug auf das Bild- und inhaltliche Material zusammengestellt. Es hat noch ein paar kleine Änderungen im Hinblick auf die Form der Darbietung gegeben, aber eigentlich nicht mehr in bezug auf die Inhalte. Es werden darin natürlich auch technische Kenntnisse vermittelt. Ich denke, die Broschüre wird besonders auszeichnen, daß der Grundtenor dieser Information verantwortlicher Umgang mit der Sexualität auch im Hinblick auf Partnerschaft und Freundschaft ist. Es wird also nicht nur eine technische Information, sondern auch eine durchaus wertgebundene Information unter dem Gesichtspunkt der Verantwortlichkeit sein.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Das waren die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Senioren. Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit. Zur Beantwortung der eingereichten Frage steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 der Abgeordneten Ilse Falk auf: Kann die Bundesregierung Auskunft geben, in welchem Ausmaß es zur Zeit des Golfkrieges Ankündigungen von deutschen Ärzten gegeben hat, amerikanische Soldaten nach einer möglichen Verletzung im Golfkrieg nicht medizinisch behandeln zu wollen, und liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob es Fälle gibt, in denen die betreffende Standesorganisation eine solche Ankündigung einer geplanten Behandlungsverweigerung gerügt oder gar mit Sanktionen wie beispielsweise dem Entzug der Approbation geahndet hat? Ich darf Sie bitten, die Frage zu beantworten.

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000155

Frau Kollegin Falk, der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Ausmaß entsprechende Ankündigungen von deutschen Ärzten erfolgt sind. Die Bundesärztekammer bemüht sich seit Bekanntwerden der ersten Presseberichte über einschlägige Äußerungen, die Ärzte zu ermitteln, von denen derartige Ankündigungen stammen. Dies ist ihr bisher nicht gelungen. Unter den gegebenen Umständen besteht keine Möglichkeit zur Prüfung berufsrechtlicher Sanktionen.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Keine Zusatzfrage. - Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Staatsministerin Ursula Seiler-Albring zur Verfügung. Die Frage 13 des Kollegen Ortwin Lowack soll auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Wir kommen dann zur Frage 14 des Abgeordneten Reddemann: Was geschah mit den bisherigen Mitarbeitern der HerderInstitute der früheren DDR? Bitte sehr, Frau Staatsministerin.

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Herr Kollege Reddemann, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die DDR unterhielt im Ausland insgesamt zehn Kulturinstitute. Diese sind vom Herder-Institut der Universität Leipzig zu unterscheiden, das sich vor allem mit der Entwicklung von Unterrichtsmaterial für Deutsch als Fremdsprache befaßte. Die Beschäftigungsverhältnisse des Personals der Kulturzentren sowie des Büros für Kulturzentren des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, dem die Auslandskulturzentren unterstanden, unterliegen den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Einigungsvertrag diesbezüglich getroffenen Regelungen. Danach sind die Mitarbeiter mit Herstellung der deutschen Einheit in den Wartestand getreten.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage des Kollegen Reddemann.

Dr. h. c. Gerhard Reddemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001790, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatsministerin, darf ich zusätzlich fragen, was sich am Ende der Warteschleife ergeben wird?

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Was die Zukunftsperspektiven anbelangt, Herr Kollege Reddemann, kann ich folgendes sagen: Das Büro für Kulturzentren sowie die Kulturzentren der ehemaligen DDR im Ausland haben ihre operative Tätigkeit mit Herstellung der deutschen Einheit zum 3. Oktober 1990 eingestellt. Ehemalige Mitarbeiter können sich zu den allgemein gültigen Konditionen beim Goethe-Institut bewerben. Von dieser Möglichkeit haben mehrere ehemalige Mitarbeiter Gebrauch gemacht. Davon sind fünf für eine Beschäftigung beim Goethe-Institut vorgesehen bzw. haben diese bereits aufgenommen.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Reddemann.

Dr. h. c. Gerhard Reddemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001790, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Darf ich fragen, was speziell mit den Mitarbeitern des Herder-Instituts geschehen ist?

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Diese werden im Rahmen der allgemeinen Abwicklung behandelt wie die anderen Angehörigen der Universität Leipzig.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Die Fragen 15 und 16 des Abgeordneten Rudolf Bindig sollen auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet werden. Das gilt auch für die Frage 17 des Abgeordneten Albrecht Müller ({0}). Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen, Frau Staatsministerin, daß Sie uns zur Verfügung gestanden haben. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schulte zur Verfügung. Ich rufe die Frage 40 der Abgeordneten Ulrike Mehl auf: Trifft es zu, daß der Vorschlag des BUND ({1}) und des VCD ({2}), die Einführung des Halbpreispasses für jedermann bei der Deutschen Bundesbahn vorzuschlagen, von seiten der Deutschen Bundesbahn befürwortet wurde, eine Einführung aber wegen einer abschlägigen Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr nicht stattfand? Bitte sehr. Dr. Dieter Schulte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr: Frau Kollegin, es gab hierzu Überlegungen, Untersuchungen und Gespräche. Befürwortet hat die Deutsche Bundesbahn dies nicht.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Keine Zusatzfrage. Dann kommen wir zur Frage 41 der Abgeordneten Lydia Westrich: Welche Vorgaben gedenkt die Bundesregierung der Deutschen Bundesbahn für deren Tarifgestaltung ab 2. Juni 1991 zu machen, und welche Veränderungen wie z. B. Fahrpreiserhöhungen, Abschaffung der Bezirksmonatskarten, Wegfall familienfreundlicher Angebote sind im einzelnen zu erwarten?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Frau Kollegin, mit dem Beginn des ICE-Verkehrs am 2. Juni 1991 wird die Deutsche Bundesbahn für das bessere Angebot mit kürzeren Fahrzeiten und höherem Komfort einen Preisaufschlag berechnen. Gleichzeitig wird eine Tarifbereinigung vorgenommen. So werden wenig genutzte Angebote wie z. B. die Bezirksmonatskarte ersatzlos gestrichen. Andererseits wird die 50%ige Ermäßigung bei Familienpässen auch bei den Fahrpreisen für den Intercity-Express gelten. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, auf diese Tarifgestaltung der Deutschen Bundesbahn einzuwirken.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Westrich.

Lydia Westrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002490, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ist die Bahn-Tarifpolitik der Bundesregierung so zu verstehen, daß sie als Bahnkunden Geschäftsreisende auf langen Strecken bevorzugt, während sie durchschnittliche Arbeitnehmer, darunter auch viele Pendler, lieber von der Bahn fernhalten will?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Frau Kollegin, ich glaube, es gibt für diese Annahme von vornherein keinen Grund. Im übrigen muß man aber sehen, daß die Deutsche Bundesbahn die Tarife selber festlegt. Würde die Bundesregierung der Bundesbahn eine Auflage machen, einen bestimmten Preis zu verlangen oder nicht zu verlangen, müßte dies abgegolten werden. So steht es im Bundesbahngesetz.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Keine weitere Zusatzfrage. Dann kommen wir zur Frage 42 der Frau Abgeordneten Elke Ferner: Treffen Angaben der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands zu, nach denen an das DB-Güterwagenausbesserungswerk Burbach und das Ausbesserungswerk Kaiserslautern keine Aufträge mehr vergeben werden und - wie das Beispiel der schrittweisen Verlagerung von Wagen des Typs FC 090 von Kaiserslautern nach Zwickau zeigt - Ausbesserungsaufträge von der Deutschen Bundesbahn bereits jetzt an Ausbesserungswerke der Deutschen Reichsbahn vergeben werden, und seit wann wird diese Verlagerung von Aufträgen von der Deutschen Bundesbahn bereits geplant? Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Frau Kollegin, das, was Sie gefragt haben, trifft nicht zu.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Ferner.

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Uns ist - ich weiß nicht, ob Ihnen das heute morgen übermittelt worden ist - ein kleiner Fehler passiert. Es sollte nicht heißen „keine Aufträge mehr vergeben werden" , sondern „weniger Aufträge vergeben werden". Trifft das denn zu?

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Staatssekretär.

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Es wird versucht, auch Ausbesserungswerke in den neuen Bundesländern - sprich: bei der Deutschen Reichsbahn - auszulasten. Dies aber bedeutet nicht, daß das Konsequenzen, etwa Schließungen oder ähnliches, in den alten Ländern hätte. Pläne dazu gibt es nicht.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Ferner.

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Heißt das auch, das richtig ist, was in der „Saarbrücker Zeitung" vom 5. April 1991 steht, in der die GdED mit der Erklärung zitiert wird, daß der Bundesbahnvorstand in Frankfurt ein Modell präferiere, wonach in den alten Bundesländern zum Schluß noch ein, höchstens zwei Ausbesserungswerke bestehenblieben und daß in drei Monaten ein entsprechendes Konzept vorgelegt werde?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Frau Kollegin, da scheint die „Saarbrücker Zeitung" mehr zu wissen als die Bundesregierung. ({0}) Uns ist ein solcher Plan nicht bekannt. Ich glaube auch nicht, daß dies die Geschäftspolitik der Deutschen Bundesbahn sein wird.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Ich rufe Frage 43 der Frau Abgeordneten Elke Ferner auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Standorte wie Saarbrücken-Burbach und Kaiserslautern gegenüber Standorten in Ballungsräumen Vorteile für die Deutsche Bundesbahn hätten, z. B. Abdeckung des südwest- und süddeutschen Raumes oder geringere Konkurrenz mit anderen Unternehmen im Hinblick auf qualifizierte Fachkräfte, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Frau Kollegin, die Ausbesserungswerke Saarbrücken-Burbach und Kaiserslautern stehen derzeit nicht zur Disposition. Diese Antwort schließt sich an das an, was ich soeben bereits gesagt habe. Die Aufgabenstellung dieser Werke legt die Deutsche Bundesbahn in eigener unternehmerischer Verantwortung fest. Dabei trägt sie arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Gesichtspunkten Rechnung.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Ferner.

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ist es Ihnen möglich, das Wort „derzeit" , das im Februar ja auch schon in einer Antwort auf eine Frage von mir ähnlichen Inhalts und in einer Antwort auf eine Frage des Kollegen Fischer aus Homburg - ebenfalls im Februar - enthalten war, etwas näher daraufhin zu definieren, welche Zeiträume damit umfaßt werden?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Frau Kollegin, mit dem Wort „derzeit" will ich schildern, was wir wissen, was uns die Deutsche Bundesbahn vorgelegt hat. Sie dürfen bitte nicht den Umkehrschluß ziehen, der lauten könnte, übermorgen sei das alles anders. Wir haben keine anderen Nachrichten; uns sind andere Pläne nicht bekannt.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Keine weitere Zusatzfrage. Dann kommen wir zur Frage 44 des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige: Auf was begründet sich die Ansicht der Bundesregierung, daß der wirtschaftliche Aufschwung in den neuen Ländern nur auf der Grundlage eines schnellen Ausbaus des Straßenverkehrsnetzes erfolgen kann, und inwieweit läßt sich die dadurch zu erwartende Zunahme des PKW- und LKW-Verkehrs mit den Zielen des Klimaschutzprogramms verbinden, wonach bis zum Jahre 2005, also in 14 Jahren, der CO2-Ausstoß um 25 bis 30% gesenkt werden soll? Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Herr Kollege, für den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Bundesländern ist der Ausbau aller Verkehrswege erforderlich, also der Schiene, der Straße, der Binnenschiffahrt sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Dabei setzt die Bundesregierung starke Akzente in Richtung Schiene. Die Bundesregierung mißt dem Ziel einer Reduktion des CO2-Ausstoßes große Bedeutung bei. Der Bundesminister für Verkehr setzt auf umweltfreundliche Technik, auf eine abgasrelevante UmstrukturieParl. Staatssekretär Dr. Dieter Schulte rung der Kraftfahrzeugsteuer, auf den umweltgerechten Infrastrukturausbau, auf bessere Organisation des Verkehrs, auf Anreize zu umweltgerechtem Verhalten und nicht zuletzt auf das Verantwortungsbewußtsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Feige.

Dr. Klaus Dieter Feige (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000523, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatssekretär, nach der gestrigen Äußerung von Bundesministerin Merkel, sie habe sich im Gespräch mit Herrn Dr. Krause darüber verständigt, daß zur Unterstützung der Belange der Frauen bei Straßenbauprojekten für Verwaltungsaufgaben vorzugsweise Frauen eingesetzt werden sollten, frage ich Sie: Ist Ihrerseits vorgesehen, auch im Bereich der Bundesbahn besondere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen Ihres umfassenden Konzepts einzuleiten?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Herr Kollege, mir ist der Ansatz Ihrer Frage nicht bekannt. Ich bin gerne bereit, dem nachzugehen. Vielleicht finde ich diese Äußerungen in irgendeiner Zeitung. ({0}) Ich sage Ihnen eine schriftliche Antwort zu, aber ich glaube nicht, daß das mit dem zusammenhängt, was ein Parlamentarischer Staatssekretär zur Vorbereitung der Fragestunde pflichtgemäß, in Erfüllung seiner Amtspflichten leisten muß. Ich bitte um Verständnis.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Kollege, Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Dr. Klaus Dieter Feige (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000523, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Diese Äußerung ist gestern im Plenum gefallen. Wenn Sie nicht zugegen waren, bitte ich um Entschuldigung.

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Ich war in Berlin mit den Verkehrsministern der neuen Bundesländer zusammen, damit Sie wissen, daß ich meine Pflicht erfüllt habe.

Dr. Klaus Dieter Feige (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000523, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Meine zweite Zusatzfrage konzentriert sich auf folgenden Sachverhalt: Es wird auch in den neuen Bundesländern offensichtlich über eine Erhöhung des Schienenverkehrsaufkommens hinaus auch zu einer Erhöhung des Straßenverkehrsaufkommens kommen, um den wirtschaftlichen Aufschwung, den Sie erreichen wollen, zu ermöglichen. Ist auf Grund dieser Aussage in Ihrem Ministerium bereits eine Kalkulation über den erhöhten CO2-Ausstoß vorgenommen worden? In welcher Dimension wird sich der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 unter Berücksichtigung des heute zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens entwickeln? Haben Sie oder das Umweltministerium eine solche Kalkulation vorgenommen?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Herr Kollege, es ist wichtig, daß wir uns einzelne konkrete Maßnahmen, Beschlüsse und Gesetze anschauen. Der Bundesminister für Verkehr bevorzugt im Augenblick eindeutig die Schiene. Dies galt finanziell für das Lükkenschluß-Programm, als die beiden deutschen Staaten zum ersten Mal sozusagen zusammenkommen konnten. Dies gilt für die 17 Maßnahmen aus dem Programm „Deutsche Einheit", wo die Schiene eindeutig bevorzugt wird; ein 56 Milliarden DM-Programm. Dies wird auch für den ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplan gelten, der am Ende des Jahres vorgestellt werden wird. Dadurch, daß der Bundesminister für Verkehr und die Bundesregierung die Schiene - im übrigen auch die Wasserstraßen, z. B. in den neuen Ländern - fördern, wird versucht, dem Kabinettsbeschluß nachzukommen, der vorsieht, 25 % des CO2-Ausstoßes zu reduzieren. Dies soll zusätzlich neben allen technisch möglichen Maßnahmen erfolgen. Wir werden bei der Politik für die Infrastruktur des Verkehrs an diesen Beschluß denken. Sie können das dann im nächsten Jahr im Parlament nachprüfen.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage des Kollegen Ernst Schwanhold.

Ernst Schwanhold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002122, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, es ist ja zu erwarten, daß im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs in Mittel- und Südosteuropa erhebliche zusätzliche Verkehrsströme und auch Frachtmengen auf uns zukommen. Ist das Ziel der Reduktion des CO2-Ausstoßes dann noch realistisch oder nur als Sprechblase anzusehen, wenn man davon ausgehen kann, daß die Bundesbahn zur Zeit nicht in der Lage ist, zusätzliches Frachtaufkommen selbst dann, wenn es ihr angeboten wird, auch tatsächlich abzuwikkeln?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Herr Kollege, in Ihrer Frage waren mehrere Elemente enthalten. ({0}) Der letzte Teil muß mit Ja und Nein beantwortet werden. Die Bahn kann auf manchen Relationen mehr befördern. Auf den Hauptrelationen sieht es in der Tat schwierig aus. Wenn Sie aber nach Mittel- und Südosteuropa fragen, muß man sagen, daß auf Grund der Historie und des bisher vorhandenen Eisernen Vorhangs selbstverständlich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um die Schiene voranzubringen. Wir werden hier einen Schwerpunkt setzen. Im Zusammenhang mit dem ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplan werden wir nicht nur innerhalb der deutschen Grenzen planen, sondern überlegen, wie man z. B. nach Warschau, Moskau oder Prag kommen kann. Wir werden mit den ost- oder südosteuropäischen Partnern darüber reden. Ich glaube, daß wir hier einen erheblichen Fortschritt erzielen können und auch werden.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Wir kommen zur letzten Frage in diesem Geschäftsbereich, zur Frage 45 des Kollegen Dr. Klaus-Dieter Feige: Wie beurteilt die Bundesregierung die Absage eines Treffens zwischen dem BUND und dem Bundesministerium für Verkehr, bei dem 50 000 Unterschriften zur Rettung der Alleebäume in Ostdeutschland überreicht werden sollten, durch Bundesmini1354 Vizepräsident Helmuth Becker ster Dr. Krause, der sich offensichtlich von Kritik an dem geplanten Straßenbau-Beschleunigungsgesetz getroffen fühlt, und inwieweit teilt sie die Auffassung, daß dies ein Ausdruck von schlechter politischer Kultur ist? Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Herr Kollege, die Bundesregierung mißt einer sachlichen Auseinandersetzung über die dringenden Probleme der Umwelt große Bedeutung bei. Der Bundesminister für Verkehr hofft, auch mit dem BUND in eine sachliche Diskussion eintreten zu können. Im übrigen wurde die Übergabe der Unterschriftenlisten vom Bundesverkehrsministerium nicht abgesagt. Vielmehr ist dem Landesverband anheimgestellt worden, einen Zeitpunkt mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und dem BUND zur Übergabe dieser Listen zu vereinbaren. ich darf noch hinzufügen, daß in exakt einer Stunde und zwei Minuten im Bundesministerium für Verkehr ein Termin mit den Vertretern des BUND anberaumt ist. Dann wird auch ein Termin mit dem Bundesminister für Verkehr persönlich - nicht nur mit seinen Mitarbeitern - abgemacht werden.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Feige.

Dr. Klaus Dieter Feige (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000523, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Es freut mich, daß Sie darauf eingehen. Kann ich dann davon ausgehen, daß diese Unterschriften vom Bundesminister angenommen werden?

Dr. Dieter Schulte (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002100

Sie werden angenommen werden. Im Verkehrsministerium ist für ein Gespräch der größte Sitzungssaal reserviert.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Keine weitere Zusatzfrage. - Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Verkehr. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schulte, für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum letzten Geschäftsbereich, den ich heute aufrufe, zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bernd Schmidbauer zur Verfügung. Ich rufe die Frage 46 der Frau Abgeordneten Ulrike Mehl auf: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß für den Handel mit Tierarten, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen, eine Ausfuhrgenehmigung des exportierenden Landes ausreicht und eine Einfuhrgenehmigung des importierenden Landes damit nicht nötig ist?

Bernd Schmidbauer (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001995

Frau Kollegin, nach den Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens genügt für die Einfuhr von Tieren der in den Anhängen II und III genannten Arten die Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung. Nur für die Einfuhr von Tieren der in Anhang I genannten, unmittelbar von der Ausrottung bedrohten Arten bedarf es nach dem Übereinkommen zusätzlich einer Einfuhrgenehmigung. Für einige der in den Anhängen II und III genannten Tierarten hat das EG-Recht - ich nenne hier die EG-Verordnung Nr. 3626/82 - oder das nationale Recht - ich nenne hier die Anlage 2 der Bundesartenschutzverordnung - eine zusätzliche Einfuhrgenemigungspflicht vorgeschrieben.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Frau Kollegin Mehl, eine Zusatzfrage?

Ulrike Mehl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001454, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sind Sie der Meinung, daß es einen wirksamen Schutz aller Tierarten, die unter das Artenschutzübereinkommen fallen, geben kann, wenn der Importeur nicht verpflichtet wird, die Unschädlichkeit seines Imports nachzuweisen?

Bernd Schmidbauer (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001995

Frau Kollegin, ich sagte eben, daß wir durchaus der Meinung sind, daß hier ein strenges Kontrollregime notwendig wird, d. h. daß wir sehr genau kontrollieren müssen: Wie ist die Situation vor Ort, was können wir im nationalen Bereich tun, um bedrohten geschützten Arten zu helfen? Deshalb gibt es die Notwendigkeit, nicht nur nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu verfahren, sondern auch strengere nationale bzw. EG-Regelungen zu praktizieren, die ein Umgehen des Tatbestandes von der Sache her unmöglich machen. Deshalb wird hier sehr differenziert vorgegangen. Da ich denke, daß Sie daran Interesse haben, will ich Ihnen im Anschluß an diese Fragestunde eine diesbezügliche Zusatzinformation schriftlich geben.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Frau Kollegin Mehl, eine weitere Zusatzfrage.

Ulrike Mehl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001454, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sie haben es eben schon angesprochen: Kennen Sie die Ausfuhrpraktiken der Länder, die exotische Tierarten exportieren, die dem Artenschutzübereinkommen unterliegen, in bezug auf Erhaltung der Arten und Einhaltung des Übereinkommens?

Bernd Schmidbauer (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001995

Uns sind diese Verfahren hinlänglich bekannt, da sich unser Haus sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, sich auch mit dem Parlament auseinandersetzt und vor wenigen Wochen in einem Ausschuß von mir persönlich zu einem solchen Verfahren sehr dezidiert Stellung bezogen wurde. Aus diesem Grund meinen wir, daß Ausfuhrbescheinigungen für bestimmte Arten nicht ausreichen. Wir haben hier deshalb Verschärfungen vorgesehen. Uns interessiert auch, wenn Sie Kenntnis von Umgehungstatbeständen und ähnlichen Dingen haben, daß wir in Kenntnis gesetzt werden, um solchen Dingen nachzugehen, wie wir das auch in der Vergangenheit gemacht haben.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage. Die beiden letzten Fragen 47 und 48 aus Ihrem Geschäftsbereich sollen auf Wunsch des Fragestellers Dr. Eberhard Brecht schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Vizepräsident Helmuth Becker Ganz kurz eine Bemerkung zu unserer Geschäftsordnung. Fragen sollen kurz sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, heißt es da. Zum Zweiten dürfen in einer Frage auf keinen Fall so viele Unterfragen enthalten sein wie in der Frage, die der Kollege Schwanhold gestellt hat. Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunkts Fragestunde. Ich rufe Zusatzpunkt 2 zur Tagesordnung auf: Aktuelle Stunde Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak Die Gruppe Bündnis 90/GRÜNE hat eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema verlangt. Das Wort hat zunächst unsere Frau Kollegin Vera Wollenberger.

Vera Wollenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002721, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir nicht sicher, ob die Bundesregierung ernsthaft geglaubt hat, sie könnte mit ihrer Geheimhaltungspolitik zu den Irak-Rüstungsexporten gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages durchkommen. Sicher, sie verhandelt im Moment in allen möglichen Punkten mit der SPD-Fraktion, und die SPD tut wenig, um den großen nationalen Konsens zu stören. Deshalb scheint die Bundesregierung damit zu rechnen, daß die SPD-Opposition in dem Punkt Irak-Untersuchungsausschuß und Möllemann-Geheimbericht nachgibt und auf weitere Aufklärung verzichtet. Aber die Bundesregierung kann nicht im Ernst davon ausgegangen sein, daß sich die mit staatlicher Geheimhaltung und deren schlimmen Folgen bestens vertrauten Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE mit dieser unwürdigen und skandalösen Vertuschungspraxis zufriedengeben werden. ({0}) - Abwarten. - Wenn Sie das geglaubt haben, dann muß ich sagen, daß wir nicht lockerlassen werden, bis die unrühmliche Rolle der Bundesregierung bei der Genehmigung und augenzwinkernden Duldung der Irak-Waffengeschäfte vollständig aufgeklärt ist. Das schulden wir nicht nur den Opfern von Saddam Hussein, den Opfern des Golfkrieges und der durch irakische Raketen zeitweilig in Angst und Schrecken versetzten israelischen Bevölkerung. Vielmehr ist das auch eine ganz grundsätzliche Frage des Selbstverständnisses dieses Parlaments und vor allem seiner parlamentarischen Opposition. Sogar die Regierungsfraktionen hatten am 1. Februar dieses Jahres in diesem Haus von der Bundesregierung einen „lückenlosen Bericht" über die IrakExporte gefordert, und die SPD-Opposition hatte einen ausführlichen, aussagekräftigen und öffentlichen Bericht nach dem Vorbild des damaligen SchäubleBerichts zur Giftgasfabrik Rabta/Libyen eingeklagt. Was liegt statt dessen vor? Ein Geheimbericht, der nur unter Aufsicht und nur von den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses eingesehen werden kann. Die Abgeordneten dürfen sich keine Notizen machen, sie sind allein auf ihr Gedächtnis angewiesen, und sie dürfen mit niemandem über ihr neues Wissen über die schmutzigen Waffengeschäfte der Bundesregierung mit dem irakischen Diktator Hussein reden, ein Geheimbericht also, über den keine öffentliche Debatte stattfinden soll. Natürlich wüßten die israelische, die amerikanische, die deutsche Öffentlichkeit und die UNO ganz gerne, ob die Bundesregierung wenigstens nachträglich ihre Fehler, Versäumnisse und ihre offenkundige Mitverantwortung für die Aufrüstung des Iraks zugibt. Natürlich wüßte auch die deutsche Wirtschaft ganz gern, ob es zutrifft, was man so munkelt, daß der Bericht einseitig nur den deutschen Unternehmen die Schuld an den Waffenlieferungen gibt und die Bundesregierung von jeder Mitverantwortung reinwäscht. Man munkelt auch, die Bundesregierung sei jeweils im frühesten Stadium über die sich anbahnenden Waffengeschäfte unterrichtet gewesen und habe dennoch nichts unternommen. In dem Geheimbericht soll z. B. stehen, daß der erste Hinweis auf die militärische Verwendung des großen Forschungszentrums in Mosul im Wert von 1,6 Milliarden DM bereits 1981 gegenüber dem damaligen Wirtschaftsminister, also Herrn Otto Graf Lambsdorff, erfolgte. Es ist bekannt, daß sich damals die bundeseigene Fritz Werner GmbH um den Zuschlag für das Militärforschungszentrum Saad 16 in Mosul bemühte. 1982 soll dann ein zweiter konkreter Hinweis auf die Bielefelder Firma Gildemeister und wiederum die militärische Bedeutung des Saad-16-Projekts erfolgt sein. Auf wundersame Weise genehmigte das Bundesamt für Wirtschaft das Projekt ein halbes Jahr später, im Juni 1983, als angebliches ziviles Forschungsobjekt der Universität in Mosul. Mit dabei ist jetzt auch die Firma MBB, der einige Herren der Bundesregierung, wie z. B. der Herr Staatssekretär Dr. Riedl, freundschaftlich verbunden sind. ({1}) Wen wundert es dann noch, daß derselbe Herr Dr. Riedl auf eine Anfrage der GRÜNEN 1988 erklärte, von dem ganzen Projekt wisse die Bundesregierung nichts, später jedoch einräumen mußte, ab 1987 habe man erste Hinweise auf den militärischen Charakter von Saad 16 gehabt, damit aber immer noch nicht die Wahrheit sagte? Auch Wirtschaftsminister Haussmann informierte im August 1990 den Wirtschaftsausschuß in diesem Punkt falsch. Sie werden die Frage gestatten, welches Spiel die Bundesregierung hier betreibt und was sie zu verbergen hat. Wir möchten gerne mehr wissen und fordern deshalb die sofortige Veröffentlichung des Geheimberichts. Wir möchten z. B. wissen, ob es stimmt, daß die Bundesregierung zwischen 1984 und 1986 umfangreiche und glasklare Hinweise ausländischer Geheimdienste auf die Giftgasaktivitäten der Firmen Karl Kolb und Pilot Plant erhielt, und warum es ihr nicht gelang, die Firmen an der Fertigstellung der Anlage in Samara zu hindern. Wir fordern die Veröf1356 fentlichung auch, um deutlich zu machen, daß die parlamentarische Opposition kläglich versagt, wenn sie nicht möglichst bald einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur Rolle der Bundesregierung einsetzt.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Frau Kollegin Wollenberger, die Redezeit ist abgelaufen.

Vera Wollenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002721, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Augenblick!

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Es gibt keinen Augenblick. Noch einen Schlußsatz. Frau Kollegin Wollenberger. Wir sind in der Aktuellen Stunde, die Redezeit beträgt fünf Minuten. - Bitte.

Vera Wollenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002721, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Einen Satz noch. Ein weiterer Punkt sind die Erfordernisse des Waffenstillstands mit dem Irak. Der Möllemann-Bericht enthält möglicherweise Rüstungsprojekte des Irak, die der UNO bisher nicht bekannt sind und deren Beseitigung unter die im ABC-Waffen- und -Raketenbereich vorgesehenen Objekte fällt. Der „Spiegel" hat bereits letzte Woche aus dem Bericht den Bau einer zweiten Kanonenfabrik in Tadschi durch die Firma Thyssen erwähnt. Dieses Projekt war bisher in keiner Weise öffentlich bekannt.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Ich muß Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Vera Wollenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002721, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das ist der letzte Satz: Wenn dort weiter Waffenstätten betrieben werden dürfen, bloß weil die Bundesregierung an ihrer Geheimhaltungspolitik festhält,

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Frau Wollenberger, erschweren Sie mir nicht das Geschäft!

Vera Wollenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002721, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

- dann trägt der Herr Minister Möllemann dafür die Verantwortung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Nun hat in der Aktuellen Stunde als nächster unser Kollege Peter Kittelmann das Wort. ({0})

Peter Kittelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001106, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, Sie haben mit Erfolg dafür gekämpft und darum gerungen, daß Sie eine demokratische Gesellschaftsordnung haben, daß wir jetzt in einem Land und in einer Nation leben und daß Sie sich dann einem Rechtsstaat und der rechtsstaatlichen Ordnung, die Sie Jahrzehnte vermißt haben, unterordnen. ({0}) - Unterordnen, ja. Ich nehme an, das ist für Sie, Herr Bachmaier, ein geläufiger Ausdruck. Dazu gehört auch - das liegt in Ihrem Interesse -, daß der Bericht, den die Bundesregierung erstellt hat und der voller Informationen ist, im Hinblick auf laufende Untersuchungsverfahren nicht veröffentlicht werden darf. So begierig Sie auch sind, Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sollten wissen, daß die Veröffentlichung nicht möglich ist. Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie sich mit dieser Rechtsstaatlichkeit - Sie werden das von dem einen oder anderen von uns hören - am Rande der Aktuellen Stunde vertraut machen, weil es uns dann einfacher fällt, miteinander zu diskutieren. ({1}) Damit ist noch nicht gesagt, daß wir mit Ihnen, Herr Bundeswirtschaftsminister, übereinstimmen, daß zwar zugesagt worden ist, einen Bericht zu erstellen, daß es aber - wir alle waren überrascht - , dann ein VS-Bericht war, der der Öffentlichkeit so nicht kundgetan werden kann. Deshalb bittet die CDU/CSU darum, daß - hier unterstützen wir Sie, Frau Kollegin; ich nehme an, auch die Sozialdemokraten werden diese Forderung stellen - ein Bericht erstellt wird, der von den aus Rechtsgründen nicht zu veröffentlichenden Fakten bereinigt wird, so daß auf Grund dieses Berichtes dann eine öffentliche Diskussion ermöglicht wird. Darum bitten wir die Bundesregierung. Ich glaube aber, Herr Möllemann, daß Sie das jetzt sowieso vorhaben. Wir haben in den letzten Monaten miteinander darum gerungen, das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz zu verschärfen. Die Verschärfungen sind mit Mehrheit beschlossen worden. Wir stellen jetzt zu unserer Überraschung fest, daß der Bundesrat, der aus verschiedensten Gründen, vor allen Dingen aus außenpolitischen Gründen, ebenfalls darauf gedrängt hat, ein verschärftes Gesetz zu bekommen, dieses Gesetz jetzt aufgehalten hat. Wir fordern den Bundesrat auf, die Ansprüche und Vorstellungen in dieser Frage zügig und schnell mit der Bundesregierung zu diskutieren, so daß es möglich ist, dieses Gesetz hier endgültig zu verabschieden. Denn es bedeutet ein Stückchen Unglaubwürdigkeit, wenn wir Parlamentarier uns unter einen Zeitdruck haben setzen lassen müssen, weil außenpolitische Gründe - vor allem war es die Opposition, die uns da bedrängt hat - uns dazu zwangen, um dann jetzt in Ruhe nachzudenken, wie die wirkliche Handhabung des Gesetzes aussieht. Deshalb meine Bitte an den Bundesrat. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf ein nationales Instrumentarium geschaffen, das internationalisiert werden muß. Wir freuen uns darüber - dazu werden meine Kollegen nacher noch etwas sagen -, daß die UNO jetzt ein Waffenregister fordert und daß endlich ein Problembewußtsein dafür erwacht, daß es notwendig ist, was wir seit Jahren von dieser Stelle aus fordern, eine Internationalisierung der Waffenexporte zu erreichen. ({2}) - Internationalisierung der Waffenexporte war gar nicht so falsch; denn im wesentlichen geht es darum, daß wir uns in der NATO und in der EG einig werden, wann wir liefern und wann nicht, und daß wir die Erfahrungen der letzten Monate und Jahre in gemeinsames Handeln umsetzen. Denn wir erleben ja, wenn wir uns ansehen, wer in den Irak und an andere Länder geliefert hat, daß das Land, das sich am meisten damit quält, diese Lieferungen abzuschaffen, nämlich die Bundesrepublik Deutschland, mit dem Umfang ihrer Lieferungen sozusagen ein kleines Licht gegenüber den Milliardensummen für Waffenlieferungen ist, die von anderen Ländern, die vor allen Dingen dem Sicherheitsrat angehören, erfolgt sind. Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen. Wir erwarten, daß demnächst ein Bericht zugeleitet wird, über den wir öffentlich diskutieren werden. Bisher hatten nur ganz wenige Kollegen die Chance, den VS-Bericht zu lesen. Den Kollegen, die die Chance hatten, ihn zu lesen, weil er ihnen zugänglich war, ihn dann aber nicht gelesen haben, muß ich vorwerfen, mit doppelter Moral zu operieren. ({3}) Sie haben den einen oder anderen hingeschickt und zeigen damit, daß es ihnen in Wirklichkeit nicht darum geht

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluß kommen.

Peter Kittelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001106, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

- ich bin beim letzten Satz - , Kenntnis zu erlangen, sondern darum, Polemik zu verbreiten. Ich kann klar sagen: Nicht mit uns! Schönen Dank. ({0})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Das Wort hat nun unser Kollege Hermann Bachmaier.

Hermann Bachmaier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000072, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur äußerst zögernd kommt die Bundesregierung dem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am 1. Februar 1991 gefaßten Beschluß des Bundestages nach - wie es damals wörtlich hieß - , lückenlos über die Erkenntnisse über illegale Rüstungsexporte in den Irak zu berichten. Nunmehr liegt wenigstens ein Geheimbericht des Bundeswirtschaftsministeriums vor, der der Öffentlichkeit gar nicht und den Abgeordneten des Bundestages nur in äußerst beschränktem Umfange zugänglich ist. Liest man diesen Bericht, dann wird einem schnell klar, warum die Bundesregierung bis zum heutigen Tag das Licht der Öffentlichkeit scheut und bislang nicht bereit ist, öffentlich über die Rüstungsexporte in den Irak zu informieren. Schon die von der Bundesregierung aufgeführte Fülle von Fällen legalen und illegalen Rüstungsexportes in den Irak ist erdrückend. Die Geheimniskrämerei der Bundesregierung ist unerträglich. Öffentlichkeit und Parlament müssen schleunigst über Umfang und Tragweite des Versagens deutscher Rüstungsexportkontrollpolitik in Kenntnis gesetzt werden. Es ist durchaus möglich, meine Damen und Herren, den Bericht ohne Abstriche seines Informations- und Aussagewertes so zu fassen, daß laufende Ermittlungsverfahren nicht gestört werden. Was im Falle der Lieferung der Giftgasfabrik nach Libyen möglich war, nämlich die Erstellung eines der Öffentlichkeit voll zugänglichen Berichtes, hat im Falle der Rüstungsexporte in den Irak ebenfalls, und zwar umgehend, zu geschehen. Der Bericht offenbart mit kaum zu überbietender Deutlichkeit den gesamten unverantwortlichen Schlendrian der Bundesregierung bei der Rüstungsexportkontrolle in den vergangenen Jahren. Ganz offensichtlich ist es so, daß unsere bisherigen Rüstungsexportkontrollgesetze lediglich auf dem Papier standen und eine Rüstungsexportkontrolle, die diesen Namen verdient, seit Jahren nicht stattgefunden hat. Die Fülle der Rüstungsexportverstöße steht in einem krassen Mißverhältnis zu der geringen Zahl von Strafverfahren und Verurteilungen, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat. Bezeichnend ist auch, daß eine Vielzahl von Verfahren im Sande verlaufen sind oder eingestellt werden mußten, weil unsere Ausfuhrbestimmungen den konkreten Fall wieder einmal nicht erfaßt hatten. Im übrigen zeigt der Bericht - dies kann man im Vorgriff auf eine endgültige Bewertung schon heute feststellen - , daß der von der SPD im Jahre 1985 vorgelegte Entwurf eines neu gefaßten Kriegswaffenkontrollgesetzes in einer Vielzahl von Fällen einen wirksamen Schutz geboten hätte. Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, haben damals nichts Besseres zu tun gehabt, als diesen Entwurf hochnäsig zurückzuweisen. Die Bundesregierung und der Bundeswirtschaftsminister sind bei dieser Fülle von legislativen und administrativen Versäumnissen verpflichtet, sich ihrer Verantwortung zu stellen und klipp und klar zu sagen, wer diese Versäumnisse zu vertreten und politisch zu verantworten hat. ({0}) Schon heute kann und muß man nach der Lektüre dieses Berichtes feststellen, daß es die Bundesregierung auch versäumt hat, im Rahmen von rüstungspolitischen Kooperationsabkommen, z. B. mit Frankreich, auf eine restriktive Exportpolitik hinzuwirken. Auf diese Weise können zu Hause natürlich die schönsten Reden gehalten werden, während über Drittländer alle nur erdenklichen Waffenexporte bis zum heutigen Tage getätigt werden. ({1}) Der Bericht offenbart ferner, daß die von der Bundesregierung im Bundestag kürzlich durchgesetzten Rüstungsexportkontrollgesetze bei weitem nicht in der Lage sind, eine wirksame Rüstungsexportkontrolle herbeizuführen. Es geht einfach nicht an, daß der Gesetzgeber ständig hinter der bitteren Realität herhinkt und allenfalls mit einem unzureichenden Flickenteppich versucht, offenbar gewordenen Mißbräuchen hinterherzulaufen. Wir müssen diesen Bericht sorgfältig analysieren und hinterfragen. Zwingende Voraussetzung dafür ist eine umgehende Of1358 fenlegung sämtlicher der Regierung bekannten Fakten über legale und illegale Rüstungsexporte. Wir werden von der Regierung wenigstens das Maß an Offenheit und Transparenz erwarten können, das selbst der BDI-Präsident Weiss nach der Rückkehr von einer Amerika-Reise am 28. Januar dieses Jahres gefordert hat. Sollten auch nach einer gründlichen und öffentlichen Beratung des von der Regierung vorgelegten Berichtes noch Fragen zu klären sein, muß abschließend darüber entschieden werden, ob es der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bedarf oder nicht. Herzlichen Dank. ({2})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Nächster Redner ist unser Kollege Dr. Heinrich Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs meiner Rede feststellen, daß ich es eigentlich bedauerlich finde, daß der Brisanz des Themas, mit dem wir uns hier beschäftigten, nicht die Präsenz im Plenum entspricht. Ich denke, wir nehmen uns damit etwas von der Ernsthaftigkeit unseres Anliegens. Ich sage das ganz allgemein über Fraktionsgrenzen hinweg. Ich darf sagen: Kritische Aufmerksamkeit, Frau Wollenberger, ist gut, ich denke, kritische Aufmerksamkeit sowohl gegenüber der Wirtschaft in Sachen Exportkontrolle als auch des Parlaments gegenüber der Regierung. Ich darf feststellen, daß wir von der FDP vor einer offenen Diskussion des Themas „Rüstungsexporte" hier im Parlament nicht zurückscheuen. Wir haben auch in den letzten Monaten bei den Beratungen zum Thema „Außenwirtschaftsgesetz" daran keinen Zweifel gelassen. Uns liegt ein umfangreicher und, gerade was die Frage der illegalen Rüstungsexporte anbelangt, auch detaillierter Bericht vor, und dieser Bericht wird vom Bündnis 90/GRÜNE zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde gemacht. Da muß natürlich auch die Frage nach den Beweggründen erlaubt sein. Ist denn, Frau Wollenberger, der Bericht nicht detailliert genug? Das kann wohl nicht der Fall sein, denn immerhin scheint er so detailliert, so wichtig und so gut zu sein, daß Sie befürchten - das war die Begründung der Aktuellen Stunde -, daß die UNO in der Durchführung des Waffenstillstandsabkommens gehindert sein könnte, wenn er nicht veröffentlicht würde. Ich meine, umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Bundesrepublik ist überhaupt der einzige Staat, der bisher einen solchen Bericht verfaßt hat. Ich meine, das sollte anerkannt werden und auch als Vorbild für andere Nationen dienen. Es muß auch die Frage erlaubt sein: Besteht denn aktueller Handlungsbedarf? Offensichtlich nicht, weil von der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE bisher keinerlei Initiativen erkennbar wurden, etwa Gesetzesverbesserungen auf den Weg zu bringen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Das sehe ich bisher nicht. ({0}) Sie haben noch nicht einmal den Versuch unternommen, im Wege eines Geschäftsordnungsantrags eventuell zu erreichen, daß eine Offenlegung des Berichts erfolgen soll. Nein, Sie greifen direkt zum Mittel der Aktuellen Stunde, und das steht - das müssen Sie sich auch sagen lassen - etwas im Gegensatz zu dem Interesse, das Ihre Gruppe im Wirtschaftsausschuß zeigt, weil da in den letzten Sitzungen, insbesondere in der, in der das Außenwirtschaftsgesetz beraten wurde, kein Repräsentant vom Bündnis 90 anwesend gewesen ist. ({1}) Es stellt sich wirklich die Frage, was mit dem Herauskitzeln eines Aspektes Ihrer formalen Frage nach dem Grad der Öffentlichkeit jetzt eigentlich gemeint ist. Nur darum, Aufmerksamkeit zu erregen, kann es ja wohl nicht gehen. Ich habe nicht den Eindruck, daß der Bundeswirtschaftsminister, der unserer Fraktion angehört, bei diesem Thema öffentlichkeitsscheu wäre, absolut nicht. Aber wir müssen auch die Grenzen der Öffentlichkeit aus rechtsstaatlicher Sicht sehen. ({2}) Es muß ein Rufschaden vermieden werden gegenüber Unternehmen, die nach vorläufigem Stand der Ermittlungen in diesem Bericht erwähnt sind. Es kann sich im nachhinein herausstellen, daß nichts an diesen ersten Vorwürfen ist. Hier muß bedacht werden, daß der materielle Schaden, der mit einem solchen Rufmord einhergeht, erheblich sein kann, bis hin zur Existenzgefährdung eines Unternehmens. ({3}) Wir können als Bundesrepublik Deutschland kein Interesse daran haben, eine Hexenjagd auf Exportunternehmen zu veranstalten. Dieser Bereich unserer Wirtschaft ist viel zu wichtig, als daß wir uns erlauben könnten, hier so zu verfahren. Und der letzte Punkt ist der Schutz des Strafverfahrens selbst. Die Vereitelung der Strafverfolgung gerade im Falle ehemaliger Angehöriger der Staatssicherheit der DDR unlängst im Nachgang einer vorzeitigen Fernsehveröffentlichung hat doch gezeigt, wie brisant es ist, in schwebende Verfahren einzugreifen. Ich kann mir nicht vorstellen, Herr Ullmann, daß Sie genau dieses nicht bedacht haben, als Sie Ihre Aktuelle Stunde formuliert haben. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Unser Bekenntnis zum Grundsatz einer freiheitlichen Wirtschaftsverfassung ist bekannt. Ich habe früher von dieser Stelle aus betont, daß Freiheit und Verantwortung zusammengehören. Wir stehen nach wie vor dazu. Ich rufe nur dazu auf und plädiere dafür, daß wir hier über Parteigrenzen hinweg arbeiten und daß wir nicht landen und enden in einer kleinlichen Parteiendiskussion, in einem Parteiengezetere, sondern daß wir gerade bei diesem wichtigen Thema parteiübergreifend arbeiten. ({4}) Dafür würde ich mich sehr gern zukünftig bei Ihnen bedanken. Danke schön. ({5})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Meine Damen und Herren, das Wort hat nunmehr unsere Kollegin Frau Ursula Jelpke. ({0})

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Meine Damen und Herren! Ich durfte den Bericht leider nicht lesen. Wir begrüßen, daß die Gruppe Bündnis 90/GRÜNE diese Aktuelle Stunde angemeldet hat. Wir hoffen, daß auch die Öffentlichkeit wiederholt auf dieses Thema aufmerksam gemacht wird - trotz der Tatsache, daß die Anwesenheit der Abgeordneten heute recht kläglich ist -, weil wir der Meinung sind, daß schon lange Handlungsbedarf bestand. Die illegalen Rüstungsexporte haben einen Anteil von 3 bis 5 %. Auf die legalen Rüstungsexporte entfällt folglich ein Anteil von 95 bis 97 %. Ich denke - das ist auch von uns und speziell von mir im Innenausschuß immer wieder gefordert worden -, daß erst einmal die legale Seite der Exporte untersucht werden muß, bevor es ein neues Gesetz zur Einschränkung der Rüstungsexporte geben kann. Das ist meines Erachtens nicht geschehen. Nun dürfen wir als normale Abgeordnete, die wir nicht dem Wirtschaftsausschuß angehören, in der Zeitung nachlesen, daß es jetzt diesen Bericht gibt. Erst gestern haben wir hier in diesem Saal über die katastrophale Lage der kurdischen Flüchtlinge debattiert. Alle Redner und Rednerinnen - ohne Ausnahme, auch die der Koalitionsregierung - haben beteuert, alles Mögliche zu unternehmen, um dem kurdischen Volk zu einem Leben in seiner Heimat in Freiheit und Selbstbestimmung zu verhelfen. Zur politischen Glaubwürdigkeit gehört aber auch die Feststellung, daß nicht zuletzt die Rüstungsexportpraxis der Bundesregierung für die katastrophale Lage des kurdischen Volkes mitverantwortlich ist. Die wichtigste Konsequenz aus dieser Feststellung ist, daß die Verharmlosung des Rüstungsexports durch seine Geheimhaltung - wie dies hier in der letzten Zeit geschehen ist - zu brechen ist. Aber genau das Gegenteil macht die Bundesregierung. Der ihr hier von allen abverlangte Bericht über die Praxis der Rüstungsexporte im legalen Bereich wird dem Parlament verweigert und der Öffentlichkeit vorenthalten. Die angeblich laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Todesexporteure dürften wohl kaum der wahre Grund für die Geheimhaltung sein. Schenkt man den Presseberichten Glauben, dann wird eine schlampige und weitgehende Genehmigungspraxis geschützt. Danach wird in diesem Bericht bestätigt, was zahlreiche Friedensinitiativen oft in mühseligen Recherchen zusammengetragen haben. Diese Bundesregierung wie auch alle alten Bundesregierungen - ich betone: auch alle alten Bundesregierungen - müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht intensiv genug etwas gegen die illegalen Rüstungsexporte unternommen zu haben. Auch der hier formulierte Entwurf zur Einschränkung der Rüstungsverbote -, wir haben uns vor drei Wochen damit befaßt - schafft nicht mehr Vertrauen. Noch 1990 wurden Exporte mit Bezug auf Waren für Chemieanlagen in Höhe von 9,3 Millionen DM genehmigt. Der Bericht des Wirtschaftsministeriums macht deutlich, was nach Verabschiedung eines nicht wirksamen Gesetzes jetzt - es wurde hier in der Debatte angesprochen - getan werden müßte. Wir fühlen uns in unserer Forderung bestätigt, daß es zu einem grundsätzlichen Rüstungsexportverbot kommen muß. Ein solches Gesetz hätte nach unserer Auffassung hier verabschiedet werden müssen. Nicht ganz uninteressant ist die „Spiegel" -Statistik zu den Genehmigungen der diversen Wirtschaftsminister, z. B. derjenigen der FDP. Graf Lambsdorff schießt da den Vogel mit 336,4 Millionen DM ab. ({0}) - Das können Sie im „Spiegel" nachlesen. Wir fragen uns allerdings, wie ein Bericht über die Rüstungsexportpolitik der BRD generell, also nicht nur bezogen auf den Irak, aussehen würde. Zu diesem Bericht sah sich die Bundesregierung erst angesichts des enormen öffentlichen Drucks während des Golfkrieges gezwungen. Besonders im Hinblick auf andere Länder in Krisen- und Kriegsgebieten wird er nicht viel besser aussehen. Nicht ohne Grund haben wir mit unserem Antrag und in allen unseren Äußerungen darauf hingewiesen, daß mit dem Geschrei über die illegalen Exporte nur die Spitze des Eisberges erfaßt wird. Der eigentliche Skandal liegt nicht bei den illegalen, sondern bei den legalen Rüstungsexporten; die Prozentverhältnisse habe ich soeben schon genannt. Es muß ein Untersuchungsausschuß nicht nur zur Praxis gegenüber dem Irak her, sondern es muß ein Untersuchungsausschuß auch zur Rüstungsexportpolitik

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Frau Kollegin Jelpke, die Redezeit ist abgelaufen.

Ulla Jelpke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001023, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

- ja, ich komme zum letzten Satz - der BRD überhaupt eingerichtet werden. Wir fordern, das Rüstungsexportverbot im Grundgesetz festzuschreiben. ({0})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Meine Damen und Herren, ich muß Sie alle noch einmal auf folgendes aufmerksam machen: Wir haben hier eine Aktuelle Vizepräsident Helmuth Becker Stunde. In Anlage 5 Nr. 7 unserer Geschäftsordnung ist festgelegt: Die Redezeit beträgt nicht mehr als 5 Minuten. Ich muß hier also nach 5 Minuten abbrechen lassen. Ich bitte doch alle um Verständnis. Nun hat als nächster Redner der Bundesminister für Wirtschaft, Jürgen Möllemann, das Wort.

Jürgen W. Möllemann (Minister:in)

Politiker ID: 11001520

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zu den illegalen Exporten hat die Bundesregierung bereits im August 1990 einen ausführlichen Bericht vorgelegt und im März dieses Jahres auf erneuten Wunsch noch einmal gründlich informiert. - Herr Kollege, vom 1. Februar bis zum März. Nun gut, es ist ein gewisser Zwischenzeitraum. Aber wenn ein Bericht seriös erstellt werden soll, finde ich eine VierWochen-Frist nicht übertrieben lang. ({0}) Um rechtsstaatlich unzulässige Eingriffe in laufende Verfahren zu vermeiden, mußte der Bericht als vertraulich eingestuft werden. Auch waren die betroffenen Unternehmen davor zu schützen, daß vor einer rechtskräftigen Verurteilung durch die dafür allein zuständige Justiz unberechtigte Rufschäden aus einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bericht entstehen können. Ich erwähne an dieser Stelle, meine Damen und Herren, daß wir - wie ich hier schon einmal dargestellt habe - beispielsweise auf über 140 Hinweise zurückgegriffen haben. Ich kann bis heute nicht sagen, wie viel sich von diesen im nachhinein als unbegründet herausgestellt haben. Aber eine beachtliche Zahl ist es wohl. Hätte man in all diesen Fällen eine Präsentation, etwa im Ermittlungsverfahren, vorgenommen, so als wäre schon Klarheit gegeben, hätte man, glaube ich, ein Verfahren praktiziert, das wir nach unseren rechtsstaatlichen Prinzipien in keinem anderen Bereich akzeptieren würden. Hinsichtlich der von der Bundesregierung genehmigten Exporte nach Irak wurde mehrfach auch öffentlich informiert. Die Bundesregierung hat bereits im März 1984 die auch heute noch zutreffende Auskunft gegeben, daß keine Kriegswaffenexporte genehmigt wurden. Sie hat andererseits schon im Dezember 1986 bestätigt, daß Genehmigungen für den Export sonstigen Rüstungsmaterials, nämlich von Waren des Abschnitts A der Ausfuhrliste Teil I, nach Irak gegeben worden sind, und hat dann im November 1990 die Genehmigungswerte für den Zeitraum 1982 bis 1989 nach Abschnitten der Ausfuhrliste mitgeteilt. Mit dem vertraulichen Bericht, den ich jetzt vorgelegt habe, wurde die Information nach Warenbereichen weiter aufgeschlüsselt. Meine Kolleginnen und Kollegen, ich habe, verbunden mit der Vorlage dieses vertraulichen Berichts, der Frau Präsidentin des Hohen Hauses und dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses die Gründe, die zu der Vertraulichkeit geführt haben, schriftlich erläutert und dabei die Frage aufgeworfen, ob neben dem vertraulichen Bericht noch ein - dann notwendigerweise mehr kursorischer - Bericht als öffentlicher Bericht erwartet wird. Dieser Brief an die Frau Präsidentin ist auch den Fraktionsvorsitzenden zugegangen. Mehrere Äußerungen von Abgeordneten im Vorfeld der Aktuellen Stunde und auch die heute hier vorgetragenen Ansichten zeigen, daß sich das Parlament mit der Unterrichtung des Ausschusses in vertraulicher Form offenbar nicht zufriedengibt. ({1}) - Ich hatte auch deswegen die Frau Präsidentin angeschrieben, ob etwas anderes gewünscht wird. Ich bin daher bereit, wie schon in meinem Schreiben an die Frau Präsidentin angedeutet, allen Abgeordneten des Bundestages den vertraulichen Bericht mit der unvermeidbaren Verschlußsachen-Einstufung zustellen zu lassen ({2}) - ich sage nur zunächst einmal: Auch das kann gemacht werden - , wiewohl es ja nach § 4 der Geschäftsordnung nicht ganz ausgeschlossen ist, daß die Kollegen im Wirtschaftausschuß ihre Fraktionskollegen informieren. Es ist ausdrücklich zulässig. Üblicherweise muß es in einer Siebenergruppe, denke ich, doch möglich sein, daß man sich im Verlauf von 14 Tagen so nach und nach darüber unterhält, was darin steht. Gut, aber wenn das nicht reicht, bin ich ebenfalls gerne bereit - auch dies habe ich der Präsidentin und den Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt - , einen zusätzlichen öffentlichen Bericht über illegale Exporte nach Irak vorzulegen. ({3}) Jedoch muß ich erneut darauf aufmerksam machen - weil ich genau weiß, wie dann der Mechanismus sein wird - , daß das kein lückenloser Bericht in dem Sinne sein kann ({4}) - kann und darf! - , daß aus laufenden Verfahren in unzulässiger Weise hier vorgetragen wird. ({5}) - Herr Kollege Bachmaier, ich bin nun auch schon ein bißchen länger in diesem Parlament, wie auch viele von Ihnen, und ich möchte ungern erleben, daß dann der vertrauliche Bericht mit seinen dezidierteren Aussagen und der öffentliche Bericht nebeneinandergelegt werden und gesagt wird: Der hat da etwas zu verbergen. - Das habe ich nicht, wie Sie gemerkt haben. Ich habe mich nun wirklich bemüht, den Bericht so zu fassen, daß alle Fakten drinstehen. Aber ich habe mich auch an Recht und Gesetz zu halten ({6}) - ja, ich habe wirklich vor, es weiterhin so zu machen - und diejenigen, die als derzeit den Ermittlungsverfahren Gegenüberstehende zu schützen sind, so zu behandeln, wie das in allen anderen Fällen vergleichbarer Art auch geschieht. Aus der Diskussion entnehme ich allerdings, daß sich das Interesse vieler Abgeordneter nach öffentlicher Behandlung vor allem auf die Genehmigungspolitik bei Exporten bezieht, gar nicht auf die illegalen, sondern auf die Genehmigungspolitik. ({7}) - Gut, aber eben auch auf die Genehmigungspolitik. Das ist zwar nicht Teil des Beschlusses des Bundestages - der hatte nämlich nur die illegalen Exporte angesprochen - , aber ich bin ebenso bereit, auch dazu zu informieren, und zwar öffentlich. Das kann sehr rasch geschehen, ({8}) weil der entsprechende Teil der vertraulichen Berichte mit nur wenigen Änderungen dazu verwandt werden kann. Bitte, das kann also auch so veröffentlicht werden. Ich möchte allerdings im Hinblick auf weitere Diskussionen hinzufügen, daß dann natürlich die Berichterstattung nicht erst mit den Vorgängen ab 1982 beginnen kann. Das werden Sie verstehen. So waren z. B. die Grundsätze, nach denen französisch-deutsche Rüstungsprodukte aus Frankreich nach Irak exportiert werden konnten, bekanntlich schon unter der SPD/FDP-Regierung beschlossen worden. ({9}) - SPD/FDP! Ja, ich distanziere mich im Gegensatz zu anderen ja nicht von dem, was ich mitgetragen habe. ({10}) - Ja, das ist wahr. Aber ich vermute mal, daß das, was die FDP-Bundesminister im Kabinett beschlossen haben, nicht auf den unmittelbaren Widerspruch der SPD-Mitglieder gestoßen ist. ({11}) Jedenfalls gab es, soweit ich mich entsinne, im Sicherheitsrat auch immer einige wenige SPD-Mitglieder. Die müssen da wohl mitgestimmt haben. ({12}) Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Gansel, distanziere ich mich davon im nachhinein nicht. Das bringt nämlich nichts. Die Verantwortung hatten in der damaligen Koalition beide gemeinsam. ({13}) Ich will hier heute noch einmal feststellen, daß die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik nach Irak nie zugelassen hat und daß sie aus dem Umstand von Genehmigungen im Bereich sonstiger Rüstungsgüter auch keinerlei Geheimnis gemacht hat. Zwei Schlußbemerkungen. Mir geht es ebenso wie einigen Kolleginnen und Kollegen, die hier gesprochen haben, darum, daß wir möglichst schnell zu einer Debatte hier im Hause über die Frage der künftigen Handhabung des Themas Rüstungsexporte kommen. ({14}) Ich glaube, daß es klug wäre, wenn wir diese ehrlich und seriös führen und versuchen, zu gemeinsamen Kriterien für die künftige Genehmigungspolitik zu kommen. Ich hoffe auch sehr, daß der Bundesrat die rechtlichen Instrumentarien zur Bekämpfung illegaler Exporte morgen verabschieden wird. Es wäre schade, wenn es nicht so wäre. Ich möchte hier allerdings aus gegebenem Anlaß, nicht weil ich ganz angenehm darüber berührt war, daß meine üblicherweise stark ausgeprägte Zurückhaltung gegenüber der Presse hier hinreichend gewürdigt wurde - das war wirklich liebenswürdig -, zu zwei Punkten noch etwas sagen. Die Beschlüsse des Bundessicherheitsrates in der Amtszeit meines Amtsvorgängers Graf Lambsdorff, die vorhin angesprochen worden sind, Frau Kollegin, sind, wie ich nachgelesen habe, nie Mehrheitsbeschlüsse gewesen. ({15}) - Bei den genehmigten Exporten von Gütern nach den Listen, die ich hier vorgetragen habe. ({16}) - Selbstverständlich wird das auch dort besprochen. Sie sind auf die Zustimmung sowohl des damaligen Justizministers Jochen Vogel wie des Wirtschaftsministers Graf Lambsdorff gestoßen. ({17}) Also, es ist wichtig, daß man sich darüber im klaren ist. Es handelt sich um die Genehmigungen von Rüstungsexporten und von Gütern nach der entsprechenden Liste aus der Zeit dieser beiden Minister. ({18}) - Ich wiederhole: Es geht um alle Rüstungsexportgenehmigungen, die der Bundessicherheitsrat in der Amtszeit des Bundeswirtschaftsministers Graf Lambsdorff und in der Amtszeit des Justizministers Jochen Vogel getroffen hat, und zwar mit Zustimmung von beiden gemeinsam. ({19}) - Aber sicher! ({20}) Die zweite Bemerkung, die ich hier machen will, Herr Kollege Gansel: Sie, Frau Kollegin, haben auf die Scud-Raketen, die in Israel eingeschlagen sind, abgehoben. Ich weiß, daß wir hier eine leidenschaftliche Debatte über dieses Thema hatten. Aber ich lege Wert darauf, daß ein Bericht der israelischen Regierung und ihres Geheimdienstes vorliegt, in dem diese bestätigen, daß die Reichweite der dort eingeschlage1362 nen Raketen nach ihrem Kenntnisstand nicht mit Hilfe deutscher Techniker verlängert worden ist. ({21}) - Nein, Herr Kollege Gansel, ({22}) ich lege Wert auf diese Feststellung. Wir sollten hier mit aller Deutlichkeit gemeinsam gegen illegale Rüstungsexporte vorgehen. Wir haben das Instrumentarium dazu verschärft. Aber wir sollten uns auch gegen Kritik verwahren - das ist nachhaltig geschehen - , die aus Interessen, die man unterschiedlich definieren kann, in den vergangenen Wochen und Monaten in unzulässiger Weise und zum Teil aus Pressequellen von Ländern, die selber ganz unverhohlen und offensiv Rüstungsgüter etwa an den Irak geliefert haben, geäußert worden ist. ({23}) Es ging mir darum, dies an dieser Stelle hier klarzustellen. Darauf lege ich Wert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({24})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Das Wort hat jetzt unser Kollege Horst Eylmann.

Horst Eylmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000508, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Bericht, um den es hier geht, gliedert sich in zwei Abschnitte. Es geht einmal um die legalen Exporte und zum anderen um die illegalen Exporte. Beide Abschnitte sind nach meiner Auffassung, wenn es um die Frage der Offenlegung geht, unterschiedlich zu behandeln. ({0}) Ich bedauere, Herr Kollege Bachmaier, daß Sie das hier nicht dargelegt haben, obwohl Sie es eigentlich wissen müßten und wohl auch wissen. Lassen Sie mich zunächst etwas zu den illegalen Exporten sagen. Notwendigerweise wird in dem Bericht, wenn er detailliert sein soll - und er ist detailliert - , über einzelne Ermittlungsverfahren berichtet. ({1}) Es werden die Namen einer ganzen Reihe von Firmen genannt; es werden die Namen von Angestellten genannt. Es geht zum Teil um Ermittlungsverfahren, die jüngeren Datums sind. Es müßte eigentlich jedermann einsichtig sein, daß diese Verdachtsmomente, die im Augenblick bestehen - es handelt sich ja nur um Ermittlungsverfahren - , nicht offengelegt werden können, und zwar aus zwei Gründen. Der erste Grund ist der, daß damit der Ermittlungserfolg gefährdet würde, und das wollen Sie doch wohl selber nicht. Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen erst vor ganz kurzer Zeit die Ermittlungen eingeleitet worden sind und die Ermittlungstätigkeit noch am Beginn steht. Der zweite Grund ist der, daß es um den Schutz von Individualinteressen geht. Eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren wird sicherlich - es gehört keine Prophetengabe dazu, das vorherzusagen - aus den verschiedensten Gründen mit einer Einstellung enden. Eine solche Einstellung nutzt aber dem Betroffenen wenig, wenn er vorher der Öffentlichkeit als Beschuldigter präsentiert worden ist. In der veröffentlichten Meinung und auch in der politischen Auseinandersetzung gilt weithin der Verdacht alles, und der Beweis - man könnte auch sagen: die Wahrheit - gilt nichts. Mit nichts lassen sich zur Zeit ein Unternehmen und ein Unternehmer leichter in einen weltweiten Mißkredit bringen als durch den Verdacht, an Geschäften des Todes beteiligt zu sein. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren wird breit dargestellt, die Einstellung von Ermittlungsverfahren wird der Öffentlichkeit meist vorenthalten. Nicht jeder Manager findet einen Gerhard Mauz, der in einem Nachrichtenmagazin ausführlich darstellt, daß ein Ermittlungsverfahren, das immerhin zu einer wochenlangen Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt worden ist, weil überhaupt nichts dran war. ({2}) Ich nehme Bezug auf den Artikel im letzten „Spiegel", in dem dargestellt wurde, wie der Manager Dr. Wöpkemeier Opfer einer böswilligen Denunziation geworden ist. Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention der Menschenrechte besagt, daß jemand so lange als unschuldig gilt, wie seine Schuld nicht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich glaube, gegen keine Vorschrift der Europäischen Konvention der Menschenrechte wird so häufig verstoßen wie gegen diese. ({3}) - Ich bitte, den Beifall von Herrn Schily festzuhalten. ({4}) Ich komme jetzt zum zweiten Abschnitt, nämlich zu den legalen Exporten. Da bin ich allerdings der Auffassung, daß es der hoffentlich gemeinsamen Sache dient, wenn über diese legalen Exporte möglichst umfassend, auch über einen möglichst großen Zeitraum rückwärts, öffentlich berichtet wird. ({5}) Wir haben heute schon wieder so vollmundige Behauptungen wie die gehört, die Fülle der legalen Exporte sei erdrückend, und der Bericht belege das mit kaum zu überbietender Deutlichkeit. ({6}) Man ist natürlich gehindert, jetzt im Detail etwas dagegen zu sagen, weil der Bericht geheim ist. Gerade weil ich gern alles das, was Sie, Herr Bachmaier, hier so vollmundig vorgetragen haben, im einzelnen widerlegen möchte, trete ich dafür ein, daß dieser Teil des Berichts, möglichst bald noch erweitert, offengelegt wird, damit dieser Wust an Verdächtigungen, an Mutmaßungen, an Übertreibungen, ({7}) die wir in diesem Bereich in den letzten Monaten erlebt haben, durchleuchtet wird und wir zu den Fakten zurückkehren. ({8}) Ich glaube, das ist auch der beste Weg, um in der Zukunft zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. In dem amerikanischen Magazin „Newsweek" befaßt sich die letzte Titelgeschichte unter der Überschrift „Arms for sale" mit den zukünftigen Waffenexportgeschäften - natürlich nicht nur der Bundesrepublik, sondern vor allen Dingen der anderen Staaten - , und es wird die rhetorische Frage gestellt: After the war - business as usual? Ich kann nur sagen: Wir wollen nicht „business as usual" machen; wir wollen sehr kritisch prüfen, in welchem Umfang wir in Zukunft noch Waffenexporte legalisieren wollen. (Beifall bei der CDU/CSU - Günter Verheugen [SPD]: Sie sind der Fachmann darin, wie man das verhindert!

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Die nächste Rednerin ist unsere Kollegin Uta Zapf.

Uta Zapf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002582, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nirgendwo in der Bundesrepublik gibt es ein wirtschaftliches Thema, das mit mehr Heuchelei, Feigheit und Opportunismus durchsetzt ist als das des Waffenexports. Die Politik ist daran massiv beteiligt. ({0}) - Ich zitiere hier Edzard Reuter. ({1}) Die Wahrheit dieses Ausspruchs hat sich für mich an Hand der Lektüre des Berichts erwiesen. Mir ist jetzt klar, warum die Bundesregierung diesen Bericht so geheimhalten wollte, daß er am besten überhaupt nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser Bericht hat mehr Fragen aufgeworfen, als er beantwortet. Ich denke, die Bundesregierung wird diese Antworten noch geben müssen. Eine der Fragen, die an die Bundesregierung zu stellen sind, ist die Frage, wie sie in Zukunft mit den ganz legalen, wenn auch indirekten Exporten umzugehen gedenkt. Milan, Hot und Roland wurden massenweise über Frankreich an den Irak geliefert. So können wir doch nicht behaupten, daß wir dadurch nicht involviert sind. Auch wir sind Lieferanten. Es ist höchste Zeit, daß wir endlich eine Endverbleibsklausel in Kooperationsverträge einführen. Die Politik der Bundesregierung hat in den letzten Wochen einen großen Wirbel um eine Gesetzgebung - im übrigen eine völlig ungenügende Gesetzgebung - gegen illegale Waffenexporte gemacht. Das eigentliche Kernproblem sind aber nicht die illegalen Waffenexporte, sondern ist die Prüfungs- und Genehmigungspraxis des Bundesamts für Wirtschaft, die einer höchst kritischen Prüfung zu unterwerfen sein wird. Es kann doch nicht angehen, daß jedesmal, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, Exportvorschriften hastig geändert werden, nur um noch größeren außenpolitischen Schaden zu verhindern. Hier trifft die Kritik vor allen Dingen die politisch Verantwortlichen. Ich zitiere den Präsidenten des Bundesamts für Wirtschaft: Schon der Name Exportkontrolle führt in die Irre und zu falschen Erwartungen. In Wirklichkeit besteht unsere Arbeit im Kern nur darin, Anträge in angemessener Zeit ordentlich und richtig zu bearbeiten. Die kritischen Fälle, so Dr. Rummer in einem Interview, werden nach Bonn zur Beurteilung geschickt und entschieden, wenn der Vorgang von dort zurückkommt. Die Verantwortung für die bisherige Export- und Genehmigungspraxis liegt also eindeutig bei der Politik. ({2}) Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür. Da erhält eine Firma im Dezember 1988 2,4 Millionen DM HermesBürgschaft zur Produktion von 35 Hochdruckluftspeichersystemen, die für den Irak bestimmt sind. Abnehmer ist die Al Aqua State Establishment. Die Begründung für die Hermes-Bürgschaft: Zum damaligen Zeitpunkt, also im Dezember 1988, sei nicht erkennbar gewesen, daß es sich um ein militärisch relevantes Geschäft handle, weil - man merke auf! - in den Antragsunterlagen der Hinweis auf eine Zulieferung zu militärischen Projekten gefehlt habe. Dann bekommt offensichtlich jemand kalte Füße, und es wird - nach Vergabe der Hermes-Bürgschaft - das Bundesamt für Wirtschaft zur Prüfung der Genehmigungspflicht dieses Projekts eingeschaltet. Das Amt kommt im Oktober 1990, also zwei Jahre später, zu dem Ergebnis, daß bestimmte Teile besonders konstruierte Bestandteile von Raketen seien. Ein Antrag auf Genehmigung war nicht gestellt worden. Die Teile waren schon ausgeführt. Eineinhalb Jahre lang wurde nichts gegen diese Ausfuhren unternommen, obwohl schon Ende Juli 1989 Hinweise auf Teilnahme der Firma an irakischen Raketenprogrammen vorlagen und eine Außenwirtschaftsprüfung Ende November 1989 eine Beteiligung der Firma am irakischen Scud-Programm ergeben hatte. ({3}) Aber es wurden ja nicht nur Rüstungs- und Dualuse-Güter in den Irak exportiert, sondern im Zusammenhang mit dem Rüstungsgeschäft wurde auch die Ausbildung von Irakern vermittelt. Der Bericht verschweigt, daß die Bundeswehr selber Ausbildungsprogramme für irakische Offiziere bis in jüngste Zeit durchgeführt hat, nämlich von 1985 bis 1990. Bisher hat die Bundesregierung sukzessive zugegeben, daß es sich um sieben Iraker handelte. Mir liegen Beweise und Unterlagen vor, daß es 25 irakische Luftwaffenoffiziere waren, die an der Bundeswehruniversität und der Technischen Hochschule München studiert, ein Praktikum bei der Firma Dornier absolviert und ihre Studienvorbereitung bei den Carl-Duisberg-Zentren und beim Studienkolleg der Hochschulen des Freistaats Bayern erhalten haben.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Frau Kollegin Zapf, Ihre Redezeit ist abgelaufen. ({0})

Uta Zapf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002582, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich denke, dies ist eine Reihe von Fragen, die näher beleuchtet werden müssen und zu denen die Bundesregierung unbedingt noch mehr Antworten geben muß, als sie in diesem Bericht vorgebracht hat. ({0})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Das Wort hat unser Kollege Ernst Hinsken.

Ernst Hinsken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000906, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Hört! Hört! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat von Heuchelei gesprochen. Ich frage mich, wo denn hier die größten Heuchler sitzen. ({0}) Ich möchte in dem Kurzbeitrag eine Antwort darauf geben. Der Bericht des Ministers Möllemann, der als geheim eingestuft wurde, ist überwiegend eine Aufarbeitung dessen, was uns veranlaßt hat, die gesetzlichen Vorschriften zur Exportkontrolle zu verschärfen. Bei den angestellten und immer noch anzustellenden Untersuchungen ging es und wird es darum gehen, denjenigen das Handwerk zu legen, die ohne Scham und Moral in verbrecherischer Weise gehandelt haben. Dabei ist es eine Selbstverständlichkeit, daß die Staatsanwaltschaft jedem Hinweis nachgeht und jede Möglichkeit in Erwägung zieht, auch wenn sich später herausstellt, daß mancher Verdacht völlig unbegründet war. Wie bei Ermittlungen im Bereich der Alltagskriminalität, muß jedoch sichergestellt sein, daß niemand vorsätzlich oder fahrlässig zu Schaden kommt, gegen den zwar ermittelt wird, bei dem sich die Ermittlungen aber hinterher als haltlos herausstellen. Der Schaden, der den Unternehmen, die unbegründet in Verdacht geraten sind, zugefügt werden kann, ist bei vorzeitiger Veröffentlichung nicht zu verantworten und nicht zu vertreten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt passiert plötzlich etwas völlig Merkwürdiges: Gerade Sie vom Bündnis 90/GRÜNE als diejenigen, die nicht müde werden, über Datenschutz, Persönlichkeitsrechte des einzelnen zu reden und vor unbegründeten Verdächtigungen zu warnen, gerade Sie als diejenigen, die uns tagein, tagaus erzählen, wie schlimm es sei, in die Mühlen der Bürokratie zu geraten und möglicherweise vorverurteilt zu werden, gerade Sie als diejenigen, die mit ihrem unablässigen Lamento die Arbeit der Ermittlungsbehörden durch Verunsicherung erschweren, gerade Sie fordern jetzt eine Offenlegung von laufenden Ermittlungen, von Zwischenergebnissen, eine Veröffentlichung von Erkenntnissen oder vermeintlichen Erkenntnissen aus laufenden Verfahren. ({1}) Sie tun dies, obwohl Sie genau wissen oder jedenfalls wissen sollten, daß noch nicht einmal der spätere Unschuldsbeweis ausreichen würde, den Makel, der den Betroffenen allein deshalb anhaftet, weil sie mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wurden, wieder zu beseitigen. Meine Damen und Herren vom Bündnis 90/GRÜNE und von der SPD - hier muß ich jetzt leider auf Grund des Beitrages von Herrn Bachmaier auch die SPD einbeziehen -, ({2}) das Ziel, das Sie verfolgen, nämlich, Informationen aus laufenden Verfahren in die Öffentlichkeit zu ziehen, beweist, daß Sie offensichtlich Ihre Moral und die daran geknüpften hehren Ansprüche in erster Linie an dem ausrichten, was Ihnen in Ihren ideologischen Kram paßt. ({3}) Wir werden das nicht mitmachen. ({4}) Ich plädiere deshalb dafür, daß zum Schutz Unschuldiger vorerst die weitere Geheimhaltung des Berichts aufrechterhalten wird. Meine Damen und Herren, es ist unbestritten: Einige skrupellose, profitgierige Geschäftemacher haben unter Verstoß gegen bestehende Gesetze, hinter dem Rücken der verantwortlichen Behörden in verbrecherischer Weise und ohne Rücksicht auf Verluste dem Ansehen von 99,9 Prozent der deutschen Industrie, dem Ansehen der fleißigen, verantwortungsbewußten und ehrenhaften Unternehmer geschadet. Hier war es nun erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, die wirksam, gleichzeitig aber so differenziert sind, daß man damit nicht über das Ziel hinausschießt. Wir haben deshalb eine Verschärfung der Exportkontrollen vorgenommen, die nichts zu wünschen übrig läßt und zu der Hoffnung berechtigt, ({5}) daß sich das, was in der Vergangenheit geschehen ist, nicht wiederholt. Ich verschweige nicht, daß ich mir selbst für den Bereich der Aufklärung im Vorfeld eine stärkere Einbindung des Verfassungsschutzes gewünscht hätte. Herr Minister Möllemann, ich habe Ihren Bericht aufmerksam gelesen. Wenn ich es richtig verstehe, hat der Irak sein Beschaffungsnetz geheimdienstlich organisiert. Liegt es denn dann nicht nahe, solchen geheimdienstlichen Aktionen mit denselben Mitteln auch von unserer Seite aus entgegenzutreten? Mir ist es deshalb bis zum heutigen Tage unverständlich geblieben, warum z. B. unser Koalitionspartner, die FDP, eine stärkere Einbeziehung des Verfassungsschutzes verhindert hat. Trotzdem meine ich, daß der Bundestag der dringenden Reaktion wegen und um eine Beschleunigung der Angelegenheit herbeizuführen, richtig gehandelt hat, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form mehrheitlich zu billigen. Aber wundern muß ich mich schon darüber, daß verschiedene Parteien in diesem Hause gegen dieses Mittel der Verbrechensbekämpfung Bedenken angemeldet haben. Hier wird es - so glaube ich - langsam Zeit, daß wir endlich einmal unser grundsätzliches Verhältnis zu demokratisch kontrollierten Organen in unserem demokratischen Rechtsstaat überprüfen.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist leider abgelaufen.

Ernst Hinsken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000906, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Letzter Satz! Insgesamt aber wird mit dem Gesetz eine deutliche Abschreckungswirkung erzielt werden, die es eigentlich ermöglichen sollte, weitere Verbrechen und eine weitere Rufschädigung der deutschen Wirtschaft zu verhindern. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Der nächste Redner ist unser Kollege Ernst Schwanhold.

Ernst Schwanhold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002122, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist erst wenige Wochen her, daß der Krieg am Golf beendet ist. Als Folge dieses Krieges führt noch heute der irakische Diktator Saddam Hussein einen Krieg gegen das kurdische Volk. Beide Kriege - dies ist sicherlich uneingeschränkt unsere Meinung im ganzen Hause - sind auch deshalb möglich geworden, weil Waffenproduzenten und Waffenhändler ihre todbringenden Produkte teilweise legal, mit Billigung der Bundesregierung, und teilweise illegal gewissenlosen Despoten zur Verfügung gestellt haben. Übrigens, bei jedem Krieg, der in der Welt geführt wird, haben wir uns zu fragen, ob nicht deutsche Waffen daran beteiligt sind und zur Vernichtung von Menschen eingesetzt werden. Dies ist die Folge der Rüstungsexporte aus der Bundesrepublik. Zur Entlastung können auch nicht die von Ihnen, von der CDU/CSU und der FDP, immer wieder angeführten Hinweise dienen, daß sich andere Staaten in immer größerem Maße an Waffenexporten beteiligen. Wir haben hier über unseren Teil der Verantwortung zu sprechen, wie wir mit unserer Verantwortung in Zukunft umgehen wollen und wie wir dieser gerecht werden. ({0}) Auf dem Höhepunkt des Krieges wurde in der Bundesrepublik der Ruf nach einer noch restriktiveren Handhabung und weiteren Verschärfung der Gesetze zur Einschränkung der Rüstungsexporte laut, unüberhörbar und von allen Parteien aufgegriffen. Der neue Wirtschaftsminister hat sich dieses Themas presse- und publikumswirksam bemächtigt und sich an die Spitze der Bewegung gesetzt, mit dem sicheren Gespür für effektvolle Auftritte. Dies muß man ihm neidlos konzedieren. Auch wenn er das Thema von der SPD nur abgekupfert hat. ({1}) - Das ist so. Nach Vorlage des Berichts über Rüstungsexporte in den Irak muß allerdings die Frage gestellt werden, ob nicht zwischenzeitlich wieder jene Mentalität im Kopf der Regierungskoalition eingekehrt ist, die der Abgeordnete Hauser am 17. Oktober 1985 im Zusammenhang mit dem Bau einer Munitionsfabrik durch deutsche Firmen in Saudi-Arabien überdeutlich zum Ausdruck gebracht hat. Ich zitiere: Diese Entscheidung ist geprägt von hoher Empfindsamkeit für das Spannungsverhältnis zwischen außen- und sicherheitspolitischer Interessenlage und wirtschaftspolitischer Vernunft. ({2}) - 1985; ich komme darauf zurück. In seinem Brief an den Ausschußvorsitzenden hat der Herr Bundesminister Herrn Ost mitgeteilt, daß für alle, die diesen Brief erhalten, eine besondere Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegeben sei. Ansonsten drohe Gefahr für laufende Ermittlungen wie für den Ruf von Firmen, die zu Unrecht in Verdacht geraten seien. Ich füge hinzu: Diese Vertraulichkeit kann auch bewirken, daß die Firmen, die angeklagt sind oder den Vorwürfen nicht widersprechen, nicht an den öffentlichen Pranger gestellt werden sollen. Die Vertraulichkeit zum Schutz der Firmen muß auch mit den Toten des Krieges konfrontiert werden. Ein solches Verhalten ist gegenüber den Opfern in hohem Maße zynisch. ({3}) Der Bericht kann so aufbereitet werden, daß Methoden und Verfahren der illegalen Praxis und der Grad der Beteiligung der Firmen erkennbar ist. Es gibt für jene Kreise der Wirtschaft die mit hoher krimineller Energie versuchen, alle Exporteinschränkungen zu umgehen, keine schlimmere Strafandrohung, als sie der massiven öffentlichen Kritik auszusetzen und sie nach erwiesener Tat auch hinter Gitter zu stecken. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer im politischen Bereich Verantwortung für genehmigte Waffenexporte und wer im wirtschaftlichen Bereich für illegale Waffenexporte Verantwortung getragen hat. Der Bericht ist zudem eine Auflistung von Fahrlässigkeiten und Gleichgültigkeiten im Bundesamt für Wirtschaft. Um dauerhaft den Einsatz deutscher Waffen in Kriegen auszuschließen, bedarf es einer lückenlosen Aufklärung aller legalen und illegalen Rüstungsexporte der Vergangenheit. Dabei darf nicht die Verschleierung und der Schutz der politisch Verantwortlichen der Vergangenheit im Vordergrund stehen. Dies gilt für die Zeit der sozialdemokratischen Regierungsbeteiligung ebenso wie für die CDU/CSU-FDP-Bundesregierungen. ({4}) - Natürlich. Herr Möllemann wird im „Spiegel" folgendermaßen zitiert: „Da sehen einige Wirtschaftsminister nicht gut aus. " Möllemann macht das Instrument des Berichtes über die Rüstungsexporte in den Irak zu einem Spielball der innenpolitischen Auseinandersetzung. Da hat er recht; denn Graf Lambsdorff, Haussmann und Bangemann sind in der Vergangenheit die eigentlichen Verantwortlichen und Beteiligten. Wir kommen aus einer Situation, uns immer wieder mit legalen und illegalen Rüstungsexporten zu beschäftigen, nur dann heraus, wenn wir möglichst kurzfristig eine Politik suchen, die Rüstungsexporte außerhalb des Bündnisses unmöglich machen. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Rüstungsindustrie und der Exporte auch durchaus zu erreichen. 1990 machten die Rüstungsexporte nur 0,3 % unseres Außenhandels aus. Wichtig ist, den politischen Willen dafür freizusetzen. Diesen Eindruck habe ich zur Zeit noch nicht.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Kollege Schwanhold, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ernst Schwanhold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002122, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich möchte gern, wenn es geht, noch einen Satz dazu sagen. ({0}) Alle Versuche, durch Vernebelung, Verschleierung und nicht lückenlose Aufklärung müssen deshalb verhindert werden. ({1}) Zu dieser Art des Vorgehens, nämlich des Verschleierns, sagt der Prediger Salomon -

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Kollege Schwanhold, wir können das nicht machen. Die Redezeit ist abgelaufen. Bitte!

Ernst Schwanhold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002122, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident, nun lassen Sie mich doch bitte den Herrn Salomon zitieren: „Es ist besser, du gelobst nicht, denn du hälst nicht, was du gelobst." ({0})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Nächster Redner ist unser Kollege Reinhard Freiherr von Schorlemer.

Reinhard Schorlemer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002066, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, verehrter Kollege aus der Stadt Osnabrück, daß am Ende meiner Rede, nämlich der Rede des Abgeordneten des Wahlkreises OsnabrückLand, der Präsident nicht Zeit einrügen wird, sondern ich vielleicht sogar Zeit einbringen kann. Ich möchte nämlich im Rahmen dieser Aktuellen Stunde nur einige allgemeine, vielleicht sogar grundsätzliche Fragen, zur Rüstungsexportpolitik ansprechen, insbesondere in bezug auf die außenpolitische Umrahmung. Ich glaube, daß die Sensibilität nicht nur bei uns, sondern auch bei den anderen wichtigen Industrieländern und dort gerade bei den politisch Verantwortlichen größer geworden ist. Nicht nur die vorgesehene Verschärfung des Kriegswaffenkontrollgesetzes bei uns, sondern auch die politische Diskussion dazu macht deutlich: Wir müssen zu einer drastischen Änderung in der Rüstungsexportpolitik kommen. Dies kann allerdings nur funktionieren, wenn die großen Industrieländer gleichsam an einem Strang ziehen. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dies mit dem KSZE- Prozeß einzuführen, weil hier neben den europäischen Ländern eben auch die USA und die UdSSR Teilnehmer sind. Wenn man sich einmal auch in dieser Debatte vergegenwärtigt, daß über 90 % der Waffen, die vom Diktator im Irak im Krieg eingesetzt worden sind, aus den Ländern stammen, die im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen ein Vetorecht haben, wird der ganze Anachronismus deutlich. ({0}) Das Thema Waffenexport ist ein sehr komplexes Thema. Deshalb können wir heute auch nicht alle bohrenden Fragen beantworten. So entsteht z. B. beim Stichwort Rüstungsexport nur in NATO-Länder das Problem, daß Drittweltländer wie z. B. Indien diskriminiert werden können, obwohl sie sich mit ihrer Rüstungsimportpolitik in ihrer Vergangenheit verantwortungsbewußt verhalten haben. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ermuntern die Bundesregierung, in den Mitgliedschaften der Europäischen Gemeinschaft, der WEU, der NATO, der KSZE und auch in der UNO weiter alle Möglichkeiten zu nutzen, um gemeinsam mit diesen Partnern zu auch für die Empfängerländer tragbaren Lösungen zu kommen. Die Erfahrungen aus dem Golfkrieg verlangen dies von uns. Ich möchte mit zwei Anmerkungen abschließen, die mich auch persönlich sehr bewegen. Erstens. Illegale Rüstungsgeschäfte schaden nicht nur unserem Ansehen schwer, sondern sie schaden besonders unserer Wirtschaft. ({1}) Ich sage das, weil ich mir beim Thema legaler Rüstungsexport manchmal ein sensibleres Mitdenken der Wirtschaft wünsche. Ich weiß z. B. um das Bemühen der Repräsentanten der deutschen Industrie. Aber die Verwerfungen, die hier aufgezeigt worden und in der Vergangenheit auch aufgetreten sind, zeigen: Handlungsbedarf besteht weiter. Zweitens. Nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts haben wir die große Chance, beim Rüstungsexport besser zu gemeinsamen Einschränkungen zu kommen. Außenpolitik hat meines Erachtens auch eine ethische Seite. Die Industrieländer sind beim Thema Waffenexport gefordert, dies deutlicher und klarer zu machen. ({2})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Meine Damen und Herren, wir haben in der Aktuellen Stunde noch zwei Wortmeldungen. Nächster Redner ist unser Kollege Günter Verheugen.

Günter Verheugen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002368, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist das erste Mal, daß ich über den Gegenstand einer Debatte reden muß, den ich nicht kenne. Ich habe diesen Bericht des Wirtschaftsministers als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, der vielleicht doch etwas mit unseren auswärtigen Beziehungen und unserer Außenpolitik zu tun hat, bisher nicht zur Kenntnis bekommen. ({0}) - Das darf ich nicht. Meine Fraktion ist in solchen Dingen sehr streng. Diese Möglichkeit besteht nur für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Ich bin sehr dankbar, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister angeboten hat, daß alle Mitglieder des Bundestages diesen Bericht bekommen können. Aber ich möchte sehr darum bitten, daß es nicht dabei bleibt, daß die Mitglieder des Bundestages unterrichtet werden. Es geht hier in der Tat vielmehr darum, daß eine öffentliche Aufarbeitung eines der trübseligsten Kapitel der deutschen Wirtschaftsgeschichte ermöglicht wird. ({1}) Wir müssen uns schon gemeinsam vornehmen, das zu tun. Dazu gehören die Fakten auf den Tisch, so bitter sie sind. Angesichts der Abwägung zwischen dem rechtsstaatlichen Erfordernis einerseits, den außenpolitischen Notwendigkeiten andererseits und auch des vom Kollegen von Schorlemer soeben beschworenen ethischen Anspruchs der Außenpolitik möchte ich doch sehr darum bitten, daß der Schutz von Firmen, die - legal oder illegal - an diesen Ausfuhren beteiligt gewesen sind, nicht höhergestellt wird als das Bedürfnis der deutschen Öffentlichkeit, aus der bisherigen Praxis zu den richtigen Konsequenzen zu kommen. ({2}) Die Bundesregierung darf sich ja nicht wundern, wenn ihr bisheriges Verhalten in dieser Frage zunächst einmal Mißtrauen auslöst. Diejenigen von uns, die sich mit Rüstungsexportkontrollpolitik beschäftigen, wissen ja, daß wir uns nunmehr im neunten Jahr einer Auseinandersetzung mit dieser Bundesregierung befinden. Das fing schon damit an, daß Bundeskanzler Kohl die erst 1982 von Bundeskanzler Schmidt eingeführte Praxis, das Parlament zeitnah über Entscheidungen des Bundessicherheitsrates zu informieren - d. h. auf deutsch: so, daß das Parlament auch mitwirken konnte - , aufgehoben hat, nicht so verfährt. Ich kann Ihnen hier eine Reihe von sehr betrüblichen Vorgängen aus den letzten Jahren in Erinnerung rufen, aus denen hervorgeht, daß wir es insgesamt mit einer Politik zuerst der Verharmlosung - zuerst wurde immer erklärt, und zwar auf vielerlei Anfragen hier im Bundestag: Da gibt es nichts -, dann der Vertuschung und dann der Verschleierung, an der sich nicht nur Regierungsmitglieder, sondern leider auch Mitglieder der Regierungsfraktionen, z. B. im U-Boot-Untersuchungsausschuß, sehr nachhaltig beteiligt haben, zu tun haben. Deshalb müssen Sie schon verstehen, daß bei dieser Geheimhaltung ein gesundes Mißtrauen angebracht ist. Der Herr Bundeswirtschaftsministers hat soeben versucht, uns im Zusammenhang mit der hier angedeuteten Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzuschüchtern, Druck auszuüben, indem er sagte: Dann kommt aber auch anderes auf den Tisch. - Meine Damen und Herren, ich habe überhaupt keine Bedenken, daß da auch anderes auf den Tisch kommt. Wir bekennen uns doch zu der gemeinsamen Verantwortung in der gemeinsamen Regierungszeit, aber wir sagen auch: Damals sind Entscheidungen gefallen, aus denen wir etwas gelernt haben, und ich frage mich, weshalb bei Ihnen dieser Lernprozeß noch nicht eingesetzt hat, ({3}) daß Dinge, die wir Anfang der 70er Jahre gemeinsam vielleicht noch für richtig gehalten haben, unter den Erkenntnissen, die wir heute haben, eben nicht mehr richtig sind. Politik besteht doch nicht darin, daß man stur bei dem bleibt, was man einmal für richtig gehalten hat, sondern man muß sich doch wirklich weiterentwickeln. ({4}) Sie haben ja auf Druck - nach was für einem Druck! - die von uns schon längst gewünschten Veränderungen im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsrecht durchgesetzt. Nur, eines, Herr Kollege Möllemann, muß ich Ihnen schon sagen, wenn Sie schon meinen, uns mit dem früheren Bundesminister der Justiz Angst einjagen zu wollen, was man mit dem Vorgänger von Herrn Kinkel ganz sicher sowieso nicht kann: ({5}) Der Bundesminister der Justiz ist seit März 1985 ständiges Mitglied des Bundessicherheitsrates. Seien Sie so nett, recherchieren Sie das. Behaupten Sie dann in Zukunft nicht noch einmal so etwas, weil ich sonst einen Ausdruck gebrauchen müßte, für den ich vom Präsidenten eine Rüge bekommen würde, und das will ich mir ersparen. ({6}) - Ja, das will ich mir ersparen. Ich bitte Sie auch, Herr Möllemann, mit dem öffentlichen Bericht, den Sie angekündigt haben, schnell überzukommen, weil die Waffenstillstandsbedingungen, um die es hier heute eigentlich auch gehen sollte, von uns bestimmte Aktionen verlangen. Die Resolution 687 verlangt von uns Maßnahmen, die sicherstellen, daß die Bedingungen des Waffenstillstandes von uns eingehalten und kontrolliert werden. Wir brau1368 chen den Bericht, um prüfen zu können, ob unsere bisherigen Instrumente ausreichen. Ich möchte bei der Gelegenheit sagen, Herr Kollege Möllemann: Ich begrüße es sehr, daß die Bundesregierung Experten zur Erfüllung der Sicherheitsratsresolution, also Abschaffung der Massenvernichtungswaffen des Irak, zur Verfügung stellen will. Mit aller Vorsicht sage ich aber: Es erstaunt, daß die Bundesregierung diese Experten jetzt auf einmal zur Verfügung hat, nachdem sie in früheren Fällen, als es um Verfahren ging, sie nicht zur Verfügung stellen konnte.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Herr Kollege Verheugen, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Günter Verheugen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002368, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bedanke mich, Herr Präsident. ({0})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Als letzter Redner in der Aktuellen Stunde hat der Kollege Rainer Haungs das Wort.

Rainer Haungs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000830, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zweifellos eine seltsame Situation, einen Bericht zu diskutieren, den die einen gelesen haben und die anderen nicht. Insofern verläuft die Diskussion mit schiefen Fronten. Ich gehöre zu denjenigen, die ihn gelesen haben, und muß sagen: Es ist ein sehr aufschlußreicher Bericht. ({0}) - Ja, da stimme ich Ihnen, Herr Kollege Bachmaier, zu. Nur, eines müssen Sie mit Ihrem geschärften Rechtsbewußtsein wissen: Er könnte so, wie er abgefaßt wurde, nicht sein, wenn er öffentlich wäre. Aus den letzten Bemerkungen in dieser Aktuellen Stunde kann ich nur die Schlußfolgerung ziehen - das hat Herr Minister Möllemann gesagt, auch Kollege Eylmann hat das vorgetragen - : Dieser geheime Bericht war sehr wertvoll. Alle Wirtschaftsausschußmitglieder haben ihn gelesen, alle werden daraus die Konsequenzen ziehen. Wir müssen jetzt einen öffentlichen Bericht und eine öffentliche Diskussion bekommen; denn im politischen Bereich, meine Damen und Herren, gibt es nichts Schlimmeres, als etwas geheim zu halten. Sonst wird er, wie es auch in Diskussionen gesagt wurde, gleich als Möllemann-Geheimbericht mystifiziert, dann werden Dinge hineininterpretiert, die vorne und hinten nicht stimmen. Dann wird gesagt: „Mir ist klar, warum er geheim ist" als Folgerung aus längst bekannten deutsch-französischen Gemeinschaftsproduktionen von Panzerabwehrwaffen. Die brauchte man aber mit Sicherheit nicht in einen Geheimbericht zu schreiben. Das ist jedem Kollegen, der sich mit der Sache befaßt, bekannt. ({1}) Aber eines ist natürlich richtig: Wir können durch Verschweigen keine Politik für die Zukunft machen. Was in diesem Bericht über einige wenige Firmen steht, zeigt, daß es in der deutschen Wirtschaft eine Minderheit von Kriminellen gab, die nach dem Motto „Tarnen, täuschen und betrügen" eine ganze Branche in Verruf bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordneter der schönen Schwarzwaldstadt Lahr weiß ich sehr wohl, worüber ich in diesem Zusammenhang rede. Es ist einiges notwendig. Die Gesetze, die wir beschlossen haben, sind zweifellos eine Verbesserung der bisherigen Situation. Es ist notwendig, daß sie sehr schnell angewendet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich sagen: Eine Kollegin hat gesagt - da überkam mich ein Lächeln -, es hätte glasklare Berichte von Geheimdiensten gegeben. Im Zusammenhang mit der Affäre Imhausen gab es seinerzeit zwar eine Menge von Berichten von Geheimdiensten, die dankenswerterweise hinterher der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden. ({2}) - Ja, ja, den habe ich mehrfach gelesen. ({3}) Wenn Sie diesen Satz - ich habe ihn sogar noch im Gedächtnis - als glasklare Botschaft ansehen, dann sind mir die „glasklaren" Begriffe der SPD-Kollegen mit Sicherheit nicht bekannt. ({4}) - Darf ich noch eine Minute um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bitten? Wenn uns die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten - im Fall Rabta/Imhausen -, wenn man rechtzeitig auch in das Post- und Fernmeldegeheimnis hätte eingreifen können, ({5}) dann wären die Ermittlungen des Zollinstituts - ({6}) - In aller Bescheidenheit: Ich glaube, daß ich von dieser Affäre etwas mehr Detailkenntnisse habe als Sie. ({7}) - Ja, das können Sie testen. Ich habe aus dieser Affäre die Folgerung gezogen, daß, wenn wir all das, was wir jetzt in den Beratungen, die wir vorgenommen haben, zur Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetztes eingebracht haben, vorher gehabt hätten - Sie haben ja leider dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nicht zugestimmt - , der Verfassungsschutz bei solchen kriminellen Firmen rechtzeitig hätte eingreifen können, da wir die rechtsstaatlichen Mittel dafür gehabt hätten; da stimme ich dem Einwurf des Kollegen Hinsken zu. Die Folge des Sturms im Wasserglas bei diesem Geheimbericht kann nur sein: In Zukunft muß es bei solchen Anlässen sowohl einen Bericht geben, der durchaus vertraulich sein kann und der den Abgeordneten alle Informationen zukommen läßt - alles, was mit dem Rechtsstaat vereinbar ist, über Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossesn sind, oder über Ermittlungen, die abgeschlossen wurden, ohne daß es einen Schuldigen gibt - , als auch eine ausführliche Diskussion über all das - ({8}) - Die Gesetze waren löchrig und sind im wesentlichen unter Ihrer Verantwortung gemacht worden. ({9}) Das einzige, was Sie uns vorwerfen können, ist, daß die Beratungen etwas lange gedauert haben. ({10}) Aber das Gravierende, das ich Ihnen vorwerfe: daß Sie sich am Schluß wieder in bester sozialdemokratischer Tradition der Zustimmung zu diesem Gesetz verweigert haben, obwohl wir es dringend notwendig haben. ({11})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung sowie den Zusatzpunkt 5 auf: 8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität ({0}) - Drucksache 12/192 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß ({1}) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit ZP5 Erste Beratung des von den Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Harald B. Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - Drucksache 12/376 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß ({2}) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Zu Beginn hat das Wort der Bundesminister der Justiz, Klaus Kinkel.

Dr. Klaus Kinkel (Minister:in)

Politiker ID: 11002696

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Wiedervereinigung hat der Umweltschutz in der Bundesrepublik eine zusätzliche, eminent wichtige Dimension erhalten. Neben den Umweltproblemen einer industriellen Hochleistungsgesellschaft, denen wir uns im Westen Deutschlands seit Jahren ausgesetzt sehen, kommt es jetzt zusätzlich darauf an, die Umweltzerstörung in der ehemaligen DDR in den Griff zu bekommen. Wir wußten zwar stets, daß die ehemalige Regierung der DDR nicht gerade sorgsam mit der Natur umgegangen ist. Wie rücksichtslos sie die Natur im Interesse der Aufrechterhaltung des Systems allerdings ausbeutete, war aber doch nicht so deutlich geworden. Die Wirtschaft der ehemaligen DDR arbeitete fast ausschließlich auf Kosten der Umwelt. In den Umweltschutz selbst wurde praktisch nichts investiert. In den neuen Ländern sind alle drei lebenswichtigen Umweltmedien - Luft, Wasser und Boden - extrem stark belastet. In einer gerade veröffentlichten Analyse hat das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung errechnet, daß in den neuen Ländern bis zum Jahre 2000 Investitionen von über 200 Milliarden DM allein zur Beseitigung von Umweltschäden notwendig sind. Die Sanierung der Umwelt in den neuen Ländern ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre. Neben dem Geld kommt es dabei vor allem auf zwei Dinge an: ein effizientes gesetzliches Instrumentarium und die weitere Verfestigung des Umweltbewußtseins. Beides bedingt im übrigen einander. Ein weiterer Beitrag für den aktiven Umweltschutz im wiedervereinigten Deutschland ist das Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, das Sie heute beraten. Es schließt einmal vorhandene strafrechtliche Lücken, zum anderen - das ist mir persönlich sehr wichtig - wirkt es hoffentlich auch bewußtseinsbildend. Das geltende Umwelt-, Straf- und -ordnungswidrigkeitenrecht erfüllt seine Schutzfunktion nur bedingt. Es ist zum Teil zu kompliziert und führt vor allem auch zu Beweisschwierigkeiten. Deshalb nenne ich einige Zahlen: 1973 wurden beispielsweise 2 321 Umweltverstöße registriert, 1989 22 816. Bei den Staatsanwaltschaften wurden zwischen 40 % und 80 % der Verfahren eingestellt, ({0}) bei den Gerichten über 40 %. 1975 gab es - auch das ist wieder ein interessantes Beispiel - 691 Verurteilungen, 1989 2 678. In der Regel waren es nur Geldstrafen. 1989 wurden 76 Freiheitsstrafen verhängt, davon nur 9 ohne Bewährung. Das wird der Bedeutung des Umweltstrafrechts eindeutig nicht gerecht. Das heißt, wir müssen die Vorschriften ändern. In der letzten Legislaturperiode war der vorliegende Entwurf bereits eingebracht. Aus Zeitgründen konnte er jedoch nicht mehr verabschiedet werden. In den Ausschußberatungen haben sich einige Einzelanpassungen als notwendig erwiesen. Die Bundesregierung hat auf diese Änderungen im Interesse eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens zunächst verzichtet. Bei den Beratungen in den Ausschüssen wird sie entsprechende Vorschläge nachliefern. Nun kurz zu den Kernpunkten der Reform: Der strafrechtliche Schutz einzelner Umweltmedien ist bisher unausgewogen. Dies gilt insbesondere für den Boden, der bisher nur mittelbar und lückenhaft gegen Beschädigungen geschützt ist. Bodenverunreinigungen, die nicht zu einer nachweisbaren Verunreinigung des Grundwassers führen oder nicht auf einer Lagerung gefährlicher Abfälle beruhen, sind strafrechtlich bislang leider kaum zu erfassen. Hier wird das neue Gesetz wesentliche Verbesserungen bringen. Gleichzeitig wird die nötige Rechtseinheit zwischen Alt- und Neuländern hergestellt. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland enthielt das Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR einen eigenständigen Bodenschutztatbestand. Auf Grund des Einigungsvertrags gilt dieser Tatbestand in den neuen Ländern in modifizierter Form fort, während eine solche Vorschrift in den alten Ländern nicht existiert. Diese unbefriedigende Spaltung des umweltstrafrechtlichen Bodenschutzes wird durch den Gesetzentwurf beseitigt. Der geltende Tatbestand der Luftverunreinigung hat zu viele Einschränkungen. Diese Vorschrift muß deshalb praktikabler ausgestaltet werden. Die wesentliche Neuerung in diesem Bereich besteht in der Anfügung eines Emissionstatbestandes, der an eine grob pflichtwidrige Überschreitung von Emissionsbegrenzungen anknüpft. Ein ganz enormes Problem ist der sogenannte Abfalltourismus. Die Verlagerung unseres Abfallproblems auf die Länder im Osten und vor allem in der Dritten Welt ist und darf keine Lösung des Abfallproblems sein. Gerade die Verschickung von gefährlichen Abfällen wie Atommüll oder Sondermüll muß unterbunden werden. Dem Abfalltourismus soll daher durch die Strafbarkeit ungenehmigter Ex- und Importe gefährlicher Abfälle entschieden entgegengewirkt werden. Spektakuläre Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern wie beispielsweise die Katastrophe von Herborn haben immer wieder bewiesen, daß die Beachtung von Schutzvorschriften unbedingt notwendig ist. Der potentiell umweltgefährliche Umgang mit Stoffen und Gütern soll deshalb in einer Vorschrift des Strafgesetzbuches zusammengefaßt werden. Die Vorschrift soll zudem einem weiteren Übel entgegenwirken: der Tarnung von gefährlichen Abfällen als Wirtschaftsgut. Naturschutz- und Heilquellschutzgebiete sollen in Zukunft wirksamer als bisher gegen schädigende Eingriffe abgesichert werden. Die Strafvorschriften über schwere Umweltgefährdung werden völlig neu gestaltet, insbesondere wird die Strafdrohung verschärft. Andererseits enthält der Entwurf eine Ausdehnung der Regelung über tätige Reue. Damit soll die Umkehr des Täters zu umweltgerechtem Verhalten honoriert werden. Erforderlich sind auch Änderungen des Ordnungswidrigkeitenrechts, um Zuwiderhandlungen von Unternehmen wirksam zu begegnen. Die Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen soll künftig auch dann möglich sein, wenn sich Verantwortliche in leitender Stellung strafbar machen, sie aber nicht Organe sind. Der Tatbestand über Aufsichtspflichtverletzungen wird praktikabler. Mit diesem Gesetz und vor allem mit den teilweise höheren Strafandrohungen erhofft sich die Bundesregierung auch eine Schärfung des Umweltbewußtseins. Nur wenn Vergehen oder Verbrechen an der Natur wirksam geahndet werden, lassen sich potentielle Täter, wie ich meine, abschrecken. Wir sind, was das Umweltbewußtsein anbelangt, an sich auf ganz gutem Wege. Die Menschen sind für die Umwelt sensibel geworden, und jeder einzelne achtet darauf, die Umwelt nicht stärker als unbedingt nötig zu belasten. Dies zeigt sich gerade an kleinen Dingen. Wir alle sammeln Flaschen, Altpapier, Batterien. Auch unsere Kinder wachsen heute Gott sei Dank schon in dem Bewußtsein auf, daß sie für die Umwelt mitverantwortlich sind. Die Industrie produziert umweltschonend, soweit sie nur kann, und - das muß man deutlich sagen - investiert sehr viel in Umweltschutzmaßnahmen. In den neuen Ländern ist die Lage leider Gottes schlechter. Die Menschen haben in 40 Jahren des rücksichtslosen Umgangs mit der Natur kein Umweltbewußtsein entwickeln können. Der Staat hat ihnen den Mißbrauch der Umwelt in weitem Umfang vorgelebt. Auch die DDR hatte eine Umweltgesetzgebung. Aber leider stand sie dort nur auf dem Papier. In der bereits erwähnten Ifo-Studie heißt es dazu: Da der Vollzug jedoch immer wieder zugunsten der Planerfüllung zurückgestellt wurde, hat das System des real existierenden Sozialismus nach 40 Jahren eine gigantische Hypothek im ökologischen Bereich hinterlassen. Es liegt auf der Hand, daß sich dieser von oben sanktionierte, ja angeordnete Bruch der Gesetze auf das Umweltbewußtsein der Bürger zwangsläufig nur negativ auswirken konnte. Daher möchte ich noch einmal für die Verankerung des Staatsziels Umweltschutz im Grundgesetz mit Nachdruck eintreten. Nur wenn wir an wichtigster Stelle, nämlich im Grundgesetz, zeigen, welche Bedeutung und welchen Rang wir der Umwelt zumessen, können wir auch einen Wandel in der Einstellung der Bürger erwarten. ({1}) - Ich habe ja dazu aufgefordert. Aus dem Bundesjustizministerium liegt eine Kompromißlösung vor. Herr de With, Sie können sich ja dem Vorschlag anschließen. ({2}) Wir hören in den letzten Wochen und Monaten leider tagtäglich von riesigen Umweltkatastrophen. ({3}) In Kuweit brennen über 500 Ölquellen und verdunkeln den Himmel; im Mittelmeer droht erneut eine Ölpest, weil wieder ein Öltanker versunken ist. Diese Katastrophen nehmen verständlicherweise unsere ganze Aufmerksamkeit gefangen. Aber viele kleine Katastrophen finden jeden Tag bei uns statt; das dürfen wir auch nicht vergessen und verdrängen. Straftaten gegen die Umwelt sind eben nun einmal keine Kavaliersdelikte. Sie zerstören die Lebensgrundlage für uns alle. In den letzten Jahren ist nicht nur einiges, sondern viel erreicht worden. Doch nur dann, wenn wir mit unseren Bemühungen nicht nachlassen, werden wir den Schutz unserer Lebensbedingungen dauerhaft sichern. Nachfolgende Generationen werden uns sicher an dem messen, was wir erreicht haben. Der Umweltschutz ist die große Zivilisationsaufgabe unserer Zeit. Im Interesse unserer natürlichen Lebensgrundlagen bitte ich Sie deshalb nachdrücklich, an einer zügigen Umsetzung dieses Reformvorhabens mitzuwirken. Zusammen mit dem Umwelthaftungsrecht, das am 1. Januar 1991 in Kraft getreten und das einmalig in Europa ist, wäre unser Umweltstrafrecht, wenn es so verabschiedet würde, wie es jetzt vorgelegt ist, mit das schärfste und hoffentlich auch effektivste der Welt. Wir können uns mit dem, was wir vorhaben und hoffentlich auch bald in Gesetzesform im Bundesgesetzblatt finden werden, international sehen lassen. Vielen Dank. ({4})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Als nächster hat der Kollege Hermann Bachmaier das Wort.

Hermann Bachmaier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000072, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei einigem guten Willen könnte ein verbessertes und den Belangen der Umwelt stärker Rechnung tragendes Umweltstrafrecht schon längst im Bundesgesetzblatt stehen und seine Wirkung, umweltkriminelles Verhalten zu verhindern, bereits entfalten. Bereits im Februar des vergangenen Jahres - der Herr Bundesjustizminister hat darauf hingewiesen - haben wir die heute in erster Lesung erneut zu beratenden Gesetzentwürfe behandelt. Im Mai des vergangenen Jahres wurde durch den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages auch eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Von unserer Seite wurde während dieser Beratungen immer wieder deutlich gemacht, daß wir in beiden Gesetzentwürfen Lösungsansätze sehen, die bei einigem guten Willen, Herr Bundesjustizminister, so miteinander verzahnt werden können, daß ein qualitativ wesentlich besseres Umweltstrafrecht geschaffen wird. Nachdem wieder ein Jahr nutzlos verstrichen ist, sollten wir uns schleunigst an die Arbeit machen und bald die dringend gebotenen Fortschreibungen und Korrekturen am Umweltstrafrecht vornehmen, damit den Umweltkriminellen besser als bisher das Handwerk gelegt werden kann. Schwachstellen und Lücken des geltenden Umweltstrafrechts müssen geschlossen und Rechtsunklarheiten beseitigt werden. Wir brauchen ein Umweltstrafrecht, durch das Luft, Wasser und Boden in gleicher Weise strafrechtlich geschützt werden. Alle diejenigen, die in Versuchung stehen, sich um ihres persönlichen Vorteils willen an der Umwelt kriminell zu vergehen, müssen wissen, daß sich umweltkriminelles Verhalten nicht auch noch auszahlt, nicht auch noch lohnt. Umweltkriminalität ist - man kann es nicht oft genug wiederholen - in vielen Fällen eine gesteigerte Form der Wirtschaftskriminalität, und zwar deshalb, weil viele der Schäden, die durch umweltkriminelles Verhalten unserer Mitwelt zugefügt werden, nicht wieder behoben werden können und weil Lebensgrundlagen unwiderruflich zerstört werden. ({0}) Das Umweltstrafrecht aus dem Jahre 1980 und seine Übernahme in das Kernstrafrecht war eine entscheidende Weichenstellung. Dadurch wurde die strafrechtliche Behandlung der Umweltkriminalität aus der Grauzone des Nebenstrafrechts herausgenommen; es wurde deutlich gemacht, daß Umweltstraftaten keine Kavaliersdelikte sind, sondern daß diejenigen, die den natürlichen Lebensgrundlagen in krimineller Weise Schaden zufügen, auch als Straftäter behandelt werden müssen. Bereits damals hat der Gesetzgeber übrigens ins Auge gefaßt, daß nach den zu machenden Erfahrungen mit diesem neuen Umweltstrafrecht spätere Ergänzungen und Erweiterungen des strafrechtlichen Umweltschutzes notwendig werden können. Jetzt gilt es, die Konsequenzen zu ziehen, die aus den Erfahrungen der letzten Jahre unabweisbar geboten sind. Es geht einfach nicht mehr an, daß jährlich zwar immer mehr Umweltdelikte polizeilich erfaßt werden, der Anteil der Anklagen und Verurteilungen an diesen Delikten jedoch ebenso kontinuierlich zurückgeht. Wenn der weitaus größte Teil aller Umweltstrafverfahren schon durch die zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt wird und in den Fällen, in denen es dennoch zu Bestrafungen kommt, die ausgesprochenen Strafen im absolut untersten Bereich des gesetzlichen Strafrahmens liegen, dann ist Abhilfe geboten. Auch die Struktur der erfaßten Delikte zeigt eine erhebliche Schieflage des Anwendungsbereiches des Umweltstrafrechtes. Den Löwenanteil bilden die Was1372 serverschmutzungsdelikte, während die Verstöße gegen andere Umweltmedien, wie insbesondere gegen die Luft, kaum in Erscheinung treten. Schon eine Grobanalyse der Delikte zeigt, daß kleinere Verstöße des beruflichen und privaten Alltags im Vordergrund stehen, jedoch gewerblich-industrielles Fehlverhalten in den Statistiken ebensowenig in Erscheinung tritt wie Verstöße aus dem öffentlichen Verantwortungsbereich. Auffallend ist auch, daß diejenigen, die in großem Stil um des wirtschaftlichen Vorteils willen der Umwelt nachhaltigen Schaden zufügen. weit seltener in den Verurteilungsstatistiken auftauchen, als man dies auf Grund der großen und schweren Umweltverschmutzungen annehmen müßte. Ein verbessertes materielles Umweltstrafrecht kann zwar nicht alle Fehlentwicklungen bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität beseitigen und insbesondere nicht das Vollzugsdefizit ausgleichen. Wir wissen aber nach einer gründlichen Analyse der Defizite bei der Anwendung des Umweltstrafrechtes, daß besser und konkreter gefaßte Umweltstraftatbestände einen entscheidenen Beitrag dazu leisten können, Umweltkriminalität besser als bislang zu bekämpfen. Die im Mai des vergangenen Jahres durch den Rechtsausschuß des Bundestages durchgeführte Sachverständigenanhörung hat uns in unserer Auffassung bestätigt, daß wir mit unserem Gesetzentwurf auf dem richtigen Wege sind. Schwerpunkte unseres Entwurfes sind: Erstens. Der bislang vielzu eng gefaßte Tatbestand der Luftverschmutzung wird so neu gefaßt, daß er gefahrangemessen wirkt und in seiner Anwendung wesentlich praktikabler wird als bislang. Zweitens. Ein eigenständiger Bodenschutztatbestand, der bislang im Umweltstrafrecht fehlt - der Herr Bundesjustizminister hat darauf hingewiesen -, ist auch nach unserem Entwurf neu einzuführen und in seiner Ausgestaltung dem Tatbestand der Gewässerverunreinigung und dem neugefaßten Luftverschmutzungstatbestand anzugleichen. Damit würde eine entscheidende Lücke im Gesetz endlich beseitigt. Drittens. Der Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung wird um einen Straftatbestand gegen den umweltgefährdenden Umgang mit gefährlichen Gütern erweitert, so daß in Zukunft das Gefährdungspotential für eine Bestrafung entscheidend ist und nicht die Frage, ob es sich um Abfall oder um wirtschaftlich verwertbare Güter handelt. Viertens. Wir möchten einen neuen Tatbestand der strafrechtlichen Amtsträgerhaftung einführen, um eine unbestrittene Grundlage für die Bestrafung von Amtsträgern in den Fällen zu schaffen, in denen öffentlich Bedienstete vorsätzlich oder leichtfertig die ihnen zum Schutze der Umwelt obliegenden Pflichten verletzt haben. Es geht also nicht darum, gestaltendes Handeln der öffentlichen Verwaltungen und derjenigen, die mit dem Umweltschutz betraut sind, in irgendeiner Weise zu gängeln oder einzuschränken. Es geht vielmehr darum, vorsätzliches oder leichtfertiges Fehlverhalten auch im Bereich des öffentlichen Dienstes in die Strafbarkeit einzubeziehen. Fünftens. Der Strafrahmen für den Straftatbestand der schweren Umweltgefährdung soll deutlich von bislang fünf auf zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Bei besonders rücksichtslosem Verhalten möchten wir eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr einführen, so daß dieses kriminelle Verhalten endlich als Verbrechen bestraft werden kann. Sechstens. Die bislang nur äußerst begrenzt gegebene Möglichkeit, die durch Straftaten erlangten wirtschaftlichen Vorteile abzuschöpfen, soll verbessert werden, so daß Umweltstraftäter keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr aus der von ihnen begangenen Straftat ziehen können. Während der nunmehr anstehenden Ausschußberatungen werden wir unsere Vorschläge so ergänzen, daß sie sich in die Novellierungen einfügen, die im Zuge der Bekämpfung der illegalen Rüstungsexporte beabsichtigt sind. Hier haben wir schon einen ersten Schritt getan. Jetzt bedarf es des zweiten Schrittes, der die strukturellen Hemmnisse der Gewinnabschöpfung beseitigen soll. Siebtens. Unser Gesetzentwurf lockert - hier unterscheiden wir uns ganz nachhaltig vom Gesetzentwurf der Regierung - behutsam die bislang weithin gegebene absolute Abhängigkeit der Umweltstraftatbestände von bestehenden oder nicht bestehenden Verwaltungsakten, ohne allerdings die notwendige Verzahnung mit dem Verwaltungsrecht, also die notwendige sogenannte Verwaltungsrechtsakzessorietät, zu beseitigen. Mein Kollege Schütz wird gerade zu diesem sehr wichtigen Punkt, bei dem es auch um die Frage der Einheit der Rechtsordnung geht, noch nähere Ausführungen machen. Achtens. Die Straftatbestände wurden von uns so neu gefaßt, daß reine Bagatellverstöße nicht mehr dem Strafrecht, sondern ausschließlich dem Bußgeldrecht unterworfen werden. Die Strafverfolgungsorgane sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich stärker als bisher um die wirklich gravierenden Umweltdelikte kümmern zu können. Meine Damen und Herren, wie Sie aus einem Vergleich der beiden Gesetzentwürfe ersehen können, gibt es durchaus - ich habe bereits darauf hingewiesen - Berührungspunkte zwischen unseren Vorstellungen und den Vorschlägen der Regierung. Nur, meine ich - dies hat im übrigen auch die bereits erwähnte Sachverständigenanhörung bestätigt - , ist die Regierung mit ihrem Entwurf auf halbem Wege stehengeblieben. Die ursprünglich im Referentenentwurf enthaltenen Verbesserungen waren in einigen Punkten weit eher geeignet, den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu verbessern, als dies im jetzigen Regierungsentwurf geschehen ist. Wir werden darüber reden. Wir fordern Sie im Interesse eines dringend gebotenen verbesserten strafrechtlichen Umweltschutzes auf, mit uns in einen konstruktiven Dialog einzutreten, so daß wir möglichst bald die Gesetze haben, die wir zur Bekämpfung der Umweltkriminalität so dringend benötigen. Ich habe bereits im vergangen Jahr bei der damaligen ersten Lesung der Gesetzentwürfe darauf hingewiesen und möchte dies auch heute tun: Das Umweltstrafrecht stellt kein Allheilmittel im Kampf um verbesserte Lebensgrundlagen dar. Seine Aufgabe ist es viel mehr, extrem sozialschädliche Verhaltensweisen auch im Umweltbereich in der schärfsten, dem Staat möglichen Form zu ahnden. Das Umweltstrafrecht kann aber auch einen Beitrag dazu leisten, unser Bewußtsein für die gesellschaftliche Verwerflichkeit einer immer weiter fortschreitenden Umweltzerstörung zu schärfen. Ich danke Ihnen. ({1})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Als nächster hat Cornelia Yzer das Wort.

Cornelia Yzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002580, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode ist eine Fülle von Maßnahmen ergriffen worden, die einen verbesserten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleisten werden. Unser Ziel muß es sein, die bestehenden zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen zum Umweltschutz jetzt zügig durch ein effektiveres Umweltstrafrecht zu ergänzen. Wirft man einen Blick auf die Praxis der Umweltstrafverfolgung, so ist positiv zu vermerken, daß die Ermittlungsbehörden in hohem Maße sensibilisiert sind. Im Jahre 1988 stieg die Zahl der erfaßten Umweltstraftaten gegenüber 1987 um 17,8 %. Im Jahre 1989 war ein weiterer Anstieg um 18 % zu verzeichnen. Diese Erhöhung dürfte nicht auf einen deutlichen Anstieg der Umweltstraftaten zurückzuführen sein, sondern vielmehr auf eine verbesserte Registrierung der Straftaten durch die Ermittlungsbehörden, die besser als in der Vergangenheit gerüstet sind. Hierauf deutet auch die hohe Aufklärungsquote im Umweltbereich hin, die 1989 76 % betrug gegenüber 45 % bei der Gesamtkriminalität. Nunmehr müssen wir den Strafverfolgungsbehörden das notwendige Rüstzeug an die Hand geben, um strafwürdiges Handeln im Umweltbereich wirksam zu ahnden. Hierzu gehört eine Konkretisierung der Umweltstraftatbestände und die Schließung von Strafrechtslücken, wie sie der vorliegende Entwurf der Bundesregierung vorsieht. Unser Ziel muß es sein, möglichst alle Umweltmedien gleichwertig durch das Strafrecht zu schützen. ({0}) Bedeutsam wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Einführung des Tatbestandes der Bodenverunreinigung sein. Zur Zeit ist festzustellen, daß ein ausreichender Schutz des Bodens nicht gewährleistet ist. Zum Teil sind in der Praxis in Fällen Verfahrenseinstellungen erfolgt, in denen zwar der Boden schwer verunreinigt war, nicht aber das Grundwasser. Der Entwurf sieht nunmehr einen Bodenverunreinigungstatbestand vor, und dieser ist verwaltungsakzessorisch. Dies ist vom Grundsatz her zu begrüßen. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß derzeit ein umfassendes Bodenverwaltungsrecht und insbesondere Bodenschutzstandards fehlen. Insofern muß die Schaffung der Strafrechtsnorm einhergehen mit der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Verabschiedung eines Bodenschutzgesetzes. ({1}) Meine Damen und Herren, wir müssen auch stärker gegen den Abfalltourismus vorgehen. Der bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestand reicht zwar auf internationaler Ebene aus, weil er etwa die Anforderungen der Baseler Konvention, die die Bundesregierung in Kürze zeichnen wird, erfüllt, aber in der Praxis ist festzustellen, daß der ungenehmigte Export und Import von Abfällen schärfer, d. h. strafrechtlich, geahndet werden muß. Notwendig ist in diesem Zusammenhang auch die Erweiterung des Straftatbestandes der schweren Umweltgefährdung auf den illegalen Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ansonsten wird es auch künftig nicht zu vermeiden sein, daß der Versuch unternommen wird, den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung dadurch zu umgehen, daß Abfälle als Wirtschaftsgut deklariert werden. Bei allen Reformbestrebungen sollte aber auch nicht vergessen werden, meine Damen und Herren, daß dem Strafrecht eine Ultima-ratio-Funktion zukommt. Es kann nicht darauf ankommen, rechtsgutbeeinträchtigende Handlungen, die bislang durch das Ordnungsrecht eine wirksame und angemessene Ahndung erfahren haben, pauschal dem Strafrecht zu unterwerfen. ({2}) Dies wäre in der Tat - wie es ein Sachverständiger in der Anhörung am 17. Mai 1990 bezeichnete - publikumswirksame Augenwischerei. Bagatelldelikte müssen auch künftig dem Ordnungswidrigkeitenrecht überantwortet werden. Ein Beispiel, wie nicht verfahren werden kann, ist die im Entwurf der SPD-Fraktion pauschal geforderte Aufhebung des Kraftfahrzeugprivilegs beim Straf tat-bestand der Luftverunreinigung. Dies hätte zur Folge, daß künftig das Überschreiten von ASU-Werten strafrechtlich sanktioniert würde. Dies nenne ich Überkriminalisierung in Reinkultur. ({3}) - Herr Kollege, Sie können es gern prüfen. Ich bin Ihnen auch gern behilflich. ({4}) Ein weiteres Beispiel: Der neue Tatbestand der Bodenverunreinigung soll nach den Vorstellungen der SPD jede Bodenbeeinträchtigung erfassen. Damit wäre auch das formell rechtswidrige Bauen strafbar. ({5}) - Sie, Herr Kollege Bachmaier, tun dies, indem Sie einen Entwurf vorlegen, der solche Regelungen beabsichtigt. Insofern werden wir auch die einzelnen Vorschläge des Regierungsentwurfs, der in der letzten Legislaturperiode unter großem Zeitdruck erarbeitet und nunmehr unverändert wieder eingebracht wurde, nochmals darauf prüfen müssen, inwieweit die Grenzen der Ultima-ratio-Funktion des Strafrechts nicht überschritten werden. Wer hier überzieht, erweist der Umwelt keinen Dienst. ({6}) In diesem Zusammenhang muß darauf verwiesen werden, daß eine hohe Zahl von Ermittlungsverfahren im Umweltbereich derzeit mit Einstellungen enden. Sicherlich erfolgt die Einstellung häufig, weil die Ermittlungsbehörden auf Beweisprobleme technischer oder naturwissenschaftlicher Art stoßen. Tatsache ist aber auch, daß die weite Fassung der Umweltstraftatbestände nach geltendem Recht zu Ermittlungen veranlaßt, die sich bei näherer Betrachtung als nicht mit strafrechtlichen Mitteln sanktionswürdig erweisen. ({7}) Unter diesem Aspekt werden wir auch die im Entwurf vorgesehene Neufassung des Tatbestandes der Luftverunreinigung überprüfen müssen. Wir müssen die Frage stellen, ob allein das Freisetzen von Schadstoffen ohne Auslösung von Schädigungen in jedem Fall strafwürdig ist oder ob nicht doch am Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit der Schadensverursachung festgehalten werden muß. Dabei ist zu berücksichtigen, daß allein das Freisetzen von Stoffen nicht zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der von der Norm erfaßten Schutzgüter führen muß. Maßgebend sind zudem die spezifischen Eigenschaften von Stoffen, Einwirkungsbedingungen und Wirkungszusammenhänge sowie letztendlich auch der Zeitfaktor. Grundlage aller Überlegungen zur Reform des Umweltstrafrechts, meine Damen und Herren, muß sein, daß am Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät prinzipiell festgehalten wird. Das Festhalten an diesem Grundsatz dient dem Gebot der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Wir müssen uns davor hüten, Umweltstrafrecht so kompliziert zu gestalten, daß nur noch Stabsabteilungen von Großunternehmen die strafrechtliche Relevanz bestimmter Handlungen beurteilen können, während über Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen das Damoklesschwert schwerer und nicht vorhersehbarer Bestrafung schwebt. ({8}) Kontraproduktiv würde sich auch der von der SPD- Fraktion in ihrem Entwurf geforderte Amtsträgerstraftatbestand auswirken. Bereits heute wird sanktionswürdiges Handeln von Amtsträgern im Bereich des Gewässerschutzes und der Abfallentsorgung auf Grund des Allgemeindeliktcharakters der betreffenden Vorschriften strafrechtlich geahndet. Künftig wird auch der Bereich des Bodenschutzes erfaßt werden. Bei Nichteinschreiten von Amtsträgern gegen Umweltstraftaten Dritter kommt im übrigen eine Strafbarkeit wegen Unterlassens in Betracht. ({9}) Für einen besonderen Amtsträgerstraftatbestand besteht daher kein Handlungsbedarf. Dies belegt auch das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Gutachten von Professor Rogall, das in den letzten Tagen erschienen ist. Dessen Aussage lautet klar - ich zitiere - : Es konnte nicht festgestellt werden, daß eine Strafverfolgung an den Strukturen des geltenden Rechts scheitert. ({10}) Ein besonderer Amtsträgerstraftatbestand könnte dagegen die Handlungsflexibilität und Entscheidungsfreudigkeit des Amtsträgers hemmen ({11}) und damit gerade das im Umweltbereich besonders bedeutende Kooperationsprinzip empfindlich stören. Daher ist einem Kooperationsmodell der Vorzug vor strafrechtlichen Regelungen zu geben, wobei - und auch dies sagt das Gutachten von Rogall aus - der Gesetzgeber - also wir - aufgerufen bleibt, die Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns durch Präzisierungen im Verwaltungsrecht genauer als bisher festzulegen. ({12}) Abschließend ist festzustellen, daß der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Umweltstrafrechts einen erfolgversprechenden Ansatz zur Verbesserung der Ahndung von Umweltstraftaten bietet. Sicherlich ist der Entwurf in einigen Punkten noch aktualisierungsbedürftig. ({13}) Eine Anpassung an die Entwicklung der Gesetzgebung seit Einbringung des Entwurfs wird erforderlich sein. Noch nicht berücksichtigt ist beispielsweise das Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz vor Kernmaterial. Aber im Sinne einer dringend notwendigen Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens war es richtig, zunächst auf die Änderungen zu verzichten und diese nunmehr im Laufe des Verfahrens einzubringen. Dabei wird in den Beratungen auch die Umweltsituation in den neuen Bundesländern zu berücksichtigen sein. Sozialistische Mißwirtschaft hat dort eine katastrophale Umweltsituation hinterlassen. ({14}) Sofortmaßnahmen, die von der Bundesregierung ergriffen wurden, können nur die Spitze des Eisbergs treffen. Zahlreiche Anlagen mußten stillgelegt werden, weil ihr weiterer Betrieb ökologisch nicht mehr zu verantworten war. Aber es wird Jahre dauern, bis bei den noch in Betrieb befindlichen Anlagen im Wege der Sanierung erreicht werden kann, daß auch unter ökologischen Gesichtspunkten der Stand der Technik oder zumindest die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Dieser Situation müssen wir bei der Novellierung des Umweltstrafrechts Rechnung tragen. Wir müssen darauf achten, daß durch die Erweiterung des Katalogs der Fahrlässigkeitsdelikte keine Lage eintritt, die die Menschen in den neuen Bundesländern unüberschaubaren Strafverfolgungsrisiken aussetzt oder die die dringend notwendige unternehmerische Initiative in den neuen Bundesländern hemmt. ({15}) Wir alle wissen, daß die Schaffung von Normen allein noch nicht zu einer Abwehr von Umweltgefährdungen führt. Entscheidend ist letztendlich deren Vollzug. Hier werden die Länder unmittelbar nach Verabschiedung der Novelle zum Umweltstrafrecht aufgefordert sein, ihre Ermittlungsbehörden sowohl sachlich als auch personell in einer Weise auszustatten, daß eine effektive Umsetzung der Strafrechtsvorschriften ermöglicht wird. Wir ergreifen derzeit alle denkbaren Maßnahmen, um den dringend notwendigen Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung und Justiz in den neuen Bundesländern zu unterstützen. Ein verbessertes Umweltstrafrecht wird auch für die neuen Bundesländer zusätzlichen Personalbedarf schaffen, insbesondere auch für Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts, die selbst in den westlichen Bundesländern noch rar sind. Dessen müssen wir uns alle bewußt sein, wenn wir jetzt ein effektiveres Strafrecht fordern. Wir müssen mit unserer Forderung die Bereitschaft zur Solidarität mit den neuen Bundesländern auch in dieser Frage verbinden; denn eines dürfen wir nicht dulden: einen aus unterschiedlicher Personalausstattung resultierenden unterschiedlichen Umweltstrafrechtsvollzug in den Ländern. ({16})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Frau Kollegin Yzer, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede und vor allen Dingen dazu, daß Sie die Zeit so toll eingehalten haben. ({0}) Als nächster hat der Kollege Jörg van Essen das Wort.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Im Zweifel für die Natur und gegen das Strafrecht im Umweltschutz" lautete die Überschrift eines Artikels in der „Zeit" im Oktober 1989. Der Autor ist der Auffassung, das Strafrecht sei ein Klotz am Bein eines sinnvollen Umweltschutzes und solle aus dem Umweltrecht weitgehend wieder zurückgezogen werden. Wie der Bundesjustizminister - und das wird Sie nicht wundern - stimme ich dieser Auffassung ausdrücklich nicht zu. Angesichts der außerordentlich hohen Steigerungsraten der registrierten Umweltdelikte muß der sozialschädliche Charakter von Vergehen gegen die Umwelt deutlich gemacht werden. Umweltverstöße - und das ist schon von meinen Vorrednern ausgeführt worden - sind keine Bagatelldelikte, sondern strafwürdiges Unrecht. Wir räumen inzwischen den wichtigsten Umweltgütern - Boden, Luft und Wasser - gleichen Rang wie den klassischen Schutzgütern des Strafgesetzbuches ein. Bereits bei der ersten Diskussion einer Novellierung des Umweltschutzstrafrechtes in der vergangenen Legislaturperiode ist von allen Seiten eingeräumt worden, daß in den vergangenen Jahren der strafrechtliche Umweltschutz nicht die Effektivität hatte, die im Jahre 1980 bei der grundlegenden Novellierung erwartet worden ist. Dies liegt zum Teil auch an den unausgewogenen geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei Bodenverunreinigungen, die nicht zusätzlich zu einer nachweisbaren Grundwasserverunreinigung führen oder nicht auf einer Lagerung gefährlicher Abfälle beruhen, besteht eine strafrechtliche Lücke. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erfreulicherweise nun eine besondere Vorschrift für diesen Bereich vor. Der Tatbestand der Luftverunreinigung spielte in den letzten Jahren - das weiß ich als Staatsanwalt sehr gut - in der Praxis kaum eine Rolle. Nunmehr ist vorgesehen, daß in diesem Bereich alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften generell Anknüpfungspunkt für strafbares Verhalten sind. Eine Vorschrift von besonderer Wichtigkeit ist für mich, daß in Zukunft auch der ungenehmigte Export und Import gefährlicher Abfälle unter Strafe gestellt wird. Wir alle werden noch die Bilder der verrosteten Fässer mit hochgefährlichen Stoffen aus Deutschland vor Augen haben, die vor einigen Jahren in einem westafrikanischen Staat entdeckt wurden. In den letzten Wochen häuften sich die Meldungen, daß Kriminelle in verstärktem Ausmaß die neuen demokratischen Staaten im Osten als illegale Sondermülldeponie für Deutschland entdecken. Dem muß ein wirksamer strafrechtlicher Riegel vorgeschoben werden. Das Ordnungswidrigkeitenrecht reicht hier nicht mehr aus. Der Entwurf erweitert im übrigen - neben Strafrechtsverschärfungen, die erforderlich sind - in erfreulicher Weise die Voraussetzungen, unter denen tätige Reue zu einem Absehen von Strafe oder zu einer Strafmilderung führen kann. Die strafrechtlichen Vorschriften stehen - das ist hier auch schon mehrfach ausgeführt worden - weiterhin in Abhängigkeit von den umweltverwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften. Der Begriff „Verwaltungsakzessorietät" ist hier ja schon mehrfach gefallen. Ich denke, daß das auch richtig ist, und widerspreche hier der SPD. Dies entspricht nämlich einmal der Anerkennung des Vorrangs des Verwaltungsrechts bei der Bestimmung des Schutzumfanges der Umweltgüter. Es gibt gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, auf den schnellen Wandel wirtschaftlicher Gegebenheiten, technischer Entwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse flexibel zu reagieren. ({0}) Entgegen den Forderungen der SPD sieht auch diese Novelle zu Recht keine Sondervorschrift für Umweltstraftaten im Amt vor. Herr Bachmaier, ich kann Ihnen nur empfehlen, dazu die Ausführungen des SPD-Justizministers aus Nordrhein-Westfalen, meines ehemaligen Dienstvorgesetzten, ({1}) noch einmal sorgfältig zu studieren. Ich habe diesen Ausführungen keinen einzigen Punkt hinzuzufügen. ({2}) Anders stellt sich das rechtliche Erfordernis bei der Verantwortlichkeit in den Unternehmen dar. ({3}) Der Entwurf schafft hier eine Klarstellung und erweitert die Möglichkeit der Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, wenn ein Verantwortlicher in leitender Stellung eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Lassen Sie mich zum Schluß noch eines deutlich sagen: Das Strafrecht ist immer das letzte Mittel. Das Kind wird häufig vorher schon in den Brunnen gefallen sein. Der Schwerpunkt unserer Bemühungen muß daher auch in Zukunft darin liegen, daß es zu Verstößen gegen die umweltstrafrechtlichen Bestimmungen gar nicht erst kommt. Dennoch haben Strafvorschriften auch einen erzieherischen Wert, wenn Verstöße tatsächlich und gegebenfalls hart geahndet werden. Der Entwurf gibt dazu die notwendige solide Grundlage. Vielen Dank. ({4})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Noch einmal einen herzlichen Glückwunsch zur Jungfernrede! Heute ist es ja erstaunlich, wie sich alle in der Zeit begrenzen. Als nächste hat die Kollegin Jutta Braband das Wort.

Jutta Braband (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000239, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDS/Linke Liste hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Umweltkriminalität für unbrauchbar. Hier soll wieder einmal Kriminalität mit Mitteln des Strafrechts verringert werden. Wie in anderen Bereichen gilt aber auch hier: Die Verhinderung von Straftaten ist durch die Verschärfung von Gesetzen nur bedingt zu erreichen. Leider folgt der sehr engagierte und wesentlich differenzierter vorgehende Entwurf der SPD, dem wir deswegen teilweise auch zustimmen können, genau dem Prinzip des Regierungsentwurfs. Wie in vielen Fällen in diesem Hause sind aber hier politische Lösungen im Sinne eines Umdenkens erforderlich. Im Umweltbereich gilt dies vor allem deshalb, weil die genehmigte Umweltschädigung und die daraus resultierende Nachsorgepolitik der Bundesregierung beim einzelnen Menschen die Entwicklung des erforderlichen Rechtsempfindens durch die fehlende Vorbildwirkung des Staates verhindern. Wodurch aber kann dieses Rechtsempfinden entwickelt werden? Ich meine, durch Informationen über Umweltbelastungen, durch die Darstellung der globalen Zusammenhänge, also auch über den Rahmen der Bundesrepublik hinaus, durch die Veröffentlichung von Umweltdelikten mit ausführlicher Beschreibung der für den einzelnen Menschen entstehenden, auch langfristigen und mittelbaren Schädigungen, durch die Schaffung von Anreizen zu umweltgerechtem Verhalten und zuallerletzt durch die strafrechtliche Verfolgung, vor allem aber, denke ich, durch die Gleichbehandlung vor dem Gesetz, die im Regierungsentwurf überhaupt nicht in Betracht gezogen wird. Der SPD-Entwurf klagt sie zwar ausführlich ein, realisiert sie dann aber doch nicht. In der Begründung des SPD-Gesetzentwurfs heißt es richtig auf Seite 9: Da umweltbelastende oder -gefährdende Tätigkeiten oftmals verwaltungsrechtlich gestattet sind, ist ein umfassender strafrechtlicher Schutz der Umweltmedien gegen derartige Gefahren und Beeinträchtigungen nicht möglich. Dies folgt aus dem Gebot der Einheit der Rechtsordnung: Es darf grundsätzlich nicht strafbar sein, was verwaltungsrechtlich erlaubt ist. Das Beispiel auf Seite 16, in dem beschrieben wird, wie eher geringfügige Gewässerverunreinigungen durch Privatpersonen bestraft und teilweise erhebliche Schädigungen von Gewässern durch industrielle Einleiter nicht geahndet werden, illustriert die Unzulänglichkeit der gegenwärtigen Praxis und beider Entwürfe bestens. Denn das Problem besteht - wie Sie selbst betonen - darin, daß die legale Umweltzerstörung toleriert wird. Es ist richtig - wie Herr Bundesminister Kinkel gerade forderte - , illegale Abfallexporte und -importe zu ahnden. Aber was, frage ich Sie, ist mit den genehmigten? Ich denke, daß die ebenso schädliche Folgen für die Umwelt haben können - ich erinnere nur an die Sondermülldeponie in Schönberg - , aber aus anderen Erwägungen eben erlaubt werden. Deshalb kann der einzig mögliche Schluß nur sein: erstens vordringlich die herrschende Genehmigungspraxis zu hinterfragen und zu verschärfen, statt - wie jetzt durch die Bundesregierung gefordert - die Verfahren auch noch zu verkürzen; zweitens eine durchgreifende Demokratisierung dieser Genehmigungsverfahren vorzunehmen, indem vor allem die Einspruchsrechte von Betroffenen erweitert werden, und drittens bereits bestehende Gesetze endlich auch dahin gehend voll auszuschöpfen, daß die Strafbarkeit bereits im Genehmigungsverfahren primär berücksichtigt wird. Übrigens gibt es in der Beurteilung dieser gesamten Angelegenheit eine erstaunliche Parallele zur vorhergehenden Debatte über legale und illegale Waffenexporte in den Irak. Ich finde es wirklich erstaunlich, daß das sonst niemandem auffällt. Ich möchte noch einen abschließenden Satz sagen: Ich denke, daß in den Ausschüssen eine gute Debatte möglich sein wird, weil vor allem der SPD-Entwurf auf Grund seiner differenzierten Art des Herangehens an die Problematik eine gute Grundlage für die Auseinandersetzung mit dieser Thematik bildet. Ich hoffe, daß da auch endlich einmal in der Sache gestritten wird. Ich danke Ihnen. ({0})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Als nächster hat der Kollege Dietmar Schütz das Wort.

Dietmar Schütz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002093, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor hier Legenden gebildet werden - die Frau Kollegin Yzer ist gerade fortgegangen - , will ich wenigstens noch einmal den Tatbestand darlegen. Es wurde gesagt, daß sich nach unserem Entwurf schon ein Autofahrer wegen der Emissionen seines Fahrzeuges einer Rechtsverletzung schuldig macht. Wir haben formuliert: wer unbefugt in nicht unerheblichem Umfang die Luft verunreinigt bzw. wenn festgesetzte Emissionsbegrenzungen erheblich überschritten werden. Wenn man das im Zusammenhang liest, kann man nicht solche Interpretationen vornehmen. ({0}) - Weil man über den Begriff „nicht unerheblich" durchaus diskutieren muß. ({1}) - Darüber wird man dann zu richten haben. ({2}) - Sie werden in einen Straftatbestand nicht die klaren Normierungen beispielsweise von Partikelgrößen aufnehmen können. Das haben Sie in keinem Straftatbestand. Der Einwand ist unbegründet. ({3}) - Wir werden das, glaube ich, in der Beratung weiter diskutieren. ({4}) Meine Damen und Herren, die Diskussion zur Novellierung des Umweltstrafrechts findet, soweit ich mich erinnere, wenn wir die vorige Legislaturperiode mit berücksichtigen und wenn man auch die Debatte, die wir am Anfang nach der Großen Anfrage meiner Fraktion zur Umweltkriminalität hatten, mitrechnet, ein viertes Mal statt. Die Quintessenz aus der ersten Debatte, nämlich daß ausweislich der uns vorliegenden Daten die verfolgte Umweltkriminalität ganz überwiegend Bagatellcharakter hat und demgegenüber Verfahren aus dem industriellen Bereich und aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung in den Statistiken nicht auftauchen, gibt uns die Richtwerte vor, an denen sich eine Novellierung des Umweltstrafrechts orientieren muß. Die Regierung hat das zum Teil auch getan. Die erkennbar gewordenen Schwächen der mittlerweile zehn Jahre alten Umweltstraftatbestände müssen korrigiert werden. Das heißt insbesondere, daß Bagatellverstöße nicht gleich mit dem harten Instrumentarium des Strafrechts geahndet werden müssen, sondern daß das Ordnungswidrigkeitenrecht hier die geeignete Sanktionsform darstellt. Des weiteren müssen die Strafrahmen bei besonders gefährlichen Umweltdelikten drastisch angehoben werden, damit ein Äquivalent zu der erheblichen kriminellen Energie hergestellt wird. Der Regierungsentwurf hat zum Teil das Sanktionssystem und auch das materielle Umweltstrafrecht in die richtige Richtung geändert und ergänzt. Die Unterschiede zwischen Regierungsentwurf und Oppositionsentwurf sind an dieser Stelle nicht mehr so gravierend. Wir gehen in bestimmten Bereichen weiter. Es bleibt aber der Problemkreis „Strafrecht und Verwaltung " mit den Schwerpunkten Amtsträgerhaftung und Verwaltungsakzessorietät, in denen wir uns unterscheiden. Beim Thema „Verwaltung, Verwaltungsrecht und Strafrecht" geht der Entwurf erklärtermaßen mit Absicht keinen Schritt weiter. Den Grundsatz der strikten Verwaltungsakzessorietät des Strafrechts behält der Regierungsentwurf ohne Wenn und Aber bei. Eine Amtsträgerhaftung ist nicht vorgesehen. Ich hatte zu Beginn unserer Diskussion vor drei Jahren das Prinzip der Verwaltungsakzessorietät grundsätzlich natürlich nicht in Frage gestellt, weil der Bürger, wie auch heute, nicht begreifen wird, daß, wenn das Verwaltungsrecht etwas erlaubt, das Strafrecht dies anders beurteilt. Am Prinzip kann und soll also auch heute nicht gerüttelt werden. Ich hatte aber auch damals schon gefragt, ob die stringente Beibehaltung dieses schlichten Grundsatzes reicht. Der aufgeklärte und in Verwaltungsabläufen kenntnisreiche Bürger weiß nämlich, daß das Verwaltungsrecht als sogenanntes „soft law" anderen Gestaltungsmaximen unterworfen ist als das dem Legalitätsprinzip folgende Strafrecht. Jeder, der an Genehmigungsverfahren, auf welcher Seite auch immer, teilgenommen hat, weiß, daß die Verwaltungsrechtsvorschriften zum Teil lediglich den rechtlichen Rahmen für die Auflagen und Bedingungen des jeweiligen Bescheides bilden. Es gilt auch heute noch, daß die Gestaltungsmacht eines potenten Anlagebetreibers derart ist, daß er Inhalt und Grenzen einer Auflage im Bescheid selber mitbestimmt. Ich habe das selber häufig erleben müssen. Die sich z. B. daraus ergebende Problemstellung des Verhältnisses des Verwaltungsrechts zum Strafrecht ist nicht neu, wie auch andere parallele Fragen dazu in der Literatur und der Rechtsprechung heftig diskutiert werden. Herr Eylmann hat in einer früheren Debatte auf diese Situation hingewiesen und die Fähigkeit des Strafrechts zur Regelung in diesem Bereich überhaupt hinterfragt. Sie haben soeben einen ähnlichen Aufsatz zitiert. Es fällt auf, daß der Regierungsentwurf zum Teil bei den neu formulierten Umweltdelikten die Verbindung zum Verwaltungsrecht bereits auf der Tatbestandsebene hergestellt hat. Der Verstoß gegen das Verwaltungsrecht ist schon auf der Tatbestandsebene der strafrechtlichen Norm Voraussetzung der Strafbarkeit. So hat man die engste Form der Verwaltungsakzessorietät gewählt. Es fällt dann schwer, sich Abweichungen davon überhaupt vorzustellen. Der SPD-Entwurf folgt im System dem Gedanken, daß die Inanspruchnahme der Umweltmedien - Einleiten in Gewässer, Abgabe von Emissionen - den Tatbestand erfüllen kann, daß aber erst auf der Ebene der Rechtswidrigkeit entschieden wird, ob das Verhalten durch Genehmigungsparameter, Verwaltungsakte usw. gerechtfertigt ist. Die Anknüpfung an das Verwaltungsrecht erfolgt über die Merkmale „unbefugt" und „unerlaubt", die erfüllt sind, wenn kein verwaltungsrechtlicher Rechtfertigungsgrund, etwa eine Genehmigung, vorliegt. Die Klärung der Frage, ob und inwieweit „Abweichungen" vom Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät bei gravierenden Umweltverstößen mit schwerwiegenden Folgen oder bei Rechtsmißbrauch in dem Sinne in Betracht kommen, daß in derartigen Fällen die unrechtausschließende Wirkung der verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit nicht gegeben ist, kann bei dieser Konstruktion klarer entschieden werden. Dies haben wir mit unserem Entwurf getan. Wir wollen an zwei Stellen die Verwaltungsakzessorietät so weit lockern, daß eine Strafbarkeit auch dann eintreten kann, wenn die Handlung verwaltungsrechtlich genehmigt ist. Zum einen sehen wir dies im Bereich des unerlaubten Betreibens von Anlagen vor. Unerlaubt handelt hier, wer eine Anlage unter grob pflichtwidrigem Verstoß gegen Betreiberpflichten oder allgemein anerkannte Regeln der Technik errichtet oder betreibt. Außerdem wollen wir verhindern, daß ein Verwaltungsakt vor Strafe schützt, obwohl er rechtsmißbräuchlich, d. h. durch Täuschung, Drohung oder Bestechung, erschlichen worden ist. Dieses Problem soll - so schreiben Sie in den Erklärungen - im Regierungsentwurf weiter offen bleiben, weil auf eine Klärung in Rechtsprechung und Literatur gewartet werden soll. So steht es expressis verbis in der Begründung. Wenn der Gesetzgeber - wir! - aber erst dann handeln will, wenn die Juristen in den Gerichten und Universitäten sich abschließend geäußert haben, kann er lange warten. Bei einer abschließenden Äußerung wartet er bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. In diesen von mir dargestellten evidenten Fällen können wir nicht mehr auf die Entwicklung in Literatur und Rechtsprechung warten. Es hat wenig Sinn, derartige Klärungen abzuwarten, wenn es solchen offenkundigen Verhaltensweisen zu begegnen gilt, die auch - für fast jeden Laien erkennbar - von umweltkrimineller Energie getragen werden. Es erscheint mir deshalb zwingend, daß wir die teilweise Lockerung der Verwaltungsakzessorietät vornehmen. Ich bitte Sie, sich diese Position bei der weiteren Beratung zu eigen zu machen. Entgegen dem Regierungsentwurf führen wir die Strafbarkeit von Amtsträgern auch über die für jedermann geltenden Straftatbestände der §§ 324, 326 und 330 des Strafgesetzbuchs hinaus ein. Das bisher geltende Umweltstrafrecht hat ja bewußt die unterschiedliche Reichweite der Strafbarkeit von Amtsträgern, je nachdem, in welchen Umweltbereichen sie tätig waren, in Kauf genommen. Der Beamte im Wasserwirtschaftsamt hat eher die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, als der Beamte in der Immissionsschutzabteilung, der wegen der Sonderstraftatbestände des Umweltstrafrechts Strafbarkeit als Amtsträger nicht zu gewärtigen hat. Der Regierungsentwurf will diese Situation beibehalten, obwohl noch in der Beantwortung der Großen Anfrage zur Umweltkriminalität, die wir im April 1988 gestellt haben, diese Konsequenzen des Verwaltungshandelns unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht ohne weiteres - auch nicht von der Regierungskoalition - als einsichtig bezeichnet wurden. Auch der Deutsche Juristentag hat diese Ungereimtheiten nicht wegdiskutieren können, obwohl er - wie wir alle wissen - letztlich zu anderen Empfehlungen gekommen ist. Daß Amtsträger überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, ist zum Teil auf scharfe Kritik gestoßen und hat zu nachhaltiger Unruhe innerhalb der Verwaltung geführt. Man sah die Gleichbehandlung der Beamten, die Entscheidungsfreudigkeit und die Entscheidungsfreiheit der öffentlich-rechtlich Bediensteten bedroht. Es wurde argumentiert, daß über das Instrument der Strafbarkeit der Amtsträger die Strafverfolgungsbehörden in originäre Kompetenzen der Verwaltung eingreifen könnten. - Das ist Unsinn! Selbstverständlich können Ermessens- und Beurteilungsspielräume, ohne die Verwaltungshandeln gar nicht denkbar ist, voll erhalten bleiben. Auch bei objektiv fehlerhaftem Handeln der Amtsträger finden selbstverständlich alle Prüfungen etwa im Rahmen der rechtfertigenden Pflichtenkollision oder auf der subjektiven Ebene für jeden schuldausschließenden Grund statt. Auch der Vorwurf, mit der Strafbarkeit der Amtsträger könnten die Strafverfolgungsbehörden quasi in die Rolle einer umweltrechtlichen Oberaufsicht eintreten, ist falsch und unsinnig. Es ist nicht einzusehen, daß angesichts der weitverbreiteten, auch jetzt noch zunehmenden Umweltsensibilisierung immer noch die Amtsträger von vornherein vor strafrechtlichen Sanktionen bei vorwerfbarem fehlerhaften Verwaltungshandeln gefeit sein sollen. Der zu erhaltende Vertrauenskredit und auch die Akzeptanz behördlichen Verwaltungshandelns gebieten es, die teilweise strafrechtliche Privilegierung von öffentlich Bediensteten aufzugeben. Ich gehe davon aus, daß auch bei Einführung des Straftatbestandes des Paragraphen 329 a die Strafbarkeit von Amtsträgern in einer späteren Strafstatistik keine große Rolle spielen wird. - Wir sind uns darin einig. Es gilt an dieser Stelle auch hervorzuheben, daß die Anknüpfung an Vorsatz und Leichtfertigkeit - in dieDietmar Schütz sem Fall heißt das grobe Fahrlässigkeit - in unserem Straftatbestand bewirkt, daß der Amtsträger keinem übermäßigen Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt ist. Durch leicht fahrlässiges Handeln kann der Amtsträger heute schon die Allgemeindelikte verwirklichen, was gegenüber der bisherigen Rechtslage nach unserem Entwurf eine Besserstellung des Amtsträgers bedeutet. Diese Reduzierung des Strafbarkeitsrisikos entfällt dann, wenn sich das Fehlverhalten auf schwere Umweltbeeinträchtigungen bezieht. Ich halte diese Regelungen, die wir vorgelegt haben, für sachgerecht. ({5}) Die Einbeziehung der öffentlich Bediensteten in die Gleichbehandlung auch unter dem Aspekt der potentiellen Strafbarkeit stützt eher ihre Rolle, als daß sie sie aufweicht. Der Bedienstete braucht einem unterschwelligen Verdacht nicht entgegenzutreten und kann möglicherweise seine Aufgabe, umweltschützende Maßnahmen nach Recht und Gesetz gegenüber möglichen sachfremden Einflüssen und Pressionen von Interessenten durchzusetzen, besser erfüllen. In meiner früheren Tätigkeit als Verwaltungsbeamter, der gerade auch in Umweltfeldern tätig war, hätte ich mich nie von einer umfassenden Amtsträgerstrafbarkeit bedroht gesehen. Meine Damen und Herren, umgekehrt ist aber das Signal an eine immer umweltsensiblere Bevölkerung, diese Strafbarkeit auszuschließen, sehr fatal. Wir sollten den Mut haben, den Schutzzaun einzureißen und eine Strafbarkeit der Amtsträger zuzulassen, um damit Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit der gleichbehandelten öffentlich Bediensteten den Vorzug zu geben. Ich danke Ihnen. ({6})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 12/192 und 12/376 sollen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden, der Gesetzentwurf auf Drucksache 12/192 zusätzlich an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Gibt es darüber hinausgehende Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Damit sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft ({0}) - Drucksache 12/314 Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rechtsausschuß ({1}) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Karl-Heinz Schröter.

Not found (Mitglied des Bundestages)

, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Bedeutung des von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft zu verdeutlichen, muß eingangs die gegenwärtige Situation der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern ein wenig beleuchtet werden. Wer das tut, der redet heute nicht mehr über Planerfüllungen oder Höchstleistungen der sozialistischen Landwirtschaft, wie es noch vor zwei Jahren der Fall war, sondern über Hoffnungslosigkeit in der Landwirtschaft, über Probleme der strukturellen Anpassung, über Arbeitslosigkeit und über nicht erfüllte Versprechungen. Das Landwirtschaftswunder in den neuen Ländern, wie es sich die Bundesregierung erhofft hatte, blieb aus. ({0}) Die Bereitschaft ehemaliger LPG-Landwirte, einen Neubeginn auf der Basis eines Familienbetriebes zu wagen, ist gering. Das läßt sich an ein paar Zahlen leicht belegen. In meinem Heimatkreis, dem Kreis Oranienburg in Brandenburg, gibt es gegenwärtig 1 897 in der Landwirtschaft Vollbeschäftigte. Davon sind nur 60 bereit, einen Familienbetrieb zu gründen. Das betrifft, wenn man die Fläche betrachtet, nur 5,4 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kreises. Wer die Voraussetzungen betrachtet, mit denen sich diese Bauern dem Wettbewerb stellen wollen, der wird ihren Mut bewundern. Ein Ergebnis der spezialisierten Landwirtschaft in der DDR ist die Tatsache, daß in den neuen Bundesländern zwei Generationen von Bauern nicht mehr vorhanden sind. Es gibt vielmehr Traktoristen, es gibt Melker, es gibt Instandhalter. Aber es gibt kaum noch Landwirte, die die gesamte Landwirtschaft beherrschen. ({1}) Wo es sie gibt, sind sie älter als 45 Jahre und nicht mehr bereit, sich dem Wettbewerb zu stellen. Hinzu kommt, daß die betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten nicht vorhanden sind und daß der Berg an komplizierten Problemen mit den Fördermitteln von diesen Menschen nicht mehr beherrschbar ist. Neben diesen objektiven Problemen gibt es bei vielen Bauern die Angst, sich zu verschulden und plötzlich völlig selbständig privates Risiko zu tragen. Der Blick in den Westen Deutschlands mit den Sorgen und Problemen und den nicht gerade rosigen Zukunftsaussichten der hiesigen Landwirte beflügelt in keiner Weise die Neuschaffung von Familienbetrieben. Wenn wir also den Bauern, die unter Zwang kollektiviert wurden, nicht wieder Zwang antun wollen - diesmal zur vollständigen Entkollektivierung -, dann muß es uns gelingen, durch eine ausgewogene Gesetzgebung einen Rahmen zu schaffen, der den gleichberechtigten Bestand von verschiedenen Betriebsformen ermöglicht. Es gilt, den ländlichen Raum zu erhalten und nicht Tiefladerlandwirten aus den alten Bundesländern bzw. aus dem Ausland den Weg zu ebnen. ({2}) Die Liquidation der LPG ist sicher der schlechteste Weg zur Erreichung dieses Ziels. Er würde nur dazu führen, daß unter dem Druck, in kürzester Zeit Geld zu beschaffen, die noch vorhandenen Vermögenswerte verschleudert würden. Berechtigte Ansprüche von Inventareinbringern könnten nur noch teilweise realisiert werden, und wertvolles Vermögen für den Neubeginn ginge verloren. Deshalb müssen die Hemmnisse beseitigt werden, die den Aufbau gesunder Strukturen behindern. Was sind solche Hemmnisse? Zunächst - das trifft verstärkt gerade in meinem Bundesland Brandenburg mit sehr schlechten Bodenwertzahlen zu - ist es die fehlende Finanzstärke der Betriebe. Wer arm ist, der lebt teuer. Das gilt ganz besonders für die Landwirtschaft. Denn wer nicht in der Lage ist, z. B. in moderne Melktechnik zu investieren, der wird herbe Einbußen beim Milchpreis als Quittung haben, weil er verschiedene Qualitätsparameter nicht einhält. Wer nicht in der Lage ist, seine 15 bis 20 Jahre alte mobile Landtechnik zu erneuern, der muß mit hohen Instandsetzungskosten rechnen, der muß zusätzlich hohen Kraftstoffverbrauch und viele Stunden Arbeitszeit verkraften. ({3}) - Wir kommen noch dazu, Herr Kollege. ({4}) Wer kein Eigenkapital hat, um diese Nachteile durch Modernisierung zu kompensieren, der muß Kredite aufnehmen. Wer Kredite absichern will, der braucht dazu gegenwärtig Grund und Boden. Wie Sie aber wissen, hatten Landwirtschaftsbetriebe in der DDR keinen eigenen Grund und Boden. Nun gibt es zwar das auch nach dem Einigungsvertrag fortgeltende Recht, daß Landwirtschaftsbetriebe ein Vorkaufsrecht haben, aber die Treuhand ist nicht in der Lage, in der erforderlichen Zeit die vielen Anträge auf Kauf von bebauten Flurstücken zu bearbeiten. Hier beginnt sich ein mühseliger Kreis zu schließen. Durch das endlose Verfahrensprozedere geht das verloren, was die Landwirte in den neuen Bundesländern genausowenig haben wie Kapital, nämlich Zeit. Jeder Tag, der ohne Ergebnisse vergeht, schläfert die Arbeitsmoral ein und führt zu Lethargie. Wer an einigen Stellen des neuen Bundesgebietes noch Strohschwaden vom vergangenen Jahr sieht, weiß, wozu das führt. ({5}) Hinzu kommen Milchquotenregelungen, die an der Realität vorbeigehen. Brandenburg, bekannt als die Streusandbüchse, mußte unter der SED-Regierung alles anbauen, was staatliche Planauflagen vorsahen - auf unseren leichten Böden natürlich auch Weizen, ja sogar Zuckerrüben. Jetzt, wo betriebswirtschaftlich kalkuliert werden muß, stellt sich die Situation völlig anders dar. Brandenburgs Zukunft könnte mit Berlin im Herzen des Landes natürlich die Milchproduktion sein. Jedoch wird diese Perspektive wie in anderen neuen Bundesländern mit einem hohen Grünlandanteil durch eine viel zu geringe Milchquote versperrt. Kein Brandenburger Bauer versteht, daß Milch und Milchprodukte aus den Altländern herangefahren werden müssen, wo die einheimischen Bauern doch durchaus allein in der Lage wären, den Bedarf zu dekken. ({6}) Meine Damen und Herren, Teilung kann nur durch Teilen überwunden werden. Auch eine Milchquote kann so geteilt werden, daß den Bauern in den neuen Bundesländern der Start erleichert wird. ({7}) Allein im Kreis Oranienburg führt die Kürzung der Milchquote um 20 % zu Gewinnausfällen von 5 Millionen DM im Jahre 1991. ({8}) Vor dem Hintergrund der geschilderten Probleme halten wir Sozialdemokraten die Schaffung eines leicht überschaubaren Gesetzes zur Bildung von Gruppenbetrieben für unabdingbar. ({9}) Dabei ist für uns folgendes besonders wichtig: Der Gruppenbetrieb soll ein Zusammenschluß von selbständigen bäuerlichen Betriebseinheiten in Haupt-und Nebenerwerb zum Zweck der gemeinsamen wirtschaftlichen Nutzung der eingebrachten Produktionskapazitäten sein. (Siegfried Hornung ({10}) Die gesellschaftlichen Regelungen müssen auf die Anforderungen der Landbevölkerung bei uns abgestellt sein und ihre Denkweise widerspiegeln. ({11}) Umweltverträgliche Landbewirtschaftung, artgerechte Tierhaltung und die Verhinderung einer Massentierhaltung setzen bewußtes und verantwortungsvolles wirtschaftliches Verhalten voraus. ({12}) Damit an dieser Stelle keine Zweifel aufkommen, meine Damen und Herren: Wir Sozialdemokraten sind für die Chancengleichheit aller Eigentums- und Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft, solange sie die oben aufgezeichneten Nebenbedingungen erfüllen. Doch allein durch eine Betonung dieser Chancengleichheit ist sie noch lange nicht hergestellt. Es gibt nach wie vor erhebliche Unterschiede im Steuer- und im Förderungsbereich. Hier sehen wir Sozialdemokraten den Ansatzpunkt für sinnvolle Veränderungen. Unter den besonderen Bedingungen der Landwirtschaft in den neuen Ländern muß die Wahl einer Rechtsform von kooperativen Unternehmen die direkte Beteiligung der Landwirte an der Betriebsleitung, die begrenzte Haftung für Verbindlichkeiten des Gemeinschaftsunternehmens sowie die Gleichbehandlung mit individuell geführten Betrieben in wirtschaftlichen, sozialen und steuerlichen Belangen gewährleisten. ({13}) Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir dafür die Voraussetzungen. Der Deutsche Bauernverband in Bonn unterstützt diese Zielsetzung. Erst in diesen Tagen vertrat der künftige Generalsekretär Dr. Born auf einer Tagung in Magdeburg die Auffassung, daß sich das Bild des Familienbetriebes künftig noch weiter differenzieren werde, ({14}) und zwar vom kleinen Nebenerwerbsbetrieb bis hin zu größeren Privatbetrieben mit eigenen oder sogar einigen Fremdarbeitskräften. Darin, so meint er, hätten auch gemeinschaftlich geführte Betriebe, etwa in Form der Gruppenlandwirtschaft, ihren Platz. ({15}) Wir teilen diese Auffassung. Der Bauernverband e. V. und der Genossenschaftsverband e. V. in Berlin haben den Gesetzentwurf in einem Sonderheft veröffentlicht. Die Verbände haben ihre Mitglieder, die Landes- und Kreisverbände aufgefordert, den Entwurf zu diskutieren und ihre Auffassung darzulegen. Wir begrüßen diese bereits geführte breite Diskussion unseres Gesetzentwurfs. Im Interesse der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in den neuen Bundesländern kann das nur von Vorteil sein. Wir werden diesen Dialog aufgreifen; Verbesserungsvorschläge werden wir gern aufnehmen und in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages einbringen. Wir stimmen voll mit den Verbänden überein, die in der Einleitung zum Sonderheft schrieben: Soll der Anpassungsprozeß der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern gemeistert werden, müssen auch für Deutschland neue Lösungswege für zukunftsträchtige wettbewerbsfähige Strukturen unter dem Blickwinkel der Chancengleichheit eröffnet werden. Ich bitte deshalb das Hohe Haus, den von uns eingebrachten Entwurf des Gesetzes, den der Kollege Thalheim noch näher erläutern wird, an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. An Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, appelliere ich, die Beratungen in den Ausschüssen konstruktiv und zügig mit uns zu führen. Die Bürger der neuen Bundesländer haben nämlich in fataler Weise erleben müssen, welche Folgen das kritiklose Übernehmen der Erfahrungen anderer mit sich bringen kann. Ich erinnere dabei nur an die Probleme der Rinderoffenstallkampagnen und andere. Die SED hatte vor 30 Jahren per Dekret bestimmt, daß die kollektive Landwirtschaft die effektivste zu sein hat. Sie ließ keinen Wettbewerb zu. Wir dürfen jetzt keinen Umkehrschluß zulassen. Gleichberechtigte Betriebsformen sollen im fairen Wettbewerb beweisen können, welche Struktur unter Wahrung strenger ökologischer und tierhalterischer Prämissen Bestand hat und welche dort die besten ökonomischen Ergebnisse erwirtschaftet. ({16}) Bitte beweisen Sie mit uns gemeinsam, daß der Sachverstand und die unterschiedlichen Erfahrungen, die in diesem Hohen Haus vorhanden sind, in der Lage sein werden, für unser ganzes Land zu Lösungen und zu neuen Strukturen zu kommen, die unsere Landwirtschaft im EG-Maßstab wettbewerbsfähig macht. ({17}) Die Damen und Herren von der CDU haben schon durch ihr Interesse bekundet, daß sie ganz bestimmt gemeinsam mit uns an dieser wichtigen Frage arbeiten werden. Ich entnehme den regen Äußerungen, daß Sie im Ausschuß gemeinsam mit uns sicherlich zu vernünftigen Lösungen kommen werden. Ich bedanke mich. ({18})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Auch dem Kollegen Karl-Heinz Schröter herzlichen Glückwunsch zu seiner Jungfernrede! Jetzt hat der Kollege Wolfgang von Stetten das Wort.

Dr. Wolfgang Stetten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das Ihre Jungfernrede war, lieber Kollege Schröter, dann will ich nicht so viel sagen. Sie haben zwar viel gesagt, aber über das Gesetz haben Sie fast nichts gesagt. Sie haben angekündigt, der Kollege Thalheim werde das machen; ich freue mich darauf. Ich kann leider nicht auf Ihre Ausführungen antworten. Meine Damen und Herren, niemand will dem Kollegen, der das Gesetz entworfen hat, den guten Willen und das Bemühen, zu einer guten Lösung zu kommen, abstreiten. ({0}) - Sie hören ja selber nicht zu. Das wäre doch auch ganz gut. ({1}) - Danke schön. Ich werde leiser reden, damit Sie schlafen können. Ich bin der Meinung, daß der gute Wille bei diesem Gesetz alles ist, was erwähnenswert ist, denn dieses Gesetz ist mindestens überholt. Eigentlich sollte es zurückgezogen werden. In diesem Gesetz steht - abgesehen von einigen Einschränkungen und steuerlichen Wunschgedanken - nichts, was nicht auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, in den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, zu finden wäre, die ja gemäß § 1 Abs. 2 dieses Gesetzentwurfes auch für die Gruppenbetriebe der Landwirtschaft gelten sollen. ({2}) Zusätzlich ist in dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz, dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, die Möglichkeit gegeben, Landwirtschaft in den verschiedenen vorhandenen Formen der Gesetze durchzuführen, jetzt sogar durch Umwandlung in einem Akt, in Form der Genossenschaft, der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Kommanditgesellschaft, der offenen Handelsgesellschaft, oder der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft. Das müßte genügen. ({3}) - Das kann gut sein. Wir sollten nun nicht in einem Sondergesetz eine neue Form landwirtschaftlicher Gruppengesellschaften gründen, und wenn schon, meine Damen und Herren, die Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, dann bitte mit mehr Sorgfalt. Wir haben es aber nicht nötig. Es könnte den fatalen Eindruck der Ab- und damit Ausgrenzung landwirtschaftlicher Unternehmen beinhalten, indem sie - fernab jeder Gesellschaftsrechtsform - unter eine sterile Glocke gestellt werden. Wir sollten im Rahmen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beispielhafte Gesellschaftsverträge mitgeben und vielleicht die eine oder andere Idee dieses Gesetzes berücksichtigen. Es ist im übrigen auch nicht richtig, meine Damen und Herren, daß die Frage der landwirtschaftlichen Zuschüsse nur im Rahmen dieses neuen Gesetzes gelöst werden könne. Die Zahl der sich unschädlich zusammenschließenden Betriebe wird von Brüssel abhängen. Daraus ergibt sich unter Umständen auch die nationale Förderung. Wenn dem so ist, sollte die steuerliche Behandlung angepaßt werden. Dies aber ist alles in den bereits nach dem Gesetz möglichen Gesellschaftsformen vorhanden und bedarf nicht der einengenden Beschränkung einer Gruppenlandwirtschaftsgesellschaft. § 1 des Entwurfs entspricht § 705 mit der völlig unbegründeten Ausnahme, daß die Gesellschafter der Gruppenbetriebe mindestens zehn Jahre zusammenbleiben müssen. Dies kann jeder nach freier Übereinkunft als Gesellschafter festsetzen. Willkürlich, wie schon ausgeführt, ist die Beschränkung der Gesellschafter auf die Zahl 10. Willkürlich ist auch die Beschränkung der Gesellschafter bzw. der Gesellschafterinnen auf volljährige oder unbeschränkt geschäftsfähige Landwirte. Gerade ein minderjähriger oder gegebenenfalls ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Landwirt - durch Tod der Eltern oder durch Unfall - könnte durch die Einbringung seiner Landwirtschaft in eine Gesellschaft eine lebensfähige Grundlage für sich in der Zukunft bilden. § 3 Abs. 4 reicht sicher nicht aus, um zu bestimmen, wie die Gesellschafter steuerlich und sozial den Inhabern landwirtschaftlicher Famillienbetriebe gleichgestellt bleiben. Hier bedarf es einer Reihe von Anpassungen anderer Gesetze, die in einem solchen Gesetz zumindest zu nennen sind. § 5 läßt im übrigen offen, was der Satz „die zur gemeinsamen Nutzung eingebrachten Grundstücke sind Eigentum der Gesellschafterinnen" bedeuten soll. Sollten diese Grundstücke, was wohl gemeint ist, Eigentum der Gesellschafter bleiben, muß dies auch ausgedrückt werden; denn wenn ich etwas in eine Gesellschaft einbringe, dann ist es in der Gesellschaft. ({4}) - Nein, das steht nicht drin. ({5}) - Meine Damen und Herren, in Zukunft gibt es nicht mehr zweierlei Eigentum. Entweder ist und bleibt es Eigentum, oder es wird in die Gesellschaft eingebracht und ist damit weg. Das Verbot der Gesellschaft, Grundstücke zu erwerben oder zu pachten, ist unklar ausgedrückt; denn welche Kriterien sollten damit gemeint sein: „wenn die Gesellschafter/innen am Erwerb oder an der Pachtung dieser Grundstücke nicht interessiert sind". Wie stark interessiert? Zu welchem Preis? ({6}) - Bringen Sie doch einen anständigen Gesetzentwurf, dann brauchen wir nicht darüber zu rätseln. ({7}) Ich frage Sie auch - ich weiß nicht, ob Sie das Gesetz gelesen haben - : Schließt Abs. 3 des § 5 den Abs. 2 aus, oder ergänzt er ihn nur? § 6 läßt offen, wie eine Bewertung bei Grundstükken, Sachen, Tieren, Rechten zu erfolgen hat. Da gemäß § 7 Einlagen nur die eingebrachten beweglichen Sachen und das eingebrachte Kapital sind, nach denen sich dann auch der Anteil am Gesellschaftsvermögen und die Verteilung von Gewinn und Verlust berechnen soll, darf doch gefragt werden, was mit den eingebrachten Grundstücken geschieht. WerDr. Wolfgang Freiherr von Stetten den sie bei der Verteilung von Gewinn und Verlust überhaupt nicht berücksichtigt? ({8}) Oder gibt es als sogenannten Vorausgewinn oder als Nutzungsentschädigung nach der Größe der Einbringung eine Vergütung? Bei den Personengesellschaften des BGB und des HGB wird automatisch davon ausgegangen, daß die Gesellschafter ihre Arbeitsleistung einbringen. § 8 des Gesetzes sieht eine Vereinbarung über die Mindestarbeitsleistung vor, ohne sich darüber auszulassen, ob der Gesellschafter Anspruch auf Vergütung einer Mehrarbeitsleistung hat. Warum gemäß § 8 Abs. 2 der Arbeitskräfteeinsatz pro Gesellschafter auf 1,5 beschränkt wird, ist mir völlig unverständlich, weil der Arbeitskräftebedarf wohl kaum von der Zahl der Gesellschafter, sondern von der Größe und von der Art des Betriebes abhängt. ({9}) Sie wissen selbst, daß es dabei auf die Intensität des Betriebes ankommt, den Viehbesatz und den Veredlungsgrad. Diese Beschränkung ist bar jeder Logik und kommt einem Beschäftigungsverbot gleich - und das gerade in den ehemaligen Ländern der DDR, wo wir jeden Arbeitsplatz dringend brauchen. Meine Damen und Herren, in der Tat sind auch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht immer ganz sauber. Zwischen der gemeinschaftlichen Geschäftsführung gemäß § 709, der nur im Innenverhältnis gilt, und der Vertretungsmacht, § 714, die nur für das Außenverhältnis gedacht ist, wird allerdings sauber unterschieden. Das vorliegende Gesetz aber kennt überhaupt keine Vertretung nach außen, sondern regelt lediglich die Geschäftsführung, so daß die Gesellschaft mangels Vertretungsmacht nach außen gar nicht auftreten kann, es sei denn, einem einzelnen Gesellschafter würde für bestimmte Geschäfte Vollmacht erteilt werden. ({10}) Es ist zugegeben, daß die Frage der Haftung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft nicht gerade übersichtlich geregelt ist. Nachdem eine Haftungsbegrenzung im Innenverhältnis durch § 707 BGB zunächst gegeben ist, führt § 735 BGB bei der Auflösung der Gesellschaft zu einer Nachschußpflicht, falls die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen. Ohne jetzt im einzelnen näher darauf einzugehen, sehen Lehre und Rechtsprechung die Möglichkeit vor, die persönliche Haftung durch Vertrag gegenüber Dritten einzuschränken, zumindest für diejenigen, die die Gesellschaft nach außen nicht vertreten. Vergleichen Sie hierzu die Kommentierung. Aber über eine Klarstellung in dieser Frage im BGB könnte durchaus zu reden sein. Das wäre eine vernünftige Lösung. Hier steht der Gesetzentwurf in einer Mischung zwischen Genossenschaftsrecht und Kommanditgesellschaft, der aber auch für den Handelnden - übrigens: warum auch bei dem Handelnden? - wie bei einem Geschäftsführer der GmbH die Haftungsbeschränkung vorsieht. Auflösung und Ausscheiden werden zunächst wörtlich aus den Bestimmungen für die OHG gemäß § 131 HGB übernommen, um teilweise die durch Gesellschaftsvertrag möglichen Ausnahmen festzusetzen. Die Auseinandersetzung ist überhaupt nicht geregelt. Also wird sie vermutlich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches - der §§ 331 ff. bzw. 352 ff. - geschehen. Unklar - um es vornehm auszudrücken - sind auch die Bestimmungen über die Möglichkeit der Streichung einer Gesellschaft aus dem Verzeichnis der Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft, weil erstens die Voraussetzung - Verstoß der Gesellschaft; es können wohl nur die Gesellschafter für die Gesellschaft verstoßen - unklar ist und insbesondere nicht festgehalten ist, wessen Bedenken gegen wessen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit erheblich sein müssen und wer gegebenenfalls Anspruch auf gerichtliche Nachprüfung dieser Zustände hat und was mit der gestrichenen Gesellschaft geschieht. Ist sie ein Nullum, oder ist sie in Liquidation, oder was sonst? Meine Damen und Herren, wir sollten dieses Gesetz nicht passieren lassen, weil wir sonst - das lassen Sie mich etwas spöttisch sagen - eine landwirtschaftlichbürgerliche offene Kommanditgesellschaft auf Genossenschaftsbasis mit beschränkter Haftung ins Leben rufen. Ich glaube, das sollten wir nicht tun. Es besteht kein Bedarf, weder in der alten Bundesrepublik noch in unseren neuen Ländern. Wir sollten mit den jetzigen Gesellschaftsformen auskommen. Danke schön. ({11})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Herr Kollege, jetzt bin ich verblüfft. Der Kollege Oostergetelo wollte noch eine Zwischenfrage stellen. Sie haben noch Zeit.

Dr. Wolfgang Stetten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Jan Oostergetelo (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001650, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, der gesamtdeutsche Ausschuß hat am Schluß diese Möglichkeiten ganz bewußt hineingenommen, wie Sie wissen. Die Mehrheitsfraktion war von niemandem gehindert, ein besseres Gesetz vorzulegen. Sie haben jetzt versucht, alles in Bausch und Bogen rechtlich auseinanderzupflücken. Die Intention von uns ist allein agrarpolitischer Art. Es ist eine Möglichkeit, nicht die einzige Möglichkeit, wie es in Zwischenrufen anklang. ({0}) Da Sie genauso wie ich wissen, daß wir nur wenige haben, die jetzt privatwirtschaftlich anfangen, und wir - so hoffe ich - gemeinsam möchten, daß in zwei oder drei Jahren diese Möglichkeit besteht, ({1}) würden diese Gruppenlandwirtschaftsbetriebe gewissermaßen ein Puffer sein. Ich frage Sie: Warum sind Sie so sehr bemüht, den agrarpolitischen Aspekt herunterzuspielen ({2}) und es juristisch unmöglich zu machen? Ist das die Sorgenvertretung der Landwirte in den neuen Bundesländern?

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Das war eher eine Kurzintervention und weniger eine Zwischenfrage. Das ist nach unserer Geschäftsordnung jedoch auch möglich. - Sie dürfen trotzdem antworten.

Dr. Wolfgang Stetten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002247, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke schön, Frau Präsidentin. - Daß es uns um die Landwirtschaft und die Existenz landwirtschaftlicher Familienbetriebe und „Gruppenbetriebe", nämlich Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder ähnliche, geht, wissen Sie. ({0}) - Wir haben das Landwirtschaftsanpassungsgesetz, auf das ich zweimal verwiesen habe, in der Verabschiedung. Es wird nächste Woche um diese Zeit verabschiedet. Vielleicht stimmen Sie zu. Ich weiß es noch nicht. Damit kann man sehr, sehr viel machen. Ich bin der Meinung, daß wir nicht aus jeder Situation ein Sondergesetz herausholen sollten. Wir haben schon Paragraphen genug. Alle beklagen die Paragraphenflut, und jetzt machen wir ein Gesetz, das weder vorne noch hinten paßt, um vielleicht zwei oder drei Fälle, die mit den bestehenden Gesellschaftsformen nicht auskommen, zu regeln. ({1}) - Dieser Meinung bin ich auch. Aber vielleicht können es zwei nicht, weil sie meinen, sie wollten volle Vertretung, keine Haftung und alle Kreditmöglichkeiten. Das geht rechtlich eben nicht. Wenn man Geld aufnimmt, muß man dafür haften. Man kann nicht sagen: Ich will nur beschränkt haften, aber die volle Vertretungsmacht wie in einer Offenen Handelsgesellschaft haben. Das geht nun einmal nicht. Das sollten wir auch nicht einführen. Wenn Unklarheiten bestehen und wenn es noch Handlungsbedarf gibt, dann stellen wir das Bürgerliche Gesetzbuch in den nicht ganz deutlichen Punkten der Haftung insoweit klar. Dazu wären wir bereit. Das könnten wir machen. Aber dieses Gesetz - das kann ich nur empfehlen - sollte man zurückziehen. Denn es ist kein sinnvolles Gesetz und bringt niemandem einen Nutzen. ({2})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Nun hat das Wort der Abgeordnete Fritz Schumann.

Dr. Fritz Schumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002114, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft der ehemaligen DDR befindet sich in einem schwierigen Anpassungsprozeß. Nicht nur, daß die Konfrontation mit dem überaus gesättigten Agrarmarkt und der Preissturz mit der Währungsreform größte ökonomische Probleme brachte, vor denen übrigens auch die Bauern in den Altbundesländern stehen, sondern vor allem die erforderliche juristische und sturkturelle Umwandlung und Anpassung gestalten sich als ein sehr schwieriger und komplizierter Prozeß. Es ist, so glaube ich, allen Beteiligten klar, daß die LPGen vor allem in ihrer rechtlichen Konstruktion, aber auch als überdimensionierte und -spezialisierte Betriebe keine Existenzchancen haben. ({0}) Der Einigungsvertag sieht in Verbindung mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz deshalb auch das Ende der Existenz der LPGen für den 31. Dezember 1991 vor. Überall wird nach neuen Lösungen gesucht, um diesen Prozeß ökonomisch und auch sozial verträglich zu gestalten. Das von der Volkskammer im Juni 1990 verabschiedete Landwirtschaftsanpassungsgesetz sollte diesen Umstrukturierungsprozeß regeln. Die jetzt in diesem Plenum und vor allem in den zwei Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes geführten Diskussionen haben für mich neben der Novellierung des Anpassungsgesetzes mit dem dazugehörigen Änderungsgesetz vor allem zwei wesentliche Ergebnisse gebracht. Erstens. Die intensive Beratung des Änderungsgesetzes hat wohl alle Beteiligten qualifiziert im Verständnis dafür, was eine LPG war und was daraus entstehen kann. Ich für meinen Teil habe die lebhafte Diskussion darum als äußerst bereichernd empfunden. Ich glaube, es ging auch Abgeordneten aus den Altbundesländern so. Voraussetzung für konstruktive Arbeit und kluge Entscheidungen ist, sich mit den Problemen vertraut zu machen. Zweitens. Ich glaube, daß bei allen an der Diskussion Beteiligten, sowohl den Abgeordneten als auch den Beamten, die vorsichtige Erkenntnis gereift ist, daß man bei der Umgestaltung der Landwirtschaft in den fünf neuen Ländern nicht einfach das Modell West aufsetzen kann, sondern eine vielfältig strukturierte, den spezifischen Bedingungen angepaßte Landwirtschaft schaffen muß. Diesem Ziel dient unseres Erachtens auch der Antrag der SPD in ganz besonderem Maße. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wird von den Abgeordneten der Gruppe PDS/Linke Liste vor allem aus folgenden Gründen mit unterstützt. Erstens entspricht er nach Anliegen und Inhalt weitgehend dem von der Volkskammer am 13. September 1990 als Ergebnis eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen der SPD, der CDU/DA - Herr von Stetten, die haben Sie damals sowohl auch schon mit beraten - und der PDS mit übergroßer Mehrheit bei nur einer Gegenstimme und einigen Stimmenthaltungen angenommenen Gesetz über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft. ({1}) Das Gesetz fand damals gerade unter der Bauernschaft der DDR ein breites positives Echo, weil viele Dr. Fritz Schumann ({2}) in dieser Unternehmensform die Chance für einen Neuanfang sahen, die weder die alte LPG noch die eingetragene Genossenschaft und auch nicht den Familienbetrieb wollten. Groß war das Unverständnis, als herauskam, daß auch dieses DDR-Gesetz wie viele andere Gesetze trotz eines entschiedenen Einspruches des Landwirtschaftsausschusses der Volkskammer keinen Eingang in den Einigungsvertrag fand. Dadurch war vor allem der psychologische Schaden groß. Es vertiefte sich der Eindruck: Alles, was im Osten gemacht wurde, darf, auch wenn es gut ist, nicht sein. Hinzu kommt, daß das Fehlen der gesetzlichen Basis für Gruppenbetriebe für den schwierigen Umstrukturierungsprozeß der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern wenig förderlich war und noch ist. Dieses hausgemachte Hemmnis hätte wahrscheinlich nicht zu sein brauchen. Zweitens sehen wir in der Schaffung der juristischen Möglichkeiten zur Bildung landwirtschaftlicher Gruppenbetriebe einen Beitrag zur Herausbildung einer tatsächlich vielfältig strukturierten Landwirtschaft. Im Unterschied zur Begründung des Gesetzentwurfs sehe ich die Bedeutung von Gruppenbetrieben in erster Linie nicht darin, daß in den neuen Bundesländern viele den direkten Übergang zum einzelbäuerlichen Betrieb nicht wagen, sondern darin, daß eine Rückkehr zum Familienbetrieb nicht die Zukunft der Landwirtschaft verkörpert. Der Gruppenbetrieb stellt dagegen eine fast ideale Synthese zwischen dem auf Eigentümerinteresse beruhenden unternehmerischen Handeln seiner Mitglieder als Bauern und den Vorzügen einer höheren Konzentration und Spezialisierung dar. Ich gebe Ihnen recht, Herr von Stetten, man kann natürlich auch darüber nachdenken, wie man solche Dinge auch mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erreichen und mit entsprechenden Änderungen auf dieser Basis weiterarbeiten kann. Ich halte auch das für eine Möglichkeit der vielfältig strukturierten Landwirtschaft. Darüber sollten wir hier weiterdiskutieren. Seine Bedeutung liegt auch darin, daß diese Betriebsform eine der praktikablen Alternativen zu von uns abgelehnten fremdbestimmten agroindustriellen Landwirtschaftsunternehmen darstellt, die bekanntlich ausländische Konzerne installieren möchten. Ich habe im Ausschuß und auch an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß der Druck nach wie vor groß ist, daß ausländische Unternehmensgruppen zwischen 10- und 30 000 Hektar zu pachten versuchen, weil auf diese Art und Weise Landwirtschaft - ({3}) - Ich hoffe, daß sie wirken. Noch sind sie im Wirken. In meinem Heimatdorf entsteht gerade so etwas. Das ist bis jetzt nicht verhindert worden. Drittens glauben wir, daß landwirtschaftliche Gruppenbetriebe in Anbetracht der erforderlichen Reform der Agrarstruktur und der Agrarpolitik der EG - auch mit Blick auf die GATT-Runde - eine zukunftsträchtige Alternative für die Existenz der Bauern in den Altbundesländern sind. Ich sage das auch, weil ich meine, daß es auf die Dauer nicht normal sein kann, in Familienbetrieben 70 bis 80 Wochenarbeitsstunden zu leisten. Damit plädiere ich nicht für industrieähnliche Arbeitszeiten, zumal ich selbst viel zu sehr Bauer bin. Aber als Bauer zu handeln und trotzdem soziale Verbesserungen und Annehmlichkeiten zu haben ist doch sicherlich auch ein erstrebenswertes Ziel. Aber auch rein ökonomisch ist der Gruppenbetrieb eine Alternative, zumal ich die Vorstellung des EG- Agrarkommissars MacSharry, die Erzeugerpreise zu senken, den Kleinbetrieben einen flächenbezogenen vollen Ausgleich zu garantieren und die Großbetriebe mehr oder weniger leer ausgehen zu lassen, für widernatürlich halte; das ist antiökonomisch. Mein Plädoyer für den Gruppenbetrieb schließt den Realismus ein, daß in der ehemaligen DDR auch diese Betriebsform künftig keineswegs zur Hauptform einer vorwiegend bäuerlich strukturierten Landwirtschaft werden wird. ({4}) Das hängt einfach mit der vierzigjährigen Geschichte zusammen, die im Osten einen anderen Typ von Bauer als im Westen prägte. Aber der Gruppenbetrieb stellt auch eine Chance dar, einen Bauern als Persönlichkeit zu entwickeln, der in hoher Eigenverantwortung und zugleich kollektiv arbeitet. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf sind aus meiner Sicht noch einige Fragen zu klären, insbesondere auf dem Gebiet der Steuer- und Förderpolitik, sicher auch, was die Haftung, die Zupacht von Boden und viele andere Fragen anbelangt. Aber dazu werde ich meine Fragen und Gedanken in den Ausschuß einbringen. Ich bedanke mich. ({5})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Als nächster hat der Abgeordnete Detlef Kleinert das Wort. ({0})

Detlef Kleinert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001121, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gefechtslage scheint mir etwas verquer zu sein. ({0}) - Nein; dagegen haben wir sehr viel, mindestens soviel wie auch Sie. Die Wege mögen manchmal etwas unterschiedlich gesehen werden. Wir sind gegen Schießen. Aber deswegen kann man die Fachworte, die seit Jahrhunderten üblich sind, gelegentlich benutzen, ohne gleich als Hetzer verschrien zu werden. Es ist eine eigentümliche Gefechtslage. Wir hören von den Befürwortern des Entwurfes agrarpolitische Argumente, die mir als agrarischem Laien einleuchten und die ich für vernünftig halte. ({1}) Detlef Kleinert ({2}) Auf der anderen Seite ist die Überweisung an den Rechtsausschuß des Bundestages vorgeschlagen, weil hier ein rechtspolitisches Problem angeschnitten ist. ({3}) Ich frage mich also z. B.: Welche Schlüsse soll ich aus der Tatsache ziehen, daß sich auf Ihrer Seite die mir bekannten Kollegen aus dem Rechtsausschuß hier äußerst vornehmer Zurückhaltung und Abwesenheit befleißigen? ({4}) Denen muß doch an der Sache irgend etwas aufgefallen sein, da sie es vorziehen, sich hier erst gar nicht sehen zu lassen. ({5})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Herr Kollege Kleinert, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Oostergetelo?

Jan Oostergetelo (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001650, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, ich bedanke mich sehr für das, was Sie gesagt haben. Sind Sie aber bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß unser Vorschlag lautet: federführend Landwirtschaftsausschuß? Etwas anderes muß Ihnen sonst jemand zugetragen haben, der das Gesetz kaputtmachen will. Dieser Vorschlag kommt nicht von uns, Herr Kollege.

Detlef Kleinert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001121, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe mich an die gedruckte Tagesordnung gehalten. Dort steht: federführend Rechtsausschuß. ({0})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Vielleicht darf die Präsidentin aufklären: Der Antrag stammt von den Koalitionsparteien.

Detlef Kleinert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001121, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Es wird sich ja aufklären lassen. Das ist - Herr Oostergetelo, da können wir uns leicht einigen - ein weiterer Beitrag zu meiner Feststellung, daß die Gefechtslage hier unklar ist ({0}) und daß Sie versuchen, ein agrarpolitisches Problem auf rechtliche Weise zu lösen. Wir haben da so unsere Bedenken. Es gibt ja viele Menschen im Lande, die dann, wenn es ihnen besonders schlecht geht, zu einem besonders raffinierten Advokaten gehen - wofür ich von der psychologischen Situation her Verständnis habe - und sich von ihm die Lösung ihrer Probleme durch geheimnisvolle rechtliche Tricks versprechen. Dieser Mann, wenn er redlich ist, muß dieses Publikum enttäuschen. Eine verfahrene Kiste bekommt man mit rechtlichen Tricks nicht in Ordnung, ({1}) sondern nur, indem man die bekannten Ärmel hochkrempelt. Einen ähnlichen Fall haben wir wohl auch hier. Ich habe von dem Herrn Vorredner von der PDS vernommen, daß er bereit ist, sich auch über die ins einzelne gehenden Ausführungen des Kollegen Freiherr von Stetten in eine Unterhaltung einzulassen, wie man nämlich mit dem vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Instrumentarium hier zu einer Lösung in dem etwa gemeinten Sinne kommen kann. Ich bin wegen der detaillierten Ausführungen des Kollegen von Stetten leider nicht in der Lage, Ihnen das, was ich mir dazu vorgenommen hatte, noch einmal zuzumuten. ({2}) Ich möchte auf einen etwas allgemeineren Aspekt zu sprechen kommen. Wenn Sie mit einem übrigens, was mich für diesen Entwurf sehr einnimmt, bemerkenswert kurzen und verhältnismäßig einfach zu lesenden Entwurf - das ist schon einmal ein Vorzug der Geschichte, den ich hervorheben will ({3}) eine neue Gesellschaftsform mit wie geringen oder wie großen Abweichungen von bestehenden Gesellschaftsformen auch immer in die Welt bringen, dann lassen Sie sich bitte von leidgeprüften Juristen und auch leidgeprüften Mitgliedern des Rechtsausschusses dieses Hauses sagen, daß jeder neue Gesetzentwurf, und sei er noch so kurz, schlicht und klar, auf der Stelle eine Flut von Rechtsprechung erzeugt. Unsere Gerichte sind nämlich nicht bereit, anzunehmen, daß der Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, das alte Rechtsformen nur noch einmal übersichtlich zusammenstellt, um die betroffenen Kreise des Publikums zur Verwendung zu animieren. Die Gerichte gehen vielmehr davon aus, daß etwas Neues vorliegen muß, weil der Bundestag sonst gar keinen Gesetzesvorschlag verabschiedet haben würde. Dann machen sie sich daran und arbeiten die von uns allen vorher vielleicht nicht gesehenen Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen heraus. Wenn sie damit noch lange nicht fertig sind - das betrifft im Instanzenzug zum Schluß den Bundesgerichtshof - , dann macht sich der Bundesfinanzhof an die Arbeit - so wahr ich hier stehe - und findet heraus, welche unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen sich aus dem neuen Gesetz und einer neuen Gesellschaftsform ergeben. Die Folge ist, daß sich die Leute, denen Sie helfen wollen, über zehn bis fünfzehn Jahre einem Wust in sich widersprüchlicher Entscheidungen gegenübersehen, bis sich die neue Gesellschaftsform auch in den Augen der Rechtsprechung endlich halbwegs gefestigt hat und damit für Berater und Anwender einigermaßen kalkulierbar geworden ist. Wenn Sie bereit sind, mir auf diesem durch Erfahrung nachgewiesenen, im übrigen aber auch logisch einwandfreien Wege zu folgen, dann werden Sie vielleicht auch bereit sein, in der Folge mit uns zu suchen, wo wir unter den bestehenden Gesellschaftsformen das Bündel an Angebot finden, das den hier gemeinten Kreisen wirklich helfen kann, ihre Probleme zu lösen, ohne daß man sich davon Wunder versprechen darf. Detlef Kleinert ({4}) Wie gesagt: Die Einzelheiten sind mir zum erheblichen Teil leider schon vorweggenommen worden. Eines hat sich aber in der Diskussion ergeben. Wir gehen sprachlich noch aufeinander zu. Manchmal empfinde ich einiges, was man in der Umgangssprache unserer Freunde und Kollegen aus den neuen Ländern hört, als Bereicherung. Manchmal halte ich es aber - jedenfalls nach meinem Sprachverständnis - eher für dekuvrierend. Ich habe den Herrn von der PDS hier sagen hören: Es geht darum, einen Bauern zu entwickeln, der zugleich eigenverantwortlich und kollektiv handelt. Menschen erstens in dieser Form und zweitens mit Hilfe einer neuen Gesellschaftsform zu entwickeln, halte ich für eine sehr problematische Angelegenheit. ({5}) Menschen überhaupt amtlicherseits entwickeln zu wollen ist ewas, was wir als Liberale zuvörderst und nachhaltig hier zu bekämpfen gedenken. ({6}) Das aber dann noch so zu machen, daß diese Kameraden schließlich einerseits eigenverantwortlich und andererseits kollektiv in ihrem Handeln entwickelt werden, scheint mir eine etwas übriggebliebene Denkweise zu sein, die sich da offenbart. Auf dem Wege - dafür bitte ich um Verständnis - gedenken wir nicht mitzugehen. ({7}) Ich darf in bezug auf die existenten Gesellschaftsformen noch darauf hinweisen, daß schon vor geraumer Zeit, vor einer Reihe von Jahren, zu den an sich aus verschiedenen Gründen für Landwirte, für Bauern, um es im hier gewünschten Sinne genau zu sagen, nicht zugänglichen Gesellschaftsformen, OHG und KG, der Zugang durch Gesetz dieses Hauses ausdrücklich ermöglicht worden ist, um die Zahl der Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu vergrößern und das Angebot zu verbessern. Andere, mehr kapitalistische Formen sind ohnehin auch für Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe schon längst zugänglich. Die den Gesetzen zu entnehmenden Formen sind inzwischen durch die Phantasie der Berater und der Praxis noch um ein erhebliches erweitert worden. Wenn ich Ihnen dazu Einzelheiten sagen soll, muß ich allerdings um Vorschuß bitten. ({8}) Deshalb rate ich Ihnen, sich mit diesen früheren Erweiterungen noch einmal zu befassen. Da wollen wir schließlich aufeinander zugehen und versuchen, das zusammenzufügen, was hier agrarpolitisch gewollt ist, mit dem, was man rechtspolitisch vertreten kann, ohne hier weiter zu inflationieren, mit allen schädlichen Folgen im Bereich unseres Gesellschaftsrechts. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages lassen sich an Phantasie durchaus nicht von unseren Richtern und von den Verbandsfunktionären übertreffen, die nach ständig neuen Gesetzen streben, um immer weitere Einzelheiten und alle möglichen angeblich neuen Erscheinungsformen des täglichen Lebens in geeignete rechtliche Kanäle zu lenken. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind sich nur mehrheitlich - so nehme ich mal an - ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern bewußt, ihre Phantasie nicht zu sehr vorzuführen, damit unser Recht noch einigermaßen überschaubar und zuverlässig in der Anwendung bleibt. Darum wollen wir uns auch in diesem Zusammenhang weiter bemühen. Herzlichen Dank. ({9})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Als nächstes hat der Parlamentarische Staatssekretär Funke das Wort. ({0})

Rainer Funke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000624

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, erstens handelt es sich hier um Gesellschaftsrecht, und zweitens sollten Sie die Landwirtschaft in Hamburg überhaupt nicht unterschätzen. Wir haben die bedeutendste Unter-Glas-Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Da sollten Sie sich nochmal erkundigen. Wir haben gelegentlich auch einige Probleme mit der Landwirtschaft insbesondere aus den Niederlanden, weil die nämlich konkurrenzmäßig günstiger steht als die Landwirtschaft in den Vieh- und Marschlanden. ({0}) - Das liegt daran, daß das Gas in den Niederlanden subventioniert wird und in Hamburg nicht. Aber lassen Sie uns auf Ihren Beitrag zur Lösung der agrarpolitischen Probleme der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern eingehen, denn das ist wohl das Ziel, das Sie mit Ihrem Gesetzentwurf haben. Leider erweist sich bei genauer Prüfung - ich bedaure das vor allem im Interesse unserer Mitbürger in den neuen Bundesländern - , daß dieser Entwurf nicht dazu beitragen kann, die Probleme der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern zu bewältigen. Frage: Was will eigentlich dieser Entwurf für den Zusammenschluß von Landwirten zur gemeinsamen Nutzung ihrer Höfe? Will er eine neue Rechtsform in Art einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, aber mit beschränkter Haftung einführen? Welche Probleme sollen damit gelöst werden? Dazu ein Blick auf das Vorblatt des Gesetzentwurfs. Da lesen wir - ich nenne nur ein paar Stichworte -: schleppende Umstrukturierung und Entflechtung der landwirtschaftlichen Betriebe in den neuen Bundesländern, unbefriedigende Erlössituation, Kapitalmangel, ungewisse Aussichten bei GATT-Ergebnissen und anstehender EG-Reform. Und nun kommt die Schlußfolgerung: Mit dem Angebot zur Bildung von Gruppenbetrieben sollen und können die vorhandenen Hemmnisse überwunden werden. Meine Damen und Herren, bei allem Verständnis für Ihre Bemühungen um die Mitbürger in den neuen Bundesländern vermag ich nicht zu erkennen, wie eine neue Rechtsform für Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft die genannten agrarpolitischen Probleme nur annähernd sollte lösen können. Ich darf daran erinnern, daß wir mit dem landwirtschaftlichen Anpassungsgesetz einen anderen Weg gegangen sind und auch weiterhin gehen werden. Dort sind mit tatkräftiger Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz bereits im vergangenen Jahr Regelungen über die Teilung und den Zusammenschluß landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften, die Umwandlung kooperativer Einrichtungen und LPGs in eingetragene Genossenschaften und schließlich die Bildung bäuerlicher Einzelwirtschaften geschaffen worden. ({1}) Dies war, wie ich meine, der richtige Ansatz. Soweit sich inzwischen noch Lücken herausgestellt haben, werden sie durch den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes geschlossen. - Das sage ich ohne jegliche Polemik. Sie wissen, daß ich nicht zu Polemik neige, Herr Kollege. ({2}) Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf der SPD- Fraktion will demgegenüber eine neue Rechtsform einführen. Jede neue Rechtsform muß sich aber fragen lassen: Wo ist die Lücke im geltenden Recht, die es zu schließen gilt? Mit anderen Worten: Welches Bedürfnis besteht für eine solche neue Rechtsform? Ich hoffe, meine Damen und Herren, wir sind uns alle darüber einig, daß diese Frage - auch zur Vermeidung der Normenflut, und darauf hat der Kollege Kleinert ja schon, auch im Hinblick auf die Rechtsprechung, hingewiesen - an den Anfang eines jeden derartigen Vorhabens gestellt werden muß. Lassen Sie mich hinzufügen: Wir sind dabei, darüber nachzudenken, möglichst wenig Gesetze zu formulieren, damit diese Gesetzesflut eingedämmt wird. Dazu ist festzustellen, daß alle in der Bundesrepublik vorhandenen Rechtsformen auch der Kooperation in der Landwirtschaft zur Verfügung stehen; angefangen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das ist mehrfach erwähnt worden, z. B. für gemeinschaftliche Maschinenringe, über OHG, KG, GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft und natürlich auch zur Genossenschaft, die z. B. für den gemeinsamen Einkauf von Saat und Dünger wie für die gemeinsame Vermarktung der auf den Höfen erwirtschafteten Produkte eingesetzt werden kann. Ich bin, im Gegensatz zu dem Kollegen Kleinert, seit Ende Januar nicht mehr in der Lage, für weitere Beratungen zur Verfügung zu stehen; nicht nur, weil ich keinen Vorschuß nehmen darf, sondern auch, weil ich sonst gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz verstoßen würde. ({3}) - Das ist leider richtig, Herr Kollege. Wie bisher in den alten Bundesländern lassen sich damit auch in den neuen Ländern alle Kooperationsbedürfnisse in der Landwirtschaft befriedigen. Darin weiß ich mich auch mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einig. Die Verfasser des uns vorliegenden Gesetzentwurfs haben sich, wie wohl niemand in Frage stellen wird, weitgehend an das DDR-Gesetz über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft vom 13. September 1990 angelehnt. Dabei ist aber eines offenbar übersehen worden: Für jenes DDR-Gesetz konnte man angesichts der damaligen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmittel in der DDR vielleicht noch Verständnis haben. Das Zivilgesetzbuch der DDR kannte im Unterschied zum BGB keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Einigungsvertrag ist dieses DDR-Gesetz jedoch zu Recht nicht als Bundesrecht übernommen worden, da nach der für alle Bundesländer geltenden Rechtsordnung eine solche Regelungslücke nicht mehr besteht. ({4}) Beim Lesen der Begründung zu dem Gesetzentwurf hat man allerdings den Eindruck, es gehe mittelbar um landwirtschaftliche Förder- und Steuerpolitik. Das bedeutet aber doch im Klartext: Die gesetzgebenden Körperschaften sollen ihrer landwirtschaftlichen Förder- und Steuerpolitik sogleich ein Gestaltungsmittel beifügen, durch das bei Gesellschaftsunternehmen die angeblich gewollten Belastungen vermieden - um nicht zu sagen: umgangen - werden können. Wenn man mit der landwirtschaftlichen Förder- und Steuerpolitik nicht zufrieden sein sollte, so möge man sich darüber mit offenem Visier streiten. ({5}) Um deutlich zu machen, daß der Entwurf auch inhaltlich nicht befriedigen kann, will ich nur auf folgendes hinweisen: Ich sagte schon eingangs, daß der Entwurf eine neue bürgerlich-rechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung kreieren will. Haftende Einlagen sollen nur in Höhe von 10 000 DM geleistet werden müssen. Eine Haftungsbeschränkung mit so niedrigen Verpflichtungen mag vordergründig als eine große Wohltat erscheinen. ({6}) Eine Haftungsbeschränkung erfordert aber nicht nur den Blick auf den Schuldner; Herr Kollege, das wissen Sie genau. ({7}) - Herr Kollege Schäfer, Sie wollen doch eine Gesellschaftsrechtsänderung und nichts anderes. ({8}) Und wenn Sie die Landwirtschaftspolitik angreifen, dann sollten Sie das im landwirtschaftspolitischen, aber nicht im gesellschaftsrechtlichen Bereich tun.

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Weyel?

Rainer Funke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000624

Ja, natürlich, gern.

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Frau Kollegin.

Gudrun Weyel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002496, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß man bei der Beratung eines Gesetzes juristische Mängel, die in der Formulierung möglicherweise enthalten sind ({0}) - „möglicherweise" habe ich gesagt -, noch heilen kann, ({1}) und ist Ihnen nicht deutlich geworden, daß die Intention bei diesem Gesetz nicht eine Änderung des Gesellschaftsrechts, also ein juristisches Problem, ist, ({2}) sondern daß die Intention dieses Gesetzes Hilfe für die Landwirte in den neuen Bundesländern in ihrer jetzigen Situation ist, damit man nach Auslaufen der Gültigkeit des landwirtschaftlichen Anpassungesetzes noch möglichst schnell Formen der Bewirtschaftung findet, die dann zu einer sicheren landwirtschaftlichen Existenz führen?

Rainer Funke (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000624

Frau Kollegin Weyel, es ist die Politik der Bundesregierung, die landwirtschaftlichen Existenzen in den neuen Bundesländern zu sichern. Wir haben nur große Zweifel, daß diese gesellschaftsrechtlichen Änderungen dazu beitragen. Deswegen werden wir sie auch ablehnen. Ich war gerade bei der Begründung, warum wir sie ablehnen. Ich werde dazu noch einige Ausführungen machen. Dann werden Sie sicherlich überzeugt sein, daß dieser Gesetzentwurf der SPD doch nicht der richtige Weg ist. Wir werden aber sicherlich bereit sein, mit Ihnen im Ausschuß über mögliche Nachbesserungen zu sprechen. Meine Damen und Herren, ich hatte ausgeführt, daß eine Haftungsbeschränkung nicht nur den Blick auf den Schuldner, sondern auch den Blick auf den Gläubiger notwendig macht. Einlagen - in welcher Höhe auch immer - bedürfen jedenfalls gesetzlicher Sicherungen dafür, daß sie überhaupt aufgebracht werden. Gleichzeitig bedarf es einer gesetzlichen Sicherung dagegen, daß die Gesellschafter die Einlagen wieder entnehmen. Einlagen von zusammen 10 000 DM, Frau Kollegin Weyel, stellen zudem eine sicher unzureichende Kapitalausstattung dar. Den bäuerlichen Gesellschaften selbst würde damit ein Bärendienst erwiesen werden. Ein solcher Gruppenbetrieb wäre von vornherein kreditunwürdig. Die beteiligten Bauern würden nur gegen bare Kasse oder gegen persönliche Sicherheiten einkaufen können. Dann steht aber die Haftungsbeschränkung, Herr Kollege, nur auf dem Papier. Denn die Banken werden nur bereit sein, Kredite zu geben, wenn entweder ausreichendes Kapital oder persönliche Bürgschaften vorhanden sind. Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Ende: Wir halten diese neue Rechtsform nicht für geeignet. Wir werden aber bereit sein, im Ausschuß hierüber weiter mit Ihnen zu diskutieren. Ich danke Ihnen. ({0})

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Als nächster hat der Kollege Dr. Gerald Thalheim das Wort.

Dr. Gerald Thalheim (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002311, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte um die Einführung des Gruppenlandwirtschaftsgesetzes fällt in eine Zeit, in der neue agrarpolitische Leitlinien für die Zukunft zu formulieren sind. Das gilt sowohl für die Agrarpolitik in den alten Bundesländern im Hinblick auf zu erwartende Konsequenzen aus den GATT-Verhandlungen und die Bewältigung der Überproduktion als auch für die Umstrukturierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern mit dem Ziel, diese an das EG-Niveau heranzuführen. Vor diesem Hintergrund ist die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion zu sehen. Herr Abgeordneter von Stetten, Herr Kleinert, ich möchte den letzten Satz ganz bewußt hervorheben. Während Sie zur Ablehnung insbesondere juristische Einwände gebracht haben, möchte ich unseren Antrag ganz bewußt aus der agrarpolitischen Situation in den neuen Bundesländern begründen. ({0}) Die Situation ist einfach so, daß man sich Gedanken um Alternativen machen muß. Wenn es einfach so wäre, daß das vorhandene Recht ausreichte, hätten wir die Situation nicht. ({1}) - Es geht um die Fragen der Umstrukturierung, deren Lösung sich doch schwerer gestaltet, als ursprünglich angenommen worden ist. Sie haben in Ihren Ausführungen ganz bewußt gesagt, daß Sie dem Gesetzentwurf durchaus Ideen abgewinnen können, die zu prüfen sind. Man kann die Übernahme von Ideen natürlich auch so weit treiben, das Gesetz zu übernehmen und in entsprechenden Punkten noch zu korrigieren.

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Herr Kollege Thalheim, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kleinert?

Dr. Gerald Thalheim (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002311, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja, bitte.

Detlef Kleinert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001121, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege, ist Ihnen nicht deutlich geworden, daß ich mich ausdrücklich aus der agrarpolitischen Debatte, von der ich sehr vieles für dringlich und für vernünftig halte, heraushalten wollte, weil wir uns zu einer juristischen Auseinandersetzung gefragt fühlen und deshalb hier das Problem existiert, daß die Debattenbeiträge zwangsläufig in weiten Teilen aneinander vorbeilaufen müssen. ({0})

Dr. Gerald Thalheim (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002311, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich hoffe, daß ich in meinen folgenden Ausführungen klarmachen kann, wie sehr wir uns durch agarpolitische Gründe veranlaßt sehen, auch in das Gesellschaftsrecht einzugreifen. ({0}) Das gemeinsame Deutschland ist mehr als eine vergrößerte Bundesrepublik. Immer mehr setzt sich in allen Bereichen der Politik, der Wirtschaft, der Finanzen und des öffentlichen Lebens diese Erkenntnis durch. Neue politische Ziele sind zu formulieren, Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen, um die neuen Bundesländer schnell zu integrieren und an das Niveau der alten Länder heranzuführen. Es war kurzsichtig, zu glauben, daß sich diese Aufgabe im Selbstlauf erledigt und, wenn man so will, am täglichen Leben in Westdeutschland vorbei organisieren läßt, ohne daß Konsequenzen spürbar werden. Im Sommer vergangenen Jahres bekamen die Bauern in der Noch-Bundesrepublik durch die Preiseinbrüche als erste zu spüren, daß die deutsche Einheit eben nicht nur zusätzliche Nachfrage bedeutet, sondern auch negative Rückwirkungen zur Folge haben kann. ({1}) - Das ist die Begründung. Wir kommen noch darauf. Heute wissen wir: Es sind auch unpopuläre Entscheidungen notwendig, um die Probleme zu bewältigen. Vieles wird länger dauern als erwartet. Man wird von liebgewonnenen Vorstellungen Abschied nehmen müssen, bis hin zu rechtlichen Konsequenzen. Und das ist der Punkt, meine Damen und Herren. Wenn Sie sich einmal überlegen, in welchem Umfang sich die Hälfte des Hauses in ihren Auffassungen in dem letzten halben Jahr bewegt hat: Warum nicht auch in dem nächsten halben Jahr in einem solchen Punkt? ({2}) Diese Aussage gilt insbesondere für die Agrarpolitik. In diesem Bereich sind von der SED in einem bisher nicht zur Kenntnis genommenen Ausmaß vollendete Tatsachen geschaffen worden, deren Überwindung in ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht uns noch lange beschäftigen wird. ({3}) Im Vergleich mit anderen Bereichen der ehemaligen DDR ist deren Bewältigung besonders schwierig zu leisten, wie erst gestern die Debatte zur Novellierung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gezeigt hat. Hier, Herr Staatssekretär, muß ich Ihnen widersprechen: Die Novellierung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes bringt im Hinblick auf die konkret angesprochenen Probleme der Umstrukturierung sehr wenig. ({4}) Es klärt vielmehr die vermögensrechtliche Auseinandersetzung. In der Landwirtschaft wurde nicht nur in Eigentumsrechte eingegriffen, sondern es wurde in erster Linie, ideologisch motiviert, eine über Jahrhunderte gewachsene Struktur zerstört. Es war eine der größten politischen Illusionen der Regierungsparteien im Zusammenhang mit der deutschen Einheit zu glauben, daß diese Entwicklung kurzfristig rückgängig gemacht werden kann. ({5}) Es wurde fälschlicherweise davon ausgegangen, daß in der ostdeutschen Landwirtschaft sehr schnell wieder bäuerliche Familienbetriebe strukturbestimmend sein werden. Aus diesem Grunde sehen wir eine entscheidende Voraussetzung für die Lösung der Landwirtschaftsprobleme in den neuen Bundesländern darin, daß in stärkerem Umfang Familienbetriebe entstehen. Das ist bisher in viel zu geringem Maße erfolgt. ({6}) Die Gründe dafür sollen im folgenden aufgelistet werden. Erstens. Die Betriebe müssen sehr aufwendig aus der LPG herausgelöst bzw. völlig neu aufgebaut werden. Eine Übernahme organisch gewachsener Betriebe, die als wirtschaftliche Einheit funktioniert haben, ist nicht möglich. Trotz der Übernahme von Technik und Gebäuden aus der LPG - das ist das Problem, das mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz geklärt ist - sind erhebliche Investitionen notwendig, um kurzfristig das EG-Niveau auf technisch-technologischem Gebiet zu erreichen und zu einem gesicherten Einkommen zu kommen. ({7}) Zweitens. Gemessen an dem notwendigen Kapitaleinsatz reichen die Möglichkeiten des einzelnen in den meisten Fällen nicht aus. Bei Löhnen von rund 1 000 Mark der DDR in der Vergangenheit war es selbst bei zusätzlicher landwirtschaftlicher Produktion kaum möglich, nennenswerte Rücklagen für eine Betriebsgründung zu bilden, zumal die Guthaben noch um die Hälfte abgewertet wurden. ({8}) - Darüber kann man verhandeln. Drittens. Zum Auffüllen des Kapitaldefizits reichen in den meisten Fällen auch die Fördermittel nicht aus, zumal es bei der Ausreichung zahlreiche Probleme gibt. ({9}) - Ich komme noch darauf. Viertens. Aus den in den Punkten zwei und drei genannten Gründen müssen Wiedereinrichter ihr gesamtes Eigentum verpfänden. Davor scheuen viele zurück. Das ist der entscheidende Punkt. Fünftens. Die Wiedereinrichter verfügen in den wenigsten Fällen über Erfahrungen in der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes, erst recht nicht unter Marktwirtschaftsbedingungen. Das ist eine Folge der Spezialisierung in der Landwirtschaft der ehemaligen DDR. Für jeden Gründer eines Familienbetriebes kommt zu dem schon schweren Schritt in die Selbständigkeit die Konsequenz, auf bisher ungewohntem Gebiet tätig werden zu müssen, also je nach vorangegangener Beschäftigung in der Pflanzen- und Tierproduktion, von Gebieten wie Kalkulation, Marketing, Werbung und allen Fragen des Rechts sowie Versicherungen ganz zu schweigen. Sechstens. Es gibt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zu wenig Berater. Es liegen kaum positive Erfahrungen oder Beispielsbetriebe vor. Das allgemein übliche Erzeugerpreisniveau - bei Milch liegt dies immer noch bei 53 Pfennig pro Liter als Durchschnittswert - tut ein übriges, um potentielle Betriebsgründer von dem Schritt in die Selbständigkeit zurückzuhalten. Vor dem Hintergrund dieser Situation wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative eine Alternative zu den bisherigen Entscheidungsmöglichkeiten eröffnen, nämlich entweder einen Familienbetrieb zu gründen oder - meistens - in einer umgegründeten Genossenschaft zu arbeiten, so wie bisher.

Renate Schmidt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002016

Herr Kollege, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Dr. Gerald Thalheim (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002311, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja, bitte.

Joachim Schönburg-Glauchau (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002058, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lieber Kollege, nehmen Sie uns ab, daß wir Ihre ehrlichen Absichten kennen, daß wir sie schätzen und daß wir Ihre Sorgen teilen? Aber auch die größte Liebe kann nicht garantieren, daß nicht nachher bei der Zeugung doch eine Mißgeburt herauskommt. Glauben Sie nicht, daß genau das passiert ist?

Dr. Gerald Thalheim (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002311, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Graf von Schönburg, ich kenne persönlich sehr viele Landwirte, die mit anderen gemeinsam auf der Basis des Gruppenlandwirtschaftsgesetzes einen Betrieb einrichten. Es ist an sich schlimm, daß Sie sich auf deren Rücken hier interessant zu machen und diejenigen, die das wünschen, lächerlich zu machen versuchen. In den nächsten Tagen werden wir Gelegenheit haben - wir wollen uns ja in Chemnitz treffen - , in diesem Kreis darüber zu sprechen. Am Freitag hatte ich eine Zusammenkunft mit dem Landwirtschaftsminister des Landes Sachsen, der ausdrücklich seine Zustimmung zu dieser Initiative zugesagt hat. Ist das eine Antwort? ({0}) Ich hatte die Alternativen aufgezeigt, die für die Betriebsgründung zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, daß viele Landwirte angesichts sich auflösender LPGen oder der nach wie vor ineffizienten Arbeitsweisen vieler Betriebe den Schritt in die Selbständigkeit wagen würden, wenn der Neubeginn in Kooperation mit anderen Landwirten erfolgen könnte. Das ist zwar auf der Basis einer BGB-Gesellschaft prinzipiell möglich, Herr von Stetten, aber mit Unsicherheiten und zusätzlichen Risiken verbunden. ({1}) Die zusätzlichen Risiken mögen für Bürger aus den alten Ländern eine Bagatelle sein. Wer unter den Bedingungen, wie ich sie vorhin geschildert habe, in den letzten Jahren sein Einkommen erwirtschaftet hat, für den sind das durchaus Risiken, die es überlegenswert machen, ob man diese für eine Betriebsgründung eingehen soll. Mit dem Gruppenlandwirtschaftsgesetz könnten viele Gründe, die derzeit LPG-Mitglieder noch abhalten, einen eigenen Betrieb zu gründen, aus der Welt geräumt oder zumindest abgeschwächt werden. Ich möchte darauf im einzelnen zurückkommen. Erstens. Es wird eine Haftungsbeschränkung eingeführt, die zwar weiter gefaßt wird, als das bei einer eingetragenen Genossenschaft oder einer GmbH der Fall ist. Sie wird aber über Festlegungen des Gesellschaftsvertrags klar begrenzt. Zweitens. Die Kapitalaufbringung wird erleichtert. Das ist für mich der entscheidende Punkt für unseren Gesetzesvorschlag. Da das Kapital mehrerer Betriebe zusammengelegt werden kann und Technik sowie Anlagen gemeinsam genutzt werden können, verringert sich der Gesamtkapitalbedarf pro Flächeneinheit. ({2}) Nach französischen Erfahrungen kommt man im Vergleich zu einzeln wirtschaftenden Landwirten mit einem Fünftel weniger an Kapital aus. Für diese Initiative spricht auch, daß 10 % der landwirtschaftlichen Fläche in Frankreich in Gruppenlandwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet werden. ({3}) Durch die Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten können Defizite im Fachwissen und bei Erfahrungen des einzelnen leichter ausgeglichen werden. ({4}) Durch die Regelungen des Gesetzes wird ein Zwang ausgeübt, einen Betrieb zu gründen, der stärker am Einzelbetrieb orientiert ist als an Gemeinschaftsunternehmen. Wir haben das ganz bewußt in diesen Gesetzestext übernommen, und zwar aus Gründen der Förderung, aus Gründen der Besteuerung und vor allen Dingen aus Gründen der negativen Erfahrungen, die viele Mitglieder in den Jahren der LPG gemacht haben. In unserem Gesetzentwurf wurde die Zahl der Gesellschafter auf maximal zehn begrenzt, um sich deutlich von den vorangegangenen Betrieben der LPGen abzugrenzen. Das Recht der Gesellschaft auf Boden- bzw. Gebäudeeigentum wurde ausdrücklich auf den Fall begrenzt, daß keines der Mitglieder des Gruppenlandwirtschaftsbetriebs an der Pacht einer konkreten Fläche intressiert ist. Es soll also ganz bewußt das Bodeneigentum in Privathand gehalten werden. Die Gesellschafter sind zur eigenen Führung von Konten verpflichtet; die Gesellschaft ist zur Buchführung verpflichtet. In der vorangegangenen Diskussion wurde die Begrenzung der Anzahl von Fremdarbeitskräften kritisiert. Das ist für mich an sich unverständlich. Gerade die bäuerlich orientierte Landwirtschaft reibt sich an den Gewerbebetrieben im Bereich der Landwirtschaft. Davon wollten wir uns mit dem Gesetzestext ganz bewußt abgrenzen. ({5}) Zur Begründung unserer Gesetzesinitiative sollen soziale Aspekte nicht unerwähnt bleiben. Im Rahmen eines Gruppenlandwirtschaftsbetriebes ist die gegenseitige Unterstützung im Krankheitsfall leichter. ({6}) Die Nachwuchsprobleme bei den Betriebshelfern in den alten Bundesländern sind hinlänglich bekannt. ({7}) Dieselben Argumente gelten z. B. auch für die Urlaubsgestaltung, die sich in der DDR zur allgemeinen Praxis in der Landwirtschaft entwickelt hatte. ({8}) - Wir wollen mit dem Gesetz ja gerade erreichen, daß das nicht passiert. ({9}) Abschließend fasse ich unsere Ziele zusammen, vor allem unter dem Blickwinkel, daß die Koalition juristische Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf hat. Aus den in meinem Beitrag genannten Gründen gibt es in weiten Kreisen der landwirtschaftlich Beschäftigten Ungewißheit und Zukunftsangst. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Alternative zur Betriebsgründung aufzeigen. Ich unterstreiche das und setze es bewußt an den Schluß. Die letzte Bemerkung soll sein: Wir stellen den Antrag, diesen Gesetzentwurf zur Beratung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung zu überweisen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. ({10})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Der Abgeordnete Junghanns hat das Wort.

Ulrich Junghanns (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001042, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Diese Debatte gibt auch der CDU/CSU Anlaß, sich über die Bedeutung dieser Vorlage hinaus zu der komplizierten Lage der Ernährungs- und Landwirtschaft in unseren neuen Bundesländern zu äußern. ({0}) - Gut. Ich freue mich, daß Sie zuhören. Strukturwandel, Eigentumsauseinandersetzung, Altlasten, Altschulden bis hin zu dem, was GATT- Verhandlung verheißt, schaffen einen regelrechten Schmelztiegel von Problemen und Debatten unter den Bauern. Das Klima ist belastet. Ich sage das auf Grund vieler Gespräche in Brandenburger Betrieben in den letzten Tagen und Wochen. Sie lassen mich nüchtern urteilen. Da gibt es nichts zu bagatellisieren. Gleichwohl ist das Engagement gestiegen und wachsen Selbstbewußtsein und Selbstbewußtheit, die Probleme zu packen. Wir spüren, daß das Barometer umzuschlagen beginnt. Wer da weiterhin immer nur darauf aus ist, wirtschaftlichen Pessimismus zu verbreiten, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er nicht auf die Kraft der Menschen bei der Lösung dieser komplizierten Aufgabe vertraut. Wir tun es. ({1}) - Ich war nicht auf einer Schule, mein Lieber. Wenn Sie, sobald Ihnen die fachlichen Argumente ausgehen, solche Verleumdungen aussprechen, die Sie überhaupt nicht äußern dürften, dann ist das unsachlich. ({2})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage zuzulassen?

Ulrich Junghanns (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001042, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Horst Sielaff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002172, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, wir sind uns darin einig, daß eine große Kraftanstrengung der Menschen in den neuen Bundesländern notwendig ist. Aber würden Sie nicht zugeben, daß viele Menschen gerade in landwirtschaftlichen Betrieben am Ende ihrer Kraft sind und mehr Hilfen von uns erwarten? ({0})

Ulrich Junghanns (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001042, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Verehrter Herr Sielaff, ich lebe tief in diesem Problem. Ich habe meinen Standpunkt dazu dargelegt und gesagt, wie ich meine Gespräche mit den Bauern in unseren Bundesländern führe. Ich weiß, daß es gerade jetzt in einer Zeit schwieriger Entscheidungen darauf ankommt, den Weg nach vorn zu weisen. ({0}) - Hören Sie mir bitte zu. - Ich stehe hier, um auch Unterstützung zu geben. Auf Ihre Frage sage ich nochmals: Wir sind gefordert, mehr Unterstützung zu geben. Da stimme ich Ihnen zu. Das ist überhaupt keine Frage. ({1}) Ich werbe um mehr Sensibilität und um mehr Hinwendung aus dem Verständnis für die Lage heraus, in der sich die Bauern befinden. Die Bauern machen den Sprung aus einer alles bevormundenden Kommandowirtschaft in eine europaweite Marktwirtschaft ohne Treuhand. Wir beklagen das nicht. Im Gegenteil. Aber die Konsequenz daraus ist, daß den Bauern abverlangt wird, vor dem Hintergrund der ganzen Härte der wirtschaftlichen Konsequenzen die nötigen ökonomischen Schritte aus eigener Kraft, mitunter auch aus eigenem Saft zu gehen. Besonders in bezug auf den unumgänglichen Abbau des Arbeitskräftebesatzes, verbunden mit Vermögensauseinandersetzungen, tun sich die Betriebe verständlicherweise sehr schwer. In diesem Bereich sind es vor allem mentale Hürden, die man überwinden muß. Wenn man die Sensibilität der Leute kennt, die in einer dörflichen Atmosphäre leben, wird man das begreifen. Das nimmt uns in die Pflicht, auf einem sehr komplizierten Weg Orientierung und Hilfe zu geben. Darüber hinaus macht die zur Zeit in diesem Hause geführte Debatte über die Novellierung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes mit aller Deutlichkeit klar, vor welchen Problemen wir stehen. Das ist eine wichtige Grundlage für das, was wir heute diskutieren. Jawohl, zwei Entwicklungen haben wir zu bewerten. Erstens. Die Neigung der in der Landwirtschaft der neuen Länder tätigen Bauern, die LPG zu verlassen und einen eigenen Betrieb aufzubauen, ist geringer als erwartet. Ich bewerte die Gründe dafür genauso wie mein Vorredner. Zweitens. Die gegenwärtige LPG-Struktur ist in der ererbten Form allein schon aus ökonomischen Gründen nicht erhaltenswert. Sie bietet keine sichere Existenz. Ich möchte an dieser Stelle zu dem, was vorher gesagt worden ist, noch einmal das hervorheben: Wir haben das schon immer so gesehen; wir sehen das nicht erst seit heute so. Wir müssen uns deshalb von Ihnen nicht sagen lassen, daß wir in dieser Frage bekehrt worden seien. ({2}) Wir leben auch mit den Bauern. Wenn sich also etwas ändern muß und die bloße Veräußerung oder Verpachtung des sogenannten LPG-Potentials an kapitalkräftige Manager aus den alten Bundesländern keine - auch nicht für uns - agrarpolitische Alternative sein kann, dann bleibt nur, Betriebsformen und -größen zu finden, die auf mittlere Sicht dazu beitragen, den Anpassungsprozeß menschen- und landschaftsverträglich ablaufen zu lassen und das vorhandene Potential vor ungerechtfertigter Entwertung zu schützen. Der Gesetzentwurf der SPD zur Gruppenlandwirtschaft gibt uns vor diesem Hintergrund auf - dies aber auch eingedenk des Ursprungs dieser Gesetzesinitiative aus der Arbeit während der letzten Tage der Volkskammer - , gründlich abzuwägen. Man kann diese Situation, in der wir heute stehen, nicht mit der vom August 1990 vergleichen. ({3}) Auch die Praktiker - selbst jene, die sich in Frankreich dieses Modell angeschaut haben; ich habe mit denen gesprochen und mir dort Rat geholt - sind geteilter Auffassung. Alle haben eigentlich in den letzten Monaten und Wochen neu gelernt - das möchte ich hervorheben - , mit dem Rechtsrahmen in der Bundesrepublik Deutschland umzugehen. Einerseits sehen die Praktiker - wie das geschildert wird -, die Bildung von landwirtschaftlichen Gruppenbetrieben als einen gegebenenfalls sozial- und steuerrechtlich tragfähigen Mittelweg zwischen dem nicht gewagten Übergang zum bäuerlichen Familienbetrieb und anderer gemeinschaftlicher Unternehmensformen an. Andererseits wird darauf verwiesen - das sagen auch Bauern aus den neuen Bundesländern - , daß es nach deutschem Recht genügend Möglichkeiten gibt, die Wege individuell und zweckdienlich zu gestalten. Beiden Betrachtungen entziehen wir uns nicht. Für uns stellt sich grundsätzlich erst dann die Frage, ob die Notwendigkeit besteht, per Gesetz eine neue Rechtsform zu schaffen, wenn sich zeigt, daß die vorhandenen Rechtsformen unzureichend sind. Diese Arbeit muß noch geleistet werden. Wir wollen sie mit leisten, weil wir durchaus in der Lage sind, die Intentionen, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegen, nachzuvollziehen. Es lohnt sich zu prüfen - auch für uns - , inwieweit die Haftung für die Mitglieder beschränkt und die Fördervorteile von Einzellandwirten genutzt werden können, ob damit eine spezifische landwirtschaftliche Rechtsform geschaffen wird, die die besonderen Anpassungsprobleme dieses Sektors berücksichtigt und innerhalb der EG von Bestand ist. Wir sind also offen bei der Suche nach Mitteln und Wegen, um die vorhandenen Hemmschwellen abzubauen, die gewohnten Produktionsgenossenschaften aufzugeben und sich in kleineren, übersichtlicheren Formen der Zusammenarbeit zu organisieren. Ich bitte gerade die Vertreter der Opposition, genauso, wie die Bauern seit dem Sommer des vergangenen Jahres gelernt haben, mit dem Rechtsrahmen umzugehen, unvoreingenommen in die Diskussion über juristische Fragestellungen zu gehen, die heute dargestellt worden sind. Denn nur das kann uns helfen, einen gemeinsamen Weg zu finden. ({4}) Ohne die Bedeutung der juristischen Gestaltungsangebote bei der Schaffung privatwirtschaftlicher Grundlagen in der Landwirtschaft der neuen Bundesländer abwerten zu wollen, ist uns aber klar, daß den Bauern in diesem Zusammenhang der Schuh auch noch an ganz anderen Stellen drückt, und zwar besonders bei der Altschuldenproblematik. Ich betone das auch im Wissen um die Debatte hier; denn die Altschulden drängen jedwede Diskussion um die rechtlichen Konstruktionen in den Hintergrund. Lassen Sie mich deshalb dazu noch wenige Anmerkungen machen. Die von der Treuhandanstalt nach Art. 25 Abs. 3 des Einigungsvertrages vorgesehene Regelung über 1,4 Milliarden DM ist ein hilfreicher Ansatz, der aber nicht ausreicht. Wir sind der Auffassung, daß die nach § 16 Abs. 3 des DM-Bilanzgesetzes vorgesehene sogenannte Besserungsscheinregelung - d. h. Stundung und erst Rückzahlung, wenn wieder Gewinne erzielt werden - mindestens ein ähnliches Volumen umfassen und schnellstmöglich parallel zur Treuhandregelung realisiert werden muß. Beide Regelungen werden jedoch aller Voraussicht nach nicht kurzfristig realisierbar sein. Aus diesem Grunde ist die Vereinbarung zwischen den zuständigen Ministerien und der DG-Bank zur entsprechenden Verlängerung des Schuldenmoratoriums über den 30. Juni 1991 hinaus anzustreben. Entscheidend ist, daß dadurch die Chancen der Betriebe für einen strukturellen und wirtschaftlichen Neuanfang ausgebaut und massenhafter Konkurs verhindert werden. Schließlich sehen wir ein weiteres besonders vordringliches Anliegen darin - auch das hilft, die strukturpolitischen Fragen zu klären - , daß die Produkte aus den neuen Bundesländern auf den Markt kommen. Die gestrige CMA-Handelsmesse in Köln, die ihren Anfang in einer gleichen Aktion in Erfurt im vergangenen Jahr gefunden hat, ist dafür ein Beispiel. Uns geht es jetzt nicht darum, uns weiter gegenseitig Vorwürfe zu machen; denn das Problem ist erkannt. Entscheidend ist, daß man den Anteil der Waren aus den neuen Ländern in Ost und West laufend vergrößert. Wir werden dafür das in unseren Kräften Stehende tun. Besonders groß sind die Probleme zur Zeit beim Absatz der Milchprodukte. Mit der hohen Rücknahmeverpflichtung bei Magermilch können die Betriebe derzeit nur fertig werden, wenn ausreichende Anreize für die Verwendung von Magermilch für Futterzwecke geboten werden. Erfreulicherweise hat sich die Europäische Gemeinschaft bereit erklärt, über den 28. Februar 1991 hinaus bis zum 31. August 1991 die auf unsere neuen Bundesländer bezogene Sonderregelung bei der Verfütterung von Magermilch an Schweine fortgelten zu lassen. Darüber hinaus ist sie bereit, den Sockelbetrag für die Sonderhilfe in Höhe der Kälberbeihilfe zu zahlen. Angesichts der Dimension rechnen wir mit der Partnerschaft des Finanzministeriums, den nationalen Anteil für diese Maßnahme in Höhe von 35 bis 40 Millionen DM aufzubringen. Ich möchte zusammenfassen: Die strukturellen Probleme sind nicht losgelöst von den wirtschaftlichen Faktoren des Wirtschaftens und des Fortkommens der Bauern in den neuen Bundesländern zu sehen. Die Sorge um die Menschen verpflichtet uns - ohne Zeit zu verschenken - , die Richtung der Entwicklung über die Geschwindigkeit im Ablauf der Prozesse zu stellen. Deswegen sind wir bereit, den Gedanken einer solidarischen Zusammenarbeit der Bauern in einer neuen Rechts- und Betriebsform zu prüfen, auch wenn die technischen Regelungen aus heutiger Sicht schon vorhanden zu sein scheinen. Deshalb spricht sich die CDU/CSU-Fraktion für die Überweisung an die Ausschüsse aus. Sie ist bereit, in diesen eine sachkundige und gründliche Diskussion zu führen. Danke schön. ({5})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat der Abgeordnete Haschke ({0}).

Gottfried Haschke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000818, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! ({0}) Der Gesetzentwurf zur Gruppenlandwirtschaft, der uns heute vorliegt, betrifft eine Frage, die juristisch und rechtlich geklärt werden muß. Ich muß Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe mir bei meiner Tätigkeit in Berlin und in meiner Eigenschaft als Abgeordneter der Volkskammer die Gruppenlandwirtschaft in Frankreich angesehen. Ich habe mich sehr für dieses Modell interessiert; denn vor einem Jahr war die Situation eine ganz andere als heute. Vor einem Jahr nämlich hat noch keiner daran gedacht, daß die deutsche Einheit so schnell kommt. Wir alle waren uns im klaren: Die Zeit der Genossenschaften, der LPGs in dieser Größenordnung, der Mammutbetriebe, in denen Gigantismus herrschte, bei denen man sich an die Brust geschlagen hat, wenn wieder einmal 1 000 ha mehr zu verzeichnen waren, wenn es wieder Zusammenschlüsse gab, hat uns dazu gebracht, neue Wege zu suchen und uns die Landwirtschaft in Frankreich anzusehen. Das Modell der Gottfried Haschke ({1}) Gruppenlandwirtschaft war durchaus eine Möglichkeit von vielen. ({2}) Aber ich muß Ihnen auch sagen: Zu dieser Zeit stand nicht fest, daß mehr gemacht werden darf als eine eingetragene Genossenschaft. Es wurde heute schon erwähnt, daß andere Rechtsformen nicht möglich waren. Ich muß Ihnen in meiner Eigenschaft als Abgeordneter - nicht als Staatssekretär - sagen, daß diese Frage auf alle Fälle juristisch und rechtlich geklärt werden muß; ({3}) denn uns allen in der DDR waren diese Rechtsbegriffe bis vor kurzem noch überhaupt nicht geläufig. ({4}) Ich muß Ihnen in meiner Eigenschaft als Staatssekretär auch sagen: Meine Hauptaufgabe sehe ich darin, der Landwirtschaft in den fünf neuen Bundesländern bei der Anpassung zu helfen. Die größten Schwierigkeiten habe ich bei juristischen Dingen. Da muß ich am meisten dazulernen. Damit muß ich mich vertraut machen. ({5}) Ich muß Ihnen ganz ehrlich sagen: Wir brauchen verschiedene Rechtsformen. Dazu haben sich alle bekannt. Ich bin der Meinung: Man kann darüber diskutieren, aber erst muß alles rechtlich geklärt sein.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Oostergetelo zu beantworten? - Bitte schön.

Jan Oostergetelo (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001650, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, jeder glaubt Ihnen, daß Sie ein Bauer sind. Wir sind ja nicht blind. ({0}) Deshalb frage ich Sie: Würde es Ihnen in Ihrer Funktion als Staatssekretär nicht gut zu Gesicht stehen, zu dieser Sache federführend die Landwirtschaft reden zu lassen? Ich kenne bisher keinen Fall, in dem ein Ministerium freiwillig etwas abgibt. ({1})

Gottfried Haschke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000818, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Verehrter Herr Kollege, der Landwirtschaftsausschuß muß nicht im Vordergrund stehen. Die Juristen - das haben wir ja gesehen - müssen die Sache erst einmal klargestellt haben. ({0})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Damit kann ich die Aussprache schließen. Ich kann feststellen, daß die bevorstehende kontroverse Abstimmung zu einer ungewöhnlichen Belebung des Plenums beigetragen hat. ({0}) Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß sowie an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung zu überweisen. Die SPD-Fraktion wünscht dagegen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung. Ich sage das, damit die Ausgangslage klar ist. Wer stimmt dem Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß zu überweisen, zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mindestens ein klares Votum von beiden Seiten. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, weil sich die Mehrheit eindeutig für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuß zur federführenden Beratung entschieden hat. Ich rufe nunmehr Punkt 10 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz ({1}) - Drucksache 12/335 Überweisungsvorschlag : Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({2}) Haushaltsausschuß mitberatend und gem. § 96 GO Der guten Ordnung halber stelle ich fest, daß im Plenum kein Widerspruch gegen eine Debattenzeit von einer halben Stunde festzustellen ist. - Dann darf ich das als beschlossen feststellen. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Horst Günther (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000749

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Leistungen der Kriegsopferversorgung enthält im wesentlichen die Anpassung der Renten der rund 1,3 Millionen Versorgungsberechtigten in den westlichen Bundesländern zum 1. Juli 1991. Dazu zählen Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber z. B. auch die Impfgeschädigten sowie die Opfer von Gewalttaten. Auch die Renten der Kriegsopfer werden zum letztenmal durch ein Gesetz angepaßt. Wie bei den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden diese Rentenanpassungen in Zukunft auf dem Verordnungswege erfolgen, wie das nach dem Rentenreformgesetz in diesem Hause beschlossen worden ist. Der Anpassungssatz entspricht dem Anstieg der verfügbaren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1991. Der Anpassungssatz, der nach dem Gesetzentwurf 5,08 % beträgt, ist nach den neuesten Berechnungen auf 5,04 % zu korrigieren. Die Bruttolöhne und -gehälter der abhängig Beschäftigten sind im Vorjahr um 4,7 % gestiegen. Die Anpassung folgt insoweit der Lohnentwicklung. Die Höhe der Rentenanpassung ist jedoch nicht nur vom Lohn, sondern auch von den Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner abhängig. Der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner ist zum 1. Juli 1991 auf 12,2 % herabgesetzt worden. Daraus ergibt sich ein Anpassungssatz von 5,04 %. Insofern kommt der Erfolg des Gesundheits-Reformgesetzes auch den Kriegsopfern zugute. ({0}) - Ja, schon wieder. Es kommt häufiger vor, Frau Kollegin, daß der Erfolg des Gesundheits-Reformgesetzes zur Erhöhung der Renten beiträgt. Diese Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Leistungen der Kriegsopferversorgung in den neuen Bundesländern. Dort erfolgt nach dem Einigungsvertrag die Anpassung jeweils automatisch mit der Anhebung des dortigen Rentenniveaus. Hierfür wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die zweite Rentenanpassungsverordnung vorbereitet. ({1}) Sie sieht eine Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % vor. Um diesen Satz wird sich auch der Zahlbetrag der Leistungen der Kriegsopferversorgung in den neuen Bundesländern erhöhen. Das Verhältnis der Standardrenten in den alten und in den neuen Bundesländern, das auch für die Höhe der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz maßgebend ist, wird damit von 46,37 % auf 50,77 % steigen. Trotz dieses Anstiegs wird eine Westrente dann immer noch doppelt so hoch sein wie eine Ostrente. Um einheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen, müssen die Renten in den neuen Bundesländern auch weiterhin stärker steigen als im Westen. Grundsatz ist dabei die Anpassung entsprechend der Lohnentwicklung. Dabei wird der bewährte Anpassungsverbund zwischen der Kriegsopferversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung fortgeführt werden. Vielen Dank. ({2})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Weiler das Wort.

Barbara Weiler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002450, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, daß ich zu Beginn den Versuch einer weiteren Legendenbildung im Zusammenhang mit der so vermeintlich erfolgreichen Gesundheitsreform zurückweise. ({0}) Die Beitragssenkungen bei den Krankenkassen resultieren aus Zuzahlungen der Patienten. Ich finde es ganz besonders zynisch, Herr Kollege, daß gerade die Kriegsopfer, ihre Hinterbliebenen, ihre Pflegenden, diese Personen, die ein Alter erreicht haben, wo sie es mit altersbedingten Krankheiten zu tun haben, durch diese Zuzahlungen im Bereich der Krankenversorgung ganz besonders belastet sind. Darum finde ich es absolut unpassend, diese vermeintlich glorreiche Gesundheitsreform in diesem Zusammenhang so anzupreisen. ({1}) Nun aber zur Kriegsopferversorgung. Zu Beginn meiner Ausführungen will ich deutlich machen, daß die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf wahrscheinlich in der dritten Lesung zustimmen wird. Wir hoffen allerdings, daß Sie in den Ausschußberatungen noch zwei nach unserer Meinung dringend notwendige strukturelle Ergänzungen mittragen und aufnehmen werden. Durch die Anhebung der Leistungen im Bereich der Kriegsopferversorgung zum 1. Juli nehmen die Versorgungsberechtigten auch in diesem Jahr an der allgemeinen Einkommensentwicklung teil. Das ist gut, und das unterstützen wir. Im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzes, das, wie Sie schon sagten, zum letzten Mal als Anpassungsgesetz im Bundestag beraten wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einmal einen kurzen Rückblick auf die 20 Anpassungsgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind, zu geben. Einige von Ihnen werden sich erinnern: Es war die sozial-liberale Koalition, die unmittelbar nach der Übernahme der Regierungsverantwortung die Kriegsopferrenten zum 1. Januar 1970 wesentlich erhöht und - was ganz wichtig ist - ab 1971 dynamisiert hat. Die Durchsetzung der Dynamisierung der Kriegsopferrenten ist ein historisches Verdienst der sozial-liberalen Koalition; denn hierdurch wurde die Diskriminierung der Kriegsopfer beseitigt, die vorher von der laufenden Teilnahme am wachsenden Wohlstand ausgeschlossen waren. ({2}) Interessant ist es auch, sich die damalige Haltung der CDU/CSU zur Dynamisierung vor Augen zu führen, von der sie inzwischen - Gott sei Dank - weit abgerückt ist. Damals aber hat sich die CDU/CSU bis zum letzten Augenblick gegen eine jährliche Dynamisierung gesträubt. In ihrem sozialpolitischen Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 1969 hatte sie lediglich eine zweijährige Berichtspflicht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung vorgesehen. Nachdem sie dann in der Opposition war, schlug sie in ihrem Gesetzentwurf zur Kriegsopferversorgung gleich eine einjährige Berichtspflicht vor. Aber die CDU/CSU wollte damals an unverbindlichen Berichten festhalten. Nun hat sich die Auffassung der CDU/CSU zur Frage der Dynamisierung gewandelt. Dennoch läßt sich gelegentlich immer noch eine merkwürdige Zurückhaltung erkennen, wenn es sich um die Anliegen der Kriegsopferverbände handelt. Ich will das an Hand von einigen Fakten belegen. Das beste Beispiel dafür ist das KOV-Strukturgesetz, das erst im letzten Jahr, also um mehrere Jahre zu spät, verabschiedet werden konnte. Obwohl schon seit Jahren allen Beteiligten klar war, daß insbesondere wegen des hohen Durchschnittsalters der Kriegsopfer - immerhin mehr als 70 Jahre - die notwendigen Verbesserungen im Leistungsrecht des Bundesversorgungsgesetzes keinen Aufschub mehr duldeten, haben sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen lange Zeit hartnäckig geweigert, die entsprechenden Forderungen der Verbände und auch der SPD-Bundestagsfraktion anzunehmen. Deshalb war das Kriegsopferstrukturgesetz 1990 auch eine längst fällige Reaktion. Wir haben mit großem Interesse und auch einer gewissen Befriedigung festgestellt, daß viele Leistungsverbesserungen den Forderungen entsprochen haben, die von uns in den vorausgegangenen Jahren bereits mehrfach erhoben worden waren und die Sie damals abgelehnt haben. Das gilt z. B. für die Verbesserung des Berufsschadensausgleichs für Beschädigte und des Schadensausgleichs für Witwen. Das gilt für die Anhebung der Alterszulage zur Grundrente für Schwerbeschädigte. Das gilt für die Nichtanrechnung der Pflegezulage in besonderen Fällen, und das gilt für die Anhebung der Elternrente. Die SPD-Fraktion hatte damals im Plenum zwei wichtige Verbesserungsvorschläge zur Abstimmung gestellt, die wir auch diesmal wieder in die Beratungen einbringen werden. Damals haben Sie sie abgelehnt. Der erste Vorschlag betraf die Verbesserung des Pflegeausgleichs für Witwen, die ihren Ehemann über Jahre hinweg gepflegt haben. Die Fraktion der SPD hält es für dringend geboten, die Pflegetätigkeit nicht erst ab dem 21., sondern bereits ab dem 11. Pflegejahr zu berücksichtigen. Der zweite Antrag zielte auf die Verbesserung der Witwen- und Waisenbeihilfen ab. Hierbei halten wir es für sozialpolitisch gerechtfertigt, auch bei der Versorgung Hinterbliebener von Beschädigten mit MdE- Graden - Minderung der Erwerbstätigkeit - von 90 v. H. von dem konkreten Nachweis einer Minderung bei der Hinterbliebenenversorgung abzusehen. Mit der Nennung der heute noch immer ungeregelten Problembereiche will ich andeuten, daß die SPD- Fraktion davon ausgeht, daß es auch in Zukunft Gesetzesinitiativen für die Kriegsopfer geben muß. Die außerparlamentarische Behandlung der jährlichen Erhöhungen der Kriegsopferleistungen, die ab nächstem Jahr in dieser Weise durchgeführt werden soll, darf uns nicht dazu verleiten, einen Stillstand der Gesetzgebungsarbeit zu akzeptieren. Einen solchen Stillstand darf es nicht geben. Wir werden uns auch dafür einsetzen, daß es weiterhin Strukturgesetze gibt. Lassen Sie mich abschließend auf ein Anliegen eingehen, das uns hier im Bundestag sicherlich über alle Fraktionsgrenzen hinweg verbindet. Ich meine die Organisation, die Auszahlung, die Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferversorgung in den neuen Bundesländern. Es herrschte zwischen uns Einigkeit, daß die Umsetzung durch den Gesetzgeber möglichst schnell erfolgen soll. Das ist deshalb so besonders wichtig, weil die Betroffenen ein Alter erreicht haben, das es dringend geboten erscheinen läßt, daß sie in den Genuß der Leistungen kommen. Es wird leider einige Zeit vergehen, ehe der Berg von über 300 000 zu erwartenden Anträgen abgearbeitet sein wird. Darum sollten wir uns darauf verständigen, im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung dieses Thema mit Priorität zu verhandeln und zu prüfen, ob der Bund über die heutige Unterstützung hinaus nicht noch weitere Hilfen für eine schnelle Bewältigung dieses Verwaltungsproblems geben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben diesen sozialpolitischen Aspekten möchte ich zum Schluß aber noch einen kurzen Hinweis auf etwas geben, über das in diesem Jahr eine Diskussion in unserem Lande ansteht, nämlich den Einsatz von deutschen Soldaten im Rahmen der UNO oder auch als deutsche Truppe in der ganzen Welt. Die Kriegsopferversorgung ist eingerichtet worden, um Schäden derjenigen zu lindern, die im Ersten und Zweiten Weltkrieg gewesen sind. Ich denke, es muß auch in unser aller Interesse sein, daß die deutschen Menschen in diesen Bereich nicht weiter einbezogen werden. Ich plädiere dafür, daß wir zu diesem Punkt die Verbände und die Menschen anhören, die in den letzten 40 Jahren die Erfahrungen und die Folgen des Krieges hautnah und ganz persönlich erlebt haben und uns jüngeren Menschen sicherlich Mitteilung davon geben könnten, was es bedeutet, jahrzehntelang Opfer eines Krieges zu sein. Wir sollten dies in unsere politischen Überlegungen und Beschlußfassungen auf anderen Gebieten - nicht im sozialpolitischen Bereich - einfließen lassen. Da können uns die Verbände der Kriegsopfer und die Betroffenen sehr wohl Hilfe sein. Wir sollten diese Ratschläge genauestens aufnehmen. ({3})

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000127

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Pohl.

Dr. Eva Pohl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001727, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zwanzigste Anpassung der Versorgungsbezüge ist nur ein Glied in der Kette der kontinuierlichen Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer. Mit einem Mehraufwand von 216,8 Millionen DM im Haushaltsjahr 1991 knüpft sie an die herausragenden sozialen Leistungen dieser Koalition in der vergangenen Legislaturperiode an. Insbesondere für Witwen und Hinterbliebene sind wesentliche Verbesserungen erzielt worden, die zu einer deutlichen Steigerung ihrer Anspruchsleistungen geführt haben. Mit der heutigen Anpassung von ca. 5 % erfahren die etwa 1,34 Millionen Berechtigten eine weitere ständige Verbesserung ihrer Lebenssituation, denn der Anpassungssatz liegt deutlich höher als die Teuerungsrate. Auch die über 300 000 Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen in den neuen Bundesländern sind ab dem 1. Januar 1991 in die Kriegsopferversorgung einbezogen. Ich begrüße dieses außerordentlich, ({0}) da das sozialistische Regime keinesfalls soziale Gerechtigkeit walten ließ und die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen rücksichtslos und willkürlich jahrzehntelang an den Rand der Gesellschaft gedrängt hat. ({1}) Deshalb ist es wichtig, schon in absehbarer Zeit eine Gleichbehandlung der Kriegsopfer im vereinten Deutschland zu erhalten, denn es gibt keinen Grund, der älteren Generation in den östlichen Bundesländern den Beitrag zu verwehren, der ihnen gebührt, weil besonders sie unter dem Schicksal des Krieges und der Trennung gelitten haben. Für sie ist die Vereinigung nicht nur ein Herzensanliegen, sondern auch der Zeitpunkt, einen angemessenen materiellen Ausgleich im Rahmen einer gesamtdeutschen Kriegsopferversorgung zu fordern. ({2}) Der Bundesrat hat in seinen verschiedenen Empfehlungen zum Regierungsentwurf manches Vernünftige vorgeschlagen, das wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung aufgreifen werden. Dazu gehört auch eine vereinfachte Übergangsregelung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in den neuen Bundesländern. Es ist wichtig, daß die Landesregierungen der neuen Bundesländer jetzt zügig informieren, damit die Verkehrsunternehmen vor Ort rechtzeitig unterrichtet werden können. Denn gerade für die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen müssen bürokratische Hemmnisse schnell und zügig abgebaut werden. ({3}) Für sie, aber auch für alle neuen Bundesbürger müssen überflüssige Behördengänge endgültig der Vergangenheit angehören. Die Entsendung von ca. 10 000 westdeutschen Beamten ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber auch die Schulung der Mitarbeiter vor Ort ist noch völlig unzureichend. Ich bin jedoch sicher, daß es in naher Zukunft zu einer effektiven Zusammenarbeit der ost- und westdeutschen Kollegen in den neuen Bundesländern kommen wird. Eine Personalbörse und weitere Patenschaften von west- und ostdeutschen Behörden können Engpässe und noch unzureichende Verwaltungskenntnisse ausgleichen. Denn es ist Eile geboten: Wir möchten, daß die Kriegsopfer, die im Osten wohnen, bald eine gerechte Versorgung erleben können und auch zukünftig an der Anpassung der Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz teilhaben können, wie dies die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen in den westdeutschen Bundesländern schon seit Jahrzehnten tun. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({4})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Seifert.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS/Linke Liste ist für die Erhöhung der Versorgungsbezüge. Aber bitte schön: Warum jetzt auf einmal nur 5,4 %? Die PDS/ Linke Liste ist dafür, daß Kriegsopfer aus der ehemaligen DDR - natürlich auch die zivilen - endlich richtig entschädigt werden. Wir sind aber auch dafür, daß alle Menschen mit Behinderungen in ganz Deutschland gleich sind, daß es ihnen - wohlgemerkt - gleich gut geht, egal woher die Behinderung rührt und worin sie besteht. Die PDS/Linke Liste ist aber auch dafür, daß jeder Mensch, der mit dem Handikap einer Behinderung lebt, tatsächlich arbeiten kann, ohne daß das seinen Nachteilsausgleich in irgendeiner Weise beeinträchtigt. Die PDS/Linke Liste ist dafür, daß auch derjenige oder diejenige mit Behinderung, die auf Grund ihrer Schädigung tatsächlich nicht produktiv oder anderweitig erwerbstätig sein können, gleiche Lebensbedingungen haben. Dazu benötigen auch diese Menschen ausreichende finanzielle Mittel, also Mittel in beträchtlichem Umfang, und zwar in die eigene Hand bzw. in die des gesetzlichen Vertreters und nicht in die Hand von Ämtern oder Wohlfahrtsorganisationen. Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordneten, bitte ich Sie als Präsident des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland, der für Selbstbestimmung und Würde eintritt und dem ebenfalls viele Kriegsopfer angehören, also als ABiD-Präsident, jegliche Aussonderung von Menschen mit irgendeiner Behinderung gemeinsam unter Strafe zu stellen, um so diesen Menschen gleiche Entwicklungschancen zu verschaffen, z. B. durch frei verfügbares Geld in die eigene Hand. Vielen Dank. ({0})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Ich erteile dem Abgeordneten Kronberg das Wort.

Heinz Jürgen Kronberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001224, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat dem Parlament ihren Gesetzentwurf zur zwanzigsten Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vorgelegt. Die darin behandelten Regelungen beziehen sich im wesentlichen auf die Gruppen in den westlichen Bundesländern und insbesondere auf Kriegs- und Wehrdienstopfer. Staatssekretär Horst Günther hat den Anpassungsentwurf einleitend vorgestellt. Ich möchte im folgenden auf die Stellungnahme des Bundesrates und die Regelungen für das Gebiet der neuen Bundesländer eingehen. Die Anpassung dort erfolgt, wie erwähnt, parallel zur Anhebung des Rentenniveaus. Im Ergebnis bedeutet dies auch für 1991 wesentlich geringere Renten im östlichen Bundesgebiet. In den kommenden Jahren muß deshalb eine zügige Anhebung bis auf das Niveau der westlichen Renten eine der vordringlichsten Aufgaben sein, wenn das Ziel der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse von uns schnell erreicht werden soll. Einige Empfehlungen der Stellungnahme des Bundesrates befassen sich insbesondere mit der DurchHeinz-Jürgen Kronberg führung des Bundesversorgungsgesetzes in den neuen fünf Ländern und dem östlichen Teil Berlins. Herausgreifen möchte ich die angeregte Änderung der Regelung der unentgeltlichen Beförderung der Schwerbehinderten. Die in der Stellungnahme unter Punkt 16 angeregte Änderung kann - das hat die Bundesregierung richtig gesehen - für die Altbundesländer nicht übernommen werden. Dies erklärt sich bereits aus der Befristung der Maßnahme bis zum 1. Januar 1992. Der zu leistende Umstellungsaufwand und die kurzfristige Neuregelung ständen in keiner angemessenen Beziehung zueinander. Allein für die Überleitung der Regelung der Kriegsopferversorgung auf das Gebiet der neuen Bundesländer müssen jährlich 1,3 Milliarden DM bereitgestellt werden. Der Bundesrat hat auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung insgesamt verschiedene Strukturreformen gefordert. Er hat richtig darauf hingewiesen, daß diese Forderungen vom Ausschuß für Arbeit und Soziales bereits 1990 unter Hinweis auf vorgegebene Finanzrahmen abgelehnt wurden. Daß diese alten SPD-Forderungen jetzt quasi durch die Hintertür wieder aufgenommen werden sollen, ist natürlich legitim. ({0}) Unter dem schon angesprochenen Gesichtspunkt der finanziellen Belastungen durch die Verwirklichung der deutschen Einheit ist es dann genauso legitim, unrealistische, weil nicht finanzierbare Forderungen frühestmöglich zurückzuweisen. Im übrigen belaufen sich die Kosten für die im letzten Jahr beschlossenen Verbesserungen auf jährlich ca. 200 Millionen DM. Viele andere vom Bundesrat vorgeschlagene Änderungen haben gemeinsam mit den Modifizierungsvorschlägen der Bundesregierung Eingang in die Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion gefunden. Von diesen Änderungsanträgen möchte ich hier nur einen näher vorstellen.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Heinz Jürgen Kronberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001224, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Bitte sehr.

Dieter Heistermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000854, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Abgeordneter, könnten Sie mir die Frage beantworten, wieso es der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, im Golfkrieg 15 Milliarden DM bereitzustellen, aber an einer Erhöhung des Betrages, der hier zur Rede steht, nicht mitzuwirken? ({0})

Heinz Jürgen Kronberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001224, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, wenn Sie sich in den Haushaltsdebatten und in den Haushaltsangelegenheiten auskennen, dann wissen Sie, daß es verschiedene Fonds gibt und daß man nicht von einem Fonds in den anderen hinüberschöpfen kann. ({0}) Wir wollen die Übergangsvorschrift zu den §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes dahin gehend ändern, daß für die neu gebildeten Krankenkassen im Beitrittsgebiet die absehbaren Anlaufprobleme für die Kostenerstattung nach den §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes nach Möglichkeit vermieden werden. Für die Jahre 1991, 1992 und 1993 beabsichtigen wir die Einsetzung einer Pauschalerstattung an die Krankenkasse, die alle denkbaren Forderungen gemäß der erwähnten Paragraphen abdeckt. Um eine möglichst bedarfsgerechte Erhöhung der Pauschale zu gewährleisten, soll die vierteljährliche Verteilung der Teilbeträge den jeweils neu vorliegenden Erhebungsdaten angepaßt werden. Der Pauschalbetrag für 1991 ist mit ca. 50 Millionen DM anzusetzen. Auch bei diesem Änderungsantrag haben wir eine Empfehlung des Bundesrates berücksichtigt. Viele der weiter auftauchenden Fragen werden sich im Ausschuß konstruktiv beraten lassen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 12/335 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. - Dann ist das so beschlossen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, Norbert Formanski, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Belebung des Neubaues und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern - Drucksache 12/338 -Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ({0}) Finanzausschuß Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat eine Debattenzeit von einer Stunde vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren. Zunächst erteile ich dem Abgeordneten Großmann das Wort.

Achim Großmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000735, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut ist es die Initiative der SPD, die dazu führt, daß der Deutsche Bundestag die drängenden Probleme der Wohnungspolitik debattiert. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP tauchen lieber weg, angesichts ihrer völlig unzureichenden Politik auch keine Überraschung. Die Kritik an dieser Politik nimmt auch in der Fachwelt weiter zu. Kein Wunder, denn die Fakten sind bedrückend: Woh1400 nungsmangel und Wohnungsnot sind ein gesamtdeutsches Thema. In den alten wie in den neuen Bundesländern fehlen Hunderttausende von Wohnungen; die Schätzungen reichen von 2 bis 2,5 Millionen Wohnungen insgesamt. Große Teile der Wohnungsbausubstanz in der ehemaligen DDR befinden sich in einem miserablen Zustand und sind eigentlich nicht mehr bewohnbar. Der Investitionsbedarf ist riesig und wird auf mehrere hundert Milliarden DM geschätzt. Sicher kann die öffentliche Hand ihn nicht finanzieren, aber es müßte Aufgabe der Politik sein, positive Rahmenbedingungen zu schaffen, Hindernisse zu beseitigen und mit gezielten Hilfen Investitionen anzureizen, anzuschieben und auch dafür zu sorgen, daß Wohnraum geschaffen oder wieder hergerichtet wird, der gerade für Haushalte, die über kein hohes Einkommen verfügen, bezahlbar bleibt. Wie sieht die Realität aus, und wie ist die Politik der Regierung? Bei allen Gelegenheiten haben Sie uns Genehmigungszahlen und Zuwachsraten verkündet. Die Neubautätigkeit in den alten Bundesländern nimmt allenfalls langsam wieder zu - aus der Talsohle der niedrigsten Bautätigkeit in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt. Die Bundesregierung redet seit geraumer Zeit davon, daß in den drei Jahren von 1990 bis 1992 eine Million neue Wohnungen gebaut werden sollen. Abgesehen davon, daß selbst diese hohe Zahl nicht ausreichen würde, sieht die Realität anders aus. Wir erwarten jeden Tag die offizielle amtliche Statistik. Die Bundesländer haben bereits die Zahlen veröffentlicht. Ich zitiere aus einer Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10. April 1991. Darin heißt es wörtlich: 1990 wurden in Bayern rund 31,7 % mehr Wohnungen genehmigt als 1989. Zugleich wurden 61 879 Wohnungen fertiggestellt. Das sind 2 % mehr als im Vorjahr. Das ist die Wirklichkeit, mit der wir Sie hier immer wieder konfrontiert haben. In Baugenehmigungen kann man nicht wohnen; die Fertigstellungen sind entscheidend. Da gibt es in Bayern eine Zunahme von gerade 2 %. In den anderen Ländern sieht es ähnlich aus. Rechnet man die uns schon bekannten Zahlen hoch, so kommt man eher auf 250 000 neue Wohnungen als auf die von Ihnen ständig propagierte Zahl von 300 000 oder sogar mehr für das Jahr 1990. Das sind erheblich weniger, als Sie uns bisher vorrechnen wollten. Das sind aber vor allen Dingen nur wenig mehr, als Sie uns im letzten Jahr an Zahlen präsentiert haben. Wenn man davon ausgeht, daß 1989 rund 240 000 neue Wohnungen fertiggestellt worden sind und jetzt ungefähr eine Summe von 250 000 bis 260 000, so sind das noch keine 10 % mehr Wohnungen, die fertig geworden sind. Allein 350 000 bis 400 000 Wohnungen wären aber nötig, damit der Wohnungsmangel nicht größer wird. Wir haben einen Wohnungsmangel und arbeiten im Moment daran, daß wir noch viel mehr Wohnungen bauen müßten, um den Wohnungsmangel nicht noch größer werden zu lassen. Wir brauchen also eine Menge neuer Wohnungen. Wir brauchen mehr als die 250 000 bis 260 000 Wohnungen, die fertig geworden sind. Wir brauchen mehr Wohnungen als die erwähnten 400 000 Wohnungen, die die Wohnungsnot nur nicht größer werden ließen. Rund 500 000 bis 600 000 müßten es sein, um überhaupt Wohnungsnot in unserem Land abbauen zu können. Dies gilt vor allem in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sieht es etwas anders aus. Dazu wird Kollege Scheffler gleich Stellung nehmen. Das bedeutet, daß das, was Sie uns in den letzten Monaten glauben machen wollten, nicht zutrifft. Wir haben nach wie vor zu wenig Wohnungsneubau. Vor allen Dingen im Eigenheimbereich sieht es dramatisch aus. Die Fertigstellungen im Ein- und Zweifamilienhausbau sind dramatisch zurückgegangen. Das sagt Ihnen auch jeder aus der deutschen Bauindustrie. Der Schlingerkurs der Bundesregierung in den alten Ländern ist noch an anderen Fakten festzumachen. Ende letzten Jahres gab es den Versand einer Verwaltungsvereinbarung an die Länder mit dem Angebot, 1991 2,2 Milliarden DM für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Dies war natürlich vor der Bundestagswahl. Nach der Bundestagswahl war das anders. Die Verwaltungsvereinbarung wurde einkassiert. Es hieß: Im sozialen Wohnungsbau soll gekürzt werden. Es fehlen demnächst 440 Millionen D-Mark von der Summe, die zunächst fest zugesagt war. Auch in der Städtebauförderung sind 280 Millionen DM für die alten Bundesländer gestrichen worden. Das führt dazu, daß einige gesagt haben - gerade Vertreter aus den Städten, Oberbürgermeister, auch solche, die das Parteibuch der CDU haben - , daß sie dann nicht mehr in der Lage sein werden, begonnene Städtebauförderungsmaßnahmen zu beendigen und erst recht nicht neue anzufangen. Es geht sogar so weit - das geht auch aus einer Pressemitteilung des Bauministeriums hervor - , daß einzelne Städte darüber nachdenken müssen, welche Städtebauförderungsmaßnahmen sie denn mitten in der Realisierungsphase abbrechen müssen. Die ersten Gerüchte von Investitionsruinen gehen um. Wie diese Politik von der Fachwelt beurteilt wird, will ich Ihnen durch zwei, drei kurze Bewertungen klarmachen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat vor wenigen Monaten in seiner nüchternen und zurückhaltenden Sprache ein vernichtendes Urteil gefällt. Er schreibt: Die wohnungspolitischen Förderungsmaßnahmen seit Herbst 1989, die den Mietwohnungsbau ankurbeln sollen, haben die Situation nicht entspannen können. In dieser Situation werden die Mittel dann noch gekürzt statt erhöht. Der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen hat gestern von einer „kläglichen" Förderung und „von einer neuen Stagnation im westdeutschen Wohnungsbau" gesprochen und festgestellt, daß es zu wenig Sozialwohnungen gibt. Die Folge dieser Politik - ich zitiere die „Frankfurter Rundschau" vom 2. April 1991 - : „Westdeutsche Bauwirtschaft verliert an Schwung." Ein wichtiger Wirtschaftszweig, der über eine Million Arbeitsplätze sichert und sich langsam von einem jahrelang durch politische Fehlentscheidungen verursachten Schrumpfungsprozeß erholt, steht erneut vor einer nachlassenden Dynamik. Die Bauindustrie als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Institute erwarten bereits jetzt ein Nachlassen der Entwicklung im Wohnungsbau. Zum selbstgenutzten Wohneigentum bleibt nicht viel zu sagen. Wir haben dies schon mehrfach diskutiert. Das, was Sie als Änderung in § 10e vorhaben, reicht vorne und hinten nicht aus. Es ist eine Förderung für hohe Einkommen. So können beispielsweise die klassischen Vertreter der Facharbeiterschicht, die sich in das Wohneigentum hineinbegeben wollen, mit diesem Fördersystem überhaupt nichts anfangen, geschweige denn die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern, die gar nicht ein so hohes Einkommen haben, daß sie steuerliche Abschreibungen nach § 10e abwickeln könnten. Die Konsequenzen sind klar. Ich habe sie eben genannt. Die Fertigstellungszahlen im Ein- und Zweifamilienhausneubau sind dramatisch zurückgegangen. Wir schlagen ein Paket von Maßnahmen vor, das in weiten Bereichen mit den Forderungen aus der Fachwelt und mit den Forderungen der Politiker vor Ort, mit den Forderungen der Kommunalpolitiker, dekkungsgleich ist. Städtebund und Städtetag fordern ebenso wie die Länderbauminister, vertreten in der ARGEBau, eine drastische Erhöhung der Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau. Wir fordern für die alten Bundesländer 3,5 Milliarden DM. Für die neuen Bundesländer fordern wir 1 Millarde DM plus die Rückflüsse der Mittel, die aus den bisherigen Förderungsprogrammen zurückfließen. Somit fordern wir insgesamt 5,5 Milliarden DM. Wir fordern Städtebaumittel in Höhe von 660 Millionen DM sowohl für die alten als auch - in Höhe der gleichen Summe - für die neuen Bundesländer. Wir fordern eine Änderung des § 10e des Einkommensteuergesetzes, die darauf hinausläuft, daß es zu einem direkten Abzug der Förderung von der Steuerschuld kommt. Und: Wir wollen die Sanierung großer Teile der schlechten Bausubstanz, vor allen Dingen in den neuen Bundesländern, durch kräftige Anschubprogramme finanzieren lassen. Das sind unsere Vorschläge. Wir werden sicherlich Gelegenheit haben, sie weiter zu diskutieren. Teilweise sind sie in dem Gesetzentwurf enthalten, den wir in der letzten Legislaturperiode vorbereitet und auch vorgelegt hatten, der aber aus Zeitgründen nicht diskutiert werden konnte. Sie haben damals gesagt, es seien einige interessante Vorschläge darin. Angesichts der Zahlen, die ich Ihnen hier soeben vorgetragen habe, warten wir gespannt darauf, ob Sie nun endlich reagieren oder ob Sie weiter die alten, ausgetretenen Pfade gehen wollen, die nicht zu einem Erfolg führen. Danke. ({0})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kansy.

Dr. - Ing. Dietmar Kansy (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001064, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Großmann, wir sind gerne bereit, hier - meinetwegen wöchentlich - Wohnungsbaudebatten zu führen, weil wir jedesmal die Gelegenheit haben, Ihnen zu zeigen, wie groß die Anstrengung dieser Koalition unter den schwierigen Bedingungen, unter denen wir zur Zeit leben, tatsächlich ist. Sie können in Gottes Namen auch jede Woche Ihr Spielchen weiter treiben, das so aussieht: Montags und dienstags fordern Sie in Fachausschüssen riesige Milliardenbeträge, auch hier wieder im Plenum des Deutschen Bundestages. Dann verschwinden Sie als Wohnungsbaupolitiker, und es kommt Frau Matthäus-Maier und beklagt die angeblich zu hohe Neuverschuldung. Wiederum einen Tag später wird gegen Steuererhöhungen polemisiert. Wir müssen uns in einer schwierigen Situation auseinandersetzen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige Eckwerte unserer Wohnungsbaupolitik hier noch einmal gerafft vorzutragen. Eine Fachdebatte mit vielen Details, wie wir sie erst gestern im Bauausschuß des Deutschen Bundestages geführt haben, möchte ich mir hier ersparen. Wir werden noch einige Jahre - leider, muß ich sagen - zwischen Ost und West differenzieren müssen; das ist richtig, Kollege Großmann. Unser gemeinsames Ziel muß es wohl sein - selbst wenn wir jetzt unterschiedliche Ansätze machen müssen; ich meine es jetzt nicht nur im Materiellen, sondern auch in den Zielsetzungen der Wohnungs- und Städtebaupolitik - , diese notwendigen Differenzierungen in möglichst kurzer Zeit zu überwinden. Wenn ich mich hier jetzt etwas stärker mit den Problemen der alten Bundesländer auseinandersetze, dann nicht deswegen, weil ich die neuen Bundesländer mit ihren Problemen nicht kennte, sondern weil sich der Kollege Götz gleich anschließend schwerpunktmäßig - wie bei Ihnen - mit den neuen Bundesländern auseinandersetzen will. Für beide Teile des zusammenwachsenden Deutschland darf ich jedoch drei Eckpfeiler unserer Politik noch einmal darlegen. Erstens. Trotz verfassungsmäßiger Zuständigkeit der Länder für den Wohnungs- und Städtebau - ich werde das in jeder Debatte wiederholen - , die auch nach Auffassung der Länder völlig unbestritten ist, bleibt die Wohnungs- und Städtebauförderung für uns eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Bund wird sich an der Wohnungs- und Städtebauförderung auch in Zukunft in erheblichem und zunehmendem Maße beteiligen. Zweitens. Angesichts der besonders großen Probleme in den neuen Bundesländern und ihrer begrenzten finanziellen Möglichkeiten, auch der begrenzten finanziellen Möglichkeiten der dortigen Städte und Gemeinden, ist vorübergehend ein überdurchschnittlicher Einsatz des Bundes für diese Länder erforderlich, der natürlich in gewissem Umfang die finanzielle Bewegungsfreiheit für den Bereich der alten Bundesrepublik einengt. Drittens. Dies wiederum fordert von den alten Ländern und den Städten und Gemeinden in den alten Ländern ein etwas größeres - ich würde sogar sagen: überdurchschnittliches - eigenes Engagement im Wohnungs- und Städtebau, als wenn wir die historische Herausforderung durch die Einheit jetzt nicht hätten. Ich kann heute sagen - nachdem ich das hier oft angemahnt habe - , daß sich fast alle Bundesländer und viele Städte und Gemeinden dieser Notwendigkeit auch bewußt sind und sich in erfreulichem Umfang jetzt im eigenen Bereich, auch im finanziellen Bereich, am Wohnungs- und Städtebau beteiligen. Meine Damen und Herren, während wir in den neuen Bundesländern nach 40 Jahren Sozialismus ein strukturelles Wohnungsdefizit und ein Städtebaudefizit haben, das seit dem Krieg eigentlich nie abgebaut wurde, sondern teilweise noch schlimmer geworden ist, stellt sich - ich muß das hier wiederholen - die Situation in unseren alten Bundesländern etwas anders dar; denn Mitte der 80er Jahre hatte nicht nur die Politik in Bund, Ländern und Gemeinden, sondern auch die Wohnungswirtschaft, auch die Wissenschaft angesichts hunderttausend leerstehender Wohnungen den, wie wir heute wissen, falschen Schluß gezogen, daß eine massive Förderung des Wohnungsneubaus nicht mehr erforderlich sei. Das ist einfach ein Fakt. Die Länder kamen nach Bonn und forderten die Auflösung des Bauministeriums, fuhren gemeinsam mit uns ihre Förderungsmittel im Wohnungsbau massiv herunter. Wir diskutierten hier über Rückbau - sprich: Abriß von Wohnraum - und konzentrierten uns mehr auf Stadt- und Dorferneuerung, auf Wohnumfeld- und ähnliche Probleme und glaubten eigentlich, das Land sei aufgebaut. Eigentlich ist erst so richtig in der verschleppten Volks-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1987 klargeworden, daß wir 1 Million Wohnungen weniger hatten als bisher angenommen. Genau in dieser Zeit setzte auf Grund der verbesserten Einkommensentwicklung eine erhebliche Wohnungsnachfrage der eigentlich in der Breite gut versorgten Bevölkerung ein. Es wird immer wieder vergessen: Wir hatten allein seit der Volks-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung im Jahre 1987 2,5 Millionen Menschen zusätzlich in den alten Bundesländern, eine Herausforderung, die noch Mitte der 80er Jahre überhaupt nicht absehbar war. So ist es völlig unbestritten, Herr Großmann, daß aus Wohnungsüberschuß wieder Wohnungsknappheit wurde und daß bei grundsätzlich guter Wohnraumversorgung in den westlichen Ländern, die weder von der Quantität noch von der Qualität mit der der ostdeutschen Länder vergleichbar ist, bei bestimmten Gruppen der Bevölkerung, jungen, auf dem Wohnungsmarkt hinzukommenden Menschen, solchen, die ihren Arbeitsplatz wechseln müssen und ähnlichen, Probleme auftreten, die es rechtfertigen, von Wohnungsknappheit zu reden. Der Bund reagierte mit einer Fülle von Maßnahmen - Sie haben das Gutachten insofern sehr unvollständig zitiert, als Sie nur sagten, daß die Gutachter zuwenig Ordnungspolitik in dem Sinne anmahnten, daß wir uns die Milliarden hätten sparen können, weil da nach Ihrer Auffassung eh nichts herauskomme -, die wir in dem sogenannten Wohnungsbaupaket zusammengefaßt haben. Ich nenne nur einige: wieder eine erhebliche Anhebung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau, verbesserte Abschreibungsbedingungen für private Investoren, das Bausparzwischenfinanzierungsprogramm für den Eigenheimbereich, das Programm zur Mobilisierung von Wohnraum aus dem Bestand, Maßnahmen zur Ankurbelung des Studentenwohnungsbaus, Maßnahmen zur schnelleren Bereitstellung von Bauland und und und. Sie können doch nicht sagen, daß diese Koalition, diese Regierung und diese Koalitionsfraktionen, nicht auf die neue Herausforderung reagiert hätten. So ist es tatsächlich. Es ist festzustellen - Sie haben die Baugenehmigungen angesprochen, ich will das gerne aufnehmen - , daß seit dem niedrigsten Stand 1987, eben in diesem Volkszählungsjahr, wo wir 190 000 Baugenehmigungen hatten, die Zahl der Baugenehmigungen auf knapp 390 000 im letzten Jahr gestiegen ist. Nur - Herr Kollege Großmann, so weit sind wir da gar nicht auseinander; ich bin ja Bauingenieur und nicht Politologe - , auch mich interessieren natürlich in erster Linie die Zahl der Fertigstellungen und nicht die der Baugenehmigungen. Unser Ziel als Koalition war ({0}) doch, Sie haben es genannt - , in den Jahren 1990 bis 1992 den Bau von 1 Million neuer Wohnungen in den westdeutschen Ländern sicherzustellen. Ich sage hier klar: Wird dieses Ziel nicht erreicht, wird es nicht möglich sein, die Schere zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen. Ich sehe, wenn unsere finanziellen Möglichkeiten weiter gesteckt werden, ohne daß es neue Leerstände gibt, auch kein Problem noch mehr als 1 Million Wohnungen in drei Jahren zu erstellen. Aber dies, meine Damen und Herren, muß über den Kreis der Wohnungsbaupolitiker hinaus jeder politisch Verantwortliche in Bund, Ländern und Gemeinden auch tatsächlich realisieren. Schaffen wir es nicht, mindestens 1 Million Wohnungen in drei Jahren zu bauen, dann gelingt es uns nicht - und zwar für Jahre - , die Schere zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen, und wir werden die Probleme noch viele Jahre mit uns herumschleppen. Ich sage dies im Wissen um die kritische Haushaltssituation beim Bund, bei den Ländern und auch bei den Gemeinden. Aber trotz dieser Herausforderung im Osten Deutschlands könnten sich die im Bundeshaushalt vorgesehenen Ansätze für den sozialen Wohnungsbau vor dem Hintergrund der Tatsache, daß wir von der Fertigstellung und nicht von Baugenehmigungen leben, als unhaltbar erweisen. Wir sind ja mitten in den Haushaltsberatungen. Der Bauausschuß hat seine Meinung dazu gesagt. Es wird in der Koalition weiter darüber zu reden sein, im Rahmen des Möglichen dort andere Schwerpunkte zu setzen. Zum Abschluß noch zwei kurze Gedanken zum selbstgenutzten Wohneigentum und zum Städtebau. Wir waren uns innerhalb der Koalition einig, Herr Kollege Dr. Hitschler - man soll es jetzt nicht bagatellisieren - , als wir den höchstzulässigen AbzugsbeDr.-Ing. Dietmar Kansy trag immerhin von 15 000 DM um 10 % auf 16 500 DM jährlich und das Baukindergeld von 750 DM auf 1 000 DM erhöht haben. Dennoch wäre uns als Wohnungsbaupolitikern ein Schritt im Steuerrecht willkommener gewesen, der den Abzug von der Steuerschuld als Grundlage vorgesehen hätte, um breiteren Kreisen den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern. Für uns ist mit den derzeitigen, durch die Haushaltssituation bedingten Entscheidungen das Thema koch keineswegs zu den Akten gelegt. Zweitens noch eine kurze Bemerkung zur Städtebauförderung. Auch hier gab es natürlich zugegebenermaßen eine erhebliche Umschichtung zugunsten der neuen Bundesländer. Aber jeder von uns kennt ja zwischenzeitlich, falls er sie nicht eh kannte, die Situation in den Städten und Dörfern der ostdeutschen Länder. Diese erfordert Solidarität. Aber diese bedeutet keinen Abschied von unserem langfristigen Ziel, auch die Städtebauförderung als elementares Ziel des Bundes anzusehen. Ich darf abschließen. Jetzt kommt der kluge Rat vorn Bundesrechnungshof, das sei alles nicht zulässig. Ich frage mich manchmal, wozu wir überhaupt noch versuchen, Politik zu gestalten, wenn jetzt schon die Schwerpunkte in Beamtenbereichen gesetzt werden. Die bedauerliche Einschränkung, die sich tatsächlich für die alten Bundesländer ergibt - ich wiederhole mich - ist ein zeitlich befristeter Akt der Solidarität gegenüber den neuen Bundesländern. Wir bleiben bei der Konzeption einer langfristig geplanten Städtebauförderung, die übrigens diese Koalition in ihren Regierungsjahren gegenüber den früheren Werten massiv aufgestockt, nämlich verdreifacht hat. In diesem Sinne bitte ich um Vertrauen für die Politik in einer schwierigen Sache. Ich bedanke mich für eine relativ faire Debatte heute und hoffe, daß es in Zukunft so bleibt. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schenk.

Christina Schenk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001957, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weder den CDU/ CSU-FDP-Regierungen noch der Koalition aus SPD und FDP ist es in der Vergangenheit gelungen, in Westdeutschland eine Situation zu schaffen, die frei ist von Wohnungsnot. Ganz im Gegenteil, in den westdeutschen Städten wurde die Situation schon vor der Vereinigung von Jahr zu Jahr schlimmer. Die Zahl der Obdachlosen, die Zahl derer, die in Notunterkünften oder in Substandardwohnungen lebten, wurde immer größer. Die Regierungen in Westdeutschland haben es stets unterlassen, den Wohnungsbestand der öffentlichen Hand zu sichern oder gar zu vermehren. Vielmehr machten alle bisherigen Regierungen eine Politik, die den Verlust an preiswertem Wohnraum begünstigte, sei es durch den vorprogrammierten Ablauf der Bindungen im sozialen Mietwohnungsbau einerseits oder durch die Förderung von Umwandlungen andererseits, die zu einem lawinenartigen Verkauf von Mietwohnungen auf dem sogenannten freien Wohnungsmarkt führte. Diese Politik beider großen Parteien, jeweils in Zusammenarbeit mit der FDP, ist eine der Hauptursachen für die Wohnungsnot im Westen. Um so erstaunlicher ist es, daß diese Parteien ihre wohnungspolitischen Konzepte, die schon im Westen gescheitert sind, nun auf den Osten übertragen wollen. Dabei sind die konzeptionellen Unterschiede zwischen Regierung und SPD gering: Beide setzen auf Privatisierung des kommunalen Wohnungsbestands, und beide sind dazu bereit, ungleich viel höhere Summen für die steuerliche Eigentumsförderung als für den sozialen Mietwohnungsbau auszugeben. Ich kann wegen der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Redezeit nur auf zwei Punkte eingehen. Die im Einigungsvertrag vorgesehene Privatisierung des kommunalen Wohnungsbestands ist nicht nur ein grundsätzlicher Fehler, sie ist auch prinzipiell für die Lösung der Probleme in den Ländern der ehemaligen DDR in besonderer Weise ungeeignet. In der jetzigen Situation werden sich nur diejenigen eine Wohnung kaufen können, die gerade noch oder schon wieder ein ausreichendes Einkommen haben. An diese im Moment ohnehin besser situierten Haushalte werden zudem nur die besseren Wohnungen verkauft werden können. Die schlechten Wohnungen werden in der Hand der Kommunen bleiben, deren Bestand, der, wie Sie wissen, sehr hoch ist, sich dadurch nicht nur verringert, sondern insgesamt auch qualitativ verschlechtert. Wer heute das Glück hat, kaufen zu können, wird in Zukunft eine Wohnung besitzen, deren Wert enorm steigen wird bzw. gestiegen ist. Mietern und Mieterinnen, die heute nicht kaufen können, werden in Zukunft diejenigen Mietwohnungen fehlen, die von den Kommunen heute für einen Appel und ein Ei verschleudert werden. Diese Politik ist unseres Erachtens kurzsichtig. Richtig wäre hingegen, die Kommunen finanziell dahin gehend zu unterstützen, ihren großen Bestand, von dem westdeutsche Städte nur träumen können, nicht zu privatisieren, sondern ihn zu sanieren und für diejenigen Haushalte zu erhalten, die sich auch in Zukunft keine Eigentumswohnung werden leisten können. Sowohl die SPD als auch die Bundesregierung setzen auf die steuerliche Eigentumsförderung, die den Staat schon heute in jedem Jahr ca. 8 Milliarden DM kostet, viel mehr, als für den klassischen, langfristig gebundenen sozialen Mietwohnungsbau aufgebracht wird. ({0}) Die SPD schlägt ein System vor, das ihrer Meinung nach gerechter ist, das aber viel, viel teurer wird und das für die Bewohner und Bewohnerinnen der ehemaligen DDR ebensowenig nützlich ist wie das bisherige System der steuerlichen Eigentumsförderung. Der Löwenanteil der steuerlichen Eigentumsförderung wird, auch wenn sie nach SPD-Vorstellungen gestaltet wird, in die schmucken Einfamilienhaussiedlungen des Westens oder in die umgewandelten Altbauviertel westdeutscher Städte fließen. Sie wird nicht den Bewohnern und Bewohnerinnen der sanierungsbedürftigen Wohnungen im Osten zugute kommen. Deswegen ist der Vorschlag der SPD für die Lösung der heutigen Wohnungsproblematik sowohl im Osten als auch im Westen völlig ungeeignet. Das Gegenteil wäre richtig. Notwendig ist unserer Auffassung nach die Aussetzung der steuerlichen Eigentumsförderung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Wohnungsnot im Westen gelindert und der Wohnungsbestand im Osten saniert ist. Wir fordern deswegen ein achtjähriges Moratorium für die steuerliche Eigentumsförderung nach § 10 e des Einkommensteuergesetzes. Bei einem Vertrauensschutz für bereits laufende Fälle ließen sich dadurch innerhalb von acht Jahren zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 36 Milliarden DM erzielen, die für den sozialen Mietwohnungsbau im Westen und für die Sanierung des kommunalen Wohnungsbestands im Osten dringend gebraucht werden. Wer heute von Subventionsabbau im Westen zugunsten des Aufbaus im Osten redet, muß an dieser Stelle anfangen.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hitschler.

Dr. Walter Hitschler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000910, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung des vorliegenden Antrags ist heute so überflüssig wie ein Kropf. Wir haben gestern den Bleichlautenden Antrag im Bauausschuß endgültig behandelt. Inhaltlich unterscheidet er sich von den bisher von der Opposition eingebrachten Anträgen wenig. Es ist nicht einmal alter Wein in neuen Schläuchen; es ist alter Wein in alten Schläuchen. Die Komposition der alten Leier folgt stets der gleichen Grundmelodie: Die Regierung macht alles falsch, zudem noch viel zuwenig. Die Opposition, so darf man feststellen, ist trostlos, einfallslos. Bereits die Analyse der Situation und ihrer Ursachen für die gegenwärtige Marktentwicklung ist schlicht falsch. In dem SPD-Antrag heißt es, in den neuen Bundesländern habe es die Bundesregierung „bisher versäumt, Investitionshindernisse zu beseitigen und die notwendigen Finanzhilfen zum Anschub einer breiten Investitionswelle bereitzustellen". Bei einer derartigen Einstellung muß man sich tatsächlich fragen, ob Sie auf der Höhe der Zeit sind. Oder haben Sie etwa die Verabschiedung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes verschlafen? Wissen Sie die Anstrengungen der Bundesregierung, über 100 Milliarden DM für die neuen Bundesländer insgesamt bereitzustellen, überhaupt nicht mehr zu würdigen? Geht es Ihnen wirklich nur noch darum, alles mieszumachen? ({0}) Allein im Baubereich fließen als direkte Zuschüsse in diesem Jahr rund 3 Milliarden DM in die neuen Bundesländer. Hinzu kommen erhebliche steuerliche Erleichterungen für Investoren, um privates Kapital umzulenken. Ist das alles nichts? Meine Damen und Herren, die Opposition kommt zu dem Ergebnis, es seien zusätzliche Entscheidungen nötig. Da setzen wir Ihnen ein klares Nein entgegen. Jetzt ist freilich Bauzeit. Jetzt muß Schluß sein drüben mit der lähmenden Lethargie der Ausreden. Wir haben künftig kein Verständnis mehr für fortwährendes Verschleppen von allseits als notwendig erkannten Entscheidungen wie beispielsweise der Inkraftsetzung der Grundmietenverordnung und der Betriebskostenverordnung zum 1. August durch die Ministerpräsidenten. ({1}) Statt belehrende Sonntagsreden zu halten, sollten sich die Herren etwas mehr darum kümmern, ihre Landesverwaltungen drüben auf Vordermann zu bringen. ({2}) Sie fordern in den alten Bundesländern einfach mehr, ungeachtet der begrenzten Baukapazitäten, ungeachtet des Preisauftriebs bei den Baukosten, ungeachtet der Zinserhöhungstendenzen, ungeachtet der Tatsache, daß auch die Wohnungspolitik ({3}) ihren Beitrag zur Konsolidierung und Stabilität des Gesamthaushalts leisten muß und in die gesamtwirtschaftlich notwendigen Bemühungen eingebunden ist, Einnahmen und Ausgaben in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Es darf hier festgestellt werden: Die Baukonjunktur in unsere alten Bundesländern läuft gut; sie floriert. Die Entscheidung der Koalition, beim Sozialen Wohnungsbau den dritten Förderweg stärker zu bevorzugen, dürfte sich bei entsprechend attraktiver Ausgestaltung dieses Förderwegs in den Förderrichtlinien der Länder im Bau von wesentlich mehr Sozialwohnungen niederschlagen, da bei kürzerer Mietbindung ein geringerer Subventionsbedarf pro Wohneinheit benötigt wird als im ersten Förderweg und somit bei gleichem Mitteleinsatz mehr Sozialwohnungen gebaut werden können. ({4}) Der unerfreulich hohen Fehlbelegung wird mit einer bundesweiten und wesentlich stärker gestaffelten Fehlbelegungsabgabe begegnet. Damit wird nicht nur ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit geleistet, sondern auch die Anwendung des Instruments des Belegrechts gefördert, da das Mittelaufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe künftig für den Kauf von Belegrechten verwendet werden kann. ({5}) In den neuen Bundesländern stehen nach Verabschiedung des Bundeshaushalts für den Neubau und die Modernisierung so viele Mittel zur Verfügung und wurden so umfangreiche Steuererleichterungen vereinbart, daß uns hier lediglich die Furcht plagt, daß sie gar nicht zur Gänze abgerufen werden können. Hier tut Aufklärung not, insbesondere gegen die Verunsicherungskampagnen, in die sich bedauerlicherweise auch Kräfte aus dem Westen einschalten. Wir wünschen uns verstärkte Bemühungen der Kommunen zur altschuldenfreien Privatisierung von Wohnungen, die in erster Linie an Mieter veräußert werden sollen. Wir möchten, daß in einigen Modellfällen unter beratender Hilfe des Bundes solide Privatisierungsprojekte möglichst bald realisiert werden, weil die Wohneigentumsbildung in den neuen Bundesländern ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal ist. ({6}) Erstmals stellt der Bund in seinem Einzelplan 25 Mittel zur Erhaltung städtebaulicher Ensembles zur Verfügung. Wir betrachten die ersten 100 Millionen DM hierfür als erste Tranche für die Restaurierung historischer Denkmalzonen und meinen, daß mit dieser erstmaligen haushaltsmäßigen Berücksichtigung ein kulturhistorisch wertvoller Meilenstein gesetzt wurde, mit dem es hoffentlich gelingt, auch bei uns die architektonische Orientierungslosigkeit zu überwinden. Vielen Dank. ({7})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun hat der Abgeordnete Dr. Seifert das Wort.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Sie ja fast einzeln begrüßen. Einen schönen guten Tag! ({0}) Daß Privatisierung und Wohngeld keine Zaubermittel sind, sollte sich inzwischen überall herumgesprochen haben. Ich vermute mittlerweile sogar, daß sie überhaupt nicht wirken. Bis jetzt jedenfalls haben sie nicht gewirkt. Ich bin der Meinung: Wir brauchen tatsächlich nicht mehr Papier; wir brauchen mehr Wohnungen. Insofern muß ich Ihnen sagen: Es geht nicht um Baugenehmigungen. Es geht auch nicht um solche Papiere wie die, die Sie heute vorgelegt haben. Es geht darum, endlich die Maßnahmen umzusetzen, die hier dauernd besprochen werden. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Weiter geht es darum, die Fehler zu vermeiden, die in der Bundesrepublik seit 40 Jahren gemacht wurden. Ich meine solche Fehler wie bei energieökonomischen Sachen; ich meine, daß endlich einmal von Anfang an, von der ersten Phase der Projektierung an, behindertengerecht gebaut wird, seniorengerecht gebaut wird, daß den Bedürfnissen der Radfahrer entsprechend gebaut wird usw. Wir treten dafür ein, daß kein einziges sozialpolitisches Programm, daß keine einzige Sozialwohnung im Westen gestrichen wird. Aber die Situation ist so, daß in den östlichen Bundesländern höhere Mittel aufgewendet und auch tatsächlich umgesetzt werden müssen. Es geht darum, daß die Betriebe im Osten die Arbeit verrichten können und daß die Betriebe nicht pleite gehen. Vorläufig ist von einem Bauboom weit und breit nichts zu sehen. Wenn Sie, Herr Hitschler, von gut florierender Konjunktur im Westen sprechen, so ist das nur die eine Seite der Medaille; die andere ist, daß etliche Baubetriebe aus dem Osten hier in den alten Bundesländern arbeiten und demzufolge wiederum in den neuen Ländern fehlen.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter Dr. Seifert, können Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hitschler beantworten?

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Aber gern.

Dr. Walter Hitschler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000910, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Seifert, ist Ihnen klar, daß natürlich der Bundeshaushalt erst verabschiedet werden muß, bevor die Mittel fließen können, und sind Sie geneigt, den Mitteln, die wir für die neuen Bundesländer im Einzelplan 25 ausgewiesen haben, Ihre Zustimmung zu geben, damit genau das passieren kann, was Sie jetzt gewünscht haben?

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Hitschler, wenn es von mir abhinge, könnten die Mittel morgen fließen. Ich stimme dem zu. Sie können zahlen. ({0}) Aber bedauerlicherweise hängt das nicht von mir ab; es sind hier andere, die bremsen. Ich bedauere es abermals, daß der Vorschlag eines Moratoriums, den wir mehrfach unterbreitet haben, in keiner Weise aufgegriffen wird. Einen Vorschlag von uns könnten Sie ja auch einmal aufgreifen. Dann zu der Frage der sozialen Sicherung für die Menschen, die dort leben. Es geht darum, daß man ihnen endlich die Angst nimmt. Mir oder anderen wird immer vorgeworfen, schwarzumalen. Ich glaube, darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, den Menschen die Angst zu nehmen. Sie haben Angst vor Exmittierungen. Ich habe gestern nicht umsonst im Bauausschuß - ich sage das hier auch einmal - mehr als 700 Unterschriften, diesmal von Bürgern aus Leipzig, übergeben, die uns auffordern, dafür zu sorgen, daß sie nicht aus ihren Wohnungen hinausexpediert werden, entweder durch so hohe Mieten, daß sie von ihnen nicht bezahlt werden können, oder durch anderweitige Dinge, die z. B. mit einem Eigentumswechsel verbunden sind. Ich denke, auch solche Vorschläge sollten Sie aufgreifen können. Nun noch ein abschließendes Wort zu dem ewigen Streit: 1. August oder 1. Oktober als Stichtag für die Mieterhöhungen? Wenn ich lese, daß als ausschlaggebendes Argument gesagt wird, daß dann, wenn die Mieterhöhungen zum 1. August erfolgen, der Subventionsbedarf des Bundes um eine Milliarde DM ver1406 ringert wird, dann muß ich sagen, daß das schlichtweg an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger vorbeigeht. Dann geht es ausschließlich um die Interessen des Finanzministers. Ich muß sagen: die der Bürgerinnen und Bürger sind mir wichtiger. ({1}) - Ich finde es nicht gut, daß Sie mich dumm nennen, ({2}) denn ich meine, wir sollten doch nicht auf dieser Ebene miteinander verkehren. ({3})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Joachim Günther das Wort.

Joachim Günther (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000750

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag der SPD zeugt davon, daß wichtige Entwicklungen in der jüngsten Zeit an der Opposition offenbar spurlos vorübergegangen sind. Weder gibt die Ursachenanalyse den aktuellen Sachstand wieder, noch trägt die SPD der Tatsache Rechnung, daß die Regierung in wichtigen Bereichen längst wirkungsvolle Maßnahmen beschlossen hat, um die Neubautätigkeit zu beleben und insbesondere die Modernisierung in den neuen Bundesländern zu fördern. Kein Wunder, daß Sie immer wieder auf angebliche Versäumnisse in vergangenen Zeiten zurückgreifen müssen. Die Wohnungsbaukonjunktur befindet sich im Aufbruch. Angesichts der rasant gestiegenen Zahl der Baugenehmigungen besteht kaum ein Zweifel, daß das angestrebte Ziel von einer Million Wohnungen bis Ende 1992 in den alten Bundesländern erreicht wird. Natürlich kann der Wohnungsmangel nicht von einem Jahr auf das andere beseitigt werden. Angesichts eines gewaltigen Nachfrageüberhangs infolge gestiegener verfügbarer Einkommen, einer starken Zunahme der Haushalte und einer Zuwanderung von über 2 Millionen Bürgern in wenigen Jahren wäre das auch zuviel verlangt. Aber daß wir die stärkste Steigerung der Bautätigkeit seit dem Kriege verzeichnen, ist ein Zeichen dafür, daß sich die Bundesregierung in diesem Punkt kaum etwas vorzuwerfen hat. Diese Entwicklung ist ein Erfolg der 1989 beschlossenen Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an Wohnungen und der Verbesserung der sozialen Absicherung. Die Politik hat in verschiedenen Bereichen, im freifinanzierten, im sozialen Wohnungsbau sowie bei der Eigentumsförderung angesetzt. Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Mittel für die Objektförderung deutlich erhöht, aber eben nicht nur ausschließlich oder vorrangig auf dieses Instrument gesetzt, wie Sie dies in Ihrem Antrag propagieren. Für die nächsten Jahre werden wir die Bundesfinanzhilfen für die alten Bundesländer auf hohem Niveau stabilisieren. Die SPD hat in ihrer Forderung den Ansatz für den sozialen Wohnungsbau nun genau verdoppelt. So einfach kann man es sich machen, wenn man nicht gezwungen ist, offenzulegen, woher angesichts der Vielfalt der notwendigen Aufgaben das Geld kommt. Dabei sollen nach ihrer Vorstellung die Mittel vorrangig für Mietwohnungen mit langfristigen Bindungen eingesetzt werden, die besonders teuer sind. Würde dieser Vorschlag aufgegriffen, bedeutete das, daß trotz der Verdoppelung der Mittel nicht wesentlich mehr Sozialwohnungen gebaut würden als heute. Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten von der SPD-Fraktion, sei gesagt, daß inzwischen die Mehrzahl der Länder, darunter auch von Ihrer Partei regierte, dazu übergegangen sind, den dritten Förderweg anzuwenden. 1990 wurde jede dritte Wohnung im sozialen Wohnungsbau im Wege der vereinfachten Förderung bewilligt. Auch der Forderung nach 1 Milliarde DM Bundesfinanzhilfe für die neuen Bundesländer ist die Bundesregierung schon längst nachgekommen. Die Bundesmittel können in den neuen Ländern nicht nur für den Neubau, sondern auch für die Modernisierung von Wohnungen verwendet werden. Genau wie die Opposition sehen wir hier einen Schwerpunkt der notwendigen Investitionstätigkeit. ({0}) Die Bundesregierung hat daher bereits seit dem Tag der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein Programm im Umfang von 10 Milliarden DM an zinsverbilligten Darlehen zur Verfügung gestellt, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt wird. Im Rahmen des kürzlich beschlossenen Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost wurde die Anwendung dieses Programms auch auf den Aus-, Um- und Anbau erweitert. Zusätzlich wurde beschlossen, für 1991 und 1992 für die gleichen Zwecke je 700 Millionen DM an Zuschüssen zur Verfügung zu stellen. Damit können 20 % der Investitionskosten abgedeckt werden. Beide Programme werden dabei auch für Vorhaben eingesetzt, die der Umweltentlastung und Energieeinsparung dienen. Zusätzlich ergänzt wird diese Förderpalette für die neuen Länder durch die von der Koalition beschlossene steuerliche Förderung, die im Rahmen des Steueränderungsgesetzes realisiert werden soll. In diesem Rahmen werden für Modernisierungsmaßnahmen von Mietgebäuden besonders günstige Abschreibungsbedingungen angeboten. 50 % der betreffenden Kosten können innerhalb von 5 Jahren abgeschrieben werden. Ähnlich günstige Bedingungen werden für Neubauinvestitionen gelten. Schließlich kann auch für selbstgenutzte Wohnungen eine sehr günstige steuerliche Regelung in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt noch eine Reihe anderer Fördermaßnahmen, die in den neuen Bundesländern unmittelbar angebotswirksam sein werden. 190 Millionen DM werden gezahlt, um den Abschluß von Mietbauvorhaben sicherzustellen, die vor dem 3. Oktober begonnen wurden. 154 Millionen DM sind bereitgestellt, um den Abschluß des Baus von Eigenheimen zu ermöglichen. Zur Förderung der Privatisierung von Mietwohnungen an die bisherigen Mieter sind in diesem und im nächsten Jahr jeweils 200 Millionen DM vorgesehen. Hinzu kommen noch die Mittel der Städtebauförderung. Damit hat die Bundesregierung ein breites Spektrum an Förderangeboten bereitgestellt, die dem Wohnungsbau und der Modernisierungstätigkeit in den neuen Bundesländern kräftige Impulse verleihen werden. Dabei war noch nicht die Rede von den ebenfalls vorgesehenen zusätzlichen Mitteln zur sozialen Flankierung im Rahmen des Wohngeldes. Natürlich müssen angesichts begrenzter Haushaltsmittel auch Wünsche offenbleiben. So ist jedermann bekannt, daß sich die Wohnungspolitiker der Koalition eine stärkere Verbesserung der allgemeinen steuerlichen Wohneigentumsförderung gewünscht hätten. Die jetzt erreichte Verbesserung kommt allerdings nicht nur den Wohlhabenden zugute, sondern ist gezielt dafür gedacht, einen Teil der Preissteigerungen aufzufangen. Ich glaube, daß insgesamt immer mehr der Punkt erreicht wird, an dem es in den neuen Bundesländern nicht auf zusätzliche finanzielle Mittel ankommt. Ich bin überzeugt, daß es in der aktuellen Situation auf ganz andere Dinge ankommt, z. B. auf verstärkte Hilfeleistung im Verwaltungsbereich. ({1}) Hier sind alle Seiten aufgefordert, konkrete Vorschläge einzubringen und konkrete Hilfen anzubieten. Ich schaue ganz bewußt auf diejenigen, die im Westen auf der Länder- und Kommunalebene Verantwortung tragen. Gerade in diesem Bereich sind keine wohltönenden Worte gefragt, sondern handfeste Solidarität und praktisches Handeln. ({2})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun erteile ich dem Abgeordneten Scheffler das Wort.

Siegfried Scheffler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001952, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wohnungspolitik ist mit der Vereinigung aktueller denn je. Das zeigt auch hier die lebhafte Debatte darüber. ({0}) Nicht nur aus diesem Grund stellen wir unseren Antrag. Mit diesem Antrag zur Belebung des Neubaus und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern müssen wir uns heute deshalb befassen, weil die Prioritäten, so wie sie uns von der Frau Bundesministerin vorgestellt wurden, von ihrem Ministerium nur ungenügend umgesetzt werden. Dabei müßte es sie natürlich treffen, daß diese Wohnungssituation, so wie sie mein Kollege Großmann in seinem Redebeitrag für die alten Bundesländer schon dargestellt hat, ihre Ursachen in der bisherigen unzureichenden Wohnungspolitik hat. Ich meine, ihre Ursachen liegen auch in den Grundsätzen einer Politik der CDU/CSU und FDP, die die Problematik der Wohnungsversorgung als Grundrecht eines jeden Bürgers dem Markt überläßt, so als ob die Wohnung eine Ware wäre. Das zeigt auch - ich muß das leider sagen - die Zwischenbemerkung von Dr. Hitschler betreffend die Debatte und den Kropf. Es kommt ja nicht von ungefähr, daß gerade die Fraktion der SPD seit langem fordert, daß menschenwürdiges Wohnen als Grundrecht festgeschrieben wird und demzufolge in eine neue deutsche Verfassung gehört. ({1}) Wenn ich mich vor diesem Hintergrund der aktuellen Wohnungsdefizite in den alten Bundesländern jetzt als ein Vertreter der neuen Bundesländer zu dieser Problematik äußere, muß ich es in Kenntnis einer geradezu dramatischen Situation in den östlichen Bundesländern tun. Das Wort von einem Wohnungsnotstand ist dabei nicht dramatisiert - ein Wohnungsnotstand, der sozialen und gesellschaftspolitischen Sprengstoff in sich birgt. Die Bundesministerin bemerkt richtig, „daß Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft richtig entschieden werden kann, wenn man ein möglichst präzises Bild von der Wohnungsversorgung der Bevölkerung hat" ; die Frau Ministerin und ihre Mitarbeiter sollten deshalb recht oft in das Gebiet der ehemaligen DDR kommen und mit den Betroffenen aus der Bevölkerung, den Politikern der Länder und Gemeinden und den Verantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaften ihre Sorgen und ihre Nöte erörtern. Denn es ist keine Schwarzmalerei, wenn ich von einer maroden Bausubstanz vom Keller bis zum Dach in den Städten und Gemeinden spreche. Dabei ist das, was die äußere Hülle ausmacht, noch nicht alles. ({2}) - Ich komme gleich dazu. - Was wir von Rostock bis Zittau, von Frankfurt an der Oder bis Magdeburg vorfinden, zeigt sich oft erst im Inneren, in einer ungenügenden sanitären Ausstattung, von einer völlig unzureichenden, ja manchmal direkt lebensgefährlichen elektrischen Installation bis hin zu fehlender Wärmedämmung und anderen Mängeln. Dabei beziehen sich die Menschen in den neuen Bundesländern auf einen Standard, der menschenwürdigen Verhältnissen entsprechen sollte. Sie beziehen sich nicht etwa auf einen Standard, wir er hier in den alten Bundesländern vorgeschrieben wird. Ich gebe zu: Ein solcher Standard ist auch nicht immer und überall vorhanden. Ich weiß, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie sind für diesen Zustand nicht verantwortlich. Aber gerade deshalb erwarten unsere Menschen in den neuen Bundesländern - das gilt übrigens auch für die anderen Felder, in denen eine Angleichung der Lebensverhältnisse geboten ist - keine Wunder von diesem Beitritt zu unserer Bundesrepublik, aber sie können jetzt von den verantwortlichen Politikern und beamteten Fachleuten im Ministerium erwarten, daß Lösungen entwickelt werden, die den spezifischen Bedingungen und den Voraussetzungen in den neuen Bundesländern entsprechen. Dafür trägt die Bundesregierung jetzt die Verantwortung. Zu dieser Verantwortung gehört u. a., daß die geplanten Förderprogramme zur Belebung des Neubaus, insbesondere die Programme zur Instandsetzung sanierungsfähiger, aber auch an sich nicht mehr bewohnbarer leerstehender Wohnungen, und zugunsten von Modernisierungsobjekten, finanziell abgesichert und schnellstens - in einem vertretbaren Zeitraum - umgesetzt werden. Natürlich kommt, entsprechend der bisherigen Entwicklung in der ehemaligen DDR, erschwerend hinzu, daß sich - anders als in den alten Bundesländern - der Bestand von zirka 7 Millionen Wohnungen zu zirka zwei Fünfteln in ehemals volkseigenem und jetzt kommunalem Bestand, zu einem Fünftel in genossenschaftlichem und zu zwei Fünfteln in privatem Besitz befinden, und das bei überwiegend ungeklärten Eigentumsverhältnissen. Hinsichtlich der Qualität dieser Wohnungen brauche ich an dieser Stelle nichts mehr hinzuzufügen, aber gestatten Sie mir nur soviel: Auch bei den Neubauten in Großplattenbauweise bestehen schon heute erhebliche Mängel und ein umfangreicher Erneuerungsbedarf. Vor dem Hintergrund dieser katastrophalen Situation kommt die Neubautätigkeit immer mehr zum Stillstand. Die Wohnungsunternehmer - seien es Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften - geraten permanent in Zahlungsschwierigkeiten; nicht nur einzelne stehen vor dem Konkurs. Der Wohnungsbestand verfällt, und - was in der gegenwärtigen sozial angespannten Situation mit am schlimmsten ist - die Menschen werden mehr und mehr, sie werden total verunsichert, ({3}) und das vor dem Hintergrund, daß viele Millionen DM in dem Paket Aufschwung Ost geschnürt wurden. Aber sie wurden eben nur geschnürt; sie sind für den tatsächlichen Empfänger vor Ort nicht erreichbar. Ich muß der Bundesregierung deshalb sagen, daß die eingeleiteten Maßnahmen dem Problem der neuen Länder bisher nur unzureichend gerecht wurden. Das Gefährliche an der gegenwärtigen Situation ist, daß die so dringend benötigten Signale der Hoffnung auf dem Bausektor ausblieben. ({4}) Dieses Haus müßte wissen, daß Wohnungspolitik Baupolitik und damit Beschäftigungspolitik ist. Die von mir angesprochenen Millionenbeträge würden vernünftigerweise sofort und langfristig sichere Arbeitsplätze in den mit jetzt schon fast 1 Million Arbeitslosen und 2,5 Millionen Null-Kurzarbeitern belasteten Regionen der neuen Bundesländer schaffen. Auch deshalb kommen dem Wohnungsneubau, der Sanierung und Modernisierung eine Schlüsselrolle zu. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang von einer Reise nach MecklenburgVorpommern berichten, welche die Arbeitsgruppe Raumordnung, Bauwesen und Städtebau meiner Fraktion unternommen hat. Dabei wurden umfangreiche sachliche Gespräche mit Politikern vor Ort, die nicht immer nur der SPD angehörten, aber auch mit den betroffenen Mieterverbänden, mit Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sowie mit Handwerkern geführt. Was fanden wir vor? Wir fanden Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in Rostock und Schwerin mit einem Wohnungsbestand von zirka 36 000 Wohnungen bei einem Einnahmevolumen aus Mieten von zirka 830 000 DM und bei Ausgaben für dringend benötigte Bewirtschaftungskosten und Instandsetzung in Höhe von zirka 4 Millionen DM vor. ({5}) - Dann gucken Sie sich bitte diese Wohnungen an, sprechen Sie mit den Mietern und fragen Sie sie, ob sie überhaupt Verständnis dafür aufbringen. Natürlich wollen wir die Mieten anheben. Wir haben ja in der nächsten Woche Gelegenheit, über die Frage des Wohngeldes zu diskutieren. Auf Grund dieser tatsächlichen Defizite auf dem Finanzsektor mußte Betrieben von Handwerk und Gewerbe, die bisher vertraglich für die vorgenannten Leistungen gebunden waren, gekündigt werden, und das, obwohl der Zustand der Gebäude zum Himmel schreit. Es ist insbesondere auch deshalb so erschreckend, weil keine energetisch vernünftige Warmwasserversorgung und Heizung vorhanden ist. Nach Einschätzungen von Fachleuten aus den alten Bundesländern hinsichtlich der dringendsten Leistungen zur Verbesserung der Bausubstanz und zur Beseitigung von Leerstand beträgt der Aufwand im gesamten Gebiet der neuen Bundesländer ca. 100 000 DM pro Wohnung - das bei einer Durchschnittsgröße von nur 62 Quadratmeter als Standard. Vielleicht werden Sie jetzt entgegnen, was Sie schon alles für die marktwirtschaftlichen Grundlagen zur Beseitigung der von mir geschilderten Lage auf den Weg gebracht haben, was schon alles von diesem Hause aus zur Belebung beeinflußt wurde. Nur, ich habe bei meinen Gesprächen mit den Betroffenen vor Ort leider keine Millionen vorgefunden, sondern nur verbitterte Gesprächspartner, die von diesen Millionen immer nur in der Zeitung als beschlossen lesen. Wir haben aber, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, vorgefunden, daß für die 17 000 Wohnungssuchenden in Rostock fertiggestellte Neubauwohnungen für die Kleinigkeit von 2 000 DM pro Quadratmeter - Sie haben sich leider nicht verhört - bereitstehen, Wohnungen, die praktisch schon jetzt im freifinanzierten Wohnungsbau - so könnte man es nennen - mit Mitteln, die die ehemaligen DDR-Bürger aufgewendet haben, errichtet wurden. Die Kommune Rostock kann diese Wohnungen aber nicht bezahlen und deshalb auch nicht übernehmen. Es gibt auch solche Wohnungen, die mit Altschulden in Höhe von 300 bis 350 DM pro Quadratmeter belastet sind - davon mußten wir uns überzeugen - und mit einem Verkaufspreis, der noch zusätzlich 100 bis 120 DM pro Quadratmeter beinhaltet, angeboten werden. Die Kosten für die Instandsetzung und Modernisierung sind dabei nicht einmal eingerechnet. Ich sage Ihnen: Der Verdrängung der bisherigen Bevölkerung sind bei dieser Politik Tür und Tor weit geöffnet. Wohnungen werden zu Spekulationsobjekten - natürlich nur für diejenigen, die es sich leisten können, all die hohen finanziellen Belastungen zu tragen. Das sind in der Regel nicht die Wohnungsuchenden aus den neuen Bundesländern. In diesem Fall ist auch von der sogenannten Privatisierung die Rede. Ich spreche von dem Freitaler Modell. Wir als SPD begrüßen jede Initiative, die die Wohnungssituation der Menschen in den alten und in den neuen Bundesländern gleichermaßen verbessert. Die Bewohner der neuen Bundesländer sind sich aber leider nicht darüber im klaren, welche immensen Belastungen auf sie zukommen, daß sie neben Instandsetzungs- und Modernisierungskosten der eigenen vier Wände auch noch die Kostenbeteiligung einer grundlegenden Hausinstandsetzung von Dach, Treppenhaus, Elektroanlage und Sanitärinstallation tragen müssen. Hier sollte auch seitens der Bundesregierung aus ihrer Veranwortung heraus mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden. Ich begrüße es, daß finanzielle Hilfen geplant sind, wie uns gestern im Ausschuß dargelegt wurde. Aufklärung bedeutet jedoch nicht Verschleierung. Wie sonst erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß mit Datum 1. April diesen Jahres im Rahmen des Modernisierungsprogramms, das der Herr Staatssekretär angesprochen hat und das Kreditmittel für die neuen Bundesländer vorsieht, von den eingereichten 26 000 Anträgen zur Modernisierung nur 350 von den Kommunen gestellt wurden, dagegen 25 650 Anträge von Privaten oder Einzelpersonen mit nur durchschnittlich 1,9 Wohnungen. ({6}) Das bedeutet, daß es sich bei diesem Programm fast ausschließlich um ein Ein- und Zweifamilienhausprogramm handelt. Wenn Sie, meine Damen und Herren, diese Anträge prüften, würden Sie feststellen, daß hier im großen Stil Subventionen für Häuser bereitgestellt werden, die noch schnell unter der Regierung von Herrn Modrow zu den damals in der DDR üblichen Verkehrswerten, also Spottpreisen, an bevorzugte Personen veräußert wurden. Einige dieser Villen sind uns hinreichend bekannt. Meine Damen und Herren, wir von der SPD wollen unseren konkreten Beitrag aus der Opposition heraus für eine Verbesserung des Neubaus und der Modernisierung von Wohnungen leisten und schlagen deshalb vor: -

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie, daß ich Sie unterbreche. Das rote Licht sollte Ihnen signalisieren, daß Sie Ihre Redezeit deutlich überschritten haben.

Siegfried Scheffler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001952, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident, ich komme zum Schluß.

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Okay.

Siegfried Scheffler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001952, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, wobei vorrangig Mietwohnungsbau mit langfristiger Bindung zu finanzieren ist. Bindung der Finanzhilfe zur Modernisierung von Wohnungen an ein Belegungsrecht durch die Kommunen. Direkte Förderung des Neubaus in den neuen Ländern durch Herabsetzung der Zinsen auf 3 % bei öffentlichen Darlehen bei Verlängerung der Laufzeit und Verringerung der Kostenmiete. Gezielte Förderung des sozialen Wohnungsbaus für die Bevölkerungsteile, die sich nicht aus eigener Kraft mit Wohnraum versorgen können wie den sozial Schwachen und Behinderten. Direkte Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung durch Bereitstellung von Darlehen. Das betrifft übrigens auch Maßnahmen zur Umweltentlastung, Energiesparmaßnahmen bei der Gebäudeheizung und die direkte Förderung energiesparender Investitionen an Gebäuden. Meine Damen und Herren, eine sichere, angemessene und dauerhaft finanziell tragbare Wohnung ist unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben. Lassen wir die Menschen bei ihren Problemen um den Arbeitsplatz nicht noch die Hoffnung auf ihre Wohnung verlieren. Herr Präsident, ich danke Ihnen für Ihre Geduld. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({0})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich dem Abgeordneten Götz das Wort.

Peter Götz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000705, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Wohnen ist ein höchst sensibles Thema, vor allem für Menschen, die keine Wohnung haben, die schlecht wohnversorgt sind, die eine Wohnung suchen. Mit diesem Thema lassen sich sehr leicht Gemüter und Emotionen bewegen. Es wird nicht dadurch gelöst, daß die SPD alte Anträge aufwärmt, um Geschwindigkeit und Aktionismus vorzutäuschen. Wir sind uns der Probleme auf dem Wohnungsmarkt sehr wohl bewußt. Uns ist bekannt, daß es im Westen, vor allem in den Ballungszentren, Wohnungsengpässe gibt. Wir wissen auch, daß in den letzten Jahren 2,5 Millionen mehr Menschen in den alten Bundesländern aufzunehmen waren. Herr Dr. Kansy ist vorhin darauf eingegangen und hat auch die in sehr kurzer Zeit sichtbar gewordenen Erfolge und Verbesserungen deutlich gemacht. Meine Damen und Herren, wie sieht es in den neuen Bundesländern aus? Hier stehen wir vor unglaublich größeren Aufgaben. Der Wohnungsbestand in den neuen Bundesländern ist als Folge einer haupt1410 sächlich in staatlicher Verantwortung liegenden Wohnungswirtschaft mehr als desolat. ({0}) So erfüllen viele Wohnungen in den neuen Ländern nicht einmal die bescheidensten Anforderungen an den Wohnungskomfort. 24 % der Wohnungen sind weder mit Bad noch mit Dusche ausgestattet. 28 % haben keine Innentoilette. 42 % sind nicht einmal an eine Kläranlage angeschlossen. 63 %, meine Damen und Herren, also nahezu zwei Drittel, haben keine moderne Heizung. Durch diese Folgen sozialistischer Wohnungspolitik stehen wir vor zwei zentralen Herausforderungen. Erstens. Der desolate Wohnungsbestand erfordert umfassende Modernisierungen und Instandsetzungen sowie eine umfangreiche Neubautätigkeit. Zweitens. Die hohe Staatsquote beim Wohnungsbestand von ca. 42 % erfordert bei Einführung einer marktwirtschaftlichen Wohnungspolitik mit starker sozialer Komponente eine umfangreiche Privatisierung. ({1}) Diese Aufgaben werden durch das heute noch vorhandene außerordentlich niedrige Mietniveau in den neuen Bundesländern erheblich erschwert. Ein Mietniveau von durchschnittlich 1 DM pro Quadratmeter ist nicht geeignet, private Investoren für die Realisierung dieser Aufgaben zu gewinnen. ({2}) Deshalb war es dringend geboten, begrenzte Schritte zur Mietanhebung zu ermöglichen und gleichzeitig kombiniert mit einem pauschalen System von Vorauszahlungen auf das Wohngeld zu garantieren, daß zeitgleich mit den Mieterhöhungen Wohngeld gewährt werden kann. ({3}) Durch diese soziale Abfederung wird kein Mieter überfordert. Aber für das wirtschaftliche Überleben von Wohnungsunternehmen und Vermietern sind das Grundvoraussetzungen. Die Privatisierung des Wohnungsbestandes bildet nicht allein aus sozialpolitischen, sondern auch aus gesamtwirtschaftlichen Gründen ein wichtiges Ziel. Nur durch privates Kapital und die Eigeninitiative von Mietern und Unternehmern läßt sich die Wohnungsversorgung entscheidend verbessern. In hohem Maße hängt der Privatisierungserfolg davon ab, daß die geeigneten Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Das haben wir getan. Wir gehen davon aus, daß der Bundesrat am Freitag nächster Woche die dazu notwendigen Zustimmungen erteilt, so daß zum 1. August die Kombination Mietanhebung und verbesserte Wohngeldzahlung in Kraft treten kann. Nach dem Haushaltsentwurf, Herr Kollege Scheffler, sind für die neuen Bundesländer erstens für Wohnungsbaumodernisierung und für Instandsetzung Finanzhilfen in einer Größenordnung von über 1 Milliarde DM veranschlagt. ({4})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage zu beantworten?

Peter Götz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000705, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wenn Sie damit einverstanden sind, gern am Schluß. ({0}) - Der kommt, wenn ich auf die Uhr schaue, vielleicht in fünf Minuten, Einverstanden? (Günther Heyenn [SPD]: Solange noch? ({1}) - Freuen Sie sich doch darüber, daß - zweitens - im Haushaltsplan für die neuen Bundesländer für die Städtebauförderung 380 Millionen DM vorgesehen sind. ({2}) - Prima. Ich bedanke mich für die Solidarität in diesem Hohen Hause. - Drittens kommen nach dem Haushalt aus dem Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost jährlich 1,1 Milliarden DM für die Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes als Zuschüsse für die Privatisierung von Wohnungen aus kommunalem Bestand, für die Stadt- und Dorfsanierung und ebenso für den städtebaulichen Denkmalschutz hinzu. Mit dem Beginn umfangreicher Instandsetzungen und Modernisierungen wird sich der Auftragseingang der mittelständischen Bauwirtschaft deutlich erhöhen und damit auch zum wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Bundesländern beitragen. ({3}) Ich würde mich sehr freuen - ich sage das in aller Deutlichkeit - , wenn es gelänge, diese für die Verbesserung der Wohnungssituation 1991 zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder für die neuen Länder auch umzusetzen und auszugeben. Der Staat, meine Damen und Herren, kann und soll nach unserer Überzeugung nicht alles selber machen. Wohin das führt, sehen wir. Jetzt haben wir es auszubaden. Deshalb sind wir auch darauf angewiesen, daß in unserer Gesellschaft erwirtschaftete und in hohem Maß vorhandene private Kapital für den Wohnungsbau zu gewinnen. Die CDU/CSU plädiert dafür, in den neuen Bundesländern und in Berlin zusätzlich zeitlich befristete steuerliche Anreize für die dringend erforderliche Modernisierung von Wohngebäuden, für den Neubau von Wohnungen, vor allem Sozialwohnungen mit entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindungen, und für eigengenutzte Wohnungen zu schaffen. Mit Abschreibungsregelungen bei Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen, nach denen in den ersten fünf Jahren bis zu 50 % abgeschrieben werden können, wird eine sehr weitgehende Förderung angeboten. Auch sie sollte, um den dringend notwendigen Anschub zu bewirken, zeitlich befristet werden. Ich bin fest davon überzeugt, daß gerade durch diese Angebote an die Privatwirtschaft der erwartete Bauboom in den neuen Ländern beginnt. Wenn das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung heute über dpa aktuell verkündet, die Talsohle der Baunachfrage sei durchschritten, und es sei mit einem baldigen Anspringen von Nachfrage und Produktion, verstärkt durch die öffentlichen Förderprogramme im Wohnungsbau, zu rechnen, so ist dies ein Indiz dafür, daß es spürbar vorangeht. ({4}) - Wir freuen uns eigentlich über jede Nachricht, die gut ist. Ich betrachte dies als eine gute Nachricht. Wir können dieses uns durch sozialistische Mißwirtschaft aufgetragene Problem nur gemeinsam lösen. Wir, die öffentliche Hand - damit meine ich Bund, Länder und Gemeinden - zusammen mit der Privatwirtschaft, haben die politischen Rahmenbedingungen dafür gesetzt. Dahinter steckt ein wohldurchdachtes, ausgewogenes wohnungspolitisches Gesamtkonzept, das vor allem auch diejenigen Bevölkerungskreise einschließt, die sich am Wohnungsbaumarkt erfahrungsgemäß schwertun. Es wäre wünschenswert, wenn wir alle, die in politischer Verantwortung stehen, diese Chancen und Möglichkeiten in der politischen Diskussion mit den Bürgern aufzeigen würden, wenn wir den Menschen Mut machen und sie nicht bewußt, gezielt verunsichern und damit erreichen, daß die Bremser und Blockierer, von denen es leider noch genug gibt, Oberwasser bekommen. ({5}) Selbstverständlich wäre eine Anhebung der Fördermittel für den Wohnungsbau vorteilhaft und auch wünschenswert. Aber wir stehen auch in einer finanzpolitischen Gesamtverantwortung, und wir wissen sehr wohl, daß wir uns im Grenzbereich dessen bewegen, was unsere Konjunktur verkraftet. Lassen Sie mich abschließend eine Bitte aussprechen: Helfen Sie mit, den Menschen Optimismus zu vermitteln, Mut zu machen, anzupacken. Damit wird es uns gemeinsam gelingen, mehr und qualitativ besseren Wohnraum zu schaffen, die mittelständische Bauwirtschaft in Schwung zu bringen, Arbeitsplätze zu sichern und den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Bundesländern rasch zu leisten. Vielen Dank. ({6})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter, wollen Sie jetzt noch die Frage beantworten? - Im Grunde genommen ist die Redezeit überschritten; aber Sie können eine Kurzintervention machen, Frau Höll. Insofern kann ich das zulassen. Bitte schön.

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Als Neubürgerin aus Leipzig möchte ich fragen: Warum melden sich auf jede Wohnungsannonce immer zig Menschen, die eine Wohnung suchen, obwohl sich die Angebote, die Sie genannt haben - Privatkapital usw. - , angeblich so bewährt haben, daß Sie sie in derselben Form bei uns anwenden wollen? Ich verstehe nicht ganz, wie das, wenn es hier schon nicht gegriffen hat, bei uns greifen soll. ({0})

Peter Götz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000705, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Auf die Frage gehe ich gerne ein. Wir haben jetzt ein Angebot im Bereich der Steuerabschreibung, in fünf Jahren 50 % abzuschreiben. Ein solches Angebot gab und gibt es in den alten Bundesländern nicht. ({0}) - Aber das sicherlich. Wir freuen uns aber über jede Wohnung, die nicht über den Staat finanziert worden ist. Das muß man doch sehen. Wir sind auf Grund der besonderen Aufgabe, die wir sehen, jetzt auch bereit, ihr durch besondere Angebote entsprechend Rechnung zu tragen. Ein solches Angebot gibt es in den alten Bundesländern leider, wie die Wohnungsbaupolitiker sagen, nicht. Es ist ein Angebot. Deshalb sagte ich vorhin, es sollte zeitlich befristet werden, um den Anschub zu leisten. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungpunkt. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf Drucksache 12/338 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Werden zusätzliche Vorschläge aus dem Plenum gemacht? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich das als beschlossen feststellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit - Drucksache 12/303 Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Der Ältestenrat schlägt ihnen eine Debattenzeit von einer halben Stunde vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Abgeordneten Scheu das Wort.

Dr. Gerhard Scheu (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001962, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn sich die Verhältnisse ändern, muß das Recht reagieren, sonst wird Sinn zu Unsinn und Vernunft zur Plage. Im Bereich der Rentengesetzgebung und der zwischenstaatlichen Sozialversicherungsbeziehungen auf dem Gebiet des DPSVA gilt dies insbesondere. Das Abkommen hat seinen ursprünglichen Sinn erfüllt. Die Verhältnisse haben sich seit seinem Abschluß grundlegend verändert, so daß beide Seiten im eigenen Interesse gut daran tun, eine Neuregelung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen vorzunehmen. Ich will auch nicht verhehlen, daß das Abkommen in seiner praktischen Auswirkung zu Problemen geführt hat, die möglicherweise absehbar waren und die es als im Interesse beider Seiten liegend erscheinen lassen, daß wir zu neuen Regelungen kommen. Das ursprüngliche deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen hatte auch andere als rentenrechtliche Gründe. Ich darf nur daran erinnern, daß ein guter Kenner aus dem Außenministerium, Benno Zündorf, über die Ostverträge ganz unschuldig darauf hingewiesen hat, daß über die vereinbarte Rechts- und Amtshilfe die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates gegeben war, womit seinerzeit ganz zufällig eine Zerreißprobe der Opposition im Bundesrat stattgefunden hat. Für solche Zwecke sollte internationales Sozialversicherungsrecht nicht instrumentalisiert werden. In diesem Sinn ist das uns vorliegende Abkommen und das Zustimmungsgesetz hierzu zu begrüßen. Es enthält in umfassender Weise Regelungen, die den normalen Verhältnissen westeuropäischer Standards entsprechen, die Abstand nehmen von aus der Vergangenheit herrührenden, damals begründeten Besonderheiten und die die Verhältnisse zwischen Deutschland und Polen auf dem Gebiet der Sozialversicherung in gleicher Weise und auf gleich hohem Standard regeln, wie sie zwischen westeuropäischen Staaten möglich und natürlich sind. In diesem Sinn kann das Abkommen in seiner Ausführung einen Beitrag zu mehr Freizügigkeit leisten - denn das Exportprinzip ist die Normalität -, kann es ein Einstieg in weitere Ergänzungen insonderheit im Bereich der Arbeitnehmer und der Grenzgänger sein. In diesem Sinne ist das Abkommen gut, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, daß es Bereiche gibt, die das Abkommen selber nicht regeln kann und auch nicht regeln soll, nämlich die überfällige Reform des deutschen Fremdrentenrechts. In § 2 des Fremdrentengesetzes war bisher festgelegt, daß dieses Gesetz nicht für Zeiten gilt, die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen in der Rentenversicherung eines anderen Staates anrechnungsfähig sind. Das Fremdrentengesetz war ein Vertreibungsgesetz, wie Minister Blüm im Februar 1990 in einem Interview gesagt hat: Das Fremdrentengesetz war ein Vertreibungsgesetz. Fremdrenten brauchen wir nur dort, wo sozialistische Unterdrückung herrscht. Wenn es keine Vertreibung mehr gibt, dann muß die Gesetzgebung angepaßt werden. In diesem Sinne steht der Deutsche Bundestag - die Begründung der Denkschrift zum Abkommen weist darauf hin, daß das eine Folge sein wird - vor einer konzeptionellen Neuordnung des Fremdrentenrechtes. Weg von der Eingliederung wegen kriegsfolgebedingter Vertreibung hin zur Lebensstandardsicherung für Zuwanderer - es ist eine Frage, ob das in Zukunft noch eine Aufgabe der Rentenversicherung ist. Dieser Umstand wird in der Öffentlichkeit viel zu wenig diskutiert. Es ist an sich widersprüchlich, einen Fremdrentengesetztatbestand zu konstruieren, wenn der Herkunftsstaat nicht nur nicht vertreibt, sondern die Rente sogar noch exportiert, wie es normal ist. Daß die Rente eines Staates, in D-Mark umgetauscht, nicht ausreicht, ist an sich kein Grund für Rentenleistungen und keine konzeptionelle Aufgabe der Rentenversicherung, sondern anderer sozialrechtlicher Institutionen. ({0}) - Ich bedanke mich für diese Zustimmung, Frau Kollegin. Das Fremdrentengesetz setzt die positive Feststellung eines kriegsfolgebedingten speziell gegen die Deutschen gerichteten Drucks als wesentliche Ursache der Ausreise voraus. Diese Ursachen treten heute in den Hintergrund. Statt des Unrechtsgefälles zwischen Ost und West gibt es ein Wohlstands- und Leistungsgefälle. Außerdem muß es sich um Personen handeln, die sich dem deutschen und keinem anderen Volkstum zugehörig betrachten, was in objektiven Merkmalen seine Bestätigung findet. Meine Damen und Herren, in diesem Sinne wird die Zustimmung zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen dem deutschen Gesetzgeber und beiden Seiten den Weg in eine Zeit rentenrechtlicher Normalität, in eine Gesetzgebung öffnen, die in diesem Bereich wieder Normalität ermöglicht und die berechtigte Sorgen von Bürgern ausräumt, sich durch staatliche Regelungen betroffen zu fühlen. Die Besserstellungen von Aussiedlern gegenüber Einheimischen vermeiden. Das wird eine Aufgabe der Zukunft sein. Um diese Aufgabe lösen zu können, brauchen wir die Zustimmung zu diesem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen. Die CDU/CSU-Fraktion bittet das Hohe Haus, dem Zustimmungsgesetz zuzustimmen. Wir verbinden das mit einem Dank an die Verhandlungsführer der beiden Seiten. Beide Seiten haben in fairer Weise miteinander verhandelt. Keine Seite mutet der anderen zu, was sie nicht selbst zugemutet haben möchte. Diese goldene Regel in zwischenstaatlichen Beziehungen zu beachten, dafür ist dieses neu ausgehandelte Abkommen ein gutes Beispiel. Herzlichen Dank. ({1})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Herr Abgeordneter Heyenn, Sie haben das Wort.

Günther Heyenn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000897, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten haben seit November 1989, Herr Kollege Scheu, den Standpunkt vertreten, daß das bisher bestehende Sozialversicherungsabkommen mit Polen aus dem Jahre 1975 von der geschichtlichen Entwicklung überholt ist. Deshalb haben wir die Regierung zu Verhandlungen mit Polen gedrängt. Die Regierung hat wegen ihrer unklaren Haltung zur Oder-Neiße-Grenze lange Zeit gebraucht, bevor sie mit Polen ins Gespräch gekommen ist. Nun liegt das Verhandlungsergebnis vor, und wir Sozialdemokraten stimmen diesem Verhandlungsergebnis zu. Wenn ich sage, daß das alte deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von der geschichtlichen Entwicklung überholt ist, so bedeutet das keineswegs, daß dieser von der sozial-liberalen Regierung Mitte der 70er Jahre ausgehandelte Vertrag rückwirkend schlechtgemacht werden darf. Sein Sinn bestand darin, sozialpolitisch den Schlußstrich unter ein düsteres Kapitel der deutsch-polnischen Geschichte zu ziehen, insbesondere unter die NS-Zeit und den Zweiten Weltkrieg, in dessen Folge Millionen von Menschen auch ihre Sozialversicherungsansprüche verloren haben oder ohne sozialversicherungsrechtlichen Schutz arbeiten mußten. Ich erinnere nur an die Beschäftigung polnischer Wanderarbeiter in Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg, knapp 200 000 Betroffene, hauptsächlich im Bergbau und in der Landwirtschaft. Ich erinnere an die Okkupation von Ostoberschlesien, Westpreußen und Posen durch das Deutsche Reich und die Übernahme der polnischen Sozialversicherung für diese Gebiete durch Deutschland im Jahre 1940. Ich erinnere an die Zwangsarbeit von mehr als 2 Millionen Polen in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs. Ich erinnere an die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten, darunter auch solchen, die Beiträge zur polnischen Sozialversicherung gezahlt hatten. Ich erinnere an den Verlust der deutschen Rentenanwartschaften für Deutsche, die nach dem Krieg in Polen geblieben waren. Dieser Personenkreis wird auf 100 000 bis 180 000 Menschen geschätzt. All diese schwierigen Probleme hat das Abkommen von 1975 zufriedenstellend gelöst, nicht zuletzt durch die Ausgleichzahlung, die die Bundesrepublik damals an Polen geleistet hat. Die Frage der Renten künftiger Aussiedler aus Polen spielte Mitte der 70er Jahre noch keine Rolle und brauchte auch keine Rolle zu spielen, weil es damals keine liberale polnische Ausreisepraxis gab und daher mit einer solchen Entwicklung nicht gerechnet werden konnte. Die Grenzen waren damals geschlossen. Vor allem aber hat das Vertragswerk von 1975 über seine sozialpolitische Bedeutung hinaus eine wichtige Funktion in der Friedens- und Ostpolitik der sozialliberalen Regierung erfüllt und zur deutsch-polnischen Aussöhnung beigetragen. ({0}) - Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dreßler. Man kann sagen, daß es ein Teil jenes Prozesses war, der schließlich zur grundlegenden Umgestaltung in Osteuropa, zur deutschen Einheit und schließlich auch zu der Situation geführt hat, die heute die Revision eben dieses Vertrages nötig und möglich macht. Mit dem Fall der deutschen Mauer am 9. November 1989 ist zunächst in bezug auf die Übersiedler aus der DDR das rentenrechtliche Integrationsprinzip unhaltbar geworden. Zwischen Ländern mit hohem Wohlstandsgefälle und offenen Grenzen kann eine rentenrechtliche Konstruktion nicht funktionieren, die auf ein System geschlossener Grenzen zugeschnitten ist. Konsequenterweise wurde deshalb auch, noch bevor die staatliche Einheit Deutschlands realisiert werden konnte, für DDR-Übersiedler das Fremdrentengesetz im Zusammenhang mit der Sozialunion zum 1. Juli des vergangenen Jahres abgeschafft und statt dessen das sogenannte Exportprinzip eingeführt. Heute ist die Sozialunion bereits Geschichte, und in Kürze werden wir uns in diesem Parlament mit der Gesetzgebung zur völligen Vereinheitlichung des ost- und des westdeutschen Rentenrechts befassen; nächste Woche wird es soweit sein. Der Fall der Mauer und die Herstellung der deutschen Einheit hat aber nicht nur die innerdeutsche Rentenlandschaft total verändert, sondern auch sämtlichen rentenrechtlichen Regelungen im Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten den Boden entzogen. Wenn im Verhältnis zwischen den alten und neuen Bundesländern das Integrationsprinzip nicht mehr besteht, dann kann es auch im Verhältnis zu Polen, zu Rumänien, zur Sowjetunion und zu anderen nicht mehr aufrechterhalten werden, denn es ist unmöglich, Menschen, die innerhalb des vereinigten Deutschlands ihren Wohnsitz wechseln, rentenrechtlich schlechterzustellen als Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern. ({1}) - Vielen Dank. Beifall von allen Seiten wie ich feststelle. Dazu kommen die politischen Veränderungen in den osteuropäischen Ländern. Von Flucht und Vertreibung kann nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr generell die Rede sein. Folglich ist der Übergang vom rentenrechtlichen Eingliederungsprinzip zum Exportprinzip zwingend. In diesem Zusammenhang kommt der Änderung des Sozialversicherungsabkommens mit Polen aus dem Jahre von 1975 eine Schlüsselfunktion zu. Erst die Klärung, daß gegenüber Polen das Exportprinzip praktiziert wird, macht den Weg für uns frei für eine grundsätzliche Neuordnung des Rentenrechts für Aussiedler, ohne daß es zu ungerechten Ungleichbehandlungen dieser Menschen je nach ihrem Herkunftsland kommt. Dabei begrüße ich ausdrücklich die Haltung der Regierung Polens zu diesem Vertrag, die auch darin begründet ist, daß sich Polen vor einer Assoziierung bei der EG bemüht, eine Annäherung an westeuropäische Standards in der Sozialpolitik vorzunehmen. Der nun vorliegende neue Sozialversicherungsvertrag entspricht den Forderungen der Sozialdemokraten. Ich möchte allerdings anmerken, daß dies keineswegs die generelle Zustimmung zur Politik der Bundesregierung bezüglich der Aussiedlerrenten bedeutet. Im Gegenteil! Wir sind der Meinung, daß das Fremdrentengesetz historisch überholt ist und daß es zumindest mittelfristig und für künftige Zuzüge gänzlich auslaufen muß. Die diesbezüglichen Bestimmungen in dem Entwurf der Bundesregierung für das Rentenüberleitungsgesetz, die von einer Fortexistenz des Fremdrentengesetzes ausgehen, können wir deshalb nicht billigen. Ebensowenig sind wir damit einverstanden, daß mit dem Rentenüberleitungsgesetz die haarsträubenden Ungerechtigkeiten verewigt werden sollen, die im Verhältnis zwischen Aussiedlern aus den osteuropäischen Ländern und den Umzüglern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehen. ({2}) Wir halten es für einen völlig unmöglichen Zustand, daß Deutsche aus Chemnitz oder Cottbus, die nach Köln ziehen, rentenrechtlich schlechtergestellt werden als solche, die aus Kattowitz oder aus Kasachstan kommen. ({3}) Über diese Dinge wird jedoch bei der parlamentarischen Beratung des Rentenüberleitungsgesetzes zu sprechen sein. ({4}) Wir beabsichtigen nicht, diese Fragen mit dem Ratifikationsgesetz zum neuen Sozialversicherungsabkommen mit Polen zu verknüpfen, zumal in diesem Ratifikationsgesetz keine Bestimmungen enthalten sind, die aus unserer Sicht problematisch wären. Die Fraktion der SPD - und damit komme ich zu meinem letzten Satz - wird dem Sozialversicherungsabkommen zustimmen und spricht sich für eine möglichst zügige parlamentarische Beratung aus, damit dieser für den weiteren deutsch-polnischen Verständigungsprozeß wichtige Vertrag so bald wie möglich ratifiziert werden kann. Ich danke dafür, daß Sie zugehört haben. ({5})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Babel.

Dr. Gisela Babel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000069, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute in erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen markiert den Weg, den Polen und Deutsche einschlagen wollen, den Weg zu einem unverkrampften, natürlichen Nachbarschaftsverhältnis. Vereinbart wird ein Stück Normalität zwischen beiden Staaten; denn das Abkommen löst Vorschriften ab, die, 1975 vereinbart, nur auf Grund der besonderen belastenden geschichtlichen Zusammenhänge erklärbar waren. Die neuen Entwicklungen im Osten lassen neue Regelungen zu: Im Kern geht es darum, daß Polen in Deutschland Renten nach unserem Recht nur dann noch beanspruchen können, wenn sie hier gearbeitet und hier Beiträge entrichtet haben, wie Deutsche umgekehrt in Polen, wenn sie dort gearbeitet haben, nach polnischem Rentenrecht Rechte erwerben. Das heißt: Zwischen Polen und Deutschen wird das normale, auch zwischen anderen Staaten der europäischen Gesellschaft geltende Leistungsexportprinzip vereinbart und damit das Integrationsprinzip ersetzt. Das heißt nicht, daß der Vertrag uns hindert, den Deutschen nach Art. 116 des Grundgesetzes innerstaatlich beschlossene Renten einzuräumen, wohl aber ermöglicht es den Deutschen, jetzt das gesamte Nachkriegsrecht neu zu ordnen. Meine Damen und Herren, es war nicht leicht, dieses Abkommen zustande zu bringen. Es beruht auf dem Wunsch der Deutschen und erforderte Entgegenkommen von seiten der Polen. Ich möchte den Beteiligten, von unserer Seite Herrn Seehofer, insbesondere aber den polnischen Verhandlungspartnern für ihren Einsatz danken. ({0}) Wie bei den Gesprächen unserer Delegation in Polen zu erfahren war, soll das Abkommen auch in Polen fristgerecht zum 1. Juli ratifiziert werden. Damit unser Verhältnis zu Polen ähnlich eng und vertrauensvoll wie das zu Frankreich wird, war auch die Visumfreiheit ein wichtiger und unumgänglicher Schritt. ({1}) Wir Freien Demokraten verurteilen entschieden die Ausschreitungen von Rowdys und Rechtsradikalen an den Grenzübergangsstellen, meine Damen und Herren. ({2}) Ich möchte den polnischen Bürgern versichern, daß die große Mehrheit der Deutschen ({3}) - Sie sind gleich eingebunden -, auch alle Bundestagsabgeordneten, wie ich gern hinzufügen will, ein solches Verhalten vehement ablehnt. ({4}) Es gab auch Blumensträuße zum Willkommen, und die deutsche Botschaft lud anläßlich der Visumfreiheit zu einem Fest. Mögen die positiven Signale in Zukunft überwiegen! ({5}) Man kann diesen Gesetzentwurf natürlich nicht behandeln, ohne auch das Thema Fremdrenten anzusprechen. Nach 45 Jahren seit Ende des Zweiten Weltkrieges muß das Fremdrentenrecht - wie auch die anderen Kriegsfolgegesetze - einer abschließenden Regelung zugeführt werden. Eine Arbeitsgruppe der Koalition arbeitet daran. Falsch wäre es aber, jetzt Signale auszusenden, die zu einer Verstärkung des Aussiedlerstromes aus Osteuropa führen könnten. Das könnte dann der Fall sein, wenn man die bestehende Regelung zu früh und zu abrupt beendete. Auch hier muß man behutsam vorgehen. Man muß sich aber ernsthaft fragen, ob die im Zusammenhang mit dem Rentenüberleitungsgesetz in Aussicht genommene Regelung unterschiedlicher Renten, je nachdem, in welchem Teil der BundesrepuDr. Gisela Babel blik Deutschland sich ein Aussiedler niederläßt, tatsächlich gerechtfertigt ist. ({6}) Denn es leuchtet mir immer noch nicht ein, weshalb ein Aussiedler, der wenige Kilometer östlich von Görlitz wohnt, wenn er zu seinen Kindern nach Düsseldorf zieht, eine höhere Rente erhalten soll als sein Bruder, der aus Görlitz in den Westen umzieht. ({7}) Man sollte es hier offen sagen: Ich halte es für wesentlich, daß wir hier einen einheitlichen Maßstab finden. Ich bin sehr gespannt, was die Vertreter der neuen Länder im Bundesrat dazu sagen werden, wenn sie feststellen, daß ihre Bürger rentenrechtlich schlechter gestellt sind als ein Teil der Aussiedler. ({8}) Unabhängig von dieser Problematik, die uns im Rahmen des Rentenüberleitungsgesetzes noch beschäftigen wird, ist das neue deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen ein deutlicher Ausdruck dafür, daß Europa zusammenwächst und daß Deutsche wie Polen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten können. Ich freue mich über die breite Zustimmung zu diesem Vertragswerk. Vielen Dank. ({9})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Nun hat der Parlamentarische Staatssekretär Horst Günther das Wort. ({0})

Horst Günther (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000749

Ich werde mich bemühen, Herr Kollege Heyenn. Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das deutsch-polnische Abkommen über Soziale Sicherheit ist sicherlich auch als Meilenstein in der Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen anzusehen. Es umfaßt erstmals den gesamten Bereich der Sozialen Sicherheit. Das noch geltende Abkommen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 beruht auf dem sogenannten Eingliederungsprinzip. Dies konnte 1975 sehr wohl als sachgerechte Lösung für die bestehenden politischen Verhältnisse angesehen werden. ({0}) Angesichts der zunehmenden Freizügigkeit zwischen Deutschland und Polen ist diese Regelung aber nicht mehr zeitgemäß. Daher waren neue Verhandlungen notwendig. Herr Kollege Heyenn, Sie haben soeben ein wenig kritisiert, daß das so lange gedauert hat und daß wir uns so viel Zeit genommen haben. Es ist richtig: Sie haben im November 1989 Verhandlungen verlangt. Wir haben sie bereits im Januar 1990 auch aufgenommen. Aber auch Sie wissen, daß die Verhältnisse, die besonders im ersten Halbjahr 1990 politisch allgemein eingetreten sind, natürlich auch da Stockungen mit sich gebracht haben. Das neue Abkommen gilt für alle Versicherungszeiten nach dem 31. Dezember 1990 und betrifft auch Versicherungszeiten in der Vergangenheit von Personen, die nach dem 31. Dezember 1990 ihren Wohnsitz in den anderen Vertragsstaat verlegen. Diese Versicherungszeiten werden künftig jeweils von dem Staat entschädigt werden, nach dessen Rechtsvorschriften sie zurückgelegt worden sind. Das bedeutet, in Polen zurückgelegte Versicherungszeiten sind damit stets in der polnischen Rente zu entschädigen, wie umgekehrt in Deutschland zurückgelegte Versicherungszeiten bei der deutschen Rente zu berücksichtigen sind. Die in beiden Vertragsstaaten vorhandenen Versicherungszeiten werden für den Erwerb des Leistungsanspruchs zusammengerechnet. Eine Rente wird auch bezahlt, wenn sich der Berechtigte im anderen Vertragsstaat aufhält. Dies ist der Inhalt des sogenannten Leistungsexportprinzips. Das Abkommen enthält auch umfassende Bestandsschutzregelungen. Es sieht vor, daß Ansprüche und Anwartschaften von Berechtigten aus Versicherungszeiten vor dem 1. Januar 1991 voll gewahrt bleiben, solange sie ihren Wohnsitz beibehalten. Das Abkommen enthält darüber hinaus auch eine Härteregelung. Meine Damen und Herren, Aussiedler sollen auch künftig eine Fremdrente erhalten, allerdings auf einem Niveau, das den unterschiedlichen Lebensverhältnissen in den westlichen und östlichen Bundesländern Rechnung trägt. Dies ist umstritten, wie wir auch eben hier gehört haben. Wir werden Gelegenheit haben, die unterschiedlichen Auffassungen im Ausschuß auszutauschen. Im Bereich der Krankenversicherung ist die Ausdehnung des Versicherungsschutzes für entsandte Arbeitnehmer, Grenzgänger und Familienangehörige bei Aufenthalt im anderen Vertragsstaat vorgesehen. Sachleistungen werden in diesem Fall vom Versicherungsträger des Aufenthaltsortes gegen volle Kostenerstattung durch den Versicherungsträger des anderen Vertragsstaates erbracht. Diese Regelung stellt einen Einstieg in die bilaterale Krankenversicherung dar. Das deutsch-polnische Abkommen über Soziale Sicherheit beendet das Abkommen der ehemaligen DDR mit Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Sozialpolitik von 1957. Ich danke der polnischen Regierung, daß sie bereit gewesen ist, mit der Bundesrepublik Deutschland dieses neue Abkommen in so kurzer Zeit abzuschließen. Damit war es uns möglich, ein weiteres wichtiges Ziel zu erreichen: die Herstellung der Rechtseinheit im vereinten Deutschland in den deutsch-polnischen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit. ({1}) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden jetzt auch die Möglichkeit haben, nach diesem Abkommen das Fremdrentengesetz neu zu regeln. Vielen Dank. ({2})

Dieter Julius Cronenberg (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000342

Meine Damen und Herren, erfreulicherweise haben die Redner ihre Redezeit nicht ausgenutzt, und weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so daß ich die Aussprache schließen kann. Der interfraktionelle Vorschlag lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 12/303 an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu überweisen. Ich hoffe, daß sich dagegen kein Widerspruch erhebt. - Das ist der Fall. Dann darf ich das als beschlossen feststellen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluß unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 19. April, um 9 Uhr ein und wünsche Ihnen einen geruhsamen und erfreulichen Abend. Ich schließe die Sitzung.