Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 11/2303 Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit brauchen nicht aufgerufen zu werden, da die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf Grund Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Zur Beantwortung der Frage steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Probst zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Frau Bulmahn auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der am 26. April 1988 im Bundesanzeiger erfolgten Ausschreibung des Forschungsvorhabens zum Thema „Konsistenzprüfung einer denkbaren, zukünftigen Wasserstoffenergiewirtschaft" die Arbeitsvorschlage bis zum 25. Mai 1988 eingereicht werden sollen, und glaubt die Bundesregierung, daß auf Grund einer derartig kurzen Terminsetzung und bei einem solch komplexen Thema Vorschläge von Substanz und hoher inhaltlicher Qualität verlangt werden können?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Kollegin Bulmahn, Ihre Frage 3 beantworte ich wie folgt. Die gesetzte Frist bei der genannten Ausschreibung ist zwar relativ knapp bemessen. Es muß aber bedacht werden, daß sich in Anbetracht der Komplexität des Themas die Ausschreibung nur an hochqualifizierte und besonders spezialisierte Institutionen richtet. Sie sind mit Fragen dieser Art auf Grund ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit so vertraut, daß die Bundesregierung davon ausgehen kann, auch in dieser kurzen Frist geeignete Vorschläge zu erhalten.
Zusatzfrage, Frau Bulmahn.
Herr Staatssekretär, wie mir aus zahlreichen Gesprächen mit der Universität in Hannover und in Göttingen sowie aus Gesprächen mit Betrieben, die in diesem Bereich arbeiten, bekannt ist, sind die kurzen Ausschreibungsfristen ein entscheidender Hindernisgrund, daß sich andere Forschungseinrichtungen, die nicht in einem unmittelbaren engen Kontakt mit dem BMFT stehen, an derartigen Ausschreibungen beteiligen können.
Ich frage Sie, ob Sie in Zukunft bereit sind, längere Ausschreibungsfristen anzusetzen, um auch diesen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, Projektförderungsanträge zu stellen um diese Ausschreibungen in Anspruch nehmen zu können.
Frau Kollegin, die Frage der Ausschreibungsfrist hängt natürlich immer mit den Zeithorizonten zusammen. Es ist selbstverständlich, daß bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen auch unterschiedliche Fristen festgesetzt werden können.
Ich räume Ihnen ein: Die Frist von einem Monat ist eine sehr kurze Frist. Nur: Diese Frage wird mit dieser einen Ausschreibung nicht bewältigt. Es handelt sich ja um ein Thema, das uns lange beschäftigen wird.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön, Frau Bulmahn.
Es ist sicherlich zutreffend, daß man das Problem nicht an Hand dieser einen Ausschreibung entscheiden kann. Entscheidend ist, daß die Ausschreibungsfristen generell sehr kurz sind.
Ist Ihnen bekannt, daß es z. B. mehrere Untersuchungen bezüglich der Vergabe von Förderprojekten gibt - bezogen sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland -, die zu dem Ergebnis kommen, daß die räumliche Nähe zu Projektträgern die Inanspruchnahme von Fördermitteln begünstigt, weil die notwendige Kommunikationsstruktur, die erforderlich ist, wenn die Ausschreibungsfrist nur kurz ist, vorhanden ist?
Es ist einleuchtend, daß ein kurzer Verbindungsweg zu den Entscheidungsgremien natürlich hilfreich ist. Wir können dieses Problem mit Ausschreibungsfristen nicht bewältigen, sondern das ist eine Frage des jeweiligen Kontakts. Mir ist aus unserem Hause bekannt, daß durchaus auch solche Einrichtungen, die dem Projektträger fern sind, genauso zum Zuge kommen können, wenn sie die entsprechenden Kontakte rechtzeitig herstellen.
Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Frage.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Herr Staatssekretär Dr. Köhler ist anwesend, aber die Fragestellerin nicht. Deswegen werden die Fragen 4 und 5 der Abgeordneten Frau Dr. Niehuis gemäß der Geschäftsordnung behandelt,
Es tut mir leid, Herr Staatssekretär, daß Sie nicht in Anspruch genommen zu werden brauchen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jahn anwesend.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Engelsberger auf
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß das Rechtsempfinden des Normalbürgers dadurch erheblich gestört wird, daß z. B. die Stadt Düsseldorf den Besetzern städtischer Häuser in der Kiefernstraße, die den Mitarbeitern der Stadtwerke unter Androhung von Gewalt zu diesen Gebäuden den Zutritt verwehren, die Strom-, Gas- und Wasserkosten aus Steuergeldern bezahlen will und dadurch bewußt ein rechtsfreier Raum geduldet wird?
Herr Kollege Engelsberger, was Ihre konkrete Frage betrifft, so sind der Bundesregierung die angesprochenen Sachverhalte im einzelnen nicht bekannt. Die Bundesregierung sieht es auch nicht als ihre Aufgabe an, zu internen Vorgängen in Städten und Gemeinden Stellung zu nehmen. Im übrigen vertritt die Bundesregierung generell die Auffassung, daß es im Rechtsstaat keine rechtsfreien Räume geben darf.
Herr Engelsberger zu einer Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, muß die Tatsache, daß infolge Untätigkeit der zuständigen Behörden sowohl in der Kiefernstraße in Düsseldorf als auch in der Hafenstraße in Hamburg ein rechtsfreier Raum geduldet wird und aus den Häusern heraus begangene Straftaten ungesühnt bleiben, nicht das Rechtsbewußtsein des Bürgers erheblich beeinträchtigen und das Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol stark erschüttern?
Herr Kollege Engelsberger, Sie haben zu Recht in Ihre Frage die Feststellung gekleidet, daß für die Strafverfolgung die einzelnen Bundesländer zuständig sind. Ich habe diesen Tatbestand seitens der Bundesregierung deshalb nicht zu bewerten. Aber ich möchte Ihnen sagen: Rechtsfreie Räume dienen in keiner Weise dem inneren Frieden.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Engelsberger.
Herr Staatssekretär, muß die Aufforderung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Gregg, die Bundesregierung solle, gestützt auf Artikel 91 des Grundgesetzes, auch gegen den Willen des Senats die Hafenstraße in Hamburg räumen lassen, nicht im gleichen Sinne
auch für die Kiefernstraße in Düsseldorf gelten, und ist der Bundesregierung der angekündigte Antrag der Polizeigewerkschaft bereits zugegangen, zu prüfen, ob sie gemäß Art. 91 des Grundgesetzes den Befehl über die Landespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung übernehmen könne, da ein rechtsfreier Raum entstanden sei und aus den Häusern der Hafenstraße heraus Straftaten begangen worden seien?
Herr Kollege Engelsberger, ich werde diesen Vorgang zum Anlaß nehmen, Ihre Frage zu klären und Ihnen dann eine Antwort zukommen zu lassen.
({0})
Der Staatssekretär ist frei in der Form und im Inhalt dessen, was er antworten will.
Jetzt rufe ich Ihre Frage 7 auf, Kollege Engelsberger:
Hält es die Bundesregierung für möglich und notwendig, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu verhindern, daß staatliche bzw. kommunale Behörden sich der Gewaltandrohung durch militante Hausbesetzer beugen und das Machtmonopol des Staates auf diese Weise ausgehöhlt wird?
Herr Kollege Engelsberger, die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für gesetzgeberische Maßnahmen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Voraussetzungen für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften in hinreichendem Maße gewährleistet sind.
Bitte schön, Herr Engelsberger.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht dann die Bundesregierung, diesem rechtswidrigen Treiben in Hamburg und in Düsseldorf in der Kiefernstraße zu begegnen und in der Bundesrepublik Deutschland Recht und Gesetz wieder zum Durchbruch zu verhelfen?
Herr Kollege Engelsberger, es ist das Recht aller Bürger und auch der Institutionen, immer wieder darauf hinzuwirken, daß Recht in der Bundesrepublik Deutschland auch eingehalten wird. Die notwendigen Voraussetzungen sind in den gesetzlichen Bestimmungen geschaffen.
Herr Kollege Daniels ({0}) möchte eine Zusatzfrage stellen.
Herr Staatssekretär, ich habe die Frage, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, etwas dagegen zu tun, daß bei Polizeieinsätzen z. B. in Wackersdorf oder, wie geschehen, auch in Hamburg erhebliche Übergriffe von seiten der Polizei erfolgen, dort Demonstranten verletzt und zum Teil sogar mit CS-Gas behandelt werden.
Herr Kollege Daniels, dies ist eine Frage, die möglich ist, die man aber extra stellen muß; sie gehört nicht zum Thema.
({0})
- Nein. Sie müssen die Frage einmal lesen, und dann würden Sie auch bei weiter Auslegung zugestehen, daß Ihre Frage nicht an die gestellte Frage angeschlossen werden kann.
Ich bin damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schulte steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Die Fragen 10 und 11 des Herrn Abgeordneten Schemken sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Die Fragestellerin der Fragen 12 und 13, die Abgeordnete Frau Flinner, ist nicht im Saal. Beide Fragen sind entsprechend der Geschäftsordnung zu behandeln.
Ich rufe die Frage 14 der Frau Abgeordneten Wollny auf :
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, daß die DB-Schienenstrecke Heide-Neumünster über den Sommerfahrplan '88 hinaus bestehenbleibt, und welche betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Verbesserungen oder Verschlechterungen würde die Umstellung von Bahn auf Bus hier bringen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Kollegin, der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat im Rahmen des vorgeschriebenen gesetzlichen Verfahrens am 31. Mai 1983 beim Bundesminister für Verkehr beantragt, die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs der Strecke Heide-Neumünster auf Busbedienung zu genehmigen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn würde die Busbedienung selbst gegenüber einer vereinfachten, kostengünstigen Betriebsführung im Schienenpersonennahverkehr das Wirtschaftsergebnis um jährlich mindestens 500 000 DM verbessern. Zur Einführung der vereinfachten Betriebsführung sind Investitionen in Höhe von rund 10 Millionen DM erforderlich.
Die in diesem Fall sehr intensive Prüfung des Antrages durch die Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Auch zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen kann noch keine Aussage gemacht werden. Der Güterverkehr auf dieser Strecke steht nicht zur Diskussion.
Zusatzfrage, Frau Wollny. - Keine mehr? - Dann sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches, weil die Fragen 15 und 16 auf Wunsch der Abgeordneten Frau Will-Feld schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich danke dem Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gröbl steht zur Beantwortung zur Verfügung. Ich fürchte aber, leider
auch vergeblich. Ich finde es nicht gut, was sich hier ereignet.
Der Abgeordnete Schreiner, der die Fragen 17 und 18 gestellt hat, ist nicht anwesend. Die Fragen werden entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Dr. Knabe sollen auf Wunsch des Antragstellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Es tut mir leid, Sie beansprucht zu haben.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rawe steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Pesch sollen auf Wunsch des Antragstellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen angedruckt.
Ich komme zur Frage 23 des Abgeordneten Stahl ({0}):
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, daß künftig studienwillige Fernmeldehandwerker, die nach ihrer Ausbildung bei der Deutschen Bundespost ({1}) nicht in den Postdienst übernommen werden, von der DBP eine Ausbildungsbeihilfe bekommen ohne eine vorherige Zuweisung eines Arbeitsplatzes wie bislang üblich, die dann jedoch mit einer anderweitigen Bindung an die DBP gewährt wird, und daß damit mittelfristig die Personalfehlsituation im gehobenen technischen Dienst verbessert und gleichzeitig die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten der übrigen Fernmeldehandwerker des Prüfungsjahres 1988, die keine Höherqualifizierung anstreben, verbessert werden können, zumal auf dem freien Arbeitsmarkt von der DBP ausgebildete Fernmeldehandwerker wenig Chancen haben?
Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Herr Präsident, ich bitte um Nachsicht. Ich bin nicht davon unterrichtet gewesen, daß wir hier schon so schnell antreten durften. Ich darf mir deswegen die Fragen des Kollegen Stahl zunächst einmal ansehen. Ich bitte sehr um Vergebung.
Die erste Frage des Kollegen Stahl bezog sich auf die Möglichkeit der Studienbeihilfen. Ich improvisiere und sage: Wir sehen deswegen keine Gefahr, weil wir die Absicht haben, allen Mitarbeitern, die in diesem Jahr ihre Ausbildung bei uns beenden, ein Angebot zu machen, entweder im ausbildungsgerechten oder im nichtausbildungsgerechten Bereich tätig zu werden. Aber da sind noch einzelne Formalitäten mit den Tarifpartnern zu verhandeln, wie das geschehen kann. Ich bitte insoweit um Nachsicht, daß ich Ihnen die endgültige Antwort noch nicht geben kann. Nur, wenn sich das so gestaltet, entfällt ja Ihre Besorgnis. Dann können wir in der Tat Studienbeihilfe gewähren.
Zusatzfrage, Herr Stahl.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß die Bundesregierung - sprich der Bundespostminister - inzwischen eine andere Regelung getroffen hat als bisher, daß die zu Ende Ausgebildeten z. B. beim Fernmeldeamt in
Stahl ({0})
Mönchengladbach nun eine Chance bekommen haben, dort einen Arbeitsplatz zu erhalten, und dort tätig bleiben können?
Nein, Herr Kollege Stahl, dies habe ich nicht ausgeführt. Ich habe Ihnen gesagt: Wir wollen allen ein Angebot für einen Arbeitsplatz machen. Der muß nicht unbedingt in Mönchengladbach sein. Eine gewisse Mobilität werden wir voraussetzen müssen. Sie werden aber ein Arbeitsplatzangebot bekommen. Wenn sie dies bekommen und auch nur kurzfristig wahrnehmen, dann reicht - wie Sie wissen - unsere bisherige Richtlinie aus, um ihnen Studienbeihilfe zu gewähren.
Weitere Zusatzfrage, Herr Stahl.
Herr Staatssekretär, mit Verlaub frage ich noch einmal nach. Bisher war es so, daß der Bundespostminister bzw. die Direktionen der Post, die zuständig waren, den jungen Leuten mitgeteilt haben, daß sie keinerlei Aussicht hätten im Bereich des Fernmeldewesens - in diesem Fall aber auch im Bereich der gesamten Bundespost - nach Abschluß der Prüfung weiterbeschäftigt zu werden. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, daß Sie als Bundesregierung - sprich als Bundespostminister - inzwischen Ihre Meinung geändert haben und den hier in Rede stehenden jungen Leuten, die die Lehre abgeschlossen haben, einen Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe oder „zumutbarer Entfernung" - wie Sie gesagt haben - anbieten werden?
Herr Kollege, es ist sehr nett, daß Sie versuchen, immer noch ein bißchen zusätzlich hineinzuinterpretieren. Ich habe Ihnen ausdrücklich gesagt, wir wollen bundesweit ein Angebot machen. „In unmittelbarer Nähe", dies kann ich Ihnen nicht garantieren, aber ich kann garantieren, daß wir ein Arbeitsplatzangebot machen, und zwar entweder im ausbildungsfremden oder im ausbildungsgerechten Bereich. Ich will Ihnen auch gerne nachher noch im Detail erläutern, wie das geschehen kann. Ich bitte aber um Verständnis: dieses Hohe Haus hat oft von uns gefordert, daß wir Regelungen, die wir treffen, vorher mit unseren Tarifpartnern besprechen. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich diese Regelungen hier in der Öffentlichkeit nicht zum besten gebe, bevor ich diese Absprache getroffen habe. Wenn wir diese Regelung treffen, sind Ihre Besorgnisse nicht mehr gerechtfertigt; die Betreffenden können dann in der Tat Ausbildungsbeihilfe bekommen.
Ich rufe Frage 24 des Abgeordneten Stahl ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst erlassenen verwaltungsinternen Verfügungen, z. B. für die Oberpostdirektion Düsseldorf, die jede Möglichkeit nehmen, Arbeitsplätze zu erhalten, wenn die Fremdvergabe für Investitionen der Deutschen Bundespost ({1}) im Fernmeldewesen inzwischen z. B. in Mönchengladbach über 47 v. H. der Aufträge ausmachen, und steht dieses Verhalten nicht im Widerspruch zu einer Erklärung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen anläßlich einer Pressekonferenz am 15. März 1988, wonach die DBP 1988 3,7 Milliarden DM und damit 500 Millionen DM zusätzlich auf Grund der „Montan-Runde" in Nordrhein-Westfalen investieren will, um Arbeitsplätze zu schaffen?
Herr Kollege Stahl, die Bundesregierung sieht keine Gefährdung von Arbeitsplätzen im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf. Das Arbeitsvolumen in der Linientechnik wird bundesweit sowohl durch Eigenkräfte als auch durch Firmen abgewickelt. Die Zielvorstellung ist, ca. 25 bis 30 % des Arbeitsvolumens an Auftragnehmer zu vergeben. Das Fernmeldeamt Mönchengladbach hat im Jahre 1988, Stand Ende März dieses Jahres, einen Auftragnehmeranteil von durchschnittlich 29 % erreicht. Das schließt natürlich zwischenzeitlich Spitzenwerte nicht aus. Im übrigen wirkt sich eine Verschiebung in der Arbeitsaufteilung zwischen Eigenkräfteeinsatz und Auftragnehmereinsatz hinsichtlich der Gesamtbeschäftigungslage in Nordrhein-Westfalen nicht aus.
Zusatzfrage, Herr Stahl.
Herr Staatssekretär, nun haben mir die zuständigen Leute des Amtes vor kurzem bei einer Diskussion mitgeteilt, daß der Anteil der Vergabearbeiten an Private inzwischen 47 % beträgt. Meinen Sie, daß diese Prozentzahl mit der Antwort des Bundespostministers vom 10. Juli 1987 auf die Frage des Kollegen Dr. Friedmann von der CDU/CSU in Einklang steht nämlich der Aussage, daß die Zielvorstellung der Deutschen Bundespost dahin geht, das Arbeitsvolumen im Bundesdurchschnitt zu etwa 75 % durch Eigenleistung und zu 25 % durch Fremdleistung zu bewältigen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß man jungen Leuten, die jetzt ihre Abschlußprüfung im Bereich des Fernmeldehandwerks machen und die hier tätig werden könnten, einfach auf die Straße setzt?
Herr Kollege, ich verstehe Ihren Einwand nicht. Ich sehe da keinen Widerspruch. Die eine Aussage bedeutet, daß wir im Bundesdurchschnitt die Arbeiten tatsächlich im Verhältnis 75 zu 25 vergeben. Ich habe sehr großes Verständnis dafür, daß unsere jungen „Ausbildlinge", die ihre Ausbildung beenden, darauf drängen, auch einen ausbildungsgerechten Arbeitsplatz zu bekommen. Ich bitte aber auch um Verständnis: Wenn wir in der Zwischenzeit Arbeitskräfte in der Form von Firmeneinsätzen beschaffen müssen, dann sind gelegentlich auch Familienväter mit drei und vier Kindern dabei. Dann können wir nicht einfach und so schnell, wie manche sich das im eigenen Interesse wünschen, die Auftragslage ändern und wechseln. Ich habe in meiner ersten Antwort ausdrücklich nicht ausgeschlossen, daß zwischenzeitlich Spitzenwerte über diese 25 % hinaus bei der Fremdvergabe erreicht werden können.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Stahl.
Herr Staatssekretär, dann darf ich noch einmal nachfragen. Es geht doch bei diesen 47 % im Verhältnis zu 25 % Fremdleistung, die Sie selbst angesprochen haben, darum, nachdem das Geld vorhanden ist, den jungen Menschen, die in diesem Tätigkeitsbereich ihre Abschlußprüfung gemacht haben, die Chance zu geben, entsprechende ArbeitsStahl ({0})
plätze zu besetzen. Dies scheint mir doch eine entscheidende Frage zu sein. Oder bleibt es bei der „Mentalität" , wie ich einmal sagen will, die Sie vertreten, daß die Privatisierung in diesem Bereich der Beschäftigung eigener Leute der Bundespost vorgeht?
Herr Kollege Stahl, Sie dürfen mir natürlich immer eine Mentalität unterstellen, nur würde ich mich freuen, wenn Sie das auf Grund einer von mir geäußerten Ansicht der Bundesregierung täten. Ich habe eine solche Ansicht bislang in keiner Weise geäußert, sondern ich habe deutlich gemacht, daß wir bundesdurchschnittlich diesen Vergabesatz von 25 : 75 halten, und klargestellt: Ein Spitzenwert bei einer einzelnen Dienststelle kann sich durchaus einmal ergeben. - Aber wenn Sie jetzt von einem Satz von 47 % sprechen, dann wissen Sie doch so gut wie ich - Sie sind schließlich, wenn ich mir erlauben darf, das zu sagen, ein alter Hase -, daß das ein Wert von einem Monat ist. Den können Sie doch nicht auf das ganze Jahr projizieren.
Sie können das also ruhig so nehmen, wie ich es gesagt habe: Erstens. Es bleibt bei diesem Durchschnittssatz. Zweitens. Wir bemühen uns in der Tat - und das ist Ihr viel wichtigeres Anliegen - so gut es geht, unsere jungen Leute, die jetzt ihre Ausbildung beendet haben, auch unterzubringen.
({0})
Wir sind damit am Ende der Fragen aus diesem Geschäftsbereich.
Kollege Stahl, wir müssen noch ein Privatissimum miteinander machen. Sie waren bei der Formulierung Ihrer Fragen derartig ausführlich, daß ich gehofft hatte, daß Ihre Zusatzfragen kürzer formuliert sein würden. Aber wir werden das miteinander bei der nächsten Fragestunde noch schaffen.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Karwatzki steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Dr. Schmude auf:
An welche „potentiellen Träger" eventueller Ausbildungsmaßnahmen bei durch Stillegungen bedrohten Ausbildungskapazitäten im Ruhrgebiet hat die Bundesregierung in der Antwort auf meine schriftliche Frage 105 vom 21. April 1988 ({0}) gedacht, und zieht sie dabei auch die Beteiligung der bisher die Werkstätten betreibenden Unternehmen in Betracht?
Herr Kollege Schmude, potentielle Träger der Berufsausbildungsmaßnahmen sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern oder sonstige Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft. Sie werden eine finanzielle Beteiligung oder gesellschaftsrechtliche Teilhabe an der Trägerschaft in Betracht ziehen müssen.
Zusatzfrage, Herr
Dr. Schmude.
Frau Staatssekretärin, teilen Sie die Auffassung, daß die hohe Qualität der in diesen Ausbildungswerkstätten bisher geleisteten Ausbildung nur erhalten werden kann, wenn man auch die bisher dort tätigen Unternehmen in die künftige Trägerschaft und in die tatsächliche Mitwirkung einbezieht?
Nicht ausschließlich, aber ich würde das sehr begrüßen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Schmude.
Ist Ihnen bekannt oder würden Sie, andernfalls, jetzt zur Kenntnis nehmen und daraus Konsequenzen ziehen, daß die bisher in diesen Ausbildungswerkstätten tätigen Unternehmen drauf und dran sind, sich ganz aus dem Gelände zurückzuziehen und die Ausbildungsgebäude anderen Trägern zu überlassen, ohne noch weiter damit etwas zu tun zu haben?
Herr Kollege Schmude, da wir in demselben Einzugsbereich leben, sind wir beide über die Presse gut informiert. - Sie dürfen aber sicher sein, daß sich der zuständige Bundesminister nach wie vor Mühe gibt, das Gespräch mit der Firmenleitung zu suchen und sie auch an einer neu zu gründenden Trägergesellschaft verantwortlich zu beteiligen.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Welche haushaltsmäßigen Sicherungen für die Weiterführung von Ausbildungskapazitäten im Ruhrgebiet beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes oder spätestens im Bundeshaushalt 1988 vorzusehen, oder ist sie der Auffassung, daß allein die Bundesanstalt für Arbeit die Kostenlast tragen soll?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Eine eventuelle Kostenbeteiligung der Bundesanstalt für Arbeit ist nur im Rahmen des Förderungsinstrumentariums des Arbeitsförderungsgesetzes möglich.
Zusatzfrage, Herr Dr. Schmude.
Was den darüber hinausgehenden Finanzbedarf anbelangt, Frau Staatssekretärin, so frage ich, ob es drei Monate nach der Ruhrgebietskonferenz und den entsprechenden Ankündigungen der Bundesregierung nicht an der Zeit ist, die finanzielle Leistungsbereitschaft der Bundesregierung in diesem Bereich nun auch zu konkretisieren, damit gar nicht erst der Eindruck aufkommt, es habe sich um Ankündigungen gehandelt, denen nichts folgt?
Ich meine nicht, Herr Kollege Schmude, daß es sich hier nur um Ankündigungen gehandelt hat. - Andererseits bitte ich Sie um Verständnis - Sie waren ja selbst lange
Zeit in der Regierungsverantwortung -, daß gerade Abstimmungen auf diesem Sektor oder Abstimmungen in bezug auf einen Nachtragshaushalt nicht so leicht zu bewerkstelligen sind, wie wir als Parlamentarier es uns wünschen.
Sie haben eine weitere Frage, bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Schmude.
Dann frage ich zusätzlich und ganz direkt: Können Sie sich vorstellen, Frau Staatssekretärin, daß ein drängendes Nachfragen hier im Plenum die Position des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft bei seinen Bemühungen um das Einwerben von Geldmitteln unterstützte und daß ich das hiermit erreichen wollte?
Das unterstelle ich Ihnen gerne. Ich bitte Sie auch sehr, bei den Kollegen des Haushaltsausschusses mit zu ermöglichen, daß uns das schneller gelingt. Dafür danke ich im voraus.
Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Steinhauer.
Frau Staatssekretärin, sind Sie angesichts der Probleme, die im Ausbildungssektor nach wie vor vorhanden sind, nicht der Auffassung, daß die bevorstehende Schulentlassung diese Entscheidung noch dringender werden läßt, damit die Jugendlichen, denen manchmal mangelnde Bereitschaft vorgeworfen wird, in Berufs- oder Ausbildungsverhältnisse einzutreten, nun wirklich einsteigen können?
Ich gehöre nicht zu denen, die den jungen Leuten so etwas vorwerfen würden, weil ich davon ausgehe, daß sie alle bereit sind - es gibt ganz wenige Ausnahmen - , in ein Ausbildungsverhältnis zu gehen.
Frau Kollegin Steinhauer, wir haben bereits darüber gesprochen: Sie dürfen sicher sein: Alles, was zu tun ist, tun wir zur Zeit; wir können aber nichts erzwingen.
Zusatzfrage des Abgeordneten Urbaniak.
Frau Staatssekretär, wenn Sie prüfen, ob die Bundesanstalt für Arbeit möglicherweise zu Kosten herangezogen werden könnte, um diese Ausbildung weiter zu finanzieren: Ist Ihnen klar, daß wir bei der Bundesanstalt bereits in diesem Haushaltsjahr mit einem enormen Defizit in Milliardenhöhe auflaufen und hier gar keine Mittel bereitgestellt werden können?
Herr Kollege Urbaniak, meine Aussage ging dahin, daß, wenn die Bundesanstalt für Arbeit herangezogen werden kann, das nur im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes machbar ist.
Das war's; denn die Frage 27 des Abgeordneten Stiegler soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke der Staatssekretärin für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Spranger steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Die Fragen 31 und 32 der Abgeordneten Frau Hämmerle sollen auf Wunsch der Abgeordneten schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß immer weniger Kriminalfälle in der Bundesrepublik Deutschland aufgeklärt werden ({1})?
Herr Kollege Müller, nach den Feststellungen der Innenministerkonferenz zur polizeilichen Kriminalstatistik 1987 ist die leichte Abnahme der Aufklärungsquote von 45,8 % auf 44,2 % weitgehend auf den Zuwachs schwer aufklärbarer Delikte zurückzuführen. Dies sind in erster Linie Diebstähle unter erschwerten Umständen wie Diebstähle aus Kraft- fahrzeugen und im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen. Diese sind um 10,7 % bzw. 11,7 % gestiegen. Die Aufklärungsquote beim Diebstahl aus Kraftfahrzeugen betrug 1987 15,9 % und beim Wohnungseinbruch 18,7 %, wobei der Diebstahl insgesamt inzwischen über 60 % der Gesamtkriminalität ausmacht.
Andererseits darf aber auch nicht übersehen werden, daß die Aufklärungsquote in vielen Kriminalitätsbereichen weiterhin sehr hoch ist. Sie beträgt z. B. bei Straftaten gegen das Leben 94,4 % und bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten 89,7 %.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um diesen negativen Trend bei der Kriminalitätsbekämpfung umzukehren. Das ist nicht den Strafverfolgungsbehörden anzulasten. Staatsanwaltschaften und Polizei haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung alles getan, um die Straftaten aufzuklären. In erster Linie muß es darum gehen, die Kriminalität als solche wieder zurückzudrängen. Dies fordert unbeschadet der staatlichen Verantwortung für die Sicherheit der Bürger unter anderem von jedem einzelnen, daß er die Begehung von Straftaten durch eigene Schutzvorkehrungen möglichst erschwert. Auch die Wirtschaft ist aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gelegenheit zur Begehung von Diebstählen und anderen Straftaten zu mindern. Vor allem aber muß in der Gesellschaft der Wille zur Anerkennung und Befolgung der Rechtsnormen gestärkt werden.
Herr Müller, Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Ansicht und auch meinen Eindruck, daß die Polizei in einigen Bundesländern total überfordert ist, weil ihre Personalstärke zu gering ist
Müller ({0})
und weil sie gar nicht in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen, die die Bevölkerung von ihr erwartet?
Herr Kollege Müller, Sie sprechen von den Polizeien bestimmter Länder. Das ist eine Sache, die in die jeweilige Länderkompetenz fällt. Ich möchte hier in der Öffentlichkeit darauf verzichten, irgendwelche Wertungen gegenüber einzelnen Ländern abzugeben. Es ist Sache der zuständigen Länderinnenministerkonferenz, die von Ihnen genannten Probleme zu erörtern.
Weitere Zusatzfrage, Herr Müller.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung denn bereit, auf die Länder mit dem Ziel einzuwirken, daß sich diese Zustände verbessern, und vor allen Dingen mit dem Ziel, daß der hohe Berg von Überstunden - ich habe gelesen, daß über 2 Millionen Überstunden angelaufen sind - abgebaut wird?
Das ist ein allgemein bekanntes Ärgernis. Die Bundesregierung hat wiederholt in den von mir zitierten Konferenzen im Rahmen der Notwendigkeit einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung auch das Problem einer ausreichenden personellen Ausstattung der Sicherheitsbehörden angesprochen. Ich hoffe, daß die Länder dann auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen, falls Defizite vorhanden sind.
Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Was sagt die Bundesregierung zu der Feststellung, daß inzwischen 100 000 sogenannte Schwarze Sheriffs im Bereich der inneren Sicherheit tätig sind und damit in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, unsere Polizei sei offensichtlich nicht in der Lage, für ausreichende Sicherheit und Prävention zu sorgen?
Die Frage, ob bestimmte Wach- und Sicherheitsaufgaben von privaten Einrichtungen oder von der Polizei wahrgenommen werden sollen, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bundesminister des Innern hat auf Wunsch des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu diesem Fragenkomplex auf der Grundlage entsprechender Umfragen bei den Ländern und den betroffenen Verbänden im April 1982 und im Juni 1986 berichtet.
In der Zusammenfassung des zuletzt genannten Berichtes heißt es u. a.:
Eine Beeinträchtigung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Tätigkeit der Wach- und Sicherheitsunternehmen wird ganz überwiegend nicht gesehen ... Die Forderung nach Intensivierung der staatlichen Überwachung wird überwiegend nicht erhoben, da Mißstände, die dies rechtfertigen würden, nicht bekanntgeworden sind.
Der Bundesregierung sind in der Zwischenzeit keine Tatsachen bekanntgeworden, die eine andere Beurteilung erforderlich machen.
Herr Müller, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meinen Eindruck, daß der Dienst bei der Polizei nicht lukrativ genug ist und daß viele junge engagierte Leute deshalb davon abgehalten werden, sich bei der Polizei zu bewerben, und ist damit zu rechnen, daß die Stellenplanobergrenze seitens der Bundesregierung aufgelockert, d. h. der Stellenplan verbessert wird?
Was wir von seiten des Innenministers auf diesem Sektor an Vorstellungen haben, deckt sich zwar mit Überlegungen der Kollegen in den Ländern, nicht aber mit denen der jeweiligen Finanzminister, die hier andere Überlegungen - aus anderen Gründen - anzustellen haben.
Unser Bemühen im Bereich unserer Zuständigkeit geht jedenfalls dahin, den Polizeidienst auf Bundesebene mit den notwendigen Maßnahmen, die möglich sind, attraktiv zu gestalten. Wenn ich einmal den Bereich, für den wir zuständig sind, nehme - Bundesgrenzschutz - , kann ich feststellen, daß dieser Dienst bisher jedenfalls noch so attraktiv ist, daß wir keinen Mangel an Bewerbern haben.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Müller.
Halten Sie es denn für möglich, die Polizei in den Ländern einmal so auszustatten, wie das beim Bundesgrenzschutz Gott sei Dank der Fall ist? Denn die Diskrepanz müßten wir doch ein bißchen verringern können.
Ich bitte sehr um Verständnis, wenn ich mir keine Prophezeiungen über die Entwicklung in den Länderpolizeien - auch im Verhältnis zum Bundesgrenzschutz - zutrauen möchte. Das ist Zuständigkeit der jeweiligen Länderregierung.
Die Fragen 35 und 36 der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher sind von der Fragestellerin zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Müntefering auf:
Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß Über- und Aussiedler zunehmend behelfsweise in Wohncontainern, alten Schulen, Krankenhäusern, Turnhallen und Baracken untergebracht werden müssen, und ist sie bereit, mit einem verstärkten Sonderprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus speziell für diesen Personenkreis mit Finanzhilfen für die akuten Wohnungskosten und mit der Übernahme von Sozialhilfekosten im Interesse der betroffenen Menschen und im Sinne der betroffenen Kommunen zu reagieren?
Herr Kollege Müntefering, ich darf Sie um die Erlaubnis bitten, Ihre beiden Fragen zusammen zu beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 38 des Abgeordneten Müntefering auf:
Vizepräsident Westphal
Ist die Bundesregierung bereit, den Kommunen bei der Bewältigung der Wohnungs- und der finanziellen Probleme zu helfen, die auch infolge der in diesem Jahr rund 150 000 Übersiedler und Aussiedler aus der DDR und aus den ost- und südosteuropäischen Ländern für unsere Kommunen entstehen, und was gedenkt sie zu tun?
Der seit Sommer 1987 unerwartet hohe Zuzug von Aussiedlern hat sowohl bei der Aufnahme als auch bei der vorläufigen Unterbringung in Übergangswohnheimen der Länder und der anschließenden Versorgung mit Wohnraum zu Engpässen geführt. Bund, Länder und Gemeinden sind bemüht, jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich die zur Beseitigung dieser Engpässe notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Der Herr Bundeskanzler wird morgen abend mit den Ministerpräsidenten der Länder diese Situation erörtern. Ich möchte Sie sehr um Verständnis bitten, wenn ich dem Ergebnis dieser Beratungen heute in der Fragestunde nicht vorgreifen kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Müntefering.
Treffen Vorankündigungen in der Zeitung zu, daß das Kabinett dieses Thema heute in seiner Sitzung intensivst beraten und so etwas wie ein Programm zur Lösung der Probleme besprochen bzw. beschlossen hat?
Das war ursprünglich vorgesehen, ist aber aus mir nicht bekannten Gründen von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Müntefering.
Finden Sie es in Ordnung, daß die Bundesregierung die Aussiedler und Übersiedler, die zu uns kommen, begrüßt, es anschließend aber den Städten und Gemeinden überläßt, diese Menschen bei uns auch angemessen aufzunehmen, und weshalb haben Sie den Städten und Gemeinden bisher keine Unterstützung gegeben?
Ich glaube, so einfach kann man die Beteiligung des Bundes an der Bewältigung dieser zweifelsohne sehr schwierigen und komplexen Fragen nicht behandeln. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder und Gemeinden ist ja klar. Hier kann sich der Bund nicht einmischen. Er ist Koordinator bei den Eingliederungshilfen. Sie wissen auch, daß im Bereich der Sprachförderung beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeit mit viel Geld gute Arbeit leistet, daß sich der Bund bei Einrichtungsdarlehen, bei Rückführungskosten und bei Unterhaltung der Grenzdurchgangslager wesentlich beteiligt. Im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen muß dann auch versucht werden, die von Ihnen angesprochenen Defizite zu korrigieren. Daß hier der Bund eine gesamtstaatliche Verantwortung hat und wahrnimmt, darf ich ausdrücklich betonen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Müntefering.
Können Sie mir sagen und haben Sie Erkenntnisse, wie viele der Menschen, die aus der DDR und den südosteuropäischen Ländern zu uns kommen, wie lange hier nicht in ordentlichen Wohnungen wohnen, weil z. B. der Bund seinen Anteil am sozialen Wohnungsbau zusammengestrichen bzw. ganz gestrichen hat und in den Städten, in die die Menschen kommen, so schnell keine entsprechenden Wohnungen zur Verfügung stehen, weil es in diesen Städten längst keine Leerstände mehr gibt?
Es ist schon eine Frage der Definition der „nicht ordentlichen Wohnung". Unabhängig davon kann ich hier natürlich keine Statistik vorlegen, die eine Antwort auf Ihre Frage darstellt. Ich kann versuchen, über die Länder abzuklären, wie sie die Lage bei den Aussiedlern im einzelnen - auch statistisch - sehen.
Letzte Zusatzfrage, Herr Müntefering.
Darf ich feststellen, daß die Bundesregierung nicht weiß, um wie viele Fälle es sich handelt. - Ich stelle eine letzte Zusatzfrage. Mit diesem Problem in den Städten und Gemeinden ist ja auch ein sehr hoher Sozialhilfekostenanteil für die Städte und Gemeinden verbunden. Wissen Sie denn, wie hoch die Kosten für die Städte und Gemeinden sind, die in diesem Bereich entstehen? Haben Sie vielleicht heute morgen doch darüber gesprochen, daß sich im Bereich der Übernahme von Sozialhilfekosten zugunsten der Gemeinden etwas bewegen müßte?
Ich sagte ja, daß heute dieses Thema im Kabinett nicht erörtert worden ist. Auch die Frage, die Sie zuletzt gestellt haben, ist in dem Gremium also nicht diskutiert worden.
Ich rufe die Frage 39 der Frau Abgeordneten Oesterle -Schwerin auf:
Wie bekannt muß die Homosexualität ({0}) einer Person sein, damit dies gemäß den am 1. Mai 1988 in Kraft getretenen Sicherheitsrichtlinien kein Sicherheitsrisiko darstellt, und reicht es hierbei aus, daß die homosexuelle Orientierung einschließlich der Beschreibung der Lebensführung namentlich in Zeitungsberichten oder Anzeigen Erwähnung findet, um Erpreßbarkeit auszuschließen ({1})?
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der am 1. Mai 1988 in Kraft getretenen Sicherheitsrichtlinien sind Sicherheitsrisiken u. a. dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, „die ... insbesondere die Besorgnis einer Erpreßbarkeit begründen" ; hierunter können grundsätzlich auch besondere Formen sexueller Veranlagungen, namentlich die Homosexualität, fallen.
Ob die Besorgnis der Erpreßbarkeit dann ausgeschlossen werden kann, wenn die homosexuelle Neigung bekannt ist, ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 der Sicherheitsrichtlinien an Hand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Eine generelle Aussage kann daher nicht getroffen werden.
Zu dem von Ihnen erwähnten Fall eines Stabsunteroffiziers der Bundeswehr kann ich mich schon deshalb
nicht äußern, weil ich damit in ein schwebendes Gerichtsverfahren eingreifen würde.
Zusatzfrage, Frau
Oesterle-Schwerin.
Herr Spranger, wir haben hier ja schon einmal über dieses Thema gesprochen. Damals haben Sie gesagt: Der Einzelfall entscheidet; es wird jeweils der Einzelfall für sich beurteilt. Wir haben jetzt diesen Einzelfall mit dem Stabsunteroffizier Auer. Ich frage Sie: Wie kann denn ein schwuler Mann wegen seiner Homosexualität noch erpreßbar sein, wenn er offen in einer Dauerbeziehung lebt, nebenher ein paar sexuelle Kontakte in der Subkultur hat und dies namentlich in der Presse erwähnt wird und wir hier heute sogar darüber diskutieren? Wie kann man ihn denn mit etwas erpressen, was allseits bekannt ist?
Erstens ist es gut, daß Sie bestätigen, daß auch meine damalige Aussage im Licht des von Ihnen ins Parlament eingebrachten Falls ihre Richtigkeit hat, nämlich daß es jeweils auf den Einzelfall ankommt. Zweitens wird dieser Einzelfall, den Sie ins Plenum gebracht haben, zur Zeit vor Gericht verhandelt. Es steht mir nicht an, mit irgendeiner Form der Stellungnahme hier im Plenum in ein schwebendes Gerichtsverfahren einzugreifen.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Frau Oesterle -Schwerin.
Wodurch hatte denn der MAD überhaupt Veranlassung, den Fall erneut zu überprüfen, nachdem das Sicherheitsrisiko betreffend Herrn Auer durch eine Gerichtsentscheidung bereits ausgeschlossen war?
Ich möchte dieses Verfahren, das vor Gericht anhängig ist und in dem möglicherweise auch solche Fragen geklärt werden, hier im Plenum wirklich nicht im einzelnen erörtern.
Ich rufe dann die Frage 40 der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Auffassung, der Begriff eheähnliche Gemeinschaft umfasse nicht Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts ({0}), mit der Überprüfung der Situation der Lebenspartner von Homosexuellen unter dem Begriff „Person, mit der die Person in eheähnlicher Gemeinschaft lebt" ({1})?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ihnen und der Fraktion DIE GRÜNEN - hier: Antwort zu Frage I. 3. - gilt auch für den in den Sicherheitsrichtlinien verwendeten Begriff „eheähnliche Gemeinschaft".
Zusatzfrage, Frau
Oesterle-Schwerin.
Wie begegnen Sie denn jetzt - einen Tod müssen Sie ja sterben - meinem folgenden Argument: Entweder stehen Sie auf dem Standpunkt des Bundesministers der Justiz,
der sagt, homosexuelle Lebensgemeinschaften sind keine eheähnlichen Lebensgemeinschaften - dann dürfen Sie die Partner von Homosexuellen nach Ihren Richtlinien auch nicht überprüfen; das ist die eine Möglichkeit, die Sie haben - , oder Sie überprüfen diese Partner, befinden sich dann aber im totalen Widerspruch zu der Auffassung des Bundesjustizministers? Wie wollen Sie diesen Widerspruch aufklären?
Es gibt hier keine unterschiedliche Auffassung zwischen Justizminister und Innenminister. Es gibt hier die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage. Die Antwort zu Frage 3 lautet u. a.:
Für Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts werden Begriffe wie „nichteheliche Lebensgemeinschaft", „wilde Ehe" oder auch „Ehe ohne Trauschein" selten verwandt. Nach allgemeinem Sprachgebrauch werden hierunter ganz überwiegend Mann und Frau verstanden, die in einer der Ehe ähnlichen Verbindung leben, ohne die Ehe geschlossen zu haben.
Richtig, genau darauf habe ich Sie gerade hingewiesen. Den Widerspruch haben Sie nicht aufgeklärt. Ich möchte gern wissen: Welche rechtliche Grundlage haben Sie dafür, die Lebenspartner von Homosexuellen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung überhaupt mit zu prüfen?
Das ist Ihre Unterstellung, das wird überhaupt nicht gemacht. Denn wenn Sie die Antwort richtig zur Kenntnis genommen haben, müssen Sie wissen, daß eine „eheähnliche Gemeinschaft" eben nur dann angenommen wird, wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Die Partner homosexueller Bediensteter werden deshalb in die Sicherheitsüberprüfung gemäß § 10 der Sicherheitsrichtlinien nicht einbezogen.
({0})
Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Riedl steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Dr. Lippelt ({0}) auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung den Niedergang des Industriestandortes Salzgitter zu verhindern, was angesichts der Tatsachen notwendig erscheint, daß es in Salzgitter z. Z. noch keine Übernahmezusagen für weitere Auszubildende bei MAN, bei STOLL, bei LHB gibt sowie einen Einstellungsstopp und damit einen Stellenabbau bei SAM/VDS und VW und eine Verlagerung der Produktion von BOSCH/Blaupunkt nach Hildesheim?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Die Bundesregierung unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und die Verbesserung der Arbeitsplatzsituation am Industriestandort Salzgitter im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . Innerhalb dieser Gemeinschaftsaufgabe werden im Schwerpunktort Salzgitter Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Fremdenverkehr, mit maximal 23 % der Investitionskosten durch Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen verbilligt.
Auch Investitionen in die wirtschaftnahe kommunale Infrastruktur werden im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe gefördert. Hierzu zählen ebenfalls Investitionen in den Ausbau bzw. die Errichtung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Für die Förderung dieser Investitionen stehen dem Land Niedersachsen allein im Jahre 1988 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 150 Millionen DM zur Verfügung. Diese Mittel werden durch ein zeitlich befristetes Sonderprogramm zur Schaffung von neuen, wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen außerhalb der Montanindustrie verstärkt, das auch den Stahlstandort Salzgitter begünstigt.
So hat der Bund-Länder-Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur am 14. April 1988 beschlossen, den vom Strukturwandel in der Montanindustrie betroffenen Regionen Osnabrück und Braunschweig/Salzgitter für die Jahre 1989 bis 1993 zusätzliche Bundes- und Landesmittel in Höhe von 50 Millionen DM zur Verfügung zu stellen.
Der Bund ist der Auffassung, daß mit diesen Hilfen ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsplatzsituation in Salzgitter geleistet wird. Die Hilfen des Bundes können aber, Herr Abgeordneter, nur ein Baustein im Rahmen eines von den Ländern und den Regionen selbst zu erstellenden umfassenden Umstrukturierungskonzepts und entsprechender Anpassungsaktivitäten sein.
Herr Dr. Lippelt, Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, bei allem Verständnis für die natürlich primäre Zuständigkeit des Landes: Die gegenwärtige Situation ist ja durch eine Krise in der Übernahmesituation von Auszubildenden gekennzeichnet. Können Sie abschätzen, wieweit sich aus all diesen eben aufgezählten Hilfen eine Erleichterung der dortigen Situation ableiten läßt?
Herr Abgeordneter, ich bin der festen Überzeugung, daß diese Erleichterung mittelfristig eintreten wird, wobei ich als mittelfristig den Zeitraum bis etwa 1993 bezeichnen möchte.
Ich möchte Ihnen einen Vorschlag machen - ich bin ja erst 14 Monate in diesem Amt tätig - : Ich würde gerne einmal zusammen mit Ihnen und Ihren Kollegen dieser Region einen Besuch abstatten, weil es ganz wichtig ist, festzustellen, wo im Einzelfall Ansätze für Betriebsansiedlungen möglich sind. Ich habe Ihnen ja nur pauschale Antworten geben können.
Aber zu der Industrieansiedlungsentscheidung eines Unternehmers gehört ja mehr, als nur eine globale Summe zu hören. Dazu gehören individuelle Standortentscheidungen, die von Ortsteil zu Ortsteil ganz unterschiedlich sein können. Wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, würde ich mich sehr freuen.
Ich bedanke mich sehr für das Angebot; wir werden davon Gebrauch machen.
Das heißt, Sie wollen keine weitere Zusatzfrage stellen?
Die Frage 51 des Abgeordneten Hinsken soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zur Frage 52 des Abgeordneten Dr. Solms, der aber nicht im Raum ist. Dann werden sowohl die Frage 52 als auch die Frage 53 des Abgeordneten Dr. Solms entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Die Frage 54 des Abgeordneten Stiegler soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 55 des Abgeordneten Gansel:
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von Raketentechnikern, die Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland in den Irak entsandt haben, bzw. was hat die Bundesregierung unternommen, um sich darüber zu informieren?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter Gansel, der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland Raketentechniker in den Irak entsandt haben. Sie kann jedoch auch nicht ausschließen, daß deutsche Staatsangehörige auf Grund von Individualverträgen mit der französischen Firma Euromissile im Irak tätig gewesen sind.
Soweit der Deutschen Botschaft in Bagdad jedoch bekannt ist, befinden sich derzeit keine deutschen Staatsangehörigen für die Firma Euromissile im Irak.
Zu ihren Informationsmöglichkeiten muß die Bundesregierung leider darauf hinweisen, daß weder eine Genehmigungspflicht für die Aufnahme derartiger Tätigkeiten besteht noch diese Personen verpflichtet sind, sich bei der zuständigen Auslandsvertretung nach Ankunft zu melden. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine völlige Bewegungsfreiheit haben und von der Ausreisefreiheit, die durch das Grundgesetz gewährt wird, natürlich ungebrochen Gebrauch machen.
Für Geheimnisträger aus der Industrie - das möchte ich noch hinzufügen - bestehen natürlich die bekannten Reise- und Tätigkeitsbeschränkungen für kommunistisch regierte Länder. Ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, ob der Irak unter diese Kautele fällt oder nicht.
({0})
Zusatzfrage des Abgeordneten Gansel.
Bedeutet das, Herr Staatssekretär, daß sich Ihr Ministerium zwar gefordert fühlte, zur Reise von Raketentechnikern in ein Land, das - um Ihre Formulierung zu gebrauchen - unter den kommunistischen Machtbereich fällt, zu recherchieren, daß es Ihnen aber gleichgültig ist, wenn Angestellte einer Firma, die fast ausschließlich von Bundesaufträgen lebt und die Sie aus Ihrer heimischen Tätigkeit übrigens sehr gut kennen, in ein kriegführendes Land reisen und dort als Berater für Kriegsgeräte, für Raketen und für Munition eingesetzt werden, die täglich benutzt werden und durch die täglich Hunderte von Menschen sterben? Läßt Sie das vollkommen kalt?
Herr Abgeordneter, das berühmte Frage-und-Antwortspiel mit Verdächtigungen ungeheuerlicher Art bin ich ja inzwischen von Ihnen gewohnt. Ich möchte diesen Stil, den Sie hier immer wieder bei Fragen dieser Art anwenden, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Ich bin mindestens so gut Demokrat wie Sie.
Herr Abgeordneter Gansel, ich habe am 6. Mai in der „Hannoverschen Neuen Presse" einen Artikel gelesen, auf den Sie sich wahrscheinlich beziehen: Flugrakete „Roland" im Golfkrieg dabei. So lautete die Überschrift. Ich habe damals, am gleichen Tage noch, zusammen mit dem beamteten Staatssekretär Herrn Dr. von Würzen eine Überprüfung dieser Angaben eingeleitet, und das, was ich Ihnen heute hier geantwortet habe, ist das Ergebnis.
Ich möchte Ihnen ergänzend, wenn Sie es gestatten, Herr Präsident, dazu noch mitteilen, daß das in diesem Artikel erwähnte Raketenabwehrsystem „Roland" zwar ein deutsch-französisches Kooperationsprojekt ist, der Export in Drittstaaten jedoch ausschließlich in französischer Verantwortung erfolgt. Dies ist vertraglich so festgelegt. Die Bundesregierung kann - und sie tut dies im Wege der Regierungskonsultationen - Einwände gegen französische Exportvorhaben geltend machen. Ein Vetorecht hat die Bundesregierung jedoch nicht. Im übrigen sind Abkommen dieser Art in der Regierungszeit zustande gekommen, die den Bundeskanzler Helmut Schmidt an der Spitze sah. Die Beschränkung auf die Konsultationen war - und ich unterstreiche dies noch einmal, Herr Abgeordneter Gansel, aber Sie müßten es selbst wissen - bereits zur Zeit der sozialliberalen Koalition klare Praxis.
Herr Abgeordneter Gansel zu einer weiteren Zusatzfrage.
Habe ich Sie richtig verstanden, daß der Bundesregierung erst durch einen Zeitungsartikel und nicht etwa durch den deutschen Botschafter in Bagdad bekannt wurde, daß sich 40 Raketentechniker der Firma MBB bei der irakischen Armee als Berater im Einsatz befinden, und habe ich Sie auch richtig verstanden - ({0})
- Man kann eine Zusatzfrage in zwei Fragen aufspalten, Frau Kollegin; das sollte man als Geschäftsführerin wissen.
Habe ich Sie also richtig verstanden, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung auch die Hinweise des Geheimdienstes eines mit ihr befreundeten Landes nicht aufgenommen hat, daß diese Raketentechniker im Irak die sowjetischen Scud-Raketen so modernisiert haben, daß diese nun mit einer Reichweite von 900 km nicht nur Teheran, sondern auch Jerusalem und Tel Aviv erreichen können?
Herr Abgeordneter, von diesen zusätzlichen Informationen war mir bis zum Vorliegen des Artikels der „Hannoverschen Neuen Presse " nichts bekannt. Es ist richtig, daß die deutsche Botschaft in Bagdad in der Zwischenzeit berichtet hat. Uns liegen keine Informationen über die Zahl dieser Raketen in Bagdad vor. Ich unterstreiche aber nochmals, daß es sich hierbei nach den uns vorliegenden Informationen offensichtlich um Raketen zur Luftverteidigung Bagdads handelt. Ich unterstreiche noch einmal, daß ich auch nicht weiß, wie viele Techniker vor dieser Zeit in Bagdad waren. Ich bin gerne bereit, dies noch einmal nachzuprüfen. Ich weiß es nicht.
Herr Abgeordneter, Ihre Frage 56, die hier nicht auftaucht, ist an den Finanzminister gegeben worden. Sie wird morgen beantwortet.
({0})
Ich kann das nicht beurteilen. Ich teile Ihnen nur die Tatsache mit. Ich habe das nicht überprüft.
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Vogt steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 57 der Abgeordneten Frau Steinhauer auf :
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß alle Jugendlichen nach ihrer diesjährigen Schulentlassung die Chance bekommen, einen Ausbildungsarbeitsplatz zu erhalten, oder die Möglichkeit bekommen, in eine Berufsförderungs bzw. Berufsvorbereitungsmaßnahme zum Zweck des Erhalts der Berufsreife eingegliedert zu werden?
Frau Kollegin, die sich in diesem Frühjahr abzeichnende zunehmende Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt wird die Chancen der Schulabgänger, unmittelbar in einen betrieblichen Ausbildungsplatz einzumünden, erhöhen. Soweit dies im Einzelfall nicht gelingt und soweit bei fehlender Berufsreife keine vorrangigen schulischen Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Länder in Betracht kommen, werden die Arbeitsämter prüfen, welche Förderungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz im Einzelfall arbeitsmarktpolitisch am zweckmäßigsten sind und angeboten werden können.
Eine Zusatzfrage, Frau Steinhauer.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß Sie überhaupt nicht wissen, daß in den Arbeitsämtern für die Jugendlichen, die ich hier gerade angesprochen habe, längst Prüfungen erfolgt sind, die besagen, daß Maßnahmen erforderlich sind, daß aber aus finanziellen Gründen die Maßnahmen nach dem Schulabschluß, sprich: nach August oder September, nicht durchgeführt werden können?
Frau Kollegin, derzeit ist nicht abzusehen, in welchen Arbeitsamtsbezirken es noch einen Nachfrageüberhang geben wird. Deshalb werden wir konkret vor Ort im Einzelfall erst bei Vorliegen der Ausbildungsstellenmarktbilanz tätig werden. Dies gilt auch für die Arbeitsverwaltung.
Frau Steinhauer, eine Zusatzfrage; bitte schön.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß diese Antwort mit Ihrer Antwort, die Sie mir am 6. April schriftlich gegeben haben, in Übereinstimmung steht, in der Sie schon angekündigt hatten, daß sich unter Umständen die Selbstverwaltung einmal mit dem Problem der Finanzierung beschäftigen würde, und halten Sie angesichts dessen, daß die Zeitungen - Sie leben ja in Nordrhein-Westfalen - voll von diesen Problemen sind - überall gibt es Proteste, daß keine Mittel mehr da sind; selbst der Minister hat Briefe bekommen - , das für ausreichend?
Frau Kollegin, Ihre Frage 57 war aufgerufen, nicht Ihre Frage 58. Auf die Frage 57 habe ich geantwortet. Die Frage 58 steht noch nicht zur Beantwortung.
({0})
Jetzt kommt die Zusatzfrage des Abgeordneten Urbaniak.
Herr Staatssekretär, kann ich angesichts Ihrer Betrachtung des Problems davon ausgehen, daß all die Jugendlichen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht durch Ländermaßnahmen gefördert werden können, in Berufsvorbereitungen hineinkommen können, weil genügend Mittel der Bundesanstalt dafür bereitgestellt werden, und kann die Bundesregierung das versichern?
Herr Präsident, ich würde, wenn ich diesen Vorschlag machen darf, empfehlen, daß ich erst die Frage 58 beantworte. Denn alle Zusatzfragen beziehen sich auf die finanziellen Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr.
Damit die Zusatzfragen nicht entfallen, schlage ich vor, daß Sie jetzt die Frage 58 beantworten und daß dann alle Kollegen entsprechend mehr Zusatzfragen haben. Ich rufe also die Frage 58 der Abgeordneten Frau Steinhauer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, der Bundesanstalt für Arbeit die Finanzmittel bereitzustellen, damit die dringend notwendigen Maßnahmen der Fortbildung, Umschulung und Rehabilitation fortgeführt werden können, nachdem durch die 8. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes der Bundesanstalt für Arbeit jetzt - durch die Übertragung von Bundesaufgaben - jährlich rund 1 Milliarde DM in der Kasse fehlt, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß inzwischen eine Vielzahl von Trägern - z. B. die Christlichen Jugenddörfer - massive Kritik an der Politik der Bundesregierung üben, weil lernbehinderte Jugendliche nicht mehr auf eine Berufsausbildung hingeführt werden können?
Frau Kollegin, die Qualifizierungsoffensive wird fortgesetzt. Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit stehen hierfür 5 548 000 000 DM zur Verfügung, also fast genausoviel Mittel wie 1987. Das Ist-Ergebnis im Jahre 1987 betrug 5,6 Milliarden DM.
An diesen Haushaltsrahmen wird sich die Arbeitsverwaltung halten müssen. Zweistellige Steigerungsraten wie in den letzten Jahren - so sind 1986 insgesamt 29,5 % mehr Teilnehmer in Bildungsmaßnahmen eingetreten; im Jahre 1987 waren es 12,5 % - können, wenn die Qualität nicht leiden soll, nicht weiter hingenommen werden. Die notwendige Konsolidierung darf aber nicht dazu führen, daß das Instrument der beruflichen Bildung seine arbeitsmarktfördernde Wirkung verliert.
Die Erörterung der derzeitigen Situation in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Die Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in diesen Gremien werden alle Maßnahmen unterstützen, die den aktiven Einsatz der Bildungsförderung auch in diesem Jahr in finanzpolitisch vertretbarem Maße ermöglichen. Das gleiche gilt für den Bereich der beruflichen Rehabilitation. Im Jahre 1987 wurden hierfür 2 396 Millionen DM ausgegeben. Für 1988 stehen hierfür wieder 2,4 Milliarden DM zur Verfügung.
Zunächst Frau Steinhauer.
Herr Staatssekretär, ich kann davon ausgehen, daß Ihnen Tatsachen aus den verschiedensten Arbeitsämtern sicherlich nicht unbekannt sind. Im Arbeitsamt Essen z. B. wurden rund 30 ausgeschriebene Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose wieder gestrichen. In Dortmund, in Duisburg wurden Maßnahmen gestrichen.
Frau Kollegin, Sie müssen eine Frage stellen.
Ich komme ja dazu. Ich habe nur ein Komma gemacht. - Wie ist das mit Ihren Ausführungen, es werde weitergemacht, zu vereinbaren, und wie ist es insbesondere mit dem Rechtsanspruch nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu vereinbaren, daß Umschulungen, die notwendig sind, um wieder Arbeit zu bekommen, nicht stattfinden oder hinausgezögert werden?
Frau Kollegin, die Fördermittel - ich betone das noch einmal - für das Jahr 1988 stehen in gleicher Höhe zur Verfügung wie für das Jahr 1987. Sie wissen aus der Fragestunde, auch aus anderen Erörterungen und Debatten, daß das Instrument der beruflichen Fort- und WeiterbilParl. Staatssekretär Vogt
dung im Jahre 1986 und im Jahre 1987 in einer steilen Kurve nach oben gefahren worden ist. Ich habe in meiner Antwort vorhin auch auf die Steigerungsrate hingewiesen und habe betont, daß mit der Beibehaltung dieser Steigerungsraten nicht zu rechnen sei. Seit Mitte des vorigen Jahres betonen wir, daß das erreichte Niveau gehalten, aber konsolidiert werden muß. Die Haushaltsansätze, die die Selbstverwaltung für berufliche Fort- und Weiterbildung und ähnliche Maßnahmen erstellt hat - der Haushalt ist von der Bundesregierung dann genehmigt worden - , sind keine unverbindlichen Richtmaße, sondern sind auch für die Bundesanstalt für Arbeit verbindlich.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Frau Steinhauer.
Herr Staatssekretär, maßgebende Personen in der Bundesrepublik haben gelegentlich einer Tagung in den letzten Tagen auf die Notwendigkeit der Eingliederung und Umschulung von Jugendlichen hingewiesen. Sind Sie nach all dem, was Sie soeben besagt haben, nicht der Auffassung, daß das - das ist ja durch die Übertragung auf die Bundesanstalt für Arbeit entstanden - den Jugendlichen - Sie haben ja sicher auch die Briefe des christlichen Jugenddorfs gelesen - nichts nützt, daß Sie hier Jugendliche aus der Schule in ein Nichts entlassen und daß man, wenn Sie schon keinen Nachtragshaushaltsplan machen, weil Sie den Finanzminister nicht herumkriegen, einmal darüber nachdenken müßte, ob man nicht die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Haushaltstiteln vorsehen müßte, um den hier in Frage stehenden Personen überhaupt den Einstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen?
Frau Kollegin, ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, daß uns die Situation in den einzelnen Arbeitsämtern und Arbeitsamtsbezirken natürlich bekannt ist, vor allem dort, wo Ende 1987 die Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung besonders groß war, hochgeschraubt worden ist, und daß es in diesen Bereichen im Jahre 1988 zu Engpässen kommen mußte, weil die Haushaltsansätze nicht die Fortführung der Steigerungsraten zuließen, die im zweiten Halbjahr 1987 in diesen Arbeitsamtsbezirken zu verzeichnen waren. Ich habe darauf verwiesen, daß uns diese Probleme bekannt sind und, Frau Kollegin, daß die Bundesregierung dabei ist, im Rahmen der Selbstverwaltung zu prüfen, wie diesen Engpässen begegnet werden kann. Aber die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann ich Ihre Frage nicht so konkret beantworten, wie Sie das wünschen.
({0})
Jetzt kommt der Abgeordnete Urbaniak zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich hatte mich auf die Frage 57 konzentriert und Sie gefragt: Kann ich davon ausgehen, daß bei dem Mittelansatz, den Sie prüfen, alle diejenigen Jugendlichen, die jetzt aus den Schulen kommen und bei denen Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind, damit sie überhaupt
eine Chance im Arbeitsmarkt haben, auch in solche Maßnahmen kommen können, oder fallen Tausende durch?
Herr Kollege, ich kann Ihre Frage deshalb nicht beantworten, weil die Prüfung, von der ich vorhin sprach, noch nicht abgeschlossen ist. Die Behauptung, die in Ihrer Frage steckt, weise ich aber zurück.
Sie haben eine zweite Zusatzfrage, Herr Urbaniak.
Herr Staatssekretär, wir stehen doch vor der Tatsache, daß die Jugendlichen die Schulen jetzt verlassen, und Sie prüfen immer noch. Das ist Ihr gutes Recht. Daher frage ich Sie noch einmal: Können Sie versichern, daß diejenigen jungen Menschen, die einer Qualifizierungsmaßnahme bedürfen, in diese auch hineinkommen können, wenn sie sich darum bemühen?
Herr Kollege, Sie können immer davon ausgehen, daß die Bundesregierung alle Anstrengungen unternehmen wird, um Jugendliche, die aus der Schule kommen und nicht in Ausbildungsplätze vermittelt werden können, über die geeigneten Maßnahmen berufsreif zu machen. Ich sage dies vor dem Hintergrund unserer Anstrengungen, die wir in den letzten vier Jahren auf diesem Gebiet mit Erfolg durchgeführt haben.
Jetzt kommt der Abgeordnete Andres zu einer Zusatzfrage.
Meine Zusatzfrage bezieht sich auf die Frage 57.
Beide Fragen - 57 und 58 - sind aufgerufen.
Herr Staatssekretär, wenn Ihre Prüfung ergibt, daß es große Arbeitsamtsbezirke gibt, in denen festgestellt wird, daß Jugendliche nicht an Berufsförderungs- oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen teilnehmen können, weil keine entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung stehen, ist die Bundesregierung dann bereit, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Jugendlichen unterzubringen?
Herr Kollege, ich darf wiederholen, was ich schon in der Antwort auf die Fragen 57 und 58 gesagt habe.
Wir werden weiter eine Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben. Dort, wo es nicht vermittelte Ausbildungsstellenbewerber gibt, erwarten wir, daß die Länder weiterhin ihre Anstrengungen unternehmen, um einen Teil des bis dahin nicht gedeckten Bedarfs zu erfüllen.
Ich habe betont, daß die Bundesregierung derzeit prüft, wie die Bundesanstalt in die Lage versetzt werden kann, auch dort, wo es heute Engpässe gibt oder wo sich solche Engpässe abzeichnen, in der zweiten Hälfte dieses Jahres den Jugendlichen, die auf anderem Wege eine Berufsreife nicht erwerben können, mit Hilfe gesonderter Maßnahmen diese Berufsreife zu ermöglichen.
Sie haben eine zweite Zusatzfrage, Herr Andres.
Herr Staatssekretär, würden Sie zugeben, daß man, wenn - das ist Ihre eigene Zahlenangabe - der entsprechende Haushaltsansatz der Bundesanstalt für Arbeit von 5,6 Milliarden DM auf 5,55 Milliarden DM heruntergefahren wurde, nicht mehr von einer Fortsetzung der Qualifizierungsoffensive sprechen kann, weil eine Offensive sozusagen bedeuten würde, daß man diese Maßnahmen auch weiterentwickelt?
Herr Kollege, ich habe betont, daß es nach unserer Ansicht seit Mitte des vorigen Jahres darauf ankommt, das erreichte hohe Niveau qualitativ zu konsolidieren. Ausdruck dieser Anstrengungen sind die Haushaltsansätze, wie sie von den Gremien der Bundesanstalt für Arbeit festgelegt und von der Bundesregierung genehmigt worden sind.
Zusatzfrage des Abgeordneten Schemken.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Bundesanstalt für Arbeit, was die Mittelbereitstellung für die berufliche Qualifizierung angeht, unter dem Stichwort „Qualifizierungsmaßnahmen" im ersten Vierteljahr noch einmal zugelegt hat, und zwar um über 20 000 zusätzliche Stellen in Qualifizierungsmaßnahmen, und können Sie bestätigen, daß selbst die Rehabilitanden noch einmal in großer Zahl aufgenommen werden konnten und daß der Titel insgesamt, wenn ich die fast 6,8 Milliarden DM und die 2,4 Milliarden DM hinzurechne, mit 9,2 Milliarden DM weit über das hinausgeht, was bisher in einem Haushaltsjahr der Bundesanstalt für Arbeit für Qualifizierungsmaßnahmen veranschlagt wurde?
Herr Kollege, die Tatsache, die Sie genannt haben, kann ich nur bestätigen; so ist dies. Das kokumentiert die Anstrengungen, die die Bundesregierung auf diesem Gebiet erfolgreich unternommen hat.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Schemken.
Darf ich dann feststellen, daß eine gleich positive Entwicklung im ersten Vierteljahr mit einer Rückführung der Jugendarbeitslosigkeit von immerhin bis zu 25 % regional, im Schnitt 14 %, den Schluß zuläßt, daß es um so wichtiger ist, daß die Bundesanstalt für Arbeit diese Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche zukünftig anbietet und jetzt auf den veränderten Tatbestand hin reagieren und Mittel umschichten muß, damit den Jugendlichen in ihrer schicksalhaften Situation geholfen wird?
Herr Kollege Schemken, ich bestätige noch einmal, daß die Bundesregierung in ihrem Bereich und in den Gesprächen mit der Bundesanstalt für Arbeit dabei ist, die Bundesanstalt auch in der zweiten Hälfte des Jahres 1988 in die Lage zu versetzen, daß sie das Ziel erreicht, das Sie hier formuliert
haben, daß sie also die entsprechenden Maßnahmen durchführen kann. Aber die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zusatzfrage des Abgeordneten Heyenn.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, in Ihre Überlegungen, wie man den durch Sie geweckten Erwartungen - Qualifizierungsoffensive - gerecht werden könnte, wie man die Rechtsansprüche erfüllen könnte, auch die Rückgabe der 1 Milliarde DM einzubeziehen, die Sie der Bundesanstalt für Arbeit durch die achte AFG-Novelle weggenommen haben, um den Nachsuchenden eine Möglichkeit zur Fortbildung und Umschulung zu geben, und wären Sie weiter in der Lage, mitzuteilen, mit wie vielen zusätzlichen Arbeitslosen Sie, wenn nichts geschieht, im Herbst rechnen - die Mittel sind weitgehend aufgebraucht - und mit wie vielen zusätzlichen Arbeitslosen Sie bei den Trägern rechnen, die ab August keine neuen Maßnahmen einzuleiten in der Lage sind?
Herr Kollege, Ihre Annahme, es würde nichts geschehen, ist falsch. Es wird etwas geschehen. Ich werde aber keine Antwort auf eine Frage geben, die Sie von einer falschen Annahme aus formulieren. Dies ist der eine Teil meiner Antwort. Der übrige lautet: Diese Bundesregierung hat der Bundesanstalt für Arbeit keine Milliarde DM weggenommen. Ich frage mich, wie Sie zu dieser Behauptung überhaupt kommen können, weil Sie doch im zuständigen Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mitwirken.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Heyenn.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie, wenn Sie behaupten, Sie hätten der Bundesanstalt keine Milliarde weggenommen, dann die Tatsache, daß durch die achte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz ureigene Aufgaben des Bundes, wie das Benachteiligtenprogramm, das Bildungsbeihilfengesetz, die Sprachförderung, materiell auf die Bundesanstalt für Arbeit übertragen wurden und durch diese Maßnahme zusätzliche Belastungen von einer knappen Milliarde aus Beitragsmitteln seit Januar 1988 auf die Bundesanstalt für Arbeit zugekommen sind?
Herr Kollege, dadurch, wie Sie Ihre Frage jetzt formuliert haben, wird deutlich, daß die Bundesregierung der Bundesanstalt keine Milliarde DM weggenommen hat. Ich bekanke mich, daß Sie Ihre Frage anders formuliert haben. In der Sache darf ich Sie darauf verweisen, daß seit Bestehen des Arbeitsförderungsgesetzes, nämlich seit dem Jahre 1969, eine Debatte darüber geführt wird, was denn eigentlich zu den genuinen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit gehört. Das hat jede Bundesregierung, das hat dieses Hohe Haus jeweils nach den Erfordernissen der Zeit im Rahmen dessen, was gesetzlich möglich ist, entschieden. Der Bundesanstalt für Arbeit können auf Grund des Gesetzes nur Maßnahmen übertragen werden, die eine arbeitsmarktpolitische Nähe haben. Diese arbeitsmarktpolitische
Nähe der übertragenen Maßnahmen, von denen Sie gesprochen haben, hat die Mehrheit dieses Hauses zumindest nicht verneint.
Jetzt kommt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Bulmahn.
Herr Staatssekretär, wie vereinbaren Sie Ihre rhetorische Forderung nach einer Weiterbildungs- und Qualifizierungsoffensive mit der Tatsache, daß sich in Folge der hier ja bereits mehrfach erörterten Änderungen der achten Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz und der Übertragung von Bundesaufgaben an die Bundesanstalt für Arbeit die Zuweisungen an die einzelnen Arbeitsamtsbezirke so verändert haben, daß sich angesehene Bildungsträger nicht mehr in der Lage sehen, ihre Bildungsveranstaltungen durchzuführen? Zum Beispiel sind die Landkreise Uelzen, Rotenburg, Hameln-Pyrmont, Celle, Stadt und Landkreis Oldenburg nicht mehr in der Lage, Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung durchzuführen, und dies in einer Region, die besonders hohe Arbeitslosenzahlen aufweist, die besonders viele jugendliche Arbeitslose hat. Wie vereinbaren Sie diesen rhetorischen Anspruch mit den realen Auswirkungen?
Frau Kollegin, Sie gehen in Ihrer Frage von Behauptungen aus, die nicht stimmen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat nach entsprechender Beschlußfassung in der Selbstverwaltung die für 1988 zur Verfügung stehenden Fördermittel in erster Linie gemessen an den Ist-Ergebnissen des Jahres 1987 auf die einzelnen Dienststellen aufgeteilt. Die Behauptung, die Sie in Ihrer Frage gerade geäußert haben, daß hier nach anderen Gesichtspunkten aufgeteilt worden sei, ist falsch. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat sich nach den Ist-Ergebnissen des Jahres 1987 gerichtet.
Ich weise aber noch einmal darauf hin - was ich vorhin schon gesagt habe - , daß der Engpaß in der zweiten Hälfte des Jahres 1988 natürlich in denjenigen Arbeitsamtsbezirken voraussehbar war, in denen in der zweiten Hälfte oder dem letzten Viertel des Jahres 1987 die Maßnahmen auf ein so hohes Niveau geführt worden sind, daß die Haushaltsansätze damit nicht mehr in Einklang zu bringen waren. In diesen Bereichen werden wir Engpässe haben. Das ist jedermann bekannt; sie sind vorhanden. Wir werden auf diese Engpässe antworten. Deshalb sind wir in dem Prüfungsverfahren, auf das ich in dieser Fragestunde schon verschiedentlich hingewiesen habe.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Frau Bulmahn.
Sie sind also bereit - das kann ich daraus schlußfolgern - , wenn Sie feststellen, daß Engpässe vorhanden sind, daß in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit die zur Verfügung stehenden Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen nicht ausreichend sind, die Zuweisung der festen Budgets aufzuheben und durch zusätzliche Zuweisungen an die Bundesanstalt für Arbeit die notwendigen finanziellen Mittel für strukturschwache Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit im Laufe dieses Jahres bereitzustellen?
Frau Kollegin, auch wenn mir die Frage zum vierten oder fünften Mal gestellt wird, werden Sie nicht erwarten, daß ich von meiner ursprünglichen Antwort abgehen werde, nämlich: Darüber wird im Einzelfall entschieden werden können, wenn die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit abgeschlossen worden sind. Wo Engpässe vorhanden sind, läßt sich an Daten ablesen - natürlich; das ist bekannt. Damit aber den Engpässen begegnet werden kann, ist es erforderlich, zunächst einmal eine Entscheidung darüber zu treffen, was an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden kann, und das hängt davon ab, wie die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit zu Ende geführt werden können.
Jetzt kommt die Frage des Abgeordneten Menzel, bitte schön.
Herr Staatssekretär, da der Bundesregierung das Auslaufen des Schuljahres ja bekannt ist: Kann man davon ausgehen, daß die Prüfung der Bundesregierung so rechtzeitig beendet ist und die Entscheidungen so rechtzeitig fallen, daß diejenigen, die ihre Schulzeit beenden, rechtzeitig Bescheid wissen, welche Möglichkeiten sie haben und werden die Entscheidungen so rechtzeitig fallen, daß sichergestellt wird, daß im Gang befindliche Ausbildungsmaßnahmen nicht unterbrochen werden müssen?
Herr Kollege, zunächst einmal verweise ich darauf, daß es weiter eine Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt geben wird. Das heißt, der Teil der Jugendlichen, der auf zusätzliche Maßnahmen der Länder bzw. der Bundesanstalt für Arbeit angewiesen sein wird, wird weiter zurückgehen. Wir werden uns auf die Gruppen der Jugendlichen konzentrieren, die nur mit Hilfe zusätzlicher Maßnahmen zur Berufsreife geführt werden können.
Herr Steiner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie wollen Sie den Widerspruch zwischen Ihrer Aussage, die Qualifizierungsmaßnahmen würden weiterhin auf hohem Niveau durchgeführt, und der Tatsache aufklären, daß in Nordrhein-Westfalen für allgemeinbildende Qualifizierungsmaßnahmen im Gegensatz zu 1987, wo wir 75 Millionen DM zur Verfügung hatten, jetzt nur noch 16 Millionen zur Verfügung gestellt werden?
Herr Kollege, die Zahlen, die Sie in Ihrer Frage angeben, liegen mir derzeit nicht vor. Ich bin gern bereit, Ihre Frage schriftlich zu beantworten. Ich weise nur generell darauf hin, daß die einzelnen Arbeitsamtsbezirke für 1988 mit Mitteln ausgestattet worden sind entsprechend - annähernd - dem Ergebnis ({0})
- Frau Kollegin, natürlich nicht auf Mark und Pfennig, sondern im Richtmaß nach dem Ist-Ergebnis des Jahres 1987.
Weitere Zusatzfrage, Herr Steiner.
Herr Staatssekretär, darf ich aus dieser Antwort schließen, daß die Bandbreite, die Sie jetzt mit „annähernd" beschrieben haben, zwischen 16 Millionen DM und 75 Millionen DM in NordrheinWestfalen liegen könnte?
Nein, können Sie nicht.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Urbaniak auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung über die Abfassung von neuen Richtlinien nach Artikel 56 § 2 EGKS-Vertrag mit der EG-Kommission verhandelt?
Herr Kollege, wenn Sie einverstanden sind, würde ich gerne die Fragen 59 und 60 gemeinsam beantworten.
({0})
Er ist einverstanden. Bitte schön.
Decken sich die Änderungswünsche der Bundesregierung mit den Vorstellungen der EG-Kommission, und wann kann mit Abschluß der Verhandlungen gerechnet werden?
Im Zusammenhang mit der Erklärung der Bundesregierung vom 2. Oktober 1987, den Anpassungsprozeß in der deutschen Eisen-und Stahlindustrie aus Bundesmitteln mit 300 Millionen DM zu flankieren, sind der EG-Kommission folgende Vorschläge für Leistungsverbesserungen im Rahmen der Richtlinien zu Art. 56 § 2 EGKS-Vertrag zur Genehmigung vorgelegt worden:
Erstens. Erhöhung des Beteiligungssatzes bei der Übergangsbeihilfe von zur Zeit 50 v. H. auf 60 v. H. der Sozialplanleistungen.
Zweitens. Erhöhung der Abfindung von 6 000 auf 9 000 DM.
Drittens. Wegfall der Altersgrenze von 55 Jahren bei der Übergangshilfe wie bisher bei Schwerbehinderten und Rentnern für Arbeitnehmer, die besonderen Belastungen ausgesetzt waren, d. h. 15 Jahre überwiegend Tätigkeiten in Warmbetrieben, sogenannte erste und zweite Hitze, ausgeübt haben, wobei diese Tätigkeiten nicht zusammenhängend, auch nicht unmittelbar vor der Freisetzung ausgeübt werden mußten.
Die EG-Kommission hat erkennen lassen, daß sie den beantragten Maßnahmen zustimmen werde. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Änderungsrichtlinien in Kürze veröffentlicht werden können. Es ist vorgesehen, daß sie rückwirkend ab 1. Januar 1987 in Kraft treten.
Zusatzfrage, Herr Urbaniak.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß die EG-Kommission von sich aus einen eigenen
Richtlinienentwurf vorgelegt hat und dieses bisher zu erheblichen Verzögerungen der Genehmigung der Vorstellungen geführt hat, die die Bundesregierung beantragt hat?
Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß die EG-Kommission eine umfassende Neugestaltung des Beihilfensystems gemäß Art. 56 § 2 Buchstabe b des EGKS-Vertrages erwägt. Einzelheiten sind uns nicht bekannt, aber ich gehe davon aus, daß die in Brüssel angemeldeten Maßnahmen, die ich vorhin genannt habe, bald genehmigt werden, daß wir bald die Zustimmung für deren Inkraftsetzung erhalten werden.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Urbaniak.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß, wenn die Genehmigung sehr schnell erwartet werden kann - vielleicht können Sie sogar ein konkretes Datum sagen -, die zugesagten 300 Millionen DM für diesen Bereich auf keinen Fall gefährdet sind?
Das kann ich zusagen.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Sind Sie in der Lage, Herr Staatssekretär, mir konkret zu sagen, wann diese Richtlinien von der EG genehmigt werden, ob es sich noch um drei, vier oder sechs Wochen handelt? Hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse?
Herr Kollege, wenn ich Ihnen ein genaues Datum sagen könnte, hätte ich das sofort in die Antwort auf Ihre Frage aufgenommen. Ich kann nur sagen: in Kürze. Aber unabhängig davon, ob das nun noch 14 Tage oder sechs Wochen dauern wird, ist sichergestellt, daß die Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 1987 in Kraft treten. Ich glaube, das ist die wichtigste Botschaft für die Betroffenen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 61 der Frau Abgeordneten Traupe auf:
Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in der Aktion des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 28. April 1988, als Bundesminister Dr. Blüm allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages eine Kassette und eine Broschüre zum Gesetzentwurf zur Strukturreform im Gesundheitswesen an die Privatadressen nach Hause schickte?
Frau Kollegin, wenn Sie einverstanden sind, würde ich gerne Ihre Fragen 61 und 62 gemeinsam beantworten.
Einverstanden? - Dann rufe ich auch die Frage 62 der Frau Abgeordneten Traupe auf :
Wie viele Kassetten und Broschüren wurden insgesamt erstellt, und was haben sie gekostet?
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung stellt von allen VeröfParl. Staatssekretär Vogt
fentlichungen allen Abgeordneten jeweils ein Exemplar zur eigenen Information zur Verfügung. Dies ist hier mit der Broschüre „Schnellinformation" und der Kassette erfolgt. Ich will betonen: Nach unserer Auffassung ist es das gute Recht eines jeden Abgeordneten, auch von solchen Veröffentlichungen jeweils informiert zu werden - und zwar nicht theoretisch, sondern unter Vorlage des Informationsmaterials, das wir für die Bürger bereitstellen.
Bisher sind 1 100 Kassetten gezogen worden. Der Stückpreis beträgt einschließlich Materialkosten 2,34 DM. An Fixkosten für zwei Sprecher und das Tonstudio werden ca. 3 800 DM anfallen. Die Schlußrechnung liegt noch nicht vor. Deshalb sage ich: „ca. 3 800 DM" . Die Kassetten werden nicht auf Vorrat produziert, sondern erst wenn eine Anzahl von Bestellungen vorliegt, werden neue Bänder gezogen. Wie viele weitere Bänder zu produzieren sind, ist deshalb zur Zeit nicht abzusehen.
Von der Broschüre „Schnellinformation" sind 100 000 Exemplare gedruckt worden. Die Herstellungskosten betragen 35 320 DM.
Zusatzfrage, Frau
Traupe.
Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage nach dem Sinn dieser Kassetten nicht beantwortet. Gingen Sie davon aus, daß Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht mehr lesen können?
Frau Kollegin, ich habe Ihnen auf die Frage nach dem Sinn der Zusendung des Informationsmaterials geantwortet. Vielleicht ist das etwas im Gemurmel untergegangen. Ich habe darauf verwiesen, daß es nach unserer Auffassung das gute Recht eines jeden Abgeordneten ist, auch ein Exemplar des Informationsmaterials zu kennen, das den Bürgern zur Verfügung gestellt wird.
Im übrigen könnte ich mir vorstellen, daß Sie, wenn Sie zur nächsten Versammlung fahren, in der das Gesundheitsreformgesetz zur Debatte steht, unterwegs, weil Sie nicht lesen können, die Kassette anhören.
Frau Traupe, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie noch mal, da der Inhalt der Broschüre mit dem Inhalt der Kassette übereinstimmte, welchen Sinn Sie darin sehen, das merkwürdige Instrument der Kassette zu beschaffen.
Frau Kollegin, das Instrument Kassette ist nicht fragwürdig, sondern natürlich ist diese Kassette vor allem zur Information der blinden Mitbürger produziert worden. Natürlich werden diese Kassetten vor allem in Blindenbüchereien angeboten werden.
({0})
Sie werden dort eingesetzt.
Aber ich sage noch einmal: Die Tatsache, daß auch die Abgeordneten diese Kassette erhalten haben, beruht darauf, daß sie ein Informationsrecht haben. Wir wollten nicht unterstellen, daß sie blind sind oder daß sie nicht lesen können.
({1})
Herr Staatssekretär, wieviel hat es denn mehr gekostet, daß Sie diese Kassette und die Broschüre nicht im Postaustausch an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in ihre Bonner Büros geschickt haben, zumal jene Woche eine Sitzungswoche war?
Frau Kollegin, die Kassette ist an 464 Abgeordnete versandt worden, deren Privatanschriften uns zugänglich waren. Die Kosten pro Versand einer Kassette betrugen 1,40 DM. Es ist also ein Portoaufwand von insgesamt 649,60 DM entstanden. Im übrigen waren wir der Meinung, da zwischen Beschlußfassung über Gesundheitsreformgesetz und erster Lesung hier im Deutschen Bundestag nur eine geringe Zeitspanne bestand, daß es im Interesse der Abgeordneten gelegen hätte, daß sie möglichst schnell informiert werden.
({0}) Wir haben das versucht.
Meine Damen und Herren, die Menge der gewünschten Zusatzfrage steht im umgekehrten Verhältnis zur Menge der Zeit, die wir zur Verfügung haben. Die ist nämlich gleich Null. Deswegen bitte ich um Verständnis, wenn ich hier abbreche und die Fragestunde beende.
Es bleiben dann noch zwei Fragen aus diesem Geschäftsbereich für die morgige Sitzung übrig, und es kommen weitere Geschäftsbereiche dazu.
Ich beende hier die Fragestunde und bitte den Präsidenten, an meine Stelle zu treten.
({0})
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Eidesleistung des Bundesministers der Verteidigung
Meine Damen und Herren, der Herr Bundespräsident hat mir mit Schreiben vom 18. Mai 1988 mitgeteilt, daß er auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Dr. Manfred Wörner, aus seinem Amt als Bundesminister entlassen und Herren Professor Dr. Rupert Scholz zum Bundesminister der Verteidigung ernannt hat.
Nach Artikel 64 des Grundgesetzes leisten die Bundesminister bei der Amtsübernahme den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. Herr Bundesminister, ich darf Sie zur Eidesleistung zu mir bitten.
({0})
Ich überreiche Ihnen das Grundgesetz und bitte Sie, den Eid zu sprechen.
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deut5346
schen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
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Meine Damen und Herren, der Bundesminister der Verteidigung, Herr Professor Dr. Rupert Scholz, hat den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Eid bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag geleistet.
Herr Bundesminister, für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe spreche ich Ihnen die guten Wünsche des ganzen Hauses aus. Viel Glück und Erfolg! Dem ausgeschiedenen Bundesminister der Verteidigung, Herr Dr. Manfred Wörner, danke ich im Namen des Deutschen Bundestages für seine Tätigkeit.
({0})
Meine Damen und Herren, wir sind am Schluß unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 19. Mai 1988, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.