Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Ich eröffne die Sitzung.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat in seiner gestrigen Sitzung vereinbart, daß in der Sitzungswoche vom 18. Juni 1990 mit Rücksicht auf die abschließende Beratung des Staatsvertrages und anderer wichtiger Beratungen keine Befragung der Bundesregierung, keine Fragestunde und keine Aktuellen Stunden stattfinden sollen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall.
Ich rufe Punkt 4 g der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses
zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen
- Drucksachen 11/7209, 11/7247 -
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Wiefelspütz
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlußempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf den Drucksachen 11/7209 und 11/7247? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlungen sind bei zwei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
- Drucksache 11/4230 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft ({0})
- Drucksache 11/7218 Berichterstatter:
Abgeordneter Müller ({1})
({2}) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
- Drucksache 11/4568 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft ({3})
- Drucksache 11/7219 Berichterstatter: Abgeordneter Kittelmann
({4})
c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen
- Drucksache 11/4609 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft ({5})
- Drucksache 11/7221 - Berichterstatter:
Abgeordneter Kittelmann ({6})
d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({7}) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt ({8}), Dr. Mechtersheimer, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
zur Erklärung der Bundesregierung zu einer möglichen Beteiligung deutscher Firmen an einer C-Waffen-Produktion in Libyen
- Drucksachen 11/4012, 11/4817 - Berichterstatter:
Abgeordneter Müller ({9})
e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({10}) zu dem Antrag der Abgeordneten Müller ({11}), Bachmaier, Dr. von Bülow, Dr. Emmerlich, Gansel, Dr. Jens, Jungmann
Präsidentin Dr. Süssmuth
({12}), Koschnick, Dr. Scheer, Dr. Soell, Vosen, Wiefelspütz, Opel, Bulmahn, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Rüstungsexporte deutscher Unternehmen in den Irak, Rumänien, Ägypten und Argentinien
- Drucksachen 11/4519, 11/7183 -
Berichterstatter: Abgeordneter Funke
f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({13}) zu dem Antrag der Abgeordneten Müller ({14}), Bachmaier, Dr. von Bülow, Dr. Emmerlich, Gansel, Jungmann ({15}), Dr. Scheer, Dr. Soell, Vosen, Wiefelspütz, Ibrügger, Bulmahn, Dr. Hauchler, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Verminderung der Rüstungsexporte und verbesserte Rüstungsexportkontrolle
- Drucksachen 11/4842, 11/7178 -
Berichterstatter: Abgeordneter Kittelmann
g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({16}) zu dem Antrag der Abgeordneten Müller ({17}), Bachmaier, Dr. von Bülow, Dr. Emmerlich, Gansel, Jungmann ({18}), Dr. Scheer, Dr. Soell, Vosen, Wiefelspütz, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Keine Genehmigung für Waffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten
- Drucksachen 11/4843, 11/7179 -
Berichterstatter: Abgeordneter Kittelmann
h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({19}) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Vennegerts, Frau Frieß und der Fraktion DIE GRÜNEN zu der Verordnung der Bundesregierung
Aufhebbare Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- Drucksachen 11/4303, 11/4685, 11/4851, 11/7180 -
Berichterstatter: Abgeordneter Kittelmann
i) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
Einstellung der Rüstungsgeschäfte und der nuklearmilitärischen Zusammenarbeit mit Argentinien
- Drucksache 11/5286 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft ({20})
Auswärtiger Ausschuß
Verteidigungsausschuß
Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({21}) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN
Stopp des Exports von Atomkraftwerksteilen in den Iran
- Drucksachen 11/1171, 11/3002, 11/7174 Berichterstatter:
Abgeordneter Jung ({22})
Zu den Tagesordnungspunkten 20 a und 20 c liegen Änderungsanträge der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 11/7274 ({23}) und 11/7285 vor.
Im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung 90 Minuten vereinbart worden. - Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Herrn Abgeordneten Kittelmann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Die heute zur Entscheidung stehenden Gesetzesvorhaben der Bundesregierung dokumentieren den klaren Willen der Regierung und der sie tragenden Fraktionen: Deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie deutsche Technologie sollen nirgendwo in der Welt zur Entwicklung, zur Produktion, zum Handel oder auch zum Transitgeschäft mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen beitragen. Wenn diese Gesetze nach der Zustimmung des Bundesrats am 1. Juli in Kraft treten, wird die Bundesrepublik Deutschland über die weltweit weitreichendsten und umfassendsten Exportkontrollen verfügen.
Damit ziehen Bundesregierung und Regierungsfraktionen nachhaltige Konsequenzen aus den im vergangenen Jahr bekanntgewordenen Aktivitäten einiger weniger krimineller Unternehmen und Techniker im Ausland.
({0})
Es war nur ein ganz minimaler Bruchteil der deutschen Unternehmen, die hier illegale Geschäfte gemacht haben.
({1})
Die Rigorosität, mit der die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen die neuen Gesetze ausgestaltet haben, stößt auf die unbedingte Zustimmung der amerikanischen Administration. Wenn diese Gesetze, wie zum 1. Juli erwartet, in Kraft treten, werden die letzten Irritationen, die nach weitgehenden Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung noch bestehen, restlos beseitigt sein.
({2})
Hieraus wird auch deutlich, daß die lange und ausgiebige parlamentarische Beratung sinnvoll war. Wir haben eine Anhörung zur Praktikabilität der Gesetzesvorhaben durchgeführt. Wir haben uns im Rahmen der Koalition und in den Ausschüssen des Deutschen
Bundestages die notwendige Zeit für die Beratungen genommen.
Ursache des Transfers von Rüstungstechnologien in die Dritte Welt und damit auch Grund für diese Gesetzgebung ist doch vor allem, daß einige Herrscher in Staaten der Dritten Welt Symbole nationaler Stärke brauchen. Sie müssen durch äußere Zeichen der Macht, der Kraft, der Zerstörungsgewalt beweisen, daß sie stark sind. Sie wollen beweisen, daß sie stark sind, weil sie demokratische Mehrheiten nicht gewinnen können. Diesen Leuten reichen konventionelle Rüstungsgüter nicht mehr aus, sie wollen Raketen, sie wollen Giftgas, sie wollen auch Nuklearwaffen. Sie setzen alles ein, um diese Waffen zu erlangen.
Ich erinnere daran, daß gegenwärtig 22 Staaten über Giftgas verfügen. Ich erinnere an die Bemühungen Iraks und Argentiniens, eigene Trägertechnologien im Land zu produzieren. Ich erinnere an die Superkanone, von der Teile in Frankfurt sichergestellt worden sein sollen. Ich erinnere vor allem an das Bemühen des libyschen Diktators Gaddafi, in Rabta - oder jetzt wahrscheinlich an einem sichereren Ort - eigene Kapazitäten zur C-Waffenproduktion zu erreichen.
Diese Staaten wollen um jeden Preis moderne Technologien, wie sie in den westlichen Industriestaaten vorhanden sind, um ihre Begehrlichkeiten zu erfüllen.
In den Industriestaaten gibt es immer wieder einzelne, die sich ihr Gewissen für viel Geld abkaufen lassen. Diejenigen Staaten, die diese Waffen wollen, setzen dafür sehr viel Geld ein, auch wenn die Menschen in ihren Ländern zum Teil hungern müssen.
Wo die Zusammenarbeit der westlichen Industriestaaten Exporte der Unternehmen verhindert, wie beispielsweise durch die australische Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Verbreitung von Grundstoffen für die Chemiewaffenproduktion zu verhindern, übernehmen skrupellose Regime mit einem Heißhunger nach Devisen das üble Geschäft. Ich brauche hier nur an die Berichte der „Washington Post" über angebliche chinesische Lieferungen von Vorprodukten für die Giftgasproduktion nach Libyen zu erinnern.
Wir haben als Deutsche sehr wohl die Möglichkeit, durch Beschränkung des Waffenhandels, vor allen Dingen durch die Begrenzung des Technologietransfers, dazu beizutragen, daß diese Länder nicht das Wissen erhalten, das sie für die Entwicklung ihrer Rüstungsindustrie benötigen.
Dies will die Bundesregierung, und dies wollen auch die sie tragenden Fraktionen. Damit hat sich die Bundesregierung auch einige kleine Änderungen zu eigen gemacht, die im Rahmen der Koalitionsberatungen vereinbart wurden. Wir sollten uns dabei immer bewußt sein, daß die Verhinderung der Lieferungen von seiten deutscher Industrie und die Verhinderung von Aktivitäten Deutscher im Ausland nur ein Beitrag zur Blockade der weiteren Verbreitung von A-, B-, und C-Waffentechnologie ist. Erst wenn alle Staaten, die über Technologien verfügen, die für A-, B-, und C-Waffen genutzt werden, Hand in Hand zusammenarbeiten, werden sie die Verbreitung dieser Technologien wirklich wirkungsvoll verhindern.
Die Koalitionsfraktionen schaffen hierzu auf nationaler Ebene die notwendigen Voraussetzungen. Die neuen Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes legen fest, daß die Aktivitäten deutscher Staatsbürger, deutscher Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen im In- und Ausland unter Strafe gestellt werden, wenn sie zur Produktion, zur Entwicklung, zum Handel oder auch zu Transitgeschäften mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen beitragen. Weil dieses Verbot unabhängig vom Ort der Handlung gilt, werden damit alle Aktivitäten deutscher Staatsbürger im In- und Ausland erfaßt.
Hier sind bestenfalls noch die amerikanischen Kontrollvorschriften mit der Reichweite der deutschen Bestimmungen vergleichbar.
({3})
Dort gilt eine Strafbarkeit der Aktivitäten amerikanischer Staatsbürger aber nur dann, wenn damit gegen Lizenzbestimmungen verstoßen wird. In Japan wird nur die Lieferung sensitiver Güter geregelt, Frankreich kontrolliert nur Militärpersonen, und Großbritannien kennt ebenso wie die Schweiz keinerlei Beschränkungen der Aktivitäten eigener Staatsbürger im Ausland.
In dieser Frage wird heute mit der Verschärfung des Kriegswaffenkontrollgesetzes etwas Neues und Richtungsweisendes geschaffen. Damit wird die fahrlässige Begehensweise ebenso unter Strafe gestellt wie leichtfertige, also grob fahrlässige Beihilfehandlungen, die nicht unerheblich zur Produktion, zum Handel und zur Entwicklung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen beitragen. Lediglich ein vom amerikanischen Senat am 17. Mai beschlossener Gesetzentwurf, der zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von biologischen und chemischen Waffen beitragen soll, geht ähnlich weit. Hier ist allerdings noch nicht absehbar, wann diese Regelungen Gesetzeskraft erlangen. Sonst wird in keinem westlichen Industrieland die fahrlässige Begehungsweise unter Strafe gestellt.
In der Schweiz und in Großbritannien existieren keinerlei Verbote des Transfers von Technologie und technischen Unterlagen. In den übrigen westlichen Industriestaaten gelten lediglich die COCOM-Regelungen im Ost-West-Handel, also in einer immer falscher werdenden Richtung.
Mit dem neuen Außenwirtschaftsgesetz wird es möglich sein, daß Aktivitäten deutscher Staatsbürger bei Auslandsprojekten im Rüstungsbereich und vor allen Dingen in der Raketentechnologie im Ausland unter Genehmigungsvorbehalt stehen. Wenn hier künftig illegale Handlungen als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden können, hat die Bundesrepublik erneut internationale Vorbildfunktion. Auch diese Art der Auslandsstrafbarkeit kennt kein anderer westlicher Industriestaat.
Die neuen Bestimmungen im Außenwirtschaftsund im Kriegswaffenkontrollgesetz werden darüber hinaus dafür sorgen, daß der Datenaustausch zwi16924
schen den verschiedenen Strafverfolgungs- und den Zollbehörden verbessert wird. Damit werden vorhandene Daten besser für die Strafverfolgung eingesetzt werden können.
Im Außenwirtschafts- und im Kriegswaffenkontrollgesetz werden die möglichen Höchststrafen deutlich erhöht. Bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden künftig Strafen bis zu zehn Jahren, beim Kriegswaffenkontrollgesetz bis zu 15 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslänglich, möglich sein. Damit liegt die Bundesrepublik künftig klar vor allen Regelungen in unseren westlichen Partnerländern. Lediglich die USA kennen eine zehnjährige Höchststrafe. Sonst liegen die Höchststrafen in allen westlichen Industrieländern unter fünf Jahren. In der Bundesrepublik - ich wiederhole es - liegen sie künftig bei zehn Jahren bzw. lebenslänglich.
Um präventiv noch besser aktiv werden zu können, hat die Bundesregierung vorgeschlagen, eine Meldepflicht für diejenigen Unternehmen einzuführen, die Materialien, Anlagen oder Ausrüstungen im kerntechnischen, biologischen oder chemischen Bereich oder auch nur Fertigungsanlagen in diesem Bereich herstellen oder vertreiben.
Bis heute sind aber schon andere wesentliche Maßnahmen gegen den Transfer militärisch nutzbarer Technologie ergriffen worden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat nachhaltige Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung und der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung unterstützt. Diese sehen u. a. vor - ich kann nur einige aufzählen - : die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen nach Libyen. In die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung wurden 50 chemische Substanzen aufgenommen, die von der australischen Initiative zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung chemischer Waffen als gefährlich eingestuft werden. Weiter wurde eine Genehmigungspflicht auch für technologische Komponenten eingeführt, die möglicherweise für die Entwicklung oder Produktion biologischer und chemischer Waffen mißbraucht werden könnten. Dies kennt weltweit kein anderer Staat. Selbst in Japan ist nur der Export unmittelbar rüstungsrelevanter Technologie unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
Durch eine vollständige Kontrolle des Technologietransfers in Nicht-OECD-Länder wird gewährleistet, daß hier ein sehr hohes Kontrollniveau erreicht wird.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten haben heute Gelegenheit, ihre Obstruktion aufzugeben. Wenn ich aber an den bisherigen Verlauf der öffentlichen Debatte über Exportkontrollen denke, bin ich hier wenig optimistisch.
({4})
Da erklären die Abgeordneten Bachmaier und Müller der Presse - ich zitiere - :
Der Sache des Friedens, der Völkerverständigung und unserem Ansehen in der Welt wird mit diesem Gesetz kein Dienst erwiesen.
({5})
Ich denke, daß sich angesichts der von mir dargestellten Gesetzesänderungen - Sie haben immer noch nicht zughört! - diese Vorwürfe als bloße Polemik, als böswillige Verdrehung der Tatsachen erweisen.
Ich werfe Ihnen, der SPD, Verweigerung und Unsachlichkeit vor. Sie schaden den wirtschaftlichen und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie ausschließlich mit Demagogie gegen die vorliegenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen anrennen. Angesichts der von Ihnen entfachten Diskussionen muß man den Eindruck haben, Ihnen gehe es in Wirklichkeit nicht um die Veränderung, um die Verschärfung der Gesetze. Sie wollen vielmehr - Herr Gansel allen vorweg - ein populistisches Schaulaufen.
Den Sozialdemokraten ist zu raten, die Verweigerung aufzugeben.
({6})
Je mehr sich nämlich die interessierte Öffentlichkeit fair und sachkundig mit den vorliegenden Beschlußempfehlungen der Koalitionsfraktionen befaßt, desto weniger sind die Angriffe der Opposition glaubwürdig.
Mittlerweile liegen uns auch die ersten Reaktionen auf das geplante Gesetzesvorhaben vor. So haben sich 23 amerikanische Senatoren an die verehrte Frau Bundestagspräsidentin gewandt und in ihrem Schreiben die Vorlage dieses Gesetzes begrüßt. Sie haben allen Bundestagsabgeordneten - also auch Ihnen, Herr Gansel - gratuliert, „daß sie die dringende Notwendigkeit erkannt haben, national und international Maßnahmen zu treffen, um diese drohende Gefahr aufzuheben". - In der vergangenen Woche haben Abgesandte der Nationalen Akademie der Wissenschaften und des „Brookings Institute" in Köln und Bonn Gespräche über die Veränderung der Außenwirtschaftskontrollen geführt. Diese beiden Institute sind vom amerikanischen Kongreß beauftragt worden, die Reichweite der deutschen Exportkontrollen zu untersuchen. Beide haben eindeutig festgestellt, daß die von den Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuß mit Mehrheit gefaßte Beschlußempfehlung zur vollsten Zufriedenheit der amerikanischen Administration ausgefallen ist. Wer also weiterhin von amerikanischen Bedenken hinsichtlich der Substanz der vorgelegten Gesetzentwürfe spricht, geht an der Realität vorbei.
Die amerikanischen Senatoren - ich erwähne gerade die Amerikaner öfter, weil sie häufig ge- oder mißbraucht werden - haben in ihrem Schreiben an die Bundestagspräsidentin aber auch deutlich gemacht, daß die bundesdeutsche Regelung der Exportkontrolle auch andere Länder veranlassen könnte, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Sie haben damit ein zentrales Problem angesprochen. Ich darf es mit einigen Sätzen ausführen.
Was nutzt es, wenn die Vereinigten Staaten und die Bundesrepublik die Verbreitung von B- und C-Waffentechnologie wirkungsvoll verhindern, aber beispielsweise die Schweiz, Großbritannien oder auch Frankreich, um nur einige Länder zu nennen, bereit wären zu liefern? Was nutzt es, wenn die Staaten der
australischen Initiative zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Chemiewaffen übereinkommen, bestimmte Produkte nur nach intensiven Kontrollen zu liefern, wenn die chinesische Regierung in Peking in ihrem Heißhunger nach Devisen ohne jegliche Skrupel auch die Libyer beliefert?
Ich denke, daß nach der Verwirklichung der vorliegenden Gesetzesvorhaben weitere Schritte unternommen werden müssen. Zunächst müssen sich die Staaten der Europäischen Gemeinschaft einig werden. Ich habe bereits am 23. Juni letzten Jahres bei der Einbringung der heute zu beschließenden Gesetzesvorhaben gesagt, daß die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderung der Bundesregierung an die EG-Kommission unterstützt, sie solle einen Verordnungsentwurf für den Export chemischer Vorprodukte vorlegen. Hier kann sie nicht stehenbleiben. Die EG-Kommission muß auch für den Export sensibler Technologien klare Richtlinien vorgeben. Sie haben hier noch ein hartes Stück Arbeit vor sich, Herr Minister Haussmann.
Ich habe solche Regelungen auch schon in der Debatte vom 29. Januar letzten Jahres gefordert. Ich habe am 23. Juni weiterhin gesagt: „Deshalb ist es für ihre Wirksamkeit" - die Wirksamkeit der Exportkontrollen - „von großer Bedeutung, daß auch andere Exportländer ihre Kontrollen ergänzen und eine enge Abstimmung mit deren Außenwirtschaftskontrollinstanzen stattfindet. "
Ich denke, daß hierzu ein geeignetes Instrumentarium bereitsteht. Die in der Vergangenheit vor allen Dingen von der Opposition kritisierte COCOM-Liste hat die Verbreitung von Technologie in West-OstRichtung in der Vergangenheit wirkungsvoll verhindert. Aber die Gefahr militärischer Konflikte zwischen West und Ost geht rapide zurück, glücklicherweise. Statt dessen ergeben sich Konfliktlinien im Nord-SüdBereich. Was hindert uns daran, der Veränderung der Konfliktrichtung mit einer Änderung des international vereinbarten Technologiekontrollregimes nachzufolgen? Das läge nicht nur im Interesse der westlichen Staaten. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß auch die restlichen Staaten des Warschauer Pakts bereit wären, sich diesem Kontrollregime anzuschließen. Ich kann mir sogar vorstellen, daß die Sowjetunion zu einer Beteiligung bereit wäre, weil ihr von einem irakischen Diktator mindestens genauso viele Gefahren wie den Staaten der westlichen Welt drohen.
Ich habe mich in dieser Sache auch an den Bundeskanzler gewandt und ihn gebeten, die Frage einer verschärften Kontrolle des Nord-Süd-Technologietransfers auf dem nächsten Weltwirtschaftsgipfel zu thematisieren und gegebenenfalls so bald wie möglich zum Hauptthema zu machen.
Der Bundestag wird heute zwar ein hervorragendes Gesetz beschließen, aber wirkungsvoll kann nur auf der Grundlage internationaler Vereinbarungen gegen die Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen vorgegangen werden. Nur wenn sich die entwickelten Länder der ersten und der zweiten Welt einig sind, werden sie auch die Verbreitung der Raketentechnologie in der Dritten Welt stoppen können. Auch wenn die Bundesregierung nur einen kleinen Beitrag zur Verhinderung der Verbreitung von Rüstungstechnologie leisten kann, so besitzen die heute zu beschließenden Gesetzentwürfe doch internationalen Beispielcharakter. Wenn sie nach dem Willen der Koalitionsfraktionen zum 1. Juli in Kraft treten, kann sich die Bundesregierung und können sich die im Bundestag vertretenen Fraktionen auf der Grundlage eines hervorragenden Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetzes für die europaweite, ja für die weltweite Ausdehnung des deutschen Standards einsetzen. Ich bitte Sie dabei um Ihre Zustimmung. Ich bin sicher, daß die Mehrheit dieses Hauses diese heute geben wird.
Ich danke Ihnen.
({7})
Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Müller ({0}).
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag von Herrn Kittelmann veranlaßt mich zu drei Vorbemerkungen.
Erstens. Herr Kittelmann, Sie sind Ihrem Ruf gerecht geworden.
Zweitens. Ihre Bemerkungen zur Obstruktion unsererseits gehen nun wirklich an den Tatsachen vorbei. Wir haben vom vergangenen Sommer bis heute geduldig gewartet, bis Sie sich auf eine Koalitionslinie verständigen konnten. Über das Ergebnis sind wir allerdings enttäuscht.
Drittens. Ihre grobgeschnitzten Angriffe gehen genauso gegen jene Kolleginnen und Kollegen in Ihren Reihen, die nachdenklich sind,
({0})
die aber wohl gut daran getan haben, zum großen Teil heute früh nicht hierzusein. Einige sind hier.
({1})
- Es geht mir nicht um die Zahl. Ich habe nur festgestellt, daß einige von denen, von denen wir wissen, daß sie große Bedenken gegen das haben, was zwischen Ihnen vereinbart worden ist, heute früh nicht hier sind.
({2})
- Herr Kollege Hüsch, es tut mir leid, Sie hören ja nicht zu: Es geht mir nicht um die Zahl, sondern um diese Kolleginnen und Kollegen.
({3})
Um die Jahreswende 1988/89 wurde die Tatsache bekannt, daß deutsche Firmen am Aufbau einer Giftgasproduktion in Libyen beteiligt sein könnten. Wenig später erfuhren wir von der Absicht zur Lieferung von Tornados an Jordanien. Der Deutsche Bundestag erlebte in der Folge dieser Skandale einige bemerkenswerte Debatten. Sie waren von Betroffenheit und von dem gemeinsamen Willen geprägt, eine restriktivere und effektivere Rüstungsexportkontrolle durch16926
Müller ({4})
zusetzen. Damals - z. B. in der Debatte am 27. Januar über das beabsichtigte Tornado-Geschäft oder am 17. Februar über den Giftgasskandal - haben mehrere Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen ihren festen Willen zur Änderung der Gesetze bekundet. Mit großem Ernst haben an dieser Stelle am 17. Februar 1989 die beiden Bundesminister Haussmann und Genscher die notwendigen Gegenmaßnahmen angekündigt.
Heute beraten wir abschließend über die jetzt von den Koalitionsfraktionen präsentierten Gegenmaßnahmen. Vom damaligen großen Ernst ist aus unserer Sicht leider wenig übriggeblieben.
({5})
Das ist enttäuschend. Wir wissen, daß es einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Regierungslager genauso bitter empfinden. Das ehrt diese Kolleginnen und Kollegen. Aber dies allein reicht nicht, um Schaden von unserem Land abzuwenden.
({6})
Herr Haussmann hat am 17. Februar an dieser Stelle gesagt, daß die Strafvorschriften in Zukunft eine abschreckende Wirkung haben werden. Genau diese abschreckende Wirkung wurde von den Koalitionsfraktionen zerbröselt.
Herr Genscher hat am 17. Februar 1989 hier an dieser Stelle gesagt, daß es jetzt u. a. darauf ankomme, im nationalen Rahmen die von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen zu verwirklichen. Er hat sich geirrt. Eine kleine Gruppe in den Koalitionsfraktionen hat sich gegen den Willen der Bundesregierung durchgesetzt.
Herr Genscher hat am 17. Februar 1989 das Parlament - ich nehme an, in Kenntnis der Regelungen, die es in anderen Ländern gibt und die Herr Kittelmann heute früh geschildert hat ({7})
um Unterstützung für die Regierungslinie gebeten, meine Damen und Herren. Wir Sozialdemokraten tun das heute. Wir verteidigen mit unserem Änderungsantrag zum Überwachungsgesetz die Regierungslinie. Die Koalitionsfraktionen aber haben Herrn Haussmann und Herrn Genscher im Stich gelassen. Das ist bitter für die Herren Minister und beschämend für die Koalitionsmehrheit.
({8})
Mit der heutigen abschließenden Plenarbehandlung einiger Gesetzesänderungen sollte eine Antwort auf eine ganze Reihe von Rüstungsexportskandalen gegeben werden. Ich nenne sie nochmals in Stichworten: Baupläne für U-Boote und eine Multisensorplattform an Südafrika, Atomtechnik nach Pakistan und Indien, eine Fabrik zur Produktion von chemischen Waffen in Libyen, die Entwicklung und Produktion von Trägersystemen für ABC-Waffen für Irak, Rumänien, Ägypten und Argentinien, der Verdacht der Lieferung von Hubschraubern und Nachtsichtgeräten an Irak und die beabsichtigte Lieferung von Tornados an Jordanien und Südkorea und von U-Booten und U-Boot-Plänen an Südkorea und Israel.
Im Lichte dieser Skandale konnte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen als ein leider zu seltener Fall von politischer Moralität bezeichnet werden. Aber alles kam dann anders. Nachdem die Koalitionsfraktionen nun immerhin schon seit dem Sommer letzten Jahres an dem Gesetzentwurf herumgezerrt haben, sind einige handelnde Personen jetzt übereingekommen, wie er demontiert und verwässert werden kann. Für diese Feststellung möchte ich eine Begründung geben.
Erstens. Bei der Strafvorschrift gegen Atomwaffen - § 19 KWKG - wollen die Koalitionsfraktionen eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr an Stelle einer solchen von nicht unter zwei Jahren vorsehen. Das ist nicht nur eine quantitative Veränderung. Sie bringt eine neue Qualität. Damit ergibt sich nämlich wieder die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung, was die Abschreckungswirkung nahezu zunichte macht. Herr Haussmann hatte am 17. Februar 1989 angekündigt, für wirkliche Abschreckungswirkung sorgen zu wollen. Wo ist sie geblieben? Auch Ihre Beamten übrigens haben im Wirtschaftsausschuß die Minderung der Abschreckungswirkung zugegeben.
Um den bei der Verwässerung entstehenden Eindruck der Strafmilderung zu verdecken, haben die Koalitionsfraktionen im Gegenzug die Absicht, die Strafandrohung bis zu lebenslang auszudehnen, wenn die Atomwaffe gegen Menschen eingesetzt wird und der Täter zur Zeit der Tat gewußt hat, daß sie gegen Menschen eingesetzt werden soll. Hier kann man sich doch nur wundern. Dies ist die altbekannte Methode, die herausgefeilschten realen Vorteile mit fiktiven Nachteilen auszubalancieren, um der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen.
({9})
Zweitens. Bei der Strafvorschrift gegen Atomwaffen - § 19 KWKG - wird in Abs. 4 auch der Fall behandelt, in dem Täter fahrlässig oder leichtfertig handeln. Gegenüber dem Regierungsentwurf wird aber die Strafbarkeit in solchen Fällen dadurch eingeschränkt, daß die leichtfertige Förderungshandlung nur dann strafbar ist, wenn sie „nicht unerheblich" ist. Mit der Einfügung der Worte „nicht unerheblich" ist offensichtlich die Absicht verbunden, praktisch den normalen Beitrag, so wie er zu den bisherigen Skandalen geführt hat, aus der Strafbarkeit herauszunehmen.
({10})
Im Klartext bedeutet dies, daß nach dem neuen Entwurf mehrere Täter unabhängig voneinander unerhebliche Beiträge leisten können, die zusammen jedoch sehr erheblich sein können, wobei dann aber alle Täter straffrei ausgehen. Dies widerspricht dem Geist der Initiative, die die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments Anfang vorigen Jahres eingeleitet haben.
Drittens. Die Strafbarkeit bei Atomwaffen ist schließlich durch eine Wissenschaftsklausel neutraliMüller ({11})
siert worden. Dazu wird mein Kollege Bachmaier etwas sagen. Sie ist von uns so nicht akzeptierbar.
({12})
- Sie ist so nicht akzeptierbar.
Kolleginnen und Kollegen, wir waren von Anfang an zur Kooperation bereit. Ich habe schon gesagt: Wir haben Ihnen Zeit gelassen. Wir haben nun, wie Sie wissen, unseren in vielen Punkten sehr viel weitergehenden Antrag auf Drucksache 11/4842 im Interesse einer möglichst breiten Mehrheit in diesem Hause zurückgestellt. Wir bieten Ihnen heute die Möglichkeit, den Regierungsentwürfen in der Fassung vom 4. Oktober 1989 einschließlich der Vorschläge des Bundesrates beizutreten. Ich fordere Sie auf, unserem Änderungsantrag auf Drucksache 11/7274 ({13}) zuzustimmen. Wir sind für diesen Kompromiß, weil wir die weitere Beschädigung unseres Rufes in der Gemeinschaft der Völker vermeiden wollen, weil wir mit Hilfe einer wirksamen Rüstungsexportkontrolle den Ruf jener Unternehmen schützen wollen und müssen, die sich an den Geist einer restriktiven Rüstungsexportpolitik halten.
Wir appellieren an diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Position des Regierungsentwurfs für richtig gehalten haben, diesem Entwurf auch heute zuzustimmen. Ich appelliere vor allem an jene Kolleginnen und Kollegen, die bei Bekanntwerden der Skandale im vergangenen Jahr wie wir betroffen waren und von dieser Betroffenheit hier im Deutschen Bundestag auch gesprochen haben. Wir sollten uns gemeinsam dem nicht beugen, was sich einige findige Juristen ausgedacht haben, um den Regierungsentwurf, für wen auch immer, erträglicher zu machen.
({14})
Mit der Unterstützung des Regierungsentwurfs ist die sozialdemokratische Fraktion Ihnen, den Besorgten in der Koalition, sehr entgegengekommen. Wir bitten, dies zu honorieren.
Vielen Dank.
({15})
Als nächster Redner der Abgeordnete Herr Funke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorgänge um Rabta und die öffentlichen Diskussionen haben deutlich gemacht, daß unser liberales Außenwirtschaftsrecht von skrupellosen Profiteuren mißbraucht wird, die mit Kriegswaffen und Produktionseinrichtungen zur Waffenherstellung die schnelle Mark im Ausland machen wollen, und zwar fernab von jeder Sensibilität für die außenpolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Meine Fraktion hat es daher sehr begrüßt, daß die Bundesregierung nach den Vorkommnissen um Rabta unverzüglich ein Gesetzespaket zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts eingebracht hat.
Natürlich verurteilen wir als Liberale, daß unser liberales Wirtschafts- und Außenwirtschaftsrecht mißbraucht wird und daß wir deswegen gezwungen sind, Einschränkungen im freien Wirtschaftsverkehr vorzunehmen. Ich warne jedoch vor dem Irrglauben - diesem Irrglauben haben gelegentlich vielleicht auch die Sozialdemokraten angehangen, weil sie nur allzu gerne an das Gute im Menschen glauben-, daß man mit einer Verschärfung des Rechts alles erreichen kann.
({0})
- Genau, Herr Kollege Bachmaier. Gerade das wollte ich Ihnen ja sagen.
({1})
- Doch, im Prinzip glaube auch ich an das Gute im Menschen, aber nicht bei diesen Profiteuren. Da sind wir völlig einer Meinung.
({2})
Ich warne jedoch vor der Vorstellung, daß mit dieser Verschärfung des Rechtes alles erreichbar ist. Das ist nicht der Fall. Es bedarf vielmehr auch einer allgemeinen Grundübereinstimmung in der Wirtschaft, daß Waren und Gegenstände, die für die Produktion von A-, B- und C-Waffen geeignet sind, grundsätzlich nicht in Länder exportiert werden, die diese Gegenstände und Waren mißbräuchlich einsetzen könnten. Verbotsgesetze und auch die besten Verwaltungsvorschriften und Genehmigungsverfahren auch in der jetzt verschärften Form, werden nie hundertprozentig verhindern, daß einige wenige Übeltäter nach wie vor gegen diese Gesetze verstoßen. Hierfür die Bundesregierung oder gar die Koalitionsfraktionen verantwortlich zu machen ist geradezu abenteuerlich,
({3})
genauso wie es für eine liberale Rechtsordnung problematisch ist, Gesetze und Verbote ausschließlich im Hinblick auf wenige schwarze Schafe, die es in der Gesellschaft gelegentlich nun einmal gibt, auszurichten und dabei die Freiheit der rechtseinhaltenden Bevölkerung automatisch mit einzuschränken.
({4})
Ich begrüße daher für meine Fraktion, daß dieses Gesetzespaket heute zur Verabschiedung kommt, nachdem intensive Beratungen in den Ausschüssen und in den Fraktionen stattgefunden haben. Schließlich handelt es sich um äußerst schwierige Rechtsmaterien, wobei nicht zu verkennen ist, daß die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf juristisches Neuland betreten hat.
Ich begrüße, daß der Strafrahmen für Verstöße gegen Außenwirtschaftsbestimmungen deutlich angehoben worden ist und daß eine gesetzliche Ermächtigung zur Kontrolle der Auslandstätigkeit deutscher Techniker an Raketenprojekten sowie zur Einführung von Melde- und Genehmigungspflichten für Unternehmen geschaffen wird, die Ausrüstungen im kerntechnischen, biologischen und chemischen Bereich herstellen.
Mit diesem Gesetz werden wir weltweit führend in der Kontrolle von Ausfuhren auf dem Gebiet der Kerntechnik und aller Produktionsbereiche sein, die geeignet sind, biologische und chemische Waffen herzustellen. Wir gehen in unseren Kontrollmechanismen und Strafbestimmungen weiter als alle anderen Länder der Welt, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, die nämlich nur vorsätzliches Handeln unter Strafe stellen, während bei uns nach der jetzt geänderten Fassung schon fahrlässiges Handeln zur Bestrafung führt.
({5})
- Ich weiß genau, welches System sie haben. Sie reden nur immer davon, ohne mir jeweils einen Beleg dafür zu geben.
({6})
Ein generelles Exportverbot, wie es von Ihnen behauptet wird, gibt es in den Außenwirtschaftsbestimmungen der USA nicht. Die Bestimmungen, die Sie jetzt ansprechen, beziehen sich auf wenige Tatbestände. Dort sind in der Tat, genau wie inzwischen auch in unserem Außenwirtschaftsrecht, bestimmte Genehmigungsverfahren erforderlich.
Das, was gelegentlich auch von Ihnen - offensichtlich unwissentlich - behauptet wird, nämlich daß in Amerika alles verboten sei, was nicht erlaubt ist, und bei uns alles erlaubt sei, was nicht verboten ist, stimmt so nicht. Wenn Sie das behaupten, Herr Bachmaier, nennen Sie mir bitte eine Belegstelle; dann bin ich gerne bereit, mich mit ihnen darüber zu unterhalten.
Also, es handelt sich um Strafbestimmungen, die sich in der Welt insgesamt sehen lassen können, wenn gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen wird, soweit A-, Bund C-Waffen-Produktionen tangiert sind. Insoweit kann die Bundesregierung zu Recht darauf hinweisen, daß sie ihre Zusagen nach den Rabta-Vorkommnissen voll eingehalten hat.
({7})
Ich verstehe auch nicht die Aufregung mancher Kollegen
({8})
- nein, auch in Ihren Reihen; Herr Müller, wir haben uns in dem Ausschuß ausführlich darüber unterhalten - , weil die Koalitionsfraktionen nach gründlicher Beratung aus rechtssystematischen Gründen Veränderungen an diesem Gesetz vorgenommen haben. Schließlich ist die ursprüngliche Stoßrichtung des Gesetzes in keiner Weise betroffen. Jeder Unternehmer, jeder Kaufmann, jeder Techniker, der gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt, muß wissen, daß er in Zukunft mit härterer Bestrafung rechnen muß.
Ich halte es auch für einen ganz normalen parlamentarischen Vorgang, daß Gesetzeswerke, insbesondere wenn sie juristisches Neuland betreten, Herr Bachmaier, vom Parlament kritisch überdacht werden. Was ist das eigentlich für ein Demokratie- und Parlamentsverständnis, wenn Sie von dem Parlament eigentlich nur erwarten, daß man dort nickt, wenn die Bundesregierung ein Gesetzeswerk vorlegt? Das ist doch auch sonst nicht Ihre Art.
({9})
Vielmehr sind wir alle doch immer bereit, in Ruhe miteinander zu beraten, was hier zur Debatte steht und was die Bundesregierung vorlegt. - Frau Kollegin, das ist mit dem Staatsvertrag überhaupt nicht vergleichbar. In diesem Fall handelt es sich um ein Gesetzeswerk, und bei dem anderen Fall handelt es sich um einen zweiseitigen Staatsvertrag, den man im Parlament nicht verändern kann. Man kann dazu entweder nur ja oder nein sagen. Das wissen Sie doch ganz genau.
({10})
Für meine Fraktion bitte ich darum, diesem Gesetzeswerk in der jetzt vorliegenden Fassung zuzustimmen und nicht durch eine mögliche Ablehnung die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode zu verhindern.
({11})
Großer außenwirtschaftlicher, aber auch wirtschaftlicher Schaden wäre nicht zu vermeiden. Schließlich muß die exporttreibende Wirtschaft wissen, woran sie ist.
Wichtig ist auch im Zuge der COCOM-Verhandlungen, daß die befreundeten Nationen wissen, daß die von uns erwarteten und zugesagten Veränderungen des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden. Dieses Gesetzeswerk zum Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollrecht wird diesen Ansprüchen gerecht. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
({12})
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Vennegerts.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reden der Koalitionsfraktionen waren sicherlich nicht dazu geeignet, Begeisterung für das Gesetzeswerk und diese Vorlagen auszulösen, auch nach außen hin nicht.
({0})
- Hören Sie einmal zu; Sie bekommen jetzt etwas Positives gesagt. - Wir GRÜNEN verkennen nicht, daß das schon ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist - aber wirklich nur ein winziger Schritt -, soweit es einige Verbesserungen zur Erfassung und Kontrolle illegaler Rüstungsexporte betrifft; mehr ist es aber auch nicht.
Zum Verbot der Herstellung von biologischen und chemischen Waffen sowie zur Ausdehnung des potentiellen Täterkreises auf leitende Angestellte und Deutsche im Ausland möchte ich zwei kritische AnFrau Vennegerts
merkungen machen - Sie haben das hier so hochgelobt, Herr Kittelmann - :
Erstens. Die Bundesregierung verbietet zwar u. a. die Entwicklung, Herstellung usw. von Atomwaffen - mit gewissen Einschränkungen - und stellt Verstöße unter Strafe. Allerdings müssen Sie sich, denke ich, als Bundesregierung auch vorhalten lassen, daß Sie und frühere Regierungen maßgeblich zur Weiterverbreitung von Atomtechnologie an Länder beigetragen haben, die erklärtermaßen auf Atomwaffen nicht verzichten wollen. Ich nenne nur die Länder Brasilien, Pakistan, Indien, Argentinien und Südafrika. Aus bekannten Gründen fordern wir seit längerem die Kündigung des deutsch-brasilianischen Atomvertrages und auch die Beendigung der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit Argentinien. Dazu liegt Ihnen heute ein entsprechender Antrag vor. Sie können nun zeigen, wie ernst es Ihnen ist.
In Ihrem Entwurf werden die Entwicklung und die Herstellung von Atomwaffen im NATO-Gebiet ausdrücklich zugelassen. Davon müssen wir als GRÜNE uns natürlich ganz stark distanzieren. Politisch wäre es richtig, wenn Sie sich dafür einsetzten, den Verzicht auf Atomwaffen im Grundgesetz zu verankern. Das ist eine überfällige Forderung.
({1})
Das ist das richtige Signal in dieser Zeit, nicht die von der Bundesregierung vorgelegte ausdrückliche Bestätigung der Möglichkeit der Mitwirkung am Bau von Atomwaffen.
Der zweite Punkt: Wenn man sich schon an eine grundlegende Überarbeitung des Außenwirtschaftsgesetzes macht, hätte es nahegelegen, gleich bei den ersten beiden Bestimmungen dieses Gesetzes anzufangen. Das Credo bundesdeutscher Außenwirtschaftspolitik lautet: Der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs-und Wirtschaftsverkehr mit fremden Gebieten ist grundsätzlich frei; so § 1! Beschränkungen sind nach Art und Umfang so zu gestalten, daß in die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen wird; so § 2! Hier wäre es sinnvoll gewesen, eine allgemeine Genehmigungspflicht mit Befreiungstatbeständen einzuführen, wie dies zum Beispiel bei unserem großen Bruder USA, den Sie sonst auch immer als Vorbild nehmen, der Fall ist. Hier, Herr Haussmann, hätte man, so denke ich, grundlegend etwas positiv verändern können.
Positiv zu bewerten in den Gesetzentwürfen sind die erweiterten Meldepflichten von in der Bundesrepublik ansässigen Unternehmen für Rechtsgeschäfte mit atomaren, chemischen und biologischen Waffen; § 26 a Außenwirtschaftsgesetz. Das angestrebte Register von Unternehmen mit potentiellen Fähigkeiten in der Produktion von Massenvernichtungsmitteln sollte durch eine Liste der Tochterunternehmen dieser Firmen im Ausland ergänzt werden. Das fehlt in Ihrem Entwurf. In der Vergangenheit ist es nämlich wiederholt vorgekommen, daß unerwünschte Aktivitäten über gelegentlich eigens zu diesem Zweck gegründete Tochterunternehmen im Ausland abgewickelt wurden. An dieser Stelle müßte der Gesetzentwurf der Bundesregierung dringend nachgebessert werden, Herr Minister!
Zu kritisieren ist generell, daß es zwar zu einer Verbesserung der Informationsgewinnung und -übermittlung zwischen den Behörden, also im Apparat, kommt, nicht jedoch zu einer Verbesserung der Information gegenüber Parlament und Öffentlichkeit kommt. Da hat sich leider nichts geändert.
({2})
Auch die Anträge der SPD haben aus unserer Sicht einige Pferdefüße, die wir nicht übersehen können. Die Vorschläge zur Verminderung der Rüstungsexporte und zur verbesserten Rüstungskontrolle sind zwar teilweise identisch mit unseren Vorschlägen und auch mit denen der Friedensbewegung, aber es gibt bei Ihnen da immer noch diesen „Mauschelbeauftragten" des Bundestages - so sage ich es einmal -,
({3})
der allein von der Bundesregierung über bevorstehende Waffengeschäfte informiert werden soll. Wir wollen nicht die Übertragung der Verantwortung auf eine Person, die dann als Alibi für Regierung und Parlament dient, sondern eine Information des gesamten Parlaments und der Öffentlichkeit.
({4})
Was wir völlig ablehnen, ist die Beauftragung des Bundesnachrichtendienstes mit der Kontrolle oder mit weiteren Überwachungsaufgaben im Ausland.
({5})
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, erinnern Sie sich nicht mehr daran, daß Karl Carstens und sein BND es waren, die den Waffenhändler Gerhard Mertins mit geheimen Waffengeschäften beauftragt hatten? Mit dem BND wird hier wirklich der Bock zum Gärtner gemacht.
Einen weiteren Fortschritt bringen die Verbesserung der Datenübermittlung sowie die Verschärfung der Straftatbestimmungen und des Strafrahmens. Aber man muß da schon genau hingucken. Denn diese Regelung ist, wie Sie schon sagten, Herr Müller, von der Koalition abgeschwächt worden; die Regierung ist sozusagen vor ihrer eigenen Koalition in die Knie gegangen. Herr Haussmann wird sicherlich gleich versuchen, das anders darzustellen, aber es wird ihm nicht gelingen.
({6})
In dem Entwurf der Bundesregierung lag der Strafrahmen für die Entwicklung und Herstellung von ABC-Waffen - ich habe genau nachgesehen - bei mindestens zwei Jahren, wenn dadurch die Sicherheit der BRD, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der BRD gestört werden.
({7})
- Sie werden sich sicherlich noch an den Ausdruck BRD gewöhnen; Sie haben sich ja auch an DDR ohne Tüttelchen gewöhnt.
In der Beschlußempfehlung ist der Strafrahmen durch die Koalitionsfraktionen auf ein bis fünf Jahre abgesenkt worden. Auch an anderen Stellen wird der Strafrahmen entschärft. Welches Signal, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird damit an potentielle Täter gegeben? Wie müssen die diese Änderung verstehen? Überlegen Sie sich das bitte noch einmal.
({8})
- Natürlich stimmt das. Lesen Sie Ihre eigenen Entwürfe nach; lesen können Sie doch.
Bestimmte Parlamentarier erachten offenbar ebenso wie die Bundesregierung den Verstoß gegen Rüstungsexportbeschränkungen als weniger gravierend als z. B. einen schweren Diebstahl. So sieht es nämlich aus.
In Gerichtsurteilen gegen bundesdeutsche Rüstungsmanager ist klar festgehalten, daß der Export mit Wissen und aktiver Unterstützung von Behörden erfolgt - das ist jetzt wieder die Crux, wenn ich Herrn Haussmann sozusagen als obersten Behördenvertreter ansehe -,
({9})
so geschehen im Falle des Exports von Maschinengewehren nach Saudi-Arabien durch die Firma Rheinmetall. Das Gericht stellte fest, daß es das Wirtschaftsministerium selbst war, das die Firma auf die Möglichkeit zur Umgehung der Exportvorschriften aufmerksam machte.
({10}) Ich zitiere:
Das Bundeswirtschaftsministerium regte an, die kriegswaffenkontrollgesetzgenehmigungspflichtigen Maschinengewehre aus dem Vertrag herauszunehmen. Saudi-Arabien sollte diese dann von einem ausländischen Lizenznehmer der Firma Rheinmetall, der die MGs im Ausland herstellte, beziehen.
Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung weiter aus, daß die Kontrolle, wenn überhaupt, halbherzig und eben zugunsten der Wirtschaft erfolgte. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Das ist also die Praxis der angeblich restriktiven Exportgesetze, Herr Kittelmann. Waffenhersteller und Kontrolleure überlegen gemeinsam, wie die Gesetze umgangen und ausgehöhlt werden können. Das ist die traurige Wahrheit.
({11})
Eine lückenlose Kontrolle rüstungsrelevanter Exporte wird heute sicherlich auch dadurch erschwert, daß sich viele Güter für militärische und zivile Zwecke gleichermaßen verwenden lassen. Aber gerade da sind die Regierung und das Bundesamt für Wirtschaft gefordert, besondere Sorgfalt anzuwenden.
In den Bonner Amtsstuben gilt dagegen der Grundsatz: Alles, was nicht schießt und knallt, ist keine Waffe und darf exportiert werden.
({12})
In Zweifelsfällen argumentiert die Bundesregierung, es handele sich um unproblematische nichtmilitärische Güter, so beispielsweise bei Hubschrauberlieferungen in den Irak und nach Südafrika und bei der Kooperation in der Raketenentwicklung mit Brasilien. Militärische Lastkraftwagen mit Maschinengewehrluken werden als zivile Fahrzeuge deklariert, und Atomtechnologie dient angeblich nur zur Gewinnung von Energie.
({13})
Wenn Fahrzeuge, Flugzeuge oder Fertigungstechnologien nicht für militärische Zwecke besonders konstruiert sind, bedürfen sie nach der Interpretation der Bundesregierung auch dann keiner Exportgenehmigung, wenn sie nachweislich von Streitkräften im Krieg eingesetzt werden. Die eigentlich als Bremse gedachten Gesetze werden so großzügig ausgelegt, daß am Ende nicht mehr viel übrigbleibt, was gesetzwidrig sein könnte.
Auch die Vorgeschichte der nach eineinhalb Jahren endlich vorliegenden Gesetzentwürfe ist kein gutes Zeichen. Was mußte erst geschehen und welche von der Bundesregierung oft selbst gesetzten Widerstände und Hemmnisse mußten überwunden werden, bis sich die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen endlich dazu herabließen, diese Initiativen hier vorzulegen!
Auch Herr Kohl gibt da kein gutes Beispiel ab
({14})
und hat da wenig Vertrauen von unserer Seite, siehe Südafrika.
({15})
- Ich sage gern etwas zu Ihrem Kanzler. Zur Erinnerung: Vor gut eineinhalb Jahren war er es, der die angeblich falschen Attacken der US-Regierung im Zusammenhang mit der Lieferung einer Giftgasanlage an Libyen im Brustton der Entrüstung zurückwies. Der Kanzler sagte, er könne sich nicht vorstellen, daß bundesdeutsche Unternehmen aus Gewinninteresse solche Handlungen begingen. Ich sage nur: eine merkwürdige Vorstellungslücke.
Meine Damen und Herren, bei einigen Exportskandalen der jüngsten Vergangenheit gebärdete sich die Bundesregierung so, als seien sie und die Kontrollbehörden das Opfer skrupelloser Dunkelmänner. Der Eindruck trügt. In Wirklichkeit gehört der illegale Waffenexport zu den seltenen Ausnahmen, während der mit Dienststempel und Unterschrift versehene Rüstungsexport die Regel ist.
({16})
Dort, wo illegale Machenschaften aufgedeckt werden, breitet die Bundesregierung bereitwillig den Mantel des Schweigens darüber und versucht, die Angelegenheit zu vertuschen, so gut es geht.
Ich erwähne nur: Nach einer Strafanzeige entwicklungspolitischer Gruppen wegen der Lieferung von Nachtsichtgeräten an den Irak wird von der Bremer Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der BegrünFrau Vennegerts
dung eingestellt, das Auswärtige Amt habe in seiner Stellungnahme die Auffassung vertreten, daß weder das friedliche Zusammenleben der Völker noch die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik durch die Lieferung erheblich gestört worden seien. Ich sage nur: Welcher Zynismus angesichts des damals tobenden Golfkrieges!
({17})
Wie sieht es mit Untersuchungsausschüssen aus? Das wissen Sie selber; ich will ihre Praxis hier jetzt gar nicht im Detail erklären.
Wir als GRÜNE fordern einen sofortigen Stopp aller Kriegswaffen-, Rüstungs- und Atomexporte. Das ist eine Forderung, die auch vom Bruder des Bundespräsidenten, Carl Friedrich von Weizsäcker, auf der Christlichen Weltversammlung erhoben worden ist. Das können wir nur voll übernehmen und unterstützen; das war immer unsere Position. Wir brauchen Finanzmittel für ein Umbauprogramm für die Rüstungsindustrie, Kündigung aller Rüstungskooperationsabkommen mit ausländischen Partnern und Streichung aller öffentlichen Gewährleistungen für den Export von Waffen.
({18})
Denn man sollte sich doch nichts vormachen: Hinsichtlich der Wirksamkeit von Gesetzen darf man sich keinen Illusionen hingeben.
Frau Vennegerts, Ihre Redezeit ist beendet.
Ja, Frau Präsidentin. -Entscheidend ist die Behördenpraxis und das politische Vorgehen.
({0})
Nur die Durchsetzung unserer Forderungen kann die bundesrepublikanische Beihilfe zum Geschäft mit dem Tod grundsätzlich beenden, und das sollte unser gemeinsames Ziel sein.
({1})
- Das ist nicht unerhört, das ist so.
({2})
Das Wort hat der Bundesminister Herr Haussmann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich will es sehr offen sagen: Ich bin erleichtert, daß endlich dieses Gesetzespaket der Bundesregierung zur Verschärfung unseres Außenwirtschaftsrechtes zur abschließenden Beratung vorliegt. Natürlich akzeptiere ich - wie jeder Parlamentarier - eine ausführliche und sorgfältige Beratung, aber ich sage auch: Eine weitere Verzögerung wäre angesichts der wachsenden Gefahr der Verbreitung gefährlicher Technologie nicht zu verantworten. Ich erinnere beispielhaft daran, daß erneut versucht wurde, ein Steuerungsgerät für eine Giftgasanlage in Libyen zu beschaffen.
Es ist wiederholt der Vorwurf erhoben worden, die jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe seien entscheidend verwässert worden. Ich bin kein Jurist, aber die internationale Diskussion, die ich mit den Amerikanern und mit Vertretern anderer Länder geführt habe, zeigt: Auch dieser Gesetzentwurf hält jedem internationalen Vergleich stand.
Mit den drei Gesetzentwürfen, die die Bundesregierung vor über einem Jahr eingebracht hat, wird erstens der Strafrahmen für Verstöße gegen die Außenwirtschaftsbestimmungen deutlich angehoben. Es bleibt bei einer abschreckenden Wirkung.
Zweitens. Die gesetzliche Ermächtigung zur Kontrolle der Auslandstätigkeit - ein ganz entscheidender Gesichtspunkt - deutscher Techniker an Raketenprojekten sowie die gesetzliche Ermächtigung zur Einführung von Meldepflichten, die sogar von den GRÜNEN gewürdigt wurde, wurden für Unternehmen geschaffen, die Ausrüstungen im kerntechnischen, biologischen oder chemischen Bereich herstellen. Schließlich - das halte ich für ganz entscheidend, und das war von Anfang an auch ein großes Anliegen des Außenministers - wird die Beteiligung Deutscher an der Entwicklung und Herstellung von ABC-Waffen auch im Ausland verboten und als Verbrechen unter Strafe gestellt.
({0})
Nimmt man alle Maßnahmen und Beschlüsse zusammen, vor allem diejenigen, die bereits im Verordnungswege erlassen wurden und die über den Haushalt in Kraft getreten sind - wir reden ja jetzt nur über die Gesetze und dürfen dabei nicht ganz vergessen, daß wir die Kontrollkapazität im Bundesamt verdreifacht haben, was inzwischen jedem internationalen Vergleich standhält -,
({1})
so handelt es sich um eine entscheidende Reform unseres Exportkontrollsystems.
Die Bundesregierung hat damit endgültig die Konsequenz aus den schlimmen Vorgängen der jüngeren Vergangenheit, insbesondere dem Fall Rabta, gezogen. Sie hat auch zugleich Erkenntnisse aus dem Nuklear-Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages verarbeitet, der eine sehr wichtige Rolle gespielt hat.
Als eine der größten Exportnationen der Welt stellen wir uns unserer Verantwortung, den Gefahren der Verbreitung von militärisch nutzbaren Technologien vor allem im ABC-Bereich wirksamer vorzubeugen. Wir haben auch die Verantwortung, all diejenigen Kaufleute im Exportbereich zu schützen, die ohne Anstände und ohne internationale Kritik ihre Arbeit verrichten.
({2})
Der jetzt gefundene rechtliche Rahmen ist der engste Rahmen, unter den ein Land der westlichen Staatengemeinschaft seinen Außenwirtschaftsverkehr bisher gestellt hat. Wir müssen vor allem das neue, geschärfte Gefahrenbewußtsein bei allen Beteiligten - nicht nur in Industrie und Handel, sondern auch in Forschung und Wissenschaft - erhalten und verstetigen. Im übrigen helfen wir durch die Anhebung des Strafrahmens im Außenwirtschaftsgesetz und mit den neuen Strafvorschriften im Kriegswaffenkontrollgesetz, die auch für schwere Fälle von Fahrlässigkeit gelten, nach.
In den Ausschußberatungen hat sich eine breite Übereinstimmung zwischen allen Parteien dieses Hauses über Notwendigkeit und Zielsetzung dieses Gesetzespakets gezeigt. Die Opposition glaubte allerdings, Änderungsanträgen, die vom Rechts- und Wirtschaftsausschuß beschlossen worden sind, nicht zustimmen zu können. In der Sache handelt es sich aus meiner Sicht vor allem um den Wunsch, die weite Fassung der Strafbarkeit eines leichtfertigen Förderns der ABC-Waffenentwicklung und -herstellung durch Aufnahme einer Bagatellklausel zu präzisieren.
Weiter wird eine klarstellende Vorschrift eingefügt, um die öffentliche Verbreitung von Kenntnissen in Wissenschaft und Forschung oder im Rahmen wissenschaftlicher Zusammenarbeit nicht unnötig zu behindern. „Normale" Forschungstätigkeit soll nicht in den Einzugsbereich der neuen Strafvorschriften geraten. Der Wissenschaftler bleibt jedoch strafbar, wenn er vorsätzlich die Verbreitung von ABC-Waffen fördert oder vorsätzlich oder fahrlässig die nach Außenwirtschaftsrecht nötigen Genehmigungen nicht einholt.
({3})
Es bleibt dabei: Mit diesen neuen Strafvorschriften setzen wir auch international neue Maßstäbe.
({4})
Auch die Vereinigten Staaten verfügen zur Zeit und - soweit sich das absehen läßt - auch in nächster Zukunft über keine so weitreichenden Vorschriften, von unseren Partnern in der EG ganz zu schweigen. Es wird in der Tat der nächste Schritt sein, daß wir dies im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft vorantreiben.
Erlauben Sie mir ein Wort zur Situation in der DDR; denn diese Fragen stellen sich jetzt sehr schnell.
({5})
Das DDR-Wirtschaftsministerium bereitet derzeit ein Außenwirtschaftsgesetz für die DDR vor. Dieses ist nach Anlage IV Abschnitt I Ziffer 2 des Staatsvertrages im Einvernehmen mit der Bundesregierung zu erlassen und soll den Regelungen unseres Außenwirtschaftsgesetzes entsprechen. Bilaterale Gespräche hierüber, die auch bereits Fragen unserer Exportkontrollpolitik betrafen, haben in Bonn bzw. Ost-Berlin am 2., 8., 15. und 25. Mai 1990 stattgefunden.
Der vom DDR-Wirtschaftsministerium am 23. Mai vorgelegte Text eines AWG für die DDR entspricht zu über 90 % unserem Außenwirtschaftsgesetz.
({6})
Lediglich dort, wo die Bezeichnungen der Behörden
oder der Bezug auf die EG für die DDR noch nicht
passen, sind andere Formulierungen gewählt worden.
Eine DDR-Außenwirtschaftsverordnung befindet sich in Vorbereitung. Unsere Ausfuhrlisten A bis E werden gleichfalls übernommen. Damit hat die DDR rechtlich denselben Kontrollstandard für sensitive Ausfuhren wie wir.
Die Bundesregierung stimmt die Ausfuhrgenehmigungspolitik der DDR für alle Waren der Ausfuhrliste mit ihrer eigenen Genehmigungspolitik ab. Dies gilt, soweit erforderlich, auch für Einzelfälle. Die Bundesregierung hat, soweit es den COCOM-Bereich betrifft, bereits mehrfach sehr intensive Gespräche mit der Regierung der DDR geführt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus auch die besonderen Proliferationsprobleme im Verhältnis zu Ländern der Dritten Welt erörtert. Mit der DDR ist vereinbart worden, sich neben den technischen und verfahrensmäßigen Fragen insbesondere über Fragen der Exportgenehmigungspolitik ständig zu beraten.
Durch die Übernahme der Ausfuhrliste ist auch die Kontrolle von Kriegswaffenexporten durch die DDR gewährleistet. Soweit das Kriegswaffenkontrollgesetz Fragen regelt, die nicht vom AWG und der Ausfuhrliste abgedeckt sind, z. B. innerstaatliche Transporte von Kriegswaffen, soll noch vor Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion eine unserem Kriegswaffenkontrollgesetz vergleichbare Regelung für das Gebiet der DDR vereinbart werden. Die Gespräche laufen bereits. Ein weiterer Termin zu diesem wichtigen Thema findet nächste Woche in Ost-Berlin statt.
Dies alles zusammengenommen veranlaßt mich erneut zu der Bitte, den Gesetzentwürfen mit möglichst breiter Mehrheit zuzustimmen.
({7})
Das Wort hat der Abgeordnete Herr Bachmaier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines kann man heute schon sagen: Die von den Koalitionsfraktionen heute zur Abstimmung gestellten Ergänzungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsrechts sind kaum dazu angetan, den illegalen Export von gefährlicher Nuklear- und Chemiewaffentechnologie in Drittländer zu verhindern.
({0})
Nachdem die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahres endlich bereit war, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsrecht wenigstens ansatzweise so zu novellieren, daß die tödlichen Geschäfte wirksamer als bisher geahndet werden könnten, gab es innerhalb der Koalitionsfraktionen bereits heftigen Widerstand gegen diese neu geplanten Vorschriften.
({1})
Die Beratungen in den Ausschüssen versandeten. Von dem Vorhaben, die neuen Vorschriften zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten zu lassen, war nicht mehr die Rede. An den Haaren herbeigezogene rechtliche Bedenken gegen die Vorschläge der „eigenen"
Bundesregierung wurden ins Feld geführt. Es kümmerte die Aufweichungsstrategen in den Koalitionsfraktionen wenig, daß ein Gutachten des Bundesjustizministeriums die ersehnte Hilfestellung nicht gewährte und statt dessen unverblümt vor einschränkenden Formulierungen warnte. Wie nicht anders zu erwarten, wurde diese gutachtliche Stellungnahme aus dem Hause Engelhard als Verschlußsache behandelt, damit sie ja nicht in die Hände der Opposition oder gar an das Licht der Öffentlichkeit gelangt.
({2})
- Ich habe sie nicht gekriegt, obwohl ich mich sehr bemüht habe. Nur durch einen reinen Zufall ist sie mir zugegangen. Das ist Ihnen zwar peinlich, aber es ist die Wahrheit.
Mittlerweile haben sich diejenigen durchgesetzt, denen eine schärfere Gangart gegen illegale Waffenexporteure schon immer ein Dorn im Auge war. Wenn man sich die jetzt neu gefaßten §§ 19 und 20 des Kriegswaffenkontrollgesetzes und den nach wie vor unzureichenden § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes ansieht, wird einem schnell klar, daß davon kaum eine abschreckende Wirkung auf jene ausgehen wird, die mit solchen Geschäften liebäugeln: Wer diejenigen, die am Atom-, Chemie- und Biologiewaffenbau illegal beteiligt sind - und dadurch den Frieden extrem gefährden - , noch nicht einmal zwingend mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren bestrafen will und statt dessen, wie es im jetzigen Entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen ist, auch für diese Fälle Bewährungsstrafen ins Auge faßt, hat entweder noch nicht begriffen, worum es geht und mit wem er es zu tun hat, oder will ganz einfach an den unerträglichen bestehenden Verhältnissen nichts ändern.
({3})
Diejenigen gar, die sich Wissenschaft und Forschung zurechnen und im nuklear-, chemie- und biologiewaffennahen Bereich arbeiten, können aufatmen. Sie werden auch dann nicht bestraft, wenn sie den Atom-, Chemie- und Biologiewaffenbau in erheblichem Umfange und extrem leichtfertig fördern. Gerade der Personenkreis, Herr Minister, der wie kein anderer in diesen gefährlichen Waffenbau verstrickt werden kann, erhält durch den Gesetzgeber auch noch Entwarnung signalisiert.
Man muß es sich schon auf der Zunge zergehen lassen, daß selbst dann, wenn Forscher und Wissenschaftler - und wer sollte es eigentlich sonst sein? - den Bau von ABC-Waffen leichtfertig in hohem Umfange fördern, die einschlägigen Normen des Kriegswaffenkontrollgesetzes expressis verbis fingieren, diese Tatbeiträge hätten kraft Gesetzes dennoch als unerheblich zu gelten, wenn sie z. B. im Rahmen wissenschaftlicher Zusammenarbeit erbracht werden. Hier werden Tatbeiträge eines Personenkreises, von dem man besondere Gewissensanspannungen und besondere Behutsamkeit verlangen kann, so privilegiert, daß er der Gefahr strafrechtlicher Ahndung in einem beträchtlichen Umfang entzogen wird.
Gerade Wissenschaftlern und Forschern, die im ABC-waffennahen Bereich arbeiten, müssen besonders strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Statt dessen tun Sie genau das Gegenteil: Unter unerträglicher Bezugnahme auf die Wissenschaftsfreiheit wird ein weitgehender strafrechtlicher Freibrief erteilt. Selbst das Bundesjustizministerium hat gegen dieses durch nichts zu rechtfertigende Privileg bei den Beratungen im Rechtsausschuß verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
Um von diesen weitreichenden Aufweichungen des ursprünglichen Gesetzesvorhabens abzulenken, haben sich diejenigen, die diese Aufweichungen betrieben haben, etwas ganz Besonderes einfallen lassen: In einem zusätzlichen Absatz der §§ 19 und 20 des Kriegswaffenkontrollgesetzes sollen nunmehr bis zu lebenslange Freiheitsstrafen dann verhängt werden können, wenn die ABC-Massenvernichtungswaffen tatsächlich zum Einsatz kommen. Aber selbst in diesem - hoffentlich nie eintretenden - makabren Fall haben, die diese neue Norm gezimmert haben, den gewissenlosen Tätern noch ein Brücke für eine gelinde strafrechtliche Behandlung gebaut. Die zehnjährige bis lebenslange Freiheitsstrafe soll nämlich nur dann verhängt werden können, wenn die Täter beim ABC-Waffenbau nachweisbar schon gewußt haben, daß diese Waffe dann später gegen Menschen zum Einsatz kommt.
Es reicht also für diese hohen Freiheitsstrafen noch nicht einmal aus, daß die vorsätzlich hergestellten Massenvernichtungswaffen zum Einsatz kommen und verheerende Verwüstungen anrichten. Nein, um diese Täter dann tatsächlich langjährig hinter Schloß und Riegel zu bringen, muß man auch noch den praktisch niemals zu führenden Beweis erbringen, daß sie bei der Durchführung der Tat schon von deren späteren Einsatz gewußt haben, wie es dort heißt. Zynischer - Herr Kittelmann, da vergeht mir das Lachen; das kann ich Ihnen wirklich sagen ({4})
kann man wohl kaum die absolute Wirkungslosigkeit einer Strafrechtsnorm im Interesse von potentiellen Tätern planen. Das möchte ich ausdrücklich festgestellt haben.
({5})
- Danke für das Kompliment.
Abschließend noch eine Bemerkung zu dem völlig unzureichend novellierten § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes. § 34 AWG ist die Schlüsselnorm bei der strafrechtlichen Ahndung in bezug auf waffennahe Technologien, auch im Nuklear- und Chemiebereich. Es ist zwar zu begrüßen, daß die Bundesregierung nunmehr beabsichtigt, den Strafrahmen im Grundtatbestand anzuheben und für besondere schwere Fälle wesentlich höhere Strafen vorzusehen. Der grundsätzliche Webfehler aber, der häufig verhindert, daß diese Norm zur Anwendung kommt, wird dadurch nicht beseitigt.
Dieser Webfehler besteht darin, daß bei einer Strafandrohung von allenfalls bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe dann, wenn ein Verstoß gegen ein Exportverbot vorliegt, außerdem noch geprüft werden muß, ob diese Tat auch geeignet ist, entweder die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich zu gefährden. Man kann sich unschwer vorstellen, wie ungemein schwierig es für die Strafverfolgungsorgane ist, diese strafrechtliche Schlüsselnorm praktisch umzusetzen. Das haben wir im Falle Rabta, Lahr, im U-Boot-Fall und in vielen anderen Fällen schön plastisch miterleben können.
({6})
In aller Regel ist es dann so, daß letztendlich nicht die Strafverfolgungsorgane oder später die Gerichte darüber befinden, ob diese Norm trotz eines klaren Verstoßes gegen Exportverbote zur Anwendung kommt oder nicht.
({7})
Darüber befinden meist - das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten auch schon nach dem geltenden Recht bedenklich - die politischen Instanzen in der Bundesrepublik - also die Bonner Ministerien: Auswärtiges Amt oder das Bundeswirtschaftsministerium - und nicht die zur strafrechtlichen Ahndung berufenen Organe.
Daß eine so extrem umständliche und in ihrer Anwendung so schwer vorhersehbare Norm letztlich zur stumpfen Waffe gegen einen Täterkreis wird,
({8})
der es oft hervorragend versteht, an den bestehenden Gesetzen vorbei zu lavieren, braucht wohl kaum näher erläutert zu werden. Die Waffenexportskandale der vergangenen Jahre haben uns doch hinreichendes Anschauungsmaterial dafür geliefert, daß dann, wenn man gewissenlosen Waffenexporteuren das Handwerk legen will, eine strukturelle Neuanfassung des § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes unverzichtbar ist.
Wir meinen, daß diejenigen, die sich im waffennahen Technologiebereich über bestehende Exportverbote hinwegsetzen, mit Bestrafung rechnen müssen unabhängig davon, ob sie darüber hinaus noch die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich gefährden oder nicht. Diese zusätzlichen Tatbestandsmerkmale haben in einer Strafrechtsgrundnorm nichts zu suchen und können allenfalls in einem zusätzlichen Qualifizierungstatbestand untergebracht werden.
Auch aus diesem Grund, der ansatzweise von vielen, mit denen ich diskutiert habe - auch aus Ihren Reihen - , eingesehen wird, bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.
Herzlichen Dank.
({9})
Das Wort hat der Abgeordnete Herr Hüsch.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es kann überhaupt keine politische, rechtliche, moralische, gesellschaftliche Sympathie mit denen geben, die in unerlaubter Weise dazu beitragen, Atomwaffen zu schaffen, einzusetzen, chemische Waffen zu schaffen, einzusetzen, zu verbreiten, bakteriologische Waffen einzusetzen.
({0})
Das ist aber in der Politik nicht etwa etwas Neues. Ich will ausdrücklich sagen, Herr Bachmaier: Es gab vor dieser Regierung auch andere Regierungen.
({1})
Ich will gerne zugestehen oder bestätigen, daß auch frühere Regierungen die gleiche Absicht verfolgt haben. Daß es dabei Schwierigkeiten gibt, das wissen Sie doch. Und wenn ich Sie sprechen höre, habe ich den Eindruck, Sie verdrängen vieles, Sie wissen gar nicht, was unter Schmidt und Brandt gelaufen ist.
({2})
- Wenn Sie es gewußt haben, dann ist der Vorwurf an Sie: Warum haben Sie nicht darüber gesprochen?
({3})
Es ist wieder typisch: Wenn man sich bemüht, ein bißchen ausgewogen und gerecht nachzudenken, kommt sofort die beleidigte Gruppe der Zwischenrufer.
({4})
Ich will noch einmal sagen: Ich respektiere ganz ausdrücklich, daß auch frühere Bundesregierungen diese Absicht hatten.
Nun haben Sie von absolut unzureichenden Rechtsgrundlagen gesprochen. Das ist richtig. Aber es waren doch die Rechtsgrundlagen, die Ihre Regierung 13 Jahre benutzt hatte.
({5})
Wenn es Ihnen wirklich so unzuträglich erschienen wäre, warum hat es nicht einen Antrag des Abgeordneten Gansel gegeben, die Lieferung von U-Booten nach Chile zu unterbinden?
({6})
- Ich lasse keine Zwischenfrage zu.
Warum hat es damals nicht auch Anträge der SPD gegeben, um tatsächlich die Rechtsgrundlagen zu verschärfen?
({7})
Das zur Aufrichtigkeit der Diskussion.
Nun kommt diese Bundesregierung, sicher auch gedrängt durch Ereignisse, sicher auch klüger gemacht und sicher stärker auch unter dem Druck der Weltöffentlichkeit, auch unter dem Druck des Parlamentes stehend, und legt eine Verschärfung der Gesetzgebung vor.
({8})
Was Ihnen dann übrigbleibt, ist, daß Sie die Öffentlichkeit über den Charakter dieser Gesetzesänderungen unzulänglich unterrichten. Warum? Weil es Ihnen gar nicht darum geht, das verschärfte Recht durchzubringen, sondern weil Sie den Gesetzgebungsvorgang benutzen möchten, diesem oder jenem - Abgeordneten, Regierungsmitglied - irgend etwas nachzusagen: er habe in der Frage der moralischen und ethischen Beurteilung der unerlaubten Waffenherstellung, -produktion und -verbreitung nicht mit den Maßstäben gemessen, die Sie für angemessen halten.
({9})
- Lieber Herr Bachmaier, als ich Sie hier gehört und Ihre Pressemeldung gelesen habe, bin ich erneut in der Feststellung bestätigt worden: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
({10})
Sie haben nicht einmal ins Gesetz reingeguckt, sonst hätten Sie diese Rede als erfahrener Advokat hier überhaupt nicht halten dürfen.
({11})
Rednerisch mag das eindrucksvoll gewesen sein - wir haben Sie ja auch im Rechtsausschuß erlebt - , das war eine richtige Philippika. Die hätte auch im römischen Senat gehalten werden können.
({12})
Aber so eindrucksvoll es in der Form war, es war im
Ergebnis nichts als schlichte Polemik, nur erklärbar
durch die Unkenntnis dessen, was zur Debatte steht.
({13})
- Ich danke Ihnen, Frau Matthäus-Maier. Ich hätte Ihre Stimme auch vermißt, wenn Sie sich nicht zu Wort gemeldet hätten.
Was Sie z. B. übersehen - Herr Minister Haussmann hat dankenswerterweise darauf hingewiesen - : Im Vorfeld der Gesetzesberatungen gab es sieben oder acht Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Verordnungen dazu. Wenn man diese darauf analysiert, was in den Verordnungen im einzelnen passiert ist, kommt man zu ganz erheblichen Schritten der Verschärfung des technischen Weges der Außenwirtschaftskontrolle.
({14})
- Natürlich haben Sie zugestimmt. Aber wenn Sie das Paket würdigen, die Gesetzgebungsabsicht, die Haltung der Bundesregierung, die Meinung der Koalitionsfraktionen, dann müssen Sie auch diesen Punkt sehen, selbst wenn Sie ihm zugestimmt hätten. Es wird doch nicht dadurch unwahr, daß Sie da zugestimmt haben.
({15})
Zweitens kommt hinzu, daß der Gesetzentwurf in sich erhebliche Verschärfungen beinhaltet. Wenn ich den Kollegen Müller höre, wenn ich Ihre Pressemeldung gelesen habe und heute Ihren Vortrag gehört habe, war das doch nur ein leichtes Säuseln und Flüstern gegenüber der Polemik, die Sie schriftlich abgeliefert hatten. Wenn ich Sie jetzt so höre, sind Sie viel zurückhaltender geworden.
({16})
Offensichtlich beginnt die Kenntnisnahme vom wirklichen Inhalt dessen, was zur Debatte steht, zu wirken.
({17})
Diese Kenntnisnahme muß Sie z. B. zu folgenden Feststellungen zwingen. Das, was Sie beanstanden, ist die Mitwirkung der Bundesregierung bei der Feststellung des Qualifizierungsmerkmals für die verschärfte Strafe, nämlich ob eine Tathandlung die Interessen der Bundesrepublik gefährdet oder der Bundesrepublik schadet. Die alte Fassung, die SPD-Fassung, lautete: wenn sie schadet; die neue Fassung lautet: wenn sie gefährdet.
Dieser Schritt von „schaden" zu „gefährden" ist ein sehr weiter Schritt. Das wissen Sie auch. Das hat selbst Herr Gansel gestern bei der Vernehmung von Herrn Minister Genscher vor dem U-Boot-Ausschuß in einer soupçonartigen Bemerkungen anerkannt. Herr Genscher hat Ihnen eine kleine Lektion erteilt. Die Tatsache, daß - vielleicht auch aus den Erfahrungen des U-Boot-Ausschusses heraus - das Tatbestandsmerkmal „Schaden anrichten" in „Gefährdung für die Bundesrepublik Deutschland" umgestellt wird, dürfen Sie doch nicht einfach zu Seite schieben. Das ist ein be16936
deutender, guter Schritt. Es mag in den Augen der GRÜNEN nur ein kleiner Schritt sein, in meinen Augen ist es ein beachtlicher Schritt.
Worüber streiten wir eigentlich letztlich? Über die Wissenschaftsklauseln mögen andere sprechen. Ich finde sie nicht besonders glücklich, man kann bessere finden. Ich meine aber, Sie können nicht bestreiten, daß die Wissenschaft wegen ihrer Freiheit aus der Strafbetrachtung im Prinzip ausgeschaltet bleiben muß, wo es um die Verbreitung allgemeingültigen Wissens geht.
Das haben die SPD-Mitglieder im Technologieausschuß auch nicht bestritten. Sie haben sehr wohl erkannt, daß hier eine Schwäche des ursprünglichen Entwurfs der Bundesregierung lag. Diese Schwäche war juristischer Natur. Es wurde nicht die Gesetzgebungsabsicht überhaupt in Frage gestellt.
Sie beanstanden die Spreizung des Strafmaßes. Herr Bachmaier und verehrte Kollegen der SPD, die sich ja als Arbeiterpartei bezeichnet: Was ist die eigentliche Absicht? Sie bestreiten unsere Lauterkeit, soweit wir verschärfen. Wir verschärfen die Strafandrohung auf lebenslänglich, d. h. wir heben die Strafandrohung für Handlungen, die bei Ihnen nur mit einfacher Freiheitsstrafe bestraft werden sollen - Sie waren ja dagegen, es zu tun -, in den Rang der Strafandrohung, wie sie im deutschen Strafgesetzbuch für Mord gilt. Es gibt keine schärfere Strafandrohung. Daß der Mord mit dem Tod eines Menschen zusammenhängt, weiß jeder Jurist; das wissen Sie auch. Aber es dient Ihnen nur zur Polemik.
Sie nehmen die einfache Tatsache, daß der zwingende untere Strafrahmen von einem Jahr Freiheitsstrafe, wie er im alten Gesetz steht, fortgeschrieben wird, zum Anlaß für eine maßlose Polemik. Sie wollen zwei Jahre Mindeststrafe. Ich kann das als Denkmodell akzeptieren. Aber die Konsequenzen, die daraus abzuleiten sind, betreffen den sogenannten kleinen Mann. In meinen Augen gibt es überhaupt keine Gnade für Leute, die Rabta bauen, vermitteln, sich daran beteiligen; überhaupt keine.
({18})
Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten diese Leute zunächst ein vorläufiges, dann ein endgültiges Berufsverbot auferlegt bekommen, und sie wären einem globalen Vermögensentzug unterworfen worden. Das wäre meine Vorstellung gewesen. Aber den kleinen Sachbearbeiter, den Exportsachbearbeiter der Pumpenfabrik Y, der eine Pumpe expediert, die beispielsweise für die Aufarbeitung von Wasser mit Chlor in der Wüste gebraucht wird, die nach Rabta in Libyen gerät, also auch in die Wüste, diesen kleinen Mann, der sich nicht genügend angestrengt hat festzustellen, daß das möglicherweise oder wahrscheinlich ein unerlaubter Export ist, der gar nicht die Absicht hatte, nicht den Vorsatz, nicht den Erfolgswillen, nicht einmal den bedingten Erfolgswillen, die Verbreitung chemischer Waffen zu fördern, schicken Sie, wenn er einen Fehler gemacht hat, den ihm der Richter vorhalten kann, gnadenlos für zwei Jahre in die Freiheitsstrafe.
({19})
Sagen Sie mir, liebe Freunde und verehrte Kollegen von der SPD: Ist das ein gerechter Rechtsstaat, der denjenigen Täter, der nur einen unmaßgeblichen Beitrag leistet, mit einer Härte des Gesetzes bestraft, die eigentlich demjenigen zukommt, der die zu mißbilligenden Ziele verfolgt, die wir durch das Gesetz bekämpfen wollen?
({20})
Verehrte Kollegen, bei ruhiger Betrachtung - ich will mich jetzt auch wieder etwas ruhiger fassen - muß ich sagen: Bei Ihnen ist das Koordinatensystem verlorengegangen. Sie folgen an einem bestimmten Punkt dem Zeitgeist und verlieren die Orientierung, daß das Rechtssystem insgesamt gerecht bleiben muß; gerecht gegenüber dem schweren Straftäter, aber auch gerecht gegenüber demjenigen, der mit geringerer Schuld in die Sache verstrickt wird.
({21})
Deswegen wollen wir diesen Entwurf so durchsetzen.
({22})
Das Wort hat der Abgeordnete Herr Gansel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei jedem Waffenexportgeschäft der 70er Jahre, der Zeit der sozialliberalen Koalition, hat es heftigen Streit und heftige Kritik in der SPD- und in der FDP-Fraktion gegeben. Die CDU/CSU-Fraktion und Herr Hüsch haben geschwiegen.
({0})
Jetzt geht es um Waffenexportskandale bei atomaren und bei chemischen Waffen. Jetzt spricht Herr Hüsch, und er spricht gegen die Regierungsvorlage, die nach dem Rabta-Skandal entstanden ist. Herr Hüsch, beim Export chemischer und nuklearer Waffen geht es um Überlebensfragen der Menschheit. Da ist kein Raum für Ihr Winkeladvokatentum.
({1})
Meine Damen und Herren, vor wenigen Wochen fanden im Mittelmeer NATO-Manöver statt, bei denen erstmalig als Feindlage nicht die Bedrohung aus dem Osten, sondern die Bedrohung aus dem Süden durchexerziert wurde. In der Tat, wir können erleichtert darüber sein, daß sich die militärischen Bedrohungen und Ängste im Ost-West-Verhältnis drastisch verringert haben. Dramatisch gestiegen sind die Gefahren für den Weltfrieden und für die europäische Sicherheit durch politische und militärische Entwicklungen südlich des europäischen Kontinents und südlich der Sowjetunion.
In all diesen Konfliktregionen verfügen die Staaten mit Hegemonialansprüchen über Giftgas, weitreichende Raketen und über Atomwaffen, oder sie streben erklärtermaßen die Verfügung über solche Waffen an oder entwickeln sie. Das gilt für Libyen und Ägypten, für den Irak und den Iran, für Pakistan und
Indien. Das gilt auch für Israel, das zwar keine Hegemonialrolle beansprucht, zur Zeit aber auch nicht gerade friedensfördernd eine Rolle spielt, das aber für sich die Legitimation beansprucht, zu seiner Verteidigung über jede erforderliche Waffe zu verfügen. In all diesen Ländern ist die deutsche Rüstungsindustrie dabei.
Für die NATO sind alle diese Regionen „out of area" . Für die zukünftige Strategie der NATO muß klar sein, daß es nicht ihre Aufgabe sein kann, schnelle Eingreiftruppen nach einem neuen Feindbild zu formen, sondern sich auf den Schutz des eigenen Bündnisbereiches zu beschränken. Es wird allerdings eine politische Aufgabe sein, an der zwischenstaatlichen, politischen und sozialen Entspannung in diesen Regionen mitzuwirken.
({2})
Die wichtigste Aufgabe wird sein, sicherzustellen, daß aus den NATO-Staaten nicht noch Waffen und Waffentechnologien geliefert werden. Es wäre doch ein moralischer und militärischer Wahnsinn, durch Rüstungszufuhren die Bedrohungslagen erst zu schaffen, vor denen man sich dann mit neuen Rüstungen schützen will.
({3})
Die Nichtweitergabe von konventionellen Waffen, von Wissen und Waren für chemische und nukleare Waffen
({4})
muß deshalb für unsere Außenpolitik oberste Priorität haben.
Im irakisch-iranischen Krieg ist in entsetzlicher Weise Giftgas zum Einsatz gekommen. Staatsanwälte untersuchen dabei die Beteiligung deutscher Firmen. Libyen hat die Giftgasproduktion aufgenommen. Eine Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Firma aus der Bundesrepublik erhoben.
({5})
In Libyen, im Irak und in Ägypten werden weitreichende Raketen entwickelt. Gegen Unternehmen aus der Bundesrepublik wird in diesem Zusammenhang ermittelt. Gegenstand staatsanwaltlicher und parlamentarischer Ermittlungen waren im letzten Jahr die Lieferungen atomwaffenfähigen Materials und Know-hows nach Indien und Pakistan - ich erinnere an die Arbeit des Transnuklear-Ausschusses. Die Bundesregierung hat den Bau von U-Booten für Israel genehmigt, von denen die Herstellerfirmen selbst behaupten - ich zitiere -, es bestünde damit „die Chance, in den Markt für atomar angetriebene U-Boote einzudringen".
Das alles war möglich auf der Grundlage der bisher geltenden Gesetze und der bisher gepflegten Kontrollpraxis. Wir hatten - das ist wahr - auch schon bisher schärfere Gesetze zur Kriegswaffenkontrolle als andere Staaten. Das war eine Lehre aus der deutschen Geschichte vergangener Jahrzehnte. Es ist eine Lehre aus der Politik vergangener Jahre, aus den deutschen Rüstungsexport-Skandalen, daß solche Gesetze nicht ausreichen. Offenbar muß in Deutschland die Kontrolle der Rüstungsindustrie idiotensicher sein. So hat die bisherige klare Rechtslage nicht verhindert, daß sich beim geplanten U-Boot-Geschäft mit Südafrika, bei dem es nach den Worten des Außenministers keinen Ermessensspielraum gab, mehr als ein halbes Jahr der Berater des Bundeskanzlers, der Chef des Bundeskanzleramtes und der Bundeskanzler selbst mit einer wohlwollenden Prüfung beschäftigten, weil - ich zitiere den Kanzler aus der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses - es darum gegangen sei, die schwierige Frage der Rechtsverbindlichkeit des UN-Waffenembargos zu klären. Auch haben die bisherigen Kontrollen nicht verhindert, daß die Firmen dann ohne Genehmigung ihre Lieferungen nach Südafrika aufnahmen. Übrigens scheint es so, daß auch die Ermittlungen und Untersuchungen, die unter der Ägide des Bundesfinanzministeriums stattfanden, nicht ausreichten, um zu verhindern, daß die Rüstungsexportfirmen ihr Geschäft dennoch weiter betrieben.
Meine Damen und Herren, in diesem Milieu der Verharmlosung und des schonungsvollen Umgangs mit der Rüstungsindustrie
({6})
sind die Rüstungsexportskandale der Bundesrepublik Deutschland gediehen. Wenn jetzt neue Gesetze verabschiedet werden sollen, so werden sie nur etwas bewirken, wenn sich auch die politische Einstellung an der Spitze der Bundesrepublik ändert.
({7})
Die Tatsache, daß die jetzt schon unzureichenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung noch weiter verwässert worden sind, läßt für die Zukunft Schlimmes befürchten. Die Bundesregierung hat sich ihren nach der Rabta-Affäre an den Tag gelegten Schneid in drei wesentlichen Bereichen abkaufen lassen.
({8})
In dem jetzt von den Koalitionsfraktionen zur Abstimmung vorgelegten Entwurf steht an drei Stellen das Schild „Schlupfloch hier" : bei der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, bei Teillieferungen und bei der Möglichkeit, Strafen zur Bewährung auszusetzen. Es wird ein Glaubwürdigkeitstest sein, wenn die SPD jetzt beantragt, über die ursprüngliche Regierungsfassung abzustimmen,
({9})
wie sich der Bundesaußenminister dabei verhält, gegen dessen Stimme der Koalitionskompromiß, der faule Kompromiß, zustande gekommen ist, und wie sich die Kolleginnen und Kollegen aus der FDP, aus der CDU und aus der CSU verhalten, die unsere Besorgnisse teilen.
Meine Damen und Herren, wir werden bei anderen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen unseren Gesetzentwurf zur Kriegswaffenkontrolle wieder einbringen, den Sie vor zwei Monaten hier abgelehnt
haben. Wir Sozialdemokraten setzen uns darüber hinaus dafür ein,
({10})
daß in die Verfassung eines vereinigten Deutschlands der Verzicht auf A-, B- und C-Waffen und die dazugehörigen Trägersysteme aufgenommen wird.
({11})
Für den Export konventioneller Waffen und Technologien kann für die Bundesrepublik der Verfassungsvorschlag des Runden Tisches der DDR eine Richtlinie sein, daß Rüstungsexport nur in die Staaten zulässig sein darf, die dem gleichen System kollektiver Sicherheit angehören.
Meine Damen und Herren, die Rüstungsexportskandale der vergangenen Jahre sind nicht nur das Werk individueller Technologiesöldner gewesen, sondern renommierte Großfirmen aus der Bundesrepublik waren immer dabei. Für die Politik wie auch für die Wirtschaft muß es Grund für Besorgnis sein, daß gerade in diesem Bereich die notwendige Verantwortung fehlt. Deshalb sind drakonische Strafen erforderlich.
Es ist eine Lehre aus der deutschen Politik, aus der deutschen Geschichte noch mehr, daß von deutschem Boden nie wieder Krieg und Diktatur ausgehen dürfen. Bei Rüstungsexporten wird meist Krieg und Diktatur Vorschub geleistet. Am Ende der Kette von Rüstungsexportgeschäften stehen immer Unterdrükkung und Tod, und beim Rüstungsexport von Technologien und Waren zur Herstellung chemischer und nuklearer Waffen kann am Ende das Ende ganzer Völker stehen. Dieser Verantwortung müssen wir uns bewußt sein.
Es geht um unsere Sicherheit. Es geht um den Frieden in der Welt. Es geht um unsere Lehre aus der deutschen Geschichte. Es geht um das Vertrauen, das wir genießen. Deshalb geht es auch dabei um die deutsche Sache.
({12})
Es ist gut, daß die Bundesregierung gegenüber der DDR initiativ geworden ist, daß wenigstens unsere Gesetzgebung übernommen wird. Wir müssen uns ja nicht nur vor den Hippenstiel-Imhausens, sondern auch vor den Schalck-Golodkowskis schützen. Im Bereich der Bundesrepublik hätte die Bundesregierung an ihren Auffassungen, an ihren Lehren aus der Rabta-Affäre festhalten und hier zu ihrem Gesetzentwurf stehen müssen. Herr Minister Haussmann, wir werden Ihnen durch unseren Änderungsantrag die Gelegenheit geben, Ihrer Verantwortung und Ihren Überzeugungen gerecht zu werden.
Ich bedanke mich.
({13})
Im Rahmen der parlamentarisch möglichen Kurzintervention hat Herr Lippelt das Wort.
Frau Präsidentin! Erlauben Sie mir noch drei Bemerkungen.
Erstens. Im Moment häufen sich die Nachrichten über den Bau eines zweiten Giftgaskomplexes in Libyen, diesmal nicht in Rabta, sondern in Sabha. Damit sind auch Versuche verbunden, eine Raketenproduktion aufzuziehen und die „delivery systems" mitzuerwerben. In dem Zusammenhang gibt es die Nachricht, daß dort schon längst wieder sechs deutsche Techniker arbeiten. Ich frage mich, ob sich gerade solche Leute durch die Verwässerung, die hier vorgenommen wird, nicht ermutigt fühlen, zumal wenn sie höchstens für Kavaliersdelikte zur Rechenschaft gezogen werden können.
({0})
Die zweite Bemerkung: In dem Zusammenhang ist bekanntgeworden, daß Siemens verantwortungsvoll gehandelt hat, indem Siemens entschied, das Kernstück der Anlage, einen Teleperm M nicht zu liefern. Im Rückkehrschluß erfahren wir dadurch allerdings auch, daß Siemens ein Kernstück der Anlage in Rabta geliefert hat, was mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt war.
Das führt mich zu meiner dritten Bemerkung zu dem hier gefundenen Schlupfloch „Freiheit der Wissenschaft". Ich denke, wir leben in so gefährlichen Umständen, daß sich die Wissenschaft in diesen Bereichen nicht mehr auf die Freiheit der Wissenschaft berufen darf. Wissenschaft ist politisch; sie kann nicht mehr unpolitisch sein. Je eher sich dieses Haus das klarmacht, desto eher werden wir in dem zentralen Bereich, in dem ja wissenschaftlich kooperiert wird, wodurch Pakistan und andere Länder zu ihrer Atomtechnologie gelangen, vielleicht weiterkommen. Ich hoffe, daß das in einem neuen Anlauf möglich sein wird.
({1})
Abschließend hat Herr Abgeordneter Kittelmann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf in drei Punkten ganz kurz zusammenfassen.
Erstens. Die Koalitionsfraktionen haben in der vorliegenden Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses nachhaltige Konsequenzen aus dem im vergangenen Jahr erfolgten illegalen Geschäft mit Rüstungstechnologie und den Vorwürfen wegen angeblicher Beteiligung deutscher Wissenschaftler an der Waffenproduktion im Ausland gezogen.
Zweitens. International sind diese Gesetzentwürfe beispielhaft. Die Reichweite der von den Koalitionsfraktionen getragenen Gesetzesvorhaben ist im westlichen Ausland ohne Beispiel.
Drittens. Mit den jetzt vorgesehenen Verschärfungen gehen wir nicht nur weit über das international übliche Maß hinaus, sondern wir fordern auch zu einer internationalen Gleichstellung in der EG und in den westlichen Ländern auf. Wir bitten auch andere westliche Industrieländer, uns zu folgen.
Mit keinem Wort hat es die SPD in Zweifel gezogen, daß wir international das höchste Maß dessen festgeschrieben haben, was bisher überhaupt vorhanden ist.
({0})
Die Sozialdemokraten haben ihre persönlichen Vorwürfe, die sie in der Vergangenheit erhoben haben, heute nicht wiederholt. Das nehme ich schon dankbar zur Kenntnis. Herr Müller, Sie saßen im Wirtschaftsausschuß mit hochrotem Kopf da und fanden nicht den Mut zu einer Entschuldigung. Ich sehe ein, daß Sie glauben, sich entschuldigt zu haben, indem Sie Ihre Vorwürfe nicht wiederholt haben. Das reicht mir nicht, aber ich nehme es zur Kenntnis.
Herr Gansel, die CDU/CSU hat niemals zu illegalen Waffengeschäften geschwiegen. Wenn Sie das heute hier behaupten, dann sagen Sie die Unwahrheit.
({1})
Herr Gansel, wenn Sie hier einen bewährten Kollegen beleidigen, indem Sie einen Ausdruck gebrauchen, den ich hier nicht wiederholen möchte, dann zeigt das, daß es Ihnen nicht um eine sachgerechte Auseinandersetzung, sondern um Beleidigung und Verdrehung geht. Sie haben eine Verbindung zwischen Moral und Verdrehung von Tatsachen hergestellt, die ich teilweise unerträglich finde.
({2})
Sie haben nicht ein sachliches Argument vorgetragen, das gegen unsere Gesetzentwürfe spricht. Der Vorwurf eines Schlupfwinkels bei unseren drei Verbesserungen ist schon deshalb nicht wahr, weil weder im Wirtschaftsausschuß noch in anderen Ausschüssen überzeugende Argumente dagegen geliefert wurden. Unsere Änderungen sind vielmehr sachgerecht und im Rahmen unseres Rechtssystems auch konsequent.
Ich fordere die Sozialdemokraten ausdrücklich auf, unserem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben.
({3})
Sollten Sie sich verweigern, werden Sie vor der deutschen Öffentlichkeit zeigen müssen, daß es Ihnen nur um Verleumdung und Verdrehung geht und nicht um die wirkliche Bestrafung derjenigen,
({4})
die illegal außenpolitisch und wirtschaftlich den Ruf der Bundesrepublik Deutschland schädigen.
Ich danke Ihnen.
({5})
Das Wort zur Kurzintervention nimmt jetzt Herr Müller ({0}).
Herr Kollege Kittelmann, ich habe und hatte heute nichts zurückzunehmen, wie auch schon im Wirtschaftsausschuß.
({0})
Ich habe heute versucht, durch einen sachlichen Ton in meiner Rede einige von Ihnen, die die Bedenken, die wir haben, teilen, dafür zu gewinnen, daß sie unseren Anträgen auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage in der Fassung vom 4. Oktober 1989 zustimmen. Das ist Hintergrund meines Versuchs. Wenn das bei den Kolleginnen und Kollegen, die vor eineinviertel Jahren hier besorgte Reden hielten und trotz der schlechten Regelung in anderen Ländern meinten, wir bedürften einer Änderung unserer Gesetze, die wirklich wirkt, nicht fruchtet, dann tut mir das leid.
Ich bitte noch einmal darum, daß unseren Änderungsanträgen zugestimmt wird.
({1})
Ich erteile nach erfolgter Aussprache Herrn Abgeordneten Hüsch das Wort, weil ich ihm nach § 30 unserer Geschäftsordnung Gelegenheit geben möchte, zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen, zu dem wir das stenographische Protokoll im Augenblick noch nicht überprüfen können. Es geht um Aussagen in Ihrer Rede, Herr Gansel, wo der Begriff des Winkeladvokatentums gefallen ist. - Zunächst Herr Hüsch.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Gansel, ich habe Ihre Ausführungen so verstanden, daß Sie meine Beiträge zum Zustandekommen des Gesetzes als Winkeladvokatentum bezeichnet haben. Da meine Beiträge in Übereinstimmung mit den Bemühungen vieler Kollegen aus einer Reihe von Ausschüssen und auch mit der Koalitionsmeinung stehen, werte ich diese Ihre Anmerkung als eine unerlaubte und durch nichts gerechtfertigte Wertung. Sie konnten sie hier nur abgeben, weil Sie sich im Schutze der Indemnität befinden. Ihre in dieser Bewertung liegende Verunglimpfung weise ich mit allem Nachdruck zurück. Ich nehme für alle Kollegen, auch für mich, in Anspruch, nach bestem Wissen und Gewissen an diesem Gesetz mitgearbeitet zu haben.
({0})
Herr Abgeordneter Gansel.
Frau Präsidentin! Ich habe den Ausdruck „Winkeladvokat" benutzt. Ich akzeptiere, daß er nicht parlamentarisch ist. Ich entschuldige mich dafür.
In der Sache ging es mir darum, deutlich zu machen, daß es bei dem Export von atomaren und chemischen Waffen nicht um rechtliche Spitzfindigkeiten, wohl aber um Rechtsstaatlichkeit gehen kann. Im übrigen war dieser Ausdruck auch eine Reaktion darauf, daß der Kollege Hüsch wahrheitswidrig behauptet hat, ich hätte nicht gegen Waffenexportgeschäfte in den 70er
Jahren und gegen das Chile-Geschäft protestiert. Es wäre gut, wenn er das klarstellen könnte.
({0})
Jeder im Haus kennt meine Haltung dazu.
({1})
Herr Abgeordneter Hüsch, wollen Sie nochmals das Wort ergreifen?
({0})
Damit kommen wir zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes in der Ausschußfassung, Drucksachen 11/4230 und 11/7218.
Ich rufe Art. 1 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/7285 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 1 in der Ausschußfassung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 1 ist bei Enthaltung der SPD und Gegenstimmen der GRÜNEN angenommen.
Ich rufe Art. 2 und 3, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD und Gegenstimmen der GRÜNEN abgelehnt.
Zu Tagesordnungspunkt 20b. Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, Drucksachen 11/4568 und 11/7219.
Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem
Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich
zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 c. Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Drucksachen 11/4609 und 11/7221.
Ich rufe Art. 1 und 2 in der Ausschußfassung auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Ich rufe Art. 3 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/7274 ({1}) unter Ziffer 1 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 3 in der Ausschußfassung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 4 in der Ausschußfassung auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die aufgerufene Vorschrift ist mehrheitlich angenommen.
Ich rufe Art. 5 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/7274 ({2}) unter Ziffer 2 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 5 in der Ausschußfassung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 6 und 7, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 d. Wir stimmen jetzt über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/4817 ab. Der Ausschuß empfiehlt, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/4012 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 e. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7183. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag der Fraktion der
Präsidentin Dr. Süssmuth
SPD, Drucksache 11/4519, abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist ebenfalls angenommen.
Zu Tagesordnungspunkte 20 f. Wir stimmen nunmehr über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7178 ab. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/4842 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 g. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7179. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/4843 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist ebenfalls angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 h. Wir stimmen jetzt über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7180 ab. Der Ausschuß empfiehlt, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/4851 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 i. Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5286 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe keine Gegenstimme. Dann ist das beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 20 j. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7174. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/1171 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 sowie die Zusatztagesordnungspunkte 18 und 19 auf:
21. a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Erler, Büchner ({3}), Diller, Gerster ({4}), Dr. Götte, Ibrügger, Koschnick, Dr. Kübler, Leonhart, Müller ({5}), Pauli, Dr. Pick, Reimann, Dr. Scheer, Scherrer, Sielaff, Terborg, Adler, Weiler, Bahr, Fuchs ({6}), Horn, Dr. Klejdzinski, Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt ({7}), Dr. von Bülow, Dr. Böhme ({8}), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Einbeziehung von unabhängigen Wissenschaftlern und politischen Mandatsträgern in die Vorbereitung des geplanten Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland
- Drucksache 11/6984 - b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Verbot militärischer Flugübungen während des Abtransports US-amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland
- Drucksache 11/7154 ZP18 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Götte, Erler, Büchner ({9}), Diller, Faße, Gerster ({10}), Ibrügger, Kolbow, Koschnick, Dr. Kübler, Leonhart, Müller ({11}), Pauli, Dr. Pick, Reimann, Dr. Scheer, Scherrer, Sielaff, Terborg, Weyel, Adler, Weiler, Bahr, Fuchs ({12}), Horn, Dr. Klejdzinski, Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt ({13}), Dr. von Bülow, Dr. Böhme ({14}), Opel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Flugverbot während des C-Waffen-Abtransports
- Drucksache 11/7261 ZP19 Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Aussetzung des für den Sommer 1990 geplanten Abzugs US-amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung 30 Minuten vereinbart worden. Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste spricht die Abgeordnete Frau Dr. Götte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht muß ich dem Publikum auf der Gästetribüne erst einmal erklären, daß die Zahl der anwesenden Abgeordneten nichts mit der Bedeutung des Tagesordnungspunkts zu tun hat. Denn es ist so, daß die Entscheidungen nicht hier im Saal getroffen werden, sondern an anderen Stellen; dort sind die Abgeordneten auch anwesend.
Ich weiß nicht, zum wievielten Mal wir uns heute mit dem Thema Giftgas befassen müssen. Man kann nur hoffen, daß wir noch in dieser Legislaturperiode den Tag erleben, an dem wir dieses Thema hinter uns lassen können wie den Alptraum einer vergangenen Nacht.
Die Bundesregierung hat verbindlich erklärt, daß die rund 100 000 Giftgasgranaten, die in Clausen in der Westpfalz gelagert sind, in der Zeit vom 23. Juli bis September dieses Jahres abgezogen und zur Verbrennung auf die Insel Johnston im Pazifik gebracht werden sollen. Es gibt wohl niemanden hier im Haus und schon gar nicht bei uns in der Westpfalz, der diese Nachricht nicht mit Erleichterung zur Kenntnis genommen hätte.
Diese Erleichterung war verbunden mit unzähligen Fragen über das Woher und Wohin und das Wie des Abtransports. Die Bundesregierung verschanzte sich aber zunächst hinter einer Mauer des Schweigens und
der Informationssperre, die in der Öffentlichkeit zu großer Verunsicherung und einer wilden Gerüchteküche geführt hat. Erst am 7. März wurde der Verteidigungsausschuß darüber informiert, auf welche Art und Weise der Transport von Clausen in das Depot Miesau und von dort auf dem Schienenweg zum Hafen Nordenham und weiter per Schiff zur Insel Johnston im Pazifik vonstatten gehen soll. Wertvolle Zeit, die für die Erstellung von Gutachten unabhängiger Sachverständiger benötigt worden wäre, ging durch diese späte Aufhebung der Informationssperre verloren.
Die Sozialdemokraten haben sofort, noch während der Ausschußsitzung am 7. März, gefordert, daß die Testergebnisse und Berichte, die dem Regierungsbericht zugrunde gelegen haben, zugänglich gemacht werden und daß unabhängigen Wissenschaftlern die Möglichkeit eingeräumt werden solle, eigene Gutachten zu erstellen. Diesen Forderungen ist die Regierung bis heute nicht nachgekommen. Die Giftgasmunition sei uneingeschränkt transportfähig, hieß es; während des Transports sei jede Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen. Die Regierung - wo ist sie eigentlich? - , sagte man uns, werde schon alles richtig machen; wir könnten uns darauf verlassen.
({0})
Darf ich darauf hinweisen, daß von der Regierung Herr Bundesminister Haussmann anwesend ist, zur Zeit nur nicht auf der Regierungsbank sitzt. Herr Staatssekretär Wimmer ist ebenfalls da.
({0})
Herr Staatssekretär, ich hätte ganz gerne, daß Sie mir jetzt einen Moment zuhören; denn ich spreche Sie an: Dieses Maß an Vertrauensseligkeit gegenüber der Regierung,
({0})
das uns hier abverlangt wird, ist eine Zumutung angesichts der Erfahrung, die wir Sozialdemokraten mit dieser Bundesregierung beim Thema Sicherheit am Flugtag Ramstein gemacht haben. Hatten Sie uns, Herr Kollege, damals nicht versichert, der Erlaubnis, für diesen Flugtag seien strengste Sicherheitsüberprüfungen vorausgegangen, obwohl sich nach dem schrecklichen Unglück herausstellte, daß es keine strengsten Sicherheitsüberprüfungen, sondern eine Voraberlaubnis, eine Blankovollmacht, für diese Veranstaltung gegeben hatte?
Vertrauen ist übrigens immer eine Sache von Gegenseitigkeit. Was hat Sie denn eigentlich dazu bewogen, uns Abgeordnete so lange von jeder Information auszuschließen?
({1})
Warum können Sie nicht ehrlich mit uns verhandeln?
({2})
Darf ich jetzt darum bitten, daß Frau Dr. Götte ihre Ausführungen machen kann. Es ist permanent unruhig. - Sie haben jetzt das Wort.
Sie können gleich dazu Stellung nehmen, z. B. auch zu folgendem: War es nötig, uns am 7. März weismachen zu wollen - ich zitiere wörtlich - :
Eine umfassende, vollständige Überprüfung aller Geschosse hat den sicheren Lagerzustand der Munition belegt. ... Die Munition ist uneingeschränkt sicher, von ihr gehen keinerlei Gefahren für Bevölkerung und Umwelt aus.
Und - wieder wörtlich - :
Die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffen bestehen ausschließlich aus einsatzfähiger Munition.
So hat es uns die Bundesregierung erklärt.
Diese Aussagen stehen aber im Widerspruch zu dem Bericht der amerikanischen Regierung, der jedermann zugänglich ist, in dem über „Removal of Chemical Munitions from Germany" folgendes gesagt wird: Bisher veranlaßte USAREUR die Containerisierung von 65 Granaten in spezielle Einzelbehälter, weil - so die Begründung - „they do not meet standard ammunition serviceability criteria for firing the munition". Also zu deutsch: Diese Geschosse erfüllen nicht mehr die Mindestanforderungen für die Einsatzfähigkeit.
({0})
- Herr Uelhoff, wäre denn die Bundesregierung nicht viel glaubwürdiger, wenn sie uns gesagt hätte, es gibt in Clausen keine undichten Granaten
({1})
- können Sie nicht einen Satz lang zuhören, ehe Sie Zwischenrufe machen? - , aber man hat bisher 65 Granaten gefunden, die nicht mehr einsatzfähig sind und die deshalb einzeln in Spezialbehälter eingeschlossen werden, die den gleichen Dichtungsgrad wie das Geschoß zum Zeitpunkt der Herstellung aufweisen. Es wäre doch richtig gewesen, dies zu sagen. Manchmal, Herr Verteidigungsminister und Herr Staatssekretär, kann man mit der nüchternen und sachlichen Beschreibung von Schwierigkeiten viel mehr Vertrauen gewinnen als mit Berichten, in denen
jeder Gedanke an eine Gefährdung von vornherein ausgespart bleibt.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Feldmann?
Ja, wenn er es nicht mehr aushalten kann.
Nein, man kann es nicht aushalten, wenn Sie so lange falsche Informationen verbreiten. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß es einen riesen Unterschied gibt zwischen der Abschußfähigkeit von chemischer Munition und der Transportfähigkeit?
Ja, das ist ein Unterschied, aber es bleibt eine Tatsache, daß die Amerikaner - diese Begründung wurde auch gegeben - für diesen Transport die Granaten noch einmal in luftdichte Behälter verpacken müssen, was ja auch eine richtige Entscheidung war. Ich meine, es wäre richtig gewesen, uns nicht nur zu sagen, es sind nicht alle Geschosse einsatzfähig gewesen - so steht es wörtlich in der Erklärung des Ministeriums - , sondern auch zu sagen, einige sind nicht mehr ganz in Ordnung und werden spezialbehandelt. Das hätte uns genügt, und es hätte der Wahrheit entsprochen.
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen - Frau Dr. Götte ({0}): Nein, ich möchte jetzt weiterreden!
Gestatten Sie denn noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Müller?
Nein, ich möchte jetzt weitermachen.
Es wäre auch besser gewesen - vielleicht stimmen Sie da zu, uns mitzuteilen, daß die Bedenken der Amerikaner, Giftgaswaffen auf den Straßen zu transportieren, sich keineswegs nur - wie Sie behauptet haben - auf die in Amerika gelagerten Bestände beziehen. Ich zitiere aus dem Februar-Bericht der Army zum Giftgasabzug, in dem die Frage erörtert wird, ob die in Europa gelagerten C-Waffen nicht auch in einer der acht Verbrennungsanlagen in den Vereinigten Staaten, genannt CONUS, vernichtet werden könnten statt auf dem Johnston-Atoll im Pazifik. Diese Möglichkeit wurde von den Amerikanern in dem mir vorliegenden Papier untersucht und abgelehnt mit der Begründung: „The most compelling reason for not using the CONUS facilities is the high risk associated with cross-country transport of the European stockpile between the U.S. receiving port and any of the eight proposed CONUS disposal facilities. " Auf deutsch: Der zwingendste Grund dafür, die CONUS-Möglichkeit nicht zu nutzen, also die Möglichkeit, das Giftgas in einer derart vor Ort gelagerten Verbrennungsanlagen zu verbrennen, ist das hohe Risiko, das mit einem Überlandtransport der europäischen Bestände vom US-Hafen zu einem der acht CONUS-Verbrennungsanlagen verbunden wäre.
Sie glauben, uns solche Berichte vorenthalten zu müssen, um keine Panik aufkommen zu lassen, und erreichen damit das genaue Gegenteil: Sie verbreiten Mißtrauen und schüren Ängste,
({0})
weil wir immer wieder darin bestätigt werden, daß Sie nicht alles sagen, was Sie wissen.
({1})
Wir fordern deshalb, was wir schon vor Monaten gefordert haben, nämlich das Depot Clausen für Inspektionsbesuche von wissenschaftlichen Fachleuten und Abgeordneten zugänglich zu machen,
({2})
alle Testergebnisse und sonstigen Materialien, die dem Bericht der Bundesregierung vom 7. März zugrunde liegen, zu veröffentlichen und unabhängigen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, eigene Inspektionen oder Untersuchungen vorzunehmen.
Vor allem aber wollen wir wissen, wie das Umweltverträglichkeitsgutachten aussieht, das Sie nach Auskunft der Amerikaner zu erstellen versprochen haben.
({3})
In dem vorhin erwähnten Bericht der amerikanischen Regierung vom Februar 1990 heißt es wörtlich: „An environmental assessment of the movement from existing storage to port in Europe will be conducted by the host nation. "
Zu deutsch: Ein Umweltverträglichkeitsgutachten über den Transport vom Lager zum Seehafen in Europa wird von der Bundesregierung erstellt werden. Wo ist dieses Gutachten? Warum kennen wir es nicht? Sollte es gar nicht existieren? Darauf fordern wir eine klare Antwort.
Darüber hinaus wollen wir sichergestellt haben, daß während der Zeit des Transports jeder militärische Flugverkehr von und nach Ramstein, Sembach oder Zweibrücken und jeder zivile Flugverkehr unterhalb 10 000 Fuß im Bereich der Westpfalz untersagt wird.
({4})
Für den Schienentransport, der nachts stattfinden soll, und die Verschiffung in Nordenham sollen entsprechende Regelungen gelten.
Diese Forderungen wurden auch von CDU- und FDP-Politikern in der Öffentlichkeit und in Presseerklärungen so oft erhoben, daß dies hoffentlich ein einstimmiger Antrag des Hauses wird.
({5})
Herr Präsident, ich dachte, ich hätte eine Redezeit von 10 Minuten. Das Wichtigste habe ich noch gar nicht gesagt. Ich mache es ganz kurz.
Sollte es sich herausstellen, daß die Planungen für einen sicheren Abtransport der C-Waffen mit Mängeln behaftet sind oder daß Risiken auftreten, die hö16944
her sind, als uns die Bundesregierung bisher wissen lassen wollte,
({6})
dann müßte der Plan für den Abzug auch um den Preis einer Verzögerung korrigiert werden. Sicherheit hat höchste Priorität.
Nun gibt es ja auch Stimmen, die empfehlen, das Giftgas gar nicht erst auf die Johnston-Insel zu verfrachten, sondern gleich in Pirmasens oder im Depot Miesau-Weilerbach zu vernichten. Eine solche Forderung lehne ich nachdrücklich ab, weil neue schwere Risiken damit verbunden wären und weil wir noch über Jahre hinweg mit der Bedrohung durch lagerndes Giftgas leben müßten.
100 000 Giftgasgranaten müßten in unserer unmittelbaren Nachbarschaft zerlegt werden. Selbst wenn das gelänge, ohne das Giftgas entwiche, blieben 20 000 Tonnen an hochgiftigem Müll zurück, der Phosphor und Schwermetalle enthielte und nach Aussage des US-Hauptquartiers in Heidelberg nicht umweltgerecht beseitigt werden könnte, sondern sich wieder in das tödliche Gift Sarin zurückverwandeln könnte.
Es glaubt doch wohl auch niemand, daß die Bevölkerung der Westpfalz den Bau einer solchen Giftgasvernichtungsanlage mitten in einem dichtbesiedelten Gebiet einfach so hinnehmen würde.
({7})
Wir wollen, daß das Giftgas, das wir nie gewollt haben, zum Transport in seinen Behältern bleibt, doppelt und dreifach in luftdichte Container verpackt, und so schnell wie verantwortbar von deutschem Boden verschwindet.
({8})
Die Tatsache, daß die Amerikaner offensichtlich zur Zeit noch nicht sicher sind, ob die Vernichtungsanlage im Pazifik rechtzeitig einsatzbereit ist, und kein Zwischenlager gefunden haben, darf kein Grund für eine Verzögerung des Abtransportes sein. Denn wir sind nicht die Giftmülldeponie Amerikas.
({9})
Der Kongreß hat die zugesagten Finanzmittel für den Abtransport bisher nicht freigegeben. Allerdings soll ein Vermittlungsausschuß die Freigabe von 18 Millionen Dollar bereits empfohlen haben. Der Verteidigungsminister hat erklärt, die Kosten für den Giftgasabzug beliefen sich auf 50 Millionen Dollar, die von den Amerikanern zu übernehmen seien, und 50 Millionen DM, die wir zu finanzieren hätten. Also können wir mit unserem Anteil schon einmal anfangen und im übrigen in Vorlage treten.
Nun muß ich Sie aber bitten, Frau Kollegin, Ihre Rede zu beenden; es tut mir leid.
Ich beende dann meine Rede und bitte um Zustimmung zu unseren Anträgen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Uelhoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dafür dankbar, daß wir in dem letzten wichtigen Punkt, daß das Zeug möglichst schnell und möglichst bald wegkommen muß, mit der sozialdemokratischen Opposition einig sind.
Allerdings gibt es einen Punkt, meine Damen und Herren, bei dem ich mich wirklich frage: Wo waren Sie denn eigentlich im Februar und März im Verteidigungsausschuß und im Unterausschuß? Wo waren Sie bei der großen Information der kommunalen Familie im Kreistagssaal in Pirmasens? Wo waren Sie bei der großen Information der Öffentlichkeit in der Turnhalle in Clausen? Dort wurde detailliert auch von Sozialdemokraten und von solchen Leuten, die jahrelang für den Abzug auf der Straße gesessen haben,
({0})
eingeräumt, daß der Abzug in gründlicher Weise vorbereitet ist und daß vieles, was uns insbesondere von den GRÜNEN als Angst- und Stimmungsmache in den letzten Jahren hier vorgetragen wurde - das sei alles nicht sicher; dann hat man die korrodierten Fässer in Nevada gemeint und solche Dinge - , dezidiert widerlegt worden ist.
({1})
Meine Damen und Herren, wenn ich die Vorbereitungen des C-Waffen-Abzugs mit der Hektik vergleiche, mit der uns in den letzten 24 Stunden Anträge eingereicht wurden, mit der Anträge verändert wurden, Anträge zurückgezogen und wieder neu eingereicht wurden,
({2})
so daß wir überhaupt nicht ganz genau wissen, was zur Zeit eigentlich von Ihnen ganz konkret gewollt wird, dann muß ich in der Tat sagen: Wenn mit dieser Gründlichkeit, mit dieser heißen Nadel der Abzug der C-Waffen vom Verteidigungsministerium und von den amerikanischen Militärstellen vorbereitet wäre, wäre mir allerdings angst und bange.
Meine Damen und Herren, Sie stricken Ihre Anträge mit heißer Nadel, wollen damit - dies ist legitim für die Opposition - eine eigene Leistung beim Abzug der C-Waffen vortäuschen, und vor allem - auch dies ist legitim - wollen Sie die tatsächliche Leistung der Bundesregierung vertuschen.
Während der Antrag der GRÜNEN die Interessen der Bevölkerung grob mißachtet, halte ich den Antrag der SPD durch den fortgeschrittenen Stand der Vorbereitungen größtenteils für überholt, und im übrigen wird er auch den gründlichen Vorbereitungen nicht gerecht.
Nach den bisherigen Vorbereitungen und der umfangreichen Information der Bevölkerung hat man dort in dem Wahlkreis, den ich vertrete, überhaupt kein Verständnis, wenn nunmehr erneut Inspektionen, Risikountersuchungen zum Zustand der C-WafDr. Uelhoff
fen und ein Konzept zum gefahrlosen Abzug vorgenommen werden sollen.
({3})
Dies ist längst durch nationale und internationale Experten geschehen; neue Untersuchungen würden den Abzug nur verzögern. Wie wir eben gehört haben, wird dies auch von der SPD nicht gewünscht.
({4})
Genau dies, neue Untersuchungen, neue Besuche in den Depots, widersprechen dem eindringlichen Wunsch der Bevölkerung.
({5})
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen hier, insbesondere der Opposition, auch den Damen und Herren der GRÜNEN, vorlesen, was der Ortsbeigeordnete von Clausen - der ist weiß Gott mehr betroffen als Sie, die Sie hier nur über diese Dinge reden, denn die Leute wohnen dort - vor kurzem in einem Leserbrief gesagt hat:
Wir Clauser brauchen niemanden, der uns sagt, wann wir Angst haben müssen. Den meisten Bürgern von Clausen hängt der Giftgasrummel zum Halse heraus. Anstatt die Sorge um das Wohl der Bevölkerung vorzuschieben, sollten diese Leute doch offen sagen, wogegen sie sind: Sie sind gegen die Bundesregierung, gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung, gegen die Gemeinderatsmehrheit in Clausen, gegen die NATO, gegen die Anwesenheit amerikanischer Soldaten.
({6})
Da diese Antihaltung bei der Bevölkerung aber auf taube Ohren stößt, wird das politische Geschäft mit der Angst gemacht.
Ich glaube, man muß sich sehr vor Augen halten, wie man in der Westpfalz, in meinem Wahlkreis dankbar ist, daß dieses Zeug endlich wegkommt.
({7})
Wenn Sie jetzt, die GRÜNEN, die Unglaublichkeit hier vortragen, daß Sie in einem Antrag verlangen, das Zeug solle vorläufig in Clausen bleiben, dann frage ich mich allerdings: Wie gehen Sie mit den betroffenen Bürgern um? Wer den detailliert geplanten und gesicherten Abzug der C-Waffen aus der Bundesrepublik jetzt stoppen will, der verhöhnt den erklärten Bürgerwillen, er unterläuft die Bemühungen zur Abrüstung, und er demonstriert vor aller Welt seine eigene Unglaubwürdigkeit. Diese GRÜNEN verdienen die rote Karte. Wir wollen Frieden schaffen mit weniger Waffen, und dafür sind wir der Bundesregierung sehr dankbar.
({8})
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Beer.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Vorabbemerkung: Es ist ein Skandal, in welchem Stil hier diskutiert wird.
({0})
Die chemischen Waffen müssen weg, dies ist und bleibt die Forderung der Friedensbewegung und der GRÜNEN. Wir sind für die vollständige und ersatzlose Vernichtung aller chemischen Waffen sowohl in der Bundesrepublik als auch in Israel, in Libyen, auch der binären neuen chemischen Waffen der USA.
({1})
Dies ist die erste Forderung des Bonner Appells gegen Giftgas, verabschiedet auf dem Expertenhearing der Fraktion DIE GRÜNEN zu chemischen Waffen.
Sicherheit geht vor Schnelligkeit, dies ist die zweite Forderung. Die Vernichtung chemischer Waffen muß unter dem Primat der höchstmöglichen Form von Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Menschen, die in unmittelbarer Nähe der Lagerstätten wohnen, Herr Uelhoff, als auch für diejenigen, die in der Nähe der Transportstrecke wohnen.
Sicherheit der Bevölkerung und Schutz der Umwelt müssen global definiert sein. Globale Probleme erfordern globale Antworten. Es muß der Grundsatz gelten, daß die Menschen vor den chemischen Waffen geschützt werden und nicht - wie derzeit - die chemischen Waffen vor den Menschen.
Der für den Sommer 1990 geplante Abzug chemischer Waffen aus der BRD entpricht nicht den Kriterien von Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung.
({2})
Der „Bonner Appell" kommt zu dem Ergebnis, daß keine Giftgastransporte durchgeführt werden sollen, solange die Forderungen nach Offenlegung aller für eine rationale Risikobeurteilung notwendigen Fakten bezüglich der Lagerung und des Transports chemischer Waffen in der Bundesrepublik nicht erfüllt sind.
Die Forderung nach Aussetzung des Abzuges stellen wir heute hier, also vor dem Gremium der Parlamentarier, die sich verpflichtet haben, für den Schutz der Bevölkerung zu sorgen, zur Abstimmung.
({3})
Alle Forderungen nach Offenlegung sämtlicher Daten wurden von der Bundesregierung ignoriert. Die Desinformationskampagne geht weiter. Sie erzeugt bewußt ein Klima der Verunsicherung und Einschüchterung in der Bevölkerung mit dem Ziel, die Menschen den undurchschaubaren Giftgasabzugsplänen hilflos auszusetzen. Fast wäre den Verantwortlichen gelungen, die Grundsatzforderung der Friedensbewegung und auch der Bevölkerung nach Vernichtung sämtlicher chemischer Waffen für ihr Hauruck-Abzugsverfahren zu instrumentalisieren und so
auch für die Folgeschäden, Herr Staatssekretär Wimmer, mit in die Verantwortung zu ziehen.
Die Behauptung der nahezu 100 %igen Sicherheit steht in krassem Widerspruch zu dem gewaltigen Sicherheitsapparat, der von der Regierung aufgebaut wird und der diesen Abzug begleiten soll. Im Radio, nicht in den zuständigen Ausschüssen, Herr Kollege, hören wir heute morgen, daß der Abzug vertagt wird und laut offizieller Stellungnahme nun doch erst Ende August stattfinden wird.
Einige Aspekte dieser Unsicherheit will ich aus dem Expertenhearing hinzufügen:
Es ist keine Risikostudie erstellt worden. Für den Transport mit Lkw und mit der Bahn wurden nicht einmal die Ergebnisse der Untersuchungen in den USA zugrunde gelegt.
({4})
Für den Transport auf See gibt es weder Unterlagen noch überhaupt Gedanken. Auf Grund der überhasteten Vorbereitungen wurden die vorgesehenen Transportbehälter überhaupt nicht mehr verwendet. Alternativen zum Giftmüllimperialismus, Herr Staatssekretär, zur Verbrennung auf Johnston-Atoll, wurden überhaupt nicht überprüft.
({5})
Anne Amaral, Parlamentsabgeordnete aus Honolulu, hat bei unserer Anhörung darauf hingewiesen, daß die Verbrennungsanlage noch nicht funktioniert, daß die Menschen dort allerdings in größter Sorge sind, nicht zuletzt deshalb, weil die Verbrennungsanlage auf einer Insel steht, die in den letzten zehn Jahren zweimal auf Grund der Windverhältnisse im Pazifik überschwemmt und überspült wurde und die überhaupt nicht sicher ist.
Bei dieser großen Aufgabe darf nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip verfahren werden. Sie muß sorgfältig und mit politischer Vernunft und Verantwortung getragen und praktiziert werden.
Das Problem der Vernichtung muß global und unter Beteiligung aller Betroffenen gelöst werden. Sicherheit muß vor Schnelligkeit gehen. Setzen Sie nicht die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der Umwelt wegen eines überhasteten „Abrüstungserfolges" angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl aufs Spiel! Stimmen Sie unserem Antrag auf Aussetzung, Offenlegung sämtlicher Daten, Erstellung einer Risikostudie sowie Einsetzung einer unabhängigen Kommission von Experten und Expertinnen zu!
({6})
- Herr Feldmann, wenn die Bestimmungen der Sicherheit eingehalten sind und Ihre Behauptungen stimmen, ist in zwei Wochen überhaupt kein Problem mehr zu diskutieren; dann kann der Abzug durchgeführt werden.
({7})
Aber Ihre Geheimhaltung spricht dafür, daß die Sicherheit nicht gegeben ist.
Weil wir die Interessen und die Sorgen natürlich verstehen, fordern wir, sofort sämtlichen Maschinen zu verbieten, jetzt das Lager und während des Abtransports die ganze Strecke zu überfliegen. Dies ist eine Gundvoraussetzung, um angesichts der in der Nähe erfolgten Abstürze für die nächsten Wochen von Sicherheit reden zu können, und hat mit der Verpflichtung zur parlamentarischen Sorgfalt zu tun, nicht aber mit irgendwelchen Vorwürfen, die Sie uns unterstellen.
Sicherheit geht vor Schnelligkeit!
({8})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Feldmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Epoche der C-Waffen-Lagerung bei uns geht zu Ende. Das ist ein großer Erfolg der Bundesregierung. Und diesen Erfolg werden wir uns von niemandem zerreden lassen.
({0})
Es ist ein weiterer Erfolg, daß diese Waffen nicht, wie ursprünglich vereinbart, erst 1992, sondern bereits jetzt abgezogen werden.
({1})
Dieser Abzug ist ein Beitrag zur Sicherheit durch Abrüstung.
({2})
- Wann, Frau Kollegin? Fragen Sie den Staatssekretär. Der spricht ja nach mir.
Natürlich hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität, nicht nur für Sie, sondern auch für uns. Aber gerade deshalb ist ein schneller und sicherer Abtransport geboten. Das ist die größte Sicherheit.
({3})
Das Bundesverteidigungsministerium und die amerikanischen Streitkräfte haben die Öffentlichkeit wiederholt ausführlich informiert und werden weiter informieren. Es wurde im Unterausschuß „Abrüstung und Rüstungskontrolle" informiert; es wurde im Verteidigungsausschuß informiert; es wurde x-mal vor Ort informiert - nicht nur die Kommunalpolitiker, sondern die gesamte Öffentlichkeit.
Im Antrag der GRÜNEN heißt es, Frau Kollegin, nur pauschal - ich zitiere - : „Der ... Abzug ... entspricht nicht den Kriterien von Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung." Diese Vorwürfe sind durch nichts belegt.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Beer?
Nein, Herr Präsident. Ich habe nur fünf Minuten, und ich habe vorhin die Kollegin auch nicht unterbrochen, sondern zugehört.
({0})
Also, ich wiederhole: Sie schreiben in Ihrem Antrag, daß der Abzug den Kriterien von Sicherheit und Schutz der Bevölkerung nicht entsprechen werde. Aber Sie haben diesen Vorwurf durch nichts belegt, Sie haben es nicht einmal konkretisiert.
({1})
Sie sind gar nicht bereit, Informationen der Regierung entgegenzunehmen.
({2})
Sie ignorieren, daß es sich ausschließlich um Geschosse aus dickwandigem Stahl handelt, deren Widerstandsfähigkeit gegen extreme Belastung getestet wurde,
({3})
und nicht etwa um angerostete Blechkanister, wie Sie immer behaupten. Sie ignorieren, daß diese Geschosse in doppelter Verpackung transportiert werden. Die Munitionspaletten werden in luftdichte Stahlmagazine und dann noch in Spezialcontainer verpackt.
({4})
Das alles ignorieren Sie. Das zeigt doch - das geht auch an Frau Götte - die besondere Sorgfalt, mit der hier vorgegangen wird. Daß umfassende und sorgfältige Vorkehrungen zur Sicherheit des Transportablaufs getroffen wurden, ersehen Sie daraus,
({5})
daß das Ganze schon einmal erprobt wurde.
Ihr Antrag, Frau Kollegin, ist kein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit. Bisher haben Sie immer die Gefahren der Lagerung beklagt
({6})
und den Abzug gefordert. Jetzt legen Sie auf einmal Anträge vor, die den Abzug weiter hinausschieben. Was wollen Sie eigentlich?
({7})
Wir wollen, daß das Teufelszeug so schnell wie möglich wegkommt!
({8})
Sie, Frau Kollegin, schüren die Ängste in der Bevölkerung und wollen Panik erzeugen.
({9})
Welchen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit soll eigentlich eine sogenannte unabhängige Expertenkommission leisten? Wer sind die richtigen Experten, die so etwas beurteilen können:
({10})
zivile Wissenschaftler, die mit Formeln hantieren, oder diejenigen, die für den Umgang mit solchen Waffen jahrelang ausgebildet worden sind?
Konstruktive Vorschläge sind immer willkommen. Wir haben vorgeschlagen - und die FDP macht diesen Vorschlag hier von dieser Stelle noch einmal -, über die geplanten Sicherheitsvorkehrungen hinaus ein weiträumiges Flugverbot für Militärflugzeuge der Bundeswehr und der Alliierten zu erlassen.
({11})
Diesen Vorschlag sollte sich auch das Verteidigungsministerium zu eigen machen.
({12})
Noch eine Bemerkung zu den sogenannten Exporten von Sicherheitsrisiken, Frau Kollegin: Johnston Island kann man beim besten Willen nicht mit der Pfalz vergleichen, weder von der Bevölkerungsdichte noch von der möglichen Gefährdung her.
({13})
Auf Johnston Island können die C-Waffen ohne ein nennenswertes Risiko notfalls auch bis zur endgültigen Vernichtung gelagert werden,
({14})
bei uns dagegen nicht. Im übrigen - ich stimme Ihnen zu - sind diese Waffen keine deutschen, sondern amerikanische Waffen.
Ich meine, Sie mißbrauchen das Sicherheitsargument, um die unbestreitbaren Erfolge der Regierung schlechtzumachen. Sie wollen Angst schüren!
({15})
Zum Schluß, Herr Präsident, noch ein Wort zu den sogenannten binären Waffen, die angeblich wieder zu uns kommen sollen. Auch binäre Waffen können selbst im Spannungsfall nur mit unserer Zustimmung zu uns kommen. Den Bundeskanzler und das deutsche Parlament möchte ich sehen, die dann zustimmen.
({16})
Ich glaube, Sie werden mir alle zustimmen, wenn ich schließe: Auf deutschem Boden darf es keine chemischen Waffen mehr geben.
Vielen Dank.
({17})
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier zwei Anträge zu beraten, die sich mit dem Abzug der chemischen Waffen aus unserem Land befassen.
({0})
Zusammenfassend darf man sagen, daß diese Anträge unterstellen wollen, es seien für die Sicherheit nicht ausreichende Vorkehrungen getroffen worden.
({1})
Meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN, spielen Sie doch bitte nicht mit der Angst der Menschen, weil Sie am Ende sonst wieder einmal dastehen wie jemand, der auf Baisse spekuliert, dem Destruktiven nachhängt und von der Geschichte widerlegt wird.
Ihre falschen Prophetien der vergangenen Jahre sind so zahlreich,
({2})
daß die Zeit hier nicht reicht, sie aufzuzählen. Sie waren zum Teil ungeheuerlich, wenn ich nur in Erinnerung rufe, wie Sie den Leuten existentielle Angst vor einem Nuklearkrieg gemacht haben und dabei zugleich die Politik dieser Bundesregierung als potentielle Ursache dafür unterstellt haben.
({3})
Die Angst ist das goldene Kalb der SPD, um das Sie tanzen.
Heute sehen Sie, was diese Politik Ihnen gebracht hat. Und ein gewisser Kandidat eines Kanzlerkandidaten wird ebenfalls die Erfahrung machen, was es bringt, erfolgreiche Politik und geschichtliche Fakten mit bösartigen Kassandrarufen zu begleiten.
({4})
Es ist ein Erfolg der von CDU/CSU und FDP getragenen Bundesregierung, daß die in unserem Land lagernden chemischen Waffen noch in diesem Jahr abgezogen werden.
({5})
Daran lassen wir nicht herumdeuteln.
Was die Abzugsmodalitäten betrifft, wurden sowohl dem Deutschen Bundestag als auch der Öffentlichkeit die Ergebnisse der vorbereitenden Arbeiten der interministeriellen Kommission in aller Deutlichkeit mitgeteilt.
({6})
Das Ergebnis: Diese chemischen Waffen sind lager-, handhabungs- und transportsicher. Der Schutz von Bevölkerung und Umwelt wird nach menschlichem Ermessen gewährleistet.
Von dem einwandfreien Zustand wie auch dem angewandten hohen Sicherheitsstandard zur ständigen Überwachung der Munition konnten sich bis in die jüngste Zeit Experten des Bundesministeriums der Verteidigung,
({7})
Angehörige der anderen in der interministeriellen Kommission vertretenen Ministerien und auch zuständige Minister und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz überzeugen.
({8})
Lassen Sie mich nun zunächst die Flugbeschränkungen hinsichtlich des Abzuges aufzeigen. Seit dem 14. März 1990 haben wir ein Flugbeschränkungsgebiet für militärische Luftfahrzeuge am Depot bei Clausen, das am 30. April 1990 sogar auf vier nautische Meilen, also etwas mehr als 6 km, und 6 000 Fuß über Grund erweitert worden ist. Zugleich haben wir einen ständigen Einsatz von Skyguard-Systemen, um die Einhaltung dieser Einschränkung zu überwachen. Dem Kollegen Dr. Uelhoff - dem ich ebenso wie dem Kollegen Feldmann für seine gute Rede danke; denn er hat auf die Probleme und Sorgen der Bevölkerung abgestellt - wurde in Clausen mehrfach bestätigt, wie sehr diese konstruktive Haltung des Bundesministeriums der Verteidigung und auch der Alliierten geschätzt wird.
Seit dem 15. Mai 1990 gibt es eine Flugbeschränkung auch für zivile Luftfahrzeuge am Depot bei Clausen in einem Abstand von 1,5 km und 2 000 Fuß über Grund.
({9})
Eine Anpassung an die Regelung für militärische Luftfahrzeuge wird ab dem 16. Juni 1990 greifen. Ab diesem Datum wird ein in der Höhe unbegrenztes Flugbeschränkungsgebiet für zivile und militärische Luftfahrzeuge im Bereich zwischen Clausen und Miesau eingerichtet, so daß ein Überfliegen der Transporte ausgeschlossen wird.
Während der Schienentransporte wird die gesamte lokale militärische Fliegerei zwischen Miesau und Nordenham in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt werden. Noch gestern hat der Landrat des betroffenen Kreises in Nordenham gesagt, wie eindeutig und zufriedenstellend diese Sicherheitsvorkehrungen seien. Hören Sie bitte auch einmal auf die gewählten Vertreter der Bevölkerung.
Für den Umschlag in Nordenham und den anschließenden Transport sind Maßnahmen vorgesehen, wie
ich sie gerade für den Transport nach und den Umschlag in Miesau vorgetragen habe.
Mit diesen Beschränkungen wird der berechtigten Forderung nach einem Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung und Umwelt während des Abzugs der chemischen Waffen Rechnung getragen.
Nun zu den Forderungen auf Einbeziehung von unabhängigen Wissenschaftlern und politischen Mandatsträgern in die Vorbereitung des geplanten Abzugs. Die Bundesregierung hat Parlament und Öffentlichkeit umfassend über Grundlagen, vorbereitende Maßnahmen und konkrete Planungen für den Abzug unterrichtet.
({10})
Sie hat dabei im einzelnen vorgetragen, wie die interministerielle Kommission in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen der US-Seite und der betroffenen Länder die sicherheitsrelevanten Aspekte überprüft hat.
Ich zähle einmal die Fachreferate und anderen Stellen auf, die sich allein auf deutscher Seite mit diesem Problem beschäftigt haben: das Referat „Transport gefährlicher Güter" im Bundesverkehrsministerium, die Abteilung „Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb" der Deutschen Bundesbahn, das Bundesinstitut für chemisch-technische Studien, das Amt für Wehrgeophysik, die rheinland-pfälzische Polizei,
({11})
die Bundeswehr mit ihren Fachleuten für ABC-Abwehr, Munitionstechnik und anderes, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Ich denke - und das haben die bisherigen Beratungen in aller Deutlichkeit gezeigt -, daß die vorbereitenden Maßnahmen der Bundesregierung überhaupt keinen begründeten Anlaß geben für weitere Prüfungen, wie sie hier beantragt werden.
Ich bedanke mich.
({12})
Meine Damen und Herren, da es zwei Wünsche zu Zwischenfragen gab: Der Herr Staatssekretär hatte mich vorher unterrichtet, daß er keine Zwischenfrage wünsche.
({0})
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6984. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/7154. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der SPD abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zu dem Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/7261. Wer stimmt für diesen Antrag? Ich bitte um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/7281 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der SPD abgelehnt worden.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a bis 22 c auf:
a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({1}) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN
MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion entziehen
- Drucksachen 11/4498 ({2}), 11/7047 Berichterstatter:
Abgeordneter Müller ({3})
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({4}) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN
Veröffentlichungspraxis der Bundesregierung zu Rüstungsexporten
- Drucksachen 11/4499, 11/7053 -
Berichterstatter: Abgeordneter Lattmann
c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({5}) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN
Rüstungsexporte und Lizenzvergaben im Kleinwaffenbereich, insbesondere bei G-3-Gewehren
- Drucksachen 11/6313, 11/6861 Berichterstatter: Abgeordneter Kittelmann
Zu den Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft zu den Tagesordnungspunkten 22 a und 22 b hat die Fraktion DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung verlangt; darauf mache ich aufmerksam.
Im Ältestenrat ist eine gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte und ein Beitrag bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. - Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst Frau Vennegerts.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn demnächst von Irak aus Mittelstreckenraketen nicht nur zum Zwecke des
Tests gestartet werden, dann geht dies maßgeblich auf das Konto der Firma MBB. Dem „Spiegel" zufolge ist MBB mit 77 Millionen DM am irakischen Raketenprojekt SAAD 16 in Mosul beteiligt.
Wie ihr Mutterhaus Daimler-Benz war auch MBB stets zur Stelle, wenn es darum ging, irgendwo auf der Welt Unterdrücker-Regime mit Kriegsgerät auszurüsten bzw. in Kriegsgebiete Waffen zu liefern. Nach Südafrika lieferten Siemens und MBB in den frühen siebziger Jahren Trennelemente für die Urananreicherung, es folgten Militär- und Polizeihubschrauber, die sowohl nach Südafrika wie auch nach Chile und Irak geliefert wurden. Nach Südafrika gelangten auch Multisensorplattformen - auch mit behördlicher Genehmigung, Herr Staatssekretär.
Der MBB-Konzern scheint ein Eigenleben zu führen, und die Bundesregierung hat offensichtlich gar kein Interesse an einer Kontrolle. Was muß eigentlich passieren, bis die Bundesregierung gegen die Verantwortlichen bei MBB, insbesondere die Unternehmensleitung, vorgeht?
Da gründen MBB-Techniker im Ausland zur besseren Abwicklung ihrer illegalen Geschäfte Tarnfirmen. Die gelieferte Technologie bleibt aber „Made by MBB". Es würde mich nicht wundern, wenn die Akteure nach Beendigung ihrer Tätigkeit, wenn ihre Firmen Consen oder Transtechnika aufgelöst sind, wieder ins Mutterhaus zurückkehren können.
Nun ein Schlenker zur vorhergehenden Debatte, wo gesagt wurde: Wenn wir nur die richtigen Gesetze haben und wenn wir das hier entsprechend strafrechtlich ahnden, dann ist alles klar. - Sie sehen doch, was hier stillschweigend passiert - und ich behaupte: mit Duldung der Bundesregierung -, was MBB hier für verurteilungswürdige Dinge macht.
({0}) - Das sind Tatsachen, Herr Kittelmann.
Allein diese ganzen Tatsachen wären Grund genug, dieser Firma gemäß § 6 des Kriegswaffenkontrollgesetzes die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion zu entziehen, da die gemäß § 6 Abs. 3 erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Wenn die übrigen Mitglieder dieses Hauses das nötige Einsehen haben, um unserem Antrag zuzustimmen, dann bestünde die Möglichkeit, diesen Sumpf trockenzulegen. Diese Möglichkeit haben wir heute.
Das gleiche gilt für die Frage der Lizenzvergaben an alle möglichen Länder zur Herstellung des G-3-Gewehrs durch die Bundesregierung und durch die Firma Heckler & Koch. Kaum ein Krieg, der nicht mit Waffen vom Typ G 3 durch Heckler & Koch oder über Lizenzen dieses Unternehmens versorgt wurde. Selbst während des Golfkriegs, meine Damen und Herren, der hier mit Recht so oft verurteilt wurde, ist die Lieferung von Ersatzteilen für das G-3-Gewehr munter weitergegangen.
({1})
Ich kann nur hoffen, daß die Staatsanwälte in Rottweil allmählich mit ihren Ermittlungen gegen Verantwortliche der Firma Heckler & Koch vorankommen, befürchte aber, daß am Ende wieder das Nein des Außenministeriums steht und das Verfahren - wie
schon häufiger - auf Wunsch des Außenministeriums eingestellt wird.
Mehrfach setzte sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für die „Errichtung eines zentralen Registers der Vereinten Nationen für Waffenexporte und Waffenimporte" ein, da nach ihrer Meinung - man höre und staune - die „Verfügbarkeit verläßlicher Daten über Rüstungspotentiale der Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für das Zustandekommen konkreter Abrüstungsschritte ist". Die Weitergabe exakt dieser Daten an die Bürgerinnen und Bürger im eigenen Land lehnt diese Bundesregierung jedoch ab, die bei den Vereinten Nationen eine große Lippe riskiert. Das ist im Vergleich zu dem, was Sie vorhin alles gesagt haben, sehr bedenklich. Es würde mich interessieren, was Sie darauf noch antworten können.
Wir fordern weiterhin die Veröffentlichung der erteilten und geplanten Rüstungsexportgenehmigungen durch die Bundesregierung. Die Transparenz in diesem Bereich kann ein erster Schritt für eine breitere Bewußtmachung und das Ingangsetzen einer öffentlichen Diskussion über die Problematik von Rüstungsexporten sein. Die Bundesregierung ist demgegenüber der Meinung, daß Rüstungsexporte „nur ein begrenztes Maß an Publizität vertragen" . In den USA und in der Schweiz, meine Damen und Herren, ist es üblich, daß Exporte im Kriegswaffenbereich veröffentlicht werden. Nicht einmal dies tut die Bundesregierung.
Ich habe gerade von Staatssekretär Wimmer gehört, daß sie sich plötzlich als Friedensengel aufführt. Sie ist nicht einmal bereit, ein Minimum dazu beizutragen, diese ganzen Geschäfte, die sie angeblich zum Teil ebenfalls verurteilt, zu veröffentlichen. Das ist ein Widerspruch. Da sind Sie unglaubwürdig. Sie können nur noch aus Ihrer Klemme herauskommen, indem Sie unsere Anträge unterstützen. - Winken Sie nicht ab. Das ist so. Da sehen Sie ganz schön alt aus.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Kittelmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge der GRÜNEN sind ein hervorragendes schlechtes Beispiel, wie man Vorverurteilung und Vorurteile zur Grundlage für Sachanträge des Deutschen Bundestags machen kann. Es ist beschämend, wie die GRÜNEN, die sich jeder Minorität in der Gesellschaft und der angeblichen Wahrung ihrer Rechte verpflichtet fühlen, ohne irgendwelche Skrupel mit unbewiesenen Behauptungen zweifelhafte Anträge zu begründen versuchen. Frau Kollegin, Sie haben eben wieder ein Beispiel dafür geliefert.
Ich finde es weiterhin unerträglich, wie manche in der Öffentlichkeit zunächst Verdächtigungen streuen und sich hinterher darüber aufregen, daß Gerede über deutsche Aktivitäten im Rüstungsbereich entsteht. Sie befinden sich da mit den Sozialdemokraten in einem irrsinnigen Wettlauf.
Die Bundesregierung hat im Bundestag und in den Ausschüssen Ihre Vorwürfe mehrfach widerlegt. Mit dem heute früh im Plenum gefaßten Beschluß über die Verschärfung des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes hat die Mehrheit des Hauses - ich bedaure, daß die Sozialdemokraten nicht den Mumm zur Zustimmung hatten - sachgerechte Regeln auch für den Transfer rüstungsrelevanter Technologien aufgestellt.
({0})
- Es wird Ihnen noch lange leid tun, daß Sie heute nicht zugestimmt haben.
Die heute vormittag gefaßten Beschlüsse liegen ganz auf der Linie der politischen Richtlinien für den Waffenexport aus dem Jahre 1982, die unverändert weitergelten. In diesen Regeln steht übrigens auch, daß bei der Vergabe von Lizenzen und bei Exporten von Fertigungsunterlagen oder Anlagen zur Herstellung von Kriegswaffen Endverbleibsregelungen für die damit hergestellten Kriegswaffen anzustreben sind. Ich denke, daß hiermit der Antrag der GRÜNEN im Hinblick auf erwähnte Lizenzen hinreichend geklärt ist. Die im Antrag aufgeführte angeblich freizügige Ausfuhrgenehmigung und die großzügige Lizenzvergabe sind übrigens bloße Unterstellungen - wie vieles andere auch.
({1})
Diese Bundesregierung hat, wie Sie auch aus Anfragen wissen, keinerlei Lizenzen im Bereich des G 3 erteilt.
({2})
Darüber hinaus wird von den GRÜNEN eine unbeschränkte Veröffentlichung der Rüstungsgeschäfte deutscher Unternehmen gefordert. Es ist beinahe überflüssig, zu fragen, meine Damen und mein Herr von den GRÜNEN: Haben Sie jemals von der Wahrung von Betriebsgeheimnissen gehört?
Sie verweisen auf die Veröffentlichungen der Vereinigten Staaten in diesem Bereich. Dies ist dann aber auch der einzige Staat, der sich diese Praxis zu eigen macht. Diese Praxis ist auch nur im Zusammenhang mit der anderen Struktur des amerikanischen Außenwirtschaftsrechts zu erklären; aber dafür interessieren Sie sich ja gar nicht, im Zweifelsfall kennen Sie es nicht.
({3})
Die reine Diffamierung eines angesehenen Wirtschaftsbetriebes ist schließlich ein weiterer Antrag der GRÜNEN, nämlich MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion zu entziehen.
Nach § 6 KWKG ist einem Unternehmen die Genehmigung zur Rüstungsproduktion zu versagen, wenn Grund zur Annahme besteht, daß es die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Zuverlässigkeitsprüfung wurde zwar gegen MBB eröffnet, jedoch nicht weitergeführt, da sie sich nur noch gegen eine andere mitbeteiligte Firma richtet. Bei dem SAAD-16-Projekt ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eindeutig, daß
MBB bei seinen Lieferungen an die Firma Gildemeister von einer gesetzeskonformen Verwendung dieser Technologien ausgehen mußte. Das alles wissen auch Sie.
Wenn also nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, nach Ansicht der Kontrollinstanzen keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit der Versagung einer Genehmigung bestehen, dann sollten auch die GRÜNEN nicht versuchen, politisch herbeizuführen, was rechtlich nicht möglich ist.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält es für richtig, daß die restriktive und bewährte Rüstungsexportpraxis beibehalten wird.
({4})
Damit ist weder eine Publikation der Geschäfte noch sind dafür Diskussionen über Lizenzvergaben während der 60er und 70er Jahre erforderlich.
Die Bundesregierung hat mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der FDP Änderungen an der Außenwirtschaftsverordnung und an der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung vorgenommen, die den Handel mit rüstungsrelevanten Technologien eindeutig eingeschränkt haben.
Heute vormittag hat der Deutsche Bundestag hervorragende Gesetze zum Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollrecht verabschiedet. Diese Gesetze bieten alle notwendigen Grundlagen, um den Handel und die Aktivitäten im Zusammenhang mit modernen Waffensystemen zu beschränken. Die CDU/CSU lehnt deshalb die Anträge der GRÜNEN ab.
Ich danke Ihnen.
({5})
Das Wort hat der Abgeordnete Müller ({0}).
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe nicht ganz, warum die drei im Tagesordnungspunkt 22 zusammengefaßten Anträge der GRÜNEN von der Debatte heute früh über den Tagesordnungspunkt 20 abgetrennt worden sind. Mir steht nicht zu, den Ältestenrat zu kritisieren. Ich will nur erklären, warum ich lediglich kurz auf diese Anträge eingehe.
Für meine Fraktion erkläre ich, daß wir uns bei der Beschlußempfehlung zum Antrag der GRÜNEN, MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion zu entziehen, enthalten. Zur Zeit sind die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht festgestellt worden. Allerdings sind wir der Meinung, daß die Bundesregierung die Firma MBB, wie auch bei anderen Gelegenheiten, in diesem Zusammenhang, mit Samthandschuhen anfaßt. Wir bedauern, daß ein Zuverlässigkeitsverfahren offenbar nicht mit der notwendigen Konsequenz durchgeführt worden ist. Die Beteiligung von MBB an den diversen Raketengeschäften mit verschiedenen Staaten ist von der Bundesregierung nicht genügend aufgeklärt worden.
Müller ({0})
Dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN betreffend Veröffentlichungspraxis stimmen wir zu und lehnen deshalb die Beschlußempfehlung ab.
Bezüglich der Lizenzvergaben im Kleinwaffenbereich stimmen wir ebenfalls in der Sache mit der Fraktion der GRÜNEN überein und lehnen die Beschlußempfehlung ab.
Vielen Dank.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Grünbeck.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der FDP-Fraktion erkläre ich, daß wir alle drei Anträge mit großer Entschiedenheit ablehnen, weil Sie hier eine Sache einleiten, über die wir einmal öffentlich diskutieren müssen.
Sie wollen, daß Listen und Lizenzen, Herstellerfirmen, Ausfuhranträge und Ausfuhrgenehmigungen veröffentlicht werden.
({0})
Wenn die SPD solche Anträge unterstützt, dann frage ich Sie, meine Damen und Herren, einmal, was Sie eigentlich vom Datenschutz halten. Wenn ich Datenschutz will, dann muß ich auch im Ernstfall zu dem Datenschutz stehen und darf diese Geschäftsgeheimnisse nicht international preisgeben.
({1})
Und was halten Sie denn eigentlich vom Wettbewerb? Wissen Sie denn eigentlich, daß auf diesem Markt ein Wettbewerb stattfindet? Wenn Sie die deutschen Firmen bei den Wettbewerbsbedingungen nahezu schutzlos dem Ausland ausliefern,
({2})
dann müssen Sie natürlich erkennen, daß Sie eine Wettbewerbsreglementierung durchführen, die zum Schaden der deutschen Wirtschaft führt, und zwar nicht nur im Rüstungsbereich, sondern auch im Bereich der Synergie-Effekte.
Dann wollen Sie MBB die Genehmigung zur Produktion und zum Export von Kriegswaffen grundsätzlich entziehen. Alle Vorwürfe, die bisher von Ihnen erhoben worden sind, sind geprüft, und kein einziger Vorwurf hat sich bisher bestätigen lassen.
({3})
Sie wollen eigentlich weiter gar nichts als Verdacht schüren und die Unsicherheit in unserer Bevölkerung vergrößern. Damit leisten Sie im Grunde genommen gar keinen Beitrag zum inneren Frieden in unserem Lande.
({4}) Was Sie wollen, ist ein Schnüffelstaat,
({5})
und den Schnüffelstaat werden liberale Menschen in diesem Lande verhindern und nicht unterstützen.
({6})
Wir haben mit dem MBB-Konzern andere Sorgen.
({7})
Wenn ich an das denke, was in letzter Zeit zum Thema Jäger 90 zu lesen war, dann muß ich schon sagen, daß sich die Manager von Daimler-Benz und MBB einmal eines Besseren besinnen sollten.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat eine Friedens- und Entspannungspolitik konsequent durchgezogen, und deren letzte Stufe ist die Abrüstungspolitik. Das wissen doch auch die Manager aus der Rüstungsindustrie. Die Leute haben das seit Jahren nicht nur von uns, sondern auch von Ihrer Seite gehört. Jetzt lese ich vom DASA-Chef, Herrn Schrempp, daß er bei Kürzungen beim Jäger 90 eine weiche Landung will. Wir wissen ja ganz genau, was mit dieser weichen Landung gemeint ist. Edzard Reuter - das ist ja Ihr Parteifreund - hat sich dahingehend geäußert,
({8})
daß er beim Ausstieg vom Jäger 90 ein Ersatzarbeitsplatzprogramm will. Das heißt doch, daß die Subventionen von der linken in die rechte Tasche wandern, aber nicht abgestellt werden sollen. Das wird es mit der FDP nicht geben.
({9})
Herr Abgeordneter - Grünbeck ({0}): Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu.
({1})
- Aus den bekannten Gründen, die Sie ja kennen.
({2})
Ich sage Ihnen nur: Die FDP wird die Rüstungskonzerne auffordern, alternative Produkte zu entwickeln. Jeder, der die Betriebe kennt, weiß ganz genau, daß sie eine hervorragende Infrastruktur haben, daß sie viele alternative Projekte in den Schubladen liegen haben, daß sie ein gutes Gelände haben, daß sie eine supermoderne Einrichtung haben, daß sie ein hochqualifiziertes Personal haben. Dann brauche ich den Leuten nur noch zuzurufen: Nützen Sie einmal diese Infrastruktur und orientieren Sie sich hinsichtlich alternativer Entwicklungen am Markt und nicht an den Subventionen!
({3})
Das Zeichen der Zeit ist Abrüstung. Das muß auch die Rüstungsindustrie, auch MBB, erkennen. Mit der FDP wird anderes nicht zu machen sein.
({4})
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft, Herr Beckmann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrParl. Staatssekretär Beckmann
ten Damen! Meine Herren! Die einzelnen Anträge sind in den vergangenen Wochen und Monaten in den Ausschüssen ausführlich diskutiert worden, so daß ich mich aus der Sicht der Bundesregierung kurz fassen kann.
Zum Antrag unter Punkt 22 a der Tagesordnung, MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion zu entziehen, lassen Sie mich folgendes sagen: Bei der Versagung von Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz handelt es sich für das jeweilige Unternehmen um eine sehr einschneidende Maßnahme. Das Kriegswaffenkontrollgesetz stellt hierfür klare Voraussetzungen auf. Danach ist eine Genehmigung zu versagen, wenn Grund zur Annahme besteht, daß bestimmte Mitarbeiter des antragstellenden Unternehmens nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für die beabsichtigte Handlung besitzen.
Nun haben die durchgeführten Untersuchungen keine Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit der Firma MBB ergeben.
Erstens: Von seiten der Staatsanwaltschaft wurde im Zusammenhang mit den verschiedenen Vorwürfen in keinem Fall ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firma MBB eingeleitet.
Zweitens: Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren in München gegen Unbekannt hat zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen verantwortliche Vertreter eines anderen Unternehmens geführt, nicht zu einem Verfahren gegen MBB.
Drittens: Aus einem weiteren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen andere Firmen sind der Bundesregierung ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafbares oder ordnungswidriges Verhalten der Firma MBB bekanntgeworden.
Meine Damen und Herren, den in dem Antrag unter Punkt 22 b der Tagesordnung enthaltenen Vorwurf, die Bundesregierung verschweige mit ihrer derzeitigen Veröffentlichungspraxis einen wesentlichen Aspekt ihrer Außenpolitik, weise ich mit Entschiedenheit zurück. Zum einen stellen Rüstungsexporte der Bundesrepublik Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - kein Mittel der Außenpolitik dar; zum anderen hat die Bundesregierung Informationsbegehren von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu Rüstungsexporten bisher immer, soweit es ihr rechtlich möglich war, befriedigt. Ich weise aber darauf hin, daß bei der Auskunfterteilung allerdings stets die Grenzen zu beachten sind, die durch die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes gegeben sind. Die Bundesregierung konnte ihre Antworten deshalb zum Teil nur in vertraulichen Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse geben. Der Vorwurf, daß die Bundesregierung dem Parlament u. a. die Überwachung der Einhaltung des von den Vereinten Nationen gegen Südafrika verhängten Waffenembargos unmöglich mache, ist also unzutreffend.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von ihrer seit langem geübten Veröffentlichungspraxis, die im übrigen im Einklang mit der Praxis der vorherigen Bundesregierung steht, abzugehen. Den im Antrag enthaltenen Forderungen zu detaillierten Veröffentlichungen ihrer Rüstungsexporte kann sie schon aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen, da eine so weitgehende Veröffentlichungspraxis in vielen Fällen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der exportierenden Unternehmen berühren würde. Die Schranken des § 203 des Strafgesetzbuchs, des § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des § 16 des Bundesstatistikgesetzes und des § 11 des Außenhandelsstatistikgesetzes sind insoweit von der Bundesregierung zwingend zu beachten.
Lassen Sie mich zum Antrag unter Punkt 22 c der Tagesordnung noch kurz folgendes sagen: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und gerade in der letzten Zeit in Fragestunden und auf andere Art und Weise eine Vielzahl von Fragen über Exporte von G-3-Gewehren, über Lizenzvergaben sowie über die Verwendung dieser Waffe in einzelnen Ländern beantwortet. Der vorliegende Antrag wiederholt diese Fragen. Neue, über die bisherigen Auskünfte der Bundesregierung hinausgehende Auskünfte werden wir auch jetzt nicht geben können.
Wir haben z. B. auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN im Oktober 1989 dargelegt, daß für G-3-Gewehre Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden sind. Diese Entscheidungen erfolgten nach sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalles entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung. Die Lizenzvergaben für das G-3-Gewehr erfolgten hauptsächlich in den 60er Jahren, in einigen Fällen im Rahmen von Regierungsverträgen im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Bundeswehr bzw. im Rahmen der rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit an einige NATO-Partner. Andere Lizenzen wurden vom Hersteller des Gewehrs G 3 mit Zustimmung der zuständigen Behörden unter strikter Beachtung der jeweils geltenden rüstungsexportpolitischen Grundsätze vergeben.
Hinsichtlich der Aufforderung nach Veröffentlichung einer Liste der Länder, die G-3-Lizenzen erhalten haben, der Namen der Hersteller und der Lieferfirmen von G-3-Gewehren und von Einzelheiten über Anlagen zur Fertigung verweise ich auf meine Ausführungen zur Veröffentlichungspraxis bei Rüstungsexporten im Zusammenhang mit dem vorher behandelten Antrag.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Die Bundesregierung verfolgt seit langem eine bekanntermaßen restriktive Rüstungsexportpolitik. Die Genehmigungspraxis wurde 1982 mit der Neufassung der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung verschärft. Dort, wo es sich als notwendig erwies, wurden und werden neue gesetzliche Kontrollmaßnahmen eingeführt, die im einzelnen Gegenstand der Tagesordnung des heutigen Vormittages waren.
Ich bedanke mich für Ihre große Aufmerksamkeit.
({0})
Herr Beckmann, am Schluß noch eine Übertreibung: „große Aufmerksamkeit".
Vizepräsident Westphal
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen sofort zu der von der Fraktion DIE GRÜNEN beantragten namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7047. Der Ausschuß empfiehlt den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/4498 ({0}) abzulehnen. Wer also den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN ablehnen will, muß mit Ja stimmen.
Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses.
- Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung gebe ich später bekannt. * )
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wir kommen jetzt zu Punkt 22b der Tagesordnung, zur nächsten namentlichen Abstimmung, und zwar über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7053. Der Ausschuß empfiehlt auch in diesem Fall, den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/4499 abzulehnen. Wer für diese Beschlußempfehlung stimmen will, braucht die JaStimme. Ich eröffne die namentliche Abstimmung über diese Beschlußempfehlung. -
Meine Damen und Herren, wer die schönen Wünsche für die Pfingsttage von mir noch hören will, der muß noch einen Moment bleiben. Aber es gibt keine namentliche Abstimmung mehr, mit der ich Sie halten könnte.
Ist noch ein Abgeordneter im Hause, der seine Stimme nicht abgegeben hat, dies aber tun will? Dann bitte ich, das jetzt zu tun.
Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Auch dieses Ergebnis werde ich dann später bekanntgeben. * * )
Wir stimmen nunmehr über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/6861 ab. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6313. Auch hier empfiehlt der Ausschuß die Ablehnung. Wer für diese Beschlußempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Ich muß wohl davon ausgehen, daß das erste die Mehrheit der Koalitionsfraktionen gewesen ist. Damit ist die Beschlußempfehlung angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Penner, Bernrath, Büchner ({1}), Dr. Emmerlich, Graf, Hämmerle, Lambinus, Lutz, Dr. Nöbel, Paterna, Schröer ({2}), Dr. Sonntag-Wolgast, Tietjen, Wartenberg ({3}), Wieczorek-Zeul, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
*) Ergebnis Seite 16959B * *) Ergebnis Seite 16960 C
Innenpolitische Aspekte der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft
- Drucksachen 11/4220, 11/5615 -
b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zu den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus
- Drucksache 11/4992 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({4})
Auswärtiger Ausschuß
Rechtsausschuß
Mir ist mitgeteilt worden, daß die von den Fraktionen vorgesehenen Redner bereit sind, ihre Redebeiträge zu Protokoll zu geben. Sind Sie mit dieser Abweichung von der Geschäftsordnung einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Das ist der Fall. Dann ist damit die erforderliche Mehrheit vorhanden. Es ist so beschlossen. * )
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf der Drucksache 11/4992 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? ({5})
- Es tut mir furchtbar leid. Ich habe in Übereinstimmung mit den Schriftführern hier oben gehandelt. Ich werde das jetzt nicht ändern können.
({6})
Meine Damen und Herren, ich möchte gern fortfahren. - Ich habe festgestellt, daß Sie mit der Überweisung einverstanden sind. Die ist dann so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
- Drucksache 11/7103 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit ({7})
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
b) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
- Drucksache 11/7193 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit ({8})
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
*) Anlage 3
Vizepräsident Westphal
c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes
- Drucksache 11/7198 Überweisungsvorschlag :
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit ({9})
Innenausschuß
Verteidigungsausschuß
d) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes
- Drucksache 11/7199 Überweisungsvorschlag :
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit ({10})
Innenausschuß
Verteidigungsausschuß
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidt ({11}), Dr. Däubler-Gmelin, Adler, Bachmaier, Becker-Inglau, Dr. Böhme ({12}), Blunck, Bulmahn, Catenhusen, Conrad, Conradi, Egert, Faße, Fuchs ({13}), Fuchs ({14}), Ganseforth, Dr. Götte, Hämmerle, Dr. Hartenstein, Ibrügger, Kastner, Kuhlwein, Luuk, Matthäus-Maier, Müller ({15}), Dr. Niehuis, Odendahl, Peter ({16}), Renger, Schanz, Schulte ({17}), Seuster, Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soel, Dr. Sonntag-Wolgast, Steinhauer, Stiegler, Terborg, Dr. Timm, Dr. Wegner, Weiler, Weyel, Wieczorek-Zeul, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Verlängerung des Erziehungsurlaubs
- Drucksache 11/7152 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit ({18})
Innenausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Staatssekretär Pfeifer aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung entspricht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einer Entschließung des Bundestags vom 16. Juni 1989, in welcher die Bundesregierung gebeten wurde, zu prüfen, ob auch nichterwerbstätige deutsche Frauen, die mit Mitgliedern einer NATO-Truppe verheiratet sind, Erziehungsgeld erhalten können. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, daß diese Frauen Erziehungsgeld erhalten können, wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland schon vor der Versetzung ihres Ehepartners in unser Land begründet hatten.
Dem Vorschlag des Bundesrates, auf die letztere Bedingung zu verzichten, möchte die Bundesregierung nicht folgen; denn dann könnten sich beispielsweise Ehefrauen mit EG-Staatsangehörigkeit nach der Geburt eines Kindes entschließen, nur wegen des Erziehungsgeldes ihren Wohnsitz hierher zu verlegen. Das kann ja wohl nicht unsere Absicht sein. Ich bitte Sie deshalb, dem vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu folgen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Entschließungsantrag sagen, den die SPD-Fraktion vorgelegt hat und in dem sie sich für eine Verlängerung des Erziehungsurlaubs auf drei Jahre ausspricht. Meine Damen und Herren, ich habe hier mehrfach betont, daß es unser Ziel ist, Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes in besonderem Maße abzusichern. Wir werden auf dieses Ziel hin im kommenden Monat die nächste Etappe erreichen; denn im Juli dieses Jahres verlängern sich Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub um weitere drei Monate bis zum 18. Lebensmonat eines Kindes. Das ist ein wesentlicher Fortschritt, den wir in dieser Legislaturperiode erreicht haben.
Im übrigen möchte ich nochmals hervorheben: Ich werde mich immer dafür einsetzen, Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in vertretbarem Maße auch über diese 18 Monate zu verlängern. Aber die erste Bedingung wäre, daß doch endlich auch die SPD-regierten Bundesländer das Landeserziehungsgeld einführen. Der richtige Adressat für den Antrag, den die SPD hier vorlegt, ist deshalb eigentlich weniger die Bundesregierung. Der richtige Adressat wären zunächst einmal vielmehr die von der SPD geführten Landesregierungen.
({0})
- Ich halte es jedenfalls nicht für sehr glaubwürdig, Herr Kollege Jaunich, daß Sie hier im Bundestag eine Verlängerung des Erziehungsurlaubs verlangen, während gleichzeitig beispielsweise in Berlin der von Ihnen, also von der SPD, geführte Senat das dort von der CDU eingeführte Erziehungsgeld kürzt. Das paßt doch irgendwo nicht zusammen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Soldatengesetzes und zur Änderung des Wehrpflicht- und des Zivildienstgesetzes sagen, die von der Fraktion der GRÜNEN hier vorgelegt worden sind. In meinen Augen bringen sie nichts Neues;
({1})
denn von den Antragstellern ist offensichtlich übersehen worden, daß der Entwurf der Bundesregierung eines 14. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes seit dem 10. April 1990 als Bundestagsdrucksache unter der Nummer 11/6906 vorliegt. In diesem Gesetzentwurf ist eine Vorschrift aufgenommen worden, wonach allen Soldaten, also auch den Wehrdienstleistenden, ausdrücklich ein Anspruch auf Erziehungs16956
Pari. Staatssekretär Pfeifer
urlaub eingeräumt wird. Für Zivildienstleistende findet diese Regelung entsprechend Anwendung.
Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen die Einzelheiten des Erziehungsurlaubs durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Auch der Entwurf dieser Rechtsverordnung liegt vor, so daß ich für die Anträge der GRÜNEN, die sie hier vorgelegt haben, überhaupt keinen Bedarf sehe. Ich meine, daß wir diese Anträge ablehnen können.
Herzlichen Dank.
({2})
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Götte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt unter den Familienpolitikern so etwas wie eine Allparteienkoalition bei der Auffassung, daß ein dreijähriges Erziehungsgeld für Mütter oder Väter richtig wäre. Aber es gibt leider auch unter den Finanzpolitikern eine Allparteienkoalition, die erklärt, das sei - zumindest zur Zeit - noch nicht möglich.
Das sollte uns aber nicht abhalten, jetzt schon die möglichen Schritte in die richtige Richtung zu machen und wenigstens den Erziehungsurlaub zu verlängern. Das wäre gleichzeitig auch eine gute Vorbereitung für die Verlängerung des Erziehungsgeldes.
Außerdem halten wir diese Regelung auch deshalb für notwendig, weil es beispielsweise im Land Baden-Württemberg erfreulicherweise schon ein Landeserziehungsgeld gibt, das das Bundeserziehungsgeld verlängert. Aber für viele Mütter, die dieses in Anspruch genommen haben, gab es ein böses Erwachen, wenn sie merkten, daß, wenn sie zurückkehren wollten, der Arbeitsplatz weg war, weil der Kündigungsschutz inzwischen ausgelaufen war. Viele wissen gar nicht genau, welches Risiko sie eingehen, wenn sie dieses Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen. Ich meine, wir sollten dieses Risiko beseitigen und für Klarheit sorgen: Wer Erziehungsgeld, auch verlängertes Erziehungsgeld, bekommt, hat auch einen Kündigungsschutz. Wir sollten ihn gleich auf drei Jahre ausdehnen.
Ganz kurz zu dem zweiten Antrag, der vorsieht, daß Frauen, die mit Abgehörigen der US-Streitkräfte verheiratet sind, ebenfalls einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben: Sie wissen, daß die Sozialdemokraten diesen Antrag schon gestellt haben, als wir das letzte Mal das Bundeserziehungsgeldgesetz geändert haben. Der Anlaß war, daß z. B. in meinem Wahlkreis, wo 60 000 Amerikaner leben, natürlich häufig Ehen zwischen Amerikanern und Deutschen geschlossen werden. Die deutschen Frauen, die nun zufällig einen NATO-Angehörigen geheiratet haben, haben nie verstanden, weshalb sie vom Erziehungsgeldbezug ausgeschlossen werden, während die gleichaltrige Freundin, die einen Deutschen geheiratet hat, dieses Erziehungsgeld bekommt. Ich meine, es ist richtig, daß wir diese Ungerechtigkeit beseitigen. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, daß Sie jetzt soweit sind, nachdem Sie zunächst unseren Antrag abgelehnt hatten.
Aber ich bitte Sie gleichzeitig, noch zu überprüfen, ob damit alle Ungerechtigkeiten beseitigt sind, ob nicht vielleicht auch Kindergeld an diese Frauen gezahlt werden muß und ob nicht vielleicht auch der Anspruch auf BAföG auf diese Familien ausgedehnt werden sollte. Dazu bräuchten wir eine genaue Aufstellung der Sozialleistungen, die die Familien der NATO-Angehörigen aus ihren Entsendestaaten bekommen. Es ist uns bisher nicht gelungen, eine solche Auflistung zu bekommen. Wir bitten also die Bundesregierung, einen Bericht vorzulegen und genau aufzuschlüsseln, welche Familien in welcher Art und Weise in Sachen Kindergeld und BAföG noch benachteiligt sind oder welche Ersatzansprüche sie aus ihren Entsendestaaten bekommen können. Wir können das dann im Ausschuß im einzelnen beraten.
Vielen Dank.
({0})
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Verhülsdonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßen es sehr, daß künftig auch nicht erwerbstätige Ehefrauen von NATO-Angehörigen, sofern sie Deutsche sind oder aus einem EG-Land kommen, in den Genuß des Erziehungsgeldes gelangen werden. Diese Ergänzung ist notwendig und gerecht; da stimme ich mit Frau Götte überein. Schließlich wollen wir keine Zweiklassengesellschaft bei Soldatenfrauen haben.
Zum Antrag der SPD, Verlängerung des Erziehungsurlaubs auf drei Jahre: Herr Staatssekretär hat schon gesagt, daß dies ein altes Anliegen der CDU ist, in weiteren Schritten dahin zu kommen, daß der Bezug von Bundeserziehungsgeld verlängert wird und dann auch der Erziehungsurlaub entsprechend auf diese Zeit ausgedehnt wird. Das halten wir für dringend erforderlich. Wir sind ja schon ein gutes Stück voran gekommen - das wissen Sie alle - : demnächst, ab nächsten Monat, gibt es 18 Monate Erziehungsurlaub und 18 Monate Erziehungsgeld.
Ich möchte trotzdem das gleiche sagen, was schon Herr Pfeifer gesagt hat, liebe Frau Götte: Sie machen es sich mit Ihrem Antrag ein bißchen zu leicht. Denn man muß sehen: Keine einzige Landesregierung, die von der SPD gestellt wird, hat bisher überhaupt ein Landeserziehungsgeld eingeführt.
({0})
Sie wollen jetzt sozusagen den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Sie stellen sich in Bonn hin und satteln bei den Dingen, die wir tun, drauf, in Ihren Ländern aber machen Sie das nicht.
({1})
- Es ist so; es gibt kein SPD-regiertes Land, das ein Landeserziehungsgeld eingeführt hat.
Frau Kollegin, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage zu beantworten?
Frau Kollegin, Sie stammen aus Rheinland-Pfalz, und dort regiert Ihre Partei, die CDU. Warum haben denn die noch kein Landeserziehungsgeld?
Doch, die haben ein Landeserziehungsgeld; das gibt es allerdings erst ab dem dritten Kind und für vier Monate. Die Länder haben das je nach ihrer Finanzkraft unterschiedlich ausgestaltet, aber die CDU-regierten Länder sind diejenigen, die etwas gemacht haben, die SPD-regierten Länder haben bisher nichts auf die Beine gebracht.
Ich möchte Ihnen noch ein zweites sagen. Ich nehme an, daß Ihnen genausogut wie uns bekannt ist, daß in Bayern, wo es ja ein Landeserziehungsgeld gibt, inzwischen interessante Entwicklungen eingetreten sind. Dort haben zahlreiche, auch mittlere und kleine Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinbarungen dahingehend getroffen, daß sie das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen können, ohne ihren Arbeitsplatz dadurch zu gefährden. Ich finde, das ist erfreulich und ermutigend. Und es sollte von uns herausgestellt und gelobt werden.
({0})
Damit wird sichtbar, daß in der Arbeitswelt die Einsicht wächst, daß Kindererziehung nicht nur Privatsache der Eltern ist. Das gibt uns auch die Möglichkeit, bei einer weiteren Verlängerung des Erziehungsurlaubs auf die Erfahrungen der kleinen und mittleren Betriebe in Bayern zurückzukommen, die ja dann wohl vorliegen werden. Großbetriebe haben ja sowieso schon in sehr großzügigem Umfang ihren Mitarbeiterinnen geholfen; sie bieten teilweise bereits eine Beurlaubung bis zum 7. Lebensjahr des Kindes an.
Ich denke, es liegt im ureigensten Interesse der Arbeitgeber, daß Familien auch in Zukunft Kinder aufziehen und daß sie sich diesen Kindern widmen können, ohne dadurch den Anschluß auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren. Wenn das so ist, dann müssen wir, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des steigenden Ausbildungsniveaus von Frauen und ihrem Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren, den Familien die Freiräume schaffen, die sie für die Erziehung ihrer Kinder benötigen.
Ich möchte abschließend folgendes sagen. Ich würde mir wünschen, daß die SPD-regierten Länder dem guten Beispiel der CDU-Länder folgen und je nach ihrer Finanzkraft entsprechende Schritte in die von uns vorgegebene Richtung unternehmen. Eines, Frau Götte, muß ich sagen. Bei mir hat sich noch keine Frau aus Bayern, aus Rheinland-Pfalz oder aus BadenWürttemberg beschwert,
({1})
daß sie ein Landeserziehungsgeld im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld annehmen kann. Bei mir haben sich aber zum Beispiel sehr viele Frauen aus Nordrhein-Westfalen darüber beschwert, daß Leistungen, die es in den Nachbarländern gibt, bei ihnen
bis heute noch nicht einmal am Horizont erschienen sind.
({2})
Ich bitte Sie also sehr, liebe Familienpolitiker der SPD, lenken Sie Ihre Aktivitäten auch einmal in Ihre eigene Partei hinein
({3})
und zielen Sie nicht immer nur auf die Regierungspartei, von der Sie immer mehr und immer schneller alles mögliche fordern. Neue Ideen haben Sie noch nicht aufgebracht. Und hier geht es Ihnen immer nicht schnell genug.
({4})
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schoppe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt ja immer sehr gut an, wenn man sich gegenseitig etwas vorwerfen kann, und es kommt auch sehr gut an, wenn man sich gegenseitig vorwerfen kann, daß einzelne Länder in bestimmten Bereichen noch nicht tätig geworden sind. Aber das ist dann wirklich Ländersache, und insofern sind solche Vorwürfe heute von diesem Pulte aus mehr rhetorisch.
Es gibt aber auch Dinge, bei denen man sich nichts vorwerfen muß. In einem Bereich können sich die Bundesregierung und die GRÜNEN überhaupt nichts vorwerfen, Herr Pfeifer. Beide hatten die Idee, daß auch Frauen, die im Sanitätsdienst bei der Bundeswehr tätig sind, sowie Zivildienstleistende und Wehrdienstleistende Erziehungsgeld erhalten sollen. Soweit sind wir uns einig - das kommt ja nicht so häufig vor - , aber wenn Sie unseren Gesetzentwurf lesen, werden Sie feststellen, daß wir für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende nicht nur den Erziehungsurlaub wollen, sondern wir wollen auch, daß sie dann, wenn sie diesen Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, nicht nachdienen müssen,
({0})
weil wir sagen, der Friedensdienst an der Wickelkommode ist genauso wichtig, wie wenn man Wehrdienst ableistet oder seinen Zivildienst macht.
({1})
Sehr schade finde ich, daß niemand auf unseren anderen Antrag eingegangen ist. Dort wird nämlich gesagt, daß auch die sogenannten - ich vergesse immer den Ausdruck; heißen sie „nichteheliche Väter" , oder wie heißen sie noch, diese unverheirateten Männer? ({2})
- Lebenspartner - ich meine die, die nicht mit der Frau verheiratet sind, mit der sie das Kind haben - die Möglichkeit haben sollen, in Erziehungsurlaub zu gehen. Wenn man weiß, daß 10 % der Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren werden, ist es längst überfällig, auch diesen Männern die Mög16958
lichkeit zu geben, bei ihrem Kind zu bleiben, wenn sie es gern wollen. Das finde ich richtig.
Darüber hinaus haben wir noch aufgenommen, daß auch Personen, die nicht die Eltern sind, das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen können. Denn ich glaube, wir müssen einmal ein bißchen darüber nachdenken, ob der Ausgangspunkt, von dem aus wir immer bestimmte Rechte definieren, richtig ist.
In diesem Fall definieren wir es von den Rechten der Eltern aus und sagen: Die Eltern haben das Recht, bei ihrem Kind zu bleiben. Wir wären auf einem ganz anderen Dampfer und vielleicht näher an dem, was wir alles gemeinsam wollen, wenn wir es vom Recht des Kindes aus definieren würden, wenn wir sagen würden: Kinder haben das Recht, daß Menschen Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen können, damit sich eine erwachsene Person dem Kind widmen kann, weil es für das Kind gut ist. Wenn wir es von da aus, also vom Recht des Kindes aus, definieren würden, dann müßten wir nicht immer nachbessern und noch bestimmte Bevölkerungsgruppen von Männern in unsere Überlegungen mit einbeziehen und Gesetze verändern. Das ist hier beim Erziehungsgeldgesetz sehr deutlich.
Aber ich finde, die Überlegungen, mehr vom Recht des Kindes auszugehen, müssen auch in anderen Bereichen stattfinden, z. B. wenn es um das Sorgerecht geht. Wenn man das vom Recht des Kindes aus, die Eltern sehen zu können, definieren würde, würden wir uns manchen Streit ersparen.
Sie haben bei unserem Gesetzentwurf auch noch übersehen, daß wir wollen, daß das Erziehungsgeld auf 1 200 DM erhöht wird. Es ist ja heute schon so, daß man mit 600 DM Erziehungsgeld nicht auskommen kann. Deshalb ist es möglich, nebenher Teilzeitarbeit zu machen und außerdem Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Nur ist es natürlich eine andere finanzielle Aufteilung, wenn man sagt: Wer Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt, bekommt 1 200 DM. Dann erhält er das Geld vom Bund. Heute ist es aufgeteilt: Heute zahlt der Bund 600 DM Erziehungsgeld, und die Sozialhilfe kommt dann aus den Ländern und aus den Kommunen. Daß man mit 600 DM nicht auskommt, ist richtig.
Ich bitte zum Schluß noch einmal darum, daß wir uns in nachfolgenden Debatten, vielleicht auch im Ausschuß noch einmal dem Gedanken widmen, ob wir nicht bei folgenden Gesetzen die Rechte der Kinder mehr in den Mittelpunkt unserer Überlegungen setzen sollten.
Danke.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Nolting.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht erwerbstätige Ehepartner von Mitgliedern der NATO-Truppen in Deutschland sollen in Zukunft Erziehungsgeld erhalten; das ist die herausragende Meldung aus der Vielzahl von Vorlagen, die wir heute in erster Lesung beraten.
Die Bundesregierung hat damit eine Entschließung dieses Hauses vom Juni 1989 aufgegriffen und umgesetzt. Dies wird von der FDP-Bundestagsfraktion begrüßt.
Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatuts sieht vor, daß die soziale Sicherheit von Angehörigen der stationierten Soldaten in der Regel nicht die Angelegenheit des Gastlandes ist. Tatsächlich ist es aber so, daß diese Angehörigen dann in den Genuß von Erziehungsgeld kommen, wenn sie abhängig beschäftigt sind und erst hier im Land geheiratet haben.
Diese Praxis ist aus unserer Sicht ungerecht und widerspricht unserer Meinung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb wollen wir an dieser Stelle nachbessern und auch denjenigen Ehepartnern, die nicht arbeiten, Erziehungsgeld gewähren. Die FDP - dies darf ich in aller Bescheidenheit sagen - war die treibende Kraft bei der Einführung des Erziehungsgeldes. Sie ist es auch bei seinem Ausbau.
Lassen Sie mich noch kurz auf die übrigen Entwürfe eingehen, die heute zur Überweisung vorliegen.
Die SPD möchte den Erziehungsurlaub - dies ist hier vorhin gesagt worden - auf drei Jahre verlängert haben. Dieser Antrag, Frau Kollegin, hat auf den ersten Blick etwas Bestechendes. Aber es gibt zwei Punkte, die uns die Zustimmung unmöglich machen werden.
Zum einen ist dieser Vorschlag derzeit nicht zu bezahlen. Ich frage die SPD: Wie kann man denn auf der einen Seite darüber klagen, daß wir für die Verwirklichung des Staatsvertrages mit der DDR die Neuverschuldung erhöhen wollen und müssen, wenn auf der anderen Seite von Ihnen ständig kostenträchtige Anträge und Gesetzentwürfe eingebracht werden?
({0})
Aber es gibt noch einen zweiten Grund, Frau Kollegin, warum wir nicht zustimmen können. Der Wiedereinstieg in das Berufsleben wird noch schwieriger werden als nach 18 Monaten. Das bedeutet letztlich nichts anderes, als daß weniger Frauen den von uns gewünschten Wiedereinstieg ins Berufsleben schaffen werden, da es weit überwiegend Frauen sind, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen werden.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Götte?
Ich bin heute der letzte Redner vor der Pfingstpause; ich möchte wirklich darauf verzichten.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN beantragen, das Erziehungsgeld auch an nicht sorgeberechtigte Betreuungspersonen auszuzahlen. Frau Schoppe hat vorhin darauf hingewiesen. Darunter, Frau Schoppe, könnte letztlich jeder fallen, der irgendwie eine engere Beziehung zu dem betreffenden Kind hat, also beispielsweise auch irgendein Bekannter, wenn beide Eltern arbeiten wollen. Dieser Vorschlag ist vermutlich - das muß geprüft werden - verfassungswidrig, da gemäß Art. 6 des GrundgesetNolting
zes die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht. Aber das werden wir ja in den Beratungen noch feststellen können.
Weiter sollen nach den Vorstellungen der GRÜNEN auch Wehr- und Zivildienstleistende Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen können. Dies halten wir für nicht praktikabel, denn wenn jemand vom Einberufungstag an für 18 Monate Erziehungsurlaube nehmen könnte, würde sein Wehrdienst restlos entfallen. Das ist nicht gerecht, Frau Schoppe. Sinnvoll ist vielmehr, daß jemand, der sich zunächst um sein Kind kümmern will, für 18 Monate vom Wehr- oder Zivildienst zurückgestellt wird. Dazu brauchen wir aber kein Gesetz. Auch das wäre eine Möglichkeit.
Schließlich wollen die GRÜNEN ein Gesetz zur Einführung von Erziehungsgeld auch für Zeit- und Berufssoldaten. Dieses Ziel ist richtig, nur kommt dieser Entwurf etwas zu spät, denn wir haben hier bereits vor einigen Wochen in erster Lesung das 14. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes beraten, in dem genau dies bereits enthalten ist. Die GRÜNEN - Frau Schoppe, es tut mir leid, das hier sagen zu müssen - hinken also hinter der Koalition her, wie so oft.
Aber ich verspreche Ihnen, daß wir bei allen Entwürfen, die vorliegen, für eine zügige Ausschußberatung sorgen werden.
Vielen Dank.
({0})
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen auf den Drucksachen 11/7103, 11/7152, 11/7193, 11/7198 und 11/7199 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich muß Ihnen noch die von den Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekanntgeben, und zwar zunächst über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7047. Da hat es 290 abgegebene Stimmen gegeben, von denen keine ungültig war. Mit Ja haben 173 Abgeordnete, mit Nein 24 gestimmt. Es hat 93 Enthaltungen gegeben.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 290; davon
ja: 174
nein: 24
enthalten: 92
Ja
CDU/CSU
Frau Augustin Bauer
Bayha
Dr. Blank
Börnsen ({0}) Dr. Bötsch
Bohl
Bohlsen
Breuer
Bühler ({1})
Carstens ({2}) Clemens
Dr. Czaja
Dr. Daniels ({3}) Daweke
Frau Dempwolf
Deres
Dörflinger
Dr. Dollinger
Doss
Echternach
Eigen
Feilcke Dr. Fell Fellner Frau Fischer
Fischer ({4})
Dr. Friedrich
Fuchtel
Ganz ({5})
Frau Geiger
Geis
Gerster ({6})
Dr. Grünewald
Harries
Frau Hasselfeldt Hedrich
Herkenrath
Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({7}) Dr. Hornhues
Hornung
Frau Hürland-Büning Graf Huyn
Jäger
Dr. Jahn ({8})
Dr. Jenninger
Jung ({9})
Kalb
Dr.-Ing. Kansy
Frau Karwatzki
Keller
Kiechle Kittelmann
Dr. Köhler ({10}) Kossendey
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Dr. Kronenberg
Dr. Kunz ({11}) Lamers
Dr. Lammert
Dr. Langner
Lattmann
Dr. Laufs
Frau Limbach
Link ({12})
Lintner
Dr. Lippold ({13}) Louven
Lowack Maaß
Frau Männle
Magin Marschewski
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Möller
Müller ({14})
Müller ({15}) Neumann ({16})
Dr. Olderog
Oswald Pesch
Dr. Pinger
Dr. Pohlmeier
Dr. Probst
Rauen
Reddemann Repnik
Frau Roitzsch ({17}) Dr. Rose
Rossmanith Dr. Rüttgers Sauer ({18})
Sauter ({19})
Frau Schätzle Dr. Schäuble Scharrenbroich Schemken
Schmidbauer
Frau Schmidt ({20}) Schneider ({21}) Freiherr von Schorlemer Schreiber
Dr. Schroeder ({22})
Dr. Schulte
({23}) Schulze ({24}) Schwarz
Dr. Schwörer Seesing
Spranger
Dr. Sprung
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Dr. Stoltenberg Straßmeir
Stücklen
Frau Dr. Süssmuth
Susset
Tillmann
Dr. Uelhoff Uldall
Vogel ({25})
Vogt ({26})
Dr. Voigt ({27})
Dr. Vondran
Dr. Waffenschmidt
Graf von Waldburg-Zeil
Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg
Frau Will-Feld Wimmer ({28})
Frau Dr. Wisniewski
Dr. Wulff
Zeitlmann
FDP
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Baum
Bredehorn
Eimer ({29}) Dr. Feldmann Frau Folz-Steinacker
Gallus
Gries
Heinrich
Dr. Hirsch
Dr. Hitschler Irmer
Kohn
Dr.-Ing. Laermann
Lüder
Mischnick
Neuhausen Nolting
Paintner
Rind
Ronneburger Schäfer ({30}) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring
Vizepräsident Westphal
Dr. Solms
Timm
Frau Walz
Wolfgramm ({31}) Zywietz
Nein
DIE GRÜNEN
Brauer
Dr. Daniels ({32})
Frau Garbe
Häfner
Frau Hensel Frau Hillerich Hüser
Kleinert ({33})
Dr. Knabe
Frau Kottwitz
Dr. Lippelt ({34})
Meneses Vogl Frau Rock
Frau Rust
Frau Schmidt ({35})
Frau Schoppe Stratmann-Mertens
Such
Frau Teubner Frau Vennegerts Volmer
Weiss ({36}) Wetzel
FRAKTIONSLOS Frau Unruh
Enthalten
SPD
Bahr
Becker ({37})
Frau Becker-Inglau
Bernrath
Frau Blunck
Dr. Böhme ({38}) Brück
Büchler ({39}) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Buschfort
Frau Dr. Däubler-Gmelin
Diller
Dreßler
Dr. Ehmke ({40}) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Erler
Ewen
Frau Faße
Fischer ({41})
Dr. Gautier
Gilges
Großmann Grunenberg
Frau Dr. Hartenstein
Häuser
Heistermann
Heyenn Dr. Holtz Horn
Ibrügger
Jahn ({42})
Jaunich
Kiehm
Kirschner Kißlinger Dr. Klejdzinski
Kolbow
Koltzsch Koschnick Leidinger Leonhart Frau Matthäus-Maier
Müller ({43})
Müller ({44}) Müntefering
Dr. Niese Dr. Nöbel Frau Odendahl
Oesinghaus
Oostergetelo
Opel
Paterna
Dr. Penner Poß
Purps
Reimann Reuter
Rixe
Schäfer ({45})
Schanz
Scherrer
Frau Schmidt ({46}) Schmidt ({47})
Dr. Schmude
Schreiner
Frau Schulte ({48}) Seidenthal
Sieler ({49})
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Steiner
Frau Steinhauer
Toetemeyer
Vahlberg Verheugen Dr. Vogel Voigt ({50})
Frau Dr. Wegner
Weiermann Frau Weiler Westphal Frau Weyel Dr. Wieczorek
Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz
von der Wiesche Wischnewski
Zander
Zumkley
Die Beschlußempfehlung ist damit angenommen.
Die namentliche Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft auf Drucksache 11/7053 hatte folgendes Ergebnis: 288 abgegebene Stimmen, keine ungültigen Stimmen, mit Ja haben 172 Abgeordnete, mit Nein 116 Abgeordnete gestimmt. Es hat keine Enthaltungen gegeben.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 287; davon
ja: 172
nein: 115
Ja
CDU/CSU
Frau Augustin
Bauer
Bayha
Dr. Blank
Börnsen ({51})
Dr. Bötsch Bohl
Bohlsen
Breuer
Bühler ({52}) Carstens ({53}) Clemens
Dr. Czaja
Dr. Daniels ({54}) Daweke
Frau Dempwolf
Deres
Dörflinger
Dr. Dollinger Doss
Echternach Eigen
Feilcke
Dr. Fell
Fellner
Frau Fischer Fischer ({55})
Dr. Friedrich Fuchtel
Ganz ({56})
Frau Geiger Geis
Gerster ({57})
Dr. Grünewald
Hames
Frau Hasselfeldt Herkenrath Hinrichs
Hinsken
Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({58}) Dr. Hornhues
Hornung
Frau Hürland-Büning Graf Huyn
Dr. Hüsch Jäger
Dr. Jahn ({59})
Dr. Jenninger
Jung ({60})
Kalb
Dr.-Ing. Kansy
Frau Karwatzki
Keller
Kiechle
Dr. Köhler ({61}) Kossendey
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Dr. Kronenberg
Dr. Kunz ({62}) Lamers
Dr. Lammert Dr. Langner Lattmann
Dr. Laufs
Frau Limbach Link ({63}) Lintner
Dr. Lippold ({64}) Louven
Lowack
Maaß
Frau Männle Magin
Marschewski
Dr. Meyer zu Bentrup
Dr. Möller
Müller ({65})
Müller ({66}) Neumann ({67})
Dr. Olderog Oswald
Pesch
Dr. Pinger
Dr. Pohlmeier Dr. Probst
Rauen
Reddemann Repnik
Frau Roitzsch ({68}) Dr. Rose
Rossmanith Dr. Rüttgers Sauer ({69})
Sauter ({70})
Frau Schätzle Dr. Schäuble Scharrenbroich Schemken
Schmidbauer
Frau Schmidt ({71}) Schneider ({72}) Freiherr von Schorlemer Schreiber
Dr. Schroeder ({73}) Dr. Schulte
({74}) Schulze ({75})
Dr. Schwörer Seesing
Spranger
Dr. Sprung
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Dr. Stoltenberg Straßmeir
Stücklen
Frau Dr. Süssmuth
Susset
Tillmann
Dr. Uelhoff Uldall
Vogel ({76})
Vogt ({77})
Dr. Voigt ({78})
Dr. Vondran
Dr. Waffenschmidt
Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke
Dr. Warrikoff
Dr. von Wartenberg
Frau Will-Feld
Wimmer ({79})
Frau Dr. Wisniewski
Dr. Wulff
Zeitlmann
Vizepräsident Westphal FDP
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Baum
Bredehorn
Eimer ({80})
Frau Folz-Steinacker Gallus
Gries Grünbeck
Heinrich
Dr. Hitschler
Irmer Kohn Dr.-Ing. Laermann
Lüder Mischnick
Neuhausen
Nolting Paintner
Rind
Ronneburger
Schäfer ({81})
Frau Dr. Segall
Frau Seiler-Albring
Dr. Solms
Timm
Frau Walz
Wolfgramm ({82}) Frau Würfel
Zywietz
Nein
SPD
Bahr
Becker ({83}) Frau Becker-Inglau Bernrath
Frau Blunck
Dr. Böhme ({84}) Brück
Büchler ({85})
Dr. von Bülow
Frau Bulmahn
Buschfort
Frau Dr. Däubler-Gmelin Diller
Dreßler
Dr. Ehmke ({86})
Dr. Ehrenberg
Dr. Emmerlich
Erler
Ewen
Frau Faße
Fischer ({87})
Dr. Gautier
Gilges
Großmann
Grunenberg
Frau Dr. Hartenstein Häuser
Heistermann
Heyenn Dr. Holtz Horn
Ibrügger
Jahn ({88})
Jaunich Kiehm Kirschner
Kißlinger
Dr. Klejdzinski
Kolbow Koltzsch Koschnick
Leidinger
Leonhart
Frau Matthäus-Maier Müller ({89})
Müller ({90}) Müntefering
Dr. Niese Dr. Nöbel
Frau Odendahl Oesinghaus
Opel
Paterna
Dr. Penner
Poß
Purps
Reimann Reuter Rixe
Schäfer ({91}) Schanz
Scherrer
Frau Schmidt ({92})
Schmidt ({93})
Dr. Schmude Schreiner
Frau Schulte ({94}) Seidenthal
Sieler ({95})
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Steiner
Frau Steinhauer Toetemeyer Vahlberg
Verheugen Dr. Vogel
Voigt ({96})
Frau Dr. Wegner Weiermann
Frau Weiler Westphal
Dr. Wieczorek
Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz
von der Wiesche Wischnewski Zander
Zumkley
FDP
Dr. Hirsch
DIE GRÜNEN
Brauer
Dr. Daniels ({97}) Frau Garbe
Häfner
Frau Hensel Frau Hillerich Hüser
Kleinert ({98})
Dr. Knabe
Frau Kottwitz
Dr. Lippelt ({99}) Meneses Vogl
Frau Rock
Frau Rust
Frau Schmidt ({100}) Frau Schoppe Stratmann-Mertens
Such
Frau Teubner Frau Vennegerts Volmer
Weiss ({101}) Wetzel
Fraktionslos Frau Unruh
Auch die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluß unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 20. Juni 1990, 9 Uhr ein.
Ich wünsche Ihnen angenehme Pfingsttage. Die Sitzung ist geschlossen.