Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Wir treten in Punkt 1 der Tagesordnung ein:
Fragestunde
- Drucksache 10/1017 Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hennig zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Schulze ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach wie vor ablehnende Haltung des nordrhein-westfälischen Kultusministers Schwier zur Verteilung des vom Gesamtdeutschen Institut herausgegebenen Kalenders „Städte und Landschaften an der innerdeutschen Grenze 1984" an den Schulen seines Landes?
Herr Kollege Schulze, die Bundesregierung bedauert nach wie vor die Entscheidung des Kultusministers von Nordrhein-Westfalen, den Kalender „Städte und Landschaften an der innerdeutschen Grenze" nicht an die Schulen des Landes verteilen zu lassen. Die Kritik, die Herr Schwier dem sonst überall gelobten Kalender zuteil werden ließ, ist unverständlich. Sie ist hergeholt, und sie ist ungerecht.
Schüler und Lehrer aus Nordrhein-Westfalen haben jedoch in so starkem Umfang von ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich den Kalender des Gesamtdeutschen Instituts schicken zu lassen, daß jetzt keine weiteren Exemplare des Kalenders mehr zur Verfügung stehen. Die Kalendertexte selbst, also der eigentlich von Herrn Schwier inkriminierte Vorgang, erscheinen jedoch Anfang März in einer bebilderten Broschüre, die auch in Arbeitssätzen abgegeben wird. Damit ist eine weitere Möglichkeit gegeben, sich mit dem Thema eingehend zu beschäftigen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß der nordrhein-westfälische Verband der Geschichtslehrer für seine 1 600 Mitglieder eine Sammelbestellung aufgegeben hat?
Das ist ebenso richtig, Herr Kollege, wie die Tatsache, daß wir mehrere Tausend Nachforderungen von interessierten Lehrern, Schülern, Stadtverwaltungen und Einzelpersönlichkeiten bekommen haben, so daß sich Herr Schwier möglicherweise im Blick auf das nächste Jahr überlegen muß, ob er nicht das Gegenteil von dem erreicht hat, was er erreichen wollte.
Eine weitere Zusatzfrage.
Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß es die alarmierenden Angaben über die mangelnden deutschlandpolitischen Kenntnisse unserer Schüler geradezu gebieten, die Behandlung deutschlandpolitischer Themen im Unterricht auch durch solche Anschauungsmittel wie diesen Kalender zu fördern und nicht zu verbieten?
In der Tat, Herr Kollege Schulze. Genau dafür ist dieses Hilfsmittel gedacht. Dafür hat der Kalender in all den anderen Jahren ohne Anstände gedient. Deswegen, meine ich, sollte man mit allen Kultusministern in dem dafür vorgesehenen Gremium - alle Kultusminister haben dafür Beauftragte benannt - noch einmal besprechen, in welcher Form man dieses Material verbessern kann. Wir sind dabei sehr gerne behilflich, meinen aber, daß dieser Kalender in diesem Zusammenhang auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Mittel sein sollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker ({0}).
Herr Staatssekretär, halten Sie es für denkbar, daß vor Herausgabe des nächsten Kalenders alle Fraktionen des Deutschen Bundestages beteiligt werden?
Wenn ich Ihre Frage so verstehen soll, Herr Kollege Becker, daß der Kalender vorher gewissermaßen vorgelegt werden muß, würde ich diese Frage ungern bejahen. Aber wenn Sie mir einen konkreten Sachverhalt nennen könnten, der in diesem Kalender genannt ist und auch nur mit einem Satz Ihr persönliches Mißfallen erregt, wäre ich gerne bereit, dafür Sorge
zu tragen, daß das beim nächsten Mal abgestellt wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Werner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß der hier inkriminiert angesprochene Kalender u. a. auch von Institutionen, die eindeutig der SPD zugerechnet werden müssen, vertrieben und zwecks Verteilung angefordert wird?
So ist es, Herr Kollege. Das geht ja auch aus der Tatsache hervor, daß alle übrigen zehn Kultusminister der Verteilung dieses Kalenders zugestimmt haben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Schulze ({0}) auf:
Was hält die Bundesregierung von der Auffassung, daß, bezogen auf den Kalender des Gesamtdeutschen Instituts, „derjenige, der über die 1945 geteilte Eisenbahn berichtet, auch schreiben sollte, warum es notwendig wurde, diese Eisenbahn möglichst bald zu unterbrechen, weil auf ihr zigtausend Menschen in den Tod rollten"?
Herr Kollege Schulze, die Äußerung, die Kultusminister Schwier in der Debatte des nordrhein-westfälischen Landtags vom 26. Januar gemacht hat, ist wohl nur einer momentanen Eingebung zuzuschreiben. Deswegen fällt es mir nicht ganz leicht, sie zu qualifizieren.
Unterbrochen wurde der Eisenbahnverkehr ganz überwiegend durch die einstweilige Einstellung der meisten Eisenbahnlinien bei Errichtung von Besatzungszonen, die dann später nicht wieder aufgehoben wurde. Die Unterbrechung ist ganz eindeutig eine Folge der Spaltung Deutschlands durch die Sowjetunion und hat mit derart hergeholten Gründen, wie sie von Minister Schwier genannt wurden, in keinem einzigen Fall zu tun.
Deshalb möchte ich mich auch ausdrücklich vor den Autor jenes Aufsatzes über die unterbrochenen Eisenbahnlinien in Deutschland stellen. Es handelt sich dabei um den renommierten Historiker Professor von Thadden. Der Vorwurf des Kultusministers Schwier ist historisch und politisch völlig unhaltbar.
Zusatzfrage, bitte.
Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die Beurteilung des nordrhein-westfälischen Kultusministers über den Kalender, dieser könne kaum andere Reaktionen als Zorn auf die DDR oder die Sowjetunion bzw. Resignation oder Verzweiflung hervorrufen, nicht der tatsächlichen Gestaltung und dem Sinn des Kalenders entspricht?
Die Bundesregierung teilt Ihre Meinung, d. h. sie ist nicht der Meinung von Herrn Schwier, der diese Sätze in einem Fernschreiben im Dezember geschrieben hat, aber bis heute nicht einen einzigen Beleg für diese Worte anführen konnte.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker ({0}).
Herr Staatssekretär, indem ich mich dafür bedanke, daß Sie mir diesen Kalender zugesandt haben, frage ich: Darf ich Ihre Ausführungen auf die letzte Frage so verstehen, daß Sie Anregungen, die ich Ihnen übermitteln würde, in die Überlegungen für die Erstellung des nächsten Kalenders aufnehmen würden?
Selbstverständlich, Herr Kollege Becker; das werden wir jederzeit gern tun. Ich möchte nur noch einmal auf das hinweisen, wonach der Kollege Schulze in diesem Zusammenhang gefragt hat. Ich darf wörtlich einen Satz aus dem Protokoll des nordrhein-westfälischen Landtags zitieren. Herr Schwier sagte: „Wer über die 1945 geteilte Eisenbahn berichtet, sollte auch wissen, warum es notwendig wurde, diese Eisenbahn möglichst bald zu unterbrechen, denn auf ihr rollten zigtausend Menschen in den Tod."
Ich kann nun wirklich nur sagen, daß dieser Zusammenhang historisch wie politisch falsch ist und deswegen Herr Schwier mit solchen Gründen zurückhaltend sein sollte. Andere Gründe hat er bisher nicht genannt.
Aber wenn Sie eine begründete Kritik an irgendeinem einzelnen Satz üben können, würde ich dem sehr gern nachgehen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Werner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, darf ich Sie fragen, nachdem ich die Ablichtung eines Schreibens des Senators für Bildung, Wissenschaft und Kunst der Stadt Bremen vor mir habe, in dem der von Ihnen angesprochene Kalender in die Bezeichnung „gefährliche Texte" eingereiht wird, ob sowohl der Senator von Bremen als auch Herr Minister Schwier Ihrem Haus oder dem herausgebenden Institut gegenüber konkrete Stellen aufgezeigt haben, die die beiden Herren gern verbessert haben möchten, und mit welcher Begründung gegebenenfalls entsprechende Verbesserungen verlangt wurden.
Dies ist bei beiden Herren, Herr Kollege Werner, nicht der Fall, obgleich der Sachverhalt inzwischen zwei Monate lang bekannt ist. Ich kann auch nur mit Unverständnis vor der Tatsache stehen, daß ein Kultusminister einen Kalender selber als gefährlich bezeichnet, ihn aber dennoch an die Schulen verteilen läßt, wie das in Bremen geschehen ist.
Weitere Fragen für diesen Geschäftsbereich liegen nicht mehr vor. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Immer ({0}) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich
Vizepräsident Stücklen
beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Die Fragen 6 und 7 des Herrn Abgeordneten Purps werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gallus zur Verfügung. Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Poß auf:
Wie hoch müssen nach Auffassung der Bundesregierung die erforderlichen Einsparungen im EG-Haushalt 1984 mindestens ausfallen, damit trotz der erwarteten zusätzlichen Finanzierungsrisiken bei den Agrarmarktausgaben die 1-v. H.-Grenze eingehalten wird?
Herr Präsident, ich würde gern die Fragen 8 und 9 gemeinsam beantworten.
Sind Sie damit einverstanden, daß die beiden Fragen zusammen beantwortet werden? Sie haben dann vier Zusatzfragen.
Okay.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Poß auf:
Welche konkret bezifferten Einsparmaßnahmen will die Bundesregierung besonders bei den einzelnen Agrarmarktordnungen vorlegen, um das in Frage 8 genannte Ziel zu erreichen?
Herr Kollege Poß, die Bundesregierung hat sich stets in allen Gremien und auf allen Ebenen für ausgewogene Sparmaßnahmen auch bei der gemeinsamen Agrarpolitik ausgesprochen. Sie hat sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, daß das System der gemeinsamen Marktordnungen finanzierbar und damit zugunsten der Landwirtschaft funktionsfähig erhalten werden muß.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Auftrag des Stuttgarter Gipfels am 28. Juli 1983 Vorschläge zur Anpassung der gemeinsamen Agrarpolitik unterbreitet. Diese Vorschläge hat sie in den Preisvorschlägen für das Wirtschaftsjahr 1984/85 wieder aufgegriffen, zum Teil konkretisiert und zum Teil ergänzt. Bei der Verwirklichung ihrer Vorschläge rechnet die Kommission mit Einsparungen und Entlastungen des Haushalts 1984 in einer Größenordnung von knapp 900 Millionen ECU, das sind rund zwei Milliarden DM. Die Kommission geht davon aus, daß bei rechtzeitiger Verabschiedung ihrer Vorschläge die gemeinsame Agrarpolitik innerhalb des Haushaltsrahmens für 1984 von 16,5 Milliarden ECU - rund 37 Milliarden DM - finanzierbar bleibt. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Kommission in ihren Einsparbemühungen. Ich kann an dieser Stelle nicht auf die Fülle der einzelnen Sparvorschläge eingehen. Ich möchte hier nur noch hervorheben, daß wir im Milch-Bereich die Vorstellungen der Kommission, die Preisgarantie auf eine bestimmte Produktionsmenge zu beschränken, unterstützen. Im übrigen setzen wir uns wie die Kommission für eine kritische Überprüfung aller vorhandenen Interventions- und Prämienregelungen ein.
Zusatzfrage. Bitte.
Sind Ihre Ausführungen so zu verstehen, Herr Staatssekretär, daß Sie die Finanzierungsrisiken, die ja tagtäglich aus Brüssel herüberdringen, nicht so einschätzen, wie da gesagt wird, daß nämlich die Gemeinschaft vielleicht für vier, vielleicht auch noch für mehr Monate ohne die erforderlichen Mittel sein wird, wenn jetzt nicht die notwendigen Entscheidungen getroffen werden?
Zum Dramatisieren ist kein Anlaß. Denn, Herr Kollege, die Situation ist die: Wir stehen noch vor den Verhandlungen. Am 19. und 20. März findet der Gipfel statt. Und wenn es dort gelingt, die entsprechenden Einsparungsmaßnahmen im Sinn der Kommission zu vollziehen, dann wird das Geld das ganze Jahr über reichen.
Weitere Zusatzfrage. Bitte.
Lassen sich denn erforderlichenfalls eingelagerte Bestände ohne Schwierigkeiten länger auf Lager halten, oder werden die Grenzen der Haltbarkeit der Lebensmittel nicht zu lang, im Zusammenhang z. B. mit agrarischen Produkten?
Es wird durchaus so sein, daß im Laufe dieses Jahres ein Teil der eingelagerten Butter aus den Lägern heraus muß. Das heißt, die Bestände müssen gewälzt werden.
Sie wollen noch eine Zusatzfrage stellen?
Ja.
Bitte.
Da Sie begreiflicherweise nicht die Fülle der Vorschläge nennen wollten und konnten, frage ich: Gibt es Einsparvorschläge außerhalb des agrarischen Bereichs?
Hier geht es in erster Linie um die Neuordnung der Agrarpolitik der EG, um Einsparungen im Agrarbereich. Alles geht ja davon aus, daß im Agrarbereich Einsparungen vorgenommen werden, damit das Geld überhaupt reicht. Über diese Tatsache hinaus wird kein Geld eingespart werden können, um für andere Bereiche Geld zur Verfügung zu stellen. Es wird auch nicht aus anderen Bereichen Geld eingespart werden können, um es der Agrarpolitik zur Verfügung zu stellen.
Noch eine Zusatzfrage. Bitte.
Darf ich Sie also zusammenfassend so verstehen, Herr Staatssekretär, daß bis Ende März alle notwendigen Entscheidungen getroffen werden, um hier die so viel beschworene Finanzierungskrise zu vermeiden?
Herr Kollege, Sie müssen davon ausgehen, daß die Verhandlungen noch in vollem Gang sind und die Bundesregierung die Hoffnung hat, daß es zu einer Verabschiedung des Gesamtpakets am 19. und 20. März in Brüssel kommen wird.
Weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen sicherstellen, daß die Garantiemengenbegrenzung, die jetzt von der Kommission vorgeschlagen wird, für alle Marktordnungsprodukte durchgeführt wird, auch für die, die im mediterranen Gebiet wachsen?
Herr Kollege, die Bundesregierung kann bei Verhandlungen unter zehn Partnern nichts sicherstellen. Sie kann ihre Vorschläge einbringen. Und am Ende werden wir mit dem ausgehandelten Kompromiß zu leben haben.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung sicherstellen oder versuchen, bei den Verhandlungen herauszuholen - wollen wir es anderes formulieren -, daß die Marktordnungen in der Grundsubstanz so erhalten bleiben, daß sie ihre Funktion auch für die Zukunft behalten werden?
Herr Kollege, darauf sind alle unsere Bemühungen gerichtet.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Frage 10 der Frau Abgeordneten Weyel:
Trifft es zu, daß auf Grund fehlender Höchstmengenregelungen für Schadstoffe sowie fehlender Pflanzenschutzmittelverordnungen in Entwicklungsländern Importfuttermittel mit überhöhten Schadstoffgehalten in den Verkehr gelangen, für die EG-weit futtermittelrechtlich zum Teil strenge Kontrollvorschriften bestehen, nach denen u. a. die Gehaltsangaben bereits beim ersten Inverkehrbringen der Ware zu machen sind und so diese Einzelfuttermittel im Mischfutter verarbeitet werden, und ist die Bundesregierung bereit, die offene oder zumindest halboffene Gemengteil-Deklaration für Mischfutter vorzuschreiben, um im Interesse der Gesundheit von Tier und Mensch und einer einwandfreien Qualität dem Tierhalter die Kaufentscheidung zu erleichtern?
Frau Kollegin Weyel, nach dem deutschen Futtermittelrecht ist die Verkehrsfähigkeit von Futtermitteln eingeschränkt, wenn sie höhere Gehalte an Schadstoffen aufweisen, als in Anlage 5 zur Futtermittelverordnung festgesetzt ist. Für Futtermittel mit mehr als 0,2 Milligramm Aflatoxin B1 je Kilogramm besteht ein Verkehrsverbot. Futtermittel mit überhöhten Schadstoffgehalten im übrigen sind beschränkt verkehrsfähig, sofern der Schadstoffgehalt sowie der Hinweis „Nur zur Verarbeitung durch anerkannte Hersteller von Mischfuttermitteln bestimmt" angegeben ist. Futtermittel mit überhöhtem Gehalt an Schadstoffen dürfen nicht verfüttert werden. Bei Lebensmitteln werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung entprechende Rückstandsuntersuchungen durchgeführt. Die offene oder halboffene Gemengteil-Deklaration für Mischfuttermittel ist nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel zur sicheren Beurteilung der Schadstoffbelastung von Mischfuttermitteln. Die für die Herstellung von Mischfuttermitteln verwendeten Einzelfuttermittel können inländischer oder ausländischer Herkunft sein und darüber hinaus noch aus verschiedenen Ländern stammen. Die Kennzeichnung von Futtermitteln ist EG-einheitlich geregelt; Herkunftsangaben sind darin nicht vorgesehen. Zudem wäre eine solche Angabe wegen des häufigen Besitzwechsels und der Aufteilung von Partien bei Einzel- und Mischfuttermitteln nur schlecht oder überhaupt nicht überprüfbar.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das vorhandene Instrumentarium ausreicht, um die Landwirte und die Lebensmittelverbraucher in angemessener Weise zu schützen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie sehen Sie die Durchführung der Bestimmungen, nach denen j a die Hauptlast der Kontrolle beim Importeur liegt und derjenige, der das Mischfutter herstellt, sich eigentlich darauf verlassen sollte, daß der Importeur ihm einwandfreie Ware geliefert hat, dieses aber nach vielleicht mehreren Handelsvorgängen gar nicht mehr nachprüfen kann?
Frau Kollegin, die Prüfung ist sehr streng. Insbesondere nach dem, was in der neuen Aflatoxin-Verordnung festgelegt worden ist, ist es so, daß bereits auf den Schiffen Proben entnommen werden, zum Teil mit Flugzeugen hergebracht werden und daraufhin kontolliert werden, ob die Schiffe in Deutschland überhaupt entladen werden können. Die Kontrollen müssen also zumindest, bevor der Freihafen verlassen wird, einwandfrei vollzogen sein, und das Ergebnis muß festgestellt sein. Erst dann wird es freigegeben.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ich freue mich ja, daß meine Frage vom letzten Jahr Sie so auf Aflatoxin fixiert hat. Ich habe gar nicht danach gefragt, sondern über alles. Aber ist Ihnen bekannt, daß einzelne Mischfutterhersteller in letzter Zeit ihre Produkte zurückgerufen haben, weil sie nachträglich festgestellt haben, daß diese belastet waren? Und welche Möglichkeiten räumen Sie den Endverkäufern dieser Futtermittel ein, überhaupt noch eine Kontrolle zu haben, ob das, was sie verkaufen, sich mit den Richtlinien vereinbaren läßt?
Frau Kollegin, der Mischer muß sich vorher informieren, bevor er die Komponenten mischt, wieviel Rückstände in den einzelnen Komponenten drin sind. Höchstwahrscheinlich - Sie sagen ja selber, es sind Futtermittel zurückgerufen worden - ist das versäumt worden; jedenfalls hat man sich nicht die Zeit gelassen, bis das freigegeben worden ist, und mußte dann sofort zurückrufen. Da ist wider das Gesetz gehandelt worden.
Ich rufe auf die Frage 11 des Abgeordneten Oostergetelo:
Gewährleisten nach Ansicht der Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, daß der unter dem Verdacht der Krebsverursachung stehende Schädlingsbekämpfungswirkstoff Äthylendibromid in der Bundesrepublik Deutschland nicht in gleich wie gearteter Form zu Anwendung kommt?
Herr Kollege, darf ich beide Fragen zusammen beantworten?
Sind Sie damit einverstanden?
Ja.
Dann rufe ich auch die Frage 12 des Abgeordneten Oostergetelo auf:
Kann die Bundesregierung darüber hinaus auch für alle importierten Nahrungs- und Futtermittel ({0}) ausschließen, daß diese Produkte verbrauchergefährdende Rückstände von Äthylendibromid enthalten, und ist sie bei Verneinung der vorangehenden Frage bereit, auch im Rahmen der Futtermittelverordnung Maßnahmen zu treffen, um gemäß der Zielstruktur des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Versorgung der Bevölkerung mit gesundheitlich einwandfreien Nahrungsgütern sicherzustellen?
Die Beantwortung dieser beiden Fragen, Herr Kollege, erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit.
Äthylendibromid ist nicht nur als Pflanzenschutzmittel, sondern auch hinsichtlich Zusatz zum Benzin und als Arbeitsstoff anzusprechen. Die mit der Anwendung von Äthylendibromid als Pflanzenschutzmittel verbundene Problematik besteht in der Bundesrepublik praktisch nicht, da Äthylendibromid als Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen ist und somit nicht eingeführt oder gewerbsmäßig vertrieben werden darf. Anträge auf Zulassung sind bei der zuständigen Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bisher nicht gestellt worden. Äthylendibromid und Äthylendichlorid müssen dem verbleiten Benzin als Zusatzmittel - scavanger - beigefügt werden, damit kritische Bleiablagerungen im Motor vermieden werden. In den Auspuffgasen konnte bisher kein unzersetztes Äthylendibromid nachgewiesen werden. Durch den Beschluß der Bundesregierung vom 21. Juli 1983 wird sichergestellt, daß spätestens zum 1. Januar 1986 bleifreies Benzin auf dem deutschen Markt eingeführt wird. Dadurch kann in Zukunft auf den Zusatz dieses Mittels zum Benzin verzichtet werden.
Als Arbeitsstoff ist die Verwendung von Äthylendibromid mit Beschränkungen ({0}) versehen, da er als krebserzeugender Arbeitsstoff in der Liste des Anhangs II Nr. 1 der Arbeitsstoffverordnung enthalten ist.
Welche Rückstände von bromhaltigen Begasungsmitteln in Lebensmitteln höchstens vorhanden sein dürfen, ist in der PflanzenschutzmittelHöchstmengenverordnung geregelt. Auf Grund der neuesten Meldungen über Äthylendibromid wird erwogen, für diesen Stoff einen Nullwert vorzusehen, wie dies bei Dibromchlorpropan bereits geschehen ist.
Für Lebensmittel tierischen Ursprungs gilt für Äthylendibromid ein Höchstgehalt von 0,01 mg/kg, eine sogenannte Null-Toleranz. Weniger kann gar nicht gemessen werden.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird Äthylendibromid bei der Passage durch den Tierkörper verstoffwechselt und in Form der Metaboliten ausgeschieden. Rückstände an Äthylendibromid sind in tierischen Erzeugnissen bisher nicht nachgewiesen worden und auf Grund der Kenntnisse über das Stoffwechselverhalten auch nicht zu erwarten. Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung von Tieren durch den Verzehr äthylendibromidhaltiger Futtermittel sind bisher nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung sieht daher zur Zeit keine Notwendigkeit, in Ergänzung zu den grundlegenden Verbotsnormen des Futtermittelrechts spezifische Höchstmengen-Regelungen für Äthylendibromid zu treffen.
({1})
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß, durch importierte Futtermittel verursacht, unlängst im nördlichen Emsland um Mehrfaches der zulässigen Höchstmenge mit Hexachlorzyklohexan
({0})
- j a, das ist schlimm; Abkürzung: HCH - belastete Butter aus dem Markt genommen worden ist und daß das belastete Futtermittel, also die Verursachung, bei den Bauern sichergestellt werden mußte, und wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft solche Fälle der Gesundheitsgefährdung der Bürger durch belastete Importfuttermittel auszuschließen?
Nun, Hexachlor, Hexabenzol oder das, was Sie hier anführen, das betrifft ja nicht nur den Stoff, nach dem Sie gefragt haben. Es gibt Hunderte und Tausende von Stoffen. Natürlich ist für alle diese Stoffe der Höchstgehalt in der Futtermittelverordnung festgelegt. Wenn hier ein Futtermittel in Verkehr gebracht worden ist, das diese Höchstmengen überschreitet, dann ist es unrechtmäßig in den Verkehr gekommen. Unsere Futtermittelverordnung reicht durchaus aus, um derartige Partien zu beschlagnahmen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmt die Bundesregierung meiner Wertung zu, daß durch die Einführung der offenen oder halboffenen Deklaration bei Futtermitteln der landwirtschaftliche Betrieb in die Lage versetzt werden könnte, durch Abweis der rückstandsverdächtigen Futtermittelkomponenten die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Nahrungsmittel schon im Vorwege, also schon bei der Kaufentscheidung mitzusichern, und erwägt die Bundesregierung bejahendenfalls dementsprechende Schritte?
Herr Kollege Oostergetelo, es sind in diesem Hause in diesem Zusammenhang mindestens schon fünf Fragen gestellt worden zu Rückständen und offener Deklaration. Jedermann weiß, wie ich zur offenen Deklaration stehe. Aber ich muß schon sagen: Eine Verbindung von offener Deklaration der Futtermittel zu der Rückstandssituation herzustellen, ist völlig abwegig. Sie haben nämlich Rückstände, vor allen Dingen den gefährlichen Rückstand Aflatoxin, heute nicht nur z. B. in - wenn ich das hier sagen darf - Baumwollsaaten, sondern seit neuestem auch in Maisfuttermitteln in Nordamerika. Es ist also ein Irrglaube, anzunehmen, daß die Rückstandssituation mit der Einführung der offenen Deklaration verbessert werden könnte.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, obwohl ich die in der vorigen Antwort erwähnten Beziehungen durchaus kenne, frage ich Sie doch noch einmal: Würde es nicht eine Bereicherung bedeuten, wenn der Bauer schon im Vorkaufwege seine Entscheidung optimal treffen könnte?
Nicht in der Form, daß offene Deklaration - das heißt also, daß man die Komponenten ablesen kann - zu dem Glauben verführen sollte, daß damit die Rückstandssituation in Ordnung wäre; denn wir können doch nicht von vornherein sagen, daß in bestimmten Komponenten Rückstände enthalten sind und in anderen nicht. Das ist völlig ausgeschlossen.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, es ist in der Tat so, daß die offene Deklaration die Rückstandsprobleme nicht offen zeigt, sondern da spielen andere Dinge eine Rolle. Aber wenn die einzelnen Komponenten, die importiert werden, denselben Rückstandsbegrenzungen unterlägen wie die Mischfuttermittel, gäbe es schon viel weniger Probleme. Ist daran gedacht, das Futtermittelrecht in dieser Hinsicht zu ändern?
Herr Kollege, wir haben jetzt eine Verordnung in bezug auf Aflatoxin erlassen, in der eine absolute Höchstgrenze, 0,02 mg, festgelegt ist. Die Posten, die mit Schiffen in deutschen Freihäfen ankommen und diese Bestimmung nicht erfüllen, dürfen nicht verwendet werden. Andere Posten, die hier ankommen und ebenfalls einen höheren Rückstandswert aufweisen, dürfen allerdings aufgemischt werden. Das ist die Situation nach der Futtermittelverordnung. Hier muß ich allerdings sagen, daß, wenn man das nicht mehr dürfte, ein Großteil der Substitute in Deutschland nicht mehr verarbeitet bzw. verfüttert werden dürfte.
Weitere Zusatzfrage.
Könnte man nicht bei bestimmten Stoffen, die als gefährlich erkannt sind, ähnlich wie bei Aflatoxin handeln, indem man für diese Stoffe, die über die Tierernährung ins Fleisch oder in die Milch gelangen, genauso eine Höchstgrenze festsetzte?
Herr Kollege, eine Pauschalantwort in dieser differenzierten Materie zu geben, halte ich für völlig ausgeschlossen. Gerade hat Herr Kollge Oostergetelo nach einem sehr problematischen Stoff gefragt, nämlich Athylendibromid, das z. B. im Tierkörper, im Fleisch nirgends festgestellt werden konnte, weil die Tiere es, wenn sie es aufgenommen haben, wieder ausscheiden. Für jeden einzelnen Stoff muß also gesondert festgestellt werden, wie er im Tierkörper umgesetzt wird und ob er zu einer Gefahr in bezug auf die menschliche Ernährung werden könnte. Deshalb kann es hier also keine Pauschalantwort geben.
Da, wo wir die Gefährlichkeit voll erkannt haben, beim Aflatoxin, haben wir auch eine absolute Norm gesetzt und bei Überschreitung jegliche Aufmischung oder Vermischung mit anderen Komponenten verboten. Diese Partien werden dann zurückgewiesen. Die Futtermittelhändler können sie dann anderswo anbieten, in Deutschland dürfen sie sie auf jeden Fall nicht verkaufen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stockhausen.
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die inländischen Futtermittel keine Rückstände aufweisen?
Das können Sie nicht, weil die Rückstandsverordnung sowohl im Futtermittelbereich wie im Nahrungsmittelbereich nicht so ausgelegt ist, daß es keine Rückstände gäbe. Vielmehr haben die Futtermittel- wie die Nahrungsmittelverordnung Werte zum Inhalt, die die Weltgesundheitsorganisation vorgeschrieben hat. Und auf dieser Welt ist alles relativ. Die Rückstandsverordnung geht davon aus, daß die niedrigen Werte, die wir in Deutschland haben - wir liegen damit in der Welt an der Spitze -, gesundheitlich unschädlich sind. Ich kann mich hier aber nicht hinstellen und sagen, es gäbe keine Rückstände. Ich kann noch nicht einmal sagen, in alternativ produzierten Nahrungsmitteln würde es - was zeitweilig behauptet worden ist - keine Rückstände geben.
Rückstände gibt es überall, weil der Dreck von oben kommt.
({0})
Die letzte Bemerkung war umfassend.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe dann die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({1}) auf:
Teilt die Bundesregierung die Erwartung des Verbandes der Deutschen Pflanzenzüchter, den Forschungs- und Entwicklungsrückstand bei der Züchtung von Leguminosen in weniger als zehn Jahren soweit aufzuholen, daß eine Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Sojabohne in bezug auf Wertigkeit des Eiweißes und des Ertrages sowie des Deckungsbeitrages von Weizen erreicht ist?
Der geringe Anbau von Körnerleguminosen, Futtererbsen, Ackerbohnen und Lupinen, in der Bundesrepublik Deutschland beruht vor allem auf einem Züchtungsrückstand im Vergleich zu den vorherrschenden Kulturpflanzenarten wie Getreide, Mais, Raps und Zuckerrüben. Dieser Rückstand macht sich insbesondere durch mangelnde Ertragssicherheit, fehlende Standfestigkeit bei Futtererbsen und Schwierigkeiten bei der Ernte wegen unterschiedlicher Abreife bemerkbar. Hinzu kommen insbesondere bei Akkerbohnen und Lupinen gewisse Hemm- und Bitterstoffe, die zur Zeit einen vollwertigen Einsatz in der Tierfütterung problematisch machen. Ob und in welcher Zeit es gelingt, diesen Forschungs- und Entwicklungsrückstand mit züchterischen Maßnahmen aufzuholen, ist nicht zuletzt davon abhängig, wieviel Geld und Personal dafür zur Verfügung gestellt werden können. Die Erfahrungen bei der Züchtung erucasäurefreier Rapssorten lassen jedoch einen Zeitraum von zehn Jahren als nicht unrealistisch erscheinen.
Die Konkurrenzfähigkeit mit Sojabohnen und Weizen hängt darüber hinaus von der Entwicklung der Weltmarktpreise sowie der Preis-Kosten-Relation und der Gestaltung der Marktordnungen für Körnerleguminosen und deren Konkurrenzfrüchte innerhalb der EG ab.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Auswirkungen könnten sich denn aus der Ausdehnung des Leguminosenanbaus für die Entlastung der landwirtschaftlichen Überproduktion ergeben?
Herr Kollege, wenn es sich tatsächlich so entwickeln würde, daß in größerem Ausmaß Leguminosen in Europa rentabel produziert werden könnten, dann könnten wir auf einen erheblichen Teil des Zuflusses an Soja aus anderen Gebieten der Erde verzichten.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, aus Ihrer Antwort entnehme ich, daß hier eine echte Chance besteht. Ich möchte Sie deshalb fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, diesen Weg zu beschreiten, und wie hoch wären etwa die staatlichen Förderungsmittel, die benötigt würden, um dieses Ziel - Sie sprachen von zehn Jahren - zu erreichen?
Wir haben beim Raps seit 1973 ungefähr 600 000 DM aufgewendet, um die entsprechende Züchtung zu unterstützen. Wir unterstützen auch mit erheblichen Mitteln in unterschiedlichen Größenordnungen einzelne Institute. Insgesamt wurden seit 1977 ungefähr 877 000 DM für diesen gesamten Bereich aufgewendet. Das sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die an bestimmte Universitätsinstitute vergeben wurden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, mögen Sie angesichts der Tatsache, daß der Anbau von Leguminosen, wenn er rentabel wäre, uns auch in der Finanzierung der Europäischen Gemeinschaft sehr viel weniger Schwierigkeiten bringen würde als eine weitere Ausdehnung der übrigen Ackerbauproduktion, die öffentliche Züchtungsforschung für diesen Bereich noch stärker einsetzen, da Privatzüchter offensichtlich nicht ohne weiteres bereit sind, diese Forschung voranzutreiben?
Wir sind der Auffassung, daß im Laufe von zehn Jahren sicher 10 bis 15 Millionen DM notwendig sein werden, um diese Züchtung entsprechend voranzubringen. Wir treten jetzt in die Verhandlungen über den Haushalt 1985 ein. Dabei werden wir den Versuch unternehmen, finanzielle Mittel für diesen Zweck freizubekommen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Oostergetelo.
Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, daß die Zukunftsmöglichkeiten, die soeben aufgezeigt worden sind, mit der aktuellen Problematik im Agrarbereich, sprich: Substitute und Überschüsse, nichts zu tun haben?
Davon ist auch nicht die Rede, Herr Kollege. Wir sprachen von einer Entwicklung, die sich über zehn Jahre erstrecken wird. Das Leben geht ja weiter. Bekanntlich dauern Umzüchtungen von Sorten nicht nur ein oder zwei Jahre, sondern erstrecken sich über längere Zeiträume.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf.
Teilt die Bundesregierung die Erwartung der deutschen Pflanzenzüchter, daß sie bei der Rapszüchtung in der Lage sind, in zwei bis drei Jahren 00-Sorten zu züchten, die bezüglich Ertrags- und Eiweißwertigkeit sowie beim Deckungsbei3906
Vizepräsident Stücklen
trag konkurrenzfähig sein sollen mit den bisherigen Sorten, wenn nur die entsprechenden politischen Vorgaben gemacht würden?
Herr Kollege, in der Sortenliste sind derzeit fünf Winterraps- und fünf Sommerrapssorten zur Körnernutzung eingetragen, die genetisch erucasäurefrei und glucosinolatarm sind - sogenannte 00-Sorten. Im Vergleich zum Durchschnitt der vom Bundessortenamt verwendeten Verrechnungssorten zeigen diese Sommerrapssorten einen 5 bis 10 % besseren Ertrag; die Winterrapssorten mit 00-Qualität liegen rund 15 bis 20 % unter dem Ertrag des Verrechnungssortiments. Von den derzeit beim Bundessortenamt in Prüfung stehenden Winterrapssorten mit 00-Qualität erreichten einige in ein- bzw. zweijährigen Prüfungen knapp das Ertragsniveau der Verrechnungssorten, welches jedoch rund 5% unter dem der derzeitigen glucosinolathaltigen Spitzensorten liegt. Demnach ist bei den in den nächsten zwei bis drei Jahren in die Praxis Eingang findenden 00-Sorten bei Winterraps mit einem Ertragsabstand von 5 bis 10 % zu den derzeitigen Spitzensorten zu rechnen. Über das Material, das derzeit von den Pflanzenzüchtern bearbeitet und in den nächsten zwei bis drei Jahren beim Bundessortenamt angemeldet wird, liegen der Bundesregierung keine ausreichenden Erkenntnisse vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß bei intensiver Arbeit in absehbarer Zeit die Ertragsdifferenz weiter verringert werden kann. Inwieweit die bessere Qualität am Markt honoriert wird und dadurch eine Verbesserung des Deckungsbeitrages erzielbar ist, kann sich erst erweisen, wenn größere Partien mit 00-Qualität am Markt angeboten werden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Notwendigkeit ergibt sich denn aus dieser Erwartung der Pflanzenzüchter für eine in Vorbereitung befindliche EG-Verordnung bezüglich der 00-Werte?
Herr Kollege, Sie müssen schon konkreter fragen. Tut mir leid! Ich könnte höchstens in meinem Hause nachfragen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Ich bin, ehrlich gesagt, überfragt. Ich bin ehrlich genug, das zuzugeben.
Herr Staatssekretär, vielleicht darf ich es ergänzen. Bei der EG befindet sich jetzt eine Verordnung in Vorbereitung, die gewisse Normen für die 00-Sorten beinhaltet. Wie sieht da Ihr Haus die Maßnahmen, die von deutscher Seite notwendig werden, um dem Rechnung zu tragen, was Sie eben vorgetragen haben?
Erstens kenne ich die Verordnung der EG noch nicht. Ich weiß gar nicht, ob sie schon fertig ist. Wenn sie in die Richtung geht, wie Sie hier andeuten, werden wir alles unternehmen, um die deutsche Züchtung von 00-Rapssorten noch stärker voranzutreiben - soweit das nach unserem Ermessen geht -, als das bisher schon geschehen ist. An uns soll es nicht fehlen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Folgen könnten sich denn dadurch für die Eiweißmittelimporte in die Bundesrepublik ergeben, wenn diese Möglichkeit, die Sie gerade angedeutet haben, zustande käme?
Ich habe es eigentlich schon vorher beantwortet. Die Frage ist im Augenblick nur langfristig zu beantworten. Es wäre natürlich so, in dem Maße, wie wir 00-Sorten anbauen, kann auch der Raps voll in die Verfütterung übernommen werden. Dafür brauchen wir auf der anderen Seite weniger Zufluß an Eiweiß, in welcher Form auch immer, nach Europa oder in die Bundesrepublik. Das wäre der normale marktwirtschaftliche Weg, um von einem weiteren gewaltigen Zufluß an Substituten etwas zurückstehen zu können.
Weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, und werden Sie in Brüssel mit dazu helfen, daß es so kommt, daß bei der Rapsmarktordnung nichts verändert wird, bevor die 00Sorten nicht den vollen Ertrag der jetzigen Stammsorten haben, und helfen Sie mit, in Brüssel sicherzustellen, daß die Franzosen nicht für eine noch nicht richtig durchgezüchtete Rapssorte einen Sonderstatus bekommen und daß es dadurch möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen in der Europäischen Gemeinschaft kommen könnte?
Gallus, Par. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie dürfen sicher sein, daß wir bei allen Verhandlungen die Interessen der deutschen Landwirtschaft in bezug auf den derzeitigen Stand der Züchtungen beim Raps entsprechend vertreten werden.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe Frage 15 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handelsströme für Agrarprodukte zwischen den Niederlanden-Bundesrepublik Deutschland, Frankreich-Bundesrepublik Deutschland und Italien-Bundesrepublik Deutschland in den letzten vier Jahren entwickelt?
Herr Kollege, im ernährungswirtschaftlichen Handel der Bundesrepublik Deutschland mit den Niederlanden und Frankreich sind die Einfuhren aus diesen Ländern von 1980 bis 1983 absolut stärker gestiegen als die Ausfuhren dorthin, so daß sich der traditionelle deutsche Einfuhrüberschuß gegenüber den Niederlanden von 6,8 Milliarden DM auf 7,5 Milliarden DM und gegenüber Frankreich von 2,6 Milliarden DM auf 3,7 Milliarden DM erhöhte. Dagegen nahmen im Handel mit Italien die deutschen Ausfuhren an Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft mehr zu als die Einfuhren von dort. Der Ausfuhrüberschuß von 0,9 Milliarden DM im Jahre 1980 erweiterte sich auf 1,4 Milliarden DM im Jahre 1983.
Die genauen Zahlen habe ich in einer Tabelle vorliegen, die ich Ihnen gerne nachher aushändigen werde. Ich glaube, es ginge zu weit, sie im einzelnen vorzutragen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Weitere Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, beweist das nicht, daß der deutsche positive Grenzausgleich die Warenströme zwischen Holland und Deutschland bzw. zwischen Frankreich und Deutschland zumindest nicht behindert hat, vielleicht sogar gefördert hat?
Herr Kollege, eine Gliederung der gesamten Ernährungsgüter in Produkte mit Währungsausgleich und solche ohne Währungsausgleich zeigt keinen eindeutigen Trend in der Handelsentwicklung. Beispielsweise stieg, wie Sie selber sagen, der Einfuhrwert von Gütern, die dem deutschen Währungsausgleich unterliegen, im Handel mit Frankreich und den Niederlanden von 1980 bis 1983 stärker an als der Ausfuhrwert dieser Warengruppe, während die Entwicklung im Handel mit Italien entgegengesetzt verlief. Doch hatten hier bei der deutschen Einfuhr die Produkte mit Währungsausgleich immer eine geringe Bedeutung, da aus Italien vor allem Obst, Gemüse und Wein nach Deutschland gelangen, so daß man im großen und ganzen sagen kann, daß der Währungsausgleich keineswegs die Produkte dabei behindert hat, in verstärktem Maße in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Woraus resultieren denn nach Meinung der Bundesregierung, Herr Staatssekretär, die wütenden Angriffe Frankreichs, der französischen Regierung und auch der französischen Landwirtschaft, gegen den deutschen positiven Grenzausgleich, wenn die Fakten so sind, wie Sie sie eben vorgetragen haben?
Wir können uns das von der Sache her nicht erklären. Wir glauben, daß hier viele Emotionen mit im Spiel sind und daß diese Emotionen, die sicher zum Teil auch vom französischen Bauernverband und von den Politikern dort geschürt worden sind, die französische Regierung bei den jetzigen Verhandlungen in Zugzwang gebracht haben. Da kann man sehen, wie weit man kommt, wenn man sich nicht an den Fakten orientiert, sondern sich von Emotionen leiten läßt.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Oostergetelo.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Ungleichgewichte bei den Handelsströmen hier bestätigt haben, frage ich Sie: Könnte es nicht sein, daß neben der Frage des Grenzausgleichs auch die Frage des Hauptproblems „Milch" hier in dem Sinne eine Rolle spielt, daß Länder wie z. B. die Niederlande, die von einer sehr hohen Quote ausgehen, durch eine Festschreibung auch noch die Ungleichgewichte festgeschrieben bekommen?
Herr Kollege, die Situation in bezug auf die Regelung der Agrarmärkte ist so dringend, daß die Garantiemengenregelung, wie sie von der Kommission vorgesehen und von der deutschen Bundesregierung akzeptiert worden ist, nach Lage der Dinge die allein konsensfähige Lösung im Reigen der Zehn darstellen wird. Es gibt keine andere Alternative, die konsensfähig ist. Die Zeit drängt, und deshalb muß man manches in Kauf nehmen, was man vielleicht, wenn man jahrelang Zeit zum Verhandeln hätte, auch anders regeln könnte.
Keine weiteren Zusatzfragen. - Es liegen auch keine Fragen zu diesem Geschäftsbereich mehr vor.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Würzbach zur Verfügung.
Die Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Steiner sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 50 des Abgeordneten Pauli auf:
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Quantität sowie der Qualität der im Rodenwaldt-Institut der Bundeswehr durchgeführten Tierversuche bei?
Herr Präsident! Herr Kollege Pauli, im Rahmen der Erkennung und Verhütung von Krankheiten beim Menschen werden in dem von Ihnen genannten Institut Tierversuche durchgeführt. Auf diese Versuche kann nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis noch nicht verzichtet werden. Sie werden in allen Einrichtungen, die sich mit diesen wissenschaftlich-diagnostischen Untersuchungen befassen, also auch im zivilen Bereich, derzeit durchgeführt werden müssen. Der Umfang dieser als für die Tiere schmerzfrei geltenden Versuche beschränkt sich auf das absolut Notwendige.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, waren die an sich anzeigepflichtigen Tbc-Tierversuche im Rodenwaldt-Institut angemeldet, und wenn j a, wann und wo?
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß alle dort nach üblichen Maßstäben durchgeführten Versuche legitimiert, angemeldet und begründet sind.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, sind im Rodenwaldt-Institut die für Tbc-Tierversuche erforderli3908
chen Einrichtungen vorhanden, und wenn ja, entsprechen diese den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften?
Wir sind in dem Institut etwa seit Mitte Januar - das ist der Zeitraum, in dem die verschiedenen Presseartikel in Ihrer Region geschrieben wurden - dabei, diese nach neuesten Gesichtspunkten zu modernisieren.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Oostergetelo.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wie viele Tbc-Tierversuche bisher in den medizinischen Untersuchungsstellen der Bundeswehr durchgeführt worden sind und wie viele Tbc-Verdachtsfälle bei Bundeswehrangehörigen dem gegenüberstehen?
Herr Kollege, dies müßte ich natürlich feststellen lassen; denn es war nicht Gegenstand der ursprünglichen Frage. Was ich Ihnen bezogen auf die Ursprungsfrage noch sagen kann, ist, daß in dem Institut, über das wir hier auf Grund der Frage reden, seit November 1983 22 Meerschweinchen im Rahmen der Tuberkulosediagnostik getötet wurden. Die anderen Zahlen muß ich aufbereiten lassen.
Weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jungmann.
Herr Staatssekretär, werden in Ausübung von ähnlichen Tätigkeiten an medizinischen Untersuchungsstellen der Bundeswehr Tierversuche durchgeführt, und wie viele sind das?
Es werden auch an anderen Stellen solche notwendigen - auch im zivilen Bereich, ich sage das noch einmal - Tierversuche durchgeführt. Ich müßte auch dieses feststellen. Ich habe eine solche Erhebung auf Grund der ursprünglichen Frage hier nicht vorliegen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stiegler.
Herr Staatssekretär, haben sich Laborbedienstete bei Tbc-Versuchen infiziert, und trifft es zu, daß auch schon Entschädigungsanträge gestellt worden sind?
Herr Kollege, bezogen auf dieses Institut kann ich ein klares Nein sagen.
Ich darf hier zum medizinischen Vorgang sagen: Wenn diese Bestände den Tieren eingespritzt werden, die dem Menschen vorher entnommen worden sind, machen sich zwischen der sechsten und siebten Woche bestimmte Erscheinungen bei den Lymphknoten der Tiere bemerkbar. Erst ein halbes Jahr später würde die Lunge befallen. Erst dann könnte über das Aushusten aus der Lunge möglicherweise eine Infektion eintreten. Daher sage ich also ein klares Nein.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker ({0}).
Herr Staatssekretär, ist nach Ihren Erkenntnissen das Sanitätsamt der Bundeswehr der Aufsichtspflicht bisher vollkommen nachgekommen?
Ich gehe davon aus, Herr Kollege, daß dies jede Dienststelle der Bundeswehr - auch in diesem Bereich - tut.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stockhausen.
Herr Staatssekretär, wie lange besteht dieses Institut, und wie lange werden diese Versuche durchgeführt?
Herr Kollege, diese Daten muß ich Ihnen nachliefern, um exakt zu bleiben.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Krizsan.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, diesem Hause eine Liste der bei der Bundeswehr durchgeführten Tierversuche zur Verfügung zu stellen?
Ja!
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen? - Herr Abgeordneter Reimann, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie haben eben die Sechs-Wochen-Frist genannt. Ist es zutreffend, daß im Rodenwaldt-Institut die Sechs-Wochen-Frist von der Impfung bis zur Sezierung bei den Tbc-Versuchen überschritten wurde, so daß die behandelten Tiere eine Ansteckungsgefahr darstellten?
Nein, das ist nicht zutreffend.
Keine weiteren Zusatzfragen?
Dann rufe ich Frage 51 des Herrn Abgeordneten Pfuhl auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Kaufkraftverlust, der durch die gestiegenen hohen Umwechselkurse des amerikanischen und kanadischen Dollars unseren in den USA und Kanada übenden Soldaten entsteht, auszugleichen, und ist sie bereit, die Auslandsaufwandsentschädigung zu erhöhen?
Soldaten erhalten bei Übungen neben Unterkunft und Verpflegung auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes eine Aufwandsentschädigung von 6,20 DM in Kanada. Diese erhöht sich für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit um 4,80 DM für die von ihnen zu zahlende Gemeinschaftsverpflegung, die die wehrpflichtigen Soldaten kostenlos erhalten. Nach den
Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes darf bei Übungen im Ausland grundsätzlich nur ein Zehntel des zustehenden Tagegeldes gezahlt werden. Dies würde z. B. bei einem Unteroffizier zu einer Abfindung von täglich 3,90 DM führen. Tatsächlich erhält er aber 6,20 DM.
Der Bundesregierung liegen keinerlei Erkenntnisse vor, daß dieser Mehrbetrag durch wechselkursbedingte Kaufkraftänderungen aufgezehrt und daß die Abfindung dadurch für unzureichend erklärt worden sei.
In den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Übungen durchgeführt.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, in welcher Währung bekommen die Soldaten in Kanada dieses Geld ausbezahlt?
In deutscher Währung.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, entstehen nicht auf Grund dieses erhöhten Wechselkurses trotzdem Mehrkosten für die Soldaten, die sie in der Vergangenheit nicht hatten und die es ihnen nicht mehr ermöglichen, in dieser Form in der Freizeit ihrem Vergnügen nachzugehen, um es einmal so zu sagen?
Herr Kollege, ich sage noch einmal: Sie kriegen dieses Geld j a, wie wir so in der Umgangssprache sagen, über Durst. Klagen sind nicht bekannt. Sie wissen, wann diese geringfügige, aber spürbare Senkung dieses Betrages vorgenommen wurde: Das war in der Zeit vor unserer Regierung.
Weil wir über Geld in Verbindung mit Übungen unserer Bundeswehr im Ausland reden, möchte ich gern hinzufügen, daß die Erfahrung aus aller Geschichte, seitdem wir draußen üben, lehrt, daß sich die Soldaten freuen, ins Ausland geflogen zu werden, dort üben zu können, neben der militärischen Übung dieses Erlebnis in einer anderen Region, in einer anderen Landschaft und in einem anderen Land zu haben, und dann noch, um sich außerhalb bewegen zu können, dieses Geld zusätzlich in die Tasche bekommen.
Es gibt keinerlei uns im Ministerium bekannte Klagen über die Höhe.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jungmann.
Herr Staatssekretär, da Sie den Hinweis auf die Kürzung durch die vorige Regierung gegeben haben, frage ich Sie: Trifft es zu, daß der Kurs des Dollars und des kanadischen Dollars in der Zeit, als die Kürzung durchgeführt worden ist, erheblich niedriger war als heute?
Herr Kollege, die Herabstufungen sind auf Grund der damaligen
Feststellungen des Statistischen Bundesamtes vorgenommen worden. Der Kurs des Dollars - auch der des kanadischen Dollars -- geht rauf und runter. Dennoch wiederhole ich: Es gibt keine Klagen aus der dort übenden Truppe.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 52 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Trifft es zu, daß der Referent im Bundesministerium der Verteidigung, Falko Ritter, im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Wörner, den Vorsitzenden der Prüfungskammer beim Kreiswehrersatzamt Wiesbaden, Köppel, telefonisch bei einem Anerkennungsverfahren für einen Kriegsdienstverweigerer durch den Hinweis, „Bundesminister Dr. Wörner schulde dem Vater des Antragstellers noch einen Gefallen", zu beeinflussen versuchte?
Herr Kollege, gestatten Sie, daß ich beide Fragen zusammenhängend beantworte?
({0})
Dann rufe ich auch Frage 53 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die direkte oder indirekte Einflußnahme des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Wörner, auf ein von Weisungen unabhängiges Prüfungsgremium zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern?
Nein, der in der Frage dargestellte Vorgang trifft nicht zu.
Der Referent hat weder davon gesprochen, der Bundesminister der Verteidigung schulde dem Vater des Antragstellers noch einen Gefallen, noch hat er versucht, den Vorsitzenden der Prüfungskammer zu beeinflussen. Dem persönlichen Referenten ging es bei dem Telefongespräch - übrigens im April 1983; das ist in wenigen Wochen also ein Jahr her - nur darum, der Bitte des besorgten Vaters um ein gerechtes Verfahren zu entsprechen und diese dem Kammervorsitzenden zur Kenntnis zu bringen.
Einen Auftrag des Bundesministers, dieses Telefongespräch zu führen, gab es nicht. Der Vater hatte sich direkt schriftlich an den Referenten gewandt. Dies veranlaßte diesen Referenten im Rahmen seiner Tätigkeit aus eigener Entscheidung zu diesem Telefonanruf. Ein Eingriff in die gesetzlich festgelegte Weisungsfreiheit des Vorsitzenden der damaligen Prüfungskammer, der im übrigen nach der damaligen Gesetzeslage kein Stimmrecht hatte, liegt nicht vor.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es im Verteidigungsministerium üblich, daß solche Dinge, die ja nun den Minister betreffen, von Referenten ohne Rücksprache mit dem Minister durchgeführt werden?
Herr Kollege, ich habe eine ganze Reihe, einen dicken Stapel - Sie
können das hier sehen -, von Vorgängen, aus denen sich ergibt, daß sich Eltern, daß sich Soldaten, daß sich Kollegen aus dem Bundestag, aus den Landtagen an das Ministerium wenden. Wenn eine solche Bitte an Sie herangetragen wird, dann wird sie nicht irgendwo in die Ecke gelegt, sondern - wie Sie selber das bei Ihrer Arbeit als Abgeordneter auch tun - natürlich in einer geeigneten Form bearbeitet. Da der Referent in diesem Falle persönlich angerufen wurde, hatte er keinen Anlaß gesehen, dies dem Minister vorzutragen oder ihm auf den Tisch zu legen, sondern er hat diesen Vorgang selbst in dieser Form bearbeitet.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es nach Ihrer Erfahrung üblich, daß sich Abgeordnete für Petenten einsetzen, weil sie ihnen einen Gefallen schulden oder weil sie dies auf Grund ihrer gesetzlichen Funktion als Kontrollorgan gegenüber der Regierung tun?
Herr Kollege, ich rede über den konkreten Fall und wiederhole
({0})
meine Antwort auf Ihre erste Frage: Der Minister war in keiner Form gegenüber dem Vater des Antragstellers zu irgendeinem Gefallen verpflichtet.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Beziehen sich die Beziehungen des Ministers zum Rechtsanwalt Lauschke auf den dienstlichen oder den privaten Bereich?
Auf einen flüchtigen privaten Bereich.
Keine weiteren Zusatzfragen?
({0})
- Ja, bitte.
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß der Antragsteller, also der Sohn des Rechtsanwalts Lauschke, im ersten Verfahren vor dem Prüfungsausschuß nicht anerkannt wurde? Wie Sie bestätigt haben, ist ja der Anruf kurz vor dem zweiten Verfahren vor der Prüfungskammer, nämlich am 31. Mai 1983, getätigt worden. Ist der Antragsteller dann im zweiten Verfahren anerkannt worden?
Herr Kollege, zutreffend ist, daß der Antragsteller zunächst im ersten Verfahren abgelehnt wurde. Ein zweites Verfahren kam. Die zeitliche Chronologie ist auch zutreffend, so wie Sie es sagten. Nicht zutreffend ist, was sich - bewußt oder unbewußt - aus Ihrer Chronologie in der Frage möglicherweise ergeben könnte, daß der Anfruf des Referenten in irgendeiner Form Einfluß ausgeübt hat oder Einfluß auf die Entscheidungsfindung nehmen wollte. Dies ergibt sich ausdrücklich aus einer Anhörung des angerufenen Mannes bei der Kammer für Kriegsdienstverweigerung: Er fühlte sich nicht beeinträchtigt. Der Referent sprach nicht von Einfluß auf das Verfahren, sondern nur die Bitte, es bald und sorgfältig durchzuführen. Dies behielt der nicht stimmberechtigte angerufene Mann für sich und teilte es keinem der stimmberechtigten Beisitzer mit, so daß sich die augenscheinlich vermutete Einflußnahme auf Null reduziert, Herr Kollege. Ich nehme an, daß Sie mit mir doch nicht glauben, daß der Minister in irgendeiner Form zu Unrecht auch nur annähernd eine Möglichkeit gesucht hat, um einem Mann zu einer Anerkennung zu verhelfen, die nicht zutreffend wäre.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga.
Herr Staatssekretär, in wie vielen Fällen hat der hier genannte Referent Vorsitzende von Prüfungskammern persönlich um ein gerechtes Verfahren gebeten, und in wie vielen Fällen wird dieser Referent das nach Ihrer Kenntnis auch in Zukunft tun?
Herr Kollege, mir ist nur dieser eine Fall bekannt. Der Referent wird aber in einer Vielzahl von Fällen in ähnlicher Form - ich hoffe das; sonst wäre er nicht recht auf dem Stuhl - beweglich und selbsthandelnd tätig werden. Ich weise noch einmal darauf hin: Ich habe allein aus den letzten eineinhalb Jahren eine Reihe von Unterlagen, wo Kollegen, auch Ihrer Fraktion, die Verfahren in ähnlicher Zielrichtung - Nichteinmischen in das Verfahren, aber Hinweis, ein Verfahren zügig, bald und in einer verständlichen Form, je nach Bildungsgrad des Antragstellers, durchzuführen - durchgeführt wissen wollen, dies an uns, an mich, an den Minister, an das Ministerium herangetragen haben.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga.
Gehen Sie davon aus, daß die Vorsitzenden der Prüfungskammern das Verfahren in der Regel oder doch des öfteren nicht gerecht durchführen?
Herr Kollege, davon gehe ich nicht aus. Daß die Vorsitzenden, da sie Menschen sind, hier und da einmal - je nach Tagesform - menschliche Verhaltensweisen an den Tag legen, schließe ich nicht aus.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter de With.
Herr Staatssekretär, wenn der Referent des Herrn Verteidigungsministers Wörner nach Ihren eigenen Ausführungen den Vorsitzenden der Prüfungskammer nur deshalb anrief, um diesem den Wunsch des Petenten zu übermitteln, es möge zu einer gerechten Entscheidung kommen, hatte er denn Zweifel an einer gerechten Entscheidung, und wenn nein, warum wies er nicht dieses
Ansinnen zurück, da doch der Eindruck entstehen könnte, dies sei eine Einflußnahme?
Herr Kollege, die Frage stellt sich so j a gar nicht. Die Frage wäre: Soll man eine von einem Petenten vorgetragene Bitte - so sage ich es einmal - in den Papierkorb werfen oder in einer geziemenden Form handhaben? Der Petent hat dies in dem Sinne, den ich erläuterte, getan. Er ist ohne Einflußnahme der Bitte nachgekommen, zu sagen: Hört euch den noch einmal an! Daraus ist nicht abzuleiten, daß der Referent den Eindruck hatte, daß Verhandlungen sonst nicht gerecht, nicht fair und nicht objektiv liefen. Die Bitte war, ich sage einmal: in einer sehr deutlichen Form vorgetragen. Ich kenne die Formulierungen, die, wie sie in diesem Brief an den Referenten herangetragen wurden, nicht schön sind, die auch nicht zu unterstreichen und zu verstehen sind; denn hier wollte der Vater mit Hinweis auf persönliche Vorteile seines Sohnes ihn von dem oder dem Dienst völlig freigestellt haben. All dies hat der Referent überhaupt nicht bewegt. Er hat lediglich zum Höhrer gegriffen und gesagt: Macht es bald. Er hat sogar noch gesagt - so ergibt es sich aus dem Protokoll -: Macht es wie sonst auch - sorgfältig.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter de With.
Wäre es nicht geziemender gewesen - um diesen Ihren Ausdruck zu gebrauchen -, dem Petenten klarzumachen, daß er selbst das Begehren stellen möge, weil, wie erwähnt, der Anruf aus dem Ministerium j a leicht den Eindruck erwecken kann, das sei eine Einflußnahme, und nur andere in ähnlichen Situationen begehrlich machen könnte, gegenüber Ihrem Ministerium, Ihrem Haus ähnlich zu verfahren, so daß am Ende Ihre Referenten immer nur telefonisch vorstellig werden?
Herr Kollege, es darf keine schematische Anweisung geben, in welcher Form mit welchen Eingaben zu verfahren ist. Da bieten sich unterschiedliche Handhabungen an. In diesem Fall wählte der Referent die beschriebene.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pfuhl.
Herr Staatssekretär, wenn - wie Sie sagen - kein Einfluß auf den Vorsitzenden genommen wurde, wie erklären Sie sich, daß der Vorsitzende nach der Begründung erklärte, daß dieser Anruf eine üble Sache gewesen sei?
Herr Kollege, das hat - ich habe das Protokoll der Anhörung in der Hand - der Angerufene nicht erklärt. Er hat allerdings erklärt, daß er den Anruf für überflüssig hielt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht auch, daß der Anschein dafür spricht, daß sich ein Vorsitzender einer solchen Kammer doch irgendwie beeinflußt fühlt, wenn er aus dem Ministerium, aus dem Vorzimmer angerufen wird, ob Sie das wollen oder nicht, ob das Ministerium das will oder nicht?
Nein.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Vollmer.
Herr Staatssekretär, welchen Einfluß auf die Gerechtigkeit eines Verfahrens können Sie sich denn vorstellen, wenn ein Referent des Ministeriums beim Vorsitzenden einer Kammer anruft und ihn bittet, gerecht zu verfahren?
Er hat das in der Form j a überhaupt nicht getan, sondern er hat gesagt: „Führt dieses Verfahren sorgfältig wie sonst auch" - so der wörtliche Hinweis - „durch!" Damit ist in keiner Form auf die Verhandlungsführung Einfluß genommen worden.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Hätten Sie sich eine andere Antwort des Referenten an den Petenten vorstellen können als die, zum Telefon zu greifen?
Frau Kollegin, darauf habe ich eben im Zusammenhang mit den Fragen des Kollegen de With geantwortet. Sie kriegen, wir kriegen, jeder kriegt aus dem Wahlkreis und sonstwoher, aus seinem Verantwortungsbereich Eingaben auf den Tisch. Einmal antwortet man schriftlich, einmal bestellt man zum persönlichen Gespräch, einmal greift man zum Telefon - unterschiedliche Wege. Das kann ich mir vorstellen, ja.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Krizsan.
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich nicht vorstellen, daß eine angemessene Antwort des Referenten auf die Anfrage des Bittstellers gewesen wäre, daß nach seinem Eindruck diese Verfahren immer gerecht, bald und sorgfältig durchgeführt würden, von daher ein Anruf beim Vorsitzenden überflüssig sei?
Auch das kann ich mir vorstellen, sowohl hinsichtlich des ersten Teils Ihrer Frage wie hinsichtlich des zweiten wie aber auch in der Kombination, wie sie erfolgte.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmude.
Herr Staatssekretär, wenn doch beide Beteiligten dieses Telefongesprächs, der Referent wie der Vorsitzende der Kammer bzw. des Ausschusses, das Wissen hatten, daß die Verfahren auch sonst sorgfältig durchgeführt werden - und sich daraus eigentlich die Überflüssigkeit des An3912
rufs ergibt -, liegt dann nicht auch nach Ihrer Auffassung das Verständnis nahe, daß hier Einfluß ausgeübt werden sollte?
Ich ziehe diese Folgerung daraus nicht, und, Herr Kollege Schmude, es zog sie auch nicht der Angerufene.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Schlaga auf:
Ist die Feststellung des ZDF in der Sendung vom 24. Januar 1984 zutreffend, „die in Israel produzierte Panzer- und Artilleriemunition ist so gut, daß die Bundeswehr gerade wieder für 150 Millionen DM Nachschub in Israel bestellt hat", und wenn ja, warum kann die Bundesrepublik Deutschland keine den qualitativen Anforderungen der Bundeswehr genügende Munition herstellen?
Die zitierte ,,ZDF"-Feststellung bezieht sich auf einen am 28. November 1983 mit der israelischen Firma IMI geschlossenen Liefervertrag über Panzermunition des Kalibers 105 mm. 50 % der Wertschöpfung fallen allerdings bei deutschen Unterauftragnehmern an.
Die deutsche Industrie ist in der Lage, qualitativ gleichwertige Munition zu entwickeln und herzustellen, wenn die zur Entwicklung erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stehen. Die Bundeswehr hat die ihr zur Entwicklung von Munition zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf das Kaliber 120 mm - Sie wissen, warum: Leopard-2-Panzer - konzentriert. Das brachte allerdings mit sich, daß sie sich für das Kaliber 105 mm auf eine Sichtung des internationalen Marktes beschränkt hat.
Im vorliegenden Fall sprach das Zusammenspiel der Faktoren technische Leistungsfähigkeit, Preis, zeitliche Verfügbarkeit eindeutig zugunsten des IMI-Produktes.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Nach den hier vorliegenden Aussagen in dem Interview kann mich Ihre Antwort nicht voll überzeugen. Erwägt denn, Herr Staatssekretär, die Bundesregierung, eventuell weitere hochwertige Rüstungsgüter aus Israel zu importieren, um sozusagen in Kompensationsabsicht ihrerseits Saudi-Arabien mit Waffen beliefern zu können?
Herr Kollege, dieses Dreieck würde ich daraus nicht herstellen wollen und auch nicht können. Das wäre unsachlich. Die Bundesregierung erwägt, auch durch Erhöhung der Ansätze für Forschung und Entwicklung und durch Erhöhung des Munitionstitels in Zukunft mehr Munitionsarten bei dafür geeigneten Firmen im Inland produzieren zu lassen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Ich darf zur Kenntnis nehmen, daß Sie betont diese Möglichkeit als „unsachlich" bezeichnet haben?
Bezogen auf die Ausgangsfrage, j a.
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erledigt.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung steht uns Frau Parlamentarische Staatssekretärin Karwatzki zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Nach welchen Gesichtspunkten und Maßstäben wird die Bundesregierung bei der vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit durchgeführten Aktion „Reden ist Silber. Helfen ist Gold." unter den gemeldeten Interessenten die Auswahl für Auszeichnungen treffen?
Herr Kollege Schmude, wie Ihnen bereits Staatssekretär Chory mit Schreiben vom 27. Januar 1984 dargelegt hat, geht es bei der Aktion „Reden ist Silber - Helfen ist Gold" darum, Beispiele praktizierter Solidarität und Mitmenschlichkeit herauszufinden, die besonders nachahmenswert sind und auch die Bürger zur Nachahmung anregen. Es sollen also Initiativen bekanntgemacht und ausgezeichnet werden, die beispielhaft und auf andere übertragbar sind, und zwar - entsprechend der im Faltblatt dargelegten Zielrichtung der Aktion - Einzel- und Gruppeninitiativen sowohl der Nächsten- als auch der Selbsthilfe möglichst aus den verschiedenen Teilen des Bundesgebiets.
Ziel der Aktion ist, auch solche Bürger zu ehrenamtlicher Hilfe anzuregen, die nicht schon von einem Verband dafür gewonnen worden sind oder dafür gewonnen werden können, im Rahmen seiner Tätigkeit Mitbürgern ehrenamtlich zu helfen. Die große Zahl ehrenamtlicher Helfer, die das Bild der Verbände der freien Träger ganz maßgeblich bestimmen und ohne deren segensreiches Wirken soziale Arbeit in unserem Lande gar nicht vorstellbar wäre, soll durch das Engagement hilfsbereiter Bürger ergänzt werden, die sich mit ihrer Initiative nicht oder auch vielleicht noch nicht einem Verband anschließen. Sie wollen mit dieser Aktion erreichen und anregen. Von ihnen getragene Beispiele wurden für die Auswahl vorgesehen.
Bei der Art dieser Aktion erscheint es weder sinnvoll noch möglich, ergänzend zu diesen Gesichtspunkten vorher exakte Maßstäbe und Bewertungsraster festzulegen.
Die Durchsicht der Eingänge, die ein Bild großer Vielfalt sehr verschiedenartiger Initiativen ergibt, hat bestätigt, daß dieser Ausgangspunkt richtig war. Aus den in die engere Auswahl genommenen Initiativen hat eine Arbeitsgruppe, der externe Sachverständige und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit angehörten, die auszuzeichnenden Initiativen vorgeParl. Staatssekretär Frau Karwatzki
schlagen. Die Diskussion mit den Sachverständigen hat die Zweckmäßigkeit des Verfahrens, die Auswahl an den dargelegten Gesichtspunkten zu orientieren, bestätigt.
Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretär, da Sie angesichts der großen Zahl der Einsendungen in Ihrem Haus ja vor schwierigen Auswahlfragen standen, frage ich: Gab es Beurteilungskriterien, was die Machbarkeit der einzelnen Beispiele anlangt, was die Kosten, was die Urheber anlangt? Gab es solche Beurteilungskriterien, die Sie aufgeschrieben haben, um sie der Arbeitsgruppe, die ausgewählt hat, an die Hand zu geben, oder konnten sie nach eigenem Ermessen völlig frei auswählen?
Herr Kollege Schmude, die Vorauswahl wurde nach den eben von mir schon genannten Gesichtspunkten getroffen: Übertragbarkeit der Initiativen auf andere Bürger, beispielhaft und phantasievoll, Einzel- und Gruppeninitiativen, Selbst- und Nächstenhilfe und eine gewisse regionale Ausgewogenheit.
Noch eine Zusatzfrage? - Nein.
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Wie wird sich die Bundesregierung bei der Auswahl des Sachverstandes von Gruppen, Verbänden und Einrichtungen bedienen, die in der Aktivierung von Bürger-Mitarbeit aus eigener Tätigkeit Erfahrungen haben?
Herr Kollege Schmude, bei der Auswahl wirkten als Sachverständige aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege und der Selbsthilfe mit: Frau Dr. Monika Pankoke-Schenk ({0}), Herr Dr. Gerhard Engler ({1}), Herr Dr. Eberhard Daer ({2}), Herr Prof. Dr. Albrecht Müller-Schöll ({3}), Herr Christian Wendt ({4}). Herr Dieter Kreft ({5}) hatte seine Beteiligung ebenfalls zugesagt, konnte dann aber wegen Erkrankung nicht teilnehmen.
Zusatzfrage, bitte.
Haben die von Ihnen eben genannten Verbände diese Vertreter entsandt, oder hat Ihr Ministerium diese Vertreter aus den Verbänden berufen?
Ich vermute, daß die von den Verbänden benannt worden sind. Das kann ich Ihnen nicht verbindlich sagen. Herr Kollege Schmude, ich prüfe das nach und schicke es Ihnen zu.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Meine letzte Zusatzfrage. Da Sie mir hier so erfreulich klar und vollständig Auskunft geben, frage ich: Wäre es nicht möglich gewesen, daß Ihr Kollege, der beamtete Staatssekretär, diese Auskunft auf meine gleichlautenden Fragen schon schriftlich gegeben hätte, so daß wir diese Fragestunde hier dazu gar nicht zu benutzen brauchten?
Herr Kollege, innerhalb von drei Wochen ergeben sich j a auch Neuigkeiten, so daß ich glaube, daß mein Kollege, der beamtete Staatssekretär, Ihre Fragen zu dem damaligen Zeitpunkt sicher richtig beantwortet hat.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 57 der Frau Abgeordneten Schoppe wird zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Sielaff auf:
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, was mit den Akten der Kriegsdienstverweigerer geschieht, in denen eine Fülle von Material mit persönlichen Daten über familiäre Verhältnisse, gesellschaftliche Beziehungen, persönliche Einstellungs- und Denkmuster zusammengetragen ist, und wie kann ein Mißbrauch dieses Datenmaterials ausgeschlossen werden?
Herr Kollege Sielaff, die Akten, die von den Kreiswehrersatzämtern über Kriegsdienstverweigerer angelegt werden, werden nach rechtskräftiger Anerkennung dem Bundesamt für den Zivildienst übersandt. Das Bundesamt entnimmt daraus die für die Einberufung zum Zivildienst notwendigen Angaben und bewahrt danach diese Vorgänge verschlossen und abgetrennt von der Zivildienstakte auf. Eine spätere Einsicht in diese verschlossene Akte kann nur vom zuständigen Sachbearbeiter mit schriftlicher Begründung vorgenommen werden. Dieses Verfahren ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt worden und wird seit 1982 praktiziert.
Soweit die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung auch nach dem 31. Dezember 1983 für die Entscheidung über die Anerkennung zuständig sind, also bei den Anträgen der Soldaten und Reservisten sowie den vor dem 1. Juli 1983 gestellten Anträgen, werden die Akten weiterhin nach diesen Grundsätzen im Bundesamt behandelt.
Die Anträge der Kriegsdienstverweigerer, die nach dem neuen, schriftlichen Anerkennungsverfahren vom Bundesamt entschieden werden, enthalten nach den ersten Erfahrungen erwartungsgemäß erheblich weniger sensible Angaben als die früheren Anträge. Dennoch wird der Teil der Akten, der sich mit dem Anerkennungsvorgang befaßt, nach der Anerkennung durch das Bundesamt und der Einberufung der Kriegsdienstverweigerer innerhalb der Gesamtakte von dem Zivildienstteil abgetrennt. Eine gesonderte Aufbewahrung erübrigt sich daher.
Nach Entlassung der Zivildienstleistenden aus dem Dienst werden die Akten beim Bundesamt gelagert und nur noch im Ausnahmefall, etwa auf Wunsch der Betroffenen, eingesehen.
Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, um wie viele Akten es sich handelt, die jetzt beim Bundesamt für Zivildienst aufbewahrt werden, und wann diese Akten vernichtet werden oder ob sie für alle Ewigkeiten dort gelagert werden?
Wir sind in der Prüfung, ob die Akten nicht nach dem 32. Lebensj ahr, eben dem Bereich, wo der Zivildienst abgeschlossen sein könnte oder ist, vernichtet werden. Wir sind aber in der Prüfung, Herr Kollege Sielaff.
Zusatzfrage, bitte.
Meine Frage war, um wie viele Akten es sich etwa handelt, die beim Bundesamt für Zivildienst zur Zeit lagern.
Ich habe mich gerade vergewissert - ich hatte es akustisch nicht verstanden, Herr Kollege -: 350 000.
Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.
Frau Staatssekretär, könnten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen, ob man nicht nach Abschluß des Verfahrens die Akten dem Betroffenen selbst zurückschicken kann?
Danke schön. Wir prüfen natürlich alle Anregungen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Ehmke ({0}) auf:
Wann wird die Bundesregierung die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EG-Richtlinie vom Juli 1980 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kraft setzen, und aus welchen Gründen ist dies bisher nicht geschehen?
Herr Kollege Ehmke, gestatten Sie, daß ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte?
Sind Sie einverstanden? Dr. Ehmke ({0}) ({1}): Ja.
Dann rufe ich auch die Frage 60 des Abgeordneten Dr. Ehmke ({0}) auf:
In welchen Bereichen sind besondere Maßnahmen erforderlich, damit die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch binnen fünf Jahren den Anforderungen der EGRichtlinie entspricht, und welche Maßnahmen sind dazu von der Bundesregierung vorgesehen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine Novelle zur Trinkwasserverordnung vorzulegen, damit die Bestimmungen der EG-Richtlinie ab Mitte 1985 zum Tragen kommen können. Derzeit befindet sich ein Entwurf in der Ressortabstimmung, anschließend erfolgt die Abstimmung mit Ländern und Verbänden. Da die Wasserwirtschaft die EGRichtlinie und auch unsere davon abhängigen Regelungsvorstellungen kennt, kann sie schon jetzt vorbereitende Überlegungen und Maßnahmen betreiben.
Die Bundesregierung hat 1980 - also noch die alte Bundesregierung - die Trinkwasserverordnung novelliert, aber die etwa zeitgleich entwickelte EG-Richtlinie dabei noch nicht umgesetzt. Wir haben vom ersten Tage der laufenden Regierungszeit an die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Angriff genommen und den Entwurf nun auf den vorgeschriebenen Weg gebracht. In kürzerer Zeit war dieses nicht zu leisten. Noch kein Land der EG hat bisher die Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Einzelne Länder sind dabei, viele sind noch weit davon entfernt. Die aufgetretenen Schwierigkeiten in den Ländern - angefangen bei der Erreichung der vorgeschriebenen Konzentration der Inhaltsstoffe bis hin zu zum Teil fehlenden Überwachungssystemen - haben die EG-Behörden veranlaßt, durch eine Umfrage nochmals einen Sachstand zu erheben.
Das Trinkwasser in der Bundesrepublik hat in bezug auf seine durch die geltende Trinkwasserverordnung gewährleistete Beschaffenheit eine Spitzenstellung im EG-Vergleich. Durch die Verschärfung der Trinkwasserverordnung gemäß der EGRichtlinie wird die Sicherheitsreserve im Hinblick auf die Gesundheit der Verbraucher erhöht.
Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EG-Richtlinie in die praktische Durchführung, die bei der Vorbereitung des Entwurfs der Regierung in Vorbesprechungen und in der Trinkwasserkommission beim Bundesgesundheitsamt zu berücksichtigen waren, sind teils lokaler, teils genereller Natur. Die Kosten der Aufbereitung des Wassers und des Kontrollsystems, die besonderen Probleme großer und kleinerer Betriebe, chemische oder technische Probleme der Messung und Senkung von Nitraten, auch Eisen, Mangan, gelegentlich auch Blei, seien beispielhaft genannt.
Mit Erlaß der Trinkwasserverordnung ist dann die Trinkwasseraufbereitungsverordnung zu novellieren.
Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung, daß das etwas Längeres war. Aber ich glaube, es war richtig.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Frau Kollegin, werden die Länder und die Gemeinden - da Sie j a gerade von den lokalen Problemen gesprochen haben - mit in die Vorbereitung einbezogen?
Ja, Herr Kollege Ehmke.
Eine weitere Zusatzfrage.
Frau Kollegin, welche konkreten Bereiche des Rheins sind besonders von der Schadstoffbelastung betroffen und wieweit erfordert die in der Presse behandelte Belastung des Rheins mit PCB besondere Maßnahmen?
Herr Kollege Ehmke, das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Sind Sie einverstanden, daß ich es im Laufe der Woche noch schriftlich mache?
Schönen Dank.
Ich danke auch.
Eine weitere Zusatzfrage des Namensvetters Ehmke.
Frau Staatssekretärin, nachdem Sie eben von der Spitzenleistung der deutschen Trinkwasserbeschaffenheit gesprochen haben, frage ich Sie: Ist der Bundesregierung bekannt, daß, wenn der EG-Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser sofort eingeführt würde, eine Vielzahl der deutschen Wasserwerke diesen Wert bedeutend überschreiten würde? Und stimmen Sie mir deshalb in der Auffassung zu, daß es höchste Zeit ist, daß dieser EG-Grenzwert auch in der Bundesrepublik bald eingeführt wird?
Uns ist das bekannt, Herr Kollege, und wir werden sehr darauf achten, daß wir Ihren Wünschen Rechnung tragen können.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Eigen auf. - Er war bisher noch da.
({0})
- Es wird also so verfahren, wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist.
Ich rufe die Frage 62 der Frau Abgeordneten Reetz auf:
Plant die Bundesregierung schnell greifende Maßnahmen gegen die Verbreitung von Video-Brutalfilmen durch Rundfunkhandel oder Videotheken-Verleihe, z. B. eine Herstellungskontrolle oder ein Weitergabeverbot, wie es die Hauswirtschaftliche Schule in Donaueschingen in einer Resulotion an die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises fordert, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot oder eine Begrenzung bereits vor der Einführung des Kabelfernsehens durch private Anbieter vorhanden sein müssen, um einer Verbreitung entgegenzusteuern, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ankündigungen, eine Einweg-Video-Kassette auf den Markt zu bringen, die zu Billigpreisen auf Supermärkten, per Postversand oder an Zeitungskiosken vertrieben werden soll?
Frau Kollegin, am 19. Januar dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit beraten. Einen zentralen Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs bilden Regelungsvorschläge, mit denen der Jugendschutz und der strafrechtliche Schutz gegen exzessive Gewaltdarstellungen auf Videokassetten, Bildplatten und vergleichbaren Tonbildträgern durchgreifend verbessert werden sollen. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Bundestagsdrucksache 10/722 verweisen.
Die neuen Vorschriften für Videokassetten würden in vollem Umfang auch für sogenannte EinwegVideo-Kassetten gelten, sofern diese tatsächlich auf den Markt gebracht werden sollten. Wie alle Veranstalter sind auch die Veranstalter privater Fernsehsendungen nach Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes u. a. an die Schranken der allgemeinen Gesetze und der Jugendschutzgesetze gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Juni 1981 zum saarländischen Rundfunkgesetz festgestellt, daß in den Rundfunkgesetzen namentlich für den Jugendschutz Sorge zu tragen sein wird.
Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, daß unter den privaten Anbietern für das Kabelfernsehen Medienkonzerne sind, die jetzt als Hersteller von Video-Brutalfilmen tätig sind?
Ja.
Noch eine weitere Zusatzfrage?
Meinen Sie nicht, daß Sie auf Grund dessen, was Sie soeben ausgeführt haben, überlegen müssen, ob nicht in bezug auf die privaten Anbieter einschränkende Maßnahmen getroffen werden müßten?
Frau Kollegin, wir haben in der ersten Debatte hier im Hause gerade dieses Problem von allen vier Fraktionen angesprochen. Sie dürfen sicher sein, daß im Verlauf der Diskussion die Entscheidungen herauskommen werden, die zum Schutze der Jugend getroffen werden müssen. Die Bundesregierung wird hier nicht handeln, bevor das Parlament in seinen Beratungsgremien die Möglichkeit hatte, die Vielfalt der hierzu eingegangenen Anregungen - auch aus der Bevölkerung - zu diskutieren, wohl aber danach.
Keine weiteren Zusatzfragen, auch keine Fragen mehr zu diesem Geschäftsbereich.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schulte zur Verfügung.
Die Fragen 65, 66, 67, 72, 73 und 74 sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Berschkeit auf:
Nach welchen Auswahlkriterien werden Pachten für Betriebe der bundeseigenen Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH vergeben?
Herr Kollege, nach Satzung und
Beschlüssen des Aufsichtsrates liegt die Verpachtung von Autobahnnebenbetrieben in der Verantwortung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat zu diesem Thema in seiner 111. Sitzung am 16. Juni 1978 einen Grundsatzbeschluß gefaßt, nach dem die Geschäftsführung in jedem Einzelfall zu verfahren hat.
Dieser Beschluß besagt im wesentlichen folgendes. Beim Abschluß von Pacht- oder Verwaltungsverträgen über Autobahnnebenbetriebe sind zu beachten: a) die bestmögliche Befriedigung des Versorgungsbedarfs der Autobahnbenutzer, b) die umfassende Wahrung der Chancengleichheit aller Bewerber und c) die berechtigten Interessen der Gesellschaft an einer Bestauslese. Unter dem Gesichtspunkt der Herstellung von Chancengleichheit für alle Bewerber und nach dem Prinzip der Bestauslese gemäß fachlicher und persönlicher Qualifikation hat vor Vergabe grundsätzlich eine Ausschreibung zu erfolgen. Hiervon darf nur in begründeten Einzelfällen abgesehen werden, wenn ein nachhaltiges Interesse der Gesellschaft an Vergabe ohne vorherige Ausschreibung besteht.
Die Entscheidung über die Vergabe von Autobahnnebenbetrieben obliegt der Geschäftsführung. Sie hat sich dabei an den Rahmen der geltenden Vorschriften zu halten und die vorstehenden Grundsätze zu beachten. Die Geschäftsführung hat unter einem festen Tagesordnungspunkt dem Aufsichtsrat in jeder seiner Sitzungen über die von ihr getroffenen Entscheidungen zu berichten.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß der damalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Schreiben an die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsrat danach gefragt hat, nach welchem politischen Proporz die Auswahl vorgenommen werde, und wie war die damalige Antwort der Bundesregierung?
Herr Kollege, ich kann das nicht sagen. Wir schreiben jetzt das Jahr 1984, und ich habe über einen Beschluß berichtet, der vom Jahr 1978 stammt. Diese Akten sind längst alle ausgelagert. Ich müßte sie alle anfordern, falls Sie das besonders interessiert.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie ausschließen, daß solche Vergaben nach politischem Proporz vorgenommen werden?
Ich habe Sie akustisch nur ganz schwer verstanden.
Ich fragte, ob Sie die Möglichkeit ausschließen, daß die Vergabe von Pachten, so wie der damalige Fraktionsvorsitzende durch seine Frage hatte zum Ausdruck bringen wollen, nach politischem Proporz vorgenommen werden.
Dr. Schulte, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß die Richtlinien, von denen ich gerade gesprochen habe, verlangen und sicherstellen, daß sachgemäß entschieden wird. Im übrigen müßten Sie die Frage, die Sie gerade gestellt haben, eigentlich an die alte Bundesregierung stellen. Aber die ist hier auf dieser Bank nicht mehr vertreten.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Berschkeit auf:
Aus welchem Grund wurde der unterhalb des Aufsichtsrates eingesetzte Ausschuß, welcher die Vorauswahl der Pächter vornahm, nunmehr aufgelöst?
Herr Kollege, von Dezember 1976 bis Juni 1978 hatte sich der Aufsichtsrat die Genehmigung des Abschlusses eines jeden einzelnen Pachtvertrages über einen Autobahnnebenbetrieb vorbehalten. Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit wurde hierfür ein Ausschuß von Aufsichtsratsmitgliedern gebildet, dem drei Vertreter des Gesellschafters Bund und ein Arbeitnehmervertreter angehörten. Die Aufhebung dieses Ausschusses erfolgte in der 111. Sitzung des Aufsichtsrates am 16. Juni 1978. Der Aufsichtsrat ging bei dieser Entscheidung davon aus, daß die Auswahl von Pächtern und der Abschluß von Pachtverträgen typische Tätigkeiten der laufenden Geschäftsführung seien und mithin eigenverantwortlich von der Geschäftsführung wahrzunehmen seien. Zur Ausübung seiner laufenden Kontrolltätigkeit führte der Aufsichtsrat die Berichtspflicht der Geschäftsführung zur Verpachtung von Nebenbetrieben unter einem festen Tagesordnungspunkt ein.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wurde dieser Ausschuß deshalb aufgelöst, um die Beteiligung eines Arbeitnehmervertreters zu unterbinden?
Herr Kollege, da müßten Sie die alte Bundesregierung fragen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 68 des Herr Abgeordneten Reimann auf:
Was veranlaßt die Bundesregierung, den Plänen zum „vollständigen Ausbau der Saar bis zum geplanten Hafen Sankt Arnual" ({0}), die die Verlagerung der Halberghütte von Ludwigshafen nach Brebach und somit die Vernichtung von 850 Arbeitsplätzen in Ludwigshafen bedeuten, zuzustimmen und sie zu unterstützen?
Der Ausbau der Saar bis Saarbrücken erfolgt auf Grund eines Regierungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Saarland und Rheinland-Pfalz von 1974. Ziel des Ausbaues ist insbesondere die Beseitigung von Standortnachteilen und damit die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Saarwirtschaft. Die von Ihnen angesprochenen unternehmerischen Entscheidungen werden in alleiniger Verantwortung der Unternehmen getroffen.
Zusatzfrage, bitte.
Wenn das so ist, Herr Staatssekretär, wie kommt es denn dann, daß in der Presse zu lesen ist, die Bundesregierung würde das begrüßen und das über Land und Stadt auch entsprechend wohlwollend bezuschussen?
Herr Kollege, ich weiß nicht, was die Bundesregierung hier begrüßen soll. Der Bund ist in einer vertraglichen Verpflichtung in punkto Saarausbau. Die unternehmerische Entscheidung, um die es in Ihrer Frage und meiner Antwort geht, obliegt uns nicht.
Daß im übrigen das Saarland auf Grund seiner Strukturen wirtschaftliche Probleme hat, ist allseits bekannt. - Nur bitte ich Sie, wenn Sie sich auf Artikel aus der „Saarbrücker Zeitung" berufen, auch die folgenden Ausgaben zu beachten, aus denen zu entnehmen ist, daß möglicherweise die von Ihnen befürchtete Verlagerung gar nicht stattfindet, und zwar in dem Sinne, daß in Ludwigshafen Arbeitsplätze erhalten bleiben und im Saarland andere Arbeitsplätze geschaffen werden.
Zusatzfrage.
Heißt das, daß die saarländische Presse falsch berichtet hat, was die Bundesregierung anlangt?
Herr Kollege, das wollte ich damit nicht sagen, sondern ich wollte Sie bitten, auch die folgenden Ausgaben der „Saarbrücker Zeitung" nachzulesen und nicht bloß eine Ausgabe. Im übrigen ist meine Information die, daß die Entscheidung noch nicht endgültig gefallen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Reimann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Flächenbedarf und die Investitionen für diese Maßnahme ({0}) unter dem ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkt ({1}), und mit wieviel Steuergeldern ist die Bundes- und/oder Landesregierung beteiligt?
Die Beurteilung der Investition der Halberghütte unter ökologischen Aspekten obliegt nicht der Bundesregierung, sondern den zuständigen Landesbehörden. Investitionshilfen des Bundes für diese Maßnahme sind nicht beantragt.
Zusatzfrage, bitte.
Es werden aber Investitionshilfen ausgewiesen. Ich würde mich dafür interessieren, ob die Bundesregierung unterstützt, daß auf der einen Seite Investitionen zur Ansiedlung von Industrie gezahlt und damit einige Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn dadurch zugleich in einem anderen Bereich Arbeitsplätze vernichtet werden?
Herr Kollege, ich kann nur auf Grund meiner Informationen über das berichten, was für den Bereich des Bundesministers für Verkehr aus Ihrer Frage zu entnehmen war. Grundlage Ihrer Frage ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Saarland und dem Lande Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 1974. Ich nehme an, daß sich die Bundesregierung des Jahres 1974 über solche Fragen schon Gedanken gemacht hat, als man den weiteren Ausbau der Saar vertraglich geregelt hat.
Noch eine Zusatzfrage.
Es geht nicht um den Ausbau der Saar, es geht um die Verlagerung einer Produktionsstätte von einer Stadt in die andere. Deshalb frage ich noch einmal konkret: Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Verlagerung vom Land und der Stadt Saarbrücken unterstützt wird, um Arbeitsplätze in einem anderen Land, in RheinlandPfalz, zu vernichten?
Herr Kollege, der Bundesminister für Verkehr ist an solchen Vorgängen nicht beteiligt. Ich würde Ihnen vorschlagen, daß Sie diese wirtschaftspolitische Frage gezielt dem Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium stellen. Ich wurde nur nach der Kanalisierung der Saar gefragt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
({0})
- Herr Becker, ich gebe acht auf die Zeit und sehe dabei nicht auf die Uhr oben im Saal, sondern auf die, die digital mitläuft.
Ich rufe die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Ehrenberg auf. - Herr Abgeordneter Ehrenberg ist nicht im Saal. Mit dieser Frage und auch mit der Frage 71 des Herrn Abgeordneten Ehrenberg wird wie in der Geschäftsordnung vorgesehen verfahren.
Ich rufe die Frage 75 des Herrn Abgeordneten Ehrbar auf:
Trifft es zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn angewiesen wurde, bezüglich einer möglichen Beibehaltung der Ausbesserungswerke Fulda und Weiden ein entsprechendes Zusatzgutachten in Auftrag zu geben, und wenn ja, wer hat dies veranlaßt?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist vom Bundesminister für Verkehr unter Hinweis auf die Vorschrift in § 1 Abs. 2 des Zonenrandförderungsgesetzes und die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 3. Dezember 1982 beauftragt worden, im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens untersuchen zu lassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der wirtschaftliche Gesamterfolg für die Deutsche Bundesbahn bei einer Beibehaltung der im Zonenrandgebiet liegenden Ausbesserungswerke Fulda und Weiden gewährleistet werden kann.
Herr Abgeordneter Ehrbar, wir sind über die Zeit. Bitte nur noch eine ganz kurze Zusatzfrage.
Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten, und reicht das vorliegende Gutachten von Kienbaum nicht aus, um den Zweck zu erfüllen?
Das vorliegende Gutachten der Beratungsgruppe Kienbaum hat eine juristische Würdigung der besonderen Aspekte des Zonenrandförderungsgesetzes nicht vorgenommen. Die Kosten für ein neues Gutachten belaufen sich auf möglicherweise 400 000 DM.
Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung für Donnerstag, den 23. Februar 1984, 9.00 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.