Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Ich eröffne unsere heutige Sitzung und rufe die
Fragestunde
- Drucksache 10/6076 - auf.
Zuerst ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie an der Reihe. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Probst steht zur Beantwortung der Frage 3 zur Verfügung; Fragesteller ist Herr Abgeordneter Müller ({0}):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren, die langfristig auf die Menschen und die Umwelt durch die bereits erfolgte Schädigung der Ozonschicht der Erde und die dadurch verstärkte Sonneneinstrahlung zukommen, und ist sie bereit, zur Vermeidung weiterer Schädigung die Verwendung von Treibgas, insbesondere in Spraydosen, generell zu untersagen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Ihre Frage, Herr Kollege Müller, beantworte ich wie folgt:
Ein stärkerer Abbau der stratosphärischen Ozonschicht würde zu weitreichenden Konsequenzen führen, die neben den direkten Folgen einer erhöhten UV-Einstrahlung zum Beispiel auf das Pflanzenwachstum und das Vorkommen von Hautkrankheiten auch indirekte Folgen wie Klimaänderungen, sogenannter Treibhauseffekt, umfassen.
Gestützt auf deutsche Initiativen haben die Europäischen Gemeinschaften vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in Spraydosen ergriffen. Inzwischen weisen die vorliegenden EG-Daten einen durchschnittlichen Rückgang der Fluorchlorkohlenwasserstoffverwendung als Spraytreibmittel von ca. 35% aus. Es ist davon auszugehen, daß die Abnahme in der Bundesrepublik Deutschland noch über dem EG-Durchschnitt liegt.
Eine wirkungsvolle Beschränkung des Eintrages von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in die Umwelt wird nur durch koordinierte internationale Maßnahmen möglich sein. Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb im vergangenen Jahr in Wien die Konvention der Umweltorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz der Ozonschicht gezeichnet. Sie wird sich aktiv an der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Wiener Konvention beteiligen, in der international für erforderlich gehaltene Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht festgelegt werden sollen.
Mit den Arbeiten zum Zusatzprotokoll soll im Dezember dieses Jahres begonnen werden. Für April 1987 ist eine diplomatische Konferenz geplant, auf der das Zusatzprotokoll verabschiedet werden soll.
Zusatzfrage, Herr Müller.
Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie weit diese Ozonschicht bereits abgebaut worden ist - prozentual oder in Kilometern der Stärke?
Es gibt in der Antarktis eine Messung, und hier gibt es in einem ganz bestimmten Höhenprofil einen Abbau dieser Ozonschicht, der bis zu etwa 40% reicht. Das ist ein zwar lokaler, aber doch recht bedeutender Abbau dieser Ozonschicht.
Weitere Zusatzfrage, Herr Müller.
Herr Staatssekretär, in den USA und in Schweden hat man dieses Treibgas bereits verboten. Warum macht die Bundesregierung nicht ähnliches?
Nennenswerte Effekte können hier nur in einer internationalen Zusammenarbeit gewährleistet sein. Die Verbote beziehen sich auch auf ganz bestimmte Zeithorizonte, bis im Rahmen eines dynamischen Wirtschaftsprozesses ein endgültiges Verbot möglich ist. Wir werden zu diesem endgültigen Verbot kommen. Gleichwohl geht die Wissenschaft nicht einhellig von der Vorstellung aus, daß die Hauptursache diese Treibmittel seien. Hier gibt es durchaus einen Streit in der Wissenschaft über die Ursache dieses Ozonlochs.
Wir sind am Ende dieses Fragenbereichs. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Vizepräsident Westphal
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Herr Staatssekretär Dr. Wagner ist zur Beantwortung der Fragen erschienen.
Die Frage 53 der Abgeordneten Frau Schmidt ({0}) wird auf Grund von Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 54 des Abgeordneten Eylmann auf:
Gibt es Gründe für die Annahme, daß das Stader Kernkraftwerk, vielleicht wegen seines Alters, weniger sicher ist als die anderen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kernkraftwerke unterliegen einer laufenden betrieblichen Überwachung und den wiederkehrenden Prüfungen zur Fehlerfrüherkennung. Auf Grund dieser Betriebserfahrungen, der Auswertung von besonderen Vorkommnissen in den Kernkraftwerken, von geänderten Sicherheitsanforderungen und neuen Erkenntnissen aus der Sicherheitsforschung werden bei in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken _ und dies gilt auch für das Kernkraftwerk Stade - ständig Verbesserungen an sicherheitstechnisch wichtigen Systemen durchgeführt und gegebenenfalls Nachrüstungen veranlaßt.
Die Reaktorsicherheitskommission hat sich in ihren Beratungen mehrfach intensiv mit dem Anlagenzustand und den Nachrüstungsmaßnahmen beim Kernkraftwerk Stade befaßt und kommt zu dem Ergebnis, daß auch nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik die erforderliche Vorsorge gegen Schäden mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe getroffen ist und für sicherheitstechnische Bedenken gegen den Betrieb dieser Anlage kein Anlaß besteht. Diese Bewertung der RSK wurde und wird vom zuständigen Bundesminister geteilt.
Zusatzfrage? - Bitte schön, Herr Eylmann.
Kann ich, Herr Staatssekretär, davon ausgehen, daß dann auch in der Öffentlichkeit wiederholt aufgetauchte Bewertungen wie „Schrottreaktor" völlig aus der Luft gegriffen, ja, verantwortungslos sind?
Davon können Sie, Herr Abgeordneter, ausgehen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.
Nein danke.
Dann rufe ich Ihre Frage 55 auf, Herr Eylmann:
Treffen vereinzelt in der Presse geäußerte Vermutungen zu, es sei beabsichtigt, die Betriebsgenehmigungen für ein oder zwei der älteren Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland zurückzunehmen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung wird selbstverständlich nicht zögern, ältere Kernkraftwerke abzuschalten, wenn die erforderliche Sicherheit nicht zweifelsfrei gewährleistet ist. Die Sicherheit der Kernkraftwerke geht allen anderen Gesichtspunkten vor.
Derzeit gibt es jedoch keinen konkreten Anlaß, die Betriebsgenehmigung für ein älteres Kernkraftwerk zurückzunehmen. Die ständige behördliche Aufsicht trägt dafür Sorge, daß auch Altanlagen sicher betrieben werden und im Laufe ihrer Betriebszeit der Sicherheitsstandard dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik angepaßt wird.
Zusatzfrage, Herr Eylmann?
Ich habe keine Zusatzfrage.
Dann sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs, weil die Fragen 56 und 57 des Herrn Abgeordneten Kißlinger auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Danke, Herr Dr. Wagner, für die Beantwortung der Fragen.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Pfeifer steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Toetemeyer auf:
Warum hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Abstimmung über die Vergabegrundsätze, die im Haushalt 1986 bei Kapitel 31 03 Titel 681 04 - Notfonds für ausländische Studenten - als Leertitel mit der Begründung ausgebracht sind, daß die Vergabegrundsätze im einzelnen noch der Abstimmung bedürfen, nicht abschließen können, und warum hat sie diesen Satz im Haushaltsentwurf 1987 nicht mehr mit aufgeführt?
Herr Präsident! Herr Kollege Toetemeyer, die Bundesregierung konnte im vergangenen Jahr die Abstimmung über die Vergabe der Grundsätze des Notfonds für in Not geratene ausländische Studenten deshalb nicht abschließen, weil der Titel erstmals im Haushaltsplan dieses Jahres als Leertitel vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat die Erörterung der Förderungsgrundsätze mit allen in Betracht kommenden Stellen sorgfältig geführt und entsprechend dem Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ein Konzept der Förderungsgrundsätze für die Ausgestaltung dieses Notfonds entwickelt. Dieses Konzept ist inzwischen den BerichterstatParl. Staatssekretär Pfeifer
tern des Haushaltsausschusses für den Einzelplan 31 zugegangen. Der Hinweis bei Kap. 31 03 Titel 68104 im Bundeshaushaltsplan 1986 auf die noch zu entwickelnden Vergabegrundsätze war unter diesen Umständen in den Erläuterungen zu diesem Titel im Bundeshaushaltsplan 1987 entbehrlich.
Zusatzfrage? - Keine.
Dann rufe ich Ihre nächste Frage auf, die Frage 5:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es eine Notwendigkeit für die Bereitstellung von Mitteln bei Titel 681 04 im Kapitel 31 03 gibt, und wann wird dieser Titel so ausgestattet, daß in Not geratenen ausländischen Studenten geholfen werden kann?
Die Bundesregierung hält Verbesserungen der Hilfsmöglichkeiten für in Not geratene ausländische Studenten für wünschenswert. Sie möchte aber vermeiden, daß die finanziellen Hilfen anderer, z. B. der Länder, der Kirchen sowie karitativer und sozialer Organisationen unter Hinweis auf die Einrichtung eines Notfonds des Bundes möglicherweise reduziert werden. Aus diesem Grunde müssen sowohl die Abgrenzung des Kreises der für eine Unterstützung in Betracht kommenden Studenten als auch die Eingrenzung der die Unterstützung begründenden Notfälle sehr sorgfältig erfolgen.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist der Ansicht, daß dies auf der Grundlage des Entwurfs der den Berichterstattern des Haushaltsausschusses übergebenen Förderungsgrundsätze möglich ist. Die Entscheidung über die Auffüllung des Leertitels wird jetzt von den bevorstehenden Beratungen des Haushaltsausschusses in der nächsten Sitzungswoche abhängen.
Zusatzfrage, Herr Toetemeyer.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß es der Wunsch des Parlaments war, daß hier Mittel ausgebracht werden, daß es aber bei der Beratung des Haushaltsplans 86 aus Ihnen bekannten Gründen nicht anders ging, als zunächst einmal einen Leertitel einzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, diesem grundsätzlichen Wunsch des Parlaments auf Bereitstellung von Mitteln Folge zu leisten?
Zunächst habe ich eben zum Ausdruck gebracht, daß ich eine solche Hilfe für wünschenswert ansehe. Auf der anderen Seite habe ich aber die Beratungen im Haushaltsausschuß auch so verstanden, daß wir uns darüber einig sind, daß dadurch, daß Bundesmittel eingesetzt werden, nicht an anderer Stelle möglicherweise eine Reduzierung bereits gegebener Mittel eintreten darf, und zwar unter Hinweis auf die Bundesmittel. Dies bedarf einer sehr sorgfältigen Erörterung. Wir haben in dieser Sache mit einer Reihe von Organisationen gesprochen, auch mit den in Betracht kommenden bisherigen Geldgebern. Für mich sind noch nicht alle Zweifelsfragen ausgeräumt, und ich bin deswegen der Meinung, daß wir die offenen Fragen im Haushaltsausschuß sehr sorgfältig beraten sollten.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Toetemeyer.
Nachdem nun die Vergabegrundsätze erarbeitet und den Berichterstattern des Haushaltsausschusses zugeleitet worden sind, würde die Bundesregierung einer Beschlußfassung im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, der ohne Einsparung an anderer Stelle bei Ihnen eine Dotierung dieses Titels vorsieht, nicht widersprechen?
Herr Kollege Toetemeyer, auch dazu hat die Bundesregierung in der Unterlage, die die Berichterstatter des Haushaltsausschusses bekommen haben, einen Hinweis gegeben. Ich möchte noch einmal sagen, daß die Entscheidung über die Auffüllung des Leertitels jetzt wirklich von den bevorstehenden Beratungen des Haushaltsausschusses abhängen wird.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Diederich.
Herr Staatssekretär, könnten Sie bestätigen, daß Ihre, sagen wir einmal, hinhaltenden Äußerungen nur damit zusammenhängen, daß innerhalb der Bundesregierung der Bundesfinanzminister erbitterten Widerstand gegen die Dotierung dieses Titels geleistet hat?
Herr Kollege Diederich, ich sehe das so, daß der Bundesfinanzminister - in meinen Augen zu Recht - eine Reihe von sehr kritischen Fragen gestellt hat. Diese kritischen Fragen bedürfen wirklich einer sorgfältigen Erörterung. Ich meine, daß die Sitzung des Haushaltsausschusses in der nächsten Sitzungswoche auch dazu nochmals eine Gelegenheit gibt.
Die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Schierholz wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Herr Spranger zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Conradi auf.
Ist die Bundesregierung dem von einem CDU-Abgeordneten geäußerten Verdacht, eine „Einflußnahme des Ostblocks" sei „bei einem einzelnen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion nicht auszuschließen" ({0}) nachgegangen, und wird die Bundesregierung die mir vom Parlamenta18110
Vizepräsident Westphal
rischen Staatssekretär Spranger am 2. April 1986 zugesagte „unverzügliche" Bearbeitung dieser Angelegenheit noch vor dem Ende der Legislaturperiode abschließen?
Da er nicht im Saal ist, wird die Frage entsprechend der Geschäftsordnung behandelt. Da ich weiß, daß er bei einem nächsten Geschäftsbereich noch einmal an der Reihe ist, ist vielleicht einer der Kollegen so nett und sieht einmal hinter der Tür nach.
Die Frage 13 des Abgeordneten Stiegler soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 14 des Abgeordneten Dr. Diederich auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, daß zur künftigen Durchführung von großen internationalen Sportveranstaltungen in Berlin das Olympiastadion mit einer sogenannten „Video-Matrix-Tafel" ausgestattet wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen des Berliner Senats und des Landessportbundes Berlin nach einer solchen Einrichtung?
Seit den Leichtathletik-Europameisterschaften im Jahre 1982 in Athen gehören VideoVollmatrix-Anzeigetafeln zu den Standardeinrichtungen bei internationalen Veranstaltungen dieses Rahmens. Jüngst hat sich die Videomatrixtafel auch bei den diesjährigen, mit viel Lob bedachten Leichtathletik-Europameisterschaften im Stuttgarter Neckarstadion bewährt. Die Videotechnik ermöglicht die Bildübertragung von folgenden Quellen: Kamerabild bei Liveaufnahmen im Stadion, Bildübernahme von Fernsehanstalten, Videokassetten sowie Film-, Dia- und Planbild-Abtastung.
Es wäre im Hinblick auf die internationale Konkurrenzfähigkeit und das Ansehen Berlins sehr zu begrüßen, wenn Gästen und Zuschauern aus aller Welt die mit diesem modernen Kommunikationsmittel gegebenen Darstellungsmöglichkeiten geboten würden. Berlin wird im Jahre 1987 Gastgeber für das Deutsche Turnfest sein und hat sich um die Ausrichtung der Leichtathletik-Weltmeisterschaften 1991 beworben. Die Bundesregierung erachtet es daher als eine besondere Verpflichtung für Berlin, die Ausrüstung des Olympiastadions mit einer Video-Vollmatrix-Anzeigetafel zu unterstützen.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Diederich.
Herr Staatssekretär, denken Sie, daß die Einrichtung einer solchen Video-Vollmatrix-Tafel auch etwa den Deutschen Sportbund und andere im internationalen Bereich tätige Sportverbände beeinflussen könnte, mehr Mut zu haben, auch Veranstaltungen im Zusammenhang etwa mit Fußball-Europameisterschaften usw. nach Berlin zu legen?
Ich möchte diese Bewertung nun nicht automatisch übernehmen, aber ich gehe davon aus, daß dies die Attraktivität Berlins sicherlich zusätzlich steigern würde.
Eine weitere Zusatzfrage? - Dann rufe ich Frage 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich ({0}) auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Kosten für den Einbau einer „Video-Matrix-Tafel" im Berliner Olympiastadion 12 bis 14 Millionen DM betragen sollen, und trifft es zu, daß einerseits der Bund als Eigentümer des Olympiastadions zur Mitfinanzierung in Höhe von 4 Millionen DM bereit ist, andererseits der Senat von Berlin eine Mitfinanzierung ablehnt?
Nach Informationen, die dem BMI vorliegen, sind derzeit für die Anschaffung und den Einbau der Tafel 12 bis 14 Millionen DM anzusetzen. Die Bundesregierung hat im Haushaltsentwurf 1987 bei den Sportförderungsmitteln des Bundesministers des Innern dafür zusätzlich 4 Millionen DM veranschlagt. Das Land Berlin entscheidet über die Anschaffung der „Video-Matrix-Tafel". Diese Entscheidung bezieht die Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten mit ein.
Trifft es also nicht zu, daß, wie ich gerüchtweise vernommen habe, der Berliner Senat nicht bereit ist, die Differenz zu bezahlen?
Ich habe von solchen Gerüchten nichts gehört.
Herr Diederich, Sie haben noch eine Zusatzfrage, bitte.
Recht schönen Dank.
Herr Spranger, Sie sind sicher einverstanden, wenn ich die Frage des nicht ganz so schnell wie wir agierenden Abgeordneten Conradi trotzdem noch aufrufe; er war nur vor der Tür. - Dann rufe ich Frage 12 des Herr Abgeordneten Conradi auf:
Ist die Bundesregierung dem von einem CDU-Abgeordneten geäußerten Verdacht, eine „Einflußnahme des Ostblocks" sei „bei einem einzelnen Abgeordneten der SPD- Bundestagsfraktion nicht auszuschließen" ({0}) nachgegangen, und wird die Bundesregierung die mir vom Parlamentarischen Staatssekretär Spranger am 2. April 1986 zugesagte „unverzügliche" Bearbeitung dieser Angelegenheit noch vor dem Ende der Legislaturperiode abschließen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die einen nachrichtendienstlich relevanten Verdacht, „eine Einflußnahme des Ostblocks sei bei einem einzelnen Abgeordneten der SPD-Fraktion nicht auszuschließen", bestätigen.
Zusatzfrage, Herr Conradi.
Dann darf ich fragen, warum mir diese Feststellung nicht unverzüglich mitgeteilt worden ist. Ich habe im März des Jahres angefragt; Anfang April haben Sie mir unverzügliche Bearbeitung der Angelegenheit zugesagt. Ich frage jetzt, ob „unverzüglich" heißt, daß man erst fünf Monate späConradi
ter hier in der Fragestunde eine Antwort bekommt.
({0})
Es ist wohl eine Prüfung notwendig, die Zeit in Anspruch genommen hat. Ich darf aber auch sagen, daß die Beantwortung dann wohl auch versehentlich unterblieben ist.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß sich der von dem Abgeordneten Dr. Czaja erhobene Vorwurf oder Verdacht als gegenstandslos erwiesen hat und auch nicht begründet werden konnte?
Ich wiederhole meine Antwort auf Ihre Frage.
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich brauche den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz nicht aufzurufen, weil die beiden Fragesteller um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen gebeten haben. Die Fragen 16 und 17 des Herrn Abgeordneten Bachmaier sowie 18 und 19 des Herrn Abgeordneten Antretter werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Voss steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 20 des Abgeordneten Conradi auf:
Trifft es zu, daß das europäische Jugendwerk Mannheim, das im März 1986 in Ludwigsburg ein Forum mit rechtsextremen Referenten veranstaltet hat, als gemeinnützig und als Einrichtung für überparteiliche politische Bildung anerkannt ist?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Conradi, für die Beurteilung und Entscheidung steuerlicher Einzelfälle sind die Finanzbehörden der Länder zuständig. Die Frage, ob das europäische Jugendwerk Mannheim als gemeinnützig anerkannt ist, unterliegt dem Steuergeheimnis. Ich vermag Ihnen daher keine Antwort darauf zu erteilen.
Zusatzfrage, Herr Conradi.
Herr Staatssekretär, haben Sie Verständnis für meine Feststellung, daß die Finanzverwaltungen unter dem Deckmantel des Steuergeheimnisses massiv politisch Einfluß nehmen, indem sie bestimmte Vereinigungen als steuerlich gemeinnützig und daher förderungswürdig bezeichnen, dies bei anderen jedoch ablehnen und das Ganze dann unter dem Vorwand, es sei dem Steuergeheimnis unterworfen, der parlamentarischen Kontrolle entziehen?
Herr Kollege, ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, daß derartige Dinge regelmäßig geprüft werden. Ich gehe davon aus, daß das auch hier der Fall ist, so daß das, was Sie Ihrer Frage unterlegen, nicht den Tatsachen entspricht.
Zusatzfrage, Herr Conradi.
Herr Staatssekretär, sind Sie sich darüber im klaren, daß die Geheimhaltung dieser Förderungsvorgänge unter dem Siegel des Steuergeheimnisses unterlaufen werden kann, wenn ein Bürger einer solchen - in diesem Fall: rechtsradikalen - Vereinigung eine Spende zukommen läßt, dann eine Spendenbescheinigung bekommt und so öffentlich nachweisen kann, daß diese Vereinigung von diesem Bundesland und dessen Finanzverwaltung als steuerlich gemeinnützig anerkannt worden ist?
Herr Kollege, Verletzungen des Steuergeheimnisses sind natürlich auf viele Arten möglich. Ich unterstelle aber, daß Sie mich nicht dazu verleiten oder anstiften oder sonstwie dazu bringen wollen, daß ich das Steuergeheimnis in meiner Person verletze.
Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.
Herr Staatssekretär, es ist doch ganz einfach die Frage: Wenn auf diese Art und Weise veröffentlicht wird, daß diese Institution als gemeinnützig anerkannt ist, dann ist das doch keine Verletzung des Steuergeheimnisses, sondern das ist doch dann ganz offensichtlich? Oder liege ich da falsch?
Herr Kollege, das Steuergeheimnis besteht unabhängig davon, ob es von dem einen oder anderen verletzt wird. Wenn ich das unterstelle, was Herr Conradi mit seiner Frage unterstellt, enthebt mich dies nicht, das Steuergeheimnis weiterhin zu achten.
({0})
Die Fragen 21 und 22 sollen auf Wunsch der Fragestellerin, der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 34 des Abgeordneten Huonker.
In welchem Umfang haben sich die vermögenswirksamen Leistungen im Sinne des Dritten Vermögensbildungsgesetzes bzw. des Vermögensbeteiligungsgesetzes in den Jahren 1980 bis 1986 verändert ({0}), und von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung nach einem etwaigen Inkrafttreten des Zweiten Vermögensbeteiligungsgesetzes für die Jahre 1987 bis 1991 aus?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Huonker, über Art und Umfang der nach dem Vermögensbildungsgesetz angelegten vermögenswirksamen Leistungen gibt es nur unvollständige statistische Angaben. Nach Hochrechnung dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, daß 1980 knapp 18 Millionen Arbeitnehmer und 1985 zirka 19 Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen angelegt haben. Der angelegte Betrag wird für 1980 auf rund 11 Milliarden und für 1985 auf rund 12 Milliarden DM geschätzt.
Hinsichtlich der Verteilung vermögenswirksamer Leistungen auf die einzelnen Anlageformen geht die Bundesregierung davon aus, daß bis Ende 1983 zirka 98 % der vermögenswirksamen Sparformen in das Konten-, Versicherungs- und Bausparen flossen und nur 2 % in Vermögensbeteiligungen angelegt wurden. Einzelne Hinweise über die Nutzung des Vermögensbeteiligungsgesetzes von 1983 lassen erkennen, daß sich dieses Verhältnis seit 1984 zugunsten der Anlage in Vermögensbeteiligungen verschoben hat. Es kann davon ausgegangen werden, daß 1985 zwischen 5 und 10% der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen angelegt worden sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich dieser Trend auch in Zukunft weiter fortsetzt und eine verstärkte Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital durch das im Entwurf vorgelegte Zweite Vermögensbeteiligungsgesetz weitere Schubkraft erhält. Es wird nicht zuletzt an den Tarifpartnern liegen, inwieweit und wie schnell der neugeschaffene Förderrahmen ausgeschöpft wird.
Zusatzfrage, Herr Huonker.
Herr Staatssekretär, können Sie mir mitteilen, auf welcher Grundlage Sie zu der Annahme kommen, die Sie hier geäußert haben, daß 5 % der vermögenswirksamen Leistungen in Produktivkapital angelegt worden seien?
Herr Kollege Huonker, es gibt einmal ein Tarifregister, das beim Arbeits- und Sozialminister geführt wird. Im übrigen gibt es Angaben der Verbände, die in diese Richtung gehen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Huonker.
Herr Staatssekretär, können Sie die Aussage Ihres Kollegen Herrn Voigt bestätigen, der am 30. Januar im Bundestag gesagt hat, daß inzwischen 100 000 Verträge über den Erwerb von Aktienfondsanteilen mit vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen worden seien?
Das kann ich im wesentlichen bestätigen, Herr Kollege.
Wir kommen zur Frage 35 des Abgeordneten Huonker.
Auf welchen Einzelannahmen beruht die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen ({0}) bezüglich der in Ziffer V getroffenen Aussage, die in diesem Entwurf vorgenommenen Regelungen würden „voraussichtlich zusätzliche steuerliche Mindereinnahmen von ca. 300 bis 400 Millionen DM jährlich bewirken", aufgeschlüsselt nach Anhebung des Freibetrags in § 19 EStG und Veränderungen der Sätze der Arbeitnehmersparzulage bei Ausdehnung der Förderung aller Anlageformen auf 936 DM - aufgegliedert nach den unterschiedlich begünstigten Anlageformen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Den Angaben über voraussichtliche Steuermindereinnahmen in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen liegen nur grobe Schätzungen, bezogen auf ein Entstehungsjahr 1986, zugrunde. Dahinter stehen folgende Annahmen: Die Anhebung des Freibetrags nach § 19 a EStG wird von 500 000 bis 600 000 Arbeitnehmern jährlich in Anspruch genommen. Das führt zu Steuermindereinnahmen von zirka 70 Millionen DM mit steigender Tendenz. 1986 sind knapp 12 Millionen Arbeitnehmer zulagenbegünstigt. Von diesen Arbeitnehmern würden nutzen, zirka 2,4 Millionen die Aufstockung der Förderung bis 936 DM im Bereich des Bausparens, zirka 1,8 Millionen die Aufstockung der Förderung bis 936 DM im Bereich des Geld- und Versicherungssparens und zirka 2,4 Millionen den bisherigen Rahmen von 936 DM für Vermögensbeteiligungen. Daraus würden sich folgende Steuermindereinnahmen ergeben: zirka 175 Millionen DM aufgrund zusätzlicher Anlagen im Bereich des Bausparens, zirka 90 Millionen DM aufgrund zusätzlicher Anlagen im Bereich des Geld- und Versicherungssparens, zirka 50 Millionen DM aufgrund der Erhöhung des Zulagensatzes für Vermögensbeteiligungen.
Die Inanspruchnahme der Förderung bis 936 DM für das Bau-, Geld- und Versicherungssparen nimmt in den Folgejahren weiter zu. Bei den Anlagen bis 624 DM wurde von folgenden Annahmen ausgegangen: 68 % der bisher in Geld- und Versicherungssparen angelegten Mittel würden der Absenkung des Zulagensatzes unterliegen. Die Absenkung des Zulagensatzes führt in diesem Bereich zu Steuermehreinnahmen von zirka 50 Millionen DM; 2 % der vermögenswirksam angelegten Mittel entfallen zunächst auf den Bereich der Vermögensbeteiligungen bis 624 DM, die Anhebung des Zulagensatzes für Vermögensbeteiligungen führt hier zu Steuermindereinnahmen von zirka 10 Millionen DM.
Zusatzfrage, Herr Huonker?
Schönen Dank, Herr Staatssekretär. Ich möchte Sie fragen, ob Sie nach der Diskussion und der Beschlußfassung im Bundesrat am Freitag vergangener Woche parallel gerechnet haben, wie hoch die Steuerausfälle wären, wenn bei diesem Gesetzentwurf - über den wir im AugenHuonker
blick miteinander reden - nur der Förderrahmen für Bausparen auf 936 DM ausgedehnt würde, ohne daß beim Kontensparen eine Absenkung erfolgte und ohne daß für das Produktivkapital die Zulage auf 30 % erhöht würde.
Herr Huonker, ich halte diese Berechnung zur Zeit für hypothetisch. Daher haben wir sie bisher nicht durchgeführt. Aber wenn Sie es wünschen, würde ich mich dafür einsetzen, daß wir Ihnen eine Zahl an die Hand geben.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Huonker.
Herr Staatssekretär, ich habe diese Angaben - und da bin ich dankbar - mit Interesse gehört und möchte an Ihre Ausführungen anschließend fragen: Wieso steht in der Begründung des Parallelgesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Zweites Vermögensbeteiligungsgesetz, daß die Erweiterung der Anlageform um Beteiligungssondervermögen nicht zu quantifizieren sei für den Fall, daß dieses Gesetz so in Kraft trete, wie es vorgelegt werde?
Herr Kollege, Sie wissen, daß Schätzungen immer sehr schwierig sind, weil Sie hier von Zahlen ausgehen müssen, die sich zwar an Hand der Erfahrungen, die sich im Bereich dieses Gesetzes, das ja eine lange Laufzeit hat, ergeben haben, bei denen aber eine große Unsicherheit bestehenbleibt. Auf Grund dieser unsicheren Zahlenangaben muß man Ausfälle quantifizieren. Dabei bleibt immer ein gewisser Restposten, so daß es der Bundesregierung in diesem Falle tunlich erschien, sich nicht auf eine Zahl festzulegen.
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Das ist ja ganz interessant, aber Sie hatten nur zwei Zusatzfragen, und die sind ausgeschöpft.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen. Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Der Parlamentarische Staatssekretär Grüner steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 23 des Abgeordneten Stiegler wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Kübler auf:
Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die herausragende Bedeutung der deutschen Wirtschaftsausstellung als wichtigen Faktor für den weiteren Ausbau der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen in Kamerun im November 1986 sich durch den Bundesminister für Wirtschaft vertreten lassen, und falls nicht, sieht sie darin eine erhebliche Belastung des politischen Verhältnisses zu Kamerun auch nach der Absage des geplant gewesenen Besuches des Bundeskanzlers in Kamerun und eine Belastung des weiteren Ausbaus der wirtschaftlichen Beziehungen?
Herr Kollege, die Bundesregierung wird durch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Herrn Dr. Jürgen Warnke, bei der deutschen Wirtschaftsausstellung im Kamerun vertreten sein. Wir versprechen uns von dieser Wirtschaftsausstellung eine weitere Intensivierung der schon bisher guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern.
Eine Zusatzfrage, Herr Kübler.
Herr Staatssekretär, da es sich ja in erster Linie um eine Wirtschaftsausstellung und nicht um eine Aktivität im Bereiche der Kooperation auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe handelt, wäre es doch wohl angemessener, den Wirtschaftsminister und nicht den Entwicklungshilfeminister dort hinzuschicken. Welches sind die Gründe, weshalb Sie nicht den Wirtschaftsminister hinschicken?
Herr Kollege, die Gründe liegen darin, daß Bundeswirtschaftsminister Dr. Bangemann terminlich nicht in der Lage ist, diese Wirtschaftsausstellung zu besuchen. Da es innerhalb der Bundesregierung bei so bedeutenden, auch politisch bedeutenden Anlässen üblich ist, einen der Bundesminister zu bitten, die Vertretung der Bundesregierung zu übernehmen, hat sich Bundesminister Dr. Warnke in diesem Fall dazu bereit erklärt. Das ist natürlich auch angesichts der Aufgaben, die im Bereich der Entwicklungspolitik liegen, eine besonders gute und für die Bundesregierung wirkungsvolle Vertretung.
Weitere Zusatzfrage, Herr Kübler.
Würden Sie nicht davon ausgehen müssen, daß hierin von kamerunischer Seite möglicherweise eine Relativierung dieser sehr herausgestellten Wirtschaftsausstellung gesehen werden könnte?
Nein, diese Gefahr sehe ich nicht. Ich bin sicher, daß Kamerun diese Vertretung der Bundesregierung als außerordentlich befriedigend ansehen wird.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Dr. Kübler auf.
Wie beurteilt die Bundesregierung den Besuch des Staatspräsidenten von Kamerun in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die zukünftigen beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen, und besteht Übereinstimmung in der Frage der Politik gegenüber Südafrika?
Die Bundesregierung erhofft sich vom guten Verlauf des Staatsbesuches des kamerunischen Präsidenten eine we18114
sentliche Intensivierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Zwischen der deutschen und kamerunischen Seite besteht völlige Übereinstimmung über die Notwendigkeit der raschen Abschaffung des Apartheid-Systems. Beide Seiten waren sich ebenfalls einig über die Bedeutung eines wirklichen und intensiven Dialogs aller Beteiligten, insbesondere zwischen der südafrikanischen Regierung und den Vertretern der schwarzen Mehrheit.
Die deutsche Seite trug dem kamerunischen Gast ihre bekannte Auffassung zur Frage der Wirtschaftssanktionen vor, die von der kamerunischen Regierung befürwortet werden. Dies wurde vom Präsidenten Kameruns im übrigen während einer Pressekonferenz in Bonn auch öffentlich geäußert.
Herr Dr. Klejdzinski zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in welchen Punkten unterscheidet sich denn die Meinung Kameruns von derjenigen der Bundesrepublik, was Südafrika anbetrifft?
Herr Kollege, ich verweise auf die Darstellung, die der Präsident von Kamerun gegeben hat. Ich möchte hier keine detaillierten Aussagen zu diesem Punkt machen.
({0})
Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Wirtschaft; denn die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Dr. Lammert sollen auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet werden; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Staatssekretär Gallus steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Die Abgeordnete Frau Schmidt ({0}) bittet um schriftliche Beantwortung ihrer Frage 28. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Eigen auf:
Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern gediehen, um endlich sicherzustellen, daß die Bezuschussung von Fleischrindern nach den Möglichkeiten der Europäischen Gemeinschaft - wie in Frankreich - ausgeschöpft wird?
Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung führt seit längerer Zeit Verhandlungen mit den Bundesländern mit dem Ziel, den Mutterkuhhaltern in der Bundesrepublik Deutschland die gemeinschaftsrechtlich zulässige Zusatzprämie in Höhe von 25 Ecu je Tier - bei insgesamt etwa 24 000 förderungsfähigen Mutterkühen - zu gewähren. Da nach den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nur eine einheitliche Förderung der Mutterkuhhalter im gesamten Bundesgebiet zulässig ist, kann die Förderung nicht in das Ermessen eines jeden Bundeslandes gestellt werden.
Der Versuch, eine einheitliche Förderung im Bundesgebiet aus Haushaltsmitteln der Bundesländer zu erreichen, scheiterte am Widerstand einzelner Bundesländer, die prinzipielle Bedenken gegen die Förderung von Mutterkuhhaltern aus Landesmitteln vortrugen.
Übrig bleibt demnach nur noch eine einheitliche Förderung der Mutterkuhhalter mit Bundesmitteln, die derzeit in meinem Hause geprüft wird. Diese Prüfung wird in Kürze abgeschlossen.
Zusatzfrage, Herr Eigen.
Kann man denn schon einmal ein Zwischenergebnis dieser Prüfung hören, Herr Staatssekretär? Wenn Sie dabei sind, haben Sie doch irgendwann immer ein Zwischenergebnis.
Das wird dem Verband ganz offiziell mitgeteilt, wenn es vollends abgeschlossen ist.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß in der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls die Maßnahmen durchgeführt werden können, die von der Europäischen Gemeinschaft für alle Länder vorgesehen sind und von anderen Ländern auch durchgeführt werden, und zwar mit viel höheren Mittelansätzen, weil bei uns - Sie sprachen von 24 000 Tieren - bei der Förderung nur gut rund 1 Million DM herauskommt, während andere Länder die Landwirtschaft mit zig Millionen in diesem Bereich fördern?
Herr Kollege, ich bin insoweit mit Ihnen einig, daß es nicht nur eine Frage der Durchführung, sondern auch eine solche der Bezahlung ist.
Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Eigen auf:
Was hindert die Bundesregierung, diese Fleischrinderförderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" durchzuführen?
Herr Kollege, die Möglichkeiten einer Förderung der Fleischrinderhalter über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" wurden sowohl mit den Bundesländern wie auch in meinem Hause eingehend erörtert. Eine Einbeziehung dieser Förderung in die Gemeinschaftsaufgabe wurde von einzelnen Bundesländern abgelehnt.
Darüber hinaus bestanden sowohl rechtliche wie auch finanzielle Bedenken der Bundesregierung gegen eine Aufnahme dieses Förderprojekts in die Gemeinschaftsaufgabe. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe können nur solche Maßnahmen gefördert werden, für die ein gewisser PlanungsspielParl. Staatssekretär Gallus
raum besteht. Dies ist bei der Gewährung der Zusatzprämie an Mutterkuhhalter nicht der Fall, da die Zusatzprämie sowohl der Höhe nach, wie auch im Hinblick auf die von der Maßnahme Begünstigten im Gemeinschaftsrecht genau bestimmt ist.
Herr Eigen, Zusatzfrage, bitte schön.
Da muß ich mich aber sehr wundern, Herr Staatssekretär; denn in der Gemeinschaftsaufgabe ist auch die Förderung von Landwirten in von Natur aus benachteiligten Gebieten vorgesehen, wobei auch durch EG-Recht und Bundesrecht festgelegt ist, in welcher Weise diese Gebiete ausgewiesen werden müssen. Trotzdem werden sie vernünftigerweise über die Gemeinschaftsaufgabe finanziert, so daß also hier ein gutes Beispiel vorhanden ist, um bei der Mutterkuhhaltung das gleiche zu tun.
Ich vermisse das Fragezeichen.
Herr Kollege Eigen, ich glaube nicht, daß das ein gutes Beispiel ist, um die Argumentation, die ich vorgetragen habe, ad absurdum zu führen, und zwar deshalb, weil gerade bei den benachteiligten Gebieten die Länder die Möglichkeit haben, in einer großen Bandbreite zu entscheiden, wie hoch die Förderung sein soll.
Weitere Zusatzfrage, Herr Eigen.
Herr Staatssekretär, ich möchte von Ihnen gern wissen, wann die Beteiligten, d. h. die Landwirte, die Mutterkühe halten, damit rechnen können, daß Ihre Planungen im Ministerium ausgegoren sind und Sie mit einem fertigen Konzept und finanziellen Mitteln bereitstehen.
Gallus, Parl. Staatsskretär: Herr Kollege, ich habe bei der Beantwortung Ihrer vorhergehenden Frage gesagt, daß eine einheitliche Förderung der Mutterkuhhaltung mit Bundesmitteln zur Zeit in unserem Haus geprüft wird und diese Prüfung in Kürze abgeschlossen sein wird. Ich kann kein Datum nennen. „In Kürze" bedeutet - ich nehme an - nächste Woche oder übernächste Woche.
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie, wenn Sie sagen, die Lösung der Problematik hänge von der Bezahlung ab, fragen: An welche Summen denken Sie denn dabei?
Die Summen sind festgelegt. Das kann man ja ausrechnen.
({0})
- Ja, natürlich.
Augenblick. - Ich finde das ja nett, wenn hier Dialoge stattfinden. Aber sie sind in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.
({0})
Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fagen 36 und 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten Becker ({1}) auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach dem Ausspruch des Bundeskanzlers „Frieden schaffen mit weniger Waffen" die Planung und Bauten weiterer Munitionsdepots fortgesetzt werden sollten, und unter welchen Gesichtspunkten ist der Neubau des Munitionsdepots in Saerbeck noch weiterhin erforderlich?
Herr Präsident! Herr Kollege Becker, für die auch bereits im Heer eingeführten Waffensysteme ist es erforderlich, eine bestimmte von uns und der NATO festgelegte Menge an Munition zu bevorraten. Dafür reicht bisher bei uns in der Bundesrepublik die Kapazität der Depots nicht aus. Deshalb müssen einige neue gebaut werden, um Munition dort bedarfsgerecht einzulagern.
Sie fragten auch, wie sich das mit unserer Zielrichtung „Frieden schaffen mit immer weniger Waffen" verträgt. Hierauf habe ich Ihnen zu sagen, daß wir in Montebello noch einmal beschlossen haben - und dies ist in der Durchführung -, allein 1 400 Atomwaffengefechtsköpfe aus unserem Land und aus Europa wegzunehmen. Ferner werden die Nike-Raketen, atomare Raketen, durch konventionelle ersetz Für jede Cruise Missile oder Pershing, die kommt, wird, wenn sie kommen muß, bevor sie kommt, auf alle Fälle eine alte verschwinden. Über die chemischen Waffen sind Sie auch durch die Fragestunde dahin gehend informiert, daß wir dort seit vielen Jahren nichts tun und ein neues Abkommen bevorsteht, so daß auch die hier liegenden in die Vereinigten Staaten transportiert werden.
Über Mittel- und Kurzstreckenraketen ist Ihre wie meine Fraktion in den letzten Tagen informiert worden. Wir haben, schlicht zusammengefaßt gesprochen, den seit 20 Jahren niedrigsten Stand an Atomwaffen in der Bundesrepublik Deutschland.
Zusatzfrage, Herr Becker.
Herr Staatssekretär, zu dem ersten Teil Ihrer Antwort möchte ich Sie noch einmal fragen: Findet eigentlich eine laufende
Becker ({0})
Überprüfung der Notwendigkeiten, neue Munitionsdepots zu bauen oder auch auf Munitionsdepots zu verzichten, statt, und sind Sie, wenn das so ist, nach wie vor der Auffassung, daß im Fall Saerbeck dieses Munitionsdepot erforderlich ist?
Herr Kollege, diese Überprüfung findet laufend statt. Ich will Ihnen ein konkretes Ergebnis geben: Als wir die Regierung übernahmen, waren neun deutsche Depots allein beim Heer mehr geplant. Die haben wir gestrichen. Wir werden neun Depots weniger bauen, als noch vor fünf Jahren in der Planung allein der Teilstreitkraft Heer waren.
Das Depot in Saerbeck, nach dem Sie fragen, ist - das werden Sie genauso gut oder aus Augenscheinnahme vielleicht besser als ich wissen - im Verwaltungsbereich fertig, im technischen Bereich zur Hälfte fertig, im Lagerbereich zu 30 % fertig. Dieses Depot wird zu Ende gebaut und soll im Oktober 1988 übergeben werden. Wir brauchen dieses.
Herr Staatssekretär, wäre es auch denkbar, daß Sie bereits fertiggestellte Munitionsdepots, wenn es die Lage, wie Sie sagen, erlaubt, wieder stillegen?
Theoretisch, Herr Kollege. Aber solche Erörterungen möchte ich hier nicht anstellen. Wir werden nur die Depots bauen, die wir brauchen, und werden vorhandene alte natürlich nutzen, um möglichst wenige neue bauen zu müssen. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn wir jetzt ein nach gründlicher Prüfung frisch gebautes, neues Depot stillegen würden.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.
Herr Staatssekretär, auf die Frage nach dem Bau von Munitionsdepots haben Sie mit Abzug von Atomwaffen geantwortet. Darf ich Sie in dem Zusammenhang, da ja der Eindruck entstehen könnte, es handelte sich bei dem angesprochenen Depot um ein Depot für Atomwaffen, fragen, ob das so ist.
Herr Kollege, entgegen Ihrer Aussage habe ich soeben auf die Frage nach dem Depot nicht mit der Feststellung zu den atomaren Waffen geantwortet. Ich habe mit den atomaren Gefechtsköpfen auf den Teil der Frage Ihres Kollegen Becker geantwortet, wo er von „Frieden schaffen mit immer weniger Waffen" unter Bezugnahme auf den Bundeskanzler etwas gesagt hat. - Sie sehen an seinem Nicken, daß er mich richtig verstanden hat.
Zusatzfrage, Herr von Heereman.
Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß im Hinblick auf das Munitionsdepot Saerbeck, was den
Transport von Munition zum Depot angeht, alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind?
Herr Kollege von Heereman, die Antwort ist ein eindeutiges Ja. Wir haben mit größter Akribie nicht nur dem Gesetz folgend, sondern darüber hinaus auch die Schutzbereiche festgelegt. Sie sind im Oktober 1983 angeordnet worden. Entsprechende Schutzabstände zu allen zivilen Einrichtungen in der Nachbarschaft werden eingehalten, so daß keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der umliegenden Bevölkerung gegeben ist.
Jetzt kommen wir zu der Frage 39 des Abgeordneten Dr. Klejdzinski:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Bau weiterer Munitionsdepots erforderlich ist und daß die ausreichende Prüfung der Notwendigkeiten bei der Genehmigung weiterer Depots erfolgen wird, und welche Gründe sprechen weiterhin dafür, daß in Saerbeck ein solches Depot gebaut wird und kann auch aus der Sicht der betroffenen Mitbürgerinnen und -bürger die Notwendigkeit des Baus noch einmal überprüft werden?
Herr Kollege Klejdzinski, ich verweise auf meine Antworten auf die Eingangsfrage und auf die Zusatzfragen.
Zu einer Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.
Herr Staatssekretär, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auf den Inhalt meiner Frage eingingen. Ich frage Sie, ob Sie der Meinung sind, daß Sie mit der Antwort auf die Frage 38 auch die Frage 39 beantwortet haben.
Dieser Meinung war ich. Aber ich tue Ihnen gern den Gefallen, Herr Kollege, den letzten Teil Ihrer Frage, in welchem Sie mich fragend auffordern, zu prüfen, ob im Interesse der betroffenen Mitbürger nicht doch noch einmal die Notwendigkeit des Baus überprüft werden könnte, zum Anlaß zu nehmen, Sie, auch in Ihrer Funktion als Mitglied des Verteidigungsausschusses, herzlich zu bitten, der Regierung auch zu helfen. Dieses Depot ist j a schon 1965 geplant worden - 1965! -, und 1980 ist die Planung in die konkrete Bauplanung übergegangen. Sie wissen, wer da noch regiert hat. Jetzt sind wir dabei, dieses Depot fertigzustellen. Sie sollten uns helfen, daß wir nicht wegen auftretender Schwierigkeiten, Stimmungen und ähnlichem eine solch notwendige, langfristig wirken müssende Sache kurzfristig vor dem Hintergrund bestimmter Daten - wie auch immer - in Frage stellen müssen. Wir würden - als Regierung wie als Opposition - den Bürgern kräftig Sand in die Augen streuen, wenn wir ihnen sagten, wir würden nochmals prüfen, ob dies wirklich sein müsse. Dieses Depot muß sein - aus den genannten Gründen. Und da wir es fast fertig haben, verbietet es sich, den Bürgern etwas anderes vorzumachen und möglicherweise woanders ein neues zu bauen.
Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.
Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie uns immer daran erinnern, daß wir regiert haben, und wir wollen ja auch wieder regieren.
({0})
Haben Sie, wenn das wirklich seit 1965 geprüft worden ist, nicht irgendwo eine Fortschreibung, aus der man durchaus erkennen könnte, daß der damals notwendige Bedarf heute eben nicht mehr gegeben ist, weil sich doch mittlerweile Waffengenerationen geändert haben? Es sind andere Waffentechniken entwickelt worden usw. usf.
Es sind neun Depots - das sagte ich - gestrichen worden. Im Bereich des ersten deutschen Korps, den Sie kennen, ist ein Defizit an Depots. Die Nachschubwege sollen kurz sein, übrigens auch im Interesse der Bevölkerung. Die Depots sollen in der Nähe der Verbände sein. Deshalb müssen wir an diesem Depot - das war eine kluge Planung, und die haben wir fortgeschrieben - festhalten.
Zusatzfrage, Herr Becker.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie dargelegt haben, daß dieses Depot auch weiterhin erforderlich ist, darf ich Sie noch einmal fragen, ob wir von der ursprünglichen Aussage, es würden in diesem Gebiet etwa 130 Arbeitsplätze neu geschaffen, was in Saerbeck bei einer Arbeitslosenquote von 16,4 % natürlich auch ein wichtiger Gesichtspunkt ist, noch immer ausgehen können, oder wird die Zahl der Arbeitsplätze, die dort entstehen, wesentlich geringer sein?
Herr Kollege, aus meinen Unterlagen ersehe ich, daß dort rund 70 zivile Arbeitsplätze geschaffen werden; das sind ja die für Sie interessanten, nicht die der Soldaten, die wir von irgendwoher deutlich versetzen.
Eine Zusatzfrage, Herr von Heereman.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß die betroffenen Kommunen und Kreise dem Bau dieses Munitionsdepots dort vor vielen Jahren durch politische Entscheidungen zugestimmt haben?
Sie haben in einem ordnungsgemäßen Verfahren zugestimmt und haben dabei sicherlich den Blick nicht nur auf die Notwendigkeit der Verteidigung unseres Landes gerichtet - auch dies betrifft ja in wirklichem Sinne, und zwar in positivem Sinne, alle Bürger -, sondern auch auf das, wonach der Kollege eben fragte, nämlich auf neue zivile Arbeitsplätze in der Region.
Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schulte zur Verfügung.
Frage 43 des Abgeordneten Hinsken soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 44 des Abgeordneten Klein ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn ({1}) in zahlreichen Bahnhofswartesälen die Heizkörper abmontiert hat, obwohl die Heizanlagen noch intakt sind, und billigt sie diese Vorgehensweise der DB?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, der Bundesregierung ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt bekannt. Für diese Maßnahme ist allein die Deutsche Bundesbahn zuständig.
Eine Zusatzfrage, Herr Klein.
Darf ich fragen, auf welcher Entscheidungsebene die Bundesbahn diese Frage in diesem Sinne geregelt hat?
Diese Entscheidung ist im Jahre 1983 bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn gefallen. Es war nicht nötig, daß Gremien wie der Verwaltungsrat oder gar die Bundesregierung eingeschaltet wurden.
Im übrigen darf ich, da die Kollegen, die sich an Ihre Frage angehängt haben, nicht da sind, gleich hinzufügen: Die Leitlinien der Bundesregierung für die Konsolidierung der Bundesbahn sind erst später erlassen worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Klein.
Ich hatte auch gefragt - dieser Teil der Frage ist nicht beantwortet worden -, ob die Bundesregierung dieses Vorgehen der Bundesbahn billigt und gutheißt.
Herr Kollege, nachdem ein Genehmigungstatbestand nicht vorliegt, kann ein Mitglied der Bundesregierung allenfalls sagen, daß es sich vielleicht ärgert, wenn es wie Sie kalte Füße bekommt, weil ein Heizkörper abmontiert worden ist. Das ändert aber nichts an der Zuständigkeit, die allein bei der Bundesbahn liegt.
Ich rufe Frage 45 des Abgeordneten Klein ({0}) auf:
In wieviel Bahnhofswartesälen sind in den letzten Monaten die Heizkörper entfernt worden, und gibt es regionale Unterschiede in den zehn Direktionsbezirken der Deutschen Bundesbahn?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, es gibt keine Statistiken über den Rückbau von Heizkörpern bei der Bundesbahn, und dementsprechend
gibt es solche Zahlen auch bei der Bundesregierung nicht.
Eine Zusatzfrage, Herr Klein.
Verzeichnung, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort „Rückbau" gewählt, das j a ein Kosename für „Demontage" ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Bundesregierung wirklich so unwissend ist, wie Sie tun.
({0})
Wären Sie, wenn das schon jetzt nicht möglich ist, bereit, sich bei der Bundesbahn sachkundig zu machen, damit Sie mir auf meine präzise Frage auch eine präzise Antwort geben können?
Herr Kollege, das wäre denkbar. Nur gibt es einen viel einfacheren Weg: Wenn Sie direkt an die Deutsche Bundesbahn schreiben, bekommen Sie unmittelbar von dort Post. Ansonsten sind wir Briefträger. Herr Schwarz-Schilling wird sich vielleicht freuen.
Noch eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ich wage ja fast nicht mehr zu fragen, nachdem Sie mir so ignorant antworten. Aber dennoch: Können Sie mir Auskunft darüber geben oder demnächst ermitteln, wie hoch die Kostenersparnis ist, die durch diese Demontage der Heizkörper entsteht?
Die Deutsche Bundesbahn hat uns geschrieben, daß sie von einer Einsparung von 1,5 Millionen DM im Jahr ausgeht. Ich kann dies im Augenblick nicht nachprüfen, sondern es nur zitieren.
Herr Staatssekretär, Sie müssen uns nicht weiter zur Verfügung stehen, weil die Fragen 50 des Abgeordneten Gansel sowie 51 und 52 der Abgeordneten Frau Traupe schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 46 bis 49 der Abgeordneten Buckpesch und Peter ({0}) werden nicht beantwortet, weil die Kollegen nicht im Raum sind, werden also entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Schönen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rawe zur Verfügung.
Wir kommen zunächst zur Frage 58 des Abgeordneten Dr. Schöfberger.
({1})
- Ja, wir sind sehr schnell. Für den Fall, daß Herr
Schöfberger während der Beantwortung der Fragen aus diesem Geschäftsbereich noch kommt, rufe ich seine Fragen auf.
Ich rufe jetzt zunächst einmal die Frage 60 des Abgeordneten Paterna auf:
Wie hoch ist bei der Deutschen Bundespost der Anteil der einzelnen Sendungsarten des Briefdienstes am gesamten Sendungsaufkommen und an den Einnahmen, und wie schätzt die Deutsche Bundespost eine Substitution der Briefnachfrage durch neue Telekommunikationsdienste mittel-und langfristig ein?
Herr Kollege Paterna, im Rechnungsjahr 1985 betrug der Anteil der einzelnen Sendungsarten des Briefdienstes am gesamten Sendungsaufkommen, bezogen auf eingelieferte gebührenpflichtige Briefsendungen des Inlands: Briefe 53,2%, Massendrucksachen 21,1 %, Drucksachen 8,5 %, Briefdrucksachen 5,8 %, Wurfsendungen 5 %, Postkarten 4,8 %, Warensendungen 1,2% und Büchersendungen 0,4 %.
Die entsprechenden Einnahmen verteilen sich wie folgt: Briefe 66,5%, Massendrucksachen 13,5%, Drucksachen 7,7 %, Briefdrucksachen 6 %, Postkarten 3,5 %, Warensendungen 1,6 %, Wurfsendungen 0,8 % und Büchersendungen 0,4 %.
Ausgeklammert sind die Sendungsarten Blindensendungen - Sie wissen: Diese sind gebührenfrei - und Päckchen, die ja nur benutzungsrechtlich den Sendungsarten des Briefdienstes zuzurechnen sind.
Die Nachfrage nach Briefdienstleistungen ist in den letzten zehn Jahren leicht angestiegen. Der Briefdienst wird auf längere Sicht teilweise durch neue Telekommunikationsleistungen, insbesondere durch Teletex und Bildschirmtext, substituiert werden. Ob diese Wirkung durch wachsende Kommunikationsbedürfnisse ausgeglichen wird, wagen wir jetzt noch nicht vorauszusagen.
Zusatzfrage, Herr Paterna.
Herr Staatssekretär, es ist sicher schwierig, solche Substitutionswirkungen zu prognostizieren. Aber darf ich Sie einmal fragen, nach welchen Kriterien Sie eigentlich neue Übertragungsdienste entweder dem P- oder dem F-Bereich zuordnen, beispielsweise den Telegrammdienst - das ist ja ein herkömmlicher Dienst, obwohl er sich in bezug auf die innerbetriebliche Übertragungsform geändert hat - oder Tele-Box oder Mail-Box? Nach welchen Kriterien wird eingeteilt, ob es sich um einen Postdienst oder um einen Fernmeldedienst handelt?
Wir nehmen die Einteilung an sich nach der bisherigen Organisationsform vor, wie sie sich in den technischen Bereichen ergeben hat. Aber ich schließe nicht aus, daß sich das in der Zukunft auch einmal ändern kann, gerade bei den Substitutionsdiensten.
Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Paterna auf:
Trifft es zu, daß entgegen offizieller Darstellung der Deutschen Bundespost in Anzeigen verschiedener Tageszeitungen der Briefdienst im Jahre 1985 keine Kostendeckung erreicht hat und daß für das laufende Jahr mit erheblichen weiteren Verschlechterungen zu rechnen ist?
Für das Rechnungsjahr 1985 wird im Briefdienst eine Kostenunterdekkung von 37,5 Millionen DM ausgewiesen. Der Kostendeckungsgrad erreicht damit 99,6 %. Angesichts der bisher günstigen Entwicklung der Einnahmen für das Jahr 1986 wird mit erheblichen Verschlechterungen nicht gerechnet. Eine genaue Voraussage - ich bitte um Nachsicht - kann ich Ihnen jetzt allerdings noch nicht geben, Herr Kollege.
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 58 des Abgeordneten Dr. Schöfberger, der inzwischen eingetroffen ist, auf:
Trifft es zu, daß die Oberpostdirektion ({0}) Köln mit Verfügung 12-4 B 2740 vom 11. September 1986 die Einrichtung eines Spendenkontos der CDU zur Bundestagswahl 1987 beim Postgiroamt Köln und den dazugehörigen Spendenaufruf allen Postämtern im OPD-Bezirk Köln mit der Bitte mitgeteilt hat, „den Inhalt dieser Verfügung umgehend dem Annahmepersonal bekanntzugeben, damit Postkunden Auskunft erteilt werden kann", sowie alle anderen Oberpostdirektionen ({1}) gebeten hat, ähnlich zu verfahren, worauf z. B. die OPD München mit Verfügung 18-2 B 2743 vom 17. September 1986 ebenso gehandelt hat?
Herr Präsident, ich hoffe, daß der Kollege Schöfberger damit einverstanden ist, daß ich seine beiden Fragen 58 und 59 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworte.
Er ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 59 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Ist gewährleistet, daß die Spendenkonten aller zur Bundestagswahl 1987 kandidierenden Parteien auf diese Weise dem Annahmepersonal bekanntgegeben werden?
Herr Kollege Dr. Schöfberger, Postgirokonten, die von Organisationen, vorwiegend aus dem humanitären Bereich, aus besonderen Anlässen eingerichtet werden, melden die Postgiroämter der zuständigen Oberpostdirektion. Bei überregionalem Interesse werden auch die anderen Oberpostdirektionen verständigt. Die Oberpostdirektionen veranlassen ohne Ansehen der Organisation die Unterrichtung der Annahmestellen, damit die Schalterbeamten bei Anfragen von Postkunden Auskunft über die Nummer des Postgirokontos geben können. Entsprechend dieser Verfahrensweise wurde auch das Spendensonderkonto zur Bundestagswahl 1987 der CDU den Oberpostdirektionen und den Annahmestellen mitgeteilt.
({0})
Spendensonderkonten der anderen zur Bundestagswahl 1987 kandidierenden Parteien werden auf gleiche Weise bekanntgegeben, wenn die Parteien
dafür ein Postgirokonto einrichten oder ihrem Postgiroamt benennen.
Herr Schöfberger zu einer Zusatzfrage.
Es freut mich sehr, daß die CDU als humanitäre Einrichtung bezeichnet wird.
({0})
Ich schließe daran die Frage an, was die Bundespost tut, wenn etwa Parteien wie die DKP Postgirokonten einrichten. Wird dann ebenso verfahren? Allerdings: Das ist nicht meine politische Sorge.
Herr Kollege Dr. Schöfberger, Sie werden die Liebenswürdigkeit haben, mir nicht eine Antwort zu unterstellen, die ich nicht gegeben habe. Deswegen darf ich zunächst den Text wiederholen. Ich habe gesagt: Postgirokonten, die vornehmlich von Organisationen aus dem humanitären Bereich ... Dann habe ich weiter ausgeführt.
Ich will Ihnen gern ein weiteres Beispiel nennen: Als Ihre Partei zur Wahl in Berlin ein solches Postgirokonto eingerichtet hatte, haben wir das natürlich nach den gleichen Grundsätzen so bekanntgegeben. Und wenn Ihre Bundespartei das zur Bundestagswahl 1987 tut, werden wir das selbstverständlich genauso handhaben. Und wenn eine andere Partei, die für den Deutschen Bundestag kandidiert, das tut: Es gelten immer die gleichen Vorschriften.
Keine weitere Zusatzfrage. - Wir werden vermeiden, daß wir die Kontonummern hier öffentlich bekanntgeben, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Frage 62 des Abgeordneten Liedtke auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Auch die Frage 63 ist vom Abgeordneten Liedtke eingebracht. Seine Fragen werden entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Dann kommen wir zur Frage 64 des Abgeordneten Bernrath:
Wie stellt sich bei der Deutschen Bundespost nach den neuesten Ergebnissen die Betriebsgüte im Briefdienst ({0}) getrennt nach Nah- und Fernverkehr dar, und welche Aussagen enthält der von Bundesminister Dr. Schwarz-Schilling angeforderte Sachstandsbericht zur Betriebsgütesituation ({1}) im süddeutschen Raum?
Herr Kollege Bernrath, die jüngsten Ergebnisse der Laufzeitmessungen bei der Deutschen Bundespost bestätigen die generelle Aussage über eine bundesdurchschnittliche Laufzeitqualität von rund 90 % bei den mit Postwertzeichen freigemachten Briefen, Postkarten und Briefdrucksachen. Das Bundespostministerium wird über den Dienstgütestand regelmäßig unterrichtet.
Ein besonderer Sachstandsbericht zur Situation im süddeutschen Raum ist bislang nicht angefordert worden.
Zusatzfrage, Herr Bernrath.
Herr Staatssekretär, können Sie denn sagen, wie sich diese Betriebsgüte, also die Laufzeit, im Nah- und im Fernbereich unterscheidet? Bei der Beurteilung durch die Öffentlichkeit ist j a das Kriterium, daß der Nahbereich offensichtlich schwächer ist als der Fernbereich.
Nein, das ist eben nicht der Fall. Nach meiner Kenntnis ist es im Nahbereich, jedenfalls im Ortsbereich, so, daß wir einige Prozent besser liegen.
Aber ich vermute - das vermute ich jetzt einfach einmal -, daß Sie mit Ihrer Anfrage bezüglich des süddeutschen Raums auch etwas auf den Raum München abgezielt haben. Da ist mir bekannt, daß wir im Ballungsgebiet München durch eine gewisse Entzerrung im Briefabgang tatsächlich eine wesentliche Verbesserung erreicht haben. Sie wissen, wir haben dort ein neues Abgangsamt eingerichtet, und im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens werden wir ein weiteres Amt einrichten.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön.
Herr Staatssekretär, Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten, das der Kundschaft, also der Bevölkerung, klarzumachen. Denn es gibt ja ungeachtet dieser Veröffentlichungen immer wieder, vor allen Dingen auch in den Zeitschriften der Industrie- und Handelskammern, die Behauptung, daß die Laufzeiten insbesondere im Nahverkehr und auch in den Ballungsgebieten, also etwa Hamburg, München, länger sind, jedenfalls dann, wenn ländliche Bereiche erreicht werden müssen. Sind Sie - unter Beachtung dieser Kritik - bereit, das noch einmal zu untersuchen, unter Umständen mit dem Ziel, diese Laufzeiten an kritischen Tagen, Donnerstagen und Freitagen, also an Tagen, an denen sowohl noch privat als auch geschäftlich disponiert wird, dadurch zu verkürzen, daß Sie zweite Zustellungen einführen?
Also, Herr Kollege Bernrath, wir sind selbstverständlich immer bereit, Anregungen zu überprüfen. Aber so, wie Sie es darstellen, ist es j a nicht. Wir können sehr wohl klarmachen, daß wir mit unseren Laufzeiten eine Dienstgüte erreichen, die in der Welt mit vorbildlich ist. Ich leugne gar nicht, daß von vielen Institutionen immer wieder gern versucht wird, den Gegennachweis zu führen. Nur kann ich dazu sagen: Die dienen wenig dazu, dem Ansehen dieses Unternehmens und dessen Mitarbeitern zu helfen. Ich muß das gelegentlich in aller Deutlichkeit zurückweisen. Denn diese Dienstgüte ist so geprüft. Sie liegt im Ortsverkehr über 90 % und im Fernverkehr knapp unter 90 %. Ich denke, das ist eine ganz gute Sache.
Zusatzfrage, Herr Paterna.
Herr Staatssekretär, könnte es nicht sein, daß das Monitum des Kollegen Bernrath
auf den Einsatz der Briefverteilanlagen zurückzuführen ist, die ja in mehreren Durchgängen sortieren, so daß es z. B. passieren kann, daß ein Brief von Füssen nach Hamburg über die automatische Briefverteilanlage in Kempten durchaus mit E + 1 befördert wird, aber ein Brief von Füssen nach Oberstdorf, der im vierten Verteilgang der BVA sortiert wird, eben nicht am nächsten Tag da ist und genau dies zu der Irritation in der Bevölkerung führt?
Herr Kollege Paterna, wir sind, wie Sie wissen, wenn bestimmte Laufverbindungen beanstandet worden sind, denen bislang immer nachgegangen. Wenn Sie eine konkrete Anregung haben, bin ich selbstverständlich bereit, diesen Vorgang zu überprüfen. Das ist selbstverständlich.
Aber allgemein den Schluß daraus zu ziehen, daß durch den Einsatz von Briefverteilanlagen Laufzeitverzögerungen eintreten, ist falsch.
Jetzt kommen wir zur Frage 65 des Abgeordneten Bernrath:
Mit welchen v.-H.-Sätzen werden die Betriebsgütevorgaben für Eilsendungen und Telegramme erreicht, getrennt nach städtischen und ländlichen Räumen und speziell an Wochenenden?
Herr Kollege Bernrath, nach dem Ergebnis statistischer Erhebungen erreichen etwa 98 % der Briefsendungen mit Eilzustellung den Empfänger am Tag nach der Einlieferung. Weitergehende Daten zur Dienstqualität bei der Beförderung dieser Sendungen in städtische oder ländliche Räume oder für die Dienstabwicklung an Wochenenden liegen mir leider nicht vor. Prozentsätze zur Erfüllung der Dienstgütevorgaben für Telegramme stehen mir leider auch nicht zur Verfügung. Die Deutsche Bundespost hat aber Untersuchungen zur Feststellung der Dienstqualität im Telegrammdienst insbesondere an den Wochenenden eingeleitet. Ich gehe davon aus, daß wir Ihnen diese Ergebnisse Anfang 1987 mitteilen können.
Herr Bernrath, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für diesen Hinweis. Ich gehe davon aus, daß wir dann eine Information bekommen.
Ich hätte in diesem Zusammenhang die Bitte, daß Sie dabei auch prüfen, in welchem Umfang Telegramme unter Beachtung dieser Vorgaben -
Herr Kollege Bernrath, es ist hier nicht die Stelle für Bitten, es ist hier die Stelle für Fragen.
Ich stelle die Frage: Werden Sie dabei auch unterscheiden nach Telegrammen, die als Telegramm in Papierform ausgehändigt werden, und nach Telegrammen, die per Telefon übermittelt werden?
Herr Kollege Bernrath, ich betrachte das als eine wertvolle Anregung. Ich denke, wir werden uns nachher darüber austauschen.
({0})
Jetzt gibt es noch eine Zusatzfrage von Herrn Paterna, bitte schön.
Herr Staatssekretär, können Sie bei dieser Gelegenheit berichten, was mit dem postinternen neuen System zur Übertragung von Telegrammen eigentlich ist? Ich glaube, TDS heißt das; ich habe das jetzt nicht genau im Kopf. Da gibt es eine Bestellung bei der Industrie, die nun schon seit Jahren nicht funktioniert und wo der Inbetriebnahmetermin halbjahresweise hinausgeschoben wird.
Herr Kollege Paterna, diese Frage steht nicht im Zusammenhang mit der Ursprungsfrage.
({0})
- Nein. Aber ich will mich darauf nicht zurückziehen, sondern Ihnen lieber anbieten, daß wir nachher mit Herrn Dr. Laue, der als der zuständige Abteilungsleiter dafür verantwortlich ist, die genauen Daten austauschen.
Herr Dr. Laue sitzt sowieso schon sehr weit vorne, wenn ich das richtig sehe.
({0})
- Nur nicht nach unseren Regeln.
Meine Damen und Herren, die Fragen 66 und 67 des Abgeordneten Berschkeit sowie die Fragen 68 und 69 des Abgeordneten Kretkowski können nicht beantwortet werden, weil die Herren nicht im Saal sind. Wir müssen sie also entsprechend der Geschäftsordnung behandeln.
Damit sind wir für heute am Ende der Fragestunde. Ich kann Ihnen mitteilen, daß wir für die morgige Fragestunde nur noch neun Fragen haben, so daß wir schneller als sonst damit fertig werden. Die Geschäftsführer in den Fraktionen sind sich einig, daß wir morgen um 15 Uhr mit der normalen Tagesordnung fortfahren.
Ich schließe die Sitzung.