Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 10/5194 Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Minister selber zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. de With auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in der „Bild-Zeitung" vom 3. März 1986 wiedergegebenen Äußerungen zum Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz, Erhard, eine vorweggenommene Beweiswürdigung darstellen und geeignet sind, die Arbeit der Staatsanwaltschaft in unzulässiger Weise zu behindern?
Nein. Die Äußerung befaßt sich nicht mit konkreten Beweismitteln und der Frage, wie diese gewürdigt werden könnten. Sie stellte im übrigen erkennbar nur die persönliche Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs dar. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit die Arbeit der Staatsanwaltschaft dadurch behindert werden könnte.
Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Minister, räumen Sie dann bitte ein, daß die Äußerung Ihres Parlamentarischen Staatssekretärs über das schwebende Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler zumindest ein Verstoß gegen ungeschriebene, aber bisher von allen Bundesregierungen eingehaltene Regeln war, noch dazu, wo er zugegebenermaßen den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Sachverhalt gar nicht genau kannte?
Herr Minister.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz hat keine Erklärung für das Ministerium, schon gar keine Erklärung für die Bundesregierung abgegeben, sondern eine persönliche Bewertung vorgenommen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, räumen Sie denn wenigstens ein, daß es besser gewesen wäre, wenn er geschwiegen hätte, und daß das ein grober Schnitzer war, zumal da die „Bild-Zeitung" ausdrücklich erwähnt hat „Justizstaatssekretär", und für jeden normalen Leser der Eindruck aufkommen mußte, hier urteile der Justizstaatssekretär auf Grund seiner besonderen Kenntnisse und markiere damit ein Ermittlungsverfahren, über das noch befunden werden muß?
Herr Minister.
Es steht dem Parlamentarischen Staatssekretär frei, als eine im politischen Bereich stehende Person persönliche Bemerkungen zu einem auch politischen Vorgang zu machen und seine Bewertung vorzunehmen.
Zu der Frage, ob man zu einem gegebenen Anlaß besser etwas sagen oder schweigen sollte, ist seitens der Bundesregierung eine Bewertung nicht veranlaßt.
Weitere Zusatzfragen werden offensichtlich nicht gewünscht.
Dann rufe ich die Frage 2 des Abgeordneten Dr. de With auf:
Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an ihrer Auffassung fest, die sie im Bericht „Öffentliche Vorverurteilung" und „faires Verfahren" ({0}) zum Ausdruck gebracht hat, daß öffentliche Äußerungen, die „eine erst aufzuklärende Tat bagatellisieren oder gar negieren, eine nicht leicht zu nehmende Gefährdung darstellen können"?
Die Frage beantworte ich mit Ja.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Ist dann die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesmini15800
ster der Justiz in der „Bild-Zeitung", wo er, wie ich sagte, als „Justizstaatssekretär" bezeichnet worden war, daß das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler bald eingestellt werde, nicht ein Verstoß gegen die Regeln, die die Bundesregierung selber in der von mir erwähnten Drucksache aufgestellt hat, wo die Bundesregierung selbst sagt, daß entsprechende Äußerungen eine erst aufzuklärende Tat bagatellisieren könnten?
Herr Minister.
Ein solcher Verstoß kann in der Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs nicht gesehen werden.
Herr Abgeordneter.
Soll es dann etwa zur Regel werden, daß der Justizstaatssekretär des Bundes Ermittlungsverfahren, die bei Staatsanwaltschaften gegen Regierungsmitglieder oder gar den Bundeskanzler schweben, mit Kommentaren begleitet und dabei den Eindruck erweckt, daran sei nichts, das werde schon eingestellt werden?
Mir sind keinerlei Erkenntnisse bekannt, die den Hinweis darauf geben könnten, als sollte des öfteren von der Möglichkeit persönlicher Bewertung, die auch dem Parlamentarischen Staatssekretär freisteht, Gebrauch gemacht werden.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Peter.
Herr Minister, kann ich Ihre Äußerung so verstehen, daß sich zwar der Herr Staatssekretär nicht in Widerspruch zu den Richtlinien gestellt hat, daß aber der materielle Kern der Aussage im Widerspruch zu den Richtlinien steht?
Herr Minister.
Ich sehe den von Ihnen konstruierten Gegensatz hier nicht.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, kann ich Ihren Antworten entnehmen, daß Sie sich voll mit dem Verhalten Ihres Staatssekretärs identifizieren?
Herr Abgeordneter, würden Sie die Antwort in der gebührenden Form entgegennehmen? - Danke schön.
Die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz ist von ihm höchstpersönlich, als Person gemacht worden. Ich sehe keinen Anlaß, über das persönliche Verhalten des Parlamentarischen Staatssekretärs Bewertungen vorzunehmen.
Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Herr Minister, dann bedanke ich mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Voss zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Hirsch auf:
Ist es zutreffend, daß die Finanzverwaltung bisher eine datenschutzrechtliche Prüfung der aus Steuerstraf- und Bußgeldverfahren stammenden Zolldatei INZOLL verweigert hat, obwohl diese Daten nach § 30 Abs. 4 Ziffer 4 der Abgabenordnung für die allgemeine Strafverfolgung zur Verfügung stehen?
Herr Kollege Hirsch, in der Zolldatei INZOLL werden die vom Zollfahndungsdienst bearbeiteten Fälle gespeichert. Die Daten stehen grundsätzlich nur den Zollfahndungsdienststellen zur Verfügung. Den Polizeidienststellen werden sie auf Grund § 30 Abs. 4 Nr. 4 a der Abgabenordnung zur Durchführung eines Strafverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Offenbarungstatbestände sind in § 30 der Abgabenordnung ausdrücklich und abschließend geregelt, so daß für analoge Anwendungen kein Raum gegeben ist.
§ 30 der Abgabenordnung enthält keinen Ausnahmetatbestand für Kontrollen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Aus diesem Grund hat die Zollverwaltung bisher eine datenschutzrechtliche Prüfung der Zolldatei INZOLL abgelehnt. Die Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz könnte von der Zollverwaltung nur zugelassen werden, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder die Daten anonymisiert sind.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hirsch.
Herr Staatssekretär, Sie überraschen mich. Ist Ihnen bekannt, daß der Finanzausschuß des Bundestages, als er 1974 § 30 Abs. 4 der Abgabenordnung eingefügt hat, ausdrücklich - ich wiederhole: ausdrücklich - davon ausgegangen ist, daß die Daten, über die wir sprechen, dem Steuergeheimnis nicht unterliegen?
Herr Kollege Hirsch, der Bundesminister der Finanzen und seine sachkundigen und fachkundigen Beamten kommen auf Grund der Rechtsauslegung, die sie angestellt haben, zu dem Ergebnis in der Richtung, das ich eben in meiner Antwort dargelegt habe.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Das beantwortet nicht die Frage, ob Ihnen bekannt ist, daß der Finanzausschuß des Bundestages ausdrücklich eine andere Auffassung vertreten hat, als er die Bestimmung gemacht hat. Aber ich will noch eine andere Frage stellen.
Ist es Ihrer Meinung nach nicht ein groteskes Ergebnis, daß die Datei INZOLL, als die Datei der beobachtenden Fahndung der Polizei auf Grund datenschutzrechtlicher Kontrollen um 900 Fälle bereiDr. Hirsch
nigt wurde, gleichzeitig um 900 Fälle zunahm - die Vermutung liegt also nahe, daß die bei der Polizei gestrichenen Fälle einfach in die Datei INZOLL übernommen wurden - und gleichwohl eine Kontrolle dieses merkwürdigen und auffallenden Vorganges unter Datenschutzgesichtspunkten verweigert wird, obwohl die Daten - wie Sie selber einräumen - auch für polizeiliche Arbeit zur Verfügung stehen?
Aber, Herr Kollege Hirsch, die Daten unterliegen auch dann, wenn sie der Polizei für ihre Arbeit zur Verfügung stehen, nach wie vor dem Steuergeheimnis. Ich darf Sie daran erinnern, daß das Verfassungsgericht expressis verbis erklärt hat, daß es keinen besseren Datenschutz als das Steuergeheimnis gebe. Von daher halte ich das Ergebnis nicht für grotesk.
Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Dr. Hirsch auf:
Ist es zutreffend, daß der Zoll Daten für die polizeiliche Rauschgiftdatei FDR liefert und eingeben läßt, sich aber weigert, die Richtigkeit der Speicherungen datenschutzrechtlich prüfen zu lassen?
Die Offenbarung der Rauschgiftdaten an die Polizei ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 4 a bzw. Nr. 5 a der Abgabenordnung zulässig. Das Meldeverfahren ist in der Polizeidienstvorschrift 386.1 geregelt. Danach werden positive Rauschgiftaufgriffe an der Grenze dem Bundeskriminalamt gemeldet und in die Falldatei Rauschgift eingestellt. Da die Daten aus dem Zollbereich stammen, unterliegen sie § 30 der Abgabenordnung und dürfen auch vom Bundeskriminalamt Dritten nur in anonymisierter Form offenbart werden.
Wie ich bereits ausgeführt habe, enthält dieser § 30 keinen Ausnahmetatbestand für die Kontrollen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Zusatzfrage? - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, räumen Sie also mit anderen Worten ein, daß die Finanzverwaltung eine Datenkontrolle verweigert, obwohl diese Daten der Sache nach zur Strafverfolgung, also polizeilich benutzt werden?
Die polizeiliche Benutzung befindet sich ständig unter dem Schutz des Steuergeheimnisses. Die Daten werden also nicht aus § 30 der Abgabenordnung herausgenommen, sondern unterliegen nach wie vor diesem Schutz. Von daher sind die Unterstellungen, die Sie machen, Herr Kollege Hirsch, nach meinen Vorstellungen nicht angebracht.
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hirsch.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für grotesk - ich muß diese Vokabel wiederholen -, wenn Sie das Datenschutzrecht Steuergeheimnis dazu benutzen wollen, eine Kontrolle des
Datenschutzbeauftragten, ob dieses seit langem bestehende Datenschutzrecht beachtet wird, zu verhindern?
Ich muß mich bei der Auslegung des § 30 der Abgabenordnung und bei den Möglichkeiten, die für den Datenschutzbeauftragten gegeben sind, nach den geltenden Gesetzen richten. De lege lata ist für die Prüfung des Datenschutzbeauftragten hier kein Raum, weil er erstens expressis verbis nicht genannt ist und zweitens eine extensive Auslegung der Vorschrift nicht möglich ist, ohne die Vorschrift zu verletzen.
({0})
Die Frage der Änderung des Gesetzes können wir natürlich jetzt nicht diskutieren.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Verfügung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Rawe.
Die Fragen 58 und 59 des Abgeordneten Paterna sowie die Fragen 60 und 61 des Abgeordneten Liedtke werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich kann dann die Frage 62 des Abgeordneten Peter ({0}) aufrufen:
Wie wirkt sich die zunehmende Automatisierung bei der Deutschen Bundespost im besonderen auf Arbeitsplätze aus, auf denen schwerbehinderte Arbeitnehmer bislang beschäftigt werden konnten ({1})?
Herr Präsident, wenn der Kollege Peter damit einverstanden ist, würde ich wegen des Sachzusammenhangs seine beiden Fragen gerne gemeinsam beantworten.
Er ist es. Ich rufe auch die Frage 63 des Abgeordneten Peter ({0}) auf:
Gibt es zumutbare ausreichende Umsetzungsmöglichkeiten für schwerbehinderte, mindereinsatzfähige Arbeitnehmer/innen, bzw. welche Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Härten für Schwerbehinderte, die sich aus den Rationalisierungsmaßnahmen ergeben, sieht die Verwaltung der Deutschen Bundespost vor?
Herr Kollege Peter, im Postzeitungs- und -rentendienst sind derzeit keine Automatisierungsmaßnahmen beabsichtigt, durch die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Schwerbehinderten eingeschränkt werden könnten.
Hinsichtlich der Rundfunkstellen darf ich darauf hinweisen, daß diese Dienstleistung im Jahre 1976 in vollem Umfang von den Bundesländern über15802
nommen wurde, die eine Gebühreneinzugszentrale in Köln eingerichtet haben.
Bei Rationalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen läßt es sich nicht vermeiden, daß hierdurch auf örtlicher Ebene in bestimmten Bereichen auch Arbeitsplätze für Schwerbehinderte entfallen. In derartigen Fällen war und ist die Deutsche Bundespost jedoch immer bestrebt, wegfallende Arbeitsplätze für Schwerbehinderte durch Neueinrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze in anderen Bereichen auszugleichen. Außerdem wird in weitestgehendem Maße versucht, in den automatisierten Bereichen Arbeitsplätze für Schwerbehinderte durch Bereitstellen von technischen Arbeitshilfen zu erhalten bzw. neu zu schaffen.
Zur Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Härten bei notwendiger Umsetzung von Schwerbehinderten tragen interne Maßnahmen bei wie insbesondere die Gewährung von personengebundenen Zuschlägen - z. B. Zeitzuschlägen -, wenn wegen der Behinderung die volle Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann, sowie das Aufstellen von Sozialplänen nach den bestehenden Rationalisierungsschutzvereinbarungen.
Gestatten Sie mir bitte im übrigen, darauf hinzuweisen, daß die Deutsche Bundespost seit 1979 die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beschäftigungspflichtquote, nach der auf mindestens 6 v. H. der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen sind, durchgängig überschritten hat und im Jahresdurchschnitt mehr als 31 000 Schwerbehinderte beschäftigt.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Peter.
Herr Staatssekretär, können Sie mir trotz Ihrer Ausführungen bestätigen, daß Rationalisierungsmaßnahmen bei einigen Hauptpostämtern zu Problemen mit der Unterbringung von Schwerbehinderten führen können?
Ihre Frage lautete zunächst etwas anders, aber ich will gern die jetzt gestellte Frage aufnehmen, denn ich habe darauf ja schon Bezug genommen und habe gesagt, daß das in Einzelfällen nicht verhindert werden kann. Ich sage aber für die Bundesregierung auch in aller Deutlichkeit, daß ich keinen anderen Betrieb kenne, der ein so umfangreiches Rationalisierungsschutzabkommen wie die Deutsche Bundespost hat. Im Rahmen der dort vorgesehenen Maßnahmen versuchen wir natürlich auch, solche Fälle aufzugreifen und in ihnen zu helfen. Ich habe Ihnen vorgetragen, daß es bislang immer gelungen ist, einen Ausweg zu finden.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, die durch Rationalisierungsmaßnahmen weggefallenen oder veränderten Arbeitsplätze von Schwerbehinderten zu quantifizieren und mir die Angabe gegebenenfalls schriftlich nachzureichen?
Ich kann das in diesem Moment nicht tun, gebe Ihnen das aber gerne in die Hand; Sie deuteten ja selber schon an, daß das schriftlich geschehen kann.
Nehmen Sie aber bitte freundlicherweise auch noch einmal zur Kenntnis, daß ich es schon bemerkenswert finde, daß es der Deutschen Bundespost in all den Jahren gelungen ist, ihre Quote deutlich zu überschreiten. Wir sind nie unter die Pflichtquote von 6 % gekommen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, halten Sie es bei schwerbehinderten Beamten, die nach einer Rationalisierung in einem Hauptpostamt nicht umgesetzt werden können, für eine angemessene Lösung, sie vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen?
Das kann ich so nicht beurteilen; da müßte ich den Einzelfall kennen. Sie wissen, daß eine vorzeitige Zurruhesetzung ohne Einwilligung des Beamten gar nicht möglich ist. Deswegen bitte ich Sie, mir den Einzelfall vorzutragen. Dann lasse ich ihn gern überprüfen.
({0})
Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen erledigt. Herr Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Wolfram ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Kolbow auf:
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung bundesdeutscher Firmen an der Ausschreibung für Architekturstudien der Phase II des SDI-Programms, die sich auf die europäische Raketenabwehr beziehen?
Herr Kollege, es ist bekannt, daß sich deutsche Firmen um eine Beteiligung an Architekturstudien der Phase II im Rahmen des SDIForschungsprogramms bemühen. Über den Stand dieser Bemühungen ist die Bundesregierung nicht unterrichtet. Die Firmen handeln in eigener Verantwortung.
Eine Zusatzfrage? - Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, sind Sie darüber informiert, auf welche Weise die deutsche Botschaft in Washington, insbesondere der Wehrtechnische Attaché, das Zustandekommen solcher Kontakte fördert?
Herr Kollege, es ist in vielen Fällen üblich, daß sich Firmen bei der deutschen Botschaft melden, und es ist Aufgabe der deutschen Botschaft, dann Hilfestellung und Rat zu geben. Es ist aber nicht möglich, hier darzulegen, wie sich das Ergebnis solcher Bemühungen darstellt. Wir können über den Verhandlungsinhalt und die Ergebnisse keine Aussage machen, weil wir darüber keine gesicherten Erkenntnisse haben.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie dann auch über den Zeitpunkt des Abschlusses solcher Verträge keine Auskunft geben können?
Das ist richtig; wir wissen darüber nicht Bescheid.
Herr Staatssekretär, ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß auch Ihr Geschäftsbereich beendet ist, weil die Frage 8 des Abgeordneten Stiegler und die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Hupka auf Wunsch der Fragesteller ebenfalls schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Geldern zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Schulze ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch im Jahre 1985 wieder in bedenklichem Umfange Bienenvölker in der Bundesrepublik Deutschland ({1}) von der Varroatose befallen wurden und dadurch in nicht unerheblichem Maße den Imkern und der Volkswirtschaft Schaden zugefügt wurde?
Herr Kollege Schulze, die seit 1977 in der Bundesrepublik Deutschland vorkommende Varroatose hat sich auch im Jahre 1985 weiter ausgebreitet. Anfang 1985 standen 20 035 Bienenstände in 3 824 Gemeinden unter behördlicher Sperre. Ende des vergangenen Jahres waren es 28 834 Bienenstände in 5 071 Gemeinden.
Die sofort nach dem ersten Auftreten der Varroatose in Hessen eingeleiteten staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen konnten lediglich die Ausbreitung der Seuche verlangsamen. Eine Tilgung der Varroatose erscheint wegen der Biologie dieser Milbe nicht möglich.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte schön.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Forschungen auf diesem Gebiet zu intensivieren, weil nur durch ein eigenes Forschungsprogramm über Auslese oder Kreuzungsmöglichkeiten verschiedener Bienenvölker herausgefunden werden kann, weshalb Bienenvölker unterschiedlich stark befallen sind und wo Resistenzpotentiale gegen die Seuche anlagebedingt vorhanden sind?
Herr Kollege Schulze, es gibt zur Zeit drei vom Bundesgesundheitsamt zugelassene Tierarzneimittel zur Bekämpfung der Varroatose. Es werden jetzt Überlegungen angestellt, im Rahmen eines Forschungsvorhabens zu untersuchen, ob die Züchtung solcher von Ihnen eben angesprochener milbenresistenter Bienen möglich ist.
Weitere Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter.
Gibt es also Vereinbarungen - darauf sind Sie noch nicht eingegangen, Herr Staatssekretär - mit der DDR, um gemeinsam nach Möglichkeit Methoden herauszufinden, die geeignet sind, Anflüge von Milben aus dem DDR-Gebiet auf das Bundesgebiet zu vermeiden?
Herr Kollege Schulze, ich wollte aus Anlaß Ihrer Frage 11 auf den Aspekt DDR eingehen, wenn Sie gestatten.
Ich nehme an, Sie sind damit einverstanden, Herr Abgeordneter. Wir kommen dann zur Beantwortung der Frage 11. - Entschuldigung, da ist noch eine Zusatzfrage. Ich habe das übersehen. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wie hoch ist denn jetzt der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die Seuche entstanden ist, bezogen auf die Volkswirtschaft einerseits und auf den Imker andererseits? Diese Frage ist in Frage 10 ebenfalls gestellt worden. Können Sie das beziffern?
Herr Kollege, das kann ich leider nicht beziffern. Es ist zweifellos ein volkswirtschaftlicher Schaden vorhanden, aber die Höhe ist deshalb nicht zu beziffern, weil die jährliche Honigproduktion bei etwa gleichbleibender Anzahl der Bienenvölker großen witterungsbedingten Schwankungen unterliegt. So liegt die Gesamthonigerzeugung 1984 mit 16 300 Tonnen zwar unter dem Vorjahresergebnis - das waren 19 000 Tonnen -, aber wiederum über der Gesamterzeugung von 1981, nämlich 12 400 Tonnen, während Ende 1981 nur in 1 311 Bienenständen in 323 Gemeinden Varroatose festgestellt worden ist, während 1984 der Ausbreitungsgrad der Seuche sehr viel größer gewesen ist. So kann man das also wirklich nicht genau beziffern.
Wir kommen nunmehr zur Beantwortung der Frage 11 des Abgeordneten Schulze ({0}):
Trifft es zu, daß die durch die Varroamilbe verursachte Bienenseuche auch aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ({1}) übertragen wurde, wenn ja, welche Vereinbarungen sind mit der DDR über gemeinsame wirksame Bekämpfungsmethoden getroffen worden?
Herr Kollege Schulze, die Varroatose kommt auch in der DDR vor. Die Lebensweise der Bienen schließt natürlich nicht aus, daß Varroamilben im Grenzbereich zur Bundesrepublik Deutschland in beiden Richtungen über die Grenze verschleppt werden. In allen betroffenen Ländern, so auch in der DDR, werden Maßnahmen durchgeführt, um die Bienenvölker durch Behandlung mit geeigneten Arzneimitteln vor dem Befall mit Varroamilben oder zumindest vor größeren Verlusten zu schützen. Es gibt allerdings keine besondere Vereinbarung mit der DDR über die Bekämpfung der Varroatose.
Herr Abgeordneter Schulze.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung unter Umständen die Absicht - wir haben eben gerade von dem hohen Schaden gehört, der durch die Milbe an den Bienenvölkern verursacht wird -, diese Gespräche mit der DDR etwas intensiver zu betreiben, als das möglicherweise bisher der Fall war?
Herr Kollege Schulze, die DDR ist nur eines der Länder, die mit der Seuche zu tun haben. Wir sind zur Zeit dabei, zu überlegen, ob nunmehr nicht die Voraussetzung fortgefallen ist, die uns überhaupt dazu geführt hat, eine staatliche Bekämpfung vorzunehmen, nämlich die Unmöglichkeit für den einzelnen Tierhalter, seine Tiere gegen die Seuche zu schützen. Es wird erwogen, die Varroatose aus der staatlichen Bekämpfung zu entlassen. Die dann durch den Imker vorzunehmenden Bekämpfungsmaßnahmen würden von den Ländern unterstützt. Das ist auch vor dem Hintergrund der vorhin schon angedeuteten, inzwischen vorhandenen Bekämpfungsmittel zu sehen, die vom Bundesgesundheitsamt zugelassen worden sind. Im übrigen habe ich auf der Jahrestagung des Deutschen Imkerbundes Anfang dieses Jahres diese Forderung auch aus Kreisen der Imker zur Kenntnis genommen, doch von der staatlichen Bekämpfung nun wieder zur privaten Bekämpfung durch den Imker selbst überzugehen.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schulze.
Herr Staatssekretär, das hindert die Bundesregierung aber nicht daran, Forschungsvorhaben auf diesem Sektor weiterhin zu betreiben?
Herr Kollege Schulze, das Forschungsvorhaben, das auf die Resistenzzüchtung gerichtet ist, erscheint mir sinnvoll, weniger um damit die gegenwärtige Situation kurzfristig ändern zu können, als vor allen Dingen vorbeugend für die Zukunft.
Danke schön.
Ich rufe dann die Frage 12 des Abgeordneten Werner ({0}) auf:
Was meint der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kiechle, konkret, wenn er auf die Frage, was ein Bauer als Frührentner macht, antwortet, daß „er ...
Heu machen, Futtergetreide anbauen ({1}), aber eben darauf verzichten muß, intensiv zu düngen", und wie will er die Einhaltung einer solchen Bewirtschaftung sicherstellen?
Herr Kollege Werner, wie Sie wissen, muß die Überschußproduktion auf den europäischen Agrarmärkten nachhaltig verringert werden. Die langjährig angestauten Überschuß- und Einkommensprobleme können nur mit einem Bündel sachlich und zeitlich aufeinander abgestimmter Maßnahmen gelöst werden. Deshalb hat Bundesminister Kiechle für die Neuausrichtung der EG-Agrarpolitik u. a. ein Marktentlastungsprogramm in die Diskussion eingebracht, das EG-weit durchgeführt werden soll. Wie er in dem von Ihnen zitierten Interview des Magazins „Der Spiegel" ausgeführt hat, sollen damit Flächen eine Zeitlang aus der Produktion genommen und als ökologische Ausgleichsflächen genutzt werden. Dafür soll der Landwirt eine Marktentlastungsprämie erhalten. Diese Landwirte dürfen also zehn Jahre keine Nahrungsmittel mehr für den Markt produzieren. Sie können allenfalls noch für den Eigenverbrauch erzeugen.
Darüber hinaus ist eine Nutzung für Umwelt- und Naturschutzzwecke durch den Landwirt selbst oder durch Dritte - im Wege der Verpachtung oder des Verkaufs - möglich.
Weil die Flächen für diesen Zweck nur extensiv gepflegt werden, ist davon auszugehen, daß auf ihnen keine Düngemittel mehr eingesetzt werden. Dazu bedarf es dann auch keiner Kontrolle.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, weil die Düngung in dem Zitat angesprochen worden ist, frage ich doch noch mal: Wie soll, wenn der Landwirt für seinen Eigenbedarf oder auch für Futterzwecke, wie es Herr Minister Kiechle ausgedrückt hat, noch etwas anbauen darf, die Einhaltung der Verpflichtung kontrolliert werden, dort keinen Stickstoffdünger einzusetzen? Soll das von Nachbarn kontrolliert werden, oder wie hat man sich das vorzustellen?
Herr Kollege Werner, ich glaube, daß wir das zur Zeit ja noch nicht beschlossene, sondern in der Diskussion befindliche soziale Marktentlastungsprogramm in den Einzelheiten seiner Durchführung heute noch nicht vollständig beurteilen können. Es wird Flächen geben, die im Sinne des Naturschutzes einen besonderen Reiz haben, und andere, die dafür weniger geeignet sind. Es wird vertragliche Vereinbarungen zwischen Dienststellen der Länder und den jeweiligen Landwirten geben müssen, die von diesem Programm Gebrauch machen wollen. Im Rahmen solcher Vereinbarungen wird es dann im Einzelfall möglich und gegebenenfalls notwendig sein, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, z. B. hinsichtlich der Nichtdüngung, zu überwachen, die der Landwirt als Gegenleistung für die Ausgleichszahlungen übernommen hat.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Werner, bitte schön.
Herr Staatssekretär, wird nicht dieses soziale Marktentlastungsprogramm gerade in denjenigen Gebieten Anwendung finden, die ohnehin als benachteiligte Gebiete anzusehen sind? In den Gebieten, in denen Landwirtschaft sehr intensiv betrieben wird, beispielsweise im südoldenburgischen Raum, wo die Pachtpreise bei 600, 800, ja sogar 1 000 DM liegen, wird man diese Flächen nicht aus der Produktion herauspachten können.
Herr Kollege Werner, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß wir die Lage der weiterwirtschaftenden Landwirte und insbesondere auch die Entwicklung der Pachtpreise bei einem solchen Programm sehr genau im Auge haben müssen. Ich denke, hinsichtlich der Ausgleichsbeträge muß eine flexible Lösung gefunden werden, die auf die jeweilige Region bezogen ist. Im übrigen glaube ich nicht, daß Ihre Annahme richtig ist, daß ein solches soziales Marktentlastungsprogramm nur für bestimmte Regionen, etwa benachteiligte Standorte, attraktiv sein wird. Ich glaube vielmehr, daß die jeweilige betriebliche Situation für die Annahme oder Nichtannahme dieses Angebots ausschlaggebend sein wird. Dieses Angebot soll j a an ältere Landwirte gerichtet sein, insbesondere solche, die keinen Betriebsnachfolger haben. Solche Betriebe finden wir in allen Regionen, nicht nur in bestimmten, von Ihnen erwähnten Regionen.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Lennartz, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist das Marktentlastungsprogramm nur ein nationales Programm, oder ist daran gedacht, es auch auf die EG-Ebene zu übertragen, und wie gedenkt die Bundesregierung darauf einzuwirken, daß unsere eigene Situation nicht dadurch ausgehebelt werden kann, daß dieses Programm bei uns durchgeführt wird und andere EG-Länder auf diesem Gebiet eine noch intensivere Landwirtschaft betreiben?
Herr Kollege, die Überschußsituation im Agrarbereich ist eine europäische Situation. Alle Maßnahmen, die wirksam aus der Überschußsituation herausführen sollen, müssen deshalb auch europäische Maßnahmen sein. Insofern stimme ich Ihnen zu, daß ein solches Programm kein nationales Programm, sondern nur eines der EG sein kann. Dies sieht auch die EG-Kommission. Deshalb hat sie ein Flächenstilllegungs- oder Marktentlastungsprogramm in ihrem Vorschlag für die Agrarverhandlungen 1986 mit aufgeführt. Wir gehen davon aus, daß es zu einer europäischen Maßnahme auf diesem Gebiet kommen muß.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Vogt zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Ewen auf:
Trifft es zu, daß die Inanspruchnahme des § 105c AFG zu Nachteilen führen kann, und wenn ja, zu welchen?
Herr Präsident, im Einvernehmen mit dem Kollegen Ewen möchte ich die Fragen 13 und 14 gern gemeinsam beantworten.
({0})
Das Einverständnis liegt vor.
Ich rufe auch die Frage 14 des Abgeordneten Ewen auf:
Werden ältere Arbeitslose vor der Inanspruchnahme des § 105c AFG in den Arbeitsämtern so beraten, daß auch mögliche Nachteile, die sich aus der individuellen Sicht ergeben, berücksichtigt werden?
Die Regelung des § 105c des Arbeitsförderungsgesetzes ist für ältere, schwer vermittelbare Arbeitslose bestimmt, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen und sich deshalb um die Aufnahme einer Arbeit nicht mehr bemühen. Ihnen soll hierzu Gelegenheit gegeben werden, indem sie in den Genuß des vorgezogenen Altersruhegeldes für Arbeitslose kommen, auch wenn sie bis zum Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren nicht mehr arbeitsbereit sind.
Dementsprechend erhalten Arbeitslose, die von der Möglichkeit des § 105e des Arbeitsförderungsgesetzes Gebrauch machen, Arbeitslosengeld längstens bis zum dem Zeitpunkt, an dem sie die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld erfüllen.
Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist freiwillig. Das Gesetz räumt den Arbeitslosen eine Überlegungsfrist von drei Monaten ein, um ihnen Gelegenheit zu geben, die Vor- und Nachteile des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben mit einem Rentenberater zu erörtern. Die Arbeitsämter sind angewiesen, hierauf in den Beratungsgesprächen hinzuweisen.
Zusatzfrage des Abgeordneten Ewen, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die Formblätter, die die Arbeitsämter versenden, genau auf diese Möglichkeit nicht aufmerksam machen und ein Betroffener auf diese Möglichkeiten erst dann aufmerksam gemacht wird, wenn er zum Beratungsgespräch kommt und der Berater Zeit hat?
Die Berater bei der Arbeitsverwaltung sind angewiesen, den Antragsteller darauf hinzuweisen, daß er seine persönliche Situation mit einem Rentenberater erörtern soll. Dies wird getan. Ich hab keine Meldungen, daß die Mit15806
arbeiter der Arbeitsverwaltung dies, worauf sie hingewiesen worden sind, nicht tun.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gewünscht.
Die Frage 15 des Abgeordneten Reschke soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, damit sind auch Sie schon fertig. Ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Frau Karwatzki zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 41 des Abgeordneten Dr. Weng auf.
Was hindert die Bundesregierung am völligen Verbot von sogenannten Ärztemustern als Mittel der Marktstrategie von Firmen der pharmazeutischen Industrie?
Herr Kollege Weng, die Bundesregierung hält ein völliges Verbot der Arzneimittelmuster, wie es besonders der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes gefordert hat, für nicht erforderlich und verfassungsrechtlich für nicht unbedenklich.
Es besteht kein Zweifel, daß Arzneimittelmuster in einem Umfang abgegeben werden, der das Maß dessen, was zur Erprobung erforderlich und deshalb gesetzlich erlaubt ist, bei weitem übersteigt. Daraus ergeben sich nicht zuletzt auch Gefahren für die Arzneimittelsicherheit.
Die Bundesregierung hat aus dieser Situation die Konsequenzen gezogen und im Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes eine Begrenzung der Arzneimittelmusterabgabe auf sechs Muster im Jahr vorgeschlagen. Für eine Begrenzung hat sich, wie Sie wissen, auch der Bundestag in seiner Entschließung zum Arzneimittelgesetz-Erfahrungsbericht ausgesprochen.
Die Bundesregierung erwartet von dieser Begrenzung, verbunden mit weiteren Maßnahmen, wie Nachweispflicht gesondert für jeden Empfänger und Bußgeldandrohung, eine erhebliche Reduzierung der Musterabgabe. Das ist kein Musterverbot. Aber auch eine Reduzierung der Musterabgabe beseitigt die beklagten Mißstände. Zudem erscheint eine maßvolle Abgabe von Arzneimittelmustern vertretbar, wenn sie dazu dient, die Erprobung neuer und im Einzelfall noch unbekannter Arzneimittel zu ermöglichen. Wenn aber ein Musterverbot nicht erforderlich ist, um bestehende Mißstände zu beseitigen, sondern auch eine Reduzierung der Musterabgabe erfolgversprechend ist, kann sich die Bundesregierung nicht für ein Verbot aussprechen, weil ein solcher Eingriff übermäßig belastend und deshalb unzulässig wäre.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte schön.
Frau Staatssekretärin, glauben Sie nicht, daß die genannte Art der Markteinführung es Pharmafirmen erleichtert, am Markt überhöhte Preise für Arzneimittel durchzusetzen, und daß es schon deswegen nicht wünschenswert ist, eine Zulassung weiterhin gutzuheißen?
Das glaube ich nicht, Herr Kollege.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Weng, bitte schön.
Bezugnehmend auf Ihre Antwort, hier würden gegebenenfalls neue und unbekannte Medikamente erprobt, frage ich Sie: Ist es nicht Tatsache, daß es sich im Moment der Abgabe solcher Muster um bereits eingeführte Arzneimittel handelt, die ja in jeder Weise erprobt sein müssen und damit natürlich auch bekannt sind, so daß der Aspekt, den Sie als Grund angeführt haben, entfällt?
Herr Kollege, auch ein praktizierender Arzt muß jeweils neu erproben.
Der Abgeordnete Kroll-Schlüter hat sich zu einer Zusatzfrage gemeldet. - Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Frau Staatssekretärin, könnte die Bundesregierung einer weiteren Einschränkung der Zahl der Muster unter dem Gesichtspunkt zustimmen, daß Muster heute mehr der Werbung denn der Erprobung dienen?
Herr Kollege, es ist schwierig, das im Einzelfall festzustellen. Von daher glaube ich nicht, daß wir auf die von uns vorgeschlagene Musterabgabe verzichten sollten.
Zusatzfrage des Abgeordneten Grünbeck.
Frau Staatssekretärin, teilen Sie meine Auffassung, daß auf Grund der Ärzteschwemme der Wettbewerb auch über das ärztliche Angebot an den Patienten über kostenlose Medikamente möglicherweise verzerrt wird und daß das Problem insoweit verschärft wird?
Nein, Herr Kollege, das glaube ich nicht.
Herr Abgeordneter Jaunich zu einer Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, worin sehen Sie den Erprobungstatbestand angesichts der Abgabe von Arzneimittelmustern als erfüllt an?
Im Einzelfall muß der Arzt ja auf Grund der festgestellten Schädigungen eine Therapie verordnen. Er muß dann auch feststellen, ob diese Therapie mit diesem Medikament den gewünschten Erfolg erbringt.
Ich rufe die Frage 42 des Abgeordneten Fiebig auf:
Sind der Bundesregierung Forschungsergebnisse aus den USA bekannt ({0}), denen zufolge Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern durch Stoffwechselstörungen auf Grund des Überangebots von Nahrungsphosphaten hervorgerufen werden ({1}), wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Lebensmittelrecht zu ziehen?
Herr Kollege Fiebig, sind Sie damit einverstanden, daß ich die beiden von Ihnen eingereichten Fragen im Zusammenhang beantworte?
Dann rufe ich auch die Frage 43 des Abgeordneten Fiebig auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Forschungen auf diesem Gebiet zu fördern, um die Verbraucher vor einem Überangebot von Nahrungsphosphaten zu schützen und gegebenenfalls durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu warnen?
Ich bedanke mich. - Der Bundesregierung sind Forschungsergebnisse aus den USA, denen zufolge Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern durch Stoffwechselstörungen auf Grund des Überangebots von Nahrungsphosphaten hervorgerufen werden, nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen auch ansonsten keine beweiskräftigen Unterlagen darüber vor, wonach derartige Verhaltensstörungen durch ein Überangebot von Nahrungsphosphaten hervorgerufen werden.
Zu dieser Frage hat die Bundesregierung schon wiederholt auf parlamentarische Anfrage Stellung genommen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat durch ein Forschungsvorhaben bei der Universitätskinderklinik Mainz wissenschaftlich untersuchen lassen, ob Zusammenhänge zwischen dem Verzehr phosphathaltiger Lebensmittel und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen. Dabei zeigte sich, daß weder eine phosphatarme Diät noch eine einmalige Belastung mit zusätzlichem Phosphat einen meßbaren Einfluß auf das Verhalten der Kinder hatte.
Dieses Ergebnis wurde in der Zwischenzeit jedoch von einigen Ärzten und Elterninitiativen angezweifelt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt daher die Vergabe eines weiteren Forschungsvorhabens zum Verzehr von phosphathaltigen Lebensmitteln und zu deren möglichen Auswirkungen auf zerebrale Dysfunktion bei Kindern. Die Ausschreibung hierzu, bei der die Phosphatliga beteiligt war, wird in Kürze erfolgen. Das Vorhaben soll u. a. in Zusammenarbeit mit der Phosphatliga durchgeführt werden.
Eine Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter Fiebig.
Frau Staatssekretärin, sind Sie bereit, das Bundesgesundheitsamt zu veranlassen, sich mit der Federal Drug Administration in Washington in Verbindung zu setzen und sich dort dieamerikanischen Forschungsergebnisse geben zu lassen? Das ist doch furchtbar einfach.
Ich gehe davon aus, daß ein ständiger Kontakt besteht. Sollte das nicht der Fall sein, Herr Kollege Fiebig, werde ich das veranlassen.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Ich rufe die Frage 44 des Abgeordneten Jaunich auf:
Trifft es zu, daß Steuerpflichtige, deren Kinder nur für einen einzigen Tag ({0}) des Kalenderjahres die kindergeldrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, den Kinderfreibetrag des Einkommensteuergesetzes voll nutzen können, während Eltern, die als Ausgleich den Kindergeldzuschlag erhalten, in diesem Fall nur für einen Monat Anspruch auf den Kindergeldzuschlag haben, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die darin zum Ausdruck kommende Diskriminierung der „Kindergeldzuschlagsfamilien"?
Herr Kollege Jaunich, der als Jahresbetrag gewährte Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz wird auch dann gewährt, wenn die in der Person des Kindes zu erfüllenden Voraussetzungen nur an einem Tag des Jahres vorgelegen haben. Das entspricht dem Jahresprinzip, das im Einkommensteuerrecht allgemein und zur Vermeidung übermäßigen Verwaltungsaufwands auch für den Kinderfreibetrag gilt, der in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird.
Demgegenüber gilt im Kindergeldrecht wie auch sonst weithin in unserem Sozialleistungsrecht das Monatsprinzip. Alle Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz und damit auch der dort geregelte Kinderzuschlag werden nur für jeden Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen für die kindergeldrechtliche Berücksichtigung des Kindes an wenigstens einem Tag erfüllt sind.
Der Unterschied ergibt sich also allein daraus, daß im Kindergeldrecht das Monatsprinzip, im Einkommensteuerrecht hingegen - wie dargelegt, aus Verwaltungsgründen - das Jahresprinzip gilt.
Bitte sehr, Herr Abgeordneter, zu einer Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, nachdem Sie den Kern meiner Frage mit Ja beantwortet haben, stellt sich doch die Frage, ob die „Kindergeldzuschlagsfamilien" von irgendwelchen Prinzipien oder von den Geldleistungen leben, um die es hier geht. Ich verbinde damit die Frage, ob die Bundesregierung hinsichtlich dieser „Kindergeldzuschlagsfamilien" zu einer Korrektur bereit ist.
Ich kann Ihnen hier keine Korrektur zusagen, Herr Kollege.
Eine weitere Zusatzfrage.
Erblicken Sie in diesen unterschiedlichen Regelungen sachgerechte Lösungen für die begünstigten Personenkreise?
Ich würde darauf schon mit einem Ja antworten, da es der Bedarfsgerechtigkeit entspricht.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Ich rufe die Frage 45 des Abgeordneten Jaunich auf:
Welche Familiengruppen/Einkommensgruppen sind die Hauptbetroffenen dieser Diskriminierung?
Herr Kollege Jaunich, wie ich gerade ausgeführt habe, kann von einer Diskriminierung nicht gesprochen werden.
Von der in der Antwort auf Ihre erste Frage genannten Auswirkung des kindergeldrechtlichen Monatsprinzips sind Eltern, die die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen, betroffen:
Erstens. Ihr zu versteuerndes Einkommen ist geringer als der Grundfreibetrag des Einkommensteuergesetzes. Dies ist die von Ihnen erfragte Umschreibung der Einkommensgruppen.
Zweitens. Die Kinder sind nicht während des ganzen Jahres kindergeldrechtlich zu berücksichtigen, z. B. wenn sie erst in einem späteren Monat als dem Januar geboren werden oder vor Dezember ihre Berufsausbildung beenden.
Eine Zusatzfrage wird nicht gewünscht.
Die Frage 46 der Abgeordneten Frau Weyel wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Da der Abgeordnete Werner ({0}) nicht im Saal ist, wird seine Frage 47 entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Die Frage 48 des Abgeordneten Lowack wird auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frau Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schulte zur Verfügung.
Da der Abgeordnete Klose nicht im Saal ist, werden seine Fragen 49 und 50 entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Ich rufe die Frage 51 des Abgeordneten Grünbeck auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Eisenbahnzügen - insbesondere im Nahverkehr - die Abteile der 1. Klasse generell für Schwerstbehinderte mit Fahrausweisen für die 2. Klasse zu öffnen, um diesem Personenkreis den auf Grund ihrer Behinderung erforderlichen Sitzplatz zu sichern?
Herr Staatssekretär Dr. Schulte, Sie haben das Wort.
Herr Kollege, der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 18. Juli 1985 das Schwerbehindertengesetz geändert, dabei aber eine Beförderung Schwerbehinderter in der
1. Klasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse nicht vorgesehen. Die Deutsche Bundesbahn hält in den Zügen des Nahverkehrs und des Bezirksverkehrs in der 2. Klasse eines jeden Wagens beiderseits der Einstiege Plätze für die vorzugsweise Benutzung durch Schwerbehinderte bereit.
In den Zügen des Fernverkehrs können sich Schwerbehinderte einen Sitzplatz reservieren lassen. Darüber hinaus wird auch in Fernreisezügen ein Raucher- und ein Nichtraucherabteil 2. Klasse für Schwerbehinderte zur Verfügung gehalten.
Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der
2. Klasse besteht nicht. Das Eisenbahnpersonal wird jedoch einen Sitzplatz in der 1. Klasse anweisen, wenn die Plätze in der 2. Klasse besetzt sind.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Abgeordneter Grünbeck.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Klagen gerade im öffentlichen Personennahverkehr in Ballungsräumen sehr groß sind, daß oft die 2. Klasse voll besetzt ist, auch die den Schwerbehinderten reservierten Plätze besetzt sind, aber die Abteile der 1. Klasse leer sind, und läge es nicht im Zuge der Bemühungen der Bundesregierung um Harmonisierung und Entbürokratisierung, Schwerbehinderten ab 60 % Minderung der Erwerbsfähigkeit generell Zutritt zu den Abteilen der 1. Klasse zu gewähren?
Herr Kollege, ich habe Ihnen gerade im letzten Satz vorgetragen, daß das Eisenbahnpersonal dann einen Sitzplatz in der
1. Klasse anweisen will, wenn die Plätze in der
2. Klasse besetzt sind. Ich nehme Ihre Frage gern zum Anlaß, die Deutsche Bundesbahn auf diese Aussage, die von ihr selbst stammt, hinzuweisen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Grünbeck.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, der Deutschen Bundesbahn mitzuteilen - ich bin Ihnen für die letzte Bemerkung dankbar -, daß mir der Satz nicht gefällt, daß man keinen Anspruch hat? Ich will den Schwerbehinderten - ich glaube, da teilen wir unsere Auffassungen - nicht zum Bettler um einen Sitzplatz machen, sondern ich will, daß die Bundesbahn eine Regelung zustande bringt, nach der ein Schwerbehinderter einen Anspruch auf einen freien Sitzplatz in der 1. Klasse hat.
Herr Kollege Grünbeck, ich glaube, in dem zweimal vorgetragenen Satz ist Ihr Petitum erfüllt. Ich will mich dafür einsetzen, daß dies auch in die Praxis umgesetzt wird.
Die Frage 52 des Abgeordneten Reschke wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 53 und 54 des Abgeordneten Dr. Schwenck auf. - Auch er ist nicht im Saal. Die Fragen werden entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Die Fragen 55 und 56 des Abgeordneten Pöppl werden auf Grund Nr. 2 Abs. 2 unserer Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 57 des Abgeordneten Wittmann ({0}) wird auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jahn zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 64 des Abgeordneten Werner ({1}) auf. - Er ist nicht im Saal. Somit werden diese und auch seine Frage 65 entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Dr. Sperling auf:
Welche Maßnahmen sind 1985 an Gebäuden in Bundesbesitz durchgeführt worden, um zur Energieeinsparung bei der Heizung und zur Verringerung der Umweltbelastung beizutragen?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Sperling, auf der Grundlage von mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmten vorläufigen Richtlinien für die Auswahl von baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Energie im Gebäudebestand wurden 1985 wie in den davorliegenden Jahren überwiegend nachstehende Maßnahmen durchgeführt: erstens Austausch veralteter Wärmeerzeuger durch moderne mit geringerer Nennwärmeleistung; zweitens Einbau und Erneuerung witterungsgeführter Heizungsregelungen; drittens Installation von Thermostatventilen; viertens Umstellung von alten Niederdruckdampf- auf Warmwasserheizungen; fünftens Anschlüsse an Fernwärme aus der Kraft-Wärme-Koppelung; sechstens Substitution von Mineralöl; siebtens Einbau spezieller Gebäudeleit- und Optimierungssysteme zur Erzielung eines energiesparenden Betriebs; weiter: Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, Verbesserungen der Wärmedämmung von Gebäuden, insbesondere Isolierung der obersten Geschoß- und der Kellerdecken, der Heizkörpernischen sowie der Heizungsrohrleitungen.
Diese Umrüstungen haben den Verbrauch von Brennstoffen verringert und damit die Umweltbelastung durch Schadstoffe aus Feuerungsanlagen gemindert.
Zusatzfrage, Herr Dr. Sperling? - Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, können Sie Zahlenangaben machen, in welchem Umfang sich bei einem Durchschnittswinter-Betrieb Primärenergieeinsatz und Umweltbelastung gesenkt haben?
Herr Kollege Sperling, diese Frage läßt sich immer nur mit Bezug auf bestimmte Einzelobjekte beantworten. Soweit unsere Erkenntnisse reichen, gibt es aber wohl eine Einsparung von rund 30 % im Durchschnitt.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß eine solch vorbildliche Energiesparaktion des Bundes an den eigenen Gebäuden ohne Propagierung wirklich als Vorbild in unserem Lande wirkt, oder sollte man nicht etwas Zusätzliches tun, um dieses unter Energiespargesichtspunkten aufgelegte Gebäudeumrüstungsprogramm der Bundesregierung unters Volk zu bringen?
Herr Kollege Sperling, der zuständige Bundesbauminister, der ja bekanntlich für die Bundesbauten zuständig ist, hat keine Gelegenheit ausgelassen, auf die Bedeutung der Energieeinsparung, insbesondere auch im Bereich der Bundesbauten, hinzuweisen, um damit auch ein Vorbild zu setzen.
Herr Staatssekretär, haben Sie den Eindruck, daß dieses vorbildliche Verhalten der Bevölkerung bewußt geworden ist, wäre es nicht sinnvoll, vielleicht doch ein Energiesparprogramm aufzulegen, um deutlich zu machen, daß das, was der Bund an Einsparungen erzielt, auch Vorteile brächte, wenn man es nachmachte?
Herr Abgeordneter Dr. Sperling, ich zweifle nicht, daß die Frage ungewöhnlich wichtig ist. Aber wenn ich mich richtig erinnere, haben wir die Fragen 66 und 67 nicht zusammengefaßt. Es stehen Ihnen daher zunächst nur zwei Zusatzfragen zur Verfügung. Aber ich nehme an, daß Ihre Geschicklichkeit es Ihnen ermöglichen wird, diese Frage bei der Frage 67 noch einmal unterzubringen.
Ich gebe dem Herrn Staatssekretär nunmehr die Möglichkeit, die Frage 67 zu beantworten:
Um wieviel Prozent sind durch diese Maßnahmen die Emissionen vermindert worden?
Herr Kollege Sperling, eine exakte Beantwortung Ihrer Frage ist allein schon deshalb nicht möglich, weil dazu die Betriebsergebnisse der Heizperiode 1985/86, die noch nicht abgeschlossen ist, vorliegen müßten. Eine Antwort ist immer nur in bezug - ich sagte es soeben schon - auf eine einzelne Liegenschaft oder eine Liegenschaftsgruppe möglich, da die Emissionsminderung nur von der Brennstoffverbrauchsreduzierung ableitbar ist, der Brennstoffverbrauch aller Gebäude im Bundesbesitz aber nicht zentral erfaßt wird.
Der Brennstoffverbrauch von Liegenschaften, in denen bauliche und betriebstechnische, aber auch organisatorische Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt wurden, ist nach den vorliegenden Erfahrungen um 15 % bis zu 50 % zurückgegangen. Legt man im Schnitt eine Reduzierung von 30 % - ich nannte diese Zahl soeben - zugrunde, gilt dieser Prozentsatz naturgemäß auch für die Emissionsminderung der betreffenden Feuerungsanlagen.
Zusatzfrage? - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, wäre es angesichts dieser schönen Erfahrungen der Bundesregierung mit dem eigenen Gebäudebestand nicht doch sinnvoll, die Bevökerung mit einem Energiesparprogramm zu einem entsprechenden Verhalten anzureizen?
Herr Kollege Sperling, die Bundesregierung hat keine Gelegenheit ausgelassen, auf die Bedeutung der Energieeinsparung hinzuweisen. Sie wissen auch, daß Programme nicht immer den gewünschten Erfolg gebracht haben. Wir appellieren an die deutsche Öffentlichkeit, sich aus Eigeninteresse heraus in den Dienst der Energieeinsparung zu stellen.
Herr Abgeordneter Grünbeck möchte eine Zusatzfrage stellen.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß durch die Maßnahme der Bundesregierung beim § 82 a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung zur Erneuerung der Heizungsanlagen eigentlich das beste Energie- und Umweltschutzprogramm gemacht wurde, indem dort bis zu 20 % weniger Primärenergie durch neue Brennwerttechnologie eingesetzt wird und gleichzeitig die Emissionen um 30 % bis 35% reduziert werden?
Herr Kollege Grünbeck, Sie wissen, daß wir den § 82 a um fünf Jahre verlängert haben. Auch diese Maßnahme steht, wie Sie richtig ausführen, im Dienst der Energieeinsparung.
Damit ist dieser Geschäftsbereich erledigt. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Probst zur Verfügung.
Wenn ich es richtig sehe, sind die Abgeordneten Grunenberg und Dr. Kübler nicht im Saal. Damit sind die Fragen 68 bis 70 erledigt.
Ich rufe die Frage 71 des Abgeordneten Lennartz auf:
Wieviel an öffentlichen Mitteln sind in der Bundesrepublik Deutschland und in der EG zur Erforschung und Erprobung der Kohleverflüssigung und Kohlevergasung aufgewendet worden?
Herr Kollege Lennartz, Ihre Frage 71 beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung hat in den Bereichen Forschung und Entwicklung - einschließlich Bau und Betrieb von Pilotanlagen - für die Vergasung und Verflüssigung von Kohle seit 1975 bis einschließlich 1985 insgesamt Zuschüsse in Höhe von nahezu 1,1 Milliarden DM vergeben. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat im gleichen Zeitraum für die Förderung industrieller Pilot- und Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich insgesamt 119 Millionen ECU ausgegeben.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lennartz.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Aussage des Ernährungsministers, Herrn Kiechle, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, im Rahmen der nachwachsenden Rohstoffe die gleichen Summen zur Verfügung zu stellen, um nachwachsende Rohstoffe in den gleichen Genuß von Mitteln wie Kohlevergasung und Kohleverflüssigung kommen zu lassen?
Es ist eine alte Diskussion um die Verteilung staatlicher Subventionen. Eines ist klar: Wenn Bioethanol oder ähnliche Verbindungen im chemischen Bereich von landwirtschaftlichen Produkten - also Stärke, Zucker, Fett - angestrebt werden, dann wird es ohne staatliche Subventionen bei der Einführung solcher Produkte nicht gehen.
Weitere Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß von seiten der Landwirtschaft die gleichen Eigenleistungen im Rahmen derartiger Fördermaßnahmen erbracht werden sollen, wie sie von den Betrieben zur Verfügung gestellt wurden, die die Kohlevergasung und Kohleverflüssigung auf Grund von eigenen Mitteln vorangetrieben haben?
- Dr. Probst, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, da es sich hier um sehr, sehr unterschiedliche Bereiche handelt und auch sehr, sehr unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sind, möchte ich eine globale Aussage dazu nicht machen. Im Einzelfall wird zu prüfen und zu entscheiden sein, wie das bei Projekten immer der Fall ist, was getan werden kann.
Herr Staatssekretär, da ich annehme, daß Sie wohlvorbereitet sind und der Herr Abgeordnete Dr. Kübler nur eine Sekunde zu spät den Sall betreten hat, werde ich die Fragen 69 und 70 noch aufrufen.
Jetzt hat Herr Abgeordneter Eigen das Wort zu einer Zusatzf rage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen im Zusammenhang mit der eben gestellten Frage klar, daß nur in der Land- und Forstwirtschaft nachwachsende Rohstoffe und Energien immer wieder neu produziert werden, während in der geEigen
samten übrigen Volkswirtschaft ausschließlich verbraucht wird, und daß deswegen die Einführung einer solchen neuen Verwendung von Agrarrohstoffen nur im Sinne der Gesamtvolkswirtschaft sein kann?
Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Das kann nur im Sinne einer gesamten volkswirtschaftlichen Strategie geschehen.
Der Präsident setzt ein Fragezeichen dahinter, ob der Sachzusammenhang wirklich so fürchterlich eng ist, daß diese Frage noch unbedingt gestellt werden mußte.
Nun kommen wir zur Frage 69 des Abgeordneten Dr. Kübler:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zum Abschluß des neuen Risikobeteiligungsvertrages bezüglich des SNR 300, und treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Riesenhuber, gegen eine Aufstockung der Risikobeteiligung von 150 Millionen DM auf 500 Millionen DM offenbar keine Einwände mehr hat?
Herr Kollege Kübler, Ihre Frage 69 beantworte ich wie folgt:
Die Verhandlungen für die beantragte Aufstokkung der Risikobeteiligung für den SNR 300 sind noch im Gange. Die Voraussetzungen für eine mögliche Aufstockung der Risikobeteiligung von 150 Millionen DM auf 500 Millionen DM wurden - wie beim THTR 300 - bereits mit dem Kabinettbeschluß von 1983 zur Finanzierung dieser Prototypen der fortgeschrittenen Reaktorlinien geschaffen.
Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, halten Sie, einmal unabhängig von der Höhe, ob 150 Millionen DM oder mehr, das Forschungsressort hier für den richtigen Verhandlungspartner, oder wäre das nicht eher das Wirtschaftsressort, und zwar deshalb, weil es sich um die Subventionierung laufender Stromkosten handelt?
Diese letzte Bemerkung möchte ich zurückweisen. Das ist keineswegs eine Dauersubventionierung der Stromkosten. Die Bundesregierung strebt eine Lösung an, um eben gerade nicht zu einer Dauersubventionierung der Stromkosten zu kommen.
Für mich stellt sich diese Frage nicht; denn der BMFT ist dafür auf Grund der Vorgeschichte der Entwicklung zuständig.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, für welchen Zeitraum - egal, ob wir uns jetzt über das Wort Subventionierung streiten oder nicht - werden Zuschüsse zu den Betriebskosten des Schnellen Brüters in Kalkar notwendig sein?
Da die Verhandlungen noch im Gange sind, vermag ich dazu heute keine Zahlen und keine Daten zu nennen.
Ich rufe die Frage 70 des Abgeordneten Dr. Kübler auf:
Geht die Bundesregierung davon aus, daß bei einer Verfügbarkeit des SNR 300 von 60 v. H. die Beteiligungssumme von 500 Millionen DM ausreicht, um die Betriebskosten zu dekken, und besteht auf seiten der Bundesregierung die Absicht, die Risikobeteiligung gegebenenfalls weiter zu erhöhen?
Ihre Frage 70 beantworte ich wie folgt, Herr Dr. Kübler: Die Bundesregierung strebt bei einer Verfügbarkeit zwischen 60 und 70 % kostendeckende Preise an. Der Bundesregierung liegt kein Antrag auf eine weitere Erhöhung ihrer Risikobeteiligung vor.
Zusatzfrage, Herr Dr. Kübler.
Sind der Bundesregierung zur Zeit die voraussichtlichen Betriebskosten des SNR 300, umgerechnet auf ein Jahr, bekannt?
Es ist so, daß auf Grund der nun von der SBK vorgelegten und natürlich auch intensiv diskutierten Kostenschätzung mit Stromkosten zwischen 13,5 und 17 Pfennig je Kilowattstunde zu rechnen ist.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Sind bei Ihrer Zahlenangabe von 13 oder 17 Pfennig Stromkosten die Subventionen schon eingerechnet oder nicht?
Nein, das sind die Kosten, die anfallen werden.
({0})
- Das sind die nominalen Stromkosten.
Herr Staatssekretär Dr. Probst, ich bedanke mich bei Ihnen und schließe die Beantwortung der Fragen aus diesem Geschäftsbereich.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Spranger zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 85 des Abgeordneten Dr. Weng ({0}) auf:
Welche Gründe hindern die Bundesregierung, bleihaltiges Normalbenzin zu verbieten und dadurch einen zusätzlichen Schub für Anschaffung und Umrüstung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge auszulösen?
Herr Kollege Weng, die Bundesregierung hat sich bemüht, im Rahmen der EG-Benzinbleirichtlinie vom März 1985 eine Ermächtigung für das Verbot von bleihaltigem Normalbenzin zu erhalten. Die EG-Kommission hat ein entsprechendes Verbot jedoch abgelehnt, da dies den freien Warenverkehr behindern würde. Damit besteht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, bleihaltiges Normalbenzin zu verbieten.
Die Bundesregierung hat sich durch Protokollerklärung vorbehalten, in der EG die Frage des Verbots bleihaltigen Normalbenzins wieder aufzugreifen. In Verhandlungen mit der Kommission, zuletzt am 3. März 1986 im Gespräch von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann mit EG-Kommissar Clinton Davis, hat sich die Bundesregierung erneut für die Ermächtigung zum Verbot bleihaltigen Normalbenzins eingesetzt. EG-Kommissar Davis hat eine nochmalige Prüfung zugesagt.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Weng, bitte schön.
Herr Staatssekretär, wird diese Prüfung die guten Erfahrungen, die Länder außerhalb der EG mit dem Verbot gemacht haben, auch und gerade unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten mit berücksichtigen, und bis zu welchem Zeitpunkt wird der Deutsche Bundestag über das Ergebnis informiert werden können?
Ich hoffe, daß die EG-Kommission diese Erfahrungen mit in ihre Überlegungen einbeziehen wird. Wir drängen darauf, daß diese Überlegungen so bald wie möglich abgeschlossen werden. Sobald das der Fall ist, wird der Bundestag unterrichtet werden. Ich kann Ihnen keinen exakten Zeitpunkt nennen. Ich bitte dafür sehr um Verständnis.
Weitere Zusatzfragen zu dieser Frage werden nicht gewünscht.
Dann rufe ich die Frage 86 des Abgeordneten Grünbeck auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen wirksamen Beitrag zur Reinhaltung der Luft durch Reduzierung der Emissionen aus Heizungsanlagen außerhalb des Wohnhausbereiches ({0}) durch Anreize zu erzielen?
Herr Kollege Grünbeck, im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes sind folgende wirtschaftliche Anreize zur Durchführung von Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft bei Heizungsanlagen außerhalb des Wohnhausbereiches geschaffen worden: Erhöhte Absetzungen nach § 7 d EStG, sofern es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die in inländischen Betrieben zu mehr als 70 % dem Umweltschutz dienen. Ferner werden auf Bundesebene für Investitionen zur Reinhaltung der Luft auch bei Heizungsanlagen zinsgünstige Kredite vom ERP-Sondervermögen und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Diese Kredite können sowohl gewerbliche Betriebe wie auch kommunale Einrichtungen erhalten.
Zusatzfrage des Abgeordneten Grünbeck, bitte schön.
Herr Staatssekretär, gibt es in Ihrem Hause Zahlen, die den Anteil der Emissionen im Schwefeldioxidbereich aus Heizungsanlagen ausweisen?
Meines Wissens gibt es Zahlen, die diese Anteile ausweisen.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, diese Zahlen bekanntzugeben und eventuell aufzuschlüsseln nach öffentlichen Gebäuden, nach gewerblichem Bereich und Wohnbereich?
Herr Kollege Grünbeck, ich bin gerne bereit, Ihnen die Zahlen zugänglich zu machen. Allerdings bin ich im Augenblick überfordert, das in aufgeschlüsselter Weise zu tun. Ich nehme aber Ihr Interesse an einer solchen Aufteilung zur Kenntnis und werde versuchen, Ihnen die vorhandenen Zahlen entsprechend aufgeteilt zu übermitteln.
Ich rufe die Frage 87 des Abgeordneten Gilges auf:
Haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung auch Mitglieder oder Sympathisanten rechtsextremistischer Organisationen oder Gruppen an paramilitärischen Ausbildungen der jetzt bekanntgewordenen Vereinigung „Bund Deutscher Legionäre" teilgenommen?
Spranger: Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gilges, den Sicherheitsbehörden liegen keinerlei Erkenntnisse vor, daß Mitglieder oder Sympathisanten rechtsextremistischer Organisationen oder Gruppen an den sogenannten Survival-Kursen des Grafen Adelmann teilgenommen haben.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, auf welcher Information beruht denn diese Antwort? Sind das Auskünfte des Landesamts für Verfassungsschutz Bayern, sind das eigene Auskünfte des Bundesamtes für Verfassungsschutz, oder sind das reine Vermutungen?
Wenn ich den Begriff der Sicherheitsbehörden umfassend interpretieren kann - entsprechend habe ich Ihnen die Auskunft gegeben -, dann muß ich sagen: Das sind Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gewünscht.
Dann rufe ich die Frage 88 des Abgeordneten Gilges auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auch der Wehrüberwachung unterstehende Reservisten an den paramilitärischen Übungen der Vereinigung „Bund Deutscher Legionäre" teilgenommen haben und einzelne Übungen auf Bundeswehrschießplätzen stattfanden?
Der Bundesminister der Verteidigung kann das nicht bestätigen, da hierzu keinerlei Erkenntnisse vorliegen. Eine Anfrage nach den Namen von Reservisten hat der WDR, dem angeblich Namen bekannt sein sollen, nicht beantwortet.
Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung auf die Frage des
MdB Herbert Rusche in der Fragestunde vom 26. Februar 1986 hingewiesen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist denn die Bundesregierung bereit, Nachforschungen anzustellen, damit im Hinblick auf den ersten Teil der Frage nachhaltig in dem Sinne recherchiert wird, ob sich die Behauptung des WDR als unzutreffend erweist, an diesen Zusammenkünften hätten der Wehrüberwachung unterstehende Reservisten teilgenommen? Jetzt haben Sie ja nur zum Ausdruck gebracht, daß der Bundesverteidigungsminister bzw. sein Amt davon nichts weiß. Das bedeutet ja noch lange nicht, daß solche Zusammenkünfte nicht trotzdem stattgefunden haben könnten. Ich wiederhole daher: Gibt es Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung, insoweit einmal gründlich zu recherchieren?
Ich bitte um Verständnis, wenn ich sage, daß es mir nicht zusteht, für den Bundesminister der Verteidigung zu antworten, der hier an sich zuständig wäre. Ich weise nur darauf hin, daß es Hunderttausende von Reservisten gibt, die überprüft werden müßten, obwohl es der WDR in der Hand hätte, die Sache durch Nennung der Namen derjenigen zu klären, die nach der Behauptung des WDR zu jenen Reservistenkreisen gehören.
Eine weitere Zusatzfrage.
Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, daß der „Bund Deutscher Legionäre" weder ein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz noch eines des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist? Denn sonst wäre ja die Möglichkeit der Feststellung gegeben.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich sage, daß diese Frage nach meiner Auffassung den Inhalt der Frage 88 überschreitet. Ich sehe keinen Sachzusammenhang mit dieser Frage.
Herr Abgeordneter Gilges, ich schließe mich dieser Auffassung an. Der Staatssekretär ist dann in der Tat auch überfordert, das beantworten zu können. Der Sachzusammenhang mit der ursprünglich gestellten Frage ist wohl nicht gegeben.
Ich rufe die Frage 89 des Abgeordneten Kuhlwein auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung gemeinsam mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung Pläne verfolgt, für die Mülltransporte zur DDR-Deponie Schönberg einen weiteren Grenzübergang in Wietingsbek im Kreis Herzogtum Lauenburg zu eröffnen?
Herr Kollege Kuhlwein, wenn Sie einverstanden sind, möchte ich wegen des engen Sachzusammenhanges Ihre beiden Fragen zusammenfassend beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 90 des Abgeordneten Kuhlwein auf:
Ist die Anregung zu entsprechenden Plänen vom Land Schleswig-Holstein ausgegangen?
Ich beantworte beide Fragen mit einem klaren Nein. Die Bundesregierung ist nicht an einer Ausweitung der Abfalltransporte nach Schönberg interessiert. Sie erwartet vielmehr von den Ländern, daß sie möglichst rasch die erforderlichen Anlagen schaffen, um die anfallenden Abfallmengen im eigenen Land beseitigen zu können, so wie das die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat einvernehmlich in der Dritten Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz vom letzten Jahr als vorrangig festgelegt haben.
Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter Kuhlwein.
Herr Staatssekretär, nun haben Sie bzw. hat Ihr Haus in Beantwortung einer Frage des Kollegen von Schmude am 26. Februar erklärt, es gebe einen Wunsch des Landes Schleswig-Holstein, einen besser geeigneten Grenzübergang für die Abfalltransporte in die DDR zu eröffnen. Meine Frage ist, ob es diesen Wunsch gibt, ob die Bundesregierung den Wunsch positiv prüfen wollte, wie das in der Fragestunde im Februar zum Ausdruck kam, und ob in diesem Zusammenhang auch von dem Bereich Wietingsbek im Kreis Herzogtum Lauenburg die Rede war.
Ich nehme zunächst Bezug auf die Antwort des BMI auf die Frage des Kollegen von Schmude. In der Antwort ist, glaube ich, klargestellt, daß es sich um eine mögliche Umgehung im Bereich Lübeck-Schlutup und einen entsprechenden Grenzübergang in diesem Bereich, jedoch nicht um einen Grenzübergang im Bereich Wietingsbek gehandelt hat.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordeten Kuhlwein.
Herr Staatssekretär, soll ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung für alle Zukunft ausschließt, daß im Bereich Wietingsbek ein Grenzübergang für die Mülltransporte zur DDR-Deponie Schönberg eingerichtet wird, weil die geographische Lage dafür dort möglicherweise nicht in Frage kommt?
Herr Kollege Kuhlwein, ich kann hier auf meine erste Antwort auf Ihre Frage Bezug nehmen, in der ich klipp und klar gesagt habe, beide Fragen sind im Hinblick auf Wietingsbek mit einem klaren Nein zu beantworten. Ich gehe davon aus, daß das natürlich auch für die Zukunft gilt.
Herr Abgeordneter Kuhlwein, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Informationen vor, daß bei Wie15814
tingsbek auf dem Gebiet der DDR seit geraumer Zeit Erdarbeiten stattfinden, die darauf hindeuten könnten, daß bauliche Anlagen vorbereitet werden wie etwa der Bau eines Grenzüberganges oder der Bau von Zufahrtsstraßen?
Ich kann nur sagen: Mir liegen hierzu jetzt keine Erkenntnisse vor. Ich bin gerne bereit zu prüfen, ob es überhaupt solche Erkenntnisse gibt.
Letzte Zusatzfrage, bitte schön, Herr Kuhlwein.
Besteht der Wunsch des Landes Schleswig-Holstein nach wie vor, zu einem neuen Übergang für die Mülltransporte zur DDR-Deponie Schönberg zu kommen, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in dieser Richtung jetzt?
Herr Kollege Kuhlwein, ich meine, für die Pläne und Wünsche der Landesregierung ist die Landesregierung zuständig. Die Bundesregierung wäre überfordert, wenn Sie darüber hier heute Auskunft geben sollte.
Ich hatte dargelegt, welche Interessenlage im Bereich Lübeck-Schlutup besteht.
Zusatzfrage des Abgeordneten von Schmude, bitte sehr.
von Schmude ({0}): Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekanntgeworden, ob eine Gruppe sozialdemokratischer Politiker unter Führung des schleswig-holsteinischen Oppositionsführers Engholm einen Vorschlag in Ost-Berlin unterbreitet hat, Wietingsbek zu einem Übergang für Mülltransporte zu erklären?
Wir haben keine derartigen Informationen.
Danke schön.
Meine Damen und Herren, weitere Fragen sind nicht zu beantworten. Ich kann daher die Fragestunde schließen und berufe den Deutschen Bundestag für Donnerstag, den 20. März 1986, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.