Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und
Herren! Ich eröffne die 91. Sitzung des Deutschen Bundestages.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bitte ich den Herrn Schriftführer, die Abwesenheitsliste zu verlesen.
Der Herr Präsident hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Dr. Pferdmenges und Dr. Bergstraeßer für je 3 Tage.
Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Gülich, Winkelheide, Morgenthaler, Ruhnke für je 10 Tage wegen Krankheit, die Abgeordneten Graf und Frau Rösch für je 14
({0})
Tage wegen Krankheit, Dirscherl für 3 Wochen wegen Krankheit, Frau Albertz, Lohmüller, Krause für je 4 Wochen wegen Krankheit, Dr. Friedrich für 6 Wochen wegen Krankheit, Dr. Kopf für 3 Monate wegen einer Studien- und Informationsreise.
Das Haus hat diese über sieben Tage hinaus beantragten Urlaubsgesuche zu genehmigen. - Kein Widerspruch. Der Urlaub ist erteilt.
Entschuldigt sind die Abgeordneten Wönner, Nickl, Giencke, Meyer ({0}), Jacobi, Revenstorff, Dr. Brill, Weickert, Dr. Freiherr von Rechenberg, Dr. Atzenroth, Dr. Gerstenmaier, Nuding, Agatz, Renner, Niebergall, Parzinger, Dr. Middelhauve, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Euler.
Ich habe weiter mitzuteilen:
Der Deutsche Bundesrat hat unter dem 6. Oktober mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung vom gleichen Tage den folgenden Gesetzen zugestimmt hat bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht stellt:
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund ({0}),
Gesetz zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei,
Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes.
Bei dem Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes und dem Gesetz über Personalausweise wird der Bundesrat keinen Einspruch einlegen.
Dem Gesetz über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 hat er nicht zugestimmt. Die Mitteilung ist als Drucksache Nr. 1438 verteilt. Der Ältestenrat hat die Angelegenheit dem Ausschuß für Verfassungsschutz und dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Prüfung der Frage übergeben, ob das Haus den Vermittlungsausschuß anrufen soll.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 5. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 115 der Fraktion der Bayernpartei betreffend Verteilung der für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen zur Verfügung gestellten Kredite auf die deutschen Länder - Drucksache Nr. 1321 - beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1451.
Der Herr Bundesminister für Finanzen hat am 9. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 119 der Fraktion des Zentrums betreffend Münzprägung - Drucksache Nr. 1383 - beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1454 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftspolitik hat am 6. Oktober 1950 darum gebeten, die beiden Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion der WAV betreffend Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifes für Kraftfahrtversicherungen - Drucksachen Nr. 1365 und 1369 - federführend ihm zu überweisen unter Mitberatung des Ausschusses für Verkehrswesen, da sich diese Anträge ausschließlich auf Verordnungen des Preisrechts beziehen. Die Anträge sind in der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Oktober 1950 nur dem Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen worden. Ist das Haus einverstanden, daß entsprechend dem Wunsche des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaftspolitik verfahren wird? - Kein Widerspruch.
Ich habe dann weiter mitzuteilen, daß die Sitzung des Unterausschusses für Verschollenheitsrecht erst im Anschluß an die dritte Lesung des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Sozialversicherung stattfindet.
Mine Damen und Herren! Ich habe Sie um die Erlaubnis zu bitten, die Tagesordnung um einen Punkt zu vermehren. Ich habe Ihnen folgenden Brief zu verlesen:
Bonn, 12. Oktober 1950 Bundesrepublik Deutschland
Bundeskanzler
An den Herrn
Präsidenten des Deutschen Bundestages, Bonn, Bundeshaus.
Der Herr Bundespräsident hat den Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Robert Lehr am 11. Oktober 1950 zum Bundesminister des Innern ernannt. Ich bitte Sie, die Vereidigung des Herrn Bundesministers Dr. Lehr gemäß Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in der morgigen Sitzung des Bundestages vornehmen zu wollen.
Adenauer.
Das Haus ist damit einverstanden, daß die Tagesordnung durch die
Vereidigung des Bundesministers des Innern ergänzt wird.
Meine Damen und Herren, Art. 64 des Grundgesetzes lautet:
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Die Eidesformel hat folgenden Wortlaut:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister Dr. Lehr, sind Sie bereit, diesen Eid zu leisten?
Jawohl!
({0})
Ich bitte Sie, sich an meine Seite zu bemühen.
Ihr neues Amt ist besonders schwer von Verantwortung. In Ihrer Hand wird vor allem die Obhut der Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Ordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik liegen.
Ich bitte Sie, mir die Eidesformel nachzusprechen.
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft er({0})
füllen und Gerechtigkeit gegen jedermann
üben werde. So wahr mir Gott helfe.
({1})
Mit der Leistung dieses Eides, Herr Bundesminister, haben Sie die schwere Bürde Ihres Amtes auf Ihre Schultern genommen. Möge es Ihnen vergönnt sein, diese Bürde in ein freies und einiges Deutschland zu tragen. Ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der Deutschen Partei hat gemäß § 85 der Geschäftsordnung gebeten, dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Mühlenfeld zu gestatten, in der heutigen Sitzung außerhalb der Tagesordnung das Wort zu einer tatsächlichen Erklärung zu ergreifen, die er in der Anlage im Wortlaut beigefügt hat. Ich erteile ihm für diese Erklärung das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion habe ich hier folgende Erklärung abzugeben.
Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen hat ein Flugblatt herausgegeben, in dem die Erklärung aller Fraktionen vom 14. 9. 1950 gegen den Wahlbetrug in der Ostzone wiedergegeben ist. Die Fraktion der Deutschen Partei muß mit äußerstem Befremden feststellen, daß von diesem Flugblatt zwei Versionen vorhanden sind. In der einen Auflage ist die Deutsche Partei mit einbegriffen, in der anderen als einzige neben den anderen Fraktionen nicht genannt. Ist das Absicht oder Nachlässigkeit? Namens meiner gesamten Fraktion protestiere ich nachdrücklich gegen dieses Verfahren.
Es erweckt den Eindruck, daß der Feldzug der Diffamierung und des Verschweigens gegenüber der Deutschen Partei namentlich in Berlin selbst im Rahmen einer Aktion fortgesetzt wird, die nun wirklich von der gesamten Kraft aller Parteien getragen worden ist und in aller Zukunft getragen sein muß.
({0})
Das Haus hat diese Erklärung zur Kenntnis genommen.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Kunstwerke ({0}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen 40 Minuten Aussprachezeit und 10 Minuten für die Einbringung vor.
Dr. Koch ({1}), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Interpellation der Fraktion der SPD, Drucksache Nr. 1325, die Ihnen zu begründen ich die Ehre habe, hat, wenn ich so sagen darf, einen falschen Betreff. Es heißt dort: „Aufwendungen für Kunstwerke." Vielleicht wäre es richtiger gewesen, wir hätten statt dessen die Worte gewählt „Beziehungen der Bundesregierung zum Bundestag" oder noch besser und noch konkreter „Mißachtung des Bundestages und seiner Ausschüsse". Aber ich glaube, wir haben bei der Wahl des Themas das ungewöhnlichere Thema dem gewöhnlicheren und an dieser Stelle schon oft erörterten Thema vorgezogen.
Es handelt sich also nicht um die materielle Entscheidung - das möchte ich zu Beginn ganz besonders betonen -, inwieweit die bildenden Künste durch Steuermaßnahmen zu fördern sind. Es handelt sich nicht um die Entscheidung des in diesem Hause schon einmal behandelten Antrages der Fraktion der Bayernpartei vom 9. Dezember 1949 über die Förderung der bildenden Künste durch Steuermaßnahmen, in dem die Bayernpartei beantragte, die einmalige Aufwendung von Beträgen bis zu 1000 DM im Jahre für die Beschaffung von Kunstwerken lebender Künstler einkommen- und lohnsteuerfrei zu stellen. Dieser Antrag ist im Ausschuß für Finanzen und Steuern des Bundestags wiederholt behandelt worden. Es geht auch nicht um einen weiteren Antrag der Bayernpartei, der im Ausschuß gestellt und im Ausschuß nach eingehender Beratung abgelehnt worden ist. Es geht auch nicht um einen Antrag auf Änderung des Einkommensteuergesetzes. Ich darf daran erinnern, daß das Plenum diesen Antrag seinerzeit an den Ausschuß zurückverwiesen hat, so daß diese materielle Frage noch nicht entschieden und zunächst noch vom Finanzausschuß und von diesem Hohen Hause zu beraten ist. Es geht also nicht darum, ob wir das Mäzenatentum unterstützen wollen, nicht darum, ob zu den hohen Steuersenkungen der Einkommensteuerreform noch weitere Erleichterungen kommen sollen; es geht nicht darum, ob wir Kunst und Künstler fördern wollen, sondern uns interessiert lediglich die eine Frage, wie in diesem Falle wieder einmal die Bundesregierung von den Beschlüssen des Parlaments Kenntnis genommen und wie sie sich dazu verhalten hat.
Diese Vorlage hier gehört also nicht zu den üblichen Steuervorlagen, sondern sie reiht sich an die Drucksache Nr. 1176 betreffend die Entlassung des Bundeswirtschaftsministers Erhard und an die Drucksache Nr. 1259 betreffend die Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer an, deren Begründung uns der Herr Abgeordnete Seelos, immer noch schuldig ist.
({2})
Unsere Interpellation, meine Damen und Herren, richtet sich gegen Form und Art, in der die Regierungsmitglieder von den Arbeiten und den Beschlüssen des Parlaments Notiz nehmen, und sie behandelt die Frage, inwieweit - und das ist das Wichtige - die vom Parlament behandelten Fragen der Regierung für ihre eigenen Beschlüsse entzogen sind.
Ich habe Ihnen dargelegt, wie wir diesen Antrag behandelt haben und daß er noch nicht beantwortet ist. In dieser selben Zeit nun, meine Damen und Herren, legt uns der Bundesfinanzminister als Anlage zum Bundesanzeiger vom 6. Juli 1950 die Einkommensteuerrichtlinien vom 5. Juli 1950 vor. In diesen Einkommensteuerrichtlinien lesen wir, daß das Bundesfinanzministerium, also die Bundesfinanzverwaltung, die Frage, die wir erst beantworten wollen, par ordre de mufti von Amts wegen schon beantwortet hat, indem sie einfach bestimmte, daß Werke lebender bildender Künstler, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, bis zu einem Betrag von 500 DM im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ohne weiteres voll ab-. geschrieben werden können.
Meine Damen und Herren! In der Diskussion über den Antrag betreffend die Entlassung des Bundeswirtschaftsministers hat unser Vizepräsi({3})
dent, Herr Kollege Carlo Schmid, dem Sinne nach etwa das Folgende gesagt: „Die parlamentarische Demokratie erschwert den Betrieb der Demokratie; sie heißt Verzicht auf Patentlösungen. Sie heißt aber auch, diese Erschwerungen wollen, weil man weiß, daß allzu bequemes Regieren etwas kostet, nämlich die Freiheit." Auch in diesem Falle, meine Damen und Herren, haben wir es mit einer typischen Patentlösung zu tun, mit der Lösung einer Frage, die dieses Parlament und seine Ausschüsse zunächst noch beantworten wollen. In diesem Falle hat die Verwaltung uns wieder einmal vorgegriffen ohne Rücksicht darauf, daß ein ablehnender Beschluß des Finanzausschusses vorlag, ohne Rücksicht darauf, daß unsere Beratungen noch nicht abgeschlossen waren. Der Finanzausschuß hatte mit Staunen davon Kenntnis genommen, daß das Bundesfinanzministerium diese Frage bereits beantwortet hatte, und hat sich in seiner Sitzung vom 12. Juli 1950 ausdrücklich gegen diese Bestimmungen der Finanzverwaltung verwahrt.
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Ich darf aus dem Protokoll des Ausschusses vorlesen: „Die Mehrheit des Ausschusses ist mit dem Vorsitzenden der Meinung, daß diese Bestimmung gesetzwidrig ist, und spricht sich dafür aus, daß sie vom Finanzministerium zurückgenommen wird." Wir haben bisher noch nichts davon gehört, daß diese Bestimmung zurückgenommen wurde.
Zur Zeit, meine Damen und Herren, beschäftigt uns ein ähnlicher Fall, der genau in der hier eingeschlagenen Linie liegt. Dem Parlament liegt eine Reihe von Anträgen über den Sitz der Branntweinmonopolverwaltung vor. In einem edlen Wettstreit, wie Sie wissen, wie sich seinerzeit die Städte um die Heimat Homers stritten, streitet sich heute etwas prosaischer ein halbes Dutzend Städte um den Sitz der Branntweinmonopolverwaltung. Am 12. September ging ein Antrag Nürnbergs ein; es folgten Anträge von Bückeburg, Offenbach, Koblenz und Münster. Diese Aufzählung soll keine Aufforderung sein, diese Anträge zu vermehren; aber nach dem Bekanntwerden der ersten Anträge, meine Damen und Herren, legte uns die Bundesregierung den Bescheid vor, daß sie sich für Bückeburg entschieden habe. Ich kann zu meiner Freude mitteilen, daß darauf der Ausschuß für Finanzen und Steuern des Bundestags die inzwischen einzig richtige Antwort erteilt hat, nämlich die, daß für die Beantwortung dieser Frage, nachdem das Parlament die Frage durch diese Anträge an sich gezogen hat, ausschließlich das Plenum des Bundestags zuständig ist. Wir werden das Gesetz über die Branntweinmonopolverwaltung entsprechend abfassen.
Wir bezwecken mit dieser Interpellation, daß sich das Parlament noch einmal wieder und ein für allemal gegen derartige Eigenmächtigkeiten der Verwaltung verwahrt und daß ein für allemal die Stellung festgelegt wird, die die Verwaltung in diesen Fragen gegenüber dem Parlament hat. Wenn es so weiterginge, wie es hier begonnen ist, dann könnten wir unsere Arbeit einstellen und die Entscheidung ein für allemal den Verwaltungen der einzelnen Ministerien überlassen.
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Meine Damen und Herren, es kann nur eine Antwort auf die Frage geben, wer wem verantwortlich ist und wer wessen Beschlüsse durchzuführen hat. Die Antwort auf diese Frage ist so banal,.
daß ich sie hier gar nicht aussprechen möchte. Es geht um die formelle Frage, um die Kernfrage der Stellung des Parlaments zur Verwaltung. Wir fragen daher die Bundesregierung, ob ihr bekannt ist, daß der Ausschuß des Bundestags - ich darf es gekürzt wiedergeben, was wir schriftlich niedergelegt haben -: diese Frage, die die Regierung bejaht hat, bereits verneint hatte. Ich darf weiter fragen, ob der Bundesrat entsprechend unterrichtet worden ist, als er seine Zustimmung zu den Richtlinien der Regierung gab. Ich bitte, in der Antwort uns nicht etwa den Unterschied zwischen Sonderausgaben und Abschreibungen klarzumachen. Ihn kennen wir ebensogut wie die Verwaltung; darum geht es nicht. Der Bundesfinanzminister hat in Mainz gesagt, er möchte fröhliche Steuerzahler um sich sehen. Wenn er nun damit beginnt, die Künstler in dieser Weise zu fördern, so verrät das sein eigenes Münchener Herz. Aber ich glaube, wir sollten uns ausbitten, daß er derartige Dinge nicht unter Mißachtung des Parlaments tut, also nicht gegen uns, sondern ausschließlich mit uns.
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Das Wort zur Beanttung der Interpellation hat Herr Staatssekretär Hartmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesfinanzminister Schäffer ist zu seinem großen Bedauern durch die heutige Sondersitzung des Zentralbankrates verhindert, die Interpellation selbst zu beantworten.
({0})
Ich darf hier zunächst einmal auf einige Daten der Beschlußfassung eingehen, die wohl für die Beurteilung der Sache sehr wesentlich sind. Die Bayernpartei hatte den Antrag eingebracht, daß derartige Steuererleichterungen, d. h. die Möglichkeit, Kunstwerke als kurzlebige Wirtschaftsgüter anzusehen, berücksichtigt werden, und zwar bis zur Höhe von 1000 DM. Dieser Antrag ist am 8. Februar 1950 im Finanzauschuß des Bundestages beraten und zunächst abgelehnt worden. In der folgenden Woche, am 16. Februar, hat der Finanzausschuß die Beratung des Antrags wieder aufgenommen. Der Vorsitzende hat damals darauf aufmerksam gemacht, daß schon ein Beschluß in der Sache gefaßt sei und daß ein erneuter Beschluß nur mit Mehrheit gefaßt werden könne. Es ist dann mit Mehrheit folgendes beschlossen worden:
Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Beratung über den Antrag Nr. 299 bis zu einer neuen Formulierung vertagt wird. Eine Förderung soll sich auf zwei Jahre beschränken und nicht mehr als 500 DM im Jahr für die Anschaffung von Werken lebender Künstler steuerfrei belassen.
Mit dieser Beschlußfassung vom 16. Februar war die ablehnende Beschlußfassung vom 8. Februar überholt. Die Anordnung des Bundesministers der Finanzen hält sich im Rahmen der Beschlußfassung vom 16. Februar. Die Einkommensteuerrichtlinien für 1948 und 1949 sind am 5. Juli erlassen worden, nachdem sie Ende Mai vom Kabinett verabschiedet und während des Monats Juni im Bundesrat verhandelt worden waren. Bis zu dieser Unterzeichnung am 5. Juli hat nichts Gegenteiliges vor({1})
gelegen, weder ein Beschluß des Bundestages noch ein anderweitiger Beschluß des Finanzausschusses.
Wenn also in der Interpellation ausgeführt wird, daß der Bundestag bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes anders entschieden oder daß ein entgegengesetzter Beschluß des Finanzausschusses zur Zeit des Erlasses der Einkommensteuerrichtlinien vorgelegen hätte, so glaube ich, hiermit dargetan zu haben, daß das nicht so ist. Der Finanzausschuß hat sich erst am 12. Juli, also eine Woche hinterher, damit befaßt, und zwar als die Referenten des Finanzministeriums bei der neuen Beratung auf die Einkommensteuerrichtlinien hingewiesen haben. Diese Einkommensteuerrichtlinien mußten damals erlassen werden. Sie sind eigentlich schon viel zu spät erlassen worden, weil sie für die Abgabe der Steuererklärungen für das zweite Halbjahr 1948 und das Kalenderjahr 1949 dringend notwendig waren.
Ich darf also nochmals zusammenfassen: Im Zeitpunkt des Erlasses der Einkommensteuerrichtlinien hat kein Beschluß des Plenums und kein Beschluß des Finanzausschusses vorgelegen, der einen entgegengesetzten Standpunkt dargelegt hätte. Der Bundesfinanzminister hat also nicht entgegen einem Beschluß des Plenums oder des Finanzausschusses Stellung genommen.
Was die Sache betrifft, so ist genau dieselbe Vorschrift in mehreren süddeutschen Ländern seit Jahren in Kraft, und zwar auf Grund derselben gesetzlichen Ermächtigung. Wir haben die Vorschriften nicht aus eigenem in die Richtlinien hineingebracht, sondern auf Wunsch der süddeutschen Länder und auf Grund des in den süddeutschen Ländern geltenden Einkommensteuerrechts hinsichtlich dieser Materie. Wir haben zudem noch ein Gutachten des Herrn Bundesministers der Justiz herbeigeführt. Dieses Gutachten ist unter dem 21. September an den Herrn Vorsitzenden des Finanzausschusses des Hohen Hauses ergangen. Ich darf annehmen, daß das Gutachten den Mitgliedern des Finanzausschusses auf jeden Fall vorliegt, und darf daher ganz kurz nur aus dem Inhalt wiedergeben, daß der Herr Bundesminister der Justiz der Ansicht ist, daß Ziffer 50 Abs. 6 der Einkommensteuerrichtlinien mit § 7 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung vereinbar ist. Ich erwähnte schon, daß dieselbe Ansicht seit Jahren in einer Reihe von süddeutschen Ländern praktiziert wird. Hiernach hat das Bundesfinanzministerium keinen Zweifel daran, daß erstens die Vorschrift rechtsgültig ist, und zweitens glaube ich, dargetan zu haben, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorschrift entgegenstehende Beschlüsse des Parlaments nicht vorgelegen haben.
Was nun die Sache betrifft, so nehme ich an, daß vielleicht demnächst im Finanzausschuß des Bundestages noch einmal eine Beratung darüber stattfinden wird. Ich bin ermächtigt zu erklären, daß ein besonderes Interesse des Bundesfinanzministeriums für oder wider diese Vorschrift gar nicht vorliegt; denn es handelt sich um Einkommensteuer, die den Ländern zufließt, und der hier etwa in Wegfall kommende Einkommensteuerbetrag ist so minimal, daß er kaum zu Buche schlägt. Nachdem aber die Länder diese Bestimmung gerade im Interesse der lebenden bildenden Künstler angeregt haben, hat das Bundesfinanzministerium geglaubt, sich dem nicht versagen zu sollen.
({2})
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Es kommt hier gar nicht darauf an, ob man den Künstlern helfen will oder nicht. Wir waren im Ausschuß ganz überwiegend der Meinung, daß ein Weg gefunden werden müßte, der modernen Kunst zu helfen. Dieser Wunsch des Ausschusses, der auf Grund eines Antrages der Bayernpartei in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gekommen war, konnte nicht realisiert werden, weil die Regierungsvertreter im Ausschuß erklärt haben, der Weg sei nicht gangbar. Erst auf Grund der Anregung der Regierungsvertreter im Finanzausschuß ist seinerzeit der ablehnende Beschluß zustande gekommen. Dann haben einzelne süddeutsche Länder eine Regelung contra legem getroffen, und diese Regelung der süddeutschen Länder ist dann von dem Bundesfinanzminister in den Durchführungsrichtlinien sanktioniert worden.
Das Entscheidende ist also, daß der Ausschuß auf Grund eines Antrages der Bayernpartei helfen wollte, seitens der Regierung aber gesagt worden ist, es gehe nicht, und daß wir uns dann mit diesem Bescheid zufrieden gegeben haben.
Ich bin aber der Ansicht: Wenn einmal ein Antrag einer Partei im Bundestag vorliegt, dann hat damit der Bundestag die Angelegenheit an sich gezogen. Parlamentarische Regierungsform ist doch die Staatsherrschaft der Volksvertretung. Wenn ein solcher Antrag hier im Bundestag oder in seinen Ausschüssen behandelt wird, dann kann nicht die Exekutive hergehen und die gleiche Angelegenheit anders entscheiden, als sie selber zunächst gewünscht hat. Die Tatsache - das ist meiner Ansicht nach hier der entscheidende Punkt -, daß der Bundestag sich auf Grund eines Antrages mit der Angelegenheit befaßte, mußte für die Exekutive ein Verbot bedeuten, die gleiche Angelegenheit in dem einen oder andern Sinne zu behandeln, solange die Entscheidung im Bundestag nicht gefallen war.
Es kommt ja gar nicht darauf an, ob ein entgegenstehender Beschluß eines Bundestagsausschusses vorlag; ein solcher Beschluß würde ja staatsrechtlich gar keine Bedeutung haben, solange er nicht im Plenum des Bundestages bestätigt worden ist. Worauf es ankommt, ist die Tatsache, daß die Exekutive sich nicht scheut, über den Kopf der Volksvertretung hinweg sich dieses Gegenstandes zu bemächtigen und ihn so oder so zu entscheiden, obwohl die Angelegenheit in der dafür maßgebenden Volksvertretung behandelt wird. Ich glaube, hier handelt es sich tatsächlich um mehr als bloß um eine Prestigefrage; hier handelt es sich um eine Wesensfrage, nämlich darum, ob unser Parlament die zentrale Funktion im Staate hat, die ihm zukommt, oder nicht oder ob die Bürokratie die zentrale Funktion hat.
({0})
Diese Frage soll heute mit dieser Interpellation entschieden werden, die gleiche Frage, die wir ja gestern im Finanzausschuß bezüglich des Sitzes der Bundesbranntweinmonopolverwaltung zu behandeln hatten. Deshalb glaube ich, es ist doch sehr wichtig, daß wir hier eine einheitliche Willensäußerung dahin kundtun: die Dinge, die in der Volksvertretung behandelt werden, dürften nicht
({1})
im Vorwege von der Exekutive so oder so entschieden werden.
({2})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Als dritten Punkt der Tagesordnung rufe ich den Punkt 2 der Ihnen gedruckt vorliegenden Tagesordnung auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen ({0}).
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Oellers.
Dr. Oellers ({1}), für die antragstellenden Fraktionen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beteiligung des Staates an Unternehmen, die einen gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Betrieb unterhalten, ist in § 48 der Reichshaushaltsordnung geregelt. Nach der staatlichen Praxis pflegen die Rechte des Hoheitsträgers zur Mitwirkung an den Verwaltungsaufgaben solcher Unternehmen im Regelfall durch von der Exekutive entsandte Beamten ausgeübt zu werden. Indessen liegen auch aus der Vergangenheit im Weimarer Staat eine ganze Reihe von Beispielen dafür vor, daß solche Funktionen auch von Vertretern der Legislative, die ausdrücklich zur Wahrnehmung dieser Rechte in die betreffenden Unternehmen entsandt worden sind, wahrgenommen worden sind.
Auch im Aufsichtsrat der Staatlichen Erfassungsgesellschaft, der STEG, ist bisher der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes durch Abgeordnete vertreten, und nachdem das Parlament die Funktionen des Wirtschaftsrats übernommen hat, ist es unsere Aufgabe, diese noch vom Wirtschaftsrat entsandten Vertreter durch Abgeordnete des Bundestages zu ersetzen.
Nun ist aber folgende Schwierigkeit zu klären. Die Mitglieder in solchen Aufsichts- oder Verwaltungsräten sind sowohl den Gesellschaftern wie den Gläubigern der Gesellschaften gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Möglichkeit solcher Schadensersatzansprüche ist bei der heutigen vielfach unübersichtlichen Lage auf rechtlichen und wirtschaftlichen Gebieten in erhöhtem Maße gegeben. Aber ebensowenig wie man das den Beamten zumuten kann, kann man es - oder erst recht nicht - dem Vertreter der Legislative zumuten, die Haftung für eine Tätigkeit zu übernehmen, wenn ein solcher Schaden entsteht, es sei denn, daß sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen. Dabei muß ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Vertreter der Legislative selbstverständlich ehrenamtlich zu arbeiten haben, also nicht irgendwie in Verwaltungsorganen mit Besoldungen oder Tantiemen versehen werden.
Aus dieser Situation heraus schien es dem Ältestenrat notwendig, eine gesetzliche Bestimmung zu schaffen, die solche Abgeordnete von Haftpflichtansprüchen freizustellen geeignet ist. Wir haben im Rechtsausschuß dann die Frage geprüft, ob man zunächst nur ein Gesetz für den akuten Fall der STEG-Aufsichtsratsmitglieder schaffen oder in der Annahme, daß solche Fälle sich in der Zukunft wiederholen werden, dem Parlament ein grundsätzliches Gesetz in Vorschlag bringen solle. Wir haben uns dazu entschlossen, die Frage durch eine gesetzliche Bestimmung grundsätzlich zu regeln, und der Entwurf, den der Rechtsausschuß den Fraktionen vorgelegt hat, wird dem Parlament von den Fraktionen in der jetzigen Drucksache Nr. 1417 zur Abstimmung vorgelegt.
Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.
Meine Damen und Herren! Ich habe gegen den Entwurf Bedenken. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er jemals praktisch werden kann. Man hat ihn aus der jetzt etwas verstaubten Kiste des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes herausgeholt. Dort spielte er eine Rolle für die Staatliche Erfassungsgesellschaft, die STEG. Man wollte die Haftung der Abgeordneten des Wirtschaftsrats, die in die Verwaltungsorgane der STEG entsandt worden waren, beschränken. Ich kann mir nicht denken, daß sich ein solcher Fall für den Bundestag wiederholt. Es ist kaum vorstellbar, daß Abgeordnete des Bundestages in Aufsichtsräte oder in den Vorstand öffentlicher oder privater Aktiengesellschaften entsandt werden; aber das kann dahingestellt bleiben.
({0})
Auf jeden Fall paßt dieser Entwurf nicht in die Struktur unseres bürgerlichen Rechts und unseres Handelsrechts.
Das Aktienrecht hat besonders scharfe Haftungsbestimmungen für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates begründet. Man hat gesagt, daß der gehobenen Stellung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch eine erhöhte Verantwortlichkeit entsprechen muß. In diesem Entwurf will man den entgegengesetzten Weg gehen. Wer ein Amt übernimmt, muß es ausfüllen; das ist doch eine selbstverständliche Pflicht. Ich möchte fast sagen: wer es ehrenamtlich übernimmt, hat eine gesteigerte Verpflichtung, seine Pflicht zu tun. Es ist doch pädagogisch falsch, jemanden in ein Organ zu schicken und ihm von vornherein zu sagen: haften wirst Du nur - na, wenn Du kriminell wirst, wenn Du vorsätzlich Deine Pflichten verletzt.
Das paßt auch nicht zu der Haftung, die wir für die Beamten, beispielsweise im Beamtengesetz, aufgestellt haben. Jeder Beamte hat Regreßansprüche zu erwarten, es sei denn, daß er sich lediglich fahrlässig verhalten hat. Hat er grob fahrlässig, hat er vorsätzlich gehandelt, dann muß er dafür einstehen. Der Grundbuchrichter haftet für den Schaden, den er anrichtet, und zwar für jeden Schaden.
Ich halte es also nicht für möglich, daß man eine derartige Privilegierung der Abgeordneten durchführt, wie sie hier in dem Gesetz vorgesehen ist. Zumindest müßte von der Freistellung auch grob fahrlässiges Verhalten ausgenommen werden. Wenn Sie die Bestimmung für erforderlich halten, dann möchte ich vorschlagen, in dem letzten Halbsatz nach „vorsätzlich" die Worte „oder grob fahrlässig" einzufügen, und technisch möchte ich vor({1})
schlagen, nicht von „den Abgeordneten" zu sprechen, sondern von „einem Abgeordneten", also den § 1 so zu fassen:
Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der im Auftrage oder auf Vorschlag des Deutschen Bundestages als Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft des privaten oder öffentlichen Rechts tätig wird, hat, sofern er aus dieser Tätigkeit haftbar gemacht wird, gegen die Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstehenden Schadens, es sei denn, daß er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. Ich schlage Ihnen vor, meine Damen und Herren, da sich entgegen der Erwartung des Ältestenrates nun doch eine Aussprache anzuspinnen beginnt, die Redezeit auf 40 Minuten zu begrenzen. - Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Oellers.
Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat seine Ausführungen mit der Feststellung begonnen, der Rechtsausschuß habe einen verstaubten Entwurf aus der Mottenkiste herausgeholt und ein Gesetz geschaffen, das nicht praktisch werden könne. Hätte er meine Ausführungen mit etwas mehr Aufmerksamkeit verfolgt,
({0})
dann hätte er feststellen müssen, daß der Fall bereits praktisch ist;
({1})
denn ich habe mich mit absoluter Deutlichkeit dahingehend ausgedrückt, daß die Abgeordneten des Wirtschaftsrates, die bislang in der STEG sitzen, nunmehr durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages ersetzt werden müssen. Ich muß also erklären, daß es keine verstaubte Mottenkistenangelegenheit, sondern eine durchaus akute Frage ist.
Fernerhin: der Rechtsausschuß hat sich der Frage, wieweit man die Abgeordneten von der Haftung befreien solle, durchaus mit Sorgfalt angenommen. Ich gebe zu, daß hier nur die Haftung für Vorsatz ausgeschlossen ist und daß die Haftung für grobe Fahrlässigkeit tatsächlich im Sinne der Freistellung weiter gegeben wird. Wir waren uns aber darüber klar, daß es bei der labilen Rechtsprechung über die Frage von einfacher und grober Fahrlässigkeit einem ehrenamtlich arbeitenden Abgeordneten auch nicht zugemutet werden könne, sich nun der Jurisdiktion bei dieser labilen Lage hinsichtlich der Frage, ob er einfach oder grob fahrlässig gehandelt hat, zu unterziehen. Von dem Beamten unterscheidet den Abgeordneten ja immerhin die eine Tatsache, daß der Beamte kraft seines ihm bezahlten Amtes in einer solchen Tätigkeit für den Staat auftritt, während der Abgeordnete in einer absolut ehrenamtlichen Form sich dieser Aufgabe unterzieht. Das war dem Rechtsausschuß durchaus klar, und aus diesem Unterschied heraus glaubten wir, die Fahrlässigkeit überhaupt für Abgeordnete ausschließen zu sollen, die ehrenamtlich im Auftrage des Parlaments sich einer solch schwierigen Aufgabe zu unterziehen bereit sind.
Keine weiteren Wortmeldungen in der ersten Beratung? - Dann schließe ich die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
({0})
- Anträge auf Abänderung der Vorlage können laut Geschäftsordnung erst in der zweiten Beratung gestellt werden. Außerdem sind Anträge schriftlich vorzulegen. Wir können nicht gut anders als geschäftsordnungsmäßig verfahren.
Ich rufe auf: § 1. Es ist ein Abänderungsantrag seitens des Herrn Bundesjustizministers gestellt
- zunächst ein mehr redaktioneller Abänderungsantrag -, anstatt der Fassung „Abgeordnete, .... die" die Fassung „Ein Abgeordneter .... , der im Auftrage" usw. zu wählen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Letzteres scheint die Mehrheit zu sein; der Antrag ist abgelehnt.
({1})
- Zweifeln Sie an?
({2})
- Dann bitte ich, die Abstimmung zu wiederholen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; die ablehnenden Stimmen sind die Mehrheit.
Weiter ist ein Abänderungsantrag eingegangen, in der vorletzten Zeile des § 1 nach dem Wort „vorsätzlich" die drei Worte „oder grob fahrlässig" einzufügen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das letztere ist die Mehrheit; abgelehnt.
Einleitung und Überschrift! - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erler.
Meine Damen und Herren! Die Überschrift scheint mir nicht sehr glücklich gewählt zu sein. Es ist zu befürchten, daß jemand, der den Inhalt dieses Gesetzes im einzelnen nicht zur Hand hat und ihn nicht kennt, aus der Überschrift schließen könnte, daß die Abgeordneten des Deutschen Bundestages künftig samt und sonders von beliebigen Haftpflichtansprüchen freigestellt werden. Der materielle Inhalt ist ein ganz anderer. Der materielle Inhalt ist der, daß zunächst einmal der Haftpflichtanspruch kraft Gesellschaftsrechts besteht und daß lediglich die vom Bundestag in bestimmte Aufsichtsorgane delegierten Abgeordneten einen Schadensersatzanspruch haben, wenn sie aus einem solchen Haftpflichtanspruch unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
Ich möchte also gern, daß wir das in der Überschrift zum Ausdruck bringen. Nun würde das eine sehr lange Überschrift werden, für die wir auch nicht sein würden. Deshalb sollten wir uns darauf beschränken, festzustellen, daß es sich um die Regelung von Haftpflichtansprüchen überhaupt handelt, und das unglückliche Wort „Freistellung", das hier wie eine Art Freibrief aussieht, vermeiden.
Ich beantrage daher, die Überschrift wie folgt zu fassen: „Entwurf eines Gesetzes über die Haftpflicht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages".
Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf meinem Herrn Vorredner erwidern, daß bedauerlicherweise der Wortlaut der Überschrift dem juristischen Sprachgebrauch genau entspricht. Von „Freistellung" sprechen wir Juristen, wenn jemand, der irgendwo Schaden erleidet, sich an einen Dritten halten kann. Das ist der Sinn dieses Gesetzes. Es ist nicht so, daß die Gesellschaft, die Schaden leidet, keinen Anspruch hätte. Sie hat einen Anspruch, und zwar gegen den Abgeordneten; nur kann sich der Abgeordnete vom Bunde freistellen lassen. Die Tatsache, daß man diese sehr klare Sachlage bisher anscheinend nicht richtig beurteilt hat, und die weitere Tatsache, daß von dem Bundesjustizminister gegen den sachlichen Inhalt dieses Gesetzes, das für Abgeordnete zweifellos ein Vorrecht schaffen will, persönlich Bedenken erhoben worden sind, läßt es mir doch zweckmäßig erscheinen, da man derartige Fragen im Plenum schlecht erörtern kann, diese Angelegenheit nochmals an den Rechtsausschuß zu überweisen.
({0})
Ich bin der Ansicht, daß man mit diesem Gesetz in der breiten Öffentlichkeit, nachdem der Widerspruch erfolgt ist, wiederum eine gewisse Agitatation gegen uns alle hervorrufen könnte, die wir besser scheuten.
Ich beantrage daher, diese Vorlage noch einmal dem Rechtsausschuß zu überweisen.
({1})
Keine Wortmeldungen dazu? Dieser Antrag hat gegenüber dem Antrag des Abgeordneten Erler den Vorrang in der Abstimmung. Wer für Rücküberweisung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist damit an den Rechtsausschuß zurücküberwiesen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung, Ziffer 3 der Ihnen vorliegenden gedruckten Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 ({0}) ({1});
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) ({3}). ({4})
Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff als Berichterstatter.
Dr. Dr. Höpker-Aschoff ({5}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 ist bis zum 30. September dieses Jahres befristet. Man hat es befristet in der Hoffnung, daß bis zu diesem Termin der Haushaltsplan verabschiedet sein würde. Da diese Hoffnung sich nicht verwirklicht hat, ist eine Verlängerung dieses Gesetzes notwendig.
Die Regierung hat vorgeschlagen, das Gesetz bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Der Haushaltsausschuß, dem dieses Gesetz zur Beratung
überwiesen war, hat der Verlängerung des Gesetzentwurfs zugestimmt. Im Ausschuß ist die Frage erörtert worden, ob das Gesetz nicht noch weiter verlängert werden sollte, nämlich bis zum 31. Januar 1951, da die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen sei, daß es nicht gelingen würde, den Haushaltsplan noch im Laufe des Kalenderjahres zu verabschieden, wodurch eine weitere Verlängerung dieses Gesetzes notwendig werden würde. Der Haushaltsausschuß hat indessen in seiner Mehrheit eine weitere Verlängerung des Gesetzes abgelehnt. Die Mehrheit des Ausschusses möchte an der Hoffnung festhalten, daß es doch noch gelingen werde, den Haushaltsplan im Laufe dieses Kalenderjahres zu verabschieden. Man war weiter der Meinung, daß die Befristung dieses Gesetzes bis zum Ende des Kalenderjahres vielleicht einen heilsamen Druck zur schnellen Beratung des Haushaltsplans auslösen könnte.
Dann ein zweites. Nach § 3 des Gesetzes vom 23. 6. 1950, also des Gesetzes, um dessen Verlängerung es sich handelt, ist die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich, wenn Sachausgaben für neue Aufgaben im Betrage von mehr als 300 000 DM geleistet werden sollen. Der Regierungsentwurf schlägt vor, diese Summe auf 500 000 DM zu erhöhen. Der Haushaltsausschuß hat diese Erhöhung abgelehnt und schlägt Ihnen vor, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
Zum dritten - das ist vielleicht der wichtigste Punkt dieses Verlängerungsgesetzes -: es wird von der Regierung eine Erhöhung der Kreditermächtigung von bisher 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden erbeten. Meine Damen und Herren! Es ist hier darauf hinzuweisen, daß die Höhe dieser Kreditermächtigung und der sogenannte Kredit- q plafond, der dem Finanzministerium bei der Bank deutscher Länder zur Verfügung steht, zwei verschiedene Dinge sind. Wenn wir, da der Kreditplafond bei der Bank deutscher Länder zur Zeit 1,5 Milliarden beträgt, dem Finanzminister eine Kreditermächtigung geben, die über 1,5 Milliarden hinausgeht, so kann das gleichwohl einen guten Sinn haben. Denn der Finanzminister kann seinen Kredit nicht nur bei der Bank deutscher Länder aufnehmen, sondern er kann sich unter Umständen Kassenkredite auch am Geldmarkt beschaffen. Das ist in der Vergangenheit bereits geschehen. Im Haushaltsausschuß ist die Frage eingehend erörtert worden, ob es zweckmäßig oder notwendig sei, die sehr erhebliche Kreditermächtigung von 1,5 Milliarden noch um weitere 500 Millionen DM zu erhöhen.
Ich darf auf einige Zahlen hinweisen. Bis Ende August hatte der Finanzminister von dieser Kreditermächtigung in folgendem Umfang Gebrauch gemacht. Es waren Schatzwechselkredite in Anspruch genommen in Höhe von 431,3 Millionen DM; es waren Kassenkredite bei der Bank deutscher Länder in Anspruch genommen in Höhe von 799,8 Millionen DM, und es war endlich ein kurzfristiger Kassenkredit bei dem Ausgleichsfonds in Höhe von 200 Millionen DM aufgenommen worden, insgesamt also 1431,1 Millionen DM. Ende August war also die Spanne, die dem Finanzminister zur Verfügung stand, nicht mehr allzugroß.
Nun bedürfen, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang - denn die Frage ist ja von einiger Bedeutung - noch zwei besondere Manipulationen, die im Juni und Juli vorgenom({6})
men worden sind, der besonderen Erwähnung. Ober die eben erwähnten Kredite hinaus hat der Finanzminister im Juni dieses Jahres noch einen Lombardkredit von 147 Millionen DM bei den Landeszentralbanken in Anspruch genommen, indem er zum ERP-Vermögen gehörende Schuldverschreibungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die dem ERP-Vermögen dadurch zugefallen waren, daß 200 Millionen DM Gegenwerte der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt waren, lombardierte. Es wurde darauf hingewiesen, daß auch eine solche Kreditaufnahme nur im Rahmen der gesetzlichen Kreditermächtigung zulässig sei. Diese Voraussetzung war im Juni gegeben. Der Kredit ist inzwischen abgedeckt worden.
Dann aber noch eine zweite Manipulation. Der Herr Bundesfinanzminister hat, da sein Geldbedarf im Juni außergewöhnlich groß war, zum ERP-Vermögen gehörige 360 Millionen DM Bundesanleihe, die dem ERP-Vermögen dadurch zugefallen waren, daß 360 Millionen DM Gegenwerte der Bundesbahn zur Verfügung gestellt waren, an die Bank deutscher Länder verkauft. Inzwischen sind im Juli 100 Millionen DM zurückgekauft worden. Diese Geldbeschaffung überschritt damals die gesetzliche Kreditermächtigung von 1,5 Milliarden. Der Haushaltsausschuß hat das gleichwohl nicht beanstandet, weil der Geldbedarf im wesentlichen dadurch ausgelöst wurde, daß die Bundesrepublik aus dem bilateralen Abkommen von 1948 resultierende alte Verpflichtungen gemäß dem bilateralen Abkommen von 1949 und seinen Zusatzverträgen erfüllen mußte und daher kaum etwas dagegen einzuwenden ist, wenn diese
Verpflichtungen mit Mitteln des ERP-Vermögens abgedeckt werden.
Meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit wurde aber im Ausschuß noch einmal grundsätzlich ,darauf hingewiesen, wie notwendig es sei, bei der künftigen Verabschiedung des Haushaltsplans die anfallenden DM-Gegenwerte als Einnahmen in den Außerordentlichen Haushalt einzustellen, was bisher der Herr Bundesfinanzminister anscheinend nicht getan hat, um dem Parlament die erforderliche Kontrolle über die Verwendung dieser DM-Gegenwerte zu sichern und insbesondere auch eine Nachprüfung der mit der Verwaltung des ERP-Vermögens zusammenhängenden Manipulationen durch den Haushaltsausschuß zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich kehre zu meinem Ausgangspunkt zurück. Ende August eine Inanspruchnahme des Kassenkredits in Höhe von 1431 Millionen! Woraus erklärt sich dieser außergewöhnlich hohe Kassenbedarf? Die Hauptgründe sind folgende. Aus der Umstellung, dem Übergang der Einnahmen von den Ländern auf den Bund, haben sich eine Reihe von Umstellungsschwierigkeiten ergeben. Die Länder sind mit ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bund im Rückstand. Die 240 Millionen, die die Länder schon im Rechnungsjahr 1949 als Beitrag an den Bund zu zahlen hatten, sind bisher nicht gezahlt worden. Die Länder haben auch die Interessenquoten, die sie gemäß dem Überleitungsgesetz zu zahlen haben, in den ersten Monaten dieses Jahres nicht geleistet. Außergewöhnlich hohe Anforderungen der ECA-Verwaltung aus den bilateralen Abkommen von 1948 und 1949 sind an den Bundesfinanzminister herangetreten. Außerdem darf nicht vergessen werden, daß der Bundesfinanzminister bei den GARIOA-Lieferungen und ERP-Lieferungen für Zahlung einzustehen hat, während die DM-Gegenwerte selbst mit Verspätung eingehen, nämlich dann, wenn die Importe an die deutschen Importeure weitergegeben werden.
Inzwischen ist eine gewisse Beruhigung eingetreten. Uns wurde im Finanz- und Steuerausschuß gesagt, daß die Inanspruchnahme des Kassenkredits bis Ende September auf 1365 Millionen zurückgegangen sei. Immerhin ist auch das, 1365 Millionen gegenüber einer Kreditermächtigung von 1,5 Milliarden, ein außerordentlich geringer Spielraum, der dem Bundesfinanzminister noch zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, daß eine Erweiterung des Spielraums aus folgenden Gründen eine unbedingte Notwendigkeit sei. Einmal ist mit weiteren Anforderungen der ECA-Verwaltung zu rechnen. Außerdem muß eine Getreidereserve aus GARIOA- und ERP-Lieferungen aufgebaut werden. Drittens - und das ist ein besonders bedenklicher Punkt - haben wir in der nächsten Zeit mit erheblichen kassenmäßigen Mehranforderungen für Besatzungskosten zu rechnen, die damit zusammenhängen, daß die Besatzungstruppen in Westdeutschland verstärkt werden. Diese Anforderungen machen sich schon heute kassenmäßig bemerkbar. Es ist darüber hinaus auch von den Hohen Kommissaren angekündigt worden, daß uns ein Nachtragshaushalt, der eine Erhöhung der Besatzungskosten vorsieht, vorgelegt werden wird.
Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hat sich diesen Gründen nicht verschlossen und daher grundsätzlich einer Erhöhung der Kreditermächtigung zugestimmt. Sie war aber der Meinung, daß das Parlament die Kontrolle nicht aus der Hand geben sollte. Der Ausschuß schlägt Ihnen infolgedessen in dieser Hinsicht vor, die Kreditermächtigung nicht schlechthin zu erhöhen, wohl aber dem Finanzminister die Möglichkeit zu geben, die Kreditermächtigung von heute 1,5 Milliarden um 500 Millionen mit Zustimmung des Haushaltsausschusses zu überschreiten, der dann jederzeit zu einer Nachprüfung des Kassenbedarfs in der Lage ist.
Mit diesen vorgetragenen Änderungen schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß die Annahme der Regierungvorlage vor.
({7})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf Art. I. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur zweiten Beratung des vorliegenden Gesetzes keine längeren Ausführungen machen. Ich beantrage Einzelabstimmung über die Ziffern 1 bis 4 des Art. I des Gesetzes, und zwar aus folgendem Grunde. Meine Fraktion wünscht, in der zweiten Beratung der Ziffer 4 des Art. I zu widersprechen, weil wir uns nicht in der Lage sehen, der Erhöhung des Kreditplafonds um 500 Millionen DM zuzustimmen, auch nicht in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen etwas modifizierten Form. Wir sind deshalb nicht in der Lage, dieser Erhöhung des Kreditplafonds
({0})
zuzustimmen, weil wir der Meinung sind, daß die Begründungen, die für die Erhöhung des Plafonds vom Bundesfinanzministerium angeführt worden sind, nämlich überraschende Inanspruchnahme der Betriebsmittel des Bundesfinanzministeriums durch Forderungen für noch nicht ganz in ihren Ursprüngen geklärte ECA-Lücken und ähnliche Dinge, auch eine politische Bedeutung haben. Es ist unmöglich, die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Überschreitungsmöglichkeiten des Kreditplafonds dem Haushaltsausschuß allein zu überlassen. Bei solchen plötzlichen Anforderungen, wie sie in der letzten Zeit an das Finanzministerium herangetreten sind, muß die deutsche Öffentlichkeit auch unterrichtet werden. Das kann nicht durch Entscheidung im Haushaltsausschuß und schon gar nicht durch Entscheidung des Bundesfinanzministers allein geschehen, sondern diese Dinge müssen im Plenum dieses Hauses behandelt werden. Deshalb wünschen wir, daß wir über die Ziffer 4 des Art. I gesondert abstimmen können.
Meine Damen und Herren! Ehe ich weiter das Wort erteile, habe ich Ihnen eine Mitteilung zu machen. Ich habe diese Mitteilung jetzt zu machen, weil sie auf die Redezeiten gewisser Fraktionen von Einfluß ist. Soeben habe ich folgendes Schreiben erhalten:
Die Bundestagsabgeordneten Hans-Gerd Fröhlich, Dr. Franz Ott, Hans Tichi und Stephan Weickert sind aus der Fraktion der WAV ausgetreten und bilden eine parlamentarische Gruppe „Deutscher Gemeinschaftsblock der Heimatvertriebenen und Entrechteten ({0})" im Deutschen Bundestag und sind der Arbeitsgemeinschaft der Fraktion des Zentrums beigetreten. Vorsitzender der parlamentarischen Gruppe ist der Abgeordnete Hanz Tichi.
Damit ändert sich der Schlüssel der Redezeiten entsprechend sowohl für die Gruppe der WAV, die noch übriggeblieben ist, als auch für die neu gebildete Gruppe.
Das Wort zu Art. I hat der Herr Abgeordnete Leuchtgens.
Dr. Leuchtgens ({1}): Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Verwahrung dagegen einlegen, daß wir heute hier dieses Gesetz und insbesondere den Art. I überhaupt beraten. Nach meiner Auffassung müßte der Voranschlag für das Jahr 1950 längst durch die Gesetzgebungsinstanzen hindurchgegangen sein. Es hat jetzt wenig Sinn, festzustellen, ob der Bundestag, die Regierung oder der Bundesrat daran schuld ist. Jedenfalls bleibt es ein finanzpolitischer Skandal, daß wir heute im Oktober für das laufende Geschäftsjahr noch keinen von den gesetzgebenden Instanzen bewilligten Voranschlag haben. Deshalb ist es für uns unmöglich, dieser Verlängerung der vorläufigen Haushaltsordnung bis zum Ende dieses Jahres zuzustimmen. Ich möchte die gesetzgebenden Instanzen vor allen Dingen auffordern, nun den Voranschlag so rasch wie möglich durchzuführen. Wir sind doch immer bestrebt, vorbildlich für die übrigen Gebietskörperschaften zu sein. Es ist ein sehr schlechtes Beispiel, daß wir heute noch keinen gesetzlich genehmigten Etat haben. Draußen in den Landtagen, in den Kreistagen und in den Gemeindevertretungen sind die Etats zum großen Teil genehmigt, hier im Bundestag noch nicht. Es ist auch keine Entschuldigung dadurch gegeben, daß ein Übergang, eine Neugestaltung dieser Dinge notwendig war. Die Unterlagen liegen seitens der Regierung schon seit Wochen oder Monaten vor. Die Gesetzgebungsmaschine arbeitet eben nicht korrekt.
Ich möchte vor allen Dingen darauf aufmerksam machen, daß es unmöglich ist, den Kreditplafond von 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden DM zu erhöhen. Diese Ablehnung beruht nicht auf einer Willkür, auch nicht auf einer Oppositionshaltung gegenüber der Regierung, sondern sie ist eine sachliche Notwendigkeit. Unsere Wirtschaft arbeitet heute in weitem Maße mit Kredit. Die Kreditaufblähung ist dermaßen groß, daß man die größten Befürchtungen haben muß, daß unser Geld- und Kreditwesen in sich zusammenbricht. Ich habe hier den Monatsbericht der Bank deutscher Länder vom August 1950 vor mir liegen. Darin wird an den verschiedensten Stellen darauf aufmerksam gemacht, wieweit die Kreditsteigerung Platz gegriffen hat. Danach sind zunächst die kurfristigen Kredite aller geschäftsführenden Banken im August um 230 Millionen DM! gestiegen. Die mittel- und langfristigen Ausleihungen der Geldinstitute sind um 343 Millionen DM gestiegen. Die Kredite des Zentralbankensystems, die unmittelbar an Nichtbanken ausgegeben werden, sind um 146 Millionen DM gestiegen. Außerdem ist hier ausdrücklich erwähnt, daß die öffentlichen Finanzen sich zusehends verschlechtern. Es heißt hier - ich gestatte mir mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten, diese wenigen Sätze aus dem Bankbericht der Bank deutscher Länder zu verlesenen - :
Die wichtigsten weiteren Erhöhungen der Ausgabenansätze betreffen die Investitionen für die Seeschiffahrt und die Ausgaben der Wirtschaftsverwaltung. Insgesamt sind nunmehr
- und das ist für unsere Beratung sehr beachtenswert die Ausgaben nach Ausschaltung einer etatsrechtlich bedingten Doppelbuchung in Höhe von 300 Millionen DM mit 12,7 Milliarden DM veranschlagt. Die vorgesehene Erhöhung der Berlin-Hilfe um 200 Millionen DM ist hierin noch nicht enthalten. Der ursprünglich mit 364 Millionen DM bezifferte Fehlbetrag wird im neuen Entwurf mit 709 Millionen DM angenommen. Er soll durch Kreditaufnahme gedeckt werden, wovon 300 Millionen DM für die Lebens- und Düngemittelsubventionen und der Rest hauptsächlich für die im außerordentlichen Haushalt projektierten Investitionen vorgesehen sind.
Meine Damen und Herren! Die Begründungen, die das Finanzministerium in der Vorlage für die Erhöhung des Kreditplafonds gibt, sind in keiner Weise zulässig und in keiner Weise zu rechtfertigen. Warum hat man mit den Ländern die 240 Millionen DM nicht schon verrechnet? Es ist eine Sache des Finanzministeriums, diese Verrechnung vorzunehmen, und man kann sich jetzt nicht die Erhöhung des Kreditplafonds mit einer solchen Begründung vornehmen. Auf der andern Seite sind auch die Vorschüsse, die sonst gefordert werden, keineswegs in ihrer Begründung zu verstehen. Die fortgesetzten Übergriffe des Finanzministers zeigen sich ja gerade auch aus dem Bericht des Herrn Dr. Höpker-Aschoff, in dem nachgewiesen
({2})
wird, daß 360 Millionen aus den Mitteln des ECA-Fonds genommen werden. Der Herr Finanzminister macht - und das möchte ich hier ausdrücklich einmal sagen - in seiner Finanzpolitik, was er will. Er fragt nicht nach dem Haushaltsausschuß und fragt erst recht nicht nach dem Plenum. Er nimmt ohne weiteres diese Erhöhungen vor und sagt uns dann: das habe ich getan. Wenn wir das Etatsrecht wahren wollen, dann müssen wir gegen diese Erhöhung des Kreditplafonds mit allem Nachdruck Stellung nehmen; und ich bitte Sie deshalb, den Antrag auf Erhöhung des Kredits von 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden abzulehnen. Wenn wir das nicht tun, dann machen wir uns nach wie vor zum Spielball finanzministerlicher Willkür.
Meine Damen und
Herren, ich hatte ursprünglich gedacht, daß ich darauf verzichten könnte, Ihnen den Vorschlag des Ältestenrats über die Redezeit mitzuteilen. Ich glaube aber, daß es doch notwendig geworden ist. Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die zweite und dritte Beratung insgesamt 60 Minuten Redezeit vor. Ist das Haus einverstanden?
({0})
Dann wird künftig so verfahren werden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bausch.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einige Bemerkungen zu der wichtigsten Frage, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz zu behandeln ist, machen, zu der Frage nämlich, ob es zweckmäßig, nützlich und vertretbar ist, wenn der sogenannte Kreditplafond von 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden erhöht wird. Ich bedaure, hier sagen zu müssen, daß ich in dieser
Frage grundsätzlich anderer Auffassung als mein Herr Vorredner bin. Nach meiner Auffassung hat die Regierung sehr triftige Gründe dafür angegeben, daß dieser Kreditplafond erhöht wird. Sie hat darauf hingewiesen, daß die Mittel, die ihr bisher zur Verfügung standen, in erster Linie dadurch in Anspruch genommen wurden, daß die Länder die Beiträge, die sie zur Abdeckung des Abmangels aus dem letztjährigen Haushalt zu leisten hatten, noch nicht geleistet haben und daß zum zweiten überraschenderweise erhebliche Summen zur Abdeckung von Defiziten aus dem bilateralen Abkommen benötigt wurden. Schließlich hat die Regierung darauf hingewiesen - und das scheint mir das Allerwichtigste zu sein -, daß die Notwendigkeit besteht, erhebliche Mittel zur Beschaffung von Lebensmittelvorräten einzusetzen. Ich kann nur sagen, daß ich jede Tätigkeit, jede Aktivität, jede Maßnahme der Regierung zur Verstärkung der Lebensmittelvorräte aufs wärmste begrüße
({0})
und daß ich diese Tätigkeit der Regierung für außerordentlich notwendig halte. Es muß auf diesem Gebiet etwas Durchgreifendes geschehen. Man muß weit mehr, als bisher geschehen ist, umfassende Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung treffen. Die Vorgänge im Anschluß an die Korea-Krise haben das eindeutig gezeigt.
Meine Fraktion stimmt deshalb grundsätzlich der Erhöhung des Kreditplafonds zu.
Was die Formulierung des Gesetzes anbelangt, so hätten wir keine Bedenken gehabt, das Gesetz in der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung
anzunehmen. Wir haben aber der von mehreren Seiten gegebenen Anregung zugestimmt, dem Finanzminister nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses zu gestatten, über die zusätzlichen 500 Millionen DM zu verfügen.
Wir glauben, daß das Gesetz in der jetzigen Fassung annehmbar und notwendig ist. Meine Fraktion bittet Sie deshalb, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben.
({1})
Weitere Wortmeldungen. zu Art. I liegen nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache zu Art. I. Ich lasse entsprechend dem Antrag des Abgeordneten Schoettle ziffernweise abstimmen.
Zuerst Art. I Ziffer 1. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Art. I Ziffer 2. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
Art. I Ziffer 3. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen wenige Stimmen angenommen.
Nunmehr Art. I Ziffer 4. Wer für Ziffer 4 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe!
- Das erste war ohne Zweifel die Mehrheit.
Nunmehr lasse ich abstimmen über Art. I im ganzen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Artikel ist angenommen.
Ich rufe auf Art. II und eröffne die Aussprache.
- Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wer für die Annahme von Art. II ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! -Angenommen.
Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben, - Gegenprobe! - Angenommen. Damit ist die zweite Lesung geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Lesung
und eröffne die Generalaussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich die Stellung unserer Fraktion zu dein vorliegenden Gesetz kurz begründen.
Es ist bei der Beratung in der zweiten Lesung davon gesprochen worden, daß der Herr Bundesfinanzminister tue, was er wolle. Bei aller- Kritik an dem Herrn Bundesfinanzminister möchte ich einer solchen Charakterisierung widersprechen. Er tut nicht, was er will. Er tut das, was im Rahmen einer von der Mehrheit dieses Hauses getragenen Gesamtpolitik von ihm erwartet wird.
({0})
Er ist also nicht, sagen wir, das Opfer seines Ehrgeizes, sondern er ist der Exponent einer Politik, die die sozialdemokratische Fraktion von Anfang an bekämpft hat.
({1})
Es ist auch nicht so, wie der Herr Kollege Bausch bei der zweiten Beratung gemeint hat, daß es darauf ankomme, den Kreditplafond zu erhöhen, um der Regierung die Möglichkeit zum Kampf
({2})
gegen die wirtschaftlichen Nöte dieser Zeit zu geben. Das kann man nicht mit der Erhöhung des Kreditplafonds um 500 Millionen DM erreichen. Wir sind nicht dagegen, daß die Regierung Vorratshaltung treibt, daß sie einkauft, daß sie sich auf schlimme Zeiten vorbereitet. Wir sind aber der Meinung, daß das nicht ausreicht, weil wir die Erfahrung gemacht haben, daß die eingetretenen Schwierigkeiten mit den Mitteln der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht gemeistert werden können.
({3})
Denn die Schwierigkeiten dieses Sommers sind nicht vom Himmel gefallen, und sie sind auch nicht ganz unvorhergesehen und nicht nur im Zusammenhang mit der Korea-Krise entstanden; sie sind die zwangsläufige Folge eines Wirtschaftssystems und einer Wirtschaftspolitik, die davon ausgeht, daß man - ({4})
- Meine Damen und Herren, Sie haben Gelegenheit, in der Generaldebatte zu sagen, was Sie wünschen. Lassen Sie mich auch sagen, was ich möchte. Ich habe Ihnen in der Regel noch keine Schwierigkeiten gemacht; das dürfen Sie mir wohl zugeben.
Ich sage also: das, was an Schwierigkeiten eingetreten ist und noch eintreten wird, ist nicht nur mit den Mitteln eines relativ beschränkten, in Grenzen gehaltenen Kreditplafonds zu meistern; das ist nur dann zu meistern, wenn man sich bereit erklärt, aus den Erfahrungen der letzten Vergangenheit einige Konsequenzen zu ziehen.
({5})
o Meine Damen und Herren, wenn Sie unter sich sind, dann reden Sie selber ja auch längst davon, daß es so nicht weitergehe.
({6})
Sie haben bisher nur noch nicht den Dreh gefunden, um das, was Sie denken, auch öffentlich zu realisieren.
({7})
Wir warten gespannt darauf, was dann eines Tages geschehen wird. Da wir ja schon bei der langsamen Umbildung der Regierung sind, könnte es Ihnen eines Tages vielleicht auch noch in den Sinn kommen, daß auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik ebenfalls gewisse Möglichkeiten vorliegen.
({8})
- Nach dem, Herr Kollege Bausch, was wir heute an Mitteilungen aus dem Hause selber gehört haben, kann man geradezu sagen: Wir sind ein Bundestag der Bewegung.
({9})
Also bewegen wir uns ruhig!
({10})
Die Frage ist nur: was ist richtig? Darüber werden wir uns vielleicht nie einig.
Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung sieht nicht Dialoge vor, sondern Reden.
({0})
Ich wage nicht, dem Herrn Präsidenten ins Wort zu fallen.
({0})
Auch das entspricht der Geschäftsordnung . . .
({0})
Sehr richtig! Das war wieder ein Dialog!
({0})
Ich lasse Ihnen das letzte Wort!
Meine Damen und Herren, um die Sache kurz zu machen: Ich glaube, daß dieses vorläufige Haushaltsgesetz und die ganzen Umstände, unter denen seine Verlängerung vor das Plenum dieses Hauses gekommen ist, uns Anlaß dafür bietet, nicht etwa in der Richtung zu gehen wie Herr Kollege Leuchtgens, der hier sein Steckenpferd geritten hat, und zu sagen: wir sollen den Haushaltsplan so schnell wie möglich beraten. Wir wissen alle, warum das nicht möglich ist. Wir wissen auch, welche Schwierigkeiten auf diesem Wege vor der Bundesregierung selber gestanden haben. Wir haben für manches Verständnis. Nicht für alles. Zum Beispiel nicht dafür, daß praktisch das Verlängerungsgesetz, das wir heute beraten und das eigentlich von dem Augenblick an fällig war, als wir die erste Verlängerung beschlossen hatten - weil jeder überzeugt war, daß der Haushaltsplan nicht rechtzeitig vorgelegt und verabschiedet werden könnte -, einen ganzen Monat im Schoß des Bundeskabinetts geruht hat
({0})
und dann glücklich 2 Tage vor Ablauf der Frist
als Drucksache an den Bundestag gekommen ist.
Dafür haben wir allerdings kein Verständnis. Vor
allem aber haben wir kein Verständnis dafür, daß
man uns im Haushaltsausschuß gesagt hat, man
hätte im Urlaubsmonat im Bundeskabinett sich
angesichts der Abwesenheit einer Reihe von Mitgliedern der Regierung entschieden, dieses Gesetz
und andere weniger dringende Gesetze eben so
lange liegen zu lassen, bis die Herren wieder aus
dem Urlaub zurück seien. Uns scheint das eine
Betrachtungsweise und eine Beurteilung der Wichtigkeit des Haushaltsrechtes zu sein, die wir einfach nicht unwidersprochen hinnehmen können.
({1})
Aber das ist nicht der Grund der Ablehnung des Gesetzes durch die sozialdemokratische Fraktion. Der Grund unserer ablehnenden Haltung gegenüber diesem Gesetz im ganzen ist der Umstand, daß der Haushaltsplan, der jetzt gültig ist, genau so wie der, den wir noch zu verabschieden haben, die Grundlage einer Gesamtpolitik ist, die wir von allem Anfang an kritisiert haben und die zu ändern das Bestreben der sozialdemokratischen Politik in diesem Hause ist. Deshalb lehnen wir die Verlängerung des vorläufigen Haushaltsgesetzes ab.
({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Paul.
Meine Damen und Herren! Die kommunistische Fraktion hat schon bei der früheren Beratung ihre grundsätzliche Ablehnung dieses Gesetzes dargelegt. Diese Regierung, die eine Politik betreibt, die die Interessen des werktätigen Volkes schädigt und den Frieden gefährdet, kann von uns keinerlei Ermächtigungen für die Vorlage erhalten. Wenn der Vertreter der CDU unter Hinweis auf den Korea-Konflikt die Vorratswirtschaft der Regierung begrüßte, dann möchten wir sagen, wir lehnen eine Kriegswirtschaftspolitik ab. Die Regierung sollte eine Friedenspolitik betreiben; dann hat sie solche Vorratsmaßnahmen, die auf einen Krieg hinausgehen, gar nicht nötig.
({0})
Die Regierung soll sich beeilen, den. Bundeshaushalt vorzulegen. Aber mehr als einmal schon wurden die Abgeordneten dieses Hauses hinters Licht geführt.
Wir haben schon bei der Ratifizierung des Abkommens über die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf die Gefahren, die diese Ratifizierung mit sich bringt, hingewiesen. In der Begründung dieses Gesetzes wird nun zugegeben, daß zu der damaligen Zeit bei der Ratifizierung des Gesetzes die Ausgaben nicht übersehen werden konnten, die sich aus diesem Gesetz ergaben. Aus diesem Grunde lehnen wir gleichfalls das Gesetz ab. Diese Regierung kann von uns in keiner Weise eine Ermächtigung erhalten.
({1})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens.
Dr. Leuchtgens ({0}): Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich feststellen, daß die Privatwirtschaft in einer ungeheuren Kreditnot ist. Sie wissen alle, daß die Mindestreserve von der Zentralbank von 10 % auf 15 % erhöht worden ist; das heißt für die Banken, daß sie ihre Kredite um die Hälfte vermindern müssen. Das ist ein Warnzeichen, das an der Wand erscheint.
Wir müssen diese Tatsache auch als Ausgangspunkt für unsere Beratungen nehmen. Die Banken - ich verrate damit nichts, was den Banksachverständigen nicht bekannt wäre - sind in der größten Not, die Kredite allmählich zurückzuschrauben, damit sie in die Mindestreserve von 15 % kommen. Das bedeutet für die Banken eine ungeheure Arbeit, einen Streit mit ihrer Kundschaft, und das ist das Allerschlimmste, was man einer Bank nur zumuten kann. Die Banken nehmen es auf sich, weil es ein Befehl der Regierung ist und weil sie mit der Regierung der Meinung sind, daß die Kreditinflation die Grenzen bereits ungeheuer überschritten hat.
Deshalb müssen wir das hier im Bundestag auch erkennen. Das Finanzministerium hätte, da es vorbildlich wirken soll, unter keinen Umständen seinen Kreditplafond von 1,5 auf 2 Milliarden erhöhen lassen sollen. Das stimmt überhaupt nicht mit der ganzen Kreditpolitik überein. Wenn wir das weiter verfolgen, kommen wir immer wieder auf die Forderung einer sparsamen Finanzwirtschaft. Ich habe nicht die Überzeugung, daß das
Finanzministerium eine sparsame Finanzwirtschaft treibt, sondern glaube, daß es allen Anregungen, die an das Finanzministerium kommen, mehr oder weniger kritiklos nachgibt.
Auf der andern. Seite finde ich die Ausführungen, die Herr Kollege Schoettle gemacht hat, merkwürdig. Die Finanzpolitik der Sozialdemokratie ist in meinen Augen eine merkwürdige Schaukelpolitik.
({1})
Nehmen Sie mir das nicht übel. Meine Damen und Herren, Sie wollen auf der einen Seite Oppositionspolitik treiben, und auf der andern Seite genehmigen Sie alles das, was Ihnen die Regierung vorlegt.
({2})
Ich habe wenigstens im Haushaltsausschuß und auch in der ganzen Finanzpolitik der Sozialdemokratie keine ernsthaft führende Hand gesehen, die nun wirklich einmal Opposition macht. Was Sie Opposition nennen, sind Tänzeleien.
({3}) Nehmen Sie mir das nicht übel.
({4})
Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Dr. Leuchtgens ({0}): Ich weiß so gut Bescheid, wie Sie Bescheid wissen.
Das Haus nimmt diese Feststellung zur Kenntnis.
({0})
Dr. Leuchtgens ({1}): Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß meine Redezeit abgelaufen ist. Ich möchte nur noch einmal ausdrücklich in das Gewissen der Versammlung hineinreden: Treiben Sie eine sparsame Finanzpolitik und zwingen Sie den Herrn Finanzminister, das auch zu tun.
({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bausch.
Meine Damen und Herren! Die Erörterungen über die Frage, warum dieses Gesetz verspätet eingereicht wurde und worauf es zurückzuführen ist, daß wir zur Zeit einen rechtlosen Zustand auf dem Gebiete der Haushaltsführung haben, sind immerhin seit der ersten Lesung ein kleines Stück vorangekommen. Damals wurden von der Opposition vor allem dem Finanzministerium Vorwürfe gemacht. Inzwischen hat sich geklärt, daß das Finanzministerium den Gesetzentwurf sehr frühzeitig eingereicht hat. Richtig ist, daß sich die Weiterbehandlung des Gesetzentwurfs im Kabinett wegen der Ferienzeit verzögert hat. Wir hätten gewünscht, daß das nicht geschehen wäre und daß das Gesetz dort im Hinblick auf den hohen Grad seiner Dringlichkeit sofort behandelt worden wäre. Leider ist das aus dem angeführten Grunde nicht möglich gewesen.
Aber wenn wir uns schon über diese Frage auseinandersetzen, muß doch auch noch bedacht werden, daß das Gesetz am 4. September an den Bundesrat kam
({0})
und erst am 28. September wieder an das Bundeskanzleramt zurückkam. Damit ist also die Frist, die dem Bundesrat zur Behandlung eines Gesetzes gesetzt worden ist, etwas überschritten worden. Das ist nicht wünschenswert. Man kann deshalb nicht allein der Regierung Vorwürfe wegen der Verspätung des Gesetzes machen.
Grundsätzlich aber stimme ich durchaus der Auffassung zu, daß es erforderlich wäre, wenn solche wichtige Gesetze künftig mit der notwendigen Beschleunigung so rechtzeitig vorgelegt würden, daß nicht eine Lücke in der Rechtsgrundlage eintritt.
Nun noch ein Wort zu dem, was Herr Kollege Schoettle gesagt hat. Wir sind uns völlig klar darüber, daß durch die Erhöhung des Kreditplafonds um eine halbe Milliarde natürlich nicht alle Nöte auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik und alle sonstigen Volksnöte beseitigt und abgestellt werden können. Aber daran halten wir fest: es ist eine gute und nützliche Maßnahme, wenn sich die Regierung darum bemüht, auf dem Gebiet der Lebensmittel Vorratswirtschaft zu treiben. Wir haben uns hier schon oft über die Preispolitik unterhalten. Nach meiner Überzeugung kann eine solche Vorratswirtschaft wesentlich dazu beitragen, die Preise in angemessener Weise zu beeinflussen und bei Preisauswüchsen eine gesunde und heilsame Korrektur vorzunehmen.
({1})
- Ja, wir hoffen, daß das in Zukunft noch mehr wirksam wird.
({2})
- Herr Kollege Schoettle, -
Meine Damen und Herren! Die Dialoge!
Wir sind immer für Änderungen, ich sage das nochmals; nur müssen diese Änderungen in der richtigen Richtung gehen. Man muß den rechten Weg finden. Weil wir glauben, daß hier die richtige Linie eingeschlagen wurde, deshalb stimmen wir dem Gesetz zu.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache und rufe auf Art. 1. Keine Wortmeldungen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit.
Art. 2, - Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Gegenprobe! - Angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als Ganzes ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Bundestag hat dem Entwurf zugestimmt. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat beschlossen, Punkt 8 der Tagesordnung vorzuziehen. Ich rufe auf:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung ({0}).
Die erste Beratung hat in der 23., 30. und 33. Sitzung, die zweite Beratung in der 89. Sitzung stattgefunden.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache zur dritten Beratung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen zu diesem Punkt eine Aussprachezeit von 120 Minuten vor, als „Plafond", um im Sprachgebrauch des vorherigen Punktes zu bleiben. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Richter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag verabschiedet heute das erste Gesetz zu einer sozialen Neuordnung; es ist das Gesetz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Die sozialdemokratische Fraktion des Bundestags hat sowohl im Ausschuß für Sozialpolitik wie auch in der zweiten Lesung zu einigen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Abänderungsanträge eingebracht, die leider keine Mehrheit bei den Damen und Herren dieses Hauses gefunden haben. Darunter war auch unser Antrag auf Abänderung des § 14. Wir wollen mit diesem Vorschlag erreichen, daß eine weitere Zersplitterung der Krankenversicherung unterbunden wird. Wir haben grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn die in der Reichsversicherungsordnung vorgesehenen Kassenarten weiter ihre Aufgaben durchführen. Neue Krankenkassen sollten jedoch nur errichtet werden, wenn die Mehrheit der Versicherungspflichtigen und der Arbeitgeber innerhalb eines Versicherungsamtsbezirks damit einverstanden ist. Auch in dieser Frage kann weder Betriebsegoismus noch Gruppenegoismus dem Ganzen dienen. Der Grundsatz der gegenseitigen Hilfe muß nach wie vor oberstes Gesetz in der gesamten Sozialversicherung sein.
Der wesentlichste Antrag ist jedoch der über die Zusammensetzung des Vorstandes und der Vertreterversammlung bei den Trägern der Krankenversicherung und der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, diese Organe zu zwei Dritteln aus Vertretern der Versicherten und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeber zusammenzusetzen, ist daher ein Kompromißvorschlag nach echten demokratischen Grundsätzen. Sie wollen die paritätische Besetzung. Sie sprachen von einer Schicksalsgemeinschaft der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Schicksalsgemeinschaft ist uns allen bekannt. Betrachten wir nur die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten und andererseits die hohen Gewinne und Investitionen der Arbeitgeber. Glauben Sie wirklich, mit derartigen Argumenten wie der Schicksalsgemeinschaft und ähnlichen die Versicherten von der Notwendigkeit einer paritätischen Besetzung überzeugen zu können? Fünfzig Jahre bestand in der Krankenversicherung die Besetzung der Organe aus zwei Dritteln Vertretern der Versicherten und einem Drittel Vertretern der Arbeitgeber. Der Nazismus hat dies erstmals beseitigt, und Sie verweigern nun die Wiedergutmachung auf diesem Gebiet.
Es gibt allerdings Ihnen nahestehende Personen, die zum Ausdruck bringen, daß andere Gründe für die Ablehnung unseres Antrags maßgebend sein sollen. Man hört, daß man durch die Vorstände mit den Stimmen der Arbeitgeber andere Geschäftsführer wählen will, um die Personalpolitik in den Krankenkassen und Landesversicherungsanstalten ebenfalls zu beherrschen. Herr Staatssekretär Grieser hat dies im sozialpolitischen
({0})
Ausschuß kritisch mit den Worten „Köpfen der Geschäftsführer" bezeichnet. Ich vermag dies nicht zu glauben; denn das würde doch bedeuten, daß man wegen der Besetzung einiger weiterer Geschäftsführerposten mit Ihren politischen Freunden die wohlerworbenen Rechte der Arbeiter und Angestellten in der Selbstverwaltung für ein Linsengericht preisgeben würde. Aber ganz gleich, welche Gründe für ihre Haltung maßgebend waren, bringen Sie doch, ob Sie wollen oder nicht, zum Ausdruck, daß Sie die Arbeiter und Angestellten nicht für ausreichend verantwortungsbewußt und fähig halten, maßgeblich die Geschicke der Krankenkassen- und der Rentenversicherungsträger zu gestalten. Die Arbeiter und Angestellten haben in der Zeit nach 1945 durch ihr tatkräftiges Eintreten für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands den Beweis erbracht, daß für sie die Interessen des gesamten Volkes maßgebend sind.
({1})
Dieses Gesetz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung muß der Grundstein zu einer sozialen Neuordnung sein. Gestalten wir es deshalb so, daß auch der letzte Arbeiter und Angestellte von der Bedeutung der sozialen Neuordnung durchdrungen ist. Soziale Sicherheit und sozialer Wohlstand sind, wie mein Parteifreund Dr. Schumacher erst kürzlich sagte, die Grundlage WI- das Gefühl, in seinem Land etwas zu verteidigen zu haben. Auch der größte Idealismus ist nicht losgelöst von dem sozialen Wohlergehen der Menschen, die ja schließlich arbeiten, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können.
Wir haben uns erlaubt, meine Damen und Herren, diese beiden Abänderungsanträge zu § 2 und § 14 der Vorlage in dritter Lesung nochmals dem Hohen Haus zu unterbreiten. Wir hoffen und wünschen, daß Sie diesen Anträgen Ihre Zustimmung geben.
({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kohl.
Meine Damen und Herren! Bei der dritten Beratung der Drucksache Nr. 1354 möchte ich den Standpunkt meiner Fraktion zu diesem gesamten Fragenkomplex noch einmal kurz darlegen. Wir betonen ausdrücklich, daß wir selbstverständlich an einer Änderung des bisherigen Zustandes in der Sozialversicherung deswegen interessiert sind, weil wir bei seiner Fortdauer schwere Auswirkungen zum Schaden der Versicherten an sich befürchten. Wir haben allerdings erwartet, daß der Herr Bundesarbeitsminister als Exponent der früheren christlichen Gewerkschaftsbewegung dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegt, den man wenigstens in seinen entscheidenden Teilen als fortschrittlich hätte ansprechen können. Bezeichnend war, daß in den Einzelberatungen zur zweiten Lesung die Regierungsmehrheit dieses Hauses darauf verzichtete, in der Öffentlichkeit ihren Standpunkt zu den umstrittenen Problemen darzulegen, und auf Grund ihrer parlamentarischen Mehrheit einem Gesetz zustimmte, das nach unserer Überzeugung sich in der Sozialversicherung nicht zum Guten auswirken wird. Man hat ängstlich vermieden, im Zusammenhang mit diesem Gesetz die gesamte Problematik der mit zur Diskussion stehenden Fragen
zu erörtern, und auch weiterhin vermieden, zu den strittigen Fragen im Plenum eindeutg Stellung zu nehmen.
Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist eine Angelegenheit, der die Gewerkschaften seit ihrem Bestehen die stärkste Aufmerksamkeit gewidmet haben, weil sie in erster Linie an einer fortschrittlichen Sozialversicherung interessiert waren. Bereits auf dem 13. Gewerkschaftskongreß in Hamburg im Jahre 1928 - ich betone das deshalb, weil die Frage der Reform der Sozialversicherung und ihrer Fortentwicklung nicht neu ist - wurde in einer Entschließung verlangt, daß mit der verhängnisvollen Zersplitterung und der damit verbundenen Verschwendung an Zeit und Mitteln in der Sozialversicherung ein Ende zu machen sei. Zur Frage der Selbstverwaltung forderte der Kongreß Befreiung von der Vormundschaft und der behördlichen Bürokratie und erklärte, die Versicherten hätten ein Anrecht auf Selbstverwaltung. Ich stelle diesen Satz deshalb heraus, weil gerade in diesem Hause es Mitglieder der Gewerkschaft waren, die im Auftrage der Regierungskoalition die Erklärung abgaben, daß in der Frage der Selbstverwaltung die paritätische Besetzung mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern die einzig fortschrittliche Form einer modernen Sozialpolitik, einer modernen Selbstverwaltung darstelle.
Man braucht wirklich nicht als Vertreter der freien Gewerkschaftsbewegung zu diesen Fragen zu sprechen, sondern man soll einen Mann zitieren, der Ihnen nahesteht, nämlich den stellvertretenden Vorsitzenden der deutschen Gewerkschaftsbewegung, Matthias Föcher, der erst in der letzten Zeit sehr eindeutig zur Frage der Selbstverwaltung Stellung genommen hat und in sehr drastischen. Formulierungen zur Ablehnung des Standpunkts dieser Regierungsmehrheit gekommen ist.
Bei der Herstellung der inneren Ordnung in der Sozialversicherung geht es Ihnen darum, in den Organen das Übergewicht der Versicherten einzuschränken. Die in diesem Gesetz vorhandene Begrenzung dieses Einflusses durch die Parität ist in keiner Form zu rechtfertigen. Man soll sich darüber im klaren sein, daß die Versicherten hierin ein Mißtrauen in ihre Fähigkeiten erblicken, daß sie glauben, man spreche ihnen genau wie in der Frage des Mitbestimmungsrechts die Fähigkeiten zur Durchführung einer ordnungsmäßigen Verwaltung und Handhabung ab. Seit dem Bestehen der Krankenversicherung war die Zusammensetzung zwei Drittel Arbeitnehmer und ein Drittel Arbeitgeber. Kein Sozialpolitiker, der in all den vergangenen Jahrzehnten auf diesem Sektor tätig war, wird sagen können, daß es irgendwie zu Reibungen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung gekommen ist.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in der dritten Lesung in der vorgelegten Form benachteiligen Sie Millionen schaffender Menschen, und der Vorwurf kann Ihnen nicht erspart werden, daß Sie Ihre parteipolitischen, taktischen Überlegungen bei der Verabschiedung dieses Gesetzes in den Vordergrund gestellt haben. Zum Beweis dafür sei noch darauf hingewiesen, daß bereits am 3. Dezember 1947 in Rheinland-Pfalz die Selbstverwaltung in der vor 1933 bestehenden Form wieder eingeführt wurde, nämlich zwei Drittel Arbeitnehmer und ein Drittel Arbeitgeber - ({0})
({1})
- Schön, nur in der Krankenversicherung; aber Sie werden zugeben müssen, daß auch dort Differenzen in der Verwaltung in keiner Form eingetreten sind.
In meinen Ausführungen zur zweiten Beratung des vorliegenden Gesetzes habe ich darauf hingewiesen, daß vom Herrn Bundesarbeitsminister Storch die Erwägung bisher unwidersprochen geblieben ist, die Leistungen der Krankenkassen erheblich zu vermindern. Die Beiträge für die Pflichtkassen sollen auf 7 % des Grundlohnes erhöht werden. Die Patienten sollen in Zukunft an den Kosten des zweiten bis zehnten Arztbesuches mit einem Viertel beteiligt werden; die Arzneikosten soll der Patient bis zur Hälfte tragen, und man strebt weiter eine Verlängerung der dreitägigen Karenzzeit bis zum Bezuge des Krankengeldes an. Das bedeutet, eine weitere zusätzliche Last auf die Schultern der Versicherten zu legen.
In denselben Rahmen fällt die Frage der Selbstbeteiligung der Versicherten, die auf dem 53. Deutschen Ärztetag, der vor einigen Wochen in Bonn stattfand, als Allheilmittel zur Sanierung der sozialen Krankenversicherung angepriesen worden ist. Man muß dabei feststellen, daß gerade bei den Ortskrankenkassen mehr als 60 % der Versicherten im Einkommen weit unter dem Existenzminimum liegen und die Jahresdurchschnittslohnsumme der Ortskrankenkassen als Beweis dafür herangezogen werden kann. Die Selbstbeteiligung in der hier aufgezeigten Form wäre ein Rückschritt in der sozialen Krankenversicherung, der sich zwangsläufig auch auf die Volksgesundheit auswirken würde. Hier scheint mir der Angelpunkt zu liegen, mit dem in Zusammenhang mit der Selbstverwaltung in der sozialen Krankenversicherung die Formen einer Sozialpolitik entwickelt werden müssen, die man als wirklich fortschrittlich ansprechen kann. Dabei setzen wir ganz bewußt ein, daß die Wirksamkeit der Selbstverwaltung in stärkstem Maße von Persönlichkeiten abhängig ist, die selbst innerlich von dem Wert der Selbstverwaltung überzeugt sind und die den Willen zum Eigenleben und zur Eigenverantwortung mitbringen müssen.
Der Bundestag wird der Reform der Sozialversicherung nicht ausweichen können. Mit Ihrer Zustimmung zum § 14 dieses Gesetzes legalisieren Sie einen Zustand, der schon seit Jahren einer dringenden Änderung bedarf. Ich weiß, daß die Mehrheit dieses Hohen Hauses gegen einen einheitlichen Versicherungsträger sich wendet; aber wir fühlen uns verpflichtet, die Gefahren aufzuzeigen, die mit der Annahme dieses Gesetzes erneut scharf in den Vordergrund gestellt worden sind und die nicht zu einer Einheitlichkeit, sondern zu einer weiteren Zersplitterung in der gesamten Krankenversicherung führen werden. Diese Vielheit ist noch nicht einmal in normalen Zeiten angenehm, aber gerade in der Jetztzeit bedeutet sie eine ungeheure Gefahr.
Setzen wir nun ein - die Zahlen der Krankenkassen liegen vor -, daß der monatliche Durchschnittsverdienst eines Landarbeiters, der bei der Landkrankenkasse versichert ist, 80 DM beträgt und aavon der Versicherungsträger 6 %, also monatlich 4,80 DM, erhält und die Landkrankenkasse dem Versicherten und seinen Familienangehörigen Arztbehandlungen, Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und dem Versicherten selbst noch Krankengeld gewähren muß, so zeigt dieses einfache Beispiel die verheerenden Folgen der
Zersplitterung in der Krankenversicherung, die e noch durch die Annahme dieses Gesetzes verstärkt werden.
Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den Ortskrankenkassen, wo der durchschnittliche Monatsverdienst der Versicherten zwischen 100 und 120 DM beträgt und die Beitragseinnahmen der Kassen zwischen 6 und 7 DM pro Versicherten liegen. Niemand wird leugnen wollen, daß jede Art Krankenkasse, die auf dieser finanziellen Basis fundiert, keine ausreichende Grundlage hat, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden.
Eine zweckentsprechende Ordnung ist das einzig richtige, um einen sicheren Risikoausgleich schaffen zu können. Das ist das Kernproblem, und es ist Unsinn, dabei von zentralistischen Tendenzen in dieser Frage zu sprechen. Wir fordern, daß der Bundesarbeitsminister seinen Versprechungen nachkommt und dem Bundestag recht bald ein Gesetz über die Reform der Sozialversicherung vorlegt. Nach der hier vorliegenden Kostprobe mit diesem Gesetz werden allerdings unsere Erwartungen nicht allzu hoch gespannt sein. Es liegt aber an diesem Hohen Hause, zu entscheiden, ob es für eine fortschrittliche Sozialpolitik und für eine Änderung der gegenwärtig unhaltbaren Zustände bereit sein wird. Wir Kommunisten sehen uns nicht in der Lage, diesem Gesetz unsere Zustimmung zu geben, und lehnen es ab.
({2})
Das Wort hat der Bundesarbeitsminister Storch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon bei der zweiten Beratung dieses Gesetzes hat der Abgeordnete Kohl die Behauptung aufgestellt, daß im Bundesarbeitsministerium Pläne vorlägen oder ausgearbeitet würden, wonach in der Krankenversicherung eine Beteiligung der Versicherten an den Behandlungskosten vorbereitet würde. Dazu habe ich Ihnen zu sagen, daß das mit keinem Wort der Wahrheit entspricht. Tatsache ist, daß wir im „Bundesarbeitsblatt" einen Artikel aufgenommen haben, um einmal der breitesten Öffentlichkeit die Auffassungen von gewissen Stellen in Deutschland über eine Reform der Sozialversicherung klarwerden zu lassen. Wir haben uns vom Inhalt distanziert, indem wir im „Bundesarbeitsblatt" in einer Fußnote ganz klar gesagt haben, daß die in diesem Artikel enthaltenen Auffassungen keinesfalls die Auffassungen des Arbeitsministeriums oder auch nur einiger Sachbearbeiter seien. Unglücklicherweise hat dann ein Teil der Presse aus diesem Artikel einiges herausgezogen und von Reformbestrebungen des Bundesarbeitsministeriums gesprochen. Wir haben ausdrücklich der Presse gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß diese Ausführungen nicht der Wahrheit entsprechen, und die Presse hat diese unsere Stellungnahme herausgebracht. Ich wundere mich deshalb, daß der Abgeordnete Kohl diese Behauptungen auch heute wieder in derselben Form aufstellt. Wir werden heute im Laufe des Tages noch Gelegenheit haben, uns über die wirklichen Verhältnisse in der Sozialversicherung zu unterhalten. Sie werden dabei sehen, daß in Wirklichkeit das Problem der Sozialversicherung eines der brennendsten und auch eines der schwierigsten ist.
Ich möchte zu der gesamten Gesetzesvorlage noch folgendes sagen. Wir haben diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form mit einer fünfzigprozen
({0})
tigen Beteiligung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vorgelegt, weil wir der Überzeugung sind, daß wir in absehbarer Zeit gezwungen sein werden, der Sozialversicherung weitergehende Einnahmen zu sichern, und wir wissen ganz genau, daß diese Gelder aus den Erträgnissen der Wirtschaft entnommen werden müssen. Wir sind der Meinung, daß hier die beiden Sozialpartner sich gemeinschaftlich des Ernstes ihrer Aufgabe bewußt sein müssen und daß sich eine Seite der Selbstverwaltung ihrer Verantwortung in vollem Umfange gar nicht bewußt sein kann, wenn man sie in die absolute Minderheit bringt.
({1})
- Jawohl, meine Damen und Herren, das ist bei Ihnen genau so. Wenn wir über die Selbstverwaltung, wenn wir über das Mitbestimmungsrecht reden und wenn Ihnen Vorschläge gemacht werden, wonach Sie nicht paritätisch vertreten sind, dann sagen Sie: das ist für uns zwecklos.
({2})
Genau so ist es doch hier. Wenn wir heute in der gesamten Sozialversicherung einheitliches Recht vorschlagen, also auch die fünfzigprozentige Beteiligung der Arbeitnehmer in der Unfallversicherung vorsehen, und wenn wir jetzt daran gehen, auf der Basis der Selbstverwaltung eine neue Arbeitslosenversicherungsanstalt zu errichten, ist in keinem Moment von den Gewerkschaften der Vorschlag gemacht worden, die Selbstverwaltung zwei Drittel zu ein Drittel aufgeteilt einzuführen.
Ich bin der Ansicht, daß unsere Sozialversicherung etwas Einheitliches ist. Sie muß sämtliche in der Wirtschaft tätigen Menschen verpflichten, alles zu tun, um diese Hilfseinrichtung für unsere
arbeitenden Menschen so krisensicher wie überhaupt nur möglich zu machen.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Degener.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Debatte über den Hauptpunkt der Vorlage, § 2, Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung, nicht verlängern. Der Herr Bundesarbeitsminister hat im ganzen gesehen den Standpunkt vertreten, den auch meine Fraktion in der großen Mehrheit teilt.
Ich möchte aber kurz zu einem Abänderungsantrag sprechen, den wir heute eingereicht haben. In § 1 Abs. 6 der Ausschußvorlage ist vorgesehen, daß im Vorstand des Versicherungsträgers ein Arzt nicht stimmberechtigt mitarbeiten soll. Ein Teil meiner Freunde ist der Auffassung, daß es nicht sinngemäß und nicht zweckmäßig ist, im Vorstand dieses Sozialversicherungsträgers einen Arzt mitwirken zu lassen, dessen Standesorganisation oder kassenärztliche Vereinigung als Vertragspartner mit dem Versicherungsträger in einem Vertragsverhältnis steht. Es sind da Bedenken geltend gemacht worden, die wir zwar nicht ganz teilen, die uns aber doch bewogen haben, einen Kompromißvorschlag zwischen dem schon bei der vorigen Lesung eingereichten Abänderungsantrag der SPD-Fraktion und dem Wortlaut in § 1 Abs. 6 der Ausschußvorlage zu formulieren. Wir möchten das Hohe Haus bitten, für § 1 Abs. 6 folgende Fassung zu beschließen:
Der Vorstand des Versicherungsträgers hat bei der Behandlung von Fragen, die die Volksgesundheit berühren, einen auf dem Gebiete der Volksgesundheit und der Sozialversicherung erfahrenen Arzt mit beratender Stimme hinzuzuziehen. Die Auswahl des Arztes erfolgt auf Grund von Vorschlägen der zuständigen Ärztekammer vom Vorstand des Versicherungsträgers.
Dieser Wortlaut sichert, daß dieser Arzt nur in den Fragen der Volksgesundheit hinzugezogen wird. Damit sind die größten Bedenken gegen den Wortlaut der Ausschußvorlage, wie ich glaube, entfallen.
Wir sind aber der Meinung, daß die einzige Stelle, die noch in der Lage ist, mit einigermaßen Aussicht auf Erfolg einen möglichst uninteressierten Arzt für die Hinzuziehung in den Vorständen bei den Fragen der Volksgesundheit vorzuschlagen, eben die Ärztekammer ist.
({0})
- Es gibt unseres Erachtens keine andere Stelle, die mit mehr Aussicht auf Erfolg solche Vorschläge machen kann.
Nun hatten wir überlegt, ob es zweckmäßig sei, bei dieser neuen Formulierung auch den Vorschlag zu machen, daß dieser von der Ärztekammer vorgeschlagene und vom Vorstand unter den verschiedenen Vorschlägen ausgewählte Arzt für die Dauer der Wahlperiode des Vorstandes hinzugezogen werden solle. Wir haben aber davon abgesehen, eine solche Bestimmung mit in unseren Vorschlag aufzunehmen, weil wir die Möglichkeit offenlassen möchten, daß auch einmal ein Wechsel in der Person des hinzuzuziehenden Arztes erfolgt, falls ein solcher Wechsel zweckmäßig ist. Wir sind allerdings der Auffassung, daß im Interesse einer kontinuierlichen Zusammenarbeit danach gestrebt werden sollte, diesen Arzt für die Dauer der Wahlperiode des Vorstandes in den Fragen der Volksgesundheit heranzuziehen. Wir möchten andererseits auch keinen Zweifel darüber lassen, daß wir bei dem Ziele, hier eine ärztliche Mitwirkung ohne Stimmrecht zu sichern, von der Ansicht ausgegangen sind, daß in allen Fragen der Leistungsfestsetzungen - in der Regel werden das diejenigen sein, die über die RVO-Mindestleistungen hinausgehen, die dann zu beschließen sind, wenn es sich zum Beispiel darum handelt, Tbc-Krankheit, Krebskrankheit oder dergleichen zu bekämpfen und dafür Mittel aus dem Etat der Krankenkasse entweder zu steigern oder zu senken, - der Augenblick gekommen ist, in dem der Arzt beratend beteiligt sein muß.
Wegen der Bedeutung der Fragen der Volksgesundheit nach all dem, was hinter uns liegt, bitten wir, diese beratende Mitwirkung des Arztes durch die Annahme unseres Vorschlages zu sichern.
({1})
Meine Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
({0})
- Zur allgemeinen Aussprache oder zu einem bestimmten Paragraphen?
({1})
- Dann schließe ich die allgemeine Aussprache und rufe den § 1 auf. Ich bitte Sie, die Drucksachen
({2})
Nrn. 1354 und 1424 zur Hand zu nehmen. Der Antrag ist gestellt und begründet.
Das Wort zu diesem Antrag hat Frau Abgeordnete Korspeter.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wir freuen uns, daß der Abänderungsantrag der CDU unserem Abänderungsantrag in der zweiten Lesung entgegenkommt. Wir würden uns mit diesem Antrag einverstanden erklären können, wenn wir sagen würden, daß an Stelle der zuständigen Ärztekammer die Ärzteorganisationen das Vorschlagsrecht haben sollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß wir bei der Begründung unseres Abänderungsantrages erklärt haben, daß die Ärztekammern in den verschiedenen Ländern keine einheitlich Rechtsform haben. Wir wissen, daß in Hessen die Ärztekammer ein Verein ist, also nicht eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darstellt. Wegen der Verschiedenartigkeit der Rechtsform können wir uns deshalb nicht damit einverstanden erklären, daß die Ärztekammer das alleinige Vorschlagsrecht haben soll. Wir bitten vielmehr, dies dahin umzuändern, daß die Ärzteorganisationen das Vorschlagsrecht erhalten.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer.
Meine Damen und Herren! Das Wort „Spitzenorganisationen" darf in diesem Paragraphen nicht stehen. Es beinhaltet nämlich auch den Tarifpartner der Krankenkassen. Es ist völlig unmöglich, daß die kassenärztlichen Vereinigungen, die ihre wirtschaftlichen Interessen zu vertreten haben, hier in die Vorstände der Versicherungsträger hineinkommen.
Was bedeutet der Vorschlag „Ärztekammer"? Die Ärztekammern sind im derzeitigen deutschen Bundesgebiet zum Teil eingetragene Vereine, zum Teil Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aber eines eint sie alle miteinander, nämlich der Umstand, daß sie unpolitisch sind und nicht den Auftrag haben, wirtschaftliche Interessen zu vertreten, sondern lediglich die Interessen der ärztlichen Fortbildung und das Hochhalten der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes. Wenn Sie also unter allen Ärzteorganisationen herumsuchen, können Sie keine anderen finden, die so wie die Ärztekammern geeignet sind. Im übrigen gehören doch eigentlich alle deutschen Ärzte den Ärztekammern an. Zu den Ärztekammern zählen zum Beispiel auch die Mitglieder der ASÄ, der sozialistischen Ärzteorganisation. Wenn Sie den Versuch machen wollen, der deutschen Krankenversicherung in gesundheitspolitischen Dingen einen sachlichen Berater zuzuordnen, dann können Sie diesen nur aus den Vorschlagslisten der Ärztekammern bekommen.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt. Ich schließe die Aussprache zu § 1 und lasse über den Abänderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU abstimmen.
Wer für Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Einstimmig angenommen.
Wer nun für § 1 in der abgeänderten Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
Ich rufe auf § 2. Hierzu liegt ein Abänderungsantrag - ({0})
- Das Wort hat zur Abstimmung der Abgeordnete Richter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage namentliche Abstimmung über Ziffer 1 des Ihnen von uns zu § 2 vorgelegten Antrages. Wir halten die Zusammensetzung der Organe der Kranken- und Rentenversicherung für so wichtig, daß wir glauben, jeder von Ihnen ist bereit, unter Nennung seines Namens mit Ja oder mit Nein zu stimmen.
Wird zu diesem Antrag auf namentliche Abstimmung das Wort gewünscht?
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich widerspreche dem Antrag auf namentliche Abstimmung,
({0})
nicht, weil ich für meine Person, wenn Sie das meinen, nicht den Mut hätte, hier ein Bekenntnis abzulegen.
({1})
Ich glaube, das zu beweisen, habe ich nicht nötig. Ich widerspreche dem Antrag, weil ich der Auffassung bin - wir haben hier weiß Gott nicht aus Feigheit geschwiegen, sondern aus Verantwortung -,
({2})
daß in dieser entscheidenden Frage nicht weiterer Druck auf Menschen ausgeübt werden soll, denen es um diese Verantwortung wahrhaftig ernst genug ist.
({3})
Meine Damen und Herren! § 105 der Geschäftsordnung sagt: Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden, wenn es 50 anwesende Mitglieder beantragen. Wird der Antrag von 50 Mitgliedern unterstützt? - Das ist der Fall. Wir haben über diesen Antrag nach bisherigem Brauch abzustimmen.
({0})
Sie mißverstehen mich offensichtlich. Wir haben über den A n t r a g auf namentliche Abstimmung abzustimmen.
({1})
- Meine Damen und Herren, ich weiß, daß hierzu eine Meinungsverschiedenheit besteht. Es gibt eine Reihe von Abgeordneten dieses Hauses, die der Meinung sind, daß, wenn 50 Mitglieder die namentliche Abstimmung verlangen, ohne weiteres namentlich abgestimmt werden m u ß.
({2})
Ein anderer Teil des Hauses ist der Meinung, daß die Zahl von 50 Mitgliedern lediglich notwendig ist, um eine Abstimmung über den Antrag auf namentliche Abstimmung herbeizuführen.
({3})
({4})
- Ich weiß, daß in der Praxis des alten Reichstages nach der ersteren Auffassung verfahren worden ist. In dies e m Hause ist aber bisher anders verfahren worden.
({5})
Ich sehe für meine Person keine Möglichkeit, von dieser Gewohnheit des Hauses abzugehen. Wenn davon abgegangen werden soll, dann müßte entweder eine authentische Interpretation des Paragraphen 105 der Geschäftsordnung nach § 119 erfolgen, oder der § 105 müßte neu und klarer gefaßt werden. Solange dies aber nicht der Fall ist, werde ich nach dem Gewohnheitsrecht verfahren, das sich bisher eingebürgert hat.
({6})
Wer dafür ist, daß namentlich abgestimmt wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist die Mehrheit. Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist abgelehnt.
({7})
Wortmeldungen zu § 2 liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache über § 2 und lasse über den Antrag der Fraktion der SPD zu diesem § 2 abstimmen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
({8})
- Bisher ist nicht beantragt, daß nach den einzelnen Absätzen, die mit Buchstaben unterschieden sind, abgestimmt werden soll. Wird dieser Antrag gestellt?
({9})
- Nach der Geschäftsordnung ist das möglich. Nach der Geschäftsordnung kann sogar über Satzteile abgestimmt werden.
({10})
- Wir sind allerdings in der Abstimmung. Wenn das Haus darauf besteht, daß ich strikte vorgehen soll, wird dies geschehen. Ich glaube aber, daß es sich hier nicht um ein schuldhaftes Versäumnis handelt. Man sollte deshalb nicht strikt verfahren.
({11})
Ich lasse also nach den Absätzen abstimmen. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages zu § 2 litera a ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Die Herren Schriftführer und ich sind außerstande, festzustellen, welches die Mehrheit war. Wir müssen daher den Hammelsprung vornehmen.
Wer für den Abänderungsantrag zu Abs. 1 litera a ist, den bitte ich, durch die Tür rechts von mir, wer gegen den Abänderungsantrag ist, den bitte ich, durch die Tür links von mir, und diejenigen, die sich enthalten wollen, durch die Tür in der Mitte den Saal zu betreten. Ich bitte, die Abstimmung so rasch wie möglich zu vollziehen.
({12})
Ich bitte, die Türen zu schließen.
({13})
Die Abstimmung beginnt. Ich bitte, die Abstimmungstüren zu öffnen.
({14})
Ich bitte, die Türen zu schließen. - Die Abstimmung ist geschlossen.
({15})
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Abstimmung ist folgendes: 172 Mitglieder haben mit Nein gestimmt und 150 mit Ja. 4 Mitglieder haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über den Abänderungsantrag Ziffer 1 litera b abstimmen. Wer für Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Es ist dieselbe Mehrheit wie vorhin. Auch dieser Antrag ist also abgelehnt.
Dann lasse ich über § 2 in der Fassung der zweiten Beratung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; § 2 ist angenommen.
Zu § 3 liegen keine Anträge und keine Wortmeldungen vor. Angenommen.
Ich rufe auf die §§ 4, - 5, - 6, - 7, - 8, -9, - 10, - 11, - 12, - 13. - Anträge zur Abänderung der Vorlage liegen nicht vor. Wer für diese Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit.
({16})
Die Paragraphen sind bei Stimmenthaltung der SPD angenommen.
Zu § 14 liegt ein Abänderungsantrag der SPD vor. Dieser Antrag ist schon begründet worden. Wortmeldungen erfolgen nicht. Ich schließe die Aussprache. Wer für Annahme des Abänderungsantrages der SPD-Fraktion zu § 14 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Letzteres war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Wer für § 14 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - § 14 ist mit Mehrheit angenommen.
Zu den §§ 15, 16, 17 und 18 liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer für Annahme dieser Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! ({17})
- Die Paragraphen sind bei Stimmenthaltung der SPD angenommen.
Ich rufe auf Einleitung und Überschrift. - Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Schlußabstimmung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die entscheidenden Anträge der sozialdemokratischen Fraktion zu diesem Gesetzentwurf abgelehnt worden sind, erkläre ich im Namen meiner Fraktion, daß wir gegen das Gesetz stimmen werden, weil es sich nicht um ein Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, sondern um ein Gesetz zur Herabminderung des Einflusses der Versicherten in der Selbstverwaltung handelt.
({0})
Zur Abstimmung hat weiter das Wort Frau Abgeordnete Kalinke.
In einer sehr ernsten Ausschußberatung ist heute nacht das Wort gefallen, daß die Demokratie nicht nur eine Demokratie der CDU, nicht nur eine Demokratie des Herrn Kanzlers, nicht eine Demokratie der Koalition ist, sondern eine Demokratie der Koalition und der
({0})
Opposition. Vor der Abstimmung rufe ich Sie zu
dieser demokratischen Verantwortung auf.
({1})
Meine Damen und Herren! Pfeifen ist in diesem Hause bisher noch nicht üblich gewesen.
({0}) Wer für Annahme des Gesetzentwurfs in der Schlußabstimmung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist angenommen.
Wir haben nunmehr über die Drucksache Nr. 1354 Ziffer 2 abzustimmen. Der Antrag lautet, die Anträge unter a, b, c, d für erledigt zu erklären. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe als Punkt 6 der heutigen Tagesordnung auf die Ziffer 4 der gedruckten Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 ({1}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({2}) ({3}) ({4})
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung 10 Minuten, für die Aussprache 40 Minuten Redezeit vor. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Ich erteile zur Berichterstattung das Wort dem Herrn Abgeordneten Kneipp.
Dr. Kneipp ({5}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Die Drucksache Nr. 1395 befaßt sich mit dem Entwurf eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950. Ehe ich auf die Materie dieses Gesetzentwurfs selbst eingehe, darf ich Ihnen zur Erläuterung der Bedeutung des Gesetzes einige Zahlen geben.
Der deutsche Tabakanbau findet sich in erster Linie in dem Land links und rechts des Rheins, im südlichen Deutschland, also in Baden-Baden, als geographischer Begriff angesehen, in der Pfalz, in Franken, in Südhessen und in Niedersachsen. Die gesamte Anbaufläche beträgt in diesem Jahr 12 000 ha, die Anbauerzahl 64 000. Der gesamte Tabakanbau im Inlande umfaßt rund 40 % des Tabakbedarfs der Bundesrepublik. Aus diesen Zahlen können Sie die Bedeutung des inländischen Tabakanbaues ersehen und vermögen demgemäß auch den Inhalt des Gesetzentwurfs entsprechend zu würdigen. Die Tabakanbauer selbst sind durchweg kleinere Leute, wenn ich diesen Ausdruck gebrauchen darf; also im Klein- und Kleinstbetrieb vollzieht sich, hauptsächlich im badischen Raume, dieser Anbau. Sind es doch allein im badischen Raum rund 40 000 gewerbliche Tabakpflanzer, um in der Sprache des Gesetzentwurfs zu bleiben. Nicht nur Bauern, sondern auch Fabrikarbeiter sind gerade an diesem Anbau beteiligt. Bei dem Tabakanbau handelt es sich um besonders intensive Kulturen. Der Tabakanbau vollzieht sich auf Böden, die sich in erster Linie für den Tabakbau eignen. Es sind durchweg leichtere Böden, zum Teil sandige Böden, auf denen dieser Anbau vor sich geht.
Nun habe ich vorhin schon gesagt: wir haben ein außerordentlich großes Interesse daran, den inländischen Tabakbau weiterhin aufrechtzuerhalten und unter Umständen zu forcieren. Wir haben auch qualitätsmäßig ein besonderes Interesse daran, diesen Tabakanbau herauszustellen. Wir dürfen dem deutschen Tabakanbau durchaus nachsagen, daß er in bezug auf die Qualität in den letzten Jahren außerordentlich große Leistungen aufzuweisen hat. Wenn uns auch die klimatischen Verhältnisse der Tabakanbaugegenden zunächst nicht gestatten werden, hundertprozentig dem Ziel nahezukommen, das sich der deutsche Tabakanbau gestellt hat, so sind wir doch auf dem besten Wege, ein Tabakerzeugnis zu bekommen, das durchaus in Konkurrenz mit den ausländischen Tabakerzeugnissen treten kann. Mit dem gesamten Tabakverbrauch von rund 77 000 Tonnen pro Jahr im Gebiet der Bundesrepublik würden wir es schon devisenmäßig überhaupt nicht schaffen, wenn wir nicht auf den inländischen Anbau zurückgreifen könnten.
Aus diesem Grunde hat der Wirtschaftsrat im vorigen Jahr für das Tabakwirtschaftsjahr 1949/50 bschlossen, den Anbauern, um sie anzuregen, Prämien in Gestalt einer Tabaksteuervergünstigung zu geben. Diese Prämien werden nach dem Umfang der angebauten Fläche zugeschlagen, sodaß derjenige, der eine besonders große Fläche bebaut, ein entsprechend größere Menge von Tabakerzeugnissen verbilligt bekommt. Im vorigen Jahr hat sich nun herausgestellt, daß die hingegebenen Prämien zu umfangreich waren. Der Tabakanbauer soll diese Prämien für sich, seine Familienangehörigen und die bei ihm beschäftigten fremden Arbeitskräfte verwenden. Es ist hier und da Mißbrauch getrieben worden, weil die Tabakanbauer die ihnen im vorigen Wirtschaftsjahr zugeteilten verbilligten Tabakerzeugnisse nicht restlos aufbrauchen konnten. Es würde dem Sinn des Gesetzes widersprechen, wenn die Tabakanbauer einen Teil der ihnen zu billigeren Preisen abgegebenen Tabakerzeugnisse verkaufen würden. Damit würden sie sich natürlich auch außerhalb des Rahmens des Gesetzes stellen.
Im Benehmen mit den Tabakanbauern hat die Bundesregierung die zu bewilligenden Vergünstigungen auf ca. 50 % der vorjährigen Prämien herabgedrückt. Die Meinung im Ausschuß war auf diesem Gebiet nicht ganz einhellig. Es wurde hier und da die Frage aufgeworfen, ob man diese Vergünstigungen steuerlicher Art weiter bewilligen soll. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob diese Vergünstigungen noch weitere Jahre gelten sollten. Man hat sich aber schließlich im Ausschuß mit großer Mehrheit zu der Ansicht durchgerungen, daß für das laufende Jahr - und das Gesetz erstreckt sich ja nur auf das laufende Tabakwirtschaftsjahr - diese Prämien, diese Vergünstigungen bewilligt werden sollten. Sie sind in dem Gesetz auf Kilogrammengen oder Bruchteile von Kilogramm je nach der Größe der Fläche abgestellt. Es ist ein Modus gefunden worden, um die Steuervergünstigung von einem Kilogramm entsprechend auf die einzelnen Tabakerzeugnisse umzumünzen.
Der Ausschuß hat die Regierungsvorlage in § 1 und 2 dahingehend geändert, daß er hinter „Zigarillos" das Wort „Stumpen" eingefügt hat,
({6})
um den Tabakanbauern die Möglichkeit zu geben, an Stelle von Zigarillos Stumpen zu nehmen. Er hat für die entsprechende Anzahl Zigarillos eine etwas kleinere Menge Stumpen eingefügt, um auch gewichtsmäßig eine Gleichheit herzustellen. Bei der redaktionellen Gestaltung der Vorlage ist versehentlich unterlassen worden, in § 1 Abs. 1 letzter Satz hinter „Zigarillos" das Wort „Stumpen" einzufügen. Ich darf namens des Ausschusses beantragen, das Wort „Stumpen" in § 1 Abs. 1 Satz 2 einzufügen.
Das Gesetz des vorigen Jahres erstreckte sich nur auf das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, nicht auf die französische Zone. Es ist selbstverständlich, daß in diesem Jahre die Vergünstigungen unter allen Umständen auch für die Anbauer in der französischen Zone eingeführt werden müssen. Ich bitte Sie, auch insoweit der Gesetzesvorlage zuzustimmen.
Der Ausfall, der dem Bund durch diese Vergünstigungen entsteht, beträgt 2,6 Millionen DM.
Ich habe die Ehre, Sie namens des Ausschusses zu bitten, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen.
({7})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Herbig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie bereits der Herr Berichterstatter erwähnt hat, bestand im Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen ziemliche Übereinstimmung darüber, daß man der Gesetzesvorlage die Zustimmung geben kann, zumal das Gesetz auf ein Jahr befristet sein soll. Die SPD wird also dem Gesetzentwurf zustimmen.
In den Beratungen wurde nicht selten der Überzeugung Ausdruck gegeben, daß man die Regierung bitten sollte, endlich das zugesagte Gesetz über die große Tabaksteuerreform vorzulegen. Daß dieses Gesetz jetzt zu einer Notwendigkeit wird, sehen wir zum Beispiel an Erscheinungen auf dem Tabakmarkt in der letzten Zeit. Ich erinnere lediglich an den Tabakmarkt in Heidelberg am 12. September, bei dem der größte Teil des angebotenen Tabaks nicht einmal Abnehmer finden konnte. Ob die eine Hoffnung der Raucher, zu denen ich nicht gehöre und zu deren Anwalt ich mich eigentlich heute bekennen muß, aber nur dann bekennen kann, wenn ich daran zurückdenke, daß ich vor vierzig Jahren auch zu ihnen gehörte,
({0})
- ob dieser eine Wunsch und die Hoffnung der Raucher, daß es endlich einmal zu einer Herabsetzung der Preise für gewisse Tabakerzeugnisse auf ein erträgliches Maß kommen werde, erfüllt wird und ob diese Raucher den Tag der Herabsetzung erleben werden, steht allerdings noch sehr dahin.
({1})
Ich glaube, wir stehen zu sehr im Zeichen des „Morgen"; „heute noch nicht, aber morgen ist es nicht ausgeschlossen". Ich muß schon gestehen: dabei habe ich lebhaft an die Tafel gedacht, die ich unlängst einmal beim Eintritt in eine deutsche Burg lesen konnte. Darauf stand: „Heute Eintritt 50 Pfennig; morgen Eintritt frei". Dieses „Morgen" zu erleben, wird wahrscheinlich keinem Besucher der Burg je gestattet sein; denn er wird am kommenden und überkommenden Tag immer wieder erleben, daß erdieselbe Tafel vorfindet: „Heute Eintritt 50 Pfennig; morgen ist er frei".
({2})
Was wir auf diese Versprechungen zu geben haben, davon können ja vor allem unsere verdrängten Beamten ein Lied singen, denen man seit dem 2. Dezember des vorigen Jahres die Gleichstellung zugesichert hatte; aber auch die Freunde eines guten Trunks schwarzen Kaffees können davon ein Lied singen - das glaube ich hier zum Ausdruck bringen zu müssen -, die ebenfalls noch die Herabsetzung des Preises, der 460 % des Vorkriegspreises beträgt, erwarten.
Nun hat es den Anschein, als ob man gerade bei der Vertretung der Interessen des kleinen Mannes nicht jene Energie aufbrächte, wie wenn es sich darum handelt, einem andern zu Willen zu sein. So ist zum Beispiel schon längst das Gesetz über die Steuervergünstigungen für die Tabakkleinstanbauer fällig. Wir hatten bereits einen Antrag eingebracht, der aber zurückgezogen wurde, als wir hörten, daß ein entsprechender Gesetzentwurf bereits im Bundesrat vorläge. Dieser Gesetzentwurf ist im Bundesrat behandelt worden, und es ist auch darin den Wünschen der Tabakkleinstpflanzer so weit wie möglich Rechnung getragen worden. Aber dieser Gesetzentwurf ist noch nicht dem Bundestag vorgelegt worden; und die Kleinstpflanzer haben ein hohes Interesse daran, daß dieses Gesetz recht bald hier verabschiedet werde. Wir dürfen wohl das Bundesfinanzministerium bitten, uns nicht mehr allzulange auf die Vorlage dieses Gesetzes warten zu lassen. Nachdem die Tabakkleinstpflanzer gewisse Steuervergünstigungen - Steuerfreiheit bis zu 100 Pflanzen, Zahlung eines herabgesetzten Steuersatzes von 100 bis zu 200 Pflanzen - bekommen sollen, wäre es an der Zeit, sehr bald mit der Beratung der Vorlage zu beginnen, bevor noch das letzte Blatt Rohtabak in den Pfeifen unserer Tabakplantagenbesitzer in Miniatur verschwunden ist. Gleichzeitig sollte man aber auch daran denken, den Forderungen der Kleinsterzeuger etwas gerechter zu werden. Sie wissen, daß die Kleinsterzeuger und Kleinfabrikanten, wie wir sie namentlich in Nordbaden noch haben, heute sehr schwer gegen die Konkurrenz der Großunternehmer zu kämpfen haben. Ihre Regie ist eine unvergleichlich größere. Sie haben nicht wie die Großbetriebe die Möglichkeit, Rohtabak in größeren Mengen einzukaufen. Sie haben eine bedeutend höhere Regie beim Verkauf. Sie können nicht ihre Tabakkistchen im eigenen Betrieb wie große Betriebe erzeugen. Sie sind gezwungen, das Tabakentrippen fremden Betrieben anzuvertrauen. Kurz, ihre Regie ist eine ungleich höhere als die der Großbetriebe.
Es ist vielleicht nur gerechtfertigt, wenn diese Kleinbetriebe bitten, daß man ihnen, so wie einst, eine gewisse Rückvergütung der Banderolensteuer zubillige. Ob alle diese Wünsche, die aus den Reihen der kleinen Leute kommen, auch beim Bundesfinanzministerium Gehör finden werden, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Früher sagte man einmal, Finanzminister dürfen kein Herz haben. Vielleicht haben sie wirklich keines, oder es ist derart klein, daß es nicht Platz hat, all den vielen Interessenten einen Unterschlupf zu bieten. Meine Damen und Herren, wenn man schor nicht in der Lage ist, gleichmäßig nach allen Seiten auszuteilen, so sollte man wohl in unserem Staate, der sich zu drei Vierteln aus kleinen Leuten zusammensetzt,
({3})
aus Menschen, die ein Recht haben, daß man ihre Interessen von höchster Seite vertritt, deren Wünsche etwas mehr berücksichtigen.
Die SPD-Fraktion ist bereit, der Gesetzesvorlage zuzustimmen, und ich wiederhole meine Bitte an das Finanzministerium, die Interessen dieser kleinen Leute, die ich eben erwähnte, der kleinen Pflanzer und auch der kleinen Produzenten, zu berücksichtigen.
({4})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. - Ich rufe auf § 1. Dazu liegt der Abänderungsantrag vor, den der Herr Berichterstatter im Namen der Ausschußmitglieder gestellt hat. Ich will ihn nochmals verlesen, weil er nicht im Umdruck erschienen ist:
In § 1 Absatz 1 Satz 2 ist hinter dem Wort
„Zigarillos" das Wort „Stumpen" einzufügen. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit, ich glaube, sogar Einstimmigkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wer § 1 in der durch den eben gefaßten Beschluß abgeänderten Fassung zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr auf die §§ 2, - 3, - 4, - 5,
- 6, - 7, - 8 sowie Einleitung und Überschrift. Wer dem zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Die zweite Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur
dritten Beratung.
- Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der in der zweiten Beratung angenommenen Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen.
Meine Damen und Herren, zu Punkt 5 der Tagesordnung, Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, hat mir der Herr - ({0})
- Was wünschen Sie? Zur Geschäftsordnung?
({1})
- Zu diesem Gesetz hat mir der Herr Bundesminister des Innern soeben mitgeteilt, daß er im Hinblick auf die Übernahme seines Amtes gerade im gegenwärtigen Augenblick nicht anwesend sein kann; er hat gebeten, doch die Beratung dieses Punktes, zu der er Stellung nehmen möchte, zurückzustellen. Ich bitte Sie, sich mit diesem Vorschlag einverstanden zu erklären.
({2})
- Wollen Sie zu diesem Punkte zur Geschäftsordnung sprechen?
({3})
- Das Wort hat der Herr Abgeordnete Brandt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion schlägt vor, die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs von der Tagesordnung abzusetzen und den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Jugendfürsorge zurückzuverweisen und ihn außerdem an den Ausschuß für innere Verwaltung zu überweisen. An den letztgenannten Ausschuß darum, weil diesem Auschuß Gelegenheit gegeben werden soll, zu dem Gegenstand vom Standpunkt der bestehenden Gesetze und Verordnungen, vor allem der Länder, Stellung zu nehmen.
Mit dem § 15 dieses Entwurfes würde die Polizeiverordnung aus dem Jahre 1943 aufgehoben. In einem anderen Paragraphen werden Länder- und Kommunalbehörden bestimmte Befugnisse übertragen. Nun ist erstens die Himmlersche Verordnung aus dem Jahre 1943 in ihrem Rechtsbestand zweifelhaft und in einigen Fällen durch landesgesetzliche Regelung abgelöst worden, und zweitens erscheint es allgemein sinnvoll, festzustellen, was sonst noch an Landes- und reichsgesetzlichen Regelungen vorhanden ist. Diese Prüfung erscheint uns um so zweckmäßiger, als es ja gemeinsames Bestreben sein müßte, Schwierigkeiten mit dem Bundesrat vorzubeugen, da der Gegenstand nach Art. 74 des Grundgesetzes zum Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung gehört.
Wir möchten aber auch die Zurückverweisung an den Jugendausschuß beantragen, um den Jugendausschuß zu bitten, sich zu überlegen, ob die sachlich erforderlichen Bestimmungen dieses Gesetzes nicht besser in das zu überarbeitende Jugendwohlfahrtsgesetz eingebaut werden können. Ich bitte, doch zu bedenken, daß es sich hier um das erste Gesetz für die deutsche Jugend handeln würde.
({0})
- Das ist die Begründung dafür, warum wir die Rückverweisung beantragen.
({1})
Da es sich um das erste Gesetz für die deutsche Jugend handeln würde, das von einem Großteil dieser Jugend - ich lasse dahingestellt, ob mit oder ohne Recht - als ein Gesetz gegen die Jugend aufgefaßt werden könnte, bitten wir Sie sehr, zu prüfen, ob die notwendigen restriktiven Maßnahmen von diesem Hohen Hause nicht zusammen mit den positiven jugendpflegerischen, jugendfürsorgerischen und den übrigen Jugendmaßnahmen für die schwerbedrängte Jugend in unserem Lande erörtert werden können.
Darum bitten wir Sie, dem Antrag auf Rückverweisung an den Jugendausschuß und auf Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung zuzustimmen.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Strauß.
Ich möchte übrigens darauf aufmerksam machen, daß streng genommen die Ausführungen des Abgeordneten Brandt nicht Äußerungen zur Geschäftsordnung waren. Denn Äußerungen über die Behandlung eines Gesetzentwurfes sind Äußerungen zur Sache und nicht zur Geschäftsordnung.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgordnete Strauß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den letzten Worten haben Sie, Herr Präsident, den ersten Teil meiner Ausführungen zur Geschäftsordnung vorweggenommen.
({0})
Denn entweder wird darüber entschieden, ob der Antrag nächste Woche auf die Tagesordnung gesetzt wird - dann entfällt heute jede Beratung und jeder weitere Vorschlag zur Behandlung dieses Gesetzes -, oder es wird in die Beratung eingetreten, dann wird über den Umdruck Nr. 5, über den Änderungsantrag der SPD, gesprochen.
Wir sind mit dem Vorschlag des Herrn Innenministers einverstanden, die Beratung der zweiten Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung in der kommenden Woche zu verschieben. Wir sind nicht damit einverstanden, daß jetzt über den Abänderungsantrag der Fraktion der SPD zuerst abgestimmt wird. Wir sind auch mit seinem Inhalt nicht einverstanden. Um jetzt bei Ausführungen zur Geschäftsordnung zu bleiben, Herr Präsident, darf ich mich dazu vielleicht nachher äußern, wenn der Antrag zur Abstimmung gebracht werden sollte.
Meine Damen und Herren, es sind also zwei Anträge gestellt. Der erste Antrag war der Antrag der SPD, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und den Gegenstand einem Ausschuß zu überweisen. Die Überweisung an einen Ausschuß ist kein Antrag zur Geschäftsordnung, sondern ein Antrag zur sachlichen Behandlung eines Gesetzes. Über diesen Antrag kann ich also im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte nicht abstimmen lassen.
Es ist dann der zweite Antrag gestellt, den Punkt jetzt von der Tagesordnung abzusetzen und die Beratung in der nächsten Plenarsitzung vorzunehmen.
Ich lasse zunächst über den weitergehenden Antrag abstimmen, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Woche eine neue Beratung eintreten zu lassen. Ich glaube, eine wesentliche Abweichung gegenüber dem Antrag des Herrn Abgeordneten Strauß ist das eigentlich nicht. Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dafür sind, die Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Ich glaube, wir überlassen es am besten dem Ältestenrat, die Behandlung dieses Gegenstandes in die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzungen einzugruppieren.
Ich rufe nunmehr Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse, ({0});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({1}) ({2}). ({3})
Das Wort hat zur Berichterstattung Herr Abgeordneter Schill.
Schill ({4}) Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei meinem Bericht möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache Nr. 1281, und auf den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Drucksache Nr. 1423, zu lenken.
Der vorliegende Gesetzentwurf will der Deutschen Genossenschaftskasse diejenige Bedeutung verleihen, die sie seinerzeit nach dem Wunsche des Wirtschaftsrates und des Verwaltungsrates von vornherein erhalten sollte, jedoch infolge starker Einflußnahme der alliierten Stellen damals nicht erhalten konnte. Mit anderen Worten, die Deutsche Genossenschaftskasse soll, wie dies zuletzt für die ehemalige Deutsche Zentralgenossenschaftskasse ebenso galt, das Spitzenfinanzierungsinstitut nicht nur für landwirtschaftliche Genossenschaften sein, sondern ebenso für alle gewerblichen Genossenschaften, Verbrauchergenossenschaften, wohnungswirtschaftlichen und verkehrswirtschaftlichen Genossenschaften werden.
Ein gleichartiger Entwurf eines Änderungsgesetzes wurde bekanntlich im Juli 1949 dem Wirtschaftsrat vorgelegt, von ihm aber nicht mehr verabschiedet. Diese Verabschiedung soll nun auf der Bundesebene nachgeholt werden. Damit ist es zugleich erforderlich, daß das Gesetz des Wirtschaftsrates redaktionell und technisch auf die Verhältnisse des Bundes umgestellt und überdies in der durch das Änderungsgesetz sich ergebenden neuen Fassung auf die französische Zone erstreckt wird.
Das Gesetz war folgenden Ausschüssen dieses Hauses überwiesen worden: einmal dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführend, dann dem Ausschuß für Geld und Kredit sowie auch dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Diese Ausschüsse haben sich einzeln und in einer kombinierten Sitzung mit dem Gesetzentwurf befaßt und empfehlen dem Plenum die Annahme mit wenigen kleinen Änderungen. Diese Änderungen sind folgende, wobei ich nach der Reihenfolge der Ziffern des Gesetzentwurfs gehe.
a) In Art. I Ziffer 4 wird vorgeschlagen, daß in § 4 Abs. 3 Buchstabe b des bisherigen Gesetzes die Worte „Geschäfts- oder" gestrichen werden, so daß sich künftig am Kapital der Genossenschaftskasse auch juristische Personen außer den Genossenschaften selbst beteiligen können, deren Mitgliederkreis Genossenchaften umfaßt. Diese neue Fassung umreißt klar und einfach den Kreis der für eine Beteiligung zugelassenen juristischen Personen.
b) Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Anstalt wird in Art. I Ziffer 6 vorgeschlagen, daß § 8 Abs. 1 Buchstabe g des Gesetzes etwas anders gefaßt wird. Dieser soll künftig lauten:
zwei Vertretern der Eigentümer und Pächter der mit der Rentenbankgrundschuld belasteten Grundstücke, die vom Deutschen Bauernverband e. V. benannt werden.
Damit soll deutlich gemacht werden: im Verwaltungsrat der Deutschen Genossenschaftskasse sind die vom Deutschen Bauernverband benannten beiden Mitglieder als die Repräsentanten der zur Aufbringung der Rentenbankgrundschuldzinsen, an denen auch die Genossenschaftskasse partizipiert, verpflichteten Landwirtschaft anzusehen.
Nebenbei ist zu bemerken, daß die Zahl der Vertreter der Landwirtschaft, also zwei, nach wie vor wohl als höchst maßvoll anzusehen ist, wenn man die Tatsache berücksichtigt, daß die Landwirtschaft auf dem erwähnten Wege 60 Millionen DM aus einer Sondersteuer zum Vermögen der Genossenschaftskasse beisteuert. Jedes Jahr fließen ungefähr 6 Millionen DM an Rentenbankzinsen der Deutschen Genossenschaftskasse zu.
({5})
c) In Art. I Ziffer 6 cc des Entwurfs soll § 8 Abs. i Buchstabe i des bisherigen Gesetzes eine neue Fassung erhalten, aus der nach dem Änderungsentwurf Buchstabe k wird. Hierdurch soll erreicht werden, daß sich unter den vier Vertretern des gewerblichen Genossenschaftswesens je ein Vertreter des genossenschaftlich organisierten Handwerks und Handels befinden muß. Damit ist den Wünschen dieser Berufsgruppen Rechnung getragen, ohne daß die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder erhöht wird oder irgend jemand zurückstehen müßte.
d) In Art. I Ziffer 6 d soll das Wort ,,Flüchtling" durch den in letzter Zeit statt dessen amtssprachlich eingeführten Ausdruck „Heimatvertriebener" ersetzt werden.
Ich komme nun zur Stellungnahme des Bundesrates. Der Bundesrat hat als Ergebnis seiner Ausschuß- und Plenarberatungen zwei Abänderungsvorschläge beschlossen. Er will erstens bei der Genehmigung der Anstaltssatzung mitwirken -ich verweise auf § i Abs. 3 Satz 2 - und zweitens die im Entwurf vorgesehene Befreiung eines Teils der aus den Rentenbankgrundschuldzinsen angesammeltem Sonderrücklagen von der Körperschaft-und Gewerbeertragsteuer von zehn auf fünf Jahre herabsetzen, wobei er eine eventuelle Verlängerung dieser jetzt abgekürzten Frist von vornherein für denkbar hält; ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 2.
Die Bundesregierung hat mit einer ausführlichen Begründung zu den Vorschlägen des Bundesrats Stellung genommen und ist der Meinung, daß es in diesen beiden Punkten bei der Fassung der Regierungsvorlage bleiben sollte. Die Bundesregierung führt aus, daß es sich bei der Satzungsgenehmigung um einen reinen Verwaltungsakt handele, bei dem eine Mitwirkung des Bundesrats nach dem Grundgesetz nicht zulässig erscheine.
In der Frage der Steuerbefreiung hält sie die Verkürzung von zehn auf fünf Jahre für untauglich, weil erstens die Befreiung der Sonderrücklage von der Vermögensteuer ebenfalls für zehn Jahre gilt, weil zweitens die allgemeine Steuerbefreiung der landwirtschaftlichen Rentenbank auch für einen zehnjährigen Zeitraum ausgesprochen ist, weil drittens die aus sämtlichen Ländern zusammenfließenden Sonderrücklagen gerechterweise in ihrem Ertrag nicht demjenigen Land steuerlich zugute kommen sollten, in dem die Genossenschaftskasse nun einmal zufällig ihren Sitz hat und weil viertens ein fünfjähriger Zeitraum den Zweck der Bestimmung, nämlich die Ermöglichung einer Sonderrücklage, geradezu illusorisch machen würde. Denn die Grundschuldzinsenanteile der Genossenschaftskasse fließen nun einmal allmählich, und nach fünf Jahren ist noch nicht genug zusammengekommen, um eine Steuererleichterung für die Anstalt wirklich fühlbar zu machen. Wegen der Einzelheiten der Begründung darf ich auf Drucksache Nr. 1281 hinweisen.
Die Ausschüsse haben sich den von der Bundesregierung vorgebrachten Argumenten nicht verschließen können. Sie empfehlen Ihnen insoweit die Beibehaltung der ursprünglichen Fassung von Art. I Ziffer 1 und 5 des Gesetzentwurfes.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen und darf der Überzeugung Ausdruck geben, daß das Gesetz in seiner nunmehrigen Fassung geeignet ist, die Deutsche Genossenschaftskasse im Hinblick
auf ihren Aufgabenbereich, ihre Organe und ihre finanzielle Sonderstellung zu einem starken Institut zu machen, das sie im Interesse aller Genossenschaften des Bundesgebietes sein muß. Ich darf Ihnen noch sagen, daß ich seit über 25 Jahren ehrenamtlich im Genossenschaftswesen tätig bin. Ich weiß, welche gewaltige Bedeutung das Genossenschaftswesen im Rahmen unserer Gesamtwirtschaft hat und in Zukunft vielleicht in noch stärkerem Maße haben wird. Ich weiß auch, welch großen Wert die Genossenschaftsidee zur Überbrückung der Verschiedenheiten der Berufsstände und Völker haben kann und vielleicht haben wird. Aber ich möchte hier ganz offen aussprechen, daß die Genossenschaftsidee nur dann eine fruchtbare Wirksamkeit erreichen wird, wenn die einzelnen Genossenschaftssparten nicht getrennt marschieren, sondern versuchen, dieser Idee in einer großen Einheit wirkungsvoll zu dienen. .Aus diesem Grunde und vielleicht als Vorbedingung haben wir auch die Deutsche Genossenschaftskasse als Spitzeninstitut aller dieser Verbände geschaffen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag des Ausschusses Ihre Zustimmung zu geben.
({6})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Für die Aussprache schlägt Ihnen der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vor. - Da sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich die Zustimmung des Hauses dazu fest. Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
({0})
- Meine Damen und Herren, darf ich generell bemerken, daß es wünschenswert ist, wenn Wortmeldungen zu den einzelnen Punkten vorher hier eingehen. Es wirkt sehr merkwürdig, wenn ich jedesmal feststelle, daß keine Wortmeldungen vorliegen, und dann doch solche erfolgen. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Günther.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche nicht im Auftrage meiner Fraktion, sondern im Namen der Handwerks- und Handelskreise. Da wir zu dem Kreis der Kreditnehmer in einem besonderen Verhältnis stehen, haben wir den Wunsch, daß Handwerk und Handel etwas stärker in den Organen vertreten sind. Deswegen haben wir uns erlaubt, einen Abänderungsantrag einzubringen, und ich bitte Sie, diesem Ihre Zustimmung zu geben. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Ziffer 6 Buchstabe cc der Beschlüsse des 19. Ausschusses wird wie folgt geändert: § 8 Abs. 1 Buchstabe k ({0}) erhält folgende Fassung:
k) fünf Vertretern des gewerblichen Genossenschaftswesens, von denen drei Vertreter des gewerblichen genossenschaftlichen Kreditwesens sein müssen und je einer von dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Hauptgemeinschaft des Deutschen Handels benannt wird.
Die Vertreter des Handwerks und des Handels können den Verwaltungsrat durch Abstimmungen usw. nicht besonders beeinflussen, weil dieser bereits aus 18 oder 19 Personen besteht. Eine be({1})
stimmte Beeinflussung ist nicht möglich. Es ist aber notwendig, daß wenigstens die handwerklichen Genossenschaften und die mittelständischen Volksbanken durch aktive Handwerks- bzw. Mittelstandsvertreter und nicht nur allein durch Direktoren von Volksbanken repräsentiert werden. Um hier die Wünsche der Kreditnehmer besonders zum Ausdruck zu bringen, haben wir den Wunsch, entsprechend vertreten zu sein. Der Beirat würde also nur um eine Person erweitert, und diese Person sollte aus ¡diesen Kreisen kommen.
Deswegen bitte ich Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Müller.
Ich bedauere, dem Antrag meines Fraktionsgenossen Günther widersprechen zu müssen. Es handelt sich hier um ein genossenschaftliches Geldinstitut und nicht um irgendeine berufsständische Interessenvertretung. An diesem Institut und seinen Organisationen können sich nur die genossenschaftlichen Organisationen und diejenigen beteiligen, die das Geld für diese Institution zur Verfügung stellen. Der Ausschuß hat durch den Buchstaben k) Sorge getragen, daß die genossenschaftlichen Organisationen des Handwerks in dem Verwaltungsrat ihre Vertretung finden. Diese Vertretung kann aber nicht vom Zentralverband des Handwerks bestellt werden, weil dieser keine genossenschaftliche Organisation ist, sondern muß von den genossenschaftlichen Organisationen des Handwerks bestellt werden.
Meine Damen und Herren! Wenn die landwirtschaftlichen Genossenschaften hier ein Übergewicht haben, dann liegt dies daran, daß rund 70 % der Landwirtschaft genossenschaftlich organisiert sind. Im Handwerk sind es nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums nicht einmal 10%. Wenn für den Verwaltungsrat vom Bauernverband zwei Vertreter vorgeschlagen werden, dann sind das die Eigentümer und Pächter der mit der Rentenbankgrundschuld belasteten Grundstücke. Dieser Vorschlag ist deshalb gerechtfertigt, weil 50 % der Rentenbankzinsen, die von der Landwirtschaft aufgebracht werden, zehn Jahre lang der Genossenschaftskasse zufließen und einen Gesamtbetrag von 60 Millionen Mark ausmachen. Es ist nun wohl üblich und zweckmäßig, daß bei derartigen wirtschaftlichen Institutionen auch diejenigen stärker vertreten sind, die das notwendige Kleingeld zur Verfügung stellen, und nicht diejenigen, die nichts geben. Es steht dem Handwerk frei, sich in entsprechender Weise an dieser Institution zu beteiligen. Dann wird auch die Vertretung entsprechend stärker werden. Wir müssen bei solchen Organisationen wie hier darauf achten, daß die Organe von denjenigen gestellt werden, die auch die Träger des genossenschaftlichen Gedankens nach unten sind. Nehmen wir Organisationen, die nicht dazu gehören, dann eröffnen wir mit einem Antrag auf Eintritt in diese Institution jeder Interessenvertretung Tür und Tor. Ich bitte deshalb, den Antrag, der von meinem Kollegen Günther gestellt worden ist, abzulehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zunächst Art. I auf. Dazu liegt der G Abänderungsantrag Günther und Genossen zu Ziffer 6 vor. Der Antrag ist hier soeben verlesen worden; ich glaube, ich brauche ihn nicht noch einmal zu wiederholen. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. -- Das letzte ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist der Abänderungsantrag abgelehnt.
Wer nunmehr dem Art. I in der Fassung des Ausschußantrages zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war zweifellos die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf: Art. II und III, - Einleitung und Überschrift. Wer den aufgerufenen Artikeln und Einleitung und Überschrift zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist das Gesetz in der zweiten Beratung angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Wortmeldungen liegen nicht vor. - Doch! Das Wort hat Herr Abgeordneter Mensing. Ich wiederhole meine Bitte, doch möglichst vor der Aufrufung der Punkte die Wortmeldungen anzubringen.
Ich möchte darum bitten, daß wir in die dritte, die entscheidende Lesung nicht eintreten, und beantrage Rückverweisung an den Ausschuß, zumal die Hoffnung besteht, daß zwischen dem Zentralverband des deutschen Handwerks und den Bauernverbänden doch noch eine Einigung erzielt wird.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Horlacher.
Es wird geschäftsordnungsmäßig schwierig für mich. Ich spreche gegen den Überweisungsantrag, möchte aber in dritter Lesung gleich zur Sache sprechen; das ist notwendig. Es handelt sich hier um das Gesetz über eine Deutsche Genossenschaftskasse. Da müssen zwei Dinge unterschieden werden, erstens die Beteiligung an der Genossenschaftskasse und zweitens die Belastung der deutschen Landwirtschaft mit den Rentenbankzinsen. Das Aufbringen der Rentenbankzinsen auf eine ganze Reihe von Jahren hinaus ergibt die Grundlage für die Kreditgewährung. Daneben ist die Kapitalbeteiligung der anderen Genossenschaften vorhanden. Aber der Hauptstock ist diese Sache. Deswegen ist es ganz unmöglich, daß über den Rahmen des in den Ausschüssen beschlossenen Gesetzes hinaus noch weitere Änderungen mit weiteren Vertretern aus anderen Berufsschichten vorgenommen werden.
({0})
Deswegen ist es unbedingt notwendig, daß es bei dem verbleibt, was genossenschaftlich hier zusammengehört.
({1})
Was genossenschaftlich nicht dazu gehört, das gehört nicht zur Deutschen Genossenschaftskasse. Das Handwerk und Gewerbe ist vertreten, soweit es genossenschaftlich organisiert und interessiert ist. Ich bitte daher, den Überweisungsantrag an den Ausschuß abzulehnen und in die dritte Lesung einzutreten.
Meine Damen und Herren! Da kein Abänderungsantrag in der zweiten Beratung angenommen worden ist, besteht für einen einzelnen Abgeordneten eine Möglichkeit, der Verabschiedung in dritter Beratung zu widersprechen, nicht. Es ist durchaus geschäftsordnungsmäßig möglich, jetzt in die dritte Beratung einzutreten. Andererseits ist der Antrag auf eine Zurückverweisung gestellt. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Ich bitte diejenigen, die für die Zurückverweisung sind, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist zweifellos die Mehrheit. Der Antrag auf Zurückverweisung ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung in
dritter Beratung.
Wer für die Annahme des Gesetzes in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -- Ich bitte um die Gegenprobe. - Es sind keine Gegenstimmen. Damit ist das Gesetz einstimmig in dritter Beratung angenommen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung eines Preisgesetzes ({0});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ({1}).
({2})
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Preusker. Für den Bericht sind nach dem Vorschlag des Ältestenrats 10 Minuten und für die Debatte 90 Minuten vorgesehen. - Da nicht widersprochen wird, nehme ich die Zustimmung des Hauses dazu an. Das Wort hat der Herr Berichterstatter.
Dr. Preusker({3}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Das Preisgesetz liegt Ihnen nunmehr in der Fassung vor, in der es der Ausschuß für Wirtschaftspolitik in sehr eingehenden Beratungen und nach der Vorladung einer sehr großen Zahl von Sachverständigen beschlossen hat. Sie wissen, daß dieses Preisgesetz, nachdem es Ihnen erst in der Drucksache Nr. 972 zugegangen war, auf Grund der Änderungswünsche des Bundesrates schon ganz erhebliche Änderungen durch die Regierung selbst erfahren hat, so daß den Mitgliedern des Bundestages eine weitere Drucksache „zu Drucksache Nr. 972" zuging.
Zu meinem großen Bedauern ist in der jetzt vorliegenden Drucksache nicht die der Beratung des wirtschaftspolitischen Ausschusses zugrunde liegende Drucksache „zu Nr. 972" gegenübergestellt worden, sondern die ursprüngliche Drucksache Nr. 972. Ich möchte daher die Damen und Herren bitten, die Drucksache „zu Nr. 972", die Sie heute in ihren Akten vorgefunden haben, zum Vergleich der Ausschußfassung und der zugrundeliegenden Regierungsvorlage heranzuziehen. Sie werden dann feststellen, daß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik als Ergebnis seiner Beratungen das ganze Gesetz, ich möchte sagen, fast vollständig hat ändern müssen. Das ist aus der Überlegung notwendig gewesen, hier endlich einmal eine klare Übersicht über die gegenwärtig noch geltenden Preisvorschriften zu schaffen, die ja zum Teil aus der Zeit des nationalsozialistischen Staates, der Kriegswirtschaft, zum Teil aus der Zeit
des Wirtschaftsrates herrühren und in allen möglichen Rechtsquellen und Verkündungsblättern verstreut und sogar zum Teil in ihrer gegenwärtigen Rechtsgültigkeit unsicher geworden sind.
Um nun für die Zukunft eine klare Unterlage zu schaffen, was auf dem Gebiet des Preisrechts Gültigkeit besitzt und inwieweit diese Gültigkeit noch anzunehmen ist, hat der Ausschuß sich die Arbeit gemacht - und er Ist darin von der Bundesregierung sehr gut unterstützt worden -, die Gesamtheit der verstreuten Vorschriften und Ausführungsverordnungen als Anlage zu diesem Gesetz zusammenzustellen. Dadurch hat sich schon einmal eine erhebliche Änderung ergeben.
Zum zweiten war die Gesetzesvorlage der Bundesregierung abgestellt auf eine Mischung zwischen der Feststellung des noch gültigen Preisrechts und der Generalermächtigung für eine Ausdehnung des Preisrechts auf Gebiete, die ihm gegenwärtig in keiner Weise mehr unterliegen. Der Ausschuß hat in seiner Mehrheit den Beschluß gefaßt, daß das vorliegende Preisgesetz die Aufgabe haben soll, das bestehende Preisrecht zu kodifizieren und im Rahmen des bestehenden Preisrechts für Ausführungsverordnungen auch die notwendige Ermächtigung zu geben, daß aber dieses Gesetz keine Grundlage für eine Generalermächtigung schaffen soll.
Zum dritten war es notwendig, auch das Verfahren, nach welchem Preisrecht geschaffen werden kann, in diesem Gesetz einmal grundsätzlich festzulegen. Der Ausschuß hat in dieser Hinsicht einmal die Entscheidung getroffen und in dem Gesetz verankert, daß für das gesamte Gebiet der Preispolitik der Bundeswirtschaftsminister zuständig ist, daß er auch über alle Preismaßnahmen auf anderen Ressortgebieten - Landwirtschaft, Verkehr - orientiert sein muß und daß solche Maßnahmen nur im Einvernehmen mit ihm getroffen werden können, weil es sonst ausgeschlossen ist, in kritischen Zeiten eine einheitliche Gesamtwirtschafts- und Preispolitik zu betreiben.
Ferner hat auch die Form, in der Preisanordnungen erlassen werden, in diesem Gesetz eine Regelung gefunden. Wir werden einmal in Zukunft bei den wichtigsten Bedarfsgütern der Volkswirtschaft Preise durch Gesetz festlegen, durch ein Gesetz, das also mit der ganzen Verantwortung des Bundestags und des Bundesrats beschlossen wird. Die Grundlagen hierfür befinden sich in den Marktordnungsgesetzen, die zum Teil schon beschlossen sind und zum Teil sich noch in der Beratung befinden. Zum zweiten wird aber - und das ist in diesem Gesetz verankert - das auf den gewerblichen Sektor und auf dem Gebiete des Verkehrs Lebenswichtige in Zukunft durch Rechtsverordnungen geregelt werden, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen und in dem Augenblick, in dem sie von der Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet werden, dem Bundestag zur Kenntnis gebracht werden, so daß dieser Zeit hat, sich vor dem Erlaß einer selchen grundlegenden Rechtsverordnung initiativ einzuschalten.
({4})
Diese allgemeinen Bemerkungen über die Ziele des Preisgesetzes und seine grundsätzliche Anordnung mußte ich vorausschicken. Jetzt komme ich zu den einzelnen materiellen Änderungen, die der Ausschuß mit Mehrheit oder einstimmig beschlossen hat.
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Zu § 1, Absatz 1 Ziffer 1, wo die noch preisgeregelten landwirtschaftlichen Erzeugnisse aufgeführt sind, hat das Gesetz eine Anlage 1 erhalten, die Sie auf Seite 11 der Ihnen vorliegenden Drucksache finden. Diese Anlage 1 hat in den Ausschußberatungen ebenfalls einige Änderungen erfahren, und zwar hat der Ausschuß in seiner Mehrheit die Meinung vertreten, daß nach der Biersteuersenkung das Bier nicht mehr in der Preisbindung zu bleiben braucht. Das gleiche gilt dann für Malz. Ebenso sind einige weniger bedeutende Dinge, Zwieback, Backhefe, Rübenbrocken und Schrot daraus, aus dieser Liste gestrichen.
Im übrigen darf ich noch bitten, bei der endgültigen Drucklegung des Gesetzes hier einen Druckfehler zu berichtigen. Hinter „Getreidemahlerzeugnisse" steht zur Erläuterung in Klammern „Mehl, Dunst, Brot". Das letzte Wort muß aber „Schrot" heißen, denn „Brot" steht unmittelbar darunter.
Auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft mußten, nachdem sich während der Beratungen des Preisgesetzes die weltpolitischen Verhältnisse geändert hatten, eine Reihe von Dingen in der Preisbindung bleiben, von denen zu Beginn der Beratungen der Ausschuß mit der Bundesregierung eigentlich der Überzeugung war, daß sie hätten herausgenommen werden können. Das gilt beispielsweise für die unter Ziffer 2 e aufgeführten Nichteisenmetalle. Bei den Edelmetallen, die sich im Entwurf der Regierung noch in vollem Umfang unter den zu bindenden Gütern befanden, hat der Ausschuß die Sachverständigen der Bundesnotenbank und der einschlägigen Wirtschaftszweige hinzugezogen und ist zu der Überzeugung gekommen, daß Gold, Platin und Platinbeimetalle aus Gründen, die mit der indirekten Verknüpfung der D-Mark über den 22,8-Cent-Kurs mit dem Dollar und mit dem Eintritt in die EPU zusammenhängen, in der Preisbindung bleiben müssen, soweit es Neugold betrifft, daß aber Silber aus der Preisbindung herausgenommen werden kann. Daraus ergibt sich diese Umformulierung.
Die Tatsache, daß Sie unter Buchstabe e) „orthopädische Hilfsmittel" offenbar neu aufgenommen finden, erklärt sich nur daraus, daß Ihnen hier nicht die Drucksache „zu Nr. 972" vorliegt, sondern die Drucksache Nr. 972. Hier hat es nur eine Umstellung, nicht aber eine materielle Änderung gegeben.
Bei dem Buchstaben f) ist der ursprüngliche Regierungsentwurf wiederhergestellt worden. Es hat im Ausschuß längere Diskussionen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Konzessionsabgabenbindung beizubehalten, gegeben. Seitens der Gemeinde- und Städtevertretungen war gewünscht worden, diese Bindung herauszunehmen. Der Ausschuß ist aber einstimmig zu der Überzeugung gekommen, daß bei der gegenwärtig noch nicht vorhandenen freien Wahlmöglichkeit der Verbraucher und der noch nicht freien Produktionsgestaltung auf dem Gebiete der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung diese Bindung bestehen bleiben müsse.
Die wohl erheblichste Aufgliederung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hat die Ziffer 4, das Gebiet der noch zu regelnden Miet- und Grundstückspreisvorschriften, erfahren. Der Ausschuß war einstimmig der Meinung, daß die Vorschriften für die Vermietung von Wohnräumen, soweit sie nicht bereits durch das erste Wohnungsbaugesetz der Bundesregierung aufgelockert worden sind, vorerst weiter beibehalten werden müssen, unbeschadet der Pläne, die der Herr Bundeswohnungsbauminister dem Bundestage für das kommende Jahr vorlegen wird. Er war aber der Meinung, daß bei den gewerblich genutzten Räumen nun nicht mehr die gleiche Schutzbedürftigkeit besteht, sondern daß hier schon eine einseitige Begünstigung gewerblicher Betriebe zu Lasten des Hausbesitzes erfolgt. Es hat nur keine Einmütigkeit hinsichtlich des Umfanges der Freistellung der gewerblich genutzten Räume gegeben. Schließlich war die Mehrheit dafür, alle ab 1. Januar 1950 bezugsfertig gewordenen gewerblichen Räume freizugeben.
Relativ größere Einmütigkeit und eine Mehrheit fand sich für die Freigabe der Hotel- und Gaststätten-Übernachtungspreise, soweit diese Räume nicht zu Dauerwohnzwecken für Heimatvertriebene benutzt werden. Soweit das der Fall ist, bleiben sie in der Bindung. Im übrigen hat sich der Ausschuß aber den Argumenten nicht verschlossen, die von allen Seiten an ihn herangetragen wurden, daß es gegenwärtig nicht mehr erforderlich ist, die Preisbindung des Übernachtungsraumes fortzusetzen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Aufhebung der Preisbindung nicht bedeutet, daß nicht weiterhin die Kontrolle jedes Hotelgastes dadurch gewährleistet ist, daß die Preisauszeichnungspflicht in jedem Hotelzimmer weiterhin aufrechterhalten ist.
Hinsichtlich des Grund und Bodens ist ebenfalls eine Kompromißlösung unter Berücksichtigung folgender Umstände zustande gekommen. Bei den landwirtschaftlich genutzten und zu nutzenden Grundstücken hatte der Ausschuß nach den Sachverständigenvernehmungen die Überzeugung gewonnen, daß durch das Kontrallratsgesetz Nr. 45 und das in Vorbereitung befindliche Landpachtgesetz eine Aufhebung der bisherigen starren Preisbindung möglich ist. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich dann auch für die Herausnahme der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, auch soweit es die Pachten betrifft, mit der alleinigen Ausnahme der Sicherung der Kleingärten- und Kleinpachtverhältnisse, entschlossen.
Hinsichtlich der bebauten Grundstücke, soweit sie unbeschädigt geblieben sind, hat der Ausschuß ebenfalls mit großer Mehrheit die Herausnahme aus der Preisbindung beschlossen, weil er sich darüber klar war, daß einmal bereits das Wohnungsbaugesetz des Bundes hier eine erhebliche Auflockerung geschaffen hat, indem für die frei finanzierten und steuerbegünstigten Häuser die Bewirtschaftung nicht mehr besteht, zum zweiten aber tatsächlich durch die Aufrechterhaltung des Mietstopps die Festhaltung des Ertragswertes und damit die Preisentwicklung der bebauten Grundstücke genügend gebunden ist.
Hinsichtlich der unbebauten, für Bauzwecke zu verwendenden Grundstücke war jedoch die Mehrheit des Ausschusses dafür, diese Grundstücke und ebenfalls die mehr als 10 % beschädigten bebauten Grundstücke in der Preisbindung zu belassen, und zwar im Hinblick auf das bevorstehende BaulandBeschaffungsgesetz des Bundes.
Zum Punkt 5 des Entwurfs: „Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen, Demontage-, Abbruch- und Verschrottungsarbeiten; Leistungen der Architekten und Ingenieure" war der Ausschuß einstimmig der Meinung, daß die Aufrechterhaltung dieser Anordnungen nicht mehr erforderlich sei und daß auch für die Frage der Leistungen der Architekten und Ingenieure andere Wege zu finden sind.
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Die „Leistungen des Filmverleihs und der Filmtheater" haben den Ausschuß hinsichtlich der Aufrechterhaltung oder Nichtaufrechterhaltung der Preisbindungen sehr lange beschäftigt. Der Ausschuß ist zu der Überzeugung gekommen, daß auf diesem Gebiet sehr unerfreuliche Verhältnisse bestehen, die ich hier nur mit den beiden Stichworten „Block- und Blindbuchung" von Filmen einmal skizzieren möchte. Er hat sich im Hinblick auf die sehr labilen Verhältnisse der deutschen Filmproduktion nicht darüber klar werden können, welche Auswirkungen es haben würde, wenn angesichts dieser starken Mißstände eine sofortige Freigabe erfolgen würde. Er hat daraufhin eine Entschließung zu diesem Punkt gefaßt und bittet den Bundestag, diese Entschließung ebenfalls anzunehmen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1950 die Bedingungen für den Filmverleih durch Rechtsverordnung neu zu regeln.
Diese Neuregelung ist unbedingt erforderlich und sehr dringend. Bis dahin . soll diese Bestimmung also in dem Gesetz unverändert bleiben.
In dem Punkt 6, „Leistungen auf dem Gebiet der Kraftfahrthaftpflicht-, Fahrzeugvoll-, Fahrzeugteil-, Kraftfahrtunfall- und Kraftfahrtgepäckversicherung", hat es keine Einmütigkeit in den Ausschüssen gegeben. Mit dieser Angelegenheit war auch der Verkehrsausschuß des Bundestages befaßt. Der Verkehrsausschuß ist zu dem Beschluß gekommen, daß auf diesem Gebiete nur mehr die Kraftfahrthaftpflichtversicherung preisgebunden bleiben soll, während die Kraftfahrtunfallversicherung freizugeben wäre. Der wirtschaftspolitische Ausschuß hat dagegen mit einer Mehrheit die Gesamtaufrechterhaltung der Bindungen beschlossen, indem er sich auf den von Versicherungsseite immer wieder vorgetragenen Standpunkt stellte, es sei hier ein so untrennbarer Zusammenhang zwischen diesen Versicherungssparten gegeben, daß es kaum möglich erscheine, das auseinanderzuziehen.
Gestrichen ist ferner noch die Gesamtheit der Preisbindungen für Leistungen, für die öffentlichrechtliche Benutzungsgebühren oder Beiträge erhoben werden, also Schlachthausgebühren und ähnliche Dinge, weil der Ausschuß sich in seiner Mehrheit dem Standpunkt des Städte- und Gemeindetages angeschlossen hat, daß es an der Zeit ist, die Verantwortung hierfür der Selbstverwaltung der Gemeinden und Gebietskörperschaften, und zwar ihren verantwortlichen und beschließenden Organen zu überlassen.
Der Absatz 3 des § 1 legt nun fest, wie der Katalog der zu den vorgenannten Punkten erlassenen Anordnungen, von dem ich vorhin gesprochen habe und der alle gegenwärtig gültigen Preisanordnungen umfaßt, für die Zukunft auf dem laufenden gehalten werden soll. Es ist vorgesehen, daß der Bundeswirtschaftsminister jeweils zum 1. Januar jeden Jahres, erstmalig zum 1. Januar 1951, diesen Katalog auf den neuesten Stand zu bringen und im Bundesgesetzblatt bekanntzumachen hat, so daß also Wirtschaft, Gerichte und alle Verwaltungsstellen eine wirklich klare Unterlage haben und wissen, worauf sie fußen müssen.
In Absatz 4 ist eine ähnliche Vorschrift für die Länder geschaffen worden, wobei vom Ausschuß noch besonderer Wert auf die Bestimmung gelegt wird, daß die gegenwärtig auf Länderebene erlassenen Preisvorschriften drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft treten,
soweit sie nicht bis dahin in einer der Bundesvorschrift entsprechenden Weise neu bekanntgemacht worden sind. Wir hoffen, daß die Aufnahme dieser Bestimmung wesentlich dazu beitragen wird, auf der unteren Verwaltungsebene eine ganze Menge von überflüssig gewordenem Papier endlich einmal verschwinden zu lassen.
Der § 2 hat eine Umgestaltung erfahren, indem hier die Vorschriften, die nicht direkt Preisvorschriften sind, wohl aber in irgendeinem Zusammenhang mit dem Preisrecht stehen, noch einmal ausdrücklich hinsichtlich ihrer weiteren Gültigkeit festgelegt wurden. Ich darf die besondere Aufmerksamkeit des Hauses darauf lenken, daß der Ausschuß die Verordnung über die Preisauszeichnung hier mit aufgenommen hat, weil er der Überzeugung ist - er hat auch an die Bundesregierung eine entsprechende Bitte gerichtet -, daß es bei den gegenwärtigen Preisauftriebstendenzen auf Grund der koreanischen Entwicklung für den Verbraucher außerordentlich wichtig ist, die dauernde Kontrolle über die Einhaltung der ausgezeichneten Preise zu besitzen.
Aus den gleichen Gründen sind auch die weiteren Verordnungen hinsichtlich des Preisnachweises, der Preisbindungsgenehmigung und der Verordnung über Verbraucherpreise, d. h. der Verordnung, die die Möglichkeit schafft, bei Markenartikeln den Endverbraucherpreis zu binden, hier aufgenommen worden. Es ist schließlich auch - das ist noch etwas umstritten, aber mit Mehrheit vom Ausschuß aufgenommen worden - das Verbot von Wertholzversteigerungen und Brennholzversteigerungen, also das Verbot einer bestimmten Form der Veräußerung, an dieser Stelle verankert worden.
Zu § 3, der völlig umgestaltet worden ist, ist zunächst noch folgendes zu sagen. Es befindet sich auch hier wieder ein Druckfehler, nämlich in Abs. 1. In der ersten Zeile steht: „Bei den in § Abs. 1". Es muß heißen „Bei den in § 1 Absatz 1."
Der § 3 bringt einmal die beschränkte Ermächtigung, von 'der ich einleitend sprach, daß die Bundesregierung auf den Gebieten, die nach § 1 - dem Katalog - noch der Preisregelung unterliegen, Änderungsverordnungen erlassen oder diese Gebiete durch Gesetz neu regeln kann.
In dem Abs. 2 ist die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministers für die Fragen der Preispolitik und der Preisregelung eindeutig festgelegt. In Abs. 3 ist festgelegt, daß die Bundesregierung, wenn die Marktlage es zuläßt, verpflichtet ist, weitere Teile dieses Katalogs von der Bindung freizustellen.
In § 4, der ebenfalls völlig neu gestaltet ist, sind zunächst die Gebiete herausgehoben worden, die der Bundestag für besonders wichtig hält, also die Grundstoffe, die Grundnahrungsmittel, und auf denen er sein Mitinitiativrecht dadurch gewahrt sehen möchte, daß erstens einmal Anordnungen nur als Rechtsordnungen und zum zweiten dann mit Zustimmung des Bundesrates unter gleichzeitiger Bekanntgabe an den Bundestag im Augenblick der Zuleitung an den Bundesrat erlassen werden können.
Bei den §§ 5 und 6, die die Verkehrs- und Posttarife behandeln, stand der Bundestag vor der Frage, wann der Bundesverkehrsminister bzw. der Bundespostminister zu Maßnahmen des Einvernehmens des Bundeswirtschaftsministers oder weiterer Organe bedarf. Es hieß in dem Entwurf „soweit eine nicht unerhebliche Auswirkung auf
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den allgemeinen Preisstand, den Preisstand des betroffenen Wirtschaftszweiges oder die Lebenshaltung zu erwarten ist". Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich noch an die heftige Diskussion, die es damals bei der Benzinpreisanordnung gegeben hat, ob das nun eine „erhebliche Auswirkung" hatte oder nicht. Wir wünschten also, hier klare Verhältnisse zu schaffen. Statt dieser Kautschukbestimmung finden Sie jetzt einen Katalog der Materien, bei denen eine Tarifänderung der Rechtsverordnung unter Zustimmung des Bundesrats und unter gleichzeitiger Bekanntgabe an den Bundestag bedarf: die -Erhöhung der Einheitssätze im Regelpersonentarif, die Fahrpreise des Berufsverkehrs, grundlegende Änderungen der Gütertarife, die Erhöhung allgemeingültiger Ausnahmetarife für Grundstoffe, insbesondere für die Landwirtschaft, - soweit es die Bundesbahn betrifft und ähnlich dann für das Gebiet des Güterfern-und -nahverkehrs mit dem Kraftwagen und auch für die Bundespost.
Die Generalermächtigung des § 5, die den Gesetzentwurf ursprünglich zu einem Mischgesetz machen wollte, hat der Bundestagsausschuß mit seiner Mehrheit gestrichen. Ebenso hat er in § 7 festgelegt, daß die Befugnis der Länder, von der Delegation des Bundes Gebrauch zu machen, nicht gilt, wenn Güter, Leistungen oder Verkehrsleistungen bereits auf der Bundesebene von Preisvorschriften freigestellt worden sind. Diese Negativklausel hielt der Bundestagsausschuß für unbedingt erforderlich, um nicht neue Unklarheiten und Verwirrungen aufkommen zu lassen.
Zu den weiteren Änderungen wäre an dieser Stelle nicht mehr viel zu sagen. Sie betreffen Dinge, die sich aus den vorhergehende Paragraphen ergeben. Ich möchte nur das eine sagen, daß der Ausschuß glaubt, daß mit der Annahme dieses Gesetzes nunmehr auf dem Gebiet des Preisrechts sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Verbraucher, für den Richter und die Verwaltung endlich wieder einmal klare Rechtsverhältnisse geschaffen werden. Dabei hat die Verantwortung obgewaltet, nur noch das unbedingt Notwendige in der Preisbindung zu erhalten, um den Gesetzen des Leistungswettbewerbs, die nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses am sozialsten sind, möglichst weitgehende Geltung zu verschaffen.
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Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren! Für die nachfolgende Beratung möchte ich vorschlagen, daß wir zwar die: Debatte nach Paragraphen und Abschnitten führen, daß wir aber die Abstimmung über die einzelnen Paragraphen und Abschnitte des Gesetzes in der zweiten Lesung im Hinblick auf die Mittagspause und die Tatsache zurückstellen, daß eine Reihe von Abgeordneten des Hauses im Augenblick sich in Ausschüssen aufhalten. Wir würden also die Abstimmung über sämtliche Teile erst am Schluß der Aussprache vornehmen.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Etzel.
Ich möchte dem Hohen Haus zur Geschäftsordnung folgendes vorschlagen. Wir werden nachher den Antrag stellen, die dritte Lesung heute nicht vorzunehmen. Es bestehen zum Gesetz, und zwar zu den §§ 2 Ziffer 5 und 6 und zum § 3, zum Teil quer durch die Fraktionen, noch divergierende Meinungen, die bis zur dritten
Lesung geklärt werden sollen. Ich schlage daher vor, daß wir zunächst die Ausschußvorlage, wenn keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, für die zweite Lesung annehmen, die Differenzen aber und die Diskussion darüber dann der dritten Lesung überlassen. Dann kommen wir über die Dinge schnell hinweg. Im übrigen können etwaige Abänderungsanträge, über die es, glaube ich, keine langen Diskussionen geben wird, von Fall zu Fall kurz diskutiert und vielleicht gleich beschlossen werden. Denn wir haben die Änderungsmöglichkeiten dann immer noch für die dritte Lesung. Ich glaube nicht, daß da wesentliche Differenzen sein werden.
Das Wort hat der Abgeordnete Wellhausen.
Meine Damen und Herren! Die Beratungen in der ersten Lesung des Preisgesetzes haben bereits mit einem Mißklang begonnen, an den Sie sich vielleicht noch erinnern. Ich stelle fest, daß zur zweiten Lesung das Bundeswirtschaftsministerium nicht vertreten ist. Nach meiner Ansicht wäre es ein schönes Zeichen von Courtoisie gewesen, sich auch den Bericht anzuhören. Die Dauer des Berichtes, die erforderlich war, hat eine Respektfrist für das Bundeswirtschaftsministerium gegeben, die es nicht eingehalten hat, nämlich hier zu erscheinen.
({0})
Ich stelle daher den Antrag, die Beratung der Anträge zur zweiten Lesung auszusetzen, bis ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums hier erschienen ist. Ich bemerke, daß es mir sehr peinlich ist, als Vertreter einer Koalitionspartei - leider nicht zum erstenmal - in derartiger Richtung einen Vorstoß zu machen.
({1})
Meine Damen und Herren, es liegen also nunmehr zwei Anträge vor, zunächst der Antrag des Herrn Abgeordneten Etzel, die einzelnen Anträge jetzt in zweiter Lesung durchzuberaten und von der dritten Beratung abzusehen. Weiter geht der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Wellhausen, die Beratung auszusetzen, bis der Herr Bundeswirtschaftsminister anwesend ist. Dieser Antrag würde aber dann den Antrag einschließen, die Herbeirufung des Herrn Bundeswirtschaftsministers zu beschließen.
({0})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Etzel.
Ich bitte, den Antrag des Herrn Dr. Wellhausen nicht anzunehmen. Im Grundsatz hat er sicherlich darin recht, daß das Haus einen Anspruch darauf hat, daß das Ministerium vertreten ist. Ich weiß aber, daß die beiden ersten Herren heute im wesentlichen an anderen Besprechungen beteiligt sind. Herr Ministerialdirektor Graf, Abteilungsleiter im Ministerium, ist anwesend und sitzt drüben auf der Regierungsbank. Er ist vielleicht von unten nicht so zu sehen; das gebe ich zu. Ich möchte also unter dieser Voraussetzung auch mit Rücksicht auf die Konzentration der heutigen Verhandlung bitten, doch von dem Antrage Abstand zu nehmen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen.
Ich unterschätze nicht die Anwesenheit des Herrn Ministerialdirektors Graf. Ich habe ihn nicht gesehen. Aber ich bin der Meinung, daß die Bedeutung der Angelegenheit die Anwesenheit des Herrn Wirtschaftsministers oder seines Herrn Staatssekretärs erfordert.
({0})
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht empfehlen, über diese Angelegenheit eine lange Geschäftsordnungsdebatte zu führen. Es ist wohl am zweckmäßigsten, daß wir darüber abstimmen.
Also es liegt zunächst der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Wellhausen vor, die Beratung bis zur Anwesenheit des Herrn Wirtschaftsministers oder seines Staatssekretärs auszusetzen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war zweifellos die Mehrheit; damit ist dieser Antrag angenommen. Ich darf bitten, daß der Herr Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, der hier anwesend ist, dem Herrn Bundeswirtschaftsminister von dem Beschluß Kenntnis gibt.
Sodann darf ich Punkt 9 der Tagesordnung aufrufen:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete ({1}).
Meine Damen und Herren, dazu hat der Ältestenrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, Ihnen vorzuschlagen, die Beratung abzusetzen und zunächst den Mündlichen Bericht noch dem Ausschuß für Lastenausgleich zur Beratung zu überweisen. Ich bitte diejenigen, die diesem Vorschlage des Ältestenrats zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist demgemäß beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({2}) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung wegen Verächtlichmachung des Bundestages ({3}).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Horlacher.
Dr. Horlacher ({4}), Berichterstatter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um einen Antrag des Oberstaatsanwalts in Siegen vom 4. Mai 1950 betreffend Ermächtigung gemäß § 197 des Strafgesetzbuches zur Strafverfolgung des Landrats a. D. Geißler wegen Verächtlichmachung des Bundestages. Ich habe als Berichterstatter im Ausschuß darauf hingewiesen, daß dem Beschuldigten im wesentlichen drei Äußerungen zum Vorwurf gemacht werden. Die erste Außerung besagt, daß „unter Hitler der Reichstag bzw. das Parlament ein Gesangverein war, heute ist Es ein Boxerklub."
({5})
Meine Damen und Herren, ich darf bitten, die Unruhe im Hause
etwas einzuschränken und Gespräche privater Art nach außerhalb zu verlegen. Der Redner ist sonst nicht zu verstehen.
Dr. Horlacher ({0}), Berichterstatter: Zum andern wird Geißler zum Vorwurf gemacht, daß er die Ausdrücke „Landesverräter" und „Deserteure" in bezug auf alle die Personen gebraucht habe, die sich 1945 für die Regierung und sonstige Stellen zur Verfügung gestellt haben. Dem Beschuldigten wird drittens zum Vorwurf gemacht, daß er mit den Ausdrücken „Landesverräter" und „Deserteure" auch die Personen vom 20. Juli 1944, von Stauffenberg und andere, diffamieren wollte.
({1})
Ich habe dann als Berichterstatter zum Ausdruck gebracht, daß der auf den Bundestag angewandte Ausdruck „Boxerklub" zwar nicht schön ist, aber nicht ausreicht, um daraus eine größere Aktion zu machen und die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 197 des Strafgesetzbuches zu erteilen. Diese Ermächtigung würde sich bloß auf die Verächtlichmachung der Institution des Bundestages beziehen. Deswegen sind die Tatbestände voneinander zu trennen. Ich hatte noch ausgeführt, daß die Würde dieses Hauses in Zukunft so gewahrt werden muß, daß keiner mehr in die Versuchung kommt, solche Ausdrücke zu gebrauchen. Das ist unbedingt notwendig. Deshalb habe ich vorgeschlagen, zu beschließen:
Eine Ermächtigung gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 6. Juni 1950 zur Strafverfolgung des Landrats a. D. Geißler wegen Verächtlichmachung des Parlaments wird wegen Geringfügigkeit nicht erteilt.
Der Ausschuß hat diesen Antrag einstimmig angenommen.
Jetzt komme ich aber zu den Äußerungen wegen der Landesverräter. Da besteht zunächst keine gesetzliche Handhabe, von uns aus vorzugehen, weil diese Ausdrücke keine Beleidigung des Deutschen Bundestages darstellen. Die Äußerungen gemäß Ziffer 2 und 3 können vom Bundestag nicht zum Gegenstand der Eröffnung einer Ermächtigung zur Verfolgung nach § 197 des Strafgesetzbuches gemacht werden, da sie sich nicht gegen den Bundestag selbst richten. Hier ist es Sache des angesprochenen Personenkreises, Strafantrag zu stellen. Aber ich habe als Berichterstatter auch zum Ausdruck gebracht, daß es Sache des Justizministeriums ist, einmal nach Mitteln und Wegen zu suchen, um die Gesetze so zu ändern, daß man solche Dinge zur Verfolgung bringen kann;
({2})
denn es ist unerhört, wenn heute Leute die Personen als Landesverräter und Deserteure bezeichnen, die seit 1945 sich der Regierung und sonstigen Stellen zur Verfügung gestellt haben. Es geht erst recht nicht an, diejenigen als Landesverräter und Deserteure zu bezeichnen, die seinerzeit der sogenannten Widerstandsbewegung angehört haben. Das ist eine offene Frage, die hier nicht zur Entscheidung gebracht werden kann. Ich kann nur eine diesbezügliche Anregung geben.
Ich bitte Sie also, wegen des Ausdrucks „Boxerklub" die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht zu erteilen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen.
({0})
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 1405 zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist antragsgemäß beschlossen.
Bevor ich den Punkt 11 der Tagesordnung aufrufe, habe ich folgendes zu unterbreiten. Mir ist zu dem soeben gefaßten Beschluß, die Beratung des Preisgesetzes auszusetzen, von mehreren Fraktionen der Vorschlag gemacht worden, für heute die gesamte weitere Beratung und Beschlußfassung über dieses Gesetz abzusetzen. Ich bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war zweifellos die Mehrheit. Damit ist die weitere Beratung von Punkt 7 der Tagesordnung ausgesetzt.
Ich rufe nunmehr Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({1}) betreffend Eingaben gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann ({2}).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Ritzel.
({3}). Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität habe ich an Stelle des heute verhinderten Herrn Abgeordneten Professor Dr. Brill die Berichterstattung übernommen.
In der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 1406 sind zwei Kategorien von Eingaben aufgeführt, die
Proteste gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann von der KPD enthalten. Der Ausschuß hat sich gewissenhaft mit diesen verschiedenen Fragen befaßt.
Der Demokratische Frauenbund, Landesverband Hamburg, hat dem Präsidenten des Bundestages reit Schreiben vom 10. August 1950 eine Resolution folgenden Wortlautes übermittelt:
Der Demokratische Frauenbund Deutschlands, Landesverband Hamburg, protestiert aufs schärfste gegen die von der Bundesregierung vorgenommenen und vom Senat bestätigten Preissteigerungen der notwendigsten Lebensmittel wie Brot, Fett, Fleisch und anderes mehr. Die Frauen des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands sehen in dieser Tatsache eine unmenschliche Handlung der Regierung. Sie wehren sich mit aller Kraft gegen einen derartigen Angriff auf die Lebenslage ihrer Familien, der dazu beiträgt, die materielle Not im Volke noch zu vergrößern. Sie stellen sich schützend vor das Leben ihrer Kinder, die durch Kriegs- und Nachkriegsjahre gesundheitlich schwere Schäden erlitten haben. Die Frauen des DFD fordern von der Bundesregierung die sofortige Zurücknahme der Preissteigerungen, die dazu dienen, die Kriegspläne der amerikanischen Monopolisten zu unterstützen. Hamburger Frauen und Mütter sind nicht gewillt, mit ihrem Geld Kanonen statt Butter, Flugplätze statt Wohnungen, Luxusbauten statt Schulen zu bezahlen. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands will ein geeintes und unabhängiges Deutschland und kämpft mit allen Frauen und Müttern der Welt für Frieden und ein Leben ohne Not und Entbehrungen.
Auch die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Max Reimann, des Sprechers aller friedliebenden Menschen, ist ein Angriff auf die Lebensinteressen der Familien in Westdeutschland. Darum protestiert der DFD Landesverband Hamburg auf das schärfste gegen den von der Bonner Regierung entfesselten Angriff auf Max Reimann, welcher im Interesse aller Frauen und Mütter vorbildlich den Kampf für den Frieden wie auch den Kampf gegen soziale Verelendung führt.
Der Betriebsrat der Eisenwerke Mülheim/Meiderich A.-G., Meiderich, schrieb mit Datum vom 22. August 1950 an den Bundestagspräsidenten:
Entschließung
Die am 21. August 1950 versammelten Vertrauensmänner der Eisenwerke Mülheim/Meiderich A.G. Werk Meiderich protestieren auf das schärfste gegen das Verbot der Arbeiterpresse.
Wir sehen in dem Verbot der Arbeiterpresse sowohl wie in der Aufhebung der Immunität der Arbeiterabgeordneten einen Anschlag auf die demokratischen Rechte des werktätigen Volkes.
Mit Sorge verfolgen wir die Entwicklung in unserer Heimat und stellen fest, daß ehemalige führende Nazis und Kriegsverbrecher aus ihrer Haft entlassen werden, dagegen mutige und aufrechte Friedenskämpfer, die nichts anderes tun, als daß sie die gesamte friedliebende Menschheit aufrufen, den Kampf für den Frieden zu führen, in Gefängnisse und Kerker geworfen werden.
Aus der Erkenntnis heraus, daß wir nicht mehr gewillt sind, unsere demokratischen Rechte wie vor 1933 ohne weiteres hinzugeben, fordern die Vertrauensmänner der Eisenwerke Mülheim/ Meiderich A.G. Werk Meiderich die Aufhebung des Verbots der Arbeiterpresse sowie den parlamentarischen Schutz unserer Abgeordneten und die sofortige Freilassung der Friedenskämpfer.
Dann liegt eine Eingabe der KPD, Landesvorstand Bayern, vom 25. August 1950 vor, die allerdings lediglich die Weitergabe einer Protestresolution der Kommunistischen Partei, Kreisleitung Kronach, darstellt:
Die am 20. August getagte Funktionärkonferenz der KPD des Stadt- und Landkreises Kronach/Oberfranken, unter der sich langjährige Opfer des faschistischen Terrors befinden, protestieren aufs schärfste gegen die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Max Reimann. Wir sehen in dieser Haltung eine Verhöhnung aller demokratischen Grundrechte, die noch mehr in Erscheinung tritt, da man auf der anderen Seite Nazi-Kriegsverbrecher freiläßt.
Schließlich gehört zu dieser Kategorie des ersten Teiles der Eingaben eine Resolution aus MünchenUntergiesing:
Die versammelten Mitglieder der KPD Untergiesing protestieren schärfstens gegen die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Max Reimann. Dieser willkürliche Entzug der Immunität entbehrt jeder rechtlichen und demokratischen Grundlage und richtet sich gegen das deutsche Volk, weil mit der Entfernung Max Reimanns der einzigste und wür({4})
digste Vertreter der Interessen der arbeitenden
Bevölkerung ausgeschaltet werden soll.
({5})
Es ist uns klar: es soll nicht die Person Max Reimann ausgeschaltet werden, sondern die Spitze im nationalen Freiheitskampf und dem
Kampf um den Frieden gebrochen werden. Wir werden keinesfalls diese diktatorische Maßnahme tatenlos hinnehmen und uns mit allen Mitteln ganz entschieden dagegen wehren.
Zu diesen vorgelesenen Eingaben hat der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität einstimmig festgestellt, daß sie kein bestimmtes Petitum enthalten und nach § 64 der vorläufigen Geschäftsordnung des Bundestages für ungeeignet zur Beratung im Bundestag erklärt werden sollten.
Weiter liegt eine Resolution vor, unterzeichnet mit einem ziemlich unleserlichen Namen, das heißt Heinzel oder Heingel oder so ähnlich, folgenden Wortlauts:
Die am 18. August 1950 bei der öffentlichen Diskussion der Betriebsgruppe Optische Werke G. Rodenstock Anwesenden protestieren energisch gegen die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Max Reimann und gegen die immer weitergehenden Verbote, die seitens der uns fremden Besatzungsmächte gegen die Zeitungen und Druckschriften der KPD fortlaufend ausgesprochen werden. Diese Maßnahmen, zu denen die Begründung buchstäblich an den Haaren herbeigezogen wird, sind mit den Begriffen von Demokratie und Meinungsfreiheit unvereinbar. Derartige Vorgänge erfolgen in demselben Augenblick, in dem die Vorbereitungen zu einem dritten Weltkrieg immer offenkundiger werden, der die vergangenen an Grausamkeit und Schrecken bei weitem noch übertreffen wird, und zwar nur deshalb, weil der Bundestagsabgeordnete Max Reimann und die Presse der KPD unermüdlich die Kriegsbrandstifter angeprangert haben.
Wir fordern deshalb vom Bundestag und vom Landtag Nordrhein-Westfalen, die gegen den vom Volke gewählten Bundestagsabgeordneten Max Reimann ausgesprochene Aufhebung der Immunität zu revidieren, und wir verlangen von den Hochkommissaren der ungebetenen Besatzungsmächte, die allen demokratischen Grundsätzen hohnsprechenden Verbote gegen die Organe der KPD wieder aufzuheben.
Was heute gegen die KPD geschieht, erfolgt morgen gegen die SPD,
({6})
übermorgen gegen die Gewerkschaften und gegen alle anderen Menschen, die es sich erlauben, gegen die Kriegsvorbereitungen der Bonner Regierung und der Besatzungsmächte ihre Stimme zu erheben.
Als diese Resolution Gegenstand der Beratungen im 3. Ausschuß war, lag ein Brief noch nicht vor, der mir in der Zwischenzeit übergeben worden ist. Es ist ein Brief der Optischen Werke G. Rodenstock, Geschäftsleitung, vom 25. September 1950 aus München, unterzeichnet von Kommerzienrat A. Rodenstock, Inhaber der Firma.
Betreff: Angebliche Eingabe eines Betriebs- K rates der Firma zugunsten des Abgeordneten Reimann.
Über den Bundestagsabgeordneten Herrn Frühwald habe ich erfahren, daß angeblich ein Betriebsrat des Unternehmens - die Firma hat zwei Werke mit je einem Betriebsrat - unter Berufung auf eine Betriebsversammlung eine Eingabe zugunsten des Abgeordneten Reimann eingereicht habe.
Eine Befragung der Betriebsräte in beiden Werken hat ergeben, daß kein Betriebsrat eine Eingabe an den Bundestag gerichtet hat; eine Betriebsversammlung hat seit 1. Mai überhaupt nicht mehr stattgehabt.
Da also eine Irreführung oder ein Mißbrauch vorzuliegen scheint, bitte ich um eine Abschrift der Eingabe, um die Angelegenheit in Gemeinschaft mit dem Betriebsrat aufklären zu können.
Ich wollte das ebenfalls dem Hohen Hause zur Kenntnis gebracht haben.
Dann liegt ein Telegramm der Belegschaft des Städtischen Krankenhauses Erfurt vor:
Die Belegschaft des Krankenhauses Erfurt erhebt schärfsten Protest gegen die Aufhebung der Immunität Max Reimanns. Wir fordern die Aufhebung dieses Beschlusses, um dem Abgeordneten weiter Gelegenheit zu geben, seine Pflichten zu erfüllen.
BGL Städt. Krankenhaus, Erfurt. ({7})
- Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um eine Sekunde Geduld. Ich bin gleich fertig.
({8})
- Aber man muß es doch vorlesen; wie soll das Hohe Haus sonst entscheiden?
({9})
An den Bundestag in Bonn. Protestentschließung.
Die am 28. 7. 50 stattfindende öffentliche Versammlung der KPD in Schwäbisch-Gmünd ({10}) erhebt schärfsten Protest gegen die vom Bundestag beschlossene Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der KPD Max Reimann. Die gegen ihn erhobene ungeheuerliche Beschuldigung ist nicht nur eine Verleumdung des Führers der Kommunistischen Partei, sondern auch aller Kommunisten Deutschlands. Sie ist der Provokation der Nationalsozialisten gleichzusetzen, die im Jahre 1933 den Reichstag in Brand steckten, um anschließend daran mit dem Terror gegen die Kommunisten zu beginnen. Die Anklage soll wie der Reichstagsbrand der Einleitung von weiteren Maßnahmen gegen die Partei des Volkes dienen, an deren Spitze Reimann seit Jahren mit allen aufrichtigen Deutschen den Kampf für den Frieden, die Freiheit und die Unabhängigkeit Deutschlands führt.
({11})
Die Versammelten verlangen die sofortige Wiederherstellung der Immunität und die Zurückziehung dieser böswilligen Anklage.
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat zu dieser Gruppe der Eingaben beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, nach § 64 c der vorläufigen Geschäftsordnung des Bundestags diese Eingaben durch den Beschluß in bezug auf die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Max Reimann als erledigt zu erklären. Ich bitte das Hohe Haus, im Sinne dieses Antrages des Ausschusses zu beschließen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat für diesen Punkt der Tagesordnung keine Aussprache vorgesehen. Der Herr Abgeordnete Paul hat sich jedoch zum Wort gemeldet. Unter diesen Umständen möchte ich dem Hause vorschlagen, die Debatte insgesamt auf 40 Minuten zu begrenzen.
({0})
- Da ich keinen Widerspruch oder einen gegenteiligen Antrag höre, nehme ich die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Paul. ({1})
Meine Damen und Herren! Wir können uns mit dem Ausschußbericht und der Stellungnahme des Ausschusses nicht einverstanden erklären.
({0})
Sie haben damals dem Abgeordneten Fisch durch die Wortentziehung und den Ausschluß aus diesem Hause keine Gelegenheit gegeben, grundsätzlich zu der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann Stellung zu nehmen. Die Angelegenheit Reimann hat seit diesem Tage der Beschlußfassung über die Aufhebung der Immunität seltsame Formen angenommen.
({1}) Der Staatsanwalt in Hannover hielt sich nicht für zuständig, das Ermittlungsverfahren durchzuführen, und überwies den ganzen Stoff an den Staatsanwalt in Frankfurt. Dieser sandte das ganze Material an den Staatsanwalt in Hannover zurück; und bei der Rücksprache mit einer Delegation erklärte der Oberstaatsanwalt Landwehr in Hannover, daß das ganze Material lediglich die Aussagen der Frau Fischer !darstelle und keineswegs zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Reimann ausreiche.
({2})
Dieser Auffassung schloß sich auch der ehemalige Innenminister Preußens, Herr Dr. Severing, im Landtag von Nordrhein-Westfalen an. Der Abgeordnete Dobbert der SPD z. B. wies im Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität darauf hin, daß sogar der Abgeordnete Severing auf das dürftige Material aufmerksam gemacht habe, das sich lediglich auf die Aussagen des Fräulein Fischer stütze und nicht stichhaltig genug sei.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat vom Bundesausschuß die Unterlagen verlangt, auf Grund deren die Immunität von Reimann aufgehoben worden ist. Es stellte sich heraus, daß nur ein ganz kleines Stichwortprotokoll vorlag. Mir scheint, daß der Ausschuß seine Arbeit sehr oberflächlich geleistet hat. Aber es kam ihm ja auch nicht darauf an, die sachlichen Gründe zu prüfen, sondern dem Hause einen politischen Gewaltakt vorzuschlagen, nämlich den Sprecher für die deutsche Einheit und den Kämpfer für den Frieden Max Reimann
({3})
hier aus diesem Hause zu entfernen und in der Öffentlichkeit mundtot zu machen.
({4})
Seit diesem Tage sind neue Gewaltakte vor sich gegangen. Man hat die Immunität weiterer Abgeordneter nicht gewürdigt,
({5})
im Gegenteil, Schränke und Türen der Abgeordneten wurden erbrochen, und neue Gewaltmaßnahmen gegen die Kommunistische Partei und ihre Presse wurden durchgeführt.
({6})
Die Aufhebung der Immunität von Reimann entbehrt jeglicher Grundlage.
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Ich komme zum Schluß.
({0})
Wir werden nie nachlassen, in der Öffentlichkeit diese undemokratische Maßnahme, die in dem Beschluß der Mehrheit des Bundestages zum Ausdruck kam, zu geißeln und die Bevölkerung auffordern, für die völlige Freiheit von Max Reimann zu kämpfen.
Herr Abgeordneter, schließen Sie Ihre Rede ab!
Sie werden niemals erreichen, daß die Stimme des Friedens in Westdeutschland verstummt.
Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluß.
Sie werden niemals erreichen, daß Max Reimann von den Massen getrennt werden kann.
({0})
Die Massen stehen hinter Max Reimann. Sie verteidigen den Frieden und werden die Einheit Deutschlands erkämpfen.
({1})
Weitere Wortmeldungen scheinen nicht vorzuliegen.
({0})
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Wer für den Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - ({1}): Sie stimmen dagegen?
({2})
Damit ist der Antrag des Ausschusses angenommen.
({3})
Ich rufe auf Ziffer 12 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({4}) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Schwerbeschädigten-Betriebe ({5}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Berichterstattung eine Redezeit von 5 Minuten und für die Aussprache von 40 Minuten vor. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Arndgen als Berichterstatter.
Arndgen ({6}), Berichterstatter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Zentrumsfraktion in Drucksache Nr. 571 beschäftigt sich mit der Stützung der SchwerbeschädigtenBetriebe, deren wir zur Zeit im westdeutschen Bundesgebiet etwa 102 mit etwa 3000 Beschäftigten haben. In den Jahren nach 1945 sind in den verschiedenen Ländern eine große Anzahl derartiger Betriebe errichtet worden, die aber infolge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich auch für diese Betriebe ergeben haben, auf die Dauer nicht lebensfähig gewesen sind und die namentlich während und nach der Währungsreform zum großen Teil in Liquidation gehen mußten. Die Kenner der Schwerbeschädigten-Angelegenheiten, auch die Organisationen der Schwerkriegsbeschädigten, sind der Auffassung, daß die Schwerbeschädigten, soweit es eben möglich ist, in die Betriebe der normalen Wirtschaft eingegliedert und mit den gesunden Arbeitnehmern, gleich welcher Art, zusammen tätig sein sollten. Allerdings sind auch diese Kreise der Auffassung - der Ausschuß für Kriegsopferfragen, der sich mit dieser Materie beschäftigt hat, ist der gleichen Meinung -, daß für einen besonderen Kreis von Menschen, die in die normale Wirtschaft nicht eingegliedert werden können, eine Anzahl Schwerbeschädigten-Betriebe erhalten bleiben und hierfür auch die notwendigen Stützungsaktionen durchgeführt werden müßten.
Doch war der Kriegsopferausschuß, der sich als Fachausschuß hiermit beschäftigte, der Auffassung, daß zunächst die Länder für diese Situation zuständig seien und daß lediglich versucht werden müßte, in das Schwerbeschädigtengesetz, das von der Bundesregierung vorbereitet wird, Bestimmungen aufzunehmen, die die Stützung dieser besonderen Schwerbeschädigten-Betriebe zum Ziele haben.
Nun hat sich allerdings der Ausschuß für Kriegsopferfragen nicht als federführender Ausschuß mit dieser Angelegenheit beschäftigt, sondern federführend ist der Haushaltsausschuß gewesen. Der Haushaltsausschuß hat den Ausschuß für Kriegsopferfragen um eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit gebeten. Der Kriegsopferausschuß hat sich die Gedankengänge, die ich Ihnen jetzt kurz vorgetragen habe, zu eigen gemacht und hat dem Haushaltsausschuß vorgeschlagen, dem Bundestag einen Beschluß mit folgendem Wortlaut vorzulegen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Schaffung eines Bundesgesetzes für die Beschäftigung von Schwerbeschädigten die Förderung und Sicherstellung der Schwerbeschädigten-Betriebe vorzusehen.
Der Haushaltsausschuß hat sich dieser Auffassung des Kriegsopferausschusses angeschlossen und schlägt Ihnen vor, dem soeben verlesenen Beschluß zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. -Wortmeldungen erfolgen nicht. Die Aussprache ist geschlossen.
Ich lasse abstimmen. Wer für die Annahme des Ausschußantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 13 der Tagesordnung: Beratung des Antrages der Fraktion der SPD betreffend Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge, der Körperbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, der Soforthilfe und der öffentlichen Fürsorge ({0}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen 20 Minuten für die Einbringung und 60 Minuten für die Aussprache vor. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Fischer.
Fischer ({1}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge, der Körperbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, der Soforthilfe und der öffentlichen Fürsorge datiert vom 29. Juli dieses Jahres. Ich muß mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, daß gerade in diesem Hause so hochwichtige Fragen, von deren Lösung das Schicksal von Millionen von Menschen abhängt, in einer so langsamen Prozedur behandelt werden, wobei wir ja leider das Ende dieses Antrages noch gar nicht voraussehen können.
Wer in der praktischen Gemeindearbeit steht, weiß, daß eine Reihe von Gemeinden heute schon insbesondere mit der Erhöhung der Wohlfahrtsunterstützungen beschäftigt und auf Grund ihrer eigenen Finanzlage nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu fällen, wenn nicht eine Form der Hilfe durch die Länder und durch den Bund geschaffen wird.
Das Schicksal dieses Antrages scheint auch damit verbunden zu sein, daß gerade auch von offiziellen Stellen noch im Juli, August dieses Jahres die von uns behauptete Preissteigerung im Anschluß an die Brotpreisfrage, an die Subventionsfrage einfach schlankweg bestritten worden ist. Ich möchte es an Hand der tatsächlichen Ereignisse doch geradezu als eine Unverfrorenheit bezeichnen, daß das Bundespresseamt noch am 23. August 1950 nach der „Neuen Zeitung" erklärt hat, daß die Preisentwicklung keinen Anlaß zu irgendeiner Beunruhigung gebe.
({2})
Ich glaube, es kommt immer sehr darauf an, wer das sagt und in welchen Einkommensverhältnissen der entsprechende Sprecher steht.
({3})
In diesem Zusammenhang ist ein Streit der Statistiker entstanden, ob überhaupt von einer Preis({4})
steigerung oder von einer Indexsteigerung die Rede sein könne. So hat das statistische Amt des Bundeswirtschaftschaftsministeriums erklärt, daß die Lebenshaltung für einen vierköpfigen Haushalt von Januar 1949 bis Februar 1950 um 16,6 Punkte, nämlich von 168,5 auf 151,9, zurückgegangen sei. Anfang September erklärte der Herr Bundeswirtschaftsminister Erhard in Trier auf einer Tagung, daß das Bruttoeinkommen des deutschen Arbeiters durch die soziale Marktwirtschaft seit der Währungsreform um 45 % gestiegen sei, während die Lebenshaltungskosten um 10 % gesunken seien.
({5})
- Für diese Leute mag es bestimmt gewesen sein. In der Öffentlichkeit ist darüber eine lebhafte Beunruhigung entstanden und der weitere Eindruck, daß unsere Regierungsorgane es nicht verstehen, vom praktischen Leben aus Politik zu machen, sondern nach dem Rechenstift Politik machen. Tatsache ist doch wohl, daß eine Steigerung der Lebensmittelkosten vom Juni 1948 bis zum April 1950 um rund 35°/o eingetreten ist und daß eine neue Preissteigerung im Juli im Anschluß an die Debatte des Bundestages bzw. an die Ablehnung der Subventionen für Getreide und Düngemittel eingetreten ist.
Der Streit der Statistiker hat sich besonders dadurch ausgezeichnet, daß man mit Zahlen jongliert hat, die praktisch im Juni schon abgeschlossen waren, also die neue Preissteigerung in keiner Weise berücksichtigen konnten. In keiner Weise ist berücksichtigt, daß die Lebenshaltung der arbeitenden Schichten insbesondere durch Erhöhungen der direkten und indirekten Steuern und durch Erhöhung der Sozialbeiträge im Laufe der letzten Jahre eine erhöhte Belastung erfahren hat. Gewerkschaftskreise, die, glaube ich, von statistischen Berechnungen auch etwas verstehen, sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die Reallöhne der arbeitenden Schichten im günstigsten Falle 75 % gegenüber dem Jahre 1938 betragen.
Diese Preissteigerungen, die Anlaß unseres Antrages geworden sind, haben praktisch mit dem Purzelbaum eingesetzt, der in diesem Hause durch die Verweigerung der Getreidesubventionen bei der bekannten zweiten Abstimmung vollzogen worden ist, nachdem sich das Haus gefallen lassen mußte, zum mindesten in indirekter Form mit Hysterikern gleichgestellt zu werden.
In offiziellen Verlautbarungen hat man sehr oft auf Korea verwiesen. Wir wissen zwar, daß zu der Erhöhung der Rohstoffpreise diese außenpolitischen Vorgänge einen wesentlichen Teil beigetragen haben. Aber ich glaube, es wird sich niemand finden, der den unmittelbaren Anlaß zur Steigerung der Lebensmittelpreise nicht in der Verweigerung dieser Subventionen sehen muß. Bei den Getreideerzeugnissen hat sich gegenüber dem 15. Juni am 11. August eine Steigerung bis zu 20,3 % ergeben, bei Rindfleisch von 121/2 %, Schweinefleisch 22,2 %, Speck 22,2 bis 23,6 %.
Dennoch möchte ich sagen, daß gegenüber der Wirklichkeit alle diese statistischen Zahlen wahrhaftig als tote Zahlen anzusprechen sind und daß man, um die Lebenshaltung der von uns in dem Antrag angesprochenen Schichten der Bevölkerung einigermaßen verstehen zu können, doch daran festhalten muß, daß die Steigerung sich insbesondere bei den Gütern des sogenannten starren Bedarfs am allerdeutlichsten zeigt und daß diese auch zugrunde gelegt werden müßte.
Wiederum nach dem statistischen Amt Wiesbaden ist vor allen Dingen die Lebenshaltung breitester Schichten unserer Bevölkerung, insbesondere der arbeitenden Schichten und der Rentner und Versicherten am deutlichsten daraus zu erkennen, daß im Vergleich zu 1938 der Verbrauch wichtigster Lebensmittel beachtlich zurückgegangen ist, und zwar bei Fleisch um 58 %,
({6})
bei Eiern um 42 %, bei Milch um 28 %, bei Fett um 18 % und bei Butter um 17 %. Der Lebensmittelverbrauch hat sich insofern verschoben, als mehr verzehrt werden: 2 % Kartoffeln, 4 % Zukker, 10 % Nährmittel, 11 % Mehl und 13 % Brot. Was sonst noch an der Lebenshaltung von 1938 fehlt, ist bei uns durch den Begriff „soziale Marktwirtschaft" ersetzt worden.
Es sind erschütternde Zahlen, wenn man nicht nur die nackte Lebenshaltung, sondern auch die Einkommensverhältnisse etwas unter die Lupe nimmt. Nach diesen Statistiken lebt etwa die Hälfte der Gesamtbevölkerung mit einem monatlichen Gesamteinkommen bis zu 250 DM. Man sollte meinen, daß solche Zahlen für sich selbst sprechen. Es ist ganz klar, daß für Menschen mit einem so geringen Einkommen in erster Linie Ausgaben für den sogenannten starren Bedarf, nämlich für Lebensmittel, Mieten, Instandhaltung von Kleidung und Wohnung usw. erforderlich sind. Ebenso klar ist es, daß man keine allgemeine Indexziffer ansetzen kann, sondern diesen besonderen Bedarf und diese besonderen Lebensmittel, die wiederum in besonderem Grade der Teuerung ausgesetzt waren, zum Vergleich heranziehen muß; denn der sogenannte elastische Bedarf - Textilien, Schuhe, Hausrat usw. - muß bei diesen Einkommensschichten weitgehend zurückgestellt werden.
Um auf die Gruppe zu sprechen zu kommen, die im Antrag besonders erwähnt worden ist, so sind für Rentnereinkommen folgende Durchschnittsmaßstäbe anzusetzen: Rentnereinkommen aus Invalidenversicherung durchschnittlich 63 DM im Monat, Angestelltenversicherung durchschnittlich bis zu 90 DM, Arbeitslosenversicherung bei der Alu durchschnittlich 117 DM bis zu 122 DM, Arbeitslosenfürsorge 96 DM bis zu 99 DM.
Meine Damen und Herren, Sie kennen selbst zur Genüge die Beträge, die aus der Soforthilfe fließen. Menschen, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen müssen, mutet man heute zu, mit durchschnittlich 70 DM volle vier Wochen ihr Leben zu fristen. Die KB-Renten stehen im Mittelpunkt unserer Debatten. Ich kann mir deshalb bei 20 Minuten Redezeit ersparen, Einzelheiten zu beleuchten, muß aber sagen, daß die im KB-Versorgungsgesetz vorgesehenen Sätze vor der Teuerung festgelegt waren.
Am erschütterndsten sind die Zahlen, die man aus unseren Städten herausgreift. So hat vor einigen Wochen die Presse über die Untersuchungsergebnisse der Stadt München berichtet. Nach den Feststellungen des dortigen Wiederaufbaureferates sind in München, einer Stadt mit 800 000 Einwohnern, allein 226 000 Personen Rentenbezieher. Wenn man berücksichtigt, daß ein Teil davon doppelte Renten, d. h. von zwei Seiten bezieht, dann kommt man auf 190 000 Renten({7})
bezieher; mit den Angehörigen haben also etwa 350 000 Menschen in München von diesen dürftigen Renten zu leben. Die Stadt München weist darüber hinaus 11 000 Wohlfahrtsunterstützungsempfänger aus, die bekanntlich mit Richtsätzen von 45 DM für den Haushaltungsvorstand. 25 DM für die Ehefrau und 20 DM je Kind auszukommen haben.
({8})
- Und Mietzuschläge, natürlich. Es ist besonders lobenswert, daß Sie auf diesen „Vorzug" aufmerksam machen. Einzelne Menschen sind gezwungen, um überhaupt den Richtsatz des Wohlfahrtsamtes zu erreichen, von drei Stellen Unterstützung zu beziehen: einmal aus der Invalidenversicherung, dann vielleicht irgendeine KB-Rente für eine alte Mutter, die den Sohn verloren hat; und sehr oft reicht das nicht aus, um auf den Richtsatz zu kommen; sie müssen zum dritten noch aufs Wohlfahrtsamt gehen, um ihren Lebensunterhalt einigermaßen sichern zu können.
Ich habe nie begriffen und werde wahrscheinlich in Zukunft auch nicht begreifen können, inwieweit sich diese Verhältnisse damit vertragen, daß man einen solchen Antrag durch eine langwierige Prozedur verschleppt. Ich darf Ihnen sagen, es fallen sehr bittere Worte, und es kommt nicht von ungefähr, daß dieses Haus bei einem großen Teil unserer Wähler nicht gerade im besten Licht steht. Wenn der Wirtschaftsrat eine sogenannte Sozialversicherungsanpassung durchgeführt hat, dann geschah das auf einem Niveau, das von vornherein vollkommen unzureichend war. Bei den alten Rentnern, bei den Arbeitsveteranen gibt es Stimmen - ich könnte es Ihnen schriftlich vorlegen -, die sehr bezweifeln, daß der materielle Aufwand für Zuchthausinsassen und Asoziale geringer sein kann als der Aufwand, der heute in Deutschland für Invaliden der Arbeit geleistet wird.
({9})
- Ich bitte Sie, Herr Abgeordneter Kunze; ich möchte nicht untersuchen, wie hoch der Aufwand für einen Zuchthausinsassen im Vergleich zu den Renten ist; ich glaube, er überschreitet 70 DM um ein Beträchtliches. Man sollte gerade bei den Veteranen der Arbeit nicht nur sehen, daß ihre Arbeit für die Gesellschaft produktiv war, sondern daß sie außerdem in der Zeit, in der sie noch arbeitsfähig waren, auf Grund ihrer Einkommen-und Lohnverhältnisse ein großes, jahrelang währendes Opfer an Lebensbegünstigung und Lebensfreude gegeben haben. Ich glaube, ein Staat mit sozialem Charakter, wie wir es sein sollen, müßte sich auch darüber klar sein, daß wir wirklich bei den Veteranen und sonstigen Rentnern das Empfinden verhindern sollten, daß das Rentnerdasein die letzte Station ihres Lebens für sie Ich glaube, wir hätten alle Ursache, unser Möglichstes zu tun, um einen solchen Zustand zu beseitigen.
In dem Zusammenhang soll man auch eins nicht übersehen. Es handelt sich ebenfalls um eine Statistik aus Bayern, die sich vermutlich mit Statistiken aus anderen Ländern decken wird. Es ist die Zahl der Selbstmorde. Mittel- oder Oberfranken - das ist der unmittelbare Bereich meines Wahlkreises - meldeten für das Jahr 1948 242 Selbstmorde. Natürlich sind sie nicht alle auf soziale Nöte zurückzuführen. Die Statistik weist nach, daß die übergroße Zahl jedoch auf diese Nöte zurückzuführen ist. Das Jahr 1949 brachte eine Steigerung von 242 auf 295. In München
stieg die Zahl der Selbstmorde von 150 auf 234; das sind nicht mehr und nicht weniger als 50 %
Wir sollten nicht vergessen, daß es sich bei diesen Menschen, die wir in unserem Antrag ansprechen, keineswegs um einen kleinen Teil unserer Bevölkerung handelt, sondern daß wir .n Deutschland nahezu 10 Millionen Rentner, Sozialfürsorgeempfänger und Erwerbslose zählen, unter denen schätzungsweise 4 Millionen ohne jegliche Beihilfe von Verwandten, sogenannte Alleinstehende sind. Man sollte sich darüber klar sein, daß in diesen Menschen die Überzeugung wachsen muß, daß ihre Verbrauchsgrundlage das Leben für sie einfach nicht mehr lebenswert macht.
Lassen Sie mich zum Schluß noch darauf hinweisen, daß der Anteil des Sozialaufwandes am Steueraufkommen in Westdeutsland trotz der vielen Debatten und Anträge, die hier gestellt worden sind, denn doch nicht die Höhe erreicht hat, wie es vor 1929 oder vor 1936 der Fall war. Der Anteil des Sozialaufwands beträgt heute 21,4 % gegen 27 % im Jahre 1929. Wir glauben, daß Möglichkeiten bestehen, diesen Menschen zu helfen, wenn wir wenigstens den Versuch unternehmen würden, einigermaßen wieder an diese Zahlen heranzukommen. Wir müssen uns darüber klar sein, daß unter den Rentnern, die durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz erfaßt wurden, damals schon eine große Bitternis entstand, weil sie der Überzeugung sein mußten, daß ihnen die eine Hand nimmt, was ihnen die andere gegeben hatte. Denn sie sind in der Praxis in den meisten Fällen aus der Wohlfahrtspflege ausgeschieden, weil sie nach dieser Anpassung eben gerade diesen Satz, den Richtsatz der Wohlfahrtsbehörde, erreicht hatten.
({10})
- Was heißt: die Länder sind schuld daran? Das können Sie mir nicht in die Schuhe schieben. Wir haben auch in den Ländern dagegen angekämpft, aber leider auch nicht die Zustimmung der betreffenden Häuser gefunden.
Ich darf darauf hinweisen - und das ist insbesondere in unserem Antrag in Ziffer 2 angesprochen -, daß die Richtsätze bei den verschiedenen Bezirksfürsorgeverbänden ich will nur die eine Zahl nennen - für die Haushaltungsvorstände zwischen 27 und 45 Mark im Monat differieren. Ich halte es für erforderlich, daß - nicht des Prinzips einer gewissen Gleichförmigkeit halber, sondern aus der praktischen Notwendigkeit - diese Richtsätze durch Anregung des Bundes in den Ländern weitgehend angeglichen werden. Es sollte sich längst in der Welt herumgesprochen haben, daß die Menschen, die auf dem flachen Lande gezwungen sind, Wohlfahrtsunterstützung in Anspruch zu nehmen, nicht gerade immer günstiger in der Preisgestaltung ihrer Lebensbedürfnisse gehalten sind als die Menschen in der Stadt. Ich glaube, daß für diese Anpassung ebenfalls eine unbedingte Notwendigkeit besteht. Ich glaube darüber hinaus, daß der Herr Bundesfinanzminister sehr wohl imstande wäre, diese Anweisungen an die Länderregierungen auch zu kontrollieren und durch die Verweigerung seiner Zuwendungen im Finanzausgleich auch Länder zur Raison zu bringen, die glauben, auf ewig ein „christliches Armenhaus" bleiben zu müssen.
Die Verbraucher stehen jedenfalls dieser Entwicklung in der Preisfrage sehr hilflos gegen({11})
über. Sie sind den Freibeutern einer „sozialen Marktwirtschaft" zunächst einmal vollkommen ohne jegliche Hilfe ausgesetzt.
({12})
Im bayerischen Landtag hat bei einer Preisdebatte am 5. September 1950 die Rechte angeführt, durch die Ansprechung dieser Fragen über die Teuerung würde die Opposition das Schiff anbohren, in dem wir alle säßen. Ich glaube, man hat dabei eines übersehen: Solange es möglich ist, daß in Deutschland Millionen unter dem Existenzminimum zu leben gezwungen sind, so lange ist das Schiff ja gar nicht in Ordnung, so lange ist das Schiff ja schon leck. Wenn wir nicht verstehen, dieses Schiff zu flicken, dann wird es eben untergehen! Wir müssen uns doch darüber klar sein, daß es auch eine Frage der Erhaltung der Demokratie ist und daß nicht immer der Ertrinkende recht hat, der da noch meint, es sei nicht wahr, daß es das Wasser sei, das ihn ertrinken läßt.
Ich bitter zum Schluß zu kommen.
Ja, ich bin gleich fertig.
Herr Bundeskanzler Dr. Adenauer hat in Passau erklärt, daß wir den sozialen Frieden zu wahren haben und daß jeder, der ohne Not den sozialen Frieden im Innern stört, dem Gegner im Kalten Krieg in die Hände arbeitet. Ich glaube, daß man ihm sagen kann: Ja, Herr Bundeskanzler, der soziale Friede ist gestört; er ist aber nicht gestört durch die Anträge der Opposition, sondern durch die Unterstützung einer Freibeuterpolitik in der
sogenannten sozialen Marktwirtschaft,
({0})
von der Herr Bundesminister Erhard sagt, er müsse heute planen, um die Marktwirtschaft zu retten.
Ich bitte, zum Schluß zu kommen.
Ich bin sofort fertig. - Seien wir uns darüber klar: die sogenannte freie Wirtschaft hat noch zu allen Zeiten ihrer Geschichte bewiesen, daß sie dann nicht imstande ist, der Dinge Herr zu werden, wenn auch nur von irgendeiner Seite irgendeine Erschütterung gekommen ist.
({0})
- Dann müssen Sie sich erst einmal damit beschäftigen, Herr Schütz; denn sonst glaube ich kaum, daß Sie mit uns in diesen Dingen einig gehen können.
Ich sage zum Schluß, meine Damen und Herren: Vergessen wir nicht: es handelt sich um ein Massenelend, das in Deutschland auf diesem Gebiet herrscht. Ich möchte an Sie dringend appellieren, hier tatsächlich zu beweisen, daß wir gewillt sind, ein soziales, ein gerechtes Deutschland aufzubauen.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Müller.
Ich bin über die Ausführungen meines Herrn Vorredners insofern etwas erstaunt, als er seine Verwunderung über die lange Dauer zum Ausdruck brachte, die bis zur Behandlung des Antrages seiner Fraktion notwendig war. Mir scheint, daß hier eine völlig falsche Einschätzung nicht nur der Mehrheit dieses Hauses, sondern vor allen Dingen der von ihr getragenen Regierung vorliegt. Es besteht doch gar kein Zweifel darüber, daß diese Regierung der Industrieherren und der Millionäre gar kein Interesse daran hat, Maßnahmen zu ergreifen, die der ungeheuren Notlage unseres Volkes auch nur in etwa Rechnung tragen.
({0})
Wenn der Wirtschaftsminister des Herrn Adenauer sich vor einiger Zeit damit brüsten konnte, daß es der Wirtschaftspolitik dieser Regierung gelungen sei, 16 Milliarden DM allein in einem Jahr investieren lassen zu können, und er weiterhin ausführte, daß er damit rechnet, daß im kommenden Jahr 18 Milliarden DM zur Investierung freigegeben werden könnten, dann sind doch diese Tatsachen nur ein Ausdruck dafür, daß die unerhörte Preispolitik dieser Bonner Millionärregierung und die Niedrighaltung der Löhne, der Renten und der Unterstützungssätze
({1})
es den Raubrittern erst ermöglicht haben, diese unerhörten Gewinne aus dem Volke herauszuholen.
({2})
Aber ich glaube, darüber hinaus dürfte vor allen Dingen die Bevölkerung hier in Westdeutschland noch eine andere Tatsache interessieren: daß mit dieser Politik Milliarden auf Milliarden herausgeholt werden, um die Mittel für die Aufrüstung
({3})
und für den Krieg bereitzustellen.
({4})
- Das ist Ihnen sehr unangenehm. Aber ich möchte hoffen, daß Sie dann dort stehen werden, wo Sie wahrscheinlich im letzten Krieg nicht gestanden haben.
({5})
Ich glaube, meine Damen und Herren, daß diese Milliardensummen, die aus dem deutschen Volk herausgeholt werden, ihre Verwendung auf dem Weg über die sogenannten Besatzungskosten für die neu anrollenden Truppeneinheiten finden sollen. Heute meldet die Presse, daß 14 kriegsstarke Divisionen in Westdeutschland seitens der Amerikaner, Franzosen und Engländer aufgestellt bzw. domiliziert werden sollen. Die Besatzungskosten werden nach offiziellen Äußerungen - vorläufig - bereits den Betrag von 8 Milliarden DM erreichen,
({6})
und die Aufstellung einer 30 000 Mann starken Polizeiarmee wird weitere 3 Milliarden DM ausmachen. Dafür werden auf Kosten des Volkes die Mittel aus dem Volk herausgepreßt, die für die Wiederaufrüstung und für den Krieg beabsichtigt sind.
Ich glaube, diese Tatsachen werden der Bevölkerung die Augen darüber öffnen, was hier geschieht, was in diesem Staat der Bonner Millionärregierung zu Lasten des Volkes geschieht und was auf
({7})
der anderen Seite zugunsten des Volkes in der Deutschen Demokratischen Republik geschieht.
({8})
Meine Damen und Herren! Hier haben wir die Preiserhöhungen durch die Regierung Adenauer, in der Deutschen Demokratischen Republik die Preissenkungen.
({9})
Hier werden die Löhne niedriggehalten, in der Deutschen Demokratischen Republik werden die Löhne und Renten erhöht; hier gibt es Arbeitslosigkeit, in der Deutschen Demokratischen Republik keine Arbeitslosigkeit, sondern Bedarf an Arbeitskräften.
({10})
- Ich weiß, daß Ihnen das unangenehm ist; darüber gibt es keinen Zweifel. Aber das Volk draußen begreift, wohin der Weg hier in Westdeutschland geht.
({11})
Wir erkennen, daß es keine andere Möglichkeit gibt, als den Weg zu gehen, den das deutsche Volk in der Deutschen Demokratischen Republik für ganz Deutschland aufzeigt.
({12})
Das sind die Ursachen dafür, daß weder die Kriegsbeschädigten und die Kriegsopfer noch die sozialen Rentner die erforderliche Höhe ihrer Renten bekommen.
({13})
Deswegen ist der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion nach meiner Auffassung nicht zureichend; er ist nicht konkret genug.
Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Wir verweisen auf die Anträge, die wir gestern hier dem Hause eingereicht haben, die vor allen Dingen eins bezwekken: Sofortige Hilfe muß durchgeführt werden. Anträge, die fordern, daß einmal -
Ich bitte Sie, zum
Schluß zu kommen. Die Anträge werden nicht jetzt besprochen, sondern an dem Tag, an dem sie auf der Tagesordnung stehen werden.
({0})
Untere Anträge bezwecken, daß unmittelbar geholfen wird, -
Herr Abgeordneter Müller, kommen Sie zum Schluß; sonst entziehe ich Ihnen das Wort.
({0})
Ich komme sofort zum Schluß. - Die Anträge bezwecken, daß durch Erhöhung der Unterstützungssätze um durchschnittlich 30 % und durch Winterbeihilfe den Notleidenden sofort geholfen wird.
({0})
Wir sind der Meinung -- und ich glaube, darüber dürfte vor allen Dingen unter den notleidenden Schichten der Bevölkerung kein Zweifel bestehen -, daß nur der gemeinsame Einsatz und das gemeinsame Handeln gegenüber der Bonner Millionärsregierung ihnen die Aussicht auf die Durchsetzung ihrer Forderungen verspricht.
({1})
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
({0})
Sie werden nicht von mir verlangen, daß ich auf die Ausführungen des Herrn Müller eingehe.
({1})
Die Kriegsbeschädigten aus der Ostzone sind sehr oft bei uns gewesen
({2})
und haben uns gesagt, daß sie in der Ostzone zur Zeit noch eine Rente von 40 Mark beziehen,
({3})
- und das in Ostmark, das heißt in der Kaufkraft ungefähr das, was wir mit einer Rente von 8 Mark abdecken könnten.
({4})
Meine Damen und Herren, was in diesem Antrag vor uns liegt, ist ein sehr ernstes Kapitel.
({5})
Wir wollen uns völlig klar darüber sein, daß die Bezüge, die wir den Rentnern zur Zeit aus der Sozialversicherung geben können und geben, nicht ausreichend sind.
({6})
Ich möchte aber hier dem Hohen Hause einmal in aller Klarheit und Offenheit sagen, was dieser Antrag an Ausgaben erfordert, wenn ich nur eine Erhöhung der Bezüge um 10 % vornehmen will.
Wenn ich die Krankenversicherung, bei der ja das Krankengeld nach dem jeweilig zuletzt bezogenen Verdienst errechnet wird, auslasse, komme ich bei der Unfallversicherung zu einer Rentenausgabe, die zur Zeit 400 Millionen Mark im Jahre beträgt. Will ich eine Erhöhung dieser Renten urn 10 % durchführen, dann benötige ich dafür 40 Millionen Mark.
In den Rentenversicherungen sind die Verhältnisse so, daß wir zur Zeit aus der Invalidenversicherung jährlich Renten in Höhe von 2 Milliarden Mark auszahlen.- Bei einer Erhöhung der Renten um 10 % ergibt sich ein neuer Bedarf von 200 Millionen Mark.
In der Angestelltenversicherung beträgt der Jahresrentensatz zur Zeit 800 Millionen Mark, bei einer zehnprozentigen Erhöhung ist das ein neuer Bedarf von 80 Millionen Mark.
Die Frage ist, wie die Gelder für die Ausgaben durch Einnahmen gesichert werden können.
({7})
- Reden Sie doch nicht von einer amerikanischen Division! Zur Zeit haben wir ja keine amerikanischen Divisionen hier, sondern wir haben uns mit dem zu beschäftigen, was zur Zeit ist.
({8})
Herr Abgeordneter Rische, es war so schön, solange Sie nicht hier waren!
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Es handelt sich also erst einmal um die Frage, ob die hier notwendigen Gelder durch erhöhte Beiträge aufgebracht werden können. Wenn wir das tun wollten, müßten wir den jetzigen Beitrag in der Invaliden-und in der Angestelltenversicherung von 10 % des Arbeitsverdienstes auf 11 % erhöhen, oder aber wir müßten den Betrag, den wir im Haushalt des Arbeitsministeriums für die Aufrechterhaltung der Sozialversicherungsleistungen mit 600 Millionen Mark eingesetzt haben, um 280 Millionen Mark erhöhen.
Darüber hinaus müssen Sie sich ein Bild über die Lage in unserer Arbeitslosenversicherung machen. Wir haben seither an Arbeitslosenunterstützungsbeträgen für das Jahr einen Rechnungsbetrag, der ungefähr bei 655 Millionen Mark liegt.
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-Sicher ist es nicht nötig, wenn man die Leute verhungern lassen will oder nach dem Uranbergbau schickt!
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Wenn ich hier die Bezüge der Menschen um 10 % erhöhen will, bedarf ich einer Mehreinnahme von 65,5 Millionen Mark.
Noch schlimmer sieht das Verhältnis bei der Arbeitslosenfürsorge aus, wo wir im Etat einen Betrag von ungefähr 800 Millionen Mark eingesetzt haben, der vielleicht se eben zur Deckung der heutigen Ausgaben genügt. Wenn ich hier die Erhöhung um 10 % vornehme, habe ich in der Zukunft im Normaljahr einen Mehrbedarf von 80 Millionen Mark vor mir.
Ich sage Ihnen alle diese Zahlen deshalb, um Ihnen einmal zu zeigen, daß tatsächlich der Kreis der bedürftigen Menschen bei uns sehr groß ist und daß man sich auch in diesem Hause damit abfinden muß, daß bei der Behandlung des einen Gesetzes auch die Notwendigkeiten auf den anderen Sektoren wohlweislich geprüft und berücksichtigt werden müssen.
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Ich bin der Meinung und habe das bereits in der vorigen Woche bei der Erörterung eines ähnlichen Themas zum Ausdruck gebracht: wir werden alles tun, um diesen Anträgen so weit, wie es überhaupt in der Finanzierung möglich ist, eine Untermauerung zu geben.
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Das Wort hat der Abgeordnete Horn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesen Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers beschränke ich mich namens der Regierungsparteien auf die Abgabe einer kurzen Stellungnahme.
Vorweg eine Bemerkung. Der Herr Kollege, der vorhin den Antrag begründet hat, hat sich unter anderem darüber beklagt, daß es so lange Zeit erfordert habe, bis dieser Antrag hier zum Gegenstand der Erörterungen gemacht wurde. Ich darf dazu sagen, daß auch von den Regierungsparteien Anträge einschlägigen Inhalts nicht erst seit dem hier vermerkten Datum vorliegen. Einzelne Anträge liegen schon seit dem vorigen Jahre vor. Wenn sie aber bisher nicht zur konkreten Verhandlung kommen konnten, dann ganz einfach wegen der Tatsache, auf die ich auch bei der Besprechung über den anderen Antrag der SPD in der 89. Sitzung hinweisen konnte, weil eben die ausreichenden Unterlagen für die Eröi terung dieser Themen noch nicht vorhanden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wohl niemanden in diesem Hause, der der Auffassung ist, daß die ernsthafte Erörterung dieses in der Tat so berechtigten Themas unangebracht ist. Das Anliegen und die Erfordernisse, die dieses Thema beinhaltet, sind wirklich so tief begründet, daß sich alle verantwortungsbewußten Menschen darüber sehr ernsthafte Gedanken machen müssen. Was ich das letztemal schon sagte, soll hier namens der Regierungsparteien wiederholt sein.
Zu Buchstabe a: Was die gesamte Sozialversicherung betrifft, so wird über diese Dinge gesprochen werden müssen, und es wird darüber gesprochen, sobald uns die Ergebnisse der versicherungstechnischen Bilanz vorliegen.
Was die Arbeitslosenversicherung angeht, ist es eine bekannte Tatsache, daß an einem einschlägigen Entwurf im Bundesarbeitsministerium - nicht erst seit heute oder gestern - gearbeitet wird und daß er bald zur Vorlage kommen wird. Dann wird auch hier die Frage aktuell: Inwieweit kann man den Erfordernissen Rechnung tragen?
Über die Frage der Körpergeschädigten braucht in diesem Zusammenhang nicht gesprochen zu werden, weil das betreffende Gesetz unmittelbar vor der zweiten Lesung steht.
Bezüglich der Unterhaltsbeihilfen aus der Soforthilfe möchte mir scheinen, es ist für jeden einleuchtend, daß diese Dinge im gegenwärtigen Stadium, da seit geraumer Zeit über die Erarbeitung des endgültigen Entwurfs eines Lastenausgleichsgesetzes gesprochen wird, notwendig in diese Erörterungen hineingehören. Wir können nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß dazu recht bald Gelegenheit gegeben ist.
Alles in allem möchte ich sagen: Sämtliche hier aufgeführten Fragen stehen im Augenblick irgendwie in der Erörterung. Der Begründer des Antrages hat es unterlassen, am Schluß einen Antrag auf Überweisung an diesen oder jenen Ausschuß oder an die beteiligten mehreren .Ausschüsse zu stellen. Ich möchte meinerseits namens der Regierungsparteien den gleichen Antrag stellen, wie ich ihn das vorige Mal zur Sache gestellt habe. Eben weil es sich um Themen handelt, die besprochen werden müssen und die im Ministerium, also in der Bundesregierung, zur Zeit laufend und mit Eifer bearbeitet werden, beantrage ich namens der Regierungsparteien, auch diesen Antrag der Bundesregierung, d. h. dem Bundesarbeitsministerium, als Material zu überweisen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Fischer.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mir versagen, im Augenblick länger auf die Ausführungen zurückzukommen. Ich glaube, der Herr Bundesarbeitsminister darf überzeugt sein, daß wir nicht nur die eine Seite der Zahlen studiert haben, sondern uns auch bewußt sind, daß Sozial({0})
politik Geld kostet. Das ist, wie ich glaube, in diesem Hause schon einmal nachdrücklicher betont
worden, als ich dazu jemals selber imstande wäre.
Wir beantragen, diesen Antrag zunächst einmal dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen.
Keine weiteren Wortmeldungen? - Dann ist die Aussprache geschlossen.
Zur Abstimmung! Den Vorrang hat der Antrag auf Ausschußüberweisung. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Letzteres ist die Mehrheit.
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Dann ist beantragt, den Antrag der Bundesregierung als Material zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß es im Text des Antrages zu Ziffer 1 heißt: „spätestens 1. September". Dieser Zeitpunkt ist vorbei. Statt dessen könnte man vielleicht redaktionell ändern in „unverzüglich".
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Die Tagesordnung ist dann erschöpft bis auf Punkt 14:
Beratung des Interfraktionellen Antrages betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({2}).
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- Meine Damen und Herren, ich bitte um einen Augenblick Geduld! Wer für die Annahme des Antrages auf Drucksache Nr. 1411 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Nun noch einige Mitteilungen. Der Ausschuß für Verkehrswesen verlegt seine Sitzung vor auf Dienstag, den 17. Oktober, vormittags 9 Uhr 30.
Der Ältestenrat wird wegen Verhinderung der Kollegen der Fraktion der CDU einberufen auf Dienstag, 16 Uhr, statt 15 Uhr.
Meine Damen und Herren! Ich bin heute ferner von den beiden Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses gebeten worden, das Bundesversorgungsgesetz in zweiter Lesung in der nächsten Woche noch auf die Tagesordnung zu setzen.
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Der Ältestenrat wird nächsten Dienstag darüber Beschluß fassen. Ich bitte, sich heute schon darauf einzurichten, daß dieser Beschluß positiv ausfallen könnte, daß also nächste Woche das Versorgungsgesetz mit auf die Tagesordnung kommt.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf Mittwoch, den 18. Oktober, vormittags 9 Uhr 30, und schließe die heutige Sitzung des Deutschen Bundestags.