Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 4. Sitzung des Deutschen Bundestags.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Sie umfaßt lediglich zwei Anträge in Zusammenhang mit Artikel 46 Absatz 4 des Grundgesetzes:
1. Antrag des Abgeordneten Loritz, betreffend Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn bis zur Beschlußfassung des Bundestags über die Aufhebung der Immunität gemäß Artikel 46 Absatz 4 des Grundgesetzes ({0}); Berichterstatter: Abg. Zinn;
2. Antrag des Abgeordneten Onnen, betreffend Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn bis zur Beschlußfassung des Bundestags über die Aufhebung der Immunität gemäß Artikel 46 Absatz 4 des Grundgesetzes ({1}); Berichterstatter: Abg. Zinn.
Gemäß einer gestrigen Abmachung im Ältestenrat hat es der Abgeordnete Zinn freundlicherweise übernommen, die Funktion des Berichterstatters auszuüben. Ich bitte Herrn Abgeordneten Zinn, als Berichterstatter das Wort zu nehmen und der Vereinfachung der Geschäftsführung halber gleichzeitig über beide Anträge zu sprechen.
Zinn ({2}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Gegen zwei Mitglieder des Hauses, gegen den Herrn Abgeordneten Alfred Loritz und gegen den Herrn Abgeordneten Alfred Onnen, sind Strafverfahren anhängig, die bereits in dem Augenblick anhängig waren, in dem beide Herren die Abgeordneteneigenschaft erworben haben, also im Augenblick der Annahme der Wahl.
Im Falle des Herrn Abgeordneten Loritz handelt es sich um ein Verfahren, das zur Zeit vor dem Landgericht III in München wegen Beleidigung anhängig ist.
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Die Hauptverhandlung ist anberaumt, sie ist zur Zeit unterbrochen und soll morgen fortgesetzt werden.
Im anderen Falle handelt es sich um ein auf Artikel 2 Ziffer 1 c des Kontrollratsgesetzes. Nr. 10 gestütztes Verfahren. Die Hauptverhandlung ist in diesem Falle noch nicht anberaumt.
Es bestehen nun Zweifel über die Auslegung des Artikels 46 Absatz 2 des Grundgesetzes, der sich mit der Immunität befaßt. Das bayerische Gericht steht auf dem Standpunkt. daß anhängige Verfahren fortgeführt werden können. Es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts, und zwar auf ein Urteil aus dem Jahre 1875, das sich wiederum auf die Motive der Immunitätsvorschriften der alten preußischen Verfassung von 1851 stützt. Die Herren, die seinerzeit bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt haben, sind der Ansicht, daß diese überlieferte und von der Rechtslehre unbesehen übernommene Rechtsauffassung nicht mehr mit der jetzigen Fassung des Grundgesetzes zu vereinbaren ist.
Es gilt nunmehr, Zeit zu finden, um festzustellen, welche von diesen beiden Rechtsauffassungen zweifelsfrei richtig ist.
Die beiden Herren haben beantragt, die anhängigen Verfahren auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 des Grundgesetzes auszusetzen. Das Haus hat es nach dieser Vorschrift in der Hand, jedes Verfahren, ein zulässigerweise von einem Gericht eingeleitetes Verfahren, aber auch ein unzulässigerweise von einem Gericht eingeleitetes Verfahren auszusetzen. Der Ältestenrat stand gestern auf dem Standpunkt, daß es mit Rücksicht auf die Zweifelhaftigkeit der Rechtslage, insbesondere die Auffassung, die hier im Hause vertreten worden ist, zweckmäßig ist, das Verfahren in den beiden Fällen vorläufig auszusetzen. Damit ist keine Entscheidung in der Sache selbst gefällt, insbesondere nichts darüber gesagt, ob nach Art und Umständen der den beiden Herren zur Last gelegten strafbaren Handlungen sie für die Dauer ihrer Abgeordneteneigenschaft Immunität genießen sollen. Es wird Sache der Staatsanwaltschaft bzw. des zuständigen Gerichts oder der betreffenden Herren selbst sein, die Aufhebung der Immunität oder aber eine endgültige Entscheidung über eine Aussetzung auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 zu beantragen.
Ich empfehle deshalb auf Grund der gestrigen Aussprache zu beschließen, daß das gegen den Abgeordneten Loritz vor dem Landgericht München III anhängige Strafverfahren auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 vorläufig ausgesetzt wird, eine Entscheidung des Bundestags über die endgültige Aussetzung oder aber über die Aufhebung der Immunität erfolgt ist. Ich empfehle gleich. zeitig zu beschließen, daß das gegen den Abgeord.
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neten Alfred Onnen vor dem Landgericht in Oldenburg eingeleitete Verfahren auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 des Grundgesetzes vorläufig ausgesetzt wird, bis ebenfalls eine Entscheidung des Bundestags über die endgültige Aussetzung oder über die Aufhebung der Immunität erfolgt ist. Damit hat der Bundestag selbst zur Sache noch keine Stellung genommen, sondern nur ermöglicht, daß in einem etwa noch zu bildenden Ausschuß die Frage im einzelnen erörtert werden kann, ob es angebracht ist, die Immunität aufzuheben, welche der vorliegenden Rechtsauffassungen zutreffend ist oder ob eine endgültige Aussetzung angebracht erscheint.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache. Ich nehme das Einverständnis des Hauses damit an, daß, ebenso wie der Herr Berichterstatter gemeinsam über beide Anträge berichtet hat, so auch die Aussprache über beide Anträge gleichzeitig erfolgt. - Das Haus ist damit einverstanden. Ich bitte um Wortmeldungen. - Ich stelle fest, daß keine Wortmeldungen erfolgen. Dann erkläre ich die Beratung für geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den unter Punkt 1 der Tagesordnung gestellten Antrag des Abgeordneten Loritz in der vorliegenden Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es war eindeutig die Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über den unter Punkt 2 der Tagesordnung gestellten Antrag des Abgeordneten Onnen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Damit ist die Tagesordnung der 4. Sitzung des Deutschen Bundestags erschöpft.
Meine Damen und Herren, ich habe nunmehr folgende geschäftliche Mitteilungen über den weiteren Verlauf der Plenarsitzungen in der nächsten Woche zu machen. Im Ältestenrat, dem Vertreter aller Parteien und politischen Gruppen des Hohen Hauses angehören, ist gestern folgende Verständigung zustande gekommen. Am Montag, dem 19., nachmittags 2 Uhr, soll eine Plenarsitzung stattfinden, deren Tagesordnung folgende sein wird:
1. Beschlußfassung über die vorläufige Geschäftsordnung
- die Erledigung dieser Frage ist deshalb notwendig, weil von ihr naturgemäß eine ordnungsgemäße Führung der in den nächsten Tagen stattfindenden Aussprache über die Regierungserklärung abhängt -,
2. amtliche Bekanntgabe über die Bildung der Bundesregierung,
3. Vereidigung des Bundeskanzlers und der Bundesminister,
4. Entgegennahme der Regierungserklärung.
Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die Sitzung nach Entgegennahme der Regierungserklärung am Montag nachmittag wieder geschlossen wird, um den Fraktionen des Hauses Gelegenheit zu geben, zu der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers Stellung zu nehmen. Es ist dann beabsichtigt, am Dienstag vormittag zu einem im Laufe des Montags zwischen den einzelnen Fraktionen noch zu vereinbarenden Zeitpunkt die Aussprache über die Regierungserklärung zu beginnen, etwa zwischen 9 und 10 Uhr; der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
Nach Abschluß der Aussprache über die Regierungserklärung wird eine weitere Plenarsitzung des Bundestags stattfinden, in der alle Anträge, die bisher, beginnend mit dem Tage der konstituierenden Sitzung des Bundestags, eingereicht worden sind, behandelt werden sollen. Ich werde in Gemeinschaft mit dem Ältestenrat die Tagesordnung, die sich aus den vorliegenden Anträgen ergibt, noch festsetzen und werde dann auch zur gegebenen Zeit den genauen Termin der an die Aussprache über die Regierungserklärung sich anschließenden weiteren Plenarsitzung bekanntgeben.
Herr Abgeordneter Blücher hat das Wort zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist mir unangenehm, daß sich der erste Antrag, den ich stelle, auf eine Vertagung bezieht. Aber wir haben, als gestern unsere Vertreter in den Ältestenrat gingen, nicht gewußt, daß schon soweit im vorhinein disponiert werden würde. Infolgedessen stehen wir vor der Tatsache, daß ein Teil unserer Kollegen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, durch andere wesentliche Abhaltungen verhindert ist:
Zum zweiten aber - und das ist das Entscheidende - sind doch die Dinge, die in der nächsten und in den nachfolgenden Sitzungen zu behandeln sind, von solchem politischen Gewicht, daß sie durchaus einer reiflichen Überlegung bedürfen, und wir sehen in der Tat nicht die ausreichende noch freie Zeit, um bis zum Montag zu einer solchen Überlegung zu kommen.
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- Ich freue mich, meine Herren, daß Sie besser unterrichtet sind, als meine Freunde und ich es sind. Wir haben jedenfalls diese Ansicht, und wir bitten, gerade weil es sich um Entscheidungen handelt, die letzten Endes die nächsten Jahre beeinflussen, uns auch die notwendige Zeit dazu zu geben. Es ist bisher immer der Fall gewesen, daß man eine derartige Prüfung und Prüfungsmöglichkeit zuläßt, wenn von einer Partei ein dahingehender Antrag gestellt. wird, der ganz offensichtlich nur darauf abzielt, die Dinge um insgesamt 24 Stunden zu verschieben. Um diese 24 Stunden sind wir dringend verlegen, und ich bitte daher das Hohe Haus, unserm Antrag zuzustimmen.
Der Antrag würde also lauten, daß die nächste Plenarsitzung statt am Montag, dem 19., am Dienstag, dem 20., 14 Uhr, stattfindet.
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Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Blücher gehört. Ich eröffne die Aussprache darüber.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmid.
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, daß das Ergebnis der Abstimmung, die wir eben vorgenommen haben, nicht ganz ohne Einfluß auf die Antragsfreudigkeit des Kollegen Blücher gewesen ist.
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Im allgemeinen geben wir Sozialdemokraten Appellen an unsere Courtoisie gerne Gehör; aber in diesem Falle muß ich das Hohe Haus bitten, diesen Antrag abzulehnen. Die Damen und Herren,
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die sich um die Vertagung bemühen, hatten, glaube ich, 30 mal 24 Stunden Zeit, sich zu überlegen, auf welche Prinzipien hin sie ihre Regierung bilden wollten.
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Wenn ich nicht falsch unterrichtet bin, hat man diese Zeit vom 14. August ab fleißig genutzt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein weiterer Verzug von 24 Stunden sehr viel mehr Weisheit in die Entschlüsse der verantwortlichen Männer bringen könnte.
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Ich glaube daher, daß das Hohe Haus darauf bestehen sollte, die Regierungserklärung am Montag verlesen zu bekommen, und zwar gibt es dafür einen sehr triftigen Grund: wir werden für die Debatte über die Regierungserklärung eine ganze Reihe von Tagen brauchen. Ich glaube sogar, daß wir darüber eine Woche debattieren werden. Ich nehme nicht an, daß die Argumente, die der Herr Bundeskanzler uns geben wird, so sein werden, daß schon die Debatte eines Tages sie erledigen könnte.
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Ich könnte mir vorstellen, daß die Regierungserklärung so füllig ist, so angefüllt mit Vorschlägen, so tiefgründig,
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daß man der Opposition, die keine 30 mal 24 Stunden zur Verfügung haben wird, doch die Zeit geben sollte, sich mit allem zu befassen, was uns diese Regierungserklärung kund und zu wissen tun wird. Da ich unsern verehrten Bundeskanzler schon recht lange kenne und daher weiß, wie reich seine politische Phantasie ist, bin ich überzeugt, daß er uns Stoff für eine Debatte geben wird, die sicher eine Woche dauern wird.
Wenn wir also die Regierungserklärung statt am Montag erst am Dienstag verlesen bekommen, verlieren wir einen Tag Zeit.
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Die Erfahrung zeigt, meine Herren, daß von Freitag ab sehr wenige Abgeordnete mehr Lust haben werden, hier in Bonn zu bleiben.
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- Das war Ihr Pech!
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Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.
Wird das Wort weiter gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Renner!
Meine Damen und Herren! In der gestrigen Sitzung des Ältestenrats waren die Herren Vertreter der FDP mit der Regelung einverstanden, die heute hier im Namen des Ältestenrats durch den Herrn Präsidenten bekanntgegeben worden ist. Wenn jetzt hier ein anderer Vorschlag gemacht worden ist, dann ist tatsächlich die Frage berechtigt, ob Herr Blücher im Namen und gemäß den Intentionen seiner Partei oder ob er als der kommende Herr Minister für den Herrn Bundeskanzler gesprochen hat.
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Im Gegensatz zu dem Herrn Kollegen Carlo Schmid bin ich der Auffassung, daß die Verlesung der Regierungserklärung keinerlei Schwierigkeiten
machen wird, was die Vorbereitung derselben angeht. Es ist nicht nur so, daß der Herr Bundeskanzler seit Wochen konkret wegen der Zusammensetzung seiner recht schwachen Koalitionsregierung verhandelt hat. Wer den Herrn Bundeskanzler, den politischen Dr. Konrad Adenauer,
kennt, der kennt auch im voraus sein Programm.
Es dürfte wohl auch berechtigt sein festzustellen,
daß sowohl die Bildung, die Zusammensetzung der
kommenden Regierung als auch ihr Programm bereits den Herren Hohen Kommissaren bekanntgegeben und von denselben genehmigt worden ist.
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Ich sehe also wirklich keine Notwendigkeit, - ({2})
Herr Abgeordneter Renner, ich möchte darauf hinweisen, daß sich im Grundgesetz keine Stütze dafür findet, daß das Programm eines Bundeskanzlers, gleichgültig von welcher politischen Gruppe er gestellt wird, vorher der Genehmigung der Hohen Kommissare bedarf.
Ich habe wohl das Recht, auf diese Ihre Meinung etwas zu sagen.
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Das Grundgesetz ist insofern Grundgesetz, weil es von den Gouverneuren der Besatzungsmächte genehmigt worden ist.
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Ich bin mir darüber klar, daß Herr Dr. Konrad Adenauer diese seine Verpflichtungen gegenüber den Besatzungsmächten genau kennt und einzuhalten bereit ist.
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- Ich weiß nicht, was Moskau damit zu tun hat.
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Hier bei uns herrscht Washington!
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Ich will noch auf eine andere Seite der Geschichte eingehen. Gestern haben die Herren von der Sozialdemokratie im Ältestenrat gefordert, daß bereits heute nachmittag eine weitere Plenarsitzung durchgeführt wird, in der die von der SPD gestellten und in der ersten Sitzung bekanntgegebenen Anträge behandelt werden sollten. Es ist dann auf Grund eines sehr interessanten Intermezzos dazu gekommen, daß sich diese Herren Sozialdemokraten bereit erklärt haben, nachdem ihnen Herr Kaiser liebevoll zugeredet hat,
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ihre getreue Oppositionshaltung erst am kommenden Dienstag bekanntzugeben. Das war ein Grund mehr dafür, daß diese Regelung gestern im Älte stenrat gegen die Stimme des Vertreters der kommunistischen Fraktion angenommen worden ist.
Ich bitte also, den Ältestenrat jetzt nicht zu desavouieren. Ich bitte den Herrn Bundeskanzler, sich dazu zu äußern, ob er tatsächlich noch weitere 24 Stunden benötigt, um sein bereits genehmigtes
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Regierungsprogramm hier bekanntzugeben. Ich bitte also, den Antrag des Herrn Abgeordneten - oder soll ich sagen: des Herrn zukünftigen Ministers Blücher abzulehnen.
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Wird weiter das Wort gewünscht? - Ich frage nochmals: wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Blücher, die nächste Plenarsitzung statt am Montag, dem 19., am Dienstag, dem 20., nachmittags 2 Uhr beginnen zu lassen.
Wer für diesen Antrag des Abgeordneten Blücher ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Ich glaube, meine Damen und Herren, das Haus wird meiner Feststellung zustimmen, ohne daß es einer förmlichen Auszählung bedarf, daß der Antrag des Abgeordneten Blücher mit Mehrheit angenommen worden ist. - Ich höre keinen Widerspruch. Demnach stelle ich fest, daß die nächste Plenarsitzung am Dienstag, dem 20., um 14 Uhr mit der bereits von mir gekennzeichneten Tagesordnung beginnt.
Ich schließe hiermit die 4. Sitzung des Deutschen Bundestags.