Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 274. Sitzung des Deutschen Bundestages.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bitte ich den Herrn Schriftführer, die Namen der entschuldigten Mitglieder des Hauses bekanntzugeben.
Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Laforet, Dannemann und Frau Hütter.
Der Ausschuß für Sozialpolitik hat zu Punkt 3 a der heutigen Tagesordnung, dem Entwurfeines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953, seinen Bericht, für den die Drucksache Nr. 4482 vorgesehen war, nicht vorgelegt. Die Beratung dieses Gesetzentwurfs kann daher heute nicht stattfinden. Ich nehme an, daß das Haus derselben Meinung ist.
Wir können damit auch Punkt 3 b, Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betreffend Sozialversicherungsträger, der mit diesem Punkt zusammenhängt, nicht behandeln. Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Punkt 3 von der Tagesordnung abgesetzt.
Wir haben die heutige Tagesordnung um die gestern nicht mehr erledigten Punkte 17 bis 22 zu erweitern. - Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich den Punkt 17 der gestrigen Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/DPB, FU ({0}) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus Zahlungsabkommen ({1});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({2}) ({3}).
({4})
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kuhlemann.
Kuhlemann ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Besorgnisse, die aus Anlaß unserer handelspolitischen Situation am Ende des vorigen Jahres in allen Kreisen der Wirtschaft hervorgerufen worden waren, haben die Veranlassung dazu gegeben, ({6})
Meine Damen und Herren, ich bitte um ein wenig Stille. Der Herr Berichterstatter ist nicht zu hören.
Kuhlemann ({0}), Berichterstatter: - daß von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/DPB, FU ({1}) der Initiativantrag eingebracht worden ist, in ,dem das Transferrisiko behandelt worden ist. Dieser Initiativantrag ist dem Außenhandelsausschuß zur Bearbeitung überwiesen worden. Der Außenhandelsausschuß hat sich mit dieser Frage beschäftigt und hat in mehreren Beratungen versucht, die Angelegenheit zwischen der BdL, dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium zu klären.
Schon vor der Einbringung des Initiativantrags waren zwischen diesen beiden Ministerien und der BdL Verhandlungen geführt worden, die aber nie zu einem bestimmten Ergebnis geführt hatten. Als wir dann im Außenhandelsausschuß mit den Ministerien und der BdL die Angelegenheit besprachen, erreichten wir, daß diese drei Gremien zu einer Vereinbarung in der Angelegenheit kamen, die dem Außenhandelsausschuß vorgelegt wurde. Der Außenhandelsausschuß hat von dieser Vereinbarung Kenntnis genommen; er hat aber die Ministerien dahin unterrichtet, daß das, was
({2})
in dieser Vereinbarung festgelegt worden ist, nicht genüge, urn das Transferrisiko so zu regeln, wie es von der Wirtschaft gefordert wurde. Wir haben daher nochmals mit den Ministerien und der BdL verhandelt und damals erreicht, daß die Forderungen, die der Außenhandelsausschuß in Ihrem Auftrag den Vertretern dieser Gremien gestellt hat, bis auf einen Punkt anerkannt worden sind.
In dem letzten Punkt, bei der Forderung, das Transferrisiko von 15 auf 5 % zu reduzieren, konnte zwischen dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium erst durch eine Regelung im Kabinett eine Einigung erzielt werden. Wir wurden im vorigen Monat von den Ministerien dahin unterrichtet, daß beschlossen worden sei, das Transferrisiko jetzt in Höhe von 10 % festzusetzen. Mit dieser Regelung hat sich der Außenhandelsausschuß einverstanden erklärt. Dadurch ist der Initiativantrag, der uns von Ihnen überwiesen worden ist, zu einer befriedigenden Lösung geführt worden.
Wir möchten Ihnen daher vorschlagen, unseren Initiativantrag auf Grund unserer Drucksache Nr. 4398, die Ihnen vorgelegt worden ist, und auf Grund der inzwischen erfolgten interministeriellen Vereinbarung für erledigt zu erklären.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf § 1. - Keine Wortmeldungen. § 2, - 3, - 4, - 5, - und 6, -. Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe. Meine Damen und Herren, es scheint hier ein Mißverständnis vorzuliegen. Der Herr Berichterstatter des Ausschusses hat als offenbar einmütige Meinung des Ausschusses vorgetragen, daß der Ausschuß dem Hause empfiehlt, den Entwurf für erledigt zu erklären. Wenn Sie dem folgen wollen, müssen Sie mit Nein stimmen.
({0})
- Sie können einen Gesetzentwurf nur annehmen oder ablehnen. ({1})
- Ich bedauere, Ihnen nicht beistimmen zu können. Nach der Geschäftsordnung können Sie einen Gesetzentwurf nur annehmen oder ablehnen.
({2})
- Das einfachste wäre doch, Sie lehnten ohne weitere Auseinandersetzung über die Geschäftsordnung die Vorlage einfach ab; dann ist sie erledigt.
({3})
- Ich hatte gesagt: „Wer für Annahme der verlesenen Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben."
({4})
- Nein, nein! In zweiter Beratung muß ich nach der Geschäftsordnung in eine Einzelberatung der einzelnen Bestimmungen der Vorlage eintreten, d. h. ich muß die einzelnen Paragraphen der Vorlage aufrufen, und Sie müssen zu den einzelnen Paragraphen ja oder nein sagen.
({5})
- Wir nehmen die zweite Beratung vor. Wenn in der zweiten Beratung alle Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt werden, so unterbleibt jede weitere Beratung und Abstimmung. Ich kann nach § 84 - den ich vorher gelesen habe - nicht anders verfahren.
({6})
Ich wiederhole meine Frage. Wer für die Annahme der verlesenen Bestimmungen ist, den bitte ich, ,die Hand zu erheben. Wer für die Ablehnung ist - mit anderen Worten: wer für den Antrag des Ausschusses ist -, der möge die Hand nicht erheben.
({7})
Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen.
({8}) - Nein, für die Annahme des Gesetzes!
({9})
- Ich kann nicht anders verfahren. Ich wiederhole meine Frage. Wer für die Annahme des Gesetzes ist, den bitte ich um ein Handzeichen. ({10})
- Das tut mir leid, Herr Abgeordneter Kalbitzer. Ich glaube, ich habe die Geschäfsordnung ausführlich genug erläutert. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit. Die einzelnen Bestimmungen der Vorlage sind abgelehnt. Damit unterbleibt jede weitere Beratung. Der Gesetzentwurf ist damit erledigt.
Es kommt nunmehr eine Reihe von Entwürfen zur Beratung, bei denen der Ältestenrat Ihnen in jedem einzelnen Falle vorschlägt, auf Besprechung zu verzichten. - Das Haus ist damit einverstanden.
Zunächst Punkt 18 von gestern:
Beratung des Entwurfs einer Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({11}).
Wer begründet diesen Entwurf? - Offenbar verzichtet das Haus auf Entgegennahme einer Begründung. Die Regierung verzichtet offenbar auch auf die mündliche Begründung und verweist auf die Vorlage. Wortmeldungen? - Keine Wortmeldungen.
Es ist angekündigt, daß dieser Entwurf an den Ausschuß für Außenhandelsfragen verwiesen werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Einstimmiger Beschluß, die Vorlage an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zu verweisen.
Punkt 19:
Beratung der Übersicht Nr. 67 über Anträge
von Ausschüssen des Deutschen Bundestages
betreffend Petitionen ({12}).
Soll diese Übersicht begründet werden? - Offenbar nicht! Wer dem Antrag zu dieser Übersicht zustimmen will: „Der Bundestag wolle beschließen, die nachstehend aufgeführten Petitionen ..." - und nun kommen die einzelnen Vorschläge -, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Einstimmige Annahme.
Punkt 20 der gestrigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung ({13}).
({14})
Auch hier verweist die Regierung auf die gedruckte Begründung. Ist das Haus damit einverstanden, auf eine mündliche Begründung zu verzichten? - Kein Widerspruch.
Hier schlägt der Ältestenrat Ihnen ebenfalls vor, auf eine Besprechung zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen zu verweisen. Ist das Haus einverstanden?
({15})
- Dann ist so beschlossen. Punkt 21:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neufassung der Überschrift und die Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes ({16}).
Auch hier wird wohl auf eine mündliche Begründung verzichtet, ebenfalls auf eine Besprechung. Damit schließe ich die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. - Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest und schließe die zweite Beratung.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Auch hier wird auf das Wort zur allgemeinen Aussprache verzichtet. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3,
- Einleitung und Überschrift. - Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 22 von gestern:
Erste zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes ({17}).
Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, auf Begründung und Besprechung zu verzichten.
Ich rufe auf zur ersten Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift.
- Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Die zweite Beratung ist geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor. Art. 1
bis 3, - Einleitung und Überschrift. - Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wir kommen zur
Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben.
- Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit ist die gestrige Tagesordnung erledigt.
Wir treten in die gedruckte Tagesordnung ein, die Ihnen für die heutige Sitzung vorliegt. Ich rufe auf Punkt 1:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes ({18});
Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung ({19}).
({20})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder.
({21})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umdruck Nr. 990, der zur Beratung des Bundeswahlgesetzes in dritter Lesung erforderlich ist, ist erst gestern verteilt worden. Damit liegen die geschäftsordnungsmäßigen Voraussetzungen für die dritte Beratung nicht vor.
({0})
- Es ist wohl nicht zu bezweifeln. Sie brauchen nur § 85 nachzulesen.
({1})
Die geschäftsordnungsmäßigen Voraussetzungen liegen jedenfalls nicht vor. Die Frist des § 85 könnte verkürzt werden; wir widersprechen aber der Verkürzung dieser Frist.
Das Wort hat der Abgeordnete Menzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Absetzung der dritten Lesung des Wahlgesetzes von der heutigen Tagesordnung ist nach § 85 der Geschäftsordnung formal zulässig, aber nur formal. In Wirklichkeit ist er im vorliegenden Falle unverständlich; denn die Antragsteller haben diejenigen Anträge, die zur Abänderung der Ausschußvorlage geführt haben, schon seit langem gekannt, und sie haben im Altestenrat trotzdem der dritten Lesung am heutigen Freitag zugestimmt.
({0})
Es ist mir übrigens vor Beginn der Sitzung von Vertretern der CDU mitgeteilt worden, daß man darauf verzichten wolle, sich auf diese formale Vorschrift der Geschäftsordnung zu berufen.
({1})
Wenn wenigstens ein vernünftiger Grund für diesen neuen Verschleppungsantrag ersichtlich wäre! Aber Sie stellen diesen Antrag doch offensichtlich nur, um die Verabschiedung des Wahlgesetzes in dritter Lesung erneut zu verzögern.
({2})
- Sie werden meinen Antrag schon hören! - Ursprünglich hatten es gerade Herr Scharnberg und seine Freunde von der CDU sehr eilig.
({3})
Ich erinnere z. B. daran, daß auf Antrag des Herrn Kollegen Scharnberg der Wahlrechtsausschuß sogar an einem Sonntag, am 3. Mai, zusammentreten sollte
({4})
({5})
mit der Begründung, das Gesetz solle im Plenum in dritter Lesung bereits am 12. Mai verabschiedet werden.
({6})
Heute schreiben wir den 19. Juni - das ist 5 1/2 Wochen später -, und wieder wird eine neue Verschleppungstaktik eingeschlagen.
Meine Damen und Herren, der Bundestag hat vorgestern mit einer klaren Mehrheit in der zweiten Lesung das Wahlgesetz verabschiedet.
({7})
- Herr Kollege Wuermeling - ({8})
- Herr Kollege Wuermeling, die Vorschläge des Herrn Scharnberg, wenn sie verwirklicht worden wären, hätten einen noch viel schlimmeren Wechselbalg erzeugt!
({9})
Das ist es doch! Meine Damen und Herren, der Bundestag ist es seiner Würde und seinem Ansehen schuldig, nun endlich zur Verabschiedung dieses wichtigsten Gesetzes zu schreiten.
({10})
Damals bei den Verträgen, als Sie uns das Papier pfundweise auf die Tische gelegt haben,
({11})
haben Sie auf Abkürzung aller Fristen gedrängt. Wir haben für die Beratung des EVG- und des Generalvertrags nicht halb soviel Zeit gehabt, wie Sie es hier „geschäftsordnungsmäßig" verlangen. Wir bitten daher, den Antrag abzulehnen.
({12})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder.
({0})
- Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder!
({1})
- Meine Damen und Herren, Sie fördern durch diese lauten Rufe nicht den Weitergang der Beratungen.
({2})
- Wenn der Abgeordnete Wuermeling das gesagt hat - ich habe es nicht gehört; der Herr Schriftführer bestätigt mir den Zwischenruf, ich nehme daher an, daß er so gefallen ist -, dann kann man das bedauern; aber er hat seine Äußerung nicht in Formen getan, die der Geschäftsordnung widersprechen.
({3})
Ich kann ihm daher keinen Ordnungsruf erteilen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder.
({4})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten die Geschäftsordnung nicht strapazieren.
({0})
Wir haben keinen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, Herr Kollege Menzel, und es bedarf auch keiner Abstimmung darüber,
({1})
sondern wir haben nur auf das aufmerksam gemacht, was im § 85 der Geschäftsordnung steht. Ich habe gesagt: einer Abkürzung dieser Frist widersprechen wir. Damit ist die Sache erledigt, und alle weiteren Ausführungen erübrigen sich.
({2})
Aber da Sie weitere Ausführungen gemacht haben, möchte ich dazu doch zwei Worte sagen. Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit, das Wahlgesetz so schnell wie möglich zu verabschieden, ist etwas, was Gemeingut für jeden hier im Hause ist.
({3})
- Ja, meine Damen und Herren, wollen Sie dem denn widersprechen?
({4})
In der Tat sind wir alle der Meinung, daß wir so schnell wie möglich ein Wahlgesetz brauchen.
({5})
Ich will Ihnen darüber hinaus sagen, was wir meinen. Wir sind der Meinung, daß wir ein gutes und wirklich brauchbares Wahlgesetz brauchen.
({6})
- Ja, meine Damen und Herren, wollen Sie ein ausgesprochen schlechtes Wahlgesetz haben? Wir brauchen ein gutes Wahlgesetz. Die Auffassungen über gut und böse sind in der Tat ein weites Feld.
({7})
Aber wir sind der Überzeugung, daß die Vertagung dieses Punktes auf die nächste Woche der sachlichen Erörterung dienlich sein wird. Wir würden es nicht tun, wenn wir nicht die Überzeugung hätten, daß einige wesentliche Punkte, über die auch Sie genau so denken wie wir - die Sie nämlich sehr wenig begrüßen -, bis zur nächsten Woche in Ordnung gebracht werden können. Das hoffen wir, und das ist der Grund des Verhaltens, das wir, gestützt auf die Geschäftsordnung, heute einnehmen.
({8})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete von Merkatz. ({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Erregung der Opposition durchaus verstehen. Aber es geht hier darum, ein Gesetz zu machen, das eine Wiederkehr der Verhältnisse, wie wir sie in der Weimarer Republik gekannt haben,
({0})
unmöglich macht. Wir haben ein sehr großes Interesse daran, einige der grundsätzlichen Fehler, die in der Vorlage vorhanden sind, die in der zweiten Lesung beschlossen wurde, zu beseitigen. Denn eine Wiederkehr der Zersetzung unserer parlamentarischen Demokratie
({1})
wie im Weimarer Staat bedeutet,
({2})
daß Deutschland entweder in die Hände des Bolschewismus oder in die Hände einer Rechtsdiktatur fällt, die sich dann mit dem Bolschewismus verbindet.
({3})
Das wollen wir nicht. Darum ist es notwendig, sich diese Gesetzesvorlage noch einmal anzusehen. Es ist im übrigen absolut abwegig, daß Sie sich über die Motive, die zu einem geschäftsordnungsmäßigen Antrag führen, in irgendeiner Weise unsern Kopf zerbrechen.
({4})
Das Wort hat der Abgeordnete Renner. - Sie verzichten. Das Wort hat der Abgeordnete von Brentano.
Meine Damen und Herren! Eine Reihe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages waren gestern in Berlin.
({0})
Ich muß Ihnen sagen, nach den Eindrücken von Berlin, die wir gestern bekommen haben
({1})
- erlauben Sie, daß ich ausspreche -, glaube ich, daß wir uns eine solche Diskussion hier nicht leisten können und dürfen.
({2})
Ich möchte für meine Fraktion auch eindeutig erklären: ich bedauere einen Zwischenruf, der hier gefallen ist.
({3})
Ich möchte weder diesem Hohen Haus noch einem seiner Mitglieder - von einer kleinen Gruppe abgesehen - von meiner Fraktion aus den Vorwurf machen, daß sie ein Gesetz zur Förderung des Kommunismus beschließen wollen.
({4})
Zur Sache möchte ich nicht reden. Aber ich möchte nur mit allem Ernst für meine Fraktion das Hohe Haus bitten, in der notwendigen Diskussion doch in einer Form fortzufahren, die dem Ernst der Lage angemessen ist.
({5})
Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor. - Ich lege den Antrag des Kollegen Menzel so aus, daß Grund des § 93 der Geschäftsordnung eine Kürzung der Fristen beantragt. Das setzt voraus, daß nicht zehn anwesende Mitglieder widersprechen. Offenbar widersprechen mehr als zehn anwesende Mitglieder. Wir können also nicht abstimmen. Ich kann in die Beratung dieses Punktes der Tagesordnung nicht eintreten lassen, wenn Widerspruch erhoben worden ist. Dieser Widerspruch ist in geschäftsordnungsmäßig korrekter Weise erhoben worden. Punkt 1 der Tagesordnung kann also heute nicht behandelt werden.
Ich habe aber noch mitzuteilen, daß die Vorlagen nicht neu verteilt werden können. Die Mitglieder dieses Hauses werden also gebeten, diese Vorlagen aufzubewahren.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betreffend Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden ({0});
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bundesgrenzschutz ({1}).
Zur Begründung des Punktes 2 a hat zunächst der Abgeordnete Mende das Wort.
Dr. Mende ({2}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wäre Ihnen dankbar, meine verehrten Kollegen und Kolleginnen, wenn Sie diesem Punkte die gleiche Aufmerksamkeit widmen wollten, wie dem Bundeswahlgesetz; denn er ist nicht weniger wichtig als das eben genannte Wahlgesetz.
({3})
Der Bundestag hat in seiner 249. Plenarsitzung am 4. Februar 1953 die Verstärkung des Bundesgrenzschutzes von 10 000 auf 20 000 Mann mit 188 Stimmen gegen 144 Stimmen beschlossen. Auf Grund einer Abmachung, die sich außerhalb der Bestimmungen des Grundgesetzes hält, die jedoch ein Entgegenkommen des Herrn Bundesinnenministers und der Koalitionsparteien gegenüber der Opposition darstellt, ist seinerzeit in einem Antrag durch das Haus beschlossen worden, daß eine Vermehrung des Bundesgrenzschutzes nur mit der Mehrheit der Mitgliederzahl des Bundestags beschlossen werden sollte, d. h. mit mindestens 201 Stimmen.
Sie erinnern sich, daß seinerzeit infolge der Grippewelle, die unsere Heimat heimsuchte, eine große Anzahl von Abgeordneten nicht an der damaligen Sitzung teilnehmen konnte und daher die Zahl von 201 Stimmen in der namentlichen Abstimmung nicht erreicht wurde. Um nicht noch eine
({4})
weitere Verzögerung in der für die nationale Sicherheit so bedeutsamen Frage der Vermehrung des Bundesgrenzschutzes erleben zu müssen, haben die Fraktionen der Regierungskoalition Ihnen mit der Drucksache Nr. 4420 erneut einen Antrag betreffend die Stärke des Personals des Bundesgrenzschutzes vorgelegt mit der Bitte, heute ohne Verweisung in einen Ausschuß, sondern unmittelbar durch Ihre namentliche Abstimmung die 201 Stimmen aufzubringen, die leider damals aus den verschiedenen Gründen nicht erreicht werden konnten.
({5})
- Ich habe die Hoffnung, mit Hilfe meiner vier Mikrophone mich auch gegenüber den Abgeordneten des Hauses durchsetzen zu können, die leider dieser Frage trotz der Ereignisse in Ost-Berlin im Augenblick nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenken,
({6})
sondern denen wahltaktische Besprechungen im Augenblick wichtiger zu sein scheinen als die Frage der nationalen Sicherheit der Bundesrepublik.
({7})
Darf ich Ihnen zur Begründung des Antrages noch einmal jene Angaben kurz wiederholen, die ich bereits am 4. Februar 1953 in der 249. Sitzung als Sprecher meiner Fraktion gemacht habe.
({8})
- Herr Kollege Becker, ich hoffe, daß meine Mikrophone und meine gute breite Figur in der r Lage sind, die Unruhepropaganda gegen diesen Antrag allmählich zu übertönen.
Meine Damen und Herren! Die allgemeine Polizei in der Sowjetzone hat nach unseren neuesten Informationen
({9})
einschließlich Schutz-, Verwaltungs-, Kommunal- und Transportpolizei eine Stärke von 97 000 Mann. Die entsprechende Zahl der Polizeiexekutive in den Ländern der Bundesrepublik einschließlich der Bahnpolizei beträgt 106 177 Mann. Die kasernierte Volkspolizei, die nicht mehr als Volkspolizei anzusprechen ist, sondern in ihrer Gliederung nach motorisierten, mechanisierten Schützendivisionen und Korps, in ihrer Ausrüstung mit Panzern und Artillerie und in ihrer Umkleidung in olivgrüne Uniform vom Schnitt der Uniform der Roten Armee eher als eine Volksarmee bezeichnet werden kann denn als eine Volkspolizei, besitzt nach dem neuesten Stand 133 000 Mann, die sich gliedern in 120 000 Mann Landstreitkräfte - also gegliedert in Infanterie- und mechanisierte Divisionen -, 6000 Mann Luftwaffe - die erste Fliegerdivision, die ihren Sitz in Cottbus hat, wird gegenwärtig von den alten sowjetischen Jagdflugzeugen auf MIG 15, den modernen Düsenjäger, umgerüstet - und 7000 Mann Seepolizei, über deren Einzelheiten wir durch die Flucht des Obersten Gerber, der noch nach seiner Flucht am 1. Mai zum Generalmajor befördert wurde, so gut orientiert sind, daß wir wissen, daß auch diese Seepolizei längst den Charakter einer Marine angenommen hat. Zu diesen eben genannten 133 000 Mann kommen noch hinzu 25 000 Mann Grenztruppe. Das sind insgesamt also 158 000 Mann. Nach den Plänen der Sowjetzonenregierung soll diese Volksarmee noch in diesem Jahre auf 200 000 Mann verstärkt werden. Ihre Gesamtausrüstung umfaßt bereits jetzt etwa 800 Geschütze, Sturmgeschütze und Panzer vom Muster T 34.
An der Spitze jener Volksarmee stehen die ehemaligen Wehrmachtsgenerale Vinzenz Müller, von Lenski, Lattmann. Es bemüht sich um fliegerischen Nachwuchs der ehemalige Oberst im Generalstab der Luftwaffe Lehwitz-Litzmann. Es bemüht sich um die Schulung eines Generalstabs für die Volksarmee der ehemalige Oberstleutnant im Generalstab von Frankenberg und Proschlitz. Die Majore Markgraf und Bechler, Schüler der höchsten sowjetischen Militärakademie, der Frunse-Akademie, haben sich die Ausbildung des Unteroffiziersnachwuchses zur Aufgabe gemacht.
Dieser zusammengefaßten und durch fanatische FDJ-Funktionäre immer wieder aufgefüllten Volksarmee stehen als Grenzschutz in der Bundesrepublik gegenüber die Bereitschaftspolizei der Länder und der Bundesgrenzschutz, beide zusammen mit einer Gesamtstärke von 18 168 Mann. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß hier ein krasses Mißverhältnis vorliegt, das uns zwingt, endlich jene Verstärkung des Bundesgrenzschutzes nachzuholen, die bisher leider Gottes an parteipolitischen Streitigkeiten gescheitert ist. Nationale Sicherheitsfragen aber - ich wiederhole das, was ich in der Sitzung am 4. Februar gesagt habe - dürfen niemals Gegenstand parteipolitischen Streites sein, wenn wir nicht selbst unsere Freiheit strangulieren wollen.
({10})
Ich habe seinerzeit die Grenzzwischenfälle genannt, die in der Zeit bis zum Januar 1953 an der Zonengrenze stattgefunden haben. Es ist naturgemäß, daß die Zonengrenze und die Grenze zur Tschechoslowakischen Republik - insgesamt also 2200 km - nicht von dieser kleinen Zahl von 18 168 Mann überwacht werden kann. Selbst wenn man alle 18 000, wie es der Kollege Menzel seinerzeit vorschlug, unmittelbar an die Grenze legte, gewissermaßen in einer linearen Aufstellung, würden wir nur in der Lage sein, bei dreifachem Wechsel binnen 24 Stunden auf je 10 km einen Unteroffizier und acht Mann aufzustellen. Daß das kein wirksamer Schutz gegen Grenzüberfälle, Zwischenfälle, Infiltration ist, ja nicht einmal den Ausdruck „Schleier" verdient, leuchtet jedem ein. Abgesehen davon ist eine solche lineare Aufstellung wider jede moderne Polizeierfahrung.
Das Wesen moderner Bereitschaftspolizeien und Bundesgrenzschutzstellen ist eine schwerpunktmäßige Zusammenfassung von motorisierten, schnell beweglichen, mit Funk ausgestatteten Einheiten, um sie so schnell wie möglich an Brennpunkte unserer Grenze verlagern zu können. Die Zeiten sind vorbei, da man Polizeiaufgaben durch die Pickelhaube eines bärtigen Gendarmen lösen konnte, der auf dem Marktplatz schon kraft seiner martialischen Gestalt der Bevölkerung Respekt einflößte. Die modernen Polizeiaufgaben sind heute Bataillons-, Regiments-, vielleicht sogar Divisionsaufgaben geworden. Man braucht zu ihrer Ausführung sogar eine Überwachung aus der Luft durch Hubschrauber, wie das die modernen Polizeien anderer benachbarter Staaten uns ja so ausgezeichnet vormachen.
({11})
({12})
Die Grenzzwischenfälle seit dem 1. Januar bis zum 15. Mai dieses Jahres belaufen sich auf genau 50 Fälle. Ich will Ihnen einige Beispiele hier bekanntgeben.
Am 5. Januar wurde bei Wittingen eine Frau auf der Flucht 100 m diesseits der Grenze von Grenzsoldaten beschossen und anschließend gewaltsam zurückgeholt.
Am 12. Januar wurde bei Hötensleben eine Streife von 17 Grenzsoldaten auf Bundesgebiet angetroffen; sie zog sich auf Veranlassung einer Bundesgrenzschutzstreife zurück.
Am 20. Januar überschritten bei Hünfeld zwei Grenzsoldaten die Grenze; sie zogen sich auf Veranlassung einer Zollstreife zurück.
Am 23. Januar wurde bei Schöningen eine Zollstreife von Osten her von unbekannten Tätern beschossen.
Am 10. Februar schossen russische Soldaten ostwärts Wulfersdorf bei der Niederwildjagd auf deutsches Gebiet.
Am 16. Februar beschossen südlich Grafhorst sowjetrussische Soldaten eine Streife des Bundesgrenzschutzes, die sich auf Bundesgebiet befand.
Am 19. Februar stellte eine amerikanische Grenzstreife ein Kommando sowjetzonaler Grenzsoldaten 100 m diesseits der Zonengrenze.
Am 16. Februar beschossen sechs Russen und zwölf Grenzsoldaten einen Flüchtling bei Hötensleben, als dieser sich bereits auf Bundesgebiet befand.
Am 22. Februar wurde bei Bad Sooden-Allendorf der Heinrich Brill vom Bundesgebiet in die Ostzone verschleppt.
Am 24. Februar beschossen bei Hünfeld Grenzsoldaten das Bundesgebiet.
Am 1. März wurde ein landwirtschaftlicher Arbeiter bei Radenbeck auf Bundesgebiet von der Grenztruppe durch Schüsse schwer verwundet und anschließend in die sowjetische Besatzungszone verschleppt. Der Mann war Flüchtling aus der sowjetischen Besatzungszone und ehemaliger Angehöriger der Volkspolizei.
Am 25. Februar wurde ein Arbeiter der Braunschweigischen Kohlenbergwerke bei Neubüddenstedt von zwei russischen Soldaten auf westzonalem Gebiet angehalten.
Am 7. März wurde Franz Spiller aus Bad SoodenAllendorf, der sich 30 m diesseits der Zonengrenze befand, von Grenzsoldaten in die sowjetische Besatzungszone verschleppt.
Ich könnte diese Beispiele noch fortsetzen. Den Mitgliedern des Hauses steht die Aufstellung der 50 Fälle - es handelt sich um eine amtliche Aufstellung - zur Einsicht zur Verfügung.
Durch diese Grenzzwischenfälle hat sich der Bevölkerung an der sowjetischen Zonengrenze eine tiefe Unsicherheit und Unruhe bemächtigt. Die Aufforderungen um Schutzmaßnahmen seitens des Bundesgrenzschutzes belaufen sich daher allein vom 1. Januar dieses Jahres bis zum 19. Mai auf 32 Anforderungen. Auch hier einige Beispiele:
Am 24. Januar 1953 forderte die Betriebsleitung der Braunschweigischen Kohlenbergwerke neben der ständigen Stützpunktbesatzung im Grubengelände eine Gruppe zur Abschirmung von Arbeiten im Grubengelände direkt an der Grenze an.
Die Gemeinde Nienbergen machte am 19. und 24. Januar 1953 die Durchführung von landwirtschaftlichen Bestellungsarbeiten von der Zuweisung einer Sicherungseinheit des Bundesgrenzschutzes abhängig.
Am 9. März 1953 forderte das Zollgrenzkommissariat Hof die Besetzung einer Sperrlinie durch Bundesgrenzschutz zum Abfangen von Agenten.
Am 16. März 1953 forderte die Gemeinde Ullitz im Raume Hof Bundesgrenzschutz zum Schutze der Feldbestellung an; usw. usw.
Meine Damen und Herren, als letztes noch: Das Mißtrauen außerhalb der deutschen Grenzen gegen jede Verstärkung des Bundesgrenzschutzes beruht - das ist vor Jahren schon behauptet worden - auf der Sorge vor einer Remilitarisierung durch die Hintertür. Wer das behauptet, verrät angesichts der Ausrüstung, der Ausbildung und Stationierung des Bundesgrenzschutzes ausgesprochen dilettantisches militärisches Wissen, wenn er jenen 10 000 oder 20 000 Mann etwa militärischen Charakter unterstellen wollte. Ich glaube, daß es auch im Interesse der Nachbarländer Deutschlands liegen sollte, die Zonengrenzen zu schützen, die Infiltration von Agenten zum mindesten zu erschweren und die Überfälle abzuwehren. Ich kann mir daher selbst bei den besonders mißtrauischen Nachbarn im Westen nicht vorstellen, daß sie berechtigte Einwände gegen die Verstärkung des Bundesgrenzschutzes vorbringen können.
Aber wer immer noch bis vor wenigen Tagen Bedenken haben konnte, der sollte sich nach den Ereignissen in Ost-Berlin und dem, was die Kommunisten uns morgen auch hier bescheren könnten, heute endlich durch seine namentliche Abstimmung für die Verstärkung des Bundesgrenzschutzes und damit für die Erhöhung unserer nationalen Sicherheit entscheiden.
({13})
Ich habe bekanntzugeben, daß die Fraktion der SPD sich unmittelbar nach der Plenarsitzung zu einer Fraktionssitzung versammelt.
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte die Bitte meines Herrn Vorredners wiederholen, daß das Hohe Haus dieser Verhandlung doch die Aufmerksamkeit schenken möge, die sie wirklich verdient.
In einer für die Festigung unserer inneren Ordnung, Ruhe und Sicherheit entscheidenden Frage wendet sich die Bundesregierung erneut an Sie und bittet um Ihren zustimmenden Beschluß. Das geschieht in dem Augenblick, in dem in der Ostzone ein Aufschrei der gequälten Bevölkerung in einem Ausmaß erfolgt ist, der die gesamte Weltöffentlichkeit aufhorchen läßt, ein Aufschrei, der Ihnen allen deutlich zeigen sollte, wie dünn die Decke ist, die im Augenblick unsere äußere und innere Ruhe, Sicherheit und Ordnung darstellt.
Die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes von 10 000 auf 20 000 Mann ist vom Hohen Hause bereits als notwendig anerkannt worden - ich beziehe mich hier auf die Ausführungen meines Herrn Vorredners - mit einer Mehrheit von 44 Stimmen.
({0})
An sich ist damit der Wille des Hohen Hauses eindrucksvoll zum Ausdruck gekommen. Wenn nun aus einem anzuerkennenden Taktgefühl dieser Antrag noch einmal wiederholt wird, so darf ich mich in erster Linie darauf berufen, daß der Mehrheitswille entsprechend der Fassung des Grundgesetzes an sich gültig zum Ausdruck gekommen ist. Aber ich verstehe durchaus, daß man sich bemüht, gegebene Beschlüsse zu honorieren, selbst wenn formell eine solche Verpflichtung nicht besteht, und ich bitte deshalb im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Vorredners im Namen der Parteien, die sich hier für die Verstärkung des Bundesgrenzschutzes mit einem erneuten Antrag eingesetzt haben, um Ihre Beschlußfassung.
Die Gründe für die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes sind Ihnen eben in großen Zügen dargetan worden. Ich kann mich vor Ihnen auf die von mir seit 2 1/2 Jahren ständig geführten Bemühungen um die nötige Sicherheit im Innern beziehen. Ich habe das wieder und wieder vor dem Hohen Hause betont. Es sind fast drei Jahre vergangen, seit uns die Außenminister der Westalliierten die Zustimmung gegeben haben, 30 000 Mann kasernierte Polizei zu haben. Die Verhältnisse haben sich in der Zwischenzeit nicht zu unseren Gunsten, sondern zu unseren Ungunsten entwickelt. Drüben ist fortgesetzt eine Verstärkung der inneren Streitkräfte, der Polizeistreitkräfte wie der militärischen Streitkräfte erfolgt, und wir haben es durch unsere Beschlüsse nur auf 10 000 Mann Grenzschutz gebracht.
Die Einzelheiten des Mißverhältnisses des Gefälles von Ost nach West sind soeben von meinem Vorredner eindrucksvoll dargetan worden. Ich halte es für meine unabweisbare Pflicht, in Übereinstimmung mit dem gesamten Kabinett in dieser entscheidenden Stunde erneut vor Sie zu treten und Sie mit aller Eindringlichkeit zu bitten, der Regierung die Möglichkeit zur Festigung unserer inneren Sicherheit nicht zu versagen.
Ich habe immer wieder betont, daß die Aufgabe des Bundesgrenzschutzes nicht darin erblickt werden darf, polizeilichen Einzelvollzugsdienst an einer viele Hundert Kilometer langen Grenze zu leisten. Das ist in erster Linie eine Aufgabe der Polizeien der Länder - Polizei ist Länderangelegenheit -, insbesondere ist es Aufgabe der Landesgrenzpolizei, soweit eine solche von den Ländern überhaupt eingerichtet worden ist. Ich bin den Ländern dankbar, soweit sie solche Grenzpolizeien eingerichtet haben, für die mühsame und verantwortliche Arbeit, die die Länderpolizeien auf diesem Gebiet schon bisher geleistet haben, und für die gute Zusammenarbeit mit dem Bund in den Fragen des Bundesgrenzschutzes. Insbesondere begrüße ich, daß mit dem Land Bayern diese guten Beziehungen sowohl zwischen der Landesregierung und dem Bund als auch zwischen der bayerischen Landesgrenzschutzpolizei und der bayerischen Bereitschaftspolizei und dem Bund bestehen. Ich habe in keiner Weise die Absicht, den Bestand oder den landeseigenen Charakter dieser bayerischen Grenzpolizei irgendwie zu beeinträchtigen, und ich würde jederzeit bereit sein, falls die bayerische Landesregierung es wünscht oder damit einverstanden ist, ein Verwaltungsabkommen auch schriftlich festzulegen. Wir geben damit in keiner Weise irgendwelche Belange oder Zuständigkeiten des Bundesgrenzschutzes preis.
Der Bundesgrenzschutz als eine kasernierte und motorisierte Polizeitruppe ist dazu berufen, die
Ruhe und Ordnung im Grenzgebiet durch einen schnellen und nötigenfalls massierten Einsatz ganzer Polizeieinheiten zu gewährleisten. Die Ereignisse der letzten Tage in Berlin sind ein geradezu aufrüttelndes Beispiel dafür, wie rasch politische demonstrative Kundgebungen und Massenaktionen auf einmal auch an unserer Ostgrenze Verhältnisse schaffen können, denen der einzelne Patrouillendienst nicht mehr gewachsen ist. Vielmehr können Verhältnisse geschaffen werden, die den plötzlichen massierten Einsatz hier und dort oder auch in größeren Zusammenhängen erforderlich machen, Verhältnisse, denen von vornherein mit den nötigen Maßnahmen, gegebenenfalls mit Einsatz massierter motorisierter Kräfte, gegenübergetreten werden muß.
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Natürlich muß der Bundesgrenzschutz in ständiger Fühlung mit der Grenzbevölkerung und ihren besonderen Sorgen bleiben. Das tun wir auch in einem aufreibenden Einzeldienst, bei dem die wenigen Leute auf dei langen Ostgrenze wirklich Tag und Nacht in Anspruch genommen werden. Ich erinnere daran, daß vor kurzem in einem ganzen Landkreis eine Panikstimmung auftrat, weil - von unbekannter Seite veranlaßt - plötzlich in der Bevölkerung des Landkreises das Gefühl entstand, daß bei den fortwährenden Verschiebungen der Grenzpfähle von seiten der östlichen Gewalthaber der ganze Kreis einkassiert werden sollte. Nur mit Mühe gelang es, sowohl durch die Behörden wie durch den Einmarsch des Bundesgrenzschutzes in diesen Kreis, diese Panikstimmung zu vermindern und zu besänftigen.
Ich bin daher gewillt, auch alle Vorarbeiten an der Grenze weiterzuführen. Im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung habe ich an Hand vor vorgelegten Karten und Einzelplänen dargelegt, wie ich gewillt bin, diese Vorarbeiten für die Verdoppelung des Bundesgrenzschutzes entlang ,der Zonengrenze durch einen Gürtel nicht von einzelnen Posten, sondern von Stützpunkten zu schaffen. Das soll vor allen Dingen deshalb geschehen, damit unsere Bevölkerung an der Zonengrenze durch den Augenschein die Gewißheit hat, daß wir sie nicht abgeschrieben haben, daß der Bundesgrenzschutz auf der Wacht ist und ihnen Tag und Nacht in all den täglichen Sorgen und Nöten zur Verfügung steht, denen sie ausgesetzt ist. Das bezieht sich sowohl auf den Schutz der Erntearbeiten an den Grenzen wie auf den Schutz gegen Verschleppung von Personen und Eigentum und auf all die zahllosen Übergriffe. In dieser Richtung begegnen sich meine Gedanken durchaus auch mit den Ausführungen, die die Opposition in dieser Richtung gemacht hat. Ich darf mich auf die langen Verhandlungen im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung berufen, in denen ich den guten Willen der Bundesregierung, insbesondere des Innenministeriums, dokumentiert habe, weitgehend in Übereinstimmung mit ihr zu handeln.
Die Masse des Bundesgrenzschutzes halte ich allerdings in großen geschlossenen Formationen, damit sie in der Lage sind, entweder einzeln eingesetzt zu werden oder sich auch alle zusammen zu einem geschlossenen Einsatz zu finden. Der Einwand, die Bundesregierung könnte Krisensituationen an der Grenze auch durch Unterstellung der Landesbereitschaftspolizeien meistern, ist ja schon nach der Verfassung nicht möglich und nicht anzu({2})
erkennen. Über die Polizeikräfte der Länder kann ich nur im Rahmen des Art. 91 des Grundgesetzes verfügen, d. h. nur dann, wenn der Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gefährdet ist und das Land oder die Länder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, dieser Gefahr zu begegnen.
Meine Damen und Herren, die jüngsten Ereignisse in Berlin haben Ihnen aber deutlich gezeigt, daß es Voraussetzungen gibt, die nicht unter Art. 91 fallen und die trotzdem eine hochgradige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet entstehen lassen können und die nur beseitigt werden können durch den starken und schnellen Einsatz geschlossener Einheiten. Ich kann in einer solchen Lage nicht noch vorher in eine Prüfung darüber eintreten, ob die demokratische Grundordnung nach Art. 91 gefährdet ist. Ich käme viel zu spät. Ich muß außerhalb des Art. 91 Möglichkeiten haben, der Bevölkerung den Schutz zu geben, auf den sie Anspruch hat. Aus diesem Grunde kann ich auch nicht darauf eingehen, die Hälfte der noch freien Quote von 10 000 Mann auf die Bereitschaftspolizeien der Länder zu übertragen. Denn ich kann ja dann erst wieder beim Vorliegen besonderer qualifizierter Tatbestände über sie verfügen, und wir brauchen diese 5000 Mann ebenso nötig wie die andere Hälfte der begehrten 10 000.
Eine solche Einstellung hat wirklich nichts mit einer mir so oft zu Unrecht nachgesagten betont übertriebenen zentralistischen Einstellung zu tun. Meine Sorge entspringt ausschließlich dem Gefühl der höchsten und letzten Verantwortung auch Ihnen und unserer gequälten Grenzbevölkerung gegenüber für die Sicherung unserer Grenzen auch gegen Eingriffe größeren Maßstabes. Deshalb kann ich auch den Einwand nicht gelten lassen, daß solche Gefährdungen ja durch die alliierten Streitkräfte pariert werden könnten. Gewiß kann es sich letzten Endes um militärische Auseinandersetzungen handeln, die uns, wie ich herzlich und innig hoffe, erspart bleiben mögen; dann versagen allerdings unsere leichten polizeilichen Streitkräfte, und dann handelt es sich um militärische Maßnahmen, die unter den heutigen Verhältnissen Pflicht und Sorge der Alliierten sein müssen. Es sind aber auch Aktionen der Gegenseite denkbar, bei denen auf der Gegenseite kein einziger echter Soldat oder als Volkspolizist getarnter Soldat in Marsch gesetzt wird und bei denen trotzdem erhebliche Störungen politisch-demonstrativen Charakters erreicht werden können. Das ist aber in erster Linie eine deutsche und eine polizeiliche und nicht eine militärische Angelegenheit der Alliierten.
Keiner von uns in diesem Hohen Hause weiß, welche Entwicklungen uns bevorstehen, die uns auf dem Gebiete der polizeilichen Sicherung unserer Grenzen vor Aufgaben von größter Tragweite und Verantwortung stellen. Deshalb - und das ist noch einmal mein eindringlicher Appell an das ganze Hohe Haus -- müssen wir sowohl in der Legislative wie in der Exekutive alles tun, was im Bereich des uns Möglichen liegt, damit wir für eine Bewährungsprobe wirklich alle uns möglichen Vorbereitungen getroffen haben, damit wir für schwerwiegende Prüfungen bestens vorbereitet sind.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, dem Antrag der Regierungsparteien auf Vermehrung des Bundesgrenzschutzes Ihre Zustimmung zu geben und uns endlich zu helfen, unsere Sicherheit wesentlich I zu verbessern.
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Das Wort zur Begründung des Antrags unter Punkt 2 b der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bundesgrenzschutz ({0}),
hat der Abgeordnete Menzel, zugleich zur Begründung des Änderungsantrags auf Umdruck Nr. 989.
Dr. Menzel ({1}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zahlen, die Herr Kollege Dr. Mende über die Stärke der Volkspolizei verlesen hat, mögen stimmen. Aber gerade wenn sie richtig sind, Herr Kollege Dr. Mende, hätte doch der Herr Bundesinnenminister die Beamten, die er schon hat - und es sind immerhin 10 000 Beamte -, längst an die Grenze legen und nicht im Inland stationieren lassen müssen.
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Der Herr Bundesinnenminister hat dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung selbst vorgetragen, daß von diesen 10 000 Mann nur 4350 Mann an der Grenze lägen und daß die übrigen sich verteilten auf die Stäbe in einer Stärke von 760 Beamten-bitte, überlegen Sie einmal: für drei Stäbe 760 Beamte, die dem eigentlichen Exekutivdienst entzogen werden - und ferner auf Bonn und Mannheim, wo doch die Grenze weit weg ist und wo sich noch weitere 1000 Mann befinden. Aber auch diese 4350 Beamten, die - ich wiederhole - nach den eigenen Angaben des Herrn Bundesinnenministers für den eigentlichen Exekutivdienst zur Verfügung stehen, liegen noch nicht einmal unmittelbar an der Grenze, sondern 20, 30, zum Teil 40 km davon entfernt. Gerade also dann, wenn die Verhältnisse so beunruhigend sind, hätte es doch nahegelegen, daß der Herr Bundesinnenminister endlich einmal diese Reserven, die er hat, ausschöpft, um sie für den eigentlichen Exekutivdienst freizustellen.
Meine Damen und Herren, auch dieses Mal fällt auf - wie bereits bei der Debatte über den gleichen Gegenstand im Februar dieses Jahres -, daß der Antrag nicht von der Regierung, von dem Herrn Bundesinnenminister gestellt wird, sondern daß der Herr Minister die Initiative den Regierungsparteien überläßt. Das hat auch seinen guten Grund, nämlich den, daß sich der Herr Bundesfinanzminister noch immer nicht bereit erklärt hat, die Mehraufwendungen, die fast 140 Millionen DM betragen, zur Verfügung zu stellen.
Wir haben sehr konkrete Vorstellungen hinsichtlich eines richtigen und für die Bevölkerung auch tatsächlich wirkungsvollen Grenzschutzes. Wir haben die entsprechenden Pläne im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung vorgetragen, und wir werden sie Ihnen nun auch im Plenum so häufig vorlegen - damit die Öffentlichkeit selbst über sie urteilen kann -, so oft Sie wieder mit den gleichen Anträgen kommen.
Auf Grund der Zahlen, die ich Ihnen vorhin schon angegeben habe und die aus den Materialien des Bundesinnenministeriums stammen, haben wir im Ausschuß folgende Anregungen gegeben - und ich wiederhole sie hier -: Bei einer Gesamtlänge der
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Grenze mit der Tschechoslowakei und des Eisernen Vorhangs entlang der russisch besetzten Zone von rund 1700 km wünschen wir die Einrichtung von unmittelbar an der Grenze selbst liegenden Stützpunkten in einer Entfernung von ungefähr je 40 km. Die Herren des Innenministeriums haben sich selbst auf den Standpunkt gestellt, daß eine Belegung dieser Stützpunkte mit laufend je 120 Beamten einen wirkungsvollen Grenzschutz bieten würde, und zwar vor allem, meine Damen und Herren, wenn sich der Herr Innenminister entschließen könnte, diese Beamten nicht nur gut zu bewaffnen, sondern auch gut zu motorisieren und mit allen modernen technischen Neuerungen auszurüsten. Für einen solchen unmittelbaren Schutz würde der Herr Bundesinnenminister 5000 Beamte brauchen. Dann hätte er von seinen 10 000 Beamten noch weitere 5000 frei in der sogenannten zweiten, in der kasernierten Linie als Stützpunkte, in der Form von Bereitschaften. Dazu kommt für die bayerisch-tschechoslowakische Grenze und für die bayerische Grenze am Eisernen Vorhang der gut ausgebildete bayerische Grenzschutz von noch einmal 2600 Beamten. Niemand wird bestreiten können, daß damit, wenn dem Herrn Bundesinnenminister 12 600 Beamte für den Grenzschutz zur Verfügung stehen und wenn er sie zum Schutze der Bevölkerung wirklich unmittelbar an die Grenze legt, ein wirkungsvollerer und erheblich besserer Schutz der Grenzen garantiert wäre, als es nach dem jetzigen System geschieht; denn ich wiederhole: Der Innenminister hat noch nicht einmal die Hälfte seiner Beamten an der Grenze.
Der Ausgangspunkt der Stellungnahme des Herrn Bundesinnenministers ist schon rein rechnerisch falsch. Anstatt uns eine vernünftige Organisation vorzuschlagen, um dann zu errechnen, wieviel Beamte er dafür braucht, ist der Herr Bundesinnenminister bei seinen Kalkulationen bisher immer davon ausgegangen, 20 000 Beamte zu fordern, um dann, wenn er sie erst einmal hat, zu sagen, wie er sie irgendwo unterbringen kann.
Bei dem jetzigen System haben wir zur Zeit eine kasernierte Linie. Wir haben vorgeschlagen, zwei Linien aufzubauen, die unmittelbare Grenzlinie und die kasernierte. Der Herr Bundesinnenminister hat, um seinen Anspruch von 20 000 Mann zu begründen, nunmehr von sich aus im Ausschuß erklärt, er brauche jetzt sogar drei Linien.
Wenn der Herr Bundesinnenminister vorhin in seiner Rede erklärte, er wehre sich gegen die Stationierung an der Grenze und gegen den Einzeldienst, - nun, meine Damen und Herren, dieser Packen von Plänen hier stammt aus dem Bundesinnenministerium; sie sind uns von Herrn Dr. Lehr im Ausschuß vorgelegt worden und sehen eine sehr sorgfältig durchdachte Stationierung der Grenzschutzbeamten an der Grenze selbst vor. Das war im Februar. Mit Erstaunen stellen wir fest, daß der Herr Bundesinnenminister nunmehr von den Plänen seiner eigenen Fachleute wieder abrücken will. Allerdings müßte sich der Herr Bundesinnenminister entschließen, auch das, was sonst im Lande an Grenzschutz stationiert und nicht unmittelbar an der Grenze verwandt wird, als Reserve dort hinzuziehen.
Zu den 12 600 Mann, die der Herr Bundesinnenminister schon jetzt für die Grenze hat, kommen nach dem Polizeiabkommen mit den Ländern, das gerade mit zur Sicherung der Grenze geschlossen worden ist, weitere Reserven von 2500 Beamten hinzu. Das sind also für die zweite, für die kasernierte Linie insgesamt 7500 Beamte und außerdem unmittelbar an der Grenze noch einmal die gleiche Anzahl.
Meine Damen und Herren, falls Ihre Anträge angenommen würden, würden wir vor folgender Schwierigkeit stehen. Die Washingtoner Außenministerkonferenz - der Herr Innenminister hat sie selbst erwähnt - hat seinerzeit für die Länder eine Bereitschaftspolizei von 30 000 Mann genehmigt. Von diesen 30 000 Mann sind bisher 10 000 für die Länder und 10 000 für den Grenzschutz verbraucht; bleiben noch 10 000 offen. Wenn Sie diese letzten 10 000 Beamten jetzt für den Grenzschutz des Bundes abschöpfen, blockieren Sie die polizeiliche Bewegungsmöglichkeit der Länder. Die Länder haben eine Einzeldienststärke von zur Zeit 90 000 bis 100 000 Beamten. Sie können jetzt, nachdem die alliierten Bindungen gefallen sind, diesen Einzeldienst Gott sei Dank wieder aus den Bereitschaften rekrutieren. Sie bekommen damit ein ausgezeichnet vorgebildetes Beamtenmaterial. Aber für 90 000 bis 100 000 Einzeldienstbeamte reichen die 10 000 Mann Bereitschaftspolizei nicht. Sie stehen mithin vor einem wirklichen, echten Bedarf. Sie müssen daher die Bereitschaftspolizeien der Länder verstärken, und zwar könnten sie, da die finanzielle Decke der Länder sehr bescheiden ist - wenigstens in einigen Ländern -, zur Zeit nur 5000 Beamte mehr in die Bereitschaften einstellen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, den Ländern diese 5000 Mann Bereitschaft gäben, hätten Sie allen Beteiligten geholfen. Zunächst einmal dem Herrn Bundesinnenminister: er könnte nämlich diese 5000 Mann Bereitschaft der Länder durch Erweiterung des Länderabkommens - und darauf zielt ja unser Antrag ab - für die ersten vier oder fünf Jahre dem Grenzschutz zur Verfügung stellen. Er hätte aber zugleich auch geringere Sorgen wegen des Art. 91 des Grundgesetzes; denn diese Beamten würden ihm dann nicht nur wie beim Grenzschutz im Rahmen der 30-km-Zone, sondern sie würden ihm über Art. 91 auch für die sonstigen polizeilichen Aufgaben zur Aufrechterhaltung der politischen inneren Sicherheit Deutschlands zur Verfügung stehen. Den Ländern wäre geholfen, weil sie ein gutes Reservoir an ausgebildeten Beamten hätten. Auch dem Herrn Bundesfinanzminister wäre geholfen, da die Zuschüsse an die Länder für diese zusätzliche Länderbereitschaft nur ein Drittel der Summe betragen würden, die jetzt notwendig wäre.
Diese konkreten Pläne stehen, ich muß das leider sagen, den durch keine Sachkenntnis getrübten Phantasien des Herrn Bundesministers gegenüber. Als wir vor einigen Monaten darauf hinwiesen, der Herr Bundesinnenminister habe vor der Presse erklärt, er wolle einen Grenzschutz von 60 000 Mann haben, meinte er, wir sollten doch nicht auf jede Zeitungsente hereinfallen. Jetzt hat er einer Mitte Mai erschienenen Pressemeldung nicht widersprochen, daß er den Grenzschutz auf 50 000 Mann erhöhen möchte.
Damit wird zugleich die wichtige Frage der Finanzierung angeschnitten. Herr Ministerialdirektor Egidi hat die Kosten der Verdoppelung seinerzeit auf 240 Millionen DM geschätzt, im Ausschuß sprach man von 145 Millionen, im Plenum ging man auf 95 Millionen zurück, weil man sich sagte, wenn der Bundestag erst einmal die not({4})
wendigsten Ausgaben bewilligt habe, werde er das Nachziehen weiterer 50 Millionen nicht verweigern können. Ich frage den Herrn Bundesinnenminister, wie es kommt, daß er schon jetzt die Stäbe in Kassel, München und Hannover verdoppelt hat, obwohl die erforderlichen Etatstellen und die erforderlichen finanziellen Mittel überhaupt noch nicht zur Verfügung stehen.
({5})
Er hat im Ausschuß erklärt, er habe die Mittel aus Ersparnissen anderer Etattitel genommen.
({6}) Nun, auch der Herr Bundesinnenminister müßte wissen, daß das etatsmäßig völlig unzulässig ist.
({7})
Wie stellt sich nun die Rechnung? Nach unserem Vorschlag würde die Verstärkung des jetzigen Grenzschutzes durch Vermehrung der Länderbereitschaften 230 Millionen DM im Jahre kosten. Nach dem Vorschlag der Regierungsparteien würden sich aber bei Annahme dieses Antrags die Kosten auf 373 Millionen DM, das sind 145 Millionen mehr, stellen, ohne daß ein wirkungsvollerer Grenzschutz gewährleistet wäre.
Diese Zahlen könnten nur dann eingehalten werden, wenn der Herr Bundesinnenminister nicht die Bewaffnung durchführte, die er sich denkt und wie sie in der „Welt" am 9. Mai mitgeteilt wurde: gepanzerte Fahrzeuge, Flugzeugstaffeln und Schnellboote.
Es wäre uns wichtiger erschienen, daß der Herr Bundesinnenminister und die Regierungsparteien, vor allem aber der Herr Bundesinnenminister, ihre Stoßkraft zunächst einmal nicht nur gegen den Herrn Finanzminister gerichtet hätten, um die erforderlichen Gelder zu bekommen. Denn selbst wenn wir heute die Vermehrung beschließen, ist noch gar keine Garantie gegeben, daß der Herr Bundesfinanzminister diese neuen 150 Millionen bewilligt, es sei denn, daß er sie auch in Form von Schuldbuchverschreibungen, wie bei den Rentenzulagen, decken möchte. Es wäre viel besser, man würde die Stoßkraft gegen das militärische Sicherheitsamt in Koblenz richten; denn daß eine vernünftige Bewaffnung der Grenzschutzbeamten bisher gescheitert ist, liegt doch daran, daß das militärische Sicherheitsamt in Koblenz jede vernünftige Bewaffnung der Grenzschutzbeamten verweigert hat.
({8})
Was nützt denn die Verdoppelung von 10 000 Mann, wenn wir diese Beamten gegen die Gefahren, die an der Grenze nun einmal drohen, nicht einmal mit den primitivsten Waffen schützen können? Sie bringen doch die Beamten selbst in eine ganz scheußliche Situation.
({9})
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen in kurzen Abrissen, wie es in einer Plenarsitzung leider nur möglich ist, gesagt, welche Vorstellung wir von der richtigen Organisation des Grenzschutzes haben. Nach unseren Vorschlägen bekäme der Herr Bundesinnenminister zunächst einmal die Beamten, die für den Seegrenzschutz und die Paßnachschau abgestellt sind, frei; er könnte polizeilich seine Reserven innerhalb Deutschlands ausnützen, und er würde durch die Länderbereitschaften praktisch zusammen 7500 Mann mehr erhalten.
Die Fraktionen sollten hierzu Stellung nehmen. Das war im Ausschuß vereinbart. Aber wir haben seitdem - das war im Februar und März dieses Jahres - leider nichts mehr gehört. So haben Sie also jede Verständigung, die der Sache des Grenzschutzes gedient hätte, außer acht gelassen.
Zum Schluß noch eine kurze Erwiderung gegenüber Herrn Kollegen Dr. Mende. Es nützt doch der Sache nichts, wenn Sie mit dem alten und so primitiven Argument zu arbeiten versuchen, man solle diese Frage nicht parteipolitisch sehen und man müsse an die nationale Sicherheit denken. Meine Damen und Herren, haben Sie schon einmal erlebt, daß sich die Sozialdemokratie nationalen Anforderungen bezüglich der Sicherheit des deutschen Volkes irgendwann einmal in ihrer Geschichte verschlossen hätte? Wir von der SPD waren es doch - und warum verschweigen Sie das hier und draußen? -, die die Errichtung des Grenzschutzes und die Aufstellung der jetzigen 10 000 Mann überhaupt erst ermöglicht haben - und zwar gegen die Stimmen einer Regierungspartei!
({10})
Bleiben Sie doch bei der Wahrheit, wenn Sie über
diese Dinge sachlich mit uns argumentieren wollen!
({11})
- Dann sollten Sie, Herr Kollege Mende, das aber mit dem Gesicht nicht dahin ({12}), sondern dorthin ({13}) gesagt haben!
({14})
Meine Damen und Herren, es ist ganz selbstverständlich - ich betone das hier noch einmal wie damals im Februar -, daß wir bereit sind und immer bereit sein werden, die Mittel, die Gelder, die Beamten und die Bewaffnung zu bewilligen, die für den effektiven Schutz der Grenze notwendig sind. Wir wehren uns aber mit der gleichen Energie gegen die Absicht der Bundesregierung, den Grenzschutz ohne ausreichende Bewaffnung, ohne ausreichenden Schutz der Beamten zu verdoppeln. Solange Sie nicht wirklich zum Schutz der Bevölkerung die Beamten dahin bringen, wo sie notwendig sind, so lange werden wir uns gegen die Verschleuderung von mehr als 100 Millionen DM wehren.
({15})
Das Wort hat der Bundesinnenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen von Herrn Kollegen Menzel zwingen mich doch, einige Tatsachen geradezustellen. Es trifft nicht zu, daß etwa nur die Hälfte des Bundesgrenzschutzes an der Grenze steht. Ich habe bis auf den letzten Mann genaue Aufstellungen über die heute bestehenden Aufbauverhältnisse und die Organisation des Bundesgrenzschutzes vor mir. Verstehen Sie aber bitte die schwierige Lage, hier vor der Öffentlichkeit taktische Einzelheiten mitzuteilen. Die Natur der Sache gebietet es, diese letzten Aufschlüsse in einem kleinen Gremium, aber nicht vor der gesamten Sowjetzone zu machen.
({0})
Ich möchte Ihnen jedoch folgendes sagen.
Wir haben im Paßkontrolldienst 700 Mann und im Seegrenzschutz 500 Mann, die wir eigentlich auch noch zur Exekutive rechnen müssen; denn die Seegrenzen sind gerade so wichtig wie die Land({1})
grenzen. Wir haben als Stammpersonal in den Grenzschutzheimen lediglich 74 Mann und in den Beschaffungsstellen für den Bundesgrenzschutz 13 Mann. Nur 1,5 % des gesamten Grenzschutzes sind im Verwaltungsdienst tätig. Alles andere ist draußen an der Grenze.
({2})
Die Behauptung, daß wir schon in aller Stille die Stäbe verdoppelt haben, ist eine Tatarennachricht, die Herrn Menzel zugeflogen ist, woher, weiß ich nicht. Die Stäbe sind nicht verdoppelt. Sie sollen erst verdoppelt werden.
({3})
Ich darf noch folgendes sagen. Ich bin nicht von den Plänen abgerückt, die wir Ihnen im Ausschuß für innere Verwaltung vorgelegt haben. Aber ehe ich diesen verstärkten Grenzdienst einführe, muß ich von Ihnen erst die nächste Welle bewilligt erhalten, sonst steht ja alles auf dem Papier. Sie haben beanstandet, daß neulich in den Zeitungen gestanden hat, ich hätte 50 000 Mann verlangt. Wenn ich sie kriegen könnte, würde ich sie gerne von Ihnen nehmen; denn nötig sind sie unbedingt. Aber es ist nichts anderes geschehen, als daß ich von der Presse befragt wurde: „Wie stellen Sie sich zu den Verhältnissen in Italien und Japan? In Italien sind doch 150 000 Mann kasernierte Schutzpolizei, 6000 Mann Schnellpolizei, daneben Karabinieri und das italienische Heer vorhanden." „Ja", habe ich gesagt, „selbstverständlich stehen unsere 10 000 Leute - hoffentlich künftig 20 000 Leute - in einem großen Mißverhältnis zu den Polizeistreitkräften in Italien und Japan. Die Stellung der Alliierten ist mir nicht verständlich, wenn sie Besorgnis haben, daß 10 000 Mann mehr vielleicht die Sicherheit, Ruhe und Ordnung innerhalb der alliierten Länder gefährden könnten. Aber es wäre ja sehr schön, wenn wir 50 000 Mann hätten." Aber das waren alles Konditionalsätze und kein Verlangen. Für entstellte Mitteilungen in der Presse kann ich nichts. Das ist Sache der Presse selbst.
Dann die Frage der Kosten. Meine Damen und Herren, bitte, zerbrechen Sie sich doch nicht den Kopf des Herrn Finanzministers und meinen eigenen.
({4})
Ich werde mich mit ihm endgültig verständigen. Diese 10 000 Mann mehr kosten ohne Kasernenbauten 94 Millionen DM.
({5})
Wenn wir jetzt beginnen, kommen wir im ersten laufenden Jahr mit 50 Millionen DM aus. Außerdem haben wir die Möglichkeit der Anrechnung der Polizeistreitkräfte auf unseren ganzen Verteidigungsbeitrag. Das alles muß noch geklärt werden.
({6})
Aber überlassen Sie mir bitte die Verhandlungen mit dem Herrn Bundesfinanzminister. So gefährlich, wie Sie meinen, ist er in bezug auf den Bundesgrenzschutz nun doch nicht.
({7})
- Alles zu seiner Zeit!
Sehr recht hat Herr Kollege Menzel, wenn er auf die unzureichende Bewaffnung aufmerksam macht. Es ist in der Tat nicht zu verstehen, daß sich das Sicherheitsamt in Koblenz hier bisher so ablehnend gezeigt hat. Es wird unbedingt notwendig sein, daß wir nicht nur mit dem militärischen Sicherheitsamt, sondern notfalls auch auf einer höheren Ebene - wenn es nicht anders geht, von Regierung zu Regierung - verhandeln, damit wir uns über die Leute und deren Bewaffnung, die für die innere Ordnung maßgebend und notwendig sind und an deren Vorhandensein auch das größte Interesse der Alliierten selbst besteht, noch rechtzeitig verständigen können.
({8})
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nochmals, da die Verhandlungen mit der Opposition, die ich mit Mühe und Hingebung geführt habe, zu nichts geführt haben, nunmehr zu einer Abstimmung zu kommen.
({9})
Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vor. - Es erhebt sich kein Widerspruch; es Ist so beschlossen.
Das Wort hat der Abgeordnete Huth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der letzten Abstimmung im Deutschen Bundestag hat sich der Ausschuß für innere Verwaltung in mehreren Sitzungen erneut mit dieser Frage beschäftigt. Das Innenministerium hat interne Verhandlungen mit der SPD gepflogen. Wir haben in interfraktionellen Besprechungen das gesamte Problem des Bundesgrenzschutzes erneut aufgerollt und haben versucht, zu einer Einigung zu kommen. Diese Bemühungen sind letztlich an der Frage gescheitert: wollen wir eine Vermehrung des Bundesgrenzschutzes, oder wollen wir eine Vermehrung der Bereitschaftspolizei? Hier stießen wir auf grundlegenden Widerstand bei der SPD. Während wir die Ansicht vertraten, dem Bund eine wirkliche Hilfe an der Grenze zu bewilligen, war die SPD bereit, die Länderpolizei zu verstärken. Hierin lag der grundlegende Unterschied.
Wenn eben gesagt wurde, der Bund habe die Möglichkeit, sich dieser Bereitschaftspolizei zu bedienen, so muß ich doch sagen, daß mir dafür Art. 91 des Grundgesetzes nicht stabil genug ist. Denn nach Art. 91 hat der Bundesrat jederzeit die Möglichkeit, die Inanspruchnahme der Bereitschaftspolizei durch den Bund wieder aufzuheben; und das ist für uns doch ein ganz entscheidender Faktor dafür, hier nicht den Ländern eine Verstärkung der Bereitschaftspolizei zu geben, sondern dem Bund durch den Bundesgrenzschutz zu helfen. Außerdem waren wir uns darüber klar, daß bei einer Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Bund in gar keiner Weise die Möglichkeit hätte, auf das Offizierskorps in irgendeiner Form einzuwirken. Und darauf legen wir doch von Bundes wegen den allergrößten Wert;
({0})
denn der Geist der Truppe hängt wesentlich von seiner Führung ab. Wenn wir hier von Bundes wegen einen entscheidenden Einfluß haben, dann ist für die Bundessicherheit eine größere Gewähr gegeben.
({1})
Wenn ich nun auf einige Ausführungen des Kollegen Menzel eingehen darf, so muß ich sagen: Wir haben diese Dinge an und für sich sämtlich im Ausschuß eingehend besprochen. Wenn Herr Kollege Menzel soeben eine stärkere Heranziehung an die Grenzen fordert, so möchte ich daran erinnern, daß wir im Ausschuß an Hand von graphischen Darstellungen und Einzeichnungen der notwendigen Stützpunkte im wesentlichen Einmütigkeit darüber erzielt hatten. Wenn ich mich recht entsinne, sind auch die Herren von der SPD mit diesen Vorschlägen des Bundesinnenministers vollständig einverstanden gewesen.
({2})
- Nein, der Innenminister will nicht davon abrücken.
({3})
- Das liegt ja in unserer Hand! Wie wir die Stützpunkte nun fordern, so muß sich die Regierung ja letztlich fügen.
({4})
Wenn Sie, Herr Kollege Menzel, vorhin sagten, Sie legten allergrößten Wert darauf, daß die Beamten an der Grenze waffenmäßig gut ausgerüstet seien,
({5})
und daß dafür keine Gewähr gegeben sei, - ja, Herr Kollege Menzel, die 5000 Mann Bereitschaftspolizei, die Sie zur Verfügung stellen wollen, müssen ja auch ausgerüstet werden.
({6})
- Die sind also besser ausgerüstet? Dann nehmen wir diese bessere Ausrüstung und geben sie dem Bundesgrenzschutz; denn an der Grenze ist die bessere Bewaffnung viel mehr nötig als im Innern!
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Sie haben soeben von den enormen Kosten gesprochen, Herr Kollege Menzel. Sie fordern aber selbst in Ihrem Antrag, daß der Bund die Kosten für die Bereitschaftspolizei der Länder in der ersten Ausrüstung übernehmen soll und daß der Bund von den weiteren Kosten der Unterhaltung die Hälfte tragen soll.
Ich stelle also grundsätzlich fest: Sie stimmen zu und Sie anerkennen, daß eine Vermehrung der Polizeikräfte erforderlich ist.
({8})
Unterschiedlich sind wir nur in der Auffassung, ob es nun Bundesgrenzschutz oder Bereitschaftspolizei sein soll.
({9})
Wir haben über diese Frage mehrfach verhandelt. Wir sind im Ausschuß nicht zu einer Einmütigkeit gekommen, und es bleibt deshalb gar nichts anderes übrig, als daß das Haus über diese Frage entscheiden muß.
Es ist aber doch noch folgendes zu sagen: Für diese 5000 Mann Bereitschaftspolizei müßten ja auch neue Kasernenbauten erstellt werden; also vermindern sich die von Herrn Menzel beanstandeten Kosten auch wieder.
Alles in allem ist zu sagen - meine Damen und Herren, ich will die Diskussion nicht länger aufhalten -: Der Ausschuß hat die Notwendigkeit mit Mehrheit anerkannt, und wir haben letzthin durch die Abstimmung auch festgestellt, daß eine Mehrheit für die Verdoppelung des Bundesgrenzschutzes ist. Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, besteht keine weitere Notwendigkeit, überhaupt noch darüber zu diskutieren, ob eine Vermehrung des Bundesgrenzschutzes stattfinden soll oder nicht.
Ich beantrage namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung über diese Frage.
({10})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der CSU habe ich folgende Erklärung abzugeben:
Die besonderen Schwierigkeiten, die sich an der
Grenze der sowjetisch besetzten Zone ergeben
können, und das Bedürfnis der Grenzbevölkerung
nach ausreichender Sicherheit erfordern die notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Zonengrenze
außerhalb Bayerns beträgt 962 km. Die bayerische
Zonengrenze umfaßt 418 km und die bayerischtschechische Grenze 356 km. Es sind also insgesamt
1736 km zu sichern, davon in unserem Heimatland
Bayern allein 774 km. An einer so langgestreckten
Grenze können sich Situationen ergeben, die nur
durch geschlossene, motorisierte Polizeiformationen zu meistern sind, durch eine Sonderpolizeitruppe, die in der Ausbildung und im Einsatz von
Anfang an einer einheitlichen Führung untersteht.
({0})
Der Bestand und die Einheit unserer bayerischen Grenzpolizei, deren vorzügliche Leistungen von der Bundesregierung im Plenum des Bundestages erneut hervorgehoben wurden, werden auch durch einen verstärkten Bundesgrenzschutz in keiner Weise beeinträchtigt.
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Der Bund hat im Gegenteil zugesichert, die Unantastbarkeit der bayerischen Grenzpolizei in einem besonderen Verwaltungsabkommen ausdrücklich anzuerkennen, falls die bayerische Landesregierung ein solches Abkommen wünscht.
Unter diesen Umständen hält sich die CSU zum Schutze unserer bayerischen Grenzbevölkerung für verpflichtet, der Vermehrung des Bundesgrenzschutzes zuzustimmen.
({2})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Decker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Abgeordneten der Bayernpartei gebe ich folgende Erklärung ab:
Die Bayernpartei hat in der Abstimmung zum Bundesgrenzschutz am 15. Februar 1951 diesen abgelehnt, weil wir damals befürchten mußten, daß mit dem Bundesgrenzschutz ein Übergriff auf Länderrechte geplant war. Damals waren eben Pläne gescheitert, welche auf die Errichtung einer eigenen Bundesbereitschaftspolizei abzielten. Wir mußten
({0})
daher befürchten, daß mit dem Bundesgrenzschutz nur ein anderer Name für den gleichen Zweck gewählt werden sollte.
Unsere Bedenken bestanden auch weiterhin.
Inzwischen aber haben Verhandlungen zwischen der Bayernpartei und dem Bundesministerium des Innern gezeigt, daß das Bundesministerium des Innern unseren berechtigten Wünschen nachkommen will.
({1})
Nachdem als Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Herrn Bundesminister des Innern und der Bayernpartei sich dieser bereit erklärt hat, mit der Bayerischen Staatsregierung ein Verwaltungsabkommen zu schließen, in welchem der Bestand der bayerischen Grenzpolizei als eigener Verwaltungskörper aufrechterhalten bleibt, haben wir unsere Bedenken zurückgestellt, zumal der Herr Bundesminister des Innern diese Haltung soeben bestätigt hat.
Es ist damit auf die intensive Bemühung der Bayernpartei hin eine Zusicherung erfolgt, die den föderalistischen Forderungen gerecht wird und den Bestand der bayerischen Grenzpolizei sichert.
Damit besteht für uns die Möglichkeit, den berechtigten Forderungen der Grenzbevölkerung des ganzen Bundes und ganz besonders auch der bayerischen Ost- und Zonengrenze nach Sicherheit zu entsprechen. Die Ereignisse in Berlin beweisen, wie berechtigt diese Forderung unserer bayerischen Grenzbevölkerung ist. Die Sorge um die Sicherheit unserer Grenzen bestimmt uns, der Verstärkung des Bundesgrenzschutzes zuzustimmen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Fisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 4. Februar hat die Koalition hier den Antrag vorgelegt, den Bundesgrenzschutz zu verdoppeln; sie hat für diesen Antrag damals nicht die erforderliche verfassungändernde Mehrheit erhalten.
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Der damals gescheiterte Versuch wird nun heute wiederholt, und man verwendet dabei die gleichen Begründungen, die damals schon als unaufrichtig erkannt wurden und die heute abermals dazu dienen, die wirklichen Motive dieser geplanten Maßnahmen zu tarnen.
Der Herr Kollege Mende sprach auch heute wieder über die angeblich bedrohte nationale Sicherheit, und er versuchte, seine Behauptungen heute wie damals mit ähnlich phantastischen Zahlen über den angeblichen Stand der Volkspolizei in der DDR zu begründen. Was will Herr Abgeordneter Mende eigentlich mit diesen Schauerthesen beweisen? Will er damit beweisen, daß man mit Hilfe des Bundesgrenzschutzes bzw. mit dem um 10 000 Mann erhöhten Bestand dieser Truppe die militärische Sicherheit, die jetzt nicht vorhanden sei, herstellen könne? Herr Kollege Mende, Sie treten doch dafür ein, daß die Westmächte ihren Bestand an Divisionen auf deutschem Boden vervielfachen. Sie treten doch dafür ein, daß im Rahmen des EVG-Vertrages deutsche Fremdenlegionärdivisionen aufgestellt werden. Womit wollen Sie ernsthaft die Verdoppelung dieser Grenzschutzformationen begründen, wenn Sie doch für die „echte", wie Sie sagen, Sicherung der „nationalen Existenz" Westdeutschlands die militärischen Formationen des Auslands und eine neue Wehrmacht zu mobilisieren wünschen?
Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn es Ihnen wirklich darum ginge, einer echten Befürchtung vor einer Drohung aus dem Osten Rechnung zu tragen, dann hätten Sie dieser Befürchtung zu einem längst zurückliegenden Zeitpunkt schon Rechnung tragen können. Ich möchte Sie daran erinnern, daß die Volkskammer der DDR am 30. Januar 1951
({1})
dem Bundestag einen Vorschlag unterbreitete, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen über die zahlenmäßige Stärke, die Bewaffnung und Standortsverteilung der Polizei in ganz Deutschland, darunter auch der Volkspolizei in der Deutschen Demokratischen Republik:
Dabei wird die Deutsche Demokratische Republik, falls es für notwendig erachtet wird, noch vor der Vereinigung Deutschlands eine Herabsetzung der zahlenmäßigen Stärke der Polizei in Ostdeutschland nach den gemeinsam zu vereinbarenden Prinzipien durchführen, die auch für Westdeutschland zu gelten hätten.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es gab eine echte Möglichkeit der Reduzierung der Spannungen und der Regelung der Polizeifrage in ganz Deutschland. Aber Sie wollten davon keinen Gebrauch machen.
Worauf es Ihnen wirklich ankommt, das hat der Minister Lehr hier deutlich gesagt. Er sprach von „anderen als den militärischen Gesichtspunkten". Er sprach von einer „Bewährungsprobe", auf die man sich vorbereiten müsse. Welche Art Bewährungsprobe meint der Herr Minister? Dafür spricht doch wohl sehr deutlich, in welchem Geiste er seine Grenzschutztruppen erziehen läßt und wie die politische Zusammensetzung dieser Truppen aussieht.
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Ich möchte Ihnen eines sagen, meine Damen und Herren: Es läßt sich auch von Ihnen nicht mehr bestreiten, daß wir in der Entwicklung der internationalen Lage seit kurzem eine deutlich veränderte Situation haben, eine Situation, die alle Zeichen einer internationalen Entspannung zeigt. Und auch in der deutschen Frage gibt es wichtige Vorgänge, die auf eine Entspannung hinzielen. Dafür sprechen die von der Regierung der DDR gefaßten Beschlüsse, die das Ziel haben, die Annäherung beider Teile Deutschlands zu erleichtern. Somit ist es eine Tatsache, daß die friedliche Wiedervereinigung des gespaltenen Deutschlands heute in greifbare Nähe gerückt ist.
Und ich möchte Ihnen sagen: Wer in diesem Zeitpunkt für die Verdoppelung des Grenzschutzes eintritt, dem geht es nicht um Schutz und Sicherheit der Bundesrepublik; dem geht es darum, die sich anbahnende Verständigung zwischen den Deutschen zu durchkreuzen und die Lage zu verschärfen.
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Sie wollen ein Instrument des kalten Krieges verstärken. Sie wollen damit einen eigentlichen Stoßtrupp des kalten Krieges schaffen.
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Herr Abgeordneter Fisch, kommen Sie zum Schluß! Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Ich sage zum Schluß noch ein Wort zur Berlin-Frage, weil das von Ihnen auch zur Begründung Ihres Vorhabens angeführt wurde. Denken Sie an eins! Wer hat den Marsch von Zehntausenden über die Sektorengrenze hinweg organisiert, um sich in die inneren Vorgänge auf der anderen Seite gewaltsam einzumischen?
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Bitte, geben Sie selbst die Antwort darauf, wo die Brandstiftungen an Warenhäusern vorgekommen sind, wo die beklagenswerten Opfer des kalten Krieges zu verzeichnen sind.
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Das war an der Sektorengrenze! Darum sage ich Ihnen: wer ehrlich will, daß sich solche Ereignisse wie in Berlin nicht wiederholen, wer will, daß der kalte Krieg abgebaut wird, wer will, daß die Zonengrenzen nicht länger ein Konfliktherd sind, der muß dafür eintreten, daß das Werkzeug des kalten Krieges,
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das Werkzeug der innerdeutschen Zwietracht verschwindet,
({3})
der muß dafür eintreten, -
Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluß. Sonst werde ich gezwungen sein, Ihnen das Wort zu entziehen.
- daß der Bundesgrenzschutz nicht verdoppelt wird, sondern verschwindet.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Mende.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist erstaunlich, daß hier im Rheinland der Bundestag einen kommunistischen Abgeordneten in diesen Tagen anscheinend ruhiger anhören kann, als die Stuttgarter Landesversammlung das getan hat.
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Wenn Sie aber wissen wollen, Herr Abegordneter Fisch, warum der Bundestag trotz Ihrer provozierenden und die Wahrheit entstellenden Äußerungen über Berlin so ruhig blieb, dann will ich es Ihnen sagen: Gottlob haben die Kollegen gar nicht zugehört, sie haben Zeitung gelesen. Wenn Sie in den letzten Tagen die Zeitungen gelesen hätten, dann hätten Sie nicht von Schauerthesen, von phantastischen Zahlen, von der Volkskammer und von den Berliner Ereignissen so geredet, wie es anscheinend nur Ihre Zeitungen berichten.
Sie sprechen von phantastischen Zahlen. Sie haben sich selbst widerlegt. Wenn Sie von der Demobilisation von 40 000 Volkspolizisten reden - das deuteten Sie doch hier an -, so muß die Annahme gerechtfertigt sein, daß nicht die ganze Volkspolizei nach Hause geschickt werden sollte. Wenn aber schon 40 000 demobilisiert werden sollen, muß die Gesamtzahl in der Relation zu den 40 000 stehen. Das heißt, es sind eben jene 180 000, von denen ich eingangs sprach.
Wenn Sie behaupten, daß es Schauerthesen sind, nun, ich habe das Berliner Pfingsttreffen 1950 gesehen, Herr Fisch, vor drei Jahren. Da hieß es immer von den FDJ-Sprechchören: Befreiung Westdeutschlands von dem kapitalistisch-kolonialen Joch des Petersbergs. Wir wissen doch, welcher Art diese Befreiungen sind. Sie beginnen mit der Armbanduhr und enden bei allem, was man hat, beim Leben selbst.
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Nur muß ich feststellen, daß im Leipziger Jugendparlament 1952 diese Leute, die damals in Berlin unbewaffnet waren, ihre Karabiner 98 k geschultert trugen; sogar die Mädchen haben sie getragen.
Wenn dann Herr Abgeordneter Fisch vom Volkswillen spricht - er dokumentiert sich meines Erachtens nicht in der Volkskammer, sondern in dem, was sich in Berlin wirklich ereignet hat und was Sie nicht bagatellisieren können - und sagt, daß wir militärische Kräfte des Auslandes zum Schutze dagegen einsetzen wollten und deshalb eine Verstärkung der alliierten Divisionen forderten, - Herr Fisch, in Ost-Berlin werden Panzer der Roten Armee der Sowjetunion zur Unterdrückung des deutschen Volkswillens eingesetzt.
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Wenn Sie dann noch davon sprechen wollen, daß wir etwa Streitkräfte zur Unterdrückung des Volkswillens brauchen, - die Photos können wirklich nicht gestellt sein, die uns beinahe dramatisch zeigen, in welcher Verzweiflung sich die Menschen in Ost-Berlin befinden, wie sie sogar in den Tod laufen, indem sie mit bloßen Fäusten und Brechstangen gegen die T 34 angehen.
Aber es gibt gar keine Möglichkeit, diese Dinge so darzustellen. Ich staune nur, Herr Fisch - Sie sind doch ein intelligenter Mann -, wie Sie den Mut und gleichzeitig die Geschmacklosigkeit besitzen können, hier darüber zu sprechen. Ich glaube, die kommunistische Gruppe sollte sich angesichts der Berliner Ereignisse schämen, daß sie überhaupt noch hier sitzt.
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Ich darf nun noch zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Menzel einige Angaben machen. Herr Kollege Menzel, Sie bestätigen, daß das Washingtoner Abkommen noch nicht ausgenutzt ist und daß noch 10 000 Stellen besetzt werden können. Ja, meine Damen und Herren, ist das nicht ein Beweis, daß irgend etwas schief gelaufen ist? Wenn wir seit drei Jahren die Möglichkeit einer Ausschöpfung des Abkommens besitzen und sie nicht ausgenutzt haben, dann ist das doch der Beweis, daß parteipolitische Kämpfe das irgendwie verhindert haben müssen! Ich glaube nicht, daß eine Blockierung der Länderpolizeien durch die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes eintritt.
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- Ich komme darauf, Herr Kollege Menzel. - Ich sage deshalb, daß auch andere einen Anteil daran haben, daß dieses Washingtoner Abkommen nicht ausgenutzt worden ist. Das ist ja meine Kritik, daß es an parteipolitischen Streitigkeiten gescheitert ist.
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Man kann auch nicht den Finanzminister hier als einen Kronzeugen für die Nichtdurchführbarkeit der Verstärkung anführen. Herr Finanzminister Schäffer wird sich schon seine eigenen Gedanken darüber machen. Im übrigen, wenn Sie an den Türen des Finanzministeriums vielleicht eines Tages die Namen der Kollegen Gülich, Seuffert oder Schoettle stehen haben, wenn also Ihre verehrten Kollegen Finanzminister sein sollten, dann haben Sie einen Grund, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Solange der Name Schäffer aber noch oben steht - und ich hoffe, er wird auch nach dem 6. September stehenbleiben -, so lange überlassen wir es ihm und der Koalition.
Nun, meine Damen und Herren, zum Sicherheitsamt in Koblenz. Leider ist dieses Sicherheitsamt noch in der Lage, zu intervenieren und seine Existenzberechtigung mit den 200 Beamten nachzuweisen, die man hier und da mal Kanonen aus den gelieferten klapprigen amerikanischen Straßenpanzerwagen ausbauen läßt, jene Kanonen, die man bereits im zweiten Weltkrieg scherzhafterweise als Heeresanklopfgeräte bezeichnet hat,
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weil sie mit 3,7 cm jedem Panzer auch kleinster Art völlig ungefährlich sind. Wenn wir aber das Sicherheitsamt in Koblenz nicht mehr haben wollen, dann müssen wir dafür sorgen, daß die deutschalliierten Verträge so bald wie möglich in Kraft treten.
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Dann wird es verschwinden, und dann sind wir in der Bewaffnung unserer innerstaatlichen Polizeikräfte frei.
Ich sehe also nichts, was gegen die Verstärkung des Bundesgrenzschutzes sprechen könnte, sowohl innerstaatlicher wie auch außenpolitischer Art. Was ich bezüglich der Vernachlässigung der nationalen Sicherheit gesagt habe, halte ich voll aufrecht, und es wird durch das bestätigt, was Herr Kollege Menzel sagte, daß wir leider Gottes nämlich eben nicht das Washingtoner Abkommen ausgenutzt haben. Wir alle haben nun leider bisher die nationale Sicherheit vernachlässigt. Meine Kritik traf ebenso die überspitzten Föderalisten, die Angst um ihre Länderpolizeien hatten, wie auch jene Superpazifisten, die 1949 im Bundestag ein Gesetz zur Verhinderung der Herstellung von Kriegsspielzeug einbrachten, in der Meinung, damit den ewigen Frieden zu erhalten. Sowohl die einen wie die anderen Extremisten habe ich damit gemeint. Die Entwicklung zwingt uns, auf sie keine Rücksicht zu nehmen, sondern ja zu sagen.
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Meine Damen und Herren, ich habe bekanntzugeben, daß sich der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen um 12 Uhr im Zimmer 02 des Südflügels versammelt.
Das Wort hat der Abgeordnete Menzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesinnenminister Dr. Lehr hat im Laufe seiner zweiten Rede erklärt, wir sollten uns doch nicht den Kopf des Herrn Finanzministers zerbrechen. Nun, dazu ist doch das Parlament geradezu da, den Finanzminister zu kontrollieren und sich über die öffentlichen Finanzen den Kopf zu zerbrechen. Ich muß schon sagen, das ist nicht nur eine falsche, sondern für einen Verfassungsminister, der Demokrat sein will, auch eine sehr eigenartige Auffassung.
({0})
In der Aussprache vom Februar dieses Jahres hat Herr Kollege Dresbach für seine politischen Freunde von der CDU erklärt, man werde dieser Mehrausgabe für den Grenzschutz zustimmen, da nach den Vereinbarungen mit den Vertragspartnern des General- und des EVG-Vertrags feststünde, daß die Ausgaben für den Grenzschutz auf diese deutschen Beiträge angerechnet werden würden und somit in Wirklichkeit für den Bund keine Mehrausgaben entstünden. Aus diesen Blütenträumen ist nichts geworden. Das Pariser Abkommen hat einen Nettobeitrag Deutschlands ergeben, und Deutschland ist nicht in der Lage und nicht berechtigt, die Kosten für den Grenzschutz von seinem Beitrag abzuziehen.
Der Herr Bundesfinanzminister ist im Hause. Damit wir heute nicht über eine Sache streiten, die nachher vielleicht durch ein Veto des Herrn Bundesfinanzministers scheitert, indem er, wie auch in anderen Fällen, erklärt, kein Geld zu haben, legen wir Wert darauf, daß der Herr Bundesfinanzminister heute zu zwei Fragen Stellung nimmt. 1. Gibt es eine Anrechnung der Kosten des Grenzschutzes auf den EVG-Vertrag? 2. Wie will der Herr Bundesfinanzminister die etwaigen Mehrkosten decken?
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Huth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich noch einmal das Wort ergreife. Ich kann nicht verstehen, daß Kollege Menzel noch einmal wegen der Finanzierung zu diesen Dingen Stellung nimmt; denn nach dem Antrag der SPD will man selbst jetzt 5000 Mann Bereitschaftspolizei aufstellen; die Kasten für diese Bereitschaftspolizei sollen nach dem Antrag der SPD dem Bund zur Last gelegt werden. Die Kasernenbauten, die für diese 5000 Mann erstellt werden müssen, fallen ebenfalls dem Bund zur Last. In den kommenden Jahren wird die Hälfte der sonstigen Aufbringungskosten ebenfalls dem Bund zur Last gelegt. Ich frage Herrn Kollegen Menzel, woher er diese Gelder nehmen will, wenn er im Zweifel ist, woher die anderen Gelder kommen sollen.
({0})
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Menzel kurz beantworten. Es ist richtig, daß wir uns bei den Pariser Vereinbarungen dieses Jahres, weil wir eine sogenannte pragmatische Lösung finden mußten, über die Frage der Anrechnung des Bundesgrenzschutzes auf die sogenannten anrechnungsfähigen Verteidigungsausgaben nicht ausgesprochen und keine Vereinbarung darüber getroffen haben. Richtig ist weiter, daß für die Verhandlungen des nächsten Jahres von uns ausdrücklich zur Voraus({0})
setzung gemacht worden ist, daß im nächsten Jahr die einzelnen anrechnungsfähigen Verteidigungsausgaben festgelegt werden müßten. Richtig ist ferner, daß in den Vorbesprechungen bei den Sachverständigen bisher nie ein Zweifel darüber bestanden hat, daß der Bundesgrenzschutz bestimmt zu den anrechnungsfähigen Verteidigungsausgaben zu rechnen ist. Das ist der Tatbestand hier.
Zur zweiten Frage, ob für die Finanzierung schon irgendwelche Vorsorge getroffen ist. Ich stelle fest, daß im Haushalt 1953/54 - das ist dem Hohen Hause bekannt - nichts für die Verstärkung des Bundesgrenzschutzes vorgesehen ist. Aber der Antrag, über den Sie, meine Damen und Herren, heute beschließen, ist eine Ermächtigung. Der Entschluß des Bundesfinanzministers wegen der Finanzierung ist im Zeitpunkt des Vollzugs und nicht im Zeitpunkt der Ermächtigung fällig und zu treffen.
({1})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung.
({0})
- Meine Damen und Herren, wir wollen die Abstimmung in aller Ruhe vornehmen. Es ist abzustimmen über die Drucksache Nr. 4420, zu der ein Änderungsantrag Umdruck Nr. 989 vorliegt. Wir müssen also zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.
({1})
- Auch hierfür ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich nehme an, daß dieser Antrag die Unterstützung von mindestens 50 Abgeordneten hat. Wir stimmen also zunächst über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 989 ab. Ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen.
({2})
Meine Damen und Herren, haben Mitglieder des Hauses, die sich an der Abstimmung beteiligen, ihre Stimmkarten noch nicht abgegeben? - Offenbar haben alle Mitglieder des Hauses abgestimmt. Ich schließe die Abstimmung und bitte, mit der Auszählung der Stimmkarten zu beginnen.
({3})
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben sich beteiligt 385 Mitglieder des Hauses und 12 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 150 Mitglieder des Hauses, mit Nein 234; ein Mitglied des Hauses hat sich der Stimme enthalten. Von den Berliner Abgeordneten haben 7 mit Ja gestimmt, und 5 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
({4})
- Ich bitte um Entschuldigung, ich habe mich versprochen. 5 Berliner Abgeordnete haben mit Nein gestimmt.
Meine Damen und Herren, ein Mitglied des Hauses hat außer seiner eigenen Stimmkarte noch die
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 13618, 1. Abstimmung,
eines Kollegen in die Urne gelegt. Es steht auf Grund mir abgegebener Erklärungen fest, daß dies auf Grund der Bitte dieses Kollegen geschehen ist. Ich habe diese Stimme gelten lassen, möchte aber darauf hinweisen, daß ein solches Verfahren nach der Geschäftsordnung nicht zulässig ist. Es kann nicht per procuram abgestimmt werden.
Wir stimmen nun im Wege namentlicher Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 4420 ab. Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen.
({5})
Hat ein Mitglied des Hauses, das sich an der Abstimmung beteiligen will, seine Stimme noch nicht
abgegeben? - Ich stelle fest, daß alle Stimmen abgegeben worden sind. Ich schließe die Abstimmung.
({6})
- Die Abstimmung ist geschlossen, Herr Abgeordneter Stücklen.
({7})
- Herr Abgeordneter, ich habe vor meiner Erklärung, daß die Abstimmung geschlossen sei, sehr ausgiebig gefragt, ob alle abstimmungswilligen Abgeordneten ihre Stimmkarten abgegeben haben.
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben sich beteiligt 383 Mitglieder des Hauses, außerdem 12 nicht stimmberechtigte Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 228 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 5 Berliner Abgeordnete, mit Nein 147 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 7 Berliner Abgeordnete; 8 Mitglieder des Hauses haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag angenommen.
Herr Abgeordneter Menzel, wird unter diesen Umständen der Antrag Drucksache Nr. 4473 aufrechterhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage namens meiner politischen Freunde zu Ziffer 1 des Antrags Drucksache Nr. 4473 namentliche Abstimmung. Der Antrag unter Ziffer 2 der Drucksache Nr. 4473 wird zurückgezogen.
Dieser Antrag ist von mehr als 50 Mitgliedern des Hauses getragen. Wir stimmen namentlich ab über Ziffer 1 der Drucksache Nr. 4473. Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen.
({0})
Hat ein Mitglied des Hauses, das sich an der Abstimmung beteiligen will, seine Stimmkarte noch nicht abgegeben? - Es haben also alle Mitglieder des Hauses abgestimmt? - Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung.
({1})
Ich habe bekanntzugeben, daß die für heute nach Schluß des Plenums einberufene Sitzung des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz auf Antrag der an der Teilnahme verhinderten Mehrheit der Mitglieder nicht stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis**) der namentlichen Abstimmung
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 13618, 2. Abstimmung.
**) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 13618, 3. Abstimmung.
({2})
bekannt. An der Abstimmung haben sich beteiligt 380 stimmberechtigte Abgeordnete und 12 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 157 stimmberechtigte Abgeordnete und 8 Berliner Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 206 stimmberechtigte Abgeordnete und 4 Berliner Abgeordnete.
({3})
16 stimmberechtigte Abgeordnete haben sich der
Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angehörigen der Parteien der Regierungskoalition haben mich wissen lassen, daß sie bei der Abstimmung zu dem letzten Punkt deshalb mit Nein gestimmt haben, weil sie in diesem Antrag einen unzulässigen Eingriff der Legislative in die Exekutive sehen.
({0})
Ich darf dieser Erklärung hinzufügen, daß ich, wenn ich meinerseits dem Antrage Menzel zustimmen würde, von der Front an der Grenze sogar noch Grenzschutz zurückziehen müßte;
({1})
denn ich habe weit mehr als 50 % draußen stehen. Ich will auch in der Zukunft mehr als 50 %, soweit es die Verhältnisse im einzelnen erfordern, stehenlassen. Ich werde sogar jeden verfügbaren Mann einsetzen, wenn es im Einzelfall notwendig ist. Aber was im Einzelfall notwendig ist, das ist eben Sache der Exekutive.
({2})
Damit ist der Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Punkt 3 ist durch Beschluß des Hauses abgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ({0}).
({1})
Der Ältestenrat hat vereinbart, Ihnen vorzuschlagen, auf eine Aussprache zu verzichten und lediglich abzustimmen.
Nun ist mir ein Entschließungsantrag vorgelegt worden. Dieser Entschließungsantrag muß eingebracht, falls nötig, begründet werden, ehe die Aussprache geschlossen ist. Ich eröffne also die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Wellhausen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte zur Sache nicht mehr sprechen; das ist hinreichend bei der abgebrochenen Beratung vor einigen Wochen geschehen. Ich möchte nur mit wenigen Worten den Umdruck Nr. 997 erläutern. Seine Verwirklichung kommt nur zum Zuge, wenn, wie ich befürchten muß, die verfassungsändernde Mehrheit für unseren Gesetzentwurf nicht erzielt wird. Nach der Geschäftsordnung muß ich ihn aber leider - ich würde es vorziehen, wenn ich es anders könnte - vor der Abstimmung zur dritten
Lesung einbringen. Ich bitte also, nicht anzunehmen, daß wir irgend jemandem Gelegenheit geben wollen, gegen das Gesetz zu stimmen und für die Entschließung. So rationalistisch sind ja unsere Kollegen auch nicht. Weiteres brauche ich nicht dazu zu sagen; denn die Verwirklichung dessen, was in der Drucksache Nr. 2260 angedeutet wird, hat ja in der Erörterung schon eine Rolle gespielt. Sie würde natürlich nur eine Etappe sein auf dem Wege, den wir an sich mit unserem Gesetzentwurf beschreiten wollen.
Ich darf dann gleich ein Zweites sagen. Im Namen meiner Freunde beantrage ich in der dritten Lesung namentliche Abstimmung.
Wird dieser Antrag von mindestens 50 Mitgliedern des Hauses unterstützt? Ich bitte um das Handzeichen! - Das ist der Fall.
Keine weiteren Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache? - Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf § 1, - § 2, - Einleitung und Überschrift. - Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wir können also sofort zur Schlußabstimmung schreiten. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
({0})
Meine Damen und Herren, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Abstimmung beteiligen wollen, ihre Stimmkarte abgegeben? - Es erhebt sich kein Widerspruch gegen die Feststellung, daß alle Mitglieder des Hauses abgestimmt haben. Dann schließe ich die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis *) der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben sich 374 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 12 Berliner Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 214 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 11 Berliner Abgeordnete gestimmt, mit Nein 155 stimmberechtigte Mitglieder und 1 Berliner Abgeordneter. 9 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die 268 Stimmen zählende verfassungändernde Mehrheit gemäß Art. 79 des Grundgesetzes nicht erreicht.
Es liegt noch eine Entschließung vor, über die ich abstimmen lassen muß. Hier ist keine namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse abstimmen. Wer für die Annahme der Entschließung auf Umdruck Nr. 997 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das erste war die überwiegende Mehrheit; die Entschließung ist angenommen. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 ({1}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf die Entgegennahme einer besonderen mündlichen Begründung und auf eine Aussprache zu verzichten und die Vorlage unmittelbar an den Ausschuß für das Londoner Schuldenabkommen zu überweisen. -
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 13618, 4. Abstimmung.
({2})
Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU ({3}) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin ({4}) ({5}).
Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, auf die Entgegennahme einer mündlichen Begründung und auf eine Aussprache zu verzichten.
Ich habe noch bekanntzugeben, daß in der Vorlage ein § 1 a, die Berlin-Klausel, eingefügt werden soll:
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 ({6}) auch im Lande Berlin.
Das Haus ist damit einverstanden, daß die Vorlage insoweit als ergänzt gilt. - Kein Widerspruch. Damit ist die erste Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
§ 1, - § 1 a, - § 2, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und rufe auf Zur
dritten Beratung.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Herr Abgeordneter Wuermeling hat gebeten, gemäß § 36 der Geschäftsordnung eine Erklärung abgeben zu dürfen. Ich erteile ihm das Wort.
({7})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Zwischenruf zu Beginn der heutigen Sitzung habe ich zum Ausdruck gebracht, daß das Wahlgesetz in der vorgestern beschlossenen Fassung in seiner praktischen Auswirkung den Kommunismus fördere. Ich habe dabei keinem Mitglied der demokratischen Parteien dieses Hauses unterstellt, daß diese Wirkung zugunsten des Kommunismus von ihm gewollt sei.
({0})
Im übrigen ist jedem Mitglied dieses Hauses bekannt, daß die letzte Fassung des Wahlgesetzes leider zum Schaden der echten demokratischen Parteien
({1})
alle Splittergruppen und damit nicht zuletzt den Kommunismus fördert.
({2})
Herr Kollege von Brentano hat - ({3})
Ich bitte, den Abgeordneten in seinen Ausführungen fortfahren zu lassen.
Herr Kollege von Brentano hat mir bestätigt, daß sich seine heute morgen zu meinem Zwischenruf abgegebene Erklärung auf die Mißverständlichkeit der Formulierung beziehen sollte.
({0})
- Nein!
Meine Damen und Herren, mir ist mitgeteilt worden, es liege eine interfraktionelle Vereinbarung vor, wonach die dritte Beratung des Bundeswahlgesetzes auf nächsten Donnerstag, 16 Uhr, anberaumt werden soll.
({0})
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Ich berufe die 275. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Mittwoch, den 24. Juni 1953, 13 Uhr 30 und schließe die 274. Sitzung.