Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 24. Sitzung des Deutschen Bundestags und bitte zunächst einen der Herren Schriftführer, die Liste der abwesenden Mitglieder des Hauses zu verlesen.
Beurlaubt sind wegen Krankheit die Abgeordneten Dr. Mücke, Schönauer, Meitmann, Kalbitzer, Welke, Glüsing, Wirths, Wittmann, Klinge, Dr. Ziegler, Nickl, Kurt Müller, Fisch; auf Grund von Entschuldigungen die Abgeordneten Ritzel, Frau Krahnstöver, Jahn, Dr. Schmid, Frau Nadig, Seuffert, Neumann, Blachstein, Wallner, Schütz, Dirscherl, Dr. Freiherr von Rechenberg, Hedler, Eickhoff, Bahlburg, Dr. Ott, Dr. Seelos, Parzinger, Aumer, Rische, Rademacher.
Meine Damen und Herren! Ich habe weiter folgendes mitzuteilen.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom
13. Dezember 1949 die Anfrage Nr. 13 der Abgeordneten Dr. Bertram, Dr. Reismann, Frau Wessel und Fraktion betreffend Lebensmitteleinfuhren, Drucksache Nr. 245, beantwortet.
Der Herr Bundesminister des Innern hat am
14. Dezember 1949 die Anfrage Nr. 14 der Abgeordneten Dr. Bertram, Dr. Reismann, Frau Wessel und Fraktion, Drucksache Nr. 246, betreffend Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes ebenfalls beantwortet.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat am 14. Dezember 1949 die Anfrage Nr. 16 der Bayernpartei, betreffend Entwurf eines Altsparergesetzes, Drucksache Nr. 250, beantwortet.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat die Anfrage Nr. 10 der Fraktion der Deutschen Partei, betreffend Anmusterung deutscher Seeleute auf ausländischen Schiffen, Drucksache Nr. 227, beantwortet.
Sämtliche Antworten befinden sich im Druck und werden den Mitgliedern des Hauses heute beziehungsweise morgen übermittelt werden.
Bezüglich der Tagesordnung habe ich folgende Mitteilungen zu machen. Auf Grund einer im Ältestenrat gestern getroffenen Vereinbarung und einer mir soeben zugegangenen Mitteilung werden von der heutigen Tagesordnung abgesetzt:
Punkt 5: Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Einfügung eines neuen § 48a ({0}) in die vorläufige Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ({1}); Punkt 9: Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen Schmutz und Schund ({2}) und Punkt 12: Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks ({3}). Punkt 12 wird in der morgigen Sitzung behandelt werden.
Andererseits wird die Tagesordnung durch die Punkte 1 a) und b) ergänzt, nämlich
1 a) Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Erklärung des Bundeskanzlers zu seinem Interview in Fragen der Remilitarisierung ({4})
und
1 b) Antrag der Fraktion der BP betreffend Erklärung gegen eine Wiederaufrüstung
Deutschlands ({5}).
Nachdem gestern abend im Ältestenrat das Prozedere der Behandlung der Angelegenheit vereinbart ist, darf ich folgendes zu Punkt la bemerken. Der Herr Bundeskanzler hat sich zu den in Drucksache Nr. 269 gestellten fünf Fragen bereits vorweg in einem Schreiben geäußert, dessen Inhalt ich in der letzten Ältestenratssitzung bekanntgegeben habe. Er wird diese Fragen heute vor dem Bundestag noch einmal beantworten.
Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundeskanzler das Wort.
Meine Damen und Herren! Die Drucksache Nr. 269 ist in Ihrem Besitz. Der Herr Präsident Köhler hat mir diese Drucksache zugeschickt, und ich habe ihm darauf unter dem 12. Dezember die folgende Antwort erteilt:
Ich erhielt Ihren Brief vom 5. Dezember. Wenn auch eingangs des Briefes Renner die Worte stehen „Der Bundestag wolle beschließen", so handelt es sich doch, wie der Wortlaut erkennen läßt, um eine Anfrage.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt: Zu 1 Satz 1: Nein! Satz 2: Nein! Zu 2: Nein! Zu 3: Nein! Zu 4: Nein! Zu 5: Nein!
({0})
Ich darf den Brief zu Ende lesen:
Obgleich nach meinem Dafürhalten der Bundeskanzler bzw. die Bundesregierung zur Beantwortung aller dieser Fragen nicht verpflichtet ist, habe ich sie beantwortet,
({1})
damit nicht aus der Nichtbeantwortung falsche Schlüsse hergeleitet werden können.
Nun hat der Abgeordnete Renner eben in einem Zwischenruf die Frage gestellt: Was haben Sie denn gesagt? Ich habe diese Frage des Herrn Abgeordneten Renner nicht bestellt, aber ich habe sie erwartet.
({2})
Infolgedessen werde ich Ihnen nunmehr die Niederschrift verlesen, die der Stellvertretende Bundespressechef, der bei dem Interview, das ich mit dem amerikanischen Journalisten gehabt habe, anwesend war und gedolmetscht hat, seinerzeit gemacht hat. Herr Dr. Böx hat folgende Notiz darüber aufgenommen.
„Das Interview mit dem Cleveland „Plain Dealer" begann mit der Erörterung der deutschen Einheit. Dabei wurde die Frage besprochen, wie das Gefühl einer deutschen Einheit bei den Einwohnern der Sowjetzone wachzuhalten sei. Der Bundeskanzler betonte die Notwendigkeit, Berlin als Bastion des Westens zu halten, die Handels- und Verkehrsbeziehungen nicht abbrechen zu lassen und im übrigen die Bundesrepublik wirtschaftlich und politisch so auszugestalten, daß sie anziehend wirkt.
Der Korrespondent ging dann auf die Frage der deutschen Sicherheit und die Bedeutung des Atlantikpaktes ein. Der Bundeskanzler lehnte eine deutsche Wiederaufrüstung auf das entschiedenste ab und wies dabei auf die schweren Blutverluste im letzten Weltkrieg hin.
Alsdann stellte der Korrespondent die Frage nach einem deutschen Beitrag zur Verteidigung des europäischen Kontinents. Er wies mit Nachdruck darauf hin, daß von sehr beachtlichen außerdeutschen Stellen die Notwendigkeit eines Bei({3})
trags Deutscher, eventuell in der Form des Eintritts von Deutschen in andere Armeen, erörtert wird. Der Bundeskanzler seinerseits betonte nachdrücklich, daß unter keinen Umständen zugestimmt werden könne, daß Deutsche als Söldner oder Landsknechte in fremde Armeen eintreten. Auch wenn das Verlangen nach einem deutschen Beitrag zur Sicherheit Europas in einer unabdingbaren Weise von den Alliierten gestellt würde, käme die Aufstellung einer deutschen Wehrmacht nicht in Frage. Im äußersten Fall sei alsdann die Frage eines deutschen Kontingents im Rahmen der Armee einer europäischen Föderation zu überlegen.
Die Erörterung drehte sich dann um das Besatzungsstatut und das Ruhrstatut. Der Korrespondent stellte die Frage, ob die deutsche Regierung bereits jetzt für beide Revision anmelden wolle. Der Bundeskanzler äußerte sich in diesem Zusammenhang zu den Grundsätzen seiner Regierungspolitik. Der wichtigste sei der, das Vertrauen der anderen Völker zu gewinnen. Das könne nur Schritt um Schritt erfolgen. Nur so könne eine feste Grundlage für gute politische Beziehungen gefunden werden. Darum sei die Bundesregierung gegen frühzeitige und unzeitige Revisionsbestrebungen. Jede Revision des Besatzungsstatuts und des Ruhrstatuts könne sich nur organisch und im vollen gegenseitigen Einverständnis vollziehen. Der Bundeskanzler lehnte es darum ab, zu den einzelnen Punkten des Besatzungsund Ruhrstatuts, die von dem Korrespondenten angeschnitten wurden, Stellung zu nehmen.
Zur Frage des Mitbestimmungsrechts der Arbeiter führte der Bundeskanzler aus, daß dieser Komplex bereits grundsätzlich in Angriff genommen worden sei und die Hoffnung bestünde, zu einer allerseits befriedigenden Lösung zu kommen. Im übrigen beabsichtige die Regierung, an die Gewerkschaften heranzutreten, sich an der Wahrnehmung der deutschen Interessen in der Ruhrbehörde zu beteiligen.
Der Korrespondent sprach zum Schluß des Interviews sehr ausführlich über die Kartellbefürchtungen der amerikanischen Öffentlichkeit, die durch Ausführungen von Zeitungen und Politikern zum Teil mit der deutsch-französischen Verständigung in eine innere Verbindung gebracht worden seien. Der Kanzler betonte, daß es sich bei seinen politischen und wirtschaftlichen Bemühungen um den Versuch handle, eine echte Verständigung zwischen den Völkern herbeizuführen. Dieser Weg könne durch eine Liberalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen erleichtert werden. Dabei betonte der Bundeskanzler grundsätzlich, daß er selbst sich für ein Mindestmaß an staatlicher Macht einsetze, um die freie Entwicklung des Menschen in jeder Hinsicht zu ermöglichen. Von einem Kartell könne in Bezug auf die deutsch-französische Verständigung überhaupt keine Rede sein. Der Bundeskanzler begrüßte den Gedanken, die Ausdehnung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Frankreich in den Rahmen der OEEC einzufügen. Im übrigen würde die Neugestaltung des Mitbestimmungsrechts der Arbeiter alle Befürchtungen verschwinden lassen, daß es sich bei der deutschfranzösischen Verständigung und Zusammenarbeit um ein Kartellsystem handeln könne."
Meine Damen und Herren! Sie haben die Mitteilung des Herrn Bundeskanzlers gehört. Ich eröffne die Aussprache. Wer wünscht das Wort? - Herr Abgeordneter Dr. von Brentano.
Meine Damen und Herren! Im Auftrage der Fraktion der ChristlichDemokratischen/Christlich-Sozialen Union, der Freien Demokratischen Partei und der Deutschen Partei gebe ich folgende Erklärung ab.
Das deutsche Volk ist von dem Krieg und seinen Folgen auf das schwerste getroffen. Es muß daher alle moralischen und materiellen Kräfte zusammenfassen, um seine staatliche Lebensform zu erneuern, um seine Wirtschaft wiederaufzubauen und so seinen Volksangehörigen gesunde Lebensmöglichkeiten zu schaffen. Wir können die Hoffnung nicht aufgeben, daß es den Siegermächten gelingen möge, nach dem Kriege endlich auch den Frieden zu gewinnen. Ein neuer Krieg würde die Lebenshoffnungen des deutschen Volkes begraben. Dem deutschen Volke liegt daher der Gedanke an eine Wiederaufrüstung fern. Deutschland, räumlich und geschichtlich ein Bestandteil des abendländischen Kulturkreises, hat den Willen, entsprechend seinem Grundgesetz als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen und seine menschliche Freiheit zu wahren.
({0})
Des Wort hat Herr Abgeordneter Ollenhauer.
Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich folgende Erklärung abgeben.
Die sozialdemokratische Fraktion bedauert, daß der Herr Bundeskanzler sich hat bewegen lassen, in seinem Presseinterview die Frage einer eventuellen deutschen Wiederaufrüstung zu behandeln. Wenn der Herr Bundeskanzler glaubte, daß es im deutschen Interesse lag, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, so hätte das vornehmlich vor dem Plenum des Bundestags geschehen müssen.
({0})
Diese Notwendigkeit bestand um so mehr, als das Problem der Remilitarisierung bisher nicht Gegenstand einer Regierungserklärung oder einer Entscheidung des Bundestags gewesen ist. Angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung bereits wiederholt die zuständigen parlamentarischen Körperschaften der Bundesrepublik erst nachträglich von wichtigen innen- und außenpolitischen Schritten und Entscheidungen unterrichtet hat, fordert die sozialdemokratische Fraktion erneut und mit Nachdruck, daß die Bundesregierung vor wichtigen Beschlüssen oder Stellungnahmen das Parlament informiert.
({1})
Nur unter dieser Voraussetzung kann die Bundesregierung erwarten, die Freiheit des Handelns zur Durchführung ihrer Entschlüsse zu erhalten.
Die sozialdemokratische Fraktion lehnt es ab, eine deutsche Wiederaufrüstung auch nur in Erwägung zu ziehen.
({2})
Die Verantwortung für die Sicherung des Gebiets der Bundesrepublik liegt bei den Besatzungsmächten.
({3})
Die Tatsache, daß der Herr Bundeskanzler sich zu einem Interview über die Remilitarisierung hat verleiten lassen, hat zu einer verhängnisvollen Verwirrung dieses Tatbestands geführt. Einerseits
({4})
wurde die Illusion erweckt, als ob es in der Macht der Bundesrepublik läge, aus eigenem Entschluß Maßnahmen zu treffen, die uns vor der Gefährdung unserer Sicherheit und unserer Freiheit schützen. Das Besatzungsstatut schließt ohne jeden Zweifel die Zuständigkeit der deutschen Bundesrepublik in dieser Frage aus. Andererseits hat die Diskussion eine gesteigerte Aktivität nationalistischer und militaristischer Kreise in Deutschland ausgelöst, die Morgenluft wittern,
({5})
weil sie sich die Abwehr einer Gefahr für den Bestand eines Staatswesens von außen nur in militaristischen Begriffen vorstellen können.
({6})
Bei den demokratischen Kräften im Auslande sind Zweifel in die Aufrichtigkeit der Bekenntnisse der Bundesregierung zu einer friedlichen Politik erweckt worden.
({7})
Der Hinweis auf die militärische Ausbildung und Bewaffnung der sogenannten Volkspolizei in der russischen Besatzungszone ist keine Rechtfertigung für das Eingreifen des Bundeskanzlers in die Wiederaufrüstungsdebatte. Die Volkspolizei in der russisch besetzten Zone Deutschlands ist nicht entstanden aus dem freien demokratischen Willen der in dieser Zone lebenden Deutschen.
({8})
Die Volkspolizei ist das Instrument der russischen Besatzungsmacht.
({9})
Sie dient in erster Linie der Unterdrückung der Freiheit in der russischen Besatzungszone.
({10})
Soweit ihre Stärke, ihre Ausbildung und ihre Bewaffnung als eine Gefährdung des Friedens angesehen werden müssen, ist es Aufgabe der westlichen Alliierten, auf Grund der von ihnen selbst beanspruchten Rechte die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Die Aufspaltung Deutschlands ist die Folge von Meinungsverschiedenheiten unter den Mächten, die Deutschland seit 1945 besetzt halten. Das Ziel jeder politischen Aktion der Bundesrepublik und ihrer maßgebenden Repräsentanten muß sein, diese Spaltung nicht zu vertiefen, sondern sie möglichst zu überwinden.
({11})
Die Teilnahme verantwortlicher Repräsentanten der Bundesrepublik an einer Diskussion über die Wiederaufrüstung in einem Augenblick, in dem uns die Entscheidung über diese Frage völlig entzogen ist, kann nur die Wirkung einer Vertiefung der internationalen Spannungen haben.
({12})
Es geht nicht um Wiederaufrüstung oder Waffenlosigkeit. Die Frage ist, welchen Beitrag die deutsche Bundesrepublik zu einer friedlichen Lösung heute schon leisten kann. Die uns gegebenen Möglichkeiten und Aufgaben liegen außerhalb des Militärischen.
({13})
Der gegenwärtige Kalte Krieg um Europa ist nicht zuletzt ein ideologischer Krieg. Das bedeutet, daß moralische Faktoren entscheidendes Gewicht haben. Wir haben dafür ein erhebendes Beispiel in unserem Lande: das ist Berlin!
({14})
Schaffen wir hier bei uns eine soziale Ordnung, die 45 Millionen Menschen durch die tägliche Erfahrung die Gewißheit gibt, daß sie in einem Staatswesen leben, in dem Freiheit, soziale Sicherheit und Achtung vor der menschlichen Persönlichkeit gesichert sind!
Das ist die Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion. Sie ist aus einem anderen Geist geboren als die Initiative des Herrn Bundeskanzlers.
({15})
Wir können daher das Interview des Herrn Bundeskanzlers nicht billigen.
({16})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Etzel.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei hat am 6. Dezember an den Bundestag folgenden Antrag gerichtet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Angesichts der nicht endenden Diskussion in der Weltöffentlichkeit über eine deutsche Wiederaufrüstung erklärt der Deutsche Bundestag, daß er eine Wiederaufrüstung Deutschlands ablehnt. Mit besonderem Nachdruck wendet sich der Bundestag gegen etwaige Versuche, Deutsche als Söldner unter ausländischem Kommando zu benützen.
Die Fraktion der Bayernpartei hat im Hinblick auf diesen ihren Antrag den Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers mit besorgter Spannung entgegengesehen. Sie zögert nicht, anzuerkennen und festzustellen, daß seine Ausführungen geeignet waren, der durch die vorausgegangene widerspruchsvolle Diskussion in der Öffentlichkeit hervorgerufenen Verwirrung klärend und beruhigend entgegenzuwirken.
({0})
Das bayerische Volk ist von dem leidenschaftlichen Wunsch und der tiefen Sehnsucht nach Frieden erfüllt.
({1})
Sein Charakter, seine heiße Heimatliebe und seine christliche Grundhaltung bestimmen es, seine Fähigkeiten, seinen Fleiß und seine Hilfsmittel den Kultur- und Aufbauwerken des Friedens und der Förderung der Wohlfahrt der Menschen statt dem Dämonismus der Zerstörung zu widmen. Es haßt und verabscheut den Krieg. Das bayerische Volk lehnt den Irrwahn ab, in dem Krieg den Vater aller Dinge oder die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln zu sehen. Der Frieden ist ihm ein heiliges Gut und nicht nur die unerwünschte, wenn auch zur Vorbereitung eines neuen Kampfabschnitts notwendige Unterbrechung des Krieges als Normalzustand. Es bekämpft den zynischen Materialismus, der die Aufrüstung als Ausweg aus wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten und Problemen empfiehlt oder in ihr eine Möglichkeit des großen Profits erblickt. Die leidvollen Erfahrungen fast eines halben Jahrhunderts haben das bayerische Volk zu dem unerbittlichen Entschluß gebracht, sich nicht noch einmal der apokalyptischen Katastrophe der Massenvernichtung und Massengräber, der Verstümmelung und Verarmung, des Elends und der Not der Massen preiszugeben, sich nicht noch einmal zum Opfer des Militarismus einer deutschen Hegemonialmacht und zum Werkzeug einer Aggression machen zu lassen. Es will aber auch
({2})
keineswegs die Rolle einer Figur im internationalen Machtspiel übernehmen. Es hat weder den Ehrgeiz noch den Wunsch, der Ehre einer Vorfeldrolle teilhaftig zu werden.
Die Fraktion der Bayernpartei sieht im Hinblick auf die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers und die Erklärungen der Fraktionen des Bundestags den Zweck ihres Antrags vom 6. Dezember als erfüllt an. Sie gibt der Meinung Ausdruck, daß im Hinblick hierauf ihr Antrag auf sich beruhen kann.
({3})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reimann.
Im Auftrag der kommunistischen Fraktion habe ich folgendes zu erklären.
Die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers Dr. Adenauer gegenüber einem amerikanischen Korrespondenten, in der er sich für die Remilitarisierung Westdeutschlands aussprach, hat in der westdeutschen Bevölkerung und bei allen friedliebenden Menschen in der Welt die größte Empörung ausgelöst. Noch sind keine fünf Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des Hitlerfaschismus vergangen;
({0})
noch sind die Tränen der Kinder und Mütter, die ihre Väter und Söhne in diesem faschistischen Raubkrieg verloren haben, nicht getrocknet; noch ist kein Friedensvertrag geschlossen!
({1})
Noch stehen die Besatzungstruppen in Deutschland. Unser Vaterland ist gespalten, die Wohnstätten ' liegen noch in Trümmern. Und trotzdem will ein deutscher Politiker die deutsche Jugend wieder in den Soldatenrock stecken. Hitler und seine faschistischen Generale haben im Auftrag der deutschen Monopolherren im zweiten Weltkrieg des deutschen Volkes höchstes Gut, die Jugend, für ihre verbrecherischen Welteroberungspläne sinnlos geopfert.
Ich frage Sie, Herr Dr. Adenauer, in wessen Interesse und in wessen Auftrag fordern Sie die Eingliederung deutscher Truppenkontingente in eine fremde Wehrmacht, die Sie als „europäisch" bezeichnen.
({2})
Mir scheint, daß die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 9. Dezember dieses Jahres gut unterrichtet war, als sie schrieb, daß Sie, Herr Dr. Adenauer, auf den ausdrücklichen Wunsch der amerikanischen Besatzungsbehörden gehandelt haben. Sie können sich erinnern, Herr Dr. Adenauer, daß ich in meiner letzten Rede im Bundestag auf die Pläne der amerikanischen Generale und Politiker hingewiesen habe, die seit einiger Zeit die Ausnutzung der Menschenreserve Westdeutschlands und seines Rüstungspotentials für einen neuen Krieg gegen die Sowjetunion und die volksdemokratischen Republiken fordern.
Ich zitiere hier nur die Äußerung eines Mitglieds des amerikanischen Repräsentantenhauses, der im Organ des amerikanischen Kongresses vom 4. November schrieb:
Ich schlage vor, einen Teil der Dollars, die wir Deutschland zur Verfügung stellen, für die Aufstellung von, sagen wir, 25 Divisionen aus deutschen Staatsbürgern zu verwenden.
({3})
Ich weiß
- so sagt dieser Abgeordnete -,
daß die Aufstellung der von mir vorgeschlagenen Formationen zahllosen jungen Amerikanern das Leben retten wird.
({4})
Das Mitglied des amerikanischen Repräsentantenhauses findet, daß deutsche Söldlinge billiger als amerikanische Soldaten sind. Er rechnet vor, daß die Amerikaner hierfür nur einen kleinen Teil der Gelder ausgeben, die für amerikanische Soldaten aufgewendet werden müssen. „Wir können das", so sagt er, „mit dem Vorbehalt tun, daß diese Söldner von uns keinerlei Militärrenten bekommen."
Es ist bekannt, daß die Völker Europas und auch das amerikanische Volk sich entschieden gegen neue Kriegspläne wehren. Besonders bei der Jugend Frankreichs und Italiens macht sich immer stärker der Widerstand dagegen bemerkbar, daß sip in ein neues imperialistisches Abenteuer gestürzt werden sollen. Da die Jugend der westeuropäischen Länder nicht das Kanonenfutter des nächsten Krieges sein will, schreibt die bekannte britische Zeitung „Observer" :
Es ist kaum möglich, den Mangel an wehrfähigen Männern in der westeuropäischen Landesverteidigung ohne einen deutschen Beitrag auszugleichen.
Nicht nur die französische Jugend, die italienische, die britische, die amerikanische und auch die deutsche Jugend, Herr Dr. Adenauer, werden zu Ihren antideutschen Plänen „Nein" sagen. Ihr Plan, die deutsche Jugend unter Führung amerikanischer Offiziere in einen neuen Krieg gegen die friedliebenden Völker der Sowjetunion ({5}) und der Volksrepubliken zu senden, wird im nationalen Interesse am Widerstand und an dem Kampf unserer Jugend und der ganzen westdeutschen Bevölkerung scheitern! An dem Friedenswillen und an den traurigen Erfahrungen, die das deutsche Volk in zwei verlorenen Weltkriegen gesammelt hat, wird Ihr Plan, der Plan der deutschen Imperialisten an Rhein und Ruhr und der Plan der amerikanischen Imperialisten scheitern.
Sie, Herr Dr. Adenauer, und Ihre deutschen Auftraggeber haben sich sicher noch keine Gedanken darüber gemacht, was ein dritter Weltkrieg für das deutsche Volk bedeuten würde. Der zweite Weltkrieg kostete der Menschheit 34 Millionen Tote, 28 Millionen Kriegsversehrte und 800 Milliarden Dollar Aufwand an Material. Der zweite Weltkrieg brachte dem deutschen Volk neben ungeheuren Verlusten an Menschenleben die Zerstörung seiner Wohnstätten und den Verlust der nationalen Souveränität im Westen Deutschlands.
({6})
Ein dritter Weltkrieg würde Deutschland zum Kriegsschauplatz machen, er würde die Zerstörung unserer Heimat und die physische Ausrottung der Nation bedeuten. Das bereits zitierte Mitglied des amerikanischen Repräsentantenhauses schreibt:
Wir werden alle Brücken zerstören, wir werden alle Schächte ersäufen, wir werden alle
({7})
Fabrikschornsteine auf dem Erdboden vertilgen. Wir werden alles zerstören, was die Kommunisten verwenden könnten.
Auf die deutschen Städte würden, wenn die Pläne der Kriegstreiber in Erfüllung gehen, die Atombomben abgeworfen, und sie würden damit in Wüsten verwandelt werden.
Die Politik Dr. Adenauers entspricht der politischen Zielsetzung des anglo-amerikanischen Imperialismus, die ihren Ausdruck im Atlantikpakt und in der Europa-Union findet. Dieser Atlantikpakt aber ist ein Kriegspakt, der geschaffen worden ist zum Zwecke des Angriffs gegen die Völker des Ostens und Südostens Europas. In die strategischen Pläne der Atlantikpaktstaaten wurden das Wirtschaftpotential des Ruhrgebiets und die Menschenreserven Westdeutschlands einbezogen. Um die Gewalt über die westdeutsche Wirtschaft und die Menschen Westdeutschlands zu bekommen, verließen die Westmächte den Boden des Potsdamer Abkommens, spalteten sie Deutschland, unterwarfen sie Westdeutschland dem Ruhr- und Besatzungsstatut und schufen diesen separaten Weststaat, dessen Bundeskanzler Sie, Herr Dr. Adenauer, sind.
Mit der Bereitschaft der Aufstellung eines deutschen Kontingents in der Europaarmee lösen Sie also die Schuld ein, die Sie bei der Bildung des separaten Weststaates und bei der Übernahme des Bundeskanzleramts eingingen. Jetzt, Herr Dr. Adenauer, wird auch jedem verständlich werden, warum Sie im Auftrage der CDU im Grundgesetz forderten, daß die Regierung die Rüstungsaufträge an die deutsche Industrie verteilen kann. Jetzt wird es für jeden klar, warum gerade Sie gegen unseren Kriegsächtungs-Antrag auftraten. Während die Atlantikpaktpläne, der Anschluß an die Europa-Union, die Remilitarisierung Westdeutschlands das deutsche Volk ins Verderben führen, den Untergang des deutschen Volkes, seine physische Vernichtung zur Folge haben, kann das Leben, die Zukunft, Glück und Wohlstand des deutschen Volkes, besonders seiner Jugend, nur durch die Erhaltung des Weltfriedens gesichert werden. Die Bevölkerung Westdeutschlands will nicht in einer Kolonie leben. Sie will nicht wie in der Vergangenheit afrikanische und asiatische Kolonien die Rohstoffe, den Reichtum ihres Landes und die Menschenmassen zur Verwirklichung der Eroberungspläne der Kolonialherren liefern.
Wir Kommunisten sind eins mit der deutschen Jugend,
({8})
die es ablehnt, einen westdeutschen Volkssturm in amerikanischer Uniform abzugeben.
({9})
Unsere deutschen jungen Menschen wollen nicht Landsknechte einer Kolonialarmee sein.
({10})
Unsere deutsche Jugend will weder Rekrut unter den Fahnen fremder noch deutscher Imperialisten sein.
({11})
Ich spreche im Namen der gesamten deutschen Jugend,
({12})
wenn ich hier feierlichst erkläre: Wir Kommunisten wollen nicht die Zeiten der deutschen Vergangenheit wieder aufleben lassen, als deutsche Fürsten ihre Landeskinder gegen Golddukaten zur Niederwerfung des im Unabhängigkeitskrieg um seine Freiheit kämpfenden amerikanischen Volkes verkauften.
({13})
Wir wollen nicht, daß deutsche Jugend im Interesse deutscher und ausländischer Imperialisten gegen deutsche Menschen
({14})
in der Deutschen Demokratischen Republik, gegen die Völker des Ostens und Südostens geschickt werden, die sich ihre Freiheit erkämpft haben.
({15})
Während die anglo-amerikanischen Imperalisten Westdeutschland in eine Kolonie verwandeln, die Menschen und das Wirtschaftspotential in einem neuen Krieg verwenden wollen, grüßt Generalissimus Stalin die Bildung der Deutschen Demokratischen Republik mit den Worten: „Die Erfahrung des letzten Krieges hat gezeigt, daß das deutsche und das sowjetische Volk in diesem Krieg die größten Opfer gebracht haben, daß diese beiden Völker in Europa die größten Potenzen zur Vollbringung großer Aktionen von Weltbedeutung besitzen. Wenn diese beiden Völker mit gleicher Anspannung der Kräfte ihre Entschlossenheit bekunden werden, für den Frieden zu kämpfen, mit der sie den Krieg führten, so kann der Friede in Europa als gesichert betrachtet werden." Damit gibt Stalin dem deutschen Volk bisher ungeahnte Möglichkeiten einer neuen friedlichen Entwicklung.
({16})
Das deutsche Volk braucht den Frieden, es braucht die Wiederherstellung seiner staatlichen Einheit in einer einheitlichen demokratischen Republik. Das deutsche Volk braucht, um sich ein friedliches Leben aufbauen zu können, den sofortigen Abschluß eines gerechten Friedensvertrags mit der Regierung der gesamtdeutschen demokratischen Republik und den Abzug aller Besatzungstruppen aus ganz Deutschland. Die chauvinistische Kriegshetze gegen andere Völker, die Remilitarisierungspropaganda muß unterbunden werden. Das deutsche Volk braucht freundschaftliche Beziehungen zu allen Völkern, insbesondere zu den Völkern des Ostens und Südostens Europas, zu den Völkern der Sowjetunion, zu den volksdemokratischen Ländern und zu den Völkern Chinas. Dazu ist erforderlich, daß die Kriegshetzer, daß die deutschen Imperialisten, daß die Herren der Schwerindustrie an der Ruhr, die Herren der neu entstandenen Großbanken in Westdeutschland durch das deutsche Volk entmachtet werden. In dieser friedliebenden deutschen demokratischen Republik wird das Volk aus eigener Kraft seine Friedenswirtschaft entwickeln. In dieser Republik wird es keine Erwerbslosen mehr geben,
({17})
werden keine ,Angriffsbasen gegen andere Völker errichtet.
({18})
In ihr wird es keinen Arbeitsdienst der Jugend geben.
({19})
({20})
In friedlichen Handelsbeziehungen mit allen Völkern, insbesondere mit unserem natürlichsten Handelspartner, werden wir deutsche Fertigwaren in unbeschränktem Umfange liefern und uns die nötigen Rohstoffe und Lebensmittel einhandeln. In einer solchen Republik kann es keine Hohen Kommissare geben, die die Lieferung beispielsweise von 75 000 Tonnen Eisenbahnschienen an die Volksrepublik China verbieten können.
({21})
Ich habe in vielen Gesprächen die Meinung des einfachen Menschen unseres Volkes kennengelernt. Sie alle, ob Arbeiter oder Bauer, Angestellter oder Beamter, Bürger oder Akademiker, äußerten ihre Ablehnung gegenüber den Remilitarisierungsplänen und ihr tiefes Verlangen nach der Erhaltung des Friedens. Die Erhaltung des Friedens bewegt alle Menschen, gleich welcher sozialen Stellung, welcher Weltanschauung und welcher politischen Richtung sie angehören. In zahlreichen Betrieben haben die Belegschaften gegen die Unterzeichnung des Ruhrstatuts durch Dr. Adenauer protestiert, und ebenso haben sie gegen die Remilitarisierungspläne Dr. Adenauers protestiert. In vielen Betrieben haben Proteststreiks stattgefunden. In Betriebs- und Gewerkschaftsversammlungen wurden Protestresolutionen angenommen, in München wie in Nürnberg vor 2000 Betriebsräten und Gewerkschaftsvertrauensleuten. Im Namen von 97 000 Nürnberger Betriebsarbeitern haben sie gegen die Remilitarisierung protestiert. Nicht nur die Arbeiter in den Betrieben, sondern auch Frauen und Mütter protestieren gegen Ihre Remilitarisierungspläne, Herr Bundeskanzler. In Velbert protestierten die Eltern von 7000 Kindern gegen die Remilitarisierung und erklärten dabei: Ungeachtet der politischen Einstellung müssen sich bei der jetzt drohenden Gefahr die Menschen aller Richtungen zusammenfinden, um den Frieden zu garantieren. Diese Eltern von Velbert sprechen das aus, was das deutsche Volk denkt.
({22})
- Jawohl, wenn alle einheitlich zusammenstehen, wenn sich die Arbeiter in den Betrieben zu einer kämpfenden Einheitsfront zusammenschließen, wenn sich die Bürger, die deutschen Wissenschaftler und Bauern in diese Einheitsfront eingliedern. dann ist der Friede für das deutsche Volk und damit für Europa gesichert.
({23})
Herr Abgeordneter Ollenhauer wandte sich in seiner Erklärung gegen die Politik des Herrn Bundeskanzlers. Aber man kann doch nur erfolgreich kämpfen, wenn man unten in den Betrieben und Gewerkschaften den Boden dazu mit vorbereiten hilft, wenn man den Atlantikpakt und die Europa-Union ablehnt. Wer zum Atlantikpakt und zur Europa-Union ja sagt, wie es die sozialdemokratischen Führer tun, der muß in der Konsequenz eines Tages auch zu einem deutschen Kontingent innerhalb der Armee der Europa-Union ja sagen.
({24})
Der Beweis dafür wurde bereits durch den Herrn Abgeordneten Karl Schmid im Parlamentarischen Rat gegeben. Herr Ollenhauer, Sie haben heute gegen die Remilitarisierungsabsichten Dr. Adenauers gesprochen. Ich werfe vor der sozialdemokratischen Fraktion folgende Frage auf. Im Hauptausschuß des Parlamentarischen Rats habe ich einen Antrag der kommunistischen Fraktion begründet, der den Krieg ächtet, und in einem Zusatzantrag habe ich darauf hingewiesen, daß der
Militärdienst deutscher Staatsangehöriger in einer fremden Wehrmacht verboten werden müsse.
({25})
Nach der Begründung des Antrags durch mich blieb es dem Vorsitzenden des Hauptausschusses, Professor Carlo Schmid, vorbehalten, zu erklären, .daß in der kommenden Europa-Union eine europäische Streitmacht aufgestellt wird, für die dann das deutsche Volk die Verpflichtung hätte, ein Truppenkontingent zu stellen,
({26})
und er empfahl den Mitgliedern des Hauptausschusses, aus diesen Gründen den Antrag der kommunistischen Fraktion abzulehnen.
({27})
- Das ist wörtlich aus dem Protokoll zitiert! - Ich frage die sozialdemokratische Fraktion, wie sie heute zu dieser Erklärung ihres damaligen Fraktionsvorsitzenden Professor Carlo Schmid steht. Den sozialdemokratischen Werktätigen wird immer stärker bewußt, daß man gegen die Pläne der in- und ausländischen Kriegstreiber nur erfolgreich kämpfen kann, wenn man vom Reden zum Handeln schreitet und gemeinsam kämpft.
({28})
Diese Erkenntnis greift immer mehr um sich.
({29})
Das beweisen die einheitlichen Kampfhandlungen der Arbeiter in den Betrieben, die gemeinsamen Proteste gegen die Politik Dr. Adenauers und seiner deutschen und ausländischen Hintermänner.
Ich habe ferner Gelegenheit gehabt, mich in den letzten Tagen mit Arbeitern aller Weltanschauungen und politischen Richtungen zu unterhalten. Ich habe mit Bürgern und anderen gesprochen. Sie legten mir die Frage vor: muß die Bevölkerung Westdeutschlands, nachdem der Bundestag für vier Jahre gewählt ist, auch vier Jahre eine Adenauer-Regierung ertragen?
({30})
Allgemeine Zustimmung fand ich, als ich erklärte, das deutsche Volk habe am 14. August seine Stimme so abgegeben, weil Dr. Adenauer und Dr. Blücher es wohlweislich vor der Wahl vermieden dem Volk die Maßnahmen mitzuteilen, die sie in ihrer kaum drei Monate währenden Regierungszeit gegen die Interessen des Volkes durchführten oder durchzuführen beabsichtigen. Ich erklärte weiter, das deutsche Volk habe schon einmal einem Kanzler vier Jahre Zeit gegeben, der es in das Verderben eines Krieges führte; daraus müsse das Volk die Lehre ziehen, daß nicht noch einmal ein Kanzler, dessen Politik die Gefahr des Krieges heraufbeschwört, vier Jahre Zeit bekommen dürfe.
Herr Abgeordneter - ({0})
Ich habe offen und freimütig erklärt, - ({0})
Darf ich Sie einen Moment unterbrechen!
Bitte, bitte!
Ich muß es zurückweisen, daß Sie den Kanzler der deutschen Bundesrepublik auch nur in irgend etwa in einen Vergleich mit dem früheren sogenannten Kanzler Hitler stellen.
({0})
Sie können fortfahren.
- daß gegen den einheitlichen Willen und gegen das einheitliche Handeln des deutschen Volkes ein Kanzler und seine Regierung sich keine 48 Stunden halten kann. Eine einheitliche Arbeiterklasse, eine kämpfende nationale Front - und in 48 Stunden ist die ganze Marionettenregierung durch das Volk erledigt
({0})
und durch eine demokratische Republik ersetzt.
({1})
Herr Abgeordneter Heimann, für den Ausdruck „Marionettenregierung" rufe ich Sie zur Ordnung.
({0})
Ich entziehe' Ihnen das Wort.
Ich habe folgenden Antrag vorzulegen.
({0})
Antrag der KPD-Fraktion: -
Herr Abgeordneter Heimann, - Reimann ({0}): Herr Präsident, Sie haben mir kein Wort zu entziehen.
({1})
Ich habe Ihnen das Wort zu entziehen!
Sie haben mir einen Ordnungsruf erteilt, - -
Herr Abgeordneter Reimann, - Reimann ({0}): Nein! Wir lehnen diese diktatorischen Maßnahmen ab, - ({1})
Ich unterbreche die Sitzung.
({0})
Die Sitzung wird um 11 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler wieder eröffnet.
Ich eröffne die vorhin unterbrochene Sitzung wieder.
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Reimann zur Verlesung des von ihm angekündigten Antrags noch einmal das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter Reimann!
Antrag der KPD-Fraktion: Der Bundestag lehnt die Erklärung des Bundeskanzlers zur Frage der Remilitarisierung als unbefriedigend ab. Sie bietet dem deutschen Volk keine Sicherung dafür, daß der Bundeskanzler, wenn an ihn die Aufforderung dazu ergeht, ein deutsches Kontingent für eine Atlantikpakt-Streitmacht zu stellen, dieses Ansinnen ablehnen wird. Der Bundestag beschließt, dem Bundeskanzler zu untersagen, die Remilitarisierung in jeder Form, auch wenn die Westmächte sie fordern, zu betreiben.
Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat der Herr Abgeordnete Loritz das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der WAV habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Die Fraktion der WAV bedauert außerordentlich, daß durch das Interview des Herrn Bundeskanzlers ausgerechnet im jetzigen so ungeeigneten Augenblick eine Diskussion im Inland und insbesondere auch im Ausland entstanden ist, die gewissen Leuten im Ausland die Möglichkeit gegeben hat, die Friedensliebe des deutschen Volkes irgendwie in Zweifel zu ziehen. Wir bedauern außerordentlich, daß der Herr Bundeskanzler sich wiederum hat dazu verleiten lassen, ohne Anhörung des Parlaments, ohne Anhörung des außenpolitischen Ausschusses oder irgendwelcher sonstiger Gremien dieses Hohen Hauses an eine ziemlich unbekannte Zeitung des Auslands Interviews von so schwerwiegender Bedeutung abzugeben. Wir fürchten, daß durch solche politische Methoden des Herrn Bundeskanzlers der Sache unseres ganzen deutschen Volkes, die er wohl vertreten will, der denkbar schlechteste Dienst erwiesen wird. Deshalb verurteilt die Fraktion der WAV mit Entschiedenheit die Handlungsweise des Herrn Bundeskanzlers Dr. Adenauer.
({0})
Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Wessel.
Meine Damen und Herren! lm Auftrage der Zentrumsfraktion gebe ich folgende Erklärung ab.
Die Zentrumsfraktion ist der Auffassung, daß dem deutschen Volk der Gedanke einer Remilitarisierung in irgendeiner Form unmöglich zugemutet werden kann. Sie nimmt die Erklärungen, die der Herr Bundeskanzler in mehreren Interviews über die Aufstellung eines deutschen Truppenkontingents im Rahmen einer europäischen Staatsmacht abgegeben hat, zum Anlaß, um mit Nachdruck zu betonen, daß sie sich jeder Art von Remilitarisierung auf das entschiedenste widersetzen wird.
({0})
Die Zentrumsfraktion stellt fest: Wir Deutschen bangen noch um das Schicksal von 500 000 ehemaligen Soldaten, die aus russischer Kriegsgefangenschaft noch nicht entlassen worden sind.
({1})
Wir haben Tag für Tag die grausamen Trümmer eines Weltkrieges vor Augen. Millionen Deutsche haben Haus und Hof und ihre Heimat durch einen Krieg verloren. Millionen Frauen verabscheuen den Krieg und fordern seine Ächtung. Wir ha({2})
ben in Deutschland eine Jugend, die das maßlose Elend der Schlachtfelder erlebt hat und die schon zu große Opfer hat bringen müssen, als daß ihr zugemutet werden könnte, weitere Jahre als Soldaten zu verlieren.
Die Zentrumsfraktion ist der festen Überzeugung, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes - vielleicht die ausgenommen, die es immer verstehen, sich im Krieg zu drucken oder sogar noch ein Geschäft aus ihm zu machen ({3})
nicht den kleinsten Schritt auf einem Weg dulden wird, der irgendwie in einen neuen Krieg hineinführen könnte. Die Zentrumsfraktion ist sich der Tatsache bewußt, daß es nicht allein vom deutschen Volk abhängt, ob ein dritter Weltkrieg vermieden werden kann, daß es aber im Bereich der Möglichkeiten unseres Volkes liegt, eines der Bollwerke zu werden, auf die sich der künftige Weltfriede stützen kann. Noch leben wir Deutschen selbst im Kriegszustand, und unsere Wünsche können wahrhaftig nicht auf eine Remilitarisierung hinzielen, sondern einzig und allein auf den Frieden. Wir haben kein Interesse daran, schon wieder die ersten Anfänge für eine Wehrmacht zu schaffen. Was wir wieder aufbauen wollen, das ist die Wirtschaft und alles, was der Krieg zerstört hat; es sind aber nicht die Instrumente, die die Zerstörung hervorgerufen haben. Die Zentrumsfraktion ist der Auffassung, daß es die Aufgabe dieses Hohen Hauses und der Bundesregierung ist, die Welt davon zu überzeugen, daß keine der beiden Seiten, die zur Zeit Kriegspläne erwägen könnten, auf deutsche Soldaten rechnen darf. So wünschenswert das fanatischen Deutschenhassern auch erscheinen mag, es wird nicht dazu kommen, daß Deutsche auf Deutsche schießen. Wir hier im Westen unseres Vaterlandes haben die große verantwortungsvolle Aufgabe, unsere Brüder und Schwestern jenseits der Elbe davon zu überzeugen, daß wir den Frieden wollen und nichts als den Frieden. Deshalb bedauern wir jedes vielleicht nur mißverstandene Wort, das hier oder drüben den Eindruck erwecken könnte, wir hätten das Vergangene bereits vergessen und aus dem zweiten Weltkrieg ebensowenig eine Lehre gezogen, wie unser Volk aus dem ersten Weltkrieg gelernt hat. Wir haben nichts vergessen, und wir wissen genau, wohin uns die kleinste Konzession, die wir heute an den Militarismus machen, eines Tages treiben wird.
({4})
Abschließend möchte die Zentrumsfraktion auch betonen, daß es für die demokratische Entwicklung unseres neuen Staatswesens von entscheidender Bedeutung ist, die Entstehung einer neuen Militärkaste unmöglich zu machen. Wir wünschen nicht, daß ein unkontrollierbarer politischer Machtfaktor entsteht, der den neuen Staat eines Tages den Feinden der Demokratie in die Hände spielen kann.
({5})
Deutschland braucht Sicherheit. Daran besteht kein Zweifel. Aber wir suchen diese Sicherheit nicht in einer deutschen Wehrmacht, wir halten uns an das Friedensverlangen, das alle Völker der Erde beseelt. Wir glauben, die Welt durch ehrliche Arbeit davon überzeugen zu können, daß Deutschland zu einem Eckpfeiler in einer Organisation des Weltfriedens gestaltet werden muß und als solcher einen ausreichenden Schutz verdient.
({6})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Richter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Nationalen Rechten gebe ich folgende Erklärung ab.
Wir können nicht umhin, unser Erstaunen darüber zum Ausdruck zu bringen, daß man im Jahre 1949 im Auslande sehr deutlich von dem Plan spricht - in der sowjetischen Besatzungszone sogar bereits zur Verwirklichung geschritten ist -, Deutschland wieder aufzurüsten. 1945 posaunten die Alliierten in alle Welt hinaus, daß mit ihrem Sieg über Deutschland und seine Verbündeten der ewige Weltfrieden angebrochen wäre. Zu seiner Erhaltung scheint jedoch ein neuer Krieg in Erwägung gezogen zu werden. Im Krieg gibt es Angreifer und Angegriffene. Wir können es uns einfach nicht vorstellen, daß irgendeine der Signatarmächte von Jalta und Potsdam an
uns die Forderung stellt, etwa einen Angreifer zu unterstützen, zumal ja gegen uns zum „Gesetz" erhobene Willkür die tollsten Orgien feiert. Will man uns etwa zum rückfälligen „Verbrecher" machen? Noch dazu in einer Zeit, wo in Hamburg ein Verfahren gegen einen deutschen Feldmarschall inszeniert worden ist, nur weil er Offizier eines zur Angreifernation gestempelten Volkes war!
({0})
Wer gibt uns ferner die Gewähr, daß nicht erneut hinterher Gesetze gegen uns zur Anwendung gebracht werden, weil wir wiederum auf seiten der Unterlegenen gestanden haben könnten?
({1})
Nach dieser Erklärung grundsätzlich folgendes. Es war immer für uns Deutsche eine Selbstverständlichkeit, daß nur der Freie Waffen tragen konnte. Wir aber sind noch nicht frei!
({2})
Niemals in der Geschichte ist ein Besiegter in seiner Ehre derart diffamiert, ja durch den Kot gezogen worden wie wir Deutsche nach 1945.
({3})
Wo bleibt also vor jeder Diskussion die bedingungslose Ehrenerklärung für das deutsche Soldatentum und die wahrhaft notwendige Revision der n u r durch den Haß diktierten Aburteilungen?
({4})
Wo bleibt die versprochene Ausdehnung der Nürnberger „Gesetze" auf alle Kriegsverbrecher aller Nationen oder das Eingeständnis, nur aus Haß und ohne Recht geurteilt zu haben? Nach den bitteren Erfahrungen der Kriegs- und besonders der Nachkriegszeit wollen wir den Frieden.
Wir sind uns zu schade, für fremde imperialistische Interessen Söldnerkorps zu stellen. Solange nicht der Kriegszustand beendet, solange die absolute Souveränität Deutschlands nicht wiederhergestellt, solange nicht Deutschlands Recht auf allen Gebieten und für alle Gebiete wiederhergestellt ist und solange noch ein Angehöriger einer alliierten Macht als Besatzung im Lande steht, lehnen
({5})
wir jede Aussprache über das Problem einer Remilitarisierung als unerhörte Zumutung ab.
({6})
Meine Damen und Herren! Nachdem die Erklärungen der Fraktionen erfolgt sind, stelle ich in Übereinstimmung mit der Aussprache im Ältestenrat von gestern abend fest, daß die Anträge Drucksache Nr. 269 und 277 damit als erledigt gelten können.
Es liegt jetzt noch ein Antrag der KPD-Fraktion vor, den der Herr Abgeordnete Reimann vorhin gestellt hat. Der Antrag ist von Herrn Abgeordneten Reimann verlesen worden. Wird das Wort dazu gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Bucerius! Zur Geschäftsordnung oder zur Sache?
({0})
Auch dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist durch die vereinbarte Prozedur in dieser Sache, nämlich daß im Anschluß an die Erklärung des Bundeskanzlers die einzelnen Fraktionen formulierte Erklärungen abgeben sollten, erledigt. Ich schlage deshalb dem Hause vor, auszusprechen, daß der kommunistische Antrag erledigt ist, so daß wir dann zum nächsten Punkt der Tagesordnung übergehen können.
Das ist also noch ein Antrag zur Geschäftsordnung. Wird das Wort zur Geschäftsordnung sonst noch gewünscht? - Herr Abgeordneter Renner, nur zu diesem Antrag auf Übergang zur Tagesordnung!
({0})
- Ja! ({1})
- Selbstverständlich!
Ich spreche nur zur Geschäftsordnung. Ich stelle hier fest, daß gestern im Ältestenrat keineswegs ohne Widerspruch von meiner Seite, also nicht einstimmig, Übergang zur Tagesordnung beschlossen worden ist. Ich habe gestern abend ausdrücklich dem widersprochen, daß die Anregung des Herrn Bundestagspräsidenten, durch diese Aussprache beide Anträge als erledigt anzuerkennen, als Meinung des gesamten Ältesten rats hingestellt werden darf.
Nun zu dem Geschäftsordnungsantrag. In den letzten zwei Stunden hat in diesem Hause eine Reihe von Fraktionen zum Ausdruck gebracht, daß sie die Remilitarisierung ablehnen. Von seiten des Zentrums liegt ein Antrag vor, das sogar durch Gesetz zu verankern. Der Antrag soll in der ersten Sitzung im Januar nächsten Jahres über die Bühne des Hauses gehen. Unser Antrag verlangt nichts anderes, als daß das, was der Herr Bundeskanzler zu unterlassen versprochen hat, durch einen Beschluß des Plenums ergänzt wird, der es ihm ausdrücklich untersagt. Das ist der Unterschied. Ich beantrage, über den Antrag des Herrn Abgeordneten Bucerius, zur Tagesordnung überzugehen, eine namentliche Abstimmung durchzuführen, und bitte um die entsprechende Unterstützung.
({0})
- Das können Sie ja gar nicht; Sie müssen ja abwarten, wie die Sache ausgeht. Nicht so hitzig, Herr Bucerius!
Meine Damen und Herren! Um einen Antrag auf namentliche Abstimmung herbeizuführen, bedarf es nach § 105 der Geschäftsordnung bekanntlich der Unterstützung von 50 Mitgliedern. Der Herr Abgeordnete Renner hat dem Geschäftsordnungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bucerius widersprochen. Ich schließe die Geschäftsordnungaussprache und lasse über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bucerius abstimmen, über den Antrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung überzugehen. Wer für diesen Geschäftsordnungsantrag ist,
({0}) den bitte ich, die Hand - ({1})
- Wir sind in der Abstimmung.
({2})
Ich bitte um die Gegenprobe. - Ich stelle fest: das war zweifelsfrei die Mehrheit.
({3})
- Bitte sehr, die Angelegenheit ist erledigt. Ich erteile jetzt - ({4})
- Nein, verzeihen Sie, Herr Kollege Renner; das liegt nach dem klaren Wortlaut der Geschäftsordnung, wie ich das hier schon wiederholt betont habe, im Ermessen des Präsidenten.
({5}) Damit ist die Angelegenheit erledigt.
Wir kommen nunmehr zu dem bisherigen Punkt 1 der Tagesordnung, der nunmehr Punkt 2 geworden ist:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagungen für die Veranlagungszeiträume vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 ({6}) und das Kalenderjahr 1949 ({7}).
Ich erteile dem Herrn Bundesminister der Finanzen das Wort zur Einbringung der Vorlage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um ein rein technisches Gesetz, das also sine ira et studio in diesem Hohen Hause behandelt werden kann. Es geht um folgenden Tatbestand. Nach Artikel X Abschnitt I § 1 Absatz 2 des Anhangs zum Gesetz Nr. 64, also des sogenannten Umstellungsgesetzes, läuft für die Einkommen- und Körperschaftsteuer ein abgekürzter Veranlagungszeitraum, nämlich für die Zeit vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948. Das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz sind jedoch bezüglich des Veranlagungszeitraums jeweils auf das Kalenderjahr abgestellt. Auch zahlreiche Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sind auf den einjährigen Veranlagungszeitraum abgestellt. Der Einkommensteuertarif geht ebenfalls grundsätzlich vom Jahreseinkommen aus. Infolgedessen
({0})
müssen der Einkommensteuertarif und die übrigen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 1948 dem verkürzten Veranlagungszeitraum angepaßt werden. Das ist die erste Aufgabe dieses Gesetzes.
Die zweite Aufgabe des Gesetzes ist die Anpassung an § 3 der von der alliierten Bankenkommission erlassenen 17. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz in der jetzt geltenden Fassung der 26. Durchführungsverordnung. Danach haben die Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1949 enden, mit dem Geschäftsjahr 1949/50 zu verbinden. Nach § 73 Absatz 7 des D-Mark-Bilanzgesetzes hat die Verbindung dieser Geschäftsjahre auch eine steuerliche Wirkung. In diesen Fällen findet § 3 des zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuordnung von Steuern entsprechende Anwendung. Der Gewinn aus den Geschäftsjahren, die vom Kalenderjahr abweichen, muß infolgedessen nach dem zeitlichen Anteil auf den Veranlagungszeitraum vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 und auf das Kalenderjahr 1949 aufgeteilt werden, wenn das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vor dem 31. Dezember 1948 begonnen hat und im Jahre 1949 endet.
Für diese Fälle müssen also besondere Vorschriften zur Durchführung der Aufteilung der Gewinne auf die Zeit vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 und auf das Kalenderjahr 1949 getroffen werden.
Das ist der wesentliche Inhalt des Gesetzes. Das Gesetz hat also keine steuerpolitische oder sonstige politische Bedeutung; es ist ein technisches Gesetz.
Ich darf noch bemerken, daß in allen Fällen, in denen die Aufteilung des Zeitraums oder die Anpassung an den Steuertarif notwendig gewesen ist, immer diejenige Regelung gewählt wurde, die für den Steuerzahler die günstige ist. Ich glaube deshalb, daß das Hohe Haus diesen Gesetzentwurf der Beratung unterstellen kann, und ich bitte, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen des Herrn Bundesministers der Finanzen zu dem alten Punkt 1, jetzt Punkt 2 der Tagesordnung gehört.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. Höpker-Aschoff.
Meine Damen und Herren! Bei der Beratung der eigentlichen Einkommensteuernovelle werden wir hier sicherlich eine lebhafte Debatte haben. Über dieses technische Gesetz scheint aber eine Debatte nicht erforderlich zu sein. Ich beantrage daher, diesen Gesetzentwurf ohne Debatte dem Ausschuß für Finanzen und Steuern zu überweisen.
Findet dieser Antrag die Zustimmung des Hauses?
({0})
- Der Antrag des Herrn Abgeordneten HöpkerAschoff zur Geschäftsordnung lautete, auf die Aussprache über diesen Gesetzentwurf Drucksache Nr. 313 zu verzichten und ihn an den zuständigen Ausschuß für Finanzen und Steuern, vorwiegend wegen seines technischen Charakters, zu verweisen.
Ist das Haus damit einverstanden?
({1})
- Das Haus ist damit einverstanden. Damit ist der Entwurf an den zuständigen Ausschuß für Finanzen und Steuern überwiesen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung, jetzt Punkt 3:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes ({2}).
Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Kneipp das Wort als Berichterstatter.
Dr. Kneipp ({3}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat bereits bei der Einführung des Gesetzes darauf hingewiesen, welches der wahre Zweck der Vorlage ist. Man will eine Senkung der Zuckersteuer vornehmen, um der Landwirtschaft einen gewissen Start auf dem Gebiet der Zuckerrübenproduktion zu geben und die in den letzten Jahren eingetretene erfreuliche Aufwärtsentwicklung weiter zu verfolgen. Man will aber gleichzeitig durch diese Zuckersteuersenkung die erhöhten Kosten decken, die die Zuckerfabriken durch gesteigerte Löhne, durch erhöhte Ausgaben für Kohlen, für Eisen und dergleichen mehr haben. Als drittes will man schließlich den sogenannten Frachtenausgleich in der bisherigen Form weiterführen können. Der Betrag von 9,50 Mark, um den die Zuckersteuer gesenkt wird, kommt also praktisch zu einem Betrag von 6 Mark dem bäuerlichen Zuckerrübenerzeuger, zu rund 3 Mark der Zuckerfabrik zugute, und rund 50 Pfennig werden der sogenannten Frachtenausgleichskasse zugeführt.
Wenn ich den letzten Punkt vorweg aufgreifen darf, so möchte ich folgendes sagen. Diese Frachtenausgleichskasse soll es ermöglichen, daß alle Teile des Bundesgebiets den Zucker an den Letztverbraucher zu demselben Zuckerendpreis abgeben können. Zur Zeit beträgt ja der Zuckerendpreis 1,14 DM pro Kilogramm.
Wir sind leider aus einem Ausfuhrland an Zucker, das wir früher waren, zu einem Importland an Zucker geworden. Der Import kostet uns eine ganz beträchtliche Menge Geldes. Zur Zeit müssen wir pro Doppelzentner ausländischen Zuckers rund 10 Mark an Subvention zahlen.
Unsere inländische Zuckerproduktion erreicht in diesem Jahre bei einer Anbaufläche von rund 148 000 Hektar annähernd 550 000 Tonnen. Das Ziel des Marshallplans ist es, diese inländische Produktion derart zu steigern, daß wir in einigen Jahren auf 800 000 Tonnen kommen. Die vorhandenen Zuckerfabriken besitzen eine derartige Kapazität, daß auch die Landwirtschaft innerhalb dieser Kapazität ihren eigenen Zuckerrübenanbau so forcieren kann, daß wir in einigen Jahren auf 800 000 Tonnen kommen dürften. Die Landwirtschaft wird aber zu einer solchen Ausdehnung ihres intensivsten Anbaues nur dann in der Lage sein, wenn sie für die beträchlich gestiegenen Unkosten auch ein entsprechendes Mehr beim Zuckerrübenpreis erhält. Seit dem Jahre 1934 beträgt der Zuckerrübenpreis 4 Mark pro Doppelzentner. Die Aufwendungen, die der Zukkerrübenanbauer zu machen hat, sind beträchtlich gestiegen. Ich darf zum Beispiel darauf hinweisen, daß allein der Düngerindex - die Zuckerrübe braucht ja recht viel Dünger - auf 160 Prozent gegenüber dem Jahre 1938 in die Höhe geklettert ist. Ich darf darauf hinweisen, daß auch der Lohnindex seit dem Jahre 1938 um 181/2 Punkte in die Höhe gegangen ist, daß also zwei der we({4})
sentlichsten Unkostenfaktoren eine derartige Steigerung erlebt haben, daß der Bauer einen Ausgleich bekommen muß. Dieser Ausgleich beträgt im Durchschnittt 20 Prozent; er soll nämlich auf 4,75 bis 5 Mark in die Höhe gehen. Diese Erhöhung hält sich also unter allen Umständen in einem vertretbaren Rahmen, auch in einem Rahmen, daß kein Mensch behaupten kann, der bäuerliche Erzeuger würde nunmehr viel zu gut wegkommen.
Ich darf in diesem Augenblick einen kleinen Blick in das benachbarte Belgien und Holland werfen. In Belgien ist der Zuckerrübenpreis zur Zeit pro Doppelzentner 7,32 DM, in Holland liegt er ungefähr 30 Pfennig tiefer. Wenn Sie jetzt berücksichtigen, daß wir pro Doppelzentner Zucker, den wir einführen, 10 DM Subvention bezahlen müssen, so errechnet sich, wenn ich diese 10 DM Subvention einkalkuliere, ein ausländischer allgemeiner durchschnittlicher Zuckerrübenpreis von sage und schreibe 6,35 DM. Ich glaube, ich habe Ihnen damit bewiesen, daß die bäuerlichen Forderungen auf endgültige Genehmigung eines anständigen Zuckerrübenpreises durchaus in Ordnung gehen.
Ich darf Ihnen dies noch nach einer anderen Richtung hin näher darlegen. Bisher war bei einem Zuckerrübenpreis von 40 DM pro Doppelzentner der Fiskus derjenige, der aus dem bäuerlichen Schweiß und der bäuerlichen Arbeit die größten Revenuen gezogen hat. Wir können in diesem Jahr mit einer durchschnittlichen Zuckerrübenernte von 300 Doppelzentnern pro Hektar rechnen. Diese 300 Doppelzentner pro Hektar liefern rund 40 Doppelzentner Zucker. Würde die bisherige Zuckersteuer bestehen bleiben, dann würde dies ergeben, daß der Zuckerfiskus, wenn ich ihn so nennen darf, 40 mal 40 gleich 1600 DM Einnahme aus dem Schweiß des Landwirts pro Hektar 'einnimmt, während der Bauer bei 300 Doppelzentner à 4 DM Zuckerrübenpreis nur 1200 DM erreicht. Jetzt wird das Verhältnis etwas in eine andere Bahn geschoben. Jetzt kommen wir auf eine Zuckerrübensteuereinnahme des Fiskus pro Hektar von 1220 DM, während der Landwirt dann auf 300 mal 5, im Endergebnis also auf 1500 DM kommt. Daß der Landwirt daneben noch die Schnitzel als wertvolles Futtermittel hat und dergleichen mehr, möchte ich hier nicht näher erläutern.
Im Ausschuß, der sich mit dieser Frage beschäftigt hat, war man sich allseitig darüber klar, daß dieses Gesetz so rasch wie möglich verabschiedet werden müsse. Es hat sich keinerlei Widerspruch gezeigt. Es wurde nur von einer Seite der lebhafte Wunsch geäußert, man möge die überhöhte Zuckersteuer von - nach erfolgter Genehmigung des Gesetzes - 30,50 DM weiter senken, man möge auch dem Verbraucher nunmehr durch eine Senkung der Zuckersteuer die entsprechende Möglichkeit eines billigeren Zuckerbezuges geben. Der Ausschuß hatte keine Möglichkeit, im Sinne dieses Wunsches näher tätig zu sein. Ich darf mich aber vielleicht zum Interpreten des Ausschusses und auch von Ihnen machen, wenn ich bei dieser Gelegenheit den Wunsch äußere, daß man dann, wenn man in absehbarer Zeit darangeht, die indirekten Steuern, die Verbrauchssteuern zu senken, auch an die Zuckersteuer denkt. Betrug doch die Zuckersteuer in der Kaiserzeit 14 Mark. Sie wurde später auf 21 Mark in die Höhe gesetzt. Sie ist jedenfalls eine der höchsten indirekten Steuern, die wir kennen.
Im Ausschuß war auch Einmütigkeit darüber vorhanden, daß das Gesetz heute möglichst in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden möge, damit der Leidensweg, den dieses Gesetzgebungswerk schon im Wirtschaftsrat gegangen ist, so rasch wie möglich abgeschlossen wird. Es wurde gleichzeitig im Ausschuß festgestellt, daß die Drucksache Nr. 150, die einen Antrag Dr. Müller und Genossen enthält, der sich mit demselben Gegenstand beschäftigt, durch die Annahme des Gesetzes gegenstandslos würde. Namens des Ausschusses habe ich die Ehre, Sie zu bitten, das Gesetz möglichst heute in zweiter und dritter Lesung zu verschieden.
({5})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß in Abweichung von § 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung über den vorliegenden Gesetzesentwurf im ganzen gesprochen wird. Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung und rufe nunmehr entsprechend Drucksache Nr. 253 die einzelnen Paragraphen des Gesetzes zur Abstimmung auf. Wer für die Bezeichnung des Gesetzes, für die Einleitung, für Artikel I und für Artikel II ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Ich erbitte ferner das Einverständnis des Hauses damit, daß wir in Abweichung von der Vorschrift des § 44 der Geschäftsordnung sofort in die
dritte Beratung
eintreten;, wie es der Herr Berichterstatter im Namen des Ausschusses bereits beantragt hat. - Ich höre keinen Widerspruch und stelle demgemäß das Einverständnis des Hauses fest, daß wir sofort in die dritte Beratung eintreten.
Ich eröffne die Aussprache der dritten Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache der dritten Beratung und bitte diejenigen Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Beratung sind, die Hand zu erheben. - Ich danke und bitte um die Gegenprobe. - Es ist mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Ich darf demnach feststellen, daß damit das Gesetz auch in dritter Beratung verabschiedet ist.
Wir müssen nunmehr noch über die Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, Drucksache Nr. 320, abstimmen. Die Ziffer 2 lautet:
den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. Müller und Genossen - Drucksache Nr. 150 - durch die Beschlußfassung zu Ziffer 1 als erledigt anzusehen.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke und bitte um die Gegenprobe. - Damit ist auch die Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, Drucksache Nr. 320, erledigt.
Wir kommen nunmehr zu dem Punkt 3 der alten Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
({0})
Aufhebung des Lohnstops ({1}).
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Pelster als Berichterstatter das Wort.
Pelster ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache Nr. 300 ist dem Hohen Hause der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops vorgelegt worden. Das Hohe Haus hat in der vorgestrigen Sitzung beschlossen, diese Drucksache dem Ausschuß für Arbeit zu übergeben. Der Ausschuß hat sich mit dieser Frage befaßt und ist zu der Auffassung gelangt, daß das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops noch einmal verlängert werden muß. Es ist hier nicht der Ort und auch nicht die Zeit dafür, auf die Geschichte des Lohnstopaufhebungsgesetzes einzugehen. Es muß aber festgestellt werden, daß durch dieses Gesetz die Festlegung der Löhne nach oben hin aufgehoben worden ist, nach unten hin aber der Lohnstop bestehen geblieben ist, so daß eine Senkung der Löhne unter die Sätze, die am Tage des Erlasses des Lohnstopaufhebungsgesetzes bestanden haben, nicht möglich ist. Das Lohnstopaufhebungsgesetz war erstmalig bis zum 31. März 1949 befristet. In dem ersten Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 20. April 1949 ist der Ablauftermin auf den 30. September 1949 festgelegt worden. In einem zweiten Gesetz ist dann der Ablauftermin auf den 31. Dezember dieses Jahres festgelegt worden.
Es wird nun nochmals eine Verlängerung gewünscht. Der Ausschuß hat sich., wie ich schon sagte, eingehend damit befaßt. Es ist auch der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß dieses Gesetz an sich nicht mehr verlängert zu werden brauche, ,da inzwischen durch das Tarifvertragsgesetz den Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben ist, selber die Löhne in freier Verhandlung festzulegen. Das mag heute schon weithin üblich sein, und es wird weithin durchgeführt. Es gibt aber noch Gebiete, auf denen diese Festlegung nicht erfolgt ist, einmal deshalb, weil die Sozialpartner fehlen, und zweitens auch deshalb, weil vielfach, wie die Erfahrung in der Arbeitsgerichtsrechtsprechung gelehrt hat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen, aus ihrer Nichtzugehörigkeit zu den Vertragspartnern Vorteile zu ziehen, um die Löhne unter diesen Stand herunterzudrücken. Weiterhin steht für eine große Gruppe der Arbeitnehmer - ich denke an die Heimarbeiter; auch der Ausschuß hat das zum Ausdruck gebracht - eine gesetzliche Regelung noch aus. Der Ausschuß hält darum im Intersesse des sozialen Friedens die Verlängerung des Lohnstopaufhebungsgesetzes noch für notwendig, zumindest bis zum Erlaß eines Heimarbeitsgesetzes. Keineswegs hat der Ausschuß die Auffassung, daß dieses Gesetz uferlos verlängert werden kann.
Dann ist der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß eine einheitliche Regelung für das Bundesgebiet erstrebenswert sei. Wir haben im Vereinigten Wirtschaftsgebiet dieses Lohnstopaufhebungsgesetz mit dem Ablauftermin 31. Dezember 1949, der verlängert werden soll. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein gleiches Gesetz ohne Ablauftermin. Wir haben in Süd-Baden, wie im Ausschuß zum Ausdruck kam, ein Gesetz gleicher Art ohne Ablauftermin, während in Württemberg-Hohenzollern das Gesetz gleicher Art abgelaufen ist.
Nach allem Für und Wider, das im Ausschuß eingehend besprochen worden ist, ist der Ausschuß mit überwiegender Mehrheit bei einer Stimmenthaltung zu der Auffassung gelangt, dem Hohen Hause zu empfehlen, der Verlängerung des Gesetzes zuzustimmen und als neuen Ablauftermin den 30. Juni 1950 festzulegen. Der Ausschuß hat eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen. Sie finden diese redaktionelle Änderung auf der Drucksache Nr. 321. Der Ausschuß bittet, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 321 zuzustimmen.
Seitens des Vertreters des Bundesarbeitsministeriums ist zum Ausdruck gebracht worden, daß auch seitens des Arbeitsministeriums noch einer Verlängerung zugestimmt werden müsse und daß man auch dort schon erwogen habe, diese Verlängerung durchzuführen bzw. eine Vorlage einzubringen.
Der Ausschuß bittet also, dem Entwurf entsprechend dem Antrag der Drucksache Nr. 321 zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich eröffne
die Aussprache der zweiten Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Bezeichnung des Gesetzes, die Einleitung, den § 1 und den § 2 in der Fassung des Ausschusses - auf Drucksache Nr. 321 - ist, den bitte ich, die Hand zu erneuen. - Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist in zweiter Beratung gegen eine Stimme angenommen.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache in
dritter Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist, und schließe die Aussprache in dritter Beratung. Wer für das Gesetz in der Fassung der Drucksache Nr. 321, wie es soeben in der Abstimmung der zweiten Beratung angenommen wurde, im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist gegen eine Stimme angenommen.
Damit erkläre ich das Gesetz auf Drucksache Nr. 321 für endgültig verabschiedet.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend innergebietliche Neuordnung.
({0})
- Dieser Punkt ist nicht abgesetzt. Nur ist zum Punkt 3 des Ausschußantrags eine besondere Vereinbarung getroffen worden, auf die ich nachher noch hinweisen werde. - Zugrunde liegen die Drucksachen Nr. 232 und 90.
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter Herrn Abgeordneten Euler.
Euler ({1}), Berichterstatter: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung habe ich die Ehre, den Beschluß zu vertreten, den der Ausschuß auf den Antrag der FDP, Drucksache Nr. 90, gefaßt hat. Die FDP hatte beantragt, die Regierung möge
({2})
einmal eine Gesetzesvorlage nach Artikel 29 Absätze 1, 6 und 7 über die innergebietliche Neuordnung vorlegen und sie möge weiter eine Gesetzesvorlage über die Durchführung der in Artikel 29 vorgesehenen Volksbegehren und Volksentscheide dem Hohen Hause unterbreiten. Beide Anträge waren für den Ausschuß unproblematisch. Der Ausschuß hat ihnen stattgegeben, und ich habe Sie zu bitten, dem Antrage des Ausschusses zu folgen.
Das Problem der innergebietlichen Neuordnung ist eines der wichtigsten Probleme unter dem Gesichtspunkt, daß es unsere Aufgabe sein muß, einen leistungsfähigen Bund mit leistungsfähigen Ländern auf einer naturgemäßen innergebietlichen Ordnung zu gewinnen. Wir wissen: die Länderschöpfungen und ihre Grenzen aus den Jahren nach 1945 sind vielfach mehr unter Gesichtspunkten der ausländischen Politik gemäß den Interessen der Siegermächte erfolgt als gemäß den Interessen des deutschen Volkes und seiner Stämme. Deswegen dürfte es keinerlei Einwänden begegnen, wenn wir die Regierung ersuchen, möglichst schnell die Gesetzesvorlagen einzubringen, die nach dem Artikel 29 des Grundgesetzes erforderlich sind, um das Problem der innergebietlichen Neuordnung auf eine befriedigende Weise zu lösen.
Die FDP hatte weiter beantragt, die Regierung möge auch bereits eine gesetzliche Regelung nach Artikel 118, der den Südweststaat betrifft, in Vorschlag bringen. Nun, für den Ausschuß stellte sich das Problem, das heute noch nicht zu entscheiden ist, ob man sagen kann, daß eine Vereinbarung zwischen den Ländern des Südwestraumes zustande gekommen oder gescheitert ist. Deswegen war der Ausschuß in seiner Mehrheit zunächst dahin übereingekommen, die Regierung zu ersuchen, durch Vereinbarung mit den Länderregierungen von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern den Termin festzustellen, zu dem entschieden sein soll, ob ein Staatsvertrag über die Neugliederung dieser Länder nach Artikel 118 des Grundgesetzes zustande gekommen ist oder nicht, also eine Vereinbarung über den Zeitpunkt. Im Laufe weiterer Besprechungen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, diesen dritten Punkt des Ausschußantrages heute nicht zur Debatte und Abstimmung zu stellen. Wir sind gestern abend dahin übereingekommen, die Debatte wie auch die Abstimmung über diesen dritten Punkt bis nach einer neuen Besprechung im Ältestenrat zurückzustellen.
Demgemäß bitte ich Sie, den Punkten 1 und 2 des Ausschußantrages zu folgen. Der Punkt 3 wird nach Maßgabe weiterer Besprechungen zwischen den Fraktionen und im Ältestenrat dann erneut zur Debatte gestellt werden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache Nr. 232 mit der Maßgabe, die soeben der Herr Berichterstatter angedeutet hat. Wer für die Punkte 1 und 2 der Drucksache Nr. 232 in dem Antrag des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Die Punkte 1 und 2 des Ausschußantrages sind mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Ich stelle weiter das Einverständnis des Hauses dazu fest, daß Aussprache und Abstimmung über Punkt 3 des Antrages auf Drucksache Nr. 232 in einer der Plenarsitzungen im Januar erfolgen. Darüber wird der Ältestenrat noch eine Entscheidung herbeiführen.
Meine Damen und Herren! Punkt 5 der gedruckten Tagesordnung ist, wie ich vorhin schon mitgeteilt habe, abgesetzt, Punkt 6 der gedruckten Tagesordnung ebenfalls wegen Erkrankung des Berichterstatters.
Wir kommen damit zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch ({0}).
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, Herrn Abgeordeten Dr. von Merkatz.
Dr. von Merkatz ({1}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität habe ich dem Hohen Hause folgenden Antrag des Ausschusses zu unterbreiten:
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag des Justizministers von RheinlandPfalz vom 24. Oktober 1949 auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch abzulehnen.
Zur Begründung dieses Antrages darf ich kurz vortragen, daß die formellen Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens, bezüglich der Immunität des Abgeordneten Stauch einen Beschluß des Plenums herbeizuführen, erfüllt sind. Dem Abgeordneten Stauch wird vorgeworfen, er habe in Katzenellenbogen gegen den früheren Ortsbürgermeister - zur Zeit ist der Abgeordnete Stauch selbst zum Ortsbürgermeister gewählt - beleidigende Vorwürfe erhoben. In eine Beweiswürdigung dieser Vorwürfe ist nach den Grundsätzen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität nicht einzutreten. Nach den allgemeinen Prinzipien, die von dem Ausschuß entwickelt worden sind, ist der Ausschuß einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch abzulehnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer für den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Drucksache Nr. 312 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Ausschußantrag ist so gut wie einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Rückgabe deutscher Warenzeichen ({0}).
Als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Hoogen das Wort.
Hoogen ({1}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Gegenstand der Beratung ist der Antrag des Ausschusses für Patentrecht
({2})
und gewerblichen Rechtsschutz, der Ihnen unter Drucksache Nr. 274 vorliegt. Nach diesem Antrag des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz soll die Bundesregierung ersucht werden, im Verhandlungswege die Rückgabe deutscher Warenzeichen an ihre früheren Inhaber zu erwirken. Es ist eine ebenso auffallende wie bedauerliche Erscheinung, daß in der öffentlichen Meinung das Schicksal der deutschen Warenzeichen im Auslande bisher nicht die Beachtung gefunden hat, die die Warenzeichen wegen ihres Umfanges und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung verdienen. Warenzeichen sind oft wertvoller als die den Erzeugnissen zu Grunde liegenden Patente. Ich darf nur an deutsche Wertmarken wie das Bayer-Kreuz, den Namen Mercedes-Benz, die Solinger Zwillingsmarke und ähnliche deutsche Wertmarken erinnern. Nach früheren Beschlüssen der Alliierten sollen diese immateriellen Güter zur Wiedergutmachung herangezogen werden.
Hinsichtlich der deutschen Auslandspatente ist in diesem Sinne bereits durch.. das Londoner Abkommen vom 26. Juli 1946 in einer für die früheren deutschen Inhaber recht ungünstigen Weise entschieden worden. Für die Warenzeichen ist bis heute eine solche ungunstige Regelung noch nicht erfolgt. Es ist also noch nicht zu spät, daß die deutsche Regierung sich im Verhandlungswege einschaltet, um zu verhindern, daß für die deutschen Warenzeichen eine gleiche Regelung, wie sie für die deutschen Auslandspatente im Oktober 1946 getroffen wurde, auch getroffen wird.
Die Berechtigung dieser Forderung auf Rückgabe erblickt der Ausschuß in voller Einmütigkeit im Wesen und in der Aufgabe eines Warenzeichens selbst. Denn nach der übereinstimmenden Meinung im In- und Ausland ist es die Aufgabe eines Warenzeichens, die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Unternehmen und den Unterschied dieser Ware von einer anderen Ware und Güte und Qualität zu verbürgen. Es kann nach der Auffassung des Ausschusses deshalb nicht dem Zweck eines Warenzeichens dienen, wenn die deutschen Warenzeichen bedingungslos an andere Unternehmen übertragen werden. Denn dadurch würde man die Gefahr einer Täuschung des Publikums, insbesondere des ausländischen Publikums, heraufbeschwören und dem unlauteren Wettbewerb Tür und Tor öffnen, den die Verbandsländer der Pariser Union schon seit 1883 zu bekämpfen sich zur Aufgabe gemacht haben.
Infolgedessen bittet der Ausschuß Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag Drucksache Nr. 274 Ihre Zustimmung zu geben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache über den Antrag Drucksache Nr. 274. Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag auf Drucksache Nr. 274 ist, den bitte ich,, die Hand zu erheben.. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Danke. Der Antrag ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Ich hatte vorhin mitgeteilt, daß Punkt 9 von der Tagesordnung abgesetzt werden soll. Das beruht aber auf einem Mißverständnis, weil gestern abend im Ältestenrat die Auffassung bestand, daß der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films sich mit der Angelegenheit noch
nicht befaßt habe. Dieses Mißverständnis ist, wie ich höre, inzwischen aufgeklärt worden. Infolgedessen kommt der Punkt 9 wieder auf die Tagesordnung. Der Bericht der Berichterstatterin Frau Abgeordneten Schroeder wird noch durch einige zusätzliche Bemerkungen des Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films ergänzt werden.
Ich erteile nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen Schmutz und Schund ({0}),
der Frau Abgeordneten Schroeder das Wort als Berichterstatterin.
Frau Schroeder ({1}), Berichterstatterin: Meine Herren und Damen! Der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge hat sich mit dem Antrag Drucksache Nr. 103 über Schaffung eines neuen Gesetzes zur Beseitigung der Schwierigkeiten, die durch, das heutige Zeitschriftenwesen entstanden sind, beschäftigt und hat diesem Antrag zugestimmt, allerdings mit der einzigen Änderung, daß es an Stelle „Auswüchse des Zeitschriftenwesens" heißt „Auswüchse des Druckschriftenwesens". Der Ausschuß hat diese Abänderung für notwendig erachtet, weil ihm nicht ganz klar war, ob auch eine Reihe der kleinen Schriften, die heute für 25 oder 30 Pfennig verkauft werden und die in ihrer ganzen Art ein Gift ganz besonders für unsere Jugend darstellen, unter den Begriff „Zeitschriftenwesen" fallen würden.
Wir haben feststellen müssen, daß nicht nur einzelne Länderregierungen bereits dazu gekommen sind, durch Verordnungen festzulegen, daß für unsere Jugend schädliche Schriften auf Listen zusammenzustellen und zu verbieten sind, sondern daß auch gerade die Organisationen, die sich den Schutz der Jugend zur Aufgabe gestellt haben, um ein derartiges Gesetz ersucht haben. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, den Antrag Drucksache Nr. 103 mit der von mir eben erwähnten Abänderung anzunehmen, so daß der Antrag dahin geht, die Bundesregierung zu ersuchen, angesichts der die deutsche Jugend und die öffentliche Sittlichkeit bedrohenden Entwicklung gewisser Auswüchse des Druckschriftenwesens ein Bundesgesetz gegen Schmutz und Schund vorzulegen. Aber ich darf hinzufügen, meine Herren und Damen, daß sich auch die Mitglieder des Ausschusses darüber klar waren, daß durch ein solches Gesetz, das eine negative Regelung vorsieht, die Angelegenheit allein nicht erledigt ist, sondern daß alles geschehen muß, um ganz besonders für unsere Jugend eine billige gute Literatur, wie wir sie einmal gehabt haben, zum Beispiel in Gestalt der Reclam-Bücher wieder zu schaffen und der Jugend an den Bahnhöfen oder überall da, wo sie ein Verlangen nach unterhaltender Literatur hat, anzubieten.
({2})
Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Vogel als Mitberichterstatter für den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films das Wort.
Dr. Vogel ({0}), Mitberichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films hat sich gleichfalls mit diesem Antrag in zwei Sitzungen ausführlich befaßt. Der Ausschuß sieht es mit als seine Hauptaufgabe an, über Artikel 5 der Verfassung besonders zu wachen. Es besteht kein Zweifel darüber, daß ein derartiger Antrag irgendwie auch die Pressefreiheit natürlich berühren muß und außerdem noch eine Reihe anderer Artikel tangiert. Trotzdem kam der Ausschuß übereinstimmend zu der Überzeugung, daß gegenwärtig ein Notstand vorliegt. Aber der Ausschuß war gleichfalls der Überzeugung, daß die Überschriftung dieses Antrags nicht glücklich gewählt ist. Der Ausschuß war ferner der Überzeugung, daß man einen anderen Titel wählen sollte an Stelle des Titels „Schmutz- und Schundliteratur", weil er nur geeignet ist, in vieler Hinsicht eine Reklamewirkung auszuüben und infolgedessen nicht dem Sinn des Antrags entspricht. Wir haben uns eingehend mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen eines solchen Gesetzes befaßt. Unstreitig wird ein derartiges Gesetz auch das künftig einmal kommende Bundespressegesetz tangieren. Wir müssen infolgedessen sehr aufmerksam darüber wachen, jetzt nicht schon Dinge im voraus zu präjudizieren, die später einmal zu beseitigen uns schwer fallen wird. Diese Dinge müssen also zusammen betrachtet werden und werden auch in Zukunft, soweit wir darüber unterrichtet sind, entsprechend der Wahrung aller später erfolgenden gesetzlichen Regelungen so betrachtet werden. Der Ausschuß für Presse-, Rundfunk- und Filmfragen ist einstimmig zu der Überzeugung gekommen, dem Antrag gleichfalls beizustimmen, und bittet Sie, entsprechend zu verfahren.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
({0})
- Das Wort hat der Herr Abgeordnete Leibbrand.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion kann dem vorliegenden Ausschußantrag nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, daß ein Gesetz, Verbote oder polizeiliche Maßnahmen, in welcher Form auch immer, nicht die geeignete Form des Kampfes gegen Schmutz und Schund sind. Zudem besteht nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu sehr die Gefahr, daß ein solches Gesetz für politische Zwecke mißbraucht wird, die mit der ursprünglichen Absicht gar nichts mehr zu tun haben. Wir glauben, daß für den dringend notwendigen Kampf gegen Schmutz und Schund, gegen die Gefährdung unserer Jugend andere, positive Maßnahmen notwendig sind.
Wird das Wort weiter gewünscht? - Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Ich schließe die Aussprache.
Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die für den Antrag auf Drucksache Nr. 259 sind, die Hand zu erheben. - Ich danke und bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Wir kommen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für
Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Goetzendorff und Genossen betreffend Einstellung von Heimatvertriebenen bei Ministerien und Verwaltungsstellen der Deutschen Bundesrepublik ({0}).
Als Berichterstatterin erteile ich der Frau Abgeordneten Brökelschen das Wort.
Brökelschen ({1}), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Goetzendorff und Genossen will, daß in allen Angestellten- und Beamtenstellen der Ministerien und Verwaltungsstellen der Deutschen Bundesrepublik mindestens 15 Prozent Heimatvertriebene Verwendung finden sollen. Über die gleiche Materie ist bereits in einer Sitzung des Hohen Hauses vom 20. Oktober gesprochen worden. Dabei ist erörtert worden, ob es richtig ist und im Interesse der Flüchtlinge liegt, eine bestimmte Quote für die Anstellung festzusetzen. Man hat diese Frage mit großer Mehrheit verneint.
Dieselbe Frage hat dem Ausschuß für Heimatvertriebene dann noch einmal in seiner Sitzung vom 27. Oktober vorgelegen. Auch hier ist wieder die Frage, ob eine feste Quote im Interesse der Flüchtlinge liegt, verneint worden. Der Ausschuß für Heinatvertriebene bittet also das Hohe Haus den Antrag Goetzendorff und Genossen abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist also so beschlossen.
({0})
Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war zweifellos die Mehrheit.
Wir kommen nunmehr zum 11. Punkt der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über Anträge der Fraktionen der SPD, DP und KPD betreffend sozialen Wohnungsbau ({1}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Dr. Brönner.
Or. Brönner ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hat die drei Drucksachen Nr. 10, 39 und 73 zur Bearbeitung überwiesen erhalten. Er hat sich in einer Reihe von Sitzungen mit diesen Unterlagen beschäftigt und kam darauf zu dem vorliegenden Antrag 286.
Der Ausschuß hat sich bei seiner Stellungnahme von folgenden Erwägungen leiten lassen. In der einleitenden Ziffer 1 wird vor allem auf die Rechtzeitigkeit der Vorlage des Gesetzentwurf es hingewiesen. Man weiß, daß die Bauwirtschaft rechtzeitig eine Planung durchführen muß. Dazu muß sie vor allem wissen, welche finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht und aus welchen Quellen dieses Geld kommen soll.
Was die in Ziffer la erwähnte stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus angeht, so wird unter sozialem Wohnungsbau die Errichtung von Wohnungen gesehen, die als Ein- und Mehr({3})
familienhäuser der Größe, der Ausstattung und dem Mietpreis nach für die breiten Schichten des Volkes tragbar sind. 250 000 Wohnungen sollen erstellt werden. Man ging davon aus, daß die Bauwirtschaft imstande ist, sogar etwa 300 000 Wohnungen zu erstellen. Sowohl die Bauindustrie als auch die Bauwirtschaft sollen das leisten können. Man konnte diesen sachverständigen Meinungen auch glauben.
Nun zu Ziffer 1 b des Ausschußantrages über die Vorschriften zur Sicherstellung fremder und eigener Mittel. Von dem Herrn Minister für Wiederaufbau und Wohnungswesen ist uns eine Unterlage gegeben worden. Danach ist damit zu rechnen, daß der hier genannte Betrag von 2,5 Milliarden D-Mark, der zur Finanzierung notwendig ist, aus Mitteln der Sparkassen und Versicherungsgesellschaften, der Hypothekenbanken, der Länder und vor allem aus ERP-Mitteln tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann.
Das vorzulegende Gesetz soll ferner Grundsätze über die Verwendung der Mittel in den Ländern enthalten. Der Bund hat auch die Aufgabe, den Wohnungsbau, entweder aus ordentlichen oder außerordentlichen Haushaltsmitteln, zu unterstützen. Für den Fall, daß Haushaltsmittel nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, müßte er wohl ermächtigt werden, einen entsprechenden Kredit bei der Bank deutscher Länder aufzunehmen. Wenn der Bund Mittel zur Verfügung stellt, dann hat er auch das Recht, über die Verwendung dieser Mittel mitzureden.
Weiter soll das Gesetz insbesondere Regelungen enthalten, die den Ländern die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiete ermöglichen; zum Beispiel bezüglich Beschaffung und Erschließung von Bauland. Auch da dürfen wir einige Anregungen geben, die dann wohl auch von den Ländern übernommen werden.
Bei den geforderten Maßnahmen zur Senkung der gesamten Herstellungs- und Bewirtschaftungskosten wird es darauf ankommen, einen gesunden Leistungswettbewerb in der Bauindustrie und in der Bauwirtschaft anzuregen und durch geeignete Mittel auch die Erfüllung dieser Voraussetzung durchzusetzen.
Schließlich geht 'es um Richtlinien über die Miethöhe, wobei für öffentlich geförderte Wohnbauten der derzeitige örtliche Neubaumietenstand nicht überschritten werden soll. Das ist der kritische und vielleicht auch der wichtigste Punkt in dem ganzen Antrag. Ausschlaggebend für die Masse der wohnungsuchenden Menschen ist die Miete. Wir müssen also in erster Linie Wohnungen bauen, deren Mieten von breiten Schichten der Bevölkerung gezahlt werden können. Daher ist es selbstverständlich, daß die Mieten für Wohnbauten, die vom Bund unterstützt werden, unter allen Umständen im Rahmen einer bestimmten Höhe gehalten werden müssen. Bei der Beratung des Gesetzes werden wir darauf eingehend zu sprechen kommen.
Ziffer 2 des Ausschußantrages geht dahin, den Antrag der Fraktion der Kommunistischen Partei - Nr. 10 der Drucksachen - durch Beschluß zu Ziffer 1 für erledigt zu erklären.
In Ziffer 3 empfiehlt der Ausschuß, den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei - Nr. 39 der Drucksachen - unverändert anzunehmen.
Insgesamt geht die Empfehlung des Ausschusses dahin, den Antrag Drucksache Nr. 286 so, wie er jetzt vorliegt, anzunehmen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klabunde.
Meine Damen und Herren, ich darf die Geschichte der Behandlung dieses Antags kurz schildern, weil Sie daraus ersehen werden, wie die an sich unmögliche Situation eintreten konnte, daß eine Fraktion ihren eigenen Antrag ablehnt und, wie ich glaube, ablehnen muß.
Als wir die Beratungen im Ausschuß begannen, herrschte allgemein die Auffassung, daß ein so dringliches Thema wie das des Wohnungsbaues behandelt werden könne, ohne daß dabei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien in Erscheinung zu treten brauchten. In der Tat konnte dieser Eindruck eine ganze Weile bestehen. Als wir vor gut acht Tagen eine einheitliche Fassung des Ausschußantrages beschlossen, glaubten wir, den Punkt erreicht zu haben, wo wir der Regierung wirklich einige wesentliche Richtlinien geben konnten. In einer Sitzung, die lediglich noch der Kenntnisnahme der redaktionellen Formulierung des Beschlusses dienen sollte, ist dann aber eine völlige Wendung eingetreten. Vertreter der Regierungsparteien - und zwar Vertreter, die ursprünglich nicht an den Sitzungen teilgenommen hatten - haben es für notwendig gehalten, eine Änderung des Beschlusses anzuregen, und haben mit ihrer Mehrheit auch Änderungen hineingebracht, die für uns Sozialdemokraten nicht annehmbar sind.
Während der sozialdemokratische Antrag dahin lautete, das Programm des sozialen Wohnungsbaus allein solle sich auf 250 000 Wohnungen belaufen, wurde diese Zahl nun zur Grundlage eines Gesamtprogramms gemacht, in das der sogenannte freie Wohnungsbau mit einbezogen werden sollte. Für uns handelte es sich darum, durch Förderungsmaßnahmen die Herstellung von einer Viertelmillion Wohnungen durch den sozialen Wohnungsbau sicherzustellen und die völlig ungewisse Zahl der Wohnungen, die nach dem freien Stil ohne öffentliche Förderung erstellt werden sollen, außerhalb dieses Programms zu lassen, das heißt: wir hatten die Hoffnung, in der Gesamtsumme beider Zweige zu einem wesentlich höheren Ergebnis als 250 000 Wohnungen zu gelangen. Das war nicht nur die sozialdemokratische Auffassung, sondern das war die Auffassung aller Parteien im Ausschuß ohne Unterschied der Couleur, und zwar aller derjenigen Vertreter, die seit Bestehen des Ausschusses an diesen Erörterungen teilgenommen hatten. Nachdem nun auf einen Wink von oben - und dieser Wink von oben lag vor - der Ausschußbericht geändert werden mußte, können wir ihm unsere Zustimmung nicht geben.
Dahinter steht die außerordentliche Spannung zwischen den wohnungspolitischen Bestrebungen der Regierung und den Auffassungen des Bundesfinanzministers. Der Bundesfinanzminister ist nicht gewillt, auch nur eine Mark für den Wohnungsbau herzugeben.
({0})
Er erklärt, daß dem Wohnungsbau lediglich bestimmte Mittel aus der Soforthilfe und Mittel aus den Umstellungsgrundschulden - die ja nie unter der Bezeichnung Bundesmittel in den Bundeshaushaltsplan gehören - zur Verfügung stehen sollen. Es sind an sich keine Bundesmittel; sie werden nur deswegen als Bundesmittel deklariert, damit die Bundesregierung auf dem Wege über die Kreditbedingungen in der Lage ist, über die Ver({1})
wendung der Gelder im einzelnen zu bestimmen. Aber halten Sie fest - und das ist eine objektive Feststellung, die ich treffe -: die Bundesregierung will keine Gelder für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen!
Die Vertreter sämtlicher Parteien haben im Ausschuß mit sehr viel Nachdruck und mit, ich möchte beinahe sagen, Härte gegen den Vertreter des Bundesministeriums gesprochen. Das Ergebnis dieser Aussprache war die ursprüngliche, in völliger Einmütigkeit zustande gekommene Fassung des Ausschußberichts. Wenn das die Situation ist, dann möchte ich allerdings auch jetzt noch an die Regierungsparteien appellieren, möchte sie fragen, ob sie den Augenblick für gekommen halten, schon jetzt, bevor das Programm der Regierung festliegt, so wesentliche Rückschritte zu machen und dadurch die retardierenden Elemente der offiziellen Wohnungspolitik so stark zu unterstützen, wie es gegenwärtig der Fall ist.
Sie wissen, daß der Bundeswohnungsminister in seinem Ministerium seit längerem dabei ist, den Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus auszuarbeiten. Dieser Gesetzentwurf erfährt, soweit man hört, dauernd Verschlechterungen insofern, als Abschwächungen erfolgen und keine Konkretisierung. Wir haben also wohnungspolitisch eine rückläufige, keine vorwärtsschreitende Entwicklung. Die Regierung hat ebenso wie die Opposition die Förderung des Wohnungsbaus als die dringlichste Aufgabe erklärt. Das Gesetz noch in seiner Entstehungszeit bereits - ganz objektiv ausgedrückt - zu verschlechtern, ist nach unserer Auffassung untragbar. Zum ersten Mal in Deutschland soll ein Wohnungsgesetz geschaffen werden, das über die Wohnraumbewirtschaftung hinausgeht. Diese Forderung ist meines Wissens erstmalig vor 45 Jahren unter völlig friedlichen Verhältnissen erhoben worden. Damals gab es einen Verein „Wohnungsgesetz", der die Wohnungsfragen bereits im ganzen Reichsgebiet ordnen wollte.
Dieses jetzt im Entstehen begriffene Gesetz dient nicht mehr der Förderung des Wohnungsbaus, sondern überläßt die Entscheidung, wie Sie bei einem Vergleich der Entwicklung der Entwürfe feststellen werden, in immer stärkerem Maße den bürokratischen Instanzen. Die Wohnungspolitik ist aber eine so wichtige politische Frage, daß das Parlament zur Wohnungspolitik der Regierung Stellung nehmen muß. Man kann nicht, wie es jetzt beabsichtigt ist, alle wichtigen Fragen der Entscheidung bürokratischer Instanzen überlassen.
Ich darf den Herrn Bundesminister für. Wohnungsbau zitieren, der in der Öffentlichkeit mehrfach so wichtige Grundsätze wie etwa den der Normierung einer monatlichen Höchstmiete mit zirka einer Mark je Quadratmeter in den Großstädten aufgestellt hat. In dem Gesetzentwurf wird davon keine Spur zu finden sein. Wenn ich diesen Punkt anschneide, dann deswegen, um zu erreichen, daß der Gesetzentwurf der Regierung besser wird, als er heute zu werden droht.
Aber ich darf noch auf eine weitere Verschlechterung des Ausschußberichtes gegenüber der ursprünglichen Fassung aufmerksam machen. Unser sozialdemokratischer Antrag lautete dahin, daß das bisherige Neubaumietenniveau nicht überschritten werden darf. Die Vertreter der Regierungsmehrheit haben das Wort „darf" in „soll" geändert. Meine Damen und Herren, wer das Wort „darf" in „soll" ändert, hat ganz bestimmte Absichten. Er
hat nämlich die Absicht, das Gegenteil von „darf" auszudrücken,
({2})
das heißt die Absicht, eine Aufwärtsentwicklung der Neubaumieten - zwar nicht allgemein, aber doch in einer ganzen Anzahl von Fällen - freizugeben. Daß wir eine solche Verschlechterung unseres Antrages nicht mitmachen können, werden Sie uns wohl zugestehen müssen.
Meine Absicht ist es aber nicht allein, unseren ablehnenden Standpunkt zu begründen. Vielmehr möchte ich insbesondere an Sie appellieren, dahin zu wirken, daß aus dem schlechteren in Arbeit befindlichen Entwurf der Regierung ein besserer wird. Ich weiß, es werden in der anschließenden Debatte Einwendungen kommen, die etwa so lauten: was meint ihr denn mit dem „sozialen Wohnungsbau"? Meine Damen und Herren, der soziale Wohnungsbau ist keine Patenterfindung der SPD, sondern schon seit mehreren Jahrzehnten haben Regierungen der Länder und des Reiches, haben Verwaltungsstellen aller Art an vielen Orten Deutschlands die Frage zu klären begonnen, und sie ist geklärt. Beispielsweise liegt aus dem zuständigen bayerischen Innenministerium eine ausgezeichnete Definition des Begriffs „sozialer Wohnungsbau" vor, die wir fast wörtlich unterschreiben können. Es sind also nicht etwa Begriffsunklarheiten, die die Änderungen erzwungen haben, sondern es sind ganz bestimmte politische Absichten, deren Verwirklichung sozialpolitisch leider sehr nachteilig wäre. Ich beziehe mich bei meiner Forderung nach Stabilität der Miete nicht nur auf die Äußerungen vieler Persönlichkeiten aus fast allen Parteien. Ich beziehe mich insbesondere auch auf Äußerungen des Herrn Bundesministers für Wohnungsbau. Wenn das aber einhellige Meinung ist, weswegen soll diese dann nicht festgelegt werden, weswegen dann ein „soll" anstelle des ursprünglich hineingeschriebenen „darf"?
Meine Damen und Herren, dies ist der Auftakt zu einer wohnungspolitischen Debatte, die wir hoffentlich sehr bald führen werden und bei der die Grundsätze der Wohnungspolitik der Regierung sehr eingehend erörtert werden müssen. Wenn die Regierung alles das, was wir heute hier sagen, beachtet, wird sie uns, der Opposition, bei der im Januar oder im Februar stattfindenden Debatte Argumente entwinden. Ob sie es tun wird, wissen wir nicht. Aber wir appellieren an Sie alle - gerade weil auch aus Ihrem Lager das Wort gefallen ist, der Wohnungsbau solle kein politisches Thema sein -, den Wohnungsbau so zu gestalten, daß wir ihn wirklich verantworten können, und zwar nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial vor den Flüchtlingen und all denen, die vordringlich Wohnungen brauchen.
Dazu gehört aber, daß wir das Kokettieren mit einem freien Wohnungsbau, der eine außerordentlich günstige Einkommens- und Vermögenslage voraussetzt, auf das richtige Maß beschränken. Es wird solche frei gebauten Wohnungen geben, aber das wird immer nur eine geringe Zahl sein, und diejenigen, die diese frei gebauten Wohnungen beziehen, sind natürlich nicht die Allerbedürftigsten. Deshalb muß man notgedrungen ganz allgemein, ob es sich nun um die Rechte oder die Linke des Hauses handelt, den Ton auf das Soziale legen. Sie haben es in der Formulierung des vorliegenden Ausschußantrages nicht getan. Holen Sie es nach! Die jetzige Fassung müssen wir ablehnen.
({3})
Das Wort hat Herr Bundesminister Wildermuth.
Meine Damen und Herren! Wie den Mitgliedern des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen bekannt ist, ist der Wunsch des Bundestags, rechtzeitig ein Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaus vorgelegt zu bekommen, schon in der Verwirklichung begriffen. Die Arbeit meines Ressorts ist im Gange. Es ist ein Referentenentwurf gefertigt, der jetzt mit den beteiligten Interessenten, das heißt den Ländern, den Gemeinden, den Organisationen des Wohnungsbaus, den Gewerkschaften und anderen Gremien durchgesprochen wird. Da dieser Referentenentwurf in absehbarer Zeit dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden und dann an den Bundestag gehen wird, möchte ich es mir heute versagen, allgemeine Ausführungen zur Wohnungspolitik zu machen. Es wird zu gegebener Zeit in diesem Hause dazu hinreichend Gelegenheit sein. Nur eines möchte ich bemerken.
Es handelt sich hier nicht um eine rückschrittliche Wohnungspolitik, und es handelt sich auch nicht um eine Verringerung des Programms. Wir haben im Jahre 1949 ein ganz beachtliches Resultat gehabt. Es sind im Rahmen des von den Ländern geförderten, im engeren Sinne so bezeichneten sozialen Wohnungsbaus etwa 160 000 und darüber hinaus weitere mehr als 40 000 Wohnungen gebaut worden. Ich denke gar nicht daran, unter diese Zahl herunterzugehen, sondern ich hatte mir das Ziel gesetzt - und die Bundesregierung hat das gebilligt -, 250 000 Wohnungen zu bauen. Die Frage, wieweit man mit dem Bau gehen kann, ist heute nicht eine Frage der Kapazität des Baugewerbes, sondern ist eine Frage der Finanzierung. Und diese Finanzierung ist im Übergangsstadium, das der Bund durchmacht, nicht ganz einfach.
Also: wir werden unsere Ziele eher weiter und keineswegs enger stecken. Im übrigen werde ich mir vorbehalten, die vielen Fragen, die eben von meinem Herrn Vorredner angeschnitten worden sind, dann zu beantworten, wenn wir die große Auseinandersetzung über die Grundfragen des Wohnungsbaues haben werden.
({0})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Brönner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf zunächst feststellen, daß Herr Klabunde bei der letzten Sitzung, bei der wir die endgültige Formulierung vorgenommen haben, nicht anwesend gewesen ist. Des weiteren war Herr Klabunde in der vorletzten Sitzung einverstanden mit der Ziffer la. Ich möchte darauf hinweisen, daß wir nicht das ganze Geld, das zur Verfügung steht, für den sozialen Wohnungsbau allein aufwenden können, denn es soll auch der Privatmann, der für sich sein Häuschen bauen oder sein zerstörtes Haus in der Stadt wieder errichten will, die Möglichkeit haben, an eine Geldquelle heranzukommen und sein Haus zu bauen. Aber es ist herausgestellt und betont worden, daß der soziale Wohnungsbau an erster Stelle steht. Es soll nur der andere Wohnungsbau nicht ausgeschlossen sein. Das ist der Sinn dieser Ziffer la.
Nur in bezug auf Ziffer 1 f ist eine Änderung des Beschlusses der vorletzten Sitzung herausgekommen. Da war vorgeschlagen und wurde in der letzten Sitzung der Antrag gestellt, man möge für das Wörtchen „darf" „soll" einsetzen, um hier nicht Fesseln anzulegen, die nachher vielleicht den Beteiligten oder den Ländern selbst unangenehm sein könnten, aber ohne deshalb den sozialen Wohnungsbau zu unterdrücken. An eine Einschränkung des sozialen Wohnungsbaues hat kein Mensch im Ausschuß gedacht!
({0})
Wenn hier erklärt wird, daß wir gegenteilige Absichten hätten, muß ich das abweisen. Das ist tatsächlich eine Unterschiebung, für die kein Grund vorliegt. Wir waren uns im ganzen Ausschuß einig, daß wir alles aufbieten müssen, die höchste Zahl der sozialen Wohnungsbauten mit einer tragbaren Miete zu finanzieren und durchzuführen. Das steht einwandfrei fest. Es darf und kann hier nicht der Eindruck erweckt werden, als ob andere Gruppen außerhalb der SPD-Vertreter etwas anderes gewollt hätten. Das Wörtchen „soll" - es ist eine Richtlinie - ist dann mit großer Mehrheit gegen „darf" beschlossen worden. Aber damit kann man uns nicht unterschieben, daß wir im Grunde gegen den sozialen Wohnungsbau wären und daß wir - genau so wie die Mitglieder -der SPD - den sozialen Wohnungsbau nicht an erster Stelle finanziert sehen wollten. Ich darf sagen: der Antrag sieht vor, daß, soweit überhaupt Geld zur Verfügung steht, um es als zinsloses Darlehen in den sozialen Wohnungsbau hineinzustecken, dieses Geld nur für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden muß. Der private Wohnungsbau soll an die üblichen Geldquellen gehen und kann sich dort zu den maßgebenden Zinsen Geld holen. Es war aber nie und nimmer Absicht der Mitglieder des Ausschusses, den sozialen Wohnungsbau irgendwie einzuschränken.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Paul.
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Klabunde hat schon auf die Mängel dieser Vorlage hingewiesen, und dies mit Recht. Wir sind der Auffassung, daß hier nur Allgemeinplätze gesagt wurden. Es wird nicht gesagt, was man unter sozialem Wohnungsbau versteht. Wenn ich den Herrn Berichterstatter richtig verstanden habe, dann könnte man darunter sogar werkgebundenen und Werkswohnungsbau verstehen. Ich denke hier vor allem an den Wohnungsbau für die Bergleute. Man kann sehr geteilter Meinung darüber sein, was sozialer Wohnungsbau ist.
Es wird weiter nichts von irgendwelchen Bedingungen gesagt. Man gedenkt, fremde Mittel für den Wohnungsbau hereinzunehmen. Ich las in manchen Zeitungen in den letzten Wochen, daß sich ausländisches Kapital in starkem Maße für die Anlage im Wohnungsbau in Westdeutschland interessiert. Die Herrschaften, die sich dafür so stark interessieren, haben schon ihre berechtigten Gründe dafür. Sie hoffen, aus dem Wohnungsbau und den Wohnungsmieten hohe Gewinne herauszuholen. Auch das wird in dieser Vorlage nicht gesagt.
Herr Klabunde wies ebenfalls schon darauf hin, und wir schließen uns dieser Auffassung an, daß die Frage der Finanzierung überhaupt noch nicht geklärt ist. Wir vernehmen allerdings, daß der Herr Finanzminister große Schwierigkeiten macht.
({0})
Unter Absatz f wird über die Richtlinien für die Miethöhe etwas gesagt. Es heißt dort:
wobei für öffentlich geförderte Wohnbauten der derzeitige örtliche Neubaumietenstand nicht überschritten werden soll.
Ja, sehen Sie doch einmal den „derzeitigen örtlichen Neubaumietenstand" an! Er liegt noch bedeutend höher als der der Altbaumieten. Soll das in Zukunft der durchschnittliche Mietsatz werden? Dann sage ich Ihnen: darin werden Tausende von ausgebombten werktätigen Menschen keine Wohnungen erhalten.
Aus diesem Grunde können wir uns mit dieser Vorlage nicht einverstanden erklären. Wir hatten Ihnen einen Antrag unterbreitet und einen Weg gewiesen, wie man auch Finanzen durch Heranziehung derjenigen hereinholen kann, die große Profite erzielt haben. Diesen Antrag der kommunistischen Fraktion hat man nicht berücksichtigt. Wir werden deshalb der Vorlage, dem Bericht des Ausschusses unsere Zustimmung aus den von mir dargelegten Gründen nicht geben.
({1})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag des Ausschusses im ganzen abstimmen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit. Der Antrag des Ausschusses ist also angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 13 der Tagesordnung, nachdem durch Vereinbarung im Ältestenrat Punkt 12 auf die morgige Sitzung vertagt worden ist.
Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion der WAV betreffend Befreiung von der Soforthilfe ({0}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Dr. Preiß.
Dr. Preiß ({1}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für den Lastenausgleich war der Antrag der WAV, Drucksache Nr. 156 überwiesen, der vorsah, daß die Kleineinkommensträger bei der Soforthilfeabgabe befreit werden sollen. Im Rahmen einer ausgedehnten Aussprache über diesen Punkt konnte der anwesende Vertreter des Bundesfinanzministeriums darauf verweisen, daß bereits durch einen Runderlaß des Bundesfinanzministers der Zielsetzung des Antrags Rechnung getragen sei. Ich bringe Ihnen aus diesem inzwischen veröffentlichten Runderlaß vom 2. Dezember den einschlägigen Punkt zur Verlesung. Unter III ist hier zu der Frage vermerkt, welche Mittel dem Abgabepflichtigen zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs zu belassen sind:
Es werden in der Regel folgende monatliche Durchschnittseinnahmebeträge angenommen werden können:
a) 150 DM für den Haushaltsvorstand,
b) 30 DM für die Ehefrau,
c) 25 DM für den Angehörigen, dem tatsächlich voller Unterhalt gewährt wird.
Nähere Einzelheiten darf ich mir wohl schenken.
Der Ausschuß konnte deshalb einmütig zu der Auffassung kommen, daß die Zielsetzung des Antrags der WAV damit erfüllt war, und bittet das Hohe Haus um Annahme seines Antrags:
Der Antrag wird als erledigt betrachtet, weil in der Zwischenzeit durch den Bundesminister der Finanzen im Wege eines Verwaltungserlasses eine Regelung getroffen ist, die der Zielsetzung des Antrages entspricht.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten lediglich erklären, daß wir durch die Bearbeitung und Erledigung der Sache zufriedengestellt sind. Unser Antrag ist weitgehend in den Regierungsentwurf hineingearbeitet worden. Wir sind deswegen bezüglich des Schicksals unseres Antrags zufriedengestellt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Antrag liegt Ihnen als Drucksache vor. Ich bitte diejenigen, die für den Antrag sind, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist also einstimmig angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 14 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Aussusses für den Lastenausgleich über die Anträge der Fraktion des' Zentrums betreffend Änderung des Soforthilfegesetzes und der Abgeordneten Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion betreffend Befreiung von der Vorauszahlung der Soforthilfe ({0}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Dr. Preiß.
Dr. Preiß ({1}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für den Lastenausgleich lagen weiterhin die soeben vom Herrn Präsidenten verlesenen Anträge Nr. 98 und 82 vor. Beide beziehen sich darauf, daß sich bei der Erhebung der Soforthilfe in all den Gebieten, wo erhebliche Kriegsschäden eingetreten sind, außerordentliche Schwierigkeiten ergeben. Das Ziel beider Anträge geht darauf hinaus, die zu 50 Prozent und mehr geschädigten Betriebe von der Soforthilfeabgabe zu befreien. Über diesen Punkt hat eine sehr ausgedehnte Erörterung stattgefunden, und es war die einmütige Auffassung des Ausschusses - insbesondere nachdem von den Ausschußmitgliedern, die bereits in dem gleichen Ausschuß beim Wirtschaftsrat mitgearbeitet haben, und auch seitens der Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Vertreter des Soforthilfe-Hauptamtes überzeugende Darlegungen abgegeben worden waren -, daß es nicht angängig wäre, nun ganze Gruppen von Geschädigten en bloc aus der Abgabepflicht herauszunehmen. Denn es kämen nicht nur zu den direkt Geschädigten all die Währungsgeschädigten, sondern auch die stattliche Zahl von neuerrichteten Flüchtlingsbetrieben; kurzum, es hätte zu dem Ergebnis führen müssen, wenn alle diese Gruppen ausgenommen worden wären, daß das Aufkommen aus der Soforthilfe in einem Maße geschmälert worden wäre, daß die vorgesehenen Hilfeleistungen in keiner Weise hätten realisiert werden können. Es
({2})
wurde aber ebenso einmütig vom Ausschuß die Meinung vertreten, daß selbstverständlich die erlittenen Schäden beim endgültigen Lastenausgleich berücksichtigt werden müssen. Da aber nun eine Reihe von Meldungen und Mitteilungen vorlag, daß bei der Erhebung der ersten Rate der Soforthilfe seitens der unteren Finanzbehörden auf die stark beschädigten Betriebe, die sich in einer außerordentlichen finanziellen Notlage befanden, sehr wenig Rücksicht genommen worden war, kam der Ausschuß .zu dem Beschluß, dem Bundestag folgenden Antrag vorlegen zu müssen, um dessen Annahme er Sie bittet:
Die Bundesregierung wird ersucht, der Frage der Vermeidung besonderer Härtefälle bei der Heranziehung durch Kriegsschäden stark betroffener Grundstücke zur Soforthilfeabgabe in Anwendung des § 22 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände in Verbindung mit § 60 der Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und die Finanzbehörden in diesem Sinne anzuweisen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr: Reismann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion des Zentrums, die den Antrag Drucksache Nr. 82 eingereicht hat, kann sich mit dem mündlichen Bericht, der hier gegeben worden ist, keineswegs zufrieden geben. Zunächst sind wir darüber erstaunt, daß der mündliche Bericht, wie er uns vorgelegt und wie er soeben abgegeben worden ist, in einem gewissen Widerspruch mit dem Kurzprotokoll Nr. 3 der Sitzung des 17. Ausschusses vom 7. Dezember steht. Während man im Kurzprotokoll mit dem hier vorliegenden Antrag die Sache als abgeschlossen ansieht, heißt es hier zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Der Ausschuß empfahl, mit Rücksicht hierauf - einen Runderlaß und gewisse Anordnungen der Behörden zu den Anträgen zunächst nicht formell Stellung zu nehmen, Was gilt denn nun? - Soll also hier formal Stellung genommen und mit diesem Antrag die Sache abgeschlossen werden? Es heißt weiter:
sondern die Auswirkung der getroffenen
Maßnahmen abzuwarten; das Bundesministerium der Finanzen wird hierüber zur gegebenen Zeit weiter berichten.
Man wollte danach also die Auswirkung gewisser vorsorglich in Kraft gesetzter Maßnahmen abwarten, um zu sehen, wie sich die Dinge dann gestalten würden. Das ist etwas ganz anderes, und ich bitte, den Bericht dahin zu ergänzen. Wie soll man den Widerspruch zwischen den beiden Dingen erklären?
Ich will also vorläufig von dem mündichen Bericht ausgehen, wie er hier vorliegt. Ich stelle danach folgendes fest. Das, was jetzt dem Hause vorgeschagen wird, hat keinerlei sachliche Bedeutung. Es ist uns immer schon bekannt gewesen, daß wenigstens der Idee nach die Verwaltung gesetzmäßig sein sollte. Wenn also in diesem Bericht auf bestehende gesetzliche Anordnungen Bezug genommen wird, so ist das lediglich eine Maßnahme, die über irgend etwas hinweghelfen soll, aber gar keine sachliche Bedeutung hat. Man kann doch den davon Betroffenen nicht auf solche
Art und Weise klarmachen, daß ihnen geholfen werde, wenn man darauf hinweist, daß die bisherigen Vorschriften, die sie nämlich mit Recht als unzulänglich betrachten, endlich angewendet werden sollen. Im übrigen liegt die Anwendung in den Händen der Finanzbehörden, die doch in erster Linie für fiskalische Interessen da sind und, wenn keine Anordnungen an sie ergehen, weder willens noch überhaupt berechtigt sein werden, die erbetenen Änderungen in etwa Platz greifen zu lassen.
In dem Bericht wird auf § 22 des Soforthilfegesetzes und § 60 der Durchführungsverordnung Bezug genommen. § 22 erstreckt sich nur auf die Art der Einziehung der Abgabe. Die Abgabepflicht als solche bleibt, und es ist nur die Frage, ob und wie gestundet werden kann. Damit ist den so Betroffenen nicht geholfen, die ihr wahrscheinlich gar nicht großes Vermögen - denn meistens werden doch kleine Leute betroffen sein - bis auf einen kleinen Rest verloren haben und von diesem Rest noch die Soforthilfe bezahlen sollen, während die große Industrie davon verschont wird. Diese Leute sollen also weiter bezahlen, und man kann ihnen bestenfalls Stundung gewähren. So steht es in § 22 des Soforthilfegesetzes und in § 60 der Durchführungsverordnung. Da sind nur die ausgenommen, die in eine ihre Existenz bedrohende Notlage geraten sind, so daß ihnen also, wie wir vorhin gehört haben, etwa 150 bis 200 Mark monatlich verbleiben. Die Leute mit etwas mehr sollen also noch die Beträge aufbringen, die zur Entschädigung der Kriegsgeschädigten dienen sollen. Das ist doch grotesk!
Wenn unter Mitwirkung der Ministerien jetzt im Ausschuß gesagt wird, diese Bestimmungen sollten nun energisch angewendet werden, so bedeutet das doch, daß das Ministerium offenbar zugibt: sie sind bisher noch nicht einmal angewandt worden. Ich frage Sie nun, meine Damen und Herren: Haben wir denn bisher nicht nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verfahren? Bedeutet denn diese Vorlage ein solches Eingeständnis des Ministeriums?
Wir sind also mit dem Ergebnis dieses unseres Antrags absolut unzufrieden, und zumindest berufen wir uns auf den Bericht, der sich aus dem Kurzprotokoll ergibt - das Kurzprotokoll trägt die Unterschrift des Vorsitzers -, daß die Dinge noch in der Schwebe sind und daß wir mindestens eine aufgelockerte Anwendung, eine Anwendung über den engsten Bereich hinaus erwarten. Es hat doch bislang niemand ernsthaft den Versuch gemacht, die Währungs- und Hortungsgewinnler zur Entlastung derer zu erfassen, die jetzt noch von dem Rest des ihnen verbliebenen Vermögens die Soforthilfe finanzieren sollen. Wir gehen also von dem Kurzprotokoll aus. Danach ist noch keine abschließende Stellungnahme beschlossen worden. Der mündliche Bericht erscheint demgemäß nicht in Ordnung, und so, wie er vorliegt, lehnt meine Fraktion diesen Antrag des Ausschusses ab. Wir betrachten unseren Antrag Drucksache Nr. 82 keineswegs als erledigt und behalten uns vor, weiter darauf zurückzukommen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gundelach.
Meine Damen und Herren! Ich kann mich auf eine grundsätzliche Stellungnahme meiner Fraktion beschränken. Ich habe
({0})
diese bereits bei der Ausschußberatung zum Ausdruck gebracht. Im Ausschuß wurde gegen meine Stimme die Auffassung vertreten, daß an dem Soforthilfegesetz überhaupt nicht mehr gerührt werden darf. Wir sind einer anderen Auffassung, weil man beim Soforthilfegesetz in seiner heutigen Fassung, was sowohl die Aufbringung der Mittel wie auch die Leistungen betrifft, die daraus zu erfolgen haben, absolut nicht davon sprechen kann, daß es der Gerechtigkeit entspricht. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus habe ich bereits im Ausschuß zum Ausdruck gebracht, daß meine Fraktion nicht der Auffassung ist, daß an diesem Gesetz nicht mehr gerührt werden dürfe. Wir können uns nicht die Auffassung zu eigen machen, die im Ausschuß vertreten worden ist, daß, wenn man daran rührt, das ganze Gebäude zusammenbricht. Die kommunistische Fraktion behält sich vor, in absehbarer Zeit Änderungsanträge zum Soforthilfegesetz weiterhin zu stellen; einen Antrag haben wir bereits gestellt. Wir lehnen die Vorlage, den Bericht des Ausschusses, ab.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Günther.
Meine Damen und Herren! Wer sich einmal die Mühe macht, durch die Grenzgebiete zu fahren, in denen die Erdkämpfe stattgefunden haben, durch die Gebiete, die infolge der Evakuierung eine Zeitlang ein absolut totes Land waren und in denen sich das Hin und Her an der Front und ein wiederholter Frontwechsel abgespielt haben, der sieht dort heute nur verbrannte Erde und erkennt die große Not dieses Grenzgebietes. Man muß vor allen Dingen einmal Städte wie Düren, Jülich oder Kleve und auch andere mehr ansehen und daran denken, daß die Bewohner dieser Städte erst verspätet an den Aufbau herangehen konnten und daß die Hilfe, die von dem Land Nordrhein-Westfalen, von dem ich hier besonders spreche, zwar außerordentlich groß, aber immerhin nicht ausreichend gewesen ist, um den Aufbau der dortigen Gegend mit dem im übrigen Deutschland in Einklang zu bringen. Wenn man das bedenkt, dann versteht man nicht, warum man hier nicht eine Ausnahme zubilligte.
Ich habe seinerzeit im Ausschuß des Frankfurter Wirtschaftsrats auch diese Stellung eingenommen und erklärt, daß es unmöglich ist, eine Milderung für diese Gebiete zu verweigern. Man muß hier auch aus politischen Gründen etwas tun. Sie kennen ja die Grenzschwierigkeiten und wissen, daß gewisse Gebiete in Gefahr stehen, vielleicht von Holland oder Belgien noch annektiert zu werden, so daß wir alle Ursache haben, hier etwas zu tun und den Leuten zu helfen, die im Aufbau begriffen sind, zumal wir von vornherein wissen, daß man ihnen später beim Lastenausgleich doch wieder etwas zurückgeben muß. Deswegen würden wir es für richtig halten, daß man hier großzügiger verfährt.
Ich bin nicht der Auffassung, daß es mit dem mündlichen Bericht sein Bewenden haben darf, sondern möchte empfehlen, daß der Antrag in den Ausschuß zurückverwiesen wird und vor allem noch im Grenzlandausschuß bearbeitet werden kann. Das Ziel muß dabei sein, diesem Gebiet eine Sonderstellung einzuräumen. Auch möchte ich empfehlen, daß nicht nur ein Ersuchen an die Regierung gerichtet, sondern unbedingt festgelegt wird, daß die Finanzämter die Anweisung erhalten, hier in Anbetracht dessen, daß wir ja doch in einem halben Jahr den endgültigen Lastenausgleich bekommen und die Sache individuell behandelt werden kann, großzügig zu verfahren.
Herr Abgeordneter Reismann hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Herren Minister!
({0})
Meine Damen und Herren! Ich stelle mit Verwunderung fest, daß es niemand von der Landesregierung - ({1})
- der Bundesregierung für notwendig hält, anwesend zu sein, wenn diese Frage erörtert wird, die für Millionen Menschen in unserer Heimat eine Existenzfrage ist.
({2})
Herr Abgeordneter, darf ich darauf hinweisen, daß heute der übliche Sitzungstag des Kabinetts ist. Ich bin darüber amtlich informiert worden.
Ich meine, daß es keine höhere Instanz im Bundesgebiet gibt als den Bundestag.
({0})
- Halten Sie damit die Arbeit des Bundestags für unpraktisch, Herr Kollege Schäfer, oder halten Sie sie für weniger wichtig?
({1})
- Meine Damen und Herren! Wenn eine so wichtige Angelegenheit diskutiert wird, kann das Haus erwarten, daß die Bundesregierung zumindest vertreten ist!
({2})
Ich finde, daß das auf derselben Linie liegt, die in diesem Hause nicht bloß von mir und meiner Fraktion, sondern von verschiedenen Fraktionen immer wieder gerügt worden ist, daß wir bedauerlicherweise feststellen müssen, daß das Interesse der Regierung an der Ansicht des Bundestags verhältnismäßig gering zu sein scheint.
({3})
Ich bin mit dem Rückverweisungsantrag des Herrn Sprechers der SPD durchaus einverstanden.
({4})
- Ich meine den Sprecher, der vor mir geredet hat. Es ist ja egal, von welcher Partei er ist. Ich erkläre, daß ich mit der Rückverweisung einverstanden bin, möchte aber darauf hinweisen, daß man die Frage nicht als eine regionale Angelegenheit behandeln darf. Sie hat mit der Frage, wo die Schäden aufgetreten sind, gar nichts zu tun. Ob in der Gegend von Aachen oder von Münster oder bei Stuttgart oder in Wilhelmshaven diese Schäden zu berücksichtigen sind, das ist, meine ich, vollkommen gleichgültig. Man muß doch den Leuten, die die Schäden erlitten haben, die Möglichkeit zum Wiederaufbau geben und darf nicht von ihnen verlangen, daß sie an der Verpflichtung der Allgemeinheit zur Beseiti({5})
gung oder Linderung der allerärgsten Not mittragen und daß sie dabei die Befriedigung der auftretenden Bedürfnisse mit finanzieren sollen. Man muß ihnen die Möglichkeit lassen, selber wieder einigermaßen zu einer Existenz zu kommen. Das hat man vollkommen übersehen.
Ich erkenne hierin ganz genau wieder die Linie des Frankfurter Wirtschaftsrats, bei welcher der große Handel und die große Industrie und deren Syndizi eine ausschlaggebende Bedeutung hatten.
({6})
Wir wollen das gar nicht verkennen. Da hat man sich über die Interessen und Notlage gerade der durch den Krieg am meisten Betroffenen in einem Maße hinweggesetzt, daß wir das hier im Bundestag auf keinen Fall wiederholen und nachmachen wollen.
({7})
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Mellies.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zu der ganzen Angelegenheit nur ein
paar kurze Feststellungen. Vorab möchte ich allerdings bemerken, daß man mit dem Begriff, den Herr Kollege Reismann am Schluß gewählt hat, nämlich wer durch den Krieg am meisten und härtesten betroffen sei, sehr vorsichtig sein sollte. Als das Soforthilfegesetz in Frankfurt verabschiedet wurde, sind sich alle Beteiligten darüber klar gewesen, daß das keine endgültige und keine sehr gute Lösung sei. Es galt aber im Augenblick, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, möglichst bald den dringendsten Notständen abzuhelfen. Wir haben dort nach derselben Praxis verfahren müssen, nach der wir auch bei dem Gesetz über das Notopfer Berlin verfahren sind.
Zweitens. Wer dem jetzt vorliegenden Antrag zur Änderung des Soforthilfegesetzes nachgibt, muß sich darüber klar sein, daß damit die Aufbringung der Mittel noch viel schlechter sein wird, als das bisher schon der Fall gewesen ist.
({0})
Das bedeutet also, daß zur Beseitigung der furchtbaren Notlage bei den Vertriebenen, Währungsgeschädigten usw. noch weniger Mittel zur Verfügung stehen, als das im Augenblick schon der Fall ist.
({1})
Drittens. Wer jetzt an die Änderung des Soforthilfegesetzes geht, trägt dazu bei, daß der endgültige Lastenausgleich bis ins Unendliche verschleppt wird. Es kann für denjenigen, der Sorge hat, daß hier eine gerechte Lösung getroffen wird, nicht darauf ankommen, jetzt das Soforthilfegesetz zu ändern, sondern es muß mit allen Kräften daran gearbeitet werden, daß der endgültige Lastenausgleich möglichst bald in diesem Hause verabschiedet werden kann.
({2})
Dann werden wir auf der einen Seite die Ungerechtigkeiten und Unebenheiten beseitigen, die in dem jetzigen Gesetz bestehen. Wir werden aber auf der andern Seite dann auch einen klaren Überblick darüber bekommen, was wirklich zur Verfügung steht, um der ungeheuren Notlage der breitesten Bevölkerungsschichten abzuhelfen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Oellers.
Meine Damen und Herren! Das Problem, das uns in seinem sachlichen Inhalt heute beschäftigt, ist in Frankfurt am Main Gegenstand sehr eingehender Erörterungen gewesen. Meine politischen Freunde, die mit uns damals in Koalitionsgemeinschaft befindlichen Mitglieder der DP, haben einen verzweifelten Kampf dafür geführt, daß man diejenigen Menschen, die nachweislich 80 Prozent ihres Besitzes verloren haben, von der Abgabepflicht befreite. Wir haben damals, Herr Kollege Reismann, in dieser Meinung auch gegen Ihre politischen Freunde gestanden, die im Gegensatz zu uns diese Gefahren nicht zu erkennen in der Lage waren.
({0})
Ich möchte das im Interesse der politischen Wahrheit als der damalige Sprecher meiner Fraktion sehr eindeutig feststellen. Ich möchte auch feststellen, daß ich damals - auch das bitte ich dem Protokoll zu entnehmen - die Erklärung habe abgeben müssen, daß wir die Tatsache, daß man den Antrag, den wir im Interesse der Bombengeschädigten und Heimatvertriebenen für dringend notwendig hielten, abgelehnt hat, zum Kardinalpunkt für unsere Ablehnung dieses Gesetzes gemacht haben.
({1})
- Das habe ich damals gesagt, das wollen Sie bitte im Protokoll nachlesen! - Ich bin auch heute noch genau der gleichen Meinung. Wir haben die Konsequenzen damals vorausgesagt. Man kann nicht Betrieben von Bombengeschädigten und Heimatvertriebenen, die erst wieder im Aufbau begriffen sind, eine Abgabepflicht auferlegen, wenn man weiß, daß sie zu denjenigen gehören, die aus dem Lastenausgleich etwas zu bekommen haben. Wir sind allerdings auch der Auffassung, daß die Problemstellung, so wie sie jetzt ist, nicht durchgeführt werden kann, sondern daß man sich im Ausschuß noch einmal mit dieser Angelegenheit befassen sollte, und wir sind sehr dafür, daß man die Vorlage dem Ausschuß noch einmal zurückgibt.
({2})
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Sie haben den Antrag zur Geschäftsordnung gehört, den Antrag Drucksache Nr. 306 noch einmal an den Ausschuß für den Lastenausgleich und zugleich an den Ausschuß für Grenzlandfragen zurückzuverweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Die Überweisung ist mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:
Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({0}).
Darf ich das Haus fragen, ob es mit der Drucksache Nr. 322 einverstanden ist?
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rümmele.
Meine Damen und Herren! Auf der Drucksache Nr. 322 sind zwei Anträge enthalten, die auch an den Auschuß für Verkehr zu überweisen wären, und zwar handelt es sich um die Drucksache Nr. 260, Antrag der Abgeordne({0})
ten Rademacher und Freunde betreffend Gesetz über die Bildung von Hafenbetriebsvereinigungen und um den Antrag Drucksache Nr. 263 betreffend Freigabe von Küstenschiffen. Ich bitte das Hohe Haus, in diesem Sinne zu beschließen.
Werden weitere Abänderungswünsche zu dem interfraktionellen Antrag auf Drucksache Nr. 322 geäußert? - Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Danach darf ich das Einverständnis des Hauses dazu annehmen, daß außerdem die soeben beantragte Überweisung der Drucksachen Nr. 260 und Nr. 263 auch an den Ausschuß fit Verkehr erfolgt. - Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist die Drucksache Nr. 322 einschließlich der soeben vorgenommenen Änderungen angenommen.
Wir kommen zum letzten Punkt der Tagesordnung:
Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben ({0}).
Zur Berichterstattung hat das Wort der Herr Abgeordnete Kahn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Petitionen hat in einer Reihe von Sitzungen bis zum 28. November 1949 die in der Übersicht auf Drucksache Nr. 265 dem Hause vorliegenden Eingaben in sachlicher Arbeit erledigt. Der Petitionsausschuß ersucht den Bundestag, wie folgt zu beschließen.
Die Petitionen unter Ziffer I der Drucksache Nr. 265 hat der Ausschuß der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Die Petitionen unter II wurden der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen. Unter III wurden die Petitionen der Bundesregierung als Material überwiesen. Zur Petition unter IV wird die Bundesregierung gebeten, eine Untersuchung einzuleiten. Die Petitionen, die unter Ziffer V fallen, wurden der Bundesregierung zur direkten Erledigung überreicht. Die Petitionen unter VI hat der PetitionsAusschuß in seinen Beratungen für ungeeignet zur Beratung im Bundestag erklärt. Bei den Petitionen unter VII bittet der Ausschuß, über sie zur
Tagesordnung überzugehen. Die Petition Nr. 346, die unter Ziffer VIII fällt, ist als erledigt zu betrachten.
Der PetitionsAusschuß bittet das Hohe Haus, gen- äß dem Antrag des Ausschusses in der Vorlage Drucksache Nr. 265 beschließen zu wollen.
Meine Damen und Herren, Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
({0})
- Dann darf ich das Einverständnis des Hauses zu den in der Drucksache Nr. 265 enthaltenen Vorschlägen feststellen.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Tagesordnung erledigt. Es war bekanntlich vorgesehen, daß wir morgen früh noch eine Sitzung, in erster Linie zur Verabschiedung verschiedener Bewirtschaftungsnotgesetze in zweiter und dritter Beratung, abhalten. Durch Rücksprache mit sämtlichen Fraktionen habe ich festgestellt, daß allseitig der Wunsch besteht, den Versuch zu machen, heute nachmittag diese Vorlagen noch in einer zweiten Sitzung zu erledigen. Darf ich insoweit grundsätzlich auf allgemeine Zustimmung des Hauses rechnen?
({1})
- Ich lasse inzwischen sicherstellen, daß die Erklärung des Herrn Bundesarbeitsministers erfolgt, Herr Kollege Renner! Das ist also schon berücksichtigt. Ich hoffe auch, daß ich nachher Bescheid wegen Ihres anderen Antrages bekomme, den ich für morgen vorgesehen hatte.
Meine Damen und Herren! Es ist jetzt 20 Minuten vor 2 Uhr. Ich würde vorschlagen, daß der Ältestenrat um 3 Uhr zusammentritt und daß wir um 4 Uhr 30 Minuten zu der zweiten Sitzung zusammenkommen. Herrscht darüber allseitiges Einverständnis?
({2})
Dann berufe ich in aller Form die 25. Sitzung des Deutschen Bundestags auf heute nachmittag 16 Uhr 30 und schließe hiermit die 24. Sitzung.