Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 23. Sitzung des Deutschen Bundestags.
Ehe wir in die Tagesordnung und die Bekanntgabe der Mitteilungen eintreten, darf ich darauf hinweisen, daß wir heute ein erfreuliches Ereignis zu verzeichnen haben. Es ist zwar sonst nicht Sitte, des Geburtstags eines Mitgliedes des Hauses besonders zu gedenken, aber heute begeht der Alterspräsident unseres Hauses, Herr Abgeordneter Löbe, seinen 74. Geburtstag.
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Das, meine Damen und Herren, scheint mir allerdings ein Ereignis zu sein, das verdient, besonders gewürdigt zu werden.
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Unser Kollege; Herr Alterspräsident Abgeordneter Paul Löbe, hat 12 Jahre lang das Zepter in dem Reichstag der Weimarer Republik geführt.
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Er ist gewissermaßen zu einem Symbol der Weimarer Zeit und damit der ersten Demokratie in der Geschichte Deutschlands geworden. Dann hat er den nationalsozialistischen Machthabern weichen müssen und ist, wie so viele von uns, durch die Zeit der Leiden und Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes hindurchgegangen. Nach der Befreiung im Jahre 1945 hat er sofort wieder am politischen Leben aktiv teilgenommen. Ich glaube, es konnte für ihn keine schonere Würdigung seiner einstigen Tätigkeit in der Weimarer Zeit und keinen besseren Ausgleich für die Leiden in der Nazizeit geben als denjenigen, daß er dazu berufen war, als Alterspräsident das erste deutsche Parlament, den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland zu eröffnen.
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Ich glaube, wir freuen uns alle sehr, daß er immer hier unter uns weilt und wir uns seines wertvollen Rats und der Fülle seiner Erfahrungen bedienen dürfen.
Mein Damen und Herren! Ich glaube, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich hier in dieser Stunde Herrn Abgeordneten Löbe, der leider heute nicht unter uns weilt,
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die herzlichsten Glückwünsche zu seinem 74. Geburtstage zum Ausdruck bringe, und ich glaube,
es bedarf keiner besonderen Zustimmung, wenn
ich Sie darum bitte, mich zu ermächtigen, daß ich
Herrn Altespräsidenten Abgeordneten Paul Löbe
die Wünsche des gesamten Hauses in dem Sinne,
wie ich es eben gekennzeichnet habe, übermittele.
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Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen dann folgende Mitteilungen zu machen.
Auf Grund einer eingehenden Aussprache in der Sitzung des Ältestenrats am 13. Dezember 1949 bin ich von allen Fraktionsvertretern ermächtigt worden, heute folgende Erklärung hier abzugeben.
1. Gegen den Herrn Abgeordneten Hedler sind in der Öffentlichkeit schwerwiegende Bedenken erhoben worden.
2. Er hat im Zusammenhang damit erklärt, daß er sich bis zur restlosen Aufklärung des ihm zur Last gelegten Tatbestandes von den Arbeiten des Bundestags zurückzieht.
3. Nach den vorliegenden Informationen ist in aller Kürze mit einem Antrag der Landesregierung von Schleswig-Holstein auf Aufhebung der Immunität zu rechnen, den der Bundestag nach Eingang sofort behandeln wird.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort. Ich bitte nunmehr einen der Herren Schriftführer, die Liste der heute nicht anwesenden Mitglieder des Hauses zu verlesen.
Beurlaubt sind wegen Krankheit die Abgeordneten Meitmann, Dr. Mücke, Welke, Kalbitzer, Schönauer, Nickl, Dr. Laforet, Wirths, Klinge, Dr. Ziegler, Wittmann; auf Grund von Entschuldigungen die Abgeordneten Frau Albertz, Troppenz, Dr. Nölting, Dr. Menzel, Löbe, Dr. Suhr, Brandt, Jacobi, Henßler, Gleisner, Karpf, Kunze, Dr. Middelhauve, Dr. Nowack, Hedler, Dr. Falkner, Dr. Baumgartner, Wallner, Nuding, Reimann, Kurt Müller, Fisch, Hugo Paul, Böhm, Freitag, Dr. Gülich, von Knoeringen, Wagner, Dirscherl.
Meine Damen und Herren! Ich habe weiter folgendes Schreiben bekanntzugeben. Der Herr Präsident des Deutschen Bundesrats teilt mir bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit:
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1949 beschlossen, dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Herr Präsident des Deutschen Bundesrats teilt mir zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen folgendes mit:
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1949 beschlossen, dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Herr Präsident des Deutschen Bundesrats
hat mir zu dem Entwurf eines Gesetzes über die
Gewährung von Straffreiheit folgendes mitgeteilt: Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1949 beschlossen, zu diesem Entwurf erst in seiner nächsten Sitzung am 19. Dezember 1949 Stellung zu nehmen. In der Zwischenzeit haben die Länderkabinette Gelegenheit, sich zu der jetzt vorliegenden Fassung zu äußern.
Ich habe ferner mitzuteilen, daß der Herr Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 8. Dezember 1949 - Drucksache Nr. 316, die noch im Laufe des Tages verteilt wird - die Anfrage Nr. 9 der Abgeordneten Dr. Wuermeling und Genossen auf Drucksache Nr. 222 betreffend Saarpensionäre und Saarrentner im Bundesgebiet schriftlich beantwortet hat.
Ich habe weiter mitzuteilen, daß gemäß einem in der gestrigen Ältestenratssitzung einstimmig gefaßten Beschluß die Tagesordnung heute noch erweitert wird durch die erste Beratung eines Antrags der SPD betreffend Erlaß eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops, Drucksache Nr 300. Ich darf wohl das Einverständnis der Antragsteller sowie des gesamten Hauses dahingehend feststellen, daß wir diesen Gegenstand als Punkt 7 im Anschluß an Punkt 6 behandeln. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses fest.
Meine Damen und Herren, damit sind die amtlichen Mitteilungen erschöpft, und wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein.
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Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen.
Meine Damen und Herren! Nach dem erfreulichen Auftakt, den diese Sitzung genommen hat, möchten auch meine Freunde zu einem günstigen Ablauf der Sitzung etwas beitragen, und zwar in erster Linie zu einem rationellen Ablauf, oder sagen wir bescheiden: zu einem etwas rationelleren, als es bisher bei uns leider üblich war.
Ich beantrage daher, die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung, die beiden Initiativgesetze verschiedener Parteien, einmal der SPD, zum andern meiner Freunde, nur insoweit zu behandeln, als sie heute begründet werden, um sie alsdann bis zu der Sitzung des Plenums in der am 16. Ja({0})
nuar 1950 beginnenden Woche zu vertagen. Ich erlaube mir, aas kurz zu begründen.
Es läge an sich nahe, den Punkt 1 betreffend die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung heute ganz abzusetzen. Denn nach den Erklärungen des Herrn Arbeitsministers, die er sicherlich, wenn es gewünscht wird, auch hier wiederholen wird, steht fest, daß die Regierung mit ihrem angekündigten Gesetzentwurf fertig ist, ihn an den Bundesrat geben und ihn hier im Januar zur Erörterung stellen kann. Der Wirtschaftsrat hat dieses Gesetz, wie verschiedene unserer Mitglieder wissen, ebenfalls behandelt. Es ist eine geradezu erstaunliche, vielleicht auch bedauerliche Parallelität des ganzen Vorganges vorhanden. Vor genau einem Jahr ist dieser Antrag der SPD, allerdings in einer etwas anderen Form, ebenfalls eingebracht worden, und zwar im Wirtschaftsrat. Damals hat der damalige Kollege Horn von der CDU den Antrag gestellt, ihn von der Tagesordnung abzusetzen, weil es sinnwidrig und jedenfalls nicht rationell sein würde, ein Initiativgesetz in erster Lesung zu beraten, wenn man genau wisse - und das wußten wir damals so wie
heute -, daß in aller Kürze die Regierung, die immer ein wenig hinter der SPD in diesem Punkte herhinkt, wie es scheint, einen Entwurf vorlegen würde.
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- „In diesem Punkte", habe ich gesagt!
Ich möchte nun aber nicht den Antrag stellen, die Sache ganz von der Tagesordnung abzusetzen; denn das würde, wie die gestrige Sitzung des Ältestenrats gezeigt hat, auf Bedenken stoßen, die ich allerdings nicht teile, auf Bedenken, die meine Freunde aber honorieren möchten.
Es kommt hinzu, daß dann Punkt 2 folgt, der haarscharf ,genau so liegt. Ich habe aus Besprechungen, die ich heute morgen geführt habe, den Eindruck, daß das Haus sich auf eine solche Lösung, wie ich sie eben vorgeschlagen habe und gleich noch einmal wiederholen werde, einlassen würde, und ich -würde im Namen meiner Freunde sehr dankbar sein, wenn das geschähe.
Unser Antrag zur Geschäftsordnung lautet also
- ins Unreine gesprochen, man kann ihn noch genau formulieren - wie folgt. Das Haus nimmt zu
den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung die Begründungen der antragstellenden Parteien entgegen und beschließt alsdann Vertagung der Aussprache der ersten Lesung bis zu der Plenarsitzung, die in der am 16. Januar beginnenden Woche stattfindet. Dann liegen zu beiden Punkten die Entwürfe der Regierung vor. Sollte es zu Punkt 2 nicht ganz klappen, muß es halt noch um eine Woche verschoben werden. Zu Punkt 1 wird der Entwurf sicher vorliegen. Wir brauchen uns dann heute nicht die Mühe zu machen, und wir brauchen nicht die Zeit und die Kraft aufzuwenden, diese Dinge zweimal vollständig ablaufen zu lassen.
Ich hoffe, mich klar ausgedrückt zu haben, und glaube im Ernst, daß wir zur Verbesserung der Arbeitsweise des Parlaments, die nicht mit Unrecht in der Öffentlichkeit so viel kritisiert wird, einen wertvollen Beitrag leisten würden, wenn wir uns auf ein solches Verfahren einigen würden.
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Präsident: Dr. Köhler: Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Wellhausen zur Geschäftsordnung gehört. Wird
das Wort dazu gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann darf ich das Einverständnis des Hauses dahingehend feststellen, daß wir heute zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung nur die Begründung entgegennehmen und die Aussprache darüber vertagen, wie es der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen vorgeschlagen hat. Ist das Haus damit einverstanden?
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- Ich höre keinen Widerspruch und stelle das Einverständnis fest.
Wir kommen dann zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung - Antrag der Fraktion der SPD ({4}).
Wer von den Herren Antragstellern wünscht das Wort?
- Das Wort hat der Herr Abgeordnete Richter.
Richter ({5}) ({6}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren r Der Herr Kollege Dr. Wellhausen hat recht: die SPD hat bereits im vergangenen Jahr im Wirtschaftsrat einen Initiativgesetzantrag auf Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gestellt. Die SPD glaubt, daß das auch in diesem Jahre und in diesem Hause notwendig ist, um hierdurch das gleiche Ergebnis zu erreichen, das im Wirtschaftsrat durch diesen Initiativantrag erreicht wurde, nämlich daß eine recht baldige Behandlung dieser Angelegenheit in dem zuständigen Ausschuß erfolgt und ferner eine fortschrittliche Vorlage der Beratung in dem Ausschuß zugrunde gelegt werden könnte.
Wir bedauern sehr, daß der Bundesarbeitsminister bis heute noch nicht in der Lage war, die bereits im September dieses Jahres durch den Beschluß dieses Hauses geforderte Vorlage betreffend die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung dem Hause zu unterbreiten Nach unserer Auffassung wäre dies möglich gewesen; denn der Wirtschaftsrat hatte bekanntlich ein solches Gesetz mit den Stimmen der dortigen Mehrheit, der CDU/CSU, der FDP usw. beschlossen, und der Herr Direktor der Verwaltung für Arbeit, der jetzt Bundesarbeitsminister ist, Herr Anton Storch, hat ja damals an diesem Gesetz weitestgehend mitgewirkt und seinen Inhalt beeinflußt, so daß es sicher keine grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen zu den Einzelproblemen der Selbstverwaltung bei dem Bundesarbeitsministerium geben wird. Das ist der tiefere Sinn gewesen, warum wir uns aufraffen mußten, durch einen Initiativgesetzantrag die Dinge ins Rollen zu bringen. Denn, meine Damen und Herren, seit 1933 haben wir in der deutschen Sozialversicherung keinerlei Selbstverwaltung mehr, weder in der Krankenversicherung noch in der Rentenversicherung noch in anderen Versicherungszweigen, und seit 1945 haben wir keinen Hitler mehr in Deutschland, der die Selbstverwaltung 1933 beseitigt hat, der an Stelle der Selbstverwaltung das autoritäre Leitersystem auch bei den Sozialversicherungsträgern eingeführt hätte. Es ist bedauerlich für uns alle, daß wir erst im Jahre 1950, also nach 5 Jahren, zu einer Selbstverwaltung in der Sozialversicherung kommen werden. Wir wollten, daß in den einzelnen Ländern keine Regelung erfolgen sollte, weil die deutsche Sozialversicherung ein einheitliches Recht für das gesamte deutsche Gebiet ge({7})
schaffen hat. Wir gauben, daß auch die Selbstverwaltung der deutschen Sozialversicherung auf Grund eines einheitlichen Rechts wieder eingeführt werden sollte.
Wir hatten geglaubt, daß wir das im Wirtschaftsrat erreichen könnten, und es ist uns gelungen, im Wirtschaftsrat ein dahingehendes Gesetz durchzubringen, aber leider haben die Militärregierungen es nicht genehmigt.
Der Entwurf - Drucksache Nr. 248 - enthält folgende wesentliche Bestimmungen. In § 1 wird zum Ausdruck gebracht, daß bei jedem Träger der Sozialversicherung als Selbstverwaltungsorgan eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet werden sollen. Die Vertreterversammlung wird gebildet von den Versicherten; bei den Berufsgenossenschaften von den Versicherten und den Arbeitgebern. Die Vertreterversammlung hat die Satzungen und die sonstigen Anordnungen zu machen. Der Vorstand soll das Organ sein, das die Geschäfte zu führen hat.
Die Ziffer 4 dieses § 1 schreibt zwingend vor, daß bei den Trägern der Rentenversicherung Versichertenälteste gewählt werden. Vertreter der Versicherten sollen also sowohl die Interessen des Versicherungsträgers wie auch die Interessen der Versicherten wahrnehmen und koordinieren, praktisch also als ein Verbindungsorgan zwischen den Versicherten und dem Versicherungsträger und umgekehrt zwischen Versicherungsträger und Versicherten wirken. Diese Einrichtung bestand schon jahrelang vor 1933 bei den Knappschaften und hat sich hier in der Wahrung der Interessen sowohl der Versicherten wie auch des Versicherungsträgers gut bewährt. Wir waren deshalb auch im Wirtschaftsrat nach eingehender Diskussion dieses Problems einmütig der Auffasung, daß die Einrichtung der Versichertenältesten wie bei der Knappschaftsversicherung bei allen Rentenversicherungsträgern zwingend vorgeschrieben werden solle, also bei den Trägern der Arbeiterversicherung und der Angestelltenversicherung, und daß eine entsprechende Kannbestimmung für die Versicherungsträger in der Krankenversicherung aufgenommen werden solle.
In § 2 unseres Initiativgesetzentwurfs haben wir die Grundsätze darüber niedergelegt, wie sich die Selbstverwaltungsorgane zusammensetzen sollen. Unter a) haben wir vorgeschlagen, wie sich die Organe der Versicherungsträger in der Krankenversicherung, in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten und in der Knappschaftsversicherung zusammensetzen sollen, nämlich aus Vertretern der Versicherten. Wir waren bei den Beratungen im Wirtschaftsrat und bei der Beschlußfassung beispielsweise bei den Ersatzkrankenkassen der Krankenversicherung einmütig zu der Auffassung gekommen, daß allein die Mitglieder der Ersatzkrankenkassen die Selbstverwaltung in den Organen haben müßten, daß sie allein Vertreter sowohl in die Vertreterversammlung wie in den Vorstand zu delegieren haben. Das, was für einen Träger der Krankenversicherung Rechtens ist, kann für die anderen Versicherungsträger in der Krankenversicherung, also für Ortskrankenkassen, Innungs-, Land-, Betriebskrankenkassen usw. nicht unmöglich sein. Es kann nicht angehen - und wir als Sozialdemokraten werden uns mit aller Energie dagegen wehren -, daß man bei den verschiedenen Versicherungsträgern des Versicherungszweiges der Krankenversicherung mit zweierlei Maß mißt. Wir sind deshalb der Auffassung, daß in der Krankenversicherung ein einheitliches Recht geschaffen werden muß; die Selbstverwaltungsorgane müssen durch die Mitglieder dieser Versicherungsträger besetzt werden.
Das gleiche ist unserer Ansicht nach in der Rentenversicherung berechtigt. Wenn die Rentenversicherung in Aktion tritt, das heißt, wenn sie Leistungen gewährt, dann gewährt sie sie praktisch an ehemalige Arbeitnehmer. In dem Augenblick, in dem die Invalidität oder die Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eintritt, ist der Arbeitnehmer nicht mehr Arbeitnehmer, sondern lediglich Rentenempfänger Der Arbeitgeber -nicht als Person oder als Mensch, so möchte ich das nicht aufgefaßt wissen - hat als solcher an dem Invaliden, an dem Erwerbsunfähigen praktisch kein Interesse mehr;- denn er braucht ihn ja als Arbeitnehmer nicht mehr, es ist ihm ja unmöglich, ihn weiter als Arbeitnehmer zu beschäftigen. Es handelt sich also bei der Rentenversicherung um einen Versicherungszweig, an dem lediglich die Betroffenen, die Rentenempfänger, ein Interesse haben, das sind die Invaliden und Berufsunfähigen, also die Versicherten. Die Versicherten sind es, die beim normalen Gang der Dinge eines Tages berufsunfähig werden und dann ihre Leistungen von der Versicherung beanspruchen. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen sind wir der Auffassung, daß lediglich die Versicherten die Interessen wahrzunehmen und die Selbstverwaltung in der Rentenversicherung auszuüben haben.
Anders liegen die Dinge in der Unfallversicherung. Bei den Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung haben sowohl die Versicherten wie auch die Arbeitgeber ein Interesse daran, daß Unfälle verhütet werden und der Geschädigte, wenn der Schadensfall eingetreten ist, eine Leistung erhält. Aus diesen Erwägungen - daß nämlich hier ein beiderseitiges Interesse vorliegt - sind wir der Meinung, daß auch die Organe der Selbstverwaltung in den Berufsgenossenschaften paritätisch zusammengesetzt werden sollten. Soweit die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Betracht kommt, haben wir im Ausschuß für Arbeit des Wirtschaftsrates eine Regelung erarbeitet, wonach eine Drittelung vorgesehen ist. Es wird unterschieden zwischen Arbeitgebern in der Landwirtschaft, zwischen Landwirten, die keine Arbeitgeber sind, weil sie kei Arbeitnehmer beschäftigen - das ist das Gros der Versicherten in den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften -, und zwischen Arbeitnehmern. Wir sehen deshalb auch in unserem Entwurf diese Drittelung vor, wie sie bereits im Wirtschaftsrat anerkannt und beschlossen wurde.
Die Bestimmungen, daß die Amtsdauer vier Jahre beträgt und die Ämter in der Selbstverwaltung Ehrenämter sind, brauche ich im einzelnen hier nicht zu erläutern; ich glaube, darüber besteht Einmütigkeit.
Ich hoffe, daß auch über die Bestimmung in § 6 Ziffer 1 unseres Initiativantrages Einmütigkeit besteht, und zwar darüber, daß der Vorstand den Geschäftsführer und, wenn erforderlich, seinen Stellvertreter wählt und daß der Vorstand die Geschäfte führt. In Ziffer 2 ist vorgesehen, daß, wenn bei den Berufsgenossenschaften, wo es praktisch werden könnte, der Vorsitzende ein Versichertenvertreter ist, der Stellvertreter ein Arbeitgeber sein muß und umgekehrt. Sie ersehen daraus, daß wir in diesen Organen, in denen beide Sozialpartner in der
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Selbstverwaltung tätig sind, auch Vorsorge getroffen haben, beiden Teilen die Möglichkeit der verantwortlichen Tätigkeit zu geben.
§ 12 behandelt die Frage des Geschäftsführers. Wir sind der Meinung, daß an Stelle des Leiters, der seit 1933 auf Grund der Hitler-Gesetzgebung die Geschäfte autoritär geführt hat, ohne die Arbeitgeber oder die Versicherten zu fragen, nun wieder der Geschäftsführer von früher zu treten hat, der die Geschäfte im Auftrage des Vorstandes zu führen hat. In Ziffer 2 dieses § 12 heißt es:
Der Geschäftsführer wird vom Vorsitzenden
des Vorstandes hauptamtlich mit der Führung
der laufenden Verwaltungsgeschäfte betraut.
Daraus geht hervor, daß der Geschäftsführer mit der hauptamtlichen Wahrnehmung der laufenden Geschäfte eine wesentliche Funktion hat, während der Vorstand, der an sich die Geschäfte des Versicherungsträgers führt, die darüber hinausgehenden Funktionen und Tätigkeiten ausübt. Weiter wird zum Ausdruck gebracht, daß der Geschäftsführer berechtigt und verpflichtet ist, an den Sitzungen
des Vorstandes teilzunehmen. Das bedeutet gegenüber dem Recht von vor 1933 eine Klarstellung dahingehend, daß es nicht im Belieben der Selbstverwaltungsorgane steht, den leitenden Geschäftsführer zuzuziehen oder nicht. Vielmehr hat der Betreffende das Recht, andererseits aber auch die Pflicht, an den Sitzungen der Organe teilzunehmen.
Die in § 13 vorgesehene Prüfung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, denn wir kennen die Kompliziertheit und die Bedeutung der Sozialversicherungsträger und auch ihre Aufgaben. Deshalb sind wir der Meinung, daß eine geordnete Geschäftsführung gerade auf diesem Gebiet dringend erforderlich ist, und daß die alljährliche Prüfung, wie sie von uns vorgesehen ist, eine Notwendigkeit ist. Auch in der Zeit vor 1933 hat sich die Prüfung bewährt, und zwar nicht nur bei den Sozialversicherungsträgern, sondern ebenso bei allen Genossenschaften und auch bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen. Bei den beiden Letztgenannten war sie ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Ziffer 1 des § 14 unseres Initiativantrages lautet: Die Aufsicht über die Versicherungsträger erstreckt sich darauf, daß sie Gesetz und Satzung beachten. Die Aufsicht darf sich nicht auf Fragen der Zweckmäßigkeit erstrecken.
Damit wollen wir dem alten Grundsatz in der Sozialversicherung Rechnung tragen, daß die Aufsicht nicht sagen kann: das und das darfst du machen, oder: das und das darfst du nicht tun. Sie hat lediglich dafür zu sorgen, daß die Versicherungsträger Gesetz und Satzung beachten.
Den Ausführungsbestimmungen brauche ich nichts hinzuzufügen. Ich darf nur die Damen und Herren dieses Hauses bitten, alles daranzusetzen und darum besorgt zu sein, daß beschleunigt ein Gesetz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung von diesem Hause verabschiedet wird, ein Gesetz, das den Arbeitnehmern und Versicherten Rechnung trägt, die sich seit 1945 beim Aufbau unserer deutschen Wirtschaft erneut bewährt haben Ich darf noch darauf hinweisen, daß wir die gleiche Art der Selbstverwaltung in unseren Gemeinden haben und daß, was sich dort praktisch bewährt hat, unserer Auffassung nach
auch in dem wichtigen Zweig der Sozialversicherung möglich sein muß.
Durch die Presse ist mir bekanntgeworden - ich konnte einige Wochen hier nicht anwesend sein -, daß der Herr Bundeskanzler in einer Angelegenheit auf die Ansichten und Äußerungen der Gewerkschaften Bezug genommen und sich diese praktisch - wenn ich so sagen darf, ohne ihm zunahetreten zu wollen - zu der seinigen gemacht hat. Ich kann Ihnen hier versichern, daß die Grundsätze, die in dem Initiativantrag der SPD niedergelegt sind, die Ansichten der Gewerkschaften darstellen, ganz gleich, wie die einzelnen Mitglieder der Gewerkschaften parteipolitisch denken und handeln, Ich würde mich daher freuen, wenn diese Ansicht des Herrn Bundeskanzlers in dem Entwurf des Herrn Bundesarbeitsministers zum Ausdruck gebracht würde. Das wäre dann eine erfreuliche Übereinstimmung mit dem Initiativantrag der SPD, den ich die Ehre hatte, Ihnen zu unterbreiten.
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Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen des Herrn Antragstellers gehört. Gemäß dem vorhin gefaßten Beschluß wird die Aussprache der ersten Beratung über den Gesetzentwurf vertagt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen - Antrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Schäfer und Fraktion ({0}).
Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Schneider.
Dr. Schneider ({1}), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Der Ihnen von meiner Fraktion vorgelegte Initiativantrag, Drucksache Nr. 252, führt einen ganz neuen Rechtsbegriff ein, nämlich den Begriff des Eigentums an der sogenannten Eigenwohnung. Wenn man, wie wir, den Versuch macht, eine derartige Rechtsinstitution einzuführen, kann mit Recht gefragt werden, ob etwas Derartiges nötig ist, ob es erforderlich ist, in das bestehende Rechtssystem etwas Neues einzuführen. Diese Notwendigkeit kann man meines Erachtens nur aus den Verhältnissen der Zeit, in der wir leben, und aus den Forderungen, die sie an uns stellt, ableiten.
Es ist wohl kein Zweifel, und es ist Ihnen allen bekannt, daß eines der Zentralprobleme unserer Zeit die Frage ist, ob es uns gelingt, den Wohnungsbau so zu fördern, wie es die Erfordernisse verlangen. Weil wir dieses glauben, deshalb sind wir auch der Überzeugung, daß wir auf diesem Gebiet neue Wege beschreiten müssen, wenn wir dieses Problem wirklich lösen wollen. Denn wir glauben nicht, daß die öffentliche Hand allein in der Lage sein wird, dieses Problem zu meistern. Wir werden ja sehen, was der Herr Aufbauminister uns demnächst an Gesetzesentwürfen in dieser Beziehung vorlegen wird. Wir sind vielmehr des Glaubens, daß in erster Linie die Privatinitiative auch in dieser Richtung geweckt und angestachelt werden muß. Das ist seither immer daran gescheitert - obwohl das Leben ja immer dem Gesetzgeber vorauszueilen versucht, weil das Leben etwas ist, was jeder bejaht -, daß unser jetzt geltendes Rechtssystem keine Möglichkeiten
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und hinreichende Sicherheit für den einzelnen bot, der gewillt und in der Lage war, zum Aufbau eines gemeinsamen Wohnhauses etwas beizutragen.
Man hat sich mit allen möglichen juristischen Konstruktionen zu helfen versucht; man hat Darlehensverträge und Wohnungsbauzuschußverträge und dergleichen abgeschlossen. Aber wer wie ich in der täglichen Praxis des Juristen steht, dem ist bekannt, daß all diese Dinge eine schwerwiegende Problematik enthalten, je nachdem, wie man diese Verträge juristisch konstruiert und sehen will, nämlich ob es reine Darlehnsverträge sind, die an die Bedingungen geknüpft sind, daß sie gewissermaßen durch die Miete vom Vermieter zurückgezahlt werden oder ob man - wie das teilweise die Gerichte getan haben - darin einen Vertrag anderer Art sehen will, nämlich einen Vertrag dergestalt, daß der ganze Betrag als vorausgezahlte Miete angesehen wird und daß dieser Vertrag so lange gilt, bis er sozusagen abgewohnt ist; und das Zeitmaß dieses Abwohnens bestimmt sich dann nach Höhe der Miete.
Diese Dinge haben absolut praktische Bedeutung in der Übergangszeit gehabt. Ich will aber darauf jetzt nicht weiter eingehen. Das Entscheidende bei allem ist, daß für denjenigen, der größere oder kleinere Beträge gab, eine effektive Sicherung nicht gegeben war. Man konnte sich in etwa noch helfen, indem man ein Wohnrecht begründete, das man gegebenenfalls dinglich eintragen konnte. Aber niemals konnte er - wie das der Initiativgesetzentwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben, bezweckt - Eigentum an einer Wohnung . zu deren Erstellung er wesentlich beigetragen hatte, erwerben, und wir sind der Meinung, daß der Einzelmensch nur dann alles aufbietet, was in seiner Kraft steht, wenn er Eigentum erwerben kann, wenn er von sich aus durch Sparsamkeit, durch eigene Leistung und durch eigene Arbeit dazu beiträgt, daß er endlich in den Besitz einer eigenen Wohnung kommt, an der er selbst Eigentum besitzt. Das ist der eine Grund, weshalb wir glauben, daß dieses Gesetz notwendig ist.
Der andere Grund ist der, daß, wie Sie alle wissen, in den zerbombten Städten heute meistens das Problem auftaucht: Wie kann man es bewirken und mit der städtebaulichen Planung vereinbaren, daß man den selbstverständlichen Wunsch aller, die in diesen engen Geschäftsstraßen - meistens waren ja gerade die Hauptgeschäftsstraßen die engsten - gewohnt haben und dort Anlieger waren, erfüllt, dorthin zurückzukehren? Die Gebietsumlegung wird immer dazu führen, daß frühere schmale Fronten von Gebäuden, die manchmal nicht mehr als drei oder fünf Meter oder noch weniger breit waren. weg fallen müssen. Wir glauben, daß dieser Ihnen von uns vorgelegte Gesetzentwurf auch dazu beitragen wird, daß man diese Anlieger, die irgendwie zusammengelegt werden, in dieser im Gesetz vorgesehenen Form zusammenschließen und daß auch auf diesem Wege allen dort auftauchenden Interessen Rechnung getragen werden kann.
Es ist zwar auf den ersten Blick etwas absolut Neues, aber ich werde hernach noch einige Worte dazu sagen. Es ist aber in anderen um uns herumliegenden Ländern längst exerziert und praktisch erprobt. Ich möchte das am Rande bemerken. Beispielsweise hat Frankreich ein entsprechendes Gesetz am 28. Juni 1938 eingeführt und es am 29. November ergänzt. Italien hat ein derartiges Gesetz schon 1933 eingeführt, Belgien am 18. Juli 1924, Bulgarien am 7. Dezember 1935, Griechenland am 4. Januar 1923, Chile am 11. August 1937, und in den Ländern Portugal, Spanien, Ungarn, Schweden, Norwegen, Rumänien, Ägypten, Japan, Brasilien und Venezuela bestehen ebenfalls derartige Gesetze. Sie sehen also: es ist nicht etwas absolut Neues, sondern man hat sich auch in anderen Ländern mit diesem Problem befaßt.
Nachdem ich Ihnen so in großen Zügen die Gründe dargelegt habe, die unseres Erachtens zwingen, ein derartiges Gesetz vorzulegen, möchte ich Ihnen an Hand der Gesetzesparagraphen selbst in ganz großen Zügen eine Begründung und eine Darlegung geben. Ich will mich nicht in das einzelne verlieren; dies kann nicht Zweck der Begründung in einer ersten Lesung sein.
§ 1 bestimmt:
In Abweichung von der Vorschrift des § 93 BGB wird das Eigentum an Teilen eines Gebäudes in der Form des „Wohnungseigentums" nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes anerkannt.
Es ist kein Zweifel, daß das, wie es ja auch der Paragraph selbst andeutet, einen Einbruch in ein bis jetzt absolut geltendes Rechtsprinzip unseres Sachenrechts darstellt; denn der § 93 des BGB bestimmt ja, daß an wesentlichen Bestandteilen einer Sache besondere Rechte nicht statuiert werden können und daß eine Wohnung in diesem Sinne ein wesentlicher Bestandteil eines Hauses ist, darüber brauchen wir ja nicht zu streiten. Wenn man diesen Paragraphen als Jurist zum erstenmal liest, dann meint man, es passiert hier etwas ganz Besonderes und es wird hier etwas gewagt, was in die Heiligkeit unserer Rechtsnormen gewissermaßen revolutionär eindringt. So schlimm ist es gar nicht. Es läßt sich nicht leugnen, daß wir das für das BGB geltende Prinzip in dieser Form durchbrechen. Wir müssen es aber durchbrechen. wenn wir überhaupt zu einer derartigen juristischen Konstruktion, wie sie dieses Gesetz darstellt, kommen wollen.
Wenn Sie das Gesetz gelesen haben, meine Damen und Herren. werden Sie im übrigen schon gemerkt haben, daß es durchaus nicht von dem allgemein geltenden System des BGG abweichen sondern daß der bewußte und zielstrebige Versuch darin verankert ist, das ganze Gesetz in die geltenden Rechtsnormen gewissermaßen organisch miteinzubauen.
Die Voraussetzung bestimmt dann der § 2: Gegenstand des Wohnungseigentums können nur selbständige Wohnungen sein.
Wenn man so etwas beginnt, muß man sich immer darüber klar werden, was man überhaupt zur Bedingung setzen oder welche Begriffsbestimmung man anwenden will, um so etwas wie ein Wohnungseigentum zu konstruieren.
Wir sind davon ausgegangen, daß als einzige Voraussetzung die selbständige Wohnung gelten muß, „selbständige Wohnung" in dem Sinne, daß dieses Gesetz nur auf solche Gebäude angewendet werden soll, die nach moderner Bauweise gebaut sind, das heißt in denen die einzelnen Wohnungen absolut abgeschlossen sind, soweit das überhaupt möglich ist, daß also möglichst geringe Reibungsflächen unter den Bewohnern entstehen können. Denn das ist ja das, was die Gegner derartiger Überlegungen immer einwenden und vielleicht
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aus der Vergangenheit sogar mit Recht einwenden, was beim alten Stockwerkseigentum immer zu schwerstwiegenden Reibungen geführt hat.
Die §§ 4 bis 7 erläutern dann im einzelnen, wie derartige Wohnungseigentumsrechte begründet werden. § 4 sagt:
Die Begründung des Wohnungseigentums setzt Freiheit des zu teilenden Grundstücks von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden voraus.
Das war notwendig. Denn wenn jemand eine Hypothek auf dem Ganzen hat und wenn dieses Ganze nun in der Form geteilt wird - durch Vertrag oder Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt -, wie das hier vorgesehen ist, dann würde das den einzelnen, der da hineingeht, gefährden, denn die alten Hypothekengläubiger könnten ohne weiteres Zwangsvollstreckung in das Ganze betreiben und dadurch das Wohnrecht und die Sicherheit des neuen Eigentümers gefährden. Deshalb mußte diese Vorschrift hier eingefügt werden.
Die Absätze 2 und 3 des gleichen Paragraphen besagen. in welcher äußerem Form das geschehen kann. Absatz 2 des § 4 sagt:
Sie erfordert entweder die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, daß er sein Gebäude in näher bezeichneter Weise ({4}) teilt, oder einen Teilungsvertrag ({5}), außerdem die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 39 ff.
Es sind also zwei Möglichkeiten gegeben, einmal die Möglichkeit, daß der Eigentümer selber durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, die in der Form der notariellen oder gerichtlichen Beurkundung abgegeben werden muß, niederlegt, daß er Eigenwohnungen begründen will. oder aber die Möglichkeit, daß ein Teilungsvertrag geschlossen wird, ein Teilungsvertrag zwischen dem seitherigen Eigentümer und einem Dritten oder ein Teilungsvertrag unter Miteigentümern. Es ist selbstverständlich, daß beide Formen möglich sind.
§ 5 nominiert dann, damit keine Differenzen darüber entstehen, was denn eigentlich zu den Eigenwohnungen im einzelnen gehören soll, daß neben der Erklärung des Grundstückseigentümers oder der Teilungsvereinbarung eine genaue Bezeichnung der zu selbständigem Eigentum zu erhebenden Gebäudeteile unter fortlaufender Nummer erfolgen muß. daß die Erklärung den Wohnoder Geschäftsraum des Gebäudes vollständig erfassen und auch erkennen lassen muß, welche Teile des Gebäudes zum Gemeineigentum gehören sollen.
§ 6 bestimmt schließlich die Bruchteilswertangabe.
Der wichtigste Paragraph, den ich in dieser Reihenfolge sehe, ist § 7, der es auch ermöglicht, daß entweder ein einzelner oder vielleicht eine Genossenschaft oder eine andere korporative Vereinigung aus dem Gebiet des Bauwesens ein Gebäude baut, das von vornherein dazu bestimmt ist, in Eigenwohnungen demnächst veräußert zu werden. Diese Möglichkeit ist in § 7 niedergelegt.
Der zweite Abschnitt des Gesetzes spricht dann schließlich von der Veräußerlichkeit, Vererblichkeit und Belastbarkeit des Wohnungseigentums. In § 8 heißt es:
Das Wohnungseigentum ist ein selbständiges Recht, das den für Grundstücke geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Vorschriften über Ansprüche aus dem Eigentum unterliegt. Es ist also frei veräußerlich und vererblich, jedoch unteilbar und kann wie ein Grundstück belastet werden.
Das ist die eigentliche Konsequenz und der eigentlich gewollte Erfolg aus der vorhergehend normierten Konstruktion, nämlich daß es ein Eigentum an einer Eigenwohnung gibt, zu der auch Nebengelasse gehören können wie Garagen und derartige Dinge. Das ergibt sich im einzelnen aus den Vorschriften des Gesetzes. Insoweit weicht unsere Konstruktion vom früheren Stockwerkseigentum ab, das überhaupt nur ein horizontales Sondereigentum an dem betreffenden Stockwerk kannte. Das ist gerade der Erfolg, den wir für eine derartige Eigenwohnung erreichen wollen, daß sie eben wie ein selbständiges Grundstück behandelt wird, also verkäuflich oder vererblich oder belastbar ist. Denn darin sehen wir gerade den Erfolg und die Konsequenz dieses ganzen Gesetzes. Darin sehen wir auch den Anreiz für den einzelnen Menschen, nach dem Erwerb einer derartigen Eigenwohnung zu streben. Denn durch diese Bestimmung des § 8 wird eine derartige Wohnung zu einem selbständigen Rechtsgut, und da sie vererbbar, beleihbar und veräußerlich ist, bekommt sie ohne weiteres und automatisch einen entsprechenden Verkehrswert.
Es ist dann in anderen Paragraphen dargelegt, daß zu der Eigenwohnung immer untrennbar und in der Rechtskonsequenz immer dem Schicksal der Eigenwohnung folgend das Bruchteileigentum an dem betreffenden Gebäude zu dem vereinbarten Teil, wie er im Vertrag festgelegt ist, dazukommen muß und daß dieser Anteil am Gemeineigentum niemals irgendwie ohne die Eigenwohnung selbst veräußerlich oder belastbar oder sonstwie verwertbar ist.
Der dritte Abschnitt des Gesetzes befaßt sich mit den Pflichten der Eigenwohner. Das ist etwas Besonderes; das ergibt sich aber aus der ganzen Konstruktion. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß, wenn eine Reihe von Menschen an einem Gebäude teils Eigentum, teils Miteigentum besitzt, man bezüglich des dort Wohnens und des Verwaltens ganz besondere Vorschriften erlassen muß, die möglichst klar und möglichst umrissen sein müssen. Der § 15 sagt grundsätzlich, daß der Eigentümer bezüglich der Eigenwohnung selbst keinen Eigentumsbeschränkungen unterliegt. Der § 16 normiert eine besondere Pflicht, nämlich daß der Eigenwohner keine Änderungen an den Außenmauern vornehmen darf. § 17 befaßt sich mit der Unterlassung von Gefährdungshandlungen und Störungen. Der § 18 regelt die Instandhaltungsund Beitragspflicht. Der § 19 regelt die. Änderungen, der § 20 eine etwaige Wiederherstellungspflicht unter den Vorschriften, wie sie dort gegeben sind, der § 21 schließlich die Einhaltung der Hausordnung.
Der wesentlichste Paragraph, der auch wieder etwas Neues darstellt, ist der § 22, der davon handelt, daß dem Eigenwohner gegebenenfalls sein Eigentum entzogen werden kann.
Das ist nun eine unserem seitherigen Recht fremde Beschränkung der Verfügungsmacht des Eigentümers. Aber es ist notwendig, daß wir sie hier mit hineinbauen; denn aus der ganzen Art dieses Zusammenlebens könnte sich einmal
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der Fall ergeben, daß es allen anderen nicht mehr zugemutet werden kann, das vielleicht schikanöse oder bedrohliche Mitwohnen eines Eigenwohners zu dulden. Nur für diesen Fall haben wir diesen § 22 vorgesehen, und wenn Sie ihn lesen, werden Sie sehen, daß für diesen Ausnahmefall auch ganz besondere Sicherungen für den, den es angeht, eingebaut sind; denn eine Eigentumsentziehung bedarf eines Beschlusses der Eigenwohnerversammlung, und zwar nicht eines einfachen Beschlusses, wie er bei Verwaltungsgeschäften usw. möglich ist, sondern eines doppelt qualifizierten Beschlusses. Es müssen nämlich drei Viertel der erschienenen Eigenwohner abstimmen, und diese drei Viertel müssen mindestens 75 Prozent des gesamten Gebäudeeigentums repräsentieren. Dazu kommt noch, daß eine gerichtliche Feststellung, daß die Voraussetzungen der Entziehung des Eigentums vorliegen, bereits erfolgt sein muß.
Der vierte Abschnitt des Gesetzes regelt dann diese Verwaltung interner Art, nämlich die Eigenwohnerversammlung, ihre Einberufung, Vorsitz und Protokoll. § 27 regelt die Zuständigkeit der Eigenwohnerversammlung und zählt auf, daß der Beschlußfassung aller Eigenwohner folgendes unterliegt: die Bestellung eines Verwalters und eventuell eines Verwaltungsbeirats, die Aufstellung einer Hausordnung, die Bestätigung des von dem Verwalter alljährlich vorzulegenden Kostenvoranschlags und die anteilmäßige Verteilung der Kosten einschließlich Vorschußzahlungen unter die Mitglieder, die Anerkennung der jährlichen Rechnungslegung des Verwalters usw. usw. Meine Damen und Herren, Sie können das in § 27 nachlesen.
Schließlich regelt § 29 die Hausordnung und sieht einen Verwalter und einen Beirat vor. Wir haben hier zwingend vorgeschrieben, daß bei größeren Objekten, bei denen die Zahl der Eigenwohner über vier hinausgeht, zweckmäßigerweise ein Verwalter bestimmt wird. Das Nähere sagt das Gesetz in seinen einzelnen Abschnitten. Man könnte demgegenüber einwenden, daß die Institution des Verwalters bei nur fünf Eigenwohnern vielleicht zu teuer ist. In Absatz 4 des § 29 haben wir die Möglichkeit offengelassen, daß auch eine Verwaltungs- oder Treuhandgesellschaft, die dann vielleicht viele solcher Verwaltungen übernehmen wird, an die Stelle des Verwalters treten kann. § 30 schließlich umreißt die Aufgaben des Verwalters, § 31 seine Rechtsstellung, die Vertretungsmacht nach außen, und § 33 den Verwaltungsbeirat. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf den Inhalt der Paragraphen.
Der fünfte Abschnitt des Gesetzes befaßt sich nun mit der Beendigung des Wohnungseigentums. Dafür gibt es nur zwei Gründe. Einmal endet das Wohnungseigentum durch Vertrag unter den Beteiligten, und nach Absatz 2 von § 36 geht das Wohnungseigentum ferner unter, wenn das Gebäude zu mehr als drei Vierteln zerstört ist und von der Eigenwohnerversammlung seine Wiederherstellung abgelehnt wird, ein Fall, der ja in der Vergangenheit sehr oft praktisch war, von dem wir aber hoffen wollen, daß er in der Zukunft nicht wieder in diesem Umfange praktisch wird. Das Eigenwohnungseigentum geht also nur durch Vertrag oder dann unter, wenn dieser besondere Fall der Zerstörung von mehr als drei Vierteln vorliegt und die Eigenwohnerversammlung beschließt, daß nicht wiederaufgebaut werden soll. Die ganze Konstruktion kehrt dann in das normale System unseres Bürgerlichen Gesetzbuches zurück, indem nämlich jetzt auf dem Hauptgrundbuchblatt alle seitherigen Eigenwohner als Bruchteilseigentümer nach ihrem Eigentumsanteil wieder eingetragen werden, und das Schicksal dieser gesamten Hand, wenn ich sie einmal so nennen darf, folgt dann wieder den Vorschriften, die uns seither schon geläufig waren.
Der sechste Abschnitt des Gesetzes befaßt sich mit den Grundbuchvorschriften. Es ist klar, daß, wenn man ein Eigentum an den Eigenwohnungen begründen will, man es logischerweise nur dadurch kann, daß diese Eigenwohnungen auch ein besonderes Grundbuchblatt bekommen. Das ist in diesem Abschnitt des näheren dargelegt und geregelt. Auf diese Dinge will ich aber im Rahmen meiner kurzen Begründung zu diesem Gesetzentwurf nicht weiter eingehen.
Der siebente Abschnitt schließlich beschäftigt sich mit den Übergangsbestimmungen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, Ihnen trotz des relativ großen Umfanges des Gesetzes in kurzen Zügen Hauptinhalt und Hauptprobleme gezeigt zu haben. Ich bin mir als Jurist darüber klar, daß man gegen die Problematik, namentlich die juristische Problematik, die nun einmal darin liegt, allerhand Einwände wird vorbringen können. Man kann auch im Ausschuß noch darüber sprechen, ob das eine oder andere in den Einzelheiten noch besser formuliert oder abgeändert werden soll. Aber darüber, meine Damen und Herren, müssen wir uns klar sein: wir leben in einer außergewöhnlichen Notzeit, und meines Erachtens kann diese nur mit außergewöhnlichen Mitteln gemeistert werden. Einen Versuch in dieser Richtung stellt der Initiativgesetzentwurf dar, den ich Ihnen eben kurz zu begründen die Ehre hatte.
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Meine Damen und Herren, nach der bei Eintritt in diese Tagesordnung beschlossenen Regelung beschränkt sich die Beratung zu diesem Punkt auf die eben vorgetragene Begründung.
Wir gehen damit zu Punkt 3 der Tagesordnung über:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes ({0}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Vorlage der Bundesregierung, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes, handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der eine Steuersenkung vorsieht. Ich möchte ausdrücklich auf die Begründung des Gesetzentwurfs hinweisen. Diese legt dar, daß die Senkung der Zuckersteuer in erster Linie vorgenommen wird, um eine volkswirtschaftliche Schädigung zu vermeiden, die durch die Beibehaltung der jetzigen Steuersätze herbeigeführt würde. Der wünschenswerte Umfang der Zuckerrübenanbaufläche kann nur gehalten werden, wenn der Preis, den der Zuckerrübenbauer erhält, wenigstens auf die Höhe von 4,75 Mark gebracht wird.
Dies war auch der Grund dafür, daß bereits der Wirtschaftsrat eine Senkung der Zuckersteuer in Aussicht genommen hat. Man wollte damit dem Produzenten die Möglichkeit geben, den notwendigen Anbaupreis zu erhalten. Das Gesetz ist aber
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von der Militärregierung seinerzeit nicht genehmigt worden. Das geschah, nicht weil Bedenken gegen den sachlichen Inhalt bestanden, sondern weil abgewartet werden sollte, bis die neue Bundesregierung gebildet ist und die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem gesamten Landwirtschaftsprogramm zu dieser Frage neuerdings Stellung nehmen kann.
Die junge Bundesregierung hat die Frage sofort aufgegriffen, zumal, wie ich bemerken möchte, in weitem Umfang Steuerstundungen in Höhe der jetzt vorgesehenen Steuersenkung haben vorgenommen werden müssen und infolgedessen die Steuereingänge nicht nach dem Soll. sondern lediglich in der um diese gestundeten Beträge verminderten Höhe eingekommen sind.
Das Gesamtaufkommen der Zuckersteuer hat im Jahre 1948/49 371 Millionen Mark betragen. Wenn nach den Plänen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch neue Zuteilungen und Erhöhung der Selbstversorgerration im Zuckerwirtschaftsjahr 1949/50 der Verbrauch um 200 000 Tonnen gesteigert wird, dann müßte sich rein rechnerisch ein Mehraufkommen von 80 Millionen. insgesamt also ein Aufkommen von 451 Millionen Mark ergeben. Die Senkung der Zuckersteuer würde rein rechnerisch einen Ausfall von insgesamt 89 Millionen gegenüber dem Vorjahre bedeuten, wenn ich das oben erwähnte Mehraufkommen nicht einrechne.
Nun liegen die Dinge so: wenn die Zuckersteuer nicht gesenkt würde. um eine Steigerung der Rübenanbaufläche und damit der Zuckererzeugung herbeizuführen, so wäre, um die oben angedeutete Mehrzuweisung zu erzielen, mit einer Steigerung des Imports auf 700 000 Tonnen zu rechnen. Diese Steigerung des Imports hätte nach dem zur Zeit bestehenden System zur Folge, daß sich die Subventionen steigern würden. Die Subventionen würden um den Betrag von 70 Millionen gesteigert werden. Diese Summe nähert sich dem Betrag. den die Senkung der Steuer ausmacht; aber es würde eben gleichzeitig, wenn die Steuer nicht gesenkt wird. dazu kommen, daß die Zuckerrübenanbaufläche nicht in dem wünschenswerten Umfang vermehrt werden könnte und sich infolgedessen der Import trotzdem vermehren müßte.
Aus diesen Überlegungen hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die vom Wirtschaftsrat bereits in Aussicht genommene Steuersenkung vorzunehmen, damit wir den Import mindern, die inländische Zuckererzeugung steigern können und volkswirtschaftlich zu einem Ergebnis kommen, das günstiger ist. als wenn die Zuckersteuer bliebe, die Zuckerrübenanbaufläche nicht vergrößert würde und infolgedessen der Import gesteigert werden müßte.
Wir treten nunmehr in die Beratung ein.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schmidt.
Meine Damen und Herren! In der zweiten Sitzung des Ernährungsausschusses haben wir bereits die Probleme der Zuckerwirtschaft behandelt. Wir haben einmütig die Empfehlung an den Bundesminister gegeben, ein Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes mit dem Ziel der Senkung der Steuer vorzulegen, wobei insbesondere die zuckerhaltigen Aufstrichmittel, wie Sirup und dergleichen Berücksichtigung finden sollten.
Die jetzige Regierungsvorlage hat gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsrats den Vorteil, daß darin bereits Einzelheiten über die Besteuerung geregelt sind. Die Begründung des Gesetzesentwurfs erscheint als erschöpfend und ausreichend. Ich glaube, daß weitere Bemerkungen kaum notwendig sind. Nur auf zwei Dinge möchte ich noch hinweisen.
Zum ersten: in der Begründung heißt es, daß bei Senkung der Zuckersteuer keine Subventionen notwendig werden. Der Bundesminister hat aber in seiner Rede vor dem Ernährungsausschuß von einer Bruttosubvention von 19 Millionen Mark für die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis 31. März 1950 gesprochen. Vielleicht wird der Herr Bundesminister Gelegenheit nehmen, im Ausschuß dazu Stellung zu nehmen.
Zum zweiten: das Ziel der Steuersenkung ist die dringend notwendige Erhöhung des Rübenpreises ohne eine weitere Belastung des Verbrauchers, um nämlich so den Zuckerrübenanbau wesentlich zu steigern. Das ist die eigentliche agrarpolitische Aufgabe. Der Minister wird sein Ziel, bis zum Jahre 1952 die Zuckerproduktion durch den Zukkerrübenanbau auf 800 000 Tonnen gegenüber 500 000 Tonnen, die wir jetzt haben, zu steigern, meines Erachtens nicht allein durch Senkung der Zuckersteuer erreichen. Ich glaube, wir werden hier noch andere Wege finden müssen. insbesondere die Verbesserung der Anbaumethoden, die Senkung der Produktionskosten im Zuckerrübenanbau selbst und vor allen Dingen auch die Ausdehnung der Rübenanbaugebiete. Die Steigerung der Produktion wird einmal unsere Devisenlage verbessern, zum andern eine bessere Versorgung der Bevölkerung herbeiführen. Last not least wird die Steigerung der Produktion der Landwirtschaft selber zugute kommen. Ich glaube deshalb, daß die Landwirtschaft ein großes Interesse daran hat - oder zumindest sollte sie es haben -, große Anstrengungen zu machen, um den Rübenanbau zu steigern.
Gestatten Sie mir zum Abschluß noch eine Anmerkung. In der besagten zweiten Sitzung des Ernährungsausschusses haben meine Freunde angeregt, daß eine weitere Senkung der Zuckersteuer auf das alte Maß von 21 D-Mark je Doppelzentner Zucker nötig ist, die dann insbesondere dem Verbraucher zugute kommen sollte. Im Wirtschaftsrat war bereits eine Vorlage vorhanden. Der erste Entwurf besagte, daß die Zuckersteuer auf 28 Mark gesenkt werden sollte, um auch den Verbraucher daran teilhaben zu lassen. Das scheiterte an dem Widerspruch der Finanzminister, und aus der finanzpolitischen Situation dürfte auch im Augenblick eine weitere Senkung der Zuckersteuer unter 30,50 D-Mark nicht möglich sein. Aber wir behalten uns ausdrücklich vor, bei der Neuregelung der Steuern, insbesondere der Verbrauchssteuern, noch einmal darauf zurückzukommen, die Forderung zu erheben. die Zuckersteuer auf das alte Maß zu senken. Wir glauben, daß das notwendig sein wird, weil nämlich der Zucker ein vollwertiges Volksnahrungsmittel ist und die Besteuerung eines derartigen hochwichtigen Volksnahrungsmittels jeder vernünftigen Auffassung widerspricht.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
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- Ich habe sie nicht bekommen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lübke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Grund der eingehenden Begründung, die vom Herrn Finanzminister Schäffer gegeben ist, und auch auf Grund der absolut zutreffenden Bemerkungen des Herrn Vorredners Dr. Schmidt, der über die Stimmung und Arbeiten im Ausschuß schon eingehend berichtet hat, können wir uns wohl die Beratung heute verhältnismäßig einfach gestalten. Ich würde, da in allen Parteien über die Materie Einigkeit besteht, beantragen, daß wir das Gesetz dem zuständigen Ausschuß überweisen, und zwar dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, vielleicht in Verbindung mit dem Finanzausschuß.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Höpker-Aschoff.
Es handelt sich hier um die Beratung eines Steuergesetzes. Für die Beratung eines derartigen Steuergesetzes kann natürlich nur der Ausschuß für Finanzen und Steuern zuständig sein. Beide Ausschüsse mit der Beratung zu beauftragen, würde eine Verzögerung bedeuten. Wir können zu einer Verabschiedung am Freitag nur kommen, wenn wir noch heute im Ausschuß für Steuern und Finanzen in die Beratung des Gesetzentwurfs eintreten. Ich beantrage also, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen, und zwar diesem Ausschuß allein. Wenn landwirtschaftliche Sachverständige das Bedürfnis haben, an diesen Beratungen teilzunehmen, so wird es innerhalb der Fraktionen möglich sein, die Mitglieder des Finanz- und Steuerausschusses auszuwechseln.
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Meine Damen und Herren, es ist also beantragt, die Drucksache Nr. 253, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes, dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes ({0}).
Wird zur Begründung das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall, Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Ältestenrat ist vorgeschlagen worden, den Entwurf dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung ({1}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Fachstellengesetz ist zu sagen, daß es sich bei den Fachstellen um nachgeordnete Dienststellen der Verwaltung für Wirtschaft bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums handelt. Eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31. März erweist sich deshalb als notwendig, weil es bis zu diesem Zeitpunkt, also bis Ende dieses Jahres, nicht möglich war, die Aufgaben, die die Fachstellen bisher besorgt haben, in vollem Umfang auf das Ministerium zu übernehmen. Es sind im Grunde zwei Aufgaben, die den Fachstellen obliegen. Das ist einmal, auf dem Gebiete der Einfuhr gewisse Regelungen durchzuführen, und zum andern noch Restaufgaben der Bewirtschaftung wahrzunehmen. Bei den Fachstellen ist in den Beiräten dafür Sorge getragen, daß alle Gruppen, alle Interessentenkreise dort zu Worte kommen, und durch ein besonderes Gruppenveto sichergestellt, daß nicht eine Majorisierung berechtigter Interessen stattfinden kann.
Die Fachstellen selber bis zum 31. März aufzulösen, wird deshalb möglich sein, weil Restaufgaben der Bewirtschaftung auf dem gewerblichen Sektor bis dahin wesentlich abgebaut werden können und hinsichtlich der Einfuhrregelungen an neue Verfahren und an eine stärkere Zusammenfassung gedacht ist. Die bestehenden 16 Fachstellen sollen jetzt schon auf 10 zusammengestrichen werden. Es sollen auch Personaleinsparungen und damit Kürzungen der Gebühren Platz greifen.
Eine sofortige Aufhebung ist weiter deshalb nicht möglich, weil die besonders ins Gewicht fallende Fachstelle I, Stahl und Eisen, einer besonderen Regelung bedarf oder mindestens anzunehmen ist, daß bis zum 31. März 1950 hier neue Entwicklungen Platz greifen, weil durch die Aufgaben der Ruhrbehörde sich möglicherweise auch das Verhältnis der Fachstelle zu der Iron and Steel Group wandelt. Es kommt folgendes hinzu. Was die statistischen Aufgaben der Fachstellen anbelangt, so war das Statistische Bundesamt bis zum 31. Dezember nicht in der Lage, die auch heute den Fachstellen obliegenden Aufgaben der statistischen Erfassung, beispielsweise zur Kontrolle der beschränkten Industrien, durchzuführen. Ich bitte also, einer Verlängerung bis zum 31. März 1950 zuzustimmen.
Der Bundesrat hat dem Gesetz mit der Maßgabe zugestimmt, daß die Fachstellen zwar noch die Aufgaben der Einfuhrregelung erfüllen sollen, daß aber die Fragen der Restbewirtschaftung nicht weiterhin noch von den Fachstellen besorgt, sondern auf die ministerielle Ebene übertragen werden sollen. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß ein solches Verfahren nicht zweckmäßig wäre und deshalb nicht Platz greifen sollte. Denn es wäre für einen so kurzen Zeitraum nicht wünschenswert, den Personalstand des Bundeswirtschaftsministeriums für Aufgaben auszuweiten, die ohnehin mehr und mehr der Auflösung verfallen. Zum andern ist zu bedenken, daß in dem einzigen Bereich, in dem die Fachstelle von größerer Bedeutung ist - bei Eisen und Stahl -, die Dinge heute sehr stark in der Wandlung, in der Neuordnung begriffen sind. Bei einer Verlängerung bis zum 31. März 1950 könnten wir dafür Sorge tragen, daß Ihnen im ersten Quartal 1950 ein Gesetz vorgelegt wird, das nach Abstimmung mit
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den Ländern und mit den beteiligten Kreisen eine organische Überleitung der Restaufgaben zum Gegenstand hat.
Wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rische.
Meine Damen und Herren! Wir tragen sehr schwer an der Last des Wirtschaftsrats. Das beweist schon die heutige Tagesordnung. Einige Gesetze des Wirtschaftsrats müssen nun verlängert werden, die schon seinerzeit im Wirtschaftsrat zu erheblichen Auseinandersetzungen geführt haben. Zu einer derartigen Auseinandersetzung ist es auch damals im Wirtschaftsrat bei der Verabschiedung des Fachstellengesetzes gekommen. Die Erstreckung und Verlängerung des Fachstellengesetzes wirft darum auch heute einige grundsätzliche Fragen der gegenwärtigen Wirtschaftspolitik auf. Es steht nämlich die Frage zur Entscheidung: Hat die freie Wirtschaft mit ihren Verbänden und Organisationen staatliche Aufgaben zu übernehmen, und inwieweit ist es zweckmäßig und mit wirklichen demokratischen Prinzipien vereinbar, die so berüchtigte „Selbstverwaltung der Wirtschaft " im demokratischen Staat zu gestatten?
Bekanntlich ist nach dem Fachstellengesetz des Wirtschaftsrats der freien Wirtschaft und ihren Organisationen die Funktion der Restbewirtschaftung und die Bearbeitung von Einfuhrangelegenheiten über die Fachstellen übertragen worden. Der Staat - damals mußte man noch sagen: die „Bizone" - hat damit freiwillig auf Hoheitsrechte verzichtet, die er den 16 sogenannten Fachstellen übergeben hat. Mit diesen Fachstellen haben die Unternehmergruppen und Unternehmerverbände sich in den staatlichen Wirtschaftsapparat als mitbestimmende Faktoren eingeschaltet. Ein. altes Prinzip, ich möchte sagen: ein verhängnisvolles Prinzip in der bisherigen deutschen Wirtschaftsgeschichte und des nationalsozialistischen Staates ist dadurch erneut verwirklicht worden. Die Wirtschaft beherrscht den Staat, und der demokratische Staat verliert durch die Übertragung von Hoheitsrechten sein Kontrollrecht über die Wirtschaft. Nach dem Fachstellengesetz sind die Unternehmerverbände als nachgeordnete Dienststellen der ehemaligen Verwaltung für Wirtschaft errichtet worden.
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Die Vertreter der Unternehmerverbände, der Industrievereinigungen und Fachvereinigungen haben das Recht erhalten, die Verteilung der Kontingente von Gütern, wie zum Beispiel Wälzlagern, Eisen und Stahl, auf die Betriebe selber vorzunehmen. Der Rest der Bewirtschaftung wird somit von den Unternehmern und ihren Syndiken in den Fachverbänden selber vorgenommen. Dies hat auch in den Kreisen der Wirtschaft selber starke Kritik hervorgerufen, und vielfach hat die wirtschaftliche Macht der großen Betriebe, das Streben zum Monopol über eine kontinuierliche Wirtschaftsentwicklung triumphiert. Die Stimmen aus der Wirtschaft gegen die Willkür der Entscheidungen der Fachstellen sind dabei nie abgebrochen, und mehr als einmal ist in der Öffentlichkeit und in der westdeutschen Presse mit den Dekartellisierungsgesetzen der Militärregierungen gedroht worden.
Für uns Kommunisten war diese Entwicklung der Fachstellen durchaus kein Geheimnis. Wir haben unsere Bedenken gegen die Errichtung dieser Fachstellen schon bei den Beratungen im Wirtschaftsrat deutlich vernehmbar erhoben. Wir haben damals erklärt, daß es völlig indiskutabel sei, Unternehmerverbände innerhalb des staatlichen Wirtschaftsapparats Hoheitsrechte zu gewähren. Unsern Standpunkt haben wir mit einem nachdrücklichen Hinweis auf die Gefahren monopolistischer Zwangsorganisationen in der westdeutschen Wirtschaft begründet. Es handelt sich doch gar nicht so sehr darum, die Restbewirtschaftung durch Organe der Unternehmerorganisationen, die sogenannten Fachstellen, abzuwickeln, sondern vielmehr darum, den Unternehmerorganisationen wieder alle Rechte in der Wirtschaft zurückzugeben. Das war, wenn man so will, nur der Anfang einer Entwicklung, die sich heute in der Macht der Unternehmerorganisationen innerhalb der Wirtschaft der Bundesrepublik äußert und die sich bis in außenpolitische Bezirke auswirkt. Symbol dieser Entwicklung ist schließlich und endlich die berüchtigte Denkschrift des Stahltrusts, die als Vorlage der ersten außenpolitischen Note der Bundesregierung das Gesetz des Handelns auch in der
Außenpolitik den monopolistischen Verderbern des deutschen Volkes zuerkannte.
In dieser bewußten Zuspitzung des Problems erkennt man erst recht die Bedeutung der Fachstellen und vermag man die Absichten jener Kreise zu ermessen, die sich so warm für sie einsetzen. Ihre Macht über die westdeutschen Betriebe vermögen diese sogenannten Fachstellen über Zuteilungen eingeführter Güter und durch statistische Erhebungen auszuüben. Diese Machtfülle ist - so kann man beinahe sagen - nicht gemildert durch die den Fachstellen beigeordneten Beiräte, die aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und auch der Gewerkschaften gebildet wurden.
Wir haben uns anläßlich der Beratung des Gesetzes im Wirtschaftsrat auch zu diesem Problem ausführlich geäußert. Wir sind für die Anerkennung gewerkschaftlicher Mitarbeit in derartigen Funktionen der Wirtschaft, selbst wenn wir grundsätzliche Bedenken gegen derartige Organisationen haben. Wir haben allerdings keine Illusionen; denn wir wissen, daß die Unternehmerschaft sich als viel kräftiger erweist als ein paar Gewerkschaftsvertreter in derartigen Gebilden der monopolistischen Wirtschaft.
Es war die amerikanische Militärregierung, die es damals dem Wirtschaftsrat untersagte, diesen Beirat paritätisch zusammenzusetzen. Der harte Streit um das Fachstellengesetz im Wirtschaftsrat zeigte uns damals ebenfalls, mit welchen Methoden die westdeutschen Reaktionäre zu kämpfen verstehen und welche „Reserven" sie gegebenenfalls zu guter Letzt sogar einzusetzen bereit sind. Das Fachstellengesetz wurde nach den Wünschen der Militärregierungen vom Wirtschaftsrat schließlich abgeändert, und durch die VfW wurden nachgeordnete Dienststellen errichtet. Meine Freunde haben damals im Wirtschaftsrat mit Nachdruck eine paritätische Vertretung der Gewerkschaften gefordert, um eine demokratische Kontrolle der Maßnahmen durch die Verbraucher, das heißt durch die Gewerkschaften, sicherzustellen. Diese alte Forderung erheben wir auch heute, um wenigstens die größten Gefahren einer aufstrebenden Monopolwirtschaft bekämpfen zu können.
In diesem Zusammenhang muß ich noch eine ganz besondere Frage anschneiden. In der Begründung seiner Stellungnahme zu der heutigen Vorlage gab der Bundesrat die Anregung, in § 1
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Absatz 1 Ziffer 2 des Fachstellengesetzes außer der Bearbeitung von Einfuhrangelegenheiten auch die Bearbeitung von Interzonenhandelsangelegenheiten aufzunehmen. Durch diese Erweiterung des Gesetzes würde nun auch der Interzonenhandel den Unternehmerverbänden restlos ausgeliefert werden. In der Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrats tritt die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrats, in § 1 Absatz 1 Ziffer 2 des Fachstellengesetzes die Bearbeitung von Angelegenheiten des Interzonenhandels aufzunehmen, schon bei. Die Einschaltung der Fachverbände in die Abwicklung des Interzonenhandelsvertrags hat aber nach den bisherigen Erfahrungen den soeben angelaufenen Handel zwischen Ost- und Westdeutschland in einem System bürokratischer Fallstricke und bürokratischer Hemmnisse weitgehend abgedrosselt. Die Befugnisse der Fachstellen bei der Lenkung des Warenverkehrs, ihr Recht, alle im Frankfurter Abkommen getroffenen Bezüge im Bereich der einzelnen Fachstellen und Branchen endgültig zu genehmigen oder abzulehnen, haben sich geradezu unheilvoll für den innerdeutschen Handel ausgewirkt.
Dies können ein paar Zahlen aus den letzten Monaten ganz deutlich beweisen. Im Mai hatten wir im Interzonenhandel einen Umsatz von etwa 8,7 Millionen D-Mark, im Juni einen Umsatz von 24,8 Millionen D-Mark, im Juli bereits einen Umsatz von 35,3 Millionen D-Mark, im August von 52,5 Millionen D-Mark, und im September betrug der Umsatz 74,7 Millionen D-Mark. Aber im Oktober waren es nur noch 68,7 Millionen D-Mark Umsatz im Interzonenwarenhandelsverkehr. In diesen Zahlen äußert sich der brutale Eingriff der Fachverbände und Fachstellen auf die Lenkung des Interzonenwarenverkehrs. In den Genehmigungsausschüssen der Fachstellen sitzen heute Männer, die ehemals in der Ostzone als Nazi-Aktivisten enteignet oder sogar wegen Wirtschaftsverbrechen von den ordentlichen Gerichten verurteilt wurden.
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Ich werfe die Frage der Verantwortung für diese Entwicklung auf und fordere den Wirtschaftsminister auf, sich zu diesen skandalösen Verhältnissen in den Fachstellen einmal eingehend zu äußern. Es ist kein guter Dienst, der hier der westdeutschen Wirtschaft, die Not leidet, von den Fachstellen erwiesen wird.
Damit Sie nun nicht wieder denken, hier handle es sich nur um eine kommunistische Behauptung, zitiere ich die in Frankfurt erscheinende und dem Wirtschaftsminister nahestehende Zeitschrift „Der Volkswirt", die sich in einer der letzten Nummern sehr eingehend mit den Schwierigkeiten im Interzonenhandelsverkehr beschäftigte. Die Zeitschrift kommt zu der Feststellung, daß sich die Verhältnisse zwischen Ost und West zunehmend versteift haben, und schreibt:
Es scheint, daß aus diesem Aspekt heute der Abschluß des Interzonenabkommens bedauert wird. Man ist offenbar mehr und mehr darauf bedacht, seine praktische Handhabung zu komplizieren und dadurch seine möglichen Wirkungen weitgehend einzudämmen.
Weiter heißt es in dieser dem Wirtschaftsministerium nahestehenden Zeitschrift:
Darum erscheint uns auch die neue Verfahrensregelung für den Interzonenhandel nicht
gerade als ein Akt besonderer politischer, geschweige denn wirtschaftlicher Klugheit. Bei Licht betrachtet übertreffen diese Vorschriften bei weitem den bürokratischen und papiernen Aufwand, den die ersten deutschen Ausfuhrkontrakte unter dem Protektorat der JEIA erforderten.
Nun, meine Damen und Herren, an diesen bürokratischen Hemmnissen haben die Fachstellen ein gut Teil Schuld. Es ist ein offenes Geheimnis, warum diese sogenannten Fachstellen sich sehr oft so verhängnisvoll und so hemmend dem Interzonenhandel entgegenstellten. Die maßgeblichen Männer in diesen Unternehmerorganisationen wünschen nicht, daß sich die Wirtschaft in Mittel- und Ostdeutschland entwickelt. Durch ihren Haß getrieben schaden sie jedoch der notleidenden westdeutschen Wirtschaft mehr, als sie in Wirklichkeit der Wirtschaft in Ost- und Mitteldeutschland durch ihre Maßnahmen antun können.
Meine Damen und Herren, das sind einige der Bedenken, die meine Fraktion gegen die Erstreckung und Verlängerung des sogenannten Fachstellengesetzes hat. Zusammenfassend kann ich darum folgendes feststellen. Erstens: durch die Errichtung fachlicher Wirtschaftsstellen steht die westdeutsche Wirtschaft erneut unter dem Zwang der Wirtschaftsverbände, die von den großen Firmen personalmäßig beherrscht werden. Die führenden Vertreter der Wirtschaftsvereinigungen beherrschen den Apparat der Fachstellen und wirken im Sinne der alten Konzerne an Rhein und Ruhr. Zweitens: wir Kommunisten sind grundsätzlich für eine demokratische Wirtschaftsverwaltung und gegen jegliche Monopolbildung und Monopolstellung von Organen der freien Wirtschaft in staatlichen Funktionen. Drittens: die verhängnisvolle Geschichte der deutschen Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen in der Weimarer Republik und schließlich im Nazireich ist uns eine Lehre. Niemals mehr dürfen die Unternehmerverbände Wirtschaft und Staat regieren und die Demokratie abwürgen. Alle Bestrebungen dieser Art sind mit einer echten demokratischen Entwicklung in der Wirtschaft unvereinbar.
Aus diesen Erwägungen heraus lehnen wir Kommunisten eine Verlängerung und Erstreckung des Fachstellengesetzes ab.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schöne.
Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag Drucksache Nr. 283 wird dem Hohen Haus ein Gesetz des Wirtschaftsrats mit der Bitte vorgelegt, es um ein Vierteljahr zu verlängern. Das Gesetz hat eine interessante Vorgeschichte, von der der Herr Kollege Rische vorhin einen kurzen Überblick gab. Es ist ein Gesetz, bei dessen Entstehung die Beteiligten sich jedoch darüber klar waren, daß es nicht von langer Dauer sein würde.
Wenn man nun vor die Frage gestellt wird, dieses Fachstellengesetz um ein Vierteljahr zu verlängern, wird man zunächst einmal prüfen müssen, wie sich denn die Situation der Fachstellen heute darstellt. Man stellt dann fest, daß von den Fachstellen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft nur noch die Fachstelle Stahl und Eisen eine gewisse Bedeutung besitzt und daß das Schwergewicht der Fachstellen ganz eindeutig auf dem Importgebiet liegt. War es bei der Begrün({0})
dung der Fachstellen so, daß etwa 40 Prozent der anfallenden Arbeit bei den gewerblichen Fachstellen lag und 60 Prozent beim Import, so ist es heute fast umgekehrt: 10 bis 15 Prozent der Gesamtarbeit werden von den gewerblichen Fachstellen geleistet, während 85 bis 90 Prozent auf die Importfachstellen entfallen.
Zu einer Beurteilung der Frage, ob man dieses Gesetz verlängern soll, gehört ferner, daß man sich über das allgemeine Urteil über Institution und Arbeit der Fachstellen orientiert. Da kann wohl gesagt werden, daß auf keiner Seite eine ausgesprochene Begeisterung für diese Institution besteht. Man braucht keineswegs immer so herzhaft die Kritik zu formulieren, wie es in der Oktoberausgabe der Zeitschrift „Der deutsche Handel" geschieht, wo es heißt:
Die Fachstellen sind und bleiben ein Tummelplatz verschiedenster Interessen.
Beides, die Schwerpunktverschiebung und die Kritik oder die Erfahrungen bezüglich der Arbeit der Fachstellen, legt doch den Gedanken sehr nahe, eine neue Form für die Fachstellen zu finden. Dies um so mehr, als zum Import neuerdings auch die Bewältigung der Aufgaben aus dem Interzonenhandel kommt. Diese beiden Gründe waren wohl auch Veranlassung für die Verwaltung, sich Gedanken über eine neue Form der Fachstellen zu machen. Die Verwaltung wurde in ihrer erfreulichen Tätigkeit leider aber wohl durch den Ablauftermin des Fachstellengesetzes gestört. Hier, meine Damen und Herren, liegt ein Ansatzpunkt zu einer immerhin herzhaften Kritik.
Im Oktober dieses Jahres wurde die Vorlage, also der Ursprung der Vorlage Drucksache Nr. 283, in der Verwaltung ausgearbeitet. Anfang November 1949 wurden die Länderreferenten zu einer Besprechung zusammengzogen. Ende November beschäftigte sich der Wirtschaftsausschuß des Bundesrats mit der Vorlage und Anfang Dezember die Bundesregierung. Der Bundestag verdankt es einem glücklichen Zufall, daß er in der letzten Sitzungswoche dieses Jahres eine Sitzung abhält, in der die erste Lesung vom Stapel gehen kann. Der wirtschaftspolitische Ausschuß könnte sich, wenn er seine Tagesordnung ändert, morgen mit diesem Gesetz beschäftigen, und der Bundestag könnte dann übermorgen, in der nächsten Plenarsitzung, die zweite und dritte Lesung dieses Gesetzes vornehmen. Das heißt mit andern Worten: der Weg der Vorlage zum Parlament brauchte 2 1/2 Monate, und der Weg der Gesetzesvorlage im Parlament beträgt drei Tage.
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Meine Damen und Herren, mir kommen da persönlich einige Bedenken. So erfreulich es ist, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister vorhin gesagt hat, daß man dabei sei, neue Formen zu finden, und mit Wirkung vom 1. April des kommenden Jahres eine neue Art etablieren würde, so will es mir scheinen, als wenn die zur Verlängerung nachgesuchten drei Monate gerade ausreichen könnten, um eine neue Verlängerung des bestehenden Fachstellengesetzes durchzuführen.
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Ich möchte auch noch die Frage andeuten, ob es überhaupt möglich ist, ein bereits abgelaufenes Gesetz zu verlängern; denn mit einer Verkündung des Gesetzes, wie es in der Drucksache Nr. 283 vorliegt, dürfte vor Mitte Januar 1950 wohl kaum zu rechnen sein; das heißt also, daß die Verkündung bereits nach Ablauf des alten Gesetzes erfolgen würde.
Meine Damen und Herren, die Fragen, die mit den Fachstellen, insbesondere hinsichtlich der Neugruppierung des Interzonenhandels und des Imports zusammenhängen, müssen nach der Ansicht meiner Freunde im Wirtschaftspolitischen Ausschuß besprochen werden. Ich stelle daher zugleich im Namen meiner Freunde den Antrag, die Vorlage Drucksache Nr. 283 dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen. Im Ausschuß würde dann wohl einmal die Möglichkeit zu prüfen sein, die Fachstellen - außer der Fachstelle Stahl und Eisen - im wesentlichen auf Import und Interzonenhandel zu beschränken. Zum anderen wäre die Frage zu prüfen - und die allerdings mit Nachdruck -, welche Form denn die Fachstellen nach dem 30. März kommenden Jahres annehmen sollen. Mit einer Diskussion über diese Vorlage würde dann ein Gesetz seinen dornenvollen Weg vollenden, von dem der Kollege Dr. Wellhausen bei seinem Entstehen sagte, es handele sich um die „Leidensgeschichte eines Gesetzgebungsversuches, eingeteilt in verschiedene Akte"
({3})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Naegel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es scheint mir, als ob wir hier mit etwas umgekehrten Vorzeichen an die Behandlung des Problems herangegangen sind. Sehr viel von der Diskussion aus dem Wirtschaftsrat über dieses Problem ist bereits in die Erinnerung zurückgerufen worden. Es ist aber dabei wohl übersehen worden, daß auch diejenigen Gruppen, die sich heute hier ablehnend gegenüber einer Verlängerung dieses Gesetzes ausgesprochen haben, zeitweilig im Wirtschaftsrat für das Gesetz eingetreten sind. Es ist dabei natürlich zu berücksichtigen, daß es sich damals um den Versuch handelte, die sogenannten Fachstellen paritätisch zu besetzen. Als dieser Beschluß vom Wirtschaftsrat gefaßt wurde, haben gerade die Gruppen zugestimmt, die heute die Verlängerung ablehnen.
Ich möchte aber beileibe nicht dazu beitragen, nun eine langatmige Diskussion über die Vorgeschichte dieses Gesetzes hier auszulösen. Es scheint mir viel notwendiger zu sein, im Auftrage meiner Freunde kurz die Gedanken auszusprechen, die uns bewegen, dieser Verlängerung zuzustimmen. Wir sind uns grundsätzlich darüber im klaren, daß wir auf dem Wege von einer total staatlich gelenkten Zwangswirtschaft zu einer sozialverpflichteten Marktwirtschaft auch Rudimente der Bewirtschaftung zeitweilig in Kauf nehmen müssen, deren Überwindung aber das Ziel unserer Bemühungen sein muß. Und in diesem Fall ist doch gerade die Entwicklung dieser Einrichtung der Fachstellen ein Beweis für die Richtigkeit unserer Auffassung. Wenn der Kollege Herr Dr. Schöne eben gesagt hat, daß eine völlige Verschiebung in der Aufgabenstruktur der Fachstellen von ihrer Begründung bis heute eingetreten ist, so ist das doch der beste Beweis dafür. Wenn bei Beginn der Arbeiten der Fachstellen 60 bis 70 Prozent der Aufgaben noch Bewirtschaftungsfunktionen waren und wenn heute nur noch vielleicht 10 Prozent dieser Art Aufgaben vorhanden sind, während das Schwergewicht der Fachstellen so, wie es von Anfang an gesehen wurde, heute ganz auf dem Gebiete des Imports liegt,
({0})
so bestätigt das die Richtigkeit unserer von Anfang an vertretenen Meinung. Es stimmt auch nicht, daß man unterscheiden müsse zwischen gewerblichen Aufgaben und Importaufgaben. Die Fachstellen sind klar und bewußt mit der Aufgabe begründet worden, beide Funktionen zu erfüllen, nämlich Restbewirtschaftungsaufgaben und Importaufgaben zu lösen. Eine Verschiebung des Schwergewichts von der einen zur anderen Gruppe ist also durchaus nichts Außergewöhnliches.
Wenn wir nun vor der Frage stehen, warum die von uns von Anfang an geforderte Auflösung bis 31. Dezember 1949 nicht so weit betrieben werden konnte, daß diese Einrichtungen nunmehr gegenstandslos werden und das Gesetz ordnungsgemäß zum Ablaufen kommen kann, so scheinen die Ausführungen, die der Bundeswirtschaftsminister gemacht hat, wohl den Kern der Sache zu treffen. Es bestehen noch ganz bescheidene Restbestände der Bewirtschaftung von Eisen, Stahl und Edelmetallen und zur Zeit noch von Mineralöl und anderen Chemikalien. Dabei sind wir uns aber klar, daß einmal mit dem Fortfall der Kohlenbewirtschaftung schon ein erheblicher Schritt auf dem Gebiete der Befreiung der Wirtschaft von staatlichem Zwang auf diesem Gebiet getan wurde. Sie wissen weiter, daß auf der Tagesordnung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses die Diskussion über die Aufhebung der Kraftstoffund Ölbewirtschaftung steht, so daß wir auch hier einen Schritt weiterkommen und vielleicht im Augenblick einen Gegenstand behandeln, der in wenigen Wochen schon überholt ist.
Das Weitere ist das Problem von Stahl und Eisen. Dieses Problem hängt, wie Sie wissen, im Augenblick noch sehr stark zusammen mit den Entwicklungen der westdeutschen Industrie unter gewissen Aspekten, die ich nur zu streifen brauche.
Andere Aufgaben, die den Fachstellen noch verblieben sind, sind in erster Linie statistischer Art. Ich persönlich bin mit einem großen Teil meiner Freunde der Auffassung, man solle nicht eine statistische Aufgabe als Existenzgrundlage einer solchen Einrichtung ansehen.
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Wir haben die Hoffnung, daß möglichst schnell auch von seiten des Wirtschaftsministeriums alles getan wird, um die noch bestehenden statistischen Arbeiten aus den Fachstellen in die ordnungsmäßigen statistischen Amtsstellen zu bringen.
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Wir möchten auch nicht, daß irgendeine Fachbehörde, sei es auch eine nachgeordnete Dienststelle, nur deswegen existent bleibt, weil sie statistische Aufgaben zu erfüllen hat. Das scheint uns ein gefährliches Beispiel für das Wesen eines überbürokratischen Verwaltungsapparates zu sein.
Ein weiterer Punkt, der allerdings sehr ernst genommen werden muß, ist die Frage der Behandlung der Importe durch die Fachstellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stehe nicht an, aus eigenster Praxis zu sagen: hier bedarf es dringend der Reform. Diese Reform der Einfuhrverfahren liegt aber nicht in den Händen der Fachstellen, sondern einmal in den Händen der Besatzungsbehörde bzw. deren Dienststellen und zum zweiten in den Händen des Wirtschaftsministeriums. Wir müssen zu einer vernünftigen Gestaltung der Importverfahren kommen, dann brauchen wir auch keine Fachstellen mehr.
({3}) Jeder Schritt, der uns hier ein ganz klein wenig weiterbringt und ein Stück von den Fesseln einer überbürokratischen Importbeschränkung und Importkontrolle wegführt, ist uns lieb und wird von uns mit Nachdruck unterstützt. Wir dürfen aber nicht den Irrtum begehen, zu glauben, wir brauchten bei den noch bestehenden Vorschriften der JEIA, der ECA und anderer agencies die hier zur Diskussion stehenden Organisationen nicht mehr. Wir zerschlagen dann nur das Instrument, das uns bisher zur Verfügung gestanden hat, um einen unangenehmen und dornenreichen Weg wenigstens mit einiger Aussicht auf Erfolg beschreiten zu können.
Was die Darstellungen anlangt, die uns Herr Kollege Rische über seine Auffassung von Wirtschaftsdemokratie im Zusammenhang mit den Fachstellen gegeben hat, so brauche ich da wohl nur auf einige Punkte hinzuweisen, die doch der Richtigstellung bedürfen. Es liegt ein fundamentaler Irrtum vor, wenn man annimmt, hier seien die Verbände oder Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung als nachgeordnete Dienststellen eingesetzt.
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Ganz im Gegenteil, es sind selbständige Stellen geschaffen worden, in denen Vertreter der verschiedenen Wirtschaftsstufen einschließlich der Gewerkschaften und auch derjenigen sitzen, die überhaupt nicht in Organisationen zusammengefaßt sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, daß Außenseiter entsprechend heranzuziehen sind.
Ich glaube aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie brauchen vor der Wirtschaftsdemokratie gar nicht solche Angst zu haben. Wenn sie vernünftig gehandhabt wird und wenn sie bei der Einschaltung in die Gestaltung der künftigen Wirtschaftspolitik vernünftige Maßnahmen auslost, dann kann sie sehr wertvolle Beiträge für die Lösung unserer Probleme leisten, viel wertvollere als bisher die Bürokratie allein, und zwar auf breitester Basis. Ich sage das bewußt und meine mit wirtschaftlichen Selbstverwaltungsorganisationen alle Gruppen, selbstverständlich die Gewerkschaften genau so wie die Unternehmerverbände.
Allein schon die Ausdehnung der Wirkung des Gesetzes auf die französische Zone ist ein Grund, der uns heute bewegen müßte, einer Behandlung der Vorlage durch den Ausschuß zuzustimmen. Ich bringe noch einmal zum Ausdruck: es ist unser aller Hoffnung, möglichst schnell zu einem Abbau der Funktionen zu kommen, die bisher Grundlage der Existenz dieser Stellen waren. Wir können aber die Stellen nicht eher beseitigen, ehe wir nicht die Funktionen beseitigt haben. Auch mir scheint es wirklich nötig sein - und da stimme ich mit meinem Vorredner, Herrn Dr. Schöne, überein -, daß wir prüfen, in welcher Form etwa noch bestehende Restaufgaben nach dem 31. März wieder in die Ministerien verlagert werden können. Wir möchten - das darf ich im Auftrag meiner Freunde offen aussprechen - damit keinesfalls wieder einen Ansatzpunkt für den Aufbau einer neuen Verwaltungsbürokratie geben, die dann wieder eine staatliche Lenkung durch Beeinflussung der Wirtschaft auf dem Behördenwege ausübt.
({5})
Wir waren seinerzeit - auch das muß zur Vorgeschichte des Gesetzes nachgetragen werden - der
Hoffnung, durch die Herausnahme dieser Aufgaben
aus der Verwaltung endlich einen Weg zu finden,
auf dem man Funktionen der Behörden abbauen
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könnte. Wenn wir aber nun nach einem gewissen Zeitabschnitt die Reste der Aufgaben, die in diesen Stellen noch nicht gelöst werden konnten, wiederum in die Ministerien zurückverlagern, so liegt darin eine Gefahr, auf die ich offen aufmerksam machen möchte. Ich glaube aber, auch da werden wir zu einer vernünftigen Übereinstimmung kommen und eine Lösung finden. Es ist notwendig, im Laufe dieser kurzen Verlängerungsfrist - bis zum 31. März - diese Dinge endlich wieder so weit in das freie Spiel der Kräfte der Wirtschaft zu bringen, daß wir diese Funktionen verschwinden lassen können und in der Lage sind, alle damit in Verbindung stehenden Dienststellen abzubauen.
In der kurzen uns zur Verfügung stehenden Zeit sind sehr viele Fragen in diesem Zusammenhange angesprochen worden. Meine Freunde und ich sind der Meinung, man sollte diesen Antrag dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß zur Beratung überweisen und dann möglichst schnell zu einer Beschlußfassung kommen, damit nach Möglichkeit noch vor Weihnachten der Beschluß des Bundestages über die Verlängerung und Ausdehnung dieses Gesetzes und über die Nebenwirkungen hinsichtlich der Gebührenordnungen vorliegt. Rechtlich gesehen, glaube ich, würde das Datum des Beschlusses maßgeblich sein für die Verlängerung des Gesetzes, das ohne einen solchen Beschluß am 31. Dezember ablaufen würde.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Juncker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion habe ich zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes folgendes zu erklären. Aus sachlichen Gründen haben wir an dem Fortbestehen eines solchen Fachstellengesetzes kein Interesse mehr. Wir sind aber andererseits der Auffassung, daß die noch bestehenden Restaufgaben der Bewirtschaftung von den eigens dafür geschaffenen Stellen erledigt werden müssen. Wir schlagen deshalb vor, daß dem Gesetz bedingt zugestimmt wird, der Entwurf also - da schließe ich mich den Ausführungen meiner Herren Vorredner an, sowohl des Herrn Kollegen Dr. Schöne wie auch des Herrn Kollegen Naegel - an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß verwiesen wird.
({0})
Meine Damen und Herren, das war wirklich ein Vorbild einer kurzen Stellungnahme in einer ersten Beratung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf dann die Aussprache der ersten Beratung schließen und das Einverständnis des Hauses damit feststellen, daß der Gesetzentwurf Durcksache Nr. 283 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen wird mit der Maßgabe - darüber ist gesprochen worden -, daß auch der Ausschuß für Rechtswesen und Verfasssung sich noch damit befaßt. Hält das Haus das für notwendig?
({0})
- Ich darf dann feststellen, daß der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Zustimmung des Hauses findet.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu Punkt 6 unserer Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Verlängerung des Gesetzes über die
Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land- und Ernährungswirtschaft ({1}).
Welcher der Herren Minister will die Vorlage einbringen? - Seitens der Bundesregierung wird auf eine Begründung verzichtet.
Meine Damen und Herren, dann eröffne ich die Aussprache der ersten Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Rische! Darf ich den Appell an Sie richten, sich nach dem Vorbild des letzten Herrn Diskussionsredners zu beschränken? Sie würden damit dem Hause, glaube ich, einen sehr großen Gefallen tun.
Zu Mittag reicht's noch, Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Den grundsätzlichen Standpunkt meiner Fraktion
({0})
zum Importausgleich habe ich bereits in der letzten Sitzung auseinandergesetzt. Ebenso steht die Bedenklichkeit der Subventionspolitik fest. Die Subventionen sind jedoch durch die Wirtschaftspolitik des ehemaligen Wirtschaftsrats und der Bundesregierung bedingt. Sie sind eine Folge der Marshallplan-Politik und der MarshallplanAbhängigkeit.
Das Gesetz über die Importverrechnung wurde bereits im Wirtschaftsrat sehr eingehend beraten. Zwei Fragen standen damals weit im Vordergrund: erstens die Sicherung des inländischen Preisgefüges und zweitens der Schutz der deutschen Landwirtschaft, um in erster Linie die Versorgung mit Düngemitteln zu sichern. Diese Probleme sind auch heute noch vordringlich. Bekanntlich wurde dann im Verlaufe der Beratungen des Wirtschaftsrats ein Kompromiß geschlossen und der umstrittene § 12 der alten Wirtschaftsratsvorlage gestrichen. Dieser § 12 hätte der Importausgleichsstelle praktisch ein Handelsmonopol für inländisches und ausländisches Getreide gegeben. Der Importhandel und auch die Militärregierungen haben es erreicht, daß dieser alte § 12 des Wirtschaftsratsgesetzes schließlich gestrichen wurde. Auf den Streit zwischen der ehemaligen Verwaltung für Wirtschaft und der ehemaligen Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzugehen, erübrigt sich, da beide Verwaltungen für ihren Sektor verschiedene Methoden der Abschöpfung und Verrechnung anwendeten.
Es ist nicht zu bestreiten, daß das Importausgleichsverfahren die Aus- und Einfuhr erheblich erschwert. Ferner ist es eine Tatsache, daß die preisliche Heraufschleusung billiger Einfuhrgüter immer weniger einbringt und die Länder bereits große Mühe haben, die Subventionsbeträge aufzubringen.
Die Kontrollrechte der Verbraucher sind auch bei dem gegenwärtigen Verfahren äußerst gering. Nach dem Importgesetz liegt praktisch alles im Ermessen des Landwirtschaftsministers. Er entscheidet über die Höhe der Abschöpfung bzw. der Subventionen in eigener Machtvollkommenheit. Der Importausgleich geht somit ohne wesentliche Kontrolle des Parlaments vor sich, was sehr oft zu einer Preisstützungspolitik führt, die dann ebenfalls auf Kosten der Verbraucher geht. Wenn schon Importausgleich, meine Damen und Herren, dann fordern wir Kommunisten eine weitgehende parlamentarische Kontrolle.
({1})
Über die Bedenken des Auslandes gegen den Importausgleich habe ich ebenfalls in der letzten Sitzung sehr ausführlich gesprochen. Man spricht dort bekanntlich von diskriminierenden Maßnahmen. Wie verlautet, soll die Frage des Importausgleichs auch in dem dem Bundeskanzler Adenauer überreichten Memorandum über diskriminierende Maßnahmen eine sehr bedeutende Rolle spielen. Von dieser Seite muß man jedenfalls mit sehr scharfen Bedenken rechnen. Es ist fraglich, ob es der Bundesregierung gelingen wird, ihren Standpunkt hinsichtlich einer Verlängerung des Gesetzes gegen den Willen der Hohen Kommission durchzusetzen. Diese Angriffe des Auslandes erfolgen, obwohl beispielsweise England sehr große Beträge für eine Lebensmittelsubventionierung laufend bereitstellt.
Meine Damen und Herren, es geht hier um die Frage eines gesunden und vertretbaren Schutzes der deutschen Landwirtschaft. Im Interesse der Abwicklung der heutigen Tagesordnung will ich darauf verzichten, über diese Frage jetzt ausführlich zu sprechen,
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obwohl sie es wohl wert ist, von dieser Stelle aus einmal in aller Ausführlichkeit behandelt zu werden. Die Landwirtschaft muß ihre schwache Stellung gegenüber der Industrie, dem Importhandel und der Marshallplan-Politik der Bundesregierung verstärken. Sie muß durch verstärkte Intensivierung einen innerdeutschen Ausgleich suchen. Darum braucht sie eine starke Förderung und sogar - das möchte ich ausdrücklich sagen - einen bestimmten staatlichen Schutz, wobei wir allerdings vor einer Wiederholung der ehemaligen Osthilfe eindringlichst warnen möchten.
Darüber hinaus muß endlich eine Wendung in der Export- und Importpolitik des Bundes erfolgen. Hier habe ich namens meiner Freunde zwei grundsätzliche Forderungen zu erheben, die unserer Meinung nach vordringlich zu beachten sind, wenn es zu einer Gesundung des so gefährdeten deutschen Exports kommen soll.
Erstens: Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen, zukünftig den Warenimport davon abhängig zu machen, daß das Importland im Wege normaler Handelsverträge verpflichtet wird, als Gegenleistung deutsche Erzeugnisse der Fertigwarenindustrie aufzunehmen. Durch eine solche Politik würde die Fertigwarenindustrie neu belebt, die Kaufkraft gesteigert und ein gesunder Ausgleich geschaffen.
Zweitens: Die Bundesregierung tritt in Verfolg einer solchen Export- und Importpolitik mit den entsprechenden Stellen der osteuropäischen Staaten - insbesondere mit den Stellen der Demokratischen Deutschen Republik - in Verbindung, um zu den Völkern des Ostens im Wege von Vertragsverhandlungen handelspolitischen Kontakt aufzunehmen. Der Kontakt mit den Stellen der Demokratischen Republik in Berlin soll es ermöglichen, daß gemeinsame Beratungen mit dem Ziel eines Austauschs von Erfahrungen zur Förderung der deutschen Exportpolitik stattfinden.
Meine Damen und Herren! Trotz großer Bedenken gegen das uns vorgelegte Gesetz ist meine Fraktion dennoch der Meinung, daß aus Gründen der Erhaltung des innerdeutschen Preisgefüges der Importausgleich notwendig ist. Allerdings müssen endlich neue Wege gefunden werden, um der deutschen Landwirtschaft die nötige Hilfe zu geben und um den Werktätigen in den Betrieben durch eine entsprechende Lohnerhöhung einen anständigen Lebensstandard zu gewähren.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lübke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der vom Herrn Vorredner geäußerten Bedenken hat er sich ja doch zu der Vorlage positiv eingestellt. Ich kann dasselbe für die große Mehrheit der Parteien im Hause erklären und beantrage deshalb Schluß der Debatte und Überweisung zur Beratung an den Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft.
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Wird das Wort weiter gewünscht? - Das ist nicht der Fall Ich schließe die Aussprache der ersten Beratung und darf das Einverständnis des Hohen Hauses damit feststellen, daß Drucksache Nr. 294 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als überwiesen gilt. - Ich höre keinen Widerspruch. - Ich stelle demgemäß fest.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu dem neu auf die Tagesordnung .gesetzten Punkt 7:
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Erlaß eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops ({0}).
Frau Abgeordnete Kipp-Kaule hat das Wort zur Einbringung.
Frau Kipp-Kaule ({1}), Antragstellerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um einen Abbau der Löhne der saisonbedingten Betriebe. ganz besonders aber der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft zu verhindern, hat meine Fraktion den -Antrag Drucksache Nr. 300 zum Erlaß eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops eingebracht. Es liegt im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, daß gerade den landwirtschaftlichen Betrieben die Arbeitskräfte erhalten bleiben. Wie Sie wissen, ist die Ernährung das Lebensbedürfnis aller Menschen, und die Ernährungsausgaben sind die größten Ausgabeposten in jeder Familie. Um nun die Ernährung unseres Volkes auch weiterhin sicherzustellen, ist es notwendig, daß gerade in der Landwirtschaft gute Lohn- und Arbeitsbedingungen sind, um zu verhinden, daß ein Abwandern von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft in die Industrie stattfindet. Somit müssen wir alles tun, um auch im kommenden Frühjahr die Landbestellung sicherzustellen und sie nicht zu gefährden.
Wie Ihnen bekannt ist, kann man in der deutschen Landwirtschaft von einer rationellen Betriebsführung im Durchschnitt nicht sprechen. Auch heute sind wir gerade auf diesem Sektor auf die menschliche Arbeitskraft angewiesen. Darüber hinaus liegt es ganz besonders im volkswirtschaftlichen Interesse, die Erzeugung unserer eigenen Landwirtschaft zu erhöhen, nicht nur um unsere Ernährung sicherzustellen, sondern um uns soweit wie möglich von Auslandsimporten unabhängig zu machen.
In diesem Zusammenhang muß ein weiterer Kreis von Menschen einbezogen werden, die auf Arbeit angewiesen sind, jedoch wegen häuslicher Versorgungspflichten keine Arbeit im Betrieb auf({2})
nehmen können. Es handelt sich hier um die Heimarbeiter. Der Herr Präsident möge mir gestatten, daß ich das Hohe Haus auf einen Artikel der Abgeordneten Frau Clara Döhring hinweise. In diesem Artikel wird von der Abgeordneten Frau Clara Döhring hervorgehoben, daß es noch heute Unternehmer gibt, die versuchen, die Löhne ihrer Heimarbeiter derart zu drücken, daß wir als Partei auf diese Tatsache ganz besonders hinweisen müssen. Meine Damen und Herren, in diesem Falle handelt es sich darum, daß ein Unternehmer versucht hat, seine Lohndrückerei damit zu begründen, daß die Arbeit nicht einwandfrei gemacht worden sei, und er nun den Lohn auf 20, ja sogar auf 14 Pfennig herabdrücken wollte. Solche und ähnliche Manipulationen sind zu leicht möglich. Um nun die Sicherung des Einkommens aller arbeitenden Menschen gewährleistet zu sehen, um sie vor Willkür und einseitigen Maßnahmen zu schützen, haben wir diesen Antrag eingebracht. Die Kaufkraft unseres Volkes muß erhalten bleiben, um im Interesse der gesamten weiteren Volkswirtschaft die Wirtschaft vor weiteren Erschütterungen zu bewahren und eine weitere Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Ich habe Ihnen folgendes bekanntzumachen. Nach Rücksprache mit dem Kollegen Sabel wird sich der Ausschuß für Arbeit morgen mit dem Antrag beschäftigen. Ich bitte Sie, dem Antrag Ihre Zustimmung zu geben, damit der Ausschuß morgen darüber beraten kann. Am Freitag dieser Woche wird das Hohe Haus noch einmal Gelegenheit haben, sich in zweiter und dritter Lesung mit unserm Antrag zu beschäftigen und dann so schnell wie möglich, noch vor dem 31. Dezember, dieses Gesetz zu verabschieden.
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Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen der Frau Antragstellerin gehört. Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung über die Drucksache Nr. 300.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sabel.
Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion stelle ich gleichfalls den Antrag, den Antrag der SPD dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, der sich dann in seiner morgigen Sitzung mit diesem Antrag beschäftigen kann.
Wird das Wort weiter gewünscht? Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache der ersten Beratung über die Drucksache Nr. 300 und stelle das Einverständnis des Hauses damit fest, daß dieser Antrag Drucksache Nr. 300 dem Ausschuß für Arbeit überwiesen ist. - Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung. Ehe ich in aller Form die 23. Sitzung des Deutschen Bundestags schließe, möchte ich noch einige Mitteilungen machen.
Zunächst: der Ältestenrat wird - nach einer soeben vorangegangenen zwanglosen Rücksprache - gebeten, heute nachmittag um 15 Uhr nochmals zu einer Sitzung zusammenzutreten.
Weiter bitte ich davon Kenntnis zu nehmen, daß sich die Mitglieder des Grenzlandausschusses
jetzt unmittelbar nach dieser Sitzung zu einer Besprechung versammeln.
Ferner hat mich der Vorsitzende des Finanzausschusses gebeten, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß für Finanzen und Steuern heute abend 18 Uhr im Zimmer 106 im Südflügel tagen wird; einziger Punkt der Tagesordnung: Zuckersteuer.
Ich berufe gemäß den gestern abend im Ältestenrat gefaßten Beschlüssen die nächste Sitzung, und zwar die 24. Sitzung, auf Freitag, den 16. Dezember, vormittags 9 Uhr 30, und die 25. Sitzung auf Sonnabend, den 17. Dezember, vormittags 9 Uhr 30.
Ich habe ferner bekanntzugeben, daß die FDP-Fraktion um 18 Uhr Fraktionssitzung hat. - Werden in der Beziehung noch weitere Mitteilungen gemacht?
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Die CDU um 2 Uhr. - Weitere Wünsche? - Der Grenzlandausschuß möge sich bitte im Lesesaal versammeln. - Ich schließe die 23. Sitzung des Deutschen Bundestags.