Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren!
Ich eröffne die 22. Sitzung des Deutschen Bundestags und bitte zunächst Herrn Schriftführer Karpf, die Namen der abwesenden Mitglieder des Hauses zur Kenntnis zu bringen.
Beurlaubt sind wegen Krankheit die Abgeordneten Nickl, Dr. Horlacher, Dr. Laforet, Gengler, Dr. Wahl, Scharnberg, Dr. Mücke, Schönauer, Klinge, Dr. Ziegler, Vesper, Kurt Müller. Auf Grund von Entschuldigungen sind beurlaubt die Abgeordneten Dr. Henle, Blank, Lenz, Dr. Weber II, Fürst Fugger von Glött, Höfler, Dr. Gerstenmaier, Mühlenberg, Dr. Pferdmenges, Ludwig, Richter, Willy Müller, Dr. Greve, Eichler, Dr. Schmid, Dr. Baade, Heinz Meyer ({0}), Dr. Veith, Wagner, Behrisch, Klabunde, Marx, Dr. Menzel, Brunner, Dirscherl, Dr. Becker, Freudenberg, Frühwald, Wirths, Reimann, Nuding, Kurlbaum, Blachstein, Wittenburg, Brandt, Rademacher
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Und Frau Abgeordnete Schroeder!
Meine Damen und Herren! Ich habe weiter folgendes mitzuteilen. Die Anfrage Nr. 8 der Fraktion der SPD betreffend Lohn- und Gehaltserhöhung anläßlich der Einkellerung von Kartoffeln und Brennstoffen ist vom Herrn Bundesminister für Arbeit schriftlich beantwortet und als Drucksache Nr. 273 an die Mitglieder des Hauses verteilt worden.
Bezüglich der Anfrage Nr. 7 der Fraktion der FDP betreffend Umqartierung im Raum Köln hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau mitgeteilt, daß die zur Beantwortung erforderlichen Ermittlungen eingeleitet worden sind und er nach ihrem Abschluß unverzüglich eine Erklärung zur Anfrage abgeben wird.
Ferner darf ich darauf aufmerksam machen, daß die Beschlüsse der 19. Vollversammlung wie üblich zur Einsichtnahme ausliegen.
Ich möchte weiter Kenntnis geben von einer Regelung bezüglich eines Höchstmaßes an Sicherheit bei der Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung, wie wir sie gestern abend im Ältestenrat zunächst einmal auf Grund einer Anregung des Geschäftsordnungsausschusses getroffen haben. Es soll in Zukunft blockweise in der Querrichtung durch das gesamte Haus abgezählt werden. Wir haben ja vier Blocks, und jeweils wird ein Schriftführer von der vordersten Reihe und einer von der hintersten Reihe des Blocks die Auszählung vornehmen. Die Abstimmung soll bei Einzelartikeln und Paragraphen eines Gesetzes durch Handaufheben erfolgen, bei der Schlußabstimmung, also bei der dritten Lesung, durch Aufstehen. Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor.
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- Herr Abgeordneter Renner, bitte, zur Geschäftsordnung!
Meine Damen und Herren, ich mache auf die Drucksache Nr. 269, Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen, aufmerksam, zu der im Rahmen einer geschäftsordnungsmäßigen Bemerkung der Herr Abgeordnete Renner seine Ausführungen machen will.
Meine Damen und Herren! Die kommunistische Fraktion stellt den Antrag, diese Angelegenheit in der heutigen Sitzung des Bundes, tags zu behandeln. Der Herr Bundeskanzler hat einmal mehr in einer ausländischen Zeitung zu
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einem Problem Stellung genommen, das für das gesamte deutsche Volk von ungeheuerlicher Bedeutung ist, nämlich zu dem Problem der Remilitarisierung und damit zum Problem des Krieges. Derselbe Bundeskanzler, der vor einigen Wochen noch hier erklärt hat, daß er für den Frieden ist, ({1})
- Ich habe diesen Zwischenruf erwartet. Wenn ich hier die Notwendigkeit der Behandlung eines Antrags außerhalb der Tagesordnung, die Sie festgelegt haben, begründen soll, dann muß ich die Gründe bekanntgeben dürfen, die unserer Meinung nach diese vordringliche Behandlung notwendig machen. Wenn Ihnen das nicht paßt, dann machen Sie nur einmal mehr von Ihren Machtmitteln Gebrauch!
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Herr Abgeordneter Renner, ich hatte Sie vorhin schon gebeten, sich im Rahmen der Geschäftsordnung mehr oder weniger auf eine formelle Begründung zu beschränken.
Ich habe bisher auch nichts gesagt, was aus dem Rahmen herausfällt.
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Ich hätte erwartet, daß Sie sich gegen diese beständigen Zwischenrufe wehren und mich dagegen in Schutz nehmen.
Bitte!
Der Herr Bundeskanzler, der vor einigen Wochen hier noch feierlich erklärt hat, daß er für den Frieden ist, hat in einem obskuren l amerikanischen Zeitungchen, das aber den Vorzug hat, ein Organ der Großunternehmer zu sein, im „Plain Dealer" erklärt,
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daß er den Wunsch habe bzw. daß er bereit sei, deutsche Kontingente zur Verteidigung Europas in einer europäischen Armee unter dem Kommando eines höheren europäischen Hauptquartiers zur Verfügung zu stellen. Wir haben diese Anfrage an den Herrn Bundeskanzler gestellt, um ihm Gelegenheit zu geben, zu diesem Interview Stellung zu nehmen. Wir halten das für um so dringlicher, weil er hinterher einen Versuch unternommen hat, durch eine Pressekonferenz dieses Interview in etwa abzuschwächen. Wir glauben, daß das deutsche Volk ein Recht darauf hat, zu erfahren, wer in Westdeutschland in der Frage der Remilitarisierung das entscheidende Wort zu sprechen hat.
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Wir sind der Meinung, daß, wenn die Frage überhaupt gestellt wird, sie im Bundestag gestellt werden muß. Wir sind der Meinung, daß, wenn die Frage gestellt wird, der Herr Bundeskanzler nicht das Recht hat, im Sinne der Fortsetzung seiner Geheimdiplomatie die Dinge auf diesem Weg vorwärtszutreiben.
Wir haben in unserm Antrag gefragt, ob der Herr Bundeskanzler den Hohen Kommissaren konkrete Vorschläge in dieser Linie gemacht hat. Wir haben ihn gefragt, ob er mit anderen interalliierten Stellen Verhandlungen im Sinne seines Gedankenganges geführt hat. Wir haben ihn gefragt, ob er bereits vor den Hohen Kommissaren Verpflichtungen eingegangen ist. Wir haben ihn gefragt, ob er im Namen der Bundesregierung offiziell erklärt hat, daß er, falls die Anforderung an ihn gelangt,
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dieses Kontingent stellen will.
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Herr Abgeordneter Renner, die fünf Minuten sind nach unserer Zählung hier oben um.
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Mit den Unterbrechungen! Die müssen Sie abziehen.
Ich frage das Haus, ob gegen die Aufsetzung dieses Punktes auf die Tagesordnung Widerspruch erhoben wird.
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- Es wird Widerspruch erhoben. Dann ist nach
§ 71 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Antrag
auf Aufsetzung des Antrags Renner und Genossen
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Dieses Interview ist ein Schritt auf den Krieg hin, und diejenigen, die die Diskussion unterbinden, bejahen die Remilitarisierung und den Krieg und werden vom deutschen Volk zur Verantwortung gezogen werden.
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Meine Damen und Herren! Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen nunmehr zu Punkt 1:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit ({0}).
Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Oellers das Wort.
Dr. Oellers ({1}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Namens des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht habe ich die Ehre, dem Hohen Hause den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Form, die der Ausschuß dem Hohen Hause zur Annahme empfiehlt, vorzutragen.
Gestatten Sie mir zunächst, mit wenigen Worten auf den bisherigen Werdegang einzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 20. September dieses Jahres den Erlaß eines Straffreiheitsgesetzes in Aussicht gestellt. Im Anschluß daran hat das Bundesjustizministerium dem Bundesrat einen Entwurf vorgelegt, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. November 1949 behandelt und mit gewissen Abänderungsvorschlägen dem Bundesjustizministerium zurückgeleitet hat. Den ursprünglichen Entwurf und die Abänderungsvorschläge des Bundesrats sowie die daraufhin abgeänderten Vorschläge des Bundesjustizministeriums finden Sie in der Drucksache Nr. 251.
Vorgestern hat sich nun der Rechtsausschuß in einer sehr langen und ausgedehnten Sitzung auf der Grundlage der Drucksache Nr. 251 mit diesem Straffreiheitsgesetz befaßt. Es lagen dem Rechtsausschuß gleichzeitig vor die Drucksache Nr. 17 mit dem Antrag der Zentrumsfraktion auf Erlaß einer Amnestie, die Drucksache Nr. 26 mit dem Antrag
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der WAV vom 20. September 1949 und die Drucksache Nr. 192 vom 2. November 1949, in der ein Antrag der Abgeordneten Dr. Richter und Freunde seinen Niederschlag gefunden hat.
Das Ergebnis der Besprechungen und Beratungen des Rechtsausschusses finden Sie in der Drucksache Nr. 270, die Ihnen heute vorliegt, und in dem darin enthaltenen Antrag:
1. den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit - Nr. 251 der Drucksachen - in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zu genehmigen;
2. die folgenden Anträge durch die Beschlußfassung zu 1 für erledigt zu erklären:
a) Antrag der Fraktion des Zentrums vom 15. 9. 1949 betreffend Erlaß eines Amnestiegesetzes aus Anlaß der Konstituierung der Bundesrepublik und ihrer Organe
- Nr. 17 der Drucksachen -,
b) Antrag der Fraktion der WAV vom 20. 9. 1949 betreffend Erlaß einer Amnestie
- Nr. 26 der Drucksachen -,
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, von Thadden, Dr. Miessner, Dr. Leuchtgens, Frommhold und Genossen vom 2. 11. 1949 betreffend Amnestie - Nr. 192 der Drucksachen -.
Dieser Antrag wird Ihnen vom Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht einstimmig in Vorlage gebracht.
Bei seinen Beratungen hat der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht sich zunächst eingehend mit der Frage befaßt, ob der Bund für den Erlaß eines derartigen Straffreiheitsgesetzes zuständig ist. Diese Frage war bereits bei den Beratungen des Bundesrats Gegenstand einer eingehenden Erörterung. Der Bundesrat hat sich mit einer Mehrheit vom 25 gegen 18 Stimmen für die Zuständigkeit des Bundes entschieden. Ich darf Sie daran erinnern, daß diese Frage auch in den Debatten bei der ersten Lesung dieses Gesetzes
in diesem Hause Gegenstand der Diskussion gewesen ist. Der Ausschuß hat sich mit dem Für und Wider beider Meinungen eingehend befaßt. Die Meinung, die die Zuständigkeit des Bundes bejaht, gründet sich auf Artikel 74 Ziffer 1 des Grundgesetzes, der beinhaltet, daß die Strafgesetzgebung und der Strafvollzug Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung sind. Das Bundesjustizministerium und ein größerer Teil der Vertreter der Fraktionen im Ausschuß waren der Auffassung, daß ein derartiges Amnestiegesetz eine Angelegenheit ist, die unter Artikel 74 Ziffer 1 des Grundgesetzes fällt. Es ist insbesondere auch darauf verwiesen worden, daß bereits in der Weimarer Zeit unter der Herrschaft des Artikel 7 der Weimarer Verfassung, der einen im wesentlichen mit Artikel 74 des Grundgesetzes übereinstimmenden Inhalt hatte, die Zuständigkeit des Reichstags für die Amnestiegesetzgebung von der Rechtslehre und von der Praxis des Parlaments bestätigt worden ist. Die andere Meinung geht davon aus, daß die Justizhoheit unbestritten eine Angelegenheit der Länder sei. Der Erlaß einer Amnestie sei aber kein Strafgesetz im Sinne des Artikel 74 Ziffer 1 des Grundgesetzes, sondern ein in die Gesetzesform gekleideter Verwaltungsakt, ein Verzicht auf die Strafklage und auf die Vollstreckung von Urteilen, also ein Verzicht auf Rechte, die zweifellos zur Kompetenz der Länder gehörten. Nach einer sehr eingehenden und gründlichen Debatte hat sich der
Ausschuß mit einer ganz überwiegenden Mehrheit
für die Zuständigkeit des Bundes ausgesprochen.
Gestatten Sie mir nun, zum materiellen Inhalt des Gesetzes überzugehen. Der § 1 befaßt sich mit dem Stichtag für die Amnestie. Ich darf Sie daran erinnern, daß der ursprüngliche Entwurf des Bundesjustizministeriums als Stichtag den 12. September 1949, also den Tag der Wahl des Herrn Bundespräsidenten, vorgesehen hat. Gegen diesen Stichtag sind seitens des Bundesrats Bedenken erhoben worden, die dahin gingen, daß es unrechtmäßig sei, mit diesem Stichtag eine Art von ,;Thronbesteigungsamnestie" zu erlassen. Im Plenum ist dann der Vorschlag gemacht worden, statt dessen den 20. September 1949 zu nehmen, nämlich den Tag, an dem der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung die Amnestie in Aussicht gestellt hat. Der Ausschuß hat sich schließlich für einen völlig neutralen Zeitpunkt entschieden, nämlich für den 15. September. Diesen Tag hat er als Stichtag für die Straffreiheit in Ansatz gebracht.
Der § 2 befaßt sich mit dem Strafrahmen der Amnestie. In dieser Hinsicht ist er Gegenstand sehr eingehender stundenlanger Erörterungen gewesen. Ich darf Sie daran erinnern, daß der uns ursprünglich vorgelegte Entwurf eine Amnestie für die - wenn ich es so ausdrücken darf - klassischen Delikte bis zur Höhe eines Strafrahmens von sechs Monaten Gefängnis und 2 500 DM Geldstrafe vorsah. In seinem Absatz 2 legte er indessen eine Verdoppelung des Strafmaßes bei Wirtschaftsvergehen und Wirtschaftsverbrechen fest. Von einer namhaften Anzahl der Vertreter verschiedener Fraktionen wurden im Ausschuß Bedenken dagegen vorgetragen, eine unterschiedliche Handhabung zwischen den kriminellen Delikten alter Prägung und den Wirtschaftsvergehen und Wirtschaftsverbrechen walten zu lassen. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß damit die Vorlage in ihrer Gesamtheit möglicherweise gefährdet sein könne. Schließlich hat man sich darauf verständigt, auf den Unterschied zwischen diesen beiden Deliktarten zu verzichten und dem Hohen Hause die jetzt in § 2 vorliegende Fassung vorzuschlagen. Sie sieht im Absatz 1 eine unbedingte Amnestie für alle Straftaten vor, die mit einer Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und zusätzlich einer Geldstrafe bis zu 5 000 DM belegt worden sind.
Wenn ursprünglich gegen die Höhe der Geldstrafe, die gegenüber der Freiheitsstrafe nur als Nebenstrafe gelten kann, Bedenken erhoben wurden und für eine niedrigere Summe plädiert wurde, so mußten wir uns trotzdem auf eine Zahl von 5 000 DM deswegen verständigen, weil nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 50 die Mindeststrafe bei sechs Monaten Gefängnis und 5 000 DM Geldstrafe liegt und man infolgedessen die Delikte nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 50 nur bei dem jetzt vorgesehenen Strafrahmen in die Amnestie einbeziehen konnte.
Darüber hinaus ist in dem Absatz 2 eine bedingte Amnestie vorgesehen, und zwar eine Amnestie für solche Straftaten, die mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zwölf Monaten belegt sind. Diese Amnestie ist von einer doppelten Bedingung abhängig, nämlich einmal von der Bedingung, daß sich der Täter in den kommenden drei Jahren straffrei führt und das darüber hinaus seine zu amnestierende Straftat keiner Grausamkeit, keiner ehrlosen Gesinnung und keiner Gewinnsucht entsprang.
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Die Aufhebung der Amnestie durch eine Straftat in den nächsten drei Jahren haben wir auf Verbrechen und vorsätzliche Vergehen begrenzt. Fahrlässige Vergehen sind also ausdrücklich ausgenommen, da bei ihnen regelmäßig kein verbrecherischer Täterwille vorliegt. Um das an einem Beispiel zu erläutern: Wenn jemand das Unglück hat, durch einen Autounfall fahrlässig die Tötung eines Menschen zu verursachen, so hat das keine Aufhebung der Amnestie zur Folge. Wir haben auch bewußt in die Ausschließungsgründe den Ausdruck „Gewinnsucht" aufgenommen im Hinblick auf die sehr ausgedehnte Rechtsprechung, die über diesen terminus technicus bereits besteht und die es verhütet, daß Gewinnsucht mit einem von uns durchaus anerkannten gesunden Gewinnstreben verwechselt wird.
Schwierigkeiten hat uns die Frage der Behandlung der Geldstrafe bereitet. Auch diese Frage ist von uns sehr eingehend erörtert worden. Ursprünglich wurde von einem größeren Teil der Abgeordneten dahin plädiert, daß man in den Fällen, in denen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt sei, die Straffreiheit auf eine Geldstrafe von 5 000 DM begrenzen müsse. Im Verlauf der Diskussion ergab sich indessen die Unmöglichkeit eines 'solchen Verfahrens. Ich darf Sie nur an die Fälle des § 27b der Strafprozeßordnung erinnern, in denen der Richter befugt ist, anstatt einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe auf eine Geldstrafe zu erkennen, eine Befugnis, die ihm nur bis zur Höhe einer Freiheitsstrafe von drei Monaten gegeben ist. Es ist auch bekannt, daß diese Ersatzstrafen vielfach die Höhe von 5 000 DM bei weitem überschreiten, wodurch der Richter zum Ausdruck gebracht hat, daß ihm eine über 5 000 DM hinausgehende Geldstrafe geringer erschien als eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Ich verweise auch darauf, daß in den Fällen, in denen der Richter nach dem Gesetz auf Gefängnis- o der Geldstrafe zu erkennen in der Lage ist, sehr oft auf Geldstrafen über 5 000 DM erkannt wird, obgleich der Richter durch die Wahl der Geldstrafe gegenüber der Freiheitsstrafe doch gemeinhin zum Ausdruck bringen wollte, daß ihm die Geldstrafe als die geringere Strafe gegenüber der Gefängnisstrafe erschien.
Unter all diesen Gesichtspunkten und unter dem weiterhin auch noch in die Debatte geworfenen Gesichtspunkt, daß die Höhe der Strafe bei gleichem Delikt manchmal recht unterschiedlich zu sein pflegte, haben wir uns entschlossen, es bei Verurteilungen allein zu einer Geldstrafe auf die Abrechnung über die Ersatzfreiheitsstrafe abzustellen und die erkannte Geldstrafe dann der Amnestie zu unterziehen, wenn die Ersatzfreiheitsstrafe unter sechs Monaten liegen würde.
Der Straferlaß erstreckt sich nach Ziffer 4 . des § 2 n u r - und diesen Ausdruck haben wir bewußt gewählt - auf die tatsächlichen Nebenstrafen, die von jeher als solche angesehen worden sind. Der Erlaß erstreckt sich also ausdrücklich nicht auf die Einziehung, auf die Abführung des Mehrerlöses, auf die Verfallserklärung und die Unbrauchbarmachung, auf Maßregeln der Sicherung und Besserung, auf die Befugnis zur Beseitigung eines gesetzlosen Zustandes und schließlich auch nicht auf Berufsverbot und Geschäftsschließung. Diese Aufzählung durch den Berichterstatter vor dem Parlament vortragen zu lassen, war die betonte Absicht des Ausschusses, um damit den Willen des Gesetzgebers im Parlamentsprotokoll auszuweisen und so der Justiz eine Handhabe für die Anwendung des Amnestiegesetzes zu geben.
§ 3 der Vorlage regelt dann das Verfahren bei anhängigen Strafsachen. Er sieht die Einstellung derartiger Strafsachen im Rahmen des Strafrahmens vor, den § 2 beinhaltet. Darüber hinaus gibt er indessen die Möglichkeit, hinsichtlich der Nebenfolgen, die ich soeben als unechte Nebenstrafen - wenn ich es so ausdrücken darf - aufgeführt habe, in einem besonderen Verfahren Erkenntnisse auszusprechen. Es ist also insbesondere auch möglich, bei der Amnestierung einer Straftat im Verwaltungsverfahren Berufsverbot und Geschäftsschließung auszusprechen.
§ 3 a befaßt sich mit dem Verfahren bei der Bildung einer Gesamtstrafe. Ich glaube, daß ich Ihnen diese rein technischen Dinge ersparen darf.
Die §§ 4 und 4 a regeln nun das Verfahren bei der Verfahrenseinstellung selbst. Solange sich ein Verfahren noch im Stadium der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft befindet, ist es Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Dagegen gibt es für den Beschuldigten keine Möglichkeit zu remonstrieren, ebensowenig wie er sie bisher bei der Einstellung schwebender Verfahren durch die Staatsanwaltschaft gehabt hat. Es schien aber notwendig, dem Angeklagten von dem Zeitpunkt der Anklageerhebung ab die Möglichkeit zu geben, durch ein Verfahren seine Unschuld feststellen zu lassen. Demzufolge sehen die Bestimmungen folgendes vor. Wenn in der Hauptverhandlung das Gericht auf Grund des Straffreiheitsgesetzes das Verfahren einstellen will, so bedarf es dazu der Zustimmung des Angeklagten. Wenn außerhalb der Hauptverhandlung das Gericht das Verfahren einstellt, so hat der Angeklagte das Recht, binnen acht Tagen gegenüber diesem Beschluß die Fortsetzung des Verfahrens zu verlangen. Wird er dann a in dem späteren Verfahren zu einer Strafe verurteilt, die in den Strafrahmen der Amnestie fällt, so ist er zwar amnestiert; das hat aber für ihn die Folge, daß er die Kosten des Verfahrens, das er ja dann verschuldet hat, aus eigener Tasche zu zahlen hat.
§ 5 beschäftigt sich mit dem Privatklageverfahren und sieht eine Einstellung der Privatklageverfahren vor. Die Gerichtskosten werden in diesem Falle von der Staatskasse getragen.
Schwierigkeiten haben uns die Überlegungen gemacht, was mit den Kosten der Parteien werden soll. Wir haben uns schließlich dazu entschieden, daß jede Partei ihre eigenen Kosten tragen soll, obwohl darin möglicherweise für einen Privatkläger, der zu Recht eine Privatklage anstrengt, eine Benachteiligung liegt. Wir waren aber der Auffassung, daß man ja sonst über die Untersuchung der Kostenfrage in jedem Verfahren zu einer materiellen Prüfung kommt, und meinten, daß die von uns jetzt getroffene Fassung das kleinste der Übel sei und im übrigen im Rahmen des großen Gedankens der Amnestie durchaus vertreten werden könne.
§ 6 sieht vor, daß bei Verleumdung, übler Nachrede und falscher Anschuldigung in einem besonderen Verfahren die Wahrheit oder Unwahrheit, die Erweislichkeit oder Nichterweislichkeit der Tatsachen festgestellt werden kann. Ich mache also ausdrücklich darauf aufmerksam, daß das nicht für die einfache Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches, sondern nur für die erschwerten Delikte nach § 186 f gilt. Der Ausschuß sah in dieser Bestimmung einen begrüßenswerten Ehrenschutz, eine politische Notwendigkeit und glaubt im übri({4})
gen auch, daß, nachdem in der Verfassung die Ehre als ein unabdingbares Grundrecht verankert ist, eine Bestimmung dieses Inhaltes aufgenommen werden mußte.
Durch den Ausschuß ist dann über die ursprüngliche Vorlage in dem § 6 aa hinaus eine besondere Bestimmung eingeführt worden, die sich mit der Amnestie für Handlungen auf politischer Grundlage befaßt, die aus den Wirren der Zeit zu erklären sind. Diese Bestimmung war Gegenstand einer sehr eingehenden Erörterung und ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen den einzelnen in dieser Richtung aufgetretenen Meinungen und Bedenken. Wir haben uns entschlossen, derartige Straftaten, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 liegen, zu amnestieren, wenn sie einen politischen Hintergrund und ihren Ursprung in den politischen Verhältnissen der letzten Jahre haben, wenn also zwei Voraussetzungen absolut objektiven Charakters vorliegen. Es ist selbstverständlich, daß gewisse Ausnahmen geschaffen werden mußten, und durch den Ausschuß sind bereits die Delikte des § 211 des Strafgesetzbuches - das ist der Mord -, des § 212 - das ist der Totschlag - und des § 213 - das ist der Totschlag bei Vorliegen mildernder Umstände - ausgenommen. Ich werde zum Schlusse meiner Ausführungen noch einmal auf diese Frage zurückkommen müssen.
Der § 6 a sieht dann eine Amnestie von Straftaten zur Verschleierung des Personenstandes aus politischen Gründen vor. Die Begründung für diese in der letzten Plenarsitzung ursprünglich vom Herrn Justizminister vorgeschlagene Bestimmung liegt nicht so sehr darin - obwohl auch dieses Moment nicht außer acht gelassen worden ist -, daß man den Menschen, die es nach 1945 vorzogen, aus irgendwelchen Gründen in die Illegalität unterzutauchen, jetzt helfen will, sondern die überwiegende Begründung liegt in der staatspolitischen Notwendigkeit, dieses Gebiet zu bereinigen und diese illegal lebenden Menschen in die Legalität zurückzubringen. Deswegen mußten wir in der Straffreiheit auch relativ weit gehen und unter die Straffreiheit Verbrechen und Vergehen einbeziehen. Ich darf nur daran erinnern, daß bereits die Heirat der eigenen Frau unter einem falschen Namen eine Urkundenfälschung bedeutet. Ich darf daran erinnern, daß die eidliche Aussage vor einem Gericht oder vor einer Spruchkammer unter einem falschen Namen bereits einen Meineid darstellt. Daß man soweit gehen muß, mag schmerzlich sein, aber wenn man den Zweck dieser Bestimmung erreichen will, wird ein derartiges Ausmaß der Amnestie unabdingbar sein. Aber auch hier war es natürlich notwendig, die Delikte der §§ 211 bis 213 auszunehmen. Um keinem Irrtum zu begegnen, darf ich im übrigen darauf aufmerksam machen, daß unter diese Amnestiebestimmung keine Delikte fallen, die von den Tätern unter dem Naziregime begangen worden sind, sondern nur Delikte, die nach dem 8. Mai des Jahres 1945 liegen.
Im übrigen mußte hier ein etwas anderer Weg gegangen werden, da es sich ja um Dauerdelikte handelt, die also praktisch über den Stichtag der Amnestie hinaus wirken. Es mußte infolgedessen hier der Weg der tätigen Reue gewählt werden: die Amnestie soll nur solchen Menschen gewährt werden, die ihre Straftaten bis zum 31. März des kommenden Jahres bekennen und aus der Illegalität in die Legalität zurückkehren.
§ 7 befaßt sich mit den Ordnungsstrafen und sieht den Erlaß von Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 10 000 DM vor.
§ 8 sagt jetzt nur noch, daß Steuerdelikte nicht unter diese Amnestie fallen. Auch diese Frage ist eingehend erörtert worden. Ebenso wie bei früheren Amnestiegesetzen hat man sich entschlossen, Steuerdelikte - jedenfalls in diesem Gesetz - nicht der Amnestie zu unterwerfen.
Aber der § 8 ist interessant nicht hinsichtlich dessen, was er beinhaltet, sondern hinsichtlich dessen, was nicht drinsteht. Ich darf Sie darauf verweisen, daß in dem ursprünglich vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf die §§ 331, 332 und 334 Absatz 2 als Ausnahmen vorgesehen waren; das sind die Delikte der aktiven und passiven Beamtenbestechung. Fernerhin war eine Ausnahme für die Verfahren vor den Spruchgerichten der britischen Zone vorgesehen. Bereits während der Entwurf sich noch beim Bundesrat befand, wurde von verschiedenen Vertretern des Rechtsausschusses mit dem Herrn Bundesjustizminister Fühlung genommen und darauf verwiesen, daß die Verfahren vor den Spruchgerichten der britischen Zone echte Strafverfahren sind, die in erster Instanz von einem Richter und zwei Schöffen, in zweiter Instanz von drei beamteten Richtern geführt werden, von denen das Urteil gesprochen wird und bei denen die Staatsanwaltschaft die Anklagevertretung hat und regelmäßig auch eine Verteidigung stattfindet, bei denen außerdem eine Eintragung der erkannten Strafen in die Strafregister erfolgt. Unter dem Gewicht dieses Arguments hatte sich der Herr Bundesjustizminister bereits dazu verstanden, die Verfahren der Spruchgerichte der britischen Zone dieser Amnestie zu unterwerfen.
Ein gleicher und ein darüber hinausgehender Vorschlag, auch die Beamtenbestechungsdelikte der Amnestie zu unterwerfen, wurde dann vom Bundesrat in seinen Abänderungsvorschlägen vorgetragen. Ebensowenig wie sich das Bundesjustizministerium diesen Wünschen glaubte verschließen zu sollen, verschloß sich ihnen der Ausschuß. Sie finden infolgedessen diese Delikte nicht mehr unter der Ausnahmebestimmung des § 8.
§ 9 befaßt sich mit der Frage, was werden soll, wenn bereits, wie es in einzelnen Ländern geschehen ist, Amnestiegesetze der Länder ergangen sind. In diesem Falle gilt das zeitlich früher liegende Gesetz, es sei denn, daß das jetzt vom Bundestag zu beschließende Gesetz weitergehende Strafbefreiungsmaßnahmen vorsieht.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Antrages in der Fassung der Drucksache Nr. 270.
Nach Abschluß der Ausschußberatungen ergab sich dann die Notwendigkeit einiger rein redaktioneller Änderungen. Ferner wurde aus Kreisen des Bundesrats die Bitte vorgetragen, die Delikte, die nach § 6 aa die Amnestie ausschließen, um einige zu erweitern. Es handelt sich da um die Delikte des Menschenraubs - § 234 -, der Brandstiftung
- §§ 306 und 307 -, der Freiheitsberaubung
- § 168 -, der räuberischen Erpressung - §§ 249 bis 252 - und die Delikte nach dem Sprengstoffgesetz vom Jahre 1884. Der Vorsitzende des Ausschusses, einer der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, und ich als Berichterstatter haben die Überzeugung gewonnen, daß es richtig sei, diesem Wunsch des Bundesrats nachzugeben.
Wir haben uns daher erlaubt, Ihnen in Drucksache Nr. 292 einen Änderungsantrag vorzulegen. Ich bitte Sie, zu entschuldigen, wenn ich diesen Antrag als Berichterstatter gleich mitvertrete. Es mag das etwas aus dem Rahmen fallen. Ich glaube aber, daß es in den Gesamtkomplex der Berichterstattung gehört, und glaube außerdem aus dem Ge({5})
Samteindruck, den die Verhandlungen im Rechtsausschuß hinterließen, auch den Eindruck gewonnen zu haben, daß sich der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht in seiner Gesamtheit diesem Antrag nicht verschlossen hätte, wenn er ihm rechtzeitig vorgelegt worden wäre.
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Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen des Herrn Berichterstatters, für die ich ihm danke, gehört.
Wir kommen nunmehr zur Aussprache in der zweiten Beratung. Darf ich, wie schon bei der ersten Beratung, das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß wir in Abweichung von § 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung sofort über den Gesetzentwurf im ganzen diskutieren und nicht der Reihe nach über die einzelnen Bestimmungen einschließlich Einleitung und Überschrift? - Ich darf dieses Einverständnis wohl feststellen.
Als erster hat sich zum Wort gemeldet Herr Abgeordneter Dr. Kopf.
Meine Damen und Herren! Es sind zehn Jahre her seit dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges, und diese zehn Jahre haben in Kriegs- und Nachkriegszeit eine Unsumme von Verwirrung, Unglück und Leid über das deutsche Volk gebracht. Nun hat sich die Bundesrepublik Deutschland konstituiert, und diese neue staatsrechtliche Lage läßt es als erwünscht erscheinen, daß ein Schlußstrich gezogen wird unter eine Reihe von Handlungen, die in den letzten Jahren unter dem Einfluß dieser Verwirrung der Begriffe begangen worden sind. So begrüßen wir es, daß die Bundesregierung sich entschlossen hat, entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung dem Hohen Hause den Entwurf einer Amnestie zuzuleiten.
Die Vorlage der Bundesregierung hat einen mittleren Weg eingeschlagen zwischen denjenigen Wünschen, die mit einer gewissen Radikalität den Erlaß einer Generalamnestie gefordert haben, und denjenigen Auffassungen, die Bedenken getragen haben, überhaupt eine Amnestie in Berücksichtigung zu ziehen, weil jede Amnestie einen schwerwiegenden Eingriff in den geordneten Ablauf der Rechtspflege darstelle. So hat die Bundesregierung bei der Beschreitung dieses mittleren Weges mit Recht vor allem die schwere Kriminalität aus der Gewährung der Straffreiheit ausgeschlossen.
In den Organen, die sich jetzt schon mit der Behandlung der Regierungsvorlage befaßt haben, dem Rechtsausschuß des Bundesrats, dem Plenum des Bundesrats und dem Rechtsausschuß des Bundestags, sind nun langwierige Erörterungen über die Frage der Zuständigkeit gepflogen worden, über die Frage, ob der Bund oder die Länder zum Erlaß der Amnestie zuständig seien. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, daß auch innerhalb unserer Fraktion die Meinungen über die Zuständigkeit ebenso geteilt sind wie innerhalb der von mir eben genannten Organe des Bundesrats und des Bundestags. Die Mehrheit unserer Fraktion ist bereit, die Zuständigkeit des Bundes zu bejahen. Bei den Gesichtspunkten, welche die Mehrheit unserer Fraktion zur Bejahung der Zuständigkeit des Bundes veranlassen, folgen wir der Begründung des Regierungsentwurfs. Es scheint mir so zu sein, daß die unterschiedliche Beurteilung der Bundesoder Länderzuständigkeit von der Frage abhängt, in welcher Weise die Gewährung der Straffreiheit
rechtlich charakterisiert werden soll. Man kann sie als einen Akt der Gesetzgebung charakterisieren, man kann sie auch als einen Akt der Rechtspflege oder der Justizverwaltung charakterisieren. Betrachtet man die Straffreiheit als einen Akt der Gesetzgebung, dann ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes aus Artikel 74 Ziffer 1 des Grundgesetzes, welcher die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für die Frage des Strafrechts und des Strafvollzugs vorsieht. Es ist die Frage, ob die Amnestie sachlich zur Materie des Strafrechts gehört. Mindestens wird, wenn das zweifelhaft erscheinen mag, ein enger Zusammenhang mit dem materiellen Strafrecht zu bejahen sein. Es ist aber von den Vertretern der Bundeszuständigkeit weiterhin ausgesprochen worden, daß nach ihrer Auffassung zumindest für die noch nicht abgeschlossenen Verfahren die Amnestie einen Strafaufhebungsgrund setze und daß es durchaus zur Zuständigkeit des Bundes gehöre, durch die Schaffung dieses Strafaufhebungsgrundes materielle Bestimmungen zu schaffen, daß aber auf der anderen Seite eine Trennung zwischen den noch nicht abgeschlossenen Verfahren, für die die Bundeszuständigkeit bejaht wird, und solchen, die bereits rechtskräftig entschieden sind, wegen des engen Zusammenhangs der Amnestiegesetzgebung nicht zulässig sei. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß auch nach dem Gesichtspunkt der Bundeszuständigkeit für den Strafvollzug die Zuständigkeit zu bejahen sei, denn der Bund könne ja durch Gesetz den Strafvollzug einschränken.
Auf der anderen Seite sind von den Anhängern der Länderzuständigkeit Bedenken geäußert worden, auf die ich auch kurz hinweisen muß, weil ja, wie ich Ihnen sagte, die Auffassungen unserer Fraktion über die Frage der Zuständigkeit geteilt sind. Es wird von den Anhängern der Länderzuständigkeit darauf hingewiesen, daß die Gewährung der Straffreiheit ein Ausfluß der Justizhoheit sei, die ihrerseits ja eine Erscheinung der Staatshoheit ist. Diese Gewährung der Straffreiheit erfolgt in der Form eines Verwaltungs- oder Rechtspflegeaktes. Der Staat verzichtet auf das ihm zukommende Strafklage- und Strafvollstreckungsrecht, und zwar verzichtet der Staat, das Land darauf, denn den Gerichten des Landes obliegt ja die Rechtsprechung. Die Gewährung der Straffreiheit wird als ein Ausfluß der Justizhoheit aufgefaßt, die den Ländern zukommt. Gegenüber dem Argument der Anhänger der Bundeszuständigkeit wird darauf hingewiesen, daß ja die Straffreiheit keineswegs einen Strafaufhebungsgrund darstellen könne, weil die amnestierten Delikte rechtswidrig bleiben und weil beispielsweise selbst nach dem Tenor des Straffreiheitsgesetzes der Beschuldigte es in der Hand habe, den Fortgang des Verfahrens und seinen Freispruch zu verlangen. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß durch den Straferlaß der Strafvollstreckungsanspruch aufgehoben werde, somit ein Anspruch, über den ausschließlich die Länder zu entscheiden hätten.
Wenn schließlich seitens der Anhänger der Bundeszuständigkeit auf die Praxis der Weimarer Republik aufmerksam gemacht wird, so wird von den Anhängern der Länderzuständigkeit darauf hingewiesen, daß unter der Herrschaft der Weimarer Verfassung Amnestien zwar von der Weimarer Republik, aber stets im Wege der Verfassungsdurchbrechung mit verfassungändernder Mehrheit erlassen worden seien. Dies hat seinen Grund darin gehabt, daß die Weimarer Verfassung diese Möglichkeit der Verfassungsdurchbrechung durch
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ein verfassungänderndes Gesetz ohne gleichzeitige Änderung des Wortlauts der Verfassung zugelassen hat, während das heutige Grundgesetz eine Änderung der Verfassung nur durch eine Änderung des Wortlauts vorsieht.
Ich glaubte, Ihnen diese beiden widersprechenden Auffassungen vortragen zu müssen, weil es wichtig ist, nicht nur die Auffassung der Mehrheit, sondern auch die der Minderheit unserer Fraktion zu kennen. Wenn die Minderheit unserer Fraktion aus Gründen der Zuständigkeit heute nicht in der Lage sein sollte, dem Straffreiheitsgesetz ihre Zustimmung zu geben, so darf daraus aber keineswegs geschlossen werden, daß diese Minderheit mit dem sachlichen Inhalt des Straffreiheitsgesetzes nicht einverstanden sei. Der sachliche Inhalt des Straffreiheitsgesetzes in der vorgelegten Form wird vielmehr von unserer Fraktion unabhängig von der Einstellung zur Zuständigkeitsfrage bejaht.
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Auf der anderen Seite allerdings glaube ich, daß man die Bedeutung der Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit nicht unterschätzen sollte, denn es handelt sich in der Tat um eine verfassungsrechtliche Entscheidung, die eine Staatspraxis schafft. Wird die konkurrierende Zuständigkeit des Bundes für die Amnestie bejaht, so wird die notwendige Folgerung die sein, daß die Länder in Zukunft nicht mehr in der Lage sein werden, ihrerseits Amnestien zu erlassen. Wir glauben daher, daß die Entscheidung über diese Frage der Zuständigkeit nicht etwa in dem Bestreben erfolgen sollte, die Stellung des Bundes gegenüber den Ländern oder die Stellung der Länder gegenüber dem Bunde zu stärken oder zu schwächen. Es darf nicht der Wunsch der Vater des Gedankens sein! Wir glauben auch, daß die Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage nicht durch die Frage der Opportunität beeinflußt werden sollte, ob es notwendig und vordringlich erscheint, mit größter Beschleunigung dieses Gesetz zu Ende zu führen, sondern ich glaube, daß jeder Abgeordnete diese Frage auf Grund des ihm vorliegenden Textes des Grundgesetzes nach bestem Wissen und nach bester rechtlicher Überzeugung entscheiden sollte.
Nun, meine Damen und Herren, möchte ich mich darauf beschränken, auf einige wenige, jedoch wesentliche Bestimmungen der Straffreiheitsvorlage Bezug zu nehmen. Die Regierungsvorlage hatte zunächst die Zweiteilung in die allgemein kriminellen Delikte mit einem Strafmaß bis zu sechs Monaten und die wirtschaftlichen Delikte mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr vorgesehen. Wir wären an sich bereit gewesen, der Regierungsvorlage hinsichtlich dieser Zweiteilung Folge zu leisten, und zwar deshalb, weil einmal die Wirtschaftsdelikte durch die außergewöhnliche Lagerung der Verhältnisse der Nachkriegsjahre bedingt waren und weil sie zweitens auch in der Wertung der Öffentlichkeit anders als rein kriminelle Delikte beurteilt worden sind. Wir haben aber, nachdem gegen diese Zweiteilung begründeter Einspruch seitens anderer Parteien erhoben worden ist, der Fassung zugestimmt, die Sie jetzt im § 2 des Entwurfs vorfinden und die eine einheitliche Fassung für kriminelle und für Wirtschaftsdelikte in der Weise vorsieht, daß außer dem allgemeinen Amnestieerlaß mit einem Strafrahmen von sechs Monaten auch anhängige und abgeschlossene Verfahren in einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu einem Jahr im Wege des bedingten Strafaufschubs unter die Straffreiheit fallen können. Hierbei ist ja bekanntlich die Einschränkung gemacht worden, daß beim Vorliegen niedriger Motive - wenn der Täter aus Grausamkeit, aus ehrloser Gesinnung oder aus Gewinnsucht gehandelt hat - die Straffreiheit nicht erteilt werden soll. Der Herr Berichterstatter hat mit Recht darauf hingewiesen, daß bei der Auslegung des Begriffs der Gewinnsucht wohl unterschieden werden muß zwischen dem gesunden Gewinnstreben, das nicht mißbilligt zu werden braucht, und der Gewinnsucht als einer Ausartung des Gewinnstrebens, welche die Gewährung der Straffreiheit ausschließt. Es wäre wünschenswert, daß auch die Gerichte, welche dieses Gesetz anzuwenden haben, über die Entwicklung der höchst richterlichen Rechtsprechung über die Abgrenzung zwischen Gewinnstreben und Gewinnsucht im Bilde wären, um das Gesetz so zu handhaben, wie es gewünscht ist, und um nicht seinen Erfolg durch eine zu extensive Auslegung des Wortes „Gewinnsucht" zu vereiteln.
Im Verlauf der Ausschußverhandlungen sind die §§ 6 aa und 6 a neu geschaffen worden. Der § 6 a ist aus einer Anregung hervorgegangen, die seinerzeit seitens der Zentrumsfraktion unter Drucksache Nr. 17 dem Hohen Hause vorgelegt worden ist. Es ist damals vorgeschlagen worden, eine Amnestie für Delikte zu erlassen, die nach der Besetzung im Eifer für die demokratische Idee und aus Gegnerschaft zum überwundenen Nationalsozialismus begangen worden sind. Es sind dabei subjektive Tatbestände in ähnlicher Form verwendet worden, wie dies ja in der früheren nationalsozialistischen Zeit - mit umgekehrtem Vorzeichen allerdings - auch der Fall gewesen ist. Wir haben übereinstimmend mit der Mehrheit des Ausschusses Bedenken gehabt, diese subjektiven Tatbestände erneut in den Bereich der Gesetzgebung einzuführen. Es war daher richtig, daß, wenn diesem Antrag Folge gegeben wurde, er so formuliert wurde, daß der § 6 aa ausschließlich auf objektive Voraussetzungen abgestellt wurde, nämlich einerseits auf Handlungen auf politischer Grundlage und andererseits auf solche Handlungen, die auf die besonderen politischen Verhältnisse der letzten Jahre zurückzuführen sind. Wir sind uns darüber im klaren, daß diese Bestimmungen - „politische Grundlage", „besondere politische Verhältnisse" - an sich Kautschukbestimmungen von einer gewissen Vagheit sind, die der Jurist nicht liebt. Aber es war unmöglich, wenn man schon dieser Anregung Folge leisten wollte, andere Formulierungen zu finden, die der Forderung nach einer objektiven Begriffsbestimmung in gleicher Weise Rechnung getragen hätten. Es ist aber wohl der übereinstimmende Wunsch aller Parteien, die bei der Arbeit des Rechtsausschusses mitgewirkt haben, daß, wenn man schon eine derartige Amnestiegewährung für politische Straftaten nach dem 8. Mai 1945 einführt, dieser Paragraph in der Praxis nicht irgendwie als ein Gesetz zum Schutze des Nationalsozialismus gehandhabt werden soll. Diese Gefahr mußte vermieden werden, und um zu ihrer Vermeidung beizutragen, ist dem Präsidium dieser interfraktionelle Abänderungsantrag eingereicht und es ist vorgeschlagen worden, daß außer den Delikten des § 6 aa Ziffer 3 - nämlich Tötungsdelikte, Verbrechen aus Grausamkeit, aus ehrloser Gesinnung und aus Gewinnsucht - weiterhin einige Kapitalverbrechen, nämlich Menschenraub, Brandstiftung, Friedhofsschändung, räuberische Erpressung und Sprengstoffdelikte von der Amnestie ausgeschlossen werden sollen. Wir
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sind uns aber bewußt, daß, nachdem objektive Gesichtspunkte hier in diesen § 6 aa eingeführt worden sind, diese Bestimmung sich dann unabhängig von den Motiven, auch den politischen Motiven des Täters für und gegen ihn auswirken wird, wenn eben diese objektiven Voraussetzungen
politische Grundlage, politische Verhältnisse der letzten Jahre - gegeben sind. Wir haben dieser Bestimmung zugestimmt, aber nicht ganz ohne Bedenken.
Der § 6a geht zurück auf eine Anregung, die der Herr Bundesjustizminister seiner Vorlage als Anregung beigefügt hat. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden zur Bereinigung unklarer Personenstandsverhältnisse, und zwar für den Fall, daß der Delinquent tätige Reue beweist und bis zum 31. März 1950 seine Personenstandsfrage der Wahrheit gemäß regelt. Wir sind uns darüber im klaren, daß diese Bestimmung nicht die schweren politischen Sünder veranlassen wird, sich in den regulären Personenstand einzugliedern. Aber es wird immerhin ein Teil derer, für die es gelten soll, vermutlich davon Gebrauch machen. Die Bestimmung des § 6a trifft ja nun allerdings nicht allein die falsche Namensangabe. Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß das erstmalige Untertauchen in der Illegalität sozusagen eine strafrechtliche Kettenreaktion ausgelöst hat und daß eine ganze Reihe von Verschleierungsdelikten der ursprünglichen falschen Namensangabe gefolgt sind. Es müssen, wenn eine Bereinigung des Personenstands herbeigeführt werden soll, dann nicht nur das erste Delikt der falschen Namensangabe, sondern auch die ferneren Delikte, die aus politischen Gründen zur Verschleierung des Personenstandes - nicht gelegentlich der Verschleierung des Personenstandes - begangen worden sind, darin inbegriffen sein. Der Regierungsentwurf hat nun allerdings diese Bestimmung auf Übertretungen und Vergehen beschränken wollen, und vieles hätte dafür gesprochen. Es ist aber auf der anderen Seite mit Recht darauf hingewiesen worden, daß im Falle der Durchführung dieser Beschränkung gerade die üblichen Verschleierungsdelikte, nämlich die der schweren Urkundenfälschung und .des Meineids, die mit einer falschen Personenstandsangabe verbunden sind, nicht darunter fallen können. Aus diesem Grunde hat man sich entschlossen, auch für Straftaten, die Verbrechen sind, jedoch mit der Ausnahmebestimmung des Absatzes 2, diese Straffreiheit zu gewähren.
Von der Straffreiheit sind in dem Gesetz die Steuerdelikte ausgeschlossen. Wir bedauern das in gewisser Hinsicht. Es ist wohl angeführt worden, daß die Gewährung der Straffreiheit für Steuerdelikte unberührt bleiben soll, soweit sie bereits jetzt in den Gesetzen der Bizone und in eventuell entsprechenden Gesetzen der französischen Zone ausgesprochen worden ist. Wir glauben allerdings, daß diese Straffreiheit, die ja regelmäßig an die Bedingung der tätigen Reue geknüpft war, unzulänglich ist und daß es vielmehr notwendig sein wird, im Anschluß an die vorzunehmende Steuerreform auch eine umfassende Steuerstraffreiheit, mindestens für Steuervergehen vor der Währungsreform, in Erwägung zu ziehen. Es darf nicht vergessen werden, daß der Gesetzgeber durch die Überspannung der Steuerschraube dazu beigetragen hat, daß das Verhalten der Steuerschuldner stärker aus dem Rahmen der Legalität herausgegangen ist, als es in einem geordneten Rechtsstaat der Fall sein soll.
Wenn das Hohe Haus am heutigen Tage zur Annahme des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung kommt, dann besteht die Aussicht, daß dieses Gesetz noch vor Weihnachten in Kraft treten und dem Personenkreis zugute kommen kann, für den es bestimmt ist. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß dieses Gesetz dann zu einer inneren Befriedung beitragen möge. Ich möchte allerdings daran erinnern, daß in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vorgesehen war, daß sich die Bundesregierung außer mit der innerdeutschen Amnestie - die ja durch diese Vorlage gewährt werden soll - auch damit befaßt, sich mit der Militärregierung in Verbindung zu setzen, um eine Straffreiheit für die von den alliierten Militärgerichten ausgesprochenen Strafen zu erreichen. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß diesen Bemühungen der Bundesregierung ein Erfolg beschieden sei. Dieser Erfolg wird dann ein verheißungsvoller und entscheidender Schritt auf dem Wege zur Befriedung der Welt sein.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Etzel.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei erkennt die Berechtigung und Zweckmäßigkeit einer Amnestierung der Täter bestimmter Gruppen von strafbaren Handlungen im gegenwärtigen Zeitpunkt an. Sie erhebt auch keine grundsätzlichen und wesentlichen Bedenken gegen Tendenz und Inhalt der Gesetzesvorlage, wie sie in der Beratung des Rechtsausschusses Gestalt gewonnen hat. Sie erblickt aber in der Verabschiedung eines solchen Gesetzes durch den Bund eine flagrante und schwerwiegende Überschreitung der ihm gezogenen Zuständigkeitsgrenzen. Durch die Amnestie wird nicht das Strafgesetz selbst also auch nicht die Rechtswidrigkeit der begangenen Handlungen aufgehoben. Sachlich und rechtlich handelt es sich um einen auf Strafart und Strafausmaß bezogenen Verzicht des Hoheitsträgers auf die Strafklage in allen ihren Phasen, auf Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Es besteht demnach eine klare Zuständigkeit der Länder, welche die Möglichkeit haben, die Amnestie durch eine in den Grundlagen übereinstimmende Regelung zu verabschieden.
Die Fraktion der Bayernpartei verfolgt mit ernster Sorge die zunehmende, immer deutlicher in Erscheinung tretende Neigung, Zuständigkeiten des Bundes auf Gebieten zu bejahen und in Anspruch zu nehmen, für die in dem Grundgesetz keinerlei Fundament vorhanden ist. Auf diese Weise werden die Grundlagen der Verfassung selbst verschoben und verändert. Die Fraktion der Bayernpartei warnt nachdrücklichst davor, auf dem eingeschlagenen Wege fortzuschreiten; andernfalls wären schwere, in ihrer Wirkung weittragende Verfassungskonflikte unvermeidbar.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind darüber erfreut, daß der Ihnen vorliegende neue Entwurf gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, der in der ersten Lesung hier debattiert wurde, eine ganze Reihe von Verbesserungen gebracht hat. Wir erkennen an, daß
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eine ganze Reihe guter Gedanken in den neuen
Entwurf hineinverarbeitet worden ist. Wir werden deshalb für diesen Amnestieentwurf stimmen.
Wir haben allerdings eine ganze Reihe von Bedenken und Vorbehalten anzumelden, weil uns der Ihnen hier vorliegende Entwurf nicht weit genug geht.
Was den Strafrahmen betrifft, so beläuft sich dieser auf sechs Monate. Sie werden mir antworten: ein Jahr! Ich bleibe darauf bestehen: sechs Monate. § 2 Absatz 2, der die Ausdehnung auf ein Jahr vorsieht, ist nämlich eine Falle für Tausende von Verfahren. Auf Grund des neugefaßten § 2 Absatz 2 tritt nämlich keine Amnestie ein, wenn der Täter innerhalb eines - verhältnismäßig sehr langen - Zeitraumes von drei Jahren irgendein vorsätzliches Vergehen verübt. Was ist ein vorsätzliches Vergehen? Es gibt heute noch Hunderte von Gesetzen, zum Beispiel Wirtschaftsgesetze, die noch immer bestehen,, obgleich sie schon längst überfällig zur Aufhebung sind. Ein Verstoß gegen diese Gesetze stellt ein Vergehen dar. Die Juristen werden mir das bestätigen. Wenn irgendein kleiner Bauer, ein kleiner Geschäftsmann oder sonst jemand aus dem Volke unter ein solches Gesetz innerhalb der nächsten drei Jahre fällt, riskiert er - besser gesagt: er riskiert es nicht, sondern er wird tatsächlich der Amnestierung nicht teilhaftig für alle früheren Straftaten, deren Strafmaß über sechs Monate lautet. Hier scheint mir ein sehr großer Fehler des Gesetzes zu liegen. Ich will dabei gar nicht auf einen noch populäreren Fall zurückgreifen, daß zum Beispiel ein Bauer draußen im Lande, der unter die Amnestie des § 2 Absatz 2 fällt, irgend jemand auf Kirchweih lädt, wie es auf dem Lande, namentlich auch in Bayern,
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meine sehr verehrten Freunde von der Bayernpartei, so üblich ist. Das ist auch ein vorsätzliches Vergehen! Darüber gibt es gar keinen Zweifel. Dieser Bauer oder dieser Geschäftsmann fällt dann auch nicht unter die Amneste des § 2. Ich fordere die Juristen des Hauses auf, mir sofort zu widersprechen, falls meine Auffassung nicht richtig ist. Sie ist leider richtig! Darin liegt ein sehr großer Schönheitsfehler des Gesetzes.
Ein zweiter Fehler nach unserem Dafürhalten ist, daß Steuerdelikte aller Art nicht unter das Amnestiegesetz fallen. Bitte, verstehen Sie mich ja nicht falsch! Ich will kein Wort zugunsten der Schieber oder sonstiger übler Subjekte sagen. Aber in Tausenden von Fällen beruhen diese Steuerdelikte darauf, daß die betreffenden „Schuldigen" den Steuersatz einfach nicht mehr aufbringen konnten und deswegen bei den Steuerfatierungen usw. leider zu irgendwelchen Manipulationen gegriffen haben. Alle diese Delikte fallen nicht unter das Amnestiegesetz. Ich sehe nicht ein, warum hier ein Unterschied zwischen Delikten allgemeiner wirtschaftlicher Art und solchen Steuerdelikten gemacht werden soll.
Ein weiterer sehr großer Schönheitsfehler des Entwurfs ist, daß er keine Bestimmung darüber enthält, was geschehen soll, wenn Strafen bereits rechtskräftig verbüßt und ins Strafregister eingetragen sind. Man hätte solche Eintragungen im Strafregister ohne weiteres zur Löschung bringen sollen. Auch das ist ein Fehler, den man ohne weiteres hätte korrigieren können und müssen. Und so noch eine ganze Reihe von anderen Dingen!
Umgekehrt fallen jetzt Delikte in die Amnestie, die aus Gründen, welche ich nur kurz andeuten kann, nicht hineingehört hätten. Wenn, sagen wir einmal, ein Sittlichkeitsdelikt passiert ist und der Täter fünf Monate Gefängnis bekommen hat, dann sehe ich nicht ein, warum man den Mann ausgerechnet unter die Amnestie nehmen soll.
All das sind große Schönheitsfehler dieses Gesetzes. Wir werden dem Gesetz trotzdem zustimmen, damit so rasch wie möglich etwas auf diesem Gebiet der Amnestierung geschieht; denn Sie alle, die Sie die Verhältnisse kennen, wissen, welche Berge von Akten noch bei den Gerichten liegen und aufgearbeitet werden müssen und welch himmelschreiendes Unrecht in den vergangenen Jahren passiert ist, wenn gegenüber Leuten, die nichts anderes taten, als sich gegen unmögliche und unsinnige Wirtschaftsgesetze zu schützen, teilweise ganz drakonische Urteile ergangen sind.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch auf einen weiteren Schönheitsfehler zu sprechen kommen. Der § 3 schafft eine ganz andere Norm als der § 2 und der § 1, und das sehe ich nicht ein. Ich sehe nicht ein, warum bei den in § 2 Absatz 2 vorgesehenen Gefängnisstrafen, die bereits ausgesprochen, aber noch nicht verbüßt sind, anders vorgegangen werden soll als nach § 3, wo die Verfahren erst anhängig sind, also noch kein Urteil erfolgt ist. Es ist nicht zu verstehen, warum § 3 gegenüber § 2 so eng gefaßt ist. Man hätte in § 3 dem Staatsanwalt genau so vorschreiben müssen, daß die Verfahren einzustellen sind, wenn eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Frage kommen könnte. Vielleicht könnte man dann auch noch eine Kautele schaffen, indem man damit eine Sicherung ähnlich der in § 2 Absatz 2 verbindet, wenn Sie überhaupt eine solche Sicherung wollen. Ich habe Ihnen ja schon erklärt, daß wir uns gegen diese einschränkende Bestimmung des § 2 Absatz 2 wenden, daß die Amnestierung nicht erfolgt, wenn jemand innerhalb einer Frist von drei Jahren ein vorsätzliches Vergehen verübt. Jedenfalls ist § 3 dieses Gesetzentwurfs vollkommen unzureichend. Der Staatsanwalt wird bei irgendeiner Strafanzeige, die ihm vorliegt, viel eher geneigt sein zu sagen, da käme eine Strafe von, sagen wir einmal, 7 Monaten Gefängnis heraus, als weniger. Dann wird er das Verfahren nicht einstellen, dann werden alle diese Tausende von Verfahren weiterhin die Gerichte belästigen und blockieren, und ein großer Teil der Wirkung dieses Amnestiegesetzes wird nicht eintreten. Darum hätte in § 3 der Rahmen unter allen Umständen nicht mit sechs Monaten, sondern genau so wie bei § 2 mit einem Jahr gezogen werden müssen.
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Ich betone auch nochmals die Frage der Steuerdelikte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden draußen bei der Bevölkerung mit dieser Unterscheidung zwischen Delikten allgemeiner und wirtschaftspolitischer Art und Steuerdelikten, die ja auch nichts anderes sind als Wirtschaftsdelikte einer speziellen Kategorie, wenig Verständnis finden.
Das sind unsere großen Bedenken zu diesem Gesetzentwurf. Trotzdem werden wir, wie gesagt, dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir teilen das Bedenken des Herrn Vorredners nicht, daß den Ländern hier sozusagen die Rechte beschnitten würden. Die Länder hatten es ja in der Hand, schon
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früher mit einem solchen Entwurf herauszurücken oder eine solche Bestimmung zu erlassen. - Es freut mich, wenn Herr Kollege Baumgartner mir das zugibt. Hier hätte von seiten Bayerns ohne weiteres ein solcher Entwurf kommen können,
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- richtig, eine solche Bestimmung hätte sogar erlassen werden müssen; dann wäre das vielleicht sogar ein Vorbild für diese Regelung geworden. Es war halt wieder einmal, wie der Professor Döberle ironisch so schön gesagt hat, eine „Politik der verpaßten Gelegenheiten". Sie wissen ja, Herr Kollege Baumgartner, Professor Döberle sagte, „die bayerische Geschichte ist eine Politik der verpaßten Gelegenheiten".
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Wie dem auch sei, ich teile vollkommen Ihren Standpunkt, daß die einzelnen Länder hier vielleicht schon früher etwas hätten tun können oder sogar tun müssen; aber heute ist die Lage tat-
sachlich so, daß diese Amnestierungsgesetzgebung
schon deswegen nicht mehr länger aufgeschoben werden kann, damit die Gerichte von dieser unendlichen Zahl von Verfahren, die noch anhängig sind und in den Aktenschränken liegen, endlich einmal deblockiert werden.
Wir stimmen deshalb für dieses Gesetz, wie es uns im Entwurf vorliegt. Wir werden aber auch unseren ursprünglichen Antrag aufrechterhalten, von dem ich Ihnen das letzte Mal schon erklärt habe, daß er weitaus mehr, als dieser Gesetzentwurf es tut, die wirklich der Amnestie Bedürftigen ohne Rücksicht auf irgendeine Strafgrenze erfaßt und umgekehrt diejenigen, die der Amnestie )nicht würdig sind, zur Ausscheidung bringt. Ich wiederhole: wir stimmen für dieses Amnestiegesetz; es ist ein Fortschritt gegenüber dem, was uns in erster Lesung vorgelegt wurde. Wir bitten Sie aber, auch nicht ungehalten darüber zu sein, daß wir unseren Antrag weiterhin aufrechterhalten.
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Meine Damen und Herren! Ich darf das Haus davon in Kenntnis setzen, daß noch weitere fünf Wortmeldungen zu diesem Beratungsgegenstand vorliegen.
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Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordten Ewers das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, mich sehr kurz zu fassen, soweit dies bei dieser Materie möglich ist.
Zunächst darf ich zur Frage der Zuständigkeit des Bundestags für dieses Gesetz einige Worte sagen. Meine Partei ist über den Verdacht erhaben, unitarische Bestrebungen zu fördern. Sie steht mit Entschlossenheit auf dem Boden des Föderalismus, des rechtsstaatlichen bundesstaatlichen Gedankens; dennoch bejaht sie, und zwar aus Rechts- und Überzeugungsgründen, mit aller Entschiedenheit die Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung in dieser Materie.
Ich darf zunächst einmal folgende politische Erwägung anführen. Wir meinen: die Deutschen aller Länder in Nord und Süd und in Ost und West sind von dem Gedanken erfüllt, daß die
Einheitlichkeit des Rechts auf den entscheidenden überkommenen Kulturrechtsgebieten, nämlich des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts, ides Prozeßrechts und des Strafrechts eine der größten Errungenschaften des vorigen Jahrhunderts ist, die wir für das ganze Deutsche Reich ängstlich zu wahren haben. Wenn man dem Geiste des Grundgesetzes folgt, erkennt man, daß in diesem Grundgesetz nirgendwo ausgesprochen ist, daß durch die zum Schutze der Länder im Grundgesetz enthaltenen Bestimmungen etwa diese Bestrebungen beeinträchtigt werden sollen, daß vielmehr die Einheitlichkeit des Rechts, die ohnehin durch die vier Jahre der Besetzung stark gefährdet war, auf alle Fälle gewahrt werden soll. Wenn es nach den Erlebnissen der Kapitulation und der folgenden Zeit überhaupt einen Gesetzgebungsakt gibt, der ohne Rücksicht auf die Ländergrenzen im ganzen Deutschen Reich einheitlich erfolgen sollte, so ist es diese Amnestie, in der man die strafrechtliche Konsequenz aus dem Elend der vergangenen Jahre zieht und mit der gemeinsam im ganzen Bund der Schritt in eine, wie wir hoffen, gesündere, befriedetere Rechtswelt der Zukunft getan wird. Dem dient dieses uns vorliegende Gesetz.
Es fragt sich, wie man angesichts dieses Umstandes gegenüber dem Grundgesetz etwa formell die Zuständigkeit der Länder begründen kann. Daß dafür der Bund zuständig ist, ergibt sich für uns aus folgendem. Nach Artikel 74 erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Weiter ist die Zuständigkeit des Bundes gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes mit Rücksicht auf die vom gesamten deutschen Volk in entscheidender Weise geforderte Einheitlichkeit des Rechts begründet, zumal das Strafrecht, das ja in allen Ländern angewandt worden ist, gemäß Artikel 125 des Grundgesetzes ohne weiteres Bundesrecht geworden ist und weil nach Artikel 92 des Grundgesetzes die rechtsprechende Gewalt, nämlich die Gewalt, darüber zu bestimmen, ob nach einem Gesetz bestraft werden soll oder nicht, zwar von den Ländern ausgeübt wird, aber dennoch auf Bundesrecht beruht.
Gewiß bedeutet nach alten obrigkeitsstaatlichen Gesichtspunkten eine Amnestie eine gewisse Gnadenhandlung, die die souveräne Staatsgewalt ausüben kann, wenn sie es aus gewissen Gründen für richtig hält, um etwa einen Staatsakt zu feiern oder um unter die Vergangenheit einen Strich zu ziehen. Aber es geschieht im Obrigkeitsstaat durch einen „Federstrich von dieser Hand", wie es im Don Carlos heißt. Dagegen ist es in d einer Demokratie selbstverständlich nicht mehr möglich, in dieser Form durch einen einfachen „Federstrich" Verfahren zu unterbrechen, sondern ein derartiger Akt kann nur durch ein Gesetz geschehen. Und hier handelt es sich um ein Gesetz, das das Strafrecht unmittelbar berührt, indem es nämlich, wie Dr. Kopf überzeugend ausgeführt hat, bei anhängigen Verfahren einen neuen Strafausschließungsgrund gibt, aber auch bei abgeschlossenen Verfahren, dem Gericht die Verpflichtung auferlegt, seine Entscheidungen zu ändern, soweit sie vom Gesetz berührt sind. Das alles ist materielles Recht und hat gar nichts mit irgendwelchen Verwaltungsakten zu tun, wie es ja überhaupt auch die Gerichte und keineswegs Verwaltungsbehörden sind, die die Amnestie durchzuführen haben.
Daß diese Meinung überhaupt auftauchen konnte, beruht meines Erachtens darauf, daß die
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Ausübung des Gnadenrechts weitgehend delegiert ist und sich daher in der Praxis des Alltags der Gnadenakt, soweit der „Gnadenstaatsanwalt" tätig wird, wie ein Verwaltungsakt ausnimmt, obwohl er in Wirklichkeit nichts anderes ist als die vom Recht unabhängige Befugnis des Hoheitsträgers, Gnade statt Recht walten zu lassen. Solche „Gnade" ist aber im Einzelfall auf den subjektiven Tatbestand abgestellt. Hier wird dagegen nicht nach subjektiven Tatbeständen, sondern wie bei jedem Gesetz nach objektiven Tatmerkmalen, je nach dem Zeitpunkt und der Schwere des Delikts, entschieden, und ohne Ansehen der Person wird über die Fälle, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, in gleicher Weise erkannt, wie bei jedem Gesetz. Aus diesem Grunde ist nach unserer Auffassung nicht nur gefühlsmäßig, sondern auch rein rechtlich gar kein Zweifel, daß die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist.
Ich komme nunmehr zur Sache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist das erste wesentliche, bedeutsame Gesetz, das der Bund auf dem Gebiete des Rechts gibt und dessen Durchführung und Anwendung den Gerichten obliegt. Bedauerlicherweise muß dieses erste Gesetz, das in der Praxis durch unsere bedeutendsten Rechtskenner durchzuführen sein wird, mit besonderer Eile und besonderer Dringlichkeit verabschiedet werden. Dennoch würde ich als Jurist großen Wert darauf legen, daß das Gesetz sich in Technik und Einzelheiten von dem meistens mit vielen inneren Widersprüchen und Fehlern versehenen Nazirecht und insbesondere von dem Recht der Besatzungsmächte, das wir Deutsche mit seinen vielfachen Unklarheiten nur schwer durchführen konnten, wohltuend und erfreulich abhebt. In Ansehung der Gesetzestechnik - das darf ich sagen - stellt die Vorlage des Ausschusses gegenüber der Vorlage der Regierung meines Erachtens leider keine Verbesserung dar. Die Regierungsvorlage war einfach und leicht zu handhaben. Durch die begreiflichen politischen Forderungen verschiedener Parteien dieses Hauses ist in diese einfache Linie eine Verwirrung hineingebracht, und nach meiner Überzeugung sind rein gesetzestechnisch nicht gerade überall glückliche Formulierungen niedergelegt worden.
Ich möchte daran erinnern, daß wir in diesem Gesetz in zwei Punkten juristisch völliges Neuland betreten, einmal indem wir durch eine Amnestie einen bedingten Straferlaß herbeiführen, also etwas machen, was nicht Fisch noch Fleisch ist und genau durchgearbeitet werden sollte, und zum anderen, indem wir zum Ehrenschutz das persönlich-objektive Strafverfahren vorsehen. Beide Materien sind in der Praxis bisher fast unbekannt. Wir sollten daher als Gesetzgeber den Gerichten sehr genau und deutlich sagen, wie wir uns das Verfahren denken, damit nicht erst durch die Entscheidungen der Gerichte auf diesem Neuland für uns heute noch unabsehbare Rechtstatsachen geschaffen werden.
Was insbesondere den ersten Punkt, die Amnestierung durch bedingten Strafaufschub anlangt, so weiß ich nicht, ob man sich im Ausschuß darüber klar geworden ist, worauf der Herr Kollege Loritz mit Recht hinwies, daß in allen normalen Amnestiefällen anhängige Verfahren gar nicht mehr zur Aburteilung kommen, sondern eingestellt werden im Strafrahmen bis zu sechs Monaten und 5000 Mark Geldstrafe, daß dagegen der Entwurf darüber, was mit anhängigen Verfahren werden soll, die bedingt erlassen werden sollen, sich ausschweigt.
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- Da steht kein Wort davon drin, daß diese Verfahren einstweilen eingestellt werden sollen. Das ist meines Erachtens die allein möglich Konsequenz, wenn man sich darüber klar ist, Herr Kollege Arndt. Es ergibt sich aus dem Fehlen dieser Bestimmung, daß es durchgeführt werden soll. Ob das aber wirklich die Meinung aller Abgeordneten ist, weiß ich nicht; für den Nichtjuristen steht es natürlich nicht drin. Ich halte es für einen ausgesprochenen technischen und materiellen Schönheitsfehler, daß danach der Richter Verfahren durchführen soll, die von vornherein zu nichts führen können; denn die ausgesprochene Strafe wird ja nicht angetreten, sondern ist zunächst einmal bedingt erlassen, und nach drei Jahren sinkt sie dahin. Ob man nun den Apparat eines Strafprozesses in Bewegung setzen soll, um praktisch nichts zu erreichen, das ist eine Frage, die ich einmal aufwerfe.
Was aber die Betroffenen anlangt, so meine ich, daß die Verhandlung und Verurteilung, die bei anhängigen Verfahren infolge der Amnestie wegfallen, also keine Vorbestrafung herbeiführen, auch bei bedingter Amnestie sehr wohl in gewissen Fällen unterbleiben können, indem man das Verfahren zunächst gar nicht anfängt, sondern es nur, wenn die dreijährige Bewährungsfrist vergeblich gewesen ist - dann allerdings mit Entschlossenheit - durchführt. Dafür hätte ich einen Antrag vorbereitet.
Ich halte des weiteren dafür, daß die Bestimmung in § 2 wegen der Gewinnsucht keineswegs unabhängig davon, was höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Begriff schon gesagt haben mögen oder nicht oder was Instanzgerichte darüber denken, irgendwie ausreicht, den Willen des Gesetzgebers zu kennzeichnen. Darüber müssen wir uns klar sein: jeder wirtschaftliche Gesetzesbrecher hat natürlich nicht nur aus erlaubtem Gewinnstreben, sondern aus „Gewinnsucht" gehandelt. Darüber ist gar kein Zweifel möglich. Das erlaubte Gewinnstreben war eben durch die Ordnungsvorschriften der Zwangsgesetze formaljuristisch bedingt, und alles, was darüber hinaus dem Eigennutz diente, war eben Gewinnsucht. Wenn wir das ausschließen wollen - und das müssen wir meines Erachtens, wenn wir überhaupt in diesem Rahmen eine Amnestie wollen, und das will doch das Haus -, dann müssen wir möglichst eine andere Fassung wählen. Ich hätte zum Beispiel vorzuschlagen, den letzten Satz in Absatz 2 des § 2 zu fassen: „Dies gilt nicht, wenn der Täter" nicht „aus Grausamkeit"; das würde überhaupt nur bei Gewalttätigkeitsdelikten möglich sein -, sondern: „aus Rohheit oder schimpflichem Eigennutz oder aus einem anderen nichtswürdigen Beweggrund gehandelt hat." Ich glaube, damit treffen wir das, was wir beabsichtigen. Straferschwerende Gesichtspunkte wirken sich normalerweise im Strafrahmen aus; es ist sehr wohl möglich, daß innerhalb eines Jahres Gefängnis eine sonst nur in Höhe von wenigen Monaten verwirkte Strafe auf mehr als sechs Monate erhöht worden ist, weil besonders niedrige Motive vorlagen. Solche Taten wollen wir nicht amnestieren, darüber sind wir uns einig. Wir müssen aber die „besondere" Gemeinheit mit Worten, die sich aus
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) dem Rahmen allgemeiner Wortdiktion des Strafrechts abheben, kennzeichnen.
Dann hätte ich insbesondere zu § 6, der rein technische Dinge betrifft, eine Reihe von Vorschlägen zu machen. Ich bin der Meinung, daß die Formulierung des § 6 zum großen Teil mißglückt ist. Insbesondere scheint die Diktion des § 6 anzudeuten, daß es in das Ermessen des Richters gestellt sei, ob er amnestieren will oder nicht. Es heißt wiederholt, man „könnte amnestieren". Nein, man m u ß amnestieren, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Da ist gar kein Spielraum für irgendein Ermessen übrig.
Ich möchte mir nunmehr folgenden Vorschlag dazu erlauben. Da es sich zum größten Teil um Formulierungsfragen handelt und Formulierungsfragen vor einem so großen Gremium wie dem Bundestag nicht gut behandelt werden können, möchte ich vorschlagen, daß wir diese Beratung vor Eintritt in die Einzelberatung kurz unterbrechen und daß ein Jurist aus jeder Fraktion, aus den größeren Fraktionen meinetwegen mehrere, sich hinsetzen, um zu prüfen, ob man sich nicht auf eine Formulierung, die dasselbe will, wie es hier vorgeschlagen ist, einigen kann. Sonst würden wir dem Herrn Präsidenten die Arbeit unendlich erschweren und zu jedem Paragraphen möglicherweise eine Reihe von Anträgen bekommen. Dabei könnte die Frage, was eine sachliche Änderung ist und was nur eine Formulierung ist, im einzelnen besprochen werden.
Ich darf abschließend noch zu § 6 aa Stellung nehmen. Die Tendenz dieses Paragraphen, nämlich unter politische Handlungen der vergangenen Zeit nach Möglichkeit einen endgültigen Schlußstrich zu ziehen und unter gewissen Umständen I sogar Strafen für schwere Taten, zu denen diese Unglückszeit geführt hat, zu erlassen, begrüßen wir. Aber mit der Formulierung, wie sie bisher vorliegt, können wir uns unmöglich einverstanden erklären, weil dabei das rein Gesetzestechnische unzweifelhaft bei weitem der schwächste Punkt des ganzen Amnestiegesetzes sein wird. Niemand hier im Bundestag wird übersehen können, zu welchen vielleicht von uns überhaupt nicht gewollten Auslegungen der Rechtsprecher, also insbesondere das Obergericht in Köln, in Zukunft kommen wird. Wenn wir etwas Bestimmtes wollen, müssen wir dem Richter schon mit etwas mehr Deutlichkeit sagen, was unsere Absicht ist. Unter der „politischen Grundlage", die hier zum Tatbestandsmerkmal erhoben worden ist, kann ich mir als Jurist - ich sage es offen und ehrlich - überhaupt nichts vorstellen.
Ich habe daher folgende Fassung für § 6 aa in
Erwägung gezogen. Mehr als eine Erwägung ist
es nicht. Darüber mag im Juristenausschuß gegebenenfalls noch einmal kurz gesprochen werden.
Meiner Fraktion schwebt folgender Wortlaut vor: Ohne Rücksicht auf die Art und die Höhe der Strafe werden ferner erlassen Strafen für Handlungen, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 20. Juni 1948 im Zuge der politischen Neuordnung und unter dem Einfluß der Verwirrung der öffentlichen Ordnung und des rechtsstaatlichen Gefüges im Gebiete der Bundesrepublik begangen wurden.
Ich glaube, daß das etwas klarer, etwas prägnanter und für den Richter verständlicher ist als das, was in der Vorlage gesagt ist.
Ich habe noch eine ganze Reihe von sonstigen kleinen Bemängelungen, meistens technischer Art,
wozu in der Einzelberatung Anträge zu stellen sein würden. Ich verzichte darauf, sie hier in der Generaldebatte zu begründen, weil das langwierig wäre. Ich stelle den Antrag, einen Ausschuß aus Juristen zu bestimmen, der sich über die Formulierung zu einigen sucht, während die Tagesordnung im übrigen weitergehen mag. Diesen Antrag stelle ich formell, um die Arbeit des Bundestags zu erleichtern. Meine Anträge würden dann im übrigen bei der Einzelberatung zu den einzelnen Paragraphen gestellt werden.
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Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag zur Geschäftsordnung gehört - so muß ich ihn auffassen -, einen Juristenausschuß zu bilden. Das hat gewisse geschäftsordnungsmäßige Konsequenzen für die weitere Behandlung dieses Beratungsgegenstandes. Ich bin nach der Geschäftsordnung verpflichtet, wenn aus den Beratungen dieses Juristenausschusses neue Anträge hervorgehen, diese zunächst einmal verteilen zu lassen. Es bestand im Ältestenrat von vornherein Übereinstimmung - darüber hinaus wohl bei dem überwiegenden Teil dieses Hauses und, ich glaube, auch bei den Damen und Herren der Fraktion, deren Vertreter soeben gesprochen hat -, daß wir heute um jeden Preis zur Verabschiedung dieses Gesetzes in zweiter und dritter Lesung kommen wollen, damit es noch vor Weihnachten endgültig in Kraft gesetzt werden kann. Es kommen zwei Punkte hinzu. Das Gesetz muß noch den Bundesrat passieren und muß außerdem über die Herren Hohen Kommissare gehen. Ich darf hier meiner Befürchtung ganz offen Ausdruck, geben: ich fürchte, daß wir, wenn wir ein derartiges Verfahren wie die Einsetzung eines Juristenausschusses wählen, heute nicht mehr zu Rande kommen. Ich bitte deshalb den Herrn Antragsteller - und ich darf dabei wohl im Namen der großen Mehrheit des Hauses sprechen -, diesen Gedanken noch einmal zu überprüfen und die von mir soeben vorgetragenen Gründe zu berücksichtigen, ehe ich seinen Antrag zur geschäftsordnungsmäßigen Abstimmung stellen lasse.
Ich darf eine weitere Bitte aussprechen. Wir diskutieren jetzt über dieses Thema rund anderthalb Stunden. Ich will damit in keiner Weise zum Ausdruck bringen, daß eine Einschränkung der Redezeit erfolgen soll. Wir haben uns aber vorgenommen, die heutige Tagesordnung um jeden Preis bei einem beschlußfähigen Haus zu erledigen. Das war die Meinung aller Fraktionsvertreter im Ältestenrat. Ich darf die nachfolgenden Damen und Herren, die sich noch zum Wort gemeldet haben, bitten, auf diesen Gesichtspunkt freundlicherweise Rücksicht nehmen zu wollen.
({0}) - Eine Frage zur Geschäftsordnung?
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- Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Ewers.
Meine Damen und Herren! Ich wollte mit meiner Anregung eine Beschleunigung erreichen und außerdem im Sinne des Ältestenrats die Garantie dafür schaffen, daß wir möglichst heute fertig werden. Der Juristenausschuß, wie ich ihn soeben beantragt habe, soll nur feststellen, ob man sich rasch über eine bessere Formulierung der einzelnen Paragraphen einigen kann.
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Über festgestellte materielle Änderungen muß natürlich abgestimmt werden, soweit Anträge gestellt werden. Wenn wir hier über Fragen der reinen Formulierung diskutieren, rauben wir den Abgeordneten viel Zeit. Ich würde an sich empfehlen, daß je ein Jurist eventuell auch ohne Beschluß des Bundestags aus den maßgebenden Fraktionen irgendwo in einem Zimmer zusammentreten und sich überlegen, welche Tragweite die Anträge haben.
Ich glaube, so kommen wir sehr rasch voran und könnten in einer halben Stunde fertig sein. Wir hätten uns dann aber auf das rein Technische geeinigt. Es handelt sich allein darum, ein Gesetz zu schaffen, das in der Praxis der Kritik standhält. Der einzige Sinn meiner Anregung ist, daß ungeachtet aller Eile ein Gesetz geschaffen wird, das der Kritik von Juristen aller Grade standhält und auch so durchführbar ist, wie es dem Wunsche dieses Hauses entspricht. Wir wollen beileibe keine Verzögerung. Auf jeden Fall wollen wir die Vorlage heute noch verabschieden. Das möchte ich als Wunsch meiner Fraktion und auch von mir persönlich aus unterstreichen.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Schoettle.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ewers hat es verstanden, gerade das zu erreichen, was er angeblich nicht wollte, nämlich die ganze Beratung aufzuhalten.
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Mir scheint es auch nicht zulässig zu sein, daß ein Redner, der in der Debatte spricht, durch einen Geschäftsordnungsantrag gleichsam die Debatte unterbricht. Ich glaube, wir sollten uns darauf nicht einlassen. Wir sollten jetzt die Debatte über den im Rechtausschuß gründlich beratenen Entwurf fortführen. Wenn dort Anträge vorgebracht worden sind, dann sind sie vermutlich erledigt oder in anderer Form behandelt worden. Sind neue Anträge vorzubringen, dann können sie bei der Einzelberatung vorgebracht werden. Es würde den Gang der Beratungen aufhalten, wenn man nochmals einen Juristenausschuß einsetzen würde.
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Ich glaube, wir fahren zunächst in der Beratung fort.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst.
Meine Damen und Herren! Ich fühle mich verpflichtet, für die bayerische CSU und für die übrige Minderheit, die die Zuständigkeit des Bundes bestreitet, den Standpunkt hier in der zweiten Lesung nochmals ganz kurz zum Ausdruck zu bringen. Wir stehen hier in der gleichen Linie wie die fünf Regierungen, darunter die bayerische Regierung, die badische Regierung und Hamburg, im Bundesrat.
Ich möchte bei der vorgerückten Zeit auf die rechtlichen Gründe nicht mehr eingehen, nachdem sie die Herren Vorredner bereits vorgebracht haben. Ich glaube, ich kann mich darauf beschränken, noch einmal zu sagen, daß die Gesetzgebungspraxis unter der Weimarer Verfassung zweifellos für unseren Standpunkt spricht. Wenn die Länder von der Zuständigkeit bisher nicht Gebrauch
gemacht haben, so wissen Sie, daß Rücksichten auf die Besatzungsbehörden, das kommende Besatzungsstatut und auf die Wirkungen der Währungsreform der Ausarbeitung des Grundgesetzes entgegengestanden haben. Wir sind überzeugt, daß die Staatsrechtslehre und gegebenenfalls der Verfassungsgerichtshof diese Frage zur endgültigen Entscheidung bringen werden. Wir wollen uns nur den Weg offenhalten und bis dahin die Zuständigkeit der Länder bejahen. Wir stimmen nicht gegen den Gedanken der Amnestie an sich. Wir stimmen vielmehr nur deshalb dagegen, weil wie die Zuständigkeit der Länder bejahen.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Richter.
Meine Damen und Herren! Zu dem uns vorliegenden Gesetz habe ich zunächst einmal namens meiner Freunde zu sagen, daß auch wir wünschen, daß es schnellstens durchgezogen wird. Allerdings sind einige Bedenken unbedingt vorzubringen. Herr Kollege Ewers hat es schon getan. Er hat auf den § 6 aa hingewiesen. Es ist da von dem Erlaß von Strafen auf Grund von Straftaten die Rede, die nach dem 8. Mai 1945 begangen worden und auf die besonderen politischen Verhältnisse der letzten Jahre zurückzuführen sind. Wir sind der Oberzeugung, daß man hier überhaupt keinen Termin stellen sollte, sondern einen noch dickeren Strich ziehen müßte, als ihn schon Herr Kollege Ewers vorgeschlagen hat.
In Absatz 3 hat man dann zwar davon gesprochen, daß diese Straftaten nicht erlassen werden sollen für Verbrechen, die unter anderem auch aus ehrloser Gesinnung, Grausamkeit und Gewinnsucht verübt worden sind. Man kann dem nur zustimmen. Allerdings, glaube ich, müßte erst einmal klargestellt werden, was die Gerichte eigentlich unter „ehrlos" und unter „ehrenhaft" zu verstehen haben, nachdem in dieser Richtung doch in den letzten Jahren eine recht bemerkenswerte Unklarheit geherrscht hat.
Was den § 6 a anlangt, so stehen wir auf dem Standpunkt, daß auch der erwähnte Termin vom 31. März 1950 wegfallen muß und entweder ein späterer Termin gesetzt werden oder „bis auf weiteres" eingefügt werden muß. Der Herr Kollege Dr. Kopf hat bereits darauf hingewiesen, welchen Schwierigkeiten sich oftmals Deutsche gegenübergesehen haben. Gerade deswegen möchten wir diesen Termin nicht gestellt wissen, weil immer noch Deutsche der Gefahr unterliegen, vor Kriegsgerichte der Alliierten gestellt zu werden. Was von diesen Kriegsgerichten zu halten ist, braucht, glaube ich, nach dem, was man uns da als Anschauungsunterricht geboten hat, nicht näher ausgeführt zu werden.
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Noch heute ist damit zu rechnen, daß Deutsche ausgeliefert werden, während auf der anderen Seite in Deutschland befindliche Verbrecher, die, sagen wir mal, Angehörige früherer Verbündeter der Westalliierten sind, obwohl neues, unerhört großes Belastungsmaterial vorliegt, nicht vor Gericht gestellt werden. Wir verfügen über eidesstattliche Aussagen einer großen Anzahl von Leuten, die selbst erlebt und gesehen haben, welche Verbrechen sich beispielsweise der tschechische Mörder von St. Joachimsthal, Kroupa, hat zuschulden kommen lassen. Wir haben an die Militärregierung
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geschrieben und den Herrn Bundeskanzler gebeten, in dieser Richtung Vorstöße zu machen.
In der Ausgabe vom 2. 12. der „Bonner Rundschau" finde ich eine Notiz, die ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten verlesen darf und in der es heißt:
Gegen den tschechischen Emigranten Franz Kroupa darf von deutscher Seite kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Kroupa soll nach der Kapitulation Sudetendeutsche mißhandelt und getötet haben.
Ich muß die Zeitung hier richtigstellen: er hat tatsächlich Sudetendeutsche mißhandelt und getötet! Es heißt dann weiter:
Die amerikanische Landeskommission für Bayern lehnte einen entsprechenden Antrag des bayerischen Justizministeriums ab.
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Sie ist der Ansicht, daß die deutsche Gerichtsbarkeit für Kroupa nicht zuständig sei. Auch
alliierte Gerichte könnten in diesem Falle
nichts unternehmen,
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weil nach angloamerikanischem Recht ein Verfahren nur am Tatort möglich sei, um der Verteidigung und der Anklage entsprechende Möglichkeiten zur Zeugenvernehmung zu geben.
Beide haben aber die Möglichkeit, genügend Zeugen in Deutschland zu vernehmen. Im übrigen sei der Fall Kroupa bereits früher Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gewesen, von dem - nebenbei bemerkt - kein Mensch etwas weiß. Die festgestellten Tatbestände hätten nicht dazu ausgereicht, um gegen ihn Anklage zu erheben.
Ich sagte schon einmal, daß wir unerhörtes Belastungsmaterial gegen Kroupa haben. Wir haben bereits zwei Versuche bei der Militärregierung über den Herrn Bundeskanzler unternommen, um diesen Mann der gerechten Strafe zuzuführen. Aber es ist bezeichnend, daß er hier ganz offensichtlich den Schutz der Alliierten genießt.
Das auf der einen Seite! Und auf der anderen Seite die Behandlung von Deutschen durch alliierte Militärgerichte. Wir können uns deshalb dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Kopf an den Herrn Kanzler nur anschließen, daß alles getan werden soll, um einmal eine Amnestierung auch der von den Kriegsgerichten gefällten Urteile herbeizuführen und zum anderen dafür zu sorgen, diejenigen nach Deutschland zurückzubringen und ihnen endlich die Freiheit zu geben, die - ich wies neulich schon darauf hin - heute noch in einem Schwebezustand gelassen werden und die immer damit rechnen müssen, weil sie noch als Kriegsgefangene zurückgehalten werden, wegen angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit - wohingegen die andere Seite natürlich keine begangen hat! - vor Gericht zitiert zu werden.
Wir vermissen, daß unser Antrag Drucksache 192 in dem Gesetzentwurf entsprechend berücksichtigt worden ist. Wir haben ganz bewußt auf die Spruchkammerentscheide hingezielt und stellen mit Bedauern fest, daß nach § 7 Abs. 3 „Straffreiheit nicht gewährt wird für Vergehen und Verbrechen" - wobei man das Wort Verbrechen wohl besser in Anführungsstriche setzen sollte -, „zu deren Aburteilung die Spruchgerichte gemäß der Verordordnung Nr. 69 der Militärregierung der britischen Besatzungszone zuständig sind".
Hierzu ist zu erklären: Nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung, die ja auch die Engländer unterschrieben haben und der sie auch verpflichtet sind, hat der Okkupant, nachdem tatsächlich die Macht in dem besetzten Lande in seine Hand übergegangen ist, die Aufgabe, für die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens zu sorgen, wobei die Landesgesetze zu beachten sind. Der Okkupant hat kein Recht, in die inneren Angelegenheiten des besetzten Landes einzugreifen. Demzufolge ist diese Anordnung der britischen Militärregierung völkerrechtswidrig, und diejenigen, die an ihrer Durchführung mitgeholfen haben, haben sich eigentlich eines Völkerrechtsbruchs schuldig gemacht, wobei ich zugeben will, daß sich hier und da auch einmal vernünftige Leute in diese Institution hinein verirrt haben. Wir stellen aber hier den Antrag, daß über unsern Antrag auf Drucksache 192 unbedingt abgestimmt wird.
Hier ist weiterhin die Frage der Zuständigkeit des Bundes und der Länder erwähnt worden. Wir
stehen auf dem Standpunkt daß unbedingt der
Bund zuständig sein muß. Denn wenn man diese Frage den Ländern überließe, dann gäbe es in Deutschland wieder ein derart unterschiedliches Bild, wie wir es uns meiner Überzeugung nach nicht leisten können. Es bedeutete wirklich keine Beeinträchtigung der Länderrechte, wenn man den Ländern hier einmal zeigte, nachdem sie es offensichtlich bisher nicht gekonnt haben, wie man es besser machen kann. Wir haben ja daraufhin von der Bayernpartei bereits die Zusicherung bekommen, daß die verpaßten Gelegenheiten der Vergangenheit wieder wettgemacht werden sollen.
Ich möchte deshalb hier eines hervorgehoben haben: Wir vermissen - ich sagte es schon - in diesem ganzen Gesetzentwurf, daß auch die Frage der Entnazifizierung endlich einmal aufgerollt wird. Im großen und ganzen hat sich auf diesem Gebiet zunächst einmal ein Schlag von Menschen ausgetobt, der wirklich nicht - nicht immer wenigstens - politische Ehrenhaftigkeit nachgesagt bekommen kann. Später wurde ihnen der Boden unter den Füßen zu heiß, und aus der ganzen Geschichte ist eine einzige Gschaftlhuberei geworden.
Herr Abgeordneter Dr. Richter, darf ich Sie einen Moment unterbrechen! Diejenigen Menschen, die auf Grund des Entnazifizierungsgesetzes in den einzelnen Ländern für die Durchführung in Form der Spruchgerichte, Spruchkammern und Ankläger von den zuständigen Landesregierungen eingesetzt worden sind, sind vorher sorgfältig geprüft worden und haben insofern den an sie zu stellenden Anforderungen Rechnung getragen. Ich kann nicht zulassen, daß man Angehörige einer solchen Institution nachträglich derart bewertet.
Fahren Sie bitte fort!
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Ich hatte vor, hier nur auf ein Beispiel hinzuweisen ,mit dem sich, glaube ich, die Herren Kollegen aus Bayern doch einmal beschäftigen müssen; denn das Ansehen Bayerns steht hier auf dem Spiel.
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Von der Spruchkammer VI in München ist am 17. 10. 1948 ein Urteil ergangen, auf das ich bei
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Gelegenheit der Debatte über die Entnazifizierung zurückkommen werde, ein Urteil, bei dem man sich immerhin fragt, ob in diesem Falle die Mitglieder dieser Spruchkammer noch ernst genommen werden können, was ich persönlich nicht glauben kann.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der scharfen Kritik, auf die unser Antrag auf eine Amnestie zunächst gestoßen ist, erfüllt es uns mit einiger Befriedigung, zu sehen, was jetzt nach den Ausschußberatungen dem Hause vorgelegt worden ist. Wir erkennen an, daß dem Anliegen, das in unserem Antrage Drucksache Nr. 17 zum Ausdruck kam, im wesentlichen Rechnung getragen worden ist. Wir waren uns darüber klar, daß wir nicht mit allen Wünschen zu diesem Punkte durchkommen würden; aber das, was jetzt noch an Wünschen unerfüllt geblieben ist, ist uns nicht so wichtig, daß wir Widerspruch gegen das _erheben müßten, was jetzt vorliegt. Meine Fraktion erklärt sich deswegen mit dem vorliegenden Ausschußantrag einverstanden.
Nicht berücksichtigt worden ist von unseren Wünschen zunächst einmal der, im Falle der Ablehnung der Amnestie eine Beschwerdemöglichkeit zu geben. Man erklärte darauf in den Ausschußberatungen: Es ist sehr wohl möglich, die Sache zu prüfen, weil sich dann das Gericht mit dem gesamten Sachverhalt zu befassen hat. Aber freilich: der Unterschied liegt darin, daß dann das ganze Verfahren durchgepaukt wird und unter Umständen dem, der hinterher doch amnestiert wird, all die Unkosten, Aufregungen und Sorgen )nicht erspart bleiben.
Ferner hätten wir gewünscht, daß man von der Vergünstigung der Amnestie Rückfallverbrecher ausnimmt, insbesondere bei Vorliegen des strafschärfenden Rückfalls, also Rückfalldiebstahl und Rückfallbetrug, wo wegen der Rückfalleigenschaft ein Verbrechen vorliegt, und daß man auch solche ausgenommen hätte, die durch frühere nicht einschlägige Vorstrafen doch das Recht verwirkt haben, einen besonderen Gnadenerweis in Anspruch zu nehmen. Man hat darauf erwidert, daß solche Vorbestrafungen ihre Berücksichtigung schon in dem Strafmaß finden würden und daß damit dann das Strafmaß der Amnestie überschritten werde. Das trifft vielleicht nicht immer und nicht ganz zu.
Wie gesagt, ich will diese Dinge nur streifen und sagen: das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, läßt für uns noch einiges zu wünschen offen; aber wir sehen darüber hinweg, weil wir im großen und ganzen anerkennen und damit einverstanden sind, daß man sich von allen Seiten ernsthaft bemüht, unter Aufgabe von Einzel- und Sonderwünschen doch einen dicken Strich unter die Vergangenheit zu ziehen. Wir stellen dabei fest, daß es also jetzt nach der Ansicht aller Parteien doch nicht gegen das Christentum verstößt, zu verzeihen, wie es in einer Veröffentlichung eines Ministers in zwei süddeutschen Zeitungen geheißen hat. Von A bis Z, möchte ich sagen, wurden wir damals bekämpft. Man fing an mit der Zuständigkeit und hörte auf mit dem Christentum, das unbedingt die Bestrafung verlange, wenn jemand gegen das Eigentum oder die Gesundheit anderer verstoßen hätte. Man hat also alle diese Bedenken zurückgestellt, und jetzt hat man nur den Wunsch, daß man möglichst noch vor den Weihnachtstagen zum Schluß kommt. Ich glaube, das wird durchaus möglich sein.
Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß es doch noch einer Abänderung dieses Antrages bedarf. Aus rein optischen Gründen oder aus Gründen der formalen Sauberkeit und Schönheit sollte man nicht ein Gesetz herausbringen, das mit einem § 3 a, § 6 und § 6 aa durch die Weltgeschichte zieht. Ich bitte, für eine fortlaufende Numerierung in diesem Gesetz Sorge zu tragen, wozu ja noch bei der dritten Lesung Gelegenheit sein wird. Damit es aber nicht unterbleibt, gestatte ich mir, einen dahingehenden Antrag zu unterbreiten.
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- Ich habe keine solche Vorlage bekommen. ({1})
- So? - Dann ist der Antrag damit schon erledigt.
Aber noch ein Weiteres von materieller Bedeutung. Ich möchte nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß es uns sehr am Herzen liegt, auch eine entsprechende Disziplinaramnestie herauszubringen. Die SPD brachte diesen Gedanken schon in den Ausschußberatungen vor. Wir haben einen Antrag vorgelegt, der einen anderen Weg genommen hat. Dieser Antrag ist an den Beamtenrechtsausschuß verwiesen worden, und zwar mit Recht, wenngleich sich auch der Rechtsausschuß mit diesem Antrag noch wird befassen müssen. Es geht wegen der Zeitnot nicht an, jetzt die Frage der Disziplinaramnestie durchzuberaten; man würde sonst dieses Gesetz verzögern und verschleppen. Ich möchte aber nochmals ausdrücklich erklären, daß wir uns mit einer Amnestie ohne Berücksichtigung der Dienststraftatbestände nicht zufriedengeben können.
Wenn hier die Steuerdelikte ausgenommen sind, so muß ich dazu sagen, daß auch das kein endgültiger Zustand sein kann. Wir müssen uns darüber klar sein: die vielbeklagte Steuerunmoral kam von der Unmoral der Steuern her; und auch das bedarf einer Korrektur. Wir werden also nicht umhin können, uns in nächster Zeit mit der Frage einer Steueramnestie zu befassen und nicht bloß einer Steueramnestie so, wie es bisher bei den meisten Steuerreformen, die bisher immer nur eine reformatio in peius bedeutet haben, Sitte war, nämlich einer Steueramnestie nach tätiger Reue, die man nach dem Gesetz ohnehin nur in seltenen Fällen nötig hat, sondern mit einer echten Steueramnestie, die auch in dieser Hinsicht einen Strich unter die Vergangenheit zieht. Diese Steueramnestie darf nicht lange auf sich warten lassen, weil sie sonst durch den Gang der Geschichte, insbesondere durch die Steuerpraxis illusorisch gemacht werden wird.
Das sind die beiden Anliegen, die bei der Verabschiedung dieses Gesetzes noch offenbleiben und denen möglichst bald auch Rechnung getragen werden müßte. Ich kündige hiermit einen entsprechenden Antrag der Zentrumsfraktion bezüglich einer Steueramnestie schon an. Im übrigen stimmt meine Fraktion dem vorliegenden Ausschußantrag zu.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Leibbrand.
Meine Damen und Herren! Die Amnestie, so wie sie ja wohl von allen Frak({0})
tionen dieses Hauses ihrem Sinne nach bejaht worden ist, soll auch nach dem Wortlaut der Begründung durch die Regierung einen Schlußstrich unter Jahre der Not, der Rechtsverwirrung und ungeordneter Zustände ziehen, in denen viele Menschen Straftaten begangen haben, die sie sonst, unter normalen Umständen, nicht begangen hätten.
Wenn man dieses Ziel erreichen will, muß man bei der Amnestie eine gewisse Großzügigkeit walten lassen. Die Meinung meiner politschen Freunde ist die, daß die Straffreiheitsgrenze, die nun mit sechs Monaten Haft- oder Gefängnisstrafe festgelegt worden ist, dieser notwendigen Großzügigkeit nicht entspricht. Denken Sie bitte daran, wieviele Vergehen - Eigentumsvergehen und andere - in diesen Jahren aus einer Notlage heraus von kleinen, sonst unbescholtenen, ehrlichen Leuten begangen worden sind, die mit mehr als sechs Monaten bestraft worden sind und die nun bei der Grenzziehung, wie sie in dem Entwurf vorgesehen ist, nicht unter die Amnestie fallen würden. Man kann dem nicht entgegenhalten, daß in § 2 Absatz 2 des Gesetzentwurfs bedingter Straferlaß bis zu einem Jahr gewährt werde, eben deshalb, weil es nur ein bedingter Straferlaß ist, der zudem an gewisse subjektive Voraussetzungen geknüpft ist. Das würde bedeuten, daß in allen bereits abgeschlossenen Verfahren, wenn also das Urteil bereits gesprochen ist, erneut geprüft werden müßte, ob diese subjektiven Voraussetzungen für den Straferlaß, der bei Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr gewährt werden soll, gegeben sind. Das bringt einmal eine neue Belastung der Gerichte mit sich und legt zum andern die Straffreiheit wieder zu einem großen Teil in das Ermessen der Staatsanwaltschaften und Gerichte und zieht so eben nicht einen generellen Schlußstrich unter die Vergangenheit. Aus diesem Grunde tritt die kommunistische Fraktion dafür ein, die Straffreiheitsgrenze generell und ohne Bedingungen von einem halben Jahr auf ein Jahr zu erhöhen. Für die Einzelberatung werden wir dem Herrn Präsidenten einen entsprechend formulierten Antrag überreichen, und wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Im übrigen darf ich zu der Straffreiheitsgrenze noch bemerken, daß zu der Gefängnisstrafe von sechs Monaten die verhältnismäßig hohe Freigrenze von 5000 D-Mark für Geldstrafen in etwas auffälligem Gegensatz steht. Es ist ja ein offenes Geheimnis, daß diese hohe Grenze von 5000 DM Geldstrafe daraus resultiert, daß ursprünglich beabsichtigt war, Wirtschaftsvergehen, Vergehen gegen die Bewirtschaftung usw. bei der Straffreiheit gesondert und begünstigt zu behandeln. Erfreulicherweise ist diese Absicht im Ausschuß nicht durchgedrungen, und es wird jetzt kein Unterschied gemacht. Aber übriggeblieben ist eben doch, daß man die Grenze der Straffreiheit hinsichtlich der Geldstrafen auf das betreffende Kontrollratsgesetz zugeschnitten hat, auf bestimmte Wirtschaftsvergehen, während man bei den Gefängnisstrafen bedeutend daruntergeblieben ist. Es bleibt auf diese Weise auch jetzt noch eine gewisse soziale Ungerechtigkeit bestehen, die wir dadurch zu beseitigen bitten, daß man auch die Grenze für Gefängnisstrafen von sechs Monaten auf ein Jahr erweitert. Auch dann werden noch gewisse Härten übrigbleiben, aber das ist ja wohl unvermeidlich, weil irgendwo eine Grenze gezogen werden muß. Wir können daher nur den Wunsch aussprechen, daß die dann noch verbleibenden Härtefälle wenigstens auf dem Wege der Einzelbegnadigung weitestgehendem Verständnis seitens der Justizbehörden begegnen.
Der andere Mangel des Entwurfs liegt unseres Erachtens darin, daß Disziplinarstrafen von Beamten von der Straffreiheit ausgenommen sind. Wir sind der Meinung, daß die Verhältnisse in den vergangenen Jahren, auf die sich das Straffreiheitsgesetz ja beruft, in vielen Fällen auch zu Disziplinarstrafen von kleinen Beamten geführt haben, deren Vergehen ebenfalls nur aus der damaligen Situation verständlich sind und die unter anderen Umständen nicht begangen worden wären. Auch unter diese Dinge muß ein Schlußstrich gezogen werden. Im Ausschuß waren von einer Fraktion entsprechende Vorschläge angekündigt. Wir unterstützen einen jeden derartigen Vorschlag, der darauf abzielt, auch die Disziplinarstrafen der Beamten in die Straffreiheit einzubeziehen, oder jeden anderen Weg, der gewährleistet, daß das so schnell als möglich erfolgt.
Noch einige Worte zu dem § 6 aa, der unseres Erachtens einer unbedingten politischen Notwendigkeit entspringt. In den Ausschußberatungen sind Fälle genannt worden, in denen Menschen, die im Jahre 1945 im Wechsel zwischen dem Ende der nationalsozialistischen Regierung und dem Beginn des Besatzungsregimes, eingegriffen und sich zur Aufrechterhaltung einer notdürftigen Ordnung zur Verfügung gestellt haben. Diese Menschen haben mitunter nicht genau nach den formalen Bestimmungen soundso vieler Gesetze gehandelt, haben vielleicht auch damals in der begreiflichen Empörung den einen oder anderen Nationalsozialisten hart angegriffen und sollen deshalb nun vor einem Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Es scheint uns notwendig zu sein, daß derartige Verfahren nicht durchgeführt werden.
Die Formulierung des § 6 aa ist allerdings sehr a dehnbar und verschieden auslegungsfähig. Sie ist dadurch entstanden, daß die Mehrheit des Ausschusses eine große Scheu davor hatte, das Kind beim Namen zu nennen und zu sagen, daß man Handlungen straffrei lassen will, die aus Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus begangen worden sind. Durch die vorliegende Formulierung werden auch solche Fälle nicht getroffen, die bereits in der ersten Lesung angeschnitten worden sind, nämlich Handlungen, die aus Widerstand gegen die nationalsozialistische Herrschaft schon in der Zeit vor dem 8. Mai 1945 begangen worden sind. Es ist zwar im Ausschuß einstimmig die Auffassung vertreten worden, daß solche Handlungen nicht strafbar sind und somit auch keiner Amnestie bedürfen. Leider. ist aber diese Auffassung, die wir für absolut richtig halten, nicht immer die Auffassung unserer Richter und Staatsanwälte, und wir fürchten, daß, wenn das nicht klar und eindeutig in Gesetzesform ausgesprochen wird, wir heute und auch noch in den nächsten Jahren erleben werden, daß Gegner des Nationalsozialismus vor Gericht zitiert werden, daß ihnen ein Verfahren angehängt wird - wie in einem Falle, der hier schon einmal erwähnt wurde -, weil sie im Jahre 1942 oder 1943 einen Meineid geschworen haben, um sich selbst oder irgendeinen anderen vor der nationalsozialistischen Verfolgung zu bewahren. So groß die Einmütigkeit in dieser Frage im Ausschuß gewesen sein mag, bei der Einstellung unserer Staatsanwälte und Richter sehen wir darin allein noch keine genügende Gewähr, daß solche Dinge in Zukunft wirklich unterbunden werden. Wir bitten also das Bundesjustizministerium - das hat mit der
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Amnestie gar nichts zu tun -, doch entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Meine Fraktion wird diesem Gesetz im ganzen zustimmen, weil sie die Notwendigkeit einer Amnestie bejaht. Sie appelliert aber an das Hohe Haus, großzügig zu sein und den Strafrahmen weiter zu stecken, als es jetzt im Entwurf geschehen ist.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht erwartet das eine oder andere Mitglied des Hohen Hauses, daß ich nunmehr meinerseits eine juristische Vorlesung oder eine Rede wie die eben gehörten halten würde, die zuweilen in recht fataler Weise an Reden erinnert haben, wie sie früher zu Kaisers Geburtstag gehalten wurden. Diese Absicht habe ich nicht. Ich glaube, die klarste Stellungnahme, die ich gegenüber allen meinen Herren Vorrednern einnehmen kann, ist die, daß ich irgendeine Erwiderung nicht für erforderlich halte und lediglich für meine Fraktion die Erklärung abgebe, daß wir alle hier geäußerten Zusatzwünsche und Abänderungsanträge ablehnen werden.
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Meine Damen und Herren! Ich darf feststellen, daß weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich darf das Einverständnis des Hauses annehmen, daß wir paragraphenweise einschließlich Überschrift und Einleitung abstimmen, und stelle der Ordnung halber als Grundlagen der Abstimmung folgendes fest:
Zunächst einmal die Drucksache 270 mit ihrer Ziffer 1 dahingehend:
Der Bundestag wolle beschließen:
den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit, Nr. 251 der Drucksachen, in der aus der nachstehenden Zusammenstellung
- die Ihnen vorliegt ersichtlichen Fassung zu genehmigen.
Es liegt weiter der Antrag auf Drucksache Nr. 292 vor, ein gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. Arndt, Dr. Oellers. Soeben ist mir auch noch ein Abänderungsantrag der kommunistischen Fraktion überreicht worden, den der Antragsteller kurz hier vorgetragen hat, betreffend § 2 Absatz 1.
Meine Damen und Herren! Das sind die mir formell vorliegenden Grundlagen für die Abstimmung. Ich beginne mit der Abstimmung, und zwar stimmen wir, wie es verabredet ist, bei Einzelparagraphen durch Händeaufheben ab.
Ich rufe auf: Wer für die Überschrift des Gesetzes, die Einleitung und § 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe. - Gegen mehrere Stimmen eindeutig die Mehrheit. Zu § 2 liegt zunächst der Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 292 Ziffer 1 vor, wonach der Absatz 2 des § 2 eine neue Fassung erhält.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die
Gegenprobe. - Wohl fast einstimmig angenommen.
Zu § 2 liegt noch der Abänderungsantrag der KPD vor, den Anfang des Absatz 1 wie folgt zu ändern:
Rechtskräftige Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und daneben ausgesprochene Geldstrafen bis zu 5 000 DM
usw., sowie den Absatz 2 zu streichen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Wer für die Absätze 3, - 4 -- des § 2 ist, den bitte ich ebenfalls, die Hand zu erheben. - Danke; angenommen.
Wer nunmehr für § 2 unter Berücksichtigung der soeben aus Drucksache Nr. 292 betreffend Absatz 2 des § 2 beschlossenen Abänderung im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe.
- Fast einstimmig angenommen.
Wer für § 3 is t, - § 3 a, - 4, - 4 a, - 5,
- 6 - und 6 a -, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Einstimmig angenommen.
Wir kommen nunmehr zu dem Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 292 Ziffer 2, nach dem der § 6 aa Absatz 3 eine andere Fassung erhalten soll. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe. - Fast einstimmig angenommen. Damit ist also zu § 6 aa noch ein weiterer, dritter Absatz in anderer Fassung hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren! Für die Abstimmung über die folgenden Paragraphen darf ich in bezug auf ihre Reihenfolge folgendes vorschlagen: Wir legen stillschweigend Ziffer 3 aus Drucksache Nr. 292 mit der Abänderung der Reihenfolge der Paragraphen zu Grunde. - Wer demnach - ich rufe jetzt in der alten Fassung auf - für die §§ 7, - 8,
- 9 und 10 - ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Wir haben nun noch aus der Drucksache Nr. 270 über die Ziffer 2 abzustimmen, dahingehend, daß „folgende Anträge durch die Beschlußfassung zu 1 für erledigt zu erklären" sind. Wer dafür ist
- Drucksache Nr. 270, Absatz 2 -, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe. - Fast einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Lesung dieses Gesetzes erledigt.
Gemäß der Vorschrift der Geschäftsordnung muß ich Sie nunmehr fragen, ob Sie auf die Frist für die
dritte Beratung
verzichten, die nach der Geschäftsordnung erst nach zwei Tagen stattfinden kann. Nach den bisherigen Ausführungen der Herren Redner darf ich das wohl als die allgemeine Auffassung des Hauses feststellen. - Ich höre keinen Widerspruch.
Ich eröffne dann die Aussprache der dritten Beratung.
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- Bitte!
Herr Präsident, ich glaube, die Gesamtabstimmung in der zweiten Lesung ist vergessen worden.
Nein, die kommt erst in der dritten Beratung. In der zweiten Beratung - wenn ich Sie auf die Geschäftsordnung aufmerksam machen darf - wird einzeln abgestimmt.
Wird das Wort zur Generalaussprache in der dritten Beratung gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache der dritten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf die §§ 1 bis 10, - Einleitung und Überschrift. - Angenommen.
Wer nunmehr in der Schlußabstimmung für das soeben in der Fassung der zweiten Beratung angenommene Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit im ganzen ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die überwältigende Mehrheit.
Damit, meine Damen und Herren, haben wir Punkt i der Tagesordnung erledigt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ({0}).
Ich erteile dem Herr Abgeordneten Dr. Krone als Berichterstatter das Wort.
Dr. Krone ({1}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat sich gestern mit dem Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" befaßt. Das bisherige Gesetz „Notopfer Berlin" läuft mit Ende des Jahres ab. Bei der Festsetzung dieses Termins ging man von der Erwägung aus, daß durch die Aufhebung der Blockade Berlins eine Besserung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage allmählich, aber doch sichtlich eintreten würde. In dem Rahmen wie erwartet ist das - ich darf das sagen - bisher noch nicht eingetreten. Berlin ist zur Zeit nicht in der Lage, seinen Haushalt aus eigenen Mitteln auszugleichen. Es ergibt sich deshalb die Notwendigkeit, die Beihilfen über den 31. Dezember dieses Jahres fortzusetzen. Das neue Gesetz ist im wesentlichen eine Verlängerung des bisherigen; es umfaßt eine Reihe von redaktionellen Änderungen; so wenn an Stelle der Worte „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet" gesetzt wird „Bundesgebiet" oder dergleichen mehr, oder auch wenn Fassungen über die Behandlung der Abgabebeträge geändert werden.
Das Gesetz soll am 1. Januar 1950 in Kraft treten, und zwar für das gesamte Bundesgebiet, also auch für die Länder der französischen Zone, wo bisher, zum Teil wenigstens, anderweitige Regelungen galten.
Eine Diskussion ergab sich im Haushaltsausschuß über die Geltungsdauer des Gesetzes, die im Vorschlag der Regierung auf den 31. 12. 1950 festgesetzt worden ist. Man stellte die Frage, ob eine kürzere Geltungsdauer nicht doch angebracht sei. Der Ausschuß hat sich in großer Mehrheit dafür entschieden, dem Hause vorzuschlagen, es bei dem Vorschlag der Regierung zu belassen, also die Geltungsdauer dieses Gesetzes bis auf den 31. 12. nächsten Jahres festzusetzen, und zwar aus dem Grunde, um die anhebende Sicherung der Verhältnisse in Berlin nicht zu gefährden, sondern sie zu fördern.
Der Ausschuß schlägt Ihnen, meine Damen und Herren, vor, das Gesetz in der Fassung, wie es Ihnen
auf Drucksache Nr. 271 vorliegt, anzunehmen mit ein paar Ergänzungen, die ich hier vortragen muß und die zum Teil Schreib- oder Druckfehler sind. Ich muß sie hier erwähnen, damit Sie das Gesetz in der Form beschließen, wie sie vom Haushaltsausschuß beabsichtigt ist. Es handelt sich um folgendes. In der Fassung von § 24 Absatz 1 werden die Worte „Der Bundesminister für Finanzen" ersetzt durch „Die Bundesregierung". Ich werde Ihnen, Herr Präsident, die Änderungen dann noch einreichen.
Es ist vielleicht ganz zweckmäßig - wenn ich den Herrn Berichterstatter unterbrechen darf -, daß sich alle Mitglieder dieses Hauses diese Abänderungen gleich aufschreiben. Also der § 24 Absatz 1 soll mit den Worten „Die Bundesregierung" beginnen.
Dr. Krone ({0}), Berichterstatter: Ferner sind die Bezeichnungen „a)" und „b)" und der Wortlaut unter b) zu streichen, und in Absatz 2 ist das Wort „ferner" zu streichen.
Außerdem, meine Damen und Herren, muß eine Reihe von Schreibfehlern ausgemerzt werden. Ich werde sie hier verlesen; es kann dann wohl in dem Sinne beschlossen werden.
In der neunten Zeile des Artikel I muß das Wort „dritte" groß geschrieben werden: „Dritte".
Auf Seite 4 der Drucksache Nr. 271 muß es in Ziffer 8 Buchstabe c) heißen: „den Bundesminister der Finanzen".
Unter Ziffer 10 muß im § 23 Absatz 1 Satz 1 bei dem Wort „Körperschaftssteuer" ein „s" gestrichen werden; desgleichen unter Ziffer 11 auf Seite 5 im § 24 Absatz 1 Ziffer 3.
Meine Damen und Herren! Als Mitglied des Hauses aus Berlin habe ich das besondere Anliegen, daß dieses Hohe Haus dem Notopfer Berlin mit großer Mehrheit zustimmt.
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Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung des Gesetzes. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rische.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion sieht sich noch einmal, sozusagen in letzter Minute, veranlaßt, gegen die Verabschiedung des sogenannten „Notopfergesetzes" Stellung zu nehmen. Mit der Vorlage, die in den nächsten Minuten zur Abstimmung gelangen wird, soll ein Gesetz bis zum 31. Dezember 1950 verlängert werden, welches in allen Kreisen der Bevölkerung Westdeutschlands auf den schärfsten Widerstand gestoßen ist.
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Die Erhebung einer Massensteuer, um das Berlinproblem zu lösen, ist in allen Kreisen der westdeutschen Bevölkerung außerordentlich unerwünscht. Mit diesem Gesetz will man den westdeutschen Steuerzahlern im Jahre 1950 rund 300 Millionen D-Mark aus den Geldbörsen nehmen. Das geschieht - ich sage das mit voller Absicht - gegen den Willen der westdeutschen Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, es gibt Tausende von Resolutionen aus Betriebs- und Gewerkschaftsversammlungen, es gibt Proteste der Wirtschaft
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gegen die Erhebung des Notopfers Berlin. Ich will
Ihnen nur einige Beispiele hier zur Kenntnis geben.
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- Ich verstehe es, warum Sie diese Dinge nicht hören wollen, werter Kollege! Die westdeutsche Bevölkerung aber möchte diese Beispiele immer wieder hören.
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- Ach, Willensträger, meine Herren, hören Sie bitte genau zu!
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- Entschuldigen Sie, Herr Präsident, wir Kommunisten glauben, daß wir in dieser Frage tatsächlich für die Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung sprechen.
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Eine am 16. November 1949 einberufene Betriebsversammlung der Firma Hessert A.G., Bad Cannstatt, faßte bei einer Stimmenthaltung eine Entschließung, in der die siebenhundertköpfige Belegschaft die alsbaldige Abschaffung des Notopfers 'Berlin forderte.
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In der Verlängerung dieser ungerechten Massensteuer um ein Jahr wird von der Belegschaft eine unbillige soziale Härte erblickt. Eine ähnliche Entschließung wurde von der Belegschaft der Salamanderwerke gefaßt. Ähnliche und immer wieder ähnliche Entschließungen kommen aus unzähligen Betriebsversammlungen. Das ist die Stimme des Volkes, die Stimme des werktätigen Volkes!
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Die Erhebung der Notopferabgabe wird das Problem Berlin nicht lösen. Berlin wird dadurch nur noch mehr zu einer finanziellen und objektiv auch zu einer politischen Belastung für die westdeutsche Bevölkerung. Die sozialen Schwierigkeiten der Lohnempfänger werden dadurch um ein weiteres Jahr verlängert, und - was das Entscheidende ist - die politischen Spannungen in Deutschland und in Westeuropa werden durch ein derartiges Gesetz nicht aufgehoben, sondern für eine längere Frist aufrechterhalten.
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Meine Damen und Herren, die Bereinigung des Problems Berlin ist in der deutschen Politik der gegenwärtigen Zeit vordringlich. Eine derartige Bereinigung würde tatsächlich dem Fortschritt dienen.
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- Meine Damen und Herren, wenn Sie der Überzeugung sind, daß Ihre Berliner Lösung die beste Lösung darstellt, ja warum sind Sie dann verpflichtet, eine Zwangssteuer zu erlassen? Wenn Sie von Ihrer Lösung als eben der besten Lösung überzeugt sind, warum fordern Sie die westdeutsche Bevölkerung nicht auf, freiwillig für Berlin zu opfern? Dann scheiden sich die Geister. Das wollen Sie nicht. Nein, das wollen Sie wirklich nicht. Sie wollen eine Zwangssteuer. Sie kennen die Stimmung des westdeutschen Volkes ganz genau. Sie wissen, daß das westdeutsche Volk und auch die Wirtschaft nicht für Berlin „opfern" würden, namentlich nicht für die Fortsetzung des verhängnisvollen „Kalten Krieges". Wer den „Kalten
Krieg" will, meine Damen und Herren, soll ihn auch freiwillig finanzieren.
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Die Besatzungsmächte erheben in Berlin pro Monat 70 Millionen D-Mark für die Besatzungskosten und für die Besatzungsfolgekosten. 70 Millionen D-Mark pro Monat!
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- Sie müssen es besser wissen, Kollege Suhr. Sie sind Berliner und müssen auch Ihre Kassenverhältnisse kennen.
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- Na, Ihre Sorgen möchte ich nicht haben! ({13})
Ich habe gesagt: diejenigen, die den Kalten Krieg fortsetzen wollen, sollen diesen Kalten Krieg finanzieren. Den Kalten Krieg wünschen die Herren aus der Wallstreet und wünschen einige Politiker in Deutschland - ich sage das in aller Offenheit -, die längst mit ihrer politischen Konzeption Schiffbruch erlitten haben.
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß Sie kein Mitglied des Hauses gemeint haben.
Ich habe ganz deutlich gesprochen. Ich habe gesagt: Es gibt Politiker, die mit ihrer Konzeption Schiffbruch erlitten haben.
Meine Damen und Herren! Der Berlin-Ausschuß des Bundestags hat unter selbstverständlicher Ausschaltung kommunistischer Abgeordneter - man wollte unter sich sein - die Reise nach Berlin unternommen, um sich an Ort und Stelle mit den Schwierigkeiten der Stadt vertraut zu machen. Die interessanten Ergebnisse dieser Reise sind den Herren bekannt. Man sprach davon, daß beispielsweise die Einordnung der Berliner Wirtschaft in den Rahmen des abgeschlossenen InterzonenHandelsvertrags bestimmte Schwierigkeiten habe. Ich könnte über diese „Schwierigkeiten" von dieser Stelle aus viele Worte verlieren.
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Beispielsweise scheuen sich einige Berliner Kaufleute und Fabrikanten nicht, Waren aus der Demokratischen Republik zu beziehen, sie über West-Berlin dann nach Westdeutschland zu schicken und dabei einige Währungsgewinne zu machen usw. Ich möchte nur auf diese Tatsache verweisen. Dies geschieht sogar mit Duldung des West-Berliner Magistrats. Wo bleibt denn da der West-Berliner Patriotismus?
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- Sie kennen diese Beispiele genau! ({2})
Ich erinnere nur an den Verkauf von Glaswaren und Keramikwaren aus Thüringen über WestBerlin nach Westdeutschland.
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- Bitte, erkundigen Sie sich bei Ihren Kollegen!
- Es ist Ihre Aufgabe, uns einmal in aller Deutlichkeit Ihren West-Berliner Etat auf den Tisch des Hauses zu legen.
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Das wollen Sie natürlich nicht. Ich verstehe das. Dann würde wahrscheinlich auch die jetzt demonstrierte große Einheitsfront bei der Erhebung dieser Massensteuer auseinanderplatzen.
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Dann würden wahrscheinlich einige Herren von der FDP und CDU auftreten und sich gegen den Etat zur Wehr setzen.
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- Die Einheitsfront, lieber Herr Kollege, werden wir ja wohl gleich bei der Abstimmung feststellen können,
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von rechts nach links und von links nach rechts oder sagen wir lieber „halblinks".
Meine Damen und Herren, der Herr Finanzminister hat bei der Begründung des Gesetzes einmal erklärt, man müsse diese Abgabe erheben, um das „Werk Berlin" nicht zu gefährden. Das Werk Berlin! Was soll sich der einfache Mensch in Westdeutschland darunter vorstellen? Berlin ist deutsche Hauptstadt und durchaus kein „Werk". Wir möchten, daß diese Stadt wieder die alte Rolle in unserem Vaterland spielt, und wir möchten nicht, daß diese Stadt immer wieder benutzt wird, um die Uneinigkeit des deutschen Volkes zu verstärken, um Zwist und Gegensätze in Deutschland zu erzeugen und zu erhalten.
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Berlins gesamtdeutsche Aufgabe besteht darin, Hauptstadt eines einheitlichen demokratischen Deutschlands zu sein,
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nicht aber ein politischer Unruheherd, der den Kriegshetzern dient. Wir wissen, daß die WestBerliner Politik bankrott ist.
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Die interessanten Zahlen des West-Berliner Etats sprechen Bände.
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Aber nicht dadurch ist die West-Berliner Politik bankrott, sondern sie ist darum bankrott, weil die Menschen in Deutschland immer wieder die Einheit des Vaterlandes und die Einheit der Stadt Berlin fordern.
Eine Antwort auf dieses Gesetz, das Sie sicherlich verabschieden werden, werden Ihnen die Betriebe und die Gewerkschaften erteilen. Dieses Gesetz wird sicherlich - davon bin ich überzeugt - einen Proteststurm hervorrufen.
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Meine Fraktion ist sich einig mit der westdeutschen Bevölkerung
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und lehnt das sogenannte Notopfergesetz, das ja in Wirklichkeit nur eine Zwangssteuer ist, entschieden ab.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rümmele.
Meine Damen und Herren: Ich möchte zum sachlichen Inhalt des Notopfers Berlin nicht sprechen, aber ich bin gezwungen, Sie auf etwas aufmerksam zu machen, nämlich darauf, daß das Land Baden für die Stadt Kehl und den Hafen Kehl bisher einen Teil des Notopfers Berlin verwandt hat. Es ist so, daß die Stadt Kehl und der Hafen Kehl, wie Sie wissen, von der deutschen Bevölkerung geräumt wurden. Es wohnt niemand
mehr dort. Durch ein Abkommen wurde erreicht, daß innerhalb von 4 Jahren endlich die deutsche Bevölkerung, der es sehr schlecht geht und die evakuiert wurde, langsam wieder in ihre Heimatstadt Kehl zurückgeführt werden soll. Das ist ein langsamer Prozeß, und viel Not und Elend ist auszugleichen. Keine Wohnung ist instand, kein Gebäude instand, kein Geschäft ist mehr da. Es muß alles erst wieder aufgebaut werden. Ich will an dieser Stelle nicht anklagen, sondern nur folgendes sagen. Wenn das Land Baden, das das Notopfer Berlin in einem bestimmten Ausmaß für das Notgebiet Kehl verwandt hat - es ist wirklich eine große Not vorhanden -, und wenn das Land Baden sowie die übrigen Länder der französischen Zone voll und ganz, ohne Vorbehalt einbezogen werden, so sind wir verpflichtet, einen Antrag einzubringen, der feststellen soll, daß im Rahmen der bisherigen Mittel durch das Notopfer des Landes Baden weiterhin die Bedürfnisse der Bevölkerung der Stadt Kehl und des dortigen Wiederaufbaues berücksichtigt werden sollen. Das ist notwendig. Wenn der Antrag nicht angenommen würde, bestände die Gefahr, daß ein großes Notstandsgebiet plötzlich ausfällt und daß dann ein Unrecht geschehen würde, was sicher niemand will.
Ich darf Ihnen den Antrag, den ich damit dem Herrn Präsidenten übergebe, verlesen. Er lautet wie folgt:
Artikel II des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird durch folgenden Zusatz ergänzt:
mit der Maßgabe, daß das im Lande Baden sich ergebende Aufkommen des Notopfers Berlin im Umfang der bisher für Baden geltenden gesetzlichen Regelung für die Wiederbesiedlung und für den Wiederaufbau der Stadt Kehl mitverwendet wird.
Um die Zustimmung zu diesem Antrag bitte ich das Hohe Haus, und den Herrn Finanzminister darf ich vielleicht um Auskunft bitten, wie es in der Zukunft geplant ist.
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf den Antrag und gleichzeitig die Anfrage eingehen, die der Herr Vorredner gestellt hat. Der Antrag selbst scheint mir von einem Mißverständnis auszugehen, weil der Antragsteller wahrscheinlich annimmt, daß das Berliner Notopfer als solches eine zweckgebundene Steuer sei und der Ertrag Berlin unmittelbar zugeführt werden müsse. Das ist ein Irrtum.
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Das Berliner Notopfer ist eingeführt worden, um den Bund in die Lage zu versetzen, Berlin die Hilfe zu geben, die diese Stadt benötigt. Die Hilfe, die Berlin vom Bund erhält, ist wesentlich höher als das Erträgnis des Berliner Notopfers. Es handelt sich also nicht etwa um eine zweckgebundene Steuer in dem Sinne, daß diese Steuer unmittelbar und haushaltsmäßig in einem Posten als Einnahme und Ausgabe erscheint und darüber hinaus und darunter nichts gegeben werden darf, sondern das Berliner Notopfer ist haushaltsmäßig eine allgemeine Bundeseinnahme. Die Länder sind insofern an dem Berliner Notopfer und der BerlinHilfe interessiert, als, wenn die Gesamtausgaben
({1})
des Bundes von seinen allgemeinen Einnahmen nicht gedeckt werden, der Unterschuß, wie man sich jetzt so schön ausdrückt, durch Rückgriff auf die Länder, das heißt die Bundessteuern, die sie noch in Händen haben, gedeckt werden muß.
Was nun das Land Baden angeht, so liegen hier die Verhältnisse in bezug auf Kehl wohl folgendermaßen. Das Land Baden hat bisher, da es seine eigene Landessteuer war, einen bestimmten Betrag für die Kehl-Hilfe abgezweigt.
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Wenn ich Kehl und Berlin nicht der Größenordnung nach, sondern in diesem Falle als Notstandsgebiete gleich behandeln will, so ist der Weg nicht der, daß ich in das Gesetz zum Berliner Notopfer eine Zweckbestimmung für Berlin oder Kehl hineinschreibe, sondern der, daß das Land Baden gleichzeitig mit der Einführung des Gesetzes sich mit dem Bundesfinanzministerium ins Benehmen setzt, damit die Nothilfe, die der Stadt Kehl bisher aus allgemeinen Bundesmitteln gegeben ist, in der gleichen Höhe wie bisher beibehalten werden kann. Ich erkläre: ich bin sehr gern bereit, wenn eine solche Anregung des Landes Baden an die Bundesregierung herangetragen wird, diesem Antrag im Rahmen des Möglichen zu entsprechen. Mit dem Antrag aber, der hier gestellt worden ist, kommt ein fremdes Element, nämlich eine Zweckbindung, in den Gedanken des Berliner Notopfers hinein.
Im übrigen möchte ich nur noch einen Satz anfügen. Ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, möglichst rasch und möglichst unverändert anzunehmen, damit nicht dadurch, daß das Notopfer am 31. Dezember abläuft und am 1. Januar noch nicht wieder in Kraft gesetzt werden könnte, eine Lücke eintritt, die unter Umständen mehr als einen Einnahmeausfall, eine große technische Störung für die gesamte Verwaltung bedeutete.
Herr Abgeordneter Dr. Fink, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der Bayernpartei bejaht, wie ich dies schon in der vorigen Woche anläßlich der ersten Lesung ausgeführt habe, grundsätzlich und weitestgehend die Notwendigkeit einer materiellen und finanziellen Hilfeleistung für Berlin. Es gibt auch darüber wohl keinen Zweifel, daß eine Hilfe nur dann wirksam und fühlbar sein wird, wenn sie sich auf einer Höhe hält, die eine durchgreifende und dauernde Linderung der Not gewährleistet. Es ist erfreulich, daß die Erfolge der Hilfsaktion sich auch laufend zeigen, und es ist sicher beachtlich, wenn zum Beispiel aus zuverlässigen Quellen hervorgeht, daß der Handelsumsatz Berlins mit dem Westen von 40 Millionen auf 70 Millionen im November gestiegen ist. Es wird auch sicherlich nicht nur von Berlin, sondern auch von uns begrüßt werden, wenn die westdeutsche Bundesrepublik, so wie es vom Herrn Bundesfinanzminister in Aussicht gestellt worden ist, eine Erhöhung der finanziellen Hilfeleistung aus Bundesmitteln im Rahmen des Möglichen vorsehen und vornehmen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hinweis auf den Haushalt von West-Berlin, der soeben vom Herrn Kollegen Rische gegeben worden ist, veranlaßt mich, Ihnen klar und deutlich zu sagen, daß uns dieser Haushaltsplan anläßlich unserer Berliner Reise vorgelegt worden ist, daß jeder Posten darin von uns ausdrücklich geprüft worden ist und daß wir uns auch auf Grund dieses Haushaltsplans der Tatsache nicht verschließen können, daß die Berlin-Hilfe weiter geleistet werden muß,
({0})
damit eine Linderung der Not eintreten kann. - Meine Herren von der linken Seite, Sie berufen sich immer auf die „Volksdemokratie". Man sagt, daß eine doppelte Verneinung eine Bejahung ist. In diesem Fall könnte man auch einmal sagen: eine doppelte Bejahung ist eine Verneinung. Was soll denn „Volksdemokratie" in Ihrem Sinne bedeuten? Wenn wir auf diesem Boden die Einheit anstreben und erreichen würden, dann wäre es wohl sehr bald notwendig, das Notopfer, das jetzt auf Berlin beschränkt ist, auf ganz Deutschland auszudehnen.
({1})
Wer würde dann dieses Notopfer für uns leisten?
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- Mit solchen Argumenten kommen Sie nicht weiter!
Ich habe schon in der vorigen Woche im Namen meiner Fraktion darauf hingewiesen und muß dies heute noch einmal tun, daß wir eine weitere Einhebung des sogenannten Notopfers bis zum 31. Dezember 1950 - es handelt sich ja nicht um die ganze finanzielle Hilfeleistung, sondern nur um dieses Notopfer - in Form einer Besteuerung der Bevölkerung durch eine Briefmarke und durch zusätzlichen Lohn- und Gehaltsabzug nicht für notwendig und zweckdienlich halten können. Auch unsere Bevölkerung hat noch mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Auch anderswo gibt es Notstandsgebiete. Ich erinnere nur an das große Notstandsgebiet im Bayerischen Wald, das sich fast von Passau durch den ganzen Bayerischen Wald bis hinauf nach Oberfranken zieht. Die Einnahmen unserer Landwirtschaft, die ja nur einmal im ganzen Jahr als große Einnahmen bezeichnet werden können, stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben, die unsere Landwirtschaft monatlich und jährlich zu tragen hat. Wenn von seiten unserer bäuerlichen Bevölkerung Dienstbotenlöhne von monatlich 60 bis 80 Mark gezahlt werden müssen, so bedeutet das bereits eine so große Belastung, daß kaum noch etwas Zusätzliches vertragen werden kann. Die Notwendigkeit von Reparaturen und dergleichen belastet unsere Landwirtschaft zusätzlich aufs stärkste. Auch für unsere kleineren und mittleren Geschäftsleute und Gewerbetreibenden stellt das Notopfer Berlin - nehmen wir nur einmal einen Briefverkehr mit fünf bis zehn Briefschaften täglich an - eine zusätzliche Belastung von etwa 40 bis 50 Mark pro Monat dar. Und auch die Gehälter und Löhne der Beamten und Angestellten genügen kaum noch zur Bezahlung dessen, was für den dringendsten Lebensunterhalt notwendig ist. Deshalb ist eine solche zusätzliche Belastung, wie sie durch das Notopfer Berlin gegeben ist, auf die Dauer nicht tragbar. Es wäre unter Umständen anzustreben, Berlin gesondert in die Marshallplanhilfe einzureihen, und es wäre zu verhindern, daß Westdeutschland so stark beansprucht wird, daß sein eigener Wiederaufbau gehemmt wird.
({3}) Auch bei der Verwendung der finanziellen Mittel könnte innerhalb Berlins dadurch vielleicht etwas rationeller verfahren werden, daß entsprechend hohe Beträge aus diesen Mitteln kirchlichen, karitativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die bekanntlich mit weitaus geringeren Mitteln oft gleiche oder größere Hilfe leisten können, als es staatlichen und städtischen Einrichtungen möglich ist.
({4})
Wenn beispielsweise von einem Betrag von 50 Millionen etwa 5 Millionen abgezweigt werden, dann können kirchliche Institutionen mit diesem Betrag das gleiche oder vielleicht mehr leisten als der Staat oder eine Stadt mit 10 oder 12 Millionen. Die Summe, die der Stadt Berlin verbleibt, hält sich dann auf der gleichen Höhe oder vergrößert sich sogar zugunsten der eigenen notwendigen Ausgaben von Berlin.
Es kann und darf also nicht die Hilfeleistung als solche bestritten werden. Auch die Höhe der Hilfe soll nicht herabgesetzt, sondern es soll nur in der Form die Möglichkeit eines Wandels gefunden werden. Wir müssen uns deshalb gegen eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 1950 aussprechen und bitten zu überlegen, ob nicht mit einer Terminsetzung bis zum 31. März 1950, also bis zum Schluß des gegenwärtigen Etatjahres, der Sache ebenfalls Genüge geleistet werden könnte. Wir befinden uns damit auch in Übereinstimmung mit der Auffassung unserer bayerischen Staatsregierung.
Meine Damen und Herren! Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sprecher der Kommunistischen Partei hat versucht, seine Auffassung zu dem Problem Berlin in einen Zusammenhang mit der Form dieser Steuer zu bringen, die hier erhoben wird. Dazu ist einiges festzustellen. Das eine ist unser Wille: daß die notwendigen Mittel für Berlin aufgebracht werden müssen. Wenn wir hierbei irgendeinen Unwillen empfinden, so richtet er sich lediglich gegen die Politik der Besatzungsmacht, die dieses Problem geschaffen hat, und gegen die Haltung derjenigen Deutschen, die diese Politik unterstützen.
({0})
Ich glaube, in dieser Haltung sind wir uns mit der überwältigenden Mehrheit dieses Hauses und nicht nur dieses Hauses und nicht nur mit dem westdeutschen Volk, wie sich Herr Rische so hübsch auszudrücken beliebt, sondern mit dem gesamten deutschen Volk einig, in welcher Zone es auch immer ist.
({1})
- Das ist, wie ich glaube, eine Tatsache!
Auf einem anderen Gebiet liegt die Frage, wie diese notwendigen Mittel aufgebracht werden sollen. Das Notopfer Berlin ist tatsächlich durch einen Notstand begründet worden, nämlich in der härtesten Zeit der Berlin-Blockade, in einem Moment, in dem sofort bereitstehende Mittel beschafft werden mußten. Das hat seine Gestaltung beeinflußt. Bereits bei der Verlängerung dieses Steuergesetzes Mitte dieses Jahres, bei der gewisse Verbesserungen erreicht werden konnten, mußten wir als Opposition darauf hinweisen, daß nach unserer Ansicht die notwendigen Beträge für Berlin durch andere Mittel der Steuerpolitik vielleicht besser aufgebracht werden könnten.
In der Situation, in der wir heute stehen, hat sich die Lage noch weiter dadurch verschoben, daß die Regierung eine umfangreiche Steuersenkungsvorlage angekündigt hat, und zwar eine Steuersenkungsvorlage, die nach allem, was bekannt geworden ist, sich in anderen, weit höheren Einkommens- und Besitzregionen bewegt als die, die das Notopfer Berlin trifft. Es ist selbstverständlich, daß in einer derartigen Situation und gegenüber derartigen Steuersenkungsplänen die Frage, ob das Notopfer Berlin als Steuerform die geeignete Aufbringungsform für die notwendigen Mittel ist, zu prüfen war. Als Steuertechniker und als Sozialpolitiker muß ich allerdings sagen: es ist bedauerlich, daß infolge des Notstandes der Name Berlin mit einem an und für sich technisch so
schlechten Steuergesetz verknüpft werden mußte
Aber wir wissen noch nicht, was aus dieser Steuerreform wird, und wir müssen die Mittel sicherstellen. Deswegen treten wir für den Ausschußantrag, für die Weitererhebung des Notopfers bis zum Ende des Jahres ein, zumal es nach den bündigen und überzeugenden Erklärungen der Regierung technisch nicht möglich ist, dieses Gesetz für einen kleineren Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum zu beschließen. Die Entwicklung des Haushalts und der Steuergesetzgebung wird zeigen, was im Laufe des Jahres hieran etwa noch zu ändern ist.
Was den Antrag des Abgeordneten Rümmele anlangt, so möchte ich - ich glaube in Einklang mit der Stellungnahme der Regierung - erklären, daß wir die Annahme dieses Antrags nicht empfehlen können. Es ist bekannt, daß die Mittel aus dem Notopfer Berlin noch nicht die notwendigen Beträge für Berlin decken. Es hat also gar keinen Zweck, aus diesen Mitteln, die ohnehin nicht ausreichen, noch etwas für Kehl abzuzweigen. Die Frage, ob für Kehl noch etwas Besonderes geleistet werden muß und ob das Land Baden oder der Bund es zu leisten hat,, wird an anderer Stelle, vielleicht innerhalb der Haushaltsberatungen, zu stellen sein, aber nicht zum Notopfer Berlin.
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Meine Damen und Herren! Ich wollte nur gegenüber der Anregung des Herrn Abgeordneten Dr. Fink bitten, nicht den Gesetzentwurf dahin abzuändern, daß die Frist vom 31. Dezember 1950 auf den 31. März 1950 abgekürzt wird. Das ist technisch unmöglich. Wenn der Gesetzgebungsweg bei uns normal mit drei Monaten zu rechnen ist, dann wäre ich ja heute, in dieser Stunde schon genötigt, sofort neuerdings einen Gesetzentwurf auf Verlängerung des Gesetzes über den 31. März 1950 einzubringen. Es ist dies auch materiell unmöglich. Die Erträgnisse des Berliner Notopfers reichen, wie ich schon gesagt habe, nicht aus, um all die Mittel für die Berlinhilfe aufzubringen. Ich muß wahrscheinlich sogar demnächst Berlin einen Kredit vermitteln, und ich muß selbstverständlich eine Quelle haben, aus der ich einen vorübergehenden Kredit abdecken kann. Ich werde also
({0})
mit den Mitteln des Berliner Notopfers am 31. März 1950 nicht zu Ende sein. Ich halte es für falsch, der Öffentlichkeit gegenüber den Eindruck zu erwecken, daß am 31. März 1950 das Berliner Notopfer wegfallen könnte, wenn wir alle ganz genau wissen, daß es der menschlichen Voraussicht nach bleiben muß.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reif.
Meine Damen und Herren! Ich habe für meine Fraktion dem Hohen Haus zu erklären, daß wir es sogar schon bedauern, daß für notwendig gehalten wurde, über die Vorlage, die jetzt zur Beschlußfassung vorliegt, so viel zu reden. Ich glaube, in den wiederholten Diskussionen des Hohen Hauses über die Berlinfrage ist die Wahrheit über Berlin, wenn ich das so nennen darf, das heißt, sind die wirklichen Gründe der Notlage unserer Stadt so klar gemacht worden, daß es eigentlich genügen müßte, sich von diesen Gründen überzeugen zu lassen. Deshalb bitten wir Sie, nun ohne weitere Diskussion die Vorlage, wie sie vom Ausschuß Ihnen vorgelegt wird, mit den kleinen Änderungen, die Herr Dr. Krone als Berichterstatter vorgetragen hat und die nur technischen Charakter haben, anzunehmen.
- ({0})
Wortmeldungen zur Beratung liegen nicht mehr vor.
Zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Rümmele ums Wort gebeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Herr Bundesfinanzminister die Erklärung abgegeben hat, daß er auf einen entsprechenden Antrag der Regierung des Landes Baden, im Rahmen der bisherigen Aufwendungen für die Stadt Kehl einzuspringen, die nötigen Mittel zu bewilligen bereit ist, ziehe ich den Antrag hiermit zurück.
({0})
Damit ist die Beratung geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Zu der Vorlage des Ausschusses sind einige Berichtigungen redaktioneller Art mitgeteilt worden, die ich Sie einzufügen bitte. In Artikel I Zeile 9 muß das Worte „Dritte" großgeschrieben werden. Auf Seite 4 der Vorlage muß es in Ziffer 8 Abschnitt c heißen: „Bundesminister der Finanzen". In § 24 Absatz 1 muß es statt „Der Bundesminister der Finanzen" heißen „Die Bundesregierung". Dann ist auf Seite 5 der Abschnitt b „allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen" zu streichen.
Nach diesen redaktionellen Richtigstellungen kommen wir nunmehr zur Abstimmung. Ich lasse artikelweise abstimmen, zunächst über die Überschrift und die Einleitung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
({0})
- Entschuldigen Sie! Wer dagegen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Stimmenthaltungen. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich lasse über Artikel I abstimmen. Wer für die Fassung des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Stimmenthaltungen. - Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Artikel II abstimmen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Stimmenthaltungen. - Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Artikel III abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Stimmenthaltungen. - Es ist so beschlossen.
Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung angenommen. Wir schließen gleich die
dritte Beratung
und Beschlußfassung an. Wird das Wort zur dritten Lesung gewünscht?
({1})
- Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.
({2})
„Über Berlin ist schon so viel geredet worden, daß die Wahrheit langsam bekannt sein dürfte", hat der sehr geschätzte letzte Vorredner ausgesprochen. Ich bin beinahe versucht, die Pilatusfrage zu stellen: Was ist Wahrheit?
({0})
Ich will aus dem Gesamtproblem nur zwei neue Gesichtspunkte anschneiden, die bisher in der Diskussion über das Problem Berlin in diesem Plenum gar keine Rolle gespielt haben. Es handelt sich zunächst um die Frage: Welche Verpflichtungen ist der Berliner Magistrat, ist die Berliner SPD eingegangen, um diesen Kredit von Herrn Dr. Konrad Adenauer loszumachen?
({1})
- Lachen Sie nicht! Das sind außerordentlich interessante Verpflichtungen. Hier ist nämlich offen und ehrlich ausgesprochen worden, daß mit der Kredithilfe für Berlin verbunden ist, daß die Gesetzgebung Groß-Berlins an diejenige der deutschen Bundesrepublik angepaßt wird.
({2})
- Also richtig so! Aber, meine Herren von der SPD, was bedeutet denn das unter anderem? Das bedeutet unter anderem, daß die 64 Prozent SPD-Mehrheit in West-Berlin in ihrer Politik gleichgeschaltet werden
({3})
mit der Politik des Mannes, dem Sie vor kurzem noch vorgeworfen haben, daß er die Politik des autoritären Handstreichs spielt.
({4})
- Ich will gar nicht hetzen.
({5}) Ich will aber versuchen, einige dieser Punkte herauszustellen, die nun der Gleichschaltung verfallen. Das sind zum Beispiel die in Berlin beschlossenen Gesetze zur Sozialisierung und zur Enteignung der Betriebe der Kriegsverbrecher. „Aus der Traum" in West-Berlin.
({6})
Ein anderes, außerordentlich heikles Kapitel ist das Problem des fortschrittlichen Berliner Schulgesetzes, der fortschrittlichen Berliner Schulreform, Herr Kaiser! Diese fortschrittliche Berliner Schulreform, die Ihnen, Herr Kaiser, als Sie noch von drüben her Ihre Politik im Sinne der Spalter gemacht haben, so Schmerzen gemacht hat,
({7})
dieses Gesetz wird ebenfalls liquidiert.
({8})
Da ist das Problem der Vereinheitlichung der Sozialversicherungsgesetzgebung. Auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung steht ein sozialdemokratischer Antrag, der das Mitbestimmungsrecht für die Sozialversicherung fordert. Aus damit in Berlin! Nicht wahr?
Das sind so einige Punkte aus dem Tatsachenbukett, das Sie preisgeben müssen, um die Hilfe dieses reaktionären Kabinetts Adenauer zu bekommen.
({9})
Sie lassen sich also als Sozialdemokraten diese Hilfe, diese 60 Millionen D-Mark zum Beispiel für den Monat Dezember schon etwas Grundsätzliches kosten. Das dazu!
Dann noch etwas anderes. Der Herr Kollege Seuffert hat gestern im Ausschuß auch seine Meinung zu den Dingen gehabt. Seine heutigen Darlegungen haben diese von ihm gestern vorgetragene Meinung nicht einmal nur entfernt durchklingen lassen. Was war gestern los? Ich habe gestern im Ausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß von den insgesamt 12 mal 36 Millionen D-Mark pro Jahr, die sich die Regierung Adenauer die gelstellung Berlin mit allem, was drum und dran hängt, kosten läßt, 300 Millionen D-Mark in Gestalt einer Massenbelastungsteuer aufgebracht werden. Das, was die Regierung darüber hinaus noch aus anderen Mitteln hergibt, verschwindet gegenüber diesen 300 Millionen.
Aber noch etwas anderes. Gestern war es der Herr Kollege Seuffert, der eine Parallele gezogen hat, als ich auf diese Tatsache aufmerksam machte. Er sprach davon, daß momentan das Bestreben im Sinne der Durchführung einer Steuerreform hier aktiv betrieben werde. Er mußte zugeben, daß der Sinn dieser von dieser Regierung betriebenen Steuerreform darauf hinausläuft, den Besitzenden die Möglichkeit einer vermehrten Kapitalbildung zu schaffen.
({10})
Herr Kollege Seuffert war es, der gestern im Ausschuß die Frage gestellt hat, ob man angesichts dieser Parallele, nämlich der Bestrebungen, das Besitzbürgertum auch durch eine Steuerreform noch zu entlasten, nicht die Gültigkeitsdauer dieses Berliner Notopfergesetzes beschränken solle. Herr Kollege Seuffert!
({11})
- Warum haben Sie das heute in dieser verhüllten Form gesagt? Aber wie erklärt es sich, so frage ich, oder wer will mir einmal Rede und Antwort stehen zu einem andern Ergebnis der gestrigen Beratung? Wo bleiben die sechs Stimmenthaltungen von gestern, und wo bleiben die zwei Neinstimmen von gestern - jetzt wo es gilt, vor der Öffentlichkeit geradezustehen für die Erwägungen, die man in der geheimen Ausschußsitzung vorgetragen hat?
({12})
Das ist das, was ich abschließend zu sagen habe.
({13})
Die Rechnung belastet das deutsche Volk! Und lassen Sie mich einen letzten Schluß anhängen: bei der Gesetzgebung, mit der Sie die Kredithilfe für Berlin einleiteten, steht letztlich auch die Frage der Remilitarisierung für West-Berlin. Das steht auch drin und damit die Frage des Krieges.
({14}) Diese Teilerscheinung des Problems Berlin herauszustellen, war mir zwingende Verpflichtung.
({15})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Neumann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte als Berliner Vertreter an sich nach den Ausführungen des Abgeordneten
Rische das Wort nicht nehmen. Nachdem aber
so bedeutender Mann wie der Vorsitzende der Fraktion der KPD gesprochen und die Frage „Was ist Wahrheit?" gestellt hat, möchte ich ihm doch einiges antworten, insbesondere deshalb, weil er so interessant gefragt hat, welche Verpflichtungen wir für diese Summe übernommen haben.
Was ist Wahrheit in diesem Kalten Krieg? Denn der Kalte Krieg . war der Mittelpunkt der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rische. Wer hat denn diesen Kalten Krieg organisiert?
({0})
Wer hat ihn organisiert? Im August 1946 haben die vier Herren Kommandanten der Berliner Bevölkerung eine Verfassung gegeben, in deren Vorwort es hieß, daß sie beitragen soll, daß die demokratische Entwicklung in Berlin nie wieder aufhört und daß sie durch die Befragung des Volkes garantiert wird. Das war im August 1946. Wir haben am 20. Oktober 1946 die ersten demokratischen Wahlen östlich der Elbe gehabt. Sie, meine Herren von der KPD; haben dabei 90 Prozent der Propaganda und 90 Prozent der Verwaltung in Ihrem Besitz gehabt; aber die anderen, die demokratischen Parteien haben 81 aller Stimmen in einer demokratischen geheimen Wahl gehabt.
({1})
obwohl Sie alle Unterstützung hatten.
({2})
Seit diesem Tage, seit dem sich die Bevölkerung gegen das kommunistische System à la Goebbels ausgesprochen hat, ist der Kalte Krieg in Berlin im Gange.
({3})
Seit dem 21. Oktober 1946 besteht die Anweisung des kommunistischen Innenministers von Brandenburg, Herrn Bechler, daß keine zusätzlichen Lebensmittel mehr nach Berlin gehen dürfen.
({4})
Am 22. Oktober 1946 wurde in aller Frühe eine
Serie von Facharbeitern, die während des Krieges
bestimmte Kriegsdinge hergestellt haben, aus den
({5})
Betten herausgeholt und in die Sowjetunion verfrachtet,
({6})
wahrscheinlich, um dort „friedliche" Dinge herzustellen.
({7})
Am 1. April 1948 erlebten wir dann sehr interessante Dinge. Auf einmal tauchten an der Grenze des Berliner Sektors bewaffnete Polizisten auf. Diese bewaffneten Polizisten tauchten immer mit Russen auf, die ihre Bajonette spazierentrugen, herumgingen und jeden kontrollierten, der in diesen Sektor wollte. Wahrscheinlich geschah das, um irgendwelche „friedlichen Dinge" zu machen!
Herr Kollege Renner und die anderen kommunistischen Redner, es dürfte Ihnen doch wahrscheinlich nicht ganz unbekannt sein, daß am 23. Juni 1948 dann ganz plötzlich die Autobahn über die Elbe kaputtging und daß außerdem der Wasserweg nach Berlin nicht mehr frei war.
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- Zu diesem Fall Währungsspaltung werde ich gleich etwas sagen. - Wir haben dann erlebt, daß der Wasserweg nicht frei war, da bei Rathenow die Schleusen kaputtgingen, und daß außerdem die eingleisige Bahn, die von Ihnen immer als technischer Fortschritt bezeichnet wird,
({9}) auf einmal auch nicht funktionierte.
Sehen Sie, das war am 23. Juni 1948, und das war die offene Kriegserklärung. Man glaubte, daß die demokratischen Kräfte Berlins nach 14 Tagen verschwinden müßten, weil sie ausgehungert waren. Da haben die Sozialdemokraten in der ersten Woche der Blockade das „Verbrechen" begangen, nach London zu fahren. Sie haben mit Herrn Bevin verhandelt, sie haben mit anderen Kräften verhandelt. Und die anderen Berliner haben auch die Zusicherung erhalten, daß die Westmächte alles tun werden, um zu verhüten, daß die demokratische Bevölkerung Berlins auf die Knie gezwungen wird.
({10})
Wir danken - wir haben in Berlin schon oft gedankt - auch an dieser Stelle denen, die es uns ermöglicht haben, in Freiheit und Menschenwürde weiterzuleben.
({11})
Wir haben in Berlin im vergangenen Winter viel Schweres durchmachen müssen, sehr viel Schwedes. Wir haben aber den Mut gehabt, in der schwersten Zeit -- wir haben während 13 Monaten je Haushalt nur 25 Pfund Kohle abgeben können- termingemäß am 5. Dezember die demokratische Befragung des Volkes vorzunehmen. In Ost-Berlin - Berlin hat man bekanntlich am 30. November des vorigen Jahres gespalten -, wo der Magistrat das Beiwort „demokratisch" trägt, hat man diesen Mut zu einer Volksbefragung noch nicht gehabt,
({12})
bis zum heutigen Tage noch nicht! Herr Jendritzky, Ihr Vorsitzender der Kommunisten in Berlin, hat gesagt: „Ja, wenn die demokratischen Zustände in Berlin wieder garantiert sind, dann werden auch die Kommunisten für Neuwahlen in Berlin sein!"
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- Auf Ihre Sehr-richtig-Rufe darf ich Sie daran erinnern: Herr Pieck hat nicht nur in Frankfurt an der Oder, sondern auch in Frankfurt am Main sprechen können. Herr Kaiser oder Herr Reif oder Franz Neumann dürfen noch nicht einmal in Berlin in der Frankfurter Allee sprechen. Das sind Ihre demokratischen Freiheiten!
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Nun möchte ich Ihnen eines auf Ihre Fragen antworten, Herr Kollege Renner. Wir haben in Berlin in den letzten Jahren seit 1945 mehr durchgemacht als irgendeine andere deutsche Stadt. Es gibt den berüchtigten Morgenthau-Plan - es gab ihn einmal im Kriege -, der eine Ausradierung Deutschlands vorsah. Herr Kollege Renner, der Morgenthau-Plan ist in einer deutschen Stadt durchgeführt, und zwar in Berlin von den Bolschewisten!
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In einer deutschen Stadt, in Berlin, sind durch die Besatzungsmacht die Produktionsanlagen bis zum 15. Juni 1945 zu 80 Prozent demontiert und vom 15. Juni bis 15. Juli, als man wußte, welche Teile von den westlichen Alliierten besetzt würden, demoliert worden. In Berlin ist von den Bolschewisten - Herr Kollege Rische, ich wiederhole es - der Morgenthau-Plan durchgeführt worden.
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Wir haben in Berlin - um damit auf den Wunsch des Herrn Kollegen Renner zu kommen - in der Währungsfrage sehr viel Schwereres erlebt als irgend jemand anders.
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Wir haben zunächst einmal - ich komme auf die zwei Währungen noch - erleben müssen, daß in Berlin und in der Ostzone die Uraltkonten von der Besatzungsmacht, die Herr Kollege Renner so außerordentlich liebt, gesperrt worden sind. Dadurch ist unsere Wirtschaft selbstverständlich in die größten Schwierigkeiten gekommen. Wir haben dann erleben müssen, daß im Gegensatz zum Westen, wo Herr Kollege Renner immer so sehr viel redet, 80 Prozent demontiert worden sind, und zwar von seinen politischen Freunden, von den Russen! Wir haben dann am 21. Juni 1948 die Währungsreform gehabt, die Sie auch erfahren haben. Wir haben anschließend die sogenannte Tapetenmark erlebt, wie die Berliner sie nennen, nämlich die Umwechslung bei den Russen, wobei man auf das alte Geld eine Marke, die sogenannte Tapete, klebte. Vier Wochen später haben wir den vierten Schnitt erlebt, indem nunmehr diese Tapetenmark beim Russen wieder umgetauscht werden mußte. Hierbei wurde sie bis zu 50 Prozent, 60 Prozent für ungültig erklärt. Das war der neue Schnitt, den die Berliner erlitten. Darauf haben wir die Russenmark bekommen und sind dann endlich am 21. März 1949 in West-Berlin zu dem Zustand gekommen, den Sie schon lange haben: wir bekamen nunmehr die hundertprozentige Westmark.
Es ist richtig, daß wir durch die Teilung in Westmark und Ostmark in einer Stadt zu Schwierigkeiten gekommen sind. Das Vertrauen zu der Mark des Herrn Renner ist nämlich so groß, daß
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Sie sechs Mark und sechzig Pfennig Renner-Mark aufwenden müssen,
({19})
um eine Westmark kaufen zu können!
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Diese Mark hat nämlich ein derartiges politisches Vertrauen - ({21})
- Ich habe Sie nicht verstanden!
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- Ich werde Ihnen gleich darauf antworten. Zunächst möchte ich Sie noch über Ihre gute Deutsche Mark aufklären. Zwei Tage nachdem dieses Geld herauskam - das ist es hier!
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- Ich möchte es doch dem Hause sagen; denn Sie haben bisher nicht den Mut gehabt dazu Stellung zu nehmen! - Zwei Tage, nachdem dieses Geld, die gute Deutsche Mark der Deutschen Notenbank herauskam, habe ich nämlich folgendes in Berlin sagen können. - Ich darf dem Herrn Präsidenten, - nein, dem kommunistischen Beisitzer einen Fünfzigmarkschein geben.
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Ich habe hier den zweiten. Er trägt den Buchstaben A 6 639 836. Vielleicht sagen Sie, ob Sie einen anderen Schein haben, Herr Kollege.
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Herr Abgeordneter Neumann, aus grundsätzlichen Erwägungen möchte ich Sie bitten, Angehörige des Vorstandes in diesem Hause nicht zu irgendeiner Stellungnahme parteipolitischer Art in Anspruch zu nehmen. Es ist nicht angängig, amtierende Mitglieder des Präsidiums zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen zu machen. Wenn Sie aber Dokumente haben, die Sie zur Wahrung ihres historischen Wertes niederlegen möchten, so bitte ich, entsprechend der überlieferten Form dazu den Tisch des Hauses zu nehmen.
Herr Präsident, ich wollte keineswegs eine parteipolitische Auseinandersetzung im Vorstand herbeiführen, sondern ich schätze die Objektivität des Vorstandes so hoch ein, daß ich eben dem Herrn Präsidenten diese beiden Scheine überreichen wollte. Ich lege sie also auf den Tisch des Hauses nieder; jeder kann sich diese Scheine ansehen, jeder kann feststellen, welcher von beiden Scheinen radiert worden ist; denn die Herren Kommunisten sagen in der „Täglichen Rundschau", einer sei radiert und in meisterhafter Weise gefälscht worden. Im übrigen: wir haben auch 100-Mark-Scheine oder beliebige andere Scheine.
({0})
Ich wollte Ihnen nur sagen, auf welche Art und Weise Berlin in Schwierigkeiten gekommen ist. Meine Damen und Herren, um es mit drei Zahlen
zu sagen: wir haben während des Jahres der Blockade 1,2 Milliarden Mark bekommen. Ich nenne Ihnen drei Posten, um Ihnen zu zeigen, was wir mit diesen 1,2 Milliarden Mark machen mußten. Die Besatzungskosten betragen im Jahre 240 Millionen Mark, die Kosten für Flugplatzbauten 136 Millionen Mark. Weiter haben wir vom 21. Juni 1948 bis zum 30. März 1949, also 9 Monate lang, je Monat 45 Millionen Mark hier im Westen ausgeben müssen, also Westmark, um Lebensmittel einzukaufen; das macht 405 Millionen Mark. Diese 405 Millionen Mark haben wir in West-Berlin nur in Ostmark zurückerhalten, da wir ja bis zum 31. März dieses Jahres die bewirtschafteten Lebensmittel für Ostmark verkaufen mußten.
Das ist also unsere „Verschwendung" in Berlin gewesen! Wenn Sie diese drei Zahlen hören, deren Summe zwei Drittel der 1,2 Milliarden ausmacht, dann wissen Sie, wo das Geld geblieben ist.
Nun erlauben Sie mir letztlich, daß ich dem Herrn Kollegen Dr. Fink etwas sage. Wir haben uns im Hauptausschuß in Berlin bei allen drei Parteien einheitlich auf die Verteilung der Gelder an kirchliche und karitative Organisationen festgelegt. Wir waren uns absolut einig, und bis zum heutigen Tage hat keine der Parteien einen anderen Standpunkt eingenommen. Wir haben in Kürze die Etatverhandlungen. Meine Herren Kommunisten, wir haben einen gedruckten Etat. Ich weiß nicht, ob der andere Magistrat das in dieser Öffentlichkeit macht. Ich stelle Ihnen diesen Etat gern einmal zur Einsicht zur Verfügung; er liegt in unserem Fraktionsbüro.
Und nun, Herr Kollege Renner, eine Antwort auf Ihre Frage: „Welche Verpflichtungen ist die Berliner SPD eingegangen, um hier von Herrn Dr. Adenauer dieses Geld zu bekommen?" - Ich glaube, daß es in einer Nation Verpflichtungen gibt, die über eine Partei hinausgehen!
({1})
- Ich glaube, daß das in diesem Hause durchaus verstanden wird.
({2})
Herr Kollege Renner! 1945, als die Patentdemokratie in Berlin eingeführt werden sollte, haben wir Berliner, immer mit einem Bein im KZ stehend, unsern Standpunkt durchgesetzt, der letztlich jetzt der Standpunkt ganz Berlins geworden ist. Wir haben verhütet, daß ganz Berlin ein einziges KZ geworden ist, und wir Berliner gehen durch diese Zahlung die Verpflichtung ein, in unserer demokratischen Entwicklung fortzufahren und durch unsere Tätigkeit zu verhüten, daß ganz Deutschland ein einziges kommunistisches KZ wird!
({3})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
({0})
- Es sind hier keine Meldungen eingegangen. ({1})
({2})
- Ich bitte, nach Möglichkeit schriftliche Wortmeldungen abzugeben, sonst sind ja keine Dispositionen möglich.
Meine Damen und Herren! Wir sind Herrn Kollegen Renner dankbar, daß er zur dritten Beratung dieses Gesetzes noch einmal das Wort ergriffen hat; denn seine Ausführungen gaben dem Kollegen Neumann Anlaß, in aller Ausführlichkeit vor diesem Hohen Hause noch einmal den historischen Werdegang des Kampfes um Berlin darzulegen.
({0})
- An dieser geschichtlichen Darstellung ist in keiner Weise zu rütteln.
({1})
Ich mache mir diese historischen Ausführungen zu eigen.
({2})
Unbeschadet unserer politischen Differenzen sind wir in Berlin in dieser nationalen Frage mit allen demokratisch denkenden Menschen einer Meinung.
({3})
Ich kann daraus nur die Bitte an Sie ableiten,
meine Damen und Herren hier im Bundeshaus:
Unterstützen Sie diesen Kampf um die Freiheit!
({4})
- Jawohl, ein Kampf um die Freiheit, selbstverständlich!
({5})
- Selbstverständlich, durch Ihre Schuld!
Meine Damen und Herren, unterstützen Sie diesen unseren Kampf um die Freiheit Berlins in einem einigen Deutschland durch eine möglichst einheitliche Zustimmung zu diesem Gesetz über das „Notopfer Berlin"!
({6})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Krone.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich halte es für notwendig, noch einmal auf den Vorfall zurückzukommen, den wir soeben hier erlebt haben, als ein Mitglied des Präsidiums, ein Schriftführer, in einer politischen Auseinandersetzung persönlich angesprochen wurde. Ich möchte für alle Fälle doch dringend davon abraten, einen solchen Vorgang zu wiederholen. Diejenigen, die hier amtlich als Mitglieder des Präsidiums wirken, sind nicht in der Lage, sich gegenüber solchen persönlichen Dingen zu äußern, weil sie hier eine neutrale Funktion haben. Es ist notwendig, daß das auch aus dem Hause entsprechend respektiert wird und die amtierenden Mitglieder des Präsidiums in dieser Funktion nicht zum Gegenstand von politischen
- wie soll ich sagen? - Stellungnahmen gemacht werden.
({1})
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich möchte Ihnen vorschlagen, über das Gesetz im ganzen abzustimmen und auf eine abschnittsweise Abstimmung zu verzichten. - Ich höre keinen Widerspruch.
Ich bitte also diejenigen, die für Annahme dieses Gesetzes in dritter Lesung sind, sich von den Plätzen zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit. Ich bitte um Feststellung der Enthaltungen. - Keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz mit großer Mehrheit angenommen.
({2})
Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung der bei den Annahmestellen Darmstadt und Berlin eingereichten Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, WürttembergHohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau ({3}).
Das Wort hat als Berichterstatter des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz der Abgeordnete Dr. Wellhausen.
Dr. Wellhausen ({4}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Patentrecht und géwerblichen Rechtsschutz hat sich mit der Gesetzesvorlage Drucksache Nr. 152 beschäftigt. Die der Drucksache beigegebene Begründung ist außerordentlich ausführlich und erschöpfend. Der Ausschuß hat keinerlei sachliche Änderungen an der Vorlage vorgenommen. Er hat sich nur in stilistischer Hinsicht einigen Anregungen des Bundesrats angeschlossen. Es ist im Ausschuß berichtet worden, daß nicht nur die Länder der französischen Zone im Bundesrat, sondern daß auch eine Reihe befragter Organisationen der Wirtschaft in der französischen Zone diesem Gesetz zugestimmt haben.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf gemäß Drucksache Nr. 272 zuzustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich stelle den Antrag des Ausschusses nunmehr zur Abstimmung und bitte diejenigen, die für die Annahme des Antrages sind, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt - - ({0})
- Entschuldigung, das ist richtig: wir müssen noch die
dritte Beratung
anschließen.
Wir stimmen also nunmehr in dritter Lesung ab. Wer für den in zweiter Beratung angenommenen Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; damit ist der Antrag des Ausschusses auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({1}).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich bitte diejenigen, die für die Überweisung sind, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit, damit ist so beschlossen.
({2})
Punkt 5 der Tagesordnung:
Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung ({3}).
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Seelos zur Begründung des Antrags.
Dr. Seelos ({4}), Antragsteller: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist tief bedauerlich, daß eine so grundsätzliche Debatte vor einem fast leeren Hause stattfinden muß.
({5})
Das zeigt das „Interesse" dieses Bundestags für Lebensfragen seiner eigenen Arbeit.
({6})
Meine Damen und Herren, ich bitte doch, den Redner nicht zu unterbrechen!
({0})
Dr. Seeios ({1}), Antragsteller: Spät, allzu spät setzt die Debatte über diesen Punkt ein; sechs Wochen zu spät! Denn wir hätten sie eigentlich haben müssen, als dieser Antrag am 1. November eingebracht wurde.
An und für sich sollte man an einer vorläufigen Geschäftsordnung nichts ändern. Man sollte in den ersten Wochen und Monaten Erfahrungen sammeln, um dann auf Grund dieser Erfahrungen möglichst bald eine den Bedürfnissen dieses Hauses angepaßte Geschäftsordnung zu schaffen. Wenn wir nun den Antrag auf Wiederherstellung der früheren Geschäftsordnung stellen, so deshalb, um diese Art der ad-hoc-Abstimmungen in diesem Hause auszuschalten. Es war ja auch keine Änderung der Geschäftsordnung, es war eigentlich eine lex Bonn oder eine lex Frankfurt, wie Sie das haben wollen.
Aber es geht bei diesem Antrag um viel mehr als nur um die Geschäftsordnung; es geht um die Grundlagen der Arbeit des Parlaments, um die Grundlagen der Demokratie. Mit der Annahme des Antrags auf geheime Abstimmung hat man der Demokratie einen Bärendienst geleistet. Wir wollen daher diese Frage heute eingehend besprechen, um das, was einer wahrhaft demokratischen Arbeit 'dient, wieder in Gang zu bringen.
Denn was ist der Sinn des ganzen Parlaments? Man muß sich in Rede und Gegenrede die Argumente vorführen und sich gegenseitig zu überzeugen suchen. Die Abstimmung ist eigentlich nur die Bestätigung dessen, was man in der Debatte vorgebracht hat. Da soll einer durch die Art seiner Stimmabgabe zeigen, daß er zu dem steht, was er oder seine Parteifreunde gesagt haben. Es geht doch nicht an, daß man die ganze Parlamentsarbeit dadurch überflüssig macht. Denn wenn man nur mehr geheim abstimmen wollte, dann brauchte es überhaupt keine Debatte! Dann kann jeder den Zettel nehmen und ihn hier abgeben.
Man hat sich draußen gefragt: Wie kommt denn überhaupt das Parlament zu dieser Art der Abstimmung, die im früheren Reichstag unbekannt war und auch in anderen Parlamenten unbekannt ist? Ist es die Angst vor den Reichsparteiführern, die Sie etwa dazu zwingt, für diese geheime Abstimmung einzutreten?
({2})
Dieser Eindruck darf im Volk nicht bestehen bleiben. Wir müssen möglichst bald wieder zu einer Normalisierung der demokratischen Arbeit in diesem Bundestag kommen. Denn wenn zum Beispiel Herr von Brentano - der leider gerade nicht im Hause ist - in seiner Rede am Sonntag vor acht Tagen sagte: ja, in diesem Fall mußten wir es eben so machen, weil die Einflüsse und die Einwirkungen von außen her so stark waren, daß die ganze Situation verwirrt worden ist, - dann muß :eh sagen: das wäre ja ein Armutszeugnis für ein Parlament, wenn es trotz solcher Einflüsse und Einwirkungen nicht offen zu seinem Wort und zu seiner Überzeugung stünde. Schließlich sind die Abgeordneten nach der Verfassung doch ihrem Gewissen unterworfen.
Wir wollen festhalten: wenn die Abgeordneten draußen bei den Wählern dies und jenes versprechen, dann wollen die Wähler wiesen, ob die Abgeordneten auch dafür eingetreten sind. Weil die Wähler wissen, daß zum Beispiel das Experiment Bonn - Frankfurt sie 120 Millionen kostet, deshalb möchte jeder Wähler gerne erfahren, ob sein Abgeordneter ihm nicht bloß gesagt hat: ja, wir stimmen für das Billigere, sondern er möchte wissen, ob er auch durch die Abstimmung für seine Überzeugung eingetreten ist.
({3})
Es gibt schließlich verschiedene Dinge, die im Leben des deutschen Volkes sehr wichtig sind und über die wir in diesem Hause vielleicht abzustimmen haben werden; sagen wir etwa die Frage der Sozialisierung, die Frage des Beitritts zum OEEC-Abkommen, zum Marshallplan-Abkommen oder zum Ruhrstatut. Es können unpopuläre wirtschaftliche Dinge zur Abstimmung kommen, und da heißt es für die Abgeordneten, offen ihre Ansichten zu bekennen und für sie einzutreten.
({4})
Man soll den Kampf mit der Opposition nicht in geheimer Wahl durchführen, sondern offen, wie wir von der Bayernpartei es auch machen. Das ist der sauberste Kampf, wenn man sich gegenseitig sagt, was einem nicht paßt; aber man soll sich nicht in Feigheit und Anonymität hinter einer geheimen Abstimmung verkriechen!
({5})
Vom bayerischen Standpunkt aus interessiert uns zum Beispiel sehr, wie in der nächsten Zeit die 78 bayerischen Abgeordneten über das Amnestiegesetz, über das Jagdgesetz, über das Jugendschutzgesetz oder über die Biersteuer abstimmen werden.
({6})
- Sie wissen genau, warum wir nicht da waren! - Das interessiert uns alle sehr, das wollen wir auch den Wählern demonstrieren. Dazu stehen wir, aber dazu soll eben jeder Abgeordnete stehen, nämlich zu seiner mündlich vorgetragenen Entscheidung.
Wir glauben darüber hinaus, daß dadurch ein wichtiges Mittel des Parlamentarismus, die namentliche Abstimmung, geradezu ausgeschaltet wird. Sie ist ein wesentliches Mittel, um zu erkennen, wie der einzelne Abgeordnete abgestimmt hat. Nun hat die Weisheit des Präsidenten entschieden, daß, wenn in Konkurrenz geheim oder namentlich abgestimmt werden soll, dann offensichtlich immer, wie ich annehme, die geheime Abstimmung die weitergehende sein soll. Das kann
({7})
die Weisheit des Präsidenten entscheiden! Praktisch wird dadurch aber in vielen Fällen die namentliche Abstimmung ausgeschaltet. Das ist ein bedauerlicher Mangel, den gerade das deutsche Bundesparlament aufweist, weil es über diese Einrichtung nur mehr halb verfügt.
Überhaupt glauben wir, daß durch diese Art und diese Methode gerade in den letzten Wochen ein Geist in den Bundestag hereingekommen ist, den wir bedauern müssen. Denn - wie ich schon sagte - man soll sich mit der Opposition offen auseinandersetzen, aber man soll nicht ad-hocAbstimmungen einführen. Man soll nicht mit der in gleicher Weise für die Opposition wie für die Regierungsparteien geltenden Geschäftsordnung manipulieren und dadurch bei der Opposition den Eindruck hervorrufen, daß sie trotz Geschäftsordnung auf alle Fälle mit Stimmenmehrheit einfach überstimmt werden soll. Das sind die Methoden, die den Geist dieses Hauses von Anfang an vergiftet haben, und die vielleicht gerade dadurch, daß diese Stimmung entstanden war, zu den tief bedauerlichen Ausbrüchen der letzten Wochen beigetragen haben.
({8})
Abgesehen davon hatten wir, wenn kein Abgeordneter protestiert, schon nach der ersten vorläufigen Geschäftsordnung, die bis dahin galt, die Möglichkeit, bei einem Sonderfall, den ich mir nicht vorstellen kann, eine Geheimabstimmung durchzuführen. Das wäre nach Artikel 114 der Geschäftsordnung möglich gewesen, wenn nämlich kein Abgeordneter widerspricht.
({9})
Das sind in kurzem die schwerwiegenden Argumente, die ich Ihnen zur Begründung unseres Antrages sagen wollte. Ich bitte Sie sehr, daß Sie die Sache nicht mit einer Verweisung in den Ausschuß abtun. Der Antrag ist im Plenum ohne vorherige Beratung im Ausschuß angenommen worden. Wir bitten, daß nun auch die Abschaffung der geheimen Abstimmung ohne Ausschußberatung sofort hier im Plenum beschlossen wird. Ein junges Parlament kann es sich leisten, den einen oder andern Fehler zu machen, wenn es ihn einsieht und möglichst bald wieder korrigiert. Wenn man aber an Dingen festhalten will, die von der Meinung des ganzen Volkes draußen verworfen werden, dann schadet sich das Parlament nur selbst, weil das Volk dann nicht mehr glaubt, daß die einzelnen Parteien wirklich zu dem stehen, was sie sagen. Wenn zum Beispiel, wie schon ein Fraktionskollege früher dargelegt hat, eine Partei für die Persönlichkeitswahl eintritt, kann sie nicht hier auf einmal für die geheime Abstimmung eintreten. Das alles sind fundamentale Widersprüche, die untragbar sind. Ich bitte Sie also, dem Antrag der Bayernpartei zuzustimmen, damit wir möglichst bald wieder zu einer sauberen, klaren Arbeit in diesem Bundestag kommen.
({10})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Etzel.
Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident könnte zu der Ansicht gelangen, daß die nicht geradezu persönlichen, aber sozusagen fraktionspersönlichen Bemerkungen, die ich meinen Ausführungen zur Sache selbst vorausschicke,
außerhalb des Beratungsgegenstandes lägen. Ich bitte ihn aber, Geduld zu üben; er wird rasch erkennen, daß ein Zusammenhang besteht.
Die „Times" hat am 1. Dezember einen kurzen Kommentar ihres Sonderkorrespondenten aus Bayern veröffentlicht, in dem dieser eine „gegenwärtig", wie er wörtlich sagt, „so offensichtlich selbstsüchtige, reaktionäre Laune der Bayern" erfindet und behauptet, es sei wohl kein Zufall, daß Bayern die wildesten Männer in das Bundesparlament entsandt habe.
({0})
Diese wilden Bajuwaren sind Mitglieder dieses Hohen Hauses; sie gehen frei herum,
({1})
sind nicht nur hinter Gitterstäben und gegen Eintrittsgeld zu sehen und benehmen sich, soweit ich sehen kann, durchaus gesittet. Sie verzichten auf die urtümliche Waffe der Keule, auf die sich zwei wilde Männer auf einem alten, nichtbayerischen Staatswappen stützen, und suchen mit dem Florett auszukommen. Wir laden den Herrn britischen Sonderkorrespondenten, der offenbar noch keinen der 17 „wilden Bajuwaren" gesehen hat, ein, hierherzukommen und mit uns die Klinge - die geistige, versteht sich - zu kreuzen. Wir würden ihm dann einiges vorhalten, was seinen britischen Ohren nicht wohllautend klingen möchte, und wir würden ihn vielleicht auch auf ein reizendes deutsches Gedicht hinweisen können, in dem ein im britischen Kanada wandernder Mann zu der Erkenntnis gebracht wurde, daß die Wilden oft bessere Menschen sind - als der Herr Sonderkorrespondent der „Times", versteht sich wiederum.
({2})
Wild allerdings werden wir dann, wenn das Recht, das wir als eine Äußerung und eine Funktion der Moral ansehen, verletzt oder wenn über unverbrüchliche Grundsätze hinweggeschritten wird, und zu solchem Grimm glauben wir im Zusammenhang mit der Einführung der geheimen Abstimmung in diesem Parlament Anlaß zu haben.
Die Mehrheit des Hauses hat in der 14. Sitzung am 3. November ohne jede Debatte die förmliche Einführung der geheimen Abstimmung beschlossen. Sie hat mit dieser schwerwiegenden Änderung der Geschäftsordnung einen verhängnisvollen Weg beschritten und der jungen Demokratie einen schlechten Dienst erwiesen. Der Vorgang verliert nichts von seiner Bedenklichkeit dadurch, daß die Änderung offensichtlich nicht aus grundsätzlichen Überlegungen, sondern aus taktischen Erwägungen, zur Erreichung eines aktuellen Zweckes erfolgte. Es sollte, als es um die Bestimmung des vorläufigen Sitzes der obersten Bundesorgane ging, diese hochpolitische Entscheidung mit einem geschäftsordnungsmäßigen Kunstgriff in eine bestimmte Richtung gezwungen werden.
Nun, meine Damen und Herren von der Mehrheit, Sie haben den erstrebten Effekt erzielt und bewirkt, daß nicht der Prophet zum Berg, sondern dieser zu jenem kommen mußte, wobei der Herr Bundeskanzler die Rolle des Propheten und der Bundestag die des Berges spielte. Die massive Unmittelbarkeit und Eindeutigkeit des Vorgehens hat in der Öffentlichkeit draußen einen schlechten Eindruck gemacht; sie hat, könnte ich auch sagen, beschämend gewirkt.
Die großen Demokratien der Neuzeit haben ihre Stellung in der Welt nicht zuletzt der Erhaltung
({3})
und Entfaltung des öffentlichen Sinnes ihrer Bevölkerung zu danken. Die weltweite Politik und Wirkung der Antike wäre ohne den hochentwickelten forensischen Sinn der Masse, der um die polis und die res publica kreiste und aus forum und agora seine Kräfte zog, nicht möglich und denkbar gewesen. Schiller sagt in einer Studie über die ethischen und gesetzgeberischen Absichten des großen Atheners Solon, es sei ihm darum zu tun gewesen, den Bürgern das innigste Interesse am Staat einzuflößen; Kälte gegen das Vaterland sei ihm das Hassenswerteste an einem Bürger gewesen, und er habe nichts so sehr bekämpft wie Lauheit gegen das Gemeinwesen.
In Deutschland, meine Damen und Herren, hat sich mit dem Aufkommen des Untertanenstaates ein folgenschwerer Mangel an Gemeingeist ententwickelt. Nicht nur die Massen, ganz ihrem Beruf und Geschäft, ihrer Arbeit hingegeben, auch viele der Besten entzogen sich zweiflerisch oder angewidert. zum Schaden des Ganzen mehr und mehr der Beschäftigung mit den öffentlichen Dingen oder ergriffen ohne Zögern und Bedenken die politischen Formeln, die andere für sie erfanden und bereithielten.
Zu den unerläßlichen Bedingungen, Voraussetzungen und Elementen der Demokratie gehört volle Publizität der Verantwortungen und Handlungen der Abgeordneten. Ihre Beschränkung oder Ausschließung ist eine Sünde wider den Geist der Demokratie. Dieser Sünde hat sich die Mehrheit des Hauses durch die Einschaltung des Absatzes 2 des § 103 der Geschäftsordnung schuldig gemacht. Niemals hätte sie sich dem Verdacht aussetzen dürfen, daß ihr darum zu tun war oder ist, gegebenenfalls - übrigens welcher Art sind diese Fälle, da doch nach Absatz 3 die Abstimmung über Gesetzesvorlagen nicht geheim sein soll? - im Zwielicht politische Geschäfte zu machen, wo allein volle Klarheit und Öffentlichkeit am Platz sind.
({4})
Nie hätte sie das Mißverständnis hervorrufen dürfen, daß ein Abgeordneter des Deutschen Bundestags seiner Abstimmung wegen Furcht oder Bedrängnis empfinde, also des bürgerlichen, moralischen und politischen Mutes ermangele. Wie sollen Würde und Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Abgeordneten gewahrt bleiben, wenn es ihnen erlaubt ist, sich hinter der abschirmenden Anonymität der Abstimmung zu verstecken? Wie soll die Integrität des politischen Lebens erhalten bleiben, wenn dem Parlament, den Parteien und den Abgeordneten ermöglicht wird, unter dem Schutz der Dunkelheit geheimer Abstimmung politischen Handel zu treiben?
({5})
Wozu solche Geheimniskrämerei, die innerhalb des
Parlaments selbst zu gegenseitigem Mißtrauen,
Argwohn und gegenseitiger Unaufrichtigkeit führt?
Auch die Politik kann der Ethik nicht entraten. Das Grundgesetz spricht immer wieder - so in den Artikeln 9, .73, 87, 126, 143 - von verfassungsmäßiger Ordnung und von Verfassungsschutz, und der Bundestag hat einen Ausschuß zum Schutz der Verfassung geschaffen.
({6})
Seine Berechtigung und Zuständigkeit sind in
Frage gestellt, wenn das Parlament selbst gegen
einen unverzichtbaren Grundsatz der Demokratie,
nämlich die volle Publizität des Handelns und der
Verantwortung der Abgeordneten verstößt. Es
gibt keinen besseren Schutz der Verfassung als den entwickelten öffentlichen Sinn und die innere Beteiligung der Bürger am Gemeinwesen.
({7})
Meine Damen und Herren von den Mehrheitsparteien! Sie haben am 3. November ihren Willen durchgesetzt. Lassen Sie es dabei, bitte, bewenden! Zeigen Sie menschliche Größe und demokratische Gesinnung! Geben Sie freimütig und großzügig Ihren Irrtum zu und berichtigen Sie ihn! Reinigen Sie sich von einem häßlichen Verdacht!
({8}) Begegnen Sie dem Mißverständnis, als fürchteten Sie die Freiheit, weil Sie sich ihr nicht gewachsen fühlen!
({9})
Halten Sie es für unvereinbar mit Ihren sittlichen und politischen Grundsätzen, ungerührt und unbelehrt immer wieder mit der Walze einer Mehrheit über die Minderheit und ihre Argumente hinwegzugehen!
({10})
Stimmen Sie zu, daß die Absätze 2 und 3 des § 103 wieder gestrichen werden! Erkennen Sie bitte, daß es sich im Kern nicht um eine Bestimmung der Geschäftsordnung, sondern um eine Grundfrage der Demokratie handelt! Beweisen Sie Fairneß! Sie brauchen sich ihrer nicht zu schämen. Geben Sie zu, daß es hier um eine Grundlage geht, auf der sich Verantwortung und Freiheit begegnen
({11})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch meine Freunde und ich sind der Auffassung, daß es sich in der Tat um eine sehr ernste Frage handelt, obgleich ich glaube, daß die Form, in der diese Frage insbesondere von dem Herrn Abgeordneten Dr. Seelos hier behandelt worden ist, der Sache nicht gerade sehr gedient hat.
Die Grundfrage, vor der wir immer stehen und an die die Opposition auch hier erinnern muß, ist ja die, wie sich dieses Parlament einschätzt und welchen Stil es für seine Verhandlungen pflegen will. Der grundsätzliche Unterschied zwischen der gegenwärtigen Mehrheit dieses Hauses und der Opposition - jedenfalls soweit es sich um meine Freunde handelt - liegt meiner Auffassung nach darin, daß die Regierungsparteien bisher alle Fragen viel zu sehr unter dem Gesichtspunkt der Opportunität gesehen haben
({0})
und niemals so auf das Grundsätzliche eingegangen sind, wie das notwendig gewesen wäre. Nur durch diese Opportunitätsmethoden sind wir auch in die geheime Abstimmung - ich muß einmal einen nicht ganz parlamentarischen, aber in der Geschichte immerhin bekannten Ausdruck gebrauchen - hineingeschliddert; hineingeschliddert schon dadurch, daß man hier versucht hat, die Geschäftsordnung zu überspielen. Die Geschäftsordnung, die der frühere Deutsche Reichstag in einer jahrzehntelangen Erfahrung entwickelt hat und die wir als vorläufige Geschäftsordnung übernommen haben, sagt im § 114 ganz eindeutig: Abweichungen im Einzelfall können durch Beschluß des
({1})
Bundestags zugelassen werden, wenn keines der in der Sitzung anwesenden Mitglieder widerspricht. Das heißt, es sollen keine Änderungen der Geschäftsordnung ad hoc für einen Spezialfall vorgenommen werden, weil eine Mehrheit vielleicht glaubt, die Minderheit damit überstimmen zu können, wenn sich nicht alle darüber einig gewesen sind. Sehen Sie, diese grundlegende Bestimmung der Geschäftsordnung haben Sie damals einfach in der Weise zu überspielen versucht, daß Sie gesagt haben: wir ändern durch Mehrheitsbeschluß einfach die Geschäftsordnung als solche ab. Es ist klar, daß das nicht gerade eine elegante Methode war.
Nun hat Herr Kollege Seelos gebeten, wir sollten über diesen Antrag gleich hier abstimmen. Herr Kollege Seelos, ich halte es nicht für richtig, schlechte Vorbilder auch hier noch fortzusetzen. Es war damals ein schlechtes Vorbild, daß wir über diesen Antrag nicht diskutiert haben. Das hat bestimmte Gründe gehabt, auf die ich noch komme. Ich halte es aber für notwendig, daß wir diese Fragen im Ausschuß beraten. Zu dieser Beratung will ich auch noch etwas sagen.
Es handelt sich um zwei Dinge, nämlich einmal um die Form der namentlichen Abstimmung und dann um die Frage, ob eine Abstimmung geheim sein kann. Was nun die Form der namentlichen Abstimmung anlangt, so ist es überraschend, wie schnell Sie diese eingeführt und wie rasch Sie diese jetzt wieder beseitigt haben wollen. Das hat bei meinen Freunden doch etwas den Eindruck erweckt, als ob die namentliche Abstimmung über die Vorfinanzierung der Hausratshilfe in Ihnen unerfreuliche Erinnerungen hinterlassen hätte.
({2})
Aber gerade daraus ersehen Sie, daß man die Methoden, nach denen das Haus hier arbeitet, nicht von dem Ergebnis der einen oder anderen Abstimmung abhängig machen soll.
({3})
Nun zur Frage der geheimen Abstimmung. Zu dieser Frage haben wir zwar zwei Präzedenzfälle. Der Parlamentarische Rat hat seinerzeit über den vorläufigen Sitz der Bundesorgane schon geheim abgestimmt. Der Wirtschaftsrat stimmte über den Sitz des Patentamtes ebenfalls geheim ab, übrigens auch mit dem Ergebnis, daß jener Beschluß des Wirtschaftsrats - was die Öffentlichkeit meist nicht weiß - den deutschen Steuerzahler jährlich zusätzlich 240 000 DM kostet; denn um soviel ist das Patentamt in München unstreitig teurer als in Darmstadt. Aber der Herr Kollege Seelos ist auch in diesem Falle wieder ein etwas verspäteter Kreuzfahrer aus Bayern gewesen.
({4})
Die sozialdemokratische Fraktion, Herr Kollege, und insbesondere mein verehrter Herr Kollege Löbe haben alsbald nach diesen Vorgängen, die sich abgespielt haben, als meine eigenen Freunde hier im Hause geheime Abstimmung über die Einsetzung des Hauptstadtausschusses verlangt haben, Zweifel bekommen, ob ein solches Verfahren zulässig ist. Herr Kollege Löbe und ich haben es in den Geschäftsordnungsausschuß hineingebracht, und dieser hat damals einstimmig beschlossen, daß eine geheime Abstimmung nach der Geschäftsordnung nicht zulässig ist. Ich halte es nicht für wesentlich, wer zuerst einen Unfug anfängt, sondern ich halte es für wesentlich, wer zuerst mit einem Unfug aufhört,
({5})
und dies Verdienst darf ich für unsern verehrten Herrn Alterspräsidenten in Anspruch nehmen, der uns zuallererst darauf hingewiesen hat, daß so etwas nicht geht. In dieser Situation war es damals in der Frage Bonn-Frankfurt eine Art Überraschungsantrag, die Geschäftsordnung zu ändern. Aus Gründen, die Ihnen allen bekannt sind, ist damals nicht gesprochen worden, weil man diese Frage, die zu entpolitisieren wir versucht haben, nicht noch weiter politisieren wollte und die Gefahr bestand, daß der ganze leidige Hauptstadtstreit aus Anlaß dieser Geschäftsordnungsdebatte zur Erörterung käme. Wir sind da also bis zum Äußersten gegangen, um uns zurückzuhalten und das zu vermeiden.
Um so mehr bedauere ich, daß hinterher wieder einmal nicht von allen Beteiligten geschwiegen worden ist, sondern daß sich der Herr Abgeordnete Dr. von Brentano zu dieser Frage mehrfach in der Öffentlichkeit hat vernehmen lassen. Ich bitte den Herrn Präsidenten um die Erlaubnis, aus zwei Zeitungen, der „Frankfurter Rundschau" vom 18. November und dem „Darmstädter Echo" ebenfalls vorn 18. November, aus einem offenen Brief, den Herr von Brentano diesen beiden Zeitungen zur Verfügung gestellt hat, lediglich zwei Sätze verlesen zu dürfen.
Der Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung
- so schreibt Herr Dr. von Brentano war ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU, der von mir als dem Vorsitzenden unterzeichnet war. Er wurde vom Bundestag einstimmig angenommen.
({6})
Dies scheint mir zu beweisen, daß kein Abgeordneter des Bundestages damals die Befürchtung hatte, daß die vorgeschlagene Neufassung der Geschäftsordnung undemokratisch sei.
({7})
Ich habe den Herrn Abgeordneten Dr. von Brentano vor meinen Ausführungen, die ich jetzt mache, darauf hingewiesen, weil mir das eine Pflicht der Loyalität zu sein schien, daß ich auf diesen Vorfall kommen würde, und habe mir die Frage erlaubt, wie es möglich sei, daß so etwas an die Presse gelange. Der Herr Abgeordnete Dr. von Brentano hat mir geantwortet, er habe sich seinerzeit geirrt und er habe auch schon in einer öffentlichen Versammlung diesen Irrtum mit dem Bemerken richtiggestellt, es sei damals keine Gegenprobe gemacht worden; infolgedessen sei es ihm nicht zum Bewußtsein gekommen, daß sich nicht alle Mitglieder dieses Hohen Hauses für die geheime Abstimmung erklärt hätten. Meine sehr verehrten Anwesenden, ich verstehe auch diesen zweiten Irrtum nicht. Wenn Sie den Stenographischen Bericht des Deutschen Bundestags, 14. Sitzung vom 3. November, aufschlagen, so werden Sie finden, daß damals der Herr
Wer für diesen Antrag Drucksache Nr. 134 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen.
({0}) So wörtlich im Protokoll zu finden.
({1})
Ich halte es für notwendig, hier öffentlich festzustellen, daß meine Fraktion damals geschlossen gegen diesen Antrag gestimmt hat,
({2})
damit nicht erst eine Legendenbildung aufkommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann schon einmal - und das passiert jedem von uns - eine Gedächtnislücke haben; das ist kein Unglück weiter. Aber man soll nicht so verfahren wie der bekannte Architekt im Gedicht von Christian Morgenstern, der aus dem Lattenzaun die Zwischenräume herausnahm und daraus etwas baute.
({3})
Aus Gedächtnislücken lassen sich keine Häuser bauen; auch nicht etwa aus der Erklärung des Herrn Kollegen von Brentano zum Fall Adenauer-Schumacher, die sich ebenfalls durch solche Lücken auszeichnet.
({4})
Wir werden im Ausschuß zu prüfen haben, ob überhaupt eine geheime Abstimmung erstens rechtlich zulässig und zweitens politisch möglich ist. Zur rechtlichen Zulässigkeit möchte ich sagen, daß der Artikel 42 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Der Bundestag verhandelt öffentlich". Ohne meine Freunde schon vorweg auf diese Rechtsfrage festlegen zu können oder zu wollen, muß ich für meine Person erklären, daß ich als ein wesentliches Stück der Verhandlung im Parlament die Abstimmung ansehe und die Vorschrift des Artikels 42 zwingend so auslegen muß, daß eine geheime Abstimmung gar nicht eingeführt werden kann
({5})
und die Beschlüsse, die hier geheim gefaßt worden sind, an und für sich überhaupt der Gültigkeit entbehren.
({6})
Darüber hinaus bin ich der Auffassung, daß eine geheime Abstimmung jedenfalls politisch unmöglich ist; denn wenn auch die Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 nur ihrem Gewissen unterworfen sein sollen, so bleiben sie gleichwohl ,,Abgeordnete", und der Wähler hat das Recht darauf, die politische Verantwortlichkeit der von ihm Gewählten zu kennen oder kennenzulernen.
Wenn Pressemeldungen richtig sind - und ich bitte den Herrn Kollegen Dr. von Brentano, mich zu berichtigen, falls ich hier irren sollte; denn ich kann mich dabei nur auf Pressemeldungen stützen -, so soll der Herr Kollege von Brentano vor der Wählergesellschaft ausgeführt haben, es bestehe eine politische Notwendigkeit, die geheime Abstimmung zuzulassen, weil sonst die Freiheit der Entscheidung für die Abgeordneten nicht gewährleistet wäre.
({7})
Meine verehrten Damen und Herren, ich frage Sie: wo soll die Freiheit in Deutschland dann noch eine Stätte haben, wenn nicht einmal in diesem Hause?!
({8})
Zu erklären, daß wir nicht frei abstimmen könnten, wenn es nicht geheim geschehe, heißt doch,
unseren politischen und moralischen Bankrott zu erklären, und heißt gar nichts anderes.
({9})
Ich erinnere daran, daß Sie, verehrte Frau Kollegin Dr. Weber, seinerzeit mit dem Kopf geschüttelt haben, als ich es für notwendig hielt, dem Herrn Bundesjustizminister entgegenzutreten, und als ich gesagt habe, daß die Freiheit der Rede in diesem Hause in Gefahr sei, insbesondere dann, wenn ein Minister sagen dürfe, daß er es bei einem Abgeordneten „nicht zulassen" könne, hier seine subjektive Meinung auch über ein Gerichtsverfahren zu äußern. Ich bin in der Tat der Meinung, daß die Redefreiheit in diesem Hause schon mehr als einmal in Gefahr gewesen ist.
({10})
Aber gerade darum werden wir von der Opposition immer wieder um die Redefreiheit in diesem Hause kämpfen. Wir werden auch darum kämpfen, daß man sich, wenn abzustimmen ist, zu seiner Stimmabgabe bekennt und daß in keinem Falle wieder eine geheime Abstimmung vorkommt.
({11})
Meine Damen und Herren, ich bitte keine Zwiegespräche zu führen! Hören Sie bitte die nächste Rednerin an!
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Weber.
Meine Damen und Herren! Auch wir sind der Meinung, daß eine geheime Abstimmung ganz, ganz selten sein sollte
({0})
und daß an und für sich die Abstimmung öffentlich sein soll. Aber ich finde es merkwürdig, daß gerade solche Abgeordneten sich gegen jede geheime Abstimmung wenden, die gar nicht persönlich, sondern auf Listen gewählt sind,
({1}) denn eine solche Listenwahl ist auch eine anonyme Wahl.
({2})
Ich möchte, daß diejenigen, die sich so scharf gegen jede geheime Abstimmung wenden, sich für das Mehrheitswahlrecht und ganz einfach für die Persönlichkeitswahl einsetzen.
({3})
Nachdem ich diese Ausführung machte, daß an und für sich die Wahl öffentlich sein sollte, darf ich aber daran erinnern, daß die ersten - das wurde auch soeben von Herrn Dr. Arndt zugegeben -, die hier, soweit ich mich entsinne - Sie mögen mich korrigieren! -, die geheime Abstimmung damals verlangten - wir haben zuerst gezögert, dann haben wir mit dafür gestimmt -, ja Ihre Parteiangehörigen, Herr Arndt, gewesen sind.
({4})
Man scheint also in diesem Augenblick auch bei Ihnen der Meinung gewesen zu sein, daß eine geheime Abstimmung notwendig sei.
({5})
Ich schränke also ein: die Abstimmung darf nur sehr, sehr selten geheim sein!
Nun will ich mich nicht gerade auf Solon beziehen, auch keine Aussprüche von Schiller anführen und auch keine humoristischen Poeten heranziehen.
({6})
- Ich vertrage schon Humor, Herr Renner! ({7})
- Wir kennen uns ja, Herr Renner! - ({8})
Meine sehr verehrten Damen und Herren! So sehr ich auch darauf halte - und ich spreche im Namen meiner ganzen Fraktion -, daß man öffentlich bekennen soll, was man eigentlich meint,
({9})
so meine ich doch: wir wollen uns nicht so schrecklich moralisch entrüsten und denken, wir hätten es bei den Abgeordneten mit lauter löwenmutigen Frauen und Männern zu tun.
({10})
Es gibt Situationen - diese dürfen, wie ich zugebe, nur selten sein -, in denen doch einige Abgeordnete - ich weiß nicht, wer es ist, und ich weiß nicht, wieviele es sind - nicht den richtigen Mut haben! Manchmal soll das an einer Parteidiktatur liegen!
({11})
Wer von uns nimmt an, daß hier alle Abgeordneten schon so vollkommene Demokraten sind?!
({12})
Weil wir wissen, daß es vor allem darauf ankommt, die Wahrheit und die wirkliche Meinung zu erfahren, und weil wir nicht sagen können: alle Abgeordneten sind schon großartig moralisch gerüstete Demokraten - und dabei denken wir an das ganze Haus -, deshalb behaupten wir, daß es möglich sein muß, die Wahrheit festzustellen, daß es also in seltenen Fällen notwendig ist, geheim abzustimmen. Ich bin nicht der Meinung - aber das mag der Rechtsausschuß, der sich damit befassen muß, noch feststellen -, daß das nach dem Grundgesetz nicht zulässig ist. Die politische Situation ist so: wir haben es nun einmal beschlossen; was soll denn die Öffentlichkeit draußen von dieser jungen Demokratie denken - ist sie denn so furchtbar jung? -, wir haben doch schon einmal bis 1933 eine Demokratie gehabt, und das soll man nicht vergessen! -, wenn wir jetzt wieder anders abstimmen?
({13})
Wir waren gar nicht davon überzeugt, daß wir einen Fehler gemacht haben, sondern wir sind der Überzeugung, daß wir das Rechte für eine Demokratie getan haben, die vor allem die Wahrheit feststellen muß.
({14})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Demokratie wirklich Volksherrschaft heißt, dann muß das Volk die Möglichkeit haben zu sehen, wie seine, des Volkes Herrschaft durch seine Vertreter ausgeübt wird, und das bedeutet mit absoluter Folgerichtigkeit,
({0})
daß das Volk weiß, wie die Abgeordneten im einzelnen Fall stimmen. - Herr Zwischenrufer, Sie rufen mir gerade zu: Persönlichkeitswahlrecht! Ich frage Sie jetzt - bitte denken Sie einmal logisch nach! -, was hat die Frage, ob Persönlichkeitswahlrecht oder gemischtes Wahlrecht oder Listenwahlrecht damit zu tun?
({1}) Denn wenn Sie geheime Abstimmung haben, dann können Sie ruhig die Kandidaten mit Persönlichkeitswahlrecht, mit reinem Mehrheitswahlrechtssystem wählen lassen, dann hat das Volk genau so wenig Kontrolle und genau so wenig Überwachungsmöglichkeit, wenn der vom Volk auf Grund des Mehrheitswahlsystems in einem Wahlkreis gewählte Kandidat sich hinter dem Schutz der Anonymität und der geheimen Abstimmung verbergen kann.
({2})
- Da winken Sie ab. Bitte, seien Sie dann so gütig und sagen Sie mir, wo da noch die Kontrollmöglichkeit ist!
({3})
Egal ob der Kandidat auf einer Landeswahlliste oder direkt gewählt ist, in dem Moment, wo Sie ihm die Möglichkeit geben, bei wichtigen Abstimmungen geheim abzustimmen, verliert das Volk die Kontrolle über diesen Kandidaten. Dann ist es ganz Wurst, auf welche Weise Sie diesen Kandidaten wählen. Dann haben Sie keine Demokratie mehr, dann haben Sie die Autokratie einiger weniger Abgeordneter, die ihren Wählern vor der Wahl Versprechungen machen können, wie sie es wollen,
({4})
und nach der Wahl sie nicht halten, sondern unter irgendeinem Vorwand hergehen und ihr Gewissen zu salvieren versuchen, wenn sie es überhaupt tun, und genau im Gegensatz zu dem abstimmen, was sie den Wählern versprochen haben. Manche gehen dann noch in ihre Wahlkreise hinaus und sagen: „Ja, ich habe schon so gestimmt, wie ihr mich beauftragt habt". In Wirklichkeit hat er aber ganz anders abgestimmt. Ich weiß es von einigen Abgeordneten, die ich sehr im Verdacht habe, daß sie in der Frage Frankfurt-Bonn ganz anders abgestimmt haben, als sie ihren Wählern versprochen
({5})
und in öffentlichen Versammlungen gesagt haben, und die heute trotzdem, sagen wir einmal, im Land Hessen und auch in Bayern und anderswo hergehen und sagen: „Ich habe schon so gestimmt, wie ich es euch zugesichert habe". In Wirklichkeit haben sie bei der geheimen Abstimmung ganz anders gestimmt.
({6})
Diese Dinge müssen verhindert werden. So sind wir von der WAV der festen Überzeugung, daß das System, daß die Abgeordneten bei solch wichtigen Entscheidungen sich durch geheime Stimmabgabe von der Verantwortung gegenüber ihren Wählern drücken können, ein Nonsens ist und zugleich ein Widerspruch zum Geist unserer Verfassung und unserer gesamten Demokratie.
Deshalb unterstützen wir den Antrag auf Beseitigung dieser Geheimabstimmungsmöglichkeit aufs wärmste. Ich glaube allerdings mit meinem sehr verehrten Vorredner, Herrn Dr. Arndt, daß hierüber im Ausschuß noch einige Dinge zu sagen sein werden und daß man sich vor abrupten Lö({7})
sungen namentlich deshalb zu hüten hat, weil die ursprüngliche Abänderung der Geschäftsordnung schon viel zu abrupt gewesen war, bevor das Für und Wider entsprechend ausdebattiert werden konnte. Wir sind deshalb auch dafür, daß die Sache an einen Ausschuß verwiesen wird, aber nicht, um dort diesen Antrag zu begraben, sondern um raschestens zu einem Entwurf zu gelangen, der dann im Plenum zu verabschieden ist. Wir von der WAV - seien Sie dessen überzeugt, meine sehr verehrten Zwischenrufer - werden unter allen Umständen dafür stimmen, daß der Abgeordnete frei und offen seine Meinung zu sagen hat. Denn nur so kann der Wähler draußen, der ein Recht auf diese Kontrolle hat, den Abgeordneten kontrollieren und überwachen und sehen, ob der Abgeordnete wirklich der Vertreter seines Wahlkreises ist oder sein eigener Vertreter.
({8})
Zu diesem Zweck stimmen wir für die Beseitigung der geheimen Abstimmungsmöglichkeit.
({9})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.
Meine Damen und Herren! Ich muß auch mit einer Richtigstellung anfangen. Im Parlamentarischen Rat ist über die Frage Frankfurt-Bonn geheim abgestimmt worden. Im Parlamentarischen Rat hat die KPD-Fraktion einen Antrag eingebracht, der hieß: Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Für diesen Antrag haben die Mitglieder der KPD-Fraktion gestimmt.
({0})
- Wogegen haben wir gestimmt?
({1})
- Verzeihung, Herr Neumann, Ihnen ist heute schon eine derartige Reihe von historischen Irrtümern unterlaufen, daß ich wirklich bitten muß, mir Gelegenheit zu geben, nachher im Stenogramm festzustellen, was Sie eigentlich gemeint haben. Wir haben auch bei der Abstimmung Frankfurt-Bonn hier im Hause einen eigenen Antrag eingereicht:
({2}) Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands. - Waren Sie da gerade beurlaubt oder waren Sie gerade auf der Luftbrücke von Berlin nach Bonn unterwegs? Ich weiß es nicht.
({3})
Aber bitte, lesen Sie das Stenogramm der Sitzung nach. Wir haben auch in der entscheidenden Minute Berlin als Hauptstadt für Deutschland gefordert. Herr Neumann, es tut mir leid. Na ja, Sie haben heute soviel - ich hätte beinahe ein unparlamentarisches Wort gebraucht - schon erzählt; ich verzeihe Ihnen auch diesen kleinen Ausflug in die Unwahrhaftigkeit.
Nun der Überraschungsantrag! Das war es ja gar nicht. Die Frage, wie man über das Problem BonnFrankfurt abstimmen sollte, ist im Ältestenrat lang und breit gewälzt worden.
({4})
Man ist sich im Ältestenrat darüber einig geworden, die Frage der Möglichkeit der geheimen Abstimmung ohne Diskussion über die Bühne gehen
zu lassen. Ohne Diskussion! Daraus habe ich im
Ältestenrat geschlußfolgert, daß quer durch alle
Fraktionen das Bestreben geht, von dem freizukommen, was man zu der Frage in der Öffentlichkeit gesagt hat, um hier geheim für Bonn stimmen zu können. Das ist der Hintergrund, so wie er im Ältestenrat abgelaufen' ist. Machen wir uns doch bitte in der Frage gegenseitig nichts vor! Der Antrag, die Geschäftsordnung in diesem Punkt zu ändern, war ein sehr zweckbedingter Antrag. Er sollte gewissen Mitgliedern gewisser Fraktionen Gelegenheit geben zu echappieren.
({5})
Das war der Sinn.
Nun aber zu dem Problem selber. Der Antrag der Bayernpartei ist gut. Wir stimmen vorbehaltlos für ihn. Nur empfinden wir es so ein bißchen komisch, daß es ausgerechnet die Bayernpartei ist,
({6})
die sich als Gralshüter der Demokratie aufgespielt hat. Es gibt so etwas wie ein Grundgesetz. Das ist bei uns flexibel; das hat sich schon langsam herumgesprochen. In Artikel 42 des Grundgesetzes steht - das hat Herr Kollege Dr. Arndt schon erwähnt -, daß der Bundestag öffentlich verhandelt. Frage: Was wolten die Gesetzgeber?
Wollten sie nur, daß das wertgeschätzte Publikum da oben auf dem Balkon Gelegenheit haben soll, die goldenen Worte der Herren Parlamentarier hier anzuhören? Oder wollten die Gesetzgeber auch, daß das sehr geehrte Publikum Gelegenheit hat, zu sehen, wie die Herren Abgeordneten stimmen, wie sich also ihre politische Entscheidung zu ihren goldenen Worten verhält? Da soll es ja bekanntlich sehr oft einen Widerspruch geben.
({7})
Ich will ganz vorsichtig sein.
Aber im Grundgesetz steht noch etwas anderes In Artikel 46 steht drin, daß ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung usw. gerichtlich oder dienstlich oder sonst außerhalb des Bundestags zur Verantwortung gezogen werden kann und darf. Wenn der Gesetzgeber verhüten will, daß jemand wegen seiner Abstimmung zur Verantwortung gezogen werden kann, hat ihm doch dabei die öffentliche Abstimmung vorgeschwebt. Denn für die geheime Abstimmung kann man ja schließlich von niemandem verantwortlich gemacht werden, weder von einer Behörde noch vom Wähler. Und darauf kam es den Bejahern dieser Änderung an. Sie wollten von ihren Wählern nicht für ihre politischen Entscheidungen verantwortlich gemacht werden. Das ist der wahre Inhalt dieses Beschlusses.
Aber warum soviel Kraftaufwand, soviel Pathos?
({8})
Ihre Demokratie ist etwas sehr Flexibles, und es gibt in diesem Hause eine Mehrheit, die bewiesen hat, daß sie die Demokratie so auslegt und praktiziert, wie sie es gerade versteht, wie es ihr gerade opportun erscheint. Das ist doch nichts Neues, das sind doch alte Binsenweisheiten. Wieder einmal mehr: Wie ich die Demokratie praktisch anwende, das ist eine Frage der Macht.
({9})
Und die Mehrheit in diesem Hause hat bisher die Tatsache, daß sie zahlenmäßig die Macht in der Hand hat - das hat sogar der Herr Kollege Dr. Arndt , unverblümt ausgesprochen -, bereits mehrfach benutzt, um die Minderheiten ihrer im Grundgesetz garantierten Rechte hart und gnadenlos zu berauben. So habe ich das gemeint, wenn ich
({10})
'davon sprach, daß das eine Machtfrage ist, wie denn ja auch Verfassungsfragen Machtfragen sind.
({11})
Aber nun zu einem anderen Problem. Die Frau Kollegin Dr. Weber hat hier einen sehr, sehr diskutablen Vergleich gezogen, als sie von den Abgeordneten gesprochen hat, die in direkter Wahl in ihren Wahlkreisen gewählt worden sind, und denen, die über die Liste in den Bundestag eingezogen sind. Sie hat damit ein Kernproblem angeschnitten, aber dabei unterlassen zu sagen, daß, wenn man über die Liste hier in den Bundestag einziehen wollte, man nachgewiesenermaßen fast das Dreifache an Stimmen gebraucht hat wie die sehr verehrten Sieger dieser letzten Wahl von der CDU/CSU.
({12})
Aber sie hat noch ein anderes Wort geprägt, das Wort von der Persönlichkeit. Ich will hier nicht gehässig werden - es ist schon 21/4 Uhr -, ich will hier nicht die Frage aufwerfen, wieviel „Persönlichkeiten" - -; ich will die Frage offenlassen. Aber wie kann man, verehrte Frau Dr. Weber, die geheime Abstimmung bejahen und dabei gleichzeitig das Persönlichkeitswahlsystem als das einzig richtige ansprechen?
({13})
Eine Persönlichkeit - wenigstens das, was ich darunter verstehe - steht für ihre Entscheidungen grade. Das ist das Wesen der Persönlichkeit. Das andere sind Hampelmänner oder Wiesen- und Waldredner; das sind Parteimarionetten.
({14})
Und die Freiheit wohnt am allerwenigsten im
Schatten des Geldschrankes, sondern von da gehen
die Bindungen aus. Aber nun befindet sich die
Frau Weber - weil Sie Essenerin sind, darf ich Sie
daran erinnern - in einer sehr vornehmen Gesellschaft, der der deutschen Wählergesellschaft.
Einer der führenden Männer ist der Herr Botschafter a. D. Dr. Bracht. Wir kennen ihn ja, diesen
Bracht, der vor 1933 einmal bei uns in Essen
Oberbürgermeister war und dem ich damls schon
einmal bei einer ähnlichen Gelegenheit sagte, - ({15})
- Nein, Verzeihung, ich meine Luther. Ich meine nicht Bracht, den allerletzten; der war ja auch von Ihnen!
({16})
Ich meine Luther, der in der Wählergesellschaft
diese entscheidende Rolle spielt. Das ist nicht alt.
({17})
- Bei Bracht kann man ja auch einiges zitieren; so die Geschichte mit dem Zwickel.
({18})
- Aber wir reden jetzt von der deutschen Wählergesellschaft, von Ihrem Mann und von der Persönlichkeitswahl und von diesem Luther, der heute in diesem Kampf an führender Stelle steht, dem ich vor 1933 in Essen einmal gesagt habe: „Luther, hier stehe ich, ich kann auch anders!"
({19})
Dieser Luther, der alte Reaktionär, ist heute der Vorkämpfer. Herr Lehr, fühlen Sie sich auch angesprochen; Sie gehören in denselben Verein.
({20})
Das ist jetzt einer der typischen Vorkämpfer für die sogenannte Persönlichkeitswahl.
({21})
- Ich komme jetzt zur Sache.
Ich komme nun zu den Gralshütern der Demokratie. Ich habe schon vorhin gesagt, daß ich mich wundere, daß Herr Seelos hier in .die Kampfbahn geritten ist; derselbe Herr Seelos mit denselben Freunden von der SPD, die bei anderer Gelegenheit in puncto Öffentlichkeit der Verhandlungen des Bundestags eine absolut abweichende Auffassung haben.
Was meine ich damit? Ich meine: wenn man für die Öffentlichkeit gegenüber dem Publikum ist, dann sollte man auch konsequenterweise einen Schritt weitergehen. Man sollte dafür sein, daß für die Abgeordneten des Bundestags die Öffentlichkeit unter allen Umständen gesichert ist. Das soll heißen: man sollte dafür sorgen, daß in allen Ausschüssen des Bundestags die Abgeordneten aller Fraktionen Zutritt haben. Das haben Sie verhindert.
({22})
- Manches muß ich kompliziert machen, damit Sie es verstehen, damit Sie die Zusammenhänge verstehen.
({23})
Dieselben Gralshüter der Demokratie, die hier für das hochgeschätzte Publikum kämpfen, haben einem Beschluß zugestimmt, der zur Folge hat, daß gewählte Vertreter des Volkes in verschiedenen besonders interessanten Ausschüssen nicht einmal teilnehmen dürfen.
({24})
Ich hoffe, daß aus diesem wirklichen Bravourritt, den Herr Dr. Seelos in dieser Frage geritten hat, und aus der nicht minder grundsätzlichen Einstellung der Sozialdemokratie und der übrigen Sprecher jetzt ein Resultat entspringt: das Resultat, die Öffentlichkeit auch für die Herren gewählten Vertreter des Volkes, also auch für die Bundestagsabgeordneten in ihrer Gesamtheit herzustellen.
({25})
- Armer Herr Dr. Seelos! Hier sind wir doch im Mutterland der Demokratie; hier machen Sie doch „Ihre Demokratie".
({26})
Hier legen Sie doch die Demokratie so aus, wie es Ihnen paßt. Hier verhindern Sie doch, daß gewisse Abgeordnete gewisser Fraktionen hinter gewisse krumme Dinge kommen, die in den Ausschüssen gedreht werden. Nichts anderes steckt dahinter als Ihre Absicht, krumme Dinge, die Sie in den Ausschüssen drehen, vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten.
({27})
Herr Abgeordneter Renner, ich habe Ihre Worte nicht richtig verstehen können. Aber es ist mir mitgeteilt worden, Sie hätten dem Hohen Hause vorgeworfen, daß die Absicht bestände, „krumme Dinge" vorzunehmen und sie der Öffentlichket zu verbergen. Demgegenüber muß ich feststellen, daß eine solche Unterstellung nicht der Sprechweise des Hauses
({0})
) entspricht und daß ein solcher Gesamtvorwurf zurückgewiesen werden muß.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. von Brentano.
Meine Damen und Herren! Zu den sehr humorvollen Ausführungen unseres Kollegen Renner Stellung zu nehmen halte ich nicht für erforderlich. Ich glaube, die Ausgangspunkte sind zu verschieden. Das, was Herr Kollege Renner unter Demokratie versteht, ist von dem, was ich darunter verstehe, so weit entfernt, daß wir uns über die Integration der Demokratie schwerlich verständigen werden.
Ich bin auch nicht in der Lage, mich mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Loritz zu beschäftigen; denn ich habe doch den Eindruck, daß, er eine Vorstellung vom Mandat des Abgeordneten hat, die ich mir nicht zu eigen machen kann. Ich weiß nicht, Herr Kollege Loritz, inwieweit Sie Ihren Wählern Versprechungen gegeben haben.
({0})
Ich weiß nicht, inwieweit Sie an diese Versprechungen glauben.
({1}) Ich weiß auch nicht, inwieweit Sie bereit sind, sich Ihren Wählern gegenüber zu verantworten, wenn Sie diese Versprechungen nicht halten können.
({2})
Ich sehe meine Aufgabe als Abgeordneter nicht darin, daß ich Versprechungen mache und daß ich mich an irgendwelche Weisungen binden lasse, und ich habe das bei meinen Wählern gottlob auch 'nicht nötig.
Die Ausführungen des Herrn Kollegen Arndt veranlassen mich zunächst zu einer Feststellung. Es ist richtig, daß mir in dem offenen Brief, den Sie, Herr Kollege Arndt, zitiert haben, ein Irrtum unterlaufen ist, den ich Ihnen gegenüber auch richtigzustellen versucht habe. Es war mir nicht in Erinnerung, daß die Gegenprobe gemacht wurde. Es war mir nur in Erinnerung - darauf hat dankenswerterweise Herr Kollege Renner schon hingewiesen -, daß wir im Ältestenrat, in dem diese Frage ja schon eingehend vorbesprochen worden war, keine Bedenken aus demokratischer Grundhaltung gegen die geheime Abstimmung gehört haben, auch nicht von Mitgliedern Ihrer Fraktion, Herr Kollege Arndt. Die Abstimmung ist ja dann ohne Diskussion über die Bühne gegangen. Ich weiß jetzt, daß eine Gegenprobe gemacht worden ist und daß Sie und eine Anzahl von Abgeordneten dagegen gestimmt haben. Ich bin gerne bereit, das bei passender Gelegenheit richtigzustellen.
Aber, meine Damen und Herren, der Herr Kollege Arndt hat in sehr blumenreichen Ausführungen festgestellt, daß die demokratische Haltung, die er vertrete, es ihm unmöglich mache, für eine geheime Abstimmung zu sprechen, und der Meinung Ausdruck gegeben, ein Argument, das ich gebraucht hätte, sei sehr verwerflich. Ich hätte nämlich davon gesprochen, daß die geheime Abstimmung die einzige gewesen sei, um den Abgeordneten eine wirklich freie Entscheidung zu ermöglichen. Herr Kollege Arndt, das habe ich nicht gesagt - ich weiß nicht, aus welchem Pressebericht Sie das entnommen haben -; ich habe aber wohl gesagt - und dabei bleibe ich -, daß wir bei der Art und Weise der Behandlung des Problems Frankfurt-Bonn, das nicht von mir und nicht' von uns, wohl aber zum Beispiel vom „Neuen Vorwärts" zu einem hochpolitischen gestempelt werden sollte - obwohl es das nicht war -, die Befürchtung hatten, daß vielleicht der eine oder andere Ihrer Fraktionskollegen nicht frei entscheiden würde.
({3})
Das Abstimmungsergebnis hat mir merkwürdigerweise sogar rechtgegeben.
({4})
Denn dieses Abstimmungsergebnis ist ja undenkbar, wenn nicht von Ihrer Fraktion eine beträchtliche Anzahl von Stimmen für Bonn gekommen wäre.
({5})
Außerdem habe ich mir allenfalls ein Argument zu eigen gemacht, das ich von meinem verehrten Kollegen Herrn Dr. Greve übernommen habe. Darf ich vielleicht denjenigen Mitgliedern des Hohen Hauses, die nicht dem Parlamentarischen Rat angehört haben, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einen Satz aus dem Protokoll der 11. Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 10. Mai 1949 vorlesen:
Das Wort hat Herr Dr. Greve.
Meine Damen und Herren! Auf der heutigen Tagesordnung steht als Punkt 3: Wahl des vorläufigen Sitzes der Bundesorgane. Meine Fraktion hält es für richtig, über diesen Gegenstand in geheimer Abstimmung zu entscheiden.
({0})
Eine geheime Abstimmung halten wir deswegen für notwendig, weil wir wünschen, daß jeder Abgeordnete völlig frei, ohne Bindung an irgendwelche Rücksichten im Hinblick auf einen Ort oder auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Lande abstimmen kann. Aus diesem Grunde beantragt meine Fraktion, die Geschäftsordnung dahin zu ergänzen, daß in sie ein § 32 a eingefügt wird, der folgenden Wortlaut hat:
Geheime Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden,
wenn sie von 10 Mitgliedern beantragt wird.
Ich bitte Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
({1})
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Arndt war nicht im Parlamentarischen Rat und hatte deshalb nicht die Gelegenheit, diese eindringliche Philippica vorzutragen, deren Zeuge wir heute waren. Aber, Herr Kollege Arndt, Sie haben noch eine Gelegenheit verpaßt: Sie haben nämlich die Gelegenheit verpaßt, als Ihre Fraktion, sogar entgegen der Geschäftsordnung, geheime Abstimmung über die Frage der Verweisung des Problems Frankfurt-Bonn an den Ausschuß beantragt hat. Herr Kollege Arndt, Sie waren doch dabei! Wo waren denn damals Ihre Bedenken, die Sie heute mit so ungeheurem Ernst vorgetragen haben?
Meine Damen und Herren! Wenn ich dieses Protokoll ansehe und mir die Abstimmung über die Frage der Verweisung des Problems FrankfurtBonn in Erinnerung rufe, dann muß ich allerdings sagen: ich habe gewisse Zweifel, ob Sie hier ebenso
({2})
ernst gesprochen hätten, wenn die Abstimmung am 3. November 1949 anders ausgegangen wäre!
({3})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
({0})
- Ich bitte, Herr Abgeordneter Dr. Arndt!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soweit die verehrte Kollegin Frau Weber von den Abgeordneten gesprochen hat, die nicht im Wahlkreis gewählt sind, glaube ich das nicht auf mich beziehen zu müssen, da ich in einem Wahlkreis gewählt bin.
Im übrigen aber glaube ich, daß das, was Herr Kollege von Brentano hier vorgetragen hat, in gar keiner Weise auf das eingeht, was ich mir erlaubte auszuführen.
({0})
Denn, meine Damen und Herren, ich habe ganz ausdrücklich betont, daß die sozialdemokratische Fraktion in diesem Hause die erste war, die eine geheime Abstimmung verlangt hat, als es sich um die Einsetzung des Hauptstadtausschusses handelte. Aber Sie brauchen mir nicht Dinge zu erzählen, die ich von mir aus schon selbst angeschnitten und herausgestellt habe!
({1})
- Herr Kollege von Brentano, ich möchte Sie nicht beleidigen, und ich möchte die anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht beleidigen, wenn ich sage: Ich habe den Eindruck, daß sich in jenem Rat mancher Neuling befunden hat. Das ist keine Schande, denn hier unter uns sind auch manche Neulinge.
({2})
Wenn ich betont habe, es komme nicht darauf an, wer den Unfug anfängt, sondern darauf, wer den Unfug beendet, - ({3})
- Ja, in welchem Augenblick, das ist das, was ich gerade hier feststellen wollte, und das widerlegt das, was Herr von Brentano gesagt hat. Nachdem über den Hauptstadtausschuß abgestimmt war und die Frage Bonn-Frankfurt in einer absehbaren Zeit bevorstand, - in diesem Augenblick, als es sich ganz abstrakt um die Frage handelte, ob geheime Abstimmungen zulässig sind oder nicht, und als wir wußten, daß wir so oder so das Ergebnis der Frage Bonn-Frankfurt in Kauf nehmen mußten, da haben Herr Kollege Löbe und ich gesagt: Diese Frage wollen wir grundsätzlich aufwerfen! Und wir hab en sie als solche in den Geschäftsordnungsausschuß gebracht. Gerade das, was Herr Brentano geglaubt hat hier abstreiten zu können, das i s t von uns geschehen. Darum lasse ich mir hier nicht von Ihnen in einer so larifarihaften Weise den guten Glauben absprechen, als ob man hier Anträge einbrächte und grundsätzliche Probleme behandelte, - ({4})
- Herr Kollege Schütz, es wäre manchmal besser, man würde statt der Geheimhaltung der Abstimmung die Geheimhaltung der Zwischenrufe einführen!
({5}) Geheimhaltung der Zwischenrufe heißt auf deutsch, daß man den Zwischenruf unterläßt!
Also gerade das ist geschehen; und man soll diese Tatachen, die sich so abgespielt haben und für die es hier im Hause genügend Zeugen gibt, nun nicht wieder vergessen, um polemische Ausführungen zu machen. Ihr Antrag ist ja erst gekommen, nachdem der Geschäftsordnungsausschuß einstimmig die Unzulässigkeit einer solchen Handhabung der Geschäftsordnung festgestellt hatte. Das war eine völlig andere Situation.
Wenn Sie nun hier sagen wollen, daß im Ältestenrat damals keine Bedenken aus dem Grundgesetz oder sonstwo hergeleitet worden sind,
({6}) so muß ich erwidern, daß der Ältestenrat, wie Sie wissen, gar nicht das Organ dazu ist. Er kann lediglich davon Kenntnis nehmen, daß eine Fraktion einen solchen Antrag stellen wird; er kann darüber beraten, in welcher Reihenfolge die Tagesordnung aufgestellt wird. Mit derartigen Scheinargumenten läßt sich also die Grundsätzlichkeit der Debatte und der Ernst der Argumente nicht aus der Welt schaffen.
({7})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.
({0})
- Das geht so nicht. Ich kann jetzt nicht das Wort zur Geschäftsordnung geben, nachdem ich das Wort schon erteilt hatte.
Nachdem das Wort erteilt ist, geht das nicht, sehr verehrter Herr Kollege, das hätten Sie eher tun müssen!
({0})
Ich habe mich nur zum Wort gemeldet, nachdem der Herr Kollege Dr. von Brentano in lässiger Art und Weise so von oben herab versucht hat, meine Ausführungen ins Lächerliche zu ziehen. Herr Kollege Dr. von Brentano, Sie haben wortwörtlich erklärt - ich habe mitstenographiert -: „Ich" - Brentano - „und meine Freunde, wir haben keine Versprechungen und Zusagen vor der Wahl gemacht."
Wie kommen Sie denn dazu, so etwas zu sagen? Haben nicht Sie und Ihre Freunde von der CDU/ CSU Ihren Wählern in einer ganz großen Anzahl von Punkten zugesagt, wie Sie stimmen werden, sagen wir einmal: auf dem Gebiet der christlichen Schule,
({1})
auf dem Gebiet der ganzen Lebensauffassung und auch auf wirtschaftspolitischem Gebiet? Sie haben erklärt, wie Sie hier stimmen werden, und Sie mußten es erklären, denn sonst wären Sie ja nicht gewählt worden; sonst hätten die Wähler Sie nicht gewählt.
({2})
({3})
Nun kommen Sie hierher und wollen sagen, Sie wären ja keinerlei Verpflichtungen gegenüber Ihren Wählern eingegangen, und deswegen bräuchte es also keiner Kontrolle von seiten Ihrer Wähler. Herr Dr. von Brentano, ich bin wirklich erstaunt, wie einem so scharfsinnigen Juristen, wie Sie es doch sind, ein solcher logischer Fehler unterlaufen konnte.
({4})
Jede Partei hat bestimmte Programmpunkte ({5})
und verspricht ihren Wählern, diese Punkte zu halten,
({6})
und sagt vor der Wahl, wie sie sich zu bestimmten grundsätzlichen Fragen auf dem Gebiete der Wirtschaft, auf dem Gebiete der öffentlichen Moral, auf dem Gebiete der Weltanschauung usw. einstellen will. Herr von Brentano, warum wollen Sie auch hier den Wählern die Möglichkeit rauben, nachzukontrollieren, ob Sie hier wirklich das vertreten, was die Wähler von Ihnen erwartet haben?
({7})
Diese Abänderung der Geschäftsordnung bezieht sich ja nicht auf solche Fragen wie Frankfurt oder Bonn - das ist ja jetzt erledigt -, sondern bezieht sich auf ganz andere und politisch viel wichtigere Entscheidungen, die in der Zukunft fällig sein werden und vor denen Sie, sehr verehrter Herr Fraktionsvorsitzender der CDU, vielleicht zittern,
({8})
weil nämlich ein Teil Ihrer Fraktion hier vielleicht ganz andere Auffassungen vertritt
({9})
- sagen wir einmal: auf sozialpolitischem Gebiet - als eine andere Gruppe Ihrer Fraktion!
({10})
Und da, meine sehr verehrten Damen und Herren
von der CDU, sollen Sie Farbe bekennen und sollen sich bekennen zu dem, was Sie - ich wiederhole es nochmals - Ihren Wählern v o r der Wahl
zugesagt und versprochen haben! Da wollen wir
Ihnen die Möglichkeit geben, daß Sie nach vier
Jahren wiederum vor Ihre Wähler hintreten und
sagen können: Seht her, wir haben uns getreu
dem Grundsatz der CDU/CSU verhalten auf sozialpolitischem Gebiet, auf weltanschaulichem Gebiet
und auf allen möglichen anderen Gebieten.
({11})
Herr Dr. von Brentano, gerade in Ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse müßten Sie sich unserem Antrag anschließen, mit dem Unfug einer geheimen Abstimmung, mit dem Unfug einer Flucht in die Anonymität gegenüber den Wählern endlich einmal aufzuräumen!
({12})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Dr. Oellers.
Ich wiederhole meinen Antrag auf Schluß der Debatte.
Im übrigen stelle ich den Antrag, die Drucksache dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zu überweisen.
({0})
Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Seelos!
Ich habe bereits ausgeführt, daß es mir zweckmäßig erscheint, über den Antrag sofort abzustimmen. Wenn der Antrag in den Ausschuß geht, dann wird er einfach monatelang wieder hinausgezogen, bis er in die neue Geschäftsordnung eingebaut werden kann. Ich halte es nicht für tragbar, wenn monatelang darauf gewartet werden soll, daß die ursprüngliche Geschäftsordnung, die ja geheime Abstimmungen nicht vorsah, wiederhergestellt wird. Ich beantrage daher sofortige Abstimmung über den Antrag.
Ich möchte nur feststellen, daß das keine Ausführungen zur Geschäftsordnung, sondern zur sachlichen Behandlung des Antrages waren.
({0})
Meine Damen und Herren, es ist der Antrag auf
Schluß der Aussprache gestellt worden. Wird der
Antrag von 30 Abgeordneten unterstützt? - Das sind unzweifelhaft 30 Abgeordnete. Damit stelle ich den Antrag zur Abstimmung.
Wer für den Antrag auf Schluß der Debatte ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; damit ist die Debatte geschlossen.
Wir kommen dann zur Abstimmung. Es liegen zwei Anträge vor, zunächst der Antrag in der Fassung: „Der Bundestag wolle beschließen" usw. Dazu ist der Abänderungsantrag gestellt, den Antrag an den Geschäftsordnungsausschuß zu überweisen. Dieser Abänderungsantrag muß zuerst zur Abstimmung gebracht werden.
({1})
- Natürlich ist das ein Abänderungsantrag! Wenn Sie beantragen, der Bundestag wolle unmittelbar beschließen, und es wird dann der Antrag gestellt, der Bundestag wolle nicht unmittelbar beschließen, sondern den Antrag zur Beratung an den Ausschuß verweisen, dann ist das eine Abänderung des Antrags.
({2})
Also, meine Damen und Herren, wir stimmen zunächst über den Abänderungsantrag ab. Wer dafür ist, den Antrag an den Ausschuß zu überweisen, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
({3})
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Das ist zweifellos die Minderheit.
({4}) Meine Damen und Herren, wir kommen zu
Punkt 6 der Tagesordnung:
Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses für den Erwerb von Ausstattungs- und Kunstgegenständen im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt ({5}).
Soweit ich mich erinnere, ist der Antrag bereits in der Sitzung am 2. Dezember durch die antragstellende Fraktion begründet worden.
Das Wort zu diesem Antrag hat der Herr Abgeordnete Erler erbeten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über unseren Antrag hat es seinerzeit trotz des schwach besetzten Hauses eine Auseinandersetzung mit der Regierung gegeben. Wir haben uns davon überzeugen lassen, daß die Überschrift dieses Antrages zu dem Inhalt in einem gewissen Widerspruch steht, und schlagen Ihnen daher eine neue Formulierung vor. Die Überschrift wäre nach unserem Antrag wie folgt zu fassen: „Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt." Um den Inhalt des Antrages stärker zu präzisieren und auch den Einwendungen, die der Herr Finanzminister erhoben hat, in etwa entgegenzukommen, beantragen wir weiterhin, dem Antrag einen zweiten Satz beizufügen, der lauten würde:
Der Ausschuß hat dem Hause innerhalb von sechs Wochen über das Ergebnis seiner Prüfung und die der Regierung gegebenen Anregungen zu berichten.
Worum handelt es sich? Sie wissen, daß wir augenblicklich im Raum Bonn das größte zusammenhängende Bauvorhaben des Bundes durchführen. Es ist in den heutigen Beratungen schon verschiedentlich darauf hingewiesen worden, daß der Bundestag seinerzeit mit der Entscheidung für den Bundessitz Bonn eine gewisse Verantwortung übernommen hat. Diese Verantwortung trägt die Körperschaft als Ganzes. Es ist nun nach all dem, was wir jetzt in diesem Raum beobachten können, unbedingt notwendig, bei diesem sehr großen Bauvorhaben zu einer ordentlichen Art und Weise der Vergebung der Aufträge zu kommen. Verschiedentlich ist von anderen Parteien, nicht etwa nur von der Sozialdemokratie - ich denke hier besonders an die Bayernpartei -, die Anregung gegeben worden, die sich auch in Anträgen niedergeschlagen hat und in Ausschüssen beraten worden ist, man möge bei der Vergebung und Verteilung dieser Bauaufträge den verschiedenen deutschen Landschaften besondere Beachtung schenken. Ein weiterer Antrag der Bayernpartei hat sich auch mit der Frage gewisser künstlerischer Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigt, die im Rahmen solcher Bauvorhaben auftauchen.
All das ist für die Zukunft wichtig. All das zeigt, daß jene Bestimmungen, die für die Vergebung öffentlicher Aufträge gelten, wie die Verdingungsordnung für Bauleistungen und die Verdingungsordnung für andere öffentliche Leistungen, nicht mehr in dem gebotenen Umfange angewendet werden. Es scheint uns notwendig zu sein, zu überprüfen, wie die Vergebung der Millionen-Aufträge - und es handelt sich um weit über 100 Millionen in diesem Raum, meine Damen und Herren! - organisiert ist. Ich möchte ganz klarstellen: Der Ausschuß hat nicht die Aufgabe, den Rechnungshof zu ersetzen und die einzelnen Pfennigbeträge nachzurechnen, sondern der Ausschuß soll die Organisation prüfen, soll prüfen, nach welchen Grundsätzen und Methoden die großen Aufträge im Raum Bonn vergeben worden sind und künftig vergeben werden. Es ist also eine Aufgabe für die Vergangenheit und gleichzeitig eine Aufgabe für die Zukunft. Wir müssen dahin kommen, daß entsprechend dem schönen Bild, das wir hier in der Vorhalle des Parlaments haben, uns nicht nur den Gegenständen nach angedeutet wird, daß hier in Bonn ganz Deutschland baut. Es muß nach Möglichkeit von Anfang an dafür gesorgt werden, daß alle für den betreffenden Auftrag geeigneten leistungsfähigen Unternehmen aus dem gesamten Gebiet Deutschlands an diesen Arbeiten beteiligt werden. Wir haben nicht in Erinnerung, bisher irgendwelche öffentlichen Ausschreibungen für diese Bauten gesehen zu haben, obgleich es sich doch um das größte Bauvorhaben des Bundes seit dem Zusammenbruch im Jahre 1945 überhaupt handelt. Es ist notwendig, daß die Aufträge sauber und gerecht an den sachlich Geeignetsten vergeben werden und daß dabei die notwendige Sparsamkeit geübt wird.
Auf alle diese Gesichtspunkte wird der Ausschuß seine Ermittlungen zu erstrecken haben. Ich darf Ihnen sagen, daß aus den Kreisen des einheimischen Handwerks Klagen darüber laut geworden sind, daß im wesentlichen einige größere Bauunternehmer durch Gesamtverträge die Gewinne einstreichen, während das Handwerk sich mit sehr bescheidenen Preisen abfinden soll. Ich will das jetzt nicht in dieser Unbedingtheit ohne weiteres als Feststellung behaupten. Die Klagen sind laut geworden; es wird Aufgabe des Ausschusses sein, ihnen nachzugehen und das zu prüfen.
Gewiß, es ist Sache der Regierung - und hier komme ich zu den Einwendungen, die der Herr Bundesjustizminister erhoben hat -, die betreffenden Aufträge im einzelnen durch die dafür vorgesehenen Organe zu vergeben. Es ist auch Sache der Regierung, den nachgeordneten Behörden in Erinnerung zu bringen, welches Recht und welche Bestimmungen für diese öffentlichen Aufträge gelten. Aber Sache des Parlaments ist es, zu überprüfen, ob das geltende Recht wirklich in vollem Umfange angewendet worden ist, und auch der Regierung seine Vorstellungen davon zu übermitteln, wie nach der Ansicht dieses dann die notwendige Sachkunde erarbeitenden Ausschusses das Vergebungswesen in diesem Raum ordentlich gestaltet werden kann.
Der Herr Bundesjustizminister hat den Einwand erhoben, daß hiermit die Legislative in einer vollkommen unzulässigen Weise ihre Machtbefugnisse auf Kosten der Regierung stärke. Das ist ein Argument, daß wir uns auf die Dauer in diesem Hause einfach nicht mehr gefallen lassen sollten. Und zwar warum nicht? Selbstverständlich hat das Parlament die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, und nicht umgekehrt. Das müssen wir doch ein für allemal festhalten. Auch verfassungsrechtlich ist die Sache eindeutig klar, Wenn wir so bösartig wären, wie ein Teil der Abgeordneten des Hauses uns vielleicht einschätzt, dann hätten wir doch gleich einen anderen Weg gewählt, den Sie ja gar nicht verhindern könnten; dann hätten wir den Weg gewählt, einen Untersuchungsausschuß zu fordern. Aber was würde das bedeuten? Dieser Untersuchungsausschuß arbeitet mit einem Apparat, der gerichtsähnliche Prozeduren anzuwenden hat, und er müßte öffentlich tagen. Wozu denn das?
Wir wollen mit einem kleinen, begrenzten Ausschuß, der für eine begrenzte Zeit tätig sein wird, weiter gar nichts tun, als eine Reihe von bestimmten konkreten Fragen hier untersuchen; und dann wird dieser Ausschuß sich im Interesse des Ganzen, auch im Interesse der Regierung selbst bemühen, Vorschläge zur Organisation des Auftragsvergebungsverfahrens zu machen. Dann wird er seinen Abschlußbericht erstatten und dem Hause sagen: so, jetzt ist es ordentlich. Wenn wir diese Gewißheit haben, dann hat der Ausschuß seine Arbeit erfüllt und löst sich wieder auf, und dann ist der für diesen Zweck gebildete Ausschuß wieder am Ende.
({0})
) Sie aber, die Sie selbst durch Ihre Entscheidung die Verantwortung dafür übernommen haben, daß wir hier in diesen Raum weit über 100 Millionen DM hineinstecken, Sie sollten aus dieser Verantwortung den weiteren Schluß ziehen, daß Sie sich darum zu kümmern haben, wie und wo und in welcher Weise diese 120 Millionen Mark ausgegeben werden. Das ist ebenfalls Ihre Verpflichtung. Man sagt, daß das Parlament sich lediglich auf die Rolle der Gesetzgebung zu beschränken habe und daß es eine Verletzung der Gewaltenteilung sei, wenn das Parlament anders handle. Ich entsinne mich nicht mehr genau, ob der Herr Bundesjustizminister das Beispiel in diesem Zusammenhang gebracht hat, aber in anderem Zusammenhang ist es in diesem Hause schon gefallen. Sehr gerne wird auf das Beispiel der angeblich so sehr sauberen Gewaltenteilung in den Vereinigten Staaten hingewiesen. Meine Damen und Herren! Man kann jedes Prinzip zu Tode reiten, auch das der Gewaltenteilung. Eine echte Teilung der Gewalten - die alle drei vom Volk ausgehen würden - ist nur möglich, wenn jede der drei Gewalten unmittelbar durch Wahlen aus dem Volk hervorgeht, also wenn zum Beispiel auch die Richter gewählt würden. Wir haben dieses System bei uns nicht. Es gibt nur ein Organ, das unmittelbar aus dem Volk hervorgeht: das ist das Parlament. Das sind Sie selber! Aus diesem Organ leiten alle anderen ihre Machtbefugnisse her - auch und gerade die Regierung. Diese Stellung, die wir in unserem Grundgesetz gewählt haben, muß sich natürlich auch äußerlich darin ausdrücken, daß das Parlament der Regierung gegenüber Kontrollbefugnisse hat, die bisher in keinem parlamentarisch regierten Land der Welt irgendeine Regierung dem Parlament zu bestreiten gewagt hat. Ich möchte daran erinnern, daß es vielleicht eine nützliche Lektüre wäre, auch aus anderem Anlaß, wenn unsere verehrten Abgeordneten das große Gesetzgebungswerk des amerikanischen Kongresses in die Hand nehmen würden, in dem zum Beispiel das Europahilfsprogramm festgelegt ist. Da werden Sie sich sehr wundern, wie die Amerikaner mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung umgesprungen sind. Sie werden nämlich in diesem Gesetz finden, daß alle jene Dinge mitgeregelt sind, die sehr wenig mit der Legislative und außerordentlich viel mit der Organisation der dazu notwendigen Behörden zu tun haben. Auch das hat der amerikanische Kongreß in seiner eigenen Verantwortung getan.
Umgekehrt hat dort der Präsident nicht einmal das Recht der Gesetzesinitiative dem Parlament gegenüber. Wir sind hier stärker ineinander verzahnt. Die Regierung, die nämlich nur Exekutive ist, hat auf die Legislative durch das Recht der Gesetzes-Initiative gewaltigen Einfluß. Dann hat umgekehrt natürlich das Parlament als Ausgleich sehr weitgehende Kontrollfunktionen gegenüber der Regierung.
Lesen Sie doch einmal nach, was zu der inhaltlich vollkommen gleichen Bestimmung der Weimarer Verfassung etwa Anschütz in seinem Kommentar geschrieben hat. Er legt ausdrücklich fest, daß die Verpflichtung zur Anwesenheit der Regierungsmitglieder im Parament und in den Ausschüssen auf Verlangen des Hauses aus dem Frage- und Interpellationsrecht des Parlaments entspringt. Wie soll denn die Anwesenheit eines Ministers von Nutzen sein, wenn er sich lediglich die Debatte anhört und im übrigen dann dort sitzt und schweigt und das Parlament ihn nicht zum Reden bringen kann? Die Minister sind doch nicht als bloße Figuren und Atrappen hier und erst recht nicht in den Ausschüssen des Parlaments, sondern die Minister sind hier als Zeichen dessen, daß sie dem Parlament für alles, was sie tun, Rechenschaft schuldig sind und daß sie Rede und Antwort zu stehen haben. Und dies nicht nur in der schwerfälligen Art und Weise, daß jede Frage nun zu Papier gebracht und unter Umständen auch schriftlich beantwortet wird. Wenn wir das so halten wollten, dann würden wir bei der Überlastung unserer Tagesordnung auch in hundert Jahren mit unserer Arbeit nicht fertig werden. Es muß die Möglichkeit bestehen, in den Ausschüssen des Parlaments bestimmte Dinge, etwa eng umgrenzte Sachgebiete, durch eine Reihe von sachkundigen Fragen an den zuständigen Minister oder seine Sachbearbeiter sofort zu klären. Das entspringt ebenfalls aus dem Interpellationsrecht des Parlaments. Um alle diese Zweifel auszuschalten, haben wir jene Änderungen vorgeschlagen, die ich Ihnen eben zur Kenntnis gebracht habe. Deshalb sind wir der Meinung, daß es nicht das Recht, sondern die Pflicht des Parlaments ist, hier in diesen Dingen nach dem Rechten zu sehen.
In normalen Zeiten ist das anders. In normalen Zeiten kann die Regierung jeden Pfennig nur dann ausgeben, wenn er vom Parlament bewilligt Norden ist. Wir haben noch gar keinen Haushaltsplan, und auch der Haushaltsausschuß des Bundestags würde eine Sysiphusarbeit zu bewältigen haben, wenn er neben seinen sonstigen Ausgaben noch das Projekt Bonn bis in die Details hinein studieren sollte. Das geht einfach nicht, weil wir dadurch die Verabschiedung des Planes z i sehr hinauszögern würden. Weil es bisher nicht möglich war, all diese Dinge vorausschauend schon der Kritik und der Würdigung des Parlaments zu unterwerfen, müssen wir es eben jetzt tun - der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe! -, solange diese Arbeiten noch im Gange sind, damit das Parlament der Regierung hier sogar hilft, die Verantwortung zu tragen, und es der Regierung beizeiten sagt, wenn irgendwie Dinge vorgekommen sein sollten, für die die Regierung die Verantwortung beim besten Willen vielleicht nicht übernehmen kann.
Wir haben doch alle nur ein Interesse daran, daß wir bei der Vergebung dieser Aufträge wieder in ein richtiges und ordentliches Geleise kommen. Der Ausschuß wird schon eine erzieherische Aufgabe haben. Durch die bloße Existenz, daß er da ist, wird sich manches schon ändern, gewissermaßen als ,;the fleet in being". Dadurch, daß dieses Kontrollorgan in Funktion tritt, weiß man, daß der Rechnungshof nicht erst nach einigen Jahren die Rechnungen zu prüfen beginnt und die Nachprüfung nicht auf die lange Bank geschoben, sondern daß schnellstens auch an die Überprüfung der Organisation der Auftragsvergebung herangegangen wird.
Deshalb bitten wir Sie, von dem normalen Wege, der darin besteht, Ausgaben im Parlament erst nach Vorberatung im Haushaltsausschuß bewilligen zu lassen und erst später den Bericht des Rechnungshofes entgegenzunehmen, hier wegen der Eilbedürftigkeit abzusehen. Sehr eindring({1})
lieh hat der Finanzminister gesagt - leider schien er vorher nicht zugehört zu haben, sonst wäre ihm der Ausdruck nicht entwischt -: wenn wir uns schon hier in, Bonn niederlassen, dann mußte schnell gearbeitet werden, dann konnten wir das nicht auf die lange Bank schieben, und dann konnte nicht etwa erst der Bundestag gefragt werden, wenn beispielsweise irgendwo ein Wasserleitungsbecken angebracht werden muß. So unvernünftig sind wir gar nicht. Das sehen wir ein. Diese Detailfunktion soll der Ausschuß gar nicht haben. Ich wiederhole noch einmal: er soll grundsätzlich das Verfahren prüfen und nicht die Einzelheiten, und er soll dabei helfen, ein ordentliches Verfahren auch für die Zukunft zu entwickeln. Wenn er beides getan hat, dann . sind die Dinge in Ordnung.
Ich möchte Ihnen zusammenfassend sagen, daß wir der Meinung sind, wir könnten diese Dinge auch mit einem Untersuchungsausschuß zuwege bringen, den Sie, meine Damen und Herren, nicht verhindern könnten; denn das eine Drittel von Abgeordneten, das dazu nötig ist, bringen wir spielend auf. Wir wollen aber das Parlament nicht mit diesem Apparat eines Untersuchungsausschusses belasten für diesen relativ, im Vergleich zum Ganzen doch nicht allzu bedeutenden Sonderzweck. Daher scheint mir ein kleiner leistungsfähiger, rasch arbeitender Ausschuß richtig zu sein, der Ihnen und uns allen die Gewißheit geben soll, daß, nachdem nun einmal die Entscheidung für den Aufbau des vorläufigen Bundessitzes in Bonn gefallen ist, die dadurch unvermeidlichen, notwendigen Ausgaben so sparsam, so gerecht und so zweckmäßig wie möglich geleistet werden und nicht in anderer Weise. Deshalb bitten wir Sie im Interesse der Verantwortung des ganzen Hauses, nun die Konsequenz aus ihrem seinerzeitigen Beschluß zu ziehen und unserm Antrag in der abgeänderten Form zuzustimmen.
({2})
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Meine Damen und Herren! Ich habe mich bereits in der letzten Plenarsitzung gegen diesen Antrag ausgesprochen und wiederhole das heute. Ich will keine verkrampften juristischen und staatsrechtlichen Ausführungen machen, sondern ganz klipp und klar sagen, was nach meiner Auffassung die Absicht des Antrags ist. Die Absicht des Antrags scheint zu sein, einen Ausschuß einzusetzen, der so lange zu untersuchen und so lange allgemeine Grundregeln aufzustellen hat, daß die Bauzeit vorüber ist und so lange in Bonn keine Wohnungen und Regierungsbauten gebaut werden können.
({0})
Das scheint mir der Zweck des Ausschusses zu sein.
Meine Damen und Herren, ich habe mich bereit erklärt, Ihnen bereits in diesen Tagen den alten und den neuen Haushaltsplan vorzulegen. Sie werden jeden Pfennig, der für Bauten verwendet wird, im Haushaltsplan entdecken, und da haben Sie die Möglichkeit, Ihr Urteil darüber abzugeben, ob er zweckmäßig verwendet ist oder nicht. Das Haushaltsrecht des Bundestags wird gewahrt. Damit wird Ihnen die volle Möglichkeit der Kritik gegeben. Aber einen Weg, der in die Exekutive eingreift und notwendige Maßnahmen verhindern will, bitte ich das Hohe Haus nicht zu gehen.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Decker.
Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Erler hat einige Anträge der Bayernpartei bei seiner Rede angezogen, und ich gebe ohne weiteres zu, daß eine enge Verwandtschaft zwischen diesen Anträgen der Bayernpartei und dem Antrag Nr. 199 der SPD besteht. Aber es ist auch ein grundlegender Unterschied da, und der besteht darin, daß die Anträge der Bayernpartei lediglich von Aufträgen des Bundes sprechen, während in dem Antrag der SPD von Aufträgen der öffentlichen Hand die Rede ist. Die Aufträge der öffentlichen Hand umfassen doch auch die Aufträge der Stadt Bonn und die Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Raume der Bundeshauptstadt vergeben werden. Eine so weitgehende Zuständigkeit des geplanten Ausschusses müssen wir grundsätzlich ablehnen. Aus anderen Gründen aber können wir mit Ziel und Zweck des Antrags Nr. 199 durchaus einverstanden sein. Wenn die Form dieses Antrags geändert und die eben angeführte Beanstandung aufgehoben wird, dann würde ich vorschlagen, diesen Antrag der SPD zusammen mit den sehr wesensverwandten Anträgen der Bayernpartei, insbesondere dem Antrag Nr. 22, im Haushaltausschuß zu behandeln.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen.
Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde lehnen eine auch nur gedankliche Verbindung dieses Antrags mit dem glücklich überwundenen Hauptstadtstreit ab. Herr Erler hat gesagt: „nachdem nun die Entscheidung für Bonn gefallen ist, wollen wir diesen Antrag" -, oder so ähnlich hat er sich ausgedrückt. Eine solche Verbindung lehnen wir also ab.
({0})
- Ich freue mich, daß Sie derselben Meinung sind.
Ich glaube aber, daß der heutige Antrag sehr wesentlich von dem ursprünglichen Antrag abweicht. Man könnte die Frage stellen, ob wir nicht einer solchen Änderung der Tagesordnung widersprechen sollten. Das möchte ich aber vorläufig nicht tun.
Mit Recht ist von dem Herrn Finanzminister darauf hingewiesen worden, daß das vielleicht vornehmste Recht des Parlaments, das Haushaltsrecht, in jeder Richtung gewahrt werden sollte. Sicherlich können die Nachkriegsparlamente für sich bis jetzt nicht in Anspruch nehmen, von diesem Recht den wirklich richtigen Gebrauch gemacht zu haben. Um so mehr freuen wir uns zu hören, daß der Haushaltsausschuß im Begriff ist, sich, wenn ich so sagen darf, gegenüber dem Herrn Bundesfinanzminister durchzusetzen und für den kürzlich hier vorgetragenen Gesetzentwurf eine sehr weitgehende Differenzierung und die Vorlage von Einzelplänen zu verlangen. Hier scheint mir der richtige Weg gegeben zu sein, um in der Angelegenheit voranzukommen, die wir jetzt behandeln. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die von Herrn Erler vorhin genannte ungeheure Summe stark zu unterteilen. Der Haushaltsausschuß und auch das Hohe Haus können dann jede Rechenschaft verlangen, die überhaupt nur denkbar ist.
({1})
Meine Freunde glauben, daß die Frage, ob die Gewaltenteilung nicht doch eine wesentliche Rolle spielt, durch die Worte des Herrn Antragstellers durchaus nicht erledigt ist. Diese Frage ist doch wohl wesentlich weitschichtiger, als das hier im Augenblick gesagt werden könnte. Auf diesen Fall angewandt, sind wir der Auffassung, daß das Haushaltsrecht, also die Möglichkeiten des Parlaments, auf den Haushalt Einfluß zu nehmen, alles beinhaltet, was verlangt werden kann. Wir können deshalb dem Antrag nicht zustimmen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion ist in verschiedener Hinsicht recht interessant. Er hat Dinge durcheinander- und ineinandergeschachtelt, die nach der Ansicht meiner politischen Freunde und nach meiner Ansicht in eingehender Beratung in verschiedenen Ausschüssen einmal geklärt werden müssen. Es ist von seiten der Regierung wiederholt der Grundsatz der Gewaltenteilung zitiert worden. Ich glaube, daß für , einen ganz wesentlichen Teil des Antrags der SPD-Fraktion dieser Grundsatz gar keine Gültigkeit haben kann. Seit Jahrzehnten besteht in Deutschland, aber auch im Ausland die einhellige Meinung der Staatspraxis und der Rechtslehre, daß die Parlamente berechtigt sind, die Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen vorzunehmen. Diese Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen scheint mir das vornehmste Ziel des Antrags der SPD zu sein. Gegenüber einem solchen Ziel kann man sich nicht darauf berufen, es handle sich hier um einen Eingriff der Legislative in die Exekutive.
Meine Damen und Herren, dieses Problem ist bei uns nicht nur in diesem Antrag, sondern auch in verschiedenen anderen Anträgen angesprochen worden. Es scheint mir deshalb notwendig zu sein, diese Angelegenheit nicht allein auf dem haushaltsrechtlichen Weg auszutragen; denn mit einer bloßen Etatresolution kommen wir bei diesem Problem nicht weiter, es entwickelt sich fortlaufend und hat uns schon wiederholt beschäftigt. Ich halte es deshalb für notwendig, daß wir diese Angelegenheit ebenfalls dem Rechtsausschuß überweisen, um dort zu klären, welcher Teil des Antrags unter das Kapitel „Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen", welcher Teil des Antrags unter das Kapitel „Fassung einer entsprechenden Etatresolution" und welcher Teil endlich unter das dritte Kapitel „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses" fällt. Diese drei Rechte hat das Parlament, und wir wollen sie uns doch nicht lediglich deshalb beschneiden lassen, weil augenblicklich die Verteilung der Mehrheit besonders gelagert ist. Sie kann sich auch wieder ändern. Nach meiner Ansicht handelt es sich bei diesem Antrag um eine ganz prinzipielle Frage, die ich in der von mir erwähnten dreifachen Hinsicht gern geklärt haben möchte. Ich beantrage deshalb, den Antrag der SPD sowohl an den Haushaltsausschuß als auch an den Rechts- und Verfassungsausschuß zu verweisen.
({0})
Herr Abgeordneter Kiesinger hat das Wort.
Meine Damen und Herren! Auch namens meiner Fraktion beantrage ich, diesen Antrag dem Rechtsausschuß zu überweisen. Es handelt sich ja um einen Präzedenzfall. Wir wollen durch den zuständigen Ausschuß ip aller Ruhe die Frage prüfen lassen, ob derartige Ausschüsse verfassungsrechtlich zulässig sind und in welchem Umfange sie zulässig sein können. Ich schließe mich also dem Antrag des Herrn Vorredners in bezug auf die Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuß an.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erler.
Wenige Worte zu dem gestellten Antrag. Die sozialdemokratische Fraktion ist sich in Anbetracht der grundsätzlichen Bedeutung der Sache darüber klar, daß der Antrag am zweckmäßigsten dem Rechtsausschuß überwiesen wird. Diesem Antrag stimmen wir zu.
Der Bayernpartei möchte ich nur sagen, daß lediglich durch ein redaktionelles Versehen nicht entsprechend der Oberschrift auch der Text geändert wurde; es heißt: „Um das Vergeben von Aufträgen des Bundes". Damit sind, glaube ich, die Bedenken der Bayernpartei ausgeraumt.
Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Finanzministers zwingt mich dazu, noch einmal das Wort zu ergreifen.
({0})
Der Herr Finanzminister hat der sozialdemokratischen Fraktion unterstellt, sie hätte den Antrag eigentlich nur deshalb eingebracht, um den weiteren Aufbau der Bundesorgane in Bonn praktisch zu sabotieren.
({1}) Gegen diese Unterstellung muß ich ganz entschieden Verwahrung einlegen.
({2})
Auch wenn einmal ein der Regierung unbequemer Antrag gestellt wird, muß die Regierung es hinnehmen, daß das Parlament von seinem Kontrollrecht Gebrauch macht, ob das der Regierung gefällt oder nicht!
({3})
Wir sind Demokraten genug, um den seinerzeit mit einer klaren Mehrheit gefaßten Beschluß, die Bundesorgane in Bonn einzurichten, zu respektieren. Das ist selbstverständlich. Wir wissen doch alle, wie notwendig es ist, daß endlich einmal unsere Regierung und unser Haus vollkommen normale Arbeitsverhältnisse bekommen. Glauben Sie, es gefällt uns, daß heute noch ein großer Teil der Verwaltung in Frankfurt sitzt? Sie werden noch manchmal an den Schwierigkeiten zu knabbern haben, die durch Ihren Beschluß entstanden sind. Wir wollen nicht neue Schwierigkeiten schaffen. Uns geht es hier darum, daß wir genau so wie eben der Herr Finanzminister - daß der Widerstand gerade von ihm kommt, das erschüttert mich nicht nur, das empört mich; er ist der Verantwortliche für die Steuergelder - uns als verantwortlich für die Steuerzahler fühlen.
({4})
Wir sind 'deshalb der Meinung, daß es aus der Sorge des Parlaments um die Finanzlage des Bundes und um das Wohl unserer Steuerzahler doch durchaus verständlich ist, wenn wir - ohne daß man uns andere Motive unterschiebt - hier in einer ordentlichen, anständigen Weise, ohne
({5})
großen Apparat, nicht etwa, ;wie in der Debatte gesagt wurde, dem Parlament, ,dem Haushaltsausschuß die Ausgabenpositionen vorrechnen - das ist selbstverständlich ein ganz anderes Problem - sondern zeigen, in welcher Art und Weise die Vergebung dieser Aufträge organisiert ist. Das ist das Entscheidende. Das wollen wir wissen, und - verlassen Sie sich darauf, Herr Finanzminister - wir werden das auch durchsetzen!
({6})
Meine Damen und Herren! Nachdem die Debatte beendet ist, liegen folgende Anträge vor. Zunächst der Antrag der Fraktion der SPD auf der Drucksache Nr. 199. Dann hat der Herr Sprecher der SPD einen Abänderungsantrag vorgelegt. Ich möchte fragen, ob dies in dem Sinne gemeint ist, daß der Abänderungsantrag diesen Antrag ersetzen soll, oder ob es gewissermaßen zwei Fassungen sein sollen, über die getrennt abgestimmt werden soll.
({0})
- Er soll also ein Ersatz für den Antrag sein. Dann würde der Antrag in der durch den Antragsteller veränderten Form nunmehr zunächst in seiner Überschrift lauten:
Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt.
Dann würde im Text des Antrages ein Satz 2 zugefügt werden:
Der Ausschuß hat dem Hause innerhalb von
sechs Wochen über das Ergebnis seiner Prüfung und die der Regierung gegebenen Anregungen zu berichten.
Das ist also der Antrag, der Gegenstand unserer Abstimmung ist.
Es liegt nun ein Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bertram vor, diesen Antrag sowohl dem. Haushaltsausschuß wie dem Rechts- und Verfassungsausschuß zu überweisen. Von anderen Sprechern ist der Antrag gestellt worden, ihn nur dem Rechts- und Verfassungsausschuß zu überweisen. Ich glaube, man kann nicht anders entscheiden, als daß die Überweisung an mehrere Ausschüsse als das Weitergehende anzusehen ist. Ich muß also zunächst über den Antrag abstimmen lassen, ob Überweisung an den Rechts- und Verfassungsausschuß und zugleich an den Haushaltsausschuß gewünscht wird. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die für Überweisung gleichzeitig an den Rechts- und Verfassungsausschuß und den Haushaltsausschuß sind, die Hand zu erheben. - Ich bitte die Schriftführer, auszuzählen; die Mehrheit ist ungewiß. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist zweifellos die Mehrheit gegen den Antrag.
Wir kommen nunmehr zu der Entscheidung: Wer ist für die Überweisung an den Rechts- und Verfassungsausschuß? - Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit wird der Antrag an den Rechts- und Verfassungsausschuß überwiesen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Stellungnahme des Vizekanzlers zu dem behaupteten Wegfall von Subventionen ({1}).
Das Wort als Antragsteller hat der Herr Abgeordnete Rische.
Rische ({2}), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Am 15. November 1949 stellte meine Fraktion den Antrag, der Vizekanzler möge zu dem behaupteten Wegfall von Subventionen Stellung nehmen. Die vom Herrn Vizekanzler in Düsseldorf anläßlich der Generalversammlung des Gesamtverbandes des Groß- und Außenhandels gemachten Äußerungen über einen eventuellen Fortfall der Subventionen für Einfuhrverbilligung und eine entsprechende Berücksichtigung der Löhne und Gehälter haben zu einer außerordentlichen Beunruhigung der westdeutschen Bevölkerung geführt.
Gegen derartige Äußerungen von Kabinettsmitgliedern haben wir eine Reihe von sehr ernsten Bedenken anzumelden. Die hauptsächlich von den Ländern mit viel Widerwillen geleisteten Subventionen sind ihrem Bestand und Umfang nach wohl das ernsteste finanzielle und soziale Problem überhaupt. Jede leichtsinnige und unmotivierte Äußerung von seiten der Kabinettsmitglieder wirft sofort einige grundsätzliche Fragen auf.
Zwei grundsätzliche Fragen leiteten uns, als wir unsern Antrag Nr. 207 stellten, um eine klärende Außerung von seiten des Herrn Vizekanzlers über seine Düsseldorfer Rede zu erhalten: erstens die Sorge um das Preisniveau ganz allgemein und zweitens die Frage nach dem Grundcharakter der Wirtschaftspolitik in Westdeutschland. Meiner Meinung nach dürfte kein Zweifel darüber bestehen, daß beide Probleme von allergrößter Bedeutung für die wirtschaftliche Lage in Westdeutschland sind.
Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung angeführt, daß die Preise für bewirtschaftete Lebensmittel keinerlei Erhöhung erfahren würden; alle Gefahren in der Preisentwicklung sollten durch Subventionen seitens der Regierung aufgefangen werden. Diese Erklärung des Herrn Bundeskanzlers richtete sich somit gegen jede Preiserhöhung. Indessen sind die Preise für viele Lebensmittel, Rohstoffe und Gebrauchsartikel seit der D-Mark-Umbewertung nicht unerheblich angestiegen. Uns bewegt nun die Frage: wie ist es möglich, daß die Mitglieder des Parlaments auf den Tagungen mit den Vertretern des Handels andere Erklärungen abgeben als der Herr Bundeskanzler? Man hätte billigerweise erwarten können, daß sich die Kabinettsmitglieder an grundsätzliche Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers strikt halten.
Der Herr Vizekanzler hat in seiner Rede vor den Vertretern des Großhandels die Preisgabe der Subventionen verlangt und mit dem Hinweis auf notwendige Lohnerhöhungen zu begründen versucht. Wir aber kennen diese Praxis. Man wird zwar das eine tun, aber das andere, nämlich die versprochene Erhöhung der Löhne, wird man nach alter Praxis zu verschleppen wissen.
Uns hat auch die Erklärung des Herrn Vizekanzlers stutzig gemacht, daß sein Vorschlag bereits die Sympathien führender Männer der westdeutschen Wirtschaft gefunden hat. Diese Männer hätten seinen Vorschlag begrüßt, weil dadurch endlich Klarheit geschaffen werde. Diese begeisterte Zustimmung von seiten der westdeutschen Wirtschaft ist mehr als nur verdächtig. Die Wirtschaft hat immer Klarheit in ihrem Sinne gewünscht, aber den berechtigten Forderungen der Arbeiterschaft auf Lohnerhöhung sehr wenig oder meistens gar kein Verständnis entgegengebracht; im Gegenteil: heute organisieren die Unternehmerverbände schon wieder ihre Abwehrfront gegen die Werktätigen, die berechtigterweise . Lohnerhöhungen verlangen.
({3})
) In diesem Zusammenhang muß ich die Frage stellen: Warum hat sich der Herr Vizekanzler, der die Zeit fand, um sich mit der Wirtschaft über den Abbau der Subventionen zu verständigen, nicht auch vorher mit den Männern der Gewerkschaften besprochen, um ihre Meinung zu diesem so ernsten Problem zu hören?
Wenn man den Faden der Erklärung des Herrn Vizekanzlers bis zum Ursprung verfolgt, kann man einige sehr interessante Tatsachen feststellen. Am 15. November erfuhr bekanntlich die Öffentlichkeit von der Düsseldorfer Rede des Herrn Vizekanzlers. Aber bereits am 13. November berichtete die amerikanische „Neue Zeitung" in München aus Hamburg von einer fast gleichlautenden Erklärung des Abgeordneten Schlange-Schöningen über die Anpassung der deutschen Inlandspreise, vor allem der für landwirtschaftliche Erzeugnisse, an die Weltmarktpreise. Diese Forderung geht noch weiter als die des Herrn Vizekanzlers. Dr. Schlange-Schöningen erhob diese Forderung vor dem Hamburger Überseeklub. Auch Dr. Schlange-Schöningen redete dabei von Lohnerhöhung, um seine Forderung „sozial" zu begründen. Er will die eingesparten Subventionsbeträge von rund 800 Millionen D-Mark jährlich für die Unterstützung der Flüchtlinge und mittellosen Verbraucher verwenden.
Uns interessiert dabei besonders die Tatsache, daß beide Erklärungen vor solchen Versammlungen abgegeben wurden, die in irgendeiner Weise aufs engste mit dem Importgeschäft verbunden sind. Für diese Kreise müssen die „Theorien" des Herrn Vizekanzlers und des Abgeordneten SchlangeSchöningen wie Musik geklungen haben. Die Werktätigen haben jedoch alle Ursache, auf derartige Erklärungen aufmerksam zu achten; denn hier bereitet man einen unerhörten Preisauftrieb zu Lasten der Verbraucher vor.
Die Regierung hat bekanntlich durch den Bundesernährungsminister Dr. Niklas erklären lassen, daß die Subventionen bis zur Beendigung des Landwirtschaftsjahres am 1. Juli 1950 weiter geleistet würden .Damit hat ein weiteres Mitglied der Bundesregierung - wenn auch auf längere Sicht - von der Preisgabe der Subventionierung eingeführter Lebensmittel gesprochen. Der Herr Ernährungsminister hatte ebenfalls eine Abschaffung der Subventionen schon aus politischen Gründen begrüßt, allerdings nicht ohne auf die Gefahren zu verweisen, die damit für jeden Verbraucher eintreten müssen.
Die immer wieder angeführten und auch vom Herrn Ernährungsminister Dr. Niklas wiederholten politischen Gründe zur Abschaffung der Subventionen für Einfuhrgüter sind es imrnerhin wert, daß man sich damit beschäftigt. Die amerikanischen Weizenmonopolisten beispielsweise sehen in diesen Subventionen eine diskriminierende Maßnahme gegenüber ihrem Weizenexport nach Deutschland. Ähnliche Argumente werden auch in England vorgebracht. Eigentümlicherweise besitzen gerade die Vereinigten Staaten und England ein ganzes System der Subventionierung. Und bekanntlich müssen wir für den aus den USA bezogenen Weizen immer noch den sogenannten Stützungspreis, das heißt den subventionierten Preis für Weizen und nicht den viel günstigeren Preis zahlen, der im gegenwärtigen Moment auf dem Weltmarkt gang und gäbe ist. Die Diskriminierungsmaßnahmen werden somit gerade von jenen Mächten kultiviert, die uns einen derartigen Vorwurf machen. Hier sieht man wieder einmal, wie ungerecht und falsch, von einer ganz bestimmten Absicht getragen, die ausländischen
Mächte zu ihren Gunsten die schwierige deutsche Situation beurteilen. Im Grunde genommen wissen diese Herren sehr gut über unsere Verhältnisse Bescheid. Sie errichten in ihren eigenen Ländern ein System von Subventionierungen und vertreten gegenüber Deutschland aus Konkurrenzgründen das System der „offenen Tür".
Jeder, der die Verhältnisse auch nur einigermaßen kennt, weiß genau, daß eine Anpassung der Preise in Westdeutschland an die Weltmarktpreise unerhörte Belastungen für die Verbraucher bedeuten würde. Allein die Hebung des inländischen Getreidepreises auf den Weltmarktpreisstand würde die Ernährungskosten um etwa 25 Prozent verteuern. Damit würde für eine vierköpfige Familie allein für Brot und Mehlwaren eine monatliche Belastung in Höhe von vier D-Mark eintreten. Bei einer vollständigen Anpassung aller Preise an das Weltmarktpreisniveau, wie das von dem Abgeordneten Schlange-Schöningen in Hamburg verlangt wurde, würde der Ausgabeetat der so arg bedrängten Verbraucher noch stärker belastet werden.
Gewiß, Subventionen sind für jede Wirtschaft, insbesondere aber für die sogenannte freie Wirtschaft, auf die Dauer gesehen sicherlich kein erfreulicher Zustand. Aber wir haben starke Zweifel daran, ob es der Regierung gelingen wird - vorausgesetzt, daß sie es will -, die vorgesehenen Subventionen in diesem und im nächsten Jahre überall im vorgesehenen Umfang durchzuführen.
Diese Subventionen sind für Westdeutschland - und das sage ich zu der grundsätzlichen Seite dieser ganzen Angelegenheit - letzten Endes die Folge der bedingungslosen Einordnung und Unterordnung in und unter das System des Marshallplans. Wenn man sich dem Marshallplan verkauft, dann unterstellt man sich automatisch den Weltmarktprinzipien und der Preispolitik, die von den amerikanischne Weizenmonopolisten diktiert wird. Die Subventionen sind somit die Folge einer völlig verkehrten Wirtschaftspolitik und haben beispielsweise sehr wenig mit der Herstellung einer echten Preiswahrheit zu tun.
Gestatten Sie mir nun in aller Offenheit auch ein Wort zu Maßnahmen in einem anderen Teil Deutschlands, nämlich im Bereich der Demokratischen Republik. Ich stehe nicht an, alle Fragen mit genügendem Ernst und in aller Offenheit anzusprechen. So ist beispielsweise der Fortfall der staatlichen Subventionen für Braunkohle, Textilien und gewisse Lebensmittel ab 10. November 1949 im Gebiet der Demokratischen ,Republik wesentlich anders zu beurteilen als etwaige Maßnahmen dieser Art in Westdeutschland. Dort wurde in einer Wirtschaft, die der eigenen Kraft vertraut, ein entscheidender Schritt zur Normalisierung der Verhältnisse vollzogen. Dieser sehr weitgehende Schritt kann auch nur verstanden werden, wenn man genügend berücksichtigt, daß das Preisniveau, vom Jahre 1944 in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone bis dahin beibehalten wurde und außerdem ein sehr wirksames System der Volkskontrolle bestand, um Preiserhöhungen zu verhindern, ,wie sie in Westdeutschland seit 1945 gang und gäbe sind. Hier im Bereich der Demokratischen Republik kann man von normalen Wirtschaftsverhältnissen sprechen, die den deutschen Verhältnissen nach 1945 angepaßt sind, die der deutschen Situation entsprechen. Hier wurde auch tatsächlich der Preiswahrheit Genüge getan. Die Aufhebung der Lebensmittelsubventionen in der Demokratischen Republik erfolgte
({4})
überdies im Augenblick einer starken Ausweitung des Wirtschaftsvolumens und steht im Zusammenhang mit der Erhöhung der Lebenmittelrationen. Die in diesem Zusammenhang eingesparten 200 Millionen DM-Ost werden für wichtige Investitionen zum Aufbau einer Wirtschaft aus eigener Kraft eingesetzt, wodurch wiederum ein Schritt zur Stärkung der Wirtschaft in einem Gebiet erfolgt, daß nach meiner und der Meinung des ganzen deutschen Volkes ein Teil Deutschlands ist. Dabei ist zu betonen, daß die Volkswirtschaft im Bereich der Demokratischen Republik völlig schuldenfrei dasteht..
In diesem Zusammenhang erinnere ich an die augenblicklich in Paris, Washington oder vielleicht auf dem Petersberg geführten Verhandlungen über den Abschluß eines zweiseitigen Vertrages über die Marshallplanhilfe. Dabei wurde zum ersten Mal das, was wir schon immer der westdeutschen Bevölkerung erklärten, eindeutig von offizieller Seite zugegeben daß die Bundesrepublik bereits durch Marshallplanhilfe, Lebensmittellieferungen usw. seit 1945 mit einer Schuldenlast von über 13 Milliarden DM belastet ist. Eine enorme Schuldenlast also, die so schwer wiegt, daß meiner Meinung nach die Regierung dank dieser Schuldenlast wirtschaftlich und politisch in ihren Entschlüssen nicht mehr frei ist.
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Eine derartige Entwicklung gibt es im Bereich der Demokratischen Republik nicht. Dort baut man unter großen Schwierigkeiten, unter großen Opfern eine Wirtschaft aus eigener Kraft auf, die schuldenfrei dasteht.
In Westdeutschland herrscht also eine wachsende Verschuldung, und man kann auch bereits in manchen Teilen eine sehr beträchtliche, erneute Einschrumpfung der Produktion beobachten. Die Produktion schrumpft zusammen, der Absatz sinkt, die Steuereinnahmen fallen, während gleichzeitig Preissteigerungen festzustellen sind. Nicht die Wirtschaftsentwicklung diktiert in Westdeutschland die Aufhebung der Subventionen, sondern der Druck der Marshallplanadministration in Paris.
In diesen Tatsachen liegt der große Unterschied zwischen den Maßnahmen, die in Westdeutschland trotz aller Gegenerklärungen seitens der Regierung vorbereitet werden, und der Schaffung einer echten Preiswahrheit im Bereich der Demokratischen Republik. Solange jedoch die Wirtschaftspolitik Professor Erhards andauert, die Marshallplanabhängigkeit besteht, werden die Werktätigen in Westdeutschland wachsam sein und alle Maßnahmen zurückweisen müssen, die zu einer Steigerung der Preise führen könnten. Die Werktätigen werden jede eigenmächtige Handlung der Regierung in der Subventionspolitik aufs schärfste zurückweisen und, was noch entscheidender ist, auf einer radikalen Änderung der Wirtschaftspolitik bestehen müssen.
Es gibt genügend Möglichkeiten, um mit allen Völkern rings um Deutschland herum Handel und Wandel zu treiben und dennoch oder gerade deswegen ein innerdeutsches Preisgefüge zu halten, welches sozial und politisch zu rechtfertigen ist. Dies hängt allerdings davon ab, ob es gelingen wird, den Lebensmittelimport aus den Dollarländern auf Länder mit anderen Währungen im weitesten Umfang zu verlagern. Auch dann müßte allerdings der Import von Getreide davon abhängig gemacht werden, daß sich das Exportland
auf dem Wege normaler Handelsverträge verpflichtet, als Gegenleistung deutsche Erzeugnisse der Fertigwarenindustrie aufzunehmen. Leider muß festgestellt werden, daß sich die Bundesregierung gegenüber den von Paris angeordneten sogenannten Liberalisierungsmaßnahmen im Europahandel, die bekanntlich von Mister Paul Hoffman ausgehen, nicht genügend hart und konsequent zur Wehr setzt. Neue Gefahren, noch nicht richtig abzuschätzende und zu wertende Gefahren, sind damit für die gesamte deutsche Wirtschaft gegeben: Ich erwarte, daß die Regierung ich auch zu diesem Problem mit aller Deutlichkeit äußert. Es gibt allerdings einige Kabinettsmitglieder, die sich eine Freude daraus machen, nun im Lande herumzufahren und in jeder neuen Versammlung neue „Theorien" und neue Versprechungen von sich zu geben. Meine Fraktionsfreunde und ich fordern mit Nachdruck, daß sich die Bundesregierung nun endlich mit solchen Ländern in Verbindung setzt, die auch bereit sind, deutsche industrielle Erzeugnisse gegen Lebensmittel aufzunehmen. Weltanschauliche Bedenken, politische Gegensätze dürfen dabei keine ausschlaggebende Rolle spielen. Diese müssen fallen. Es ist , das Prinzip einer jeden Handelspolitik, daß man nicht verlangen kann, daß das Land, mit dem man handeln will, zu gleicher Zeit auch die politische Doktrin anerkennt, die man selbst vertritt.
Herr Abgeordneter Rische. darf ich Sie einen Moment unterbrechen. Es gibt in der Geschäftsordnung bekanntlich eine Bestimmung, die den Präsidenten befugt, den Redner darauf hinzuweisen, daß er sich an die Sache hält. Ihre Ausführungen überschreiten nach meiner Auffassung weitestgehend das, was zur Begründung Ihres Antrags vorzubringen ist. Ich bitte Sie daher, sich streng an die Begründung Ihres Antrags zu halten.
Herr Präsident, hier scheint ein sehr großer Irrtum vorzuherrschen. Ich bin der Meinung - und ich bin auch überzeugt, daß viele der Herren des Hauses mit mir einig sind -,
({0})
daß alle Probleme, die ich hier anschneide, wirklich aufs engste mit dem Antrag zusammenhängen, der bekanntlich von meiner Fraktion gestellt worden ist. Allerdings können sich da die Meinungen scheiden. Ich bin selbstverständlich bereit, meine Ausführungen zu Ende zu bringen.
Dann darf ich wohl feststellen, daß eigentlich der wesentliche Teil der Begründung gegeben ist.
Ich habe noch einige Worte zu sagen.
Meine Damen und Herren! Ich fordere den Herrn Vizekanzler auf, unmißverständlich zu erklären, inwieweit die Äußerungen auf der Düsseldorfer Tagung der Großhändler mit der Auffassung der Regierung übereinstimmen. Millionen Werktätige in Westdeutschland sind beunruhigt und verlangen eine Erklärung. Sie verlangen keine Versprechungen, sondern' sie verlangen völlige Klarheit über die Preispolitik der Regierung und verlangen eine Abkehr von der Politik, die zu Lasten des Volkes geht.
({0})
Das Wort hat der ständige Vertreter des Herrn Bundeskanzlers, Herr Bundesminister Blücher.
Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin selbstverständlich deswegen besonders gern bereit, auch ohne Beschluß des Hohen Hauses auf diese Anfrage zu antworten, weil sie insofern ein trauriges Schicksal hat, als sie sich auf eine einseitige Zeitungsnachricht gründet, deren Einseitigkeit dadurch noch bemerkenswerter wird, daß an dem gleichen Tage, an dem Ihre Informationen erstmalig darüber berichteten, das gelesenste nordund nordwestdeutsche Blatt über die Inhaltsübersicht als Überschrift schrieb: „Blücher verlangt Lohnerhöhungen". Das erweist also eine so verschiedene Tendenz, Herr Kollege Rische, daß Sie daran sehen können, wie notwendig eine ausreichende Unterrichtung ist. Sie ist Ihnen in diesem Falle aber auch besonders leicht möglich, weil ich in der Zwischenzeit feststellen konnte, daß die Wirtschaftsredaktion der Tageszeitung „Die Welt" einen annähernd genauen stenographischen Bericht aufgenommen hat. Er wird Ihnen zweifellos auf Ansuchen von dort zur Verfügung stehen. Ich werde also sobald wie möglich, das heißt in wenigen Minuten, auf diese Anfrage antworten, und zwar präzis und knapp, um die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses nur gebührend in Anspruch zu n ehfnen.
Ich bin aber in den letzten Minuten von dem Herrn Abgeordneten Rische doch gezwungen worden, aus meinem Ressort, aus meinem Amt heraus einige Worte zu sagen, und zwar aus Verantwortung gegenüber dem Volk, dem zu dienen wir berufen sind. Es geht nicht an, daß ohne jede Prüfung irgendeine Zeitungsmeldung übernommen wird, die von 13 Milliarden D-Mark Verpflichtungen spricht. Übernommen werden aus dem Vertrag über die Hilfeleistung der Vereinigten Staaten zunächst nur Verpflichtungen in der Höhe, wie sie aus den bisherigen Marshallplan-Lieferungen erwachsen sind. Das ist der einzige Inhalt des Vertrags. Es wird sich also um das Jahresende um etwa 500 Millionen Dollar handeln. Das sind, wenn Sie die verschiedenen Abrechnungskurse bedenken, noch nicht 2 Milliarden D-Mark.
({0})
- Ich rede von den Schulden. Ja, das sind nur die Schulden, über die eine vertragliche Regelung besteht. Ich nehme nicht an, daß es etwa die Absicht des Herrn Kollegen Rische ist, uns als Bund zum Schuldner a der Währungsabwertung werden zu lassen. Es wird auch von der Gegenseite in keiner Weise beabsichtigt. Nur so, wie gesagt, sind wir bisher vertraglich verpflichtet.
Ich muß aber bei dieser Debatte auf ein zweites aufmerksam machen. Es wird nämlich so dargestellt, als ob hiermit eine Verschuldung eintrete, der Gegenwerte nicht gegenüberstehen. Das ist nicht der Fall. Denn der deutsche Importeur aller Arten, der die im Zuge des Marshallplans eingeführten Waren in D-Mark bezahlt, bezahlt! Und soweit wir mm aus den Gegenwertfonds Investitionskredite geben, werden diese nach kaufmännischen Gesichtspunkten ordnungsmäßig gesichert. Der Verpflichtung des Bundes auf der einen Seite stehen also die kaufmännischen Forderungen gegen den deutschen Staatsbürger oder Betrieb auf der andern Seite gegenüber. Es scheint mir notwendig zu sein, das mit Deutlichkeit darzustellen.
Und jetzt mit derselben Klarheit zu Ihrer Anfrage. Ich habe in Düsseldorf als Politiker gesprochen und als jemand, der sich um die wirtschaftlichen Dinge bemüht. Ich habe keinerlei Erklärungen im Namen der Bundesregierung abgegeben. Das ist das eine.
({1})
- Da ist kein Widerspruch. Denn jeder, der nun einmal das Unglück hat, Minister zu werden, wird politisch damit nicht entmannt.
({2})
Und das zweite. Gleichwohl befinden sich meine Erklärungen in voller Übereinstimmung mit der Regierungspolitik; denn ich habe nicht Forderungen aufgestellt, sondern ich habe über Entwicklungen einer nahen und auch ferneren Zeit gesprochen. Ich habe dabei an den Beginn gestellt, daß in solchem Falle Lohnerhöhungen notwendig sein würden. Wenn versucht wurde, eine Gegensätzlichkeit gegenüber meinem Kollegen, dem Herrn Landwirtschaftsminister Dr. Niklas darzustellen, dann wäre es ja zweifellos lohnend gewesen, nach eine seeirr kurze Zeit hinterher noch einmal gebrachte Veröffentlichung zu lesen, in der festgestellt war, daß ich gerade für das laufende Landwirtschaftsjahr sehr nachdrücklich die Notwendigkeit einer weiteren Unterstützungsaktion betont habe.
Es geht dann nicht an, aus irgendwelchen knappen Presseauszügen heraus sich irgendwie den Stoff für eine solche Anfrage zu suchen. Was die Bundesregierung will, hat sie im September erklärt. Sie hat es durch ihre Handlungen bisher bewiesen, und sie wird es weiter beweisen. Letzten Endes ist der schlüssigste Beweis immer das, was Sie im Geschäft für die bewirtschafteten Waren zu zahlen haben, hinsichtlich derer die Bundesregierung ihre Zusicherungen übernommen hat.
Daß wir im übrigen vorsichtig sein und diese Fragen in diesem Augenblick nicht allzu leichtfertig zum Gegenstand einer sehr polemischen Auseinandersetzung machen sollten, gestatten Sie mir zu betonen, wenn ich auf die Verhältnisse, die außerhalb unseres Landes bestehen, die aber schließlich bei unserem in die ganze Weltwirtschaft eingegliederten Lande auch von Bedeutung sind, hinweise oder wenn ich daran denke. Es kommt nicht darauf an, hier im Augenblick eine solche Anfrage zu stellen, deren Berechtigung oder Nichtberechtigung sich schon aus dem ganzen Wortlaut ergeben hätte. Für deren Beantwortung stehe ich gern zur Verfügung. Aber es kommt darauf an zu überlegen, in welchem Umfang nun etwa derartige Erörterungen der Sache, der deutschen Lebenshaltung, den deutschen Ein- und Verkaufsmöglichkeiten und der weiteren Unterstützung Deutschlands aus dem Marshallplan dienen.
Gestatten Sie mir abschließend noch folgendes zu sagen. Wenn Sie auf die Verhältnisse in der sowjetisch besetzten Zone hingewiesen haben, dann möchte ich allerdings betonen, daß selbst 13 Milliarden D-Mark Verpflichtungen, die niemals bestehen, letzten Endes weniger wiegen würden als das, was aus der sowjetisch besetzten Zone an Demontage von Maschinen, an Demontage von Menschen und an Demontage von Freiheit heraus' gebracht worden ist.
({3})
Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Stellvertreters des
({0})
) Herrn Bundeskanzlers, Herrn Bundesministers Blücher, erübrigt sich eine Beschlußfassung über den Antrag Drucksache Nr. 207. Wir hatten im Ältestenrat bereits beschlossen, daß mit der Angelegenheit gleich Punkt 8 verbunden werden sollte:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion
der KPD betreffend Maßnahmen gegen
Preiserhöhung ({1}).
Das Wort als Berichterstatter zu dem Antrag Drucksache Nr. 225 und damit zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 28 hat Herr Abgeordneter Etzel.
Etzel ({2}) ({3}), Berichterstatter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meiner Eigenschaft als Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaftspolitik des Deutschen Bundestags habe ich Ihnen folgendes vorzutragen.
Die Herren Renner und Genossen haben am 23. September 1949 hier einen Antrag folgenden Wortlauts eingebracht.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die eine volle Garantie dafür geben, daß nach der zu erwartenden Abwertung der Deutschen Mark keinerlei Preiserhöhung für Lebensmittel und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs eintritt.
Bonn, den 23. September 1949.
Dieser Antrag ist dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Deutschen Bundestags zur Bearbeitung übergeben worden. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat über diesen Antrag im Rahmen der Grenzen, die er in sich trägt, verhandelt. Diese Grenzen sind doppelter Art. Die erste Grenze ist eine zeitliche. Der Antrag wurde in einem Augenblick gestellt, da die Abwertung der D-Mark noch nicht erfolgt war. Es ging also in eine Zukunft hinein, die inzwischen realisiert worden ist.
Die zweite Grenze, die der Antrag hatte, ist die, daß er auf Preiserhöhungen für Lebensmittel und andere Gegenstände abgestellt ist, soweit sie durch eine Abwertung veranlaßt worden sind. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat also seine Verhandlungen auch innerhalb dieser Grenzen vorgenommen.
Der Antrag vom 23. September 1949 geht nun in zweierlei Richtung. Er verlangt einmal Maßnahmen zu einer Verhinderung von Preiserhöhungen für Lebensmittel. Er verlangt also von der Bundesregierung, der damals noch bevorstehenden Abwertung nicht tatenlos entgegenzusehen. In einer zweiten Hinsicht verlangt er von der Bundesregierung, eine volle Garantie für die Verhinderung solcher Erhöhungen zu übernehmen,
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik war sich darüber einig, daß es schlechthin unmöglich ist, für diese Dinge eine volle Garantie zu übernehmen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat aber darüber hinaus festgestellt, daß nach der Abwertung, die am 29. September 1949, also 6 Tage später, erfolgt ist, Maßnahmen der Bundesregierung getroffen worden sind. Bereits an dem gleichen Tage, als die Herren Antragsteller den Antrag einbrachten, nämlich am 23. September 1949, hat der Herr Bundeskanzler im Auftrage der Bundesregierung hier erklärt:
Die Preise für bewirtschaftete Lebensmittel
wie Getreide, Brot, Mehl, Mehlerzeugnisse sowie Fette werden aus Anlaß der neuen Festsetzung des Umrechnungskurses der D-Mark keine Erhöhung erfahren.
Also an demselben Tag, an dem der Antrag eingebracht wurde, sind die Besorgnisse dieses Antrags zum mindesten zunächst einmal auf dem Gebiete der bewirtschafteten Lebensmittel durch eine Erklärung der Bundesregierung aufgehoben worden. Entsprechend dieser Erklärung der Bundesregierung hat dann auch eine Subventionierung der in Frage kommenden bewirtschafteten Lebensmittel stattgefunden, die es ermöglicht hat, den Preisstandard für diese Lebensmittel zu halten.
Soweit - auch darüber hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik verhandelt - eine Steigerung der Kartoffelpreise erfolgt ist, hat diese mit der D-Mark-Abwertung nichts zu tun und lag daher auch nicht im Rahmen der Diskussion über diesen Antrag.
Im gewerblichen Sektor bestand zweifellos die Gefahr, daß durch die Kursänderungen eine Verteuerung auf dem Markt hätte eintreten können. Ich will es mir hier versagen, auf die einzelnen Zahlen einzugehen. Im gewerblichen Sektor standen im wesentlichen die Leder- und die Textilindustrie zur Diskussion, weil dort durch die Kursänderungen zwangsläufig andere Preise bedingt waren. Es konnte aber festgestellt werden, daß, als dieser Antrag im Ausschuß für Wirtschaftspolitik behandelt wurde, sowohl die Fabrikation wie der Handel die Verteuerungen, die eingetreten waren, in sich aufgefangen und den letzten Verbraucher nicht an diesen Verteuerungen haben teilnehmen lassen. Nach den Wochenzahlen zur Wirtschaftslage des Statistischen Amtes betrug der Lebenshaltungsindex im August 1949 93,3 % , wobei das erste Vierteljahr des Jahres 1949 gleich 100 angenommen ist. Im September, also dem Monat, in dem die Abwertung erfolgt ist, betrug der Lebenshaltungsindex 92,7% und im nächsten Monat, im Oktober, ebenfalls 92,7%. Wir können aus diesen Zahlen - für November liegen sie mir noch nicht vor - feststellen, daß das Ziel des Antrags der Herren Renner und Genossen, aus Anlaß der DM-Abwertung keine Preissteigerungen auf dem Gebiet der Lebenshaltung vorzunehmen, durch die Politik der Bundesregierung, sowohl was die Subventionierung der bewirtschafteten Lebensmittel als auch was ihre allgemeine Wirtschaftspolitik anbetrifft, in vollem Maße erreicht ist.
({4})
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat daher beschlossen, Ihnen heute folgenden Antrag vorzulegen:
Der Antrag der Fraktion der KPD - Drucksache Nr. 28 - wird nach den Erklärungen der Bundesregierung über die Subventionierung der Lebenshaltungskosten als erledigt angesehen.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die soeben abgegebene Erklärung des Herrn Ministers Blücher Bezug nehmen, die das, was ich vorhin gesagt habe, noch einmal in vollem Maße unterstrichen hat.
({5})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache zu dem Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik auf Drucksache Nr. 225. Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte, Herr Abgeordneter Rische.
Meine Damen und Herren! Die mündliche Begründung der ablehnenden Haltung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses zu dem bekannten Antrag der KPD scheint mir doch eine sehr eigentümliche zu sein; geht sie doch zum mindesten sehr scharf an den realen Verhältnissen des Lebens vorbei. Ich hatte schon vorher darauf hingewiesen, daß in der Regierungserklärung zur Neufestsetzung des DM-Kurses versichert wurde, daß Preiserhöhungen nicht stattfinden sollen. Wenn die Dinge aber einmal richtig betrachtet werden, wenn man nach unten und ins Volk geht, dann kann man feststellen, daß sofort nach der Neufestsetzung des DM-Kurses eine enorme Preisbewegung um sich griff.
({0})
Jede Hausfrau, jeder Geschäftsmann weiß, daß beispielsweise Rohstoffe und Lebensmittel, die aus den Marshallplanländern nach Westdeutschland kommen, nach der Umbewertung der D-Mark sofort im Preise anstiegen. Es hat gar keinen Zweck, diese Tatsache zu leugnen.
({1})
Es ist Rabulistik, wenn man hier erklärt, es hätten keine Preiserhöhungen stattgefunden.
({2})
- Warten Sie nur! Sogleich, wenige Tage nach der D-Mark-Umbewertung, stiegen beispielsweise die Preise für Erbsen, Reis, Hirse, Bohnen, also Waren, die importiert werden, in den westdeutschen Städten um 25 bis 40 Prozent. Und das geschah, obwohl die Regierungserklärung zu den Importpreisen allgemein bekannt war! Die vollkommen unkontrollierte Wirtschaft veränderte wieder einmal völlig rücksichtslos das Preisgefüge, um, wie bei solchen Maßnahmen üblich, Riesensummen zu verdienen.
Die verantwortlichen Männer der Regierung sind nun der Auffassung - das hat hier auch der Herr Berichterstatter zum Ausdruck gebracht -, daß nur ganz geringfügige Veränderungen bei den Preisen für Leder und Textilien und für einige andere Waren in Höhe von 3 bis 4 Prozent nach der D-Mark-Umbewertung erfolgten. Sie behaupten ferner, daß derartige anfängliche Erscheinungen unvermeidbar gewesen wären. Mittlerweile habe sich dann aber alles nach der berühmten Theorie des Einpendelns wieder normalisiert.
Meine Damen und Herren, man muß wirklich naiv sein und auch noch wundergläubig obendrein, wenn man dieser Pendeltheorie eines Professors Erhard folgt und von den wahren Erscheinungen im Leben abgeht.
({3})
- Sie müssen besser zuhören und dürfen nicht immer von vornherein bestimmte Absichten vermuten! Wahrscheinlich gibt es einige Herren, die derartige Absichten haben!
Es war ein ganz parlamentarischer Ausdruck, den der Herr Abgeordnete Rische gebraucht hat. Ich passe schon auf!
({0})
Ja, der Herr Präsident paßt bei den Kommunisten immer sehr gut auf! Das ist uns mittlerweile bekanntgeworden.
Meine Damen und Herren, der Berichterstatter hat auch noch eine andere Frage angesprochen,
nämlich die Frage der skandalösen Kartoffelpreiserhöhung. Selbstverständlich fiel diese Kartoffelpreiserhöhung gleich nach der D-Mark-Umbewertung beim Verbraucher stark ins Gewicht. Die Kartoffellieferverträge wurden überraschend und über Nacht mit dem Hinweis gekündigt, daß man Kartoffeln zu den empfohlenen Preisen von 5 bis 6 Mark nicht mehr liefern könne. Kartoffelpreise zwischen 8 und 9 D-Mark waren dann die unmittelbare Folge in vielen Städten Westdeutschlands. Und warum? Weil es Preisabreden gab, weil eine organisierte Zurückhaltung der Kartoffeln den Markt beunruhigte. Auch an dieser Tatsache kann man doch nicht einfach vorbeireden. Diese egoistische Politik hat der Landwirtschaft indessen keinen großen Nutzen gebracht. Nach der Erklärung des Herrn Landwirtschaftsministers - leider ist diese Erklärung aus einer Presseäußerung - sind von den Verbrauchern in diesem Jahre nur 20 Prozent der Kartoffeln eingekellert worden; die übrigen müssen nun von der Landwirtschaft eingelagert werden.
Meine Damen und Herren, ich mochte hier noch auf die völlige Anarchie verweisen, die auf dem Fleischmarkt herrscht.
Der Herr Berichterstatter hat die Meinung der überwiegenden Mehrheit des Ausschusses zum Ausdruck gebracht; aber meiner Meinung nach hätten bei einer gründlicheren Beschäftigung mit dem Preisproblem ganz andere Schlußfolgerungen gezogen werden müssen. Uns genügt nun einmal nicht eine Regierungserklärung, wenn wir sehen, daß sie in krassem Widerspruch zu den Tatsachen steht. Die Tatsachen selbst aber werden in den Presseorganen, die der Regierungskoalition aufs engste verbunden sind, ungeschminkt wiedergegeben.
Ich habe hier die Wirtschaftsbeilage der Allgemeinen Kölnischen Rundschau, bekanntlich das Zonenzentralorgan der CDU. Da heißt et am 27. November 1949 in einem Artikel: „Preisfall?" Hören Sie bitte genau zu, es ist Ihr eigenes Organ:
Trotz der stimmungsmäßigen Beeinflussungsversuche hätten sich die Preise - nicht zuletzt auch infolge gleicher Erscheinungen auf dem Weltmarkt - weiter rückläufig entwickelt, wenn nicht die Devalvation der D-Mark - zumindesten scheinbar - eine neue Lage geschaffen hätte. Während die Verbraucher sich teilweise zu Angstkäufen verleiten ließen, hielt die Industrie zunächst schlagartig mit ihren Angeboten zurück und verzögerte sogar die Auslieferung fest abgeschlossener Kontrakte. Vor allem schritten viele Fabrikanten sofort zu Preiserhöhungen - teilweise sogar für feste Abschlüsse - oder erklärten sich zur Lieferung nur unter ausdrücklichem Preisvorbehalt bereit.
Das, meine Damen und Herren, steht immerhin in der Zonenzentralzeitung der CDU, und es ist ein Leitartikel auf der Wirtschaftsseite! Ich denke, das muß man wissen. Oder gibt es hier zwei Meinungen, eine Meinung in dem Zonenorgan der CDU und dann eine weitere Meinung der CDU-Mitglieder im Ausschuß? Ich denke, das ist die Wahrheit, und jeder, der die Verhältnisse genau kennt, muß zugeben, daß es so ist.
Aber gestatten Sie mir, noch auf einige andere Dinge hinzuweisen. Seit der D-Mark-Umbewertung wurden immerhin beträchtliche Preiserhöhungen für Stab- und Formstahl und für Halbzeug bekanntgegeben. Auch dies ist in der Öffentlich({0})
keit bekannt und ist nicht zu leugnen. Es besteht ferner ein Regierungsvorschlag, den Butterpreis in allernächster Zeit zu erhöhen, und ich will hier nur daran erinnern, daß auch eine Vorlage in Vorbereitung ist, den Benzinpreis zu erhöhen. Durch diese rücksichtslose Preispolitik auf Kosten der werktätigen Bevölkerung wächst ja schon der Widerstand in der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, die Geduld des Volkes ist wirklich zu Ende!
({1})
Es verlangt Sicherung des Existenzminimums und verlangt vor allen Dingen eine Erhöhung der Löhne. Ich glaube, daß wir alle Ursache hatten, auf diese Dinge einmal in der Öffentlichkeit hinzuweisen. Es geht nicht an, die Ablehnung ernster Anträge in einer solchen Art und Weise zu begründen, wenn man genau weiß, wie die Wirklichkeit draußen ist.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir auch ein Wort zu den Ausführungen des Herrn Vizekanzlers. Der Herr Vizekanzler hat versucht, die sehr ernsten Bedenken meiner Fraktion über bestimmte Äußerungen von Regierungsmitgliedern zu entkräften. Es ist nicht zu bestreiten, daß derartige Äußerungen in den letzten Wochen von vielen Kabinettsmitgliedern abgegeben wurden. Es gibt eine Politik, die ganz systematisch dahin strebt, die jetzt von den Ländern aufgebrachten Subventionen abzuschaffen. Daraus müßte dann automatisch eine Preiserhöhung folgen.
Der Herr Minister hat es auch unterlassen, sich ganz präzise, und zwar mit Zahlen, über die seit 1945 in Westdeutschland eingetretene Verschuldung zu äußern. Er erklärt, daß wir die Gegenwertfonds nun benutzen können,, um Investitionen vorzunehmen. Ich möchte aber daran erinnern, daß die Dollarschuld bleibt.
({2})
Ich denke, das ist bekannt, meine Damen und Herren, und es hat auch keinen Zweck, über diese Dinge hinwegzureden. Ich möchte feststellen - leider ist der Herr Vizekanzler nicht mehr da -: Warum hat sich der Herr Vizekanzler nicht etwas tiefer, etwas näher und gründlicher mit diesen von uns aufgeworfenen Problemen beschäftigt? Sie sind es wert, daß man sich in aller Offenheit darüber ausspricht; denn hier wird tatsächlich ein sehr ernstes soziales und politisches Problem angesprochen, das entscheidend ist für die Preisentwicklung und für die gesamte westdeutsche Wirtschaftspolitik.
Der Herr Vizekanzler hat nun selbst erklärt, daß es außenpolitische Bedenken gibt, die dagegen sprechen, diese Frage hier polemisch und somit in aller Klarheit in Rede und Gegenrede in der Öffentlichkeit zu erörtern. Meine Freunde und ich sehen darin nur eine Fortsetzung der Geheimpolitik. Dem Volke in Westdeutschland soll die Kenntnis wirklich ernster Fragen vorenthalten werden, die Kenntnis von ernsten Entscheidungen, die sicherlich in unmittelbarer Zukunft bevorstehen.
({3})
Ich erinnere daran, daß es die Hohen Kommissare gewesen sind, die von der Bundesregierung verlangt haben, ab 1. Januar 1950 mit der Subventionierung der Einfuhrgüter Schluß zu machen!
({4})
Ist somit dieses Problem ernst oder ist es nicht
ernst? Aber der Herr Vizekanzler hat es vorgezogen, über diese Dinge zu schweigen, und er begnügte sich mit einem Hinweis auf bestimmte außenpolitische Erwägungen. Wir fordern: Schluß mit der Geheimpolitik! Und daher unsere Anfrage. Der Herr Vizekanzler aber hat es vorgezogen, mit ein paar belanglosen Erklärungen über ernste Fakten hinwegzureden, und hat uns eine in keiner Weise befriedigende Auskunft gegeben.
({5})
Meine Damen und Herren, das Wort hat nun gewünscht Herr Abgeordneter Schoettle.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte namens meiner Fraktion folgende Erklärung abgeben.
Nach der mündlichen Berichterstattung aus dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik, die, über das Maß der Berichterstattung hinaus,
({0})
den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und damit das Haus auf eine generelle Billigung der gegenwärtigen Wirtschaftspolitik der Regierung festlegen möchte, sieht sich meine Fraktion nicht in der Lage, der Erledigung des Antrags der kommunistischen Fraktion in der vorn Ausschuß vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
({1})
Wir sind nicht gewillt, uns auf irgendeinem Wege, auch nicht über die Hintertreppe durch Zustimmung zu einem Ausschußantrag, auf eine Politik festlegen zu lassen, die wir grundsätzlich bekämpfen. Ich teile heute hier mit, daß wir die Auseiriandersetzung mit dieser Wirtschaftspolitik zu dem uns geeignet erscheinenden Augenblick mit unseren Mitteln führen werden.
({2})
Wird das Wort weiter gewünscht?
({0})
- Übrigens darf ich bei dieser Gelegenheit mitteilen: Der ständige Stellvertreter des Bundeskanzlers, Herr Bundesminister Blücher, hat mir vorhin amtlich die Mitteilung gemacht, es beständen Gründe, die den Zusammentritt des Kabinetts zu einer Sitzung erforderlich machten. Davon bitte ich zur Erklärung dessen Kenntnis zu nehmen, daß augenblicklich niemand auf der Regierungsbank sitzt.
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht weiter gewünscht. Dann schließe ich die Aussprache über den Antrag Drucksache Nr. 225.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Da es sich um eine Gesamtabstimmung handelt, nehme ich das Einverständnis des Hauses damit an, daß wir die Abstimmung durch Aufstehen erledigen. Für die Auszählung bitte ich die Herren Abgeordneten Schriftführer Karpf und Dr. Zawadil, sich noch zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, wer für den Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik auf Drucksache Nr. 225 ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte nunmehr die beiden Schriftführer, Frau Abgeordnete Albertz und Herrn Abgeordneten Gundelach, blockweise auszuzählen. - Ich bitte um die Gegenprobe durch Aufstehen; auch blockweise, bitte! ({1})
({2})
Meine Damen und Herren, das Abstimmungsergebnis ist folgendes: Der Antrag ist mit 129 Stimmen bei bisher ungezählten Enthaltungen gegen eine Stimme angenommen worden.
({3})
- Dann sind das 8 Stimmen dagegen gewesen. ({4})
- Verzeihen Sie, Sie sind gezählt worden, wenn Sie aufgestanden waren.
({5})
- Ist der hinterste Block nicht abgezählt worden?
({6})
- Jawohl!
({7})
- Die Abstimmung ist erfolgt!
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Wahrung der Pressefreiheit gegenüber Zeitungsverboten der britischen Dienststellen ({8}).
Wer von den Herren Antragstellern wünscht das Wort? - Herr Abgeordneter Agatz, bitte!
Agatz ({9}), Antragsteller: Meine Damen und Herren! In keiner Frage der Nachkriegspolitik hat das deutsche Volk so einmütig gestanden wie in der Abwehr der Demontage. Als offenbar wurde, daß die hier im Westen durchgeführten Demontagen nicht dem Zwecke dienen sollten, die Kriegsindustrie zu vernichten, sondern eindeutig darauf ausgerichtet waren, die deutsche Wirtschaftskraft zu schwächen, erhob sich in allen Schichten der Bevölkerung der Protest. Wo es hintraf, erlebten wir einmütige Willenskundgebungen aller Schichten unseres Volkes. Es gibt kein Parlament in Westdeutschland, keine Landesregierung - auch unser Parlament hier nahm Stellung -, es gibt keine Organisation, die sich nicht zum Protest gegen die Konkurrenzdemontage erhoben hätte.
In Salzgitter traf es die Bevölkerung besonders schwer. Dort wurden die Reichswerke demontiert, und 150 000 Menschen verloren damit ihre Existenzgrundlage. Auch dort erhob sich einmütiger Widerstand und einmütiger Protest.
Als nun deutsche Zeitungen diesem Protest Ausdruck gaben und als dann die „Niedersächsische Volksstimme" - ein der Kommunistischen Partei nahestehendes Organ - einen Protestaufruf der Kommunistischen Partei gegen die Demontage der Reichswerke in Salzgitter brachte, wurde diese Zeitung von der britischen Militärregierung durch ihren Landeskommissar am 10. November 1949 verboten. Einige Tage zuvor war die der FDP nahestehende „Westdeutsche Rundschau" verboten worden. Das Verbot wurde aufgehoben, hingegen wurde das Verbot der „Niedersächsischen Volksstimme" aufrechterhalten.
Wir haben den Antrag gestellt, daß die Regierung ersucht werden soll, gegen dieses Verbot zu protestieren. Dieses Verbot bedeutet einen Schlag gegen die in unserem Grundgesetz Artikel 5 verankerte Pressefreiheit. Das schon sollte ein Grund sein, daß das Parlament diesem Antrag zustimmt. Die Pressefreiheit sollte„ ja müßte unserer Meinung nach auch in diesem Fall verteidigt werden. Erst recht deswegen müßte sie verteidigt werden, weil hier eine Zeitung ganz unbestreitbar im
nationalen Interesse unseres gesamten deutschen Volkes gesprochen und weil sie den deutschen Standpunkt zur Frage der Demontage herausgestellt hat. Wenn auch dieser Aufruf oder gerade weil er Maßnahmen vorschlug, die dazu geeignet waren, die Demontagen zu verhindern, so lag auch das nur im deutschen Interesse. Es kann keinen Deutschen geben, der eine solche Aktion wie diese Demontage unserer Friedensindustrie gutheißen könnte. Es ist so, daß auch die „Niedersächsische Volksstimme" vom Recht der Meinungsfreiheit im Interesse des Volkes Gebrauch gemacht hat.
Wenn das eine für die britische Besatzungsmacht unbequeme Meinungsäußerung war, so lag es an ihr, durch Einstellung der Demontage die Bevölkerung zu beruhigen. Es lag an ihr, dem deutschen Volk die Sicherheit seiner wirtschaftlichen Existenz zu geben. Deswegen konnte unserer Meinung nach der deutsche Standpunkt gegen die Demontage, die aus Konkurrenzgründen vorgenommen wurde, nicht scharf genug herausgestellt werden. Wir haben unsern Antrag gestellt, weil die „Niedersächsische Volksstimme" aus Gründen ihres Kampfes im Interesse der deutchen
Wirtschaft und des deutschen Volkes, im Interesse ihres Kampfes gegen die Konkurrenzdemontage verboten wurde. Dieses Verbot ist ein Schlag gegen das Grundgesetz und gegen die darin garantierte Pressefreiheit. Darum unser Antrag auch an den Bundestag, daß die Regierung gegen dieses Verbot in Wahrung deutscher Interessen bei der Besatzungsmacht protestieren möge. Wir meinen, daß hier aus dieser Situation dem Bundestag geradezu die Pflicht erwächst, einmal die Verfassung zu schützen, die darin verankerte Pressefreiheit auch gegen die Besatzungsmächte zu verteidigen, und zweitens hier nochmals zu bekunden, daß es der Wille des ganzen deutschen Volkes ist, mit diesen Demontagen endlich Schluß zu machen. Wir möchten also bitten, daß das Parlament diesem Antrag seine Zustimmung gibt.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen des Herrn Antragstellers gehört. Ich eröffne die Aussprache über die Drucksache Nr. 208. Wird das Wort gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Renner und Genossen berührt ein Problem, das alle Verleger und Journalisten betrifft, gleichgültig, ob sie der sogenannten überparteilichen Presse oder der Parteipresse, ob sie der Lizenzpresse oder der nach Aufhebung der Lizenzierungspflicht entstandenen neuen Presseart angehören. Die Presse führt seit jeher einen Kampf um die Meinungsfreiheit durch Wort und Bild. Leider haben wir heute in der Bundesrepublik Deutschland noch kein einheitliches Bundespressegesetz. Wir haben das Fehlen eines solchen Gesetzes in den letzten Jahren sehr oft als Mangel empfunden. Ich kann nur von den Verhältnissen in der britischen Zone sprechen. Dort wurde das sogenannte Weisungsrecht für die Presse von den britischen Presseoffizieren ausgeübt. Ich muß allerdings sagen, daß sie von diesem Recht der Weisung nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und in sehr vorsichtiger Form Gebrauch gemacht haben.
({0})
Sie haben sich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen das Recht vorbehalten, sogenannte
Auflagenachrichten an die Presse zu geben und uns
({1})
dann noch das Recht zugestanden, diese Auflagenachrichten sofort zu kommentieren.
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Ich kenne in Niedersachsen nur einen Fall, wo man eine Zeitung wegen ihrer Schreibweise verboten hat; das war allerdings in diesem Fall auch eine kommunistische Zeitung.
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Meine Damen und Herren, es ist auch in der Presse so, daß es ganz darauf ankommt, wie man etwas tut und wie man etwas sagt. Die kommunistische Presse ist deswegen verboten worden, weil sie einen Aufruf gegen die Demontagen veröffentlicht hat. Damit ist nicht gesagt, meine Damen und Herren, daß nicht auch die anderen Zeitungen gegen die Demontagen protestiert hätten; sie haben das ebenso getan, vielleicht noch in wirksamerer Form. Aber es kommt auf das Wie an, und das Wie war wahrscheinlich so, daß in den Fällen, wo es sich um die kommunistische Presse handelte, das Maß des Zulässigen überschritten worden ist.
Ich weiß, das Verbot einer Zeitung trifft einen Verlag an seinem Lebensnerv. Ein längeres Verbot kann eine Zeitung ruinieren. Deshalb hat jeder verantwortliche Redakteur die Pflicht, darauf zu achten, mit den bestehenden Gesetzen nicht in Konflikt zu kommen.
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Nun frage ich Sie: ist das überhaupt möglich? Sind die Gesetze nicht so, daß er unbedingt in Konflikt kommen muß? Wir haben ein Bundespressegesetz noch nicht. Allerdings sind in einzelnen Ländern Vorbereitungen getroffen, um Länderpressegesetze zu machen. Nordrhein-Westfalen hat seines bereits veröffentlicht, und in anderen Ländern ist man dabei, die Arbeiten zum Abschluß zu bringen.
Wegen des Fehlens eines solchen Pressegesetzes, und auch um ihre eigenen Interessen zu schützen, haben die alliierten Hohen Kommissare ein eigenes Gesetz für Presse, Rundfunk und Film herausgegeben. In diesem Gesetz - Gesetz Nr. 5 - heißt es in Artikel 1:
Die Freiheit der deutschen Presse, des deutschen Rundfunks und anderer deutscher Mittel der Berichterstattung sind gewährleistet wie im Grundgesetz vorgesehen. Die alliierte Hohe Kommission behält sich das Recht vor, jede von der Regierung auf politischem, verwaltungsmäßigem oder finanziellem Gebiet getroffene Maßnahme, die diese Freiheit bedrohen könnte, für ungültig zu erklären oder aufzuheben.
Wenn man diesen Artikel wörtlich nimmt, drängt sich einem die Frage auf, ob sich dann nach diesem Gesetz das Verbot einer Zeitung überhaupt rechtfertigen läßt.
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Meine Damen und Herren, „Freiheit der Presse" - ein schwieriges Kapitel. Uneingeschränkte Freiheit bedeutet, daß auch Lüge, Verleumdung und Verdrehung geduldet werden müssen, was sicherlich dem allgemeinen Rechtsgefühl und dem rechtverstandenen Freiheitsempfinden widerspricht. Beides sind Dinge, die ohne Verantwortungsgefühl einfach nicht denkbar sind. Wir haben - das muß ich auch an dieser Stelle zugeben - in Deutschland und wahrscheinlich auch in vielen anderen Ländern nicht die Presse, die in allen ihren Teilen solchen Anforderungen genügt, daß man ihr keine
Bindungen oder Einschränkungen aufzuerlegen braucht. Gegenüber Übergriffen einzelner unverantwortlicher Journalisten soll und muß die Öffentlichkeit und muß jeder einzelne geschützt werden.
Es liegt nun selbstverständlich in jeder Art von Pressegesetzgebung eine gewisse Gefahr. Wir alle kennen die unheilvollen Auswirkungen jeglicher Art der Pressezensur, die sich um so unheilvoller auswirken muß, wenn die einzelnen Fälle, gegen die vorgegangen wird, über den Begriff der klaren Wahrheitsfälschung hinausgehen.
Die Hohen Kommissare haben sich bemüßigt gefühlt, zum Schutze der Sicherheit und des Ansehens des alliierten Personals im Gesetz Nr. 5 eine weitere Vorschrift zu schaffen, die folgendermaßen lautet:
Jedem Unternehmen und jeder Person, die an einem Unternehmen beteiligt ist oder dessen Einrichtungen benutzt, ist es verboten, so zu handeln, daß das Ansehen und die Sicherheit des alliierten Personals gefährdet wird oder gefährdet werden könnte.
Meine Damen und Herren, jeder Redakteur läuft danach täglich Gefahr, mit diesem Artikel in Konflikt zu kommen. Das Recht, sich gegen Angriffe auf die Sicherheit des alliierten Personals, zu schützen, steht selbstverständlich jeder Besatzungsmacht zu. Was heißt aber in diesem Zusammenhang „das Ansehen gefährden"? Man kann das Ansehen einer Besatzungsmacht dadurch gefährden, daß man Lügen über sie verbreitet. Man kann das Ansehen der Besatzungsmacht aber selbstverständlich auch dadurch gefährden, daß man die Wahrheit schreibt. Ich weiß, daß es jeder Besatzungsmacht unangenehm ist, wenn beispielsweise Übergriffe ihrer Angehörigen durch die Presse publikgemacht werden. Dagegen möchte sich selbstverständlich die Besatzungsmacht schützen. Wie sollen wir uns als Journalisten aber in solchen Fällen verhalten? Wird uns der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuches auch dann zugebilligt, wenn es sich um Fälle der Strafverfolgung durch die Besatzungsmacht handelt? Kann man überhaupt einen Journalisten verurteilen, weil er die Wahrheit gesagt hat? Wir wissen es ja aus der Erfahrung vom Heimtückegesetz her, daß die Wahrheit sehr wohl verboten werden kann. Völlig unsicher wird aber das Recht des Journalisten, wenn es in diesem Artikel heißt, daß ein Verbot auch dann erlassen werden kann, wenn die Betreffenden im Begriffe sind, den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderzuhandeln.
Meine Damen und Herren, uns fehlt die nach Ziffer 3 dieses Gesetzes noch einzurichtende Beschwerdestelle, um die Journalisten und die Verleger vor ungerechtfertigten Verboten zu schützen. Ziffer 3 dieses Artikels 2 besagt nämlich:
Wird ein derartiges Verbot über ein Unternehmen für länger als drei Monate oder über
eine Person für länger als einen Monat verhängt, so können die Betroffenen gegen diese
Entscheidung bei einer zu diesem Zweck noch
einzurichtenden Stelle Einspruch einlegen.
Eine solche Stelle haben wir in Deutschland nicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Gesetz vom 17. November vorgeschrieben, daß eine
solche Beschwerdestelle, ein sogenannter beratender Ausschuß für das Pressewesen gebildet werden
soll, der sich aus vier Journalisten, vier Verlegern
und aus vier dem Pressewesen nicht angehörenden
Vertretern der Öffentlichkeit zusammensetzt. Es
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wird Sache der Bundesregierung sein, alles Erforderliche in die Wege zu leiten, damit wir auch den im Gesetz vorgesehenen Beschwerdeausschuß für Verbote durch die Besatzungsmacht bekommen.
Was die heute zur Debatte stehenden Fälle betrifft, so wird es nicht möglich sein, sie hier im einzelnen zu prüfen. Ich sagte eben schon: alle Zeitungen haben gegen die Demontage protestiert und haben wahrscheinlich auch Aufrufe der Parteien veröffentlicht. Es kommt aber bei der Prüfung der Frage, ob ein Verbot gerechtfertigt ist, darauf an, auch die Frage zu prüfen, wie diese Proteste vor sich gegangen sind und ob das Maß des Erlaubten dabei überschritten worden ist. Ich zweifle nicht daran, daß auch die Zeitungen, um die es sich hier handelt - eigentlich handelt es sich nur noch um die „Niedersächsische Volksstimme" -, Wert darauf legen, daß in einem eingehenden Prüfungsverfahren ihre Unschuld bewiesen wird, damit dann die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten kann. Ich bin der Auffassung ,daß eine solche eingehende Prüfung nur im Ausschuß möglich ist. Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion, diesen Antrag Drucksache Nr. 208 dem Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film zur weiteren Behandlung zu übergeben.
({7})
Wird das Wort weiter gewünscht? - Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Ich schließe die Aussprache zu Drucksache Nr. 208.
Sie haben den Antrag auf Überweisung der Drucksache Nr. 208 an den Ausschuß gehört. Wer für die Überweisung der Drucksache Nr. 208 an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Die Gegenprobe! - Der Antrag auf Überweisung ist mit zweifelsfreier Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, die gemeinsam behandelt werden sollen, weil sie thematisch übereinstimmen:
10. Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag
der Fraktion der BP betreffend Biersteuergesetzgebung ({0});
11. Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag
der Abgeordneten Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Dr. Laforet und Genossen betreffend
Biersteuer ({1}).
An Stelle des verhinderten Berichterstatters Dr. Greve übernimmt der Herr Abgeordnete Seuffert die Berichterstattung. Ich erteile ihm hiermit das Wort.
Seuffert ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Finanzausschuß lag zunächst der Antrag der Bayernpartei auf Drucksache Nr. 91 vor, wonach die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Biersteuer, die nach den Artikeln 105 und 106 des Grundgesetzes als konkurrierende Gesetzgebung gilt, nicht vom Bund in Anspruch genommen, sondern den einzelnen Ländern überlassen bleiben sollte.
Bei der Beratung dieses Antrages ergaben sich folgende Gesichtspunkte. Es wurde zunächst dem Antrag entgegengehalten, daß er bedeute, eine im Grundgesetz als konkurrierende Gesetzgebungsmaterie festgelegte Materie aus diesem Bereich herausnehmen; er stelle mithin eine materielle Verfassungsänderung dar, welche ohne Änderung des Textes des Grundgesetzes nicht möglich sei. Es ergab sich weiter, daß die Antragsteller der Ansicht waren, das Biersteuergesetz, welches in einer geänderten Fassung zuletzt vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes beschlossen worden ist, gelte nicht als Bundesrecht, und zwar deshalb, weil nach Artikel 125 des Grundgesetzes zwar die Gesetze, die im Vereinigten Wirtschaftsgebiet über Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung in Geltung gewesen waren, nunmehr als Bundesrecht weiter gelten, aber nach Meinung der Antragsteller hierbei auch die sogenannte Bedürfnisfrage des Artikel 72, das heißt das Bedürfnis einer Regelung auf einer höheren Ebene als der Länderebene zu prüfen sei. Wenn dieses Bedürfnis zu verneinen sei, was nach Meinung der Antragsteller der Fall war, so gelte ein solches Gesetz nicht als Bundesrecht.
Aus den zuerst dargelegten Gründen und deswegen, weil diese Meinung der Antragsteller von dem Rest des Ausschusses nicht geteilt wurde, ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Antragsteller im Ausschuß abgelehnt worden. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen deswegen auch hier die Ablehnung. Auf die Frage des Artikel 125 und des Artikel 72 des Grundgesetzes, zu der freilich noch einiges zu sagen wäre, möchte ich als Berichterstatter hier nicht eingehen.
Dem Ausschuß lag ferner die Drucksache Nr. 162, der Antrag der CSU vor, ein Gesetz mit dem einzigen Paragraphen: „Die Gesetzgebung in der Biersteuer in Bayern bleibt dem Lande Bayern vorbehalten." zu beschließen. Es wurde zunächst festgestellt, daß dieser Antrag davon ausging, daß das Biersteuergesetz als Bundesrecht überall und auch in Bayern gelte. Das war ebenfalls die Meinung dieser Antragsteller, und der Gesetzesantrag hätte deswegen bedeutet, daß das Biersteuergesetz für das Land Bayern außer Kraft gesetzt würde. Dem wurde die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Regelung der Biersteuer wie aller Verbrauchssteuern entgegengehalten. Es wurde ferner darauf aufmerksam gemacht, daß auch hier, wenn durch ein Gesetz wenigstens für das Land Bayern die Biersteuer aus dem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung herausgenommen werde, eine materielle Verfassungsänderung ohne Änderung des Verfassungstextes vorliegen könnte. Diesen Bedenken gegenüber haben sich die Vertreter der Antragsteller entschlossen, ihren Antrag zurückzuziehen und in einer anderen Form einzubringen. Ich darf in der Drucksache Nr. 213 also insofern etwas richtigstellen,, als der Antrag Nr. 162 nicht abgelehnt, sondern zurückgezogen worden ist. Von den Antragstellern ist folgender Antrag eingebracht worden:
Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern und den beteiligten Stellen einzutreten zum Zwecke der Prüfung der Frage, ob der Bund in Angelegenheiten der Biersteuer von der konkurrierenden Gesetzgebung in den Ländern Gebrauch machen soll oder in Änderung des gegenwärtigen Bundesrechts die Regelung der Biersteuer der Ländergesetzgebung überlassen werden soll.
Dieser Antrag ist mit 14 zu 10 Stimmen im Ausschuß abgelehnt worden, weil die Mehrheit des Ausschusses derartige Verhandlungen nicht für notwendig hielt. Deswegen empfiehlt Ihnen der
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Ausschuß die Ablehnung des ursprünglich tatsächlich im Ausschuß zurückgezogenen Antrages und auch des abgeänderten Antrages.
Ich darf als Berichterstatter noch hinzufügen, daß während der Beratungen von der Regierung die Erklärung abgegeben wurde, daß bezüglich der materiellen Gestaltung der Biersteuer, also insbesondere einer Biersteuersenkung, um die es sich ja bei diesen beiden Anträgen nicht handelte, von der Regierung eine Vorlage vorbereitet wird, die alsbald eingebracht werden soll, und es wurde im Ausschuß festgestellt, daß eine derartige Regelung auf allen Seiten des Hauses begrüßt wird.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache über die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung.
Zum Wort hat sich zunächst Herr Abgeordneter Dr. Besold gemeldet.
Meine Damen und Herren! Wenn der Gegenstand unseres Antrages auch berauschend sein kann,
({0})
so wird es doch notwendig sein, über diesen Antrag mit aller Nüchternheit und Ruhe eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen. Der Antrag der Bayernpartei stellt Sie vor die Frage, ob Sie im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung entsprechend dem Gedanken des Grundgesetzes klar und eindeutig einen föderativen Weg gehen, nämlich auf dem Gebiete der Biersteuergesetzgebung die Gesetzgebungszuständigkeit den Ländern überlassen wollen. Die Entscheidung ist deshalb so wichtig, weil zumindest vom bayerischen Gesichtspunkt aus gerade die Biersteuergesetzgebung ein Sachgebiet ist, das vordringlichst dazu angetan ist, die Zuständigkeit den Ländern zu übertragen. Wenn Sie hier eine ablehnende Haltung einnehmen würden, dann würde der Verwirklichung des föderativen Gedankens im Grundgesetz in Zukunft ein ganz enger Rahmen gezogen werden. Durch den Begriff der konkurrierenden Gesetzgebung ist eben der föderative Charakter des Grundgesetzes noch gewahrt.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, daß man im Finanzausschuß den Antrag der Bayernpartei aus rechtlichen Erwägungen abgelehnt hat. Ich glaube, diese Entscheidung ist falsch, und ich muß Ihnen in kurzen rechtlichen Darlegungen erläutern, warum sie falsch ist.
Da es sich hier um eine ganz grundsätzliche Frage handelt, möchte ich eingangs meiner Erwägungen darauf verweisen, was der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung im Zusammenhang mit der Frage über den föderativen Staatsaufbau erklärt hat. Ich darf das vielleicht vorlesen. Er erklärte:
Unter den Bundesministerien befindet sich ein Ministerium, das die besondere Aufgabe hat, für die Wahrung der engen Verbindung mit dem Bundesrat Sorge zu tragen. Ich bitte, in der Errichtung dieses Ministeriums den ernsten Willen der Bundesregierung zu sehen, den föderativen Charakter des Grundgesetzes sicherzustellen
- ich wiederhole: sicherzustellen! -,
die Rechte der Länder zu wahren und die Arbeit des Bundesrats so mit der Tätigkeit des
Bundestags und der Bundesregierung in Einklang zu bringen, daß ein harmonisches Zusammenarbeiten gewährleistet ist.
Ich habe schon gesagt, daß das Problem der Biersteuergesetzgebung, da sie zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört, Sie zu der Auseinandersetzung mit der Frage zwingt, ob Sie hier den Ländern oder dem Bund die Zuständigkeit erteilen wollen. Wenn Sie an diese Frage herangehen, so müssen Sie sich vor Augen halten, daß der oberste Grundsatz, der im Grundgesetz verankert ist, dahin geht, daß bei der Entscheidung in Fragen der konkurrierenden Gesetzgebung nach dem Grundgesetz die Zuständigkeit der Länder vermutet wird. Das ist eine grundsätzliche und kapitale Feststellung, die insbesondere im Artikel 70, dann aber auch in den Artikeln 30 und 83 des Grundgesetzes verankert ist. Sie können diese Frage dem Gewissen nach nicht richtig entscheiden, wenn Sie sich nicht darüber klar sind, was nach dem Grundgesetz das Wesen der konkurrierenden Gesetzgebung ausmacht. Der Artikel 72 besagt, daß im Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung die Länder die Zuständigkeit haben, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Ich betone ausdrücklich: solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht.
Damit ist der Begriff der konkurrierenden Gesetzgebung aber noch nicht klargestellt; denn es ist nicht dem Zufall oder der Willkür des Bundes überlassen, von dem Gesetzgebungsrecht Gebrauch zu machen, wenn eine Sache im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung liegt, sondern mit der Feststellung der konkurrierenden Gesetzgebung fällt nach Absatz 2 das Erfordernis zusammen, daß bei Inanspruchnahme der Gesetzgebungsbefugnis durch den Bund voraus die Bedürfnisfrage geklärt sein muß, so daß nur bei Erfüllung von drei Voraussetzungen der Bund die Gesetzgebung auf einem solchen Gesetzgebungsgebiet in Anspruch nehmen kann. Es 'handelt sich also um eine Bedarfskompetenz, die hier festgestellt werden muß. Es muß weiter deutlich daran festgehalten werden, daß der Bund bei solchen Kategorien von Gesetzgebungsgebieten nicht zufällig oder willkürlich die Gesetzgebungsbefugnis für sich in Anspruch nehmen darf.
Darüber hinaus ist bezüglich der Frage der Anwendung der konkurrierenden Gesetzgebung noch eine Auslegungsmöglichkeit gegeben. Ich nehme zwar nicht gerne darauf Bezug, weil ich mich nicht gern auf Anweisungen der Besatzungsmacht in der Frage der Neugestaltung des Bundes beziehe; aber es ist eine Grundlage, und ich kann an ihr nicht vorübergehen. Es muß hierbei nämlich auch das Schreiben der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 anläßlich der Genehmigung des Grundgesetzes herangezogen werden. Ich darf auch hier den entsprechenden Inhalt hinsichtlich der Bedürfnisfrage vorlesen. Es heißt darin nämlich:
Die Militärgouverneure haben anläßlich der Genehmigung des Grundgesetzes im Schreiben vom 12. Mai 1949 einen Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung gemacht des Inhalts, daß ein Bedürfnis für die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nur angenommen werden könne, falls die Aufrechterhaltung gesetzlicher oder wirtschaftlicher Einheit dies verlangt, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu fördern oder um eine vernünftige Einheitlichkeit der wirtschaft({1})
lichen Lebensmöglichkeiten für alle sicherzustellen.
Dieser Vorbehalt der Besatzungsmacht stellt also eine weitere Beschränkung der bundesrechtlichen Zuständigkeit dar, die aus dem Grundgesetz nicht ersichtlich ist. Dies alles zusammengefaßt umgreift das Wesen, den Geist und vor allem das Auslegungsgewissen bezüglich der konkurrierenden Gesetzgebung.
In diesem besonderen Fall wird eingewandt, daß auf Grund des Artikel 125 des Grundgesetzes in bezug auf die Biersteuergesetzgebung schon festgelegt ist, daß die Biersteuergesetzgebung Bundesrecht ist, so daß also darüber gar nicht mehr gerechtet werden könne, ob den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis durch Verzicht des Bundes auf die Gesetzgebungsbefugnis zurückgegeben werden könne. Wir haben uns also auseinanderzusetzen und Sie haben darüber zu entscheiden, in welche Beziehung der Artikel 125 zu dem Artikel 72, nämlich der Bedürfnisfrage, zu setzen ist, ob der Artikel 125 ausschließt, daß die Bedürfnisfrage hier noch zu prüfen ist oder nicht.
Nun steht der Artikel 125 im Grundgesetz unter dem Abschnitt XI „Übergangs- und Schlußbestimmungen". Der Artikel 125 ist also eine reine Übergangsbestimmung. Er bestimmt, welches Recht seit dem 24. Mai 1949, dem Tage des Inkrafttretens des Grundgesetzes, Bundesrecht ist. Es heißt darin:
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht, soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt.
Das andere trifft hier nicht zu.
Nun wird eingewandt daß, nachdem die Biersteuer seit 1918 durch Reichsgesetz geregelt ist, auch nach 1945 überzonale einheitliche Gesetzesvorschriften durch den Wirtschaftsrat, durch den Kontrollrat, durch die Militärgesetzgebung gegeben worden seien und deshalb schon nunmehr auf dem Gebiet der Biersteuergesetzgebung Bundesrecht geschaffen sei. Wir können diesen Standpunkt unter gar keinen Umständen teilen. Ich werde Ihnen kurz die Gründe vortragen, warum eine solche Auslegung gegen das Grundgesetz sprechen würde. Der erste Einwand ist, daß der Artikel 125 nur eine Übergangsvorschrift ist und damit nicht ein anderes Recht als Übergangsbestimmung schaffen kann, als in den Hauptvorschriften gewollt ist, also insbesondere im Artikel 72, wo die Bedürfnisfrage zu prüfen ist. Zweitens stellen wir zur Entscheidung, daß der Begriff der konkurrierenden Gesetzgebung so, wie er im Artikel 72 geprägt ist, im Artikel 125, in dem ebenfalls von konkurrierender Gesetzgebung gesprochen wird, in seiner Ganzheit nicht anders ausgelegt werden kann als in Artikel 72, nämlich in den Hauptvorschriften. Wenn dort zum Begriff der konkurrierenden Gesetzgebung gehört, daß in jedem einzelnen Fall die Bedürfnisfrage zu prüfen ist, und im Artikel 125, also in einer Übergangsvorschrift, ebenfalls von konkurrierender Gesetzgebung gesprochen ist, dann muß, selbst wenn es sich hier schon um Bundesrecht als Übergangsvorschrift handeln würde, der Bund trotzdem prüfen, ob in diesem einzelnen Fall ein Bedürfnis nach Artikel 72 Absatz 2 des Bundes zur Übernahme der Gesetzgebung auf Bundesebene vorliegt.
Ein weiterer Einwand zu der Auslegung des Finanzausschusses ist der, daß doch nicht auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung etwas
Bundesrecht werden kann, was auf anderen Gebieten durch die Anwendung des Artikel 72 vielleicht gar nicht Bundesrecht werden könnte, wenn man die Auslegung des Artikel 72 zugrunde legt. Das würde eine verschiedenartige Anwendung des Begriffs der konkurrierenden Gesetzgebung bedeuten.
Aber ein sehr wesentlicher Punkt spricht für die Auffassung, die wir Ihnen vortragen. Unmittelbar nach dem Artikel 125, der in den Übergangsvorschriften steht, finden wir eine Bestimmung, in der es heißt:
Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Wenn, wie man uns vorhält, der Artikel 125 absolutes Recht schaffen würde, dann wäre die Bestimmung des Artikel 126 völlig überflüssig, weil sie inhaltlich das gleiche bedeutet, was in den Hauptvorschriften im Artikel 93 bereits niedergelegt ist. Nachdem aber in den Übergangsvorschriften diese Bestimmung noch einmal aufgenommen worden ist und ausdrücklich festgelegt wird: „Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht", ist damit klipp und klar gesagt, daß mit Artikel 125 bezüglich der hier erfaßten konkurrierenden Gesetzgebung nicht ein Sonderrecht, nicht ein absolutes Recht geschaffen ist, sondern daß auch die Bedürfnisfrage berücksichtigt werden muß.
Damit habe ich Ihnen die rechtliche Seite auseinandergelegt und damit habe ich auch begründet, daß der Bundestag bei einer wirklich tiefen und ernsten Auseinandersetzung in Fragen der föderalistischen oder zentralistischen Ausrichtung des Staatsaufbaus trotz des Artikel 125 hier die Bedürfnisfrage zu klären hat.
Meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt: wenn überhaupt ein Gegenstand auf irgendeinem Gebiet dazu angetan ist, den Ländern übertragen zu werden, so ist es das Gebiet der Biersteuergesetzgebung, insbesondere auf Grund unserer bayerischen Verhältnisse. Ich möchte nicht die tatsächlichen Ausführungen zur Begründung der Bedürfnisfrage machen, das wird von anderer Seite geschehen; aber auf eines möchte ich doch hinweisen: daß unser Braugewerbe, das mit der gesamten bayerischen Wirtschaft, mit dem Gaststättengewerbe, mit verschiedenen anderen Gewerbezweigen zusammenhängt, gerade in der Zeit der zentralistischen Gesetzgebungsmaschine an den Ruin gebracht worden ist. weil man ein Gewerbe, einen Wirtschaftszweig dazu benutzte, um Geld aus ihm in einer Weise herauszupressen, die mit der Wirklichkeit, mit dem Recht und mit den Sittengesetzen nicht mehr in Einklang zu bringen war. Wenn man den Stammwürzgehalt bis zur Wasserflüssigkeit heruntergesetzt und die Biersteuer in ungeheurer Weise heraufgesetzt hat, so war ;las nicht nur staatlich sanktionierter Betrug an der Bevölkerung, sondern war zugleich der Grund für die Ruinierung des Absatzes in diesem Wirtschaftszweig und beinahe die Ruinierung des gesamten Braugewerbes.
Herr Abgeordneter, darf ich Sie einmal einen Moment unterbrechen. Sie haben von „Betrug an der Bevölkerung" gesprochen. Sie haben doch damit sicher nicht die Staatsregierung gemeint?
Nein; ich habe ja von einer anderen Zeit gesprochen.
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Ich möchte aber noch darauf hinweisen, daß es gerade der Betreuung durch die zentralistische Staatsführung nach 1945 in der Frankfurter Zeit im entscheidenden Augenblick nicht gelungen ist, die wirtschaftliche Existenz des Braugewerbes zu sichern. Man hat es nämlich nach der Währungsumstellung verabsäumt, sofort ,den Stammwürzgehalt heraufzusetzen bzw. die Biersteuer herabzusetzen. Man hat damit das Braugewerbe gezwungen, zur Selbsthilfe zu greifen, um, selbst auf die Gefahr einer Bestrafung hin., diesen Gewerbebetrieb aufrechtzuerhalten. Sonst würde er heute schon überhaupt nicht mehr bestehen. Das allein ist ein Grund, der klar und eindeutig beweist, wie notwendig es ist, gerade dieses Gesetzgebungsgebiet wieder den Ländern zu überantworten.
Ich habe Ihnen hiermit die rechtlichen Grundlagen für die Begründung unseres Antrages vorgetragen. Unsere Darlegungen zur Bedürfnisfrage wird Ihnen Herr Dr. Baumgartner geben.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Baumgartner.
Meine Damen und Herren! Hoffentlich bekommen Sie bei diesem Thema nicht zuviel Durst. Ich werde mich bemühen, die Bedürfnisfrage hier zu klären.
({0})
Ich möchte Sie bitten, meine lieben Herren Kollegen, über dieses Thema nicht zu lachen. Die bayerischen Arbeiter, die jetzt täglich ausgestellt werden, lachen nämlich bei diesem Thema nicht. Wir haben Tausende von Angestellten und Arbeitern, die im bayerischen Braugewerbe zur Zeit ausgestellt werden. Wenn Sie diese Frage hier lächerlich finden, werden wir uns bemühen, unsere Arbeiter in Bayern aufzuklären.
({1})
Meine Damen und Herren! Die entscheidende Frage bei der Biersteuer ist schon immer die gewesen, ob das Reich oder die Länder zuständig sind. Wir haben doch schon 1871 ein Reservatrecht gehabt, weil die Verhältnisse in Bayern ganz anders gelegen sind. Staatsrechtlich ist auch heute, was mein Herr Kollege schon angedeutet hat, die entscheidende Frage: Ist für die Auslegung der Worte „Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung" in Artikel 125 des Grundgesetzes die Bedürfnisfrage nach Artikel 72 Absatz 2 zu prüfen oder nicht? Herr Dr. Besold hat Ihnen nachgewiesen, daß die Bedürfnisfrage zu prüfen ist. Meine Herren Kollegen, wir müssen doch einmal juristische Beweise gelten lassen und uns darüber auseinandersetzen. Wir müssen Sie doch herzlich bitten, daß Sie uns die Gegenbeweise liefern, daß die Bedürfnisfrage hier nicht zu klären ist. Darum dreht es sich doch. Sie müssen uns hier die Gegenbeweise liefern. Mit Gelächter ist uns doch in der staatsrechtlichen Auseinandersetzung nicht gedient.
({2})
Der Artikel 125 sagt: „Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht . . ." Nun hat Herr Dr. Besold einwandfrei nachgewiesen, daß sowohl bei Artikel 74
als auch bei Artikel 125 in jedem Falle die Bedürfnisfrage nach Artikel 72 Absatz 2 zu klären ist, daß also der Bund immer nachweisen muß, daß die drei grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muß also nachgewiesen werden, daß eine Angelegenheit durch die Gesetzgebung der Länder nicht wirksam geregelt werden kann. Zweitens muß nachgewiesen werden, daß die Regelung dieser Angelegenheit durch ein Landesgesetz den Interessen der anderen Länder widerspricht. Das muß auch von Ihnen hier nachgewiesen werden. Man kann nicht immer nur sagen: Weil die Mehrheit im Ausschuß dafür war, deshalb ist der Bund zuständig. Meine Damen und Herren, dann haben wir in Deutschland keinen Bund mehr, sondern eine Majorisierungsmaschine. Drittens müssen Sie nachweisen, daß die Rechts- und Wirtschaftseinheit nicht mehr gegeben wäre, wenn die Lander die Zuständigkeit haben.
Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung muß also bei der Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung die Bedürfnisfrage nach diesen drei Gesichtspunkten geklärt werden. Diesen Standpunkt vertritt auch das bayerische Regierungsorgan. Das bayerische Regierungsorgan hat sich im Bayerischen Staatsanzeiger eindeutig auf diesen Rechtsstandpunkt gestellt, den auch wir als Oppositionspartei hier und als Oppositionspartei in Bayern vertreten. Ich muß Ihnen also beweisen, daß diese Bedürfnisfrage für den Bund nicht bejaht werden kann. Ich darf Sie auf folgende Punkte kurz hinweisen.
Die Biersteuer ist ja immer schon eine schwerwiegende bayerische Angelegenheit gewesen. Ich darf Ihnen sagen, warum. Nicht, weil die Bayern hier vielleicht eine Extrawurst gebraten haben möchten, sondern, meine Damen und Herren: können Sie leugnen, daß 60 Prozent der ganzen Brauereien des Bundes in Bayern liegen? Oder können Sie vielleicht leugnen, das 50 Prozent des ganzen Aufkommens der Biersteuer von Bayern aufgebracht wird? Ich darf Ihnen hier den Beweis liefern.
({3})
Wenn die Bayern vielleicht pro Kopf der Bevölkerung mehr Bier trinken, als anderswo getrunken wird, so sage ich, um auf diesen Zwischenruf zu antworten: wir lieben die Limonade nicht so, wie man sie anderswo liebt.
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Uns ist ein gutes Maß Bier lieber als eine Limonade oder Marmelade.
({5})
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen jetzt den Beweis führen, daß es wirklich Sonderverhältnisse sind, und meine Herren Kollegen aus allen Fraktionen, die von Bayern hier sind, werden mir das bestätigen. Wir haben in der Bundesrepublik vom 1. April 1949 bis 30. September 1949 ein Aufkommen an Biersteuer von insgesamt rund 144 Millionen D-Mark. Von diesen 144 Millionen D-Mark hat Bayern allein vom 1. April 1949 bis 30. September 1949 68,6 Millionen D-Mark gezahlt. Damit ist doch allein bewiesen, daß das eine Sonderfrage für Bayern ist, wenn wir die Hälfte der ganzen Steuer aufbringen, und daß wir doch hier nicht heraufgehen, um Ihnen Schwierigkeiten zu machen, sondern daß wir Sie bitten, Verständnis für diese Sonderfrage zu haben.
({6})
({7})
- Darauf komme ich noch zu sprechen, Herr
Kollege! - Bayern hat also 68,6 Millionen aufgebracht, Nordrhein-Westfalen 23,9 Millionen, Württemberg-Baden 14,2 Millionen, Hessen 7,6 Millionen,
Rheinland-Pfalz 6,5 Millionen, Niedersachsen 6,4
Millionen, Baden 4,8 Millionen, WürttembergHohenzollern 4,2 Millionen, Hamburg 3,9 Millionen, Bremen 2 Millionen, Schleswig-Holstein 1,2
Millionen und Lindau 0,5 Millionen. Meine Damen
und Herren, aus diesem schwerwiegenden Material bitte ich doch zu entnehmen, daß hier für
Bayern eine Sonderregelung getroffen werden
muß. Genau so wie Sie mit Recht eine Sonderregelung beim Ruhrgebiet für sich beanspruchen,
({8})
können wir doch beanspruchen, daß eine Sonderregelung in der bayerischen Bierfrage getroffen wird.
Nun haben wir ja eine historische Erfahrung, und wir müssen nach der geschichtlichen Erfahrung doch endlich auch in diesen wirtschaftlichen Dingen gehen. Seit der Verreichlichung der Biersteuer ist es mit dem Aufkommen aus der Biersteuer und mit unserer Brauereiindustrie abwärts gegangen. Und vor allem, seitdem den Gemeinden das Recht genommen worden ist, die Gemeindebiersteuer zu erheben, haben wir auf der ganzen Linie eine Abwärtsentwicklung. Wir können nicht sagen, daß ein Land die Dinge nicht wirksam regeln kann. Wir haben seit dem Jahre 1871 ein Reservatrecht gehabt. Möchten Sie vielleicht behaupten, daß die Dinge dadurch schlechter geregelt worden sind, daß wir ein Reservatrecht in der Biersteuerfrage bekommen haben? Oder möchten Sie sagen, daß 70 Millionen D-Mark Biersteuer es uns wert sind, unsere Bundestreue anzweifeln zu lassen?
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- Ja, meine Damen und Herren, wir streiten doch um 70 Millionen D-Mark. Denn 68 Millionen D-Mark bringen wir ja bereits selbst auf. Wir können uns doch nicht wegen 70 Millionen D-Mark in eine Kompetenzfrage zwischen Bund und Ländern hineinsprechen.
Dann möchte ich dem Herrn Kollegen, der einen Zwischenruf wegen der Exporte gemacht hat, sagen, daß keine Gefahr besteht. Sie brauchen vor den bayerischen Brauereien wegen der Exporte keine Angst zu haben. Ich schlage Ihnen vor, daß wir Exportausgleiche verlangen und in den einzelnen Ländern gesetzlich festlegen, so daß, wenn zum Beispiel eine bayerische Brauerei nach Hessen oder in ein anderes Land ausführt, die Ausgleichsbeträge in der gleichen Höhe erhoben werden, wie die Steuer bei den Einfuhrländern erhoben wird. Die Gefahr eines Dumping wäre doch damit gar nicht gegeben. Es liegt also gar kein Grund vor, die Bedürfnisfrage so zu klären, daß der Bund unter allen Umständen die Biersteuerfrage zentral regeln muß. Ich bin sehr gespannt darauf, welche Beweise für eine zentrale Regelung hier gebracht werden.
Die Vereinheitlichung der Reichsbiersteuer hat für uns Bayern eine effektiv höhere Besteuerung der ganzen bayerischen Bevölkerung gebracht, weil der Bierkonsum pro Kopf der Bevölkerung bei uns nun einmal größer ist als anderswo.
({10})
- Ja, Sie mögen lachen! Wir haben nicht das
Obstgebiet, wo, wie in Württemberg, der Most
gemacht werden kann. Wir haben nicht die Zuckerindustrie, durch die, wie z. B. durch die Limonadenherstellung in der britischen Zone, die Verhältnisse ganz anders liegen als bei uns in Bayern. Bei uns in Bayern ist das Bier kein Luxusgetränk, sondern ein Volksgetränk!
({11})
Fragen Sie doch Ihre Arbeiter, unsere Arbeiter in Bayern, ob ein bayerischer Arbeiter das Bier als Luxusgetränk betrachtet, ob er es nicht vielmehr als Volksgetränk ansieht!
({12})
- Aus Ihren Zwischenrufen und Ihrem Gelächter sehe ich, daß wir erst recht im Recht sind, wenn wir Sie um eine Sonderregelung bitten, weil Sie uns kein Verständnis entgegenbringen wollen.
({13})
Die bayerischen Arbeiter haben unter der Reichsbiersteuerverordnung gegenüber der Vorkriegszeit bzw. gegenüber der Zeit vor 1914 eine dreiunddreißigfache höhere Besteuerung erfahren. Sie sind gegenüber den andern Ländern benachteiligt, weil 80 Prozent unserer Bierproduktion in Bayern selbst verbraucht werden. Die Frage ist ja hier ganz anders zu betrachten als beispielsweise bei der Tabaksteuer als Verbrauchssteuer. Tabak, zum Beispiel badischer Tabak, wird ja im ganzen Bundesgebiet verkauft. Aber wir verbrauchen 80 Prozent unserer Bierproduktion selbst; und es ist doch nicht unbillig, wenn wir deshalb auch die Steuer für diese 80 Prozent des gesamten Bierkonsums selbst für uns in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren! Ich habe schon erwähnt, daß die Entwicklung der Biersteuer seit dem 26. Juli 1918 uns auf der ganzen Linie recht gegeben hat: Wir sind finanziell schlechter gefahren; das Bier ist verteuert worden, und die gesamte bayerische Bevölkerung ist eindeutig um Millionen und aber Millionen D-Mark benachteiligt worden. Durch diese Reichs- und zentralistische Regelung ist Bayern also am meisten betroffen worden. 1900 Brauereien in Bayern stehen als 60 Prozent der gesamten Brauereien den anderen Brauereien im Bundesgebiet gegenüber. Ein Arbeiter brauchte in Friedenszeiten für einen halben Liter Friedensbier ein Drittel seines Stundenlohnes, während er heute mehr als die Hälfte eines Stundenlohnes aufwenden muß, um sich nur einen halben Liter Bier leisten zu können.
Wir haben 1931 bei einer geringfügigen Biersteuererhöhung des Reiches den Beweis dafür erlebt, daß der bayerische Staat und die bayerische Wirtschaft dadurch um 600 bis 700 Millionen Mark geschädig worden sind. Das sind doch Beweise, daß wir hier eine Sonderregelung treffen und angesichts einer für den Bund nicht so schwer in die Waagschale fallenden Gesamtsumme an Biersteuer diese Frage den Ländern überlassen müssen.
Wir führen jetzt monatlich aus dem Bunde 8000 Hektoliter Bier aus, während es in Friedenszeiten monatlich rund 36 000 Hektoliter waren. Gerade wenn Sie es den Ländern überlassen und wenn Sie wegen der verschiedenen Höhe der Steuer gegenseitig Ausgleichsbeträge erheben, können Sie den Bierexport fördern. Wollen Sie vielleicht leugnen, daß Bayern das größte Hopfenexportland Europas ist und daß wir durch unseren Gerstenbau und unsere Hopfengebiete ein Land der Biererzeugung geworden sind, das für den ganzen Bund von größter wirtschaftlicher Bedeutung ist? Aber lassen Sie doch dieses Land arbeiten! Beschränken Sie doch dieses Land nicht
({14})
mit Steuern und einer zentralen Steuergesetzgebung von Stellen aus, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge gar nicht überblicken können.
Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen auch noch eine Stellungnahme des bayerischen Hotel- und Gaststättengewerbes mitteilen. Das bayerische Hotel- und Gaststättengewerbe hat uns noch gesondert gebeten, darauf hinzuweisen, daß es eine Festsetzung der Biersteuer von einer zentralen Stelle, vom Bunde aus, nicht für möglich und für die bayerische Wirtschaft für schädlich hält.
Meine Damen und Herren! Die staatsrechtliche Regelung dieser Frage, ob wir die Biersteuer vom Bund aus festsetzen oder sie den Ländern überlassen, ist das erste Musterbeispiel dafür, ob wir fähig sind, die Bonner Verfassung föderalistisch auszulegen und föderalistisch zu gestalten. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, die Sie für eine bundesrechtliche Regelung sind, noch einmal: Weisen Sie uns nach: erstens daß die Länder diese Frage nicht regeln können, zweitens daß die Regelung durch die Länder den Interessen der anderen Länder widersprechen würde, und drittens, daß die Rechts- und Wirtschaftseinheit nicht gewährleistet wäre. Nur wenn Sie uns diese drei Punkte nachweisen, wäre die Bedürfnisfrage zugunsten des Bundes geklärt. Ich glaube aber nicht, daß Ihnen dieser Nachweis möglich sein wird.
Meine Herren Kollegen aus Bayern aus allen Fraktionen möchte ich bitten, den Standpunkt der bayerischen Wirtschaft, der bayerischen Arbeiter, der Bauern, des bayerischen Braugewerbes, des Hotel- und Gaststättengewerbes an dieser Stelle zu schildern. Ich glaube, Sie werden zu dem gleichen Ergebnis kommen.
Meine Damen und meine Herren Abgeordneten des ersten Bundestages der neuen Bundesrepublik: Beweisen Sie im ersten Falle, daß Sie gewillt sind, föderalistisch zu sein, und daß Sie keine Majorisierungsmaschine in unserem Bunde einführen wollen.
({15})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Solleder.
Dr. Solleder ({0}), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Das bayerische Biersteuergesetz ist tatsächlich eine Angelegenheit, die die bayerischen Interessen außerordentlich berührt. Es ist gar kein Zweifel, daß die Regelung dieser Frage wirtschaftlich und sozialpolitisch außerordentlich wichtig für Bayern ist.
Ich habe es bedauert, daß der Finanzausschuß eigentlich mit einer, ich möchte sagen, Handbewegung diese ganze Frage damit abgetan hat, den Artikel 125 dahin auszulegen: weil dieses Gesetz bizonale Geltung hatte und auf Grund einer Übergangsbestimmung Bundesrecht geworden ist, bleibt die Erörterung der Frage, ob und wieweit eine konkurrierende Gesetzgebung in Frage kommt, außerhalb der Debatte. So, meine Damen und Herren, können wir über derart grundsätzliche Dinge nicht hinweggehen. Ich verhehle mir nicht, daß diese Fragen von Anfang an gründlich geklärt werden müssen, weil es sich hier um ein Rechtsprinzip handelt, das entscheidend ist dafür, ob sich dieses Parlament gewissenhaft an die Grundsätze der Verfassung hält. Meine Damen und Herren, wir sind ein Bundesstaat. Der neue Staat ist zusammengesetzt aus einzelnen Staaten. Wir sind etwas anderes als das vergangene Reich, strukturell, staatspolitisch, staatsrechtlich. Infolgedessen müssen wir uns zwingen, bundesstaatlich zu denken, um solche prinzipiellen Fragen des Grundgesetzes wie die der konkurrierenden Gesetzgebung auch wirklich ernsthaft zu lösen.
Meines Erachtens steht es außer jeder Erörterung, daß das Biersteuergesetz gerade deshalb, weil in Artikel 125 steht, es sei ein konkurrierendes Gesetz, durch die Spezialbestimmung des Artikel 72 näher modifiziert ist. Wenn also der Bundestag dieses Biersteuergesetz im Bunde anwenden will, dann muß er auf Grund der lex specialis, auf Grund des Sondergesetzes über konkurrierendes Gesetz den Artikel 72 in Betracht ziehen und die Voraussetzungen prüfen. Er muß sich überhaupt entschließen, ob er Gebrauch macht. Diese Willensakte sind festzustellen, und die Voraussetzung, ob von diesem Biersteuergesetz Gebrauch gemacht wird, ist entsprechend klarzustellen. Das ist die rechtliche Grundlage dieser Dinge.
Wir haben einen Antrag gestellt, daß für Bayern das Biersteuergesetz von der Bundesgesetzgebung ausgenommen werden soll, das heißt, daß der Bund sich entschließen soll, in Hinsicht auf Bayern von der Biersteuergesetzgebung keinen Gebrauch zu machen. Praktisch könnte er das ohne weiteres; denn der Biersteuerertrag fließt ja nach dem Grundgesetz ohnedies den Ländern zu. Es handelt sich hier also nur um die Wahrung des Prinzips, ob der Bund diese Steuer zentral für sich lenken soll.
Da fragt man sich: Ist das notwendig, hat das überhaupt einen Sinn? Aus der Geschichte der Biersteuergesetzgebung wissen wir, daß es in den Ländern in Deutschland immer verschiedene Biersteuergesetze gegeben hat. Wir wissen: wir haben die norddeutsche Biersteuergemeinschaft und haben die süddeutschen Biersteuern gehabt, und zwar bis zum Kriegsjahre 1918. Im Jahre 1918 hat sich das geändert, weil die Vorprodukte Hopfen und Malz damals nicht zur Verfügung standen und infolgedessen vom Fiskus ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden mußte. Bayern ist dieser Regelung im Jahre 1919 beigetreten. Sie sehen: die Entwicklung war immer so, daß tatsächlich das Bier grundsätzlich von den Ländern besteuert wurde. Erst durch diese durch den Krieg 1918 erfolgte Regelung und durch die Weimarer Maßnahmen wurden die Dinge zentralisiert.
Nun, meine Damen und Herren, ist es in Bayern so: der Bierkonsum in Bayern ist nicht nur deshalb so hoch, weil es sich hier, wie heute schon erörtert wurde, etwa um ein Genußmittel handelt, nein, das Bier ist in Bayern ein Volksgetränk, ich möchte sagen, eine flüssige Nahrung.
({1}) Meine Damen und Herren, wenn Sie einen Maurer fragen, ob ihn die Arbeit freut und was er verdient, dann wird er sagen: „Die Arbeit ist dann in Ordnung, wenn ich in der Früh um 8 Uhr"
({2})
- bitte lachen Sie nicht, das sind biologische Vorgänge! ({3})
„eine Maß Bier und an Leberkas und a paar Laiberl hab!" So schaut der Arbeiter die Sache an, und so antwortet er bei uns auf die Frage, ob er seine Arbeit gern leistet.
Davon, meine Damen und Herren, sind wir heute gründlich weit weg. Die Arbeiter, vor allem die landwirtschaftlichen Arbeiter bei uns sind auf
({4})
Grund der biologischen Verhältnisse auf diese flüssige Nahrung angewiesen,
({5})
und wenn wir heute für diese Biersteuerregelung in Bayern eintreten, so kämpfen wir in erster Linie für diese Volksschichten. Wir wollen der breiten Masse unseres bayerischen Volkes das Bier wieder als Volksgetränk sichern. Ich verstehe es, meine Damen und Herren aus den nördlichen Gauen, daß Sie dafür vielleicht nicht das richtige Verständnis haben.
({6})
Sie sehen uns Bayern nur beim Bierkonsum auf großen Volksfesten. Das ist nicht die Regel, sondern das ist die außerordentliche Ausnahme. Das Bier ist bei uns wirklich ein tägliches flüssiges Brot.
({7})
- Das hängt mit der Lebensweise zusammen!
„Biologisch" heißt. daß man seine Ernährung so
einstellt, wie die Lebensbedingungen es erfordern.
({8})
Deshalb, meine Damen und Herren, stehen wir auf dem Standpunkt: das Bier muß wieder Volksgetränk werden.
Wie können wir das nun erreichen? Nur dadurch, daß wir die bayerische Bierproduktion in ihrer heutigen Struktur erhalten. Das bayerische Braugewerbe setzt sich zum überwiegenden Teil aus kleineren und mittleren Brauern zusammen.
({9})
- Bitte, es gibt etwa ein gutes Dutzend Großbrauereien in Bayern, das andere zählt sich alles zu den kleinen und mittleren Brauereien, und zwar ist das so glücklich verteilt, daß diese Brauereien über das ganze Land verstreut sind und dort wiederum den wirtschaftlichen Mittelpunkt in den Dörfern und Märkten bilden, und daran hängen wieder soundso viel andere Gewerbe. Wir haben also auch auf Grund der bayerischen Verfassung diesen Stand zu erhalten. Er konnte deshalb erhalten bleiben, weil wir durch die Staffelung der Biersteuer die Existenz dieser mittleren und kleineren Gewerbe ermöglicht haben. Bekanntlich ist es bei der Bierproduktion so, daß erst die Spitzenhektoliter den Gewinn bringen, Die Investitionen in den Brauereien sind grundsätzlich da. Auch die Auslagen sind da. Der Profit beginnt erst beim soundsovieltausendsten Hektoliter. Wenn also die Biersteuerstaffelung nicht entsprechend gehandhabt wird, ist die natürliche Folge, daß die großen Brauereien die kleinen und mittleren an die Wand drücken. Deshalb muß auf Grund dieser eigenartigen Struktur in Bayern eine Steuergesetzgebung geschaffen werden, die es ermöglicht, diese Bierproduktion durch eine entsprechende Staffelung steuerlich günstiger zu stellen.
Das ist also ein ausgesprochen innerbayerischer Standpunkt, mit dem Sie sich abfinden müssen. Genau so wie Sie mit Ernst und mit Verständnis die Frage von Helgoland oder die von Groß-Berlin geprüft haben, haben Sie die Verpflichtung, auch die außerordentlich bedeutsame wirtschaftliche und soziale Seite dieser Biersteuer in Erwägung zu ziehen.
({10})
Ich bitte Sie daher, diese Dinge ja nicht als eine
bayerische Angelegenheit, sondern als eine deutsche Angelegenheit zu betrachten, die, auch wenn
sie sich auf bayerischem Boden abspielt, deshalb doch genau so deutsch bleibt.
Ich weise auch darauf hin, daß wir in Bayern noch das Reinheitsgebot für Bier haben. Wir haben keinen Zusatz von anderen Ingredienzen. Unser Bier ist das Produkt aus den Edelerzeugnissen Hopfen und Malz. In den übrigen Teilen des Bundesgebietes hingegen besteht dieses Gebot nicht. Sie sehen: das sind alles Gesichtspunkte, die es der Bundesregierung ermöglichen müssen, alle diese Dinge zu berücksichtigen.
Was hat der Bund davon, wenn er diese Gesetzgebung an sich zieht? Im übrigen Bundesgebiet ist man ja praktisch an dieser Biersteuer desinteressiert. In Nordrhein-Westfalen bedeutet sie ein kleines Trinkgeld für den Finanzminister. Bei uns ist die Biersteuer ein Hauptfaktor im Budget. Deshalb bitte ich Sie, die Dinge nicht leicht zu nehmen und vor allem an die Prüfung der Rechtsfrage heranzugehen, ob hier eine konkurrierende Gesetzgebung vorliegt und, weil nach meiner Meinung eine konkurrierende Gesetzgebung in diesem Falle wirklich vorliegt, zu prüfen, ob nicht die wirtschaftliche und Rechtseinheit dadurch gestört wird, daß diese Steuer dem Lande Bayern vorenthalten wird. Der Bund sollte insoweit, als das Land Bayern in Frage kommt, in diesem Falle von seiner Gesetzgebungsbefugnis keinen Gebrauch machen.
In diesem Punkte unterscheide ich mich auch von dem Antrag der Bayernpartei. Ich bin der Auffassung: auf Grund der historischen Vergangenheit können wir nicht den Antrag stellen, daß alle Länder schlechthin ihre eigene Biersteuergesetzgebung haben sollen. Dafür besteht, glaube ich, gar kein Bedürfnis. Dagegen ist es offensichtlich, daß für Bayern ein derartiges Bedürfnis vorliegt. a Es wird dann noch die weitere Rechtsfrage sehr interessant sein, ob und inwieweit der Bund, wenn er von dieser Biersteuergesetzgebung grundsätzlich Gebrauch macht, für ein einzelnes Land davon absehen kann.
Das sind alles Dinge, die wir einmal durchexerzieren müssen, und zwar gründlich, juristischverfassungsrechtlich. Deshalb bitte ich Sie, dem ursprünglich von uns gestellten Antrag, wonach Bayern eine eigene Biersteuergesetzgebung vorbehalten bleiben soll, zuzustimmen bzw. diesen Antrag zur Prüfung dem Rechts- und Verfassungsausschuß überweisen zu wollen.
({11})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen.
Meine Damen und Herren! Für jemand, der 25 Jahre schon in Bayern lebt, ist es nicht ganz leicht, zu dieser Sache das Wort zu ergreifen. Das bayerische Wappen hat bekanntlich nur zwei Löwen, und zwei Löwen haben bereits gesprochen.
Meinen Sie mit „Löwen" Mitglieder des Hauses?
Das soll ein Lob für die beiden beteiligten Parteien sein, denn ich glaube, aus den Emblemen eines Wappens kann man immer nur löbliche Eigenschaften herleiten.
({0})
({1})
Der Herr Kollege Besold, der hier zuerst gesprochen hat, hat an das Haus die Mahnung gerichtet, sine ira et studio - ohne Eifer und Zorn -die Dinge zu behandeln. Der Herr Kollege Dr. Baumgartner hat das auch auf das Lachen ausgedehnt, und zwar ganz mit Recht. Es ist in der Tat keine lächerliche Anlegenheit. Wenn Sie mich fragen, wodurch das Lachen - an dem ich mich auch beteiligt habe, Herr Kollege Dr. Baumgartner - zustande gekommen ist, dann, glaube ich, kommt es daher, daß Sie die beiden Worte „Durst" und „Bedürfnis" in ungeheuer nahe, ja auch tatsächlich vorhandene Beziehung zueinander gebracht haben.
({2})
Zu den rechtlichen Fragen kann ich mich sehr kurz fassen. Es scheint mir eine übertriebene Analogie vom Zivil- oder Strafrecht auf das Staatsrecht und auf das Grundgesetz zu sein, wenn man hier den Gedanken der Beweislast zu stark in den Vordergrund rückt. Ich glaube nicht, das wir damit weiterkommen. Richtig ist aber - und ich darf das aus eigener langjähriger Anschauung bestätigen -, daß den Bayern und besonders dem bayerischen Arbeiter seit vielen Jahren in bezug auf die Quantität und Oualität des Bieres mehr zugemutet wird, nicht nur, als er ertragen kann, sondern auch, als notwendig gewesen wäre. Darüber kann gar kein Zweifel sein.
Wenn man sich nun die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ein wenig ansieht, dann stellt man mit Erstaunen fest - entschuldigen Sie das „st", es war eben etwas gehäuft, ich bin kein Urbayer! -, daß der Parlamentarische Rat einstimmig für die Regelung gewesen ist ,wie sie jetzt Gesetz geworden ist. Das ist also noch in der „prähistorischen" Zeit passiert, als die Bayernpartei sich durch die CSU vertreten lassen mußte. Es ist auch nicht uninteressant, daß der - wahrscheinlich zugereiste - Oberfinanzpräsident von München ebenso wie der jetzige - zugereiste! - Staatssekretär Hartmann, als Sachverständige im Parlamentarischen Rat befragt, sich für die jetzige Regelung ausgesprochen haben.
({3})
- Es ist überhaupt niemand von Bayern da, auch der Herr Bundesfinanzminister ist leider nicht da! Das ist sicher nicht sehr zweckmäßig. Das darf ich doch sagen, Herr Präsident?
Ja, bitte schön!
({0})
Nun möchte ich einen Gedanken in die Debatte werfen, der noch nicht geäußert worden ist. Können Sie sich vorstellen, daß die Gesetzgebung über die Verbrauchssteuern im Bund verschieden geregelt wird? Ich kann mir das nicht vorstellen. Das ist für mich der ausschlaggebende Gesichtspunkt: wenn man die Verbrauchssteuergesetzgebung für den Bund in Anspruch nimmt - und das werden auch unsere Freunde von der Bayernpartei nicht gut anders haben wollen -,
({0})
- nun ja, damit sind Sie doch sonst nicht so einverstanden! -, dann, glaube ich, kann man nicht mit der Biersteuer bei der Gesetzgebung eine Ausnahme machen.
({1})
- Man kann nur seine Meinung äußern. Ich habe
vorhin schon gesagt: wir sind nicht im Zivilprozeß!
({2})
Nun ist die Sache mit dem Aufkommen doch so: Wenn Sie das Grundgesetz durchlesen, werden Sie feststellen, daß als einziges Verbrauchssteueraufkommen dasjenige aus der Biersteuer den Ländern zufließt. Das scheint mir sehr beachtlich zu sein und müßte ein wenig gewürdigt werden. Ich gebe aber den Vorrednern durchaus zu, daß bei der Bedeutung, die das Bier in Bayern hat und die nicht wegzudiskutieren ist, bei der Bedeutung, die das Brauereigewerbe in Bayern hat - die ist erst recht nicht wegzudiskutieren -, eine Beruhigung in Bayern erst dann eintreten wird, wenn das Bier so billig geworden ist, daß der Arbeiter es sich tatsächlich zur Brotzeit leisten kann. Das kann er heute nicht; das ist absolut richtig.
({3})
Wenn der landwirtschaftliche Arbeiter zur Brotzeit jetzt Milch trinkt - das werden Sie wissen -, dann ist das für das bayerische Gemüt nicht das Richtige. Ob Sie dafür Verständnis haben oder nicht, ist egal. Das ist ein Faktum.
({4})
- Ja, die Milch ist aber doch weiß!
Ich glaube, wir müssen unsere Aufmerksamkeit und unsere ganze Intensität, die wir sicher besonders in diesem Fall aufbringen wollen, auf die Senkung der Biersteuer richten, und da viel, sehr viel zu tun, ist, glaube ich, ohne jemandem vorgreifen zu wollen, ein großer Teil des Hauses entschlossen. Auf diese Weise wird das Bier billiger, was wir alle wünschen. Ich kann mir einen anderen Weg, so wie die Dinge heute liegen, im Augenblick nicht vorstellen.
({5})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Die bayerischen Vertreter im Hause hier haben ein sehr schweres Geschütz aufgefahren und fürchten, daß der ganze Föderalismus bei uns nicht echt und nicht ernst gemeint sei, wenn wir jetzt nicht die Gesetzgebung über die Biersteuer sofort an Bayern übertrügen. Das Land Bayern selbst hat in früheren Jahren eine andere Meinung über dieses Problem gehabt. Das Land Bayern hat 1919 nämlich selbst freiwillig auf die Gesetzgebung über diesen wichtigen Punkt verzichtet,
({0})
indem es der Biersteuergemeinschaft freiwillig beitrat, nachdem zuvor Württemberg beigetreten war. Ich glaube, wenn die Regierung von Bayern 1919 dem Beispiel von Württemberg und dem Beispiel von Baden gefolgt und der Biersteuergemeinschaft freiwillig beigetreten ist, so dürfte die Regierung von Bayern den eigenen Interessen sicherlich genügend Rechnung getragen haben. Ich glaube, das schwere Geschütz, das Mer heute aufgefahren wird, hat wohl andere Ursachen.
({1})
Als bisher letzter Redner auf der Rednerliste hat das Wort der Herr Abgeordnete Seuffert.
Meine Damen und Herren! Es ist nichts Neues, daß die Frage der Biersteuer auf das tiefste mit den Schicksalsfragen des deutschen Staates verknüpft ist. Denn es gibt eine weit verbreitete historische Lesart, daß das von Herrn Dr. Baumgartner so sehr gerahmte bayerische Reservatrecht auf dem Gebiete der Biersteuer damals in Versailles von König Ludwig II. eingehandelt worden ist gegen die Zustimmung zum Bismarckschen Kaiserreich, weswegen ja dieser schöne bayerische Volksheld und Erbauer von Schlössern, die vom Standpunkt des Fremdenverkehrs außerordentlich lukrativ sind, von der orthodoxesten Richtung des Bayerntums als ausgesprochener Landesverräter betrachtet wird.
({0})
- Es gibt eine sehr begründete historische Lesart über diese Frage.
({1})
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Baumgartner hat uns in seinen wahrhaft dursterregenden Ausführungen aufgefordert, doch die juristischen Gegenargumente gegen seine Ansicht vorzutragen. Fürchten Sie nicht, daß ich das tun werde. Das würde ich vielleicht tun, wenn ich einmal Zeit und Lust hätte, eine juristische Abhandlung über diese Frage zu schreiben. Im übrigen möge die Bayernpartei, wenn sie will, den Verfassungsgerichtshof mit der Frage behelligen. Hier werde ich darüber nicht vortragen. Die Antragsteller sind darauf aufmerksam gemacht worden - sie wollten es aber nicht hören -, daß auch von diesem Standpunkt aus der gestellte Antrag kein geeignetes Mittel ist, diese Frage zur Debatte zu stellen.
({2})
Denn wenn nach dem Standpunkt der Antragsteller das Biersteuergesetz nicht als Bundesrecht gilt, so bleibt doch nach dem Grundgesetz die Möglichkeit übrig, daß der Bund heute im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit diese angebliche Lücke jederzeit ausfüllt. Wenn er darauf verzichten sollte, so müßte das wieder eine Verfassungsänderung sein. Dieser Antrag will einen Beschluß haben, der nicht einmal die Gesetzesform hat. Ist es ein Beschluß, so kann dieser jederzeit wieder aufgehoben werden, das heißt: er hat überhaupt keine Gesetzes- oder sonstige Rechtskraft. Ist er ein Gesetz, so muß er nach Vorschrift des Grundgesetzes den Verfassungstext ändern. Er ist aber gar nicht als Gesetz vorgeschlagen. Deswegen handelt es sich hier gar nicht um Rechtsfragen.
({3})
Stellen Sie erst einmal Anträge, bei denen man über diese Frage debattieren könnte, oder gehen Sie zum Verfassungsgerichtshof, - wie Sie es für richtig halten!
Nun, Herr Dr. Baumgartner, zur zweiten Frage! Es handelt sich auch nicht - das ist dann doch wohl klar - um den Bierpreis.
({4})
Wenn wir es aus dem Gesichtspunkt der besonderen bayerischen Verhältnisse oder aus sonstigen Gesichtspunkten für richtig halten, daß eine Änderung der Biersteuer eintritt, so genügt es jedenfalls nicht, was Herr Dr. Baumgartner uns vorgetragen hat, daß 50 Prozent der Biersteuer in Bayern anfallen, um einen besonderen bayerischen Anspruch in dieser Angelegenheit zu begründen. Ich möchte einmal wissen, zu welchen Rechnungen wir dann bezüglich der Zigaretten- oder Weinsteuer usw. kämen.
({5})
Aber wenn wir das gerade nicht für richtig halten - und nun wollen wir einmal von dem bayerischen Arbeiter und von dem Bierpreis in Bayern sprechen -, so liegt es doch so, Herr Dr. Baumgartner, wie wir alle wissen, daß die Biersteuer in Bayern dem Land Bayern zusteht. Herr Dr. Baumgartner weiß ebenfalls sehr wohl, daß das Land Bayern als steuerschwaches Land Zuschüsse aus dem Finanzausgleich seitens der anderen Länder bekommt.
({6})
- Als Abgeordneter, das dürfte doch wohl klar sein. Ich kann doch nicht zweimal als Berichterstatter reden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert.
({0})
- Warum soll er, obgleich er Berichterstatter war, nicht noch einmal das Wort als Abgeordneter ergreifen?
Wenn wir einmal von dem bayerischen Arbeiter reden, glauben Sie wirklich, daß Sie die Biersteuer in Bayern als bayerische Steuer so weit senken können, wie der Bund selber das kann? Oder glauben Sie, daß Sie die Zuschüsse von anderen Ländern weiter bekommen würden? Aus diesem Grunde sind wir für die bundesgesetzliche Regelung.
({0}) Wir erwarten und hoffen, daß bei einer Bundesregelung die bayerischen Belange eher besser als schlechter berücksichtigt werden können und, wenn es dazu nötig wäre, eine Einheitsfront vom Bundesfinanzminister bis zur Opposition hergestellt würde, für die ja bekanntlich das bayerische Bier nach verbreiteter Volksmeinung eine geeignete Grundlage sein könnte.
({1})
Meine Damen und Herren! Als nächster Redner hat der Herr Abgeordnete Schmidt das Wort.
Meine Damen und Herren! Entschuldigen Sie, wenn ein kleiner Bauer aus Bayern zu dieser Frage Stellung nimmt. Liebe Freunde, die Frage ist nicht so lächerlich, wie man sie von gewissen Seiten hier nimmt. Wenn Sie die bayerischen Verhältnisse betrachten, können Sie an der Bierfrage nicht mit einem Lachen vorbeigehen. Das Bier ist für uns in Bayern nicht nur ein Getränk und Genußmittel, sondern das Bier ist bei uns ein Nahrungsmittel. Diese zwei Dinge muß man auseinanderhalten.
({0})
({1})
- Meine Herren, lachen Sie darüber, so viel Sie wollen. Ein bayerischer Arbeiter ist darauf eingestellt, daß er in der Früh eine Halbe Bier bekommt, so wie der Arbeiter in Württemberg früh eine Halbe Most trinkt oder hier heroben etwas anderes. Dem bayerischen Bauern, dem Handwerker oder dem Gewerbetreibenden, dem Arbeiter ist es ja ganz gleich, wer die Biersteuer senkt. Dieser bayerischen Frage muß irgendwie Rechnung getragen werden. Die Biersteuer muß gesenkt werden, darüber darf es keinen Zweifel geben. Ich bedauere, daß auf der Regierungsbank heute nicht ein einziger Minister sitzt, der die Verhältnisse genau kennt Ich würde es begrüßen, wenn der Herr Finanzminister selbst da wäre, aber ich weiß nicht, wo die Herren heute beisammen sind.
({2})
Der Herr Minister Baumgartner hat deutliche Worte gesprochen, vielleicht waren sie etwas zu kräftig; vielleicht sind Sie dadurch veranlaßt worden, die Sache ins Lächerliche zu ziehen. In Wirklichkeit sage ich Ihnen aber noch einmal, daß die Frage für Bayern viel zu ernst ist, als daß wir an ihr rütteln lassen wollen. Genau so, wie Sie zu anderen Fragen in ernster Weise Stellung nehmen, so wollen Sie es auch heute zur Frage der Biersteuer tun. Ich glaube, das können wir Bayern mit Recht auch von Ihnen verlangen. Es ist das ein Zeichen des Anstands uns gegenüber. Ich bitte Sie, Freunde, gehen Sie ehrlich an die Behandlung dieser Frage heran. Es geht gar nicht anders, als daß Sie uns Bayern in dieser Hinsicht ähnlich entgegenkommen, wie wir von der WAV Ihnen auch in anderen Fragen entgegenkommen. Nur so kommt ein gutes Verhältnis in dieses Haus. Ich bedauere, daß vielfach so lange in diesem Hause geredet wird. Es muß zu einer praktischen Arbeit kommen. Reden wir nicht so viel, sondern handeln wir, damit wir zu einem Ergebnis kommen, mit dem auch unser Volk zufrieden ist. - Ich danke Ihnen!
({3})
Meine Damen und Herren, zum Wort hat sich noch der Herr Abgeordnete Dr. Besold gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Es ist vorhin davon gesprochen worden, daß wir Bayern heute schweres Geschütz auffahren wollten. Betrachten Sie diese Auseinandersetzung nicht von diesem Standpunkt aus. Es handelt sich um eine ernste Lebensfrage, die weite Berufsstände im ganzen bayerischen Wirtschaftsgebiet betrifft. Ich darf Ihnen sagen, daß das ganze bayerische Volk nicht aus Eigensucht, nicht aus Eigenbrötelei auf diese Auseinandersetzungen horcht, sondern wegen der Sicherheit der Existenz breitester Schichten des bayerischen Volkes. Ich darf noch einen Gedanken in die Debatte werfen: Sie wollen doch nicht bestreiten, daß das Grundgesetz die Möglichkeit gibt, gewisse Rechtsbereiche den Ländern zu übertragen. Wenn auf Grund einer jahrhundertelangen Entwicklung ein so verschiedenartiger Aufbau dieses Gewerbes in Bayern gegeben ist, dann kann diese Frage von der Sicht des Bundes aus eben nicht mit der Sorgfalt geregelt werden wie aus der Zuständigkeit der Länder heraus. Sie müssen sich klar werden, daß das Braugewerbe in verschiedene Formen zerfällt. Rein gewerbliche Betriebe beschäftigen sich mit dem Braugewerbe, daneben gibt es gemischtwirtschaftliche Betriebe, bei denen das Braugewerbe und die
Landwirtschaft oder das Braugewerbe und andere Gewerbe gekoppelt sind. Wir haben eine Unzahl von Realrechten, die den Haustrunk betreffen und auf ganz kleine Höfe Braurechte festlegen. Alle diese Eigenarten und Besonderheiten, die sich in Jahrhunderten entwickelt haben, stellen ein für Bayern eigenes Gewerbe dar. Sie bedürfen einer besonderen Pflege und Berücksichtigung, die bei der Schnellebigkeit der Wirtschaft von der Bundesebene aus nicht gewährleistet sind.
Sehen Sie: irgendwo müssen Sie den Ländern ihre Zuständigkeiten geben, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß man den Glauben an einen föderativen Willen in diesem Hause verliert.
({0})
Ich gebe ohne weiteres zu, daß der zentralistische Staatsaufbau bei Ausschaltung der Länderzuständigkeit einfacher ist, ja er mag sogar schneller sein, weil man sich eben über die Belange der Minderheiten hinwegsetzen kann. Vergessen Sie doch aber nicht, was wir erst kurz hinter uns haben. Wohin hat denn ein exzeptioneller, zentralistischer Staatsaufbau geführt? Er führte zur Unduldsamkeit, zur Schematisierung, zur Erstickung wertvoller gestaltender Kräfte, die in den Ländern ruhen, und zu einem Verschleiß von Kräften, die zum Gesamtaufbau des Bundes verwendet werden könnten. Sie werden aber dadurch falsch gelenkt, daß durch einen zentralistischen Aufbau auf ebensolchen Gebieten ein Widerstandswille in den Ländern erweckt wird, der zu Reibereien zwischen dem Bund und den Ländern führt. Damit kommen wertvolle Kräfte, die anderswo besser und erfolgreicher eingesetzt werden könnten, zum Verschleiß.
({1})
Betrachten Sie doch die ganze Entscheidung, die Sie hier treffen, von diesem ernsten Gesichtspunkt aus. Nichts anderes bewegt . uns, in dieser Sache heute so ernst und so eindringlich zu Ihnen zu sprechen. Die Entscheidung, die Sie treffen, wird für die Zukunft richtunggebend sein. Wenn es überhaupt ein Gebiet gibt, das für die Übertragung an die Länder geeignet ist, dann ist es das Gebiet der Biersteuergesetzgebung. Wenn schon hier der Bund den föderalistischen Wunsch des Landes Bayern nicht hört, dann werden wir auch weiterhin beim Bund kein Gehör finden. Dann wissen wir, daß das, was im Grundgesetz an föderativen Gedanken verankert ist, offensichtlich nur ein leerer Schall ist. Reißen Sie hier nicht ein Mißtrauen zwischen dem Bund und einem so großen Land wie Bayern auf. Das ist diese Sache nicht wert, weil hier der Bund doch auf nicht viel verzichtet. Es ist ja gerade bei der Biersteuer im Grundgesetz verankert, daß sie sowieso den Ländern zufließt. Dann lassen Sie doch auch in der Gesetzgebung die Regelung aller dieser besonders gearteten wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer vom Lande ausgehenden Biersteuergesetzgebung. Wenn Sie so denken und die föderativen Gestaltungskräfte der Länder auf solchen Gebieten, die dem Bund wirklich nicht viel nehmen, unterstützen würden, dann würden Sie im Gesamtinteresse nur die Entwicklung des Bundes und seine Entscheidungen potenzieren, weil Sie die Vielgestaltigkeit der Länder besser berücksichtigen würden.
Ich habe gesagt, eine zentralistische Ausrichtung auf diesem Gebiete wäre sicher einfacher und schneller. Wir wissen aber auch, daß eine zentralistische Staatsführung immer zur Unzufriedenheit und zur baldigen Zerstörung geführt hat. Ich gebe
({2})
Ihnen zu, und es ist richtig, daß in der zentralistischen Ausrichtung ein Befehl oder ein Mehrheitsbeschluß, der Minderheitsrechte unterdrückt, genügen kann, wo bei einem föderativen Staatsaufbau eine höhere staatsmännische Klugheit walten müßte und Persönlichkeitswerte eingesetzt werden müßten. Insofern wäre das föderative Staatssystem vielleicht schwieriger, aber auch wertvoller.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal: machen Sie es nicht so, wie wir das in letzter Zeit schon des öfteren beobachten mußten, daß Sie im Bewußtsein der Mehrheit zentralistischen Denkens in diesem Hause über solche Fragen durch eine Entscheidung zur Tagesordnung übergegangen sind.
({3})
Meine Damen und Herren! Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über Drucksache Nr. 212: Antrag des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen. Mit Rücksicht auf die vorhin gemachten Erfahrungen mit dem Aufstehen und Sitzenbleiben wollen wir zum alten Verfahren mit Handaufheben zurückkehren. Wer für den Antrag auf Drucksache Nr. 212 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; damit ist der Antrag auf Drucksache Nr. 212 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. 213.
({0}) - Wir sind mitten in der Abstimmung!
({1})
Wer für den Antrag auf Drucksache Nr. 213 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war zweifelsfrei die Mehrheit; der Antrag auf Drucksache Nr. 213 ist angenommen.
Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung. Wünschen Sie jetzt das Wort zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen also zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für
Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen
betreffend einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung ({2}).
An Stelle des in der Tagesordnung als Berichterstatter genannten Abgeordneten Massoth erteile ich Herrn Abgeordneten Arndgen das Wort als Bericherstatter.
Arndgen ({3}), Berichterstatter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hat sich auf Zuordnung des Ausschusses für Petitionsfragen mit den Eingaben an den Bundestag Nr. 144 des Zentralverbandes der Rußlandheimkehrer, Duisburg, Nr. 206 des Valentin Schneider, Würzburg, Nr. 263 des Roland Herberg, Reutlingen, und Nr. 267 der Interessengemeinschaft der ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen in Bayern, München, beschäftigt und ist nach eingehender Prüfung dieser Eingaben zu der Auffassung gekommen, daß ein sehr großer Teil der Heimkehrerfragen, die in diesen Eingaben angeschnitten sind, schon in dem Antrag auf Drucksache Nr. 191, den wir in der 19. Sitzung des Bundestags behandelt haben, berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wurde aber festgestellt, daß sich die Eingaben mit folgenden Fragen beschäftigen: a) mit der Anerkennung des Entlassungsschreibens als Zuzugsgenehmigung, b) mit einer Heimkehreramnestie für alle von den Gesetzen zur Befreiung vom Nazismus und Militarismus Betroffenen, c) mit der Anrechnung der während der Kriegsgefangenschaft geleisteten Arbeiten als Reparationen, d) mit der kurzfristigen Erledigung der Anträge auf Feststellung von Minderung der Erwerbsfähigkeit, e) mit der Frage des Ausbaus und der Vervollkommnung des Suchdienstes, f) mit der Anrechnung der Kriegsgefangenenjahre bei der Dienstzeitberechnung und g) mit der Bestrafung der Kameradenschinder in der Gefangenschaft.
Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hat beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, die angeführten Eingaben der Bundesregierung als Material und zur eventuellen Berücksichtigung bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs für eine einheitliche Heimkehrerbetreuung zu überweisen. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.
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Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich eröffne die Aussprache zum Antrag auf Drucksache Nr. 224. Wird das Wort gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Krause.
Meine Damen und Herren! Ganz kurz einige Bemerkungen zur Ergänzung dessen, was der Herr Berichterstatter eben gesagt hat. Es wird das Hohe Haus und die Bundesregierung interessieren, daß sich vor einiger Zeit in Franfurt am Main die maßgebenden Vertreter der Heimkehrerverbände zu der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heimkehrerverbände für das Bundesgebiet zusammengeschlossen haben. Ich möchte die heutige Gelegenheit dazu benutzen, den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen zu bitten, sich mit dieser Organisation als der Spitzenorganisation aller Heimkehrerverbände im Bundesgebiet in Verbindung zu setzen, weil das nach meiner Meinung die Arbeit des Ausschusses nur fördern und beschleunigen kann. Wir haben ja heute vor acht Tagen bei der Debatte über die Heimkehrerfragen uns alle darüber geeinigt, daß in diesen Fragen schnell gehandelt werden muß.
Bei dieser Gelegenheit darf ich ferner darauf hinweisen, daß es zweckmäßig wäre, wenn sich der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen auch einmal mit der Frage der Befreiung der Spätheimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft von den Universitätsstudiengebühren befassen würde. Mir liegt ein Schreiben aus Schleswig-Holstein vor, aus dem sich ergibt, daß diese Frage in Heimkehrerkreisen außerordentlich stark erörtert wird. Ich bin bereit, dem Herrn Vorsitzenden dieses Ausschusses das Schreiben zur Verfügung zu stellen.
Wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über Drucksache Nr. 224.
Wer für den in Drucksache Nr. 224 enthaltenen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. ({0})
Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war zweifelsfrei die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen die - vielleicht darf ich diesen Ausdruck hier gebrauchen - erfreuliche Mitteilung machen, daß die Herren Antragsteller des unter Punkt 13 der Tagesordnung angeführten Antrags betreffend innergebietliche Neuordnung und Ländergrenzen diesen ihren Antrag in der Erwartung von der heutigen Tagesordnung abzusetzen beantragt haben, daß wir diesen Punkt auf der Tagesordnung einer der nächsten Plenarsitzungen an einer etwas günstigeren Stelle als gerade an der letzten Stelle behandeln. Insoweit sind wir nunmehr am Schluß der Tagesordnung angelangt.
Der Herr Abgeordnete Arndt hat noch zu einer persönlichen Bemerkung nach § 84 der Geschäftsordnung ums Wort gebeten. Weiterhin wird noch der Herr Abgeordnete Strauss nachher das Wort zur Geschäftsordnung erhalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst aus dem gedruckten Stenographischen Bericht der 18. Sitzung des Bundestags habe ich entnommen, daß der Herr Bundesminister der Justiz Dr. Dehler ausweislich des Stenographischen Berichts Seite 481 folgendes ausgeführt hat - ich zitiere wörtlich-:
Ich weiß nicht, woher der Herr Abgeordnete Arndt dieses Gutachten in der Hand hat. Hier werden fortgesetzt Dinge gestohlen,
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was einen mit ernster Sorge erfüllt. Es ist
ja nicht der erste Fall, daß Dinge, die nicht
für andere bestimmt sind, plötzlich in der Hand der anderen sich befinden.
Hierzu habe ich folgendes zu bemerken. Am Tage vor dieser Sitzung des Bundestags hat der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten des Bundesrats eine Sitzung abgehalten, in der der Herr Bundeskanzler über seine bevorstehende Regierungserklärung Ausführungen gemacht und auch auf das Gutachten des Herrn Bundesjustizministers hingewiesen hat. Daraufhin ist der Herr Bundeskanzler von dem Herrn Staatsminister der Justiz des Landes Schleswig-Holstein Dr. Katz gefragt worden, ob man dieses Gutachten bekommen könne. Der Herr Bundeskanzler hat das bejaht, hat die Zurverfügungstellung des Gutachtens zugesagt und hierzu wie auch sonst gebeten, seine Mitteilungen bis zur Abgabe der Regierungserklärung im Bundestag um 17 Uhr geheimzuhalten. Der Herr Bundeskanzler hat Herrn Minister Katz das Gutachten des Herrn Bundesjustizministers durch die Bundeskanzlei zugesandt. Das Exemplar trägt oben - in der Bundeskanzlei geschrieben - den Vermerk: „Herrn Minister Dr. Katz zur Kenntnisnahme".
Herr Minister Katz hat selbstverständlich das Gutachten und alle übrigen Mitteilungen bis zum Sitzungstag, dem 24. November, 17 Uhr, geheimgehalten und, nachdem die Sperrfrist abgelaufen war, mir um 18 Uhr dieses Gutachten zur Verfügung gestellt, wobei ich der Meinung war, daß das Gutachten überhaupt zur Verteilung im Bundesrat gelangt sei.
Soweit der Sachverhalt. Dazu bemerke ich weiterhin, daß also ein Abgeordneter mit dem Wort „gestohlen" - ich will mich vorsichtig ausdrücken - in Verbindung gebracht worden ist,
ohne hier im Hause bis zur Stunde geschützt zu werden.
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Im übrigen wird es nunmehr, glaube ich, ausschließlich zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Bundesjustizminister auszumachen sein, ob zwischen Bundeskanzlei und Bundesjustizministerium etwas vorgekommen ist, was man mit dem Ausdruck „gestohlen" bezeichnen könnte.
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Ich werde mich nach dieser Erklärung des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt und nach der Verlesung des Wortlauts aus dem Stenographischen Bericht zunächst einmal mit dem Herrn Bundesjustizminister in Verbindung setzen.
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- Sie haben nicht das Wort, Herr Abgeordneter Renner.
Meine Damen und Herren! Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Strauss.
Meine Damen und Herren! Ich hatte mich vor der Abstimmung über die Drucksachen Nr. 213 und 162 zum Wort zur Geschäftsordnung gemeldet. Diese Wortmeldung ist im Hinblick auf die bereits eingeleitete Abstimmung nicht berücksichtigt worden. Es ist aber offensichtlich dem Herrn Präsidenten entgangen, daß von dem Abgeordneten Dr. Solleder in seiner Stellungnahme zu den Drucksachen Nr. 213 und 162 auch die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt worden ist. Wenn zwei Möglichkeiten in Frage kommen, entweder Annahme oder Ablehnung oder nochmalige Überweisung an einen gerade in dieser Frage ohne Zweifel ebenfalls zuständigen Ausschuß, so wird die Meinung und Haltung der Mitglieder des Hauses, die darüber abzustimmen haben, vielleicht einseitig beeinflußt, wenn nur eine Möglichkeit zur Abstimmung gestellt wird. Ich würde deshalb bitten, noch einmal die Abstimmung darüber durchzuführen, daß die Drucksachen Nr. 213 und Nr. 162 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen werden, damit diese Frage noch einmal von der rechtlichen, verfassungsmäßigen Seite her, die ja heute bei allen Ausführungen doch sehr stark herausgestellt worden ist, geprüft werden kann.
Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Strauss zur Geschäftsordnung gehört. Ich erteile dazu einem Abgeordneten zur Gegenäußerung das Wort. - Wenn sich niemand meldet, darf ich vielleicht das Einverständnis des Hauses feststellen, daß wir insoweit im Sinne des Geschäftordnungsantrages des Herrn Abgeordneten Strauss zu Drucksache Nr. 213 die Abstimmung noch einmal wiederholen, ob der Antrag Drucksache Nr. 162 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur nochmaligen Prüfung überwiesen wird.
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- Ich habe bereits das Wort zur Geschäftsordnung erteilt und frage jetzt das Haus, ob es mit einer nochmaligen Abstimmung einverstanden ist.
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- Ich habe zunächst nur den einen Antrag gehört.
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Dann muß ich zunächst über den Geschäftsordnungsantrag des Herrn Abgeordneten Strauss abstimmen lassen. Wer dafür ist, daß nach dem Geschäftsordnungsantrag des Herrn Abgeordneten Strauss eine Abstimmung über die Drucksache Nr. 162 im Sinne einer Überweisung an den Rechts- und Verfassungsausschuß wiederholt wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist zweifellos mit Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Angelegenheit erledigt.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen.
Der Herr Kollege Seuffert ist leider nicht da. Aber ich erinnere mich, daß er als Berichterstatter vorgetragen hat, daß der Antrag der Drucksache Nr. 162 abgeändert sei. Ich habe es mir alsbald auf den Antrag draufgeschrieben. Er hat auch den Antrag, wie er abgeändert ist, vorgelesen. Er hatte den Sinn, die Angelegenheit einem Ausschuß zu überweisen, ich glaube, dem Rechtsausschuß; ich weiß es nicht mehr genau. Bei dieser Sachlage ist es meines Erachtens nicht möglich, jetzt die wiederholte Abstimmung zu verweigern; denn es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor. Ich stütze mich nicht auf die Meinung irgendeines Diskussionsredners - irgendeines hochachtbaren Diskussionsredners natürlich -, sondern ich stütze mich auf den Bericht des Berichterstatters. Darüber können wir nicht ohne weiteres hinweggehen. Wenn der Herr Kollege Seuffert noch im Hause ist, könnte es ja sofort aufgeklärt werden.
Im Stenogramm nachsehen!
Wenn er nicht mehr im Hause ist, bitte ich das Haus, damit einverstanden zu sein, daß die Angelegenheit, sobald das Stenogramm nachgesehen ist, nochmals aufgegriffen wird.
Das können wir im Ältestenrat besprechen.
Meine Damen und Herren! Wir sind dann am Ende der Tagesordnung.
Ich habe Ihnen nunmehr noch eine geschäftliche Mitteilung über die gestern abend im Ältestenrat auf Grund eines Gentlemen Agreement vereinbarte Einteilung der Arbeit in der nächsten Woche zu machen.
Ich berufe zunächst in aller Form auf Mittwoch, den 14. Dezember 1949, 9 Uhr 30, die 23. Sitzung des Deutschen Bundestags. Es ist vorgesehen, den Vormittag des Dienstags, des 13. Dezember 1949, den Arbeiten der Ausschüsse und den Nachmittag dieses Tages den Arbeiten der Fraktionen zu widmen. Der Vormittag des folgenden Donnerstags soll ebenfalls für Ausschußsitzungen, der Nachmittag dieses Tages den Fraktionen zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen. die 24. Sitzung des Deutschen Bundestags am Freitag, dem 16. Dezember 1949, vormittags, zu beginnen mit der Maßgabe, sie je nach Anfall der Arbeit bis Sonnabend mittag auszudehnen. Ich richte schon heute den dringenden Appell an Sie, Ihre Dispositionen so zu treffen, daß wir unter Umständen auch bis Sonnabend, den 17. Dezember 1949, mittags zusammensein können.
Die Tagesordnung für die am kommenden Mittwoch um 9 Uhr 30 stattfindende Sitzung des Deutschen Bundestags geht Ihnen innerhalb der nächsten 36 Stunden zu. Sie ist bereits vom Ältestenrat festgelegt. Die Tagesordnung für kommenden Freitag und Sonnabend wird Anfang nächster Woche in einer Ältestenratsitzung festgesetzt werden.
Ich schließe die 22. Sitzung des Deutschen Bundestags.