Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 203. Sitzung des Deutschen Bundestages.
Zu Beginn dieser Sitzung darf ich mich einiger Aufgaben entledigen. Ich darf, auch wenn er nicht anwesend ist, den Herrn Bundeskanzler zum Mißlingen des auf ihn geplanten Attentats beglückwünschen.
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Ich glaube, daß ich namens dieses Hauses spreche, wenn ich unserem Abscheu vor den in solchen Versuchen liegenden Methoden der Politik Ausdruck gebe.
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Ich begrüße den nach zweimonatiger Krankheit genesenen und wieder anwesenden Herrn Abgeordneten Sander.
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Ich begrüße ebenfalls den nach längerer Krankheit wieder anwesenden Herrn Abgeordneten Dr. Gerstenmaier.
({3})
Neu in den Bundestag eingetreten sind die Herren Abgeordneten Dr. Fricke von der Fraktion der Deutschen Partei und Dr. Leuze von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei. Ich heiße beide Herren herzlich willkommen und wünsche ihnen eine erfolgreiche Arbeit in diesem Hohen Hause.
Der Bundesminister für Arbeit und Mitglied dieses Hauses Herr Storch hat am 1. April seinen
({4})
60. Geburtstag gefeiert. Ich spreche ihm, auch in
seiner Abwesenheit, herzliche Glückwünsche aus.
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Und in herzlicher Weise übermittle ich heute die Glückwünsche zum 65. Geburtstag der Frau Abgeordneten Schroeder.
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Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Dr. Friedrich hat mir mitgeteilt, daß er sich nach der Auflösung der Gruppe der BHE-DG der Fraktion der Freien Demokratischen Partei als Hospitant angeschlossen hat.
({7})
- Herr Abgeordneter Renner, es fällt Ihnen immer wieder etwas auf, was wir alle auch schon gemerkt hatten.
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Ich bitte den Herrn Schriftführer, die entschuldigten Abgeordneten bekanntzugeben.
Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach: Abgeordneter Wönner für zwei Wochen wegen Krankheit, Abgeordnete Frau Dr. Maxsein für vier Wochen wegen Krankheit.
Der Präsident hat Urlaub erteilt für zwei Tage den Abgeordneten Wallner, Gockeln, Dr. Hoffmann ({0}), Frau Schroeder ({1}), Neumann, Pohle, Dr. Luchtenberg, Spies, Schellenberg.
Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Karpf, Dr. Orth, Raestrup, Schröter ({2}), Frau Thiele, Vesper, Reimann, Rische, Dr. Menzel, Frau Nadig, Dr. Nölting, Dr. Greve, Löbe, Hilbert, Dr. Besold und Agatz.
Ich darf unterstellen, daß Sie mit der Erteilung des über eine Woche hinausgehenden Urlaubs für den Herrn Abgeordneten Wönner und für die Frau Abgeordnete Dr. Maxsein einverstanden sind.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden wie üblich ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen:
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. März 1952 beschlossen, den nachfolgenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen;
Gesetz über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951;
Gesetz über das Erste Protokoll vom 27. Oktober 1951 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ({0});
Gesetz über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechtes im Lande Berlin;
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen;
Gesetz zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland;
Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden ({1});
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde;
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat am 24. März 1952 gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages in seiner 164. Sitzung über die Eingriffe der amerikanischen Besatzungsbehörden in das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den tschechoslowakischen Staatsangehörigen Frantisek Kroupa - Nr. 3255 der Drucksachen - berichtet.
Der Herr Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 28. März 1952 gemäß §§ 6 und 9 des Branntweinmonopolgesetzes den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1950/51 - 1. 10. 1950 bis 30. 9. 1951 - vorgelegt. Der Bericht mit Bilanz wird als Drucksache Nr. 3263 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat am 28. März 1952 die Kleine Anfrage Nr. 250 der Fraktion der SPD betr. Schwerbeschädigte und Arbeitslosenfürsorge - Drucksache Nr. 3181 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 3266 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene hat unter dem 31. März 1952 die Kleine Anfrage Nr. 252 der Fraktion der SPD über Entschädigung für Kriegsgefangenenarbeit - Nr. 3205 der Drucksachen - beantwortet. Die Antwort wird unter der Drucksachennummer 3273 vervielfältigt.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde ({2}).
Zunächst hat zur Fragestellung zu Frage 1 das Wort Herr Abgeordneter Rademacher.
Rademacher ({3}), Anfragender: Herr Bundesverkehrsminister,
entspricht es den Tatsachen, daß trotz der bekannten Notlage der deutschen Waggonindustrie und ihrer Arbeitnehmer die Bundesbahn beabsichtigt, 1300 Güterwagen bei den italienischen Waggonfabriken zu bestellen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.
Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt nicht, bei italienischen Waggonfabriken Güterwagen zu bestellen. Es handelt sich hier vielmehr um die Frage, ob die Deutsche Bundesbahn die 1948/49 von der Einkaufsstelle der französischen Zone im Einvernehmen mit der Militärregierung in Italien bestellten 1385 offenen Güterwagen deutscher Bauart jetzt übernehmen soll. Damals war die Übernahme mit Rücksicht auf den hohen Preis und die Lage der deutschen Waggonindustrie abgelehnt worden. Der Versuch, einen Ausgleich zwischen der deutschen und der italienischen Waggonindustrie herbeizu({0})
führen, ist seinerzeit gescheitert, da die von deutscher Seite verlangten Kompensationsaufträge nicht zustande kamen.
Die Lage ist aber heute anders zu beurteilen als 1949. Entscheidend ist die Frage des Bedarfs, die unbedingt bejaht werden muß, da schon jetzt in der verkehrsschwachen Jahreszeit Mangel an offenen Güterwagen herrscht. Die Übernahme der italienischen Güterwagen, die in kurzer Zeit geliefert werden könnten, würde für die Bewältigung des Herbstverkehrs 1952 eine wesentliche Stütze sein. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Auch mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen schweben noch Verhandlungen wegen Niederschlagung von Zollgebühren. Der Fachverband Waggonbau und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich inzwischen bereit erklärt, den von ihnen gegen die Einfuhr der Waggons erhobenen Einspruch zurückzuziehen, da die Zusicherung gegeben wurde, daß die im Beschaffungsplan der Deutschen Bundesbahn für 1952 vorgesehenen Aufträge an die. deutsche Waggonindustrie durch die Übernahme der italienischen Güterwagen nicht geschmälert werden. Inzwischen wurde der Waggonindustrie bis zum Anlaufen des Neubauprogramms durch Bereitstellung von weiteren 11 Millionen DM zur Ausbesserung von Güterwagen ein Übergang gewährt.
Haben Sie eine Zusatzfrage?
({0})
- Das ist nicht der Fall.
Zur Frage 2 Herr Abgeordneter Schmitt ({1}).
Schmitt ({2}) ({3}), Anfragender: Ebenfalls eine Frage an den Herrn Verkehrsminister:
Wie weit sind die Vorbereitungen für den Wiederaufbau der Kaiserbrücke bei Mainz gediehen?
Bis wann ist mit dem Beginn des Wiederaufbaus zu rechnen, und wie lange wird der Wiederaufbau dauern?
Wird die Kaiserbrücke so wieder aufgebaut, wie sie war, oder ist eine Verbreiterung vorgesehen?
Herr Bundesminister für Verkehr zur Beantwortung.
Die technischen Vorbereitungen für den Wiederaufbau der sogenannten Kaiserbrücke sind so weit gediehen, daß mit den Arbeiten sofort nach Klärung der Finanzierungsfrage begonnen werden kann. Die Stahlarbeiten werden voraussichtlich im April ausgeschrieben. Für die Tiefbauarbeiten wird die Ausschreibung vorbereitet. Unter der Voraussetzung eines baldigen Baubeginns hoffen wir, mit der Fertigstellung der Brücke Ende 1954, Anfang 1955 rechnen zu können. Sie wird wieder zweigleisig hergestellt. Dabei wird jedoch der Gleisabstand von 3,50 auf 4 m vergrößert. Auf beiden Seiten der Gleise sind wie bei der früheren Brücke Geh-und Radfahrsteige vorgesehen, die von 1,50 auf 2,25 m verbreitert werden, so daß damit auch die ganze Brücke verbreitert wird.
Keine Zusatzfrage?
({0})
Zur Frage 3 Herr Abgeordneter Ritzel, bitte!
Ritzel ({1}), Anfragender: Ich frage den Herrn Bundesverkehrsminister:
In welchen Etappen ist mit der Fertigstellung der Anschlußverbindung der Autobahn Wiesbaden-Wandersmann zum Anschluß an die Autobahn Darmstadt-Karlsruhe zu rechnen?
Der Herr Bundesminister für Verkehr zur Beantwortung!
Mit dem Anschluß der Autobahn Köln-Frankfurt an die Autobahn Kassel-Frankfurt ({0})-Heidelberg ist unter Voraussetzung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in folgenden fünf Etappen zu rechnen: 1. Etappe Wiesbaden--Wandersmann / Bundesstraße 40 im Frühjahr 1952,
2. Etappe Bundesstraße 40 / Bundesstraße 43 einschließlich Brücke über den Main: Frühjahr 1953,
3. Etappe Bundesstraße 44 / Autobahnanschlußstelle Flughafen: Frühjahr 1954, 4. Etappe Anschlußstelle Flughafen / Bundesstraße 43: Frühjahr 1955, 5. Etappe Bau der Autobahnkreuzung an der Autobahn Frankfurt / Heidelberg einschließlich Abschlußarbeiten im Frühjahr 1956. Gesamtobjekt rund 30 Millionen DM.
Ritzel ({1}), Anfragender: Ich danke, Herr Minister.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Ritzel, unter Ziffer 4!
Ritzel ({0}), Anfragender:
Was beabsichtigt der Herr Bundesminister für Verkehr zu tun, um die in ihrer Existenz bedrohten Nebenbahnlinien des hessischen Odenwaldes
a) Hetzbach-Beerfelden,
b) Reinheim-Reichelsheim,
vor der Stillegung zu bewahren oder den Personen- und Güterverkehr auf diesen Linien durch andere geeignete Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn zu sichern?
Der Herr Bundesminister für Verkehr zur Beantwortung!
Bei diesen beiden Bahnstrecken handelt es sich um Privatbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Eigentum der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft A. G. in Essen, Verwaltung Darmstadt, sind. Sie werden nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz vom Lande Hessen, in dessen Gebiet sie liegen, beaufsichtigt. Daher wäre die gestellte Frage an den Herrn hessischen Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft zu richten. Die Frage, ob der Personen-und Güterverkehr auf den beiden Nebenbahnen durch andere geeignete Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn gesichert werden kann, muß bei ihrer Finanzlage leider verneint werden.
Ritzel ({0}), Anfragender: Eine Zusatzfrage: Was beabsichtigt der Herr Bundesminister für Verkehr für den Fall zu tun, daß die eine oder die andere dieser Linien zum Erliegen kommen sollte?
Das ist eine Angelegenheit, die zunächst von Hessen entschieden werden muß, da die Beaufsichtigung darüber und über die Vergabe der Konzessionen I dem Lande Hessen zusteht.
Ritzel ({0}), Anfragender: Noch eine Frage! Wenn die Konzession infolge mangelnder Leistungsfähigkeit nicht weiter in Anspruch genommen wird, aber ein öffentliches Interesse daran vorliegt, daß die bisherigen Linien in irgendeiner Weise fortgesetzt werden, ist es nach meiner Auffassung eine Angelegenheit der Deutschen Bundesbahn. Frage: Was beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn für diesen Fall zu tun?
Der Deutschen Bundesbahn kann nicht zugemutet werden, daß sie Nebenstrecken, die absolute Zuschußbetriebe sind, übernimmt. Ich glaube, das ist nicht eine Frage der Deutschen Bundesbahn, sondern eine Frage, die dann zwischen dem Bund und dem Land Hessen geregelt werden muß, um eine Möglichkeit zu finden, die Verkehrsbedürfnisse dort nach wie vor zu befriedigen.
Ritzel ({0}), Anfragender: Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Zur Frage 5 Herr Abgeordneter Goetzendorff! - Er ist nicht anwesend.
Die Frage 6 war ebenfalls von dem Herrn Abgeordneten Goetzendorff gestellt. - Ich darf unterstellen, daß das Haus damit einverstanden ist, daß die Herren, die bei ihren Fragen nicht anwesend sind, an dem Tage nicht mehr zum Zuge kommen.
({0})
Zur Frage 7 Herr Abgeordneter Dr. Decker!
Dr.-Ing. Decker ({1}), Anfragender:
Ist bezüglich der neuen Autonummernschilder seitens des Bundesverkehrsministeriums eine endgültige Regelung getroffen, und welche Absichten bestehen?
Herr Bundesminister für Verkehr zur Beantwortung, bitte!
Die Bundesregierung hat zuständigkeitshalber dem Bundesrat eine Verordnung zur Frage der Kraftfahrzeugkennzeichnung zugeleitet, die als eine Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu betrachten ist. Diese Verordnung liegt zur Zeit dem Bundesrat vor und wird dort beraten. Die Drucksache, aus der die Gestaltung zu ersehen ist, kann beim Bundesrat zweifellos jederzeit eingesehen werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Dr.-Ing. Decker ({0}), Anfragender: Danke!
Zur Frage 8 Herr Abgeordneter Dr. Decker.
Dr.-Ing. Decker ({0}), Anfragender:
Welche Absichten hat das Bundesverkehrsministerium hinsichtlich der Zulassung der Güterwagenreklame?
Bitte, Herr Bundesminister!
Das Bundesverkehrsministerium hat die Reklame an Güterwagen der Deutschen Bundesbahn weder veranlaßt noch gebilligt. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat hier in ihrer eigenen
Zuständigkeit ohne Rückfrage bei dem Ministerium und ohne Beteiligung des Ministeriums gehandelt. Nach dem Willen der Deutschen Bundesbahn sollen probeweise 3000 Güterwagen mit Reklameaufschriften versehen werden. Das sind 1,15 % des gesamten Bestandes an Güterwagen. Die Deutsche Bundesbahn hatte dazu am 1. Oktober 1951 mit einer Werbefirma in Berlin einen Vertrag geschlossen, von dem sie sich einen finanziellen Erfolg verspricht. Ich halte diese Art der Werbung nicht für zweckmäßig.
Eine Zusatzfrage? Dr.-Ing. Decker ({0}), Anfragender: Danke.
Zur Frage 9 Herr Abgeordneter Junglas.
Junglas ({0}), Anfragender:
Wann ist mit der Übernahme des Wildschadens, der in den von den Besatzungsmächten in Anspruch genommenen Jagdreservaten und den angrenzenden Jagdrevieren entsteht, auf Besatzungskosten bzw. auf den Bund zu rechnen?
Der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium zur Beantwortung.
Der Herr Bundesfinanzminister hat im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im November 1951 die Alliierten gebeten, eine Entschädigung für Wildschäden in den durch die Besatzungsmächte in Anspruch genommenen Jagdgebieten zu Lasten des alliierten Besatzungskosten-und Auftragsausgabenhaushalts zuzulassen. Eine Antwort auf dieses Memorandum ist uns bisher nicht zugegangen. Wir haben daher dringlich an die Antwort erinnert.
Ich darf aber hierzu bemerken, daß die britische Besatzungsmacht inzwischen mit Wirkung ab 1. April 1952 alle beschlagnahmten Jagdgebiete freigegeben hat, welche eine Pachtzahlung bedingen. Die amerikanische Besatzungsmacht hat eine entsprechende Regelung mit Wirkung vom 1. September 1951 getroffen. In diesen beiden Zonen bedarf es daher einer Regelung der Wildschäden nur noch für die Vergangenheit. Mit einer Entschädigung der Wildschäden, die in den angrenzenden Jagdrevieren entstanden sind, ist nicht zu rechnen, da nach deutschem Jagdrecht der Jagdausübungsberechtigte nur zum Ersatz von Wildschäden verpflichtet ist, die in seinem Jagdrevier entstanden sind.
Keine zusätzliche Frage. Zur Frage 10 Herr Abgeordneter Dr. Reismann.
Dr. Reismann ({0}), Anfragender: Ich frage den Herrn Bundesaußenminister:
Werden Einreisevisa nach Spanien zur Zeit von den spanischen Konsulaten nicht erteilt oder nur unter einschränkenden Bedingungen erteilt?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
Zur Zeit verlangen die spanischen Konsulate
({0})
in Deutschland von deutschen Geschäftsreisenden eine Einladung eines Geschäftsfreundes in Spanien, die von der Deutschen Handelskammer in Spanien abgestempelt sein muß. Die Einreisesichtvermerke werden aber im allgemeinen ohne Rückfrage in Madrid erteilt. Dagegen werden schon seit längerer Zeit Besuchs- oder Touristensichtvermerke von den spanischen Konsulaten nur nach Rückfrage bei dem spanischen Außenministerium gegeben. Es wird eine Einladung in spanischer Sprache verlangt. Der Gastgeber muß zwei spanische Bürgen stellen. Die Erledigung des Sichtvermerksantrages soll bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Das Auswärtige Amt hat deshalb Vorstellungen bei der spanischen Botschaft in Bonn erhoben.
Dr. Reismann ({1}), Anfragender: Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, auf welchen Gründen diese Erschwerungen beruhen?
Dr. Hallstein Staatssekretär des Auswärtigen Amts: Es ist mir nicht bekannt. Ich kann nur vermuten, daß das Verfahren Spaniens vielleicht darauf beruht, daß die Besatzungsmächte zeitweise, solange sie noch die Paßhoheit ausübten, die Reise Deutscher nach Spanien erschwert haben.
Eine zusätzliche Frage?
Dr. Reismann ({0}), Anfragender: Ja. - Es wurde einmal der Verdacht geäußert, das hänge damit zusammen, daß die Deutsche Bundesregierung noch keinen Botschafter nach Madrid entsandt hat; es sei eine Erwiderung darauf, weil man das als Unfreundlichkeit empfinde. Sind Sie darüber unterrichtet, und was halten Sie davon?
Ich bin nicht darüber unterrichtet; ich halte diese Vermutung aber nicht für begründet.
Danke.
({0})
Zur Frage 11 Herr Abgeordneter Bausch.
Bausch ({0}), Anfragender:
Ist der Herr Bundesminister der Finanzen bereit, die Finanzämter dazu anzuhalten, das im Entwurf des Lastenausgleichsgesetzes festgelegte Prinzip der Gleichberechtigung von Heimatvertriebenen und Fliegergeschädigten dadurch zu respektieren, daß beispielsweise künftighin grundsätzlich von der zur Zeit noch immer üblichen Einziehung von Soforthilfeabgaben von Totalfliegergeschädigten abgesehen wird?
Der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium!
Bis zum Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes ist das Bundesfinanzministerium verpflichtet, die Soforthilfeabgabe nach den für dieses Gesetz maßgebenden Grundsätzen weiter zu erheben. Bei der Bemessung der Soforthilfeabgabe können danach Kriegs- und Kriegsfolgeschäden nicht berücksichtigt werden. Davon kann der Bundesfinanzminister als Verwaltungsbehörde nicht abweichen. Im übrigen sind auch die Heimatvertriebenen keineswegs von der Soforthilfeabgabe befreit. Auch in den beiden Soforthilfe-Anpassungsgesetzen, die auf Initiative des Bundestages erlassen worden sind, ist nicht eine Befreiung der Heimatvertriebenen vorgesehen, sondern nur eine auf Antrag zu bewilligende Stundung eines Drittels der vierteljährlichen Abgaberate, wenn das Vermögen zwischen 15 000 und 75 000 DM liegt. Auch bei der im endgültigen Lastenausgleich vorgesehenen Vermögensabgabe sollen Verluste an Hausrat nicht zu einer Ermäßigung der Vermögensabgabe führen, sondern derartige Verluste sollen auf der Leistungsseite des Lastenausgleichs berücksichtigt werden. Beides schließt aber nicht aus, daß, wie bisher schon, im Einzelfall nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch Stundungsmaßnahmen geholfen wird.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Meine Damen und Herren, darf ich Sie um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten. Es soll ja nicht nur ein privates Zwiegespräch hier vorn stattfinden.
Zur Frage 12 Herr Abgeordneter Hennig.
Hennig ({0}), Anfragender:
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß der Herr Bundesminister der Finanzen 70 000 DM nicht zur Verfügung gestellt hat, die der Herr Bundeswirtschaftsminister für nötig hielt, um den hier einmütig beschlossenen Rat für Formentwicklung deutscher Industrie- und Handwerksgüter in Gang zu bringen und ihm die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen?
Der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium!
Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat die eben genannten 70 000 DM bei uns angefordert. Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, daß im Einzelplan IX bereits 300 000 DM für Maßnahmen zur Förderung gesamtdeutscher Handwerksfragen vorgesehen sind, die insbesondere auch der Forschung im Handwerk sowie der Fortbildung von Formgebung und künstlerischer Gestaltung der Erzeugnisse dienen sollen. Gelegentlich der Aufstellung des Nachtrags hat der Herr Bundeswirtschaftsminister nochmals den Betrag von 70 000 DM angefordert. Das Bundesfinanzministerium hat nochmals auf die bereits zur Verfügung gestellten 300 000 DM hingewiesen, gleichzeitig aber vorgeschlagen, falls diese Mittel erschöpft seien, den Antrag für das Rechnungsjahr 1952 zu stellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Hennig ({0}), Anfragender: Darf ich eine Zusatzfrage an Sie stellen: Sind die Mittel für die Förderung des Handwerks um diesen Betrag auch vorher aufgestockt worden, oder handelt es sich um die alte Höhe?
Hartmann. Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen: Es handelt sich um die alte Höhe von 300 000 DM.
Hennig ({1}), Anfragender: Das würde bedeuten, daß diese Mittel von der bisherigen Handwerksförderung abzuziehen wären. Wie stellt sich der Herr Bundesfinanzminister die Rückwirkung auf die Interessen des Handwerks vor?
Wir sind der Ansicht, daß es möglich gewesen sein sollte, innerhalb dieses Rahmens von 300 000 DM 70 000 DM einzuplanen, da es sich ja nicht um Einzelmaßnahmen, sondern um einen Pauschalbetrag handelt.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage?
Doch, ich habe noch eine Zusatzfrage. - Hält es der Herr Bundesfinanzminister für in Ordnung, daß ein Beschluß des Bundestages
({0})
so ausgeführt wird, daß die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden?
({1})
Der Herr Bundesfinanzminister ist der Ansicht, daß es möglich gewesen wäre, aus dem Pauschalbetrag von 300 000 DM auch diese 70 000 DM zu nehmen.
({0})
Nächste Frage! Herr Abgeordneter Reitzner zu Frage 13.
Reitzner ({0}), Anfragender: Herr Minister, ich frage Sie,
ob Ihnen die Verkehrsverhältnisse und der Zustand des Bahnhofes Freising in Oberbayern bekannt sind und ob die Bundesregierung Maßnahmen vorbereitet hat, um den Wiederaufbau dieses Bahnhofs sicherzustellen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.
Auf die Frage meines Landsmannes Reitzner erwidere ich:
Die Verkehrsverhältnisse und der Zustand der Bahnhöfe Freising und Landshut sind mir seit meiner Reise im Februar 1950 bekannt. Seitdem laufen die Bemühungen, den Wiederaufbau durchzuführen. Der Wiederaufbau des Bahnhofs Freising wurde mit 650 000 DM in den Entwurf des 5. Übereinkommens zwischen dem Bayerischen Staat und der Deutschen Bundesbahn über die Gewährung eines Landeskredits zur Förderung des Wiederaufbaus von Bahnanlagen vom Juni 1951 aufgenommen. Der bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 11. März 1952 dem Entwurf eines Gesetzes über den Abschluß des Übereinkommens zugestimmt.
Nach einer Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Verkehrsanlagen vom 12. März 1952 ist dieses Gesetz mit Wirkung vom 1. Februar 1952 in Kraft getreten. Obwohl die Geldmittel noch nicht zur Verfügung stehen, hat sich die Deutsche Bundesbahn bereit erklärt, die notwendigen Schritte für den Baubeginn sofort einzuleiten.
Keine zusätzliche Frage. - Zu Frage 14 Herr Abgeordneter Reitzner.
Reitzner ({0}), Anfragender:
Ist dem Herrn Bundesminister für Verkehr
weiter der katastrophale Zustand der Haliertauer Hauptstraße ({1}) bekannt?
Der Herr Bundesminister für Verkehr!
Der Ausbauzustand der Bundesstraße 301, der sogenannten Hopfenstraße, von Freising über Mainburg nach Abensberg ist uns leider sehr gut bekannt. Die Bundesstraße besitzt wie viele andere Bundesstraßenabschnitte besonders in Bayern in mehreren Teilstrecken noch keine staubfreie Decke. In den Rechnungsjahren 1950 und 1951 wurden für den Ausbau dieser Strecke insgesamt 500 000 DM aufgewendet. Für das Rechnungsjahr 1952 ist ein Betrag von weiteren 500 000 DM für den gleichen Zweck veranschlagt. Die Bedeutung der Straße für das Hopfengebiet sowie auch die Bedeutung der Hopfenerzeugung der Hallertau für den deutschen Außenhandel sind mir durchaus bekannt.
Von dieser Straße, die 51,6 km lang ist, wurden bisher 20,4 km ausgebaut; 31,2 km müssen noch ausgebaut werden. Dafür sind insgesamt 4 Millionen DM erforderlich, die aber leider nicht auf einmal eingesetzt werden können.
Keine weitere Frage. - Darf ich zur Frage 15 Herrn Abgeordneten Jahn bitten.
({0})
Herr Abgeordneter Dr. Mommer zur Frage 16!
Dr. Mommer ({1}), Anfragender:
Hält die Bundesregierung die saarländischen Behörden für befugt, deutsche Reisepässe einzuziehen, wie dies im Falle des deutschen Staatsbürgers Hans Werner Henschel, der gleichzeitig die sogenannte saarländische Staatsangehörigkeit besitzt, beim Grenzübergang in Eichelscheid geschehen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze deutscher Staatsbürger und zur Respektierung des deutschen Reisepasses zu unternehmen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
Der Fall der Einbehaltung des deutschen Passes des Werner Henschel beim Überschreiten der Grenze nach dem Saargebiet ist der Bundesregierung erst vor kurzem bekannt geworden. Die Bundesregierung hat Vorstellungen bei der Alliierten Hohen Kommission erhoben.
Keine Zusatzfrage. - Zur Frage 17 der Abgeordnete Cramer.
Cramer ({0}), Anfragender: Meine Frage lautet:
Ist das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bereit, das den Bundes- und Landesbehörden nach § 51, V Absatz 2 der Postverordnung gewährte besondere Einziehungsverfahren für unfrankierte oder nicht genügend frankierte Postsendungen auf alle Behörden, also auch auf kommunale Behörden auszudehnen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen.
Nach der von Ihnen, Herr Abgeordneter, angezogenen Bestimmung der. Postordnung können Reichsbehörden, also heute Bundesbehörden und Staatsbehörden, nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftende Nachgebühr vom Absender durch die Postanstalten einziehen lassen. Die Ausführungsbestimmungen beschränken aber diese Befugnis zu solchen Anträgen auf unmittelbare Staatsbehörden. Seit vielen Jahren ist die Ausdehnung dieses besonderen Einziehungsverfahrens auf die Gemeindebehörden insbesondere vom Deutschen Städtetag und auch vom Deutschen Gemeindetag gefordert worden. Diese Anträge sind aber stets abgelehnt worden, und zwar aus folgenden Gründen:
Grundsatz ist, daß Postsendungen, die nicht oder nicht genügend freigemacht sind, dem Empfänger nur gegen Zahlung der auf den Sendungen haftenden Nachgebühren ausgehändigt werden. Dieser Grundsatz gilt ganz allgemein im Beförderungsrecht, auch z. B. im Eisenbahnverkehr bei der Beförderung von Gütern. Das besondere nachträgliche Einziehungsverfahren belastet den Postdienst im besonderen Maße. Deshalb muß der Kreis der Teilnehmer an dieser Einrichtung so klein wie möglich gehalten werden. Er ist deshalb auf unmittelbare Landesbehörden beschränkt. Eine Ausdehnung über den zugelassenen Teilnehmerkreis hinaus auf die nur im mittelbaren Dienst der Länder tätigen Gemeindebehörden würde unweigerlich zu zahlreichen Berufungen führen und hätte bei der Vielzahl derartiger Behörden zur Folge, daß der Post in sehr vielen Fällen ohne besonderes Entgelt zusätzliche Beförderungsleistungen und sonstiger nicht unerheblicher Arbeitsaufwand erwachsen würden.
Ich bedaure daher, die von Ihnen, Herr Abgeordneter, gestellte Frage verneinen zu müssen.
Eine zusätzliche Frage, Herr Abgeordneter Cramer?
Cramer ({0}), Anfragender: Herr Staatssekretär, erblicken Sie darin nicht eine Ungerechtigkeit,
({1})
daß man einerseits den kommunalen Behörden staatliche Aufgaben überträgt, ihnen aber andererseits nicht die Vorteile einräumt, die staatliche Dienststellen genießen?
Herr Abgeordneter, die Post ist doch keine Anstalt, die dazu berufen ist, die Gemeinden für alles zu entschädigen, was sie sonst im allgemeinen Staatsinteresse leisten muß.
({0})
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Cramer ({0}), Anfragender: Ja! - Herr Staatssekretär, ist die Postordnung, auf die Sie sich beziehen, nur durch Gesetz zu ändern, oder kann sie auf dem Verordnungswege geändert werden?
Die Postordnung kann im. Verordnungswege durch den Bundespostminister geändert werden, mit Zustimmung des Bundesrats.
Zu einer weiteren Frage, Nr. 18, Herr Abgeordneter Cramer.
Cramer ({0}), Anfragender: Meine Frage richtet ' sich an den Herrn Bundesminister der Finanzen, und zwar geht sie dahin:
Beabsichtigt der Bundesminister der Finanzen, den Kauf- oder Pachtvertrag über die rund 1900 Kesselwagen der Vorortbahn Wilhelmshaven an eine andere Gesellschaft dem Bundestag vorzulegen?
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen!
Die Angelegenheit des Verkaufs der Kesselwagen ist bereits in der 192. Sitzung des Deutschen Bundestags behandelt worden. Die Verhandlungen über den Verkauf sind noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich hier um den beabsichtigten Übergang - von Verkauf kann man eigentlich rechtlich kaum sprechen - von Kesselwagen, die im unmittelbaren Eigentum des Bundes stehen, an eine Gesellschaft, deren Anteile wieder in unmittelbarem Eigentum des Bundes stehen, also nur um den Übergang von unmittelbarer Bundesverwaltung zu einer wirtschaftlich zweckmäßigeren Verwaltungsform durch eine Gesellschaft nach den Formen des Handelsrechts. Daher ist ein Zustimmungsrecht des Hohen Hauses nach der Reichshaushaltsordnung und den Reichswirtschaftsbestimmungen nicht gegeben. Trotzdem beabsichtigt das Bundesfinanzministerium, die Angelegenheit, sobald sie zur Entscheidung reif ist, in dem zuständigen Unterausschuß Ehemaliges Reichsvermögen zu erörtern.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Cramer!
Cramer ({0}), Anfragender: Herr Staatssekretär, halten Sie auch an Ihrer Zusage fest, die Sie am 13. Februar in diesem Hause abgegeben haben, daß bei allen weiteren Verhandlungen über diese Kesselwagen der Rat der Stadt Wilhelmshaven beteiligt wird?
An der Zusage wird festgehalten.
Cramer ({0}), Anfragender: Danke schön!
Zur Frage 19 Herr Abgeordneter Ritzel!
Ritzel ({0}), Anfragender: Eine Frage an den Herrn Bundesminister für Verkehr:
Sind dem Herrn Bundesminister für Verkehr die vielfach erhobenen Beanstandungen hinsichtlich Qualität und Preis des in manchen Speisewagen deutscher und internationaler Züge verabreichten Kaffees bekannt?
({1})
Billigt der Herr Bundesminister für Verkehr die Tatsache, daß z. B. im Rheingoldzug eine Tasse Kaffee minderer Qualität
({2})
- minderer Qualität mit Rücksicht auf den starken Zusatz von Zichorie mit 1,43 DM berechnet wird?
Was gedenkt der Herr Bundesminister für Verkehr zu tun, um eine Änderung dieses Zustandes herbeizuführen?
({3})
Herr Bundesminister für Verkehr zur Frage des Kaffees!
Dem Bundesverkehrsministerium sind Beanstandungen über Qualität und Preis des Kaffees bekanntgeworden, der in den Speisewagen der Internationalen Schlafwagengesellschaft, die auf deutschen Strecken verkehren, verabreicht wird. Klagen über den in den Speisewagen der Deutschen Schiaf- und Speisewagengesellschaft verabreichten Kaffee liegen seit einer Anzahl von Monaten nicht mehr vor.
({0})
Auf die Preise und die Qualität der von der Internationalen Schlafwagengesellschaft gegebenen Speisen und Getränke hat das Bundesverkehrsministerium keinen Einfluß.
({1})
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ritzel!
Ritzel ({0}), Anfragender: Der Herr Bundesminister für Verkehr hat eben selbst festgestellt, daß es sich in der Hauptsache um den Kaffee handelt, der „auf internationaler Basis" gekocht wird.
({1})
Ich möchte mir dazu die Frage gestatten, die ich schon angekündigt habe: Was beabsichtigt der Herr Bundesminister zu tun, um diesem Zustand abzuhelfen? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß dieselbe internationale Speisewagengesellschaft in demselben Rheingoldzug auf holländischem Boden dieselbe Tasse Kaffee fur einen Preis von etwa 20 Deutschen Pfennigen verkauft?
({2})
Das ist mir durchaus bekannt, aber es ist eine Tatsache, daß die Internationale Schlafwagengesellschaft auf Grund ihrer Verträge, und zwar der internationalen Verträge, in diesen Fragen keinem Einfluß von unserer Seite unterliegt und daß sie das Recht hat, in bestimmten internationalen Zügen, in denen wir wegen des grenzüberschreitenden Verkehrs deutsche Schlaf- und Speisewagen nicht einhängen können, die Preise zu bestimmen.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte!
Ritzel ({0}), Anfragender: Was beabsichtigt der Herr Bundesminister für Verkehr zu tun.,
({1})
um auf deutschem Boden eine Änderung dieses Zustandes herbeizuführen?
Wir beabsichtigen sowieso, in Verhandlungen mit der Wagons-Lits zu einer Änderung des Vertrages zu kommen. Eine solche Angelegenheit ist natürlich nicht von heute auf morgen zu erledigen. Ob sie sich auf die Qualität des Kaffees erstrecken wird oder auf bessere Einnahmen für uns, muß ich allerdings dahingestellt sein lassen.
({0})
Zur Frage 20 Herr Abgeordneter Morgenthaler! - Die Herren Abgeordneten können ihre Fragen schon stellen, auch wenn die Herren Minister noch im Anmarsch sind.
Morgenthaler ({0}), Anfragender:
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Hohen Kommission ernsthaft vorstellig zu werden und sich für die Freimachung des Mummelsees, seines Berghotels
- Zentralpunkt des Nordschwarzwalds und des Hotels „Feldberger Hof"
- Zentralpunkt des Südschwarzwalds - energisch einzusetzen?
Der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium!
Das Bundesfinanzministerium ist seit Jahr und Tag bemüht, die Freigabe sowohl von Wohngrundstucken als auch von gewerblichen Grundstucken zu erreichen, insbesondere die Freigabe von Stätten des Sport- und Reiseverkehrs sowie von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. Leider hat der alliierte Unterausschuß für Besatzungsschäden im März 1951 unter Hinweis auf die bereits erfolgten Freigaben mitgeteilt, daß weitere Betriebe derzeit nicht freigegeben werden können.
({0})
Wir haben dann mit dem dem Hohen Hause bekannten Memorandum vom August 1951 nochmals in umfassendster Weise um eine Überprüfung des derzeit requirierten Raums und um die gemeinsame Aufstellung eines Gesamtfreimachungsplans ersucht. Auf dieses Memorandum ist eine abschließende Antwort noch nicht eingegangen. Ich kann aber mitteilen, daß hinsichtlich des Feldberger Hofs die französischen Dienststellen am 13. März 1952 eine Teilfreigabe in Aussicht gestellt haben. Wir werden uns weiterhin für eine völlige Freigabe einsetzen. Das gleiche gilt für die Freigabe des Mummelsees und seines Berghotels.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Morgenthaler.
Morgenthaler ({0}), Anfragender: Ist es nicht wenigstens möglich, den Mummelsee als eine der Naturschönheiten des Nordschwarzwalds dem allgemeinen Fremdenverkehr zugänglich zu machen?
Wir sind durchaus der Ansicht, daß es möglich sein sollte, und wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen.
Zur Frage 21 Herr Abgeordneter Dr. Mende!
Dr. Mende ({0}), Anfragender:
Wann gedenkt die Bundesregierung eine Erhöhung der seit 1924 noch unveränderten Sätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte vorzunehmen?
Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Ritter von Lex.
Bereits seit längerer Zeit sind Vorarbeiten für die Erhöhung einer Reihe von Sätzen der Preugo im Gange. Beteiligt waren der Bundesinnenminister und der Bundeswirtschaftsminister; ferner waren zugezogen Vertreter aller Berufsgruppen, der Sozialversicherungsträger und auch der kommunalen Spitzenverbände. Diese Vorarbeiten sind jetzt abgeschlossen. Eine entspre({0})
chende Anordnung des Herrn Bundeswirtschaftsministers gemäß § 2 des Preisgesetzes ist daher in Bälde zu erwarten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Nicht.
Als letzter zu Frage Nr. 22 Herr Abgeordneter Renner.
({0})
Renner ({1}), Anfragender: Ich frage den Herrn Bundeskanzler:
Billigt der Herr Bundeskanzler die nachstehende „vertrauliche" Anweisung des Herrn Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen an den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V., Düsseldorf, die dieser Verband am 8. Februar 1952 als „Vertrauliches Rundschreiben Nr. 2/52" seinen Mitgliedern bekanntgegeben hat:
Gegen Inserate von staatlichen Handelsfirmen der Vorksdemokratien bestehen politische Bedenken. Die Firmen sind alle staatlich gelenkt, und ihre Gewinne dienen infolgedessen dem Kommunismus.
Von der wirtschaftlichen Seite her betrachtet, wird sich die Aufnahme derartiger Inserate wohl nach dem Stand der jeweiligen Handelsbeziehungen zu richten haben.
Zur Beantwortung der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers.
Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Ich kann diese Frage wie folgt beantworten:
1. Es handelt sich bei dem Schreiben des Herrn Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen nicht
um eine Anweisung, sondern um ein Schreiben, also einen Brief.
2. Dieses Schreiben ist nicht vertraulich gewesen.
3. Es handelt sich, wie ich schon sagte, nicht um eine Anweisung, sondern um die Beantwortung einer Frage, die der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger unter dem 4. Januar an den Bundesminister gerichtet hatte.
Weiter: Der von dem Herrn Abgeordneten Renner angeführte Text des Schreibens ist richtig. Der Herr Bundeskanzler und die Bundesregierung billigen dieses Schreiben des Herrn Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen.
({0})
Renner ({1}), Anfragender: Ich bitte, mir eine Zusatzfrage zu erlauben.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Renner.
Renner ({0}), Anfragender: Ohne auf die Feinheit des Unterschieds zwischen den Begriffen „Schreiben" und „Anordnung" hier eingehen zu wollen
({1}) - das ist wirklich keine Frage -,
({2})
erlaube ich mir die Zusatzfrage: Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Behinderung des Warenaustausches zwischen Westdeutschland und den volksdemokratischen Ländern, auch mittels derartiger undemokratischer Methoden der politischen Steuerung der Inseratenseiten der westwestdeutschen Wirtschaft und der westdeutschen Bevölkerung entspricht?
Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Erstens handelt es sich nicht um eine Frage, deren Beantwortung in den Kreis der in dieser Fragestunde gestellten Fragen fallen würde. Zweitens aber hat ein Warenverkehr in keiner Weise etwas mit der Aufnahme von Inseraten von Firmen zu tun, deren Erträge zweifellos nicht Deutschland oder der deutschen Volkswirtschaft zugute kommen.
({3})
Renner ({4}), Anfragender: Ich danke Ihnen für die wirklich befriedigende Antwort.
Keine weiteren Fragen, Herr Abgeordneter Renner? - Die Fragestunde ist beendet.
({0})
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen für die weitere Tagesordnung den Vorschlag machen, daß wir zunächst den Bericht des Vermittlungsausschusses zu Punkt 2 entgegennehmen. herr Abgeordneter Wellhausen hat mich gebeten, wegen einer sachlichen Verhinderung dann die Punkte 8 und 5 zu behandeln. - Ich darf annehmen, daß Sie damit einverstanden sind.
Zunächst also Punkt 2 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes
({1}) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgràber ({2}) ({3}).
Berichterstatter ist Herr Minister Dr. Spiecker.
Darf ich bitten!
Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 11. März dieses Jahres hinsichtlich des Kriegsgräbergesetzes den Vermittlungsausschuß angerufen. Er hat diesen Beschluß gefaßt, weil seine bereits im ersten Durchgang am 13. Juli 1951 vorgeschlagenen Änderungen zum wesentlichen Teil von der Bundesregierung und vom Bundestag nicht berücksichtigt worden sind. Diese Vorschläge des Bundesrats bezwecken, dem Bund die gesamten Kosten der Kriegsgräberfürsorge zu übertragen. Nach Auffassung des Bundesrats ist der Bund hierzu auf Grund des Art. 120 des Grundgesetzes verpflichtet.
Der Vermittlungsausschuß empfiehlt Ihnen, wie Sie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 3257 ersehen, dieso Änderungsvorschläge des Bundesrats anzunehmen und den Gesetzesbeschluß des Bundestags vom 28. Februar dieses Jahres entsprechend zu ändern. Dieser Beschluß des Vermittlungsausschusses ist bei drei Enthaltungen einstimmig gefaßt worden. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses will vor allem § 2 Abs. 5 des Entwurfs ändern. Die vom Vermittlungsausschuß auf Antrag des Bundesrats vorgeschlagene Neufassung stellt klar, daß der Bund die Kosten der Kriegsgräberfürsorge trägt.
Der Vermittlungsausschuß hat zu der rechtlichen Begründung des Vorschlags des Bundesrats nicht abschließend Stellung genommen. Er ist aber zu der Auffassung gekommen, daß sowohl rechtliche wie materielle Gründe dafür sprechen, den Bund mit den Kosten für die Kriegsgräberfürsorge zu belasten. Der Vermittlungsausschuß hat sich insbesondere von dem Gedanken leiten lassen, daß nur einzelne Länder in besonders starkem Maße
({4})
Kriegsschauplatz gewesen sind und mithin in einzelnen Ländern die Zahl der Kriegsgräber besonders groß ist.
Die übrigen Vorschläge des Vermittlungsausschusses ergeben sich zwangsläufig aus der vorgeschlagenen Änderung des § 2 Abs. 5. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über seine gesamten Vorschläge im Bundestag gemeinsam abzustimmen ist.
Im Namen des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus um Annahme dieser Vorschläge.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ist beabsichtigt, zu diesem Vorschlag des Vermittlungsausschusses Erklärungen abzugeben? - Das ist nicht der Fall.
Ich komme entsprechend dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Abstimmung über den Mündlichen Bericht auf Drucksache Nr. 3257 in seiner Gesamtheit. Ich bitte die Damen und Herren, die für den Antrag des Vermittlungsausschusses sind, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, daß der Antrag des Vermittlungsausschusses einstimmig ohne Enthaltungen angenommen worden ist.
Ich rufe auf den Punkt 3 der Tagesordung: Beratung der Ubersicht Nr. 51 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages
über Petitionen ({0}).
Wegen des Gewichts dieser Übersicht verweise ich auf die Ausführungen der Vorsitzenden des . Ausschusses für Petitionen in der letzten Sitzung. Ich bitte die Damen und Herren, die den Anträgen des Ausschusses auf Umdruck Nr. 472 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; angenommen.
Entsprechend der Vereinbarung rufe ich jetzt zunächst auf den Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes ({1});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({2}) ({3}).
({4})
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Aussprache in der dritten Beratung zu verzichten. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen!
Dr. Wellhausen ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Drucksache Nr. 3225 und die ihr zugrunde liegende Vorlage richtig gelesen haben, dann werden Sie einen alten Bekannten wiedergetroffen haben. Dieses Haus hat sich nämlich schon zweimal mit dieser Drucksache beschäftigt, und zwar zweimal, wie es sich einbildete, erfolgreich. Aber das war ein Trugschluß. Denn der Bundesrat hat sich dann schließlich nicht in der Lage gesehen zuzustimmen. Unter verschiedenen Umständen, die ich nicht zu schildern brauche - Sie können sie in der Begründung nachlesen -, hat der Herr Bundespräsident ein Gutachten des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob das Gesetz, von dem ich spreche, ein Zustimmungsgesetz ist oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 22. November 1951, also immerhin schon vor fünf Monaten, erklärt: jawohl, das ist ein Zustimmungsgesetz.
Das Gesetz ist nun, wie unser Grundgesetz es vorschreibt, auf ein Zustimmungsgesetz abgestellt, und es herrscht eitel Friede im Haus. Es braucht nur noch Ihrer Zustimmung zu der neuen Fassung des Gesetzes.
Der Finanzausschuß, der in diesem Gesetz ebenfalls einen alten Bekannten wiedergetroffen hat, hat sich gesagt, in § 1 Abs. 1 könne eine etwas bessere redaktionelle Fassung gefunden werden. Denn wer weiß, so sagte sich der Ausschuß, wie oft der Herr Finanzminister noch die Einkommensteuer anzuknabbern für nötig findet. Wir haben infolgedessen das Präsens und nicht das Imperfektum gewählt, wenn ich mich humanistisch ausdrücken darf. Das ist eigentlich schon alles, was ich zu der Sache zu sagen habe.
Nur noch eins: Ich bin der Meinung: nachdem der Herr Finanzminister genötigt war, vom Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, mußte daraus auch die Folgerung gezogen werden. Und die Folgerung ist - das darf ich als Berichterstatter nicht sagen, sonst bin ich parteiisch - nicht im Sinne der Bundesfinanzverwaltung gezogen worden, sondern im Sinne einer verständigen, erfolgversprechenden Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Der Ausschuß meint - ich darf sagen: einstimmig -, daß wir damit einen Schritt weiter sind auf dem Wege zu einem sinngemäßen und nicht einseitigen Aufbau unseres Finanzwesens. Er empfiehlt Ihnen daher einstimmig, den Antrag auf Drucksache Nr. 3225 anzunehmen.
Wir glauben - das ist schon Glaube, und der Glaube macht selig, wie Sie wissen -, daß beiderseits, d. h. bei Bund und bei Ländern der Wille zu einer vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit besteht. Der Bundesminister der Finanzen hat uns erklärt, daß er bereit sei, von den ihm nach § 1 Absätzen 2 und 3 des Gesetzentwurfs zustehenden Verzichts- und Abgrenzungsmöglichkeiten einen großzügigen Gebrauch machen zu wollen. Der Bundesfinanzminister hat uns aber weiter erklärt - und das ist auch die Ansicht des Ausschusses, für den ich spreche -, er gehe dabei davon aus, daß auch die Länder von dem Willen getragen seien, der Bundesfinanzverwaltung den Zugang zu allen Informationen und Unterlagen zu ermöglichen, die für die Ausübung der Mitwirkung des Bundes von Wichtigkeit sein könnten. Wenn ich im theologischen Sinne - wie der Herr Präsident meint - fortfahren darf, dann kann ich nur sagen: ich hoffe, daß wir auf diesem nunmehr beschrittenen Wege zu einer vernünftigen Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Bundesrat und Bundestag kommen werden.
Wir empfehlen Ihnen, wie gesagt, die Annahme des Antrages auf Drucksache Nr. 3225.
Herr Abgeordneter, es heißt auch, daß der Glaube aus der Predigt kommt. Ich danke Ihnen für diesen Beitrag und danke Ihnen für Ihre Berichterstattung.
({0})
Meine Damen und Herren, ich komme zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich rufe auf die §§ 1, - 2, - 3, - 4, - 5, - 6, - Einleitung und Überschrift. Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Para({1})
graphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen angenommen.
Eine allgemeine Besprechung sollte nach dem Vorschlag des Ältestenrats in der dritten Beratung nicht stattfinden. Eine Einzelbesprechung braucht nicht stattzufinden, da Änderungsanträge nicht vorliegen.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Gegen wenige Stimmen ist das Gesetz in der Schlußabstimmung angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({2}) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfbetriebsjahr vom 1. April 1950 bis 30. September 1950 ({3}).
Auch hier ist Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen Berichterstatter. Bitte, Herr Abgeordneter!
Dr. Wellhausen ({4}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich hier noch kürzer fassen und mich erst recht theologischer Anwandlungen enthalten, nachdem es sich um Alkohol handelt.
({5})
Wir haben neulich eine sehr lange Diskussion über die Drucksache Nr. 3u25 gehabt. Das ganze Haus war der Auffassung, dais die Berichte und die Bilanzen, die in dieser Drucksache angefordert sind, erstattet und vorgelegt werden müssen, und zwar schnell. Dennoch hat sich der ]finanzausschuß durch die Vorträge des Herrn Regierungsvertreters davon überzeugen lassen müssen - ungern überzeugen lassen müssen -, daß der Termin vom 31. März 1952 zu kurz ist. Er hat statt dessen gebeten, das Datum des 15. Mai einzusetzen. Das ist der Inhalt des Mündlichen Berichts Drucksache Nr. 3199. Ich empfehle Ihnen, so schnell und, wenn ich so sagen darf, von so kurzer Hand wie nur möglich diesen Bericht anzunehmen; denn erst dann, wenn wir die Bilanzen besitzen, haben wir die Grundlage für weitere Diskussionen, die sich insbesondere an die uns noch in Erinnerung befindlichen Ausführungen der Kollegen Gülich und Baade anschließen werden.
Ich empfehle Ihnen also im einstimmigen Auftrag des Finanzausschusses, dem Antrag in Drucksache 3199 zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Für die Aussprache schlägt Ihnen der Ältestenrat eine Zeit von höchstens 60 Minuten vor. - Das Haus ist damit einverstanden.
Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Dr. Gülich in der Aussprache das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Herr Kollege Wellhausen, ich kann Sie eigentlich nicht ganz verstehen; denn gerade
der Alkohol - insbesondere der Wein - hätte Anlaß zu mancherlei theologischen Betrachtungen geboten. Die Bibel ist voll von Aussprüchen über den Wein, die zwar gegensätzlich sind: Der Wein mache lose Leute und starke Getränke machen wild, aber auch, daß der Wein des Menschen Herz erfreue.
Ich spreche aber nicht zum Wein.
({0}) - Eben, ich spreche zum Branntwein. - Ich darf zunächst namens der sozialdemokratischen Fraktion erklären, daß wir dem Ausschußantrag in der vorliegenden Form zustimmen. Auf die Fragen, die an mich gestellt worden sind: Warum wollen Sie denn schon wieder etwas zur Monopolverwaltung und zum Branntwein sagen; ist denn das Objekt überhaupt bedeutend genug?, möchte ich sagen: das Objekt ist schon recht bedeutend, und wie bedeutend es ist, werden wir noch im Laufe der nächsten Monate erfahren.
Der Umsatz bei der Monopolverwaltung - ich spreche also jetzt nicht von den Steuern, sondern nur vom Umsatz der Monopolverwaltung - betrug im Jahre 1950/51 rund 156 Millionen DM. Dabei ist beachtenswert, daß nach den Ausführungen des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der 2. Sitzung des Gewerbeausschusses am 12. Dezember 1951 die reinen Verwaltungskosten rund 34,5 Millionen DM
({1})
- wohlgemerkt ohne Rückstellungen, ohne Gewinn und ohne Abschreibungen - betragen. Das sind immerhin über 21 %. Auch das ist also ein Objekt, mit dem sich das Parlament befassen sollte.
Die Ausführungen, die ich in der 192. Sitzung des Deutschen Bundestags gemacht habe, sind in der gesamten Wirtschaft, insbesondere natürlich in der Branntweinwirtschaft, sehr beachtet worden. Das zeigt, wie wichtig es war, dieses Problem anzuschneiden. Daß sich die Debatte, wie ich neulich sagte, seit 50 Jahren im Kreise dreht, geht auch aus dem Echo hervor, das meine Ausführungen gefunden haben. Obgleich ich glaube, mich deutlich genug ausgedrückt zu haben, sind meine Ausführungen doch teilweise mißverstanden worden, und teilweise sind sie von Interessenten mißgedeutet worden. Infolgedessen scheint es mir richtig, hier diese Mißverständnisse und Mißdeutungen klarzustellen.
. Die Frage ist nicht Monopol oder freie Wirtschaft, sie ist nicht Naturalkohol oder Synthesesprit, sie ist nicht landwirtschaftliche Brennereien oder gewerbliche Großbetriebe, sondern die Frage ist: Berücksichtigung volkswirtschaftliche und finanzpolitischer Belange bei Wahrung sozialpolitischer Gesichtspunkte bei der Führung der Monopolverwaltung, und hierbei - das war meine Forderung - muß das Parlament mitwirken, wie es sich aus den Befugnissen des Parlaments ergibt und wie es im Gesetz geschrieben steht. Hierbei muß auch die Wirtschaft mitwirken, wie es im Gesetz geschrieben stand und wie es durch „Führererlasse" im „Dritten Reich" geändert worden ist.
Die Wirtschaft muß also in Zukunft wieder mitwirken, und zwar muß diese Mitwirkung vollständiger und intensiver sein, als sie es vorher gewesen war. Ich strebe also - um einer weiteren Mißdeutung vorzubeugen - nicht eine Rationalisierung der Branntweinwirtschaft im Sinne der Reduzierung auf einige Hundert Großbetriebe an. Ich denke gar nicht daran, das Gewachsene und volks({2})
wirtschaftlich Vertretbare zerstören zu wollen. Ich glaube aber, daß man modernen gewerblichen Brennereien nicht den Schutz eines veralteten Monopolgesetzes gewähren sollte, um unwirtschaftliche Erzeugungsmethoden beizubehalten.
({3})
Die Förderung der Produktion von Synthesesprit soll nicht heißen, daß Synthesesprit zur Herstellung von Trinkbranntwein, von Pharmazeutika, von Kosmetika verwendet werden soll. Ich könnte mir denken, daß die Verwendung von Synthesesprit etwa für Pharmazeutika oder für Trinkbranntwein zu Erkrankungen führen würde, von . denen wir heute noch keine Vorstellung haben. Also auch hier soll das Natürliche nicht durch die Chemie verdrängt werden.
Es handelt sich auch nicht um einen Kampf gegen die landwirtschaftlichen Brennereien, sondern nur um einen Abbau von unwirtschaftlichen Erzeugungsmethoden. Es muß doch möglich sein, die einzelnen Spritsorten ohne Verlust zu verwerten, abgesehen von solchen, bei denen agrarpolitische und sozialpolitische Gesichtspunkte - ich sage das zu Ihnen, lieber Herr Kollege Morgenthaler - berücksichtigt werden müssen. Daher wird in Punkt 3 des Antrags der SPD-Fraktion gefordert, daß der Geschäftsbericht durch genaue Sorten- und Mengenangaben sowie Preise ergänzt wird. Dagegen ist bisher immer eingewendet worden, daß man eine solche Differenzierung nicht durchführen könne. Ich stelle aber fest - und ich will es an dieser Stelle feststellen -, daß die Bundesmonopolverwaltung in ihrem Rundschreiben R 25 vom 26. Februar 1952 eine sehr befriedigende und sehr genaue Aufstellung der Sorten und eine Differenzierung nach Herkunft und Verwendungszwecken
gegeben hat. Im Nachweisungsverkehr sollen allerdings diese „internen Sortenbezeichnungen" nicht in Erscheinung treten - auch im Verkehr mit der Kundschaft soll das nicht der Fall sein -, sondern diese Weisungen sollen rein innerbetrieblichen Charakter für die Abteilungen der Bundesmonopolverwaltung haben. In diesem Rundschreiben, welches als „vertraulich" bezeichnet wird, aber in unzähligen Exemplaren in die Welt gegangen ist und ohne weiteres auf den Schreibtisch jedes interessierten Menschen kommt, werden also am 26. Februar derartige Anweisungen an die Monopolverwaltung gegeben, nachdem unsere Forderungen nach Bekanntgabe der Sorten und Mengen längst im Bundestag erhoben worden sind.
({4})
Danach also hat es die Bundesmonopolverwaltung noch für richtig befunden, interne Anweisungen zu geben, die die Kontrolle der Bundesmonopolverwaltung unmöglich machen.
({5})
Gerade auf die Kontrolle der Bundesmonopolverwaltung aber kommt es uns an. Diese Kontrolle ist das, was das Parlament und was die Wirtschaft fordern müssen.
Noch einige weitere Punkte. Es muß gefordert werden, daß Sprit aus einheimischen Rohstoffen gebrannt wird. Ich habe das vorige Mal gesagt, daß der Rohstoff Melasse, der ein einheimischer Rohstoff ist, eine sehr große Rolle spielt und daß dieser Rohstoff in größeren Mengen ausgeführt worden ist. Wir müssen diesen Rohstoff an Stelle von ausländischen Rohstoffen, die wir mit teuren Devisen bezahlen, wie Milokorn, Mais, Weizen, Datteln, Feigen und Johannisbrot, verwenden. Bei der gegebenen wirtschaftlichen Struktur der Bundesrepublik dürften Kartoffeln und Getreide nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sein, wie sehr deutlich aus einem Aufsatz des Herrn Staatssekretärs des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nr. 19 des Informationsdienstes der Bundesregierung hervorgeht. Daß die Melassebrenner voll einsatzfähigen Sprit herstellen, ist mir natürlich bekannt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Meine Kritik hat sich gegen diejenigen Melasseverarbeiter gewendet, welche infolge unwirtschaftlicher Methoden Sprit zu solchen Preisen herstellen, daß er unter den Gestehungskosten verwertet werden muß. Diese meine Auffassung findet durch eine Erklärung des Herrn Stelling in der 1. Sitzung des Gewerbeausschusses vom 22. Oktober 1951 - im Protokoll auf Seite 18 - eine klare und keiner Ergänzung bedürftige Begründung.
Die Festsetzung überhöhter Verbrauchspreise durch den Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung ohne Mitwirkung anderer Stellen beeinträchtigt die Steuerfestsetzungsbefugnis des Gesetzgebers und das Steuerbewilligungsrecht des Parlaments. Damit bedeutet dies eine diktatorische Geschäftsführung.
({6})
Ich bedauere, dieses Wort „diktatorische Geschäftsführung" nicht zurücknehmen zu können.
({7})
- Doch, es wird verlangt. Aber die ganze Fachpresse ist im übrigen auch voll von diesen Vorwürfen.
Ich möchte noch etwas zu § 177 sagen. Der Ermessensmißbrauch liegt nicht darin, daß der Paragraph überhaupt angewendet wird, denn dazu ist er da, sondern der Mißbrauch liegt darin, daß er einmal angewendet wird, um volkswirtschaftlich nicht vertretbare Brennereien zu errichten, auszuweiten oder am Leben zu halten, ein anderes Mal nicht angewendet wird, um volkswirtschaftlich wünschenswerte Betriebe zu erhalten. Nicht jede Anwendug des § 177 stellt also einen Ermessensmißbrauch dar, sondern nur die ungleiche Anwendung dieses Paragraphen.
Herr Kollege Morgenthaler, den ich noch einmal zitieren darf, hat meine Ausführungen in der 192. Sitzung als einen Generalangriff auf die Monopolverwaltung bezeichnet. Ich möchte deshalb noch einmal klar sagen: das ist ein Mißverständnis, und ich glaube, wir haben das im persönlichen Gespräch schon weitgehend geklärt. Es war nur ein Generalangriff auf die unwirtschaftliche Geschäftsgebarung der Monopolverwaltung und auf Entscheidungen, wie sie im Bundesfinanzministerium gefällt worden sind, welche zusammengenommen, unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, auf eine Vergeudung allgemeiner Steuermittel hinauslaufen.
Die Obstbrenner müssen wir in diesem Zusammenhang ganz besonders betrachten. Ich sagte schon einmal, daß ihre Erzeugung mengenmäßig gar keine Rolle spielt. Falls die gegenwärtige Regelung nicht ausreicht, wird man nach neuen Regelungen suchen müssen, um das, was dort in gewissen Landschaften historisch gewachsen ist und was abseits vom Verkehr sich so entfaltet hat, nicht zu stören und vor allen Dingen nicht zu zerstören. Das hat nicht in meiner Absicht gelegen.
Auch die Gretchenfrage, die mir jetzt so oft gestellt wird: Sind Sie ein grundsätzlicher Gegner
({8})
des Monopols?, möchte ich kurz dahin beantworten: ich habe überhaupt nur ganz wenige Grundsätze, die Fragen der allgemeinen Lebenshaltung,
({9})
also nur Fragen der Grundhaltung zum Leben betreffen. Alles andere sind Zweckmäßigkeitsfragen. Die Monopolverwaltung kann, wenn sie nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird, wie es das Gesetz vorschreibt, und wenn das Monopolgesetz den Bedürfnissen der Gegenwart angepaßt wird, durchaus erhalten bleiben. Ich habe darüber noch keine endgültige Meinung.
Die Stellung des Bundesfinanzministers in bezug auf die Monopolverwaltung sieht der Herr Bundesfinanzminister allerdings meiner Ansicht nach falsch. Er sagte, die Branntweinmonopolverwaltung stehe zum Bundesfinanzminister - wie er sich ausdrückte -, „um einen groben Vergleich zu gebrauchen", ungefähr wie der Vorstand einer Gesellschaft zum Aufsichtsrat dieser Gesellschaft. Bei dieser Auffassung könnten sich meines Erachtens einmal Schwierigkeiten für den Herrn Bundesfinanzminister ergeben. Er führt nach dem Branntweinmonopolgesetz die Dienstaufsicht über die ihm nachgeordnete Behörde, die Bundesmonopolverwaltung, die sich wiederum gliedert in das Bundesmonopolamt - auch eine Behörde - und die Verwertungsstelle, die, wie es ausdrücklich im Gesetz heißt, nach kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet werden soll. Die Anordnungsbefugnis des Herrn Bundesfinanzministers geht nach dem Gesetz wesentlich weiter, als den Ausführungen des Herrn Ministers zu entnehmen ist.
Der Herr Bundesfinanzminister bat um die Freundlichkeit, doch „rechtzeitig in aller Offenheit, Freundschaft und Freundlichkeit" ihn darauf aufmerksam zu machen, wenn eine Diktatur drohe. Diese Bemerkung hat im Hause den Eindruck erweckt, als ob ich ihn plötzlich mit einer Kritik überfallen hätte, die ihm bis dahin unbekannt geblieben wäre. Leider ist der Herr Bundesfinanzminister nicht im Hause; aber Herr Staatssekretär Hartmann weiß auch, in wievielen Besprechungen mit dem Herrn Minister, mit dem Herrn Staatssekretär und den ihm nachgeordneten Beamten ich auf diesen und jenen Mißstand hingewiesen habe. Ich glaube, auch Herr Staatssekretär Hartmann kann nicht bestreiten, daß ich Herrn Minister Schäffer stets in aller Offenheit, Freundschaft und Freundlichkeit entgegengetreten bin. Daran soll es auch in Zukunft, wenn wir uns gemeinsam an die Neuordnung dieser Dinge machen, nicht fehlen.
({10})
Weitere Wortmeldungen? - Bitte, Herr Abgeordneter Morgenthaler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß unser verehrter Herr Kollege Gülich heute außerordentlich versöhnlich gesprochen hat.
({0})
und daß die Schärfe, die er bei der letzten Debatte über dieses Thema an den Tag hat treten lassen, bei weitem abgeschwächt worden ist.
({1})
Ich darf insbesondere mit Freuden feststellen, daß er an den Reservatrechten, die die Kleinbrenner, die Obstbrenner haben, in keiner Weise rütteln wollte und rütteln will. Wir nehmen diese Feststellung gern entgegen, und ich darf sie meinen süddeutschen Kleinbrennern mit besonderer Freude mitteilen. Er hat davon gesprochen, daß das Naturgegebene, das Naturgewachsene, das historisch Gewordene und das wirtschaftlich Bedingte unter allen Umständen erhalten werden sollen. Ich darf dazu aber im Interesse unserer Melassebrenner sagen, daß auch sie eigentlich unter diese Kategorie fallen.
Er hat vorhin davon gesprochen, er wolle keinen Generalangriff -auf das Monopol unternehmen, wohl aber einen Generalangriff auf die Geschäftsführung der Monopolverwaltung. Nun, ich war bisher der Meinung, daß sich die Monopolverwaltung streng an die gesetzlich gegebenen Richtlinien gehalten hat. Wenn das nicht der Fall ist, so wird ja Gelegenheit gegeben sein, diese Dinge in der kommenden Zeit nachzuprüfen. Wenn die Bundesmonopolverwaltung einer Ausweitung der Brennrechte nicht stattgegeben hat, so habe ich dafür volles Verständnis. Ich habe auch Verständnis dafür, daß unser verehrter Herr Kollege Gülich als Finanzminister von Schleswig-Holstein bestrebt gewesen ist, für die dortigen Brenner, zum Teil auch für die dortigen Großbrenner zu sorgen
({2})
und den wirtschaftlichen Verhältnissen dort Rechnung zu tragen. Ich bin aber der Auffassung, daß das Bundesfinanzministerium in diesem Falle doch so gehandelt hat, wie es das Branntweinmonopolgesetz vorschreibt.
Es wird in der kommenden Zeit die Möglichkeit gegeben sein, uns in kleinerem Kreise vielleicht an Ort und Stelle die Dinge einmal anzusehen, um dann zu einem gemeinsamen Weg und zu einer gemeinsamen gesetzlichen Regelung zu kommen. Das ist auch unser Wunsch. Ich freue mich, daß der Finanzausschuß - und der Herr Kollege Gülich im besonderen - in Aussicht gestellt hat, in nächster Zeit einmal die Verhältnisse der Kleinbrenner bei uns im Schwarzwald auf den höchsten Bergen droben an Ort und Stelle zu studieren, um sich ein Bild davon machen zu können, was dort notwendig ist. Für uns vom Süden ist es vielleicht auch notwendig, daß wir die Verhältnisse im Norden, die Verhältnisse der Melasse-, Korn- und Kartoffelbrenner etwas näher kennenlernen. Ich hoffe, daß wir auf diese Weise bei dem Bundesmonopolgesetz zu einer Regelung kommen, die allen Teilen Rechnung trägt. Das hoffen wir, und in dieser Hoffnung wollen wir nachher unseren lieben Schwarzwälder Kirsch trinken.
({3})
Herr Abgeordneter Pelster hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Ausführungen meiner beiden Vorredner ist wenig hinzuzufügen. Ich glaube aber, Herr Kollege Gülich, es ist notwendig, wenn das Gesamtproblem einmal zur Besprechung ansteht, auch eine andere Frage mitzuregeln. Das ist die Frage des synthetischen Sprits, die Sie schon angedeutet haben. Es kommt in der Industrie sehr häufig vor, daß, ohne daß es beabsichtigt ist, Sprit anfällt und weiter verarbeitet werden muß. Es kommt vor, daß irgendwie Produkte anfallen, die nicht weiter verwertet werden können, die aber dann, wenn sie vernichtet werden, unter Umständen noch hohe Steuersätze tragen müssen, ohne daß das beabsichtigt war. Es ist richtig, daß wir
({0})
synthetischen Sprit nicht für Trinkbranntwein oder für Pharmazeutika, für Medizinen usw. benutzen können. Es ist aber auch richtig, daß wir in der technischen Fortentwicklung Sprit gebrauchen können und aus dem anfallenden Sprit, der der Bundesmonopolverwaltung zufällt, unter Umständen andere technische Produkte erzeugen können. Wenn hier von der Steuerseite her Hindernisse eingebaut werden, führt das dazu, daß die technische Entwicklung gehemmt wird. Ich will mich dazu nicht weiter äußern. Es wird notwendig sein, bei der Generaldebatte über die Bestimmungen betreffend das Branntweinmonopol diese Frage einmal anzuschneiden und die Bestimmungen dann der technischen Entwicklung anzupassen. Ich glaubte, diese Frage im Rahmen der vorhergegangenen Debatte anschneiden zu müssen.
Im übrigen freue auch ich mich, daß wir den Reservatbrennereien ihr Leben lassen wollen; denn das, was dort anfällt, ist schließlich nur ein einziges Prozent der gesamten Spriterzeugung. Es tut nichts, wenn dieses eine Prozent zur Erzeugung von Kirschwasser und Gott weiß welchen Edellikören verwendet wird. Wenn der dazu benötigte Sprit die von diesen Brennereien erzeugte Sprit-menge übersteigt, dann ist diese Menge so gering, daß dadurch die Bundesmonopolverwaltung auch nicht weiter belastet wird.
({1})
Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
Es liegt Ihnen der Antrag des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen Drucksache Nr. 3199 vor, dem Antrag Drucksache Nr. 3025 zuzustimmen mit
I) der Änderung, daß an die Stelle der Worte „31. März" die Worte „15. Mai" treten. Außerdem ist durch die Berichtigung des Umdrucks Nr. 440 das Wort „Vorläufigen" in Ziffer 3 des Antrags gestrichen. Ich bitte die. Damen und Herren, die mit dieser Maßgabe dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Wenn ich recht sehe, ist das einstimmig. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich darf, da der Herr Vorsitzende des Finanz-und Steuerausschusses noch hier ist, zunächst den Punkt 6 der Tagesordnung aufrufen:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ({0}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen dafür eine Begründungszeit von 10 Minuten und Verzicht auf eine Aussprache vor. Wer will den Antrag begründen?
Bitte, Frau Abgeordnete Keilhack!
Frau Keilhack ({1}), Antragstellerin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Anlaß dieses Antrags ist die Einengung der Befreiungsmöglichkeiten des § 4 Ziffer 13 Umsatzsteuergesetz vom 1. September 1951. Diese Einengungen, die mit dem § 40 der Durchführungsbestimmungen zu diesem Umsatzsteuergesetz festgelegt wurden, haben es z. B. unmöglich gemacht, daß die Schullandheime laut Ziffer 13 in ihren Leistungen „Beherbergung, Beköstigung und den üblichen Naturalleistungen" umsatzsteuerfrei blieben. Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit sind laut Umsatzsteuergesetz „Erziehungs- und Ausbildungszwecke außerhalb des Wohnsitzes der Eltern". Diese
Voraussetzungen sind in den Umsatzsteuerdurchführungsbestimmungen - sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers - insoweit eingeengt worden, als die Umsatzsteuerfreiheit bei Erziehungs- und Ausbildungszwecken nur dann eintreten soll, wenn die Aufnahme des bezeichneten Personenkreises „nicht nur vorübergehend" erfolgt. Durch diese Auslegung haben die Schullandheime z. B. im Jahre 1951, obgleich sie nur mit Selbstkosten oder unter Selbstkosten arbeiten, d. h. von staatlichen und privaten Zuwendungen leben bzw. auf sie angewiesen sind, mehr als 150 000 DM Umsatzsteuer entrichtet; das ist für eine solche Vereinigung eine bedeutende Summe. Die Schullandheime sind Einrichtungen von Schulen und eine der Formen - eine moderne Form - schulischer Erziehung und des Schulunterrichts. Sie ergänzen also die Arbeiten des öffentlichen Schulwesens. Liegt bei privaten Schulen diese Tatsache ebenfalls vor, dann genießen diese laut Ziffer 14 des Umsatzsteuergesetzes Umsatzsteuerfreiheit. Es ist also sinnwidrig, die gleichen Aufgaben der Schullandheime zu besteuern. Mit der Formulierung unseres Antrages soll also u. a. auch die Umsatzsteuerbefreiung für die Schullandheime erwirkt werden.
Auch das Deutsche Jugendherbergswerk unterliegt, infolge einer offenbar unvollständigen Aufzählung der steuerbegünstigten Anstalten und Verbände in § 4 Ziffern 13 und 16 des Umsatzsteuergesetzes, der Umsatzbesteuerung. weil sich aus dem Umsatzsteuergesetz keine Befreiungsmöglichkeit für das Deutsche Jugendherbergswerk ergibt. Der Jugendherbergsverband hat, wie sicher vielen von Ihnen durch Zuschriften des Verbandes bekannt ist, auch im vergangenen Jahr wieder eine im Verhältnis zu seiner finanziellen Kraft erhebliche Summe an Umsatzsteuer zahlen müssen, und zwar rund 200 000 DM, obgleich - das möchte ich hier betonen - seine Wichtigkeit und Leistung für die deutsche Jugend unbestritten ist und seine Förderungswürdigkeit nicht nur in Debatten dieses Hauses, sondern auch dadurch unterstrichen worden ist. daß man beim letztjährigen Bundesjugendplan dem Jugendherbergsverband für den Bau neuer Jugendherbergen 400 000 DM zugestanden hat. Diese Summe ist allerdings angesichts des Bedarfs an neuen Häusern für die wandernde Jugend unbezweifelbar nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn man die Befreiungen, die das Umsatzsteuergesetz gewährt, ihrem Sinne nach richtig erfaßt, wird man kaum bestreiten können, daß das Deutsche Jugendherbergswerk in diesen Katalog der Befreiungen eingefügt werden muß. Wir haben das mit der Ziffer 2 unseres Antrages verlangt.
Ich darf dabei kurz erwähnen, daß die beiden genannten Einrichtungen bis 1934, als ein NaziGesetz eine entsprechende Änderung herbeiführte, umsatzsteuerfrei gewesen sind. Daß mit der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes vom September 1951 die alte Regelung wieder eingeführt werden sollte, geht meiner Ansicht nach auch aus den Ausführungen des Berichterstatters, des Herrn Kollegen Dr. Wellhausen, klar hervor, der am 6. 6. 1951 in dem Mündlichen Bericht des Finanz- und Steuerausschusses dazu folgendes gesagt hat:
Das Haus wird sich der mehrfachen Beschlüsse erinnern, z. B. der Drucksache 1720, die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und alles, was ihnen angeschlossen ist, von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, selbstverständlich unter den nötigen
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Kautelen. Mit diesen mehrfachen Beschlüssen des Bundestages sollte nur der Zustand wiederhergestellt werden, der bis 1934 bestand und der im Hinblick auf die großen Leistungen, die diese Verbände gewissermaßen stellvertretend für das Reich oder vielmehr für den Staat vornehmen, nach Ansicht des Ausschusses durchaus gerecht ist.
Wir beantragen also eine Fassung von Ziffer 13 des § 4 des Umsatzsteuergesetzes, wonach umsatzsteuerfrei sind:
Die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und den üblichen Naturalleistungen durch Personen und Anstalten, soweit sie Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungs- zwecken dienen, sofern die Entgelte die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Selbstkosten nicht übersteigen,
und eine Ziffer 13 a mit folgendem Text:
Die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V.
Ich darf zum Schluß bemerken, daß die Förderung von Einrichtungen für unsere Jugend und für die berufliche und staatspolitische Bildung eine der vordringlichsten Aufgaben eines demokratischen Staates sein muß und daß sie nicht durch steuerliche Belastungen erschwert oder gar unmöglich gemacht werden dürfen. Einzelne Personen und Organisationen, die aktive Träger einer solchen Aufgabe sind, bedürfen in dieser Tätigkeit auch des Schutzes vor ungerechtfertigten Steuern.
Wir bitten, den Antrag, Drucksache Nr. 3221, an den Finanz- und Steuerausschuß zu überweisen. ({3})
Meine Damen und Herren, das Haus war sich darüber einig, daß eine allgemeine Aussprache in der ersten Beratung nicht stattfinden soll.
Ich darf unterstellen, daß das Haus mit der Überweisung an den Finanz- und Steuerausschuß einverstanden ist. - Das ist der Fall.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen ({0}) ({1});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
({2}) ({3}).
({4})
Dazu liegt ein schriftlicher Bericht*) des Landwirtschaftsausschusses, Drucksache Nr. 3188, vor.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wünscht, das Wort dazu zu nehmen. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor Sie in die dritte Lesung des Gesetzes eintreten, daß ich noch einige grundsätzliche Ausführungen zu der Vorlage mache, über die Sie jetzt abschließend zu entscheiden haben.
*) Schriftlicher Bericht siehe Anlage Seite 8739.
Der Beschluß des Hohen Hauses, mit dem die Bundesregierung ersucht worden ist, den Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen vorzulegen, datiert bereits vom März des Jahres 1950. In der seitdem verflossenen Zeit sind die mit der Pacht zusammenhängenden Fragen zunächst in aller Gründlichkeit mit den berufsständischen Vertretungen der Landwirtschaft, mit Pächtern und Verpächtern beraten worden; denn wenn das neue Gesetz das gesteckte Ziel erreichen soll, den Beginn einer neuen aktiven Pachtpolitik zu bilden, dann können die Dinge nicht etwa gegen, sondern nur mit der Landwirtschaft gestaltet werden. Der Entwurf ist dann weiter im Bundeskabinett, im Bundesrat und dann in den Ausschüssen des Bundestags eingehend und mit Bedacht behandelt worden und hat die Ihnen jetzt vorliegende Fassung erhalten.
Ich will mich nicht mehr in Einzelheiten des Entwurfs verlieren; denn hierzu hat der Herr Berichterstatter bereits in dem Ihnen vorgelegten schriftlichen Bericht das gesagt, was zu sagen ist. Er hat vor allem auf die agrarpolitische und agrarwirtschaftliche Bedeutung, die dem Pachtwesen zukommt, hingewiesen. Ich möchte aber nicht verfehlen, an dieser Stelle besonders zu betonen, daß der Pächterstand mit die aktivsten und fortschrittlichsten Landwirte in seinen Reihen sah und sieht. Wenn ich ferner feststelle, daß die Zupacht vielen Betrieben erst die Grundlage für eine gesunde Wirtschaft bietet, und wenn ich dazu noch auf die unbestrittene Bedeutung der Pacht für die Eingliederung des heimatvertriebenen Landvolks in die westdeutsche Landwirtschaft hinweise - bis jetzt sind ohne die sonstigen Verpachtungen allein auf Grund des Flüchtlingssiedlungsesetzes rund 9 200 Heimatvertriebene als Pächter angesetzt worden -, dann dürfte damit dargetan sein, welches Gewicht der Pacht im Rahmen der westdeutschen Landwirtschaft zukommt.
Deshalb werden Sie, meine Damen und Herren, verstehen, weshalb die Bundesregierung und nicht zuletzt ich als Landwirtschaftsminister uns ausdrücklich zur Pacht bekennen und dieses Instrument mit allen Kräften aktivieren wollen. Bei allem Verständnis für die Forderung, daß Eigentum am landwirtschaftlichen Grund und Boden und Bewirtschaftung möglichst in einer Hand liegen, darf ich doch sagen, daß ein gut bewirtschafteter Pachtbetrieb volkswirtschaftlich wettvoller ist als ein Betrieb, der von seinem Eigentümer mehr schlecht als recht bewirtschaftet wird.
Überspitzter Pachtschutz, Preisstopp und nicht zuletzt eine weitgehende Diskriminierung der Pacht haben sich nachteilig auf das Pachtwesen ausgewirkt, haben zu einer regelrechten Erstarrung des Pachtmarktes geführt.
Pachtschutz ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus sozialen Gründen notwendig. Aber das darf nicht dazu führen, daß die Grundlage eines Pachtverhältnisses, der Vertrag, völlig mißachtet wird. Vielfach sind durch den zu weitgehenden Pachtschutz schlechte Pachtverhältnisse konserviert worden, und der Zugang zur Pacht war Bewerbern, die bestens qualifiziert waren, verschlossen. Deshalb will der Entwurf in vertretbarem Umfange den Pachtschutz lockern und den Grundsatz der Vertragstreue mit der Forderung nach Pachtschutz in Einklang bringen. Außerdem bedeutet Pachtschutz keine einseitige Begünstigung des Pächters, sondern auch der Verpächter soll ihn genießen, so z. B. dadurch, daß er bei wesentlicher
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Änderung der Verhältnisse eine Änderung eines langfristigen Pachtvertrages bei Gericht beantragen kann.
Preisstopp, ja und nein. Ja, wenn ich ihn ansehe als eine Möglichkeit, die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Pachtpreis zu steuern und zu überwachen. Nein, wenn er starres Festhalten an den Stoppreisen nach dem Stande von 1936 bedeutet. Das starre Festhalten am Preisstopp führt im Extrem zu dem Ergebnis, das z. B. der Eigentümer eines verpachteten Hofes mit einem Einheitswert von 150 000 DM Armenunterstützung bezieht. Die Höhe des Pachtpreises wirkt sich sowohl auf die Bewirtschaftung eines verpachteten Grundstücks - also altrar- und ernährungspolitisch - als auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Pächters - also sozialpolitisch - aus. Bei dem Mangel an Land und der zum Teil sehr starken Nachfrage besteht die Gefahr, daß die Pachtpreise eine Richtung einschlagen, die in beiderlei Hinsicht schädliche Auswirkungen haben kann. Der Pachtpreis muß im richtigen Verhältnis zum nachhaltigen Ertrage stehen. Dieses richtige Verhältnis sollen die Vertragsparteien an Hand von Pachtpreisrichtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem Berufsstand ausgearbeitet werden, finden. Wo sie es nicht finden, kann der Staat eingreifen, indem er einen derartigen Vertrag beanstandet und gegebenenfalls zur Auflösung bringt. Wir lehnen den Preisstopp ab, aber wir bejahen ausdrücklich die Notwendigkeit einer ausreichenden und wirksamen Kontrolle der Pachtpreise.
Die Diskriminierung der Pacht nannte ich als dritte Ursache für den Niedergang der Pacht. Sie drückt sich z. B. darin aus, daß nach den Bodenreformgesetzen verpachtetes Land in erster Linie in Anspruch genommen werden soll, während auf der anderen Seite durch eine erleichterte Möglichkeit, Pachtverhältnisse aufzulösen, der Pächter, der den der Bodenreform unterliegenden Grund und Boden oft generationenlang vorbildlich bewirtschaftet hat, als erster der Leidtragende dieser Reform war. Mit diesen Fragen befaßt sich der Entwurf zwar nicht. Aber wenn wir eine aktive Pachtpolitik betreiben wollen, muß in der kommenden Gesetzgebung, besonders auch auf dem Gebiete der Enteignung, alles vermieden werden, was dieses Ziel beeinträchtigen könnte.
Noch ein Wort zur Frage: staatliche Kontrolle des Pachtwesens und Anzeige- oder Genehmigungsverfahren. Der Staat kann bei der gegebenen Sachlage nicht auf eine Einflußnahme auf das Pachtwesen verzichten. Bisher vollzog sich diese Einflußnahme - oder besser, sie hätte sich vollziehen sollen - nach den Vorschriften über den Verkehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken, derzeit noch ' geregelt im Kontrollratsgesetz Nr. 45. Tatsache ist aber, daß der größte Teil der Parzellenpachtverträge und ein erheblicher Teil der Hofespachtverträge nicht der Genehmigungsbehörde vorgelegt worden sind und daß damit diese Verträge schwebend unwirksam sind. Jedenfalls kann man aus den Erfahrungen der letzten Jahre den Schluß ziehen, daß sich das Genehmigungsverfahren für Pachtverträge nicht durchgesetzt und nicht bewährt hat. Hinzu kommt, daß im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte im Grundstücksverkehr so viel Genehmigungen eingeführt worden sind, daß man schon von einem Genehmigungsunwesen sprechen kann, das man möglichst abbauen sollte.
Auch bin ich der Auffassung, daß die Dinge des privaten Rechtsverkehrs nicht unbedingt besser werden, wenn sich die Behörden zu sehr darum kümmern. Deshalb sind wir hier bewußt vom Genehmigungsverfahren abgegangen und haben das Anzeigeverfahren eingeführt, das die von mir als notwendig bezeichnete staatliche Kontrolle in genügendem Umfange gewährleistet. Vor allem - und das ist entscheidend - kann eingegriffen werden, wenn sich Mißstände ergeben sollten.
Manches Mitglied des Hohen Hauses wird es überrascht haben, daß eine Vorschrift des Gesetzes sich auch mit dem Heuerlingswesen befaßt, das man in seiner eigentlichen Form im wesentlichen nur in Teilen Nordwestdeutschlands kennt. Ich bin der Auffassung, daß gerade das Heuerlingswesen, diese . Verbindung zwischen Pacht und Arbeit, sich als eine besonders bewährte Einrichtung zur Sicherung von Dauerarbeitskräften für die Landwirtschaft, nicht zuletzt als ein Instrument des sozialen Aufstiegs in der Landwirtschaft erwiesen hat. Infolgedessen müssen wir Bestrebungen ablehnen, die darauf hinauslaufen, Pacht- und Arbeitsverhältnis zwangsweise zu trennen und damit eine Entwicklung einzuleiten, die gerade für die bäuerlichen Wirtschaften Nordwestdeutschlands nur verhängnisvoll 'sein könnte. Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung soll die Möglichkeit geben, Mißstände, die sich, was nicht bestritten werden soll, auch im Heuerlingswesen ergeben haben, für die Zukunft möglichst zu vermeiden.
Soviel zum Grundsätzlichen des Landpachtgesetzes. Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung das erste Gesetz vorgelegt, das einen wesentlichen Teil der Agrarverfassung neu ordnet. Weitere Gesetze, wie das Flurbereinigungsgesetz und das Grundstücksverkehrsgesetz, werden folgen.
Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß das Landpachtgesetz wie die bereits von Ihnen verabschiedeten Marktordnungsgesetze mit die Grundlage für eine gesunde und leistungsfähige deutsche Landwirtschaft bilden wird.
Ich darf unterstellen, daß der Herr Minister damit bereits im voraus einen Beitrag zur allgemeinen Besprechung der dritten Beratung gegeben hat.
Ich komme zunächst zur zweiten Beratung, d. h. zur Einzelberatung. Ich rufe den § 1 auf. - Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die § 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; der § 1 ist angenommen.
Zu § 2 liegt ein Änderungsantrag der SPD vor. Das Wort dazu hat Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.
Meine Damen und Herren! Wir schlagen ihnen in Umdruck Nr. 479 vor, die Bestimmung des § 2 Abs. 2 dahingehend einzuengen, daß nur die Weidepachten und Fischereipachten einer weiteren Länderregelung vorbehalten bleiben. Bereits im Unterausschuß „Erzeugung", der das Gesetz vorberaten hat, waren wir einstimmig der Meinung, daß der Abs. 2 gestrichen werden sollte. Das war in den ersten beiden Durchgängen auch im Ernährungsausschuß so. Erst kurz vor Toresschluß gelang mit knapper Mehrheit der Versuch, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Wenn wir in Umdruck Nr. 479 eine Änderung des § 2 Abs. 2 beantragt haben, dann aus drei Gründen. Zum ersten: Es ist einzusehen, daß für die Weidepachten und für die
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Fischereipachten spezielle Verhältnisse vorliegen und daß sie nicht der Regelfall sind. Hinsichtlich der normalen Landpachten sind wir allerdings der Meinung, daß es im Interesse einer gleichmäßigen Entwicklung im ganzen Bundesgebiet erforderlich ist eben nur den Abs. 1 gelten zu lassen. Darüber hinaus darf ich sagen, daß das erste Ziel der Vorlage gerade dahin geht, die Rechtseinheit im gesamten Bundesgebiet herzustellen. Dazu dient auch unser Antrag. Zum dritten ist die gewollte Langfristigkeit der Pachtverträge ein Kernstück des ganzen Gesetzes. Wir haben in der Langfristigkeit ein Äquivalent für manche Bestimmung gesehen, deren Einbau im Gesetz dadurch nicht notwendig war. Die Langfristigkeit hat nicht nur eine betriebliche, sondern auch eine sehr starke soziale Seite. Ich möchte Sie bitten, das nicht zu übersehen. Für alle Sachverständigen, die wir damals gehört haben, war die Langfristigkeit und die generelle Regelung für das Bundesgebiet maßgebend. Ich darf Sie daran erinnern, daß der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Landwirtschaftskammern wie auch der neutrale Vertreter der Pachtbanken erklärt haben, daß sie an einer solchen Regelung interessiert sind. Aus diesen Gründen schlage ich Ihnen vor, unserem Vorschlag in Umdruck Nr. 479 zuzustimmen.
Das Wort hat der Abgeordnete Niebergall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Pacht von Grundstücken, die der Pächter in landwirtschaftliche Kultur bringt, sind wir mit der Festlegung der Dauer des Pachtvertrages auf 18 Jahre einverstanden. Aber zur besseren Disposition und zum Ansporn für eine besonders gute Bearbeitung des Bodens wäre es zweifelsohne richtig, wenn auch bei anderen Fällen diese Dauer von 18 Jahren zur Grundlage genommen würde. Deshalb sind wir der Meinung, daß der § 2 in diesem Sinne geändert werden muß.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller.
Meine Damen und Herren! Ich stimme der Tendenz, die Herr Abgeordneter Dr. Schmidt vertreten hat, daß wir die Rechtseinheit im Bundesgebiet haben wollen und daß die Langfristigkeit der Pachtverträge betriebswirtschaftlich und sozial richtig ist, durchaus zu. Herr Abgeordneter Dr. Schmidt will aber mit dem Antrag der SPD die Verkürzung der Pachtdauer beschränken auf die Weideberechtigungen und die Fischereirechte. Wir haben aber die Dinge im Ausschuß etwas weiter gefaßt, weil sich gerade ergeben hat, daß in klein- und mittelbäuerlichen Gebieten Süddeutschlands der zwölfjährige Pachtvertrag seit langer Zeit die Norm ist, und wir wollten den dortigen Ländern Gelegenheit geben, das im Rahmen der Tradition zu ordnen. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.
Bitte, Herr Abgeordneter Revenstorff.
Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat vorhin schon gesagt, wie lange wir an diesem Gesetz arbeiten. Ich wäre eigentlich froh gewesen, wenn wir dieses Gesetz jetzt angenommen hätten und keine Änderungsanträge mehr gestellt worden wären. Herr Kollege Schmidt hat zwar recht, wenn er sagt, daß wir möglichst die achtzehnjährige Pachtzeit haben
wollen. Der haben wir ja auch zugestimmt. Aber alle Sachen laufen letzten Endes auf einen Kompromiß hinaus. Herr Abgeordneter Dannemann hat in seinem schriftlichen Bericht schon gesagt, daß nur eine Mehrheit für 18 Jahre war und nicht alle einstimmig diesen 18 Jahren zustimmten; und dafür haben wir eben diesen Abs. 2 noch eingefügt. Ich gebe Herrn Dr. Schmidt recht; es wäre besser, wir könnten für das ganze Bundesgebiet eine einheitliche Regelung festlegen. Aber, Herr Dr. Schmidt, wir haben j a doch ein Grundgesetz, und wir haben nun einmal die Länder und den Bundesrat eingeschaltet. Nun wollen wir doch dann, wenn es gerade bei diesen Sachen möglich ist, den Ländern auch die Gelegenheit geben, da, wo es wegen der örtlichen Verhältnisse nötig ist, diese Maßnahmen noch zu treffen. Ich bitte daher, den SPD-Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung zu § 2. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 479, den Herr Abgeordneter Dr. Schmidt begründet hat, in Ziffer 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 2 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
- Das ist die Mehrheit; § 2 ist angenommen.
Ich rufe die folgenden Paragraphen auf und bitte, mich zu unterbrechen, wenn Wortmeldungen zu den einzelnen Paragraphen vorliegen: 3, - 4, - 5.
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- Bitte, Herr Abgeordneter Niebergall zu § 5. - Darf ich zunächst über die §§ 3 und 4 abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 3 und 4 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; die beiden Paragraphen sind angenommen. Zu § 5 Herr Abgeordneter Niebergall.
Meine Damen und Herren! Unter § 5 - Beanstandung von Landpachtverträgen
- wird gesagt:
Die Landwirtschaftsbehörde kann einen anzeigepflichtigen Landpachtvertrag oder die Änderung eines solchen Vertrages binnen vier Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.
In der Begründung der Beanstandung wird dies als zulässig bezeichnet, wenn die vertragliche Leistung des Pächters nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist. Wir fragen Sie: Wie will die Landwirtschaftsbehörde vier Wochen nach Eingang der Anzeige beurteilen können, ob der Pächter diesen Anforderungen genügt oder nicht? Wir sind der Meinung, diese Auffassung kann nur zu Überspitzungen führen, die eine Gefahr für den Pächter darstellen. Nach unserer Auffassung müßte der ursprüngliche Text in dieser Frage wiederhergestellt werden.
Ich verstehe das als den Antrag des Abgeordneten Niebergall, an Stelle des § 5 der Ausschußfassung den § 5 des Entwurfs einzuführen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Herrn Abgeordneten Niebergall zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich
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darf unterstellen, daß die übrigen anderer Meinung sind und diesen Antrag ablehnen. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 5 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; § 5 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe auf § 6, - § 7, - § 8, - § 9, - § 10, - § 11, - § 12, - Abschnitt II, - § 13, - § 14, -§ 15, - § 16, - § 17. - Ich bitte die Damen und Herren, die der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, - ({1})
- Darf ich zunächst bis § 15 abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die bis § 15 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; die Paragraphen sind angenommen.
Zu § 16 Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.
Meine Damen und Herren! An sich war vereinbart, daß Herr Kollege Müller dazu sprechen sollte. In § 16 ist der Termin vom 1. Juni 1952 genannt. Das scheint in Anbetracht der Tatsache, daß wir das Gesetz erst jetzt verabschieden, nicht gerade richtig zu sein. Ich schlage vor, als Termin den 1. September dieses Jahres einzusetzen.
Herr Abgeordneter Dr. Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte die Absicht, zu § 19 den Antrag zu stellen, den Termin zu
I) ändern, und zwar auf den 1. Juli 1952, und in § 16 ebenfalls statt „1. Juni" „1. September" zu setzen. Ich stimme mit dem Vorschlag überein und bitte, ihm zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich darf fragen: Wer stimmt dem Änderungsantrag, an Stelle von „1. Juni 1952" in § 16 „1. September 1952" zu setzen - beide Male, Herr Abgeordneter Dr. Schmidt? -,
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zu? - Das ist die Mehrheit; dieser Änderungsantrag ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die unter Berücksichtigung dieser Änderung dem § 16 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf § 17. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist auch die Mehrheit; § 17 ist angenommen.
Zu § 18 liegen zwei Änderungsanträge vor, zunächst der Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Soll er begründet werden?
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- Das ist Abs. 3. Wir kommen also zunächst zu Abs. 2. Herr Abgeordneter Glüsing, bitte, zum Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Eckstein, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen auf Umdruck Nr. 480.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag zu § 18 Abs. 2, der dem Hohen Hause vorliegt, soll im wesentlichen die alte Regierungsvorlage wiederherstellen. Es
erübrigt sich wohl, zur Begründung noch einmal ' eingehend auf das Heuerlingswesen zu sprechen zu kommen. Ich möchte nur sagen, daß es eine sehr lange Zeit hinter sich gebracht hat, und wir können wohl alle miteinander feststellen, daß diese Zeit segensreich war und daß sie sich auf jeden Fall für die Heuerlinge selbst und damit für die gesamte Landarbeiterschaft und darüber hinaus zugleich für die gesamte Landwirtschaft segensreich ausgewirkt hat. Ich meine deshalb, wir sollten an den bisherigen Verhältnissen nichts ändern und das wiederherstellen, was dort, vor allem im norddeutschen Raum, praktisch immer Gesetz war, daß also auch in Zukunft der Zusammenhang zwischen Arbeits- und Pachtverhältnis gewahrt bleibt. Wenn wir das unterstreichen, so geschieht es nicht - das möchte ich ausdrücklich hervorheben -, um hier etwa so etwas ähnliches wie eine neue Leibeigenschaft zu schaffen, sondern wir wollen nur das, was historisch gewachsen ist, hier noch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen. Deshalb soll dieser Änderungsantrag dem Hohen Hause vorgelegt werden.
Wir wissen, daß zwar in § 1 Abs. 4 Buchstabe b) eine Regelung zur Zufriedenheit aller gefunden wurde, daß aber bei der Debatte über das Landpachtgesetz draußen im Lande hier und dort Dinge gesagt und vor allen Dingen im niedersächsischen Landtag zum Ausdruck gebracht wurden, die uns doch etwas hellhörig gemacht haben. Wir wollen: Das, was unter § 1 Abs. 4 Buchstabe b) ganz klar zum Ausdruck gebracht wurde, soll durch diesen Änderungsantrag unterstrichen werden. Ich bitte deshalb, ihm Ihre Zustimmung zu geben. '
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Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, daß also zunächst über diesen Änderungsantrag diskutiert wird und daß dann die Begründung zu Abs. 3 kommt.
Herr Abgeordneter Revenstorff, bitte!
Meine Damen und Herren! Gerade über das Heuerlingswesen haben wir uns sowohl im Unterausschuß als auch nachher im Ernährungsausschuß sehr lange und sehr ausführlich unterhalten. Wir haben dazu sehr viele Sachverständige vernommen, und wir waren froh, daß wir zum Schluß zu einer Einigkeit kamen und diese Regelung vorschlagen konnten. Herr Kollege Glüsing hat schon gesagt, daß in § 1 Abs. 4 b) die „Landverpachtung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis" erwähnt worden ist. Außerdem hat Herr Kollege Dannemann in seiner schriftlichen Begründung in einem Satz besonders erwähnt:
Ausdrücklich wurde beschlossen, daß den Ländern nicht die Möglichkeit gegeben werden sollte, Heuerlingsverträge in Pachtverträge oder Arbeitsverträge abzuändern.
Meine Damen und Herren, da haben wir ganz klar gesagt, was wir wollen. Ich gebe Herrn, Kollegen Glüsing recht, wenn er sagt: Wir wollen das behalten, was war. Und das wollen wir auch. Wir wollen nicht so viel daran herumändern. Wenn wir hier den Ländern Gelegenheit geben, die Form zu bestimmen, in der Heuerlingsverträge abzuschließen sind und welche Gegenstände in ihnen geregelt werden müssen, so kam das aus der Debatte mit den Sachverständigen daher, daß doch sehr viel Verträge nur mündlich abgeschlossen sind und daß dort eine Regelung notwendig war.
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Ich bitte daher, den Änderungsantrag abzulehnen und das Gesetz so anzunehmen, wie es in der Vorlage vorliegt.
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich muß sagen, daß ich die Tatsache, daß dieser Antrag hier vorgelegt worden ist, geradezu erschütternd finde.
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- Doch, Herr Kunze, das passiert schon mal! - Da drängt sich mir wirklich die Frage auf, ob es überhaupt Sinn hat, sich in den Ausschüssen lange und ernstlich um eine vernünftige und für alle Beteiligten, die mit allem guten Willen an die Sache herangehen, tragbare Lösung zu bemühen, wenn dann hinterher versucht wird, die Geschichte wieder umzudrehen.
Wir haben uns mit der Frage des Heuerlingswesens - das ist eben schon gesagt worden - lang und breit beschäftigt; und dabei konnte von niemandem bestritten werden, daß immerhin im Laufe der Zeit einige Probleme entstanden sind, mit denen man sich auseinandersetzen muß. So einfach kann man es nun auch nicht formulieren: Wir wollen das, was da gewachsen ist, unter allen Umständen behalten. - Es wächst manches, was doch dringend abgeschnitten werden muß. Das sollte Leuten, die sich mit den natürlichen Lebensvorgängen auf dem Lande befassen, auch ganz geläufig sein. Es ist seinerzeit auf die Formulierung in der Regierungsvorlage Wert gelegt worden. Man hat ausdrücklich gesagt, daß man den Landtagen eine bestimmte Möglichkeit nehmen wolle. Wir haben im Ausschuß vorgeschlagen, daß sich der Bundestag, wenn er das Verhältnis zwischen Arbeit und Pacht unter allen Umständen aufrechterhalten will, zunächst einmal mit den dort aufgetauchten Problemen auseinandersetzt. Wir haben nicht gewünscht, daß er das tut, weil es sich hier eben nur um ein verhältnismäßig kleines Problem handelt, von dem nur sehr wenig Menschen in zwei Ländern der Bundesrepublik berührt werden. Wir haben es für zweckmäßiger gehalten, daß man die Regelung dieser Detailfrage, die Anpassung der Vorschriften an das, was inzwischen neu geworden ist, den Ländern, d. h. den Landtagen überläßt, zumal sie dichter an der Geschichte dran sind und sich eingehender damit befassen können, als der Bundestag dazu in der Lage wäre. Wenn wir aber den Ländern so etwas übertragen, dann können wir ihnen nicht schon die wesentliche Entscheidung vorher wegnehmen. Was zur Begründung der Ablehnung unseres Antrages zum § 2 gesagt worden ist - die Länder sollen ruhig mal etwas tun -, das gilt natürlich auch hier für den § 18. Wenn die Zuständigkeit der Länder bejaht wird - und das wird sie durch die Art und Weise, wie der Ausschuß den § 18 neu gefaßt hat -, dann ist es vielleicht nicht einmal ganz fair, die Länder in ihrer Entscheidung schon von vornherein zu binden. Deshalb bitte auch ich Sie, diesen Änderungsantrag abzulehnen, damit die Länderparlamente die Möglichkeit haben, die Fragen des Heuerlingswesens - und mit dem Begriff Heuerling verbindet sich sowieso schon der Zusammenhang zwischen Pacht und Arbeit; das braucht hier gar nicht erst gesagt zu werden -, das Verfahren, Inhalt und Form dieser Verträge nach den örtlichen Verhältnissen festzulegen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Antrag gestellt haben und die
sich vielleicht sagen lassen müssen, daß die Mehr- zahl der Unterzeichner im wesentlichen nur gehört hat, was Heuerlingswesen ist, und diesen Verhältnissen räumlich sowohl als auch in bezug auf ihre eigene Erfahrung eigentlich recht fern stehen, die Verabschiedung dieses Gesetzes durch die Aufrechterhaltung ihres Antrags möglichst nicht aufzuhalten.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Glasmeyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte an und für sich vor, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen. Nachdem ich jetzt aber den Herrn Abgeordneten Kriedemann gehört habe, bitte ich das Haus, dem Änderungsantrag zuzustimmen.
Der Herr Abgeordnete Kriedemann hat vorhin gesagt, es werde manches, was geschichtlich gewachsen sei, abgeschnitten werden müssen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie darauf zu achten: Das Verhältnis der Heuerlinge ist ein Verhältnis von Arbeit und Pacht. Dieses Verhältnis ist geschichtlich gewachsen! Außerdem hat der Herr Abgeordnete Kriedemann in seinen Schlußsätzen behauptet, daß, wenn die Form und das andere, was zum Vertrag gehört, den Ländern überlassen werden sollte, eigentlich die Länder im wesentlichen auch nicht beschnitten werden sollten. Daraus erhellt, daß Herr Abgeordneter Kriedemann als Vertreter der SPD dieses Verhältnis von Arbeit und Pacht beenden will und aus dem Arbeits- und Pachtverhältnis ein reines Pachtverhältnis machen will. Darum geht es hier.
Wir haben seinerzeit - auch ich selber als Vertreter der Landwirtschaft - im Unterausschuß mehr als einmal erklärt, dieses Verhältnis müsse klipp und klar festgelegt werden. Bis jetzt hat hier noch niemand gesprochen, der das Heuerlingsverhältnis kennt. Ich bin Heuerlingssohn; ich kenne es und weiß ganz genau, wie die Verhältnisse liegen. Auch Herr Revenstorff kennt das Heuerlingsverhältnis in der Art und Weise nicht. Ich bitte aus den angeführten Gründen, dem Änderungsantrag stattzugeben.
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Das Wort hat der Abgeordnete Tobaben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn, wie Herr Kollege Revenstorff meinte, sich die Diskussion bei § 18 hinsichtlich des Heuerlingswesens nur um die Form gedreht hätte, wie ein gemeinsamer Wunsch, den Arbeitsvertrag nicht vom Landpachtvertrag zu trennen, berücksichtigt werden könnte, dann würde sich eine Diskussion hier erübrigen. Aber ich bin vorher schon der Meinung gewesen, daß das nicht der Fall gewesen ist, und das ist durch die Rede des Kollegen Kriedemann eben noch einmal bestätigt worden. Wenn, wie es bei den Verhandlungen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Ausdruck gekommen ist, durch einen einseitigen Antrag auch des Heuerlings das gegenwärtige Verhältnis in ein reines Pachtverhältnis umgewandelt werden kann - die Heuerlinge sind so gut Menschen wie Sie und ich -, dann werden diese Anträge sehr bald kommen, und die Folge wird sein, daß das Heuerlingswesen zu Ende ist. Wenn wir das nicht wollen, dann, glaube ich, muß die Sicherung, die durch den von uns eingebrachten
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Antrag gefordert wird, hier auch in diesem Paragraphen noch einmal eingebaut werden. Tun wir das nicht, dann habe ich ernste Sorge, daß in den Ländern der Gedanke auftauchen oder der Wunsch laut werden könnte, das so zu machen, wie es Herr Kriedemann hier eben dargestellt hat. Dann wäre es mit dem Heuerlingswesen aus.
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Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Ich möchte zunächst versuchen, mich dem Herrn Kollegen Glasmeyer verständlich zu machen. Wenn ich gesagt habe, daß manches, was historisch gewachsen ist oder was man so bezeichnet, abgeschnitten werden muß, dann heißt das immer noch nicht, daß alles, was historisch gewachsen ist, abgeschnitten werden muß. Wenn Sie das so verstanden haben sollten, dann würde ich Ihr Mißverständnis bedauern. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß Sie das so verstanden haben, und ich bedaure, daß Sie das dann so interpretiert haben.
Zum Begriff des Heuerlings gehört ja ganz einfach für jeden, der etwas davon weiß, ein Zusammenhang von Pacht und Arbeit. Wenn hier „Heuerlingsverträge" steht, dann bedeutet das schon, Pacht und Arbeit in einem Zusammenhang zu sehen.
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- Warten Sie, Herr Glasmeyer, Sie können nachher reden, wenn Sie noch einmal wollen! - Es ist daher völlig überflüssig, daß Man hier noch einmal sagt: „unter Wahrung des Zusammenhangs". Immer, wenn es sich um Heuerlingsverträge handelt, wird es sich um ein Rechtsverhältnis in Form eines Zusammenhangs von Pacht und Arbeit handeln. Aber auch diejenigen, denen das Gebiet etwas ferner liegt, werden vielleicht das Gefühl haben, daß man hier in einem Gesetz von vornherein etwas festlegen will, das man der natürlichen Entwicklung offenbar nicht anvertrauen möchte. Hier ist eben gesagt worden, auch die Heuerlinge seien Menschen, und wenn man ihnen eine Möglichkeit gäbe, das Rechtsverhältnis, in dem sie sich befinden, zu ändern, dann würden sie ganz sicherlich davon Gebrauch machen. Meine Damen und Herren, ist das Aufgabe eines Bundesgesetzes, wenn überhaupt nur noch im entferntesten mit solchen Möglichkeiten gerechnet werden müßte, sie von vornherein zu beseitigen, den Ländern die Regelung der Angelegenheit zu überlassen, aber hier in einer sehr präzisen Weise festzulegen, in welcher Form sie geregelt werden soll? Diejenigen, die fest davon überzeugt sind, daß das, was uns als Heuerlingswesen bekannt ist, auch jeder Kritik standhält, die also fest davon überzeugt sein müßten, daß es sich auch in den beteiligten Ländern so darstellen wird, werden doch wahrscheinlich gar kein Bedürfnis haben, diese doppelt genähte Formulierung zu wählen. Sie setzen sich damit eigentlich doch nur dem, sagen wir mal, Verdacht aus, daß sie nicht so fest davon überzeugt sind, daß die Sache sich wegen ihrer inneren Güte auch in Zukunft durchsetzen wird, und deshalb die Entscheidungen der Landtage vorwegnehmen möchten. Gerade weil wir hier ein Gesetz machen wollen, das in diesem Falle im wesentlichen nur zwei Länder berührt, haben wir uns nach langen und breiten Verhandlungen - Sie wissen j a auch, Herr Dr. Glasmeyer, mit wieviel Ernst und Aufwand an
Zeit und Geduld - zum Schluß auf diese Formulierung geeinigt. Ich glaube, Sie tun der Ausschußarbeit und diesem Gesetz alle Ehre an, wenn Sie es jetzt dabei belassen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Struve.
Herr Kriedemann, ich glaube, daß Sie auch durch die zweite Rede die Mehrheit des Hauses nicht überzeugt haben.
({0})
Sie haben zwar recht, daß bei der damaligen Ausschußberatung eine Mehrheit für die derzeitige Formulierung vorhanden war. Wir wollen aber auch nicht verhehlen, daß wir immer wieder darauf bestanden haben, auch hier noch einmal ganz klar herauszustellen, daß die Wahrung des Arbeits- und Pachtverhältnisses weiterhin gesetzlich verankert sein soll. Meine Damen und Herren, wenn heute in diesem Hohen Hause auch von seiten der SPD mit gewissen Umschreibungen zugegeben wird, daß das verständlich ist, weil der Begriff „Heuerling" in § 2 verankert ist, dann möchte ich Sie doch darum bitten, diese allgemeine Ansicht des Hohen Hauses nicht ohne weiteres auf jene Stellen zu übertragen, die unten auf der Kreisebene, vor allen Dingen in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die Entscheidungen zu treffen haben.
({1})
Hier, glaube ich, sollen wir dem Richter und den beteiligten Stellen in den Ländern einmal ganz klar zum Ausdruck bringen, daß wir an der 200 Jahre alten Tradition festhalten wollen und, wenn Sie im Prinzip zustimmen, auch keine große Abneigung haben können, die Worte „unter Wahrung des Arbeits- und Pachtverhältnisses" hier aufnehmen zu lassen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag, der von meinen Freunden und mir eingebracht ist, zu entsprechen.
({2})
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Kriedemann wünscht, noch einmal zu sprechen. Ich schlage Ihnen aber vor, daß wir nun langsam zu einem Schluß der Debatte über diesen Punkt kommen.
Ich bedaure sehr, Sie mit meinem Erscheinen noch einmal langweilen zu müssen. Ich möchte nur Herrn Struve und Herrn Glasmeyer darauf aufmerksam machen: Es handelt sich gar nicht um die Notwendigkeit der Klärung für die untersten Stellen im Lande. Auf der Kreisebene wird nämlich über Inhalt und Form der Heuerlingsverträge nicht entschieden werden. Hier handelt es sich um einen Auftrag, der ganz klar an die Landtage erteilt worden ist. Wenn Sie den Landtagsabgeordneten - was ich sage, gilt für Sie alle - nicht soviel Einsicht zutrauen, wie Sie für sich selbst in Anspruch nehmen, obwohl die Landtagsabgeordneten sehr viel dichter an diesem Problem dransitzen, Herr Struve, dann hätten Sie unserem Vorschlag zustimmen sollen, den Landtagen dieses Recht nicht zu geben. Sie hätten aber dem Bundestagsausschuß Gelegenheit geben sollen,
({0})
sich einmal an Ort und Stelle mit diesem Problem wirklich auseinanderzusetzen. Das haben Sie ausdrücklich abgelehnt.
({1})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Glasmeyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begreife gar nicht, warum Herr Abgeordneter Kriedemann so außerordentlich empfindlich ist. Herr Abgeordneter Kriedemann, in §4
({0})
ist der Begriff doch enthalten. Da haben Sie sich
auch gesträubt. Schließlich haben Sie gesagt: Gut,
wir sind einverstanden; das soll stehenbleiben.
Aber im selben Moment, wo in § 18 den Ländern
die Befugnis gegeben wird, über die Form - nicht
über das Wesen - der Verträge zu entscheiden,
sträuben Sie sich, die Bindung, also die genaue
Definition, anzunehmen. Das ruft doch bei uns das
Mißtrauen hervor, daß Sie irgend etwas vorhaben!
({1})
Darum ist die Sache ganz einfach für uns, daß wir sagen: Bitte, wir wollen das doch wieder herein-haben!
({2})
Meine Damen und Herren, zu diesem Abs. 2 liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Jetzt bitte ich zunächst um die Begründung des Änderungsantrages Ziffer 2 auf Einfügung eines Abs. 3. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.
Meine Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen im Umdruck Nr. 479 eine Ergänzung des § 18 vor. Ich bin der Meinung, daß diese Ergänzung in das Gesetz hinein m u ß , und zwar in Verbindung mit § 5 Abs. 1 b. Wir wollen nicht - ich möchte es ganz klar zum Ausdruck bringen -, daß hier feste Preisrichtlinien seitens der Länder gegeben werden. Wir wollen nicht, daß gesagt wird, was ein angemessenes Verhältnis ist in bezug auf die Ertragslage und die Pachtpreissituation; wir wollen auch nicht, daß gesagt wird, wie hoch der Pachtvertrag sein soll. Damit wollen wir nur sagen, daß die Länder Bestimmungen oder Richtlinien erlassen können, w i e man zur Beurteilung der Ertragslage und eines angemessenen Verhältnisses zum Pachtpreis kommt. Deswegen unser Antrag. Ich darf sagen, daß unserem Vorschlag eine Anregung des Ernährungsministers von Nordrhein-Westfalen, Herrn Lübke, zugrunde liegt. Wir haben uns diese Anregung zu eigen gemacht, weil wir wissen, daß Herr Lübke auf Grund seiner ungeheuren Erfahrung in der praktischen Arbeit gute Gründe für diese Anregung gehabt hat. Wir möchten Sie bitten, diesem notwendigen Ergänzungsantrag zuzustimmen.
({0})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Müller.
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schmidt hat beim § 2 dieses Gesetzes darauf hingewiesen, daß ihm daran liegt, die Rechtseinheit im gesamten Bundesgebiet gewahrt zu wissen. Mit diesem Antrag stellt er die Rechtseinheit auf den Kopf; denn jedes Land soll für sich Richtlinien herausgeben, um ein angemessenes Verhältnis zwischen Pachtleistungen und nachhaltigem Reinertrag festzulegen.
({0})
- Herr Kollege Schmidt, wenn ich sage „für die Ermittlung", dann habe ich damit auch ganz eng den Rahmen umschrieben, in dem sich die Preise bewegen müssen. Daran ist nichts zu ändern. Wir wollen aber mit diesem Gesetz bewußt sowohl in der Vertragsschließung als auch in der Pachtgestaltung von dem alten Zwang los zur Freiheit. Diese Freiheit ist aber eingedämmt in dem § 5 Abs. 1 Buchstabe b, wo ganz klar gesagt ist, daß die Leistungen des Pächters im angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag stehen müssen, der bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung herauskommt. Damit haben wir einen Rahmen geschaffen, in dem die beiden Vertragschließenden sich auseinanderzusetzen haben, welche Pacht der eine fordern und der andere geben will und welche sie gegenseitig vereinbaren können. Dann hat die Behörde noch, wenn ein gewisses Mißverhältnis herauskommt, das Recht, den Vertrag zu beanstanden, weil sie die örtlichen Verhältnisse und die einzelnen Betriebe genau kennt.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um nun wirklich hier den Weg in die Freiheit, soweit es sozial und wirtschaftlich erträglich ist, wie wir es hier im Gesetz festgelegt haben, offenzuhalten, den Änderungsantrag abzulehnen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung zu § 18.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck Nr. 480, dem § 18 Abs. 2 eine neue Fassung zu geben. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Meine Damen und Herren, der Vorstand ist überfordert, wenn er sagen soll, was hier die Mehrheit war. Ich bitte die Damen und Herren, die für den Änderungsantrag sind, den Saal, nachdem sie ihn verlassen haben, durch die Ja-Tür wieder zu betreten.
({0}) Ich bitte, den Saal möglichst schnell zu räumen.
Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
({1})
Ich bitte, die Abstimmung zu beschleunigen. - Ich bitte, die Abstimmung zu schließen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Für den Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 480 haben 168 Abgeordnete, dagegen 121 Abgeordnete gestimmt, bei einer Enthaltung. Der Änderungsantrag ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 479 Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. ({2})
({3})
- Meine Damen und Herren, es geht um den Änderungsantrag der Fraktion der SPD unter Ziffer 2, in § 18 einen Abs. 3 einzufügen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist zweifellos die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt. Ich komme damit zur Abstimmung über § 18 unter Berücksichtigung der Änderungen im Abs. 2. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 18 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreicher werdenden Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 18 a, - § 19, - Einleitung und Überschrift.
({4})
- Zu § 19! - Herr Abgeordneter Müller, ich
wollte schon darauf hinweisen, daß Sie beantragt hatten, an Stelle der Worte „1. April 1952" die Worte „1. Juli 1952" zu setzen.
({5}) Also der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Karl Müller lautet folgendermaßen:
In § 19 Abs. 1 sind die Worte „1. April 1952"
zu ersetzen durch die Worte „1. Juli 1952".
({6})
- § 16 ist schon erledigt.
Unter Berücksichtigung dieser Änderung, die offenbar einmütige Zustimmung findet, - -({7})
- Also, meine Damen und Herren, korrekt: ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag, in § 19 Abs. 1 an die Stelle der Worte „1. April 1952" die Worte „1. Juli 1952" zu setzen, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Unter Berücksichtigung dieser Änderung komme ich zur Abstimmung über § 18 a, - § 19, - Einleitung und Überschrift. - Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit, also angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wünscht jemand, zur allgemeinen Aussprache das Wort zu nehmen? - Herr Abgeordneter Dr. Schmidt. Im Rahmen einer Redezeit von 60 Minuten, Herr Abgeordneter!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorhergehende Aussprache in der zweiten Lesung und einige Bemerkungen des Herrn Ministers veranlassen mich, noch einmal nicht nur kurz, sondern etwas ausführlicher über das Gesetz zu sprechen. Dazu bewegen mich drei Gründe. Wir haben in der ersten Lesung keine Debatte gehabt, und ich bin der Meinung, daß die Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, zu wissen, worum es letzten Endes in diesem Landpachtgesetz geht. Zum zweiten: wir sollten als Mitglieder des Ernährungsausschusses nicht immer unser Licht unter den Scheffel stellen. Ich bin der Meinung, mit der Vorlage der Drucksache Nr. 3188 haben wir den Beweis angetreten, daß wir uns als Bundestag nicht im Schlepptau der Verwaltung befinden, sondern daß wir ein ganz erhebliches Stück Arbeit geleistet haben, mit dem wir uns auch in der Öffentlichkeit durchaus sehen lassen können.
Es gibt noch einen dritten Grund, weshalb ich das Wort jetzt ergreife. Schon in der Einleitung der schriftlichen Begründung finden Sie, daß über eine Million Betriebe von zwei Millionen insgesamt von diesem Gesetz betroffen werden. Ich meine, wir sind es den Menschen, um die es hier geht, schuldig, auch darüber etwas zu sagen. Ich will bemüht bleiben, so sachlich wie möglich zu sprechen, ohne in die Polemik einzusteigen.
Die Frage ist, wie gesagt, von enormer Bedeutung, und es ist durchaus verständlich, daß seit der Vorlage des Gesetzes anderthalb Jahre verstrichen sind.
({0})
Es wäre durchaus interessant, wenn man etwas über die soziale Problematik des Landes in diesem Zusammenhang sagen könnte, und darüber hinaus wäre es noch interessanter, auf die Geschichte des Pachtwesens einzugehen. Aber ich glaube, das führt zu weit; ich will mich daher nur mit dem Gesetz befassen.
Nach dem ersten Weltkrieg haben wir in sechs oder sieben Reichsgesetzen und auch in Ländergesetzen die Pachtfragen geregelt. Auch heute noch gilt die Reichspachtschutzordnung vom Jahre 1940, die nach der Ablösung der Kriegsverordnung von 1944 bis zum heutigen Tage in Kraft ist. Ich bin durchaus der Meinung, daß es recht war und recht ist, diese Reichspachtschutzordnung abzulösen und den gegebenen Verhältnissen anzupassen.
Was die Ziele anlangt, die sich die Regierung mit dieser Vorlage gestellt hat, so kann man dem Punkt 1 durchaus zustimmen, wonach die Regierung mit der Vorlage die Rechtseinheit wiederherzustellen wünscht.
Das zweite Hauptziel finden Sie in der Begründung dargestellt. Dort heißt es wörtlich:
Es handelt sich darum, den aus agrarpolitischen und sozialpolitischen Gründen notwendigen Pachtschutz mit dem Grundsatz der Vertragstreue und der Notwendigkeit einer Belebung des Pachtmarktes in Einklang zu bringen.
Auch dieses zweite Ziel ist schön und gut; aber es kommt auf die Auslegung an, ob man nämlich das Schwergewicht auf die erste oder auf die zweite Hälfte des Satzes legt. Die Mehrheit des Ausschusses und, ich glaube, auch die Mehrheit des Bundesrats war allerdings dabei anderer Meinung als die Bundesregierung. Die Begründung der Bundesregierung geht davon aus, daß durch den bisherigen Pachtschutz eine Erstarrung auf dem Pachtmarkt eingetreten sei, daß dadurch weniger Pachtland angefallen sei und daß man also diesen Pachtschutz soweit wie möglich lockern solle. Nun, von einer Erstarrung des Pachtmarktes durch die ehemalige Reichspachtschutzordnung kann meines Erachtens nicht die Rede sein; denn nach der Aufhebung der Kriegsverordnung von 1944 war der Weg für eine Auflockerung des Pachtmarktes frei, und jeder, der ehemals Verpächter war, aber dann selbst wirtschaften wollte, konnte nach Ablauf der Verträge dazu übergehen.
Wenn Sie das bestreiten, dann darf ich es an einem persönlichen Beispiel darstellen. Meine Familie war 150 Jahre lang Pächter eines Gutes. Diese Pacht lief im Jahre 1947 ab. Trotz aller Bemühungen bei den Gerichten gelang es nur, die Pachtzeit um zwei Jahre zu verlängern,
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damit wir Gelegenheit hatten, uns etwas anderes zu suchen. Sie ersehen daraus, daß die Gerichte keineswegs so schändlich für die Herren Verpächter gehandelt haben, wie es immer dargestellt wird.
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Ich bin der Meinung, daß der Wille, nicht mehr zu verpachten, nicht im alten Pachtrecht zu suchen ist, sondern die Gründe dafür liegen vor allen Dingen auf allgemeinwirtschaftlichem Gebiet, insbesondere darin, daß die Lage der Landwirtschaft vor allen Dingen in den Jahren von 1945 bis, sagen wir, 1950 wesentlich besser gewesen ist und eine höhere Sicherheit gewährte. Was uns mißtrauisch gemacht hat, waren insbesondere dig dauernden Hinweise der Herren Verpächter auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Hinter diesem Grundsatz verbargen sich meines Erachtens materielle Interessen und nichts anderes.
Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, können Sie doch nicht die Tatsache abstreiten, daß der Boden als Grundlage der Volksernährung keine beliebig vermehrbare Ware ist und wenigen Angeboten von Pachtobjekten eine riesige Nachfrage gegenübersteht. Diese Nachfrage wird insbesondere durch den Flüchtlingsdruck und neuerdings auch noch durch die Inanspruchnahme von Land für Industrie und Verteidigung verursacht. Wenn man diesen Druck dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage aussetzen wollte, dann würde die Folge nicht nur sein, daß die Produktion für den Augenblick sinkt, sondern soziale Wunden größten Ausmaßes auf dem Lande aufgerissen würden und letzten Endes eine weitere Verteuerung der Produktion einträte. Und daran könnte keiner interessiert sein.
Wir Sozialdemokraten sind insbesondere mit der Auffassung an die Arbeit herangegangen, daß wir demjenigen einen angemessenen Schutz zubilligen, der sich der Landarbeit widmet. Diesem muß man das Streben nach Wirtschaftlichkeit aussichtsvoll machen.
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Dabei sind wir der Meinung, daß natürlich dieser angemessene Schutz die Wanderung des Bodens zum besten Wirt nicht verhindern darf und soll. Unter diesem Gesichtswinkel sind wir an die Arbeit gegangen und waren darüber hinaus von dem Willen beseelt, hier zu einer dauerhaften, für beide Teile tragbaren Lösung zu kommen.
Ich will nicht auf die Bedeutung der einzelnen Paragraphen eingehen, aber doch bemerken, daß § 2, in dem die Langfristigkeit festgelegt wird, für uns sehr bedeutungsvoll ist. Ich habe schon vorhin ausgeführt, daß wir in der Langfristigkeit ein Kernstück des Gesetzes sehen. Wenn die Langfristigkeit nicht verankert gewesen wäre, hätten wir dem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können.
Bedeutungsvoll sind weiter die §§ 3 bis 5, in denen an Stelle der Genehmigungspflicht die Anzeigepflicht vorgesehen ist. Wir sind der Meinung, daß man dem durchaus folgen kann. Es ist die Auffassung des Ausschusses, daß man dem Produktions- und Sozialgrundsatz hier Rechnung trägt und ihn in das richtige Verhältnis rückt. Darüber hinaus sind wir darüber erfreut, daß es uns gelungen ist, eine Aufteilung der vorhandenen Betriebe aus spekulativen Gründen zu verhindern. Wir haben dabei an das Schicksal der wüsten Höfe gedacht. Man muß auch an dieser Stelle daran erinnern, daß die sogenannten wüsten Höfe kaum
wieder zum Leben zu erwecken sind und daß dies zum mindesten außerordentlich schwer und mit ungeheuren Kosten für das Land und für den einzelnen verbunden ist.
Was die Pachtpreisregelung anlangt, so wünschen auch wir eine recht elastische Handhabung. Auch wir wollen keine Preisbindung und haben daher den entsprechenden Paragraphen zugestimmt. Aber wir wollen doch Preise verhindern, die selbst bei guter Bewirtschaftung unmöglich zu erbringen sind. Ich glaube, daß uns das Beispiel, das der Herr Minister Lübke aus dem Lande Belgien angeführt hat, eine Warnung war und daß Holland uns eben ein Beispiel war.
In § 14, auf den ich noch hinweisen darf, soll versucht werden, daß alle auf unbestimmte Zeit und mündlich abgeschlossenen Verträge durch schriftliche Verträge ersetzt werden. Das ist durchaus im Sinne unserer Auffassung.
Wie schon vorhin bei der Beratung des § 18 dargetan worden ist, haben die Beratungen über das Heuerlingswesen eine ganz besondere Rolle gespielt. Ich würde nicht nochmals darauf eingehen, wenn die ausführliche Darstellung in der schriftlichen Begründung zur Vorlage Drucksache Nr. 3188 nicht auffallend wäre. Ich glaube, hier werden Tendenzen aufgezeigt, die einfach nicht gegeben sind.
Zum Schluß darf ich sagen, daß wir in dem Gesetz unsere Wünsche nicht voll verwirklicht gesehen haben. Wir hätten gewünscht, daß der Gedanke eines sozialen Schutzes der gutwirtschaftenden Pächter stärker verankert worden wäre. Wir sind aber der Auffassung, daß eine für lange Zeit tragbare Lösung gesucht werden muß und daß es im Interesse der Hunderttausende von Existenzen notwendig ist, eine breite Mehrheit für ein solches Gesetz zu finden. Trotz der Ablehnung aller unserer Anträge und trotz der Wiederherstellung der Regierungsvorlage in § 18 werden wir dem Gesetz zustimmen, weil wir glauben, daß in den übrigen Paragraphen des Gesetzes gegenüber der Regierungsvorlage viele und gute Verbesserungen eingeführt worden sind. Diese veranlassen uns, dem Gesetz zuzustimmen.
({5})
Weitere Wortmeldungen? - Das Wort hat der Abgeordnete Niebergall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf über das landwirtschaftliche Pachtwesen gewinnt besondere Bedeutung dadurch, daß im Bundesgebiet mehr als 18 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Pachtland vorhanden sind und rund 53 % aller Betriebe unter Einschluß der Zupachtung als Pachtbetriebe angesehen werden müssen. Das sind sehr aufschlußreiche Zahlen. Sie wären es um so mehr, wenn der Herr Berichterstatter hier auch etwas über die Besitzverhältnisse, die Besitzstruktur der Verpächter gesagt hätte. Dabei hätte sich nämlich herausgestellt, daß es in erster Linie die ganz Großen, die wirtschaftlich Mächtigen in der Landwirtschaft sind, die ihr Land verpachten, Land, in das Blut, Schweiß und Tränen der Pächter geflossen sind,
({0})
Besitz, den sich die Pächter schon längst erarbeitet haben, ohne daß ihnen dieser Besitz gehört. In
({1})
dem vorliegenden Gesetzentwurf spiegelt sich diese Tatsache keineswegs wieder.
Der Herr Minister war so freundlich, in seiner Rede die Katze aus dem Sack zu lassen.
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Er hat ganz deutlich, ähnlich wie es auch in der Berichterstattung zum Ausdruck kam, gesagt, worum es bei diesem Gesetz geht. Das ist nicht verwunderlich. Wenn man den Gesetzentwurf mit den Vorschlägen der Verpächter vergleicht, dann stellt man fest, daß in dieser Vorlage im wesentlichen die Vorschläge der Verpächter enthalten sind, während die Pächter sehr knapp dabei weggekommen sind. Selbstverständlich sind auch wir für den Schutz des Privateigentums der breiten Massen.
({3})
Aber wir sind dagegen, daß die großen Verpächter
- wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist - die Pächter und Heuerlinge als Freiwild betrachten. Das muß um so mehr verhindert werden, als es zahlreiche Beispiele dafür gibt, wie sich in der Jüngstzeit einige große Verpächter zu ihren Pächtern verhalten. Ich habe in meiner Mappe zwei Briefe. Der eine stammt aus Waldenburg. Dort sitzt ein Pächter seit 30 Jahren auf einem Gut. Der Betrieb ist mustergültig. Das wird selbst von dem Besitzer des Betriebes bestätigt. Jetzt kommt da ein Graf aus dem Sudetengebiet, sieht diesen Betrieb, will ihn in eigene Regie übernehmen, und über Nacht wird dem Pächter gekündigt. Innerhalb von sechs Monaten soll dieser Pächter den Betrieb verlassen, ohne daß er eine neue Existenz hat.
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- Aber bitte, ich habe den Wortlaut der Kündigung in der Hand! Sie können hier erzählen, was Sie wollen! Tatsache bleibt Tatsache!
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- Ja, kalter Kaffee! I h r kalter Kaffee, aber nicht für diese Menschen!
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- Ja, bitte, ich werde Ihnen diesen Brief nachher vorlegen! Es handelt sich um einen Fürsten Hohenlohe von Waldenburg, und es handelt sich um einen Pächter, der dort ein Sägewerk betreibt. Und ich rufe den Abgeordneten Kollegen Erwin Schoettle als Zeugen an, denn er hat von diesem Pächter einen ähnlichen Brief bekommen wie ich.
Ein anderes Beispiel gibt es aus dem Westerwald. Auf dem Land der Familie von ' Hatzfeld sitzt ein Pächter. Die Familie ist bereits 300 Jahre auf diesem Land ansässig. Jetzt, im Zeichen der Bodenreform, wird dem Pächter mitgeteilt, daß er das Land unmittelbar zu verlassen hat, weil die Gräfin das Land selber in Anspruch nehmen will.
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Dabei liegen keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeiten vor.
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Diese Leute wittern nach unserer Auffassung Morgenluft. Die Masse der Pächter wünscht deshalb einen viel schärferen Schutz und bedeutend mehr Rechte, als ihnen in dem Gesetz zugestanden werden. Vor allen Dingen wünschen sie, daß eine Kündigung nur im Einvernehmen mit dem Pächter vonstatten gehen kann und sie insbesondere
das Recht erhalten, nach 10 Jahren ein Mitbestimmungsrecht auf das Land zu haben.
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Weitere Wortmeldungen? - Keine! Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Wir treten ein in die Einzelberatung und Einzelabstimmung. - Ich nehme an, daß das Wort zu den einzelnen Paragraphen nicht gewünscht wird. Änderungsanträge sind nicht mehr angekündigt. Ich rufe auf die §§ 1 bis 19, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Einstimmige Annahme.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, dies durch Erheben zu bezeugen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Bei 3 Stimmenthaltungen einstimmig angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 ({0}) ({1}).
Das Wort zur Begründung hat Herr Staatssekretär Hartmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesfinanzministerium hätte den dringenden Wunsch gehabt, endlich im Jahre 1952 zu einer regulären Behandlung des Bundeshaushalts überzugehen. Wenn wir Ihnen heute wieder - leider - eine Übergangsvorlage vorlegen müssen, so möchte ich nicht auf die Gründe zurückkommen - die in dem Hohen Hause mehrfach erörtert worden sind -, weshalb wir in den Jahren 1949 und 1950 noch nicht ins rechte Gleis gekommen sind.
Aber ich darf doch mit einem Wort auf das Jahr 1950/51 zurückkommen. Wir haben damals einen sogenannten Überrollungshaushalt vorgeschlagen; er ist von dem Hohen Hause auch angenommen worden. Trotzdem konnte dieser Überrollungshaushalt erst im Dezember 1951, also erst vor wenigen Monaten, verkündet werden. Das Prinzip der Überrollung bedingte einen Nachtrag, der insbesondere die um 4,5 Milliarden DM erhöhten Besatzungskosten, Sozialausgaben, Personalverstärkungen usw. enthielt. Dieser Nachtrag, der bereits im September des vorigen Jahres vorgelegt war, stand unter einem besonders unglücklichen Stern. Ich will hier nicht von Verschulden reden; aber die Ursachen dieser Verspätung liegen darin, daß im vorigen Jahre erst nach drei Monaten eine Verständigung mit den Finanzministern der Länder über den Anteil des Bundes an der Einkommen-und Körperschaftsteuer zustande kam. Der Bundesanteil wurde um über 300 Millionen DM vermindert. Infolgedessen mußte der Nachtrag zum Haushalt 1951 zurückgezogen und neu aufgestellt werden. In diesen Strudel. der Umarbeitung ist dann auch die Ergänzungsvorlage hineingezogen worden. Da die einzelnen Jahreshaushalte logisch aufeinanderfolgende Glieder einer Kette sind, sind dadurch auch die Arbeiten am Haushalt 1952 ins Stocken geraten.
Wir machen Ihnen nun heute in dem vorliegenden Haushaltsgesetz den Vorschlag, die Ansätze des Jahres 1951 zu übernehmen - im Unterschied zum
({0})
vorjährigen überrollungshaushalt -, aber nicht den Haushalt wiederum durch die parlamentarischen Körperschaften laufen zu lassen - ich sagte schon, das hat im vorigen Jahre 9 Monate gedauert; nicht durch ein Verschulden, aber durch die Verkettung von Umständen -, sondern durch das Gesetz selbst die Wiederholung der Ansätze des Haushalts 1951 anzuordnen. Mit der Verkündung des heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzes wird also sogleich der Haushalt 1952 stehen.
Ich darf noch einen Gedanken aussprechen. Wir wollen nicht, wie im Vorjahr, mit der Vorlage des Nachtrags warten, sondern wir wollen den Nachtrag 1952, der ja unvermeidlich ist, sofort aufstellen. Die Arbeiten sind im Gange. Es ist unser Ziel - wir halten es auch für erreichbar -, daß dieser Nachtrag noch vor der Sommerpause von dem Hohen Hause verabschiedet wird. Damit wäre dann die Bahn für die zeitgerechte Aufstellung des Haushalts 1953 frei.
({1})
- Wir haben Ihnen ja in diesem Jahre, Herr Abgeordneter Mellies, aus den Erfahrungen des Vorjahres ein anderes System vorgeschlagen, das bei allseitiger Mitarbeit in sehr viel kürzerer Zeit zu handhaben ist.
Ich möchte auf Einzelheiten des Gesetzes nicht weiter eingehen, mit einer Ausnahme. Das Hauptproblem liegt bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben. Nach § 4 des Gesetzentwurfs soll der Plafond jedes Einzelplans wiederholt werden, aber mit Auswechslungsmöglichkeiten. Man hat behauptet, dadurch würde der Finanzminister eine Ermächtigung erhalten, die ihn von den parlamentarischen Körperschaf ten unabhängig macht. Das ist nach unserer Ansicht nicht richtig. Einmal handelt es sich dabei insgesamt nur um nicht sehr erhebliche Beträge. Dann ist in § 4 des Gesetzentwurfs die Einschaltung des Haushaltsausschusses des Bundestages vorgesehen, soweit es sich um Aufträge von mehr als 500 000 DM handelt. Die Rechte des Parlaments sind also bei allen irgendwie erheblichen Beträgen im vollen Umfang gewahrt.
({2})
Ich möchte noch auf eins hinweisen. Es ist auch nicht so, als ob das Bundesfinanzministerium an diesem Provisorium irgendein Interesse hätte, weil es dadurch unabhängiger wäre. Wir legen den größten Wert darauf, so schnell wie möglich zu einer geordneten, normalen Haushaltsführung zu kommen.
({3})
Ich glaube, die Herren des Haushaltsausschusses werden uns auch bestätigen, daß wir bemüht gewesen sind, dem Ausschuß mit der größten Offenheit und in der größten Vollständigkeit all das zu unterbreiten, was er für seine Beschlußfassung nötig hat.
Ich darf also bitten, daß das Haushaltsgesetz 1952 so bald wie möglich verabschiedet wird, damit endlich der Haushalt für das Jahr 1953 eine feste Grundlage erhält.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Gesamtaussprache von 40 Minuten vor. - Kein Widerspruch.
Das Wort hat der Abgeordnete Jaffé.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht ohne ein gewisses Unbehagen hat die Fraktion der Deutschen Partei von dem Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes Kenntnis genommen. Der von dem Herrn Bundesfinanzminister beschrittene Weg, auf die Neuaufstellung eines Haushaltsplans für das Jahr 1952 überhaupt zu verzichten, stellt ganz gewiß keine Ideallösung dar. Wir verschließen infolgedessen auch nicht die Augen vor den Nachteilen dieser Methode. Es ist nur der Endzweck des Gesetzes, der es uns gestattet, uns trotzdem zu dieser Methode positiv einzustellen. Wenn, wie in der Begründung der Regierung zu dem Gesetzentwurf ausgeführt ist, der Anschluß an das Rechnungsjahr wenigstens zum 1. April 1953 gefunden wird, dann - aber auch nur dann - vermögen wir der Methode dieses Gesetzes unsere Zustimmung nicht zu versagen.
Das System der Aushilfen muß unserer Ansicht nach auch auf dem Gebiete der Haushaltsplanung einmal ein Ende finden.
({0})
Die Evolution auf diesem Gebiete muß nunmehr in einen Zustand der Stetigkeit und Beständigkeit einmünden. Es hat unseres Erachtens keinen Zweck, jetzt Kritik an der Vergangenheit zu üben. Ich bitte Sie, die Tatsachen zu sehen, wie sie heute sind; und diese stellen sich nun einmal so dar, daß der Anschluß an das Rechnungsjahr nicht mehr 1952, sondern erst zum 1. April 1953 zu gewinnen sein wird. Bestimmungsgemäß ist die Vorlage des Haushaltsplans 1953 im Plenum bekanntlich bereits zu Anfang des nächsten Kalenderjahres erforderlich, nachdem er vorher im Haushaltsausschuß dieses Hauses eingehend beraten worden ist. Der Herr Bundesfinanzminister wird das Haushaltsgesetz für 1953 bereits im Sommer dieses Jahres - bis dahin muß es in den Ressorts vorbereitet sein - fertigstellen und dem Haushaltsausschuß zuleiten müssen.
Für das Jahr 1952 wird nicht ohne einen Nachtragshaushalt auszukommen sein. Auch dieser dürfte im Sommer dieses Jahres, und zwar im Frühsommer, aufgestellt werden müssen. Es ist ganz klar, daß es nicht möglich ist, vorher noch einen Haushaltsplan für 1952 aufzustellen. Es scheint also tatsächlich allein diese Lösung möglich zu sein. Es muß auch - das darf ich besonders betonen - aufhören, daß Bundesrat und Bundestag gerade bei der Beratung eines der wichtigsten Gesetze unter dauerndem Zeitdruck stehen. Ich glaube mich mit allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses in dem Wunsch einig, daß bis zum nächsten Jahr dieser Zustand beendet ist.
({1})
Ich darf in diesem Zusammenhang einen kurzen
Rückblick tun. Denken Sie bitte daran, daß ein
noch vor wenigen Jahren in mehrere Wirtschaftszonen zerrissenes Land aus dem Nichts heraus zu
einem einheitlichen Gebilde - auch. in bezug auf
die Wirtschafts- und Finanzstruktur - geformt
werden mußte. Ich glaube, es ist ein bleibendes
Verdienst des Wirtschaftsministers und des Finanzministers, die Grundlagen hierfür geschaffen zu
haben. Vielleicht darf ich die Dinge in einem Bild
vor Augen führen und sagen, daß sie ein Fundament geschaffen haben, das es ermöglicht hat, darauf ein Haus zu bauen, das nicht nur ein Obdach
bietet, sondern ein wirkliches Heim für alle zu
({2})
werden im Begriff ist. Und haben wir dabei nicht gelernt, in diesen stürmischen Zeiten von den klassischen Regeln der Baukunst auch einmal abzuweichen, um das Haus rechtzeitig unter Dach und Fach zu bringen!
Zum Gesetz selbst darf ich ganz kurz folgendes bemerken. Wenn wir auch der Methode unsere Zustimmung nicht versagen, so haben wir doch hinsichtlich der Art der Durchführung des Wiederholungsprinzips die schwersten Bedenken. In den §§ 4 und 5 werden dem Finanzminister unseres Erachtens Vollmachten erteilt, die weit über das hinausgehen, was wir für berechtigt halten.
({3})
Es wird dem Haushaltsausschuß darin eine Stellung zugewiesen, die er - auf die Dauer j eden-falls - nicht haben kann.
({4})
Das Recht der Entscheidung des Parlaments muß unter allen Umständen voll gewahrt werden. Wir werden uns erlauben, in den Beratungen im Haushaltsausschuß entsprechende Anträge zu stellen, die grundsätzlicher Art sind und von deren Erfüllung wir unsere endgültige. Zustimmung abhängig machen müssen.
Ich darf abschließend noch einmal folgendes feststellen. Das Gesetz und seine Methode bringt ganz sicher keinen Idealzustand. Bei aller Abwägung des Für und Wider der Methode glauben wir aber, daß es angesichts der jetzigen Lage keine andere praktische Möglichkeit gibt,
({5})
den Anschluß an das Rechnungsjahr endgültig noch in dieser Legislaturperiode zu gewinnen.
({6})
Wir bitten daher, den Gesetzentwurf dem Haushaltsausschuß zu überweisen.
({7})
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht notwendig, die bei der kürzlichen Beratung der Ergänzungsvorlage gehaltenen Reden hier heute zu wiederholen. Ich habe jedenfalls schon damals auf den Umstand hingewiesen, daß die sozialdemokratische Fraktion mit den allergrößten Bedenken der Methode gegenübersteht, die bei der Einbringung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 angewandt werden soll. Heute haben wir nun die Vorlage in diesem Hause in der ersten Lesung. Ich darf namens meiner Fraktion folgendes sagen:
Wir sind nicht in der Lage, mit poetischen Bildern, wie es der Herr Vorredner getan hat,
({0})
über die unmögliche Situation hinwegzureden, die entstanden ist. Die Schwierigkeiten, die das Bundesfinanzministerium in den vergangenen zwei Jahren zu bewältigen hatte, haben wir stets anerkannt. Wir waren uns klar darüber, daß es beim Übergang vom Jahre 1950 auf 1951 nicht sehr leicht gewesen wäre, einen ordentlichen Haushaltsplan fristgerecht einzubringen und zu verabschieden. Deshalb haben wir die Methode der Überrollung von 1951 auf 1952 mitgemacht. Wir haben das getan in der Hoffnung, daß das Bundesfinanzministerium sich ernsthaft bemühen werde, nun aber wirklich normale Zustände herbeizuführen. Es sah auch so aus, als ob die Herren im Bundesfinanzministerium es schaffen würden. Aber dann kam eine Periode des Schwankens, des Experimentierens im Zusammenhang mit dem Versuch des Herrn Bundesfinanzministers, den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer festzusetzen, bei der tatsächlich alle Grundsätze über Bord gegangen sind, die man in vielen Sitzungen des Haushaltsausschusses und auch hier im Plenum immer wieder beschworen hat. Das Resultat sehen wir heute, und ich bin fest überzeugt, daß wir in diesem kommenden Haushaltsjahr vor genau denselben Schwierigkeiten stehen, die wir im vergangenen Jahre zu bewältigen hatten.
Der Herr Staatssekretär hat hier eine schöne Rede gehalten, die nur den einen Nachteil hatte, daß sie die Dinge im rosigsten Licht dargestellt hat, während wir die Überzeugung gewonnen haben, daß das Bundesfinanzministerium tatsächlich seine Aufgabe versäumt hat. Es war nicht notwendig, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Festsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer die Vorbereitung des ordentlichen Haushalts 1952/53 zu stoppen, nicht weiterzutreiben und dann das Parlament vor die Aufgabe zu stellen, sich wieder einmal mit dem Surrogat eines Haushaltsplans abzufinden. Es war möglich, rechtzeitig einen Haushaltsplan einzubringen.
Wie schnell man in den Ressorts und im Bundesfinanzministerium arbeiten kann, wenn man bestimmte Dinge erreichen will, zeigt ein Brief, den der Herr Bundesfinanzminister an die Herren Finanzminister der Länder geschrieben hat und der uns heute morgen im Haushaltsausschuß zur Information überreicht worden ist. Da steht z. B. der Satz drin:
Um Ihren Wünschen nachzukommen,
- es geht um die Erhöhung des Bundesanteils von 27 auf 40 % habe ich sogleich die Bundesressorts veranlaßt, mir innerhalb einer Frist von wenigen Tagen einen Überblick über ihre Anmeldungen zum Nachtrag 1952 einzureichen.
({1})
Nun, meine Damen und Herren, was der Herr Bundesfinanzminister dann weiter schreibt, ist uns auch klar: Es läßt sich in einer Frist von wenigen Tagen nicht möglich machen, einen vollständigen Entwurf der Einzelpläne einzureichen. Aber wenn man innerhalb weniger Tage die Ressorts zu einer Außerung veranlassen kann, die einen ungefähren Überblick über die Haushaltsanforderungen für 1952/53 gibt, dann hätte man schon vor Monaten die Ressorts dazu veranlassen können, ihre Haushaltsplanungen so durchzuführen, daß das Bundesfinanzministerium in der Lage war, diesem Hause rechtzeitig einen Plan vorzulegen.
({2})
Was man in einem Falle kann, wenn man die Länder unter Druck setzen will, sollte man erst recht können, wenn es sich um die Herstellung normaler Haushaltszustände handelt.
({3})
Abgesehen davon enthält die Vorlage, die zwar - ich gebe das offen zu - vom Standpunkt des Herrn Bundesfinanzminister eine bequeme Lösung für eine unbequeme Situation darstellt, eine Reihe
({4})
von Gefahren und von Zumutungen an das Parlament, die dieses auf die Dauer nicht schlucken kann. Zum Beispiel wird es .bei dieser Methode für eine Reihe von wichtigen Ressorts - ich denke da an das Innenministerium, ich denke an das Verkehrsministerium, an das Arbeitsministerium - unmöglich sein, in diesem Wiederholungshaushalt einzelne sehr gewichtige Etatsposten so aufzugliedern, wie sie bei der Durchführung einzelner Projekte in einem normalen Haushaltsplan aufgegliedert werden müßten. Das Haus wird dann vor der Frage stehen, ob es bestimmte Titel und Kapitel dieser Haushaltspläne mit Globalsummen ausstatten will, und erst im Laufe des Haushaltsjahres werden dann die einzelnen Ressorts und das Bundesfinanzministerium kommen und dem Haushaltsausschuß eine lange Liste von einzelnen Projekten vorlegen. Dann werden der Haushaltsausschuß und der Fachausschuß die „dankbare" Aufgabe haben, zu entscheiden, ob dies oder jenes Projekt vordringlich und wichtig ist. Außerdem wissen Sie alle, wie oft aus diesem Hause heraus und aus Ihren Wahlkreisen Wünsche nach Durchführung wirklich dringlicher Vorhaben kommen, ohne daß man diese Wünsche befriedigen kann.
Das kommt aber alles daher, daß man zu Beginn des Haushaltsjahres keine klare, übersichtliche Planung hat und nicht entscheiden kann, was nun wichtig und was nicht wichtig ist, was durchgeführt werden kann und was nicht durchgeführt werden soll. Ich bin der Überzeugung, daß es auf die Dauer für die Mitglieder des Haushaltsausschusses und auch für die einzelnen Fachausschüsse, die mit solchen Fragen beschäftigt werden, völlig unmöglich ist, eine Verantwortung zu übernehmen, die nur das ganze Parlament übernehmen kann.
({5})
Warum sollen die paar Männer und Frauen, die in den Ausschüssen sitzen, die Last der Verantwortung für die Verfügung über Milliardenbeträge übernehmen, ohne daß das Haus die Möglichkeit gehabt hat, nun im einzelnen nachzuprüfen - es sei denn post festum -, ob diese Ausschüsse auch tatsächlich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter dem vollen Gewicht ihrer Verantwortung gehandelt haben? Das ist doch ein unmögliches Verfahren!
Ich darf deshalb im Namen meiner Fraktion sagen, daß wir nicht in der Lage sind, der Überweisung dieser Vorlage an die Ausschüsse zuzustimmen. Wir werden jedenfalls dagegen stimmen und sind der Meinung, daß das Bundesfinanzministerium durch dieses Parlament verpflichtet werden sollte, innerhalb kürzester Frist einen Haushaltsplan vorzulegen.
({6})
Das Wort hat der Abgeordnete Bausch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der übereinstimmende Wunsch der Regierungsparteien und ohne Zweifel auch der Oppositionsparteien, alles Erforderliche zu tun, damit wir mit unserer Haushaltsgebarung aufs laufende kommen.
({0})
- Ich glaube nicht, Herr Kollege Mellies, daß Sie dieser Feststellung widersprechen können.
({1})
Es ist unser Wunsch und Ihr Wunsch, daß wir in aller Bälde dazu kommen, vor Beginn des Haushaltsjahres einen vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplan zur Verfügung zu haben. Das ist im Interesse des Parlaments notwendig. Es ist aber auch für die Verwaltung notwendig, damit diese ihre Arbeit mit festen Zahlen und mit festen Unterlagen in Angriff nehmen kann.
Die Durchführung dieses Prinzips, die Erreichung dieses Zustandes, den wir alle als wünschenswert ansehen, ist jedoch nicht so einfach, und zwar deshalb nicht, weil uns die harte Wirklichkeit des Lebens immer wieder Hindernisse in den Weg legt.
({2})
Die Aufgabe, die dem Finanzminister gestellt ist,
für die Deckung der immer neu und überraschend
an ihn herantretenden Mehrausgaben zu sorgen,
({3})
ist - das kann man wohl sagen - eine Aufgabe, die fast die Kräfte eines Menschen übersteigt. Dieses Parlament hat im letzten Jahr eine ganze Anzahl von Gesetzen beschlossen, die außerordentliche Ausgaben zur Folge haben; das kann wohl nicht bestritten werden. Für den Finanzminister ist es nun wirklich nicht einfach, jeweils zusätzliche Deckungsmittel für die Aufwendungen zu schaffen, die in Auswirkung von Gesetzen, die dieses Parlament beschließt, oder in Auswirkung von plötzlichen politischen Entwicklungen nötig werden. Es ist auch nicht einfach für ihn, sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, daß diese oder jene Einnahmequelle, mit der man geglaubt hat, fest rechnen zu können, zum Versiegen kommt. Der Finanzminister muß ja dem Parlament Haushaltsentwürfe vorlegen, die ausgeglichen sind. Es ist auch für den Finanzminister wahrhaftig nicht einfach, jeweils auch mit dem Bundesrat das nötige Einvernehmen zu erzielen, um mit diesem zusammen die notwendigen Lösungen zu erreichen.
({4})
Wenn dann der Finanzminister sein überschweres Werk vollendet hat, wenn er sich eine Konzeption und eine Lösung zurechtgelegt hat, muß er damit in das Bundeskabinett gehen.. Dann muß er sich nochmals mit dem Bundesrat auseinandersetzen. Dann kommt die Sache in den Bundestag und läuft in den Haushaltsausschuß des Bundestages. Wir kennen alle diesen Weg, Sie kennen ihn genau so gut wie ich.
({5})
Tun Sie doch nicht so, als ob das eine so einfache Sache wäre. Wenn Sie zu regieren hätten, müßten Sie sich mit dieser Aufgabe auch auseinandersetzen. Dann wollte ich einmal sehen, ob es Ihnen gelingen würde, einfach auf den Knopf zu drücken und rechtzeitig auf den Tag die nötigen Zustimmungserklärungen des Parlaments zur Verfügung zu haben.
({6})
Ich glaube, man sollte auch etwas gerecht und
etwas billig denken. Man sollte von dieser Regierung und von diesem Finanzminister nicht etwas
({7})
erwarten und verlangen, was man selber keineswegs zu schaffen in der Lage wäre.
({8})
- Nein, es ist eine gute Sache, die ich verteidige, Herr Kollege Mellies. Wenn ich von etwas überzeugt bin, so davon, daß ich hier eine gute Sache zu vertreten und zu verteidigen habe.
Wir dürfen doch nicht außer acht lassen, daß wir in ganz ungewöhnlichen Situationen leben.
({9})
Schon die Begründung des Bundes und die erste finanzielle Fundierung der Arbeit der Bundesverwaltung war eine ungeheuer schwierige Aufgabe. Sehen Sie sich einmal die Haushaltspläne der Jahre an, die wir jetzt durchlebt haben, den Haushaltsplan des Restjahres 1949, denjenigen von 1950, dann denjenigen von 1951. Betrachten Sie einmal die Unterschiede zwischen diesen Haushalten und bedenken Sie, welche geradezu revolutionären Veränderungen sich in diesen Jahren auf finanzpolitischem Gebiet vollzogen haben. Dann werden Sie doch ohne weiteres zugestehen müssen, daß hier eine riesenhafte Aufgabe zu bewältigen war. Ich muß immer wieder darüber staunen, daß es möglich war, angesichts der ständig sich steigernden Ausgaben jeweils die nötigen Deckungsmittel zu finden. Für mich ist entscheidend, daß es bis zum heutigen Tag gelungen ist, den Haushalt auszugleichen und für die sich ständig steigernden Ausgaben die nötigen Deckungsmittel zu schaffen und dadurch die Inflation zu vermeiden. Entscheidend ist aber nicht, ob man dabei diese oder jene formelle Forderung erfüllt hat.
({10})
Wie liegen die Dinge nun im einzelnen? Zur Zeit beraten wir im Haushaltsausschuß den Nachtrag für das Jahr 1951. Niemand kann sagen, daß es dem Parlament verwehrt ist, den nötigen Einfluß auf die Gestaltung dieses Haushalts zu nehmen. Position um Position, Titel um Titel wird durchberaten. Jeder Abgeordnete, jede Partei hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Anforderungen Stellung zu nehmen; jede kann ihre Meinung dazu sagen und ihren Willen kund tun. Auch Sie, meine Herren von der Opposition, können nicht sagen, daß wir von den Regierungsparteien diese Beratungen irgendwie unter Druck zu setzen versucht hätten. Wir haben uns jede nötige Zeit gelassen. Wir haben uns ausreichend viel Zeit genommen, um jede einzelne Sache mit Ihnen zu besprechen.
({11})
In aller Ruhe und mit der größten Sorgfalt werden diese Beratungen abgewickelt.
({12})
Wir sind noch nicht fertig damit.
({13})
Meine Damen und Herren, wenn Ihnen so sehr an der Beschleunigung gelegen war, so wäre es vielleicht auch an Ihnen gewesen, den Vertretern Ihrer Partei und Ihrer Fraktion im Bundesrat eine Ermutigung zu geben, dem Finanzminister zu helfen, mit den Verhandlungen im Bundesrat rasch ins Reine zu kommen.
({14}) Daß die sozialdemokratischen Minister im Bundesrat jede Anforderung des Finanzministers ablehnen und Sie nachher dem Finanzminister Vorwürfe machen, daß er mit seinen Forderungen nicht zurecht kommt, und daß es zu lange geht, das scheint mir nicht sehr logisch zu sein.
({15}) Meine Damen und Herren, wir werden wohl demnächst den Nachtrag zum Haushalt 1951 fertiggestellt haben. Der Sinn dieses Entwurfs, der Ihnen nun vorliegt, ist,
({16})
diesen Haushalt für 1951, der dann auf den neuesten Stand gebracht sein wird, nicht nur materiell, sondern auch formell zum Haushalt für 1952 zu erklären.
Wenn man so verfährt, wird nicht das geringste daran geändert, daß dem Parlament ein entscheidender Einfluß auf die Gestaltung des Haushalts zusteht.
({17})
Wenn wir so verfahren, erreichen wir dreierlei.
Erstens bringen wir es zustande, daß wir einen Haushalt für 1952 zur Verfügung haben, bei dessen Feststellung wir darauf verzichten können, alle die zeitraubenden Formalien einzuhalten, die wir einhalten müßten, wenn nicht nur materiell, sondern auch formell ein Haushaltsentwurf vorgelegt würde.
({18}) Zweitens erreichen wir, daß die Bundesfinanzverwaltung sofort darangehen kann, den Nachtragshaushalt für 1952 vorzubereiten. Drittens aber, daß spätestens vom Juni 1952 ab die Haushaltsabteilung des Finanzministeriums alle Kräfte zusammenfassen kann, um den Haushalt für 1953 auszuarbeiten.
({19}) Wir haben, wenn wir so verfahren, die besten Aussichten darauf, daß der Haushalt für das Jahr 1953 vor dem 1. April 1953 in diesem Parlament zur Verabschiedung kommt.
({20})
Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen ganz
offen sagen: ich weiß kein besseres Verfahren, um
das uns allen am Herzen liegende Ziel zu erreichen,
als das von der Bundesregierung vorgeschlagene.
({21})
Ich muß Ihnen weiter ganz offen sagen, daß ich schon bei der Aufstellung des Haushalts 1951 vorgeschlagen habe, diesen Weg zu gehen. Man hat sich damals nicht dazu entschließen können. Aber wenn wir jetzt diesen Weg nicht gehen, werden wir garantiert nicht dazu kommen, das zu erreichen, was uns allen am Herzen liegt und was eine unbedingte Notwendigkeit ist.
({22})
({23})
Was nun die Einzelheiten des Gesetzes anbelangt, so werden wir darüber in diesem Hause noch mehr zu sprechen haben.
({24})
Es ist nicht unser Wille, dem Finanzministerium
Ermächtigungen zu geben, durch die das Budgetrecht dieses Hohen Hauses irgendwie tangiert wird.
({25})
Wir werden deshalb im Ausschuß jede einzelne Bestimmung dieses Gesetzentwurfs sehr sorgfältig überlegen und beraten. Ich bin nicht in der Lage, heute schon zu sagen, daß wir jede einzelne vom Finanzministerium vorgeschlagene Bestimmung zu akzeptieren in der Lage wären. Gegen die Häufung von Ermächtigungen haben wir nicht unerhebliche Bedenken.
({26}) Grundsätzlich aber halten wir dieses Verfahren für richtig. Wir werden dieses Verfahren mit gutem Gewissen und aus ehrlicher Überzeugung nicht nur vor diesem Hause, sondern vor dem ganzen Lande vertreten. Wir sind überzeugt, daß, wenn wir diesen Weg gehen, Herr Kollege Mellies, dieser Weg ein guter Weg sein wird,
({27})
und daß es ein Weg sein wird, der zu dem Ziele führt, dem wir alle zustreben.
({28})
Das Wort hat der Abgeordnete Müller.
Meine Damen und Herren! Ich kann mir nicht vorstellen, daß es einen Abgeordneten dieses Hauses geben kann, der dem zustimmt, was seitens der Regierung mit dieser Vorlage dem Bundestag zugemutet wird. Ich glaube, kein Abgeordneter, der mit seiner Verantwortung als Vertreter des Volkes auch die Verpflichtung übernommen hat, in der Frage des Haushalts, also der Gestaltung der gesamten Finanzgebarung des Bundesgebiets gegenüber seiner Wählerschaft die Verantwortung zu übernehmen, kann es zulassen, daß mit diesem Gesetz die gesamte Finanz- und Steuerpolitik, die ganze Frage des Bundeshaushalts praktisch der Öffentlichkeit unserer Bevölkerung entzogen wird.
({0})
Ich denke, wir können dem vorliegenden Gesetzentwurf, vom richtigen Standpunkt aus betrachtet, nicht abstreiten, daß diese Methode einer praktischen Verschleierung der gesamten Finanzgebarung der Bundesregierung absolut der Linie entspricht, die ja diese Regierung auch in anderen Fragen - insbesondere in entscheidenden gesamtpolitischen Fragen, wie sie Herr Dr. Adenauer praktiziert - bezogen hat.
Mit diesem Gesetz wird praktisch der Regierung, dem Finanzminister, eine Ermächtigung erteilt. Mit diesem Gesetz wird der Regierung das Recht gegeben, Entscheidungen über Ausgaben zu treffen, die außerhalb des Rahmens der Durchführung eines ordentlichen Haushaltes, wie das bereits bis jetzt so häufig praktiziert worden ist, durch Vorwegentscheidungen dem Parlament selbst die letzte Entscheidung nehmen.
Meine Damen und Herren, daß die Regierung eine solche Vorlage dem Bundestag vorlegt, hat
aber noch eine andere Begründung. Sie liegt offensichtlich darin, daß man mit diesem Gesetz, das, wie ich schon sagte, ein Ermächtigungsgesetz für die Regierung darstellt, vor unserem Volke verschleiern will, was mit den Steuergroschen des Volkes geschieht. Vor allen Dingen soll mit ihm noch eins verborgen werden, die Frage nämlich, wie die Einnahmen und die Steuergroschen unseres Volkes in. Wirklichkeit verwendet werden.
({1})
Sie haben je doch mit den sogenannten Vorwegbewilligungen des Haushaltsausschusses erlebt, wofür diese Gelder in erster Linie mit verwendet worden sind. Würde dieses Gesetz angenommen werden, dann würde auf die Frage der Wegnahme von Teilen der Einkommen- und Körperschaftsteuern von den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Aufrüstung und der Kriegspolitik will ich jetzt nicht im einzelnen eingehen ({2})
der Regierung gleichzeitig die Ellbogenfreiheit gegeben werden, noch neue Steuerquellen für dieselben Zwecke zu erfinden oder bestehende Steuern zu erhöhen, und zwar für die gleichen Absichten, die von mir bereits gekennzeichnet worden sind.
Es ist unmöglich, einem solchen Gesetz die Zustimmung zu geben. Ich möchte es wiederholen: ich glaube, keiner von Ihnen dürfte das angesichts seiner eigenen Verantwortung als Abgeordneter, als Volksvertreter tun. Wir lehnen die Überweisung dieses Gesetzes an den Ausschuß ab, und wir verlangen von der Regierung die Einbringung des ordentlichen Haushalts für das Rechnungsjahr, damit bei der Behandlung der einzelnen Kapitel usw. dem Volke in vollster Öffentlichkeit gesagt werden kann, mit welchen Steuern und in welchem Umfange es mit den Steuern belastet wird und wofür die Steuern verwendet werden, und damit das Volk sieht, daß diese Regierung mit den Geldern des Volkes keine anderen Absichten verfolgt, als eben den Krieg und seine Vorbereitung zu finanzieren.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Funcke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir haben es an der Kritik der Zustände nicht fehlen lassen, die sich in unserer Haushaltsgebarung herausgestellt haben. Diese Kritik hat in dem Maße, wie wir in der Zeit fortschritten, zugenommen, und zwar insbesondere deswegen, weil wir sahen, daß im Haushaltsausschuß immer mehr Vorwegbewilligungen auf einen Haushalt geschehen mußten, der uns eigentlich überhaupt noch nicht vorlag. Aber im Gegensatz zu den Herren von der Opposition lassen wir bei dieser Kritik doch auch nicht außer acht, welche Schwierigkeiten das Bundesfinanzministerium in der Abwicklung dieser ganzen Angelegenheit hat. Wir sahen durchaus ein, daß Zeitverluste eintreten mußten, und wir sind auch dankbar dafür, daß das Bundesfinanzministerium schon in dem Ergänzungshaushalt die Vorbereitungsarbeit geleistet hat, die es überhaupt erst ermöglicht, daß wir zu einem Wiederholungshaushalt für 1952/53 kommen. Das bedingte, daß die Dinge zunächst einmal schon in den Ergänzungshaushalt für 1951/52 eingearbeitet wurden, insbesondere die neuen Stellen, die der Aufbau der Bundesverwaltung erfordert
({0})
Wir sehen uns durch diese ganzen Verhältnisse, wie sie geworden sind, nun nicht zu einer absolut negativen Kritik in der Lage, vielmehr glauben wir, daß es das richtige ist, in dieser Zeit die tatsächlichen Verhältnisse des Tages zu betrachten und, statt sich in Klageliedern über das Vergangene zu ergehen, die Dinge aus den Verhältnissen, wie wir sie vorfinden, zu gestalten. Das, was hier geschieht, ist keine klassische Haushaltsgebarung, und wir haben dabei auch große Bedenken; denn wie auch dieses Gesetz aussehen mag, nachdem es den Haushaltsausschuß passiert haben wird, so ist es doch gar kein Zweifel, daß uns die Wendigkeit, die in einer Haushaltsgebarung gerade dadurch entsteht, daß in jedem Jahre die Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse des kommenden Jahres beschlossen werden, in dem Wiederholungshaushalt nicht gegeben sein wird und daß die in den §§ 3 und 4 des uns heute vorliegenden Gesetzes gegebene Bestimmung an sich doch nur ein sehr zweifelhafter Ersatz für eine ordentliche Haushaltsgebarung ist.
Wir glauben, daß wir diesem Gesetz, obwohl wir es nicht lieben, unsere Zustimmung geben müssen. Wir hoffen, daß alles das auch wirklich eintritt, was uns - sei es der Herr Bundesminister der Finanzen, sei es der Herr Staatssekretär oder jetzt der Herr Kollege Bausch freundlichst in Aussicht gestellt haben, daß es nämlich nun bald wieder zu der normalen Haushaltsgebarung kommen werde. Aber wir sind ja auch nicht allein Herr unseres Schicksals. Wir werden in den Beratungen des Haushaltsausschusses auf mancherlei Punkte dieses Gesetzes zurückzukommen haben und werden auch mancherlei Anträge dazu stellen können. - Im übrigen ist meine Redezeit nahezu erschöpft. Ich möchte also beantragen, den Entwurf dem Haushaltsausschuß zu überweisen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es ist ein Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich habe über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Entwurf ist dem Haushaltsausschuß. überwiesen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 ({0}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({1}) ({2}).
({3}).
Zur Geschäftsordnung erteile ich das Wort dem Abgeordneten Neuburger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Grund einer interfraktionellen Absprache beantrage ich, diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.
({0})
Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Haus einverstanden. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes ({0}) ({1});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({2}) ({3}).
({4}) Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Eickhoff als Berichterstatter.
Eickhoff ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Finanz- und Steuerausschuß sind in der 180. Sitzung am 12. Dezember 1951 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes - Drucksache Nr. 2873 -, am 17. Januar 1952 in der 186. Plenarsitzung der Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete der Einkommen-und Körperschaftsteuer - Drucksache Nr. 2943 -, am 28. Februar 1952 in der 196. Plenarsitzung der Entwurf eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren - Drucksache Nr. 3143 - und schließlich am 20. März 1952 in der 200. Plenarsitzung der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes - Drucksache Nr. 3167 - zur Beratung überwiesen worden. Der Finanz- und Steuerausschuß hat sich in verschiedenen Sitzungen mit den einzelnen Vorlagen eingehend beschäftigt, hat dann aber, da es sich bei allen Vorlagen um Ergänzungsvorschriften zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz handelt, die vorgenannten vier Entwürfe in einen Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes zusammengefaßt, welcher Ihnen heute mit Drucksache Nr. 3228 vorliegt.
Im einzelnen habe ich Ihnen über die Arbeiten im Ausschuß folgendes zu berichten.
Zu § 1 der Vorlage. Nach § 10 des Einkommensteuergesetzes ist der unmittelbare oder mittelbare erste entgeltliche Erwerb von Pfandbriefen, Rentenbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und anderen Schuldverschreibungen, die von Grundkreditanstalten, Kommunalkreditanstalten, Schiffsbeleihungsbanken und Ablösungsanstalten nach dem 20. Juni 1948 ausgegeben worden sind, als Kapitalansammlungsvertrag steuerbegünstigt. Voraussetzung für diese Steuerbegünstigung war, daß eine Festschreibung der erworbenen Wertpapiere durch das ausgebende Institut auf den Namen des Steuerpflichtigen für mindestens 3 Jahre erfolgte und aufrechterhalten wurde oder daß die Wertpapiere in das Depot des Kreditinstituts, von dem sie erworben worden waren, genommen und mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Für diejenigen Wertpapiere dieser Art, die im Kalenderjahr 1949 erworben worden sind, läuft die Frist für die Festschreibung oder Sperrung im Laufe dieses Jahres ab. Es besteht die Gefahr, daß diese Wertpapiere mit dem Ablauf der Festschreibungsfrist auf dem Wertpapiermarkt verkauft werden und den Kurs dieser Wertpapiere drücken. Nur wenn dies vermieden wird, kann der Kapitalmarkt für weitere Emissionen von Wertpapieren aufnahmefähig bleiben.
({6})
Um der Gefahr für den Wertpapiermarkt entgegenzuwirken, muß ein neuer Anreiz für die weitere Festschreibung oder Sperrung der Wertpapiere geschaffen werden. Das ist durch § 1 des Gesetzes geschehen. Es war notwendig, aber auch ausreichend, die vorgesehene erneute Vergünstigung von einer Verlängerung der Festschreibungs- oder Sperrfrist auf weitere drei Jahre abhängig zu machen. Das Aufkommen an Einkommensteuer dürfte sich durch diese Vorschrift jährlich um rund 3 Millionen DM vermindern. - Das war Drucksache Nr. 3143.
Zu Drucksache Nr. 2943. Die dort vorgesehene Vorschrift enthält an und für sich nur eine Klarstellung. Schon bisher sind die Durchschnittssätze nach § 29 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes nur durch Rechtsverordnungen und nicht durch Verwaltungsanordnungen aufgestellt worden.
Zu Drucksache Nr. 3167, § 1 Ziffer 3. Die vorgesehenen Änderungen des § 32 b Einkommensteuergesetz beziehen sich auf die Behandlung des Notopfers Berlin, der Kirchensteuer, der Spenden und der unentgeltlichen Übertragung des Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einem Betrieb. Nach der bisherigen Fassung des § 32 b Einkommensteuergesetz muß der Steuerpflichtige, der die Abgabe Notopfer Berlin, die Kirchensteuer und die abzugsfähigen Spenden aus dem Betriebsvermögen zahlt, diese Entnahmen der Tarifbesteuerung unterwerfen. Andererseits vermindern diese aus dem Betriebsvermögen gezahlten Beträge nicht. den zu versteuernden Gewinn. Diese Behandlung des Notopfers Berlin, der Kirchensteuer und der Spenden führt in den Fällen zu einer unbilligen Belastung des Steuerpflichtigen und zu einer nicht zu vermeidenden Doppelbesteuerung, in denen der Steuerpflichtige diese Steuern und Spenden nicht aus seinen sonstigen Einkünften bezahlen kann. Das wird in vielen Fällen, insbesondere bei der Kirchensteuer, der Fall sein. Der jetzige Entwurf bezweckt die Vermeidung der Doppelbesteuerung der zur Bezahlung des Notopfers Berlin, der Kirchensteuer und der Spenden aus dem Betriebsvermögen gemachten Entnahmen.
Der Entwurf enthält aber nicht nur eine Vergünstigung für den Steuerpflichtigen, sondern auch in einem nicht unwesentlichen Punkt eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen. Rechtslage. Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung die unentgeltliche Übertragung des Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einem Betrieb nicht als Entnahme angesehen. Der Entwurf geht von dieser Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes aus, sieht aber für den Fall der bezeichneten unentgeltlichen Übertragung die volle oder eine anteilige Nachversteuerung der nicht entnommenen Gewinne vor.
Zu Abschnitt I § 2: Während die Frist für die Stellung von Anträgen auf Veranlagung wegen berechtigten Interesses des Steuerpflichtigen, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, für die Veranlagungszeiträume 1950 und folgende nach § 57 der Durchführungsverordnung 1950 und 1951 bis zum Ablauf der jeweiligen Steuererklärungsfrist begrenzt ist, ist für die Veranlagungszeiträume II/1948 und 1949 eine solche Fristbegrenzung nicht vorgesehen. Die Begrenzung soll mit der Vorschrift des Abschnittes I § 2 dieses Gesetzes nachgeholt werden.
Nun zu Drucksache Nr. 2873, also § 3 Ziffer 1. Nach § 19 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes beträgt die Körperschaftsteuer 60 v. H. des Einkommens bei den in § 1 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 und 6 bezeichneten Steuerpflichtigen, 50 v. H. des Einkommens bei allen übrigen Steuerpflichtigen. Da in § 1 des Körperschaftsteuergesetzes die unbeschränkte Steuerpflicht geregelt ist, ist in Kreisen der Steuerpflichtigen die Meinung vertreten worden, daß aus der neuen Fassung „bei den in § 1 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 und 6 bezeichneten Steuerpflichtigen" eine Erhöhung des Körperschaftsteuertarifs nur für unbeschränkt Steuerpflichtige zu folgern sei, weil „bei allen übrigen Steuerpflichtigen", zu denen nach Ansicht gewisser Kreise auch alle beschränkt Steuerpflichtigen gehören, die Körperschaftsteuer nach der neuen Fassung 50 v. H. des Einkommens betrage. Es muß schon zugegeben werden, daß die Wortfassung des Gesetzes Anlaß zu Zweifeln geben könnte. Um alle Zweifel und eine damit verbundene Rechtsunsicherheit auszuschließen, erscheint es erforderlich, durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine klare Regelung dadurch herbeizuführen, daß dem § 19 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes eine eindeutige Fassung gegeben wird.
Durch § 3 des Einkommen- und Körperschaftsteueränderungsgesetzes 1951 ist in § 19 die folgende neue Ziffer 2 a eingefügt worden: „2 a. Bei privaten Bausparkassen". Diese Einfügung verfolgt den Zweck, durch Aufnahme der privaten Bausparkassen in den Katalog der tarifbegünstigten Körperschaften die privaten Bausparkassen tariflich den öffentlichen Bausparkassen gleichzustellen. Die Tarifbegünstigung der öffentlichen Bausparkassen ergibt sich aus § 19. Sie sind unselbständige Abteilungen der Girozentralen und kommen deshalb in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes von 30 v. H., weil es sich bei den Girozentralen um Kreditanstalten des öffentlichen Rechts handelt. Diese Tarifbegünstigung ist jedoch für Kreditanstalten des öffentlichen Rechts und damit auch für die öffentlichen Bausparkassen auf die Einkünfte aus dem langfristigen Kommunal-, Real- und Meliorationskreditgeschäft beschränkt. Dagegen bedeutet die gegenwärtige Fassung des § 19, daß die privaten Bausparkassen mit allen ihren Einkünften dem halben Steuersatz unterliegen. Die ihnen gewährte Tarifbegünstigung geht also über die den öffentlichen Bausparkassen gewährte hinaus. Damit würden Unterschiede in der Behandlung beider Arten von Bausparkassen bestehen bleiben, nunmehr aber zugunsten der privaten Bausparkassen. Dieses Ergebnis war selbstverständlich nicht beabsichtigt. Die vorgeschlagene neue Fassung stellt die Gleichheit der Behandlung endgültig her.
Nun kurz zu Abschnitt III § 4. Die Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsverordnungen zum Einkommensteuergesetz und zum Körperschaftsteuergesetz in den Art. II und IV des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 29. April 1950 haben nur Wirkung für den Veranlagungszeitraum 1951 einschließlich. Die auf Grund dieser Ermächtigungen für den Veranlagungszeitraum 1951 - beim Steuerabzug vom Arbeitslohn auch für das Kalenderjahr 1952 - erlassenen Durchführungsvorschriften können deshalb für den Veranlagungszeitraum 1952 - beim Steuerabzug vom Arbeitslohn auch für das Kalenderjahr 1953 - nicht ohne weiteres Anwendung finden. Um diese Durchführungsvorschriften auf die genannten Veranlagungszeiträume erstrecken und die Anpassung dieser Durchführungsvorschriften an das Einkommen-und Körperschaftsteuergesetz in der Fassung die({7})
ses Gesetzes durchführen zu können, sind besondere Ermächtigungen erforderlich, die mit der Vorschrift des Abschnittes III § 4 dieses Gesetzes angestrebt werden. Den weitergehenden Vorschlägen des Herrn Bundesfinanzministers, die bisherigen Ermächtigungsvorschriften unverändert um ein oder zwei Jahre zu verlängern, konnte der Finanzausschuß nicht folgen.
Zu Abschnitt IV § 5. Die Vorschrift des § 1 Ziffer 3 - die Änderung des § 32 b - muß erstmals für den Veranlagungszeitraum 1951 angewendet werden, weil sie lediglich eine Ergänzung des § 32 b in der bisherigen Fassung darstellt, der ebenfalls erstmalig für den Veranlagungszeitraum 1951 anwendbar ist.
Durch § 3 des Gesetzentwurfs wird, wie die dazu gemachten Ausführungen ergeben, nur eine Klarstellung vorgenommen. Da die Vorschriften des § 3 Ziffer 3 des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes 1951 erstmals für den Veranlagungszeitraum 1951 anzuwenden sind, muß dies entsprechend auch für § 3 des Gesetzentwurfs gelten. Bedenken bezüglich der Rückwirkung dürften nicht bestehen.
Meine Damen und Herren, wenn der Bericht etwas länger gedauert hat, dürfen Sie mir das nicht übelnehmen. Es waren immerhin vier Vorlagen zu behandeln, und wir haben diese vier Vorlagen nun zu einem Gesetzentwurf zusammengefaßt. Wir hoffen, daß endlich einmal mit den ewigen Änderungs- und Ergänzungsgesetzen Schluß gemacht wird. Der Finanzausschuß schlägt Ihnen vor, diese Vorlage in unveränderter Form anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Einzelbesprechung der zweiten Beratung ein. Ich rufe auf Abschnitt I § 1, -§ 2, - Abschnitt II § 3, - Abschnitt III § 4, - Abschnitt IV § 5, - Abschnitt V § 6, - Einleitung und Überschrift. Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir. treten ein in die
dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Mertins.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, sich mit einer Gesamtaussprachezeit von 90 Minuten zu begnügen. - Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Auch dieses Gesetz liegt in der Tendenz der ganzen Steuergesetzgebung dieses Bundestages und dieser Regierung. Es ist wieder ein Gesetz, das nur einem kleinen Teil der Steuerzahler, und zwar den wirtschaftlich Starken, hilft. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion wissen nicht, wie Sie es verantworten wollen, hier wieder einem geringen kapitalkräftigen Teil der Steuerzahler eine 35%ige Steuerermäßigung zugestehen zu wollen, nachdem es noch nicht einmal gelungen ist, die 3 DM Teuerungszulage, die der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hat, zur Auszahlung zu bringen.
Das Kernstück dieses Gesetzes ist der § 32 b. Er enthält diese Ungerechtigkeiten. Wir haben seinerzeit bei der Beratung der Einkommensteuerreform schon gegen diesen Paragraphen gestimmt. Wir
sind selbstverständlich auch gegen eine Ausweitung dieses Paragraphen.
({0})
Wir halten es für unverantwortlich, immer an dem Einkommensteuergesetz herumzuflicken, und dies nur im Interesse einer kleinen Minderheit des deutschen Volkes. Wir halten unsere Forderung aufrecht, daß der Herr Finanzminister und die Regierung nun endlich einmal wirklich an eine große Steuerreform herangehen. Wir brauchen sie im Interesse des sozialen Friedens und im Interesse der Freiheit und des sozialen Fortschritts unseres Volkes. Wir möchten nicht, daß wir immer und immer wieder nur Änderungen an Einkommensteuer- und sonstigen Steuergesetzen vornehmen, die einem kleinen Teil des Volkes zugute kommen und die dann den Staatssäckel so belasten, daß für die dringendsten sozialen Aufgaben nichts vorhanden ist. Meine Fraktion wird daher dieses Gesetz ablehnen.
({1})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die allgemeine Aussprache zur dritten Beratung geschlossen. Eine Einzelberatung kommt nicht in Frage.
Ich rufe also auf die §§ 1 bis 6, Einleitung und Überschrift und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste ist die Mehrheit; das Gesetz ist in dritter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz als ganzem zustimmen, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist in dritter Beratung verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Niederdeutschen Optik G. m. b. H. in Eckernförde ({0}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zur Aussprache liegt ebenfalls keine Wortmeldung vor. Dann darf ich wohl empfehlen, die Vorlage dem Haushaltsausschuß zu überweisen. - Es wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
Ich rufe dann auf Punkt 12 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({1})
über den Antrag der Abgeordneten Reindl und Genossen und der Fraktion der BP betreffend Wiederherstellung der zerstörten Donaubrücke bei Donauwörth,
über den Antrag der Abgeordneten Dr. Jaeger und Genossen betreffend Zuschuß für einen Brückenbau . in Landsberg am Lech, über den Antrag der Abgeordneten Spies und Genossen betreffend Mittel für den Bau einer Umgehungsstraße und einer neuen Lechbrücke bei Füssen ({2}),
über den Antrag der Abgeordneten Funk
und Genossen betreffend Mittel für den Bau
({3})
einer Umgehungsstraße im Zuge der Bundesstraße 22 an Stelle der Ortsdurchfahrt Dettelbach ({4}),
über den Antrag der Abgeordneten Graf von Spreti und Genossen betreffend Jochstraße/Schwaben
({5}).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Funcke.
Funcke ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 2699 betreffend Wiederherstellung der zerstörten Donaubrücke bei Donauwörth wurde in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages dem Haushaltsausschuß federführend und dem Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der letztere erkannte in seiner Sitzung vom 25. Januar die dringende Notwendigkeit der Wiederherstellung der zerstörten Donaubrücke an und beschloß, dem federführenden Haushaltsausschuß zu empfehlen, sich dafür einzusetzen, daß die erforderlichen Mittel für die Wiederherstellung der Brücke rechtzeitig bereitgestellt werden, damit dieses Brückenbauprojekt bis 1954 erledigt werden kann. Der Haushaltsausschuß beschloß in seiner Sitzung vom 19. März, diesen Antrag der Bundesregierung als Material für den Bundeshaushalt 1952 zu überweisen.
Der Antrag Drucksache Nr. 2775 betreffend Zuschuß für einen Brückenbau in Landsberg am Lech wurde in der gleichen Sitzung dem Haushaltsausschuß federführend und dem Verkehrsausschuß überwiesen. Der Ausschuß für dass Verkehrswesen beschloß in seiner Sitzung vom 25. Januar, daß der im Haushaltsplan des Bundesverkehrsministeriums für das Rechnungsjahr 1952 - Einzelplan XII Kap. A. 1210 Tit. 712 - veranschlagte Zuschuß von 200 000 DM baldigst bereitgestellt werde. Der Haushaltsausschuß beschloß auch hier die Überweisung an die Bundesregierung als Material.
Der Antrag Drucksache Nr. 2780 betreffend Mittel für den Bau einer Umgehungsstraße und einer neuen Lechbrücke bei Füssen ({7}) wurde in derselben Sitzung an dieselben Ausschüsse überwiesen. Unter Anerkennung der Vordringlichkeit des Baues dieser Umgehungsstraße aus verkehrswirtschaftlichen und politischen Gründen beschloß der Verkehrsausschuß in seiner Sitzung vom 25. Januar, die zu diesem Bauvorhaben erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan des Bundesverkehrsministeriums für das Rechnungsjahr 1952 - Einzelplan XII - aufzunehmen und die Drucksache Nr. 2780 zu diesem Zweck als Material an die Bundesregierung zu überweisen. Letzterem Beschluß schloß sich der Haushaltsausschuß in seiner Sitzung vom 19. März an.
Der Antrag Drucksache Nr. 2786 betreffend Mittel für den Bau einer Umgehungsstraße im Zuge der Bundesstraße 22 an Selle der Ortsdurchfahrt Dettelbach ({8}) wurde wie die vorherigen Drucksachen überwiesen. Der Verkehrsausschuß beschloß in seiner Sitzung vom 25. Januar, zu empfehlen, diesen Antrag als Material an die Bundesregierung mit dem Ziel zu überweisen, ihn in den Haushaltsplan des Bundesverkehrsministeriums - Einzelplan XII - aufzunehmen. Der Haushaltsausschuß beschloß in seiner Sitzung vom 19. März die Überweisung an die Bundesregierung als Material,
Der Antrag Drucksache Nr. 3060 betreffend Jochstraße/Schwaben ist in der 198. Sitzung an den Haushaltsausschuß federführend, zweitens an den Ausschuß für Verkehrswesen und drittens an den Ausschuß für Grenzlandfragen überwiesen worden. Bei der Besprechung im Plenum teilte der Bundesminister für Verkehr mit, daß 500 000 DM im Haushaltsnachtrag 1952 veranschlagt worden seien. Die restlichen 200 000 DM, die noch nötig sind, kommen dann im nächsten Jahr. Der Haushaltsausschuß beschloß, auch diesen Antrag der Bundesregierung als Material zu überweisen.
Ich komme dann zu der Drucksache Nr. 3229. Der Haushaltsausschuß sah sich in allen diesen Fällen nicht in der Lage, über die Empfehlung der Überweisung an die Bundesregierung als Material hinauszugehen. Der Haushaltsausschuß war mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für das Verkehrswesen darin einig, daß im Hinblick auf den Gesamtbauzustand der Straßen und Brükken im Bundesgebiet nichts anderes übrig bleibt, als sich bei den gemachten Empfehlungen auf die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zu verlassen. Insbesondere deshalb, da ein Gesamtplan für die Durchführung der wichtigsten Straßen- und Brückenbauvorhaben noch nicht vorgelegt werden konnte und die Mittel, die bewilligt werden können, nicht feststehen, konnte sich der Haushaltsausschuß nicht entschließen, Einzelvorhaben wie diese vor andern zu empfehlen. Es ist dabei ausdrücklich betont worden, daß damit gegen die Vordringlichkeit dieser Vorhaben an sich nichts gesagt worden ist. Der Haushaltsausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Berichts des Haushaltsausschusses nach Drucksache Nr. 3229.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat war bei der Vorbereitung der heutigen Tagesordnung von der Annahme ausgegangen, daß auf eine Aussprache angesichts des Standes der Ausschußberatungen verzichtet werden könnte. Nun liegt eine Wortmeldung vor. Ich schlage Ihnen vor, die Gesamtredezeit auf 40 Minuten zu begrenzen. - Das Haus hat zugestimmt.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jaeger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unterm 6. November des letzten Jahres habe ich den Antrag auf Drucksache Nr. 2775 gestellt, der den Zuschuß für einen Brückenbau in Landsberg am Lech betrifft. Erst jetzt kommt der Mündliche Bericht des Haushaltsausschusses, weil sich mehrere Ausschüsse mit dieser Angelegenheit befaßt haben. Inzwischen ist das neue Haushaltsjahr angebrochen, und ich habe nichts dagegen, wenn der Zuschuß statt in den Nachtragshaushalt 1951 in den Haushalt 1952 kommt. Aber es wäre doch sehr notwendig, daß dieser Zuschuß auch wirklich vom Bund gegeben wird. Ich habe nicht die Absicht, Sie mit langen Zahlen zu behelligen; aber wenn die Stadt Landsberg am Lech für 750 000 DM eine Brücke im Zuge einer Bundesstraße baut, dann kann sie wohl auf einen Bundeszuschuß von 200 000 DM Anspruch erheben, zumal sie eine weitere Brücke aus völlig eigenen Mitteln erbaut hat. Die Stadt Landsberg am Lech ist eine der fortschrittlichsten und aufbaufreudigsten Städte Bayerns.
Ich bedaure es, daß sich der Haushaltsausschuß nicht der positiven Stellungnahme des Verkehrsausschusses hat anschließen können. Ich möchte aber doch hoffen, daß, wenn das Hohe Haus diesen
({0})
Antrag auch nur als Material an die Bundesregierung überweisen will, er trotzdem nicht gerade in den Aktenschrank kommt, sondern daß seitens der Bundesregierung auch die entsprechende Stellungnahme erfolgt. Ich bedaure es, daß heute das Bundesverkehrsministerium - soweit ich sehe - keinen Vertreter in dieses Hohe Haus gesandt hat und wir damit nicht in der Lage sind, uns aus erster Hand über den Stand der Angelegenheit zu informieren. Ich möchte aber trotzdem um so energischer den Wunsch zum Ausdruck bringen, daß wir im nächsten Haushalt auch tatsächlich diesen Zuschuß für die Stadt Landsberg am Lech sehen.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 3229 zustimmen, die Hand zu heben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich berufe die nächste, die 204. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 3. April 1952, 13 Uhr 30.
Die 203. Sitzung des Deutschen Bundestages ist geschlossen.