Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 197. Sitzung des Deutschen Bundestages mit der Tagesordnung von Punkt 15 der gestrigen Tagesordnung ab.
Ich bitte den Herrn Schriftführer, die Namen der Entschuldigten bekanntzugeben.
Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Revenstorff, Keuning, Dr. Nowack ({0}), Frühwald, Juncker, Dr. Hoffmann ({1}), Dr. Hoffmann ({2}), Dr. Pfleiderer, Müller ({3}), Frau Thiele, Agatz, Mißmahl, Dr. Bergstraeßer, Segitz, Kurlbaum, Glüsing, Struve, Dr. Schatz, Siebel, Dr. Horlacher, Dr. Semler, Feldmann, Müller ({4}), Dr. Schmidt ({5}), Wallner, Dr. Nölting, Dr. Henle, Dr. Kopf, Dr. Luetkens, Eichner, Dr. Baade. Im übrigen gelten die für die gestrige Sitzung Entschuldigten auch für die heutige Sitzung als entschuldigt.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß 65 Abgeordnete entschuldigt fehlen.
Meine Damen und Herren, ich habe ein Schreiben des Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten erhalten, nach dem der Herr Berichterstatter zu Punkt 21 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten ({0}) über
den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen ({1}), wegen dringender Angelegenheiten verhindert ist, an der heutigen Plenarsitzung teilzunehmen. Der Ausschußvorsitzende bittet daher, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({2}) über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Deichverlagerung an der Elbe am „Bösen Ort" ({3}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Blachstein. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten.
Blachstein ({4}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Partei hatte auf Drucksache Nr. 2731 Maßnahmen für Deichverlagerungen an der Elbe beim „Bösen Ort" beantragt. Es handelt sich dabei um Baumaßnahmen zur Herstellung eines einwandfreien Fahrwassers, einer ungehinderten Eisabführung und eines besseren Hochwasserabflusses. Der Verkehrsausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich mit diesem Antrag beschäftigt und seine Dringlichkeit bestätigt. Die Bauvorhaben würden auch zur Linderung der großen Arbeitslosigkeit im Grenzkreis Danneberg beitragen. Dem zuständigen Landesarbeitsamt sind darum Mittel zur Grundförderung und verstärkten Förderung in Aussicht gestellt worden. Das Bundesverkehrsministerium wird im Haushalt 1952 nach dem Vorschlag des Haushaltsausschusses 100 000 DM einplanen und bei einem etwaigen neuen Arbeitsbeschaffungsprogramm weitere Mittel beschaffen.
Der Haushaltsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, den Antrag auf Drucksache Nr. 2731 der Bundesregierung mit der Maßgabe als Material zu überweisen, daß die erforderlichen Mittel zunächst in Teilbeträgen, die restlichen Mittel jedoch unter allen Umständen bei Durchführung eines weiteren Arbeitsbeschaffungsprogramms bereitgestellt werden, und empfiehlt die Drucksache Nr. 3112 zur Annahme.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Aussprache soll nicht stattfinden. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. 3112. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 16:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({0}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Nord in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Jagd- und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn A. G. in Eckernförde und über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven ({1}).
Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, eine Aussprache nicht stattfinden zu lassen. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Steinhörster. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Steinhörster ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen hat der Herr Bundesfinanzminister diesem Hause zwei Anträge vorgelegt, die sich mit der Bestellung eines Erbbaurechts befassen. Es handelt sich einmal um die Drucksache Nr. 2944. Hier geht es um die Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven für die Nordwestdeutsche Fahrzeugbau GmbH, Wilhelmshaven, und bei der Drucksache Nr. 2330 handelt es sich um die Bestellung eines Erbbaurechts für die Jagd- und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn in Eckernförde. Das Haus hat beide Vorlagen dem Haushaltsausschuß überwiesen, der sich inzwischen damit befaßt hat. Die Einzelheiten der Bestellung wollen Sie den genannten Drucksachen entnehmen. Der Haushaltsausschuß hat einstimmig beschlossen, dem Ersuchen des Herrn Bundesfinanzministers stattzugeben, und schlägt dem Hohen Hause auf Drucksache Nr. 3113 die Annahme beider Anträge vor.
Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Aussprache soll nicht stattfinden.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 3113. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen. eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit des Hauses; es ist angenommen.
({0})
({1})
- Bei zwei Enthaltungen.
Ich gebe zwischendurch bekannt, daß die Abgeordneten Seuffert und Stauch sich entschuldigt haben. Ich werde sie in die Liste der entschuldigten Abgeordneten aufnehmen lassen.
Ich rufe auf Punkt 17:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({2}) über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Weiterbau der Oker-Talsperre ({3}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Mellies. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Mellies ({4}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Mit dem Bau der Oker-Talsperre ist vor etwa anderthalb Jahrzehnten begonnen worden. 1941 wurde der Bau stillgelegt. 1947 hat die niedersächsische Landesregierung mit dem Weiterbau begonnen. Das Objekt erfordert insgesamt einen Betrag von 31 Millionen DM. Bisher sind 12 Millionen verbaut worden. Vom Lande Niedersachsen sind seit der Währungsreform bisher 4 1/2 Millionen zur Verfügung gestellt worden. Das Land Niedersachsen sieht sich aber nicht in der Lage, aus eigener Kraft den Bau fortzuführen. Es handelt sich im nächsten Jahr vor allem um die Aufführung der Sperrmauer, die in einem Zuge gebaut werden muß. Deshalb müssen erhebliche Mittel bereitgestellt werden.
Bei den Verhandlungen im Haushaltsausschuß zeigte das Finanzministerium wenig Neigung zu einer Beteiligung des Bundes. Es verwies darauf, daß Mittel aus der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge zur Verfügung gestellt werden können. Aber die Möglichkeiten, die werteschaffende Arbeitslosenfürsorge in Anspruch zu nehmen, sind nur gering. Bei der Aufführung der Sperrmauer handelt es sich in erster Linie um Facharbeiter, und Sie wissen, daß nach den Bestimmungen der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge erhebliche Mittel kaum zur Verfügung gestellt werden können. Man rechnet damit, daß dabei höchstens ein Betrag von 1 Million DM abfallen würde.
Der Haushaltsausschuß hat die Angelegenheit unter zwei Gesichtspunkten geprüft, zunächst unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es handelt sich in erster Linie darum, daß die Hochwassergefahr, die in jedem Jahr die dortigen Gemeinden bedroht, beseitigt werden soll. Zweitens handelt es sich darum, daß durch die Anreicherung eines Gebiets von 30 000 ha Land durch Niedrigwasser ein wesentlicher landwirtschaftlicher Vorteil erreicht werden kann. Drittens handelt es sich darum, daß in diesem Notstandsgebiet - das ganze Harzgebiet gehört ja zum Notstandsgebiet - eine starke wirtschaftliche Belebung möglich sein wird.
Die politischen Gesichtspunkte, die vom Haushaltsausschuß beachtet wurden, sind folgende: erstens, in Verbindung mit dem letzten soeben berührten Punkte, daß es auch aus politischen Gründen außerordentlich wichtig ist, in diesem Notstandsgebiet mit der starken Arbeitslosigkeit ein solches Projekt durchzuführen. Zweitens hat sich dann der Haushaltsausschuß auch nicht der Notwendigkeit verschließen können, daß es gerade angesichts der Nähe der Zonengrenze außerordentlich wichtig ist, daß dieses Projekt zur Durchführung kommt.
Der Haushaltsausschuß schlägt deshalb dem Hohen Hause nicht vor - wie es sonst in den meisten Fällen üblich ist -, den Antrag der Bundesregierung nur als Material zu überweisen, sondern er schlägt ausdrücklich vor, daß der Antrag der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen ist mit der Maßgabe, die Mittel, die der Antrag vorsieht, in den Haushalt 1952 einzustellen. Namens des Haushaltsausschusses bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Meine Damen und Herren, darf ich annehmen, daß eine Aussprache sich erübrigt? - Das ist der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über die Drucksache - ({0})
- Herr Abgeordneter Mellies, die Fraktion der Deutschen Partei, die Wert darauf legte, zu sprechen, wenn der Finanzminister sprechen sollte, hat erklärt, daß sie nicht das Wort nehme. Wünscht jemand das Wort dazu?
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- Dann darf ich bitten!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der soeben vorgetragene Bericht des Haushaltsausschusses gibt Veranlassung, einige Bemerkungen allgemeiner Natur zu machen, die gleichzeitig den Standpunkt meiner Partei zum Ausdruck bringen sollen. Aus dem Bericht des Haushaltsausschusses ist festzustellen, daß es sich bei dem Bau der Oker-Talsperre um ein Objekt größeren Umfanges handelt, daß aber dieses Objekt trotz der bisher aufgewandten Mittel noch ein Torso geblieben ist.. Das maßgebende Ministerium, das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, hat sich auf das äußerste bemüht, die Dinge voranzubringen. Aber mit der ihm eigenen Zähigkeit hat der Herr Bundesfinanzminister
({0})
es bisher immer abgelehnt, Mittel des Bundes für die Fortführung des Baues zur Verfügung zu stellen. Daran ist bislang eine positive Erledigung der Angelegenheit gescheitert.
Nun hat die Fraktion der Deutschen Partei einen Antrag eingebracht, der die Durchführung dieses Bauvorhabens gewährleisten soll. Ich darf darauf hinweisen, daß auch schon vor der Einbringung dieses Antrags die Harzwasserwerke des Landes Niedersachsen, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf gemeinnütziger Grundlage, zuletzt am 22. März des vergangenen Jahres eine Anzahl Buntagsabgeordnete und Abgeordnete des niedersächsischen Landtags eingeladen hatte, einmal an Ort und Stelle eine Besichtigung der Oker-Talsperre vorzunehmen und die Probleme zu besprechen. Es ist mir im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, auf alle Einzelheiten dieser Besprechungen einzugehen, auch nicht, den vorliegenden Antrag in seiner ganzen Breite und Tiefe zu erörtern. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, daß der Bau dieser Oker-Talsperre eine Lücke schließen soll, die man unter dem Gesichtspunkt der Wasserwirtschaft im Harz im Allgemeinen sehen muß. Ich habe bereits betont, daß sich das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sehr stark für die Fortführung des Baues interessiert hat. Insbesondere der verstorbene Staatssekretär dieses Mini({1})
steriums, Brandes, hat sich immer wieder dafür eingesetzt, den Bau der Oker-Talsperre voranzubringen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß der Abgeordnete des Harzkreises, unser verstorbener Kollege Stopperich, sich ebenfalls außerordentlich um dieses Projekt bemüht und immer wieder bei den maßgebenden Regierungsstellen vorgesprochen hat.
Wir sind also der Meinung, daß die Fortführung dieses Projektes gesichert werden sollte. Nun haben wir inzwischen auch gehört, daß der Haushaltsausschuß den Antrag der Deutschen Partei übernommen hat. Wir nehmen an, daß gerade dadurch der Herr Bundesfinanzminister sich eher veranlaßt sieht, die bisher nicht bewilligten Mittel zur Verfügung zu stellen; denn bisher hat er sich bei den einzelnen Verhandlungen, wie ich zuverlässig weiß, immer darauf berufen, daß für die Bewilligung oder die Zurverfügungstellung von Mitteln das Land Niedersachsen zuständig sei.
Der Haushaltsausschuß hat zu dem Antrag der Fraktion der Deutschen Partei sehr konkret Stellung genommen, nämlich diesen Antrag Drucksache Nr. 2716 der Bundesregierung zur Berücksichtigung mit der Maßgabe zu überweisen, die Mittel in Höhe von 2 1/2 Millionen DM, die der Antrag vorsieht, als erste Baurate zur Verfügung zu stellen. Wir wünschen und fordern, daß in absehbarer Zeit, jedenfalls vom Monat März, April an, die Weiterführung des Baues der Oker-Talsperre gewährleistet wird. Im übrigen sind wir auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus der Auffassung, daß alles getan werden sollte, um dieses Bauvorhaben so schnell wie möglich durchzuführen. Ich darf in diesem Zusammenhang in aller Kürze darauf hinweisen, daß der Harz ein ausgesprochenes Notstandsgebiet ist und daß innerhalb dieses Gebietes die Industrie immer mehr zum Erliegen gekommen ist. Deshalb ist gerade auch ein solches Bauvorhaben geeignet, diesem Notstandsgebiet kräftige Impulse zu geben.
({2})
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Haben Sie keine Angst und werden Sie nicht unruhig, ich habe nicht vor, jetzt große Ausführungen zu der Frage der OkerTalsperre zu machen. Ich bedauere, daß der Antrag der Deutschen Partei, nicht in eine Besprechung einzutreten, abgelehnt worden ist. Die Ausführungen von Herrn Kollegen Troppenz erwecken nicht den Eindruck, daß zu der Angelegenheit sachlich noch irgend etwas zu sagen ist.
({0})
Ich meine, wenn Dinge sachlich klar sind und ein Antrag in wichtigen Ausschüssen einstimmig angenommen ist, sollten wir endlich aufhören, hier aus irgendwelchen Gründen noch Ausführungen zu machen.
({1})
Meine Herren und Damen, der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß haben einstimmig den Antrag der Deutschen Partei angenommen. Auch der sozialdemokratische Kollege hat in seinen Ausführungen die sachliche Notwendigkeit des Antrages dargetan. Ich freue mich, daß auch die SPD dem Antrag uneingeschränkt zugestimmt hat. Ich bin der Meinung, es sollte jetzt so schnell wie möglich an den Bau herangegangen werden, statt daß hier lange Reden gehalten werden.
({2})
Meine Damen und Herren, ich darf nur feststellen, daß hinsichtlich der Redezeit die sozialdemokratische Fraktion völlig im Recht war. Es waren im Ältestenrat 40 Minuten Redezeit vereinbart worden. Es ist allerdings von der Deutschen Partei vorgeschlagen worden - und darum glaubte ich auch hier den Vorschlag machen zu sollen -, auf eine Redezeit zu verzichten. Also insofern waren die Dinge eindeutig.
({0})
- Herr Mellies, es haben ja auch gar keine Schwierigkeiten bestanden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 3114. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. Das scheint mir einstimmig zu sein. Der Antrag ist angenommen.
Es folgt nun Punkt 18 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({1}) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Goetzendorff gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Langnickel, Deggendorf, vom 25. Januar 1952 ({2}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Gengler. - Ich sehe Herrn Abgeordneten Gengler im Augenblick nicht. Ich stelle den Punkt einen Augenblick zurück.
Ich rufe Punkt 19 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({3}) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Fisch gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Januar 1952 ({4}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ewers. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Ewers ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Immunitätssache Fisch handelt es sich um folgenden sehr simplen Vorgang. Mitte Oktober 1951 traf bei der Zentrale der Kommunistischen Partei in Düsseldorf auf einem Lastkraftwagen eine Propagandasendung zum Vertrieb in Westdeutschland ein. Dieser Lastwagen wurde um acht Uhr morgens von der Polizei festgestellt und dann auf dem Hof des Gebäudes zunächst einmal sichergestellt, um zu prüfen, um was für Material es sich handle. Es wurde eine Fülle von Paketen und Broschüren gefunden. Der ganzen Sendung wurden einige Proben entnommen. Den Leuten, die sich dort befanden - es waren in erster Linie Herr Kollege Fisch, aber auch noch ein anderer Kollege des Bundestags -, wurde erklärt, daß die Sendung beschlagnahmt sei. Die Dinge mußten dann sowohl zur deutschen Polizei als auch zur Besatzungsmacht gebracht werden, um festzustellen, ob eine Beschlagnahme erforderlich sei.
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- Warum, weiß ich nicht, - auf behördliche Anweisung, Herr Renner! Die deutsche Polizei gab
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sehr bald bekannt, es bestehe nicht die geringste Veranlassung zur Beschlagnahme, es handle sich im wesentlichen um die Wiedergabe einer Grotewohl-Rede, die als Erwiderung auf eine Bundeskanzlerrede gehalten sei; die Bundeskanzlerrede sei in Ostdeutschland verbreitet worden, und die Kommunisten legten Wert darauf, die Gegenrede von Grotewohl in Westdeutschland zu verbreiten. Von der englischen Besatzungsmacht kam zunächst kein Bescheid. Der KPD-Stelle wurde, wenn ich nicht irre, telefonisch mitgeteilt, daß die Deutschen keine Bedenken hätten, aber die Stellungnahme der englischen Stelle noch ausstehe. Bis dann die englische Ablehnung der Freigabe kam, waren die Sachen aus dem Lastwagen auf dem Hofe ausgeladen und nicht mehr greifbar. Die Sendung war nicht versiegelt, sondern nur als beschlagnahmt bezeichnet.
Es handelt sich nun darum, daß die Beschlagnahmeverfügung nicht beachtet wurde, daß nicht abgewartet wurde, bis auch die Besatzungsmacht gesprochen hat. Es besteht die Möglichkeit, ja sogar der Verdacht, daß der Abgeordnete Fisch dafür verantwortlich ist. Mit Rücksicht darauf, daß deutsche Dienststellen dieses Propagandamaterial unbedenklich freigegeben haben, hält es der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität nicht für angängig, in diesem Fall die Immunität aufzuheben. Er ist einstimmig dieser Meinung. Er legt dem Hohen Hause den einstimmig beschlossenen Antrag vor, in diesem Fall das Aufhebungsbegehren abzulehnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 3122. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist einstimmig angenommen.
Ich rufe den nächsten Punkt der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Dorls gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Staubitzer, München, vom 23. Januar 1952 ({1}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Striebeck.
Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Striebeck ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsanwalt Karl Staubitzer aus München hat mit Schreiben vom 23. Januar, das über den Präsidenten dieses Hauses dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zugegangen ist, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Fritz Dorls gestellt. Der Rechtsanwalt Staubitzer handelt im Auftrag des ehemaligen Chefredakteurs der „Münchner Illustrierten" Hans Habe, der jetzt Chefredakteur des in München erscheinenden „Echo der Woche" ist und der sich von Dr. Dorls auf das gröblichste beleidigt fühlt.
Dem Antrag auf Aufhebung der Immunität liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die „Münchner Illustrierte" brachte am 20. Oktober des vergangenen Jahres einen Bildbericht unter dem Titel: „Ich entlarve Remer", der sich mit der Sozialistischen Reichspartei und in diesem Zusammenhang auch mit dem Abgeordneten Dr. Dorls befaßte. Besonderes Aufsehen erregte die veröffentlichte eidesstattliche Erklärung des ehemaligen ersten Vorsitzenden der SRP von Berlin, Eberhard Stern, die dieser vor einem Münchner Notar niedergelegt hat und in welcher gesagt wird, daß die SRP Verhandlungen mit den Kommunisten der Ostzone, also der SED, geführt hat und daß die SRP von den Kommunisten auch Gelder für ihren politischen Kampf bekommen hat. Des weiteren gibt die „Münchner Illustrierte" die Behauptung des ehemaligen SRP-Vorsitzenden von Berlin wieder, daß es sich bei der Sozialistischen Reichspartei - also der Partei des Abgeordneten Dr. Dorls - um eine echte Fortsetzung der NSDAP handle.
Über Dr. Doris selbst wird gesagt, daß er seit 1929 Mitglied der Hitler-Partei gewesen ist. Er soll weiter nach den Angaben von Stern im Jahre 1943 von einem Kriegsgericht wegen Wehrkraftzersetzung verurteilt worden sein.
Bei der Süddeutschen Verlags-G.m.b.H., die die „Münchner Illustrierte" herausgibt, ging nach Veröffentlichung des Bildberichts telegraphisch das Verlangen auf Abdruck einer Gegendarstellung ein. Im Auftrag des Parteirats der SRP wurde gesagt, daß Dr. Doris wegen Wehrkraftzersetzung weder angeklagt noch verurteilt worden sei. Alle übrigen in dem Artikel wiedergegebenen Behauptungen seien - so sagte man - nach Inhalt und Darstellung unwahr. Zum Schluß wurde betont, daß von der SRP umgehend eine Klärung auf dem Rechtswege veranlaßt worden sei. Unterschrieben ist dieses Telegramm nicht, wie man hätte erwarten können, von Dr. Dorls, sondern von Dr. Franz Richter, den wir ja - ich glaube, das darf man sagen - Gott sei Dank in der vergangenen Woche für immer losgeworden sind.
Der Süddeutsche Verlag hat dann der SRP mitgeteilt, daß er selbstverständlich jederzeit eine Gegendarstellung zu dem von ihm gebrachten Artikel veröffentlichen werde, sofern diese Gegendarstellung den rechtlichen Bestimmungen des Pressegesetzes entspreche. Das sei bei dem eingegangenen Telegramm nicht der Fall. Der Verlag hat dann um eine dem Pressegesetz entsprechende Berichtigung ersucht und gebeten, diese von dem Herrn - und von d e m Herrn - unterschreiben zu lassen, der der Meinung sei, eine solche Gegendarstellung fordern zu können. An Stelle einer Antwort ging dann beim Verlag ein von Dr. Dorls unterzeichnetes Schreiben ein, das die hier zur Debatte stehende Beleidigung enthält, und zwar heißt es an der betreffenden Stelle:
Wir haben jetzt keinen Grund mehr, den Meinungen vieler Zuschriften zu widersprechen, die auf Grund Ihres verleumderischen Artikels in Nr. 42 uns zugesandt wurden und in denen einhellig der Meinung Ausdruck verliehen wurde, daß der Chefredakteur der „Münchner Illustrierten" Hans Habe einer der typischen Vertreter sei des Gossendrecks, den die Nachkriegsjahre aus dem Ausland an den deutschen Strand gespült haben.
Meine Damen und Herren, es muß zugegeben werden, daß Dr. Dorls sich große Mühe gegeben hat, eine Umschreibung zu finden, die die beleidigenden Worte als Meinung Dritter wiedergeben soll, und zwar wohl in der kindlichen Auffassung, daß er sich selbst damit der Verantwortung entzogen habe. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß Dr. Doris selbst trotz der Umschreibung als der Beleidigende anzusehen ist. Der Ausschuß ist ferner der Ansicht, daß es sich
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um eine schwere vorsätzliche Beleidigung handelt, die nicht in den Rahmen der politischen Beleidigungen eingereiht werden kann, die einem Politiker im Eifer des Gefechts bei Wahlkämpfen oder sonstigen Auseinandersetzungen entschlüpfen und die dann nach den im Ausschuß festgelegten Grundsätzen nicht zur Aufhebung der Immunität führen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß Dr. Dorls die Möglichkeit hatte, eine dem Pressegesetz entsprechende Berichtigung einzuschicken, wie es die „Münchner Illustrierte" ja auch vorgeschlagen hatte. Das hat er damals nicht getan, dafür aber den Brief geschrieben, dessen Inhalt nach Meinung des Ausschusses eine schwere Beleidigung des Chefredakteurs Hans Habe bedeutet.
Der Ausschuß kam deshalb zu dem einstimmigen Beschluß, dem Hohen Hause die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Dorls vorzuschlagen, und ich bitte die Damen und Herren, im Sinne des Ausschusses beschließen zu wollen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Drucksache Nr. 3123 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit des Hauses; der Antrag ist angenommen.
Inzwischen hat sich Herr Abgeordneter Dr. Menzel nachträglich entschuldigt.
Ich kehre zurück zu Punkt 18 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Goetzendorff gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Langnickel, Deggendorf, vom 25. Januar 1952 ({1}).
An Stelle des Herrn Abgeordneten Gengler wird Herr Abgeordneter Karpf den Bericht erstatten.
Karpf ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Beilage der Abschrift einer Privatklage an das Amtsgericht München vom 8. November 1951 stellt der Rechtsanwalt Dr. Langnickel, München-Deggendorf, in Vollmacht des Chefredakteurs Dr. Hans Kapfinger in München den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Goetzendorff. Der Klage liegt eine schwere Anschuldigung zugrunde, die der Abgeordnete Goetzendorff gegenüber dem Privatkläger Dr. Kapfinger in einer Verhandlung vor dem Landgericht München erhoben haben soll. Der Privatkläger hält den Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede im Sinne der §§ 185, 186 des Strafgesetzbuchs für gegeben und beantragt demgemäß, die Strafverfolgung freizugeben.
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in seiner Sitzung hierzu Stellung genommen und stellt einmütig den Antrag, die Immunität des Abgeordneten Goetzendorff aufzuheben, wie es aus der Drucksache Nr. 3121 hervorgeht. Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses stattzugeben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität Drucksache Nr. 3121. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheft; der Antrag ist angenommen.
Ich komme zu Punkt 22 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten ({0}) über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Ungehinderter Verkehr mit den politischen Gefangenen der Besatzungsmächte ({1}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Höfler.
Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Höfler ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Barmherzigkeitswerk, Gefangene zu besuchen, kann auch einmal politische Pflicht werden. Aus dieser politischen Pflicht heraus hatten sich einmal Herr Kollege Pohle und Herr Dr. Mende verpflichtet gefühlt, die Gefangenen in Werl zu besuchen. Diese Besuche waren ihnen unmöglich gemacht worden. Das führte dann zu dem Antrag der DP-Fraktion gemäß Drucksache Nr. 2563.
Bei der Beratung dieser Drucksache ergab sich nun, daß es nicht so sehr wünschenswert wäre, der Gesamtheit der Bundestagsabgeordneten generell die Zutrittserlaubnis zu verschaffen. Ich glaube, wir alle begreifen das. Denn dann würden wahrscheinlich von uns her Prozessionen in die Gefängnisse stattfinden, und das kann nicht der Zweck der Übung sein. Wir haben uns daher im Auswärtigen Ausschuß dahin geeinigt, daß solchen Anträgen von Fall zu Fall aus gegebenem Anlaß entsprochen werden soll. Das schien uns eine würdige Art, die Dinge zu vertreten, die gegenüber unseren Gefangenen zu vertreten sind. Der Ausschuß schlägt Ihnen also vor, den Antrag gemäß Drucksache Nr. 3111 anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, eine Aussprache nicht stattfinden zu lassen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 3111 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das scheint mir einstimmig zu sein; der Antrag ist angenommen.
Ich weise für die Damen und Herren, die später erschienen sind, darauf hin, daß auf Antrag des Ausschusses der Punkt 21 von der Tagesordnung abgesetzt worden ist.
Ich rufe auf den Punkt 23:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmücker und Genossen betreffend Schutz des Briefgeheimnisses ({0}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 10 Minuten und eine Aussprachezeit von höchstens 40 Minuten vor. Zur Begründung Herr Abgeordneter Schmücker!
Schmücker ({1}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache Nr. 3088 wünscht eine Erweiterung des § 299 StGB. und seine Anpassung an die modernen Verhältnisse. Der § 299 StGB. heißt jetzt:
Wer einen verschlossenen Brief oder eine andere verschlossene Urkunde, die nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmt ist, vorsätzlich und unbefugterweise eröffnet, wird mit Geldstrafe
({2})
oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
Das bedeutet, daß nur das unbefugte und vorsätzliche Eröffnen von Briefen strafbar ist. Jedes versehentliche Öffnen unterliegt, auch wenn der Brief danach unbefugt in Händen gehalten wird, nicht der Strafe. Unsere Meinung ist aber, daß es bei der Wahrung des Briefgeheimnisses nicht so sehr auf die Eröffnung, sondern mehr auf die Benutzung eines Briefes ankommt. Wir sprechen daher in unserem Antrag von der Anpassung an die modernen Verhältnisse. Damit meinen wir, daß heutzutage vornehmlich die Menschen, die in besonderen Funktionen stehen, kaum ohne ein Büro auskommen. Das heißt, daß sie die bei ihnen ankommende Post überhaupt nicht selber öffnen. Wenn aber alle Briefe beim Sekretariat einlaufen, wird, auch wenn alle Wahrscheinlichkeit dafür spricht, der Tatbestand des § 299 nie oder höchst selten erfüllt werden. Denn nur - das möchte ich noch einmal wiederholen - das uribefugte Eröffnen ist strafbar. Es ist möglich, daß man bei Schaffung dieses Gesetzes nur denjenigen hat treffen wollen, der sozusagen nach einer Art Feldzugsplan auf die Eröffnung eines Briefes ausgegangen ist. Aber dann ist nach unserer Meinung die Erweiterung des gegenwärtigen Paragraphen noch dringender erforderlich.
Vielen von uns ist es schon passiert, daß wir einen für uns bestimmten Brief, bevor wir ihn selbst in der Hand hatten, in Zeitschriften, in Flugblättern oder an Litfaßsäulen haben lesen können. Wenn man sich dann an den Herausgeber dieses Druckerzeugnisses gewandt hat, hat man höhnische Antworten erhalten. Wenn man zum Gericht gegangen ist, mußte man dort erfahren, ) daß man seine Erwartungen in bezug auf den Schutz des Briefgeheimnisses doch wesentlich überspannt hat.
Die Antragsteller meinen nun nicht, daß man diejenigen schützen sollte, die leichtfertig Briefe verlieren oder Matrizen oder Pauspapiere usw. verstreuen. Aber es muß doch möglichst, und zwar durch Strafandrohung, sichergestellt werden, daß fehlgelaufene und auch versehentlich geöffnete Briefe an den Empfänger oder an den Absender zurückgegeben werden. Das gilt im einfachen Leben als eine Selbstverständlichkeit; man sollte es auch in dem Gesetz zu einer Selbstverständlichkeit machen. Das ist leider nicht der Fall.
Ich darf an ein Vorkommnis erinnern, das schon einige Zeit zurückliegt. Es ist in keiner Weise mehr sensationell; denn es hat einen ergiebigen Stoff für Zeitschriften, Flugblätter usw. usw. dargeboten. Ein Eisenbahner schrieb mir einen Brief. Er gebrauchte darin einige Formulierungen, die nicht zu billigen sind, die aber, da ich der Empfänger war, nur meiner Kritik und nicht der Kritik irgendeines anderen unterworfen sind. Dieser Brief ging versehentlich nicht an den Abgeordneten Kurt Schmücker, sondern an den Abgeordneten Dr. Kurt Schumacher. Das war ein Postirrtum, der nicht weiter verwunderlich ist. Die Sekretärin des Kollegen Dr. Schumacher öffnete arglos und ihrer normalen Betätigung den Brief und gab ihn dann, sicher auch ebenso arglos, ihrem Chef weiter mit der Bemerkung, daß es sich um eine Bahnsache handle. Was inzwischen geschehen ist, kann ich naturgemäß nicht untersuchen. Jedenfalls steht auf dem Brief ein Weiterleitungsvermerk mit Männerhandschrift: „Genosse Jahn"! Über diesen Kollegen Jahn gelangte der Brief an die Gewerkschaft der
Eisenbahner Deutschlands, deren zweiter Vorsitzender, Herr Hatje, sich berufen fühlte, den Brief, von dem er wissen mußte, daß er ihn nichts anging, dem Absender zu beantworten. Ungefähr zur gleichen Zeit wurde jener Brief im Prozeß Kahl - jener unrühmlichen Affäre um einen reichlich rasch hochgeschossenen Mann - verlesen. Er erschien dann - mit willkürlichen Auslassungen und Zusätzen - in einer Zeitschrift; nennen wir sie ruhig, im „Spiegel". Durch diese Zeitschrift erfahre ich erst von der Existenz dieses Briefes.
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Ich möchte gleich sagen, daß ich nicht jedem der an diesem außerplanmäßigen Verteilerschlüssel beteiligten Damen und Herren
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einen Vorwurf machen will. Aber derjenige, der als erster den Irrtum der Post bemerkt hat, hat nach meiner Meinung die verdammte Pflicht und Schuldigkeit gehabt, den Brief zurückzugeben.
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Keinesfalls durfte er den Brief gebrauchen. ({6})
Das Gesetz jedoch ist anderer Ansicht; und das Gericht hat denen recht gegeben, die den Irrlauf dieses Briefes als eine Chance angesehen haben, eine meiner Meinung nach unfruchtbare Diskussion mit neuem Stoff zu füllen. Niemand hatte vorsätzlich und unbefugt einen Brief eröffnet, und niemand war gesetzlich schuldig geworden.
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Ich könnte Ihnen weitere Beispiele berichten; denn Fälle dieser Art passieren wenn nicht täglich, so doch mindestens wöchentlich Dieses eine Beispiel mag genügen. Es zeigt Ihnen, daß der § 299 unter den modernen Verhältnissen unzureichend ist. Es kommt doch darauf an - um es noch einmal zu wiederholen -, daß die unbefugte Benutzung und Verbreitung eines Briefes durch Dritte - unter gewissen Bedingungen zumindest - unter Strafe gestellt wird, nicht das unbefugte und vorsätzliche Eröffnen eines Briefes. Auch die Bestimmungen, die einen literarisch oder sonst wertvollen Brief schützen, reichen nicht aus. Im Gegenteil, die dabei üblichen Formulierungen mit diesen Begriffen klingen wie ein Hohn für denjenigen, der für seinen Briefwechsel, gleich welcher Art, den Schutz des Geheimnisses verlangt.
Der Schutz des Briefgeheimnisses ist darüber hinaus in Art. 10 unseres Grundgesetzes ungeteilt eigens noch einmal festgelegt. Die Antragsteller sind daher der Meinung, daß es doppelt dringend erforderlich ist, den Schutz des Briefgeheimnisses für alle Gebiete des Lebens in möglichst günstiger Form zu realisieren. Die augenblickliche gesetzliche Regelung reicht keinesfalls aus.
Wir schlagen dem Hohen Hause vor, den Antrag Drucksache Nr. 3088 dem Rechtsausschuß zu überweisen, der vielleicht eine noch präzisere Formulierung wählen kann, als sie hier gefunden worden ist.
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Herr Abgeordneter Brandt, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion respektiert das Anliegen der Antragsteller und ist
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damit einverstanden, daß diese Angelegenheit im Ausschuß behandelt wird. Wir möchten aber gelegentlich der Behandlung dieses Antrags die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses und der Bundesregierung auf Vorgänge lenken, die uns aus Göttingen bekanntgeworden sind und für die es möglicherweise an anderen Orten der Bundesrepublik Parallelen gibt.
Der Sachverhalt, der mir selber vor wenigen Wochen in Göttingen von den Betroffenen dargestellt wurde, ist folgender. Eine Reihe von Bürgern der eben erwähnten Stadt, darunter namhafte Universitätslehrer, werden regelmäßig zur Kriminalpolizei bestellt und werden in Zusammenhang mit Briefsendungen, die sie aus der sowjetischen Besatzungszone erhalten, von der Polizei befragt. Diese Maßnahmen scheinen auf Veranlassung der britischen Behörden zu erfolgen, und es soll regelmäßig vorkommen, daß so Vorgeladene gebeten werden, eine Vollmacht zu unterschreiben, durch die die Polizei ermächtigt wird, Postsendungen - in diesem Fall aus der Sowjetzone - gleich einzubehalten, wobei schleierhaft ist, wie die Polizei, ohne das Briefgeheimnis zu verletzen, feststellen will, welche Briefe von wem kommen, und wie sie äußerlich zwischen Propagandasendungen und anderen Briefsendungen unterscheiden will, die der Betreffende erhält. Uns ist über einen der betroffenen Professoren in Göttingen bekanntgeworden, daß ihn, nachdem er sich geweigert hat, der Polizei eine solche Vollmacht zu geben, vierzehntäglich weiterhin solche Vorladungen zur Polizei erreichen.
Die sozialdemokratische Fraktion hält es gewiß für erforderlich, daß die Propaganda aus der sowjetischen Zone genau beobachtet und - wo irgend möglich - eingedämmt wird. Aber sie ist nicht bereit, dieses politischen Zieles wegen das Briefgeheimnis preiszugeben; sie ist vor allem nicht bereit, willkürlichen Maßnahmen zuzustimmen, wenn sie vielleicht auch in relativ milder Form angewandt werden. Die Antragsteller möchten die Wahrung des Briefgeheimnisses, wie es im Antrag heißt, „den modernen Verhältnissen anpassen". Was ich Ihnen eben in diesem Fall aus Göttingen berichtet habe, scheint uns dieser Zielsetzung nicht zu entsprechen. Wir werden im Ausschuß auf diese Dinge zurückkommen, wollten aber heute schon vor diesem Hohen Hause klargelegt haben, daß wir keine politische Zensur und keine willkürlichen Vorladungen der Polizei im Zusammenhang mit Briefsendungen akzeptieren können.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache Nr. 3088 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die der Überweisung zustimmen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf den letzten Punkt der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Föderalistischen Union ({0}) betreffend Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten-und Kurbetriebe ({1}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von höchstens 15 Minuten und eine Aussprachezeit von höchstens 60 Minuten vor.
Zur Begründung wünscht Herr Abgeordneter Dr. Etzel das Wort.
Dr. Etzel ({2}) ({3}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sachverhalt ist notorisch; er hat den Bundestag wiederholt, zuletzt noch am 6. Februar des Jahres im Anschluß an eine Denkschrift, ein Memorandum und einen Bericht des Bundesfinanzministers beschäftigt. Die Stellungnahme des Parlaments ist jedesmal, wenn diese leidige und erregende Angelegenheit zur Beratung steht, absolut einmütig.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am Schluß seines Memorandums betont, daß „nach einer mehr als sechsjährigen Dauer der Besetzung nunmehr der Zeitpunkt gekommen ist, in dem aus politischen und sozialen Gründen weder das Fortbestehen des bisherigen Zustandes noch geringfügige Einzelmaßnahmen länger hingenommen werden können, sondern grundsätzliche Planungen zur Beseitigung der Not der Altbesatzungsverdrängten beschleunigt durchgeführt werden müssen."
Der bisherige Zustand besteht aber fort. Nur sehr langsam konnten der zähen, wenig entgegenkommenden Haltung der Besatzungsmächte sehr mäßige Teilergebnisse abgerungen werden. Dies zwingt den Bundestag, immer wieder seine Stimme zu erheben und der Bundesregierung in ihren Bemühungen um die Freigabe der beschlagnahmten Objekte einen Rückhalt zu bieten. Begreifen denn die Besatzungsmächte noch immer nicht, daß sie durch ihre hartnäckige Weigerung nicht nur sich selbst, sondern auch einer Regierung, die sie als Sachwalterin ihrer Politik haben möchten, jeden Boden in der Bevölkerung entziehen?
Besonders schwer sind die beschlagnahmten Beherbergungs-, Gaststätten- und Kurbetriebe, darunter viele Spitzenbetriebe, getroffen. Die langdauernde Zweckentfremdung und die ungenügende Abgeltung der Leistungen, Sachverluste und Sachschäden haben tiefgreifende Substanzverluste dieser unentbehrlichen Träger und Helfer des Fremdenverkehrs - nicht zuletzt des devisenbringenden Fremdenverkehrs - zur Folge gehabt. Die betroffenen Unternehmen sind, da eine fortschreitende moderne Ausgestaltung unterbleiben mußte, weit hinter den freigebliebenen oder früher freigewordenen inländischen Wettbewerbern ihrer Branche, vor allem aber hinter den ausländischen Betrieben zurückgeblieben.
So ist eines der deutschen Grundgewerbe des Fremdenverkehrs weithin außer Funktion gesetzt. Jeder weitere Tag vergrößert den Verfall der Substanzwerte. Die berufsständischen Organisationen der betroffenen Unternehmen, die Verbände der Hotellerie, der Deutsche Bäderverband und die offiziellen Fremdenverkehrsverbände haben eindrucksvolle, ja erschreckende Berichte, Übersichten und Zahlen vorgelegt. Die Kapitalkraft und die Kreditfähigkeit der geschädigten Unternehmen ist bedrohlich gesunken. Nach der Aufhebung der Beschlagnahme werden sie vielfach außerstande sein, ihren Wiederaufbau aus eigener Kraft zu bewirken oder Leihmittel zu tragbaren Bedingungen dazu zu erhalten. Durch die jahrelange Vorenthaltung einer angemessenen Benutzungs- und Schadensvergütung haben sie als einseitig für die Gesamtheit vorausbelastete Gruppe einen hohen unsichtbaren Posten im Besatzungslastenhaushalt aufgebracht. Das berechtigt sie, die Kredithilfe des Bundes bei dem notwendig werdenden Wiederaufbau zu erwarten.
Ich darf dem Hohen Hause vorschlagen, den Abschnitt I der Drucksache Nr. 3104 an den Ausschuß
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für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten, den Abschnitt II an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen.
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Ich eröffne die Besprechung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Drucksache Nr. 3104 beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Unterstützung der Beherbergungs-, Gaststätten- und Kurbetriebe. Der Zusammenhang dieser Erwerbsbetriebe mit einer gesunden Entwicklung unseres Fremdenverkehrs liegt auf der Hand. Ebenso sind wir uns wohl alle über die Bedeutung des Fremdenverkehrs im Rahmen unserer Gesamtwirtschaft überhaupt einig. Diese Bedeutung ist vielfacher Art: sie hat materielle Seiten, sie hat starke ideelle Seiten. Darüber ist in diesem Hause schon manches gesprochen worden; ich will im einzelnen darauf heute nicht eingehen. Allerdings verlangt diese vielfache. Bedeutung des Fremdenverkehrs eine ernsthafte Überprüfung all jener Mißstände, die einer gesunden Weiterentwicklung dieses Zweiges unserer Gesamtwirtschaft heute noch hindernd im Wege stehen.
Diese Mißstände sind 1. die Beschlagnahme eines großen Prozentsatzes gerade unserer besten Hotelbetriebe und Kurstätten durch die Besatzungsmacht;
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2. die Belegung eines weiteren Teiles unserer Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe durch Flüchtlinge und Evakuierte, insbesondere auf dem flachen Lande und 3. das Fehlen erheblicher Investitionsmittel zur Renovierung jener Betriebe, die durch die langjährige Beschlagnahme usw. gelitten haben.
Zu dieser Situation einige Zahlen:
Zu 1: Am 1. April 1951 waren in den elf Ländern der Bundesrepublik noch durchschnittlich 7,8% der verfügbaren Betten allein von den Besatzungsmächten beschlagnahmt, wobei die Zahlen in den einzelnen Ländern zwischen 2% in Schleswig-Holstein und rund 13% in Hessen und Nordrhein-Westfalen schwanken.
Zu 2: Die Zweckentfremdung der Betriebe durch Belegung mit Evakuierten und Flüchtlingen macht im Durchschnitt rund 11% der Gesamtbettenzahl aus. Hier schwanken die Zahlen in den einzelnen Ländern von 0,8% in Hamburg bis 18,6% in Bayern und 20,6% in Schleswig-Holstein. Rechnet man dazu noch die durch andere Arten von Beschlagnahmen bewirkte weitere Zweckentfremdung von durchschnittlich 4,6%, so haben wir insgesamt ein Fehl von rund 25% der verfügbaren Bettenzahl durch die geschilderten verschiedenartigen Beschlagnahmen. Dabei ist die Tatsache noch nicht berücksichtigt, daß die vorhandene Bettenzahl von insgesamt 433 000 noch lange nicht den Stand von 1937 erreicht hat. Die Schädigung dieser Betriebe liegt nicht nur in dem Verdienstausfall ihrer Besitzer, sondern weiterhin, wie schon richtig gesagt wurde, in der Verwirtschaftung der Gesamteinrichtungen, in dem Verlust all jener geschäftlichen Beziehungen und persönlichen Bindungen an den Kreis ihrer Gäste, die für solche Betriebe nun einmal die wichtigste Grundlage ihrer Dauerexistenz bedeuten.
Zu 3: Was die Frage des Aufbringens der notwendigen Investionsmittel angeht, so wurden seinerzeit aus ERP-Mitteln der ersten Tranche zirka 1,1 Millionen bereitgestellt und für den Wiederaufbau von Oberammergau verwendet, aus der zweiten Tranche zirka 25 Millionen, mit welchen Mitteln allerdings lediglich der Wiederaufbau gerade der bedeutendsten Hotels in Deutschland in Angriff genommen wurde. Bei der Beratung der Zurverfügungstellung weiterer Mittel aus der dritten Tranche des Marshallplans wurde im Juni 1951 von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister erklärt, daß die Gegenwertmittel nur noch für die Grundstoffindustrie verwendet werden dürften, daß aber die Bundesregierung zur Förderung des Fremdenverkehrs und zur Beseitigung von Kriegsschäden an Hotels, Gaststätten und Kurheimen bereit sei, aus STEG-Geldern sowie aus den Zinsen für ERP-Gegenwertkredite Mittel zur Verfügung zu stellen. Es würde uns interessieren, zu erfahren, was aus diesem Versprechen des Herrn Bundeswirtschaftsministers geworden ist.
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Wir sehen also, daß trotz der beachtlichen Initiative der Fremdenverkehrsverbände und der Fremdenverkehrswirtschaft, die sich in einer starken Zunahme unseres inländischen und des internationalen Fremdenverkehrs ausgewirkt hat, noch sehr viel zu tun ist, damit Deutschland als Reiseland wieder seinen Platz zurückgewinnt.
Die Antragsteller sehen nun als nächste vordringliche Maßnahmen nach Drucksache Nr. 3104
vor die beschleunigte Aufhebung der Beschlagnahmen und eine Freigabe vor allem der Betriebe,
die überhaupt nicht oder nur in einem geringfügigen Maße benutzt werden, weiter die Zulassung
gemischter Betriebe, in denen
und Einrichtung gemischter Betriebe, in denen
neben den Angehörigen der Besatzungsmächte auch deutsche Gäste beherbergt oder bewirtet werden können. Sie empfehlen der Regierung unter Ziffer der Vorlage entsprechende Verhandlungen mit der Hohen Kommission und unter Ziffer II eine Überprüfung der Frage, wie den Eigentümern jener Betriebe durch die Bereitstellung von Krediten zu Investitionszwecken geholfen werden kann. Wir unterstützen diese Empfehlung, möchten aber darauf dringen, daß die Regierung über den Erfolg dieser Bemühungen und ihre geplanten Maßnahmen wegen der Bereitstellung von Krediten zu einem baldigen Termin dem Parlament berichtet.
Darüber hinaus halten wir eine Sonderaktion für die Freimachung der Beherbergungsbetriebe von Flüchtlingen und Evakuierten besonders auf dem flachen Lande für notwendig. Eine solche Sonderaktion sehen wir in der zusätzlichen Bereitstellung von jährlich weiteren etwa 25 Millionen zweckgebundener Mittel im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, um den notwendigen Wohnraum gerade für jenen Personenkreis zu schaffen, der heute noch rund 11 % der Betten in den Beherbergungsbetrieben und Gaststätten belegt. Wenn solch ein Betrag für diesen besonderen Zweck zusätzlich bereitgestellt wird, vielleicht mit der Bindung und Auflage, daß die Länder gezwungen werden, ebenfalls den gleichen Betrag zur Verfügung zu stellen, kann jährlich zusätzlich für etwa 50 Millionen DM weiterer Wohnraum beschafft und können die schlimmsten Mißstände für das von der Beschlagnahme betroffene Beherbergungs- und Gaststättengewerbe beseitigt werden.
In diesem Sinne werden wir nach der Überweisung des Antrags an den Ausschuß positiv an
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der Lösung des Problems mitarbeiten und hoffen, daß es dann nicht bei einer platonischen Erklärung bleibt, sondern daß die Beratung des Antrags Drucksache Nr. 3104 tatsächlich Ergebnisse im Sinne einer Förderung der Beherbergungs-, Gaststätten- und Kurbetriebe und damit des deutschen Fremdenverkehrs überhaupt bringt.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung.
Herr Abgeordneter Dr. Etzel hat beantragt, den Teil I dieses Antrags dem Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten und den Teil II dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Überweisungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; die Überweisung ist erfolgt.
Zu einer tatsächlichen Erklärung wünscht Herr Abgeordneter Dr. Schmid das Wort zu nehmen außerhalb der Tagesordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Bonn läuft zur Zeit der Film „Immensee" aus der Produktion des Ihnen allen als Hersteller des Films „Jud Süß" bekannten Regisseurs Veit Harlan.
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Es ist eine Schande, daß die Machwerke dieses
Mannes in Deutschland überhaupt gezeigt und besucht werden können. Manche berufen sich darauf,
daß es keine Gesetze gebe, die es ermöglichten, die Vorführung von Filmen dieses Mannes zu untersagen. Das ist richtig, und auch der Bundestag kann ihre Vorführung nicht verhindern. Ich glaube aber, daß man dem wahren Rechte dient, wenn in diesem Hause dagegen Protest erhoben wird, daß ausgerechnet am Sitze des deutschen Parlaments, das in diesem Lande in ganz besonderem Maße der Hüter und Herold echter Toleranz zu sein hat, Filme eines Mannes aufgeführt werden, der zumindest indirekt mit dazu beigetragen hat, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasungen von Auschwitz zu schaffen.
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Meine Damen und Herren, ich darf bekanntgeben, daß der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen um 11 Uhr in Zimmer 10 des Südflügels tagt, der Ausschuß für Sozialpolitik im Anschluß an diese Sitzung ebenfalls in Zimmer 10 - ich darf den Ausschüssen vielleicht empfehlen, sich über den Sitzungsraum noch zu einigen - und der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht gleichfalls im Anschluß an das Plenum in Zimmer 44 des Zwischenbaus.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir nach einer Stunde und fünf Minuten am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die 198. Sitzung auf den 12. März 1952, 13 Uhr 30, und schließe die 197. Sitzung.