Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 160. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die Bekanntgabe der Namen der entschuldigten Abgeordneten.
Entschuldigt sind die Abgeordneten Dr. Nölting, Ekstrand, Bromme, Henßler, Müller ({0}), Goetzendorff, Dr. Semler, Dr. Miessner.
Meine Damen und Herren! Zur heutigen Tagesordnung habe ich folgendes mitzuteilen. Nach dem gestern vom Hause gefaßten Beschluß sind in die heutige Tagesordnung aufgenommen:
der von den Fraktionen der SPD, BP, Landesgruppe CSU, Gruppe WAV und den Abgeordneten Dr. Wellhausen und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({0});
der von den Abgeordneten Schröter, Dr. Nowack ({1}), Walter, Frau Wessel und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({2});
({3})
- kommt gleich, Herr Kollege, ich kann leider immer nur einen Gesetzentwurf nach dem andern vorlesen ({4})
der von den Abgeordneten Euler, Fassbender und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({5});
der Mündliche Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betreffend Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehls gegen den Abgeordneten Dr. Richter ({6}) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Juli
1951 ({7}) und
die Fortführung der Beratung über das Getreidegesetz, die gestern unterbrochen worden ist.
- Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen weiter vor, die Tagesordnung durch folgende Vorlagen zu ergänzen, die sofort verteilt werden können:
erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, des Zentrums und des BHE eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes ({8});
erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. Müller ({9}) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln ({10}); erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln ({11}) ({12}).
- Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
({13})
- Ich hatte mir gestattet, darauf hinzuweisen, daß die Beratung über das Getreidegesetz fortgeführt wird.
Meine Damen und Herren, ich bitte freundlichst, mir den Aufruf der eingefügten Punkte nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten überlassen zu wollen.
Ich rufe den Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betreffend Abtransport der ausländischen, nach Gesetz Nr. 53 der Militärregierung abgelieferten Devisenwerte aus deutschem Besitz ({14}).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von höchstens 20 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor. - Ich nehme an,
daß das Haus damit einverstanden ist.
Zur Begründung der Interpellation hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen.
Dr. Wellhausen ({15}), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung unserer Interpellation habe ich Ihnen folgende Ausführungen zu machen.
({16})
Anfang März dieses Jahres wurde der Studiengesellschaft für privatrechtliche Auslandsinteressen in Bremen bekannt, daß die Landeszentralbanken in sämtlichen Ländern des Bundes den Eigentümern ausländischer Wertpapiere Quittungen oder Entnahmebescheinigungen zugesandt hatten, aus denen sich ergab, daß die Wertpapiere an beauftragte alliierte Dientstellen herausgegeben und abtransportiert worden sind. Als Grund für die alliierte Forderung auf Herausgabe der Wertpapiere war entweder angegeben, sie würden für Zwecke der Reparation oder in seltenen Fällen auch für solche der Restitution beansprucht.
Ob und wann das Bundesfinanzministerium von dem Vorhaben der Alliierten offiziell oder inoffiziell in Kenntnis gesetzt wurde, darauf möchte ich in diesem Augenblick nicht eingehen. Jedenfalls nahm das Finanzministerium eine Nachprüfung der Situation vor, als sie ihr bekannt wurde, und diese ergab, daß in der Tat im ganzen Bundesgebiet der Abtransport der ausländischen Wertpapiere aus deutschem Besitz, die seinerzeit zu Beginn der Besatzung nach Gesetz Nr. 53 der Alliierten von den Eigentümern an die Landeszentralbanken abgeliefert worden waren, in vollem Gange sei. Die Studiengesellschaft, die die Interessen der Betroffenen schon seit vielen Jahren in einer unserer Ansicht nach sehr dankenswerten Weise wahrnimmt, hat daraufhin sofort, und zwar mit Schreiben vom 24. Mai 1951, die Präsidenten der Landeszentralbanken, davon unterrichtet, daß sie sich den Eigentümern dieser Papiere gegenüber haftbar machen, wenn sie die Papiere aus ihrem Gewahrsam an alliierte Stellen herausgeben.
Das Bundesfinanzministerium ist, soweit uns bekannt wurde, ebenfalls in dem Sinne an die Landeszentralbanken herangegangen, die Herausgabe der Papiere zu verweigern, bis eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Alliierten getroffen sei. Nach unseren Informationen haben die Landeszentralbanken eine sehr verschiedene Haltung eingenommen. Es ist uns bekanntgeworden, daß der Präsident der Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen sich - wenn Sie so wollen - unter persönlichem Einsatz sehr scharf gegen das an ihn gestellte Ansinnen verwahrt hat.
Inzwischen hat sich die Presse mit dieser Angelegenheit ausführlich beschäftigt, und das ist auch sehr berechtigt. Denn der Vorgang ist aus verschiedenen Gründen bedeutungsvoll, wenn nicht unglaublich. Ich darf Ihnen im folgenden einiges dazu ausführen. Das Gesetz Nr. 53 ist ein reines Devisenkontrollgesetz, wobei der Ton auf „Kontrolle" liegt, ein Gesetz also, wie es deren in in Deutschland und anderswo in der Welt leider Gottes in rauhen Mengen gibt. Es ist durchaus verständlich, daß die Besatzungsbehörden bei der Übernahme der Gewalt in Deutschland es als eine ihrer ersten und dringendsten Aufgaben angesehen haben, die im besetzten Gebiet, also bei ups, vorhandenen Devisenwerte zu kontrollieren, aber eben nur zu kontrollieren. In der Tat diente das Gesetz Nr. 53, wie sich aus seiner Überschrift und aus seinem Inhalt zweifelsfrei ergibt, ausschließlich diesem Zweck. Das Eigentum der Wertpapiere wurde durch das Gesetz in keiner Weise berührt.
An diesem Zustand hat sich seit 1945 auch nichts geändert. Es sind keinerlei neue alliierte Vorschriften ergangen, die etwa dieses Gesetz in dem Sinne ergänzt hätten, daß nunmehr auch das Eigentum entzogen werden sollte. Es sind im Gegenteil eine
Reihe von Maßnahmen und Äußerungen alliierter
Stellen bekanntgeworden, aus denen sich ergibt, daß ihrer Auffassung nach die Eigentümer der Wertpapiere in einem gewissen Sinne ihre Rechte aus dem Eigentum ausüben können. Ich erwähne als Beispiel die Teilnahme an der Generalversammlung der betreffenden Gesellschaft, die das Papier ausgegeben hat.
Nun scheinen die Alliierten nach dem sehr lakonischen Wortlaut der Entnahmebescheinigung, den ich vorhin vorgetragen habe, diese Papiere als Reparation in Anspruch zu nehmen, wobei ich einmal die weniger zahlreichen Fälle, in denen sie Restitution als Grund angegeben haben, beiseite lasse. Demnach wären also nach alliierter Auffassung diese Papiere deutsches Auslandsvermögen. Wenn die Alliierten das behaupten, so stellen sie sich in Widerspruch zur internationalen Rechtslehre und zu einer Fülle von Urteilen ihrer eigenen Gerichte, die nämlich davon ausgehen, daß das Vermögen, das durch die Wertpapiere verkörpert wird, dort gelegen ist, wo sich das Wertpapier befindet. Die nach dem Gesetz Nr. 53 abgelieferten Papiere befanden sich ausnahmslos in Deutschland, sonst . wären sie ja nicht abgeliefert worden. Sie sind deutsches Inlandsvermögen und nicht deutsches Auslandsvermögen. Aus diesem Grunde können die Alliierten ihr Vorgehen auch nicht - und man hört, daß sie das tun oder tun wollen - auf das Gesetz Nr. 5 stützen, denn dieses beschäftigt sich, wie Sie alle wissen, ausschließlich mit dem deutschen Auslandsvermögen.
Wenn ich noch einen weiteren Gesichtspunkt dafür anführen darf, daß die alliierten Stellen mit ihrer Rechtsauffassung auf dem falschen Wege sind, so ist es der, daß sich die Alliierten bei ihren Maßnahmen in Widerspruch zu ihrer sonstigen Praxis und damit auch zu der Auffassung ihrer eigenen Regierungen stellen. Dort werden nämlich die Papiere, von denen ich spreche, deren Eigentümer Deutsche sind und die sich in dem betreffenden alliierten Lande, also nicht in Deutschland, im Bankdepot oder dergleichen befinden, als deutsches Auslandsvermögen angesehen. Sie sind beschlagnahmt, sie sind, wie Sie wissen, leider auch schon in großem Umfange liquidiert. Es ist also geradezu unlogisch, wenn die Alliierten in dem einen Falle sagen, die Wertpapiere seien deswegen Auslandsvermögen, weil das Papier sich im Ausland befindet, und im andern, nämlich in unserm Fall sagen, die Wertpapiere seien Auslandsvermögen, weil der Aussteller des Papiers sich im Ausland befindet. Sie müssen sich, so unbequem ihnen das bedauerlicherweise sein mag, für die eine oder die andere dieser Auffassungen entscheiden und daher entweder die deutschen Papiere im Auslande wieder herausgeben oder die ausländischen Papiere in Deutschland nicht, wie sie es jetzt tun, wegnehmen.
Ein ganz kurzes Wort über die Restitution. Es ist ebenfalls nicht möglich, sich auf die Restitution zu stützen; denn bei der Restitution kann man die Papiere nicht in einem einseitigen Verfahren durch alliierten Befehl wegnehmen. Mag das Restitutionsverfahren auch, wie wir ja alle wissen, vielerlei Mängel aufweisen und mit den Grundsätzen eines Verfahrens in einem Rechtsstaat in vieler Hinsicht nicht übereinstimmen, so gibt es doch immerhin demjenigen, der die Papiere hergeben soll, den Anspruch, vorher gehört zu werden. Von einer solchen vorherigen Anhörung ist in keinem einzigen Falle etwas bekannt geworden.
({17})
Es ist uns Nachricht darüber zugekommen, daß die alliierte Oberkommission schon mit einem Schreiben vom 31. Januar dieses Jahres nachgeordnete deutsche Zolldienststellen davon unterrichtet hat, daß der Abtransport der Papiere bevorstehe. Sie hat dabei um entsprechende Maßnahmen zu einer reibungslosen Durchführung ihres Vorhabens ersucht. Ich möchte zum Ausdruck bringen, daß wir dieses Verfahren - unter Umgehung der Bundesregierung! -- für völlig unzulässig halten,
({18})
wenn man bedenkt, daß és einen schweren und, wie Sie meinen Ausführungen vielleicht entnommen haben, auf keinerlei Rechtsgrundlage gestützten Eingriff in das deutsche Inlandsvermögen darstellt.
({19})
Das Vorgehen der alliierten Oberkommission widerspricht den Bestrebungen aller beteiligten Regierungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf europäischer Basis, also auch mit uns, herbeizuführen. Es ist sehr bedauerlich, daß es denjenigen Wasser auf die Mühlen treibt, die an einen wirklichen Wandel in der alliierten Besatzungspolitik bei allen Stellen und bis zu den untersten herunter immer noch nicht glauben wollen oder können.
Meine Damen und Herren! Ich muß zum Schluß mit allem Nachdruck betonen, daß auch das Verhalten derjenigen deutschen Stellen, die dieser alliierten Forderung widerstandslos - wobei ich nicht an Brachialgewalt denke - nachgekommen sind, ohne die Rechtsgrundlage des alliierten Vorgehens zu prüfen und ohne die zuständigen Stellen der Bundesregierung zu benachrichtigen,
({20})
geeignet ist, schwerste Bedenken und Beunruhigung in der Bevölkerung; in erster Linie aber bei uns hier in diesem Hause zu erwecken. Denn wir sind der Auffassung, daß diese Einstellung deutscher Stellen, die 1945 verständlich, 1947 schon Bequemlichkeit und Angst war, vorbei sein sollte.
({21})
Wir können diesen Stellen den Vorwurf nicht ersparen, daß sie zum allermindesten nicht mit der Umsicht vorgegangen sind, die wir von ihnen erwarten können.
Ich glaube, daß sich die Fragen, die wir in unserer Interpellation an die Bundesregierung gerichtet haben, aus meinen Ausführungen heraus klar begründen, und wir erwarten mit sehr großer Spannung die Antwort der Regierung.
({22})
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst die drei Fragen der Interpellation beantworten und dann auf die Entwicklung dieser Angelegenheit in den letzten Tagen eingehen.
Zu Punkt' 1. Die Alliierte Hohe Kommission hat die Auslieferung und den Abtransport der nach dem Militärregierungs-Gesetz Nr. 53 abgelieferten ausländischen Banknoten und Wertpapiere auf das Potsdamer Abkommen und auf die Schlußakte des Pariser Reparationsabkommens vom 14. Januar 1946 gestützt.
Zu Punkt 2. Die Bundesregierung hat nach dem Bekanntwerden der alliierten Maßnahmen sofort das Rechtsgutachten eines mit der Materie besonders vertrauten juristischen Sachverständigen eingeholt und mit Schreiben vom 12. Juni gegen die Enteignung der Werte bei der Alliierten Hohen Kommission Einspruch erhoben. Wegen der großen Bedeutung der Angelegenheit möchte ich mir erlauben, die wichtigsten Sätze aus dieser Note zur Kenntnis des Hohen Hauses zu bringen. Die Note lautet zu diesen Punkten:
Die Aktion hat bei den Banken ebenso wie in der betroffenen Bevölkerung erhebliche Unruhe hervorgerufen. Die geschilderten Maßnahmen scheinen darauf abzuzielen, die Enteignung eines erheblichen Teils privater deutscher Werte einzuleiten, ohne daß der Bundesregierung oder den von den Maßnahmen Betroffenen Gelegenheit zur Anhörung und zur Geltendmachung von Einwendungen gegeben ist. Die Bundesregierung hat sie zum Gegenstand einer sorgfältigen Nachprüfung gemacht. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß gegen die Enteignung der vorgenannten Wertpapiere und Banknoten aus rechtlichen Gründen erhebliche Bedenken erhoben werden müssen; denn die nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 abgelieferten ausländischen Wertpapiere und Banknoten stehen noch immer im Eigentum der deutschen Einlieferer. Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 führte nicht zur endgültigen Verfügung über diese Werte; insbesondere ist das Eigentumsrecht der Einlieferer an diesen Werten nicht beseitigt worden. Diese wurden vielmehr nur aus Gründen der Devisenkontrolle sichergestellt. Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse ergibt sich auch nicht aus Reparationsgrundsätzen. Diese erfassen nur das im Auslandebelegene Vermögen. Zu diesem Vermögen können die Banknoten und die Wertpapiere, bei denen die Urkunde das Recht selbst repräsentiert, nicht gerechnet werden. Nach der auch von ausländischen Gerichten und ausländischen Schriftstellern vertretenen Auffassung sind die in ihnen verbrieften Rechte als an dem Ort belegen anzusehen, wo die Urkunden sich befinden. Von dieser Rechtsauffassung sind die Alliierten auch bei der Handhabung der Liquidation deutschen Eigentums im Auslande selbst ausgegangen, als sie die in deutschem Besitz im Auslande befindlichen Wertpapiere deutscher Herkunft dort in Anspruch genommen haben.
Es erscheint nicht möglich, hinsichtlich der Belegenheit der Rechte aus ausländischen Wertpapieren in Deutschland von anderen Rechtsgrundsätzen auszugehen als von denen, die bei der Beschlagnahme deutscher Wertpapiere im Ausland angewendet worden sind. Im Hinblick auf die vorstehenden Erwägungen bitte ich, von der Durchführung der Wegschaffung der genannten Wertpapiere und Banknoten Abstand zu nehmen.
Nach Pressemeldungen ist beabsichtigt, in einer Ergänzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 Fragen zu regeln, die mit dem vorstehend behandelten Sachverhalt in Zusammenhang stehen. Die Bundesregierung bittet, auf diesem Sachgebiet keine neuen Vorschriften zu erlassen, ohne ihr Gelegenheit zu eingehender Stellungnahme gegeben zu haben. Sie würde es
({0})
außerordentlich bedauern, wenn die Alliierte Hohe Kommission im gegenwärtigen Zeitpunkt sich zu einer Erweiterung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 entschließen sollte.
Ich bitte abschließend, wegen der rechtlichen und politischen Bedeutung des Fragenkomplexes mit Beschleunigung Sachverständigenbesprechungen anzuberaumen.
Die Bundesregierung hat weiter gebeten, die Wegschaffung und Auslieferung der Wertpapiere so lange anzuhalten, bis über diese Anträge entschieden ist.
Zu Punkt 3: Die Bank deutscher Länder und die Landeszentralbanken haben die Weisung zur Aussonderung und Auslieferung der Wertpapiere unmittelbar von den Besatzungsbehörden erhalten. Als die beteiligten Stellen die Bedeutung des Vorgehens der Besatzungsmächte erkannten, hat die Bundesregierung unverzüglich die unter Punkt 2 geschilderten Maßnahmen ergriffen. Soweit zu den drei Fragen der Interpellation.
Vor wenigen Tagen ist nun ein mit dem 3. Juli 1951 datiertes Schreiben der Alliierten Hohen Kommission eingegangen, in dem auch zu dieser Frage Stellung genommen wird. In der Antwortnote der Hohen Kommission wird betont, daß die angeordnete Ablieferung der Wertpapiere keinen neuen Akt der Veräußerung darstelle, da die in Deutschland verwahrten Vermögenswerte gemäß der alliierten Entscheidung lediglich Bescheinigungen seien, die außerhalb Deutschlands belegene Vermögenswerte repräsentierten und über welche die Unterzeichner der entsprechenden internationalen Abkommen bereits verfügt hätten.
({1}) Der deutsche Wunsch, die Ablieferung der Wertpapiere einzustellen, wird abgelehnt. Es wird angekündigt, durch ein von den Alliierten zu erlassendes Gesetz das Kontrollratsgesetz Nr. 5 abzuändern,
({2})
und so den bisher einseitig getroffenen alliierten Maßnahmen eine abschließende Rechtsgrundlage zu verschaffen.
Ich erwähnte bereits, daß diese Note im Wortlaut erst vor wenigen Tagen eingetroffen ist. Bei ihrer Bedeutung bedarf es einer Beratung im Bundeskabinett selbst. Sobald diese Beratung abgeschlossen ist, wird die Bundesregierung das Hohe Haus über die Weiterentwicklung der Angelegenbeit auf dem laufenden halten.
Darf ich fragen, ob eine Besprechung der Interpellation gewünscht wird? Ich bitte die Damen und Herren, die sie wünschen, eine Hand zu erheben. - Das sind keine 50 Abgeordnete. Ich bedaure; die Besprechung der Interpellation findet nicht statt. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, zunächst den Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung zu erledigen:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Errichtung eines Bundesamtes für
Auswanderung ({0}).
Die Regierung bezieht sich auf die schriftliche Begründung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, eine Aussprache nicht stattfinden zu lassen. Ist das Haus damit einverstanden? Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zu überweisen an den Ausschuß für innere Verwaltung als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten und an den Ausschuß für Heimatvertriebene. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall. Damit ist der Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Wir gehen dann über zur
Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abgeordneten Dr. Dr. Müller ({1}), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien ({2});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({3}) ({4}).
({5})
Die zweite Beratung ist gestern unterbrochen worden. Inzwischen lief ein Abänderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU ein auf Umdruck Nr. 286 ({6}) - ich mache darauf aufmerksam: neu - zum § 8 und mit dem weiteren Antrag, den § 9 entfallen zu lassen. Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Fassbender, bitte.
Meine Fraktion beantragt zu diesem § 8 des Preisgesetzes für Getreide gesonderte Abstimmung über die drei Ziffern des Abs. 1.
Es ist Einzelabstimmung über die drei Ziffern beantragt worden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Besprechung zu § 8.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 286 ({0}).
Zunächst Ziffer 1. Ich bitte die Damen und Herren, die der Ziffer 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; Ziffer 1 ist angenommen.
Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, ich kann nicht eindeutig entscheiden. Trotz der Hitze muß ich Sie bitten, im Wege des Hammelsprungs Klarheit herbeizuführen. Es dreht sich um die Abstimmung über Ziffer 2.
({1})
Ich wäre für eine Beschleunigung der Abstimmung dankbar. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß wir eine sehr umfangreiche Tagesordnung vor uns haben. - Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. ({2})
Ich bitte, die Abstimmung zu schließen. - Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Für die Ziffer 2 haben gestimmt 150 Abgeordnete, dagegen 148 bei vier Enthaltungen. Ziffer 2 ist angenommen.
({3})
({4})
- Meine Damen und Herren! Angesichts der Temperatur schlage ich vor, 'von Siegesfeiern abzusehen.
({5})
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 3. Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 3 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann darf ich unterstellen, daß das die gleiche Mehrheit ist?
({6})
- Der Vorstand ist sich einig, daß es die gleiche Mehrheit ist. Ziffer 3 ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 2 des Umdrucks Nr. 286 ({7}): § 9 entfällt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem zustimmen, eine Hand zu erheben. - Ich wäre dankbar, wenn die Damen und Herren, auch soweit sie Minister sind, Platz nehmen würden. Es erleichtert die Abstimmung. -Also damit Klarheit besteht: ich lasse abstimmen über den Antrag zu Ziffer 2 des Umdrucks Nr. 286 ({8}): § 9 entfällt. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erstere war die Mehrheit;. angenommen. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Umdruck Nr. 280, Ziffer 5 erledigt.
Ich rufe auf §§ 10, - 11, - 12, - 13. Herr Abgeordneter Kriedemann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 13 dieses Gesetzentwurfs werden die Frühdruschprämien behandelt. Es ist jedem Eingeweihten klar, daß die Frühdruschprämie zusammen mit dem Grundpreis ein einheitliches Ganzes bedeutet, und ich glaube nicht, daß es sehr viele gibt, die der Ansicht sind, es könnte möglich sein, die Frühdruschprämien zu dem Termin fortfallen zu lassen, der hier fortzufallen bestimmt ist. Durch den gestrigen Antrag der FDP, die Spanne zwischen dem Von-bis-Preis zu vergrößern, ist der Bis-Preis heraufgebracht worden, und es ist ebensowenig ein Zweifel darüber, daß der Bis-Preis unter allen Umständen d e r Preis sein wird, wenn man theoretisch unterstellt, daß es zu diesen Preisen überhaupt Getreide gibt.
Aber auf den hier beschlossenen Preisen wird sich ja mindestens die Kalkulation für das Brot und insbesondere die Subventionierung des Konsumbrotes aufbauen müssen. Sie wissen alle, daß sich das Konsumbrot in zunehmendem Maße einen Anteil an der allgemeinen Brotversorgung erobert hat. Das ist ganz einfach darauf zurückzuführen, daß die Beanspruchung der Kaufkraft immer größere Verbraucherschichten dazu zwingt, nach dem billigsten Brot zu fragen. Das ist nun mal das Konsumbrot,
({0})
das nur 48 bis 49 Pfennig kostet, wogegen das
sogenannte freie Brot doch erheblich teurer ist.
Die Regierung hat bei verschiedenen Gelegenheiten zugesagt, daß sie die Subventionierung des Konsumbrotes aufrechterhalten wird. Dazu ist ein ganz bestimmter Betrag erforderlich, über den sich der Herr Bundesfinanzminister sicherlich klar geworden ist. Meiner Überzeugung nach muß sich seine Kalkulation in dem Umfange verschieben, in dem jetzt der festgesetzte Preis erhöht worden ist. Da wir alle miteinander kein Interesse daran haben, wieder das Durcheinander um die Konsumbrotsubventionierung und um die Konsumbrotversorgung zu erleben, das wir in den vergangenen Monaten erlebt haben, bis sich die Sache einigermaßen eingespielt hat, bitte ich die Regierung, mitzuteilen, ob die Preiserhöhung, die gestern faktisch hier beschlossen worden ist, einkalkuliert ist, ob auch in Berücksichtigung dieser Preiserhöhung die Zusage auf Subventionierung einer ausreichenden Menge Konsumbrot aufrechterhalten wird und ob auch der Herr Finanzminister das schon 'weiß und damit ausdrücklich einverstanden ist. Wir haben nämlich allzu oft irgendwelche Erklärungen, irgendwelche beruhigenden Zugeständnisse gehört, von denen wir erst hinterher erfahren haben, daß sie ohne Wissen und ohne ausdrückliche Zustimmung des Herrn Finanzministers abgegeben worden sind. Da es aber der Finanzminister ist, der über das Schicksal des Konsumbrotes entscheidet, müssen wir insbesondere auf seine Stellungnahme Wert legen.
({1})
Das Wort hat der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Anfrage des Herrn Abgeordneten Kriedemann darf ich kurz mitteilen, daß die Konsumbrotsubventionierung fortgesetzt werden wird. Der Finanzminister ist damit einverstanden.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß die Gelegenheit benützen, einmal, wenn auch nur in Kürze, etwas Licht auf die Brotgetreideversorgung zu werfen. Ich muß da die Regierung gegenüber den fortdauernden Angriffen einmal in Schutz nehmen; sie sind nicht mehr berechtigt und müssen zurückgewiesen werden.
Wir haben im Wirtschaftsjahr, das jetzt zu Ende gegangen ist, bei der Brotversorgung ungeheure Schwierigkeiten zu überwinden gehabt. Wir dürfen froh sein, daß wir über die Schwierigkeiten hinweggekommen sind und die Brotversorgung des deutschen Volkes haben aufrechterhalten können. Denn die Koreakrise hat ungeheure Erschwerungen mit sich- gebracht. Ich will Ihnen hier keine Zahlen geben, sondern Ihnen nur das eine sagen: Eine völlige Verschiebung des Getreidemarktes nicht bloß bei uns, sondern auch auf dem übrigen Weltmarkt und eine ungeheure Erschwerung der Sicherung der Brotversorgung des deutschen Volkes waren die Folge. Dabei darf darauf hingewiesen werden - ich habe es wiederholt betont -: Die Fraktion der CDU/CSU steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Subventionierung des Konsumbrotes unter allen Umständen aufrechterhalten werden muß. Sie hat allerdings ungeheure Schwierigkeiten gemacht.
Die deutsche Bevölkerung muß einmal die steigenden Subventionsbeträge kennen, welche die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung des Konsumbrotpreises aufgebracht hat. Die Vergütungssätze, die pro Kilogramm Konsumbrot gewährt wurden, haben betragen im November/Dezember 1950 0,32 Pf., im Januar/Februar 1951 2,71 Pf., im März 1951 5,03 Pf., vom 1. bis 15. April 1951 11,02 Pf., vom 16. bis 30. April 1951 13,86 Pf., im
Deutscher Bundstag ({0})
Mai 1951 13,86 Pf. und im Juni 1951 13,86 Pf. Daraus möge die Bevölkerung ersehen, wie ungeheuer schwer es war, die steigenden Subventionen bei den steigenden Weltmarktpreisen aufzubringen, für die j a die Regierung nicht- verantwortlich gemacht werden kann.
({1})
Dazu kommt etwas weiteres. Damit die deutsche Bevölkerung sieht, daß es in den Westzonen Deutschlands nicht so einfach ist, mit unseren eigenen Mitteln hauszuhalten, möchte ich darauf hinweisen, daß der Anteil des Inlandgetreides an der Brotversorgung im Wirtschaftsjahr 1946/47 55 %, im Jahre 1947/48 36 %, im Jahre 1948/49 44 %, im Jahre 1949/50 49 % und im Jahre 1950/51 43 % betragen hat. Wir dürfen unseren Herrgott täglich bitten, daß er uns in der Welt nur ja immer eine gute Ernte bescheren möge und daß auch wir unsere deutsche Ernte gut einbringen können.
Jetzt komme ich zu dem zweiten Punkt, der für mich sehr wesentlich ist. Die Frühdruschprämie war und ist ein Mittel, um die Brotgetreideversorgung in Bewegung zu bringen. Allerdings sind die Dinge deswegen so schwierig, weil die Landwirtschaft an einem ungeheuren Arbeitermangel leidet.
({2})
Ich habe infolgedessen auch einen Zusatzantrag zu den Entschließungen eingebracht, den ich später kurz begründen werde.
({3})
Es muß auch alles aufgeboten werden, um dem Arbeitermangel entgegenzutreten.
Dann ist es notwendig, daß die Frühdruschprämie dem Landwirt auch die erhöhten Dispositionsunkosten ersetzt, die er hat, wenn er frühzeitig mit dem Drusch beginnt. Denn seine sonstigen Arbeiten laufen weiter, und die Frühdruschprämie ist gewissermaßen auch eine Vergütung für den erhöhten Arbeitsaufwand, der zu leisten ist.
Wir haben die Frühdruschprämie so gestaltet, daß sie beim Roggen etwas höher ist als beim Weizen. Wenn die Frühdruschprämie mit dem neuen Preis in einer Einheit zusammenwirkt - wobei durch die Frühdruschprämie keine Belastung auf der Konsumbrotseite entsteht, weil sie aus Haushaltsmitteln gedeckt wird -, dann wäre es meiner Überzeugung nach möglich, aus dem Engpaß wieder herauszukommen. So schlimm, wie die Lage immer geschildert wird, ist sie nun auch nicht. Die Einfuhr- und Vorratsstelle ist durchaus in der Lage, mit den Getreidemengen, die sie hat, und mit den Mengen, die noch in Aussicht stehen, den Markt in den nächsten Monaten zu regulieren, so daß wir eben endlich den deutschen Spekulanten, die in den letzten Wochen so mit dem Brot unseres deutschen Volkes spekuliert haben, den Todesstoß versetzen können.
({4})
Hier hört sich die Gemütlichkeit auf! Das ist eine Gewissensfrage. Es gibt bei uns Leute, die an ständig steigenden Preisen ein Interesse haben. Der Bauer hat ein solches Interesse nicht, sondern die zweite und dritte Hand spekuliert darauf, um dabei für sich den Nutzen herauszuholen.
Wir brauchen die Frühdruschprämie auch deshalb, damit wir genügend Inlandgetreide zu für die Landwirtschaft ausreichenden Preisen auf den
Markt bringen und damit wieder Ordnung in die Verhältnisse hineinkommt.
({5})
Meine Damen und Herren! Dies war die Aussprache zu § 13. § 14, - § 15, - Einleitung und Überschrift. - Keine Wortmeldungen.
Ich lasse über die aufgerufenen Paragraphen von 10 bis 15, Einleitung und Überschrift, abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; die Paragraphen sind angenommen. Damit ist die zweite Beratung des Gesetzes beendet.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Herr Abgeordneter Kriedemann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Tatsache, daß auch in diesem Jahre das Gesetz, mit dem die Preise und einiges andere für das neue Getreidewirtschaftsjahr geregelt werden sollen, nicht schon vor dem 1. Juli, sondern erst heute vorgelegt worden ist, aus der Tatsache ferner, daß es hier gestern trotz zweimaliger Versuche nicht gelang, die Sache abstimmungsreif vor das Parlament zu bringen, so daß erst heute die zweite und dritte Lesung möglich ist, werden auch jene, die sich bisher nicht so eingehend mit den speziellen Fragen der Getreidepolitik und der Brotversorgung beschäftigen konnten, ersehen haben, daß es um eine sehr, sehr schwierige Materie geht, schwierig nicht wegen der Sache selbst, sondern wegen der Verhältnisse. Herr Kollege Horlacher hat immer die Sorge, man informiere die Spekulanten, wenn man es unternimmt, auf den Ernst der Dinge hinzuweisen. Ich habe ihm schon mehrfach, auch von dieser Stelle aus, gesagt, daß diese Sorge unbegründet ist. Es steht leider zu befürchten, daß die Leute, die nicht davon leben, daß sie Brot essen, sondern davon, daß sie mit Brot und Brotgetreide möglichst gute Geschäfte machen, sehr viel früher und sehr viel besser auf dem laufenden sind als die meisten von uns hier.
Demgegenüber haben wir insbesondere die Verpflichtung, uns keinerlei Illusionen über den Ernst der Lage hinzugeben. Ich will gern darauf verzichten - und zwar einfach deswegen, weil es niemanden überzeugen würde und weil die Mehrheit, nachdem sie sich wieder zusammengerauft hat, bisher immer noch gut funktioniert hat -, hier im einzelnen auszuführen, wo die Schwierigkeiten liegen, von welcher Seite her unsere Versorgung bedroht ist und wodurch die Menschen bedroht sind, die damit unmittelbar etwas zu tun haben, nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Erzeuger, der Handel usw., alle die, gegen die sich die Strafbestimmungen dieses Gesetzes richten. Wir haben bei jeder Gelegenheit darauf aufmerksam gemacht, daß so etwas wie eine Marktordnung - und darum handelt es sich bei einem System von festen Preisen - nur dann richtig funktionieren kann, wenn sie nach allen Seiten hin wohl durchdacht ist, aufs Ganze sieht und nicht nur irgendein Detail herausnimmt, dieses Detail zu regeln scheint und alles andere sich selbst überläßt.
Wir haben in der zweiten Lesung gegen diese Preise gestimmt, ohne damit sagen zu wollen, daß sie uns zu hoch oder zu niedrig sind, sondern nur, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß unserer
({0})
festen Überzeugung nach die Preise, die hier durch eine Mehrheit gesetzlich festgelegt werden, auch im kommenden Getreidewirtschaftsjahr auf dem Papier stehen,
({1})
nicht zuletzt deswegen, weil die 'Einfuhr- und Vorratsstelle bzw. alle anderen Organe der Regierung, die damit beauftragt sind, aus den verschiedensten Gründen gar nicht in der Lage sind, sich die Vorratsmenge zu verschaffen, von der auch Herr Horlacher eben gesprochen hat, um damit die Spekulanten kaputtmachen zu können. Diese Einfuhr-und Vorratsstelle ist ja nicht einmal in der Lage, das Futtergetreide heranzuschaffen, um die in in Deutschland vorhandenen Schweine so sicher ernähren zu können, ohne daß das Futter zu Lasten der Brotversorgung geht. Große Worte, Appelle und Versicherungen nutzen uns gar nichts; jedenfalls nutzen sie denen nichts, die genau wissen, woran es hängt, und die gern darauf verzichten können, dem Minister ins Gewissen zu reden oder Appelle an die zuständigen Beamten zu richten. Der Knüppel ist ja ein ganz anderer Knüppel, und wie sehr er an den Hund gebunden ist, ist ja auch kein Geheimnis.
Wir haben nun erlebt, wie selbst die sehr bescheidenen Vorschläge der Regierung zur Sicherung einer möglichst zweckmäßigen Verwendung des Getreides noch weiter verwässert worden sind. Mit keinem Wort wird hier der Tatsache Rechnung getragen, daß wir mitten in großen Schwierigkeiten stehen. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, als ob ein vorsorglicher Hausvater für theoretisch mögliche Schwierigkeiten schon jetzt gewisse Vorsichtsmaßnahmen treffe. Das, meine Damen und Herren, beweist mir nur, daß wahrscheinlich nicht einmal der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, das Getreide wirksam auf den Verwendungszweck zu konzentrieren, für den es in erster Linie dasein muß. Ich weiß, daß nach mir der eine oder andere Herr aus der Regierungskoalition reden und wortreich versichern wird, auch die Regierung denke daran, alles zu tun. Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Pessimismus bisher immer recht behalten.
({2})
- Wir haben mit unserem Pessimismus bisher immer recht behalten, Herr Euler, und wir werden uns eines schönen Tages auch noch
({3})
- Moment, Moment, Herr Euler! ({4})
über die Kosten unterhalten müssen, die gerade in diesem Jahr durch den Kampf um den Anschluß an die neue Ernte entstanden sind. Sie können sich auch von Sachverständigen aus Ihren Reihen darüber einiges sagen lassen. Die Tatsache, daß niemand verhungert ist; ist kein Gegenbeweis, vor allen Dingen kein Beweis für eine planvolle, rationelle Wirtschaftspolitik, eine vernünftige Führung der Geschäfte. Ich bin sicher, daß Sie auch in diesem Getreidewirtschaftsjahr noch hinreichend Gelegenheit haben werden, die Richtigkeit des sozialdemokratischen Standpunktes einzusehen.
Wir werden diesem Gesetz in der dritten Lesung nicht zustimmen, obwohl es da einen Paragraphen gibt, in dessen Überschrift sogar etwas von Lenkungsmaßnahmen steht. Wir wünschen uns nicht mitschuldig zu machen an der- Erweckung dieser Illusionen, daran, daß hier mit Preisen operiert
wird, von denen jedermann weiß, daß es sie nicht geben wird. Wir wünschen uns nicht mitschuldig zu machen an Strafbestimmungen, die für Taten angedroht werden, von denen wir wissen, daß sie zum Schluß unvermeidbar sein werden. Wir haben es am Ende des abgelaufenen Getreidewirtschaftsjahrs ja erlebt, wie sehr eine so fehlerhafte Politik, eine solche Politik der Illusionen auf die Landwirtschaft zurückschlägt. Hier ist davon die Rede gewesen, mit welch steigenden Aufwendungen die Regierung den Konsumbrotpreis habe halten müssen. Nun, Sie wissen, daß das keine Aufwendungen waren, die in Wirklichkeit der Landwirtschaft zugute gekommen sind. Sie wissen aber auch, daß in der breiten Öffentlichkeit notwendigerweise der Eindruck entstehen muß, als sei das alles zu Nutz und Frommen der deutschen Landwirtschaft geschehen. Ich empfinde das geradezu als einen Hohn.
Nun wird gesagt, die Frühdruschprämie müsse gezahlt werden als Äquivalent dafür, daß die Leute umdisponieren müßten. Auch ich weiß, daß es einem Teil der Landwirte viel sympathischer ist, erst später zu dreschen. Aber ich weiß ebenso, daß die Masse der kleinen Landwirte es viel praktischer findet und das seit Jahr und Tag auch tut, gleich vom Feld weg so früh wie möglich zu dreschen, und zwar aus den verschiedensten Gründen. Die Frühdruschprämie, die für den Verbraucher so aussehen soll, als sei sie der Preis dafür, daß die Landwirtschaft das Getreide nur ja abliefert, das doch, wie jeder weiß, gerade in den ersten Monaten dringend gebraucht wird, ist ein Äquivalent für einen ganz anderen Tatbestand. Ohne die Frühdruschprämie wäre der Preis überhaupt sagenhaft. Auch der Abstand zwischen den hier verordneten Preisen für Getreide und den Preisen, die tatsächlich noch gezahlt werden müssen, ist Ihnen allen bekannt.
Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, möchten wir Sozialdemokraten uns die Legitimation erhalten, auch später noch über Getreidepolitik reden zu können, unbelastet durch die Mitverantwortung für diese Demonstration, die leider nicht nur eine leere Demonstration ist. Wir möchten nicht, daß die Verantwortung für die Schwierigkeiten, denen wir entgegengehen, auf die Schultern derjenigen gelegt wird, die sie ganz bestimmt nicht zu tragen brauchen. Man entlastet sich damit von der eigenen Verantwortung. Wie gesagt, wir Sozialdemokraten werden gegen das Gesetz stimmen, um uns damit das Recht zu bewahren, auf die Angelegenheit zurückzukommen, wenn es wieder einen Schritt weiter nach vorn gegangen ist und wenn es ein bißchen klarer geworden ist.
({5})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Margulies.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verteidigungsrede für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Herr Kollege Dr. Horlacher soeben gehalten hat, war wohl nicht zum wenigsten eine Rede in eigener Sache. Denn damit, daß er im Frühjahr des vergangenen Jahres von diesem Platz aus die sofortige Einstellung aller Getreideeinfuhren gefordert hat,
({0})
- ja; sicher; lesen Sie es im Protokoll nach! ({1})
hat er ja zu einem guten Teil dazu beigetragen,
({2})
daß die 300 000 t Weizen aus den Vereinigten Staaten, die wir hätten haben können, nicht gekommen sind
({3})
und andere Verträge sehr viel später abgeschlossen worden sind, Herr Horlacher.
({4})
Herr Abgeordneter Dr. Horlacher, hier gelten ganz bestimmte Formen des Verkehrs. Sie haben .die Möglichkeit der Richtigstellung. Das Wort Lüge muß ich rügen. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
Ich hätte mich von Herrn Kollegen Horlacher gern belehren lassen; denn er ist ja einer der größten Getreidehändler im Bundesgebiet
({0})
in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Bayerischen Warenvermittlung in München.
({1})
Aber er hat damals in seiner Spekulation falsch gelegen, und ich fürchte sehr, er liegt auch diesmal wieder falsch. Denn so, wie sich die Situation heute abzeichnet, werden wir in naher Zukunft wahrscheinlich mehr Sorge haben, wie wir der Landwirtschaft einen angemessenen Preis für das Getreide sichern, als wie wir die notwendige Brotversorgung sicherstellen. Den grundsätzlichen Ausführungen, die Herr Kollege Fassbender gestern hier zur Stellung der Fraktion gemacht hat, habe ich nichts hinzuzufügen.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf das Märchen, das da er- zählt worden ist, gehe ich nicht ein; denn jedermann kennt meine Reden, die ich zur Getreidefrage gehalten habe, und jedermann weiß, wie sehr ich immer darauf hingewirkt habe, daß bei der Einfuhr- und Vorratsstelle genügende Vorräte da sein müssen, damit entsprechend manipuliert werden kann.
({0})
Im übrigen trete ich gern in einen Konkurrenzkampf mit Ihnen ein. Weisen Sie Ihre Bilanz von Dezember 1950 und Januar 1951 aus und zeigen Sie mir, welche Vorräte Sie beispielsweise in den Januar 1951 hinübergebracht haben, und stellen Sie dem gegenüber, was die genossenschaftliche Seite hinübergebracht hat.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Niebergall.
Meine Damen und Herren! Die Ursache -der Lage auf dem deutschen Getreidemarkt liegt tiefer, als Herr Kollege Dr. Horlacher das darzustellen beliebt.
({0})
Sie liegt darin, daß in Deutschland schon seit Jahrzehnten eine .verfehlte Landwirtschaftspolitik gemacht wird,
({1})
eine Landwirtschaftspolitik, die darauf basiert, dem Großen alles zu geben und dem Kleinen alles zu nehmen.
({2})
Die Ursage liegt darin, daß man die Anbaufläche in Deutschland systematisch eingeengt hat und auch gegenwärtig noch einengt, indem man landwirtschaftlich genutzte Flächen für Flugplätze, Truppenübungsplätze verwendet und der Volksernährung entzieht usw.
({3})
- Lachen Sie nicht! Gehen Sie doch einmal zu den Bauern und lachen Sie auch vor den Bauern, denen das Land genommen worden ist!
({4})
- Sie können nur hier lachen; vor Ihren Wählern machen Sie andere Winkelzüge.
({5})
- Erzählen Sie keine Operetten! Wir saßen nicht im Oberkommando der Wehrmacht. Wir waren auch nicht die Reichsführung der NSDAP. Wir haben auch nicht bis fünf Minuten nach zwölf gekämpft. Wir waren auch nicht diejenigen, die Großdeutschland gefordert haben. Das war doch ein Teil Ihrer Freunde!
({6})
Die ganze Getreidesituation ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß wir gezwungen sind, das Getreide zu überhöhten Preisen aus Amerika einzuführen.
({7})
- Erzählen Sie doch keine Geschichten! Sie haben ja Möglichkeiten, mit dem Osten in Handel zu kommen; aber Sie sind gar nicht an einem solchen Handel interessiert, weil der Petersberg das nicht will.
({8})
Der wahre Inhalt der Politik auf dem deutschen Getreidemarkt ist, unser Getreide jetzt zu verbrauchen, damit wir später das teure Getreide von Amerika beziehen müssen. Das ist der Pferdefuß!
Wir sind deshalb der Meinung: wenn man die Situation ändern will, muß man radikal die Steuerpolitik in der Landwirtschaft ändern. Man muß die Steuern für die breiten Massen der Bauern ermäßigen; man muß den Bauern billige Kredite zur Verfügung stellen;
({9})
man muß vor allen Dingen den innerdeutschen Handel entwickeln und muß zu einem 'Handel mit dem Osten kommen. Nur dadurch kann man die Lage der deutschen Landwirtschaft verbessern.
({10})
Das Wort hat .der Abgeordnete Fassbender.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bloß ein paar Worte zur Richtigstellung. Ich glaube, es kommt nicht allzuoft in diesem Hohen Hause vor, daß der Vertreter einer Partei
6416 Deutscher Bundstag ({0})
auf die Notlage in unserer westdeutschen Getreideversorgung hinweist, dessen gleichgesinnte Genossen sich nicht gescheut haben, anzuerkennen, daß die Uberschußgebiete Deutschlands für ewig vom deutschen Volk abgetrennt werden.
({1})
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung.
Ich komme, zur Einzelbesprechung und rufe auf §§ 1 bis 15, - Einleitung und Überschrift. Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; die aufgerufenen Paragraphen sind angenommen.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe.
- Enthaltungen? - Das Gesetz ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die Entschließungen, die mit Ziffer 2 der Drucksache Nr. 2426 vorgelegt worden sind.
({0})
- Herr Abgeordneter Horlacher hat einen Erweiterungsantrag auf Umdruck Nr. 285 gestellt, der Ziffer 2 eine Unterziffer 5 einzufügen. Bitte, Herr Abgeordneter!
Die Ziffer 5 habe ich in meinen vorherigen Ausführungen schon erwähnt. Die kann jeder der Damen und Herren nachlesen. Sie enthält nur einen Appell an die Arbeitsämter, dafür zu sorgen, daß die Landwirtschaft zur Einbringung der Ernte die notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung hat. Ich bitte deshalb, der Ziffer 5 Ihre Zustimmung zu erteilen.
Meine Damen und Herren, ich lasse zunächst über die Ziffern 1 bis 4 der Entschließung entsprechend dem Ausschußantrag abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die den Ziffern 1 bis 4 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe.
- Enthaltungen? - Die Ziffern sind angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Horlacher auf Umdruck Nr. 285 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Auch diese Ziffer ist angenommen. Damit, meine Damen und Herren, ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe jetzt die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Frage des Sitzes der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf, nämlich die
Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, BP, Landesgruppe CSU, Gruppe WAV und der Abgeordneten Dr. Wellhausen und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes über den
Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({0}),
des Antrags der Abgeordneten Schröter, Dr. Nowack ({1}), Walter, Frau Wessel und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({2}) und
des Antrags der Abgeordneten Euler, Fassbender und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({3}).
Zu 1: Nürnberg, zu 2: Koblenz, zu 3: Kassel. Ich
verbinde die Besprechung über diese drei Gesetzentwürfe. Darf ich unterstellen, 'daß es nicht erforderlich ist, darüber noch einmal in eine allgemeine Aussprache einzutreten?
({4})
- Dann schließe ich die erste Beratung. Ich komme zur
zweiten Beratung.
({5})
- Herr Abgeordneter Euler, bitte!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den jetzt vorliegenden Anträgen besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Stadt Nürnberg die Mehrheit gewinnt. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß das eine Entscheidung sein würde, die das deutsche Volk nicht verstünde.
({0})
weil es eine unbestrittene Tatsache ist, daß in Nürnberg überhaupt kein Gebäude zur Verfügung steht,
({1})
sondern nur ein Gebäude, das erst mit einem
Kostenaufwand errichtet werden müßte, der jedenfalls in Kassel und Koblenz erspart werden kann.
({2})
Meine Damen und Herren, mir ist eben zugerufen worden „Ausschuß!". Es ist keine Ausschußüberweisung beantragt!
({0})
- Ich bin dabei, es ansagen zu lassen. Ich hoffe, daß wir nach der ja doch zu erwartenden kurzen Aussprache die Mitglieder sämtlicher Ausschüsse hierhaben. Ich bitte, insbesondere dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, der offenbar auch tagt, Nachricht zu geben. Welche Ausschüsse tagen? ({1})
- Kriegsopferausschuß, Rechtsausschuß. Noch weitere? - Diese beiden Ausschüsse werden benachrichtigt.
({2})
- Richterwahlausschuß! Herr Abgeordneter Dr. Weber, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als in Koblenz beheimateter und dort gewählter Abgeordneter habe ich bisher in dem Städtekampf um den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung
Deutscher Bundstag ({0})
und Arbeitslosenversicherung geschwiegen. Ich glaubte, daß das Gewicht der objektiven Gründe so schwerwiegend ist, daß aus diesen Gründen heraus die Wahl auf Koblenz fallen muß.
({1})
Ich hatte die Überzeugung, daß lediglich diese objektiven Gesichtspunkte für die Wahl des Sitzes einer Bundesanstalt gelten können. Ich habe davon abgesehen, Stellung zu nehmen, weil man mir vielleicht hätte vorwerfen können, diese Gründe würden „von interessierter Seite" vorgetragen und hätten deshalb nicht das objektive Gewicht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aber, objektiv zu prüfen. Die objektiven Gründe sind Ihnen von mehreren Seiten vorgetragen worden, u. a. von dem Vorsitzenden des Unterausschusses, der für die Bestimmung des Sitzes vom Arbeitsausschuß eingesetzt worden war. Der Herr Kollege Kuntscher hat Ihnen im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen der Ausschuß für Arbeit zu seiner Entscheidung gekommen ist. Der Unterausschuß hat die einzelnen in Frage kommenden Objekte besichtigt; er ist in Koblenz, er ist in Nürnberg, er ist in Kassel gewesen. Er hat danach die Entscheidung für Koblenz getroffen, und zwar aus den Gründen, die Ihnen gestern von Herrn Kollegen Kemper dargelegt worden sind und auf dessen Ausführungen ich mich deshalb zur Abkürzung wesentlich beziehen kann.
Entscheidend sollte zunächst der Organisationsplan sein, den Ihnen die Bundesregierung über den Sitz der obersten Bundesbehörden vorgelegt hat. Der Bundestag hat mehrfach von der Bundesregierung die Vorlage eines derartigen Planes verlangt. Wir erleben es immer wieder, daß man, nachdem dieser Plan nun vorgelegt worden ist, sich im Einzelfall für befugt hält, von diesem Organisationsplan abzuweichen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat gestern in eindrucksvoller Weise dargelegt, weshalb die Bundesregierung zu dieser Entscheidung gekommen ist. Er hat dargelegt, daß die Verwaltung in Koblenz in der billigsten und zuverlässigsten Weise aufgezogen werden kann.
Es ist in die Debatte geworfen worden, Koblenz liege im Raum Bonn. Nun, die geographischen Begriffe gehen mitunter, wie sich bereits gestern in der Debatte ergeben hat, etwas durcheinander. Es dürfte aber immerhin doch kein Fehler sein, daß das maßgebende Ministerium, das Arbeitsministerium Gelegenheit hat, mit der Anstalt und ihrer Leitung in ständiger Verbindung zu sein. Früher war es selbstverständlich, daß die obersten Reichsbehörden auch am Sitz der . Reichsregierung, nämlich in Berlin, waren. Diese räumliche Zusammenlegung wird allerdings im Grundgesetz nicht mehr als Grundprinzip gefordert. Man wird auf Artikel 36 des Grundgesetzes verweisen können, wo bestimmt ist, daß die obersten Bundesbehörden mit Beamten aus allen Ländern besetzt werden sollen. Dementsprechend wird man diesen Gedanken hier anwenden und sagen können; daß oberste Bundesbehörden möglichst in allen Bundesländern untergebracht werden sollen. Nun ist Ihnen gestern bereits dargelegt worden, daß das Land Rheinland-Pfalz und die gesamte frühere französische Zone nicht eine einzige oberste Bundesbehörde bisher hat. Deshalb erfordert es die Gerechtigkeit, daß auch diese Länder jetzt einmal bedacht werden und eine oberste Bundesbehörde dort untergebracht wird, zumal sachlich alle Gründe dafür sprechen.
Herr Kollege Euler hat soeben bereits zutreffend dargelegt, daß die sachlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Unterbringung, der billigen Unterbringung, in Koblenz und Kassel gegeben sind. Das Gebäude in Koblenz ist für die Bundesverwaltung noch besser geeignet als das in Kassel, weil es der Größe dieser Bundesverwaltung angepaßt ist. Es ist sofort beziehbar und verursacht überhaupt keine Kosten.
({2})
Es ist weiterhin auf die günstige Verkehrslage, die Koblenz hat, hinzuweisen, insbesondere zu den maßgebenden Behörden und Verbänden, die in Frage kommen. Es ist gestern bereits darauf hingewiesen worden, wo die Verbände sitzen. Der Arbeitgeberverband sitzt jetzt in Wiesbaden, demnächst in Köln; der Gewerkschaftsbund sitzt in Düsseldorf. Die Verbände der kommunalen Behördenspitzen sitzen in Godesberg, Siegburg und Köln, also alle nahe bei Koblenz. Wenn Zeitersparnis - wir leiden alle unter Zeitnot - heute nichts mehr bedeutet, dann müssen Sie einen Ort wählen, der möglichst weit von dem Sitz dieser Verbände und Vereinigungen abliegt.
Als weiterer Gesichtspunkt kommt hinzu, daß Sie gestern eine Entscheidung über die Bundesmonopolverwaltung getroffen haben. Diese ist in den Raum Frankfurt verlegt worden. Das spricht dafür, daß nunmehr ein Land bedacht wird, das bisher überhaupt noch keine Bundesbehörde hat. Wenn objektive und sachliche Gesichtspunkte maßgebend sind, dann müßte der Beschluß des Bundestages einhellig dahin lauten, wie es im § 1 des von mir begründeten Gesetzentwurfes, Drucksache Nr. 2481, vorgeschlagen wird: Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat ihren Sitz in Koblenz.
({3})
Zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Matthes!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte ist allmählich unerträglich,
({0})
und ich bin überzeugt, daß außer mir noch sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses kaum noch ein Wort über diese Dinge hören wollen.
({1})
Wie das Blickfeld von außen her ist, darüber wollen wir nicht reden. Ich beantrage Schluß der Debatte und beantrage namens meiner Fraktion und der Fraktion der Bayernpartei Abstimmung,
({2})
damit nicht in den Ausschüssen und anschließend im Plenum die Debatte noch einmal entfesselt wird.
({3})
Herr Abgeordneter Matthes, trotz Ihrer temperamentvollen Ausführungen muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Ihr Antrag geschäftsordnungsmäßig nicht zulässig ist. Schluß der Debatte kann erst beantragt werden, wenn mindestens ein Mitglied nach dem Antragsteller das Wort hatte. Das war bisher noch nicht der Fall. Es hat bisher nur ein Antragsteller gesprochen. Ich darf an Sie appellieren, meine Damen und Herren, sich kurz zu fassen. Wünscht jemand für den Antrag Drucksache Nr. 2479 zu sprechen?
({0})
({1})
- Das ist der Antrag, den Sie auch unterschrieben haben, Herr Abgeordneter Wellhausen, d. h.: Nürnberg.
({2})
- Sie wollen also nicht dazu sprechen.
Wünscht jemand zu dem Antrag Nr. 2482 - Kassel - zu sprechen?
({3})
- Das ist nicht der Fall. Herr Abgeordneter Sabel?
({4}) Meine Damen und Herren! Es kommt jetzt der Redner, nach dessen Ausführungen Schluß der Debatte beantragt werden kann.
({5})
- Es liegt jetzt kein solcher Antrag vor.
Meine Damen und Herren! Nur eine Feststellung zu dem Antrag Nr. 2479! Ich hatte Gelegenheit, da ich mich ja mit den Dingen beschäftigen mußte, die einzelnen Objekte zu besichtigen. Ich möchte bezüglich Nürnberg feststellen, daß dort eine Unterbringungsmöglichkeit für die Bundesanstalt vorerst nicht besteht.
({0})
Das angebotene Objekt, der Deutsche Hof in Nürnberg am Frauentorgraben, ist eine Ruine, deren Instandsetzung einen Zeitraum von mindestens 8 bis 10 Monaten erfordert. Ich kann nicht genau die entstehenden Kosten angeben; aber nach meiner Schätzung wird hier ein Kostenaufwand von rund zwei Millionen DM notwendig sein.
({1})
Diese müßten aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Unternehmer bezahlt werden. Ich darf darauf hinweisen, daß infolgedessen vorläufig ein Funktionieren der Bundesanstalt praktisch nicht möglich ist oder allenfalls eine Tätigkeit nur in einem Ausweichquartier stattfinden kann, was der Arbeit zweifellos nicht sehr förderlich ist. Ich möchte Sie bitten, dies bei Ihrer Abstimmung mit zu erwägen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen zu Ausführungen in der ihm eigenen kurzen Redeweise.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gehört, daß ich vorhin für die Unterzeichnung des Antrags, Nürnberg zum Sitz der Bundesanstalt zu bestimmen, erklärt habe, das Wort nicht nehmen zu wollen. Die Ausführungen des Kollegen Sabel zwingen mich, drei Sätze zu sagen. Bitte, zählen Sie nach.
({0})
Das Gebäude in Nürnberg ist in der Tat ein Trümmergrundstück; aber
({1})
- immer noch erster Satz! - wir besitzen die verbindliche Zusage des Stadtrates von Nürnberg erstens dahin, daß das Gebäude innerhalb von vier bis fünf Monaten wiederhergestellt wird, und zweitens dahin, daß die Wiederherstellung eine Million DM kostet.
({2}) Jetzt kommt der zweite Satz.
- ({3})
Keine Stadt tut etwas umsonst, meine Damen und
Herren, so wenig wie ein Kaufmann, geschweige
denn ein Staat; es muß eine Miete bezahlt werden,
({4})
und diese Miete richtet sich nach dem Kubikmeter
umbauten Raumes usw.; sie wird infolgedessen in
den drei Städten, die heute zu Wahl gestellt sind,
der Höhe nach nicht wesentlich verschieden sein.
({5})
Es besteht daher kein Grund, Nürnberg in dieser Beziehung eine schlechte Note zu geben.
({6})
- Das liegt bei mir;
({7})
diese Freiheit nehme ich mir. Das war nicht der dritte Satz, sondern eine Zwischenbemerkung, die Herr Matthes verursacht hat, der Schluß der Debatte beantragt hat.
({8})
Dritter Satz: Es handelt sich nicht darum, meine verehrten Herren, daß wir schon übermorgen mit 250 Menschen in das Gebäude einziehen, sondern nur darum, daß für 50 bis 60 Leute eine Übergangslösung gegeben ist; und diese hat Nürnberg zugesagt.
({9})
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können dem Abgeordneten Matthes den nochmaligen Weg hierher ersparen: Er be- antragt wiederum Schluß der Besprechung. Die geschäftsordnungsmäßigen Voraussetzungen sind gegeben. Ich frage: Wer ist gegen Schluß der Debatte? - Wer ist dafür? - Offensichtlich die Mehrheit. Die Besprechung der zweiten Beratung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, wir müssen das bereits gestern bewährte Verfahren anwenden. ({0})
- Technisch bewährt, Herr Abgeordneter!
Wir haben drei Gesetzentwürfe, die wir unter die Stichworte Nürnberg, Koblenz, Kassel bringen. Ich bitte Sie, wiederum eine blaue Namenskarte zu nehmen und darauf die von Ihnen gewünschte Stadt zu schreiben. Damit würde derjenige Gesetzentwurf als angenommen gelten, für den im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht wird. Die Damen und Herren, die sich der Stimme zu enthalten wünschen, bitte ich, keine blaue, sondern eine weiße Karte mit Namensaufdruck zu benutzen und sie abzugeben. Soweit keine vorgedruckten Karten da sind, bitte ich, auf eine weiße Karte den Namen zu schreiben. Ich mache aus Loyalitätsgründen darauf aufmerksam, daß es sich wiederum nicht um eine namentliche Abstimmung im technischen Sinne handelt.
Ich bitte die Herren Schriftführer, die Urnen zu nehmen und die Stimmzettel möglichst schnell einzusammeln.
({1})
Meine Damen und Herren, sind noch Abgeordnete anwesend, die ihre Stimmzettel noch nicht abgegeben haben?
({2})
Sollen noch weitere Karten abgegeben werden?
({3})
- Dann schließe ich die Abstimmung.
({4})
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir, um die Zeit auszunutzen, während der Ermittlung des Ergebnisses der Abstimmung den neu auf die Tagesordnung gesetzten Punkt erledigen:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. Müller ({5}) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln ({6}) ({7}).
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Meine Damen und Herren! Ich darf mich kurz fassen. Es handelt sich hier im wesentlichen um folgende vier Punkte:
Erstens: Preisfestsetzung. Als die Regierung seinerzeit das Brotgetreideversorgungsgesetz einbrachte, war vorgesehen, daß für die Preisfestsetzungen die Einfuhr- und Vorratsstelle bzw. der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig sein soll, und zwar für die Festsetzung der Übernahm- und Abgabepreise. In den Ausschüssen des Bundestags ist dann damals insofern eine Änderung getroffen worden, als man „Bundesminister" durch „Bundesregierung" ersetzte. Das war verständlich, weil damals die Zuständigkeit in Preisfragen noch durchaus ungeklärt war.
In der Praxis hat dann die vom Bundestag angenommene Fassung: „Die Bundesregierung bestimmt ..." statt „Der Bundesminister bzw. die Einfuhr- und Vorratsstelle" zu dem unmöglichen Ergebnis geführt, daß tatsächlich in jedem einzelnen Falle die Bundesregierung als solche hätte Stellung nehmen müssen. Das soll nun in der Weise geändert werden, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle die Abgabe- und Übernahmepreise nach den Richtlinien bestimmt, die ihr von den beiden beteiligten Ministerien für Ernährung und für Wirtschaft gegeben werden. Das ist das Wesentlichste. ' Zweitens: Es sollen gewisse Lücken geschlossen werden, die damals bei der Preisfestsetzung nicht berücksichtigt worden sind. Es soll nämlich auch die Regelung der Warenbezugskosten und Lieferund Zahlungsbedingungen ermöglicht werden.
Drittens: Das alte Getreidegesetz hat sich nur mit ausländischen Futtermitteln beschäftigt. In der Zwischenzeit hat sich die Notwendigkeit ergeben, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle auch inländische Futtermittel aufnimmt. Das ist aus folgendem Grunde erforderlich. Der Anfall der im Inland gewonnenen Futtermittel ist saisonal schwankend. Ich darf z. B. nur an das Fischmehl erinnern, das eben in den Zeiten der großen Anlandungen gemacht' wird. Ähnlich, wenn auch nicht in dem Maße wie bei Fischmehl, liegen die Dinge bei Ölkuchen. Infolgedessen ist von den be- und verarbeitenden Betrieben der Wunsch geäußert worden, daß sich die- Einfuhr- und Vorratsstelle auch mit inländischen Futtermitteln befassen darf. Diesem Wunsch, der auch durch ein wirkliches Bedürfnis verursacht wird, trägt der Initiativantrag Rechnung.
Viertens: Folgende Lücke muß geschlossen werden. Bisher durften im Inland gewonnene Futtermittel ohne weiteres in das Ausland verbracht werden. Das ist natürlich bei unserer Futtersituation ein ganz unmöglicher Zustand; denn es können sich jeweils Verhältnisse ergeben, in denen es lukrativ ist, in Deutschland hergestellte Futtermittel in das Ausland zu exportieren. Das muß verhindert werden. Infolgedessen soll die Ausfuhr von Futtermitteln inländischer Erzeugung in Zukunft von einer eigens einzuholenden Bewilligung abhängig gemacht werden.
Das sind die vier wesentlichen Punkte des Initiativantrags.
President Dr. Ehlers: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller ({0}).
Dr. Dr. Müller ({1}) ({2}), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Die Darlegungen des Herrn Ministers haben Ihnen gezeigt, daß es sich bei diesem Antrag um rein verwaltungsmäßige Änderungen und Vorschläge handelt. Es war ursprünglich seitens des Ministeriums beabsichtigt, einen Gesetzentwurf einzubringen. Das verzögerte sich jedoch, und deshalb haben meine Freunde und ich diesen Initiativantrag eingebracht, damit diese Frage noch vor den Ferien erledigt werden kann und damit die Verwaltungsmaßnahmen, die auf dent Getreidesektor erforderlich sind, mit Beginn des neuen Getreidewirtschaftsjahres auch sofort durchgeführt werden können.
Ich bitte Sie, diesen Antrag sofort in drei Lesungen zu erledigen, damit das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die allgemeine Besprechung der ersten Beratung.
Zur
zweiten Beratung
rufe ich auf: Art. 1 Ziffern 1, - 2, - 3, - 4, -5, - 6, - Art. 2, - Einleitung und Überschrift. - Keine Wortmeldungen.
Ich bitte die Damen und Herren, die diesen aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Entwurf ist in zweiter Lesung angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Ich rufe auf Art. 1, Art. 2, - Einleitung und Überschrift. Keine Wortmeldungen? - Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes Tiber den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln ({0}), Drucksache Nr. 2480. - Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - In der Schlußabstimmung ist dieses Gesetz angenommen.
Meine Damen und Herren, darf ich einfügen den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und Gruppe BHE/DG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes, Drucksache Nr. 2475? - Es wird vorgeschlagen, dieses Gesetz zusammen mit dem Rentenzulagegesetz zu behandeln. Darf ich vorschlagen, das mit diesem Gesetz zusammen zu erledigen? - Dann stelle ich das zunächst zurück.
6420 Deutscher Bundstag ({1})
Ich schlage Ihnen vor, den Punkt 10 der Tagesordnung vorzuziehen:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten ({2}) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Amnestie für den Besitz von Sport- und Jagdwaffen ({3}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Fürst Fugger von Glött. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Fürst Fugger von Glött ({4}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag der Bayernpartei ist im Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten behandelt worden.
Dieser Antrag wird damit begründet, daß die Wildschäden, bedingt durch den Mangel an Waffen, so groß geworden sind, daß sie nicht mehr tragbar sind. Ich darf Ihnen nur einige Ziffern über die Wildschäden bekanntgeben, und zwar im Vergleich zur Friedenszeit. Im Altreich ist in den Jahren 1934 bis 1939 ein jährlicher Wildschaden von 2 Millionen bis 2,3 Millionen RM entstanden. Heute sind bei einer um 40 °/o verringerten Fläche die jährlichen Wildschäden auf 30 Millionen DM gestiegen. Diese Wildschäden sind hauptsächlich auf die kolossale Vermehrung des Schwarzwildes zurückzuführen. Allein in Nordrhein-Westfalen werden die Wildschäden für das Jahr 1950/51 auf 4 Millionen DM veranschlagt; in Hessen sind im Jahre 1948 6 Millionen DM, im Jahre 1949 4,8 Millionen DM und im Jahre 1950 3,9 Millionen DM allein an Schwarzwildschäden angemeldet worden. Auch von Bayern hätte ich Ihnen gerne Ziffern gegeben, aber leider war von dem zuständigen Ministerium keine Antwort zu erhalten.
({5})
Ein krasses Beispiel für das Ausmaß und die Auswirkungen der Wildschäden bietet der Kreis Daun in der Hocheifel. Die Marktleistungen dieses Kreises sind um 42 °/o gegenüber denen in normalen Zeiten zurückgegangen.
Diese Wildschäden waren die Veranlassung dafür, daß der Petersberg sich entschlossen hat, durch Gesetz Nr. 24 und Verordnung Nr. 10 den Erwerb, den Besitz und das Führen von Sportwaffen mit Wirkung vom 1. Juli 1950 zu gestatten, und zwar wurden uns 25 000 Büchsen und 50 000 Flinten zugestanden. Diese Zulassung des Ankaufs von Waffen ist zwar erfreulich, aber der Ankauf ist praktisch nur sehr schwer durchführbar, weil wir Büchsen in Deutschland nicht herstellen dürfen . und sie deshalb vom Ausland kaufen müssen Die Kaufmöglichkeiten sind aber nur sehr gering. Zur Zeit können wir in Österreich 178 Büchsen kaufen. Die Möglichkeit, in Europa in größeren Quantitäten derartige Waffen zu kaufen, besteht nicht. Außerdem sind die Kosten für die Waffenbeschaffung bei den heutigen Preisen außerordentlich hoch. Man bedenke, daß eine kombinierte Waffe heute 1200 DM kostet, die zu bezahlen die Jäger im allgemeinen nicht in der Lage sind.
Die Beschaffung dieser 15 000 Büchsen, 10 000 kombinierten Waffen und 50 000 Flinten würde einen Aufwand von 42 Millionen DM erfordern. Davon müßte ein Großteil in Devisen bezahlt werden. Dazu sind wir praktisch gar nicht in der
Lage. Deshalb hat die Bayernpartei den Antrag gestellt, bei der Hohen Kommission eine Amnestie für den Besitz von Waffen zu erwirken. Dieser Antrag auf Amnestie ist auch deswegen begründet, weil eigentlich das Privateigentum an den Waffen, als diese im Jahre 1945 von den Besatzungsmächten beschlagnahmt wurden, hätte aufgehoben werden müssen. Das ist nicht geschehen. Nachdem die Jagd wieder erlaubt ist, hätten die Waffen den Besitzern wieder übergeben werden müssen. Die Waffen sind aber zum Teil vernichtet, viele sind von Angehörigen der Besatzungsmächte in Besitz genommen worden.
Es ist klar, daß noch sehr viele versteckte Waffen vorhanden sind. Ich glaube, daß auch die Franzosen und die Amerikaner in einem ähnlichen Falle ihre Waffen versteckt hätten, und zwar keinesfalls, um sich gegen die Besatzungsmächte aufzulehnen, sondern einfach deswegen, weil zwischen der Waffe und dem Jäger ein besonderes Verhältnis besteht. Ich möchte gar nicht darauf eingehen, daß die Hohe Kommission eigentlich auch aus psychologischen Gründen zu dem Beschluß kommen müßte, eine Amnestie für den Besitz von Waffen zu erlassen; denn schließlich darf man wohl annehmen, daß dann, wenn von einem Beitrag für die Verteidigung Europas gesprochen wird, diese psychologische Wirkung auch für die Hohe Kommission von Bedeutung sein könnte.
Der Ausschuß für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat deshalb einstimmig beschlössen, dem Bundestag zu empfehlen, diesem Antrage stattzugeben.
({6})
Ich danke für den Bericht.
Meine Damen und Herren! Ich nehme an, daß eine Aussprache nicht stattfindet. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrage des Ausschusses auf Drucksache Nr. 2370 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Wir kehren nunmehr zurück zu der
Beratung der eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({0}).
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es haben sich 335 Abgeordnete beteiligt. Die einfache Mehrheit der Stimmen ist also 168. Es sind abgegeben für Koblenz 139, für Nürnberg 147, für Kassel 38 Stimmen, Stimmenthaltungen 11, zusammen 335 Stimmen. Eine absolute Mehrheit ist nicht erreicht worden.
Entsprechend der gestern beschlossenen Auslegung der Geschäftsordnung folgt jetzt die Abstimmung über die beiden Städte, die die meisten Stimmen erhalten haben, also über Koblenz und Nürnberg. Ich bitte die Damen und Herren, einen weiteren blauen Stimmzettel zur Hand zu nehmen und sich zu entscheiden. Ich bitte die Herren Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.
({1})
- Ich lasse die Ausschüsse unterrichten. Ich bitte,
die Ausschüsse erneut auf die Abstimmung hinzuweisen. Ich hatte vorher schon gebeten, hierzuDeutscher Bundstag ({2})
bleiben. Der Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen hat seine Sitzung unterbrochen. Es war doch allgemein bekannt, daß .diese Abstimmung folgen wird. ({3})
Sind alle Stimmkarten abgegeben?
({0})
- Die Ausschußmitglieder sind doch längst anwesend.
({1})
Sind jetzt noch Stimmkarten rückständig? ({2})
Meine Damen und Herren, jetzt haben wir, glaube ich, lange genug gewartet. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, die Auszählung vorzu. nehmen.
Bis zur Fertigstellung der Auszählung können wir in der Tagesordnung fortfahren. Der Punkt 3, der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes, soll noch etwas zurückgestellt werden.
Ich rufe also auf Punkt 4 der Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Abgeordneten Strauß, Kemmer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ({3});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge ({4}) ({5})
Erste Beratung: 19. Sitzung; zweite Beratung: 92. Sitzung.)
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Priebe.
Priebe ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge hat vom Hohen Hause am 10. November 1949 als Drucksache Nr. 180 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit erhalten, der am 5. Oktober vergangenen Jahres in einer Fassung, die der Ausschuß erarbeitet hatte, zur zweiten Lesung vorgelegt wurde. Ich darf bei dieser Gelegenheit auf den Bericht verweisen, den in der 92. Sitzung Herr Kollege Weltner erstattet hat. Der vorgelegte Ausschußentwurf fand nicht die 'Zustimmung des Hohen Hauses. § 1 wurde als „vollständig unausgefüllte Generalvollmacht" bezeichnet und abgelehnt. Der Entwurf wurde daher dem Jugendfürsorgeausschuß zurückgegeben und außerdem dem Rechtsausschuß überwiesen. Nach wiederholten und gründlichen Beratungen, die nicht allein dem § 1 galten, sondern neben einer als notwendig erkannten Änderung bzw. Ergänzung des § 1 auch eine Vereinfachung anderer Paragraphen mit sich brachten, wird nunmehr eine Fassung vorgelegt, die vom Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge einstimmig angenommen und außerdem vom Rechtsausschuß gebilligt wurde. Sie findet hoffentlich die Zustimmung des Hohen Hauses. Ich darf feststellen, daß die Ausschußmitglieder aller Fraktionen in eingehender, gründlicher und verantwortungsbewußter Arbeit unter Berücksichtigung der von Jugendpsychologen, Vertretern der Jugendorganisationen und anderen Seiten gemachten Anregungen und Vorschlägen im Laufe von eineinhalb Jahren ihr Möglichstes getan haben, um ein brauchbares Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zu schaffen.
Der § 1 kann jetzt wohl nicht mehr als unausgefüllte Generalvollmacht bezeichnet werden. Er rechtfertigt auch nicht mehr die seinerzeit geäußerte Besorgnis, daß Jugendliche durch die Polizei in Schutzhaft genommen werden können, sondern besagt eindeutig und klar, welche Maßnahmen getroffen werden dürfen. Insbesondere stellt er klar heraus, daß allein das Jugendamt durch Erziehungsmaßnahmen für das Wohl der jungen Menschen zu sorgen hat. Der Ausschuß legt Wert darauf, die Zuständigkeit des Jugendamtes besonders zu betonen. Diese Zuständigkeit ist gegeben, von wem auch immer nach den Bestimmungen der einzelnen Länder die nach § 1 zu erstattenden Meldungen gemacht werden. Werden auch neben den Beauftragten der Jugendämter nach wie vor die Polizeibeamten und ganz besonders die weiblichen Polizeibeamten den Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher für eine ihrer vornehmsten Aufgaben halten müssen, so hat doch allein das Jugendamt die nach den bestehenden Vorschriften zulässigen Maßnahmen zu treffen. Allein das Jugendamt soll im äußersten Falle, d. h. wenn die Erziehungsberechtigten nicht sofort erreichbar sind, den gefährdeten Jugendlichen in seine Obhut nehmen.
Nach der noch immer geltenden Himmlerschen Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend vom 10. Juni 1943, die dem Grundgesetz nicht widerspricht und daher noch in Kraft ist, sind Jugendlichen gegenüber polizeiliche Strafmaßnahmen möglich. Diese Möglichkeit zu beseitigen und Strafmaßnahmen durch vernünftige Erziehungsmaßnahmen zu ersetzen, ist nach dem einmütigen Willen des Ausschusses wesentlicher Zweck des vorliegenden Gesetzes. Wohl enthält auch dieses Gesetz Strafbestimmungen; sie richten sich jedoch ausschließlich gegen pflichtvergessene Erziehungsberechtigte sowie verantwortungslose Veranstalter und Gewerbetreibende.
Der Ihnen vorliegende Text und nicht zuletzt die beigefügte Begründung erlauben es mir, auf eine eingehende Besprechung der einzelnen Paragraphen zu verzichten. Ich darf aber nicht unerwähnt lassen, daß der § 6, der die Zulassung von Kindern und Jugendlichen zu öffentlichen Filmveranstaltungen betrifft, einen besonders großen Raum in den Ausschußberatungen eingenommen hat. Bei allerbestem Willen ist es nicht möglich und wird es nie möglich sein, für diesen Paragraphen eine Fassung zu finden, von der man annehmen kann, daß sie nicht bei einzelnen Mitgliedern des Hohen Hauses Bedenken auslöst oder Ablehnung findet. Wenn der Ausschuß versucht hat, den Kinobesuch für gewisse Altersgruppen zu regeln, will er dazu beitragen, daß Staat und Filmindustrie mehr als bisher auf die Schaffung von Filmen Gewicht legen, die das Prädikat „jugendfördernd" verdienen. Der Film in seiner nicht zu unterschätzenden Bedeutung sollte in größerem Umfange als bisher für Kinder und für Jugendliche gedreht werden mit dem Ziele, als belehrendes Mittel zu dienen und zur geistig-sittlichen Förderung beizutragen.
Ich erwähne noch den § 7, der Jugendlichen unter 16, Jahren den Tabakgenuß in der Öffentlichkeit untersagt. Es ist dies der einzige Paragraph, der nicht von allen Ausschußmitgliedern einmütig angenommen worden ist.
Zusammenfassend darf ich feststellen, der Ausschuß ist davon überzeugt, daß der Jugend in
({7})
erster Linie durch positive Leistungen, wie sie z. B. der Bundesjugendplan vorsieht, also durch Arbeits-und Lehrstellenbeschaffung, Beseitigung der Wohnungsnot usw., geholfen werden muß.
({8})
Er hält jedoch auch gesetzliche Schutzmaßnahmen für erforderlich, weil er der Ansicht ist, daß die Realitäten des Lebens nach dem hinter uns liegenden Kriege besonders hart und grausam über eine zum großen Teil schutzlose Jugend hereinbrechen, über eine Jugend, die nicht immer aus eigener Kraft mit diesen Realitäten fertig werden kann.
Der Ausschuß glaubt, daß das wertvollste Gut unseres Volkes, das wir durch den Zusammenbruch aller Verhältnisse, die Vernichtung von vielen Familien, die Erschütterung aller Zusammenhänge hindurchgerettet haben, bei der durch skrupellose Gewinnsucht und leider immer noch oft zu beobachtende Gefühlsarmut bedingten Gefährdung besonders fürsorglich zu behandeln ist. Durch Maßnahmen, die von Einsicht, Menschlichkeit und Fürsorge zeugen, sollte gerade bei den Jugendlichen, deren Glaube an das Gute zu schwinden droht, dieser Glaube wieder aufgerichtet werden, sollte ihnen geholfen werden, sich zu einer freiwilligen Einordnung in das Gefüge unseres Volkes bereitzufinden. Gegen die Jugend gerichtete Polizeimaßnahmen, wie sie die Himmlersche Verordnung vorsah, sollten möglichst rasch außer Kraft gesetzt werden.
Der Ausschuß legt Ihnen nun, meine Damen und Herren, zu dem Gesetz noch eine Entschließung vor, die den Grundgedanken des Gesetzes klar herausstellen und zum Ausdruck bringen will, wie sehr Schutz und Wohlfahrt unserer Jugend nach dem Willen des Gesetzgebers Aufgaben des Staates, seiner Behörden und schließlich jeden. einzelnen Bürgers sein sollen.
Im Auftrage des Ausschusses bitte ich Sie, dem Gesetz in der Ihnen vorgelegten Fassung und gleichfalls auch der vorgelegten Entschließung Ihre Zustimmung zu geben.
({9})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen zur Aussprache in der zweiten Beratung. Ich rufe auf § 1.
({0})
- Sie wollen das Wort zu § 1? - Bitte, das Wort zu § 1 hat Frau Abgeordnete Thiele.
({1})
Es tut mir leid, Sie werden mich auch noch anhören müssen.
({0})
Bitte, keine unnötige Unruhe!
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Dieses Gesetz und insbesondere der § 1 zeigt den Charakter der Bundesregierung und auch der Mehrheit hier, zeigt, wie sie sich zur Jugend einstellen. Fast zwei Jahre hat der Bundestag gebraucht, um sein erstes Gesetz für die Jugend zu verabschieden. Dieses Gesetz geht nicht von der Sorge um die jungen Menschen aus, weil nämlich die dort aufgezählten Verbote überhaupt keine materielle Grundlage haben. Diese materielle Grundlage ist nämlich die Verbesserung der Lebensbedingungen, sind Arbeit und gesunde Wohnverhältnisse, Arbeitsschutzbestimmungen und nicht zuletzt der Schutz vor Arbeitsdienst und Militarismus. Gewiß könnte man eine Reihe von Paragraphen dieses Gesetzes als notwendig anerkennen, aber diese sind entweder in anderen Bestimmungen enthalten, oder aber sie sind nicht durchführbar, soweit es sich um Strafbestimmungen gegen gewissenlose Gewerbetreibende handelt.
Ernster sieht es allerdings mit dem § 1 aus, der nach den Einigungsverhandlungen zwischen den Regierungsparteien und der SPD im Ausschuß nun ein Gesicht erhalten hat, das harmloser erscheint. Das Wort „herumtreiben" ist nämlich darin nicht mehr enthalten. Der Inhalt aber ist geeignet, ganz willkürlich gegen junge Menschen einzuschreiten und sie unter Umständen sogar in Fürsorgeerziehung. zu bringen, wenn man sie unter dem Vorwand, sie seien gefährdet, in die Obhut des Jugendamtes bringt.
({0})
Das hatten wir alles schon einmal unter dem Naziregime. Auch dort gab es solche Kautschukbestimmungen, die man anwenden konnte, wenn man Kinder politisch mißliebiger Eltern in andere Obhut bringen wollte. Genau so - ich weise auf die Gefährlichkeit dieses Paragraphen hin, weil man die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen schaffen will, die man heute schon praktiziert - wurden die jungen deutschen Patrioten, die die Insel Helgoland vor Bombardierung schützen wollten, durch das deutsche Jugendamt behandelt.
({1})
Ich möchte noch weitergehen. Der Innenminister Dr. Lehr und seine nachgeordneten Behörden schämen sich nämlich nicht, sogar zehn- und vierzehnjährige Kinder, die in die Ferienlager der Deutschen Demokratischen Republik fahren, zu verhaften und sogar zu schlagen.
({2})
Denn dort allein besteht für sie die Möglichkeit, ihre Ferien wirklich ausreichend und gut zu verbringen.
({3})
Ich bitte um Ruhe, meine Damen und Herren! Es ist mir selber nämlich nicht mehr möglich, die Rednerin zu verstehen.
({0})
- Also ich bitte doch um Ruhe, damit die Ausführungen zu Ende geführt werden können!
Sie haben Angst, daß die westdeutsche Jugend mit eigenen Augen sieht,
({0})
in welcher Weise die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für die Jugend ganz Deutschlands sorgt. Dafür zeugt ja auch die Mitteilung des Herrn Innenministers Dr. Lehr, daß 20 000 Jugendliche in die Ostzone abgewandert seien und daß man dagegen etwas machen müsse. Aber warum sind sie abgewandert? Dort ist nämlich die materielle Grundlage, von der ich sprach, in einer Weise geschaffen,
({1})
({2})
wie sie noch nie eine Jugend bisher hatte. Am 20. Januar 1950 wurde ein Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung erlassen. Nach diesem Gesetz und nach anderen Bestimmungen ist die Teilnahme der Jugend am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben gesichert. Dort ist der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit verwirklicht. Die Jugendarbeitslosigkeit wurde beseitigt, und das Recht auf Bildung wurde verwirklicht.
({3})
Dort kann jeder Junge und jedes Mädel von Arbeitern, Bauern, Angestellten und Mittelständlern so studieren, wie es seinen Fähigkeiten entspricht, und einen wirklich qualifizierten Beruf ergreifen. Während in Westdeutschland das Geld für Remilitarisierung, für die Hetze gegen die Deutsche Demokratische Republik und alle diese Maßnahmen sowie die Hetze gegen andere Völker, ja für die Agententätigkeit zur Bekämpfung aller friedliebenden Menschen ausgegeben wird, wird dort das Geld ausgegeben für Ferienlager, für Jugend-und Sportheime, für Sportplätze, für Ferienheime, für Schulen und andere Einrichtungen. Ich schlage dem Jugendfürsorgeausschuß vor, an den Weltfestspielen der Jugend und Studenten in Berlin teilzunehmen. Ich bin gern bereit, Ihre Anmeldungen zu vermitteln,
({4})
damit Sie dort nämlich den Anschauungsunterricht bekommen, wie man wirklich für die Jugend sorgen kann. Dann brauchen Sie nicht zwei Jahre lang im Ausschuß ein solches Verbotsgesetz zu behandeln, dann können Sie nach diesem Anschauungsunterricht dem Bundestag und der Bundesregierung geeignete Maßnahmen für die soziale und wirtschaftliche Besserstellung der Jugend empfehlen.
({5})
Das Wort wird zu § 1 weiter nicht gewünscht? -Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem § 1 in der vorliegenden Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Paragraph ist mit großer Mehrheit gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf §§ 2,-3,-4,-5,-6,-7,
7 a, - 8, - 9, - 10, - 11, - 12, - 13, - 14,
- 15, - Einleitung und Überschrift. - Wortßneldungen zu den aufgerufenen Paragraphen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift 'zustimmen, die Hand zu erheben. -Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung beraten und verabschiedet.
Wir kommen dann noch zu der zugehörigen Entschließung auf Drucksache Nr. 2389.
({0})
- Dann stellen wir diese Entschließung bis zur dritten Beratung zurück. - Damit ist die zweite Beratung geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor.
({1})
- Wir sind noch nicht bei der Abstimmung. - Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf §§ 1 bis 15, - Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der in zweiter Beratung angenommenen Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. ({2})
- Wir kommen ja noch zur Schlußabstimmung.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist angenommen.
Zur Schlußabstimmung hat nunmehr zunächst Herr Abgeordneter Gaul das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage der - Fraktion der Freien Demokraten habe ich zu erklären: Da die anderen Fraktionen auf eine Debatte verzichtet haben, haben auch wir nicht gesprochen. Wir sehen dieses Gesetz als überflüssig an, weil inzwischen der Bundesjugendplan läuft,
({0})
dessen innere Aufgaben die Erziehung und die Hilfe für die Jugend betreffen. Alle anderen Maßnahmen, die gegen Erwachsene, Inhaber von Gaststätten und Veranstalter ergriffen werden müßten, könnten durch eine neue Verordnung, die diese Menschen in die Verantwortung gegenüber der Jugend bringt, geschehen. Meine Fraktion lehnt dieses Gesetz ab.
({1})
Meine Damen und Herren, weitere Erklärungen zur Schlußabstimmung liegen nicht vor. Wir kommen zur Schluß-. abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war zweifellos die Mehrheit; das Gesetz ist damit angenommen und verabschiedet.
({0})
- Enthaltungen? - Also einige Enthaltungen.
({1})
-- Das i s t die Mehrheit! Es ist doch gar nicht möglich, daß Sie das von der Seite her überhaupt feststellen! Meine Damen und Herren, es hat wirklich keinen Sinn, immer von irgendeiner Seitenperspektive her diese Erörterungen anzustellen.
({2})
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Entschließung Drucksache Nr. 2389 Ziffer 2. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung verabschiedet.
Wir fahren nunmehr fort in der
Zweiten Beratung der Anträge betreffend Gesetzentwürfe über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({3}).
6424 Deutscher Bundstag ({4})
Ich teile Ihnen das Ergebnis der vorhin vorgenommenen Abstimmung mit. Es sind abgegeben worden: für Koblenz 161 Stimmen, für Nürnberg 168 Stimmen bei 12 Enthaltungen.
({5}) Damit, meine Damen und Herren, wäre also der Antrag der Fraktionen der SPD, BP, Landesgruppe CSU, Gruppe WAV und der Abgeordneten Dr. Wellhausen und Genossen, Drucksache Nr. 2479, als angenommen anzusehen. Er bildet den Gegenstand dieser zweiten Beratung. Ich nehme an, daß das Wort dazu nicht weiter gewünscht wird.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf § 1,
- § 2, - Einleitung und Überschrift.
({6})
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz zustimmen, ({7})
- Ich bin nun schon in der Abstimmung der zweiten Beratung! Ich bitte diejenigen, - ({8})
- Es kommt doch noch die dritte Beratung! Ich möchte doch bitten, meine Damen und Herren, von den Vorgängen Kenntnis zu nehmen und darauf 'zu achten, was hier aufgerufen wird. Dadurch, daß nicht richtig zugehört wird, kommen nämlich immer diese Fehlschlüsse zustande.
Also ich lasse abstimmen in zweiter Beratung über die aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift, und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. ({9})
Ich bitte um die Gegenprobe. -({10})
- Ja, meine Damen und Herren, nach der Abstimmung muß ich ja annehmen, daß das erste die Mehrheit gewesen ist. ({11})
Ich darf noch einmal die Enthaltungen feststellen.
({12})
- Es kann ja nun nicht gut bei dieser Abstimmung, die rein formalen Charakter hat, ein anderes Ergebnis herauskommen als bei der eben vorgenommenen Abstimmung!
({13})
- Ja, meine Damen und Herren, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als einen Hammelsprung durchführen zu lassen. Wenn Sie das wollen?
({14})
- Also, wir stimmen durch Auszählung ab. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, sich an den Türen aufzustellen. Ich bitte, den Saal zu verlassen.
({15})
Ich bitte, mit -der Auszählung zu beginnen. - Ich bitte um Beschleunigung der Auszählung.
({16})
Die Abstimmung ist beendet. Ich bitte die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 164, mit Nein 144; 12 Enthaltungen. Der Antrag ist also angenommen. Damit, meine Damen und Herren, ist das soeben aufgerufene Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor.
({17})
- Herr Abgeordneter Junglas, wir befinden uns in der allgemeinen Aussprache. Ich schließe diese und rufe auf § 1.
Das Wort hat der Abgeordnete Junglas.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu § 1 stelle ich den Antrag, ihn folgendermaßen zu ändern:
Der Sitz der Bundesanstalt ist Koblenz.
({0})
Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst feststellen, ob dieser Antrag von zehn Abgeordneten unterstützt wird.
({0})
- Das ist der Fall.
({1})
- Ich bitte doch um Ruhe. - Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Becker.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, bei Anhörung dieser Ausführungen zunächst einmal alle ihre Nürnberger, Koblenzer und Kasseler Brille von der Nase zu nehmen.
({0})
- Jawohl, auch die. Und nun bitte ich, auf folgendes einmal zu achten. Nachdem der Geschäftsordnungsausschuß gestern die durchaus richtige und vom ganzen Bundestag akzeptierte Feststellung getroffen hat, daß bei der Wahl von Orten genau so vorgegangen wird wie bei der Wahl von Personen, frage ich Sie: Wollen Sie das Prinzip anerkennen, daß es bei der Wahl von Orten etwa drei Lesungen gibt, oder soll eine einzige Abstimmung die maßgebende sein? Sie werden, wenn Sie die Brillen alle abgesetzt haben, worum ich Sie gebeten habe, zu dem Ergebnis kommen müssen, daß es nur eine Abstimmung gibt. Ist diese Abstimmung erfolgt, dann steht für dieses Gesetz der Name des Ortes fest. Meine Damen und Herren, Sie können mir glauben; denn ich war für Kassel, bin also an der Affäre innerlich nicht mehr beteiligt. Aber als Jurist muß ich sagen, daß es nur diese eine Möglichkeit gibt, für dieses Gesetz den Namen des Ortes festzustellen, und daß dann nur über den Text des Gesetzes ohne diesen Namen abgestimmt wird.
({1})
Wenn Sie anders verfahren, meine Damen und Herren, dann können Sie bis heute abend hier mit Abstimmungen sitzen; denn dann geht die Sache immer weiter im Kreis, weil sich die Anhänger der anderen Städte immer zusammenfinden und mit Mehrheit zertrümmern werden, was hier geschafDeutscher Bundstag ({2})
fen ist. Folgen Sie dieser meiner Auslegung nicht, dann blamieren Sie damit die ganze Geschäftsführung.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Ritzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir bereits während des Hammelsprungs erlaubt, den Herrn Präsidenten darauf aufmerksam zu machen, daß in dieser Weise eine sachliche Entscheidung niemals herbeigeführt werden kann. Es ist ohne Zweifel, Herr Kollege Dr. Becker, da es sich um ein Gesetz handelt, daß in bezug auf das Gesetz drei Lesungen stattfinden müssen.
({0})
Es ist aber auch ebenso ohne Zweifel, daß die grundsätzliche Entscheidung des Parlaments in bezug auf den Sitz der Bundesanstalt in der vom ganzen Hohen Hause gestern nach dem Vorschlag des Ausschusses für Geschäftsordnung gebilligten Weise legal und Rechtens erfolgt ist
({1})
und daß nicht durch irgendwelche Winkelzüge
({2})
oder durch Irrtümer eine Änderung dieser Entscheidung, die dann am laufenden Band fortgesetzt werden könnte, herbeigeführt werden darf. .
({3})
Meine Damen und Herren, der richtige Vorgang ist der, daß das Hohe Haus dem Vorschlag des Präsidenten zustimmt und in Anlehnung an den Vorschlag des Herrn Kollegen Dr. Becker so vorgeht, daß das Gesetz unter Ausklammerung des Ortes durch das Hohe Haus verabschiedet wird.
({4})
Der Ort selbst ist bereits entschieden.
({5})
Wenn Sie anders verfahren, dann werden Sie erleben, meine Damen und Herren, daß die Geschäftsordnung überhaupt nicht mehr zu Rate gezogen werden kann, weil dann jeder Willkür Tür und Tor geöffnet ist, weil keine Interpretation der Geschäftsordnung, die das Hohe Haus selber vorgenommen hat, mehr beachtet wird, und daß damit ein Zustand einreißt, der das Parlament dem Gespött der Öffentlichkeit preisgibt.
({6})
Das Wort hat der Abgeordnete Mellies.
Meine Damen und Herren! Nach geschäftsordnungsmäßigen Bemerkungen meiner Vorredner bleibt mir nur noch übrig, die Feststellung zu treffen, daß durch das hier beliebte Vorgehen die ganze Arbeit des Parlaments zur Farce wird, und zwar ausgerechnet durch die stärkste Partei der Regierungskoalition
({0})
mit Unterstützung des Herrn Bundeskanzlers.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Weber.
Meine Damen und Herren, wir können ja nun nicht den ganzen Vormittag mit Geschäftsordnungsdebatten verbringen; ich muß sonst von meinem
Recht Gebrauch machen, die Debatte zu begrenzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin insofern salviert, als ich gestern den Geschäftsordnungsausschuß bereits auf die heute kommenden Schwierigkeiten und auf die Unmöglichkeit dieses Verfahrens hingewiesen habe. Ich habe auch gestern aus diesem Anlaß gegen den Antrag gestimmt, weil ich diese Schwierigkeiten kommen sah.
({0})
- Nein, nicht geplant! Ich habe einen anderen Modus vorgeschlagen. Der Gesetzesvorschlag hätte, wenn so verfahren werden sollte, wie der Geschäftsordnungsausschuß vorschlägt, lauten müssen: Der Sitz der Bundesanstalt wird durch Wahl bestimmt; die gewählte Stadt ist in den Gesetzesvorschlag einzusetzen. - Dann wäre dieses Gesetz in drei Lesungen verabschiedet worden, dann wäre die Wahl erfolgt und die Sache hätte geklappt. Auf diese Folgen habe ich gestern bereits hingewiesen; und Sie sehen jetzt, daß sie eingetroffen sind.
Das Wort hat der Abgeordnete Wuermeling.
Meine Damen und Herren! Wenn wir der Argumentation des Herrn Abgeordneten Ritzel folgen würden, dann wäre bereits gestern die endgültige Entscheidung für Koblenz gefallen, da Koblenz gestern in der Einzelabstimmung mit 4 Stimmen an der Spitze gelegen hat.
({0})
Ich bin allerdings der Auffassung, daß wir nach dem vorgeschlagenen System nicht verfahren können, da die Form eines Gesetzes gewählt ist, um den Sitz der Bundesanstalt festzulegen. Daraus folgt aber nun auch, selbstverständlich, daß bei allen drei Lesungen des Gesetzes Gelegenheit gegeben sein muß, seine Auffassung kundzutun und eventuell auch seine Stellungnahme zu ändern.
Ich darf in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß soeben in der Abstimmung 161 für Koblenz und 168 für Nürnberg stimmten, und daß 12 Kollegen sich der Stimme enthalten haben. Es könnte doch durchaus sein, daß die 12 Kollegen, die sich enthalten haben, jetzt merken, was sie damit angerichtet haben,
({1})
und jetzt von ihrem Stimmrecht in anderer Weise Gebrauch machen wollen.
Im übrigen, meine Damen und Herren, kann man mir, glaube ich, wirklich nicht nachsagen, daß ich in irgendeiner Beziehung den regionalen Interessenvertreter spiele.
({2})
Ich komme zwar aus dem Bezirk Koblenz; aber die Entscheidung, die in der zweiten Lesung soeben gefallen ist, scheint mir nach der sachlichen Seite hin geradezu unmöglich zu sein.
({3})
Wir haben den Kampf zwischen -
Herr Dr. Wuermeling, Sie haben nur zur Geschäftsordnung zu sprechen und nicht zur Sache. Es wird nicht mehr zu § 1 gesprochen, sondern wir reden hier lediglich über den Abstimmungsmodus.
Ich schließe mit der geschäftsordnungsmäßigen Bemerkung, daß eine abweichende Stellungnahme in der dritten Lesung schon deswegen möglich sein muß, weil die 12 Kollegen, die sich der Stimme enthalten haben, Gelegenheit bekommen müssen, in der dritten Lesung anders zu stimmen.
({0})
Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn Sie Ihre Zwiegespräche beenden würden, wäre das besser für den Fortgang der Verhandlungen.
Die Schwierigkeit, der wir uns gegenübersehen, kommt doch durch die absonderliche Lage, in die uns die Geschäftsordnung bringt. Wir haben ursprünglich ein Gesetz mit drei Lesungen vor uns. Wir sind in der dritten Lesung. Nun ist gestern vom Geschäftsordnungsausschuß vorgeschlagen worden, bei der Bestimmung des Sitzes einer Bundesbehörde nach der Regelung zu verfahren, die für. Wahlverfahren angewandt wird, weil man im Wege der Abstimmung über Abänderungsanträge einen echten Wahlvorgang nicht durchführen kann. Dabei ist allerdings nicht darüber Klarheit geschaffen worden, ob diese Abstimmung nun auch noch Gegenstand der ersten, zweiten und dritten Lesung sein soll.
({0})
Ich habe mir soeben noch einmal den Text des Resumées angesehen, das gestern vom Hause angenommen und gebilligt worden ist. Leider steht nicht darin, daß dieser eine Wahlvorgang der endgültige Wahlvorgang ist. An dieser Tatsache komme ich nicht vorbei. Es bleibt mir also, da das nicht geklärt ist und wir drei Lesungen haben, gar nichts anderes zu tun übrig, als den Vorschlägen, die gemacht worden sind, stattzugeben, daß wir unter Ausscheidung des Ortsnamens über das Gesetz beschließen und dann zur Ergänzung eine zweite Wahl vornehmen, wie wir sie vorhin betrieben haben.
({1})
Ich sehe keinen anderen Weg, um zu einer Lösung zu kommen, wenn wir überhaupt zu praktischen Ergebnissen kommen wollen. Einen anderen Weg gibt es geschäftsordnungsmäßig nicht.
({2})
- Zunächst hat sich Herr Abgeordneter Euler gemeldet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, als gestern der Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses vorgelegt wurde und als dann das Haus diesen Geschäftsordnungsvorschlag akzeptierte, bestand keine Meinungsverschiedenheit über den Inhalt. Der Vorschlag war so gemeint, daß die Abstimmung wie über die Personen, so auch über die Städte stattfinden sollte, d. h. daß es mit einer Abstimmung sein Bewenden haben solle.
({0})
Darüber bestand doch Klarheit. Ich glaube, die Geschäftsordnung kann eigentlich nicht anders ausgelegt werden.
({1})
Das Haus wäre danach in der Lage, diese Auslegung durch Mehrheitsbescheid zu bestätigen.
({2})
Ich bin der Meinung, es sind jetzt alle Gründe genügend hin- und hergewandt worden, und beantrage demgemäß Schluß der Debatte.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wuermeling.
Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz. Ich meine, eine klarere Situation als die, die wir jetzt vorliegen haben, könnte es nicht geben.
({0})
Wir haben den Antrag gestellt, in dem Gesetzentwurf das Wort „Nürnberg" durch das Wort „Koblenz" zu ersetzen. Das ist ein ganz normaler Abänderungsantrag, und die geschäftsordnungsmäßigen Schwierigkeiten, mit denen wir gestern zu tun hatten, als mehrere Anträge vorlagen, liegen ja jetzt Gott sei Dank gar nicht vor. Ich möchte mit meinen Ausführungen nicht provoziert haben, daß jetzt noch andere Städte vorgeschlagen werden, sondern bitte, jetzt über diesen Abänderungsantrag abzustimmen.
({1})
Herr Dr. Wuermeling, da muß ich Ihnen widersprechen. Es ist beschlossen worden, daß derartige Abstimmungen über Orte in der Form einer Wahl gemacht werden. Wenn eine Wahl in erster Lesung durchgeführt worden ist, kann man nicht in zweiter Lesung mit einem Abänderungsantrag . eine vorausgegangene Wahl auf den Kopf stellen.
({0})
Dann müßte man in der dritten Lesung auch wieder eine Wahl zulassen. Ich muß schon sagen, es wäre richtig gewesen, man hätte die einzige Wahl nicht in zweiter, sondern in dritter Lesung gemacht. Dann wäre uns die ganze Verwirrung erspart geblieben; man hätte in der zweiten Lesung die Wahl offengelassen und sie bis zur dritten Lesung zurückgestellt. Das ist nicht geschehen. Wir müssen jetzt nach einer Geschäftsordnung, die diesen Fall nicht konkret behandelt, verfahren: -a) von den Bestimmungen über die dritte Lesung ausgehend, b) ausgehend von der Interpretation des Geschäftsordnungsausschusses, die vom Hause akzeptiert ist und in der gesagt wird, daß Orts- bestimmungen wie Personenwahlen behandelt werden. Also, es bleibt uns jetzt gar nichts anderes übrig, als zunächst über das Gesetz abzustimmen und dann zum zweitenmal in eine Wahl des Ortes einzutreten.
({1})
- Herr Abgeordneter Ritzel!
({2})
- Es gibt keinen Schluß der Debatte in der jetzigen Geschäftsordnungsaussprache, sondern es ist in das Ermessen des Präsidenten gestellt, wann er die Geschäftsordnungsdebatte schließt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um die Sache kurz zu machen, stelle ich den Antrag, die Abstimmung vorzunehmen über den Gesetzentwurf unter Ausklammerung des Namens des Ortes; nach der Annahme dieses Gesetzentwurfes festzustellen, daß im Sinne der Interpretation des Geschäftsordnungsausschusses, die durch das Hohe Haus gebilligt wurde, in der gestrigen Sitzung die Entscheidung in bezug auf die Wahl für die Stadt Nürnberg bereits erfolgt ist. Eine andere Möglichkeit gibt es überhaupt nicht;
({0})
denn Sie können nicht eine Wahl, die vergleichbar ist mit einer Personenwahl, vornehmen, indem Sie einmal den Herrn Meier wählen und, wenn es Ihnen nicht paßt, in einer zweiten oder dritten Abstimmung den Herrn Müller oder Herrn Schmidt. Das gibt es nicht. Eine Wahl ist nach der Interpretation des Geschäftsordnungsausschusses etwas anderes als die Abstimmung über ein Gesetz.
({1})
Meine Damen und. Herren, wir kommen mit Geschäftsordnungsdebatten in dieser Angelegenheit nicht weiter. Ich mache dem Hause den Vorschlag, diesen Punkt auszusetzen und den Geschäftsordnungsausschuß zu beauftragen, seine Entschließung von gestern zu interpretieren. -Wir kommen sonst hier bei der Geschichte nicht weiter.
Herr Abgeordneter Ritzel, würden Sie mit dem Vorschlag einverstanden sein?
({0})
- Ziehen Sie Ihren vor?
({1})
- Ich habe vorgeschlagen, den Geschäftsordnungsausschuß noch einmal mit der Sache zu befassen.
({2})
- Es handelt sich,. meine Damen und Herren, um einen Fall, der eine präjudizielle Bedeutung hat. Darüber müssen wir uns klar sein. Den Modus, den wir heute anwenden, werden wir auch künftig anwenden müssen. Es handelt sich um ein Novum in unserer Geschäftsordnung. Wollen Sie den Geschäftsordnungsausschuß dazu nicht hören?
({3})
Dann bleibt allerdings nichts anderes übrig, als nach dem Antrag des Herrn Abgeordneten Ritzel zu verfahren.
({4})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Campe.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt hier niemanden im Saal, der über diese ganze Debatte und diese Lage erfreut ist; im Gegenteil, das Schauspiel ist außerordentlich beschämend.
({0})
Wie liegt die Sache? Es ist grundsätzlich falsch, daß wir hier bei jeder Entscheidung über den Sitz einer Bundesanstalt Abstimmungen machen, die nicht von sachlichen Gesichtspunkten - ({1})
Herr Abgeordneter Campe, ich möchte Sie bitten, zur Geschäftsordnung zu reden und nicht zu allgemeinen Fragen zu sprechen.
Ich darf vorweg bemerken: Ich wollte den Antrag des Herrn Präsidenten unterstützen und zur Begründung diese kurze allgemeine Bemerkung machen, daß wir hier im Bundestag durchaus nicht in der Lage sind, diese Dinge nach rein sachlichen Gesichtspunkten zu entscheiden.
({0})
Ich möchte deshalb den Antrag des Herrn Präsidenten unterstützen und erweitern. Ich möchte bitten, den Antrag, den gestern mein Fraktionskollege Dr. Mühlenfeld eingebracht hat, nämlich daß die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Zusammenstellung über die Verteilung der Sitze der Bundesbehörden zu machen, - ({1})
Das ist nicht zur Geschäftsordnung gesprochen in diesem Falle, Herr Abgeordneter!
- Ich bitte trotzdem, Herr Präsident, wenn es möglich wäre, daß diese Zusammenstellung, die noch nicht vom Bundestag angenommen worden ist, -
Das gehört hier nicht zur Geschäftsordnung und ist nicht Gegenstand unserer Beratung. Es handelt sich im Augenblick um die Frage der Zulässigkeit eines Abänderungsantrags zu einer Ortsbestimmung, nachdem in der zweiten Lesung durch Wahl eine Ortsbestimmung vorgenommen worden ist. Das ist der Gegenstand, um den es hier geht, - um sonst nichts. .
Ich unterstütze Ihren Antrag, Herr Präsident. Ich halte trotzdem die Bitte aufrecht, daß der Geschäftsordnungsausschuß seinen Auftrag in dem von mir angegebenen Sinne als erweitert ansieht.
Meine Damen und Herren, es geht ja nun nicht bis zum Uferlosen mit der Geschäftsordnungsdebatte. Es sind ja mehrere Vorschläge gemacht worden. Ich bitte das Haus, darüber zu entscheiden.
Es ist zunächst beantragt worden, die Abstimmung auszusetzen und über die Modalitäten der dritten Lesung in diesem Falle den Geschäftsordnungsausschuß zu hören. Ich bitte diejenigen, die dem zustimmen, die Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Minderheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. .
Dann liegt der Antrag des Herrn Abgeordneten Ritzel vor, folgendermaßen zu verfahren: über das Gesetz unter Ausklammerung der Ortsbestimmung zu befinden und zweitens davon auszugehen, daß die Bestimmung der zweiten Lesung hinsichtlich der Ortswahl auch für die dritte Lesung verbindlich ist.
({0})
- Meine Damen und Herren, wir haben eine ausgiebige Geschäftsordnungsdebatte gehabt;
({1})
wir können nicht noch den ganzen Tag damit verbringen.
({2})
6428 Deutscher Bundstag ({3})
Ich lasse jetzt über den Antrag des Herrn Abgeordneten Ritzel abstimmen.
({4})
Ich lasse zunächst über den Teil des Antrags abstimmen, den Gesetzentwurf unter Ausklammerung der Ortsbestimmung zu verabschieden. Ich bitte diejenigen,
({5})
die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. ({6})
Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
({7})
Es ist zum zweiten beantragt, von der Annahme auszugehen, daß die Entscheidung über den Ort, die in der zweiten Lesung durch Abstimmung getroffen worden ist, auch für die dritte Lesung gilt.
({8})
Zur Abstimmung Herr von Merkatz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Falls ein solcher Beschluß gefaßt werden sollte, lege ich namens meiner Fraktion dagegen Protest ein und halte dann die Abstimmung über das ganze Gesetz für ungültig.
({0})
Es ist so: Herr Abgeordneter Ritzel hat ein der Rechtslage nach der Geschäftsordnung gemäßes Verfahren vorgeschlagen. Dieses Verfahren könnte, wenn man die drei Lesungen durchführen will - und man ist verpflichtet, sie durchzuführen -, nur am Ende, aber niemals am Anfang oder in der Mitte vorgenommen werden.
({1})
Denn nur dann, wenn sich das Haus in allen drei Lesungen darüber klar ist, daß die Entscheidung über den Sitz der Bundesanstalt am Schluß fällt, ist die Vorschrift, das Gesetz in drei Lesungen zu beraten, gewahrt. Da aber die Abstimmung in der Mitte stattgefunden hat, kann sie nicht in der vom Herrn Präsidenten vorgeschlagenen Weise als gültig angesehen werden. Die Abstimmung muß, weil sonst ein Verfahrensverstoß vorliegen würde, an den Schluß gesetzt werden: Künftig kann man immer so verfahren.
Ich lege also ausdrücklich Protest 'dagegen ein, falls so verfahren wird, wie der Herr Präsident und der Herr Abgeordnete Ritzel es vorgeschlagen haben, daß die Abstimmung über diesen Paragraphen in drei Lesungen erfolgt sei und damit ein gültiger Gesetzesbeschluß vorliege.
({2})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Ritzel zur Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Der Protest des Herrn Kollegen von Merkatz ist gegenstandslos.
({0})
- Meine Herren, wenn Sie eine Meinung haben, ehe Sie ein Argument gehört haben, sind Sie klüger, als ich dachte.
({1})
Die Situation ist so: Das Hohe Haus hat jetzt in der dritten Lesung seinem Willen Ausdruck gegeben, den Gesetzentwurf unter Ausklammernug des Ortsnamens zu verabschieden. Ich glaube, darin sind wir einig.
({2})
Ich habe vorhin nicht gesagt, daß das Ergebnis der zweiten Lesung in bezug auf den Ortsnamen für die dritte Lesung maßgebend sein soll, sondern ich habe festgestellt - ({3})
- Nein, ich habe das Protokoll darüber noch nicht; aber wir können es nachher zusammen nachlesen. Ich habe festgestellt, daß auf Grund der gestern erfolgten Interpretation durch den Geschäftsordnungsausschuß ein Wahlakt erfolgt ist;
({4})
und dieser Wahlakt ist nicht identisch mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung,
({5})
sondern ist eine separate Angelegenheit.
({6}) Diesen separaten Wahlakt hat der Bundestag heute morgen nach dem Verfahren, die er gestern selber beschlossen hat, durchgeführt.
({7}) Damit, meine Damen und Herren, ist diese Sache an sich erledigt.
({8})
Meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal zu überlegen bitten, daß es sich hier um die Festsetzung von Regeln handelt, die auch für die Zukunft Bedeutung haben. Ich bitte, nicht Erwägungen darüber anzustellen, ob nun dieser oder jener Modus eine Chance gibt, dieses oder jenes Ziel zu erreichen.
({0})
Es handelt sich hier darum, einen der Sache möglichst gerecht werdenden Weg zu finden.
Wir haben eben darüber abgestimmt, daß wir das Gesetz ohne die Ortsbezeichnung annehmen. Ich darf wiederholen, worauf ich bereits aufmerksam gemacht habe. Die Schwierigkeit ist dadurch entstanden, daß wir den Wahlakt in der zweiten L e s u n g durchgeführt haben, so daß in der dritten Lesung nach der Geschäftsordnung tatsächlich formell die Möglichkeit gegeben ist, Änderungen zu beantragen. Diese formelle Möglichkeit, die nach der Geschäftsordnung besteht, kann ich nicht ausschließen.
Meine Damen und Herren, ich schlage nunmehr, um mit der Sache zu Ende zu kommen, eine Lösung vor, die zwar unbequem ist, aber, glaube ich, der
({1})
Lage am besten entspricht: wir nehmen entsprechend dem soeben beschlossenen Antrag Ritzel den Gesetzentwurf an, verabschieden ihn unter Ausklammerung des Ortes und lassen in dritter Lesung noch einmal eine Wahl stattfinden.
({2})
Das ist die einzige gerechte Form.
({3})
- Ja, meine Damen und Herren, wenn daran Zweifel bestehen, daß dieser Weg gangbar ist, muß ich Ihnen erklären, daß ich mich nicht in der Lage sehe, den Gegenstand abschließend zu verabschieden. Ich sehe dann allerdings nur den einen Weg, zunächst den Geschäftsordnungsausschuß zu veranlassen, eine Klarstellung herbeizuführen; denn es ist nicht möglich, in einer Plenarverhandlung eine Geschäftsordnungsfrage in allen Details zu behandeln. Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, zu erwägen, ob dieser Weg nicht gangbar ist: Ausklammerung des Ortes aus dem Gesetzentwurf, in dritter Lesung Wiederholung des Wahlaktes.
({4})
Ich will die Entscheidung des Hauses herbeiführen. Ich bitte diejenigen, die der Wiederholung des Wahlaktes in dritter Lesung zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war - ({5})
- Ich bitte noch um ein Handzeichen, wer sich der Stimme enthält. - Ich wiederhole die Abstimmung. Ich bitte diejenigen,
({6})
die der Wiederholung der Wahl zustimmen, die Hand zu erheben. ({7})
Ich bitte um die Gegenprobe. - Man kann nicht feststellen, welches die Mehrheit ist. Wir müssen also wieder einen Hammelsprung machen. Ich bitte um Auszählung.
({8})
- Méine Damen und Herren, es sind Interpretationsschwierigkeiten entstanden. Wer für die Wiederholung der Wahl ist, stimmt mit Ja, wer dagegen ist, mit Nein.
({9}) Die Abstimmung beginnt.
({10})
Die Auszählung ist beendet. Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Mit Ja haben gestimmt 146, mit Nein 192, Enthaltungen: keine. Damit ist also die Wiederholung einer Wahl in dritter Lesung abgelehnt. Daraus kann nur die Folgerung gezogen werden, daß der Wahlakt der zweiten Lesung als für die dritte Lesung zugrunde-gelegt gelten muß. Es ist gar keine andere Folgerung aus diesem Abstimmungsergebnis möglich.
({11})
Meine Damen und Herren, wir kommen also jetzt zur Abstimmung.
({12})
- Das Wort zur Abstimmung hat Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling.
Meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich namens meiner Freunde feststellen, daß wir die Verfassungsmäßigkeit dieser Abstimmung anzweifeln müssen,
({0}) weil eine Entscheidung in dritter Lesung ({1})
- weil eine Entscheidung in dritter Lesung über den Kernpunkt dieses Gesetzes unmöglich gemacht wird.
({2})
Es soll lediglich auf das Bezug genommen werden, was in zweiter Lesung geschehen ist. Es ist aber widersinnig, eine dritte Lesung zu machen, in der eine materielle Entscheidung nicht mehr möglich ist.
({3})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Ritzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um jedem verfassungsrechtlichen Einwand von vornherein zu begegnen, stelle ich ausdrücklich noch einmal zu Protokoll folgendes fest: Der Wahlakt, der heute morgen hier vollzogen worden ist und bei dem die Stadt Nürnberg mit der höchsten Stimmenzahl gewählt worden ist, ist ein Akt, der sich auf die Interpretation der Geschäftsordnung stützt, die gestern von dem Hohen Hause gebilligt worden ist.
i ({0})
Es ist ein selbständiger Akt und insoweit nicht Gegenstand und Inhalt der zweiten Lesung, sondern rein als selbständiger einmaliger Wahlakt zu bewerten. .
({1})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Becker ({0}). Aber ich bitte nur zur Abstimmung!
Zwei kurze Bemerkungen. Die Auffassung des Herrn Kollegen Ritzel ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, durchaus zutreffend. Hier in der dritten Lesung wird nur über den Text ohne die Bezeichnung des Ortes abgestimmt.
Im übrigen, meine Damen und Herren, wenn wir alle Demokraten sind, dann müssen wir eine Tugend üben: wir müssen auch einmal gute Verlierer sein.
({0})
Das Wort zur Abstimmung hat Herr Dr. Etzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, daß Herr Dr. W u e r m e l i n g die Abstimmung für verfassungsrechtlich richtig gehalten hat, sonst hätte er sich nicht an ihr beteiligen dürfen. Erst als festgestellt wurde, daß die Ja-Stimmen in der Minderheit
({0})
(blieben, gelangte er zu dem Entschluß, die Verfassungsmäßigkeit des Vorgangs - die doch außer Zweifel steht - anzuzweifeln.
({1})
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung in der dritten Lesung. Ich rufe auf die §§ 1 und 2, - Einleitung und Überschrift, und bitte diejenigen, die dem Gesetz zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? -- Das erste war die Mehrheit.
({0}) Es ist angenommen.
Wir kommen noch zur Schlußab stimm u n g. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz als ganzem zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war zweifellos die Mehrheit. Das Gesetz ist damit in dritter Lesung angenommen und verabschiedet.
({1})
Meine Damen und Herren! Der Punkt 5 der Tagesordnung ist nach mir zugegangenen Mitteilungen zurückgestellt. Ich rufe also auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 ({2});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({3}) ({4}).
({5})
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Serres.
Dr. Serres ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In zweiter und dritter Beratung behandeln wir heute das Gesetz über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947.
Das Gesetz ist in erster Lesung in der 156. Sitzung vom 5. dieses Monats behandelt worden. Das Hohe Haus hat das Gesetz dann zur weiteren Behandlung dem Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich am nächsten Tag, am Tag nach der ersten Lesung, in einer Sitzung mit dem Gesetz befaßt und das Gesetz in dieser Sitzung abschließend beraten.
Wie aus dem Titel des Gesetzes hervorgeht, beinhaltet es zweierlei: einmal den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll--und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947, dem sogenannten GATT, und zum andern das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951. Das GATT, d. h. das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen oder auch Genfer Abkommen genannt, vom 30. Oktober 1947 finden Sie in der Anlage 1 zu der Drucksache Nr. 2400.
Nach dem Inkrafttreten des GATT, also nach dem 30. Oktober 1947, sind noch verschiedene Änderungen und Ergänzungen des GATT im Laufe der
Jahre erfolgt, die natürlich auch von der Bundesrepublik übernommen werden müssen. Es handelt sich um die Anlagen 2 bis 10 zur Drucksache Nr. 2400. Die Schlußakte von Torquay finden Sie in der Anlage 11 zu der Drucksache Nr. 2400, weitere Protokolle, die mit den Verhandlungen in Torquay zusammenhängen, in den Anlagen 12 bis 16. Ich gestatte mir, Sie insbesondere auf die Anlagen 15 und 16 zur Drucksache Nr. 2400 hinzuweisen. Die Anlage 15 enthält die deutschen Zollzugeständnisse von Torquay und die Anlage 16 die ausländischen Zollzugeständnisse von Torquay.
Wie ich bereits betont habe, hat der Ausschuß für Außenhandelsfragen die gesamte, an sich sehr umfangreiche Materie in einer Sitzung verabschieden können. Die Begründung liegt darin, daß verschiedene Mitglieder des Ausschusses für Außenhandelsfragen in monatelangen Beratungen an dem Zustandekommen des Zolltarifgesetzes in der Umterkommission Zolltarif beteiligt waren. Während dieser langwierigen Beratungen ist das GATT, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 sehr eingehend behandelt worden.
Was die Zollsätze selbst angeht, die in Torquay ausgehandelt worden sind, so darf ich darauf hinweisen, daß sich die Unterkommission Zolltarif des Ausschusses für Außenhandelsfragen ebenfalls eingehend mit den Beratungen in Torquay befaßt hat, die parallel zu den Beratungen der Unterkommission Zolltarif verlaufen sind. So war es dem Ausschuß möglich, das gesamte Gesetzesmaterial in einer Sitzung zu verabschieden. Im übrigen sind Einzelheiten über das GATT auch noch in dem schriftlichen Bericht zum Zolltarifgesetz enthalten,. das vor einigen Wochen verabschiedet worden ist; und auch in der Begründung der Vorlage, die Herr Stàatssekretär W es t r i c k vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben hat, sind diesem Hohen Hause Einzelheiten vorgetragen worden.
Ich darf noch kurz und zusammenfassend darauf .hinweisen, daß die Bundesrepublik mit dem vorliegenden Gesetzeswerk der weltweiten Organisation des GATT beitritt. Die Bundesrepublik erlangt durch die Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung die zoll- und handelspolitische Selbständigkeit, und zwar auf Grund von Zusagen, die bei der letzten Revision des Besatzungsstatuts gegeben worden sind. Außerdem darf ich auf die wirtschaftliche Seite hinweisen und betonen, daß mit dem Inkrafttreten der Protokolle von Torquay und dem Beitritt zum GATT erhebliche Erleichterungen für unseren Außenhandel verbunden sein werden. Es werden verschiedene Diskriminierungen, von denen wir auf dem Gebiet der Zölle bisher noch betroffen sind, in Fortfall kommen. Außerdem wird die Bundesrepublik in den Genuß von zahlreichen Zollkonzessionen gelangen, die im Wege des GATT in den vergangenen Jahren und bei 'den letzten Verhandlungen von Torquay zustandegekommen sind.
Wenn am 1. Oktober dieses Jahres das Zolltarifgesetz in Kraft treten, inzwischen auch der Beitritt der Bundesrepublik zum GATT erfolgt sein wird und außerdem die Protokolle von Torquay angenommen sein werden, dann werden wir ein großes Gesetzgebungswerk abgeschlossen haben. Ich glaube, wir alle können es begrüßen, daß mit der Verabschiedung dieses Gesetzes das gesamte Zollrecht auf eine neue Basis gestellt worden ist.
Die Verhandlungen im Ausschuß haben nicht zu einer Einstimmigkeit in der Abstimmung geführt. Vielmehr hat der Ausschuß nur mit Mehrheit beschließen können, den Gesetzentwurf unverändert
({7})
anzunehmen. Die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion haben ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf von einigen Bedingungen abhängig gemacht, in der Hauptsache davon, daß die vom Herrn Bundesfinanzminister mit Wirkung ab 1. Juli dieses Jahres ausgesprochene Aufhebung der Zollbegünstigungen wieder rückgängig gemacht werde und daß gewisse Importbeschränkungen - insbesondere, was die Sperrfristen angeht - in Fortfall kommen. Die Mehrheit des Ausschusses - die Abstimmung erfolgte mit 8 zu 4 Stimmen - hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, daß wir dieses Junktim nicht verlangen können, zumal es keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat.
Ich habe Ihnen daher den Antrag des Ausschusses vorzulegen:
Der Bundestag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf - Nr. 2400 der Drucksachen - unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, entsprechend zu entscheiden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Für die Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgesehen - Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kalbitzer.
Meine Damen und Herren! Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, das hier zur Diskussion und Entscheidung steht, ist mit den dazugehörigen Zollbegünstigungslisten. vorteilhaft für die Außenhandelspolitik Deutschlands und verdient Anerkennung.
Bei diesem Abkommen von Torquay muß man feststellen, daß sich gerade die Länder mit den Hauptmärkten der Welt für Rohstoffe mit höheren Zollmauern umgeben haben als der Durchschnitt der übrigen' Teilnehmerländer und daß damit ein Ungleichgewicht im internationalen Außenhandel weiter fortbestehen wird. Besonders England hat mit seinem Zollvorzugssystem innerhalb des Commonwealth einen Block von Zollbegünstigungen geschaffen, an dem die übrigen Teilnehmerländer nicht teilhaben. Aber gerade auch Frankreich hindert Deutschland an einem ausreichenden Außenhandelsaustausch durch überhöhte Zölle und handelspolitische Finessen. Ein Studium der französischen Handelsvertragspraktiken insbesondere in bezug auf die Liberalisierung wäre äußerst lehrreich für eine Prognose über das Funktionieren des Schumanplans, in der Richtung nämlich, daß Frankreich in seiner Außenhandelspolitik leider nicht gesonnen ist, ein System der Gleichberechtigung durchzuführen. Dagegen ist die Politik der Vereinigten Staaten mit ihren Hochschutzzöllen weniger interessant, weil sie heute einen Sog auf Fertigwaren ausüben und zu normalen Zeiten - sie haben die Größe eines Kontinents - natürlicherweise autark sind. Aber auch auf deutscher Seite ist es unmöglich, auf der einen Seite die Prinzipien von Torquay anzuerkennen, auf der anderen Seite aber deutsche Handelshemmnisse durch Einfuhrverbote neu zu schaffen, wie wir sie in der letzten Zeit erlebt haben. Ich spiele damit auf die Handelsabkommen an, die augenblicklich zwischen Deutschland und Italien und zwischen Deutschland und Ägypten abgeschlossen werden.
Wir sind, das möchte ich vorausschicken, durchaus warme Befürworter des Bestrebens, für die deutsche Landwirtschaft einen ausreichenden Absatzmarkt in Deutschland und stabile Preise für ihre Waren zu sichern; denn beides sind notwendige Voraussetzungen der bäuerlichen Wirtschaft. Es ist auch eine Sünde, wenn man es dahin kommen läßt, daß deutsche Nahrungsmittel verderben, weil von außen Nahrungsmittel zu für unsere Landwirtschaft unerträglich niedrigen Preisen eingeführt werden, wie es im vorigen Jahr zeitweise der Fall gewesen ist.
Wir haben deshalb im Abkommen von Torquay auf Vorschlag der Bauernverbände hin ausdrücklich akzeptiert, daß für Obst und Gemüse saisonale Zollzuschläge erhoben werden, um Deutschland in der Hauptsaison vor ruinösen Preisen zu schützen. Es geht aber nicht an, daß zu diesem Zollschutz für die deutschen Obst- und Gemüsebauern ein absolutes Einfuhrverbot hinzukommt. Es ist kein Argument, was Herr Kollege Dr. Dr. Müller in diesem Zusammenhang einmal gesagt hat, daß doppelt, genäht besser halte. Das, meine ich, ist handelspolitisch unfair und muß natürlich zu Rückschlägen in den Handelsabkommen mit dem Ausland führen; d. h., wenn man solche Einfuhrverbote erläßt, darf man sich nicht wundern, wenn Deutschland, das fast alle wichtigen industriellen Rohstoffe sowohl als auch die Hälfte seiner Lebensmittel dauernd wird einführen müssen, die notwendigen übrigen Lebensmittel, die auf der Welt knapp sind, nur schwer bekommen wird. Entsprechende Erfahrungen haben wir bereits mit den Handelsabkommen mit Italien und Ägypten gemacht, die es natürlich ablehnen, von uns dringend benötigte Rohstoffe, wie Baumwolle und Hanf, in ausreichender Menge nach Deutschland zu liefern, wenn Deutschland so gegen die Prinzipien von Torquay verstößt. Da wir die Hälfte unserer Lebensmittel heute und auch dauernd einführen müssen, bedeutet der Erlaß dieser Einfuhrverbote eine Diktatur der Preise durch die Landwirtschaft, eine Politik auf dem Rücken der deutschen Verbraucher.
({0})
Wir sind durchaus bereit, einen fairen Ausgleich zu akzeptieren. Die saisonalen Zollzuschläge sind deshalb mit unserer Zustimmung erhöht worden. Aber irgendwo muß eine Grenze sein. Wir können heute in den Zeitungen lesen, daß infolge des Einfuhrverbots für Obst überhöhte Preise gefordert werden und bewilligt werden müssen, weil wir in Deutschland den normalen Bedarf aus eigener Ernte naturgemäß nicht befriedigen können. Das Preisniveau soll zugunsten der Landwirtschaft durch Zollsätze so weit manipuliert werden, daß ein annehmbares Verhältnis zwischen Preisen, Einkommen und Selbstkosten der Bauern erreicht wird. Mehr als eine solche Manipulation liegt nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft.
Ich habe den Eindruck, daß ein kleiner Teil von Bauernvertretern hier den Preisschutz solange akzeptiert, wie die Preise niedrig sind, für eine freie Wirtschaft aber dann eintritt, wenn die Preise nach oben tendieren.
({1})
Einfuhrverbote, wie sie in dieser Woche von der Landwirtschaft gefordert werden und von der Regierung zur Zeit praktiziert werden, verstoßen gegen den Geist von Torquay.
({2})
Aber weiter: Wir haben neben den Zollbegünstigungen internationaler Art, wie sie das TorquayAbkommen vorsieht, in Deutschland schon in der Vergangenheit Zollbefreiungen gehabt und haben sie ausdrücklich in das autonome Zollgesetz - im § 4 - neu hineingebracht. Die Aufhebung dieser Zollfreilisten und Zollbegünstigungslisten zum 1. Juli durch den Bundesfinanzminister widerspricht den Absprachen, die der Zollunterausschuß allgemein gebilligt hat.
Besonders die Erhöhung der Zollsätze für Fleisch, gefrorenes Fleisch, Speck usw. bedeutet eine künstliche Erhöhung des deutschen Preisniveaus, noch dazu in einer Zeit, in der alles darauf ankommt, die Preis-Lohnspirale in Deutchland nicht neu anzudrehen. Eine solche Preisverteuerung bei einer, objektiv gesehen, infolge ungenügender Produktion knappen Lebensmittellage in Deutschland ist ungerechtfertigt zu einer Zeit, in der auch die Weltlebensmittelpreise schon absolute Knappheits- und keine Konkurrenzpreise mehr sind. Wenn ieingeführtes Schweinefleisch heute mit einem hohen Zollsatz belegt wird, so bedeutet das, daß die deutschen Schweinepreise ungerechtfertigt überhöht sind,
({3})
daß die Rentabilität der Schweinezucht übersteigert ist und
({4})
daß damit Getreide, das wir für die menschliche Ernährung brauchen, in übergroßer Menge an die Schweine verfüttert wird. Solange Sie nicht in der Lage sind, ausreichende deutsche Getreidevorräte zu sichern, können Sie nicht auf der anderen Seite die Schweinepreise in Deutschland überhöhen. Sie dürfen nicht vergessen, daß auch die Schweinepreise auf dem Weltmarkt heutzutage über freien Konkurrenzpreisen liegen. Das ist seit Jahren das Argument dafür, diese Zölle zu stornieren und damit die deutsche Preise nicht künstlich zu überhöhen.
Wenn Sie auf der anderen Seite das Gefrierfleisch wiederum mit einem hohen Zoll belegen, so bedeutet es, daß Gefrierfleisch nicht eingeführt werden kann. Es bedeutet weiter, daß Sie dem Handelsvertrag mit Argentinien die schwersten Hindernisse in den Weg legen und andere für Deutschland lebenswichtige Rollstoffe und Nahrungsmittel nicht in ausreichendem Maße hereinbekommen.
Ich kann nur wiederholen: Wir haben Verständnis für gesicherte und ausreichende Preise in der Landwirtschaft, aber diese dürfen nicht noch durch auf die Weltknappheitspreise hinaufgesetzte deutsche Schutzzölle überhöht werden. Vor dieser Überhöhung aber stehen wir heute.
({5})
Sie können das vorliegende Zolltarifgesetz von Torquay nicht isoliert betrachten, sondern müssen es im Zusammenhang mit dem deutschen Preis-und Lohnstandard und müssen die Tendenz dieses Torquayabkommens sehen, nämlich Zölle zu senken. Das jedoch, was die Regierung zur selben Zeit, in der sie uns das Torquay-Gesetz vorlegt, gemacht hat, bedeutet, daß sie uns. das, was sie mit der einen Hand im Torquay-Abkommen zu geben verspricht, mit der anderen Hand - durch Fortnahme der Zollfreilisten - wieder nimmt.
Wir sind nicht in der Lage, diesem Torquay-Gesetz zuzustimmen, weil die Regierung hier keine konsequente Politik verfolgt. Der Herr Finanzminister hat in der heutigen Ausschußsitzung des Außenhandelsausschusses selber zugegeben, daß die Beseitigung der Zollfreilisten aus fiskalischen Gründen erfolgt ist. Man verrät kein Geheimnis, wenn man hinzufügt, daß es sich hierbei um den Abschluß eines Koalitionsgeschäftes handelt, nämlich die Zurückziehung des Vorschlages, Aufwandsteuer zu erheben zugunsten des Abstrichs bei den Zollvergünstigungen. Mit anderen Worten: Sie akzeptieren lieber eine weitere erhebliche Massenbelastung, die den Umfang von etwa einer halben Milliarde D-Mark im Jahre haben wird, statt durch Luxusbesteuerung Ihre schwierige Finanzlage aufzu bessern. Das Ergebnis dieser rein fiskalischen Wirtschaftspolitik - die den Grundsätzen des Ministers Erhard, worauf ich hier in Parenthese hinweisen möchte, zuwiderläuft - ist, daß Sie die Preis-Lohn-Spirale aufs neue in Gang setzen. Dafür tragen Sie allein die Verantwortung. Sie alle wissen, was das für unsere Wirtschaft bedeutet: weitere Unsicherheitsfaktoren für unsere wirtschaftliche Zukunft.
Wir müssen aus gesamtpolitischen Gründen die Torquay-Gesetze ablehnen, weil die Politik .der jetzigen Bundesregierung in sich widerspruchsvoll ist.
({6})
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Schäffer,. Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Behauptung des Herrn Vorredners nicht unwidersprochen in -die Lande gehen lassen. Der Herr Vorredner hat behauptet, die Aufhebung der Zollbegünstigungen, soweit sie am 1. Juli geschehen ist, sei eine Art Geschäft zwischen Bundesregierung und Koalitionsparteien,
({0})
und das Geschäft bestehe darin, daß die Aufwandsteuer zurückgezogen und auf der anderen Seite die Zollbegünstigungen toleriert würden. An dieser Auffassung ist nichts richtig. Es ist weder richtig, daß die Aufwandsteuer zurückgezogen ist. Ich stelle fest: Es liegt nur so, daß die Aufwandsteuer nicht mehr vor dem 15. Juli im Ausschuß zur Beratung kommen wird
({1})
und daß sie nach dem 15. Juli wohl in irgendeiner Form, wie ich im Ausschuß erklärt habe, vermutlich in der Form einer Regierungsvorlage, die während der Ferien den Bundesrat passiert haben wird, zur Aussprache kommen soll. Es ist daher auch nicht richtig, daß die Aufhebung der Zollbegünstigungen eine Gegenleistung für etwas, was gar nicht vereinbart worden ist, gewesen wäre und hätte sein können.
({2})
Richtig ist, daß sich die Zollpolitik immer den Gegebenheiten - Einfuhr, Ausfuhr, also Weltmarktlage, Weltmarktpreis, Inlandspreis und Inlandspreisniveau - anpassen muß. Selbstverständlich enthält die Überlegung, daß eine Erhöhung von Zollsätzen eine Einnahme bringt, kein Verbot, Zollsätze zu erhöhen. Letzten Endes müssen wirtschaftspolitische Gedanken und Überlegungen mit ausschlaggebend sein.
({3})
Es ist auch nicht richtig, daß die Zollbegünstigungen etwa voll aufgehoben worden wären. Ich darf noch einmal auf einige Ziffern hinweisen. Wenn wir hier z. B. die Position des Zolltarifs 108, Fleisch, die besonders genannt ist, nehmen, so würde der Zolltarif bei frischem Schweinefleisch 100 sein. Die jetzige Regelung, auch nach Aufhebung der Zollbegünstigungen, ist 55. Bei frischem Rindfleisch würde der Zolltarif 100 sein; die jetzige Regelung ist 48. Bei Gefrierfleisch wäre der Zolltarifsatz 100; die jetzige Regelung ist 39. So geht es bei den übrigen Positionen durch.
Ich stelle fest, man kann schwer einen Ausblick in die Zukunft geben. Aber so wie die Dinge heute liegen und so wie der Weltmarkt sich in den letzten Wochen auf Grund der Änderung der gesamten außenpolitischen Lage entwickelt hat, können wir mit einer Beruhigung und einem Sinken der zweifellos übersteigerten Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt rechnen. Infolgedessen ist es möglich, gewisse Zollbegünstigungen, die früher bestanden haben, heute ohne wirtschaftliche Gefährdung aufzuheben. Ich bin der Überzeugung, daß die Einschränkung der Zollbegünstigungen zu irgendeiner Preiserhöhung im Inlande nicht führen wird. Man kann darüber streiten; aber ich möchte in Freundschaft empfehlen: Warten wir einmal die Entwicklung der nächsten Wochen ab! Es handelt sich um Verwaltungsmaßnahmen. Verwaltungsmaßnahmen können im Notfall, wenn die Berechnungen, auf denen sie aufbauen, sich als unrichtig herausstellen, geändert werden. Ich habe heute im Ausschuß außerdem erklärt, daß die Zollbegünstigungen in keinem Falle so weit aufgehoben worden sind, daß sie in der Wirkung über die künftigen Wertzölle, auf denen der Torquay-Tarif aufbaut - heute sind es ja noch Gewichtszölle -, hinausgehen werden. Ich bitte, den Tarif nachzuprüfen und ihn mit dem neuen Tarif zu vergleichen. Sie werden überall feststellen müssen, daß wir in keinem Falle über die Auswirkung des künftigen Torquay-Tarifs hinausgegangen sind.
Daher glaube ich, die Bedenken, die sich bei solchen Maßnahmen naturgemäß immer zeigen, dürften auf keinen Fall so groß und so grundlegend sein, daß man darüber den gesamten Gesetzentwurf betreffend den Torquay-Tarif gefährden dürfte. Ich bitte doch, jede Angelegenheit für sich zu behandeln. Das Entscheidende, Grundsätzliche und für die ganze Zukunft Wichtige ist der Gesetzentwurf über die Torquay-Tarife. Das andere ist' eine Verwaltungsmaßnahme, die auf Überlegungen aufbaut, welche mit von der Gesamtwirtschaftslage abhängen und sich mit der Gesamtwirtschaftslage nach oben oder unten ändern können. Ich möchte doch bitten, eine Frist für das Abwarten und für den Erfolg zugestehen zu wollen.
Das Wort hat der Abgeordnete Paul.
Meine Damen und Herren! In der Begründung des Gesetzes über den Beitritt Westdeutschlands zum GATT wird darauf hingewiesen, daß dieser Beitritt von großer außenpolitischer Bedeutung sei. Das GATT entstand - für denjenigen, der die Geschichte aufmerksam verfolgt hat - unter dem Druck der USA. Durch den Beitritt zu diesem Abkommen unterwirft sich Westdeutschland den wirtschaftlichen und politischen Zielsetzungen des amerikanischen Finanzkapitals. Das wird in der Begründung zu dem
Abkommen gar nicht bestritten. Dem GATT-Abkommen folgte die Havanna-Charta. Mittels der Havanna-Charta versuchen die Amerikaner, ihre Weltordnung aufzurichten. Das ist aber die Weltordnung der Trusts und der kolonialen Unterwerfung aller Völker. Indem Westdeutschland durch dieses Gesetz dem GATT beitritt, wird es in die Machtpolitik und in die Aggressionspläne der USA eingegliedert. Es stimmt nicht, wenn in der Begründung behauptet wird, daß Westdeutschland durch den Beitritt zum GATT die volle zoll-und handelspolitische Selbständigkeit erreiche. Jeder, der die Materie kennt, weiß, daß alle Handelsabkommen von Westdeutschland der Marshallplan-Behörde in Paris unterliegen und daß die Bank deutscher Länder über die Devisen gar nicht frei verfügen kann, sondern daß sie diese Devisen lediglich verwaltet. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Marshallplan-Behörde in Paris und bei der Bankenkontrolle durch den Petersberg. Deshalb muß man solche unwahren Behauptungen in der Begründung zurückweisen.
Bei den Verhandlungen in Torquay kamen die starken Gegensätze selbst unter den kapitalistischen Staaten zum Ausdruck. Die Bereitschaft der großen kapitalistischen Länder zu Konzessionen selbst gegenüber einem Westdeutschland, dessen Regierung sich für eine Teilnahme an den amerikanischen Kriegsvorbereitungen ausgesprochen hat, war sehr gering. Obwohl man in den USA seit Beendigung des Krieges das Prinzip des sogenannten Freihandels vertritt, welches lediglich der Unterwerfung, Zerstörung und Zerrüttung der schwachen Nationalwirtschaften dient, sehen wir heute in Amerika Zeichen eines starken Protektionismus, d. h. einer Abschirmung gegenüber der Einfuhr von Waren, an denen sie kein Interesse haben. Die Verhandlungen in Torquay wurden auch durch die starken Gegensätze mit England beeindruckt. Die „Deutsche Zeitung" schreibt dazu folgendes:
Der Vertrag zwischen Amerika und England gehört zu denen, die in Torquay nicht zustande kamen, und die Weigerung der Engländer, ihre Empire-Präferenzzölle in die Meistbegünstigung einbeziehen zu lassen, stärkte sich in dem amerikanischen Protektionismus.
Wenn die Bundesregierung nun versucht, die abgeschlossenen Handelsverträge und den Beitritt zum GATT, als einen großen Erfolg hinzustellen, so ist dazu zu sagen, daß selbst die bürgerliche Welt diese Auffassung nicht teilt. Dr. Ernst P.o s s e sagt, mit dem Inhalt der Handelsabkommen könne man keinen Staat machen. Diese Herren müssen die Lage j a doch einigermaßen kennen, da sie die Materie noch besser beherrschen als wir.
Durch den Beitritt zum GATT orientiert Westdeutschland sich eindeutig westlich. Das liegt keineswegs im Interesse der wirtschaftlichen und handelspolitischen Lage Westdeutschlands. Westdeutschland muß mit allen Völkern freien, ungehinderten Handel treiben können. Deshalb darf es dem GATT nicht beitreten.
({0})
Vielmehr muß man dafür sorgen, daß zu den wirklichen Handelspartnern Deutschlands, zu den Völkern des Ostens, ein anderes Verhältnis hergestellt wird. Es geht jedenfalls nicht an, daß man es so macht wie die Bundesregierung, daß man diese
({1})
Völker verdächtigt und auf Weisung des Peters-berges eine Blockierung des Handels mit diesen Völkern durchführt.
Wir verlangen selbstverständlich einen Schutz für unsere einheimische Wirtschaft. Wir müssen unsere Wirtschaft gegen Einflüsse des amerikanischen Bank- und Handelskapitals abschirmen. Aber dann muß man Widerstand leisten gegen die Einbeziehung Westdeutschlands in die Pläne Amerikas. Man muß eintreten für einen- ungehinderten Handel mit allen Völkern und für die Rückgabe unserer vollen Souveränität. Das kann nur geschehen, wenn man sich auf der politischen Bühne für den baldigen Abschluß eines Friedensvertrags einsetzt. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus sind wir nicht imstande, dieser Vorlage unsere Zustimmung zu geben.
({2})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Freudenberg.
Freudenberg ({0}): Im Namen der Fraktionen der CDU, FDP und DP darf ich erklären, daß wir der Vorlage unsere Zustimmung geben werden. Ich glaube, daß wir mit der Annahme des Gesetzes einen entscheidenden Schritt auf dem Wege der Wiedereingliederung der deutschen Wirtschaft in die Weltwirtschaft tun. Ich bedaure es außerordentlich, daß man - das hat schon der Herr Bundesfinanzminister erklärt -, bei der Opposition glaubt, Dinge miteinander verkoppeln zu müssen, die vielleicht, aber doch nur am Rande, ursächlich zusammenhängen. Man sollte auch bei der Opposition über Kleinigkeiten nicht die große 1 Linie übersehen. Mit der Annahme des Torquay-Gesetzes - um es kurz so zu bezeichnen - erhalten wir auf dem Gebiete des Außenhandels unsere Souveränität.
({1})
- Herr Paul, mit Ihnen darf ich nachher noch abrechnen. - Wir gehen ein internationales Vertragsverhältnis ein, zu gleichen Rechten, aber auch zu gleichen Pflichten. Ich bin ganz mit Ihnen, Herr Kollege Kalbitzer, der Meinung, daß wir bei der Erfüllung der eingegangenen Pflichten die Sorgfalt walten lassen müssen, die bei internationalen Abkommen unter allen Umständen einzuhalten ist. Deswegen möchte ich die Regierung bitten, dafür Sorge zu tragen, daß zur Beobachtung der von uns eingegangenen Verpflichtungen und zur Durchführung des Abkommens eine Stelle beauftragt wird, die darüber zu wachen hat, daß alle Vertragsverpflichtungen, die wir übernehmen - und es Sind deren sehr viele -, wirklich eingehalten werden. Diese Stelle hat aber nicht nur die Aufgabe, einseitig darüber zu wachen, daß wir unsere Verpflichtungen einhalten, sondern sie muß in gleicher Weise die Augen dafür offen haben, daß uns gegenüber von keiner Seite mehr Diskriminierungen geübt werden.
Meine Damen und Herren mit dem Beitritt der westdeutschen Bundesrepublik zu Torquay haben wir auch die Möglichkeit, dem internationalen Währungsfonds in New York beizutreten. Wir begrüßen es, daß die Regierung den Antrag auf Beitritt gestellt hat, damit wir nun wie auf außenhandelspolitischem auch auf dem internationalen Finanzgebiet gleiche Rechte bekommen. Herr Kollege Serres hat schon darauf hingewiesen, daß uns das Torquay-Gesetz, das wir im Begriff stehen, nun in zweiter und dritter Lesung anzunehmen, in Verbindung mit den früheren Vereinbarungen von Genf und Annecy in gewissem Umfang Zollsenkungen bringen. Es ist immerhin wichtig, festzustellen, daß durch den Beitritt zum Torquay-Abkommen und den früheren Abmachungen für Deutschland Zollsenkungen mit einem Ausfuhrwert, von rund 2 Milliarden DM Platz greifen. Darüber hinaus sind wir in wechselseitiger Bindung nunmehr auf drei Jahre dahingehend gesichert, daß die übrigen Vertragsländer uns gegenüber ihre Zölle nicht ändern können, es sei denn, daß sie aus dem GATT mit sechsmonatiger Kündigungsfrist austreten, genau so, wie wir das auch tun können.
Meine Herren der -Opposition! Ich darf Sie doch einmal fragen, ob Sie die Verantwortung übernehmen würden, das Gesetz abzulehnen, wenn Sie nicht sicher wären, daß sich in diesem Hause eine Mehrheit für seine Annahme findet.
({2})
- Herr Kollege Kalbitzer, seien wir uns doch darüber klar, daß wir eine heillose Verwirrung und einen unmöglichen Zustand bekämen, wenn dieses Gesetz nicht angenommen würde,
({3})
das j a doch die Ergänzung bildet zu dem autonomen Zollgesetz, das wir vor wenigen Wochen verabschiedet haben.
Einige praktische Beispiele mögen Ihnen zeigen, daß der Beitritt zu diesem Abkommen für unsere Gesamtwirtschaft von großer Bedeutung ist. So haben z. B. die USA den Vertragsländern auf dem Gebiete der biologischen, chemischen und wissenschaftlichen Glaswaren die Zollsätze von bisher 85 auf 421/2 % gesenkt, auf dem Gebiete der Messerschmiedewaren bei Taschenmessern von 50 auf 25 %, für alle Druckpressen von 25 auf 121/2 %, für Kameras von 20 auf 15 %. Auch mit Frankreich ist es in den Verhandlungen gelungen, den Zollsatz z. B. für feuerfeste Erzeugnisse von 20 auf 15 % zu senken. In dem Vertrag mit Italien wurde der Zollsatz für Eier von 35 auf 28 % gesenkt. So könnte ich noch eine lange Kette von Produkten aufzählen, bis ich zu dem durch die Zollsenkungen begünstigten Gesamtexportwert von 2 Milliarden komme.
Nun haben Sie, Herr Kalbitzer, auf verschiedene Punkte hingewiesen und uns vorgeworfen, wir trieben gegenüber dem Ausland keine klare Politik. Man sollte mit solchen Feststellungen sehr vorsichtig sein. Herrr Kalbitzer, Sie wissen ganz genau, daß die beiden Fragen, die Sie behandelt haben, nämlich einmal die Zollbegünstigungen und zum anderen die saisonalen Einfuhrverbote, noch in eine Zeit fallen, die nicht mit den Verpflichtungen kollidiert, die wir durch die Annahme des Torquay-Gesetzes eingehen.
({4})
- Sie wissen sehr gut, daß die saisonalen Grenzen, die in dem italienischen Vertrag festgelegt worden sind, vor und nicht nach dem 1. Oktober liegen.
({5})
Der Herr Finanzminister hat Sie schon darauf
hingewiesen, daß er auf Grund der Exekutiv({6})
gewalt mit Zustimmung der Bundesregierung hinsichtlich der Zollbegünstigungen eine Verwaltungsmaßnahme getroffen hat. Sie haben sich auf den Standpunkt gestellt, dabei handele es sich um ein Koalitionsgeschäft. Der Herr Finanzminister hat Ihnen darauf schon geantwortet. Aber ich darf auch von unserer Seite noch unterstreichen, daß diese Verwaltungsmaßnahme, die der Herr Finanzminister getroffen hat, in keinerlei Verbindung mit den getroffenen finanziellen Vereinbarungen steht.
({7}) - Nein, ich habe Ihnen nicht das Gegenteil erzählt, sondern wir haben Ihnen gesagt - und das wissen Sie so gut wie ich -, daß der Herr Finanzminister die von ihm erlassenen Anordnungen nur bis zum 1. Oktober treffen konnte.
({8})
Wenn Sie ein Interesse daran ,haben, daß das, was Sie beanstanden, aufgehoben wird, dann müssen Sie gerade diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben. Sie wissen doch: In § 4 des Zolltarifgesetzes haben wir festgelegt, daß derartige Zollbegünstigungsverordnungen in Zukunft nur mit Zustimmung des Bundestages erlassen werden können. Sie wissen ferner, daß wir uns im September, wenn der Bundestag wieder zusammentritt, mit der Verordnung über Zollbegünstigungen zu befassen haben werden, die nach dem 1. Oktober Gesetzeskraft haben soll. Wie immer wir im einzelnen zu der Anordnung des Finanzministers stehen, wir sind in jedem Falle der Meinung, daß es ein Unding wäre, an einer Anordnung, die am 1. Juli ergangen ist und am 1. Oktober automatisch wieder außer Kraft tritt, nach dem Prinzip „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln" innerhalb dieser drei Monate irgendwelche Änderungen dadurch zu erzwingen, daß wir diesem großen Vertragswerk unsere Zustimmung versagen.
({9})
Herr Paul, ich darf Ihnen nur das eine sagen: Ich glaube, daß wir alle miteinander sehr glücklich wären, wenn wir wieder zu geordneten Handelsbeziehungen auch mit Rußland und den von Rußland abhängigen Staaten kommen könnten.
({10})
- Herr Paul, zu Handelsbeziehungen gehören
ja immer zwei, und bisher haben alle Beobachtungen gezeigt, daß von Ihrer, verzeihen Sie, von der
russischen Seite keinerlei Schritte getan worden
sind, um mit uns wieder in irgendein erträgliches
internationales Handelsbeziehungsrecht zu kommen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, trotz der Einwendungen, die der Herr Kollege Kalbitzer gemacht hat, und indem ich noch einmal das unterstreiche, was der Herr Finanzminister ausgeführt hat, diesem Vertragswerk unter allen Umständen Ihre Zustimmung zu geben; denn wenn dem nicht so wäre - ich wiederhole es -, hätten wir mit dem 1. Oktober die unmöglichsten Verhältnisse in unseren ganzen internationalen Handelsbeziehungen, und alle diejenigen, die dann unter den Folgen leiden würden, hätten kein Verständnis dafür, daß man wegen Mücken einen Elefanten schlachten will.
({11})
Das Wort hat der Abgeordnete Schill.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Freudenberg hat bereits im Namen der CDU/CSU, FDP und DP dargelegt, daß diese Fraktionen dem Gesetz ihre Zustimmung geben. Ich selber habe im Unterausschuß für den Zolltarif die ganzen Verhandlungen mitgemacht. Es war ein sehr interessantes Gebiet, das zu behandeln war, und ich muß sagen, daß die Verhandlungen trotz der Verschiedenheit der politischen Anschauungen in freundschaftlicher, angenehmer Form vor sich gingen. Ich kann deshalb die Ausführungen, die Herr Kollege Kalbitzer vorhin gemacht hat, nicht ganz verstehen. Herr Kollege Kalbitzer hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß seine Fraktion wohl für den Schutz der Landwirtschaft in einer Zollgesetzgebung eintritt, daß sie aber die Einfuhrverbote ablehnt und auch die Diktatur der Landwirtschaft auf dem Rücken der Verbraucher ablehnt.
({0})
Dazu möchte ich folgendes. sagen. Herr Kollege Kalbitzer meint mit diesen Einfuhrverboten wohl die Einführung von Sperrfristen. Diese Sperrfristen wurden ja durch gegenseitige Abmachungen zwischen zwei Staaten zu dem Zweck geschaffen, in einer Zeit, wo der deutsche Bauer selber mit Obst und Gemüse auf dem Markt ist, dessen Produkte einigermaßen vor dem Preiszerfall zu bewahren. Ich möchte daran erinnern, welche Verhältnisse wir im vorigen Jahre hatten, als es noch keine Sperrfristen gab, als das deutsche Obst und Gemüse dem Eindringen des Auslandes willkürlich preisgegeben war, viele tausend Zentner Obst und Gemüse verdarben und unsere Bauern um den Ertrag ihrer Arbeit gebracht wurden.
Herr Kollege Kalbitzer hat dann betont, daß die Landwirtschaft ihre Preise künstlich erhöhen will, und er hat insbesondere auch auf die Schweinepreise hingewiesen. Dazu ist zu sagen, daß die Schweinepreise heute nur noch zwei Drittel dessen betragen, was sie vor einigen Monaten betragen haben,
({1})
und daß sie deshalb durchaus angemessen sind, vielleicht für den Landwirt nicht einmal mehr ganz rentabel sind. Ich weise auch darauf hin, welche Entwicklung die Preise für Frühkartoffeln genommen haben, die heute durchaus für die Verbraucher tragbar sind. Meine Damen und Herren, wenn wir die Preise für die Landwirtschaft künstlich erhöhen wollten, hätten wir ja keine Marktgesetze geschaffen, wo wir doch das deutsche Preisniveau unbeeinflußt vom Weltmarkt auf einer Ebene halten, die sowohl dem Verbraucher wie dem Erzeuger dient.
({2})
Die Sperrfristen, die Herr Kollege Kalbitzer angegriffen hat, sind aber in ihren Auswirkungen gerade für die Klein- und Mittelbetriebe des Südwestens von ungeheurer Bedeutung.
({3})
Wenn es uns nicht gelingt, für Obst und Gemüse
gegenüber der ausländischen Einfuhr einigermaßen
einen Schutz zu schaffen, dann sind Hunderttausende von Betrieben in der Ebene und im Mittel({4})
gebirge unrentabel geworden und zum Tode verurteilt. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Kalbitzer auch weiß, wie es der Landwirtschaft, insbesondere der kleinen Landwirtschaft, zur Zeit geht. Wenn es ihr gut gehen würde, dann würden nicht Hunderttausende Bauernsöhne und Bauerntöchter jedes Jahr vom Land abwandern und in die Stadt gehen. Wir in der Landwirtschaft haben durchaus kein Interesse an hohen Preisen; wir wollen aber eine Relation der Preise, und so lange es nicht möglich ist, die Produktionsmittel der Landwirtschaft billiger zu geben, brauchen wir eben Preise, die den Produktionsmitteln entsprechen. Ich möchte abschließend sagen: Wir brauchen in Deutschland einen Schutz der nationalen Produktion auf dem gewerblichen Sektor; wir brauchen ihn aber auch auf dem Ernährungssektor, wenn wir die Ernährung unseres Volkes. weitestgehend sichern wollen.
({5})
Das Wort hat der Abgeordnete Lampl.
({0})
- Sie verzichten! Dann ist die Rednerliste erschöpft. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. I, - Art. II, - Art. III, - Einleitung und Überschrift. Zu den aufgerufenen Artikeln liegen Wortmeldungen nicht vor. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war zweifellos die Mehrheit. Damit sind die aufgerufenen Artikel angenommen. Die zweite Beratung ist beendet.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort zur allgemeinen Aussprache haf Herr Abgeordneter Kalbitzer.
Meine Damen und Herren! Nur einige ganz kurze Bemerkungen im Anschluß an die Diskussion der zweiten Beratung, die soeben stattgefunden hat. Herr Finanzminister Schäffer bestritt meine Behauptung, daß die Zurückstellung-der Aufwandssteuer in direktem Zusammenhang mit der Aufhebung der Zollbegünstigungen stünde. Ich habe meine Weisheit aus den Reihen der Koalitionsparteien selber, und wenn der Herr Finanzminister Schäffer das abstreitet, so zeigt das, daß man innerhalb der Koalitionsparteien offenbar entgegengesetzter Meinung ist - wie wir es in den letzten Tagen ja sehr häufig erlebten.
({0})
Ich habe bei den Ausführungen des Finanzministers leider eine Stellungnahme zu dem Hauptpunkt meiner Ausführungen vermißt, daß nämlich die Aufhebung der Zollbegünstigung eine erhebliche Erhöhung der Lebenshaltungskosten mit sich bringe. Leider sind dann auch die anderen Herren in der Diskussion nicht darauf eingegangen. Das ist aber für uns der Kardinalpunkt zur Bildung unserer Stellungnahme.
Dann hat Herr Finanzminister Schäffer darauf hingewiesen, daß die Aufhebung der Zollfreilisten nicht über das Torquay-Abkommen hinausgeht. Das hat er uns heute morgen im Ausschuß schon mal gesagt und das war uns vorher schon bekannt. Das ist nicht der Gegenstand irgendeiner Kontroverse gewesen, Herr Minister! Wir kennen den § 4 ganz genau und haben ihn ja selber mit geschaffen.
Des weiteren muß ich den Herren, die die jetzige Aufhebung der Zollfreilisten als ein fait accompli bezeichnet haben, doch ganz offen sagen, daß ich dies im Hinblick auf unsere Zusammenarbeit im Zoll-ausschuß als inkorrekt ansehe; und zwar ganz einfach aus dem Grunde, weil wir unsere Vorschläge über die Zollhöhe sowohl im autonomen Satz als auch in den Torquay-Vertragssätzen dadurch gebildet haben, daß wir Ihren Zusicherungen glaubten, Sie würden sich über das Torquay-Abkommen hinaus für die Erhaltung !der Zollfreilisten einsetzen. Hätten Sie das damals nicht erklärt, dann hätten wir den Torquay-Zollsätzen auch schon in den Vorbesprechungen nicht zugestimmt.
Zu den Ausführungen des Herrn Paul möchte ich nur einen Satz sagen. Er meinte, Deutschland müsse wieder in die internationale Wirtschaft eingespannt werden. Deutschland ist gegen eine Stimme in das GATT aufgenommen worden, nämlich gegen die Stimme der Tschechoslowakei!
Zum Schluß zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Schill: Herr Kollege Schill hat von der Not der Landwirtschaft, insbesondere der Gemüse- und Obstbauern gesprochen. Diese Schutzwürdigkeit, Herr Schill, habe ich schon in meinen Ausführungen vorhin ausdrücklich anerkannt. Sie fragten, ob ich die Not kenne. Ich betone ausdrücklich: ich kenne sie! Zum Beweise dessen, daß wir, unsere Freunde und ich, bereit sind, diese Not anzuerkennen und etwas dagegen zu tun, habe ich Ihnen gesagt, daß wir für die saisonalen Hochschutzzölle eintreten. Das heißt doch: wir sind durchaus dagegen, daß die Ertragslage der deutschen Gemüse- und Obstbauern durch ruinöse Konkurrenz verschlechtert wird. Wogegen ich mich gewandt habe, ist ausschließlich das Prinzip, welches Herr Müller im Ausschuß kürzlich so formuliert hat: Doppelt genäht hält besser! - Das geht nicht; das geht auch bei internationalen Handelsverträgen nicht! Man kann nicht zum Schutze der Landwirtschaft einen saisonalen Hochschutzzoll akzeptieren und außerdem sagen: erstens sind die Schutzzölle da, und' zweitens darf dann sowieso nichts eingeführt werden! Sehen Sie, wenn man doppelt näht wie Herr Müller, dann schafft man künstlich in Deutschland eine Mangellage, und \ dann kommt der Schritt von den geschützten, sicheren Preisen zu überhöhten Preisen. Die gesicherten Preise akzeptieren wir; den nächsten Schritt - zu überhöhten Preisen -, den können wir naturgemäß nicht mitmachen.
({1})
Ich möchte dann noch ein Wort zu der Ermäßigung der Zölle auf Kraftstoff sagen. Das geht die Herren von der Landwirtschaft auch an Mit der Beseitigung von Zollvergünstigungen ab 1. Juli hat man auch die Zollsätze auf Kraftstoffe wieder beträchtlich erhöht, mit anderen Worten: ein wichtiges deutsches Produktionsmittel - ein Produktionsmittel auch der Landwirtschaft - ist aus fiskalischen Gründen vom Finanzministerium versteuert worden Das widerspricht also geradezu den Forderungen des Herrn Schill, der gesagt hat, wir brauchen billigere Produktionsmittel. Jawohl, Herr Schill, die braucht die Landwirtschaft! Aber Sie stimmen jetzt dafür, daß eine Politik gegen die Interessen der Landwirtschaft, nämlich durch Erhöhung der Kraftstoffpreise, praktiziert wird.
({2})
({3})
Sollten aber einige Herren der Landwirtschaft der Meinung sein, daß neben den saisonalen Schutzzöllen für die Landwirtschaft außerdem rigorose Sperrfristen angeordnet werden, dann muß ich Ihnen sagen, müssen Sie das Torquayer Vertragswerk ablehnen; denn dafür ist nach Sinn und Buchstaben von Torquay kein Platz. Ich bitte Sie, das gründlich zu überlegen.
({4})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Paul.
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Freudenberg hat versucht, aus den billigen Erfolgen in Torquay hier etwas zu machen. Er hat darauf hingewiesen, daß Amerika auch in einigen Warengattungen sogenannte Zollzugeständnisse gemacht hat. Aber keiner wird zu bestreiten wagen, daß die Vereinigten Staaten jenes Land sind, welches am letzten Krieg am meisten verdient hat und in der Lage war, seine Wirtschaft gewaltig auszudehnen und auch seine handelspolitischen Beziehungen auf Kosten selbst seiner Verbündeten zu erweitern.
Es ging während der Konferenz in Torquay - so schreibt Herr Dr. Ernst Posse - folgende Glosse um: 1947 habe man in Genf die Zölle ermäßigt, 1949 in Annecy sie gebunden und 1951 in Torquay sie heraufgesetzt. So also wird die ganze Lage und das materielle Ergebnis der Zollabschlüsse und Verhandlungen in Torquay auch von Wirtschaftlern Westdeutschlands charakterisiert und beurteilt. Von einem großen materiellen Ergebnis für Westdeutschland kann nicht gesprochen werden. Dafür sind wir aber durch den Beitritt zum GATT die Verpflichtung eingegangen, daß wir uns der amerikanischen Handels- und Machtpolitik unterwerfen. Dagegen wehren wir uns im Interesse unserer deutschen Nationalwirtschaft und des Lebens unseres Volkes. Keine Öffnung unseres Marktes für Schleuderwaren aus diesen Ländern! Schutz unserer Wirtschaft! Schutz für eine Wirtschaft, die den Interessen unseres Volkes und nicht den Kriegszielen der amerikanischen Imperialisten dient!
({0}) Wenn Herr Freudenberg sagt, zum Handelsabschluß gehörten zwei Partner, und die Sowjetunion sei nicht bereit gewesen, dem GATT beizutreten, so hat das seine guten Gründe. Denn das GATT stellt keine . freie Vereinigung von Völkern oder Vereinbarung von Völkern dar, sondern das GATT ist zustandegekommen unter dem Druck des Marshallplan, unter dem Druck des amerikanischen Bank- und Handelskapitals. Während die Bundesregierung den Handel nach dem Osten blockiert und nach den Weisungen des Petersberges selbst den innerdeutschen Handel erschwert, bemühen sich andere Völker, darunter Frankreich, England, Schweden usw. sehr eifrig um verbesserte Handelsbeziehungen zu dem neuen Polen, zur Sowjet-Union, zu China, Ungarn usw. In Westdeutschland aber wird eine Handels- und Wirtschaftspolitik nach den Konzeptionen der amerikanischen Kriegstreiber betrieben. Weil der Beitritt zum GATT eine Verstärkung dieser Linie ist, muß er im Interesse des deutschen Volkes verweigert werden. Die kleinen, lächerlichen Vergünstigungen, die man in Torquay bei den Handelsverträgen erarbeitet und, wie man sich ausdrückt, errungen hat, hätte man auch in zweiseitigen Handelsverträgen erreichen können, und zwar, wie ich meine, sogar noch besser als dadurch, daß man sich an die amerikanischen Konzeption bindet, die in dem ganzen GATT-Vertragswerk und auch in der Tendenz der Havanna Charta zum Ausdruck kommt.
Ich habe unseren Standpunkt dargelegt. Wir werden im nationalen und sozialen Interesse unseres Volkes
({1})
diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dr. Müller ({0}).
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Kalbitzer hatte die Geneigtheit, sich in dieser Frage mit meiner Person zu beschäftigen. Er hat behauptet, ich hätte gefordert: Sperrfristen und dazu hohe Zölle - doppelt genäht hält besser! Herr Kalbitzer, so liegen die Dinge nicht und auch nicht so einfach, sondern ich habe darauf hingewiesen, daß in den Zeiten, in denen die deutsche Ernte mit großen Mengen auf den Markt kommt, eine Einfuhr unerwünscht ist. Wenn zwei Staaten in. einem Handelvertrag Sperrfristen vereinbaren, kann man die Schuld nicht irgendeinem deutschen Politiker zuschieben und ihm vorwerfen, daß er Hochschutzzölle und außerdem Sperrfristen haben wolle.
({0})
Ich darf darauf hinweisen, daß im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zwischen den Vertretern Ihrer Fraktion und meiner Fraktion und mir persönlich absolute Übereinstimmung darüber bestand, daß in den Zeiten, in denen die deutsche Landwirtschaft - der Obst- und Gemüsebau - mit ihren Ernten an den Markt kommt, der Schutz so stark sein muß, daß die Landwirtschaft angemessene Preise erhält. Dann haben wir uns mit ihren Freunden zusammen dahin entschieden, daß in den Zeiten, in denen wir nicht an den Markt kommen, der Zoll so tief wie möglich gesenkt wird, um die Einfuhr, die dann auch noch teuer ist, für unser Volk nicht noch durch Zölle zu verteuern.
({1})
Ich glaube, das ist eine konstruktive und soziale Zoll- und Wirtschaftspolitik.
({2})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache zur dritten Lesung ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf: Art. I, - Art. II, - Art. III, - Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift- zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf als ganzem in der Schlußabstimmung zustimmen, ihre Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet.
Entsprechend einer von den großen Fraktionen des Hauses getroffenen Vereinbarung unterbrechen
({0})
wir nunmehr unsere Beratungen für die Dauer von drei Stunden. Wir werden also um 16 Uhr 30 die Sitzung fortsetzen.
Der Ältestenrat tritt um 15 Uhr zusammen. Die SPD-Fraktion hat um 14 Uhr 30 eine Fraktionssitzung, die FDP-Fraktion um 15 Uhr 45,
({1})
die CDU-Fraktion um 14 Uhr.
Damit ist die Sitzung bis 16 Uhr 30 unterbrochen.
({2})
Die Sitzung wird um 16 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid wieder aufgenommen.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 160. Sitzung des Deutschen Bundestags wieder. In der Pause hat der Ältestenrat getagt und hat versucht, sich darüber schlüssig zu werden, ob der Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft, noch vor den Ferien oder nach den Ferien - und wenn vor den Ferien, ob diesen Sonnabend oder erst nächsten Mittwoch - auf die Tagesordnung gebracht werden soll. Zu diesem Gesetzentwurf gehört wohl auch der Gesetzentwurf unter Punkt 9 der Tagesordnung: Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau. Im Ältestenrat ist man sich nicht einig geworden. Man hat vereinbart, das Hohe Haus beschließen zu lassen. Nun wurde mir soeben gesagt, daß die Fraktion der CDU/CSU wegen dieser Angelegenheit noch eine Fraktionssitzung abhalten müsse, ehe das Plenum abstimmen könne. Ich schlage Ihnen daher vor, über diese Frage nicht heute abzustimmen, sondern erst morgen. Wir können diesen Punkt vielleicht morgen früh vor dem Eintreten in die Tagesordnung erledigen. - Herr Abgeordneter Krone, Sie wollten das Wort haben?
({0})
- Herr Abgeordneter Mellies, wollen Sie das Wort?
({1})
- Können wir es nicht heute im Laufe der Sitzung machen, Herr Krone?
({2})
- Ich bitte dann bei Gelegenheit um ein kleines Zeichen, daß ich über diesen Punkt abstimmen lassen kann, wenn Sie glauben, daß Sie in Ihrer Fraktion einig geworden sind.
({3})
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin ({4}) ({5}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({6}) ({7}).
({8})
Merkwürdige Bezeichnung: „Groß-Berlin ({9})".
({10})
Ich finde die Bezeichnung „Groß-Berlin ({11})" ein wenig exotisch.
({12})
- Es ist Zeit! Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Seuffert zur Berichterstattung.
Seuffert ({13}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat bereits im vorigen Jahr ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin ({14}) verabschiedet, dessen wesentlicher Inhalt neben der Ermächtigung, einige Bürgschaften zugunsten von Berlin zu übernehmen, die Bestimmung war, daß ein Unternehmer für die Waren und Leistungen, die er aus Berlin bezieht, in der Bundesrepublik von seiner Umsatzsteuer, d. h. der Umsatzsteuer, die in Berlin für diese Lieferungen gezahlt wird, den Betrag von 3 % abziehen kann.
Das Änderungsgesetz, das Ihnen heute zur Verabschiedung vorliegt, nimmt an dem im vorigen Jahr verabschiedeten Gesetz einige Änderungen vor, und dies aus folgenden Gründen: Erstens tritt an die Stelle des Namens „Groß-Berlin ({15})" die Bezeichnung „Berlin ({16})"; denn das ist nach der heutigen Lage der richtige Name für den Teil Berlins, der zu uns gehört; - ich sollte richtiger sagen, für den Teil von Berlin, der offen sagen kann, daß er zu uns gehört. Denn der andere Teil gehört auch zu uns.
Die zweite Änderung: Infolge der Veränderung des Satzes der Umsatzsteuer muß der Betrag von 3 % auf 4 % erhöht werden.
Schließlich ist das Erfordernis, daß das Entgelt in Berlin gezahlt werden muß, weggefallen; denn die Veränderung des Zahlungsverkehrs, wonach der freie Zahlungsverkehr zwischen Berlin und der Bundesrepublik inzwischen durchgeführt worden ist, läßt das überflüssig erscheinen.
Außerdem ist die Geltungsdauer des zugrunde liegenden Gesetzes, das ursprünglich mit dem Jahre 1952 ablaufen sollte, um ein Jahr, also bis 1953, verlängert worden. '
Die Auswirkungen des Gesetzes waren bisher allerdings recht gut, was sich schon daran ermessen läßt, daß der Umsatzsteuerausfall, der hier entsteht, zur Zeit einen Betrag von über 2 Millionen DM monatlich erreicht, so daß wir auch unter diesem Titel für Berlin nach dem Haushaltsansatz immerhin 27 Millionen DM jährlich zahlen. Trotzdem hält man es und hält es auch der Ausschuß für notwendig, die Geltungsdauer des Gesetzes um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Veränderungen, die der Ausschuß an der Regierungsvorlage vorgenommen hat, sind rein redaktioneller Natur. Ich habe nur noch eine kleine Berichtigung anzubringen. Es fehlt in § 1 Ziffer 3 des Änderungsgesetzes einmal das Wort „jeweils". Es muß nämlich hier, wo der Abs. 2 des §. 3 des ersten Gesetzes erwähnt ist, auch noch „jeweils" heißen, weil in diesem Abs. 2 der zu streichende Satzteil zweimal vorkam. Ich darf mir erlauben, dem Herrn Präsidenten eine berichtigte Drucksache zu übergeben.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
({0})
Ich rufe auf die §§ 1, - 2, - 3, - Ein eitung und Überschrift. Dabei besteht wohl Ein verständnis drüber, daß die Überschrift nicht mehr lauten soll ,,. . . von Groß-Berlin ({1})".
({2})
- Aber in der Überschrift heißt es so.
({3})
- Ja, Sie haben recht. Das alte Ges atz hieß ja so. Entschuldigung!
Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe!
- Gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion angenommen.
Die zweite Beratung ist abgeschlossen. - Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aus prache.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bucerius.
Meine Damen und Herren! Anläßlich der dritten Beratung halte ich es für erforderlich, dem Hause von folgendem bedauerlichen Vorfall Kenntnis zu geben! In demselben Augenblick, in dem wir uns bemüht haben, mit besonderer Beschleunigung dieses Gesetz, das eine weitere Begünstigung der. Wirtschaft Berlins mit sich bringt, zu verabschieden. hat der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses in Berlin folgendE n Beschluß gefaßt:
Der Hauptausschuß hat mit Bedauern und Sorge erfahren, daß de, Initiativantrag des Bundestags zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der L Bundesgebiet und Berlin nicht mehr vor 'en Ferien verabschiedet werden soll ... .
Es handelt sich hier um das Gesetz, das durch Intiativantrag der Parteien der SPD, FDP und CDU am Montag eingebracht und von mir begrindet worden ist. Der Peschluß des Hauptausscl tusses ist nicht nur fernchriftlich mir und eingen anderen Abgeordneten dieses Hauses, sondern außerdem vor dem Eingang bei mir der Pressé übermittelt worden.
({0})
„Die Welt" berichtet Pierüber in ihrer Nummer von gestern mit Datum 9. Juli mit folgendem Wortlaut:
Der Hauptausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses äußerte am Montag Kritik und Bedenken an der Tatsache, daß das vorgesehene Berlinhilfegesetz noch nicht vom Bundestag verabschiedet worden ist, -- also an dem gleichen Tage, an dem das Gesetz in diesem Hause eingebracht und zum erstenmal zur Debatte gestellt worden ist. Gleichzeitig laufen Telegramme ein. Vom Verband deutscher Str dentenschaften, Landesverband Berlin, erhalte ich folgendes Telegramm:
Die Berliner Studentenschaft hat mit großem Befremden von der Verzögerung des Gesetzes über die Berlinhilfe erfahren . . .
usw.
({1})
Bai den vorbereitenden Arbeiten an diesem Gesetz war allen Beteiligten, auch dem Herrn Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, dem Herrn Kollegen Dr. Suhr, der mir dieses Fernschreiben zugesandt hat, klar, daß der Entwurf wegen seiner außergewöhnlichen Tragweite einer eingehenden Beratung in mehreren Ausschüssen dieses Hauses unterworfen werden müsse. Gerade um diese Arbeiten zu beschleunigen, haben wir nicht den üblichen Weg einer Regierungsvorlage an den Bundestag gewählt. Die Fraktionen dieses Hauses haben sich vielmehr entschlossen, dem Haus einen Initiativantrag vorzulegen.
Wenn das Abgeordnetenhaus ides Landes Berlin es den Berlinern nicht sagt, dann müssen wir es sagen: daß die Bundesrepublik schon jetzt unmittelbar - abgesehen von den mittelbaren Hilfen - dem Lande Berlin eine Hilfe von etwa 750 Millionen DM jährlich gewährt.
({2})
Dieser Betrag wird sich auf Grund der Vereinbarungen und Gesetze, die in diesem Hause - z. B. über die Erhöhung der Bezüge der nach Art. 131 Empfangsberechtigten - beschlossen worden sind, in diesem Jahr auf eine Milliarde DM erhöhen. Wir sollten alle - nicht nur in diesem Hause, sondern auch im Lande Berlin - dem Bundesfinanzminister dafür dankbar sein, daß er es trotz der großen und manchmal fast unüberwindlichen Finanzschwierigkeiten immer wieder ermöglicht hat, diese gewaltigen Beträge -aufzubringen. Mit Beschlüssen, Verlautbarungen und Kritiken kann man kein Geld hervorbringen. Das kann auch nicht der Hauptausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses!
({3}) Erreichen kann er allerdings eines: daß nämlich in der Bundesrepublik der Eindruck entsteht, die Berliner wüßten die ungewöhnlichen Anstrengungen, die wir zu ihren Gunsten machen, nicht in hinreichendem Maße zu würdigen.
({4})
Welche fatalen 'Konsequenzen sich hieraus ergehen könnten, kann jeder feststellen, der „Die Welt" von heute morgen gelesen hat, und zwar den Leitartikel, der Berlin gegenüber eine durchaus wohlwollende Stellung einnimmt. In diesem Artikel steht ein sehr böser Satz - mif Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich ihn vorlesen:
Rein finanziell betrachtet ist Berlin nun ein_ mal das FaB ohne Boden.
({5})
Meine Damen und Herren! Die Arbeit aller Fraktionen dieses Hauses hat das Ziel gehabt, diesen Eindruck, der für Berlin verhängnisvoll und nach meiner festen Überzeugung grundfalsch ist, nicht entstehen zu lassen.
({6})
Berlin wird nach meiner Überzeugung gut daran tun, diese Bemühungen zu unterstützen. Sonst wäre die Arbeit, die wir alle gemeinsam seit zwei Jahren in diesem Hause für Berlin geleistet haben, ergebnislos geblieben.
({7})
Das Wort hat der Abgeordnete Brandt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst
dem letzten Teil der Ausführungen des Herrn Kollege Dr. Bucerius widersprechen. Auf Grund I sehr vieler Beratungen auf der Ebene der politi.
({0})
schen Parteien in Berlin, des Abgeordnetenhauses und anderer Gremien weiß ich, daß die Berliner, alle verantwortlichen Stellen des Landes Berlin und sicher die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung, durchaus zu würdigen und zu schätzen wissen, was von der Bevölkerung der Bundesrepublik für das Land Berlin in der Situation, in die es unverschuldet hineingeraten ist, getan wird.
({1})
Meine Damen und Herren! Wenn ich zu dem Beschluß des Berliner Hauptausschusses, dem ich zwar selbst nicht angehöre, dessen ,Arbeit auf diesem Gebiete ich aber einigermaßen kenne, etwas zur Erklärung sagen darf, dann ist es folgendes. Sehen Sie: Das Land Berlin befindet sich doch in folgender Lage. Bis zum Oktober vergangenen Jahres gab es überhaupt keine feste Regelung der finanziellen Beziehungen. Der Berliner Kämmerer fuhr dauernd zu Besprechungen nach Bonn; die Dinge wurden von Fall zu Fall geregelt. Dann kam es zu einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Senat. Diese Verwaltungsvereinbarung war bis zum 31. März befristet. Seit dem 1. April sind also die finanziellen Beziehungen bis zu einem gewissen Grade wieder in der Schwebe. Wenngleich man von einer Überrollung der Mittel aus dem „Notopfer" sprechen kann, so steht man andererseits doch aber, Herr Kollege Dr. Bucerius, der Tatsache gegenüber, daß eine Reihe der Ausgaben, die dadurch entstehen, daß dieses Hohe Haus die Einbeziehung des Landes Berlin durch Bundesgesetz beschlossen hat, darum noch nicht geleistet werden können, weil die Frage der Finanzierung nicht geklärt ist.
Nun hat in Berlin die Vorstellung und die Hoffnung geherrscht - man hat von den Terminen der hiesigen Arbeiten vielleicht etwas unzutreffende Vorstellungen gehabt -, daß jene Regelung, die eigentlich schon im April hätte Platz greifen sollen, womöglich noch vor den Sommerferien zustande kommen würde. Die ernste Sorge, die der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses zum Ausdruck bringt, entspringt einer ernsten finanziellen Notlage und bezieht sich auch auf den Punkt, daß die etwa unter das Gesetz gemäß Art. 131 und andere Gesetze fallenden Personen, die in Berlin wohnen, jetzt die Berliner gesetzgebenden Körperschaften und den Berliner Senat wegen einer Regelung dieser Dinge bestürmen.
Das Abgeordnetenhaus steht darüber hinaus noch in folgender Situation - das steht in dem .zweiten Teil des Beschlusses, den der Herr Kollege Dr. Bucerius verlesen hat: Der Hauptausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses arbeitet an seinem Landeshaushalt, kann diese Arbeiten aber nicht zum Abschluß bringen, bevor das Abgeordnetenhaus nicht weiß, wie sich die finanziellen Beziehungen zum Bunde gesetzlich gestalten werden.
Einfach dieser Sorge sollte von Berliner Seite Ausdruck gegeben werden. Ich glaube, es wäre nicht richtig, daraus andere Schlußfolgerungen zu ziehen, als sie sich aus dem ergeben, was ich über den Hintergrund dieser Äußerung eben dargelegt habe.
({2})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Ich rufe in der Einzelberatung auf: §§ 1 bis 3, - Einleitung und Überschrift, und zwar nach der von dem Herrn Berichterstatter eben übergebenen korrigierten Vorlage. Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, der möge ein Handzeichen geben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion angenommen.
Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung und möchte bemerken, daß nach Erledigung dieses Punktes 8 der Punkt 21 von mir aufgerufen werden wird und anschließend der Punkt 3 'der Tagesordnung. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist mit seinen Beratungen fertig; das Ergebnis seiner Beratungen wird niedergeschrieben und die Drucksache alsbald verteilt werden.
Punkt 8 der Tagesordnung ist die
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen ({0}) ({1});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({2}) ({3}) ({4})
Zu diesem Punkt 8 der Tagesordnung soll noch aufgerufen werden ein Gesetz über Teuerungszulagen und ein Gesetz zur Änderung des Soforthilfegesetzes, dazu auf Antrag der Fraktion der SPD ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges: Bundesversorgungsgesetz; dieser letzte Entwurf hat nur einen Artikel, er betrifft die Nichtanrechnung der Renten auf die Bezüge der Kriegsopfer. Ist das Haus damit einverstanden, 'daß diese Entwürfe nach Erledigung 'des Punktes 8 der Tagesordnung mit behandelt werden? - 'Das Haus ist einverstanden.
({5})
Zusammen damit, natürlich! Wir nehmen die Entwürfe in den Punkt 8 herein. Nur ist es so, daß das Rentenzulagengesetz in zweiter Lesung beraten wird, die anderen Entwürfe dagegen zunächst in erster Lesung. Wir müssen also zunächst das Rentenzulagengesetz behandeln. Ich rufe also außer den ursprünglichen Punkt 8 'der Tagesordnung noch auf die
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln ({6}) ({7});
ferner die
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes ({8})
sowie die
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges ({9}) vom 20. Dezember 1950 ({10}).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Horn als
Berichterstatter zur Berichterstattung über die
Vorlagen Nrn. 2390 und 2462.
Horn ({11}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das Haus zunächst-auf eine kleine Unkorrektheit in der Drucksache Nr. 2462 hinweisen, die bisher leider schriftlich nicht berichtigt worden ist, obschon das Sekretariat des sozialpolitischen Ausschusses die Berichtigung schon gestern in den Geschäftsgang gegeben hat. Nach den Beschlüssen des sozialpolitischen Ausschusses ist auch die Überschrift zu berichtigen.
Wenn Sie der Vorlage folgen wollen, müssen Sie zu der Drucksache Nr. 2462 auch die ursprüngliche Drucksache Nr. 2390 hinzunehmen, weil der gedruckte Mündliche Bericht des Ausschusses die Paragraphen des Gesetzentwurfs, die keine Änderung erfahren haben, leider nicht mit aufführt.
Der sozialpolitische Ausschuß hat die ihm überwiesene Gesetzesvorlage in zwei Sitzungen beraten. Zu den Beratungen waren hinzugezogen als Sachverständige bzw. als an der Gesetzesmaterie beteiligt der Vorsitzende des Verbandes der Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik und zum zweiten Vertreter des Senats von Berlin und der Versicherungsanstalt Berlin im Auftrage des Senats. Die Punkte des- ,Entwurfs sind jeweils unter Beteiligung der genannten Vertreter erörtert worden.
Die Gesetzesvorlage geht auf den vom Hohen Hause am 1. März dieses Jahres behandelten Antrag, Drucksache Nr. 1971, zurück. Der Beschluß gliedert sich in zwei Teile: in das Ersuchen an die Regierung, alsbald einen Gesetzentwurf über die Sanierung und Reform der Rentenversicherung vorzulegen, und zum zweiten, dem Hause eine Vorlage über die Erhöhung der derzeitigen Renten zu unterbreiten. Die Regierung hat zunächst dem Ersuchen unter Ziffer 2, nämlich dem nach einer Vorlage über die Erhöhung der Renten stattgegeben und die diesbezügliche Vorlage eingebracht.
In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, daß die Vorlage über die Sanierung und Reform der Rentenversicherungen aus uns allen verständlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden kann. Ich darf die Ziffer 2 des damaligen Beschlusses in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Sie lautet folgendermaßen:
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen sollen im Durchschnitt um 25 vom
Hundert erhöht werden, gleichzeitig soll die
Rentenhöhe stärker als bisher von der Anzahl
und der Höhe der entrichteten Beiträge abhängig gemacht werden.
Ich darf zum Verständnis dazu noch folgendes sagen: Wir wissen aus den wiederholten Debatten in diesem Hause, daß das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz, das im Juni 1949 der Wirtschaftsrat in Frankfurt beschlossen hat, Teuerungszulagen vorsah und daß der Wirtschaftsrat damals in Abweichung vom eigentlichen Versicherungsgedanken Mindestrenten festgesetzt hat. Die Teuerungszulagen betrugen bei den Invalidenrenten und Ruhegeldern 15 DM, die Mindestrenten aber 50 DM, bei den Witwen- und Witwerrenten 12 DM, Mindestrenten 40 DM, bei den Waisenrenten 6 DM, Mindestrenten 30 DM. Das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz brachte auch eine Erhöhung der Kinderzuschläge um 5 DM. Diese Lösung müssen wir uns vor Augen halten, wenn wir den Gang der Verhandlungen im sozialpolitischen Ausschuß verstehen wollen, bzw. wenn wir die zitierte Ziffer 2 unseres Beschlusses vom 1. März dieses Jahres in der Weise würdigen wollen, wie es damals vorgesehen war.
In seinen Beratungen hat der sozialpolitische Ausschuß zunächst den wesentlichsten Punkt erörtert, und zwar die zu gewährende Rentenzulage. Neben der Regelung im Lande Berlin ist das der kritische und neuralgische Punkt der Gesetzesvorlage. So kurz sie im ganzen auch sein mag, so ist sie doch sowohl wegen ihres materiellen Inhalts als auch wegen ihrer politischen Bedeutung von außerordentlicher Wichtigkeit.
Bei den Erörterungen über den § 2 der Vorlage wiesen vor allen Dingen sozialdemokratische Mitglieder des Ausschusses mit allem Nachdruck darauf hin, daß es für sie unmöglich sei, die Regelung, die die Regierungsvorlage vorsehe, zu akzeptieren. Man vertrat den Standpunkt, es handle sich hier um eine Teuerungszulage, um eine Zulage, die eben aus der Preisentwicklung, den Teuerungsverhältnissen, notwendig geworden sei, und man könne daher die jetzige Entscheidung nicht an irgendwelche versicherungsmathematischen . oder versicherungsrechtlichen Überlegungen binden. Bei der Regelung, wie sie der Abs. 5 des § 2 der Regierungsvorlage vorsieht, sollen nämlich die Zuschläge nur insoweit gewährt werden, als sie die damaligen Aufstockungsbeträge übersteigen.
Ich darf Ihnen das an folgendem Beispiel klarmachen: Wenn bisher jemand eine Rente in der Höhe von 30 DM bezogen hat, so bekam er nach dem Sozialversicherungs - Anpassungsgesetz zunächst den Teuerungszuschlag von 15 DM, also 45 DM, und zur Aufrundung auf die Mindestrente von 50 DM noch einen zusätzlichen Betrag von 5 DM. Die jetzige Regelung soll praktisch folgendermaßen gehandhabt werden: Die Beträge nach dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz, also auch die Mindestrente von 50 DM, gelten als die diesem Gesetz zugrunde zu legenden Rentenbezüge. Bei der Bemessung des jetzigen Rentenzuschlages ist also von der Mindestrente, also dem Betrag von 50 DM, auszugehen. Der Betreffende würde also zunächst, wovon Sie sich in der Vorlage überzeugen wollen, einen Zuschlag von 12,50 DM bekommen, so daß sich seine bisherige Mindestrente danach auf 62,50 DM erhöhen würde. Nach dem § 2 Abs. 5 der Vorlage aber soll der von mir eben konstruierte Aufrundungsbetrag von 5 DM an diesen 12,50 DM abgesetzt werden, so daß dieser Rentenbezieher nicht 62,50 DM, sondern nach der jetzigen Vorlage 57,50 DM zu beanspruchen hätte. Sie können sich, meine Damen und Herren, diese Beispiele selber noch beliebig vermehren. Ich darf mich wegen der Kürze der Zeit auf die Erwähnung dieses einen Beispiels beschränken.
Zweifellos wird bei dieser Regelung ein Teil der Rentenbezieher nur eine geringere Erhöhung als die eigentlichen Zuschlagsbeträge erhalten, und ein Teil der jetzigen Mindestrentenempfänger muß dabei wohl leer ausgehen.
({12})
Aber sowohl von den Sprechern der Regierung als auch von den Vertretern der Regierungsparteien und vom Vorsitzenden des Verbandes der Rentenversicherungsträger ist bei den Beratungen hervorgehoben worden, daß die damalige Regelung durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz in verschiedener Beziehung Ergebnisse gezeitigt hat, die im Blickfeld einer wirklich sozialversicherungsmäßigen Betrachtung der Dinge auf die Dauer nicht bestehen bleiben können. Es haben sich, wie auch von den Sachverständigen bestätigt wird, in der Folgezeit eine sehr große Zahl von Fällen ergeben, in denen . Mitglieder , der Rentenversicherungen
({13})
durch die Erleichterungen, die ihnen das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz gebracht hat, in den Genuß von Renten gekommen sind, deren Höhe einen Vergleich mit den tatsächlich gezahlten Beiträgen bei weitem nicht aushält. Im Ausschuß ist bei der Erörterung dieser Dinge auch nachdrücklich betont worden, daß wir es hier mit Versicherungen zu tun haben und daß daraus schließlich nur die Leistungen erwartet werden können, die im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen stehen. Darauf beruht wiederum der damalige Beschluß, bei der Regelung die Zahl und die Höhe der geleisteten Beiträge besser zu berücksichtigen.
Die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion haben dann im Ausschuß folgenden Antrag gestellt: „({14}) Die Zulagen betragen monatlich
7,50 DM bei den Mindestwaisenrenten
von 30,- DM
und bei Waisenrenten bis 35,- DM
10,- DM bei den Mindest-Witwen- und Witwerrenten von 40,- DM
und bei Witwen- und Witwerrenten bis 45,- DM
12,50 DM bei den Mindesttenten von' 50,- DM
und bei Renten bis 55,- DM
Die Zulagen steigen bei allen Renten um 2,50 DM monatlich für jede weitere der in Stufen von 10,-. DM monatlich fortschreitenden Rentengruppen."
Bei der Erörterung dieses Vorschlags haben die Vertreter des Finanzministeriums und des Arbeitsministeriums mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Deckungsvorlage für das uns heute beschäftigende Gesetz nur nach sehr mühsamen und schwierigen Überlegungen und Verhandlungen zustandekommen konnte. Der Vertreter des Finanzministeriums mußte im Auftrage des Ministers erklären, daß jede Änderung an der Deckungsvorlage zu einer' Verzögerung der Verabschiedung des Gesetzes führen müsse, weil eben weitere Deckungsmöglichkeiten nicht vorhanden seien; der Minister müsse nach den Bestimmungen des Grundgesetzes Einspruch gegen das Gesetz einlegen und so lange aufrechterhalten, bis Deckungsmöglichkeiten gefunden seien. Die Vertreter der Regierungsparteien haben auf die gleichen Schwierigkeiten hingewiesen. Sie haben im Interesse einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes und unter Hinweis darauf, daß es gegenüber den Menschen, die draußen seit geraumer Zeit auf dieses Gesetz warteten, nicht vertreten werden könne, daß die Vorlage noch weiter hinausgeschoben werde, dafür plädiert, es bei der jetzigen Vorlage zu belassen und über die Aufwendungen, die das Gesetz jetzt erfordert, nicht hinauszugehen. Im Hin und Her des Meinungsaustausches haben die Antragsteller erneut darauf hingewiesen, daß eine Verabschiedung im Sinne der Regierungsvorlage im Interesse der betroffenen Menschen nicht vertreten werden könne. , In der Abstimmung über den Ihnen vorgetragenen Antrag der sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses wurde der Antrag mit 11 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Der Abs. 2 des § 2 hat keine Änderung erfahren.
Bei der Erörterung der Abs. 3 und 4 von § 2 der Regierungsvorlage kam es zwangsläufig zu einer Aussprache darüber, ob und inwieweit die Anrechnung anderer sozialer Leistungen auf die Rentenzulagen zulässig sein sollte. Der Abs. 3 bezieht sich auf die §§ 1273, 1274, 1275 und 1279 der Reichsversicherungsordnung. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß der § 1273, der beinhaltet, daß eine Witwen- oder Witwerrente niemals höher 1 sein kann als die Rente, die der Verstorbene bezogen haben würde, wenn er zu Lebzeiten in den Genuß der Rente gekommen wäre, unter allen Umständen aufrechterhalten werden müsse. Die §§ 1274 ff. sind länger erörtert worden. Auch unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 1. März dieses Jahres ist verlangt, daß die Vorschriften über das Ruhen von Renten der Rentenversicherungen neben Renten der Unfallversicherungen wieder auf den Stand der Gesetzgebung des Jahres 1911 gebracht werden. Die Regierungsvorlage ist diesem Verlangen des Bundestags nicht gefolgt. Zur Begründung ist ausgeführt worden, daß dieses Verlangen angesichts der Notwendigkeit der Deckung einfach nicht erfüllbar sei. Die Vertreter der Regierungsparteien im Ausschuß haben die Nichterfüllung des Verlangens dieses Beschlusses mit Bedauern registriert. Sie haben sich ebenso wie die Vertreter der Opposition hinsichtlich der Unfallversicherung darauf bezogen, daß der Herr Bundesarbeitsminister bei der ersten Lesung der Vorlage im Plenum bereits eine Erklärung dahin abgegeben hat, daß die Gesetzesvorlage über die Erhöhung der Unfallrenten im Ministerium bereits fertiggestellt sei und daß das Haus in der Lage sein werde, unmittelbar nach den Ferien über die Vorlage zu beraten und abzustimmen. Der Ausschuß hat sich bezüglich dieses Punktes auf eine Entschließung geeinigt, die Ihnen im Druck nicht vorliegt, die ich Ihnen aber vortragen und dann dem Herrn Präsidenten überreichen darf. Sie lautet:
Der Sozialpolitische Ausschuß schlägt dem Plenum vor, zu beschließen:
Der Herr Bundesarbeitsminister hat bei der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen mitgeteilt, daß ein Gesetzentwurf über die Gewährung von Teuerungszulagen in der Unfallversicherung im Bundesarbeitsministerium fertiggestellt ist. Die Bundesregierung wird ersucht, eine derartige Vorlage beschleunigt den gesetzgebenden Instanzen zugehen zu lassen.
Ich darf dem Herrn Präsidenten diese Entschließung überreichen.
Die Erörterungen über die Abs. 3 und 4 von § 2 führten, wie ich schon andeutete, zwangsläufig auch zu einer Diskussion über die Frage, welche Anrechnung bei den sonstigen sozialen Leistungen erfolgen darf. Es wurde ein Verlangen der Vertreter der Heimatvertriebenen vorgetragen, es wurden sonstige Wünsche in dieser Frage geäußert. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses haben dem Ausschuß einen Antrag unterbreitet, der Ihnen heute unter Umdruck Nr. 289 vorliegt. Ich brauche ihn deshalb hier im Wortlaut nicht vorzutragen. Ich bin aber verpflichtet hinzuzufügen, daß bei der ausgiebigen Erörterung des Antrages von den Regierungsvertretern und auch von den Vertretern der Regierungsparteien immer wieder auf die dadurch zur Auslösung kommenden erneuten Schwierigkeiten in der Deckung hingewiesen werden mußte. Des weiteren wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß, wenn in dieser Beziehung im Sinne dieses Antrags liegende Lösungen gefunden werden sollten, sie dann nicht in dieses Sozialversicherungsgesetz hineingehörten, sondern daß sie dann jeweils bei den einzelnen Gesetzesvorlagen zu erörtern und zu beschließen seien, also etwa beim Bundesversorgungsgesetz oder beim Soforthilfegesetz, oder wo es sonst sein mag. Unter Hinweis
({15})
auf diese Begründungen ist dann auch dieser Antrag von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt worden. Man bedauerte, ihm aus den genannten Gründen nicht zustimmen zu können.
Meine Damen und Herren, es ist dann des weiteren von dem Herrn Abgeordneten Dr. Preller - ich hätte das eigentlich eben schon sagen müssen, ich trage es hier nach - im Ausschuß der Antrag gestellt worden, auch die Erhöhungen der Renten in der Unfallversicherung in das Gesetz einzubeziehen. Aus den dargelegten Gründen konnte der Ausschuß dem in seiner Mehrheit ebenfalls nicht folgen. Der Grund für die eben überreichte Ent-. schließung liegt zum Teil auch in der Erörterung dieses Antrages.
Ich muß hier noch folgenden Antrag erwähnen, der von den Vertretern der sozialdemokratischen Fraktion gestellt wurde, und der aus den gleichen Gründen der Ablehnung verfiel. Es ist ein Antrag, der verlangte, daß beim Zusammentreffen von Renten der Rentenversicherungen mit Renten der Unfallversicherung dem Berechtigten von der Rente einschließlich der Zulage aus der Rentenversicherung mindestens so viel verbleiben müsse, daß er aus der Rentenversicherung und der Unfallversicherung zusammen ebensoviel erhalte, wie er ohne Anwendung der §§ 1274 und 1275 der Reichsversicherungsordnung allein aus der Rentenversicherung an Rente und Zulage erhalten haben würde. Auch diesem Antrag konnte die Mehrheit nicht folgen, weil er in seinen Auswirkungen nicht übersehbar war und wiederum an die Frage der erforderlichen Deckung rührte. Er wurde von der Mehrheit des Ausschusses deshalb nicht akzeptiert.
Wenn Sie mir gestatten, daß ich Ihnen in diesem Zusammenhang ein generelles Wort zur Deckungsvorlage sage, dann darf ich Sie auf die dem Regierungsentwurf beigegebene Begründung verweisen und hier wiederholen, daß der Vertreter des Finanzministeriums im Ausschuß darauf hinwies, die Vorlage erfordere für den Rest des Etatjahrs bzw. vom Zeitpunkt des Inkrafttretens, also vom 1. Juni ab, insgesamt 655 Millionen DM plus 44 Millionen DM, wenn das Land Berlin in das Gesetz mit einbezogen werde. Die Deckung ist so zustande gekommen, daß 80 % für das laufende Etatjahr vom Bund getragen werden und die restlichen 20°/o von den Trägern der beiden Rentenversicherungen aufzubringen sind. In Summen ausgedrückt sind 250 Millionen DM bei der Arbeitslosenfürsorge in Absatz gekommen, weil man hofft, diese Beträge durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten ersparen zu können. Eine weitere Einsparungsmöglichkeit hat die Regierung darin gesehen, daß man bei den übrigen Unterstützungs-und Leistungsarten durch die vorgeschriebenen Anrechnungen etwa 100 Millionen DM ersparen könne. Des weiteren ist ein Globalabstrich am Haushalt in Höhe von 250 Millionen DM gemacht worden. Damit ist nach den Erklärungen der Regierungssprecher das Letztmögliche getan worden. Aus diesen Gründen ist es also unmöglich, in dieser Vorlage über den vorgesehenen Rahmen hinauszugehen.
({16})
Meine Damen und Herren, die §§ 3 und 4 haben im Ausschuß keine Änderung erfahren. -Deshalb -kann ich mir darüber auch hier besondere Auslassungen ersparen. Ich möchte Sie aber gerade auch bezüglich des § 4 auf die Begründung des Gesetzentwurfes hinweisen, weil er die Einbeziehung der Rentnerkrankenversicherung in die Gemeinschaftslast der Rentenversicherungen vorsieht.
Der § 2 hat also, wenn ich das nachtragen darf, nach diesen sehr eingehenden Erörterungen und der Entscheidung über die eingebrachten Änderungsanträge durch Mehrheitsbeschluß die Zustimmung gefunden im Sinne der Regierungsvoclage.
Wenn ich nun zu § 5 übergehe, der die Einbeziehung des Landes Berlin in das Gesetz vorsieht, so darf ich dazu in Kürze folgendes ausführen: § 5 der Vorlage macht zur Voraussetzung für die Einbeziehung des Landes Berlin einmal, daß das Land, so wie es bei jeder Einbeziehung in ein Gesetz notwendig ist, nach Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschließt, und zum andern, daß Berlin durch Gesetz bestimmt, die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten grundsätzlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften durchzuführen. In diesem Gesetz des Landes Berlin ist, so will es die Regierungsvorlage, das Nähere zur Überleitung des Bundesrechts auf das Land Berlin zu bestimmen. Im Einvernehmen mit der Bundesregierung soll dabei vom Bundesrecht insbesondere insoweit abgewichen werden, als es sich um die verschiedenen, in der Vorlage aufgeführten Punkte handelt.
Ich muß darauf verweisen, daß der Bundesrat speziell zu diesem Punkte einen grundsätzlichen Änderungsvorschlag gemacht hat. Der Bundesrat hatte beantragt - Sie finden das ebenfalls in der Drucksache -, in § 5 Abs. 1, dritte Zeile hinter dem Wort „beschließt" einen Punkt zu setzen und den weiteren Wortlaut des Abs. 1 zu streichen. In der Begründung dazu wurde gesagt, der Bundesrat habe grundsätzlich Bedenken gegen die in der Regierungsvorlage eingeschlagene Methode der Verwaltungsangleichung und überdies gesetzessystematische Bedenken, da nach der Fassung des § 1 dieses Gesetzes mit einer Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen im Bundesgebiet zu rechnen sei. Der Bundesrat vertritt die Meinung, daß man mit diesem Gesetz nicht eine mehr oder weniger organisatorische Angelegenheit verkoppeln könne; vielmehr müsse diese bis zur wirklichen und endgültigen Reform der Rentenversicherung zurückgestellt bleiben.
Die Bundesregierung hat in ihrer Erwiderung zum Ausdruck gebracht, daß sie diesem Verlangen des Bundesrates nicht zustimmen könne, und darauf verwiesen, daß es ein Irrtum sei, anzunehmen,' es handele sich hier lediglich um eine mehr oder weniger verwaltungsmäßige oder organisatorische Angelegenheit.
Nach den weiteren Absätzen des § 5, insbesondere nach Abs. 3, soll ja-- wovon Sie sich in der Vorlage überzeugen wollen - das Land Berlin ab 1. Juni 1951 in das Gemeinlastverfahren der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, einbezogen werden. Außerdem soll der Bund nach Abs. 4 bis zum 1. Oktober zu jeder in Berlin zu zahlenden Rente eine Zubuße von monatlich. 20 DM leisten, und ab 1. Oktober 1951 sollen sich diese Bezuschussungen nach den Vorschriften des Bundesrechts richten. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, mit dieser Einbeziehung des Landes Berlin ist auch eine sehr erhebliche finanzielle Zubuße verbunden, einmal aus den Beitragsmitteln der Rentenversicherungen im Bundesgebiet und zum andern schließlich auch durch den Bund selbst. Aus diesem Grunde hat die Regierung ihrerseits daran festgehalten, daß diese Regelung so,
({17})
wie sie in § 5 Abs. 1 der Regierungsvorlage verankert ist, getroffen werde.
Die Vertreter der Regierungsparteien im Ausschuß haben sich dieser Meinung angeschlossen, und zwar nach sehr eingehender Diskussion, bei der die Vertreter Berlins Gelegenheit hatten, ihre schwierige Lage darzulegen, womit sie auch im Ausschuß auf allen Seiten volles Verständnis f an-den. Bei dieser Gelegenheit sind auch die sehr bedeutsamen Gesichtspunkte ins Feld geführt worden, wie sie vom Blickfeld des Bundes aus gesehen werden müssen. Auf Vorschlag des Herrn Bundesarbeitsministers sind die Beratungen dann unterbrochen worden. Am Montag vormittag haben die Vertreter Berlins und der Vertreter des Verbandes der Rentenversicherungsträger eingehende Besprechungen _im Bundesarbeitsministerium gepflogen. Man ist sich, was die technische Seite der Angelegenheit angeht, auf die ich im einzelnen hier nicht einzugehen brauche, wohl erheblich näher gekommen. Was dagegen die politische Seite anlangt, waren die an der Besprechung beteiligten Vertreter Berlins nicht in der Lage, Erklärungen abzugeben. Als dann am Montag abend der sozialpolitische Ausschuß erneut in die Beratung dieser Frage eintrat, erstattete der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums Bericht über die Besprechungen und brachte dabei zum Ausdruck, daß der Herr Bundesarbeitsminister den Vertretern Berlins vorgeschlagen habe, als endgültigen Termin für die Angleichung der Berliner Sozialversicherung an das Bundesrecht den 1. April 1952 vorzusehen.
Ober diesen Vorschlag hat der Ausschuß eingehend debattiert. Die Vertreter der Regierungsparteien haben diese Anregung des Bundesarbeitsministers aufgegriffen. Demgemäß finden Sie jetzt, meine Damen und Herren, unter den Beschlüssen des 21. Ausschusses eine Einfügung. Es heißt dort jetzt: ,,... durch Gesetz bestimmt, daß die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten spätestens vom 1. April 1952 an grundsätzlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften durchgeführt werden sollen". Bei den Möglichkeiten, die dem Lande Berlin 'im Einvernehmen mit der Bundesregierung belassen sind, vom Bundesrecht zunächst noch abzuweichen, ist dann die in der Ausschußvorlage unter dem Buchstaben c angeführte weitere Möglichkeit hinzugekommen. .Auch das War eine Zusage, die der Herr Bundesarbeitsminister den Vertretern Berlins gegeben hatte, weil in Berlin die Gewährung von Renten an Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr erwerbstätig sind, heute praktisch ist und weil man eingesehen hat, daß es nicht angängig ist, nun mit einem Schlage ad hoc zu einer anderen Regelung, nämlich der, die im Bund Geltung hat, überzugehen. Deshalb hat der Ausschuß diesen Buchstaben c auf Antrag der Regierungsparteien einmütig noch mit in die Gesetzesvorlage einbezogen.
Meine Damen und Herren! Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Situation der Versicherungsanstalt in Berlin sicherlich nicht einfach und nicht leicht ist. Die VAB befindet sich zur Zeit auf Grund eines Anpassungsgesetzes, das zu Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, mit den Renten in einem Umstellungsprozeß. Diese Umstellung ist noch im Gange, wie ich sagte, und es ergeben sich dabei natürlich gewisse Schwierigkeiten bezüglich des Zeitpunktes des Überschaltens auf das Bundesrecht. Die Mehrheit des Ausschusses glaubte aber, man komme dem Lande Berlin in durchaus angemessener Weise entgegen, wenn man als diesen Zeitpunkt den 1. April 1952 verankere, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wir uns hier im Bundesgebiet in diesen Dingen ja auch in einer äußerst schwierigen Lage befinden. Soviel zum Thema Berlin.
Lassen Sie mich noch folgendes sagen. Der § 1 des Gesetzes, über den im Ausschuß erst später beraten wurde, hat, wie Sie aus der Ausschußvorlage ersehen, eine Ergänzung gefunden, die dem Antrag des Bundesrates entspricht. Dieser lautet:
Die Zulagen sind unbeschadet der Vorschriften
des § 2 Absatz 3 und 4 Bestandteile der Renten.
Ein Antrag der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuß, das Inkrafttreten dieses Gesetzes rückwirkend auf den 1. April festzusetzen, konnte von der Mehrheit des Ausschusses - wiederum aus Deckungsgründen - nicht akzeptiert werden. Die Mehrheit hat sich der Regierungsvorlage auch in diesem Punkte angeschlossen und schlägt Ihnen vor, die Rentenzuschläge rückwirkend ab 1. Juni dieses Jahres zu bewilligen.
Die Überschrift des Gesetzes hat, wiederum dem Antrag des Bundesrates folgend, eine Änderung insofern erfahren, als sie nicht lauten soll: „über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen ({18})", sondern ergänzt werden soll durch die Worte: „und über Änderungen des Gemeinlastverfahrens". Der Ausschuß hat diesen Zusatz akzeptiert, weil ja das Gemeinlastverfahren in der Tat durch die Einbeziehung der Krankenversicherung für Rentner geändert wird.
Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, noch darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß bereits in der vergangenen Woche, nachdem der Bundesfinanzminister auf Anregung des Ausschusses eine dahingehende Vorlage eingebracht hatte, eine Vorwegbewilligung in Höhe der erforderlichen Beträge für die beschleunigte Auszahlung der Rentenzuschläge beschlossen hat. Die Vorlage des Finanzministeriums konnte selbstverständlich nur auf dem Inhalt der Regierungsvorlage fußen, und darauf sind auch diese Vorwegbewilligungsbeträge fundiert worden. Die Mehrheit des Ausschusses hat im sozialpolitischen Ausschuß auch zum Ausdruck gebracht, daß der Vorwegbewilligungsbeschluß des Haushaltsausschusses in seinem Fundament erschüttert werden müsse, wenn an der Regierungsvorlage hinsichtlich der Deckung noch etwas geändert werden würde.
Darauf will ich mich bei meiner Berichterstattung beschränken. Es ist, wie gesagt, eine Vorlage, die Ihnen der Ausschuß unterbreitet, die, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, in ihren beiden Kernstücken, also in der Bemessung der Rentenzuschläge und in der Frage Berlin auf Mehrheitsbeschlüssen beruht. Ich habe Sie namens des Ausschusses zu bitten, der Vorlage nach der Zusammenstellung unter Berücksichtigung der aus der Drucksache ersichtlichen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Ich tue das hiermit und beende damit meine Berichterstattung.
({19})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten ein in die Einzelberatung zweiter Lesung. Ich rufe auf § 1 und erteile das Wort zur Begründung des Antrags Umdruck Nr. 292 Ziffer 1 dem Abgeordneten Renner.
({0})
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Gesamtredezeit auf 60 Minuten zu begrenzen. ({1})
Aber das wird ja erst bei der dritten Beratung von Bedeutung werden.
Bei der dritten Beratung! Wir sind jetzt bei der zweiten. Sonst hätte ich widersprechen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Regierung stellt im ersten Satz der Begründung wie auch in § 1 fest, daß die vorliegende Regelung eine Übergangsregelung sein soll. Es heißt hier ausdrücklich: „Vorbehaltlich der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen". Der Herr Berichterstatter hat an diesen Satz die Bemerkung geknüpft: ,,vorbehaltlich aus uns allen verständlichen Gründen". Ich bin der Meinung, daß die Gründe keineswegs allen verständlich sein müssen. Uns sind sie verständlich., weil wir klar erkennen, warum dieses Problem der Sanierung der Sozialversicherungsgesetzgebung so lange hinausgezögert worden ist. Ich darf darauf hinweisen, daß die kommunistische Bundestagsfraktion
({0})
- nicht so dumm wie Ihre, wenigstens was die Zwischenrufer angeht, auf mehr lasse ich mich im Augenblick nicht ein, sonst kriege ich noch einen Ordnungsruf
Sie können damit rechnen!
- bereits am 9. Dezember 1949 einen Antrag eingebracht hat, der darauf hinauslief, eine Steigerung der Leistungen, insbesondere auch der der Krankenversicherung, herbeizuführen und die Vereinheitlichung der Sozialversicherungsgesetzgebung zu schaffen. Damals bereits haben wir in der Begründung auf die Tatsache hingewiesen, daß diese Vereinheitlichung eine Forderung ist, die die Gewerkschaften schon seit Jahrzehnten erheben, so z. B. der 13. Kongreß der Gewerkschaften im Jahre 1928. Eine weitere Forderung war die nach Wiederherstellung der absoluten Selbstverwaltung.
Die sozialdemokratische Fraktion hat dann im Sommer 1950 bekanntlich ebenfalls einen Antrag gestellt, in dem die Frage der Neugestaltung der Sozialversicherung angeschnitten war. Beide Anträge haben das Schicksal erlebt, daß sie der Regierung als Material zugewiesen worden sind. Und heute, nachdem der Bundestag am 1. Februar 1951 einstimmig den Beschluß gefaßt hat, daß die derzeitigen Rentenbezüge der Sozialversicherungsgesetzgebung durchschnittlich um 25 % erhöht werden sollten und daß die Leistungen auf einen Stand zu bringen seien, der den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist, heute, Mitte Juli 1951, also 5 Monate später, bekommen wir diese Regierungsvorlage - vorgelegt, die wir nun annehmen sollen. So will es die Koalition, weil sie uns draußen sonst dafür verantwortlich machen wird, daß überhaupt nichts geschieht, daß der Bundestag in Urlaub geht, ohne überhaupt etwas auf dem Gebiet unternommen zu haben. Wir haben im Ausschuß und auch im Plenum mehrfach gehört:. Um Himmels willen, nehmt keine Änderungen an dem Inhalt dieser Gesetzesvorlage vor, weil sonst die Durchführung des ganzen Gesetzes in Frage gestellt wird; vor allen Dingen geht nicht etwa an die Stellung von Anträgen im Sinne einer Erhöhung der Leistungen heran, weil sonst wieder die Deckungsfrage, der Deckungsvorschlag der Regierung völlig ins Wanken gerät! - Wir verwahren uns gegen eine derartige Behandlung von gemeinschaftlichen, einstimmig gefaßten Beschlüssen des Bundestages und wir verwahren uns auch gegen solche Feststellungen, wie sie in der Begründung der Bundesregierung gegeben sind, etwa in der Linie:
Der vorliegende Entwurf führt diesen Bundestagsbeschluß insoweit aus, als er die Erhöhung der Renten betrifft.
Das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. Hier handelt es sich nicht um eine Durchführung des Beschlusses des Bundestags, der, wie gesagt, darauf hinauslief, eine Erhöhung der derzeitigen Rentenbezüge um durchschnittlich 25 % vorzunehmen.
In das Problem der Sozialversicherung und auch in die Diskussion bei der ersten Lesung sowie auch in die Diskussion dieses Problems im zuständigen Ausschuß - auch der Berichterstatter hat das heute wieder getan - spielt etwas hinein, wogegen man sich nicht eindeutig genug verwahren kann. Das ist nämlich die Absicht, daß die endgültige Sanierung der Rentenversicherung durch ein besonderes Gesetz vorgenommen werden soll, in dem das Ausmaß der Sanierungsmaßnahmen, also die Höhe der Renten - darum geht es doch in der Hauptsache -, von der endgültigen Gestaltung der Beiträge und vor allen Dingen von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig gemacht werden soll.
Damit kommen wir zu dem Prinzip, das hier im Plenum in der Frau Kalinke die entschiedenste Vorkämpferin gefunden hat: Wiederherstellung des reinen Versicherungsprinzips.
Herr Kollege Renner, Sie sprechen nicht zu § 1.
Doch, ich spreche zu § 1.
Nein, Ihre Rede gehört ausgesprochenermaßen in die Generaldebatte!
Verzeihung, Herr Präsident, da steht ja doch alles drin!
Nein, Sie brauchen zu § 1 nicht die Prinzipien dieser Neuregelung zu diskutieren, sondern nur das, was von dieser Neu-. regelung abhängig ist.
Verzeihung, in dem § 1 steht drin: Die Zulagen werden nur gewährt, wenn und solange sich der Berechtigte im Bundesgebiet oder im Lande Berlin aufhält, es sei denn, daß zwischenstaatliche Abkommen etwas anderes bestimmen.
Und in der Begründung zu § 1 heißt es ausdrücklich - die Begründung spielt doch auch eine Rolle, oder nicht? - -
Sie haben jetzt zu. § 1 zu sprechen. Ich bitte Sie, sich im Rahmen des § 1 zu halten!
({0})
Vielleicht besser als Ihnen lieb ist.
Sonst muß ich Sie zur Sache rufen.
Darf ich dann, Herr Präsident, mit Ihrer gnädigen Erlaubnis die Frage diskutieren, warum überhaupt Staatszuschüsse notwendig werden, warum wir überhaupt vor die Notwendigkeit gestellt sind, daß wir Staatszuschüsse benötigen. Es muß doch, wenn die Frage der Beitragserhöhung gestellt wird, erlaubt sein, das hier im Plenum auszusprechen.
Herr Abgeordneter Renner, Sie zwingen mich, dem Hause den Vorschlag zu machen, die Redezeit auch in der zweiten Lesung für die einzelnen Redner zu begrenzen.
Verzeihen Sie, das können Sie nach der allgemeinen Geschäftsordnung nicht!
Herr Abgeordneter Renner, ich habe mit Ihnen nicht über die Auslegung der Geschäftsordnung zu debattieren.
Richtig! Es ist bedauerlich, daß ich das nicht kann.
Ich werde den Antrag an das Haus stellen, wenn ich sehe, daß einzelne Redner ihre Redefreiheit in der zweiten Lesung dazu gebrauchen, die Debatte übermäßig in die Länge zu ziehen und nicht zur Sache zu sprechen.
({0})
Verzeihung, Herr Präsident! Ich muß mich Ihrer höheren Machtfülle fügen.
Für mich ist diese Diskussion abgeschlossen.
Ich muß mich Ihrer höheren Machtfülle beugen.
Sie handeln damit der Geschäftsordnung entsprechend.
Das werde ich tun müssen,
({0})
wobei ich mir vorbehalte, das, was ich jetzt sagen wollte, in die Schlußbetrachtung bei der dritten Lesung hineinzubringen.
Nun zu unserem Antrag 1: Wir haben zu dem § 1, wie er hier vorliegt, folgende neue Fassung vorgeschlagen:
Zu den am 1. Juli 1951 laufenden oder nach
diesem Tag festgestellten Renten aus der
Rentenversicherung. der Arbeiter ({1}), der Rentenversicherung der Angestellten ({2}), der
knappschaftlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, des Gesetzes
über die Versorgung der Opfer des Krieges sowie zu den derzeitigen Leistungen der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung
werden Zulagen in der Höhe von 300/0 gewährt.
In unserem Antrag stellen wir also - im Gegensatz zu der Regierungsvorlage - die Forderung, daß bereits jetzt die derzeitigen Unfallversicherungsrenten sowie die Renten der Kriegsopfer um 300/o erhöht werden sollen. Wir stellen ferner den Antrag, daß auch die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge um diesen Betrag von 3001e erhöht werden sollen. Wir greifen damit eine Forderung auf, die wir bei der _Diskussion dieses Antrages am 1. Februar bereits gestellt haben, wobei wir auf die allgemeine Ablehnung des Hauses gestoßen sind.
Wir sind der Auffassung, daß man das Problem der Unfallversicherung nicht so behandeln darf, wie es in der Regierungsvorlage bzw. in der Begründung geschieht, daß wir uns also abspeisen lassen sollen mit einer Vertröstung, wie sie der Herr Bundesarbeitsminister in der Richtung gegeben hat, daß er ja bereits mit Billigung des Kabinetts ein Unfallversicherungsgesetz in Vorbereitung habe. Heute sind die Elendsrenten aus der Unfallversicherung so reformbedürftig wie auch die Renten aus der Invaliden- und Angestelltenversicherung. Die Unfallrentner draußen verlangen, daß sie keinen einzigen Tag länger mehr auf die durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten unbedingt notwendig gewordene Erhöhung ihrer Rentenbezüge warten müssen.
Wir sind auch der Auffassung, daß das Problem der Kriegsopferversorgung nicht behandelt werden kann, wie das hier geschieht; aber darüber kann ich noch später etwas reden,- wenn der sozialdemokratische Antrag kommt. Wir sind also, wie gesagt, der Meinung, daß die drei Probleme - Unfallversicherungsgesetzgebung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung - heute bereits durch ein einheitliches Gesetz geregelt werden sollen, wobei ich nur bedauere, daß es mir die Vorschriften, die der Herr Bundestagspräsident mir gibt, unmöglich machen, auf die Berechtigung eines derartigen Antrages näher einzugehen.
Ich hätte an dieser Stelle die Frage stellen müssen, daß die Invaliden und die Unfallgeschädigten einen Rechtsanspruch darauf haben, daß ihnen die 40 Milliarden DM Vermögen der Sozialversicherungsträger aufgewertet werden müssen, die vertan worden sind zur Finanzierung eines verbrecherischen Krieges. Ich hätte aufzeigen müssen, daß dieser Personenkreis
({3}) genau derselbe ist, -
Herr Abgeordneter Renner, Sie werden dazu bei der Generaldebatte in der dritten Lesung ausgiebig Zeit haben.
Was ich jetzt auf dem Herzen habe, brauche ich bei der dritten Lesung nicht mehr zu sagen.
({0})
Ich bin der Meinung, daß Sie, wenn Sie einen „Rechtsstaat" aufzubauen beabsichtigen - ich glaube das ja nicht -, diesen Rechtsanspruch ebenfalls so zu erfüllen verpflichtet sind wie etwa den Rechtsanspruch ehemaliger Nazigenerale.
({1})
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Horn als Berichterstatter zur Ergänzung seines Berichtes.
Horn ({0}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich korrekterweise einen Satz nachtrage. Ich habe übersehen, in meinem Bericht zu erwähnen, daß die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuß den Antrag gestellt haben, den § 5, der das Land Berlin betrifft, im Sinne des Antrages des Bundesrates zu ändern. Auch dieser Antrag konnte von der Mehrheit des Ausschusses nicht akzeptiert werden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich lasse nunmehr abstimmen über den Abänderungsantrag, den soeben der Kol({0})
lege Renner begründet hat, Umdruck Nr. 292 Ziffer 1. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller bei zahlreichen Enthaltungen abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den § 1 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen zahlreiche Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 2 und erteile zunächst das Wort dem Abgeordneten Renner zur Begründung des Antrages Umdruck Nr. 292 Ziffer 2.
Herr Abgeordneter Renner, ich mahne Sie sanft, bei der Sache zu bleiben, ich werde sonst von den geschäftsordnungmäßigen Bestimmungen Gebrauch machen. Ich bin verpflichtet, einen Redner, der nicht zur Sache spricht, zur Sache zu rufen. Sie wissen, daß der Ruf zur Sache die gleiche Wirkung hat wie ein Ordnungsruf. Ich bitte Sie, mit Ihren Ausführungen zu § 2 zu beginnen.
Verzeihung, ich wollte mir nur die Frage -
Herr Abgeordneter Renner, - Renner ({0}): Fragen darf ich ja wohl noch! Ich wollte mir nur die bescheidene Frage erlauben, ob der Herr Präsident damit einverstanden ist, daß dieser Paragraph absatzweise in 1, 2 und 3 diskutiert wird. Die absatzweise Abstimmung muß ich sowieso verlangen.
Das ist Ihre Sache. Sie müssen sich nur an den Stoff des § 2 halten.
Dann darf ich wohl mit Ihrer gütigen Erlaubnis anfangen.
Vizepiäsident Dr. Schmid: Ich habe Ihnen das Wort schon erteilt. Damit haben Sie seit einer Minute die Möglichkeit, zu beginnen.
({0})
Der § 2 besagt in seinem Abs. 1 folgendes. Der Herr Berichterstatter hat das an einem Beispiel klargemacht. Er besagt - ich bringe ein anderes Beispiel -, daß folgendes eintritt. Nehmen wir als Beispiel einen Rentenberechtigten an - ich gebrauche einmal bewußt dieses Wort, obwohl es nicht ganz richtig ist -, der eine Grundrente von 25 DM auf Grund der Beitragsleistung hat. Der Mann hat daneben bekanntlich noch die 15 DM aus dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz. Das macht zusammen 40 DM. Wie der Herr Berichterstatter gesagt hat, sollen ihm auch noch die 10 DM Auffüllungsbetrag von den 40 DM bis zur Mindestrente von 50 DM, wie es nun einmal durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz festgelegt worden ist, verbleiben. In dem Beispiel, das ich angeführt habe, beträgt nun die Zulage, die nach § 2 Abs. 1 gewährt werden soll, nicht mehr 12,50 DM, sondern 12,50 weniger 10 DM, also 2,50 DM pro Monat.
Es ist nun von entscheidender Bedeutung, wie groß der Personenkreis - wohlgemerkt! - der Kleinstrentenbezieher ist. Ich behaupte, daß etwa rund eine Million Rentenbezieher Kleinstrentenbezieher sind, also zu den Personen gehören, bei denen zur Grundrente und zu den 15 DM aus dem
Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz auch noch ein Aufüllungsbetrag gezahlt werden muß, was zur Konsequenz hat, daß an den 12,50 DM dieser Auffüllungsbetrag jedesmal in Abzug gebracht wird.
Es kam uns doch am 1. Februar darauf an - das hat die Diskussion doch ganz eindeutig bewiesen -, vor allem einmal dem Kreis der Personen zu Hilfe zu kommen, deren Rente als absolute Hungerrenten angesprochen werden müssen. Der Bundestag hatte eine Durchschnittsrentenerhöhung von 25 % beschlossen. Dieser Personenkreis, den ich erwähnt habe, bekommt nur einen Bruchteil von 25 %.
Es ist noch etwas anderes zu berücksichtigen, nämlich die Tatsache, daß ein Großteil dieser Kleinstrentenbezieher gezwungen ist, kommunale Wohlfahrtsunterstützung in Anspruch zu nehmen, was bekanntlich zur Folge hat, daß das, was Bonn jetzt zulegt, in der Gemeinde wieder in Abzug gebracht wird, so daß die Bezüge des Rentners, der kommunale Wohlfahrtsunterstützung zusätzlich erhält, nach diesem Gesetz tatsächlich keine Erhöhung erfahren. Diese Dinge wirken sich auch auf die Witwenrenten und Kinderzuschüsse aus.
Eine Feststellung im Zusammenhang mit dieser Frage. In der Diskussion ist es so dargestellt worden, als ob die 15 DM, die das SozialversicherungsAnpassungsgesetz gebracht hat, ein reiner Zuschuß, sozusagen ein Geschenk seien. Darf ich auf die Tatsache aufmerksam machen, daß im Zuge der Durchführung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes ja auch die Beiträge der Angestellten und Arbeiter auf 10 % heraufgesetzt worden sind. Es ist also kein Geschenk gewesen, was der Wirtschaftsrat in Frankfurt gegeben hat, sondern das war etwas, was die. im Produktionsprozeß stehen-. den Angestellten und Arbeiter durch ihre höheren Beiträge, zu deren Leistung sie verpflichtet wurden, finanziert haben. Kommen Sie uns also nicht mit der Darstellung, als seien diese 15 DM ein Geschenk, das man jetzt irgendwie anrechnen müsse, nachdem doch keiner bestreiten kann, daß eine zwingende Notwendigkeit besteht, die Rentenbezüge für diesen Personenkreis zu erhöhen. - Das zu dieser Seite der Geschichte.
Ich komme nun auf Abs. 3 des § 2 zu sprechen, auf das Problem des Ruhens der Rente beim Doppelbezug von Invaliden- und Unfaliversicherungsrente. Auch da haben wir gesagt bekommen, daß der Herr Bundesarbeitsminister Storch dabei sei, diese Frage im neuen Unfallversicherungsgesetz irgendwie anders zu regeln. Ich muß aber der Erinnerung des Herrn Berichterstatters etwas nachhelfen. Diese Bestimmung über das Ruhen der Renten aus der Invalidenversicherung beim Doppelbezug von Renten ist jüngeren Datums, und zwar stammt sie aus der Notverordnungsperiode des Herrn seinerzeitigen Reichskanzlers Brüning, der, wenn er heute noch sichtbar politisch aktiv wäre, zur CDU gehören würde.
({0})
So liegen die Dinge. Es handelt sich um eine Verschlechterung der Rechte der Unfallgeschädigten und der Invaliden, die seinerzeit, in dieser Aera der Notverordnungspolitik, in dieser Periode Deutschlands vorgenommen worden ist, in der das Reich an den Faschismus ausgeliefert wurde.
({1})
({2})
Nach Ihrer Meinung gilt es also, diese Verordnung
zu konservieren. Wir wiederholen abér den Antrag, diese Vorschriften bereits jetzt zu beseitigen.
Noch ein Wort dazu - nun, das habe ich ja schon zum größten Teil klargestellt -,
({3})
daß bei der Berechnung der Rentenzulage der Betrag aus dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz und der sogenannte Auffüllbetrag in Anrechnung gebracht werden sollen. Angesichts dieser Situation ist meine Fraktion zu der Überzeugung gekommen, daß es notwendig ist, den § 2 in seiner Gesamtheit zu streichen und das Problem der Erhöhung der derzeit laufenden Renten so zu regeln, wie es unser Vorschlag zu § 1 besagt, nämlich eine allgemeine Erhöhung der Rentenbezüge aller Sozialberechtigten - der Kriegsopfer und Arbeitsinvaliden - um 30 % im Verhältnis zu den derzeitigen Bezügen durchzuführen.
({4})
Das Wort hat der Abgeordnete Meyer ({0}).
Meine Damen und Herren! Der § 2 dieses von Millionen sehnsüchtig erwarteten Gesetzes ist gewissermaßen das Kernstück des Gesetzes. Wir haben in den Ausschußberatungen Bedenken gegen die Zulagenskala zum Ausdruck gebracht und unsern Antrag, der durchaus loyal und in objektiver Weise von dem Herrn Berichterstatter mitgeteilt wurde, zur Debatte gestellt. Wir schlagen vor:
1. § 2 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
({0}) Die Zulagen betragen monatlich
7,50 DM bei den Mindest-Waisenrenten von 30,- DM
und bei Waisenrenten bis 35,- DM 10,- DM bei den Mindest-Witwenund -Witwerrenten von 40,- DM
und bei Witwen- und
Witwerrenten bis 45,- DM
12,50 DM bei den Mindestrenten von 50,- DM und bei Renten bis 55,- DM
Die Zulagen steigen bei allen Renten um 2,50 DM monatlich für jede weitere der in Stufen von 10,- DM monatlich fortschreitenden Rentengruppen.
Abs. 5 wird gestrichen.
Den Abs. 1, der also diese Skala enthält, und den Abs. 5 dieses Gesetzes muß man zusammenlesen und verstehen. Diese beiden Abschnitte bilden die Grundlage für die neue Berechnung oder, besser gesagt, für die Ausschaltung von weit über einer Million Kleinrentner, die sich in den letzten Monaten und Wochen eingebildet haben, daß sie eine Zulage in Höhe von 25 % ihrer Rente bekommen würden. Und nun werden sie leer ausgehen.
Wir sehen in dieser Skala und dem Beschluß des Ausschusses in dieser Formulierung des Gesetzes eine Mißachtung von zwei Beschlüssen des Hauses. Wenn auch gesagt wurde - das haben wir im Ausschuß gehört -, daß man am 1. März eine durchschnittliche Erhöhung der Renten von 25 % beschlossen habe, dann kann man aber doch bei dieser Skala und bei dieser Inansatzbringung von Abs. 5 des § 2 nicht von einer „durchschnittlich 25 %igen Rentenerhöhung" sprechen, sondern es ist doch eine Rentenerhöhung von 0 bis 25 %!
Wenn wir uns einmal einige Zahlen über die Mindestrenten anschauen - ich habe hier nur die Zahlen des Landes Berlin -, dann stellen wir fest, daß von den dortigen 348 062 Rentnern 114 200 Bezieher von Mindestrenten sind.
({1})
Darunter befinden sich nur 6000 Männer. Alle übrigen Empfänger von Mindestrenten, die also bei der Annahme dieses Gesetzes leer ausgehen würden, sind Frauen und Waisen. Ihre Zahl beträgt 107 000. Es werden also in diesem Lande Berlin nur die Frauen, die Witwen und Waisen davon betroffen, daß sie leer ausgehen.
Wenn das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz vom Juli 1949 angezogen wird, so darf ich daran erinnern, daß der Kollege Horn bei der Annahme dieses Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes mitgewirkt hat, das den Begriff von Mindestrenten auf einer gesetzlichen Grundlage formuliert hat. In diesem Gesetz heißt es in der Präambel:
Als erste und vorläufige Maßnahme zur Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung
an das veränderte Preis- und Lohngefüge ... .
Und in einem bekannten Kommentar heißt es:
.... die Renten der Sozialversicherung allgemein zu erhöhen, um dem Empfänger ein Existenzminimum zu gewähren und ihn dadurch unabhängig von der öffentlichen Fürsorge zu machen.
Wenn wir also Sozialpolitik auf der Grundlage der Abschaffung dieser klaren Bestimmungen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes treiben wollen, wenn wir also die damals eingeführten Mindestrenten jetzt durch ein neues Gesetz gewissermaßen gesetzlich wieder aus der Welt schaffen wollen, dann glauben wir, daß man damit nicht den Weg einer fortschrittlichen Sozialpolitik und einer fortschrittlichen Sozialversicherung geht. Wenn man immer wieder davon redet, daß wir mitten in der Arbeit stehen, ein solches neues Sozialversicherungsgesetzgebungswerk langsam durchzubringen, so muß ich Ihnen sagen, daß wir, wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form verabschieden würden, eine sehr schlechte Vorarbeit für neue Sozialversicherungsbestimmungen leisten.
({2})
Diejenigen, die sich also auf diese neue gesetzliche Grundlage der Abschaffung eines bestehenden Rechtes und Gesetzes stützen, müßten uns heute den Nachweis erbringen, daß die Voraussetzungen andere geworden sind, daß sich also das Lohn- und Preisgefüge zugunsten der Rentner verschoben hätte. Wenn diese Verschiebung stattgefunden hätte, wenn also die Preise ganz wesentlich gefallen wären, dann wäre eine echte Voraussetzung dafür geschaffen, um Sozialversicherung und Sozialpolitik in diesem Sinne zu praktizieren. Ich glaube aber, es wird niemand aus dem Lager der Regierungsparteien in der Lage sein, nachzuweisen, daß die Berechtigung dieser klaren gesetzlichen Bestimmungen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes in Frage gestellt ist. Gerade wir Sozialdemokraten haben bekanntlich seit Juli des vergangenen Jahres einen Ausgleich zwischen der Höhe der Renten und der immer stärker werdenden Teuerungswelle gefordert.
({3})
Also genau das Gegenteil einer Verschiebung im
Lohn- und Preisgefüge zugunsten der Rentner ist
eingetreten. Die Voraussetzungen sind also gerade
({4})
umgekehrt. Sie gehen von Voraussetzungen aus, die nicht da sind. Sie wollen die Politik, die Sie als Regierungsparteien schon bei der allgemeinen Steuerpolitik usw. in diesem Hause verfolgt haben, fortsetzen, d. h. Sie wollen alle Lasten auf die Schultern der breiten Massen abwälzen.
({5})
Sie sind nicht bereit, diesen Menschen, den verzweifelten Witwen und Waisen, jetzt eine Teuerungszulage zu gewähren. Sie ziehen sich dabei auf das sogenannte Versicherungsprinzip zurück.
({6}) Es ist nicht meine Aufgabe, mich in der zweiten Lesung mit dieser Frage zu beschäftigen. Ich glaube, dazu wird sich in der dritten Lesung die Moglichkeit oder Notwendigkeit ergeben, sich mit diesem Schlagwort des Versicherungsprinzips - so möchte ich es noch einmal nennen -, das praktisch in der ganzen Geschichte der Sozialversicherung überhaupt nicht bestanden hat, auseinanderzusetzen. Darauf will ich verzichten.
Wir haben also vorgeschlagen, daß eine Skala aufgebaut wird, nach der auch den im Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz anerkannten Mindestrentnern eine Zulage zu gewähren ist. Ich darf dem Hause weiter bekanntgeben, daß der Präsident der Rentenversicherungsanstalt- Herr Ostermeyer, bei der Behandlung dieser Frage ausdrücklich feststellte, daß man bei dieser Skala für eine Renten-zutage, die, wie ich nachgewiesen habe, für die kleinen Renten keine ist, für eine Million Umrechnungen vornehmen müsse.
({7}) Dieses Wort von den Umrechnungen, das wir jetzt monatelang beim Bundesversorgungsgesetz draußen in kritischer Form gegen Bonn immer wieder gehört haben, sollte eigentlich schrecken.
({8})
Ich muß an den Herrn Bundesarbeitsminister die Frage richten, welche Vorsorge getroffen ist, die Umrechnungen für diese eine Million vorzubereiten, damit nicht so wie beim Bundesversorgungsgesetz diese bedauernswerten Opfer der Teuerung nun noch einige Monate länger auf eine karge und knappe Erhohung, die dabei herauskommt, warten müssen. Diejenigen Kleinrentner, die also früher 22 oder 25 DM bekommen haben, werden bei diesen Zulagen vollkommen leer ausgehen. Ich stelle fest, daß eine Million keine Erhöhung nach deisem Rentenzulagengesetz zu erwarten hat.
Die gleiche Frage der Umrechnung - ich kann dieses Problem hier nur am Rande behandeln - ist auch in den Absätzen 3 und 4 Voraussetzung für eine Erhöhung. In dieser Frage der sogenannten Ruhensbestimmungen der Sozialversicherung stört man sich allerdings nicht an dem Versicherungsprinzip, sondern diese Menschen sind jahrelang betrogen worden. Versicherungsbeträge, die ihnen zustanden, sind durch sehr beträchtliche Kürzungen einfach vermindert worden. Obwohl ein Beschluß des Hauses vorliegt, diese Ruhensbestimmungen auf das Jahr 1911 zurückzuführen, sind sie in dieses Gesetz wieder eingebaut worden. Das kommt also, wie ich an Hand meiner Unterlagen ungefähr schätze, für 2 Millionen Rentner in Betracht. Ich habe hier die Zahlen von Hessen, danach müssen es im Verhältnis noch viel mehr sein. Danach sind auf Grund der §§ 1274, 1275 im Januar 1951 folgende Rentenbeträge zum Ruhen gebracht worden: in der Invalidenversicherung:
Invalidenrenten 121 936,99
Witwenrenten 49 245,65
Waisenrenten 86 541,25 257 723,89 DM
48. in der Angestelltenversicherung:
Ruhegeld 24 545,14
Witwenrenten 13 502,69
Waisenrenten 19 590,20 57 638,03 „
315 361,92 DM
Da die Zulage ja nur auf die Hälfte der Invalidenrente gewährt wird, ist bei diesen 2 Millionen eine Neuberechnung notwendig. Wenn also jemand eine Invalidenrente von 66 DM, zusammenfallend mit einer Unfallrente von 33 DM hat, ruht bekanntlich die Hälfte der Invalidenrente und die andere Hälfte in der Höhe der Unfallrente. Er bekommt also von seinen 66 DM der ihm nach dem Versicherungsprinzip zustehenden Rente nur 33 DM. Nur auf diese 33 DM wird ihm nach diesem Gesetz die Zulage gewährt. Auch das ist unserer Auffassung nach unerträglich. Er wird doppelt bestraft und verliert noch einmal 10 DM. Wir müssen unsere Stellungnahme zum Gesamtgesetz davon abhängig machen,
({9})
wieweit das Haus auf unsere Forderungen eingeht, ob es sie ablehnt oder ob Sie uns in dieser Frage der Zulagenskala entgegenkommen.
Wenn wir heute so oft das Wort vom Wohlfahrtsstaat hören - damit möchte ich schließen -, das vor 1933 zu der beliebten Agitationswalze der NSDAP gehörte, dann möchte ich sagen: Wir Sozialdemokraten streben nicht einen Wohlfahrtsstaat der Millionäre an, sondern wir streben einen Wohlfahrtsstaat der Millionen Menschen unseres Volkes an.
({10})
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinem Herrn Vorredner ist ganz bestimmt ein Irrtum unterlaufen, wenn er sagt, dieses Gesetz würde zur Folge haben, daß wir ungefähr eine Million Renten umrechnen müßten. Das trifft nicht zu. Jeder Invalidenrentenbescheid enthält ganz genau die Zahlen der errechneten Beträge, die der einzelne auf Grund der Versicherungsbestimmungen zu bekommen hat.
({0})
Liegt dieser Betrag dann 'unter 50 DM oder bei einer Witwe unter 40 DM, dann wird er auf den Mindestrentenbetrag erhöht. Das einzige, was vorgenommen werden muß - und dafür sind die Vorbereitungen getroffen -, ist, daß den einzelnen Postanstalten für diejenigen Leute, die ihre Rentenbescheide nach dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz bekommen haben, die Beträge mitgeteilt werden, die der einzelne auf Grund seiner Beitragsleistungen und nach der versicherungsmathematischen Errechnung zu bekommen hat.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Richter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Als der Herr Bundesarbeitsminister hier behauptet hat, es sei nicht notwendig, Renten umzurechnen, habe ich mir den Zwischenruf erlaubt, daß dies nicht zutreffe. Der Präsident des Verbandes der Rentenversicherungsträger hat uns erklärt, daß es seit dem Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes im Jahre 1949 auf den Rentenbescheiden nur eine Mindestrente sowohl für Rentner als auch für Witwen und Waisen gibt. Nach den Angaben der Rentenversicherungsträger sind es ungefähr 1 Million Rentenbescheide dieser Art, bei denen eine Umrechnung zu erfolgen hat, da festgestellt werden muß, wie hoch die berechnete Rente ist.
Mehr habe ich nicht behauptet. Ich bedaure, daß sich der Herr Bundesarbeitsminister hier geirrt hat.
Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den Begründungen des Herrn Kollegen Meyer zu seinem Antrage mußte entnommen werden, daß in Berlin 114 000 Rentenempfänger nach diesem Gesetz keine Erhöhung ihrer Rente bekommen würden. Ich bin der Auffassung, daß sich der Herr Meyer geirrt hat. Es mag zutreffen, daß es in Berlin 114 000 Mindestrentenempfänger gibt; aber ich bin nicht der Auffassung, daß alle diese Mindestrentenempfänger Aufstokkungsbeträge bekommen. Ich bin der Auffassung, daß ein sehr großer Teil ohne Aufstockungsbeträge zu diesen 50 DM gekommen ist, so daß nicht 114 000 Rentenempfänger in Berlin außerhalb einer Erhöhung der Renten bleiben würden. Dies zunächst einmal zur Richtigstellung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun werden wir bei unserer ganzen Rentenerhöhung auch die Frage nach der Beschaffung der Mittel stellen müssen. Ich erinnere mich, daß bei den Beratungen im Ausschuß die Frage gestellt wurde, ob nicht ein Teil der Erhöhung aus den Mitteln der Rentenversicherung genommen werden könnte. Ich gebe zu, daß die Rentenversicherung im Jahre 1950 gegenüber dem Jahre 1949 eine Beitragsmehreinnahme von rund 1200 Millionen DM zu verzeichnen hatte. Ich gebe weiter zu, daß dieser Beitragseingang sich auch in den hinter uns liegenden Monaten dieses Jahres um etwa 23 % erhöht hat. Der Präsident des Verbandes der Sozialversicherungsträger hat aber, als diese Frage auftauchte, sofort erklärt, die Rentenversicherungsträger seien nicht in der Lage, dieses Mehr an Leistungen aufzubringen, weil man eben auch einmal für Rücklagen sorgen misse, und was die Gemeinlast betreffe, so müßten die gut fundierten Sozialversicherungsträger die weniger gut situierten unterstützen, so daß es nicht möglich sei, dieses Mehr, das Ihr Antrag benötigt, aus dein Vermögen der Sozialversicherungsträger aufzubringen. Und wie es mit den Mitteln des Bundes steht, das wissen wir. Wenn es um die Erhöhung der Mittel für den Staatshaushalt geht, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren von der linken Seite, sind Sie nicht mit von der Partie.
({0})
Ich bin daher der Auffassung, daß derjenige, der sich hier hinstellt und diese Forderung erhebt, auf
der anderen Seite auch für die 'Mittel zu sorgen hat. Wer das nicht tut,
({1})
wer nicht mit dafür sorgt, daß für die Ausgaben, die verlangt werden, auch Mittel zur Verfügung gestellt werden, der versündigt sich an denjenigen, für die er hier einzutreten vorgibt.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Willenberg.
Meine Damen und Herren! Zweifellos bereitet der § 2 des Gesetzentwurfs einem großen Teil der Bezugsberechtigten der Rentenversicherung eine arge Enttäuschung, und zwar umso mehr, als wir ja in der Sitzung vom 1. März in diesem Hohen Hause eine allgemeine Rentenerhöhung um 25 % beschlossen hatten, und noch deswegen, weil auch die Tagespresse der regierungsfreundlichen Parteien bis in die letzten Tage hinein immer und immer wieder betont hat: Es gibt eine Rentenerhöhung um 25 %; und wer 25 DM Rente erhalten hat, erhält 5 DM mehr. Diese Leute werden bei der nächsten Rentenzahlung eine noch größere Enttäuschung erleben, als es im vergangenen Monat der Fall war.
Meine Damen und Herren! Ich brauche hier nicht noch einmal über all das Elend und den Jammer dieser 'verzweifelten Menschen zu reden. Ich habe das schon in meiner Rede am 1. März getan. Ich weise auch heute nochmals darauf hin, daß es Rentenbezieher gibt, die pro Kopf und Tag 25 bis 30 Pfennige für die Lebensunterhaltungskosten zur Verfügung haben. Man kann von 'Grundsätzen reden; man kann auch von Grundsätzen in der Sozialversicherung reden und sagen, daß es nur nach ' dem Leistungsprinzip gehe. Ich bin mit manchem einverstanden. Aber man kann nur um des Prinzips willen nicht Menschen in die Verzweiflung treiben und sie darin lassen. Ich muß ehrlich gestehen: Als die Regierungsparteien im Februar dieses Jahres den Antrag einbrachten, die Renten um 25 % zu erhöhen, habe ich wie viele andere gedacht, daß a 11e Renten gemeint seien. Es wäre besser gewesen, tile Regierungsparteien und auch das Bundesarbeitsministerium hätten uns damals gesagt: aber nicht für alle Renten! Dann hätten wir gewußt, wohin die Reise geht. Das hat man doch wissen müssen. Sie ließ man uns und den Rentenempfänger in dem Glauben, die Mittel seien da. Heute deckt man die Karten auf und sagt, es fehlt an Mitteln, wir können nicht zahlen. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Ich hätte erwartet, daß die Regierung zumindest die Erklärung abgegeben hätte, was mit den Menschen geschieht, die jetzt nicht in den Genuß einer Rentenerhöhung kommen, auf welche Weise man diesen Leuten helfen will. Das ist aber nicht geschehen.
Die Fraktion des Zentrums hat sich daher erlaubt, einen Antrag auf Umdruck Nr. 291 einzureichen. Ich bitte, von einer kleinen Änderung Notiz zu nehmen. In der vierten Zeile heißt es: „bei einem Rentenbezug von monatlich DM 70.-". Es soll heißen: „bis zu einem monatlichen Betrag von DM 70.-" usw. Wir haben diesen Antrag deswegen gestellt, weil wir der Auffassung sind, daß diejenigen Rentenbezieher, die bisher die Rente be({0})
kommen haben und die künftig keine oder nur einen bestimmten Teil der Erhöhung erhalten sollen und die als Ledige neben einem monatlichen Rentenbezug bis zu 70 DM - bei Verheirateten wollen wir diesen Satz auf 100 DM bemessen wissen - keinerlei Einkommen haben, eine Rentenerhöhung von 25 O/o erhalten sollen, die auf keinerlei sonstige Bezüge angerechnet werden darf.
Nun hat die sozialdemokratische Fraktion auf Umdruck Nr. 289 einen Abänderungsantrag zum § 2 eingereicht. Nach Ziffer 2 dieses Abänderungsantrags soll nach dem § 2 ein § 2 a eingefügt werden. Sie haben die Vorlage vor sich. Sie erkennen daraus ihre Bedeutung. Ich gebe ohne weiteres zu: der Antrag der SPD geht weiter als der unsere. Für den Fall, daß dieser Antrag der SPD nicht angenommen werden sollte, bitte ich, mindestens dem Antrag des Zentrums stattzugeben.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.
Zum § 2 dieses Gesetzes müssen wir deshalb eine so bedauerliche Debatte über die Mindestrenten führen, weil die Fehler des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes jetzt ihre erschreckenden Früchte tragen.
({0})
Ich bin nicht in der Lage und auch nicht von meiner Fraktion beauftragt, mich jetzt mit dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz auseinanderzusetzen. Meine Freunde haben es nicht nur im Wirtschaftsrat abgelehnt; sie haben auch hier im Bundestag nach seiner Eröffnung bereits mit einem der ersten Anträge eine Überprüfung verlangt. Wir haben das nicht zuletzt deshalb getan, weil die Mindestrenten nach dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz auch damals schon nicht ausreichten, um dem veränderten Lohn- und Preisgefüge zu entsprechen. Wenn man schon das Fürsorgeprinzip mit dem Versicherungsprinzip verquickt, wie das hier geschehen ist, dann muß man sich darüber klar sein, daß noch ein sehr großer Kreis von Rentnern gezwungen war, zusätzliche Verwandtenhilfe oder die öffentliche Fürsorge in Anspruch zu nehmen, da sie mit der damaligen Mindestrente den notwendigen Lebensbedarf nicht decken konnten. Aus diesem Grunde bedauern wir, daß keine Möglichkeit besteht, sämtliche Fehler des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes zu beseitigen. Da der Name des Präsidenten des Verbands der Rentenversicherungsträger gefallen ist, der uns im Ausschuß in so wertvoller Weise beraten hat, so möchte ich noch hinzufügen, daß die Richtigkeit unserer Auffassung bestätigt wurde, als Herr Präsident Ostermeyer erklärte, „daß man auch mit diesem Gesetz" - er sagte es wörtlich: - „selbstverständlioh die Fehler des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes verewig t." Der Sprecher des Arbeitsministeriums hat erklärt, die Auswirkungen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes hätten zu sehr vielen Belastungen geführt und sie hätten besonders bei geringer Beitragszahlung eine Rente da ermöglicht, wo eben nach dem Versicherungsprinzip derjenige, der höhere Beiträge gezahlt hat - Herr Renner hat ja sachlich und richtig gesagt, daß auch die Beiträge erhöht worden sind -, nun diese Lasten zu übernehmen hatte. Das heißt also ganz einfach, die Lasten der Fürsorge, die Lasten der Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt die Lasten der Kriegsfolgen sind auf die Schultern der Rentenversicherten gelegt worden.
Denn sie mußten durch ihre Beitragszahlung diese Lasten übernehmen und müssen nun wiederum durch ihre Beitragszahlung - nach der Schaffung der Selbstverwaltung werden die Versicherten das sehr ernsthaft zu diskutieren haben - Leistung und Beitrag in ein angemessenes Verhältnis bringen. Wir bedauern - ich habe das schon bei der ersten Lesung erklärt -, daß mit diesem Gesetz die Fragen, die mit der Versicherungsgerechtigkeit notwendig zusammenhängen, nämlich die der Doppelrenten, die der Anrechnung der Unfallrenten, und die berechtigten Forderungen der weiblichen Angestellten in bezug auf die Angestelltenversicherung nicht berücksichtigt worden sind.
Meine Freunde sehen sich auch nicht in der Lage, den Absätzen 3 und 4 des § 2 zuzustimmen. Das auch von dem Herrn Kollegen Meyer mit Recht gebrachte Beispiel, das der Regierungsvertreter uns im Ausschuß gab, ist bezeichnend für die Unmöglichkeit dieser Bestimmungen, wonach derjenige bestraft wird, der Beiträge geleistet hat und nach diesem Gesetz auch weiterhin nach den Prinzipien der Versicherungsgerechtigkeit schlechter dastünde als derjenige, der sich auf den Staat verlassen hat. Wir bedauern, daß es mit diesem Gesetz nicht möglich ist, in noch klarerer Form unserem Wunsch zu entsprechen, daß das Versicherungsprinzip, das für uns kein Schlagwort ist, in unserer Sozialversicherung wieder zur Wirklichkeit wird. Wir glauben, damit muß auch die Frage angeschnitten werden - und ich habe das im Ausschuß genau so wie hier in der ersten Lesung gesagt -, daß die Mittel, die jetzt der Staat neben der Gemeinlast aufbringt, nicht etwa Steuermittel sind, die für eine Staatsfürsorge oder für Teuerungszulagen im Rahmen einer Staatsbürgerversorgung gegeben werden sollen, sondern nur eine Vorableistung des Staates für die den Rentenversicherungsträgern zu ersetzenden Verluste während zweier Kriege und durch eine unsoziale Währungsreform sein können.
Zum Schluß möchte ich noch erklären, daß auch wir die Abstimmung getrennt nach Absätzen fordern. Wir werden dem § 2, ausgenommen die Abs. 3 und 4, zustimmen und freuen uns, daß es endlich möglich ist, dieses so sehnlich erwartete Gesetz betreffend die Rentenzulagen nun in Kraft treten zu lassen. Zu den Schlußworten, die der Redner der SPD -gefunden hat, er wünsche einen Wohlfahrtsstaat der Millionen des Volkes, kann ich nur sagen, daß wir uns in diesem Ziel in diesem Hohen Hause sicher einig sind. Nicht einig sind wir über den Weg, der zu diesem Ziele führt, und darüber werden wir uns in diesem Hause noch öfter und sehr ernsthaft zu unterhalten haben. Ich hoffe, daß es der Regierung möglich ist, die Zusage, die hinsichtlich der Unfallversicherung gegeben worden ist, sehr bald zu erfüllen und damit auch die §§ 1274 ff. außer Kraft zu setzen.
Das Wort hat der Abgeordnete Wartner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ganzen Hause besteht wohl Einigkeit darüber, daß den armen Sozialrentnern geholfen werden muß. Aber über den Weg mid die Art, wie das gemacht werden soll, scheinen die Meinungen auseinanderzugehen. Ich möchte nur in wenigen Sätzen die Meinung meiner Fraktion zum Ausdruck bringen.. Ich bin immer gewohnt, zur Wahrheit zu stehen,
({0})
({1})
und die Wahrheit ist die, daß ganz allgemein verkündet wurde, die Rentner sollen eine Zulage von 25 % erhalten. Dies ist bis ins kleinste Dorf, bis zu den ärmsten Rentnern hinausgetragen worden. Nun wird die große Enttäuschung kommen - worauf schon einer meiner Herren Vorredner hingewiesen hat -, die Enttäuschung: Bei der nächsten Rentenauszahlung werden sie keine Mark mehr erhalten, als sie bisher erhalten haben.
({2})
- Das stimmt sehr wohl. Das stimmt vielleicht nicht für jene, die höhere Renten haben, die über die Ausgleichsrente hinaus noch etwas bekommen, aber bei der Großzahl dieser kleinen Rentenbezieher ist es der Fall. Dazu zählen in erster Linie die landwirtschaftlichen Dienstboten, die in harter Arbeit alt geworden sind. Bei den geringen Löhnen der Vorkriegszeit wurden so niedrige Marken geklebt, daß die Rente bei keinem der landwirtschaftlichen Dienstboten 50 DM im Monat erreichte.
({3})
Die geringen sogenannten Steigerungsbeträge ließen das einfach nicht zu. Gerade diese Arbeitsinvaliden, diese Arbeitspioniere, spüren jetzt die Not am allermeisten. Sie werden keine Mark - ich wiederhole es - mehr erhalten als das, was sie bis jetzt erhalten haben.
Meine Herren! Man kann aber auch meiner Fraktion nicht den Vorwurf machen, daß wir jetzt für die erhöhte Rente eintreten, auf der anderen Seite aber nicht bereit seien, die Mittel zu genehmigen. Wir sind nicht Regierungspartei; wir sind Oppositionspartei.
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Trotzdem haben wir bei der letzten Umsatzsteuererhöhung unsere Zustimmung gegeben, auch in der Absicht, die Mittel dafür zu schaffen, daß die Rentner eine Aufbesserung erhalten.
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Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Herr Kollege Horn als Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen, daß der Antrag, der Ihnen in Umdruck Nr. 289 vorliegt, von uns bereits im Ausschuß eingebracht und begründet wurde. Er wurde von . der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt, da die Anrechnung der Teuerungszulagen auf die Fürsorgeleistungen, auf die Unterhaltsrenten und auf die Renten aus dem Bundesversorgungsgesetz bereits als Ersparnis der öffentlichen Hand und damit als ein Teil der Deckung vorgesehen war, und da der Herr Finanzminister - ich möchte das ganz besonders betonen - durch seinen Vertreter mehrmals hatte darauf hinweisen lassen, jede finanzielle Ausweitung dieses Gesetzes würde ihn veranlassen, von seinem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Unter diesem starken Druck des Herrn Finanzministers standen die Beratungen des Sozialpolitischen Ausschusses. Trotzdem sehen wir uns veranlaßt, unseren Antrag, den wir im Ausschuß eingebracht haben, nochmals hier im Plenum einzubringen, weil wir wissen, daß er für eine große Zahl von Rentnern, und zwar für die sozial schwächsten, von großer Bedeutung ist. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, daß die Teuerungszulagen, die auf Grund der Preissteigerungen gegeben werden sollen, nicht auf andere Leistungen angerechnet werden dürfen. Wir meinen, daß eine Politik, die mit der einen Hand gibt und mit der anderen Hand wieder nimmt, was sie gegeben hat, zu einer unerhörten Verbitterung und Enttäuschung der davon Betroffenen führen muß und daß ein solches Handeln staatspolitisch gefährlich ist und von uns nicht verantwortet werden kann.
Das Problem ist für uns nicht neu. Es ist bereits bei der Verabschiedung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes aufgetaucht. Der Bundestag hat sich mit diesem Problem beschäftigt, als er in seiner 33. Sitzung einstimmig den Beschluß gefaßt hat, die Bundesregierung zu ersuchen, uns einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem bei den Empfängern von Leistungen aus der Sozialversicherung ein Hundertsatz der jeweiligen Fürsorgebeträge nicht angerechnet werden soll. Auch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz sollte die größten Notstände beseitigen. Dazu war es schließlich notwendig, daß die Rentner die Rentenerhöhung auch erhielten. Wir mußten aber erleben, daß eine Reihe von Ländern dadurch Einsparungen im Fürsorgehaushalt vornahmen, indem sie die Erhöhung der Renten durch eine Kürzung der Fürsorgeleistungen durchführten. Damals zeigte sich, daß die ärmsten unter den Sozialrentnern - und das sind schließlich diejenigen, die zusätzlich eine Fürsorgeleistung in Anspruch nehmen mußten - von einer Rentenerhöhung überhaupt nichts gespürt haben. Ja, es führte dazu, daß diese Rentner sich geradezu betrogen fühlten.
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Das hat unter den Rentnern einen berechtigten Sturm der Erbitterung und der Enttäuschung hervorgerufen. Eine Reihe von Ländern sind damals dazu übergegangen, einen bestimmten Prozentsatz von der Anrechnung frei zu lassen. Diese Regelung wurde in den einzelnen Ländern verschieden gehandhabt. Wir haben uns bei unserem damaligen Beschluß, den wir einstimmig gefaßt haben, veranlaßt gesehen, eine Regelung herbeizuführen, die für alle Länder gelten sollte, und zwar die Regelung, die ich vorhin bereits erwähnt habe.
Ein Vertreter des Innenministeriums hat mir in einer persönlichen Unterhaltung gesagt, daß beabsichtigt sei die Fürsorgepflichtverordnung den augenblicklichen sozialen Verhältnissen anzupassen und dabei unseren einstimmig gefaßten Beschluß zu berücksichtigen. Leider hat man uns diese Gesetzesvorlage noch nicht vorgelegt. Hätten wir die Gesetzesvorlage, wäre es vielleicht möglich, aus den Schwierigkeiten anders herauszukommen. Da wir die Gesetzesvorlage noch nicht haben, sollten wir die Frage so lösen, wie wir es in unserem Antrag vorschlagen. Es wäre sehr bedauerlich, wenn das Haus heute etwa von dem bereits gefaßten Beschluß, der dieselbe Materie betraf und der die Auswirkungen, die das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz gehabt hat, beseitigen wollte, abrücken würde.
Genau so schwerwiegend sind die Dinge bei der Unterhaltshilfe aus dem Soforthilfegesetz und bei den Renten aus dem Bundesversorgungsgesetz. Ein Beispiel kann uns sehr anschaulich zeigen, was bei solchen Anrechnungen, wie sie das Gesetz in seiner jetzigen Fassung vorsieht, herauskommt und wie berechtigt die Enttäuschung sein wird. Ein Invalidenrentner, der gleichzeitig Flüchtling ist, erhält eine monatliche Invalidenrente von 55 DM; dazu erhält er aus Soforthilfemitteln 15 DM, um auf die 70 DM Unterhaltsrente zu kommen. Er bekommt nach der jetzigen Fassung des Gesetzes einen Zuschlag zu seiner Invalidenrente in Höhe von
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12,50 DM und erhält damit 67,50 DM Invalidenrente und noch einen Zuschlag von 2,50 DM, um auf die Unterhaltsrente aus dem Soforthilfegesetz zu kommen. Dieser Invalidenrentner erfährt also durch dieses Gesetz gar keine Verbesserung und muß selbst sehen, wie er mit der Teuerung, die ihn - ich glaube, darüber gibt es bei uns gar keine Meinungsverschiedenheit mehr - unter das Existenzminimum gebracht hat, fertig wird. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen, der die Nichtanrechnung von Leistungen aus dem Soforthilfegesetz vorsieht. Selbstverständlich geben wir diesem Gesetzentwurf unsere Unsterstützung, weil er ja unserem Antrag entspricht, weil er dem entspricht, was wir bereits in der ersten Lesung gewünscht haben, und weil er dem entspricht, was wir bereits im Ausschuß beantragt haben. Damals wurde unser Antrag wegen den finanziellen Aus- wirkungen abgelehnt. Heute wird dieser Gesetzentwurf vorgelegt, und ich sagte bereits: wir werden diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen.
Wir bedauern aber nur eins, meine Herren und Damen: daß man das Gesetz nur auf die Soforthilfeempfänger abgestellt hat, denn alle in unserem Antrag erwähnten Personengruppen stehen vor denselben Schwierigkeiten. Ich möchte ganz besonders betonen, daß die Dinge bei den Kriegsopfern genau so liegen. Auch hier sollen die Teuerungszulagen in der Ausgleichsrente zur Verrechnung kommen. Auch bei Rentenempfängern, die noch aus anderen Unterstützungseinrichtungen, z. B. der Eisenbahn- oder Post- oder der betrieblichen Altersfürsorge und ähnlichen Einrichtungen, Zusatzleistungen beziehen, würden die Verhältnisse genau so liegen. Auch das wollen wir durch unseren Abs. 4 beseitigt wissen.
Ich möchte nur ein Beispiel anführen. Die Rentner der Eisenbahn haben eine Kasse A und eine Kasse B. Die Kasse A ist die allgemeine Invalidenversicherung, die Kasse B eine Zusatzversicherung. Wenn die Leistungen aus der Kasse A erhöht werden, dann verringern sich die Leistungen aus der Kasse B. Hier hätten also beispielsweise die Rentner der Eisenbahn aus diesem Gesetz keinerlei Rentenerhöhungen.
({2}) Deshalb die Ziffer 4 unseres Antrages.
Meine Herren und Damen, wir stehen heute vor einer sehr schweren Entscheidung. Wir stehen vor der Entscheidung, ob wir dieses Rentenzulagengesetz unter das Diktat des Herrn Bundesfinanzministers stellen wollen, oder ob wir uns nach den sozialen Erfordernissen der Zeit entscheiden.' Wir stehen heute vor der Entscheidung, ob dieses Gesetz für eine große Zahl von Rentnern - und ich bitte Sie, jetzt besonders zuzuhören - nur als eine Verschiebung des Lastenträgers gelten soll und wir damit dem ganzen Gesetz den Sinn nehmen oder ob wir wirklich allen eine Teuerungszulage ohne Anrechnung auf sonstige Leistungen geben wollen. Wenn wir das wollen, meine Herren und Damen - und ich glaube, es ist aus staatspolitischen und aus sozialpolitischen Gründen dringend erforderlich -, dann bitte ich Sie, unserem Antrage zuzustimmen. Wollen Sie eine Nichtanrechnung der Rentenerhöhung für Unterhaltsrentner und - entsprechend unserem Antrag - auch für die Kriegsopfer nur durch die beiden Gesetzentwürfe regeln, dann sind wir selbstverständlich damit einverstanden.
Offen bleiben in unserem Antrag aber noch die Ziffern 1 und 4. Wir beantragen deshalb, über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe heute nicht nur in erster Lesung, sondern gleich in zweiter und dritter Lesung abzustimmen. Wir beantragen weiter, über unseren Antrag ziffernmäßig abzustimmen.
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Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen der Frau Korspeter möchte ich nur zu einem Punkt etwas sagen, und zwar zu den Ausführungen, die sie über die Rentenversicherung der Leute bei der Eisenbahn gemacht hat. Dort gibt es tatsächlich die Abteilungen A und B. Die Abteilung A ist die Rentenversicherung, wie sie für jeden anderen Arbeiter auch besteht, und die Abteilung B ist eine Einrichtung der Eisenbahn, zu der die Leute allerdings auch Beiträge zahlen. Diese Beiträge werden dazu gebraucht, um dem Arbeiter bei seinem Ausscheiden eine Rente zu geben, die dem angepaßt ist, was der kleine Beamte an Pension bekommt. Sie sehen ja hier den großen Unterschied. Hier kommt ès nachher bei der Berechnung der Gesamtrente nicht darauf an, wieviel Beiträge der einzelne gezahlt hat, sondern ihm werden nach soundsoviel Dienstjahren soundsoviel Prozent seines letzten Lohnes gezahlt. Und, Frau Korspeter, ich würde mich freuen, wenn ich unseren Arbeitern in der Privatindustrie durch die Sozialversicherung auch nur etwas Ähnliches anbieten könnte.
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Das Wort hat der Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit der Antwort des Herrn Ministers auf die Behauptung beschäftigen, daß in einer hohen Anzahl von Fällen Rentenumrechnungen notwendig seien. Wie erfolgt normalerweise die Auszahlung einer Invalidenrente?
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- Ich fürchte, daß Sie es eben nicht wissen! - Der Invalide ist im Besitz eines Rentenkärtchen.. Mit diesem Rentenkärtchen geht er zur Zahlstelle. Dort sitzen mittlere Beamte, Postbeamte, die auf Grund einer Zahlliste die Auszahlung vornehmen. Nun muß doch in jedem einzelnen Falle festgestellt werden, was der Rentenberechtigte zu seiner derzeitigen Rente hinzubekommt. Wir haben die Frage im Ausschuß gestellt. Man hat uns gesagt: Seit Wochen sind wir bereits dabei, die Vorbereitungen zu treffen, damit das bei der nächsten Rentenzahlung reibungslos klappt. Wir haben gefragt: Wie stellen Sie sich das denn vor? Man hat uns als einzige Antwort die gegeben, daß man den Postbeamten, die die Auszahlung vornehmen, generelle Anweisungen erteilen werde, was in jedem einzelnen Falle zuzüglich zu zahlen sei. Das ist das, was an „Vorbereitungen" getroffen worden ist!
Nun soll man sich einmal den Andrang an diesen Rentenzahlstellen vorstellen. Man soll einkalkulieren, daß es bereits bei der letzten Rentenzahlung an den Zahlschaltern zu berechtigten Zusam({1})
menstößen der Rentenbezieher mit den schuldlosen Postbeamten gekommen ist.
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- Die braucht man nicht mehr aufzuhetzen! Die hetzt der Hunger! Jedenfalls ist das passiert, das wissen Sie so gut wie ich. Aber Sie können ja nicht für alles, was draußen an Widerstand passiert, uns Kommunisten verantwortlich machen; diese Walze zieht langsam nicht mehr. Aber so ist doch der Zustand!
Nun soll man sich einmal vorstellen: Tausende von Invaliden kommen an einem Tag an so einen Zahlschalter, und der arme Postbeamte gerät ins Schwimmen. Ich behaupte - und ich habe das schon im Ausschuß gesagt -, daß es Invaliden geben wird, die bei der nächsten Rentenzahlung sieben Tage laufen müssen, um in den Genuß ihrer Rente zu kommen. Ich bin natürlich nicht so mit Sachkenntnissen dotiert wie ein Arbeitsminister des Bundes, und ich bin auch kein Prophet; aber ich glaube, ich habe mit dieser Feststellung recht. Wir werden das sehen.
Nun etwas anderes. Ich wundere mich eigentlich, daß der Minister sich nicht zu der Feststellung eines der Herren Vorredner bezüglich der landwirtschaftlichen Gehilfen geäußert hat. Bei der ersten Beratung hat man uns so ein Paradeexempel schwarz auf weiß vorgelegt, aus dem zu ersehen war, daß landwirtschaftliche Gehilfen, Landarbeiter, vollkommen unverdient eine Rente beziehen, weil sie nach kurzer Zahlung von Beiträgen aus der Versicherung ausscheiden und Landwirte werden. Man hat gesagt: An dem Beispiel sehen Sie es einmal, der Mann hat nur 6 oder 7 oder 10 Jahre Beiträge gezahlt, dann ist er Landwirt geworden und bezieht eine unverdient hohe Rente. Nun, normalerweise sterben die, die als landwirtschaftliche Arbeiter anfangen, auch als landwirtschaftliche Arbeiter und nicht als Landwirte, schon ganz und gar nicht als Großgrundbesitzer. So liegen doch die Dinge. Ich wundere mich jedenfalls, daß der Herr Arbeitsminister sich dazu nicht geäußert hat.
Aber Frau Kollegin Korspeter hat auch noch ein anderes Problem angeschnitten, und zwar das Problem der Anrechnung dieser Rentenerhöhung bei der Ermittlung der Bedürftigkeit nach den Fürsorgerichtsätzen. Ich erlaube mir, dazu einen von uns gestellten Antrag zu überreichen.
Begründen Sie ihn doch gleich, das wäre zweckmäßig!
Wir beantragen das übrigens nicht zum erstenmal. Wir haben das Problem schon im Frühjahr des vorigen Jahres aufgegriffen mit dem Ergebnis, daß unser Antrag damals abgewimmelt worden ist. Wir beantragen jetzt:
Auf Grund dieses Gesetzes sowie auf Grund des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 in Kraft tretende Mehrleistungen bleiben außer Anrechnung bei der Prüfung der Bedürftigkeit nach der Fürsorgepflichtverordnung.
Unser Antrag geht also über das, was Frau Kollegin Korspeter angeregt hat, insofern noch hinaus, als wir auch diese Zulage auf Grund des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht als Einkommen gerechnet wissen wollen.
Dazu noch ein Wort. Die Fürsorgerichtsätze sind an und für sich so erbärmlich niedrig, daß man doch wirklich Verständnis aufbringen müßte für das Verlangen, diesem Personenkreis der Sozialberechtigten einen Teil dessen, was er durch jahrzehntelange Beitragsleistungen im Normalfall erworben hat, nicht als Einkommen anzurechnen. Früher kannten wir ja mal die sogenannte gehobene Fürsorge. Die ist damals geschaffen worden, weil der Gesetzgeber von dem Gedanken ausging, daß man die Sozialberechtigten, die kleinen Rentner, die kleinen Sparer, vor allem die, die durch die damalige Inflation ihr Vermögen verloren hatten, nicht wie Wohlfahrtsunterstützungsempfänger behandeln dürfe. Ich bin der Auffassung, daß man diesem Personenkreis die Wohltat zugestehen sollte, ihm die minimalen Verbesserungen, die durch das SozialversicherungsAnpassungsgesetz bzw. durch hier noch zu beschließende Gesetze - nicht durch diese Regierungsvorlage! - eventuell erreicht werden, nicht anzurechnen.
Ich bitte deshalb, über diesen unseren Antrag ebenfalls abstimmen zu lassen.
Herr Abgeordneter Willenberg, Ihr Antrag auf Umdruck Nr. 291 gehört eigentlich zusammen mit dem Antrag von Frau Korspeter. Es ist mehr ein Antrag 2 a.
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Wollen Sie ihn nicht auch mit 2 a beziffern, so daß wir, wenn wir abstimmen, über Ihren Antrag zuletzt abstimmen? Denn wenn wir über ihn so abstimmen, wie Sie ihn eingeordnet haben, dann käme er ja bei Ziffer 2 dran, und die weitergehenden, praktisch gleichen Anträge fielen unter den Tisch.
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- Gut!
Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Herr Kollege Willenberg in seinen Ausführungen Probleme angeschnitten hat, die die SPD-Fraktion in ihrem Antrag zu 2 a angesprochen hat, ist es notwendig, zu diesem Antrag etwas zu sagen. Zunächst ist in dem Antrag der SPD-Fraktion zu 2 a davon die Rede, daß die Zulagen dieses Gesetzes bei Prüfung der HilfsBedürftigkeit nach der Fürsorgepflichtverordnung nicht angerechnet werden sollen. Wir haben dieses Problem hier schon einmal behandelt, und zwar als wir - im Frühjahr 1950 war es wohl - das sogenannte Überbrückungsgesetz für Leistungen an Kriegsopfer geschaffen haben. Auch in das damalige Gesetz haben wir eine ähnliche Bestimmung hineingebracht. Der Bundesrat hat seinerzeit zu dem betreffenden § 5 des damaligen Gesetzes Stellung genommen. Ich halte es für notwendig, daß wir uns diese Stellungnahme des Bundesrates einmal ansehen, und zwar deswegen, weil wir nach meinem Dafürhalten genötigt sind, alles zu verhindern, was das schnelle Inkrafttreten dieses Gesetzes verhindert. Der Bundesrat hat damals in seiner Sitzung - ich glaube, vom 2. Februar 1950 - zum Ausdruck gebracht, daß gegen § 5 vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge erhebliche grundsätzliche Bedenken geltend gemacht wurden. Der Finanzausschuß und der Ausschuß für Sozialpolitik haben diese Bedenken in ihren Beratungen als grundsätzlich richtig anerkannt. Durch die Bestimmungen des § 5 wird das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, wonach Versorgung und Für({0})
sorge unbedingt auseinandergehalten werden müssen, verletzt. Der Sozialpolitische Ausschuß des Bundesrates ist noch weiter gegangen und hatte beantragt, daß der Bundesrat wegen dieses Paragraphen des damaligen Gesetzes den Vermittlungsausschuß anrufen sollte. Weil aber das damalige Gesetz eilbedürftig war, hat der Bundesrat davon Abstand genommen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er hat aber die Erwartung ausgesprochen, daß in künftige Gesetze derartige Bestimmungen nicht mehr aufgenommen- werden. So gern auch ich mich der hier erhobenen Forderung anschließen möchte, weil ich die Schwierigkeiten kenne, so sehr müssen wir aus dieser Formalie heraus und angesichts der Stellungnahme des Bundesrates damit rechnen, daß, wenn wir diese Bestimmung in unser Gesetz aufnehmen, der Bundesrat aus den Gründen, die ich hier vorgetragen habe, den Vermittlungsausschuß anrufen wird, und dann ist das schnelle Zustandekommen dieses Gesetzes gefährdet. Das zu Ziffer 1 des Antrags der SPD-Fraktion.
Nun zu Ziffer 2 des Antrags der SPD-Fraktion. Hier bin ich der Auffassung, daß wir in diesem Gesetz nicht Ruhensvorschriften und Anrechnungsvorschriften anderer Gesetze regeln können. Wir beschließen heute ein Gesetz, das sich mit der Rentenversicherung beschäftigt, aber nicht mit der Kriegsopferversorgung oder mit der Soforthilfe beschäftigt. Ich bin daher der Auffassung, daß, wenn wir es für notwendig halten, daß diese Rentenzulagen bei der Anrechnung nach anderen Gesetzen nicht berücksichtigt werden sollen, diese Gesetze so gestaltet sein müssen, daß die Anrechnung nicht vorgenommen werden kann. Meine Freunde haben daher dem Hohen Hause schon am 10. Juli auf der Drucksache Nr. 2464 einen Antrag unterbreitet, der lautet:
Der Bundestag wolle beschließen: Teuerungszulagen zu den Arbeits- oder sonstigen Einkommen bleiben bei der Gewährung der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz außer Ansatz.
Einen ähnlichen Antrag hat, wie ich vorhin gesehen habe, auch die SPD-Fraktion gestellt. Ich bin der Auffassung, daß diese beiden Anträge den Ausschüssen recht bald überwiesen werden sollten, damit die betreffenden Gesetze nach der Seite hin abgeändert werden können.
Desgleichen sind auch diejenigen unter uns, die an dem Soforthilfegesetz besonders interessiert sind, der Auffassung, daß auch in dieses Gesetz eine entsprechende Änderung hineingebracht werden müsse. Es gibt nämlich in dem Soforthilfegesetz einen, wenn ich nicht irre, § 36, der Anrechnungsvorschriften enthält. Ich bin der Auffassung, daß das in diesem § 36 entsprechend berücksichtigt werden muß. Es ist nämlich auf die Dauer nicht durchführbar, daß sich das Rentengesetz ständig mit Ruhens- und mit Anrechnungsvorschriften anderer Gesetze beschäftigt. Diese Dinge gehören vielmehr in die anderen Gesetze hinein. Daher sind wir der Auffassung, daß auch der Ziffer 3 des Antrages der SPD-Fraktion nicht zugestimmt werden kann.
Damit komme ich zu Ziffer 4. Ich bin der Ansicht, daß hier vielleicht nach einer Formulierung gesucht werden müßte, wie dem Grundgedanken der Ziffer 4 des Vorschlages der SPD Rechnung getragen werden kann. Die hier gewählte Formulierung ist aber nach meinem Dafürhalten zu allgemein gehalten und trifft mehr als das, was man sich darunter vorstellt. Es wäre möglich, daß ich meine Freunde dazu bewegen könnte, der Ziffer 4 in einer anderen Fassung, die vielleicht in dritter Lesung vorgetragen wird, zuzustimmen.
Im übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich der Meinung, daß aus all den Gründen, die ich Ihnen vorgetragen habe, § 2 a in der Fassung, die von der SPD-Fraktion vorgelegt worden ist, nicht angenommen werden kann, und zwar insbesondere deswegen nicht, weil das Gesetz recht schnell verabschiedet werden soll.
Das Wort hat der Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu den gestellten Änderungsanträgen kurz Stellung nehmen und insbesondere nach der Richtung hin, ob sie durchführbar sind. Ich gehe zunächst einmal davon aus, daß, wie aus der Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 5 zu ersehen ist, der Aufwand für den Gesetzentwurf nach der Regierungsvorlage ohne Berlin jährlich 965 Millionen DM und einschließlich Berlin 65 Millionen DM mehr, also insgesamt 1030 Millionen DM beträgt. Meine Damen und Herren, die Personen, die die Verantwortung für diese Ausgabe übernehmen, übernehmen eine schwere und weittragende Verantwortung. Wenn dieses Gesetzeswerk nach der sozialen Leistung gewürdigt wird, so wird man in der Öffentlichkeit zugestehen müssen, daß die, die die Verantwortung für dieses Gesetz und für die Aufbringung der Mittel, die zu seiner Durchführung erforderlich sind, übernehmen, eine enorme soziale Leistung vollbracht und diese enorme soziale Leistung in vollem Bewußtsein ihrer Verantwortung übernommen haben. Aber ein solches Werk kann dadurch gefährdet werden, daß die Grenzen des Möglichen weit überschritten werden und daß ein solches Gesetzgebungswerk zu einem, ich will einmal sagen: Mittelpunkt von Übersteigerungen wird.
Ich will nun zu den einzelnen Anträgen Stellung nehmen. Auf den Antrag Renner brauche ich wohl nicht einzugehen. Der Antrag Renner bedeutet einen Mehraufwand von 400 Millionen DM.
Der Antrag auf Umdruck Nr. 289 Ziffer 1 würde einen jährlichen Mehraufwand von mindestens 150 Millionen DM bringen. Allein § 2 a Abs. 1 - Ziffer 2 desselben Antrags - würde für den Bund allein - man muß immer rechnen, daß auf dem Umweg über die Kriegsfolgenhilfe auch die Fürsorgeleistungen zum größten Teil in den Bundeshaushalt fallen - eine weitere Mehraufwendung von 100 Millionen DM bedeuten. Die Annahme des § 2 Abs. 3 würde eine weitere Mehrbelastung von 100 Millionen DM mit sich bringen. Dieser beantragte § 2 a - ohne den Abs. 2 - würde allein 350 Millionen DM Mehrbelastung bedeuten. Die Mehrbelastung aus dem Abs. 2 des
2 a wäre ebenfalls mit mindestens 100 Millionen DM einzuschätzen, würde aber in erster Linie den Soforthilfefonds belasten.
Der Antrag des Zentrums auf Umdruck Nr. 291 läßt sich in seinen finanziellen Auswirkungen heute überhaupt noch nicht übersehen. Die Auswirkung würde sich aber mindestens auf 50 Millionen DM belaufen.
Der Antrag auf Drucksache Nr. 2485, Nichtanrechnung auf dem Gebiet des Bundesversorgungsgesetzes, würde eine weitere Mehrbelastung von mindestens 100 Millionen DM mit sich bringen.
Sollte die Entschließung auf Umdruck Nr. 290 angenommen werden, so wäre der Aufwand zur
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Durchführung der darin geforderten Maßnahmen auf mindestens eine halbe Milliarde DM jährlich zu schätzen.
Diese Änderungsanträge zusammengerechnet würden also Beträge von insgesamt mindestens einer Milliarde DM mehr gegenüber den Aufwendungen bedeuten, die Sie mit diesem Gesetz übernehmen. Ich glaube, diejenigen, die den Gesetzentwurf in voller Verantwortung. annehmen, diejenigen, die die Verantwortung für die Deckung der aufzubringenden Mittel übernehmen, haben eine große soziale Leistung vollbracht. Sie brauchen sich von der deutschen Öffentlichkeit nicht daraus einen Vorwurf machen zu lassen, daß sie nicht - über den Rahmen des Möglichen hinaus - Anträge, die eine Milliarde mehr erfordern, noch dazu angenommen haben.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Ich lasse abstimmen, und zwar absatzweise. Zunächst § .2 Abs. 1. Am weitesten geht der Antrag der KPD auf Umdruck Nr. 292 unter Ziffer 2 a, § 2 Abs. 1 zu streichen. Wer für die Streichung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen die Stimmen der Antragsteller bei vielen Enthaltungen abgelehnt.
Nunmehr der Antrag der SPD, die bisherige Fassung durch die Fassung unter Ziffer 1 des Antrags auf Umdruck Nr. 289 zu ersetzen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nun lasse ich abstimmen über den Abs. 1 in der Ausschußfassung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; Abs. 1 ist angenommen.
Abs. 2. Auch hier liegt ein Antrag der KPD - Umdruck Nr. 292 Ziffer 2 b - vor. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei einer großen Zahl von Enthaltungen abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den Abs. 2 in der Ausschußfassung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen. .
Abs. 3. Hierzu liegt ein Antrag der KPD vor, den Abs. 3 zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei vielen Enthaltungen abgelehnt.
Wer für die Annahme des Abs. 3 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Absatz ist angenommen.
Abs. 4. Auch hierzu liegt ein Streichungsantrag der KPD vor. Wer für die Streichung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen abgelehnt.
Wer für die Annahme des Abs. 4 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Abs. 5. Antrag der KPD, den Absatz zu streichen, ebenso Antrag der SPD auf Streichung dieses Absatzes. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Letzteres ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für die Annahme des Abs. 5 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Absatz ist angenommen.
Abs. 6: Auch hier liegt ein Streichungsantrag der KPD vor. Wer für die Streichung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen und zahlreiche Enthaltungen ist der Streichungsantrag abgelehnt.
Wer für die Annahme des Abs. 6 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen angenommen.
Nunmehr lasse ich abstimmen über den gesamten § 2. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. § 2 ist angenommen.
Nunmehr lasse ich abstimmen über die Anträge, die auf Einführung eines § 2 a gehen. Am weitesten geht der Antrag der KPD Umdruck Nr. 292 Ziffer 5. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Abgelehnt gegen einige Stimmen und bei zahlreichen Enthaltungen.
Nunmehr lasse ich abstimmen über den Antrag Umdruck Nr. 289 Ziffer 2. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Ich bitte die Abstimmung zu wiederholen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Letzteres ist nach übereinstimmender Auffassung des Präsidiums die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den Antrag des Zentrums Umdruck Nr. 291. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu heben. - Gegenprobe! - Mit derselben Mehrheit - weniger zwei oder drei Stimmen - abgelehnt. Damit sind diese drei Anträge erledigt.
Ich rufe nunmehr § 3 auf.
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- Darüber haben wir doch schon abgestimmt! - Zu § 3 ist ein Antrag angekündigt, Umdruck Nr. 292 Ziffer 3.
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben beantragt, daß in dem Gesetzentwurf in § 3 nur der erste Satz stehen bleiben soll, der besagt: Die durch die Zulagen entstehenden Mehraufwendungen trägt der Bund. Weiter schlagen wir vor, daß der Bund für das laufende Rechnungsjahr - also bis Ende März 1952 - nur 80 % für Mehraufwendungen zu tragen verpflichtet wird; den Rest von 20 %, die noch übrig bleiben, sollen die Versicherungsträger selber aufbringen.
Da erhebt sich nun eine Frage: a), ob die Versicherungsträger dazu in der Lage sind, und b), ob es ihnen zugemutet werden kann, diesen Anteil an den Mehrausgaben - ein Fünftel derselben - aus eigenen Mitteln zu übernehmen. Meine Damen und Herren, ich habe eingangs meiner Ausführungen bereits darauf hingewiesen, daß im Laufe der Jahre seit Beendigung des ersten Weltkrieges bis zum Ablauf der Währungsreform des Frankfurter Wirtschaftsrates 40 Milliarden Vermögen der Sozialversicherungsträger vertan worden sind. Ich habe daraus die Schlußfolgerung gezogen, daß der Staat, die Bundesregierung, verpflichtet ist, eine Aufwertung dieser Beträge durchzuführen, wenigstens eine anteilsmäßige Aufwertung. Nun hören
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wir bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit immer wieder das Lied vom Rechtsstaat. Wenn es sich darum handelt, Beamtenansprüche und Ansprüche von ehemaligen Nazigenerälen zu befriedigen, dann spielt immer dieses Argument hier eine entscheidende Rolle; dann ist auch die Deckungsfrage ohne weiteres gelöst. Aber hier, wo es darum geht, wirklich notleidenden Menschen wenigstens in etwa zu helfen, da sind sich der Herr Arndgen wie auch der Herr Bundesfinanzminister einig, daß eine Deckung nicht gegeben ist.
Der Herr Minister hat dankenswerterweise verraten, daß unser Antrag eine Mehrausgabe von 400 Millionen Mark erforderlich machen würde. Ich glaube, daß angesichts dieses Betrages der übliche Vorwurf, wir stellten Agitationsanträge, ad absurdum geführt worden ist.
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Aber nun zur Frage der Verantwortung. Der Minister sagt: Hier steht zur Frage, ob diese Erhöhung möglich und durchführbar ist, und er spricht weiter davon, daß die Verantwortung „furchtbar schwer zu tragen" sei. Wir haben als Kommunisten die Auffassung, daß unser Minister
- um jeden Irrtum zu vermeiden: Ihr Minister der Finanzen ({2}) bei anderen Gelegenheiten zeigt, daß er recht starke Schultern hat.
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Er nimmt z. B. bedenkenlos die Milliarden von Besatzungskosten auf diese seine angeblich so schwachen Schultern. Er findet sich damit ab, daß 41/2 Milliarden Steuern nachgewiesenermaßen hinterzogen worden sind; er hat eine Milliarde Steuergeschenke gemacht, wie ein Freund von der SPD vor einigen Minuten ihm zugerufen hat; er hat nichts dagegen unternommen, daß seit der Durchführung der sogenannten Währungsreform 27 Milliarden DM Kapital investiert wurden. Seine Politik und die Politik Adenauers haben dazu geführt
- um ein Wort des Herrn Dr. Schumacher hier zu zitieren -, daß bei uns die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden.
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- Ja, das ist „zur Sache". Die Deckungsfrage ist eine Frage zur Sache. Das möchte ich doch bei dieser Gelegenheit breit herausstellen.
Dann ein Wort an Herrn Arndgen.
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Er hat gesagt, daß diejenigen, die solche Anträge
stellen, sich an den Sozialberechtigten versündigen.
({6})
- Sie könnt. es ihm meinetwegen schriftlich mitteilen. - Nun bin ich nicht sehr kompetent in der Frage der Sünde.
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Ich kenne die feinen Differenzen nicht; vielleicht liegt es am Alter.
({8})
Aber ich möchte doch eines feststellen. Mir scheint es eine größere Sünde zu sein, die Armen draußen weiter hungern zu lassen, als hier die Frage aufzuwerfen und zu beantragen, daß ihnen das zugute kommt, was notwendig ist, um ihnen auch nur in etwa das Existenzminimum - um mehr geht es doch gar nicht - zu garantieren.
Der Herr Arndgen war früher anders. Ich frage mich immer verzweifelt, wie diese Veränderung zustande gekommen ist. Ich habe einen Kollegen neben mir sitzen, einen ehemaligen Minister, bei dem Herr Arndgen leitender Beamter war. Mein Kollege sagt mir immer, daß damals Herr Arndgen mit dem kommunistischen Minister ganz brav mitgezogen hat.
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- Nein, umgekehrt wird es wohl nicht gewesen sein! Ich frage mich immer, woher der Gesinnungswechsel kommt.
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Warum stellt er, warum stellt dieser kapitalistische Bundesfinanzminister, wenn es sich um die Befriedigung der sozialen Bedürfnisse handelt, immer die Deckungsfrage in den Vordergrund? -Deckung! Deckung!
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Sagen Sie den Herren vom Petersberg, daß sie nach Hause gehen sollen.
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Geben Sie die Milliarden nicht aus, die Sie ausgeben wollen -und die Sie sogar noch zu erhöhen bereit sind,
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um die Remilitarisierung durchzuführen! Dann ist die Deckung gegeben.
Herr Abgeordneter Renner, ich muß Sie doch darauf aufmerksam machen, daß Sie in die Gefahr geraten, sich etwas weit von der Sache zu entfernen.
Ich bin bei der Deckung! Ich bin bei der Deckung! Ich kann mich doch nicht umtaufen lassen, etwa in Frau Kalinke, um hier Redefreiheit zu bekommen.
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So liegen doch die Dinge. Ich spreche zur Deckungsfrage und stelle fest, daß die Deckungsfrage keine Rolle spielt, wenn es sich darum handelt, die Bedürfnisse und die Belange der deutschen Schwerindustrie und der deutschen Kriegshetzer und Rüstungskönige zu berücksichtigen.
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Wenn es um die Ärmsten der Armen geht, dann bringen Sie die Deckungsfrage vor, Sie, die Sie fälschlicherweise Ihre Politik unter dem Motto betreiben: so sozial und christlich wie nur irgend möglich. Glauben Sie mir: die Sozialberechtigten draußen durchschauen langsam dieses Spiel, was ihnen hier vorgeführt wird, und sie werden Ihnen auch noch bei passender Gelegenheit die Antwort geben.
({2})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache über § 3 ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Abänderungsantrag Umdruck Nr. 292 Ziffer 3 zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
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Ich rufe § 4 auf. Dazu liegt kein Abänderungsantrag vor.
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- Ja, Sie haben recht! Ich bitte diejenigen, die dem § 3 in der Fassung des Ausschusses zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen wenige Stimmen mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe nun § 4 auf. Dazu liegt kein Abänderungsantrag vor. - Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem § 4 in der Fassung der Vorlage zustimmen, die Hand zu erheben.- Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe nunmehr § 5 auf. Dazu liegen ein Abänderungsantrag der Fraktion der KPD und ein Abänderungsantrag der Fraktion der SPD vor
Wird zur Begründung das Wort gewünscht?-
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schroeder.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich hätte gewünscht, daß es nicht notwendig gewesen wäre, noch einmal zum § 5 Stellung zu nehmen. Nach den Ausführungen des Herrn 'Ministers Storch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs und auch nach der Stellungnahme von Abgeordneten aus den Reihen der Regierungsparteien hier im Plenum und im Ausschuß hatte ich gehofft, daß unsere Wünsche in bezug auf § 5 wenigstens in etwa Erhörung gefunden hätten. Nun gebe ich zu, daß bei der letzten Lesung im Ausschuß am vergangenen Montag kleine Verbesserungen erreicht worden sind. So ist in § 5, in dem bestimmt ist, daß im Einvernehmen mit der Bundesregierung vom Bundesrecht abgewichen werden kann, als Buchstabe c die Vorschrift aufgenommen worden:
die Gewährung von Renten an Frauen, die das 60. Lebensiahr vollendet haben und nicht mehr erwerbstätig sind.
Selbstverständlich begrüße ich diese Hinzufügung. Ich glaube, ich darf sie wohl als ein Verdienst der Berliner Gesetzgeber buchen.
Wenn aber ferner gesagt worden ist, daß im übrigen die Änderungen 'betreffend die Angleichung der Berliner Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung grundsätzlich vom 1. April 1952 an vorgenommen werden sollen, dann, meine Herren und Damen, muß ich allerdings sagen: das ist eine außerordentliche Schwierigkeit für die Berliner Sozialversicherung. Schon bei den Bestimmungen, die eventuell von der Angleichung ausgenommen werden können, d. h. den Bestimmungen über die Versicherungspflichtgrenze, die über das Bundesrecht hinausgehenden und bereits festgestellten Leistungen, die Gewährung von Renten an Frauen - was neu hinzugefügt worden ist -, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr erwerbstätig sind; und schließlich die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner, handelt es sich ja nicht etwa um Muß-Bestimmungen, sondern lediglich darum, daß dabei im Einvernehmen mit der Bundesregierung vom Bundesrecht abgewichen werden kann.
Nun will ich gern unterstellen, daß die Bundesregierung von dieser Kannvorschrift zunächst Gebrauch machen wird. Aber niemand gibt uns die Gewähr, daß nicht sehr bald eines Tages diese Bestimmungen wieder auf Grund des Rechtes, das der
Bundesregierung gegeben wird, abgeändert werden. Das ist der Grund, meine Herren und Damen, weshalb wir Ihnen im Umdruck Nr. 296 einen Antrag vorlegen, in dem wir Sie bitten, zuzustimmen, daß der § 5 Abs. 1 lautet:
Dieses Gesetz gilt für die Rentenversicherung im Lande Berlin, sobald das Land Berlin gemäß Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung des Gesetzes beschlossen hat.
Damit entfallen die Bedingungen, die in der Vorlage und im Ausschußbericht an die Einbeziehung Berlins in das Gesetz und damit in die Gemeinlast geknüpft werden. Mit unserem Vorschlag wiederholen wir den Antrag, den der Bundesrat gestellt hat. Sie sehen also, es ist nicht nur unser Gedanke, daß man Berlin in dieser Weise im Augenblick nicht festlegen darf, sondern der Bundesrat ist zu demselben Entschluß gekommen.
Meine Herren und Damen, ich wiederhole bei dieser Gelegenheit - und bedaure, das wiederholen zu müssen -, daß ich nicht verstehe, warum die Regierung den § 1 des Gesetzentwurfs so gefaßt hat, daß die Bestimmungen „vorbehaltlich der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen" usw. getroffen werden. Die Regierung muß sich doch etwas dabei gedacht haben, und § 1 muß doch einen Sinn haben! Wenn man also vorbehaltlich einer Neuregelung zunächst nur eine Rentenerhöhung vornehmen will, dann wird es kein Mensch verstehen - wir verstehen es jedenfalls nicht in unserer Fraktion, und draußen wird es auch nicht verstanden werden, am allerwenigsten in Berlin -, warum man dann anläßlich dieser Rentenerhöhung nun schon zu einer Änderung der Berliner Gesetzgebung kommen will. Damit handelt es sich nicht nur um Berlin, sondern damit handelt es sich um einen Präzedenzfall für die Bundesgesetzgebung überhaupt. Warum können wir nicht bis zu dem Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzes warten? Man hat in der Diskussion über dieses Gesetz sehr viel auch darüber gesprochen, daß wir nun ein wirklich gutes Gesetz machen wollen. Das können wir aber nicht - ich habe es am Freitag schon gesagt und muß es leider noch einmal wiederholen -, wenn wir gewissermaßen zwischen Tür und Angel nun zu solchen Änderungen kommen.
Im Ausschuß hat auf Veranlassung des Berliner Senats der Vorsitzende der Berliner Versicherungsanstalt, Herr Kreil, darauf hingewiesen, daß die Berliner Versicherungsanstalt sich heute bei der Umrechnung der in Berlin im April 1951 laufenden 348 062 Renten befindet, und zwar auf Grund des Gesetzes, das die Berliner Stadtverordnetenversammlung im Dezember vorigen Jahres erlassen hat, um sich der Bundesgesetzgebung soweit wie möglich anzupassen. Sie dürfen mir glauben, daß diese Anpassung uns allen schwergefallen ist. Wir wissen zwar, daß sie für einen Teil der Rentner eine kleine Verbesserung bedeutet. Wir wissen aber auch, daß sie ganz schwer d e n Teil der Rentner trifft - und das sind rund 15 bis 20 % -, für den sich diese Anpassung an die Gesetzgebung der Bundesrepublik als eine Verschlechterung auswirkt.
Und nun soll aufs neue eine Umrechnung der Renten stattfinden und damit die ganze Unruhe, die schon durch das Berliner Angleichungsgesetz hervorgerufen worden ist, noch vermehrt werden. Sie werden mir vielleicht entgegenhalten: Ja, aber es ist doch der Bundesregierung das Recht gegeben worden, die über das Bundesrecht hinausgehenden und bereits festgestellten Leistungen zunächst bestehen zu lassen! Nun, zunächst wissen. wir nicht, auf wie lange Zeit.
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Aber zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß es einfach eine Unmöglichkeit ist, in einer Stadt zwei verschiedene Rentenberechnungen zu haben. Wir haben sie ja schon; wir haben sie bereits durch die Sektorengrenzen. Wir haben die Rentenberechnung der VAB Ost und die Rentenberechnung der VAB West. Ich mache Sie darauf aufmerksam - man kann ja diese Dinge nur wissen, wenn man in Berlin lebt -, daß die Sektorengrenzen oft mitten durch eine Straße hindurch gehen. Das bedeutet also heute schon, daß die Berechnung der Renten in einer und derselben Straße verschieden ist, je nachdem ob ein Rentenempfänger zum Osten oder ob er zum Westen gehört. Und nun stellen Sie sich vor, diese Komplikation soll nun im gleich en Sektor dadurch hervorgerufen werden, daß wir nun die verschiedenartigen Rentenberechnungen haben sollen: die ursprüngliche Rentenberechnung, dann die auf Grund des Gesetzes vom Dezember 1950 und jetzt die auf Grund dieses uns vorliegenden Gesetzes. Ich glaube, jeder, der es sich einmal überlegt, wird davon überzeugt sein, daß es einfach nicht möglich ist, das dem einzelnen Rentner klarzumachen.
Ich möchte noch einen anderen Punkt von den vielen nennen, die in Frage kommen. Mit Recht hat einer der Herren Berliner Kollegen von der CDU im Ausschuß gemeint, wir könnten noch so viel Punkte aufführen, wir würden wahrscheinlich doch welche vergessen. Besonders hervorheben möchte ich jetzt aber den Buchstaben d, der von der Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner handelt. Es ist hier gewissermaßen Berlin das Recht gegeben worden, die Beträge in ihrer bisherigen Höhe auch in Zukunft für die Krankenversicherung der Rentner auszugeben. Wir sollen aber nur 4 DM pro Krankenfall ersetzt bekommen. Das bedeutet - ich erinnere an die ganz besonders schlechte Gesundheitslage infolge der letzten Kriegszeit, der Schwierigkeiten der ersten Nachkriegszeit, der Blockade; ich brauche Ihnen nur die Stichworte zu geben, dann werden Sie es mir glauben daß wir entweder die Rentner und ihre Familien in ihrer Krankenversicherung sehr viel schlechter stellen müssen, als es jetzt der Fall ist, oder daß die Versicherungsanstalt oder der Senat pro Krankheitsfall 7 DM zuzahlen muß. Sie werden mir glauben, daß wir dazu beim besten Willen nicht in der Lage sind.
Aber dazu kommt eine ganze Anzahl weiterer Änderungen, die notwendig sind. Wir haben in Berlin die einheitliche Rentenversicherung. Wenn wir jetzt auf Grund dieses Gesetzes eine Angleichung vornehmen müssen, dann müssen wir nicht nur die Berechnungen sondern wir müssen auch die Leistungen der Invaliden- und Angestelltenrentner ändern. Wir haben einen Unterschied in der Frage des Grundbetrages und des Steigerungsbetrages; wir haben einen Unterschied im Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Hier in Westdeutschland haben Sie zwar den Begriff der Berufsunfähigkeit für die Angestellten, aber nicht für die Arbeiter; für diese haben Sie den Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Wir haben einen Unterschied in der Frage der Arbeitslosigkeit. In der amerikanischen und französischen Zone Deutschlands bekommen die Angestellten ihre Rente, wenn sie das sechzigste Lebensjahr erreicht haben und ein Jahr arbeitslos waren, das gleiche trifft aber nicht für die Arbeiter zu. Ich muß immer wieder darauf hinweisen, daß die Lage in Berlin eben eine völlig andere ist.
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Denken Sie an die 300 000 Arbeitslosen in Berlin und an die ganze Not, die diese Arbeitslosigkeit hervorruft. Wenn ich an die Ausführungen zurückdenke, die vorhin Herr Dr. Bucerius gemacht hat, dann fällt es mir schwer, Ihnen das immer wieder zu sagen. Aber, meine Herren, nehmen Sie es mir nicht übel: ich hätte gewünscht, Sie wären gestern bei der Einweihung des Luftbrückendenkmals gewesen und hätten die Ausführungen des amerikanischen und britischen Generals über die Leistungen gehört, die Berliner Frauen und Männer vollbracht haben, ohne die die Luftbrücke überhaupt nicht möglich gewesen wäre und damit die Berliner Bevölkerung nicht hätte vor dem Hunger gerettet werden können.
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Wenn mein Kollege Meyer vorhin auf die 114 200
Mindestrenten in Berlin hingewiesen hit, so darf
ich hinzufügen: es ist richtig, daß nicht alle diese
Mindestrenten nun keinerlei Erhöhung erhalten;
aber immerhin erhalten doch 49 000 keine und alle
anderen nur eine ganz geringe. Sehen Sie, meine
Herren und Damen, das bringt natürlich in einer
gespaltenen Stadt, von der ich noch einmal sage,
daß sie zwei Versicherungsanstalten hat, die östliche und die westliche, eine ungeheure Erregung.
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Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Schwierigkeiten, die für uns bei der Umrechnung auftreten, gerade auf dieser Spaltung beruhen. Ich sage noch einmal: der Vorsitzende der Versicherungsanstalt, Herr Kreil, hat erklärt, daß wir auf Grund der Berliner Gesetzgebung noch bis zum Ende des Jahres mit der Umrechnung zu tun haben. Das mag manchem von Ihnen verwunderlich erscheinen, aber Sie werden es verstehen, wenn ich Ihnen sage, daß die Akten 'zum großen Teil im Osten liegengeblieben sind und daß deshalb das ganze Material für die alten Renten mühsam zusammengeholt werden muß.
Ich will auch gar nicht über die politische Frage reden. Ich denke z. B. daran, daß die Kommunistische Partei oder, wie sie bei uns so schön heißt, die SED, diese Schwiergkeiten natürlich zu neuer Agitation benutzt. Ich will Ihnen auch das schöne Flugblatt nicht vorlesen, aber ich will Sie auf etwas hinweisen, meine Herren und Damen: Dieselbe FDP und dieselbe CDU, die im Dezember des vorigen Jahres das Gesetz abgelehnt haben, weil ihnen die Angleichung nicht weit genug ging, haben jetzt im Ausschuß erklärt: Wir müssen zurück zur Tabellenrente.
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In der vergangenen Woche ist das Wort gefallen, die Tabellenrente sei für die Parteibuchbeamten gemacht worden. Ich will auf das Niveau jener Debatte nicht zurückkommen, sondern Ihnen nur sagen: Sie sehen daran, daß es jetzt die bürgerlichen Parteien sind, die auf Grund der Briefe und der Zuschriften, die sie bekommen, sagen: Wir müssen einen Weg finden, so können wir einfach nicht weitermachen.
Deshalb bitte ich Sie nun im Auftrage meiner Fraktion noch einmal, aber auch ganz persönlich, meine Herren und Damen: Lassen Sie jetzt von dieser Änderung ab, machen Sie Berlin, das schon die großen Schwierigkeiten hat, nicht noch diese neue Schwierigkeit, lassen Sie uns gemeinsam an
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einer wirklichen Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen arbeiten, NVie es im Gesetzentwurf heißt; lassen Sie uns dazu Zeit! Sie haben in einer Frage schon anerkannt, daß Berlin etwas Gutes gemacht hat, denn sonst hätten Sie es wohl nicht angenommen: das Rentenrecht für die sechzigjährigen arbeitslosen Frauen. Nun gibt es vielleicht auch noch das eine oder andere, das aus der Berliner Gesetzgebung übernommen werden könnte. Lassen Sie es uns in Ruhe machen, und zwar für den Bund einschließlich Berlins.
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Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist im Verlaufe des heutigen Tages schon von dem Herrn Kollegen Bucerius zum Ausdruck gebracht worden, daß wir in Westdeutschland gewillt und bereit sind, alles zu tun, um Berlin in der schwierigen Lage, in der es sich befindet, zu helfen.
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Auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung sind wir dazu bereit. Ich mache darauf aufmerksam - ich glaube, Herr Kollege Horn hat es in seinem Mündlichen Bericht auch schon zum Ausdruck gebracht -, daß die VAB in Berlin ab 1. Juni in das Gemeinlastverfahren einbezogen wird. Das ist von Bedeutung! Vom 1. April bis zum 30. September dieses Jahres werden zu jeder Rente in Berlin 20 DM von Westdeutschland aus zugeschossen; weiterhin greifen ab 1. Oktober in Berlin die Regelungen Platz, wie sie im westdeutschen Bundesgebiet gelten. Ich glaube, hier hat die Rentenversicherung bewiesen, daß auch sie gewillt ist, der VAB zu helfen.
Nun ist Frau Schroeder auf das Rentenberechnungsverfahren in Berlin-West und Berlin-Ost eingegangen. Ich glaube, die Rentenempfänger in Berlin-Ost wären froh, wenn sie die Renten bekämen, die in Berlin-West gezahlt werden.
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Sie kennen ja das Gefälle auf der Geldseite.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was will denn dieses Gesetz? Das Gesetz will, daß die sonstigen Bestimmungen, die in Berlin an das Recht in Westdeutschland angepaßt werden müssen, bis zum 1. April 1952 entsprechend geändert werden. Ist es ein unbilliges Verlangen, wenn man dreiviertel Jahre Zeit läßt, um diese Dinge durchzuführen?
Ich erinnere an einen Vorgang, der sich bei der Beratung des Kriegsopferversorgungsgesetzes abgespielt hat. An diesen Verhandlungen hat der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin teilgenommen. Damals ging es um die Frage, Berlin in die Kriegsopferversorgung einzubeziehen. Ich habe damals den Herrn Regierenden Bürgermeister gefragt: Sind Sie, wenn wir Berlin in das Kriegsopferversorgungsgesetz mit allen Konsequenzen einbeziehen, bereit, das gleiche zu tun, wenn wir andere soziale Gesetze schaffen? - Der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin hat daraufhin erklärt: Wir haben A gesagt und werden auch B sagen. - Dieses B-Sagen wollen wir Ihnen bis zum 1. April 1952 ermöglichen.
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Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wir begrüßen es, daß es mit dem § 5 dieses Gesetzes möglich ist, allen Berliner Sozialrentnern eine echte Garantie für die Zahlung ihrer Renten zu geben. Wir begrüßen, daß die beabsichtigte Einbeziehung Berlins in die Gemeinlast auch den Willen aller westdeutschen Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, in Zukunft den Rechtsanspruch der Berliner Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Sozialversicherung nach gleichem deutschen Recht anzuerkennen und zu bestätigen. Ich möchte nur den Diskussionen, die hier und in der Öffentlichkeit gepflogen worden sind, einige Bemerkungen hinzusetzen.
Man hat von der Gemeinlast gesprochen und dabei gesagt, die deutsche Bundesregierung habe ja mit der Anerkennung der Übernahme der Mehrkosten aus diesem Gesetz keine Lasten, weil diese aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und durch den Verband der Rentenversicherungsträger über die Gemeinlast erstattet würden. Es ist erklärt worden: Für die Gemeinlast sei diese Zusage gegeben. Die Garantie des Staates sei davon in keiner Weise berührt. Selbstverständlich muß die deutsche Bundesregierung, müssen alle deutschen Steuerzahler diese Garantie voll verantwortlich übernehmen, wenn die Gemeinlast etwa nicht mehr in der Lage wäre, die Mittel für die Zahlung der Renten und ihrer Erhöhung aufzubringen.
Wir begrüßen ganz besonders, daß Berlin auch Zeit und Gelegenheit bekommt, die Anpassung vorzubereiten. Wir kennen die Schwierigkeiten und wissen, daß diese Dinge nicht leicht sein werden, weil, wie wir im Ausschuß hörten, die Unterlagen für die Rentenberechnung leider zum großen Teil in der VAB-Ost geblieben sind. Auf der anderen Seite kann man, meine ich, nicht davon sprechen, daß hier eine Umstellung von . heute auf morgen erfolgt, da dieses Problem, wie Herr Kollege Arndgen eben schon gesagt hat, ja seit sehr langem - sowohl bei dem Bundesversorgungsgesetz als auch bei dem Heimkehrergesetz - zur Diskussion steht und auch schon in der Berliner Verfassung vorgesehen ist, daß Berlin alle seine Gesetze denen des Bundes anpassen wolle.
Ich freue mich, daß den Berlinern durch den § 5 neben der Tatsache, daß Berlin in die Garantiq und in die Gemeinlast des Bundes einbezogen wird, nun die Möglichkeit gegeben ist, die Sonderbestimmungen, die sie besonders für die Frauen haben, aufrechtzuerhalten. Ich habe diese Forderung nicht nur im Ausschuß, nachdem sie in der Besprechung mit dem Arbeitsminister und dem Berliner Vertreter zur Diskussion gestellt und ein Teil des Kompromisses geworden war, zum Antrag erhoben, sondern ich habe diese Frage in allen Diskussionen immer wieder angerührt, weil ich meine, daß gerade unsere von den Folgen und Lasten des Krieges und der Nachkriegszeit so schwer betroffenen älteren Frauen einen besonderen Schutz brauchen. Wir werden uns zu gegebener Zeit in diesem Hause darüber zu unterhalten haben, ob wir die durch die britische Militärregierung in der britischen Zone aufgehobene Leistung nach dem Angestellten-Versicherungsgesetz für die weiblichen Angestellten wieder einführen oder ob wir gemeinsames Recht für das Bundesgebiet. und für Berlin schaffen, das diesen Schäden Rechnung trägt. Ob wir dieses Gesetz für alle Zeit schaffen
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können oder ob wir eines Tages den Kreis derjenigen untersuchen müssen, die durch die besonderen Schäden des Krieges erwerbs- und berufsunfähig geworden sind und darum eines besonderen Schutzes bedürfen, das ist eine Frage von morgen. Fest steht aber auch hier, daß wir bei diesen Überlegungen von der echten Verantwortung ausgehen müssen und nicht etwa Lasten der Fürsorge, der Arbeitslosigkeit oder der Kriegsfolgen auf die Sozialversicherungsträger abwälzen dürfen, die so schwer um ihren Bestand und um die Grundlagen ihrer Leistung ringen.
Ich freue mich, dann noch etwas erwähnen zu können, was bisher . leider nicht ausgesprochen wurde. Mit der Einbeziehung Berlins in die Gesetzgebung des Bundes wird endlich auch wieder in Berlin die echte Witwenrente gezahlt werden. Die Witwenrente aus der Invaliden- und Angestelltenversicherung wurde in Berlin bisher nicht gezahlt. Sie wird vielen Witwen in Berlin zusätzlich gegeben werden können.
Bei der Diskussion über die Angleichung der Tabellenrenten ist leider sehr oft auch in der Pressepolemik, das Wort gefallen, wir seien schuld daran, daß in Berlin nun zum dritten Male angeglichen werden muß. Wir bedauern das. Wir bedauern auch, daß die Trennung von Ost- und West-VAB zu Problemen führt, die weiß Gott nicht leicht sind. Ich kann nicht glauben, daß die Leistung der Ost-VAB eine solche Anziehung haben sollte, daß sie in der Diskussion in Berlin-West von Bedeutung wäre. Denn diese Leistung wird in Ostmark gezahlt. Die Kaufkraft der Ostmark und ihr Wert ist von der der West-Mark doch sehr unterschiedlich; dazu kommt noch, daß die Bundesregierung die Leistung garantiert. Trotzdem hoffe ich, daß wir in diesem Hohen Hause auch in der Gesetzgebung für alle deutschen Frauen und Männer in der Ostzone beschließen können, daß gleiches deutsches Recht für Ost und West gilt.
Was die Anpassung der Renten angeht, so bedauern wir, daß es so schwer ist, hinsichtlich des Zeitpunktes klar zu sehen. Noch im Juni hat die VAB bekanntgegeben, sie hoffe, bis Ende dieses Jahres die Angleichung an das Bundesrecht zu schaffen und 167 000 Fälle umzustellen. Im Ausschuß erklärte der Mathematiker der VAB, er hoffe kaum, bis zum 1. April des nächsten Jahres mit der Umstellung fertig zu sein. Ich möchte im Namen meiner politischen Freunde wünschen, daß sehr viele Berliner arbeitslose Angestellte jetzt Brot finden mögen und damit der VAB helfen, diese Umstellung so rasch wie möglich durchzuführen.
Ein letztes Wort noch zu dem, was über die Mindestrente gesagt worden ist. Ich habe einer Berliner Zeitung mit großem Bedauern entnehmen müssen: die Absicht der Frau Kalinke sei hier wie anderswo, daß der Ärmste auch in Zukunft das Wenigste bekommt; je kleiner die Rente, desto kleiner die Zulage, und das gehe herab bis zu den geringsten Renten von 25 DM. Ich stelle fest: In der Deutschen Bundesrepublik gibt es nur eine Mindestrente von 50 DM, eine Witwenrente von mindestens 40 DM und eine Waisenrente von mindestens 30 DM. Wenn jemand irgendwo 25 DM erhält, so ist das eine Rente, die nach einer Anrechnung als Doppelrente gezahlt wird. Dann erhält der Betreffende also nebenher noch eine zweite Rente.
Abschließend darf ich sagen: Meine Fraktion verbindet mit der Annahme des § 5 den Wunsch, er möge ein guter Anfang sein auf dem Wege, das deutsche Recht für alle deutschen Staatsbürger wieder gleichermaßen in Kraft zu setzen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Renner.
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Beschränken Sie Ihre dummen Zwischenrufe! Vielleicht geht es dann schneller!
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- Hier ist das umgekehrt! Auf Ihrer Seite ist das bestimmt umgekehrt!
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Meine Damen und Herren! Das Gesetz soll auch im Land Berlin gelten. Zu diesem Zweck muß das Land Berlin die Anwendung des Gesetzes bestimmen, heißt es im Gesetz und in seiner Begründung. Die Gewährung der Berlin-Hilfe - das muß man doch einmal den Vertretern West-Berlins sagen, die hier sitzen - und die Einbeziehung West-Berlins in das Gemeinlast-Verfahren ist doch an die Voraussetzung geknüpft, daß West-Berlin seine Gesetzgebung an die Gesetzgebung des Bundes angleicht. Das war doch die Voraussetzung. Sie haben auf einem sehr wichtigen Gebiet diese Angleichung schon vollzogen - ich meine das Gebiet des Schulwesens -, indem Sie durch Preisgabe des fortschrittlicheren Gesamt-Berliner Schulgesetzes dazu beigetragen haben, daß die Schulgesetzgebung des Westens bei Ihnen in West-Berlin praktiziert wird.
Die Auswirkungen einer Übertragung der westlichen Sozialversicherungsgesetzgebung auf die West-Berliner Renten hat um die Frau Abgeordnete Schroeder bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs in dankenswerter Weise bekanntgegeben. Sie hat ausgesprochen, daß im Falle der Durchführung dieses Gesetzes in West-Berlin Renten bis zu 70 DM pro Monat herabgesetzt werden müßten. Nun hören wir aus den Darlegungen des Berichterstatters des Ausschusses, daß dem West-Berliner Magistrat eine Art von Gnadenfrist in der Form eingeräumt werden soll, daß der endgültige Termin für die Angleichung der Sozialversicherungsgesetzgebung in West-Berlin an die Gesetzgebung der Bundesrepublik der 1. April des kommenden Jahres sein soll.
Erlauben Sie mir, unseren Standpunkt zu dem Problem West-Berlin noch einmal kurz zum Ausdruck zu bringen!
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Berlin - das soll heißen: West-Berlin - ist nach
unserer Auffassung kein Land der Bundesrepublik. Wir betrachten Berlin nach wie vor als eine
Einheit und setzen auch unsere ganze Kraft ein
für die Wiederherstellung dieser Einheit Berlins.
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Wir sind der Auffassung, daß für die Notlage und für die Mißstände in West-Berlin die Politik des West-Berliner Spalter-Magistrats, der hinter ihm stehenden Parteien und der Kräfte, die hier in Bonn und auf dem Petersberg
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Berliner Igel-Stellungs-Politik betreiben, die Politik des kalten Kriegs verantwortlich ist. Wir lehnen es - das wird hier nicht zum erstenmal gesagt - aber auch mit Entschiedenheit ab, daß die
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Bevölkerung Westdeutschlands in ihrer Gesamtheit in Form von ständig wachsenden Zuschüssen an West-Berlin die Folgen der Politik des kalten Krieges bezahlen soll.
Ich kann die Schmerzen der Frau Abgeordneten Schroeder verstehen. Ich bedauere, daß Sie das Flugblatt der SED, das Sie da anscheinend in der Hand gehabt haben, hier nicht vorgetragen haben. Ich kenne das Flugblatt nicht, aber ich kann mir vorstellen, was drinsteht, Frau Schroeder.
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Da wird drinstehen - wahrheitsgemäß! -, daß der „Anreiz" für die West-Berliner Invaliden, sich zu Bonn zu bekennen, nicht allzugroß ist.
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Da wird drinstehen, daß auf Adenauers Befehl die Renten gesenkt werden müssen. Man wird sich auf eine Feststellung bezogen haben, die Frau Schroeder gestern hier gemacht hat.
Aber ich halte hier eins fest. Wenn Herr Reuter vor kurzem laut Zitat gesagt hat: Wir haben A gesagt und müssen demzufolge B sagen, dann bedeutet dieses Bekenntnis zum Westen, dieses A, für die West-Berliner Invaliden auch das B, d. h. die Adenauersche Hungerpolitik.
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Noch zwei Sätze. Wenn die Invaliden West-Berlins heute noch eine bessere Rentenversorgung haben, so ist das die Folge der Tatsache, daß im geeinten Berlin einmal eine einheitliche Sozialversicherungsgesetzgebung geschaffen worden ist,
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- nein, mit uns; das ist ein Irrtum bei Ihnen, aber Ihnen unterlaufen mehr Denkfehler -, eine einheitliche Sozialversicherung mit besseren Leistungen, als sie die Bundesrepublik zu produzieren in der Lage ist.
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- Frau Schroeder, darüber werden wir nie einig werden, wer es zerschlagen hat! Ich habe auch heute nicht die Zeit, das hier zu diskutieren. Ich habe ja gesagt, daß unserer festen Überzeugung nach die Spalter in West-Berlin schuld und verantwortlich für die Folgen sind.
Lassen Sie mich ein letztes Wort sagen. So wie wir hier in Westdeutschland die Hungerpolitik der Adenauer-Regierung gegenüber den sozial Entrechteten bekämpfen, so stehen wir auch auf dem Standpunkt, daß die Invaliden, Witwen und Waisen West-Berlins die Fortsetzung der Politik der vom West-Berliner Spaltermagistrat betriebenen Politik des Kalten Krieges in der Form einer ungeheuerlichen Senkung ihrer Rentenbezüge nicht bezahlen sollen. Wir sind bereit, auch dafür mitzuarbeiten und uns miteinzusetzen, daß die Sozialbezüge dieses Personenkreises auf den notwendigen Stand gebracht werden. Wir sehen den Weg dazu in der Wiedervereinigung Berlins.
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- Ihre Dummheit ist anscheinend nicht zu heilen.
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Keine Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der weitestgehende Antrag ist der Antrag der KPD auf Umdruck Nr. 292 Ziffer 4. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Mehrheit! Gegen die Stimmen der Antragsteller bei wenigen Enthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Antrag der SPD auf Umdruck Nr. 296 ab. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das letztere war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun über § 5 in der Fassung der Ausschußvorlage ab. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. § 5 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe nun § 6 auf. Dazu liegen zwei Abänderungsanträge vor, ein Antrag der SPD auf Umdruck Nr. 289 und ein Antrag der KPD auf Umdruck Nr. 292.
Das Wort hat der Abgeordnete Dannebom.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf im Namen meiner politischen Freunde den Antrag stellen, gemäß Umdruck Nr. 289 den § 6 in Abs. 1 wie folgt zu ändern: Die Worte „1. Juni 1951" werden durch „1. April 1951" ersetzt. Im Hause besteht Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer Rentenerhöhung, und wir sind auch alle miteinander gewillt, dieses Gesetz so schnell wie eben möglich zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Wenn wir wissen, daß die jetzt noch Beschäftigten durch Lohnerhöhungen einen Ausgleich für die Preiserhöhungen bekommen haben, müssen wir auf der anderen Seite, weil die Renten eben noch auf dem Stand des Jahres 1949 stehen, erkennen, wie notwendig es ist, den Rentnern in etwa einen Ausgleich zu geben. Ich weiß, durch unseren Antrag wird der Herr Bundesfinanzminister vielleicht wieder bewogen, drohend den Finger zu erheben und auf die Kosten hinzuweisen. Aber es ist doch eigenartig. Wenn beispielsweise „Die Welt" heute schreibt, daß das Kabinett sich darin einig gewesen ist, daß die Beamtenpensionen rückwirkend ab 1. April um 10 % erhöht werden sollen, dann wird damit auch von der Regierung anerkannt, daß hier, und zwar rückwirkend, etwas getan werden muß. Deshalb möchte ich auch die Regierungsparteien bitten, unserem Antrag zuzustimmen.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Anträge zu § 6. Die beiden Anträge sind gleichlautend, wir können also in einem Abstimmungsgang über sie abstimmen. Ich bitte diejenigen, die für diese Anträge sind, die Hand zu erheben. -
Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist die Mehrheit; die Anträge sind abgelehnt.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die dem § 6 in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; der § 6 ist entsprechend der Ausschußvorlage angenommen.
Nun Einleitung und Überschrift.
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- Ja, in der durch den Ausschuß geänderten Form. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Angenommen.
Damit ist die zweite Beratung des Gesetzes beendet. Bevor ich zur dritten Beratung aufrufe, habe ich einiges bekanntzugeben. Die für heute abend vorgesehene Veranstaltung der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft mit einem Vortrag des Herrn Abgeordneten Blachstein fällt mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Bundestags aus. Ein neuer Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Dann rufe ich zur
dritten Beratung
des Gesetzes auf. Zur allgemeinen Aussprache hat sich zunächst Herr Abgeordneter Dr. Preller gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Monat zu Monat haben die Sozialrentner auf dieses Gesetz gewartet; sie sind mit ihren Hoffnungen von einem Monat zum anderen vertröstet worden. Nun liegt ein Entwurf vor, der in wesentlichen Teilen die Notlage der Rentner nicht berücksichtigt. Ich möchte nichts gegen die Leistung der Bundesregierung sagen, die, wie der Herr Bundesfinanzminister schon erklärt hat, 1 Milliarde DM zur Verfügung gestellt hat. Aber es kommt nicht allein auf die Höhe des zur Verfügung gestellten Betrages an; wesentlich ist vielmehr seine Verteilung. Nur die Verteilung des Betrages entscheidet über den wirklichen sozialen Inhalt des Gesetzes.
Besonders unsozial wirkt es, daß den Rentnern mit niedrigen Renten die Zulagen, die ja praktisch Teuerungszulagen sind, durch dieses Gesetz gekürzt oder ganz gestrichen werden, während die Rentner mit höheren Renten die Zulagen auf jeden Fall erhalten. Wir freuen uns über jeden, der seine Zulage erhält. Denn auch mit den sogenannten höheren Renten ist noch nicht sichergestellt, daß diese Rentner ihr Leben angesichts der Teuerung tatsächlich fristen können. Aber was soll man sagen, wenn gerade den kleinen und kleinsten Rentnern mit 50 DM, 40 DM und 30 DM die Zulage von 25 % genommen wird? Wie soll es denn verantwortet werden, daß z. B. von den Zulage-Kürzungen nur die Arbeiter, die Mindestrenten erhalten, betroffen werden, weil die Angestellten mit Mindestrenten von 52 DM sowieso nicht unter die Kürzungen fallen können? Vor allem wird bei den Mindestrenten immer wieder übersehen, daß der Hauptanteil der Mindestrenten bei den Waisenrenten liegt. Bis zu 75 % der Waisenrenten sind Mindestrenten. Diese Waisenrenten werden in erster Linie gekürzt werden, weil die Waisenrenten seinerzeit vor dem Sozialversicherungs- Anpassungsgesetz im Durchschnitt nur 13 DM betrugen und durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgese tz auf 30 DM erhöht werden. Die Kürzungsbestimmung des § 2 Abs. 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs wird sich also in erster Linie auf die Waisen auswirken. Ebenso werden durch dieses Gesetz zahlreiche Witwen um ihre Hoffnungen gebracht.
Man sagt uns nun, daß die Personen, die Mindestrenten bezögen, in erster Linie Bauern, Kleinhändler und deren Frauen seien, die auf Grund des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes neben ihrem sonstigen Verdienst noch Renten erhielten. Gewiß, es gibt solche Fälle. Aber ich frage Sie: mit welchem Recht werden - nach Feststellungen, denen im Ausschuß für Sozialpolitik seitens des 1
Bundesarbeitsministeriums nicht widersprochen
worden ist - 1,4 Millionen Sozialrentner, die Mindestrenten beziehen, samt und sonders hier zu
Bauern gestempelt? In Berlin sind es allein ein
Drittel aller Rentner, die Mindestrenten beziehen.
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Wo sollen denn in Berlin auf dem Asphalt soviel Bauern Korn bauen können? Ich glaube, daß hier der Pegasus der bürokratischen Übertreibung unter dem Bundesarbeitsminister im Galopp mit ihm durchgegangen ist. Wir hätten gewünscht, daß er auf dem Fahrrad der nüchternen Wirklichkeit geblieben wäre.
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Die so benachteiligten Rentnergruppen werden auch dadurch noch an Zahl vermehrt, daß die Zulagen auf die Bezüge aus der Fürsorge, auf die Kriegsopferversorgung und auf die Soforthilfe angerechnet werden sollen. Selbst unser Antrag, daß die Zulage bei Zusammenfallen von Invaliden- und Unfallrente wenigstens von der ungekürzten Invalidenrente berechnet werden sollte - ein Antrag, der vom Bundesarbeitsministerium selbst formuliert worden war -, selbst dieser Antrag, der eine kleine Verbesserung bringen sollte, ist im Ausschuß von der Regierungsmehrheit abgelehnt worden.
Insgesamt werden auf diese Weise - und ich bitte, das zu beachten - etwa 2 Millionen der über 4 Millionen Sozialrentner aus der Invaliden- und Angestelltenversicherung von diesem Gesetz schwer enttäuscht werden. Sie wissen, daß Hoffnungen bestanden. Sie haben wie wir die Briefe erhalten, die davon sprachen, daß die Not der Sozialrentner unerträglich geworden sei, daß der Sozialrentner nicht mehr wisse, wie er sein Leben mit seinen 60 oder 70 DM Rente fristen solle. Alle diese Menschen, die mit einem so geringen Betrage im Monat auskommen sollen, haben heute auf den Bundestag geschaut und haben gefragt: Was werden die Abgeordneten des Bundestages für unsere Rente tun? Diese Menschen haben, meine Damen und Herren - und Sie wissen das genau wie wir -, schon damals zu ihrem Fleischer und zu ihrem Händler gesagt: wir borgen auf diese Erhöhungen hin. Und nun werden sie enttäuscht werden.
Aber weshalb denn diese soziale Ungerechtigkeit? Nicht allein wegen der Finanzlage und wegen des Finanzbetrages! Allerdings glaubte der Finanzminister uns im Ausschuß unter Druck stellen zu sollen, und auch seitens der Regierungsparteien wurde ein solcher Druck ausgeübt, indem gesagt wurde: wenn ihr etwas beschließt, was über die Vorlage hinausgeht, so werdet ihr draußen die Verantwortung für eine etwaige Verzögerung zu tragen haben. All dies ist aber nicht der Hauptgrund dafür, daß die Vorlage von der Regierungsmehrheit so gestaltet wurde. Der Hauptgrund ist das Versicherungsprinzip. Und dies in einer Sozialversicherung, die j a das Versicherungsprinzip von Anfang an gar nicht rein durchgeführt hat. Der Grundbetrag Bismarcks, der damals zu seinem Ausspruch führte, daß er „Staatsrentner" haben wolle, war bereits eine bewußte Durchbrechung des Versicherungsprinzips. Im Laufe der Zeit ist dieser Grundbetrag ständig erhöht worden. Auch diese Vorlage durchbricht j a praktisch mit diesem Staatszuschuß von einer Milliarde das Versicherungsprinzip.
({2})
Wenn je etwas den Beweis dafür erbringen konnte, daß mit Prinzipien das Leben totgeritten werden kann, so ist es diese Vorlage. Wir wehren uns dagegen, daß gerade unsere Sozialrentner zum Gegenstand einer Prinzipienreiterei gemacht werden. Sie können sich j a am allerwenigsten wehren.
Man konnte sich auch im Ausschuß des Eindrucks nicht erwehren, als ob bei den Verhandlungen das Bewußtsein 'verloren gegangen sei, daß man es ja doch mit lebendigen Menschen zu tun hat
({3})
und als ob man nur noch mit Prinzipien und mit Ziffern rechne.
({4})
Meine Damen und Herren, der Herr Bundesfinanzminister hat uns eben vorgerechnet, daß unser erster Antrag zum § 2 150 Millionen DM kosten würde. Wenn man diese Summe auf die 1,4 Millionen Mindestrentner umrechnet, dann müßte nach der Rechnung des Bundesfinanzministers jeder dieser Mindestrentner nach der Regierungsvorlage 10 DM Zulage im Monat nicht erhalten. Wenn wir die Rechnung des Bundesfinanzministers, daß für eine Nichtanrechnung auf die Fürsorgeunterstützungen 100 Millionen DM draufgingen, für wahr halten sollten, dann müßten den Fürsorgeempfängern nach der Vorlage 20 DM Zulage im Monat vorenthalten werden. Wir waren nicht so vermessen zu glauben, daß so viele Mindestrentner keine Erhöhung erhalten würden! Wir haben vielmehr im Ausschuß davon gesprochen, daß nach diesen Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 5 etwa 75 Millionen DM erspart würden. Nun, 75 Millionen: in diesem Hause ist seinerzeit im Einkommensteuergesetz mit dem § 32 b, der für weniger als 1000 Menschen, die jeder über 200 000 DM im Jahre zu versteuern haben, die Wahl zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerveranlagung vorsah, nach den Berechnungen von Staatssekretär Ringelmann aus Bayern eine Möglichkeit der Einsparung von über 75 Millionen DM geschaffen worden.
({5})
Meine Damen und Herren, für diese weniger als 1000 Menschen konnte durch die gleiche Mehrheit, die vorhin unseren Antrag niedergestimmt hat, ein Geschenk von 75 Millionen DM gemacht werden.
({6})
Besonders unglaublich aber ist der Husarenritt, der hier gegen Berlin geritten worden ist. Auch hier handelt es sich um das Prinzip.
({7})
Damit soll die Trennung zwischen Angestellten-und Invalidenversicherung wieder herbeigeführt werden. Der politische Druck, der damit auf Berlin ausgeübt worden ist, der von der. Abgeordneten Frau Schroeder genügend gekennzeichnet worden ist, ist sehr gefährlich, und wir warnen Sie vor den Folgen, die ein solcher Druck auf dieses Zentrum Deutschlands ausüben muß.
Unzulänglich wie das ganze Gesetz ist auch der persönliche Geltungsbereich. Die Bezieher von Kriegsopferrenten, von Unterhaltshilfe nach der Soforthilfe und von Unfallrenten leiden doch genau so wie die Sozialrentner unter dieser Teuerung. Deshalb haben wir die Anträge gestellt, die Ihnen in den beiden Entschließungen auf Umdruck
Nr. 290 vorliegen. Sie sollen es ermöglichen, daß auch die KO-Rentner und die Soforthilfeempfänger in den Genuß der 25%igen Erhöhung kommen. Wir bitten Sie, diese Entschließungen, die die Bundesregierung auffordern, für diese KO-Rentner und Soforthilfeempfänger ebenfalls eine 25%ige Zulage zu ermöglichen, anzunehmen.
Meine Damen und Herren! Die Tatsache, daß gerade diese Vorlage den Ärmsten der Sozialrentner mit der linken Hand nimmt, was ihnen mit der rechten Hand angeblich gegeben wird, stimmt uns so außerordentlich bedenklich. Wir sind der Auffassung, daß die Bundesregierung mit dieser Vorlage nicht das erfüllt hat, was die Regierungsmehrheit seinerzeit im Februar den Sozialrentnern in ihrem Antrag versprochen hat.
({8})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Renner.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem auch in dieser Diskussion behandelten Problem der Rückkehr zum reinen Versicherungsprinzip noch ein Wort sagen. Von Anfang an stand die deutsche Sozialversicherung unter dem Kriterium „soziale Versicherung". Von Anfang an haben ihre Schöpfer diese Sozialversicherung mit dem Wort „Selbsthilfe durch Staatshilfe" gekennzeichnet. Sie wollten damit zum Ausdruck bringen, daß die Sozialversicherung zum Teil bezwecken solle, die Tradition fortzusetzen, die in der alten sozialdemokratischen Bewegung, in den Gewerkschaften in der Form bestanden hat, an Stelle einer staatlichen Versicherung private Hilfsorganisationen, private Hilfseinrichtungen zu schaffen. Das war die angeblich soziale Seite.
Gestatten Sie mir aber, auch noch auf das politische Moment hinzuweisen, das bei Schaffung des ersten Sozialgesetzes maßgebend war. Ich zitiere aus der damaligen Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 und ich richte die Worte an meine alten Freunde von der SPD. In dieser Kaiserlichen Botschaft hieß es:
({0})
- Hören Sie gut zu, Herr Schoettle; Sie verstehen, was ich damit meine! Die Heilung der sozialen Schäden ist nicht ausschließlich im Wege der Repressionen sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohls der Arbeiter zu suchen.
Und Bismarck . hat den Gedanken in den Satz geprägt:
Allein mit Repressalien kann man die aufsteigende Sozialdemokratie, die zu einer Staatsgefahr zu werden droht, nicht unterdrücken.
({1})
Also soziale Gesetzgebung auf der Basis der Beitragsleistung, zuerst für die Arbeiter.
Wenn man von dieser Entstehungsgeschichte der Sozialgesetzgebung im kapitalistischen kaiserlichen Deutschland ausgeht, dann sollte - und darum habe ich mich an die alten Freunde von der SPD gewandt - auch die SPD sich darüber klar werden,
({2})
wohin es führt, .wenn man dieser Regierung gegen({3})
über diese Tolerierungspolitik betreibt, die man seit 1949 und auch vordem schon betrieben hat. Dann sollte man sich vergegenwärtigen und sich fragen, wohin es führt, wenn solche Formulierungen geprägt werden wie „Überwindung des Klassenkampfes durch soziale Demokratie". Die Nutznießer dieser falschen Schlagworte sind die Adenauer und die Pferdmenges.
({4})
- Nein, das sind die typischsten, Frau Weber! Von Ihnen darf ich j a nicht sprechen, Sie laufen j a nur so mit!
({5})
Nun, was müssen wir feststellen? Das, was die Massen draußen, was die Sozialberechtigten zwingend fordern und was sie auf Grund ihrer ungeheuerlichen Notlage erwarten müssen, ist ihnen nicht gegeben worden. Keine Hilfe für die Unfallbeschädigten, keine Hilfe für die Kriegsopfer, für die Erwerbslosen, für die Empfänger von Soforthilfe! Das ist die Antwort dieser Regierung, die für sonstige Ausgaben Geld in Hülle und Fülle hat! Wie die Stimmung draußen ist - ich sage das, um mich gegen die völlig verlogenen Behauptungen zu verwahren, daß diese Stimmung von uns Kommunisten gemacht würde -, möge Ihnen eine Entschließung beweisen, die der Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands, Kreisverband Frankfurt, an alle Abgeordneten dieses Hauses geschickt hat. Darin heißt es:
Trotz steigender Preise ist bisher kein ernsthafter Versuch zu verzeichnen, der die Bemühungen staatlicher Stellen erkennen ließe, die Versorgung der Kriegsopfer _der kontinuierlich steigenden Lohn- und Preisskala anzupassen. Noch sehen die Kriegsopfer abwartend, wenn auch resigniert, einer Entwicklung zu, die zur völligen Entrechtung der Millionen von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen führt.
So geht es weiter, und dann kommen sie auf den Kern der Sache.
An den Gesunden hatte der Staat ein Interesse, weil er sie für seine Aggressionen brauchte. Die Kriegskrüppel, die Hungernden, die Witwen und Waisen sind im Staat überflüssig. Sie haben zu warten, bis sie in den Besitz der Bettelpfennige kommen, auf die sie einen wohlfundierten Rechtsanspruch haben. Und damit nicht genug! Nachdem man uns vor Monaten versicherte; daß die Umrentung in der zeitlichen Reihenfolge der Bedürftigkeit und dem Grade der Erwerbsminderung entsprechend erfolgen werde, ist man nunmehr dazu übergegangen, den Leichtbeschädigten mit einer Erwerbsminderung von 50 % zunächst einmal den neuen Rentenbescheid zuzustellen, weil ihnen die „Segnungen" des Bundesversorgungsgesetzes nur noch die Hälfte der früheren Rente bringen.
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Herr Abgeordneter Renner, Ihre Redezeit ist abgelaufen!
Das ist die Sprache einer Organisation, deren prominente Vertreter hier im Hause die CDU-Abgeordnete Frau Probst und der sozialdemokratische Freund Bazille sind. Das ist aber eine andere Sprache, als sie hier im Hause von den Spitzenfunktionären dieser Organisation gesprochen wird. Das ist die Sprache des Hungers und auch die Sprache der Erkenntnis der Hintergründe dieses Hungers, die von den Millionen Sozialberechtigter draußen gesprochen wird!
({0})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hammer.
Meine Damen und Herren! Man müßte sehr streitsüchtig sein, wenn man jetzt nach dieser stundenlangen Unterhaltung und der häufigen Erwähnung des Streitgesprächs über Sozialversicherung und Fürsorgeprinzip versuchen sollte, noch in eine Grundsatzdebatte einzutreten. Das Gespräch hat überhaupt keinen Sinn mehr. Ich glaube, ein Teil von uns kann das gar nicht mehr miteinander führen. Man soll doch ein kirchliches Konzil, bei dem man streitet, um einig zu werden, nicht mit unseren Standpunkten verwechseln. Wir sind vollkommen auseinander. Unter den beiden Parolen Versicherung und Wohlfahrt wird nun einmal von verschiedenen Standpunkten aus versucht werden, in Deutschland Sozialreform zu machen, und das werden wir zu tragen haben.
Gehen wir auf das Konkrete! Aus dem Sozialprogramm der Freien Demokratischen Partei könnte man zu dem Thema des heutigen Tages drei ganz einfache Dinge herauslesen. Das erste:
({0})
Wer in Deutschland, ob er Schlosser oder Stallschweizer, ob er Angestellter oder Goldschmied war, ob er gelernter, angelernter oder ungelernter Arbeiter war, in eine Rentenversicherungsanstalt des Deutschen Reiches Beträge eingezahlt hat, auf die er Anspruch hat, dessen Anspruch verdient, von uns anerkannt zu werden, und dessen Beträge sind in diese Kassen nicht eingezahlt worden, um aus diesen Beträgen irgendwelche Armenunterstützungen zu leisten; denn dazu sind andere Leute in Deutschland da.
Eine zweite Feststellung. Als in Deutschland diese Rentenversicherungen gegründet waren, hat man vom ersten Tage an die Deckungskapitalien mündelsicher anlegen lassen.
({1})
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß diese Verpflichtung für uns etwas bedeutet. Als in diesem unseligen Krieg die Milliarden der Rentenversicherungsanstalten vernichtet wurden, da blieb für uns die Verpflichtung übrig, sie zu ersetzen, und aus dieser Überlegung heraus glauben wir dazu verpflichtet zu sein, langsam nach dem Vermögen dieses Deutschen Bundes in den nächsten Jahren, in langen Jahren, diese Deckungskapitalien wiederherzustellen. Wir sind der Ansicht, daß die etwa 1050 Millionen, die dieses Gesetz kostet, eine erste, man kann schon sagen: respektable Anzahlung auf die Abtragung dieser Schuld sind.
Ein dritte Angelegenheit. Man hat sich hier um die Anrechnung gestritten. Wir erkennen vorbehaltlos an, daß derjenige, der keinen Rechtstitel auf eine Rente oder auf irgendein Privatvermögen oder ein Einkommen erworben hat, einen ideellen Rechtstitel an die Gesellschaft hat: „den Anspruch auf eine erträgliche Lebensgrundlage". Das hat aber mit einem Rentengesetz, das die deutschen
({2})
Rentenversicherungen betrifft, gar nichts zu tun. Das ist eine Angelegenheit des Fürsorgerechts, eine Angelegenheit der eventuellen Änderung anderer Gesetze: des Soforthilfegesetzes, der Unfallversicherung und derartiger Dinge. Wir denken nicht daran, uns diesen Verpflichtungen zu entziehen; aber wir sehen grundsätzlich nicht ein, warum man diese Dinge miteinander kuppeln soll.
Was bedeutet diese Regelung für die Stadt Berlin? Meine Damen und Herren, früher haben wir uns alle besonders gern mit unseren Berliner Mitbürgern im Scherz etwas gekabbelt. Heute ist es uns allen von vornherein peinlich und unangenehm, wenn eine sachliche Meinungsverschiedenheit uns zwingt, eine andere Stellung einzunehmen als unsere Schwestern und Brüder aus der Stadt Berlin. Aber wir kommen doch nicht darum hérum, grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten auszutragen. Von jetzt ab werden die deutschen Versicherungsträger, die Landesversicherungsanstalten und die wieder zu bildende Angestelltenversicherung die Gemeinlast, d. h. eine gemeinsame Last mit der Stadt Berlin tragen. Wenn man an eine Rechtsangleichung denkt, wie soll man dann irgendeinem Beitragszahler in Deutschland zumuten, andere Leistungen zu beziehen, als sie ein Berliner Mitversicherter bezieht? Entweder man macht diese Rechtsangleichung, oder man macht sie nicht. Aber, meine Damen und Herren, welch eine Prognose für die künftigen Vereinigten Staaten von Europa, wenn es schon soviel Schwierigkeiten macht, die Stadt Berlin auf einem einzigen Gebiet, nämlich auf dem Gebiet des Sozialrechts, wieder in das Deutsche Reich zurückzugliedern!
Ich glaube, wir werden uns Mühe geben und werden dem Herrn Arbeitsminister noch einmal gut zureden. Eigentlich hat er das nicht nötig; denn wir sind davon überzeugt, daß er alle diese Übergangsmaßnahmen so gestaltet, daß er sie vor seinem Gewissen verantworten kann.
Meine Damen und Herren, wir nehmen dieses Gesetz an und wir fordern Sie auf, diesem Gesetz ebenfalls Ihre Zustimmung zu geben.
({3})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Degener.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus steht heute - das klang schon aus den Worten meines Herrn Vorredners eindeutig heraus, und auch Herr Professor Preller hat es zum Ausdruck gebracht - vor einer ganz grundsätzlichen Entscheidung: ob die Fortentwicklung der klassischen Sozialversicherung, wie wir sie kennen, von uns gutgeheißen und der Weg dafür geebnet werden soll, oder ob wir zu einer anderen Form des Schutzes des Arbeitnehmers, der auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, für die Zeit, in der er sie nicht mehr einsetzen kann, kommen sollen. Man kann natürlich sagen, daß man eine allgemeine Versorgung aller Staatsbürger einführen will, die in Not sind und ihre Arbeitskraft nicht verwerten können, und die Mittel aus dem allgemeinen Steueraufkommen nimmt. Das ist die Generallösung. Wir haben auf Grund der sehr schwierigen Verhältnisse, in die wir im Laufe der Jahrzehnte des Bestehens unserer Sozialversicherung gekommen sind, eine Kombination erhalten. Die Aufrechterhaltung des reinen Versicherungsprinzips, die beispielsweise für die Angestelltenversicherung
lange Zeit möglich war, gab es bei der Invalidenversicherung nicht. Dort ist von vornherein ein Zuschuß aus öffentlichen Mitteln gegeben worden. Es wird ganz sicher unter den schwierigen Verhältnissen, die jetzt noch vor uns liegen, für eine ganze Reihe von Jahren, vielleicht immer, so sein, daß staatliche Zuschüsse gegeben werden müssen, daß wir also nicht zum reinen Versicherungsprinzip zurückkehren können.
Aber als wir unseren Antrag einbrachten, der am 1. März in diesem Hohen Hause beschlossen wurde, haben wir bei der Begründung zu Ziffer unseres Antrages ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir mit der Rückkehr zum Versicherungsprinzip beginnen wollen. Wir haben klar zu erkennen gegeben, daß der Weg, der mit dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz begonnen war und mit dem man sich immer mehr vom Versicherungsprinzip entfernt hatte, von uns für die Zukunft nicht mehr mitgegangen werden würde. Wenn wir deshalb gesagt haben, daß zwar die Rentenerhöhung 25 °/o im Durchschnitt betragen solle, aber die Renten mehr an die Beitragsleistungen angepaßt werden sollten, so kann man uns heute keinen Vorwurf daraus machen, daß das hier und da nicht richtig verstanden wurde. Wenn der Herr Kollege Willenberg vom Zentrum das so glaubte ausdrücken zu müssen, daß wir erst jetzt „unsere Karten aufdeckten", so kann ich ihm nur sagen: wenn er den Antrag richtig gelesen hätte, hätte er bemerkt, daß dieser Vorwurf nicht berechtigt ist.
Es handelt sich also um die grundsätzliche Entscheidung, welchen Weg wir bei der Gewährung des sozialen Schutzes für die Menschen, die ihre Arbeitskraft nicht mehr einsetzen können, gehen wollen. Da haben wir uns, wie gesagt, entschlossen, die Dinge wieder dem Versicherungsprinzip näherzubringen.
Nun ist hier sehr stark hervorgehoben worden, daß sich aus der Anwendung dieses Prinzips Härten ergeben. Das wußten wir. Ohne Härten geht das nun einmal nicht ab. Aber wenn man uns einen Vorwurf daraus machen will, etwa nach der Richtung: ihr seid ja unsozial, indem ihr die Ärmsten der Armen trefft,
({0})
dann möchte ich darauf folgendes sagen. Das wollen wir gar nicht, und wir werden darüber zu reden haben, wie wir es vermeiden können.
({1})
- Darauf komme ich ja noch.
({2})
- Das ist ja nicht wahr!
({3})
- Nein, das ist nicht wahr! Lassen Sie mich doch ruhig ausreden!
({4})
- Nein, das tun Sie eben nicht! - Wir sind uns vollkommen darüber klar, daß - um ein Beispiel zu erwähnen - die Fürsorgerichtsätze dem Existenzminimum entsprechen müssen. Wir sind bereit, mit allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses in eine Prüfung darüber einzutreten, ob das noch überall der Fall ist oder nicht.
({5})
Wir haben uns bereits Informationen geben lassen.
({6})
({7})
Diese Informationen gehen dahin, daß in den verschiedenen Ländern - das wird j a bekanntlich länderweise geregelt - im Laufe dieses Jahres schon mehrfach Erhöhungen der Fürsorgerichtsätze stattgefunden haben - ich betone ausdrücklich: in verschiedenen, nicht in allen -, so daß sich im Bundesdurchschnitt gesehen etwa eine Erhöhung von 23 °/o ergeben haben soll. Ich behaupte auch nicht, daß da, wo dies geschehen ist, das Existenz-. minimum wirklich restlos gesichert ist;
({8})
ich möchte aber weiter betonen, daß nach den Informationen, die wir eingeholt haben, im Ministerium des Innern untersucht wird, ob man nicht weiter eine zusätzliche Erleichterung für die erheblich Erwerbsbeschränkten und die Alten bieten kann.
({9})
Man wird vielleicht dazu kommen können, daß
auch hier noch eine weitere zusätzliche Erhöhung
von 20 % erfolgt. Aber, meine Damen und Herren,
ich hebe das nur hervor, um Ihnen zu zeigen, daß der
Vorwurf, daß wir die Rückführung der Sozialversicherung zum Versicherungsprinzip auf Kosten der Ärmsten austragen wollen, unberechtigt ist.
({10}) Wir sind bereit, mit Ihnen bei der Ausschußberatung Ihrer Anträge - wir beantragen die Überweisung an die Ausschüsse - jeden Weg zu suchen, der Härten vermeidet.
({11})
Aber man kann uns nicht zumuten, bei den gewaltigen Summen, die bei der Bewilligung der Anträge heute ohne Deckung beschlossen werden sollen, Ihren Weg mitzugehen.
({12})
- Na ja, freilich: wenn wir den Weg der Geldschöpfung gehen, den Sie in der Ostzone beschreiten, dann haben wir vielleicht eines Tages mehr, als wir überhaupt brauchen.
({13})
Herr Abgeordneter, Sie. haben nun so oft dazwischengerufen, daß es nun allmählich an der Zeit wäre, sich darauf zu besinnen, daß zur Funktion des Parlaments auch das Zuhören gehört!
({0})
Also, meine Damen und Herren, es kam mir vor allen Dingen darauf an, noch einmal klar herauszustellen, daß es hier um grundsätzliche Entscheidungen geht, und klarzumachen, daß wir nicht unsozial sind oder sein wollen, sondern daß wir jeden Weg suchen werden, um die Folgen einer solch grundsätzlichen Entscheidung, die in Härten liegen können, so weit wie möglich zu vermeiden.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Krone zu diesem Gegenstand.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorhin fiel das Wort vom Husarenritt gegen Berlin; mit diesem Gesetz sei ein Husarenritt gegen Berlin geritten worden.
({0})
Es wird jetzt sogar noch von dem Herrn Kollegen Richter bestätigt. Es wurde ferner davon gesprochen, es würde auf Berlin ein politischer Druck ausgeübt.
({1}) Ich glaube, daß Sie die Ausführungen der Frau Abgeordneten Schroeder völlig mißverstanden haben, Herr Professor Preller, wenn Sie sie so interpretieren. Ich kann ein solches Wort nur aufs tiefste bedauern. Wir sind uns in Berlin durch alle Parteien hindurch einig, an der Spitze der Regierende Bürgermeister: Angleichung der Verhältnisse Berlins an den Westen,
({2})
auch auf diesem Gebiet, und eine anständige Übergangslösung. Ich kann das Wort „politischer Druck" nur bedauern; es liegt nicht im Interesse Berlins.
({3})
Meine Damen und Herren! Zur allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Sie ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung der dritten Lesung. Ich rufe auf § 1. Dazu liegen keine Abänderungsanträge vor, Wortmeldungen ebenfalls nicht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Paragraphen in der Fassung der zweiten Lesung zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Ich rufe nun auf § 2. Dazu lag die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Richter vor. Er hat das Wort. .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden uns erlauben, Ihnen zu § 2 zwei Anträge zu unterbreiten, nicht um dieselben von Ihnen noch einmal abgelehnt zu bekommen, sondern weil wir der Auffassung sind, daß hier eine Möglichkeit gegeben ist und sich eine Mehrheit des Hohen Hauses findet, um die notwendigsten sozialen Maßnahmen, die zur sozialen Gerechtigkeit führen könnten, durchzuführen.
Es ist dies der Antrag, den wir bereits in Umdruck Nr. 289 unter Ziffer 1 hatten, in dem wir Ihnen vorschlagen, eine Zulage sowohl zu den Mindestwaisen- wie Mindestwitwen- und Mindestrenten schlechthin zu zahlen. Wir haben festgestellt, daß von den Mindestrentenbeziehern das Gros Waisen sind, die lediglich 30 Mark im Monat haben, also meistens Kinder ohne Eltern, die in Waisenhäusern untergebracht sind; die schließen Sie durch die Fassung der Regierungsvorlage aus. Wir wollen versuchen, daß diesen Waisen, ganz gleich, ob sie in Privathaushaltungen oder in Waisenhäusern, bei der Caritas oder sonstwo untergebracht sind, die Zulage von 7,50 DM gewährt wird.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hatte die Freundlichkeit, uns vorzutragen, wie hoch die Gesamtbelastungen sein würden, wenn alle die in zweiter Lesung gestellten Anträge zur Annahme kämen. Dieser Antrag hat nach den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers eine Gesamt({0})
belastung von 150 Millionen DM zur Folge. Wir können Ihnen nicht ganz folgen, Herr Bundesfinanzminister. Wir glauben, daß auf Grund der Zahlen, die im Ausschuß von den Rentenversicherungsträgern genannt worden sind und die Sie j a schließlich kennen müssen, die Belastungen höchstens 60 bis 70 Millionen im Jahr betragen dürften. Hier handelt es sich aber nur um 10 Monate des Haushaltsjahres.
Nun, meine Damen und Herren, möchte ich Sie auf die Drucksache Nr. 2463 aufmerksam machen. Das ist die Drucksache, die den Entwurf eines Teuerungszulagengesetzes enthält und uns gestern oder heute zugestellt wurde. Zu dieser Drucksache wurde noch eine Ergänzung gegeben. In dieser Ergänzung finden Sie auf der letzten Seite wunderbare Zahlen. Dort wird festgestellt, daß durch die Abänderungsvorschläge des Bundesfinanzministers statt 370 Millionen, die dieses Gesetz verursacht hätte, nur 158 Millionen erforderlich sind, und zwar nur dadurch 158 Millionen erforderlich sind, weil durch dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen, alle Rentenempfänger der Invaliden-, Angestellten-und Knappschaftsversicherung aus dem Teuerungszulagengesetz herauskommen. 212 Millionen DM spart der Bundesfinanzminister, und zirka 60 Millionen erfordert unser Antrag.
({1})
- Seien es 75 Millionen, Herr Finanzminister, aber höher gehe ich nicht!
Nun zu dem zweiten Antrag, der folgenden Wortlaut hat: In § 2 wird ein Abs. 4 eingefügt mit folgender Fassung: „Die Zulagen dürfen in den Fällen nicht angerechnet werden, in denen auf Grund anderer Bestimmungen durch Unternehmen oder durch Einrichtungen von Unternehmungen Leistungen neben den Renten aus der Sozialversicherung gewahrt werden." Das ist ähnlich dem Abs. 4 unseres Antrages zu § 2 a. Es ist die Bestimmung, die Herr Kollege Arndgen angesprochen und zu der er erklärt hat, wenn eine etwas klarere Fassung vorliegen würde, müßte man sie prüfen und könnte man eventuell zustimmen. Mit dieser Bestimmung wollen wir erreichen, daß die Zuschläge, die Sie heute zur Invalidenversicherung bewilligen - denn es handelt sich überwiegend nur um Arbeiter -, allen Arbeitern zugute kommen, auch denjenigen, die durch eine Pensionskasse usw. von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuß zu der Invalidenversicherungsrente erhalten. Die würden nämlich leer ausgehen. Die Arbeitnehmer würden diese 25 %ige Zulage nicht bekommen, sondern die Pensionskasse bzw. das Unternehmen würden sie für sich verbuchen; denn das Unternehmen zahlt dann einen um die Zulage geringeren Zuschuß zu der Pension. Und das ist doch nicht unsere Aufgabe, meine Damen und Herren. Den Rentnern geben wir eine Teuerungszulage; aber diesen Kleinpensionären, die durch zusätzliche Beitragsleistungen diese Renten zu beanspruchen haben, wollen wir nichts geben!
Ich glaube, Sie sollten unserem Zusatzantrag in dieser neuen Formulierung zustimmen.
({2})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zu § 2 liegen zwei Abänderungsanträge vor, die der Herr Abgeordnete Richter soeben begründet hat. Wir kommen zunächst zu dem Antrag zu § 2 Abs. 1. Ich bitte diejenigen, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt. .
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag zu § 2, einen Abs. 4 a einzufügen. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag stattgeben, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über § 2 in der Fassung der zweiten Beratung. Ich bitte diejenigen, die dem § 2 in dieser Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. § 2 ist angenommen.
Ich rufe nun auf: §§ 3, - 4, - 5, - 6; - Einleitung und Überschrift. - Dazu liegen Abänderungsanträge und Wortmeldungen nicht vor. Wir kommen also zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen und der Einleitung und berschrift zustimmen, die Hand zu erheben. Ich bitte' um die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die in der Schlußabstimmung dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zustimmen, - ({0})
- Sie möchten eine Erklärung abgeben?
({1})
- Das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung hat der Abgeordnete Dr. Preller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf im Namen der Fraktion der Sozialdemokratie folgende Erklärung abgeben:
Die sozialdemokratische Fraktion stellt mit außerordentlichem Bedauern fest, daß die Regierungsvorlage zum Rentenzulagengesetz in keiner Weise den Anträgen entspricht, mit denen die Sozialdemokratie seit nunmehr einem Jahr Teuerungszulagen für die Sozialrentner fordert.
({0})
Um eines dogmatischen Prinzips willen sollen gerade die Sozialrentner mit niedrigen Renten so geringe Zulagen erhalten, daß ihnen ein Ausgleich für die Teuerung nicht gewährt wird. Insgesamt aber werden zwei Millionen Sozialrentner enttäuscht, die auf Grund ausgeklügelter Anrechnungsbestimmgen keine oder sehr viel geringere Zulagen als 25 % erhalten werden. Berlin wird unter einen empörenden Druck gesetzt,
({1}) um es zu veranlassen,
({2})
seine günstigen Arbeiterrenten erneut herabzustufen. Im übrigen will die Bundesregierung dadurch, - ({3})
Im übrigen will die Bundesregierung dadurch, daß sie die Zulagen erst ab 1. Juli gewähren will, für zwei Monate die Zulagen auf Kosten der Rentner einsparen.
({4})
Unter diesen Umständen sieht sich die sozialdemokratische Fraktion außerstande, dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
({5})
Die Sozialdemokratie kann und will sich nicht an zwei Millionen Sozialrentnern schuldig machen,
({6})
denen die Vorlage die zugesagten Zulagen vorenthält.
({7})
Das Wort zu einer Erklärung zur Schlußabstimmung hat Herr Abgeordneter Arndgen.
({0})
- Meine Damen und Herren, ich glaube, daß wir unsere Verhandlungen auf diese Weise nicht fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Partei ist mit der Erklärung ihres Sprechers in deren Schlußsätzen ihrer Tradition treu geblieben.
({0})
Denn; meine Damen und Herren,
({1})
wenn man in der Geschichte der Sozialversicherungsgesetzgebung nachblättert, muß man feststellen, daß die meisten Gesetze zur Sozialversicherung gegen die Stimmen der SPD zustande gekommen sind.
({2})
Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, daß es die Verhandlungen fördert, wenn immer mit anderen Worten letzten Endes nur dasselbe gesagt wird.
Das Wort hat der Abgeordnete Renner. - Also auch nur eine Erklärung zur Schlußabstimmung, bitte!
({0})
Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion
({0})
habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Die kommunistische Fraktion hat im November des Jahres 1949 als erste
({1})
den Antrag gestellt, eine Reform der Sozialversicherung durchzuführen. Die kommunistische Fraktion hat im Lauf der Monate bei den verschiedensten Gelegenheiten den Versuch gemacht, durch Teilanträge Teilprobleme des sozialen Elends der Sozialberechtigten in ihrer Gesamtheit zu lindern. Alle diese Anträge - sowohl die zugunsten der Sozialberechtigten als auch die der Kriegsopfer und der Erwerbslosen - sind von der Mehrheit dieses Hauses einschließlich der SPD-Fraktion oder bei Stimmenthaltung der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt worden.
({2})
Wir geben uns keinen Illusionen hin, daß diese
Mehrheit, die die Politik der Adenauer-Regierung
deckt, gewillt ist, auch nur etwas im Sinne einer
Linderung der Not der Sozialberechtigten zu tun.
({3})
Wir halten uns für verpflichtet, die Sozialberechtigten draußen im Lande auf die Tatsache aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, daß sie es nur durch eigenen zielklaren Kampf gegen die Adenauer-Regierung des Krieges und der Wiederaufrüstung und gegen die hinter ihr stehenden Parteien fertigbringen werden,
({4})
eine Verbesserung der Sozialgesetzgebung zu erkämpfen.
({5})
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.
Wir kommen zur Schlußabstimmung in der dritten Lesung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz im Ganzen zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist damit in der Schlußabstimmung angenommen und verabschiedet.
Wir haben nun noch abzustimmen über die Entschließungsanträge, zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 290. Ich bitte diejenigen, die dem Entschließungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben.
({0})
- Ich bin jetzt in der Abstimmung.
({1})
- Wann ist der Antrag auf Überweisung gestellt worden? _
({2})
- Dann bitte ich um Entschuldigung; das weiß ich nicht. Ich habe das übersehen; vielleicht auch mein Vorgänger. Ich weiß es nicht. Ich habe jedenfalls den Antrag nicht gehört.
Es ist also zu diesem Antrag die Ausschußüberweisung beantragt. Ich bitte diejenigen, die für die Ausschußüberweisung sind, die Hand zu erheben.({3})
Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit. Damit ist die Ausschußüberweisung beschlossen. Der Antrag geht an den Ausschuß für Sozialpolitik.
Dann liegt die Entschließung des Ausschusses vor.
({4})
- Über diese Entschließung kann wohl unmittelbar abgestimmt werden. Ich bitte diejenigen, die der Ausschußentschließung zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
({5})
- Also gegen wenige Stimmen angenommen. ({6})
Nun sind mit diesem Punkt der Tagesordnung verschiedene Anträge verbunden, zunächst die Anträge auf Drucksachen Nan. 2475 und 2485 und der Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 2463. Es handelt sich jedesmal um die erste Beratung von Gesetzen. Es war vereinbart, darüber keine Aussprache stattfinden zu lassen, sondern unmittelbar die Ausschußüberweisung vorzunehmen.
({7})
- Wird doch noch eine Aussprache gewünscht? - Dann erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kather zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Xnderung des Soforthilfegesetzes, Nr. 2475 der Drucksachen.
Dr. Kather ({8}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir nichts davon bekannt, daß vereinbart war, diese Entwürfe an die Ausschüsse zu überweisen. Es war im Gegenteil unsere Absicht - und das ist heute auch schon mehrfach zum Ausdruck gekommen -, daß der von uns gestellte Antrag auf Drucksache Nr. 2475 in drei Lesungen ohne Aussprache nur mit Begründung verabschiedet werden soll. Ich darf darauf hinweisen, daß der Antrag auf Drucksache Nr. 2475 identisch ist mit dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck Nr. 289 zu § 2 a Ziffer 2.
Wenn wir diesen Gesetzentwurf nicht verabschieden, dann würde die Folge sein, daß alle Unterhaltshilfeempfänger, die von der Rentenerhöhung betroffen werden, keinen Vorteil davon haben würden. Es würde ihnen der volle Betrag von der Soforthilfe wieder abgezogen werden. Man wird mir vielleicht entgegenhalten, daß das auch bei anderen Leistungen der Fall ist; ich darf aber vielleicht doch auf einige Besonderheiten dieses Falles hinweisen. Die Unterhaltshilfesätze sind zwei, praktisch eigentlich drei Jahre lang unverändert bestehen geblieben. Das Gesetz ist praktisch im Jahre 1948 gemacht worden, und es ist längst eine Erhöhung der Unterhaltshilfesätze fällig. Ich darf darauf hinweisen, daß im Bundesfinanzministerium ein solches Gesetz in Arbeit ist und daß es eigentlich zusammen mit dem Rentenerhöhungsgesetz vorgelegt werden sollte. Die Unterhaltsberechtigten
- nicht nur Vertriebene, sondern auch Bombengeschädigte - warten seit Jahr und Tag auf die Erhöhung dieser Unterhaltshilfe. Ich halte es für psychologisch und politisch unvertretbar, daß man ihnen auf der einen Seite durch dieses Gesetz irgend etwas gibt und auf der andern Seite wieder etwas nimmt.
Meine Damen und Herren, die Lage ist in diesem Falle auch deshalb eine besondere, weil der Etat nicht belastet wird.
({9})
Es wird kein Pfennig Geld dazu gebraucht. Der Effekt der Annahme dieses Antrags, der ja auch schon von der SPD gestellt worden ist, würde lediglich sein, daß das Hauptamt für Soforthilfe nicht diese Rentenerhöhung einstreicht. Wenn wir dieses Gesetz nicht beschließen, würde der ganze Betrag der Rentenerhöhung, der diesen Personen zugute kommen soll, dem Hauptamt für Soforthilfe zugute kommen. Sie werden mir gern glauben, daß ich durchaus dafür bin, diesem Fonds etwas zukommen zu lassen, aber sehr viel wichtiger ist, daß den Leuten eine Erhöhung, die ihnen hier durch Gesetz zugesagt wird, nicht wieder auf andere Weise genommen wird.
Ich will mich mit diesen Ausführungen begnügen. Ich möchte nur noch sagen, 91aß die Beträge, um die es sich handelt, lange nicht so groß sind, wie sie hier angegeben worden sind. Es kommt hinzu, daß wir unmittelbar nach den Ferien die Erhöhung der Unterhaltshilfe ohnehin vornehmen müssen und es sich letzten Endes nur um einen Zeitraum von ein paar Monaten handelt. Ich bitte deshalb - und das war meines Erachtens auch der Sinn des Antrages -, dieses Gesetz nicht dem Ausschuß zu überweisen, sondern es heute in erster, zweiter und dritter Lesung anzunehmen.
({10})
Meine Damen und Herren! Damit kein Irrtum entsteht: Es steht jetzt zur Debatte der Antrag auf Drucksache Nr. 2475, Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und Gruppe BHE/DG, Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Krahnstöver.
Meine Damen und Herren! Frau Korspeter hat vorhin schon darauf hingewiesen, daß wir wünschen, daß dieser Antrag auf der Drucksache Nr. 2475 heute in drei Lesungen verabschiedet wird. Ich möchte Ihnen hier einmal mit aller Deutlichkeit vor Augen stellen, wie groß die Enttäuschung bei den Menschen ist, die nun seit Jahren Soforthilfe beziehen und darauf gewartet haben, sehr schnell einen Lastenausgleich zu bekommen, und die also hier als Rentenempfänger einen gewissen, allerdings sehr, sehr bescheidenen Lastenausgleich bekommen. Das möchte ich allen denen sagen, die der Meinung sind, daß 70 DM Soforthilfe-Rente wesentlich mehr seien als 50 DM Mindestrente. Wir bitten also alle die, die irgendwelche Bedenken haben, diese zurückzustellen und mit Rücksicht darauf, daß der Lastenausgleich immer noch nicht verabschiedet worden ist, heute dieses Gesetz in drei Lesungen zu verabschieden.
({0})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird für diesen Antrag stimmen.
({0})
({1})
Das hindert uns aber nicht, einige Feststellungen zu treffen.
Die Unterstützungssätze, die im Augenblick der hier bedachte Personenkreis bezieht, liegen dankenswerter- und erfreulicherweise über den kommunalen Wohlfahrtsrichtsätzen. Zu diesem Personenkreis, der hier bedacht werden soll, gehören aber auch Invalidenrentner, also Leute, die wegen ihrer elenden Sozialversicherungsrenten gezwungen sind, kommunale Wohlfahrtsunterstützung in Anspruch zu nehmen. Ich verstehe nicht, wie man für einen dieser Personenkreise diese Verbesserung fordern kann und sie gleichzeitig, wie Sie das getan haben, als Sie unseren Antrag ablehnten, für einen Personenkreis, dessen tatsächliches Einkommen noch niedriger liegt als das des Personenkreises, der in diesem Gesetz bedacht werden soll, ablehnen kann. Auf diese Inkonsequenz möchten wir Sie hinweisen. Wir möchten Sie noch einmal ersuchen, Ihre Inkonsequenz einmal durchzudenken und für unseren ursprünglichen Antrag auf Umdruck Nr. 292 Ziffer 5 zu stimmen. Das ist das, was ich zusätzlich zu diesem Antrag auf Drucksache Nr. 2475 anregen wollte Also ich bitte, diesen Antrag durch den Zusatz in unserem Antrag auf Umdruck Nr. 292 zu ergänzen, der heißt:
Auf Grund dieses Gesetzes sowie auf Grund des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 in Kraft tretende Mehrleistungen bleiben außer Anrechnung bei der Prüfung der Bedürftigkeit nach der Fürsorgepflichtverordnung.
({2})
Damit das ganz klar verstanden wird: wir bitten Sie, Ihren Antrag durch Hinzufügung unseres Antragen zu ergänzen, damit in Ihre Haltung eine gewisse Konsequenz kommt. Oder wollen Sie sich des Vorwurfs zeihen lassen, daß dieser Antrag nur eine Verbeugung vor diesem Personenkreis und eine Entschuldigung dafür ist, daß Sie den Lastenausgleich bisher nicht zustande gebracht haben?
({3})
Herr Abgeordneter Renner, ich muß Sie auf eins aufmerksam machen. Sie haben von einem Antrag geredet. Im Augenblick handelt es sich um die erste Beratung eines Gesetzes, da werden keine Anträge gestellt. Ich mache darauf aufmerksam, daß Anträge erst in der zweiten Beratung gestellt werden können.
({0})
- Das kann aber nicht angenommen werden. Wir sind in der ersten Beratung. Da kann nicht plötzlich ein anderer Antrag zu einem Gesetzentwurf kommen. Das geht nicht.
Ich habe die Herren Antragsteller gebeten, ihren Antrag durch Aufnahme dieses Antrages zu ergänzen.
Das kann in der zweiten Lesung gemacht werden.
Sie wollen die Abstimmung ersparen, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor! Dann ist die Aussprache zur ersten Beratung geschlossen.
Wir kommen zur
zweiten Beratung.
Ich rufe auf: Art. I, - Art. II, ({0})
Einleitung und Überschrift. - Das Wort hat der Abgeordnete Renner. Wir sind noch nicht in der. Abstimmung, sondern jetzt sind wir tatsächlich noch in der zweiten Beratung.
Meine Damen und Herren! Ich stelle den Antrag, diesen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und Gruppe BHE/DG durch folgenden Zusatz zu ergänzen:
Auf Grund dieses Gesetzes sowie auf Grund des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes vorn 17. Juni 1949 in Kraft tretende Mehrleistungen bleiben außer Anrechnung bei der Prüfung der Bedürftigkeit nach der Fürsorgepflichtverordnung.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Sie haben den Abänderungsantrag gehört, den Herr Abgeordneter Renner soeben vorgetragen hat. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist die überwiegende Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
({0})
- Enthaltungen? - Also bei zahlreichen Enthaltungen abgelehnt, ist ergänzend noch festzustellen.
Wir kommen dann zur endgültigen Abstimmung über die aufgerufenen Artikel I und II, Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Beratung geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf: Art. I, - Art. II, - Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen. Ich glaube, daß eine Schlußabstimmung nicht notwendig ist, weil wir über das ganze Gesetz abgestimmt haben.
Wir kommen nunmehr zu der
Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges ({1}) vom 20. Dezember 1950 ({2}).
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Bazille.
Bazille ({3}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 2485 steht in ursächlichem Zusammenhang mit dem eben verabschiedeten Gesetz über die Rentenzulagen in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Er ist wegen des
({4})
Nebeneinanderbestehens der Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversorgung und aus dem Bundesversorgungsgesetz notwendig. Dieser Zustand führt in Auswirkung des jetzt beschlossenen Rentenerhöhungsgesetzes zu dem Ergebnis, daß diejenigen Rentenempfänger, die zugleich dem Personenkreis angehören, der eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, nicht in den Genuß der Rentenerhöhung kommen können, weil die Anrechnungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes diese Rentenerhöhungen sofort wieder inhibieren.
Ich möchte. nur ganz kurz auf die gefährlichen staatspolitischen Folgen hinweisen, -die zwangsläufig entstehen müssen, wenn ein Personenkreis von einigen hunderttausend Rentenempfängern zwar auf dem Papier eine Rentenerhöhung zugesprochen erhält, dann aber in der Praxis feststellen muß, daß diese Rentenerhöhung zugleich eine Rentenkürzung durch das Bundesversorgungsgesetz auslöst. Aus diesem Grunde hat sich meine Fraktion entschlossen, das Ihnen mit der Drucksache Nr. 2485 vorliegende Gesetz zur Annahme in erster, zweiter und dritter Lesung zu unterbreiten.
Aber nicht allein die staatspolitischen Konsequenzen sprechen für eine sofortige Verabschiedung dieses Gesetzes, sondern auch die verfahrensrechtlichen Komplikationen, die sich ergeben, wenn das von uns vorgelegte Gesetz nicht zur Annahme durch den Bundestag gelangt. Im Gegensatz zum Herrn Bundesminister für Arbeit möchte ich hier feststellen, daß die Zahlungen, die auf Grund des heute beschlossenen Rentenzulagegesetzes geleistet werden sollen, nur auf Grund eines Rentenbescheides aufgenommen werden können, der drei Dinge enthalten muß, nämlich erstens die Nennung der Rechtsquelle, auf der die Zahlung beruht, zweitens die Berechnungsgrundlage für die Zahlung und schließlich drittens eine Belehrung über das Rechtsmittel, mit dem der Bescheid angefochten werden kann.
Wenn das von uns vorgelegte Gesetz nicht zur Annahme durch das Parlament kommt, wird folgendes eintreten: Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung werden gezwungen sein, den Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen, die Anspruch auf eine Erhöhung ihrer Sozialrente haben, einen neuen Rentenbescheid nach dem heute beschlossenen Gesetz zu erteilen. Die Zahl dieser Rentenbescheide kann nicht genau angegeben werden; aber ohne Zweifel geht sie in die Hunderttausende. Diese Rentenbescheide lösen nun eine ebensogroße Reihe von Rentenbescheiden nach dem Bundesversorgungsgesetz aus, weil im Bundesversorgungsgesetz die Anrechnungsvorschriften die Verwaltung zwingen, die jetzt neu herausgegebenen Bescheide nach dem Bundesversorgungsgesetz alsbald zu berichtigen und die Mehrzahlungen, die auf Grund des Rentenerhöhungsgesetzes geleistet werden, bei der Ausgleichsrente des Bundesversorgungsgesetzes einzubehalten. Es tritt also das Kuriosum ein, daß der Staat Hunderttausenden von Menschen einen neuen Rechtsbescheid gibt, in dem geldliche Leistungen zugesprochen werden, und diesem Rechtsbescheid alsbald einen zweiten auf dem Fuße folgen läßt, durch den diese Leistungen wieder entzogen werden. Ich habe für ein solches Verfahren keinen parlamentarischen Ausdruck. Aber ich möchte doch den Herrn Bundesminister für Arbeit fragen, was sich eigentlich seine Verwaltung gedacht hat, die dem Hause einen solchen Gesetzgebungspfusch vorzulegen wagt. Denn es ist doch dem Steuerzahler einfach nicht zuzumuten, daß lediglich wegen des Nebeneinanderbestehens zweier verschiedener Gesetze, die ineinander übergreifen, eine Summe von Papier, von Arbeitsleistung und von Porti aufgewendet werden muß, obgleich sich, wenn das Gesetz so bestehen bleibt und unser Antrag nicht angenommen wird, an den Gesamtbezügen der Betreffenden nichts ändert, so daß die Arbeit für nichts und wieder nichts geleistet werden muß.
Und schließlich gestatte ich mir drittens noch ein paar Worte zur sozialen Auswirkung. Meine Damen und Herren, versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Kriegsbeschädigten oder einer Kriegshinterbliebenen, die einen Rentenbescheid erhalten, der ihnen eine Erhöhung ihrer Renten nachweist, und die dann nach einigen Tagen einen zweiten Bescheid bekommen, in dem zum Ausdruck gebracht wird, daß die im ersten Bescheid zugesprochene Rentenerhöhung an der Versorgungsrente wieder abgezogen wird! Diese Menschen müssen doch ganz zwangsläufig jedes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und in den Bundestag verlieren. Ich glaube, daß angesichts dieser staatspolitischen, sozialen und verwaltungsrechtlichen Auswirkungen die Bedenken des Herrn Finanzministers gering wiegen. Schließlich und endlich würden es die Kriegsopfer nicht begreifen können, daß der Bund so arm ist, daß er die Einsparungen, die auf diesem Gebiet erzielt werden können, ausgerechnet ihnen zumutet.
Meine Damen und Herren, ich darf mir abschließend noch eine redaktionelle Bemerkung erlauben. Im Art. I der Ihnen vorliegenden Drucksache muß , der Titel des Rentenzulagengesetzes entsprechend den Beschlüssen in der dritten Lesung dieses Gesetzes geändert werden. Ich darf Sie namens meiner Fraktion darum bitten, dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf in erster, zweiter und dritter Lesung zuzustimmen.
({5})
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache Nr. 2485 hat im Gegensatz zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 2475 unmittelbare und sehr weitgehende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
({0})
Sie haben in Ihrer Geschäftsordnung eine Bestimmung, wonach Anträge, die Ausgaben mit unmittelbarer Wirkung auf den Bundeshaushalt verursachen, ohne Verbindung mit einer Deckungsvorlage eigentlich gar nicht Gegenstand einer Behandlung sein dürften. In diesem Falle bedeuteten die Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs, wenn er Gesetz würde, zum allermindesten eine weitere Erhöhung der Aufwendungen von mehr als 100 Millionen DM. Die sachlichen Gründe, die vorgebracht worden sind, scheinen mir ohnehin sämtlich nicht zuzutreffen. Aber allein die Auswirkung auf den Haushalt muß zu einer Überlegung zwingen. Einen solchen Gesetzentwurf in erster, zweiter und dritter Lesung in fünf Minuten anzunehmen, scheint mir nicht der Verantwortung zu entsprechen, die .das Hohe Haus dem deutschen Steuerzahler gegenüber hat.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinen Ausführungen zum Rentenzulagengesetz habe ich schon davon gesprochen, daß meine Fraktion einen Antrag auf Drucksache Nr. 2464 eingebracht hat. Ich habe bei diesen Ausführungen darum gebeten, diesen Antrag dem zuständigen Ausschuß zu überweisen. Er hat folgenden Wortlaut:
Teuerungszulagen zu den Arbeits- oder sonstigen Einkommen bleiben bei der Gewährung der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz außer Ansatz.
Wenn wir jetzt das Gesetz, das die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat, ohne näheres Besehen annehmen würden, dann würden wir ein Unrecht an denjenigen begehen, die in Arbeit stehen.
Um die. Sache klarzumachen: Wir haben im Bundesversorgungsgesetz eine Grundrente und eine Ausgleichsrente. Für die Ausgleichsrenten sind Ruhensvorschriften und Anrechnungsbeträge vorgesehen, und es sind hier genaue Einkommenshöhen, gleich woher sie kommen, in Ansatz gebracht, die auf die Gestaltung der Ausgleichsrente Einfluß haben. Nun kann es vorkommen - das ist auch vorgekommen -, daß sich durch Lohnerhöhungen, durch Mehrverdienst in der Wirtschaft, durch Arbeitsleistungen das Einkommen erhöht. Das ist dann nach den Bestimmungen des Versorgungsgesetzes sofort auf die Ausgleichsrente angerechnet worden. Es handelte sich manchmal nur um Beträge, die nicht höher gewesen sind als die Beträge, die in dem heute angenommenen Gesetz beschlossen sind. Diese Ungerechtigkeit dürfen wir nicht in ein Gesetz hineinbringen. Es muß hier genau überlegt werden, wie diese Dinge geordnet werden können. Ich beantrage daher, den Antrag Drucksache Nr. 2485 gemeinsam mit dem auf Drucksache Nr. 2464 dem Ausschuß für Kriegsopferfragen zu überweisen.
({0})
Herr Abgeordneter Bazille.
Ich bedauere, noch einmal das Wort nehmen zu müssen, aber der Antrag des Herrn Kollegen Arndgen veranlaßt mich dazu. Herr Kollege Arndgen scheint übersehen zu haben, daß im Antrag Drucksache Nr. 2485 mit Bedacht die Formulierung gewählt ist „bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung". Was er vorschlägt, deckt sich zum Teil mit unserem Entschließungsantrag Umdruck Nr. 290, der in der Zwischenzeit bereits an den Ausschuß überwiesen worden ist.
Der Antrag Drucksache Nr. 2485 steht ausschließlich in Zusammenhang mit dem jetzt verabschiedeten Rentenerhöhungsgesetz und bezweckt in allererster Linie die Verhinderung einer Verwaltungsarbeit, die zwangsläufig eintreten muß, wenn durch dieses Gesetz eine Verschiebung der Rentenbescheide zwischen Rentenversicherungsträgern und Versorgungsverwaltung ausgelöst wird. Meine Damen und Herren, Sie wissen von Ihrer Tätigkeit in den Wahlkreisen um die Erbitterung der Kriegsopfer wegen der Verzögerung in der Bearbeitung ihrer Rentenanträge nach dem Bundesversorgungsgesetz. Ich bitte Sie, nicht die Verantwortung auf sich zu nehmen, daß diese Bearbeitung nun in Vollzug des jetzt verabschiedeten Rentenerhöhungsgesetzes eine erneute Verzögerung erfährt, weil Rentenbescheide ausgetauscht werden müssen, ohne daß sich an der finanziellen Lage der Betroffenen auch nur das mindeste ändert.
Ich möchte Sie deshalb nochmals eindringlichst darum bitten, das nun vorgeschlagene Gesetz, das ja nur Übergangscharakter hat, in erster, zweiter und dritter Lesung anzunehmen, damit dieses sinnlose Verwaltungschaos verhindert werden kann.
({0})
Herr Abgeordneter Müller.
({0})
Meine Damen und Herren! Ich möchte ernstlich darum bitten, Wortmeldungen zu einem Gegenstand rechtzeitig einzureichen. Immer wieder scheint es, daß die Rednerliste erschöpft ist, es wird zur Abstimmung geklingelt, und dann meldet sich wieder ein Redner. Das geht unter keinen Umständen. .
({1})
Meine Damen und Herren! Das Auftreten des Herrn Finanzministers gibt mir Veranlassung, einige Bemerkungen zu seinen Ausführungen zu machen.
({0})
- Das interessiert mich nicht, was Sie haben wollen. Ich möchte nur eines feststellen: Während bei dem vorhergehenden Gesetzentwurf, dem auch wir unsere Zustimmung gegeben haben, wegen der Auswirkungen weder der Herr Finanzminister noch irgendeine andere Seite die Frage der Dekkung aufgeworfen hat,
({1}) . hat die Tatsache, daß es sich in diesem Zusammenhang um die Kriegsopfer handelt, also um die Auswirkungen der, wie wir ja heute festgestellt haben, absolut unzureichenden und für einen großen Teil überhaupt nicht zutreffenden Erhöhung der Renten auch für die Kriegsopfer sofort den Widerspruch des Herrn Schäffer ausgelöst, und er hat die Frage der Deckung gestellt. Ich spreche Herrn Schäffer das Recht ab, diese Frage überhaupt aufzuwerfen,
({2})
nachdem Herr Schäffer
({3})
in seiner gesamten Finanz- und Steuerpolitik es bis heute unterlassen hat, erstens
({4})
die 4,5 Milliarden Steuerhinterziehungen hereinzuholen, zweitens Herr Schäffer es unterlassen hat,
({5})
aus der Wirtschaft die seit der Währungsreform errafften 57 Milliarden, die als Investitionen hineingesteckt worden sind, zu erfassen und dem Staate zuzuführen,
({6})
daß drittens Herr Schäffer es unterlassen hat, die im Zuge der Umstellung der Aktiengesellschaften den Aktionären geschenkten
({7})
({8})
Milliardenbeträge für die sozialen Aufgaben heranzuholen, und Herr Schäffer es viertens unterläßt, sich gegen den Ansatz von annähernd 9 Milliarden DM Besatzungskosten
({9})
konsequent zur Wehr zu setzen, so daß sie für Sozialaufgaben verwendet werden könnten.
({10})
Solange das nicht geschieht, werden wir uns dafür einsetzen und muß jeder, der die Belange insbesondere auch der Kriegsopfer wahrnehmen will, dafür sorgen, daß dieser Gesetzesantrag angenommen wird.
({11})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist zunächst der Antrag gestellt, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 2485 zusammen mit dem Antrag der CDU, Drucksache Nr. 2464, an den Kriegsopferausschuß zu überweisen. Außerdem ist Überweisung an den Haushaltsausschuß notwendig. Ich bitte diejenigen, die dem Überweisungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit; die Überweisung ist beschlossen.
Ich habe nun folgenden Punkt der Tagesordnung aufzurufen:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln ({0}) ({1}).
({2})
- Es ist heute morgen. beschlossen worden, das noch bei diesem Punkt der Tagesordnung einzuschieben. Mir ist gesagt worden, nach diesem Punkt der Tagesordnung wollten Sie das Wort zur Geschäftsordnung.
Der Herr Finanzminister teilt mir soeben mit, daß er darauf verzichtet, die Begründung des Gesetzes vorzutragen. Unter diesen Umständen darf ich wohl empfehlen, auch auf die Aussprache zu verzichten und die erste Beratung mit der Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik abzuschließen.
({3}) - Bitte schön, Herr Abgeordneter Freidhof!
Wenn auf die Aussprache verzichtet wird, möchte ich beantragen, daß der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuß, an den Kriegsopferausschuß und an den Lastenausgleichsausschuß überwiesen wird.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Überweisungsanträge gehört. Es ist wohl nicht nötig, über die Überweisung an jeden Ausschuß einzeln abstimmen zu lassen. - Ich bitte diejenigen, die der Überweisung zustimmen, die Hand zu erheben. ({0})
Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen. Damit ist die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs beendet,
Das Wort zur Geschäftsordnung hat nun Herr Abgeordneter Krone.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat ist heute mittag über die weitere Behandlung des Gesetzes über die Investitionshilfe beraten worden. Die Vertreter der Koalitionsparteien haben beantragt, die Beratung des Gesetzes noch vor den Ferien zum Abschluß zu bringen. Eine Einigung darüber konnte im Ältestenrat nicht erzielt werden, so daß, wie Herr Vizepräsident Dr. Schmid bereits ausgeführt hat, hier im Plenum darüber abgestimmt werden muß. Es ist eine gute Sitte dieses Hauses, anläßlich großer Tagungen der Kirchen oder der Parteien darauf zu verzichten, Plenarsitzungen abzuhalten. Es bestand der Wunsch, das auch anläßlich des Evangelischen Kirchentages zu tun. Wir haben uns bei dieser Kollision der Pflichten zu unserem Bedauern dazu entschließen müssen, die Beratung des Gesetzes doch noch in dieser Woche zum Abschluß zu bringen. Ich stelle deshalb den Antrag, das Gesetz über die Investitionshilfe noch vor den Ferien zu erledigen und die nächste Plenarsitzung am nächsten Samstag stattfinden zu lassen.
({0})
Soviel ich aus dem Gespräch im Ältestenrat. weiß, war ein Eventual-antrag gestellt, entweder den kommenden Samstag oder Mittwoch zu nehmen. Ich frage, ob das aufgegeben worden ist.
({0})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat zunächst Herr Abgeordneter Ollenhauer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gegen den Antrag des Herrn Kollegen Dr. Krone sprechen. Wir haben heute im Ältestenrat eine ausführliche Diskussion über diese Frage gehabt, Die sozialdemokratische Fraktion ist der Auffassung, daß eine Erledigung dieses Gesetzes vor den Ferien nicht möglich ist.
({0})
Die Situation, die durch die späte Einbringung der Vorlage in den Bundestag entstanden ist, ist nicht auf den Bundestag, sondern auf die Bundesregierung zurückzuführen.
({1})
Diese Vorlage ist seit Mitte März immer wieder angekündigt worden; sie ist jetzt zu einem so späten
Zeitpunkt eingebracht worden, daß eine ernsthafte
sachliche Beratung in der kurzen zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich ist. Wir haben in den
letzten zwei Wochen in diesem Hause unter dem
Druck der absolut ungenügenden Vorarbeit der
Regierung in einer ganzen Reihe von Fällen eine
schnelle und oberflächliche Arbeit leisten müssen.
({2})
Wir von der sozialdemokratischen Fraktion haben in den meisten Fällen unsere absolute Bereitschaft gezeigt, wichtige Gesetzentwürfe auch mit Fristverkürzungen hier zur Abstimmung und Entscheidung zu bringen. Aber ich erkläre Ihnen: jetzt haben wir genug von dieser Art parlamentarischer Arbeit,
({3})
insbesondere von der absolut ungehörigen Methode
der Regierung, das Parlament vor dem Ende solcher Tagungsabschnitte unter Druck zu setzen. Die
Vorlage ist wichtig. Wir selbst haben wiederholt
({4})
zum Ausdruck gebracht, daß wir eine Behandlung dieser Frage und eine positive Entscheidung für notwendig halten. Wir sind aber der Meinung, daß in der uns zur Verfügung stehenden Zeit eine wirklich gründliche und sachliche Vorarbeit in den Ausschüssen nicht möglich ist. Deshalb werden wir dagegen stimmen, daß Ende dieser Woche oder im Laufe der nächsten Woche in einem Schnellverfahren auch dieses Gesetz unter Dach und Fach gebracht werden soll. Wenn daraus Schädigungen entstehen sollten, sind sie allein auf das Konto der Regierung,
({5})
aber nicht auf das Konto des Parlaments zu buchen.
Ich . möchte mich auf diese Bemerkungen beschränken und hinzufügen, Herr Dr. Krone, daß heute im Ältestenrat nichts anderes verabredet worden ist, als daß die verschiedenen Vorschläge hier vorgetragen werden sollten. Es ist also vom Ältestenrat in keiner Weise irgendein Antrag in der einen oder anderen Richtung empfohlen worden.
({6})
- Ich möchte das nur feststellen, damit darüber keine Meinungsverschiedenheit besteht.
Die sozialdemokratische Fraktion wird aus den Gründen, die ich hier genannt habe, gegen jede Art der Erledigung des Gesetzes vor Eintritt in die Sommerferien stimmen.
({7})
Zur Klarstellung: Herr Abgeordneter Dr. Krone, also Sie haben beantragt,
({0})
die Investitionshilfe zum Gegenstand der Beratung in einer Sitzung am kommenden Sonnabend zu machen.
({1})
- Das ist undenkbar. Unsere Tagesordnung liegt ja fest. Wenn Sie etwas vor den Ferien beenden oder verabschieden wollen, muß natürlich ein Zusatztag beantragt werden. - Zunächst Herr Dr. Krone!
Ich möchte zunächst feststellen, daß ich keinen Bericht über die Sitzung des Ältestenrates gegeben habe. Ich habe nur erklärt, daß eine Einigung nicht habe stattfinden können und daß ich deshalb den Antrag stelle, das Gesetz noch vor den Ferien zu erledigen.
Zum zweiten war ich allerdings der Meinung, es müsse zunächst eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Gesetz noch vor Schluß der Sitzungsperiode - oder wenigstens der Halbzeit
- zu entscheiden sei. Aber wenn gewünscht wird, daß ich das mit dem Antrag koppeln soll, am Samstag dieser Woche eine Plenarsitzung durchzuführen, bin ich bereit, den Antrag zu stellen, daß die nächste Plenarsitzung über dieses Gesetz am Samstag dieser Woche stattfinden soll.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Mellies.
Meine Damen und Herren! Wer die Verhandlungen im Ältestenrat heute miterlebt hat, muß sich über diesen Antrag, den der Kollege Krone hier gestellt hat, sehr wundern. Herr Kollege Krone, ich kann nicht umhin, Ihr Vorgehen als nicht ganz loyal zu bezeichnen. Im Ältestenrat ist folgendes vereinbart worden - und ich glaube, Herr Vizepräsident Dr. Schmid hat es auch heute nachmittag vorgetragen, ich bedaure, daß er im Augenblick nicht im Hause ist,
({0})
- Verzeihung, Herr Vizepräsident, dann werden Sie das bestätigen können, was ich jetzt sage. Es ist vereinbart worden: der Präsident soll zur Abstimmung stellen erstens, ob das Gesetz überhaupt noch vor den Ferien erledigt werden soll, - ({1})
- Ja, Herr Bausch, Sie waren doch auch zugegen und Sie werden mir zugeben, daß es zumindest sehr befremdlich ist, wenn Herr Kollege Krone jetzt plötzlich entgegen den Abmachungen, die im Ältestenrat getroffen worden sind, einen Antrag stellt, gleich so zu verfahren, daß sofort über den nächsten Sonnabend' abgestimmt wird. Darum habe ich mich gewundert.
Es war im Ältestenrat vereinbart worden, daß die Fragen in folgender Reihenfolge zur Abstimmung gestellt werden sollen: erstens, ob überhaupt vor den Ferien, zweitens, wenn das bejaht wird, ob in der nächsten Woche, und wenn das abgelehnt wird, ob dann über das Wochenende getagt werden sollte. Darauf haben wir uns verlassen, und es war deshalb gar nicht notwendig, einen besonderen Antrag zu stellen. Es entsprach auch gar nicht den Vereinbarungen, die getroffen waren. Ich bitte, sich dann doch auch an das zu halten, was im Ältestenrat besprochen worden ist.
({2})
Meine Damen und Herren, jetzt haben zwei Redner dafür und zwei dagegen gesprochen. Ich glaube, wir können die Geschäftsordnungsaussprache damit beenden und zur Abstimmung übergehen.
Es handelt sich letzten Endes um drei Fragen, über die abgestimmt werden soll. Zunächst um die grundsätzliche Frage, ob der Gesetzentwurf über die Investitionshilfe noch vor der Parlamentspause verabschiedet werden soll. Ich bitte diejenigen, die für die Verabschiedung sind, die Hand zu erheben.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Meine Damen und Herren, es ist nicht klar zu entscheiden, wir müssen also die Angelegenheit durch Hammelsprung klären. Damit keine Unklarheit über die Abstimmung besteht: Wer für die Erledigung vor der Sommerpause ist, geht durch die Ja-Tür, wer dagegen ist, durch die Nein-Tür. Ich bitte um beschleunigte Räumung des Saales.
({0})
Ich bitte, die Türen zu schließen und mit der Zählung zu beginnen.
({1})
In einer halben Minute ist die Abstimmung beendet! - Die Abstimmung ist beendet. Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 123 Abgeordnete, mit Nein 177 Abgeordnete, 8 Enthaltungen.
({2})
({3})
Damit ist der Antrag abgelehnt. Infolgedessen ist es nicht mehr notwendig, über die Variationen, die wegen der Festsetzung der Sitzung beantragt waren, noch abzustimmen. Damit ist auch diese Angelegenheit erledigt.
Ich gebe nun das Wort zu einer persönlichen Erklärung dem Herrn Abgeordneten Margulies.
Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Horlacher hat mich heute morgen der Lüge geziehen, als ich ihn daran erinnerte, daß er im Frühjahr vorigen Jahres eine Rede gegen die Einfuhr von Getreide gehalten hat. Ich lege Wert darauf, meine Behauptung zu beweisen.
In der 34. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Februar 1950 hat der Herr Kollege Horlacher zu Punkt 7 und 8 der Tagesordnung - nachzulesen auf den Seiten 1079 bis 1084 der Sitzungsprotokolle - eine große Rede gehalten, an deren Ende er die von mir behaupteten Äußerungen getan hat. Ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen. Wenn Sie sich die Mühe machen, die Rede nachzulesen, werden Sie feststellen, daß Kollege Horlacher zu seinem Antrag betreffend Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft grundlegende, allgemeine Ausführungen gemacht hat, zum Schluß aber in die Wahrung gewisser Belange abgeglitten ist. Es heißt im Sitzungsprotokoll:
Ich möchte hier eines offen aussprechen. Sie sehen an einem praktischen Beispiel, wie es nicht sein soll. Ich meine die Lösung der Frage unserer Brotversorgung. Der Zustand, der jetzt besteht, daß sämtliche Läger mit unserem deutschen Inlandsroggen gefüllt und nicht absetzbar sind, muß durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung so rasch wie möglich beseitigt werden. Nach meiner Überzeugung ist es eine Sünde, Auslandsprodukte hereinzunehmen, wenn wir über Inlandsprodukte verfügen, die wir in erster Linie für den Verzehr heranziehen können. Da muß der Ausmahlungssatz des Roggens heruntergesetzt und da muß gutes, reines Roggenbrot wieder hergestellt werden
Das muß mindestens so geregelt werden, daß unsere einheimische Produktion wieder den Vorrang erhält; denn eine Lebenshaltung, die sich nicht auf den eigenen Grund und Boden aufbaut, kostet uns große Beträge, die uns für die Manipulation der Einfuhrpolitik, für Produkte, die wir zur Erhaltung der Bevölkerung in den Gewerbe- und Industriebetrieben dringend benötigen, fehlen.
Zum besseren Verständnis darf ich Ihnen mitteilen, daß die Roggenläger, von denen Kollege Horlacher gesprochen hat, keineswegs in ganz Deutschland, sondern vorwiegend in Bayern vorhanden waren und hier wiederum hauptsächlich bei der Bayerischen Warenvermittlung landwirtschaftlicher Genossenschaften,deren Präsident Herr Horlacher ist.
Die vorgetragenen Ausführungen des Herrn Kollegen Horlacher bewirkten zweierlei. Erstens sprang die Vorrats- und Einfuhrstelle eilends den Lagerhaltern bei, übernahm den fraglichen Roggen und nahm damit, unter anderem der Baywa, ein Risiko ab, das sie nach ihrem Geschäftszweck selbst zu tragen gehabt hätte. Zweitens wurden seine Ausführungen von der Verwaltung und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernster genommen, als dies hier im Hause der Fall zu sein pflegt. Ich bin diesen Ausführungen bei der Verwaltung sehr häufig begegnet. Zum Beispiel wurden sie mir entgegengehalten bei dem Versuch, den Kontrakt mit Pakistan, über den im Hause hier ausführlich debattiert worden ist, so rechtzeitig abzuschließen, daß wir die 250 000 Tonnen Weizen noch im Jahre 1950 bekommen hätten.
Ich überlasse es der Beurteilung der Damen und Herren dieses Hauses, ob sie damit den Beweis für die Wahrheit meiner Behauptung als erbracht ansehen.
Ich bin gewöhnt, die Worte des Herrn Kollegen Horlacher nicht auf die Goldwaage zu legen. Denn sonst müßte ich mich schärfstens gegen die wüsten Beschimpfungen verwahren, mit denen Kollege Horlacher hier heute morgen einen Berufsstand überschüttet hat, ohne auch nur den Versuch einer Beweisführung zu unternehmen, und mit denen der Herr Präsident Horlacher, wenn er sie nicht von dieser Stelle ausgesprochen hätte, den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllt hätte.
({0})
Meine Damen und Herren, damit ist die Erklärung abgegeben.
Wir kommen nun in unserer Tagesordnung zurück zu Punkt 3:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes ({0})
({1})
Ich eröffne zunächst die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Laforet.
Dr. Laforet ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der besonderen politischen und rechtlichen Bedeutung des Gesetzes hielt es der größte Teil der Mitglieder des Rechtsausschusses für außerordentlich wichtig, daß das Gesetz auf beiden Seiten des Hauses Zustimmung findet.
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Dazu sind jetzt die Voraussetzungen gegeben. Wir
haben im Rechtsausschuß nach der zweiten Lesung
erneut beraten. Die dort tätigen Mitglieder des
Rechtsausschusses unterbreiten Ihnen auf den Umdrucken Nrn. 293, 294, 297 neue Gesamtanträge,
wozu noch ein vermittelnder Antrag auf Umdruck
Nr. 288 hinzutritt. Wir glauben, damit die Gewähr
zu haben, daß das Gesetz rasch und sicher von den
beiden Seiten des Bundestags angenommen wird.
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Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir sind in der dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen. - Herr Abgeordneter Fisch!
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, eine Gesamtaussprachezeit von 120 Minuten zu beschließen.
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- das Haus kann anders beschließen; aber nach der Geschäftsordnung ist der Vorschlag der Zeitspanne ausschließlich Sache des Ältestenrats.
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- Meine Damen und Herren, es gibt nur die Möglichkeit, daß Sie die Empfehlung des Ältestenrats
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ablehnen. Dann gilt die Geschäftsordnung, nämlich: jeder darf eine Stunde sprechen.
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- Ich nehme an, daß Sie dieses Unheil nicht heraufbeschwören wollen. - Also 120 Minuten Gesamtredezeit.
Meine Damen und Herren! Der Art und Weise, wie dieses Gesetz im Ausschuß und auch hier behandelt worden ist, war deutlich anzumerken, wie dahinter der ständige Druck höherer Stellen stand, höherer Stellen, die Wert darauf legten, daß dieses Gesetz unter Außerachtlassung aller sonst üblichen Gründlichkeit mit größter Eile zur Verabschiedung gelangt.
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Es ist im Ausschuß mehr als einmal vorgekommen, daß ein sonst so würdiger und ernsthafter Mann wie der Vorsitzende verlauten ließ, daß man sich eilen müsse, daß man ja doch noch vor den Ferien fertig werden müsse. Wenn nicht ein indirekter oder gar ein direkter Druck von oben her, seitens der Regierung
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ausgeübt worden wäre, dann wären solche Andeutungen niemals gemacht worden.
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Wenn Sie das aber in_ den Zusammenhang der politischen Ereignisse der letzten Tage hineinstellen, so ist es klar, warum der Regierung daran gelegen war, warum sie eine solche Eile an den Tag legte. Wir haben auf dem Umweg über ausländische Zeitungen gehört, welches der Inhalt der Besprechungen war, die der amerikanische Hohe Kommissar in der vergangenen Woche mit dem Bundeskanzler gepflogen hat. Wir haben gehört, daß sie sich mit der Frage der beschleunigten Durchführung der Remilitarisierung auf der Grundlage des Angebots der Bundesregierung befaßten,
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eines Angebots, unverzüglich mit der Aufstellung der ersten 250 000 Mann zu beginnen.
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Man hat sehr deutlich die politische Absicht gespürt, die mit diesem Gesetz verbunden ist. Denn wie sollte man es sich sonst erklären, daß gerade der Abschnitt über „Friedensverrat", der im Ausschuß zuerst behandelt wurde, nunmehr der Vorlage nicht angehört? Ursprünglich war man der Meinung, daß es zu einem solchen Gesetz gehöre - das entsprach auch der Vorlage des Justizministeriums -, Vorschriften für die Bestrafung von Verbrechen und Vergehen gegen den Frieden aufzustellen. Im ersten Abschnitt der ursprünglichen Vorlage war vorgesehen, daß mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft werden sollte, wer mit bewaffneter Gewalt eine Angriffshandlung, die geeignet ist, einen Krieg auszulösen, vorbereitet. Es war vorgesehen, daß mit 10 Jahren Zuchthaus bestraft werden sollte, wer ein solches Unternehmen vorbereitet. Es war vorgesehen, alle groben Entstellungen und Verleumdungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, mit Gefängnis zu bedrohen. Es war vorgesehen, denjenigen, der zur Kriegführung geeignete Waffen oder Munition herstellt, lagert oder befördert, mit Gefängnis zu bestrafen, und derartiges mehr.
Ich möchte jemand sehen, der den Mut hat, zu sagen, daß diese Dinge nun nicht mehr aktuell für das Volk seien. Jawohl, für die Bundesregierung sind derartige Bestimmungen heute nicht mehr aktuell, sind sie unerwünscht, und darum wurden sie gestrichen, eben weil man es nicht für opportun hält, heute Gesetze zu verkünden, die die Kriegshetzer in die Schranken weisen und vielleicht die Kämpfer für den Frieden zu stärken geeignet wären.
Man hat mit diesem Gesetz erreichen wollen, daß die Fiktion eines separaten westdeutschen Staates definitiv und durch gesetzliche Bestimmungen des Hochverrats geschützt werde. Man hat dieses Gesetz ausgearbeitet, um der Bundesregierung eine „Stärke" zu verleihen, über die sie auf normale Art und Weise nicht verfügen kann. Denn wenn die Regierung den Appell an das Volk richten würde, ob es mit der Politik der Kriegsvorbereitung, der Bereitstellung des sogenannten „Sicherheitsbeitrages" einverstanden ist, so würde ihr ein eindeutiges Nein entgegengerufen werden.
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Weil aber die Regierung weiß, daß sie eire solche Stärke für ihre agressive, reaktionäre, unsoziale Politik im Volke nicht hat, darum möchte sie sich künstlich stark machen, indem sie sich und ihrer Politik den Schutz von Zuchthaus- und Gefängnisdrohung verschafft.
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Zu diesem politischen Zweck war die Regierungsmehrheit und, wie wir jetzt sehen, nach einigen Verhandlungen über untergeordnete Meinungsverschiedenheiten, auch die sogenannte Opposition bereit, den Ungeist der Nazijustiz heraufzubeschwören, bereit, die Grundrechte für nichtig zu erklären, die Meinungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit als nicht existent, als nicht maßgeblich zu erachten, waren sie bereit, ein Gesinnungsstrafrecht zu schaffen, das die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz abschafft, und waren sie bereit, ein Gerichtsverfahren zu legalisieren, das dem Angeklagten die Rechte der Verteidigung nimmt und nur noch einen Hohn auf traditionelle Rechtmäßigkeit darstellt.
Ich möchte die Damen und Herren, die sich vorbereiten, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu geben, fragen: Fühlen Sie sich wohl bei diesem Geschäft?
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Haben Sie einmal daran gedacht, wie es sein könnte, wenn Sie, die heute diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, einmal als Angeklagte von den Bestimmungen dieses Gesetzes getroffen würden?
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Ein Mitglied der Regierungskoalition hat auf eine private Anfrage in diesen Tagen erklärt, es sei eine sehr faule Sache, wenn man die Demokratie verteidigen wolle, indem man sie preisgebe. Dieser Mann hat den Mut zu einer solchen Äußerung nur unter vier Augen gehabt. Ich glaube, ich täusche mich nicht, wenn ich voraussage, daß er dieser seiner Gesinnung zuwider heute für dieses Gesetz stimmen wird. Hier, meine Damen und Herren, in der Haltung dieses Mannes, haben Sie einen symbolischen Beitrag für die Situation, in der sich viele Männer und Frauen dieses Hauses angesichts
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der Entscheidung über dieses Gesetz befinden; sie spüren: was sie tun, ist Unrecht, ist Heraufbeschwörung dunkelster nazistischer Traditionen. Sie empfinden, daß sie sich auf einen Weg begeben, der ohne Ziel, ohne Perspektive ist, es sei denn die Perspektive des Massengrabs und der Vernichtung.
Sie wissen auch, daß es eine Kraft der Neuen Welt gibt, die bereit ist, das Erbe anzutreten, und der man sich nicht mehr widersetzen kann. Trotzdem sind sie nicht so konsequent, heute ihrem Wissen, ihrer Überzeugung und ihrer Gesinnung entsprechend zu stimmen. Sie finden es noch besser, noch opportuner, mit den Wölfen zu heulen, mit der Mehrheit derjenigen zu gehen, die sich nicht schämen, einem Innenminister Beifall zu klatschen, der dem Vorwurf der Brutalität und des Zynismus nicht anders begegnen kann als mit einem sadistischen Grinsen. Sie sind noch stolz, mit der Politik eines Bundeskanzlers zusammengehen zu können, der seine ganze Politik darauf abstellt, demnächst 250 000 deutsche Jungs in Marschstiefel zu stecken.
Meine Damen und Herren! Überlegen Sie sich, welche Verantwortung Sie auf sich nehmen mit der Entscheidung über dieses Gesetz. Denken Sie daran, noch nie hat die Anwendung der Gewalt den Gang der Geschichte aufhalten können, auch nicht die Drohung mit Zuchthaus und Gefängnis.
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Sie behaupten wohl, es seien nur die sogenannten „Staatsfeinde", nur die Kommunisten davon betroffen. Das- war auch schon 1933 so. Als nach der Brandstiftung vom 28. Februar das Gesetz „zum Schutz von Volk und Staat" erlassen wurde, da gab es auch einige, die meinten: das sind ja nur die Kommunisten, die mit diesem Gesetz getroffen werden. - Sie haben sich im Laufe der Jahre eines Schlechteren überzeugen lassen müssen!
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident. - Sie haben sich davon überzeugen lassen müssen: Wenn man müßig zusieht, wie die Kommunisten, ein Teil des Volkes, der beste Teil des Volkes, rechtlos gemacht werden,
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dann übernimmt man die Mitverantwortung dafür, daß nachher alle anderen, die es wagen, einen einen eigenen Willen zu haben und Rückgrat zu zeigen, eben den gleichen Weg zu gehen gezwungen werden wie vordem die Kommunisten, die Vorkämpfer der Freiheit und darum die ersten waren, die man in die Zuchthäuser geschickt hat. Meine Damen und Herren, vergessen Sie diese Lehre des Jahres 1933 nicht. Ich appelliere an Sie, denken Sie daran, daß eine schwere Zeit für unser Volk bevorsteht. Mit der Drohung des Zuchthauses, des Gefängnisses und des Ausnahmezustandes werden Sie die großen Probleme unseres Volkes nicht lösen. Sie werden sich ins Unrecht setzen, aber Sie werden den Willen des Volkes, Widerstand zu leisten gegen den Geist der Gewalt, des Krieges und des Unrechts, stärken und um so schneller den Weg zur Niederlage Ihrer eigenen bankrotten Politik bereiten.
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Herr Abgeordneter Fisch, haben Sie den Ausdruck „Renegat" gebraucht?
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- Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf!
Das Wort hat der Abgeordnete Clausen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir in der dritten Lesung eine kurze Erklärung zu diesem Gesetz. Nachdem der Herr Bundesminister der Justiz bei der zweiten Beratung erklärt hat, daß die im Rahmen der Staatsordnung ausgeübte Tätigkeit der dänischen Minderheit nicht unter diese Gesetzesbestimmung fällt, habe ich meine Bedenken gegen dieses Gesetz zurückgestellt in der Erwartung, daß auch die nachgeordneten Behörden der Justiz und der Verwaltung bei der Durchführung des Gesetzes von demselben Geist getragen sein werden. Die Organisationen der dänisch gesinnten Bevölkerung haben aus einer loyalen Einstellung heraus niemals Zweifel daran gelassen, daß ihre Tätigkeit im Rahmen der Staatsordnung und nach den Grundsätzen einer wahren Demokratie ausgeübt wird. Sie dürfen daher erwarten, daß diese Einstellung von den Behörden der Bundesrepublik und auch von den Behörden des Landes Schleswig-Holstein vollauf verstanden und gewürdigt wird. Nur so kann dauernd Ruhe und Frieden eintreten und eine gedeihliche Zusammenarbeit als Voraussetzung für ein gutes Verhältnis zwischen Nachbarländern geschaffen werden.
Das Wort hat der Abgeordnete Kiesinger.
Meine Damen und Herren! Nur ein paar kurze Worte, insbesondere im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Fisch. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht in den vielen Beratungen, daß ich mir nicht sehr viel verspreche von strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutze des Staates. Ich habe sie immer nur als einen äußersten Notbehelf betrachtet, und viele meiner politischen Freunde mit mir wissen sehr genau, daß der wirksamste Schutz eines Staates in der Achtung, dem Respekt, der Liebe und dem Vertrauen der Bevölkerung besteht, die diese dem Staat entgegenbringt.
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Wir wissen es sehr genau, daß die junge deutsche Demokratie, die auf keinerlei große und feste Tradition zurückblicken kann, es in dieser Hinsicht sehr schwer hat. Mir gefällt überhaupt keine strafrechtliche Bestimmung. Mir hat es immer mißfallen, wenn strafrechtliche Bestimmungen Menschen zum Tode oder ins Zuchthaus befördern. Aber wir leben in einer unvollkommenen Welt, und wir kommen in dieser unvollkommenen Welt ohne Strafrecht nicht aus, so daß wir nun gezwungen sind, ein derartiges Gesetz vorzulegen, - keineswegs auf Befehl irgendwelcher höherer Stellen.
Wer die Genesis dieses Gesetzes kennt, der weiß sehr genau, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist, wieviel Beratungen und wieviel Austausch an Sorgen aus der Mitte dieses Hauses es bedurfte, um endlich den Entschluß zu fassen, ein solches Gesetz zu schaffen. Wir haben .uns dazu ungern entschlossen. Es ist ein Gesetz, das gewiß im vori({1})
gen Jahrhundert etwa nicht beschlossen worden wäre; wir sind gezwungen worden zu diesem Gesetz.
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- Durch Leute wie Sie!
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Das Wort Freiheit in Ihrem Munde, meine Herren
von da drüben, hat einen gespenstischen Klang.
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Die Freiheit drüben, wo suchen Sie sie da, in Ihrem Leviathan, der jeden Menschen erfaßt bis ins Letzte seiner Existenz hinein und dem schrecklichen Ungeheuer dienstbar macht, das sich dort demokratisches Staatswesen nennt?
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Wer droht denn mit Gewalt?
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- Sie und Ihresgleichen drohen mit dieser Gewalt.
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Wir haben hier Freiheit der Meinung.
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- Gewiß, aber wir garantieren Freiheit der Meinung für alle Gutgesinnten, für alle die, die Freiheit wollen,
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aber nicht für die, die Freiheit nicht wollen! - Soviel an Ihre Adresse.
Es wiederholt sich in diesem Parlament immer wieder dasselbe Spiel. Sie wagen es hier, im Rahmen einer freiheitlichen Ordnung die Mittel zu mißbrauchen, die diese freiheitliche Ordnung bietet,
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um letztlich die Unfreiheit durchzusetzen.
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- Herr Renner, das war j a eine Unterhaltung über etwas ganz anderes. Das war eine Unterhaltung über militärische Fragen. Das hat mit dieser Geschichte gar nichts zu tun gehabt.
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Ich bin ganz béstimmt nicht derjenige, den Herr Fisch vorhin apostrophiert hat. - Soviel an die Adresse der Kommunisten.
Wir alle werden uns der Unvollkommenheit dieses Gesetzes bewußt sein. Es ist notwendigerweise unvollkommen im Rahmen eines demokra- tischen Rechtsstaates. Jede strafrechtliche Inflation muß Bedenken erregen. Sie hat diese Bedenken bei uns erregt; aber wir konnten uns nicht verhehlen, daß dieser Staat, wenn er auch darauf vertrauen muß, die Zuneigung der Bevölkerung durch seine Leistungen zu bekommen und die Bevölkerung zu überzeugen,
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doch nicht darauf verzichten kann, sich auch jene Waffen zu schmieden, die notwendig sind, um einer unmittelbaren Bedrohung dieses Staates - und wir haben lange genug zugesehen, tatenlos zugesehen ({14})
ein Ende zu setzen. Deswegen mußten wir dieses
Gesetz akzeptieren, ob es uns im einzelnen gefällt
oder nicht. Die ganze Zeit gefällt uns nicht. Aber
wir sind gewillt, dieser Zeit das entgegenzusetzen, was in unserer Kraft steht.
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Das Wort hat der Abgeordnete Arndt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere meinen Herrn Vorredner, Herrn Kollegen Kiesinger, daß er seine Kraft und Mühe so nutzlos verschenkt hat.
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- Ich werde mich auf keinerlei Zwiegespräche einlassen; das brauchen Sie nicht anzunehmen, in keiner Weise!
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Für mich existieren Sie nicht.
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Es hieße den Ernst unserer Bemühungen herabwürdigen, wenn ich mich darauf einlassen würde,
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die völlig unbegründeten Vorwürfe zu widerlegen, die Herr Fisch hier erhoben hat, wenn er von allergrößter Eile und von der Außerachtlassung jeder Gründlichkeit gesprochen hat. Ich glaube, wir können sagen, daß um ein Gesetz selten so gerungen worden ist wie um dieses, weil es uns so ernst damit ist und weil es sich immerhin um letzte Entscheidungen handelt.
Ich habe heute in der dritten Lesung lediglich einige Erklärungen zu den Neufassungen abzugeben,
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die hier im einzelnen durch noch einzubringende Anträge vorgenommen werden sollen.
Wir begrüßen es, daß bei § 88 Abs. 3 eine Bestimmung weggefallen ist, gegen die wir erhebliche Bedenken anmelden mußten, nämlich eine Bestimmung, die zu einer uferlosen Ausdehnung Anlaß gab: daß Grundrechte gegen Einschüchterung mit Gewalt und Schrecken dann geschützt werden sollten, wenn es sich um Grundrechte gerade auch von Personen handeln könnte, die diese Grundrechte mißbrauchen.
Wir begrüßen es weiter, daß im letzten Absatz des § 88 der Begriff der Gewalt- und Willkürherrschaft klargestellt worden ist. Im engen und strengen Sinne kann dieser Begriff nur so verstanden werden, wie er von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes der britischen Zone entwickelt wurde. Es muß sich also um das handeln, was man, kurz gesagt, als das Regime der Konzentrationslager bezeichnen kann, mögen nun diese Konzentrationslager nationalsozialistische oder sowjetkommunistische sein.
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Keinesfalls allerdings haben wir damit den Gerichten die Möglichkeit gegeben, nun von sich aus politische Wertungen zu treffen;
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denn dazu sind die Gerichte nicht da. Die Gerichte haben ausschließlich rechtlich zu prüfen, ob ein Täter eine Unordnung anstrebt, in der die Unmenschlichkeit zum System und zur Struktur gehört, wie dies beim Nationalsozialismus der Fall war und wie es auch für die Sowjetzone beweisbar ist.
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Zu § 97: Wir werden uns mit der noch durch Antrag vorzuschlagenden Neufassung einverstanden erklären. Die Bestimmung bedeutet in dieser Neufassung keinen Schutz von Personen, sondern von Funktionen. Sie bedeutet keinen strafrechtlichen Eingriff mehr in den Meinungsstreit zwischen der demokratischen Mehrheit und der demokratischen Minderheit; denn nicht allein die Regierung, sondern auch die Opposition hat in einem demokratischen Staatswesen eine Funktion zu erfüllen. Erst aus Mehrheit und Minderheit zusammen entsteht das Ganze der Demokratie, das Ganze des Volkes und das Ganze des Staates.
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Dagegen bedeutet § 97 die Abwehr solcher Verunglimpfungen, die sich gegen das Ganze des Staates richten und darauf abzielen, unabhängig von jeweiligen Mehrheiten und Minderheiten die Menschen überhaupt der demokratischen Staatsidee zu entfremden. Das ist der Sinn des § 97; dazu ist er erforderlich.
Noch einige Bemerkungen zu § 100. Der Zusatz über den Rechtfertigungsgrund für Mitglieder des Bundestags genügt unserem Anliegen, soweit es gegenwärtig möglich ist, die Angelegenheit gesetzgeberisch zu regeln. Aber ich muß dabei folgendes hervorheben. Wir können nicht anerkennen, daß es irgendeine Staatsraison jenseits der parlamentarischen Demokratie gibt, eine Staatsraison, hinter der unter Umständen auch die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie zurücktreten müßten. In Deutschland ist die parlamentarische Demokratie die Staatsraison und eine andere gibt es nicht.
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Die Staatsgewalt geht unabdingbar vom Volk aus und kann als gesetzgebende Gewalt dem Parlament niemals genommen werden. Daher sind die Mitglieder des Bundestags berufen und verpflichtet, Hüter der demokratischen Grundordnung zu sein und die ihnen anvertrauten Rechte der Bevölkerung nicht preiszugeben.
Im übrigen entsprechen diese Vorschriften denen des schweizerischen demokratischen Strafrechts. Lassen Sie mich dazu ein ernstes Wort sagen. Ich wünschte allerdings, daß die deutschen Richter anders als in der Weimarer Zeit dieses Gesetz im gleichen demokratischen Geist auslegen, wie es die Schweizer Richter seit jeher getan haben.
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Denn die notwendige Strafbarkeit des Landesverrats sollte niemals dazu führen, die öffentliche Meinung dadurch zu vergiften, daß man den Andersdenkenden als Landesverräter diffamiert.
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Eine vom Grundgesetz ausdrücklich gewährleistete Meinungsäußerung kann als solche überhaupt niemals den Tatbestand des Landesverrats erfüllen. Gewisse Vorkommnisse der jüngsten Zeit zwingen mich, dies klarzustellen. Wer leichtfertig äußert, daß man den Bundesgrenzschutz von 10 000 auf 90 000 Mann erhöhen wolle, der muß sich gefallen lassen, daß man eine solche Maßnahme als „Remilitarisierung über die Hintertreppe" kritisiert und diskutiert.
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Wir werden jedem Versuch entgegentreten, der
öffentlichen Meinung durch einen Mißbrauch dieser Strafvorschrift einen Maulkorb anzulegen.
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Ein Wort an die Bundesregierung. Die Opposition ist wachsam. Sie wird vom Grundgesetz auch nicht einen Buchstaben nachlassen.
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Sie weist in Übereinstimmung mit dem, was Herr Kollege Kiesinger bereits gesagt hat, darauf hin, daß eine Regierung nicht auf Paragraphen sitzen kann und daß es außer der Diktatur, die uns von den Rechtsextremisten und von den Linksextremisten droht,
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auch noch die Diktatur der Gewinnsucht gibt, auf die insbesondere der Bericht der Sonnekommission hingewiesen hat,
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der da sagt, es sei Sorge zu tragen, daß die neue Demokratie in Deutschland nicht an der Gewinnsucht zugrunde gehe.
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Das wollen wir in diesem Zusammenhang nicht vergessen.
Zuletzt eine Warnung an alle, die da glauben, sie können auch die neue deutsche Demokratie zu Fall bringen. Wir lassen uns nicht täuschen von der Unwahrhaftigkeit, mit der Sie von der äußersten Linken hier gesprochen haben, die Sie gar nicht verdienen, als Linke bezeichnet zu werden.
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Denn wir wissen sehr genau, daß in der Sowjetzone ein KZ-Regime der Unmenschlichkeit herrscht, und wir sind entschlossen, unsere Freiheit zu verteidigen, worauf Sie sich verlassen können!
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In gleicher Weise mögen sich auch die Neufaschisten, insbesondere die SRP, gesagt sein lassen: Sie finden in uns keine Weimaraner!
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Was zwischen Weimar und uns steht, das sind die Opfer der Konzentrationslager unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
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Das Gedenken an diese Opfer verpflichtet uns, mit äußerster Entschlossenheit jeden Versuch abzuwehren, abermals das deutsche Volk seiner Freiheit zu berauben. Wer die Demokratie angreift, greift das deutsche Volk an und erschwert seinen dornenvollen Weg zur Gleichberechtigung im Kreise der freiheitlichen und friedliebenden Völker!
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Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt es, daß der Verlauf der Verhandlungen im Rechtsausschuß die Hoffnung zuläßt, die wohl auch verwirklicht werden wird, daß dieses Gesetz mit einer sehr breiten
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Mehrheit - vielleicht nicht gerade bei vollbesetzten, aber bei besetzten Bänken auf allen Seiten des Hauses - verabschiedet werden kann. Wir halten dies von unserem Standpunkt aus für dringend nötig;
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dieses Gesetz konnte man nicht leichtfertig als „Blitzgesetz" tätigen, um etwa der Staatsnotlage von einem Tage zu begegnen, vielmehr handelt es sich um eine Aufgabe, die in einer solchen Schwere dem Gesetzgeber vielleicht noch nie gestellt war. Das war allen, die an der Lösung dieses Problems mitgearbeitet haben, vom ersten Tage an bewußt.
Das vorliegende Gesetz zieht die Konsequenzen aus den Erfahrungen der Generation der zwanziger Jahre. Wir haben es erlebt: Wir glaubten damals an einen Neubau des Vaterlandes, und der Neubau schien äußerlich zu gelingen. Es zeigte sich uns, die wir bei dem Wort „Vaterland" etwas Hohes im Sinn hatten, dann doch in einer Gestalt, die hinter einer glänzenden Fassade sehr viele, man kann sagen, beinahe nur Abscheulichkeiten barg. Wir wissen, daß dieser Ungeist noch nicht aus der Welt verschwunden ist und in unserm Volk herumgeistert. Das Wort „Freiheit" sprechen die Kommunisten hier so leichthin aus, als wenn es ein Schlagwort übelster Sorte wäre.
Der deutsche Mensch versteht unter Freiheit die Freiheit des anderen. Das Wort Freiheit bezieht sich nicht auf einen selbst, sondern auf die anderen. Gewähr en Sie die Freiheit; dann erst sind Sie ihrer würdig. Man kann nicht Freiheit fordern, man kann sie nur verdiene n.
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Um dieser Freiheit willen müssen wir uns zur Wehr setzen. Wir sind uns alle einig: Nur mit Gesetzesparagraphen ist kein Staat zu halten. Herrn Kiesingers Worte von der Liebe, der Achtung und der Ehrfurcht des Staatsbürgers bezeichnen die einzigen wirklichen Säulen des Staates. Aber man muß sich vor den Ratten schützen, die an diesen Säulen untergründig nagen, und- das haben wir leider bitter nötig. Wir haben Abwehr gegen die Wühlmäuse nötig, die wie Sie, meine Herren von ganz links, dauernd von „Freiheit" reden, dabei aber nur die eigene meinen und sie mit Elend, Not und Tod der anderen sich erkaufen wollen. Wir wollen die Freiheit des anderen und nicht nur die eigene.
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Was macht uns das Strafgesetzbuch hier so schwierig? Wir Juristen wissen, daß die Gefahr nahe lag, daß wir hier so etwas wie ein Gesinnungsstrafrecht schüfen. Auf die Gesinnung zur Freiheit und zur Demokratie kommt alles an; sie wollen wir schützen und pflegen.
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Wir wollen aber nicht eine entgegengesetzte Gesinnung bestrafen,
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sondern wir wollen mit der Strafe nur die Überzeugungstäter treffen. Worum wir gerungen haben, ist, aus gewissen dem schweizerischen Recht nachgebildeten Bestimmungen des ersten Regierungsentwurfs ein wirkliches Täterstrafrecht zu schaffen. Aus dem einen § 90 der Regierungsvorlage über die damals sogenannte „Verfassungsstörung" haben wir in zäher, monatelanger Arbeit, den ganzen zweiten Abschnitt des Ausschußberichtes zusammengebaut, indem wir immer forschten: Was ist eigentlich die Tat , die bestraft werden soll, wenn dahinter die Gesinnung steht, die nur die eigene Freiheit und nicht die des anderen kennt. Wir glauben, daß hier Straftatbestände geschaffen sind, und zwar schwierigerweise gewaltlose Straftatbestände, mit denen der Richter wohl wird etwas anfangen können. Ich gebe dem Herrn Kollegen Arndt völlig recht: wenn die Urteile von einer vorgefaßten politischen Tagesmeinung ausgehen, dann taugen sie gar nichts. Sie taugen nur dann etwas, wenn sie von dem Gedanken des Rechts getragen sind. Auch unser Staatswesen, ja, die gesamten Abgeordneten hier, von ganz rechts bis ganz links, sollten davon beherrscht sein.
Ich persönlich - ich glaube auch für meine Fraktion zu sprechen, ich weiß es allerdings nicht - habe nur eines zu bedauern. Soweit wir reine Gesinnungstäter bestrafen, sollen wir uns nach den Erfahrungen des Dritten Reichs wohlweislich überlegen, ob Zuchthaus und Gefängnis überall die richtigen Strafmittel sind.
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Der reine Überzeugungstäter ist kein gemeiner
Verbrecher, er mag ganz rechts oder ganz links
stehen. Hat er aus reiner Überzeugung gehandelt,
so ist ihm mit den Mitteln eines kriminalen Strafvollzugs bestimmt nicht beizukommen. Es hat sich
der Staat nur vor ihm zu schützen. Einem solchen
Überzeugungstäter ist nur beizukommen, wenn
der Staat ihm seine Macht zeigt, indem er ihn
hinter Gittern, ohne seiner Ehre zu nahe zu treten,
unschädlich macht. Deswegen meine ich, daß man
sich die „Einschließung", früher genannt Festungshaft, als Freiheitsstrafe sehr wohl überlegen soll.
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Sie hätte vielleicht in manchem Paragraphen dieses Gesetzes richtig gestanden, mit den Einschränkungen, die die Strafrechtsnovelle der 20er Jahre von Professor Kahl auch schon vorgesehen hat. Selbstverständlich darf beim Täter nicht etwa Gewinnsucht vorliegen; nur Motive ideeller Art dürfen dabei eine Rolle spielen.
Mit dieser kleinen Einschränkung bejahen meine politischen Freunde und ich die Gesetzesvorlage in allen ihren Teilen. Wir hoffen, daß damit zwar nicht die entscheidende tragende Säule, aber immerhin ein Fundament geschaffen ist, auf dem unser Staatswesen, das sich noch immer im Geburtszustand befindet, einer glückhaften Zukunft entgegengehen kann.
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Das Wort hat der Abgeordnete Reismann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Zeit wie der gegenwärtigen, in der die junge Demokratie von zwei Extremen, rechts wie links, so nachhaltig bedroht wird, kann unser Staat nicht umhin, sich einen energischen Schutz durch eine Strafbestimmung zu verschaffen, mit der den Angriffen und Gefahren, die ihm von beiden Seiten drohen, entgegengetreten werden kann. Wir vom Zentrum erinnern daran, daß wir es gewesen sind, die als erste Fraktion dieses Hauses einen solchen Schutz gegen die Angriffe auf die
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nationalen Symbole verlangt haben. Unter Antrag, der in der Vorlage mit verarbeitet worden ist, trägt die Nr. 25. Wir sind deswegen weit entfernt davon, einer Freiheit das Wort zu reden, die der Freiheit selber ein Ende bereiten könnte.
Trotzdem ist uns bei der Fassung, die manche Bestimmungen nun erhalten haben, nicht sehr wohl zumute, und ich ersehe aus ihren Mienen, meine Herren von der Mitte, von rechts und auch von der Sozialdemokratie, daß es manchem von Ihnen ähnlich geht. Wenn wir also das Gesetz jetzt verabschieden und wenn wir ihm in der Überzeugung zustimmen, daß diese Zeit es nötig macht, ihm zuzustimmen, so knüpfen wir daran die Erwartung, daß es einem Richterstand und einem Stand von Staatsanwälten in die Hand gegeben wird, die sich bewußt sind, was für eine Aufgabe ihnen hiermit anvertraut ist, Richter und Staatsanwälte, die mit dem demokratischen Staat unserer Tage innerlich verbunden sind und nicht, wie wir es einmal erlebt haben, die Waffen, die wir ihnen in die Hand gegeben haben, benutzen, um gegen den Staat zu arbeiten. Dieses Vertrauen bringen wir dem Stand der Juristen entgegen, die damit befaßt werden. Das bekennen wir hier. Aber wir werden sorgfältig darüber wachen, ob er sich des Vertrauens auch würdig erweist. Denn mit diesem Gesetz wird nicht beabsichtigt, den Demokraten in der Demokratie Fesseln anzulegen, sondern es soll damit die Freiheit der Demokraten gegen solche geschützt werden, die sich nur so bezeichnen, die aber die Demokratie nicht verteidigen, sondern angreifen und aushöhlen wollen.
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Das ist unabhängig von dem jeweiligen Bestande
und von der jeweiligen Gefolgschaft der Regierung, vorausgesetzt allerdings, daß sie sich auf
dem Boden der Demokratie gebildet hat und diesen
Boden der Demokratie nicht verläßt. Nach dem
Sinn und dem Inhalt dieser Gesetze können wir
das Vertrauen haben, daß bei der zu erwartenden
vernünftigen Auslegung dieser Bestimmungen
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das Gesetz seinen Zweck erfüllen wird. Zwar ist die Zeit, die auf seine Vorbereitung verwendet worden ist, verhältnismäßig kurz im Hinblick auf die Auswirkung, auf seine Bedeutung im Staatsleben und auf das, was, man sonst für große und umfangreiche Gesetzeszwecke für notwendig hält. Aber mit besonderem Eifer, besonderem Fleiß und besonderer Aufopferung haben sich die Ausschußmitglieder gerade dieser Fragen angenommen, und es hat an Sorgfalt nicht gefehlt. Daher ergeben sich auch aus den Beratungen, aus den Motiven und aus den sonstigen Überlegungen, die noch jetzt während der Plenarsitzungen angestellt worden sind, sehr deutlich die nötigen 'Hinweise, die der Auslegung und Anwendung des Gesetzes in der Praxis als Wegweiser dienen können, damit es zum Schutze der Freiheit und nicht als Maulkorb für die Demokraten verwendet werde.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schneider.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was das Prinzipielle anbelangt, so möchte ich mich dem anschließen, was die Herren Kollegen Kiesinger und Dr. Arndt gesagt haben. Ich persönlich habe ja auch im Rechtsausschuß dieser meiner Überzeugung sehr deutlich Ausdruck gegeben, daß man einen demokratischen Staat mit strafrechtlichen Mitteln allein nicht zu halten vermag,
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wenn es uns nicht gelingt, eine Sozialordnung aufzurichten,
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die die Möglichkeit bietet, daß alle unter ihr leben können,
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wenn es uns nicht gelingt, die Liebe zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat in den Herzen der Massen unseres Volkes zu erwecken, dann sind alle unsere Bemühungen umsonst. Dann nutzt auch schließlich dieses Gesetz nichts mehr.
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Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind auch in die politische Wirklichkeit gestellt. Und da erleben wir die merkwürdige Erscheinung, daß diejenigen Sendboten eines Systems, die bei sich zu Hause den Begriff der menschlichen Freiheit überhaupt nicht mehr kennen, die den Menschen als solchen mit Füßen treten, die dort Konzentrationslager und Massengräber haben, hier am lautesten schreien, daß dieses Gesetz die Freiheit beschränke.
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Ich muß sagen: Nach meinem persönlichen Gefühl ist das nicht nur eine Unverschämtheit,
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sondern beinahe schon eine Impertinenz, die man menschlich schon gar nicht mehr zu begreifen vermag.
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Aus demselben Grunde, Herr Kollege Fisch, habe ich es außerordentlich bedauert, daß Sie nicht soviel menschliches Taktgefühl besessen haben, darauf zu verzichten, auch noch die Person des allverehrten Herrn Vorsitzenden unseres Rechtsausschusses anzugreifen und ihn zu verdächtigen, er lasse sich, was die Eiligkeit dieses Gesetzes anbelangt, beeinflussen. Sie sollten sich menschlich schämen!
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Wir sind Anhänger eines freiheitlichen demokratischen Staates.
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Das heißt: wir glauben an die Freiheit und sind nur in den äußersten Notfällen gewillt, diese Freiheit beschränken zu lassen.
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Die Staatsform, an die wir glauben, ist die Demokratie. Aber auch in einer Demokratie kann man ohne Ordnungsprinzipien auf die bauer nicht leben. Wir müssen also diese Ordnungsprinzipien aufstellen; und damit diese Ordnungsprinzipien unseren Vorstellungen entsprechend geschützt werden, sollen sie durch den Rechtsstaat garantiert und geschützt werden.
({10}) Das sind unsere Grundauffassungen.
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Eines unserer Grundrechte ist das Koalitionsrecht, ein anderes die Freiheit der Meinungsäußerung. Wir können aber unseres Erachtens diese Grundrechte dort nicht mehr gelten lassen, wo sie dazu mißbraucht werden, unsere Staatsform zu unterwühlen, und wo sie letzten Endes dazu mißbraucht werden, unser aller Freiheit aufs Spiel zu setzen. Dort hört eben die Toleranz, die sonst jeder Demokratie eigen ist, auf.
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Dort m u ß sie aufhören, wenn wir diesen unseren Staat nicht wieder leichtfertig gefährden wollen.
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Den Versuch, die Ordnungsprinzipien aufzustellen, macht das Gesetz. Ich will auf seine einzelnen Bestimmungen nicht eingehen. Der Kollege Fisch hat sich darüber beschwert, daß wir hier ein Gesinnungsstrafrecht schaffen und hat als Zeugen extra den Herrn Vizepräsidenten zitiert. Er habe das oben geäußert. - Jawohl, Herr Fisch, wir schaffen in gewisser Beziehung ein Gesinnungsstrafrecht; aber wir bestrafen nicht die Gesinnung, sondern die T a t , die aus dieser Gesinnung wächst und die sich anmaßt, unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat mit den Methoden zu unterwühlen, die Sie anzuwenden belieben.
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- Ich habe mit Goebbels nichts zu tun gehabt, Herr Kollege Renner; ich habe ihn immer abgelehnt.
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Das wollte ich grundsätzlich zu dem Gesetz I sagen. Ich will auf Einzelheiten, da die Zeit vorgeschritten ist, nicht eingehen. Ich kann begreifen, daß Sie alle nach Hause wollen. Herr Kollege Dr. Arndt hat ja die wichtigsten Paragraphen schon erläutert. Ich schließe mich seiner Auslegung absolut und in jeder Richtung an.
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Meine Damen und Herren! Wir wollen uns durch das Geschrei von links oder rechts - von rechts ist ja bis jetzt nicht geschrien worden - nicht irremachen lassen; denn die Geschichte der Weimarer Republik spricht eine beredte Sprache. Sie ist an ihrer zu weitgehenden Toleranz zugrunde gegangen. Ich habe Ihnen gesagt: Ich bin kein Freund strafrechtlicher Vorschriften;
({17})
aber wir sind berufen, diese Frage zu entscheiden. Meine Damen und Herren, seien wir stark und mutig, damit nicht unsere Kinder und Kindeskinder von uns sagen werden: Sie haben versagt, und deshalb haben wir unsere Freiheit verloren.
({18})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Ich bitte, mir zu gestatten, die einzelnen Abschnitte insoweit geschlossen aufzurufen, als nicht Abänderungsanträge angekündigt sind. Ich werde nur die Paragraphen einzeln aufrufen, zu denen Abänderungsanträge vorliegen.
Ich rufe auf Art. 1, erster Abschnitt, §§ 80 bis 87. - Keine Wortmeldungen.
Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist,
den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! _ Gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion und des Abgeordneten Dr. Richter angenommen.
({0})
- Herr Renner, ich wollte lediglich zur Beurkundung und zum Nutzen späterer Geschlechter feststellen, wer dagegen gestimmt hat.
({1})
Ich rufe auf § 88.
({2})
- Herr Abgeordneter Dr. Gerstenmaier, ich nehme diese Art von Zwischenrufen nicht so ernst wie Sie.
({3})
Das Wort zur Begründung eines Abänderungsantrages hat der Abgeordnete Professor Wahl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es übernommen, dem Hohen Hause die Ergebnisse der gestrigen und der heutigen Beratung des Rechtsausschusses vorzutragen, soweit sie den Abschnitt Staatsgefährdung betreffen. Ich bitte Sie, die beiden Anträge zu § 88 und § 97, die in den Umdrucken Nr. 288 und Nr. 293 vorliegen, anzunehmen.
Bevor ich auf diese beiden Anträge eingehe, muß ich noch eine Bemerkung zu § 90a der Vorlage machen. Es ist das Mißverständnis aufgetaucht, daß die Formulierung dieser Vorschrift, nach der Vereinigungen ihre Tätigkeit nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten dürfen, über die Schutzobjekte des § 88 hinausgehe, wie sie in dem Katalog der Verfassungsgrundsätze enthalten sind, und deshalb jede Reformbestrebung eines Vereins gegenüber den zahllosen Einzelheiten unseres Verfassungsrechts kriminalisiere. Deshalb sei es besser, wurde uns gesagt, an Stelle der Worte „verfassungsmäßige Ordnung" auch im § 90 a die Verfassungsgrundsätze des § 88 zu erwähnen. So bestechend diese Anregung auf den ersten Blick erscheinen mochte, so ist der Ausschuß doch bei der ursprünglichen Fassung des § 90 a geblieben. Denn wenn sich die Strafbestimmung in der vorliegenden Textierung auf diejenigen Vereinigungen bezieht, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, so sind durch sie alle die Vereinigungen nicht getroffen, die eine Verfassungsreform mit verfassungsmäßigen Mitteln erstreben, weil sich diese Reformtätigkeit nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, die sie vielmehr selbst zuläßt. Würde dagegen der Wortlaut bloß an die Verfassungsgrundsätze des § 88 anknüpfen, wären auch solche Vereinigungen verboten, die mit verfassungsmäßigen Mitteln eine Reform dieser Grundsätze anstreben. Gerade das
({0})
wollte der Ausschuß vermeiden. Es kommt hinzu, daß es wertvoll erschien, sich in dieser Strafvorschrift eng an den Wortlaut des Grundgesetzes anzulehnen.
Was nun den Antrag zu § 88 auf Umdruck Nr. 288 angeht, so ist darin den bei der zweiten Lesung hervorgetretenen Bedenken der SPD gegen den ganzen dritten Absatz von § 88 teilweise Rechnung getragen. Von dem dritten Absatz soll Ziffer 1 gestrichen werden, weil sich die verfassungsmäßige Gewährleistung der Grundrechte ohne weiteres schon aus Ziffer 2 des Katalogs ergibt, in der die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht vorgesehen . ist. Dagegen erschien die Ziffer 2 des Abs. 3 aus den in meinem Referat schon dargelegten Gründen nicht verzichtbar, zumal die Rechtsprechung den Begriff Gewalt- und Willkürherrschaft bereits dahin ausgelegt hat, daß er der Ideologie der totalitären Systeme entspricht. Deswegen ist im Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 288 vorzuschlagen, die Ziffer 2 des dritten Absatzes dem Katalog der Verfassungsgrundsätze als Ziffer 6 anzuschließen. Sie haben ja vorhin gehört, daß auch Herr Dr. Arndt diese Lösung für richtig hält.
Was sodann den Antrag zu § 97 der Vorlage betrifft, so stellt die neue Fassung den Versuch dar, durch eine präzisere Formulierung klarzustellen, daß die unter Strafe gestellte Verunglimpfung der Staatsorgane sich letztlich gegen den Staat und seine demokratische Ordnung richten muß. Deshalb wird gesagt, daß die Verunglimpfung gegen die geschützten Organe und ihre Mitglieder „als verfassungsmäßige Organe in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise" begangen werden muß. Durch diese Wendungen soll der Strafrichter dazu gezwungen werden, sich in jedem Einzelfall darüber klar zu werden, daß hier nicht ein im politischen Tageskampf zwischen Regierung und Opposition erlaubter Angriff vorliegt, sondern daß das Ansehen des Staates als eines Ganzen, zu dessen Funktionieren die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition gehört, in Gefahr geraten sein muß.
({1})
An sich ist die umstürzlerische Absicht, die zur Strafbarkeit nach § 97 erfordert wird, als sogenanntes subjektives Unrechtselement schon schwerwiegend genug, um eine Abgrenzung der strafbaren Verunglimpfung der Staatsorgane von der straflosen Kritik der verfassungsmäßigen Opposition sicherzustellen.
({2})
Aber es ist sicherlich ein Fortschritt, wenn auch im objektiven Tatbestand Elemente herausgestellt werden, die dieser Abgrenzung dienen.
Schließlich ist zu bemerken, daß in dem Antrag ein Druckfehler unterlaufen ist. In § 97 Abs. 1, 3. Zeile von unten ist das Wort „wer" zwischen den Wörtern „oder" und „dazu" zu streichen, um auch für den Täter der Aufforderung die Geltung der Tatbestandselemente sicherzustellen, die für den Täter der Verunglimpfung selbst aufgestellt sind.
({3})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich schlage Ihnen vor, über die Abänderungsanträge zu den §§ 88 und 97 sofort abzustimmen.
Zunächst § 88. Wer für den Abänderungsantrag Umdruck Nr. 288 Ziffern 1 und 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Ist angenommen.
§ 97. Wer für den Abänderungsantrag Umdruck Nr. 293 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Ist angenommen. Dann rufe ich die §§ 88 bis 98 auf. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Nun rufe ich den Dritten Abschnitt auf und erteile zur Begründung eines Antrags zu § 100 dem Abgeordneten Neumayer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einige Worte zum Landesverrat, zu § 100. Wir haben uns bemüht, die Bedenken, die die Sozialdemokratische Partei in dem Umdruck Nr. 269 Ziffer 3 gegen § 100 geltend gemacht hatte in einer Form, die auch unserer. Anschauungen entsprach, Rechnung zu tragen. Diese Verhandlungen haben dazu geführt, daß ein Antrag Umdruck Nr. 297 nunmehr im Namen von verschiedenen Mitgliedern des Rechtsausschusses von mir eingebracht wird. Demnach soll dem § 100 ein Abs. 3 eingefügt werden:
. Ein Abgeordneter des Bundestages, der nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sich für verpflichtet hält, einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse zu rügen, und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntmacht, handelt nicht rechtswidrig, wenn er mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes abzuwehren.
Ich glaube, die Formulierung dieses Antrags ist so deutlich und schließt Zweifel aus, so daß ich sie nicht weiter zu begründen brauche. Ich möchte nur das eine bemerken, meine Herren von der äußersten Linken und von der äußersten Rechten: Dieser Absatz 3 stellt keinen Freibrief dar, um hier ohne vorhergehende gewissenhafte Prüfung irgend etwas zu unternehmen, was dem Staate feindlich und schädlich ist.
({0})
Ich bitte Sie im Namen der Mitglieder des Rechtsausschusses, die hier unterzeichnet haben, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Wir haben auch die Bedenken gewürdigt, die der Herr Abgeordnete Ewers in seinem Antrag Umdruck Nr. 273 im Namen der Deutschen Partei bei der zweiten Beratung vorgebracht hatte. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Änderung des § 99 nicht erforderlich ist, weil sein Inhalt zweifelsfrei erkennen läßt, daß es einen innerstaatlichen Landesverrat nicht gibt. Damit sind die Bedenken, die Herr Kollege Ewers gegen die Fassung des § 99 geäußert hatte, wohl zerstreut.
Dagegen haben seine Anregungen dazu geführt, dem § 100 a eine etwas andere Fassung zu geben. Herr Kollege Ewers hatte sprachliche Bedenken deswegen, weil man eigentlich eine Fälschung, ein gefälschtes Staatsgeheimnis, nicht verraten könne. Wir haben diesen Bedenken, ohne den Inhalt des § 100 a irgendwie anzutasten, Rechnung getragen und ihm nunmehr eine Formulierung gegeben, die im Umdruck Nr. 294 ihren Ausdruck findet. Diesen
({1})
Antrag, den § 100 a in der Fassung des Umdrucks Nr. 294 anzunehmen, stelle ich hiermit namens der Herren, die den Antrag unterschrieben haben.
({2})
Wortmeldungen liegen nicht vor.
({0})
- Dann melden Sie sich bitte zum Wort, wie das in der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Ich erteile Ihnen das Wort. Zu welchem Paragraphen wollen Sie sprechen?
({1})
- Zu den Anträgen.
Meine Damen und Herren! Die Herren Unterzeichner dieses Antrags haben wohl nicht sehr viel Verständnis dafür, daß sie die Sache mit diesem Kompromißvorschlag nur noch schlimmer gemacht haben. Es gehört schon ein ordentliches Maß von Überheblichkeit dazu,
({0})
wenn man das Recht, einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes zu rügen, insbesondere dann, wenn das geschieht, indem man ein sogenanntes „Staatsgeheimnis" der Öffentlichkeit bekanntmacht, nur einem Abgeordneten des Bundestages einräumen will und alle übrigen Bürger dieses Staates des Landesverrats schuldig erklären möchte, wenn sie dasselbe tun.
({1})
Es gibt einen alten demokratischen Grundsatz, der aus der französischen Revolution stammt
({2})
- das wissen Sie nicht, Herr Majonica, das ist zuviel von Ihnen verlangt ({3})
und der in die hessische Verfassung des Jahres 1946 übernommen worden ist. Der Art. 147 der hessischen Verfassung lautet: „Es ist jedermanns Recht und Pflicht, Widerstand zu leisten gegen verfassungswidrig ausgeübte Gewalt." Indem Sie dieses Recht auf Widerstand den einfachen Staatsbürgern nehmen und es zu einem Privileg der Herren Abgeordneten machen wollen, beleidigen Sie nicht nur das ganze Volk, sondern Sie begehen damit einen offenen Bruch eines der elementaren Grundsätze demokratischer Verfassung.
({4})
Darum lehnen wir diesen faulen Kompromißantrag ab.
({5})
- Alte Ladenhüter!
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt.
Nur damit nicht ein Richter auf den Gedanken kommt, die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Fisch als Material bei der Auslegung zu verwenden, möchte ich feststellen, daß diese Ausführungen in keiner Weise. den Absichten und Gedanken der Antragsteller entsprechen.
({0}) .
Ich lasse abstimmen. Wer für den Antrag Umdruck Nr. 297 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Wer für den Antrag Umdruck Nr. 294 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Wer für die Bestimmungen des Drittem Abschnitts ist, d. h. die §§ 99 bis 101, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
Ich rufe nunmehr Art. 2 auf. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer für die Annahme der Bestimmungen des Art. 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu Art. 3 liegt ein Abänderungsantrag der kommunistischen Fraktion auf Umdruck Nr. 295 vor. Wer begründet ihn? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich lasse abstimmen. Wer für den Antrag Umdruck Nr. 295 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Bestimmungen der Art. 3, - 4, -5, - 6, - 7, - 8, - Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! Gegen einige Stimmen angenommen.
Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
({0})
- Ich bin noch nicht fertig. Nach § 84 der Geschäftsordnung können Sie diese persönliche Bemerkung erst nach Schluß der Beratung der ganzen Tagesordnung machen.
({1})
Sonst müssen Sie nach § 85 der Geschäftsordnung eine Erklärung abgeben, die Sie vorher schriftlich einreichen.
({2})
Wir haben noch über eine Entschließung abzustimmen. Die Entschließung heißt:
Die Bundesregierung wird ersucht, ein Abänderungsgesetz zum Strafrechtsänderungsgesetz einzubringen, um zu gewährleisten, daß ein Rechtszug in zwei Stufen in allen Fällen gegeben ist. Als zweiter Rechtszug ist Revision vorzusehen. Die Vorlage hat auch die Frage zu erörtern, ob nicht bei Entscheidungen im ersten Rechtszug Schöffen oder Geschworene mitzuwirken haben.
Wird dazu das Wort gewünscht?
({3})
- Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Arndt!
Ich bitte, zunächst über die bereits von der SPD eingebrachte Entschließung abstimmen zu lassen.
Auf Umdruck Nr. 269 ist von der SPD eine Entschließung vorgeschlagen, die lautet:
Rechtsstaatliche Grundsätze erfordern, daß nicht ein und dasselbe Gericht im ersten und letzten Rechtszug entscheidet.
({0})
Die Bundesregierung wird daher ersucht, spätestens bis zum 30. September 1951 ein Abänderungsgesetz zu diesem Strafrechtsänderungsgesetz einzubringen, um zu gewährleisten, daß
1. an Entscheidungen im ersten Rechtszug in der Regel auch Schöffen oder Geschworene" mitwirken,
2. gegen diese Entscheidungen das Rechtsmittel der Revision gegeben wird.
Die letztere Entschließung geht weiter, weil in ihr der Regierung ein fester Termin gesetzt wird. Ich lasse zunächst über diese Entschließung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit.
({1})
- Dann wiederholen wir die Abstimmung. Wer für die soeben verlesene Entschließung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war zweifellos die Mehrheit; die Entschließung ist angenommen. Unter diesen Umständen ziehen Sie Ihren Antrag wohl zurück?
({2})
Dann rufe ich auf Punkt 21 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der
CDU/CSU, FDP, DP betreffend Notlage des
Althausbesitzes ({3}). Wer begründet den Antrag?
({4})
Liegen Wortmeldungen vor? - Das ist nicht der Fall. Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen.
({5})
- Und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Es erhebt sich kein Widerspruch.
({6})
- Dann lasse ich abstimmen. Wer für die Überweisung an die beiden genannten Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Nunmehr Punkt 11 der Tagesordnung: Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten ({7}) über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und. der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern ({8}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Eichler.
Eichler ({9}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Antrag der kommunistischen Fraktion auf Drucksache Nr. 2085 handelt es sich um zwei Auskünfte, die erbeten werden. Der Bundestag sollte beschließen, daß die Regierung Auskunft darüber zu geben habe, ob ihr bekanntgeworden sei, daß die Brückenbaupläne von der Besatzungsbehörde angefordert würden, und daß sie zweitens zu einem Schreiben des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten, Dr.
Hoegner, Stellung nehmen solle. Die Bundesregierung hat auf diese Anfrage bereits - zwar nicht unmittelbar, aber in einer Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Goetzendorff und Genossen in der gleichen Sache - vier Wochen später, am 10. April 1951, geantwortet. Die Bundesregierung erklärte, sie sei vor mehr als Jahresfrist bereits bei den Besatzungsbehörden in der gleichen Angelegenheit vorstellig geworden, d. h. ihr sei die Tatsache der Anforderung der Brückenbaupläne bekannt gewesen. Andererseits hat sie zum Punkt 2 erklärt, daß sie mit der Besatzungsbehörde darüber verhandelt habe, um gewisse Erleichterungen bei der Herausgabe der Brückenbaupläne und der Durchführung des Einbaus von Sprengkammern zu erreichen.
Formal ist damit der Antrag der kommunistischen Fraktion beantwortet. Der Auswärtige Ausschuß hat deshalb beantragt, diese Anfrage als erledigt zu erklären, hat aber doch gleichzeitig einige Betrachtungen über die Behandlung der Frage angestellt. Wir haben im Ausschuß beschlossen, dem Hause diese Betrachtungen in dem Bericht hier zur Kenntnis zu bringen. Der Ausschuß war der Meinung, daß die Art der Anforderung der Brückenbaupläne, die schon seit über einem Jahr andauert, d. h. noch in eine Zeit reicht, als man mehr von Entmilitarisierung als von Remilitarisierung sprach, für die deutschen Behörden eine außerordentlich peinliche Situation brachte, vor allen Dingen schon deshalb, weil nicht die gleichen Behörden über die Brückenbaupläne zu verfügen hatten, da sich manche Brücken in der Verwaltung einer Stadt befanden, die ihrerseits nicht genötigt war, sich vom Land darüber Vorschriften machen und Anordnungen erteilen zu lassen. Darüber ist es in einer bayerischen Stadt zu sehr erheblichen Auseinandersetzungen gekommen. Wieweit die Beunruhigung der Bevölkerung geht, geht daraus hervor, daß man schon einen Antrag vorbereitet hatte, Leute, die eine solche Aufforderung zur Herausgabe der Brückenbaupläne befolgten, desgleichen die Baufirmen, die etwa bereit gewesen wären, Sprengkammern an Brücken anzubringen, als Landesverräter zu erklären.
Wir haben den Eindruck, daß die deutschen Behörden in dieser Frage nicht in diese peinliche Situation hätten gebracht werden sollen, vor allen Dingen deshalb, weil auf viele Anfragen erklärt worden war, bei dem Einbau von Sprengkammern handele es sich um allgemein übliche Maßnahmen. Wenn es allgemein übliche Maßnahmen waren, dann ist nicht zu verstehen, warum dann plötzlich gerade an dieser Stelle und zu dieser Zeit ein so besonderes Aufheben von -diesen Maßnahmen gemacht worden ist. Gerade in der Zeit, in der die Bevölkerung durch den kalten Krieg und auch durch. den irgendwo ausgebrochenen heißen Krieg ohnehin in eine Nervosität geraten war, scheint es uns unangebracht, diese Nervosität noch dadurch besonders zu steigern, daß man in Brücken, die zum Teil den schönen Namen „Friedensbrücke" tragen, einige Monate nachdem sie fertig waren, wieder Sprengkammern einbauen wollte.
Schließlich haben wir es - und darauf hat auch die Bundesregierung in einer Note hingewiesen, die sie am 6. Juni an die Alliierte Hohe Kommission gerichtet hat - vermißt, daß die Erfahrungen mit den Brückensprengungen aus dem letzten Kriege nutzbar gemacht worden sind; denn es gibt heute kam ernst zu nehmende militärische Sachverständige, die, abgesehen von ganz wenigen wirk({10})
lich wichtigen Objekten, die militärisch bedeutsam werden können, annehmen, daß die Sprengung des größten Teils der Brücken, die jetzt mit Sprengkammern versehen werden, irgendeine modern ausgerüstete Armee auch nur einigermaßen erheblich in ihren Kriegshandlungen behindern könnte.
({11})
Schließlich, meine Damen und Herren - und das scheint uns das Wesentliche zu sein -: mit der Art, wie die Erörterungen über die Herausgabe der Brückenbaupläne geführt worden sind, hat man unserer Meinung nach gerade den Kommunisten eine besondere Möglichkeit zu einer Propaganda gegeben, die zu bekämpfen man eigentlich gerade ausgezogen war. Wir haben erlebt, daß die Kommunistische Partei um diese Tatsache ungeheuren Lärm geschlagen hat. Auch der vorliegende Antrag der kommunistischen Fraktion ist ja nichts weiter als eine Propagandaaktion, die der außenpolitische Ausschuß besonders deshalb bedauert hat, weil alles, was hier in Deutschland an militärischen Maßnahmen vorgenommen werden muß oder für die Zukunft diskutiert wird, doch nur darin seinen Grund hat, daß Ruß 1 a n d nicht bereit ist, den Frieden zu halten und die Kontrollmaßnahmen zu beschließen, zu denen die anderen bereit sind.
({12})
Daß solch ein Antrag die Formen selbst der üblichen Dreistigkeit kommunistischer Propaganda weitaus übersteigt, ist dem Ausschuß klar. Gerade weil es ihm klar ist, hat er geglaubt, an dieser Stelle darauf noch einmal besonders hinweisen zu sollen.
Der Ausschuß schlägt Ihnen im übrigen vor, gemäß dem Antrag Drucksache Nr. 2372 zu beschließen, den Antrag der kommunistischen Fraktion, Drucksache Nr. 2085, für erledigt zu erklären.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt dem Hause vor, die Redezeit auf 40 Minuten zu begrenzen. - Es ist so beschlossen.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Strohbach.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Sie können den Antrag der kommunistischen Fraktion nicht als erledigt erklären,
({0}) .
es sei denn, Sie erklären sich gleichzeitig mit der Anbringung der Sprenglöcher in den Brücken einverstanden
({1})
und übernehmen damit auch die Verantwortung für diese Maßnahmen.
({2})
Mein Herr Vorredner hat gesagt, es sei bedauerlich, daß die Kommunisten diese Maßnahmen dazu ausnutzten, darüber großen Lärm zu schlagen.
({3})
Meine Herren und Damen, wenn diese Maßnahmen nicht getroffen würden, wenn es nicht Tatsache wäre, daß man, wie mein Vorredner bereits aus- geführt hat, ganz unsinnigerweise diese Sprenglöcher in die deutschen Brücken einbaut, dann könnten wir ja keinen Lärm schlagen.
Außerdem aber bitte ich Sie, sich einmal etwas mehr in der Bevölkerung umzuhören.
({4})
Es sind nämlich nicht die Kommunisten, die darüber Lärm schlagen; es sind große Teile der Bevölkerung,
({5})
unter denen sich zum Teil nicht ein einziger Kommunist befindet. Wenn das alles wahr wäre, was Sie uns hier unterstellen, dann gäbe es in Westdeutschland viel, viel mehr Kommunisten, als es leider tatsächlich gibt.
({6})
Dazu ein Beispiel: In Kitzingen gibt es zwei Brücken, eine, die im Besitz der Stadt ist, und eine, die im Besitz des Bundes ist. An diesen beiden Brücken sollten Sprenglöcher angebracht werden. Der Kitzinger Stadtrat, der in seiner Mehrheit nicht aus Kommunisten besteht - das werden Sie mir doch wohl zugeben -, hat beschlossen, daß an der Brücke, die der Stadt gehört, keine Sprengkammern angebracht werden.
({7})
Als an der Brücke, die im Besitz des Bundes ist, mit der Anbringung der Sprengkammern begonnen wurde, ist die Bevölkerung zu den Arbeitern hingegangen und hat gesagt: Was fällt euch ein? Was macht ihr hier? Was ihr hier tut, richtet sich gegen die Interessen unserer Stadt! Daraufhin haben die Arbeiter und die Firma ihre Arbeit daran eingestellt.
({8})
Wir sind der Meinung, daß es nicht darauf ankommt, Erleichterungen zu schaffen in der Form einer Begründung, wie sie kürzlich z. B. in einer Hamburger Zeitung zu lesen war, in der versucht wurde zu erklären, das sei eine vollkommen harmlose Angelegenheit und diese Sprengkammern dienten neuerdings ja eigentlich auch unserer Sicherheit. Wie diese „Sicherheit" aussieht, meine Herren und Damen, das haben ja wir alle erlebt, die wir die Apriltage 1945 in Deutschland mitgemacht haben. Wir haben erlebt, wie eine Brücke nach der anderen in die Luft flog. Die Folge davon war, daß die Zivilbevölkerung, daß wir Frauen mit unseren Kindern hinterher sehen konnten, wie wir noch die allernotwendigste Verbindung in den Städten untereinander aufrechterhalten konnten. So sieht die „Sicherheit" aus, die uns mit diesen Sprengkammern gegeben wird.
({9})
Kommen Sie bitte zum Schluß! ,
Jawohl, Herr Präsident, ich bin sofort am Schluß. - Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten beschließen, daß die Bundesregierung tinter allen Umständen etwas tun muß, um die weitere Entwicklung in dieser Frage zu verhindern.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe.
({0})
({1})
- Gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion angenommen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({2}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Rische ({3}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Kahn.
Kahn ({4}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 19. Juni 1951 unter Beifügung des entsprechenden Aktes .gebeten, eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Fritz Rische herbeizuführen. Dem Abgeordneten Rische wird zum Vorwurf gemacht, sich wegen Siegelbruchs gegen § 136 des Strafgesetzbuchs vergangen zu haben.
({5})
Ich darf mir erlauben, dem Hause den Tatbestand kurz darzulegen.
Der Chef der Polizei der Stadt Düsseldorf hatte die Bundesleitung der Freien Deutschen Jugend in Düsseldorf, Rochusstraße 36, durch Schreiben vom 22. Mai 1951 davon in Kenntnis gesetzt, daß die Büroräume ihrer Vereinigung auf Grund der §§ 14, 40 und 41 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit der Polizeiverordnung des Innenministers des Landes NordrheinWestfalen vom 28. April 1951 ab sofort bis auf weiteres geschlossen und die Zugangstüren zu den Büros von außen durch Klebstreifen versiegelt würden. Er hat ihn außerdem darauf hingewiesen, daß eine Entfernung der Siegel nach § 136 StGB strafbar sein. Tatsächlich wurden am 23. Mai 1951 die Geschäftsräume der Bundesleitung der Freien Deutschen Jugend in Düsseldorf durch den Chef der Polizei in Düsseldorf geschlossen und die Türen durch Anbringen von Klebestreifen versiegelt, die mit mehreren Dienststempeln des Chefs der Polizei versehen waren.
An demselben Tage wurden gegen 16 Uhr 45 die angebrachten Siegel von dem Mitglied dieses Hauses, dem Abgeordneten Rische, entfernt. Der Abgeordnete Rische hat die Tat in einem an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen persönlich gerichteten Schreiben vom 24. Mai 1951 zugegeben und näher zu begründen versucht.
({6})
In dieser Begründung gibt der Abgeordnete Rische zu, daß er die angebrachten Siegel der Polizei entfernt habe, um dadurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen, die durch Amtsmißbrauch in grober Weise nach der Meinung des Herrn Rische verletzt worden sei. Rische wirft dem Chef der Polizei der Stadt Düsseldorf vor, daß er sich unter anderem auch noch gegen die Art. 3, 5, 17 und 20 des Grundgesetzes der deutschen Bundesrepublik vergangen habe.
({7})
Nach Art. 4 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen sind die in dem Grundgesetz festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Landesrecht. Des weiteren forderte der Abgeordnete Rische den Herrn Ministerpräsidenten Arnold auf, die friedliebende Bevölkerung
von Nordrhein-Westfalen gegen die angeblichen
Übergriffe einer gesetz- und verfassungswidrigen
und verfassungsbrecherischen Polizei zu schützen.
({8})
Der Geschäftsordnungsausschuß des Bundestags hat sich mit dem vorliegenden Fall in seiner Sitzung am 28. Juni eingehend beschäftigt und festgestellt, daß der Tatbestand des Siegelbruchs ohne Frage gegeben ist. Der Geschäftsordnungsausschuß hat in dieser Sitzung bemängelt, daß nicht gleichzeitig ein Antrag auf Aufhebung der Immunität wegen Beleidigung des Polizeichefs in Düsseldorf, dem Amtsmißbrauch und Verfassungsbruch vorgeworfen wurde, unter Bejahung des öffentlichen Interesses von der Staatsanwaltschaft gestellt worden ist.
Der Ausschuß hat schließlich einstimmig beschlossen, die Immunität des Abgeordneten Rische wegen der sich aus dem Bericht des Herrn Oberstaatsanwalts beim Landgericht Düsseldorf ergebenden Tatbestände aufzuheben. Ich bitte das Haus, dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses stattgeben zu wollen.
({9})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zur Aussprache hat das Wort gewünscht Herr Abgeordneter Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat den „Tatbestand" richtig dargestellt. Nun bin ich mit gütiger Erlaubnis ein klein bißchen verwundert darüber, daß Sie hier aussprechen, daß der Herr Abgeordnete Rische „seine Tat zugegeben habe". Der Herr Abgeordnete Rische hat etwas ganz anderes und sehr viel mehr getan. Er hat den zuständigen Herrn Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen darauf aufmerksam gemacht, daß er auf Grund seines verfassungsmäßigen Rechtes auf Abwehr verfassungswidriger Maßnahmen diese Tat durchgeführt hat.
({0})
- Nach unserer Meinung ja!
({1})
Er hat dem Herrn Ministerpräsidenten in der Tat nahegelegt, daß dieser von seiner Verpflichtung, seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung Gebrauch machen solle, ja daß er davon Gebrauch machen müsse, die Bürger vor Polizeiwillkür und gegen Polizeiterror in Schutz zu nehmen.
({2})
Das ist der Inhalt des Briefes. Der Inhalt ist also kein Bekenntnis, sondern eine Erklärung, in der sich der Abgeordnete auf das Recht bezieht, das ihm seiner Überzeugung nach das Grundgesetz gibt.
({3})
- Nein, nicht wie min's auslegt; wie man es auslegen müßte, wenn man dem Geist Rechnung trüge, der zu der Zeit seiner Schaffung angeblich geherrscht hat, zu der Zeit, als das Gesetz unter der dauernden Kontrolle der Herren Militärgouverneure, zum Teil sogar mit Zähneknirschen der daran beteiligten Deutschen zustande gekommen ist.
({4})
({5})
Damals haben sich manche der Tatsache geschämt, daß jedes Wort in dieser ({6})
sogenannten Verfassung von den Herren Militärgouverneuren kontrolliert, abgeändert und damit erst Gesetz geworden ist. Viele haben sich damals dieses Zustandes geschämt. Wir Kommunisten - und das ist der entscheidende Gegensatz zwischen Ihnen und uns - fühlen die Verpflichtung, uns für die Lebensinteressen des deutschen Volkes, für seine wahren und echten Lebensinteressen einzusetzen, und wir glauben, daß dieses Lebensinteresse durch die Politik der Kriegsvorbereitung, die letztlich zu dieser verfassungswidrigen Maßnahme des zuständigen Innenministers des Bundes und der ebenso verfassungswidrigen Maßnahme der Regierung von Nordrhein-Westfalen geführt hat, verletzt wird und daß wir uns dagegen zu wehren haben.
({7})
- Nicht wir brechen das Recht; das Recht brechen die, die sich über ihr eigenes Grundgesetz hinwegsetzen und es so interpretieren, wie es bei der jeweiligen politischen Situation und der jeweiligen politischen Ambition des Augenblicks richtig zu sein scheint.
Ich plädiere also, ausgehend von unserem Recht, das sich jeder Bundestagsabgeordnete meiner Meinung nach nehmen müßte, für die Ablehnung dieses Beschlusses, der Ihnen hier durch den Herrn Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität vorgetragen worden ist.
Aber ich verwahre mich im Zusammenhang damit auch noch gegen etwas anderes. Laut Protokoll und auch nach dem Bericht des Herrn Berichterstatters hat sich im Ausschuß folgendes zugetragen - ich zitiere das Protokoll -:
Es wird weiterhin bemängelt,
- so heißt es da daß nicht gleichzeitig ein Antrag auf Aufhebung der Immunität wegen Beleidigung des Polizeichefs, dem Amtsmißbrauch bzw. Verfassungsbruch vorgeworfen worden ist, unter Bejahung des öffentlichen Interesses von der Staatsanwaltschaft gestellt worden ist. Es wird betont, daß mit einem solchen Antrag zu rechnen ist und daß deshalb die Immunität auch für den sich aus dem Schreiben des Abgeordneten Rische vom 24. Mai 1951 ergebenden Tatbestand aufgehoben werden sollte. Der Ausschuß beschließt einstimmig, die Immunität des Abgeordneten Rische wegen der sich aus dem Bericht des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Düsseldorf ergebenden Tatbestände aufzuheben.
Was ist da eigentlich los? Was hat der Staatsanwalt beantragt? Er hatte die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Rische wegen des' Vorwurfs der Entfernung dieser Siegel beantragt. Aber der Ausschuß des Bundestags, dessen Funktion darin bestehen sollte - unserer Auffassung nach darin bestehen sollte -, die Immunität der Abgeordneten zu schützen,
({8})
geht in diesem Fall - und das ist der zweite Fall, den wir erleben - über den Antrag des zuständigen Ministers des Landes, übermittelt durch den Bundesjustizminister, hinaus. Er hetzt also sozusagen den Polizeipräsidenten und seine Aufsichtsbehörde, das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, auf, die Anklage gegen einen Bundestagsabgeordneten noch zu erweitern.
({9})
Das haben wir bereits einmal erlebt, und zwar im Fall des Abgeordneten Reimann. Auch in dem Falle hat sich der Ausschuß des Bundestages, ohne jeden Auftrag des Bundestages und ohne jedes Ersuchen des zuständigen Ministers, bemüßigt gesehen zu empfehlen, daß der Bundestag der Auffassung ist, - ({10})
-- In Gelsenkirchen war er am Sonntag. Haben Sie das Bedürfnis, ihn zu sprechen? Ich könnte Ihnen dabei vielleicht etwas dienlich sein! ({11})
Da wurde hier vom Ausschuß, ohne jeden vorherigen Auftrag, dem Hause empfohlen, den Oberstaatsanwalt bzw. den Justizminister des Landes Niedersachsen zu verpflichten, diese erste Stellungnahme des Oberstaatsanwalts und des Justizministers als nicht genügend anzusprechen und weitere Maßnahmen gegen den Abgeordneten Reimann zu ergreifen.
({12})
Nun das Ergebnis des Treibens gegen Reimann. Ich habe einige Wochen hinterher die Ehre gehabt, mit dem Herrn Justizminister zu sprechen. Ich habe ihm die Frage vorgelegt: „Was ist denn nun eigentlich aus diesem Schritt des Bundestags geworden?" - Er hat mir gesagt: „Die einzige Folge, die aktenmäßig festzustellen ist, ist eine Mitteilung des Oberstaatsanwalts von Niedersachsen, Hannover, des Inhalts, daß die Immunität des Ageordneten Reimann durch den Landtag und die Regierung von Nordrhein-Westfalen hergestellt worden ist."
({13})
- Nein, ich zeige die Parallelen auf, die sich aus solchen Tatsachen ergeben, wenn der Ausschuß über seinen Auftrag hinaus die Staatsanwaltschaft anreißerisch und ermunternd noch scharf macht. - Was hat sich ergeben? Es hat sich also ergeben, daß der Oberstaatsanwalt von Niedersachsen, Hannover, diesem Beschluß des Bundestages in keiner Weise Rechnung getragen hat.
({14})
Es hat sich ergeben, daß der Herr Oberstaatsanwalt die Anregung, die ihm mit auf den Weg gegeben worden ist, den ursprünglichen Einstellungsbeschluß dahingehend umzuwandeln, daß er feststellen sollte: „vorläufig eingestellt", daß er sogar diesem gewollten Versuch einer Beeinflussung nicht Rechnung getragen hat.
Herr Abgeordneter Reimann läuft also nach wie vor in Ihrer Propaganda herum als zu Recht Beschuldigter.
({15})
Herr Abgeordneter Renner, es handelt sich hier um die Angelegenheit des Abgeordneten Rische!
Es handelt sich hier um die Empfehlung des Ausschusses und nichts anderes.
Es handelt sich um die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Rische!
Ich bin mit einem Satz fertig! - Im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit hat mir der Herr Bundesjustizminister übrigens auch noch eins mitgeteilt. Einer der Hauptkronzeugen im Falle Reimann, ein gewisser Herr Ch., ist kurz hinterher wegen fortgesetzter Betrügereien zu 21/2 Jahren Gefängnis verurteilt worden!
({0})
Diese Zeugen und die beiden maskierten Kriegsgefangenen, die Sie seinerzeit hier in den Saal hineingeschleust haben,
({1})
sind ein Beweis dafür, mit welchen Methoden Sie die Verleumdungen gegen uns Kommunisten betreiben, und zweitens auch dafür, was von. den Zeugen zu halten ist, die den Oberstaatsanwälten in Westdeutschland durch die Vermittlung gewisser parteimäßiger Büros und Ministerien in die Hände gespielt werden.
Ich komme zum Schluß. Wir protestieren dagegen, daß der Bundestagsausschuß seine Funktionen so auffaßt, wie er das tut, wenn es gegen Kommunisten geht, und wir verlangen die Ablehnung der Empfehlung des Ausschusses.
({2})
Vizepräsident --Dr. Schäfer: Das Wort hat der Abgeordnete Kahn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 'Es ist in diesem Hohen Hause bis jetzt nicht Brauch gewesen, daß man den Beschluß eines Ausschusses, einen Beschluß, der einstimmig gefaßt wurde, so kritisiert, so zerredet und so zerzaust, wie es der Abgeordnete Renner getan hat. - Der Abgeordnete Renner lacht; er kann lachen in diesem Hause, weil er kein Interesse hat, ernst und sachlich mitzuarbeiten.
({0})
Herr Kollege Renner, der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat den Antrag gestellt, die Immunität des Abgeordneten Rische wegen Siegelbruchs, wegen eines Vergehens gemäß § 136 des Strafgesetzbuches, aufzuheben. Der Ausschuß hat aber noch dahingehend Stellung genommen - und -diese Stellungnahme habe ich nur gestreift -, daß der Staatsanwalt beim Landgericht Düsseldorf eigentlich die Möglichkeit gehabt hätte, zugleich den Antrag zu stellen, die Immunität wegen Amtsmißbrauchs im öffentlichen Interesse aufzuheben.
Diese Darstellung und diese Klarlegung habe ich mit knappen Sätzen hier gegeben. Ich bitte noch einmal - ich spreche nun nicht als Berichterstatter, sondern als Mitglied des Ausschusses und als Mitglied dieses Hauses -, dem Antrag stattzugeben, den der Immunitätsausschuß einstimmig gefaßt hat.
({1})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über -den Antrag des Ausschusses betreffend Aufhebung der I Immunität des Abgeordneten Rische, Drucksache Nr. 2404. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? Gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe nun auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung gegen Hannes Kaiser und Johann Guth
({1}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Dr. Mende.
Dr. Mende .({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will versu- chen, die eben durch die vielleicht unnötige Aus- sprache verlorengegangene Zeit durch einen Kurzbericht wieder einzusparen, da ja bekanntlich in der 16. Sitzungsstunde eines Tages Berichte nicht über ein Mindestmaß hinausgehen sollten. Es liegt uns vor ein Schreiben des Herrn Bundesjustizministers vom '30. 4. 1951 und eins vom 11. 5. 1951, die Ermächtigung gemäß § 197 des Strafgesetzbuches zu erteilen -zur Strafverfolgung gegen Hannes Kaiser aus Offleben und gegen Johann Guth, den Landesverbandsvorsitzenden Niedersachsens der Deutschen Reichspartei.
Hannes Kaiser hat am 15. 3. 1951 in einer Versammlung der Sozialistischen Reichspartei vor 65 Personen in Braunschweig schwere beleidigende Äußerungen und Verleumdungen gegen das Parlament als Institution und gegen die Mitglieder des Parlaments ausgestoßen. Er hat u. a. behauptet, daß in bezug auf den Bundestag und seine Tätigkeit man sich schon deswegen ein Urteil erlauben könne, weil von den Mitgliedern des Bundestages während des zweiten Weltkrieges nur 12 % die Uniform getragen hätten; somit sei der Bundestag klassifiziert. Bei den heutigen Problemen, die gelöst werden sollen, und den Schwierigkeiten, die sich dabei ergäben, müsse man handeln wie Frontoffiziere und nicht wie Etappenschweine.
Der Ausschuß hat festgestellt, daß im Hinblick auf die altersmäßige Zusammensetzung, aber auch im Hinblick auf die tatsächlichen Verhältnisse der Kriegsteilnehmerschaft im ersten und zweiten Weltkrieg diese Äußerungen des Redners Hannes Kaiser jeder Wahrheit und jeder Objektivität entbehren. Darüber hinaus wurde festgestellt, daß sie auch unsachlich sind, weil man im Zeichen eines totalen Krieges nicht jene Unterschiede zwischen Front und Heimat machen könne. Gerade viele Frauen haben erlebt, daß in dem von 1500 Bombenangriffen heimgesuchten Köln für die Frauen und Kinder wesentlich mehr Krieg war
({3})
als für manche an einer sogenannten Front auf einer ruhigen Insel oder an den Fleischtöpfen Dänemarks.
({4})
Ich komme nun zu dem zweiten Fall: Johannes Guth. Dieser Redner hat in Braunschweig am 7. 11. 1950 folgende Äußerungen getan: Die Bundesrepublik sei keines Tropfen Blutes wert; wenn sie schon verteidigt werden müsse, dann zu allererst von den 86 % der Bundestagsabgeordneten, die es
({5})
versäumt hätten, Soldat zu werden, von den Widerstandskämpfern, ehemaligen KZ-Häftlingen und Kapos. Die Alliierten hätten den Deutschen ein Staatsgebilde gegeben, in dem jeder Gangster sich am Volkskörper austoben könne. Dann heißt es weiter, daß die Bundestagsabgeordneten Krippensetzer, KZler, Widerstandskämpfer und Kapos wären. „Erst wenn sie ins Grab gesunken sind, werden wir ein Reich schaffen, für das sich wirklich zu sterben lohnt." Schließlich heißt es, daß die Alliierten dem deutschen Volk das Staatsgebilde gegeben hätten, in dem sich jeder Gangster am Volkskörper austoben könne.
Weiter besitzt der Redner die Geschmacklosigkeit, zu äußern, daß im Fall Lidice die Deutschen sehr human vorgegangen seien. Schließlich ließ der Redner Guth nach dem Referat eine alte Freikorpsfahne hissen, und er erklärte, daß die DRP auf dem Standpunkt der früheren Freikorpskämpfer stünde, deren Geist das deutsche Volksleben beherrschen müsse. Die DRP sei der Träger dieser Gedanken, auch auf die Gefahr hin, daß Bonn sich bedroht fühle.
Der Geschäftsordnungsausschuß hat sich veranlaßt gefühlt, eine grundsätzliche Bemerkung zu den beiden Beleidigungsfällen zu machen. Der Weimarer Reichstag hat in solchen Fällen nicht die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Auch wir haben in den ersten Fällen nach dem Motto gehandelt: Niedriger hängen! Angesichts jedoch der sich häufenden massiven Verleumdungen und Beleidigungen gegen das Parlament als Institution sieht sich der Geschäftsordnungsausschuß veranlaßt, Ihnen vorzuschlagen, mit der Methode des Weimarer Reichstages und mit der bisherigen Methode zu brechen und Sie in allen diesen Fällen grundsätzlich zu bitten, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen.
Es ist im Geschäftsordnungsausschuß auf das Beispiel Englands hingewiesen worden, wo die Parlamentsbeleidigung durch das Parlament selbst geahndet und ein Beleidiger des Parlaments vor die Schranken des Parlaments gerufen wird und sich hier entweder entschuldigen muß, verwarnt wird oder vom Parlament in eigener Gerichtsbarkeit ins Zuchthaus gesperrt werden kann, - etwas, was allerdings in den letzten Jahrzehnten in England nicht vorgekommen ist, weil man dort eine ganz andere Achtung vor seinem Parlament hat, als dies leider in einigen Teilen unseres Volkes
zu beobachten ist.
Wir sind zu der Überzeugung gekommen, daß es notwendig ist, sich gegen diese Verleumdungen zur Wehr zu setzen, die vielleicht mit dem Absingen eines Karnevalliedes beginnen und weiterführen zu Gesängen, die nicht mehr spontan, sondern manchmal irgendwie gesteuert erscheinen, wie es z. B. bei dem Dampfer „Elberfeld" war, der am 30. Juni 1951 hier vorbeifuhr, wobei die Kapelle zunächst das Lied „Wer soll das bezahlen" und anschließend den Schlager „Lauter Lügen" abspielte. Man muß dann den Eindruck gewinnen, daß es sich hier um eine bewußte Diffamierung des Parlaments handelt, vielleicht von Leuten, die sehr ärgerlich darüber sind, daß sie nicht mehr das Horst-Wessel-Lied spielen können und ihren Unmut auf diese Weise abreagieren.
({6})
Es würde nicht berücksichtigen, daß die Zeit so
weit vorgeschritten ist, und würde auch nicht der
Würde dieses Hauses entsprechen, auf die Conférenciers einzugehen, die das Parlament zur Zielscheibe ihrer oft dummen und geistlosen Witze machen.
({7})
Es ist vom Ausschuß festgestellt worden, daß die Strafverfolgung selbstverständlich nicht etwa das Mittel sei, das Ansehen des Parlaments zu heben, sondern daß nur Leistung und Beispiel das Ansehen des Parlaments und des Parlamentarismus in unserem Volk sicherstellen können. Es muß aber andererseits verhindert werden, daß versteckte oder offene Saboteure demokratischrechtsstaatlicher Anschauungen mit hinterhältigen Angriffen der Zersetzung und Verleumdung das Parlament in den Augen unseres oft gutgläubigen Volkes herabsetzen und damit das Volk selbst beleidigen, dessen Teil und Repräsentation j a schließlich das Parlament ist.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, in der, Zukunft in allen Fällen wie diesen grundsätzlich die Strafverfolgung freizugeben, und er hofft, daß die Beleidigung des Parlaments so geahndet wird, wie es in einem rechtsstaatlich-demokratischen Staat von einem Richter erwartet werden kann.
({8})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zur Aussprache wird das Wort vom Herrn Abgeordneten Gengler gewünscht.
Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat eben darauf hingewiesen, daß sich die Beleidigungen des Parlaments häufen und wie sich viele Leute aus diesen Beleidigungen - sei es leichtfertig oder böswillig - nachgerade einen Sport machen. Darum ist es erforderlich, zu diesem Thema noch etwas zu sagen.
({0})
Bei Erörterungen über das neue Strafrechtsänderungsgesetz war in einer Zeitung zu lesen: Wo die Freiheit zur Zügellosigkeit und das Recht zum leeren Machtmißbrauch wird - dort liegt die Grenze. Sie darf um der Gemeinschaft willen niemals überschritten werden.
Diese Beurteilung trifft auf den vorliegenden Fall in vollem Umfang zu. Der demokratische Staat und seine Institutionen dürfen die Freiheit nicht soweit treiben lassen, daß sie zur maßlosen Beschimpfung, Herabwürdigung und letztlich zur Beseitigung des demokratischen Staates mißbraucht wird. Deshalb müssen wir nunmehr mit aller Entschiedenheit verlangen, daß gegen diese bewußten Herabwürdigungen eingeschritten wird.
({1})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe nun Punkt 14 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Freiherrn von Fürstenberg ({1}).
({2})
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Ritzel.
Ritzel ({3}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein dem Hause bereits bekannter Fall, der in der 127. Sitzung vom 15. März 1951 behandelt und dann zurückgestellt worden ist. Das Protokoll des Ausschusses stellt dazu fest, daß der Grund für die Zurückstellung der Beschlußfassung des Hauses in folgendem lag. Dem Herrn Abgeordneten von Fürstenberg sollte Gelegenheit gegeben werden, eine Koordinierung der Beschlußfassung mit dem bayerischen Landtag in anderen Immunitätssachen herbeizuführen, die hier hineinspielen. Es ist festgestellt worden, daß in der Zwischenzeit kein Antrag dieser Art im Bayerischen Landtag gestellt worden ist.
Der Ausschuß beantragt deswegen, das Parlament möge beschließen, daß entsprechend der seinerzeitigen Berichterstattung und Antragstellung die Immunität des Herrn von Fürstenberg aufgehoben wird.
Ich darf Sie ganz kurz daran erinnern, welcher Vorgang dem Antrag zugrunde lag. Der Bundestagsabgeordnete Freiherr von Fürstenberg wird eines Vergehens gegen § 189 des Strafgesetzbuches beschuldigt, weil er von dem inzwischen verstorbenen Dr. Falkner im Spiegelausschuß behauptet habe, Dr. Falkner sei Diener einer ausländischen Spionageorganisation gewesen. Die Witwe Falkner klagt durch einen Anwalt.
Der Ausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, die Immunität des Herrn Abgeordneten von Fürstenberg aufzuheben.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, bitte ich, die Hand zu erheben. - Bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe nun Punkt 15 der Tagesordnung auf: Beratung des' Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Strauß ({1}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Ewers.
Ewers ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ih diesem Falle handelt es sich um einen Antrag unseres Kollegen Volkholz gegen den Herrn Kollegen Strauß auf Grund eines Versammlungsberichtes in dem Kopfblatt einer Straubinger Zeitung, nämlich dem „Kötztinger Bayernwaldboten" vom 13. Februar 1951.
({3})
- Der „Kötztinger Bayernwaldbote" berichtet in dieser Nummer in sensationeller Aufmachung unter der Oberschrift „von Aretin und Volkholz mit Preußengeld geschmiert" über ein Referat des Abgeordneten Strauß auf einer Veranstaltung der CSU. Im Rahmen der Berichterstattung steht der folgende Absatz, der Gegenstand dieses Verfahrens ist. Er lautet:
Die Sensation der Rede war die Mitteilung,
der niederbayerische Politiker Freiherr von
Aretin habe 9900 DM und sein Kollege Volkholz 9740 DM Schmiergeld aus der preußischen Wirtschaft und Industrie angenommen, um dann im Bundestag im Sinne des Geldgebers zu arbeiten. Dieses Faktum sei durch einen sehr tragischen Zufall, nämlich durch den tödlichen Autounfall Dr. Falkners, ans Licht gekommen, als ein Bündel Papiere aus dessen Mappe zerstreut auf der Landstraße gelegen habe.
Der Herr Volkholz hat hierauf doppelt gemoppelt
({4})
und erstens selbst Strafantrag gestellt beim bayerischen Staatsanwalt in Straubing, zweitens Anwälte in Straubing beauftragt, eine Privatklage einzureichen. Es ist interessant zu beobachten, wie langsam der Dienstweg gegenüber dem Privatweg ist: Das Schreiben der Anwälte mit dem Antrag ist hier bereits am 21. Februar eingegangen, der Dienstweg dauerte immerhin bis 12. April.
Wir haben im Ausschuß zweimal 'Gelegenheit gehabt, uns auf Grund dieser beiden dasselbe erstrebenden Anträge mit dieser Sache zu beschäftigen. Inzwischen aber, ehe wir tätig werden konnten, hatte der Abgeordnete Strauß diesem „Kötztinger Bayernwaldboten" mitgeteilt, daß es ihm sehr fern gelegen habe, derartiges, wie da über die beiden Herren Volkholz und Aretin berichtet worden sei, zu sagen. Er hat eine Richtigstellung gebracht, die, wie wir festgestellt haben, wörtlich den Feststellungen entspricht, die später im „Spiegel"-Ausschuß als amtliche Mitteilungen über das Ergebnis der Verhandlungen bekanntgemacht und festgestellt sind. Diese Mitteilung hat Herr Strauß schon am 16. Februar, also unmittelbar nach Kenntnisnahme der Ausgabe vom c 13. Februar, vorgenommen.
An Hand dieses Tatbestandes habe ich damals den Auftrag bekommen, zwischen den Herren zu vermitteln, ob denn diese hochnotpeinliche Sache durchgeführt werden solle, weil offenbar ein Irrtum oder eine Gehässigkeit des Journalisten einer Zeitung zugrunde liege, der Worte, die da gesprochen worden sind, umgedreht habe.
({5})
Das ist gelungen, und zwar unter dem Beitritt des Herrn Abgeordneten von Aretin, der seinerseits noch keinen Strafantrag gestellt hatte. Diese Vermittlung ist geschehen, nachdem ich mit den Beteiligten im Auftrag des Ausschusses gesprochen hatte, und in einem Schreiben zusammengefaßt, nachdem Herr Kollege von Aretin feststellte: Herr Volkholz verpflichtete sich, seinen Antrag zurückzuziehen; er selbst wollte keinen stellen. Herr Strauß erklärte, seinerseits habe er Material genug, um beide wegen übler Nachrede ins Gefängnis zu bringen. Auch er wolle davon keinen Gebrauch machen.
({6})
Bedauerlicherweise hat Herr Volkholz bis heute noch nicht dem Staatsanwalt und seinem Anwalt mitgeteilt, daß die Sache hierdurch erledigt sei. Von dem Staatsanwalt und den Anwälten wird jedenfalls nach wie vor der Antrag aufrechterhalten; er ist bislang formell nicht zurückgezogen.
Der Ausschuß ist der Sache müde
({7})
und meint, daß, wenn die Berichtigung eines falschen Berichts in eine Zeitung aufgenommen ist,
({8})
damit der Fall jedenfalls zunächst für uns erledigt sei.
({9})
Der Ausschuß empfiehlt daher einstimmig, in diesem Fall die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Strauß abzulehnen.
({10})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses zustimmen, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 16 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Richter ({1}) ({2}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Ewers.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen wesentlich ernsteren Fall, nämlich darum, daß der Abgeordnete Dr. Richter auf einer Versammlung in Braunschweig am 23. Januar 1951 nach einem Bericht der „Neuen Zeitung" vom 24. Januar 1951 sich mit der Politik des Herrn Bundeskanzlers Dr. Adenauer befaßt hat. Nach diesem Zeitungsbericht - es ist ein Belegexemplar bei der Akte - ist unter anderm erklärt worden: „Der Herr Bundeskanzler sei Befehlsempfänger von Kolonialherren, und er habe es nicht unter seiner Würde erachtet, dem amerikanischen General Eisenhower bis Bad Hornburg entgegenzufahren, während der spanische Staatschef General Franco den Empfang des Herrn Eisenhower in Barcelona angeblich abgelehnt habe." Am empfindlichsten verletzend empfindet der Herr Bundeskanzler aber die Behauptung, die Herr Dr. Richter - immer nach dieser Zeitungsmeldung - in der Versammlung in Braunschweig aufgestellt hat, daß der Herr Bundeskanzler scheinbar unaufgefordert den Hohen Kommissaren versprochen habe, daß das deutsche Volk endgültig auf die deutschen Gebiete Memel, Danzig, Posen, Oberschlesien und Sudetenland verzichte.
({0})
Der Bundeskanzler erklärt dazu, er habe Derartiges nie in seinem Leben auch nur andeutungsweise gesagt.
Der Herr Bundeskanzler hat wegen dieses Zeitungsberichts gegen Herrn Dr. Richter Strafantrag gestellt. In Wirklichkeit wird es sich wohl nur um eine Ermächtigung zur Strafverfolgung handeln. Das ist gleichgültig. Jedenfalls hat er beim Oberstaatsanwalt in Braunschweig ein Strafverfahren beantragt, und im Dienstwege kommt zu uns die Aufforderung, die Immunität aufzuheben.
Wir waren im Immunitätsausschuß einhellig der Meinung, daß wir die führenden Persönlichkeiten unseres Staates vor solchen gehässigen Bemerkungen wie „Kommandoempfänger von Besatzungsoder Kolonialmächten" schützen und daß wir Herrn Dr. Richter auf alle Fälle Gelegenheit geben müssen, vor Gericht den Beweis dafür anzutreten, daß der Bundeskanzler wegen deutschen Gebietes so
fahrlässige und in dieser Form jedenfalls mit dem Hause nie abgestimmte' Erklärungen abgegeben habe. Das ist eine üble Nachrede, wenn nicht Verleumdung. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß in diesem Sinne die Möglichkeiten parlamentarischer Kritik weit überschritten seien, und jeder, der so etwas behauptet, sich darüber klar sein muß, daß er für die Wahrheit seiner Worte vor dem Richter einzutreten hat, um sie zu verantworten. Davon kann ein Abgeordneter nicht befreit werden, weil es sich hier nicht um eine rein politische, sondern um eine die Staatsautorität untergrabende Angriffsart handelt.
Der Ausschuß empfiehlt einstimmig, die Immunität des Abgeordneten Richter aufzuheben.
({1})
Zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 2478 ist Berichterstatter Herr Abgeordneter Ritzel.
({0})
- Dann stimmen wir zunächst über diese Angelegenheit ab. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. ({1})
Ich bitte um die Gegenprobe. ({2})
- Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe nun auf die Drucksache Nr. 2478: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({3}) betreffend Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehls gegen den Abgeordneten Dr. Richter ({4}) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Juli 1951. ({5}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ritzel. Ich erteile ihm das Wort.
Ritzel ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist über ein Jahr her - es war am 23. Juni des Vorjahres -, daß sich das Hohe Haus mit dem Antrag auf Aufhebung der Immunität des Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Richter wegen Beleidigung mehrerer Minister des Landes Niedersachsen befaßte. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen den Fall noch einmal in Erinnerung rufen soll oder ob er Ihnen noch in Erinnerung ist.
({7})
- Sie verzichten darauf.
Wir haben in der Zwischenzeit, jetzt in den letzten Tagen, folgenden Vermerk des Herrn Bundesministers der Justiz erhalten:
Gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Franz Richter stand heute, am 10. Juli, 9 Uhr, Hauptverhandlungstermin vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Hildesheim wegen Vergehens gegen die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 an. Zu diesem Termin ist der Angeklagte nicht erschienen. Er hatte in voriger Woche dem Gericht mit einer Postkarte mitgeteilt, er könne zu dem Termin nicht erscheinen, er sei krank. Die Strafkammer antwortete daraufhin telegrafisch, daß diese Entschuldigung nicht anerkannt werden könne, es müsse ein amtsärztliches Attest bei({8})
gebracht werden. Am 9. Juli, 17 Uhr, ging bei dem Landgericht in Hildesheim ein Telegramm des Abgeordneten Dr. Franz Richter ein mit dem Wortlaut: „Erbitte Vertagung.. Attest unterwegs." In der heutigen Sitzung hat die Strafkammer dieses Telegramm nicht als Entschuldigung angesehen, zumal der Hinweis auf ein amtsärztliches Attest fehlte. Daraufhin beschloß das Gericht folgendes:
Die Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung wird mit der Maßgabe angeordnet, daß der Vorführungsbefehl erst nach dahingehender Aufhebung der Immunität des Angeklagten durch den Bundestag auszuführen ist.
Aus diesem Grunde sind die Akten wiederum dem Bundestag zugeleitet und im Ausschuß behandelt worden. Der Herr Bundesminister der Justiz hat um eine Entscheidung des Hohen Hauses gebeten. Der Ausschuß hat sich mit der Sache befaßt und einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, die Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehls gegen den Abgeordneten Dr. Richter zu erteilen.
Heute kam der Abgeordnete Dr. Richter zu mir. Ich fühle mich verpflichtet, Ihnen von der Besprechung kurz Kenntnis zu geben. Herr Dr. Richter erklärte mir als dem Berichterstatter, es sei seinerseits kein böser Wille, daß die Angelegenheit erst jetzt zur Verhandlung komme, er sei krank gewesen. Er hat mir das Zeugnis eines Privatarztes vorgezeigt. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, daß ein amtsärztliches Zeugnis gefordert wurde. Ich habe dem Herrn Dr. Richter empfohlen, sofort dem Landgericht, I. Strafkammer, Hildesheim, ein Telegramm zu senden, in dem er sich bereit erklärt, sich dem Gericht zu stellen. Eine Kopie dieses Telegramms hat mir Herr Dr. Richter übergeben. Es hat folgenden Wortlaut:
Erfuhr bei Wiedereintreffen im Bundestag von Antrag auf Erweiterung der Aufhebung meiner Immunität mit Ziel der Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehles. Wie ich bereits habe mitteilen lassen, denke ich nicht daran, mich dem Gericht zu entziehen, und stehe ab Freitag, dem 13., als erstem sitzungsfreien Tag, zur Verfügung. Amtsärztliches Attest wird nachgereicht.
Es war keine Möglichkeit mehr, den Ausschuß mit dieser etwas veränderten Sachlage zu befassen. Ich erlaube mir daher als Berichterstatter, folgendes vorzuschlagen: Die Genehmigung zur polizeilichen Vorführung sollte von dem Haas entsprechend dem Beschluß des Ausschusses erteilt werden, die Ausführung jedoch eine Woche zurückgestellt werden, damit Herr Dr. Richter in dieser Woche - und nicht später ({9})
Gelegenheit hat, sich freiwillig dem Gericht zu stellen. Tut er das nicht, dann würde ein zu fassender Beschluß des Hauses in Kraft treten. - Ich bitte Sie, dementsprechend zu beschließen.
Das Wort zur Abstimmung hat Herr Abgeordneter Dr. Richter.
({0}) - Ich weiß.
({1})
Herr Abgeordneter Dr. Richter, ich mache darauf aufmerksam, daß hier ausdrücklich beschlossen
worden ist, daß in eigener Sache ein Abgeordneter nicht in einer Immunitätsangelegenheit Stellung nehmen soll.
Herr Präsident! Ich habe nur den einen Wunsch, - -({0})
- Reden Sie doch nicht dazwischen da drüben. - Ich habe den Wunsch, dem Herrn Abgeordneten Ritzel für seine sachliche Berichterstattung zu danken.
({1})
Sie haben den Antrag des Ausschusses, der hier von dem Herrn Berichterstatter vorgetragen worden ist, gehört. Ich bitte diejenigen, die ihm zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. -Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe auf Punkt 17 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Aufhebung der
Immunität des Abgeordneten Donhauser
({1}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Ritzel.
Ritzel ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch das ist eine alte Liebe des Hohen Hauses. Wir haben uns mit der Angelegenheit seinerzeit schon befaßt. Es handelte sich um die Behauptung des Herrn Anton Donhauser, Mitglied des Hauses, daß Herr Abgeordneter Besold von der Kathreiner-MalzKaffee-Firma 5 000 DM erhalten habe, damit er im Parlament gegen den Kaffeezoll rede.
Damals war die Angelegenheit auf Wunsch des Herrn Abgeordneten Donhauser zurückgestellt worden. In der Zwischenzeit ist nichts Nennenswertes geschehen außer der Einleitung der Verfahren, die mit der Tätigkeit des 44. Ausschusses zusammenhängen. Die Fragen, die damals zur Zurückstellung führten, nämlich das Verlangen nach Aufhebung der Immunität bayerischer Landtagsabgeordneten, haben in der Zwischenzeit entweder eine natürliche Erledigung gefunden oder überhaupt keine.
Der Ausschuß hat erneut Veranlassung gehabt, sich mit dem Fall zu befassen, und trägt mit Rücksicht auf die Sachlage durch mich dem Hohen Hause den Wunsch vor, die Angelegenheit endlich vom Tisch zu bringen und die Möglichkeit zu schaffen, daß nun auch dem mitangeklagten Redakteur des „Spiegel" Herrn Augstein der Prozeß gemacht werden kann, der nicht beginnen kann, solange Donhauser - in diesem Falle wegen der Behauptung im Zusammenhang mit den angeblichen 5000 DM von Kathreiners Malzkaffee - durch die Immunität geschützt 'ist.
Im Namen des Ausschusses habe ich zu beantragen, die Immunität des Herrn Abgeordneten Donhauser aufzuheben.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrage des Ausschusses zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Mit großer Mehrheit angenommen.
({0})
Ich rufe nun auf Punkt 18 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({1}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Reismann ({2}).
Dazu hat Herr Abgeordneter Gengler das Wort zur Geschäftsordnung beantragt.
Ich beantrage Absetzung dieses Punktes 18 von der Tagesordnung und nochmalige Verweisung an den . Ausschuß.
({0})
- Wenn nach der Begründung gefragt wird: Es sind in dieser Angelegenheit an Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses noch verschiedene Wünsche herangetragen worden, die es angezeigt erscheinen lassen, die Debatte über diese Angelegenheit in dieser vorgerückten Zeit nicht mehr zu führen.
({1})
Wollen Sie auch noch zur Geschäftsordnung sprechen?
({0})
- Sie wollen unterstützen!
Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn ein solcher Wunsch aus dem Ausschuß vorgetragen wird, dann ist es wohl angebracht, dem stattzugeben. Ich glaube also, mit Ihrer Zustimmung rechnen zu können, wenn der Punkt 18 von der Tagesordnung abgesetzt wird.
Ich rufe nun auf Punkt 19 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Aus-. schusses für Geschäftsordnung und Immunität ({1}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer ({2}).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Müller ({3}).
Müller ({4}) ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben erneut einen Fall Aumer. Der Herr Bundesminister der Justiz hat. mit Schreiben vom 27. Juni 1951 an den Herrn Präsidenten des Bundestages gebeten, eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer herbeizuführen. Diesem Antrage lag ein Bericht des Oberstaatsanwalts München zugrunde, der wieder auf einem entsprechenden Antrag des Finanzamtes für Körperschaften in München fußt. Die Angelegenheit beruht auf folgendem Sachverhalt.
Herr Aumer ist Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator der ehemaligen Torfmaschinen-GmbH. in München. Diese Gesellschaft ist nach dem Auszug aus dem Handelsregister im Januar 1950 aufgelöst und am 18. Januar 1950 im Handelsregister gelöscht worden. Allerdings unterlag sie vorher noch am Stichtag des 21. Juni 1948 mit ihrem abgabepflichtigen Vermögen der Soforthilfeabgabe. Als Geschäftsführer der Gesellschaft hat Herr Aumer nun weder die hieraus errechneten Abgaben für die Jahre 1949 und 1950 in Höhe von je 1929 DM bezahlt noch die für das Jahr 1949 angefallene Vermögensteuer in Höhe von rund 462 DM. Darüber hinaus hätte er als Liquidator der GmbH. der Verpflichtung, den vierfachen Jahresbetrag der Soforthilfeabgabe der aufgelösten Gesellschaft sicherzustellen, nachkommen müssen. Auch das hat er unterlassen.
Das Finanzamt hat daher den Herrn Abgeordneten Aumer nach den Bestimmungen der §§ 103 und 109 der Abgabenordnung durch Bescheid vom 23. November 1950 in Haftung genommen. Dieser Haftungsbescheid wurde am 28. Februar 1951 rechtskräftig. Der Verdacht der Steuer- und Abgabenhinterziehung gründet sich nun auf den Umstand, daß Herr Aumer in der Vermögensanzeige und Selbstberechnung der Soforthilfeabgabe sowie in einem hierzu gefertigten Begleitschreiben vom _2. Dezember 1949 angab, die Gesellschaft verfüge „so gut wie überhaupt nicht mehr über Barmittel". Demgegenüber hat die Finanzbehörde auf Grund der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 1949 festgestellt, daß die ehemalige Torfmaschinen-GmbH an diesem Stichtag einen Kassenbestand in Höhe von rund 4070 DM und ein Bankguthaben in Höhe von weiteren rund 467 DM hatte. Ferner - und nun kommt das gravierendste Moment - hatte sie eine Darlehnsforderung in Höhe von 10 000 DM gegen die Buchhandlung Aumer, deren Inhaberin die Ehefrau des Abgeordneten Aumer ist. Dieser Darlehnsvertrag wurde geschlossen am 1. Dezember 1949, also einen Tag bevor Herr Aumer die bewußte Erklärung abgab, daß die Gesellschaft kein Geld mehr habe. Der Betrag selbst wurde am 27. Dezember 1949 an Frau Aumer ausgezahlt in Höhe von 8000 DM in bar und 2000 DM durch Banküberweisung.
Nach diesen Feststellungen der Finanzbehörde verfügte die Gesellschaft entgegen den Angaben des Herrn Aumer somit über Geldmittel, die weit über die Beträge hinausgingen, die zur Entrichtung der fälligen Steuern und Abgaben erforderlich gewesen wären. Es besteht daher der dringende Verdacht, daß Herr Aumer, dem diese Tatsachen bekannt waren, der Finanzbehörde die unwahren Angaben in der Absicht machte, Steuern und Abgaben zu hinterziehen.
Der Geschäftsordnungsausschuß hat in seiner gestrigen, ich muß jetzt sagen: in seiner vorgestrigen Sitzung beschlossen, die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer mit Rücksicht auf diesen Tatbestand zu beantragen. Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause diesen Antrag vorzulegen, und bitte Sie, entsprechend der Drucksache Nr. 2473 zu beschließen, die Immunität des Abgeordneten Aumer aufzuheben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Ausschußantrag mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 20 der Tagesordnung: Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau Kalinke ({1}).
({2})
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Gengler.
Gengler ({3}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Präsidenten des Deutschen Bundestags ist fiber das Bundesjustizministerium - ohne Stellungnahme - ein Schreiben des Oberstaatsanwalts in Stade vom 5. Juli
({4})
1951 zugegangen. In diesem wird berichtet, daß der Rechtsanwalt Thiede in Hamburg namens des Reichsbundes der Kriegs- und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen in Hamburg gegen die Frau Abgeordnete Kalinke Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede gestellt hat. Ihr wird zur Last gelegt, daß sie angeblich in einer Wahlversammlung in Stade am 22. April 1951 die Behauptung aufgestellt habe, der Reichsbund sei in politischer Hinsicht nicht neutral, sondern stehe unter kommunistischer und sozialdemokratischer Führung.
({5}) Demgegenüber sei der VDK neutral. Die Anzeigenden erblicken in der Behauptung, der Reichsbund stehe unter kommunistischer Führung,
({6})
eine Beleidigung und. üble Nachrede.
({7})
Im Ausschuß ist zum Ausdruck gebracht worden, daß es wirklich interessant und bedeutsam sei, wenn die Bezeichnung, einer sei Kommunist oder eine Organisation sei kommunistisch beeinflußt, als Beleidigung empfunden wird.
({8})
Ob die Behauptung in der Form und Art, wie hier dargelegt, wirklich ausgesprochen worden ist, steht dahin, auch die Frage, ob eine Beleidigung vorliegt.
({9})
Die betreffende Wahlversammlung nahm teilweise einen tumultartigen Verlauf. Es war eine ausgesprochen politische Angelegenheit.
Der Geschäftsordnungsausschuß war der Auffassung, daß der Reichsbund im Bedarfsfalle andere Möglichkeiten habe, eine Klarstellung oder eine Feststellung zu treffen. Daher geht der Antrag des Ausschusses dahin - ich verweise auf die Drucksache Nr. 2474 -:
Der Bundestag wolle beschließen,
die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau Kalinke abzulehnen.
Ich beantrage Zustimmung zu diesem Antrag.
({10})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Ausschußantrag mit großer Mehrheit angenommen.
Der Punkt 21 der Tagesordnung ist bereits erledigt.
Dann kommen wir noch zu Punkt 22 der Tagesordnung:
Beratung der Übersichten Nr. 34 und Nr. 35 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen ({0}).
Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, ist unsere heutige Tagesordnung erledigt.
Ich berufe die 161. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 12. Juli 1951, 9 Uhr vormittags, ein.
Die 160. Sitzung des Deutschen Bundestages ist geschlossen.