Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 121. Sitzung des Deutschen Bundestages. Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit für die Bekanntgabe der entschuldigten Abgeordneten.
Entschuldigt sind die Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Volkholz, Dr. Nölting, Gockeln, Dr. Menzel, Hilbert, Dr. Semler, Loritz, Gerns, Leonhard, Henßler.
Der Präsident hat Urlaub erteilt für zwei Tage den Abgeordneten Wittenburg, Loibl, Dr. Freiherr von Rechenberg, Kuhlemann, Meyer ({0}), Dr. Henle, Dr. Baade, Wehner, Kalbfell, Dr. Oellers, Weickert, Dr. Pfleiderer, Neumann, Margulies, Agatz, Fisch, Gundelach, Harig, Niebergall, Renner, Rische, Vesper, Paul ({1}).
Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Köhler für zehn Tage wegen Krankheit, Herbig für vierzehn Tage wegen dienstlicher Inanspruchnahme.
Ich nehme an, daß das Haus den Urlaub für die Herren Dr. Köhler und Professor Herbig genehmigt. - Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich, von folgender Angelegenheit Kenntnis zu nehmen. In der 114. Sitzung ist über den Antrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Wuermeling und Genossen, Drucksache Nr. 1836, Entwurf eines Gesetzes über das
Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, abgestimmt worden. Ich bin nachträglich darauf aufmerksam gemacht worden, daß sich durch einen Irrtum in § 1 Abs. 4, letzter Satz, zwei Druckfehler eingeschlichen haben, und zwar muß es einmal nicht „Kindergeldzuschläge" heißen, sondern „Kinderzuschläge", und in der letzten Zeile muß es nicht „Besoldungsordnung", sondern „Besoldungsgesetz" heißen, so daß der Text lautet:
Insbesondere erhalten die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts auch Wohnungsgeldzuschuß I und Kinderzuschläge nach Maßgabe
des Besoldungsgesetzes.
Ich darf annehmen, daß das Haus mich ermächtigt, diese rein redaktionellen Änderungen vorzunehmen, da der Irrtum offenbar in der Eile unterlaufen ist. - Das geschieht.
Zur Tagesordnung hat Herr Abgeordneter Kohl ums Wort gebeten. Ich erteile ihm das Wort.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage, in die heutige Tagesordnung folgenden Dringlichkeitsantrag mit aufzunehmen:
({0})
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundestag protestiert gegen die von britischen Verwaltungsorganen durchgeführte Inhaftierung der sieben jungen Deutschen, die in den Tagen von Freitag, dem 23. Februar 1951, bis Montag, dem 26. Februar 1951, auf der Insel Helgoland eine Protestaktion mit dem Ziel der Einstellung der weiteren Bombardierung der Insel durch britische Luftstreitkräfte und der Rückgabe der Insel an ihre deutschen Bewohner durchgeführt haben.
({1})
Der Bundestag fordert die sofortige Freilassung und die Einstellung des von der britischen Besatzungsmacht angekündigten Strafverfahrens `vor dem ordentlichen britischen Militärgericht in Lübeck.
({2})
Die Bundesregierung wird beauftragt, sofort mit dem britischen Hohen Kommissar Sir Kirkpatrick im Sinne dieses Beschlusses Verhandlungen aufzunehmen.
Ich darf Sie bitten, diesen Dringlichkeitsantrag mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
({3})
Meine Damen und Herren, es gibt keine Dringlichkeitsanträge; es gibt nur die Möglichkeit, Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, zu beraten, wenn kein Mitglied des Hauses widerspricht. Ich frage, ob widersprochen wird.
({0})
- Es wird widersprochen. Damit kann dieser Gegenstand heute nicht erörtert werden.
({1})
Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen, zur Geschäftsordnung?
({2})
- Ich wollte Punkt 1 noch nicht aufrufen, Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen. Ich bin gebeten worden, ihn erst aufzurufen, wenn Herr Abgeordneter Dr. Bertram anwesend ist. Ist das Haus da({3})
I mit einverstanden, wenn wir Punkt 2 vorwegnehmen?
({4})
- Überhaupt eine Vertagung? - Darf ich bitten, Herr Dr. Wellhausen.
Meine Damen und Herren! Der Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes ist im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen sehr ausführlich beraten worden. In letzter Stunde ist im Hinblick darauf, daß die Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien demnächst außer Kraft treten werden, wie Sie dem Gesetz entnehmen können, der Wunsch laut geworden, dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen Gelegenheit zu geben, zu dem Gesetz Stellung zu nehmen. Für meine Freunde möchte ich bitten, diesem Antrage zu entsprechen, nachdem nicht zu verkennen ist, daß der Wohnungsbauausschuß an dieser Angelegenheit lebhaft interessiert ist, gerade im Hinblick auf die beabsichtigte Außerkraftsetzung der Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien.
Ich beantrage daher namens der CDU, der DP und der FDP, den Gesetzentwurf zur erneuten Beratung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zurückzuverweisen. Damit Sie die geringe Tragweite der Angelegenheit, insbesondere in zeitlicher Beziehung, erkennen, darf ich Ihnen sagen: es ist vorgesehen, dann bereits morgen vormittag in gemeinsame Beratungen der beiden Ausschüsse einzutreten, so daß es sich bei der Verabschiedung um einen Zeitverlust von einer Woche handeln wird.
Das Wort wird nicht weiter dazu gewünscht. - Meine Damen und Herren! Darf ich annehmen, das daß Haus gewillt ist, dem Antrag auf Zurückverweisung dieser Vorlage an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zuzustimmen? - Das ist offenbar der Fall. Also ist diese Zurückverweisung erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes ({0});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({1}) ({2}).
({3})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Eickhoff. Die Berichterstattung ist erfolgt. Herr Abgeordneter, wünschen Sie, noch weiter das Wort zu nehmen? Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen der Bericht des Ausschusses und der Umdruck Nr. 79 vor, Änderungsantrag der Fraktion des Zentrums. Weiterhin ist ein Antrag der Herren Abgeordneten Horlacher und Genossen zum gleichen Thema in Aussicht gestellt, der, wie mir mitgeteilt wird, in wenigen Minuten hier eingehen wird.
Meine Damen und Herren, die Berichterstattung ist erfolgt. Wir können also in die Einzelbesprechung der zweiten Beratung eintreten. Ich rufe zunächst auf Art. I des Gesetzes. Wünscht jemand, zu Art. I des Gesetzes das Wort zu nehmen? Herr Abgeordneter Horlacher, darf ich fragen, ob Sie das Wort zu nehmen wünschen?
({4})
- Zu § 18; eben diesen hatte ich mit aufgerufen, Herr Abgeordneter. Ich hatte Art. I aufgerufen, d. h. Änderung des Gesetzes in § 8, § 10, § 11, § 12, § 13, § 15, § 17 a, § 18, § 18 a, § 19, § 22, § 23, § 26, §§ 27 bis 29 und § 43. - Bitte, Herr Abgeordneter Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen Antrag, der auch schon die Ausschüsse des Bundesrats beschäftigt hat, um einen Antrag betreffend Steuerbefreiung in den Fällen der geschlossenen Hofübergabe. Ich habe mir erlaubt, hier mit einer ganzen Reihe von Freunden einen Abänderungsantrag einzubringen, wonach dem § 18 eine neue Ziffer 22 angefügt werden soll, und zwar des Inhalts, daß hier den Verhältnissen der geschlossenen Hofübergabe bei bäuerlichen Betrieben Rechnung getragen wird. Ich darf hier auf die Begründung des Bundesrates verweisen, wo es heißt, mit Rücksicht auf die für die Versorgung der Bundesrepublik notwendige Erzeugungssteigerung solle einer weiteren unwirtschaftlichen Zerschlagung landwirtschaftlicher Betriebseinheiten durch Erbteilung vorgebeugt werden. Das ist auch deswegen notwendig, weil der Einsatz der erheblichen öffentlichen Mittel für Flurbereinigung zwecklos wäre, wenn die wirtschaftlichen Einheiten beim Erbgang wieder auseinandergerissen würden. Es handelt sich um eine Frage, die die deutsche Landwirtschaft und darüber hinaus weite Teile auch der Bevölkerung, die sich für das Bauerntum interessiert, wiederholt stark beschäftigt hat. Ich habe mir infolgedessen erlaubt, im Anschluß an die Beratungen, die seinerzeit der Bundesrat gepflogen hat, einen Abänderungsantrag einzubringen.
({0})
Ich habe dabei auch den Wortlaut des Antrages des - Verzeihung, ich muß mich korrigieren - Agrarausschusses des Bundesrats zugrunde gelegt, und ich darf die Damen und Herren darauf hinweisen, daß der Antrag auf Berücksichtigung der Gesichtspunkte, von denen ich eben gesprochen habe, in der Vollversammlung des Bundesrats beinahe durchgegangen wäre. Aber es hat noch an der notwendigen Klärung gefehlt. Der Antrag des Agrarausschusses des Bundesrats wurde bei 7 Stimmenthaltungen mit nur 21 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Schon daraus geht also hervor, daß weite Kreise in den Ländern ebenfalls der Auffassung sind, daß hier etwas geschehen muß. Mit Ja haben hier gestimmt - also dafür, dem Gedanken an eine Steuerbefreiung bei der geschlossenen Hofübergabe näherzutreten - die Länder Bayern, Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern; einige andere haben sich der Stimme enthalten, und andere Länder haben dagegen gestimmt.
Ich darf diesen Antrag erläutern, damit Sie sehen, welche Gesichtspunkte bei dem Antrag maßgebend gewesen sind. Ich selber habe mit einer Reihe von Freunden eine wesentliche Abänderung vorgeschlagen, die ich dann auch gleich erläutern werde. Zunächst ist hier stipuliert, daß dem § 18 Abs. 1 folgende neue Nummer 22 hinzugefügt werden soll. In Übereinstimmung mit dem damaligen Antrag des Agrarausschusses des Bundesrats heißt es:
({1})
a) Wenn in Ländern mit Höfe- oder Anerbenrecht auf Grund dieser Vorschriften ein landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gärtnerischer oder Weinbaubetrieb ({2}) im Wege der Erbfolge oder des Übergabevertrages ({3}) geschlossen auf einen wirtschaftsfähigen Erben übergeht.
b) In Ländern ohne Höfe- oder Anerbenrecht tritt im Falle des geschlossenen Übergangs eines Betriebes auf einen wirtschaftsfähigen Erben im Wege der Erbfolge, des Übergabevertrages oder einer Erbauseinandersetzung Steuerfreiheit nur ein, wenn die Abfindung der weichenden Erben und die sonstigen mit dem. Übergang verbundenen Verpflichtungen die Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht übersteigt. Beim Erwerb auf Grund eines freiwilligen oder gerichtlichen Erbauseinandersetzungsverfahrens tritt Steuerfreiheit nur ein, wenn binnen eines Jahres nach Eintritt des Erbfalles entweder der Auseinandersetzungsvertrag notariell oder gerichtlich beurkundet oder ein Antrag auf Durchführung eines Erbauseinandersetzungsverfahrens bei dem Gericht gestellt ist.
Sie sehen also, daß in Abschnitt b) die notwendigen Sicherungen getroffen sind, so daß kein Unfug getrieben werden kann.
Nun kommt das Wesentliche. Während der Bundesratsausschuß hier beantragt hat, daß die Länder landwirtschaftliche Betriebe mit einem Einheitswert von mehr als 100 000 DM mit dem diese Summe übersteigenden Einheitswert von der Steuerfreiheit ausnehmen können, habe ich - mit meinen Freunden -- das wesentlich eingeschränkt. ({4})
- Ich wäre dem Hohen Hause für ein paar Minuten größerer Aufmerksamkeit dankbar; denn es handelt sich hier wirklich um eine agrarpolitisch entscheidende Frage. Es liegt doch jedem daran, eine weitgehende Zerplitterung unseres Bauernbesitzes hintanzuhalten, und es muß jedem daran gelegen sein, daß die Gesetze, auch die Steuergesetze, so gehandhabt werden, daß dieser Zersplitterung nicht Vorschub geleistet wird und kein Anreiz besteht, eine solche Aufteilung bäuerlichen Besitzes vorzunehmen. Der Nachdruck liegt hier auf „bäuerlichem Besitz", und deswegen habe ich in dem Antrag jetzt folgendes stipuliert:
Die Steuerfreiheit tritt nur ein, soweit der Einheitswert des übergehenden Betriebes 30 000 DM nicht übersteigt.
Damit ist schon ein großer Teil der kleinen bäuerlichen Betriebe bis zu den mittelbäuerlichen Betrieben hinauf generell ausgenommen. Dabei ist noch erwähnenswert, daß hier kein großer Einnahmeverlust für die Finanzbehörde eintreten kann, weil die Bestimmungen über Freigrenzen, die in den §§ 17 b und 18 stipuliert sind, daneben eine Rolle spielen und ohnehin in Anwendung kommen würden. Aber es ist hier generell bestimmt, daß bei einem Einheitswert bis zu 30 000 DM die Steuerfreiheit bei geschlossenem Erbgang oder bei geschlossener Hofübergabe gewährleistet ist.
Ich darf noch etwas bemerken, weil es bei manchen Beratungen hier Mißverständnisse gegeben hat. Es handelt sich weder um eine süddeutsche noch um eine westdeutsche Frage, sondern um eine gesamtdeutsche Bauernfrage; denn im Norden haben wir die Höferollen und andere Anerbensitten gehabt, und im Süden haben wir einmal den Gutsübergabevertrag, die Übergabe bei Lebzeiten nach den Gesetzen, die dort herrschen, entweder auf den ältesten oder jüngsten Sohn oder, wie es heute leider Gottes der Fall ist, an die nächstfolgenden, Verwandten. Jetzt kommt ein wesentlicher Gesichtspunkt. Im letztgenannten Fall kommt es heute schon bei der Übergabe von Bauernhöfen oder beim Erbgang vor, daß entferntere Verwandte den Bauernhof erben, weil nahe Verwandte infolge der Kriegsauswirkungen und anderer Verhältnisse nicht da sind, und da kommt es natürlich zu außerordentlich hohen Summen durch die Erhöhung des Prozentsatzes beim Erbübergang oder bei der Hofübergabe.
({5})
- Nein, das ist nicht so. Auf die kleinen gewerblichen Betriebe oder die Hausbesitzer trifft das nicht zu.
({6})
- Da liegen die Verhältnisse ganz anders; denn dort kommt einmal die Freigrenze von 20 000 DM in Frage oder andere Gesichtspunkte spielen eine Rolle, so daß sich diese Verhältnisse mit denen eines landwirtschaftlichen Betriebes mit der kontinuierlichen Fortentwicklung in einer Betriebsgröße nicht vergleichen lassen. Beim Hausbesitz ist ja meistens eine Erbengemeinschaft vorhanden. Hier spielt die Bewertung nicht die Rolle wie beim landwirtschaftlichen Betrieb, bei dem es sich um die geschlossene Betriebsführung und um die Zusammenhaltung des bäuerlichen Betriebs handelt.
In meinem Antrag heißt es weiter:
Übersteigt der Einheitswert diesen Betrag, so ist bis zu einem Einheitswert bis zu 90 000 DM O nur der überwiegende Betrag steuerpflichtig, soweit sich nicht eine Befreiung aus §§ 17 b und 18 ergibt.
Das heißt mit anderen Worten: hier wird auch für die größeren mittelbäuerlichen Betriebe eine Begrenzung eingeführt, so daß hier nur eine teilweise Steuerermäßigung Platz greift und keine volle Befreiung von der Erbschaftsteuer gewährt wird. Es erfolgt aber immerhin eine solche Angleichung, daß auch für diese Betriebe der Anreiz besteht, den Betrieb nicht zwischen den Erben aufzuteilen. - Weiter:
Die Steuerfreiheit ermäßigt sich über einen Einheitswert von 90 000 DM hinaus für weitere angefangene 10 000 DM um je 5 000 DM, so daß die Steuerfreiheit bei einem Einheitswert von 140 000 DM wieder entfällt.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß hier naturgemäß die Befreiung, die in den §§ 17 b und 18 vorgesehen ist, mit eingeschlossen ist. Sie ersehen daraus: der Antrag ist so aufgebaut, daß er wirklich nur den agrarpolitischen Erfordernissen und den Erfordernissen der Volksernährung Rechnung trägt, damit hier nicht im Wege des Erbgangs oder der Gutsübergabe geschlossene leistungsfähige Bauernbetriebe auseinandergerissen werden. Durch den Antrag soll eine Grundlage für die Erhaltung eines bodenständigen Bauerntums geschaffen werden.
Des weiteren sind noch Sicherungen eingebaut. Die Steuerfreiheit entfällt wieder, wenn dieses Ziel der geschlossenen Erhaltung des Bauernbetriebs in der bäuerlichen Familie nicht erreicht wird. Das ist insbesondere in der Ziffer e) niedergelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können zu dieser Frage eingestellt sein, wie Sie
({7})
wollen, aber eines steht fest: es handelt sich hier für uns um eine Frage von entscheidender Bedeutung auf agrarpolitischem Gebiet. Diese Frage hat schon immer eine Rolle gespielt. Ich will hier nicht auf die Gesetze anspielen, die im Dritten Reich bestanden haben, aber die Sache hat schon vorher eine Rolle gespielt. Man muß dafür .sorgen, daß keine allzu weitgehende Zerplitterung unserer Bauernanwesen eintritt, damit noch leistungsfähige Wirtschaften vorhanden sind, die auch in der Lage sind, Nahrungsmittelüberschüsse an die verbrauchende Bevölkerung, d. h. an die Stadtbevölkerung zu liefern; denn darauf kommt es letzten Endes an. Dieser Schutz der guten großen, kleinen und mittelbäuerlichen Betriebe sollte unter allen Umständen auch bei der Erbschaftssteuer gewährleistet sein, besonders nachdem jetzt die Gefahr besteht, daß auf entferntere Verwandte zurück- gegriffen werden muß und für entferntere Verwandte außerordentlich hohe Steuersätze in Frage kommen.
Ich wäre dem Hause dankbar, wenn aus all diesen Gründen, die ich eben geschildert habe - aus allgemein volkswirtschaftlichen Gründen und aus Gründen der Erhaltung eines gesunden Bauerntums -, den Gedanken des von mir und mehreren meiner Freunde gestellten Antrags Rechnung getragen würde. Dabei erwähne ich, daß die Reihe der Unterschriften, die jetzt unter dem Antrag stehen, bei weitem nicht vollständig ist; denn ich habe heute früh nur die Unterschriften zusammengesammelt, die ich gerade bekommen konnte. Der Antrag wird von weiten Teilen dieses Hohen Hauses getragen. Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen. Er ist meines Erachtens so zahm und ist agrarpolitisch so vernünftig gestaltet, daß schon etwas dazugehören würde, achtlos an ihm vorüberzugehen.
Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Gülich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Ich glaube, Herr Kollege Horlacher, so können wir nicht verfahren. Zweimal ist jetzt die zweite und dritte Lesung von der Tagesordnung abgesetzt worden, weil von Ihrer Seite aus wichtiger Antrag eingebracht werden sollte. Dieser wichtige Antrag ist aber bisher nicht eingebracht worden, sondern er wird uns soeben im Plenum vorgetragen. Er stimmt jedoch wörtlich mit dem Antrag des Kollegen Dr. Kneipp überein, den wir im Finanzausschuß eingehend behandelt und einstimmig gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt haben. Es ist lediglich geändert worden in Abs. 1 Ziffer 2 das Wort „innerhalb" in „binnen", und materiell ist in der Ziffer 2 die Wertgrenze von 100 000 DM auf 30 000 DM Einheitswert herabgesetzt worden. Es scheint mir unmöglich, daß man jetzt einen so differenzierten Antrag im Plenum ohne vorherige Ausschußberatung behandeln kann. Ich beantrage deshalb die Rücküberweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung.
Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Gülich gehört. Darf ich annehmen, daß das Haus mit der Rücküberweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen einverstanden ist?
({0})
- Herr Abgeordneter, es steht Ihnen frei, Anträge zu stellen. Ich glaube nur nicht, daß es sehr zweckmäßig ist, sie in dieser sehr allgemeinen Form zu stellen.
({1})
Wir befinden uns augenblicklich in der Debatte über die Rückverweisung an den Ausschuß. Ich darf annehmen, daß die überwiegende Mehrheit des Hauses mit der Rückverweisung einverstanden ist. - Das Haus ist einverstanden. Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe zunächst auf Punkt 8 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({2}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Hipp ({3}) vom 25. Januar 1951 ({4}).
Der Vorsitzende des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität hat mich gebeten, diesen Punkt vorweg zu behandeln, da er verhindert ist, nachher weiter an der Sitzung teilzunehmen.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Ritzel, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.
Ritzel ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister Fritz Schäffer hat durch Vermittlung des Rechtsanwalts Dr. Otto Hipp in München beim Amtsgericht München gegen den Bundestagsabgeordneten Freiherrn von Aretin Strafantrag und Privatklage wegen Beleidigung eingereicht.
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt: In Nr. 127 der Zeitung „Passauer Neue Presse" vom
28. Oktober 1950 findet sich ein Bericht „Geldzuwendung ohne politische Bindung", in dem es heißt:
An Hand eines Gedächtnisprotokolls der Bayernparteiabgeordneten Decker und Falkner sagte Dr. Etzel, der Abgeordnete von Aretin habe am 28. September 1950 im Anschluß an eine Fraktionssitzung erklärt, daß er von dem Frankfurter Syndikus Heinrichsbaur, bei dem er 5000 DM abholen wollte, an Schäffer verwiesen worden sei. Schäffer habe von Aretin gesagt, das Geld gebe er nicht ohne Bedingungen.
In dem Schreiben des Rechtsanwalts heißt es weiter:
Mit Brief vom 2. November 1950 hat der Privatkläger den Privatbeklagten um eine Erklärung ersucht, ob dieser wirklich behauptet habe, der Privatkläger hätte mit ihm über eine Zuwendung von Geld gesprochen und diese Zuwendung von Bedingungen abhängig machen wollen. In diesem Schreiben wurde ausdrücklich betont, daß Aufhebung der Immunität zum Zwecke der Klagestellung beantragt werden würde, falls tatsächlich eine solche Behauptung aufgestellt worden sei.
Trotz nochmaligem Einschreibebrief vom 17. November 1950 erfolgte keinerlei Rückäußerung des Privatbeklagten. Es muß daher angenommen werden, daß der Privatbeklagte diese Behauptung tatsächlich erhoben hat.
Zur Ermöglichung der Zustellung der Privatklage und Durchführung des Verfahrens ist die Aufhebung der Immunität des Herrn Bundestagsabgeordneten Freiherrn von Aretin erforderlich. Ich stelle hiermit diesen Antrag.
({6})
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich in seiner Sitzung vom 16. Februar 1951 mit diesem Antrag befaßt und festgestellt, daß es sich erneut um einen Ausfluß der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses handelt. Nach dem vom Hohen Hause gebilligten Grundsatz sollen Beleidigungsklagen politischen Charakters an sich ohne weiteres kein Grund sein, die Immunität eines Abgeordneten dieses Hauses aufzuheben. Im vorliegenden Falle aber hat der Ausschuß abweichend von der normalen Behandlung mit Rücksicht auf den inneren Zusammenhang mit den Aufgaben hinsichtlich der' Aufklärung durch den Untersuchungsausschuß die Notwendigkeit bejaht, die Immunität des Abgeordneten Freiherrn von Aretin aufzuheben.
Namens des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, den dahingehenden Antrag des Ausschusses anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, Drucksache Nr. 1952, die Immunität des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Aretin aufzuheben. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
({0})
- Der Antrag ist bei 2 Enthaltungen angenommen. Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen ({1}).
Wer wird den Antrag für die Antragsteller begründen?
({2})
- Auf die Begründung wird verzichtet.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen ebenfalls vor, auf eine Aussprache in der ersten Beratung zu verzichten. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen. - Der Überweisung wird zugestimmt; sie ist erfolgt.
Es wird mir mitgeteilt, daß die Antragsteller bitten, den Punkt 4:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft ({3}),
bis morgen zu vertragen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet ({4});
Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({5}) ({6}).
({7})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Brill. Ich I darf ihn bitten, das Wort zu nehmen. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Bitte, Herr Abgeordneter!
Dr. Brill ({8}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Namens des Ausschusses habe ich Ihnen einen ausführlichen schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich glaube deshalb, darauf verzichten zu können, die Einzelheiten hier vorzutragen. Ich möchte mich auf einige allgemeine Themen beschränken, die die politische Bedeutung des Gesetzentwurfs in der Auffassung darstellen, die im Ausschuß vertreten worden ist.
Erstens dient dieses Gesetz dazu, eine der schrecklichsten Erscheinungen des zweiten Weltkrieges zu liquidieren. Diese Erscheinung bestand in der Deportation von rund 9 Millionen ausländischer Arbeiter nach Deutschland und in ihrer völkerrechtswidrigen Verwendung in der deutschen Kriegsindustrie. Man greift im Ausdruck gewiß nicht zu hoch, wenn man sagt, daß diese Maßnahme der Nationalsozialisten ein Versuch zur Wiedereinführung der Sklaverei gewesen ist;
({9})
denn die Bedingungen, unter denen diese ausländischen Arbeiter in Deutschland tätig gewesen sind, liegen so sehr unter dem niedrigsten sozialen Niveau, das man sich überhaupt vorstellen kann, daß man diese Maßnahme nicht scharf genug verurteilen kann.
({10})
Der Name des Mannes, der diese Maßnahme durchgeführt hat, der Name des nationalsozialistischen Gauleiters Sauckel, der in seiner lumpen-proletarischen Existenz viel zu bedeutungslos ist, als daß man ihn einer Würdigung unterziehen könnte, wird deshalb auch für immer mit Schande bedeckt sein.
({11})
Das deutsche Volk hat unter diesen Deportationen selbst sehr schwer gelitten. Als die großen Heimführungsmaßnahmen der Alliierten beendet waren, blieb in Deutschland, wie Ihnen bekannt sein dürfte, mehr als eine halbe Million sogenannter verschleppter oder verdrängter Personen übrig. Was das für das soziale Leben, die innere Sicherheit und das Rechtsempfinden des deutschen Volkes bedeutet hat, brauche ich, glaube ich, im einzelnen nicht darzulegen. UNRRA und IRO haben fast 90 % dieser verschleppten Personen nunmehr in andere Länder gebracht. In Deutschland sitzengeblieben sind 50- bis 60 000 heimatlose Ausländer aus den Ländern, die zwischen der Sowjetunion und Deutschland liegen. Diesen eine Rechtsstellung zu geben, die den Grundsätzen der Menschlichkeit und des Rechtes entspricht, ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs. Formal, meine Damen und Herren, ist das Gesetz eine der Voraussetzungen der sogenannten kleinen Revision des Besatzungsstatuts; materiell aber ist dieses Gesetz im Gesetzgebungsakte und in der Durchführung eine der Handlungen, auf die die Welt sehen wird, um die Sinneswandlung des deutschen Volkes seit 1945 zu beurteilen.
Zweitens gestatte ich mir, darauf aufmerksam zu machen, daß der Gegenstand des Gesetzes Aufgaben bringt, die in absehbarer Zeit in Deutschland zum Abschluß geführt werden können. Bei der Durchführung des Gesetzes wird man. zu beachten haben, daß das Leben der heimatlosen Ausländer in Deutschland eine Einzelerscheinung
({12})
des großen Flüchtlingsproblems ist. Was wir Deutschen unter den deutschen Flüchtlingen in dieser Hinsicht zu tragen und zu leisten haben, brauche ich nicht auszuführen. Wenn ich mir aber erlaube, darauf hinzuweisen, daß im zweiten Weltkrieg 40 Millionen Russen zu Fuß von der Ukraine bis hinter den Ural gegangen und bis heute nur zu etwa 75 % zurückgekehrt sind, wenn ich daran erinnere, was 1945 an. Franzosen unterwegs war, und darauf aufmerksam mache, daß Flüchtlinge heute in China, Korea, Indien, Palästina, und ich weiß nicht, wo sonst noch, vorhanden sind, dann erhellt daraus, daß die Ausführung dieses Gesetzes an uns administrative und sittliche Forderungen stellt, die nicht ernst genug genommen werden können.
Drittens mache ich darauf aufmerksam, daß dieses Gesetz auf einer Konvention beruht, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 5. Dezember 1950 angenommen worden ist. Es wird also bald, wenn diese Konvention von der Bundesregierung ratifiziert worden ist, durch die Ausführung der Konvention ersetzt werden. Deutschland hat dann die Möglichkeit, sich bei der Durchführung aller Einzelmaßnahmen an einen Vertreter des Hohen Kommissars für das Flüchtlingswesen der Vereinten Nationen, der seinen Sitz in Deutschland nehmen wird, zu wenden. Der Ausschuß wünscht in einer seiner Entschließungen, daß diese Behörde so bald wie möglich nach Deutschland kommen möge, damit auch Fragen der deutschen Flüchtlinge und Fragen der im Ausland lebenden Deutschen vor sie gebracht werden können. Das Gesetz geht jetzt schon in einzelnen Punkten weiter als die Konvention, und es schafft in mancherlei Hinsicht für die in Deutschland lebenden heimatlosen Ausländer Rechtsverhältnisse, die besser sind als die Verhältnisse, unter denen Deutsche, insbesondere solche, die sich aus persönlichen oder anderen Gründen noch in der Emigration befinden, bis heute leben müssen. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur die Schwierigkeiten, die Deutsche immer noch in bezug auf Arbeitserlaubnis, auf die Anerkennung von Prüfungen, auf die Ausübung von freien Berufen, auf den Betrieb eines Gewerbes usw. im Auslande haben.
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat die Angelegenheit in diesem Sinne betrachtet und im einzelnen durchgearbeitet. Die Ergebnisse der Einzelberatung finden Sie in der Anlage zu dem schriftlichen Bericht.
Namens des Ausschusses darf ich die Bitte aussprechen, den Gesetzentwurf und die beiden Entschließungen unverändert und, wenn es den einzelnen Fraktionen möglich erscheint, ohne Aussprache anzunehmen, um dadurch bei den heimatlosen Ausländern, im deutschen Volke und im Ausland den Eindruck hervorzurufen, den wir angesichts der Bedeutung dieser Materie für notwendig halten.
({13})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich rufe zunächst auf die §§ 1 bis 11. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über die §§ 1 bis 11, Kap. I und II des Gesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zwei Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe weiter auf das Kap. III, §§ 12, - 13, - 14, - 15, - 16, - 17, - 18, - 19, - 20. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Besprechung.
Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen zwei Stimmen angenommen.
Ich rufe auf Kap. IV, §§ 21 bis 23, - Kap. V, § 24. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Besprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Wiederum gegen zwei Stimmen angenommen.
Ich rufe auf Kap. VI, §§ 25, - 26, - 26 a, - 27, - Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte um ein Handzeichen der Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Wiederum gegen zwei Stimmen angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung
des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller im Rahmen der vereinbarten Redezeit von 40 Minuten.
Meine Damen und Herren! Es könnte draußen in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, als handle es sich bei diesem Gesetz um eine rein rechtliche und sozialpolitische Maßnahme. Dabei steht aber einwandfrei a fest, daß es sich hier um eine politische Entscheidung von sehr großer Tragweite handelt. Der Herr Berichterstatter hat auf die Zahlen der hier in Betracht kommenden Personen hingewiesen, die sich in den Jahren 1945 und 1946 in Westdeutschland befunden haben: annähernd eine halbe Million. Es sind heute noch, wie er selbst berichtet, 50- bis 60 000.
Aber, meine Damen und Herren, um was für Menschen handelt es sich denn hierbei? In einer eingereichten Denkschrift wird davon gesprochen, daß es sich auch um Opfer des Nationalsozialismus handele. Ich glaube, eine Überprüfung - und es sind in den Länderregierungen sehr eingehende Überprüfungen vorgenommen worden - zeigt aber, daß es sich im wesentlichen um solche handelt, die im Dienst des Nationalsozialismus gegen ihre eigenen früheren Länder gekämpft hatten. Es ist Tatsache, daß sich insbesondere in Süddeutschland, in den Ländern Bayern, Württemberg-Baden und Hessen, die Regierungen in all den Jahren mit aller Leidenschaft gegen die sogenannten DPs gewandt haben, nicht nur wegen ihres zu einem großen Teil asozialen Verhaltens, sondern auch - das wissen wir aus München, aus Frankfurt am Main, aus Hanau usw. - wegen ihres politischen Auftretens, das im Rahmen ihrer Haltung Deutschland gegenüber alles andere als wünschenswert und tragbar war. Es sind also solche, die an und für sich absolut die Möglichkeit hätten, in ihre alten Heimatländer zurückzukehren, die aber - das zeigt eben ihre ganze Haltung - nicht zurückkehren wollen.
Ganz deutlich sichtbar werden die Verhältnisse, wenn man einmal bedenkt, daß die Herren Hohen Kommissare vom Petersberg das allergrößte Inter({0})
esse daran haben, ein solches Gesetz durch den Bundestag verabschiedet zu sehen, nicht etwa ein soziales, sondern ein ausgesprochen politisches Interesse, und zweitens aus der Denkschrift, die Ihnen allen zugegangen sein dürfte, der Denkschrift vom 29. August vergangenen Jahres der Vertreter der sogenannten nationalen Komitees der DPs und Refugees in Deutschland mit den verschiedenen Komitees, Estnisches Zentralkomitee, Litauisches Zentralkomitee, Ungarisches Büro usw. usw. Da verweise ich auf eine Schlußbemerkung in dieser Eingabe der sogenannten Komitees der DPs. Es heißt dort an einer Stelle - und ich glaube, das bringt sehr eindeutig zum Ausdruck, was der wirkliche Hintergrund ist -:
Die Nationalkomitees sind sich bewußt, daß im Vergleich zu den großen Fragen des Weltgeschehens die Probleme der DPs und ihre Interessen gering zu sein scheinen. Wir glauben aber, daß sie in ihrer Bedeutung wachsen, wenn man sie aus der Perspektive dieses Geschehens mit Berücksichtigung ihrer weiteren Auswirkungen betrachtet.
({1})
Das ist ganz eindeutig eine Offerte der sogenannten DPs zur Verwendung, zum Einsatz in den möglicherweise kommenden Auseinandersetzungen weltpolitischer Art.
({2})
Es ist Ihnen ja auch nicht unbekannt, daß vor kurzer Zeit eine solche Gruppe an General Eisenhower bereits eine Offerte gemacht und erklärt hat, sie sei bereit, für eine kommende Armee im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Osten eine ) Truppe aufzustellen.
({3})
Meine Damen und Herren, um diese Leute handelt es sich also hier. Ich glaube, wir müßten, statt einen solchen Gesetzentwurf anzunehmen, dahin streben, daß diese Gruppe von Menschen, diese sogenannten DPs so schnell wie möglich den deutschen Boden verlassen, weil wir sonst damit rechnen müssen - ihre Taten in den letzten Jahren beweisen es ja -, daß sie bei der geplanten Aufstellung einer sogenannten westdeutschen Armee ihr Kontingent stellen und damit Deutschland nicht dienen, sondern nur helfen werden, Deutschland zu ruinieren.
({4})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich schließe die allgemeine Aussprache der dritten Beratung und eröffne die Einzelberatung. Ich darf insgesamt aufrufen: Kap. I, - Kap. II, - Kap. III, - Kap. IV, - Kap. V, - Kap. VI, - Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme zur Abstimmung über die aufgerufenen Kapitel, Einleitung und Überschrift des Gesetzenwurfes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen zwei Stimmen angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf betr. die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetzenwurf in dieser Fassung zuzustimmen
wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um K die Gegenprobe. - Gegen zwei Stimmen angenommen.
Meine Damen und Herren, ich darf feststellen, daß der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein wesentliches Werk abgeschlossen hat. Er hat damit zum Ausdruck gebracht, er wünsche, daß allen Menschen, die durch politische Umstände und durch politische Verbrechen heimatlos geworden sind, das Recht zuteil wird, das aus ihrer Menschenwürde erwächst, und daß die Bundesrepublik gewillt ist, dieses Recht und diese Würde der Menschen anzuerkennen. Der Deutsche Bundestag kann nur die Hoffnung haben, daß dieser Wille in allen Ländern der Welt, in denen sich Menschen in gleichen Verhältnissen befinden, anerkannt wird.
({0})
Ich komme zur Abstimmung über die Ihnen vom Ausschuß vorgelegten beiden Entschließungen, zunächst über die Entschließung, die Bundesregierung zu ersuchen, der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge beizutreten usw. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Entschließung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen. Ich komme zur Abstimmung über die Entschließung hinsichtlich der Deutschen im Ausland. Ich bitte die Damen und Herren, die auch dieser Entschließung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. - Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, damit ist der Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, daß bei der Überweisung des von der Fraktion der FDP a beantragten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen offenbar ein Irrtum unterlaufen ist. Das Parteiengesetz befindet sich nämlich in der Beratung des Ausschusses zum Schutze der Verfassung, und es dürfte sich empfehlen, auch diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß zum Schutze der Verfassung federführend und weiterhin dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zuzuweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall. Die Überweisung ist also in dieser Form erfolgt.
Ich bin gebeten worden, den Punkt 6 der Tagesordnung noch etwas zurückzustellen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik ({1}) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Gleichstellung der Kriegsgeschädigten ({2}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schüttler.
Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Schüttler ({3}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 124 wurde bereits unter dem 25. Oktober 1949 von der Bayernpartei gestellt. Er beinhaltet ein Ersuchen an die Bundesregierung, bei künftigen Gesetzentwürfen und Regierungsmaßnahmen zu beachten, daß die Kriegsgeschädigten den Heimatvertriebenen und Heimkehrern auf allen Gebieten gleichgestellt werden, also hinsichtlich Unterstützung, Wohnraumzuteilung usw.
Der Ausschuß hat sich in mehreren Sitzungen mit diesem Antrag befaßt, ohne zu einem positiven Beschluß zu kommen. Die Frage der Gleichstellung
({4})
dieses Personenkreises ist nicht immer so einfach zu beantworten. Bei den verschiedenen Personengruppen gibt es Spezialbedürfnisse. Eine hundertprozentige Gleichstellung ist nicht möglich.
In der Sitzung vom 18. Januar 1951 stand der Antrag erneut zur Beratung. Der Ausschuß vertrat überwiegend den Standpunkt, daß für die von dem Antrag erstrebte Regelung kein Bedürfnis mehr vorliege. Die beantragte Gleichstellung der Kriegsgeschädigten sei durch die seit dem Zeitpunkt der Antragstellung erlassenen Bundes- und Ländergesetze sowie durch die von den Gemeinden durchgeführten Maßnahmen erfolgt. Bei einer Stimmenthaltung wurde folgender Antrag angenommen:
Der Bundestag wolle beschließen,
den vorliegenden Antrag als erledigt zu betrachten, da in den bereits erlassenen Bundes- und Ländergesetzen und durch die in den einzelnen Gemeinden durchgeführten Maßnahmen die in dem Antrag geforderte Gleichstellung ihre Erledigung gefunden hat.
Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, sich diesem Beschluß anzuschließen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat war in Aussicht genommen, eine Besprechung nicht stattfinden zu lassen. Die Fraktion der Bayernpartei macht mich darauf aufmerksam, daß ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung im Ältestenrat nur unter der Voraussetzung gegeben worden ist, daß eine Einstimmigkeit im Ausschuß vorliege. Der Vertreter der Bayernpartei hat aber gegen diesen Antrag gestimmt.
Darf ich annehmen, daß im Rahmen einer Gesamtredezeit von 40 Minuten die Möglichkeit besteht, zu diesen Dingen Stellung zu nehmen? - Herr Abgeordneter Wartner hat sich für die Bayernpartei zum Wort gemeldet. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident hat bereits darauf aufmerksam gemacht, warum wir wünschen, daß diese Frage auch hier im Plenum zur Sprache kommt. Wir wünschen es deshalb, weil vom Ausschuß eine irrtümliche Berichterstattung erfolgt ist. Nach dem Ausschußbericht hat es den Anschein, als hätte auch der Vertreter der Bayernpartei diesem Ausschußbeschluß zugestimmt.
Meine Herren, der Antrag Drucksache Nr. 124 datiert bereits vom 25. Oktober 1949.
({0})
Er liegt also sehr weit zurück. Wenn er bis heute nicht behandelt worden ist, so liegt die Schuld zweifelsohne nicht auf seiten der Antragsteller.
Was will unser Antrag? Wir haben gefordert, daß bei Gesetzentwürfen und Regierungsmaßnahmen betreffend die Frage der Heimatvertriebenen, der Bombengeschädigten und der Heimkehrer grundsätzlich von der Gleichberechtigung dieser drei Gruppen auszugehen ist. Man hat im Ausschuß darauf verwiesen, daß in der Zwischenzeit Maßnahmen getroffen worden seien, durch die sich dieser unser Antrag erledigt habe. Dem ist nicht so. Ich will bloß darauf verweisen, daß heute ein Bombengeschädigter oder ein Heimkehrer beispielsweise keinen Bauernhof pachten kann, weil er hierzu keine Kredite zugewiesen bekommt, so wie sie
etwa der Heimatvertriebene erhält. Daraus ergibt sich schon, daß man von einer Gleichstellung dieser drei Gruppen bis heute noch nicht sprechen kann. Wir sind wirklich nicht gegen die Heimatvertriebenen, und unser Antrag richtet sich auch in keiner Weise gegen diese. Aber wir glauben, daß die Rechte, die die Heimatvertriebenen bei uns haben, auch unseren Bombengeschädigten, unseren Heimkehrern und unseren Spätheimkehrern zuteil werden sollen.
({1})
Das ist in wenigen Worten die Begründung unseres Antrages. Ich glaube, unser Antrag ist so gehalten, daß man ihn ohne Zurückverweisung an den Ausschuß annehmen könnte. Wenn aber das Hohe Haus glaubt von hier aus eine Entscheidung in diesem Sinne nicht treffen zu sollen, dann bitte ich Sie, daß dieser Antrag nochmals dem Ausschuß zur weiteren Behandlung vorgelegt wird.
({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint selbstverständlich, daß mit der Gleichstellung der verschiedenen Kategorien von Kriegsgeschädigten nicht eine schematische, gleichmachende, verallgemeinernde Gleichstellung gemeint ist,
({0})
sondern daß sie nur als Grundsatz zu verstehen ist, so daß sie der Sachlage jeweils entspricht. Ich kann mich für meine Fraktion deswegen den Bedenken des Ausschusses nicht anschließen, der meint, man könne nicht alles über einen Leisten schlagen. Das soll ja gar nicht geschehen. Im übrigen verstehe ich aber nicht, wie man im Ausschuß zu dem Ergebnis kommen konnte, diese Gleichstellung sei schon hergestellt. Das ist mir absolut unverständlich; denn jeder, der sich auch nur oberflächlich mit der Sache befaßt hat, müßte doch wissen, daß z. B. die Kreditgewährung für die in der Heimat befindlichen und gebliebenen Bombengeschädigten bislang fehlt. So etwas gibt es nicht. Weiter gibt es z. B. für die in ihrer Heimat verbliebenen Kriegsgeschädigten keine Wohnbauförderung und keine Bahnfahrtvergünstigung. Wir haben an anderer Stelle darüber gesprochen. Es gibt bisher nicht die Teilnahme der Fliegergeschädigten an Organisationen wie dem Flüchtlingsbeirat. Alles das fehlt noch. Ich wundere mich darüber, daß man unter solchen Umständen davon sprechen kann, die Gleichstellung sei schon herbeigeführt. Ich bin ebenfalls wie der Herr Vorredner der Ansicht, daß man dem Antrag der Bayernpartei so, wie er ist, zustimmen kann. Nur für den Eventualfall - darüber müßte zuerst abgestimmt werden bitte ich um Rückverweisung an den Ausschuß, damit er sich gründlicher mit der Sache befaßt.
({1})
Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es ist zunächst beantragt, diesen Antrag noch einmal an den Ausschuß für Sozialpolitik zurückzuverweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die einer solchen Zurückverweisung zustimmen wollen, eine Hand zu erheben. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Die Zurückverweisung ist erfolgt. Damit ist die Angelegenheit zunächst abgeschlossen.
({0})
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({1}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Dorls gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 ({2}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoogen. - Darf ich bitten, Herrn Abgeordneten Hoogen davon zu unterrichten, daß er als Berichterstatter gewünscht wird.
Inzwischen rufe ich auf Punkt 10 der Tagesordnung. - Ist Herr Abgeordneter Karpf anwesend?
- Herr Abgeordneter Karpf ist ebenfalls nicht da.
Ich rufe zunächst auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur
Frage der Konzessionsabgaben ({3}).
Es ist vereinbart, daß keine Begründung erfolgen soll, sondern daß der Antrag ohne Aussprache an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen werden soll. Ich darf annehmen, daß das Haus mit dieser Überweisung einverstanden ist.
Ich kehre zurück zu Punkt 9 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({4}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Dorls gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 ({5}).
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Hoogen, das Wort zu nehmen.
Hoogen ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gelegentlich einer Vernehmung in anderer Angelegenheit bekundete der Finanzbeamte a. D. Christian Siegmüller, daß er durch Vermittlung des Abgeordneten Dr. Dorls in Bonn Kraftfahrergebühren erhoben habe, ohne den Kraftwagen des Abgeordneten Dr. Dorls gefahren zu haben.
({7})
Er sei dann in Schwierigkeiten mit der Partei des Abgeordneten Dr. Dorls gekommen. Wie ich schon sagte, hat er aus Anlaß eines anderen Verfahrens im Dezember des vergangenen Jahres vor der Kriminalpolizei in Hannover diese Bekundung gemacht. Der Vorgang ist auf dem Dienstwege dem Herrn Bundestagspräsidenten zugeleitet worden und hat den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität beschäftigt. Der Zeuge Siegmüller hat bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vor der Kriminalpolizei in Hannover darüber hinaus bekundet, daß auch der Geschäftsführer der Partei des Abgeordneten Dr. Dorls Kraftfahrergebühren bezogen habe, ohne den Kraftwagen gefahren zu haben.
({8})
Meine Damen und Herren! Der Zeuge hat selbst gesagt, daß er früher Mitglied dieser Partei gewesen sei und es jetzt nicht mehr sei. Es liegt also der Verdacht nahe, daß irgendwie ein Racheakt vorgenommen werden soll. Auf der anderen Seite glaubte der Ausschuß aber, daß diese Frage das Ansehen
und die Würde des Hohen Hauses unmittelbar betreffe. Der Ausschuß schlägt daher in diesem Falle dem Hohen Hause einmütig vor, die Immunität des Abgeordneten Dr. Dorls aufzuheben.
Ergänzend darf ich bemerken, daß Dr. Doris selbst die Vorgänge bestreitet und auch eidesstattliche Versicherungen vorgelegt hat, aus denen sich folgendes ergibt, was allerdings noch von dem Gericht nachgeprüft werden müßte. Er sagt:
Unserer Partei gehörte ein Bekannter an, der wegen angeblichen Kriegsverbrechens von der Regierung der Sowjetunion gesucht werde. Dieser Mann war in großer Not für sich und seine Familie, und ich habe ihm deshalb diesen Kraftfahrerposten bei mit angeboten, um ihm die Einnahme aus der Bundestagskasse zukommen zu lassen.
Den Namen dieses Mannes könne er, weil er eben wegen angeblicher Kriegsverbrechen gesucht werde, nicht angeben. Dieser Mann könne auch bei der Bundestagskasse in Bonn die Gebühren selbst nicht abheben, weil er sich dann der Gefahr aussetze, daß er hier irgendwie erkannt werde; denn er habe früher im politischen Leben gestanden.
Das, was an diesen Dingen richtig ist, zu beurteilen, ist nicht Sache des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität. Das wird Aufgabe des Gerichts sein. Aus den von mir vorgetragenen Gründen empfiehlt Ihnen der Ausschuß jedenfalls, der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Doris zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Drucksache Nr. 1953 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Offenbar einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt den Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ({0}) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Arnholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 ({1}).
Inzwischen ist der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Karpf, anwesend. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Karpf ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität lag ein Schreiben des Herrn Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 des Inhalts vor, eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Arnholz herbeizuführen. Dem Bericht des Oberstaatsanwalts des Landgerichts Köln lag folgender Sachverhalt zugrunde.
Abgeordneter Arnholz soll am 10. Oktober 1950 als Führer eines Pkw durch verkehrswidriges Überholen eines Lastzuges einen Radfahrer gefährdet und sich hierdurch einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung schuldig gemacht haben. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat bereits seit längerer Zeit den Grundsatz - der auch vom Plenum des Bundestages gutgeheißen wurde - aufgestellt, bei Verkehrsdelik({3})
ten die Immunität grundsätzlich aufzuheben. Unter Beachtung dieses Grundsatzes hat der Ausschuß in seiner Sitzung vom 14. Februar 1951 einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Arnholz zu empfehlen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Besprechung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 1954 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Da es sich hier gerade um Begegnungen handelt, möchte ich diese Gelegenheit benutzen, um das Hohe Haus davon in Kenntnis zu setzen, daß die Darstellungen, die in der Öffentlichkeit über die Anweisung betreffend Grußpflicht an die Angestellten des Bundestages verbreitet worden sind, in merkwürdiger Weise entstellt sind. Ich habe es für selbstverständlich gehalten, daß ein Hinweis an die Angestellten erging, daß sie die Abgeordneten, die ihnen bekannt sind und die ihnen in diesem Hause begegnen, grüßen. Das scheint mir keine Maßnahme einer halbmilitärischen Ordnung zu sein, sondern die selbstverständliche Durchsetzung der Höflichkeit, die in diesem Hause ohne Frage herrschen sollte. Selbstverständlich hat niemand erörtert, daß die Abgeordneten etwa mit Abzeichen ausgestattet werden sollen. Ich finde die Erörterungen darüber auch mit merkwürdig wenig Humor geführt.
({0})
Ich kehre zurück zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch ({1}) ({2});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({3}) ({4}). ({5})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Mensing.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu
nehmen.
Mensing ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Als letztes der von der Regierung vorgelegten Marktordnungsgesetze kommt das Vieh- und Fleischgesetz heute zur Beratung. Es wurde in den letzten Wochen und Monaten von dem Getreidegesetz, dem Milch- und Fettgesetz und dem Zuckergesetz überrundet. Für diese drei Gesetze wurde eine größere Dringlichkeit angenommen als für das Vieh- und Fleischgesetz. Sonst hätte. es dem Hohen Hause schon eher vorgelegt werden können.
In seinen Grundzügen unterscheidet sich das Vieh- und Fleischgesetz von den anderen Gesetzen dadurch, daß es in seinem zweiten Teil, der als Kernstück des Gesetzes zu betrachten ist, bewährte Vorschriften aus der Vergangenheit zusammengefaßt und übernommen hat, die bereits in den zwanziger Jahren in ähnlicher Form bestanden haben. Es handelt sich dabei um die Vorschriften über den ordnungsmäßigen Ablauf der Groß- und Schlachtviehmärkte. Darunter fällt die Festlegung und Regelung von Marktzeiten, Markttagen, Anlieferungszeiten für das Vieh und Bestimmungen über Preisnotierung und Lebendviehhandel. Der Ernährungsausschuß hat sich entgegen der Regierungsvorlage der Anregung des Bundesrats angeschlossen und es nicht für zweckmäßig gehalten, die Großviehmärkte namentlich aufzuführen, sondern diese Festlegung dem Bundesernährungsministerium im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überlassen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den Abtrieb von Schlachtvieh von den Märkten erst dann zu gestatten, wenn der Käufer das gekaufte Vieh bezahlt oder zumindest für eine Sicherstellung des Kaufpreises gesorgt hat. Hier ist der Ernährungsausschuß der Regierungsvorlage gefolgt und hat sich damit begnügt, in § 10 Abs. 1 zu bestimmen, daß der Kaufpreis grundsätzlich an dem Tage, an dem das Vieh gekauft worden ist, bezahlt werden muß. Der Ausschuß ist davon ausgegangen, daß eine möglichste Sicherheit im Zahlungsverkehr auf den Märkten zwar eine wesentliche Vorbedingung für eine stabile und gleichmäßige Anlieferung ist, konnte sich jedoch dem nicht verschließen, daß im Falle eines Überangebots mit der Forderung nach Sofortzahlung die Räumung der Märkte unter Umständen gefährdet werden könnte. Die Sicherheit für den Vieheinsender wird vielmehr dadurch besser gewährleistet, daß die obersten Landesbehörden Vorschriften über die Sicherheitsleistung von Viehagenten erlassen können, die an den Märkten tätig sind. Dies gibt die Möglichkeit, nur kreditwürdige Agenturbetriebe, die treuhänderisch für den Vieheinsender arbeiten, als Agenten zuzulassen.
Eine objektive Preisfeststellung auf den Märkten ist eine von allen Teilen anerkannte Notwendigkeit, damit eine wirkliche Orientierung über die Marktverhältnisse des gesamten Bundesgebietes in vergleichbarer Weise möglich ist. Das System der Marktschlußscheine, die Einsetzung von besonderen Notierungskommissionen tragen dieser Notwendigkeit Rechnung. Die Vergleichbarkeit wird durch die Beibehaltung von Schlachtwertklassen, die in dem neuen Gesetz als Handelsklassen bezeichnet sind, gesichert. Im Gegensatz zu den früheren Klassifizierungsmethoden wird die Handelsklasse nach außen hin nicht bekanntgegeben. Die Tiere werden auch nicht mit der Handelsklasse gekennzeichnet, so daß ein freies Aushandeln des Preises unabhängig von der Handelsklasseneinreihung stattfinden kann. Die Einreihung in die Handelsklasse dient vielmehr lediglich für die Feststellung des Preises als Unterlage. Aus der amtlichen Notierung können sich dann der Bauer, der Händler, der Verarbeitungsbetrieb ein zuverlässiges Bild machen, ob im Einzelfall z. B. die leichteren oder schweren Schweine, Großvieh oder fette Kühe besonders gefragt sind.
Das zweite Kernstück des Vieh- und Fleischgesetzes sind die Bestimmungen über die Einfuhr- und Vorratsstelle. Der Ernährungsausschuß hat sich in seiner Beschlußfassung im Juli vorigen Jahres streng an die auch für das Getreidegesetz und das Milch- und Fettgesetz getroffene Regelung gehalten; er ist damit zum Teil sogar über die Vorschläge des Bundesrats hinausgegangen. Im Wirtschaftspolitischen Ausschuß, dem das Gesetz ebenfalls zur Beratung überlassen worden ist, wurde in mehreren Sitzungen, zum Teil unter Heranziehung von Sachverständigen aus der Wissenschaft und der Praxis, die Frage untersucht, ob hier eine Einfuhrstelle überhaupt noch erforderlich ist. Die Frage ist vom Wirtschaftspolitischen Ausschuß bejaht worden. In seiner Sitzung vom 24. Januar 1951 hat dieser Ausschuß eine Formulierung gefunden, nach der sämtliche Importe von Schlachtvieh,
({7})
Fleisch und Fleischerzeugnissen der Einfuhr- und Vorratsstelle anzubieten sind. Diese ist zur Übernahme der Ware berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Darüber aber, ob nun die Einfuhr- und Vorratsstelle, falls sie die Ware nicht übernimmt, dem Importeur die Einfuhr untersagen kann oder ob sie dazu nicht berechtigt sein soll, d. h. ob der Einfuhr- und Vorratsstelle das Recht des Embargos zustehen soll, ist zwischen dem Ernährungsausschuß und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß eine volle Einigung nicht erzielt worden. Der Ernährungsausschuß bleibt bei seinem Beschluß vom Juli 1950, daß die Einfuhrstelle - genau so wie bei dem Getreidegesetz und dem Milch- und Fettgesetz - das Recht des Embargos unbegrenzt haben muß, während der Wirtschaftspolitische Ausschuß der Einfuhr- und Vorratsstelle ein solches Embargo nicht einräumt, sondern ihr lediglich die Möglichkeit gibt, Auflagen bezüglich des Zeitpunktes der Einfuhr zu erteilen.
Die vom Ernährungsausschuß gewünschte Fassung ist in der Ihnen vorliegenden Drucksache in § 16 niedergelegt. Mit dieser Fassung ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik nicht einverstanden. Im Ausschuß für Wirtschaftspolitik wurde in der 62. Sitzung die Fassung des § 16 erneut mit dem Ergebnis zur Debatte gestellt, daß der Ausschuß an seinem Beschluß vom 24. Januar 1951 festhält. Ich bringe daher die abweichende Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik dem Hohen Hause zur Kenntnis.
Die weiteren Vorschriften des Vieh- und Fleischgesetzes, soweit sie sich mit der Auskunftspflicht, unbedingt notwendigen Meldungen, den Vorschriften über Geheimhaltungspflicht und Verschwiegenheitspflicht befassen, entsprechen den übrigen Marktordnungsgesetzen fast wörtlich. Ich darf mir ein näheres Eingehen hierauf und auf die Strafvorschriften daher aus Zeitgründen ersparen.
Das Vieh- und Fleischgesetz sieht im vierten Abschnitt noch die Möglichkeit zur Bildung von Marktverbänden vor. Hier ist der Mitarbeit der beteiligten Wirtschaftskreise im weitesten Sinne eine Chance gegeben, in Form von mehr oder weniger festeren Vereinigungen ohne jeden öffentlich-rechtlichen Charakter und ohne hoheitliche Befugnisse entscheidend bei den Aufgaben mitzuwirken, die sich auf Grund des Gesetzes ergeben. Ich erwähne dabei das wichtige Gebiet der Preisnotierungen, Einreihung in Handelsklassen, Marktberichterstattung und Marktbeobachtung. Die Form ist loser als im Zuckergesetz. Die Einzelheiten bitte ich aus der Vorlage, § 17 und § 18, zu entnehmen.
Ich habe versucht, Ihnen so objektiv wie möglich die Ergebnisse der Beratung der Ausschüsse zur Kenntnis zu bringen. Sie wissen, daß ich selbst zu einer der beteiligten Berufsgruppen gehöre, und ich glaube daher, Ihnen einen objektiven Bericht gegeben zu haben.
({8})
Ich werde im Laufe der Diskussion über dieses Gesetz noch in meiner Eigenschaft als Abgeordneter sprechen und auch noch einige Abänderungsanträge stellen.
Namens des Ernährungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, das Vieh- und Fleischgesetz in der Ihnen in Drucksache Nr. 1892 vorgelegten Form anzunehmen.
Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich darf diese Gelegenheit benutzen, um die Ausschüsse und
die Herren Berichterstatter zu bitten, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung, eine schriftliche Berichterstattung vorzunehmen, in noch stärkerem Maße Gebrauch zu machen. Nach meiner Auffassung empfiehlt sich das besonders, wenn die Berichterstattung so ausgezeichnet schriftlich vorbereitet ist, wie das eben geschehen ist.
({0})
Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung und bitte zunächst den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, zur Darlegung der Auffassung seines Ausschusses das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Herrn Berichterstatter, dem Herrn Kollegen Mensing, der gerade gesprochen hat, sehr dankbar, daß er auch ausführlich dargestellt hat, in welchen Punkten die Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses von der des Ernährungsausschusses abweicht. Ich wäre dem Herrn Berichterstatter noch dankbarer gewesen, wenn man den Abänderungsantrag, den der Wirtschaftspolitische Ausschuß gestellt hat, in den gedruckt vorliegenden Bericht aufgenommen hätte. Wir haben die Frage in diesem Hohen Hause schon häufig erörtert, ob es sich nicht empfiehlt, daß dort, wo mehrere Ausschüsse beteiligt sind, eine einheitliche Drucksache hergestellt wird. Da das bisher noch nicht geschehen ist, sind wir in die etwas schwierige Lage versetzt worden, eine Art interfraktionellen Antrag als Abänderungsantrag zu stellen. Dieser Antrag liegt Ihnen in dem Umdruck Nr. 88 vor. Ich will dazu nur noch ganz wenige Worte sagen.
Wir glaubten im Wirtschaftspolitischen Ausschuß mit einer Kompromißformel sehr zufrieden sein zu können, die in mühseliger Arbeit zwischen dem Ernährungs- und Wirtschaftsministerium während der Verhandlung erstellt worden war. Leider hat uns diese Hoffnung betrogen, so daß wir mangels einer Einigung heute eine abweichende Auffassung vortragen müssen. Sie besteht im Grunde darin, daß wir ein absolutes Embargo nicht für richtig halten, dagegen ein beschränktes oder, wenn ich so sagen soll, ein relatives Embargo.
Das Entscheidende finden Sie in dem Absatz 4, den wir vorgeschlagen haben. Wir sind der Meinung, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle, wenn sie Auflagen hinsichtlich des . Zeitpunktes der Einfuhren erteilen kann und diese Auflagen sowohl jahreszeitliche Marktschwankungen als auch handelsvertragliche Verpflichtungen berücksichtigen, eine den Zwecken des Gesetzes und den Zwecken der Gesamtwirtschaft genügende Fundierung hätte.
Ich darf Sie im Namen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses bitten, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung und rufe dazu zunächst auf § 1, - § 1 a, -§ 2, - § 3, - § 3 a des Gesetzes. Wünscht jemand von den Damen und Herren dazu das Wort zu nehmen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die §§ 1 bis 3 a des Ersten Teils des Gesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Ich rufe auf den Zweiten Teil des Gesetzes, die
§§ 4,- 5,- 7,-8,-9,-10,-11,-12-und
({0})
13. Wünscht jemand zu diesen Paragraphen das Wort zu nehmen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die aufgerufenen §§ 4 bis 13. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Ich rufe auf den Dritten Teil des Gesetzes, zunächst den § 15. Wer wünscht zu § 15 das Wort zu nehmen? - Herr Abgeordneter Mensing.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich bedaure sehr, Herr Präsident, daß Sie sich veranlaßt fühlten, meine Ausführungen, die ich als Berichterstatter gemacht habe,
({0})
in einer Form zu kritisieren, die bei der Schwierigkeit dieses Gesetzes nach meiner Auffassung wahrhaftig nicht angebracht war.
({1})
Herr Abgeordneter Mensing! Ich muß es mir verbitten, daß in dieser Form Kritik geübt wird. Ich habe nicht an Ihren Ausführungen Kritik geübt, sondern habe eine Bitte ausgesprochen, von der ich überzeugt bin, daß sie von einer nicht geringen Zahl von Mitgliedern des Hauses unterstützt wird. Meine Bemerkung war in keiner Weise auf Ihre Person bezogen.
({0})
Herr Präsident, ich nehme diese Erklärung entgegen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, - ({0})
Herr Abgeordneter Mensing, ich habe nicht den Eindruck, daß es zu Ihren Aufgaben gehört, hier meine Erklärungen entgegenzunehmen.
Dann werde ich das schriftlich machen.
({0})
Zu diesem § 15 habe ich einen Abänderungsantrag gestellt, und zwar deshalb, weil ich der Auffassung bin, daß der Verwaltungsrat der Vorratsstelle nicht entsprechend besetzt ist. Bei der Bedeutung, die die Vorratsstelle schon in der Vergangenheit hatte und erst recht in der Zukunft haben wird, haben wir alle Ursache, sie besonders unter die Lupe zu nehmen.
({1})
- Durch den Verwaltungsrat, Herr Kollege, und durch die Fachleute, die in diesen Verwaltungsrat sollen.
({2})
- Wenn Sie die Bauernvertreter und die Vertreter des Handwerks als „Interessenten" bezeichnen, dann ist das Ihre Auffassung.
({3}) Schließlich haben derart große Wirtschaftskreise ein Recht, genau so wie die Verbraucher in einem solchen Verwaltungsrat vertreten zu sein. Die Vorratsstelle selbst ist bekanntlich sehr umstritten gewesen. Sie werden wissen, daß vor der Korea-Krise große Organisationen wie die Gewerkschaftsbewegung, das Fleischerhandwerk und andere Gruppen, ursprünglich auch das Landvolk, sich gegen die Vorratsstelle gewandt haben. Es handelt sich vor allem um die Frage der Finanzierung. Jede Vorratsstelle, ganz besonders aber eine Vorratsstelle auf diesem Sektor wird mehr oder weniger ein Verlustgeschäft sein. Das war auch der Grund, weshalb diese Organisationen sich gegen ihre Errichtung ausgesprochen haben. Dann kam die Korea-Krise, und auf Grund der daraufhin einsetzenden Entwicklung trat über Nacht eine Wandlung in den Auffassungen ein. Heute werden wir bis zu einem gewissen Grade eine bescheidene Vorratswirtschaft betreiben müssen, soweit unsere Finanzen es gestatten. Daraus ergibt sich von selbst, daß die Vorratsstelle in Zukunft eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß der Verwaltungsrat erweitert wird, und zwar um einen Bauern, einen Vertreter der Verbraucherschaft, der nach Möglichkeit vom Deutschen Städtetag benannt werden sollte, und außerdem noch um einen Vertreter der Fleisch be- und verarbeitenden Betriebe. Diese Vergrößerung halte ich für notwendig, um damit den Einfluß der Verwaltung - um nicht zu sagen: Bürokratie - auszuschalten. Was die übrigen Vertreter der Verbraucherschaft angeht, möchte ich vorschlagen, nach Möglichkeit auch Hausfrauen zu nehmen, die mit der Materie vertraut sind.
Ich bitte daher, meinen Antrag annehmen zu wollen, der wie folgt lautet:
Der Verwaltungsrat der Vorratsstelle wird um drei Vertreter erweitert, und zwar durch einen Vertreter der Landwirtschaft, einen Vertreter der Fleisch be- und verarbeitenden Betriebe und einen Vertreter der Verbraucher, der vom Deutschen Städtetag benannt wird.
({4})
§ 15 Abs. 2 Ziffer 4 erhält demnach folgende Fassung:
Der Verwaltungsrat besteht aus
1. zwei Vertretern des Bundesministers als Vorsitzendem und stellvertretendem Vorsitzenden,
2. je einem Vertreter des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft,
3. vier Vertretern der obersten Landesbehörden, die der Bundesrat bestimmt, und
4. folgenden Vertretern der beteiligten Wirtschaftskreise: fünf Vertretern der Landwirtschaft, einem Vertreter des Importhandels, einem Vertreter des Viehhandels, einem Vertreter der Viehverwertungsgenossenschaf ten, vier Vertretern der fleischbe- und -verarbeitenden Betriebe, einem Vertreter des Einzelhandels, einem Vertreter der Verbrauchergenossenschaften, vier Vertretern der Verbraucher und einem Vertreter der Verbraucher, der vom Deutschen Städtetag zu benennen ist.
Am Schluß möchte ich weiter zum Ausdruck bringen, daß ich hoffe, der neue Verwaltungsrat wird darüber wachen, daß die autoritären Tendenzen der Vorratsstelle, wie sie bisher vorhanden waren, der Vergangenheit angehören.
({5})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Mensing hat völlig recht, jedenfalls soweit er hier ausgeführt hat, daß es sehr darauf ankommt, wie die Organe der Einfuhr- und Vorratsstellen zusammengesetzt sind. Unter Anerkennung der Bedeutung einer richtigen Zusammensetzung haben wir uns im Ernährungsausschuß auch sehr lange mit der Frage beschäftigt, wie denn nun die an dem Gesetz und an der durch das Gesetz zu regelnden Materie beteiligten Wirtschaftskreise einschließlich der Verbraucher in diesem Verwaltungsrat vertreten sein sollten. Sie wissen, daß meiner Meinung nach Agrarpolitik und Ernährungspolitik nur dann richtig sind, wenn sie den berechtigten Interessen aller beteiligten Wirtschaftskreise und aller beteiligten Kreise unseres Volkes in gleicher Weise dienen. Wenn man dem Gedanken der Marktordnung zum Durchbruch verhelfen will, dann muß mit besonderer Sorgfalt darüber gewacht werden, daß nicht einmal der Eindruck entsteht, als sei die Marktordnung eine Angelegenheit im Interesse der einen oder anderen Seite. Es wäre geradezu verhängnisvoll, wenn etwa bei den Verbrauchern aus der Zusammensetzung dieser Organe der Eindruck entstehen sollte, als sei die ganze Marktordnung darauf abgestellt, die Preise möglichst hoch zu halten. Deshalb, wie gesagt, hat man sich lange darüber unterhalten, wie die einzelnen Wirtschaftsgruppen, die einzelnen Bevölkerungskreise in diesem Ausschuß vertreten werden sollen, und ich glaube auch heute noch, daß das Resultat dieser Überlegungen durchaus richtig war. Aus dieser Überzeugung heraus werden meine Freunde und ich den Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Mensing hier ablehnen.
Lassen Sie mich noch einen Satz hinzufügen. Ich glaube, daß es nicht richtig ist, wenn hier die Hinzunahme eines weiteren Vertreters der Verbraucher so stark unterstrichen wird. Das macht vielleicht so auf den ersten Blick einen ganz guten Eindruck. Wenn man dabei aber bedenkt, daß mit diesem einen Verbrauchervertreter ja auch noch zwei Vertreter anderer Standpunkte, anderer Interessen mit in diesen Verwaltungsrat einziehen, dann ist mindestens eins ganz klar: Durch den Antrag des Herrn Kollegen Mensing wird die Verbraucherposition in diesem Verwaltungsrat keineswegs gebessert; sie wird eher verschlechtert.
Im übrigen ist im Ausschuß lang und breit darüber gesprochen worden, wer eigentlich legitimiert sei, die Verbraucherinteressen zu vertreten, da die Verbraucher ja nicht alle zusammen da angewandert kommen können. Die Festlegung der Meinung des Ausschusses in dieser Beziehung halten wir auch heute noch für richtig.
Dagegen müssen wir ganz entschieden bestreiten, daß der Deutsche Städtetag im besonderen die Aufgabe habe, die Verbraucherinteressen zu vertreten. Sollte man das annehmen, dann muß man einer Reihe von anderen Organisationen ein gleiches Recht einräumen, und dann würde dieser Verwaltungsrat sehr bald so groß werden, daß von einer Arbeit da überhaupt nicht mehr geredet werden kann. Ist nicht ebenso wie der Deutsche Städtetag z. B. der Deutsche Gemeindetag dann legitimiert,
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die Verbraucherinteressen zu vertreten? Allein dieser Hinweis, meine Damen und Herren, dürfte genügen, um ganz klar zu ma&fen, daß das, was der Herr Kollege Mensing hier vorschlägt, nicht dem ausgewogenen und ordentlichen Arbeiten
dieser Vorratsstelle dient. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir diesen Antrag auf Umdruck Nr. 90 ablehnen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller.
Meine Damen und Herren! Der Antrag des Herrn Kollegen Mensing war für uns eine mehr oder weniger freudige Überraschung. Er gedenkt, der Landwirtschaft einen Vertreter mehr zu geben. Ic kann ihm erklären, daß die Landwirtschaft diese freundschaftliche Geste gern anerkennt, aber nicht gewillt ist, von dieser Vertretung Gebrauch zu machen.
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Wir sind der Auffassung, nachdem diese Frage im Ausschuß in langen Verhandlungen eingehend ausgewogen und abgewogen worden ist, daß die Landwirtschaft mit den vier Vertretern durchaus zufrieden ist, und wir sin ferner der Auffassung, daß es nicht auf die Zahl der Vertreter ankommt, sondern auf die Qualität derjenigen, die man in einen solchen Ausschuß hineinschickt.
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Meine Damen und Herren! Es genügt deshalb auch - das ist unsere Auffassung -, wenn drei Vertreter der fleischbe- und -verarbeitenden Betriebe dort vertreten sind.
Nach dem Antrag soll nun der Deutsche Städtetag noch einen Vertreter der Verbraucher stellen. Meine Herren! Wir wollen doch nicht den Städtetag in die Schwierigkeit bringen, darum ringen zu müssen, ob er einen Oberbürgermeister oder einen Oberstadtdirektor als Vertreter der Verbraucher dorthin entsendet.
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- Es wird vorgeschlagen: der Schlachthofdirektor; das wäre vielleicht akzeptabel, weil er etwas Beziehung zu den armen Tierchen hat, die unter dieses Fleischgesetz fallen und nach ihm verurteilt werden.
Meine Damen und Herren! Dann weist Herr Mensing darauf hin, daß man ein Gegengewicht gegen die Bürokratie schaffen müßte. Gewiß, es gibt eine Bürokratie. Aber man kann doch nicht in allen Fällen und immer wieder die Vertreter der Ministerien kurzweg als Bürokraten abtun. Der ganze Rat wird aus 24 Mitgliedern bestehen. Davon haben die Ministerien acht Vertreter. Wenn die zwei Drittel andere Vertreter es nicht fertigbringen, mit diesem einen Drittel, das wir mal als Bürokraten bezeichnen, fertigzuwerden. dann wird auch ein weiterer Zuzug von drei Mitgliedern nicht helfen, und wir werden restlos der Bürokratie ausgeliefert sein. Dann laufe ich lieber Gefahr mit 24 als mit 27 Mitgliedern. zumal mit 24 besser zu arbeiten ist als mit 27. Meine Freunde und ich müssen den Antrag ablehnen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken daß es mir darauf ankommt. mit dem Herrn Kollegen Mensing in Ruhe und Freundschaft 711 leben,
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denn ein Streit mit Metzgermeistern kann doch sehr gefährlich werden.
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Er kann mich ja zwar persönlich abstechen, aber ich kann ihm doch geistig noch anders erwidern, als das sonst üblich ist.
Die Geschichte ist nämlich so, daß die Grundlage des Vieh- und Fleischgesetzes die Rindviecher sind. Das steht einwandfrei fest.
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Diese Grundlage muß erst vorhanden sein, bevor man das Vieh verarbeiten kann. Das andere ist erst der zweite Schritt. Deswegen muß die Einfuhr- und Vorratsstelle zunächst mit diesen Tatsachen rechnen, d. h. mit der genügenden Versorgung der Märkte mit Schlachtvieh und mit der genügenden Einfuhr von Lebendvieh oder Fleisch aus dem Auslande. Das hat zunächst mit der Inlandsverarbeitung aber auch gar nichts zu tun. Die Inlandsverarbeitung schließt sich dann erst an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus dem Grunde bin ich dafür, daß an den Verhältnissen, wie ihnen durch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates jetzt Rechnung getragen worden ist, nichts mehr geändert werden soll. Das ist in dem Ausschuß, Herr Kollege Kriedemann, so ausgeklügelt und nach allen Seiten so durchberaten worden, so daß man darüber kein Wort mehr verlieren dürfte.
Aber eines darf ich sagen. Wenn wir hier beispielsweise unsere Viehverwertungsgenossenschaften wirksam einschalten und uns insbesondere den großen Wirkungskreis der Süddeutschen Viehverwertungsgenossenschaft vor Augen führen - ich könnte das mit Zahlen tun -, dann wird man wohl zugeben, daß e i n Vertreter der Viehverwertungsgenossenschaften in dem Verwaltungsrat außerordentlich wenig ist. Das wird jeder konstatieren. ) Und drei Vertreter der fleischbe- und -verarbeitenden Industrie - das ist außerordentlich ausreichend, so daß ich bitte, daran nichts mehr zu ändern.
Was nun der Vertreter des Städtetages darin tun soll, das weiß ich nicht. Unter den vier Verbraucher-Vertretern kann ein Vertreter des Städtetages sein. Vielleicht ist einer dabei, der auf dem Gebiete ganz besondere Kenntnisse hat. Dann soll er in dem Verwaltungsrat sehr willkommen sein. Das wird das Bundesernährungsministerium schon ausknobeln.
Das Heftpflästerchen, das uns da mit fünf Vertretern der Landwirtschaft gegeben wird, das -wie der Kollege Müller schon gesagt hat - reizt uns nicht. Wir können also diesen Spuren nicht folgen. Deswegen lassen wir die Sache so, wie sie im Ausschuß zustande gekommen ist.
Nun weiß icht nicht, Herr Präsident, kann ich gleich zu § 16 Stellung nehmen?
Nein, wir sind noch bei § 15.
§ 15! - Gut, ich halte mich genau an die Geschäftsordnung und bin gewohnt, an den Worten des Herrn Präsidenten keine Kritik zu üben.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mensing.
Ich lehne es ab, mich in diesem Hohen Hause auf das Niveau zu begeben, wie es in einem Kabarett üblich ist.
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Daß der Kollege Horlacher im Laufe der Zeiten uns hier Proben seines karnevalistischen Könnens, um mich so auszudrücken,
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wiederholt gegeben hat, brauche ich nicht besonders zu unterstreichen.
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Ich bedaure allerdings, daß eine solch ernste Frage dazu benutzt wird, um gegenüber einem Neuling hier im Parlament, von dem Sie annehmen, daß er vielleicht auf dem politischen Parkett noch nicht tanzen kann, den Versuch zu unternehmen, ihn unsicher zu machen.
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Von jetzt ab werden Sie mich immer in freier Rede hören.
Herr Abgeordneter Mensing, darf ich darauf aufmerksam machen, daß persönliche Bemerkungen nach Schluß der Besprechung zu machen sind. Wir befinden uns augenblicklich in der Aussprache über § 15.
Meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Kriedemann gegenüber folgendes betonen. Ich bedaure, daß die SPD-Fraktion meinen Antrag ablehnt. Wenn sie bezweifelt, daß ein Vertreter des Städtetages ein Recht habe, in diesem Ausschuß zu sitzen, so möchte ich sachlich darauf hinweisen, daß die Großmärkte sich in den Großstädten befinden und auch die Kühlhäuser in den Großstädten sind. Daraus ergibt sich von selbst das Interesse der Mitglieder des Deutschen Städtetages an diesem Verwaltungsrat.
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Nunmehr komme ich zu den Ausführungen des Kollegen Müller. Kollege Müller hat hier zum Ausdruck gebracht, daß die Verwaltung nur aus acht Mitgliedern besteht und sich auf der andern Seite 16 Mitglieder befinden. Ja, Herr Kollege Müller, Sie haben in ironisierender Art zum Ausdruck gebracht, daß Sie auf das Geschenk verzichten. Dazu kann ich Ihnen allerdings sachlich bestätigen: Sie haben infolge Ihres Schwergewichtes in den Verwaltungsräten auch alle Ursache, hier großzügig darauf zu verzichten.
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- Auch wenn Sie lachen, damit bringen Sie mich nicht aus der Fassung!
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Ich möchte nur den Versuch machen, Ihnen sachlich die Dinge auseinanderzusetzen. Da komme ich zu dem Ergebnis, daß die acht Vertreter der Verwaltung, die benannt werden, doch fast restlos, nehme ich an, aus Ihren Kreisen stammen werden, so daß dadurch das bäuerliche Übergewicht in diesem Verwaltungsrat gegeben sein wird.
Sie werden mir zugeben, daß es der Verwaltung, wenn sie auch offiziell nur über acht Köpfe verfügt und ihr auf der andern Seite sechzehn der verschiedensten Gruppen gegenüberstehen, ein Leichtes sein wird, die eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Wenn Sie darüber nachdenken, Herr Kollege Müller, dann werden Sie sich von der Berechtigung meines Antrags überzeugen.
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Weitere Wortmeldungen zu § 15 liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mensing - Umdruck Nr. 90, Ziffer 1 -, dem § 15 Abs. 2 Ziffer 4 eine neue Fassung zu geben. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Mensing zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe.
- Der Antrag ist zweifellos abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 15 gemäß den Beschlüssen des 19. Ausschusses. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 15 in dieser Fassung zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf § 16. Zu § 16 liegt der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schröder ({0}) und Genossen - Umdruck Nr. 88 - vor. Wer wünscht, zu § 16 das Wort zu nehmen? - Herr Abgeordneter Dannemann!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der vordringlichsten Aufgaben einer verantwortungsbewußten Staatsführung ist die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung mit dem Bestreben, Spekulationsgeschäfte und ständig schwankende Preise auf diesem Sektor weitgehend zu vermeiden. Diesen Zielen dienen die vier Agrargesetze, von denen das Vieh- und Fleischgesetz neben dem Milch- und Fettgesetz an erster Stelle steht. Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe mit dem vorherrschend klein- und mittelbäuerlichen Besitz verlangt geradezu eine Veredelungswirtschaft, da sie am ehesten die Möglichkeit schafft, auf kleinster Fläche viel zu erzeugen und viele Menschen zu beschäftigen.
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Vernachlässigt man diesen sehr wichtigen Zweig der Wirtschaft, dann nimmt man damit diesen klein- und mittelbäuerlichen Betrieben ihre Existenzgrundlagen, bringt gleichzeitig aber auch die Versorgung in eine Abhängigkeit und eine Unsicherheit, die volkswirtschaftlich einfach nicht zu vertreten ist.
Erfreulicherweise hat sich der Viehbestand nach der Dezemberzählung des vorigen Jahres außerordentlich verbessert. Es konnte allein der Schweinebestand um 22°/o gegenüber dem Vorjahr und der Rindviehbestand um 2,2°/o erhöht werden. Allein diese Tatsache hat dazu geführt, daß die Fleischversorgung des deutschen Volkes im letzten Jahr ganz wesentlich verbessert werden konnte. Es kann damit gerechnet werden, daß im Laufe des jetzt angelaufenen Wirtschaftsjahres der Anfall an Inlandfleisch von Kälbern, Rindern, Schweinen und Pferden etwa 1,5 Millionen Tonnen - einschließlich der Hausschlachtungen - beträgt. Wenn man die Hausschlachtungen abzieht, stehen immerhin noch 1,15 Millionen Tonnen für die Versorgung zur Verfügung. Damit verbleibt ein Importbedarf von etwa 200- bis 220 000 Tonnen, immerhin ein außerordentlich erfreuliches Ergebnis.
Wenn man dann vom finanziellen Standpunkt aus die Lage betrachtet, kommt man zu der Feststellung, daß die Erträgnisse der Viehwirtschaft unserer landwirtschaftlichen Betriebe des westlichen Deutschland mit 3,1 Milliarden DM Verkaufswert etwa 45% aller Einnahmen ausmachen oder umgerechnet 30%aller landwirtschaftlichen Einnahmen. Wird dieser Betriebszweig durch eine falsche Einfuhr- und Preispolitik geschädigt, dann
wird damit nicht nur der Landwirtschaft eine sehr I wichtige Einnahmequelle genommen, sondern gleichzeitig werden infolge des alsdann zwangsmäßig eintretenden Erzeugungsrückganges Schwierigkeiten in der Versorgung mit Fleisch eintreten. Andererseits, meine Damen und Herren, ist es ganz selbstverständlich, daß Vorkehrungen getroffen werden müssen, daß dem Verbraucher jederzeit genügend Fleisch zu tragbaren Preisen und in bester Qualität zur Verfügung gestellt werden kann.
Das waren die Gedankengänge, von denen wir uns bei Beratung dieses Gesetzes im Ernährungsausschuß jederzeit haben leiten lassen. Eigenerzeugung und Einfuhr müssen so aufeinander abgestimmt werden, daß die Erzeugung nicht gefährdet wird, andererseits müssen aber auch die Preise für den Verbraucher in tragbaren Grenzen gehalten werden. Dieses Ziel kann ohne eine Einfuhr- und Vorratsstelle nicht erreicht werden. Eine Vorratsstelle allein ohne Schleusen und Abstimmen der Einfuhr wäre geradezu sinnlos.
Wenn nun der Wirtschaftspolitische Ausschuß bei Beratung des § 16 den Vorschlag gemacht und heute auch den Antrag eingebracht hat, die Einfuhr nur zeitlich zu begrenzen, ohne mengenmäßige Einschränkung, so ist dazu zu sagen, daß eine solche halbe Maßnahme nicht zum Ziele führen kann. Jede Einfuhr von Übermengen muß sehr schnell entweder zu einer starken Belastung der Vorratsstelle führen und diese funktionsunfähig machen, da sie einfach - das wissen wir aus der Erfahrung der letzten Monate - nicht die Mittel hat und auch die Lagerräume nicht vorhanden sein werden, oder aber die Belastung des Marktes wird so groß, daß erhebliche Preiseinbußen zwangsläufig eintreten und damit die Eigenerzeugung rückläufig sein wird, was gleichzeitig natürlich auch die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch außerordentlich gefährden kann. Hier kann nur ein Vollembargo, wie wir es auch bei den anderen drei Agrargesetzen vorgesehen haben, zum Ziele führen. Eine Vorratsstelle kann überhaupt nur dann einen Marktausgleich herbeiführen, wenn das Auslandsangebot aufgefangen wird, bevor es auf den Markt drückt. Auch wird jede preisregelnde Wirkung der Einfuhr- und Vorratsstelle zum Schutze der Verbraucher und Erzeuger illusorisch, wenn nicht die Möglichkeit gegeben ist, entweder jeweils mehr Fleisch auf den Markt zu werfen, wenn die Preise ungesund hoch sind, oder umgekehrt bei gefährlichen Preiseinbrüchen überflüssige Mengen in die Vorratsstelle zu bringen. Diese Einfuhr- und Vorratsstelle muß daher mit dem Recht ausgestattet sein, ein Vollembargo zu verhängen und gleichzeitig als öffentlich-rechtliche Körperschaft bei weitestgehender Beteiligung der berufsständischen Organisationen aufgezogen werden.
Meine Fraktion ist der Auffassung, daß der Gesetzentwurf in der nach den Beschlüssen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegenden Fassung angenommen werden sollte. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Struve.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Bestehen des Bundestages haben die Erörterungen um die Marktgesetze im Vordergrunde der ganzen land- und ernährungswirt({0})
schaftlichen Probleme gestanden. Es hat nie einen Zweifel darüber gegeben, daß es im Interesse einer leistungsfähigen Landwirtschaft ebenso wie im Interesse der Sicherstellung der Versorgung mit den Grundnahrungsmitteln notwendig ist, auf diesen Sektoren besondere Gesetze zu schaffen. Wir haben seit längerem auf dem Getreide-, Zucker-und Milch- und Fettsektor solche Gesetze verabschiedet.
Bei der Beratung über das Gesetz „Vieh und Fleisch", das uns heute beschäftigt, gelangt man nicht über eine gewisse Klippe hinweg; das ist der § 16. Es geht auch hier wie bei den anderen Nahrungsmitteln um den Grundsatz, die Einfuhr mit der einheimischen Erzeugung abzustimmen. Sowohl nach den Auskünften des Ministeriums als auch nach den Auskünften sämtlicher Zweige der Wirtschaft kann die heimische Produktion beinahe vollends den Bedarf decken. Es steht weiter fest, daß nach den Viehzählungsergebnissen vom Dezember vergangenen Jahres ein Zuwachs von 15 O/9 zu verzeichnen ist. Es besteht berechtigte Hoffnung, daß im kommenden Jahr die deutsche Landwirtschaft auf dem Vieh- und Fleischsektor den Bedarf der deutschen Bevölkerung voll und ganz sicherstellen kann.
Ich möchte in dem Zusammenhang auf den Paragraphen im Gesetz verweisen, in dem der Gesamtversorgungsplan festgelegt ist. Ich möchte meinen, daß gerade dieser Gesamtversorgungsplan jede verantwortliche Bundesregierung, aber auch uns als Bundestag verpflichtet, darauf zu achten, daß Handelsverträge nur in dem Umfange abgeschlossen und Fleischeinfuhren nur insoweit zugelassen werden, als sie auch hier im deutschen Bundesgebiet verbraucht werden können.
Dies ist eigentlich das Hauptgebiet, wo der Ernährungsausschuß Bedenken anmeldet und den Wünschen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik nicht folgen kann. Wenn wir ein zeitlich begrenztes Embargo einführen, dann müssen wir uns darüber klar sein, daß wir einerseits dem Vertragspartner beim Abschluß der Verträge Hoffnung machen, mit Fleischeinfuhren ins deutsche Bundesgebiet rechnen zu können, daß wir aber andererseits von seiten der Landwirtschaft dann nicht nur jeweils unsere Stimme erheben, sondern daß wir den Zusammenbruch der Vieh- und Fleischwirtschaft anmelden müssen, wenn Einfuhren in Zeiten erfolgen., in denen sie hier absolut nicht zu gebrauchen sind. Diese Zeiten begrenzen sich etwa nicht auf wenige Wochen und Monate. sondern wir sind nahe daran, daß sie sich auf das ganze Jahr ausdehnen.
Ich möchte in dem Zusammenhang auf das verweisen, was durch das Zuckergesetz angestrebt wird. Wir wollen doch durch dieses Gesetz letzten Endes nicht etwa den Zucker von der deutschen Bevölkerung fernhalten, sondern wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die deutsche Landwirtschaft den Zuckerrübenanbau vorantreiben kann, daß sie leistungsfähig ist, daß sie in zunehmendem Maße arbeitende Schichten in ihre Kreise - sowohl bei der Erzeugung als auch bei der Verarbeitung der Zuckerrüben - eingliedert. Wenn wir den Gemüsebau betrachten - er ist wiederholt Gegenstand unserer Beratungen gewesen -, so ist festzustellen, daß dieser Sektor leider nicht in den Rahmen der Marktordnungsgesetze einbezogen ist und daß wir im vergangenen Jahr den Zusammenbruch zahlreicher kleiner Existenzen im südwest- und westdeutschen Raum vorausgesagt haben. Im Augenblick lagern - ich muß darauf hinweisen, denn das waren Erörterungen des Ernährungsausschusses - Erzeugnisse im Werte von etwa 10 Millionen DM allein im schleswig-holsteinischen Raum und sind nicht verkäuflich. Wir können auf die Dauer keine Handelspolitik treiben, bei der die einheimische Erzeugung nicht absetzbar ist, nur aus dem einfachen Grunde, weil uns unnötige Einfuhren stören.
Dann zu den Preisen. Die Stetigkeit der Preise ist das, was wir von der Landwirtschaft immer in den Mittelpunkt gestellt haben. Das sollte auch von der Verbraucherschaft voll und ganz erkannt werden. Ich möchte in dem Zusammenhang sagen: wenn man ein zeitlich begrenztes Embargo einführt, dann werden die Verbraucher erleben, daß in Zeiten des stärksten deutschen Angebots die Märkte überfüllt sind und die Preise zusammenbrechen; Sie werden aber nie erleben, daß sich diese Preiszusammenbrüche beim Verbraucher auswirken. Hier werden wir dann feststellen, daß die Spannen, angefangen vom Importeur über alle anderen Stufen, sich noch mehr erweitern. Wenn einmal einwandfrei errechnet worden ist, daß der deutsche Verbraucher für Lebensmittel annähernd das Doppelte dessen aufwenden muß, was wir für die Urerzeugung bekommen, dann, glaube ich, werden Sie uns folgen, wenn wir sagen, wir müssen hier ein Gesetz mit einem Vollembargo schaffen, um diesen ohne viel Arbeit erzielten großen Gewinnen endlich einmal entgegenzutreten.
Ich darf zum Schluß noch darauf hinweisen: Ähnlich wie in der gewerblichen Wirtschaft müssen wir auch in der Landwirtschaft verstärkt darauf halten und drängen, die Veredlungswirtschaft den deutschen Bauern zu überlassen. Wir müssen Rohstoffe, Getreide, Futtermittel und Ölsaaten einführen und diese veredeln, aber nicht etwa das Fertigfabrikat Fleisch. Hier müssen wir weitestgehenden Schutz haben, nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern genau so im Interesse der Verbraucherschaft.
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Das Wort hat der Abgeordnete Tobaben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier bereits gesagt worden: Nachdem die drei ersten Marktordnungsgesetze dieses Hohe Haus ohne besondere Schwierigkeiten passiert und auch in den Ausschüssen keinerlei besondere Schwierigkeiten hervorgerufen haben, scheint es, als ob dieses Gesetz nicht ohne besondere Schwierigkeiten zu erledigen wäre. Wir haben wiederholt verhandelt und das Für und Wider miteinander erwogen. Mir will aber scheinen, daß es nicht richtig ist, daß dieses Gesetz wegen seines weniger großen Wertes hinausgeschoben wurde, sondern daß dieses Gesetz gerade besonders wichtig ist; denn hier steht nicht nur der Ertrag des deutschen Ackers, sondern in erheblichem Maße auch die deutsche Bauernarbeit, die in den Produkten Vieh und Fleisch investiert ist, zur Entscheidung. Das ist hier bereits zum Ausdruck gebracht worden, und ich glaube, ich kann mich darum eigentlich sehr kurz fassen.
Was sind denn die Marktordnungsgesetze? Ich will auf ein paar Dinge eingehen, die uns immer wieder entgegengehalten werden. Die Marktordnungsgesetze sind offenbar in der Erkenntnis geschaffen worden, daß sich die Landwirtschaft aus
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wohlerwogenen Gründen nun einmal nicht so für das freie Spiel der Kräfte eignet und deshalb die wesentlichsten Erzeugnisse der deutschen Landwirtschaft herausgenommen und die Einfuhren auf den tatsächlichen Bedarf beschränkt werden müssen. Wenn das Vollembargo aber nichts anderes will, glaube ich nicht, daß es dann irgendein Hindernis für die bestehenden oder noch abzuschließenden Handelsverträge bedeutet; denn Handelsverträge sollten doch letzten Endes auch nichts anderes sein. Es würde erst dann ein Hindernis sein, wenn die Handelsverträge etwas anderes wollen, und darum müssen wir gerade von bäuerlicher Seite auf der alten Fassung des § 16 bestehen, um zu verhindern, daß Handelsverträge etwas anderes wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier - und das wundert mich eigentlich - gar nicht zum Ausdruck gebracht worden, daß das Interesse der Verbraucher auf dem Spiel stehe. Das ist auch in der Tat nicht der Fall; denn da durch die Vorratsstelle übergroße Schwankungen vermieden werden und auf diese Weise Spekulanten die Möglichkeit entzogen wird, den Erzeuger und den Verbraucher in erheblichem Maße zu schädigen, und da im Verwaltungsrat auch der Wille des Verbrauchers entscheidend zur Geltung kommt, würde ein solcher Einwurf von vornherein auch hinfällig sein. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das einmal offen aussprechen: Nicht die Verbraucher und deren Interesse, sondern andere Interessen sind es, um die es hier geht. Es geht um das Interesse der Importeure, die ohne Rücksicht auf den deutschen Markt importieren wollen, und es geht um das Interesse derjenigen, die exportieren wollen und den Export notfalls ohne Rücksichtnahme auf die Interessen der deutschen Eigenerzeugung in der Landwirtschaft erkaufen wollen. Das ist bei diesem Gesetz und bei § 16 letzten Endes das Entscheidende.
Zum Schluß meine ich noch einmal wiederholen zu müssen, was hier bereits gesagt worden ist: Ohne die Fassung des § 16, wie sie uns vorliegt, hat das Gesetz für die Landwirtschaft seinen Wert verloren, und wir sollten uns in diesem entscheidenden Augenblick, in dem wir das letzte Wort zu sprechen haben, darüber klar sein: Auf einem verarmten und verödeten deutschen Acker wächst nicht nur für den Bauern, sondern für alle Teile unseres Volkes nur eine Frucht, und das ist die bittere Not.
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Das Wort hat der Abgeordnete Horlacher.
Sie wissen, meine Damen und Herren, daß ich keine überflüssigen Worte mache. Deswegen nur ein paar kurze Bemerkungen!
Ich bitte, den Antrag Dr. Schröder und Genossen zu Abs. 1 des § 16 auf jeden Fall abzulehnen. Dieser Abs. 1 bringt nämlich die Neuformulierung des Abs. 5. Herr Kollege Schröder, da sind Sie doch nicht mit dem nötigen Geist der Marktordnung ausgestattet gewesen!
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Da haben Sie nämlich folgendes übersehen. Da heißt es: „nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel". Ich habe damals bei dem Getreidegesetz, das dann das Muster für die anderen Marktgesetze geworden ist, den Antrag gestellt, zu
sagen: „je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel"; denn eine Einfuhr- und Vorratsstelle, die nur an Haushaltmittel gebunden ist, kann ja nicht richtig arbeiten. Da kommen die Gebührensätze und andere Maßnahmen der Marktverbände noch in Frage, um die Verhältnisse zu ordnen. Wenn die Einfuhr- und Vorratsstelle also richtig arbeiten soll, muß sie größere Bewegungsfreiheit haben, als die im Haushalt bereitgestellten Mittel allein gewähren. Aus diesem Grunde bitte ich also, den neu vorgeschlagenen Abs. 1 auf jeden Fall abzulehnen und es bei Abs. 5 zu belassen, weil die Fassung des Abs. 5 viel besser ist.
Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich, auf jeden Fall auch den Abs. 4 stehenzulassen, der folgendermaßen lautet:
Die Einfuhr- und Vorratsstelle kann bei der Durchführung von Maßnahmen nach Abs. 1 und 3 Auflagen erteilen; sie kann dabei insbesondere Bestimmungen über den Zeitpunkt der Weiterlieferung, über die gebietliche Verteilung und über den Verwendungszweck treffen.
Das ist eine sehr notwendige Maßnahme zur Durchführung des innergebietlichen Ausgleichs innerhalb der Westzonen. Ich bitte daher, es bei diesen wohlüberlegten Formulierungen zu belassen und sie nicht zu streichen.
Was nun noch Abs. 6 anlangt, so soll hier der Schlußsatz gestrichen werden, wonach die Zustimmung auch allgemein oder befristet erteilt werden kann. Diese Zustimmung ist aber notwendig; denn es heißt in Abs. 6:
Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur mit Zustimmung der Einfuhr- und Vorratsstelle nach Genehmigung durch den Bundesminister ausgeführt oder in sonstige Gebiete außerhalb des Bundesgebietes verbracht werden.
Ich sehe nicht ein, warum hier die Einfuhr- und Vorratsstelle nicht die Kontrolle haben kann, daß diese Dinge innerhalb einer bestimmten Frist erledigt sein müssen; denn sonst bilden sich wieder Erscheinungen heraus, die für uns alle nicht wünschenswert sind.
Das sind zunächst einmal die wesentlichen Bemerkungen. Ich bitte, es auf jeden Fall bei den erwähnten Bestimmungen zu belassen.
Nun komme ich zu dem dritten Teil, zu der Frage totale Vorrats- und Einfuhrstelle oder beschränkte Vorrats- und Einfuhrstelle. Hier hat der Kollege Struve das Notwendige schon gesagt. Wiederholungen brauche ich nicht zu machen. Auch ich bitte aus den schon vom Kollegen Struve angegebenen Gründen, die Neufassung, die der bisherige Abs. 3 als Abs. 4 des § 16 nach dem Antrag Dr. Schröder erhalten soll, abzulehnen.
Wir haben auf dem Gebiet genug Worte gewechselt. Ich wäre dankbar, wenn jetzt das Vieh- und Fleischgesetz unter Dach und Fach gebracht würde.
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es scheint doch verhältnismäßig schwierig zu sein, hinter den Formulierungen und hinter dem großen Aufwand an Rhetorik Glas zu erkennen, um was es sich hier wirklich handelt. Ich muß Ihnen gestehen, daß ich den Unterschied
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zwischen den beiden Fassungen nicht für so entscheidend halte, als daß ich diese Aufregung begreifen könnte.
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Wenn ich recht unterrichtet bin, dann hat sich der Wirtschaftsausschuß auf Grund eines Hinweises des Wirtschaftsministeriums zu seiner Umformulierung entschlossen. Als die veränderte Fassung an den Ernährungsausschuß zurückkam,. haben wir noch sehr ausführlich darüber gesprochen. Ich habe mich mit meinen Freunden schon damals einverstanden erklärt, diese Fassung in das Gesetz hineinzunehmen.
Es handelt sich gar nicht darum, daß hier die Grundsätze der Marktordnung aufs Spiel gesetzt werden sollen. Es handelt sich auch gar nicht darum, daß nach der auch auf unserem Umdruck Nr. 88, in dem interfraktionellen Antrag vorgeschlagenen Formulierung die Spekulanten einführen können, was sie wollen, und andere Spekulanten wieder ausführen können, was sie wollen. Ich will versuchen, es Ihnen im einzelnen deutlich zu machen.
Es heißt in der Neufassung, daß die Einfuhr-und Vorratsstelle die Aufgabe hat, nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel eine Vorratshaltung durchzuführen.
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- Wenn Sie sagen, Herr Kollege Horlacher, das reiche nicht aus, so möchte ich Ihnen sagen, daß es dann auch nicht ausreicht, wenn man, wie es in der Fassung des Ernährungsausschusses heißt, sagt: „je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel". Wenn etwa die im Haushalt bereitgestellten Mittel - und unser Haushalt macht mir ganz den Eindruck - nicht ausreichen sollten, die Marktlage zu berücksichtigen, dann wird die Einfuhr- und Vorratsstelle immer nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und ohne Rücksicht auf die Marktlage den Versuch machen können, Marktschwankungen und Preisschwankungen nach Möglichkeit auszugleichen. Dasselbe soll sie übrigens auch nach der Neufassung des § 16 Abs. 1, wie sie auf Umdruck Nr. 88 beantragt ist. Wenn ich wüßte, daß wir die Einfuhr- und Vorratsstelle mit so viel Haushaltsmitteln ausstatten können, daß sie der Aufgabe gerecht werden würde, die wir ihr zuschieben, dann, glaube ich, könnte man es bei dieser Fassung hier bewenden lassen. Das ist aber nicht der Fall. Nicht ohne Rücksicht darauf ist auch wohl in Abs. 7 der Ausschußfassung gesagt worden, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle sich bei der Durchführung ihrer kaufmännischen und technischen Aufgaben der Einrichtungen der Wirtschaft bedienen soll.
Tatsächlich glaube ich, daß wir uns bei dem Umfang, in dem aus dem Ausland Fleisch noch wird eingeführt werden müssen, sehr viel mehr auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Importeure werden verlassen müssen als auf die Mittel, die der Herr Bundesfinanzminister für diesen Zweck zur Verfügung stellen kann. Aber, ganz egal in welchem Umfang eine Fleischeinfuhr notwendig ist, auch nach der Fassung, die der interfraktionelle Antrag vorschlägt, hat die Einfuhr- und Vorratsstelle es in vollem Umfang in der Hand, unerwünschte Fleischeinfuhren vom deutschen Markt fernzuhalten. Ich begrüße das; denn es ist die Ansicht aller Leute, die sich zur Marktordnung bekennen, daß es gerade Sinn der Marktordnung ist,
unerwünschte Einfuhren zu bestimmten Zeiten
fernhalten zu können.
Es heißt hier, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle Auflagen bezüglich des Zeitpunktes der Einfuhr machen kann, wenn sie selber eine Ware nicht in ihren eigenen Vorrat nehmen will oder wenn sie nicht ohne solche Auflagen der Durchführung der Einfuhr zustimmt. Es ist hier mit keinem Wort gesagt, daß eine solche zeitliche Auflage sich etwa nur auf 8 Tage erstrecken dürfte. Wenn die Einfuhr- und Vorratsstelle - und hoffentlich recht gut beraten durch ihren Verwaltungsrat - einem Einführer etwa die Auflage macht, diese Einfuhr erst in einem Jahre durchzuführen, dann ist das praktisch in genau der gleichen Weise ein Embargo wie jede andere Formulierung.
Aber, meine Damen und Herren - lassen Sie mich das auch noch einmal ganz deutlich sagen -, es fällt einigen von uns schwer, sich mit der Tatsache abzufinden, daß wir die Handelsvertragspolitik nicht mit den Mitteln der Marktordnung hintenherum irgendwie korrigieren können. Wir haben uns mehr als einmal sagen lassen müssen, daß es ein absolutes Embargo in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt. Es ist ja hoffentlich nicht so - und ich wünschte, das wäre hier gar nicht gesagt worden, nicht einmal so nebenbei gesagt worden -, daß wir mit den Handelsverträgen unseren Handelspartnern die Hoffnung erwecken, wir würden ihnen diese oder jene Ware - in diesem Falle Fleisch - abnehmen. Wenn wir uns in dem Handelsvertrag zu einer Fleischeinfuhr verpflichten, dann handelt es sich nicht um eine obenhin erweckte Hoffnung, sondern um eine echte Verpflichtung aus einem Vertrag. Diese Verpflichtungen müssen erfüllt werden und können auch durch ein Embargo der Einfuhr- und Vorratsstelle nicht aus der Welt geschafft werden. Das scheint mir selbstverständlich zu sein. Ich habe aber den Eindruck, daß es eine für manchen so unerfreuliche Selbstverständlichkeit ist, daß man nun im Wege der Formulierung einen gewissen Trost sucht, der dadurch aber nicht gegeben ist.
Alles, was möglich ist, ist auch nach diesem Vorschlag möglich. Deswegen werden meine Freunde entsprechend unserem Verhalten im Ausschuß diesem Vorschlag zustimmen in der festen Überzeugung, daß damit der Einfuhr- und Vorratsstelle alle die Handhaben gegeben sind, die sie zum Ausgleich des Marktes, insbesondere also zum Fernhalten unerwünschter und unnötiger Einfuhren braucht, ohne daß sich aus der Formulierung irgendwelche Mißdeutungen ergeben können.
Das Wort hat der Abgeordnete Dannemann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kriedemann hat eben zum Ausdruck gebracht, daß er einen wesentlichen Unterschied zwischen der Fassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und der Fassung des Ernährungsausschusses nicht sehe, da ja auch nach dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik jederzeit die Möglichkeit gegeben sei, Einfuhren, die etwas unbequem werden, hinauszuschieben oder auf eine bestimmte Zeit zu vertagen. Meine Damen und Herren, die Dinge liegen aber wesentlich anders als meinetwegen beim Gemüse, einem Gebiet, auf dem man die heimische Erzeugung zweifellos durch ein zeitlich begrenztes Embargo schützen kann, indem man zu der Zeit, in der das heimische Gemüse auf den
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Markt drückt, die Einfuhr stoppt und es in einer Zeit erscheinen läßt, wenn wir selbst nicht liefern können.
In der Viehwirtschaft liegen aber die Dinge doch wesentlich anders. Hier haben wir es mit der laufenden Fleischerzeugung aus der Schweine-, Rindvieh-, Pferde-, Ziegen- und Schafhaltung zu tun. Herr Kollege Kriedemann, Sie wissen genau so gut wie ich, daß mit einem zeitlichen Verschieben der Einfuhr nichts gewonnen ist, weil eines Tages die Übermengen doch auf den Markt drücken.
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Wir versetzen damit der heimischen Landwirtschaft einen schlimmen Schlag. Darin besteht der Kardinalunterschied zwischen den beiden Fassungen. Ich möchte Sie gerade wegen der schutzwürdigen Interessen der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe dringend bitten, die Fassung des Ernährungsausschusses anzunehmen, weil sonst das ganze Gesetz - für die Landwirtschaft - jeglichen Reiz und Zweck verliert.
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Das Wort hat der Abgeordnete
Kriedemann.
Meine Damen und Herren! Da es sich hier ganz offenbar um ein Mißverständnis darüber handelt, in welchem Umfang ein absolutes Embargo möglich ist, würde ich es außerordentlich begrüßen, wenn von der Regierungsbank dazu eine eindeutige und schlüssige Erklärung abgegeben würde, ob die Verpflichtungen aus handelsvertraglichen Vereinbarungen durch irgendein Embargo weggenommen werden können. Soweit ich unterrichtet bin, ist schon bei der Verabschiedung des ersten Marktordnungsgesetzes über die zweifellos peinliche Konsequenz aus den Handelsverträgen das Nötige gesagt worden; vielleicht war es aber doch noch nicht deutlich genug. Ich halte deswegen, wie gesagt, eine eindeutige Erklärung der Regierung für erforderlich.
Das Wort hat der Abgeordnete Euler.
Ich will der Ansicht von der Zweckmäßigkeit einer von dem Kollegen Kriedemann eben angeregten Regierungserklärung über die aufgeworfene Frage gar nicht widersprechen, denn auch wir sind der Auffassung, daß eine Regierungserklärung durchaus zweckmäßig ist. Ich möchte aber namens meiner politischen Freunde zum Ausdruck bringen: das totale Embargo sollte keineswegs die Wirkung haben, daß auf diesem Umweg handelsvertragliche Verpflichtungen torpediert werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang unserer Auffassung Ausdruck geben, daß vertragliche Verpflichtungen überaus ernst genommen werden müssen, wenn wir unseren handelspolitischen und darüber hinaus allgemeinpolitischen Kredit im Ausland nicht gefährden wollen. Es handelt sich nur darum, daß eben mit Rücksicht auf die Möglichkeit des totalen Embargos in Zukunft handelspolitische Verpflichtungen nur übernommen werden, deren Dringlichkeit so überprüft ist, wie das der Schutz der Landwirtschaft erfordert.
({0})
Das Wort hat der Herr Landwirtschaftsminister.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Frage, die von den beiden letzten Herren Vorrednern angeregt wurde, hat schon einmal im Rahmen der Beratungen der Marktordnungsgesetze eine wesentliche Rolle gespielt. Das war in dem Augenblick, in dem die Körperschaften Bundesrat und Bundestag das Getreidegesetz mit überwältigender Mehrheit angenommen haben. Bei der Nachprüfung auf dem Petersberg wurde nun von seiten der Oberkommissare gerade diese Frage sehr stark in die Debatte geworfen. Daraufhin ist von dem Herrn Bundeskanzler unter dem 17. Oktober 1950 an den damaligen Vorsitzenden der Hohen Kommission folgender Brief gerichtet worden:
Herr Hoher Kommissar! Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das Schreiben des Herrn geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September dieses Jahres namens der Bundesregierung folgendes mitzuteilen:
Bei der Durchführung des Getreidegesetzes wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die allgemeinen Grundsätze des GATT und ähnlicher internationaler Abkommen beachtet werden und daß keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit den Grundsätzen des GATT unvereinbar sind. Sie wird insbesondere sicherstellen, daß die Tätigkeit der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide zu keiner Diskriminierung des Handels oder einzelner Länder führt. Die gleichen Grundsätze werden bei der Durchführung der übrigen Marktordnungsgesetze zur Anwendung kommen.
Genehmigen Sie ... usw.
Unterschrift: Adenauer
({0})
- Selbstverständlich, das ist doch klar.
Nunmehr habe ich aber wirklich keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.
({0})
- Wollen Sie wirklich noch sprechen?
({1})
- Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller.
Meine Damen und Herren! Den Erklärungen, die der Herr Minister hier abgegeben hat, schließen wir uns in vollem Umfange an. Wir sind der Auffassung, daß Verträge, die man schließt, gehalten werden müssen. Wir wissen aber auch, daß in der Vergangenheit Handelsverträge geschlossen worden sind, die wenig Rücksicht auf die Eigenproduktion der Landwirtschaft genommen haben.
({0})
- Das wissen wir ja.
({1})
Wir hoffen, daß das Vollembargo, wenn es im Gesetz steht, auch in dieser Richtung erzieherisch wirken wird.
({2})
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 88. Wird gewünscht, daß absatzweise abgestimmt wird?
({0})
- Es soll im ganzen abgestimmt werden.
Wer für § 16 der Vorlage im Sinne des Umdrucks Nr. 88 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe!
({1})
- Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Ich bitte diejenigen, die mit Ja stimmen, sich noch einmal zu melden. - Gegenprobe!- Meine Damen und Herren, das Ergebnis ist nicht sicher festzustellen. Wir werden durch Hammelsprung entscheiden müssen. Ich bitte, den Saal zu räumen. Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich, durch die Ja-Tür, wer dagegen ist, den bitte ich, durch die Nein-Tür zu kommen.
Ich bitte die Herren Schriftführer, sich an die Türen zu begeben.
({2}) Ich bitte, die Türen zu schließen.
Die Abstimmung beginnt. Ich bitte, die Türen zu öffnen.
({3})
- Meine Damen und Herren, ich bitte, sich zu beeilen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Abstimmung: Ja 143 Stimmen, Nein 156 Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Abänderungsantrag abgelehnt.
({4})
Ich lasse nunmehr über § 16 abstimmen. Wer für die Annahme des § 16 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; angenommen.
§ 16 a - keine Abänderungsanträge -, §§ 17, -18, - 18 a, .- 19, - 20, - 21, - 22. Wer für die Annahme dieser Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
({5})
Es ist ein Abänderungsantrag angekündigt, der auf die Einfügung eines § 22 a hinausgeht.
Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Mensing das Wort.
Ich stelle den Antrag, unter
§ 22 einen § 22 a einzufügen, der da lautet:
Der gewerbliche Verkauf von Fleisch und Fleischwaren aus Schlachtungen ({0}), die zur Selbstversorgung vorgenommen werden, ist unzulässig.
({1})
Für den Fall, daß dieser Paragraph - und ich hoffe es - angenommen wird, müßten wir noch bei den Strafbestimmungen eine Änderung vornehmen, und zwar ist § 23 Abs. 1 Ziffer 1 vor dem Wort „zuwiderhandelt" durch die Worte zu ergänzen: „oder § 22 a". Ich begründe dies kurz wie folgt.
Das Auspfunden des Fleisches wird heute von einem Teil der Erzeuger gewerbsmäßig betrieben. Das Auspfunden hat über den Weg der Hausschlachtungen bzw. der Schwarzschlachtungen Formen angenommen, die zu einer Gefahr für das
Handwerk geworden sind. Daher ist es unbedingt
erforderlich, daß hier eine gesetzliche Regelung erfolgt. Das Vieh- und Fleischgesetz gibt uns die
Möglichkeit, durch Einbau eines entsprechenden
Paragraphen diesem Übelstand abzuhelfen. Es
muß verlangt werden, daß das Auspfunden ganz
verboten wird. Oder der Verkauf muß davon abhängig gemacht werden, daß diese Schlachtungen
({2})
- und nun hören Sie genau zu, meine Herren Zwischenrufer - denselben gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen, steuerlichen Vorschriften und solchen der Hygiene unterworfen weiden, die für das Handwerk gelten; denn sonst ist es unlauterer Wettbewerb.
({3})
- Das ist in Anbetracht dieser ernsten Frage
ein solch lächerlicher Zuruf,
({4})
daß ich es nicht nötig habe, darauf einzugehen. Aber hoffentlich werden Ihre Wähler aus dem Handwerk Sie dafür gelegentlich rasieren!
({5})
Eine Bekämpfung des Auspfundens liegt nicht nur im Interesse des Gewerbes, sondern im Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung. In Scheunen, Dielen, Waschküchen finden die Schlachtungen und Verkäufe statt, die damit zu größten Gefahrenquellen für die Volksgesundheit und die Allgemeinheit werden. In Kessel
({6})
- hören Sie bitte zu -, in denen Stunden vorher die Leibwäsche gewaschen wurde, kommt dann das Fleisch für die Wurstfabrikation.
({7})
Für Aufbewahrung, Verarbeitung und den Verkauf des Fleisches fehlen gesundheitlich einwandfreie Räume. Soweit das Auspfunden, auch wenn es sich nur um einen Verkauf handelt, ({8})
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe.
- als gewerbsmäßig angesehen wird und angesehen werden muß, müssen wir verlangen, daß die Betreffenden ihren Erwerb unter denselben Bedingungen wie das Handwerk ausüben. Sonst ist es ein Start und ein Wettbewerb unter ungleichen Bedingungen.
Das Wort hat der Abgeordnete Horlacher.
Grundsätzlich stimme ich den Ausführungen des Herrn Kollegen, der vor mir gesprochen hat, zu.
({0})
Da darf er ganz beruhigt sein. Aber ich bin ihm sehr dankbar, daß er uns einmal wieder - deswegen ist das nicht mehr so ganz richtig, wie es ehedem war -- zurückgeführt hat in das „goldene Zeitalter" der Schwarzschlächterei.
({1})
Dieses „goldene Zeitalter" der Schwarzschlächterei
ist nicht mehr notwendig. Wir sind froh, daß wir
({2})
das überwunden haben. Aber, Herr Kollege Men- sing, daß Sie sich dazu hergeben und hier einen Streit zwischen Selbstversorgern und Metzgern heraufbeschwören!
({3})
Den würde ich lieber unterlassen. Denn die Geschichte ist doch praktisch so, daß wir auch, wie ich glaube, auf die Vernunft des Handwerks rechnen können. Man soll Dinge nicht übertreiben, die nicht übertrieben werden können. Man soll hier vorsichtig und vernünftig sein.
Außerdem ist der Antrag wegen seiner Placierung, wegen seines Inhalts und seiner ganzen Tendenz originell. Er . ist komisch, j a geradezu karnevlistisch.
({4})
Herr Kollege Horlacher, das ist eine solche Häufung von Adjektiven, daß die eben gebrauchte Qualifizierung fast unparlamentarisch war.
Herr Präsident, Sie haben recht. Es ist j a praktisch so, daß der Antrag nach § 22, Befugnisse der Länder, placiert wird. Nach den Befugnissen der Länder kommt hier nun der gewerbliche Verkauf von Fleisch, das sogenannte Auspfunden, also ganz bescheidene Dinge, die zur Selbstversorgung vorgenommen werden. Wenn sie zur Selbstversorgung vorgenommen werden, kommt ein gewerblicher Verkauf nicht in Betracht. Dann heißt es einfach: das ist unzulässig. Herr Kollege Mensing, Sie sind ja Schlächtermeister; Sie müssen wissen, daß ein Messer ohne Heft wertlos ist. Da hätten Sie hineinschreiben müssen, zu wieviel Jahren Zuchthaus die Betreffenden bestraft werden und was sonst alles mit ihnen veranstaltet wird. Aber eine gesetzliche Bestimmung, daß das unzulässig ist, ohne die entsprechenden Verfahrens- und Strafbestimmungen ist eine illusorische Bestimmung. Herr Kollege Mensing, auf den Weg dieser Illusionen können wir Ihnen nicht folgen. Auch sind wir der Meinung, daß man den Frieden zwischen Selbstversorgern und Metzgern im Interesse beider Teile gerade auf dem Lande aufrechterhalten sollte. Das ist ein gute Angelegenheit. Das Rindvieh braucht der Metzger vom Bauern, und der Bauer braucht wieder den Metzger in seinen eigenen Hausschlachtungen.
({0})
Sie sollten sich hüten, die Familiengemeinschaft zwischen den Schlächtern und den Hausschlachtungen der Bauern zu stören. Vielleicht erinnern Sie sich einmal später wieder gern an die alten Zeiten zurück.
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns hier um die Findung der richtigen Formulierungen bemühen, so sollten wir das - das tun wir wahrscheinlich auch alle -- im Bewußtsein unserer Verantwortung vor dem Ganzen tun. Ich finde, daß es diesen Eindruck sehr erheblich stört, wenn das allzusehr vom Standpunkt einer einzelnen Gruppe aus gesehen wird.
({0})
So habe ich mich beschwert gefühlt, als mir soeben auf dem Wege zum Hammelsprung jemand sagte: ,.Mit dieser Abstimmung beweist die SPD wieder einmal, daß sie gegen die Landwirtschaft ist." Ob der Betreffende, der durch diese Tür hin- eingegangen ist, der Landwirtschaft besser dient, wird noch zu untersuchen sein. Ich halte es aber für genau so peinlich und unzweckmäßig, wenn hier einem anderen Abgeordneten gesagt wird: „Ihre Wähler werden Ihnen das schon heimzahlen." Ich könnte mich auch hier hinstellen und fragen, ob es im Interesse .des Berufsstandes ist, wenn der Herr Kollege Mensing uns durch eine so anschauliche Schilderung des Wurstmachens den Appetit auf Wurst noch mehr verdirbt, als er bei vielen Leuten schon verdorben ist.
({1})
Es wird ja gelegentlich - sicherlich nur im Scherz - gesagt, daß die Metzgermeister keine Wurst essen, weil sie wissen, wie sie gemacht wird.
({2})
Ich stelle anheim, daß man mir das als die Diffamierung eines ganzen Berufsstandes auslegt und sämtliche Metzgermeister auffordert, nun also auch die Sozialdemokraten einmal zu rasieren, wie es hier soeben schon Ihnen angeboten worden ist.
Ich komme nun zu dem Abänderungsantrag. Ich glaube nicht, daß man so etwas in das Gesetz hineinnehmen kann, schon weil die Handhabung einer solchen Vorschrift einfach unmöglich ist. Einer meiner Kollegen, der sicherlich nicht für sich in Anspruch nimmt, in Fragen der Agrarwirtschaft besonders auf dem laufenden zu sein, hat bloß so hingegriffen und gesagt: Ja, was macht nun aber eine Frau, deren Mann unglücklicherweise gestorben ist, deren ganze Familie sozusagen ausgestorben ist, mit dem Fleisch, das sie da eingeschlachtet hat; darf sie das nicht verkaufen, wenn sie es dem ursprünglich gedachten Zweck nicht mehr zuführen kann? Es ist j a eine gute und von vielen Leuten gern geübte Sitte, sich bei einem Bauern einen Schinken aus dem Rauch zu kaufen, weil er ihnen besser schmeckt als maschinell geräucherter Schinken. Wollen Sie das alles unter allen Umständen verbieten? Ich kann mich an einen Fall erinnern, in dem die Bauern - es war in Niedersachsen - sich wegen des Mißverhältnisses zwischen den Preisen, die sie erhielten, und den Preisen, die die Verbraucher anlegen mußten, so übervorteilt fühlten, daß sie sich in größerem Stil dazu entschlossen haben, die Verarbeitung ihrer Tiere zwecks Abgabe an den Letztverbraucher selber in die Hand zu nehmen. Wenn sich alle Beteiligten richtig verhalten, kann daraus eine ernsthafte Gefahr nicht abgeleitet werden. Eine Gefahr für die Volksgesundheit, glaube ich, gilt es auch hier nicht abzuwenden.
Aus den verschiedensten Gründen, vor allen Dingen aber aus der Überzeugung, daß eine solche Vorschrift keinesfalls durchzusetzen ist, und da sie auch vielleicht ein bißchen zu sehr von einem Gruppeninteresse ausgeht und manche anderen Gruppeninteressen zu sehr benachteiligt, werden meine Freunde und ich gegen diesen vorgeschlagenen neuen § 22 a stimmen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Müller ({0}).
({1})
- Dann hat das Wort Herr Abgeordneter Mensing.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich möchte meinem Kollegen Horlacher nur folgendes sagen. Ich habe heute festgestellt, daß der Umgang mit Rindviechern doch tatsächlich abfärbt.
({0})
- Bitte, Herr Kollege, damit habe ich kein Mitglied des Hauses gemeint.
({1})
Herr Abgeordneter Mensing, wen meinten Sie damit?
({0})
Meinten Sie damit die Bauern oder die Fleischer?
Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich damit kein Mitglied des Hohen Hauses gemeint habe.
({0})
Im übrigen überlasse ich es jedem einzelnen, sich selber zu apostrophieren. Ich persönlich beziehe. es jedenfalls nicht auf mich und fühle mich nicht beleidigt.
({1})
Und nun, verehrter Herr Kollege Kriedemann, möchte ich Ihnen nur sagen: ich habe es als taktlos und geschmacklos empfunden, daß Sie hier in einer geradezu diffamierenden Art erklärten,
({2})
daß die Metzgermeister ihre eigene Wurst nicht essen.
({3})
- Meine Damen und Herren, wenn Sie lachen, beweist mir das, daß Sie für handwerkliche Belange herzlich wenig Verständnis haben.
({4})
Ein Teil der hier anwesenden Führer des deutschen Handwerks wird aus dieser Debatte entnehmen, daß diese große Berufsgruppe, die die zweitgrößte in Deutschland ist - zahlenmäßig und auch wirtschaftlich -, hier politisch entmachtet
({5}) und es höchste Zeit ist, aus diesen starken mittelständischen Kräften bei den nächsten Wahlen entsprechende Abgeordnete in den Bundestag zu entsenden. Dann wird eine derartige Diffamierung nicht mehr möglich sein.
({6})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schoettle.
({0})
- Ich verstehe nicht!
({1})
- Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß Beifalls- oder Mißfallenskundgebungen der Tribüne unzulässig sind. Im Wiederholungsfalle werde ich die Tribüne räumen lassen.
({2})
- Ich weiß nicht, ob die Herrschaften zum Applaudieren eingeladen sind.
({3})
Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Rücksicht darauf, wie immer die Tribüne besetzt sein mag, möchte ich doch folgendes sagen.
Herr Kollege Mensing, der persönlich meine volle Hochachtung genießt, begeht leider den Fehler, jede Regung des zarten Pflänzchens Humor in diesem Hause zu überhören und mit einem geradezu tierischen Ernst auf alles hereinzuspringen, was hier gesagt wird.
({0})
Ich glaube, es ist der Sache des Handwerks nicht damit gedient, Herr Kollege Mensing, daß Sie die Dinge, die Sie vertreten, so überdimensionieren,
({1})
daß jeder Maßstab verlorengeht, und daß Sie aus der Reaktion dieses Hauses, die ja ziemlich einheitlich war und durch alle Fraktionen hindurchging, etwa auch noch den Schluß ziehen und der Öffentlichkeit vermitteln möchten, daß in diesem Hause die Interessen der Handwerker nur in der Weise gewahrt werden können, wie Sie sie vertreten. Mir scheint das ein ganz großer Irrtum zu sein, und es wäre ein noch größerer Irrtum des Handwerks, wenn es glauben würde, daß es etwa auf der Linie, die Sie bisher hier vertreten haben, besser fahren würde als mit einer nüchternen Überlegung aller Interessen, die in diesem Zusammenhang gewahrt werden müssen.
({2})
Meine Bitte an Sie, Herr Kollege Mensing, ganz persönlich ist die, daß Sie die Kirche im Dorf lassen möchten.
({3})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Mensing.
Meine Damen und Herren! Ich habe Verständnis für Humor.
({0})
Ich werte auch die Erklärung meines Vorredners so, wie er sie bestimmt gemeint hat, nämlich als Abschwächung der Entgleisung seines Kollegen Kriedemann.
({1})
Keine Wortmeldungen mehr? - Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Einfügung des § 22 a ist, die auf dem Umdruck Nr. 90 beantragt ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Eine Stimme! Gegenprobe! - Alle anderen.
({0})
Der Antrag ist abgelehnt. Damit entfällt auch Ziffer 3 des Umdrucks Nr. 90.
Ich rufe weiter auf die §§ 23, - 24 entfällt, -24 a, - 25, - Einleitung und Überschrift. Wer für Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
- Gegenprobe! - Angenommen. Meine Damen und Herren, damit ist die zweite Beratung erledigt. Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
({1})
- Ziffer 3 ist erledigt.
In der Generalaussprache der dritten Beratung hat das Wort der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe bei der Behandlung einschlägiger Gesetze schon Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, wie sehr der Gedanke der Marktordnung den wirtschaftspolitischen Überlegungen meiner Freunde und auch meinen eigenen wirtschaftspolitischen Überlegungen entspricht. Wir haben deshalb an all diesen Marktordnungsgesetzen und so auch an dem heute hier zur Debatte und Abstimmung stehenden Gesetz ohne jeden Vorbehalt mitgearbeitet, und ich glaube, daß wir für uns in Anspruch nehmen können, zu der Gestaltung der Gesetze nicht weniger beigetragen zu haben als alle anderen, die sich ebenfalls um eine wirkungsvolle Gesetzgebung bemüht haben.
Ich habe allerdings in diesem Zusammenhang auch wiederholt meine Bedenken zum Ausdruck bringen müssen dahingehend, ob es denn überhaupt möglich ist, das System der Marktordnung, das für die Landwirtschaft lebensnotwendig und unverzichtbar ist, durchzusetzen im Rahmen einer Wirtschaftspolitik, die sich mit ganz anderen Beiwörtern schmückt als dem der Ordnung, hier dem der Marktordnung. Wir haben leider durch den Gang der Entwicklung diese Bedenken in großem, in übergroßem Maße bestätigt gefunden, und ich glaube, das sollte heute hier ausgesprochen werden. Wir haben hier ein Gesetz zur Marktordnung in der Getreidewirtschaft verabschiedet. Es sind hier feierlich, zwar nicht von uns, aber von den Damen und Herren der Regierungsparteien, Festpreise beschlossen worden. Im Vertrauen auf die Marktordnung und auf die Festpreise hat der größere Teil der getreideerzeugenden Landwirtschaft das Getreide zu diesem Festpreis in den Verbrauch hineingebracht. Inzwischen ist aus dem Preis für Weizen z. B., der mit 320 Mark festgestellt worden war, ein Preis von 500 Mark geworden, und die Entwicklung schickt sich an, noch darüber hinauszugehen. Nichts ist wohl geeigneter, dem Gedanken der Marktordnung Abbruch zu tun und Unsicherheit in die Kreise der Wirtschaft hineinzutragen als eine solche Erscheinung, wie ich sie eben hier angedeutet habe.
Unsere Bedenken bezüglich der Möglichkeit einer Ordnung für die Landwirtschaft im Rahmen der heute betriebenen Wirtschaftspolitik sind auch nicht dadurch geringer geworden, daß wir eine ganze Menge, allerdings bisher nur andeutungsweise, gehört haben über eine Neuorientierung der Wirtschaftspolitik und im Zusammenhang damit auch über eine neue Agrarpolitik. Trotz dieser Bedenken und ohne Rücksicht auf sie, aus der Überzeugung, daß vor allem die Landwirtschaft, aber auch die ganze übrige Wirtschaft auf einen geordneten Wirtschaftsablauf, insbesondere auf einen geordneten Markt nicht verzichten kann, werden wir auch diesem Gesetz zustimmen.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
({0})
- Am Schluß der Beratung, wie es in der Geschäftsordnung steht!
Meine Damen und Herren, ich bitte, mich zu ermächtigen, nicht nach Paragraphen, sondern nach den Teilen aufzurufen. - Ich rufe auf Teil I, - Teil II, - III, - IV, - V, - Einleitung und
Überschrift Wer für Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. -- Gegenprobe! - Angenommen.
Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Das Wort zu einer persönlichen Bemerkung hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gehört, auf welche Weise mich Herr Abgeordneter Mensing, Herr Kollege Mensing, hier angesprochen hat. Ich überlasse es Ihrer Aufmerksamkeit oder, soweit Sie es nicht gehört haben, Ihrer Fähigkeit zu lesen, im Protokoll festzustellen, wie völlig unberechtigt die Behauptungen gewesen sind, die er hier losgelassen hat.
({0})
Daß ein Teil der Besucher seinen Ausführungen Beifall gezollt hat und daß der gleiche Teil der Besucher hat feststellen müssen, wie isoliert Herr Kollege Mensing mit seinen Auffassungen in diesem Hause ist, wird sicherlich nicht dazu beitragen, sein Gemüt zu beruhigen. Möglicherweise ist er in dem Bemühen, es trotzdem zu tun, schon hinausgegangen.
({1})
Herr Abgeordneter Kriedemann, das ist keine persönliche Bemerkung!
Ich möchte auch von unserem Herrn Kollegen Mensing wünschen, daß er sich die Mühe macht, das Stenogramm zu lesen. Wenn er ganz besonders nett sein will, wird er hinterher sogar die Möglichkeit finden, mir zu bescheinigen, daß ich das, was er von mir behauptet hat, gar nicht gesagt habe. Das sollte auch Herrn Kollegen Mensing möglich sein.
({0})
Herr Abgeordneter Dr. Horlacher zu einer persönlichen Bemerkung, die ich aber wirklich im Rahmen des Persönlichen zu halten bitte.
Ganz kurz! Herr Kollege Mensing, mein Äußeres ist so, wie es wahrgenommen wird. Ich habe das nicht weiter zu erläutern.
({0})
Damit sind die persönlichen Bemerkungen und zugleich auch Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.
Wir haben noch Punkt 12 der Tagesordnung: Beratung der Ubersicht Nr. 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen ({0}).
Wer für die Annahme der Vorschläge des Petitionsausschusses und der übrigen Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Ich berufe die nächste, die 122. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 1. März 1951, 13 Uhr 30 ein und schließe die 121. Sitzung des Deutschen Bundestages.