Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 12/14/1962

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Sitzung ist eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich dem Herrn Kollegen Dr. Thomas Dehler die herzlichsten Glückwünsche des Hauses zum heutigen 65. Geburtstag aus. ({0}) Für den verstorbenen Abgeordneten Kühn ({1}) ist die Abgeordnete Frau Dr. Heuser in den Bundestag eingetreten. Frau Dr. Heuser ist in unserer Mitte. Ich heiße sie herzlich willkommen in diesem Hause. ({2}) Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Zur Frage I auf Drucksache IV/832 und zur Frage I auf Drucksache IV/833 haben sich die Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Frage II auf Drucksache IV/832 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. Der Präsident hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 an den Außenhandelsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - überwiesen: Verordnung Nr. 132 der Kommission zur Festsetzung von Referenzpreisen für Apfel Verordnung Nr. 133 der Kommission zur Änderung der Anlage I der Verordnung Nr. 60 der Kommission Verordnung Nr. 134 der Kommission über die Ernte- und Bestandsmeldungen für Wein Verordnung Nr. 135 der Kommission über die Festsetzung eines Zusatzbetrages für Einfuhren von geschlachteten Hühnern aus dritten Ländern - Drucksache IV/766 -. Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 12. Dezember 1962 auf Grund des Beschlusses des Bundestages vom 29. Juni 1961 vorgelegt: a) ein Druckstück des Berichtes der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn vom 30. Januar 1960 - Drucksache 1602 der 3. Wahlperiode - b) ein Druckstück der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht - Drucksache zu 1602 der 3. Wahlperiode - c) die neuesten Wirtschaftsergebnisse der Deutschen Bundesbahn und ein Verzeichnis der Aufstellungen und Tabellen hierzu. Die Vorlagen werden als Drucksache IV/840 verteilt. Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung muß ergänzt werden um den Punkt „Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister". Wir werden damit gleich anschließend beginnen. Außerdem soll die heutige Tagesordnung nach einer interfraktionellen Vereinbarung um folgende Punkte ergänzt werden: 1. Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament, 2. Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge ({3}), 3. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind ({4}), 4. Beratung des Mündlichen. Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten ({5}), 5. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ({6}); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({7}). Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister. Der Herr Bundeskanzler hat mir folgendes Schreiben übersandt: Ich beehre mich, anzuzeigen, daß die Bundesregierung umgebildet worden ist. Sie setzt sich nunmehr wie folgt zusammen: Präsident D. Dr. Gerstenmaier Bundesminister für Wirtschaft und Stellvertreter des Bundeskanzlers Professor Dr. Ludwig Erhard, Bundesminister des Auswärtigen Dr. Gerhard Schröder, Bundesminister des Innern Hermann Höcherl, Bundesminister der Justiz Dr. Ewald Bucher, Bundesminister der Finanzen Dr. Rolf Dahlgrün, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Werner Schwarz, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Theodor Blank, Bundesminister der Verteidigung Kai-Uwe von Hassel, Bundesminister für Verkehr Dr. Hans-Christoph Seebohm, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Richard Stücklen, Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Paul Lücke, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Wolfgang Mischnick, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen Dr. Rainer Barzel , Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder Alois Niederalt, Bundesminister für Familien- und Jugendfragen Dr. Bruno Heck , Bundesminister für wissenschaftliche Forschung Hans Lenz, Bundesschatzminister Dr. Werner Dollinger, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Walter Scheel, Bundesminister für Gesundheitswesen Dr. Elisabeth Schwarzhaupt und Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Heinrich Krone. Meine Damen und Herren, die Eidesleistung des Herrn Bundesministers von Hassel soll zurückgestellt werden. Der Herr Bundeskanzler teilt dazu mit: Da der künftige Bundesminister der Verteidigung seine Amtsgeschäfte erst etwa Mitte Januar 1963 übernehmen kann, bitte ich, seine Vereidigung zunächst zurückzustellen. Vereidigt werden sollen nach Art. 64 des Grundgesetzes die neu ernannten Bundesminister, die bei der Amtsübernahme den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten haben. Ich bitte die Herren Bundesminister Dr. Ewald Bucher, Dr. Rolf Dahlgrün, Dr. Rainer Barzel, Alois Niederalt, Dr. Bruno Heck und Dr. Werner Dollinger einzeln zur Eidesleistung heranzutreten und den nach Art. 56 des Grundgesetzes bei der Übernahme ihres Amtes vorgeschriebenen Eid zu leisten. ({8}) Ich werde den Eid vorsprechen und bitte die Herren Bundesminister, ihn mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu bekräftigen. Der Eid lautet: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich rufe auf Herrn Bundesminister der Justiz, Dr. Ewald Bucher. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten?

Dr. Ewald Bucher (Minister:in)

Politiker ID: 11000288

Ich bin bereit, den Eid zu leisten. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich rufe auf den Herrn Bundesminister der Finanzen, Dr. Rolf Dahlgrün. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten?

Dr. Rolf Dahlgrün (Minister:in)

Politiker ID: 11000348

Jawohl! Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich rufe auf den Herrn Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Dr. Rainer Barzel.

Dr. Rainer Barzel (Minister:in)

Politiker ID: 11000102

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich rufe auf den Herrn Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder, Herrn Alois Niederalt. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten?

Alois Niederalt (Minister:in)

Politiker ID: 11001607

Ich bin bereit. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich rufe auf den Herrn Bundesminister für Familien-und Jugendfragen, Dr. Bruno Heck. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten?

Dr. Bruno Heck (Minister:in)

Politiker ID: 11000837

Ja. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich rufe auf den Herrn Bundesschatzminister, Dr. Werner Dollinger. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten? Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Ja. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß die Herren Bundesminister damit den im Grundgesetz für die Übernahme ihres Amtes vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet haben. Ich spreche Ihnen die Wünsche des Hauses für Ihre Arbeit aus. ({0}) Diesen Wünschen füge ich den Dank des Hauses an die bisherigen Mitglieder der Bundesregierung hinzu, die der Bundesregierung nicht mehr angehören. ({1}) Herr Bundeskanzler, Sie wünschen das Wort? - Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

Dr. Konrad Adenauer (Kanzler:in)

Politiker ID: 11000009

Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Für unsere Arbeit sind, aufs Große gesehen, einige wenige Wochen verloren worden. Ich hoffe, daß die Arbeit dieser umgebildeten Regierung und des Parlaments binnen kurzem die Zeit, die verlorengegangen ist, wieder einholt. ({0}) Sie werden sicher den berechtigten Wunsch haben, von mir zu hören, wie diese Bundesregierung sich die nächste Arbeit vorstellt. Die Koalitionsparteien, meine Damen und Herren, werden ihre gemeinsame Politik auf dem bisherigen Fundament fortsetzen. ({1}) - Nun, meine Herren, ich will jetzt nicht in die Vergangenheit sehen, sondern in die Zukunft. ({2}) - Meine Damen und Herren von der Opposition, ich wollte auch an Sie einige Worte richten und kann diese Worte jetzt schon voransetzen. Die Arbeit des Parlaments ist für die Arbeit der Regierung eine absolute Notwendigkeit. Die Arbeit des Parlaments ist überhaupt das Entscheidende für das deutsche Volk. ({3}) Bei der Arbeit des Parlaments spielt die Opposition eine wesentliche Rolle, nicht eine Rolle der Behinderung, sondern vielleicht, meine Herren, eine Rolle der Erläuterung und eine Rolle der Ergänzung. Das ist meine Auffassung von der Aufgabe der Opposition, und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Auffassung teilten. ({4}) Meine Damen und Herren, die Vorlagen, die dem Bundesrat und dem Bundestag zugegangen sind, bleiben bestehen wie bisher. Es sind das eine ganze Anzahl, die noch nicht erledigt sind; wenn ich die Zahl richtig behalten habe, etwa 53. Sie sehen also, daß der Stoff drängt. Nicht als wenn ich besonders begierig wäre nach neuen Gesetzen. Ich bin in meinem ganzen Leben immer wenig entzückt gewesen von der Fülle der Gesetze. Aber unsere Zeit verlangt doch Anpassung an die fortschreitende Entwicklung und verlangt deswegen, daß die Regierung und das Parlament diese immer neu sich stellenden Aufgaben laufend erfüllen. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung, über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und der Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes werden alsbald und als Einheit von der Bundesregierung verabschiedet werden und alle zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten. Die Bundesregierung wird weiter die in der Haushaltsrede vom 7. November angekündigten Gesetzentwürfe über die Beseitigung von Härten in der Kriegsopferversorgung, in der Flüchtlingsgesetzgebung und in der Kriegsgefangenenentschädigung vorlegen. In der Finanzpolitik, meine Damen und Herren, und in der Steuerpolitik bleibt der bisherige Kurs bestehen. Wir hoffen, daß es gelingt, möglichst bald zu einer Verständigung mit den Ländern und mit den Gemeinden über die Änderungen der Finanzverfassung zu kommen, die sich am Laufe der Zeit als dringend notwendig ergeben haben. Die steuerlichen Reformen, die wir beabsichtigen, werden nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und der Wettbewerbsgleichheit mit dem Ziele der Harmonisierung im EWG-Raum fortgesetzt. Aufgabe, meine verehrten Damen und Herren, und zwar eine sehr ernste Aufgabe für uns alle bleibt es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland sicherzustellen. Auf diesem Gebiete stehen uns höchstwahrscheinlich in dem kommenden Jahre sehr ernste Aufgaben bevor. Aber ich glaube, meine Damen und Herren, daß es eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Parlaments ist, die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, damit unser Volk in der bisherigen Weise weiterleben kann. Daß wir dabei auch in der Gesellschaftspolitik, in der Politik für den Mittelstand und insbesondere in der Landwirtschaftspolitik fortfahren, möchte ich sehr nachdrücklich unterstreichen. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft muß gesteigert werden, und die Maßnahmen zur Strukturverbesserung müssen nachdrücklich gefördert werden. Zur Zeit liegen Ihnen - ich erwähnte das eingangs schon - 53 Entwürfe vor, die noch nicht verabschiedet worden sind. Ich darf hier nochmals sehr nachdrücklich feststellen, daß keine Regierung etwas leisten kann, wenn nicht das Parlament das Siegel auf die Arbeit der Regierung drückt. Die Regierung ist vom Parlament abhängig. Ihre Erfolge sind abhängig vom Parlament, und da wir doch alle für das deutsche Volk in seiner Gesamtheit arbeiten wollen, richte ich an das gesamte Parlament die dringende Bitte, die Arbeit der Regierung, sei es kritisierend, sei es fördernd, zu unterstützen, aber auf alle Fälle zügig zu unterstützen. ({5}) Der Herr Bundestagspräsident hat soeben den Dank an die Minister ausgesprochen, die dem Kabinett nicht mehr angehören oder, sobald Herr von Hassel eintreten kann - er kann erst Mitte Januar eintreten -, ihm nicht mehr angehören werden. Diesem Dank schließe ich mich sehr nachdrücklich an. ({6}) Ich betone: jeder, der einmal eine Regierung gebildet hat, und erst recht jeder, der weiß, was es heißt, eine Koalitionsregierung zu bilden, ({7}) - ja, vielleicht kommen auch Sie einmal in der Lage ({8}) weiß auch, daß dabei Opfer gebracht werden müssen, die oft sehr schwerfallen. Ich möchte den Herren, die nun dem Kabinett nicht mehr angehören oder nicht mehr angehören werden, auch namens der Bundesregierung für die Hingabe, die sie in ihrem Amt gezeigt haben, von Herzen danken. ({9}) Meine Damen und Herren, zur Zeit tagt der Ministerrat der NATO in Paris. Es ist überhaupt eine Zeit der außenpolitischen Hochspannung. Ich weiß nicht, ob Sie heute morgen die Ausführungen gelesen haben, die Herr Gromyko gemacht hat. Nun, ob sie wahr sind, ob sie nicht wahr sind, - wer kann das jetzt entscheiden. Ich will Herrn Gromyko gegenüber sehr höflich sein: sie sind außergewöhnlich stark gefärbt. Auf alle Fälle möchte ich eins betonen - was übrigens auch der französische Ministerpräsident Pompidou in seiner Rede betont hat -: die Bundesrepublik wird ihre Verpflichtungen gegenüber NATO getreu und pünktlich erfüllen. Wir stehen nach wie vor zu der europäischen Entwicklung. Im Hinblick auf unsere Leistungen für NATO darf ich vielleicht eine Zahl nennen, die Sie interessieren wird. Am 20. Oktober 1956, als Herr Strauß sein Amt antrat, hatte die Bundeswehr eine IstStärke von 55 952 Mann. Am 13. Dezember 1962 betrug die Ist-Stärke der Bundeswehr 395 052 Mann. Darin, meine Damen und Herren, liegt eine gewaltige Fülle von Arbeit, von hingebender Arbeit, an der viele beteiligt sind, an der Spitze der Verteidigungsminister. Ich glaube, es ist eine Pflicht der Gerechtigkeit, ihm dafür unseren herzlichen Dank auszusprechen. ({10}) Meine verehrten Damen und Herren, ich hoffe, daß wir bald einmal zu Beginn des Jahres 1963 die Möglichkeit und Gelegenheit haben werden, uns hier im Bundestag über die deutsche Außenpolitik auszusprechen. Ich glaube, das ist notwendig, damit in der Welt kein Zweifel darüber besteht - weder bei den einen noch bei den anderen! -, daß die deutsche Außenpolitik - und in sie ist auch diese NATO-Aufgabe, von der ich eben gesprochen habe, eingeschlossen - dieselbe ist, wie sie bisher war. Allein die Erfüllung dieser Politik kann dem deutschen Volke die Freiheit bewahren, meine Damen und Herren, und das ist unsere oberste Aufgabe. ({11})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Meine Damen und Herren, ein Hinweis auf die Geschäftsordnung: Ergreift ein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung oder des Bundesrates das Wort außerhalb der Tagesordnung, so wird auf Verlangen von 30 anwesenden Abgeordneten die Beratung über seine Ausführungen eröffnet. Sachliche Anträge dürfen hierbei nicht gestellt werden. Zu Wort hat sich gemeldet der Herr Abgeordnete Ollenhauer. 30 Abgeordnete ({0}) und etwas mehr stehen dafür. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ollenhauer.

Erich Ollenhauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001646, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen vor der Tatsache, daß der Herr Bundeskanzler hier eine Art von Regierungserklärung abgegeben hat, die eine Aussprache über die Politik der umgebildeten Bundesregierung unbedingt notwendig macht. Ich finde - und das möchte ich heute hier sagen -, daß diese Methode des Herrn Bundeskanzlers, ohne vorherige Ankündigung und ohne vorherige Rücksprache mit den Vertretern der Fraktionen hier eine Erklärung abzugeben, ein sehr schlechter Anfang für das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament ist. ({0}) Diese Praxis ist genau das Gegenteil von dem, was der Herr Bundeskanzler selbst zu Beginn seiner Ausführungen über die entscheidende Rolle des Parlaments bei der Bildung des politischen Willens in der Bundesrepublik gesagt hat. Ich verzichte heute auf jede Bemerkung zur Sache, weil wir nicht bereit sind, in dieser Weise lebenswichtige Fragen unseres Volkes aus dem Handgelenk zu diskutieren. ({1}) Aber, meine Damen und Herren, ich appelliere an das ganze Parlament, hier darüber abzustimmen, daß die allgemeine Aussprache über die heutige Erklärung des Herrn Bundeskanzlers in der ersten Plenarsitzung des neuen Jahres am 16. Januar stattfindet. ({2})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Herr Abgeordneter, ich habe Ihren Vorschlag gehört. Wir werden im Ältestenrat sorgfältig darüber beraten. - Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Beratung ,des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ({0}) ; Präsident D. Dr. Gerstenmaier Mündlicher Bericht des Finanzausschusses ({1}) ({2}). ({3}) ({4}) - Meine Damen und Herren, die Arbeit geht weiter; die Woche ist noch nicht aus. ({5}) Einen Augenblick, Herr Berichterstatter, ich kann Sie ja so gar nicht reden lassen. ({6}) - Meine Damen und Herren, so geht die Sache nicht; dann dauert die Sitzung länger. Herr Abgeordneter Bade, Herr Abgeordneter Friedensburg, bitte nehmen Sie Platz. - Herr Abgeordneter Bausch, bitte, nehmen Sie Platz. Schließlich und endlich wollen wir doch in dieser Woche fertig werden. Jetzt hat das Wort der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Schwörer.

Dr. Hermann Schwörer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002136, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Initiativgesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde am 7. Dezember 1961 dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er wurde vom Plenum am 14. März 1962 an den Finanzausschuß und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß überwiesen. Der Finanzausschuß hat sich in seinen Sitzungen vom 10. Mai und 15. November 1962 mit der Vorlage befaßt und sie mit Mehrheit - gegen die Stimmen der Antragsteller - abgelehnt. Die Mehrheit sprach dem Argument der Antragsteller, daß mit steigenden Löhnen auch die Weihnachtsfreibeträge angemessen verbessert werden sollten, eine gewisse Berechtigung nicht ab, hielt aber den vorgeschlagenen Weg nicht für richtig. Im Finanzausschuß sind zusammen mit den Antragstellern Überlegungen im Gange, gerade dem in unselbständiger Arbeit Stehenden steuerliche Verbesserungen bei gleichzeitiger Erleichterung und Vereinfachung der Handhabung zu gewähren. Abgesehen von diesen grundsätzlichen steuersystematischen Bedenken stieß der Antrag auch aus haushaltspolitischen Gründen auf Ablehnung. Allein für das Jahr 1962 würde die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages einen Steuerausfall von 330 Millionen DM verursachen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage des Bundes und angesichts der zwischen den Ländern und dem Bund zur Zeit laufenden Verhandlungen über eine Revision des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist die Mehrheit des Finanzausschusses der Ansicht, daß eine solche Einnahmeminderung im Augenblick nicht vertretbar sei. Namens der Mehrheit des Finanzausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Gesetzentwurf abzulehnen. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. Ich rufe auf: Artikel 1, - Artikel 2, - Artikel 3, - Einleitung und Überschrift. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Willi Beuster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000169, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obschon der auf Drucksache IV/67 eingebrachte Antrag meiner Partei von einer Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt wurde, möchte ich noch einmal zu der Grundsatzfrage Stellung nehmen. Es handelt sich bei diesem Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes darum, daß 200 DM von dem Einkommen der Lohnsteuerpflichtigen im Monat Dezember steuerfrei bleiben. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob eine Weihnachsgratifikation gewährt wird oder nicht. Dieser Weihnachtsfreibetrag soll auch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt werden. Für den Fall, daß mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen, soll der Betrag nur für das erste Beschäftigungsverhältnis absetzbar sein. Nach der bisherigen Regelung sind 100 DM steuerfrei. Unser Antrag beinhaltet praktisch eine Verdoppelung des Freibetrages. Dabei soll die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung unberührt bleiben. Meine Damen und Herren, dieses Hohe Haus beschäftigt sich praktisch seit 13 Jahren jährlich neu mit den steuerlichen Auswirkungen eines Freibetrages zu Weihnachten bzw. der Weihnachtsgratifikation. Das ist nicht zufällig. Es dürfte bei allen Parteien des Bundestages Übereinstimmung darin bestehen, daß eine Steuer- und Finanzreform dringend notwendig ist. Wenn zwischenzeitlich eine Neuregelung oder, besser gesagt, eine Anpassung entsprechend den gegebenen Verhältnissen bei der Lohnsteuergesetzgebung erfolgt wäre, hätten wir heute keine Veranlassung, uns mit diesem Sonderantrag zu beschäftigen. Es gibt aber größere Bevölkerungsschichten, die infolge der jetzt bestehenden Steuergesetzgebung finanziell schlechter wegkommen als andere. Neben der Gruppe, die von dem sogenannten Mittelstandsbauch in der Steuerprogression härter getroffen wird, sind es insbesondere die Lohn- und Gehaltsempfänger. Bei einem Vergleich der Steigerung der Brutto- und der Nettolohnsumme ergibt sich, daß ein wesentlicher Teil des Zuwachses an Lohn durch mehr Steuern wieder in Fortfall kommt. ({0}) Ich verweise insbesondere auf die Ausführungen meines Kollegen Seuffert bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs am 14. März. Ich kann mich deshalb darauf beschränken, einige allgemeine Feststellungen zu treffen. Wenn wir die Steuereinnahmen in ein Verhältnis zum Sozialprodukt setzen, so ergibt sich, daß 22 % des gesamten Sozialprodukts im Jahre 1958 für Steuern aufgewandt werden mußten. Nach dem Finanzbericht für das Jahr 1963 steigt dieser Betrag auf 25,1 %. Anders ausgedrückt: in diesem Zeitraum von fünf Jahren ist eine Steigerung des Anteilsatzes um 14 % erfolgt. Nicht unberührt bleiben darf dabei auch, daß das Sozialprodukt von 1960 bis 1963, wieder nach dem Finanzbericht, um 72,3 Milliarden DM wächst. Die Steuermehreinnahmen betragen im gleichen Zeitraum 23,6 Milliarden DM. Anders ausgedrückt: innerhalb von drei Jahren wird ein Drittel der Wachstumsrate des Sozialprodukts für Steuern verwendet. Während das Sozialprodukt also praktisch um 26,6 % stieg, beträgt die Steigerung bei den Steuern 34,5 %. Im Jahre 1961 ist die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme gegenüber dem Jahre 1960 um 12,7 % gestiegen; die Belastungen der Arbeitnehmer durch direkte Steuern und durch Beiträge zu öffentlichen Einrichtungen der Sozialversicherung sind im gleichen Zeitraum aber um 17,8 % gestiegen. Diese Zahlenbeispiele besagen klar und eindeutig, daß die lohnsteuerliche Belastung wegen der Progression im Steuertarif wesentlich stärker wächst als das Sozialprodukt. ({1}) Hiervon werden die Lohn- und Gehaltsempfänger ganz naturgemäß wesentlich stärker betroffen. Bei objektiver Auswertung dieser Zahlen kann man nur zu dem Schluß kommen, daß eine generelle Erhöhung des Freibetrages für alle Lohnsteuerpflichtigen längst überfällig ist. Formal sind zwar Steuererhöhungen nicht erfolgt; in Wirklichkeit haben wir es aber, soweit die Arbeitnehmer in Frage kommen, mit einer schleichenden Steuererhöhung zu tun. In diesem Sinne kann deshalb der Antrag meiner Fraktion als erster Schritt zu einer Neuregelung angesehen werden. Wie der Herr Berichterstatter Dr. Schwörer schon ausgeführt hat, schätzt das Finanzministerium den Steuerausfall auf 330 Millionen DM. Man muß dabei natürlich berücksichtigen, daß ein 35%iger Bundesanteil nur einen Betrag von 115,5 Millionen, ein Bundesanteil von 40,5 % 133 Millionen DM als Belastung für den Bund ergibt. Leider gibt es aber keine beweiskräftigen Unterlagen, die eine genaue Berechnung des voraussichtlichen Steuerausfalls möglich machen. Wir selbst sind der Meinung, daß die vom Finanzministerium vorgenommene Schätzung zu hoch ist und sich für den Bund kaum mehr als eine Belastung von ca. 80 bis 90 Millionen DM ergeben dürfte. Hierbei sollte man aber auch nicht übersehen, daß dieser Ausfallbetrag fast restlos in den Konsum wandert und von der anderen Seite her deshalb wieder mit erhöhten Steuereinnahmen gerechnet werden kann. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß der Gesetzentwurf meiner Partei auf Erhöhung der Sonderausgabenpauschale von 636 DM auf 900 DM im Fachausschuß anscheinend wohlwollend behandelt wurde. Erfreulicherweise scheint sich die Einsicht durchzusetzen, daß die jetzige Sonderausgabenpauschale den realen Gegebenheiten nicht mehr gerecht wird. Denn praktisch ist es so, daß diese Pauschale bei einem Bruttoeinkommen von 425 DM schon aufgezehrt wird und jeder Arbeitnehmer, der mehr verdient, die Möglichkeit hätte, über den Lohnsteuerjahresausgleich einen zusätzlichen Betrag zu erhalten. Leider beantragen aber viele Lohnsteuerpflichtige wegen der großen Umstände und wegen ihrer mangelnden Kenntnis einen solchen Lohnsteuerjahresausgleich nicht und schenken dadurch dem Fiskus wesentliche Beträge. Sachverständige schätzen, daß die Arbeitnehmer jährlich 1 bis 2 Milliarden DM, die an Lohnsteuerjahresausgleich zurückfließen würden, nicht in Anspruch nehmen. Hierzu habe ich eine interessante Zahl. Es ist ja bekannt, daß in Dortmund eine Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler besteht. Sie hat für das Jahr 1961 insgesamt 2498 Anträge bearbeitet. Die Gesamtlohnsumme für diese 2498 Anträge betrug 19 600 000 DM, der einbehaltene Steuerbetrag rund 2 Millionen DM. Der Erstattungsbetrag belief sich auf 675 500 DM. Anders ausgedrückt: 33,8 % der gezahlten Lohnsteuern wurden auf Grund des Lohnsteuerjahresausgleichs zurückvergütet. Uns geht es darum, den Beschäftigten eine gewisse steuerliche Erleichterung zu verschaffen. Bei der letzten großen Änderung des Lohnsteuergesetzes ging man davon aus, daß 45% aller Lohnsteuerpflichtigen steuerfrei sein sollten. Herr Kollege Dr. Schmidt von der CDU schätzte bei der ersten Beratung die Zahl der Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit seien, auf 5 Millionen. Wenn diese Zahl richtig ist, würde sich ergeben, daß in den letzten Jahren der Anteil der Arbeitnehmer, die von der Steuer befreit sind, von 45 auf 20 % zurückgegangen ist. Bei der Beurteilung der Situation sollte auch nicht außer Betracht bleiben, daß die Weihnachtsgratifikationen in den letzten Jahren wesentlich gestiegen sind, und das ist gut. In der letzten Regierungserklärung betonte der Herr Bundeskanzler besonders, daß die menschliche Arbeitskraft unser wichtigstes Gut sei. Geben wir seinen Feststellungen einen sachlichen Inhalt. Betrachten wir diese 100 DM, die in dem Antrag genannt werden, als Anerkennung für gut geleistete Arbeit, als Beihilfe für vermehrte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest. Denken Sie aber bitte bei Ihrer Entscheidung auch daran, daß diese Vergünstigung einem Personenkreis zugute kommt, der absolut steuerehrlich ist, der sich aus pünktlichen Steuerzahlern zusammensetzt, die ihre Pflicht gegenüber dem Staat restlos erfüllen. Ich bitte Sie deshalb namens meiner Fraktion, unserem Antrag Ihre wohlwollende Unterstützung nicht zu versagen. ({2})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Abgeordnete Meis.

Hans Meis (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001460, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Beuster hat soeben schon angedeutet und ich bin auch der Meinung, daß der Antrag der SPD-Fraktion auf Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages oder des Weihnachtsfreibetrages - wie man ihn nennen will - eigentlich die Überschrift tragen müßte: Alle Jahre wieder. Wir haben gleiche und ähnliche Anträge der SPD in den letzten Jahren immer wieder behandelt und auch immer wieder ablehnen müssen. Ein Arbeitnehmerfreibetrag - das möchte ich mit Nachdruck betonen - würde auch meinem Wunschdenken entsprechen. Ich bedauere, daß wir nicht einen solchen Arbeitnehmerfreibetrag einführen können. Es sprechen aber leider sehr beachtliche Gründe gegen ihn. Der Finanzausschuß hat, wie der Herr Berichterstatter Dr. Schwörer soeben vorgetragen hat, alle Gründe, die für und gegen den Antrag sprechen, in der letzten Sitzung und auch bei früheren Gelegenheiten genau überlegt. Er ist zu dem bekannten Ergebnis gekommen. Einmal können die Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von 330 Millionen DM für den Bund und natürlich auch für die Länder nicht als unbedeutende Kleinigkeit abgetan werden. Andererseits können wir - diese Furcht besteht - dabei nicht den nächsten Schritt zur Einführung eines echten Arbeitnehmerfreibetrages tun. Wir wänden nämlich damit bei anderen Gruppen von Steuerpflichtigen ähnliche Wünsche wecken. ({0}) Unter den zahlreichen Vorschlägen, die wir zu Beginn der Legislaturperiode für die Steuerpolitik des 4. Bundestages bekommen haben, befindet sich auch die Forderung einer Organisation - es handelt sich nicht um Arbeitnehmer, sondern um Selbständige -, ihren Mitgliedern einen Einkommensteuerfreibetrag zu gewähren, der schlicht und bescheiden nicht mit 100, 300 oder 600 DM, sondern mit 3600 DM beziffert wird. Daraus ergibt sich eindeutig, daß wir wohl oder übel nach der alten Spruchweisheit handeln müssen: „Principiis obsta" - wehret den Anfängen! Das ist auch der Grund gewesen, der uns im Finanzausschuß zu dem ablehnenden Beschluß veranlaßt hat. Wenn alle Bevölkerungsgruppen Wünsche zur Einführung von Freibeträgen vorbrächten und man solche Wünsche tatsächlich erfüllen könnte - was ja vorläufig noch mehr als zweifelhaft ist -, dann böte sich aber wohl eine bessere Lösung an, nämlich die Änderung des Tarifes. Nachdem wir uns so oft mit den Dingen befaßt haben, sollten wir meines Erachtens ein wenig die Gründe unter die Lupe nehmen, die von der Opposition für die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages bisher, sowohl heute wie auch in der Vergangenheit, vorgebracht worden sind, weil wir von der CDU immer in das schiefe Licht gebracht werden sollen, wir sorgten nur - wenn ich es so ausdrücken darf - für die sogenannten Großen, und für die Arbeitnehmer täten wir in steuerlicher Hinsicht nichts oder doch nur wenig. Von der Opposition wurden in der Vergangenheit und auch jetzt im wesentlichen folgende Gründe für die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages angeführt. Es wurde gesagt, das Aufkommen an Lohnsteuer sei in den letzten Jahren erheblich stärker gestiegen als das Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer. Weiter wurde angegeben, daß der Arbeitnehmer der ehrlichste und pünktlichste Steuerzahler sei. Sodann wurde immer wieder behauptet, bei dem angestrebten Arbeitnehmerfreibetrag handle es sich um ein notwendiges Äquivalent für die Manipulierungsmöglichkeiten, die den Selbständigen gegeben seien. Daß in diesem Zusammenhang mit „Manipulierung" echte Steuerhinterziehung oder, noch deutlicher ausgedrückt, Betrug gemeint ist - ich würde mich freuen, wenn ich mich täuschte -, habe ich den Beispielen entnommen, die unsere verehrte Kollegin Frau Beyer in der Vergangenheit sehr oft zur Kommentierung der Manipulierungsmöglichkeiten angeführt hat. Manipulieren ist also nur eine euphemistische Bezeichnung für betrügen. Ich wäre froh, wenn ich mich täuschte. Wenn man sich diese Gründe einmal näher ansieht, muß man folgendes feststellen. Das stärkere Ansteigen des Lohnsteueraufkommens rechtfertigt allein auf keinen Fall eine Senkung der Lohnsteuer. Es muß vielmehr begrüßt werden, daß die Löhne und Gehälter und damit auch das Aufkommen an Lohnsteuer so stark gestiegen sind. Der nächste Punkt lautet: Der Lohnsteuerzahler ist der pünktlichste Steuerzahler. Das ist ohne Zweifel richtig, und ich würde es sehr begrüßen, wenn man die Ungerechtigkeiten, die sich daraus ergeben, mildern könnte. Das würde eine Änderung des Steuerverfahrensrechts bedeuten. Von der Opposition ist dazu bereits ein Antrag eingebracht worden, und bei der Beratung dieses Antrags wäre zu überlegen, ob die angestrebte Regelung praktikabel ist und in welcher Form man Ungerechtigkeiten beseitigen bzw. wenigstens mildern kann. Was die Manipulierungsmöglichkeiten der Selbständigen angeht, von denen Frau Beyer so oft gesprochen hat, so bleibt dazu festzustellen, daß es sich dabei in erster Linie um eine Kritik an den Landesfinanzverwaltungen handelt, die ihre Aufgaben angeblich nicht ordnungsgemäß erfüllen. Man könnte auch vermuten - ich will gar nicht so gehässig sein -, daß darin eine Kritik an der Arbeit der Steuerbeamten liegt. Aber ich möchte meinen, so sollte man nicht urteilen; denn die Möglichkeiten einer genauen Nachprüfung sind im Laufe der Jahre durch große Richtsatzsammlungen, durch Kontrollmitteilungen, durch den laufenden Erfahrungsaustausch, durch die Ausbildung von Spezialprüfern und vieles andere immer weiter ausgebaut worden. Auch bestehen große Fahndungsdienststellen. Man darf aber nicht von vornherein Gewerbetreibende und andere Selbständige insgesamt als Steuerhinterzieher hinstellen, selbst wenn man eine größere Zahl von Ausnahmen gelten läßt, und damit eine Sondervergünstigung für andere Gruppen wie hier die Lohnsteuerpflichtigen begründen, weil sie sozusagen nicht betrügen können. Wenn die Steuermoral bestimmter Gruppen trotzdem nicht ausreichend gut sein sollte - der Meinung bin ich auch-, so muß man das Steuerverfahrensrecht entsprechend ändern. Zur Erreichung dieses Zieles bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Ich will Ihnen in diesem Zusammenhang nur zwei nennen, mit denen man nach meiner Meinung auf diesem Wege weiterkommen könnte. Da ist einmal die Selbstveranlagung oder Selbstberechnung zu nennen. Die Vorarbeiten hierzu sind nach den Erklärungen, die uns gestern im Finanzausschuß gegeben worden sind, so weit vorangeschritten, daß sie in einigen Ländern wahrscheinlich bereits im nächsten Jahr eingeführt werden kann. Das würde zur Folge haben, daß eine größere Zahl von Beamten für den Betriebsprüfungsdienst usw. frei würde und mit Aufgaben der Steueraufsicht betraut werden könnte. Weiter bin ich der Meinung, daß man endlich eine ganz klare Scheidung bei den Steuerstrafsachen vornehmen sollte. Ich halte es nicht für richtig, daß die Finanzämter die Funktion eines Strafrichters übernehmen. ({1}) Müßte jeder Steuersünder, vom Staatsanwalt angeklagt, in öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit aller Interessierten, d. h. der Kunden, der Lieferanten, der Konkurrenten und insbesondere der Presse, vor dem Strafrichter erscheinen, dann wäre die Steuermoral sehr bald ganz erheblich besser, und die Auffassung, daß Steuerdelikte Kavaliersdelikte seien, wäre sehr bald überholt. ({2}) Den wichtigsten Punkt hat der Berichterstatter, Herr Dr. Schwörer, schon angeführt: die Auswirkungen auf den Haushalt. Ich will Sie nicht mit Zahlen belästigen. Auf jeden Fall würde die Verwirklichung eines Arbeitnehmerfreibetrages von 1200 DM, der von vielen Seiten angestrebt wird und auch nach meiner Auffassung eigentlich die ideale Lösung wäre, einen Steuerausfall von weit über 3 Milliarden DM verursachen. Den können wir uns leider nicht leisten. In einem weiteren Punkt Ihrer Begründung, Herr Kollege Beuster, gebe ich Ihnen vollauf recht. Sowohl Sie als auch wir von der CDU haben immer wieder darauf hingewiesen, daß die Arbeitnehmer bei der Vielfalt der Steuerbestimmungen zum großen Teil gar nicht in der Lage sind, zu erkennen, welche Möglichkeiten es für Steuerermäßigungen überhaupt gibt. Um hier zu einer größeren Gerechtigkeit zu kommen - eine vollkommene Gerechtigkeit wird es bekanntlich nie geben -, bietet sich, wie Sie, Herr Kollege Beuster, schon ausgeführt haben, die Erhöhung des Sonderausgabenpauschales an, worüber wir im Finanzausschuß - ich möchte sagen: Gott sei Dank - bereits eine übereinstimmende Auffassung erzielt haben. Ein Lohnsteuerfreibetrag läßt sich damit aber nicht rechtfertigen. Allerdings sollte man ernsthaft überlegen, in welcher Form man eine gute und erfolgreiche Aufklärung möglichst aller Lohnsteuerpflichtigen erreichen kann. Meine Damen und Herren, zum Schluß darf ich zur Beseitigung des Verdachts, die „böse" CDU habe für die Arbeitnehmer in steuerlicher Hinsicht nicht viel übrig, auch einmal darauf hinweisen, daß es im Einkommensteuerrecht eine ganz beachtliche Zahl von Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer gibt, d. h. Vergünstigungen, die nur für Arbeitnehmer und nicht auch für andere Steuerpflichtige gelten. Ich habe eine Zusammenstellung von 28 Positionen solcher Steuervergünstigungen. Ich will Sie nicht damit belästigen, daß ich sie Ihnen vorlese. Aber ich darf sagen: es sind zum Teil natürlich kleine, im großen und ganzen aber ganz erhebliche Steuervergünstigungen mit bedeutenden Steuerausfällen, die nur den Arbeitnehmern zugute kommen. Daneben haben wir noch eine Menge Sonderregelungen, die ebenfalls Steuervergünstigungen bringen. Ich will auch diese nicht aufzählen. Ich möchte aber noch einmal betonen, daß die „böse" CDU auch in der Vergangenheit in steuerlicher Hinsicht vieles für die Arbeitnehmer getan hat. Ich halte es geradezu für meine Pflicht, in diesem Zusammenhang zur Ehrenrettung meines Freundes Karl Krammig darauf hinzuweisen, daß er es war, der im 2. und 3. Bundestag jede Gelegenheit wahrgenommen hat, auf steuerlichem Gebiet für die Arbeitnehmer, für die Empfänger kleiner Einkommen und für die Familie die bestmöglichen Regelungen durchzusetzen. Aus den vorgetragenen Gründen darf ich Sie bitten, den Antrag der SPD abzulehnen. ({3})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Imle.

Dr. Wolfgang Imle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000994, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man müßte wohl zunächst einmal dagegen Verwahrung einlegen, daß gesagt wird, wie es der Kollege von der Opposition am Ende seiner Ausführungen getan hat, man sollte die beantragte Regelung als eine Anerkennung für geleistete Arbeit und auch deswegen billigen, weil der Arbeitnehmer immer der Steuerehrliche sei. Von diesen Klassenkampfmethoden sollte man einmal abkommen. ({0}) - Jawohl! ({1}) - Meine Herren, ich habe ja das Mikrophon hier; ich könnte vielleicht noch ein bißchen lauter als Sie sprechen! Ich meine, man sollte es deswegen nicht tun, weil dadurch der Eindruck hervorgerufen wird, als seien alle anderen nicht steuerehrlich. ({2})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Wolfgang Imle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000994, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Natürlich!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Herr Abgeordneter Dr. Dresbach zu einer Zwischenfrage.

Dr. Dr. h. c. August Dresbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000419, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Imle, wollen Sie in diesem Zusammenhang nicht auch einmal auf das Thema Schwarzarbeit und die Manipulierbarkeit durch dieselbe eingehen?

Dr. Wolfgang Imle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000994, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Dresbach, das wäre sicherlich sehr reizvoll. Aber die Dinge sind allmählich so bekannt, daß sich alle Äußerungen darüber wohl erübrigen. ({0}) - Vielleicht 'spricht sich das auch da noch herum. ({1}) - Die Unternehmer machen ja wohl keine Schwarzarbeit. ({2}) Aber vielleicht bezeichnen Sie es als Schwarzarbeit, wenn die Unternehmer ihre Überstunden nicht bezahlt erhalten, während die anderen woanders arbeiten. Aber lassen Sie mich zu dem Antrag 'als solchem etwas sagen! Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, daß die Anhebung des Steuerfreibetrags von 100 auf 200 DM 330 Millionen DM Steuerausfall bedeuten würde. Wir haben uns im Finanzausschuß auch über die Anhebung der Sonderausgabenpauschale unterhalten, die nach dem Antrag der SPD einen weiteren Steuerausfall von 465 Millionen DM ausmachen würde. ({3}) Sie wissen ferner, daß wir Überlegungen anstellen, die überhöhte Progression in den Mittelschichten zu bereinigen. Das würde ebenfalls einige hundert Millionen D-Mark kosten. Wenn war das jetzt alles tun, dann haben wir bereits die Milliarde ausgegeben, die, wie Sie in der Presse gelesen haben werden, für die Bundeswehr zusätzlich erforderlich ist. Es kommt folgendes hinzu. Der Bundeshaushalt kann nur ausgeglichen werden, wenn die Länder einen entsprechenden Beitrag erbringen. Wenn wir jetzt aber durch Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen die Einnahmen der Länder beschneiden, sind sie natürlich überfordert, wenn sie nachher noch den doppelten Betrag dessen, auf den jetzt der Bund nach den genannten Vorstellungen verzichten soll, in die Haushaltskasse des Bundes zahlen sollen. Der Steuerfreibetrag, um den es hier geht, steht nur dem Arbeitnehmer zu. Es gehören aber durchaus nicht alle Arbeitgeber zu den Großverdienern, sondern z. B. im Handwerk, im Handel und im Verkehrsgewerbe gibt es eine große Zahl von Selbständigen, die auch nicht gerade über hohe Einnahmen verfügen. Und diesen steht ein solcher Freibetrag nicht zu. Wenn sie den Betrag für Weihnachten verwenden, müssen sie ihn also für sich versteuern. Wir glauben daher, daß im Augenblick darüber nicht gesprochen werden kann. Noch ein Wort zu diesem Punkt. Es ist doch wohl bekannt, daß eine ganze Reihe besonders von mittleren Betrieben bereits dazu übergehen mußten, die Weihnachtszuwendungen, die bei ihnen im vorigen Jahr höher waren, in diesem Jahr zu reduzieren, weil eben die Gewinne nicht mehr so hoch gewesen sind wie in der vergangenen Zeit. Wir sollten daher die Anhebung des Weihnachtsfreibetrages von 100 auf 200 DM nicht dazu benutzen, auf die Unternehmer einen Druck auszuüben: zahle du nun 200 Mark, weil es bis dahin steuerfrei ist. Wir sind also der Meinung, daß der Antrag abgelehnt werden sollte. ({4})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Beyer.

Lucie Beyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000171, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Meis haben mich veranlaßt, das Wort zu ergreifen. Herr Kollege Meis, Sie haben sich im ersten Teil Ihrer Rede fast ausschließlich mit meinen Ausführungen aus früheren Jahren befaßt. Allem Anschein nach nahmen Sie an, ich würde auch diesmal dazu sprechen und unter Umständen die gleichen Argumente bringen. Herr Meis, mir kommt es darauf an, folgendes richtigzustellen. Ich habe zwar immer von Manipuliermöglichkeiten gesprochen, Sie haben aber diese Ausführungen so interpretiert, als wenn ich davon gesprochen hätte, daß die Selbständigen oder Einkommensteuerpflichtigen betrügen wollten. Das ist nie von mir 'gesagt, auch nie von mir gemeint worden; ich möchte das deutlich sagen. Denn letzten Endes bietet das Einkommensteuergesetz Möglichkeiten, die der Lohnsteuerpflichtige nicht hat, auch wenn Sie ausführten, daß dem Lohnsteuerpflichtigen 28 Positionen zur Verfügung stünden, die er benutzen könne. Herr Kollege Meis, ich erinnere an unsere gestrige Sitzung und daran, daß gerade gestern in den Zeitungen ein Hinweis Ihres Ministers aus Nordrhein-Westfalen gestanden hat. Aus diesem tigen von den vorhandenen Möglichkeiten so wenig Gebrauch machen, daß der Minister allein für Nordrhein-Westfalen glaubt sagen zu können, den Lohnsteuerpflichtigen entgingen Millionenbeträge. Das heißt mit anderen Worten: trotz dieser Liste sind die Lohnsteuerpflichtigen im Nachteil, weil sie einfach nicht die Möglichkeit haben, sich Buchprüfer oder Steuerhelfer zu nehmen. Sie selbst finden sich aber durch das Gewirr der Steuergesetzgebung überhaupt nicht durch. Das ist, glaube ich, die Situation.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dresbach!

Dr. Dr. h. c. August Dresbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000419, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Verehrte Frau Beyer, sind Sie nicht der Meinung, daß es eine dankbare Aufgabe für die Gewerkschaften ist, ihre Mitglieder und vielleicht auch die Nichtmitglieder entsprechend zu beraten? Ist es nicht sogar ein auffallender Mangel an Tätigkeit der Gewerkschaften - einmal in sehr netter Weise -, wenn in Arbeitnehmerkreisen noch so viel Unkenntnis vorhanden ist? ({0})

Lucie Beyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000171, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Dr. Dresbach, Sie geben mir eine willkommene Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der gewerkschaftlichen Arbeit solche Sonderberatungen stattfinden und die einzelnen Lohnsteuerpflichtigen sogar jährlich aufgefordert werden, sich dieser Möglichkeiten zu bedienen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Bitte, Herr Kollege Dr. Dresbach!

Dr. Dr. h. c. August Dresbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000419, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Beyer, sind Sie mit mir der Meinung, daß ich dann, wenn ich ein Schulmeister wäre, im Ergebnis das Prädikat „mangelhaft" geben müßte?

Lucie Beyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000171, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das ist nicht gesagt. Sie dürfen nicht vergessen, Herr Kollege Dr. Dresbach - das dürften Sie auch wissen -, daß nicht alle Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind und infolgedessen viele von ihnen diese Beratung nicht in Anspruch nehmen. Zu dem gleichen Fragenkomplex möchte ich weiterhin sagen, daß selbstverständlich auch die kleinen und mittleren Betriebe, die einkommensteuerpflichtig sind, zum Teil ebenfalls benachteiligt werden, weil sie vor der gleichen Situation wie der Lohnsteuerpflichtige stehen. Nun eine weitere Bemerkung. Sie haben davon gesprochen, Herr Kollege Meis, daß man den Anfängen wehren solle. Wir stehen nicht mehr am Anfang, sondern wir haben bereits einen Freibetrag. Die Frage ist nur, ob der Freibetrag den heutigen Verhältnissen noch gerecht wird. Dieser Freibetrag - das darf ich zu dem sagen, was der Kollege Dr. Imle ausgeführt hat - hat ja einen anderen Sinn als vor zwei Jahren. Er ist ja heute ein echter Freibetrag von 100 DM, wird also unabhängig davon gewährt, wie hoch das Weihnachtsgeld ist. Daher braucht dieser von uns gewährte Freibetrag keinesfalls ein Anlaß für die Betriebe zu sein, das Weihnachtsgeld zu erhöhen. Ich darf hierzu eine weitere Bemerkung machen. Wenn es sich um einen Freibetrag handelt - ich glaube, das haben Sie jetzt zugestanden -, müssen wir doch die Frage aufwerfen, ob er nicht den heutigen Verhältnissen angepaßt 'werden sollte. Wir wissen doch, daß ein hoher Prozentsatz von Arbeitnehmern weit mehr Steuern zahlt, als er eigentlich zu zahlen hätte, weil er die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzt. Außerdem, Herr Kollege Meis, plädieren wir immer wieder dafür, zu einer Vereinfachung zu kommen, um so die Finanzämter möglichst zu entlasten. In diesem Zusammenhang bin ich dankbar für Ihren Hinweis auf unseren Antrag auf Erhöhung der Sonderausgabenpauschale, der ja noch dem Ausschuß vorliegt. Hier ergibt sich die Möglichkeit; Ihre eventuelle Ablehnung zu korrigieren, um so endlich die Finanzämter wieder zu entlasten -, u. a. auch ein wesentlicher Gesichtspunkt in den Gesetzen von 1958, der inzwischen aber längst überholt ist. Die fiskalische Seite der Angelegenheit hat immer wieder eine große Rolle gespielt. Wir wissen jedoch, daß die Ausfälle für den Fiskus weit geringer sind, wenn wir berücksichtigen, was ich eben sagte, daß nämlich die vielen Anträge, die jährlich an das Finanzamt gestellt werden, wegfallen. Außerdem möchte ich bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß sehr oft in den gleichen Sitzungen, in denen wir über das Weihnachtsgeld oder über Freibeträge gesprochen haben, mit Mehrheit andere steuerliche Verbesserungen angenommen wurden, die immer nur bestimmten Einkommensgruppen zugute kamen. Nur wenn es um die Frage von Arbeitnehmerfreibeträgen ging, wurde jedesmal auf die fiskalische Bedeutung und die Belastung des Haushaltes verwiesen. Damit darf ich meine Ausführungen beenden. Mir kam es darauf an, die hier gemachten Darlegungen richtigzustellen. Ich hoffe, daß die Mehrheit des Hauses, falls heute die Entscheidung in dem Sinne fällt, wie es soeben von den Vertretern der Regierungskoalition angekündigt worden ist, ihre Zustimmung dem Antrag der SPD auf Erhöhung der Sonderausgabenpauschale geben wird, wenn er im kommenden Jahr behandelt wird. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine weiteren Wortmeldungen. - Wir kommen zur Abstimmung. ({0}) - Sie beantragen namentliche Abstimmung. Das wird eine Reihe von abgereisten Kollegen freuen. ({1}) Der Antrag ist ausreichend unterstützt? ({2}) - Ich brauche 50 Stimmen. - Ich unterstelle, daß der Antrag ausreichend unterstützt wird. Zur Abstimmung Frau Abgeordnete Beyer!

Lucie Beyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000171, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Meine Damen und Herren, wir stimmen jetzt über die Ausschußvorlage ab. Das heißt, wer für den Weihnachtsfreibetrag ist, der muß mit Nein stimmen, und wer gegen den Weihnachtsfreibetrag ist, muß mit Ja, also für die Ausschußvorlage stimmen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Es ist besonders liebenswürdig, Frau Kollegin, daß Sie den schwer bebürdeten Präsidenten des Hauses entlasten. Aber ich muß Sie korrigieren. Meine Damen und Herren, die Auskunft ist charmant, aber unrichtig. Wir befinden uns in der zweiten Lesung. In der zweiten Lesung wird über die Einzelbestimmungen des Gesetzes abgestimmt. Ich habe aufgerufen Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift. Der Entwurf ist die Vorlage der SPD. Wer diesem Entwurf zustimmen will, stimmt mit Ja, wer Präsident D. Dr. Gerstenmaier diesen Gesetzentwurf - Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift - ablehnen will, stimmt mit Nein. ({0}) Ich gebe das vorläufige Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 148 Mitglieder des Hauses und 7 Berliner Abgeordnete; mit Nein haben gestimmt 185 Mitglieder des Hauses und 2 Berliner Abgeordnete; enthalten haben sich 4 Mitglieder des Hauses. Damit ist die Vorlage in zweiter Lesung abgelehnt. ({1}) - Nach § 84 der Geschäftsordnung damit erledigt. Endgültiges Ergebnis: Ja: 144 und 7 Berliner Abgeordnete Nein: 183 und 2 Berliner Abgeordnete Enthalten: 4 Ja CDU/CSU Schneider ({2}) SPD Altmaier Arendt ({3}) Auge Dr. Dr. h. c. Baade Bading Bäumer Bals Bauer ({4}) Behrendt Frau Beyer ({5}) Biegler Biermann Dr. Bleiß Börner Dr. h. c. Brauer Bruse Buchstaller Büttner Corterier Cramer Dr. Deist Diekmann Frau Döhring ({6}) Dopatka Dröscher Frau Eilers Dr. Eppler Erler Eschmann Felder Figgen Folger Franke Frehsee Frau Freyh ({7}) Fritsch Geiger Gscheidle Haase ({8}) Hamacher Hansing Dr. Harm ({9}) Heide Heiland Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock Frau Herklotz Hermsdorf Herold Hirsch Höhmann ({10}) Höhne Hörauf Hufnagel Hussong Iven ({11}) Jahn Jaksch Jürgensen Junghans Junker Kalbitzer Frau Kettig Killat Frau Kipp-Kaule Dr. Koch Könen ({12}) Koenen ({13}) Frau Korspeter Kraus Dr. Kübler Kulawig Kurlbaum Lange ({14}) Lemper Lenz ({15}) Lücke ({16}) Lünenstraß Marquardt Marx Matthöfer Matzner Frau Meermann Dr. Meyer ({17}) Meyer ({18}) Dr. Mommer Dr. Morgenstern Müller ({19}) Müller ({20}) Müller ({21}) Dr. Müller-Emmert Nellen Paul Peiter Peters ({22}) Pöhler Priebe Ravens Regling Rehs Dr. Reischl Reitz Dr. Rinderspacher Ritzel Rohde Frau Rudoll Saxowski Dr. Schäfer Frau Schanzenbach Scheuren Dr. Schmid ({23}) Schmidt ({24}) Dr. Schmidt ({25}) Dr. Schmidt ({26}) Schmidt ({27}) Schmitt-Vockenhausen Schoettle Schröder ({28}) Schwabe Seibert Seidel ({29}) Seifriz Seither Frau Seppi Steinhoff Stephan Striebeck Frau Strobel Wegener Welke Welslau Weltner ({30}) Frau Wessel Wienand Wilhelm Wischnewski Wittrock Zühlke Berliner Abgeordnete Frau Berger-Heise Frau Krappe Liehr ({31}) Neumann ({32}) Dr. Schellenberg Dr. Seume Wellmann FDP Dorn Dr. Miessner Ollesch Nein CDU/CSU Dr. Adenauer Adorno Dr. Althammer Arndgen Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier ({33}) Baldauf Dr.-Ing. Balke Balkenhol Bausch Becker Berberich Dr. Besold Bewerunge Biechele Dr. Bieringer Frau Dr. Bleyler Blöcker Frau Blohm Blumenfeld von Bodelschwingh Dr. Böhm ({34}) Böhme ({35}) Brand Frau Brauksiepe Dr. Brenck Dr. von Brentano Brese Brück Bühler Burgemeister Dr. Conring Dr. Czaja van Delden Dr. Dichgans Draeger Dr. Dr. h.c. Dresbach Ehnes Eichelbaum Dr. Elbrächter Even ({36}) Falke Dr. Franz Franzen Dr. Fritz ({37}) Gaßmann Gedat Gehring D. Dr. Gerstenmaier Gibbert Giencke Dr. Gleissner Glüsing ({38}) Dr. Götz Goldhagen Dr. Gossel Gottesleben Dr. h. c. Güde Haase ({39}) Dr. Hahn ({40}) Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Hauser Heix Dr. Hesberg Höfler Holkenbrink Hoogen Horn Dr. Huys Illerhaus Frau Jacobi ({41}) Dr. Jaeger Josten Dr. Jungmann Dr. Kanka Katzer Dr. Kempfler Frau Klee Dr. Kliesing ({42}) Dr. Kopf Krüger Krug Frau Dr. Kuchtner Kühn ({43}) Leicht Lemmrich Lenze ({44}) Leonhard Lermer Dr. Luda Majonica Dr. Martin Meis Memmel Menke Mick Müller ({45}) Müller-Hermann Müser Niederalt Oetzel Dr. Pflaumbaum Dr.-Ing. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Dr. Poepke Porten Rasner Rauhaus Frau Dr. Rehling Dr. Reinhard Riedel ({46}) Rollmann Rommerskirchen Ruf Ruland Dr. Schmidt ({47}) Schmücker Schütz Schulhoff Schwarz Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Seffrin Dr. Serres Dr. Sinn Spies Stein Stiller Struve Unertl Varelmann Dr. Freiherr v. VittinghoffSchell Vogt Wagner ({48}) Dr. Weber ({49}) Wehking Weigl Dr. Wilhelmi Dr. Willeke Winkelheide Wittmer-Eigenbrodt Wullenhaupt Berliner Abgeordnete Dr. Krone Stingl FDP Dr. Achenbach Dr. Bucher Burckardt Busse Dr. Danz Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring ({50}) Dr. Dörinkel Dürr Eisenmann Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz ({51}) Frau Funcke ({52}) Dr. Hellige Frau Dr. Heuser Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer Kubitza Freiherr von KühlmannStumm Logemann Mauk Dr. Mende Mertes Freiherr von Mühlen Peters ({53}) Ramms Reichmann Dr. Rieger ({54}) Dr. Rutschke Scheel Schmidt ({55}) Schultz Soetebier Dr. Supf Wächter Weber ({56}) Zoglmann Enthalten CDU/CSU Frau Kalinke Lang ({57}) Maier ({58}) Dr. Wuermeling Wir kommen zu Punkt 1 unserer Zusatztagesordnung: Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament. In meiner Vorlage heißt es: Für den aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Engelbrecht-Greve hat die Fraktion der CDU/CSU als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament den Abgeordneten Klinker benannt. Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist. - Kein Widerspruch; der Abgeordnete ist gewählt. Herr Abgeordneter Klinker zieht in das Europäische Parlament ein. Ich rufe Punkt 2 unserer Zusatztagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge ({59}). Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Regling, verzichtet auf das Wort und verweist auf den Antrag des Ausschusses. Sein Schriftlicher Bericht wird zu Protokoll genommen. *) Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Punkt 3 der Zusatzliste: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs; b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind ({60}). Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Biechele, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter weist auf den Antrag des Ausschusses hin. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. - Dann lasse ich über den Antrag des Ausschusses Drucksache IV/841 abstimmen, und zwar gleichzeitig über die Ziffern 1 und 2 dieses Antrags, die verbunden sind. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Punkt 4 der Zusatzliste: Beratung des Mündlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten ({61}). Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bading, ob er das Wort wünscht. - Bitte sehr.

Harri Bading (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000073, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage ist in erster Lesung in der letzten Sitzung den Ausschüssen für Außenhandel, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Wirtschaftsausschuß überwiesen worden. Die drei Ausschüsse haben gestern getagt. Ich darf Ihnen das Ergebnis mitteilen. *) Siehe Anlage 2. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit sechs gegen zehn Stimmen die Vorlage abgelehnt, da die Mehrheit der Auffassung war, daß es nicht richtig sei, laufend Anträge auf Herabsetzung der Abschöpfungssätze zu stellen. Der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft hat der Vorlage zugestimmt. Das gleiche trifft zu für den Ausschuß für Außenhandel. Sachlich handelt es sich um eine Herabsetzung der Abschöpfungssätze für sogenannte Trockeneiprodukte, die zur Herstellung von Teigwaren verwandt werden. Im Jahre werden 186 000 t Teigwaren hergestellt, davon 158 000 t Eierteigwaren. Das dazu benötigte Eiprodukt kommt nicht aus Deutschland, sondern aus dem Ausland, zu 48% aus EWG-Ländern, zu 52 % im Durchschnitt der letzten drei Jahre aus Nicht-EWG-Ländern. Würde die Abschöpfungsermäßigung nicht erfolgen, so würden durch die Gesetzgebung der EWG die Eierteigwaren um etwa 11 Pf je kg verteuert werden. Mit dieser Ermäßigung der Abschöpfung ermäßigt sich auch die Verteuerung auf 0,5 Pf. Ich darf in diesem Zusammenhang nur noch auf eine außerordentliche Diskrepanz der Abschöpfungssätze zwischen den Einfuhren aus EWG-Ländern und den Einfuhren aus Drittländern aufmerksam machen. Der Abschöpfungssatz für die Einfuhr aus Holland, dem wichtigsten EWG-Einfuhrland, beträgt 9,54 DM per 100 kg. Die Abschöpfung für Einfuhren aus den USA, dem wichtigsten Nicht-EWG-Land, beträgt beinahe 106 DM, also sehr viel mehr. Es bestanden im Außenhandelsausschuß Bedenken gegen diesen außerordentlich hohen Unterschied zwischen den Abschöpfungssätzen für die Einfuhren von Waren aus EWG-Ländern und solchen aus Drittländern.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um eine Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei drei Gegenstimmen ist der Antrag des Ausschusses angenommen. Ich rufe den Punkt 5 unserer Zusatzliste auf: Zweite und dritte Beratung ides von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ({0}). Ich frage den Herrn Berichterstatter, Herrn Dr. Artzinger, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe in zweiter Lesung auf: Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Art. 4, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Lesung angenommen. Dritte Beratung. Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldung. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Auch in dritter Lesung einstimmig angenommen. Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung und ,am Ende der Tagesordnungen des Jahres 1962. Ich halte keine Rede, sondern ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Christfest und ein gutes neues Jahr. ({1}) Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 16. Januar, ein. Die Uhrzeit gebe ich bekannt, wenn wir im Ältestenrat darüber geredet haben. Ich danke Ihnen und sage auf Wiedersehen. ({2}) Die Sitzung ist geschlossen.