Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 9/28/1956

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung freue ich mich, heute in diesem Hause eine Delegation des jugoslawischen Parlaments begrüßen zu können, die unter Führung ihres Präsidenten Mosche Pijade unter uns weilt. ({0}) Unsere Gäste aus Jugoslawien erwidern damit einen Besuch, den eine Delegation des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahre Jugoslawien abgestattet hat. Ich wünsche unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland und freundliche Eindrücke bei ihrem Besuch unseres Landes. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich folgendes bekanntgeben. Der Ältestenrat hat in seiner gestrigen Sitzung die heutige Tagesordnung um folgenden Punkt erweitert: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betreffend Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank ({1}). Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. ({2}) Dann treten wir damit in die Tagesordnung ein. Ich bringe zunächst den eben genannten Antrag zur Beratung. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Drucksache 2713 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren, wir haben gestern die dritte Beratung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes abgesetzt. Wir müssen heute diese dritte Beratung nachholen. Ich schlage Ihnen vor, daß wir sie auf die Tagesordnung setzen und nach der Fragestunde aufrufen. Herr Abgeordneter Horn zur Tagesordnung!

Peter Horn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000959, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Punkt 10 der heutigen Tagesordnung findet sich die erste Beratung des von allen Fraktionen des Hauses eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes. Es handelt sich dabei um die Verlängerung der laufenden Amtsperiode der Selbstverwaltungsorgane um ein halbes Jahr, bis zum 30. Juni 1958. Sinn und Zweck dieser Verlängerung ist, die Sozialwahlen aus der unmittelbaren Nähe der politischen Wahlen herauszubringen. Alle Fraktionen des Hauses sind sich in diesem Verlangen einig. Wir haben uns im Sozialpolitischen Ausschuß in der vergangenen Woche kurz darüber unterhalten mit dem Ergebnis, daß wir heute zur Tagesordnung beantragen möchten, da es einer besonderen Behandlung im Ausschuß nicht mehr bedarf, diese kleine Vorlage sofort in erster, zweiter und dritter Lesung zu verabschieden. Ich möchte hiermit namens der Fraktionen, soweit sie sich im Sozialpolitischen Ausschuß dahin ausgesprochen haben, diesen Antrag stellen und bitte den Herrn Präsidenten, darüber entscheiden zu lassen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Punkt 10 der Tagesordnung soll also dahin ergänzt werden, daß auch die zweite und die dritte Beratung stattfinden. Ist das Haus damit einverstanden? ({0}) - Dann werden wir so verfahren. Wir ergänzen die Tagesordnung bei Punkt 10 durch die zweite und dritte Beratung. Nunmehr treten wir in die Ihnen gedruckt vorliegende Tagesordnung ein. Ich rufe auf Punkt 1: Fragestunde ({1}). Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat mich gebeten, die ihn betreffenden Fragen vorzuziehen, weil er wegen zwingender dienstlicher Verpflichtungen außerhalb des Hauses um 10 Uhr in Anspruch genommen sei. Ich hoffe, daß das Haus damit einverstanden ist. Herr Staatssekretär, wollen Sie mit Frage 6 anfangen? ({2}) ({3}) Ich rufe also zunächst auf die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Rinke betreffend Anerkennung des Rechts auf die Heimat: Erkennt die Bundesregierung das „Recht auf die Heimat" auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Völker als politisches Ordnungsprinzip an, und ist sie bereit, diesem Prinzip zu internationaler Anerkennung zu verhelfen? Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Ich darf auf die Frage des Herrn Abgeordneten folgendes antworten. Die Bundesregierung hat stets das am 5. August 1950 in der Stuttgarter Charta der deutschen Heimatvertriebenen geforderte „Recht auf die Heimat" auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Völker als politisches Ordnungsprinzip anerkannt. Erst jüngst hat sich die Bundesregierung erneut zu diesem Prinzip bekannt in der von dem Bundesminister des Auswärtigen am 28. Juni dieses Jahres vor dem Deutschen Bundestag abgegebenen Regierungserklärung, in der es wörtlich heißt: Das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht sind unabdingbare Voraussetzungen für die Lösung des Schicksals der in der Vertreibung oder in der Unfreiheit lebenden Menschen und Völker. Diese Feststellung entspricht der in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 enthaltenen Aufforderung an das gesamte deutsche Volk, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Die Bundesregierung ist auch bemüht, dem Prinzip des „Rechts auf die Heimat" mit allen geeigneten Mitteln zu internationaler Anerkennung zu verhelfen. Das Recht auf die Heimat, das untrennbar mit dem in verschiedenen völkerrechtlichen Akten begründeten Selbstbestimmungsrecht verbunden ist, gehört zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, die als wesentlicher Ausdruck wahrer Demokratie in der gesamten freien Welt - um mit Art. 1 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu reden - „die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit" bilden. Bei der internationalen Vertretung des „Rechts auf die Heimat" auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts stützt sich die Bundesregierung insbesondere auf die im Geiste dieses Ordnungsprinzips formulierten Bestimmungen der Atlantik-Charta vom 12. August 1941, der Satzung der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. September 1948 und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 mit ihrem Zusatzprotokoll vorn 20. März 1952.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Dr. Walter Rinke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001854, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, es ist Ihnen bekannt, daß 11 Millionen Heimatvertriebene sehnlichst auf die Verwirklichung des Rechts auf die Heimat warten. Wie stellen Sie sich diese Verwirklichung vor? ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Herr Abgeordneter, ich finde, daß diese Frage in dieser Allgemeinheit über den Rahmen dessen hinausgeht, was in der Fragestunde erörtert werden sollte. ({0}) Ich möchte das von Amts wegen dem Hause sagen. Ich glaube nicht, Herr Staatssekretär, daß Sie darauf antworten sollten. Bestehen Sie auf der Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? ({1}) - Es ist keine Zusatzfrage! Ich rufe auf Frage 10 des Abgeordneten Schmitt ({2}). Ist der Herr Abgeordnete Schmitt ({3}) im Saal? - Die Frage betrifft die Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik mit Band und Stern an den spanischen General José Maria Moscardo: Hat der Herr Bundesminister für Auswärtiges dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagen, dem spanischen General José Maria Moscardo das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik mit Band und Stern zu verleihen? Herr Staatssekretär des Auswärtigen!

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bejahe die Frage, daß auf Vorschlag des Herrn Bundesministers des Auswärtigen dem spanischen General José Maria Moscardo das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik mit Band und Stern verliehen worden ist. Die Verleihung geschah am 15. April 1955 auf Anregung unserer Botschaft in Madrid und ausschließlich wegen der besonderen Verdienste, die sich der in Spanien sehr angesehene General in den Nachkriegsjahren um die Linderung der Not deutscher Flüchtlinge und Internierter erworben hat.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage? Schmitt ({0}) ({1}): Danke!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich komme zur Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt betreffend Vortrag des Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung im GoetheHaus in Rom über Oskar Loerke: Ist es richtig, daß bei dem Vortrag, den der Präsident der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Hermann Kasack, im Goethe-Haus in Rom über Oskar Loerke hielt, kein Vertreter der Deutschen Botschaft in Rom anwesend war? Was hat die Deutsche Botschaft in Rom amtlich unternommen, um den Aufenthalt Kasacks in Rom für den deutsch-italienischen Kulturaustausch fruchtbar werden zu lassen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident, ich darf darauf antworten: Der Vortrag des Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Hermann Kasack, fand in Rom in dem Germanistischen Institut auf Einladung seines Direktors, des italienischen Professors Tecchi, statt. Das Germanistische Institut ist eine italienische Einrichtung. Die Aufforderung an Herrn Kasack zu seinem Vortrag ({0}) dürfte mit der Tatsache in Zusammenhang stehen, daß Professor Tecchi vor einiger Zeit zum korrespondierenden Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung ernannt worden ist. Aus dieser unmittelbaren Verbindung ist wohl zu erklären, daß unsere Botschaft von italienischer Seite bei der Vermittlung des Vortrags nicht eingeschaltet worden ist. Es war an sich auch keine Einladung zur Teilnahme an dem Vortrag ergangen. Da die Botschaft in einem freundschaftlichen Verhältnis zu Professor Tecchi steht, handelt es sich offensichtlich um ein Versehen der italienischen Seite. Bei dem Vortrag von Herrn Kasack war der Leiter der Deutschen Bibliothek in Rom, Herr Raffalt, anwesend, der durch seine Tätigkeit auf kulturellem Gebiet in italienischen kulturellen Kreisen bekannt und geschätzt ist. Durch die Teilnahme des Leiters der Deutschen Bibliothek am Vortrag war die Gewähr dafür gegeben, daß Anregungen für den deutsch-italienischen Kulturaustausch aufgenommen und fruchtbar gemacht werden konnten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Dr. Adolf Arndt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000047, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, glauben Sie wirklich, daß es genügt, wenn der Leiter der Bibliothek anwesend ist? Wäre es nicht Sache der deutschen diplomatischen Vertretung, bei Anwesenheit von Repräsentanten des deutschen Kulturlebens in einer ausländischen Hauptstadt etwas mehr zu tun?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich bin nicht darüber im Bilde, Herr Abgeordneter, wie die Beanspruchung unseres Botschafters an dem fraglichen Tag war. Es ist sehr wohl möglich, daß er durch andere dienstliche Verpflichtungen abgehalten war oder abgehalten gewesen wäre, wenn er die Absicht hatte, dorthin zu kommen.

Dr. Adolf Arndt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000047, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Eine letzte Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, besteht denn ,die Deutsche Botschaft in Rom nur aus der Person des Herrn Botschafters?

Not found (Staatssekretär:in)

Nein. Aber ich sagte schon, daß die Verbindung, die zwischen der Botschaft und dem Leiter der Deutschen Bibliothek besteht, so eng ist, daß sich die Botschaft durch die Anwesenheit dieses Herrn sachlich als repräsentiert betrachten konnte.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich rufe auf die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Maier ({0}) betreffend Verhaftung eines in Frankreich geborenen deutschen Staatsbürgers: Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein in Frankreich geborener Deutscher, dem nicht bekannt war, daß Frankreich staatsbürgerliche Vorrangpflichten als Geburtsland gegen ihn geltend macht, beim Überschreiten der Grenze Kehl-Straßburg von der französischen Paßkontrolle verhaftet wurde? Was hat die Bundesregierung in solchen Fällen getan oder gedenkt sie zu tun, um deutsche Staatsangehörige, die lediglich auf französischem Boden geboren sind, sonst aber zu Frankreich keinerlei Beziehungen haben, gegen solche Maßnahmen zu schützen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Frage lautet, ob ,der Bundesregierung bekannt sei, daß ein in Frankreich geborener Deutscher, dem nicht bekannt war, daß Frankreich staatsbürgerliche Vorrangpflichten als Geburtsland gegen ihn geltend macht, beim Überschreiten der Grenze Kehl-Straßburg von der französischen Paßkontrolle verhaftet wurde. Die Antwort lautet: ja. Die zweite Frage lautet: Was hat die Bundesregierung in solchen Fällen getan oder gedenkt sie zu tun, um deutsche Staatsangehörige, die lediglich auf französischem Boden geboren sind, sonst aber zu Frankreich keinerlei Beziehungen haben, gegen solche Maßnahmen zu schützen? Ich antworte hierauf: Das Auswärtige Amt hat in allen Fällen, die ihm bekanntgeworden sind, durch unsere Botschaft interveniert und auch die umgehende Freilassung der verhafteten Personen erreicht. Zu einem Abkommen über die Behandlung der Doppelstaater hat sich aber die französische Regierung bisher nicht bereit gefunden. Indessen ist eine neue Situation nach dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO und nach der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes der Bundesrepublik eingetreten. Dieses Gesetz sieht bekanntlich vor, daß deutsch-ausländische Doppelstaater nur dann zum Wehrdienst herangezogen werden, wenn sie in der Bundesrepublik ihre Lebensgrundlage haben. Das Auswärtige Amt bereitet zur Zeit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verteidigung und mit dem Bundesministerium des Innern einen Entwurf für ein deutsch-französisches Abkommen des Inhalts vor, daß deutsch-französische Doppelstaater nur in dem Land zur Wehrpflicht herangezogen werden, in dem sie ihre Lebensgrundlage haben. Als vorläufige Regelung hat die Bundesregierung der französischen Regierung vorgeschlagen, Inhaber deutscher Reiseausweise vor dem Grenzübertritt auf die Gefahr ihrer Verhaftung beim Betreten französischen Staatsgebiets hinweisen zu lassen. Hierdurch würden künftige Zwischenfälle vermieden werden.

Friedrich Maier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001411, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Eine Zusatzfrage, bitte!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Friedrich Maier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001411, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, über das Bundesinnenministerium die polizeilichen Meldestellen darauf aufmerksam zu machen, den Deutschen, die in dieser Situation sind, mindestens eine Warnung zukommen zu lassen, ihnen ihren Rechtsstatus klarzumachen? Viele kennen den nicht.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich will diese Frage mit dem Herrn Bundesminister des Innern gern erörtern.

Friedrich Maier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001411, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich danke!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Damit sind die Fragen, die das Auswärtige Amt betreffen, erledigt. Ich rufe auf die Frage 1 - Frage der Frau Abgeordneten Nadig - betreffend Zahl der von ({0}) Frauen zur Zeit besetzten obersten Verwaltungsstellen in den Bundesministerien: Wie groß ist die Zahl der von Frauen zur Zeit besetzten oberen Verwaltungsstellen in den Bundesministerien? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Innern!

Not found (Staatssekretär:in)

Im höheren Dienst der Bundesministerien werden zur Zeit 102 Frauen beschäftigt, davon sind 41 Beamtinnen, und zwar im Rang von der Regierungsrätin bis zur Ministerialrätin, und 61 Angestellte von der TO .A III bis zur TO. A I.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Frieda Nadig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001578, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja! - Ist es möglich, die Zahl der in den verschiedenen Stufen vom Staatssekretär abwärts beschäftigten Frauen anzugeben?

Not found (Staatssekretär:in)

Frau Abgeordnete, ich würde empfehlen, daß Sie diese Einzelfragen schriftlich an den Bundesinnenminister richten oder daß Sie zu mir kommen; ich werde Ihnen dann ins einzelne gehenden Aufschluß erteilen. ({0})

Frieda Nadig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001578, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Darf ich noch eine letzte Zusatzfrage stellen?

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine letzte Zusatzfrage!

Frieda Nadig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001578, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Was beabsichtigt die Regierung zu tun, um der Frau auch im höheren Dienst der Ministerien mehr Berufsmöglichkeiten zu eröffnen?

Not found (Staatssekretär:in)

Wir haben bisher schon von Jahr zu Jahr die anderen Ressorts darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, auch die Frauen bei der Vergebung und Besetzung der Stellen angemessen zu beteiligen. Wir werden in diesen Bemühungen fortfahren.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 2 - des Herrn Abgeordneten Rehs - betreffend Verzollung von geschenkten amerikanischen Zigaretten: Ist dem Herrn Bundesfinanzminister der Fall de r 19jährigen Hausangestellten Sophie Schmitz in Ulm bekannt, die nach Zeitungsberichten von der Zollbehörde einen Strafbescheid über 4168 DM erhalten hat, well sie während dreijähriger Tätigkeit in einem amerikanischen Haushalt von ihrem amerikanischen Arbeitgeber angebotene Zigaretten geraucht hat, die die Zollbehörde von sich aus auf 8000 Stück angesetzt hat? Was gedenkt der Herr Bundesfinanzminister gegen eine derart sinn- und vernunftwidrige Handhabung der Zollbestimmungen zu unternehmen, und ist er bereit, die infolge begreiflicher Verfahrensunkenntnis der Hausangestellten rechtskräftig gewordene Steuer- bzw. Zollstrafe niederzuschlagen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Finanzministeriums.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall der 19jährigen Hausangestellten Sophie Schmitz in Ulm ist hier bekannt. Sophie Schmitz hat nicht von einer Zollbehörde einen Strafbescheid erhalten. Sie ist vielmehr von dem Amtsgericht in Ulm zu einer Geld- und Wertersatzstrafe verurteilt worden, weil sie in einem Fall 600 Zigaretten und drei Dosen Kaffee von Amerikanern erworben hat, ohne sie zu verzollen. Sophie Schmitz war weiter angeklagt, in den Jahren 1952 bis 1955 bis zu 8000 Zigaretten nicht verzollt zu haben, die sie von ihren Arbeitgebern laufend in kleineren Mengen erhalten hatte. In diesem Punkt wurde sie nicht verurteilt. Das Hauptzollamt Ulm, das bestimmungsgemäß die Abgaben anzufordern hatte, die bei einem Erwerb unverzollter Waren von einem Ausländer zu entrichten sind, hatte zunächst auch Abgaben für die 8000 Zigaretten verlangt, wegen derer eine Verurteilung durch das Gericht nicht erfolgt ist. Als das Urteil ergangen war, hat es jedoch die Anforderung der Abgaben für diese 8000 Zigaretten zurückgezogen. Dies stand mit den geltenden Bestimmungen des Truppenzollgesetzes und der Durchführungsverordnung dazu im Einklang, weil danach „übliche Geschenke persönlicher oder häuslicher Art in nicht zum Handel geeigneten Mengen", deren unmittelbaren Besitz Mitglieder der Streitkräfte anderen Personen übertragen, von der Gestellung bei einer Zollbehörde und damit von der Verzollung befreit sind. Als „übliche Geschenke in nicht zum Handel geeigneten Mengen" gelten Zigaretten nur, wenn ihre Zahl 20 Stück nicht übersteigt. Diese Voraussetzungen lagen bei den 8000 Zigaretten, die Fräulein Schmitz von 1952 bis 1955 erhalten hat, vor, weil aus ihren Angaben entnommen werden kann, daß es sich jeweils nur um geringe Mengen zum alsbaldigen Verbrauch gehandelt hat. Der Fall ist daher durch die Änderung des ergangenen Steuerbescheides bereits von dem Hauptzollamt im Sinne der Anfrage erledigt.

Reinhold Rehs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001798, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Frage 3, Herr Abgeordneter Ritzel, betreffend Vernichtung unverzollter Zigaretten: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundeszollverwaltung die Absicht haben soll, aus der Konkursmasse Schmitz, Rhöndorf, noch brauchbare ca. 33 Millionen Zigaretten zu vernichten? Ist die Bundesregierung bereit, mit dem zuständigen Fachausschuß des Deutschen Bundestages Maßnahmen zur Vermeidung eines solchen Unsinns zu erörtern? Der Herr Staatssekretär der Finanzen!

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft nicht zu, daß die Bundeszollverwaltung die Absicht hat, aus der Konkursmasse Schmitz noch brauchbare rund 33 Millionen Zigaretten zu vernichten. Aus der Konkursmasse Schmitz lagern in der öffentlichen Zollniederlage Köln-Rheinauhafen rund 32 Millionen unverzollte Zigaretten, die Schmitz in den Jahren 1953/54 aus Holland eingeführt hat. Die Zigaretten sind vor einiger Zeit vom Konkursverwalter versteigert worden. Dem Vernehmen nach will der Ersteigerer die Zigaretten in die Schweiz ausführen. Der Verfügungsberechtigte hat nicht beantragt, die Zigaretten unter amtlicher Aufsicht vernichten zu dürfen. Die Zollverwaltung selbst wäre im übrigen gar nicht befugt, in einem solchen Fall Zigaretten zu vernichten. Die in der Presse veröffentlichten Nachrichten entsprechen daher nicht den Tatsachen.

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 4, Herr Abgeordneter Ritzel, betreffend Verkauf von Schallplatten mit angeblichen Reden Hitlers: Ich frage die Bundesregierung: Entspricht es den Tatsachen, daß in Deutschland, speziell in Bayern, insgeheim Schallplatten verkauft werden, die Reden enthalten, die dem verstorbenen Diktator Hitler zugeschrieben werden und die dieser angeblich in diesem Jahre gehalten haben soll? Ist es richtig, daß in der Bundesrepublik Fotografien verkauft werden, die angeblich von Hitler in diesem Jahre signiert sein sollen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um gegen diesen groben Unfug vorzugehen, sofern die hierüber in der Presse erschienenen Mitteilungen der Wahrheit entsprechen? Der Herr Staatssekretär des Innern!

Not found (Staatssekretär:in)

Die von den Verfassungsschutzbehörden und von den Landeskriminalämtern durchgeführten Erhebungen haben keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnten Pressemitteilungen ergeben.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Darf ich fragen, ob das Bundesministerium des Innern sich auch auf Ermittlungen der bayerischen Staatspolizei stützt? Soviel ich weiß, sind im Bereich der bayerischen Landpolizei solche Feststellungen getroffen worden.

Not found (Staatssekretär:in)

Wir haben in drei Ländern, in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern, durch die zuständigen Organe die Erhebungen anstellen lassen, oder, genauer gesagt: sie sind in diesen Ländern angestellt worden, und das Ergebnis ist uns mitgeteilt worden. Ob dort die Landpolizei eingesetzt war, kann ich jetzt präzise nicht sagen; aber die zuständigen Stellen sind mit der Sache befaßt gewesen.

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Würden Sie, Herr Staatssekretär, veranlassen, daß noch einmal eine Rückfrage in bezug auf die Tätigkeit der bayerischen Landpolizei in dieser Hinsicht gehalten wird?

Not found (Staatssekretär:in)

Das kann gemacht werden.

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 5, Herr Abgeordneter Ehren, betreffend Pensions- oder Rentenansprüche früherer Offiziere und Unteroffiziere der deutschen Wehrmacht nichtdeutscher Nationalität: Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den früheren Offizieren und Unteroffizieren der deutschen Wehrmacht, die nicht deutscher Nationalität sind und in ihren früheren Heimatländern einen Anspruch auf Pension gehabt hätten, zur Zelt aber in der Deutschen Bundesrepublik noch keine Pension oder Rente erhalten, zu ihrem Recht zu verhelfen? Der Herr Abgeordnete Ehren ist wahrscheinlich noch krank. ({0}) - Wir können die Frage trotzdem beantworten. - Herr Staatssekretär!

Not found (Staatssekretär:in)

Das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes erfaßt alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die am 8. Mai 1945 in der deutschen Wehrmacht berufsmäßigen Wehrdienst leisteten oder die vor diesem Zeitpunkt mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung aus der deutschen Wehrmacht ausgeschieden waren. Dazu gehören auch ehemalige nichtdeutsche Berufssoldaten fremder Länder, die in die frühere deutsche Wehrmacht - Heer, Marine, Luftwaffe - als Berufssoldaten übernommen worden waren. Ehemalige nichtdeutsche Berufssoldaten fremder Staaten, die nicht als Berufssoldaten in die frühere deutsche Wehrmacht - Heer, Marine, Luftwaffe - übernommen worden sind, werden von dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes nicht erfaßt. Sie können aber, falls sie im deutschen Dienst eine Kriegsbeschädigung erlitten haben, wie alle - gleichgültig, ob berufsmäßigen oder nichtberufsmäßigen - Soldaten der Wehrmacht Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, wenn sie aus der Schädigung keinen Anspruch auf Versorgung gegen ihr Heimatland haben.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Frage 7 ist zurückgezogen. Ich rufe die Frage 8 auf, eine Frage der Frau Abgeordneten Hütter betreffend Entlastung des Eisenbahnberufsverkehrs auf der Strecke Schorndorf -Stuttgart: Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den Eisenbahnberufsverkehr auf der Strecke Schorndorf-Stuttgart, der schon ab Schorndorf überbelastet ist, zu entlasten, um so mehr, als bis Stuttgart auf 12 Stationen weitere Berufstätige zusteigen und dadurch, wie durch die mangelhafte Beschaffenheit der verwendeten Wagen, ein untragbarer Zustand besteht? Der Herr Bundesminister für Verkehr!

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Bundesbahn wird die Bedienung des Berufsverkehrs aus dem Raum Schorndorf nach Stuttgart mit Einführung des Winterfahrplans verbessern. Es wird ein neues Zugpaar zwischen Grunbach und Stuttgart eingelegt, und ein bisher in Fellbach endender Zug aus Richtung Backnang wird bis Stuttgart -Bad -Cannstatt durchgeführt. Die Gemeinschaftsomnibuslinie Bahn/ Post von Welzheim nach Bad Cannstatt wird schon seit Anfang September bis Stuttgart-Hauptbahnhof weitergeführt. Die Deutsche Bundesbahn hofft mit diesen Maßnahmen eine Entlastung im Berufsverkehr zwischen Schorndorf und Stuttgart zu erreichen. Leider fehlen der Bundesbahn zur zufriedenstellenden Bedienung des Berufsverkehrs eine erhebliche Anzahl von Personenwagen. Ich habe wiederholt dargelegt, daß ein Teil der im Berufsverkehr eingesetzten Personenwagen durch Umbau wesentlich verbessert worden ist; diese Maßnahmen werden fortgesetzt. Bis Ende 1959 sollen 50% der im Berufsverkehr eingesetzten Personenwagen modernisiert sein. Jedoch ist eine entscheidende Besserung der Verhältnisse im Berufsverkehr erst mit der Beschaffung neuer Spezialwagen für den Nahverkehr zu erwarten. Die der Bundesbahn zur Verfügung stehenden beschränkten Mittel lassen leider nur eine allmähliche Besserung dieser Verhältnisse erwarten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Margarete Hütter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000979, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sollte sich erweisen, Herr Minister, daß die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung des Berufsverkehrs auf der Strecke Schorndorf-Stuttgart nicht ausreichen, sind Sie dann zu weiteren Besserungsmaßnahmen bereit?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Soweit das im Rahmen des Möglichen liegt, gern. Aber die Verhältnisse im Raum Stuttgart sind besonders schwierig, weil wir dort nicht nur einen starken Pendlerverkehr nach dem Zentrum Stuttgart, sondern auch einen starken Pendlerverkehr aus dem Zentrum Stuttgart nach den umliegenden Industrieorten haben. Die Verhältnisse liegen hier schwieriger als im Raume Mannheim, Frankfurt oder in irgendeinem anderen solchen Raum.

Margarete Hütter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000979, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich danke Ihnen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Rinke betreffend Verkauf der Ufa -Theater-Gesellschaft ist zurückgestellt. Die Fragen 10 und 11 sind beantwortet. Ich rufe auf die Frage 12 der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein betreffend Sicherstellung von Fluggastplätzen für Abgeordnete auf der Strecke Berlin-Bonn: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages, insbesondere Berliner Abgeordnete, die bei ihren Reisen von Berlin nach Bonn und zurück häufig auf den Luftweg angewiesen sind, jederzeit einen Platz im Flugzeug erhalten, um ihren parlamentarischen Verpflichtungen im Bundestag nachkommen zu können? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr!

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Luftverkehr zwischen Berlin und dem Flughafen Köln/ Bonn wird von der englischen Gesellschaft British European Airways und der amerikanischen Gesellschaft Pan American Airways durchgeführt; die Deutsche Lufthansa kann sich wegen der bekannten Sonderstellung Berlins leider noch nicht an dieser Flugverbindung beteiligen. Die Bundesregierung hat den beiden ausländischen Luftverkehrsgesellschaften dringend nahegelegt, Wünsche der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit Vorrang zu berücksichtigen. Sie hat ferner auf die ausländischen Gesellschaften eingewirkt, um sie zu veranlassen, vor allem in den Hauptreisezeiten zusätzliche Fluggelegenheiten nach und von Berlin zu schaffen. Dank dieser Vorsprachen konnte das Angebot von täglich 1950 Fluggastplätzen im Mai 1956 auf täglich 2200 Plätze in den nachfolgenden Monaten erhöht werden. Einen Zwang, Plätze für Mitglieder des Bundestages in den Flugzeugen ausländischer Linien frei zu machen, kann die Bundesregierung natürlich nicht ausüben.

Dr. Agnes Katharina Maxsein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001445, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Darf ich eine Zusatzfrage stellen?

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Dr. Agnes Katharina Maxsein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001445, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Da die Antwort des Herrn Ministers im wesentlichen eine Bestätigung des bedauerlichen Status quo ist, der mich zu meiner Frage veranlaßt hat, darf ich zusätzlich fragen: Wäre der Herr Minister bereit, einen Vorschlag meinerseits, den ich ihm recht bald zuleiten könnte, wohlwollend zu prüfen und zu berücksichtigen? Dieser Vorschlag geht auf gemachte Erfahrungen zurück und wäre eventuell geeignet, die bestehenden Schwierigkeiten zu mindern.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Soweit ich das nach Prüfung des Vorschlags erwarten kann, will ich natürlich gerne alles versuchen, um die Verhältnisse zu verbessern. Ich darf aber immer darauf hinweisen, daß die Einwirkungsmöglichkeit der Bundesregierung auf die ausländischen Fluggesellschaften entsprechend beschränkt ist.

Dr. Agnes Katharina Maxsein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001445, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich darf annehmen, daß Sie meinen Vorschlag prüfen werden. Danke sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 13 des Abgeordneten Schmitt ({0}) betreffend irreführende Entfernungsangaben auf den Autobahnen: Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Entfernungsangaben auf den Autobahnen vielfach Anlaß zur Verwirrung geben, weil sie sich einmal auf die Stadt und dann wieder auf Abzweigungen beziehen? Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um hier eine einheitliche Regelung herbeizuführen, die allen Benutzern der Autobahnen volle Klarheit über die Entfernungen gibt? Der Herr Bundesminister für Verkehr!

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Vorkriegszeit stammt die Regelung, daß sich die auf den Autobahnen angegebenen Entfernungen auf den Abstand bis zu derjenigen Autobahnanschlußstelle beziehen, von der aus die Mitte des betreffenden Ortes auf kürzestem Wege erreicht werden kann. Die Zahlen zeigen also nicht die Entfernung bis zur Ortsmitte selbst an, wie dies nach den Bestimmungen des Anhangs der Straßenverkehrsordnung für die Wegweiser auf den Bundesstraßen und sonstigen Landstraßen vorgeschrieben ist. Da nun viele Orte über verhältnismäßig lange Zubringerstraßen mit der Autobahn verbunden sind, empfiehlt es sich, die Entfernungen auf den Autobahnen in gleicher Weise wie bei den Bundesstraßen bis zur Mitte des angegebenen Ortes, also einschließlich der Zubringerstraße, zu berechnen. Dann können Irrtümer nicht mehr vorkommen. Diese neue Regelung wird zur Zeit auf den einzelnen Autobahnstrecken durch die Straßenbauverwaltung der Länder durchgeführt. Die Umbezeichnung soll bis zum Frühjahr 1957 beendet sein, so daß dann die von Ihnen mit Recht gerügten Unstimmigkeiten, wie ich hoffe, überwunden sein werden.

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke schön!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 14 - Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt ({0}) - betreffend gerichtliche Wertung der zeitweiligen Benutzung gestohlener Kraftwagen: Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß vielfach Autos gestohlen, nach mehr oder minder langer Benutzung meist stark beschädigt stehengelassen werden und daß dann die Wegnahme des Wagens gerichtlich nicht als Diebstahl, sondern nur als unbefugte Ingebrauchnahme gewertet wird? ({1}) Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz!

Dr. h. c. Fritz Neumayer (Minister:in)

Politiker ID: 11001599

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Herrn Kollegen Schmitt ({0}) wie folgt. Wer gegen den Willen des Berechtigten ein Kraftfahrzeug in Gebrauch nimmt und es dann irgendwo zurückläßt, wo es dem Zugriff beliebiger Dritter oder Witterungseinflüssen usw. ausgesetzt ist, wird in der Regel wegen Diebstahls bestraft. Jedenfalls ist das der Standpunkt der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die vom früheren Reichsgericht entwickelt und vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden ist. Daraus folgt, daß bei den sogenannten wilden Spazierfahrten meistens eine Bestrafung wegen Diebstahls möglich ist, ohne daß die Absicht des Täters, das Fahrzeug für dauernd zu behalten, festgestellt werden müßte. Die Strafvorschrift über den unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen ist daneben unentbehrlich; denn es gibt immer Fälle, in denen die Wegnahme ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch erfolgt. Die in der Rechtsprechung vorgenommene Abgrenzung zwischen Diebstahl und Gebrauchsentwendung hat sich so bewährt, daß gesetzgeberische Sofortmaßnahmen nicht erforderlich sind. Wenn in einzelnen Entscheidungen der unteren Gerichte in zu großem Umfang bloße Gebrauchsentwendung angenommen wird, so muß die Richtigstellung im Rechtsmittelverfahren herbeigeführt werden. Eine Befugnis der Bundesregierung zur Einflußnahme auf die Rechtsprechung selbst besteht natürlich insoweit nicht. Im übrigen wird die Frage der Abgrenzung zwischen den beiden Strafvorschriften im Zusammenhang mit der großen Strafrechtsreform erneut überprüft werden müssen.

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich danke.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Fragen 15 und 16 sind zurückgezogen. Frage 17 - Abgeordneter Becker ({0}) -betreffend Beteiligung der Deutschen Bundespost an der in Bayern beschlossenen GmbH. zur Durchführung des Werbefernsehens: Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, sich an der in Bayern beschlossenen GmbH zur Durchführung des Werbefernsehens zu beteiligen und in welcher Höhe? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär für das Post- und Fernmeldewesen!

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident, gestatten Sie die Beantwortung der Frage! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, sich an der in Bayern beschlossenen GmbH. zur Durchführung des Werbefernsehens zu beteiligen. Ein vom Bayerischen Rundfunk übermitteltes Angebot zur Übernahme eines Geschäftsanteils an der GmbH. ist bereits im Juli dieses Jahres abgelehnt worden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage? - Nicht. Frage 18 - Frage des Herrn Abgeordneten Becker ({0}) - betreffend Erteilung von Sonderlizenzen für die Durchführung des Werbefernsehens durch die Deutsche Bundespost: Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, Sonderlizenzen für die Durchführung des Werbefernsehens zu erteilen, bzw. hält sie sich hierzu für befugt und wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich diese Annahme? Der Herr Staatssekretär für das Post- und Fernmeldewesen!

Not found (Staatssekretär:in)

Die Frage der Erteilung von Genehmigungen zum Errichten und Betreiben von Fernseh -Rundfunksendeanlagen für Werbezwecke ist nicht aktuell, da Anträge auf Erteilung derartiger Genehmigungen nicht vorliegen. Der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen wäre gegebenenfalls gemäß § 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928, das nach Art. 123 Abs. 1 und Art. 124 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden ist, berechtigt, derartige Genehmigungen zu erteilen und die technischen Auflagen der Genehmigung festzusetzen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage? - Bitte schön!

Fritz Becker (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000126, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Darf ich die Frage stellen: Sind Sie nicht auch der Ansicht, daß diese Frage sehr schnell aktuell werden kann angesichts der Studiengesellschaft für Werbefernsehen, die ja mit Unterstützung anerkannter Verbände gegründet worden ist? Und können Sie nicht Auskunft darüber erteilen, ob man, wenn ein solcher Antrag an das Bundespostministerium herankommt, geneigt sein wird, einem solchen Antrag zuzustimmen?

Not found (Staatssekretär:in)

Ob die Frage in nächster Zeit sehr aktuell werden wird, können wir noch nicht feststellen. Mit der Möglichkeit kann gerechnet werden. Wenn dem aber so werden sollte, wird der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, wie ich eben ausführte, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften darüber zu entscheiden haben, ob er eine solche Genehmigung erteilt oder nicht. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Wir kommen zur Frage 19, Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer betreffend Vergabe von Aufträgen des Verteidigungsministeriums an das Handwerk: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sich in der Vergabe von Aufträgen des Verteidigungsministeriums an das Handwerk Anlaufschwierigkeiten und Mängel ergeben haben, die abgestellt werden sollen? Welche Mängel sind der Bundesregierung aus den Besprechungen mit den Vertretern des Handwerks bekannt, und welche Abhilfevorschläge kann sie unterbreiten? Welche Gewähr kann sie geben, daß nach den neuen Vergabegrundsätzen verfahren wird? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verteidigung.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer wie folgt antworten: Die bei der Beschaffungsabteilung des Verteidigungsministeriums in den ersten Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit aufgetretenen Reibun({0}) gen waren typische Anlaufschwierigkeiten des Beschaffungsverfahrens, die sich in einer solchen Situation nicht immer vermeiden lassen. Sie waren nicht auf die Aufträge beschränkt, die dem Handwerk erteilt wurden, sondern allgemeiner Natur und sind seit längerer Zeit abgestellt. Die Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft und insbesondere des Handwerks an den Lieferungen für die Bundeswehr konnte zunächst nicht in dem wirtschaftspolitisch erwünschten Umfang erfolgen, da bei den öffentlichen Ausschreibungen Angebote der mittelständischen Wirtschaft häufig nicht konkurrenzfähig waren. Durch Verhandlungen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß seit Ende April dieses Jahres ein Verfahren angewandt wird, durch das auch bei öffentlicher Ausschreibung eine ausreichende Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft sichergestellt ist. In Durchführung dieses Verfahrens konnten in zunehmendem Maße Aufträge an das Handwerk erteilt werden. Im Monat August 1956 gingen bereits zirka 28 % aller Aufträge, die für eine Fertigung durch mittelständische Betriebe überhaupt in Betracht kommen, an Betriebe dieses Bewerberkreises. Damit kann der angestrebte Durchschnittsbeteiligungssatz von 30 % praktisch bereits als erreicht angesehen werden. Ergänzend darf ich aber darauf hinweisen, daß auch aus den übrigen Aufträgen, die sich für eine Vergabe an mittelständische Betriebe ihrer Natur nach nicht eignen, erfahrungsgemäß durch Erteilung von Zulieferungs-Unteraufträgen ein erhebliches zusätzliches Auftragsvolumen erwächst, das sich allerdings angesichts der vorgeschriebenen Vergabemethoden einer statistischen Einzelerfassung entzieht. Eine weitere Erhöhung des Anteils der mittelständischen Betriebe am Kreis der Lieferer für die Bundeswehr wird sich voraussichtlich aus der seit dem 1. September 1956 durchgeführten Dezentralisierung der Beschaffung von Unterkunfts- und Bürogerät ergeben. Den dezentralen Beschaffungsstellen ist es überlassen, bei Beschaffungsvorhaben, die den Betrag von 10 000 DM nicht übersteigen, in eigener Verantwortung über die Wahl der Vergabeart zu entscheiden. Dadurch haben diese Stellen die Möglichkeit, Bewerber aus dem engeren regionalen Bereich und insbesondere aus den Kreisen der mittelständischen Wirtschaft in erhöhtem Umfang zu berücksichtigen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage? - Bitte schön! Dr. Mommer ({0}): Herr Minister! Die Klagen, die mir zu Ohren kamen, bezogen sich nicht so sehr auf die Quote an den Bestellungen und Vergaben als vielmehr auf das Verfahren. Ist Ihnen bekannt, daß manchmal Bitterkeit dadurch entsteht, daß z. B. vier Bewerber zu weiten Reisen, nach Koblenz, veranlaßt werden und keiner von ihnen den Zuschlag bekommt? Könnten die Vergabebehörden nach Ihrer Meinung nicht sorgsamer mit Zeit und Geld der Bewerber umgehen?

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Ich darf Ihnen auf diese Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, wie folgt antworten: An sich ist es nicht erforderlich, daß sich jemand, der sich um einen Auftrag bewirbt, nach Koblenz begibt. Er braucht nur die Ausschreibungsunterlagen anzufordern. Er bekommt sie; er kann dann sein Angebot machen. Wenn dieses Angebot vertretbar erscheint, wird er den Zuschlag bekommen. Ich würde es sogar für unerwünscht halten, wenn sich ein allzu großer Strom von Besuchern bei der Beschaffungsstelle einfände, die sich persönlich über den Ablauf und die Möglichkeit ihrer Beteiligung an einer Vergabe erkundigen wollen. Das führt sehr häufig auch zu unerträglichen Zuständen bei den dort tätigen Beamten. Ich möchte nicht, daß der Eindruck entsteht, daß man durch persönliche Bekanntschaften und Rücksprachen irgendwie eine Bevorzugung erlangen könnte. Im übrigen, Herr Abgeordneter, darf ich Sie bitten, daß Sie mir präzise Mitteilungen machen, da ich hier bei einer generellen Beantwortung den Dingen nicht nachgehen kann. Dann würde ich mich bemühen, die aufgezeigten Mängel abzustellen, und Ihnen jeweils einen Bescheid über den Einzelfall zukommen lassen.

Dr. Karl Mommer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001529, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich werde das tun.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 20 des Abgeordneten Ritzel betreffend den Rhein-MainFlughafen: Ist es richtig, daß der Rhein-Main-Flughafen, Frankfurt ({0}), als Start- und Landeplatz von militärischen Düsenflugzeugen vorgesehen ist? Hat die Bundesregierung eine solche Absicht gebilligt? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die Bevölkerung des dichtbesiedelten Rhein-Main-Dreiecks vor den ernsten gesundheitlichen Schäden und vor den Folgen der auf die Dauer unerträglichen Nervenbelastung eines ständigen Überfliegens dieses Gebietes mit Düsenflugzeugen zu bewahren? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesregierung ist nichts davon bekannt, daß der Verkehrsflughafen Frankfurt am Main als Start- und Landeplatz für militärische Düsenflugzeuge vorgesehen ist. Sollte etwa eine solche Absicht bei den Stationierungsstreitkräften bestehen, so wird die Bundesregierung ihr mit aller Entschiedenheit widersprechen. Bekanntlich wird aber der südliche Teil des Flughafens für Kolbenmotorflugzeuge der Stationierungsstreitkräfte genutzt. Ich habe schon wiederholt die Verlegung auf den Militärflugplatz bei Wiesbaden angeregt. Die Anwesenheit von Luftstreitkräften in der Bundesrepublik und die Anlage von Flugplätzen für diese Luftstreitkräfte in unserem dicht besiedelten Raum macht es leider unvermeidbar, daß militärische Düsenflugzeuge auch das Gebiet des Rhein-Main-Dreiecks überfliegen. Um die Bevölkerung der überflogenen Gebiete möglichst vor gesundheitsschädlichen Folgen zu bewahren, werden in dem Ständigen Ausschuß zur Koordinierung der Luftfahrt auf Veranlassung der Bundesregierung bestimmte Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vorbereitet. Dieser Ausschuß, der auf Grund des Truppenvertrages eingerichtet worden ist, hat kürzlich seine Arbeiten aufgenommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bedeutet das, Herr Bundesverkehrsminister, daß die Bundesregierung, die sich zunächst auf die am 3. Oktober stattfindenden Ko({0}) ordinierungsverhandlungen verläßt, bereit ist, die Konzession zu machen, eine derartige Belästigung der Bevölkerung durch militärische Düsenflugzeuge über einem derart dicht besiedelten Wohngebiet, zugleich über Kurgebieten - ich erinnere an Wiesbaden und an andere Taunuskurorte - zuzulassen?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Die Bundesregierung wird alles tun, um diese Belästigungen so weit als irgend möglich zu beschränken. Es läßt sich aber nicht vermeiden, daß Düsenflugzeuge, wenn sie in Deutschland fliegen, gelegentlich auch einmal über diesen Raum fliegen. Es ist die Frage der Besetzung des militärischen Flughafens Wiesbaden, über die im einzelnen in diesen Verhandlungen gesprochen werden muß.

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 21 des Herrn Abgeordneten Odenthal betreffend die Wiederherstellung der Eisenbahnverbindung AlzeySaargebiet. Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Wiederherstellung der Eisenbahnverbindung Alzey-Saargebiet durch Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke bei Marnheim ({0}) mit den zur Wiederherstellung wirtschaftlicher Beziehungen mit dem Saargebiet bereitgestellten Haushaltsmitteln, als Beitrag zu den Leistungen der Bundesbahn, beschleunigt zu fördern? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die eingleisige Bahnlinie Alzey-Marnheim ist durch Kriegszerstörung des Pfrimmtalviadukts unterbrochen worden. Die Züge aus dem Raume Alzey in das Saarland verkehren seither über Monsheim. Der Umweg beträgt 11,5 km. Zur Wiederherstellung der Strecke Alzey-Marnheim sind rund 3 Millionen DM erforderlich. Da andere Bauvorhaben vordringlicher waren, hat die Deutsche Bundesbahn bisher den Wiederaufbau des Pfrimmtalviaduktes zurückstellen müssen. Die im Bundeshaushalt 1956 als Finanzhilfe für das Saarland vorgesehenen 200 Millionen DM waren zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Haushalt der Saar und zur Durchführung von Investitionen im Saarland selbst bestimmt. Ob im Bundeshaushalt 1957 Mittel zur Wiederherstellung wirtschaftlicher Beziehungen mit dem Saargebiet vorgesehen werden und ob daraus ein Zuschuß zum Wiederaufbau des Eisenbahnviaduktes bei Marnheim geleistet werden kann, läßt sich jetzt noch nicht überblicken.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 22 ist zurückgezogen. Frage 23 des Abgeordneten Lotze betreffend die Anzahl der Urteile bei Steuerzuwiderhandlungen: Wie viele Steuerzuwiderhandlungen sind in den Jahren 1954 und 1955 abgeurteilt worden, und zwar getrennt nach Ländern, a) durch die ordentlichen Gerichte, b) durch Strafbescheide der Finanzämter, c) durch Unterwerfungsverhandlungen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen! Hartmann, Staatsekretär im Bundesministerium der Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf dem Gebiet der Zölle, der Verbrauchsteuern und Monopole haben die Hauptzollämter Bestrafungen wegen Steuerzuwiderhandlungen in folgendem Umfange ausgesprochen. durch Straf durch bescheide Unterwerfungsverhandlungen Land 1954 1955 1954 1955 Bayern ({0}) 1.603 1.553 2.816 2.339 Bad.-Württbg. 635 534 6.403 5.951 Hessen 277 234 1.472 1.123 Rheinld.-Pfalz 2.068 1.508 951 523 Nordrh.-Westf. 2.455 1.838 4.007 5.351 Niedersachsen 251 175 1.050 1.211 Schleswig-Holstein 584 613 1.525 1.292 Hamburg 630 704 1.811 1.846 Bremen 2.546 1.757 787 968 Bundesgebiet ohne Berlin 11.049 8.916 20.822 20.604 Berlin 302 250 872 1.165 Bundesgebiet mit Berlin 11.351 9.166 21.694 21.769 Die Zahl der durch die ordentlichen Gerichte abgeurteilten Steuerzuwiderhandlungen ist dem Bundesfinanzministerium nicht bekannt. Auf dem Gebiete der Besitz- und Verkehrsteuern sind die Angaben von den Herren Finanzministern und Finanzsenatoren der Länder, denen nach dem ( Grundgesetz die Verwaltung auf diesem Gebiet obliegt, erbeten worden. Nach Eingang des Materials werde ich mir erlauben, die Fragen insoweit unverzüglich schriftlich zu beantworten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 24 des Herrn Abgeordneten Lotze betreffend Einkommensteuerergebnisse in den Jahren 1954 und 1955: Wie hoch ist - getrennt nach Ländern - das Einkommensteuerergebnis in den Jahren 1954 und 1955 gewesen? Welche Beträge sind davon auf Grund der Steuererklärung eingekommen, und welche Beträge sind auf Grund von Betriebsprüfungen für frühere Zeiten nachgefordert worden? Wie verteilen sich die Steuernachzahlungen auf Grund von Betriebsprüfungen auf die einzelnen Berufsgruppen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Ich darf bei der Beantwortung wohl davon ausgehen, daß sich die Frage nach dem Ergebnis der Einkommensteuer nur auf die veranlagte Einkommensteuer bezieht, nicht auf die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer und die nichtveranlagten Steuern vom Ertrag. Mit dieser Vorbemerkung darf ich folgendes mitteilen: Die Finanzkassen haben im Bundesgebiet einschließlich Berlins an veranlagter Einkommensteuer vereinnahmt: im Rechnungsjahr 1954 4,752 Milliarden DM, im Rechnungsjahr 1955 4,173 Milliarden DM. ({0}) In den einzelnen Ländern kamen auf: im Rechnungsjahr 1954 1955 in Mill. DM Bayern 685 626 Baden-Württemberg 750 700 Hessen 344 310 Rheinland-Pfalz 249 218 Nordrhein-Westfalen 1599 1310 Niedersachsen 448 399 Schleswig-Holstein 149 127 Hamburg 262 239 Bremen 93 89 Berlin 173 155. Die Beträge, die die Finanzkassen jeweils während eines Rechnungsjahrs vereinnahmt haben, setzen sich begrifflich aus Vorauszahlungen für das laufende Steuerjahr und aus Abschlußzahlen für voraufgehende Steuerjahre zusammen. Die Finanzkassen weisen aber die in dem genannten Zeitraum vereinnahmten Steuerbeträge nur in einer Summe aus. Über die Zusammensetzung der Steuereinnahmen nach den Vorauszahlungen und den auf verschiedene Jahre entfallenden Abschlußzahlungen können die Finanzkassen keine Auskunft geben. Solche untergegliederte Aufzeichnungen würden eine sehr wesentliche Ausweitung der statistischen Nachweisungen bedeuten; sie können praktisch erst eingeführt werden, wenn bei allen Finanzkassen das Buchhaltungssystem auf das Lochkartenverfahren umgestellt ist. Auch die Verteilung der zusätzlich auf Grund von Betriebsprüfungen gezahlten Beträge nach Berufsgruppen oder Gewerbezweigen ist nicht bekannt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 25 des Herrn Abgeordneten Lotze betreffend den prozentualen Anteil der Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen. Wie hoch ist der Prozentsatz von Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen, bei denen das Strafverfahren auf Grund einer Betriebsprüfung eingeleitet worden ist, und zwar getrennt nach Ländern und nach Berufsgruppen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die von Ihnen erbetenen Übersichten liegen dem Bundesfinanzministerium nicht vor. Daher sind die Oberfinanzdirektionen für das Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aufgefordert worden, uns diese Zahlen zu liefern. Für das Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern sind die Herren Finanzminister und Finanzsenatoren gebeten worden, uns die Übersichten zur Verfügung zu stellen. Sobald wir das Material haben, werde ich mir erlauben, es Ihnen zu übersenden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 26 -- Herr Abgeordneter Dr. Arndt - betreffend Vergabe der Aufträge zum Bau von Botschaftsgebäuden: Hat die Bundesbaudirektion Botschaftsgebäude für Canberra, Neu-Delhi, Ottawa und Rio de Janeiro entworfen? Warum wird der Bau von Gebäuden, die eine kulturelle und repräsentative Bedeutung haben sollen, nicht im Wege eines öffentlichen Wettbewerbs den künstlerisch freischaffenden Architekten anvertraut? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die Entwürfe für die Botschaftsgebäude in Canberra und Ottawa wurden von der Bundesbaudirektion Bonn ausgearbeitet. Die Botschaftsgebäude in Neu-Delhi und Rio de Janeiro sind von freischaffenden Architekten entworfen worden. Die Einschaltung von freischaffenden Architekten bei bedeutenden Hochbauten des Bundes sowohl bei Wettbewerben als auch bei der Baudurchführung ist durch Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 7. September 1955 geregelt. Darin fanden die seit Jahren mit den berufsständischen Verbänden gepflogenen Besprechungen ihren Niederschlag. Bisher sind folgende bedeutende repräsentative Bauvorhaben des Bundes nach dem in diesem Erlaß festgelegten Verfahren von freischaffenden Architekten entworfen worden: Auswärtiges Amt Bonn, Botschaft Stockholm, Bundeskriminalamt Wiesbaden, Deutsches Patentamt München, Landesversorgungsamt München, Botschaft London, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Bundesgesundheitsamt Berlin, Biologische Anstalt Helgoland, Bundesanstalt für Straßenbau Köln, Bundesrechnungshof Frankfurt am Main, Bundesmonopolverwaltung Offenbach, Bundesschuldenverwaltung Bad Homburg, Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main, Deutsches Gesundheitsmuseum Köln und, in der Planung, Deutscher Pavillon Weltausstellung Brüssel 1958. Damit sind mehr als die Hälfte aller in diese Gruppe fallenden Bundesbauten von freischaffenden Architekten entworfen worden. Darüber hinaus lag die Ausarbeitung der Entwürfe für zahlreiche andere Baumaßnahmen, z. B. die Wohnbauten im Rahmen des sogenannten Schäfferplans, Wohnsiedlungen für die kanadischen Streitkräfte und für US-Diplomaten, allein in der Hand freier Architekten. In vielen Fällen ist bei der Vorbereitung der Kasernenneubauten im Bundesgebiet bereits die weitgehende Mitarbeit von freiberuflich tätigen Architekten sichergestellt. Auch in Zukunft sollen freischaffende Architekten zur Mitarbeit - unter anderem durch Auslobung von Wettbewerbungen - herangezogen werden, z. B. bei den Botschaftsgebäuden in Washington und Madrid. Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer bzw. die Beauftragung von Architekten erfolgt stets in engem Einvernehmen mit den Berufsverbänden der deutschen Architekten, insbesondere auch mit dem „Bund Deutscher Architekten", BDA.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Dr. Adolf Arndt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000047, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß sich die Bundesbaudirektion auf bloße Verwaltungsarbeiten beschränken sollte und ungeeignet ist, überhaupt irgendeinen repräsentativen Bau im Inland oder Ausland auszuführen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich habe bereits ausgeführt, daß diese ganzen Regelungen im Einvernehmen mit den Verbänden der freischaffenden Architekten, insbesondere dem BDA, ergangen sind. Ich bin nicht der Ansicht, daß die Bundesbaudirektion für Entwürfe dieser Art ungeeignet ist. Die Herren Abgeordneten werden sich ja an dem einen oder anderen Bauwerk, das hier ziemlich in ({0}) der Nähe ist, selbst von der Eignung der Bundesbaudirektion überzeugen können. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 27 ist beantwortet. ({0}) - Eine letzte Zusatzfrage!

Dr. Adolf Arndt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000047, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß der Bundesverband Deutscher Architekten namentlich auf seiner Tagung im vorigen Jahr in Düsseldorf zwar durchaus Gewicht darauf gelegt hat, daß all diese Bauten von freischaffenden Architekten ausgeführt werden, aber er sich nolens volens damit begnügt hat, wenigstens zur Hälfte beteiligt zu werden?

Not found (Staatssekretär:in)

Das ist mir nicht bekannt. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 27 ist beantwortet. Frage 28 ist zurückgestellt. Ich rufe auf die Frage 29 - Abgeordneter Maier ({0}) - betreffend Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden von in Deutschland wohnhaft gewesenen Auslandsschweizern: Welchen Betrag hat die Bundesregierung der Schweizer Bundesregierung für Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden, die den in Deutschland wohnhaft gewesenen Auslandsschweizern entstanden sind, zur Verfügung gestellt? Ist bei der Übergabe des Entschädigungsbetrages eine Erklärung der deutschen Bundesregierung von der Bundesregierung der Schweiz bestätigt worden, wonach die Mittel zweckgebunden zu verwenden waren? Zur Antwort der Herr Staatssekretär der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat der schweizerischen Regierung keinen Betrag für Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden, die den in Deutschland wohnhaft gewesenen Auslandsschweizern entstanden sind, zur Verfügung gestellt. Damit erübrigt sich auch eine Stellungnahme zu dem zweiten Teil der Anfrage.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 30 - Herr Abgeordneter Miller - betreffend Zahlung von Lebens- und Rentenversicherungen an Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone: Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Gesetz vom 5. August 1955 ({0}) bei Versicherungsnehmern gemäß § 4 Buchstabe c die Verbindlichkeiten seitens der Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz Im Bundesgebiet bestritten werden mit Bezug auf den Befehl 247 der Besatzungsmächte, sofern Prämien auch in zeitlich geringem Umfange nach Überführung der Aktiven an die allgemeine Sozialversicherung geleistet wurden? Besteht die Möglichkeit, im gesamtdeutschen Sinne oben angeführtes Gesetz dahingehend zu erweitern, daß für private Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone bei den Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz im Bundesgebiet Sperrkonten bei Eintritt des Versicherungsfalles zur Inanspruchnahme bei vorübergehendem Aufenthalt im Bundesgebiet eingerichtet werden? Zur Antwort der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. h. c. Fritz Neumayer (Minister:in)

Politiker ID: 11001599

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage des Herrn Kollegen Miller möchte ich wie folgt beantworten. Erstens. Wenn im Bundesgebiet zugelassene Versicherungsunternehmen es ablehnen, Leistungen auf Grund des Gesetzes über die Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen vom 5. August 1955 an Versicherungsnehmer zu erbringen, die kürzere oder längere Zeit hindurch Prämien an eine staatliche Versicherungsanstalt der sowjetischen Besatzungszone geleistet haben, so steht ihr Verhalten grundsätzlich in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Der Befehl 247 der SMA, der die Aktiven der in der sowjetischen Besatzungszone geschlossenen Versicherungsunternehmen auf die neugegründeten staatlichen Monopolanstalten übertrug, schloß zwar eine generelle Übernahme der Verpflichtungen aus den bei den alten Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aus. Er gestattete aber den Versicherungsnehmern, zur Erhaltung ihrer Rechte eine sogenannte Anschlußversicherung bei der für ihren Wohnsitz zuständigen neuen Anstalt abzuschließen, allerdings nur mit einer Versicherungssumme von höchstens 10 000 Reichsmark. Im Rahmen dieser Anschlußversicherung, für die ein neuer Versicherungsschein gegen Einziehung des alten Versicherungsscheins ausgestellt wurde, wurden die bis zum 1. Mai 1945 bereits zurückgelegte Versicherungsdauer und die bis zu diesem Zeitpunkt vom Versicherungsnehmer geleisteten Prämien berücksichtigt. Erst auf Grund einer derartigen Anschlußversicherung wurden von den staatlichen Anstalten der sowjetischen Besatzungszone wieder Prämien von den Versicherungsnehmern der bei den geschlossenen Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Verträge erhoben. Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. August 1955 sind Ansprüche aus Reichsmarkversicherungen gegenüber den im Geltungsbereich des Gesetzes zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Wirkung vom 21. Juni 1948 an erloschen, wenn und soweit das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ersetzt worden ist. Diese Regelung, die sich auf die erwähnten Anschlußversicherungen bezieht, beruht auf dem in § 24 Abs. 6 des Umstellungsgesetzes enthaltenen Grundgedanken, daß alle Verbindlichkeiten von Versicherungsunternehmen im Währungsgebiet erlöschen, wenn sie auf Grund eines außerhalb dieses Gebietes ergangenen Gesetzes auf ein anderes Unternehmen übertragen worden sind. Der einmal erloschene Anspruch gegen das westdeutsche Versicherungsunternehmen lebt nicht dadurch wieder auf, daß der Versicherungsnehmer später die sowjetische Besatzungszone verläßt, um seinen Wohnsitz in das Bundesgebiet zu verlegen. Das gilt auch für die in § 4 Buchstabe c des Gesetzes vom 5. August 1955 genannten Sowjetzonenflüchtlinge. Daß dadurch im Einzelfall Härten entstehen können, ist nicht zu verkennen. Diese Härten müssen jedoch im Interesse einer klaren Abgrenzung zwischen den Verbindlichkeiten der westdeutschen Versicherungsunternehmen einerseits und der Versicherungsanstalten der sowjetischen Besatzungszone andererseits in Kauf genommen werden. Im übrigen war es nicht Aufgabe des Gesetzes vom 5. August 1955, den Ersatz von Vermögensschäden zu regeln, die durch die Flucht aus der sowjetischen Besatzungszone verursacht worden sind. ({0}) Zum zweiten. Das Gesetz vom 5. August 1955 siebt ebenso wie die ihm vorangegangene 2. Verordnung über die Lebens- und Rentenversicherungen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juli 1948 vor, daß Versicherungsnehmer mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungszone Ansprüche aus Reichsmarkversicherungen gegen Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzlich nicht geltend machen können. Maßgebend für diese Regelung war der Umstand, daß den Versicherungsunternehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den alten Reichsmarkversicherungen nur durch Gewährung von Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand, d. h. durch Belastung des westdeutschen Steuerzahlers, ermöglicht werden konnte. Diese Belastung durch Einbeziehung der Ansprüche der noch in der sowjetischen Besatzungszone ansässigen Versicherungsnehmer in das Gesetz zu vergrößern, erschien angesichts der Höhe der dazu erforderlichen Beträge nicht vertretbar. Daß die Versicherungsleistungen aus devisenrechtlichen Gründen zur Zeit nur auf Sperrkonto gezahlt zu werden brauchten, würde die Tatsache der Belastung nicht ausräumen. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist vorläufig nicht beabsichtigt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Anton Miller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001509, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Minister, können Sie sich in die Situation der Menschen hineindenken, die seinerzeit bei gleichen Währungsverhältnissen unter Beachtung eines von der Besatzungsmacht erlassenen Befehls weitergezahlt haben, die damals nicht haben erkennen können, wie sich die Dinge entwickeln, und die nun dafür bestraft werden? Wäre nicht die Möglichkeit gegeben, im Hinblick darauf, daß die Währungsreform hier am 21. Juni 1948 und drüben in der Zone am 24. Juni 1948 erfolgt ist - bis dahin haben diese Menschen die Auswirkungen schlecht erkennen können -, wenigstens einen Stichtag vom 1. Juli 1948 als Zäsur für diejenigen zu nehmen, die herübergekommen sind und Ansprüche gegen die hiesigen Versicherungsunternehmen zu stellen haben? Bestände nicht die Möglichkeit, diesen Stichtag irgendwie zu realisieren?

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. h. c. Fritz Neumayer (Minister:in)

Politiker ID: 11001599

Nach den bestehenden Vorschriften glaube ich diese Frage im Augenblick verneinen zu müssen. Aber da es sich um einen etwas komplizierten Rechtsstoff handelt, bin ich gern bereit, wenn Sie, Herr Kollege, die Frage schriftlich an uns richten, sie dann zu beantworten.

Anton Miller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001509, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Es folgt die Frage 31, eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher betreffend Sperrungen bei Ausbesserungsarbeiten an der Autobahn: Warum wird bei Ausbesserungsarbeiten an der Autobahn häufig eine sehr lange Strecke gesperrt und dadurch die Gefahr von Verstopfungen herbeigeführt, wie z. B. am 10. August 1956 die Strecke auf der Autobahn bei Stuttgart von der Pfinzbrücke bis beinahe zur Ausfahrt Langensteinbach? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den vor dem Krieg erbauten Autobahnstrecken hat man bewußt Überfahrten über den Mittelstreifen nur in großen Entfernungen angelegt. Bei Reparaturen hat sich dadurch die Notwendigkeit ergeben, relativ lange Streckenabschnitte zu sperren. Weil das bei zunehmenden Ausbesserungsarbeiten an den Autobahnen zu den bekannten Schwierigkeiten führt, habe ich schon im vorigen Jahre angeordnet, daß bei umfangreichen Bauarbeiten Überfahrten über den Mittelstreifen in Abständen von 1 bis 2 km herzustellen sind. Auf gebirgigen Strecken hat aber dieser Abstand mehrfach nicht eingehalten werden können, da zwischen den an Hängen verlaufenden beiden Fahrbahnen zuweilen ein Höhenunterschied besteht, der die Anlage verkehrssicherer Überfahrten über den Mittestreifen verbietet oder sich doch nur mit übermäßig großem Aufwand herstellen läßt. Auf solchen Abschnitten können deshalb relativ lange Sperrstrecken auftreten. Dies ist z. B. auf der genannten Autobahnstrecke zwischen der Pfinzbrücke und Langensteinbach der Fall. Ich habe die Straßenbauverwaltungen der Länder angewiesen, die Erneuerungsarbeiten im nächsten Jahr möglichst so zu planen, daß nur kürzere Baustellen mit genügenden Abständen voneinander eingerichtet werden. Ich strebe ferner an, während der Reisezeit besonders stark belastete Autobahnstrecken von Reparaturarbeiten freizuhalten. Das setzt aber voraus, daß ich über die Straßenbaumittel spätestens vom Beginn des Haushaltsjahres an voll verfügen kann. Über die Ursachen der Behinderung bei Reparaturen auf den Autobahnen habe ich mich bei der Erörterung der Maße und Gewichte der Lastkraftfahrzeuge mehrfach geäußert. Die in diesem Jahre von allen Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn festgestellten Behinderungen zeigen, daß mit den derzeitigen Abmessungen und Lasten der Lastkraftfahrzeuge selbst so hochwertigen Straßen wie den Autobahnen zu viel zugemutet wird. Auf dieses Mißverhältnis ist es zurückzuführen, daß bereits nach einer Liegedauer von 15 bis 20 Jahren die Fahrbahnen auf den Strecken und die Fahrbahnflächen, die vom Lastkraftwagenverkehr massiert in Anspruch genommen werden, ausgewechselt werden müssen. Daher muß in den nächsten Jahren eine große Zahl von Baustellen auf den Autobahnen in Kauf genommen werden. Das übergroße Gewicht der Lastkraftfahrzeuge im Verhältnis zu ihrer Motorleistung und zu ihrem Bremsvermögen ist die Ursache für ihre geringe Geschwindigkeit auf Steigungen und Gefällen und damit für die Verstopfungen auf den einbahnig befahrenen Bauabschnitten. Auf lange Sicht kann also nur von der Bauseite keine Abhilfe geschaffen werden. Ich darf noch bemerken, es wird immer wieder vergessen, daß das Abbinden von Betonstrecken, die neu verlegt werden, mindestens 28 Tage erfordert.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker ({0}) betrifft die Benutzung der Bundesstraßen an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen durch LKW-Fahrer: Darf ein LKW-Fahrer, der in einem Lande wohnt, in dem ein bestimmter Werktag nicht Feiertag ist, der aber in anderen Ländern Feiertag ist und in wieder anderen Ländern nur teilweise, ({1}) d. h. nur in den Orten Feiertag ist, in denen die Bevölkerung überwiegend einer bestimmten Konfession angehört, die Straßen in der Deutschen Bundesrepublik benutzen und gegebenenfalls wie? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Das Verkehrsverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge erstreckt sich auf die Zeit von 0 bis 22 Uhr der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage. Die gesetzlichen Feiertage sind mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit, des 17. Juni, durch Landesgesetze festgelegt. Während die überwiegende Zahl der Feiertage in den Bundesländern einheitlich eingeführt ist, gibt es einzelne Feiertage, die nur in bestimmten Ländern begangen werden. Man wird erwarten dürfen, daß der Güterverkehr diese Feiertage in den Ländern, in denen sie eingeführt sind, respektiert. Schwieriger ist die Einhaltung des Verkehrsverbots an den Feiertagen, die nicht in einem ganzen Bundesland, sondern nur in einzelnen Gemeinden gefeiert werden. Dies ist insbesondere in Bayern der Fall. Das bayerische Innenministerium hat daher angeordnet, daß an solchen Feiertagen gegen Fahrten, die durch diese Gemeinden lediglich hindurchführen oder dort enden und die außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes stattfinden, nicht mehr eingeschritten wird. Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot werden von den Straßenverkehrsbehörden der Länder erteilt, in deren Bereich die Fahrt beginnt. Diese Regelung gilt auch, wenn bestimmte Tage nur in einzelnen Ländern oder Gemeinden Feiertage sind. Die Entscheidung dieser Behörden ist dann im ganzen Bundesgebiet wirksam.

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Eine Zusatzfrage!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage.

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Bundesverkehrsminister, sind Sie nicht der Ansicht, daß die zitierte Regelung in Bayern sehr kompliziert ist und daß es besser wäre, im ganzen Bundesgebiet die Regelung zu treffen, daß das Sonntagsfahrverbot nur an den Sonntagen gilt, die im ganzen Bundesgebiet Sonntage oder Feiertage sind?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Kollege, ich bin nicht dieser Meinung, weil damit gerade die besonderen Empfindsamkeiten der Bevölkerung in diesen Gebieten getroffen werden. Es handelt sich bei den besonderen Feiertagen meistens um hohe kirchliche Festtage, insbesondere an Wallfahrtsorten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Meine Damen und Herren, wir haben schon die Fragestunde etwas überschritten; wir müssen sie leider abbrechen. Die nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die nächste Fragestunde soll am Mittwoch, dem 24. Oktober 1956, stattfinden. Sperrfrist für eingehende Fragen ist Freitag, der 19. Oktober 1956, 12 Uhr. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen vorgeschlagen, nunmehr die dritte Lesung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes zu behandeln. Das Haus war damit einverstanden. Wir treten damit ein in die dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ({0}). Ich eröffne die allgemeine Beratung der dritten Lesung. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort in der dritten Beratung wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache in der dritten Beratung. Ich rufe auf den Art. 1 Nr. 4 a. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 777*) vor. Ich nehme an, daß der Umdruck inzwischen verteilt ist. Wird zur Begründung dieses Änderungsantrags das Wort gewünscht? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Rehs.

Reinhold Rehs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001798, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Gesetz handelt es sich dem Wesen des Anspruchs nach um einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Freiheitsberaubung. Wir haben völliges Verständnis für die Gesichtspunkte, die zu der Ausnahme auch unter Ziffer 3 des §8 an sich geführt haben. Wir sind aber der Meinung, daß man Tatbestände, die nach den Ereignissen liegen, die zu der Entstehung des Anspruchs auf Zahlung einer Entschädigung geführt haben, nicht mit dem Anspruch verkoppeln kann. Es sind völlig getrennte Vorgänge und Rechtstatbestände, die nicht miteinander in Zusammenhang gebracht werden können. Wir teilen durchaus die Auffassung, daß ein Verhalten, das in der Zeit gelegen hat, in der der Anspruch auf Zahlung der Entschädigung entstanden ist, aus dem inneren Zusammenhang heraus bei der Zubilligung des Anspruchs auf Entschädigung berücksichtigt werden muß. Wer also in jener Zeit sich aus einem Befehlsverhältnis heraus zu Handlungen hat hinreißen lassen, die wir in schärfster Weise mißbilligen müssen, soll dieses Anspruchs verlustig gehen. Wir sind aber nicht der Meinung, daß ein nach 1945 gezeigtes, strafrechtlich mehr oder minder scharf zu verurteilendes Verhalten auf den Zeitpunkt zurückbezogen werden kann, zu dem dieser Anspruch auf Entschädigungszahlung entstanden ist. Wir bitten daher, die Ausnahme so zu regeln, wie wir es in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Wird dazu weiter das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Dr. Strosche.

Dr. Johannes Helmut Strosche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002276, Fraktion: Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Ihnen noch erinnerlich sein dürfte, stellte meine Fraktion gestern zu § 8 dieses Gesetzes einen Änderungsantrag, der eine grundsätzlich andere Gestaltung dieses Paragraphen vorsah und den Zweck hatte, dem Gesetz fremde Anspruchsvoraussetzungen fernzuhalten. Vor allem sollte eine nicht ungefährliche Entwicklung der Praxis vermieden werden, die dadurch entstehen könnte, daß eine Vielzahl von recht dehn- *) Siehe Anlage 2. ({0}) baren Begriffen eingefügt und außerdem außergerichtliche Wertungen fixiert wurden. Wir begrüßen so den eben begründeten Änderungsantrag der SPD zur dritten Lesung. Wir können nämlich mit Genugtuung vermerken, daß hier einige Gedankengänge unserer gestrigen Ausführung Früchte getragen haben, und wir werden so dem Antrage zustimmen. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Wird dazu weiter das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck 777*). Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen; der Änderungsantrag ist angenommen. Sonst wird weiter zu der Vorlage das Wort nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der durch die Annahme des Änderungsantrags auf Umdruck 777 geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Damit haben wir wieder ein Gesetz einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, es ist noch ein Entschließungsantrag**) der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP und FVP, also ein interfraktioneller einmütiger Antrag eingebracht worden. Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte sehr, Herr Abgeordneter Petersen.

Helmut Petersen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001698, Fraktion: Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzender des Kriegsopfer- und Heimkehrerausschusses habe ich die Ehre, Ihnen namens der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP und FVP folgende Entschließung zur Annahme vorzutragen: Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat am heutigen Tage mit der Verabschiedung der Zweiten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz eine wesentliche Ausweitung der Hilfe für die heimgekehrten Kriegsgefangenen beschlossen. Er stand dabei auch vor der Aufgabe, die Voraussetzungen gesetzlich festzulegen, von denen die Gewährung der Ansprüche abhängig gemacht werden muß. Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß gerade dieses Gesetz nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so ausgelegt werden sollte, daß es bei natürlicher Betrachtungsweise den Personen zugute kommt, denen mit diesem Gesetz geholfen werden soll. Die unübersehbare Vielseitigkeit der Verhältnisse während und nach dem Zusammenbruch lassen eine Erfassung aller Tatbestände durch Anführung im einzelnen praktisch nicht zu. Es wird daher auf eine aufgeschlossene, menschliche Auslegung der Gesetzesbestimmungen ankommen, die bestimmend und leitend für die Schaffung dieses Gesetzes gewesen ist. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung. ({0}) *) Siehe Anlage 2. **) Umdruck 778.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Sie haben den Entschließungsantrag gehört. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. Wir stimmen noch über den Antrag des Ausschusses ab, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen. Damit ist Punkt 1 a der Tagesordnung erledigt. Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({0}) über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen ({1}) ({2}). Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zur mündlichen Berichterstattung wünscht. - Bitte schön, Herr Abgeordneter Unertl als Berichterstatter! Unertl ({3}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Entwurf der Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen, Drucksache 2682, beschäftigt. Er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen. Ich darf auf den vorliegenden Schriftlichen Bericht*) verweisen. Der Entwurf sieht die Aufstockung der Zahl der einzuführenden Rinder von 3000 auf 5000 vor, die in erster Linie für die Aktion zur Ausmerzung der Tbc benötigt werden. Des weiteren sieht die Verordnung vor, daß aus einem Zollveredelungsverkehr in die deutsche Wirtschaft übergehendes Fleisch in bezug auf seine Zollbelastung wie das durch Schlachtung unter Zollsicherung gewonnene Fleisch zu behandeln ist. Dies kommt in § 2 der vorliegenden Verordnung zum Ausdruck. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich dem Entwurf der Bundesregierung vollinhaltlich angeschlossen. Ich darf Sie bitten, der Vorlage zuzustimmen. ({4})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Sie haben den Bericht des Herrn Berichterstatters gehört. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen bzw. dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Diese Zollsatzänderung ist angenommen. Ich komme zu Punkt 3 der Tagesordnung und rufe auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die *) Siehe Anlage 4. ({0}) Finanzierung von Eisenbahnmaterial ({1}); Schriftlicher Bericht**) des Ausschusses für Verkehrswesen ({2}) ({3}). ({4}) Das Wort hat zunächst der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Höck. Dr. Höck ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen besteht an sich aus fünf Verträgen. Es handelt sich zunächst um das Abkommen über die Gründung der „Eurofima" mit Zusatz- und Unterzeichnungsprotokoll, die seinerzeit von folgenden 14 Staaten unterzeichnet worden sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Schweden, der Schweiz und Jugoslawien. Zu diesen drei Regierungsvereinbarungen kommen noch zwei Verträge der Eisenbahnverwaltungen, und zwar die Statuten der Gesellschaft und das Basisabkommen. Der Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Art. 59 des Grundgesetzes bedürfen nur das Abkommen und das Zusatzprotokoll. Die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial verdankt ihre Entstehung dem gemeinsamen Willen der westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen, die ihre bisher auf wirtschaftlichem wie auch auf technischem Gebiet so fruchtbare Zusammenarbeit nunmehr auch im Bereich gemeinsamer Finanzierungsaufgaben verwirklichen wollen. Die Gemeinsamkeit dieser Finanzierungsaufgaben ergibt sich schon zwangsläufig daraus, daß alle westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen dringend einer Modernisierung ihres rollenden Materials bedürfen. Dies gilt besonders für die Güterwagen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob die Deutsche Bundesbahn Vorteile aus dieser Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu erwarten hat und ob nicht aus der Beteiligung der Bundesrepublik an dem Abkommen und der Deutschen Bundesbahn an der Gesellschaft der deutschen Waggonindustrie Schaden erwachsen könne. Die Deutsche Bundesbahn hat sich in den Beratungen nachdrücklich für den Beitritt ausgesprochen. Sie hat erklärt, daß ihre bisherigen Bemühungen, Gelder für rollendes Material auf dem internationalen Kapitalmarkt zu erhalten, fehlgeschlagen seien. In der „Eurofima" sieht die Deutsche Bundesbahn einen geeigneten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Es sei, so erklärt sie, bei der Größe des Bedarfs aller europäischen Eisenbahnverwaltungen selbstverständlich, daß die „Eurofima" nur zur Deckung der Finanzlücke zwischen dem mit eigenen Mitteln finanzierbaren und dem tatsächlichen Bedarf dienen könne. Da es der Deutschen Bundesbahn im übrigen gelungen sei, die Berücksichtigung sämtlicher von ihr ursprünglich gegen die Konstruktion der Gesellschaft vorgebrachten Bedenken zu erreichen, könne sie aus ihrer Mitgliedschaft nur Vorteile erwarten. ({6}) **) Siehe Anlage 5. Die zu einer Sitzung des Verkehrsausschusses hinzugezogenen Vertreter der deutschen Schienenfahrzeugindustrie glaubten von der Tätigkeit der „Eurofima" Gefahren für die deutsche Industrie befürchten zu müssen. Die deutsche Waggonindustrie würde sich ohne Zögern dem internationalen Wettbewerb stellen, wenn gleiche Startbedingungen gegeben seien. Das wäre aber wegen der Exportsubventionen anderer Staaten nicht der Fall. Sie empfahl daher dringend im Rahmen des Abkommens Schutzbestimmungen, die wettbewerbsverfälschende Maßnahmen anderer Staaten verhindern sollen. Diese Bedenken der Waggonindustrie wurden auch von mehreren Mitgliedern des Ausschusses geteilt. Im übrigen bleiben, wie erklärt wurde, die Bestimmungen der einzelnen Länder über die Staatsaufsicht und über die nationalen Eisenbahnverwaltungen unberührt. Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 gelte daher auch in vollem Umfang für die Deutsche Bundesbahn bezüglich ihrer Geschäftsbeziehungen mit der „Eurofima". Der „Eurofima" fehle jedes dirigistische Element; sie sei auf dem Geist der Zusammenarbeit begründet. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses vertrat die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn nur Vorteile aus dem Beitritt zur „Eurofima" zu erwarten habe und keine Gefahren für die deutsche Waggonindustrie zu befürchten seien. Die Bundesrepublik Deutschland kann einer solchen Manifestation europäischen Geistes, wie sie in der einmaligen Annahme des „Eurofima"-Projekts durch 14 europäische Staaten zu erblicken ist, nicht fernbleiben, wenn sie ihren stets bekundeten Willen zur Zusammenarbeit der europäischen Völker nicht in Zweifel ziehen lassen will. Ich darf noch bemerken, daß der Bundesrat auf Grund einer gemeinsamen Empfehlung seiner Ausschüsse für Verkehr und Post, für Wirtschaft und für Finanzen beschlossen hat, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Die Bundesregierung wird jedoch in einer Entschließung ersucht, Unterlagen über die Wettbewerbsverhältnisse der Waggonindustrie der Mitgliedstaaten vorzulegen. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Deutschen Bundestages hat beschlossen, gegen das Abkommen keine Einwendungen zu erheben. Der Ausschuß für Verkehr beantragt daher: Der Bundestag wolle beschließen, 1. den Gesetzentwurf - Drucksache 2190 - unverändert nach der Vorlage anzunehmen; - daneben aber -folgende Entschließung zu fassen: „Unter Hinweis auf § 14 des Bundesbahngesetzes . . . wird die Bundesregierung ersucht, dem Deutschen Bundestag jährlich über die Vergabe der Aufträge durch die „Eurofima" zu berichten und eine Konsultation der Mitgliedsländer des Abkommens gemäß dessen Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden."; 2. die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung zu 1. für erledigt zu erklären. ({7}) Ich bitte um Annahme. ({8})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die zweite Beratung. Es liegen einige Wortmeldungen vor. Herr Abgeordneter Dr. Bleiß und Herr Abgeordneter Rümmele, wünschen Sie zur Generalaussprache oder zu einzelnen Artikeln zu sprechen? ({0}) - Zur Generalaussprache. Dann führen wir zuerst die zweite Lesung durch. Ich rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Anträge oder Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Wer diesen Bestimmungen seine Zustimmung erteilen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Bestimmungen sind bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich eröffne die dritte Beratung und die allgemeine Aussprache und erteile das Wort in der allgemeinen Aussprache dem Abgeordneten Dr. Bleiß.

Dr. Paul Bleiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000196, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten begrüßen den mit der Gründung der Europäischen Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial unternommenen Versuch, die Situation für eine Reihe westeuropäischer Eisenbahnverwaltungen zu erleichtern. Wir bekennen uns auch zu der in der Präambel des Abkommens über die Gründung der Eurofima getroffenen Feststellung, in der es heißt, daß die Eisenbahnen ihre Aufgabe in der Gesamtwirtschaft nur erfüllen können, wenn sie in der Lage sind, die einer normalen Erneuerung und unumgänglichen Modernisierung des rollenden Materials entsprechenden Investitionen durchzuführen. Wir halten es weiterhin für absolut sinnvoll und zweckmäßig, wenn die Tätigkeit der neuen Gesellschaft dazu beiträgt, die Integration auf technischem Gebiet zu fördern, bestimmte Standardtypen im Fahrzeugbau herauszuarbeiten und den internationalen Kapitalmarkt zur Finanzierung der Vorhaben mit heranzuziehen. Im Grundsätzlichen sind wir also mit der Gründung der Eurofima durchaus einverstanden. Die Bedenken, die wir anzumelden haben, richten sich also nicht gegen das Prinzip, sondern gegen einige Vertragsbestandteile, die nach unserer Auffassung klärungs- oder ergänzungsbedürftig sind. Es handelt sich praktisch um drei Fragenkomplexe: um den Geschäftsbereich der Eurofima, um das Prinzip der gleichen Wettbewerbsbedingungen und um die Revisionsklausel. Über den Umfang des Geschäftsbereichs der Eurofima war in den Ausschußberatungen keine definitive Klarheit zu gewinnen. Die Präambel spricht vom rollenden Material, also praktisch nur vom Fahrzeugpark. In Art. 3 der Statuten aber ist von der Beschaffung von Eisenbahnmaterial einheitlicher Bauart und Leistung schlechthin die Rede. Hierunter könnte z. B. auch das gesamte Oberbaumaterial verstanden werden. Im letzteren Falle würde der Aufgabenbereich der Eurofima wesentlich vergrößert werden. Wir bitten nun die Bundesregierung, im Interesse der Sache vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunden die Klärung der Vertragstexte in der Weise herbeizuführen, daß mit dem Begriff des Eisenbahnmaterials eben nur das rollende Material gemeint ist. Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen zu unserem zweiten Anliegen, zu der Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen, die von Herrn Kollegen Höck in seinem Schriftlichen Bericht auch schon angesprochen sind. Nach Art. 2 des Basisabkommens soll die Eurofima nach einer kurzen Übergangszeit den durch sie zu deckenden Bedarf ihrer Vertragspartner in Jahresprogrammen zusammenfassen und die Beschaffung im Wege internationaler Ausschreibungen zu den günstigsten Bedingungen vornehmen. Diese internationalen Ausschreibungen werden bei der zunehmenden Integration im Beschaffungswesen - und das ist doch der gewollte Zweck des Abkommens - eine wachsende Bedeutung erlangen. Bei dieser erkennbaren Entwicklung sollte es im Interesse einer loyalen internationalen Zusammenarbeit von vornherein klargestellt werden, daß für alle Anbieter die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Diese Voraussetzung scheint mir besonders deswegen wichtig zu sein, weil zur Zeit im internationalen Markt für rollendes Material völlig unübersichtliche Angebots-, Preis- und Kalkulationsverhältnisse herrschen. Dieser Tatbestand ist auch im Verkehrsausschuß ausführlich behandelt worden. Der Herr Kollege Höck hat in seinem Bericht darauf hingewiesen. Die Mehrheit der Kollegen im Verkehrsausschuß glaubte diesen Vertragsmangel durch die mit dem Schriftlichen Bericht vorgelegte Entschließung heilen zu können. Ich bin der Meinung, daß die Entschließung nicht ausreicht. Es genügt nicht, in der Entschließung zu sagen: eine Konsultation der Mitgliedsländer zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden. Nach meiner Meinung wäre es richtiger, wenn sich die vertragschließenden Staaten von vornherein verpflichteten, dafür zu sorgen, daß eine Wettbewerbsverfälschung unterbleibt und daß die ,bestehenden, stark unterschiedlichen, teilweise versteckten Exportförderungsmaßnahmen und Steuervergünstigungen innerhalb von drei Jahren im Rahmen des Geschäftsbereichs der Eurofima abgebaut werden; denn es ist doch eine Tatsache, daß die westeuropäische Waggonindustrie stark übersetzt ist und daß die mangelhafte Beschäftigung zu starken Preisunterbietungen auf dem Weltmarkt geführt hat. Wenn man schon einen so langfristigen Vertrag schließt, dann sollte man von vornherein für klare und saubere Wettbewerbsverhältnisse sorgen. Ich glaube, das ist kein unbilliges Verlangen. Aber wenn man nicht bereit ist, diese Forderung zu realisieren - und nun frage ich Sie -, würde das nicht bedeuten, daß wir mit dem Beitritt zur Eurofima bewußt wirtschaftliche Benachteiligungen in Kauf nehmen, die sich eines Tages sehr ({0}) zu unserem Schaden auswirken können? Ich halte gerade diese Forderung der gleichen Chance für alle Beteiligten deswegen für so wichtig, weil sich für den Waggonbau, für die Lokomotivindustrie und für die Hersteller von Reisezugwagen ohnehin schon die Notwendigkeit einer beschleunigten Rationalisierung und Umstellung aus dem Großserienbau ergibt. Ich glaube, daß der Umstellungsprozeß nur noch schwieriger werden wird, wenn sich durch internationale Ausschreibungen von Großserien der Wettbewerb weiter verschärft. Deswegen sollte man im Interesse der 25 000 Menschen, die in den einschlägigen Betrieben beschäftigt sind, auf die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen besonderen Wert legen. Schließlich noch ein letztes Anliegen. Das Eurofima-Abkommen hat eine Laufzeit von 50 Jahren. Eine Kündigungsklausel ist nicht vorgesehen. ({1}) Der Rücktritt vom Vertrag ist derartig erschwert, daß er praktisch kaum wirksam werden kann. Bei einer so langen Laufzeit und einer so festen Bindung muß nach meiner Auffassung eine Möglichkeit geschaffen werden, die Vertragstexte nach einer gewissen Zeit zu überprüfen und sie möglicherweise veränderten Verhältnissen und Erfordernissen der gleichberechtigten Zusammenarbeit anzupassen Wir halten es deshalb für erforderlich, sicherzustellen, daß nach Ablauf von fünf Jahren auf Verlangen einer der beteiligten Regierungen in Verhandlungen über eine Revision der Vertragstexte eingetreten werden kann. Nun noch ein paar Bemerkungen zu den unmittelbaren Auswirkungen der Verträge auf die Deutsche Bundesbahn. Herr Kollege Höck spricht in seiner schriftlichen Begründung davon - und er gibt damit der Auffassung der Mehrheit des Ausschusses Ausdruck -, daß die Bundesbahn aus dem Beitritt zur „Eurofima" nur Vorteile zu erwarten habe. Nun, Herr Kollege Höck, ganz so optimistisch sind wir nicht. Denn schon beim Gründungsakt der „Eurofima" fängt es doch mit zusätzlicher Bürokratie und mit zusätzlichen Kosten an. Nach den Statuten muß die Deutsche Bundesbahn anteilmäßig ihre Güterwagen als Sachkapital einbringen. Nach dem Basis-Abkommen ist sie verpflichtet, die Waggons gegen Zahlung einer etwas reichlich bemessenen Amortisationsquote und eines Zuschlags zur Deckung der Geschäftsunkosten wieder zurückzumieten. Das erste Geschäft also, das getätigt wird, erfordert zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten, ohne daß es der Bundesbahn einen Vorteil bringt. Sie hat für ihre eigenen Güterwagen Amortisationsquoten und Verwaltungskosten zu tragen. Es bleibt nur zu hoffen, meine Damen und Herren, daß sich mit zunehmender Vertragsdauer die Verhältnisse bessern und zusätzliche Bürokratie sowie zusätzliche Kosten durch positive Wirkungen des Vertrages überkompensiert werden. In der Finanzierungsfrage selbst bin ich der Meinung, daß die bei der Bundesbahn vorhandene Finanzierungslücke auch in der Beschaffung von rollendem Material so groß ist, daß sie von der Eurofima auch nicht annähernd geschlossen werden kann. Sie bleibt vorerst eine innerdeutsche Angelegenheit. Aber selbst wenn der internationale Kapitalmarkt Mittel zur Verfügung stellen könnte, so müßte doch bei der gegenwärtigen konjunkturellen Situation und Devisenlage zusätzlich geprüft werden, ob bei dem ohnehin starken Devisenzufluß die Hereinnahme größerer Auslandskredite verantwortet werden kann; denn mit der Erhöhung des Devisenbestandes ist doch wahrscheinlich auch eine weitere Erhöhung des Geldumlaufs mit allen preispolitisch gefährlichen Konsequenzen verbunden. Auch aus diesem Grunde ist das Vertragswerk für die Bundesbahn im Augenblick nicht so sehr interessant. Schließlich, meine Damen und Herren, soll ja mit der „Eurofima" eine Einrichtung geschaffen werden, ,die nicht etwa Kredite vermittelt - wie Sie es in Ihrem Bericht darstellten, Herr Kollege Höck -, sondern die sich durch das Instrument der Kauf-Leihe auf eine sich immer mehr ausdehnende Geschäftstätigkeit mit einer wachsenden Apparatur einrichtet. Aber, meine Damen und Herren, diese Fakten sind für uns nicht entscheidend. Wir sind trotz der vorgetragenen Bedenken bereit, dem Ratifikationsgesetz zuzustimmen, wenn unsere größten Besorgnisse durch die Annahme unseres Antrages, den wir Ihnen auf Umdruck 743 vorlegen, ausgeräumt werden. Wir bitten Sie in diesem Umdruck, dafür zu stimmen, daß die Bundesregierung v o r Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Verhandlungen mit den am Eurofima-Abkommen beteiligten Regierungen durch Zusatzprotokolle sicherstellen möge, daß unter Eisenbahnmaterial nur rollendes Material zu verstehen ist, daß bei internationalen Ausschreibungen im Sinne von Kapitel 2 des Basisabkommens im Verlaufe von drei Jahren gleiche Wettbewerbsbedingungen durch Vereinheitlichung der steuerlichen Vergünstigungen, Preissubventionen und Importbelastungen hergestellt werden und daß schließlich nach Ablauf von fünf Jahren auf Verlangen von einer der beteiligten Regierungen in Verhandlungen über eine Revision der Vertragstexte eingetreten werden kann. Sollte sich für unseren Antrag keine Mehrheit finden, dann halten wir die Mängel des Abkommens allerdings für so arheblich, daß wir dem Ratifikationsgesetz in der dritten Lesung nicht zustimmen können. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie um die Annahme unseres Antrages. ({2})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Das Wort hat der Herr Minister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schriftliche Bericht dies Ausschusses für Verkehrswesen und die Darlegungen des Herrn Kollegen Dr. Höck geben nach meiner Auffassung eine erschöpfende Darstellung und Beurteilung des Tatbestandes. Er setzt sich auch mit einigen kritischen Hinweisen eines Teils der Waggon- und Lokomotivindustrie auseinander. Diese werden zwar von der Bundesregierung sowie vom Finanzausschuß und von der Mehrheit des Verkehrsausschusses nicht als vollberechtigt anerkannt. Jedoch hat es der letztgenannte Ausschuß für zweckmäßig gehalten, den etwa noch verbleibenden Besorgnissen mit dem aus den Seiten 1 und 4 der Drucksache 2519 ersichtlichen Entschließungsantrag zu begegnen. ({0}) Die Bundesregierung hat gegen diesen Entschließungsantrag keine Bedenken anzumelden; sie ist durchaus bereit und in der Lage, die vom Verkehrsausschuß gewünschte Kontrolle der Auftragsvergabe im Rahmen der einschlägigen und gerade auch für diesen Zweck vorgesehenen Bestimmungen des Abkommens auszuüben und den Bundestag jährlich darüber zu unterrichten. Dagegen muß ich zu meinem Bedauern feststellen, daß ein Beschluß des Bundestages im Sinne des soeben von dem Herrn Kollegen Bleiß begründeten Antrags der SPD-Fraktion bedeuten würde, daß wir nicht ratifizieren können und auf die Beteiligung an der „Eurofima" verzichten müssen. Die anderen 13 „Eurofima-Länder" werden nicht bereit sein, in neue Erörterungen mit dem Ziel zusätzlicher Protokolle einzutreten. Es ist mehr als ein Jahr intensiv verhandelt worden. Die Dauer dieser Verhandlungen war im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß Bundesregierung und Bundesbahn zahlreiche Wünsche vorbrachten, denen die anderen Partner - zum Teil nur sehr zögernd - zugestimmt haben. Die Abkommen sind bereits vor einem Jahr unterzeichnet worden. Sieben Länder, nämlich Dänemark, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Jugoslawien, haben bereits ratifiziert. Weitere vier Länder - Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg - können sich an dem Abkommen schon vor der Ratifizierung beteiligen. Nur in Österreich, in Spanien und bei uns stehen verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des Abkommens noch aus. Die beiden erstgenannten Länder sind aber nur zu 0,2 % und 2 % an der „Eurofima" beteiligt, also nicht ausschlaggebend. Außerdem aber werden sich die anderen Vertragspartner zur Aufnahme neuer Verhandlungen auch deshalb nicht verstehen, weil die im Antrag der SPD erwähnten Fragen schon in den Jahren 1954 und 1955 sehr ausgiebig erörtert worden sind. Die Regierungen und die Eisenbahnverwaltungen sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß die nun vorliegende Fassung der Vertragstexte allen derartigen Überlegungen gebührend Rechnung trage. Ein Vertrag unter so vielen Partnern muß selbstverständlich ein Kompromiß darstellen und kann die Wünsche des einzelnen Partners nicht voll und ganz berücksichtigen. Im einzelnen darf ich zu den drei Punkten des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion folgendes bemerken. Bei der Vorbereitung der „Eurofima" haben die Regierungen zunächst nur an die Beschaffung von standardisiertem rollendem Material, insbesondere an die sogenannten Europ-Wagen, gedacht. Bei der Formulierung der Texte haben dann die Eisenbahnverwaltungen den Gegenstand der zu finanzierenden Bestellungen als „Eisenbahnmaterial einheitlicher Bauart oder einheitlicher Leistungen" zu bezeichnen gewünscht. um die Statuten für den Fall einer etwaigen späteren Ausdehnung der Eurofima-Tätigkeit - z. B. auf die Signaleinrichtungen; das wäre ja zweifellos sehr wichtig, bedeutsam und wünschenswert - flexibler zu gestalten. Grundsätzliche Bedenken dagegen konnten von unserer Seite nicht vorgebracht werden und waren auch sonst nicht zu erkennen. Aktuelle Bedeutung hat diese Frage aber nicht. Einstweilen soll ja nur versucht werden, die Anschaffung des rollenden Materials zu fördern; und schon hierfür werden die von der Eurofima aufzunehmenden Mittel nur zum Teil ausreichen. In diesem Zusammenhang sind auch die Ausführungen, die ich später noch zu machen haben werde, von Bedeutung. Zu der von einigen Waggonfabriken - nicht etwa von der gesamten Waggonindustrie - angeschnittenen Frage der Wettbewerbsbedingungen wird auf Seite 3 des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses und auf das beigefügte Schreiben des Bundesministers für Verkehr an den Herrn Präsidenten des Bundesrates vom 19. September 1956 verwiesen. Eigentlich hat dieses Thema mit der „Eurofima" nicht direkt zu tun. Wenn und soweit man den Wettbewerb trotz der aus den vorerwähnten Schriftstücken ersichtlichen Gegenargumente noch als „verfälscht" bezeichnen zu müssen glaubt, würde dies für den internationalen Markt allgemein gelten, und zwar völlig unabhängig davon, ob eine „Eurofima" bestehen wird oder nicht, ob wir uns an ihr beteiligen oder nicht. Aber gerade bei der Vergabe der Eurofima-Aufträge könnte in dem durch Art. 22 Abs. 3 Ziffern 3 und 4 der Statuten sowie durch Kap. 2 Abs. 3, 4 und 5 des Basisabkommens geregelten Verfahren zum Nutzen der deutschen Industrie auf eine kritische Prüfung der Angebote hingewirkt werden, während dies bei anderen Ausschreibungen einzelner ausländischer Eisenbahnverwaltungen bekanntlich ganz unmöglich ist. Ich darf darauf hinweisen, daß sich gerade die deutsche Waggonindustrie in den letzten Jahren und in der derzeitigen Lage als durchaus konkurrenzfähig erwiesen hat. Die ihr aus dem Ausland zufließenden Aufträge sind von 28 Millionen DM im Jahre 1953 auf 75 Millionen DM im Jahre 1955 angestiegen; sie werden in diesem Jahr kaum niedriger sein. Die Waggonindustrie hat erst kürzlich wieder bedeutende Auslandsaufträge bekommen, und zwar gegen französische und amerikanische Konkurrenz. Die erwähnten französischen Exportsubventionen, die übrigens durch die Beschlüsse der OEEC für die Zukunft unterbunden werden und schon in jüngster Zeit weitgehend abgeschafft worden sind, haben sich bisher auf diesem Gebiet nicht nachteilig ausgewirkt. Der durchschnittliche Güterwagenexporterlös pro Tonne liegt in Frankreich bei 1650 DM und in der Bundesrepublik bei 1550 DM. Die deutschen Exportpreise liegen also unter den französischen. Danach handelt es sich bei der Eurofima nicht um eine Institution, die gefährlich auf die Preise wirken könnte, sondern um einen allerdings nicht unbedeutenden neuen Kunden. Dies kann aber der deutschen Industrie um so weniger unerwünscht sein, als sie wiederholt zum Ausdruck gebracht hat. daß sie dem internationalen Wettbewerb gewachsen ist. Die „Eurofima" soll für die Dauer von 50 Jahren gegründet werden. Dies ist notwendig im Hinblick auf die lange Laufzeit der von ihr aufzunehmenden Anleihen. Die Kreditwürdigkeit der neuen Gesellschaft würde durch den Vorbehalt einer nach verhältnismäßig kurzer Zeit möglichen Revision des Abkommens entscheidend in Frage gestellt. Es ist daher sicher, daß die anderen Partner einer derartigen Regelung, die die „Eurofima" praktisch auf kaltem Wege erledigte, nicht zustim({1}) men können. Andererseits ist eine vorzeitige Auflösung der Gesellschaft nach Art. 31 der Statuten nicht ausgeschlossen. Auch kann jede beteiligte Eisenbahnverwaltung mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung ihre Aktien abtreten, worauf dann auch die betreffende Regierung das Regierungsabkommen kündigen kann. Die Beurteilung des gesamten Problems „Eurofima" wird sehr erleichtert, wenn man sich folgende Tatsachen vor Augen hält. Es ändert sich nichts daran, daß die Eisenbahnverwaltungen darauf angewiesen sind, ihren Bedarf in erster Linie wie bisher aus eigener Kraft zu decken, wobei sich die Deutsche Bundesbahn selbstverständlich an die heimische Industrie halten wird. Im besten Fall können auf diesem Wege aber nur 80 % des Bedarfs an rollendem Material beschafft werden. Für die anderen europäischen Eisenbahnverwaltungen gilt Ähnliches. Die Finanzierung mit Hilfe der „Eurofima" kommt nur für diesen Restbedarf in Frage. Man rechnet, nur auf Güterwagen bezogen, mit einer Summe von jährlich 200 Millionen DM zur Deckung dieser 20% igen Bedarfslücke. Auch bei günstiger Entwicklung der „Eurofima" werden ihre Mittel hierfür nicht voll ausreichen. Es gibt ferner keinen Zwang, sich der „Eurofima" zu bedienen. Den Eisenbahnverwaltungen steht es nach den Basis-Abkommen immer frei, ihren Bedarf auch auf andere Weise zu decken. Bei der Vergabe der Eurofima-Aufträge ist „die Zustimmung der interessierten Verwaltungen" einzuholen, wie im Basis-Abkommen ausdrücklich vermerkt ist. Die Deutsche Bundesbahn hat also die Möglichkeit, ihre etwaigen Aufträge auch bei der Vergabe zu beeinflussen. Im übrigen wird sie als Hauptaktionärin zusammen mit den französischen Eisenbahnen - beide verfügen über je 260/o des Aktienkapitals - in den Organen der Gesellschaft maßgeblich vertreten sein und dadurch die Auftragspolitik der Gesellschaft steuern können. Die Interessen der Eurofima und die Interessen der Eisenbahnverwaltungen sind mit denen der nationalen Industrien durchaus in Einklang zu bringen. Die „Eurofima" wird alljährlich den Regierungen über die Entwicklung der Gesellschaft und ihre finanzielle Lage Bericht erstatten. Die Regierungen werden über alle die Tätigkeit der Gesellschaft berührenden Fragen von gemeinsamem Interesse sowie über die sich hierfür als notwendig erweisenden Maßnahmen gemäß Art. 6 des Regierungsabkommens in Konsultation treten. Es gibt im Hinblick auf die „Eurofima" kein Problem, mit dem sich nicht die anderen 13 Länder und Eisenbahnverwaltungen ebenso beschäftigt haben wie die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbahn. Unsere Partner sind nicht weniger vorsichtig gewesen als wir. Man ist aber übereinstimmend zu dem Schluß gekommen, daß die nun vorgeschlagene Regelung für alle Beteiligten akzeptabel ist. Wenn die Bundesregierung den Vertrag nicht ratifizieren kann, dann wird die Eurofima ohne Deutschland gegründet. Die der Deutschen Bundesbahn als einem der beiden Hauptaktionäre vorbehaltenen 26 % werden dann auf die anderen Länder verteilt. Ein späterer Beitritt der Deutschen Bundesbahn würde dann nur im Wege der Kapitalerhöhung möglich sein und auf große Schwierigkeiten stoßen. Ein deutscher Verzicht auf die Beteiligung an der „Eurofima" kann den Interessen der deutschen Waggonindustrie nicht entsprechen, j a, ein solcher Verzicht läuft gerade diesen hier dargelegten Interessen ausgesprochen zuwider. Es fehlt dann nämlich jede Möglichkeit, einen Einfluß auf Berücksichtigung der deutschen Waggonindustrie bei der Auftragsvergabe durch die Eurofima auszuüben. Dazu kommt, daß sich schon die Tatsache eines Fernbleibens der Deutschen Bundesbahn ungünstig für die deutsche Waggonindustrie auswirken würde. Die erwähnte Schutzklausel für die nationalen Industrien der Teilnehmerländer würde sich dann geradezu als eine Sperrklausel gegenüber der deutschen Industrie auswirken. Die „Eurolima" ist, darauf darf ich hinweisen, ein auf der Grundlage einer jahrzehntelang bewährten Verbundenheit der Eisenbahnverwaltungen in Europa möglich gewordenes Beispiel einer europäischen Zusammenarbeit, die, ebenso wie der Europ-Pool der Eisenbahnen, organisch gewachsen ist, keinerlei dirigistischen Charakter hat und der Problematik umstrittener Integrationsversuche entrückt ist. Wir müssen uns darüber klar sein, meine Damen und Herren, daß es keine internationale Organisation, die wir neu schaffen, geben kann, die ohne eine gewisse Bürokratie und ohne Kosten zu arbeiten vermag. Jede Entwicklung im Hinblick auf Europa ist natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Dieses Risiko aber müssen wir tragen, wenn wir Europa wollen. ({2}) Wenn wir dieses Risiko ablehnen, dann wollen wir Europa nicht. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen und den Ausschußantrag anzunehmen. ({3})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Das Wort hat der Herr Außenminister.

Dr. Heinrich Brentano (Minister:in)

Politiker ID: 11000263

Ich möchte nicht in die sachliche Diskussion eingreifen; ich glaube, die Darlegungen des Herrn Kollegen Dr. Bleiß haben eine Beantwortung durch den Herrn Verkehrsminister gefunden. Ich möchte nur die Bedeutung dieses Abkommens unterstreichen und auch für mein Ressort, für das Auswärtige Amt, den Bundestag sehr darum bitten, dem Gesetz zuzustimmen, und das bedeutet, den Entschließungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen. Ich bitte die Antragsteller, daran zu denken, daß die Annahme dieses Entschließungsantrags praktisch die Ablehnung der Ratifikation bedeuten würde. ({0}) Der Vertrag ist zwischen 14 Ländern geschlossen worden. Es ist nicht leicht, einen Vertrag über eine solche Frage im Gespräch zwischen 14 Ländern ratifikationsreif zu machen; denn es stoßen sich die Interessen und Wünsche und Vorstellungen, auch solche - wie wir sie hier gehört haben die im Einzelfall durchaus legitim sein mögen. Wenn wir die Ratifikation von dem Abschluß der von der sozialdemokratischen Fraktion gewünschten Zusatzprotokolle abhängig machen, bedeutet das, daß wir die Vertragsverhandlungen mit 13 ({1}) Verhandlungspartnern neu aufnehmen müssen. Daß die Bereitschaft der 13 Partner, auf diesen Wunsch nach jahrelangen Verhandlungen nun einzugehen, nicht groß sein wird, darüber sollten wir uns keinem Zweifel hingeben. Wenn andere Parlamente ähnlich verfahren würden, wäre die Ratifikation dieses Abkommens wohl ad calendas graecas vertagt. Ich glaube, wir sollten ein gewisses Vertrauen in eine Zusammenarbeit, wie sie im vorliegenden Abkommen vorgesehen ist, haben, ({2}) und ich unterstreiche wirklich, was der Herr Berichterstatter hier gesagt hat: nur mit einem solchen politischen und wirtschaftlichen Vertrauen können wir die europäische Zusammenarbeit fördern. Wir haben hier - ich unterstreiche, was Herr Kollege Seebohm sagte - wirklich ein Musterbeispiel: Wir sind ohne irgendwelche besonderen, auch organisatorischen, Voraussetzungen und ohne politische Diskussion zu einer Zusammenarbeit auf einem Gebiet gekommen, das immerhin einen erheblichen Teil der Volkswirtschaft der 14 Länder umfaßt. Tragen Sie dazu bei, meine Damen und Herren, daß dieses Gesetz raschestens ratifiziert wird und in Kraft tritt. Wir werden uns bestimmt bemühen, in der Praxis den Bedenken, die hier vorgetragen worden sind, Rechnung zu tragen. Ich habe keinen Zweifel, daß es gelingen wird. Ich bin in der Beurteilung einig mit Herrn Kollegen Dr. Höck und mit dem Herrn Verkehrsminister. ({3})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Das Wort hat der Abgeordnete Rümmele.

Oskar Rümmele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001898, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt mir nicht, Dinge zu wiederholen; in meiner süddeutschen Heimat sagt man, man solle kein Wasser in den Rhein tragen, es sei schon welches drin. Meine Herren Vorredner, vor allem die beiden Herren Minister, der Berichterstatter und auch Dr. Bleiß haben die Einzelheiten des „Eurofima"-Abkommens geschildert, und zwar so ausführlich, daß ich darauf nicht mehr einzugehen brauche. Nur auf einen Einwand möchte ich eingehen. Herr D r. Bleiß , der im Ausschuß in seiner aktiven, fleißigen Art mitgearbeitet hat, und seine Fraktion haben gewisse Bedenken, daß die Wettbewerbsverhältnisse, in der Hauptsache für die deutsche Waggonindustrie, durch dieses Abkommen verschlechtert werden könnten. Die Mehrheit des Ausschusses hat diese Frage in mehreren Sitzungen des langen und breiten geprüft - ich darf sagen: mit großem Sachverstand -, und alle anderen Mitglieder des Ausschusses sind zu der Überzeugung gekommen, daß die im Ausschußantrag niedergelegte Formel, daß die Regierung jedes Jahr dem Bundestag Bericht über die durch die „Eurofima" vergebenen Aufträge zu erstatten hat, genügend Sicherheit gibt, daß man sagen kann, ein Mißtrauen auf diesem Gebiet ist dann ja gar nicht nötig. Sollten sich wirklich Zeichen ergeben, daß die deutsche Industrie durch exportfördernde Maßnahmen des Auslands geschädigt wird, dann ist ja - das steht im Entschließungsantrag - die Regierung nach dem Antrag des Ausschusses verpflichtet, in Verhandlungen einzutreten. Wir sehen also in diesem Abkommen einen Vorteil auch für die deutsche Industrie und glauben nicht, daß sie geschädigt werden kann, vor allem nicht, nachdem der Ausschuß diese Sicherung eingebaut hat. Nun, wir von der CDU sind höfliche Leute. Herr Dr. Bleiß, Sie haben für Ihre Fraktion eine Entschließung eingebracht. Diese Entschließung würde die Ratifikation verhindern und damit einen Schaden verursachen. Ich weiß, daß Sie dies nicht wollen, sondern daß Sie Ihre Befürchtungen auf diese Weise aus der Welt schaffen möchten. Aber wenn man das Abkommen überhaupt nicht schließt, dann hat ja das andere gar keinen Sinn; dann kann man auch nicht verhandeln, und dann kann man vor allem das Abkommen nicht in Wirksamkeit treten lassen. Das Abkommen soll doch international die Beschaffung zusätzlicher Kapitalmittel auch für die Deutsche Bundesbahn ermöglichen, soll die Lücke mit schließen, und ich glaube, man sollte auch zu der Leitung der Deutschen Bundesbahn sowie dem aufsichtführenden Verkehrsministerium das Vertrauen haben, daß keinerlei Aufträge ins Ausland vergeben werden, solange die deutsche Industrie lieferfähig ist und in ihrem Angebot einigermaßen konkurrenzfähig bleibt. Ich habe den Entschließungsantrag Ihrer Partei, Herr Dr. Bleiß, noch einmal durchgelesen. Wenn Sie - das ist meine persönliche Meinung - in der Einleitung die Worte „vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde" streichen und im selben Absatz das Wort „sicherzustellen" in die zwei Worte „darauf hinzuwirken" ändern könnten, so daß es heißen würde: die Bundesregierung wird ersucht, durch Verhandlungen mit den am Eurofima-Abkommen beteiligten Regierungen durch Zusatzprotokolle darauf hinzuwirken, könnte ich für meine Person der Entschließung zustimmen. Denn dann wären der Entschließung die Giftzähne ausgebrochen, dann könnte ratifiziert werden, und dann wäre darin die Aufforderung an die Regierung enthalten, diese Grundsätze zu verwirklichen, gegen die wir ja nichts haben; denn wir haben sie ja in anderer Form im Ausschußbericht. Dann wäre auch der wesentliche Inhalt Ihres Entschließungsantrags darin enthalten. ({0})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache in der dritten Beratung noch gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Bleiß.

Dr. Paul Bleiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000196, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur noch ein paar Sätze. Es liegt uns keineswegs daran, das Abkommen zum Scheitern zu bringen. Ich glaube, daß der Pessimismus, der hier zum Ausdruck gekommen ist, unberechtigt ist. Ich gebe zu, daß die von uns gewünschten Klarstellungen die Ratifikation vielleicht etwas verzögern werden; aber bei einigem guten Willen wird es möglich sein, diese Verzögerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß es sich bei dem Eurofima-Abkommen um einen Vertrag mit einer fünfzigjährigen Laufzeit handelt, und das sollte Anlaß genug sein, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen. Unser Anliegen ist doch ({0}) nur, daß wir zu klären versuchen, wo heute noch Unsicherheit besteht, da sich unklare Bestimmungen bei einer fünfzigjährigen Laufzeit für die deutsche Wirtschaft verhängnisvoll auswirken können. Das ist unser dringendes Anliegen. Es muß doch möglich sein, sich mit anderen Ländern über die Einfügung einer Revisionsklausel in den Vertrag zu verständigen und damit die Anpassung an die veränderten Verhältnisse zu ermöglichen, wenn das nach Ablauf von fünf Jahren von einer Regierung der beteiligten Länder gewünscht werden sollte. Ich habe vorhin schon darstellen dürfen, daß das Interesse der Bundesbahn im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht so vordringlich ist. Man sollte also durch ein Zusatzprotokoll versuchen, die bisher unklaren Bestimmungen noch zu klären. Herr Kollege Rümmele, die von Ihnen vorgeschlagene Änderung macht aus unserem klaren Auftrag an die Bundesregierung nur eine Empfehlung, die sie möglicherweise dilatorisch behandeln wird. Gerade das wollen wir vermeiden. Deswegen haben wir unseren Antrag gestellt. Wir können uns also zu meinem großen Bedauern mit der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden erklären. ({1}) - Wir sind nicht mißtrauisch; wir sind nur für die Schaffung klarer Verhältnisse, Herr Kollege Höck. Das hat nichts mit Mißtrauen zu tun, sondern das hat damit zu tun, ehrlich an solche Verträge heranzugehen. ({2}) Weil wir unsere Zustimmung zu dem Gesetz von der Annahme unseres Antrags abhängig machen müssen, ergeben sich einige Änderungen. Wir ändern unseren Antrag in der Weise ab, daß er kein Entschließungsantrag mehr ist, sondern daß er jetzt lautet: I. Art. 3 Abs. 1 des Ratifikationsgesetzes ist zu streichen. II. Art. 4 ({3}) Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn durch Zusatzprotokoll sichergestellt ist, daß - nun geht es weiter wie bisher 1. unter Eisenbahnmaterial nur rollendes Material zu verstehen ist; 2. bei internationalen Ausschreibungen im Sinne von Kap. 2 des Basisabkommens im Verlauf von drei Jahren gleiche Wettbewerbsbedingungen durch Vereinheitlichung der steuerlichen Vergünstigungen, Preissubventionen, Importbelastungen hergestellt werden; 3. nach Ablauf von fünf Jahren auf Verlangen von einer der beteiligten Regierungen in Verhandlungen über eine Revision der Vertragstexte eingetreten werden kann. Ich bitte Sie nochmals, zu berücksichtigen, daß es uns darum geht, von vornherein klare Bestimmungen zu schaffen.

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Das Wort hat der Abgeordnete Rademacher.

Willy Max Rademacher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001763, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei ist trotz gewisser Bedenken bereit, dem Gesetz ihre Zustimmung nicht zu versagen. Wir glauben, daß die von den Vertretern der FDP eingebrachte Entschließung, die vom ganzen Ausschuß angenommen und hier vom Herrn Berichterstatter vorgetragen wurde, genügen wird, um die Gefahren, die beim Abschluß des Vertrages noch vorhanden gewesen sein mögen, zu beseitigen. Wenn nun Herr Kollege Rümmele aus gutgemeinten Gründen gewisse Änderungsvorschläge zu dem Antrag der SPD gemacht hat, so möchte ich allerdings sagen, daß der Herr Bundesverkehrsminister aus der Schau der internationalen Situation bei diesen Verhandlungen heraus auch dazu hätte Stellung nehmen müssen. Das ist aber leider überholt durch die Stellungnahme des Herrn Kollegen Bleiß; denn was er jetzt vorgeschlagen hat, würde, glaube ich, tatsächlich eine Inkraftsetzung des Vertrages auf unabsehbare Zeit verzögern. Uns liegt doch tatsächlich in einer Angelegenheit, die keine große politische ist, an der Sache. Das ist hier auch durch Herrn Dr. Seebohm klargemacht worden. Gestatten Sie mir im Auftrage meiner Fraktion eine abschließende Bemerkung. Dieser Vertrag ist ein Beispiel dafür, wie ein Vertrag nicht gemacht werden sollte, nämlich Verpflichtungen zu übernehmen, halboffizielle Zusagen zu machen, Gründungstermine festzusetzen, bevor dieses Hohe Haus gesprochen hat. ({0}) Ich glaube, das ist ein Beispiel für viele, und das gilt nicht nur für diesen Fall. Wir werden aus einer gewissen Räson im Interesse des Ansehens der Bundesrepublik zweifelsohne zu einer Mehrheit kommen. Aber solche Fälle müssen nicht nur auf dem Gebiete des Verkehrs, sondern überall, wo sie wieder einmal auftauchen, unter allen Umständen vermieden werden. Solange dieses Hohe Haus nicht endgültig seine Zustimmung gegeben hat, dürfen keinerlei Bindungen und Verpflichtungen, auch keine terminlichen, eingegangen werden. ({1})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf Art. 1 und Art. 2. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. -Gegenprobe! - Gegen zahlreiche Gegenstimmen angenommen. Zu Art. 3 liegt ein Änderungsantrag vor, der verlesen worden ist. Ferner soll ein Art. 4 neu eingefügt werden. Ich brauche die Änderungsanträge wohl nicht mehr zu verlesen; der Abgeordnete Dr. Bleiß hat sie dem Haus bekanntgegeben. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Das letzte ist die Mehrheit; die Anträge sind abgelehnt. ({0}) Ich rufe auf Art. 3, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Gegen zahlreiche Gegenstimmen angenommen. Wir kommen nun zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. - Gegenprobe! - Gegen zahlreiche Gegenstimmen ist das Gesetz angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag unter Ziffer 2 des Ausschußvorschlages. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir stimmen ab über Ziffer 3 des Ausschußantrages. Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Ich stelle auch hier einstimmige Annahme fest. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Räumung ehemaliger Wehrmachtliegenschaften in Schleswig-Holstein ({1}). Das Wort hat der Abgeordnete Rehs. Rehs ({2}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Tag, an dem meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht hat, dem 4. Mai dieses Jahres, sind fast fünf Monate verstrichen, und seit dem Zeitpunkt, Mitte März dieses Jahres, als den Inhabern von Wohnungen und Gewerbebetrieben in ehemaligen Wehrmachtliegenschaften die formularmäßigen, kommentarlosen und zum Teil kurzfristigen Kündigungen dutzendweise auf den Tisch platzten, ist über ein halbes Jahr vergangen. Nach dem Wirbel, den dieses Vorgehen und insbesondere seine geradezu brutal wirkende Art überall bei den Betroffenen, den kommunalen Körperschaften und in den Länderparlamenten hervorgerufen hat, hätte erwartet werden dürfen, daß die Bundesregierung die dazwischenliegende Zeit benutzen würde, diesen Stein schweren Anstoßes zu beseitigen. Es hätte nahegelegen, den in diesem Kündigungsvorgehen liegenden schlechten Kommentar zu der Art und dem Geist, in denen die Bundesregierung bereits im ersten Stadium der Truppenaufstellung die Sicherung der zivilen Interessen behandelt hat, nachträglich auszuräumen und wenigstens jetzt nachzuholen, was vorher versäumt worden war: den ganzen Fragenkomplex der Kasernenräumungen durch klare und positiv-materielle Maßnahmen so eindeutig und befriedigend zu regeln, daß sich eine größere Erörterung im Bundestag erübrigte. Bei einigem guten Willen hätte es sich sicher auch ermöglichen lassen, die mit unserem Antrag verlangten Auskünfte dem Bundestag in der Zwischenzeit schriftlich zuzuleiten, nachdem in den letzten Sitzungen vor den Parlamentsferien infolge der Wehrpflichtdebatte der Antrag nicht mehr hatte zur Behandlung kommen können. Meine Freunde und ich hätten auf Grund einer solchen vernünftigen Behandlung der Dinge unsere Vorlage gerne für erledigt erklärt und von einer Erörterung heute Abstand genommen. Die Bundesregierung hat uns dazu nicht in die Lage versetzt. Im Gegenteil, durch die Richtlinien des Bundesfinanzministeriums vom 25. Juni, die im Anschreiben an die Länder als endgültig bezeichnet werden und die - ich werde einige Punkte noch besonders herausheben - praktisch keine entscheidende materielle Verbesserung gegenüber den bisherigen, vorläufigen Richtlinien darstellen, hat sie zu erkennen gegeben, daß sie nicht gewillt ist, der Lage Rechnung zu tragen. Das wirft ein äußerst bedenkliches Licht darauf, in welchem Rang- und Gewichtsverhältnis die Bundesregierung die Wehrfragen und die zivilen Interessen der Bevölkerung, der Einzelbürger und der Gemeinden sieht und offenbar weiter sehen will. Dabei muß sie sich doch völlig im klaren darüber sein, was sie mit der Fortsetzung der bisherigen Behandlungsmethode in dieser Frage in der öffentlichen Meinung gegen sich heraufbeschwört: daß die Art der Behandlung der ersten Auswirkungen der Truppenaufstellungen im zivilen Bereich von der Bevölkerung geradezu als ein Testfall dafür angesehen werden muß, was sie in dieser Hinsicht noch zu erwarten hat. Denn nicht nur durch die große Welle der Unruhe, der Erbitterung, der Proteste, die seit März/ April dieses Jahres von der betroffenen Bevölkerung, den Vertriebenen, der Wirtschaft und den Gemeinden und Städten ausgegangen ist - in Schleswig-Holstein hat sich sogar bereits eine Schutzgemeinschaft der kasernenverdrängten Betriebe gebildet -, auch von der Exekutive der Länder, den Länderregieungen und den Landtagen ist die Bundesregierung in ungezählten Telegrammen, Fernschreiben, Rücksprachen, Entschließungen auf die sozialen, wirtschaftlichen und auch auf die politischen Folgen hingewiesen worden, die sich aus der Behandlung dieser Frage ergeben müssen. Durch das Bundesvertriebenenministerium ist der Herr Bundesfinanzminister bereits im April ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß diese Proteste und Kritiken deutlich erkennen lassen, daß in den Fällen, in denen militärische und zivile Interessen miteinander in Widerstreit geraten, die breite Öffentlichkeit Maßnahmen zugunsten der Verteidigung nur hinzunehmen bereit ist, wenn dadurch soziale Anliegen nicht beeinträchtigt werden. Diese Einstellung - so hat das Bundesvertriebenenministerium ausdrücklich hervorgehoben - kann auch nicht verwundern, da die Bundesregierung wiederholt versichert hat, daß keine der Verteidigungsmaßnahmen die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Bereiche nachteilig beeinflussen oder die Versorgung und Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge beeinträchtigen würde. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist bereits im Frühjahr dieses Jahres von allen Fraktionen - einschließlich der CDU! - eine geradezu vernichtende Kritik an der Behandlung dieses Fragenkomplexes geübt worden. In einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten von Hassel, der damals noch Präsident des Bundesrates war und der ja auch Mitvorsitzender der größten Regierungspartei ist und deswegen gewiß nur widerstrebend zu einer solchen Formulierung gegriffen hat, heißt es: Die Landesregierung kann auch bei voller Berücksichtigung der Bundesinteressen nicht zulassen, daß ihre jahrelangen Bemühungen um den wirtschaftlichen Aufbau des Landes und die Eingliederung der Vertriebenen durch die Kasernenräumung Schaden erleidet. ({3}) Ende August hat sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein erneut veranlaßt gesehen - um sich zu entlasten -, in einer Pressekonferenz zu der Lage Stellung zu nehmen und dabei mit zurückhaltender, aber doch eindeutiger Formulierung festzustellen, daß die von dem Bundesfinanzministerium als endgültig bezeichneten Richtlinien „Schäden für die Betroffenen nicht fernhalten können", daß „die Regelung des Komplexes Schadensansprüche unzureichend" ist usw. Aber alle diese Warnungen, Appelle, Entschließungen haben bis heute - mir ist jedenfalls bis zur Stunde von einer neuerlichen Änderung der Richtlinien nichts bekanntgeworden - nicht zu erreichen vermocht, daß die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage revidiert. Bei dieser Sachlage drängt sich doch die Frage auf: Wie schätzt man eigentlich den Staatsbürger ein? Glaubt man wirklich, sich ein solches Vorgehen noch weiter ungestraft leisten zu können? Ich meine, die Bundesregierung sollte die Millionen Steuergelder, die sie für die Werbereisen in Sachen Wehrpropaganda, für Werbefilme, Broschüren etc. ausgibt, sparen. Denn sie werden nichts nützen, wenn gleichzeitig so anschaulich und rücksichtslos eine Mißachtung der zivilen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen demonstriert wird. ({4}) Meine Damen und Herren, ich will auf das ganze Spektakulum des Kündigungsvorgehens selbst nicht weiter eingehen. Es ist für einen sozialen Rechtsstaat so einmalig und, ich möchte geradezu sagen, so unglaubhaft, daß es Erinnerungen an trübste Vergangenheit wachruft. Hier ist dieselbe Planlosigkeit und Desorganisation sichtbar geworden, die in anderen Fragen im Zusammenhang mit der Truppenaufstellung, ihrer Versorgung, der finanziellen Planung usw. bereits Gegenstand sehr eingehender Kritik, u. a. in den Ausschüssen dieses Bundestages, gewesen ist und neuerlich sogar zu sehr harten Feststellungen seitens des Bundesrechnungshofes geführt hat. Seit 1952 bereits haben die Länder in berechtigter Sorge vor dem Kommenden immer wieder die rechtzeitige Vorlage von eindeutigen und ausreichenden Richtlinien für den Fall der Inanspruchnahme der alten Wehrmachtsliegenschaften für deutsche Truppenaufstellung gefordert. Bis zum 12. März dieses Jahres aber vergeblich; dann erst kam das Bundesfinanzministerum mit einem völlig unhaltbaren Entwurf heraus, an dem es aber im wesentlichen noch heute festhält. Dabei war es seit 1952 doch für alle Beteiligten in den Ministerien klar, was in dieser Hinsicht auf sie zukommen würde, und die Bundesregierung wußte ja, was der Herr Bundeskanzler in dieser Sache vorhatte. Zumindest mußte sie also doch vorsorglich und alternativ eine Regelung vorbereiten, die sie im gegebenen Zeitpunkt nur aus der Schublade zu ziehen brauchte. Das wäre ganz einfach gewesen; denn eine solche Regelung lag aus früherem Anlaß vor. Als während der Koreakrise nämlich die alliierten Streitkräfte auch bei uns Truppenverstärkungen für notwendig hielten, Kasernen geräumt und andere Unterkünfte beschafft werden mußten, ging es ohne weiteres und sehr schnell. Der Herr Bundesfinanzminister erließ damals - 1951/52 - Richtlinien, die u. a. eine Erstattung von Umzugskosten, von Verdienstausfall, Gewährung von günstigen Darlehen für Neueinrichtungen vorsahen und besondere Bestimmungen für Notstandsgebiete, für Flüchtlingsbetriebe usw. enthielten. Diese Richtlinien, die damals die Federführung den Länderfinanzministerien auch zuwiesen, funktionierten reibungslos. Man hätte also ihr Prinzip nur zu übernehmen brauchen. Das ist nicht geschehen. Warum eigentlich, so muß man fragen, glaubt die Bundesregierung, die von den Kündigungen in den Wehrmachtsliegenschaften Betroffenen jetzt schlechter behandeln zu können als die damals Betroffenen? Abgesehen von dem Umstand, daß es sich jetzt um deutsche Truppen handelt, sind die materiellen und wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen die gleichen. Diese Folgen sind für viele einzelne Rentner, Unterhaltshilfeempfänger, die aus den relativ billigen Wohnungen heraus sollen und nicht wissen, wie sie die neuen Mieten aufbringen sollen, sehr bitter; hinsichtlich der betroffenen Gemeinden und Städte, die noch heute nicht wissen, wie sie die Ersatzbauten finanzieren sollen, und hinsichtlich der gewerblichen Betriebe und Arbeitsplätze schon der Größenordnung nach auch für manche Länder sehr ernst. So sind allein in Schleswig-Holstein nach der letzten Pressemitteilung 175 Betriebe mit rund 2500 Arbeitsplätzen in ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften untergebracht; davon ist bisher 77 Betrieben mit über 1000 Beschäftigten gekündigt worden. Was das für ein Land bedeutet, das sich noch heute um jeden neuen Betrieb und Arbeitsplatz mühen muß, brauche ich nicht auszuführen. In Teilen von Bayern und Niedersachsen liegen die Dinge sicher nicht anders. Der Kardinalpunkt hinsichtlich dieser gewerblichen Betriebe ist nun vor allem der Standpunkt des Bundesfinanzministeriums, der auch in den endgültigen Richtlinien unverändert beibehalten wird, daß es „grundsätzlich Aufgabe eines gewerblichen Betriebes sei, im Falle der Freimachung sich selbst die erforderliche und geeignete Ersatzbetriebsstätte zu beschaffen und zu diesem Zweck selbst Mittel einzusetzen oder sich um Kredite auf dem Kapitalmarkt zu bemühen." Bundesdarlehen können unter der Voraussetzung, daß die Finanzkraft nicht ausreicht oder allgemeine Kreditmittel zu zumutbaren Bedingungen nicht zu erhalten sind, gewährt werden, - alles Ermessensfragen! Die Darlehensbedingungen nach den bisherigen Richtlinien sind jedoch so schwer, daß sie für einen Großteil der Betriebe nicht tragbar sind. Das Bundesfinanzministerium nimmt hiermit, wie bei den Kündigungen überhaupt, einen reinen Vermieterstandpunkt ein, der sowohl nach den Zeitumständen, unter denen in vielen Fällen die Vermietung erfolgt ist, als auch - ich sehe vom Moralischen und der staatlichen Verantwortung ganz ab - rechtlich einfach nicht haltbar ist. Ich möchte mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zur Illustrierung der Situation nur aus einem einzigen Bericht über diese Zeitumstände der Vermietung einige Zeilen verlesen. Es handelt sich um den Bericht der Industriesiedlung Meierwik bei Glücksburg an der Flensburger Förde. Es heißt darin: Als wir 1949/50 zumeist mit Fünfjahresverträgen durch Einweisung des Wirtschaftsministeriums Kiel, Wirtschaftsförderungsstelle, bzw. der gleichen Einrichtung der Stadtverwaltung Glücksburg in diese Industriesiedlung ({5}) eingewiesen wurden, um hier unsere Betriebe einzurichten, mit unseren Schlüsselkräften Wohnung zu nehmen, übernahmen wir ein von DPs völlig devastiertes Gelände, grundlose Zufahrtsstraßen, keinerlei Verbindung durch Bahn oder Omnibus, verwüstete Häuser. Alle Räume unglaublich verschmutzt, zumeist der Fußböden zerstört, die elektrischen Leitungen verschmort, Türen, soweit überhaupt vorhanden, ohne Schlösser, keine Doppelfenster, vielfach ohne Scheiben, die Wände voller Löcher, Wasser lief entweder überhaupt nicht oder aber andauernd durch alle Räume und Decken, ohne Heizungs- und Feuerungsstellen. ({6}) - So wie hier waren die Verhältnisse in den Wehrmachtsliegenschaften meist überall. Unter unvorstellbaren Schwierigkeiten, mit beispielloser Energie und Fleiß haben die Betriebsinhaber, meist Vertriebene und Flüchtlinge, die Räume wiederhergerichtet, die Betriebe aufgebaut und Kapital investiert. Ihnen jetzt, nachdem die Betriebe größtenteils einigermaßen stehen, abermals die Last der Ersatzbeschaffung und Kreditaufnahme, d. h. des Schuldenmachens, mit allem Drum und Dran aufzubürden, heißt dann doch die Grenzen des Zumutbaren überschreiten. Dabei hatte damals, als die Vermietung erfolgte, in den meisten Fällen keiner der Beteiligten jemals an eine Kündigungsmöglichkeit gedacht. Sowohl die Länderverwaltung als auch die Bundesvermögensverwaltung waren froh, daß durch die Vertriebenen- und Flüchtlingsfirmen die devastierten Grundstücke und Räume finanziell nutzbar gemacht werden konnten. Die Verträge, die, wie gesagt, meist mit fünfjähriger Dauer abgeschlossen waren, sahen deshalb nur Ausnahmen im Falle der Einwirkung der Besatzungsmacht vor. Sonstige Vorbehalte betrafen lediglich die Miethöhe. Die Dauer des Vertrages war bei Erfüllung aller Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit versprochen und festgelegt, ja, es wurde zugesichert, daß man besonders bei größeren baulichen Veränderungen mit Abschluß eines Erbbauvertrages, d. h. eines Pachtvertrages mit 99 Jahren Vertragsdauer, rechnen konnte. Das Bundesfinanzministerium ist auf diesen Sachverhalt dankenswerterweise auch durch das Bundesvertriebenenministerium ausdrücklich aufmerksam gemacht worden, daß nämlich die Kündigungsfristen in den Verträgen von den Pächtern und Mietern nur hingenommen wurden, weil sie auch vom Verpächter bzw. Vermieter ernsthaft nicht gewollt waren. Ohne diese Gewißheit - so stellt dieses Schreiben des Vertriebenenministeriums fest wären die nicht unerheblichen, in der Regel durch Kredite der öffentlichen Hand ermöglichten Investitionen nicht zu vertreten gewesen. Es ist bezeichnend, daß noch im Jahre 1950 lediglich die an die Besatzungsverhältnisse gebundene Rechtslage den Bund an der Übertragung der verpachteten oder vermieteten Liegenschaften an die Mieter oder Pächter zu Eigentum gehindert hat. Das geht aus der Behandlung des Antrages der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen Drucksache Nr. 624 im Deutschen Bundestag im März 1950 eindeutig hervor. Meine Damen und Herren, zur Rechtslage ist also festzustellen, daß der Bund wider Treu und Glauben handelt, daß er - in der zivilrechtlichen Sprache - arglistig handelt, wenn er sich nun auf die nur zugunsten der Besatzungsmächte seinerzeit gemachten und gedachten Kündigungsvorbehalte und -fristen seinen deutschen Vertragspartnern gegenüber beruft. Wenn also die Bundesregierung trotz dieser Sachlage überhaupt von einem -äußerstenfalls nur formal bestehenden - Kündigungsrecht Gebrauch machen wollte, hätte es mindestens moralisch für sie ein nobile officium sein müssen, bei der materiellen Regelung so loyal und großzügig wie nur möglich zu verfahren. Die jetzigen endgültigen Richtlinien sind das genaue Gegenteil. Von den Vorschlägen der Länder hierzu ist in ihnen überhaupt nicht Notiz genommen. Sie enthalten keine Anerkennung eines Anspruchs auf Entschädigung, gegenüber den provisorischen Richtlinien keine nennenswerte Verbesserung der materiellen Leistungen und keine ernsthafte Erweiterung der Zuständigkeit auf Landesebene. Der Entscheidungsraum für die Oberfinanzdirektionen ist viel zu eng. Selbst die Umsetzungsmaßnahmen für kleinere Betriebe führen sehr rasch darüber hinaus, so daß praktisch fast alle Entscheidungen vom Bundesfinanzminister getroffen werden müssen. Das bedeutet natürlich eine erhebliche Verzögerung, das bedeutet eine Erschwerung der Dispositionen für die Betroffenen und - mir ist allerdings im Augenblick noch kein Fall bekannt - zumindest die Gefahr des Abschwimmens günstiger Objekte. Überhaupt ist das Mißtrauen gegenüber den Ländern ein ausgesprochenes Kennzeichen der Richtlinien. Man ist versucht, zu fragen, ob das eigene schlechte Gewissen der Bundesregierung bei der Behandlung dieser Frage hier Ausdruck gefunden hat. ({7}) - Der Sachverhalt spricht, glaube ich, für sich selbst, Herr Kollege! Auch bei der Räumung von Wohnungen ist das Verfahren bis zur Freigabe der Bundeshilfe viel zu umständlich. Für die notwendigen Mietbeihilfen für einen Teil der sozial besonders schwachen Kasernenbewohner ist bisher überhaupt kein Lösungsansatz vorhanden. Völlige Unsicherheit herrscht auf dem landwirtschaftlichen Sektor. Die Anweisungen in dem früheren Entwurf sind in den jetzigen Richtlinien gestrichen, es sollen hierfür gesonderte Richtlinien erlassen werden. Mir ist bisher noch nichts darüber bekanntgeworden. Ebenso ist über die Regelung bei den Einrichtungen der öffentlichen Hand, z. B. Krankenhäusern, Schulen, in den Richtlinien nichts gesagt. Auch hier hat sich der Bundesfinanzminister die Entscheidung im Einzelfall bis auf weiteres vorbehalten. Mir liegen Aktenvorgänge z. B. aus dem Kreise Pinneberg vor, wonach dort Kasernen bis zum 1. Februar 1957 geräumt werden sollen. Aber noch heute, an der Monatswende September; Oktober, hängen die Pläne für die Ersatzbauten - u. a. eine Volksschule, eine Mittelschule, eine Turnhalle ({8}) völlig in der Luft, weil die Stadt, deren Einwohnerzahl sich infolge des Flüchtlingszustroms fast verdoppelt hat und die die Steuerkraft bereits bis zum äußersten ausgeschöpft hat, nicht weiß, wie sie diese Bauten finanzieren soll. Was eine solche Unsicherheit für die Planungen der Kommunen bedeutet, brauche ich nicht weiter zu erläutern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, diese wenigen Einzelheiten, die ich nur stichwortartig habe andeuten können, reichen aus, Ihnen zu zeigen, wie notwendig und begründet der Antrag meiner Fraktion in dieser Sache ist und wie dringend erforderlich es ist, daß sich der Bundestag dieser Angelegenheit annimmt. Wir wollten ursprünglich mit unserem Antrag das Problem nur aufrollen, in der Hoffnung, daß dieser Anstoß für die Bundesregierung genügen wird. Nachdem sich aber der Herr Bundesfinanzminister mit seinen letzten Richtlinien derart verhärtet hat, wird es nötig sein, daß der Bundestag über den bisherigen Rahmen unseres Antrages hinaus seinerseits die erforderlichen harten Beschlüsse faßt. Wir erhoffen hierzu in den Ausschußberatungen Ihre volle Zustimmung. Ich beantrage die Überweisung unseres Antrages an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene zur Mitberatung. ({9})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Rehs hat zu Beginn seiner Ausführungen die Tatsachen, die er beanstandet hat, in einen allgemeinen Rahmen gestellt. Ich muß dazu sagen, daß diese Maßnahmen fast im ganzen Bundesgebiet in Gang gebracht worden sind und in Gang gebracht werden mußten, daß sich nennenswerte Schwierigkeiten aber nur im Bezirk Kiel ergeben haben. ({0}) - Herr Abgeordneter, ich komme gleich noch darauf. Im wesentlichen ist es nur der Bezirk Kiel. - Die Leitung des Bundesfinanzministeriums ist nicht in der Lage, von vornherein sämtliche laufenden Verwaltungsakte einer Außenbehörde zu sehen, zu beurteilen, zu billigen. Sie muß darauf vertrauen, daß die Außenbehörden nicht nur von ihren Rechten Gebrauch machen, sondern diese Rechte auch mit Takt, wirtschaftlicher Vernunft und sozialem Verständnis anwenden. Sobald ich von den Schwierigkeiten in Schleswig-Holstein gehört habe, habe ich mich der Angelegenheit angenommen und habe selbst eingegriffen. Ich habe am 27. April 1956 - am 27. April! - an den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, an den Herrn Minister für Arbeit, Soziales und Vertriebene und an den Herrn Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein geschrieben. Eine Abschrift dieses Schreibens hat der Herr Abgeordnete Rehs unter dem 30. April von meiner Abteilung erhalten. Nachdem trotz dieser schriftlichen Aufklärung die Fraktion der SPD den Antrag unter dem Datum des 4. Mai gestellt hat, hat das Bundesfinanzministerium allerdings geglaubt, nicht während der Ferien den Versuch machen zu sollen, durch eine schriftliche Beantwortung des Antrags der Erörterung hier im Plenum des Hohen Hauses auszuweichen. Es ist ja nicht üblich, daß solche Anträge durch schriftliche Beantwortung erledigt werden; das gilt, soviel ich weiß, nur für kleine Anfragen, die während der Fragestunde nicht mehr unmittelbar beantwortet werden konnten. Wir wollten aber auch nicht den Anschein erwecken, als ob wir Ursache hätten, der Debatte im Plenum des Hohen Hauses auszuweichen. Nachdem aber der Herr Abgeordnete Rehs in seinen Ausführungen der Bundesregierung Verstöße wider Treu und Glauben und arglistiges Verhalten vorgeworfen hat - Vorwürfe, die ich durchaus zurückweisen muß-, werde ich mich in einer Antwort auf eine Darlegung der Tatsachen und Maßnahmen, die die Bundesregierung, insbesondere das Bundesfinanzministerium ergriffen hat, beschränken. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich aber zunächst den Wortlaut meines Schreibens vom 27. April vorlesen, damit das Hohe Haus erfährt, nach welchen Grundgedanken bereits damals das Bundesfinanzministerium in die schwebenden Maßnahmen eingegriffen hat. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: Ebenso wie in anderen Ländern müssen auch im Lande Schleswig-Holstein bundeseigene Liegenschaften, insbesondere ehemalige Wehrmachtsliegenschaften, für Zwecke der deutschen Streitkräfte frei gemacht werden. Um klare Rechtsverhältnisse zu schaffen, ist es notwendig, daß in diesen Fällen die Oberfinanzdirektion die mit den derzeitigen Benutzern der Liegenschaften abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge unter Wahrung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen rechtzeitig und ordnungsmäßig kündigt. Unbeschadet der Rechtswirksamkeit solcher Kündigungen ist die tatsächliche Freimachung der bundeseigenen Liegenschaften nach Beendigung der Miet- und Pachtverhältnisse durch die Oberfinanzdirektion grundsätzlich erst dann durchzuführen, wenn die anderweitige angemessene Unterbringung der betroffenen Familien und Betriebe gewährleistet ist. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und die notwendigen Bundesmittel bereitgestellt. Demgemäß werden in ausreichender Zahl Ersatzwohnungen erstellt, so daß jede Familie, die in den ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften gegenwärtig wohnt und nicht anderweitig eine bereits vorhandene Wohnung beziehen kann, eine angemessene Ersatzwohnung erhält. Gewerbliche Betriebe haben die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Bundesdarlehen zu günstigen Bedingungen geeignete Ersatzbetriebsstätten selbst zu erstellen, soweit nicht im Einzelfall vorhandene Betriebsräume bereitgestellt werden können. Für landwirtschaftliche Pächter ist die Beschaffung oder Neuerrichtung von Ersatzhof-stellen vorgesehen. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften insbesondere Umzugskosten und Investitionen erstattet. Die Oberfinanzdirektion habe ich ersucht, diejenigen Mieter und Pächter, denen bereits gekündigt ist, in geeigneter Weise von meiner Auffassung zu unterrichten ({1}) und sie in jeder Weise mit Rat und Tat zu unterstützen. Ich habe der Erwartung Ausdruck gegeben, daß alle Angehörigen der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion und der Bundesvermögensstellen bei ihren Verwaltungsmaßnahmen vor allem auch die menschliche Seite des Freimachungsproblems niemals außer acht lassen und über die Anträge der Kündigungsbetroffenen beschleunigt und wohlwollend entscheiden. Die Landesregierung ermächtige ich, den Landtag von diesem Fernschreiben zu unterrichten und den Inhalt auch der Presse des Landes bekanntzugeben. Meine Damen und Herren, das ist am 27. April geschehen. Am 30. April ist dem Herrn Abgeordneten Rehs eine Abschrift hiervon zugegangen. Am 4. Mai hat dann die Fraktion der SPD den heute behandelten Antrag gestellt. ({2}) Dies vorausgeschickt, halte ich mich für verpflichtet, zu den sechs einzelnen Punkten des Antrags der Fraktion der SPD nun noch die folgende Stellungnahme im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verteidigung und für Wohnungsbau bekanntzugeben: Zu Ziffer 1. Nach den hier vorliegenden Unterlagen des Bundesministeriums für Verteidigung ist im Lande Schleswig-Holstein für die Zeit von 1956 bis 1958 die Inanspruchnahme von 56 ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften vorgesehen. Bei dieser Zahl handelt es sich zunächst um Planungen. Die endgültige Inanspruchnahme hängt im wesentlichen von noch durchzuführenden Ortsbesichtigungen und insbesondere von Verhandlungen mit dem Lande Schleswig-Holstein ab. Bisher hat das Bundesministerium für Verteidigung die Freimachung von 28 Objekten gefordert. Die Inanspruchnahme soll in den Jahren 1956 und 1957 erfolgen. Von ihr werden 112 Gewerbebetriebe mit 1150 Arbeitnehmern, 42 landwirtschaftliche Betriebe und 7 Anliegerpächter betroffen. Zu Ziffer 2. Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein mit dem von mir bereits verlesenen Schreiben mitgeteilt und durch Weisungen an die Oberfinanzdirektion sichergestellt, daß die in Betracht kommenden Liegenschaften unbeschadet der Rechtswirksamkeit der Kündigungen erst dann tatsächlich freigemacht werden, wenn die anderweitige angemessene Unterbringung der Betriebe gewährleistet ist. Damit ist sogleich Vorsorge dafür getroffen, daß die Betriebe in der Fortführung ihrer Produktion nicht mehr als in dem durch die Verhältnisse bedingten Umfang beeinträchtigt werden. Zu Ziffer 3. In den zunächst für die Bundeswehr freizumachenden Liegenschaften sind 899 Familien mit 3124 Personen untergebracht. Die Mieter brauchen diese Wohnungen erst dann zu räumen, wenn die erforderlichen Ersatzwohnungen bezugsfertig sind. Die Beschaffung dieser Ersatzwohnungen erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministers für Wohnungsbau, die mit Erlaß vom 29. Februar 1956 bekanntgegeben sind. Hiernach stellt der Bund für den Bau von Ersatzwohnungen ohne Inanspruchnahme der sonstigen Bundesmittel für den Wohnungsbau bis zu 60 v. H. der Herstellungskosten bereit. Wenn von der Freimachung der Kasernen Betriebsräume des Kleingewerbes oder freier Berufe betroffen werden, so können Ersatzbetriebsräume damit finanziert werden. Räumungsbetroffene, die imstande sind, sich selbst eine Ersatzwohnung zu beschaffen, können Bundesmittel für Mietvorauszahlungen und Abstandszahlungen erhalten. Demnach sind die Befürchtungen, daß die von der Freimachung betroffenen Mieter keinen ausreichenden Ersatz erhalten, unbegründet; sie werden die Ersatzwohnungen zu zumutbaren Bedingungen erhalten. Zu den Ziffern 4 und 5: Wie sich bereits aus der Antwort zu Ziffer 2 ergibt, werden die Bundesliegenschaften erst dann freigemacht, wenn die anderweitige angemessene Unterbringung der Betriebs- und Wohnungsinhaber gewährleistet ist. Es ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich gewesen, von der Kündigung der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse abzusehen. Auch gibt erst die Kündigung des Vertragsverhältnisses den Mietern und Pächtern die Möglichkeit, die Anträge auf Gewährung von Bundesdarlehen, auf Erstattung von Umzugskosten, von Investitionen usw. zu stellen. Die Befürchtungen, daß die bereits ,ausgesprochenen Kündigungen zu kurzfristigen, gegebenenfalls zwangsweisen Räumungen führen würden, sind unbegründet. Die Oberfinanzdirektion Kiel ist angewiesen worden, denjenigen Mietern und Pächtern, denen bereits gekündigt worden ist, von dieser Auffassung Kenntnis zu geben und sie in jeder Weise mit Rat und Tat zu unterstützen. Ich habe schon betont, daß die Dienststellen des Bundes bei ihren Maßnahmen niemals die menschliche Seite des Freimachungsproblems außer acht lassen werden und über die Anträge der Betroffenen beschleunigt und wohlwollend entscheiden sollen. Ich darf im übrigen auf die Freimachungsrichtlinien hinweisen, die in ihrem Einleitungssatz selbst betonen, daß sie in dem Fall, daß sich Änderungen als notwendig herausstellen, selbstverständlich der Änderung unterliegen können. Das ist j a nicht ein Gesetz, dessen Wortlaut feststeht, abgesehen davon, daß bekanntlich auch Gesetze einer manchmal häufigen Änderung durch die gesetzgebenden Organe unterliegen. Zu Ziffer 6: Die Inanspruchnahme von bundeseigenen Liegenschaften für Zwecke der Bundeswehr erfolgt nur im Einvernehmen mit der Landesregierung Schleswig-Holstein. Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat in jedem Fall um die Zustimmung der Landesregierung für die Inanspruchnahme ehemaliger Wehrmachtsliegenschaften nachgesucht. Durch die soeben von mir genannten Freimachungsrichtlinien ist im übrigen sichergestellt, daß die zuständigen Stellen des Landes Gelegenheit erhalten, zu den Anträgen der Betroffenen vor der Entscheidung gutachtlich Stellung zu nehmen, und daß schwierige Anträge mit den Landesdienststellen beraten werden. Sollten sich im Einzelfall trotzdem noch Beschwerden erheben, so würde ich bitten, sie dem Bundesfinanzministerium unverzüglich mitzuteilen, damit wir abhelfen können. Es wird auch durchaus möglich sein, wenn das gewünscht wird, besonders schwierige Fälle in den Ausschüssen des Hohen Hauses, die sich nachdem Antrag der Fraktion der SPD mit der Frage beschäftigen werden, weiter zu erörtern. Ich glaube aber jedenfalls gezeigt zu haben, ({3}) daß die Bundesregierung bereits von Ende April an alles in ihrer Macht Stehende getan hat, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. ({4})

Dr. Carlo Schmid (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001993

Das Wort hat der Abgeordnete Brookmann.

Walter Brookmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000273, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich will das Hohe Haus nicht lange aufhalten. Aber die Ausführungen des Herrn Kollegen Rehs veranlassen mich doch, etwas zu seinen Bemerkungen zu sagen. Es sind da einige Passagen in der Begründung seines Antrags, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Ich gehe zuerst auf die Kündigungen ein, die ausgesprochen worden sind. Herr Kollege Rehs meint, sie seien mit einer Brutalität sondergleichen ausgesprochen worden. Gewiß, meine Damen und Herren, schön ist es nicht, wenn die Oberfinanzdirektion Kiel am Gründonnerstag auf hektographierten Formularen eine Kündigung ausspricht, die ausgerechnet am Ostersonnabend bei den Betroffenen eintrifft. ({0}) Man kann einer Verwaltung offenbar wirklich nicht zumuten, sich einmal diese psychologische Wirkung vorzustellen, die sie mit einer solchen Art der Kündigung herbeiführt. ({1}) Insofern muß ich dem Herrn Kollegen Rehs also schon recht geben. Die Vorwürfe arglistiger Täuschung und des Handelns wider Treu und Glauben hat der Herr Staatssekretär Hartmann vom Bundesfinanzministerium bereits zurückgewiesen. Ich komme auch nur deshalb für wenige Minuten hier herauf, um in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck entstehen zu lassen, daß ausgerechnet in Schleswig-Holstein mittelalterliche Zustände ausgebrochen seien oder daß dort irgend etwas nicht in Ordnung sei. Meine Damen und Herren, es hat sicherlich lange gedauert, bis das Bundesfinanzministerium die Richtlinien herausgegeben hat. Aber man muß eines wissen, worauf Herr Staatssekretär Hartmann schon hingewiesen hat. Seit Monaten, schon seit Anfang dieses Jahres schweben die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverteidigungsministerium auf der einen Seite und, was unser Land angeht, der Landesregierung Schleswig-Holstein auf der anderen Seite. Im Grunde genommen - es sind einige Fälle passiert, die absolut unerfreulich genannt werden müssen - ist wirklich nichts geschehen, was man „brutal" ({2}) oder was man unangemessen nennen könnte. ({3}) Meine Damen und Herren, wollen wir uns doch in dieser wirklich sehr ernsten Sache davor hüten, etwa so etwas wie Wahlpropaganda zu machen. Ich glaube, das verdient diese Sache nicht. ({4}) Das verdient sie wirklich nicht. ({5}) - Verzeihung, wenn ich von Wahlpropaganda spreche, meine Damen und Herren, so habe ich dazu alle Veranlassung. Ich will das auch gleich begründen. Herr Kollege Rehs hat hier heute eine Rede gehalten, die im wesentlichen wörtlich in einem Artikel steht, den er am 24. August dieses Jahres in der „Schleswig-Holsteinischen Volkszeitung" veröffentlicht hat. ({6}) Dieser Artikel ist überschrieben: „Kasernenräumung ein böses Exempel", und alle diese SchwarzWeiß -Passagen: „wider Treu und Glauben", „Brutalität" und „arglistige Täuschung", die finden wir da. ({7}) Ich meine, es wäre gut gewesen, wenn sich Herr Kollege Rehs rechtzeitig auch eingeschaltet hätte, um an der Verbesserung der Richtlinien mitzuarbeiten. Mir ist bekannt, daß Herr Kollege Rehs wiederholt im Bundesfinanzministerium in dieser Sache tätig gewesen ist; vielleicht ist er Interessenvertreter gewesen. Auch ich habe mich in der einen oder anderen sache einschalten müssen, weil ich darum gebeten worden bin. Aber, meine Damen und Herren, wenn man glaubt, so stark Kritik üben zu müssen, dann soll man auch wenigstens den Versuch machen, an der Erarbeitung vernünftiger Richtlinien mit tätig zu sein. ({8}) Sehen Sie, der Fraktionsführer der schleswig-holsteinischen sozialdemokratischen Fraktion, der Abgeordnete Käber, hat in ,der Landtagssitzung vom 30. Mai dieses Jahres folgendes zu dieser sicherlich leidigen Angelegenheit gesagt: Verhalten und Maßnahmen der Landesregierung - ich spreche im Telegrammstil -- so sagt er selber werden, im ganzen gesehen, auch von der Opposition anerkannt; anders beurteilen wir allerdings das Verhalten der Bundesregierung. Nun, was sie inzwischen getan hat, hat Herr Staatssekretär Hartmann hier bereits gesagt. Ich möchte nur noch auf eines hinweisen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich vom ersten Tage an, als die Frage der Räumung von Bundesliegenschaften durch Privatpersonen, durch Familien oder durch Firmen überhaupt akut wurde, mit dem Bundesfinanzministerium in Verbindung gesetzt, um diese in der Tat unangenehme Angelegenheit auf die menschlichste und behutsamste Weise zu bereinigen. Es ist seitens des Landes Schleswig-Holstein alles getan worden, ja sogar so viel getan worden, daß man sagen kann: sie ist Rufer im Streit um eine angemessene Regelung dieser Angelegenheit. ({9}) ({10}) Ich will Ihnen gleich noch etwas anderes sagen. Ich beziehe mich dabei auch auf Bemerkungen, die in dem Artikel von Herrn Kollegen Rehs stehen. Er versuchte nämlich, auch der Landesregierung eins auszuwischen, und meinte, sie habe in Bonn überhaupt nichts zu sagen, spiele dort überhaupt keine Rolle und werde mit dem, was sie in Bonn vorbringe, einfach überhört. ({11}) Vergessen Sie bitte eines nicht, meine Damen und Herren: Wenn die Richtlinien - die ich nicht in allen Punkten gutheiße - noch einigermaßen geworden sind, ist das nicht zuletzt zurückzuführen auf die Aktivität der schleswig-holsteinischen Landesregierung. ({12}) Andere, auch unter sozialdemokratischer Führung stehende, Landesregierungen haben sich, das muß gesagt werden, in dieser Angelegenheit verhältnismäßig passiv verhalten. Jedenfalls haben sie irgendwelche konkreten, realisierbaren - ({13}) - Nein, ich meine Hessen! ({14}) Unter sozialdemokratischer Führung stehende Regierungen meine ich, verehrter Herr Wehner. Also man soll nicht ungerecht sein und der Regierung Vorwürfe machen, die in der Tat nicht erhärtet werden können. ({15}) Wir sind der Meinung, daß die Richtlinien verbessert werden müssen. Das Bundesfinanzministerium hat die Erklärung abgegeben, daß es bereit ist, die Richtlinien zu ändern, wenn sich die zwingende Notwendigkeit ergeben sollte. Unsere Pflicht, meine Damen und Herren, sollte es sein, an der Verbesserung der Richtlinien mitzuarbeiten, soweit wir das können. Ob es dabei allerdings notwendig ist, zwei Ausschüsse mit einer Angelegenheit zu befassen, die mehr oder weniger als abgeschlossen gelten kann, weiß ich nicht. Ich will Ihrem Antrag nicht widersprechen, Herr Kollege Rehs; aber die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheinen mir doch zu rechtfertigen, die Sache als erledigt zu betrachten. ({16})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Abgeordnete Rehs.

Reinhold Rehs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001798, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nur wenige Bemerkungen. Herr Kollege Brookmann, Ihr Bemühen ist sehr ehrenwert, aber es ist widerspruchsvoll in sich. Sie haben selber gesagt, daß die Richtlinien verbesserungsbedürftig sind. Im selben Atemzug sagen Sie, die Angelegenheit sei abgeschlossen. Ich verstehe nicht recht, wie Sie diese beiden Feststellungen miteinander in Einklang bringen wollen. Sie haben weiter gemeint, Her Kollege, ich sollte meine Ausführungen nicht unter den Gesichtspunkt der Wahlpropaganda stellen. Nun, die Bundesregierung brauchte nur die Tatbestände aus der Welt zu schaffen; dann hätten wir überhaupt keine Veranlassung und keine Möglichkeit, dazu zu reden. Aber sie hat eben nichts dazu getan. Die Wahlpropaganda macht die Bundesregierung durch solche Tatsachen gegen sich selber. Im übrigen haben Sie gemeint, mir vorhalten zu sollen, ich hätte, statt hier Kritik zu üben oder kritische Artikel zu schreiben, an der Erarbeitung vernünftiger Richtlinien mitwirken sollen. Ihnen ist doch sicherlich auch bekannt, daß die Landesregierung zusammen mit anderen Ländern ganz konkrete Vorschläge gemacht hat, wie diese endgültigen Richtlinien aussehen sollen. Das habe ich in dem Artikel erwähnt, den Sie zitiert haben, und ich habe sie als gut bezeichnet. Nach diesen Richtlinien bestand gar keine Veranlassung, noch weiter tätig zu werden; die Bundesregierung hätte sie nur annehmen sollen. Aber sie davon überhaupt keine Notiz genommen, wie ich vorhin schon gesagt habe; die jetzigen endgültigen Richtlinien sind in den entscheidenden Punkten genau so wie der völlig unzulängliche Entwurf. Herr Staatssekretär Hartmann, nur einige wenige Bemerkungen. Mit dialektischen Argumentationen sind die von mir festgestellten Tatsachen nicht aus der Welt zu schaffen. Es bedurfte nicht Ihres Hinweises, daß hier Richtlinien erlassen worden sind und daß Sie ein Anschreiben gemacht haben. Was ich hier einer Kritik unterzogen habe, ist die Tatsache, daß diese Richtlinien völlig unzulänglich und nicht zu vertreten sind. Auf diese Feststellung sind Sie die Antwort schuldig geblieben. ({0}) Zu dem Anschreiben über die Handhabung der Richtlinien, das Sie zu Ihrer Entlastung angeführt haben und von dem der Kollege Brookmann offenbar meint, damit sei die Angelegenheit abgeschlossen, hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein in der Pressekonferenz Ende August dieses Jahres festgestellt, daß es zwar sehr schön klingt, in seinem Inhalt aber in Widerspruch zu den Richtlinien steht, die Sie erlassen haben, und daß - das ist die fast wörtliche Feststellung der Vertreter der Landesregierung - die ins einzelne gehenden Richtlinien selbstverständlich in den Amtsstuben stärker sein werden als das allgemein gehaltene Schreiben. Das ist eben diese Methode, durch so unverbindliche, beliebig auslegbare Schreiben eine nach außen beruhigende Optik zu erzeugen, in der Praxis aber nach dem anderen Buchstaben zu handeln. Das ist es, was wir nicht wollen und was geändert werden muß. ({1})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.

Dr. Alfred Gille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000681, Fraktion: Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie auch mir ganz wenige Worte. Als Landesvorsitzender der Vertriebenenorganisationen Schleswig-Holsteins kann ich nur bezeugen, daß der ganze bisherige Ablauf dieser Angelegenheit, besonders am Anfang die sehr abrupte Kündigung zum Osterfest, eine außerordentliche Beunruhigung und Besorgnis hervorgerufen hat. Herr Brookmann hat ganz richtig darauf hingewiesen, daß man bei so weitreichenden Maßnahmen in Zukunft die psychologische Vorbereitung nicht unterlassen sollte. ({0}) Ich möchte aber eine ganz konkrete Frage an den Herrn Staatssekretär stellen. Die Dinge sind noch im Ablauf. Wir haben von Ihnen heute manche schöne Worte gehört und werden nicht versäumen, sie im Protokoll zu gegebener Zeit nachzulesen und sie, falls es nötig ist, auch der Oberfinanzdirektion in Kiel vorzuhalten. Aber eins scheint mir auch nach Ihren Ausführungen noch nicht klar zu sein. Ich will einmal folgendes Beispiel wählen. Ein mühsam aufgebauter Gewerbebetrieb muß seinen Standort verlegen, muß praktisch neu anfangen. Wenn es sich um einen Handelsbetrieb, etwa um ein Kleinhandelsgeschäft handelt, dann ist möglicherweise die Kundschaft an dem neuen Ort eine ganz andere. Er muß also völlig neu anfangen. Nun haben Sie, wenn ich Sie recht verstanden habe, gesagt, daß Ihre Richtlinien für diesen Fall einen Ersatz - nicht darlehensweise, sondern, wohlgemerkt, einen Ersatz - der bisherigen Investitionsaufwendungen vorsehen. Ich möchte bitten, mir noch zu bestätigen, daß das so richtig ist. Aber, meine Damen und Herren, das langt doch nicht aus. Ich erinnere an die kurze Erörterung, die wir gestern beim Schutzbereichgesetz hatten, wo der Begriff Enteignung eine Rolle gespielt hat. Wer das Wort nahm, weiß ich im Augenblick nicht, aber ich weiß, daß mit Zustimmung wohl des ganzen Hauses zum Enteignungsbegriff einige grundsätzliche Ausführungen gemacht wurden. Man ist gewillt, in Erfüllung des Grundgesetzes die Folgen eines Eingriffs von hoheitlicher Hand, besonders auch im Rahmen der Aufrüstung, nicht auf den zufällig Betroffenen abzuwälzen, sondern die Lasten, die aus einer angemessenen Entschädigung entstehen, auf die Allgemeinheit zu legen. Hier handelt es sich auch um einen Eingriff in einen Gewerbebetrieb. Dieser Betrieb konnte - das hat Herr Rehs durchaus zutreffend ausgeführt - in den Jahren 1950/51 überhaupt nicht damit rechnen, daß er einmal vor eine solche Situation gestellt werden würde. In diesem Fall, Herr Staatssekretär, genügt es also nicht, daß Sie bereit sind, die Investitionen zu ersetzen, vielleicht gar die dadurch eingetretene Wertsteigerung, soweit sie heute noch festgestellt werden kann; dieser Begriff spielt bei der Praxis der Bundesvermögensverwaltung immer eine Rolle. Vielmehr müßten Sie - und ich wäre dankbar, wenn Sie uns das bestätigen könnten - in analoger Anwendung der rechtsstaatlichen Grundsätze Entschädigungen für Enteignungen vorsehen. Sie müßten, selbstverständlich nichts Maßloses, aber für alles, was beweisbar ist, was den Gewerbetreibenden durch den Eingriff der öffentlichen Hand jetzt verlorengeht, das Ergebnis jahrelanger Aufbauarbeit, entschädigen. Wir werden in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Betroffenen versuchen, mit ihrer Oberfinanzdirektion, notfalls mit Ihnen und Ihrem Hause, die Dinge nach diesen Grundsätzen zum ruhigen Ablauf zu bringen. Daran mitzuwirken, sind wir gern bereit. Nur noch eine letzte Bemerkung. Auch bei dieser Debatte kam wieder der Zwischenruf: „Die haben ja viel bessere Wohnungen, als sie je gehabt haben!" ({1}) - Herr P e 1 s t er, Sie sind uns durch diese verständnislosen Zwischenrufe schon mehrfach aufgefallen. ({2}) Wir sind nicht mehr gewillt, das stillschweigend hinzunehmen, sondern werden Ihnen so auf die Finger klopfen, wie es nötig ist. ({3}) Diese Hartköpfigkeit und Verständnislosigkeit haben wir satt! Das sind Menschen, die ein Leid getragen haben, ({4}) in das Sie sich einmal etwas hineindenken sollten. ({5}) Ich glaube nicht, daß es dem Ansehen auch Ihrer politischen Freunde dient, wenn immer wieder von Ihrer Seite diese häßlichen Zwischenrufe kommen. ({6}) Herr Staatssekretär, ich darf nochmals die Bitte aussprechen, daß Sie zu zwei Punkten noch etwas Konkretes sagen: erstens, ob ich es richtig verstanden habe, daß auch nach den bestehenden Richtlinien bereits eine Entschädigung als Ersatz - nicht in Form von Bundesdarlehen - für Investitionen gegeben wird, und zwar nicht mit der Einschränkung, daß die Investitionen heute noch wertsteigernd wirken müssen. Zweitens möchte ich fragen, ob Sie es für richtig halten, auch hier, bei allem Vorbehalt eines wirklichen Nachweises, nach den rechtstaatlichen Grundsätzen einer Enteignung vorzugehen. Das kommt natürlich nur für die Gewerbebetriebe in Frage. Wenn das der Fall ist, dann sind wir gewiß, daß auch in Schleswig-Holstein, wo diese Dinge wegen ihres Umfanges und wegen der besonders schwierigen sozialen Struktur der vielen Aufbaubetriebe so kraß in Erscheinung getreten sind, die Angelegenheit ruhig zu Ende gebracht wird. Ich wäre dankbar, wenn Sie diese Zusage als schon in dem Inhalt, Sinn und Geist der Richtlinien liegend heute hier bestätigen könnten. ({7})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Gille wie folgt beantworten: Was die bisherigen Investitionen betrifft, so soll voller Ersatz gegeben werden, und zwar nicht im Wege von Darlehen. ({0}) - Ich glaube, es wird sich empfehlen, Einzelheiten im Ausschuß zu besprechen. Was Sie mit Ihrer zweiten Frage meinen, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht denken Sie an solche Produktionsausfälle, die durch die Verlegung ({1}) einer Fabrik, eines handwerklichen Betriebes entstehen. ({2}) Auch solche Produktionsausfälle werden berücksichtigt, und zwar im Wege des Härteausgleichs. Sollten Sie an noch andere Fälle denken - es gibt ja alle möglichen Variationen von Schadensarten -, so würde ich doch empfehlen, dies im einzelnen nicht im Plenum, sondern in den vorgesehenen Ausschußberatungen zu erörtern. Dann kann man sich an Hand von Einzelfällen darüber unterhalten.

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pelster. ({0})

Georg Pelster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001687, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich nicht zum Wort gemeldet, wenn nicht versucht worden wäre, durch Verdrehungen und Unterstellungen den Eindruck zu erwecken, als wenn diejenigen, die in der Heimat geblieben sind und die in Sekundenschnelle alles, auch ihre Familien, verloren haben, kein Herz für diejenigen hätten, die ihre Heimat verloren haben. Das wird uns nämlich immer und ewig von neuem vorgeworfen. Mancher von Ihnen sollte erst einmal soviel tun, wie ich für die Ostvertriebenen getan habe. Wir haben ganze Straßenzüge gebaut, wir haben den Leuten Stellen besorgt, haben sie in die Behörden gebracht; dafür haben wir dann Vorwürfe bekommen. Es hätte einmal ein Einheimischer soviel bekommen sollen, wie diese Leute bekommen haben! Wir werden ihnen auch weiterhin helfen. Aber wir müssen uns verbitten, daß uns immer und immer wieder vorgeworfen wird, wir hätten nach dieser Richtung nichts getan. Dagegen verwahre ich mich. Ich wehre mich auch dagegen, daß man mir unterstellt, ich hätte gesagt, die Leute hätten jetzt bessere Wohnungen. Ich habe gesagt: wenn sie bisher in Kasernen gewohnt haben, dann bekommen sie, wenn sie jetzt in Wohnungen umgesiedelt werden, bessere Wohnungen, als sie die ein oder zwei Räume darstellten, die sie in den Kasernen hatten. Das habe ich gesagt, und Sie haben die Dinge so hingedreht, als wenn ich gesagt hätte, daß die Leute nun alle bessere Wohnungen hätten, als sie jemals gehabt haben. Das ist nicht der Fall. Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß man mir und meinen Freunden unterstellt, wir hätten kein Herz für unsere Ostvertriebenen. Wir werden so wie bisher auch weiterhin alles tun, was in unseren Kräften steht, um zu helfen, wo Hilfe notwendig ist. ({0})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu diesem Punkt. Es ist beantragt, den Antrag an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung - federführend - und an den Ausschuß für Heimatvertriebene - mitberatend - zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? -Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen. Die Überweisung ist erfolgt. ({0}) Ich rufe Punkt 5 auf: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Hinterbliebenen ({1}) ({2}). Auf Begründung und Beratung in erster Lesung soll verzichtet werden. Ich schlage vor: Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung - federführend -, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung. - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen. Punkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Kleindinst, Berendsen, Dr. Kliesing, Dr. Krone und Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes ({3}). Auch hier soll so verfahren werden. Ich schlage vor: Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung - federführend -, an den Ausschuß für Beamtenrecht zur Mitberatung. - Das Haus ist damit einverstanden; dann ist so beschlossen. Punkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Altersversorgung für die Landwirtschaft ({4}). Auch hier soll auf Begründung und Aussprache in der ersten Lesung verzichtet werden. Ich schlage vor: Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Sozialpolitik - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Investitionsprogramm für die Landwirtschaft ({5}). Hier schlage ich die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. - Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen. Punkt 9: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ({6}) ({7}). Ich schlage Überweisung des Entwurfs an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich rufe den um die zweite und dritte Beratung erweiterten Punkt 10 der Tagesordnung auf: Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes ({8}). Ich rufe den Gesetzentwurf in der ersten Beratung auf und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung. Wir ({9}) treten in die zweite Beratung des Gesetzentwurfs ein. Ich rufe auf in der Einzelberatung Art. 1, - Art. 2, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift des Gesetzentwurfs zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir treten in die dritte Beratung ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache. Da Änderungsanträge zur dritten Beratung nicht vorliegen, kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte vom Platz. - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist das Gesetz verabschiedet. Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien ({10}) ({11}). Ich schlage vor: Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik - federführend - und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zur Mitberatung. - Bitte, Herr Abgeordneter?

Wilmar Sabaß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001911, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle den umgekehrten Antrag: die Vorlage an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zu überweisen, da für die Regierungsvorlage der Bundesminister der Finanzen federführend ist.

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung über den eben gestellten Antrag, den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zum federführenden Ausschuß und den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zum mitberatenden zu bestimmen. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich komme zu Punkt 12 der Tagesordnung. Ich unterstelle - ich war im Ältestenrat nicht zugegen -, daß die beiden Gesetze zusammen beraten werden sollen, weil sie hier unter Punkt 12 mit den Buchstaben a und b aufgeführt sind. Ich rufe also Punkt 12 der Tagesordnung auf: a) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - Gesetz nach § 246 Abs. 3 LAG - ({0}) ({1}); b) Erste Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({2}) ({3}). Ich finde hier eine geschäftordnungsmäßige Bemerkung meines Vorgängers vor, daß der Regierungsentwurf zuerst begründet werden soll. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann erteile ich dem Herrn Staatssekretär Hartmann vom Bundesfinanzministerium das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 2674.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vorgelegt. Sie kommt damit einer Verpflichtung nach, die ihr der Gesetzgeber im § 246 des Lastenausgleichsgesetzes und in verschiedenen anderen Vorschriften auferlegt hatte. Sie hat diesen Anlaß gleichzeitig benutzt, um verschiedene weitere Verbesserungen des Gesetzes vorzuschlagen, die sich nach den praktischen Erfahrungen als zweckmäßig und möglich erwiesen haben. Gegenstand des Entwurfs ist in erster Linie die Neufestsetzung ,der Höhe der Hauptentschädigung und der Hausratentschädigung. Daneben steht die Überleitung der gegenwärtigen Regelung der Aufbaudarlehen in die Hauptentschädigung. Nach dem Lastenausgleichsgesetz soll der Lastenausgleich spätestens bis zum Jahre 1979 abgeschlossen werden. Es war von Anfang an klar, daß eine mathematisch genaue Berechnung der Einnahmen und Ausgaben ,des Ausgleichsfonds bis zu diesem Zeitpunkt, also für weitere 22 Jahre, weder heute noch in absehbarer Zukunft möglich ist. Die Schadensfeststellung ist schwierig und erfordert beträchtliche Zeit. Ich darf auch daran erinnern, daß bei den Ausgleichsbehörden über 4 Millionen Anträge auf Schadensfeststellung mit dem Ziel der Hauptentschädigung gestellt worden sind. Die Schwierigkeiten liegen aber nicht allein bei der Schadensfeststellung. Es ist auch ausgeschlossen, heute schon die Einnahmen des Lastenausgleichsfonds aus der Lastenausgleichsabgabe bis 1979 mit einiger Genauigkeit zu schätzen. Ebenso lassen sich die künftigen Aufwendungen für Unterhaltshilfe und für andere Ausgleichsleistungen vorläufig nur in grober Annäherung veranschlagen. Trotzdem hat es die Bundesregierung für richtig gehalten, die Vorlage, die verschiedene Leistungsverbesserungen für die Geschädigten bringen soll, fristgemäß vorzulegen. Sie hat dabei das Risiko von Schätzungsfehlern auf der Einnahmen-und der Ausgabenseite des Ausgleichsfonds in Kauf genommen. Sollte sich später die Entwicklung günstiger als erwartet gestalten, so würde dies voll den Geschädigten zugute kommen. Denn nach den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes, vor allem des § 5, müssen alle zusätzlichen Mittel des Ausgleichsfonds ausschließlich für Leistungen an die Geschädigten verwendet werden. Um jedes Mißverständnis in dieser Richtung auszuschließen, ist in der Vorlage die Bezeichnung „Lastenausgleichs-Schlußgesetz", mit der der Entwurf vielfach in der Öffentlichkeit bezeichnet worden war, absichtlich vermieden worden. Was den Inhalt des Entwurfs anlangt, so will ich mich auf wenige grundsätzliche Feststellungen beschränken. Die Vorschriften und ihre Begründung im einzelnen sind aus der Regierungsvorlage ersichtlich. Vorausschicken muß ich, daß die Vorschläge zwar immer von den Wünschen und den Sorgen der Geschädigten ausgehen, daß aber auch die bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt werden mußten, die nun einmal vor allem im finanziellen Bereich Grenzen setzen. Man könnte den ({0}) Geschädigten keinen schlechteren Dienst erweisen, als wenn man ihnen jetzt Versprechungen gäbe, die sich später als unerfüllbar erweisen würden. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Hauptentschädigung um etwa 20 °/o vor. Die Berechnungen, auf die sich die Neufestsetzung der Grundbeträge stützt, finden Sie im einzelnen in der Begründung. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß diese Berechnungen vorsichtig vorgenommen worden sind, wie sich dies aus den Unsicherheiten einer Zeitspanne von über 20 Jahren von selbst versteht, aber in keiner Weise ängstlich oder übervorsichtig. Da in Zukunft die Hauptentschädigung auch unmittelbar ausgezahlt werden kann, regelt der Entwurf auch die Frage, in welcher Form in Zukunft die Ansprüche auf Hauptentschädigung erfüllt werden sollen. Dabei darf nicht vergessen werden, daß in beträchtlichem Umfang schon in der Vergangenheit Ansprüche auf Hauptentschädigung auch durch die Gewährung von zur Umwandlung geeigneten Aufbaudarlehen und durch 'die Gewährung von Entschädigungsrente und teilweise von Unterhaltshilfe erfüllt worden sind. Es handelt sich dabei um Beträge, die jährlich wohl mehrere Hundert Millionen DM ausmachen. Auch in Zukunft wird diese Form der Erfüllung der Hauptentschädigung noch sehr beträchtliche Bedeutung haben. Der Entwurf enthält ferner eine Erhöhung der Hausratentschädigung um im allgemeinen 200 DM für den Geschädigten sowie eine Erhöhung der Kinderzuschläge zur Hausratentschädigung. Wir wissen alle, daß die Hausratentschädigung bescheiden ist, wenn man sie an den Aufwendungen mißt, die heute zur Beschaffung von Hausrat erforderlich sind; aber man sollte auch berücksichtigen, daß die Hausratentschädigung in nahezu sieben Millionen Einzelfällen gewährt werden muß und daß sie ihren Sinn nur erfüllt, wenn sie in naher Zukunft geleistet werden kann. Es besteht Übereinstimmung, daß die Aufbaudarlehen in Zukunft zunehmend zugunsten der Hauptentschädigung zurücktreten müssen. Die Regierungsvorlage beruht aber auf der Erkenntnis, daß ein plötzliches Aufhören der Aufbaudarlehen zu schweren Notständen bei den Geschädigten insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus und der landwirtschaftlichen Siedlung führen müßte. Der Entwurf sieht deshalb eine zunehmende Einschränkung der Aufbaudarlehen zugunsten der Hauptentschädigung vor. In neun Jahren soll der Endzustand erreicht werden, daß ausschließlich Hauptentschädigung geleistet wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß die Vorschriften über die Schadensberechnung für die Eigentümer verlorenen landwirtschaftlichen Vermögens zu besonderen Härten auch im Vergleich zu den anderen Geschädigtengruppen geführt haben. Der Entwurf sucht diese Härten durch einen angemessenen Zuschlag zum Schadensbetrag auszugleichen. Insbesondere zugunsten der Kriegssachgeschädigten wird sich die im Entwurf vorgesehene Änderung des § 249 auswirken, wonach die Ermäßigung der Vermögensabgabe auf die Hauptentschädigung nicht mehr wie bisher voll, sondern nur mit ihrem pauschal veranschlagten Zeitwert angerechnet wird. Auch die Leistungen der Entschädigungsrente will der Entwurf für die Geschädigten verbessern, besonders durch die Erhöhung des Einnahmehöchstbetrags und durch die Zulassung des weiteren Hineinwachsens in diese Rente bei fortgeschrittenem Lebensalter. Die vorgeschlagenen Leistungserhöhungen sind nur möglich, wenn auch Klarheit auf der Einnahmenseite des Ausgleichsfonds geschaffen wird. § 6 Abs. 1, der die Leistung von Zuschüssen der Länder an den Ausgleichsfonds an Stelle der ursprünglich vorgesehenen Abführung der Vermögensteuererträge regelt, gilt nur bis zum Ende des Rechnungsjahres 1958. Der Entwurf sieht jetzt eine endgültige Regelung vor. Auch die Länder müßten dafür Verständnis haben, daß es nicht möglich wäre, erhöhte Leistungen des Ausgleichsfonds auf die Dauer festzulegen, wenn einer der wichtigen Einnahmeposten des Ausgleichsfonds für die Zeit ab 1959 ungeklärt bliebe. Auf weitere Einzelvorschriften des Entwurfs will ich im Augenblick nicht eingehen. Der Entwurf befaßt sich nicht mit der Abgabenseite des Lastenausgleichsgesetzes. Dazu wird diesem Hause demnächst eine besondere Vorlage der Bundesregierung vorgelegt werden, die aber voraussichtlich keine ins Gewicht fallende Änderung der Erträge aus den Lastenausgleichsabgaben mit sich bringen wird. Zum Abschluß darf ich zusammenfassend noch einige Bemerkungen allgemeiner Art machen. Die Geschädigten dürfen überzeugt sein, daß der Bundesregierung ihre Wünsche und ihre Nöte bekannt sind. Wir haben für die Lage dieses besonders schwer getroffenen Kreises unserer Bevölkerung volles Verständnis. Die Bundesregierung hat den ehrlichen Willen, wie bisher so auch in Zukunft nach Kräften zu helfen. Was die Geschädigten aber brauchen, sind echte Leistungen und nicht Versprechungen auf dem Papier. Ich habe den Eindruck, daß der Initiativantrag, der heute auch zur Beratung steht und dem Hause neben der Regierungsvorlage vorliegt, diesen einfachen Wahrheiten nicht gerecht wird. Wir müssen realistisch sehen, was möglich ist. Der Ausgleichsfonds ist nach dem ausdrücklichen Wunsch der Geschädigten als ein Sondervermögen gestaltet. Dieses Sondervermögen ist weitgehend selbständig. Es kann nur das ausgeben, was es einnimmt. Gesetzliche Leistungsversprechen, denen keine Einnahmen oder nur Scheineinnahmen gegenüberstehen, wären wertlos und daher gefährlich. Umgekehrt würde für die Geschädigten kein Schaden entstehen, wenn sich etwas später ergeben sollte, daß mehr Mittel als erwartet zur Verfügung stehen. Ich habe einleitend schon auf den § 5 hingewiesen, wonach alle zusätzlichen Einnahmen des Sondervermögens restlos für Leistungen an die Geschädigten verwendet werden müssen. Ich darf vielleicht bei dieser Gelegenheit in einigen Sätzen auf die Leistungen des Lastenausgleichs in den letzten Jahren hinweisen. Aus der nicht ganz zweckfreien Kritik, die man in letzter Zeit zu hören bekam, konnte man fast den Eindruck bekommen, als ob bisher so gut wie nichts geschehen wäre. Wir sind überzeugt, daß die Leistungen des Lastenausgleichs, gemessen an den Nöten und Schwierigkeiten der betroffenen Menschen, nur bescheiden sind. Wenn aber vor kurzem das Bundesausgleichsamt bekanntgeben konnte, daß die bisherigen Leistungen des Lastenausgleichs mit Einschluß der Soforthilfe 20 Milliarden DM überschritten haben, ({1}) ({2}) dann drückt sich darin eine wirkliche Leistung für die Eingliederung und damit für die soziale Befriedung aus. ({3}) Diese Leistung hat die Wirtschaft und letztlich der Steuerzahler der Bundesrepublik aufgebracht. In dieser Leistung kommt aber gleichzeitig eine außerordentliche Arbeitsleistung unserer Ausgleichsämter und der Heimatauskunftsstellen zum Ausdruck. Es will etwas heißen, daß mit neu aufzubauenden Dienststellen in wenigen Jahren beispielsweise über 6 Millionen Anträge auf Hausrathilfe, etwas über 1 Million Anträge auf Unterhaltshilfe, viele Hunderttausende Anträge auf Aufbaudarlehen bearbeitet wurden, ganz abgesehen von der besonders schwierigen Schadensfeststellung. Ich fühle mich verpflichtet, bei dieser Gelegenheit den Ausgleichsämtern und den Heimatauskunftsstellen für ihre schwere und nicht immer dankbare Arbeit ausdrücklich zu danken. ({4}) Ich bitte Sie, wenn Sie jetzt in die Einzelbearbeitung des Gesetzentwurfs eintreten, dabei im Auge zu behalten, daß Sie über ein Gesetz beraten, das den Geschädigten nützen und die Leistungen für sie verbessern soll, daß es sich aber um echte Leistungen handeln muß, nicht nur um Versprechungen auf dem Papier. Nur ein Gesetz, bei dem Einnahmen und Ausgaben in Einklang gehalten werden, bringt den Geschädigten ehrliche und echte Hilfe. ({5})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort zur Begründung des Entwurfs Drucksache 2645 hat der Herr Abgeordnete Dr. Klötzer. Dr. Klötzer ({0}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens und im Auftrage meiner Fraktion darf ich zur Begründung des Ihnen in Drucksache 2645 vorliegenden Initiativgesetzentwurfes der Fraktion des GB/BHE folgendes ausführen. Der Gesetzgeber des Jahres 1951/52 hat mit der Konzipierung und Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes völliges Neuland betreten. Bei allen ihm seinerzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen handelte es sich um grobe und gröbste Schätzungen, und zwar sowohl bei der Aufkommensseite als auch bei der Leistungsseite. Weder die Höhe der von den nicht geschädigten Abgabepflichtigen zu erwartenden Abgaben noch die Höhe der zu entschädigenden Verluste waren auch nur annähernd bekannt. Der Gesetzgeber hat daher in § 246 Abs. 3 und in § 295 Abs. 4 vorgesehen, daß nach Ablauf mehrerer Jahre, wenn eine gewisse Übersicht erlangt ist - man hielt damals etwa 5 Jahre für ausreichend -, überprüft werden soll, ob und in welchem Umfange eine Anhebung der den Geschädigten zugesagten Leistungen erfolgen kann. Schon allein aus der Tatsache, daß man in diesen beiden Paragraphen nur eine Besserungsklausel, d. h. nur eine Überprüfung nach der positiven Seite vorgesehen hat, kann geschlossen werden, daß seinerzeit die zugrunde gelegten Schätzungen vorsichtig, ja übervorsichtig waren und daß man sich dessen auch bewußt war. Der in § 246 Abs. 3 vorgesehene Zeitpunkt ist nun sehr nahe herangerückt. Hierbei muß jedoch gleich gesagt werden, daß sich die Erwartung des 1. Deutschen Bundestages, man werde bis zum 31. März 1957 die erforderliche Übersicht über die Höhe der dem Fonds zufließenden Abgaben einerseits und der aus ihm zu erbringenden Leistungen andererseits erlangt haben, nicht erfüllt hat. Es ist bis heute weder eine vollkommene Veranlagung der Abgabepflichtigen erfolgt, noch ist die Feststellung der Verluste so weit fortgeschritten, daß man die Höhe der entstandenen Schäden auch nur annähernd in Zahlen angeben könnte. Letzteres hat nach unserer Meinung seinen Grund einmal in der unverantwortlichen und sicherlich schuldhaften Verzögerung bei der Erarbeitung und Herausgabe der Bewertungsvorschriften, ({1}) zum zweiten in der qualitativ und quantitativ unzureichenden Besetzung der Ausgleichsbehörden, die mit der Millionenzahl der Anträge nicht in dem erwünschten Tempo fertig werden können. Ich möchte daher von dieser Stelle aus und bei dieser Gelegenheit nochmals die dringende Bitte um Abstellung dieser Mängel lautwerden lassen, da nur ein rasches und reibungsloses Funktionieren der Ausgleichsverwaltung garantieren kann, daß das Lastenausgleichsgesetz und seine Novellen auch tatsächlich in der Praxis so, wie es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, zur Anwendung gelangen. Der Initiativgesetzentwurf meiner Fraktion strebt zwei Ziele an: erstens, dem Befehl des Gesetzgebers von 1952 folgend, nach sorgfältiger Prüfung festzustellen, welche besseren und, den Verlusten entsprechend, auch gerechteren Leistungen den Geschädigten gegeben werden können, und zweitens im Zuge dieses Gesetzes gleichzeitig auch die bis jetzt festgestellten und in der praktischen Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes in Erscheinung getretenen Härten, soweit irgend möglich, zu beseitigen. Dieser doppelten Zielsetzung unseres Entwurfes dienen die etwa 60 Einzelpunkte, durch welche eine Vielzahl von Paragraphen des Lastenausgleichsgesetzes angesprochen und deren Änderung angestrebt wird. Es kann nicht Aufgabe der heutigen ersten Lesung sein, auf all die vielen Einzelprobleme einzugehen. Ich will deshalb nur die wichtigsten und grundsätzlichsten Fragen herausgreifen. Gestatten Sie mir aber noch eine Vorbemerkung. Ich nannte Ihnen vorhin als erstes Ziel unseres Gesetzentwurfes eine Anhebung der nach unserer Meinung bis jetzt zu geringen und zu den entstandenen Verlusten in keinem richtigen Verhältnis stehenden Leistungen. Um Ihnen die Berechtigung dieser Forderung deutlich vor Augen zu führen, muß ich daran erinnern, daß bei der Konzipierung des Gesetzes im Jahre 1951/52 immer wieder mit besonderem Nachdruck betont wurde, daß die vorgesehenen Leistungen zwar von allen Seiten als sehr niedrig im Vergleich zu den Schäden angesehen werden müßten, daß man aber mit diesen Leistungen an die äußerste Grenze der Leistungsfähigkeit der westdeutschen Volkswirtschaft gegangen sei und daß man durch ein geringes Mehr diese westdeutsche Volkswirtschaft gefährden, ja dem Zusammenbruch aussetzen würde. Herr Vizekanzler Blücher gab seinerzeit vor dem Plenum des Hauses namens der Bundesregierung eine Erklärung ab, aus der ich mit Genehmigung ({2}) des Herrn Präsidenten zwei Sätze zitieren darf. Herr Vizekanzler Blücher sagte: Der Gesetzentwurf mutet der abgabepflichtigen Wirtschaft ebenso wie dem öffentlichen Haushalt Opfer zu, die nach der überwiegenden Auffassung des Ausschusses und der Bundesregierung das Äußerste darstellen, was unter Berücksichtigung der übrigen bestehenden Belastungen zur Zeit noch tragbar erscheint. Er sagte weiter: Bis zur äußersten Grenze der jetzt möglichen Belastung zu gehen, erschien jedoch im Hinblick auf die Notlage der Geschädigten unbedingt notwendig. Aus den Worten „zur Zeit" und „jetzt möglichen Belastung" wird auch erkennbar, daß der Gesetzgeber seinerzeit bei der Einfügung des Abs. 3 in § 246 und des Abs. 4 in § 295 auch die Möglichkeit einer Steigerung der Leistungsfähigkeit und deren Berücksichtigung ausdrücklich vorsah. Mit diesen Argumenten, mit dem Hinweis auf die Grenze der Leistungsfähigkeit hat man damals ein Gesetz geschaffen, das, wie wohl nicht bestritten werden kann und wie auch von Herrn Staatssekretär Hartmann soeben bestätigt wurde, in seinen Leistungen sehr dürftig, gemessen an den Verlusten, ausgefallen ist. Inzwischen haben sich jedoch die Verhältnisse in der Bundesrepublik wesentlich verändert. Wir haben einen wirtschaftlichen Aufschwung genommen, den man allerorts als das sogenannte deutsche Wirtschaftswunder anpreist und hervorhebt. Ich möchte ihn hier in wenigen Zahlen skizzieren, weil wir bei Behandlung dieser Materie aus diesen Zahlen auch Schlußfolgerungen zu ziehen haben. Das Bruttosozialprodukt ist von 1949 bis 1955 von damals 79 auf heute 164 Milliarden DM, d. h. um 107 % gestiegen. Die Investitionen in unserer Wirtschaft stiegen von 1951 bis 1955 um rund 65 %. Die Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden vermehrten sich im gleichen Zeitraum um 17 Milliarden DM und haben gegenüber dem Stand von 1951 heute die Höhe von 161 % erreicht. Ein letztes, besonders krasses Beispiel: Die Aktienkurse sind seit 1951 um durchschnittlich 260 % gestiegen. ({3}) Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß man es damals für notwendig hielt, gerade das Aktienvermögen nicht so wie alle anderen Vermögen entsprechend seinem vollen Einheitswert mit der Vermögensabgabe zu belasten, sondern es, das heute einen Stand von 260 % erreicht hat, nur mit 50 % seines Nominalwertes zur Vermögensabgabe heranzuziehen. ({4}) Schließlich hat sich die westdeutsche Volkswirtschaft bzw. die Bundesregierung, die seinerzeit durch nur etwas höhere Leistungen das gesamte Wirtschaftsleben als dem Zusammenbruch ausgesetzt gesehen hatte, gestatten können, von 1951 bis 1956 den Höchstsatz in der Einkommenbesteuerung von 80 auf 55% herabzusetzen, also gerade bei den höchsten Einkommensträgern auf sehr ins Gewicht fallende Steuereinnahmen zu verzichten. Schließlich hat man - auch das muß in diesem Rahmen gesagt werden - in verschiedenen anderen inzwischen in diesem Hause verabschiedeten Entschädigungsgesetzen eine hundertprozentige Entschädigung festgelegt, und zwar nicht etwa wie beim LAG berechnet von den Einheitswerten, sondern vom Verkehrswert, vom gemeinen Wert. Ich will, um nicht falsch verstanden zu werden, damit keineswegs etwa einer Schmälerung der Leistungen aus diesen anderen Entschädigungsgesetzen das Wort reden, im Gegenteil, ich glaube, daß der Grundsatz „gleiches Recht für alle Staatsbürger" zu entsprechenden Folgerungen auch auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zwingt. Zusammenfassend darf ich wohl feststellen, daß die westdeutsche Volkswirtschaft von 1956 zu ganz anderen Lastenausgleichsleistungen fähig ist, als man sie im Jahre 1951 nur glaubte bewilligen zu können. Wir anerkennen hierbei, daß die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen ihre Grenze immer dort finden muß, wo die Leistungsfähigkeit des Schuldners aufhört. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß die Leistungsfähigkeit des Schuldners beim Lastenausgleich - und, meine verehrten Damen und Herren, Schuldner ist bei dieser Materie nicht, wie man es hinstellt, der nicht geschädigte, der von Vertreibung und Kriegssachschaden verschont gebliebene Mitbürger, sondern Schuldner ist und bleibt der Staat - im Zeitalter des deutschen Wirtschaftswunders wesentlich anders zu beurteilen ist als im Jahre 1951, und ich glaube, daß man heute nicht, wie es 1951 geschehen ist, etwa vom Gedanken einer mangelnden Leistungsfähigkeit her den Ansprüchen der Millionen Geschädigter Schranken setzen kann. Aus meiner vorigen Bemerkung, daß wir als Schuldner des Lastenausgleichs nicht den von Vertreibung und Kriegssachschaden verschont gebliebenen Mitbürger, sondern den Staat ansehen, ergibt sich auch, daß wir in unserem Entwurf nicht eine Erhöhung der Abgabeleistungen fordern, sondern verlangen, daß die für die verbesserten Leistungen erforderlichen zusätzlichen Mittel vom Staat, d. h. aus dem ordentlichen Etat erbracht werden. Die Inanspruchnahme des ordentlichen Etats für die verbesserten Leistungen ist auch durch die Steigerung des allgemeinen Steueraufkommens und durch die Entlastung der Fürsorge- und Sozialetats infolge des allgemeinen Wirtschaftsaufschwungs seit 1951 durchaus gerechtfertigt. Nun lassen Sie mich noch einige wenige Bemerkungen zu den wichtigsten Leistungen des Gesetzes und den von uns geforderten Verbesserungen machen. Ich darf zuerst auf die Hauptentschädigung zu sprechen kommen. Der Grundgedanke, der uns bei Erstellung unseres Entwurfes leitete, war der Gedanke einer Lösung der Gerechtigkeit. Wenn wir diesen Grundsatz der Gerechtigkeit bei der Hauptentschädigung anwenden wollen, so können wir nur vorn Prinzip der vollen Entschädigung ausgehen. Die Millionen Vertriebener haben ihre Vermögen, ihre Arbeitsplätze und ihre Heimat im Osten für die Gesamtheit des Volkes aufgeopfert. Das gleiche gilt für die Millionen der Kriegssachgeschädigten und der anderen Geschädigtengruppen. Seit 1794 sind die §§ 74 und 75 des Allgemeinen Landrechts ununterbrochen gültig. Dort ist der Grundsatz niedergelegt, daß der Staat seinen Bürgern, soweit diese durch seine Maßnahmen Schäden erlitten haben, Ersatz zu leisten hat. Eine Einschränkung kann die({5}) ser Grundsatz, wie schon eingangs erwähnt, nur durch die Grenze der Leistungsfähigkeit erfahren. Andere Einschränkungen widersprechen der Gerechtigkeit. Selbstverständlich muß der Anspruchsberechtigte in bezug auf die Hauptentschädigung das gleiche gegen sich gelten lassen, was ein nicht geschädigter Abgabepflichtiger auf Grund des gleichen Gesetzes gegen sich gelten lassen muß. Wenn ein Abgabepflichtiger, soweit sein Vermögen 5000 DM übersteigt, von dem übersteigenden Betrag 50 % als Vermögensabgabe abgeben muß, so wird auf der anderen Seite der Anspruchsberechtigte also auch nur für Verluste bis zu 5000 DM volle Entschädigung fordern können, für die übersteigenden Verluste aber nur eine 50%ige Entschädigung verlangen dürfen. Darüber hinaus wird man aus sozialen Gründen und wegen der erwähnten Grenze der Leistungsfähigkeit auch nicht unbegrenzt, bis zu Schadenshöhen, die in die Millionen gehen, eine 100- oder 50%ige Entschädigung fordern, sondern von einer gewissen Höhe an - wir haben in unserem Entwurf die Grenze bei einem Schaden von 25 000 DM vorgeschlagen - müssen diese Entschädigungsquoten allmählich sinken. Aber es darf als unterste Grenze nicht ein Entschädigungssatz von 6,5 % unterschritten werden. Wir haben nach den derzeitigen Bestimmungen als unterste Grenze 2 % und teilweise weniger. Man kann dem Verlierer von Sachwerten keinesfalls zumuten, für diese Sachwerte mit einer geringeren Entschädigung abgespeist zu werden, als man sie bei der Währungsreform selbst für teilweise höchst unlauter erworbenes Geld gewährt hat. Mit der Höhe der Hauptentschädigung unmittelbar verbunden ist die Problematik der Bewertung. Wir wissen, daß als Grundlage für die Bewertung der Einheitswert gilt. Schon das bedeutet eine sehr erhebliche Abweichung vom Prinzip der vollen Entschädigung. Wir wissen weiter, daß die Einheitswerte bestenfalls bei 50 % des Verkehrswertes liegen, in einem Fall, bei der Land- und Forstwirtschaft, sogar noch viel niedriger, bei etwa 30 %. Wir haben in unserem Entwurf aus mancherlei Gründen, besonders weil technische Schwierigkeiten besonders großer Art dem entgegenstehen würden, uns nicht dazu entschlossen, vom Einheitswert abzugehen. Wir wollen damit insbesondere nicht einen Grund dafür liefern, daß die nunmehr auf der Basis der Einheitswerte angelaufene Feststellung mit den bis jetzt erzielten, leider Gottes nur sehr geringen Erfolgen und Fortschritten ad acta gelegt wird und eine neue Feststellung auf einer anderen Basis beginnen muß. Die Frage „Einheitswert oder Verkehrswert" ist auch nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist allein die Höhe der Entschädigung. Es ist gleichgültig, ob ich 50 % vom Verkehrswert oder 100 % vom Einheitswert gebe. In beiden Fällen würde sich die Entschädigungssumme in gleicher Höhe errechnen. Entscheidend wichtig bei diesem Problem der Bewertung ist jedoch, daß alle Vermögensarten nach dem gleichen Maßstab bewertet werden. Das ist leider zur Zeit nicht der Fall. Während die Einheitswerte bei Hausbesitz, bei Gewerbevermögen usw. etwa gleich sind, sind sie beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen erheblich niedriger. Dieser Unterschied muß beseitigt werden. Wir haben hierzu in unserem Entwurf mit der Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte einen geeigneten Weg vorgeschlagen. Hierbei sollen nach unserem Entwurf auch die bisher überhaupt nicht im Einheitswert erfaßten Vermögensteile berücksichtigt werden. Schließlich soll nach unserem Entwurf das bisherige Gruppensystem des § 246 mit seinen in Gruppen sprunghaft sich erhöhenden Entschädigungssätzen durch ein gleitendes Entschädigungssystem abgelöst werden, welches viel gerechter erscheint. Wenige Sätze zur Hausratentschädigung. Wir verlangen, daß nunmehr bei der Hausratentschädigung schnellstens ein Abschluß erreicht wird. Die Hausratentschädigung in ihren bis jetzt vorgesehenen Sätzen sehen wir als nicht ausreichend an. Ich glaube auch nicht, daß die im Regierungsentwurf vorgesehene Anhebung um 200 DM, in einem Fall nur um 100 DM, ausreichend ist. Wir haben eine Aufstockung in allen Gruppen um 400 DM beantragt und in diesem Zusammenhang gleichzeitig eine sehr grobe Härte zu beseitigen versucht. Es handelt sich um das immer wieder diskutierte Problem der „Möbelkinder", derjenigen Jahrgänge, die ihren Hausrat zu Hause schon besessen und ihn verloren haben und die heute völlig leer ausgehen, obwohl sie gerade in den Altersstufen stehen, wo sie in die Gründung eines eigenen Hausstandes eintreten. Ich darf noch ganz wenige Sätze zur Hauptentschädigung nachholen, und zwar zu deren Freigabe und Zahlung. Hier ist unser Anliegen, daß nunmehr mit der Zahlung schnellstens begonnen wird und daß vor allem die alten und älteren Geschädigten noch bei Lebzeiten in den Genuß ihrer Hauptentschädigung gelangen. Es wird Aufgabe der Ausschußberatungen sein, hier einen geeigneten Weg zu finden. Zur Unterhaltshilfe. Meine Damen und Herren, die Unterhaltshilfe ist für rund 700 000 Geschädigte die Altersversorgung, meist die einzige Altersversorgung. Nun war man schon 1951, ja noch früher, schon im Soforthilfegesetz, von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Unterhaltshilfe etwa 20 % über den Fürsorgerichtsätzen liegen soll. Heute ist es leider so, daß die Fürsorgerichtsätze in vielen Gebieten, besonders in den größeren Städten, die Unterhaltshilfe erreichen und überschreiten, in den Großstädten fast überall übersteigen. Wir haben daher in unserem Entwurf auch eine angemessene Anhebung der Unterhaltshilfe im Rahmen von 20 % beantragt, weil wir der Meinung sind, daß auch die Empfänger dieser Leistung ein Anrecht darauf haben, am sozialen Aufstieg in der Bundesrepublik teilzuhaben. ({6}) Bei diesem Komplex Unterhaltshilfe muß auch eine besonders große Härte aus dem Gesetz herausgenommen werden, indem man das Hineinwachsen in die Unterhaltshilfe auch den nach 1890, bei Frauen nach 1895 geborenen Jahrgängen noch ermöglicht. Hier wird auch das Problem der Anrechnung sonstigen Einkommens, insbesondere Arbeitseinkommens, einmal überprüft und eine Lokkerung versucht werden müssen. Ich glaube nicht, daß der Gesetzgeber wünscht, daß man die Unterhaltshilfeempfänger, die sich noch nicht zum alten Eisen legen lassen wollen, die sich noch irgendwie mitbetätigen wollen, sei es auch nur in kleineren Nebenerwerbsmöglichkeiten, durch Abzug ihres ({7}) Einkommens von der Unterhaltshilfe noch dafür bestraft, daß sie nicht die Hände in den Schoß legen und von früh bis abends nur Däumchen drehen. Bei der Entschädigungsrente, die man nach unserer Meinung nicht als eine Sozialleistung, sondern als echten Rechtsanspruch mit Entschädigungscharakter anzusehen hat, sieht unser Entwurf die Streichung der bisherigen Einkommenshöchstgrenze vor. Wir wollen die Entschädigungsrente als eine Art Verleibrentung des Hauptentschädigungsanspruches gestalten. Schließlich verlangt unser Entwurf auch eine Fortsetzung der nach dem Lastenausgleichsgesetz nunmehr auslaufenden Aufbaudarlehen, mit der Begründung, daß die Eingliederung der Geschädigten noch nicht in dem Maße fortgeschritten ist, daß man an den Wegfall dieser der Eingliederung dienenden Leistung denken könnte. Zum Schluß eine kurze Bemerkung zu den Stichtagen, die das Gesetz gesetzt hat. Stichtage bringen zwangsläufig immer Härten mit sich. Man wird sie zwar nie ganz entbehren und vermeiden können, doch sollte man diese Stichtage, die ja aus der Situation im Zeitpunkt der Beratung und Verabschiedung eines Gesetzes gesetzt werden, in gewissen Zeitabständen auf ihre Notwendigkeit überprüfen. Wir sind der Meinung, daß einige der im Lastenausgleichsgesetz gesetzten Stichtage, z. B. der Anwesenheitsstichtag - 31. 12. 1952 -, der über die Anspruchsberechtigung überhaupt entscheidet, und der Stichtag für den Nachweis der Erwerbsunfähigkeit - 31. 8. 1953 -, geändert oder gestrichen werden müssen. Schließlich sollte man auch die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen nach diesem Gesetz einer Überprüfung unterziehen. Der Gesetzgeber hat die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Schäden seinerzeit gesetzt, um zu erreichen, daß alle Geschädigten bis zum Ablauf dieser Frist ihre Ansprüche anmelden, und um so die Unterlagen für die Errechnung aller Zahlen zu besitzen. Man kann wohl sagen, daß 98 bis 99 % aller Geschädigten diese Frist innegehalten haben und daß nur rund 1 %, insbesondere alte, weniger gewandte Menschen, die irgendwo draußen auf dem Lande wohnen und denen die nötige Aufklärung gefehlt hat, die Frist versäumt hat. Es geschieht kein Unglück, wenn man diesen Menschen nochmals die Möglichkeit eröffnet, ihre Ansprüche. die sie aus vertretbaren Gründen nicht angemeldet haben, anzumelden. Für alle in unserem Gesetzentwurf beantragten Verbesserungen ist auch die Aufbringung der erforderlichen Mittel vorgesehen. Wir haben hierzu insbesondere eine entsprechende Änderung des § 6 vorgeschlagen. Ich möchte angesichts der fortgeschrittenen Zeit davon absehen, auf Einzelheiten der von uns vorgeschlagenen Deckung einzugehen; die Ausschußberatungen werden ausreichend Gelegenheit zur Erörterung auch dieses Problems geben. Zum Schluß darf ich das Hohe Haus und insbesondere die Vertreter der einzelnen Fraktionen im zuständigen Ausschuß bitten, bei der Beratung unseres Initiativgesetzentwurfs stets das Schicksal und die Notlage der Millionen Geschädigten vor Augen zu sehen, sich nicht darüber täuschen zu lassen, daß der größte Teil dieser Geschädigten, Vertriebene wie Einheimische, von den Früchten des deutschen Wirtschaftswunders bislang noch sehr wenig und teilweise gar nichts verspürt hat ({8}) und daher nach wie vor dringend der Hilfe bedarf. Es geht auch beim Lastenausgleich keineswegs, wie oft böswillig behauptet wird, nur um materielle oder gar egoistische Ansprüche, sondern es gilt, einen gerechten Ausgleich der durch den Krieg und durch die Vertreibung entstandenen Lasten herbeizuführen und dadurch all die existenzlos und heimatlos gewordenen Teile unseres Volkes wieder einzugliedern, um ihre Substanz zu schützen und zu erhalten. Ich glaube, für diese Aufgabe lohnt es sich insbesondere im Hinblick auf die Wiedervereinigung und die Realisierung des Rechtsanspruchs auf die deutschen Ostgebiete, ein Maximum an Mühe und Gründlichkeit aufzuwenden und die Leistungsfähigkeit wirklich voll auszuschöpfen. Ich bin nicht der Meinung, daß der Regierungsentwurf, den Herr Staatssekretär Hartmann begründet hat, diesen Erfordernissen entspricht, daß er wirklich eine Ausschöpfung der Leistungsfähigkeit des Schuldners von 1956 - nicht des Schuldners von 1951 - darstellt. ({9}) Ich glaube, daß der Regierungsentwurf für die Millionenzahl der Geschädigten, ob sie nun den Kreisen der Kriegssachgeschädigten oder der Vertriebenen angehören, eine bittere Enttäuschung darstellt und daß es Aufgabe des Ausschusses sein wird, hier Abhilfe zu schaffen und die Überzeugung zu vermitteln, daß man wirklich die Grenze der Leistungsfähigkeit angestrebt hat. Namens meiner Fraktion darf ich beantragen, unsern Initiativgesetzentwurf an den Ausschuß für Lastenausgleich zu überweisen. ({10})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Ich eröffne die Beratung der ersten Lesung und erteile dem Abgeordneten Kunze das Wort.

Johannes Kunze (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe in der ersten Lesung, die Grundsatzfragen zu erörtern. Ich habe Verständnis dafür, daß der Kollege Klötzer bei der Begründung des Entwurfs seiner Fraktion eine Fülle von Details gebracht hat. Das Plenum kann sich im Anfangsstadium der Beratungen gar nicht in die Details hineindenken. Es wäre daher nicht sinnvoll, auf diese Details im einzelnen einzugehen. Ich möchte mich nach Möglichkeit auf rein grundsätzliche Erklärungen für meine Fraktion beschränken und werde die Einzelfragen meinen Kollegen Kuntscher überlassen. Wir danken der Regierung, daß sie durch eine rechtzeitige Vorlage der Achten Novelle dem Bundestag die Möglichkeit gibt, gemäß dem von uns im 1. Bundestag gefaßten Beschluß fristgerecht zu einer ergänzenden und grundsätzlichen abschließenden Regelung zu kommen. Wir waren uns aber - das hat der Herr Staatssekretär Hartmann, als er zum Problem der Schlußgesetzgebung sprach, angedeutet - darüber klar, daß auch nach fünf Jahren die Situation nicht so geklärt ist, daß man sagen könnte: Wir machen jetzt einen Punkt unter diese Gesetzgebung und schließen damit das ganze Thema bis 1979 ab. Unbeschadet der Tatsache, daß ({0}) die gesetzgebenden Körperschaften immer die Möglichkeit haben, jederzeit in Kraft befindliche Gesetze zu ändern oder abzuschaffen, scheint es uns wichtig, durch die Streichung der Formulierung „Lastenausgleichsschlußgesetz" zu dokumentieren - ob das jemandem gefällt oder nicht, muß dabei gleichgültig sein -, daß wir glauben, noch nicht am Ende zu sein. Nun lassen Sie mich aus dem, was in der Regierungsvorlage steht, einige wenige Grundgedanken herausheben. Erster Grundgedanke: Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß darauf zu achten haben, daß die verschiedenen Gruppen der Geschädigten erkennen, daß gleiches Recht für sie alle gilt. Wir werden also durch unsere Arbeit zu dokumentieren haben, daß es nicht richtig ist, von einer Bevorzugung der Vertriebenen oder von einer Benachteiligung der einheimischen Geschädigten zu sprechen, sondern daß wir uns verpflichtet fühlen, für alle Gruppen gleiche Rechtsgrundsätze anzuwenden. Zweiter Grundgedanke: Wir akzeptieren den Vorschlag der Regierung, daß die Frage der Hauptentschädigung, der Hausratsentschädigung und der übrigen Entschädigungsprobleme jetzt im Grundsatz ernsthaft überprüft wird. Wir legen uns aber nicht heute schon auf die in der Regierungsvorlage stehenden Sätze fest, also wir sagen: wir werden überprüfen, ob etwa die Art der Regelung der Hauptentschädigung unseren Auffassungen nach zwei Seiten hin entspricht. Einmal werden wir zu prüfen haben, ob die Ansätze, die die Regierung bei ihren notwendigen vorsorglichen Schätzungen gemacht hat, den Erfordernissen entsprechen, und zweitens werden wir zu prüfen haben, ob die Form der Anhebung der Entschädigungen unter sozialen Gesichtspunkten tragbar ist. Dritter Grundsatz: Wir werden bei der Verwendung der Mittel unter allen Umständen darauf achten müssen, daß jetzt nicht Mittel in allgemeine Töpfe fließen und damit den Geschädigten verlorengehen. ({1}) Wir wehren uns nicht dagegen, daß Wohnungsbau betrieben wird und daß dazu auch Mittel aus dem Lastenausgleich Verwendung finden, aber wir wehren uns dagegen, daß juristische Personen, große Genossenschaften u. ä. riesige Mittel bekommen und der Grundgedanke, von dem wir bei der Beratung ausgehen, nämlich Entschädigungen zu geben, durch die Art der Verteilung in Wirklichkeit entweder verwässert oder gar völlig negiert wird. ({2}) Wenn wir also für den Wohnungsbau Mittel geben - als Menschen, die volkswirtschaftlich und sozialpolitisch zu denken vermögen, wissen wir genau, daß das noch eine Reihe von Jahren notwendig ist -, dann muß das so zielgerecht geschehen, daß die Entschädigung dem einzelnen zukommt, der einen Anspruch darauf hat, und nicht der Allgemeinheit. Mir graut, wenn ich daran denke, daß eine einzige Wohnungsbaugenossenschaft nach dem Zusammenbruch über 40 000 Wohnungen erworben hat. Das ist kollektiv, und das widerspricht den Grundsätzen der Politik, nach denen meine Freunde und ich angetreten sind. ({3}) Noch ein Wort zu der Problematik der Sowjetzonenflüchtlinge. Wir wissen genau, daß wir, wenn wir diese Frage aufwerfen, ein hochpolitisches Thema ansprechen. Wir wünschen auf keinen Fall, daß an irgendeinem Punkt eine Verschlechterung der Lage der Sowjetzonenflüchtlinge eintritt. Wir werden mit Sorgfalt prüfen, wo und in welchem Umfange wir die Lage der Sowjetzonenflüchtlinge verbessern können. Lassen Sie mich als letztes - ich wollte nur ein paar Grundsätze aussprechen - noch eines sagen. Ich habe immer empfunden, daß das Gesetz von 1952, an dessen Erarbeitung ich durchaus ein Stück Verantwortung trage, den großen Mangel hat, daß man die Kriegsschäden, die jemand erlitten hat, gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Es ist mir niemals eingegangen - wir haben damals einen anderen Weg noch nicht erkennen können -, daß wir jemand, der 100 Millionen hatte - lassen Sie mich ein überspitztes Beispiel nehmen - und dem 500 000 Mark geblieben sind, so behandeln, als ob er nicht mehr gehabt hätte. Wir werden zu prüfen haben, inwieweit wir diese erlittenen Kriegsschäden feststellen und ob wir nicht einen Weg finden können, der eine Lösung größerer Sauberkeit verspricht. Meine politischen Freunde - ich bin gewiß, das ganze Haus wird mit mir darin einig sein - werden sich bei den Beratungen von dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit leiten lassen und nicht volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeitserwägungen vorschieben, um damit andere Ziele zu tarnen. Es ist unser Wille und wir werden unsere Kraft in der Ausschußarbeit dafür einsetzen, dieses Ziel fristgemäß zu erreichen. ({4})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ohlig.

Fritz Ohlig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001643, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich meine Ausführungen nicht mit einem Dank an ,die Regierung beginne. ({0}) Ich möchte mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken. Der Regierungsentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes hat allgemein enttäuscht. ({1}) In den Geschädigtenkreisen war die Hoffnung vorhanden, das Gesetz zu § 246 würde eine allgemeine Überarbeitung des Lastenausgleichsgesetzes bringen. Wir haben in allen Fraktionen in den letzten Jahren Hunderte von Briefen bekommen, aus denen wir feststellen konnten, daß das Gesetz, so wie es vorlag, eine Reihe von menschlichen Schicksalen nicht berücksichtigte. Es wird auch in Zukunft ein Rest übrigbleiben, der nicht erfaßt werden kann. Aber wir alle hatten uns in dem Glauben gewiegt, daß auf Grund der gesammelten Erfahrungen in diesem neuen Gesetz manche Wünsche berücksichtigt würden. Das geschieht leider nicht. In den vier Jahren der Durchführung des bisherigen Gesetzes wurden Erfahrungen gesammelt. Wir geben gern zu, daß es nicht nur schlechte Erfahrungen gewesen sind. Wir haben ja von dem Herrn Staatssekretär erfahren, daß bisher etwas über 20 Milliarden DM an Entschädigungsleistun({2}) gen gezahlt worden sind. Aber ich möchte daran erinnern, daß wir bei den Beratungen im Jahre 1952 doch davon ausgegangen waren, daß diese Leistungen an die Grenze des wirtschaftlich Möglichen herangeführt werden sollten. Diejenigen Kollegen, die im 1. Bundestag die Beratungen mitgemacht haben, werden sich erinnern, mit welcher Leidenschaftlichkeit in der zweiten Lesung gerade um die Gestaltung der Abgaben gekämpft wurde. Der Kollege Kunze hat schon die heftigen Auseinandersetzungen um ,die Bewertung der Aktien erwähnt. Wir haben damals in Kampfabstimmungen und in Rede und Gegenrede fast einen halben Tag lang um die richtige Aktienbewertung miteinander gerungen. Die Regierungsmehrheit war der Auffassung, daß die Abgabensätze 1952 so hoch festgesetzt worden seien, daß sie unmittelbar die Grenze der absoluten Leistungsfähigkeit erreichten. Nun, wir haben uns alle getäuscht. Die Entwicklung ist günstiger geworden. Aber der Entwurf der Regierung zur Achten Novelle - das machen wir ihr zum Vorwurf - nimmt in keiner Weise auf die in der Zwischenzeit eingetretene Entwicklung Rücksicht. ({3}) Auch er geht im wesentlichen noch von den damaligen Verhältnissen aus. Dabei ist unverkennbar, daß das Sozialprodukt in diesen Jahren gestiegen ist und daß im Grunde genommen die 50%ige Vermögensabgabe, die als Grundsatz anerkannt wurde, heute doch nur noch in der Theorie besteht. Sie wird diese 50%-Grenze nicht erreichen. Die Regierung hätte die Möglichkeit gehabt, diese von mir angedeutete wirtschaftliche Entwicklung in ihrem Entwurf zu berücksichtigen. Sie konnte ja die Anregungen aus dem sozialdemokratischen Initiativgesetzentwurf vom 22. Februar dieses Jahres, Drucksache 2113, entnehmen. Wir hatten uns damals in ,den Ausschußberatungen bereit erklärt, die Einzelberatung unseres Gesetzentwurfs zurückzustellen, weil uns angedeutet wurde, man werde bei der Achten Novelle darauf zurückkommen. Die Achte Novelle nimmt auf diese Dinge überhaupt keine Rücksicht. Erst heute haben wir durch den Herrn Staatssekretär erfahren, daß eine Neunte Novelle angekündigt ist, die die Abgabenseite regelt, aber gleichzeitig mit dem Dämpfer: Allzuviel wird dabei nicht herauskommen. Der vorgelegte Regierungsentwurf ist also nichts weiter als ein Ausführungsgesetz zu § 246 Abs. 3, und zwar in der engsten Form. Die Hauptentschädigung wird um 20 % im Durchschnitt erhöht. Uns erscheint eine Aufbesserung gerade in den unteren Schadengruppen unerläßlich. Über die Höhe und über eine Staffelung der anderen Schadensgruppen können wir uns im Ausschuß unterhalten. Die Hausratentschädigung wird auch nur unvollkommen aufgebessert. Dabei sollten wir uns immer daran erinnern, daß für fast 65 % der Geschädigten die Hausrathilfe die einzige Entschädigungsleistung ist. ({4}) Etwas erschrocken waren wir darüber, daß über die Unterhaltshilfe und ihre Erhöhung im Regierungsentwurf überhaupt nichts gesagt worden ist. Nicht einmal der Hinweis ist in der Erklärung enthalten, daß man zur Unterhaltshilfe dann Stellung nehmen werde, wenn durch die angekündigte Rentenerhöhung ab 1. Januar auf diesem Gebiet eine Besserung eingetreten sei! Es fehlt jeder Hinweis auf eine Erhöhung der Unterhaltshilfe. Wir sind deshalb der Auffassung: das muß in irgendeiner Form durch die Ausschußberatungen geklärt werden. Auch bei der Entschädigungsrente erscheint uns die Erhöhung der Einkommensgrenze von 250 auf 300 DM nicht ausreichend. Ich möchte einige abschließende Bemerkungen machen. Die Vorlage enthält eine sehr sorgfältige Berechnung der Einnahmen und der Ausgaben bis 1978. Wir haben uns diese Berechnung sehr gründlich angesehen. Sie zeigt, daß für die Hauptentschädigung ein Betrag von 15,7 Milliarden DM ermittelt wurde. Die Auszahlung soll bis 1979 gehen. Allein für die Verzinsung dieser 15 Milliarden für die Hauptentschädigung werden 9,6 Milliarden DM errechnet. Man hätte sich doch überlegen müssen, ob man nicht durch eine Verkürzung der Laufzeit Zinsen ersparen konnte, um dann die ersparten Zinsen zu einer Erhöhung der Beträge zu verwenden. ({5}) Nichts ist in dieser Beziehung auch nur angedeutet! Für die Abwicklung des Lastenausgleichsgesetzes bis zum Jahre 1979 hat man eine sorgfältige Berechnung über Einnahmen und Ausgaben angestellt und kommt zu der Summe von rund 44 Milliarden DM. Dabei war man weitgehend auf Schätzungen angewiesen; denn die Veranlagung ist noch nicht endgültig durchgeführt, und von den 8 Millionen Feststellungsanträgen konnte man nur 10 % erledigen. ({6}) - 10 % nach der letzten Mitteilung in den statistischen Mitteilungen aus dem Bundesausgleichsamt. Ich muß mich auf diese Statistik verlassen. 10 % wurden festgestellt. Trotz dieser mangelhaften Unterlagen hat man eine verhältnismäßig sorgfältige Berechnung vornehmen können. Unwillkürlich drängt sich mir der Vergleich mit einer anderen Ausgabe des Bundes in ungefähr der gleichen Größenordnung auf, nämlich mit den Aufrüstungskosten. Hier beim Lastenausgleichsgesetz trotz unvollkommener Unterlagen eine präzise Schätzung und dort eine vollkommene Unübersichtlichkeit über die weitere Planung! Ich hätte deshalb den Wunsch und die Bitte - weil ich mir ein bitteres Wort heute ersparen möchte -: Hoffentlich leisten uns die Herren, die diese Berechnung aufgestellt haben, auch bei den Ausschußberatungen wertvolle Hilfe, damit nicht der Eindruck entsteht, sie könnten nur gut rechnen, wenn es gelte, Ansprüche der Geschädigten abzuwehren. Im übrigen werden wir Sie, Herr Kollege Kunze, im Ausschuß unterstützen, damit Sie Ihren Grundsätzen treu bleiben können. ({7})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czermak.

Dr. Fritz Czermak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000346, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist klar, daß uns § 246 Abs. 3 dazu verpflichtet, längstens bis zum 31. März 1957 die vorliegende 8. Novelle samt allen dazugehöri({0}) gen Anträgen zu verabschieden. Dabei ist auch klar, daß dies kein Lastenausgleichsschlußgesetz sein kann und will. Wir haben ja heute gehört, daß schon in nächster Zeit ein eigenes Gesetz für die Abgabenseite vorgelegt werden soll. Sehr umstritten aber sind die Form und der Inhalt dieser Novelle. Dazu muß ich grundsätzlich erklären, daß mir der Regierungsentwurf gerade in den Grundfragen - Hauptentschädigung, Hausratentschädigung, Unterhaltshilfe, Aufbau- und Eingliederungsdarlehen - unzureichend erscheint und den berechtigten Forderungen der Heimatvertriebenen und Kriegssachgeschädigten nicht entspricht. Ich betone ausdrücklich ,,berechtigte Forderungen", weil ich nur jene Forderungen als berechtigt betrachte, die auf Grund der finanziellen Möglichkeiten von Bund und Ländern tatsächlich realisiert werden können. Daher muß bei diesen Besprechungen auch die Deckungsfrage sehr gründlich überprüft werden. Dazu möchte ich zunächst feststellen, daß die Gesamthöhe der Vertreibungsschäden geringer ist, als ursprünglich in den Jahren 1951 und 1952 geschätzt worden ist, während sich das Lastenausgleichsaufkommen gegenüber den seinerzeitigen Schätzungen dank der wirtschaftlichen Konjunktur der letzten Jahre erhöht hat, so daß auch eine wesentliche Erhöhung der grundlegenden Leistungen durchaus begründet erscheint. Voraussetzung für die Anerkennung und Auszahlung der angemeldeten Vermögensschäden ist die amtliche Feststellung. Das ist ein sehr wunder Punkt. Von über vier Millionen Anträgen sind derzeit, wie bereits gesagt, nicht einmal 10 % erledigt. ({1}) Dringend notwendig ist daher zunächst eine Beschleunigung des Feststellungsverfahrens, und zwar durch eine stärkere und bessere personelle Besetzung der Feststellungsabteilungen bei den Ausgleichsbehörden und deren Dotation durch die öffentliche Hand. Eine weitere - vielleicht noch größere Schwierigkeit, über die noch nicht gesprochen wurde, liegt im Mangel an amtlichen Unterlagen für die Schadensfeststellung. Diese Unterlagen - Grundbuchauszüge, Registerauszüge, Personaldokumente, gerichtliche Urteile, behördliche Bescheide, Kontoauszüge von Geldeinlagen, besonders von Sparguthaben. Versicherungspolicen usw. - liegen zum großen Teil noch in den Vertreibungsgebieten. Daher sollten möglichst bald Kontakte und Wege gesucht und versucht werden, um diese amtlichen Unterlagen zu bekommen. Das ist ein rein menschliches Problem, eine Feststellung der Wahrheit und Klarheit, wodurch außenpolitische Fragen - der Rechtsanspruch auf die Heimat und verlorenes Vermögen - in keiner Weise berührt werden sollen. Ich verweise da nur auf das schöne Beispiel und die erfreulichen Erfolge des Deutschen Roten Kreuzes auf dem Gebiete der Familienzusammenführung und auch in anderen-wirtschaftlichen - Fragen. Ich weiß, daß auch bezüglich der Beschaffung von amtlichen Unterlagen bereits allerhand getan worden ist; aber es wäre jedenfalls sehr zu begrüßen, wenn durch weitere Verhandlungen vielen Tausenden von Heimatvertriebenen, die sich in Beweisnot befinden, geholfen werden könnte. Damit könnte auch der ganze Lastenausgleich beschleunigt werden. Man müßte nicht 22 Jahre lang darauf warten. Das liegt jedenfalls im allgemeinen Interesse. Das Hauptthema der Novelle ist die Hauptentschädigung, deren Auszahlung mit dieser neuen Entschädigungsphase ab 1. April 1957 beginnen soll. Sie soll um 20 % erhöht werden. Das ist zuwenig. Das entspricht weder der Höhe der erlittenen Vermögensschäden noch ,den notwendigen Kosten der heutigen Lebenshaltung, auch nicht den finanziellen Möglichkeiten von Bund und Ländern. Besonders berücksichtigt werden müssen dabei die unteren Stufen, die alten Menschen, die Erwerbsunfähigen, alle sozial Schwachen; denn gerade diese Menschen wollen ja die Liquidierung, die Auszahlung ihrer Entschädigung auch noch erleben. Als Mindestquote - das ist auch bereits gesagt worden - müßten analog anderen Gesetzen 6 1/2 % angenommen werden. Durchaus berechtigt ist auch die Forderung der heimatvertriebenen Landwirte, daß die Einheitswerte angemessen, d. h. um 39%, erhöht werden. Auch das Tempo der Auszahlung der Hauptentschädigung muß gesetzlich festgelegt werden, es muß beschleunigt werden unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse jedes einzelnen Berechtigten und des dringenden Bedarfes. Das heißeste Eisen dieser ganzen Vorlage, von dem bisher noch nicht allzuviel gesagt wurde, ist allerdings der § 6, der die Zuschüsse von Bund und Ländern regelt. Aber daran wollen wir uns heute bei der ersten Lesung wohl nicht die Finger verbrennen. Das kommt sowieso noch zur gründlichen Beratung und wird wahrscheinlich im Vermittlungsausschuß enden. Die zweite vordringliche Frage ist die Hausratentschädigung. Auch sie soll um etwa 20 % erhöht werden, wobei ich nicht einsehe, warum die Erhöhung in der zweiten Gruppe nur 100 DM und nicht 200 DM wie in den beiden anderen Gruppen betragen soll. Auch das bedeutet für die Heimatvertriebenen und Geschädigten eine Enttäuschung, weil diese Regelung den heutigen Verhältnissen in keiner Weise entspricht. Auch hier muß doch der Grundsatz gelten, daß gerade diese Hausratentschädigung jetzt gebraucht wird, wo die Leute ihre Wohnungen einrichten wollen, ihre neuen Existenzen gründen wollen, wo Ehen geschlossen werden usw. Die Hausratentschädigung muß deshalb möglichst bald zur Auszahlung kommen. Zu begrüßen ist dabei der Gedanke, daß auch Jugendlichen, die 1945 noch im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern gelebt haben, Zuschüsse gewährt werden sollen. ({2}) - Unter gewissen Bedingungen ist das auch dort vorgesehen: wenn sie ein Zimmer gehabt haben usw. usw. Das steht ja darin. ({3}) - Darüber werden wir auch noch im Ausschuß reden können. Das kann man ja jederzeit durch einen Zusatz ergänzen. Bezüglich der Unterhaltshilfe sieht der Regierungsentwurf - das wurde auch schon von den Vorrednern gesagt - leider keine Erhöhung vor. Auch dies bedeutet eine Enttäuschung; denn das ist ja gerade das wichtigste soziale Problem, es handelt sich um die Versorgung der alten Menschen, der Erwerbsunfähigen, der Ärmsten der ({4}) Armen, die sich selbst nicht mehr helfen können und denen der Staat helfen muß. Es wird daher mit Recht eine Erhöhung um etwa 20 % verlangt, die jedenfalls über den Fürsorgesätzen liegen muß. Endlich soll auch ein Rechtsanspruch geschaffen werden; es soll nicht nur bei der Fürsorgeleistung bleiben. Das kann allerdings nicht aus Mitteln des Lastenausgleichsfonds getragen werden, der ja vom 1. April 1957 an in erster Linie der Auszahlung der Hauptentschädigung dienen muß, sondern da müssen öffentliche Mittel aus den Haushalten bereitgestellt werden. Weiter muß festgestellt werden - das ist auch im Bundesrat ausgesprochen worden -, daß die Eingliederung der Heimatvertriebenen noch lange nicht abgeschlossen ist, daß etwa die Hälfte noch nicht zumutbar eingegliedert ist. Für die nächsten Jahre kann daher auf die Aufbaudarlehen und die Eingliederungsdarlehen für Existenzgründung und Wohnungsbau, Heimatvertriebenenwirtschaft und Kriegsgeschädigtenwirtschaft, besonders auch für die Landwirtschaft und für die freien Berufe nicht verzichtet werden. Dabei sollten die Mittel für den Wohnungsbau und für die Wirtschaft vor allem zur Eigentumsbildung bereitgestellt werden, wie das auch dem Grundgedanken des neuen Wohungsbau- und Familienheimgesetzes entspricht. Auch über den Stichtag vom 31. September 1952 muß verhandelt werden. Insbesondere denke ich dabei an die in den letzten Jahren aus Österreich Zugewanderten. Es gibt noch eine ganze Reihe von Einzelfragen, über die aber in der ersten Lesung nicht näher gesprochen werden kann und soll. Ich möchte nur ausdrücklich zum Schluß noch feststellen: Das Lastenausgleichsgesetz ist sicherlich eines der wichtigsten Gesetze dieses Hauses. Es sollte daher nicht nur daran Kritik geübt werden, sondern es sollte auch objektiv anerkannt werden, was tatsächlich geleistet worden ist. Das sind 20 Milliarden DM, wie wir heute gehört haben. Trotzdem erscheint es dringend notwendig, daß gerade bei der Beratung dieser Novelle alle berechtigten Forderungen der Heimatvertriebenen und Kriegsgeschädigten gründlich besprochen und behandelt werden. Wir sind dazu sehr gern bereit und wollen an diesem Gesetzeswerk mitarbeiten. Auch ich bitte um Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß. ({5})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher.

Ernst Kuntscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Ich darf nur darauf hinweisen, daß wir in der ersten Lesung sind, also nur Grundsätzliches besprochen werden soll.

Ernst Kuntscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich weiß, ich weiß! - Alle meine Vorredner haben auf die Mängel, die die Regierungsvorlage enthält, hingewiesen. Wir sehen ein, es gibt da eine ganze Reihe von Dingen, die auch uns nicht gefallen. Aber, meine Herren, wenn man von Mängeln spricht und wenn man Besserungsvorschläge hat, dann muß man auch wissen, daß diese Besserungsvorschläge unheimlich viel kosten. Deshalb ist für uns die erste Frage immer die: Wie schaffen wir die Mittel, um die Mängel abstellen zu können, die Sie zum Teil aufgezeigt haben, die auch wir sehen und weshalb auch wir Verbesserungen an dem Regierungsentwurf vornehmen wollen? Wo nehmen wir die Mittel her? Welche Möglichkeiten haben wir da? Das muß doch der Ausgangspunkt sein! Da wurde zunächst der § 6 angeführt. Im Zusammenhang mit diesem § 6 möchte ich - ohne auf den materiellen Inhalt dieses Kernstückes der Aufbringerseite des Lastenausgleichs, d. h. die Leistung der Länder, näher einzugehen - an Sie alle die Bitte richten, auf Ihre Freunde draußen in den Ländern einzuwirken, ({0}) daß die Stabilisierung, die wir in der Vierten Novelle erreicht haben, d. h. dieser § 6 in seiner heutigen Fassung erhalten bleibt. ({1}) Da stehen wir alle in der Verantwortung, denn das ist einer der Ausgangspunkte. Eine zweite Möglichkeit der Mittelbeschaffung - die auch in dem Antrag der SPD Drucksache 2113 anklingt - ist die, im Ausschuß zu prüfen, ob nicht die Laufzeit der Abgabepflicht verkürzt werden kann. Als dritte Möglichkeit - um es ganz kurz zu machen - möchte ich andeuten, man sollte vielleicht erwägen, den Bonus für die Ablösungen neu festzusetzen. Denn dieser Bonus hat uns, beginnend vom Jahre 1952 bis zum Jahre 1955, von Jahr zu Jahr steigend, ganz beachtliche Aufkommen für den Lastenausgleich gebracht. Das Aufkommen betrug im Jahre 1952 8 Millionen, im Jahre 1953 106 Millionen, im Jahre 1954 215 Millionen und im Jahre 1955 587 Millionen. Nachdem wir aber den Bonus von 10 auf 8 % herabgesetzt haben, ist das Aufkommen im Jahre 1956 zurückgegangen und beträgt bisher, nach dem Stand vom 31. August, nur noch 210 Millionen. Es wäre also zu erwägen, den Bonus wieder auf 10 % zu erhöhen, wobei ich allerdings noch nicht abschließend sagen will, ob diese Erhöhung uns tatsächlich das Entsprechende bringen wird. Es ist aber eine Angelegenheit, die sehr genau geprüft werden muß. Natürlich sollen auch die notwendigen Bundeshilfen bleiben. Ohne Kassenkredite werden wir auch in den kommenden Jahren nicht auskommen. So viel zur Seite des Aufkommens. Wie bereits von meinem Kollegen Kunze und auch von Herrn Staatssekretär Hartmann angekündigt, soll eine Neunte Novelle die Aufkommenseite behandeln. Voraussetzungen für Verbesserungen auf der Leistungsseite sind diese Aufkommen. Welche Verbesserungen schweben uns, um es grundsätzlich zu sagen, vor? Das Kernstück ist der § 246, die Hauptentschädigung. Ein großer Teil meiner Freunde ist der gleichen Meinung, daß hier die durchschnittlich 20%ige Erhöhung nicht genügt, daß wir den § 246 nicht als alleinstehenden Paragraphen sehen dürfen, sondern daß wir den § 29, in dem ein Freibetrag von 5000 DM auf der Abgabenseite festgelegt ist, mit dem § 246 in eine bestimmte Beziehung bringen müssen. Ich möchte hier nicht unerwähnt lassen, daß wir bei den Beratungen, wie es hier schon angeklungen ist, eine Relation suchen müssen: wie hat man andere Geschädigte entschädigt, und wie liegen die Dinge in unserem Entschädigungsgesetz, also im Lastenausgleich? Ich will dabei nicht irgendwie den Anschein erwecken, daß wir anderen, die besser weggekommen sind, irgend etwas neiden. Aber immer bleibt für uns maßgebend, daß wir maßhalten und in Grenzen bleiben müssen. Wichtig ist für uns, wie nach § 246 die ab 1. April fließende Hauptentschädigung zur Aus({2}) zahlung kommen soll. Hier haben wir ein ganz bestimmtes Ordnungsbild im Auge, das wir wenigstens in seinem Rahmen gesetzlich verankert sehen möchten. Es handelt sich erstens um die Bevorzugung unserer Alten, damit sie von ihrer Hauptentschädigung noch etwas erleben, zweitens um die dringliche Behandlung jener Fälle, bei denen es sich um echte Eigentumsbildung handelt, gleichgültig, ob die Maßnahmen die Existenzgründung oder vor allem den sozialen Wohnungsbau betreffen, und drittens darum, daß besondere Schicksalsschläge in Familien auch in dieser Dringlichkeitsstufe eine Anerkennung finden. Uns gefällt es auch nicht - ich will es ganz offen sagen -, daß in dem Regierungsentwurf über eine Erhöhung der Unterhaltshilfe jede Andeutung fehlt. Die Erhöhung der Unterhaltshilfe ist ja nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine logische Folgerung aus dem, was wir in den letzten Monaten bereits in anderen Gesetzen festgelegt haben. Ich erinnere hier nur an das Zweite Renten-Mehrbetrags-Gesetz; ich erinnere ferner an das Unterhaltshilfezulagen-Gesetz, das am 21. Februar 1956 verkündet wurde. Dort haben wir eigentlich schon eine bescheidene praktische Erhöhung der Unterhaltshilfe durchgeführt. Diese jetzt auszubauen, zu prüfen, was noch möglich ist an Erhöhung zu geben, ist eine Pflicht des Ausschusses. Zur Anhebung der Hausratshilfe möchte ich nur sagen, daß wir sie begrüßen, aber die Begründung, warum die zweite Stufe eine mindere Anhebung erhalten soll, nicht ganz anerkennen können. Viele Verbesserungen in technischer, in redaktioneller Hinsicht sind fällig. Wir haben genügend Erfahrungen gesammelt, um uns im Ausschuß über dieses Gebiet aussprechen zu können und Verbesserungsmöglichkeiten zu finden, damit wir in Verfahrensfragen draußen nicht mehr solchen Schwierigkeiten wie bisher begegnen. Zum Schluß möchte ich eines sagen. Schon bevor wir die erste Lesung haben, sind im Lande draußen wieder Gerüchte im Umlauf. Vor mir liegt ein Schreiben des größten Landesverbandes des BvD, des Verbandes Niedersachsen. Es ist an mich gerichtet und spricht die Bitte aus, ich möge mich dafür einsetzen, daß nicht, wie Meldungen besagen sollen, die Einbringung und Behandlung der 8. Novelle im Bundestag verzögert wird. Ich weiß nicht, wo die Meldungen, auf Grund derer dieses Schreiben gekommen ist, herstammen. Ich nehme an, daß es eben Gerüchte sind, mit denen absichtlich Unruhe in die Kreise der Vertriebenen und Geschädigten getragen werden soll. Ich möchte gegenüber diesen Meldungen nur wiederholen, was Kollege Kunze als letzten Satz gesagt hat: daß der Lastenausgleichsausschuß bestimmt bemüht sein wird, alles zu tun, um die 8. und 9. Novelle fristgerecht über die Bühne zu bringen. Ich glaube, dafür, daß das auch wahr wird, bürgt uns der Kollege Kunze mit seinem Wort, daß er vorhin gegeben hat. ({3})

Dr. Ludwig Schneider (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002046

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu den aufgerufenen beiden Gesetzentwürfen. Es ist beantragt, beide Gesetzentwürfe dem Lastenausgleichsausschuß zu überweisen. Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen. Punkt 13: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ({0}) über den Antrag der Fraktion ' der SPD betreffend Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder ({1}). Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter Abgeordneten Dr. Leverkuehn. ({2}) - Auf mündliche Berichterstattung wird verzichtet. Sie ist auch nicht notwendig. Ich verweise auf den Antrag auf Drucksache 2567, den wir jetzt annehmen wollen; es soll nämlich der zugrunde liegende Antrag Drucksache 2112 für erledigt erklärt werden. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2567 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Punkt 14 a und b: a) Beratung der Neunten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({3}); b) Beratung des Entwurfs einer Zehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({4}). Ich schlage Überweisung der beiden Drucksachen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. - Es erhebt sich kein Widerspruch; dann ist so beschlossen. Punkt 15: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1954 ({5}). Ich schlage dem Hause Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Das Haus ist damit einverstanden. Punkt 16: Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betreffend Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 - Einzelplan 20 - ({6}). Ich schlage Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Ich höre keinen Widerspruch; dann wird so verfahren. Punkt 17: Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({7}). Wer dem Antrag auf Umdruck 764*) zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dem Antrag gemäß beschlossen. Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste, die 162. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 3. Oktober 1956, 14 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.